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^ÄJiABi^'

Zeitschrift

für die

Geschichte des Oberrheins

herausgegeben

von der

Badischen historischen Kommission.

Nene Folge. Band II.

[Der ganzen Reihe 41, Band^]

Preiburg i. B. 1887.

Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr

(Paul Siebeck.)

Zeitschrift

IBt die

GescMclLt« des Oberrheins.

Nene Folge. Band IL

J

^'1 ■1

I

i

Inhalt

Seite Der Zusammenbrach der burgondischen Herrschaft am Ober-

rhein von Heinrich Witte 1. 201

lieber die wahrscheinliche Identität des Fortsetzers des Bre- viarimn Erchanberti und des Monachos Sangallensis von

Bernhard Simson 59

Die Mission des Freiherm Georg Ludwig von Edelsheim im

Jahre 1760 von Karl Obser 69

Zwei wiedergefdndene Handschriften des Strassburger Dom- kapitels von Wilhelm Wiegand 99

Zwei nene Bichental'sche Codices von B. Bnck .... 111 Brandenburgisch-deutsche Kolonialpläne. Aus den Papieren des Markgrafen Hermann von Baden-Baden mitgeteilt von

Eduard Heyck 129

Eine Zauberin zu Todtnau von Panl Ladewig 236

Briefe Voltaires an den kurpfölzischen Minister Baron von

Beckers, herausgegeben von Eberhard Oothein .... 2T3 Zur rechtlichen Bedeutimg des Wortes „nobilis" von Karl

Heinrich Freiherrn Both von Sclireckenstein .... 288 Die Pfeiferbruderschafb zu Biegel im Breisgau von Aloys Schulte 303 Prozessakten eines angeblich durch Juden verübten Christen- mords zu Endingen, mitgeteilt von Georg Wolfram . . 313 Oedungen und Wüstungen im Breisgau von Adolf Poinsignon 322. 449 Beiträge zur Geschichte des Bergbaus im Schwarzwald von

Eberhard Oothein 385

Zur Strassburger Koadjutorwahl von 1598 von Albert Krieger 481 Meister Jakob Russ aus Ravensburg, der Verfertiger der Holzschnitzerei im Rathaussaale zu üeberlingen, von

Christian Boder 490

Nachtrage zum Verzeichnis der Kaiserurkunden von 1200 1378

im Grossh. Generallandesarchiv in Karlsruhe von Fr« t. Weech 498

VI

Seite Miscellen:

Bericht über die Niederlage der Klettgauer Bauern bei Lott-

stetten am 8. Mai 1633 von Christian Rader 118

Betrügereien und Fälschungen im Mittelalter, mitgeteilt von

Karl Müller 241

Bericht des hessischen Ritters Sigmund von Boyneburg über

die Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen 1525, mitgeteilt

von W. Falckenheiner 243

Vernichtung eines Siegels 1407 von K. Wagner 245

Kirchheim in den Urkunden Karls des Dicken von Aloys Schalte 246

Einladung zu einem Armbrustschiessen von Heinrich Witte . 369

Annalistische Notizen aus Waibstadt von Eduard Winkelmann 371

Zwei Briefe des Generals Gottfried Heinrich von Pappenheim

von F. L. Banmann 372

Badische GeschichtsHteratur des Jahres 1886, zusammengestellt

von Ferdinand Lamey 248

Literatumotizen 121.376.500

Register 503

Berichtigungen imd Druckfehler . . 516

Mitteilungen der badischen historischen Kom- mission Nr. 8.

Bericht über die V. Plenarsitzung am 5. und 6. November 1886, erstattet von dem Secretär der Kommission ... ml I. Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg, aufgenommen von Hauptmann a. D. und Stadtarchivar Foinsigrnon,

Pfleger der bad. bist. Kommission m 33

II. Gemeindearchiv zu Waibstadt, verzeichnet von Geh. Hof- rat Professor Dr. Winkelmann zu Heidelberg . ... m 74 in. Das städtische Archiv zu Meersburg, aufgenommen von dem Pfleger der bad. bist. Kommission E-atsschreiber

Strass in Meersburg m78

rV. Archivalien aus dem Amtsbezirke Pforzheim, verzeichnet von dem Pfleger der bad. bist. Kommission Professor

Dr. Hartfelder in Heidelberg m91

V. Archivahen aus Orten des Amtsbezirkes Engen, verzeichnet von dem Pfleger der bad. bist. Kommission Pfarrer

Aug. Dreher in Binningen m97

VI. Archivalien aus dem Amtsbezirke Waldshut (Klettgau und Wutachthal), verzeichnet von dem Pfleger der bad. bist. Kommission Professor Dr. Roder in Villingen . . . . m 106 VU. Archivalien der Stadt Baden, verzeichnet von dem Pfleger

der bad. bist. Kommission Professor Val. Stösser in Baden m 123

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J

VI

Seite Miscellen:

Bericht über die Niederlage der Klettgauer Bauern bei Lott-

stetten am 8. Mai 1633 von Christian Roder 118

Betrügereien und Fälschungen im Mittelalter, mitgeteilt von

Karl Müller 241

Bericht des hessischen Ritters Sigmund von Boyneburg über

die Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen 1525, mitgeteilt

von W. Falckenheiner 243

Vernichtung eines Siegels 1407 von K. Wagner 245

Kirchheim in den Urkunden Karls des Dicken von Aloys Schalte 246

Einladimg zu einem Armbrustschiessen von Heinrich Witte . 369

Annalistische Notizen aus Waibstadt von Ednard Winkelmann 371

Zwei Briefe des Generals Gottfried Heinrich von Pappenheim

von F. L. Banmann 372

Badische Geschichtsliteratur des Jahres 1886, zusammengestellt

von Ferdinand Lamey 248

Literaturnotizen 121.376.500

Register 503

Berichtigungen und Druckfehler . . 516

Mitteilungen der badischen historischen Kom- mission Nr. 8.

Bericht über die V. Plenarsitzung am 5. und 6. November 1886, erstattet von dem Secretär der Kommission ... ml I. Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg, aufgenommen von Hauptmann a. D. und Stadtarchivar Foinsignon,

Pfleger der bad. bist. Kommission m 33

II. Gemeindearchiv zu Waibstadt, verzeichnet von Geh. Hof- rat Professor Dr. Winkelmann zu Heidelberg . . . . m74 in. Das städtische Archiv zu Meersburg, aufgenommen von dem Pfleger der bad. bist. Kommission ßatsschreiber

Strass in Meersburg m78

IV. Archivalien aus dem Amtsbezirke Pforzheim, verzeichnet von dem Pfleger der bad. bist. Kommission Professor

Dr. Hartfelder in Heidelberg m91

V. Ajchivalien aus Orten des Amtsbezirkes Engen, verzeichnet von dem Pfleger der bad. bist. Kommission Pfarrer

Ang". Dreher in Binningen m97

VI. Archivalien aus dem Amtsbezirke Waldshut (Klettgau und "Wutachthal), verzeichnet von dem Pfleger der bad. bist. Kommission Professor Dr. Roder in Villingen . . . . m 106 Vn. Archivalien der Stadt Baden, verzeichnet von dem Pfleger

der bad. bist. Kommission Professor Val. Stösser in Baden m 123

vn

Mitarbeiter dieses Bandes der Zeitschrift.

Baumann, Archivar Dr. Donaueschingen. EüCK, Oberamtsarzt Dr. Ehingen a. D. Falckenheiner, Bibliotheksassistent Dr. Marburg. GoTHEiN, Professor Dr. Karlsruhe. Hartfelder, Professor Dr. Heidelberg. Heyck, Privatdocent Dr. Freiburg. Krieger, Archivpraktikant Dr. Karlsruhe. Ladewiö, Archivpraktikant Dr. Karlsruhe. Lamey, Bibliotheksassistent Dr. Karlsruhe. Müller, Professor Dr. Giessen. Obser, Archivpraktikant Dr. Karlsruhe. PomsiGNON, Hauptmann a. D. und Stadtarchivar. Freiburg. RoDER, Professor Dr. Villingen.

Freiherr Roth von Schreckenstein, Direktor des Generallandes- archivs a. D. Dr. Karlsruhe. Schulte, Archivrat Dr. Karlsruhe. SiMSON, Professor Dr. Freiburg. Wagner, Archivar Dr. "Wertheim.

VON Weech, Direktor des Generallandesarchivs Dr. Karlsruhe. "WiEGAND, Archivdirektor Dr. Strassburg. "Wille, Universitätsbibliothekar Dr. Heidelberg. "Winkelmann, Geh. Hofrat Professor Dr. Heidelberg. "Witte, Gymnasialoberlehrer Dr. Hagenau. "Wolfram, Dr. Strassburg.

Bedaktionsansschnss.

Prof. Dr. SiMSON. Archivdirektor Dr. von Weech. Geh. Hofrat Professor Dr. Winkelmann.

Bedaktion.

Archivrat Dr. Schulte.

Der Zusammenbruch

der

bnrgundischen Herrschaft am Oberrhein

von

Heinrich Witte.

I.

Ueim B^nn des Jahres 1473 mochte dem Landvogt Ha- SHibach die burgundische Herrschaft fest und sicher begründet «rafifieinen. Zwar fehlte es nicht an einzelnen Wolken und Mmaitlicfa das Verhältnis zu Herzog Sigmund von Osterreich tott» angehört ein so freundschaftliches zu sein, wie es das fffflifflr gewesen warJ) Herzog Sigmund hatte seine Rechnung M der Allianz mit Karl von Burgund nicht gefunden : er hatte «wartet, Karls Beistand zu erhalten, um die verlorenen Lande sftinea Hauses von den Eidgenossen zurückzuerobern; aber nachdem er an Karl den Preis für diese erwartete Hilfe mit sönen Erfalanden am Oberrhein gezahlt hatte, war jener nichts wenigöT als bereit gewesen um Herzoii^' Sigmunds halber Krieg mit den Eidgenossen anzufangen. Der Gedanke lag nahe für fezoff Sigmund, dann auch seine verpfändeten Lande zurück- znerwerbeiL In diesem Wunsche b<'gpgnete er sich mit den BidgenosBen. die ihrerseits nach unserer frühern Darstellung äBgründete Ursache hatten sich den burgundischen Nachbar

*) et Witte BeziehuDgen Herzog Sigmunds a. a. 0. p. 29 IT. Vergl. aUü Baadl, 133.

r, C atmh. <L Oberrh. V. F. n. 1. 1

^ ^V i M e.

forlzu-sciiafieij Es kam zu \'er]iaii(lliuip:eii zwiscli<?ii beiden MUditei . wolw.'i iUc burtruudi.sclR' Vennittlung ausgeschlossen wuid^. und e: &';lii<^ji di« M(iulirlik(;it vorhanden, dass Herzog Sigijiuijd und die Kidueiio:5Ji(Mi auf Kosren Burgunds sich ver- ehii^iWu. Ha^oubac}) u^f^hiun es dieser Gefahr vorzubeugen, al]erdiu^> nur so. dass ei" mit Herzog Siirmund einen neuen N'erim^^') al)se"]iloss. worin diesem die ausgiebigsten Yer- sprecijuijgeii für (Mn<*ii Krieg mit den Eidgenossen gemacht wuiden. Bur^uiidisclierseits dachte man nicht daran den Yer- trag zu halten; ei' war nur ein aujzeniückUcher Notbehelf, und inzwischen hatten die Verhandlungen mit Kaiser Friedrich, dem llaupie des Hauses Uabsburg. zu einem Resultat geführt, dass man nicht mehr notier hatte, auf Herzog Sigmund über- mässig Rücksicht zu nehmen. Auch hier hatte Hagenbach seine Jland in; Sjuel gehabt: er war es gewiesen, der die Ver- handlungen mit dem vorsichtigon Kaiser in Fluss gebracht und das J'rojekt der Vermählung des einzigen Sohnes Kaiser Friedrichs, des P^izherzogs Maximilian, mit der Erbin Karls des Kühnen, Maria von Burgund, der Ausführung nahe ge- füijrt hatte. '^j

Wuide di(}S Vorhaben in der That verwirkhcht, so musste di(^ iiurgundische Herrschaft in den veri)fändeten Gebieten aus^e!•o^d^'nliich gekräftigt werden, verwuchsen doch die In- teressj'U beider Häuser auf diese Weise. Das mag der Grund gewesen sein, dazu das ül^ermässige Vertrauen auf die Macht seines Heirn, warum Hagenbach die Gefahren, die in seiner nächsten Nähe auftauchten, nicht nur unterschätzte, sondern sie noch steigerte und mutwillig hervoiiief. Wir sahen bereits, wie die Furcht vor den burgundischen Annektionsgelüsten es zu Wege 'oraclite, dass die kleinen selbständigen Gewalten am Oberrheiu sich zu der sogenannten ^Niedern Vereinigung" zu- sammenscharten. Die ^Eidgenossen und namentlich Bern hatte der Landvogt durch die Bedrohung der Selbständigkeit des eng verbündeten Mülhausen aufs empfindlichste verletzt und schon war in Anlass davon das Projekt einr'r Defensivallianz zwischen beiden Bünden aufgetaucht; anderseits war das ja auch der Grund, warum namentlich Bern den Abschluss eines ewigen

1) 1472 Aug. 12 cf. Witte 1. c. p. 28.

2) Cf. Rausch, die burguiidiscbe Heirat Maximilians I. p. 65 fF.

ZuBJinmeDbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 3

Friedens mit Herzog Sigmund aufs eifrigste förderte. Man hätte meinen sollen, dass Hagenbach als einsichtiger Staats- mann die Eidgenossen wenigstc^ns nun so viel wie möglich, um sie von der drohenden Koalition abzuziehen, über die Ab- sichten Karls beruhigt hätte; aber die burgundische Politik jener Tage führte zweierlei Sprache gegenüber den Eidge- nossen. Während Karl sich in den freundschaftlichsten Ver- sicherungen erging, forderte Hagenbach zum Kriege geradezu heraus. Hagenbach war Sundgauer mit einigem burgundischen Firnis; er teilte den Hass und die Vorurteile seiner adligen Landsleute wider die Schweizer und scheute sich nicht trotz seiner hohen amtlichen Stellung die groben landläufigen Schimpf- worte wider sie zu gebrauchen 0; ja, er verstieg sich zu Äusserungen, die eine unmittelbare Bedrohung Berns und seines Besitzstandes enthielten, und dieses hatte nicht unter- lassen es sich zu merken. Sein Unglück war es wie das seines Herrn, dass sie nicht recht Gelegenheit gehabt hatten die Tüchtigkeit der Eidgenossen im Felde zu erproben; ihre Siege über Herzog Sigmund mochten dem Landvogt keine grosse Wertschätzung abgewinnen, da dieses Fürsten Regiment bei ihm in keiner sonderlichen Achtung stand; er schätzte sie schwerlich höher als die Lütticher und Genter, die er vor sich hergetrieben hatte.

In dem eigenen Gebiet war dagegen bis dahin keine nen- nenswerte Opposition entstanden, soweit sich das bei der Dürftigkeit unserer Quellen beurteilen lässt. Die Ritterschaft, die doch am meisten von seiner Wirksamkeit betroffen war, regte sich nicht; die Städte mochten ihn fürchten, aber einst- weilen hatten sie nur Grund seine Wirksamkeit zu segnen, die ihnen Ruhe und Sicherheit gebracht hatte. Freilich ist dies Urteil in einer Hinsicht sehr unvollständig; wir wissen gar nichts über Hagenbachs sittliches Verhalten in dieser Zeit. Schwerlich ist anzunehmen, dass Hagenbach bloss in seiner letzten Zeit so schwere Ausschweifungen begangen hat, eben- sowenig wie er erst zuletzt seinen gänzlichen Mangel an Sinn für Recht bethätigt haben wird; aber so lange kein allge- meiner Grund zur Unzufriedenheit war, so lange hatte man

^) Dändliker, Ursachen und Vorspiel der Burgunderkriege p. 40 stellt einzelnes zusammen.

1*

4 Witte.

in jener rohen, sittenlosen Zeit auch keine Veranlassung ein- zelne Vorfälle besonders zu buchen. Anders wurde es, als eine Veranlassung zu allgemeinster Unzufriedenheit eintrat, als der Landvogt die Bevölkerung da angriff, wo ein Volk stets und am meisten verwundbar ist, als er eine neue Steuer auflöte, zu deren Erhebung er kein Recht hatte, die ausser- dem dem Volke doppelten Hass einflösste, weil sie neu und fremd war.

IL

Die beiden letzten habsburgischen Herrscher, Herzog Al- brecht der Verschwender und Herzog Sigmund, hatten voll- ständige Raubwirtschaft getrieben: das eine Loch wurde zu- gestopft, indem man ein anderes eröffnete. Das alles war anders geworden, als mit der neuen burgimdischen Herrschaft auch eine geordnete Verwaltung in's Land gekommen war. Die burgundische Regierung hatte die verpfändeten Lande so wie sie waren übernehmen müssen, und selbstverständlich hatte die neue Verwaltung unter diesen Verhältnissen viel Geld gekostet, ganz abgesehen von den Summen, welche die Ein- lösung einzelner Herrschaften, wie wir sahen, gekostet hatte. Karl der Kühne war aber ein viel zu sparsamer Hauswirt, als rlass er sein Geld nutzlos geopfert hätte ; er verlangte nicht bloss Verzinsung des angelegten Kapitals, sondern auch Über- schüsse. Von Anfang an war die Absicht gewesen wie in Justiz und Verwaltung so auch in der Besteuerung Gleich- förmigkeit mit den übrigen burgundischen Landesteilen herbei- zuführen; dass man mit dieser Absicht nicht gleich heraus- rückte, war natürlich, und zudem musste die neue Verwaltung vorab die Hilfsquellen des Landes und die Einkünfte des Lan- desherm kennen lernen, was in dem allgemeinen Chaos der bischerigen Regierung nicht so leicht zu erreichen war. Wahr- scheinlich ist die erste Kommission mit dieser Aufgabe nicht fertig geworden^) und die Auskunft^), welche Karl von dem frühem habsburgischen Regierungskollegium zu Ensisheim über seine Einnahmen seitens seiner Vasallen erhielt, mochte ihn schwerlich zufrieden stellen. Es darf uns daher auch nicht

^) Cf. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. I p. 134. ') Cf. die urkandlichen Beilagen.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 5

wundern, wenn wir vernehmen, dass im Jahre 1472 auf Be- fehl des Herzogs eine allgemeine Untersuchung abgehalten wurde über die Einkünfte, welche die Herrschaft zu beziehen, und die Lasten, welche sie zu tragen hatte. ^) Im folgenden Jahre war es dann ein sehr geringfügiger Anlass, der wohl mehr als Vorwand dienen sollte, wodurch es zur Einführung einer neuen Steuer kam. Herzog Sigmund schuldete seit längerer Zeit dem Ritter Marquard von Baldeck eine Summe Geldes, die mit den Zinsen auf die Höhe von 10 400 Gulden gewachsen war^), wofür verschiedene Edle und Städte des Sundgau Bürgschaft geleistet hatten. Nach längerm Wider- streben übernahm endlich Herzog Karl die Schuld; er ver- ordnete^), dass diese Summe wieder eingebracht werden sollte durch eine Auflage auf den Wein. Diese Verfügung gab Ver- anlassung zur Einführung des bösen Pfennigs, der im eigent- lichsten Sinne des Worts die burgundische Herrschaft unter- graben hat.

^) Gachard veröffentlicht in seiner Ausgabe von Barante, histoire des ducB de Bourgogne II p. 706 aus dem Archiv zu Dijon einige Auszüge von Aktenstücken, deren Veröffentlichung nicht bloss für unsern Gegen- stand, sondern auch für die Geschichte der oberrheinischen Gebiete über- haupt von ganz hervorragender Bedeutung wäre. Diese Auszüge sind bei der geringen Verbreitung der Gachard'schen Ausgabe gar nicht bekannt geworden. Die wichtigsten Aktenstücke sind:

1 Instruktion des Herzogs vom 26. Mai 1469 an Guillaume de la Baume, den er mit Jean de l'Estaques an die Eidgenossen sandte, um die Kriegsentschädigung von 10 000 fl. zu erlegen.

2. Protokoll über die Besitzergreifung der verpfändeten Lande seitens der burgundischen Kommission. Gachard führt daraus an, dass die Kom- mission am 28. Juni 1469 in Gegenwart Herzog Sigmunds von Rheinfelden, an demselben Tage auch von dem Stein '^ bei Rheinfelden, am 29. von Säckingen, am 30. von Laufenburg und an den folgenden Tagen von den übrigen Plätzen Besitz ergriffen hätte. Es enthält statistische Einzel- heiten über jeden der Plätze, das Resultat der von den Kommissaren ein- gezogenen Erkundigungen über die Rechte des Herzogs, die Verwaltung des Landes etc.

3. Die Originalurkunden über die Besitzergreifung jeder Stadt und die Eidesleistung der Bewohner.

4. Die auf die erwähnte Enquete bezüglichen Aktenstücke etc.

«) Witte, Beziehungen p. 35, cf. auch p. 137 des vorhergehenden Bandes. ») Am 28. März 1473 cf. Gachard 1. c.

6 Witte.

Leider schweigen sieh unsere Quellen^) über die Steuer selbst fast vollständig aus, sie erwähnen lediglich die That- sache, dass für ein Mass Wein ein Pfennig bezahlt werden musste, und sind alle einstimmig darin zu bezeugen, welche Erbitterung diese Steuer erregte; wie sie aber erhoben wurde, ob der Käufer oder Verkäufer sie zu tragen hatte, ob auch der für den Hausgebrauch selbstgezogene Wein ihr unterlag, darüber wissen wir einstweilen nichts. Dass die Steuer nun solchem Widerstände begegnete, dafür waren die verschiedensten Ursachen wirksam. Zunächst und vor allen Dingen kommt in Betracht, dass die Steuer von einer unver- hältnismässigen Höhe war, wenngleich uns, die wir nur zu leicht den Wertmesser unserer Zeit anlegen, diese Abgabe recht massig erscheinen will; und das ist ein Gesichtspunkt, der bisher noch gar nicht beachtet worden ist. Der Wein war in den letzten Jahren im Elsass ausserordentlich wohl geraten, so dass er spottwohlfeil war.^) Im Jahre 1470 wurde ein Ohm guten Weines um 1 Pfund 5 Schilling verkauft, während der gemeine Wein nur 10 Batzen kostete; im fol- genden Jahre war der Wein so wohl geraten, dass man nicht genug Fässer auftreiben konnte, den Most aufzubewahren, und dazu war er sehr gut. Über das Jahr 1472 fehlen uns die Nachrichten, wir wissen nur, dass der Sommer sehr heiss war. Das Jahr 1473 war wiederum ein ausgezeichnetes Weinjahr, so dass ein Ohm guter Elsässer 3 Schilling und Breisgauer 2 Schilling 3 Pfennig kostete; des Sundgauer und Basler

^) Schilter-Königshofen p. 371; Strassburger Archivchronik im Code historique de Strassbourg p. 185 erwähnen die Einführung ohne Angabe des Zeitpunktes.

2) Cf. Thanner Chronik von Tschamser, Kolmar 1864 p. 632 u. 634. Vgl. darüber Hanauer fitudes ^conomiques sur PAlsace ancienne et mo- derne t. II: Denrees et Salaires p. 29. Ebenda findet man auch das nötige über die damaligen Massverhältnisse p. 16 flf. Die Werte sind natürlich sehr schwankend für einzelne Zeiten und können nur annähirnd bestimmt werden. Für uns kommen in Betracht Fuder, Ohm und Mass, dazu Snum und Viertel. Im allgemeinen darf man annehmen, dass das Mass durchschnittlich 1^/2 bis 1^/4 Ltr. enthielt; der Saum enthielt etwa 3 Ohm, dieser teilte sich in 12 Viertel und 48 Mass. Wir haben danach 1 Ohm ä 12 Viertel ä 4 Mass ä IV2 bis 1^/4 Ltr. Über die Weinpreise cf. auch Knebel p. 40 sowie die Übersicht bei Hanauer 1. c. p. 38 und die Tabelle p. 331.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrbein. 7

Weines „so etwas ungeschmackts" achtete man nicht. ^) Legen wir diese Wertangabe zu Grunde, so ergiebt sich für das Mass guten Elsässer Weines ein Preis von ^A Pfennig, der sich im Klein verkauf natürlich steigern musste. Andere Angaben lauten höher und niedriger, aber immerhin stellt sich der Preis .des Weines ausserordentlich niedrig^), so dass wir hoch greifen, wenn wir einen mittleren Wert von 2 Pfennigen pro Mass annehmen. Diese Preise gelten selbstverständlich erst für den Herbst 1473, aber die Aussicht auf eine gute Weinernte und die voraufgehenden guten Weinjahre werden die Preise derartig gedrückt haben, dass sie nicht wesentlich verschieden gewesen sind.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser verhältnismässig niedrige Preis die burguudischen Machthaber verlockt haben mag, den Wein zu besteuern; aber desshalb war die Steuer dem Elsässer und badischen Oberländer, die beide einen guten und reichlichen Trunk zu schätzen wissen, nicht weniger empfindlich und drückend. Es scheint aber nicht einmal bei dieser neuen Steuer sein Bewenden gehabt zu haben. Im folgenden Jahre verlangte Hagenbach weiter von der Stadt Rheinfelden, dass von jedem Saum Weines, der im Hause ge- trunken würde, 3 Schilling bezahlt würden. Damals waren die Weinpreise noch weiter gesunken, so dass Ende des Jahres 1473 der Saum des besten Breisgauer Weins überhaupt nur 10 Schilling kostete. Wenn er das von Rheinfelden verlangte, so wird diese Steuer auch sonst schon in Übung gewesen sein. Die Sache wurde dadurch nicht besser, dass die Steuer einen jeden, Hoch und Gering, traf, dass kein Stand davon be- freit war. Hauptsäclüich lastete sie doch auf dem kleinen Mann, dem sie in dem weinreichen Lande den täglichen Trunk verteuerte.

Dazu kam noch etwas anderes, wodurch die Steuer noch einen besonders gehässigen Charakter erhielt. Die Steuer war auch widerrechtlich in jeder Beziehung. Wie fast überall damals in Deutschland, war auch die österreichische Regierung in den Vorlanden eine wesentlich ständische gewesen; der Landesherr konnte nicht einfach durch Verordnung eine neue

1) Tbanner Chronik p. 634.

^) Hauauer p. 38. cf. auch Kuebel p. 40.

8 Witte.

Steuer einführen, sondern war von der Bewilligung der drei Stände, wie sie auf dem Landtag vertreten waren, abhängig. Herzog Karl hatte die Regierung in dem Umfange übernommen, wie sie Herzog Sigmund geführt hatte; ausdrücklich hatte Karl sich zudem durch einen Artikel des Vertrages von St. Omer verpflichtet das Land bei seinem alten Herkommen zu belassen und keine neuen Auflagen und Steuern zu erheben. Nur kraft Bewilligung der Stände konnte demnach diese Steuer erhoben werden. Dass dies geschehen wäre, wird nirgends bezeugt, und später wird die Erhebung gegen die burgundische Herrschaft ausdrücklich damit begründet, dass dem Lande widerrechtlich neue Steuern auferlegt wären; das konnte aber nur für den Fall zutreffen, dass die Stände ihre Einwilligung nicht gegeben hatten. Dieselben hatten auch gar keine Ver- anlassung dazu. Bei ausserordentlichen Gelegenheiten pflegten die Stände mit ausserordentlichen Bewilligungen nicht zurück- zuhalten. Hier aber war gar kein Anlass eine so lästige Steuer zu bewilligen, am allerwenigsten an Herzog Karl, der nicht der natürliche Landesherr, sondern lediglich der Pfand- herr war.

So begreift man, wie die Bevölkerung diese Steuer so recht als Blutsteuer empfand und ihrem Urheber grimmigen Hass nachtrug.

Die neue Steuer musste somit zu einer Machtprobe werden für die burgundische Herrschaft. Bei der Spärlichkeit, womit unsere Quellen fliessen, lässt sich nicht erkennen, auf welchen Widerstand Hagenbach bei der Einführung stiess. Dass die Ritterschaft sich geregt hätte, davon verlautet nichts; der einzelne Ritter war nicht mehr in der Lage, dem allmächtigen Landvogt Widerstand entgegen zu setzen. Anders aber stand es mit den Städten, und hier scheint es nicht so glatt abge- gangen zu sein. Im Sundgau waren es Ensisheim und Thann, von denen wir wissen, dass sie der neuen Steuer den hart- näckigsten Widerstand entgegensetzten, und es ist sehr be- zeichnend, dass sie später sich auch zuerst im Sundgau wider die burgundische Herrschaft erhoben haben; auf dem rechten Rheinufer wissen wir nur von Breisach, obwohl es nach dem ganzen sonstigen Verhalten der vier Waldstädte wahrschein- lich ist, dass auch sie sich der neuen Steuer widersetzten. Ge- naueres ist jedoch nur von Thann und Breisach bekannt.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 9

Thann wurde mit Gewalt unterworfen. Wie der Landvogt später in seinem Prozess beteuert, hatte er ausdrücklich Rück- sprache mit dem Kaiser und Herzog Karl gepflogen, ehe er seine Massregeln ergriff, um die widerspenstige Stadt zum Ge- horsam zu zwingen.^)

Er bot dann die Landschaft auf, rückte am 3. Juli vor die Stadt, eroberte sie noch an demselben Tage und hielt nun ein schweres Strafgericht ab, das wohl darauf berechnet war, Schrecken und Furcht unter den übrigen Städten zu verbreiten. Am andern Morgen liess er zahlreiche Bürger zum grossen Teil noch nackt aus den Betten reissen. Ein Teil von ihnen wurde auf das Rathaus geführt; hier mussten sie ihre Waffen abliefern, soweit sie solche bei sich hatten, und schwören, nur mit Erlaubnis Hagenbachs von Ort und Stelle zu gehen. Die andern Bürger, etwa 30 an der Zahl, liess er gefesselt auf den öffentlichen Platz der Stadt führen, um sie dort enthaupten zu lassen. „Also wurden der armen unschuldigen Märtyrer vier enthauptet mit Gewalt und ohne Recht; die liess er zu Schmach und Furcht der Menschen also elend und tot vor ihren Weibern, Kindern und Freunden etliche Tage an den Gassen liegen"; die andern wurden durch Fürbitte der Umstehenden, worunter der Graf Oswald von Tierstein und Herr Hans Ehrhard von Reinach und andere Ritter und Knechte waren, vor der Hin- richtung bewahrt, dafür aber strafte er sie am Vermögen und nahm ihnen was ihm gerade recht war.^)

^) Chronologische AnhaUspunkte lassen sich nur indirekt gewinnen. Das bezügliche Edikt Karls vom 28. März wird im April zur Publikation und Ausführung gekommen sein. Von der Zeit ab wird sich auch der Widerstand Thanns datieren. Dass Hagen bach nicht sofort einschritt, wird seine Ursache darin haben, dass er während dieser Zeit beständig abwesend war. Er war zu Konstanz, verweilte dann Ende Mai bei Herzog Sigmund in Innsbruck, war dann auf dem Reichstag zu Augsburg und weilte schliess- lich heim Kaiser in Baden-Baden.

') Den ausführlichen Bericht hat Schilling p. 80. Reimchronik cap. 31 weicht in einzelnen Punkten ah. Die Darstellung von Schilling wird aber in der Hauptsache bestätigt durch eine urkundliche Notiz im Strassburg. Stadtarchiv vom 4. Juli 1473, dass Hagenbach am 3. Juli mit der Land- schaft vor Thann gezogen war, dasselbe noch am selben Tage erobert, 4 enthauptet, an 20 gefangen und ethche von der Stadt verschickt habe. Strasbg. St. A. AA. 267- Die Strassburger Archivchronik p. 185 ei It, dass Ha. 5 Ratsherren zu Tbann habe hinrichten lassen; wah

10 Witte.

Das war ein Strafgericht nach welscher und niederländischer Art, wie es wohl passte zu den wilden Erneuten, die dort nicht selten stattfanden, nicht aber für diese stillen Städtchen am Oberrhein und im Sundgau. Wenn Hagenbach übrigens ge- glaubt hatte, durch dies summarische Verfahren auch Breisach einschüchtern zu können, so hatte er sich sehr geirrt. Die Stadt beharrte auf ihrem Standpunkt, nicht verpflichtet zu sein, die Steuer zu zahlen. Mit dramatischer Lebendigkeit schildert uns der Reimchronist das Auftreten Hagenbachs vor Bürger* meister und Rat von Breisach ^), da es gilt, die Stadt zur Einwilligung in den bösen Pfennig zu vermögen. Die innere W^ut des Landvogts über die Selbständigkeit der Stadt bricht hier mit elementarer Gewalt hervor. Den Bürgermeister, der ihm die ablehnende Antwort des Rates mitteilen will, lässt er gar nicht aussprechen. „Und solte dich der ritt schütten^) und hett ich dich vor dem tor, ich lernte dich anders kallen zwor." Ein harmloses Wort des Bürgermeisters fasst er so auf, als ob derselbe ihn Lügner heisst, und in der Wut will er sich gar mit der Waffe an dem armen Stähellin vergreifen. Aber alles Wüten half ihm doch nichts. Die Stadt lehnte unter Berufung auf die von Karl eingegangene Verpflichtung und den von Hagenbach selbst geleisteten Eid es ab, den bösen Pfennig zu zahlen. Der Landvogt machte einstweilen gute Miene zum bösen Spiel; er gab der Stadt anheim, bei Herzog Karl um Erlass der Steuer einzukommen und verhiess ihr dabei seine guten Dienste. Im Stillen hegte er aber andere Pläne,

ist der Irrtum so entstanden, dass die zu Ensisheira aus demselben Grunde vollzogene Hinrichtuug mit einbegriffen ist. Die Thatsachen selbst ergeben sich übrigens zur Evidenz aus dem spätem Prozessverfahren wider Ha., bei dem die widerrechtliche Hinrichtung der Thanner Bürger der Haupt- anklageartikel ist.

*) über Hagenbachs Versuch, in Breisach den bösen Pfennig einzu- führen und über die sich daran knüpfenden Verwicklungen handelt der Reimchronist cap. 34, 35, 36, 45, 46, 47. Auch hier lassen sich die chrono- logischen Anhaltspunkte nur schwer gewinnen; da aber nun feststeht, wann das Edikt zur Einführung des bösen Pfennigs gegebon wurde, ander- seits aber einmal auf die Thanner Vorgänge Bezug genommen wird, so wird man danach den Monat Juli resp. August annehmen müssen. Danach sind alle Ansätze Mone's in der Datierung der einzelnen Kapitel zu berichtigen.

^) Ich bemerke, dass dies ein stehender Ausdruck Hagenbachs ist, der auch sonst bezeugt wird.

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ob er nicht auch Breisach wie Thann mit den Waffen ein- nehmen könnte. 0 Freilich offene Gewalt konnte ihm gegen die alte Rheinstadt wenig nützen, aber vielleicht durfte ihn List zum Ziele führen. Er veranstaltete auf dem linken Rhein- ufer in der Nähe der Stadt eine Jagd und brachte unter diesem Verwände an 300 Mann zusammen, um mit ihnen die Stadt zu überrumpeln. Sein Vorhaben wurde jedoch vereitelt. Ein frommer Ritter ritt quer übers Feld nach Breisach hin und entbot dem Zöllner am Thor, er solle seinen Herren sagen, der Landvogt wolle jagen. In Breisach verstand man den Sinn der Worte und traf die nötigen Vorkehrungen. So wurde das Vorhaben Hagenbachs vereitelt, und doppelt mochte es ihn jetzt ärgern, dass er in edler Fürsorge bereits zwei Henker zur Waltung ihres Amtes in Breisach mitgenommen hatte.

Die Stadt befolgte nun den früheren Rat Hagenbachs und sandte eine Gesandtschaft an Karl, die ihn zu Sedan traf.^) Entsprechend der burgundischen Hofsitte trugen sie kuieend ihre Beschwerden vor, wie sie ungeachtet ihrer Privilegien und entgegen der Zusage des Herzogs mit dem bösen Pfennig be- schwert würden, während sie doch sonst schon genug durch die Unterhaltung der Festungswerke ihrer Stadt belastet wären. Karl unterliess es, eine endgiltige Antwort zu geben: er wollte ihnen einen Brief an Hagenbach mitgeben, dass er sie in Ruhe lassen sollte, bis er, der Herzog, selber ins Oberland käme;

*) Ich bringe das Kapitel in diesen Zusammenhang. Der Ansatz bei Mone Mitte November bis Mitte December 1473 oder Januar bis März 1474 ist unwahrsclieinlich. In letzteren Monaten war Breisach überhaupt in Hagenbach B Gewalt; November 1473 über weilte Ha. fast ganz bei Herzog Karl und im December war er auch nur auf kürzeste Zeit im Land. Zu- dem passt der erstere Ansatz auch nicht in den Zusammenhang hinein.

*'*) cap. 45; von Mone nach Februar 1473 gesetzt mit Berufung auf ein Vidimus der ßreisacher Privilegien, das am 22. Januar 1473 zu diesem Zweck ausgestellt wäre. Dabei wird auf die Zusätze verwiesen, in denen ich vergeblich danach gesucht habe. Der Ansatz ist aber schon deshalb hinföllig, weil die Reise notwendig später als das Steueredikt sein muss. Aus dem Itinerar Karls bei Lenglet II p. 207 lässt sich allenfalls das Datum gewinnen. Sedan wird als Aufenthalt Karls zwar gar nicht erwähnt; das einzige Mal aber, dass Karl im Jahre 1473 in diese Gegenden kommt, ist bei der Durchreise von Geldern nach Trier. Wenn man also die Angabe der Beimchronik als beglaubigt annehmen will, so ist die Gesandtschaft auf Ende August zu verlegen; es muss aber dabei betont werden, dass SedaD nicht in der Route Karls lag.

12 Witte.

dann sollten sie sofort ihre Boten zu ihm senden, damit er die Sache erledige. Auf der Rückreise trafen die Gesandten zu Worms mit Hagenbach*) zusammen, der sich damals auf der Durchreise zu Herzog Karl befand. Hagenbach erkundigte sich na- türlich nach dem Erfolg ihrer Sendung; als sie ihm den Bescheid^) mitteilten, wollte er sich nicht daran kehren, denn nur durch Lügen hätten sie eine solche Antwort von seinem Herrn er- langen können. So blieb Breisach nichts andres übrig, als noch- mals zum Herzog nach Trier zu senden*), bei dem diesmal Hagen- bach nun selber weilte. Die Haltung des Landvogtes war jetzt ausserordentlich zuvorkommend; er erteilte ihnen den Bescheid, dass der böse Pfennig still stehen sollte bis zu des Fürsten Ankunft in Breisach, und verhiess sogar seine Vermittlung, da- mit dann die Dinge nach dem Wunsch der Bürger geregelt würden. Das hatte auch seinen guten Grund, wie der Reim- chronist meint: Hagenbach fürchtete, dass die Bürger vielleicht dem Fürsten die Thore verschliessen könnten, und er war des- halb darauf bedacht, sich für die gute Haltung der Stadt Geiseln zu verschaffen. Daher riet er auch der Stadt, dem Herzog bei seiner Ankunft im Land vier Gesandte entgegenzuschicken; würden dem Herzog dann die Thore verschlossen, so könnte man, so war sein Gedanke, ihnen die Köpfe abhauen lassen. Man kann sich nun allerdings vorstellen, dass einer so hoch- fahrenden Natur wie die Hagenbachs war eine solche Selb- ständigkeit der Stadt unerträglich sein musste und dass er auf alle Weise suchte, darin Wandel zu schaffen. Es war der Stellvertreter Hagenbachs in der Landvogtei, Herr Bernhard von Gilgenberg, der, mit den einheimischen Verhältnissen wohl vertraut, Hagenbach die Augen öffnete, wie er unmerklich festen Füss in der Stadt fassen könnte, wenn er das Schultheissen- amt, das an die Stadt verpfändet war, wieder auslöste und da- mit die Gerichtsbarkeit in der Stadt für seinen Herrn erwürbe*). Der Rat war so einleuchtend, zumal die Pfandsumme gar nicht hoch war, dass man sich wirklich wundern muss, dass Hagen- bach und seine Ratgeber nicht schon früher darauf gekommen

^3 cap. 46, das demnach anstatt nach März oder Apnl auf Ende Au- gust anzusetzen ist.

2) Mithin ist ihnen kein schriftlicher Bescheid gegeben worden.

3) cap. 47, 1473 November, ♦j cap. 24 und 26.

Zasammenbruch der bargund. Herrschaft am Oberrhein. 13

waren. In der That war dies das einfachste Mittel, die Selb- ständigkeit sowohl von Breisach als auch von Mülhausen, das in derselben Lage war, zu brechen.*) Wirklich sehen wir denn auch den Landvogt die nötigen Schritte treffen, um bei An- kunft seines Herrn die Auslösung vornehmen zu können. So- mit hatte der Widerstand Breisachs noch ein Nachspiel, von dem die Stadt sich damals nichts träumen Hess.

Darauf beschränkt sich bis jetzt unser Wissen von der Ein- führung des bösen Pfennigs. Auch hier bewährt sich das Wort eines Schweizer Chronisten. Der Landvogt wollte fliegen, ehe er flügge war. Bevor die burgundische Herrschaft ausrei- chend befestigt war, hatte er selbst dazu beigetragen, dieselbe zu untergraben. Denn es war natürlich, dass in demselben Masse, als die allgemeine Misstimmung gegen das neue Regi- ment wuchs, auch die Sehnsucht nach dem frühern Landes- hern sich steigerte. Und es niusste die Hoffnung auf eine baldige Erlösung im hohen Grade wachsen, als nun verlautete, dass die Beziehungen zwischen Herzog Karl und Herzog Sigmund gespannt waren und dass dieser daran war, sein Bündnis mit Burgund zu lösen und seine verpfändeten Lande wieder an sich zu bringen.

m.

Die Hoffnungen, welche Herzog Sigmund^) auf die Erneue- rung seines Bündnisses mit Herzog Karl gesetzt hatte, waren nicht in Erfüllung gegangen, und der Fürst war zur Über- zeugung gekommen, dass von Herzog Karl keinerlei thätige Hülfe wider die Eidgenossen zu erlangen war; dagegen hatte der Landvogt nicht undeutliche Begierde offenbart, auch den Breisgau noch hinzu zu erwerben, um so die burgundischen Besitzungen am rechten Rheinufer in wünschenwertester Weise abzurunden, ^) Herzog Sigmund zögerte daher nicht mehr länger ; er wandte sich von Burgund ab und suchte von König Ludwig Geld, um seine Lande wieder auszulösen. Der wies ihn aber

1) Am 16. Juli 1473 erteilt Kaiser Friedrich Hagenbach die Befugnis, das Mülhauser Schultheissenamt, das an diese Stadt verpfändet war, um die Pfandsumme auslösen zu dürfen. Chmel, Regesten Kaiser Friedrichs Nr. 6758.

*) Witte, Beziehungen p. 36 ff.

•) p. 168 des vorhergeh. Bandes; vergl. auch W^itte, Beziehungen p. 41.

14 Witte.

an die Eidgenossen, mit denen er zunächst Frieden schliessen sollte; dann würde sich das Geld schon finden. Die Richtung der burgundischen Politik war dadurch gegeben: mit den Eid- genossen, nachdem man Herzog Sigmund nicht mehr zu schonen brauchte, ein möglichst freundschaftliches Verhältnis anzubahnen und ihnen allen Grund zu Beschwerden zu benehmen. Karl suchte um diese Zeit auch bessere Beziehungen mit den Eid- genossen anzuknüpfen: er bot ihnen ein Bündnis wider Mai- land an. Hagenbach trieb dagegen die Dinge noch ärger wie zuvor; er fasste augenscheinlich nicht, warum sein Herr die Eidgenossen in dieser Weise schonte, zumal wenn der enge Bund mit dem Kaiser zustande kommen würde.

Gerade damals traf verschiedenes zusammen, wodurch die Spannung zwischen dem Landvogt und den Eidgenossen immer grösser wurde. Er verzieh es ihnen nicht, dass sie das einzige Hindernis für die Unterwerfung Mülhausens waren, und er liess keine Gelegenheit vorbeigehen, ohne sich in den belei- digendsten Äusserungen über sie zu ergehen. Ihren erbittertsten Feind, den Ritter Bilgeri von Heudorf, nahm er zu seines Herrn Rat und Diener an; er gewährte ihm Unterschlupf bei seinen Feindseligkeiten wider die Eidgenossen, und als der- selbe nun Schweizer Kaufleute auf dem Rhein überfiel wo- durch um ein Haar der Krieg zwischen Herzog Sigmund und den Eidgenossen ausgebrochen wäre bewies er zum min- desten eine sehr weitgehende Konnivenz demselben gegenüber.

Am unverhülltesten aber trug er seine Feindseligkeit wider die Eidgenossen zur Schau in der Zeit, als der Kaiser im September 1473 zu Basel weilte.*) Es war eine zahlreiche Gesandtschaft der Eidgenossen zu Basel erschienen, deren Haupt Herr Niclaus von Diessbach war, das Haupt der franzö-

^) Mit der eingehenden Erzählung hierüber beginnt der zweite Teil des Tagebuches von Johannes Knebel, während der erste leider verloren ist. Bei der hohen Bedeutung seines Werkes für unsern Gegenstand, da er sehr oft der einzige Gewährsmann ist, ist es von Wichtigkeit hier zu erwähnen, dass seine Zuverlässigkeit bei dieser Erzählung eine glänzende Probe besteht. Wir besitzen noch den Bericht eines ungenannten Augen- zeugen (abgedruckt bei Janssen Frankfurter Reichskorrespondenz II, p. 299 ff.), der sich mit Knebels Darstellung vollständig deckt bis auf einige unwesentliche Abweichungen und einige Einzelnheiten, die Knebel nicht erwähnt.

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sischen Partei zu Bern. Die sollte einerseits den Kaiser be- grüssen, anderseits versuchen, einen Frieden mit demselben als dem Oberhaupte des Hauses Ilabsburg abzuschliessen. Wenn letzteres nun zwar nicht gelang, so war doch der Em- pfang, der den Gesandten seitens des Kaisers zu Teil wurde, ein ausserordentlich freundlicher, und das fiel bei der sonst geradezu unversöhnlichen Gesinnung Friedrichs gegenüber den Eidgenossen doppelt auf: der Kaiser stand bei dem Ein- tritt der Gesandten auf, ging ihnen entgegen und reichte einem jeden freundlich die Hand. Hagenbach musste bei seiner aus- geprägt feindseligen Haltung wider die Eidgenossen besonders unangenehm dadurch berührt werden, zumal gerade der Haupt- gegner Burgunds das Haupt der Gesandtschaft war. Noch mehr aber als Hagenbach hatte den Sundgauer Adel, diesen Todfeind der Eidgenossen, das freundschaftliche Entgegen- kommen des Kaisers verdrossen, und ein angesehenes Mitglied desselben, Christof von Rechberg, Pfandbesitzer der Herrschaft Pfirt, machte seinem Unmute Luft und sagte: Hei, wie ist der Kaiser den Buben entgegen gegangen

Bei einer zufälligen Begegnung stiessen dann die Geister aufeinander. Hagenbach kam gerade von einer Audienz beim Kaiser, als ihm der Bürgermeister und Stadtschreiber von Mül- hausen, denen die eidgenössischen Gesandten zur Seite standen, entgegenkamen; sie wollten ihn um Verlängerung der Frist für die Zahlung ihrer Zinsen und Schulden bitten. Beim An- blick der Eidgenossen brach der Zorn des hitzigen Mannes los: sie allein trugen ja Schuld, dass Mülhausen nicht schon längst eine Stadt seines Herrn war. Nicht nur schlug er alles ab, sonderji er erklärte, dass er jetzt den Gläubigern der Stadt erlauben würde, alle Rechtsmittel wider sie zu gebrauchen trotz und ungeachtet ihrer Verbündeten, der Eidgenossen. Und dann wandte er sich wider die Eidgenossen: „der Kaiser wäre gegen sie aufgestanden und hätte ihnen die Hand ge- boten; er hätte einen Herrn, wäre ein Fürst und nicht ein römischer Kaiser, aber sie sollten von dem wohl solcher Ehre vertragen werden. So redete er auch sonst allerlei Worte, zu Zeiten in Gütigkeit, zu Zeiten scharf und gestochen. Doch haben die Eidgenossen ihm glimpfliche Antwort gegeben : hätte der Kaiser ihnen Ehre gethan, stünde ihnen zu verdienen."

Während dieses Wortwechsels teilte jemand den Eid-

16 Witte.

genossen die Äusserung des von Rechberg mit. Da sagte Herr Nikolaus von Diessbach: „Herr Landvogt, die Euren nennen uns Buben; das sind wir nicht und wollen auch von den Euren nicht so genannt werden. Heisset ihnen, dass sie sich von solchen Schmähworten enthalten, denn wir leiden es nicht." Anstatt die beleidigten Gesandten zu begütigen, goss Hagenbach nur Ol ins Feuer. Er fuhr sie mit heftigen Worten an: „Ei, was wollt ihr denn darauf thun? Geht, sagt euren Mülhausern, dass sie ihre Gläubiger zufriedenstellen und nicht also ihr Spiel mit ihnen treiben, sonst werde ich sie schon dahin bringen, dass sie selbst einsehen sollen, wie übel sie gethan haben, sich an euch zu hängen. Wäret ihr nicht ge- wesen, so hätten sie schon längst Recht geleistet oder wären dazu gezwungen worden." So stritten sie mit Hin- und Her- reden und schieden in Feindschaft von dannen.

Man wird zugeben, dass ein solches Benehmen vielleicht angebracht wäre kurz vor Ausbruch eines Krieges. So war es eine Sprache und ein Auftreten, das wenig passte in dem Munde eines Vertreters des Herzogs von Burgund, der einst- weilen noch wünschte, mit den Eidgenossen in Frieden zu leben. Angesichts einer solchen Haltung des Landvogts konnten die Eidgenossen nicht anders als alle freundschaftlichen Ver- sicherungen der Gesandten Karls für Lug und Trug halten. Tötlich beleidigte Hagenbach damals auch den allgemein ge- achteten Luzerner Schultheissen Hassfurter, der an einem Fusse hinkte, indem er meinte: „die Eidgenossen müssten Mangel an Leuten haben, dass sie Krüppel zu Tagen schickten". Da antwortete der Hassfurter: „Dass ich lahm bin, hat mir Gott zugefügt; sieh aber eben fast für dich, denn dir und deinem Herrn will ich grad genug sein. " Seit der Zeit folgte Luzern, das sich bis dahin zurückgehalten hatte, den Bahnen der Berner Politik.

Kaum hatte Hagenbach aufgehört mit den Eidgenossen in der Weise zu zanken, als bereits ein neuer Zwist begann. Als er aus dem Münster trat^), traf ihn eine Abordnung des Baseler Rates, die ihn um Auszahlung der 200 Gulden bat, die von der Rheinfeldener Pfandsumme noch hafteten. Hagen-

^) Der Münster stand im Zusammenhang mit dem Hof des Bischofs von Basel, in dem der Kaiser wohnte.

Zasammenbruch der bargand. Herrschaft am Oberrhein. 17

bach war der Meinung gewesen, dass der Rat diesen Rest der Pfandsumme ihm hätte schenken wollen, und da er nun von dem Zanke mit den Eidgenossen her überhaupt wohl schlechter Laune war, so brach jetzt sein Zorn in lichterlohe Flammen aus: er weigerte sich nicht nur das Geld zu zahlen, sondern erklärte ausdrücklich, dass er sie von jetzt ab auf jede Weise schädigen würde.*) Auch sonst war sein Be- nehmen in hohem Grade Anstoss erregend. Es war arg, dass er während der Anwesenheit des Kaisers so wenig seine üble Laune gegen die Stadt hemmte, dass er ihr gar die Zufuhr sperrte; und was uns sonst von glaubwürdigen Augenzeugen erzählt wird, erinnert eher an die Streiche eines trunkenen rohen Burschen als an das Gebahren eines Landvogtes des Herzogs von Burgund. So warf er dem Wirte, bei dem er sich aufhielt, die Kanne in den Rücken und den Pferden der fremden Gäste schnitt er die Halfter ab und liess sie in die Gassen laufen.

Im übrigen führte Hagenbach seine Drohung wider Basel aus: Niemand durfte Getreide, Zinsen oder Zehnten nach der Stadt führen und er bedrohte sie mit einer vollständigen Ab- sperrung. Als#am folgenden Tage der Bürgermeister Herr Peter Rot seinen Hafer einführen lassen wollte, liess der Land- vogt vor dem Baseler Spahlenthor Wagen und Pferde ein- fangen. Kurz darauf liess er einem Baseler Metzger seine Rinder, die in der Hüninger Aue weideten, fortführen, da er, wie er den Baselern sagen liess. Fleisch nötig hätte.*) Ha- genbach setzte damit nur das Benehmen fort, welches er von jeher wider die Stadt beobachtet hatte. Basel selbst führte gewissenhaft Buch^) über dies Gebahren, und so sind wir ein-

^) Es blieb dem Rat später nichts anderes übrig als von seiner For- derang abzustehen.

2) Knebel p. 12.

^) Des landvogts her Peter von Hagenbach gebruchung wider die statt Basel fehlerhaft bei Ochs Geschichte von Basel IV, p. 241 ff., wird im II. Teil von Knebels Tagebuch znm Abdruck gelangen. Herr Dr. C. Ch. Bernouilli, der die Arbeit des leider jetzt verschiedenen trefflichen W. Vischer zu Ende führen wird, hat mir freundlichst die Aushänge- bogen zur Verfügung gestellt. Es sei mir gestattet an dieser Stelle her- vorzuheben, welche Verdienste W. Vischer sich auch um diese Partie der Geschichte erworben hat sowohl durch die Ausgabe von Knebel selber,

S«it«cbr. f. GMch. d. Oberrh. N. F. II. 1. 2

18 Witte.

mal ausnahmsweise in den Stand gesetzt uns eine Vorstellung von dem frechen unverschämten und ebenso thörichten Be- nehmen Hagenbachs zu machen, wodurch er die Sache seines Herrn im höchsten Grade schädigte. Wenn es seine Absicht und die seines Gebieters war einmal allen jenen kleinen selb- ständigen Gewalten ein Ende zu machen, so war doch die erste Bedingung für das Gelingen dieses Planes, dass der- selbe unbedingt geheim blieb und ganz unvermerkt in's Werk gesetzt wurde. Was soll man nun sagen, wenn der Land- vogt vor aller Welt herausposaunte, dass er einmal verschaffen würde, dass Basel dem Erdboden gleich gemacht und es der Stadt so wie Dinant^) ergehen würde; wenn er vor Fremden und Einheimischen erklärte: wenn er wollte, so würde er Basel in drei Tagen gewinnen, und er wolle nicht abstehen, er wolle denn eines Tags etlichen in Basel die Köpfe vor die Füsse legen, auch etlichen die Grindköpfe abhauen und vor ihren Häusern aufrichten. Man denkt unwillkürlich an einen Mann, dem beim Rausche die Zunge mit dem Worte durch- geht. Aber den Drohungen entsprachen auch die Thaten; am empfindlichsten und lästigsten war es, dass Hagenbach der Stadt den feilen Kauf sperrte, nicht bloss anlässlich jenes oben erwähnten Vorfalles, sondern seit einiger Zeit überhaupt, so dass die Stadt sich schliesslich genötigt sah um Abhilfe an Herzog Karl zu gehen; wie es scheint aber ohne Erfolg. Und dabei hatte Basel kein anderes Verbrechen begangen, als dass es das Unglück hatte Gläubiger des Herzogs von Burgund zu sein und als freie Reichsstadt weiter bestehen wollte.

IV.

Unter diesen Umständen kann man sich die Spannung vergegenwärtigen, mit welcher allenthalben dem Tage zu Trier entgegengesehen wurde. Kam wirklich jene Einigung zwischen dem Kaiser und Herzog Karl zustande, so gingen diese Landschaften am Oberrhein schweren Zeiten entgegen, und es war als sicher vorauszusehen, dass, wenn sich auch nicht

als auch durch die erschöpfenden Anmerkungen, die alle Arbeit vorweg nehmen.

^ Dinant wurde bekanntlich von Karl dem Erdboden gleich gemacht, und die männliche Bevölkerung musste sämtlich über die Klinge springen.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 19

gleich die kaiserlichen und burgundischen Waffen zum ge- meinsamen Kampf wider die Eidgenossen und ihre Verbündeten vereinigten, doch die Stellung Hagenbachs, ausserordentlich gestärkt werden würde. Hatte er neben der Macht seines Herrn noch die kaiserliche Autorität hinter sich, so konnte ausserordentliches geschehen ; Hagenbach war der Mann dazu, etwas aus dem verblichenen Schimmer kaiserlicher Majestät zu machen, und die Städte mochten zittern.

Schon während der Trierer Verhandlungen erhielt man einen Vorgeschmack davon, wie der burgundische Hof die Dinge jetzt anfassen würde. Ende Oktober forderte Hagen- bach von Trier aus Mülhausen aufs neue auf, sich seinem Herrn zu unterwerfen und demselben zu huldigen. 0 Die Stadt antwortete nach alter Gewohnheit zunächst ausweichend, um Zeit zu gewinnen, dass sie, um eine Entscheidung zu treffen, zuvor die Einwilligung des Pfalzgrafen Friedrich als Ober- landvogts und der Eidgenossen als ihrer Verbündeten ein- holen müsste. Bald darauf, wie um dieser Forderung Nach- druck zu verschaffen, erschien der Graf Oswald von Tierstein auf der Rückkehr von Trier als Gesandter Karls zu Mül- hausen und überbrachte in gewisser Hinsicht ein Ultimatum : die Stadt sollte alle Gläubiger, welche Renten bei ihr aus- stehen hätten, wofür diese Brief und Siegel aufweisen könnten, befriedigen, dem Herzog selbst die' Stadt nach seinem Be- lieben offen halten und sich ihm unterwerfen, widrigenfalls würde Karl nach Ablauf der Frist, welche Mülhausen für die Bezahlung gewährt war, an der Spitze seiner Armee nach Mülhausen kommen, die Stadt von Grund aus zerstören und die Bewohner über die KUnge springen lassen.^)

Das hiess einmal Farbe bekennen, und die Eidgenossen, die sich bis jetzt wohl noch immer mit dem Gedanken ge- tröstet hatten, dass die Anfechtung Mülhausens allein von Hagenbach ausging, wussten jetzt woran sie waren. Selbst ein alter Verbündeter Karls, Pfalzgraf Friedrich der Siegreiche, wurde dadurch in das feindliche Lager gedrängt; war doch die Bedrohung Mülhausens in seiner Eigenschaft als Reichs- stadt auch für ihn, den Oberlandvogt, eine Beeinträchtigung;

Knebel p. 19. «) Knebel p. 21.

2*

20 Witte.

zudem mochte er es für ratsam halten, wenn sein alter Freund ihm den Rücken wandte und mit dem Kaiser, seinem unver- söhnlichen Feind, ein Bündnis einging, dann auch seinerseits bei den Eidgenossen einen Rückhalt zu suchen. Dazu kamen die beunruhigendsten Gerüchte über grosse burgundische Rüstungen, die doch wider niemand anders gerichtet sein konnten als gegen die Niedere Vereinung und die Eid- genossen. ^ Diese Gerüchte fanden eine gewisse Bestätigung darin, dass verlautete, Herzog Karl habe den Seinen zu Stadt und Land befohlen Waffen anzukaufen und zuzurüsten, nämlich Harnische, Hellebarden, Büchsen und Mordäxte. ^) Es war daher Zeit zu beraten, was man unter diesen Umständen thun wollte, und es fand eine Zusammenkunft zu Mülhausen statt, auf der ausser den Gesandten der Eidgenossen und der Nie- dern Vereinung auch eine Botschaft des Pfalzgrafen zugegen war; sehr bedeutsam war es, dass diese Versammlung bereits von einigen burgundischen Landstädten heimlich beschickt wurde. Es ward beschlossen, dass falls Herzog Karl feind- liche Schritte wider irgend ein Mitglied dieser Vereinung un- ternehmen würde, Pfalzgraf Friedrich als Kriegshauptmann alle Bundesmitglieder zur Hilfeleistung aufbieten sollte. Bei diesem Beschluss wurde namentlich auf Mülhausen Bezug ge- nommen. Die ganze Verhandlung wurde geheim gehalten.^) Zum Glück wurde der Bund nicht auf die Probe gestellt. Die Gefahr, welche das Zusammengehen von Karl und Kaiser Friedrich für die Eidgenossen und Pfalzgraf Friedrich haben musste, schwand mit dem Scheitern der Trierer Verhand- lungen, und für den Pfalzgrafen hörte damit die Veranlassung auf sich in feindlichen Gegensatz zu Herzog Karl zu setzen, wenngleich er wegen Mülhausen einstweilen noch an den fer- nem Verhandlungen teilnahm.

Trotzdem war die Gefahr für die Landschaften am Ober- rhein noch nicht geschwunden. Was anfangs nur Gerücht war, erhob sich zu inhaltsschwerer Wahrheit, dass der Herzog

1) Eidgen. Absch. II Nr. 722.

^ Krebs, thoraces et jhesus, id est halebarten, büxen et mordaxeu. Krebs ist ein ßrustharnisch in Plattenform nach Lexer, Mhd. Wörterbuch ; jhesus verzeichnet er nicht.

«) Knebel p. 24.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 21

von Burgund mit starker Heeresmacht heranzog in seine neu erworbenen Gebiete, die er noch nicht gesehen hatte. Wer noch zweifelhaft war, was die Ankunft des Herzogs zu be- deuten hatte, der konnte Gewissheit darüber erlangen durch die neuesten Erlasse Hagenbachs, der seinem Herrn von Trier aus vorausgeeilt war, um ihm den Boden zu ebnen. Im Be- reich seiner Landvogtei befahl er, dass wer nicht passende Waffen hätte, sich Harnisch und Helm, Mordaxt oder Helle- barde kaufen und sich einen Waffenrock in seinen Farben, Weiss und Grau, sowie Filzschuhe machen lassen sollte*), da- mit sie gerüstet wären, zu welcher Zeit sie auch aufgeboten werden möchten. Den Landleuten befahl er ausserdem, dass sie Hacken, Wagen und Kisten bereit hielten, „radberren und tröglin, do man grund mit usztreit". Dem Abt von Murbach sowie andern Prälaten schrieb er, sich persönlich im Lager einzufinden und zwar mit einer möglichst grossen Schar Be- waffneter, die Büchsen und Bombarden führten.^) Auf die Landleute hatten diese Befehle freilich die entgegengesetzte Wirkung: wie in neuester Zeit beim deutsch -französischen Krieg hatten sie auch damals nichts eiligeres zu thun, als ihre bewegliche Habe gen Basel zu flüchten.^)

So wie die Dinge lagen, konnte man nicht anders glauben, als dass der Zug des Herzogs Karl zunächst gegen Mülhausen gerichtet wäre, aber auch die übrigen Reichsstädte im Elsass hatten allen Grund zu fürchten, dass der Herzog die Gelegen- heit benutzen würde, um ihre Selbständigkeit anzutasten. Eigentlich hätte es keiner Beratungen über Massregeln da- wider mehr bedurft, aber unsere Vorfahren waren nun einmal in jener Zeit ebenso stark im Beraten als unentschlossen im Handeln. Es galt besonders Karl den Vorwand zum Ein- schreiten wider Mülhausen zu benehmen, und so einigten sich dann am 11. Dezember die Abgesandten des Pfalzgrafen, der Städte Zürich, Bern, Solothurn, Basel und Strassburg, sowie der auch für Schlettstadt, Oberehnheim und Kaisersberg bevollmächtigte Abgeordnete von Kolmar auf einem Tag zu Basel dahin, dass sie die dringendste Schuld Mülhausens,

*) Knebel p. 36. 2) Knebel p. 37. >) Knebel p. 36 Anm. 2.

22 Witte.

wegen derer der Stadt bereits Termin angesetzt war, decken wollten. Es war eine Summe von 1800 Guld., wovon Strass- burg 600, Bern und Solothum 700, Kolmar für sieh sowie für Scblettstadt, Oberehnheim und Kaisersberg 400 und endlich Basel ebenfalls 400 Guld. sich anheischig machten zu übernehmen. Für diese Summe sollte Mülhausen das Schult- heissenamt in der Stadt an die vorstreckenden Städte ver- pfänden, wodurch dasselbe wohl zugleich vor Hagenbach sicher gestellt werden sollte. Auf den 3. Januar 1474 wurde dann ein neuer Tag zu Basel in Aussicht genommen, auf dem die Bevollmächtigten die Meinung ihrer Orte über diesen Beschluss kundgeben sollten. 0

Inzwischen zog das Unwetter, das sich über Elsass zu ent- laden drohte, immer näher heran. Langsam zog der Herzog mit einem starken Heere ^) durch Lothringen und benutzte zunächst sein Übergewicht, um den jungen Herzog Rene von Lothringen zu zwingen, sich ihm vollständig in die Arme zu werfen und seine wichtigsten Festungen ihm zu öffnen. Von Nancy aus ging dann der Zug der Markircher Steige zu.

^) Eidgen. Absch. II Nr. 725; vollständig abgedruckt Mülhauser ür- kundenbuch IV Nr. 1707.

2) Die Stärke des Heeres lässt sich nur annähernd feststeUen, da die Angaben darüber abweichend sind. Es ist dabei festzuhalten, dass die Angaben meist übertrieben sind, namentlich wenn sie aus der Ferne kommen; auf der andern Seite ist eine Berechnung des Stärkeverhältnisses eines Heeres deshalb so unsicher, weil die Effektivstärke eines Reiterheeres, wie dasjenige Karls war, immer bedeutend höher ist als die angegebene Ziffer. Knebel giebt die Stärke des Heeres zu 5000 Pferden an, während der damalige Baseler Stadtschreiber, der einen Bericht über den Aufent- halt des Herzogs im Elsass abgefasst hat, das Heer zu 4000 Pferden an- schlägt. Dagegen erhielt Bischof Ruprecht von Strassburg Kundschaft, dass das Heer 4000 gewopenter und 800 zu Fuss zähle. Strassb. Stadt- Arch. AA. 263 cop. eh. coaev. Ganz anders lautet über ein Bericht des bischöflichen Hofmeisters, Hans von Landsberg, an seinen Herrn. Der- selbe berichtet als kriegskundiger Augenzeuge, dass Karl nicht 3000 Pferde habe boe/J und gut; darunter seien nicht 1000, die zu der wer zu brauchen wären. Er fügt dann allerdings hinzu, dass die Lombarden mit den Büchsen und Fussknechten bei Thann herauskommen sollen. Strassb. Stadt-Arch. AA. 266 cop. eh. coaev. Die Angaben gehen demnach weit aus- einander und Gewissbeit ist nicht zu erlangen. Am besten wird man thuu, die Angabe des sehr zuverlässigen Stadtschreibers zugrunde zu legen, die sich mit den sonstigen Angaben am besten ver sen 1

Zusammenbrach der burgand. Herrschaft am Oberrhein. 23

Hagenbach war seinem Fürsten entgegengegangen und führte am 20. Dezember die Avantgarde in der Stärke von 800 Pferden*) durch das Weilerthal in's Elsässer Land. Es war ein übles Vorzeichen, dass diese immerhin stattliche Truppen- macht den Landeseinwohnern keine Furcht einflössen konnte. Als Hagenbach in das am Ausgang des Weilerthales ge- legene Kestenholz kam, hausten seine Leute wie gewöhnlich gar übel und zündeten das Dorf an. Die Bewohner setzten sich zur Wehr und zogen sich auf den befestigten Kirch- hof zurück ; bei dem darauf entstehenden Handgemenge wurden zwei Burgunder erschossen. Herzog Karl folgte mit dem übrigen Heere auf dem Fusse nach.^) Während Hagenbach zu Kestenholz lag, traf Karl in Weiler ein. Auf dem Wei- termarsch am folgenden Tage wurde er zu Kestenholz von dem Hofmeister Hans von Landsberg im Namen des Bischofs, des Kapitels, der Ritterschaft und der Stadt Strassburg begrüsst. Das Schicksal von Kestenholz blieb zunächst noch in der Schwebe; der Herzog wollte wohl abwarten, ob Schritte gethan würden ihn zu besänftigen. Karl zog daher weiter und blieb die Nacht über in Bergheim. ^)

Indessen war Hagenbach voraufgezogen auf Kolmar zu, mit der Absicht seinem Herrn diese Reichsstadt zu öflFhen. Am 22. Dezember hatte er der Stadt in diesem Sinne ge- schrieben. In jener Zeit, wo die Reichsstädte für ihre .Selb- ständigkeit alles seitens der Fürsten zu fürchten hatten, war das eine äusserst heikle Sache, und wohl nur die Furcht vor dem allgewaltigen Burgunderherzog presste der Stadt das Zu- geständnis ab, dass sie den Herzog mit 200 Pferden einlassen wollte. Hagenbach aber verlangte, dass die Stadt den Herzog

^) Auch über die Stärke dieser Abteilung gehen die Angaben aus- einander. Knebel und der Baseler Stadtschreiber sprechen von 1500 Pfer- den, während nach einem Schreiben von Bernhard Wurmser an Strass- burg (Mone III p. 430, Strassb. Stadt- Arch. AA. 264 cop. eh. coaev.) Hagen- bach 800 Pferde hatte; und der erwähnte Hofmeister giebt ihm gar nur 400 Pferde. Eine Avantgarde in der Stärke von 1500 Pferden würde für dies Heer ohnehin zu stark sein, und ich entscheide mich daher für die mittlere Angabe.

') Der Marsch ging nicht über die eigentliche Markircher Steige in*f Leberthal, sondern in's Weilerthal.

^ Schlettstadt sandte dem Herzog hierher 200 Viertel Hafer und Fische im Wert von 10 Gulden.

24 Witte.

wenigstens mit seinem Rat und denjenigen, „so uf sinen lip warteten t, einreiten lassen möchte". Das erschien unverfäng- lich. 0 Die Stadt vertraute demnach auf die Abmachung mit Hagenbach und ordnete ihre Ratsbotschaft in's Feld, dem Herzog entgegenzureiten und ihn ehrerbietig zu empfangen. Wie nun der Landvogt seinem Fürsten berichtet hatte, ob man auf die Furcht der Bürger rechnete, genug, der Herzog erschien mit 1000 Pferden^) vor der Stadt, und zugleich suchten die Burgunder sich an den verschiedenen Thoren in kleinen Trupps Einlass zu verschaffen.^) Es war das ein Manöver, welches in jener Zeit vorher und nachher mit Erfolg in's Werk gesetzt worden ist; hier aber waren die Bürger auf ihrer Hut. Die Stadt verweigerte den Einlass, und ver- gebens versuchte Hagenbach, der selbst noch einmal in die Stadt gekommen war, sie davon abzubringen. Es blieb dem Landvogt daher nichts anders übrig, als die Richtung des Heeres zu wenden; ein Teil des Heeres mit dem Herzog selbst, wohl an 3000 Pferde, lagerte im Gebiet des Grafen zu Lupfen zu Kienzheim und Sigolsheim am Eingang des Weiss- thales nordwestlich von Kolmar, während die übrigen Truppen, an 2000 Pferde, ihr Unterkommen in der Rheinebene südöst- lich von Kolmar bei Sunthofen und Andolsheim suchten.

Hier in Kienzheim suchte den Herzog eine Gesandtschaft auf, die aus Abgeordneten des Bischofs, der Städte Strass- burg und Schlettstadt und der Gemeinde Kestenholz zusam- mengesetzt war, um vom Herzog Gnade für letztern Ort zu erlangen.*) Der Herzog verlangte Auslieferung der Schuldigen; als die Gesandten von Bischof und Stadt Strassburg, Herr Hans von Landsberg und Herr Philipp von Mülnheim, das nicht zusagen, sondern jeder es erst an seinen Herrn bringen wollte, wurde der Herzog zornig und drohte den Kirchhof zu

^) Als Quellen kommen in Betracht der ausführliche Bericht des Baseler Stadtschreibers, die eingehende Erzählung bei Knebel p. 39 und die vielfach ungenaue Reimchronik cap. 49 51. Ausserdem benutzte ich noch ein Schreiben Kolmars an Strassburg über den Verlauf der Dinge vom 23. Dezember (Strassb. Stadt-Arch. AA. 264 cop. eh. coaev).

*) Der Stadtschreiber spricht von 2000; ich folge dem Bericht Kolmars. «) Knebel.

*) Bericht der Strassburger Abgeordneten an die Stadt vom 24. Dez. Strassb. Stadt-Arch. AA. 266 cop. eh. coaev.

Zusammenbrach der bargand. Herrschaft am Oberrhem. 25

erstürmen. Da legten sich die von Schlettstadt und Kestenholz in's Mittel, und es wurde abgeredet, dass die beiden schuldigen Gesellen ausgeliefert werden sollten und die Burgunder nach ihnen auf dem Kirchhof Suchung thun dürften; würden dann die beiden GeseUen gefunden und verwende sich dann der Bischof und die Städte Strassburg und Schlettstadt für sie, so wolle der Herzog gnädig sein. Darauf stellten sich beide Gesellen freiwillig, und der Herzog begnadigte sie nach ge- schehener Fürbitte gemäss der getroffenen Verabredung.

Das war unverhoffte Güte gewesen, wie man es von dem Schlächter von Dinant und Lüttich kaum erwarten konnte; man sollte aber erfahren, dass er nach Gelegenheit auch noch mildere Saiten aufziehen konnte. Am folgenden Tage, dem 24. Dezember, ging es gen Breisach*), wo der Herzog mit 1500 Pferden^) einzog; die übrigen Truppen lagerten in den benachbarten Gegenden des Oberelsasses und in dem Strass- burger Bistumsgebiet um Rufach herum „all wo dieselben ge- legen sint und die armen leute merklich beschädiget; dann sie haben ihnen das ihrige ufgegessen und getrunken und da- für nichts gegeben; sie haben ihnen das ihrige genommen, dazu ihre weiber und töchter geschwecht ohne alles anderes schändliches übel so sie begangen haben und leider in der Lombardie in uebung ist".^)

*) Neben der Erzählung Knebels, p. 40, kommt ganz besonders in Betracht der Brief des Breisacher Stadtschreibers Johannes von Durlach, der die Ereignisse von dem Einzug Karls bis zur Katastrophe Hagenbachs in summarischer Weise an Knebel berichtet p. 76 ff. Speziell über die Breisacher Ereignisse während des Aufenthaltes Karls und unmittelbar nach demselben ist dann noch von besonderer Wichtigkeit das Schreiben eines ungenannten Priors an den Baseler Weihbischof Nicolaus Bischof von Tripolis. Knebel p. 46 ff. Nebst dem oft zitierten Bericht des Baseler Stadtschreibers sind diese Briefe unserer Darstellung zu Grunde gelegt. Erst in zweiter Linie kommt die Erzählung des redseligen Reim- chronisten cap. 52 ff., der die Ereignisse erst aus späterer Zeit berichtet, in Betracht.

') Auch hier gehen die Angaben wieder sehr auseinander. Johannes von Durlach spricht von 3000 Reitern, der Prior von 2500 Pferden, der ' Reimchronist g9x von 4000 ; man sieht nicht ab, wie dieselben in Breisach hätten Platz finden sollen; die Angabe des Stadtschreibers von 1500 Pfer- den ist die wahrscheinlichste.

3) Sodomiterei; sittengeschichtlich ist es von Bedeutung, dass dieses Laster erst jetzt in diesen Gegenden zu allgemeinerer Kenntnis kommt.

L

26 Witte.

Der Einzug Karls in Breisach fand nach burgundischer Weise mit grossem Gepränge statt. Die Bürger selbst hatten ihr Möglichstes gethan, um dem Herzog einen festlichen Em- pfang zu bereiten, sie ahnten nichts böses und dachten nicht daran, dass Karl sein Wort brechen und ihre Freiheiten an- tasten könnte. Der Herzog stieg im Hause des spätem Schult- heissen Han& Werner von Pforr, eines ergebenen Werkzeuges von Hagenbach ab, wo schon vorher Quartier bestellt worden war, weil dieses Haus allein Kamine nach französischer Art hatte; der Herzog von Cleve wohnte im Augustinerkloster, während Hagenbach und der Graf von Tierstein sich auf der Rheinseite der alten Reichsburg einquartierten, der eine im Schiflferhaus , der andere im Gasthof zum Pflug. ^) Die Ein- quartierung der Truppen geschah in turbulentester Weise. Zwar wurde versucht, eine gewisse Ordnung einzuhalten, in- dem die Stadt in vier Quartiere eingeteilt wurde, von denen jedem ein Kapitän vorgesetzt wurde; aber bei diesem Massen- zudrang konnte unmöglich genug Unterkommen beschafft wer- den, und es kam schon während der Anwesenheit des Herzogs zu argen Gewaltthätigkeiten seitens der welschen Söldner. Die Thore selbst mussten offen bleiben; unterhalb des Rhein- thores und der Rheinbrücke wurde noch eine zweite Brücke geschlagen, nur um eine ungehinderte Verbindung zwischen dem Elsass und dem Breisgau herzustellend)

Karl hielt bis zum 31. Dezember Hof in der Stadt. Es ist unentschieden, ob er schon hier die Huldigung der Prälaten, Edlen und Gemeinden seiner neuen Gebiete entgegennahm oder in Ensisheim.^) An hohem Besuch fehlte es jedenfalls

Die Lombardeu, die diesem Laster durcbgängig fröhnten, wurden als Ketzer deshalb augesehen und später beim Ausbruch des Krieges, wenn sie gefangen genommen wurden, verbrannt.

^) Über die Topographie von Alt-Breisach cf. Mone III p. 216 ff. und ßossmann, Geschichte von Breisach passim. Bei der Bestimmung der alten Lokalitäten gelangt Mone meistens doch nur zu einem negativen Resultat, ohne dass ihm das zum Vorwurf gereichen könnte ; es wäre aber eine Aufgabe für die Geschichtsvereine vom Breisgau, die Topographie des alten Breisach einmal genau zu entwerfen.

2) Cf. Mone III p. 223. Da mir die Lokalkenntnisse fehlen, muss ich die in Betracht kommenden Fragen unentschieden lassen.

*) Hagenbachs Stellvertreter, Bitter Hermann Waldner, hatte ein darauf bezügliches Mandat erl Knebel p. 39.

Zusammenbrucb der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 27

nicht. Die Bischöfe von Basel und Speier, der Markgraf von Baden und andere Fürsten und Herren stellten sich ein, und um die Macht Karls recht sichtbar darzustellen, suchten ihn hier gar Gesandte vom Papst und vom mächtigen Venedig auf.*) Nur einer fehlte, den Karl wohl am liebsten gesehen hätte und der vor allen andern Veranlassung gehabt hätte den Fürsten aufzusuchen: Herzog Sigmund, der Nachbar Karls, dem Namen nach noch immer sein Verbündeter und Rat und Diener, er blieb aus. Es wird uns erzählt, dass Karl die Absicht gehabt hätte/) Herzog Sigmund so wie früher König Ludwig von Frankreich und den Herzog von Geldern und später den Grafen Heinrich von Würtemberg-Mömpelgart fest- zusetzen. Der habsburgische Fürst war sich aber seiner Ver- bindungen mit König Ludwig und den Eidgenossen nur zu gut bewusst: er blieb ferne. Eine geringe Entschädigung und ein kaum nennenswertes Schmerzenspflaster für die er- littene Demütigung war es, dass dafür Kolraar Gesandte We- her schickte^) in der Meinung sich zu verantworten. Hagen- bach nahm sich ihrer an und brachte sie vor den Herzog; „dem haben sie geschenkt einen köstlichen Becher von Gold und darin 300 rheinische Gulden und gebeten gnädigen Ver- zig (Verzeihung); und soll dabei geredet worden sein, wenn der Herzog wieder käme, so wollten sie ihn einlassen", ohne dabei auszubedingen, ob mit vielem oder wenigem Volk.*)

V.

Alles das sind aber nur Einzelnheiten, die für uns ver- hältnismässig wenig Wert haben; wir würden sie alle gern vermissen, wenn wir nur einigermassen wüssten, was Karl während seines Aufenthaltes in Breisach sowohl wie später in Ensisheim mit Hagenbach schaffte. Und da können wir nur aus einzelnen Thatsachen einen Rückschluss machen. Wir dürfen wohl als bestimmt annehmen, auch ohne dass unsere

**) Journal über die Reisen Karls bei Commines-Lenglet II p. 210.

') Reimchronik cap. 68.

3) Am 28. Dez. Baseler Stadtschreiber und Reimchronik cap. 51.

*) Später hätten das die von Kolmar nicht Wort haben wollen, schreibt der Stadtschreiber; sie hätten den Herzog um Verzeihung gebeten mit Zusagung ihn einzulassen; aber ihre Meinung sei gewesen: also dass sie nn mächtig sin möchten.

28 Witte.

spärlichen Quellen etwas darüber sagen, die eben nur die Ober- fläche berühren, dass Hagenbach seinem Herrn als treuer Diener genau Bericht erstattete, wie es in seinen Gebieten stand und welche Gefahren drohten. Es handelte sich darum, einerseits gefährliche Gegner unschädlich zu machen, die Koalition zu sprengen, die angefangen hatte sich zu bilden, und für alle Fälle einen festen Punkt zu gewinnen, in dem man im Notfall für die erste Zeit jeder Gefahr trotzen konnte, dann aber auch, wie man noch festeren Fuss gewinnen und die neue Herrschaft noch weiter ausdehnen könnte.

Da ist es gewiss kein Zufall, wenn wir gleichzeitig einem Versuch des Herzogs begegnen, einerseits das Bistum Basel in burgundische Hände zu bringen, anderseits der Stadt Basel sich durch einen Handstreich zu bemächtigen. Der Bischof Jo- hannes von Venningen war seines Bistums schon längere Zeit leid und hatte bereits einmal zu gunsten eines bairischen Prinzen darauf verzichten wollen. Auch später hegte er noch diese Absicht, und Hagenbach konnte das schwerlich unbekannt ge- blieben sein. Nichts konnte aber der festern Begründung und weitern Ausdehnung der burgundischen Herrschaft förderlicher sein, als wenn es gelang eine burgundische Kreatur unterzu- bringen, die man bereits in der Person des Probstes Haneron zu Brügge in Bereitschaft hielt. Bereits einmal hatte der Herzog diese Politik in's Werk gesetzt. Das Bistum Lüttich hatte er auf diese Weise so gut wie vollständig seinen Staaten einverleibt; und dass die blühende Stadt Lüttich dabei zer- stört, die Einwohner niedergemetzelt, ertränkt und in den Wäldern der Ardennen wie ein gehetztes Wild gejagt; worden waren, mochte für die Stadt Basel eine Warnung sein. Was Hess sich nicht alles erreichen, wenn dieses Projekt zur Durch- führung gelangte ! In Basel konnte der neue Bischof, gestützt auf burgundische Waffen und den Sundgauer Adel, die alten niemals rechtlich aufgegebenen Hoheitsrechte auf's neue voll und ganz heischen; burgundisches Gebiet reichte plötzlich bis zum Bieler See und reichte Savoyen die Hand, Bern befand sich in eiserner Umarmung. In der That eine weite Perspek- tive ! Es wäre ein Erfolg gewesen, ähnlich dem des Vertrages von St. Omer, ein weiterer und noch folgenreicherer Schritt zum Königreich Burgund. Wer hätte sagen können, was ge- worden wäre, wenn anstatt Hagenbach ein gewandter Mann

Zusammenbruch der borgund. Herrschaft am Oberrhein. 29

Landvogt gewesen wäre, der seine Nachbarn herangezogen, nicht abgestossen hätte! So aber hatte Hagenbach mit dem Bischof beständig in Streitigkeiten gelebt, ihn in mannigfachster Weise gekränkt, und dieser hatte keinerlei Veranlassung sich der burgundischen Regierung entgegenkommend zu bezeigen. Als daher von der Stadt in den Bischof gedrungen wurde, sein Vorhaben aufzugeben, erklärte dieser, dass er zur Zeit keine Änderung des Bistums beabsichtige. 0

So war diese Gefahr also glücklich vorbeigegangen. Nicht weniger aber war die Stadt für ihre eigene Sicherheit besorgt. Umfassende Vorkehrungen waren getroffen: alle verdächtigen Leute wurden fortgewiesen, die Wagen nur unter Vorsichts- massregeln in die Stadt eingelassen, die Schutzgatter an den Thoren wohl verwahrt, die Wachen verstärkt, die Rheinbrücke nachts beleuchtet; nach dem Läuten des Abendglöckleins durfte niemand mehr ohne Licht gehen; jedermann sollte zu Hause seine Waffen in Bereitschaft halten; der Bürgerschaft ward mitgeteilt, wie sie sich zu verhalten hätte, falls zu gleicher Zeit es Feuers- und Feindesnot stürmen würde; man fürchtete wohl einen Feind auch im Innern. Auch wurden 800 Mann von der Landschaft in die Stadt beordert; die Eid- genossen ging die Stadt um Zusendung der begehrten 800 Knechte an.^) Es zeigte sich dann auch bald, dass die Stadt wohl daran gethan hatte alle Vorsicht zu beobachten. Am L Januar kamen die Hauptleute Wilhelm Herter und Her- mann Truchsess mit 800 wohlbewaffneten Fussknechten von den Waldstädten her vor das Thor von Klein-Basel und ver- langten Durchlass durch die Stadt, um auf dem nächsten Weg nach Ensisheim zu gelangen, wohin sie wie die bewaffnete Macht aller andern Gemeinden vom Herzog befohlen waren. Das wurde ihnen abgeschlagen und sie mussten den gewöhn- lichen Weg der Mauer entlang in die benachbarten Dörfer nehmen. •'^) Am 8. Januar kehrte diese Mannschaft von Ensis- heim zurück, und für den Fall, dass ihnen jetzt der Durch- zug erlaubt worden wäre, war folgender Anschlag gemacht worden*), um Klein-Basel zu erobern. Wenn die ersten zu

1) Ochs IV p. 227. ^) Ochs 1. c. «) Knebel p. 41. ♦) Knebel p. 48.

30 Witte.

der Rheinbrücke gekommen wären, hätten sie dieselbe abge- deckt. Die Nachhut wäre aber am Thore geblieben und hätte dasselbe offen gehalten, während die mittlere Mannschaft alles niedergemacht hätte, was angetroffen wäre. Auf die Art wären alle Schutzwehren der kleinen Stadt in ihre Hand ge- kommen. Die Schar wurde jedoch nicht eingelassen, son- dern unterhalb Basel bei Hüningen übergesetzt.

Die Anschläge auf Basel waren demnach mislungen. Mehr Glück hatte Karl in Breisach, insofern es galt, diesen stärksten Waffenplatz am Oberrhein für alle Fälle zur unbe- dingtesten Verfügung zu haben. Der Anfang wurde damit gemacht, dass Hagenbach nun endlich den schon lange ge- hegten Plan zur Ausführung brachte und die Stadt zwang, das Schultheissenamt seinem Herrn zur Auslösung zu geben ^); damit gelangte Karl zu Breisach in den Besitz der obersten Gerichtsbarkeit. Die Stadt konnte nichts dawider thun, so schwer es ihr auch werden mochte, dem Ansinnen Hagenbachs Folge zu leisten, denn unzweifelhaft war Karl als Rechts- nachfolger Herzog Sigmunds berechtigt, diese Auslösung vor- zunehmen; um so empfindlicher musste es aber der Stadt sein, dass der Landvogt seine augenblickliche Macht dazu misbrauchte, um die Stadt bei der Rückzahlung der Pfand- summe in empfindlichster Weise zu beeinträchtigen.^) Darüber verstrichen die letzten Tage des Dezember.

Der letzte Tag des Monats war für die Abreise Karls fest-

^) Reimchronik cap. 57 u. 58.

2) Die Angaben der Reimchronik sind sehr unklar. Der Sinn ist, dass die Stadt durch die Einwechselung beträchtlichen Schaden erlitt. Zudem sind die Angaben über die Höhe der Pfandsumme verschieden. Die Reimchronik nennt 1400 Gulden, während an anderer durchaus zuver- lässiger Stelle (Chmel Mon. Habsburg. I p. 90) diese Summe zu 5000 Guld. angegeben wird. Die Art und Weise, wie Mone diese Differenz erklären will, ist zu verwerfen; wir müssen uns bescheiden sie nicht erklären zu können cf. Witte, Beziehungen, Excurs. Schliesslich spricht noch der Breisacher Stadtschreiber Johannes von Durlach, dem wir doch natürlicherweise am meisten Kenntnis von der Sache zutrauen dürfen, gar von 8000 Gulden, womit Karl das Schultheissenamt eingelöst hätte. Knebel p. 77. Da- durch wird natürlich die Erzählung des Reimchronisten nicht glaub- würdiger. Immerhin ist aber möglich, dass die Stadt schlechte Münze zum Yollwert annehmen musste.

Zusammenbracb der bargund. Herrschaft am Oberrhein. 3!

gesetzt.*) Morgens früh erscholl das Allarmsignal, und die ganze Bürgerschaft sollte dem Herzog den Treueid von neuem leisten. Sie musste lange vor dem Rathaus^) warten^), bis der Herzog erschien. Inzwischen versammelte sich die ge- samte Streitmacht des Herzogs; vor einer solchen Streitmacht mochte den Bürgern wohl der Mut entsinken, irgend welchen Widerstand zu leisten. Endlich gegen acht Uhr erschien der Herzog, und nun musste die ganze Bürgerschaft knieend den Treueid leisten, aber ohne jegliche Einschränkung. Was das auf sich hatte, sollte den Bürgern nur allzubald deutlich wer- den. Ein Bürger fasste noch soviel Mut und bat den Fürsten um Abstellung des bösen Pfennigs; die Antwort w^ar ab- schlägig. Was brauchte man auch noch Rücksicht zu nehmen! Darauf zog der Herzog mit seinen Truppen ab, ohne dass den Bürgern irgend eine Bezahlung geworden wäre.

Dennoch mochte die Bürgerschaft zunächst erleichtert auf- atmen, dass endlich diese Gäste von ihr geschieden wären ; Hagen- bach hatte aber Sorge getragen, dass die Stadt in seiner Hand blieb. An demselben Morgen früh hatte er an 800 Pikarden von aussen her nach Breisach hineingeführt^), als ob die- selben mit dem Herzog von dannen reiten und ihn begleiten sollten. Scheinbar verliessen sie auch mit dem Herzog die Stadt; dieser hatte aber kaum die Rheinbrücke überschritten, als Hagenbach mit 60 Reitern zurückkam, von der noch ver- sammelten Bürgerschaft die Stadtschlüssel in Empfang nahm und jenen Abschaum der Menschheit hineinliess.^) Damit

^) Für die folgenden Ereignisse kommen dieselben vorhin erwähnten Quellen in Betracht.

2) Knebel p. 46; der Reimchronist lässt die Bürgerschaft sich vor der adligen Trinkstube zum Juden versammeln.

3) Vier Stunden, sagt der Reimchronist cap. 59.

*) Über die Art und Weise, wie Hagenbach die Pikarden in die Stadt hineinbrachte, gehen die Angaben auseinander ; ich verbinde die der Reim- chronik cap. 61, des Basler Stadtschreibers und Knebels p. 49 mit ein- ander. Was die Zahl der Pikarden betrifft, so schwanken die Angaben zwischen 800 und 900. Mit der persönlichen Begleitung des Landvogts mögen 900 herauskommen. Der Versuch Mone's, den Widerspruch der Angabe der Reimchronik bezüglich der Zahl der Pikarden in der Über- schrift und in dem Kapitel zu erklären, ist ganz verfehlt und widerspricht allen andern Quellenangaben, die Mone freilich nicht herangezogen hat.

5) Über die Pikarden cf. meine Abhandlung Witte, der Einfall der

32 Witte.

war die Stadt vollständig seiner Gewalt anheimgegeben, und nun begann das frevle Spiel Hagenbachs mit der wehrlosen Bürgerschaft, das sein Andenken zu einem fluchwürdigen für alle Zeiten gemacht hat. Die Bürger raussten die Soldaten in ihre Häuser aufnehmen und beköstigen; die Vorstellungen des Bürgermeisters, dass die Bürgerschaft schon durch die vorhergehende Einquartierung erschöpft sei, achtete Hagen- bach nicht nur nicht, sondern er vergrösserte die Last für die Bürgerschaft noch dadurch, dass auf seinen ausdrücklichen Befehl der Adel bei der Einquartierung verschont werden sollte; und damit beginnen die Versuche Hagenbachs, in die Bürgerschaft selbst Hader und Zwietracht hineinzutragen, in- dem er den Adel auf Kosten der Bürger begünstigte.

Nachdem Hagenbach so Breisacti den Pikarden ausge- liefert hatte die Stadt wurde wieder in Viertel eingeteilt, von denen jedes unter einem Kapitän stand ritt er seinem Herrn nach. Das war für jene wilden Banden das Signal, um jegliche Bande der Ordnung und Zucht zu durchbrechen.^) Mitten in der Nacht blies der Wächter auf dem Münsterturm Mord. Ein Pikajde hatte einer Bürgerin, die ihm zu Bette leuchtete, auf den Mund geschlagen, dass sie blutete. Auf das Geschrei der Frau kam der Gatte herbeigelaufen und schlug den Walhen nieder. Dessen Hilferuf vernahmen seine Kameraden; dieselben rotteten sich zusammen, aber auch die Bürgerschaft sammelte sich, und nur der Dazwischenkunft der Hauptleute und Bürgermeister war es zu danken, dass es nicht zu einem blutigen Zusammenstoss kam. Am andern Tage, am 1. Januar 1474, schickte die Stadt Gesandte nach Ensisheim und bat um Abhilfe.^) Die wurde geleistet, aber in anderer Weise, als die Bürger gehofft hatten. Sei es, dass es den selbstherrlichen Sinn Karls verdross, dass die Bürger sich doch gewissermassen eigenmächtig Abhülfe verschafft hatten, sei es, dass man die Gelegenheit wahrnehmen wollte, um mit dem letzten Reste der Selbständigkeit der Stadt auf- zuräumen, jedenfalls kam es ganz anders als die Stadt er-

Armagnacken in's Elsass im Jahre 1439, Strassburg 1883. Vergl. auch Reimchrooik cap. 119.

^) ReimchroDik cap. 63.

*) Von dieser Gesandtschaft weiss der Reimchronist nichts, der die Sache in einem ganz falschen Zusammenhang darstellt.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 33

wartet hatte. Herzog Karl schickte jetzt Hagenbach und den Grafen Hans von Lupfen mit 200 Reitern und ebenso- vielen Fussknechten nach Breisach J) Die Pikarden zogen zwar jetzt aus, aber mit ihnen musste die Bürgerschaft ziehen und dem Aufgebot des Fürsten gen Mülhausen Folge leisten, während die neu einrückenden Söldner in der abwesenden Bürger Häuser bei ihren Weibern und Kindern eingelegt wurden. Es war in der That so, als ob man die Stadt noch während der Anwesenheit des Fürsten im Elsass zu einem verzweifelten Schritte drängen wollte, um aller Rücksichten wider sie über- hoben zu sein. Denn jetzt wurde die Stadt auch in dem an- getastet, was ihr das teuerste war, in ihrer Freiheit, Selb- ständigkeit und Verfassung. ') Es war ein vollständiger Um- sturz, den Hagenbach in's Werk setzte, der uns in mancher Hinsicht einen Fingerzeig geben kann, wie Hagenbach die burgundische Regierung gestalten wollte, sobald er überall die Hände frei hatte. Die bisherige Selbständigkeit der Stadt bleibt nur ein Schatten, der Rat ein blosses Werkzeug in den Händen des Landvogts, die Gerichtsbarkeit einem durchaus erget)enen Werkzeug übertragen, aus der freien deutschen

1) Knebel p. 47. Reimchronik 65—67.

2) Was den Zeitpunkt des von Hagenbach gewaltsam in's Werk ge- setzten Verfassungsumsturzes betrifft, so widersprechen sich die Reim- chronik und Knebel. Während die Reimchronik cap. 87 Hagenbach erst nach Ablauf von Fastnacht diese Veränderungen treffen lässt, ist es nach Knebel p. 47 und 49 im Zusammenhang mit der Einlegiing der neuen Garnison, dass diese Massregeln getroffen wurden. Unstreitig verdienen die Angaben Knebels, wenn sie auch nicht so ausführlich sind, wie die der Reimchronik, den Vorzug. Knebel ist Zeitgenosse, und neben seiner eignen Erzählung ist es der von ihm veröffentlichte Brief des Breisacher Priors an den Baseler Weihbischof, der diese Thatsachen erwähnt. Ausser- dem ist es auch aus innern Gründen wahrscheinlicher, dass Hagenbach jetzt, wo er der Stadt endlich vollständig mächtig war, diese Veränderungen vornimmt. Zudem beruft sich Hagenbach gerade um Fastnacht gegenüber Rheinfeldener Abgeordneten auf die von ihm in Breisach getroffenen Ab- änderungen, als Abschaffung der Zünfte, Einführung der Gewerbefreiheit und deren Segnungen. Das konnte er aber nicht , wenn er diese Mass- regeln an demselben Tage oder unmittelbar vorher getroffen hatte oder noch treffen wollte. Demnach sind jene Neuerungen Hagenbachs in Verbindung mit den Anfang Januar stattfindenden Ereignissen zu bringen und darnach die Ansätze Mone's, der diese Kapitel der Reimchronik (cap. 87—92) auf den 24. Februar ansetzt, zu berichtigen.

ZmUichr. f. 6«6ch. d. Obei rh. N. F. II. 1. 3

I

34 Witte.

Bürgergemeinde ist die französische Kommune geworden, die auch auf den bescheidensten Teil der Autonomie Verzicht leisten muss. Der Anfang wurde damit gemacht, dass die Stadt alle ihre Freiheitsbriefe und Privilegien ausliefern musste. Zum Schultheissen wurde der Hagenbach blind ergebene Hans Werner von Pforr ernannt; er hatte jetzt die Gerichtsbarkeit in der Stadt auszuüben im Namen des Herzogs von Burgund. Dazu war der Landvogt unzweifelhaft berechtigt, nachdem das Schultheissenamt ausgelöst war, und es war selbstverständlich, dass er einen in seinen Augen zuverlässigen Mann diesem Amte vorsetzte. Anders stand es mit seinen weitern Mass- regeln. Breisach war als freie Reichsstadt an das Haus Habs- burg verpfändet worden, so jedoch, dass es bloss den Herren wechselte, während es seine bisherige Verfassung nicht bloss beibehielt, sondern noch selbständiger gestalten durfte. Nicht anders hatte Karl die Stadt übernommen, und es war daher ein offenbarer Staatsstreich, wenn nun Hagenbach aus eigener Machtvollkommenheit die Verfassung Breisachs umänderte.

Wie fast überall war auch die Verfassung Breisachs ein Ergebnis der Kämpfe, die zwischen den Altbürgern und den Zünften gefochten waren. An der Spitze der Stadt standen zwei Bürgermeister, ein bürgerlicher und ein adliger; der Stadtrat bestand in gleicher Weise aus 7 adligen und 6 bür- gerlichen Mitgliedern, wozu noch einzelne Zunftmeister ge- treten zu sein scheinen.^) Hagenbach war nun klug genug, nicht solche Neuerungen zu schaffen, wodurch er sich alle Bürger der Stadt in gleicher Weise verfeindete, sondern in diesem Falle der auch sonst üblichen burgundischen Praxis getreu, suchte er sich in dem zahlreichen in Breisach ver- bürgerten Adel eine Partei zu schaffen. ^) Die Art, wie er nun vorging, giebt uns gleichzeitig einmal wieder ein Bild von der Rücksichtslosigkeit, womit er alle seine Pläne verfolgte. Durch den bürgerlichen Bürgermeister Stähellin, der allein das Recht dazu hatte, liess er eine Ratssitzung anberaumen.

^) Ich muss hier den Angaben Mone's III p. 238 ff. folgen, die mir allerdings nicht sehr zuverlässig erscheinen.

2) Mone 1. c. p. 241, aber die Stellen der Reimchronik, worauf er sich beruft, enthalten wieder einmal nichts darüber. Rosmann, Geschichte der Stadt Breisach, enthält nichts über die Verfassung der Stadt.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 35

Hier erschien er mit den herzoglichen Räten und wies die bürgerlichen Mitglieder des Stadtrates einfach heraus. Auch hier zeigt sich wieder, was man so oft in dieser Zeit wahr- nimmt, dass der Adel, sobald er für seine Interessen einen besondern Vorteil herausschlagen kann, sich über alle Ver- pflichtungen hinwegsetzt. Anstatt ihren Amtsgenossen zu folgen, blieben die adligen Mitglieder ruhig sitzen und sahen dem zu, was der Landvogt weiter vornahm. Wie die bürger- lichen Ratsmitglieder, so entsetzte er ebenso aus eigner Macht- vollkommenheit den bisherigen bürgerlichen Bürgermeister seines Amtes. ^) Leider nennt uns der Reimchronist nicht den Namen seines Nachfolgers, den Hagenbach aus den bisherigen Ratsmitgliedern*) ernannte. Der verstand sich nur sehr un- gern zur Übernahme des Amtes; er musste aber dem Drängen und Dräuen des Landvogtes weichen. Der Eid, den er zu leisten hatte, war ohne jeglichen Vorbehalt, lediglich für den Herzog von Burgund als Landesherrn. Dem neuen Bürger- meister gab Hagenbach nun einen Zettel, auf dem die Namen derjenigen standen, die den neuen Rat bilden sollten. Diese Liste verkündete der Bürgermeister den früheren Ratsmit- gUedern und Bürgern, die draussen standen. Die neu Er- korenen mussten zu Hagenbach eintreten und aufs neue in seine Hände den Treueid für den Herzog leisten. Seinen Bruder Stephan von Hagenbach ernannte er sodann zum Obervogt^) der Stadt, so dass also jetzt alle höhern Stellen in Händen ihm durchaus ergebener Männer ruhten. Nachdem er nun so das bürgerliche Element seiner rechtmässigen Vertretung im Stadtrat beraubt hatte, war es ein ganz folgerichtiger Schritt, dass er nun auch der eigentlichen Organisation der Bürger zu Leibe ging. Er hob die Zünfte auf und machte damit die Bürgerschaft politisch machtlos und militärisch wehrlos. Die notwendige Folge der Aufhebung der Zünfte*)

*) Das wird cap. 90 zwar nicht direkt gesagt, geht aber aus dem Zusammenhang hervor.

2) Wer adliger Bürgermeister wurde, lässt sich nicht erkennen; die Vermutung Mone's, dass es der Feldhauptmann der deutschen Fussknechte Friedrich Kappler war, ist wenig wahrscheiolich.

3) d. h. wohl zu seinem Stellvertreter.

*) Damit steht dann ferner in Zusammenhang, dass Hagenbacb

3*

36 Witte.

war dann weiter Freiheit des Handels und Verkehrs, nachdem der Zunftzwang aufgehört hatte. Durch diese Anordnungen musste Hagenbach wohl glauben die Stadt zu seiner unbe- dingten Verfügung*) zu haben, und nach menschlicher Be- rechnung war auch anzunehmen, dass der burgundischen Sache in Breisach keine Gefahr erwachsen könnte, während doch gerade hier dann der Aufstand ausbrach, welcher Hagenbachs Wirken ein Ziel setzte.

Anders stand es mit Mülhausen; hier musste sich Karl entschliessen, „Wasser in seinen Wein zu giessen", wenn er daran dachte die entstandenen Mishelligkeiten mit den Eid- genossen beizulegen und deren Freundschaft wieder zu pflegen. Noch während seines Aufenthaltes in Breisach hatte Karl sich in einem sonst recht gemässigt gehaltenen Schreiben^) vom 27. Dezember an Mülhausen gewandt; indem er darauf hin- wies, dass er dem Drängen der Gläubiger Mülhausens, soweit sie seine Unterthanen wären, nicht länger widerstehen könnte, beglaubigte er seinen Rat Anton Haneron, Probst bei St. Donatian in Brügge, und verwies die Stadt auf dessen Mittei- lungen. Leider kennen wir dieselben"^) nicht, noch wissen wir genaueres über den Erfolg der Gesandtschaft, an der ausser- dem noch der Bruder des Landvogtes, Stephan von Hagen- bach, und dir Stadtschreiber von Breisach teilnahmen. Die Stadt scheint auch jetzt ihr bisheriges Verfahren eingehalten zu haben, dass sie keine endgültige Antwort erteilen wollte ohne vorhergehende Rücksprache mit ihren Bundesgenossen

Trinkstubeo der Zünfte eingehen liess und dass diese ihre Banner aus- liefern mussten.

') Es steht dahin, ob Hagenbach bei dieser Massregel noch ein anderer Gesichtspunkt leitete, dass er Handel und Verkehr heben wollte, indem er die beengenden Fesseln abschaffte. Von diesem Gesichtspunkt aus suchte er später wenigstens der Stadt Rheinfelden diese Massregeln dar- zustellen. /

») Mülhaus. Urk -Buch 4, Nr. 1710.

3) Sie müssen recht bedrohlicher Natur gewesen sein, da sich die Bürgerschaft nach der Abreise der Gesandten auf dem Markte versammelte und sofort ausziehen wollte, um das nahe gelegene Dorf Brunstatt zu verbrennen, damit der Herzog dort kein Lager aufschlagen könnte. Zum Glück wurde dieses Unternehmen, das unberechenbare Folgen hätte nach sich ziehen können, durch die Dazwischenkunft der Gräfin von Tierstein, der Schwester des schon genannten Grafen Oswald, vereitelt. Knebel p. 41.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 37

Bern und Solothurn. In der That hatte Mülhausen sich so- fort an beide Städte um Rat und Hülfe gewandt; Bern hatte aber diesen Hülferuf gar nicht abgewartet, sondern sich be- reits vorher im Namen der Eidgenossen an den Herzog ge- wandt mit der Bitte, den Gesandten, die es in der Angelegen- heit Mülhausens an ihn schicken möchte, ruhigen Zu- und Abgang zu gewähren.^) Die Antwort Karls vom 31. Dez. war höchst entgegenkommend und darauf berechnet, alle Be- sorgnisse, welche die Eidgenossen vor ihm haben könnten, zu zerstreuen. Er betonte im Eingang des Schreibens, dass bis- her stets Freundschaft zwischen Burgund und den Eidgenossen bestanden hätte, die niemals durch irgendwelche Feindselig- keit getrübt worden wäre, und er selbst glaube nichts unter- lassen zu haben, was geeignet wäre diese Freundschaft zu einer dauernden zu machen. Indem er dann seine Verwunde- rung darüber ausdrückt, dass sie trotzdem mit seinem Feind, dem König von Frankreich, angeknüpft hätten, bemerkt er, dass die Nichtbeantwortung des letzten Schreibens*) der Eid- genossen lediglich auf ein Misverständnis zurückzuführen wäre. Geleit brauchten die eidgenössischen Gesandten nicht, sie könnten kommen und gehen, w^ann sie wollten. Zum Schluss wird dann auf die Mülhauser Angelegenheit eingegangen und zwar in höchst geschickter Weise. Da verlautet nichts von der Absicht, dass der Herzog die Selbständigkeit der Stadt antasten wollte; Karl betont lediglich seine Pflicht als Herrscher, die Interessen seiner Unterthanen als Gläubiger der Stadt wahrnehmen zu müssen, und eine sehr geschickte Wendung ist es dann, wenn der Herzog gegenüber dem Eintreten der Eidgenossen für Mülhausen darauf hinweist, dass es das erste Gesetz der Freundschaft wäre, nur Billiges von dem Freunde zu verlangen.

Es ist kein Zweifel, dass Karl damit den Versuch machen wollte, die Allianz, die sich gegen ihn vorbereitete, zu sprengen, indem er das wichtigste Glied aus derselben entfernte. Freilich musste er dann darauf verzichten, Mülhausen seiner Herr- schaft einzuverleiben, aber die Freundschaft der Eidgenossen

1) Nr. 1713.

') In demsel))en hatten die Eidgenossen um eine Verlängerung des Zahlnngstermines für Mülhausen gebeten.

38 ^Witte.

war doch mehr wert; und inzwischen konnte er seine neue Herrschaft unbeschadet des grollenden Herzogs Sigmund und der elsässischen Reichsstädte dauernd befestigen. Aber es war noch ein anderes Hindernis, das der Freundschaft zwischen beiden Mächten im Wege stand: das war die Person Hagen- bachs, und die Eidgenossen mochten so lange alle freund- schaftlichen Versicherungen Karls nicht für Ernst nehmen, so lange ihr erklärtester Feind an der Spitze der Verwaltung stand. Die Gesandten, welche Bern auf das Schreiben Karls hin absandte, Herr Nikolaus von Scharnachthal und Herr Petermann von Wabern, denen sich noch der Stadtschreiber Hans vom Stall als Abgeordneter Solothurns anschloss ^), hatten dementsprechend den Auftrag, sich besonders auch über das Auftreten des Landvogtes zu beschweren.

Inzwischen hatte Karl sich am letzten Jahrestage gen Ensisheim begeben. Unterwegs hatte die ganze Ritterschaft und Landschaft gewafifnet und gerüstet des Herzogs gewartet^; nachdem er sie besichtigt hatte, wurden die Leute gleichwohl noch nicht entlassen, sondern die gesamte Landschaft musste gerüstet verbleiben und harrte zwölf Tage lang weiterer Be- fehle des Fürsten. Nach Ensisheim waren auch die Abge- ordneten Mülhausens auf den 3L Dezember beschieden, und zwar sollten sie ein Verzeichnis mitbringen über alle ihre Forderungen, die sie an des Herzogs Leute hatten, sowie auch den Pfandbrief über das Schultheissenamt^); aber die Stadt beharrte dabei, vor der Ankunft der eidgenössischen Gesandten, die täglich erwartet wurden, keinerlei bindende Schritte zu thun und entschuldigte sich in diesem Sinne bei dem Fürsten.*) Am burgundischen Hofe legte man dies Zögern der Stadt an^ fangs so aus, als ob Mülhausen auch jetzt seine alten Ver- schleppungskünste fortsetzen wollte, und es wurden militärische Massregeln getroffen, um der Stadt den Ernst der Lage zu zeigen. Unzweifelhaft war darauf das Zusammenbleiben des bewaffneten Aufgebots der Landschaft berechnet; ausserdem bezog das Heer, welches Karl begleitete. Quartier in der

*) Ihre Instruktion in Eidgen. Absch. II Nr. 729.

') Dahin war auch die Mannschaft der Waldstädte befohlen gewesen.

') Nr. 1714 und 1715.

*) Am 2. Januar 1474, Nr. 1718.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 39

nächsten Nähe Mülhausens. *) In der Stadt entstand natürlich grosse Besorgnis, dass jetzt endlich mit den Drohungen Ernst gemacht würde; aber mit der Ankunft der sehnsüchtig er- warteten eidgenössischen Gesandten in Ensisheim musste jeg- liche Furcht verschwinden.^)

Während Herzog Karl zu Ensisheim weilte, tagten zu Basel die Abgesandten von Bern, Luzern, Solothurn, Freiburg i. Ü., Basel, Kolmar und Strassburg. Sämtliche Abgeordneten waren in der Lage ihre Zustimmung zu den letzten Basler Beschlüssen betreffs der an Mülhausen zu leistenden Geldhülfe auszu- sprechen, und es konnte nun endlich die Regelung der lei- digen Geldfrage in Angriff genommen werden. Die Ab- geordneten von Bern und Solothurn^) reisten am 4. Januar an Karls Hoflager ab, während die übrigen Abgesandten in Basel zurückbheben, um auf deren Rückkunft zu warten. Zu Ensisheim wurden sie sehr gnädig empfangen; zum Imbiss

^) Am 3. Januar, Knebel p. 42.

*) Der Bericht bei Mieg-Köchlin, der Stadt Mülhausen Geschichten I p. 103 ff., der wahrscheinlich aus Petri, welcher mir leider nicht zur Hand ist, entnommen ist, steht ganz vereinzelt da. Darnach hätte die Geistlich- keit eine festliche Prozession aogeordnet, und die Bürgerschaft wäre ent- schlossen gewesen die Stadt bis auf den letzten Atemzug zu vertheidigen. Earl habe sein Quartier in Riedisheim genommen; als er aber am fol- genden Morgen auf den Mittelberg ritt, wäre sein Plan unerwartet ver- eitelt worden dadurch, dass in der Nacht heftige Regengüsse und der durch sie geschmolzene Schnee den Illfluss so mächtig angeschwellt hätten, dass er seine Ufer übertreten und das umliegende Land unter Wasser gesetzt hätte; „über den weiten See ragte Mülhausen wie ein Eiland her- vor." Karl hätte dringender Angelegenheiten wegen das Ablaufen der Gewässer nicht abgewartet, sondern hätte noch an demselben Tage die Gegend verlassen und wäre auf Thann gezogen. Die Nachricht ist jedenfalls eine spätere Sagenbildung, die daraus entstand, dass Mülhausen allenthalben von Karls Scharen umringt war, die dann plötzlich, ohne dass man den Grund wusste, ihre Stellungen verliessen. Es mögen in der Stadt, welche die wirkliche Sachlage nicht kannte, vielleicht feierliche Prozessionen abgehalten sein ; Karl selbst aber weilte, wie wir genau wissen, während der ganzen Zeit in Ensisheim. ~ Zudem erwähnen die gleich- zeitigen Quellen nichts über diesen Vorgang; Knebel, der doch das Ein- lagern der Truppen um Mülhausen berichtet, hätte diese wunderbare Errettung gewiss nicht vergessen. Auch im Mülhauser Urkundenbuch findet sich keinerlei Andeutung.

3) Es ist unrichtig, wenn v. Rodt, Feldzüge Karls des Kühnen I p. 191 auch die Stadt Freiburg i. Ü. an dieser Gesandtschaft teilnehmen lässt.

40 Witte.

und Nachtimbiss wurde ihnen Essen und Trinken in feinem Silber und silbernen Flaschen mit Herolden, Trompetern und Pfeifern in die Herberge geschickt 0, und was die Hauptsache war, die Gesandtschaft erreichte wenigstens betreffs Mülhausen ihren Zweck vollständig. In der That hatte sich der Herzog bereit finden lassen Mülhausen noch weitern Ausstand zu ge- währen, doch wohl aus keinem andern Grunde, als weil Karl die Eidgenossen soweit wie möglich schonen und an sich ziehen wollte. Am 7. Januar trafen Kommissäre des Herzogs sowie die eidgenössischen Abgeordneten ein Abkommen^), wo- nach als Ziel für die Zahlung der Mülhauser Schuld der 3. Februar festgesetzt wurde. An diesem Tage sollten die von Bern und Solothurn zu Basel auf dem Richthaus allen Gläubigern Mülhausens Zahlung thun; und sobald solche Be- zahlung geschehen, sollen auch die von Mülhausen in näher bezeichneter Weise ihre Guthaben in des Herzogs Landen eintreiben dürfen. Inzwischen sollen die von Mülhausen im burgundischen Gebiet gütlich und freundlich gehalten werden, es sei mit Märkten, feilem Kauf, Handel und andern Dingen. Somit war burgundischerseits der Plan Mülhausen zu einer burgundischen Landstadt zu machen fallen gelassen; man hatti der Stadt sogar ein Entgegenkommen bewiesen, wie es nacl dem was voraufgegangen kaum erwartet werden durfte. Daraus geht aber auch hervor, dass Herzog Karl alles soweit thunlicli

^) Knebel, dem man doch gewiss keine freundschaftliche Gesinnung für Burgund vorwerfen kann, und der Basler Stadtschreiber erwähnen übereinstimmend den freundlichen Empfang der Gesandtschaft. Die gegen- teilige Behauptung Schillings p. 95 steht daher vollständig in der Luf:, und Mandrot, fitude sur les relations de Louis XI, roi de France, av€C les Cantons Suisses 1461 1483 im Schweizer Jahrbuch Bd. V p. 164 tadelt mit Recht, dass Dändliker p. 49-51 dieselbe dennoch aufrecht halten will, wie denn überhaupt die Politik Karls in jener Zeit bisher von den Schweizer Historikern falsch aufgefasst ist.

*) Es ist von hohem Wert, dass der Abschied der Ensisheimer Ver- handlungen jetzt endlich im Mülhauser Urkundenbuch IV Nr. 1728 ver- öffentlicht ist, da man denselben bisher nur aus einer Notiz bei Petri p. 185 kannte. Dadurch wird unsre Auffassung der Politik Karls als ein Versuch, die Eidgenossen durch Fallenlassen der Ansprüche auf Mül- hausen zu gewinnen, zur Evidenz bewiesen. -- Ausser den schon ge- nannten Abgeordneten werden auf eidgenössischer Seite in dem Abschied noch Heinrich Matter und Jörg Friburger genannt, ersterer aus Bern, letzterer wohl aus Solothurn.

Zaiammenbrach der burgund. Herrschaft am Oberrhein 41

hinwegräumen wollte, was den Eidgenossen Grund zu einer Beschwerde wider ihn geben konnte. ^ In wieweit dann die Eidgenossen Erfolg mit ihren Beschwerden wider des Herzogs obersten Beamten hatten, darüber verlautet nichts. Karl war viel zu sehr Selbstherrscher und eifersüchtig auf seine Macht, als dass er sich in der Wahl seiner Diener beeinflussen Hess, Hagenbach blieb auf seinem Posten und wie es scheint in nicht geringerer Gnade als vorher.^)

Am folgenden Tage (8. Januar) schied Karl von Ensisheim und zog in Begleitung Hagenbachs nach Thann.^) Karl zeigte hier, dass er das Verfahren seines Landvogts wider die Stadt durchaus billigte. Hagenbach selbst hielt es aber jetzt an der Zeit Milde walten zu lassen; diejenigen Bürger, welche hatten schwören müssen, mit Leib und Gut in Thann zu ver- bleiben, erhielten jetzt ihre Freiheit wieder, freilich um ein Bussgeld von 1200 Gulden, die sie dem Herzog und um 300 Gulden, die sie Hagenbach zahlen mussten.*) In Thann ver- weilte der Herzog noch 2 Tage und zog dann über Mümpel- gart gen Besangen.

Fassen wir die Ergebnisse der Reise Karls in seinem neuen Gebiete zusammen, so lässt sich doch nicht behaupten, dass dieselbe der weitern Sicherung der burgundischen Herrschaft förderlich gewesen wäre. Wenn Karl gehofft hatte durch Ent-

^) Das geht auch aus dem Schreiben Berns an König Ludwig hervor (Mandrot p. 164), worin Bern sich sehr befriedigt über die Haltung des Herzogs in dieser Angelegenheit ausspricht.

2) Man könnte höchstens sagen, dass Karls Argwohn wider Hagenbach durch die Beschwerden der Gesandten erregt wurde. Darauf weist jene etwas mysteriöse Notiz bei Knebel p. 61 hin, dass Karl während seines Aufenthalts zu Dijon (dauerte vom 23. Januar bis zum 19. Februar cf. Coramines-Lenglet II p. 212) Hagenbach mit andern Beamten zur Rechen- schaf tsablegung vorgeladen habe. Der Landvogt habe sich aber nicht ge- traut zu kommen, sondern seinen Bruder Stephan geschickt.

3) Nach dem Tagebuch des burgundischen Haushofmeisters bei Com- mines-Lenglet II p. 211 begleiteten die eidgenössischen Gesandten Karl bis Dijon. Das ist wohl nur so zu verstehen, dass ein Teil derselben mitging, vielleicht um den Erfolg ihrer Beschwerden über Hagenbach ab- zuwarten, da ja die Mülhauser Angelegenheit erledigt war, während die andern nach Basel zum Tag zurückkehrten. Cf. auch die Bemerkung von Vischer Anm. 6 bei Knebel p. 50.

*) Baseler Stadtschreiber bei Ochs IV p. 240. Die Darstellung bei Knebel p. 52 ist ungenau.

42 Witte.

faltung seiner Heeresmacht die Gegner des neuen Regiments einzuschüchtern, so hatte er sich gründlich geirrt; im Gegen- teil, der Umstand, dass man die vielgerühmten burgundischen Truppen jetzt in der Nähe sah, Hess sie ihren bisherigen Nimbus einbüssen; ein jeder Kenner musste sehen, dass der Ruf der Pikarden weit hinter ihrem Wert zurückstand und dass sie es mit den deutschen und Schweizer Truppen nicht aufnehmen konnten. Der Anschlag auf Kolmar war fehlgeschlagen, und es mochte eine geringe Entschädigung sein, wenn die Stadt nachträglich den Fürsten um Verzeihung bat, weil sie ihn nicht eingelassen hatte. Dafür war der Anschlag auf Breisach, die festeste Stadt am Oberrhein, zwar gelungen und für die burgundische Herrschaft in der Zeit der Gefahr ein willkom- mener Stützpunkt gewonnen, aber auf der andern Seite hat nichts mehr zum Sturz der burgundischen Herrschaft beige- tragen als eben diese Vergewaltigung der Stadt. Was mit Ge- walt erlangt war, konnte auch nur mit Gewalt behauptet werden, und gerade dadurch erhielt das Regiment Hagenbachs den Charakter jener Tyrannei, die seine Person für alle Zeiten gestempelt hat. Und wenn der Fürst so ohne Scheu bei Breisach mit dem verbrieften Herkommen spielte und Treue und Eid brach, welcher Schreck musste da in die benach- barten noch selbständigen kleinen Gewalten fahren! Ihre Exi- stenz beruhte doch nur auf der Macht des Herkommens; was heute Breisach widerfahren, konnte morgen einem jeden an- dern geschehen, und schwerlich mochte der burgundische Fürst einen Unterschied machen, ob Reichsstadt oder Reichsfürst. Die schweren Drohungen, welche Hagenbach gegen Städte vrie Strassburg und Basel ausgestossen hatte, erhielten eine eigen- tümliche Beleuchtung durch die Breisacher Vorgänge: man wusste, woran man war. Der Gedanke eines Bundes der noch selbständigen Gewalten wider die welsche Herrschaft wurde wieder aufgenommen, und während Karl in Breisach und Ensisheim glänzenden Hof hielt, wurde in Basel eifrig Rat gehalten, wie man die burgundische Herrschaft los werden könnte. Dazu hielt sich der natürliche Herr des Landes, Herzog Sigmund, grollend bei Seite, und er hielt es nicht ein- mal für nötig den Fürsten, dessen Rat und Diener er war, sei es in Person, sei es durch eine Gesandtschaft zu begrüssen. Wenn Karl und seine Ratgeber sich dann entschlossen hatten,

Zusammeubruch der borgund. Herrschaft am Oberrhein. 43

die sich bildende Koalition dadurch unschädlich zu machen, dass sie den Beschwerden der Eidgenossen Rechnung trugen, so hatten diese mit Genugthuung zwar von der Nachgiebig- keit Karls in der Mülhauser Frage Kenntnis genommen, aber die Dinge selbst blieben wie sie waren, so lange Karl sich nicht entschliessen konnte Hagenbach zu entfernen; dass ihr erklärter Gegner blieb, war eine Beleidigung und Be- drohung zugleich für sie. Und auch das darf nicht ver- gessen werden, dass sich der nationale Gegensatz anfing zu regen. Gerade der Umstand, dass Karl fremdländische Truppen, Lombarden und Pikarden, mit sich führte, machte es dem Volke so recht deutlich, dass der neue Herr und Gebieter ein Fremder war; und um so unwilliger ertrug man es, dass dieser fremdländische Gebieter widerrechtlich Lasten aufer- legte, wie man sie bisher noch nicht gekannt hatte, dass diese welschen Truppen die grössten Unordnungen begingen, dass sie Laster verübten, die damals in deutschen Landen kaum dem Namen nach bekannt waren. So hatte denn die Reise Karls das Gegenteil zur Folge gehabt: sie hatte seine Herr- schaft nicht befestigt sondern erschüttert; dass sie aber so rasch zusammenbrach, daran trug der wilde Frevelmut Hagen- bachs die meiste Schuld.

VL

Während die eidgenössischen Abgeordneten zu Ensisheim weilten, dauerten die Verhandlungen zu Basel fort. Die Tages- ordnung bezüglich Mülhausens hatte erwünschte Erledigung erfahren ; dafür drängte sich jetzt eine andere Frage gebieterisch auf, die durch die Gefahr, welche von Burgund drohte, aufs neue in den Vordergrund geschoben war. Es galt endlich jene Vereinigung in's Werk zu setzen, die schon so lange geplant worden war: ein neuer Entwurf^ wurde abgefasst, der sich in der Hauptsache mit dem des vorigen Jahres deckte, nur dass jetzt auch der Pfalzgraf Friedrich als Teilnehmer erschien, und am 3L Januar wollte man darüber zu Basel weiter be- raten. Jedoch traten diese Verhandlungen ^) vollständig in den Hintergrund vor denen, welche nun unter Vermittlung des Ge-

^) Abschied des Tages im Mülhauser Urkuudenbuch Nr. 1730. 2) Witte, Beziehungen p. 39 ff.

44 Witte.

sandten König Ludwig's von Frankreich zwischen Herzog Sig- mund von Oesterreich und den Eidgenossen in Fluss kamen, und in ihrem Fortgang waren sie von dem Erfolg der letzteren durchaus abhängig. Von grosser Bedeutung war es, dass Herzog Sigmund jetzt sich bereit erklärte auf Grundlage jenes Ver- mittlungsvorschlages des Bischofes von Konstanz, den dieser bereits im Jahre 1472 aufgestellt hatte, zu verhandeln. Das wurde den Eidgenossen auf dem Tag zu Luzern am 21. Januar durch einen eigenen französischen Abgesandten mitgeteilt. Auf diese Mitteilung erklärten die Eidgenossen deutlich, worauf es ihnen bei diesen ganzen Verhandlungen ankam: nicht eher wollten sie die Richtung vollziehen, als bis die Lösung des verpfändeten Landes seitens des Herzogs geschehen wäre; und da auch bei dem Herzog die vornehmste Triebfeder bei seinen Verhandlungen mit den Eidgenossen war, deren Beistand zur Rückerwerbung seiner verpfändeten Lande zu erlangen, so war damit eine gewisse Bürgschaft gegeben, dass nun endlich der jahrhundertlange Hader zwischen Osterreich und den Eid- genossen beigelegt und der Friede zustande kommen würde. Auf demselben Tage beschäftigte man sich dann auch mit der Frage über den Abschluss eines Bundes mit der Niedern Vereinigung. Auch hierüber konnten die Abgesandten noch nicht schlüssig werden, sondern mussten erst bei ihren Orten anfragen. Der entscheidende Tag fand dann am 4. Fiebruar wiederum zu Luzern statt. ^) Die feindliche Stimmung wider Burgund sprach sich gleich darin aus, dass ein allgemeines Verbot erlassen wurde zum Herzog von Burgund oder dem von Hagenbach in den Krieg zu laufen, und ein direkter Akt der Feindseligkeit war es, dass Bern beauftragt wurde, die welschen Söldner, welche aus Neapel und der Lombardei zu Herzog Karl zogen, anzugreifen und auf alle Weise zu schä- digen. Was nun den Abschluss eines Friedens mit Osterreich und einer Einung mit der Niedern Vereinung betrifft, so er- klärten sich die meisten Orte im Prinzip damit einverstanden; nur wollten die Eidgenossen mit dem Pfalzgrafen und dem Markgrafen Karl von Baden, die ja auch den Zwecken des Bundes ferner standen, nichts zu thun haben, und die elsässi- schen Städte und Fürsten mussten also auf deren Beitritt

1) Eidgen Absch. II Nr. 732.

Zusammenbruch der bargund. Herrschaft am Oberrhein. 45

verzichten. Die langwierigen Friedensverhandlungen, die jetzt zwischen Herzog Sigmund und den Eidgenossen gepflogen wurden unter Vermittlung der französischen Unterhändler, des Propstes Jost von Silinen und des Grafen Hans von Eber- stein, können uns hier nicht beschäftigen : es reicht aus, dass die Koalition in ihren Grundlinien fertig war. Es blieb nur noch übrig, die Pfandsumme herbeizuschaffen, welche nötig war, um die Lande wieder von Burgund auszulösen; sie wurde zu 80 000 Gulden angeschlagen. Herzog Sigmund hatte kein Geld, die Eidgenossen waren gewohnt Geld zu nehmen, aber nicht für andere hinzugeben; da mussten die Reichsstädte aushelfen. In der That erklärten dieselben sich dazu bereit unter der Bedingung, dass Herzog Sigmund auf jeden Fall auf eine oder die andere Weise sich wieder in den Besitz seiner verpfändeten Lande setzen müsste, und dass die Eid- genossen dazu ihren Beistand leihen sollten.

VIL

Was begann nun Hagenbach während dieser Zeit? Leider fliessen unsere Quellen sehr spärlich, und wir wissen so gut wie gar nichts darüber, was Hagenbach that, um dem Aus- bruch des Sturms zu begegnen; nur das eine verlautet, dass er den Eidgenossen die vier Waldstädte verhiess, wenn sie sich von Herzog Sigmund lossagten und sich auf Seite seines Herrn stellten.^) Das war eine so plumpe Falle, dass die Eid- genossen sich wohl hüteten hineinzugehen. Übrigens muss man auch erwägen, dass Hagenbach eigentlich kaum in der Lage war irgend etwas vorzunehmen. Er fühlte, dass der Boden allenthalben unter ihm wankte; er merkte, dass sich ein Netz um ihn zusammenzog, aber den Punkt, wo er ein- setzen sollte um es zu zerreissen, konnte er schwerlich mit Sicherheit erkennen. Es blieb ihm kaum etwas anderes übrig als die Dinge an sich herankommen zu lassen; er vertraute auf seine Söldner und dass ihn sein Herr und Gebieter nicht im Stiche lassen würde. W^enn alles verloren war, wollte er sich nach Breisach werfen, um hier den Entsatz abzuwarten.

Das Bewusstsein aber allenthalben von Feinden, ofleneu

^) Witte, Bezielmiigen p. 40.

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und verkappten, umgeben zu sein, erfüllte ihn nicht mit Klein- mut sondern mit wildem Trotz. Hagenbach verachtete seine Gegner und traute sich jeden Augenblick zu sie mit der Macht seines Herrn niederwerfen zu können. Jetzt, wo es überall zum Aufstand gährte, kannte auch er keine Rücksichten mehr. Nur so lässt sich das Auftreten Hagenbachs erklären. „Oderint dum metuant". Die rohe Landsknechtsnatur kommt jetzt ganz zum Vorschein; was braucht er sich gegenüber den Feinden seines Herrn noch irgend welche Rücksichten aufzulegen! Gerade seinen Gegnern zum Trotz gefällt er sich in den lär- mendsten Lustbarkeiten; er will ihnen zeigen, dass er sich nichts aus ihren Vorbereitungen macht.

Am 24. Januar feierte Hagenbach zu Thann seine Hochzeit mit der Gräfin Barbara von Tengen. Er erliess dazu sehr zahl- reiche Einladungen an die Bischöfe von Konstanz, Basel und Strassburg, sowie an die Prälaten und Ritterschaft des Landes, aber dieselben waren etwas eigentümlicher Natur: er soll nämlich dabei vorgeschrieben haben, welche Geschenke ihm die Eingeladenen mitzubringen hätten.') Von einzelnen Regler ungsakten in dieser Zeit wissen wir nur wenig; was wir aber hören, zeigt uns, dass er keineswegs geneigt war, die Zügel der Regierung locker werden zu lassen. Den Pfandherrn, welche die auferlegte Steuer nicht zahlen wollten, unter- sagte er die herrschaftlichen Rechte und die Gerichtsbarkeit in Kriminalfällen auszuüben.^) Um dieselbe Zeit geriet er auch mit dem Bischof von Basel in den erbittertsten Streit, und zwar scheint er den Versuch gemacht zu haben, auch auf bischöflichem Gebiet den bösen Pfennig zu erheben. Der Bischof weigerte sich. Nun traf es sich zufällig, dass Bürger aus Pruntrut mit sechs Karren nach Sennheim kamen und dort Wein einkauften. Drei von diesen Fuhrleuten Hess Hagenbach festnehmen und samt Wein und Karren nach Ensisheim führen. Der Bischof verlangte Freilassung; der Landvogt erwiderte, das Geschehene sei ohne sein Wissen und wider seinen Willen vorgefallen, jedoch wollte er die Leute nur unter der Bedingung freilassen, wenn ihre Herren sich sofort auf sein Erfordern

^) Koebel p. 58.

') Eoebel p. 58. Damit steht in Zusammenhang, dass er um diese Zeit versuchte, die Weinsteuer noch zu erhöhen.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 47

in Ensisheim stellen würden. * Darauf berief der Bischof seine Vasallen, die Bürger von Basel, sowie die Schultheissen und Vögte aus seinen Städten und Dörfern und trug ihnen vor, was geschehen und was Hagenbach geschrieben Um Rat ge- fragt, wollten sie zuerst des Bischofs Meinung hören. Der aber erklärte: „Das ist mein Wille, dass ich weder Johannes von Venningen heissen, noch Bischof von Basel sein will, wenn ich diesen Raub nicht frei bekomme und mich nicht rächen werde an jenem ruchlosen Manne, der mich eher beschirmen als beleidigen sollte, da er ja das selber mir geschworen hat." Dieser Ratschluss gefiel den Anwesenden und sie verhiessen allen möglichen Beistand. Also schrieb der Bischof dem Land- vogt zurück, dass er nach Empfang des Briefes ihm die Knechte, Pferde, Karren und den Wein zurücksenden und für den er- littenen Schaden und die Auslagen Schadensersatz leisten sollte. Von Hagenbach erfolgte keine Antwort. Gleichzeitig begann der Bischof sich zu rüsten und schrieb an Basel und die Eid- genossen um Beistand. Zugleich wandte er sich an den Herzog von Burgund, der damals zu Besangen weilte,^) der dann so- fort dem Landvogt zurückschrieb, ohne Säumen alles freizu- geben und den Bischof in keiner Weise zu belästigen.

Das sind aber nur vereinzelte Vorgänge, während wir All- gemeineres und Genaueres nicht wissen ; so sind wir auch für die Folgezeit zunächst noch darauf beschränkt einzelne That- sachen zu verzeichnen. Die Hauptsache ist, dass Hagenbach sich jetzt daran machte sich in Kriegsbereitschaft zu setzen, soweit es ihm seine beschränkten Mittel erlaubten. Die Be- satzung zu Breisach ^) brachte er auf 400 Mann^), und um ihrer vollkommen sicher zu sein, Hess er die Söldner schwören, dass sie jedermann angreifen wollten, der sich ihm wider-

^) Die Beschlagnahme war doch wohl aus keinem andern Grunde er- folgt, als weil von dem gekauften Wein die Steuer nicht gezahlt wor- den war.

2) In Besangon hielt sich Karl vom 13. bis zum 17. Januar auf. Com- mines-Lenglet II p. 211. Danach lässt sich also der Zeitpunkt dieses Vor- falles bestimmen.

3) Die Reiter, welche Hagenbach und Lupfen mitgebracht hatten nach Breisach, scheinen nicht dageblieben zu sein.

*) Knebel spricht hier von 300 Söldnern, an andern Stellen hat er wieder 400. Gewissheit ist hierüber nicht zu erlangen.

48 Witte.

setzen würde, er sei Papst oder Kaiser*) „sy sindt mir alle nit zu schwer, ich will mich widder sie setzen". Dieses trotzige Selbstgefühl sprach sich auch in andern Dingen aus: seine Söldner, die er in seinen Farben Braun, Grau und Weiss kleidete, trugen auf dem linken Ärmel drei grosse vier- eckige Würfel in hoher Zahl.^) Darüber stand: ich passe. Das war deutlich. Hagenbach wollte der ganzen Welt zeigen, dass er sich wohl bewusst war ein gefährliches Spiel zu treiben, dass er aber auch sicher war, den höchsten Wurf zu thun. Dieselbe übermütige Zuversicht sprach sich auch darin aus, dass er um dieselbe Zeit Veranstaltungen traf, Fast* nacht in der tollsten Weise zu begehen.

Schon frühzeitig hatte er dazu Einladungen erlassen an alle Prälaten, Edle und Städte. Das Fest sollte am Sonntag vor Fastnacht beginnen. Hagenbach kam von Thann her in Begleitung seiner ihm kürzlich angetrauten Gattin und hielt einen glänzenden Einzug.^) Die Herren und Damen seines Gefolges trugen Oberkleider in weisser Farbe, die Männer kurze Röckchen, die Frauen am Halse weit ausgeschnittene Schlepp- kleider; auf dem Hut trug jeder ein Tannenreis*) und auf dem linken Ärmel dieselben grossen Würfel mit dem Wurf 6, 5, 5 und der Überschrift: ich pass. Die Söldner waren dem Landvogt bis zum Rheinthor entgegen gegangen und empfingen ihn nicht anders wie einen Fürsten, während die Bürger sich trotz des Zuredens des Adels zu Hause hielten. Gleichwohl schickten sie Boten, welche den fremden Gästen ihre Herberge anwiesen. In der Stadt selbst wurde Hagenbach und seine Gattin von dem Rat festlich empfangen und es ward ihnen der Ehrenwein gereicht. Die Strassen nahmen zum Teil ein festliches Gepränge an, indem jeder, der des Landvogtes Freund sein wollte, einen Tannenbaum, von denen Hagenbach einen Wagen voll mitgebracht hatte, vor sein Haus setzte. Es

^) Roimchronik cap. 70.

^) Die Zahlen sind schwankend; cf. hierzu und über die Bedeutung der Detise : ich pass die erschöpfende Anmerkung Vischers. Knebel p. 62. Vgl. auch üher die Würfel die Abbildungen bei M<ine III im Anhang.

') Reimchronik cap. 71.

^) Mono III p. 320 deutet das Tanneureis so, dass Hagenbach durch das Aufstecken desselben habe andeuten wollen, dass der Krieg begonnen habe, da das Tannenreis der Helmschmuck der Burgunder im Krieg gewesen.

Zusammenbrach der burgund. Herrschaft am Oberrbein. 49

wurde jetzt eine gemeinschaftliche Kasse gebildet, zu der jeder beisteuerte, welcher Fastnacht mitfeiern wollte, die Ritter 4 Gulden, Edle und Bürger 2 Gulden. Und so konnte denn nun die Feier der tollen Zeit beginnen.

Es ist bereits darauf hingewiesen, dass dies Fest einen politischen Hintergrund hatte in derselben Weise, wie jene Abzeichen auf der Kleidung der Gäste und Söldner Hagen- bachs. Jedermann sollte deutlich werden, dass Hagenbach sich so wenig aus den Zurüstungen seiner Gegner machte, dass er im Gegenteil nichts besseres und angelegentlicheres zu thun hatte, als sich in den wildesten und tollsten Lust- barkeiten zu ergehen. Das Fest musste daher notwendiger- weise einen gezwungenen Charakter tragen; die heitere tolle Lust an der Narrheit, wie wir sie im Rheinland und Belgien kennen, konnte gegenüber dem Ernst der Lage nicht recht aufkommen. Dafür feierte Hagenbach mit seinen Gästen Orgien der abscheulichsten und gemeinsten Rohheit*), wie sie sich kaum vorstellen lassen. So unglaublich erklingt die Märe von dem, was Hagenbach mit seiner eben angetrauten Gattin

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*) Foster Kirk will in seinem bekannten Werk über Karl den Kübnen Hagenbach von diesen Vorwürfen abscheulicher Sittenlosigkeit, wie sie da- mals wider ihn erhoben wurden, rein waschen. Er verfährt dabei auf eine äusserst einfache Weise. Die Thatsache der Sittenlosigkeit selbst muss er zwar zugestehen, aber was uns noch sonst von Knebel, der Eeimchronik und der Fortsetzung dts Königshofen in der Hinsicht erzählt wird über Schän- dung von Frauen und Jungfrauen etc., verwirft er einfach als Ausgeburt verdorbener mönchischer Phantasie. Diese Phantasie besteht einfach nur in der Phantasie des Verfassers. Abgesehen, dass er den braven Knebel nur in der Übersetzung von Buxtorf- Falkeisen kennt, hat er den Reira- chronisten und das ihm doch sonst bekannte Baseler Memorandum über Hagenbachs „gebruchung" gar nicht herangezogen. Letzteres hätte ihm namentlich über die Rohheit Hagenbachs Aufschluss geben können. Was nun Knebel betrifft, so ist es ja richtig, dass er sehr leichtgläubig und in seinem Hasse wider Burgund blind ist; er ist daher mit der grössten Vor- sicht zu gebrauchen, wo er nur von Hörensagen spricht. Wenn daher nur Knebel allein nach einem blossen on dit jene Skaudalgeschichten über Hagenbachs Benehmen gegen seine Gattin (p. 59 u. 61) berichtete, so könnte man sie ungehindert streichen. Schlimm ist aber, dass der Reim- chronist dasselbe erzählt. Zum wenigsten geht daraus hervor, dass in Breisach so erzählt wurde, und es muss also wohl ein greifbarer Anhalts- punkt vorgelegen haben. Was dagegen die weitern Erzählungen Knebels wie p. 69 und 78 betrifft, so sind die Angaben so bestimmt und präzis mit Angabe der Quelle, dass sie nicht zu streichen sind, oder wir müssen

Zeitochr. f. Geach. d. Oberrh. N. F. II. 1. 4

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und anderen edlen Frauen trieb, was er jene zu thun und zu sagen zwang, dass wir uns noch immer lieber entschliessen möchten uns ungläubig zu verhalten, obwohl zwei ernste Männer, die unabhängig von einander schreiben, uns dasselbe berichten. In der Art, wollen wir zur Ehre der beteiligten Frauen annehmen, kann es nicht gewesen sein; das Gerücht wird die wilde Roheit des Landvogts übertrieben haben.

Die übrigen Vergnügungen waren mancherlei Art. So veranstaltete Hagenbach an einem der Faschingsabende zur Ehre der Frauen ein närrisches Turnier in der adligen Trink- stube zum Juden. Die Männer ritten auf hölzernen Rösslein mit Seide verziert, ihre Schilde waren von Lebkuchen und brachen da in Stücke. „Menglich begund sich do bücken, die stuck uf zu lesen, das was Hagenbachs wesen." Am Montag in der Fastnachtswophe fand in demselben Hause ein grosser Ball statt, der auch in gewisser Hinsicht eine Demonstration gegen die Gegner des Landvogts sein sollte Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren in ähnlicher Weise wie beim Ein- zug in Weiss gekleidet und trugen dieselben Abzeichen. Ha- genbach war der Festordner und führte den Tanz an. „Er tantzet am amfang und fürt ein edele fraw an der band, mit geberd züchtichlichen komen sie beide hergeschlichen, danach

überhaupt aufhören chronikalischen Mitteilungen Glauben zu schenken. Dazu kommt, dass die Erzählungen Knebels sich zum Teil mit denen des Reimchronisten decken, und der enthält nun ein eben so reiches Sünden- register. Freilich ist die Reimchronik erst später niedergeschrieben, aber der Verf. hat die Ereignisse selbst miterlebt. Ungenau igkeiten können Torkommen, aber die Hauptsachen werden richtig sein. Wenn Faber da- gegen p. 41 dem Reimchronisteu vorwirft, dass derselbe beinahe alle An- schuldigungen wider Hagenbach aus poetischen Interessen aof einen Punkt, nämlich kurz vor Erzählung der Katastrophe zusammengedrängt habe, so ist erstens zu erwiedern, dass poetische Interessen bei Reimchronisten überhaupt sehr wenig zu finden sind, und zweitens erledigt sich die Sache sehr einfach dadurch, dass Hagenbach sich gerade in der letzten Zeit vorwiegend in Breisach aufhielt; demnach war der Reimchronist in der Lage gerade über diese Zeit sehr genau zu erzählen. Wenn Knebel's frühere Aufzeichnungen erhalten wären und Hagenbach sich ständig in Breisach aufgehalten hätte, so würden wir vermutlich noch weit .mehr Schmutzgeschichten von unserm Landvogt kennen. Dagegen würde ich das, was uns Schilter- Königshofen p. 870 über die unbekleideten Bürge- rinnen erzählt, fallen lassen, denn die Nachricht steht ganz allein und ist späteren Urspruugs.

ZusammeDbrucb der burguod. Herrscbaft am Oberrhein. 51

herren, ritter und knecht, frawen, iungfrawen on gebrecht und schwigen alle stille, das was Hagenbachs wille." Dann aber schwang sich Hagenbach mit seiner Dame auf die Bänke, die an den Wänden des Saales entlang standen, und ihm folgten die andern Paare. Der Tanz währte eine gute Weile und mancher rote Mund wurde darüber bleich. Beim dritten Tanz hielt Hagenbach seine linke Hand in die Hüfte ge- stemmt und seine Dame, die hinter ihm folgte, hatte dieselbe Haltung; und so folgten alle, der Herr vor der Dame. Da- mit wollte Hagenbach sagen, meint der Reimchronist, seht wer ich bin. Bei dem vierten Tanz hielt er beide Hände in die Seiten gestemmt und so auch die andern „als ob er wer ein gewaltiger herr fast hohemütiglichen, als wolt er niemant wychen". Bei dem folgenden Tanz hatten alle die linke Hand unter den linken Gürtel gesteckt, als wären sie halb gefangen; und so folgten noch vier Rundtänze jeder mit verschiedener Geberde von bestimmter Bedeutung. Der neunte Tanz war am bezeichnendsten; da war die Hand drohend vorgestreckt, und dann endlich brach die Faschingslust durch, aber auch hier in roher Weise. Herren und Damen hatten sich gegen- seitig beschmutzt und unter den Augen russig gemacht. Da- mit hatte der Tanz ein Ende. Die Festlichkeiten wurden be- schlossen durch ein kriegerisches Schaugepränge, das am Aschermittwoch stattfand. Die deutschen Söldner und Bürger sollten das Schloss erstürmen, welches die Ritter verteidigten, die Damen schauten zu. Es ging dabei heiss her, und man- chem lief das Blut über das Haar und die Backen oder er ging hinkend davon.

Auf dem Feste war auch die Stadt Rheinfelden durch eine Abordnung vertreten. Ihnen stellte Hagenbach, als das Fest zu Ende ging, die Vorteile der Neuerungen vor*), die er zu Breisach und Thann getroffen, wie er die Zünfte aufgelöst und Gewerbefreiheit eingeführt, so dass jedermann nach Belieben kaufen, verkaufen und arbeiten könnte. Mit dem Beispiel von Thann und Breisach vor Augen mochten die biedern Rhein- feldener Bürger diese Aussicht nicht für so verlockend halten, umsomehr als Hagenbach ihnen gleich darauf mit einer For- derung neuer Steuern kam. Zu der ihnen bereits auferlegten

ij Knebel, p. 59.

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Steuer sollten sie ausserdem noch von jedem Viertel Wein 3 Schilling^) und von jedem Saum Wein, den sie zu Hause tränken, ebenfalls 3 Schilling zahlen. Von Hagenbach war diese Forderung so töricht wie möglich; gerade die Waldstädte, die den Schweizern zunächst lagen, hätte er am allerersten schonen müssen; statt dessen stiess er auch sie jetzt von sich und trieb sie den Eidgenossen in die Arme. Für den Augenblick wussten sich die Rheinfeldener Bürger zu helfen; wie das so gewöhnlich zu sein pflegt, schützten sie vor, nicht ermächtigt zu sein auf solche Forderungen zu antworten. Als sie dann aber zu Hause des Landvogts Auftrag mitteilten, beschlossen alle, Reiche wie Arme, Adlige wie Unadlige sich anderes nicht aufbürden zu lassen, als wozu sie von alters her und nach Massgabe der Verpfändung verbunden seien. Darüber hätte der Landvogt selber sein Wort gegeben, und dieweil er ihnen jetzt die Treue gebrochen und gelogen habe, so seien sie auch nicht mehr gehalten ihm die Treue zu bewahren. Die drei andern Waldstädte, Waldshut, Laufenburg und Säckingen, so- wie der Schwarzwald schlössen sich diesem Beginnen an: die vier Städte wählten sich einen Hauptmann und wollten dem Landvogt nicht mehr gehorsam sein. Somit behauptete Ha- genbach auf dem rechten Rheinufer lediglich noch Breisach. Auf einer andern Stelle war es schon zum Losschlagen gekommen. 0 Die österreichische Stadt Neuen bürg hatte, wie wir sahen, von Anfang an Zerwürfnisse mit dem Landvogt gehabt. Von den burgundischen Beamten war die Bürger- schaft besonders dem Landweibel Martin Bromann feindlich gesinnt, der die Stadt in mannigfacher Weise namentlich im Fischfang geschädigt hatte. Derselbe wohnte in dem nahe gelegenen Ottmarsheim auf dem linken Rheinufer. Am 27. Febr. zogen 200 Mann dahin und umstellten das Haus. Der Land- weibel verrammelte dasselbe so gut er konnte und stieg in ein oberes Zimmer, um durch das Fenster zu erspähen was es gebe. Er ward bemerkt und es schleuderte einer seine Lanze nach ihm, die sein Haupt durchbohrte. Andere drangen

*) Die Übersetzurg bei Buxtorf-Falkeisen p. 41 ist ganz sinnentstellend. Nach dem Sinn kann verentzella hier nur Viertel Wein bedeuten, während das Wort sonst nur als Mass für Getreide üblich ist.

'•^j Knebel p. 64.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrheiu. 53

jetzt in's Haus und töteten ihn vollends. Der ältere Sohn wurde verwundet hinweggeführt; der jüngere entkam nach Ensisheim. Hier teilte er dem Schultheissen das Geschehene mit und bat ihn um Rat und Hülfe. Der gab ihm aber schlechten Trost. „Ich muss täglich ähnliches erwarten; hilf dir also selber." So sehr war also die burgundische Herr- schaft in's Wanken geraten auf die blosse Kunde, dass sich ein Bund wider dieselbe vorbereitete. Der Schultheiss ge- leitete dann wenigstens den Mann zu Hagenbach. Dessen Benehmen war noch viel bezeichnender, wenn man sein früheres Verhalten in Wort und That in Vergleich zieht. Als der Sohn ihm den Hergang erzählte und um Bestrafung bat, soll Hagenbach geantwortet haben: „Mein Herr der Herzog führt oft ein Heer von 30 000 Mann; von ihnen werden bisweilen sechs bis achttausend erschlagen. Was macht es? Nichts! Jetzt ist nur einer getötet; es thut mir leid, dass die Neuen- burger ihm solches gethan haben; Geh, hilf dir selber!"

In der That ein merkwürdiger Wechsel! Aber was sollte er machen! Es blieb ihm nichts anderes übrig, als die Dinge abzuwarten. Nachträglich entschloss er sich nun aber doch noch, wenigstens etwas wider Neuenburg zu thun, zumal da die Stadt in ihren Feindseligkeiten beharrte.*) Am 9. März rückte er mit 600 Bewaffneten nach Ottmarsheim und hielt hier als an dem Orte der That ein öffentliches Gericht ab, vor welches er die Neuenburger lud. Natürlich blieben die- selben aus, und das Urteil wurde jetzt dahin gefunden, dass alle Bürger vom Erwachsenen bis zum Greise Räuberei be- gangen und als Räuber zu strafen seien. Das Urteil beküm- merte Neuenburg selbstverständlich ausserordentlich wenig; dagegen bekam nun auch Breisach Mut den Versuch zu wagen, ob es das burgundische Joch nicht abzuschütteln vermöchte, zumal sichere Anzeichen vorhanden waren, dass Hagenbach beabsichtigte Breisach zu einem Waifenplatz zu machen, den er auch im Fall der Wiedereinlösung der Lande für seinen Herrn behaupten wollte. Die Veranlassung^) war gleichwohl eine andere, die uns auch schier unglaublich klingen würde, wenn man bei Hagenbach nicht alles für möglich halten müsste.

1) Knebel p. 62.

') Reimchronik cap. 100.

54 Witte.

Hagenbachs Söldner verlangten ihren Sold , zumal da die Bürger, wie sie sagten, ihnen nicht mehr borgen wollten. Des Landvogts Auskunft war sehr einfach; er riet den Söldnern, einfach ihre Wirte totzuschlagen. Das gefiel nun weder den Leuten noch ihrem Hauptmann Friedrich Kappler; die Bürger aber gerieten in nicht geringen Schrecken, als sie von dieser Aufforderung Hagenbachs hörten. Unter diesen Umständen glaubte man dann auch, als der Landvogt um dieselbe Zeit ein grosses Schiff gen Breisach kommen Hess, dass er die Frauen hineinschaffen wollte, um sie im Rhein zu ertränken. ^) So entschloss sich denn die Stadt der Zwingherrschaft Hagen- bachs ein Ende zu machen. Sie wandte sich an das alt be- freundete Freiburg um Hülfe. ^) Zwar lag es näher, sich an den Landvogt Herzog Sigmunds im Breisgau, Herrn Dietrich von ßumlang, zu wenden, aber dadurch hätte die Sache eine unliebsame Verzögerung erhalten, da derselbe schwerlich sich zu einem Akt offenbarer Feindseligkeit wider Hagenbach ohne vorhergehende Genehmigung seines Herrn verstehen würde. Freiburg konnte schon eher die verlangte Hülfe leisten und im Einverständnis mit dem Landvogt^) erklärte es sich dazu bereit. Es war das immerhin ein bedenklicher Schritt, und man beschwichtigte die eignen Bedenken damit, dass man lediglich der Tyrannei Hagenbachs ein Ende machen, dagegen gegen die burgundische Herrschaft nichts unternehmen wollte; eine Gesandtschaft wurde in Aussicht genommen, die den Herzog von Burgund über die Wirtschaft Hagenbachs auf- klären sollte. Leider wurde der geplante Handstreich so schlecht wie nur irgend möglich ausgeführt. In der Nacht vom 13. /14. März sollten die Freiburger vor den geöffneten Thoren Breisachs erscheinen; Leute aus Breisach sollten die Schar führen. Dieselbe hatte sich in drei Haufen geteilt; der eine gelangte vor die Stadt und fand die Thore offen, wollte aber noch die nachfolgenden abwarten, die isich im

^) Biese Furcht hatte ihren Gruod in dem Yerfahren Karls bei der Eroberung Lüttichs, wo massenhafte Ertränkungeo vorkamen.

2) Neben dem Bericht Knebels p. 65 und der Reimchronik cap. lOS bis 107 kommt namentlich ein Schreiben Freiburgs an Kolmar vom 16. M&rz in Betracht, welches ich meiner Darstellung zu Grunde lege. Kolmar. Stadtarchiv or. eh. Nr, 14/4.

B) Später läugnete der Landvogt das ab. Cf. Yischer bei Knebel p. 65.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 55

Walde verirrt hatten. Die Breisacher Bürger, die an den Thoren hielten, wurden des langen Wartens müde und begaben sich in ihre Wohnungen zurück; als dann die Eunde kam und die Thore offen fand, schloss sie dieselben und machte Lärm. Somit war das Unternehmen vereitelt und die Lage Breisachs nur noch mehr verschlimmert Hagenbach kam auf die Nach- richt von dem Vorfall sofort herbeigeeilt') und verfuhr gegen die Urheber des Anschlages mit gewohnter Energie. Der Stadt konnte es wenig nützen, dass sie sofort an Herzog Sig- mund eine Gesandtschaft abschickte, die ihm das Vorgefallene melden und um seine Intervention bei Hagenbach nachsuchen sollte. Der Landvogt traf seine Massregeln, um einer Wieder- holung des Vorfalls vorzubeugen. Gleich bei seiner Ankunft liess er die Garnison allarmieren und nahm sämtliche Thor- schlüssel zu sich. Dann ging es an die Untersuchung. Ha- genbaehs Zorn war um so grösser, als er glauben musste, nach der Neubildung des Rates der Stadt völlig sicher zu sein, und jetzt war aus der Mitte desselben der Anschlag her- vorgegangen, ihn aus Breisach herauszubringen.

Es scheint, dass es den Hauptanstiftern des Anschlages noch rechtzeitig gelang sich zu retten^); dagegen belegte er ihre Güter mit Beschlag und liess all' ihr Hausgerät, selbst die Kleider ihrer Frauen versteigern. Damit gab er sich je- doch nicht zufrieden; drei mitbeteiligte Knechte^) liess er foltern, um näheres über den Anschlag und die Teilnehmer an demselben zu erfahren. Dieselben gestanden^), dass sie auf Veranlassung des Bürgermeisters und etlicher vom Rat an dem Anschlag teilgenommen hätten, dass man aber lediglich beabsichtigt hätte, die Söldner mit Hülfe von Freiburg aus der Stadt zu bringen, dagegen wider die burgundische Herr-

0 Es ist zweifelhaft, ob er sich in Breisach aufhielt oder vorher im Elsass weilte. Die Nachrichten bei Knebel und der Reimchronik wider- sprechen sich in der Hinsicht.

*) Die Nachrichten bei Knebel p. 65 widersprechen zum Teü denen der Reimchronik cap. 112.

') Knebel spricht von zwei Bürgern.

*) Die Erzählung des Reimchronisten ist trotz oder vielmehr wegen seiner Redseligkeit sehr unklar. Namentlich vermisst man den Namen wenigstens des Bürgermeisters, wie denn der Chronist es überhaupt liebt aUgemein zu sprechen, ohne die Namen vielfach noch lebender Personen zu nennen.

56 Witte.

Schaft nichts hätte unternehmen wollen.^) Was Hagenbach dann gegen die genannten Teilnehmer unternahm, wissen wir nicht.

Jedenfalls aber fühlte Hagenbach sich jetzt wieder fest im Sattel und wollte daher versuchen, auch die Waldstädte wieder zu unterwerfen. Zunächst auf Säckingen hatte er einen Hand- streich vorbereitet.^) Am 15. März zog er heimlich nachts von Breisach aus und zog quer über den Schwarzwald gen Säckingen zu. Hier hatte er seine Anhänger, mit denen er verabredet hatte, dass sie ihm, wenn er früh morgens vor der Stadt erscheinen würde, die Thore öflfnen sollten. Zum Glück aber bemerkte ein armer Mann die Reiter, eilte vor die Thore der Stadt und erzählte möglichst geheim, was er gesehen. Die Bürger bewaffneten sich in aller Stille, in der Absicht, Hagenbach mit seiner Schar in die Stadt einzulassen und sich seiner Person zu bemächtigen. Aber die Anhänger Hagen- bachs, welche die Thorwächter hatten töten sollen, waren stutzig geworden und blieben zu Haus. So schöpfte der Land- vogt Verdacht und kehrte unverrichteter Sache zurück. An demselben Tage verband sich auch die Landbevölkerung der Herrschaft Rheinfelden mit der gleichnamigen Stadt, keinerlei Auflagen mehr zu zahlen, die Hagenbach aufgelegt hatte, und zwar begründeten sie den Schritt in der nämlichen Weise wie vorher die andern Waldstädte, weil auch Hagenbach ihnen gegenüber seinen Eid gebrochen hätte. ^) Sie durften diesen Schritt um so eher wagen, als bereits die Eidgenossen Trost und Beistand zugesagt hatten.^)

So war also die burgundische Herrschaft auf dem rechten Rheinufer ausserhalb Breisachs vollständig entwurzelt, und auch sonst musste Hagenbach das Gefühl haben, dass ihm allenthalben der Boden unter den Füssen schwankte. Die Streitkräfte, die ihm zur Verfügung standen, reichten kaum aus, um Breisach in Gehorsam zu halten, geschweige denn

^) Nach der weitern Erzählung des Chronisten hätte Hagenbach darauf die Knechte vor das Schultheissengericht gestellt, wo die8ell)en aber frei- gesprochen wären. Bei der Unklarheit des betreffenden Kapitels enthalte ich mich weiterer Deutungen.

2) Knebel, p. 66.

') Knebel, p. 67.

*) Eidgen. Absch. II. Nr. 737.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 57

die abgefallenen Waldstädte zum Gehorsam zurückzubringen und die übrigen Städte im Schach zu halten. So blieb denn Hagenbach nichts anderes übrig, als den schweren Gang nach Dijon zu machen^), wo Karl damals noch weilte, um denselben um weitere Verstärkung zu bitten. Leicht kann ihm der Weg nicht geworden sein; musste er doch dem Fürsten melden, dass er sich in den langmütigen Deutschen getäuscht hatte; dass der eine Teil bereits in offenem Aufstande sich befand und der andere ungeduldig auf die erste beste günstige Gelegenheit harrte. Was zu Dijon zwischen den beiden Männern vorging, wissen wir nicht; nur das ist deutlich, dass Hagenbach entweder seinen Herrn über die gefährliche Lage nicht hat aufklären können oder wollen. Einerseits mochte Karl es nicht für möglich halten, dass die Verbündeten gegen ihn, den mächtigen Fürsten, eine Lösung der schwebenden Frage .mit bewaffneter Hand herbeiführen würden, und in diesem Falle konnte Hagenbach es nicht zu schwer fallen den Aufstand, so lange er auf seinen Herd beschränkt blieb, zu dämpfen; oder aber der Landvogt mochte sich noch immer schmeicheln, mit einiger Verstärkung Herr der Lage bleiben zu können. Auf alle Fälle war der Erfolg der Reise nicht derart, dass die drohende Gefahr irgendwie beseitigt wurde. Was Hagenbacli vor allen andern Dingen not that, Geld, um seine Söldner zu bezahlen, erhielt er überhaupt nicht, und die Mannschaft, die ihm zur Verstärkung in Aussicht gestellt wurde, war nicht ausreichend. Am 26. März kehrte der Land- vogt nach Thann zurück, ohne Geld und zunächst auch ohne Truppen. So gefährdet erschien ihm seine Lage, dass er zu- nächst seine Gattin auf ein Schloss in Lothringen in Sicher- heit bringen Hess. In Thann war seines Bleibens nicht, es kam vor allen Dingen darauf an, Breisach zu behaupten und dahin ging er schon am folgenden Tage ab.

Während er nun hier sehnsüchtig nach der verheissenen Verstärkung ausschaute, suchte er wenigstens seine Stellung in Breisach so weit wie möglich zu befestigen. Die bisherige Besatzung bestand aus deutschen Fussknechten, die zwar auch nicht die besten Gesellen waren, aber sie waren immerhin Deutsche, und Hagenbach war es in hohem Grade zweifelhaft.

^) Knebel, p. 66. Cf. die Anmerkung von Yischer.

58 Witte.

ob er sich auf sie im Fall einer Belagerung verlassen konnte. Um sich ihrer zu versichern, müsste er ihnen wenigstens den Sold auszahlen können. Er hatte aber kein Geld; von Burgund hatte er keins mitgebracht, und bei der allgemeinen Gährung werden die Steuern gestockt haben. So griff er zu den ver- schiedenartigsten Mitteln, um sich Geld zu verschaffen. Noch einmal schickte er Boten') zu den Waldstädten, um den bösen Pfennig einzuziehen; sie wurden schmählich zurückge- wiesen. Die Waldstädte befanden sich schon nicht mehr in blosser Auflehnung gegen die Persönlichkeit Hagenbachs, son- dern bereits in voller Empörung gegen die burgundische Herr- schaft überhaupt.

In Breisach selbst griff er zu den gewaltsamsten Mitteln. Zunächst suchte er sich in den Besitz des Geldes zu setzen, welches Breisach für die Auslösung des Schultheissenamts ge- zahlt worden war; es gelang ihm nicht. Schlimmer war es schon, dass er öffentlich ausrufen liess, dass jedermann, der verbor- genes Gut wüsste, wobei er vorab es freilich auf jene Pfand- summe abgesehen hatte, es bei Leibesstrafe anzeigen sollte.^) Dazu traf er militärische Vorkehrungen mancherlei Art. Auf dem Kirchhof des Münsters von St. Stephan errichtete er eine Batterie von drei Hauptbüchsen. Es kümmerte ihn nicht, als er diq Tragweite seiner Geschütze erprobte, dass von dem Knalle die Chorfenster des Domes zersprangen. Die Bauhütte des Domes wandelte er in einen Eosstall um. In der Stadt ordnete er reitende Patrouillen an. Um das Gefühl der Zu- sammengehörigkeit zu stärken und die Führer bei guter Stim- mung zu erhalten, richtete er eine allgemeine Messe in der Herrenstube zum Juden ein. Hier erging er sich in hoch- fahrenden Reden, welche Beute man noch in dem bevor- stehenden Krieg mit Herzog Sigmund machen würde.

^) Ausführliche Erzählung bei Knebel p. 67 und 71. ') Reimchronik cap. 108—110.

[Schluss folgt]

über die wahrscheinliche Identität

des

Fortsetzers des Breyiarinm Erchanberti

und des

Monachns Sangallensis

▼bn

Bernhard Simson.

In den Jahrbüchern des fränkischen Reiches unter Karl dem Grossen, Bd. II, S. 614—615, Exkurs VII, habe ich bereits die Ähnlichkeiten hervorgehoben, welche zwischen der Fort- setzung des s. g. Breviarium Erchanberti (Monum. Germ. SS. n, 329—330) und dem bekannten Buche des Monachus Sangallensis über Karl den Grossen bemerkbar sind. Schon damals lag mir die Vermutung nahe, dass der Fortsetzer des s. g. Erchanbert mit dem Monachus Sangallensis ein' und die- selbe Person sei, und wenn ich auch noch nicht wagen mochte diese Vermutung geradeswegs auszusprechen, so glaubte ich sie Andern nahe genug gelegt zu haben. Aber, wie es vielfach geht, diese ganze Vergleichung ist unbeachtet geblieben; auch Wattenbach, wo er in der seither erschienenen 5. Auflage seines Werkes über Deutschlands Geschichtsquellen von dem Conti- nuator spricht (I, 269), nimmt von ihr keine Notiz. Nun hat mir jedoch weitere Untersuchung ergeben, dass die Ähnlichkeiten zwischen beiden Schriften noch über die bereits früher von mir bemerkten hinausgehen und sich die betreffende Vermutung somit in der That ausreichend begründen lässt. Ich versuche diese Begründung, indem ich die älteren Argumente nochmals zusammenfasse und sie durch die neu hinzugekommenen ergänze.

60 Sims OD.

Beide Schriften sind um dieselbe Zeit verfasst: die Conti- nuatio Erehanberti bald nach der Kaiserkrönung KarPs III. (des in späteren Jahrhunderten sogenannten „Dicken") im Fe- bruar 881^), das Werk des St. Galler Mönches de Carolo Magno nach dem Besuche des genannten Kaisers in St. Gallen (Dezember 883), in der Zeit von 884—887. Gleich dem letz- teren wird man auch den gedachten Continuator als einen Ala- mannen betrachten dürfen.^) Dagegen ist der Irrtum von Pertz, welcher denselben für einen Insassen des Klosters Weisseuau oder Minderau (Augia minor) hielt®), weil die jetzt in Stuttgart befindliche Handschrift (Cod. iur. nr. 184) von dorther stammt, längst berichtigt*); denn dies Kloster (ein Prämonstratenserstift) ward erst im Jahr 1145 gegründet.*)

Gleich dem Monachus Sangallensis und den Alamannen überhaupt, ist auch der Fortsetzer des Breviarium Erehanberti ein grosser Verehrer Karl's III. Er wagt es, ihn nicht nur Karl dem Grossen an die Seite, sondern in gewissen Bezie- hungen sogar über denselben zu stellen, 1. c. S. 330 lin. 1 3: idem clementissimus Carolus, magnum imperatorem atavum suum Carolum omni sapientia et industria et bellorum successi- bus coaequans, tranquillitate vero pacis®) et rerum prosperitate superans. Es ist eine maasslose Schmeichelei, die Ranke noch zu milde beurteilen dürfte, wenn er bemerkt'): „Eine offenbare Übertreibung, die nur von dem Eindruck eines glücklichen Momentes herrühren kann." Im übrigen zeigt diese Stelle,

^) König Ludwig der jüngere (f 20. Januar 882) wird noch als lebend erwähnt, SS. II, 330 lin. 25 26 (adhuc vivente serenissimo imperatore Carolo et fratre eius domuo Ludovico rege, vgl. Dümmler, Gesch. des ostfränkischen Reichs II, 170 n. 52).

2) S. Wattenbach I, 269, von welchem er als „ein unbekannter Ala- manne" bezeichnet wird, wie von L. v. Ranke, Weltgeschichte VI, 1, S. 259 u. 2, als der „alemannische Fortsetzer von Erchanberts Breviarium regurn Francorum".

3; SS. II, 327.

*) Vgl. Hänel, ßer. der k. sächs. Ges. d. Wiss. phil. bist. Cl. Bd. 17 (1865), S. 12 n. 10; Dümmler II, 170 n. 52; Waltenbach I, 269 n 2. - Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte IV, 2. Aufl. S. 698 n. 1, bezeichnet diese Schrift aus Versehen als in Reichenau geschrieben.

*j Vgl. Stalin, Wirtem bergische Geschichte II, 728.

•) Der Monachus Sangallensis nennt Karl den Grossen „quietis et otii impatientissimus'^ (II, 8, Jaff^, Bibliotbeca rerum Germanicarum IV, 675).

7) Weltgeschichte VI, 1, S. 262.

Cont. Brev. Erchaobert. 61

dass auch jenem Continuator die Erinnerung an Karl den Grossen nahe lag.

Beide Autoren wir müssen sie ja zunächst noch getrennt halten, um sie mit einander vergleichen zu können legen ein sehr lebendiges Interesse für die Erhaltung der karolin- gischen Dynastie, welche bereits bedroht erschien, an den Tag. Der Continuator deutet geradezu den Wunsch an, Gott möge aus der Ehe Karl's III. Nachkommenschaft erwecken, S. 330 lin. 22 ff.: Nunc ergo in manu omnipotentis Dei, cuius nutu re- guntur universa, solummodo consistit, si-de domno Carolo im- peratore, adhuc aetate iuvene, moribus autem senes omnes praecellente, et religiosissima regina augusta Richkarta semen exsuscitare dignetur. Dass der Autor eine solche Hoffnung ausdrückt, ist auffallend, insofern zwar Karl III. (geb. 839) allerdings noch in frischem Mannesalter stand, mit seiner Gattin aber bereits seit 862, also ungefähr 20 Jahre lang, in kinder- loser Ehe lebte. ^) Gleichwol gibt der Monachus Sangallensis sich denselben Hoffnungen hin; denn es hat keinen andern Sinn, wenn er sich und dem Kaiser mit der Aussicht schmeichelt, bald einen kleinen Karl oder Ludwig an der Seite desselben zu sehen, II. 14 S. 689 (quod, concedente dementia divina, mox futurus Karolaster aut Lothowiculus vester imitetur; 11, S. 681: quam aliquem parvulum Luthovicum vel Carolastrum vobis astantem video). Anderwärts setzt der Mönch von St. Gallen seine Hoffnungen auf Karl's III. unechten Sohn Bernhard (IL 12, S. 686: quam Bernhardulum vestrum spata femur ac- cinctum conspiciam *) ; vgl. 13, S. 688), welchen der Fortsetzer des Breviarium Erchanberti unerwähnt lässt. Diese teils erst erhofften, teils noch nicht wehrhaften Sprossen des karolingi- schen Hauses sollen Heldenthaten verrichten, äussere Feinde und Rebellen zu Boden schlagen, vgl. den Schluss des Cont. Erch. S. 330, lin. 25—31, woselbst es, nach den oben ange-

^) Dümmler I, 475; Mühlbacher, Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern, S. 559. 610.

2j Diese Stelle fehlt in den Handschriften von Zwiefalten (jetzt in Stutt- gart) und Wiblingen (jetzt in St. Florian), welche eine etwas spätere Re- daktion zu enthalten scheinen; vgl. Meyer von Knonau, Mitteilungen zur vaterländischen Geschichte XIII, St. Gallen 1872, S. 255; Wattenbach, Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit IX. Jahrb. 3. Bd. S. IX; Deutsch- lands Geschichtsquellen im MA. I, 5. Aufl. S. 177 n. 3.

62 Simson.

führten Worten (Nunc ergo semen exsuscitare dignetur) weiter heisst: per quod tyranni vel potius latrunculi, qui adhuc vivente serenissirao imperatore Carolo et fratre eins domno Ludovico rege licet latitando caput levare praesumunt, divino adiutorio comprimantur; quos Interim, huinanae verecundiae consulentes, silentio tegimus, donec vel ad principes terrestium conversi, veniam pro stultitia sua consequantur vel, ut pertur- batores reipublicae dignum est pati, usque ad cinerera con- cremati et in omnem ventum dispersi, cum nominibus vel potius ignominia et memoria -sua condamnentur in secula; Mon. Sang. IL 11. 12. 14-15, S. 681. 686. 689; dazu Jahrbücher KarFs des Grossen II, 614—615 nebst den daselbst angeführten Er- klärungen von Wenck, Dümmler, Jaflf^, Wattenbach. Die Ähnlichkeit setzt sich auch noch darin fort, dass der eine wie der andere Autor diese Gewalten bezw. diese Personen einst- weilen nicht nennen will, bis dieselben durch die künftigen Karolinger niedergeschlagen werden können (E. C. S. 330 lin. 27 : quos interim, humanae verecundiae consulentes, silentio tegimus, donec . . . M. S. II, 11, S. 681: Quam seil, necessitatem prius enarrare non audeo, quam ... 12, S. 686: quam sc. causam antea non absolvam, quam . . .). Ein unterschied besteht hauptsächlich nur darin, dass der Contin. Erch. wenigstens teilweise geradezu ausspricht, was der Monachus Sangallensis, aber immerhin verständlich genug, nur andeutet. Dabei zeigt sich doch zugleich in beiden Schriften ein ent- schiedenes Interesse für Karl's III. Neffen Arnolf, den späteren * Kaiser, den Bastard seines ältesten Bruders Karlmann. Der Cont. Erch. wünscht dringend, dass Arnolf erhalten bleibe, damit nicht die Leuchte des „grossen" Ludwig (des Deutschen) im Hause des Herrn erlösche, S. 330 lin. 11—14: Nam Carlo- mannus, filius magni Ludovici, filios non habuit nisi tan tum unum nomine Arnulfum, ex nobilissima quidem femina sed non legaliter sibi desponsata conceptum, qui adhuc vivit, et o! utinam vivat, ne extinguatur lucerna magni Ludovici de domo Domini! Der Monachus Sangallensis richtet an Karl IIL zu Gunsten Arnolf 's die freimütigen Worte: „und euer Schwert, im Blute der Nordostmänner gehärtet, möge sie hemmen, ver- bunden mit der Waffe eures Bruders Karlmann, die zwar schon mit ihrem Blute benetzt ist, aber jetzt nicht wegen der Schlaff- heit, sondern wegen des Mangels an Gut und des engen Land-

Cont. Brev. Erchanbert. 63

besitzes eures sehr getreuen Arnold verrostet ist, doch so, dass auf das Geheiss und den Willen euerer Macht sie unschwer scharf und blank gemacht werden könnte".^) Man sieht, der Mönch von St. Gallen will das Misstrauen Karl's III. gegen seinen Neffen zerstreuen und giebt dem Kaiser im Interesse der Verteidigung des Reichs gegen äussere Feinde den Rat, denselben mit reichlicheren Mitteln und grösserer Macht aus- zustatten. Noch direkter erinnert es an die oben angeführten Worte des Cont. Erch , wenn der Monachus Sangallensis hier- auf fortfährt^): Hie euim solus ramusculus cum tenuissima Bennolini*) astula de foecundissima Hludowici radice sub sin- gulari cacumine protectionis vestrae pullulascit. Die Verwandt- schaft der Gesinnung, welche diese auf Arnolf bezüglichen Äusserungen beider Schriften verraten, hebt auch Dümmler, Gesch. des ostfränkischen Reichs II, 246, hervor. Allerdings nennt nur der Monachus Sangallensis den Neffen Karl's Arnold, was er überhaupt allein thut (Dümmler a. a. 0. S. 299 n. 1); aber er spielt auch sonst gern mit Namen*), und die Ver- wechslung von Arnold und Arnolf ist eine solche, die häufig vorkommt*}.

In stilistischer Hinsicht habe ich früher nur die Analogie hervorgehoben, dass beide Autoren es sehr lieben, den Personen Attribute im Superlativ anzuheften. Diese Gewohnheit des Monachus Sangallensis muss jedem Leser alsbald auffallen. Gleich in den ersten Kapiteln (lib. I, c. 2flf.) finden wir: religiosissimus

^) II. 14, Jaff^ IV, 688: et gladius vester, in sanguine Nordostranorum duratus, obsistat; adiuncto sibi mucrone Earlomanni fratris vestxi, tincto quidem in eorundem craore, sed nunc non propter ignaviam sed propter iüopiam rerum angustiamque terrarum fidelissimi vestri Arnoldi ita in rubiginem versus (sie), ut tarnen iussu et voluntate potentiae vestrae haut difficulter possit ad acumen et splendorem perduci. Auch hier fehlen die Worte Von adiuncto an in der Zwiefalter und Wiblinger Handschrift, deren Fortlassungen vielleicht aus den späteren Verhältnissen zwischen Karl III. und Bernhard einerseits und Arnolf andrerseits zu erklären sind. Im Texte habe ich mich im wesentlichen der Übersetzung von Wattenbach (2. Aufl., Geschichtschreiber a a. 0. S. 61) angeschlossen.

2) A. a. 0. S. 688-689; auch dies ist in den beiden gedachten Hand- schriften fortgelassen.

•) KarPs ni. eigener Bastard Bernhard.

*) IL 11. 12. 14, S. 681. 686. 689: Carolastrum Bernhardulum Bennolini (vgl. 0.) Karolaster aut Lothowiculus.

*) FörBtemann, Altdeutsches Namenbuch I (Personennamen), 119.

64 Simton. '

Imperator Karolus victoriosissimus Karolus sapientissimus Karolus providissimo regi Karolo piissiraus Karolus etc. und so geht es das ganze Werk hindurch. Dem entspricht es, wenn auch der gedachte Continuator schreibt: gloriosissimus Ludovicus rex matris suae versutissimae Judith bellico- sissimo Carlomanno mansuetissiraum Carolum idem cle- mentissimus Carolus Hug, bellissiraum et bellicosissimum iuvenem cum Theoderico et Marcwardo religiosissimis epi- scopis religiosissima regina augusta Richkarta sere- nissimo imperatore Carolo.

Aber, wie gesagt, es kommen noch andere Übereinstim- mungen hinzu.

In beiden Schriften und, soviel ich sehe, ausschliesslich in ihnen wird Ludwig der Deutsche als der „grosse" Ludwig bezeichnet:

E. C. S. 330 lin. 11—12. 14: Carlomannus, filius magni Lu- dovici ne extinguatur lucerna magni Ludovici de domo Domini.

M. S. IL 10, S. 680: Nee inmerito prophetiam de sancto Ambrosio magno accom- modaverim Hludowico.

Die Verehrung des Monachus Sangallensis für Ludwig den Deutschen war so gross, dass er sich vorbehielt, über denselben ein eigenes ausführliches Werk zu schreiben (II, 11. S. 682: Haec breviter per excessum dixerim, vita comite propitiaque divinitate votum habens plurima de eo scribere.)

In geographischer Beziehung wenden beide Werke gern Bezeichnungen aus der antiken Geographie, besonders auch aus der römischen Kaiserzeit an; so Noricus (für Baiern), E. C. S. 329 lin. 9. 22. 41. 330 lin. 20. M. S. IL 1. 12, S. 667. 682—683; Gallia Narbonensis (E. C. S. 329 lin. 11 12. M. S. IL 14, S. 687); provincia Aeduorum (E. C. S. 329 lin. 11); Edui (M. S. L 10, S. 640): Mosellanam provinciam (E. C. S. 329 lin. 6 7); Mosellanumque pagum (M. S. IL 13, S. 687; vgl. Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte V, 11 n. 7. 156 n. 4). E. C. spricht von veteres Franci (S. 329 lin. 7: partem eorum qui dicuntur veteres Franci) ; M. S. unterscheidet Francia antiqua und Francia nova (L 21. 23. IL 11, S. 650. 653. 681: in Francia nova In Francia quoque quae antiqua dicitur antiquae Franciae; vgl. I. 34, S. 665: antiquorum ornatus et paratura Francorum; Waitz a. a. 0. III, 2. Aufl. S. 355 n. 2). Die slavischen Völker des Nordostens finden wir

Cont. Brev. Erchanbert. 65

hier wie dort öfters „barbarae nationes" genannt (E. C. S. 329 lin. 9—10. 22-23: barbaras nationes quamplurimas partem barbararum nationum.*) M. S. IL 12, S. 682. 686: exeuntes a septentione barbarae nationes barbaras illas nationes).

Als besonders charakteristisch glaube ich es betrachten zu dürfen, dass E. C. S. 329 lin. 44 den Patriarchen von Aquileja als patriarcham Furiolanuni bezeichnet. Ich möchte bezweifeln, ob diese Schreibart (Furiolanus) noch anderwärts wieder- zufinden ist ausser bei dem Monachus Sangallensis, welcher sich in dieser Beziehung (II. 17, S 693) folgendermassen aus- lässt: venit religiosissimus Karolus ad urbem Furiolanani, quam, qui sibi scioli videntur. Forum Juliensem nuncupant. 2) Con- tigit autem, ut eodem tempore episcopus civitatis illius aut, ut modernorum loquar consuetudine , patriarcha occasui vitae propinquaret (aut patriarcha fehlt in der Zwiefalter und Wiblinger Handschrift). Gerade auch in dem Verhältnis dieser Stellen erblicke ich ein sprechendes Anzeichen dafür, dass der Fortsetzer des s. g. Breviarium Erchanberti mit dem Monachus Sangallensis identisch ist.

Das Wort atavus wird in beiden Schriften in der Bedeutung von Urgross vater" gebraucht, während es eigentlich den Ur- ältervater (Vater des Ururgrossvaters) bedeutet; E. C. S. 330 lin. 1: magnum imperatorem atavura suum Carolum; M. S. IL 9, S. 679: atavi vestri Karoli; entsprechend IL 14. S. 689: de proatavo (proavo Z, W) vestro Pippino; daneben allerdings auch IL 16, S. 690: de . . proavo vestro Karolo. Von son- stigen stilistischen Ähnlichkeiten wären etwa noch zu bemerken:

E. C. S. 329 lin. 24: cognominem suum Ludovicum.

S. 330 lin. 1—2: magnum im- peratorem atavum suum Caro- lum omni sapientia et industria et bellorum successibus coae- quans.

M. S. IL 10. 14, S. 680. 689: cogno- minem suum vestri cog- nominis.

n. 7, S. 674: rugitum quidem tonitrui boatu, garrulitatem vero lyrae vel cymbali dulcedine co ae- quabat.

L

*) Vgl. V. Ranke a. a. 0. S. 242 n. 2.

2j Wattenbach, Übersetzung S. 66: „— kam Karl zur Stadt Furioli, welche diejenigen, die sich auf ihre Gelehrsamkeit viel einbilden, Forum Julii nennen.^

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. K. F. II. 1. 5

66

Simson.

S. 329 lin. 45—47: et omnes praeter apostolicae sedis epi- scopum iureiurando ad devo- tionem servitii sui constrinxit.

S. 330 lin. 14: et o! utinara vivat . . .

S. 330 lin. 27—28: humanae verecundiae consulentes.

IL 11, S. 681: Ad orationis Studium et devotionem ieiu- niorum curamque servitii divini supra omnes homines ita erat intentus . . .

I. 9. 26. II. 18, S. 639. 658. 696: 0! utinam haberem duo- deeim clericos tales ... 0! utinam non esset ille gurgitulus inter nos 0! utinam, inquiunt, principibus nostris tarn vile videretur aurum et argentum et ferrum tam preciosum. I. 1 5, S. 643 : verecundiae prae- sulis parcens.

Auf Grund so mannigfacher sachlicher und stilistischer Übereinstimmungen lässt sich meines Erachtens die Annahme der Identität des Ursprungs beider Werke zu einem nicht ge- ringen Grade der Wahrscheinlichkeit erheben. Bringt man den geringen Umfang der Fortsetzung des Breviarium Erchan- berti (sie füllt in den Monumenta Germaniae kaum über 1^/, Folioseiten) in Anschlag, so wird man sogar beinahe erstaunen, dass sie uns trotzdem relativ so zahlreiche und mannigfaltige Anhaltspunkte für eine solche Annahme darbietet.

Allerdings können wir, auch die Richtigkeit der Hypothese vorausgesetzt, nur einen Anonymus mit einem andern iden- tifizieren. Aber gleichwohl ist es weder ohne Interesse, wenn wir uns den Monachus Sangallensis zugleich als den Continuator des Breviarium Erchanberti, noch, wenn wir uns unter diesem den Monachus Sangallensis vorstellen dürfen. So kurz jene Continuatio ist, ergänzt sie doch die Kunde, welche wir aus viel ausführlicheren Quellen schöpfen, durch eine ganze Reihe brauchbarer Nachrichten: über die Teilungsbestimmungen des Vertrages von Verdun; über die vorläufige Teilung des ost- fränkischen Reichs durch Ludwig den Deutschen unter seine Söhne (865)^); den Tod des Sohnes Ludwig's des jüngeren (Nov. 879)2); die Reichsversammlung zu Ravenna und Earrsül.

1) Vgl. Dümmler 1, 559-561; Waitz V, 19; Mühlbacher, Regesten 8. 662.

2) Vgl. Dümmler II, 121-122; Mühlbacher S. 605.

j

Cont. Brev. Erchanbert. 67

Einsetzung als König von Italien (880) *), sowie über die Kaiser- krönung desselben und seiner Gemahlin Richarda in Rom (Febr. 881)^). L. v. Ranke hat dieser kleinen Schrift die Ehre angethan, sie in seiner Weltgeschichte (VI, 1, S. 261— -262. 286 287 und sonst) verhältnissmässig stark, beinahe, wie es scheint, mit einer gewissen Vorliebe zu berücksichtigen. Wir möchten in dieser Hinsicht noch die Bemerkung hinzufügen, dass auch der Monachus Sangallensis, während er in Bezug auf Karl den Grossen vorwiegend unzuverlässiger Anekdoten- jäger ist, sich in der späteren Geschichte seiner eigenen Zeit, von Ludwig dem Deutschen an, nicht schlecht unterrichtet zeigt*)

Endlich hat in einer Abhandlung, welche erst erschien nachdem die vorstehenden Bemerkungen geschrieben waren, K. Zeumer die alte, einst von Goldast und Basnage aufgestellte Vermutung erneuert, dass der Mönch von St. Gallen, der das Buch über Karl den Grossen verfasste, niemand anders sei als Notker der Stammler. Die Abhandlung steht in den Histori- schen Aufsätzen, welche dem Andenken an Georg Waitz von seinen Schülern gewidmet sind (Hannover 1886), S. 97 118. Zeumer sucht jene Hypothese, welche lange Zeit als beseitigt galt, namentlich auf Grund der Übereinstimmungen zwischen dem Werke des Monachus Sangallensis und der St. Galler Formelsammlung, wie mir scheint, mit glücklichem Erfolge zu Ehren zu bringen. Dabei berührt er auch die Frage über die Beziehungen zwischen dem Monachus Sangallensis und dem

1) Vgl. Dtimmler IT, 109-110; Mühlbacher S. 614.

2) Vgl. Dümmler II, 180; Waitz V, 85; Mühlbacher S. 618.

') Dies hebt auch Garlipp, De Monachi Sangallensis Gestis Caroli M. (Inaug.-Diss. Halle 1862) S. 27, hervor.

Andrerseits enthält auch das bereits im Jahre 827 aufgezeichnete Bre- TJarium Erchanberti selbst eine sagenhafte Erzählung von der Entthronung des letzten meroviugischen Königs durch Papst Stephan und Pippin (SS. II, 328 j, an deren Darstellungsweise diejenige des Monach. Sang, einiger- massen erinnert. Besonders gilt das von den in direkter Rede gegebenen ÄusseruDgen, welche Pippin, dem Merowingerkönige und dem Papste in den Mund gelegt werden.

5*

6^ Simsou.

Fortsetzer des Breviarium Erchanberti (S. 113—114; vgl. auch S. 108—110 sowie die Anmerkung über die Handschriften, S. 116flf ) und bringt, ohne über die Identität beider entscheiden 7A\ wollen, einige stilistische Argumente bei, welche zu Gunsten derselben sprechen. Diese Bemerkungen stehen zum Teil mit der von ihm vertretenen Hypothese, durch welche die unsrige nur an Interesse gewinnen kann, im Zusammenhang; zum Teil treffen sie mit den Ergänzungen zusammen, welche ich oben zu meiner früheren Auseinandersetzung in den Jahrbüchern Karl's d. Gr. hinzugefügt habe. Wie Zeumer nachweist, zeigt auch die Continuatio Erchanberti Verwandtschaft mit der St Galler Formelsammlung. So tragen und stützen beide Ver- muthungen zugleich einander.

Die Mission

des

Freiherrn Georg Ludwig von Edelsheim

im Jahre 1760. Von

Karl Obser.

In der Gieschichte des siebenjährigen Krieges tritt uns im Verlaufe jener vielfach verschlungenen diplomatischen Verhand- lungen, welche sich vom Frühjahre 1759 bis zum Sommer 1760 hinziehen, zum erstenmale die Gestalt eines Mannes entgegen, der späterhin in der kritischen Zeit, in welche die Entwickelung des Grossherzogtumes aus der alten Markgrafschaft fällt, als leitender Minister mit bewährter Hand das Staatsruder geführt und kraft einer mehr denn 25jährigen Thätigkeit seinen Namen für immer mit den Geschicken Badens verknüpft hat, die Ge- stalt des Freiherrn Georg Ludwig von Edelsheim.

Über den Anteil, der ihm an jenen Negociationen gebührt, besitzen wir mancherlei Nachrichten, welche Schäfer mit Her- anziehung des archivalischen Materials in seiner „Geschichte des siebenjährigen Krieges" (II. 1. p. 477—83 und II. 2. p. 151 bis 155 zu einer ausführlichen Darstellung verarbeitet hat.^)

1) cf. Histoire de guerre de sept ans. (Oeuvres de Fr6d6ric V. 39-41), Briefwechsel Friedr. mit der Herzogin Luise v. Gotha (Oeuvres: XVIII. p. 174; 175; 177; 180; 183; 186; 187; 190). -Briefwechsel mit Voltaire: (Oeuvres XXIII. p. 85. 86). Dutens: M6moires d'un voyageur qui se re- pose. Paris 1806 I. p. 149—152. Mitchell: Memoirs and papers, by Andr. Bisset Lond. 1850. II. 146. 150. 181.

70 Obser.

Doch war die Überlieferung in manchen Punkten bisher immer noch eine mangelhafte, indem einzelne Aktenstücke noch fehlten. Eine erwünschte Ergänzung dieser Lücken bietet nun eine Anzahl von Dokumenten, welche das freih. von Edelsheimsche Familienarchiv verwahrt. 0 Es sind sämmtlich eigenhändige authentische Aufzeichnungen Edelsheims, deren Inhalt bisher teils gar nicht, teils nur auszugsweise bekannt war. Indem wir dieselben an dieser Stelle veröffentlichen, werden wir zugleich versuchen, an ihrer Hand das Bild jener abenteuerlichen Mission zu vervollständigen, welches, insofern es sich um die Person des Helden handelt, immerhin auch für die heimische Geschichte von Interesse sein dürfte.

Zum Verständnisse der Situation ist es erforderlich, auf die vorausgehenden diplomat. Verhandlungen kurz zurückzugreifen. 2) Seit dem Frühjahr 1759 herrschte in den europäischen Kabinet- ten eine regere Thätigkeit, denn sonst. Ein doppeltes Ziel war es, welches die preussisch- englische Politik damals verfolgte, es galt einerseits neue Alliirte zu gewinnen und dadurch die Streit- kräfte der feindlichen Mächte zu spalten, andrerseits, wo nicht einen allgemeinen, so doch einen Sonder-Frieden herbeizuführen. Die Bemühungen, die Türkei und Sardinien zu einem Bünd- nisse zu bewegen, erwiesen sich gar bald als aussichtslos.

So entschlossen sich denn die beiden Verbündeten, es auf dem andern Wege zu versuchen, mit ihren Anerbietungen offen hervorzutreten und durch eine gemeinsame Erklärung ihre Be- reitwilligkeit, einen allgemeinen Friedenskongress zu beschicken, zu dokumentieren. Seit geraumer Zeit vorbereitet, durch die Erfolge der englischen Flotte in allen Weltteilen beschleunigt, erfolgte am 25. November 1759 in Gegenwart der diplomat. Ver- treter der feindlichen Mächte zu Ryswjick die Übergabe der preuss.-engl. Deklaration. Allein die Erwartungen, welche man daran geknüpft, erfüllten sich, wie man sich bald überzeugte, nur in bescheidenem Masse.

In England allerdings erreichte man, was man beabsichtigt; die Stellung Pitts, welchen seine Gegner als den Hauptbeför- derer des Krieges zu verdächtigen gesucht, wurde befestigt, eine

^) Ich yerdanke deren Benützung der gütigen Yermittelung des Herrn Hofrat Prof Erdmannsdörflfer.

») cf. Schäfer: ü. 1. 411-475.

Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 71

neue Anleihe rasch gezeichnet und der preussische Subsidien- vertrag wiederum verlängert.

Dagegen erwies sich die Aussicht auf eine allgemeine Pa- cifikation als sehr gering. Österreich erklärte vorläufig, es müsse sich erst mit Russland verständigen, beide Höfe hielten sich äusserst reserviert, bald trat es klar zu Tage, dass von ihnen nichts zu hoffen war. Das Ziel, welches die Kaisermächte sich vorgesetzt, die Zertrümmerung Preussens, es schien nach den unglücklichen Tagen von Kunersdorf und Maxen so nahe zu liegen, dass man jeden Gedanken an einen friedlichen Ausgleich verwarf. Anders war die Aufnahme, welche die De- klaration in Versailles fand ; der Herzog von Choiseul, in dessen Händen sich die Leitung der auswärtigen Politik befand, war persönlich fest überzeugt, dass das Bündnis mit Öster- reich nur Unheil über Frankreich gebracht. Das Heer hatte sein Ansehen eingebüsst, die Kolonien waren fast sämmtlich in Feindesgewalt oder schwer bedroht, die Finanzen des Mutter- landes in voller Zerrüttung. Die Siege der Kaiserinnen erfüllten ihn mit wachsender Besorgnis, er fürchtete, wie er schon früher nach der Schlacht von Kunersdorf geäussert, eine Vernichtung des preuss. Staates, durch die das Übergewicht Österreichs nur um so fester begründet werde, und sah voraus, dass der Ein- fluss Frankreichs auf das Reich, dessen Wahrung ja eine traditionelle Aufgabe der französ. Politik bildete darunter schweren Schaden leiden werde. Er wünschte daher aufrichtig den Frieden, vor allem den Frieden mit England, den er selbst durch Opfer zu erkaufen bereit war.

In der That entwarf auch Choiseul, einem Wunsche Pitts entsprechend, die Präliminarien, allein die darin enthaltene Be- stimmung, dass beide kontrahierenden Teile sich fortan am deutschen Kriege nur noch mit Geldleistungen beteiligen dürften, stiess bei dem Wiener Kabinette, dessen Zustimmung Frankreich bedurfte, auf den entschiedensten Widerspruch. Der Einfluss, welchen Maria Theresia auf den König und die Pompadour ausübte, überwog schliesslich, der Herzog fügte sich, der betr. Artikel fiel und mit ihm die letzte Aussicht auf eine Verstän- digung mit England betreffs des Kontinentalkrieges (Jan, 1760).

Noch eine Möglichkeit blieb übrig: es galt zu versuchen, ob nicht ein Separatfrieden mit Ausschluss der andern Ver- bündeten vermittelt werden könnte. Auf dieses Ziel waren

72 Obser.

denn naturgemäss in der nächsten Zeit die beiderseitigen Be- strebungen gerichtet, sie bildeten den Hauptinhalt der geheimen Verhandlungen, die im Jan. 1760 im Haag eröffnet und zwischen dem General Yorke und Grafen d'Affry geführt wurden.

Ging man französischerseits darauf aus, England von Preussen zu trennen, so bemühte sich das englische Kabinet, Frankreich zu einem gleichen Schritte gegenüber den beiden Kaisermächten zu bestimmen. Um alle Hebel in Bewegung zu setzen, erging Ende Januar von London aus das Ansuchen an König Friedrich, auch seinerseits die Vorstellungen der britischen Regierung zu unterstützen und sich nach einem ge- eigneten Unterhändler umzusehen.

Als der König diese Depesche empfing, stand er bereits seit einiger Zeit in Verbindung mit dem französischen Hofe. Seit dem September 1759 hatte er versucht durch Voltaire, dessen Beziehungen zu Choiseul ihm förderlich schienen, das Terrain zu sondieren. Gelegentliche Äusserungen über Friedens- vorschläge und -bedingungen wurden von Voltaire, der, wie er selbst einmal gesteht, nur als Adressbureau diente, ge- schäftig dem Herzoge überbracht und auf dem gleichen Wege erwidert. Allein der beiderseitige Meinungcsaustausch hatte zu keinerlei befriedigenden Resultaten geführt, man kam, wie es in der Natur der Sache lag, über allgemein gehaltene Er- öffnungen nicht hinaus. Die Zumutung einer Entschädigung Sachsens auf Kosten von Preussen machte dem Briefwechsel über diese politischen Fragen ein Ende, wie sehr auch Voltaire sich in der Folge bemühte, die Rolle eines Zwischenträgers weiter zu spielen.

Die Korrespondenz mit dem Philosophen von Ferney bildete gleichsam nur ein Vorspiel zu der folgenden diplomatischen Aktion, denn nunmehr entschloss sich Friedrich der Grosse, eben auf die Anregung des britischen Kabinets, durch eine formell beglaubigte Persönlichkeit mit dem Versailler Hofe direkt in Verhandlung zu treten. Am 16. Februar wandte er sich an die Herzogin Luise Dorothee von Gotha mit der Bitte, ihm einen gewandten, erfahrenen Mann zu bezeichnen, der sich für die Übernahme eines derartigen Auftrages eignete. ^)

Der französische König, meinte er, gelte für friedliebend.

1) Oeuvres. XVIII. 174.

Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 73

man biete ihm nun die Hand, sieb von seinen Verbündeten zu trennen und Europa den Frieden zu geben. Man müsse end- lich einmal Gewissheit darüber erlangen, was man von Frank- reich zu hoffen habe. Die Wahl der Herzogin fiel auf den Frei- herrn Georg Ludwig von Edelsheim^), den Abkömmling eines angesehenen, bei Hanau begüterten fränkischen Geschlechtes, der damals vermutlich sich am Hofe von Gotha aufhielt.

Begabt und unterrichtet, durch keinerlei Stellung und Rück- sichten gebunden und unbekannt in den diplomatischen Kreisen, schien der junge Edelmann, er zählte noch nicht 20 Jahre^) und hatte eben erst seine Universitätsstudien beendet^), - dem Könige um so geeigneter für seine Zwecke, als er hoffen durfte, dass die Reise desselben kein Aufsehen erregen würde.

Unter der strengsten Geheimhaltung seiner Mission wurde Edelsheim angewiesen , sich nach Paris zu begeben und dem dortigen Gesandten des Malteserordens, dem Bailli de Froullay, dem König Friedrich volles Vertrauen schenkte, ein königl. Schreiben zu übergeben, zugleich aber die Gelegenheit zu nützen und sich gründlich über die franz. Verhältnisse zu informieren.

Falls man ablehnend oder ausweichend antworte, solle er sofort darüber berichten und nach Gotha zurückkehren. Wenn ferner Froullay etwa behaupte, er bedürfe erst der Zustimmung des Ordensmeisters, um sich seines Auftrages zu entledigen, so habe er sich darauf nicht einzulassen, sondern in diesem Falle sich unter Vorweis seines Kreditives direkt an Choiseul zu wenden und ihm die preuss. Vorschläge zu eröffnen.^)

Mit der Instruktion, welche vom 18. Februar datiert, er- hielt Edelsheim gleichzeitig eine Abschrift des kgl. Schreibens an Froullay vom 17. Febr.^) Friedrich der Grosse ersuchte darin den letzteren, die beifolgenden Friedenspropositionen dem franz. Hofe zu unterbreiten; ob dem Könige oder dem Herzoge, bleibe ihm überlassen. Frankreich sei, wie verlaute, geneigt, auf die Haager Deklaration einzugehen, und mit allem Grunde.

*) Über Edelsheim cf. v. Weech: Bad. Biographien. I. p. 211.

2) Nicht 22 Jahre, wie Dutens angiebt. I. 149.

3) Er hatte zu Göttingen, Strassburg und Genf studiert. Über den Strassburger Aufenthalt cf. Barack: Ztsch. f. G. d. 0. Bd. 38. p. 186.

*) cf. die Instruktion p. 90. ») cf. p. 91.

74 Obser.

Es spiele in dem Bündnisse der drei Mächte nur eine unter- geordnete Rolle, seine Interessen leiden erheblich darunter; Martinique, Pondichery und Kanada seien verloren, der Handel ruiniert. Es frage sich, ob es Frankreich mit seinen friedlichen Absichten ernst seiJ) Wenn es gewillt erscheine, mit Preus- seu und England ein Separatabkommen zu treffen, in welchem es die Aufrechterhaltung des polit. Gleichgewichtes in Deutsch- land garantiere und sich verpflichte, seine Verbündeten event. mit gewaffneter Hand zu zwingen, diese Forderung anzuer- kennen, so werde es günstigere Bedingungen, wie in jedem andern Falle, erlangen und sich mit allen Ehren aus der Sache ziehen.

„Lassen Sie uns sehen," schreibt er, „ob sich nicht ein Mittel findet, durch einen Federstrich einen Streit zu beenden, der ganz Europa Verderben bringt, und ein Ziel zu setzen der Mordgier und Leidenschaft, der Habsucht und Grausamkeit der Menschen, die leider durch verderbte Neigungen verführt mehr wilden Bestien gleichen, als fühlenden, mensch- lichen Wesen, wie es sich ziemte!"

Allerdings, gab er zu, seien die Vorschläge, die man mache, noch ziemlich vag, allein man möge sich erst einmal erklären, das erste sei, sich zu sprechen, die Hauptsache dann freilich, sich zu verständigen.

Am 26. Februar trat der junge Agent die Reise an und begab sich über Frankfurt und Strassburg nach seinem Ziele, am 10. März überreichte er dem Malteser Schreiben nebst Bei- lage. Mit einem gewissen Eifer ging FrouUay auf die Sache ein, noch am gleichen Tage erschien er in Versailles und teilte dem Könige den Inhalt des Briefes mit. Seine Eröflhungen fanden entschieden günstige Aufnahme. Ludwig XV. erwiderte, er teile vollkommen die friedfertigen Gesinnungen, nicht von ihm hänge es ab, wenn der Friede nicht zustande komme, eben- so schien die Pompadour den preuss. Anträgen geneigt. Choiseul, mit dem gleichfalls eine Unterredung stattgefunden, übergab wenige Tage später dem Bailli eine Note, welche derselbe Edels- heim in die Feder diktierte. 2) Sie bestätigte die günstige Be-

^) Die folgenden Ausführungen entsprechen im wesentlichen den bei- liegenden Friedensvorschlägen, die ihrerseits wiederum auf die Erklärimgen des brit. Kabinets zurückgingen.

2) cf. im Pr^cis p. 94 die 6 Punkte.

Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 75

urteilung, welche dem königlichen Schreiben widerfahren war. ^) FrouUay sei bereit, weitere Befehle zu empfangen. Frankreich könne ohne Verletzung seiner Bundespflichten Vorschläge ent- gegennehmen und erwidern. Wolle man einen weitern Feld- zug verhüten, so müsse noch vor Juni eine Übereinkunft be- treffs der Präliminarien stattfinden. Wenn der König, wie es scheine, aufrichtig den Frieden wünsche, werde er ihn durch Englands Vermittelung erlangen; sobald einmal der Friede mit letzterem Staate dem Abschlüsse nahe sei, werde auch Frankreich, so zurückhaltend es sich zur Zeit noch zeige, eifrig das heilsame Werk befördern.

Der Depesche Edelsheims^) folgte ein Schreiben Froullays d. d. Paris 15/19 März, welches teils die eben erwähnten Ver- sicherungen Choiseuls wiederholte, teils weitere enthielt. *) Die beiden Kaisermächte fordern, so äusserte man, Frank- reich auf, bei Zeiten den Feldzug zu eröffnen und sich für die Verluste zur See in Deutschland schadlos zu halten, wo voraussichtlich im künftigen Sommer das Geschick zu Gunsten der Kaiserinnen entscheiden werde. Eben aus diesem Grunde aber müsse die französische Regierung den Frieden beschleu- nigen, denn ihre Absicht sei keineswegs, das Gleichgewicht in Deutschland zu stören und Preussen aufzureiben. Um den Schein zu retten, werde sie sich im Frieden die Freiheit aus- bedingen, den Kaisermächten 24 000 Mann Hilfstruppen zu liefern, indes werde man Mittel und Wege finden, auch diese Zusage zu umgehen.

Man sieht, neben einem schlecht verhehlten Misstrauen, welches man, wie verschiedentlich betont wird, in die Ehr- lichkeit der Absichten des Königs setzt, tritt als leitender Gedanke klar zu Tage, dass erst nach Abschluss eines Sonder- friedens mit England von einer Berücksichtigung der Interessen Preussens die Rede sein könne.

Inzwischen hatte sich Edelsheim selbst nach Versailles begeben, um sich Choiseul vorzustellen. Ein eigentümlicher

*) Cf. dagegen die irrigen Angaben bei Dutens, wonach Choiseul die Vorschläge direkt abgelehnt und Edelsheim zur Abreise aufgefordert habe. I. 150.

>) Sie traf am 26. März in Freiberg ein. (Oeuvres XVIII. 180.)

3) Bei Schäfer: II. 1. 578—674.

76 Obs er.

Zufall wollte, dass er in dem Kabinet des Ministers dem kaiser- lichen Botschafter, Grafen Starhemberg, begegnete. Der Herzog, der von seiner geheimen Mission noch nicht informiert war*), nahm ein Empfehlungsschreiben, welches der Marschall von Broglie in Frankfurt Edelsheim mitgegeben, in Empfang und ersuchte Starhemberg, den jungen Edelmann als einen Deut- schen bei Hofe zu präsentieren. Der Graf entschuldigte sich indes und überliess die Vorstellung dem Sous-introducteur des ambassades.^) Dabei hatte es dann sein Bewenden. Jedoch traf Edelsheim in den folgenden Tagen noch einigemale mit Starhemberg bei Choiseul zusammen, ohne dass dieser auch nur entfernt den Zweck seines Pariser Aufenthalts geahnt hätte.

Am 20. März etwa verliess er wieder Paris; als er sich bei Froullay, der ihm vermutlich die Antwort an den König zur Bestellung übergab^), verabschiedete, bemerkte derselbe leichthin, wenn Seine Preussische Majestät an eine Entschä- digung des Königs von Polen denke, so sei man damit wohl zufrieden, von einem Friedensprojekte aber, welches, wie ver- laute, die Säkularisation einiger deutscher Bistümer beab- sichtige, dürfe nimmermehr die Sprache sein.

Am 27. März traf der junge Diplomat mit seinen wich- tigen Nachrichten im Hauptquartier zu Freiberg ein. Er hatte seine Aufgabe zur vollen Zufriedenheit des Königs gelöst. So wenig versprechend die Eröffnungen Choiseuls auch speziell für Preussen sich erwiesen und so sehr man bestimmte Zu- sicherungen vermisste, Friedrich gab sich trotzdem für den Augenblick frohen Hoffnungen hin.^) Man müsse nun ab- warten, — meinte er, wie Frankreich und England sich über ihre Interessen verständigen würden; er war bereit die Ver- handlungen dem britischen Kabinet zu überlassen, wenn man

^) Die Audienz fand also nicht, wie Schäfer annimmt, statt, nachdem Froullay Choiseuls Bescheid empfangen. IL 1. 480.

2) Dutens giebt fälschlich an, Starhemberg habe Edelsheim bei Hofe eingeführt. I. 150.

3) VV^enigstens traf dieselbe gleichzeitig mit Edelsheim in Freiberg ein. Cf. Schäfer II. 1. 575 u. Oeuvres XVIII. 180.

'*) Cf. Oeuvres XVIII. 183. Der in dem etwas mysteriösen Schreiben erwähnte „Kranke" ist Edelsheim. Unter dem „docteur en mMecine k grand bonnet" ist wohl Choiseul oder Froullay zu verstehen.

Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 77

in Versailles dies wünsche, sofern ihm nur in den Prälimi- narien eine hinreichende Garantie geboten werde. Schon am 29. März erteilte er daher seinem Emissär die Ordre, sich nach London zu begeben, um dem englischen Ministerium ausführlichen Bericht zu erstatten, und, falls dasselbe Choi- seuls Vorschläge acceptiere, mit den erforderlichen Weisungen versehen, nach Paris zurückzukehren und die Unterhandlung weiterzuführen.

Anfang April kam der „junge Merkur", wie Friedrich scherzweise Edelsheim bezeichnet, in London an. Die Auf- schlüsse, die er gab, fanden geteilte Aufnahme. Während der preussische Gesandte, sowie Newcastle und Holdernesse dieselben für befriedigend erachteten, verfocht Pitt mit aller Entschiedenheit eine entgegengesetzte Ansicht.*) Er miss- traute den Versicherungen Choiseuls und sah darin nur eine künstlich angelegte Falle, um Preussens Zustimmung zu einem Separatfrieden mit England unter Ausschluss der deutschen Verbündeten zu erlangen. Falls dann der französische Hof seine Versprechungen betreffs der Pacifikation in Deutsch- land nicht erfülle, werde er gezwungen, mit demselben aufs neue zu brechen, man werde ihn als Friedensstörer anklagen und die öflFentliche Meinung wider ihn erregen, die Rück- wirkung auf Preussen aber werde nicht ausbleiben. Pitt riet daher dem Könige dringend darauf zu bestehen, dass die Integrität der preussischen Monarchie als Fundamentalartikel in den Präliminarien des Sonderfriedens garantiert werde. Zugleich stellte er ihm vor, dass man sich bei den ferneren Verhandlungen mit Frankreich, wobei es sich um die Prüfung bestimmter Bedingungen handle, der offiziellen diplomatischen Organe bedienen und daher von einer Verwendung Edelsheims sowohl als FrouUays absehen müsse. Seine Darlegung wirkte überzeugend. Der König, der anfänglich eine gewisse Ver- stimmung darüber gezeigt^), erkannte gar bald die Richtig- keit derselben und drückte unverhohlen seine Bewunderung für den Scharfblick und die Offenheit des grossen Staats- mannes aus.

1) Schäfer II. 1. 481.

*j Cf. Oeuvres XVIII. 186 .. . je m'aper^ois que les Anglais ne veu- lent pas la paix . . .

78 Ob 8 er.

Wie richtig Pitts Auffassung war, das bewies die Über- gabe der Ryswjiker Kontredeklaration vom 3. April seitens der drei Höfe, deren Inhalt lediglich auf eine Vertagung, mit- hin indirekt eine Ablehnung des Friedenskongresses hinauslief. Sie bezeichnete einen vollkommenen Triumph der österreichisch- russischen Politik über die französischen Friedensbestrebungen. Choiseul, die „Kreatur Österreichs", trug nach des Königs Ansicht die Schuld daran.*) An einen Separatfrieden war vorerst nicht mehr zu denken. Das trat denn auch bald bei den geheimen Verhandlungen, welche im Haag noch eine Zeit- lang weitergeführt wurden, hervor. Während England die volle Aufrechterhaltung des Königs von Preussen zu einer Hauptforderung erhob, wollte die französische Regierung von einer Vermengung der preussischen Interessen mit den eng- hschen nichts wissen und drohte mit Abbruch der Verhand- lungen. Mit vollem Rechte machte daher das Kabinet von St. James dem zwecklosen diplomatischen Spiel ein Ende, mit dem Bemerken, der rechte Moment zum Frieden scheine noch nicht gekommen. (Mai 1760.)

Mittlerweile war Edelsheim, da man in London seiner nicht weiter bedurfte, nach Holland zurückgekehrt, um im Haag wei- tere Weisungen zu erwarten.

Dort ereilte ihn eine Depesche, in welcher der König ihn unter Enthebung von seiner Mission beauftragte, die ihm an- vertrauten Papiere zurückzugeben. Da dieselben sich mit andern Effekten noch in Paris in der Obhut des Bailli de Froullay be- fanden 2), so entschloss sich Edelsheim sie persönlich abzu- holen. Am 31. Mai^) traf er in der Seinestadt wieder ein und suchte alsbald den Malteserritter auf. Froullay schien noch erfüllt von der Hoffnung, die Friedensverhandlungen wieder anzuknüpfen. Der König, der Herzog und die Pompadour, beteuerte er, wünschten aufrichtig den Frieden. An allem Unheil seien lediglich die Indiskretionen des Grafen St. Ger-

>) Cf. Friedrich an d'Argeos. Oeuvres XIX. 152.

''*) So stellt wenigstens der Precis ausdrücklich die Sache dar; freilich ist es auffallend, dass Edelsheim die Schriftstücke dort zurückgelassen, statt sie persönlich zu verwahren und mit sich zu nehmen.

8) Das Datum lässt sich aus der Depesche vom 25. Juni und dem Precis rekonstruiren. Dutens vermengt den ersten und zweiten Aufenthalt in Paris vollkommen. I. 150

Mission des Frhni. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 79

main') schuld, der Choiseul als einen Gegner der Friedens- bestrebungen verdächtigt habe. Auch König Friedrich scheine diesen Argwohn zu teilen, wie ein Brief, den er vor kurzem an Voltaire geschrieben, bezeuge. Dies Schreiben habe der Un- terhandlung im Haag unsäglich geschadet, eine Versicherung, welcher der Deutsche allerdings aus guten Gründen keinen Glauben schenkte. Froullays Anrät ging schliesslich dahin, Edelsheim möge seinen Aufenthalt um ein paar Tage verlängern; eine Gefahr für ihn werde daraus nicht entstehen.

Am folgenden Tage eröffnete ihmFrouUay, der Minister, den er inzwischen ohne Edelsheims Wissen von dessen Ankunft benach- richtigt^), bäte ihn, nicht abzureisen, ehe er ihn persönlich ge- sprochen. Er wünsche einstweilen zu wissen, ob man nicht durch EdelsheimsVermittlungmitdem Königin Verbindung treten könne. Ein Sieg oder eine Niederlage ändere gar leicht die Sachlage und man würde sich für derartige Fälle gerne einen sicheren Weg reservieren. Daher rate er ihm, sich direkt nach Turin zu begeben, wo er ja überdies einen Teil des Winters zubringen wolle, dort könne er die Depeschen Froullays aus den Händen des französischen Gesandten empfangen und durch den englischen weiterbefördern. Vergebens wies Edelsheim darauf hin, dass man solche Verhandlungen weit besser, wie bisher, im Haag pflege, dass er vor allem ohne Erlaubnis des Königs nie auf derlei Anträge eingehen könne: er musste schliesslich versprechen, das Resultat einer Unterredung Choiseuls mit Froullay, welche am nächsten Tage stattfinden sollte, abzuwarten.

Ungeduldig harrte er der Antwort, zwischen Hoffnung und Zweifeln schwankend, liess er sich doch durch die Vorsicht bestimmen, seine Instruktionen rechtzeitig beiseite zu schaffen. Die Zukunft gab ihm Recht. ^)

Die Antwort blieb aus. Statt ihrer aber erschienen am 3. Juni^) gegen Abend zwei Polizeibeamte, wiesen dem Über-

1) Cf. Schäfer II. 1. 486.

2) Wohl schon vor der ersten Unlerredimg , für welche er, wie auch Schäfer annimmt, vermutlich bestimmte Weisungen erhalten hatte.

3) Cf. den Precis: er hatte sie in seinem Quartier, dem Hotel d'Anjou, verborgen.

♦) „le 3 Juin", damit fallen alle Vermutungen Schäfers betreffs des Datums der Verhaftung und Freilassung von selbst weg. Die An- gaben Starhembergs, auf welche er sich stützt, sind eben ungenau, das

80 Ol) 8 er.

raschten einen Lettre de cachet vom 1. Juni vor und führten ihn, nachdem sie sich seiner Kassette und seiner Papiere be- mächtigt, nach der Bastille.

Am nächsten Morgen ') trat zu seinem Erstaunen der Herzog mit fröhlicher Miene in seine Zelle, es war dieselbe, welche früher auch den Marschall Belleisle beherbergt hatte, um ihn über das Vorgefallene aufzuklären. Er habe eine unge- störte Unterredung mit ihm gewünscht, und da er weder zu ihm habe kommen, noch ihn zu sich kommen lassen können, dieseij Ausweg ersonnen. Auf Choiseuls Befragen berichtete der Gefangene über seine erste ßeise nach Paris und die Mission nach London, als er jedoch von der Rückkehr nach dem Haag sprach, unterbrach ihn der Herzog ziemlich brüsk und erklärte, er werde ihm nur einen Pass nach Turin aus- stellen, nur diese Route habe er zu wählen, wenn er sich nicht schlimmem Verdacht aussetzen wolle.

„Wenn wir dem Könige von Preussen ein wenig mehr ver- trauen könnten, bemerkte der Minister, -- würde ich Sie in der Bastille verwahren, ich könnte Sie hier besuchen und durch Ihre Vermittlung verhandeln, ohne dass jemand etwas davon merkte." Allein man sehe aus dem Schreiben an Vol- taire wohl, wie der König denke, gleich den Engländern zeihe Friedrich ihn der Abneigung gegen den Frieden und werfe ihm geradezu vor, dass er die geheime Sendung des preussischen Emissärs dem Wiener Hofe verraten habe. Die lächerliche Beschuldigung, dass man in Wien von Preussen aus die erste Nachricht davon empfangen habe^), suchte Choiseul dadurch zu begründen, dass Graf Starhemberg, der am Tage vorher einen Kurier erhalten, vollkommen über alle Personen, die da- bei ins Spiel gekommen, orientiert sei.^) Derselbe sei ent- rüstet darüber, dass man ihm zugemutet, den preussischen Agenten bei Hofe vorzustellen. Ihn zu beruhigen und sich

zeigt sich beispielsweise auch später, wo er behauptet, Edelsheim sei 3 oder 4 Tage in Haft gewesen. II. 2. 720. Anm. 1.

^) Nicht „le möme jour" wie Friedrich in der „bist, de guerre de sept ans" setzt. Oeuvres V. 40.

2) Dass der Minister ähnliche Befürchtungen gehegt, bestätigt auch Dutens a. a. 0. I. 149.

3j Die Unwahrheit dieser Angaben ergiebt sich aus der Depesche Starherabergs vom 11. Juni. cf. Schäfer II. 2. 154.

Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 81

selbst zu rechtfertigen, sehe er daher kein anderes Mittel, als Edelsheims Papiere dem kaiserlichen Gesandten vorzulegen; daher habe er ihn verhaften lassen. In ironischer Weise ent- gegnete Edelsheim, er wundere sich, wie sehr des Herzogs Vorsicht die Schnelligkeit der Wiener Kuriere überhole, da der Verhaftsbefelil bereits vom 1. Juni datiere, während die Wiener Stafette erst gestern eingetroffen sei.

Choiseul errötete, brachte das Gespräch auf andere Dinge und liess die Kassette Edelsheims herbeischaffen. Während er die Papiere durchstöberte, beteuerte er wiederholt, Frankreich wünsche nicht Preussen zu schwächen, man hätte gar leicht eine Verpflichtung gegen den König in den Präliminarien fest- setzen können, wenn nur England gewollt hätte, allein das- selbe verberge seine Absicht, Frankreich zu vernichten, unter dem Vorwande, seinen Verbündeten aufrecht zu erhalten. Auf die Bemerkung, dass gerade diese Garantiefrage, die doch Choiseul so sehr am Herzen zu liegen scheine, schliesslich den Abbruch der Haager Verhandlungen veranlasst habe, wusste Choiseul nichts zu erwidern; um so eifriger forschte er nach den Instruktionen, von denen er interessante Aufschlüsse er- wartete. Edelsheim versicherte, er habe ausser dem könig- lichen Schreiben an Froullay nie eine solche gehabt. So musste sich denn der Herzog damit begnügen, seine Chiffre, die letzte Depesche des Königs sowie das Kreditiv, von welchem noch kein Gebrauch gemacht war, mit sich zu nehmen. Im Vertrauen äusserte er schliesslich, Frankreich hätte sich nie verpflichten können, dem Könige während des Krieges Truppen zu stellen, „dies wäre eine allzu grosse Treulosigkeit gegen unsere Bundesgenossen gewesen, allein alles übrige wäre un- sern Verträgen nicht zuwider gelaufen."

Am 5. Juni kündigte der Lieutenant genöral de police, von Sartines, dem Gefangenen seine Freilassung an, indem er ihm zugleich einen Pass, der auf Turin lautete und während eines Monats Gültigkeit haben sollte, überreichte. In einem beiliegenden Schreiben Choiseuls bemerkte derselbe, der König wünsche, dass die Papiere bis zum Frieden in seinen Händen verblieben. Da der Polizeibeamte seine Abreise für den fol- genden Tag festsetzte, konnte er die Ankunft Froullays, der ihn zu sprechen wünschte, nicht mehr abwarten, sondern ver- liess am 6. Juni Paris und begab sich auf dem Wege über

Zeitechr. t Q««ch. d. Oberrh. N. F. II. 1. 6

82 Obser.

Lyon und Pont Beauvoisin nach Turin, wo| er am 21. d. M. eintraf.*)

Wie nicht anders zu erwarten stand, wandte er sich sofort an den dortigen englischen Gesandten, Mr. Makenzie, und er- suchte denselben, da seine ('hiffre mit Beschlag belegt war, einen Bericht über die jüngsten Erlebnisse an König Friedrich zu vermitteln, es ist der Bericht vom 25. Juni^), welchen Dutens, wie er erzählt, selbst chiflFrierte.

Mittlerweile hatte der Herzog, offenbar in der Absicht das Vertrauen des Wiener Hofes wieder zu gewinnen und seine stark erschütterte Stellung zu befestigen, es für nötig gefunden, a*ich den österreichischen Botschafter über die preussischen Friedensvorschläge zu informieren, mit dem Bemerken, der Über- bringer derselben sei verhaftet worden. Indess teilte er ihm nur die halbe Wahrheit mit, dass schon im März dergleichen Vorschläge geschehen und er darum gewusst habe, verschwieg er aus guten Gründen. Erst später kam Starhemberg auf die Idee, dass der preussische Emissär mit jenem Edelmann, der ihm in Versailles früher vorgestellt worden, identisch sein könne, meinte aber, Choiseuls Aufrichtigkeit vertrauend, Edels- heim werde erst nachträglich jene Weisungen erhalten haben. Da der französische Minister ihm versicherte, derselbe sei be- reits wieder in Freiheit gesetzt und nach Turin abgereist, gab er sich nicht die Mühe, die Sache weiter zu verfolgen.*)

Ende Juli empfing König Friedrich im Hauptquartiere zu Leubnitz den Bericht seines Agenten. In dem Rückschreiben, welches er am 24. Juli an Edelsheim richtete^), verurteilte er das Verhalten des französischen Hofes ebenso entschieden, als er die Geschicklichkeit des angehenden Diplomaten aner- kannte. „Ich war erstaunt, versichert er, über das unredliche und unverantwortliche Verfahren, welches man bei Ihrer Rückreise nach Paris gegen Sie beobachtet hat; ich ge-

1) Cf. Makenzie an Mitchell. Schäfer II. 2. 717.

2) Schäfer IL 2. 717 ff. Dutens I 151. Die Behauptung des letetern, Edelsheim habe den Bericht zu seinen Gunsten gefärbt, ist, wie die Depesche selbst lehrt, durchaus unbegründet. Dutens Darstellung beruht auf Mit- teilungen, welche Cboiseul ihm 15 Jahre nach diesen Ereignissen gemacht, daraus erklärt sich denn auch ihre ünzuverlässigkeit.

^) Cf. die Depeschen Starliembergs vom 11. und 25. Juni, Schäfer IL 2. 154.

^) Cf. den französischen Text bei Schäfer IL 2. 721.

Missioii des Frhni. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 33

Stehe, ich hätte Herrn von Choiseul nicht für so thöricht ge- halten. Sein Benehmen ist ebenso lächerlich und unpassend, als seine Vorschläge widerspruchsvoll, ohne System und ohne Folge. Seien Sie versichert, dass ich, vollkommen befriedigt durch die Haltung, welche Sie bei all den verdriesslichen Vor- fällen bewahrt haben, mich dafür erkenntlich zeigen und Ihnen überzeugende Beweise liefern werde. Sollten die Leute Ihnen je von Paris aus schreiben, wie sie zugesagt, so haben Sie ihnen lediglich zu antworten, dass Sie, da Ihre Mission schon vor Ihrer Rückkehr nach Paris beendet gewesen, als Privat- mann sich nicht mehr um diese Dinge kümmern könnten."

Edelsheim kam nicht in die Lage, diese letzte Weisung zu vollziehen, man sah in Frankreich von jeder weitern Kor- respondenz ab, er erhielt nur ein Höflichkeitsschreiben FrouUays, in welchem derselbe die Ehrlichkeit seiner Absichten und die Lauterkeit seiner Handlungsweise beteuerte.

Dass Froullays Thun und Treiben verdächtig erscheinen konnte, lässt sich nicht leugnen. Ob er um den Entschluss Choiseuls, Edelsheim zu verhaften, gewusst und aus diesem Grunde dessen Abreise verzögert, oder aber lediglich in dem übereifrigen Bestreben, den Frieden zu befördern, den Herzog insgeheim von Edelsheims Ankunft benachrichtigt und von ihm selbst über sein wahres Vorhaben getäuscht worden, kann nicht mit Bestimmtheit entschieden werden.*) Ein direkter Vorwurf gegen ihn wird nirgends, weder von Seiten des Königs, noch von Edelsheim erhoben. Wie dem auch sein mochte: wenn die Sendung des letzteren bezweckt hatte, klaren Aufschluss zu erhalten über das, was man von Frank- reich zu erwarten hatte, wie Friedrich im Februar der Her- zogin von Gotha geschrieben, so hatte sie ihr Ziel erreicht.

Aber dies war auch das einzige Resultat. Die Hoffnung, dass der „junge Merkur mit seinem Flügelstabe den düstern Schleier der Zukunft" zerteilen werde^), hatte sich nicht erfüllt.

1) Die Thatsache, dass Edelsheim nach seiner ersten Abreise von Paris verschiedene politische Schriftstücke in Froullays Obhut zurückgelassen, spricht zu Gunsten des letzteren, denn hätte er wirklich verräterische Absiebten gehegt, so wäre rs ihm ein leichtes gewesen die Papiere an Choiseul zu überliefern.

*j Friedrich an die Herzogin von Gotha, Schiettau 17. Mai 1760. Oeuvres XVIII. 187.

6*

^4 0 b s e r.

Die Verhandlungen wegen eines Separatfriedens konnten end- giltig als gescheitert betrachtet werden. Die diplomatischen Künste waren verbraucht. Es galt von den Worten zu den Thaten überzugehen. Seit Ende Mai befand sich der Feld- zug in Sachsen in vollem Gange, Mitte Juni wurde er auch von den französischen Heeren in den Rheinlanden und Hessen eröffnet.

Für die Lebenswege des jungen Edelmanns aber, der sich bei seinem diplomatischen Debüt seiner Aufgabe mit Geschick und Geistesgegenwart entledigt, war jene Mission entscheidend. Er hatte das volle Vertrauen und die Gunst des grossen Königs gewonnen. Nach einem elfmonatlichen Aufenthalte in Turin 0 wurde er im Mai 1761 als Sekretär der preussischen Gesandtschaft nach London berufen, um dort unter Knyp- hausens Leitung in die eigentliche diplomatische Karriere ein- zutreten.^) Späterhin Legationsrat, dann bevollmächtigter Ge- sandter am Wiener Hofe, nahm er im Jahre 1773 mit Rück- sicht auf Familienverhältnisse den Abschied und zog sich auf sein Stammgut zurück. Wiederholt jedoch wurde er in der Folge, so namentlich während des baierischen Erbfolgekrieges von Berlin aus mit wichtigen politischen Aufträgen betraut.^) Zum Diplomaten geboren, konnte er auf die Dauer dem Be- rufe auch nicht entsagen, wenige Jahre vor dem Tode Frie- drichs des Grossen, im Mai 1784, trat er in die Dienste des Markgrafen Karl Friedrich, an dessen Hofe sein älterer Bruder Wilhelm schon seit geraumer Zeit die Stellung eines Ministers bekleidete. Die folgende zweite Periode seines Lebens gehört ausschliesshch der badischen Geschichte an.

Es erübrigt, ehe wir schliessen, noch einiges zur Erläute- rung der folgenden Schriftstücke, die hier zum erstenmale veröffentlicht werden, beizufügen. Wie schon erwähnt, haben wir es mit eigenhändigen Kopien oder Entwürfen Edelsheims zu thun.

^) Nach Choiseuls AogabeD studierte er dort an der Akademie. Schäfer: II. 2. 154. 2j Dutens: I. 152. ') V. d. Asseburg: Denkwürdigkeiten. Berlin 1842. p. 326-328.

Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelaheim i. J. 1760. 85

Die Instruktion freilich hat Schäfer allem Anscheine nach gekannt und teilweise benützt. Da er indes auf eine Publi- kation derselben verzichtet und so einzelne Punkte, die von Interesse sind, noch unbekannt geblieben, glauben wir dieselbe der Vollständigkeit halber mitteilen zu sollen.

Vollkommen unbekannt ist das Schreiben des Königs an FrouUay. Ein Entwurf hat sich nach Schäfers Angaben in den preussischen Archiven nirgends gefunden, um so wert- voller ist die vorliegende authentische Kopie.

Neu ist auch der Bericht Edelsheims über seine geheime Sendung; mag auch der Inhalt im allgemeinen aus andern Quellen schon bekannt sein, so ergänzt und berichtigt er, wie wir sehen, doch in manchen Punkten das bisherige Material. Einen weitern Grund, der die Veröffentlichung desselben lohnt, werden wir noch später berühren. Der Entwurf ist indes nicht der einzige, es findet sich neben ihm noch ein zweiter*), der denselben Gegenstand betrifft. Eine Vergleichung beider, wir nennen ersteren der Kürze wegen C, letzteren B, ergiebt, dass uns in B ein erstes Konzept vorliegt, dessen Text, von einigen Auslassungen abgesehen, im wesentlichen unverändert in C übergegangen, jedoch durch eine Reihe von Zusätzen erweitert worden ist. Im allgemeinen dienen letztere lediglich zur Vervollständigung der Darstellung, so namentlich im Anfange die Schilderung der Begegnung mit Starhemberg, sowie später die Bemerkungen über die Bastille und den Aufent- halt Belleisles daselbst. Die nennenswerten Differenzen zwischen B und C haben wir am Rande angemerkt. Einem schein- baren Widerspruch begegnen wir nur an einer Stelle. Wäh- rend C ausdrücklich erwähnt, dass Edelsheims Papiere in Froullays Obhut zurückgeblieben, lässt die Wendung, welche in B gebraucht wird^), jene Annahme nicht recht zu. indes enthält hier offenbar C die korrektere Fassung, denn, wenn jene Schriftstücke in Paris zurückgelassen wurden, lässt sich nicht absehen, dass Edelsheim dieselben anders als bei dem Bailli, dem er vertrauen durfte, untergebracht habe.

1) Mit der Überschrift: „Pr6cis de la negociation secrette k la coor de France de la quelle j'ai eu Phonneur d*6tre chargö en 1760.

') »«^6 jugeois . . . que je ne devois pas lui faire un mistire de mon arrivÄe.*

86 Obs er.

Gehen . wir einen Schritt weiter und stellen wir den Ent- wurf C der Depesche vom 25. Juni, die wir mit A be- zeichnen, gegenüber, ein Vergleich, der sich natürlich nur auf die Partie des Berichtes beziehen lässt, die wie die De- pesche den zweiten Aufenthalt Edelsheims in Paris behandelt, so zeigt sich eine unleugbare Verwandtschaft beider Stücke.

An Stelle der direkten Rede, in welcher A vorwiegend das Gespräch mit Froullay wiedergiebt, tritt in C allerdings die indirekte, auch ist die Darstellung hier knapper und gedrängter, mancherlei Angaben fehlen, die Ereignisse vom 31. Mai bis 3. Juni werden zeitlich nicht so scharf auseinandergehalten, wie es in A der Fall ist. Und trotz alledem ist, wie sich auf den ersten Blick ergiebt, unzweifelhaft C aus A abgeleitet. Es würde zu weit führen, die vielfach wörtliche Übereinstim- mung im einzelnen überall nachzuweisen; wir beschränken uns auf die folgenden Beispiele.

A. 1. €.

... et je Vous assure que le roy, M°»«' de Pompadour et Mr. de Choi- seul tous trois Teulent la paix bien sinc^rement . . .

... II pr6tendit que le Roi de France, le Duc de Cboiseul et Mme. de Pompadour vouloient tous trois bien sinc^rement la paix . . .

2.

. . . c'est luy qui a fait croire en Angleterre que M^. de Cboiseul 6toit contraire k la paix . . .

... qui devoit avoir port4 le mi- nist^re Britanique k croire le D. de Cboiseul contraire k la paix . . .

3.

. . . que en attendant, je devois vous demauder, si Ton ne pourroit pas, par YOtre canal, faire parvenir quelque chose au roy de Prusse; VOUS savez bien qu'une bataille per- due ou gagnee peut bien cbanger les cboses . . .

. . . En attendant 11 le cbargeoit de me demander, si Ton ne pourroit peut-^tre faire passer quelque chose au B. de P. par mon canal; qu'ane bataille perdue ou gagnee changeoit bien les cboses . . .

Ebenso sind aus der zweiten Hälfte der Depesche die Äusserungen Choiseuls von „Tenez, s'il etoit possible" bis „et voilä pourquoi il falloit (vous) faire arreter" fast wörtlich in direkter Rede in den Entwurf C übergegangen.

Noch näher als C steht aber B dem Texte von A. Ab- gesehen davon, dass die eben citierten Stellen, an welchen eine Übereinstimmung von A und C sich konstatieren lässt, auch dem ursprünglichen Entwürfe B angehören, existiert eine

Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 87

ganze Reihe von Wendungen und Ausdrücken, die A und B noch gemeinsam sind, in C aber fehlen oder anderweitig er- setzt sind. Einige Beispiele werden genügen.

A. 1. B.

. . . il me t^moigna qu'ü seroit bien aise que je voulus retarder mon depart d'an jour ou deux . . .

... II crut que rien ne pouvoit balancer les motifs quMl avoit ä me conseiller de retarder mon depart d'un jour ou deux . . .

2.

... et qooique je luy aye marqu4 que Yous n'Stez plus charg6 de rien, et que yous venez simplement pour letirer les hardes que yous aYiez laissees ici . . .

... et quoiqu'il lui eut mand^ que je n'^tois Yenu que pour mes pro- pres affaires . . .

3.

. . . mais mon illusion fut dissi- pee ...

... et toute mon illusion fut bien- tdt dlssip^e

4. . . . avec son air leste ... | ... d'un air fort leste . . .

Umgekehrt begegnet man in C einer Anzahl von Zusätzen, welche A und B nicht enthalten und die daher indirekt einen weitern Beweis, wenn es eines solchen noch bedürfte, liefern, z. B. die Bemerkungen über den Aufenthalt Belleisles in der Bastille und die namentliche Erwähnung von Voltaire und Sartines. Damach ergiebt sich denn mit Sicherheit, dass ent- weder A selbst, d. h. der Entwurf der chiflFrierten Depesche, der in Edelsheims Händen geblieben, oder aber Aufzeichnungen, die er unmittelbar nach den Ereignissen gemacht und die vielleicht die Grundlage jener Depesche gebildet, als die Quelle von B und weiterhin von C betrachtet werden müssen. Aus der Erinnerung oder auf Grund von Notizen hat Edelsheim dann offenbar manches hinzugefügt und die Darstellung ver- vollständigt: auf diese Weise ist der Entwurf C entstanden.

Es fragt sich nun, wann und zu welchem Zwecke der vor- liegende Abriss (Pr^cis) abgefasst worden ist. Für die Zeit der Entstehung findet sich insofern ein Anhaltspunkt, als aus dem Schlusssatze hervorgeht, dass er erst nach Beendigung des elfmonatlichen Turiner Aufenthaltes, d. h. nicht vor dem Mai 1761 , niedergeschrieben worden sein kann. Es ergiebt sich ferner, dass der Bericht einem höheren Auftrage ent-

88 Obser.

Sprüngen ist, Edelsheim versichert an einer Stelle ausdrück- lich, man habe ihm befohlen, denselben zu liefern J) Dieser Befehl kann aber, da er in der Folge in preussischen Diensten stand, in letzter Linie nur vom Könige ausgegangen sein, eine Annahme, die dadurch bestätigt wird, dass der erste Entwurf (B) ursprünglich in der That den Charakter eines Immediatberichtes trug, insofern an Stelle der erst nachträglich gesetzten dritten Person (Sa Majeste) überall die direkte An- rede (Votre Majestö) gebraucht war.

Zu welchem Ende aber mochte Friedrich der Grosse dieser Aufzeichnungen bedurft haben? Wenn wir uns vergegen- wärtigen, dass er wenige Jahre nach den geschilderten Ereig- nissen die Geschichte des siebenjährigen Krieges geschriebei und in Kapitel XI in einer, wie er selbst bemerkt, ungewöba- lich ausführlichen Weise das Abenteuer Edelsheims behandelt, so wird die Vermuthung, dass er dieselben bei seinem Ge- schichtswerke zu verwerten beabsichtigte, eben nicht ferne liegen : hat er doch schon früher einmal geäussert, der Bericht verdiene veröffentlicht zu werden.^)

Die Vermuthung wird zur Gewissheit, wenn wir eine Prü- fung der Texte vornehmen. Vergleichen wir die betrelBFenden Partien der „histoire de guerre de sept ans"^), welche wir durch D bezeichnen, mit dem „Precis" Edelsheims, so erkennen wir, dass nicht nur die Anordnung des Stoffes und die Reihen- folge der Gedanken die gleiche ist, sondern auch an ver- schiedenen Stellen eine Annäherung oder gar Übereinstimmung in der Wahl der Ausdrücke stattfindet. Dies gilt z. B. von dem Passus, der die Entschädigung des Körigs von Polen betrifft, vor allem aber von den folgenden:

C. 1. D.

. . . qu'EUe 6toit prete k faire la paix . . . que l'Angleterre 6toit egale- ment disposee ä se preter k un con- grös particulier, pourvu que la France voulut regarder comme un article fondamental des preliminaires l'en- tiöre conservation du Roi de Prusse . . .

. . . que le roi de la Grande-Bre- tagne etait prit k faire la paix qu'il donnait les m&ins ä Passembl^e d'un congres particulier, pourvu que la France acceptät pour article fonda- mental des preliminaires Tentiöre con- servation de Sa Majeste Prassienne . . .

*) „le pr^cis qu'on m*a ordonn6 de retracer."

«) Friedrich a. d. Herzogin von Gotha, 22. Nov. 1760 „une relation qui m6riteroit d'etre imprim6e". ») Oeuvres: V. 89 - 41.

Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelshcim i. J. 1760. 89

2.

. . . Rempli de l'esperance qu'on cherchoit peut-6tre ä renouer la n&- gociation qui venoit d'^tre rompue . . .

. . . Cet ambassadeur preoccnp^ de la sincerit^ des intentions du roi de France . . . persuada Mr. d'Edels- heim de diff^rer son d^part . . . pour donner ä sa n^gociation interrompue le temps de se renouer . . .

3.

. . . Hier le C^- Staremberg a re- ^u un Courier qui lui nomme toutes les personnes qui ont ^te employ^es dans cette negociation . . .

. . . Car, -— ajouta-t-il, voilä M»*- de Staremberg au fait de toutes les personnes qui ont ^t^ employ^es dans cette negociation par le roi de Prusse; il vient de receroir un courrier de Vienne . . .

Wir haben somit hier den interessanten Fall vor uns, wo wir in der Lage sind, die Benützung einer Quelle für die „histoire de guerre de sept ans" direkt nachzuweisen. Es zeigt dies zugleich, wie sorgfältig und gründlich der König dabei zu Werke ging. Natürlich fasste er, wie es für seine Zwecke angemessen, das Ganze weit kürzer zusammen und beschränkte sich nur auf das Wesentlichste. Dabei war es ihm vor allem darum zu thun, durch diese Vorgänge die Ab- hängigkeit des französischen von dem Wiener Hofe zu charak- terisieren. Es lässt sich nunmehr auch die Zeit der Abfassung des Berichtes näher bestimmen. Die histoire d. g. wird be- endet am 17. Dezember 1763. Zwischen Mai 1761 0 und Dezember 1763 -) ist mithin der Entwurf unzweifelhaft entstan- den, vielleicht, wenn wir eine Vermutung wagen dürfen, in der Zeit als Edelsheim von London auf Befehl des Königs nach Berlin übersiedelte, kurz nach dem Hubertsburger Frieden. Möglich, dass die Originaldepeschen verloren gegangen waren, Schäfer forschte wenigstens vergeblich im preussischen Staats- archive nach denselben und entnahm die Depesche vom 25. Juni einer Abschrift des British Record Office, möglich, dass aus eben diesem Grunde König Friedrich Edelsheim beauftragt hat, auf's neue einen Bericht über jene früheren Ereignisse einzureichen.

^) Cf. oben p. 87. ') Vielleicht sogar vor Mitte August d. J., da der Pr^cis wohl schon in dem ersten Manuskripte des Königs, das be- kanntlich bald nach seiner Vollendung verbrannte, verarbeitet worden war: Cf. Preuss: Friedrich der Grosse als Schriftsteller, Berlin 1837, p. 80.

90 Obier.

Instruction pour ma mission secrette k Paris.

1) II d^guisera au mieux la commission dont il est cbarg6 et en ob- servera le plus r^ligieuz secret. II partira au plus vite, d^s qu'il aura pris les arrangemeuts pour son voyage et apr^s s'Stre muni des passe- ports qu'il lui faut pour aller droit sur Francfort au Mayn, Strasbourg etc. k Paris.

2) Apr^s son arriv^e il tachera de se m^nager un entretien particulier ayec M'* le Baillj Ambassadeur de l'ordre de Malthe k la Cour de France pour lui rendre la lettre du Eoi ci-jointe en ajontant qu'il la croyait de teile importance que M'» le Bailly la voudrait bien prendre de lui. Pour etre aussi au fait de quoi il s'agit dans cette lettre, on lui en communique la copie ci-close, quoique pour sa direction seule. II avi- sera avec M^. le Bailly sur ce qu'il aura k obseryer de mesures pendant son säjour k Paris k son propre ^gard et pour garder \k un parfait in- cognito; en attendant la reponse qu'il aura de lui, il le priera de lui faire avoir un passeport, afin de pouvoir envoyer en toute süret^ son Courier pour faire tenir au Roi la reponse qu'il aura de M^^-de Froulay.

3) II tachera en attendant cette reponse, de s'informer au possible de ce qui regarde la Situation präsente des affaires de France, si la Cour y est actuellement dans la disposition pacifique qu'on lui a attribu^ dans l'^tranger ou si l'on a chang6 d'id^es k cet 6gard et les arrangements qu'elle prend en consequence dont il informera fid^lement le Roy. Quant aux lettres qu'il depechera a Sa Majest^ il les adressera k Gotha, soos couyert k Madame la D. regnante.

4) Qand (sie!) il aura regu la reponse finale de M'* le Bailly, ou que celui-ci la lui donnera veibalement, qui soit ou tout k fait declinatoire, ou d'une teile ambiguit^, qu'il en pen^tre aisement que ces gens ne reu- lent pas se preter k une pacification prompte, il depechera d'abord son Courier avec la reponse qu'on lui a donn^e et partira ensuite pour re- tourner k Gotha. Enfin il reglera son sejour ou son depart de Paris con- formement k la reponse qu'il aura.

5) Mais comme il sauroit arriver peut-§tre que M'- le Bailly lui de- clarat, qu'en ambassadeur de l'ordre de Malthe il ne sauroit pas se char- ger de la commission sur laquelle il l'avoit requis, sans en faire pr^a- blement son rapport au grand-maitre de l'ordre et sans en avoir re^u son agrement.

Dans ce cas lä, si M»"- de Froulay y insiste, M'« d'Edelsheim lui dira que cette correspondance k Malthe demanderoit trop de tems, qu'il lui 6toit trop pretieux pour n'en pas pouvoir attendre le resultat.

6) II s'adressera donc alors directement au Duc de Choiseul comme ministre et secretaire d'^tat, afin de se mänager avec lui une audience particuliere, il s'expliquera envers ce ministre dans le sens de la lettre au Bailly de Froulay et lui fera des propositions en consequence de la note ci-jointe. II le priera de vouloir bien y preter toutte l'attention qu'une affaire de teile importance demande et lui procurer bient6t une reponse de la part de sa cour, pour lavoir k quoi s'en tenir.

Mission des Frhrn. Georg Ludwig v, Edelsheim i. J. 1760. 91

(Folgt 1. die Kopie des köuigl. Schreibens an Froullay und 2. eine Kopie der Note für Choiseul.*)

Pour ^tre aussi authorise ä faire cette demarche aupr^s du susdit Duo et pour la l^gitimation, il regoit ci-joint une lettre de creance, sign^e des ministres d*Etat et de Cabinet du Roy, les Comtes Podewils et de Finkenstein qu'il rendra au Duc de Choiseul de la fagon qu'il convient.*)

7) Quant ä la reponse qu'il aura de ce ministre, il agira ä ce sujet de la m^me fagon qu'il lui est enjoint dans l'article 4 de cette instruction.

8) II se servira de sa correspoiidance') avec le Roy du chiffre ci-clos; il observera sur cela, qu'il faut que toutes les iettres qu'il d6- pechera k sa Majest^ soyent bien cbifir^es du commencenient jusqu'ä la fin, Sans y m^Ier des passages en clair.

9) Pour fournir aux fraix de son voyage qui ne sauroit 6tre de longue duröe, le Roy fait joindre ici une lettre de credit ä trois mille ecus ar- gent comptant, monnoye de France sur un banquier de Paris, avec une somme de cinq cents ecus qu'il re^oit en argent comptant. S'il arrivoit cependant que son sejour en France trainat au dela du tems qu'on le croit k present et que les depenses aux quelles il seroit oblige de fournir demanderoient un nouveau secours en argent il n'aura qu'ä eu ecrire alors au Roi, qui lui fera faire de nouvelles remises.

Fait i Freyberg ce 18» de Fevrier 1760.

L. 8.

Instruction pour M'« de*j

Copie de la lettre du Roi k W le Bailly de Froulay.

Ne Vous en prennes M'« qu'ä Votre caract^re respectable qui Vous attire Ma confiance. Je Vous crois le plus propre de tous les Fran^ois ä Vous faire ces ouvertures, parceque Votre qualite d'ambassadeur s'y pr^te mieux et parceque je Vous crois aussi attach^ k Votre patrie qu'ä , Votre ordre. II s'agit de la paix. Je Vous en parle sans autre pr6am- bule et comme je crois pouvoir doriner quelques notions sur ce sujet an Roy de France et ä son Minist^re, Je n'ai cru pouvoir en cbarger personne de plus capable que Vous pour remplir cet objet. Depuis cette guerre l'interruption de toutte correspondance et les changements si com- muns k la Nation frangoise a rempli Versailles et le Ministere de tant de nouveaux personnages qu'il est difficile k quelcun k qui s'adresser; Vous qai av6s ces objets presents et qui les connoissös par une longue routine.

^) Letztere wörtlich gleichlautend mit den „Propositions de paix", welche der König am 16. i^'ebr. 1760 der Herzogin von Sachsen -Gotha mitteilt. Oeuvres de Fr. XVIII. p. 175. ^

2) Kopie fehlt. Das Original wurde bei der Verhaftung Edelsheims mit Beschlag belegt.

») Sic!

*} Der Name fehlt.

L

92 Obser.

Vous saures mieux les chemins quMl faut prendre dans ce dedale que Moi. Le plus Daturel est scurement de s'adresser au Ministre charg6 des affaires ^trang^res, le plus court seroit de s'adresser au Roy de Fraoce Mais comme je ne sais point Pesp^ce de pr^jug^s qui peut regner ä cette Cour et ]a fa^on dont les esprits y sont peut-etre prevenus, Je Vous laisse l'ar- bitre sur le choix du canal dout Vous voudr^s Vous servir pour faire parvenir en son lieu les propositions que je Vous prie d'y faire passer.

Vous §tes iustruit sans doute que le Roy d'Angleterre et Moi, Nous aYODS fait proposer ä Nos ennemis la tenue d'un Congres pour y terminer toutes les dissensions qui ont donne lieu ä la guerre. Nous savons que les Cours de Vieiine et de Petersbourg s'y sont refus^es et Nous sommes au moins dans la persuasion que le Roy de France ne pense pas de m^me et cette persuasion nous fait croire, qu'il ne seroit pas impossible de par- venir au but si d^sirable pour Phumanit^. Je ne Vous ^talcrai pas les raisons qui peuvent porter le Roy de France ä y donner les mains. Je ne Vous dirai pas que la Martinique serait perdue, Pondicberi et le Canada de m^me, tout le commerce de la nation ruin^. Je ne Vous peindrai pas ce que Vous sent^s mieux que moi, que la guerre continuant, la France n'y jouerait que le röle d'auxilliaire (qui ne lui conviendroit gueres d*une maniere subalterce) et qu'elle seroit peut-§tre par la suite entrainee par ces puissances dans des mesures que la force des conjunctures l'oblige- roit d'adopter et qui se trouveroient diametralement en Opposition avec ses interets.

Je Vous fait (sie!) grace de tous les raisonoements probables que Ton peut se permettre, en examinant les evenements futurs et les suites ils doivent m^ner, persuad6 M'- qu'ils se pr^sentent d'e.ox memes k Votre esprit et j^en viens au fait sans autre paralogisme. II s'agit donc de savoir, si on a ch6z Vous le desir sincere de r^tablir la paix que Pon Vous suppose et en ce cas Je Vous propose le moyen le plus s^ur, le plus ^fficace et le plus avantageux d'y parvenir et qui mettra la France h meme de donner la loy, au lieu qu'elle s'eroit (siel) oblig^e de la recevoir, si la guerre continuoit. La France peut se tirer avec honneur et avantage de la Situation facbeuse eile se trouve, si eile veut faire une paix separee avec Nous, PAngleterre et nos allies.

Si la France consent k maintenir Pequilibre de l'AUemagne et k obliger ses allies d'y souscrire, en faisant cause commune avec PAngleterre, eile pourra s'attendre d'obtenir des conditions beaucoup plus favorables qu'elle n'en pourra avoir en tout autre cas.

Je Vous prie de savoir si ces idees pourroient trouver faveur dans le pais Vous vives et quelle est la fa9on de penser du Roy et de son ministöre. Pour Moy Je fais le volontaire, Je cours faire le coup de pistolet pour savoir ce qui en resultera, car Vous et les Anglais Vous av6s envie de parieret personne ne veut toe le prämier. Eh bienl Mon eher Chevallier soyons les enfans perdus de la politique, travaillons k la Concorde et voyons s'il n'y aura pas moyen par quelque traits de plume de terminer une discorde si funeste k toutte PEurope, ä mettre fin aux massacres, k la cupidit^, k la voracit^ et k la cruaut^ des hommes, qui malbeureu&ement empörtes par leurs penchants pervers, quand ils

Mission des Frhrn. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 93

sont liyr^s k enx m^mes ressemblent plus k des b§tes faroucbes qu' h des hommes sensibles et humaiDs comme ils devroient Petre.

Ces propositioDS i la v^rit^ sont vagues. mais qa'on s'explique. La premiere cbose est de se parier, la principale de s'accorder et la paix en sera une suite naturelle. La personne qui Vous rendra cette lettre est instruite des obj^ts qui y sont annonc^s. Vous aures la bont^ de de- mander un passeport, pour qu'elle puisse me faire tenir Votre reponse. Je sens sur*): que Je Vous Charge d'une Comission k laquelle Vous ne Vous attend^s point, mais j'ai reconnu tant de Caodeur, tant de probit^ et tant de vertu dans Votre ame, que c'est plutöt un hommage que je lui rends qu'une Commission dont je Vous Charge. En qualit^ de bon Fran- 5ois, Je ne crois pas que Vous agires en mauvais Citoyen en employant Vos soins k lui procurer la paix et en qualit^ de pieux Chevalier, Vous deves en assister un qui a combattu k outrance conlre les Barbares et les Nations qui pretendent des denominations plus polies.

Je suis avec toutte la Consideration possible et avec la plus par- faite estime

Votre tres affectionn6 ami

F.

k Freyberg, ce 17« fevrier 1760.

Precis d'une Negociation secretle ä la Cour de

France en 1760.

Muni des Instructions de S. M. P. en date de Freyberg du 18 fev' 1760 qui m'avoient ete remises k G. je partis 'J pour Paris je remis le 10 de mars au B<»^ de F. la lettre que S. M. lui avoit adress^e et dont la copie se trouve k la suite du präsent precis. II se rendit encore le meme 8oir k Versailles, vit le R. de France en particulier et fut oblige de lui faire trois fois la lecture de cette lettre. L'impression qu'elle fit sur ce monarque fit concevoir de grandes esperances k Pambassadeur de M.') Mad® de Pompadour marqua ensuite egalement beaucoup de disposition k favoriser les propositions du R. de P. Mais le Duc de Choiseul n'ayant pas et4 informe encore de ma mission secrette et ne me jugeant que sur une lettre de recommendation que je lui avois apport6e du Mar^chal de Broglie, fut sur le point de me faire präsenter k la Cour par le C*« de Staremberg en ma qualit6 de B^^ de l'Empire. Un incident empecha fort k propos ma Präsentation ce jour \k et Pambassadeur imp»i s'en ^tant excus^ ensuite sous pr^texte que n'^tant pourvu que d'une recom- mendation au D. de Choiseul, il Lui sembloit plus convenable que je (siel) pr^sent^ par le sous-introducteur de Pambassadeur, ce qui eut lieu^)

1) Sic! „Je suis sür.«?

2) „De Gotha le 26 de fevr." durchgestrichener Zusatz in B. ') Die nächsten drei Sätze fehlen in B.

*) Die ursprünglich folgenden Worte: „huit jours plus tard** sind wieder ausgestrichen.

94 Obser.

k roccasion la plus procbaine. Cependant le D. de Choiseal remit apr^ quelques jours au Bon de F. une notte d'apr^s laquelle celai-ci me dicta les points suivants en guise de repoDse pr^IimiDaire.

1) Le Bon de F. a 6t6 tres bien re^u du Roi et il est k portöe de recevoir de nouveaux ordres de Ö. M. P., si Elle le juge k pröpos.*)

2) Le moyen d'empecher Pouverture de la campagne procbaine seroit qu'avant le moi de Juin, il y eut des pr^liminaires convenus oa k peu pr6s convenus.')

3) La Frauce peut recevoir et faire des propositions pour traiter avec TAngleterre sans manquer ä Ses alli^s.

4) Apr^s les pr^liminaires convenus Ton peut compter sar une con- fiance plus enti^re.

5) Si le R. de P. est vraiment dans l'inteution de faire la paix, comme nous le croions, il n*a qu'ä Se servir de PAngleterre pour parvenir k Son but; et nous Lui ferons connoitre la bonne id^e qu'il doit avoir de notre probite et de notre francbise; car k la premiere apparence de r^ussit§ de paix avec PAngleterre autant sommes nous m^sur^s k präsent, autant nous avancerons nous alors pour conclure un ouvr&ge si salutaire.')

6) Le malheur des circonstances fait que la France ne peat se con- duire autrement. Dailleurs on craint qu'on ne fit un usage facheox de ces ouvertures, si Pon en faisoit de plus consid^rables.^)

Quelque vague et ambigue que fut cette reponse et quoique je l'eosse d^ja expedi^e au R., on chargea le Bon« de Froulay de r^it^rer le mSme langage dans sa reponse $) k la lettre que S. M. P. lui avoit fait Phonneur de lui adresser et de m'engäger a retourner sans dälai k Freiberg aataot pour presser davantäge le R. de ne pas perdre de tems k entanoer formel- lernen t la n^gociation par la voye de PAngleterre qae pour L'assorer plus particuli^rement des seutiments personnels pour S. M. qu'on m'avoit fait manifester^) par le Bon« de F.

En me congediant, il me dit encore comme de lui mSme; qu'on seroit bien aise que S. M. P. voulut penser k quelque dMommagement en fa- veur du R. de Pologne; et qu'on avoit entendu parier d'un projet de paix, suivant lequel ou vouloit s^culariser quelques evSch^s en Allemagne, chose dont la France d^siroit qu'il ne fut jamais question.'')

J'eu Phonneur de remettre Sa lettre au Roi k Freiberg le 25^ de mars, d'oü S. M. ni'expädia pour PAngleterre afin de mettre Ses mini-

1) Cf. Froullay an den König 15/19 März 1760 Schäfer IL 1 p. 573.

») Cf. Schäfer IL 1. 574. (Aufzeichnung des Bailli de Froullay.)

«) Cf. Schäfer: IL 1. 573. (Froullay an den König.)

*) Cf. Schäfer: IL 1. p. 574. (Punkt 3 u. 6 d. Aufzchng. Froullays.)

») Cf. Schäfer: II. 1. p. 573.

8) Die Worte „pour une prompte paix" wieder ausgestrichen.

') Cf. Schäfer: IL 1. 454 u. 465 u. Oeuvres de Fr6d6ric V. 39.

^) sie! Nach Schäfer erfolgte Edelsheims Ankunft am 27.; dass Edels- heim am 25. noch nicht in Freiberg eingetroffen war, gebt auch aus Frie- drichs Schreiben an die Herzogin von Gotha, B'reiberg 26. März 1760, hervor. Oeuvres XVIil. 180. Am 29. reiste er nach London ab, wo er am 14. April ankam. Cf. Schäfer IL 1. p. 481.

MissioD des FrhrD. Georg Ludwig v. Edelsheim i. J. 1760. 95

stres k Londres et le ministere Britarique au fait de tous les d^tails que j'avois recueilli k Paris.

Le C*«- Cinq- Germain (sie!) qui avoit et6 däsavou^ du D. de Choi- seul et sur le point d'etre arräte k la Haye sur la r^quisitiou du C^* d'AflFry arriva peu de jours aprös moi k Londres. Les ministres Anglois ne le virent pas, mais son apparition dans cette circonstance leur fit con- cevoir beaucoup de mefiance sur la droiture des sentiments du D. de Choiseul. Cependant on fit dire ä Tambassadeur de France k La Haye par le Chevalier Jorck*): „que la cour de Versailles ayaut fait assurer le R. de Prusse, qu'EUe 6toit prete ä faire la paix, on Lui declaroit que PAngleterre 6toit ^galement dispos^e k se preter k un congr^s particulier; pourvu que la France voulut regarder comme un article fondamental des preliminaires rentiere conservation du Roi de Prusse."

La Cour de France repondit, „qu'Elle 6toit k la verit6 sincärement dispos^e ä faire la paix avec l'Augleterre, mais que n'^tant point en guerre avec le B. de P. ses intärets ne pouvoient etre confondus avec ceux de l'Angleterre."

Le minist^re Britaunique termina alors la negociation avec Passurance, qu'il etoit bien fach6 de voir par la derni^re repoose de la cour de Ver- sailles que l'heureux moment de la paix ne sembloit pas etre venu encore.

On ne doutoit pas en Angleterre que si la France eut un desir bien sinc^re de faire maintenant la paix, £lle ue profita d'une reponse si m6- suree pour continuer la negociation ^j; mais Elle ne fit pour lors aucune demarche relative ä cet objet et prit au contraire des m^sures pour l'ouverture de la campagne procbaine qui dissipcrent entiörement les es- perances flatteuses pour la paix.

Je revins k la Haye apr^s avoir regu du B une dispense entiere de la commission dont j'avois eu l'honneur d'^tre cbarg^, je pris ma route par Paris pour y retirer mes effets et les papiera que j*y avois laiss^s sous la garde du Bailli de F. conform^ment k la confiance illimitee que les ordres du Boi m'autorisoient de prendre en lui. 3)

Rempli de Pösperance qu'on cherchoit peut-6tre k renouer la nego- ciation qui venoit d'^tre rompue il prit parfaitement le chauge sur le but de mon retour. II pr^tendit que le R. de France, le D. de Choiseul et de Pompadour vouloient tous trois bien sinc^rement la paix et que tout le mal ne provenoit que des pröpos indiscrets du C^ de C. Germain qui devoit avoir porte le minist^re Britanique k croire le D. de C. con- traire ä la paix. Les motifs qui faisoient supposer que le R. de P. eut saisi les memes id4es k cet egard etoient fond^es sur une lettre que S. M. devoit avoir 6crite k quelqu'un*) depuis peu^) et qui avoit 6te communi-

>) General Yorke, engl. Gesandter im Haag; Graf Affry franz. Ge- sandter ebenda. ') Der folgende Satz fehlt in B.

^) „De retour k la Haye je n'y atteudis que les ordres du R. pour aller retirer les papiers que j'avois et6. obligö de laisser k Paris. Je jugeois par la confiance que S. M. avoit t6moign6e au B. de Fr. que je ne devois pas lui faire un mist^re de mon arriv^e*^ in B.

^) Am Rande eingeklammert: Voltaire. Cf. Friedrich an Voltaire, 12. Mai 1760. Oeuvres de Prüderie XXHI. p. 82.

^) „environs quinze jours" statt peu nachträglich wieder ausgestrichen,

96 Obaer.

qu6e au D. de Choiseul. Cette lettre, dit le Bon de F., avoit port6 un tort indicible ä la n^gociatioD , assertion dont je ne pus me dispenser de relever Pincons^quence, vu que la n^gociation ^toit däja rompue depuis plus d'un mois. N^anmoins il pr^teudit que rien ne pouvoit balancer les motifs qu'il avoit k me conseiller de prolonger d'un jour ou deux mon s^jour passager. A mon ins^u il iustruisit le D. de C. de mon arrivee et m'avertit ensuite que ce ministre le suplioit de ne pas me laisser repartir, avant quMl ne fut venu lui parier. £n attendant il le chargeoit de me demaoder, si l'on ue pouvoit peut-Stre faire passer quelque chose au R. de P. par mon canal; qu'une bataille perdue ou gagn^e changeoit bien les choses et qu'on seroit bien aise de s'assurer une voye sure pour de pareils cas. Pour cet effet il me conseilloit de me rendre en droiture k Turin j'avois marque le dessein de vouloir aller passer une partie de l'hy ver. L'ambassadeur de France par lequel je devrois recevoir les lettres du ß. de Froulay et l'envoye d'Angleterre par lequel il supposoit que je pourrois les faire passer au R. de P. parurent au D. de C. des facilites qui devoient me decider pour ce choix.

J'attendis avec impatience le r6sultat de Pentretien que le Ron de F. devoit avoir k mon sujet avec le D. de C, mais les esperances flatteuses que j*osois en concevoir ne furent pourtant pas ass6s d^pourvues de sol- licitudes pour ne pas me faire ^carter eucore ä tems mes instructions.^) J'eu lieu de m'aplaudir en secret de cette precaution, lorsque le 3 Juin vers le soir j'eu la visite inattendue d'un exempt et d'un com- missaire de la police qui apr^s m'avoir pr^sent^s une lettre de cachet datee du 1^)^ de Juin et apr^s s'Stre mis en possession de ma cassette et de tous les papiers quMls purent d^couvrir dans mon appartement m'am- menerent en fiacre k la Bastille.^)

Je passe sur les d^tails purement personnels de ma reception et de mou s^jour dans cette prison pour ne m'arreter qu'ä ce qui concerne le plus essentiellement le pr^cis qu'on m'a ordonn6 de retracer pr6sentement sur cette singuli^re aventure.

Le D. de C. me vint voir le lendemain matin de mon entr^e dans la Bastille et m'abordant de Pair le plus enjou6, il pr^tendit que d^sirant d'avoir un entretien avec moi et ne pouvant ni me faire venir ches lui ni venir ch^s moi, il avoit imagin^ ce rend^z vous pour me parier k son aise.^) Voulant me persuader qu'il ne s'ötoit cependant pas attendu k me trouver si mal log^ , je repartis , que ce seroit la circonstance dont je croirois Jamals avoir le moins k me plaindre dans ma präsente position, parcequ'on m'avoit assurö la veille que ce galetas etoit pr^ferablement reservö pour les retraites des ministres disgracies de S. M. T. C. ä la Bastille et que nommement M»" le Marechal de ßellisle fsicl) devoit y avoir demeure pendant 18 mois. Le D. de C. m'interogea ensuite sur mon premier voyäge k Paris, comme s*il n*en eut pas ^t6 inform6 alors, et lorsque je fis paroitre quelque id^e de vouloir maintenant m*en retour-

^) In A wird die» Beseitigung dieser Papiere nicht erwähnt. *) Der folgende Satz fehlt in B (und A). •) Der folgende Satz fehlt in B (und A).

MissioD des Frhrn. Georg Ludwig t. Edelsheim i. J. 1760. 97

ner k la Haye, il mMotcrrompit ass^s brusquement, poar m'assnrer qu'il ne me donneroit de passeport que pour Turin et que je n'avois que cette route k choisir, si je ne voulois pas faire jetter des soupgons defavorables sur moi.*)

„S'il ^toit possible, continua-t-il que nous fiassions un peu plus au R. de P., je Vous garderois ici k la Bastille, je pourrois Vous y venir voir et traiter par Votre canal. sans que personne ne s'en appergut. Mais nous voyons bien par une lettre que S. M. a 6crite Elle mßme de- puis peu, quelle est Sa fa^on de penser ä notre 6gard. Le Roi n'y est pas epargne, et ä plus forte raison, ni moi non plus. Elle croit dailleurs comme les Anglais que c'est moi qui ne veux pas la paix et on pr^tend m§me que j'aye instruit la C. de Vicnne de la negociation secrette en- tam^e par Vous: moi qui n'en avois pas seulement informe le d'Affri. J'öse soup^onner au contraire que c'est par de ses ennemis que la C. de Vienne en a eu le premier avis, si bien qu'hier le C*e Staremberg a recu un Courier qui lui nomme touttes les personnes qui ont H6 employöes dans cette negociation. L'ambassadeur est infiniment choqu^ de ce que je Vous ai fait diner deux fois avec lui ches moi et surtout de ce que j'aye voulu Pengager de Vous presenter au Roi. Je ne vois maintenant de moyen pour me justifier envers lui, que de lui montrer Votre lettre de creance et Vos autres papiers; et voila pourquoi il falloit Vous faire arreter."

Je lui r^pondis que la justification seroit sans doute fort plaisante, mais que j'admirais bien d'avantäge, combien Sa pr^voyance l'emportoit sur la celerit6 des couriers de Vienne, parceque ma lettre de cachet se trouvoit sign^e provisoirement depuis 4 jours, tandisque le Courier du C*« Staremberg ne devoit ^tre arrive que la veille.

Pour ^Carter cette discussion le D. de C. alla appeler, pourqu'on apporta ma cassette. Pendant qu'il la parcourut, il me protesta, qu'il seroit absolument contraire k l'mt^r^t de la France de laisser affoiblir la puissance du R. de P., qu'il en avoit, en son particulier, le soutien bien sinc^rement ä coeur et qu'il y auroit bien en moyen de faire entrer quel- que chöse dans les pr^liminaires de la paix, qui eut engag6 la France envers S. M. P., si les Anglois l'avoient voulu; mais que ces Messieurs n'en avoit (sicl) eu nulle envie, 6tant bien aise de cächer plutöt leur d6sir d'an^antir la France sous le sp6cieux pr6tente de soutenir leur al- li6.2) Je lui teraoignois ma surprise de ce que ce soutien qu'il avoit si fort k coeur et qu'il m'assuroit etre si conforme k l'inter^t de la France, eut pourtant ^te la pierre d'achnppement en dernier liou au succ^s de la negociation entre la France et l'Angb terre. II ne dispensa de lever cette objection, mais insista beaucoup sur les instruetions qu'il s'etoit flatte de me trouver et qu'il pretendit devoir lui fournir des eclaircissements fort int^ressants. Je fu ass^s heureux pour lui persuader que je n'en avois ja- mais eu d'autre que la lettre au ßo» de Froulay^), S M. se reservant

') Die folgenden Äusserungen Choiseuls finden sieb fast wörtlicb in A (und B).

') Der folgende Satz fehlt in A.

3) In A fehlt der Scbluss des Satzes. In B folgt der Zusatz: et en

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 1. 7

98 Obser.

apparament de m'en faire parvenir dans la suite, lorsque la ii6gociatioii auroit pris quelque consistance. II lui fallut se contenter de n*emporter que mon chiffre et la lettre de creance dont je n'avois pas fait us&ge encore.

L'ouvertiire confidente qu'il me garda pour la bonne bouche fut que la France n'aurait pu s'eng&ger k donner des trouppes ä S. M. P. pen- dant cette guerre; „ce seroit, dit-il, une trop grande infidelitö en- vers nos alli^s, mais tout le reste n'aurait pas 6t6 contraire k nos trait^s.*

Le 5 de Juin le Lieutenant G6n6ral de police, M«" de Sartines^), me remit un passeport pour Turin, dans lequel on s'etoit servi des termes, „pour sortir du royaume dans Tespace d'un mois par la route de Lion et le Pont Beauvoisin etc.* Dans la lettre que le D. de Choiseul m*6crivit k cette ocasion il me dit que S. M. T. C. jugeoit k pr6pos que mes pa- piers restassent entre Ses mains jusqu' k la paix.

L'ordre qu'avoit M' de Sartines d'esuyer que je lui d^terminasse Pheure de mon döpart pour le lendemain, m'empecha d'attendre le retour du B <"> de Froulay de Versailles qui souhaitoit de me parier encore.

Arriv6 ä Turin j'eu l'honneur d*adresser un rapport d6taill6 de ma catastrophe k ö. M. en date du 27 Juin*) 1760 par une döpeche chiffr^e du ministre d'Angleterre au Chevalier Mitschel k Meisen. Mais pendant un s^jour d'environs onze mois que j'ai demeur6 k Turin, je n'ai re^u qu'une lettre de civilitö du B^n de F. par laquelle il voulut me persua- der que si j'avois pu rester plus longtems k Paris, il auroit täch6 de me convaincre de la probit6 de sa fa^jon de penser et de la droitnre de Ses d^marches k mon cgard.

effet je les avois cacb6 de mani^re k Phötel d'Anjou ou j'6tois descendu k Paris que je les y ai retrouv^es intactes aprös ma sortie de la Bastille.

*) Der Name wird weder in A noch in B überliefert.

•) sie! Die Depesche datiert vom 25. Juni. Auch B enthält an dieser Stelle die falsche Angabe, obgleich dort weiter oben am Rande richtig bemerkt ist: envoyee. Da früher, wie gezeigt, irrthümlich statt des 27. der 25 März und hier statt des 25. Juni der 27. gesetzt wird, liegt viel- leicht eine Verwechslung beider Daten vor.

Zwei

wiedergefundene Handschriften

des

Strassbnrger Domkapitels

von

Wilhelm Wiegand.

Im Februar dieses Jahres erfuhr ich durch Herrn cand. phil. Schorbach, den seine Studien zur Litteraturgeschichte des Mittelalters in die Bibliothek der Benediktiner-Abtei Melk a. d. Donau geführt hatten, dass sich daselbst ein Codex des 13. Jahrhunderts befinde, der eine Fülle von Material zur Ge- schichte der Strassbnrger Kirche zu enthalten scheine. Eine darauf bezügliche Anfrage, die ich sogleich an den Bibliothekar des Stifts Herrn P. Vincenz Staufer richtete, wurde auf das freundlichste beantwortet und meine Bitte, die Handschrift zur Prüfung hierher an das Bezirks- Archiv zu senden, auf der Stelle in zuvorkommendster Weise erfüllt. Damit nicht genug. Statt einer erschienen zwei Handschriften, in denen ich zu meiner Freude zwei bisher für verschollen gehaltene Codices der Strass- burger Kirche erkannte*): das sogenannte directorium chori von Pritsche Closener und den liber regulae des Doiukapitels.

k

1) Nach den im Archiv d. Gesellschaft für ältere deutsche GescLichts- kunde III, 75, 311, VI, 192 ff., X, 601 ff. gegebenen Notizen über die Melker Stiftsbibliothek war ein derartiger Fund dort nicht zu vermuten.

7*

100 Wiegand.

Beide Handschriften waren unzweifelhaft bis zum Ausbruch der Revolution noch in Strassburg, von Grandidier sind sie noch wiederholt an- und ausgezogen worden.') Wie sie dann in den Stürmen der Revolutionszeit ihren Weg vom Rhein zur Donau gefunden haben, wird sich schwerlich mehr aufklären lassen, immerhin ist es bemerkenswert, dass mit ihnen der Ellenhard'sche Codex und ein Exemplar der Closener'schen Chronik das gleiche Geschick geteilt haben, in österreichischen Bibliotheken wieder an das Tageslicht zu kommen. Herr P. Staufer hat es bis auf eine kleine aber sehr berechtigte Ein- schränkung meinem freien Ermessen anheimgegeben, wie der wiedergefundene Schatz zu verwerten sei, und sogar seine voll- ständige Abschrift des liber regulae mir zur Verfügung gestellt. Eine so selbstlose Liberalität ist nicht häufig genug, als dass sie nicht öffentlich die wärmste Anerkennung verdiente, und ich benutze hier gern die Gelegenheit, ihm meinen herzlichsten Dank dafür auszusprechen. ^) Zunächst gedenke ich von beiden Handschriften eine kurze Beschreibung nebst Inhaltsverzeichnis zu geben und in einem folgenden Artikel mit Herrn P. Staufer zusammen einen Teil seines Manuscripts, das Seelbuch aus dem liber regulae, zu veröffentlichen.

I.

Das Directorium chori ist ein starker Pergamentband mit einem alten Einband von Holzdeckeln, die mit Schweinsleder überzogen sind. Das Leder mit gepresster Ornamentierung ist

^) Bezüglich des Directorium chori vergl. Grandidier Essais hist. et topogr. sur l'eglise cathedrale de Strasbourg p. 55 u. 372^ und seine Oeuvres in^dites I, 471 ff. Hinsiclitlich des liber regulae vergl. Grandidier Histoire de r^glise de Strasbourg II, 308 u. 309 und Oeuvres inedites III, 196, 318, 329, 346, 380, 398 ff.

*) Im Augusthf'ft der Revue catholique d'Alsace 1886 p. 493 ff. hat H. Abb6 de Dartein sich einen Angriff auf die Benediktiner von Melk er- laubt, der entschiedene Missbilligung verdient. Wenn sie sein Gesuch, das Directorium chori zu benutzen, nicht beantwortet haben, so wird das jeder begreifen, der erfährt, dass H. de Dartein zugleich 500 Francs anbot, um den Codex zu erwerben. Seinen Anspielungen auf unrechtmässigen Besitz gegenüber kann nicht energisch genug der Dank betont werden, welcher der Gastlichkeit der österreicliischen Klöster gebührt, die vor der fran- zösischen Zerstörungswut so manches litterarische Kleinod gerettet hat.

Zwei wiedergef. Handschriften dos Strassb. Domkapitels. 101

tief gebräunt, nur an den Stellen, wo die jetzt entfernten Beschläge und Schliessen angebracht waren, an den Ecken und in der Mitte, zeigt es noch einen weisslichen Schimmer. Der Band zählt jetzt 203 Blätter, 247« cm hoch und IT*/» cm breit, die von einer spätem Hand fortlaufend bis zu 205 nu- meriert sind, es fehlen Blatt 7 und 192, die Deckblätter ge- wesen zu sein scheinen. Der grösste Teil des Codex, die Blätter 1—186 und 193—196, sind von einer Hand des 14. Jahrhunderts geschrieben, die sich auf Blatt 186a selbst be- zeichnet. Ich gebe den Inhalt dieser ganzen Seite, weil er für die Bedeutung der Handschrift massgebend ist:

Anno domini 1364 comparatus et approbatus est liber iste per decanum et capitulum ecclesie Argentinensis. prefuerunt autem eodem tempore predicte ecclesie prelati et domini canonici, primo videlicet dominus Johannes de Lichtenberg episcopus, Hanemannus de Kyburg prepositus, Johannes de Ohsenstein decanus, Fridericus de Sarwerde cantor, Ludewicus de Thierstein camerarius, Georgius de Veldenze scolasticus ^), Symundus de Geroltzecke, Arnoldus de Saraponte, Eberhardus de Kyburg, Ileinricus de Krenkingen, Rüdolfus de Hewen, Eberhardus de Geminoponte, Egeno de Kyburg, Hermannus de Dicke, Johannes de Sarwerde, Eberhardus de Kyburg, Berh- toldus de Eberstein, Gerhardus de Swartzburg, Volmarus de Litzeinstein, Johannes de Thierstein, Hugo de Rapoltzstein, Hanemannus de Lupfen, Georgius de Geroltzecke, Diringus de Ramestein, Manegoldus de Nellenburg, Hanemannus de Krenkingen, Heinricus de Zweinbricke, Fridericus de Litzein- stein, Eberhardus de Kirchberg, Fridericus de Nellenburg, Rüdolfus de Schowenberg, Johannes de Helfenstein.

Hunc librum composuit et compilavit ac manu propria scripsit Fridericus dictus Closener presbiter prebendarius pri- mus principalis altaris capelle sancte Katherine in ecclesia Argentinensi site. complevit autem eum in feste sancti Gre- gorii pape anno domini ut supra.^)

Wir haben also hier die offizielle Redaktion des Directo- rium vor uns. Nach Grandidiers Angaben scheint es, als

^) Die folgenden Namen der Domcapitularen sind in zwei Kolumnen ▼erteilt 20 in der ersten, 6 in der zweiten.

>) Diese Notiz füllt 9 Zeilen der zweiten Kolumne.

i

102 Wiegand.

hätten zwei Exemplare desselben existiert: ce directoire se trouve dans les archives tant du grandchapitre que du grand choeur. *) An andrer Stelle bemerkt er ausdrücklich, das Ori- ginal des Directorium habe sich im Archiv des hohen Chors befunden.^) Seine Blattzitate decken sich nicht unbedingt mit der Zählung unsrer Handschrift. Ob er nach der be- glaubigten Kopie derselben vom Jahr 1700 zitiert, die sich jetzt im Privatbesitz befindet und die ich nur einmal flüchtig ge- sehen habe^), kann ich ebensowenig entscheiden, wie ob diese Abschrift selbst nicht vielleicht das zweite Exemplar ist. Es kommt auch wenig darauf an, das Original des Directorium liegt jedenfalls vor uns.

Den eigentlichen Kern desselben bilden die Blätter 8 186, deren Gesamtinhalt man am besten mit der Ueberschrift der ersten Zeile auf Blatt 8 zusammenfassen dürfte : consuetudines ecclesiastice Argentinensis ecclesie. Angehängt sind vom ein Kalendarium von 6 Blättern und zum Schluss 4 Blätter 193—196 mit einigen nachträglichen Bestimmungen. Alles ist, wie ge- sagt, abgesehen von einzelnen Notizen von einer Hand ge- schrieben.

Das Kalendarium zeigt die bekannte Anordnung in fünf Kolumnen, in der ersten die goldene Zahl, in der zweiten die Wochenbuchstaben, in der dritten die römische Kalender- Zählung, in der vierten die Heiligennamen und Feste, in der fünften die Angabe über die kirchliche Feier des Tages, ob das Fest ein totum oder semiduplex, ob es neun oder drei lectiones habe, ob noch eine Commemoratio stattfindet u. s. w. Die erste, die dritte, die fünfte Kolumne sind mit roter Tinte eingetragen, ebenso die Monatsnamen in der Überschrift der einzelnen Seiten, in der zweiten wechselt der Wochenbuch- stabe A in roter und blauer Tinte wie die Kaiendenangabe in der dritten, in der vierten sind die bekannteren Heiligen- tage ebenfalls rot verzeichnet, von den elsässischen z. B. Ar- bogast am 21. Juli, Aurelia am 15. Oktober, Florencius am

«) Grandidier Essais etc. p. 55.

^) Grandidier Oeuvres in^dites I, 471 note 1.

•) So behauptet wenigstens H. de Dartein a. a. 0. S. 494 note 1. Nach einer mündlichen Mitteilung des H. Abb^ G§ny an mich besitzt auch die Schlettstadter Stadt -Bibliothek das Directorium chori in einer Abschrift aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts.

Zwei wiedergef. Handschriften des Strassb. Domkapitels. 103

7. November, Odilia am 13. Dezember und die dedicatio ecclesie Argen tinensis am 29. August, schwarz dagegen Amandus am 26. Oktober. Bemerkenswert sind wohl noch Heinricus Im- perator confessor am 13. Juli, Richardis virgo et imperatrix am 18. September, Elyzabeth lantgravia am 19. November und Adelheidis imperatrix am 17. Dezember. Von späterer Hand des 15. Jahrhunderts sind einige wenige Feste nach- getragen, z. B. presentacio Marie am 21. November. 152 Tage des Kaiendars sind ohne Namen, das, soweit ich sehe, sich mit keinem der bisher bekannten Strassburger Kaiendarien ^ irgendwie vollständig deckt.

Die Gliederung des Directorium wird schon äusserlich markiert durch drei aus dem Schnitt der Blätter hervorragende Pergamentstreifen, welche zum leichtern Auffinden und Auf- schlagen der einzelnen Teile dienen sollen, es ist die primi- tivste Form des Registers. '') Der erste derselben ist an Blatt 8 angebracht, der zweite an Blatt 24, der dritte an Blatt 56.

Der erste Teil, Blatt 8 23, behandelt gewissermassen ein- leitend die feierlichen Gebräuche der Strassburger Kirche im allgemeinen. Die Überschriften der einzelnen Kapitel, in roter Tinte geschrieben, geben ungefähr ein Bild von dem Inhalt: de officio cantoris, de officio episcopi (quibus festis episcopus missam celebret), de pulsacione in summis festis, de candelis et diversitate festorum, de responsoriis vespertinalibus, de levitis, de incensu, de organis (quibus festivitatibus cantandum est in organis), de credo in unum, de commemoratione sancte crucis in sexta feria, de commemoracione beate Marie in sab- batis per totum annum, de suffragiis consuetis per annum, de terminacionibus collectarum, de festivitatibus sanctorum, de precibus, qualiter imponende sunt antiphone, de lectionibus legendis, AUeluja qualiter cantandum sit, qualiter divinum officium ordinandum sit per annum, de distinctionibus festorum, de totis duplicibus festis, de semiduplicibus festis, de dominicis diebus, de festis sanctorum IX lectionum, de festis sanctorum III lectionum, de privatis diebus, de octavis festorum.

Der zweite Teil, Blatt 24 55, enthält die sieben Regeln für die Gestaltung des Officium in der Adventszeit, je nachdem

1) Vergl. Hegel Deutsche Städte-Chroniken IX, 1064 ff. >) Vergl. Wattenbach Schriftwesen im Mittelalter S. 831.

104 Wiegand.

der erste Sonntag derselben auf einen der Tage vom 27. No- vember bis 3. Dezember fällt, ferner 36 Regeln für die Fasten- zeit, je nachdem der erste Fastensonntag auf einen der Tage vom 18. Januar bis 21. Februar fällt, und 7 Regeln für die Zeit vor Advent, alle in kurz gedrängter Fassung. Die 36 Fastenregeln sind am Rand mit den Buchstaben des Alpha- bets fortlaufend von A bis NN bezeichnet, den sogenannten litterae tabulares. Zum Schluss folgt eine Anweisung, wie die littera tabularis eines jeden Jahrs zu finden sei, wenn man die goldene Zahl und den Sonntagsbuchstaben kennt, und eine tabellarische Übersicht über alle Sonntage des Jahrs vom ersten Fastensonntag an bis zum letzten vor Advent, nach den 35 Osterteiminen geordnet.

Der dritte Teil, Blatt 56 186, giebt für das ganze Jahr ein ausführliches Breviarium, zunächst das Proprium de tem- pore bis Blatt 133, dann das Proprium Sanctorum bis Blatt 177, das Commune Sanctorum bis Blatt 181 und das Com- mune de tempore bis Blatt 185, die Fest- und Sonntage so- wie die einzelnen Teile des Officium mit roter Tinte hervor- gehoben, das Ganze in starken Abkürzungen geschrieben, auf den Rändern mannigfache Nachträge von spätem Händen, ich muss es einem kompetenteren Forscher überlassen, die einzelnen Bestandteile dieses ältesten bekannten Strassburger Breviers, seine Abweichungen vom reformierten römischen Brevier resp. seine Verwandtschaft mit alten deutschen Bre- vieren zu untersuchen. Soviel scheint mir jedenfalls sicher zu sein, dass für die Geschichte der Liturgie und des Cere- monials der Strassburger Kirche hier eine der wichtigsten Quellen aufgedeckt ist, die hoffentlich eine sachverständige Hand ausschöpft Auf Blatt 185 a und 186 folgen einige Vor- schriften allgemeinern Charakters für das Verhalten der An- gehörigen der Strassburger Kirche während des Gottesdienstes, die später durchstrichen worden sind, und auf den Blättern 193 196 einige Ausführungsbestimmungen, die nach Fertig- stellung des Directorium getroffen worden zu sein scheinen. Sie schliessen mit der Weisung: item si quis haberet aliqua dubia in regulis predictis, habeat recursum ad chorum ecclesie majoris super declaracione earundem

Die Blätter 187—191 und 197—205 enthalten nachträg- liche Aufzeichnungen aus den Jahren von 1400 bis 1501, die

Zwei wiedergef. Handschriften des Strassb. Domkapitels. 105

eines gewissen Zusammenhanges nicht entbehren. Namentlich gehören zusammen und verdienen Erwähnung zwei Statuten, das eine vom Domdechanten Eberhard von Kirchberg am 9. Mäcz 1400 erlassen, eine weitere Ausführung der auf Blatt 185 und 186 kassierten Vorschriften, Blatt 187 191, und das andre ein Kapitelsbeschluss vom 30. Mai 1405 über die Leistun- gen, zu denen Kanoniker und Präbendare der Strassburger Kirche bei Besitzergreifung ihrer Pfründe verpflichtet sind, ein Beschluss, der in die Eidesformel für einen neuen Prä- bendar ausläuft, Blatt 197 200. Beide Stücke, zwar von verschiedener aber zeitgemässer Hand geschrieben, zeigen sehr gut in rot und blau gemalte grosse Initialen. Blatt 201 bringt zwei Statuten des Domdechanten Johann von Helfenstein aus den Jahren 1457 und 1460 über die Zahlungsverpflichtungen der Vikare. Aus der dunkleren Färbung des Pergaments, vor allem der Seite 201a, möchte ich schliessen, dass die Blätter 187 191 und 197—201 ursprünglich ein besonderes Heft gebildet haben, das später mit dem Codex des Directorium vereinigt wurde, wobei dann die Blätter 193—196 abseits und mitten in den Anhang gerieten. Die Blätter 202—205 sind sicher erst spät hinzugefügt, vielleicht als die ganze Hand- schrift den jetzigen Einband erhielt. Sie enthalten die Be- schreibung der proclamatio et celebratio jubilaei universalis in der Strassburger Kirche aus dem Jahr 1489 mit der in- teressanten Notiz, dass die damals veranstaltete Kollekte 1800 rheinische Goldgulden eintrug, ferner für die Lokalgeschichte merkwürdige Bestimmungen über die Ordnung und den Gang grosser Prozessionen in der Stadt Strassburg und schliesslich ein deutsches Kapitelsstatut aus dem Jahr 1501 über die Ver- günstigungen, welche ein fünfzigjähriger Jubilar des Kapitels resp. des Chors zu beanspruchen habe. ^)

II.

Grössere Schwierigkeiten für die Untersuchung und Be- schreibung als das Directorium chori bietet der liber regulae

V) Nur von dem iDhalt dieser letzten 18 Blätter des Codex giebt H. de Darteia in seinem Aufsatz Etüde sur les coutuniieis eccl^siastiques de Strasbourg a. a. 0. p. 492 einen kurzen Auszug, der zum Teil unricbtig und lückenliaft ist, obwohl er nur die später entstandenen Stticküber- sohriften wiedergiebt. «

L

lOfi Wiegand.

des Domkapitels, von Grandidier einmal auch als liber coquinae sive liber ruber regulae bezeichnet. ') Derselbe ist ein Sammel- band, an dem Jahrhunderte hindurch gearbeitet worden ist, dessen einzelne Teile richtig auseinander zu legen und dessen Zusammenstellung zeitlich zu bestimmen ein verwickeltes Problem ist, das völlig gelöst zu haben ich mir auch nach längerer reiflicher Prüfung nicht anmasse. Die Handschrift in ihrer jetzigen Gestalt hat einen Einband von rotem Juchten- leder mit Goldpressung auf dem Rücken und dem bezeichnen- den Titel: Argentina eccl. Canonicorum Varia säe. XIII XVI, dessen Entstehen schwerlich sehr weit von der Schwelle unsers Jahrhunderts hinweg zu rücken sein dürfte. Sie zählt 124 Per- gamentblätter, deren Breite zwischen 18 bis 20 cm und deren Höhe zwischen 27 bis 29 cm schwankt. Von Blatt 4 ab ist eine fortlaufende Numerierung vorhanden, die bis 55 geht, dann in der Mitte des Bandes aussetzt, mit 93 wieder aufge- nommen wird und mit 106 schliesst, von da ab tritt für die letzten 24 Blätter eine andre Zählung ein, die von 213 bis 237 läuft. Aus dieser Thatsache allein erhellt schon, dass Teile verschiedener Handschriften hier in einem Bande ver- einigt sind. Versuchen wir nun die Scheidung der einzelnen Elemente.

Die ersten drei Blätter wird man als Vorsetzblätter be- trachten dürfen, die früher vielleicht einer andern Handschrift angehörten oder als lose Blätter existierten. Alle drei enthalten Namensverzeichnisse von Strassburger Domkanonikern resp. Pfründeninhabern in vier oder drei Kolumnen geordnet, an deren erster Stelle stets Heinricus imperator erscheint. Das erste wird in die fünfziger Jahre des 13. Jahrhunderts zu setzen sein, es ist von gleichzeitiger Hand geschrieben, mehrere Namen sind verwischt oder ausgekratzt.^) Von andrer nicht viel späterer Hand scheint mir der untere Vermerk: isti sunt in expectatione mit sieben Namen herzurühren. Auf dem leeren Rücken dieses ersten Blatts finden sich unten links einige probationes pennae u. A.: portarius, ego sum et non sum , ego Conradus de Wassurstelze,* die man wohl ohne Be-

*j Grandidier Oeuvres inödites III, 196.

*) Mitgeteilt bei Grandidier Oeuvres in^dites IV, 2 ff., jedoch mit vielen Fehlern und Lücken.

Zwei wiedergef. Handschriften des Strassb. Domkapitels. 107

denken dem Genannten, der 1259 in der That als portarius und scolasticus des Domkapitels nachzuweisen ist^), wird zu- schreiben dürfen. Das zweite und dritte Blatt enthalten zwei ähnliche Verzeichnisse aus den ersten Jahrzehnten des 14. Jahr- hunderts, das erste derselben durchstrichen. Auf der Rück- seite des dritten Blattes hat eine Hand des 15 Jahrhunderts in roter Tinte einen Katalog der Strassburger Bischöfe ver- zeichnet von Araandus bis auf Albrecht von Bayern, dem dann die Namen der nachfolgenden Inhaber des bischöflichen Stuhls bis auf den ersten Rohan herab von gleichzeitigen Händen angefügt sind.

Mit Blatt 4 beginnt, wie gesagt, eine fortlaufende Nume- rierung in lateinischen und arabischen Ziffern oben auf der Vorderseite. Es ist das erste Blatt einer bereits im 15. Jahr- hundert vorhandenen und Regula benannten Sammelhand- schrift. Das ergiebt sich aus vier Blättern unsers Bandes, die unter die letzten 24 desselben geraten 227—230 nume- riert sind. Dieselben enthalten von einer Hand aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ein Register der Regula, nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet, mit Angaben der Blatt- nummern, wo jedes einzelne Stück zu finden ist. Da sich diese mit unsern Ziffern decken, so ist kein Zweifel, dass schon vor 1450 die Regula als Handschrift vorlag, in der Stärke von 106 Blättern. Davon fehlen jetzt einige, so die Blätter 8, 9, 18, deren Inhalt indess wir aus jenem alten Register ersehen können. Unsicher bleibt nur, was die Blätter 56 92 füllte, da uns dafür das Register wenigstens keinen Anhalt bietet. Heute sind an dieser Stelle 31 Blätter statt der erforderlichen 37 vorhanden, ohne dass irgendwie eine Lücke nachweisbar wäre. Sie enthalten das Seelbuch des Kapitels und unterscheiden sich so wenig von den vorher- gehenden und nachfolgenden Blattlagen, dass gerade hier eine spätere Einschiebung anzunehmen besonders schwer fällt. Im Gegenteil die 31 Blätter des Seelbuchs haben mit den 2 vorher- gehenden Blättern (54 und 55 der Regula) wie mit den 14 folgenden (93 106 der Regula) in Pergamentsbeschaflfenheit und Schriftcharakter eine so frappante Verwandtschaft, dass ich geneigt bin, in ihnen einen ursprünglich gesondert existieren-

0 Strassburger Urk.-Buch I, 889 Nr. 449.

108 Wiegand.

den Codex, das älteste Element der spätem Sammelhandschrift Regula, anzunehmen. Ob derselbe nur 47 oder ob er 53 Blätter zählte, mag dahingestellt bleiben, ebenso die Frage, warum das Seelbuch im Register nicht vermerkt wurde. Der leichtern Unterscheidung halber will ich diesen Teil als Co- dex A bezeichnen.

Codex B würde ich dann den Zweitältesten Teil der Sammel- handschrift nennen, jetzt 29 Blätter stark (25 53 der Regula) ursprünglich 30. Das letztere ergiebt sich aus der besondern Blattzählung, die B unten auf der Rückseite führt, es fehlt darnach Blatt 6. Blatt 11 zeigt unten einen Einschnitt, durch den ein kleiner Pergamentstreifen vom Rande durchgesteckt ist, auch Blatt 30 hat diesen Einschnitt, aber ohne Streifen und nicht in völlig gleicher Lage. Ob man daraus und aus andern kleinen Indizien, wie namentlich der verschiedenen Lineierung, noch eine weitere Teilung von B in gesonderte Elemente herleiten darf, vermag ich nicht zu entscheiden.

Unter Codex C schliesslich würde das jüngste Glied der Sammelhandschrift zu verstehen sein, jetzt 21 Blätter stark, früher 24 (1—24 der Regula). Die Blätter 8, 9, 18 fehlen, wie schon oben bemerkt.

Auch sachlich lässt sich diese Scheidung der Regula in drei Teile durchführen, wenn gleich nicht mit voller Strenge. An C ist eine Reihe von Händen tätig gewesen, die scharf auseinanderzuhalten freilich nicht immer möglich ist. Immer- hin scheinen sich im 14. Jahrhundert mindestens 10 und im 15. Jahrhundert mindestens 3 verschiedene Schreiber abgelöst zu haben. Das älteste Stück, das durchaus das Gepräge der Gleichzeitigkeit trägt, stammt aus dem Jahre 1318, das jüngste von 1459. Es sind meist Statuten des Domkapitels zum Teil ritualen Charakters, Verfügungen über Stiftsgüter und Stifts- höfe (curiae claustrales) , auch einzelne Präbendenstiftungen, die hier vereinigt sind.

An B haben etwa 15 verschiedene Hände des 13. Jahr- hunderts, mindestens ebensoviel im 14. und 2 im 15. Jahr- hundert gearbeitet. Der älteste Eintrag stammt ungefähr aus der Zeit um 1270, mit den zwanziger Jahren des 14. Jahr- hunderts schliesst der Grundstock der Einträge ab, auf dem leeren Raum einzelner halb oder mehr beschriebener Blätter sind dann spätere Nachträge untergebracht worden. Man

Zwei wiedergef. Handschriften des Strassb. Domkapitels. IQ9

sieht, B schliesst ungefähr in dem Augenblicke, als C ange- legt wird. Dennoch möchte ich den letztern nicht als ein- fache Fortführung von B bezeichnen, denn hier treten die Kapitelsstatuten zurück. Den grössten Platz nehmen Legate, Testamente, Präbendenstiftungen, Vergebungen von Stifts- höfen u. s. w. ein. Aus beiden Teilen ist für das Strass- burger ürkundenbuch noch mancher wichtige Nachtrag zu gewinnen.

Der Codex A schliesslich, auf den ich im nächsten Artikel eingehender zurückkomme, ist in seinen Hauptbestandteilen etwa um 1240 von einer Hand in klaren gleichmässigen Zügen geschrieben.*) Die Nachträge von mehreren verschiedenen Händen fallen meist in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts. Er enthält das interessanteste Material der ganzen Handschrift, neben vereinzelten Statuten das Seelbuch und ein genaues Verzeichnis der Einkünfte des Kapitels, der für dasselbe fäl- ligen Lieferungen und Zinsen, in der Registracio des 15. Jahr- hunderts bezeichnet als liber coquine et reddituum ad com- munitatem pertinentium. Über den Grundbesitz des Domkapitels innerhalb der Stadt und ausserhtalb derselben ist hier eine sehr wertvolle Zusammenstellung gegeben, viel ausführlicher als die einige Jahrzehnte später entstandene ähnliche Ueber- sicht in der Donaueschinger Handschrift Nr. 512*), deren Verhältnis zum Melker Codex ich demnächst genauer darlegen werde. Beide werden in die Nachträge zum Strassburger ürkundenbuch aufgenommen werden. Auf Blatt 55 findet sich auch ähnlich wie auf den Vorsetzblättem ein Namensverzeich- nis von Strassburger Kanonikern, das in den ersten vier- ziger Jahren des 13. Jahrhunderts entstanden zu sein scheint. Ursprünglich führte wohl der Codex A allein den Namen Regula, später umfasste dieser sich allmählich erweiternd die ganze Handschrift.

lieber die letzten 20 Blätter, die zur eigentlichen Regula nicht gehören, können wir uns kurz fassen. Der Inhalt der

*) Grandidier Oeuvres in^dites I, 445 Kote 1 spricht beiläufig von dem im Jahre 1239 geschriebenen Nekrolog des Domkapitels, wohl identisch mit uüserm Seelbuch.

2) Mitteilungen daraus von Mone im Anzeiger für Kunde der teut- schen Vorzeit 1838 Sp. 1-21.

110 Wiegand.

Einträge, an denen sich etwa zehn verschiedene Hände des 15. Jahrhunderts beteiligt haben, hält sich in dem Rahmen der altern Handschrift, es sind meist Kapitelsstatuten, Verfügungen über Stiftsgut, aus den ersten sechs Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts. Wie die Blätter zu ihrer Numerierung gekommen, welcher Handschrift sie ursprünglich angehört haben mögen und in welchem Zusammenhang damit die vier Blätter deö Registers der Regula gestanden haben, ist jetzt nicht mehr zu ermitteln.

/

Zwei neue Eichentarsche Codices

Ton

M. R. Back.

beitdem ich im Jahre 1882 den Aulendorfer Codex der Chronik des Konstanzer Konzils von Uh'ich Richental als 158. Publikation des litterarischen Vereins in Stuttgart herausge- geben, hat sich in Bezug auf die Kenntnis der RichentaPschen Codices und der Personalien Richentals selbst manches geklärt.

In Betreff der ersteren stellte es sich heraus, dasg die zu Aulendorf liegenden Textproben aus den angebhchen Original- codices zu Wolfenbüttel und St. Gallen nur Aushübe aus Wie- gendrucken seien und an diesen Orten gar keine Richental'- schen Codices vorhanden sind. Der sog. Petersburger oder Fürst Gagarin'sche Codex war mir damals, obwohl er im Jahre 1875 im Druck erschienen ist, nicht bekannt. Damit war jedoch nichts verloren, denn er enthält nur 72 zur Richen- tal'schen Konzilschronik gehörende Bilder, aber keinen andern Text als die lateinischen Randerklärungen zu denselben. Die Bilder selbst stimmen teils zu denen des Konstanzer, teils zu denen des Aulendorfer Codex. Somit waren damals nur drei Codices, nämlich der von Aulendorf (A), der von Konstanz (K) und der Wiener (W) bekannt.

Inzwischen hat Herr Bibliothekar Dr. Holder auf der Grossh. Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe zwei weitere Richen- tal'sche Codices entdeckt, von denen der eine aus dem Kloster Ettenheim -Münster, der andere aus dem Kloster St. Georgen stammt. Ich nenne sie deshalb E und G. Im Laufe

112 Bück.

dieses Sommers ist es mir durch die Liberalität des Ent- deckers möglich geworden, diese beiden Texte mit den von mir bereits behandelten (A und K) zu kollationieren. Über das Ergebnis dieser Vergleichung werde ich gleich berichten. Ich möchte nur noch eine Bemerkung vorausschicken, die nämlich, dass mir erst nach der Veröffentlichung meiner Aus- gabe zur Kentnis kam, dass der verstorbene Gmelin schon vor der Drucklegung meines Buches Nachrichten über die Personalien Richentals bekannt gegeben hat, welche meine damaligen Zweifel über Riclientals Zivilstand hätten heben können. Weiteres über Richentals Person hat inzwischen Ed. Ueyck im Karlsruher General -Landesarchiv gefunden. Vgl. dessen „Ulrich von Richental" in „Forschungen zur deutschen Geschichte" Band XXV S. 553-555.

Nun zu den neuen Codices.

Der Codex E (Ettenheim) findet sich in einem dickleibigen Grossfolioband mit 10 weiteren Traktaten zusammengebunden. Der Einband besteht aus Buchenbrettchen , die am Rücken durch eine starke Schweinsschwarte zusammengeheftet sind. Der Anfang der einzelnen durchweg auf Papier geschriebenen Traktate ist äusserlich je durch einen aus dem Schnitt vor- stehenden Pergamentzeiger angedeutet. Das Papier des ganzen Bandes hat dasselbe Wasserzeichen, nämlich eine aufrecht- stehende gekrönte Schlange mit aufgesperrtem Rachen imd ausgereckter Zunge.

Der Eichentarsche Text nimmt die erste Stelle ein. Der zweite Abschnitt des Bandes ist grossenteils unbeschrieben. Auf seinem ersten Blatt steht die Kopie einer undatierten Urkunde, welche besagt, dass König Sigmund den Thurgau an die von Konstanz verpfändet habe. Abschnitt III bis IX besteht anscheinend aus einem Konglomerat von Papst- und Weltchroniken. Dann folgen jüngere Einträge aus der Zeit zwischen 1590 und 1695. Abschnitt X enthält eine von dem römischen König Friedrich erlassene Reichsordnung. Von da bis zum Ende des Bandes folgt wieder unbeschriebenes Papier. Von den genannten jüngeren Einträgen abgesehen, ist alles was der Band enthält von einer Hand und mit ein und der- selben Dinte geschrieben, Richentals Konzilschronik durch- laufend, die Chroniken und das Übrige zweispaltig, je mit 40 bis 44 Zeilen auf die Spalte. Der Richental'sche Text ist ohne

Zwei neue RichentaPsche Codices. 113

Korrektur und gut lesbar geschrieben. Er enthält 31 kolo- rierte Bilder, aber keine Wappen. Auf der Innenseite des Vorderdeckels steht zu lesen: „Dises buch hab Ich Jacob Reut- linger dess Raths vnd burger zu Vberlingen von Magister Marxen Weissen, Priester vnd Caplan Im Spital Allhie gegen einem Lateinischen Buch Confessio Augustana genant ver- tauschet vnd an mich gebracht den 24*®" Juli Anno 1587." Auf derselben Innenseite des Vorderdeckels folgen einige kleinere annalistische Einträge von Reutlingers Hand aus der Zeit zwischen 1600 und 1604. Zwischen und vor ihnen sind in Holzschnitt ausgeführte Wappen vieler Konstanzer Dom- herren aus der letztgenannten Zeit eingeklebt. Auch die nächst- folgende (erste) Seite ist mit ähnlichen, roh kolorierten Dom- herrenwappen überdeckt. Unter dem Wappen des Balthasar Wuorer, Bischofs von Ascalon, steht von Reutlingers Hand der Todestag des Bischofs eingetragen.

Die mehrgedachte Innenseite ist mit I paginiert. Mit Fol. XXVII hört die alte Nummerierung auf. Den Rest bis zu Ende des Bandes hat eine junge Hand mit Bleistift paginiert. Richentals Chronik beginnt mit Fol. IV und endet mit Fol. CXXIV^- Hier merkte Reutlinger an: „Virich Reichen tal hatt dises buch geschriben, alles hievornen. In Beschreibung deß Kriechischen Ertzbischofs Kiuionensis meßhallten zu suchen.* Folium II giebt zwei lateinische Psalmsprüche Davids, welche als Lobpreisung auf den Weltruhm der Stadt Konstanz ange- wendet sind. Auf Folium IV beginnt unser Text. Am Kopf des Blattes steht ein frommer Stossseufzer des Schreibers. Dieselbe Hand, welche diesen ersten Abschnitt geschrieben hat, bemerkt auf Fol. 390^: „Diß buoch ist ußgeschriben worden an Sanct Uolrichs des hailigen bischoflfs aubend des jars do man zalt nach cristus unsers herren gepurt tussen jare und vierhundert und jm siben und sechzigosten jare."

Der Codex G (St. Georgen), ein massig dicker Kleinfolio- band in braunem Ledereinband mit rothem Schnitt ist von dem Buchbinder mehrfach misshandelt worden, sofern er stellen- weise stark beschnitten und die Blätterfolge an mehreren Orten in Unordnung gebracht ward. Eingangs folgen 10 leere Pa- pierblätter ohne Wasserzeichen. Sie zeigen nur die bekannten j Parallellinien des Papiersiebes. Dagegen findet sich auf dem l älteren Papier des Textes das ebenso bekannte Ochsenkopf-

I Z«ttMhr. f. GMoh. d. Oberrh. H. F. II. 1. 8

114 Bück.

Wasserzeichen. Folium I des Textes fehlt. Letzterer beginnt mitten in einem Satz auf Fol. II. Dieser Satz ist derselbe, welcher Seite 15 Zeile 10 von oben in meiner Richentalaus- gabe gefunden wird, stimmt aber wörtlich nur mit der ent- sprechenden Stelle im Codex K. Mit Folium CCLXIIII endet die Chronik. Die Blätter sind bis dahin rot foliirt. Jetzt folgen noch 5 von demselben Schreiber zweispaltig ausgefüllte Blätter, welche gleichsam als Anhang eine ausführliche Er- zählung der Heiligsprechung St. Brigittens und der Hinrichtung des Hieronymus von Prag und des Huss bringen. Sie folgen nicht in richtiger Reihe aufeinander. Die zwei ersten Blätter sind mit Dinte als Fol. CCLXV und CCLXVI bezeichnet; die drei nächsten sind nicht numeriert. Das letzte leere Blatt ist Zuthat des Buchbinders. Am Schlüsse des Anfangs steht von der Hand dessen, der den ganzen Text geschrieben: „wie der huß degradiert und verbrent ward, das vindt man an dem zway und zwainzigosten platt davornen im buch : Gebhartt Dacher:" Das wäre also der bekannte Konstanzer Chronist. Der Codex G ist zweispaltig, jede Spalte zu 42 Zeilen ge- schrieben. Es fehlen wie angedeutet, mehrere Blätter. So gleich Eingangs Fol. I, V, XIV, XV, XVI. Die Blätter sind an einzelnen Stellen trotz des richtig fortlaufenden Textes un- richtig numeriert. So folgt auf Fol. X sofort Fol. XII ohne dass dazwischen etwas fehlte.

Elf Seiten hübsch kolorierter Bilder und 1009 Wappen- schilds, von denen 47 entweder gar nicht oder nur unvoll-, ständig ausgeführt sind, zieren den Text. Schade, dass die für weitere Bilder gelassenen Lücken nicht ausgefüllt sind, da die Bilder dieses Codex besonders sorgfältig behandelt sind.

Was nun den Text der Codices E und 6 selbst anbetriifft, so hat sich herausgestellt, dass E eine wörtliche Abschrift von K, dagegen G ein eigens zugerichteter Auszug aus K ist. Es finden sich nur ganz wenig Sätze in E, welche von der Vorlage K abweichen. Die meisten Abweichungen sind nur Folge der Unaufmerksamkeit des Abschreibers, verlesene oder ausgelassene Wörter. Ich bin in E nur einer selbständigen Änderung begegnet, welche sich übrigens auch in G wieder- findet. K und A haben nämlich in einem Satze 0 gleichmässig

^) In meiner Ausgabe steht er S. 17 Zeile 8 von oben.

Zwei nene RichentaPsche Codices. 115

eine Lücke für die Zahl der Jahre, welche Sigmund zur Zeit da er nach Lodi zur Besprechung mit Johann XXIII gehen sollte, am Reiche war. Diesen Satz haben E und 6 einfach weggelassen, vermuthlich weil auch die Schreiber dieses Textes die Lücke nicht auszufüllen gewusst haben. 6 hat den Text gekürzt, manche kleineren Abschnitte mit weniger wichtigen Nachrichten ganz weggelassen. Selbst die sonst überall aus- führlich gegebenen Ketzerverbrennungen sind im Text nur kurz abgehandelt. Es ist aber an der betreffenden Stelle bemerkt, dass man hierüber ein Mehreres hinten im Buch finden könne. Der diese Ereignisse behandelnde Anhang ist, was St. Brigitta und Hieronymus von Prag anbetrifft, nach Codex K gegeben, Hussens Verbrennung aber auffallenderweise nach dem Codex A, von welchem sich sonst weder in G, noch E Andeutungen finden. Hier führt sich Richental auf einmal als Erzähler in der ersten Person ein. Aber auch nur an dieser einen Stelle, während sonst G und E wie K von Richental stets als einer dritten Person reden. So hat E gleich im Anfang wie K nur die kurze Bemerkung: als das etlich erber lüt von ge- dechtnusse wegen zuosamen haben erfraget (in G. fehlte das erste Blatt, wo diese Stelle stehen müsste), während A, in welchem Richental von sich selbst durchweg in der ersten Person spricht, einen langatmigen Satz an diese Stelle setzt, in dem Richental sagt: das alles ich Uolrich Richental zuo- sammenbracht hab und es aigentlich von hus ze hus erfaren hab, wann ich burger und seßhaft ze Costenz was, zuo dem guldin bracken, und erkannt was, das mir gaistlich und och weltlich herren saiten, wes ich sy dann ye frauget und och der herren waupen. die sie an die hüser daselbs ze Costenz anschluogent und ich erfragen kond.

Das Verhältnis des Codex A zu K, der Vorlage von E und G, habe ich in der Vorrede wie in den Anmerkungen meiner Ausgabe so ausführlich dargelegt, dass ich hier nicht nötig habe, mich darüber weiter auszulassen. Ich kann nur wieder- holen, wie ich noch immer der Ansicht bin, A sei zwar auch nur Kopie, aber eine sehr alte und zwar von einer anderen Vorlage als K gehabt hat.

In G ist offenbar der Hauptnachdruck auf die Wappen ge- legt worden, denn er enthält von allen bis jetzt bekannten Codices weitaus die meisten; auch sind sie hier mit besonderer

8*

X16 Back.

Sorgfalt behandelt. Die wenigen Bilder von G weichen von A, K und E ab, obwohl sie fast durchweg dieselben Ereignisse zum Vorwurf haben, wie die Bilder der anderen Codices. Es ist überhaupt jeder Maler aller bekannten Texte seine eigenen Wege gegangen. Kein Bild stimmt mit dem anderen vollständig überein. Nur eine bildliche Darstellung ist G eigen, ein Stechen auf dem Konstanzer Brühl zwischen Herzog Friedrich von Oster- reich und dem Grafen Hermann von Cilli. Da ohne Vorlage einer Anzahl gelungener Nachbildungen über die Verschieden- heit der bildlichen Darstellungen der einzelnen Codices nicht gut gesprochen werden kann, beschränke ich mich in diesem Betreff nur auf ein paar Andeutungen. Bekanntlich erlebte Papst Johann XXHI. auf seiner Reise nach Konstanz in der Nähe des Klösterle ob Bludenz den Unfall, dass er mit seinem Wagen in den Schnee fiel, wobei er den ebenso be- kannten derbhumoristischen Spruch that: hicjaceoetc. Diese Scene ist mit Ausnahme des Codex A in allen anderen abge- bildet. In E stürzt der Papst aus der vorderen Öffnung des schäferkarrenartig gebauten, mit einer gewölbten Decke ver- sehenen Wagens, das Haupt mit der festsitzenden Tiara, sowie die beiden ausgestreckten Arme nach der Erde zu gerichtet. Drei Männer sind beschäftigt den umgestürzten Wagen wieder aufzurichten. In K ist die Scene ziemlich ähnlich wiederge- geben. Aber in G schaut der aus der vorderen Karrenöffnung fallende Papst mit dem Oberleib nach oben, streckt auch die gefalteten Hände in die Höhe, während zwei nebenanstehende Kurtisane die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.

So stimmen auch die Darstellungen der Verbrennung von Huss und Hieronymus nicht zusammen. In K ist Huss bart- los, in G trägt er gleich dem Hieronymus einen langen schwarzen Bart. In K und seiner Filianz wie in der Gagarinschen Bilder- ausgabe trägt Hieroymus übereinstimmend eine helmartige mit der Spitze nach vorn geneigte Kopfbedeckung von gelber Farbe. Auch Hussens Kopfbedeckung ist auf allen Bildern ziemlich ähnlich wiedergegeben, eine Mütze, die einem rand- losen älteren, nach oben etwas breiteren Cylinderhut gleicht, um den dann das überlieferte „heresiarcha" geschrieben steht.

Bemerkenswert ist, dass G das Verzeichnis der in Kon- stanz feilgebotenen Viktualien systematischer zusammengestellt hat als alle anderen Texte. Es kann dies einer ganz alten

Zwei neue Riehen tal'sche Codices. 117

Vorlage entstammen, die in guter Ordnung zwei- oder gar dreispaltig geschrieben war, während dann die Abschreiber der alten Vorlagen quer über die Spalten fortlesend die Ord- nung verwirrten. Im Text A ist das bei einer Reihe von Wappen nachzuweisen. Dieselben Wappen bringt K auf zwei Spalten gesondert ganz in richtiger Reihenfolge.

Das Gesamtergebnis der Untersuchung der neu aufge- fundenen Karlsruher Codices ist also das, dass sie dem Texte K folgen und G nur im Anhange etwas weniges aus A bringt. Vor wie nach bleiben die Codices A und K die zwei Haupt- typen, nach denen sich die übrigen Texte der Riehen taFschen Eonzilschronik gerichtet haben. ^)

^) Einer gütigen Mitteilung des Herrn Archivar Dr. Baumann in Donau- eschingen entnehme ich, dass möglicherweile noch ein sechster Riehen- tal'scher Codex vorhanden ist. Feyerabend spricht in seinen 1814 er- schienenen Jahrbüchern von Ottobeuren (II 600 ff.) von einem Codex, welchen „die Zeitverwirrung geraubt^, von dem er aber eine Abschrift habe. Wahrscheinlich befand sich das Original in der Ottobeurer Eloster- bibliothek. Er führt ein paar Stellen aus dem Codex wörtlich an. So sagt er zum Einzug des Papstes Johannes XXIII. in Eonstanz: „und führt man nach im ein gross huet, als huetten (sie!) was8 gel und roth, der knöpf wass ein gülden engel mit einem cruz.^ Eine zweite Stelle über Hnssens Verurteilung steht wörtlich S. 609. Nach Feyerabeods Angabe hatte der Codex auch die Wappentafeln.

Miscellen.

Bericht Ober die Niederlage der Kiettgauer Bauern bei Lottstetten am 8. Mai 1633. Bis zum Jahre 1633 blieb die Landgrafsehaft Klettgau, wiederholte ausserordentliche Militär- steuern abgerechnet, von den Bedrängnissen des dreissig- jährigen Kriegs ziemlich verschont. Das änderte sich nun, als es nach dem Tode Gustav Adolfs (Nov. 1632) Frankreich und Schweden gelungen war, das Zustandekommen eines all- gemein gehoflften Friedens zu hintertreiben und im April 1633 zu Heilbronn auch die süddeutschen protestantischen Fürsten für ihr erneutes Bündnis zu gewinnen. Von jetzt an wurde auch der Klettgau von allen Schrecken einer feindlichen Sol- dateska heimgesucht, die hier um so rücksichtsloser hauste, da die entschiedene kaiserliche Gesinnung des Landgrafen Karl Ludwig von Sulz genugsam bekannt war.*)

Die verhängnisvollsten Folgen für diese Gegend brachte die Niederlage der Sulzischen ünterthanen am 8. .Mai 1633 bei Lottstetten, als 700 Bauern unter Anführung des klett- gauischen Oberforstmeisters Imhof und des Rentmeisters Häubtlin nach einem kühnen aber ganz ungeschickt einge- leiteten Angriff auf eine Partei französisch-schwedischer Reiter unter dem Oberst Villefranche von diesen völlig geschlagen wurden, wobei gegen 200 Tote den Platz deckten, viele in Gefangenschaft gerieten und fast das ganze Dorf Lottstetten in Flammen aufging. Plündernd und brennend durchzogen nun die Feinde das wehrlose Ländchen bis zum 20. Juni

^) Dessen Bruder, der kriegstücbtige Graf Alwig von Sulz, starb um 5. März 1633, von einer feindlichen Kugel getroffen, in der von ihm er- oberten Stadt Bamberg. Grabschrift in der Pfarrkirche zu Jestetten.

MiscellQü. 119

desselben Jahres, um im folgenden wiederzukehren. ^) Glück- lich noch jene Leute, die bei drohender Gefahr Schutz und Unterkunft in der benachbarten neutralen Schweiz fanden, deren Grenzorte infolge dessen von zahlreichen Flüchtigen angefüllt waren. ^)

Zu diesen Drangsalen gesellte sich noch die Pest, die im Jahre 1635 an manchen Orten die Hälfte der Bevölkerung hinwegrafifte, z. B. in Lottstetten und seinen Zugehörden 400 Erwachsene; ähnlich war das Verhältnis zu Hohenthengen, Bühl und in andern Dorfschaften. ^)

Einen interessanten von einem Zeitgenossen herrührenden lateinischen Bericht über jene klägliche Niederlage enthält das Kirchenbuch der Pfarrei Lottstetten.*) Derselbe lautet:

Anno hoc 1633. Funestissimum ac lugubre semper futurum per sae- cula excidium pagi Lottstettensis incidit in mensem Maium, diem septi- mum atque octavnm eiusdem. Quod ue posteritatem lateret, sed eam uer- bis domini : „Nisi poenitentiam egeritis, omnes similiter peribitis'^, ad me-

*) P. Vandermeer in seiner handschriftlichen Geschichte des Klo- sters Bheinau; Oberst von Beck in seiner ebenfalls handschriftlichen Geschichte der Landgrafschaft Klettgau. Die einschlägigen Abschnitte sind mitgeteilt von Jos. Bader und zwar aus jenem im Freiburger Diö- zesanarchiv IV S. 247, aus diesem in der Oberrh. Zeitschr. XXII, S. 174.

2) J. Huber, Geschichte des Stifts Zurzach S. 123. Auch die Kirchen- bücher lassen auf zeitweilige fast gänzliche Verödung einzelner Orte schliessen. So enthält das Taufbuch der Stadt Thiengen folgende Ein- träge: Im Jahr 1634 1, 1635—, 1636 7, 1637—, 1638 1, 1639—; und diese Taufen alle kamen an verschiedenen Orten in der Fremde vor, „ubi tum temporis parochi et sacellanus habitabant". Erst vom Jahre 1641 an sind die Einträge wieder regelmässig.

3) Die ziffernmässigen Angaben der Kirchenbücher sind zugleich lehr- reich für die Bestimmung der Volksdichtigkeit auf dem Lande zu jener Zeit

♦) Vergl. auch den kürzern Bericht hierüber von dem Villinger Abt Georg Gaisser in dessen Tagebüchern bei Mone Quellensammlung II S. 256. Ein ebenfalls gleichzeitiges Verzeichnis der im Lottstetter „Schar- mutz" umgekommenen Gemeindeleute von Ober- und Unterlauchringen 16 Mann, der Gefangenen und Gelösten 8 Mann und des nachfolgenden Scha- dens an Vieh, Früchten und Hausrat im Wert von 12 928 Guld. steht in der Oberrh. Zeitschr. a. a. 0. Aus der Pfarrei Hohenthengen waren laut dortigem Totenbuch 15 Mann bei Lottstetten umgekommen. Einige Notizen über die Niederlage enthält auch das geordnete Gemeindearchiv der Stadt Thiengen. Einen Aufsatz über denselben Gegenstand, haupt- sächlich nach unserer Lottstetter Relation, schrieb Dr. Job. Meier in die Neue Züricher Zeitung Jahrg. 1879 No. 665, 567 und 569.

X20 Miscellen.

liorem frugem efficacius cognitum commoueret, htc ab oculatis testibus aisum cum lacrymis scriptumque cum moerore, uestro bono, posteri annotari placuit. Rem itaque ab ouo usque ad mala gestam sie accipite et alieno periculo cauti, nisi peribitis libentius, felices, ictu nouo sapite: Nonis ut diximus, Maii trecentorum militum equitum Gallorum sub Suecicis signis merentium manus Jestadio ^) digressi hora diei tertia pome- ridiana Lothstadium peruenerunt hospitium sibi quaerentes et uictum; quod illis ab iocolis negatum primo, deinde mutatis animis et dilapsis Omnibus, qui auxilio ueDerant, totius comitatus Eleggoiani agricolis quin- gentis, ultro permissum est. Postridie, boc est dominica die, quam exaudi nominant, et in quam dedicatio templi ineiderat usque ad prandium miles quieuit; prandio necdum bene ac plane absolute nunciatum est, rustico furore armatos agricolas ex omni ditione, quae Comitibus') paret, denuo non Bolum congregatos, uerum etiam praesentes adesse, pro aris et focis dimicaturos, et nuntio exciti milites sine lege, subito solutis et ablatis mensis ad equum quisque suum conuolärunt, quibus conscensis pago egressi omnes nullo fere negotio rusticos sexcentos circiter in turpissimam fugam coniecerunt, propterea, quod nullo or(}iDe, paene nullo perito duc- tore aut duce luce meridiana, die illustrissima, non succedentibus bis, qui in ultima erant acie et agmen claudebant, iis qui praecesserant, sed desti- tuentibus se mutuis auxiliis necessariis numero ad centum quinquaginta caesi sunt, reliquis partim in captiuitatem redactis, partim fuga dilapsis. Captiuorum praecipui fuere domini Comitis officiales, quaestor Georgius Heuplin et venationibus praefectus Joannes \^ alter im Hooff, quorum primus lytrum trium millium florenorum, alter mille florenos libertatis consequendae pretium obtulerunt.

Fugatis ita atque in bostinm potestatem uenientibus agricolis, pagus totus, exceptis templo et torculari quodam, foedissimo incendio absumptus et exustus est, tarn breui temporis spatio, ut hora una ac altera omnia arserint tarn yebementi calore, ut aena ipsa campana, quae optima erant ac quattuor numero, uno dempto, atque ipsum etiam borologium, collique- faeta in fornicem, qui sacristiam tegit, deciderint; post quem casum ignis etiam ipsius templi, qua chorum et atrium reliqui templi tegunt, laque- aria corripuit atque adeo dissoluit, ut non raro igniferae asserum partes in lateralia D. Virginis et s. Sebastiani altaria, baptisterium et eiusdem beatissimae Dei genitricis in columna sub arcu templi stantem imaginem delapsae, altarium quidem atque baptisterii, quibus instemebantur, mappas adusserint ubique, in ara D. Sebastiani exusserint omnino, sed neque dic- tam religiosa dignam ueneratione iconem neque altarium ligneas et oleo praeter reliquos picturae colores delibutas tabulas ofifenderint vel notarint ullatenus; quae res non caruit pia multorum admiratione et uero etiam cultum dei et sanctorum, quos signis istis externis ceu quibusdam instru- mentis colimus et ueneramur, confirmauit et auxit. Mortuorum porro cadavera sublata duabus in coemeterio erutis fossis ad turrim templi uer- 8UB boream cum per octiduum inbumata iacuissent, sepulta sunt ad ma-

^) Jestetten.

*) Den Grafen von Sulz.

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Miscellen. Literaturnotizen. 121

ram, quarum fossaram prior capit 50, altera ac posterior 40, reliquorum aero exunia, quia coemeterio tegi non posse uiderentor, sparsim in agris, pratis ac siluis, ubi suam quemque fatum corripuit, obrutae fuerunt.

Parochianorum autem baec sunt nomina:

Jacobus Schneller, senex octoginta ai)norum extra pagum in saepi haerens atque altera manu scipionem, altera panem adhuc retinens tribus- que Tulneribus sauciatus, mortuus est iouentus, qui postridie uua cum puero quoflam Vdalrico Schneider septem annorum muto, fiammis suflfo- cato, uno sepulcho ac communi clausus est; Josephus Schneller domi suae exustus dimidium corporis cineribus, dimidium coemeterio reliquit human- dum ; Jacobus Rem, quindecim annorum adolescens, ab amicorum quopiam agricola non agnitus sclopo traiectus, mediam partem combustus, mediam in sepulcbrum elatus est; Matthias Hueber, foedissime dilaneatus occubuit, sepultus est. Martinus Spörlin in prato, capite ferme diffisso repertus, sepultus est in coemeterio Rhenouieiisi; Joan Jacobus Schneller, quinde- cim uulneribus partim caesis, partim puuctis confectus obiit Eglisoeae at- que sepultus est ibidem; Adamus Starck, una cum filio Jacobo ab hoste in praeterlabentem Rhenum praecipitatus, in undis confossus sepultus est Eglisoeae; Henricus Merck Dietembergius trucidatus sepulchro illatus est in Jestetten uersus occideutem in cornu epistolae ad inferiorem murum.

NB. Unten am Rand steht die Bemerkung: Haec supra scripta consig- naait nobilis et amplissimus d. Joannes Ydalricus Rieger, ss. theologiae et 88. canonum doctor, parochus tunc in Jestetten.

Villingen. Chr. Roder.

Literaturnotizen.^

Einen wichtigen Fund publiziert in der Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland I S. 136 flf. R. Honig er, indem er den Text einer im Kölner Stadtarchive aufgefundenen Vidimationsurkunde des Erzbischof Wilhelm von Köln von 1360 publiziert, die in sich eine goldene Bulle Friedrichs 11. von 1236 Juli enthält; diese dehnt zunächst die Erneuerung eines von Heinrich IV. den Wormser Juden er- teilten Privilegs seitens Kaiser Friedrichs I. (von 1157 April) auf alle Juden (omnibus iudeis ad cameram nostram imme- diate spectantibus) aus und giebt weiter ein reichsgericht- liches Urteil in Sachen der Anklage des rituellen Mordes (an- geblich begangen zu Fulda 1236). Bei der Beurteilung der

^) Vgl. die Bemerkung N. F. Bandl S.118.

122 Literaturnotizen.

Frage nach dem Verhältnis dieser Urkunde zu den andern älteren Judenprivilegien (Speier Heinrich IV. von 1090. Wien Friedrich II. 1238) weicht Höniger in der Grundfrage von Bresslau (am gleichen Orte S. 152 ff.) ab. Jener bestreitet unter der Voraussetzung, dass das Speierer Privileg auf alle Speierer Juden sich beziehe, die Genauigkeit der Überlieferung der Speierer Urkunde, welche er für im bischöflichen Sinne interpoliert ansieht. Bresslau zieht die aus der Zeit Ludwigs des Frommen erhaltenen Judenschutzbriefe herbei und weist die Abhängigkeit des Speierer Privilegs von karolingischen Formeln nach. Er legt dann, gestützt auf Zunz, die Verwandt- schaft und Geschichte der in dem Speierer Privileg erwähnten Juden klar und gelangt zu dem Schluss, dass die diesen von Heinrich IV. ausgestellte Urkunde auf einem italienischen Juden- schutzbriefe aus karolingischer Zeit (Karl der Kahle oder der Dicke?) beruht; auf das Speierer Privileg Heinrichs IV. gründe sich dann das desselben für die Wormser Gemeinde. Im Ganzen, glaube ich, hat Bresslau das Richtige getroffen; jedoch ist der Gebrauch von ortus statt hortus am Oberrhein so all- gemein, dass das kein Grund für die auch auf andere Weise wahrscheinlich gemachte Entstehung eines Privilegs in Italien sein kann. Nicht gesichert scheinen mir die Ergebnisse Hö- nigers betr. die Unzuverlässigkeit der Überlieferung des Speierer Privilegs.

In den „Publications de la Section historique de Tlnstitut royal grand-ducal de Luxembourg" Band 40 veröffentlichen Graf Albert de Circourt und N. van Werveke Dokumente zur Geschichte des Gouvernements des Herzogs Ludwig von Orleans (1402—1407) aus den Pariser Archiven. Uns berührt darin der Bündnis -Soldvertrag des Markgrafen Bernhard von Baden d. d. Diedenhofen 1402 Nov. 7; gegen eine jährliche Pension von 2000 ecus verspricht der Markgraf Hülfe gegen Jedermann ausgenommen den König Ruprecht und den Abt von Weissenburg. Die Gegenurkunde des Herzog von Orleans befindet sich im Grossh. bad. Haus- und Staatsarchiv. Wei- teres findet sich in den Publikationsquittungen des Markgrafen, wie Soldverträge und Quittungen mit einer Reihe von Grafen und Edlen : Sulz, Boos- Waldeck, Enzberg u. s. w. Vgl. dazu Sachs n, 222 f.

Literatamotizen. 123

Gustav Knod. Jakob Spiegel aus Schlettstadt. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Humanismus. IL Teil. Strassburg 1886 (Beilage zum Programm des Gymnasiums zu Schlettstadt). Behandelt das Leben dieses bedeutenden Ju- risten und Humanisten, der auch für den Freiburger Gelehrten- kreis von Wichtigkeit ist, von 1519 an bis zu seinem Tode. Die Beilagen enthalten eine Urkunde des Kaisers Maximilian L für Sp. vom 1. Mai 1510 und einen Nachtrag zu dem schon dem ersten Teil beigegebenen Index bibliographicus. Zugleich stellt der Verfasser weitere Arbeiten über die Elsässer Arnual- dus und Sapidus sowie den Prediger Paulus Phrygio in Aus- sicht. K. H.

Die Mitteilung: „ZurGeschichtschreibung desKlosters Neuburg im Elsass" v. A. Schulte. Mitteilgn. des Inst, f. österr. Gesch. VH, 468—471 ergänzt die Beweisgründe für den von demselben in dem Aufsatz: „Die elsässische Analystik in Staufischer Zeit" (a. a. 0. V, 513=538) versuchten Nach- weis, dass der wichtigste Teil der Annales Marbacenses zu Neu- burg bei Hagenau enstand und erweitert die Kenntnis des Lebens des Abtes Peter, den er als den Verf. des jüngsten Teiles aus der Zeit Kaiser Friedrichs IL nachzuweisen suchte. Peter war, bevor er Mönch zu Heisterbach im Siebengebirge wurde, zu Trier Dechant und ehemals kaiserlicher Protonotar.

Dacheux. Die Cronicka uff Unser-Frauen-Hauss. La chronique de la maison de Toeuvre Notre-Dame ä Stras- bourg. Etüde sur un manuscrit de la chronique de Koenigs- hoven. Strasbourg, Schultz 1886 (auch in Bulletin de la Societe pour la conservation des nionuments historiques d'Al- sace tome XII) behandelt die im Besitze des Strassburger Priesterseminars wiederaufgefundene, von Hegel, Städtechro- niken, nicht benutzte Handschrift A der Königshofen'schen Weltchronik, welche 1698 Schilter seiner Ausgabe zu Grunde legte. Schilter versäumte es damals anzugeben, welche Teile nachträglich hinzugefügt wurden; dass diese von Königshofens Hand selbst herrühren, wird überzeugend nachgewiesen, so ist besonders am Ende des 6. Teiles des 3. Kapitels der ganze

124 Literaturnotizen.

Abschnitt über den grossen Städtekrieg 1377—1389 (832—854 bei Hegel, Städtechroniken IX) von seiner eigenen Hand hin- zugefügt. Die für die Entstehungsgeschichte der Chronik wichtige Angabe im Register „Jacob von Kingeshouen mähte dis buch McccLxxxvj" steht auf Rasur, die auch die nächst- folgende Zeile getilgt hat. Diese letztere ist, wie ich selbst sah, mit freiem Auge nicht zu lesen, in der phototypischen Abbildung liest man aber sicher aus den Spuren: „mähte dis bfich von latyne in tütsche McccLxxxvj" der beste Beweis für die Vortreflflichkeit der vier Blatt Facsimile, welche bei- gegeben sind. Für die Frage, ob Königshofen seine Chronik im Auftrage der Münsterfabrik machte, bietet die Handschrift keinen Stützpunkt, aber auch kein Gegenargument. Dafür spricht aber doch auch, dass diese glänzend ausgestattete Handschrift ebenso, wie alle andern auf Königshofen zurück- gehenden nach dem Tode Königshofens an die Münsterfabrik fiel, wo sie Jahrhunderte lang blieb.

Die Geschicke der Abtei St. Georgen auf dem Schwarz- wald in der Reformationszeit ist auch unter Benützung archi- valischer Quellen behandelt von Konrad Rothenhäusler. Die Abteien und Stifte des Herzogtums Württemberg im Zeit- alter der Reformation. Stuttgart. Verlag des deutschen Volks- blattes. S. 166—177.

von Pflugk-Harttung's Acta pontificum Romanorum inedita III. III. Band, 1. Abtlg., der vorwiegend italienische Sachen bringt, enthält für den Oberrhein Benedikts III. Schreiben an Bischof Ratald von Strassburg (855—858), das von Ladewig in den Regesten der Bischöfe von Konstanz übersehene Schreiben desselben an Salomon I. von Konstanz über die Busse eines Brudermörders, beide nach Weilands Druck in der Zeitschrift für Kirchenrecht (nicht wie Pflugk- Harttung schreibt: Rechtsgeschichte) 1885 S. 100, 101, die Urkunde Cölestins III. von 1193 Juni 7 für Salem (Regest bei V. Weech, Cod. dipl. Salemit. I, p. 74) und unter den Nachträgen die Calixts II für Peterlingen von 1123 April 3 betr. den von Marvard geschenkten Hof zu Kolmar, die zwar schon bei Zeerleder, Urkunden von Bern, steht, hier aber

Literaturnotizcn. 125

eingehend beschrieben und für eine Original-Nachbildung er- klärt wird.

Eine germanistische strassburger Dissertation. Vögtlin, Walther von Rheinau und seine Marienlegende. Aarau, Sauerländer, erwähnen wir deshalb, weil sie den Wert der Karlsruher Handschrift der Dichtung klarstellt und anderer- seits die Stellung der Dichtung in der Litteraturgeschichte fixiren will. Nach Vögtlin ist die Legende nicht ein Werk der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts, sondern ist im letzten Viertel des dreizehnten entstanden. Der Verf. ist nicht Mönch von Rheinau, sondern ist ein verarmter oder enterbter Sprössling der aargauischen Linie des in Winterthur vorkommenden Geschlechts von Rinowe. Wenn vom iVerf. zur Bestimmung des Lautstandes und Alters der Dichtung das Habsburgische ürbarbuch von 1303 ff. verwandt wird, so möchte ich dringend warnen, den Pfeiffer'schen Abdruck, der den Lautstand um viele Jahre zurückmodelt, zu grammatikalischen Studien irgend- wie zu benutzen.

Aus den Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Alter- thumskunde in Hohenzollern Jahrgang XIX 1885/86 berührt die Geschichte des ehemaligen Seekreises vielfach die Abhand- lung Zingeler, Geschichte des Klosters Beuron im Donauthale, welche jedoch entgegen dem Titel nur bis zum Ende des 13. Jahrhunderts geht. In den Text der Forschung eingeschoben sind eine Reihe von Kaiser-, Papst- und Privat- urkunden, von letzteren werden manche zum ersten Male publiziert. Die älteste Urkunde von Karl dem Grossen 786 Juni 29, eine plumpe Fälschung, wird als von Pizen- berger, dem Chronisten des Klosters herrührend, nach- gewiesen; damit sinkt die Fabel von einem älteren Klo- ster Beuron in sich zusammen; von dem hochinteressanten Diplom König Lothars 1131 März 29, das zugleich die päpstliche Bestätigung von Innocenz enthält, ist ein Fac- simile beigegeben. Dasselbe veranlasst mich noch zu einer weiteren Bemerkung. Wie die Raumverteilung beweist, ist die in verlängerter Schrift geschriebene erste Zeile, die Invocatio und den Titel enthaltend, erst später hinzugefügt;

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126 Literaturnotizen.

um die Schrift unterzubringen, gehen die Buchstaben fast bis an den Rand des Pergaments. Ein freier Raum blieb dafür am Ende der ersten Zeile man hatte zuviel Platz gelassen in ihn schrieb eine andere Hand die Nachricht über den In- tervenienten, welche sonst gewöhnlich im Text steht; hier in der auffallenden Form: „Richiza me fieri a domino papa et rege Lothario huniiliter impetrauit." Es liegt somit sehr nahe anzunehmen, dass der Text der Urkunde ohne erste Zeile, Signumszeile, Rekognition und Datum der Kanzlei fertig vorgelegt wurde, dort mit diesen wie dem Siegel versehen wurde und dann in den freien Raum noch die päpstliche Bestätigung und die auf der Rückseite fortgesetzte Zeugen- reihe hinzugefügt wurde. Es ist die Urkunde in der That ein monstrum in der Kaiserdiplomatik und ihre Entstehung nur zu erklären, wenn man die Beteiligung der Reichskanzlei auf ein Minimum beschränkt. Schum, Forschungen zur deut- schen Geschichte XX, 339—358 ist der Ansicht, dass auch der Kontext von einem Beamten der Königl. Kanzlei ge- schrieben sei; ihm war eben die Beobachtung, dass die erste verlängerte Zeile nachträglich hinzugefügt ist entgangen. Die an die überaus sagenhafte, von Fälschungen aller Art um- wobene Überlieferung der Geschichte Beurons geübte Kritik dürfte noch lange nicht radikal genug sein, z. B. einen Propst mH^vdem Namen Balthasar um 1240/46 anzunehmen, wo kaum in Oberschwaben die ersten Heiligennamen auftreten, geht doch nicht an; eher könnte ein Andreas 1246 1252 existiert haben. Als Gründer des Klosters glaubt der Ver- fiisser den Peregrinus de Hussinkirchun (Hosskirch) nachweisen zu können. Die Fortsetzung der Arbeit haben wir wohl im nächsten Heft der genannten Zeitschrift zu erwarten. Die übrigen Aufsätze des Heftes beziehen sich auf Kloster Stetten: Locher, Nachrichten über Entstehung und Gründung des Klosters zu Stetten. Auszüge aus dem Seelbuche. Ein Jahr- tagverzeichnis. Dreher giebt die Fortsetzung des Tagebuches über Friedrich von Hohenzollern, Bischof von Augsburg (1486 bis 1505) mit umfangreichen Erläuterungen.

Adolf Büchle. Der Humanist Nikolaus Gerbel aus Pforzheim. Durlach 1886 (dem Karlsruher Gymnasium zur

Literaturnotizen. 127

dritten Säkularfeier zugeeignet) schildert das Leben dieses interessanten Mannes, der seine Vorbildung auf der berühmten Pforzheimer Lateinschule erhalten hat, sodann Korrektor in der Druckerei war, welche Thomas Anshelm von Baden in Tübingen errichtete, seine Studien in Wien machte, welche ihn mit Konrad Celtis in Verbindung brachten, bis er eine dauernde Stellung in Strassburg gefunden hat. Im Anhang giebt Büchle 1. ein chronologisches Verzeichnis von Gerbeis Briefwechsel, unter dessen 112 Nummern Namen wir Reuchlin, Erasmus, Schwebel, Butzer, Zwingli, Vadian, Luther, Melanch- thon und Andern begegnen; 2. eine Zusammenstellung von Gerbeis sehr zahlreichen Publikationen, meist Klassikern, dar- unter auch das historische Werk des Cuspinian, De Caesari- bus atque Imperatoribus. K. H.

J. Näher hat seine Studien zur Geschichte des Burgen- baues auch auf das burgenreiche Elsass ausgedehnt. Die Burgen in Elsass-Lothringen. Ein Beitrag zur Kenntnis der Militärarchitektur des Mittelalters (mit 15 Tafeln, die autographierten Aufnahmen von 60 Burgen enthaltend). Strass- burg, Noiriel. Die Tafeln -Abbildungen begleitet ein Text, dessen historische Angaben auf Kraus: Kunst und Altertum zurückgehen. Jüngere Litteratur ist mehrfach nicht berück- sichtigt, jene Angaben sind mitunter schlecht ausgezogen (z. B. „1314 nachdem Fiudolf von Habsburg deutscher Kaiser wurde"), so dass der historische Teil vieler Korrekturen und Ergän- zungen bedarf. Aber das Hauptziel der Arbeit ist ja die Beschreibung und Aufnahme der Burgen selbst und da bietet sie vielfach Neues. Wir heben hervor, dass auch die Burg zu Rodemachern, wo bekanntlich eine badische Nebenlinie re- sidierte, beschrieben und abgebildet ist, wie auch die Veste Landskron bei Basel, deren Erweiterung Näher dem Mark- grafen Georg Friedrich von Baden -Durlach zuschreibt und Verwandtschaft mit den gleichen Anlagen der Hochburg ent- deckt.

Mit dem vierten Band des Cartulaire de Mulhouse von X. Mo SS mann ist dessen Absiebt, das Werk bis zu seinem Ende (1587) zu führen nicht erreicht, zu seiner Voll-

128 LiteratarDotizen.

endung sind noch zwei weitere Bände erforderlich. In dem vorliegenden Bande, welcher bis 1515 geht, interessiert uns auf dem rechten Rheinufer besonders das reichhaltige Material zur Geschichte Peters von Hagenbach. Die Unterstellungen, welche Mossniann S. VIII der Vorrede seinen deutschen Re- zensenten gegenüber macht (ich löse dabei die Frageform auf: „ils ont affecte de grossir certaines imperfections de mon travail, avec plus d'äpretö que de courtoisie, moins parce qu'- elles le deparaient vue parce qu'il a. ete public dans la forme je Pavais con^u il y a passe vingt ans") verlassen den Boden einer wissenschaftlichen Diskussion; wir können da- gegen nur Einsprache erheben und es bedauern, dass der Versuch gemacht ist, auch hier politische Momente in eine rein wissenschaftliche Diskussion einzuschmuggeln.

Wie der Redaktionsausschuss der Württembergischen Vierteljahrshefte für Landesgeschichte bekannt giebt, wer- den in Zukunft in dieser Zeitschrift die Württembergischen Geschichtsquellen herausgegeben werden; und zwar soll im Jahrgang 1887 mit der Herausgabe des Codex Hirsaugiensis durch Dr. Schneider begonnen werden. Die bisherige Publi- kation des um 1490 geschriebenen, besonders aber für die Geschichte des 12. Jahrhunderts wichtigen Hirschauer Tra- ditionscodex in der Bibliothek des literarischen Vereins Bd. I kam nicht in den Buchhandel.

Die Habsburger Studien II von Aloys Schulte (Mit- teilungen des Instituts für öster. Geschichtsforschung VII, 4) behandeln die Verwaltung der Habsburg ischen Besitzungen im Elsass im Jahre 1303. Die gewonnenen Ergebnisse betr. der Geschichte der Ausbildung der Landeshoheit, der Ver- waltungs- und Steuerorganisation glaube ich in den wesent- lichen Punkten auf die rechtsrheinischen Besitzungen der Habsburger in Schwaben ausdehnen zu dürfen, wenn auch hier schon die Verwandtschaft mit den Schweizerischen Zu- ständen sich geltend macht.

Brandenburgisch deutsche Kolonialpläne.

Aus den Papieren

des Markgrafen Hermann von Baden-Baden

mitgeteilt von

Eduard Heyck.

I.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und Admiral Gysels van Lier. 1647—1660.

Friedrich Wilhelm, der grosse Kurfürst von Brandenburg, hat während der ganzen Zeit seiner Regierung, seit den Tagen her, da er Kurprinz war, unter den Hauptzielen seines Lebens als der vornehmsten eines mit thatsächlichen Versuchen das angestrebt, seinen Staaten die Teilnahme an der Herrschaft der Meere und eine eigene Stellung im Welthandel zu sichern. Zwei Wege lagen ihm zur Anbahnung dieser Aufgabe offen: die Begründung einer nur brandenburgischen Marine und, vielleicht kühner und grossartiger, als zweiter: seine reichs- fürstliche Mitwirkung zur Errichtung einer gemeindeutschen See- und Kolonialmacht. In unseren Tagen, da Deutschland stark und opferfreudig sich anschickt die schmerzlichen Ver- säumnisse von drei Jahrhunderten nachzuholen und dem Gross- handel seiner Bürger den zum Gedeihen erforderlichen staats- rechtlichen Rückhalt in zukunftsreichen neuen Gebieten zu geben, hat man oft und gerne mit Stolz darauf hingewiesen, dass es der Begründer des preussischen Staats selbst war, der schon vor mehr als 200 Jahren auf den Weltmeeren mut- voll eine deutsche Flagge entfaltete; man hat den branden-

Z«it«ebr. f. Gvich. 4. Oberrh. IT. F. IL 2. 9

I .

130 Heyck.

burgischen Ufiternehmungen seit 1675, die wir nach dem gemeinsamen Untergange der Hansa und des älteren nord- deutschen Seehandels als die ersten praktischen Versuche im Sinne unserer modernen maritimen Politik, als deren direkte Anfänge anzusehen berechtigt sind, gelehrte Untersuchungen und zahlreiche darauf basierte Darstellungen gewidmet, die diese kühn -trotzigen brandenburgischen Unternehmungen bei unserer ganzen Nation im neuen Reiche zu erhebenden Er- innerungen, ja schon jetzt zu populären Gütern unseres Volks- bewusstseins gemacht haben. Zuweilen fand auch hier und da Erwähnung, dass Kurfürst Friedrich Wilhelm schon im Jahre 1647 an die Errichtung einer Handelsgesellschaft ge- dacht, schon 1650 mit den Dänen um Fort Tranquebar gehandelt habe, aber ganz verborgen blieben bisher die ver- knüpfenden Fäden mit der 30 Jahre späteren Verwirklichung, vor allem die Thatsache, dass seine Pläne im Jahre 1660 eine grossartige Ausgestaltung in dem Sinne fanden, dass ihre Ausführung, die geraume Zeit gesichert schien, die erste Ma- rine- und Weltmacht des Deutschen Reichs geschaffen haben würde. Der Umstand, dass ein badischer Fürstensohn zum hauptsächlichen Vermittler dieser bedeutsamen Verhandlungen Brandenburgs mit dem Kaiserhause ward, hat die Dokumente dieser vom strengsten Geheimnis umhüllten Vorbereitungen in das grossherzoglich badische General -Landesarchiv (Sektion Haus- und Staatsarchiv) geführt, von wo sie auch nach dem Erlöschen ihrer Sekreten Eigenschaft nicht wieder hervorge- zogen sind. Die gütigst gewährte Erlaubnis der grossherzog- lichen Archiv -Direktion ermöglicht es mir auf jenen Schrift- stücken fussend die erwähnte ganz lückenhafte Kenntnis von Friedrich Wilhelms maritimen Bestrebungen auszufüllen und diesen eigentümlichen und allem Anschein nach einzigen Ver- such des Brandenburgers vorzulegen mit seinen an Hoffnungen reichen Ideen auch den Wiener Hof und die Organe des römi- schen Reichs deutscher Nation ^u erfüllen. 0

1) Diese Dokumente haben zum weitaus grössten Teil nicht den Charakter von offiziellen Akten, sondern setzen sich zusammen aus Briefen und daneben einigen ziemlich formlosen, ihrer Herkunft nach nur schwer erkennbaren Aufzeichnungen. Der Umstand, dass die Verhandlungen mit völliger Umgehung der fürstlichen Kanzleien geführt wurden, erklärt auch, dass nur noch im königlich preussischen geheimen Staatsarchiv zu Berlin

Brandenborgisch-deotsche Eolonialpl&ne. 131

Der Darsteller eines gescheiterten Projekts hat eine wenig dankbare Aufgabe, zumal wenn ihn die primäre Benutzung des Materials auf einige Ausführlichkeit und mancherlei un- umgängliche Besprechungen über die Quellen selbst weist; in diesem Falle aber entschädigt zur völligen Genüge der Einblick in die sich erschliessende fast überreiche Gedanken- arbeit; ist doch nur wenig von dem verloren, was damals Friedrich Wilhelms weitblickenden Geist bewegte und sich den mit ihm wirkenden Persönlichkeiten mitteilte; manche dieser Ideen waren von neuem aufgenommen worden, als später, in den Jahren seit 1675 der rote Adler Brandenburgs vom Top der kurfürstlichen Orlogschiflfe flatterte, andere wieder haben, allerdings auf ganz veränderter, festerer Grundlage, in unserer Gegenwart, da Preussens Schwarz-weiss mit der Farbe der alten hansischen Seemacht vereint als des Reiches Han- delsflagge auf den Meeren und in fernen deutschen Häfen weht, ihre schöne Erfüllung gefunden. Die Unternehmungen von 1660 gewinnen dann noch sekundär ein anderweitiges Interesse, durch die bedeutsame Beteiligung zweier an sich beachtenswerter Persönlichkeiten, der wir bald näher treten werden, des durch seine kirchlichen Unionsbestrebungen be- rühmt gewordenen Bischofs von Wiener -Neustadt, Ohr istoval de Rojas-Spinola und des schon flüchtig erwähnten Mark- grafen Hermann von Baden-Baden, dessen ganze spätere Laufbahn, seine langjährige treue und höchst erfolgreiche diplo- matische und militärische Thätigkeit für den Kaiser an dies sein Mitwirken an des Kurfürsten Projekt anknüpft, bei dem er das Haus Habsburg zu vertreten ausersehen war.

Friedrich Wilhelm hat ohne jeden Zweifel die Inspiration zu seinen grossen maritimen Gesichtspunkten schon in seiner Jugend empfangen, als er nahezu 4 Jahre in den Niederlanden sich aufhielt, auf der damaligen hohen Schule der Staats- männer und der Volkswirte, um einen Ausdruck Roschers zu wiederholen; er kam dann zur Regierung mit dem unerschüt-

zwei vereinzelte, in diesen Zusammenhang gehörende Schriftstücke sich fanden; Herr Prof. Dr. F. Hirsch hatte die Güte mir dieselben zu be- zeichnen und das genannte Archiv erlaubte auf das Freundlichste ihre Benutzung. Nicht minderen Dank schulde ich Herrn Dr. A. Pribram, der auf meine Bitte in liebenswürdigster Weise sorgfältige Recherchen nach den in Wien etwa verbliebenen Materialien aasführte.

9*

132 Heyck.

terlichen Rechtsanspruch auf Pommern, dessen mit Branden- burg in Erbverbrüderung stehendes altes Herzogshaus vor kurzem erloschen war. In allen den schweren Kämpfen um seines Landes Stellung suchte er in erster Reihe die Basis für dessen maritime und merkantile Entwicklung zu gewinnen; dort in Pommern, dachte er, sollte die Odermündung der Aus- gangspunkt zur Verwirklichung von Allem werden, was er als Kurprinz in dem Musterlande aller Navigation und Kom- merzien in sich aufgenommen und als die vornehmlichsten Mittel zur Hebung der brandenburgischen Wohlfahrt und Macht zum Beschlüsse entwickelt hatte. Der Mann, dessen sich in der ersten Zeit seiner Regierung der Kurfürst versicherte und der selbst von schöpferischen Ideen beseelt sein Talent und seine Erfahrung der Organisation und Einzelausführung jener Projekte zur Verfügung stellte, war, wie später Raule, ein niederländischer Seemann, der Admiral Aernoult Gysels van Li er, dessen Lebensschicksale im Verein mit der ein Ruhen nicht kennenden Beweglichkeit seines Geistes ihn in diese Rolle brachten.

Gysels van Lier*) war im Jahre 1593 zu Geldern geboren. Von Kindheit an mit seinen Gedanken und seiner Phantasie auf die See und auf die fernen Wunderländer gerichtet, ging er als Sechszehnjähriger nach Holland, fand einen Dienst bei der Ostindischen Kompagnie, der ihn sogleich nach Indien führte und rang sich hier in verschiedenen Stellungen und

^) Die Hauptquelle für diese Notizen ist ein Bericht Markgraf Her- manns an den Kaiser vom 19. August 1661 auf der Grossh. Hof- und Landesbibliothek zu Karlsruhe (Hs. Rastatt 89), auf den mich Herr Dr. Alb. Krieger aufmerksam machte. Dieses deutsch geschriebene Exemplar, das ich Ber. H. a. zitiere, ist entweder die Originalausfertigung, die des Geheimnisses wegen an ihren Verfasser zurückgegeben wurde, oder war als Original beabsichtigt und wurde einiger, wie wir sehen werden (cf. pag. 133 Anm. 1) notwendiger Korrekturen wegen von dem Markgrafen zurückgehalten und durch eine andere Reinschrift ersetzt. Derselbe Be- richt befand sich übrigens auch unter den erwähnten Akten im Grossh. General-Landesarchiv, jedoch in der Mitte abgebrochen und somit unvoll- ständig; hier in italienischer Sprache von eben demselben, der den Ber. H. a. schrieb, einem vertrauten Sekretär Hermanns, und ebenfalls als beabsichtigtes Original ins Reine geschrieben. Ich zitiere dieses Fragment Ber. H. b. Sprachliche Eigentümlichkeiten des deutschen Exemplars zeigen, dass dasselbe aus einem vollständigeren Konzept des italienischen Bruchstücks in das Deutsche übertragen sein muss.

Brandenburgisch-deutsche Kolonialpläne. 133

Ämtern zu Bedeutung und Ansehen empor. So geschah es, dass bei seiner Eückkehr nach Europa im Jahre 1621 die Generalstaaten auf Vorschlag der Aktionäre ihn zum Kontro- leur über die Eechnungsablage der Gesellschaftsdirektoren, der Bewindhebbers beriefen. 1629 trat er in den Dienst der Kompagnie zurück, die ihm die vielleicht wichtigste Stellung der ganzen ostindischen Verwaltung nach der des General- residenten, den Gouverneurposten von Amboina anvertraute, den er bis 1638 inne hatte J) Diese seine Amtsführung im Molukkengebiete zur Zeit des grössten niederländischen Machtaufschwunges im ostindischen Inselarchipel ist schon von der Überlieferung früherer, weniger empfindlicher Zeiten als eine unmenschlich harte bezeichnet worden; es dürfte wohl schwer fallen jetzt zu entscheiden, wie weit sich sein Vor- gehn von den sonstigen lediglich auf Machtzunahme berech- neten Massregeln der damaligen Niederländer, des selbstsüch- tigsten Handelsvolkes, das die Welt kennt, unterscheidet, oder wie weit persönliche Rancunen anderer zu diesem Bilde mit- gewirkt haben, in einzelnen Fällen mag bei diesen berichteten Grausamkeiten nur das „Auge um Auge, Zahn um Zahn" dieser strengeren Jahrhunderte sein unerbittliches Recht geübt haben.*) Im Jahre 1638 kehrte Gysels nach Europa zurück und zog sich auf seinen von Ersparnissen inzwischen erworbenen Grundbesitz in Holland zurück; er selbst giebt als Grund dieser Verstimmung mangelnde Anerkennung seitens der Be-

^) Für etwaige spätere Leser von Markgraf Hermanns Bericht be- merke ich, dass ich hier nur dem italienischen Fragment folgen konnte, welches zuverlässiger ist als der weniger ausführliche Ber. H. a. Denn dieser verliert durch Auslassung des Satzes über die Jahre 1609—1621 nicht nur den chronologischen, sondern auch den stilistischen Zusammen- hang, lässt die auch anderweitig bezeugte Thätigkeit Gysels' als Regent von Amboina ganz aus und rückt dessen nachfolgenden Flottendienst gegen Spanien dadurch in eine viel zu frühe Zeit. Derselbe Bericht lässt in Folge seiner Auslassungen Gysels von den Niederlanden zur See nach den Niederlanden zurückkehren und spricht aus demselben Grunde an un- passender Stelle von dem Undank der Eompagniedirektoren, der den staat- lichen Aufsichtsrat doch unmöglich schmerzen durfte. *) „Die Namen van Gysels, van Deutekom, Demmer und anderer Befehlshaber sind in der Geschichte gebrandmarkt; schwer lastete ihre Tyrannei auf den unglück- lichen Insulanern, die sich freilich auch oft schrecklicher Grausamkeiten schuldig machten.^ N. G. van Kämpen, Geschichte der Niederlande (bei Heeren und TJkert). Hamburg 1883. Bd. II. p. 104.

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windhebbers an. Noch einmal ward diese Müsse unterbrochen, als die Staaten ihn als Admiral mit dem Befehl über 20 Kriegsschiffe betrauten, um den Portugiesen Hülfe zu bringen. Dies Ereignis kann nur in das Jahr 1641 fallen, in den An- fang des kurzen von den Holländern so schnöde missbrauchten Waffenstillstandes und Bündnisses mit dem von Spanien hart bedrängten, die staatliche Unabhängigkeit Äurückerkämpfenden älteren Seefahrervolke.

Gysels war auch nach Ablauf dieses Kommandos mit der ihn umgebenden Welt nicht ausgesöhnt, unermüdlich arbeitete in der Zurückgezogenheit sein unruhiger Geist und sann auf neue grosse Pläne; schien ihm seine Bedeutung für die Ost- indische Kompagnie von dieser unterschätzt zu werden, so suchte er im Wirken ausserhalb derselben, das heisst gegen sie, die Befriedigung seines unermüdlichen Ehrgeizes und Thatendranges. Es gab auch sonst der Unzufriedenen im Lande genug; die Kompagnie lag mit Übergehung der anderen Provinzen ganz in holländischen und seeländischen Händen und innerhalb dieser Abgeschlossenheit hatten wiederum die Bürgeraristokraten von Amsterdam allein die Hälfte der Kam- mern inne. Und nicht allein in den Provinzen, sondern auch in der Stadt am Ij selbst sah sich eine bedeutende Anzahl von Kapitalisten von der exklusiven Zahl der Erb -Teilhaber ausgeschlossen; auch der Statthalter Friedrich Heinrich von Oranien wurde durch die Mijnheers der Kompagnie eingeengt, deren Partikularinteresse sich im französisch-niederländischen Kriege gegen Spanien siegreich gegen seine, des Kriegsherrn, Politik behauptete. So fasste Gysels den Plan einer zweiten konkurrierenden Niederländisch-Ostindischen Kompagnie, den er dem Prinzen Friedrich Heinrich unterbreitete; er konnte eine Anzahl bedeutender Kaufleute nennen, die freudig ihre Teilnahme mit Kapital und Schiffen zugesagt hatten.

Die Ausführung war unmöglich. Im Jahre 1602 bei dem Zusammenscliluss der verschiedenen holländischen Handels- gesellschaften zu der „Vereinigten Ostindischen Kompagnie" hatten die Generalstaaten dieselbe unter Ausschluss aller an- deren Bürger mit dem indischen Handel zunächst auf 20 Jahre privilegiert 0; als die Frist des Monopols zu Ende ge-

^) Aitzema, Saken van Staet en Oorlogh, s'Gravenhage 1654. I. p. 75,

Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 135

gangen, hatten nach einigen von der Regierung gemachten Schwierigkeiten, die hauptsächlich auch in der projektierten Verschmelzung mit der weniger florierenden Westindischen Ge- sellschaft bestanden, die Aktionäre die fortdauernde Bestäti- gung desselben um 18 Tonnen Gold erkauft. Die Kompagnie besass und zwar sie allein die Befugnis im Namen der Generalstaaten Verträge in Indien abzuschliessen, Heere auf- zustellen, Kriege zu führen und ihre kolonialen Besitzungen selbst zu regieren. Der Prinz von Oranien war nicht in der Lage irgendwie auf die geheim gehaltenen Pläne einer neuen gesetzlich unzulässigen Kompagnie einzugehen ; er empfahl den Urheber derselben an Kurfürst Friedrich Wilhelm von Bran- denburg, bei dem er einer günstigen Aufnahme des Projekts sicher sein musste. Ein merkwürdiger Schritt: der Statthalter bereitet einem gegen des eigenen Landes Machtquelle gerich- teten Vorhaben den Weg; nur die Erklärung ist möglich, dass Friedrich Heinrich zu dieser Zeit auf jeden Fall eine Be- drohung seiner aristokratischen Gegner, selbst vom Auslande her, für das Dienlichste gehalten hat; er kann doch nicht wohl nur das beabsichtigt haben, sich einen unbequemen Pläne- schmied vom Halse zu schaffen. Gysels machte von dieser Empfehlung sofort Gebrauch und Friedrich Wilhelm nahm mit dem wärmsten Interesse seine Vorschläge entgegen, er fand die Proposition durchaus vernünftig und praktikabel und Hess, sich selber mehr und mehr mit Ungeduld erfüllend, ein Pri- vileg für die zu bildende Kompagnie ausarbeiten.

Die Bekanntschaft Friedrich Wilhelms mit Gysels muss um den Anfang des Jahres 1647 begonnen haben, da kein« Grund vorliegt die Bemerkung von Hermanns Bericht, der Prinz von Oranien habe seinem Tochtermanne dem Kurfürsten den Ad- miral empfohlen, als einen proleptischen Ausdruck zu nehmen; des Kurfürsten Vermählung fiel in den Dezember 1646 und bereits am 14. März 1647 starb der Statthalter Friedrich Heinrich. Dass Friedrich Wilhelm aber im Dezember 1646 seinen alten maritimen Hoffnungen neuen Zugang gestattete, gerade damals eine Bedrohung derselben besonders schwer empfand wobei doch nahe liegt an die Gysels'schen An- regungen zu denken , dafür fehlen trefflich bestätigende Nachrichten nicht. Am 17. Dezember 1646*) drängten die

^) Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich

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brandenburgischen Vertreter die Hochmögenden im Haag zu energischerer Unterstützung ihres Herrn gegen die immer deutlicher hervortretenden günstigen Aussichten Schwedens auf die pommerschen Häfen und die Mündung der Oder; sie stellten vor, wie der hinterpommerische Überrest in keine Konsideration kommen könne: „es werden auch seiner kur- fürstlichen Durchlaucht kurbrandenburgischen Landen alle Commercia abgeschnitten und dieselben dadurch inutil gemacht, ja Dero ganzer Staat auf 'ein Mal gar über den Haufen ge- worfen". So untrennbar schien das maritime Interesse mit der Wohlfahrt des ganzen Landes verknüpft.

An die gewonnene Zeitbestimmung fügt sich in der besten Weise, was wir in Pauli's „Allgemeiner preussischer Staats- geschichte" ^) lesen: „Nichtsdestoweniger" (trotz des sicher bevorstehenden Verlustes der pommerschen Hafenorte) „gab der Kurfürst dem Antrag des holländischen Admirals Liers, den die ostindische Handelsgesellschaft seiner Dienste ent- lassen hatte, und anderer reichen holländischen Kaufleute 1647 Gehör, unter seinem Namen eine ostindische Handelsgesell- schaft zu errichten. Aber die brandenburgischen Staaten konnten die hierzu nötigen Gelder nicht aufbringen. Königs- berg erklärte sich gerade heraus: dass kein Mensch einen Pfennig dazu beitragen würde. Damit nun die Handelsgesell- schaft sich so lange erhalten könnte, bis des Kurfürsten Unter- thanen';^sich von ihren Unglücksfällen erholet hätten, bemühete

Wilhelm von Brandenburg. IV. (Politische Verhandlungen hrsg. v. B. Erdmannsdörfer. II) p. 68. «) Band VII (Halle 1767) p. 485. Pauli überträgt hier lediglich die mit liebevoller Aufmerksamkeit und patriotischer Wärme in französischer Sprache abgefasste handschriftlich erhaltene Ge- schichte der episodischen braudenburgischen Seemacht des Ministers Grafen Hertzberg; die von Graf Borcke 1864 veranstaltete Herausgabe dieser Hertzberg'schen Arbeit habe ich nicht zu Gesicht bekommen. P. F. Stuhr, der in seiner „Geschichte der See- und Kolonialmacht des grossen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg" (Berlin 1839) für das Jahr 1647 und die folgenden ebenfalls nur die Hertzberg-Pauli'sche Darstellung wiedergiebt, scheint nach p. IV seiner Vorrede vergeblich für die ge- nannten Jahre selbständige archivalische Aufschlüsse gesucht zu haben. H. Peter, die Anfänge der brandenb. Marine, Berlin 1877, folgt auch der von uns zitierten Stelle bei Hertzberg und kommt dann gleich auf 1675; die anziehende Publikation des grossen Generalstabs, Abteilung fär Kriegs- geschichte,Brandenburg-Preussen auf der Westküste von Afrika, Berlin 1885, setzt direkt mit dem Jahre 1680 ein.

Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 137

man sich die Hanseestädte herein zu ziehen. Sie waren wirklich nicht abgeneigt. Der Kurfürst erhielt von Dänemark das Recht, dass Schiffe, welche brandenburgische Flaggen führten, im Sunde nichts mehr als die holländischen bezahlen sollten. Er erkaufte 1650 von eben der Krone die Veste Dansburg oder Tranquebar, auf der Küste von Coromandel, vor 20 000 Thaler baar Geld und 100 000 Thaler Aktien bei der künftigen Handelsgesellschaft. Weil aber der Kurfürst die 20 000 Thaler nicht schaffen konnte, blieb nicht nur dieser Kauf unerfüllet, sondern selbst das ganze Vorhaben, eine ost- indische Handelsgesellschaft zu errichten, kam auch ins Stocken. Die vielen Kriege, worin sich der Kurfürst hierauf verwickelt sähe, verhinderten ihn viel Jahre durch auf die Schifffahrt im Ernst zu denken, ohnerachtet er die Vorschläge niemals ab- wies,^ welche ihm von Zeit zu Zeit gemacht wurden und diese Sache betrafen."*) So suchte er naturgemäss Gysels an sich zu fesseln. Auch dieser hat später Markgraf Hermann er- zählt, in erster Linie die Kriegsereignisse ^) hätten die Schuld getragen, dass des Kurfürsten Vorbereitungen wieder in's Stocken gerieten.

Dürfen wir dem Admiral völlig Glauben schenken, so er- hielt er in den nun folgenden Jahren von der französischen, der schwedischen und mehreren anderen Regierungen unter lockenden Anerbietungen die Aufforderung in ihren Staaten die Organisation von Handelskompagnien zu übernehmen; in der That konnte er Markgraf Hermann ein derartiges Schrei- ben, das ihm der schwedische Generalkommissar von Hoff- stetten übermittelt hatte, zeigen und auch andere Personen bezeugten später, solcherlei Schriftstücke bei Gysels gesehen zu haben. Bei freierer Verfügung über sich selbst hätte Gysels vielleicht eine andere Stellung zu diesen Offerten eingenommen; der klügere Friedrich Wilhelm hatte indessen Mittel gefunden, den Admiral ohne besonders grosse Kosten festzuhalten. Nicht so sehr durch die ernst gemeinte Zusage, die Kompagnie nach erfolgtem Friedensschlüsse ins Leben zu rufen und dann

^) Hertzberg springt dann sogleich auf das Jahr 1675 über; war er für 1647 verhältnismässig ausführlich, so würde er doch wohl auch die weit umfassenderen Projekte von 1660 erwähnt haben, hätte er etwas von denselben in Erfahrung gebracht. ') Die Rüstungen von 1651 und der nordische Krieg seit 1655.

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Gysels eine gute Bestallung zu geben, als durch die Art des diesem gewährten Unterhalts; er hatte dem zum kurfürst- lichen Rate ernannten Admiral ganz in den Formen der älteren brandenburgischen Domänenverwaltung das Amt Lenzen gegen eine massige Jahressumme in Erbpacht gegeben. Die Lage des gewählten Domanialamtes am äussersten Punkte der brandenburgischen Lande an der unteren Elbe weist uns schon deutUch auf die späteren Elb- und Nordseepläne hin. Eine Urkunde des Kurfürsten vom 22. März 1660 giebt uns über diese Versorgung Gysels' näheren Aufschluss: der Letztere hatte, da das Amt nicht in dem erwarteten Masse einträglich sei, um Nachlass rückständigen Zinses im Betrage von 1300 Thalern und um Herabsetzung des Pachtgeldes überhaupt ge- beten; beides bewilligte der Kurfürst gnädig, aber zugleich vorsichtig : auf des Admirals Kinder könne diese Vergünstigung nicht in der gewünschten Weise ausgedehnt werden, da eine gute Administration die Amtseinkünfte von selbst heben müsse; wenn jedoch Gysels nach seinem Erbieten „die kurfürstlichen Commercien verbessern" helfe, solle zu weiterer Belohnung neben anderen die Pachtherabminderung auch seinen Erben zugute kommen. Wir dürfen wohl den Umstand nicht unter- schätzen, dass die Bewilligung in die Zeit der Friedensver- handlungen von Oliva fällt, als von neuem Aussicht ward, an die brandenburgischen Kommerzien denken zu können.

Die Persönlichkeit dieses Admiral Arnold Gysels van Lier zieht, trotz unserer unvollständigen Kenntnis seines Lebens und seines Charakters, das Interesse auf sich. Aus eigener Kraft war er bis zu der zweiten Würde der niederländischen Befehlshaber in Ostindien emporgestiegen; mächtig wie wenige europäische Fürsten hatte er in dem weiten Inselreiche ge- herrscht, angethan mit aller heidnischen Autorität und Pracht, die nötig waren, um auf diese zum Gehorchen geborenen Völker zu wirken; von Diener- und Sklavenscharen, von streng diszipUnierten Truppen umgeben, thronte er an den zauberischen Gestaden dieser phantastischen Märchenwelt, die Salutschüsse stolzer Ostindienfahrer donnerten ihm zu von der Rhede von Castel Victoria; in späteren Jahren hatte dann eine stattliche Kriegsflotte mit gravitätischen Offizieren und zahlreichem kecken Seemannsvolk seinem Winke gehorcht. Nun sass er in alten Tagen an den poesieannen Ufern zu

Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 139

Lenzen und sah die flachen Eibkähne langsam den trägen Strom hinab und hinaufziehen. Wir können ihn nach den Einzelheiten seines holländischen Dienstes für eine harte Natur halten, die rücksichtslos dem praktischen Ziele folgte, eine lebendige Verkörperung des niederländischen Handels- und das heisst wohl Volksgeistes dieser Tage. Dennoch war er, anders wie die Herren Nelkenpfeffersäcke zu Amsterdam, für seine Person kein Egoist; er diente der Kompagnie und den Generalstaaten in den höchsten Ämtern und fand den eigenen Vorteil nicht; der Anteil an dem Gewinn der Aktionäre blieb dem emporgekommenen Beamten der Gesellschaft verschlossen ; dass der Kontroleur des Staates den Direktoren der Kom- pagnie unbequem ward, spricht für ihn. Markgraf Hermann hebt seine Redlichkeit ausdrücklich hervor und findet nichts zu bedauern als des Admirals calvinistisches Bekenntnis. Gysels aufstrebender lebendiger Geist, sein grosses wirkliches Wissen und seine Erfahrung in maritimen Dingen, seine Kenntnis der Lage in den Kolonien, die Wenigen in gleicher Weise zu Gebote stand, lässt ihn nicht rasten und nicht ruhen; noch in das stille Lenzen verschafft er sich stete Berichte aus Hamburg von Hendrick Janssen-Rübke und mehrfach aus den Niederlanden, wo ihm auch eine Tochter zurückgeblieben ist und sein Sohn zur Zeit als Kapitän unter dem Kommando von Michael Adriansohn de Ruyter steht; die durch solche Korrespondenzen stets erneuerte Kenntnis hält seine Pläne wach, die sich dogmatisch in seiner Seele befestigen. Hier und da, müssen wir sagen, verrät er eine unbefugte Recht- haberei, wenn er mit politischen Ratschlägen auftritt. Die Aufgabe für den Rest seines Lebens ist nun einmal die Er- richtung einer anti-holländischen Kompagnie geworden, das Ziel, durch das er sich zugleich ein Wiederumlenken ver- schlossen. Überlegen und ungeduldig steht er den Mitwirkenden gegenüber, die ihm nicht schnell genug fördern, was er für unwiderlegbaren Nutzen erkennt, die ihm nicht zu folgen ver- mögen, wenn seine Kenntnis indischer Details ihn auf weiter- gehende leicht abenteuerlich erscheinende Kombinationen führt. Aber sein hohes Ziel hat für ihn noch eine andere Bedeutung erhalten, die ihn mit bleierner Notwendigkeit drückt: nur die Ausführung seiner Aufgabe wird zugleich materiell sein eigenes Greisenalter und die Wohlfahrt seiner Kinder in Sicherheit

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stellen. Können wir es ihm da durchaus verdenken, wenn er sich seinerseits nicht durchaus an des bei knappen Mitteln vorsichtigen und sparsamen Friedrich Wilhelms Person, an die eingeengte, schwer kämpfende brandenburgische Macht ketten wollte?

Das Deutsche macht ihm Schwierigkeiten; seine zahlreichen Briefe an den Markgrafen Hermann sind holländisch abgefasst; dem vielgewanderten badischen Prinzen sind ja Italienisch, Spanisch, Französisch und Holländisch wie die Muttersprache geläufig. Nach Gewöhnung an die krause aber bestimmte Handschrift in dem fremdartigen Duktus sind diese Briefe und nicht minder die von ihm diktierten eine interessante Lektüre. Freilich atmen alle Ungeduld und wiederholen sich gegenseitig, in der steten Besorgnis, der Markgraf, der noch nicht geantwortet, möge die jüngsten Schreiben nicht erhaltet haben, aber in dem vielseitigen, ziemlich knapp stilisierten Inhalt offenbart sich fesselnd neben den kolonialen Projekten und Ideen auch des erfahrenen Seemannes Auffassung der politischen und militärischen Begebenheiten auf und an den Weltmeeren, über die er die gesammelten Nachrichten hier weiter sendet. Der Kurfürst bleibt sein Herr; dem jüngeren und ebenfalls auf fremden Dienst gewiesenen Markgrafen Her- mann gegenüber wird der alte Gouverneur von Amboina und Admiral der freien Niederlande mehr zum ergebenen Freunde; die Sprache seiner Briefe ist offen und unzeremoniös , nicht selten äussert sich sein Urteil in einem originellen Ausdruck dieser „zoeten en krachtigen" Sprache, macht sich sein un- geduldiger Unmut über Dritte in einem seemännisch deutlichen Wörtlein Luft.

Es erscheint nicht überflüssig, soweit es zum bessern Ver- ständnis der Gysels'schen Ausführungen nötig ist, einen kurzen Überblick über die koloniale Lage in Ostindien zu der Zeit, da diese Briefe geschrieben wurden, zu geben. ^

^) In glanzvoller Darstellung giebt den Zusammenhang der nieder- ländischen Unternehmungen in Ostindien mit der Geschichte der Politik und Kulturentwicklung der Mutterlande H. v. Treitschke: „Die Re- publik der vereinigten Niederlande", im zv^eiten Bande seiner „Historischen und politischen Aufsätze", 5. Aufl. Leipzig 1886. Zu genauerer Orien- tierung verweise ich, neben den neueren Geschichtswerken über die Nieder- lande, über Ostindien und speziell die Kompagnie, auch auf die schier

Brandenbargiflch-dentsciie Kolonialplänö. 141

Trotz des Befreiungskampfes der Niederlande gegen Spanien hatte der kommerzielle Austausch beider Gebiete, wie der Niederlande mit dem an Spanien seit 1580 geketteten Portu- gal seinen ungestörten Fortgang gehabt. Die Niederländer brachten in die Häfen der Halbinsel die industriellen Erzeug- nisse, deren diese an Manufaktur armen Länder dringend be- durften und holten von dort zu weiterem Vertrieb die Pro- dukte der Kolonien. Dieser private Verkehr nahm ein Ende, als König Philipp H. 1584 den Rebellen die Häfen Portugals, sein Nachfolger ihnen 1599 auch die spanischen verschloss. Die Sperre nun, die Not war es, welche zum nie ersetzten Schaden der iberischen Halbinsel die schon eine stattliche Handelsflotte besitzenden Niederländer vom Zwischentransport hinweg dazu brachte, selbständig die grossen Wege des Handels zu betreten, worauf dann, nach dem Scheitern der kühnen Versuche eine nordöstliche Durchfahrt zu gewinnen, einerseits das Bedürfnis nach aussen mächtiger und sicherer zu sein, andererseits der monopolistische Drang nach Beseitigung der inneren Konkurrenz die verschiedenen am Ende des 16. Jahr- hunderts entstandenen Handelsgesellschaften im Jahre 1602 zu der „Vereinigten Ostindischen Kompagnie" zusammenfliessen machten, welche in der von uns oben (pag. 134) erwähnten Weise von den Generalstaaten privilegiert wurde und über ein Grundkapital von 6 600 000 Gld. 0 verfügte, das bald auf 9 Millionen erhöht ward. Die Ausbreitung der niederländi-

unendliche Litteratur älterer Berichte europäischer Beamten und Aben- teurer, die in Indien waren, eine unerschöpfliche Grube von Erz und Schlacken für das Detail der ostindischen Kriegs- und Handelsbegeben- heiten und der dortigen Verwaltung; wie alle die Reisebeschreibungen des 16. und 17. Jahrhunderts ein weitschichtiges, wenig durchforschtes Material bietend für die Bildungsgeschichte des europäischen Individuums nicht minder als des indischen und wenn man diesen Weg einschlagen will für eine historische Methode der Ethnographie.

*) Diese Zahl statt der üblichen Angabe: 6 Millionen aus „Joh. Sigm. Wurffbain's Vierzehenjährige ostindianische Krieg- und Kauff- mannsdienste etc.** Sulzbach 1686, pag. 2. Dies Tagebuch über die Jahre 1632 bis 1646 ist von Aufschneiderei und persönlichen Münchhauseniaden völlig frei und gehört als das Werk eines weiterblickenden und Interesse besitzenden Mannes in die erste Keihe dieser Reisebeschreibungen. Auf pag. 48 ff. schildert Wurffbain seine Teilnahme an einem Streifzuge in's Innere Amboina's unter der Führung unseres Arnold Gysels.

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sehen Handelsbeziehungen und -besitzungen konnte überall nur auf Kosten der Portugiesen geschehen, neben denen da- mals die Kolonien anderer Mächte nicht entfernt in Betracht kamen, auch Spanien nicht mit seinem weiten aber für den Handel wenig ergiebigen amerikanischen Landbesitz. Mächtig waren die Portugiesen besonders auf dem indischen Festlande, wo die holländischen Handelsvereinigungen nicht daran denken konnten ihnen entgegenzutreten, und ferner auf den Moluk- ken, wo jedoch die verhältnismässig zivilisierten malayischen und bei ihnen seit älterer Zeit ansässigen anderen asiatischen Einwohner nur auf eine Gelegenheit warteten das portugiesische Joch abzuschütteln; weit schwächer von den Portugiesen be- setzt waren die Sundainseln. Schon im Jahre 1599 schlössen die Holländer auf den amboinesischen Inseln, der zunächst wichtigsten Molukkengruppe, Verträge ab, welche ihnen neben Hülfe gegen die Portugiesen die Gewürzausfuhr nach Europa sicherten; gleich darauf folgte ein Vertrag mit dem König von Ternate, dem „Herrscher der 72 Inseln"; eine von den Philippinen heransegelnde Flotte der spanisch-portugiesischen Monarchie unterlag den an Schiffen und Mannschaft schwächeren germanischen Eroberern und während die feindlichen Kräfte durch die heimische Eifersucht auch hier gelähmt wurden, nahmen die Niederländer Amboina und die übrigen Molukken in festeren Besitz. Bantam auf Java ward nunmehr der Hauptstapelplatz des holländischen Ostindienhandels. So war die Lage, als 1602 die Vereinigte Kompagnie in's Leben trat 1605 gelangte die Gruppe von Amboina in ihren festen Be- sitz ; nur an vereinzelten und unwichtigen Punkten der Moluk- ken vermochten die Spanier noch bis 1663 sich festzuklam- mern. Im Waffenstillstände von Antwerpen 1609 versprach König Philipp den holländischen Handel in Indien nicht zu stören, nachdem die ostindische Kompagnie durch die nach- drücklichsten Vorstellungen bei den Generalstaaten die drohende Gefahr, dass diese für die Wiederherstellung des alten Ver- hältnisses Indien aufgeben möchten, abgewandt hatten, und 1610 setzte die Gesellschaft einen Generalgouvemeur in Indien ein, der nun zunächst in Bantam residierte.

So lange die Holländer gegen die romanischen Besitzer der ostindischen Inseln rangen, hatten sie mit der neben ihnen aufstrebenden, ebenfalls jüngeren Handelsnation der Engländer

Brandenbargisch-deatsclie Eolonialpläne. 143

Frieden gehabt. Nunmehr bildete sich diese Konkurrenz zu erbittertem Gegensatz aus. Die entspringenden Kämpfe hatten ihre Stätte besonders um Banda und an der javanischen Nord- küste, wo nach einem bedeutenden Erfolge der Holländer seit 1619 Batavia als Hauptsitz der holländischen Handelsgesell- schaft und Mittelpunkt des ganzen ostindischen Handels ent- stand. Ein Friedensversuch in demselben Jahre überwies den Holländern zwei Drittel, den Briten ein Drittel des Gewürz- handels in den Molukken; aber wie hätte sich diese Teilung mit dem Monopolgedanken auf die Dauer vereinigen lassen? Nach den Blutthaten, die die Holländer gegen die Engländer auf Labore 1621 in demselben Jahre, da erstere die Banda- inseln ganz erwarben und auf Amboina im Jahre 1623 verübten und die die Quelle des bis in unsere Zeiten unver- söhnt gebliebenen Volkshasses beider Nationen wurden, hatte die Kompagnie die Molukken und somit den gesamten Handel mit Gewürznelken und Muskatnüssen für sich allein. Den Pfeffer- handel, der in ganz Indien blühte, vermochten die Holländer natürlich Anderen nicht zu wehren. Unterdessen hatten sie sich auf den Sundainseln befestigt, an der Festküste von Mala- bar (1626) Verträge abgeschlossen und blühende Faktoreien in Coromandel angelegt. In Japan hatten sie seit 1611 die Er- laubnis Handel zu treiben, sie allein, aber auch unter vertrags- mässigen Bedingungen über die Ausführung und Form, wie sie vielleicht eine andere Nation so schmählich nicht auf sich genommen haben würde; in Persien genossen sie seit 1624 recht günstige Bedingungen.

Die portugiesische Eevolution gegen Spanien brachte der holländischen Republik neue Vorteile: sie banden nun ihren bisherigen Gegnern, den hülfsbedürftigen Portugiesen durch einen Waffenstillstand und durch Absendung einer Sukkurs- flotte die Hände und plünderten die neuen Bundesgenossen zu den ihnen entrungenen handelspolitischen Zugeständnissen in jämmerlicher Weise aus; erst 1644, nachdem sie ihnen in Brasilien und Ostindien so viel als möglich genommen, ver- kündeten sie in den Kolonien den 1641 geschlossenen Ver- trag. Dann schien sich das Blättlein wenden zu wollen, in Amerika und Afrika gewannen die Portugiesen, diß seit 1652 auch durch die englische Kriegserklärung an die General- staaten bedeutend erleichtert wurden, grosse Gebiete zurück

144 Heyck.

und 1654 verlor die westindische Kompagnie der Holländer den 30 Jahre hindurch mit wechselndem Geschick behaupteten brasilianischen Besitz. In Ostindien jedoch blieben die Hol- länder auf die Dauer erfolgreich; 1641 ging in ihren Besitz das lang ersehnte, schon 1606 belagerte blühende Malacca über, als Schlüssel des ganzen Archipels der militärisch wich- tigste Punkt Hinterindiens; 1658 verdrängten sie die Portu- giesen aus dem reichen Zimmteilande Ceylon und besetzten gleichzeitig die Festung Negapatnam an der Coromandelküste. Diese Kämpfe sind es, die 1660 noch fortdauern: vergebliche Rückeroberungsversuche der Holländer in Brasilien, Erfolge in Indien. In demselben Jahre nimmt Karl II. von England, im Begriffe sich mit einer portugiesischen Infantin zu ver- mählen, eine drohende Haltung gegen die Niederlande an, die wie zumeist von dieser Seite die hochmögenden Han- delsherren nachgiebig macht. Nach langen schwierigen Ver- handlungen Portugals und der Niederlande seit dem Dezember 1660, in denen auch das westindische Interesse Berücksich- tigung forderte und während derer in Ostindien die Kom- pagnie unter Vorwänden ihre Eroberungen mehrte, ist endlich 1669 im Haag ein wirklicher Friede zu Stande gekommen.

Indessen galten die Küsten der Ostsee, der altberühmten „Mutter aller Commercien", als das ergiebigste Gebiet des europäischen Güterverkehrs, als das eigentliche Absatzgebiet der Einfuhr aus den Kolonialländern. Hier hatten die Hol- länder — wie an der Nordsee den Handel Hamburgs die ermatteten baltischen Hansestädte kommerziell ganz von sich abhängig gemacht und alle Häfen belebten ihre dickbäuchigen Schiffe von enormer Tragkraft, die seit dem 16. Jahrhundert eigens für den Handel in diesen stilleren Gewässern gebaut wurden und noch jetzt dem norddeutschen Seestädter als „holländische Kuffen" wohlbekannt sind. Gerade im Jahre 1660 dachten die Generalstaaten ernstlich daran von Däne- mark unter der Form des Pfandbesitzes als Entschädigung für Kriegsunkosten eine günstig gelegene Position zu erwerben, bis England durch einen energischen Protest im Haag diese Hoffnungen vernichtete. ^)

^ j Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm ;von Brandenburg. VlI. (Politische Verhandlungen herausgegeben von B. Erdmannsdörfer. IV.) p. 303.

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n.

Erneuerung und Erweiterung der brandenburgischen ^ Seeprojekte im Jahre 1660.

Der Kurfürst konnte sich demnach nicht verhehlen, dass der naturgemässe und zugleich stärkste Gegner einer neuen Ostseemacht und jeglicher deutschen Flotte die niederländische Republik sein werde. Trotzdem versuchte er noch während der Friedensverhandlungen von Oliva eine vorübergehende Strömung gegen die de Witt'sche Partei zu benutzen, um sich auf alle Fälle den Erwerb einiger Schiffe zu sichern ; die Kon- zentration des Schiffsbau's in Holland und sein damaliges Kreditbedürfnis machten ihn für diesen Plan gänzlich von der politischen Stimmung im Haag abhängig. Am 3. und 4. MärzO brachte der brandenburgische Gesandte bei den Generalstaaten, Weimann, gelegentlich einer Anwesenheit in Amsterdam mit einem von Pollsbroeck das Gespräch darauf, wie sehr eine kleine brandenburgische Flotte für das gemein- same Interesse in der Ostsee „im polnischen Wesen" eine Veränderung zu machen imstande sein würde; nur habe der Kurfürst selbst zur Zeit die Baarmittel nicht und halte es momentan nicht für empfehlenswert sich offiziell an die niederländische Regierung zu wenden ; aber die Stadt Amster- dam möge gegen Hypothek auf den Pillau'schen Pfundzoll unter der Hand die Mittel hergeben. Der Agent Dogen be- richtete, dass für die von Friedrich Wilhelm in Aussicht ge- Hommenen 80 000 Reichsthaler wohl eine Flottille von 20 zum Kaperdienste tauglichen kleinen Schiffen zu bekommen sei, wie man sie wünsche; denn um mit grossen Orlogschiffen aperto Marte zu fechten, gebreche es ja ohnehin an Häfen. Die Verhandlungen, bei denen im letzten Stadium vor dem Frieden und zur Zeit der Wiederaufnahme älterer Pläne! der Kurfürst allem Anschein nach Gesichtspunkte hatte, von denen diese Gesandten nichts ahnten, führten begreiflicher- weise zu keinem Resultat: am 16. März meldete Weimann,

') Droysen, Geschichte der preuss. Politik III: der Staat des grossen Kurfürsten. II. (1871^) p. 356 und Urkunden und Aktenstücke zur Gesch. d. Kurf. Friedrich Wilhelm von Brandenburg VII. (Politische Verhandlungen IV) p 307.

Zeit6«br. f. GMch. d. Oberrh. N. F. II. 2. IQ

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die SchiflFsangelegenheit stocke trotz aller Versprechungen; „sammt sähe man nicht gerne, dass E. Ch. D. an Schififs- macht allmälig gedenken sollte".

Wir wissen*), dass in dieselbe Zeit eine Vergünstigung des Kurfürsten für Gysels, den Urheber des Kompagniepro- jektes fällt. Friedrich Wilhelm hoffte damals in der That noch die Odermündung für sich zu gewinnen. Am 21. Febr. 1660'0 schrieb er an Kaiser Leopold: „Bin auch noch der Meinung . . . , dass die Schweden bei jetzigem Zustand gar leicht dahin gebracht werden könnten, dass sie aufs Wenigste Stettin und den Oderstrom .... abtreten müssten"; er legte dabei nur das Interesse des Reichs zu Grunde und Hess von den tieferen Hoffnungen, die er mit gerade dieser Forderung verband, gegen den Kaiser jetzt noch nichts durchblicken. Was der Kurfürst im Februar etwas resigniert ausgesprochen, führte der brandenburgische Minister Frhr. Otto von Schwerin am 22. April/2. Mai dem ausserordentlichen österreichischen Gesandten Fürsten Gonzaga mit mehr Zuversicht und Be- stimmtheit aus^): der Kaiser möge zur Wohlfahrt des Reichs dahin wirken, dass vermittelst spanischer und französischer Interposition „der König von Schweden angehalten würde Stettin sammt ermeltem Oderstrom frei und in S. Ch. D. Händen zu lassen". Aber durch Goiizaga's Antwort sah sich Tags darauf der Kurfürst gezwungen, diesen für ihn hoffnungs- reichsten Punkt endUch fallen zu lassen und sich auf dieselbe Interposition für die Zukunft zu vertrösten.*)

So ward der Friede am 3. Mai von Brandenburg und Schweden unterzeichnet: letzteres hatte Pommern und die Oder nebst den Hafenzöllen behalten. Aber bitterer als gegen den schwedischen Feind seines Rechts musste in dem Branden- burger der Ärger und die Verstimmung über die General- staaten sich befestigen. Allein auf ihren Handel und daher auf Sicherung gegen England und Frankreich bedacht hatte die herrschende Partei der Bürgeraristokraten ihn, den orani- schen Schwiegersohn, aber ihren Verbündeten seit 1655, völlig im Stich gelassen; ihre Ostseepläne im Frühjahr 1660 Hessen noch deutlicher erkennen, dass mehr als alle die Niederländer

1) p. 138. ») Urkunden und Aktenstücke VUI. (Pol. Verh. V) p. 425. - ») 1. c. p. 429. - *) 1. c. p. 430.

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jeden selbständigen Handelsaufschwung Brandenburgs im Keime zu ersticken trachten würden. So war die Emanzipation von Holland und dessen Schiflffahrt Friedrieh Wilhelms nächstes Ziel; zu dessen Erreichung sollten ihm andere, in ähnlicher Lage befindliche Reichsstände, vor allen, sich aufraffend, die Hansestädte helfen, und femer derjenige Alliirte, der zwar un- thätig für Brandenburg und die Befreiung der Reichsküste geblieben war, aus Rücksichtnahme auf Frankreich^) und aus eigener Eifersucht, aber der dem ganz isolierten Kurfürsten eben der einzige geblieben war der Kaiser.

Ein zweiter, ganz anderer Gedankengang führte zu dem- selben Ende. Nachdem die Hoffnung, die brandenburgische Schififfahrt von der Oder aus ins Werk setzen zu können, ge- schwunden, waren noch Pillau und Königsberg als Seehäfen des Kurfürsten vorhanden. Freilich war Preussen jetzt sein freier Besitz, unabhängig von Polen und vom Reiche; aber gegen jene Häfen sprach die ünvermeidbarkeit des Sundzolls und ihre gar weit nach Osten hinausgeschobene Lage. Viel- leicht fiel gegen sie auch eine in diesen Gegenden drohende Konkurrenz ins Gewicht. Im April 1660 hatten Schweden wie Polen den Plan ventiliert die frische Nehrung zu durch- stechen und das dem Kurfürsten noch immer vorenthaltene Elbing zur Seestadt zu machen.^) So konzentrierten sich des Kurfürsten Gedanken jetzt mehr und mehr auf die freilich wie Stettin fremden, aber doch nicht in gegnerischen Händen befindlichen und an sich günstiger gelegenen Nordseehäfen, vor allen auf Hamburg. Die Elbe würde dann die neue grosse Wasserstrasse seiner Lande und des brandenburgischen Han- dels werden und auf dem billigen und mit Durchgangszöllen verhältnismässig wenig beschwerten Stromwege sollte der neue Grosshandel den bislang durch mannigfache Zwischenhand aus Spanien und den Niederlanden mit Waaren versehenen öster- reichischen Erblanden die Produkte der Kolonien zuführen.

^) Vgl. hierfür jetzt auch in dem von der Archivkommission des französ. Minist, d. Äuss. publizierten „R ecueil des instructions don- D^es aux ambassadeurs et ministres de France" den Band „Autriche**, hrsg. V. Alb. Sorel. Paris. 1884. p. 33 flf. 2) ürk. u. Aktenst. IX. (Polit- Verh. hrsg. v. Th. Hirsch. VI.) p. 13. Nach Urk. u. Aktenst. VIII. p. 732 war der Urheber dieses Projekts ein in dem betr. Bericht leider nicht genannter Niederländer.

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In der politischen Vereinsamung, in der Friedrich Wilhelm damals stand, konnte er sich um so mehr den Gedanken über- lassen, welche Vorteile ein enges Zusammengehen mit dem Kaiser, zunächst in der Handelspolitik, bringen müsse, Ge- danken, die er dann auch für den Fall, dass Pillau der Aus- gangspunkt der neuen kommerziellen Schöpfungen werden würde, nicht fallen liess. Immerhin dachte er an die preus- sischen Häfen nur in zweiter Linie. Gerade in die nächste Zeit fallen die Arbeiten, welche die Spree durch Kanäle, wie zuvor mit der Oder, so nun auch mit der Elbe verbunden haben.

Das Projekt einer reichsdeutschen Seepolitik war auch da- mals ebensowenig etwas ganz neues, als die Errichtung deutscher Handelsgesellschaften. Die letzteren hatten schon im Beginn des 16. Jahrhunderts durch ihre Monopolisierung des Handels allgemeinen Unwillen und den Ansturm sämtlicher Stände gegen sich erregt, insbesondere die grossen patrizischen Ge- sellschaften von Nürnberg, Ulm und Augsburg.*) Indessen hatten sich ihre Handelsverbindungen auf verhältnismässig kleine geographische Gebiete beschränkt. Später, nach der Umwälzung im Welthandel, vom Jahre 1579 ab, noch vor den Zeiten der holländischen Weltschiffahrt, hatte der grosse Staatswirt Kurfürst August I. von Sachsen den Plan vorbe- reitet, durch die Verbindung einer in sächsischen Landen zu errichtenden Handelsgesellschaft mit Lissabon in die Hand jener den Gewürzhandel für Deutschland und den europäischen Nordosten zu bringen; er selbst wollte der vornehmste Teil- haber sein. Dann hatte unwichtigeres übergehe ich im Jahre 1624 Philipp IV. von Spanien daran gedacht^), im Verein mit dem Kaiser und dessen Autorität im Reiche die Errungen- schaften der niederländischen Republik zu vernichten, ihr die indische Handelsherrschaft und ihr Absatzgebiet in Deutsch- land und im Norden zu entreissen: unter Fürsorge und Teil- nahme der Regierungen zu Wien und Madrid und unter kai- serhcher Flagge sollten Kaufleute aus Spanien, den für

^j A. Kluckhohn, „Zur Gesch. d. Handelsgesellschaften und Mono- pole im Zeitalter der Reformation" in den Historischen Aufsätzen dem Andenken an Georg Waitz gewidmet. (Hannover. 1886.) p. 666 ff. *) Fr. Marc seh, die maritime Politik der Habsburger in den Jahren 1625 —1628. (Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung. Bd. I. II.)

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den Seehandel durch ihre Küstenbeschafienheit wenig geeig- neten — spanischen Niederlanden und Deutschland Kompagnien bilden, der Kaiser sollte sich zu diesem Behufe ostfriesischer Häfen sowie der Weser- und der Eibmündung bemächtigen. Man suchte auch die Mitwirkung Bayerns zu gewinnen; die- jenige Sachsens war ins Auge gefasst. Aber gerade die nächsten Interessen liefen damals zu sehr auseinander: Osterreich und die Liga brauchten hauptsächlich die militärische Hülfe Spaniens auf dem Kontinent und König Philipp lag an der Gemeinsam- keit nur für seine maritimen Ziele. So gab nach mancherlei Widrigkeiten Spanien die Verhandlungen im Jahre 1626 auf.

Trotz dieser Lage suchte dann aber Österreich sogleich für sich die ursprünglich spanischen Propositionen weiter zu verfolgen. Die Mitwirkung der treu ergebenen Hansestädte ^ erschien für die Machtbestrebungen Ferdinands IL und seine Absicht, sich und doch auch dem Reiche die Teilnahme am Welthandel zu sichern, eine feste Stütze; andererseits fiel das Augenmerk auf Wallenstein und dessen baltische Pläne. Wi- derum kam es im Drange näherer Sorgen über Verhandlungen und kleine lokale Zurüstungen nicht hinaus und 1628 gab der Kaiserhof diese Pläne völlig auf. In tiefstem Geheimnis hatte Spanien vor 4 Jahren die Unterhandlungen eingeleitet; seit dem Juni 1626 aber waren sie von Brüssel aus „fast der ganzen Welt kund" geworden.^) Da mochte man denn auch in Brandenburg davon erfahren haben, denn zwei Hauptpunkte der spanischen Vorschläge finden wir in Friedrich Wilhelms Plänen wieder: die Herbeiziehung der Hansestädte und ferner die mündliche Führung der Verhandlungen und unmittelbare Leitung der Vorbereitungen durch einen möglichst neutralen deutschen Reichsfürsten. Indessen liegt zumal der erstere Punkt so sehr nahe, dass an den auch quellenmässig nicht zu verfolgenden historischen Konnex in diesen Ideen nicht unbedingt geglaubt werden muss.

In den folgenden Jahren und Jahrzehnten treten nun in ganz Europa Handelskompagnien mit wechselndem Erfolge hervor. Überall stärkt sich die Opposition gegen die Hol-

^) Man yergl. übrigens neben Maresch auch die Darstellung bei J. Falke, die Gesch. d. deutschen Handels. Lpzg. 1859—1860. IL p. 167 £f. 2) Brief Schwarienbergs bei Maresch, 1. c. I. p. 662,

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länder, pulsiert der Drang sowohl nach eigener Verbindung mit den erschlossenen fernen Ländern, wie nach Entdeckung neuer Kolonial- und Handelsgebiete. Ende April 1660 wurde Gysels nach Berlin ein Brief nachgesandt, den ein gewisser Alexander Achilles, ein Deutscher, an ihn nach Lenzen ge- richtet. Dieser schrieb: er habe in Amsterdam mit den Be- windhebbers verhandelt, um für die ostindische Kompagnie mit 20 bis 30 guten Bergwerksleuten nach Asien zu gehen. Das Beispiel und das Abraten missvergnügter Beamten der Kompagnie habe ihn von deren Dienst abgebracht; wenn er die nötigen grossen Herren zu Patronen fände, würde er mit seinen Bergleuten in Arabien, Persien, Mongolenland oder auf einem Eiland sonst, da die Kompagnie nichts zu befehlen habe, nach Edelmetallen graben. Da werde er allein dann sicher so viel heimbringen, als die Kompagnie mit 6 Schiffen voll Gewürznägeln zusammen und gedenke sich dann das Jahr darauf in Ostasien stattlich präsentieren zu können, wo Könige genug seien, bei denen er sich durch die Gegnerschaft der Holländer insinuieren werde. Gysels muss bei dem Manne wegen der eventuellen Ausfuhr von Bernstein aus Preussen also! angefragt haben, denn Achilles, der auf Formosa und an der chinesischen Küste gut bekannt war, schreibt ihm, es scheine damit nichts zu sein, diese Waare werde bei den Tar- taren und Chinesen nur gering geachtet.

Aus den nun zwischen den Höfen eingeleiteten Verhand- lungen sind folgende als die Hauptpunkte zu abstrahieren: Friedrich Wilhelm wollte eine Handelsgesellschaft gründen, in der die Teilhaber Reichsstände sein sollten, er selbst an der Spitze stünde. Mit dem Gedanken der direkten Zulassung von Kaufleuten konnte sich der festmonarchische Kurfürst zu- mal nach den Erfahrungen von 1647 nicht befreunden: er wollte, ähnlich wie er auch 1681 eine Staatsgesellschaft schuf, die Verwaltung des Monopols nur einer Versammlung von fürstlichen Teilnehmern oder ihren Vertretern resp. denen der Hansestädte überlassen, die Einkünfte sollten jedem Gliede die reichlicheren Mittel für ein segensreiches Regiment bringen. Die Kompagnie sollte von Amerika ganz absehen, sich auf Ostasien beschränken und vielleicht noch in Afrika sich fest- setzen. Noch fehlten aber feste Stützpunkte in Asien für ihre Unternehmungen und diese konnten zur Zeit höchstens die

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dortigen spanischen Häfen bilden: so musste unbedingt der König von Spanien zu dieser Erlaubnis bewogen werden, und zwar durch merkantile Vorteile und die politischen Hoffnungen, die das Zusammengehen mit einem auf die Kompagnie ba- sierten niederdeutschen Bunde bieten konnte. Der Kaiser sollte das ganze Unternehmen mit seiner Autorität und der Flagge des Reiches decken, man erwartete von ihm die Be- fürwortung des Unternehmens bei der spanischen Krone. Beide, den Kaiser und den katholischen König, dachte sich Friedrich Wilhelm annoch als anonyme Teilhaber; im übrigen sollte ersterer ungefähr als Ehrenpräses, Philipp IV. als der Ver- bündete der Kompagnie erscheinen. Als direkte Teilnehmer, so verlautete im Spätjahr 1660 zu Wien, habe der Kurfürst bereits einige Reichsfürsten gewonnen;^ wir haben wohl zu- nächst an die Herzöge von Lüneburg zu denken, da für den FaU einer Nichtbeteiligung Hamburgs das gegenüber gelegene Harburg eine besondere Wichtigkeit gewinnen musste.

Am 14. März schon, also noch ehe alle Hoffnung auf Vor- pommern veiTiichtet wurde, in der Zeit, da sich der Kurfürst in Holland um Schiffe bemühte, fertigte er Gysels, dem beson- ders viel an der Beteiligung des Kaisers gelegen haben muss*), ein Begleitschreiben^) aus, das in ganz allgemeinen Ausdrücken dem Kaiser den Admiral Gysels als einen Mann empfahl, der Vertrauen verdiene und seiner Angabe nach dem Kaiser wich- tige Vorschläge zu machen habe eine doch wohl nur der Hofbeamten wegen fingierte Unbekanntheit des Kurfürsten mit diesen Propositionen. Wir wissen aus dem Adressver- merk des am 28. Apr. (a. St.) 1660 in Cleve aufgegebenen Achilles'schen Briefes, dass Gysels am Anfang des Mai noch in Berlin weilte. In der That scheint er die Reise nach Wien erst im Spätsommer oder Herbst angetreten zu haben.

Es ist förmlich, als habe sich der Admiral Gysels in Wien in eine ganz andere Persönlichkeit verwandelt, so sehr ver- schwindet dort sein Name und erscheint dieser zweite Mann

^) Er machte die Reise nach Wien auf seine eigenen Kosten. Brief des Admirals an Prinz Hermann vom 18. Juli 1661 : „ick geef ihr Furstel. D. in bedencken, of eener van deese mjne quaatgunstighe 4 of 5 hondert daalder ten dienst van baren beeren spendeeren sollen, soo ick op mjne Weense reys op een onseecker gedaan hebbe . . .** ') Konzept Scbwerin's im kgl. geh. Staatsarchiy in Berlin.

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als der Träger aller Ideen, die wir als die des Admirals kennen, ja zugleich als Vertreter derselben beim Kaiser im Auftrage des Kurfürsten von Brandenburg. Gysels scheint sein Beglaubigungsschreiben nicht gebraucht, der kaiserliche Hof überhaupt von seiner Anwesenheit nichts erfahren zu haben. In den von dort in der Folgezeit Markgraf Hermann zugegangenen Schriftstücken ist nur von jener zweiten Person die RedeO, P. Christophorus de Rochas, Provinzial des Franziskanerordens in Sachsen und Brandenburg.

Dieser zweite Agent ist unbedingt identisch mit dem späteren Bischof von Wiener- Neustadt, Christoval de Rojas- Spinola, der wegen seiner konzilianten Natur vielfach als diplo- matischer Unterhändler benutzt wurde und durch seine in die siebziger bis neunziger Jahre des 17. Jahrhunderts fallenden treugemeinten Bestrebungen eine Wiedervereinigung der ge- trennten christlichen Konfessionen anzubahnen in der Kirchen- geschichte bekannt genug ist. Über ihn ist die landläufige Meinung, er sei erst mit Leopolds I. erster Gemahlin, also 1666 aus Spanien nach Deutschland gekommen.*) Die Iden- tität dieser zwei Rochas ergiebt ausser den Thatsachen, dass beide Christoph heissen, beide Spanier, beide Franziskaner sind, beide in Beziehungen zu Friedrich Wilhelm vorkommen, ganz durchschlagend der Umstand, dass schon 1660 bei dem für die brandenburgischen Projekte thätigen Rochas die Unions- gedanken eine Rolle spielen. Ich zitiere dafür einen Passus aus einer Aufzeichnung über die von Rochas dem Kaiser un- terbreiteten Vorschläge^): „ex ipsis Lutheranorum principiis

^) Ber. H. a.: Ewer K. M. haben mir . . . durch Patrem Christopho- rum de Rochas zu vernehmen gegeben, was Deroselben der Herr Kur- fürst zu Brandenburg durch ermeldten Patrem proponieren lassen . . ." 2) Auch Pufendorf, de reb. gest. Friderici Wilhelmi, XIVc. 19 erzählt, dass Rochas von Friedrich Wilhelm i. J. 1676 zum Kaiser gesandt sei zu Verhandlungen über das polnische Heiratsprojekt für den Kurprinzen und über die österreichische Hilfe zur Gewinnung der pommerschen Seeplätze. Dass er schon frflher für des Kurfürsten maritime Politik in Unterhand- lungen stand, erwähnt er nicht. Im nächsten Kapitel (20), wo von des Bischofs Unionstendenzen die Rede ist, charakterisiert er ihn: Ita iste Rochas confusus discedebat, vir alias inquieti auimi et qui semper aliqnid quaerebat in quo se iactaret. ^) Über diese Aufzeichnung, die idi „Denkschr. R.^ zitiere, cf. unten p. 155. Wir erfahren aus derselben, dass R. Tor 1660 längere Zeit im Auftrage seiner Oberen in den Nieder-

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ostendet P. Roxas sequi quod debeant tolerare Catholicos, ha- bebit enim audientiam pacificam et iam de facto obtinuit se- creto hanc confessionem manu propria praecipuorum Acatholi- corum subscriptam qua hoc fatentur. Denique aderit medium ut saltem aliquando confidentia audiantur religiosi ab illis Principibus haereticis, et aliquando Dei adiutorio moveantur ad quaerendum compositionem in articulis fidei, quae re Vera facilis erit, si absque passione certi conveniant, uti in particulari saepe visum est, et saltem cum Deo sperandum et tentandum est."

Erst am 19. Nov. (n. St.) hören wir wieder von Gysels; an diesem Tage sendet er dem Kurfürsten folgenden Bericht: Durchleuchtigster Churfürst, Gnädigster Herr.

Muß ihre Churf. Durchl. gnädigstem befelch nach in aller underthänigkeit referieren, wasmaßen bewuste proposition ihro keyserliger Maiestet underthänigst und auff bester Weiß fur- komraen ist, sich auch schon so woll auß consideration der materi als sonderlig ihro Churfürstliger person dermaßen aller- gnädigst erklert, das gäntzlich zu hoffen habe es wirdt dero allergnädigste interposition und succurs, so viel die sach im anfang erfordert, im geringsten nit ermangelen. Wan nun auß schuldigstem underthänigsten respect zu ihro Churf. Durchl. die sach im höchsten geheim durch eine person, so allhie woll angenehm, und ihro Churf. Durchl. auch recht gnädigst gefallen wirdt, nur allein beim ersten Minister nemlich dem Großhoffmeistern herrn Graffen von Porcia hab laßen eröffnen, selbiger aber ein absonderlige devotion und underthenigsten respect zu ihro Churf. interposition erzeigt, als muß under- thenigst bitten, es wollen ihro Churf. Durchl. nit underlaßen solches bey erster guter gelegenheit gnädigst zu erkennen, dan er zeigt sich schon zimlich geneigt, umb diese sach zu kunfftigen zeiten mitt höchstem fleiß und geheim durch sich Selbsten allein bey ihro keyserlige Maiestet zu treiben. Hab auch auß underthenigsten eiffer eines größeren dienst zu ihro Churfürstl. intention, zu execution und divertion der keyser-

landen war und dorthin noch Korrespondenzen unterhielt. Der „Vescovo Roccas dl natione Spagnola" erscheint ferner als ein Mann d'essercitata habilitä in der Relation des venezianischen Cav. Ascanio Giustiniano vom 4. März 1682 (Fiedler, die Relationen der Botschafter Venedigs etc. II. in den Fontes rer. Austriac. XXVII. p. 219).

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liger heimliger assistentz die person des H. Margraffen von Baden Prins Herraan leibligen bruders Prins Leopold generali keiserliger feldzeuchmeister thumbherren zu Collen proponirt; und weilen ich nit gezweiflfelt hab es würde ihro Churf. Durchl. wan sie doch mitt einem deputirten catholischen musten zu thun haben lieber mitt einer solchen fiirstliger person han- deln, deßen hauß, ja gar unsträfflige lieblige conversation, item gar wunderliges verstandt, und recht spitzfindige geübte experientz so woU in HoUandt, als im Reich bey so vielen fürnehmen hochestimirt ist, und sein dreyßig jähriges alter weit übertreflfet, als hab dar zu gesetzt, es seye gemeltes princen person ihro Churf. Durchl. gar angenehm, sonderlich zu diesem fürhaben. Will derohalben underthänigst verhoflfen und bitten, es wollen ihro Churf. Durchl. dieser underthänigsten relation, wan nemblich von Keyserliger seidt für meiner wi- derkombft einige meidung geschehe gnädigst conformiren. Es gelieben sich ihro Churf. Durchl. gnädigst zu versicheren das alles mitt höchstem geheim und fundament gehet und gehen wirdt, der maßen das auch gegenwertige underthänigste rela- tion durch keine andere handt geschrieben ist, als gemeltes meines interponenten , welchem, wie ich mundtlich in aller underthänigkeit erkleren werde, so woU durch Reformirte als auch Catholische princen rechtesverwalten und eine gewöhnliche correspondents gnädigst erlaubt wirdt. Ist letzlich meine un- derthänigste bitt das gegenwertige relation zu mehrer Ver- sicherung eines so nothwendiges Stillschweigens zu keines anderen handt als herrn Freyherrens von Swerin gelange, sich aber ihro Churf. Durchl. gnädigst versichere das so woU durch meine höchste underthänigste Schuldigkeit, als gemeltes interponenten underthänigsten sonderligen respect alles dieses Werck zu grosserer ewiger schuldigster reputation ihro Churf. Durchl. hin gewendt und getrieben wirdt. Wie ich dan so woll in dieser als in aller mögliger begebenheit bin und ver- pleibe ihro Churf. Durchleucht

underdanichster^) undt gehoorsamer dinaer

Aernoult Gysels van Lier. Actum Ween 19/9 November An° 1660.

0 Von hier an eigenhändig. Das Original des Berichtes befindet lieh im geh. Staatsarchiv zu Berlin.

Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 155

Von Bochas kein Wort. Über dessen Auseinandersetzungen beim Kaiser liegt uns eine Aufzeichnung in nicht kanzlei- mässiger Form vor: Declaratio singulorum punctorum pro- positionis serenissimi domini Electoris Brandeburgici brevique compendio per P. Christophorum de Roxas Caes. M" Suae in scriptis humillirae expositae. Dieselbe ist ganz objektiv stili- siert, nennt ihren Verfasser nicht und alle uns bekannten Mitwisser des Projekts in der dritten Person; sie ist später Markgraf Hermann, oflenbar zur Orientierung, übergeben und wurde, wie mir scheint, zu diesem Behufe nachträglich von Rochas, welcher gerade derjenige war, der Hermann infor- mierte^), in der Weise durchkorrigiert, dass er in diesen Er- gänzungen sich selbst durch „ego" bezeichnet. Die doppel- gängerische Thätigkeit von Gysels und Rochas findet dadurch eine einfache Erklärung, dass man in Letzterem die erst in Wien von Gysels ins Vertrauen gezogene Person sieht, von der er dem Kurfürsten berichtet, und die er, selbst im Dunkel bleibend^) handeln lässt. Dieser Annahme kann das wenn auch anscheinend nicht absichtlich herbeigeführte, so doch nicht verhinderte Missverständnis des Wiener Hofes über die Person des von Friedrich Wilhelm gewählten Vertrauensmannes*) nicht entgegenstehen.

Folgende Ausführungen nun stellen die von dem Admiral und darauf dem Pater Rochas zum Teil erweiterten und modi- fizierten Vorschläge des grossen Kurfürsten und die Thatsachen, wie sie Rochas ansah oder ansehen wollte, dar und wurden von Letzterem für ein kürzeres^) Promemoria, das durch Portia an den Kaiser gelangte, zu Grunde gelegt: Verschiedene Re- gierungen hegten die Absicht mit Hülfe des in branden- burgischen Landen lebenden Admiral Gysels den holländischen Exporthandel nach Deutschland und dem baltischen Norden durch eine geeignete Konkurrenz zu zerstören und sich selbst

^) cf. p. 152 Anm. 1. 2) ^^per alium sese occultando** , Nachtrag des Korrektors in Denkschr. R. -- Auf die Möglichkeit eines wichtigen Identitätsbeweises für obige Lösung muss ich leider verzichten: auf die Vergleichung der Handschrift des Gysels'schen Berichts aus Wien, in dem er ja seinen Agenten als den Schreiber bezeichnet, und der Korrekturen in Denkschrift R. , die nur auf Rochas passen. Ich ward erst nach der Benutzung des Berliner Aktenstücks auf obigen Zusammenhang aufmerk- sam. — *) Vgl. pag. 152 Anm. 1. ♦) cf. den obigen Titel.

156 Heyck.

die immensen Vorteile in erster Linie der Einfuhr über Ham- burg und Bremen zuzuwenden. Sie wandten sich, um mit Gysels in Beziehung treten zu können, an den Kurfürsten von Brandenburg. Friedrich Wilhelm gewann in langer und sorgfältiger eigener Prüfung dieser Projekte die Überzeugung, dass ihre Ausführung eine ausserordentliche Machtzunahme und eine unvergleichliche Vermehrung des Volkswohlstandes mit sich bringen müsse und war nicht gewillt, dieselbe den Staaten des Deutschen Reichs entgehen zu lassen. Er knüpfte in diesem Sinne mit mehreren Reichsfürsten an, hielt jedoch, nachdem er mit einigen derselben geheime Verträge abge- schlossen, in diesen Unterhandlungen inne, um vielmehr dem Kaiser die Bezeichnung der fürstlichen Teilnehmer zu über- lassen. Der getroffenen Wahl und den vom Kaiser etwa schon jetzt geäusserten spezielleren Wünschen werde sich der Kur- fürst willig accomodieren ; im übrigen halte er es für praktisch, ohne jetzt nähere Bestimmungen zu treffen zunächst die nötigen Schritte in Madrid zu thun. Der Kaiser, über die Hauptpunkte orientiert, möge eine Empfehlung an König Phi- lipp IV. ausstellen und eventuell seinerseits Erkundigungen in den Niederlanden einziehen; die mit Spanien stipulierten Ab- machungen würden ihm zur Genehmigung und zu etwaigen Änderungen vorgelegt werden.

Vielleicht weniger, um lediglich eine Indiskretion Gysels' zu reproduzieren, als um Kaiser Leopold das vertretene Pro- jekt desto wichtiger erscheinen zu lassen, fügte Rochas hinzu, am brandenburgischen Hofe seien die vertrautesten Ratgeber des Kurfürsten durchaus nicht alle einerlei Meinung mit ihrem Herrn: abgesehen von denen, welche ernstere und zumal in Cleve empfindliche Verwicklungen mit den Generalstaaten, gegen die sich ja die Spitze des Projekts direkt kehrte, be- sorgten, fürchteten einige Minister, wenn der Kaiser die Ober- leitung der neuen Reichsunternehmungen habe, werde in Zu- kunft dessen ohnehin übermächtige Gewalt gar zu stark auf die protestantischen Regierungen drücken. Man wird gut thun, nebenbei gesagt, dieser angeblichen Opposition gegen des Kurfürsten Entschlüsse keine erhebliche Wirkung zuzu- schreiben.

Weitläufig zählt sodann der Pater auf, was für, was gegen das Projekt sprechen könne. Hier ein Extrakt:

Brandenborgisch-deatsche Eolonialpläne. 15*/

Bekanntlich fälschen die holländischen Kaufleute durch unechte Zusätze die nach Deutschland bestimmten Waaren, besonders den Pfeffer und die Seide; sie behalten von Allem das Auserlesene für sich und exportieren die zweite Qualität zu den Spaniern und Italienern, die von den Zeiten ihrer früheren Handelsblüte her einige Waarenkenntnis sich erhalten haben; für Deutsche und Böhmen ist dann der übrig bleibende Mischmasch noch gut genug. Durch die neue Kompagnie wer- den die Reichslande die Kolonialwaaren rein und echt be- kommen, und in solcher Quantität, dass sie selber wieder nach dem Osten hin werden exportieren können, dazu werden sie mancherlei Produkte Asiens erst jetzt kennen lernen, die bisher nie anders denn etwa als Geschenk eines reichen Han- delsherrn über die Grenzen der niederländischen Republik kamen.

Die indischen Waaren werden zu Amsterdam von der hol- ländischen Kompagnie mit einem Gewinn von 20 bis 40, zu- weilen 70 Prozent verkauft, die Käufer bringen sie in die Hansestädte, von dort werden sie durch mancherlei Zwischen- händler im Reiche verbreitet, sodass, da alle Beteiligten ge- winnen wollen und müssen, das Verhältnis der Preise in Am- sterdam und in Wien sich wie 7 : 20 stellt. Die Kompagnie des Kurfürsten^) wird die Waaren im Binnenlande, z. B. in Prag, nicht über der Preishöhe des Amsterdamer Marktes zu verkaufen brauchen.

Die Veränderung und Vermehrung der Zufuhr wird die Gewerbe ausserordentlich heben, insbesondere die Bekannt- schaft mit der Rohseide eine ganz neue Industrie hervorrufen; die Einwohnerzahl wird steigen und der beträchtlich vermehrte Wohlstand von selbst die Steuerkassen des Kaisers in ent- sprechend erhöhtem Masse füllen.

Die Niederlande produzierten Butter und Käse, weiter nichts ; all ihr Reichtum und ihre Macht sind aus dem Meere emporgestiegen. Der Kaiser ist der oberste Herr aller Meere und fast allein gerade ihm bringen diese nicht das Geringste ein; wie viel mehr als die an sich so armen Niederlande müssen die fruchtbaren und solidierten Staaten des Kaisers und des Reiches durch den Seehandel gewinnen? Zumal sie bei Spaniens Mitwirkung die grossen Kosten der Kolonienverwal-

^) „Dominas itaque Elector cum sua compagaia etc.'* Denkschr. R.

188 Beyck.

tung, wie sie die holländisch-ostindische Kompagnie übrigens dennoch mit Leichtigkeit trägt, sparen, falls Leopold L nicht vorzieht, auch in Indien seine eigene kaiserliche Macht zu stabilieren.

Ein Grundkapital von einer Million Thaler, zusammenge- bracht aus den Beiträgen des Kaisers und der übrigen Teil- nehmer, genügt; dafür kann man zu Anfang 25 Schiflfe er- werben und sie nebst Ladung unterhalten. Wenn man nun zunächst auf Dividenden verzichtet, und nur einen BruchteU des Gewinns rechnet, den die Holländer im Durchschnitt machen, so kann man das Kapital schon nach einem halben Jahre auf 2 Millionen bringen. Dann kann man nach Wunsch und Übereinkommen mit dem Thesaurieren innehalten oder das Kapital nach einem weiteren halben Jahre auf 4 Millionen sich erhöhen lassen, wovon eine Ostindienflotte von 100 Fahr- zeugen hinfort würde unterhalten werden. Für jedes Schiff werden demnach 40 000 Thaler gerechnet. 12 000 Thaler sind als Kauf- oder Herstellungspreis im Durchschnitt für jedes völlig getakelte Schiflf angesetzt; 28 000 verbleiben also far die Löhnung und Verproviantierung der Schiflfsoffiziere und der Mannschaft, für Armierung und Munition, und ein bei Rochas sehr nebensächlich behandelter Punkt zum An- kauf der nach Indien zu bringenden Ladung und zu dortigen Einkäufen, soweit nicht der Ertrag der dorthin verbrachten Waaren hierzu verwandt wird. Es gab eine Zeit, wo die Holländer nur zwei zur Fahrt nach Ostindien taugliche Schiffe hatten. Jetzt besitzen sie deren 120. Auch die Zahl der kaiserlichen Ostindienfahrer kann unter Umständen noch über 100 hinaus vermehrt werden, indem man in obiger Weise die Zinsen weiter zum Kapital schlägt. Immerhin brauchen diese grossen und starken Schiffe nicht stets alle zugleich auf der Fahrt nach den indischen Meeren verwandt zu werden, sie werden vor Allem jederzeit dem Reiche gegen Schweden, Türken und sonstige Feinde als Reichsmarine zur Verfügung stehen können.

Der Kaiser bestimmt die Reichsfürsten, welche Anteil an der Kompagnie haben sollen; er kann sicher sein, dadurch die Gewählten ganz an sein Interesse zu fesseln. Anderer- seits wird nicht verschwiegen, dass auch vom Standpunkt der Kompagnie aus nicht gleichgültig ist, welche Fürsten gerade

Brandenburgisch-deatsche Eolonialpl&ne. I5d

herbeigezogen werden. Der Handel der Kompagnie kann zwei Wege nehmen: entweder man bezahlt den Sundzoll, in der Höhe wie die Holländer 0, und kann von Pillau und Königs- berg aus die Waaren auf brandenburgischen Landstrassen und sodann durch's Kursächsisehe bis in die österreichischen Erblande bringen. Oder man nimmt den Ausgangspunkt von der Mündung der Elbe aus und zieht die Fürsten an den Ufern der letzteren herbei, um sich von ihren Flusszöllen zu befreien; wünscht man sie nicht als Teilnehmer, kann man ja auch die Elbzölle bezahlen.^) Von der Berereitwilligkeit Hamburgs hängt es ab, ob man dieses oder Harburg zum Stapelplatz macht; Hamburg pflegt ja Schiffsbauten für die Krone Schwedens auszuführen, so wird es dieselben und seinen Hafen doch auch seinem kaiserlichen Herrn schwerlich ver- weigern. Zumal die Aufforderung, der Kompagnie beizutreten, muss den Hansestädten hoch willkommen sein, da diese sie von der Beschränkung auf den Zwischenhandel befreien wird. Auf alle Fälle aber erscheint wegen des unvermeidlichen Trans- ports durch die sächsischen Lande die Teilnahme des albertiui- schen Kurfürsten wünschenswert. Es stellt sich P. Rochas, dem Franziskanerprovinzial in Brandenburg und Sachsen als eine gottgewollte Fügung dar, dass gerade er in die Lage gekommen ist, das merkantile Bündnis letzterer beider Staaten mit Österreich zu vermitteln; er sieht im Geiste aus dem- selben. bereits bedeutende Erleichterungen für die unter den Häretikern lebenden Katholiken erwachsen und wir wissen^) welche noch weit kühneren Hoffnungen er an eine derartige Annäherung knüpfte.

Das kaiserliche Recht über die Meere ist fast gänzlich in Vergessenheit gesunken; oft genug haben es die Hansestädte verletzt, jetzt ist an der Zeit es wieder zu befestigen; es darf fortan keine oberste schiedsrichterliche Instanz in Fragen des internationalen Seerechts mehr geben neben dem Kaiser, des- sen Vertreter ja der Kurfürst von Brandenburg sein kann. Zur Stunde ist das Andenken an die kaiserliche Jurisdiktion

^) Vgl. oben pag. 137. ^) Dass die Herzöge von Lüneburg und andere Zollberren an der Elbe doch auch wohl für den Fall ihres Bei- tritts zur Kompagnie, wenn sie überhaupt auf den Zoll verzichteten, auf die Berechnung einer Entschädigung Anspruch gemacht haben würden, icheint Bochas nicht zu meinen. ^) cf. pag. 152 f.

160 Heyck.

noch nicht ganz erloschen: die Schiffer, welche den Neuling der Seefahrt „hänseln", auch die holländischen, geben vor, diese derblustigen Gebräuche, die nur gehörige Spenden an die rauhe Matrosenkehle mildern können, beruhen auf einem alten Privileg der Kaiser. kWen Staaten wird es schon zur Erzielung eines regulierten Vorgehens gegen Piraten und Frei- beuter erwünscht sein, wenn die See wieder zur obersten rich- terlichen Gewalt des Kaisers gestellt wird.

Die Kompagnie braucht sich nicht auf den septemtrionalen Handel mit ostindischen Waaren zu beschränken; ihr wird auch auf die natürlichste Weise der norddeutsche Handels- verkehr nach den spanischen Niederlanden und Spanien selbst zufallen, zumal hierfür bereits der Ratspräsident zu Mecheln, Lermita, und der spanische Botschafter am Kaiserhofe, der Marques de la Fuente Pater Rochas gegenüber ihre Unter- stützung zugesichert haben. Ferner werden sich mit Leichtig- keit an der Westküste Afrikas, auf Madagascar und an der Küste von Mosambique Handelsbeziehungen anknüpfen, neue Gebiete gewinnen lassen, in denen unerraessliche Heiden- scharen der katholischen Kirche werden zugeführt werdeo können des Adrairal Gysels' Erzählungen, wie er mit be- neidenswerter Leichtigkeit die Amboinesen zu Calvinisten ge- macht, hatten den Pater gewaltig angespornt. Auch in Persien wird es der Kompagnie nicht schwer werden sich festzusetzen und der Kaiser wird an der dortigen Regierung eine ansehn- liche Hülfe gegen den gemeinschaftlichen Feind, die Osmanen, erlangen.

Andererseits will man auch die Gefahren und Schwierig- keiten, welche der neuen Kompagnie drohen können, nicht verhehlen und die Mittel ihnen vorzubeugen ins Auge fassen:

Verwicklungen mit den Holländern werden einfach dadurch vermieden werden, dass man deren gesicherten Besitzstand nicht antastet. Indien hat noch ausgedehnte anderweitige Gebiete, über die Pater Rochas durch Gysels eine zu- verlässige Karte zur Verfügung steht; man kann also ohne jede Reibereien mit den Holländern hier und da nach Belieben sich festsetzen. Übrigens ist die holländisch-ostindische Kom- pagnie ja nie den Dänen und dem Herzoge von Kurland feindselig entgegengetreten, welche auf eigene Hand Waaren aus Ostindien holen. Wenn in Luft und Meer überhaupt je-

ßrandenburgisch-deutBche Eolonialpläne. 161

mand zu befehlen hat, so ist es eben der Kaiser. Sollten trotz Allem die Holländer die Offensive ergreifen, so wird schliess- lich die Kompagnie stark genug sein ihnen zu begegnen.

Der zweite Einwand, dass einige Handelsgesellschaften wieder aufgegeben werden mussten, wird damit zurückgewiesen, dass die betreffenden Unternehmer holländische Seeleute an- geworben hatten, die dann jedesmal im kritischen Moment von den Generalstaaten heimgefordert wurden. Der deutschen Kompagnie kann das nicht passieren, da es in Deutschland und Flandern genug tüchtige Seeleute aller Klassen giebt.

Schiffbrüche und Havarien hat man doch auch nicht in grösserer Anzahl zu erwarten, als sie die holländische Kom- pagnie erlitten hat. Diese hatte bis 1640 nicht mehr als 5 Schiffe verloren und zwar nicht auf hoher See, sondern in den ungünstigen holländischen Fahrwassern, denen gegenüber die Elbe ein weit besseres Hafengebiet gewähren wird. Eine erhöhte Sicherstellung endlich der einzelnen Kapitalien und ihrer Verwendung kann durch Anstellung ständiger Aufsichts- beamte, die auch eventuell die Seefahrt in der Art des Supercargo mitmachen, gewonnen werden.

Man sieht, die Erörterungen des P. Rochas leiden auch noch in diesem knappen Auszuge hier und da Mangel an folgerichtiger Entwicklung und sind auch von thatsächlichen Fehlern nicht frei; insbesondere scheint der Pater auch für einen an den Kaiser selbst gerichteten Vortrag zu viel Ver- trauen zu besitzen zu dessen faktischer Autorität im Reiche. In allen Punkten schwach ist zumal die Auseinandersetzung bezüglich des Verhaltens der Generalstaaten und der hol- ländischen Kompagnie. Ward eine deutsch-ostindische Han- delsgesellschaft in der geplanten Weise ins Leben gerufen, so mussten die Holländer die Vernichtung ihres eigenen ge- samten Exporthandels nach dem Osten durch jene voraus- sehen; das war dann etwas ganz anderes als die geringe Handelsschifffahrt der Dänen und des Kurländers, und offene, unerbittliche Feindschaft musste die Folge sein. Wir wissen zudem, dass keinerlei diplomatische Kunst und politische Lage in Europa Aussicht gehabt hätte den Ausbruch solcher Kämpfe aufzuhalten; die Ereignisse in Ostasien gingen ihren eigenen Gang, da ja erst nach Wochen und Monaten eine amtliche Weisung, eine Nachricht von oder nach Europa gelangen und

Zttitschr. f. QefiCh. d. Oberrh. K. F. II. 2. 11

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wirksam werden konnte. Am wenigsten aber war die Hoff- nung begründet, dass die Kompagnie den holländischen An- fechtungen allein werde zur See begegnen können : mit ihrem geringen Anfangskapital konnte sie zunächst nur über eine kleine Macht verfügen, und glaubte man denn, die Holländer würden warten, bis die Macht ihrer Konkurrenten gewachsen? Eines nur konnte der deutschen Kompagnie bei Anfang den nötigen Rückhalt gewähren, die von Rochas bei diesem Punkte gar nicht erwähnte offene Bundesgenossenschaft Spaniens.

Der wesentlichste Fehler aller jener Erörterungen ist aber folgender: Die Proponenten glaubten sicher zu gehen, wenn sie ihren erhofften Profit nur zu einem willkürlich angenom- menen Bruchteil des notorischen Gewinnes der holländischen Aktionäre ansetzten. Die wichtigste und lucrativste Waare im indischen Handel waren jedoch die Gewürze und wir sahen oben, wie die ostindische Kompagnie zielbewusst gerade die Molukken, die Gewürzinseln sogleich unter ihre alleinige Herr- schaft gebracht hatten. Ja, auf der Gruppe von Temate hatten sie die Gewürzbäume ausgetilgt: sie zogen vor bei ge- ringerer Ernte die Preise ihrer Muskatnüsse und Gewürz- nelken auf höherem Satze zu erhalten und deren verkleinertes Kulturgebiet desto fester in Händen zu behalten. Also an diesen gewinnbringendsten Handel war für die neue Kom- pagnie ohne Angriffe auf die Holländer nicht zu denken. 6y- sels und Rochas mochten ja hoffen, für den Gewürzbau ge- eignete neue, noch unbekannte Gebiete zu entdecken, aber für diesen Fall war dann doch wieder das unausbleibliche Sinken im Werte in Betracht zu ziehen. Und gelang es nicht, so blieb nur der Handel mit Pfeffer und vielleicht Zimmet und mit Seide und den übrigen Produkten der noch wenig in den Verkehr gezogenen Ostküste; daneben blieb femer der Exporthandel nach Indien. Auf keinen Fall aber genügte es ohne weiteres, den Berechnungen einen wenn auch be- scheiden aussehenden Prozentsatz des augenblicklichen Ge- winnes der ostindischen Kompagnie zu Grunde zu legen.

Diese Ausstellungen treffen die Rochas'schen Erörterungen, nach denen der kaiserliche Hof sein Urteil zu bilden hatte, nicht das Projekt. Auch eine sorgfältigere Prüfung der pe- kuniären Erfordernisse und Aussichten würde in der Haupt- sache schwerlich viel geändert haben ; auf die Grundgedanken

Brandenbnrgisch-deutsche Eolonialpläne. 163

des Planes vielleicht mit einem veränderten Anschlag für das Anfangskapital war ein solides und hoffnungsreiches Unternehmen wohl zu basieren.

Den prononziert katholischen Charakter, den nach Rochas' Ausführungen die Kompagnie deutUch erhalten sollte, können wir nur auf die Zuthaten des Paters, unmöglich auf Friedrich Wilhelms Zustimmung zurückführen. Wie auch hätte der Kaiserhof es glauben können, hätte der Kurfürst von Branden- burg sich aus momentanen Zwecken als unsicheren Prote- stanten darstellen wollen! Tolerant freilich wollte sich der Kurfürst auch hier erfinden lassen; ohne eine gewisse Kon- venienz seinerseits war an ein Zusammengehn mit den Habs- burgern nicht zu denken. Aber wir dürfen nicht vergessen, es war zur Zeit nur die Rede von deren Beteiligung an seiner, des Kurfürsten Kompagnie. Von dem Kurfürsten selbst war die Konfessionsfrage zu berühren bisher vermieden worden, sie war bei den ersten Vorbereitungen neuer Handelsbeziehungen auch wirklich nebensächlich. Nur des Paters sanguinischer, weitschweifender Geist sah schon halb Afrika und Asien mit Millionen neuer dunkelfarbiger katholischer Christen bevölkert. Wie wenig er selbst bei ruhigerer Betrachtung gerade eine Einseitigkeit dieser Art von der neuen Kompagnie erwartete, zeigt eine andere Stelle seiner Denkschrift: „Cum enim prin- cipale eorum (d. h. der protestantischen Staaten als Kom- pagnieglieder) emolumentum advenire debeat per mercatores Catholicos Austriacos, iuxta praxim Hollandorum debebunt ad- minus permittere ut passim ubique in domibus suo modo con- veniant ad divinum officium Catholicum mercatores Catholici vel eorum factores et alii negatiatores vel Catholici directores et commissarii huius compagniae, ne vivant velut Athei sine ullo cultu." Wir werden dem Pater auch in diesen seinen Erörterungen über die zu erhoffende katholische Machterweite- rung, die erwartete Toleranz seitens der Haeretiker, die mög- liche konfessionelle Einigung eine weitgehende vertrauensselige Unklarheit nicht absprechen.

Im Auftrage des Kurfürsten von Brandenburg stellte nun Rochas folgende Ersuchen:

Der Kaiser wolle: das Projekt an Philipp IV. empfehlen, der Kompagnie im Geheimen beitreten, etwa mit 100 000 Thalern und auf dem Wege der Verwaltung den von der neuen

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164 Heyck.

Kompagnie eingeführten Waaren günstigere Absatzbedingungen verschaffen.

Der König von Spanien wolle: ebenfalls im Geheimen bei- treten und dem Handel der Kompagnie Vorzugsrechte ein- räumen.

Beide Majestäten wollen: zunächst das tiefe Geheimnis des Projekts bewahren, damit nicht akatholische Gegner von vorn- herein die religiöse Frage benutzen, um der neuen Kompagnie Schwierigkeiten in den Weg zu legen, in der Art, wie die Holländer durch erfundene Mach tansprü che des römischen Stuhles die Japaner gegen alle Katholiken in dem Maße ver- hetzt haben, dass kein solcher das Inselreich zu betreten wa- gen kann. Erfahren die Holländer von dem Projekt, werden sie sofort argwöhnen, die früheren spanischen Zugeständnisse (im westfälischen Frieden) ständen für sie auf dem Spiele.*) Gerade aus politischen Gründen müsse eine nur geheime Teil- nahme des Kaisers und des katholischen Königs wünschens- wert erscheinen; als ihr Vertreter würde an den Versamm- lungen der Kompagnie ein Reichsfürst teilnehmen, der vor- geben könne, die angeblich von ihm herrührende grosse Kapital- einlage zum Teil auch bei Verwandten zusammengebracht zu haben, am besten ein und derselbe Fürst für die beiden habsburgischen Herrscher.

Als eine sehr geeignete Persönlichkeit empfiehlt Rochas den Markgrafen Hermann von Baden- Baden ^), dem die beiden Majestäten ja einen oder zwei Assistenten zur Seite stellen können. Falls Hermanns Person genehm ist, wird Rochas auf seiner Rückkehr^) Baden berühren und den Prinzen von dem er hierbei verlauten lässt, er wisse schon etwas von der Sache im einzelnen informieren, Hermann werde dann

0 » . . . prout in particulari P. Roxas Catholicae Maiestati Suae hu- millimc exponet ex commissione speciali sibi ab hac Dova com- pagnia Imposit a.** Denkschr. R. Es war also schon damals darüber gesprochen worden, dass Rochas selbst nach Madrid gehen solle. ^ Vgl. daneben den Brief Gysels' an Kurfürst Friedrich Wilhelm, oben p. 153. Rochas' von Prinz Hermann handelnden Abschnitt gebe ich im Anhang bei. Vgl. unten p. 164 Anm. 1. 'J Das ist doch wohl kein Grund an- zunehmen, ihn habe Friedrich Wilhelm direkt geschickt. Rochas konnte sehr wohl aus anderen Ursachen, z. B. in Ordensgeschäften, sich in Wien aufhalten, wenn wir nicht etwa sein Standquartier gerade dort zu ver- muten haben.

Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. | g5

nach Holland und nach Hamburg reisen, um alle technischen Verhältnisse genau zu studieren.

Der Kaiser möge schliesslich den brandenburgischen Kur- fürsten durch eine Antwort erfreuen und Sorge tragen, dass Rochas' Vortrag am kaiserlichen Hofe in keine anderen Hände als die des Kaisers selbst und die des Grafen Portia gelange.

m.

Markgraf Hermann von Baden-Baden.

Die Aufnahme, welche den brandenburgischen Vorschlägen am Kaiserhofe ward, kennen wir aus Gysels' Bericht an seinen Herrn. Pater Rochas begab sich sodann im kaiserlichen Auf- trag zu Markgraf Hermann nach Baden, welcher das an ihn gerichtete Ersuchen bereitwilligst annahm. So wurden hier zum erstenmale die Beziehungen dieses Prinzen zu Kaiser Leopold angebahnt, dessen Dienste er dann sein ganzes späteres Leben in Krieg und Frieden gewidmet hat.

1628 geboren und wie alle jüngeren Söhne Markgraf Wil- helms von Baden-Baden zunächst zur geistlichen Karriere er- zogen, trat Prinz Hermann 1649 in spanische Kriegsdienste und ward im Jahre 1651 mit einem Kommando als Rittmeister in die spanischen Niederlande gesandt. Von diesem Posten zwei Jahre später durch seinen Vater abberufen und nach Baden heimgefordert, blieb er trotzdem in Konnex mit dem Madrider Hofe und fand auch später noch mehrfach Gelegen- heitin burgundischen Kreisangelegenheiten als Vertreter Spaniens zu fungieren.^) Die feine diplomatische Klugheit und das versöhnliche Wesen des persönlich streng katholischen Mark- grafen hatten ihm im Verein mit der ihm eigenen lebhaften Hingabe an seine Aufgaben und seiner militärischen Tüchtig- keit besondere Achtung und Beliebtheit zumal auch bei den protestantischen Reichsständen schon damals gewonnen.

Gysels war von Wien aus direkt nach Hause gereist. In Dresden hatte er Aufenthalt; wir haben einen von dort aus

^) Ich gehe diese Notizen sowie im Anhang die Beilage I, weil Her- manns Biographien hei Schöpflin und Sachs von diesen Dingen nichts ent- halten. Der betr. Artikel der Allgem. Deutschen Biographie ist erklär- licherweise nur ein übrigens nicht einmal sorgfältiger Auszug aus Sachs.

166 Heyck.

am 13. Jan. 1661 an den Markgrafen abgesandten Brief des Admirals, in dem er seiner lebhaften Freude darüber, dass des Kaisers Wahl gerade auf Hermann gefallen sei, Ausdruck verleiht; die Ausdrücke dieses Briefes, dem jetzt nicht mehr nachzuweisende Schriftstücke über das Projekt selbst beigefügt waren, lassen erkennen, dass der Admiral mit Prinz Hermann bis dahin noch nicht in Beziehungen gestanden hatte. Hermann entschloss sich, mit Pater Rochas selbst zum Kurfürsten Friedrich Wilhelm zu reisen; am 8. April trafen Beide in Cleve, wo sich der Kurfürst zu dieser Zeit aufhielt, ein, der Pater mit einem Handschreiben Kaiser Leopolds für Friedrich Wilhelm. Letzterer zeigte sich durchaus befriedigt von dem Fortgange der Angelegenheit, er veranlasste Her- mann zu weiteren Besprechungen mit Gysels über Lenzen zu reisen und versicherte noch, als der Prinz später Abschied nahm, er sei bereit dem Kaiser alle nur möglichen Vorrechte innerhalb des neuen Unternehmens einzuräumen und hoffe, dass das kommerzielle Projekt zu einem recht dauernden politischen Zusammengehn zwischen dem Hause Habsburg und den in der Kompagnie verbündeten Fürsten führen werde. Rochas ging nach Spanien mit einem das Projekt empfehlenden Schreiben des Kaisers^, sowie mit einem am 13. Apr. 1661 ausgestellten Briefe des Kurfürsten an König Philipp IV. ^ Zwei Tage später als dieser ist ein Brief des Kurfürsten an den Kaiser datiert, in dem er für dessen Unterstützung dankt und anzeigt, dass er schon, während die spanische Antwort noch ausstehe, mit Vorbereitungen zu beginnen gedenke.*) Tags darauf reiste Hermann von Cleve ab nach Amsterdam, wo er drei Wochen blieb, um sich an Ort und Stelle mit den nautischen und merkantilen Dingen bekannt zu machen, von denen in Rochas' Ausführungen die Rede gewesen war; da- rauf informierte er sich bei fünftägigem Aufenthalte in Ham- burg über die Umstände, unter denen der Stapelplatz der neuen Kompagnie daselbst errichtet werden könnte. Am 28. Mai langte er im kurfürstlichen Amthause zu Lenzen bei Gysels an. Friedrich Wilhelm hatte ihm ein Schreiben an den Admiral mitgegeben, das diesen anwies Markgraf Her- mann von seinen Plänen und seinem Wissen nichts vorzuent-

1) Vgl. die III. Beüage. «) Der Text als Beilage IL - »J Bei- lage III.

Brandenborgisch-deutsche Eolonialpläne. 167

halten, da der Kaiser und er, der Kurfürst, gesonnen seien die angefangene Negotiation fortzusetzen. Hermann fand Gysels durchaus entgegenkommend und offen; auch seine nie- derdeutsche Häuslichkeit muss dem Prinzen zugesagt haben, da er drei Wochen lang der Gast des Admirals blieb. Die Zeit verging in täglichem Beraten und Planen; voll Stolz offenbarte Gysels seinem Gaste den Schatz, der nicht zum geringsten mit die Grundlage der neuen Kompagnie werden könne: eine von dem Admiral selbst seit den Tagen seiner frühesten Dienstjahre bei der holländischen Kompagnie zu- sammengetragene und eigenhändig in zwanzig Bänden nieder- geschriebene geschichtliche und geographische Darstellung aller ostindischen Verhältnisse, ein reiches mit seinen eigenen Er- fahrungen durchwehtes Material, von dem er rühmte, es sei mehr wert als alle Dokumente in den Archiven der holländi- schen Kompagnie; er versprach, falls die neue deutsche Han- delsgesellschaft zu Stande käme, nach seinem Tode derselben diese Bände als Geschenk zu vermachen.

Im Juni reiste Hermann von Lenzen nach Dresden und hat dort doch wohl selbst mit dem sächsischen Hofe über den Beitritt zur Kompagnie verhandelt. Vom 23. und 25. Juni erhielt Gysels Briefe von Hermann, in denen dieser schrieb, dass der Kurfürst eine günstige Stellung zu dem Projekt ein- genommen habe.^) Gysels bat um nähere Nachricht und er- fuhr nun zwar, dass Kurfürst Johann Georg sich vorläufig durchaus abwartend verhalte.^) Ob schon Gysels' Aufenthalt in Dresden im Januar desselben Jahres mit diesen Bemühungen in Verbindung stand, lässt sich nicht sagen.

In Hamburg hatte etwas vor dieser Zeit der Senat den Korrespondenten Gysels', Heinrich Janssen^), aufs Rathaus kommen lassen und ihm die Frage vorgelegt, ob das Kom- pagnieprojekt jetzt völlig tot und vergessen sei, worauf Janssen antwortete, es sei nie so nahe an der Ausführung

*) Nach Brief Gysels an Hermann , d. d. 10. Juli 1661 , nach Prag, resp. Wien adressiert. ^) „Den beere amptscamer-raat l^'ardinand van der Golts heeft myn durch bevel van Ihr furstel. D. de missive van den durchl. churfurst von Satjxen gesonde, daar in noch niet sonders kan re- marqueren, dan dat op de resolutie van de andere twee pootentaaten wart undt sich alsdan wil erclaren . . ." Brief Gysels an Hermann vopi 18. Juli 1661. 3) Vgl. oben pag. 139.

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gewesen, als gerade jetzt. „Darauf wünschten sie, Gott wolle seinen Segen dazu verleihen, fragten auch, ob dasselbe ohne sie [die Hamburger] werde begonnen werden, worauf jener antwortete: er denke, sie würden auf ihr Ersuchen mit einem Kapital zugelassen werden und diesfalls würde die Ausrüstung der Schiffe von Hamburg aus geschehen können."*) Es fehlt uns jeder Anhaltspunkt dafür, wie der Hamburger Senat zu jener Kenntnis gekommen war.

Nach Wien zurückgekehrt arbeitete Markgraf Hermann die Eindrücke und Erfahrungen seiner Reise zu einer Denk- schrift an den Kaiser aus, die vom 19. August datiert ist.^) Zum Teil wiederholt sie inhaltlich die Erörterungen der Rochas'- schen Denkschrift, aus der dem Kaiser ja mir ein Auszug vorgelegen hatte. Was Hermann über die Persönlichkeit des Admiral Gysels in seinem Berichte mitgeteilt, ist schon im Obigen verwertet worden.

Vieles in der Denkschrift können wir übergehen, diejenigen Rochas'schen Erörterungen, die Hermann nicht modifiziert, indessen zeigt letzterer auch an solchen Stellen, wo er sich ganz der älteren Auffassung anschliesst, in Einzelheiten die gewonnene selbständige und zum Teil genauere Kenntnis. So hütet er sich weislich die leichtere Elb'einfahrt gegenüber den holländischen Gewässern zu betonen, wie der Pater gethan; er wird wohl in Hamburg erfahren haben, dass die Rhode von Cuxhafen eine nicht minder verrufene Gegend für Segelschiffe sei, als die Durchfahrt am Texel.

Den Vorbehalt Friedrich Wilhelms, dass nur Reichsstände und zwar auch von diesen nur eine beschränkte Anzahl in die Mitgliedschaft der Kompagnie aufzunehmen seien, hatte sich Hermann ganz besonders angeeignet; ausser dem Kaiser und dem Könige von Spanien und andererseits den Hansestädten Hamburg und Lübeck dürften höchstens 16 Fürsten nach Aus- wahl des Kaisers ihr angehören. Als Hauptvorteile dieser Beschränkung giebt Hermann einen auch relativ grösseren Gewinnanteil für die Einzelnen an, ferner die Aussicht bessere Eintracht zu erhalten, als dies unter einer vielköpfigen Menge

^) Aus dem Brief Gysels' an Hermann vom 10. Juli 1661. •—• *) Die- selbe wurde bereits oben als »Ber. H.** bezeichnet und zitiert.

Brandenburgisch-dentsche Kolonialpläne. 169

von Aktionären angehen werde, und schliesslich die Möglich- keit die Verwaltungsbeamten genauer zu kontrolieren, als zum grossen Schaden der Aktienbesitzer dies beispielsweise bei der holländisch-ostindischen Kompagnie trotz des Bestehens von Aufsichtsräten der Fall sei.

In Rochas' Denkschrift waren für den Anfang 25 Schiffe bei einem Anfangskapital von einer Million Thalern in Aus- sicht genommen worden. Vielleicht hatte Hermann auf seiner Reise die Überzeugung gewonnen, dass man so viele Handels- schiffe zunächst gar nicht zu verwenden wissen würde. Her- mann schlug vor, nur 4 Schiffe ausrüsten zu lassen. Er zu- erst, was Gysels und Rochas nicht gethan, legte eine genaue Berechnung der gemäss seinen Vorschlägen zu erwartenden Kosten vor, ich gebe seine Haupttabelle, die auch nach der nautischen Seite interessant ist, im Anhange als Tabelle IV bei. Zum Überfluss hat er auch versucht, für den in der That unberechenbaren Gewinn, der ja im allgemeinen freilich zu erwarten stand, aber in seiner Höhe nach den Umständen doch ausserordentlich bchwanken musste, auf Zahlen beruhende Anhaltspunkte zu geben. Von den 4 Kauffahrteischiffen sollte jedes 200 Last halten und eine Ladung im Werte von 25 000 Thalern aufnehmen; da sich die Kosten der Schiffe mit voller seetüchtiger Ausrüstung voraussichtlich auf zu- sammen 57 332 Thaler stellten, zu denen noch die Ausgaben für die 7 Monate durch zu löhnende und zu unterhaltende Besatzung kommen würden, stellten sich nach dem Anschlage die Kosten im ersten Jahre auf 86 685 Thaler 16 Stüber^), die zu den genau 100 000 Thalern für die Ladung kamen. Hermann setzte an, dass jeder der 20 Kompagnieteilhaber 15 000 Thaler Einlage ä fonds perdu hergeben werde, so dass das Anfangskapital im ersten Jahre 300 000 Thaler und die nach obigen Ausgaben noch übrige verfügbare Summe 113 314 Thaler 32 Stüber betragen würde. Es lässt sich auch in den sonstigen Berechnungen Hermanns verfolgen, dass er die Anlagekosten nicht strenger von den jährlichen Betriebskosten geschieden hat.

Die 4 Schiffe der Kompagnie werden so führt Her- mann weiter aus, unter der Voraussetzung, dass das Projekt

i) Vgl. die Tabelle im Anhange.

170 Heyck.

unter Spaniens Beteiligung zu Stande kommen werde in Ostindien in einen später zu bestimmenden spanischen Hafen einlaufen, dem dortigen Gouverneur die von seinem Könige ausgestellten Legitimationspapiere vorlegen, darauf an dem betreffenden Orte grosse Magazine als Eigentum der Kom- pagnie errichten und von dort aus nun durch ganz Indien sowie an den ostasiatischen Küsten ihre Waaren vertreiben; mit den einheimischen Fürsten wird man bei solchen Fahrten und von dem Stapelplatze aus in vertragsmässige Beziehungen zu treten suchen. Von den Schiffen kehren zwei mit indischen Waaren nach Europa zurück, zwei bleiben in Indien, kaufen und verkaufen dort während kleinerer Fahrten und füllen die erwähnten Lagerhäuser des Ausgangshafens, bis von neuem Schiffe aus Europa kommen.

Für den zu erwartenden Gewinn hat der Markgraf zwei verschiedene Berechnungen, von denen er nur die eine ver- sucht hat in Zusammenhang mit jenem Ausgabenanschlage zu bringen. Er führt aus : für die von Europa mitgebrachten Waaren haben die Holländer in Indien oft den sechszehnfachen Erlös gewonnen; die neue Kompagnie rechnet für sich nur den sechsfachen. Zunächst sollen zwei Schiffe den ständigen Verkehr zwischen Hamburg und Indien vermitteln, jedes Schiff bekommt für 25 000 Thaler Waaren, beide zusammen mit einer Ladung im Wert von 50 000 Thalern werden aus der- selben 300 000 Thaler lösen. Davon erhalten sie auf ein Jahr ihre Mannschaft (bei siebenmonatlicher Fahrt und fünfmonat- lichem Aufenthalt in Indien), wofür nach einer besonderen Berechnung 34 270 Thaler erforderlich sind; um also Waaren nach Europa zu laden, verbleiben 265 730 Thaler. In Europa aber werden die indischen Waaren, z. B. Gewürze, notorisch wieder mit einem Gewinn von 900 ^/o verkauft. Auch Her- mann hält an dem doppelten Irrtum fest, man werde selbst in den Besitz ausgiebiger Gewürzplantagen gelangen und die Produkte derselben zu dem bisherigen Preise in Europa ver- kaufen können.

Der zweite Gewinnanschlag beruht auf anderer Grundlage : Man hat für den Anfang 300 000 Thaler und verzichtet zu- nächst auf Dividende, bis jenes Kapital auf ca. 7 Millionen angewachsen ist. Die Holländer machen in der Regel 75 ^/o jährlichen Nettogewinn, hier sollen zur Vorsicht nur 25 50 ®/o

I.

11.

III.

Zahl der Jahre,

IV.

Grund-

Prozentsats de«

während wel-

Dadurch erreich-

kapital.

Jahresgewinns.

cher thesanriert wird.

tes Kapital.

Thlr.

%

Thlr.

300 000

50

8

7 688 671»/a

300 000

45

9

8 500 268

300 000

40

*)

*)

300 000

35

*)

*)

300 000

30

12

6 989 418

300 000

25

14

6 821 205

Brandenburgisch-dentsche Eolonialpl&ne. |7l

angesetzt werden. Darnach ergeben sich Hermann folgende Zahlen, die ich in einer Übersicht gebe:*)

V.

Jahresdividende je- des Teilhabers nach Ablauf der in IH beseichneten Jahre bei 7 Mill. Kapital.

Thlr. 175 000 157 000 140 000 122 500 105 000

87 500

Durch den Beitritt Spaniens fallen für die neue Kompagnie die Kosten für Festungsbauten und -besatzungen und eine eigene Kriegsflotte für Indien weg. Andererseits wird man billiger Schiffe bauen, als es die Holländer können, weil man das Holz im eigenen Lande hat; man wird aus letzterem auch den nötigen Proviant zu geringerem Preise und ohne grosse Transportkosten beziehen, während die Holländer das Korn meist an der Elbe, Schlachtvieh in Dänemark aufkaufen. Im Übereifer kommt der Prinz hier auf einen wohl wenig über- legten Gedanken, dass nämlich durch strafdrohende kaiser- liche Mandate für derartige Lieferungen Privater an die Kom- pagnie eine billige feste Preistaxe aufgestellt werden könne.

Hermann verhehlt nicht, dass die neue Handelsgesellschaft immerhin an die Eventualität zu denken habe der Scheelsucht und dem bösen Willen anderer Mächte begegnen zu müssen. Diese Gefahr verringere sich jedoch durch folgende Über- legungen : einen ßechtsgrund werden andere Mächte nicht auf- finden können, gegen das deutsche Unternehmen vorzugehen, solange dasselbe fremden Kolonialbesitz nicht verletzt; unbillige Gewaltthat ist lediglich und allein von den desswegen berüch- tigten Holländern zu gewärtigen. Wenn die Generalstaaten

^) Die Tabellen, aus denen ich obige kurze Übersicht zusammen- gezogen und in denen Hermann alles genau demonstriert, sind ausser- ordentlich weitläufig, da begreiflicherweise diese Potenzrechnungen ledig- lich auf die sog. 4 Spezies basiert sind. Für die oben *) bezeichneten Stellen existieren keine Tabellen Hermanns, sie sind wohl Yerloren gegangen.

172 Heyck.

oder die ostindische Kompagnie wirklich als offene Friedens- störer auftreten sollten, wird man die übrigen Mächte, welche gerade jenen den Abbruch an ihrer Handelsblüte sämtlich gönnen, auf seiner Seite haben und auch die indischen Fürsten werden nicht eben Veranlassung nehmen, die harte Herr- schaft der Holländer und die monopolisierende Tendenz ihres Handels zu unterstützen; und zu allem dem vereinigt ja die deutsche Kompagnie genug mächtige Potentaten, um durch einen Einmarsch von der Landseite her die Holländer alsbald zur Nachgiebigkeit zu zwingen. *) Für Hermanns entschlossenen Mut steht das Resultat fest, dass selbst der Schade, den hol- ländische Feindseligkeiten der neuen Kompagnie unter Um- ständen bereiten können, nicht so gross sein werde, als der- jenige Verlust, den fortdauernd erleidet, wer immer nur an die Gefahren und die Hindemisse für das eigene Können denkt und sich von jedermann sogleich kurz abspeisen lässt: „nam qui observat ventum, non seminat et qui considerat nubes, nunquam metet".

Die einzige wirkliche Gefahr, die den Projekten drohen kann, ist die etwaige Weigerung des Königs von Spanien, dem Unternehmen seinen Beistand und seine Teilnahme zu vergönnen. Aber eine derartige Ablehnung steht kaum zu erwarten, sie würde für König Philipp selbst im höchsten Grade schadenbringend sein. Spanien verliert ja durch die Ausführung des Projekts nicht das geringste weder an Län- dern noch an seinen speziellen Handelsbeziehungen, zumal Spanien einen eigentlichen europäischen Handel zur Zeit nicht mehr hat und das Absatzgebiet der neuen Kompagnie auf Deutschland und den Nordosten Europas sich beschränken wird; andererseits werden der Kurfürst von Brandenburg und seine Alliirten das Projekt jetzt nicht mehr fallen lassen und sie werden doch, zumal bei dem Friedensstande und ihrer völ- ligen politischen Ungebundenheit erreichen, was einst die Hol- länder inmitten des bittersten Kampfes gegen die spanische Monarchie erreicht haben ; geht es nicht im Bunde mit Spanien, so werden dem Kurfürsten andere Konstellationen behilflich sein, und der Kaiser wie die katholische Majestät werden

^) Ich verweise Ton hier auf das schon p. 161 Gesagte, nicht ohne anzuerkennen, dass Hermann sich diese Eventualitäten deutlicher klar gemacht, als es Gysels und Bochas gethan.

firandenburgiflch-deutsche Eolonialpiän^. 173

nichts gewonnen, nur in dem Verbände jener Fürsten eine mächtige und zuverlässige Bundesgenossenschaft verloren haben, die sich durch den Kurfürsten von Brandenburg schon aus freien Stücken erboten hat mit ihren Flottenmitteln beizu- tragen zur Intakthaltung des gesamten europäischen und über- seeischen Besitzes der spanisch -habsburgischen Krone. Für den Kaiser aber, dem so viele Vorrechte eingeräumt werden sollen, muss es besonders ins Gewicht fallen, wenn für das neue Werk das Einverständnis der niederdeutschen Reichs- stände mit dem habsburgischen Hause nicht erzielt wird: die Aussicht das dominium maris )Von neuem zu behaupten schwindet, nach wie vor werden aus den Erblanden verhältnis- mässig weit grössere Summen für die fremden Waaren in das Reichsausland gehen, der bei den neuen Wegen des Imports zu erhoffende Aufschwung der Industrie und überhaupt des gesamten bürgerlichen Lebens bleibt unerfüllt und eine schätzens- werte Allianz geht dem Kaiser verloren, die wie Hermann ganz zuletzt kurz hinzufügt, vermutlich in der Erinnerung irgend welcher in Cleve von Friedrich Wilhelm angeregter Gespräche ganz besonders ins Gewicht fallen wird, wenn, was Gott verhüten wolle, eines Tages das habsburgische Ge- schlecht auf dem spanischen Throne im Mannesstamme er- löschen sollte.

IV.

Deliberationen.

Die einzelnen in die Augen fallenden Irrtümer der Denk- schriften des Pater Rochas und sodann des Prinzen Hermann sind schon bei der Inhaltsangabe angemerkt worden, unver- kennbar jedoch zeigen des Markgrafen Ausführungen gegen diejenigen Rochas' einen erheblichen Fortschritt auf dem Wege zur praktischen Ausführbarkeit. Darum freilich lagen auch jetzt in Hermanns Bericht noch keine solchen Propositionen vor, auf die nun sogleich ein Staatsvertrag oder auch nur bindende Präliminarien hätten gegründet werden können, aber neue Gedanken, die fördernd und fruchtbringend wirken konnten, waren doch zur Eröterung gestellt. In Wien ward das Pro- jekt, wie es Hermann vorgelegt, einer Kommission, „gewissen Räten" zur Untersuchung überwiesen ; wenn nun, um was sich vorläufig alles drehte, Rochas in Madrid das nötige Entgegen-

174 Heyck.

kommen fand, so konnten bei entschlossener und energischer Behandlung der Angelegenheit sehr bald aus den gegebenen Darlegungen und Vorarbeiten feste Normen herausgeschält und die Hauptpunkte auf wirklich sicheren Boden gestellt werden.

Hermann war bei seinen Vorschlägen, auf welche Weise die neue ostindische Schiffahrt einzuleiten sei, wie wir sahen, davon zurückgekommen, dass sogleich am Anfange eine einiger- massen widerstandsfähige Flotte geschaffen werden sollte, was vorher Gysels und Rochas mit den von ihnen befürworteten 25 kriegstüchtig armierten Kauffahrern hatten erreichen wollen, aber in dem gleichen Maasse und Tempo, in dem jener eine wenn auch weniger rapide Erhöhung des Gesellschaftskapitals voraussetzte, wollte zweifelsohne auch er die Flotte allmählich vermehrt wissen. Sicher war besonders das in einem einsichts- volleren Urteil über die Unternehmungslust und die Leistungs- fähigkeit der für die Handelsgesellschaft herbeizuziehenden Teilnehmer begründet, dass der Prinz das Grundkapital von der Million Reichsthaler in des Paters Deklaration auf weniger als ein Drittel reduzierte.

Die wichtigste innere Umwandlung erlitt das Projekt durch Hermann insofern, als dieser, was später noch deutlicher her- vortritt, — ganz entgegen Friedrich Wilhelms vorsichtig fest- gehaltener und auch von Rochas noch nicht verdeckter Ten- denz — die neue Kompagnie nun auch faktisch in die Hände des Kaisers legen wollte, so dass dieser aus einem Protektor der eigentliche Inhaber, der Kurfürst von Brandenburg an- statt des Hauptes ein nützlicher Helfer werden sollte. An- dererseits unterdrückte Hermann in seinen Ausführungen ge- genüber dem Kaiser einen Gedanken ganz, obwohl er ihm nahe genug gelegen: dass des deutschen Reiches eigene Macht selbständig in Ostasien könne aufgerichtet werden, einen Ge- sichtspunkt, der in den brandenburgischen Bestrebungen von Anfang an enthalten gewesen war und den zur Zeit, da Her- mann seinen Bericht abfasste, der Admiral Gysels unermüdlich zur Geltung brachte: es müsse sich bei den spanisch -portu- giesischen und holländisch-englischen Verwicklungen in Europa und in Indien in letzteren Gegenden mit Erfolg im Trüben fischen lassen, wie Gysels eigener Ausdruck lautete; so sandte er alle Nachrichten, die ihm über Holland und Hamburg zu- gingen, sobald sie einliefen, ohne Unterlass an Hermann, nebst

Brandenbtttgisch-dentscbe Kolonialpiäne. |75

Kommentaren und Vorschlägen, was bei solcher Sachlage für die neue Kompagnie resp. den Kaiser zu thun sein möchte; er selbst hatte sich, und zwar bemerken wir dies, seitdem er den Markgrafen Hermann kennen gelernt, allmählich zu dessen Auffassung hinübergeneigt, dass in dem neuen Werke ein eigentlich kaiserliches oder vielmehr habsburgisches werde zu schaffen sein.

In diesem Punkte sind Gysels' wirkliche Meinungen nicht genau von materielleren Nebenabsichten zu scheiden. Er fühlte sich von Intriguen bedrängt, die, wie er Hermann schrieb, wegen des Domänenamtes zu Lenzen, das er in Erbpacht hatte, schon längst ihm bereitet würden und die er egoistischen Ab- sichten des Vizepräses Kantenstein zu Cleve zuschrieb, der ihn bei dem Kurfürsten derartig angeschwärzt habe, dass dieser seinetwegen an die Amtskammerräte habe schreiben lassen; der Admiral hoffte, Hermann möge vermitteln, dass sein ver- mittelst der Kompagnie erfolgender Übertritt aus dem bran- denburgischen in das kaiserliche Interesse ihm Schutz gewähre gegen diese ihn persönlich bedrohenden Angriffe und zugleich gegen die Verfolgungen, die das Zustandekommen des von ihm zuerst angeregten Kompagnieprojektes von Seiten der Holländer über die Angehörigen seiner Familie verhängen werde, eine am 24. August 1661 zum erstenmale geäusserte Bitte, die später aus gesteigerter Besorgnis heraus immer dringender auftritt. Wir wissen^), dass mit Gysels auch der schwedische Generalkommissar von Hoflfstetten in Beziehung getreten war und können uns der Vermutung nicht entschlagen, dass der Admiral auch nach dieser Seite hin sich eine Thür hat offen lassen wollen, wenn wir in einem an ihn gerichteten Briefe, den ihm ein Hamburger, Eduard Färber (Ferver) im Mai 1661 im plattdeutschen Idiom schrieb und der später in Prinz Hermanns Hände gehommen ist, lesen: „H. Hoffstäter deett an V. E. seer grooten undt voir goode tractament noch- mals bedancken".

Am 10. Juli 1661 setzte er Hermann auseinander, wie es bei einiger Beschleunigung des neuen Kompagnieunternehmens wohl angegangen wäre, das von den Holländern bedrängte Macao zur Zufriedenheit der portugiesischen Kolonisten in Schutz zu nehmen^) und trug darauf an Rochas zur Vertre-

*) Cf. pag. 137. 2) ... Alsoo voornante Maccauw vant ander Por-

176 Heyck.

tung des Gedankens zu instruieren, dass angesichts des portu- giesisch-englischen Abkommens Spanien vorläufig eine vor- sichtige Konnivenz gegen Portugal üben möge, um diesen Staat als den alten Gegner der holländischen Kompagnie in Zukunft politisch auf der Seite der deutschen Unternehmungen zu erhalten; Macao behielt er auch später im Auge und be- merkte (24. August), man müsse darauf denken, daneben noch einen zweiten festen Platz zu gewinnen. In weiteren Briefen regte er an, die neue Kompagnie solle an mögUchst vielen Orten mit den ostindischen Portugiesen Einvernehmen und Bundesgenossenschaft anzuknüpfen suchen.^) Wenn er doch ein einzigesmal einen Tag nur in Amsterdam sein könnte, wünscht er sich, um, wie sich alles in Indien gestaltet, recht übersehen zu können, und ferner: dass doch nicht die alles verderbende Schwerfälligkeit Derer wäre, bei denen die Ent- scheidung des Handelns liegt. So schnell wie irgend möglich, mahnt er, müssen Schiffe gerüstet werden; wenn man vor- giebt, sie gegen die Türken gebrauchen zu wollen, wird man sie jedenfalls ungehindert in Holland oder Seeland aufkaufen können. Zu dem langsamen Gange der Verhandlungen, zu den Rancunen seines Gegners, des Vizepräsidenten und seiner Helfer in den Eibämtern, macht ihn das lange Harren auf die spärlichen Antworten Hermanns unmutig, und weitere Be- sorgnis erregt ihm, dass die Bewindhebbers in Amsterdam durch Warnungen aufmerksam gemacht sind auf Gysels und das neue Kompagniewerk, wenn sie auch noch nichts genaues wissen und im Glauben stehen, der Kurfürst von Branden- burg werde im Bunde mit König Ludwig XIV. etwas gegen sie ins Werk zu setzen versuchen. Angesichts z. B. der teil- weisen Mitwissenschaft des Hamburger Senats, von der wir doch nur zufällig erfuhren, kann uns kaum wundern, wenn das Geheimnis kein völliges geblieben war; Gysels hatte im

tugees gebiet gans afsepareert is, had icq gehoopt, wan in ons disseyn wat meer geylt waer, daar ter plaatse ietwes goets te obtineeren undt door d'een of d'ander middel deselve onder onse protectie te brengen, dat seer gevouchlicq sol können geschieden, den aensien dese hare com- mertie door separatie van de andere Portugesen gans vervalt undt sonder groot beswaar niet tot haare andere bontgenooten koomen können.

^) Derartige Vorschläge enthält auch der im Anhang als Beilage V gegebene Brief Gysels an Hermann vom 1. September 1661.

Brandenburgiscb-deutsche Eolonialpläne. 177

Verdacht der Indiskretion seinen Hamburger Korrespondenten Heinrich Janssen, der brieflich allerlei Leuten gegenüber das Projekt ausgeplaudert habe.

Hermann nahm trotz einer gewissen Vernachlässigung des schreibseligen Admirals dessen neue Vorschläge bereitwillig auf, wie wir aus zurückbehaltenen Kopien einiger von ihm an ßochas nach Spanien gesandter Briefe ersehen. Zunächst liegt von solchen auf zwei Blättern der leider fragmentarische Auszug eines langen französisch abgefassten Schreibens ohne Datum vor; es ist in das Jahr 1661 zu setzen, weil darin die im Mai dieses Jahres zwischen England und Portugal getroffene Übereinkunft eine grosse Rolle spielt; die ßochas ausdrücklich gegebene Anweisung die nächste Antwort nach Wien zu rich- ten sowie die Bezugnahme auf einen Brief, den Hermann von Amsterdam aus an den Pater geschrieben, führen zu der Ver- mutung, dass der Prinz diesen Brief noch während seiner Rückreise von Lenzen nach Wien oder direkt nach seiner Ankunft an letzterem Orte schrieb. Dieses Schreiben aus dem Sommer 1661 soll Rochas über die Propositionen, die der Prinz in dieser Zeit dem Kaiser vorzulegen gedenkt resp. soeben vorgelegt hat, orientieren; es mag weniger die wirk- liche Meinung des Verfassers, als vielmehr ein Kunstgriff ge- wesen sein, wenn er von den 4 Schiffen und 300 000 Thalern seines Berichts (an Kaiser Leopold) in diesen dem spanischen Hofe mitzuteilenden Vorschlägen noch wieder etwas herunter- geht, nämlich auf 3 Schiffe und 200 000 Thaler; auch spricht er hier nicht von 20, sondern von 10 bis 12, höchstens 14 Teilnehmern der Kompagnie; zum erstenmal tritt in diesem Schreiben bei den von ihm gemachten Berechnungen die Vor- aussetzung auf, dass die zum Beginnen nötigen Summen ir- gendwo aufgeliehen und also auch zu verzinsen sein werden: „la repartition du gain sera grande mesme apres avoir satis- faict aux crediteurs". Von diesen Punkten abgesehen spricht er über die Anordnung der ersten Handelsfahrten, die Anlage von Magazinen etc. ganz im Sinne seines Berichtes an den Kaiser.

Im weiteren Verlaufe des Schreibens verarbeitet er aber Gysels' Anregungen zu folgenden politischen Phantastereien: Die Heirat des Königs von England mit einer portugiesischen Infantin (Catharina), die Hermann dem Pater schon von Am-

Z«it8chr, f. Gesch. d. Oberrh. V. F. II. 2. 12

178 Hcyck.

sterdam aus prophezeit hat, ist jetzt eine leider nur allzu- sicher bevorstehende Thatsache; das Fundament dieser Ver- bindung scheint die Überantwortung von portugiesisch Ost- indien an die Engländer zu sein. Da gilt es nun noch von Seite Spaniens soviel wie möglich zu retten, indem König Philipp Annäherungen macht und ebensoviel bietet, als Eng- land gethan; den Portugiesen selbst muss doch bei offener Wahl zwischen Spanien und Grossbritannien ersteres der er- wünschtere Bundesgenosse sein, und zumal die Kolonien wer- den sich schwerlich ohne Gegenwehr die ketzerische Herr- schaft der Engländer aufjochen lassen. Spanien kann noch jetzt mit Portugal vereinbaren, letzteres möge, wenn es doch einmal seinen ostindischen Besitz einzubüssen im Begriff steht, denselben an den Kaiser codieren, der dafür gemeinschaftlich mit der Krone Spanien Portugal selbst schützt und die Kolo- nien bei ihrem Herkommen bewahrt. Erscheinen diese Forde- rungen Spanien als zu starke, so möge es seine Zustimmung wenigstens dazu geben, dass die portugiesischen Besitzungen bis zur völligen Regelung des Verhältnisses zwischen den beiden Königreichen der iberischen Halbinsel unter kaiserlichen Schutz gestellt werden. Möglich ist zwar, dass die portugiesische Regierung, um von vornherein der zu erwartenden Opposition gegen ihre oben erwähnte Entschliessung den Boden zu ent- ziehen ihren Unterthanen in Ostindien weiss machen wird, dass England neuerdings ein katholisches Königreich sei; dem gegenüber werde man in geeigneter Weise zu verbreiten haben, dass König Karl H., der allein katholisiere, nur über eine ganz beschränkte Macht seiner Krone verfüge, dass viel- mehr alle Gewalt bei dem nicht nur völlig andersgläubigen, sondern fanatisch anti- katholischen Parlament liege. Höchst bemerkenswert ist ein Satz in dem Briefe: „je me souviens, qu'au commencement qu'avons traicte de former la nouveüe compagnie nostre Intention estoit de pouvoir conquester par force quelques places des dicts Portugals orientaux, mais pour le present je le tiens pour impossible, veu le peu de force qu'avons au commencement et que Ton ne pourrait faire re- sistance ä Pinteresse roy d'Angleterre". Es war also trotz aller Beteuerungen von der Friedfertigkeit des neuen Unter- nehmens der Gedanke gehegt worden, dass die Kompagnie mit Hilfe Spaniens und einer eigenen etwas erheblicheren

Brandoibiirgisch-^eotBclie EolonialpUne. I79

Schiffemacht , als später geplant wurde, oflFensiv werde vor- gehen können. Ganz anders wird die Sache liegen, fährt Hermann fort, wenn der Kaiser die mit Festungen und Kriegs- requisiten wohl versehenen bisher portugiesischen Lande in Indien mit Zustimmung Portugals und Spaniens besetzt hält; einer eventuellen kriegerischen Aktion Englands würden dann selbst die Holländer sich entgegensetzen, welche von allen Konkurrenten jene am meisten ungeme in Indien neben sich sehen. Das Fragment bricht an dieser Stelle ab; wenn es auch mancherlei wichtige Aufschlüsse bringt, beruhen doch seine allzu hochfliegenden Hauptgedanken widerum auf einem gründlichen Irrtümer in dem englisch-portugiesischen Vertrage vom Mai 1661 war, abgesehen von Niederlassungsfreiheiten für englische Kaufleute in den portugiesischen Kolonien, von keiner anderen Gebietsabtretung in Indien als der von Bom- bay und für den Fall der Zurückgewinnung Ceylons des Ha- fens von Gale die Rede gewesen.^)

Wenig ausreichend ist das Material über den Erfolg von Kochas' spanischer Mission. Des Franziskaners erste Nach- richten scheinen die hoffnungsvollen Erwartungen Markgraf Hermanns wenig befriedigt zu haben, wie wir aus seinen er- haltenen Antworten schliessen können. Am 11. Septbr. 1661 spricht er sich in herben Worten über die Nörgeleien der Besserwisser aus, die in dem Zeitpunkte, wo alles darauf an- komme das unternehmen zu beschleunigen, sich vergnügen ihre nichtsnutzige Kritik zu üben und die über einzelnen ge- nauerer Regelung bedürftigen Punkten alles verwerfen. Von den Niederländern, mit denen man immer komme, sei wirk- liche Feindseligkeit nicht zu fürchten und sollten in der That die holländisch-ostindische Kompagnie oder die Generalstaaten als Friedensstörer auftreten werde man stark genug sein ihnen zu begegnen und werde zudem sicherlich ganz Europa, ins- besondere die Engländer auf seiner Seite haben. „Breviter tota scrupulantium materia versatur in verbulo si, si, si, at- tamen concesso s i atque lucro exinde modico cessante, adhuc omnes singuli non sunt tantae revelantiae, quominus tam con- siderabile foBdus /: per quod Caesar pedem firmum et corre-

^) H. Scbäfer, Geschichte von Portugal (bei Heeren und ükert). Hamburg 1852. IV. p. 678.

12*

180 Heyck.

spondentiam cum suis confidentibus haberet in mari :/ praeter alia motiva iam saepius adducta omitti vel abscindi deberet, prout toties, quoties in hac materia particulariter mihi com- municabitur, ad oculos me monstraturum obtuli." Gerade in diesen Tagen erhielt er von Rochas einen vom 3. August aus Madrid datierten Bericht, auf den er am 14. September antwortete. Mit Vergnügen habe er gelesen, dass trotz einiger Übelwollender oder schlecht Unterrichteter Abraten der König und sein erster Minister Don Luis de Haro die deutschen Vorschläge mit Interesse aufgenommen und König Philipp selbst den Pater aufgefordert habe einem der spanischen Mi- nister, welchem er wolle, die Propositionen zur Einzelprüfung zu übergeben. Dass jedoch in Wien unterdessen an der Sache etwas gefördert sei, möge Rochas nicht etwa sich vorstellen, es sei ja in neuerer Zeit allgemein dahin gekommen, dass man den regierenden Häuptern alles, was zu ihrem Vorteile und ihrer politischen Kräftigung gereichen solle, sozusagen gegen ihren Willen einflössen müsse, wie ein Arzt dem Patienten die Medizin durch gewaltsames Aufsperren der Zähne oder zum mindesten durch Vorspiegelungen und durch täuschendes Überreden beibringe ein Satz, der wohl geeignet scheinen kann manche zu wenig fundierten Hoffnungen und Vorstel- lungen, die wir in Hermanns schriftlichen Darlegungen finden, erklärlich zu machen. Was nun die in Spanien gegen das Projekt geltend gemachten Gründe anlange, so sei zu erwidern, sie möchten vielleicht vor Jahrzehnten einige Geltung gehabt haben, als die damalige spanische Monarchie noch herrschend im Welthandel war; jetzt gelte es ohne die trügerische Brille veralteter Prätensionen den Blick nach Indien zu richten : die neubefreiten Portugiesen, die Holländer, Engländer, Dänen haben sich dort festgesetzt, Länder erworben, Handelsbe- ziehungen angeknüpft, fast alle schon jetzt mit grösserem Besitz und umfassenderen Mitteln, als Spanien. Der Friede von 1648 habe die Macht der Spanier überall lahmgelegt, seit Jahren holen sie für sich selbst fast gar keine Waaren mehr aus Ostasien, an den Verkauf solcher in anderen europäischen Ländern ist nicht entfernt zu denken. Jetzt bietet der Kaiser die Hand zur gemeinsamen Machterweiterung in Indien, da stösst gerade ihn der spanische Hochmut zurück. Der ganze spanische Handel beschränke sich zur Zeit auf Westindien,

Braodenburgisch-deutsche Kolonial pläoe. I32

diesen stören zu wollen ist die neue Kompagnie weit entfernt. Auch die Redensarten, mit denen mau um sich werfe, man werde die Holländer wieder völlig vertreiben, durch die Wie- derunterwerfung Portugals alles auf die alten Verhältnisse zurückführen, seien nichts als leere Spreu, so ungerne auch der Prinz als treuer Katholik und Anhänger Habsburgs sich zu dieser Überzeugung bequeme. Spanien habe Grund froh und zufrieden zu sein mit einer wirklich nutzbringenden und sicheren Bundesgenossenschaft ^), wie sie geboten werde; könne man sich nicht sogleich völlig entschliessen, so möge man einen Versuch auf Probe machen. Es sei auf die protestan- tische Konfession einzelner Fürsten hingewiesen, mit denen dem katholischen Könige zugemutet werde sich in der Kom- pagnie zusammenzufinden; nun sei erstlich bei den Katholischen das sichere Übergewicht und zweitens, sei es nicht besser den Häretikern näher zu treten, sie zu sich herüber zu ziehen, statt, wie man meistens beliebe, in pharisäischer Verurteilung jene fast mutwillig auf die Seite seiner Widersacher zu bannen? Ohne weiteres aufgeben würden der Kurfürst von Branden- burg und die Hansestädte das Projekt jetzt doch nicht mehr; was sie im Bunde mit den habsburgischen Mächten zu beider- seitigem Vorteil aufzurichten vergeblich gesucht, würden sie gemeinsam mit den Franzosen oder Schweden schon zu er- reichen wissen. Der Pater möge doch nichts unterlassen, auf dass seine eigene und des Prinzen ihnen von der kaiserlichen Majestät übertragene Kommission in Spanien nicht zum Spotte dünkelvoller Nichtwisser werde.

Unterdessen liefen bei Hermann unausgesetzt die Briefe Gysels' ein, wie auch sein Freund Heinrich Janssen jetzt dem Markgrafen gelegentlich direkte Berichte sandte; den ersten von diesen, vom 14./24. Sept. 1661 Hess der Hamburger aus besonderer Hochachtung gar französisch schreiben. Der Ad- miral war voll von neuen Plänen: in Ostasien solle man mit den Tataren anknüpfen; vielleicht ständen diejenigen Tataren, die dem moskowitischen Gross fürsten Astrachan entrissen, mit jenen am japanischen Meere unter einem Herrscher, in diesem Falle würden die Beziehungen zu diesem grossen Reiche mit erhöhten Vorteilen zugleich in Europa und Asien gefestigt

^) ^ certa foederis ansa.**

182 Heyck.

werden. Als der Krieg in Siebenbürgen bedrohlicher wurde, meinte er wieder, man solle eine Gesandtschaft nach Persien senden, die nach einem Besuche bei den Tataren an ihrem Bestimmungsort gemeinschaftliche Sache gegen den Gross- türken zu bewirken und zugleich der Kompagnie Privilegien und eventuell auch die Bundesgenossenschaft für Indien zu sichern habe; als Geschenke könne die Gesandtschaft 100 Flintpistolen, 10 bis 12 kleine gegossene Feldstücke und einen eleganten Wagen mit Geschirr für 4 Pferde mitnehmen. Um den Anfang Oktober kam nach Lenzen ein holländischer Schiffsoffizier, der in seine Heimatstadt Tangermünde zurück- kehrte und von Janssen an Gysels empfohlen war; nach dessen Angaben schloss letzterer, dass besonders an der chinesischen Küste die Aussichten jetzt günstige seien, Macao sei so gut wie abgeschnitten von allen anderen Plätzen der Portugiesen, der Tatarenchan übrigens sei ihnen günstiger gestimmt als den Holländern; schon der vielen tausend Seelen wegen, die sie dort zum Christentum gebracht, würden die Portugiesen in Macao eine Besetzung seitens der neuen Kompagnie mit Freuden begrüssen. Im Frühjahr 1662 erdachte er ein „Ex- pedient" — mit den sehr von ihm geliebten Fremdwörtern hat er hier und da Unglück , wie die Niederländer dazu ge- bracht werden könnten, in der Zulassung der neuen Kompagnie in Batavia selbst einen Vorteil zu erblicken. Dergleichen wusste er noch mancherlei anzugeben und zu raten.

Ausserdem sah er sich nach tauglichen Leuten für die neue Kompagnie um, wo immer nur er sie bekommen konnte. Seinem Sohne, dem Kapitän, der unter de Ruyter drei Bar- bareskenschiffe auf einmal überwältigt, ferner einem Schwieger- sohne und zwei Vettern, die in Ostindien angestellt gewesen waren, hatte er Offiziers- oder Ratsstellen zugedacht, ausser jenen empfahl er zwei Kapitäne, von denen er dem einen, Jan de Waal, das für einen Seemann etwas einseitige Lob erteilt ein „gexparmenteerter offitsier te paart en te voet" zu sein, den zweiten, einen Bremer, der für die Genuesen in Indien gewesen war und dessen Sohn er zu einer Steuermannsstelle ausersehen hatte, hielt er, trotzdem jenen die holländisch- westindische Kompagnie zu engagieren suchte, in der Hoff- nung baldiger Zurüstungen längere Zeit in Hamburg hin, bis der Mann plötzlich nach kurzer Krankheit in Janssen's Hause

Brandenborgisch-deatscbe Kolonialpläne. 183

sich niederlegte und starb; für die unteren Maats- und Ma- trosenstellen glaubte er zur reichlichen Genüge Leute aus Deutschland und Dänemark anmustern zu können.

Hermann hatte dem Admiral in seinen seltenen Antworten von dem wenigen, das er selbst über den Gang der Madrider Verhandlungen wusste, nur unklare Andeutungen zukommen lassen. Umsomehr drängte ihm gegenüber Gysels und wir sahen, dass Friedrich Wilhelm selbst in diesem Sinne ent- schlossen war mit der Einrichtung der Kompagnie zu be- ginnen, auch solange Spaniens Entscheidung noch ausstände. Der Kaiser, die Reichsfürsten und die Hansestädte würden sich doch nicht von Beschlüssen Spaniens abhängig machen wollen und darüber, indem man die vorhandenen trefiflichen Häfen unbenutzt lasse, ihre Unterthanen verwahrlosen. Die Stadt Prag werde von dem Unternehmen den grössten Gewinn haben, da die ElbschiflFahrt Erleichterungen erhalten solle und die Stadt selbst zum Hauptstapelplatz des neuen Grosshandels und Ausgangspunkt des Klein Verkaufs ausersehen sei; dort also solle man die nötigen Kapitalien zu 4 bis 5 ®/o aufnehmen. Jetzt habe man den Herbst und den gelte es zu benutzen: es seien Fettochsen einzuschlachten, die vielleicht in Böhmen gut zu haben seien ein Zusatz des Admirals, der wohl nur bezweckte eine weitere Begünstigung der österreichischen Erb- lande herausfinden zu lassen , es sei an der Zeit Speck und Fleisch einzusalzen, einzupökeln, in den Rauch zu bringen, Korn, Erbsen, Bohnen, Brot, Mehl, Graupen und Grütze ein- zukaufen, was alles in der Lenzener Gegend günstig zu haben sei. In Hamburg ständen zur Zeit drei Schiffe zu Kauf, wie man sie gerade brauche und schwerlich in Holland so preis- würdig bekommen werde, ein Fluitschiflf von 220 Last, vor einem halben Jahre gebaut, ein zweijähriges von 180 und ein 3 Jahre altes von 125 Last; es komme hier wie überall da- rauf an sogleich zugreifen zu können. In Hamburg dessen Beitritt ihm immer noch zweifelhaft erscheint, so dass er fort- während Gründe aufsucht, die die Stadt dazu veranlassen können müsse die Kompagnie einen Schiflfshafen für sich allein, ein festes Lagerhaus und eine Werft einrichten. Er fragt bei Hermann an, wie es denn eigentlich in Ungarn mit Erzen stehe, ob man von dort aus Kupfer beziehen könne, aus dem man mit Vorteil indisches Geld schlagen würde;

184 Heyck.

ferner soll der Prinz ihm aus dem Schatze seines Wissens mit- teilen, ob die ungarische Butter den Transport gut vertrage und ob die ungarischen Weine nicht zu teuer kämen, so dass man eventuell mit denselben die französischen in den über- seeischen Gebieten aus dem Felde schlagen könne.

Von solchen Briefen Gysels' an Hermann, auf die wir nur ganz kurz eingehen können, fallen in jeden Monat des Som- mers und Herbstes 1661 deren zwei bis vier. Am 21. Sept. konnte ihr Verfasser sich beklagen, dass er auf seine Schreiben vom 10., 18., 27. Juli, 16. und 24. August, 1. und 9. Sep- tember keine Antwort erhalten habe, und so des öfteren. Nur gelegentlich erfuhr er etwas von Hermann und so auch von Rochas, und dann meistens durch den schon genannten Ferdinand von der Goltz, der allem Anschein nach ein kaiser- licher Rat zu Wien war und in diesen Korrespondenzen zu- nächst häufig als Organ Hermanns auftritt. Aus den Nieder- landen empfing Gysels mehrfach Nachrichten, welche ihn als dort suspect erscheinen Hessen; die Bedrängungen durch seinen alten Gegner, dem für gewisse Handelspläne an der Elbe Gy- sels als Inhaber von Lenzen und vielleicht eben gerade die Kompagniepläne im Wege waren, mehrten sich auch, es war dem Admiral privatim ein Schreiben des Kurfürsten ange- kündigt worden, vor dem seine Zeilen einige Besorgnis nicht ganz zu verbergen vermögen. Er nahm überhaupt an und schrieb es Hermann, vieles rühre davon her, dass an des Kur- fürsten Hofe eine starke Strömung gegen das ganze von Gy- sels ursprünglich angeregte Unternehmen sei. Gegen Ende des Jahres dachte er ernstlich an die Möglichkeit, dass er sein Amt, für das sein Gegner den doppelten Pachtpreis ge- boten hatte, aufgeben müsse, was sich freilich nicht recht zu der Erbpacht reimen will, in der er es nach den Ausdrücken von Friedrich Wilhelms Urkunde vom 22. März 1660^) deut- lich hatte. Zu derselben Zeit richtete er sich darauf ein, in Hamburg ein zu längerem Aufenthalte dort gemietetes Wohn- haus zu beziehen. Unter diesen Umständen lag ihm natürlich

*) Cf. oben p. 138. . . . wie solches Ambt ins künftige ... ein weit mehres, als die Erbpacht sich betraget, abwerffen könne undt sie also keine difficultät machen werden, dem ErbContract ein genügen zu leisten . . . ** und andere Stellen.

ßrandenburgisch-deutsche Kolonialpläne. 135

desto mehr an der Beschleunigung des Kompagnieunternehmens, bat er um so dringender um die Aufnahme in den kaiser- lichen Dienst für sich und seine Kinder, er wolle sein Trakta- ment ganz in des Kaisers Ermessen stellen. Am 8. Februar 1662 sehen wir ihn, ohne zu wissen, was alles im Einzelnen dazu geführt hat, vor die Entscheidung gestellt: „in somma", fügt er hinzu, „dit syn de vruchten van mynen churfurste- licken dienst." Reflektiere man am Wiener Hofe auf ihn, so möge ihn der Herr von der Goltz der also vielleicht da- mals in Berlin war vereidigen und aus dem brandenburgi- schen Dienst lösen, gehe es jetzt nicht an, so möge Hermann es nicht übel aufnehmen, wenn er sein Heil anderweitig ver- suche — lieber freilich hätte er jenes gesehen. Es erfolge eben keine Antwort auf seine Briefe an Hermann, aus Spanien erfahre er nichts, nun habe er es satt noch länger mit ver- bundenen Augen mitzumachen.^)

Der langweilige Fortgang des Unternehmens war wenigstens nicht Hermanns Schuld. Er selbst empfand bitter genug die für ihn durchaus unverhüllte Thatsache, dass energische Entschlossenheit und die Kompetenz für die weiteren Entschei- dungen nicht in den gleichen Händen lagen, wovon auch Gy- sels sagte: in Summa, das ist das Betrübte an der Sache. Wie Hermanns Briefe durch Rochas den spanischen Hof hatten animieren sollen, so drängte er auch die Wiener Kommission, die mit dem Deliberieren des Projekts betraut war, wenigstens schrieb ihm diese, der Markgraf möge die geringe Ver- zögerung für entschuldigt ansehen. Am 1. Oktober empfing er durch die kaiserliche Hofkammer das erste inhaltlose Gutachten der Räte, das durch die schläferigen Ausdrücke, in denen es abgefasst war, allein hinreichte, einem raschen und thatkräftigen Manne alles Vertrauen zu den Genossen seiner Aufgabe, die Opferfreudigkeit für letztere selbst zu nehmen. An der Beratung des vorgeschlagenen Werkes wegen Errichtung einer ostindianischen Schiffahrt und Kompagnie sei bereits „ein Anfang gemacht und die Sache also beschaffen befunden worden, dass man solche vor nutzbar erachtet und noch zur Zeit nicht vermeinet selbe aus Händen zu lassen (!)". Es seien aber noch einige nicht genannte Obstacula

^) . . . want myn lenger niet en meene te laaten blinthokkeD.^

186 Heyck.

vorhanden, an deren Hinwegräumung man werde denken müssen, ehe das Werk Ihrer Kaiserlichen Majestät vorgetragen könne werden; Hermann möge sein Interesse an der Angelegenheit bis zu weiterer Benachrichtigung in vigore erhalten.

Der Brief Gysels' vom 8. Februar 1662 ist der letzte von ihm in Lenzen geschriebene; im Juni, wo wir zuerst wieder von ihm, überhaupt über die ganze Angelegenheit datierte Briefe haben, ist er in Hamburg. Hermann selbst treffen wir zu derselben Zeit nach Baden zurückgekehrt an. Von beiden Seiten war Monate lang geschwiegen worden, erst im Juni fühlten unabhängig von einander sowohl Markgraf Hermann, wie im Sinne Gysels' sein Hamburger Vertrauensmann Janssen das Bedürfnis über die Angelegenheit zu schreiben. In der Zwischenzeit hatte der Herr von der Goltz bei einer Anwesen- heit in Hamburg Gysels und Janssen auf den bald zusammen- tretenden Reichstag vertröstet, also auf jenen bekannten letzten von Regensburg, der im Februar 1662 auf den 8. Juni vom Kaiser ausgeschrieben ward und in der That dann schon im nächsten Jahre zusammentrat; Goltz hatte ohne nähere Angaben dem Admiral gesagt, derselbe werde wahrscheinlich selbst vor den Reichstag gefordert werden. Dann war jener nach einer auch sonst ziemlich oberflächlichen Besprechung mit Gysels, der in ihm einen Nebenbuhler gegen sich und auch gegen Markgraf Hermann in der Leitung des neuen Unternehmens erblicken zu müssen annahm, über Emden, wo er mit einem ehemaligen Direktor der holländischen Kompagnie sich besprach, nach Holland weitergereist; für sich empfand es Gysels äusserst bitter, dass Goltz Aufträge in Sachen der Kompagnie hatte, von denen er selbst nichts wissen sollte, für die Angelegenheit selbst beunruhigte ihn, dass jener aus mangelnder Kenntnis in den Niederlanden in der Hauptsache sicher nur Thorheiten begehen werde.

Um die vorhin bezeichnete Zeit sandte Hermann an Gysels und Janssen Briefe ganz ähnlichen, für uns etwas überraschenden Inhalts, den beide denn auch als ganz diskrete Mitteilungen aufnehmen sollten. Spanien sei gesonnen in Deutschland oder seinen eigenen Niederlanden 40 bis 50 Kriegsschiffe ausrüsten zu lassen, er bitte die beiden um Ratschläge, wie das am besten geschehen könne. Rochas sei unterwegs nach Deutsch- land. Vom Reichstage erwarte Hermann, dass er die Ange-

Brandenburgisch-deatsche Eolonialpläne. 187

legenheit der Kompagnie in lebhaften Fluss bringen werde; wolle Kurfürst Friedrich Wilhelm dann nicht mitmachen, so werde es sein eigener Schade sein: die veränderliche branden- burgische Meinung sei ja leider ausser allem Zweifel. Dem Admiral speziell schrieb er noch, er habe dafür gesorgt, dass sein Wunsch, in den Dienst des Kaisers aufgenommen zu werden, diesem bekannt geworden sei. Hermann hatte die Wirkung dieser Nachrichten nicht überschätzt : Gysels vergass über denselben seines Wartens und Harrens, aller seiner ge- hegten Zweifel, am 20. Juni antwortete er, wie er mit grosser Freude ersehen, dass der Prinz noch an dem Projekte fest- halte, was er lange Zeit anzuzweifeln ja allerdings Grund ge- habt habe. Er halte sich des kaiserlichen Dienstes in Dank- barkeit gewärtig, werde jedoch zunächst und zwar schon am folgenden Tage eine Reise in die Niederlande anzutreten haben, wo die Ordnung seiner dortigen durch böswillige Menschen in schwierige Umstände gebrachten Verhältnisse seine An- wesenheit erfordere; als Adresse gab er das „weisse Kreuz" in Utrecht an, sowie den Wohnsitz seiner Tochter, Ouwen- horst, und bat den Prinzen besonders, die gegenseitige Korre- spondenz nun in der Erneuerung nicht wieder stocken zu lassen. Den Wunsch, den Briefwechsel mit Hermann fortzusetzen, fühlte auch Janssen, dem allem Anschein nach Gysels mehr Vertrauen geschenkt hatte, als er nach verschiedenen Seiten hin verdiente. Dieser Hamburger schien zu glauben, er brauche jetzt den Admiral, der ihn seinen Freund genannt, nicht wdter zu berücksichtigen, so schrieb er Hermann, derselbe möge sich doch bei allem an ihn wenden, er könne so gut Auskunft geben als Gysels. Er schlug wovon die Einzelheiten hier zu ferne liegen dem Prinzen einen neuen grossen deutschen Reichs-Härings- und Wallfischfang unter kaiserlicher Protektion und Flagge vor, ein Plan, der wie eine Parodie auf Gysels' Vorschläge erscheint, jedoch nicht ohne den realen Hinter- grund des wirklichen damaligen Aufschwungs in der Wallfisch- fängerei seitens deutscher Nordfahrer ist. Er selbst wollte das Unternehmen, seine Leitung und seinen Gewinn faktisch allein in der Hand behalten. Einen wohlthuenden Abschluss hat er vielleicht gemeint diesen Härings- und Thranprojekten durch folgende Wendung zu geben: „Ich kann zwahr Gott sey Danck wohl lebenn ohne solche mühe zue verwaltenn,

188 Heyck.

aber mann muß für daß liebe vatterlandt auch waß thuen." In der That wusste Janssen es dahin zu bringen, dass eine direkte Korrespondenz zwischen Hermann und Gysels nicht ferner zu Stande kam, vielmehr beide nach Hamburg schrieben und Janssen dann Abschriften austauschte. Die in dieser Weise uns erhaltenen Briefe des Admirals aus Ouwenhorst sind in der Hauptsache angefüllt mit mehr oder weniger be- stimmten Ausdrücken des Misstrauens und der Unzufrieden- heit, mit dem ganzen Kummer und Ärger über vergebliche jahrelange Mühen und Hoffnungen. Mit dem August 1662 schwindet dann dieser vielfach merkwürdige Mann wieder völlig aus unserm Gesichtskreis.

Von Rochas kann Hermann auch in diesem Jahre nicht viele Nachrichten erhalten haben, da er fortwährend im Un- klaren bleibt über den Termin seiner Abreise aus Madrid. Statt dessen erhielt er vom 20. September 1662 einen im Original vorhandenen Brief König Philipps IV., in dem dieser dem Markgrafen schrieb, die Vorschläge des Franziskaner- paters schienen ihm einen durchaus zeitgemässen Plan zu ent- halten, er würde sich sehr freuen, wenn derselbe auf einen thatsächlichen Effekt hinauslaufen sollte, und soviel bei ihm stehe dazu beitragen. Vom 26. November 1662 (Baden) ver- fasste Hermann einen „Ex"*"* Senor" überschriebenen Brief, dessen zurückbehaltene Kopie keinen Adressaten nennt; ich möchte als den letzteren den Marques de la Fuente ansehen, der zu dieser Zeit im Auftrage seines Königs Wien verlassen hatte, um eine ausserordentliche Gesandtschaft am französischen Hofe zu übernehmen^), denn erstens schreibt Hermann, er habe längere Zeit nicht geschrieben, weil er nicht gewusst habe, welchen Weg der Adressat von Wien aus genommen und zweitens liegt uns ein aus Paris datiertes späteres Schrei- ben des Marques an Hermann über denselben Gegenstand vor. Jener Brief des Prinzen muss bestimmt gewesen sein den Marques in der Zwischenzeit, da derselbe in Spanien weilte, anzutreffen, denn Hermann ersucht den Empfänger des Briefs, falls Rochas noch am Madrider Hof weile, möge er denselben in seinen Aufträgen unterstützen, sollte er schon abgereist sein, so möge jener dennoch die Angelegenheit, wie

1) Theatram Europäam IX p. 325. p. 791.

Brandenburgisch-deutsche Kolonialpläne. 189

sie es in "Wahrheit verdiene, nebst des Prinzen Hermann Per- son dem Wohlwollen Ihrer katholischen Majestät angelegent- lichst empfehlen. De la Fuente teilte am 19. Oktober 1663 dem Prinzen in dem soeben erwähnten Pariser Briefe in wort- getreuer Übertragung die ich für diese Korrespondenzen sachkundiger Güte verdanke folgendes mit: „Ich habe dem Könige meinem Herrn geschrieben entsprechend dem Auftrage, den Ew. Excellenz mir bezüglich der Errichtung der Kom- pagnie gegeben, und S. Maj. hat sich in dem Sinne entschlossen, wie es Ew. Excellenz von dem Pater Bruder Christophorus de Kochas vernehmen wird; so viel nur kann ich versichern, dass seitens S. Maj. alles gethan werden wird, was die Ausführung erleichtern kann." Die Aktenstücke über die Angelegenheit werde er dem Sekretär Don Diego de Prado zugehen lassen.

Vielleicht war damals Rochas schon in Deutschland wieder eingetroffen. Es steht nämlich in einem Briefe anderweitigen Inhalts, den Hermann am 25. August 1663 an den baden- badischen Amtmann in Creuznach schrieb, der Prinz denke am nächsten Montage in Speyer mit dem „Pater Christopher zusammenzutreffen und möglich ist es ja wenigstens, dass mit dieser Bezeichnung unser Rochas gemeint war. Was der Pater aber nach seiner Rückkehr ins Reich Hermann zu be- richten gewusst hat, bleibt für uns völlig im Dunklen; nach jenen wenn auch allgemein gehaltenen Zusicherungen seitens des Königs selbst und Fuente's wird das Verhalten des Ma- drider Hofes immerhin als ein entgegenkommendes zu be- trachten sein. In diesem Moment nun, da nach jahrelangem Harren die unentbehrliche Grundlage des Unternehmens, die Beteiligung Spaniens gesichert erscheint, bricht das vorhandene dokumentarische Material plötzlich ab, Fuente's Brief ist für uns das letzte über dies grosse Projekt ergangene Schriftstück.

V.

S c h 1 u s s.

Am Ende seiner Tage schrieb Markgraf Hermann in einer von seiner eigenen Hand erhaltenen Aufzählung der Dienste, die er in langen ereignisreichen Jahren in den westlichen und östlichen Händeln Europas dem Erzhause Osterreich ge-

190 Heyck.

leistet, zu Anfang folgendermassen : . . . Anno 1661 haben K. M. denselben [Hermann] das erste mal in ihren dinsten gebrauch[t] in einer coramission an Cur Brandenburg die co- mercien in dem Romischen reich und ein Ostindianische schif- fart von des Romischen reichß wegen aufzurichden und zu Stabiliren, woriber deßßen relationes annoch vorhanden sein werden, hette auch sein vortgang wohl haben können mit höhst em nutz Ihr K. M., dero Ertzhauß und deß ganzen deit- schen reichß, wann nicht die cur prandenburgische ministri durch daß holendische gelt sich corumpiren betten laßen und der schwere und gefehrliche dirgengrig darzwischen kommen were."

Noch nach fast 30 Jahren erinnerte sich der Prinz mit besonderem Interesse der weitaussehenden Pläne, die einst seine volle Hingabe besessen hatten. Unzweifelhaft ist mir, dass er in dieser Darstellung für ihr Scheitern keine willkür- lichen Gründe anführt, sondern dass wirklich neben dem Um- sichgreifen des Türkenkrieges in Hermanns durch Jahrzehnte erhaltenen Überzeugung ein grosser Teil der Schuld an Verhält- nissen der Art, wie er angiebt, am kurbrandenburgischen Hofe lag. Wie weit diese Überzeugung berechtigt war, worauf sie sich stützte, wie weit die Entfernung Gysels' aus Lenzen und die dieser vorhergegangenen Ereignisse damit zusammenhingen, bleibt für uns im Unklaren. Eine sehr wesentliche, vielleicht die hauptsächlichste Ursache des Misslingens, die Hermann selber früher schwer genug empfunden, konnte er in jenen Aufzeichnungen seiner alten Tage, da sie auch für den Kaiser bestimmt waren als eine Rechtfertigung seines ganzen treuen Lebens gegen böswillige Nachrede , nicht hervorheben: dass die beiden habsburgischen Höfe in Langsamkeit und Schwer- fälligkeit und vielleicht selbst unter dem Druck ihrer geringen finanziellen Dispositionsfähigkeit über zwei Jahre in Begut- achtungen verloren hatten, ohne dass von ihnen auch nur daran gedacht wäre thatkräftig Hand ans Werk zu legen. Ob dem Kurfürsten von Brandenburg darüber der Faden der Gre- duld gerissen, ob ihm der zu ausschliesslich habsburgische Charakter nicht konveniert, den Hermann und Andere den Projekten bald gaben und der über die von ihm aus freien Stücken beabsichtigten Zugeständnisse doch weit hinausging, ob endlich auch hier der religiöse Zwiespalt das Misslingen

Brandenbnrgisch-deutscbe Kolonialpläne. 1^1

herbeiführen half, es wäre nutzlos diese und fernere Möglich- keiten erörtern zu wollen. Nur das glaube ich als Vermutung aussprechen zu sollen, dass der nach unseren Materialien be- dauerlich im Schatten verbleibenden Goltz'schen Reise in die Niederlande ein grösseres Gewicht für die Entwicklung der ganzen Angelegenheit beizulegen sein wird.

Je lückenhafter gegen das Ende der obigen Ausführungen die quellenmässige Kenntnis ward, je loser der Zusammenhang, um so mehr habe ich es zumal auch die Spuren des Projekts ganz aufhörten, die anfänglich hier und da in den gedruckten Materialien dieser Jahre sich auffinden Hessen für ratsam gehalten, die mir vorliegenden Schriftstücke aneinander gereiht ihrem Inhalte nach zu reproduzieren, in dieser Lage ein not- gedrungener Verzicht darauf, die Ereignisse zu einem Ge- samtbilde zu verweben ; es hätte zu viel der eigenen Gespinnste einzuflechten bedurft, dort wo die wirklich erkennbaren Fäden klaffende Zwischenräume boten. Vielleicht fällt noch einmal auf die hier dargestellten Projekte aus anderen Dokumenten neues Licht.*)

Es mag noch einmal nur darauf hingewiesen werden, was das Gelingen des von Brandenburg ausgehenden Unternehmens zunächst bedeutet haben würde: eine in dieser Zeit, die nach bündischer Zusammenfassung der lebensfähigen Reichsterri- torien rang, auf den festen Boden des praktischen Nutzens gestützte und zugleich, wie es durch die weitere österreichische

^) Hoffnung hierzu scheint doch mancherlei zu gewähren. G. Schmol- ler legte am 12. Jan. d. J. im „Verein für Geschichte der Mark Bran- denburg** eine dem grossen Kurfürsten im Jahre 1658 von unbekannter Hand eingereichte Denkschrift vor, die unter Bezugnahme auf die habs- burgischen Seepläne der zwanziger Jahre den Kurfürsten aufforderte sich der Eibschiffahrt zu versichern und sich an die Spitze genossenschaft- licher deutscher Handelsunternehmungen zu stellen, die ihr Hauptziel in der Emanzipation vom niederländischen Import finden sollten. Leider war der Druck dieser Blätter schon vorgeschritten als ich von dieser viel- leicht dem Admiral Gysels nicht fremden Denkschrift durch eine Notiz der „Post** erfuhr. Nebenbei bemerkt, soll auch das mir leider nicht mehr zugänglich gewordene Buch von Ch. Joret, „Jean-Baptiste Ta- vernier, Ecuyer, Baron d'Aubonne, Chambellan du Grand Electeur etc.** Paris. 1886 in dem Tagebuch Tavernier's von 1684 wichtige neue Bei- träge zur Geschichte der brandenburgischen Kolonialunternehmungen ent- halten.

192 Heyck.

resp. Reichspolitik des Kurfürsten feststeht, national aufge- fasste Annäherung des jugendkräftigen norddeutschen Kriegs- staats und seines energischen, weitblickenden Herrschers, in seinem Gefolge wahrscheinlich eines Bundes der von Frank- reich noch nicht umstrickten neuen Quasisouveräne an des Reiches ausgedehnteste Macht, die zu dieser Zeit noch zu- mal in der östlichen Einengung durch die Osmanen als eine ganz deutsche erschien, und an seines jungen Gebieters Kaiserkrone, über die das Gewölk schwerer Gefahren in naher Zukunft dräuhend herabhing. Wie viel für den nationalen Wohlstand und Machtaufschwung durch die Nichterfüllung jener Hoffnungen verloren worden ist, lässt sich nach keiner Richtung berechnen, ebensowenig darf man vermuten wollen, welche Gestaltung ein derartiges Bündnis der europäischen Geschichte gegeben, ob insbesondere es die dualistische Ent- wicklung der deutschen Dinge unnötig gemacht haben würde. Und was ward aus dem Gedanken legitimierter deutscher Weltkommerzien, deutscher Reichskolonien? Noch 222 Jahre von Brandenburgs selbständiger Entschlossenheit hier ab- gesehen — sollte seitdem über der Kläglichkeit der Reichs- verhältnisse es gelten, was 1662 der alte Gysels an Janssen schrieb: In summa, die orientalische Welt wird durch alle Nationen bestürmt und incorporiert, ohne durch's Reich; durch eure Lanterfantereien lasset ihr es übel liegen, welche Irre- solutie ihr nachmals noch beklaget werdet!

Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. X93

Beilagen.

I.

P. Rochas über Markgraf Herraann.

[Vgl. p. 164 Anm. 2. p. 165 Anm. 1.]

... supplicatur actu apud Caes. M*®"* Suam ex parte huius corapagniae, ut in eadem epistola qua clementissinie dig- nata fuerit recommendare Cath. M" Suae propositionem Patris Roxas etiam addere velit generalem aliquam recommendatio- nem personae D. Marchionis Badensis Principis Hermanni filii Domini Judicis Imperialis Camerae regi insinuando id specialiter a Caes. M*® Sua ex parte compagniae confoederato- rum Principum esse supplicatum eo quod pro iamdicto fine velint Cath. M" Suae singulariter proponere hutic Principem, quia in illo valde extraordpnarias]^) inveniunt omnes eondi- tiones hie suprapositas. Et ita [. . . r]eso!utum quia erit gratissimus confoederatis Prineipibus t[um propter njobilita- tem et propinquitates hinc et inde concurrentes, tum ob ra- ram p[ruden]tiam et discretissimura agendi modum tum vel maxime quia scitur esse summus iustitiae amator; com- pagnia iudicat eum non solum Suis Maiestatibus sed etiam sibi fore valde utilem quia est Princeps extraordinarii con- silii, non solum ob extraordinarium ingenium et iudicium, ve- rum etiam ob continuam lectionem materiarum politicarum et scientificarum et ob sufficientem experientiam, nam vixit in hello terrestri, vixit ad mare, et vixit aliquamdiu in di- versis praecipuis mundi praesertim Italiae partibus; item, quia est vitae valde sobriae, nulli potui lusui aut ineptiae sed soli rei ordinarie inten tus, valde rem erit bene attendens et multa utilia. praesertim crescente magis experientia adin- veniet; 3^ quia ipse est adhuc Über ab omni regimine. Nul- lam enim habet praelaturam aut metropolitanam ecclesiam quae adhuc actualm eins personalem residentiam necessario requirit. bis consideratis /: de quibus humillimam informa-

^) Das Papier der Denkschrift ist z. T. zerrissen.

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 2 . 13

194 Heyck.

tionem dare posset Caes. M" Suae praesens D. Nuncius Apo- stolicus, item D. Cardinalis ab Arrach et Ratisbonnensis Cardi- nalis :/ non poterit ad hunc finem ingratus esse augustissimae domui Austriacae, nee infidelis, praesertim cum infantulus hanc fidelitatem erga hanc domum suxerit a D. Suo parente praefato D. Judice Imperialis Camerae e a domo Sua Badensi, quae honorem habet ut sit immediatus et notorius ramus eiusdem Augustissimae domus, cui actu omnes illi Badenses humillime inserviunt. Nam imprimis per eam D. parens factus est Judex Supremus. Filius eins Princeps Leopoldus custo- diam Caesarei corporis habere meretur. Denique hie Prin- ceps Hermannus a Catholica Sua Maestate pensionem annuam aliquot millium iam obtinuit, utique ob nota merita domus Badensis.

n.

Kurfürst Friedrich Wilhelm an König Philipp IV.

13. April 1661.

[Zu p. 166. - Nach Kopie.]

Inter Caesaream Maiestatem et Nos de causa magni mo- menti et Regiae Maiestatis Vestrae commodum simul concer- nente consilia hactenus intercessere. Cum vero ad optatum effectum ea deduci non possint, nisi Regia Maiestas Vestra favorem suum iis accomodet, ideo consilio suo et voluntate Caesareae Maiestatis harum lator Christophorus de Rochas ad Regiam Maiestatem Vestram mittitur talibus mandatis instruc- tus, ut non modo de omnibus et singulis ad causam istam spectantibus plene Regiam Maiestatem Vestram edoceat, sed et negotium hoc, si ita Maiestati Vestrae placeat, ad nostram utique ratihabitionem conficiat penitus et ad nostrum omnium- que eorum quorum interest commodum et utilitatem dirigat. Contendimus itaque et Nos a Vestra Maiestate, ut non modo eidem audientiam concedere, sed et in negotio principali se ita declarare velit, quemadmodum id ipsum Caesareae et Vestrae Maiestatis nee non nostro interesse et commodo conveniens existimaverit; neque enim dubitamus, quin ex hoc negotio Vestra Maiestas intellectura sit, quanto studio operam demus, ut magis magisque Vestrae Maiestatis sincera nostra amicitia et bona de eadem merendi voluntas constet, quam de caetero divinae gratiae commendantes eidem prosperos rerum succes-

Brandenburgisch-deutsche Eolonialpläne. 195

sus apprecamur. Dabantur in ducali nostra Clivia die 13. Aprilis anno 1661.

Regiae Maiestatis Vestrae

affectionatissimus et addictissimus

Fridericus Wilhelmus Marchio Brandeburgicus.

m.

Kurfürst Friedrich Wilhelm an Kaiser Leopold I.

15. April 1661. [Zu p. 166. Nach Kopie.]

AUerdurchleuchtigster etc.

Alß E. K. M. das von dem für diesem gewesenen Admiral Gysel fürgeschlagenes werck nicht allein nacher Spanien re- commendiret und mich deßhalber beantwortet, besondern auch von einem und dem andern des Herrn Marggraf Hermans zu Baden Ld. mir mehrder nachricht wiederfahren und sich zu allem gantz willig finden laßen, So hab ich auch die Sache, so viel noch zur zeit und ehe man mehrder gewißheit auß Spanien erhalten, geschehen können, mit Herrn Margrafen Ld. übergelegt und unterdeGen dennoch nicht für undienlich gehalten mit denen praeparatoriis den anfang zu machen und zu versuchen, wie weit das werck zu allerseits Interessenten besten etwan zu bringen, gestalt dan Ihre Ld. über sich ge- nommen, von allen und jeden Ew. K. M. nähern bericht aller- unterthänigst abzustatten, worauf ich mich geliebter kürtze halber beziehe und schließlich allezeit verbleibe etc.

Clef den 15. Ap. 1661.

IV.

Der von Markgraf Hermann aufgestellte Kosten- anschlag.

[Zu p. 169. Hs. Rastatt 89 der Gr. Hof- und Landes- bibliothek zu Karlsruhe.]

Status der Unkosten welche auff ein Kauflfschiff von 200 lasten 118 fueß lang, 28^2 weit, 19 hoch-diepff gemundiert mit 24 eisenen stückhen und aller übrigen zubehör als ancker, mästen, segel, seyler, schalluppen, pulver, kopelen, stückhen und mußqueten, gronnatten, lonthen, carthachen, winden und dergleichen aufgehen werden und folglich waß auf deren 4, item waß auf den monat soldt und Unkosten derjenigen so aufF diesen schiffen zu dienen gehen werden.

13*

196

Heyck.

4 4 4

4 4 4 4 4 4 4 4

4 4 4 4

4 4

64

112

83 40 16

40

Ein schiflf obgemelter massen außgerüstet wirdt kosten 14 333 reichsthaler, de- ren 4 aber

Vier Capitain 41 reichsthaler und 32 stüiffer ein jeder des monaths. . .

Schiöer jeder 25 reichsthlr. deß monaths

Commissen eben so vil

Steürmänner jedem 20 reichsthaler und 40 steuflfer des monaths

Constabel jedem 16 reichsthlr. 32 steuff.

Cappellän jeder 12 reichsthlr. 24 steuflf.

Understeürmänner eben so vil

Botteliers eben so vil

Barbirer eben so vil

Köchen eben so vil

Trompeter eben so vil

Aberboitsgesellen jedem 10 reichsthaler und 20 steufifer

Schiemans jed. 8 reichsthlr. und 16 st.

Provosen ad 6 reichsthlr. und 12 steuff.

Schreiberen eben so vil

Underbarbierer oder barbierersgesellen eben so vil

Underschiemans ad 5 reichsthlr. u. 40 st.

der oberbotsgesellen Substituten eben so vil

Stück knecht, welche bey vorfallender occasion bey den stücken gebraucht werden, sonsten vor gemeine soldat- ten dienen, ad 5 reichsthlr. jed. monatl.

Boithsgesellen ad 4 reichsthlr. u. 8 st.

Soldatten jedem monatlich eben so vil

Aufiflauffers ad 2 reichsthaler 44 steuflf.

Officiersdiener welche die cayüt in acht nehmen 2^2 reichsthlr. jed. monatl.

Jungen, die man underhält, damit der

57 332

166 100 100

83 66 50 50 50 50 50 50

41 33 25 25

25 23

23

320 466 345 116

40

34*)

16 32

32 16

16

16

32 40 32

*) rectius 32.

Brandenborgisch-deatsche Kolonialplftne.

197

Ä StOlffer

bequemste in platz eines abgangenen bothsgesellen kan eintretten jedem ad 2 rthlr. und 4 steuflfer

Thuet sich also ein monathsoldt belauflfen

Sieben monathsoldt von obgemelten per- sohnen thuen

Sieben monath unterhaldt oder kostgeldt die officiers ad 10 steuflfer s, die ge- meine soldatten aber ad 7 steuflfers den tag thuet sich ertragen . . .

Die vier schiflf ertragen sich wie obgemelt

Summa summarum . . .

83

6>)

2 390 16 735

12 617 57 332

40 40

24

86 685

16

Notatur 1™°. Weilen die Capelän bey der Catholischen religion in einer anderer und größerer estim dan dieselbe bey anderer, auch nicht leicht für obgesetzte besoldung zu be- kommen, alß wehre denselben eine etwagige ergetzlichkeidt zuzulegen.

Notatur 2'*°. Ein hollandischer Steuflfer thuet oester- reichischer pfennigen 7V« und gehen auflf einen reichsthaler 48 steuflfer.

V.

Admiral Gysels an Markgraf Hermann.

1. September 1661.

[Zu p. 176.]

Durchl. Fürst. Mynen jongsten is geweest 24. Augusty, tsedert van Ihre Durchl. niet vernoomen. Dan verneem van Amsterdam, soo voorher adviseert is, dat Maccauw door den Commandeur van der Laan raet 12 scheepen incorporeert is^), item 't Fort op Maccassar, daar op gelegen hebben 28 metale stucken, sulcx

1) rectius 16. ^) Diese Nachricht konnte Gysels selbst am 9. Sep- tember auf ein Börsengerücht zurückführen : „want van daach andere ty- dingh becoom, sulcx dat de voorige tydingh apparent door de actionisten, om haere capitaelen duir te vercoopen, voorgegeveu is".

198 Heyck.

dat den Conincq door de Compagnie onder subjectie gebracht is. Of de concquesten op Maccauw met consent van den Tar- tar is geschiet, heb tot noch niet könne vernemen, dan wel dat met den Tartar int rycq China in geene contentie syn. Aber den handel Staat dar stil, apparent door oorsaecq, dat groote en machtige rycq door den oorloch verdestrueert is. Dient op dese materie tot naricht, dat raen door de Portu- geesen op de grensen van China, als in Toncquien, Coutchin- China, Cambodia ende ander plaatsen daar omtrent, die sich daar omher wyt verspreyt bebben, ende voornementlicq door de geestelicke, die de Nerlanders altyt hatich geweest syn, groot adres souw könne becoomen, daar ons in dese conjung- ture van tyt opteletten Staat, en door dien middel, soo voor- her mede adviseert is, eenen voet op d'een oort of d'ander becoomen konde, dat meer is door practicq, die luyden met haare groote middelen op eene seeckere plaats getrocke sulle könne worden.

Van Cormandel is de Compagnie van dit jaar noch twee scheepen verwachtende, waar mede goede tydingh van de cust van Indien verhoopen, also eene vloot darwarts van Batt*.*) gesonden was, die men vermeent ietwes op Dieu^) sullen at- ten teeren; van Mosambiecq sal men voor 't naaste jaar geene tyding conne becoomen.

'T Fort Tranckabaer op de cust van Cormandel was noch in banden van de Daane, dat myn aengenaam is te vernemen, undt wort door sommige daar synde Daanen gemaintineert ende 't guarnisoen door haar contenteert; wan Ihre Durchl. d'een ende d'ander examineeren, sal deselve connen conjunc- tureren, wat door onse tardance verwaarloost wort.

Hendricq Janssen schryft myn, dat sine fluyt of schip, soo voor 8000 daalder ingecocht heeft, met 14 man naar Podrtu- gal of S*. Ubes om sout gesonden is, hier by can remarqueert worden, wat particuliere coopluy darven doen ende Prinsen ja grootor pootentaaten uyt dese ende geene consideratie naar- laaten. Dit schip, dat icq meene met weynich canon voor- sien is, loopt op dit cortte vaarwaater meer peryckel, dan of tselve op eene vojagie naar Indien gesonden waar, want in

>) Batavia. *) Diu auf der Halbinsel Guzerate (Westküste Vor- derindiens), noch jetzt portugiesisch.

Brandenburgisch-deutscbe Eolonialpläne. igg

de Canaal van Engelandt ende op de cust van Poortugal meer peryckel in een dach loopt, dan 't in een jaar op eene Indise reys doen souw, alsoo voor geene Turcken te vruchten hebbe, dem ansien buyten haar vaarwaaten blyven.

'T is wonder, dat men van den beere de Rochos niet ver- neempt, syn lancxaam reysen heeft myn voor desen niet ge- vallen, te meer, also hem, so wel als myn bekant waar, dat afgesantten van den Nerlantsen Staat versenden waren, ter plaatse daar syn E. naar toe tendeerden, daerom, om divarsie te maacken, daar vrouger gedient te wesen, dan wel geschiet is, dan of daar naarmals gecoomen is, heb door hem veel min door Ihre Durchl. niet vernoomen.

Myn wort mede adviseert, den Vice Admiraal de Ruyter tot Cadix met 16 schepen was arriveert, item schoon d'En- gelschen in Spangien wel waren tracteert undt haeren cours naar de straat hadden gewent, echter van daar werom waa- ren geretourneert, waer wyt presuraeert wort, haar ooch op de Spaanse silver vloot hebben, darom de Ruyter of de re- geringh in Spangien uyt Nederlandt noch andere 24 scheepen van oorloch versoucqt, ten ende de silver vloot in alle voor- seeckeringh mach binnen gebracht worden.

Dese voornoumde 24 schepen syn op dit versoucq /: sulcx par post over Spangien te landt koomen is :/ deels gereet gemaact, daar van Amsterdam 12 op sich genoomen heeft, d'andere tot Rotterdam, Hoorn, Enckhuyse ende Seelandt toegerust sullen worden. Of Spangien sich naarmaals over dese Equipagie niet meer ende grooter beclagen sal, dan haar K. M. haar over myne onderhebbende vloot naar Poortugaal gedaen hebben*), wert den tyt leeren, also deselve myne cal- cula an Ihr Durchl. overgelevert, veer wert te booven gaan, want considireert dient, het mes hier over twee syden snyden wert; namentlicq eens vor de coopluy, die hare scheepen ver- huyren, ende ten anderen de regenten of Admiraliteyten die 't bewint sullen hebben, mede wat voor haere moeyte sullen begaeren, soo dat vertrouw Spangien in toecoomende onse propositie te beter in acht wert neemen.

Het bedroeft myn, dat men soo langsaam ende traach is in so eene emportante saacq en tot geene resolutie kan ge-

') Vgl. pag. 134.

200 Heyck.

raacken, daer dit inyn disseyn op geen ander insicht fondeert is, dan op pure negotie, ende geenen oorloch, daerom tselve door geene luyden van verstandt kan wedersproocken veel min door geen ich pootentaat beleih worden, also de see ende locht ider Souvarayn gemeen is.

Ten anderen soo is myn propositie den rechten middel tot den oorloch, soo men van quaatgunstige vyanden anstoot komt te lyden, ten darden een middel om niet alleen de in- woonderen door levens middelen intt landt te behenden, maer oocq de verarmde landen tot bener culture te brengen undt haer samentlicq ingoeden stant te doen floreeren, waar door hare fursten ende beeren in veel beeter cönne contribueren undt bovens dem byt hare blyven, daerom nochmaals gans vrindelicq versoucq, dat icq kennis becomen mach, hoe de saacq daar locht ende of vant warcq ietwes werden sal, om myn daar van te möge diene, so noen wil myn gerust hou- wen, om myn niet meer suspect te maacken by de geene daar myne kinder schier morgen 't haere moete soucken, sonder anders godt bevolen undt naar presenteringh mynen dienst verblyve

Dato Primo September 1661.

Ihr Furstel. D.

onderdanichsten dienaer

Aemoult Gysels van Lier.

Nachtrag.

[Zu p. 175,]

„Kantenstein" steht deutlich in dem nach Gysels' Konzept von dessen Sekretär geschriebenen Brief. Doch ist mir aus verschiedenen Gründen wahrscheinlich, dass jener Name früher oder später aus „Kau- tenstein" verlesen war.

Der Zusammenbrach

der

burgundischen Herrschaft am Oberrheia

von

Heinrich Witte.

[Schlass.]

vm.

Inzwischen war das Netz um Hagenbach zugezogen worden. Das grosse Ereignis, worauf man schon so lange mit fieber- hafter Spannung geharrt hatte, war endlich eingetreten: der Friede zwischen Herzog Sigmund und den Eidgenossen war geschlossen worden; Herzog Sigmund war der Niedern Ver- einigung beigetreten, zwischen ihr und den Eidgenossen wurde jener Bund endlich vollendet, über den schon so lange ver- handelt worden war.^) Das Geld zur Auslösung der verpfändeten Lande lag bereit, täglich durfte man die Befreiung von dem verhassten burgundischen Joch erwarten. Als die Nachricht von dem frohen Ereignis am 2. April nach Basel kam, da Hess die Stadt zum Lobe Gottes alle Glocken läuten; Freuden- feuer wurden angezündet, Augen und Hände wurden gen Himmel erhoben, und alles weinte vor Freude, dass endlich das Vaterland von der Tyrannei Hagenbachs befreit würde. 0

Durch das endliche Eintreten dieses Ereignisses verschlim-

1) Knebel p. 69. Witte, Beziehangen p. 44 ff.

202 Witte.

merte sich die Lage des Landvogtes ganz erheblich. Für die Bevölkerung, welche den Wortlaut des Vertrages von St. Omer nicht kannte, und nicht wusste, an welche erschwerenden Be- dingungen die Auslösung der verpfändeten Lande geknüpft war, hatte die burgundische Herrschaft jegliche Berechtigung zum weitern Bestehen verloren; die Gewissheit, dass die Aus- lösungssumme bereit lag, genügte, um die burgundische Herr- schaft auch da, wo sie noch bestand, allenthalben ins Wanken zu bringen. Das sollte der Landvogt merken, als nun endlich die sehnsüchtig erwartete Verstärkung ankam und er sich aufmachte sie zu empfangen. Lombarden und Pikarden waren es, die er mitbrachte; wenn noch etwas die Erbitterung in den Städten steigern konnte, so war es dies, dass er diesen Aus- wurf bei ihnen einlagern wollte; und so begann denn nun auch die Erhebung im Sundgau: Thann, das so viel von Hagenbach hatte erleiden müssen, war auch die erste Stadt, die sich er- hob. Als der Landvogt sich mit seinen welschen Söldnern vor der Stadt zeigte, wollte man wohl ihn, aber nicht seine Truppen einlassen. Er selbst betrat die Stadt und klug ge- nug machte er gute Miene zum bösen Spiel, als er die Bürger gerüstet die Strassen füllen sah, so schwer es ihm auch an- kommen mochte, und lobte die Bürger, dass sie seinem Herrn so wohl die Stadt bewachten.^) Er selbst hielt es aber an der Zeit, seine Habe, die er noch in der Stadt hatte, zu retten und fortzuschaffen.

Von Thann ging er am 6. April nach Ensisheim, der alten Landeshauptstadt, dem Sitz der Regierung. Von grosser Be- deutung war es, dass ihm nun auch diese Stadt ihre Thore verschloss. Er selbst hatte etwas ähnliches vorhergesehen und er hatte daher verabredet, dass er selbst mit vier Begleitern vorausreiten und mit dem Wächter des nördlichen gen Regis- heim gelegenen Thores reden und ihre Aufmerksamkeit ablenken wollte, während des die übrigen herankommen und mit Ge- walt den Eintritt erzwingen sollten. Er fand das Thor ver- schlossen, und innerhalb standen etliche bewaffnete Thorhüter, die ihm auf sein Ansuchen den Eintritt mit seinen vier Begleitern gestatteten. Eingelassen blieb er unter dem Thorgatter stehen und fing mit den Wächtern an zu reden, was das sei, dass

^) Reimchronik cap. 116 und 117, Knebel p. 71.

Zutammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 203

sie so strenge Wache hielten; ob sie nicht wüssten, dass er im Namen des Herzogs mächtig wäre sie zu verteidigen und zu schützen gegen jedermann. Unter solchem Hin- und Her- reden nahte die erwartete Reiterschar. Bei ihrem Erscheinen sagten die Thorwächter: Herr Landvogt, wollt Ihr eintreten, so wollen wir Euch den Eintritt gewähren, wenn nicht, so verweilt nicht länger; das ist nichts für Euch und uns, wir schliessen jetzt Gatter und Thor. Als er ihren Ernst vernahm, trat er unter Todesfurcht ein. Und da gewahrte er das Volk in Waffen auf dem Markt nahe der Kirche aufgestellt ; andere standen auf den Mauern und hielten Wacht; Herr Hans von Hirzbach, ein Edler der Stadt, hielt das Banner des Hauses Osterreich, und neben ihm stand Herr Lazarus von Andlau. Trügerisch grüsste der Landvogt und sprach friedliche Worte: „Was ist das, Ihr lieben Freunde, dass Ihr also geschart seid?" „Es geschieht," sagten sie, „zum Wohle der Stadt." Mit den Worten: „Ihr thut wohl daran", wandte er sich weg, um ins Schloss zu gehen; aber er blieb nicht allein, vier Begleiter musste er sich bequemen mitzunehmen. Auf dem Wege nach dem Schloss begegnete ihm sein Schaffner; der empfing ihn klagend: „Herr Landvogt, es geht schlecht!" „Warum?" „Die Herren von Ensisheim haben mir alle Schlüssel abgenommen und das Schloss verschlossen." „Aber hast Du denn keine Schlüssel zum hintern Thor?" „Nein, und hätte ich sie, so würdet Ihr doch nicht hinauskommen können, denn sie haben die Brücke zur Stadt abgetragen." Da geriet Hagenbach in nicht geringe Bestürzung; so war denn alles fehlgeschlagen, was er in kluger Voraussicht mit den Seinigen verabredet hatte. Denn er hatte mit ihnen abgemacht, wenn sie nicht vorn am Thor eingelassen würden, so wollte er ihnen das Hinter- pförtchen am Schlosse öffnen. Das war nun durch die Um- sicht der Bürger vereitelt. Wie der Fuchs aus der Not eine Tugend macht, so heuchelte er auch jetzt Friedfertigkeit und gieng zu den Bürgern und sagte: „Liebe Freunde, haltet gut Wacht und gehabt Euch wohl!"0

So war ihm denn nur noch Breisach von allen Stützpunkten seiner Macht übrig geblieben, und wir können uns denken, von welchen Gefühlen der trotzige Mann beseelt war, als er

1) Knebel p. 72 fif. Keimchronik cap. 118.

204 Witte.

am selben Tage, am Mittwoch in der Charwoche, mit seinen Pikarden vor der Stadt erschien. Es mag wohl wahr sein, was uns der Reimchronist erzählt, dass er mit grimmigem Lachen gesagt hat, wie er die alte Rheinfeste in ihrem Glänze schimmern sah: ich will das Spiegelein zurichten, dass die Hasen werden in dem nisten. ^) Die Bürgerschaft aber mochte wohl mit Furcht und Grauen den bösen Gästen entgegensehen, mit denen sie die Schrecknisse einer Belagerung teilen sollten; und wenn uns erzählt wird, Hagenbach hätte unter dem Thor von Breisach gesagt: hier bringe ich eitel Mörder und Böse- wichter, die längst schon sollten auf das Rad geflochten sein, so hat der Landvogt seine Leute jedenfalls richtig gekennt- zeichnet.^) Aber es waren die einzigen Leute, auf die er sich in seiner verzweifelten Lage verlassen konnte. Zu seinen deutschen Söldnern konnte er kein Vertrauen haben. Die stammten zum grössten Teil aus jenen Gegenden, die sich in Empörung wider ihn befanden; ihre Anführer waren ober- rheinische Edelleute; und es war wenig wahrscheinlich, dass sie mit grosser Ausdauer für ihn wider ihre Landsleute fechten würden. Dazu kam nun noch, dass sie seit längerer Zeit bereits keinen Sold erhalten hatten, und so war ihre Stimmung so schwierig wie möglich. Nichts kann uns überhaupt die Fabel von den vollen burgundischen Geldsäcken, die an den Oberrhein gewandert sein sollen, besser verdeutlichen, als die Thatsache, dass Hagenbach eigentlich beständig mit Geldmangel zu kämpfen hatte und dass ihm gerade in dieser kritischen Zeit die notwendigsten Mittel fehlten.^)

1) Reimchronik cap. 118. ^) Reimchronik cap. 119. ^ Über die folgenden Ereignisse, die Meuterei der deutschen Söldner, die Erhebung der Stadt und die Gefangennahme Hagenbachs ist die wichtigste Quelle der summarische Bericht, den der Feldhauptmann der deutschen Söldner Friedrich Kappler an den Herren von Rappoltstein über diese Ereignisse richtete (Mone III, p. 432 433); dieser Brief ist unserer Darstellung zugrunde gelegt. Genauere Einzelheiten lassen Bicb gewinnen aus den betreffenden Kapiteln der Reimchronik und aus der Erzählung Knebels p. 75. Neben dem Briefe Kapplers liegt dann noch in dem schon mehrfach erwähnten Schreiben des Breiaacher Stadtschreibers Johannes von Durlach ebenfalls ein authentischer Bericht vor. Die Gefangennahme Hagenbachs machte ungeheures Aufsehen und wurde früh- zeitig im Lied gefeiert; die Erzählungen nehmen denn auch schon früh einen sagenhaften Charakter an. Davon ist bereits die Erzählung Knebels

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 205

Hagenbach kannte die Stimmung der deutschen Söldner, aber anstatt dieselben nun auf alle Weise zu begütigen, that er gerade das Gegenteil und zeigte auch hier wieder, dass es ihm nicht gegeben war mit Ruhe und Umsicht die Menschen zu behandeln. Naturgemäss bestand Eifersucht und Rivalität zwischen den Deutschen und Welschen; als Befehlshaber einer belagerten Stadt musste er alles daran setzen keine ernsten Streitigkeiten zwischen beiden Teilen aufkommen zu lassen; er musste ganz besonders den leisesten Schein der Parteilichkeit vermeiden. Statt dessen zeigte er die thörichteste Vorliebe für seine Welschen. Man würde es verstehen, wenn er nach dem Einmarsch seiner Pikarden den deutschen Söldnern den Be- fehl zum Abmarsch gegeben und durch sie die Plätze hätte besetzen lassen, die noch nicht abgefallen waren, während er dann gleichzeitig zu Breisach in den Pikarden eine unbedingt zuverlässige Besatzung zurückhielt, aber dass er nun den Be- fehl erliess, dass die deutschen Söldner ihre Quartiere in den Bürgerhäusern den Pikarden einräumen sollten, war eine ebenso zwecklose wie unsinnige Massregel, die Bürger und Söldner in gleicher Weise empören musste. Nicht bezahlt zu werden war arg genug, aber auch noch den verhassten Pikarden das Feld zu räumen, das war zu viel. „Da hub sich ein wildes Leben." Hagenbach liess den Hauptmann Friedrich Kappler und die übrigen Anführer zu sich rufen, denen er in seiner gewohnten Rücksichtslosigkeit gegenübertrat. Wer den Welschen nicht wiche, dem wolle er keinen Sold mehr geben, und wem das nicht passe, der könne gehen. Vergeblich machte ihm der Hauptmann Vorstellungen, wie beleidigend für sie sein Befehl wäre; Hagenbach beharrte bei seinem Willen. Da ge- schah etwas, was Hagenbach in seiner gewöhnlichen Unbe- sonnenheit nicht vorausgesehen hatte: der Hauptmann und die Edlen forderten ihre Entlassung. Im ersten Zorn schalt er sie zwar Narren, worauf er von Kappler die treffende Ant- wort erhielt: so habe er thöricht gehandelt, dass er sich Haupt- leute genommen, die ihm nicht raten könnten. Zu spät be-

nicht mehr frei, und von derselben Art, nur in noch höherem Grade sind die Berichte von Edlibach ed. üsteri p. 141 ff., Schilling Burgunderkriege p. 112 ff., Schilter-Königshofen p. 371 ff., Strassburger Archivchronik im Code historique de Strassbourg p. 186, Etterlin Kronika p. 92 ff.

206 Witte.

reute Hagenbach sein schroffes Benehmen und suchte Kappler zu bewegen bei ihm zu bleiben, aber vergebens: die Herren mochten froh genug sein, einen schicklichen Vorwand erhal- ten zu haben, um mit Ehren das sinkende Schiff verlassen zu können. ^ Es war nicht unwahrscheinlich, dass der Land- vogt jetzt mit Grewalt die meuternden Söldner zum Gehorsam zwingen würde ; die Edlen blieben daher zusammen, um nötigen- falls Gewalt mit Gewalt zu vertreiben. Wahrscheinlich wollten sie nur die Bezahlung des Soldes abwarten, um dann mit ihren Leuten die Stadt zu verlassen.

Wenn die deutschen Söldner Ehren halber vor den Welschen nicht die Quartiere räumen wollten, so hatten die Bürger erst recht allen Grund, sich diese Gäste zu verbitten, denen der Ruf, den abscheulichsten Lastern zu fröhnen voraufging; an dem einen Neujahrstag hatten sie dieselben schon genugsam kennen gelernt. Während früher die Einquartierung der deutschen Söldner ein Hauptgegenstand der Beschwerden der Breisacher Bürger war, so sahen sie in ihnen jetzt den einzigen Schutz gegen den freveln Übermut der Welschen, und es er- füllte sie mit dem grössten Schrecken, als sie vernahmen, dass die Hauptleute von hinnen ziehen wollten. Sie baten daher dieselben aufs inständigste da zu bleiben. Zugleich trafen die Söldner mit den Bürgern ein Abkommen^), aber ohne Vor- wissen der Hauptleute, dass sie am Abend des Charsamstages über die Welschen herfallen und dieselben entweder erstechen oder aus der Stadt heraustreiben wollten. Damit erhielt die Bewegung gegen Hagen bach ein nationales Grepräge: die deutsche Bürgerschaft und die deutschen Söldner wollten sich zusammenthun, um die Welschen aus der Stadt zu vertreiben.

Hagenbach hatte keine Ahnung davon, was sich wider ihn vorbereitete, und es ist allerdings geradezu wunderbar und zeugt von der Stimmung wider den Landvogt, dass sich unter so vielen Mitwissern keiner fand, der ihm die Verschwörung, die wider ihn im Werke war, entdeckte. Er kannte zwar den

^) Reimchronik cap. 120 und 121. Eappler selbst erwähnt über diese Vorgänge nichts; die Thatsache steht aber ausser allem Zweifel. In welcher Weise der Befehl zur Ausführung gelangte, steht dahin; sond steht fest, dass die Pikarden bei den Bürgern einquartiert wurdet *) Neben dem Reimchronisten erwähnt auch Eappler diete Ve^ brüderung zwischen Bürgern und Söldnern.

Zusammenbrucli der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 20?

aufsässigen Geist der Bürgerschaft ebenso gut wie die Gesin- nung der deutschen Söldner und er musste darauf bedacht sein, seine Massregeln wider sie zu ergreifen ; aber weder dies noch die letzten Miserfolge im Elsass hatten ihn kleinmütig ge- macht. Noch zu allerletzt hatte er einen Anschlag gemacht, um Ensisheim wieder in seine Hand zu bekommen. Er baute dabei auf die Frömmigkeit der biedern Bürger. In der Oster- nacht zog er von Breisach aus. In der Zeit, so war sein An- schlag, wenn am Frühmorgen des Ostertages die Christgläubigen zur Kirche wallten und das Auferstehungsfest feierten und wenn dann in gewohnter Weise die Osterglocken erschallten, würde man kein anderes Geräusch vernehmen; dann wäre der Augen- blick gekommen, um mittelst Leitern die Stadtmauer zu er- steigen. Die Nachtwachen bemerkten aber sein Vorhaben; als kluge Leute schwiegen sie stille und begaben sich mit dieser Kunde in die Kirche. Die Oberen riefen sofort die Bürger zu den Waffen. Inzwischen hatten an 100 Mann be- reits die Mauer erstiegen; die Bürger fielen aber über sie her und erschlugen an 20; die übrigen sprangen von der Mauer herab oder entkamen mittelst der Leitern.

Hagenbach blieb trotz alledem ungebeugt, sein wilder Mut war nur gewachsen und er trotzte der ganzen Welt. Hatte er schon früher Zucht und Sitte Hohn gesprochen, so durch- brach er jetzt jegliche Schranken der menschlichen Ordnung. Es hat selten eine Zeit gegeben, wo Weibes Ehre so wohlfeil war wie dazumal, und Hagenbach konnte später mit Recht seinen Anklägern erwidern lassen, wer von ihnen sich darin unschuldig fühlte, möchte den ersten Stein auf ihn werfen. Was aber allgemeinste Empörung erregte, war die Art und Weise, wie er seine Lüste befriedigte. That er es im Ge- heimen, so fehlte er nicht anders wie die meisten seiner Zeit- genossen, aber es war, als ob die ganze Welt wissen sollte, dass für ihn, den Landvogt, es kein kirchliches Gesetz, kein weltliches Recht mehr gab. Es war arg, wenn er im Augen- blick der Elevation, wenn also nach dem allgemeinen Glauben der Zeit während der Messe Christus selbst zu der Mensch- heit herabstieg, ein Weib öffentlich in der Kirche küsste; aber alle Gemüter mussten sich darob empören, wie er nun gerade in der heiligen Zeit, in der Charwoche eine Frevelthat nach der andern beging. Wenn er eine Novize aus einem Kloster

Zasammenbruch der burgand. Herrschaft am Oberrhein. 209

Hoffnung bewies sich leider als trügerisch, und es war nur noch eine gewaltsame Lösung möglich.*)

Die war zwar schon verabredet worden, aber da Hagen- bach am Osterabend vor Ensisheim zog, war sie unterblieben. Da brachte Hagenbach selbst den Stein ins Rollen. Am Oster- sonntag liess er auf der Kanzel und unter Paukenschlag auf den Strassen verkündigen, dass am Ostermontag bei Leib und Gut jedermann, Bürgersmann und Söldner, Edle und Unedle, Männer und Frauen vor der Stadt schanzen und einen Graben auswerfen sollten. Das war zu viel; nicht bloss dass Hagenbach die Stadt ihrem rechtmässigen Herrn vorenthalten wollte, jetzt sollten sie auch noch alle, ohne Unterschied der Person, den Tag des Herrn durch grobe, knechtische Arbeit entweihen, und das um Hagenbachs willen! Und wider die deutschen Söldner erneuerte er dieselbe kränkende Zurücksetzung: während sie draussen schanzen mussten, sollten die Welschen ruhig in der Stadt bleiben und müssig gehen. Wenn so die Entrüstung allgemein war, so beschlich die Bürgerschaft noch dazu eine grosse Sorge. Es war nicht das erste Mal, dass der Befehlshaber einer belagerten Stadt sich der unbequemen Bürgerschaft und der unnützen Mitesser entledigte, indem er dieselben auf gute Weise aus der Stadt herausschaffte. In der That war es sehr wahrscheinlich, dass Hagenbach diesen Plan hatte. Wozu sollten auch die Frauen mitarbeiten ! Hatte er erst die wider- spenstigen Bürger und die Sold begehrenden aufsässigen Söld- ner vor dem Thore, so wollte er diese verschliessen und er hatte die Stadt zur freiesten Verfügung.

Es war zu erwarten, dass Hagenbach noch am selben Tage AUarm schlagen und auch den Söldnern seinen Befehl ver- künden lassen würde. In dem Fall, hatten sich diese mit einigen von der Gemeinde verabredet, wollten sie zusammenlaufen und den Hagenbach strafen und die Wachen aus der Stadt weisen. „Das was ein verborgener list, der do kam von Christ, der erstanden ist." „Es was ein gross wunder, das ieglicher besunder des andern meinung wisst sogar in kurzer frist, wan ich sag für war, es geschah an Ordnung zwar." Bürger und Söldner, so wenig Vorliebe sie sonst für einander hatten, scharten sich hier einmütig zusammen.

i

*) Reimchronik cap. 122.

üeitgcbr. f. Gesch. d. Oberrh. K. F. II. 2. \^

210 Witte.

Durch eine höchst merkwürdige Verflechtung von Umstän- den kam es nun zur Katastrophe. Hagenbach liess in der That am Abend Allarm schlagen, aber in ganz anderer Ab- sicht als die Söldner vermuten konnten. Es lässt sich denken, dass der Landvogt, ein wie grosses Selbstvertrauen er auch an den Tag legen mochte, dennoch sehnsüchtig nach Hilfe umschaute. Wirklich schien ihm die Hoffnung auf baldigen Entsatz zu winken. Zur Zeit des Abendessens kam Herr Hans von Montagu als Gesandter von Herzog Karl und brachte Hagenbach einen Brief; darin stand, dass der Landvogt sich nicht sollte erschrecken lassen; wenn er belagert würde, so wolle der Herzog selber kommen und ihn entsetzen. Natürlich war der Landvogt über diese Nachricht hoch erfreut und er liess die Pauken auf der Brücke schlagen, um den Fussknechten die Botschaft mitzuteilen. Ihre Führer sassen gerade auf der Herrenstube beim Nachtessen, als sie den Generalmarsch ver- nahmen; sie liefen vor des Landvogts Herberge und fragten, was los wäre. Hagenbach teilte ihnen den Inhalt der er- haltenen Botschaft mit und erklärte, dass er selbst beabsichtigte sie den Fussknechten zu verkünden. Die Fussknechte ver- sammelten sich inzwischen vor dem Hause des Landvogts, aber von dem Inhalt der Botschaft wollten sie nichts wissen, sondern sie forderten mit stolzen bösen Worten ihren Sold. Ein Wort gab das andere, und Hagenbach gebot schliesslich den Fussknechten den Harnisch abzulegen.^) Das war erst recht Öl ins Feuer gegossen. Einer der Hauptleute, Friedrich Vögelin, ein Breisacher Kind, machte den Wortführer; er er- klärte dem Landvogt einfach, dass sie es nicht thun wollten: sollten die Walhen Harnisch tragen, so wollten sie es auch haben; würde er jenen befehlen, die ihrigen abzulegen, so wollten sie es auch thun; ebensowenig wollten sie schanzen oder die Walhen sollten das gleiche thun. Das war offenbare In- subordination, und dem zornesmütigen Hagenbach ging dabei wie so oft die Vernunft durch. Er bedachte nicht, dass er sich einer Meuterei gegenüber befand, deren Umfang er nicht kannte, und drohte dem Vögelin, dass er ihn ertränken lassen

1) Ich ergänze hier den Bericht Kapplers aus der Reimchronik cap. 135. Das Auftreten Yögelins ist in den zitirten spätem Chroniken ganz romanhaft gestaltet.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 211

wollte ; die andern schalt er Schalke und Buben. Jetzt erhob sich ein wilder Tumult. Vögelin Hess jetzt die Pauken schlagen und die Trommeln rühren, das war das verabredete Signal; die Söldner zückten die Messer und drohten Hagen- bach zu erstechen, und nur mit Mühe retteten die Hauptleute ihn in sein Haus.*)

Des Lärmschiagens von Vögelin hätte es nicht bedurft, das zuvor durch Hagenbach gegebene Signal hatte die Bürger an die getroffene Verabredung erinnert; sie rannten mit Spiessen und Schwertern auf den Unterradbrunnenplatz zu den Söldnern. Die Stadt hallte wider von wildem Geschrei: die einen schrien: rett, rett, fromer deutscher Mann, andere: rett Römisch Reich, noch andere: das Haus von Ostreich. Als sie sich alle gesammelt hatten, hiess es einhellig: über die Walhen. Jetzt begann eine wilde Jagd auf dieselben, die sich dann in die Häuser flüchteten, in denen sie sich ver- teidigten. Die Bürger besetzten die Thore, dass niemand aus und ein konnte, überall herrschte der wildeste Tumult, und wunderbar war es, dass trotzdem nur ein einziger wund da- bei wurde.

Für Hagenbach waren das bittere Augenblicke; er musste merken, dass auch hier ihm die Zügel der Regierung ent- glitten waren. In seiner Hilflosigkeit schickte er zu Kappler. Der sowohl als die übrigen Hauptleute waren von der plötz- lichen Bewegung sehr überrascht gewesen ; sie wussten anfangs überhaupt nicht, über wen es gehen sollte. Eiligst warfen sie sich in ihren Harnisch, und namentlich Kappler bemühte sich nun Ruhe zu stiften. Aber ob er auch schrie, dass der Schweiss ihm über die Backen rann, ob auch Hagenbach seine „lieben Bürger" in den mildesten Tönen anredete, die riefen überlaut: der Landvogt solle die Walhen austreiben oder es bliebe keiner am Leben. Er vertröstete sie auf den folgenden Tag, dann wolle er sie austreiben. „Nein, nein," sie mit ein- ander schrien, „den Walhen und dir ist nicht zu trauen." Und sie riefen wieder überlaut: „Hagenbach, die Walhen müssen hinaus oder sie müssen alle sterben und sollten wir alle ver- derben." „Die Walhen müssen von hinnen, oder das Blut

^} Die übrigen Quellen unterscheiden nicht, dass die Gefangennahme Hagenbachs in zwei Akte zerfällt.

14*

212 Witte.

muss durch die Gassen schwimmen." Jetzt legte sich auch Kappler in's Mittel und riet Hagenbach dem Verlangen der Bürgerschaft und der Söldner zu willfahren. Mit schwerem Herzen entscbloss er sich dazu: wenn die Bürger bei seinem Herrn bleiben wollten, so wäre er bereit die Pikarden fort- zuschicken. Die Gemeinde erklärte sich nur unter Vorbehalt dazu bereit: was der Fürst ihnen verschrieben und der Land- vogt ihnen geschworen, dem wollten sie nachleben oder alle darum sterben. Damit hatte die Stadt bereits ihre Absicht erklärt den frühern Zustand vor den Neuerungen Hagenbachs wiederherzustellen.

Wohl oder übel musste der Landvogt sich damit zufrieden geben; er schickte von Haus zu Haus und gebot den Pikarden abzuziehen. Für die fernere Zugehörigkeit zu Burgund war es allerdings ein böses Zeichen, dass die Bürger das öster- reichische Banner, welches Hagenbach ihnen genommen, wieder hervorholten. Unter demselben stellten sie sich jetzt geordnet auf; ihnen gegenüber hielten die Söldner mit Büchsen und Hellebarden; mitten hindurch mussten die Welschen ziehen, ohne Pferde, Harnisch und Gepäck. Man führte sie durch die Stadt dem Rhein zu und über den Fluss, und es herrschte bei ihnen nicht geringe Furcht, dass man sie dort ertränken wollte. Am jenseitigen Ufer lagerten sie die Nacht; als die Bürger in die Stadt zurückkehrten, schickten sie ihnen Brot und Wein. Am andern Morgen gab die Bürgerschaft ein glänzendes Zeichen, in welchem Geiste die Erhebung ge- schehen war; sie wollten sich an diesen Kriegsknechten nicht bereichern, sie wollten sie nur los werden, und so schickten sie ihnen ihre Harnische, Pferde und sonstige Habe heraus, wenngleich es nicht fehlen konnte, dass in dem allgemeinen Tumult ein Teil der Harnische und baares Geld abhanden gekommen war.

Damit hatte der erste Akt der Erhebung seinen Abschluss erreicht, es wäre wunderbar gewesen, wenn es dabei geblieben wäre. Nachdem Bürger und Söldner in die Stadt zurück- gekehrt waren, ging doch niemand zur Ruhe: die ganze Nacht hielten sie unter Waffen, Wein und Brot wurde aufgetragen, und natürlich war das Geschehene Gegenstand des lebhaftesten Gesprächs. Selbstverständlich sprach man da Ton Hagenbach als dem Urheber alles Unheils. Es währte nicht eine Stunde,

Zusammenbrach der burguml. Herrschaft am Oberrheio. 213

da hiess es einhellig: „Hagenbach hat übel an uns gefahren; wir wollen ihn nicht länger sparen und sollen ihm geben , solchen Lohn, als er uns wollte haben gethan." Sie schrien: „Weh und weh immer ihm; der uns hat gebracht in diese Not, der muss von uns liegen tot." „Lassen wir ihn leben bleiben, seine Bosheit niöcht uns alle vertreiben." Und nun ging es in wildem Auflauf vor sein Haus; jeder wollte ihn zuerst erstechen. Als Hagenbach die tobende Menge sah, da konnte ihm doch wohl bange werden! Die wilden Bürger- aufstände in Flandern, bei denen schon mancher vornehme burgundische Herr sein Leben eingebüsst hatte, mochten ihm vor Augen treten. Es fehlte dem Landvogt nicht an Freunden; aber vergebens legten sich die von Hagenbach ernannten Räte in's Mittel; vergebens schrie Kappler in dem Lärm, „dass ihm das Blut aus dem Munde rann" und erinnerte die Bürger an die mit Hagenbach geschlossene Übereinkunft. Die Gemeinde schrie: Hagenbach hält weder Brief noch Siegel. Vergebens machte Hagenbach jetzt alle möglichen Ver- sprechungen durch Kappler und die Räte: er wollte die Stadt von dem Eid entbinden, den sie ihm geschworen, die Zünfte wiederherstellen, den bösen Pfennig abstellen und alle Ein- richtungen, die der Herzog von Burgund getroffen, rückgängig machen. Er machte sich anheischig, das gegenüber dem Herzog zu vertreten; ja wenn sie ihn nicht mehr zum Landvogt haben wollten, so wollte er auch auf sein Amt verzichten. Das waren Zugeständnisse von der Todesangst eingegeben, sie nützten ihm nichts mehr. Die Dinge waren zu weit gediehen; die Bürger fürchteten Hagenbach viel zu sehr; nur wenn er unschädlich gemacht wurde, glaubten sie sich sicher. Kurzer Hand drangen sie in des Landvogts HausO und schleppten ihn heraus. Jetzt wäre es wohl um ihn geschehen, wenn nicht die Räte und Hauptleute dazwischen getreten wären. Die Gemeinde verlangte, dass er in den Turm geführt würde; auf Zureden der bisherigen Vermittler verstanden sich jedoch die Bürger dazu, dass er in seiner Behausung einstweilen bleiben durfte unter Bewachung von vier Edlen, vier Bürgern und vier Fussknechten.^)

^) Es mag wohl sein, dass der, welcher zuerst Hand an ihn legte, Richard von Zessingen hiess, wie Knebel berichtet. ^) Der Reimchronii^t

i

214 Witte.

So war denn die Stadt von so viel Drangsal und Pein endlich erlöst; sie konnte jetzt in Wahrheit Ostern feiern. Auf den Strassen sang man: Christ ist erstanden, wir sind erlöst von Banden; und alles atmete erleichtert auf. Noch an demselben Morgen setzte die Gemeinde einen neuen Rat ein und stellte die Zünfte wieder her, auch der abgesetzte Bürgermeister Stähelin trat sein Amt wieder an; sonst aber beobachtete die Stadt eine sehr zuwartende Haltung, was uns in gewisser Hinsicht Wunder nehmen muss, da ja während der Erhebung bereits die Fahne Österreichs geweht hatte. Herzog Karl als dem Pfandherrn der Stadt erneuerte die Bürgerschaft den Eid in der ursprünglichen Form, und un- verzüglich wurde eine Gesandtschaft an den Fürsten gesandt, die ihm das Geschehene melden sollte, wie sie den Landvogt um seiner Missethaten willen gefangen gesetzt hätten. Man kann sich denken, welchen Eindruck diese Nachricht auf den wilden Herzog machte, dass die Bürger es gewagt hatten Hand an seinen Statthalter zu legen; dennoch hielt er an sich, aber die Bürger sollten ihm sofort Hagenbach zuschicken, dann wollte er die Sachen untersuchen und zu beiden Seiten gut machen, was gefehlt wäre. Bevor aber diese Botschaft zurückkam, hatte die Lage sich wesentlich verändert; die Dinge hatten unaufhaltsam ihren natürlichen weitern Verlauf genommen.

Hagenbach blieb in seinem Gewahrsam drei Tage. In- zwischen aber regte sich die Furcht bei der Bürgerschaft, dass ihm vielleicht die bewachenden Edlen und Söldner zur Flucht verhelfen könnten, und in der That scheint Hagenbach versucht zu haben, die Söldner in diesem Sinne zu überreden. Zudem kamen von allen Seiten Mahnungen, doch ja Fürsorge zu treffen, dass Hagenbach nicht entschlüpfen könnte. Basel, Kolmar, Freiburg, Neuenburg und der Bischof von Strass- burg erboten sich Mannschaft zu grösserer Sicherheit herzu- schicken. Das lehnte die Stadt nun zwar ab, aber sie traf verschiedene Vorsichtsmassregeln, und um der Söldner mächtig zu bleiben, entliess sie hundert derselben. Hagenbach merkte nun wohl, dass die Dinge ein bedenkliches Ende für ihn

lässt irrtümlich jetzt gleich Hagenbach mit den Füssen in Eisen ge- schlagen werden.

Zusammenbrucli der bargund. Herrschaft am Oberrhein. 215

nehmen könnten, und bot ein Lösegeld von 14 000 Gulden, aber vergebens. Vielmehr erwog die Gemeinde, ob der Land- vogt in seinem bisherigen Gewahrsam nicht zu leicht Gelegen- heit zur Flucht finden könnte, und sie drang darauf, dass er in den Turm gelegt würde. Das wandten seine bisherigen Freunde zwar noch glücklich ab, aber sie konnten nicht mehr verhindern, dass er in Eisen geschlagen wurde, und es durfte ausser seinen Wächtern niemand mehr zu ihm gelassen werden. ^

Am folgenden Tage, dem Freitag nach Ostern, verschlim- merte sich seine Lage ganz bedenklich. Neben Hagenbach war auch sein eifriger Anhänger, den er zum Schul theiss der Stadt gemacht hatte, Hans Werner von Pforr, gefangen ge- setzt. Der war an diesem Tage am Seile aufgezogen worden und hatte „gross ding" gesagt^), dass Hagenbach in der That beabsichtigt hätte, am Ostermontag die Bürgerschaft, wenn sie vor's Thor gezogen wäre zu frohnen, aus der Stadt aus- zuschliessen. Auch sonst hatte der von Pforr „gross Sachen" gestanden, „die über uns gangen sin soltent, do got vor ist gesin". Da nahm auch die Stadt keine Eücksichten mehr; Hagenbach wurde in den Turm geworfen und in Ketten ge- legt; eiserne Handschellen wurden ihm angelegt und seine Beine in den Fusstock gepresst. Wie er also geschlossen wurde, jammerte er mit lauter Stimme und rief den Bürger- meister zu sich, den er um Erbarmen anflehte. Dieser aber sprach: Herr Peter, Ihr habt bisher keinem Barmherzigkeit widerfahren lassen; Ihr wisst, dass wir lange Zeit grosse Ge- duld mit Euch gehabt haben. Habt jetzt auch eine kurze W^eile Geduld mit uns! Denn es kann nicht anders geschehen; Gerechtigkeit muss über Euch walten. Mit diesen Worten verliess er ihn in seinen Banden.^)

Noch einmal machte Hagenbach in seinem neuen Gefäng- nis den Versuch loszukommen. Er erklärte sich bereit Ur- fehde zu schwören und wollte dafür Bürgen stellen, und in der That überredete er die Räte der Stadt einen Vertrag sol- cher Art zu entwerfen; aber die Gemeinde bekam Wind da- von und dann war es vorbei. Lange dauerte es auch nicht

1) Johannes von Durlach Kappler. 2) Zeitung im Strassburg. Stadt- Arch. AA. 269. ^) Johannes von Durlach; der Reimchronist be- richtet eine ähnliche Unterredung, aber mit dem Schlosser, der Hagen- bachs Füsse in die Ringe einschmiedete.

216 Witte.

mehr und der Stadt wurde die Verantwortung für einen so wichtigen Gefangenen abgenommen. Herzog Sigmund nahte mit seinen Räten, um über Hagenbach Gericht zu halten.

IX.

Als die Nachricht von der Gefangennahme Hagenbachs sich verbreitete, war Freude und Jubel im ganzen Land. Man fühlte sich wie von einem Alp befreit und feierte in Wahrheit das Erlösungsfest. Für die Verbündeten war ganz besonders dies Ereignis eine Befreiung aus grosser Verlegenheit: sie wurden der Notwendigkeit eines Waffenganges überhoben, der bei der Vielköpfigkeit der Bundesleitung doppelt schwierig sein musste. Es handelte sich jetzt darum, was ferner ge- schehen und besonders was man mit Hagenbach anfangen wollte. Da bedurfte es zunächst der Anwesenheit von Herzog Sigmund; er hatte sich bereits auf den Weg gemacht, um seine alten Lande wieder in Besitz zu nehmen. Am 20. April zog er mit 300 Reitern in Basel ein und wurde vom Bischof und der Bürgerschaft und dem Abt von St. Blasien überaus fest- lich empfangen: die Baseler Knaben sangen bei seinem Einzug:

Christ ist erstanden, Der Landvogt ist gefangen, Des sollen wir alle froh sein, Sigmund soll unser Trost sein; Kyrioleiss!

War er nicht gefangen, So war es übel gegangen; Seit er nun gefangen ist, So hilft ihnen nicht seine böse List. Kyrioleiss!

Auf die Feier des Empfanges folgte der Ernst der Ge- schäfte. Zunächst galt es jetzt von den Landen Besitz zu ergreifen. Herzog Sigmund ernannte einen Sundgauer Ritter Hermann von Eptingen zu seinem Landvogt, der an der Spitze von 200 Reitern die alten Besitzungen seines Hauses zu neuem Gehorsam annehmen sollte. Das geschah ohne Schwierigkeiten, nur das Schloss zu Thann, in welchem der Schwiegersohn Hagenbachs, Anton von Münstrol, befehligte, machte Miene,

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 217

Widerstand zu leisten; als aber Geschütz aufgefahren wurde, wurde das Schloss übergeben, und die Besatzung zog ab. Noch früher als der neue Landvogt hatte Strassburg sich ge- regt. Beunruhigende Gerüchte liefen nämlich um von An- sammlungen feindlicher Truppen, die durch das Weilerthal ins Elsass einfallen sollten. Sofort sandte Strassburg Mannschaft aus, die Ortenberg eroberte und das Weilerthal wieder Strass- burg unterwarf. Auf der Passhöhe wurde eine Befestigung wider den Landesfeind errichtet; dann ging es wider das starke Schloss Jungholz, das sich ebenfalls ergeben musste. Am 1. Mai war das Elsass vollständig von burgundischen Truppen gesäubert und Sigmund einstweilen wieder Herr in den alten Stammlanden seines Hauses. Aber niemand ver- hehlte sich, dass die neue Herrschaft noch die Probe zu be- stehen hatte, ob sie sich vor der burgundischen Wafifenmacht behaupten konnte. Schon jetzt befürchtete man in der nächsten Zeit einen feindhchen Einfall, und langwierige Verhandlungen wie zur Zeit des Armengeckenkrieges begannen, wie und wo man dem Einfall begegnen wollte. Alles das trat aber fürs erste vor der Erwägung zurück, was aus Hagenbach werden sollte.

Die allgemeine Stimme des Volkes verlangte den Tod zur Sühne seiner Verbrechen, und darin begegnete sie sich diesmal mit der Meinung der Regierungen. Vor allem war man für rasche prompte Justiz; man wollte mit dem Landvogt fertig sein, bevor ihn irgend eine Dazwischenkunft retten konnte.^) Es kam zu vieles zusammen, weshalb alle seinen Tod wünschten. Die Eidgenossen hatten sich bereits auf der Tagessatzung zu Luzern am 18. April dafür ausgesprochen, dass Hagenbach „beschech als im zugehörd"^); die elsässischen Städte^) teilten diese Meinung aus vollem Herzen und Herzog Sigmund hatte am meisten Grund zu wünschen, dass über den Landvogt der Stab gebrochen würde. Der hatte ihn doch buchstäblich am Gängelband geführt mit seinen Verheissungen auf burgundische Hilfe; und wenn der Fürst irgend ein Herz für seine ünter- thanen hatte, so musste er den Mann hassen, der über diese so viel Unheil gebracht hatte. Zudem war Hagenbach ein

^) Schreiber, Geschichte der Stadt Freiburg, ürkundenbuch p. 64X. ») Eidgen. Absch. II Nr. 540. ») Schreiber 1. c.

218 Witte.

höchst unbequemer Mitwisser wichtiger Staatsgeheimnisse, und schliesslich erforderte das politische Interesse des Herzogs den Tod des Landvogts. Es musste etwas geschehen, wodurch die Eidgenossen gegenüber Karl unwiderruflich an die Sache Sigmunds geknüpft wurden; Hagenbachs Blut war der beste Kitt für das geschlossene Bündnis, dessen Vorteile manchen der Eidgenossen noch immer nicht recht einleuchten wollten. Karl war bekannt genug, dass man nicht wissen sollte, dass er unversöhnlich hasste und dass er die Hinrichtung seines Landvogtes nie und nimmermehr verzeihen würde. Ebendes- halb aber sollte die Gerichtsverhandlung möglichst öffentlich sein und mit allen Förmlichkeiten geführt werden, damit aller Welt die Schuld Hagenbachs offenbar werde.

Am letzten Tage des April war Herzog Sigmund nach Breisach gekommen, und das Verhör konnte beginnen. Von vornherein machten sich die österreichischen Räte auf hart- näckigen Widerstand seitens Hagenbachs gefasst; daher wandte sich Herzog Sigmund schon am 1. Mai an Basel mit der Bitte um Überlassung des städtischen Henkers und der nötigen Foltergeräte, da Hagenbach früher aus Breisach alle diese Marterwerkzeuge hatte fortschaffen lassen. Natürlich erfüllte Basel diese Bitte mit grossem Vergnügen und beeilte sich seinen Henker Johann Schalk zu Schiff herüberzuschicken. Wann das erste Verhör Hagenbachs stattgefunden hat, lässt sich nicht bestimmen. Es wurde geführt von den herzoglichen Räten, dem Marschall Hildebrand Rasp und dem Hofmeister Markward von Schellenberg, blieb aber ohne Erfolg. ^ Bis dahin schwankte Hagenbach zwischen Furcht und Hoffnung. Gerade die lange Dauer seiner Haft musste ihm die Hoffnung erwecken, dass man nicht wagen würde ihn anzutasten und dass sein Herr ihn noch rechtzeitig retten würde. Auf der

^) Der Reimchronist erzählt uns von allerlei Unterredungen zwischen Hagenbach und den ihn bewachenden Knechten, dieselben haben vielleicht einen gewissen historischen Kern, im allgemeinen möchte ich sie aber für Reflexionen des Dichters selber halten^ die er dem Landvogt in den Mund legt; von historischem Wert sind sie insofern, als sie für die Lage des Landvogts passen, (cap, 134.) Was dann das Verhör Hagenbachs durch die Räte betrifft (cap. 135), so möchte ich auch deren Rede für frei er- funden halten, so dass aus dem ganzen Kapitel weiter nichts zu entnehmen ist, als was wir in unserm Text angegeben haben.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 219

andern Seite aber musste der Anblick seiner Fesseln ihn trübe genug stimmen und ihn recht empfindlich an den Wechsel des menschlichen Schicksals erinnern. Sein Gefängnis befand sich in einem Stadtthor ^), welches einen Haupteingang für den Verkehr bildete, und lag gerade über dem Durchgang durchs Thor. Es war ein Zeitvertreib für ihn, dass er den Thorwächter fragte, was für Leute unten durchgiengen. Diese Frage richtete er auch wieder an denselben, als er den Huftritt von Rossen vernahm. Der kannte die Leute nicht und antwortete, es wären Leute, die geschorene Wallachpferde ^) ritten. Da sprach Hagenbach: ich höre, dass es die Eidge- nossen sind; mein Leben ist aus.') So ganz Unrecht mochte er nicht haben; es waren Petermann von Wabern aus Bern, Heinrich Hassfurter, der lahme Schultheiss von Luzern. Viel- leicht konnte Hagenbach sich noch der drohenden Worte er- innern, die dieser ihm auf seine Spöttereien über seinen lahmen Fuss zugerufen hatte. Schonung hatte er von ihnen nicht zu erwarten und Drohungen fürchteten sie nicht.

Jetzt wurden andere Mittel in Erwägung gezogen, um Hagenbachs Widerstand zu brechen und ihm die nötigen Ge- ständnisse abzupressen. Durch Beschluss vom 4. Mai wurde seitens der in Breisach anwesenden Abgeordneten der Eid- genossen und der Niedern Vereinung auf peinliche Frage wider ihn erkannt.*) So wurde er denn am folgenden Tage aus seinem Gefängnis in den Folterturm gebracht.^) Da er wegen seiner infolge der langen Einfesselung geschwollenen Füsse nicht gehen konnte, wurde er auf einen einrädrigen Karren geladen, der mit der Hand fortgeschoben wurde. Als ihn die

1) Welches, lässt sich nicht bestimmen. Mone p. 223 nimmt das Speck- oder Gutgesellenthor an. Vgl. auch den Stadtplan I.e.— 2) Beschrotenemünche.

ö) Diesen Vorgang berichten Diebold Schilling, Burgunderkriege p. 120, Etterlin p. 193 und der Luzerner Diebold Schilling, Schweizer Chronik p. 64. Die Sache klingt etwas romanhaft; wenn wir sie aber als historisch annehmen wollen, so ist sie unbedingt vor die Folterung zu setzen; als diese erfolgt war, täuschte Hagenbach sich schwerlich mehr über sein Schicksal. Ausserdem berichtet Schilling noch, dass mit dem Herzog eid- genössische Boten eingerückt wären, um darüber zu wachen, dass dieser nicht in übergrosser Milde Hagenbach begnadigte. Damit stimmt auch, dass bereits am 18. April zu Luzern eidgenössische Boten zu dem Zweck beordert waren. 4) Knebel p. 82 das Datum bei Knebel ist ungenau,

^) Der Wasserturm beim Radbrunnen.

220 Witte.

Männer, Weiber und Kinder auf der Strasse erblickten, rot- teten sie sich zusammen und liefen ihm nach bis zu dem Turm unter dem wilden Geschrei : „Hagenbach, Judas! Judas! Verfluchter! Gott verdamme dich und verhänge tausend böse Jahre über dich!" Der Landvogt blieb auch jetzt sich getreu; wie er im Glück auf die Menge herabsah, hatte er auch jetzt nur ein verächtliches Lachen für sie.

Anders aber wurde es ihm, als er in den Folterturm kam. Die Hände wurden ihm auf den Rücken gebunden und so wurde er am Seil emporgezogen, während ihm grosse Steine an den Füssen hiengen. Der ungeheure Schmerz presste dem sonst so starken Mann den Angstschrei aus: Mord! Mord! Aber die, welche das Verfahren leiteten, riefen dem Henker zu nur fortzufahren „Zieh! Zieh! Mach' fertig mit ihm!" Unter diesen Folterqualen schwand der Mut des Armen da- hin; er bat, man möge ihn loslassen und er wolle gestehen, was er gethan. Jedoch ganz gebrochen war er immer noch nicht: viermal im ganzen musste er am Seile emporgezogen werden, bis er alles zugab, was man von ihm wissen wollte. Darüber wurde vom Landschreiber Michael von Ensisheim ein Protokoll aufgenommen. 0

Damit hatte man das nötige Material gewonnen, um gegen Hagenbach Anklage erheben zu können. Es kam jetzt zur Frage, vor welchen Gerichtshof er gestellt werden sollte. Da konnte sowohl das österreichische Hofgericht zu Ensisheim als das kaiserliche Landgericht zu Rottweil in Betracht kommen. Verschiedene Gründe sprachen dafür, dass man von beiden absah. Das Ensisheimer Gericht war landesherrlich öster- reichisch ; wurde Hagenbach vor dasselbe gestellt, so war da- mit ausgedrückt, dass die ganze Sache lediglich Herzog Sig-

^) Der Inhalt des Protokolls wurde später in der Gerichtssitzung mitgeteilt. Darin stand nun aher nichts von dem, wonach laut Knebel Hagenbach peinlich befragt worden war. Das schliesst nun allerdings nicht aus, dass das Verhör sich auch auf andere Gegenstände bezog, die man nicht für gut befand in das für die Gerichtssitzung bestimmte Proto- koll aufzunehmen. Wenn, wie Knebel p. 83 erzählt, Hagenbach wäre ge- fragt worden, wer Herzog Sigmund zur Verpfändung seiner Lande ge- raten habe, so hatten die herzoglichen Räte schwerlich nötig danach den Landvogt zu fragen; das wussten sie selber am besten. Wahrscheinlicher schon ist es, wenn Knebel an einer andern Stelle p. 82 sagt, Hagenbach wäre über die Trierer Verhandlungen befragt worden.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 221

mund anging, und somit war auch allein die österreichische Regierung für die etwaige Verurteilung Hagenbachs verant- wortlich. Das war dieser ebensowenig erwünscht als den Städten, die auf Hinrichtung Hagenbachs drangen, dass ihm sein Recht geschehe, und die von einem österreichischen Ge- richtshof, dessen Beisitzer aus der Sundgauer Ritterschaft genommen waren, wenig gutes erwarteten. *) Beim Rottweiler Landgericht gab man aber die Entscheidung aus der Hand und setzte sich endlosen Weiterungen aus, während alles auf eine rasche Erledigung hindrängte. Der Prozess Hagenbachs wurde als Bundessache der Niedern Vereinigung aufgefasst, und dementsprechend zur Aburteilung dieses ausserordent- lichen Falles ein Gerichtshof aus den Mitgliedern des Bundes gebildet.^) Von Hagenbachs Vorgehen waren hauptsächlich die Städte betroffen worden; diese wurden daher auch be- rufen die Beisitzer des Gerichtshofes zu stellen.^) Derselbe

^) Was Mone p. 245 über die Verwerfung des Ensisbeimer Gerichts- hofes vorbringt, als ob er noch burgundisch gewesen wäre, ist nicht zu- treffend. Herzog Sigmund hatte die Regierung in diesen Landen mit allen Hoheitsrechten übernommen, und speziell Ensisheim hatte sich schon am 6. Mai von Burgund losgesagt. *) Über die Zusammensetzung des Ge- richtshofes ist keine unbedingte Sicherheit zu erhalten. Die Angabe des Reirachronisten, dass ein Gerichtshof von 24 Mitgliedern aus dem Bund gebildet wurde, zeichnet sich durch ihre Einfachheit aus; bedenklich ist aber, dass Freiburg i. Br. dabei nicht erwähnt wird, während urkundlich bezeugt ist, dass Freiburg eingeladen wurde zwei Mitglieder zu dem Ge- richtshof zu stellen. (Schreiber 1. c. p. 542.) Die Liste Knebels weicht vielfach davon ab, giebt aber zu noch mehr Zweifeln Anlass. Er lässt Strassburg, Schlettstadt, Kolmar, Basel, Kenzingen, Neuenburg, Thann, Freiburg, Bern, Solothurn je 2 und Breisach 8 Beisitzer stellen und als Vorsitzenden nennt er den Ensisbeimer Schultheiss. Das würde 29 Mit- glieder ergeben, während er selbst nur 27 addiert. Ausserdem weiss man nicht, was das an Strassburg verpfändete Kenzingen in dieser Liste macht; ebenso muss uns wundern, dass die eidgenössischen Abgeordneten als ordentliche Mitglieder an dem Gericht der Niedern Vereinigung fungieren, während der Sundgau eigentlich nur durch Thann vertreten ist. Unter diesen Umständen folge ich hier lieber dem Reimchronisten; es ist ja denkbar, dass nachdem die Einladung an Freiburg ergangen war, ander- weitige Entschlüsse über die Konstituierung des Gerichtshofes Platz griffen. 3) Die Mitteilung von Knebel p. 84, dass beschlossen wäre, dass ledig- lich Ritter über Hagenbach zu Gericht sitzen sollten, ist mithin falsch.- Dagegen gehörten von den Beisitzern allerdings 16 dem ritterlichen Stande an.

222 Witte.

wurde in der Art gebildet, dass die vier Städte der Niedem Vereinigung Strassburg, Basel, Kolmar, Schlettstadt je 2, En- sisheim, Thann und Altkirch 8 und endlich das schwer heim- gesuchte Breisach für sich allein ebenfalls 8 Beisitzer stellte. Zum Vorsitzenden des Gerichts ernannte der Landvogt Hermann von Eptingen den Ensisheimer Schultheiss Thomas Schütz.*) Als dann Montag der 9. Mai als Tag der Gerichtssitzung festgesetzt war, strömte eine ungeheure Menschenmenge zu- sammen ; allein aus Basel waren an 400 Mann hergekommen und es war ein solches Gedränge, dass die Leute in den Häusern und auf den Dächern am Markte, wo das Gericht stattfinden sollte, sich beinahe zu Tode drückten. Das Gericht trat am festgesetzten Tage auf dem anberaumten Platz vor dem Hause des Bürgermeisters Stähelin um acht Uhr morgens zusammen. Die Sitzung wurde damit eröffnet, dass der Vorsitzende den Frieden gebot bei Leib und Gut, dass niemand in das Ge- richt hineinrede. Jetzt hatten Kläger und Angeklagter sich einen Fürsprecher zu wählen. Der Landvogt als Kläger wählte sich den einen Baseler Beisitzer Heinrich Isenlin. Schwieriger war es für Hagenbach einen geeigneten Verteidiger zu finden. Unmittelbar vorher hatte er schon den bittern Kelch der De- mütigung trinken müssen. Der Herold hatte ihn aller ritter- lichen Abzeichen entledigt. ^) Jetzt Hess er seine Augen hilfe- flehend umherirren, ob er nicht irgend einen Freund in der Not fände. So kleinmütig war er, dass er den Gerichtshof um Gnade bat.^) Der Vorsitzende aber bemerkte, dass die Klage wider ihn ergangen und dass das Recht jetzt seinen Gang nehmen müsste. Da nahm Hagenbach sich einen Brei- sacher Bürger, dessen Namen wir nicht kennen, zum Für- sprecher. Der konnte ihn aber nicht verteidigen und an seine Stelle trat dann der zweite Baseler Beisitzer Hans Irmi. Nach- dem diese Förmlichkeiten erledigt waren, erhob Heinrich Isen- lin im Namen des Landvogts die Anklage gegen Hagenbach.*) Sie enthielt vier Punkte:

1) Ob derselbe besouders zu zählen ist, lässt sich nicht entscheiden. 2) Schreiben Strassburgs an Jakob Amlung und Hans von Kageneck Ratsgesellen dat. mi. v. crutzwochen (Mai 11). Strassburg. Stadt -Arch. AA. 269 or. mb. ') Reimchronik cap. 137. *) Knebel p. 86. Aus der ganzen Fassung der folgenden Darstellung bei Knebel geht hervor, dass ihm das Protokoll der Gerichtsverhandlung vorgelegen und er das*

ZoBammenbracb der burgnnd. Herrschaft am Oberrhein. 223

1) Er habe im vergangenen Jahre vier Bürger zu Thanri ohne gerichtliches Verfahren und somit wider kaiserliches Recht enthaupten lassen.

2) Als er zum ersten Mal in Breisach eingezogen und von der Stadt Besitz ergriffen hätte, habe er bei allen Heiligen einen heiligen Eid geleistet und darüber Urkunde mit seinem Insiegel ausgestellt, dass er keine Neuerungen einführen oder neue Auflagen auflegen, sondern die Stadt bei ihrer alten Freiheit belassen und ausserdem keine welschen Soldaten in die Stadt bringen wolle; trotzdem habe er die drückendsten Neuerungen eingeführt, indem er die Zünfte aufgehoben und die Stadträte und Richter ihres Amtes entsetzt und ihnen die härtesten Steuern und Abgaben auferlegt habe.

3) Damit noch nicht zufrieden habe er Welsche und Pikar- den in die Stadt gebracht und in den Häusern der Bürger ein- quartiert, die nun alles geraubt und genommen hätten, was die Bürger in ihren Häusern hatten. Was aber noch schlim- mer wäre, er hätte ihnen geboten, dass jedermann seinen Wirt auf ein Zeichen mit der Pauke oder Pfeife töten sollte. So- dann habe er durchlöcherte Schiffe bereit gestellt, worauf nach Ermordung der Männer ihre Weiber und Kinder geführt wer- den sollten, um im Rhein ertränkt zu werden.^)

4) In Breisach habe er viele Ehefrauen, Jungfrauen und selbst Nonnen mit Gewalt entehrt, und dergleichen habe er nicht allein dort, sondern auch in vielen andern Städten und Dörfern gethan wider Gott, Gerechtigkeit und Ehre. Demnach beantragte der Ankläger : Hagenbach solle für einen Verbrecher, Mörder, Meineidigen und Schänder erklärt und durch endgiltiges Ur- teil an Leib und Leben gestraft werden.

Darauf forderte der Vorsitzende Hagenbach auf, sich zu verantworten. Der benahm sich nun mit seinem Fürsprecher und dieser beantragte, dass ihm aus den Beisitzern zwei zu- geteilt würden, damit er sich mit ihnen besser benehmen könnte. Dem Begehren wurde Folge geleistet und je ein Bei- sitzer aus Kolmar und Schlettstadt ihm zugeordnet. Mit

selbe einfach aufgenommen hat. Für die Darstellung des Prozesses ge- bührt ihm daher die erste Autorität. In deutscher Fassung bringen die Thanner Annalen dieselben Artikel. ^) Cf. unsere frühere Darstellung.

224 ^itte.

ihnen trat nun Hagenbach ab. Gegenüber der Anklage zeigte er sich sehr mutlos und jammerte wieder, wie er jetzt von allen ver- lassen wäre. Sein Fürsprecher sprach ihm jedoch Mut ein und bat ihn, er möchte ihnen lieber die Mittel an die Hand geben, wie sie auf die Anklage antworten könnten. Hagenbach stellte nun die Vorgänge zu Thann und Breisach in seiner Weise dar und betonte, dass er lediglich auf Befehl seines Herrn gehandelt habe. Was besonders die Hinrichtungen in Thann betraf, so bemerkte er noch, dass er ganz das nämliche Ver- fahren eingehalten hätte, welches sein Herr in ähnlichen Fällen zu befolgen pflegte; denn wer sich gegen seinen Herrn zur Wehr setze, den strafe er gleich nach der „geschieht" ohne weitere gerichtliche Untersuchung. Dass dem so sei, dafür rief er seinen Herrn als Zeugen an und er begehrte demnach, dass man von diesem Kundschaft einziehen möchte.*)

Darauf trat der Verteidiger Hagenbachs wieder vor Ge- richt und antwortete auf die einzelnen Punkte. Was die Ent- hauptung der vier Thanner Bürger betreffe, so habe der Land- vogt seinem Herrn uud dem Kaiser zuvor Mitteilung gemacht und beide hätten ihm befohlen, die Leute zu ergreifen; er habe demnach nichts anderes gethan als was er von beiden Herren in Befehl gehabt hätte. ^) Auf die Anklage wegen Eidbrüchigkeit lautete die Antwort, dass der Landvogt zwar den Eid gethan hätte; aber als sein Herr in Breisach einge- zogen wäre, hätten die Bürger demselben von neuem einen Treueid geleistet, und damit sei sein Eid erloschen. Vordem hätte er aber keine neuen Steuern und Abgaben auferlegt; alles aber, was nachher geschehen, sei auf Befehl des Herzogs erfolgt, das wäre auch der Fall mit der Einquartierung der Welschen. Was dann endlich die Anklage betreffs der Schän- dung von Frauen und Jungfrauen betraf, so antwortete der Verteidiger, dass hier im Kreise vielleicht manche zugegen wären, die ähnliches gethan und dennoch nicht deswegen an Leib und Leben gestraft würden. Zudem hätte Hagenbach den betrefifenden Personen stets Zahlung dafür geleistet und

^) Aus Knebel lässt sich die Unterredung noch weiter ergänzen. ') Es muss uns auffallen, dass die Antwort des Verteidigers sich nicht auf alle Anklagepunkte bezieht. Wir müssen daher annehmen, dass der Kläger selbst diese Punkte hatte fallen lassen.

Zusammenbrach der burgand. Herrschaft am Oberrhein. 225

es sei immer mit ihrer Einwilligung geschehen. Da demnach Hagenbach das, was ihm als Hauptvergehen zur Last gelegt wurde, lediglich auf höhern Befehl ausgeführt hätte, so be- antragte der Verteidiger demnach, dass das Gericht sich in der Sache als nicht zuständig erklären sollte.

Der Fürsprecher des Landvogtes erklärte sich, nachdem er sich mit seinen Beigeordneten beraten hatte, für nicht in der Lage auf diese Erwiderung zu antworten; nachdem er das eidlich erhärtet hatte, trat er als Verteidiger zurück; als Sachwalter wurde jetzt Herr Hildebrand Rasp bestellt. Der antwortete nun in geschickter Weise, dass die Verbrechen des Landvogtes so offenbar wären, dass ein Beweis überflüssig wäre; zudem habe Hagenbach sowohl diese als auch noch viele andere Schändlichkeiten gestanden; wenn der Landvogt dies läugne, so begehre er und seine Partei zum Beweise zu- gelassen zu werden. Darauf konnte der Verteidiger Hagen- bachs leicht erwidern, dass Hagenbach diese Geständnisse nur gezwungen gemacht hätte. Das bestritt zwar der Mar- schall und er erbot sich Zeugen zu stellen, dass Hagenbach jene Aussagen freiwillig und ohne Tortur gethan hätte. Aber was diese Zeugen, die bei der Folterung zugegen gewesen waren, aussagten, konnte doch nicht beweiskräftig für die Be- hauptung der klägerischen Partei sein. Sie sagten doch nur, dass Hagenbach während der Folterung gebeten hätte ihn los- zulassen und losgebunden jene Geständnisse gemacht hätte. Hans Irmi konnte daher mit Recht erwidern, dass durch die Aussagen der Zeugen lediglich seine eigene Behauptung er- härtet würde. Hagenbach hätte gefürchtet, würde er nicht gestehen, so hätte man ihn wiederum am Seile emporgezogen und noch mehr als vordem gefoltert. Demnach hielt er auch seine frühere Behauptung, dass Hagenbach alles was er ge- than auf Geheiss des Kaisers und Herzogs gethan hätte, auf- recht.

Der Marschall Rasp mochte selbst fühlen, dass er bei seiner Beweisführung sich nicht auf die durch die Folterung abge- pressten Geständnisse stützen könnte; er spielte daher die Verteidigung auf ein anderes Gebiet über, aber freilich nicht mit grösserm Glück. Angenommen, aber nicht zugestanden, dass der Kaiser und der Herzog dem Landvogt solches be- fohlen hätten, so hätten sie doch nicht beabsichtigt, dass dies

Zeltoehr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. 2. II. 1 5

226 Witte.

wider Recht geschehe; zu sagen dass der Kaiser dem Land- vogt hätte gebieten können dem kaiserlichen Recht zuwider zu handeln, sei ein Majestätsverbrechen. Das war eine mehr als merkwürdige Beweisführung; und wenn er damit auch auf die Beisitzer Eindruck machen konnte, dass der Kaiser dem Landvogt ein widerrechtliches Verfahren unmöglich habe ge- bieten können, so liess er dabei doch den Herzog von Bur- gund ausser Acht und er forderte damit den sofort erfolgen- den Einspruch der Gegenpartei heraus. Hans Irmi erklärte, dass jener Befehl an Hagenbach allgemein und ohne jede Ein- schränkung, als ob noch ein gerichtliches Verfahren stattfin- den sollte, gegeben wäre; denn die Empörung der Thanner Bürger wäre offenkundig gewesen und es wäre demnach auch nicht nötig gewesen, sie als schuldig zu überführen; der That- bestand hätte öffentlich vorgelegen, dass sie wider den Herzog und seinen Landvogt sich des Majestätsverbrechens schuldig gemacht hätten. Er beantragte demnach, dass man Hagen- bachs Herrn vernehmen möge, um zu entscheiden, ob er wider den Willen desselben gehandelt hätte und dass dazu ein ge- eigneter Termin festgesetzt werden möge.

Damit war die Verhandlung auf ihrem Höhepunkt ange- langt. Die Verteidigung hatte mit richtigem Blick das ein- zige Mittel, Hagenbach zu retten, herausgegriffen; aber der Ankläger hatte ebenso wie der Gerichtshof selbst allen Grund dies Rechtsmittel zu verweigern, denn eine Verlängerung des Verfahrens und eine Einholung des Zeugnisses des Herzogs hätte keinen andern Erfolg gehabt als den Angeklagten seinen Richtern zu entziehen. Aber auch hier wurde die Form ge- wahrt. Der Vorsitzende ernannte einen Beigeordneten*), der mit noch andern Beisitzern sich benehmen sollte, was rechtens wäre bezüglich des Antrags von Hans Irmi. Nach kurzer Be- ratung erklärte derselbe, dass das Begehren des Anwaltes für seinen Klienten nicht zu erfüllen wäre; denn dieser habe selbst eingestanden, dass die Verbrechen durch ihn begangen wären, und wenn sie befohlen wären, so sei es wider Gott solche Ge- bote zu halten; ausserdem sei es nicht glaublich, dass ein Fürst seine Amtleute so freventlich heisse richten.

Somit war die Sache entschieden; das einzige Mittel, welches

') Vielleicht Peter Schott aus Stragsburg.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 227

Hagenbach retten konnte, war ihm abgeschlagen, und der Ge- richtshof war jetzt vor die Entscheidung gestellt. Der Vor- sitzende hatte demnach die Umfrage bei den Beisitzern zu halten, ob sie den Landvogt schuldig fänden oder nicht. Er wandte sich zunächst an den Strassburger Altammeister Peter Schott. 0 Der bat mit den übrigen Beisitzern austreten zu dürfen, um über den ürteilspruch zu beraten. Das geschah. Längere Zeit brauchten sie, um das Urteil zu finden. Dann kehrten sie zurück und Peter Schott erklärte dem Vorsitzen- den: dass Hagenbach, da seine Schuld sowohl durch sein eigenes Geständnis als durch Zeugen erwiesen wäre, an Leib und Leben zu strafen wäre. Dem Urteil stimmten alle andern Beisitzer, die jeder einzeln gefragt wurden, bei.^)

Nun trat der östreichische Herold Caspar Hurder^) auf Ha- genbach zu und redete ihn an: „Peter von Hagenbach, ich habe Bedauern mit dir, dass du dich so vergangen hast, dass du jetzt unwiderrufbar an Leib und Leben bestraft werden sollst. Ich wollte, du hättest deine ritterliche Ehre sorg- fältiger bewahrt. Ich stehe im Auftrag der sechszehn wackern Eitter, die hier sitzen, vor dir. Da ich keine ritterlichen Zeichen mehr an dir sehe, so kann ich sie dir nicht abnehmen, wie ich sollte. Darum ist mein Auftrag mündlich dich des Rittertums zu entsetzen, indem ich dich des ritterlichen Bundes von St Georg, in dessen Namen und zu dessen Ehre du zum Ritter bist geweiht worden, unwürdig erkläre." Darauf wandte der Herold sich zu den umstehenden Rittern und Knappen und sagte: „Gestrenge, tapfere Ritter, ihr seht, was ich nach Befehl an diesem Peter von Hagenbach gethan habe: ich habe ihn mündlich des ritterlichen Standes entsetzt, da er aller Ab- zeichen ermangelte, und ihn für alle Zeiten der ritterlichen Gesellschaft des h. Georg um der Vergehen willen unwürdig erklärt, wegen deren er zum Tode verurteilt ist. Ich ermahne euch nun, ihr Ritter, und ihr, die ihr nach dem Ritterstand strebt, wie ihr hier steht und alles seht und hört, dass ihr zu Ehren des heiligen Ritters Georg euren Ritterstand also in Ehren haltet, dass solche und ähnliche Handlungen niemals

i

^) Nach Knebel war es Heinrich Isenhn. ^) Vermuthch stimmte L:mi als Verteidiger Hagenbacbs nicht mit ab. ') Nach dem Reimchronisten geschah das erst, nachdem das Schlussurteil über Hagenbach gefällt war.

15*

228 Witte.

euch zur Last und Schuld fallen mögen. Dieser hier möge euch ein Beispiel sein."*)

Erst jetzt konnte nach damaliger Sitte bei einem Straf- verfahren wider einen Ritter zur Fassung des Endurteils ge- schritten werden. Der Marschall Rasp erhob sich und for- derte den Vorsitzenden auf Umfrage zu halten, was jetzt von Rechtswegen zu thun sei. Da bat Hagenbach mit gesenktem Haupt seine Richter, dass sie ihm Gnade gewährten und ihn durchs Schwert richteten. Da hielt der Vorsitzende wiederum Umfrage und fragte dem Ammeister , Schott zuerst, „wie die besserung wer". Der gab die Meinung ab, wie der Landvogt den Männern zu Thann gethan, also solle man ihm auch sein Haupt abschlagen, dass zwischen Haupt und Körper ein Wagen hin durchfahren könne. Dem stimmten die übrigen Beisitzer bei mit Ausnahme von Hans Irmi, der bei dem Standpunkt, den er als Verteidiger Hagenbachs eingenommen hatte, be- harrte. Darauf fragte der Vorsitzende weiter, an wen Hagen- bachs Habe fallen sollte. Der Gerichtshof entschied: an den Landesherrn. Als aber Hagenbach erklärte, er hätte dieselbe an die St. Stephanskirche zu Breisach vermacht, erklärte der Gerichtshof sich damit einverstanden.

Darüber war es vier Uhr^) geworden und jetzt hatte Ha- genbach seinen letzten schwersten Gang zu machen. Er wurde dem Nachrichter übergeben; es war der von Kolmar, den man von acht Bewerbern, die sich um diese Ehre stritten, trotz seiner kleinen Gestalt dazu erkoren hatte. Der führte ihn an den Händen gebunden vor das Thor auf den Richtplatz. Hagenbachs Haltung war in jeder Beziehung würdig; der wilde trotzige selbstbewusste Mann war weich und demütig geworden. Unterwegs bat er Arm und Reich um Verzeihung, wenn er ihnen Leides gethan; und wenn er einen sah, den er kannte, so bat er ihn um seine Fürbitte bei Gott. Auf dem Richtplatz selbst war ein ungeheures Gedränge, denn alles war hinzugeströmt, um den gefürchteten Mann sterben zu sehen. Auch hier behielt Hagenbach seine Standhaftigkeit; er bat, dass alle für seine Seele beten möchten, damit Grott

*) Cfr. die Übersetzung Knebels bei Buxtorf-Falkeisen p. 67. Die- selbe ist zwar frei, passt sich aber dem Sinn an. *) Die Bemerkungen Yischers bei Knebel p. 89.

Zusammenbruch der bur^nd. Herrschaft am Oberrhein. 229

in seiner Güte sich seiner erbarme; seine letzte Bitte war, dass Herzog Sigmund sein Testament bestätigen möchte.*) Dann beugte er die Knie, der Nachrichter sprach ihm noch ein Gebet vor und vollstreckte darauf an ihm das Urteil. Sein Körper wurde nach Hagenbach geführt, wo er neben seinen Vätern beigesetzt ward.

So sühnte Hagenbach ein vielfach unwürdig geführtes Leben durch einen würdigen Tod, und die Fassung, mit der er den Todesstreich des Henkers erwartete, erwarb ihm mehr Freunde, als er im Leben gehabt hatte. Ihm geschah sein Recht. Wenn jemals einer den Tod erlitten hat wegen gröbsten Mis- brauchs seines Amtes, so war es Hagenbach. Seine Verbrechen waren offenbar und schrien zum Himmel ; sie wurden dadurch nicht geringer, dass er behauptete lediglich die Befehle seines Herrn vollstreckt zu haben. Es ist wahr, dass sein Prozess viele bedenkliche Seiten enthält, dass ihm nicht das gehörige Mass der Verteidigung gewährt worden ist. In mancher Hin- sicht will uns der Prozess als ein Tendenzprozess der schlimm- sten Art erscheinen; ja, selbst das Wort Justizmord ist ge- fallen; aber wenn man die Sache allseitig ins Auge fasst, so muss man sagen, dass sie kaum in andrer Weise geführt werden konnte. Es ist wahr, dass von vorn herein die An- sicht bestand, dass Hagenbach müsste hingerichtet werden; es ist sehr unwahrscheinlich, dass unter den Beisitzern sich auch nur einer befand, der nicht von Anfang an entschlossen war für Hagenbachs Verurteilung zu stimmen. Deshalb aber das Gerichtsverfahren eine Farce und Komödie^) zu nennen und die Verurteilung Hagenbachs ungerecht zu finden, ist ebenso unbillig, als wenn man die Verurteilung eines notorischen Raub- mörders ungerecht finden würde, eben weil die Geschwornen von vornherein über seine Schuld gewiss sich ihr Urteil ge- bildet haben. Die Handlungen Hagenbachs waren allgemein bekannt; jedermann wusste, dass auf seinen einfachen Befehl hin vier Bürger ohne gerichtliches Verfahren wider Recht ent- hauptet worden waren, lediglich weil sie ihr Recht verteidigt hatten, und wenn auch die geschäftige Fama manches andere

^) Er hatte nämlich seine goldene Kette und 16 Hengste, die auf 1100 Gulden geschätzt wurden, der Eirchenfahrik von St. Stephan Ter- macht Knebel p. 91. *) So thut es Foster-Kirk in seiner Geschichte Karls des Kühnen.

230 Witte.

noch hinzugefügt hatte, so blieb auch sonst noch genug übrig, um seine Verurteilung für jene Zeit, in der ein Bluturteil so leicht gefunden wurde, zu rechtfertigen. Hagenbach selbst konnte ja keine einzige Thatsache, die ihm vorgeworfen wurde, in Abrede stellen.*) Das einzige, was er für seine Entschul- digung anführen konnte, war doch nur, dass er auf Befehl seines Herrn gehandelt hätte. Es ist ferner wahr, dass von unserm Standpunkt aus der Gerichtshof gar nicht kompetent war über Hagenbach zu urteilen, iaber es wäre ganz falsch, diesen Masstab anzulegen. Der juristische Begriff der Zu- ständigkeit eines Gerichts war jener Zeit zwar nicht fremd, aber doch nur wenig ausgebildet, und am allerwenigsten in Kriminalfällen. Wie oft kam es doch vor, dass fremde Staats- männer, wenn sie zufälhg in die Hände feindlicher Souveräne gerieten, vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt wur- den. Hier lag die Sache doch ganz anders. Hagenbach hatte in gröbster Weise sein Amt misbraucht und schwere Verbrechen verübt gegen die Einzelnen sowohl als die Allge- meinheit. Dafür hielt man sich an ihn und glaubte ein Kecht dazu zu haben. Auch nicht eine einzige Stimme in jener Zeit erhebt sich, die in der Verurteilung Hagenbachs eine Ungerechtigkeit erblickt, selbst nicht im burgundischen Lager. Es wirkt dann ferner auf uns peinlich, dass man der Berufung Hagenbachs auf das Zeugnis seines Herrn nicht stattgab. Die Geschwornen gaben aber selbst durch den Mund ihres Obmannes an, was sie bewegt hatte, den Antrag Hagen- bachs zu verwerfen. Wir möchten es zwar für eine Fiktion halten, wenn sie sagen, dass es nicht glaublich wäre, dass ein Fürst solche Befehle hätte geben können, das wäre eben ein Grund gewesen der Berufung stattzugeben; aber es heisst dann weiter, dass es wider Gott wäre solche Befehle, wenn sie gegeben, aus- zuführen; und das ist ein Standpunkt, der alle Beachtung ver- dient. Ausserdem muss doch sehr nachdrücklich betont werden, dass Hagenbach mit seiner Berufung gewiss nichts anderes be- zweckte als Zeit zu gewinnen, um sich seinen Richtern zu ent- ziehen und seine Verurteilung unmöglich zu machen. So fasste der Gerichtshof die Sache auch auf und deshalb verwarf er

^) Wie schon erwähnt worden ist, müssen einzelne Teile der Anklage Ton vornherein fallen gelassen sein.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrhein. 231

sie sowohl als überflüssig als gefährlich. Das Blut der zu Thann Gemordeten verlangte Vergeltung und seine in Breisach begangenen Frevel erheischten die gebührende Strafe.

Wie wir demnach die Hinrichtung Hagenbachs als gerechte Sühne für die von ihm begangenen Verbrechen ansehen müssen, so muss uns auch ebenso berechtigt die Erhebung sowohl der Breisacher Bürgerschaft als auch der übrigen Städte er- scheinen, und man sollte es für kaum glaublich halten, dass von unterrichteter Seite dieselbe als Verbrechen bezeichnet wird.*) Zum Glück aber entbehren die Ausführungen dieses Schriftstellers jeder sachlichen Unterlage. Wenn die Erhebung der Breisacher Bürger gegen ihren Landesherrn als ein Ver- brechen aufgefasst wird, so lässt sich dagegen erwidern, dass die Erhebung zunächst gar nicht gegen Karl sondern lediglich wider Hagenbach gerichtet war, wie denn Breisach auch nachher noch Bedenken trug die Herrschaft Sigmunds anzu- erkennen. Aber auch die Erhebung gegen die burgundische Herrschaft war vollkommen berechtigt. Auch wenn wir den Standpunkt dieses Schriftstellers annehmen, dass unter keinen Umständen eine bewaffnete Erhebung eines Volkes wider seinen Landesherrn stattfinden soll, so ist darauf doch einfach zu erwidern, dass Karl aufgehört hatte vom rechtlichen Stand- punkte Landesherr zu sein, von dem Augenblick da er seinen Eid brach. Karl war lediglich Pfandherr dieser Lande; nur unter bestimmten Bedingungen hatte er die Regierung über- nommen. Diese Bedingungen hatte er verletzt; er hatte allen Versprechungen, die er bezüglich der Regierung dieser Ge- biete gemacht hatte, zuwidergehandelt, und damit hatte er selbst den Vertrag von St. Omer, der seine Herrschaft recht- lich begründet hatte, gebrochen; er war null und nichtig ge- worden. Das war die Auffassung Herzog Sigmunds selber^), das war auch die Auffassung der einzelnen Gemeinden und des ganzen Volkes. Wir sollten uns aber hüten, solche An- schauungen, die vom modernen Parteigeist eingegeben sind, in jene Zeiten hineinzutragen, die davon nichts wissen. Für uns ist und bleibt die Erhebung von Land und Volk am Ober- rhein ein freudiges Ereignis, das wir uns nicht durch solche kleinlichen Erwägungen verkümmern lassen wollen. Zu allen

*) Mone p. 244. ') Cf. Witte, Beziehungen passim.

232 Witte.

Zeiten ist es das unveräusserliche Recht eines jeden Volkes gewesen, das Joch der Knechtschaft abzuschütteln und Ketten zu zerreissen. Dieses Rechtes haben sich jene Städte in über- aus massvoller Weise bedient; keinerlei Ausschreitung kam dabei vor. Und so haben sie nicht nur sich selbst vor Ver- gewaltigung und Knechtschaft gerettet, sondern sie haben auch aller andern Deutschen Dank verdient, dass sie sich und ihr Land dem deutschen Vaterland bewahrt haben.

X.

Unsere Darstellung würde unvollständig sein, wenn wir nicht noch zuletzt den Versuch machten uns die Persönlichkeit Hagen- bachs zu gestalten. „An ihren Thaten sollt ihr sie erkennen"; und so müssen wir allerdings sagen, dass in dieser entsetzlich sit- tenlosen Zeit doch Hagenbach ungewöhnlich in seinen Lastern hervortritt. Er gehört zu jenen Naturen, die wir um jene Zeit in den romanischen Ländern häufig finden, die Gott und die Welt verachten und allem was dem Menschen heilig ist Hohn und Trotz bieten. Es ist wahr, dass sein Andenken früh entstellt und verzerrt wurde bei dem allgemeinen Hasse, der auf ihm lastete, aber es bleibt noch immer genug übrig, was ihn zu einem Wüstling der rohesten Art stempelt. Ha- genbach war Soldat und nur Soldat; wie er selbst gehorchte, verlangte er auch Gehorsam. Er war gross geworden unter jenen entsetzlichen Banden, vor deren Gräueln die Welt er- zitterte. Die Stimme der Menschlichkeit hatte schon früh auf- gehört in ihm zu sprechen ; er hatte verlernt auf sie zu hören unter den Metzeleien, deren Zeuge er in den Niederlanden und in Nordfrankreich gewesen war. Wie alle jene Führer, deren Namen Frankreich und Burgund bewundernd und schaudernd damals nannte, kannte er für sich kein Hindernis; biegen oder brechen hiess es. Sittliche Bedenken kannte er nicht; wann hätten sich jene französischen und burgundischen Staatsmänner und Feldherrn auch durch solche Rücksichten beirren lassen! Der herrschenden Religion und ihrer Diener spottete er in seinen glücklichen Tagen ; hatte er doch nur selten würdige Vertreter derselben kennen gelernt. Ein gewisser faunischer Zug*)

0 Dieser skurrile Zug spricht sich zum Beispiel recht deutlich in

Zusammenbruch der burgond. Herrschaft am Oberrhein. 238

geht in der Hinsicht durch sein ganzes Wesen. Erst unmit- telbar vor dem Tode fand er den Glauben wieder, den er im Leben verachtet hatte. Im Lagerleben war er gross geworden; der burgundische Hoffirniss war an ihm nur wenig kleben ge- blieben, und was davon noch haftete, hatte er bei seinen Lands- leuten im Sundgau wieder abgestreift. Auffallend muss uns aber doch der gänzliche Mangel an Gefühl für Anstand und Sittlichkeit bei Hagenbach erscheinen. Wer aber jemals sich mit dem Gemälde vertraut gemacht hat, welches uns die gleich- zeitigen Schriftsteller von dem Treiben der Soldateska in Frank- reich und Burgund entwerfen, der wird sich nicht mehr wundern. Er war ein echtes Kind jener wilden sittenlosen Zeit, roh, sittenlos, habgierig und thatkräftig*), aber eine Eigenschaft besass er doch, die jenen Bandenführern in Frankreich durch- weg fehlte, die Treue. In allen Fällen hat er sie seinem Herrn bewahrt und noch zuletzt fiel er da, wohin ihn sein Herr ge- stellt hat.

Hagenbach war sicher kein gewöhnlicher Mann, aber dem Amt, wozu ihn sein Herr berufen hatte, war er in keiner Art gewachsen. Das fällt aber nicht ihm zur Last, sondern seinem Herrn, der einen rohen Soldaten dahin stellte, wohin er einen gewiegten Staatsmann hätte berufen sollen. Wir können Hagenbach nicht besser charakterisieren, als wie es der grosse Staatsmann Philipp de Commines gethan hat^): „Ein Fürst muss wohl zusehen, wen er als Statthalter in ein Land schickt, das er eben erst einverleibt hat: denn an- statt die Unterthanen mit grosser Sanftmut und guter Ge- rechtigkeit zu behandeln und sie besser zu halten als man in vergangener Zeit gethan hat, that dieser das gerade Gegen- teil, denn er behandelte sie sehr gewaltthätig und raubsüchtig, und das bekam ihm und seinem Herrn übel."^) In der That

jeuem Kapitel aus, welches das Auftreten Hagenbacbs in einem Nonnen- kloster behandelt cap. 44.

^) Thomas Basin, dieser hervorragende Geschichtsschreiber der Zeit Karls VII. und Ludwigs XI. charakterisiert Hagen bach folgendermasscn : homo Btolidus, ferus atque nimium insolens; er wirft ihm tnmor superbiae et arrogantiae vor, wodurch er sich nicht nur den Unterthanen in der Landvogtei, als auch den Strassburgern und Baselern sowie den dbrigen Nachbarn in hohem Grade verhasst gemacht habe. ') Memoires de Philippe de Commines Edition Michaud et Potgoulat p. 101.

*) Bereits in der vorhergehenden Abhandlung habe ich auf die Arbeits-

234 Witte.

fehlte Hagenbach zu einem Staatsmann so gut wie alles. Die Umstände erforderten einen Mann, der nicht bloss seinen Willen durchzusetzen, sondern unter Umständen auch den je- weiligen Verhältnissen Rechnung tragen und seine Zeit abzu- warten verstand. Hagenbach aber besass weder Geduld noch Überlegung; sein Herr besass diese Eigenschaften selber nicht und wusste sie auch nicht an seinen Dienern zu schätzen. Was nur eine Reihe von Jahren zeitigen kann, das wollte Hagenbach in kürzester Zeit erreichen, und so fiel sein System, als es die Probe bestehen sollte, wie ein Kartenhaus zusammen. Man kann ihm ja eine gewisse Sympathie nicht versagen, es weht einem aus seiner anfänglichen Wirksamkeit etwas vom aufgeklärten Despotismus des vorigen Jahrhunderts entgegen, so wie er mit dem alten Schlendrian aufräumte. Er ent- faltete eine rastlose Thätigkeit, aber indem er zu viel auf einmal angriff, erreichte er schliesslich gar nichts. In seiner Wirksamkeit musste er sich ja Feinde machen, aber sein grösster Feind war seine eigene Unbesonnenheit. Mehr als seine Thaten hat seine Zunge ihm Feinde erworben. In seinen

weise von Faber in seinem Rettungsversuch Hagenbachs hingewiesen. Hier ein neuer Beitrag. Das Urteil von Commines, welches, nebenbei ge- sagt, Foster Kirk mit Stillschweigen übergeht, ist dem Verfasser sehr un- bequem. Er weiss sich aber zu helfen. „Wer war Commines? Odet d'Aydie, einst der Vertraute Karls des Kühnen, hatte sich durch glänzende Versprechungen Ludwigs XL gewinnen lassen, in seine Dienste zu treten. Ludwig machte ihn zum Grafen von Comminges. Hat ein Überläufer das Recht, über einen Peter von Hagenbach, dessen Haupttugend die blind- ergebene Treue für seinen Herrn war, aus Thatsachen, die er nur aus der Darstellung von dessen Freunden und noch dazu ungenau kennt, zu urteilen ? Und wenn er es doch thut, welchen Wert haben wir seinen Ur- teilen beizumessen?" Es genügt, dies Urteil des Verf. einfach zu regi- strieren ; aber man fragt sich, wie kam der. Verf. zu diesen merkwürdigen Personalkenntnissen über Commines ? Der Familienname von Commines war Vanderclyte und er ist niemals zum Grafen von Comminges erhoben worden. (Cf. Kervyn de Lettenhove, lettres et negociations de Philipp de Commines I p. 40 ff.) Dem Verf. ist ein fatales Misgeschick zugestossen. Es gab allerdings einen Odet d'Aydie, der zwar unter seinem Seigneurtitel Les- cun bekannter ist und den erhob Ludwig XI. zum Grafen von Comminges. Nachträglich sehe ich dann, dass Ochsenbein, Ursachen und Kriegsgründe der Burgunderkriege p. 5, bereits diese Personalkenntnis über Commines entwickelt. Da der Verf. ihn im Eingang seiner Schrift erwähnt, ist wohl aniunehmeuj dass er demselben sein Wissen über Commines verdankt.

Zusammenbruch der burgund. Herrschaft am Oberrheio. 235

Bestrebungen fühlte er sich durch keinerlei bestehendes Recht gehindert, aber er beachtete dabei nicht, dass er bei dem Schaffen einer neuen Ordnung den Rechtsboden untergrub, worauf die Herrschaft seines Gebieters begründet war. Wie sein Herr und Gebieter verachtete er die Deutschen in ihrer Schwerfälligkeit; auf die Städte und ihr oft kleinliches Treiben sah er höhnisch herab. Er hatte keine Ahnung, was für ein Geist dort schlummerte und was für eine sittliche Kraft die- sen Gemeinwesen innewohnte. Daran ist er zu Grunde ge- gangen.

Eine Zauberin zn Todtnan.

Von

Panl Ladewig.

Gegen Ende des Jahres 1441 wurde das bischöfliche Ordi- nariat zu Konstanz auf das Zaubertreiben einer Frau, Bela Küferin, im Thale Todtnau aufmerksam gemacht. „Sortilegia" und „incantationes" verübte sie, womit sie Krankheiten heilen zu können vorgab, umstrickte mit neuen teuflischen „adin- ventiones" und verlockte einfältige Leute zum Schaden ihrer Seele. So wenigstens führte der bischöfliche Generalvikar aus, indem er die Leutpriester im Kloster St. Trudpert und in Todtnau beauftragte, gegen diese Beleidigung der Kirche und zur Abwendung des Seelenschadens der Verführten Massnahmen zu ergreifen. Kurz vor der Zeit, wo auch in Deutschland die Beschuldigung der Zauberei den hochnotpeinlichen Prozess im Gefolge hatte, erscheint jedoch das Vorgehen des geist- lichen Gerichtes äusserst milde: die Beschuldigte soll öflfent- lich gemahnt werden, von ihren verwirrenden Betrügereien abzustehen, dieselben öffentlich und beim Gottesdienst inner- halb neun Tagen nach erfolgter Mahnung widerrufen; am sechsten Tage darauf soll sie vor dem Generalvikar zu Konstanz erscheinen, um Busse und Absolution zu empfangen. Zugleich wird Widerstand mit Exkommunikation bedroht, und die gleiche Strafe soll innerhalb 3 Tagen alle treffen, welche die Frau besuchen, ihr Glauben schenken, oder sie um „sorü- legia" und „incantatio" ersuchen.^)

^) Undat. Urkunde. Lib. Conc. B fol. 71 b. im erzb. Archiv FreÜNUfi

Eine Zauberin zu Todtnan. 237

Das Mandat wurde allerdings exekutiert, aber ohne Erfolg. Den nächsten Schritt that der Generalvikar im besonderen Auftrage des Bischofs, indem er am 16. Januar 1442 die Äbte l*aul von St. Trudpert und Nikolaus von St. Blasien unter Hinweis darauf, dass das erste Mandat der Frau in zureichender Form kundgemacht sei, aufifordert ohne weiteres die trotz der Sentenzen, denen sie verfallen, hartnäckige Person im Be- tretungsfalle in ihren Gebieten durch Geistliche oder Weltliche zu fangen und vor den Bischof oder ihn selbst zu führen, „zu ihrer heilsamen Besserung". Nötigenfalls soll der weltliche Arm, der weder Bedürfnis noch Pflicht des Einschreitens hatte, zu Hilfe gerufen werden.^) Wohl gleichzeitig erhielt der Ple- ban von St. Trudpert, der Mönch Konrad Bappenhaimer, An- weisung gegen die an jenen Vorgängen beteiligten Personen vorzugehen. Männer und Weiber aus mehreren Parochien des Schwarzwaldes und unterschiedlichen andern Orten der Diözese sollten sich an den „sortilegia, incantationes" und an- derem verbotenem Aberglauben beteiligt haben. Der General- vikar hebt ausdrücklich hervor, dass nur mit Hilfe von Leuten, welche unter den sich so Vergehenden leben, man die Sache zu verfolgen hoflfen könne. Schuldige, welche der Beauftragte findet, soll er veranlassen innerhalb neun Tagen sich von dem Ordinariat Busse und Absolution zu verschaffen. Eventuell ladet er sie auf einen von dem Pleban zu bestimmenden Ter- min, bei dessen Nichteinhaltung die betreffenden Persönlich- keiten der Exkommunikation verfallen, und das Recht seinen Lauf haben soll.*)

Inzwischen stellte sich die Hauptschuldige wenige Tage nach Erlass der beiden letzten Mandate; sie behauptete, zur Zeit der Exekution des ersten nicht an ihrem Wohnort ge- wesen zu sein. Allerdings gewährte die ausreichende Exe- kution nicht die Gewissheit, dass der Prozess der Beteiligten wirklich zu Ohren kam. Die Küfer in erklärte sich bereit, dem bischöflichen Vikar zu Recht zu stehen und der Kirche zu gehorchen. Sie beantwortete die in einzelnen Artikeln ver- fassten vorgelegten Fragen über ihr Treiben unumwunden: Sie habe Krankheiten (morbos et languores) geheilt, und sich

^) Lib. Conc. B. fol. 76. erzb. A. Freiburg. •) Lib. Conc. B. fol. 76 b. erzb. Arcbi? Freiburg.

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238 L a d e w i g.

damit beständig abgegeben. Derartige Anwendung zaube- rischer Gebräuche zu Heilzwecken ist nun zwar keineswegs selten, und auch nichts gerade Deutschland eigentümliches. In altgermanischem Aberglauben scheint jedoch ihre Behaup- tung zu wurzeln, dass sie das Vermögen zu heilen ererbt habe, dass ihr ältestes Kind ob Knabe oder Mädchen ist nicht ersichtlich die Kunst von ihr erbe; sie will vielfache Er- folge aufzuweisen haben, giebt indes zu, sich bei ihren Kuren abergläubischer und ketzerischer (erroneae) Gebräuche bedient zu haben.

Nachdem in ihr vorgesagter Form ohne Zwang die Ange- klagte auf das Evangelium geschworen, ihr Lebelang ihre „erronea ars" nicht mehr ausüben zu wollen, erhält sie Be- fehl auf Sonntag Reminiscere zu Todtnau, ihrer Pfarrei, bei der öfifentlichen Prozession das Kreuz voranzutragen, und sich für ihre Vergehen absolvieren zu lassen. Dem Generalvikariat bleibt eine Fortführung der Inquisition vorbehalten, während zunächst die beauftragten Pfarrer bei Strafe der Suspension angewiesen werden, innerhalb drei Tagen ihren Parochianen die Befragung der Zauberin auch durch Mittelspersonen zu untersagen, so dass gegen Übertreter scharf vorgegangen wer- den soll. 0 Nach solcher, wenn auch überaus milder Perhorres- zierung jener von der Kirche als mit dämonischen Mitteln be- wirkt angesehenen Heilungen, deren Tatsächlichkeit gar nicht in Frage gestellt wird, war denn allerdings der nächste Schritt, welchen der Bischof selbst, Heinrich IV. von Hewen, mit einer Urkunde vom 12. April 1442 that, etwas bedenklich.*) Unter ausführlicher Anziehung der in der Sache getanen Schritte gestattete er dem kranken Edelknecht Stephan von Flecken- stein seine Heilung durch die Bela Küferin mit Anwendung natürlicher Heilmittel zu versuchen, jedoch unter Ausschluss jeder ars phitonica, jeder Beschwörung und jeden Sortilegiums. Die Vornahme der Heilung wer hätte die Nichtanwendung zauberischer Mittel konstatieren können soll nicht als Über- tretung des vom Generalvikariat erlassenen Urteils gelten. Ohne Zweifel musste diese Ausnahme auch das Volk irre machen, dem soeben erst die gleiche Sache streng verboten

1) Lib. Conc. B fol. 85 erzb. A. Freiburg. 2) Lib. Conc. B fol. 88 erzb. A. Freiburg.

Eine Zauberin zu Todtnan. 239

war: es musste den Eindruck erwecken, als ob die kirchliche erste Instanz der Schwarzwälder von der Wirklichkeit der zauberischen Heilungen nicht nur überzeugt war, sondern auch die Gefahr unter Umständen nicht so gross erachtete. Nach- dem lange Zeit keine Klage laut geworden, womit nicht aus- geschlossen sein dürfte, dass die Zauberin inzwischen sich nichts hätte zu Schulden kommen lassen, erlässt der bischöfliche Generalvikar unter dem 27. April 1444 erneute Mandate an die Plebane von St. Trudpert und Todtnau: desgleichen nur als Bruchstück erhalten, aber sehr wahrscheinlich hierherge- hörig — an den gesamten Klerus der Diözese Konstanz. Des geleisteten Eides uneingedenk, hat Bela sogar versäumt, die ihr auferlegte Busse zu thun. Es hat den Anschein, dass dies nur mit Hilfe der sie unterstützenden Bevölkerung, und selbst der Geistlichkeit möglich war. Schwerlich hätte in an- derm Falle die Wiederaufnahme des Prozesses mehr als zwei Jahre auf sich warten lassen. Alle früheren Anschuldigungen werden aufs neue geltend gemacht. Innerhalb sechs Tagen nach geschehener Aufforderung soll sich Bela absolvieren lassen, bei Strafe der Exkommunikation, welche nach weiterer Frist von neun Tagen auf ihren Hausstand und ihre Bauern und Instleute (inquilini) ausgedehnt werden soll. Die Angeschuldigte befand sich also in guten Verhältnissen. Es soll nach wei- teren neun Tagen abermalige Verschärfung eintreten, und in der Folge mit dem Interdikt vorgegangen werden. Die ge- wöhnlichen Verbote für die Parochianen, die Zauberin zu kon- sultieren oder Arzneien von ihr zu nehmen, werden wie früher wiederholt, und bei Strafe der Exkommunikation anbefohlen sich innerhalb 15 Tagen absolvieren zu lassen, falls sie von den früheren Sentenzen, mit welchen die Übertretung des Verbotes, die Beschwörerin in Anspruch zu nehmen, bedroht worden war, betroffen sind.^)

Wie scharf dieses Mandat das letzte welches wir in der Sache kennen im Verhältnis zu den bisherigen auch war, so zeigt es doch, wie völlig frei man noch in der Diö- zese Konstanz von den Auswüchsen des späteren Hexenpro- zesses war. Der Glaube an die dämonisch wirksamen Kräfte erscheint freilich anerkannt, aber ihre Bekämpfung Sache der

*) Lib. Conc. B fol. 139 erzb. A. Freiburg und ebenda fol. 161.

240 Ladewig.

Kirche, welche höchstens im Notfall die Hilfe des weltlichen Armes in Anspruch nimmt. Keine Spur von Verquickung des Treibens der Küferin mit den Grundzügen des späteren Hexen- prozesses: im Gegenteil seitens der Bevölkerung eine nur zu allgemeine Anerkennung und anscheinende Achtung. Der ganze Prozess ragt als ein interessantes Trümmerstück alt- germanischer Überlieferung in eine Zeit, in welcher in Deutsch- land schon Prozessfälle ganz in der späteren Ausartung vor- kommen; indessen bedurfte es doch noch der Hexenbulle In- nocenz VHI. und des Malleus maleficarum, um aus dem hier auch von kirchlichen Organen mit der grössten Freiheit be- handelten Dämonenglauben den finstern Unfug späterer Jahr- hunderte zu zeitigen.

Miscellen.

Betrügereien und Fälschungen im Mittelalter. Id den Hand- schriften des sog. Passauer Anonymus Monac. 311 (sec 14) und 9558 (geschr. 1399) findet sich am Schluss folgendes Stück, das der Mitteilung wert scheint. Ich lege Mon. 311 (A) zu Grund und füge die Kollation von 9558 (B) bei.

De corrumpentibus*) diversa negocia.

Fidem catholicam corrumpunt et falsant secte hereticorum diverse. Doctrinam corrumpunt quidam sacerdotes indoctier- rantes circa ^acramenta ecclesiastica et falsa docentes. Item judices seculares et ecclesiastici leges et jura canonica ne- scientes; scolastici qui procantum continuum negligunt et qui auctores legunt ad luxuriam provocantes, ypocrite vitam sanctam mencientes; claustrales qui sunt religionis et regule transgressores; principes pacem terrarum facere negligentes et de predonibus et tyrannis . . . *) et qui homines per tributa gravia et monetas . . .^) et leges iniquas condentes et qui terras vicinas impugnant bellis injustis; mercatores in pondere ma- jori et minori, in pannis mensura longiore et breviore, in grano et vino, in distensione pannorura , in mixtura pylorum pecudum et delusione coloris et in humectacione lane, qui telam canapi vendunt pro recentibus, insophisticatis pro veris; medici qui omnes recepciones non ponunt in medicinis et herbas cam- pestres ponunt pro aromaticis speciebus, qui causam morbi ignorantes curare presumunt et morbos protrahunt propter questuin; item venditores equorum pigros equos facientes veloces per calcaria que suris*) alligant occulte et morbos equo- rum occultant ad tempus; cives qui nullum^) negociatorem ßinunt vendere merces suas nisi prius emat societatem ab ipsis; judices qui homines quantum volunt puniunt, justiciam vendunt, reos absolvunt et innocentes dampnant, qui falsas

*) corrupcionibus A. *) Hier fehlt etwas wie „das Land nicht säu- bern". — 3) Hier fehlt etwas wie falsas spoliant. *) suus A. - *) illum A.

Zeitschr. f. Geech. d. Oberrh. K. F. II. 2. 16

242 Miscellen.

allegaciones admittunt, sentencias nunquam ferunt et qui fu- res et maleficos et manifestes cohabitatores tolerant propter questum; episcopi qui ad beneficia indignos assumunt, dissi- mulantes culpas et negligencias prelatorum et clericorum; pre- lati qui in subditis transgressionem observancie regularis dissi- mulant; plebani qui peccata laycorum non redarguunt propter precium vel timorem; subditi qui ficte confitentur et non obe- diunt prelatis suis; item advocati ecclesiarum qui plus de advocaciis ecclesiarum extorquent') quam de prediis propriis; causitici qui a papa et principibus literas falsas impetrant, falsantes eciam sigilla; magistri falsas opiniones habentes; questuarii falsa et heretica^ predicantes; layci qui plebanis subtrahunt jura sua ut decimas etc., item qui clero detra- hunt; scriptores qui sparse scribunt literam scienter obmit- tentes; pictores qui pingunt coloribus non durabilibus; nego- ciatores qui emendo et vendendo defraudant; caupones qui poculum vini lusoribus decies vendunt et qui exigunt, qui spu- mam pro cerevisia vendunt; lusores qui falso ludo taxillarum defraudant^); monetarii qui falsant monetam per cuprum fa- cientes denarios leviores; campsoresqui simplices faDunt per pondus; carpentarii et cementarii facientes edificia rui- nosa; operarii qui in absencia domini segniter operantur; conjuges qui adulterantur nee pacifice simul vivunt; filii qui per inobedienciam parentes molestant; domini qui familiam defraudant mercede, familie, que dominis subtrahunt res et servicia; concubine que abortum*) procurant; coneubinarii decipientes concubinas matrimonium promittendo; vasalli qui contra dominum fidem violant ipsum inpugnantes et consiliis iniquis bonorum persone et rebus ejus insidiantes; carnifices qui vendunt carnes immundas et egra peccora et esui immatura, pisces corruptos et ova corrupta et fructus inmaturos; item aurifices qui vendunt auricalcum pro auro et vitrum pro lapide precioso; item calcifices qui vendunt ovinum corium pro caprino et qui corium cum aqua mollificant; item sartores qui pannum subtrahunt, qui vellera et^) veteres pannos reno- vant et omnes qui in festis diebus operantur.

Giessen. Karl Müller.

^) [prelatis] suis ecclesiarum extorquent om B. ^) heretici B. •j defendaDt vel defraudant B. - *) aborsum A. u. B. *) „vellera et" bis B.

Miscellen. 243

Bericht des hessischen Ritters Sigmund von Boyneburg Ober die Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen 1525. Landgraf Philipp von Hessen hatte schon im Beginn des Jahres 1525 dem schwäbischen Bunde gegen 250 Reisige unter dem Be- fehle Sigmunds von Boyneburg und Ciliax von Linsingen zu Hülfe gesandt 0, die unter dem Oberbefehle des Bundeshaupt- manns Truchsess von Waldburg thätigen Anteil an den Kämpfen gegen die Bauern nahmen. Die Korrespondenz Boyneburgs mit dem Landgrafen enthält als Beilage zu einem Briefe vom 13. Mai folgenden Bericht, welcher einen interessanten Beitrag zur Schlacht bei Böblingen und Sindelfingen (12. Mai) liefert.

Original. Marburger Staatsarchiv Fase. 3370/1261 der Korrespoudenz mit dem schwäbischen Bund.

Neuwe Zeytunge.

Gnediger herr! Herzogk ülrych von Wirtenbergk ist ver- gangnen freytags nach misericordias domini [Mai 5] zu Rot- weyll mit XV pferden einkomen und sych umb leudt zu roße . und fues beworben, hat aber keine uberkomen können. Es •: wirt aber gesagt, wie er zwey fheinlin kneclit under die schwartz- ^; weidischen bauwern gestochen, kann aber des e. f. g. disser s zeyt keine glaubliche anzeygunge thun, ob es die warheyt i ader nyt sey. Er aber, herzogk Ulrych ist widerumb zurück- gezogen.

Am Montage nach jubilate [Mai 8] sein ein große ver- samelunge der bauwern bey den XX thaußendt stark vor Herrenbergk, ein wirtenbergisch stedtlein, wilches vom bunde mit n fheinlin knechten besetzt, gezogen, denselbigen tagk und nacht zwen stormen daruor verloren und den dritten storme dasselbigk stedtlein und schlos erobert, haben aber großen schaden daruor erlitten. Also sein wir, do solich ge- schreye an uns gelanget, Dinstags [Mai 9] zu morgen frühe sampt gantzen reyssigen und fueszeuck aufgewesen gegen ge- ruerthe bauwerische versamelunge gezogen. Als aber die- selbigen bauwern unserer innen und ßichtigk, sein sye hinder sych auf einen hohen bergk an das schlos gewichen, daselbst in irem vortheil gestanden, dardurch wir den tagk ane inen nichts weyther zu schaffen gewyst, besonder uns gegen sye

1) Vgl. Falckenheiner, Philipp der Grossmütige im Bauernkriege. I. Teil, Diss. Marburg, 1886 S. 3.

16*

M i s c e 1 1 e n. 245

Vernichtung eines Siegels 1407. Eine Urkunde im Fürst). Löwenstein -Wertheimschen Archiv berichtet über die feier- liche Vernichtung eines Siegels unter genauer Angabe aller einzelnen Umstände.

Graf Johann I. von Wertheim*), nach dessen Tod der ge- nannte Akt vorgenommen wurde, führte das nur dem hohen Adel zukommende grosse Reitersiegel neben dem einfachen kleinen Schildsiegel. Das erstere ist von runder Form, hat 7 cm im Durchmesser und zeigt einen rechts galoppierenden Heiter mit Helm, darauf einen Adler als Helmzier, in der Linken den Schild mit dem Wertheim -Breubergschen Wap- pen*) in der Rechten das Schwert schwingend. Der Sohn und Nachfolger Johanns I. Graf Johann II. war der letzte Graf von Wertheim, der ein solches Reitersiegel führte, dessen Be- nützung, wie bekannt, in den meisten Adelsfamilien nicht über das 15. Jahrhundert hinausreicht.

Die in der gräfl. Burg zu Wertheim aufgenommene mit 10 Siegeln versehene Pergamenturkunde hat folgenden Wort- laut»):

Ich Richart von Elme: bekennen offinlich mit disem offin brieffe. Also als der edel wolgeborn grafe : graflf Johans graffe ze Werthey m der elter myn gnedigir lieber Here, als hüte vflF disen tag, als datum heldet diß offin briefs, zu frümesse odir hornblosens zyt mit tode abgangen ist, deme got gnade: daz ich darnach zu prime zyt dysselben hutigen tagis von geheisse wegen myns gnedigen Hern graff Johansen grafen zu Wertheim dez jungn: des obgenanten myns altn here sel- gin von Wertheim ingesigil beide zerslagen han mit myner eygin hant, mit naraen sin klein ingesigel zersing ich in myns jungen hern kammeten mit myne eigin messer: daby waz derselbe myn junger here von Wertheim, vnd die her- nach geschrieben alle, vnd also balde sante myn Junger here Hansen Dithelme mit Hennen Schadin in die senteln*) nach dem grossen ingesigel, die brochten mir dasselbe grosse in- gesigel vff den estrich des nuwen huses by der grossen alten

1) Reg. V. 1373-1407. 2) Wertheim: halber schwarzer Adler im goldenen Feld oben, 3 silberne Rosen im blauen Feld unten. Breuberg: 2 rote Querbalken im weissen Feld. 3) Die darin vorkommenden Ab- kürzungen sind ergänzt, die Eigennamen gross geschrieben. *) sent: mhd. = Versammlung.

Badische Gesehichtslitteratnr

des Jahres 1886.^)

Zusammengestellt von

Ferdinand Lamej.

I. Zeitschriften und Bibliographien.

1. Zeitschrift f. d. Gesch. des Oberrheins. Beransgeg. y. d. Gr. GeDcral-LaDdesarcbive zu Karlsruhe. Karlsruhe. Braun. 1885. 8*. Bd. 89. Hft. 4. S. 361—497. herausgeg. y. d. bad. histor. Kom- mission. Neue Folge. Bd. I. [Der ganzen Reihe 40. Band.] Freibnrg i. B. Mohr. 1886. S. 1-512. ml ml28. Bd. n. Hft. 1. S. 1—128. ml— m82. Freiburg i. B. Mohr 1887.

Vgl. Allg. Zeitg. Beil. No. 321.

2. Freiburger Di öcesan- Archiv. Organ d. kirchL-hiat. Yer* t Ge- schichte, Alterthumskunde u. christliche Kunst d. ErzdiOceae Frei- burg mit Berücksichtig, d. angrenzenden Diöcesen. Bd. XYIII. Frei- burg i. B. Herder. 1886. 8». XVI u. 338 S.

3. Schriften desVer. f. Gesch. des Bodensees o. s. ümgebunfi 15. Heft. Mit 2 Holzschnitten. Lindau. Kommissionsverlag y. Stettner. 1886. Lex. 8^ IV. S. 1—251 u. 27-34.

4. Seh au -in 's -Land. 12. Jahrg. 1885. Herausgeg. v. Breisgan-Yeras „Schau-in's-Land''. Freiburg i. Br. 4<>. Lfg. 1. S. 1—24 mit 6 Bkä Beil. Lfg. 2. S. 25—58 mit 3 Blatt Beil. Lfg. 3. 8. 59-82.

5. Alemannia. Zeitschrift f. Sprache, Litteratur u. Yolkskande dfli Elsasses, Oberrheins u. Schwabens hrsg. v. Anton Birlinger. Bomk Marcus. 1885. S\ XIII. Jahrg. Hft. 3. 8. 193—288. 1886. XIY. Jahil. Hft. 1-2. S. 1-192.

^) Die Artikel aus alphabetischen Nachschlagewerken sind vom seitherigen Gebrauch nicht aufgenommen worden. FOr frenndliekl Unterstützung bei meiner Arbeit bin ich Herrn Pfarrer Reinfried Moos, Herrn Prof. Dr. Hartfelder in Heidelberg und Herrn ArcUmt Dr. Schulte in Karlsruhe zu Dank verpflichtet. -- ZGK). ^ MtatUä f. Gesch. d. Oberrh. M. d. h. K. = Mittlgn. d. bist. KommiiiioB.

Miscellen. 247

scher Ort, der gar nicht so lange und so oft die Versamm- lungen der Grossen und die Hofhaltung König Karls des Dicken hätte aufnehmen können. Wenn sich Dümmler in der Erklärung der Stellen der Annales Fuldenses (Mon. Germ. SS. I, 404, 14. 405, 7. 410, 15) an dem Ausdruck „circa Re- num" stösst, so ist dazu kein Grund vorhanden; denn „circa Renum" heisst in dem Zusammenhang: „quem (filium Buo- sonis) circa Renum ad villam Chirichheim venientem" doch nur, dass der filius Buosonis bei Kirchheim zuerst in das Gebiet des Rheins gekommen sei; da er nun von Burgund kam, so kann er ebensowohl einen nördlichen Vogesenpass als den Weg durch die Schweiz gemacht haben. Der Aus- druck „circa Renum" lässt sich also ebensogut für das elsäs- sische Kirchheim ins Feld führen. Bestimmend scheint mir die Existenz der alten Merowingerpfalz im Kirchheim-Marien- heim, deren Trümmer noch heute an einzelnen Stellen über dem Boden emporragen. Zu den Zeiten des Beatus Rhenanus waren noch ansehnliche Reste vorhanden, es wäre dringend an der Zeit von dieser seltenen Trümmerstätte jetzt noch, bevor alles vernichtet ist, einen genauen Plan aufzunehmen. Vgl. Kraus Kunst und Altertum in Elsass-Lothringen I, 126. Die drei Dörfer Kirchheim, Marlenheim und Nordheim blieben das ganze Mittelalter als Reichsgut zusammen, wenn auch später sie in Pfandbesitz der Herren von Ochsenstein gerieten.

Karlsruhe. Aloys Schulte.

Badische Geschichtslitteratnr

des Jahres 1886.^)

Zusammengestellt von

Ferdinand Lamej.

I. Zeitschriften und Bibliographien.

1. Zeitschrift f. d. Gesch. des Oberrheins. Herausgeg. y. d. Gr. General-LaDdesarchive zu Karlsruhe. Karlsruhe. Braun. 1885. 8^. Bd. 39. Hft. 4. S. 361—497. herausgeg. v. d. bad. histor. Kom- mission. Neue Folge. Bd. I. [Der ganzen Reihe 40. Band.] Freiburg i. B. Mohr. 1886. S. 1-512. ml ml28. Bd. II. Hft. 1. S. 1—128. ml— m32. Freiburg i. B. Mohr 1887.

Vgl. Allg. Zeitg. Beil. No. 321.

2. Freiburger Diöcesan-Archiy. Organ d. kirchl.-hist. Yer. f. G^ schiebte, Alterthumskunde u. christliche Kunst d. Erzdiöcese Frei- burg mit Berücksichtig, d. angrenzenden Diöcesen. Bd. XYIII. Frei- burg i. B. Herder. 1886. 8». XVI u. 338 S.

3. Schriften desVer. f. Gesch. des Bodensees u. s. Umgebung. 15. Heft. Mit 2 Holzschnitten. Lindau. Kommissionsverlag v. Stettner. 1886. Lex. 8». IV. S. 1—251 u. 27-34.

4. Schau-in's-Land. 12. Jahrg. 1885. Herausgeg. v. Breisgau- Verein »Schau-in's-Land«. Freiburg i. Br. 4«. Lfg. 1. S. 1—24 mit 6 Blatt Beil. Lfg. 2. S. 25—58 mit 3 Blatt Beil. Lfg. 3. S. 59-82.

5. Alemannia. Zeitschrift f. Sprache, Litteratur u. Volkskunde des Elsasses, Oberrheins u. Schwabens hrsg. y. Anton Birlinger. Bonn. Marcus. 1885. 8'. XIII. Jahrg. Hft. 3. 8. 193—288. 1886. XIV. Jahrg. Hft. 1-2. S. 1-192.

^) Die Artikel aus alphabetischen Nachschlagewerken sind abweichend vom seitherigen Gebrauch nicht aufgenommen worden. Für freundliche Unterstützung bei meiner Arbeit bin ich Herrn Pfarrer Reinfried in Moos, Herrn Prof. Dr. Hartfelder in Heidelberg und Herrn Arcbivrat Dr. Schulte in Karlsruhe zu Dank verpflichtet. ZGO. = Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrh. M. d. h. K. == Mittlgn. d. bist Kommission.

BadiBche Geschichtslitterator des Jahres 1886. 249

6. Pfälzisches Maseum. Monatsschrift i. heimatliche Litt n. Kunst, Gesch. u. Volkskunde. Redig. y. Joh. Hüll. Neustadt a. d. H. 1886. No. 1-9.

7. Vom Jura zum Schwarzwald. Geschichte, Sage, Land und Leute. Herausgeg. unter Mitwirkung einer Anzahl Schriftsteller u. Volks- freunde v. F. A. Stocker. III. Band. Aarau. Sauerländer. 1886. S».

8. Mitteilungen der bad. hist. Kommission. No. 6. 1885. S. 287-S26. No. 7 1886. No. 8 1887 ml-m32.

Beigabe zur Zeitschrift f. d. Gesch. d. Oberrheins. No. 6 auch separat erschienen.

9. Randenschau. Volkstüml. Monatschrift f. Gesch., Sage, Kunst u. Naturschönheiten der vom Randen überblickten Landesgegenden. Herausgeg. unter Mitwirkung y. Freunden der Heimatkunde y. S. Pletscher. Schaffhausen. Rothermel. 1886. 8«. No. 1—9.

10. Ruperto-Carola. Illustrirte Fest -Chronik der V. Säcular- Feier der Universität Heidelberg. No. 1 12.

11. Pfälzische Bibliographie. Verzeichniss d. Pfälzer Broschüren aus der Sammig. des Herrn Albert Mays in Heidelberg zur 500jähr. Jubel- feier d. Ruperto-Carola herausgeg. v. d. Universitätsbibliothek in Heidelberg. Heidelberg. Winter. 1886. 8. VI. 151 8.

12. Doli, Th. Literatur- Verzeichniss zur Bad. Landeskunde betr. Hy- drographie nebst Wasserbau- und Wasser Versorgungsarten, sowie Klima- und Witter ungskunde. (Jahresbericht d. Centralbureaus f. Meteorologie u. Hydrographie i. Baden f. d. J. 1885. Karlsr. Braun. 1886. S. 77—96.)

Verdient auch in Bezug auf Lokalgeschichte u. Topographie

Berücksichtigung.

IS. Hartfelder, K. Bericht üb. die histor. Litt. Badens des Jahres 1882.

(Jahresber. der Geschichtswissenschaft hrsg. v. J. Hermann, J. Jastrow,

Edm. Meyer. V. Jhrg. Berlin. 1886. S. II, 111-118. III, 120—124.)

14. Bad. Geschichtslitteratur des Jahres 1885. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40.] S. 230—256.)

15. über die Litteratur des Heidelberger Universitäts-Jubi- läums vgl. ZGO. N. F. I, 471-491. Litterar. Handweiser 1886 No. 419ff. Ruperto-Carola No. 1 12. Zahlreiche Besprechungen in der Tagespresse und in Zeitschriften.

iL Geschichte Badens.

a. Prähistorische und römische Zeit 1. Allgemeines.

Vgl. No. 229.

16. Ammon, 0. Steinerstrtsse. (Westd. Ztschrft. V. Korrespdzbl. No. 11.)

17. Christ, Karl. Gesammelte Aufsätze üb. d. rheinische Germanien topographisch, linguistisch, ethnologisch. I. Die Bodensee- und ober- rheinischen Gegenden. Heidelberg. Groos. 1886. 8®. S. 1—32.

250 Lamey.

18. Co hausen, A. y. Der römische Grenzwall. Zns&tze z. d. 1884 dar- über erschien. Werke. (Annalen d. Yer. f. nassauische Alterthskde. u. Geschichtsfrschg. 19. Bd.)

Auch separat erschienen als „Nachtragt.

19. Wagner, E. Archäologische Untersuchungen in Baden i. J. 1886. 1. Grabhügel bei Eppingen. 2. Grabhügel bei Dürm. 3. Grabhügel bei Gottmadingen. 4. Grabhügel bei Meissenheim. 5. Untersuchungen im röm. Kastell von Oberscheidenthal. (Earlsr. Ztg. Beil. No. 290.)

2. Einzelne Orte.

Dürrn, s. No. 19.

20. E dingen. Baumann, K. Ausgrabungen in Edingen. (Westd. Ztschrft. V. Korrespdzbl. No. 1—11.)

Eppingen, s. No. 19.

21. Gottmadingen. Brengartner. Grabhügel und Umenfriedhof bei Gottmadingen. (Randenschau I. No. 8/9.)

8. No. 19.

22. Heidelberg. Christ, Karl. Röm. Grabschrift (Westd. Ztschrft. V. Korrespdzbl. No. 8/9.)

Meissenheim, s. No. 19.

23. Oberscheidenthal. Wagner, Ernst. Kastell Oberscheidenthal. (Westd. Ztschrft. V. Korrespdzbl. No. 12.)

s. No. 19.

24. Walldürn. Conrady, W. Vom römischen Grenzwall bei Wall- dürn. (Karlsr. Ztg. Beil. No. 302. 303. 304. 306 u. Westd. Ztschrft. V. Korrespdzbl. No. 1, 2.)

6. Qesamtgeschichte des Landes^ hauptsächlich im Mittelalter,

Vgl. No. 75. 77. 251. 253. 254. 256. 257. 261. 277. 280.

292. 293. 295. 324.

25. Bück, M. R. Zwei neue Richentarsche Codices. (ZGO. N. F. II. [Bd. 41.] S. 111-117.)

26. Frey, Leop. Verhandlungen mit der Kurie über die Approbation Ruprechts von der Pfalz. 72 S. (Leipziger Diss.)

27. Gisi, W. Guntramus comes. (Forsch, z. deutsch. Gesch. 26. Bd. S. 287-297.

28. Heyck, Ed. Aus der Zeit der Rittergesellschaften. (ZGO. Bd. 89. S. 362-375.)

29. Hofier, Konstantin Ritter von. Zum Jubiläum der Universität Heidelberg. Prag. Dominicus. 1886. 8®. 50 S. Sep.-Abdr. a. d. Mit- theilungen d. Ver. f. Gesch. d. Deutschen in Böhmen. 25. Jahrg. 1. Hft

Behandelt S. 36 fif. das Gegenkönigtum Ruprechts von der Pfalz gegen Wenzel. Vgl. dazu: Beetz.

30. Kleinschmidt, Arthur. Klara Tott. (Ruperto-Carola No. 11.)

31. Koch, Adolf und Wille, Jakob. Regesten der Pfalzgrafen am Rhein 1214—1400. Herausgeg. v. d. Bad. Hist. Kommission. Unter Leitung von Eduard Winkelmann bearbeitet. 1. Liefrg. Innsbruck. Wagner. 1887. 4». S. 1—80.

Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1886. 251

82. Das Eon Stanzer Konzil im Bilde Ulrich Riehen tals. (Eonstanzer Zeitung No. 60. 61. 62. 63.)

33. Lo ebner, Max. Kriegerische Ereignisse auf dem Bodensee, Vortrag. (Sehrftn. d. Ver. f. Gesch. d. Bodensees u. s. ümgebg. XV. S. 27—40.)

34. Monumenta Germaniae historica ... Necrologia Germaniae I. Dioeceses Augustensis, Constautiensis, Curiensis. Pars prior. Berolini apud Weidmannos. 1886. 49. IV. Dioecesis Constantiensis regio Sue- vica oecidentalis. Bearbeitet von F. L. Baumann (nicht wie viel- fach irrig angegeben A. Baumann).

35. Peetz, A. Heidelberg und Prag. (Allg. Ztg. Beil. No. 238.)

36. Schulte, Aloys. Studien zur ältesten und älteren Geschichte der Habsburger und ihrer Besitzungen, vor allem im Elsass. I. Das Elo- ster Ottmarsheim und die Habsburger im Elsass bis ca. 1120. (Mit- thlgn. d. Inst. f. österr. Gesch.-Forschg. VII. S. 1 ff.)

Behandelt auch die breisgauischen Besitzungen der Habsburger.

37. Beiträge zum Leben der Eoustanzer Domherren und Geschicht- schreiber Heinrieh Truchsess von Diessenhofen und Albrecht Graf von Hohenberg. (ZGO. N. F. I. [Hd. 40.] S. 46-60.)

38. Wassmannsdorff, Dr. Karl. Die Erziehung Friedrich's des Sieg- reichen, Kurfürsten von der Pfalz. Aus Michel Beheim's Reimchronik mitgeteilt. Heidelberg. Gross. 1886. 8^. 43 S.

39. Weech, Fr. v. Die Kaiserurkunden von 1200—1378 im Grossh. General- Landesarchiv in Karlsruhe I. II. (ZGO. N.F.I [Bd. 40.] S. 61—96. 336—356.)

40. Wernli, Fritz. Kriegslosung des obern Rhein- und Frickthales. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40] S. 366-369.)

41. Wille, Jakob. Ruprecht I., Kurfürst von der Pfalz. (Ruperto- Carola No. 1.)

42. Witte, Heinrich. Zur Geschichte der burgundischen Herrschaft am Oberrhein in den Jahren 1469 bis Anfang 1473. (ZGO. N. F. L [Bd. 40.] S. 129-169.)

43. Der Zusammenbruch der burgundischen Herrschaft am Oberrhein. (ZGO. N. F. IL [Bd. 41.] S. 1—58.)

c. Neuzeit,

Vgl. No. 74. 174. 181. 182. 183. 185. 248. 252. 258. 284. 309.

326. 333. 375.

44. Anmale, M. le duc d' Histoire des princes de Cond^ pendant leg XVIe et XVIIe sikles. Tome IV. Paris. 1886.

Behandelt S. 248 ff. die Operationen von Mercy und Turenne i. J. 1644: Einnahme von Überlingen, Gefecht bei Hüfingen, Kämpfe bei Freiburg. Dazu enthält der ^Atlas" eine Karte „Fri- bourg et ses environs 1644«. Vgl. Revue bist. Bd. 29. S. 1—20. ZGO. N. F. L [Bd. 40.] S. 118.

45. Auszug aus der Gesch. des 1. Bad. Feld-Artill.-Regmts. No. 14 und seines Stammtruppeutheils. Auf Befehl des Regiments für dessen Un-

252 Lamey.

teroffiziere and Mannschaften zusammengestellt. Karlsruhe. 1886. 8». 139 S.

46. Boulay de la Meurthe. Les derni^res ann^es du duc d'Enghien. Paris. Hachette et Cie. 1886. S^. YIU. 359 S.

Beginnt mit der Übersiedelung des Herzogs nach Ettenheim 1801.

47. £in Briefwechsel zwischen dem Grossherzog von Baden u. General ührich. (Konst. Ztg. No. 288.)

48. Brombacher. Der Tod der 400 Pforzheimer bei Wimpfen nicht eine Sage, sondern eine Thatsache. Genaue Untersuchung der Streit- frage auf Grund des ältesten hiesigen Taufbuches mit BenützuDg der ältesten geschichtlichen Quellen. Pforzheim. Selbstverlag. 1886. 8^.

49. Fabrice, F. v. Das Königl. bayr. 6. Infant. -Regmt. Kaiser Wil- helm, König von Preussen I. Teil, 1725—1804. München. Oldenbourg. 1886. 8°. 526 u. 166 S. (Vgl. ZGO. N. F. I. [Bd. 40.] S. 375.)

50. Formanek, Jaromir. Gesch. d. k. k. Infant.-Regmt8. No. 41, der- zeit Josef Freiherr Vecsey de Vecse et Böröllyö-Isägfa, k. k. Feld- marschall-Lieut. Nach authent. Quellen bearb. I. Bd. Das alte Regi- ment. Von der Errichtung des Regmts. bis zur Verlegung des Werbe- bezirkes nach Galizien. 1701 1806. Czernowitz. Czopp. 1886. 8". (Vgl. ZGO. N. F. I. [Bd. 40.] S. 500.)

51. Die katholische Fraktion in der bad. zweiten Kammer. (Neue evang. Kirchenztg. H. v. Messner. 27. Jahrg. No. 8.)

52. Hartfelder, Dr. Karl. Akten zur Geschichte des Bauernkriegs in Süddeutschland. (ZGO. Bd. 39. S. 376-430.)

53. Heinze Max. Die Pfalzgräfin Elisabeth und Descartes. (Hist. Taschenbuch von Raumer 6. Folge, 5. Jahrg. 1886. S. 257—304.)

54. Heyck, Eduard. Neun Merian'sche Briefe. (ZGO. N.F.I. [Bd. 40.] S. 357—364.)

55. Die italienische Reise des Markgrafen Ferdinand Maximilian und Wilhelm Christoph von Baden-Baden in den Jahren 1644—1646. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40.] S. 402-444.)

56. Hot tinger, Dr. Chr. G. Friedrich Grossherzog von Baden. Zur Erinnerung an s. 60. Geburtstag. Heidelberg. Winter. 1886. 8*. 32 S. Mit Abbldgn.

57. Joachim, Dr. Erich. Die Entwickelung des Rheinbundes v. J. 1658. Acht Jahre reichsständischer Politik. 1651—1658. Leipzig. Veit & Cie. 1886. 8». Vm. 515 S.

58. Kimmig, Dr. Otto. Die Festlickeiten zur Feier des Einzugs Ihrer Königl. Hoheiten des Erbgrossherzogs Friedrich und der Erbgross- herzogin Hilda von Baden in Freiburg i. Br. 7. bis 14. Dez. 1885. Denkschrift im Auftrage des Stadtraths verfasst. Mit den Porträts Ihrer Königl. Hoheiten, den Glasgemälden im Treppenhause des Gr. Palais, dem Triumphbogen und dem Weinbrunnen in vier Lichtdruck- bildern, nebst einem vollständigen Text des historischen Festspiels im Stadttheater. Freiburg i. Br. 1885. 4^. 48 S.

59. Kleinschmidt, Arthur. Karl Friedrich von Baden als Neube- grönder der Universität Heidelberg. (Die Grenzboten. 45. Jahrg. No. 16.)

60. Anna Gonzaga, Pfalzgräfin bei Rhein. (Ruperto-Carola No. 8. 9.)

ßadische Geschieh tslitteratur des Jahres 1886. 253

61. Kraus, F. X. Badisches Epitaph in der Kirche zu Rodemachern. (ZGO. N.F.I. [Bd. 40.] S. 112.)

62. Linde, Antonius von der. Kaspar Hauser. Eine neugeschichtl. Legende. Wiesbaden. Limbarth. 1887. 8». 2 Bde. VIIL 408 u. 416 S.

63. Müntz, A. Louis XIV et les Fürstenberg en Alsace. (La Revue nouv. d'Alsace-Lorraine. 5e ann6e No. 10. 11. 12. 6^ annöe No. 1. 2. 3.)

64. Obser, Kar). Die Mission des Freiherrn Georg Ludwig vonEdels- heim im Jahre 1760. (ZGO. N. F. IL [Bd. 41.] S. 69-98.)

65. Pf äff, Karl. Elisabeth Charlotte. (Ruperto-Carola No. 6. 7.)

66. Roder, Chr. Bericht über die Niederlage der Klettgauer Bauern bei Lottstetten am 8. Mai 1633. (ZGO. N. F. II. [Bd. 41.] S. 118—121.)

67. Salzer, R. Beiträge zu einer Biographie Ottheinrichs. Festschrift der Realschule in Heidelberg zur ÖOOjähr. Jubelfeier der Universität. Beil. z. Jahresber. der Realschule 1885/86. Heidelbg. 1886. 4». 91 S.

68. Ott-Heinrich in der Neuburger Zeit. (Ruperto-Carola No. 5.)

69. Schilling, Alb. Eine Dotationsurkunde aus der Zeit des 30jähr. Kriegs. (Freiburg. Diöces.-Arch. XVIIL S. 324—327.)

70. Weber, Georg. Geschichtsbilder aus verschiedenen Ländern und Zeitaltern. Leipzig. Engelmann. 1886. 8^^. VII. Rückblicke auf die badische Revolution von 1848 und 1849. S. 434—514.

71. Karl Ludwig und die Pfalz im 17. Jhrhdt. (Ruperto-Carola No. 4.)

72. Weech, Fr. v. Drei Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orleans an den Markgrafen Friedrich Magnus 'von Baden -Durlach. (ZGO. N.F.I. [Bd. 40.] S. 219—223.)

73. Wille, Jakob. Die Pfalz u. Heidelberg in der histor. Litteratur des üniversitätsjubiläums. (ZGO. N.F.L [Bd. 40.] S. 471 49L)

d. Genealogie, Heraldik und Sphragistik.

74. Becke-Klüchtzner, E. von der. Stamm-Tafeln des Adels des Grossherzogtums Baden. Ein neu bearbeitetes Adelsbuch. Baden- Baden. V. Hagen. 1886. Fol. Lfrg. 1. 2. 3. 4. S. 1-160.

75. Gisi, W. Der Ursprung der Häuser Neuenburg in der Schweiz und im Breisgau. Bischof Berthold I. von Basel. Haus Hasenburg. (Anzeiger f. scbweiz. Gesch. N. F. 17. Jahrg. No. 4. 5.)

76. Leiningen-Westerburg, Karl Emich Graf zu. Mannheimer Siegelsammlung. (Der D. Herold XVII. No. 1.)

77. Weech, Dr. Fr. v. Siegel von Urkunden aus dem Grossh. bad. Gen.-Landesarchiv zu Karlsruhe. II. Serie. Frankf. a. M. 1886. Fol.

78. Wentz, Herm. Zwei Münzfunde zu Roth bei Wiesloch. Berlin. 1886. 80. 20 S. (Sep.-Abdr. a. d. „Berl. Münzblättern« 1886 No. 74. 77.)

III. Geschichte einzelner Orte.

Aasen, s. No. 80. Antogast, s. No. 225. Baden-Baden, s. No. 386. Behla, s. No. 80.

79. Bruchsal. Deppisch, Karl. Das Schloss zu Bruchsal. (Pfalz. Museum 1886. No. 1.)

Dogern, s. No. 161. Döggingen, s. No. 80.

254 Lamey.

80. Donaueschingen. üdry. Arcbivalien aus Orten d. Amtsbez. Donaa- eschingen. I. Aasen II. Bebla. III. Döggingen. IV. Fürstenberg. V. Hau- sen vor Wald. VI. Hocbemmingen. VII. Mundelfingen. VIII. Pfohren. IX. Riedböhringen. X. Sunthausen. (M. d. h. K. No. 7. VIII.)

8. No. 321. 322.

81. Emmendingen. Maurer, H. Archivalien aus den Städten des Amtsbezirks Emmendingen. I. Urkunden der Stadt Endingen, ü. Em- mendingen. III. Herbolzbeim. IV. Kenzingen. (M. d. h. K. No. 7. VI.)

82. Endingen. Erinnerungen an Endingen. (Freiburger Sonntagskai. 1886. S. 6—8.)

8. N. 81.

83. Eppingen. Scbwarz, J. Archivalien der Stadt und Pfarrei Ep- pingen. (M. d. h. K. No. 7. I.)

Ettenheim, s. No. 46. Ettlingen, s. No. 166. 167.

84. Freiburg. Geiges, Fritz. Die Stadt Freiburg im Breisgau unter der Herrschaft der Grafen von Urach bis zum Übergang an das Haus Ostreich, 1368. (Schau-inVLand 12. Jahrg. 1885. 3. Lfrg. S. 61-82.)

85. Hagele u. König. Freiburg. Stadt, Universität und Erzbis- tum. (Freiburger Kirchenlexikon 2. Aufl. IV. Bd.)

86. Konvict u. Konvictskirche. (Bad. Beob. 1886. No. 226. 229. 240. 246.)

87. Maurer, Heinrich. Kritische Untersuchung der ältesten Ver- fassungsurkunden der Stadt Freiburg i. B. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40.] S. 170—199.)

88. Poinsignon, A. Das Grossh. Palais zu Freiburg i. Br. (Schau- in's-Land 12. Jahrg. 1885. 1. Lfrg. S. 3-9.)

89. Poinsignon, A. Rückblicke auf die Vergangenheit des Stadt- archivs zu Freiburg i. B. (Löher's Arcbival. Ztschrft. X. S. 122-140.)

90. Poinsignon, A. Das Kaufhaus in Freiburg im Breisgau. (Vom Jura zum Schwarzwald III. 1. Hft. S. 65—78.)

s. No. 44. 58. 170. 280. 293.

Freiersbach, s. No. 225. Fürstenberg, s. No. 80.

91. Geisslingen. Der Urtelbrief über einen Grenzstreit zwischen den Gemeinden Geisslingen und Küssnach im untern Kletgau vom Jahr 1576. (Randenschau I. No. 5. 6/7. 8/9.)

Griesbach, s. No. 225.

92. Grimmelshofen. Die Errichtung einer Mühle zu Grimmelshofen. (Randenschau I. No. 8/9.)

Hausen vor Wald, s. No. 80.

93. Hecklingen. Krieg, A. Beiträge zur Geschichte des Ortes und der Pfarrei Hecklingen. (Freiburg. Diözes.-Archiv XVIII. S. 119-151.)

94. Heidelberg. Alt, Theo d. Perkeo. (Ruperto-Carola No. 4.)

95. Becker, Otto. Die Klinischen Anstalten der Universität Heidel- berg. (Ruperto-Carola No. 3. 11.)

96. Brandt, Samuel. Lenau in Heidelberg. Mit einem nocb nicht veröflf entlichten Briefe des Dichters. (Ruperto-Carola No. 10.)

97. Bunte Blätter aus Alt-Heidelberg. Heidelberg. Meder. (18 BL mit Reproduktionen älterer Bilder aus Heidelbergs Vergangenheit in Lichtdruck.)

Badiscbe Geschichtslitteratur des Jahres 1886. 255

98. Heidelberg. Bütschli, 0. Zoologie, vergl. Anatomie und die zoolog. Sammlung an der ünivers. Heidelberg seit 1800. Zusammen- gestellt z. V. Säkularfeier d. ünivers. Heidelbg. Koester. 1886. 8". 30 S.

99. Gassei, D. Paulus. Der Name Heidelberg. Eine Wissenschaft! . Anmerkung. (Zu den Festtagen des August.) Berlin. 1886. 8^. 16 S.

100. Christ, Karl. Das Heidelberger Fass. ürkundl. Geschichte der 4 grossen Heidelberger Fässer. I. Teil: Das Fass Johann Kasi- mirs und die damit zusammenhängenden Bauten mit 5 Tafeln Ab- bildungen. Heidelberg. Groos. 1886. 8«. 36 S.

101. Das Corpsleben in Heidelberg während des neunzehnten Jahr- hunderts. Festschrift zum 500jährigen Jubiläum der Universität. Heidelberg. 1886. gr. 8. 136 S.

102. Durm, Josef. Das Universitäts-Hauptgebäude. (Ruperto-Carola No.'4.)

103. Ehrlich, Dr. Gustav (= Aug. Rapp). Heidelberg und seine Universität. Ein Beitrag zur Feier des 500jährigen Bestandes der Letzteren. Karlsruhe. Dillinger. 1886. 8". 56 S.

Sep.-Abdr. aus dem „Bad. Landesboten".

104. Festschrift zur 500jähr. Stiftungsfeier der Universität Heidel- berg veröff. von dem histor.-philos. Ver. zu Heidelberg. Mit Bei- trägen von K. Hartfelder, G. Weber, W. Oncken, C. Lemcke, W. Wundt, H. Holtzmann u. A. v. Kirchenheim. Leipzig. Engelmann. 1886. 80. 130 S.

Enth. folg. hierhergeh. Abhandlgn.: I. Der Humanismus und die Heidelberger Klöster. Von Karl Hartfelder. H. Deutsche Fürsten und Kleinstaaten vor hundert Jahren. Von Georg Weber. III. Heidelberger Erinnerungen aus ernster Zeit. Von Wilhelm Oncken. VII. Die Universitätsbotenanstalten des Mittelalters. Von A. von Kirchenheim.

105. Fischer, D. Kuno. Festrede zur ÖOOjähr. Jubelfeier der Ru- precht-Karls -Hochschule zu Heidelberg gehalten in der Heiliggeist- kirche den 4. Aug. 1886. Heidelberg. Winter. 1886. 8». 98 S.

Dasselbe. Heidelberg. Hörning. 4*^. 64 S.

106. Frommel,W. Alt-Heidelberg. (Daheim 22. Jahrg. No. 43. 44.)

107. Hegewald. Die Heidelberger Chronik. Festgabe zum Heidel- berger Universitätsjubiläum 1886. Meiningen. 1886. 32 S.

108. Der Heidelberger Schlossgarten im Jahre 1620. (Ruperto- Carola No. 6.)

109. Holtzmann, Otto. Aus der Geschichte der theolog. Fakultät Heidelberg. Zum 500jähr. Jubiläum. (Sep.-Abdr. aus dem Südd. evangel.-protestant. Wocheubl.) Heidelberg. 1886. fol. 12 S.

110. Horawitz,Adalb. Zum Jubiläum der Universität Heidelberg. Heidelberg im Zeitalter des Humanismus. (Deutsche Wochenschrift 4. Jahrg. No. 32.)

111. Kleinschmidt, Art h. Zur 500jähr. Geburtsfeier der Ruperto- Carola in Heidelberg 1-9. (Illustr. Ztg. No. 22477. [87. Bd.])

112. Der Einzug Friedrichs V. und Elisabeths in Heidelberg.

Ö56 Lamey.

Heidelberger Carcerbilder. Das grosse Heidelberger Fass. (Illuitr. Ztg. No. 22477. [87. Bd.])

113. Heidelberg. Koch, Adolf. Die Gründung der Heidelberger Universität. (Ruperto-Carola No. 1. 2.)

114. Kurfürsteutag zu Heidelberg 16. Oktober 1428. (Deutsche Reichsakten IX. [üotba. Perthes. 1887. 4°.] S. 222-284.)

115. Lang. Die Heiliggeistkitche in ihrer Beziehung zu dem Jubel- fest der Universität Heidelberg. (Ruperto-Carola No. 12.)

116. Lob 8t ein. Das Museum. (Ruperto-Corola No. 9.)

117. Mays, Albert. Heidelberg gefeiert von Dichtern und Denkern seit fiinf Jahrhunderten. Festgabe zum Jubiläum der Universität Heidelberg. Bangel & Schmitt (Otto Petters). 1886. 8«. XVII. 146 8.

118. Obser, Karl. Die Universität Heidelberg unter der Regierung Karl Friedrichs (1802-1811). (Ruperto-Carola No. 2. 3*)

119. Palatinus, Theodor (= Helm). Heidelberg und seine Uni- versität. Freiburg i. Br. Herder. 1886. 8°. VIIL 172 S.

120. Quincke, Dr. Gg. Gesch. des physikal. Instituts der Univers. Heidelberg. Akadem. Rede. Heidelberg. Hörning. 1885. 4^. 47 S.

121. Roquette, Otto. Eine Erinnerung aus dem Frühjahr 1848. (Ruperto-Carola No. 10.)

122. Rupertophilus, K. Die Heidelberger Universitätiönbil&en der früheren Jahrhunderte. Heidelberg. Winter. 1886. 8». 15 S.

123. Salzer, Robert. Heidelberga deleta. (Ruperto-Carola No. 7.)

124. Schwarz, Fried r. Die lleiliggeist-Kirche in ihrer Beziehung zu Stadt und Hochschule Heidelberg. (Ruperto-Carola No. 7.)

125. Steiner, Dr. Heiur. Der Zürcher Professor Johann Heinrick Hottinger in Heidelberg 1655-1661. Zürich 1886. 61 S.

Vgl. Ailg. Ztg. Beil. No. 231.

126. Thoemes, Dr. Nicol. Das Stift der königl. Kapelle mm Heil. Geist und die Universität Heidelberg in ihrer Verbindung von 1413. Originalstiftungsurkunden des Kurfürsten Ludwig HI. zur 500j&hr. Jubelfeier der Hochschule veröff. Heidelberg. Winter 1886. 8«. 24 8.

127. Thorbecke, Dr. Aug. Die Anfänge der Uuiversit&t Heidelberg. Histor. Abhandlung behufs Erlangung der venia legendi der Hohes philos. Fakultät zu Heidelberg vorgelegt. Heidelberg. Röster. 18811 80. 73 S.

128. Geschichte der Universität Heidelberg im Auftrage der Uni- versität dargestellt. Abteilung I: Die älteste Zeit 1886—1449. Heidelberg. Koester. 1886. 8". VI. 116. 94 S. A. u. d. T.: We älteste Zeit der Universität Heidelberg 1386 - 1449.

129. Toepke,Gust. Die Matrikel der Universität Heidelberg. Zweittf Teil von 1554—1662. Nobst einem Anhange enthaltend: I. Matri- cula Universitatis 1663— 1G68. IL Album Magistrorum Artium 1891 1581. III. Matricula Alumnorum juris 1527 1581. IV. Gtia* logus Promotorum in Jure 1386—1581. V. Matricula Studiosona Theologiae 1556—1685. VI. Promotiones factae in Facultate Tbet' logica 1404—1686. VII. Syllabus Rectorum UniversitaÜB ISSS-lM Heidelberg. Selbstverlag. In Komm. Winter. 1886. B^.

Badische Geschieh tslitteratur. des Jahres 1886. 257

130. Heidelberg, ürkundenbuch der Universität Heidelberg. Zur ÖOOjährig. Stiftungsfeier der Universität im Auftrage derselben heraus- geg. von Eduard Winkelmann. I. Bd.: Urkunden. IL Bd.: Regesten. Heidelberg. Winter. 1886. 2 Bde. 8». XIV. 496 u. 405 S.

131. Weber, G. Epilog zu den Heidelberger Erinnerungen I— V. (Allp. Ztg. No. 212. Beil. 218. 222. 223. 228.)

132. Wilkens. Heidelberg seit 1869. (Ruperto-Carola No. 3.)

133. Winkelmann, Ed. Zur Geschichte der Mathematik in Heidel- berg. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40 ] S. 492/3.)

s. No. 10. 15. 29. 35. 59. 67. 73. 168. 182. 184. 229. 335. 381. 385. Herbolzheim, s. No. 81. Hochemmingen, s. No. 80.

134. Hochhausen a. N. Huffschmid, Maxim. Hochhausen a. N. u. die heilige Notburga. (ZGO. N.F.I. [Bd. 40] S. 385-401.) Hüfingen, s. No. 44.

135. Kadelburg. Kurze Geschichte von Kadelburg am Rhein. (Randen- schau I. No. 1. 2. 3/4.)

136. Karlsruhe. Archiv der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe. Karlsruhe 1886. 8«. 66 S.

137. Chronik der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe für das Jahr 1885. Zusammengest. im Auftr. der städt. Archivkommission. (Von Jos. Häussner.) Karlsruhe. Braun. 1886. 8^. 94 S.

138. Festschrift zur SOOjähr. Jubelfeier des Grossh. Gymnasiums in Karlsruhe. 22. Nov. 1886. Mit 3 Taf. Karlsr. Braun. 1886. 80. 88 S.

Inhalt: 1. Überblick der Geschichte des Gymnasiums von Dir. Dr. Wendt. 2. Über den Rheinländischen Hausfreund und Johann Peter Hebel von Prof. Heinr. Funck.

139. Funck, Heinr. Ein Vorschlag zur Errichtung einer Universität in Karlsruhe aus dem Jahre 1761. (Festschrift d. bad. Gymnasien. Gewidmet d. Univers. Heidelberg z. Feier ihres öOOjähr. Jubiläums. Karlsruhe. Braun. 1886. 4». S. 121 ff.)

140. Zur Jubelfeier des Karlsruher Gymnasiums. (Bad. Schulbl. III. No. 11. S. 209 211.)

141. H. Die 100- und 200jähr. Jubelfeier des Gymnasiums (Durlach- Karlsruhe). (Karlsruher Ztg. No. 271.)

142. Die 300jähr. Jubelfeier des Gymnasiums in Karlsruhe. (Karlsr. Ztg. No. 265. 266. 267. 268.)

143. Sc heffel's Wohnhäuser. (Karlsr. Ztg. No. 92.)

s. No. 78. 322 334. - Kehl, s. No. 322.

144. Kenzingen. Sussann, Herm. Kenzingen im 30jähr. Krieg. Nach grösstenteils ungedruckten archival. Urkunden. Beig. z. Jahresber. der Höh. Bürgersch. zu Kenzingen. Kenz. Pfeifer. 1886. 8». 66. S.

s. No. 81. Kirchdorf, s. No. 374. Königheim, s. No. 158.

145. Konstanz. Heyck, Ed. Ein Schreiben Eugens IV. an die Stadt Konstanz. (ZGO. Bd. 39. S. 431/2.)

s. No. 32. 34. 37. Küssnach, s. No. 91. Lauda, s. No. 158. Lottstetten, s. No. 66.

146. Mannheim. Jahresbericht des Altertums- Vereins für das Jahr 1886. (Westd. Zeitschr. Korrespdzbl. Jahrg. V. No. 12. S. 293—297.)

ZeitBchr. f. Ge§ch. d. Oberrh. N. F. II. 2. | *7

258 Lamey.

147. Mannheim. Eleemann. Die kurpfälzische Ingeniearschule zu Mannheim. (AUgem. Milit.-Ztg. 61. Jahrg. No. 26 u. 27.)

8. No. 76. 328.

148. Mosbach. Baumberger. Repertorium der Originalarkanden im Stadtarchiv zu Mosbach. (M. d. h. K. No. 7. VII.) Mühlburg, s. No. 240.

149. Müllheim. Sievert, A. J. Geschichte der Stadt Müllheim im Markgräflerland. Mit vielfacher Berücksichtigung der Umgegend. Müllheim. Schmidt. 1886. 8». IX. 476 S. (Abgeschl. mit Lfrg. 4.)

150. Sievert, A. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Müllheim. Neuenburg a. Rh. (Stadtarchiv). (M. d. h. K. No. 7. II.) Mundelfingen, s. No. 80.

161. Munzingen. Kühler, C. Aufzeichnungen des Lehrers und Ge- meinderechners Wiffel von Munzingen. (Schau -in's-Land 12. Jahrg. 1885. Lfrg. 1. 2. S. 24-41.) Neuenburg, s. No. 150. 292. Ober-Gailingen, s. No. 277.

152. Offenburg. Walter. Die Urkunden des St. Andreas-Spitals zu Offenburg. (M. d. h. K. No. 7. V.)

Petershausen, 8. No. 299. —- Petersthal, s. No. 225. Pfoh- ren, s. No. 80. Pforzheim, s. No. 48. 173. 389.

153. Philippsburg. Barazetti, Dr. Cäsar. Geschichte der Stadt Philippsburg. (Allg. Ztg. Beil. No. 222. 223. 224.) Radolfi^ell, s. No. 197.

154. Rastatt. Köhler, J. Die Handschriften und Inkunabeldrucke der Rastatter Gymiiasiumsbibliothek. Beil. z. Progr. des Grossh. Gymn. zu Rastatt f. d. J. 1886. 1886. Vogel. Rastatt. 4». 24. S. Reichenau, s. No. 299.

155. Renchen. Schmidt, Erich. Charakteristiken. Berlin. Weidmann. 1886 8^ S. 96—110 Simplicissimusfeste in Renchen. Riedböhringen, s. No 80. Säckingen, s. No. 322.

156. St. Peter. Ober le. Das Priesterseminar in St. Peter bei Freiburg, (Rhein. Volkskal. 1886. S. 39 ff.)

s. No. 285. Schiltach, s. No. 327.

157. Stuhl ingen. Wie Stühlingen zu fünf Jahrmärkten kam. (Randen- schau I. No. 6/7.)

s. No. 290. Sulzbach. s. No. 225. Sunthausen, s. No. 80.

158. Tauberbischofsheim. Martens, Dr. W. Archivalien aus Orten des Amtsbezirkes Tauberbischofsheim. IL Urkunden der Stadt Lauda. III. Urkunden der Gem. Königheim. (M. d. h. K. No. 7. IV.)

159. Überlingen. Münster, Rathaus und alte Stadtkanzlei in Überlingen. (Freie Stimme 1886. No. 99.)

160. Roder. Bericht über die Ordnung und Repertorisierung des Stadt- u. des Spitalarchives zu Überlingen. Übersicht über den Inhalt der beiden gen. Archive. (M. d. h. K. No. 6. Beil. B. C. D.)

s. No. 44.

161. Waldshut. Birkenmeyer. Archivalien aus dem Amtsbezirke Walds- hut. I. Gemeinde Dogern. (M. d. h. K. No. 7. III.) Wolfach, s. No. 322.

Badische Greschichtslitteratar des Jahres 1886. 259

IV. Biographisches.

162 Jean Becker. (Rheinl. Hausfreund f. 1887. [Tauberbischofsheim.] S. 83. 84.)

163. Georg Friedrich Creuzer von Fritz Scholl. (Rup.-Carol. No. 10.)

164. Karl Daub von H. Holtzmann. (Ruperto-Carola No 9.)

165. Hugo Donellus von Otto Kariowa. (Ruperto-Carola No. 4.)

166. Wilh. Dörrfuss, Kunstmüller in Ettlingen. Von M. G. W. Br(andt). Sep.-Abdr. aus dem „Treuen Eckart". Eckartshaus. 1885. 8^ 24 S.

167. Wilh. Dörr fuss Kunstmüllers in Ettlingen, Leben. Von ihm selbst erzählt Karlsruhe. Reiff. 1886. 8^. 54 S.

168. Jos. Durm u. Karl Hoff, Heidelbergs jüngste Ehrenbürger von A. K. (Ruperto-Carola No. 12.)

169. Dr. Johann Georg Duttlinger von Lembach. (Ein Gedenkblatt.) (Randenschau I. No. 2. 3/4.)

170. Ecker, Dr. Alex. Hundert Jahre einer Freiburger Professoren- familie. Biograph. Aufzeichnungen. Freibg. i. B Mohr. 1886. 8^. 156 S.

171. Wilhelm Eisenlohr, Generaldirektor der badischen Eisenbahnen, (Bad. Landeskai. f. 1887. S. 51-54. - Rheinl. Hausfreund f. 1887. [Tauberbischofsheim.] S. 89—91.)

172. Kuno Fischer V. Ludw. Salomon. (Illustr. Ztg. No. 2264 [87. Bd.].)

173. Nikolaus Gerbel. Büchle, Dr. Adolf. Der Humanist Nikol. Gerbel aus Pforzheim. Dem Karlsruher Gymnasium zur dritten Säkularfeier zugeeignet. Durlach. 1886. 4^. 28 S. (Beil. zum Progr. des Pro- und Realgymn. Durlach.)

174. Martin Gerbert u. Aemilius üssermann. Beiträge zur Bio- graphie der berüi. inten Benedictiner: Martin Gerbert, Fürstabt von St. Blasien u. P. Aemilian üssermann. (Studien u. Mittlgn. aus dem Benedictiner- u. dem Cistercieuser-Orden VII. Hft. 1. S. 187—190.)

175. Job. Jak. Christof von Grimmeishausen von Ph. Ruppert. (ZOO. N.F.L [Bd. 40.] S. 371-375.)

176. Ludwig Häusser, Erinnerungen an , von Wilhelm Oncken. (Ruperto-Carola No. 8.)

177. Jean Pierre Hebel (1760—1826). (La Revue nouv. d'Alsace- Lorraine. 5^ annöe. No. 9.)

Karl Hoff, s. No. 168.

178. Philipp v. Jelly Böhm, Gottfried. Philipp v. Jelly. Ein Lebens- und Charakterbild. Mit einem Lichtdruck der Büste Jolly's u. einem Verzeichnis s. Schriften. München. Fritsch. 1886. 8". 47 S.

179. Dr. Karl Junghanns. (Nekrolog.) (Karlsr. Ztg. Beil. zu No. 152 )

180. Dr. Fr. Junker, zur Erinnerung an . (Südd. evangel.-protest. Wochenbl. No. 9.)

181. Karl Mathy. Treitschke, Heinr. v. Histor. u. polit. Aufsätze. 5. verm. Aufl. Leipzig. Hirzel. 1886. Bd. L S. 484 ff.

182. K. J. A. Mittermaier. Mittermaier, Dr. med. K. u. Dr. jur. F. Bilder aus dem Leben von K. J. A. Mittermaier. Zur 500jähr. Jubel- feier der Universität Heidelberg gewidmet. Mit dem Bildnisse Mit-

17*

260 Lamey.

termaier's ünct acht Bildern in Lichtdruck nach Zeichnungen und Aquarellen von K. Roux. Heidelberg. Weiss. 1886. 8^ 67 S.

183. K. J. A. Mittermaier. VonF. Mittermaier. (Rup.-Carol. No. 12.)

184. Robert v. Mohl. Schulze, Dr. Herrn. Robert v. Mohl. Ein Erinnerungsblatt, dargebr. z. öOOjähr. Jubelfeier der Ruperto-Carola. Mit ein. Bildn. R. v. Mohls. Heidelberg. Winter. 1886. 8». VI. 100 S.

185. V. Obernitz. Hoenig, Fritz. Zum 50jähr. Dienstjubiläum des Generals der Infanterie v. Obernitz. Berlin. Luckhardt. 1886. 8®. 77 S.

186. Dr. Orbin, Erzbischof von Freiburg. Von Arthur Kl ein Schmidt. (lUustr. Ztg. No. 2234. 86. Bd.)

187. Job. Bapt. Orbin. Knecht, Dr. Fr. Justus. Dr. Joh. Bapt. Orbin, Erzbischof von Freiburg und Metropolit der oberrh. Kirchen- provinz. Trauerrede, geh. am 7. Mai 1886 im Dome zu Freiburg. Freiburg i. Br. Herder. 1886. 8». 13 S.

188 Prof. Adam Pf äff (Nekrolog). (Karlsr. Ztg. Beil. No. 28.)

189. Samuel Pufendorf von 0. Gierke. (Ruperto-Carola No. 6.)

190. Dr. Johann Ro OS, erwählter Bischof von Freiburg i. Br. (Illustr. Ztg. No. 2249. 87. Bd.)

Jos. Victor V. Scheffel.

Die zahlreichen Nekrologe in der Tagespresse sind absichtlich tibergangen. Die am Grabe verlesenen Personalien s. Karlsruher Zeitung No. 87.

191. Artaria, R. Erinnerungen an den Dichter des „Ekkehard^. (Gar- tenlaube No. 18. 19.)

192. Bartsch, K. Joseph Victor v. Scheffel (Nekrolog). (Allgem. Ztg. Beil. No. 126.)

193. Brabm, Otto. Joseph. Victor v. Scheffel. (Deutsche Rundschau 12. Jahrg. 11. Hft.)

194. Dahn, Felix. Erinnerungen an meinen lieben Josef Victor. (Ru- perto-Carola No. 3.)

195. Erich, Adolf. Aus den Akten der Gemeinde Gabelbach. Ein Blatt der Erinnerung aii Jos. Victor v. Scheffel. (Bad. Landesztg. No. 266. I. 269. I. 275. I. - 280. H.)

196. Franzos, Karl Emil. Joseph Victor v. Scheffel. (Deutsche Dich- tung I. Bd. 3. Hft.)

197. Freydorf, Alberta v. Sommertage in Radolfzell. (Ruperto- Carola No. 2.)

198. Ein Besuch Nürnberger Patrizier beim Meister Joseph Victor V. Scheffel im Jahre 1881. (Ruperto-Carola No. 9.)

199. Gessler, Fr. Wie Scheffel geadelt wurde. Eine Erinnerung. (Die Gegenwart 30. Bd. No. 28.)

200. Mickwitz, Chr. Joseph Victor v. Scheffel. Ein Gedenkblatt. (Nord. Rundschau 4. Bd. Hft. 6.)

201. Pantenius, Tb. H. Joseph Victor v. Scheffel. (Daheim 22. Jahrg. No. 31. Beil.)

202. Prölss,Joh. ScheffePs Ursprung und Kindheit. (Feuilleton der „Frankf. Ztg.«.)

Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1886. 261

203, ^uhemann, AI fr. Joseph Viktor v. ScheflTel. Sein Lehen und Dichten. Mit J. V. v. Scheffels PortrÄt in Lichtdruck ausgeführt, einem Faksimile und 7 in den Text gedruckten Illustrationen. Stutt- gart. Bonz & Cie. 1887. 8». VIII, 364 S.

1J04. Sauer, Aug. Josef Victor v. Scheffel. Eine Gedenkrede. (Ztschr. f. allg. Gesch. etc. von Zwiedineck-Südenhorst 1886 No. 5.)

205. Joseph Victor v, Scheffel. (Die Gegenwart 29. Bd. No. 16.)

206. Joseph Victor v. Scheffel. Ein Dichterlehen. (Vom Jura zum Schwarzwald IIL Bd. 2. Hft. S. 81-131.)

207. Schwanitz, Carl. Ein Erinnerungshlatt an Joseph Victor v. Scheffel, bei der Enthüllung des Scheffeldenkmals in Ilmenau dargebracht. 2. Aufl. Ilmenau. Tromsdorf o. J. 8». 42 S.

208. Werner, Ant. v, Erinnerungen an Joseph Victor v. Scheffel. (Die Gegenwart 29. Bd. No. 19. 20)

1209. Zernin, Gebhard. Erinnerungen an Dr. Josef Victor v. Scheffel.

Erlebtes u. Erfahrenes. Darmst. u. Leipzig. Zernin. 1886. 86 S. 210. Ziel, Ernst, Joseph Victor v. Scheffel. Ein Dichterportrait.

(Westermanns illustr, deutsche Monatshefte 31. Jahrg. Okt.)

211. Friedrich Christoph Schlosser. Von B. Erdmannsdörffer. (Rupert<KCarola No. 5.)

212. Sulc^rana Badensia. Gesamm. u. herausgeg. v. Gottlieb Linder. Heidelberg. Winter. 1886. 8». 39 S.

Briefe von und an Simon Sulcer a. d. J. 1554—1583.

213. Heinr. Suso. Ein Originalbild dieses grossen schwäb. Mystikers. (Hofele's Diözes.-Arch. v. Schwaben III. 1886. No. 6. 7. 8. 9. 10. 11.)

214. Anton Friedrich Justus Thibaut. Von Otto Kar Iowa. (Ru- perto-Carola No. 10. 11.)

215. Friedrich Tiedemann. Von Karl Gegenbauer. (Ruperto- Carola No. 11.)

216. Karl Leopold Trück. Ein Nachruf. Von J. Gutersohn. (Bad. Schulbll. III. No. 10. S. 190-197.)

217. Joseph Trunk, Professor. Nekrolog. (Bad. Schulbll. IIL No. 4. S. 80-83.)

218. Oberbürgermeister Dr. Karl Wilkens. (Ruperto-Carola No. 12.)

y. Topographisches, Geographisches, Beschreibungen etc.

a. Allgemeines.

219. Ammon, 0. Die Correktion des deutschen Oberrheins I. II. III. (Allg. Ztg. Beil. No. 43. 45. 47. vgl. Konstanz. Ztg. No. 69. 70.)

220. Beiträge zur Hydrographie des Grossherzogth. Baden. Herausgeg. V. d. Centralbureau f. Meteorologie u. Hydrographie. 4. Hft. Inhalt: Die Flächeninhalte der Flussgebiete des Grossh. Baden m. e. hydro- graph. Übersichtskarte. Karlsruhe. Braun. 1886. 4". VII. 121 S.

221. Eisen grein, Otto v. Eine Wanderung in's Höllenthal (Schluss), (Schau-in's-Land 12. Jahrg. 1885. Lfrg. 1. S. 11-19.)

262 Lamey.

222. Oag^, E. y. Einiges aus dem Hexenthaie. (Schau-in's-Land 12. Jhrg.

1885. Lfrg. 2. S. 47-55.)

223. Gerstäcker, Ernst Fr. Aus dem Schwarzwald. Von Freihurg i. ßr. längs der Höllenthalbahn zum Titisee. Sommer 1885. (Kon- stanz. Ztg. No. 139. 142.)

224. Godefrieth, H. Vom oberen Kinzigthal. Ein Stück Schwarzwald- gegend. (Vom Fels zum Meer 1886/87. 2. Hft )

225. Haberer, Alb. Föhrer durch das Renchthal u. s. Bäder Sulzbach, Antogast, Freiersbach, Petersthal u. Griesbach topograph., natur- wissenschafrl., geschichtl. u. heilkundig dargest. Offenburg. Tonoli.

1886. 80. 139 S.

226. Jahresbericht des Central bureaus f. Meteorologie u. Hydrographie im Grossh. Baden nebst den Ergebn. der meteorolog. Beobachtungen u. d. Wasserstandsaufzeichnungen a. Rhein u. a. s. grössern Neben- flüssen f. d. J. 1885 sowie den Mittel werthen f. das Lustrum 1881 bis 1885 u. einer bibliograph. Beil. Karlsruhe. Braun. 1886. 4». IV. 96 S. Bl. 1 8.

227. Neumann, Ludw. Orometrie des Schwarzwaldes. Mit 9 Abbild, im Text, 1 Taf. u. 1 Karte. Wien. Hölzel. 1886. 8'. (Geograph. Ab- handlgn. hrsgeg. v. Prof. Dr. Albrecht Penck. Bd. I. Hft. 2.)

228. Paulus, Ed. Dem Neckar entlang. (Vom Fels zum Meer. Juli.)

229. Stromberger,Th. Die schriftl. Überlieferung üb. d. angebl. Neckar- arm V. Heidelberg zum Rhein. (Westd. Ztschrft. Jahrg. V. Hft. 3. S. 258—264.)

230. Der Titisee. (Randenschau I. No. 5.)

231. Ulrici, Albert. Das Maingehiet in s. natürl. Beschaffenheit u. deren Rückwirkung auf die Geschichte. Dritter Jahresber. d. Ver. f. Erdkunde zu Kassel. Kassel. 1886. 8<>.

b. Einzelne Orte.

232. Altbreisach. Das St. StephansmOnster zu Altbreisach. Nach einem Vortrag von Dr. Cathiau. (Karls. Ztg. Beil. No. 12. Bad. Landes- Ztg. No. 25, I. 26, II.)

233. Bade u -Baden. A. H. Baden-Baden. Eine empfindsame Reise. 2. Aufl. Baden-Baden. Sommermeyer. 1886. 8®. 59 S.

234. Rheinboldt,Max. Baden-Baden als Kurort. Histor .-topograph. Skizze der Stadt Baden, ihrer Bäder u. Umgebung. Mitthlgn. üb. d. Badener Thermen nach Vorkommen, Wirkung u. Anwendungsart. Aus älteren u. neueren geschichtl., geolog. u. balneolog. Schriften u. Werken f. Ärzte u. Laien gesammelt. Baden-Baden. Sommer- meyer. 1887. 8». XIV. 172 S.

235. Blumeneck. Die Ruinenfelsen von Blumeneck in den Watach- flühen. (Randenschau I. No. 3/4. 5. 6/7.)

236. Fr ei bürg. Bilder aus Freiburg. (Deutscher Hausschatz, Regensburg. 1886. S. 782 f., mit Ansichten.)

237. Freiburg im Breisgau. Ein Städtebild. (Vom Jura zum Schwarjs- wald IIJ. Hft. 4. S. 307-312.)

Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1886. 263

238. Freiburg. A travers la cath6drale de Fribourg. (La Revue nouv. d'Alsace-Lorraine. anu^e. No. 10. 11. 12 ann6e No. 1.)

239. Heidelberg. Oechelhäuser, A. v. Alt- Heidelberg, du feine! (Vom Fels zum Meer 1886/87. 1. Hft.)

240. Karlsruhe. Schuck, H. Die Korrektion des Landgrabens in den Gemarkungen Karlsruhe und Mühlburg. Ausgef. i. d. J. 1877-1885. Mit 13 Fig. im Text u. 14 Beilagebll. Karlsruhe. 1886. gr. 8". 57 S.

241. Konstanz. Ammon, Otto. Ein Besuch in der Bodensee-Haupt- stadt. (Konstanz. Ztg. No. 315. 335.)

242. Mainau. Byr, Roh. Die Mainau. (Über Land u. Meer 56. Bd. 28. Jahrg. No. 31.)

243. Die Fürsteninsel des Bodensees. (Bad. Landeskai. f. 1887 S. 54. bis 58. - Rheinl. Hausfreund f. 1887. [Tauberbischofsh.] S. 84-88.)

244. Randenburg. Die Ruinenhöhe der Randenburg. (Randenschau L No. 1. 2.)

245. Säckingen. An der Heimathsstädte des Trompeters von Säckingen. (Gartenlaube 1886. No. 51.)

246. Schwetzingen. Der Schlossgarten von Schwetzingen. (Sonntags- Blatt 1886. No. 29.)

247. Stühlingen. Das ehemalige obere Thor zu Stühlingen. (Randen- schau I. No. 6/7.)

VI. Kirchengeschichte des ganzen Landes und einzelner

Landschaften.

Vgl. No. 2. 174. 186. 187. 190. 212. 213. 285. 299. 301. 302.

305. 315. 318. 374.

248. Baur, P. Johannes Baptist a. Beiträge zur Chronik der Vor- derösterreich. Kapuzinerprovinz. (Schluss zu Bd. XVII, 245.) Zur Chronik der Schwab. Provinz. Von 1781 bis zu ihrer Auflösung. (Freiburg. Diöces.-Arch. XVIII. S. 153-218)

249. Dalton, Herrn. Der Heidelberger Katechismus. Ein Gedenkblatt zur 500jähr. Jubelfeier der Heidelberger Universität. Heilbronn. Henninger. 1886. 8^. 31 S. {Zeitfragen des christl. Volkslebens Bd. XII. Hft. 1.)

250. Das badische Dotationsgesetz. (Neue evangel. Kirchenztg. H. v. Messner 28. Jahrg. No. 11.)

251. Fritz, Johannes. Das Territorium des Bistums Strassburg um die Mitte des XIV. Jhrdts. u. seine Geschichte, Mit einer Spezial- karte. Kötben. Schettler. 1885. 8°. 224 S.

252. Garns, P. Pi US. Die 45 sog. ständigen schwäb. Klöster in den heutigen Ländern Bayern, Württemberg und Baden bis 1802. Kloster-Nekro- logien. (Hofele's Diöces.-Arch. v. Schwaben lU. 1886. No. 1. 2. 3. 4. 5. 7. 9.J

253. Ladewig, Paul. Über Gegenbischöfe von Konstanz während des Investiturstreites. (ZGO. N.F.L [Bd. 40.] S. 223-227.)

254. Hegesta episcoporum Constantiensium. Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Konstanz von Bubulcus bis Thomas Berlower 517

264 Lamey.

bis 1496. HeraBSgeg. v. d. Bad. bist. Eommission. I. Bd. 1. Lfrg. Unter Leitung von Dr. Friedr. v. Weecb bearb. Innsbnick. Wagner.

1886. 40. 80 S.

255. Leo, Herrn. Der heilige Fridolin. Freiburg i. B. Herder. 1886. 8^

Vgl. Freiburg. Kath. Kirchenbl. No. 15.

256. Ruppert. Kirchl. Urkunden aus der Mortenaa. (Freibarg. Diöces.- Arch. XVIIL S. 327—332.)

257. Schulte. Aloys. Ein Fonnelbuch der Mino riten von Schaff haosen aus dem Anf d. 14. Jahrh. (ZGO. N. F I. [Bd. 40] S. 200-218.)

258. Dr. Job. Friedr. v. Der Altkatholicismus ... Giessen. Roth.

1887. 8". IL Buch 3. Kap. Geschichte der Bewegung in Baden, so- weit die Thätigkeit der Staatsregierung in Betracht kommt. S. 438— 465.

259. Trescher u. Meunel. Almanach für die kathol. Geistlichen der Erzdiöcese Freiburg und der Diöcese Rottenburg a. d. J. 1887. 8. Jahrg. Leutkirch. Roth. (Mit einer Specialstatistik der Erzdiöcese Freiburg.)

260. Vanotti, Dr. Job. Nepom. Beiträge zur Geschichte der Orden in der Diöcese Rottenburg. Aus dem handschriftl. Nachlasse. C. Klö- ster (Forts ). (Freiburg. Diöces.-Arcb. XVIIL S. 219-314.)

261. Weech, Friedr. V. Das Tr uchsessenamt des Hochstifts Bamberg. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40] S. 365. 366.)

VII. Kirchengeschichte einzelner Orte.

Adelheiden, s. No. 264.

262. Engen. Chronik des Kapuzinerklosters in £ngen. (ünterhaltangsbl. zur Freien Stimme No. 43—52.)

Eppingen, s No. 83.

263. Freiburg. Zell, Fr. Bericht über die Reliquien des hl. Alexander in der Münsterpfarrkirche zu Freiburg. (Freiburg. Diöces.- Archiv XVIIL S. 321 324.)

8. No. 85. 86. 186. 187. 190.

264. Grünenberg. Stengele, Benvenut. Protokolle über die Inven- taraufnahme der Klöster Grünenberg und Adelheiden. (Freiburg. Diöces.-Arch. XVIIL S. 315-321.)

Hecklingen, s. No. 93. Heidelberg, s. No. 104. 115. 124. 126. ~ Hoch hausen a. N., s. No. 134.

265. Hörnleberg. Beschreibung der Wallfahrt auf demselben. (Freibarg. Sonntagskai. 1886. S. 32-36.)

266. Kappel-Rodek. Schmidt. Zwei Anniversarienstiftungen von Joh. Nik. Weislinger (aus dem Pfarrbuch zu Kappel unter Rodek). (Frei- burg. Diöces.-Arch XVIH. S. 338.)

267. Karlsruhe. Glockenweihe im Stadtteil Mühlburg. (Bad. Beob. 1886. No. 237.)

Konstanz, s. No. 253. 254.

268. Ottersweier. Reinfried, C. Die Maria-Lindenkirche bei Otten- weier. Zur Feier ihres 400jähr. Bestandes. (Freiburg. Diöce8.-Arcfa. XVIIL S. 1-19.)

Badische Geschichtslitteratur des Jahrea 1886, 265

269. Reich enaa. Mon. Genn. hist. Legum Sectio V. Formulae. Han- no verae 1886. 40. XIV. Formulae Augienses. p. 339—377.

270. Ried er n. Das Kloster St. Leodegar zu Riedern vorm Wald. (Ran- denschau I. No. 1. 2.)

271. Salem. Weech, Fr. v. Codex diplomaticus Salemitanus. ürkunden- buch der Cisterzienserabtei Salem. 8. Lfrg. IL Bd. 1290—1296. Hierzu 3 Taf. mit Siegelabbildungen aus der Hof-Lichtdruck-Anstalt von J Baeckmann iu Karlsruhe. Karlsruhe. Braun. 1886. gr. 8**. S. 385 512.

272. Martin, Th. Tagebuch des Salemer Conventualen Diouysius Ehe aus den Jahren 1796—1801. (Freiburg. Diöces.-Arch. XVIII. S. 21-117.)

273. St. Georgen. Rothenhäusler, Konr. Die Abteien und Stifte des Herzogthums Württemberg im Zeitalter der Reformation. Stutt- gart. 1886. 8°. S. 166-177. Die Benediktiner-Abtei St. Georgen.

274. Schlatt. Schulte, Aloys. Die Anfänge der Kommende des La- zaritenritterordens zu Schlatt i. Br. (ZGO. N.F.I [Bd 40.] S. 462-470.)

275. Staufen. Staudenmaie r. Urkunde über ein 1485 in die Pfarr- kirche zu Staufen gestiftetes Anniversar (von Erentrut, Gräfin v. Werdenberg, geb. Gräfin v. Staufen). (Freiburg. Diöces.-Arch. XVIII. S. 336/7.)

276. Wertheim. Wagner. Die Wertheimer Kirchenbibliothek. (Wert- heim. Ztg. 1885. No. 294.)

VIII. Rechts- und Wirthschaftsgeschichte.

Vgl. No. 87. 91.

277. Baumann, Ludw. Weistum des Kelnhofes Ober-Gailingen. XIII. Jahrhundert. (Alemannia XIII. 239 f.)

278. Buchenberger,A. Die prakt. Ergebnisse der bad. land wirthschaftl. Erhebungen. (Jahrbuch f. Gesetzgebung etc. v. Schmoller 10. Jahrg. 4. Heft.)

279. D eurer, Dr. Ludwig. Die Ausdehnung der landwirthschaftl. Ge- wächse u. Kulturarten nach Gemeinden im Grossh. Baden i. d. J. 1882—1884, nebst Darstellung der Forstfläche nach der Aufnahme zu Ende d. J. 1883. Lahr. Schauenburg. 1886. gr. S^. 58 S. 31 Bl. Karten.

280. Fuchs, F. J. Freiburger Botenposten im Mittelalter. (Schau-inVLand 12. Jahrg. 1885. Lfrg. 2. S. 42-46.)

281. Giese, Otto v. Bessere Verwerthung der Naturkräfte u. Natur- produkte im Kinziggebiet des Grossh. Baden als Beispiele für alle Flussgebiete. Mit 5 Fig -Taf. Karlsruhe. Braun. 1887. 8». 198 S.

282. Gothein(E). Bericht üb. s. Arbeitsthätigkeit (betr. die ihm über- tragene Arbeit über die Besiedelung u. Gewerbthätigkeit des Schwarz- waldes). (M. d. h. K. No. 6. Beil. A.)

283. Disposition zu einer Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der angrenzenden Gaue der bad. hist. Kommission vorgelegt. (M. d. h. K. No. 8. Beil. B.)

266 L a m e y.

284. Gothein, Eberh. Die oberrhein. Lande vor und nach dem SQjäbr. Kriege. (ZGO. N.F.I. [Bd. 40J S. 1-45.)

285. Die Hofverfassung auf dem Schwarzwald dargest. an der Gesch. des Gebiets von St. Peter. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40] S. 257—316.)

286. Gräff, E. Yerä^deruDgen des Klimas und der Bodenkultur am bad. Oberrhein. Karlsruhe. Macklot. 1886. S^

287. Statistisches Jahrbuch f. d. Grossh. Baden. XYU. Jahrg. 1884. Karlsruhe. 1886. 4». XIV. 380 S.

288. Kirsch, Ludw. Das kameralistische Studium im Grossh. Baden zugleich unter Angabe der bezügl. der Ausbildung f. d. Finanzdienst in Preussen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen u. in Elsass- Lothringen bestehenden Vorschriften. S^. 80 S. (Sep.-Abdr. aus dem Finauzarchiv" herausgeg. v. Schanz IV. Jahrg. 1. Bd.)

289. Knop. Über die Beziehungen der Geologie des Kaiserstahls zor Land wirtb Schaft. Stuttgart. Schweizerbart. 1885. 8.

290. Die alten Landgerichtsschranken zu Stühlingen. (Randenschau L 1. 2.)

291. Kessler, J. lieber den Werth badischer Torfe als Streu- and Düngematerial und über die Löslichkeit des im Torf enthaltenen Stickstoffs. (Die landwirth. Versuchsstationen 33. Bd. Hft. 1 u. 2.)

292. Schulte, Aloys. Das Stadtrecht von Neuenburg i. Br. von 1292. (ZGO. N.F.L [Bd. 40] S. 97-111.)

293. Die Einwohnerzahl von Freiburg im Jahre 1247. (ZGO. N.F.L [Bd. 40] S. 115.)

294. Vaeth, Josef. Die Hindernisse der bad. Rindviehzacht und deren Beseitigung. Preisgekr. Schrift. Karlsruhe. Gutsch. 1886. 8«. 36 S.

295. (Weech, Fr. v.) Über die Lehenbücher der Kurfürsten und Pfalz- grafen Friedrich I. und Ludwig V. Zur 500jähr. Jubelfeier der Rupert-Carls-Universität in Heidelberg überreicht vom Grossh. Ge- neral-Landesarchiv und der Bad. Hist. Kommission. Karlsrahe. 1886. fol. 21 S. 2 Taf. Wappen.

IX. Kunstgeschichte.

a. Allgemeines.

296. Lübke, Wilh. Kunstwerke und Künstler. Dritte Sammlung ve^ mischter Aufsätze. Mit 69 Illustrationen. Breslau. Schottl&nder. [1886] 80. XV. Kunstgeschichtliche Wanderungen im bad. Land. (Auch Karlsr. Ztg. No. 117. 118. 119. 120. 121.)

297. Mone, F. Die bildenden Künste im Grossherzogtum Baden ehemak und jetzt. Topographie der Kunstwerke und Museographie in Baden mit Berücksichtigung der Militär-Architektur. I. Bd. Hft. 2. 8». 8.S1 bis 168. VI. Der Linzgau zwischen der Sigginger und Linier Aach. VII. Heiligenberg.

298. Museographie über das Jahr 1885. Baden (Konstanz, ÜberUog«^ Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Miltenberg). (WeiÜ Zeilschr. Jahrg. V. Hft. 2. S. 207-211.)

J

Badische Geschichtslitteratar des Jahres 1886. 267

299. Nenwirth, Dr. Joseph. Die Bautbätigkeit der alamannischen Klöster St. Gallen, Reichenau und Petershausen. Wien. Gerold. 1884. 8«. 114 S.

300. Ompteda, Ludw. Frhr. v. Rheinische Gärten von der Mosel bis zum Bodensee. Bilder aus alter und neuer Gärtnerei. Mit 55 färb. Abbildgn. im Text. Berlin. Parey. 1886. 4».

\b. Einzelne Orte.

301. Eggen stein. Die Pfarrkirche zu Eggenstein und ihre Wandmale- reien. (Bad. Landesztg. No. 294. I.)

302. Freiburg. Denkmal von Erzbischof Hermann von Vicari. (Frei- burg. Sonntagskai. S. 37. 38.)

303. Geres, C. Das Grabdenkmal des Prof. Staravasnig auf dem alten Kirchhof in Freiburg. (Schau-in's-Land 12. Jahrg. 1885. Lfrg. 1, S. 20—23.)

304. Rosenberg, Marc. Ein Ehrenpokal der Stadt Freiburg i. B. (Schau-in's-Land 12. Jahrg 1885. Lfrg. 2. S. 56-58.)

305. Schneider, Fried r. Die Ausmalung des Chores der St. Mar- tinskirche. (Bad. Beob. 1886. No. 274.)

8. No. 298.

306. Heidelberg. Die Kunst auf dem Heidelberg. Jnbiläumsfest. (Kunst- Chronik Beibl. z. Ztschrft. f. bild. Kunst 21. Jahrg. No. 42—44.)

307. Lübke, Wilhelm. Die Scepter der Universität Heidelberg. (Ruperto-Carola No. 2.)

308. Mays, Albert. Erklärendes Verzeichniss der vormals Gräfl. von Graimberg' sehen jetzt städt. Kunst- und Alterthümersammlung z. Gesch. Heidelbergs und der Pfalz im Friedrichsbau des Heidel- berger Schlosses. 2. verm. Aufl. Festgabe zum 500jähr. Jubiläum der ünivers. Heidelberg 1886. [Heidelberg.] Koester. [1886.] X. 128 S.

309. Rosenberg, Marc. Otto Heinrich beruft einen Goldschmied. (Ruperto-Carola No. 4.)

310. Der Schlosshof nach einer Radierung von J. ü. Kraus um

1683. (Ruperto-Carola No. 5.)

311. Die Wiederherstellung des Heidelberger Schlosses. (Hlustr. Ztg. No. 2247.)

s. No. 298. - Heiligenberg, s. No. 297.

312. Karlruhe. Ltlbke,W. Aus den Grossh. Kunstsammlungen. (Karlsr. Ztg. No. 93)

313. Neues in der Grossh. Gemäldegalerie. (Karlsr. Ztg. No. 59. 127.)

314. Neues in den Grossh. Kunstsammlungen. (Karlsr. Ztg. Beil.

No. 38.)

315. Weihwasserstein (benedicterium) aus dem 8. Jahrb. im Grossh. bad. Antiquarium zu Karlsruhe. (Arch. f. kirchl. Kunst 10. Jahrg. No. 4. 5.)

8. No. 298. Konstanz, s. 298.

316. Liell. Kraus, F. X. Wandgemälde zu Liell. (Schau -in's- Land 12. Jahrg. 1885. Lfrg. 1. S. 10.)

268 L a ra e y.

817. Mannheim. Gobelins im Grossh. Schlosse za Mannheim. Heinr. Grass, Art. Photograph. Mannheim. 1886. fol. 21 Bl.

8. No. 298.

318. Schwarzach. Schubert, Alfred. Romanisches Capital aas dem Kloster Schwarzach. (Original im Grossh. bad. Antiquarium zu Karls- ruhe). (Archiv f. kirchl. Kunst 10. Jahrg. No. 2 u. 3.)

319. Überlingen. Allgeyer, L. Das Holzschnitzwerk im Bathaas- saale zu Überlingen. In s. geschichtl. u. kunstgeschichtl. Bedeatung betrachtet. 1886. Überlingen. Schoy. S^. 40 S.

s. No. 298.

320. Zwingenberg. Leutz, Ludw. Die Gothischen Wandgemälde in der Burgkapelle zu Zwingen berg am Neckar. Ein Beitrag zur Vater- land. Kunstgesch. Karlsruhe. Bielefeld. 1886. 8». 40 S. 8 Tafeln.

X. Kultur- und Litteraturgeschichte, Sprachliches u. dgl.

321. Ammon, Otto. Zur anthropologischen Untersuchung der Wehr- pflichtigen i. Amtsbez. Donaueschingen. (Konstanz. Ztg. No. 181. 182.)

322. Musterungseindrücke. I. Donaueschingen. IL Wolfach. III. Kehl. IV. Säckingen. V. Karlsruhe. (Konstanz. Ztg. No. 188. Beil. zu No. 214. Beil. zu No. 240. No. 300.)

323. Barack,Max. Falzer Duwak. Schnurrige Erzählungen in PfMzer Mundart. Mit Illustrat. von H. Albrecht. Stuttgart. Engelhorn. 8®. 139 S.

324. Baumann, F. L. Zur mittelalterlichen Zeitrechnung. (ZGK). N. F. I. [Bd. 40] S. 229.)

325. Birlinger, A. Hebelstudien. (Alemannia XIII. 278 ff. XIV. 76 bis 79. 186.)

326. Ein landesväterlicher Badenscher Besuch in Trarbach 1666. (Alemannia XIV. Jahrg. S. 102 ff.)

327. Bolte, J. Comödianten zu Schiltach. (Alemannia XIV. S. 188.)

328. Brechter, Ludw. D'r Hannes vun Bohl in de erschde Mannemer Niewelunge-Uffihrunge vum Richard Wagner. E vier Owend langes Kunschtplässir in zarde pälzer Reiml'cher g'fasst. Mannheim. Don- ecker. 80. 56 S.

329. Ehrlich, Dr. Gust. (= Aug. Rapp). Die badischen Mittelschulen in den Jahren 1869-86. Sep.-Abdr. aus dem „Bad. Landesboten**. Karlsruhe. Dillinger. 1886. 8". 44 S.

330. Epp, E. Vom Dorf und aus der Stadt. Sätze und Aufsätze, Sprüche und kleine Geschichten. Mannheim. Löffler. 1886. 8®.

331. Erdmannsdörffer, B. Reitzenstein und die Bibliotheca Palatina. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40] S. 493-495 )

332. Geiger, L. Füuf Briefe Reuchlins. (Geiger's Vierteljhrsschr. I. 116.)

333. Gothein, Eberh. Die Kosten der Vermählung Elisabeth Cbar- lottes von der Plalz. (ZGO. N. F. I. [Bd. 40] S. 369-371.)

334. Grube, H. Badische Treue oder die Grundsteinlegung Karlsruhes^ Original-Novelle. Karlsruhe. PoUmann. 1886. 8^ 169 S.

Badische Geächlchtslitteratüi' des Jahres 1886. 269

335. Grube, H. Der Heidelberger Studentenkrieg oder So war's vor 500 Jahren. Original-Novelle aus der ürgesch. der ünivers. Heidelberg. Karlsruhe. Pollmann. 1886. S». 197 S.

336. [Haas, Robert.] In Honorem Victoris Scheffel. Ein Scherflein des Dankes von einem alten Heidelberger Studenten. Karlsruhe. Braun. 1886. 8". 6 S.

337. Hartfelder, Karl. Unedler te Briefe v. Rudolf Agricola. Ein Bei- trag z. Gesch. d. Humanismus. (Festschrift d. bad. Gymnasien ge- widmet d. ünivers. Heidelberg z. Feier ihres ÖOOjähr. Jubiläums. S. 1—36.)

338. Analekten zur Gesch. des Humanismus in Südwestdeutschland. (Geiger's Vierteljahrsschrift I. 121.)

339. Heedelberger Schdreech. Verzählt vum Bull. 8^. 32 S.

340. Heidelberg. Das neue Banner der Universität Heidelberg. (Illustr. Ztg. No. 2253 [87. Bd.].)

341. Erinnerung an den Histor. Festzug zur Jubiläums-Feier in Heidel- berg. Heidelberg. Petters. (1886.) (Photographien in Mappe.)

342. Die Geschichtswissenschaft und das öOOjähr. Universitätsjubiläum zu Heidelberg. (Hist.-polit. Blätter 98. Bd. 10. Hft. S. 761 ff.)

Nimmt namentl. auf K. Fischer's Festrede Bezug.

343. Kommers- Abende. Eine Sammlung auf Heidelberg bezüglicher Lieder ernsten und heitern Inhalts. Festgabe z. öOOjähr. Jubiläum der Univers. Heidelberg. 1886. Lahr. Schauenburg. fol. 32 S.

344. Die Merkwürdigkeiten Heidelbergs, seine Studenten u. Philister der letzten 50 Jahre. Mit Illustrat. Heidelberg. Huber. 1886. 8^. 46 S.

345. Akademische Monatshefte. Organ der deutschen Corpsstudenten. Illustr. Heidelberger Jubiläums-Nummer. 4^*. 156 S.

346. Heidelberger Romantik und die Anfänge der Sprachwissenschaft. (Allg. Ztg. Beil. No. 199.)

347. Heidelberger Studentenleben einst und jetzt. 36 Bilder nach Na- turaufnahmen, Handzeichnungen und Kupferstichen unter vorzugs- weiser Benutzung der Sammlung des Herrn Alb. Mays mit erläut. Texte. Heidelberg Bangel & Schmitt (Otto Petters). 1886.

348. Die studentischen Verbindungen zu Heidelberg z. Zeit der V. Säcularfeier der Ruperto-Carola. (Ruperto-Carola No. 12.)

349. Verzeichniss der Corpsburschen der zur Zeit bestehend. 5 Heidel- berger Corps, herausgeg. vom Heidelberger S. C. Heidelberg. Ban- gel & Schmitt (Otto Petters). 1886. 8». 218 S.

350. Zusammenstellung der Vorlesungen, welche vom Sommerhalbjahr 1884 bis 1886 auf der Grossh. bad. Ruprecht -Karls -Universität zu Heidelberg angekündigt worden sind. Heidelberg. Gross. 8*^. 33 S.

351. Benedikt, Edm. Heidelberger Erinnerungen. (Deutsche Wochen- schrift 4. Jahrg. No. 32.)

352. Eckstein, Ernst. Aus Alt-Heidelberg u. seinem Studentenleben. Eine Skizze. (Über Land und Meer 56. Bd. 28. Jahrg. No. 47.)

353. Elze, Karl. Zum Heidelberger Jubelfeste. Halle a. S. Niemeyer. 1886. 8«. 9 S.

270 Lamey.

354. Heidelberg. Geiger, L. Der Humanismas an der üniversit&t Heidelberg. (Die Nation No. 46. S. 677-680.)

355. HäckeljC. Erinnerungen aus dem Heidelberger Stadentenleben der Jahre 1844/45. (Ruperto-Carola No. 12.)

356. Hagen, Herrn. Briefe von Heidelberger Professoren und Stu- denten verfasst vor 300 Jahren. Heidelberg. Winter. 1886. 4P. 127 S. (Festgabe.)

357. Heyck, Dr. E. Heidelberger Studentenleben zu Anfang uns. Jahrb. Nach Briefen u. Akten. Heidelberg. Winter 1886. 8». 94 S. (Vgl. Allg. Ztg. Beil. No. 190.)

858. Hintzelraann, Dr. Paul. Almanach der Universität Heidelberg f. d. Jubiläumsj. 1886. Mit zwei Bildnissen, einer Tabelle und einem Plan. Heidelberg. Winter 1886. 8". 269 S.

359. Hol8ten,Rich. Burschenlieder. Hoch Heidelberg! Heidelberg. Bangel & Schmitt (Otto Petters). 1886. 8". 2 unbez. Bl. 60 S.

360. Horawitz, Ad. Heidelberg im Zeitalter der Humanisten. (Deutsche Wochenschr. IV. 32.)

361. Knod, Gustav. Wimpfeling und die Universität Heidelberg. (ZGO. N. F.I. [Bd. 40] S. 317 335.)

362. Mar, Paul. Heidelberg. Eine Jubiläums-Erinnerung. Heidel- berg. Weiss. 1886. 8". 32 S.

363. Scheffel, Joseph Victor v. Festgedicht zum Jubiläum der Universität Heidelberg. Mit einer Illustration von Anton von Werner. Stuttgart. Bonz & Comp. Lahr. Schauenburg. 1886. fol. (Facsimile der Hs.)

864. Scheffel, J. Vict. v. u. Lachner, Vinz. Festlied zum Jubi- läum der Hochschule Heidelberg. Der Stadt Heidelberg gewidmet. Lahr. Schauenburg. Stuttgart. Bonz & Comp. fol. 12 S.

365. Schlüter, W. Heidelberger Studentenleben vor 100 Jahren. (Ruperto-Carola No. 5.)

366. —Schmitt. Das Gründungsjahr der Universität Heidelberg und der übrigen deutschen Universitäten. (Pfalz. Museum 1886. No. 2. 3.)

367. Wassmannsdorff, Dr. Karl. Des Pritschenmeisters Lienhard Flexel's Reimspruch über das Heidelberger Armbrustschiessen des Jahres 1554. Bei Gelegenheit der öOOjähr. Jubelfeier der Univers. Heidelberg herausgeg. Mit einem Lichtdruck aus Merians Panorama Heidelbergs. Heidelberg. Gross. 1886. 8^. XX. 43 S.

368. Weber, Georg. Zum Jubliläum der Universität Heidelberg. (Allg. Ztg. Beil. No. 111.)

369. Karlsruhe. [Ammon,O.J Briefe aus der badischen Residenzstadt. XIV. Die Generalversammlung des Kolonial Vereins. (Konstanz. Ztg. No. 123.)

370. Lebensmittelpreise in der fürstl. schwarzenberg. Landgrafschaft Kletgau währ, der zweit. Hälfte des 18. Jahrh. (Randenschau I. No. 3/4.)

371. Leyser. Johann Casimir und die Neustadter Hochschule. (Ru- perto-Carola No. 7.)

372. Mannheim. Hermann, Ernst. Das Mannheimer Theater Tor 100 Jahren. Mannheim. Bensheimer. 1886. 8^. 72 S.

Badische Geschichtslitteratur des Jahres 18Ö6. 271

373. Morneweg, K. Johaan von Dalberg, ein deutscher Humanist. Heidel- berg. 1886.

374. Roder. Eine Pfarrbibliothek vom Jahr 1388 (in Kirchdorf bei Vil- lingen). (Hofele's Diöces.-Arch. v. Schwaben IIL 1886. No. 6.)

375. Rüpplin, A. V. Notizen aus den Hagnauer Sterberegistern von den Jahren 1632-1636. (Freiburg. Diöces.-Arch. XVIII. S. 333-336.)

376. Schepss, Georg. Nachtrag zu Peter Luder's Briefwechsel. (ZOO. Bd. 39. S. 433/4.)

377. Schwarzwald-Sagen. Vierte vollständig umgearb. und vielfach verm. Aufl. der Schreiber'schen „Sagen aus Baden und der Umge- gend«. Baden-Baden. Marx. o. J. 8«. VII. 244 S.

378. Trenkle, J. B. Vom nördl. Schwarzwalde. Kulturgeschichtliches. Baden-Baden. Hagen. 1886. S^ 102 S. (Erschien zum grössten Teil auch in der „Beilage zum Badener Wochenblatt" No. 96 ff. Enthält vornehmlich Beiträge zur Sagengeschichte, zur Geschichte des Schul- und Badewesens in den ehem. markgräfl. Baden-Baden'schen Landen.)

379. üschner, K. R. W. Die Fee von Heidelberg. Festspiel in drei Aufzügen. Zur öOOjähr. Jubelfeier der ünivers. Heidelberg. Heidel- berg. Winter. 1886. 8«. 62 S.

380. Walter, Gotthold Ephraim. Kandidat Müller. Berlin. Paetel. 1886. 8«. 292 S.

381. Weber, Friedrich Percy. Im Pfalzgrafenschloss. Eine Studenten- und Soldatengeschichte aus dem alten Heidelberg. Lahr. Schauen- burg. 8". 103 S.

382. Witte, Heinrich. Über Weinfälschung im fünfzehnten Jahrhundert. (ZGO. N.F.L [Bd. 40] S. 227-229.)

383. Wolfram, Georg. Ein Überlinger Kaufmann in Barcelona 1383. (ZGO. N. F. L [Bd. 40] S. 113/4.)

XI. Karten. Pläne.

s. No. 44. 251.

384. Baden-Baden. Karte des Württembergischen Seh warz waldvereins. Blatt I. Baden-Baden. Stuttgart. Kohlhammer.

385. Brugier, J. Karte der Umgegend von Heidelberg. Heidelberg. Winter, o. J.

386. Fritschi, J. N. Topographische Karte von Baden-Baden und Um- gebungen. Maasstab 1 : 37500. 4. verb. Aufl. Baden-Baden. Sommer- meyer. 0. J.

387. Habenicht, H. Heimatskarte No. 50 Baden (Nordhälfte). Ele- mentaratlas No. 2. Gotha. Perthes,

388. [Seydlitz, v.] Orientierungs- und Routenkarte vom Odenwald, Schwarzwald, Hegau. Freiburg i. B. Schmidt, o. J.

389. Übersichtskarte für lohnende Wanderungen von Pforzheim aus. (Mit ergänzendem Text.) Pforzheim. Flammer. 1886.

390. Welzbacher,C. Spezialkarte des Odenwaldes und der Bergstrasse. Frankfurt a. M. Jaeger. 1886.

272 . Lamey.

391. Übersichtspläne der Katastervermessung far 1886.

Eubigheim. Gündlingen, A. Breisach. -- Oberflockenbach, A. Weinheim. Obereggenen, A. Müllheim. Michelbach, A. Rastatt. Leuters hausen u. Ritsch weier, A. Weinheim. Sallneck, A. Schopf heim. Unadingen, A. Donaueschingen. Tiefenbronn, A. Pforzheim. Tannenkirch, A. Lörrach. Babstadt, A. Sinsheim. Waldbausen u. Dellingen, A. Donaueschingen. Neuenweg u. Heubronn, A. Schopfheim. Umkirch mit Dachswangen, A. Freiburg. Ahausen, A. Überlingen. - Neuershausen, A. Freiburg. Limpach mit A ckenbach. Atzen weil er, Benistobel, Burg, Falken halden, Höge, Littistobel, Wagetsweiler, Oberweiler, Watten- berg, Weisenbach und Wippertsweiler, A. Überlingen. Le hen er Rotte mit St obren Rotte, A. Staufen. Erummlinden Rotte, A. Staufen. Hardheim, A, Buchen (2 Blatt). Mucken- thal u. Ri neck, A. Mosbach. Tegernau mit Niedertegernau und Schwand, A. Schopf heim. Niefern, A. Pforzheim. Oberhomberg mit Unterhomberg, Rothreis, Ruhacker u. Wahlweiler u. Kohllöffel, A. Pfullendorf. Jöhlingen, A. Durlach. Fützen, A. Bonndorf. üruau mit Gehrenberg u, Fuchstobel, A. Überlingen. -- Neuhof, A. Staufen. Neckar- bischofsheim, A. Sinsheim. Neunkirchen, A. Eberbach. Schöllenbach, A. Eberbach. Allmannsdorf mit Mainau u. St. Katharina, A. Konstanz. Walldürn, 2 Blatt. Neu- dingen, A. Donaueschingen. Behla, A. Donaueschingen. Korb, Hagenbach u. Dippach, A. Adelsheim.

Briefe Voltaires

an den

kurpfälzischen Minister Baron von Beckers

herausgegeben Yon

Eberhard Oothein.

Unter den Schuldenakten der Abteilung Pfalz des General- Landesarchivs fand sich ein Heft vor, dem die nachfolgenden Briefe entnommen sind; aus den übrigen, zahlreichen Akten- stücken desselben mögen hier einige Erläuterungen zum Ver- ständnis jener mitgeteilt sein.

Im März 1757 hatte sich Voltaire in einem Schreiben^) unmittelbar an Kurfürst Karl Theodor gewendet mit dem Ge- such eine bedeutende Geldsumme, 130 000 Livres, als Leib- rente für sich und seine Nichte bei der Pfälzischen Kammer anlegen zu dürfen. Eine sofort angestellte Kalkulation, bei der man sowohl für Voltaire als für Madame Denis, die be- kannte Nichte, die wahrscheinliche Lebensdauer von 70 Jahren angenommen hatte, ergab sich, dass man bei Bewilligung der erbetenen 10**/oigen Rente ein sehr gutes Geschäft machen werde, und mit dem Kapital eine viel höher verzinsliche Schuld löschen könne. In dem Antwortschreiben des Baron Beckers, der mit der Führung der Sache beauftragt war, überwiegen aber, wie in allen folgenden die Phrasen die geschäftsmässigen

^) Dieses befindet sich nicht bei den Akten.

Zeitacbr, f. Gesch. d. Oberrh. N. 7. II. 3. 18

274 Gothein.

Auseinandersetzungen: Karl Theodor ist entzückt über dies Zeichen von Vertrauen, seiner grossen Seele liegt es fem, irgend einen Gewinn machen zu wollen, obgleich es in der gegenwärtigen Krisis sehr schwer sei, ein Kapital mit Sicher- heit unterzubringen. Gott möge aber Voltaires Hinseheiden so lange hinausschieben, bis er wenigstens das Doppelte seiner 130 000 Livres zurückerhalten habe. Man sieht: die deut- schen Komplimente in französischem Gewände fielen etwas plump aus. Dagegen war man wirklich entzückt bei dem Gedanken, dass dieses Geldgeschäft eine Verbindung einleiten werde, die Voltaire dauernd oder doch wenigstens zum Be- such nach Schwetzingen und Mannheim führen könne.

In diesem Tone eines edelmütigen Wettstreites sind mm auch Voltaires Briefe gehalten. Da es sich um eine Leibrente handelt, stellt er seine Gesundheit und die der Nichte ge- brochen dar, jene kann die rohe Behandlung durch Friedrichs des Grossen Residenten Freitag in Frankfurt nicht mehr ver- winden, sie wird überhaupt in seinen Briefen zur StaflEage benützt, die Witwe des französischen Offiziers, die für sein hinfälliges Alter sorgt, mit der er in seiner Einsamkeit nur noch Vergnügen findet sich von Karl Theodors Tugenden m unterhalten. Dazwischen weiss er dann aber doch anzudeuten, dass der Herzog von Würtemberg prompter seinen Wänschen nachkomme, auch dass die Pfälzische Kammer im Grunde doch ein recht gutes Geschäft mache; immer aber nimmt er dann wieder die höflichen Phrasen auf, nach denen er sich den Schein giebt, als empfange er seine Zinsen nur aus Gnaden des grossen Monarchen. So bieten denn diese Briefe ein getreues Bild der Art und Weise, wie Voltaire seine Beziehungen zu den deutschen Fürsten dazu benutzte, aucb seine Kapitalien unterzubringen. Es ist übrigens eine wohl- tuende Empfindung, dass hier einmal, was man nach den be- kannten Berliner Ereignissen kaum erwarten sollte, Volt&ire in seinen Geldgeschäften vollständig intakt erscheint Er ist in der Erfüllung seiner Verpflichtungen jedenfalls pünkt- licher als der Pfälzer Hof, der von dem Innehalten von Tag und Stunde in Geldsachen nicht sehr strenge BegriflFe besass. Auch die Vergünstigungen, die er, freilich mit der ihm eigenen Mischung von Demut und verstecktem Drohen erbittet, siod sehr massig. Funken echt Voltaireschen Geistes zeigt aber

J

Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 275

nur ein Brief (No. IX) vom 3. Oktober 1758, der bald nach dem wirklich abgestatteten Besuche in Schwetzingen ge- schrieben wurde. Voltaire bietet hier dem Minister die Dienste eines Wechselagenten an, der in bedeutenden Geldgeschäften für ihn selber nach London reist. Er will nicht absolut gut- sagen für den Erfolg, „denn", meint er, offenbar anspielend auf die Schlacht von Rossbach „im gegenwärtigen Augen- blicke soll ein Franzose sich nicht in jeder Unternehmung Erfolg versprechen , aber wir haben doch alle viel guten Willen." Dieser Witz regt ihn gleich zu einigen andern an: die pomphaften Nachrichten, die die Russen über die Schlacht von Zorndorf verbreiten, lassen ihn zittern für die Wahr- heitstreue der Memoiren, die man ihm aus St. Petersburg über Peter den Grossen geschickt hat. Er wisse sich keinen Rat mehr in der Welt als Gläubigkeit; aber die Thatsache einer schwedischen Revolution scheine ihm doch auch sehr zweifelhaft; und so könne er denn doch nichts für gewiss versichern, als dass er sein ganzes Leben sein werde der gehorsamste Diener seiner Exzellenz. Voltaire. So wendet der Schalk seine grundsätzliche Skepsis geistreich abbrechend zur feinen Schmeichelei. Es leuchtet doch merkwürdig aus diesem Briefe sein Glauben an die Unbesieglichkeit Friedrichs hervor, auf den er sonst wiederholt nach seinen letzten Erlebnissen sehr begreiflich stichelt (z. B. Brief XI il faul que je laboure mes terres dans le temps, qu'on ravage Celles des autres). Mit dem Frühjahre 1759 hören die Briefe auf. Damals brachte Voltaire am Mannheimer Hofe seinen früheren Sekretär und Schützling Collini unter, der dann den litterari- schen Verkehr mit ihm besorgte.

Wenn nun auch nur Voltaire, der Kapitalist, es ist, den uns diese Briefe genauer kennen lehren, so hängt doch auch diese Seite des merkwürdigen Mannes so eng mit seiner Grösse und Schwäche zusammen, dass dadurch die vollständige Ver- öffentlichung begründet scheii^t.

18*

276 Gothein.

I.

A son Excellence Monsieur Le baron de Becker ministre d'etat et de coüference a Manheim.

Monsieur

je reconnais les bontez genereuses de son Altesse Elec- torale et la bienveillance de votre Excellence dans la lettre dont vous m'honorez. j'ay souhaite de pouvoir placer mon bien sous la protection de votre auguste Souverain et je n'ay d'autre regret que de n'y avoir pas mis ma personne.

Je vous prie Monsieur de vouloir bien luy presenter mes tres humbles remerciments et de recevoir ceux que je vous dois. Vous m' ordonnez de vous parier avec confiance et vous prevenez mon coeur. Je vous avouerai donc monsieur que ma principale vue est d'assurer huit mille livres de rente a ma niece madame Denis veuve d'un officier au Service de france la quelle demeure aupres de moy et qui prend soin de ma vieillesse infirme, je dois songer a eile plus qu' a moy, je me flatte que votre Excellence voudra bien favoriser ces sentiments.

c'est pour eile principaJement que je demande la permis- sion de placer un capital. son Altesse Electorale daigne avoir la bonte de faire passer sur ma täte l'interest de ce capital a 10 p^ 100, en faveur de mon age qui est de soixante et trois ans.

ma niece est agee de quarante cinq ans. votre Excellence ne trouverait eile pas qu'un interest viager d'environ 6 p"^ 100 accorde a ma niece apres ma mort serait proportional a son age? le gouvernement de france donne 7 pour 100 dans sa derniere lotterie et rembourse le capital. j'abandonne le cä- pital et je ne demande qu' autour de 6 p"^ 100 pour la vie de ma niece.

Si vous trouvez monsieur cette proposition acceptable, voicy corame je la remplirais sous le bon plaisir de son Altesse Electorale.

j'aurais l'honneur Monsieur de faire toucher a vos ordres Cent trente mille livres argent de france pour M*^ tronchin banquier a lyon qui les ferait remettre suivant le comman- dement que je recevrais de vous.

Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 277

Ces 130 m ft au denier de 6 p*^ 100 ou environ produiraient a ma niece une rente de 8000 % sa vie durant, et puisque son Altesse Electorale veut bien m'accorder 10 p' 100 pendant ma vie, je jouirais jusqu'a ma mort de 13000 Ä par annee; et ma niece apres moy ne jouirait que de 8000 Ä de rente viagere qui s'eteindraient avec eile, c'est a peu pres monsieur le traitte que je fis avec Mgr. le duc de virtimberg, lorsque j'etais a Berlin et que j'etais moins vieux de six ans.

j'insiste bien moins sur les proportions des äges, que sur la magnanimite de Monseigneur L Electeur, sur la grace quil m'accorde, sur vos bontez Monsieur et sur ma reconnaissance, c'est a vous a me prescrire vos ordres.

quant au payement de la rente je m'en remets aussi mon- sieur a votre volonte, decidez de la somme et du payement. il me sera egal de recevoir Pinterest de mon capital par vos commissionaires de paris, de Strasbourg ou de lyon. et vos arrangements seront ma r6gle. j'attends vos ordres pour vous faire remettre monsieur les 130 mille livres ou a Strasbourg ou a paris, ou a manheim si manheim entre dans la corre- spondance de M. tronchin, vous ferez ensuitte expedier le contract.

Ce sera pour moy un lien de plus avec votre cour, mais qui n'ajoutera rien aux sentiments respectueux avec lesquels j'ai rhonneur d'etre

Monsieur

de votre Excellence

le tres humble et tres obeissant serviteur

Voltaire.

[Ohne Datum. In Mannheim eingegangen 11. Mai 1757.]

II.

Aux delices pres de geneve 4 juin 1757 par Strasbourg.

Monsieur.

il y a environ un mois que j'eus l'honneur de vous mar- quer combien jetais penetre des bontez de son Altesse Elec- torale. je tins prests des ce moment cent trente mille francs de france aux ordres de votre Excellence que jay attendus de jour en jour.

jay rhonneur de vous confirmer que mon dessein est d'as-

278 Gothein.

surer a ma niece madame denis un revenu honnete pendant sa vie, plutot que d'augmenter le mien pour le peu de temps qui reste a ma vieillesse. j'ay demande quon voulut bien luy assurer pendant sa vie huit mille livres de rente pour Cent trente mille livres de fonds.

Ce denier rest gueres au dessus du denier cinq qui est celuy des rentes foncieres et perpetuelles et je ne demande pour eile qu' une rente viagere.

Vous avez bien voulu monsieur me raarquer que son Al- tesse Electorale daignait avoir la bontö de me donner dix pour Cent ma vie durant en faveur de mon age qui est de soixante et trois ans.

Je seray tres content et tres reconnaissant de tout ce que son Altesse Electorale voudra bien me donner le fonds de Cent trente mille livres que je tiens prest depuis un mois a lyon chez le banquier tronchin me produirait par les bontez de S. A. EL. 13 mille livres de rente pendant ma vie, et en- suitte en produirait huit mille a ma niece.

jay marque a votre excellence que j'ay fait un traitte pa- reil avec Mg. le duc de virtemberg mais si vous trouvez mon- sieur que ce soit trop, je vous prie de retrancher de mon re- venu en assurant huit mille livres a ma niece, de rente viagere.

jay un besoin d'autant plus pressant de recevoir vos or- dres precis que mon fonds etant a vos ordres depuis un mois, il ne me raporte rien, et je perds un revenu qui m' est ne- cessaire pour vivre.

je me conformerai aux ordres que votre Excellence me prescrira, soit qu'elle accepte le fonds de 130 m Ä, soit qu'elle en veuille un moins fort, soit qu'elle reduise un peu l'interest, soit qu'elle le donne teile que je Tay propose, j'aurai toujours a son altesse Electorale l'obligation d'achever avec securitä les jours qui me restent a vivre.

jay l'honneur d'etre avec des sentimients respectueux

Monsieur

de votre Excellence

les tres humble et tres obeissant serviteur

Voltaire gentilhomme ordinaire du roy t. c.*)

[Eingegangen 12. Juni.]

^ tres-chr^tien.

Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 279

IIL

Aux delices pres de Geneve 11 juin 1756. Monsieur

en consequence des bontez de son Altesse Electorale et des votres et de votre lettre du 27 may je donne commission a m'' tronchin banquier de lyon de remettre cent trente mille livres de france au cours du jour a francfort a votre ordre dans le courant du mois de juin ou nous sommes. il ne me reste Monsieur qu'a remercier votre excellence de tous ces bons Offices et a me feliciter dun engagement qui m'attache encor plus particulierement a votre cour et a votre personne, je regarde comme un devoir de venir mettre aux pieds de son Altesse Electorale, et de luy renouveller les sentiments de la reconnaissance et du respect qui m'ont attachö a eile depuis longtemps et certainement je ne manquerai pas de remplir ce devoir si ma deplorable sant6 me donne quelque relache.

je vous renvoie Monsieur selon vos ordres votre projet de l'acte. je n'ay rien a y ajouter que de nouvaux remerciements.

je vous prierai seulement Monsieur de vouloir bien obser- ver une petite note qui ne regarde que les mutations autre- fois trop frequentes dans les monoyes^) de france et qui peu- vent arriver encore. peutetre votre Excellence jugera feile comme moy qu'il faut obvier a ces changements qui entrai- nent toujours des difficultez. Si la valeur numeraire baissait vous paieriez reellement plus que vous ne devez, si eile haus- sait, vous paieriez moins. Pun et lautre sont egalement in- justes. mais en stipulant un payement toujours egal suivant la valeur presente du capital on remedie a tous les incon- venients et il n'y a jamais de discussion. je me flatte que votre excellence daignera a prouver ce party que je soumets a ses lumieres je me hate de luy presenter les sentiments re- spectueux de l'attachement avec lequel je serai toutte ma vie

Monsieur

de votre Excellence

le tres humble et tres obeissant serviteur

Voltaire.

^) monnaies.

280 G 0 1 h e i n.

IV.

Aux delices pres de Geneve 18 juin 1757.

Monsieur

cest seulement pour avoir Thonneur de donner avis a votre excellence quil y aura a la reception de cette lettre cent trente mille livres a vos ordres chez les s" Fingerling et Holtsemberg a frankfort, selon la lettre d'avis du S** tronchin. vous pourez monsieur donner ordre que cet argent vous soit remis, sans autre ceremonie que ma reconnaissance pour vos bontez. je vous supplie monsieur de presenter a S. A. E. mon tres respectueux et tendre attachement. je compte que vous avez reQu par la voye de Strasbourg votre projet d'acte. jay Phoneur d'etre avec les memes sentiments de v. E. monsieur

le tres humble et obeissant serviteur

Voltaire.

V.

Aux delices pres de Geneve 15 juillet 1757.

Monsieur

jeus Ihonneur de renvoier il y a pres d'un mois a votre excellence par la voye du directeur des postes de Strasbourg votre minute d'acte selon vos ordres. jeus aussi Ihonneur d'^crire a son altesse electorale. deux banquiers de franc- fort furent chargez de faire tenir au premier juillet cent trente mille livres de france a vos ordres. j'ignore dans ma retraitte si mes lettres ont 6te regues. M"* tronchin banquier de lyon me mande que largent etait prest a francfort a la fin de juin. je crains d'abuser de vos bontez et d'interrom- pre vos occupations qui ne doivent pas etre mediocres que ne puis-je venir me mettre aux pieds de S. A. E. et venir vous assurer des sentiments d'attachement et de reconnaissance avec lesquels jay Ihonneur d'etre

Monsieur

de votre Excellence le tres humble et tres obeissant serviteur

Voltaire.

Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 281

VI.

Aux delices 6 aoust 1757.

Monsieur

jay reQU la lettre dont vous m'avez honore par la quelle votre Excellence me conforme la nouvelle de la consommation de Faffaire que vous avez bien voulu proteger, et dont je re- nouvelle nies remerciments a son Altesse Electorale et a vous. ne doutez pas monsieur que si javais pu venir presenter moy meme mes remerciments, je n'eusse vole a votre cour avec le plus grand empressement. mais que peut faire un malade? avec une niece qui luy a consacre ses jours, et qui est eile meme d'une sante tres languissante depuis qu'elle fut si mal traittee dans francfort par un homme nomme freitag qui se disait agent du roy de Prusse. les bontez de son altesse Elec- torale servent beaucoup a luy faire oublier cette avanture in- ouie. mais il est difficile quelle se transplante, et que je puisse Pabandonner. nous nous servons de consolation Tun a Pautre, et nous nous entretenons des bontez de son Altesse electorale.

M' tronchin de lyon m'a flatte monsieur que vous voudrez bien me faire parvenir a votre loisir l'acte que S A E a eu la bonte de signer. je vous reitere les assurances de ma reconnaissance, et je seray toutte ma vie avec les memes sentiments

Monsieur de votre Excellence le tres humble et tres obeissant serviteur

Voltaire.

VII.

ä lausane V Sept^«"« 1757.

Monsieur. Jay recu loriginal et la copie du rescript de son altesse electorale. vos attentions redoublent ma reconnaissance, une seiile lettre de vous suffisait. vous avez bien voulu y ajouter des actes en forme qui ne sont quun surcroit de vos bontez. recevez mes nouvaux remerciments. je nabuserai pas de vos moments par une longue lettre et je ne pourais trouver des expressions qui pussent repondre aux sentiments de respect et d'attachement auec les quels jay J'honneur detre

Monsieur de votre Excellence le tres humble et obeissant serviteur

Voltaire.

282 G 0 1 h e i n.

vm.

ä lausane 12 janvier 1758.

Monsieur

jai rhonneur de renouveller a votre Excellence au com- mencement de cette ann^e tous les sentiments qui m'attachent a eile, je vous supplie de vouloir bien me mander si c'est votre commodite de me faire payer des six premiers mois de ma rente echus au premier janvier cest a dire la somme de 6500 Ä de france sur monsieur de montmartel a paris. cet arrangement vous serait ais6; et me serait tres convenable. si non monsieur, j'attends vos ordres pour savoir a quel ban- quier de francfort vous souhaittez que je m'adresse.

je me flatte que vous voudrez bien en user auec moy comme mgr le duc de virteraberg qui me fait une pareille rente, et qui me fait toujours toucher ce qui mest du libre et degage de tous frais, cest une bagatelle pour son altesse Electorale. je vous suplie de me mettre a ses pieds, et de me cqntinuer votre bienveillance jay Ihonneur d'etre auec respect

Monsieur

de votre excellence

le tres humble et tres obeissant serviteur

Voltaire.

IX.

aux dälices pres de geneve 3 oct*' 1758.

Monsieur

l'agent de change pour qui vous trouverez l'incluse dans ce paquet m'a promis en partant de geneve pour londres de faire trouver jusqua 50 mille livres Sterling s'il le faut. cest a votre Excellence a juger si eile veut se servir de cette voye, vous verrez son adresse, et vous pourez vous en servir, et lui faire ecrire si vous le jugez a propos. j'ignore si cet homme a autant de credit qu'on veut me le faire croire, je ne reponds que de mon zele pour votre adorable maitre a qui je voudrais assuremgnt prouver mon zele par des Services plus consid^rables. je suis bien loin de repondre du succez. ce n'est pas dans le moment present qu'un francais doit se promettre de reussir dans tout (fe qu'il entreprend. mais

Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 283

nous avons tous beaucoup de bonne volonte, chacun dans notre espece.

les relations que donnent les russes de la bataille de Zon- dorf me fönt trembler sur la verit6 des meraoires qu'on m'en- voya de Petersbourg concernant la vie de Pierre le grand. je ne scais plus que croire dans ce monde. la revolution de suede me parait aussi fort douteuse. je ne peux assurer au- tre chose sinon que je serai toutte ma vie de votre cour et de votre Excellence

Monsieur votre tres humble et tres obeissant serviteur

Voltaire.

X.

pres de geneve 4 oct** 1758.

Vous pouvez monsieur vous adresser en toute surete a la personne qui vous fera parvenir cette lettre, pour le prßt de trente mille livres Sterling ou pour la somme que cette per- sonne vous indiquera. cest a vous a vous accorder pour L'in- terest; pour votre commission, et pour le remboursement auec L'emprunteur. vous ne sauriez trouver en europe un employ plus sur, ny faire une affaire plus convenable. je serai tres aise de vous avoir procure cette negociation jay Ihonneur d'etre parfaitement monsieur

votre tres humble et tres obeiss* Servit''

Voltaire.

XL

aux delices route de geneve 20 x^" 1758.

Monsieur

vous recevrez ma lettre vers le jour de Tan ainsi je prends mon temps tout juste pour vous souhaitter lannee la plus heureuse, la plus pacifique, la moins ruineuse, et pour vous supplier de me mettre aux pieds de leurs altesses Electorales, vous savez avec quel tendre respect je leur suis attache. je voudrais pouvoir passer ma vie ala cour de Monseigneur L'Electeur, mais monsieur il faut que je laboure mes terres dans le temps quon ravage Celles des autres. jay achet^

284 G 0 1 h e i n.

deux assez belles Seigneuries aux portes de Geneve. je les aurais mieux aimöes dans le voisinage de votre excellence, je tacherai de venir vous voir apres la recolte. nous autres la- boureurs nous ne pouvons gueres disposer de notre temps, mais je seray tout le temps de ma vie auec les sentiments les plus respectueux et le plus sincere attachement

Monsieur

de votre Excellence

le tres humble et tres obeissant serviteur

Voltaire. (P.S.) Vous me feriez un tres sensible plaisir de daigner monsieur envoyer une lettre de change de 6500 Ä au laboureur qui doit acheter des beufs, et des charues.

XII.

aux d^lices route de Geneve 15 janvier 1759.

Monsieur

jay roQu Ihonneur de votre lettre, les huit mois de retar- dement me fönt baucoup de peine. ils ne prouvent rien d'agre- able. tout a bien mal tourn^. je vous ay une extreme Obli- gation Monsieur de ne point retarder pour moy l'eflFet des bontez de son alte^se Electorale. j'en ay d'autant plus de besoin que je suis oblige de retablir entierement la comt6 de tournay dont jay fait l'acquisition dans mon voisinage des delices; et qu'on commence toujours par se ruiner dans une terre, avant d'en pouvoir tirer le moindre avantage. votre Excellence doit etre instruitte qu'il en coutera quelques florins pour le change. cest une petite Charge que Monseigneur L'Electeur a bien voulu supporter. je compte incessamment avoir Thonneur d'envoier a votre Excellence mon regu pour les six derniers mois de Pannee 1758. vous n'ignorez pas que mon capital fut envoye a francfort des le mois de no- vembre lors que j'eus Ihonneur de contracter. par consequence ce serait en novembre qu'aurait du commencer mon ann^e. mais la facilite des payements et L'ordre naturel ont semble demander que je fusse paye de six mois en six mois au pre-

Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 285

mier janvier et au premier juillet. il est vray que la pre- miere annee je ne regus des lettres de change qu'en fevrier et que je ue fus paye qu'en mars. mais je n'en suis que plus reconnaissant de la bonte que veut bien avoir votre ex- cellence de me faire payer au premier janvier de cette ann6e, et de m'avoir fait payer au premier juillet 1758. je n'avais pas besoin de cette attention obligeante pour vous etre parti- culierement attache. quelques soins que me donnent mes terres, j'espere toujours venir faire ma cour a Schuetzingen. vous savez corabien mon coeur appartient a son altesse Elec- torale. je fais mille voeux pour sa prosperite jay Ihonneur d'etre auec les sentiments les plus respectueux et les plus tendres

Monsieur

de votre Excellence

le tres humble et tres obeissant serviteur

Voltaire.

XIII.

[Von der Hand des Sekretärs mit eigenhändiger Unterschrift

Voltaire's.]

Memoire.

Lorsque j'eus Phonneur de placer 130 000 L. argent de france sur les caisses de son altesse Serenissime Electorale; eile eut la bonte de vouloir bien permettre que je fusse tou- jours paie des arr^rage en argent de france, et Mr le Baron de Beckers en consequence m'a toujours fait toucher mon revenu aux termes acoutumez du 1. juillet et du 1. Janvier Sans aucune diminution; et par les dernieres Lettres que j'eus l'honneur de recevoir de lui avant son depart pour Paris, il daigna me confirmer les intentions de son Altesse Electorale, et m'assurer que je serais toujours paye sans supporter au- cun frais de change, de diflference d'especes, ni de retarde- ment de la part des Banquiers.

C'est sur ce pied que j'ai toujours et6 paye, et c'est ainsi qu'en use avec moi la charabre des finances de Monseigneur le Duc de Virtemberg qui a daigne passer avec moi la mßme transaction.

Cette bonte de son altesse S* Electorale Monseigneur

286 Gothein.

L'Electeur Palatin est d'autant plus juste que quand je donnai mon capital de 130 000 L. je supportai tous les frais du change et de la remise, et au lieu de debourser cent trente mille Livres, je payai 130 389 L. 8, comme il est porte sur les r6- gistres des Banquiers de Lyon F. R. Tronchin et Comp, et comme ils me Tont porte en compte le 12 aoust 1757 ce qui est aise ä vörifier, et ce que je certifie. outre ces 130 389 L. il faut compter la commission ordinaire qui est un ^2 pour ^Iq 652 L. ainsi que je d^boursai de capital 131 041 L. 18 s.

C'est donc en vertu de ce deboursö de 1041 L. 18 s. de Capital par delä la somme principale de 130 000 L. stipulöe, que se suis fonde a demander a la chambre des finances, qu' eile veulle bien supporter les frais du paiement de mon revenu, comme j'ai support^ les frais du paiement du Capital.

Je ne suis pas moins fonde en vertu de la bonte et de Tequite de S. A. S. E. et des promesses positives de M"" le Baron de Beckers.

Je n'ai rien re^u de trop Pannee pass^e, parce qu'^tant ä la cour de S. A. S. E. je fus paye en Louis d'or au cours du jour; ce fut M"" le Baron de Beckers qui eut la bont6 et la politesse de m'apporter cet argent lui m6me. il n'y a pas d'apparence qu'il se soit trompe, ni que j'aie voulu recevoir plus qu'il ne m'est du.

Au terme echu cette annee 1759 au 1*' janvier j'ai eu besoin d'argent, et en consöquence des Lettres de M*" le Baron de Beckers, j'ai pris la demie annöe echue chez Bontemps Banquier de Geneve, correspondant de Finguerlin et Stolzem- berg ä Francfort, le S'^ Bontemps m'a compos^ 6500 L. de france le 13 janvier, et les dits Finguerlin et Stolzeniberg ne les ont point payez. le banquier bontemps ^xige les interets de cette somme par lui avancee; et aujourd'hui il m'envoye un compte de 6672 L. 5 s compte qui augmentera tous les jours, si messieurs de la chambre des finances, n'ordonnent aux banquiers de Francfort de payer les 6672 L. 5 s argent de france au banquier bontemps de Geneve.

Je ne doute pas que ma requöte tres claire et tres juste ne soit favorablement ecoutee, et je supplie Messieurs de la chambre d'avoir la bontö d'ordonner qu'ä l'avenir je sois paye de six mois en six mois sans frais de la somme de

Briefe Voltaires an Baron v. Beckers. 287

6500 L. de france aux termes ordonnes de l**^ juillet et l*'' Janvier, et en consequence je donne icy ma quittance.

J'ai reQU de M' Bontemps, banquier Genßve, la somme de 6500 L. de france, k la decharge de la chambre des finances de S. A. S. Monseigneur PElecteur Palatin pour les derniers six mois de Tanne 1758, de la rente de 130 000 L. argent de france, que Monseigneur L'Electeur a bien voulü me constituer

Fait au chatau de Tournai 17 Mars 1759

Voltaire.

Zur

rechtlichen Bedeatung des Wortes „nobilis''

von

Karl Heinr. Frhr. Roth v. Schreckenstein.

Das während langer Zeit brachgelegte weite Feld der deutschen Adelsgeschichte wird wieder fleissig bebaut. Fehlt es auch, besonders bei stemmatographischen Publikationen, keineswegs an solchen Versuchen, welche man nicht loben kann, so zeigen sich doch, sogar in den ohne hinreichende Kritik und bei mangelhafter Unterlage entstandenen Werken, ganz unverkennbare Fortschritte in der bei der Arbeit zur An- wendung gebrachten Methode. Man geht nicht nur gründ- licher sondern auch unbefangener, voraussetzungsloser zu Werk, als ehedem geschah: unter planmässiger Beschrän- kung auf solche Abschnitte des Gesamtgebietes, welche durch mehr oder minder ausgiebige Vorar- beiten, wenigstens einigermassen übersehbar gemacht worden sind. Auf gutes Glück hin aus allen möglichen, die verschiedenartigsten Landstriche betreffenden, zuverlässigen und unzuverlässigen Urkundenwerken seine Beispiele für eine zum voraus fertige Lehre zu sammeln, gilt mit Recht nicht mehr für wissenschaftlich. Es haben jetzt, mit einem Worte gesagt, die meisten über die Geschichte des deutschen Adels schreibenden Autoren die unbedingte Notwendigkeit einer festen Anlehnung an die Spezialgeschichte ganz richtig er- kannt, ohne desshalb die hochberechtigte Bestrebung nach genügender Erkenntnis des im ganzen Reiche gemeinsam gültig gewesenen rechtlichen Herkommens in Adelssachen völlig aus

Zur Bedeutung des Wortes ^nobilis". 289

dem Auge zu verlieren. Von jenen viel zu allgemein ge- haltenen Sätzen, die man ehedem durch verfrühte Generali- sierung nur vereinzelt und nicht einmal sicher überlieferter Thatsachen gewonnen und in die Lehrbücher eingereiht hatte, sind mehrere, als gar zu schwach begründet, bereits über Bord geworfen worden. Man geht jetzt allgemein davon aus, dass sich die deutschmittelalterlichen Standesverhältnisse und was mit ihnen zusammenhängt, unmöglich in allen Provinzen des grossen, nicht immer seiner Einheit bewusst gebliebenen Reiches, in völlig homogener Weise ausbilden konnten, weil die dabei zu Grund liegenden, politischen und sozialen und insbesondere die wirtschaftlichen Bedürfnisse nicht allent- halben die gleichen waren.

Eine notwendige Folge dieser heilsamen Erkenntnis ist es aber, dass man sich jetzt insgemein bemüht, den wirklichen, sozialpolitischen Inhalt und den Umfang der in den Quellen zur Bezeichnung der einzelnen Standesgruppen dienenden, lateinischen und deutschen Worte, in organischen Zusammen- hang mit dem durch gründliche Forschungen dargelegten Rechts- und Kulturleben der betrefifenden einzelnen Territorien zu bringen. Man fragt nicht mehr akademisch nach der Stellung eines mittelalterlichen „nobilis", wohl aber nach der, einem quellenmässig so bezeichneten Manne, zu bestimmten Zeiten und in einer bestimmten Landesart gezogenen Rechtssphäre, welche ihn von anders benannten Volksgenossen unterschied, und man versäumt es dabei keineswegs, auch nach seiner den nachgewiesenen provinziellen Sonderrechten und Sonderpflichten entsprechenden, gesellschaftlichen Wirk- samkeit zu fragen.

Kein halbwegs berufener Forscher wird, wenn es in kon- kreten Fällen der Ermittelung der exakten Bedeutung irgend einer Standesbezeichnung gilt, die in Betracht kommenden Zeit- und Ortsgrenzen dermassen ignorieren wollen, als allzu- leicht geschieht, wenn man sich nur an die grammatisch- logische Bedeutung abstrakt genommener, der geistigen Strö- mung entzogener, gewissermassen isolierter Appellativa hält. Verba valent sicut nummi. Auch Titel sind dem Kurs unter- worfen. Durch eine ganze Reihe von urkundlichen Beispielen^),

1) Ich habe in meiner Schrift „Ritterwürde und Ritterstand", Frei- burg 1886, mancherlei darüber zusammeugestellt.

Zeitschr. f. Gescb. d. Oberrh. N. F. II. 3. 19

290 Roth V. Schreckenstein.

welche man sich aus sehr verschiedenen Zeiten und Landes- arten kompilatorisch zusammengetragen hat, wird allerdings bündig genug nachgewiesen, dass die Bezeichnung als „no- bilis", wenn sie ohne weitere Anhaltspunkte vorkommt, nir- gends und niemals eine völlig sichere Folgerung auf die Hoch- freiheit der so benannten Personen gewährt. Aber es dürfte sich für uns auch noch darum handeln, reiflich zu erwägen, ob die noch immer ziemlich verbreitete Meinung, es werde durch die besagte Titulatur doch wenigstens eine Art von Vorzug vor solchen Familien signalisiert, in welchen niemals „nobiles" vorkommen, den speziell für unsere Landesart in Betracht kommenden Quellen gegenüber, überhaupt haltbar sei. Mit der von absolutistischen Voraussetzungen getragenen Neigung, auf ganz vereinzelte, wo nicht geradezu in die Luft gestellte Appellativa besondern Accent zu legen, hängt es aber zusammen, dass man bekanntlich einige späterhin und bis zur Gegenwart herab, ganz entschieden zum niedern Adel zählende Familien, lediglich nur desshalb, weil einige wenige Glieder derselben, in älteren Urkunden und Zeitbüchem „no- biles" heissen, für ursprünglich dynastische, aber vom Herren- stande in den Ritterstand herabgestiegene Geschlechter aus- gegeben hat.

Da ich, in früheren Arbeiten, dieser Auffassung einige Konzessionen gemacht habe, erlaube ich mir nun, im Hinblick auf die für unsere Zeitschrift gezogenen territorialen Grenzen, eine für die betreffende Frage ganz besonders lehrreiche Ur- kunde zu analysieren und hieran einige weitere, ebenfalls die Bedeutung des Wortes „nobilis" betreffende, zwar längstbe- kannte, aber nicht immer gehörig gewürdigte Beispiele an- zuknüpfen.

Die noch in besiegeltem Original vorhandene Urkunde aus dem Jahre 1252 aber ohne Angabe des Ausstellungsortes und des Tages ist abgedruckt in Zeitschr. f. Gesch. d. Ober- rheins I. 229 und, ebenfalls nach der hier in Karlsruhe be- findlichen Urschrift, unter Beseitigung eines sofort ins Auge fallenden, sinnstörenden Druckfehlers 0, im Wirtemberg. Ur- kundenbuche IV. 287.

^) et aliis quam pluribus iuris honestis. NatOrlich viris. Die Eigen- namen liest das Wirtb. Urkb. : Wicenloch, Durmershem, Ottencheim, Ster-

.j

Zur Bedeutung des Wortes „uobilis". 291

Ihr wesentlicher Inhalt besteht in Folgendem: Wernher, der Älteste seines Geschlechts, als welcher er in der Siegel- formel bezeichnet wird*), und mit ihm die Söhne seines Bru- ders Konrad ^), nämlich Wolfram, Heinrich und Konrad, so- dann auch Walther, der Sohn des Lithemar, alle von Wies- loch geheissen, haben, um eine nicht genannte Geldsumme, ihre Güter und Rechte im Dorfe Terdingen (Ober- und Unter- dertingen bei Maulbronn), insbesondere den Seihof mit Zu- gehör, alle Zehnten (omnes decimationes) und das Patronats- recht an das Kloster Herrenalb verkauft und ordnen nun, nachträglich^), unter Beiziehung der erlauchten (illustribus) Herren von Eberstein und vor genannten Zeugen, die durch diesen Verkauf einigermassen verschobenen, lehensrechtlichen Verhältnisse. Konrad, Wernhers Bruder, ist wohl bereits ver- storben, aber aus der Urkunde geht dieses nicht sicher her- vor. Seine genannten Söhne, Wolfram, Heinrich und Konrad, werden vom Aussteller der Urkunde selbst als „filii fratris nostri Cunradi" und sodann, im unmittelbaren Anschlüsse hieran, als „patrueles predicti Wernheri" bezeichnet. In wel- chem Verwandtschaftsgrade Walther von Wiesloch, der Sohn des wahrscheinlich ebenfalls verstorbenen Lithemar, zu den Genannten stand, ist nicht ersichtlich und für unsere, keines-

renwels und Bretehem, nicht Wizcenloch, Durmersheim, Ottencheiu, Sternen weis und Breteheim.

^) et vnico nostro (sc. sigillo), quod semper senior ex nobis nomine nostro nostreque parentele ab antiquo consuevit habere. Auch zum Jahre 1257 wird über dieses gemeinsame Familiensiegel gesagt: quod sub cu- stodia senioris nostre parentele ex antiqua consuetudine servatur, 1. c. pag. 239. Es wird S. 121, zum Jahre 1243 beschrieben. Freilich in einer nicht genügenden V^eise, nämlich „das dreieckige Siegel in grünem Wachs hat kein Wappenbild, nur die etwas beschädigte Umschrift f S. WERNHERI (DE) WISEN (LOCH). Auch im Wirtb. Urkb. IV. 46, zu 1243, heisst es: ganz leeres Feld. Kein Wappenbild? Vielleicht doch ein sog. Heroldsstück. Da nach Ztschrft. I. 513 (Register), mehrere Ab- drücke des Siegels, wenn auch alle schadhaft, vorhanden sind, sieht sich vielleicht die Redaktion der Zeitschrift zu einer meine Bedenken besei- tigenden Anmerkung veranlasst. Anm. d. Red.: Das Feld istinderThat ganz leer, so in dem gut erhaltenen Abdruck an dieser Urkunde, wie an zwei andern von uns eingesehenen. ^) Eines Minnesingers Konrad von Wissenlo gedenkt Mone Bad. Archiv I. 60. 3) licet huiusmodi con- tractus diversis temporibus iam cum uno ex nobis, nunc vero cum alio vel aliis initus fuerit et perfectns, demum tamen unanimiter omnes u. s. w

19*

m..

292 Roth V. Schreckenstein.

wegs genealogische, sondern rechtshistorische Aufgabe auch unerlieblich.

Die Verkaufshandlung der als kompakte Einheit') ein- tretenden Familie von Wiesloch erstreckte sich auf alle ihre in Dertingen gelegenen Güter und Rechte und auch auf ihre an die Scholle gebundenen, gewissermassen zu den Grund- stücken gehörigen Leute. Die den Seihof u. s. w. bebauenden Hörigen wurden mitübergeben ^) ohne Zweifel mit dem ganzen, den Umtrieb des Hofes bedingenden landwirtschaftlichen In- ventare (seu etiam mancipiis et aliis omnibus [sc. rebus] quo- modocunque eidem curti attinentibus).

Dagegen wurden die in Dertingen gesessenen, nicht von Feldarbeit lebenden, sondern für ihre Waffendienste auf einen Teil der Erträgnisse angewiesenen, ritterbürtigen Leute der Verkäufer ausdrücklich ausgenommen, ein Verfahren, welches auch bei andern Veräusserungen an die todte Hand zuweilen vorkam.^ Hominibus nostris, qui de militari stirpe sunt in eadem villa, et bonis, que a nobis ab aliis hominibus detinen- tur in feodo, duntaxat exceptis. Wir müssen auf diese immer- hin einige Schwierigkeiten bietende Stelle später zurückkommen.

Die Ausnahme ihrer Vasallen war keine vollständig frei- willig vollzogene. Aus den Worten, quia enumerata bona in Terdingen in feodo tenuimus et sie directo iure dominii non poteramus in predictos abbatem et conventum dicta bona et iura transferre, geht unwiderlegbar hervor, dass die Herren von Wiesloch lehensrechtlich gebunden waren, weil sie selbst die betreffenden Kaufobjekte nicht etwa zu Eigen, sondern als Vasallen, wahrscheinlich der Herren von Eberstein*)

<) quod, quilibet nostrum pro parte sua, in solid um bona et jura

vendidimus. ^) Auch in einer zweiten ebenfalls 1252 ausg^e-

stellten, die jenseits des Kürnbacher Baches gesessenen Leute betreffenden Urkunde, wieder unter Ausnahme der Ritterbürtigen. S. 232. s) terris pratis mancipiis, exceptis militaris vite personis. Urk. des Kl. Allerheiligen in Schaff hausen von 1092, bei ßaumann in den Quellen zur Schweizer- geschichte III. 32. Weitere Beispiele bei 0. v. Zallinger Ministeriales und Milites S. 7. ^) Die bis ins 12. Jahrhundert zurückreichenden, jetzt im Wirtb. ürkb. am besten edierten Urkunden über Dertingen klären die ältesten Besitz Verhältnisse daselbst nicht völlig auf. Es bleibt wohl immer die Schwierigkeit, zwischen Ober- und Unterdertingen ganz sicher zu unterscheiden. Eine Urkunde K. Friedrichs I. von 1186 zeigt uns ein sich nach dem Orte nennendes, freies Geschlecht, denn es wird,

Zur Bedeutung des Wortes „nobilis". 293

besassen und sodann auf dem Wege der Subinfeudation an ihre hiefür Waffendienste leistenden Mannen hatten gelangen lassen.

Die Verkäufer verzichteten für sich und alle ihre Nach- kommen (sine inquietatione et reclamatione nostra nostreque progeniei descendentis a nobis) auf alle Nutzungen. Aber zu der Auflösung des Lehensnexus zwischen ihnen und ihren Vasallen kam es hiedurch nicht und brauchte es auch nicht zu kommen, da der in ältesten Zeiten, auch ohne ein ihm zu Teil werdendes Lehensstück, nach erfolgter Kommendation und geleistetem Lehenseide zu Ritterdiensten verpflichtete homo militaris um die Mitte des 13. Jahrhunderts seine An- sprüche auf Entschädigung schwerlich so hoch spannen konnte, als nötig gewesen wäre, um eine in das Ermessen des Lehens- herren gestellte, billige Surrogierung abweisen zu können.

Im gegebenen Falle war aber eine eigentliche, andere Ob- jekte suchende Entschädigung gar nicht notwendig, denn die Herren von Wiesloch belehnten jetzt, wenn ich recht sehe, ihre bisherigen Vasallen, welche aber dem Kloster Herrenalb gegenüber nicht in ein Lehensverhältnis eintraten, als zum Schutze und Schirme des genannten Gotteshauses, hinsichtlich seiner in Dertingen erworbenen Besitzungen und Rechte, aus- drücklich verpflichtete Treuhänder, sub tali forma, quod iidem a nobis infeudati, veri sint fidei commissarii. Es bildeten sich also ziemlich komplizierte aber, nach ihrer ding- lichen Seite hin, nicht schwer zu regelnde Verhältnisse aus. Das Kloster erwarb, ohne sich mit begehrlichen Vasallen be- laden zu müssen, von denen von Wiesloch alle ihre in Der- tingen gelegenen Güter und Rechte für baares Geld, aber freilich nicht zu sattem Eigen, nicht directo jure dominii, sondern nur in der Form eines ihm zwar ein Recht auf die

unter den Zeugen, Dietmarus de Therdingen ex liberalibus von eben- falls genannten Ministerialen geschieden. Der Kaiser genehmigt, dass Eberhart von Straubenhart sein Lehen (feodum suum) in Therdingen, welches er von Berthold von Schauenburg, dieser aber vom Kaiser selbst, der Kaiser jedoch vom Bischof Ödalricus von Speier hat, dem Abte Al- bert von Herrenalb, gegen eine Geldsumme überlässt, me (sc. impera- tore) mediante et venerabili Spirensis ecclesie episcopo Ö. supraque dicto B. de Schowenburc annuentibus, jure prediali, omni contradictione se- mota, tradidit.

294 Roth V. Schreckenstein.

Nutzung der Sache, aber nicht unmittelbar auf diese selbst gewährenden Fideikommisses. ^) Da nun die von Wiesloch einen jedenfalls nicht ganz unbeträchtlichen Teil der Gutser- trägnisse nicht selbst bezogen hatten, weil derselbe ihren ritterbürtigen Vasallen verliehen war, so wird man bei der Feststellung des Kaufschillings diesem Umstände sicherlich Rechnung getragen haben. Die Cistercienser waren bekannt- lich viel zu gute Geschäftsleute, um sich etwas verkaufen zu lassen, was die Verkäufer gar nicht hatten. So konnten denn die sämtlichen bisher an die Wieslochischen Vasallen gelangten Einkünfte diesen verbleiben, wenn nur dafür gesorgt wurde, dass sie, ohne Vasallen des Klosters zu werden, demselben den erforderlichen Beistand zu leisten hatten.^)

Wäre der Verkauf an eine weltliche, oder auch an eine den Heerschild hebende, geistliche Herrschaft (Reichsbischof, Reichsabt) erfolgt, so hätte die volle, satte Herrlichkeit aller- dings übertragen werden können, wenn auch nur in der durch das Lehenrecht vorgeschriebenen, etwas komplizierten Proze- dur. Nämlich durch stufenweis vollzogene Aufsagung des Lehens von Seiten aller Vasallen, bis hinauf zum obersten Lehensherren, im gegebenen Falle wahrscheinlich bis zu den Herren von Eberstein, in deren Hand sich dann, um lehens- rechtlich zu sprechen, das dominium necessarium mit dem dominium utile konsolidiert hätte,, worauf dann beides möglich war, ein vollständiger Verkauf oder eine Neubelehnung. Dass die von Wiesloch zu Dertingen, hinsichtlich der an Herren- alb verkauften Stücke, nicht vollkommen freie Hand hatten, wird in der Urkunde von ihnen selbst hervorgehoben.^)

^) Vergl. J. F. V. Schulte, Deutsche Rechtsgeschichte S. 148. ^) ita quod couservent predictos abbatem et fratres in iure possessicois dictorum bonorum, et non quod ullam ipsis in bonis predictis oppressionem seu violentiam inferant aut gravamen. ^) Es sind zwei SteHen, um die es sich handelt. Erstlich: quia enumerata bona et jura in feodo tenui- mus. Aus ihr geht sicher hervor, dass die Verkäufer selbst YasaUen und daher auf den Konsens ihres Lehensherren angewiesen waren. Zweitens: hominibus nostris, qui de militari stirpe sunt in eadem villa, et bonis que a nobis ab aliis hominibus detineotur in feodo, duntaxat exceptis. Die Fassung dieser zweiten Stelle ist keine glückliche, denn man kann darin finden: mit Ausnahme der Güter, welche andere Leute daselbst von uns zu Lehen haben, aber allenfalls auch: mit Ausnahme der Gflter, welche wir von andern Leuten daselbst zu Lehen haben. Doch wOrde

Zur Bedeutung des Wortes „nobilis*. 295

Wer waren nun aber, so kann man allerdings fragen, die in der Urkunde als „veri fidei commissarii" bestellten und als solche von denen von Wiesloch belehnten Personen? Ich nehme keinen Anstand dieselben mit den beim Verkaufe aus- genommenen „homines de militari stirpe" zu identifizieren, also für die alten Vasallen der Verkäufer zu halten. Es ist eine apdere Annahme kaum möglich, wenn auch zugestanden werden muss, dass es sehr auffällig ist, kleine, sich in Güter und Gefälle eines einzigen Dorfes theilende Leute, als „viri nobiles" zu sehen. Das Auffällige dabei ist insbesondere, dass die von Wiesloch, also die Lehensherren dieser viri no- biles, sich selbst weder in ihrer Urkunde noch aber im Siegel als „nobiles" bezeichnen. Auch nicht als „domini", obgleich deren Hochfreiheit (Herrenstand) durch andere Urkunden ge- sichert zu sein scheint. Ich begnüge mich die Urkunde von 1243, welche der nobilis vir dominus Wernherus dictus Mor- kin de Wizenloch besiegelt hat*), hier anzuführen. Als aber, wieder in der Urkunde von 1252, von denen von Eberstein

bei dieser zweiten Deutung, die ich nicht für richtig halte, das Wort hominibus stören, da der VasalJe seinen Lehensherren nicht wohl „homo" nennen kann. Auch hatten sich ja die von Wiesloch schon in der ersten Stelle als Vasallen bekannt. Wollte man haarspaltend zu Werk gehen, so wäre vielleicht noch eine andere Auslegung zulässig. Man könnte an- nehmen, die von Wiesloch hätten, in Dertingen, ausser den nach oben- und nach untenhin im Lehensnexus stehenden, also gebundenen Gütern und Rechten, auch freie, allodiale Besitzungen gehabt und nur diese an Herrenalb verkauft, dagegen aber beibehalten, was sie nicht frei ver- äussern konnten, weil es feudale Qualität besass. Diese Deutung ist aber zu gesucht und auch nicht mit dem übrigen Inhalte der Urkunde in Ein- klang zu bringen, denn dieselbe macht denn doch den Eindruck, es habe sich die zu einem gemeinsamen Willensakte zusammentretende Familie, aller ihrer wie immer in Dertingen zustehenden Güter und Gerechtsame gänzlich begeben. Ich beziehe daher „et bonis que abaliis homini- bus detiuentur in feodo^, auf den in „hominibus qui de militari stirpe sunt" gegebenen Gegensatz. Das Wort Feudum hat keine so engen Grenzen, dass es unzulässig wäre, an nicht rittermässige aber ehr- bare Leute zu denken die viri honesti am Schlüsse der Urkunde welche recht wohl zu Dertingen „bona in feodo" besitzen konnten, wie denn überhaupt scharfgezogene Grenzen zwischen Zinslehen und Ritter- lehen erst einer etwas späteren Zeit angehören werden.

*) Ztschrft. I. 121. Im Kontexte wird er auch dominus Wernherus de Wizenloch genannt. Vergl. indessen auch die Urkk. von 1261 und 1252 in Ztschrft. I. 126 und 227.

296 Roth V. Schreckenstein.

die Rede ist, erscheinen diese als „viri illustres domini de Eberstein". Mag man nun auch hinsichtlich des Prädikates „illustris" geltend machen, dass dasselbe oftmals nichts weiter sei, als ein Ausfluss der Courtoisie 0, so scheinen doch die Aussteller der Urkunde, der unläugbaren Überlegenheit*) des Geschlechtes Eberstein über das Geschlecht Wiesloch, Rech- nung getragen zu haben.

Lässt es sich nun aber annehmen, dass die von Wiesloch, welche wie gesagt in unserer Vorlage weder „nobiles" noch „domini" sind, ihren Vasallen durch die Bezeichnung als viri nobiles einen Vorrang einräumen wollten? Gewiss nicht. Da- her können diese „viri nobiles", ihrer ganzen Stellung nach, nicht mehr bedeutet haben, als die zuerst genannten „homines de militari stirpe". Diese Annahme gewinnt an innerem Halte, wenn wir uns die genannten Namen näher ansehen. Concessimus in feodo viris nobilibus, videlicet Alberto de Rasteten, Johanni de Durmershem, Sifrido de Ottencheim, Si- mundo et fratri suo Dalcgengero de Kunegesbach, Ottoni dicto Resche de Buhel. Auch nicht eine einzige der hier ge- nannten Familien ist, in gleichzeitigen oder späteren Urkunden, als eine hochfreie, herrenmässige, also im Sinne des Mittel- alters adeliche bekannt. Wohl aber kennt man deren im Kreise der Ministerialität liegende Beziehungen zum Hause Eberstein ziemlich genau.')

') Vir illustris Cunradus pincerna de Wintersteten in eiuer Urk. des Bischofs Heinrich von Konstanz, 1241, Wirtb. ürkb. IV. 10. ») We- gen des Grafentitels vergl. Ztschrft. I. 99. Darauf, dass sich Eberhard von Eberstein 1207 Ebcrhardus dei gracia dominus de Eberstein nennt, Ztschrft. I. 112. 113. 115. ist grosses Gewicht nicht zu legen. Erscheint doch A. dei gratia gratia dictus de Stviszelingin 1242 in seiner eigenen Urkunde, Wirtb. ürkb. IV. 41. Ein ..dei gratia scultetns in Ezze- lingen urkundet 1233 und siegelt mit dem Sigillum burgensium in Ezze- lingen. Ztschrft. III 114. ^) Albertus de Rastede (mit seinem Bruder Eberhard) 1207 Ztschrft. 1. 112 ff. sodann 1247 1. c. 123 u. 1251, wo er, ohne eigenes Siegel, sich unter den Siegeln des Abtes von Herrenalb und des Berth. Göler von Ravensberg verpflichtet und die Eberstein seine Herren nennt, 1. c. 226. Über Johannes von Durmersheim, zu den Jahren 1247 u. 1251 a. a. 0. 123. 226. Auch er ohne eigenes Siegel. Ich führe, um Überladung zu vermeiden, nicht an, was sich aus dem I. Bde. der Ztschrft. über die von Ötigheim, von Königsbach und von Bühl zusammen- stellen Hesse. Keine einzige der vorliegenden, leider nicht immer in ex- tenso gegebenen Urkunden, weist auf den Herrenstand dieser Familien hin.

Zur Bedeutung des Wortes „nobilis". 297

Um nun die genannten Treuhänder in wirksamster Weise zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegen das Kloster anzu- halten, wählte man ein nicht vereinzelt stehendes Auskunfts- mittelJ) Man veranlasste nämlich die betreffenden Lehens- leute (feodatarii) , dass sie eigene Güter an die Herren von Eberstein resignierten und zwar auf die Gefahr hin, dieselben bei gegen die Mönche verübten Gewaltthätigkeiten zu ver- lieren — resignantes in penam transgressionis propria bona ipsorum prefatis dominis (sc de Eberstein), quod nun- quam ipsos monachos in bonis memoratis a nobis (d. h. denen von Wiesloch) comparatis infestent, aut uUatenus inquietent, sed inviolabilem semper fidem erga predictos monachos eorum- que successores de Alba, tam ipsi quam posteri eorum observent. Bekanntlich waren die Ebersteiner die Hauptgründer des Klosters HeiTenalb (um das Jahr 1150) und auch dessen Schirmvögte, soweit solche bei den besondern Freiheiten der Cistercienser aufkommen konnten.^) Auch lag es im Interesse des Klosters, dass die Hand ungleich mächtigerer Herren, als die Wieslocher waren, auf den Treuhändern lastete.

Um nun die im Jahre 1252 abgeschlossene Vereinbarung möglichst dauerhaft zu gestalten, wurden Zeugen beigezogen und da finden wir denn abermals solche Personen, die nicht zum eigentlichen Adel gehörten, in auffallender Weise als Edle bezeichnet. Presentibus nobilibus viris Vlrico de Stein, Cunrado et Wernhero de Sterrenwels, Bertoldo et Belreimo de Wizzenstein, Wolframo et duobus filiis suis de Ossenberc, Henrico de Erenberc, Diemone et Reinharde fratribus de Bretehem, Eberharde de Vleihingen et aliis quam pluribus viris honestis. Zu eigentlichen Herrengeschlechtern im Sinne der Rechtsbücher gehörten die Genannten sicherlich nicht. Dies unterliegt wohl keinem Zweifel. Aber noch in einer ganzen Reihe von Herrenalbischen Urkunden stossen wir auf ähnliche, ungewöhnliche Bezeichnungen. Ich gebe sie in chrono- logischer Folge

Wie hätten in der Nähe der Stammburg Eberstein eigentliche Herren- geschlechter aufkommen sollen? Nur für mehr oder minder opulent wer- dende Dienstleute war Raum.

') Vergl. die Urk. 1243 Ztschrft. I. 121. cum non haberet bona propria unde eadem compensaret. ') Vergl. Ch. F. v. Stalin Wirtb. Gesch. II. 717.

298 Roth T. Schreckenstein.

1251. Wernherus nobilis de Stern vels. Ztschrft I. 127. Liutfridus nobilis de Helmodsheim. Dessen Siegel hat die Um- schrift t SIGILLVM. LIVTFRIDI. DE. HELMOSDHEIM. 1. c. In einer ebenfalls 1251 gegebenen Urkunde des nobilis vir Liutfridus de Helraosdheim lautet der Zeugenkatalog: Eber- hardus et Liutfridus de Flehingen milites, Vlricus nobilis de Steinach, Diemo servus dicti Liutfridi de Helmosdheim, Die- tericus militis^ de Frödenstein, Vlricus nobilis de Stern vels, Cunradus de Niuern. S. 225.

1252. Bertholdus miles dictus Golere de Raphensberg, als Vasalle des nobilis vir dominus Liutfridus de Helmotsheim. Im Gegenbriefe Liutfridus nobilis de Helmodtsheim und Ber- toldus miles dictus Goler de Rafensberg. S. 228.

1252. Die Judices Spirenses bezeichnen die ganze Familie als nobiles de Wizenloch. S. 231.

1254. Conradus Haggo de Hohenegge et Ulricus de Stern- vels nobiles. S. 233.

1256. Nobiles fratres Berhdoldus et Belreimus de Wizen- stein. S. 236.

1257. Gerhardus de Bruhsella nobilis S. 239. Bertoldus nobilis vir, dictus advocatus de Wizenstein. S. 242.

1260. Coram domino Cvnrado de Strvbenhart, nobili viro S. 248. Im darauffolgenden Jahre 1261 heisst er, in einer Ur- kunde des Grafen Otto von Eberstein, Cunradus nobilis quon- dam de Strubenhart. S. 252.

1263. Nobilis vir dominus Vlricus de Stein, welcher auf seinem Siegel Ulrich von Slierstat*^) heisst. S. 255.

Aus keiner der genannten Familien hat sich, meines Wis- sens, ein dem hohen, herrenmässigen Adel dauerhaft zuge- hörendes Geschlecht gebildet. Jedenfalls reicht die keines- wegs allen ihren Gliedern gegebene, sondern im Gegenteile nur vereinzelt nachweisbare Bezeichnung als „nobilis" nicht aus, um gerade das nachzuweisen worauf es besonders an- kommt, nämlich die Befreiung von der landesherrlichen Vogtei. Erinnern wir uns nun der sehr bekannten Urkunde von 1256'), in welcher es von den Ministerialen des Grafen Hartmann

^) Ist servus ausgefaUeD, oder liegt ein Schreibfehler vor? 2) Vcrgl. Wirtb. ürb. IV. 69. «) Neugart Cod. Alem. II. 212. Font. Rer. Bern. II. 424. Vergl. J. Ficker Heerschild S. 145 u. F. v. Raumer Hohenstaufen V. 36.

Zur Bedeutung des Wortes ^nobilis''. 299

d. j. von Kiburg heisst: tarn milites nostros qui vulgo dicun- tur ministeriales, quam alios homines nomenen et charac- terem nobilitatis habentes, etsi non sunt militaribus in- signiis decorati, dummodo sint de militari prosapia civiliter sive legitime descendendes, so wird es einleuchtend sein, dass auch die in unsern Kraichgauer Urkunden massenhaft ge- nannten „Nobiles" nicht notwendig zu den Edlen gehören mussten. Es kann ja kaum deutlicher gesagt werden, dass die nur „nomen et characterem nobilitatis habentes" im Grund genommen keine „Nobiles" in der die vollkommene Freiheit mitumfassenden, technischen Bedeutung des Wortes sind.

Oben war von einem Conradus Haggo de Hohenhegge (Hoheneck bei Ludwigsburg in Wirtemberg) die Rede. Von einem Albertus dictus Hage de Hohenegge heisst es in einer Urkunde von 1291 „titulo nobilium annotatus" *), welche auf- fallende Wendung zu 1293 auch auf Ulrich von Magenheim*) (im Zabergau) Anwendung findet. Hier treten uns also wieder zwei Familien entgegen, deren späterhin unbeanstandete Her- renmässigkeit doch zur Zeit der Abfassung der betreffenden Urkunden kaum auf starken Füssen stand, wie wenigstens aus der mir sonst noch nicht vorgekommenen eigentümlichen Ausdrucksweise hervorgehen dürfte. „Titulo nobilium anno- tatus" lautet ja beinahe, als ob der Schreiber der Urkunde nicht einfach „nobilis" sagen wollte, weil er an Leute dachte, welche an dieser kurzen, satten Bezeichnung Anstoss genom- men hätten. Ich verzichte darauf, die weiteren Beispiele, welche man aus L. Schmid Monumenta Hohenbergica (Stuttgart 1862) beiziehen könnte, im Einzelnen zu besprechen, glaube aber doch sagen zu dürfen, dass der nobilis de Nu- wehusen (1258), der vir nobilis Ditricus miles dictus Blarrer nebst seinen Brüdern Walther und Reinher, denen ebenfalls Nobilität zugeschrieben wird (1267), Bertoldus nobilis de Mul- husen (1268), Dietericus nobilis de Haiterbach (1270) u. a. m.^), ebenfalls in jene Kategorie gehören werden, in welcher der Schluss vom Titel auf den Stand, nichts weniger als sicher ist. Für gänzlich verfehlt halte ich auch den in den Wirtb. Vierteljahrsheften III. 65 gemachten Versuch, die von Ow,

1) Ztschrft. XIV. 108. *) Ztschrft. XIV. 348. 8) Mon. Hohenb. S. 21. 30. 31. 36.

300 Both T. Schreckenstein.

von Hailfingen und von Ehingen als Standesgenossen des hohen Adels zu erklären.

Wer die einstmalige Hochfreiheit eines zum niedern Adel herabgestiegenen Geschlechtes nachzuweisen gedenkt, der mag sich allerdings auf demselben etwa gegebene, das beim Ritter- stande übliche Maass überschreitende Titulaturen beziehen. Nur müssen dieselben alsdann hinreichend konstant sein, was aber, wenigstens nach meinen Erfahrungen, nur bei solchen Familien der Fall zu sein pflegt, deren Herrenstand ohnehin, durch schlagende Beweismittel als da sind die Nachweisung grösserer, der gräflichen Gerichtsbarkeit und der Vogtei nicht unterworfener Besitzungen, rittermässiger Vasallen und ehe- licher Verbindungen mit anerkannt dynastischen Häusern, dokumentiert werden kann. Besonders vorsichtig muss man sein, wenn schon die Stelle, welche ein das Prädikat „nobilis" führender Zeuge, erst nach solchen Personen einnimmt, welche als „milites" bezeichnet werden, ziemlich deutlich darauf hin- weist, dass hier der miles Benannte, ein rite promovierter Ritter, ein eques auratus, me man im Spätmittelalter sagte, der nobiles aber, ein die Ritterwürde nicht besitzender Edel- knecht sei. Der überaus gründliche Forscher J. E. Kopp hat, in seiner Gesch. der Eidgen. Bünde, HL Buch, S. 433. Anm. 5. darauf hingewiesen*) und Beispiele aus dem 13. Jahr- hundert gegeben. Arnoldus de Liebegg, Hiltebold de Heidegg, Heinricus de Hervelingen, nobiles 1268. Erwägt man nun, dass „nobilis", wie durch Waitz Verfassungsgeschichte IV. 279 nachgewiesen wird, in ganz alten, schon der karolingi- schen Zeit zufallenden Urkunden, regelmässig den freien Guts- besitzer bedeutet, und dass in einer baierischen Urkunde von 1075^) die Zahl der darin namhaft gemachten nobiles eine so grosse ist, dass wir unmöglich lauter hohe Herrengeschlechter finden können, so könnte man sich vielleicht dazu versucht fühlen, im 13. Jahrhunderte vorkommende, als „nobiles" be- zeichnete, aber ihrer ganzen Stellung nach nicht zum Herren- stande zählende Leute doch wenigstens für freie Vasallen, im Gegensatze zu den Ministerialen zu halten. Allein auch diese, der oben erwähnten Abhandlung über die Herren von Ow zu Grund liegende Annahme steht auf schwachen Füssen, wie

») Weitere Belegstücke in Ritterwürde und Ritterstand S. 360. 2) Gr f. Hundt in Abh. der k. Akademie zu München XIV. 78.

Zur Bedeutung des Worte% ^nobilis^. 301

schon aus der Kyburger Urkunde von 1256 hervorgehen wird. Es kann hier nicht darauf eingegangen werden, wie sehr und aus welchen Gründen sich in der fraglichen Zeit auch in unserer Landesart ^) die Stellung der frei aber klein gebliebenen Rittersleute jener der als Reisige im Erbdienste stehenden, allerdings nicht völlig freien, aber als Amtleute in einer sehr ansehnlichen Stellung befindlichen, ritterbürtigen Ministerialen genähert hatte. Wie dehnbar sich, unter den obwaltenden Verhältnissen, der ganze Begriff der Nobilität gestalten musste, ist an und für sich einleuchtend, kann aber auch urkundlich belegt werden. Obgleich der überaus merkwürdige urkund- liche Bericht von 1163, in welchem der Abt von Reichenau den Konrad von Beuren seinem Kloster zu eigen giebt und ihm das Recht der Reichenauischen Edlen zusichert (legem atque justiciam nobilium Augiensium), leider nicht mehr im Originale vorhanden ist^), so bestehen doch gegen seinen In- halt keine Bedenken.^)

Zum Schlüsse sei noch auf die allerdings ebenfalls nicht mehr urschriftlich erhaltene Urkunde des Kraft von Boxberg vom 15. Mai 1243 hingewiesen.*) Dieser in seiner Urkunde einfach Kraffto de Bokysberc genannte Edelherr trifft Be- stimmungen über seine Verlassenschaft und vermacht insbe- sondere, falls er ohne Erben stürbe, seinem Schwager Gott- fried von Hohenlohe, der ebenfalls ohne weitere Bezeichnung seines Standes genannt wird, die Veste und Herrschaft Box- berg. Bei diesem Anlasse werden auch die zur Herrschaft ge- hörigen „homines" mit Namen angeführt. Da heisst es denn „Hü sunt nobiles homines: pueri Wolprandi de Azmistad, Heinricus Vmbescheiden , frater suus Rudigerus et medietas puerorum eiusdem, filia Conradi de Torcebach, uxor Hoich- geri de Zimbern et pueri sui, uxor Alberti Pollicis, Conradus de Herbolsheim et soror sua junior, uxor Witchen Boemi, uxor Conradi de Bagestatt cum pueris suis, Hermannus de Nuwenstetin, Conradus de Schillingistatt et uxor sua, uxor Ottonis de Torcebach et filia sua, uxor Conradi de Diethibur

1) Vergl. Ch. F. v. Stalin Wirtb. Gesch. IL 594. - 2) Abdr. nach Gabelhhovers Collectaneen im W^irtb. Urkb. II. 142. ^) Auch Chr. F. V. Stalin a. a. 0. S. 657 hat darauf Bezug genommen. - *) Abdr. im Wirtb. Urkb. IV. 95 nach Hansseimann Dipl. Beweis L Anh. XXXIV. S. 405.

302 Roth V. Schreckenstein.

cum pueris suis, Burchardus scultetus et uxor cum pueris, Hugo de Hohinstatt et pueri dimidii, Conradus Smierere cum uxore et pueris, pueri Brumalzes de Zuiden, Marquardus cum pueris suis, pueri Hermanni de Azmistad dimidii, Hermannus filius advocati de Merchingen, uxor Heinrici de Gerlaisheim et filia ejusdem."

Diese hier absichtlich vollständig reproduzierten Namen kleiner und kleinster Leute, deren Nachkommenschaft sogar in Folge des offenbar vorhandenen Ehezwanges eine ver- schiedenen Dienstherrschaften zustehende war, werden mehr als hinreichend darthun, dass es als „nobiles homines" be- zeichnete Leute gab, welche höchstens „militares" gewesen sind. In der Urkunde bilden aber die nicht mit Namen auf- geführten Bauern den Gegensatz. Diese entsprechen den in der Herrenalber Urkunde erwähnten mancipiis. Es werden nämlich einige Dörfer genannt, in welchen Krafts Nachkom- men, wenn er nämlich solche hinterlässt, oder aber sein Schwager von Hohenlohe und dessen Erben die Herrenrechte auszuüben haben. Succedent etiam omnibus hominibus rusticis, in villis prefatis et spectantibus ad officium Bokysberc.

Die

Pfeiferbrnderschaft za Riegel im Breisgau

von

Aloys Schulte.

Wem wäre der Pfeifertag zu Rapoltsweiler unbekannt, der ein Stück echt mittelalterlichen Volkslebens bis in das erstarrte Formenleben des vorigen Jahrhunderts hinüberrettete, wem die Bruderschaft zur hl. Maria in Dusenbach, die an ihre Spitze einen Pfeiferköni gstellte, über dem noch erhabener die Herren von Rapoltstein den Traum eines Königtums, wenn auch nur eines Geigerkönigreiches, alljährlich am Feste der Geburt Marias ins Leben setzten! Über dem äussern Glänze, den barocken Formen, die mit der Zeit die Organisation der Pfeifer angenommen hatte, vergass man dann aber zu oft, dass ähnliche Bruderschaften mit gleichem Zweck und Ent- stehen auch sonst in Deutschland bestanden; nahezu völlig war aber aus dem Gedächtnis des Volkes entschwunden, dass eine gleiche Bruderschaft einst auch im Breisgau zu Riegel bestand, welche die Pfeifer der Bistümer Konstanz und Strass- burg umschloss, wie zu Rapoltsweiler zunächst sich wohl die Pfeifer des Bistums Basel vereinten, zu denen dann noch die des elsässischen Teiles des Strassburger Sprengeis hinzukamen. Von dem Hauenstein bei Basel bis zum Hagenauer Forst, zwischen dem Rhein und dem First der Vogesen gehörte der Schutz der Pfeifer als Reichslehen den Herren von Rapolt- stein. Ob dem Glänze, den diese Pfeiferbruderschaft um sich

304 Schalte.

zu breiten wusste, vergass man ganz die jedenfalls räumlich viel ausgedehntere Bruderschaft zu Riegel, so dass der Lokal- historiker von Riegel nicht einmal mehr eine Kunde von Er- innerung dieses Tages überliefert hat*); nur der alte Leichtlen hat einmal an einem Orte, wo man es gar nicht vermuten sollte, auf den Pfeifertag zu Riegel hingewiesen. 2) Ein glück- licher Zufall bringt mir heute Dokumente in die Hand, welche die Zustände des Pfeiferbundes und ihre soziale Lage hell und scharf darstellen.

Die fahrenden Pfeifer, Spielleute und Musikanten waren im Mittelalter nicht höher geachtet, als wir heute ihre Nach- folger die auf den Jahrmärkten herumziehenden Bänkelsänger und Jongleure beurteilen; da war nicht allein das unstäte Herumschweifen , was der mittelalterlichen Volksstimmung widersprach: das thaten auch Landsknechte; viel mehr verletzte etwas anderes, was unsere Zeit milder beurteilt, dass sie „Gut für Ehre" nahmen. Dass sie ihre Kunst um Geldeslohn preisgaben und entweihten, war es, was das mittelalterliche Volk vor allem gegen sie aufbrachte. Spielleuten und allen denen, die Gut für Ehre nehmen, gab das schwäbische Land- recht zur Busse eines Mannes Schatten von der Sonne. Wer einem Spielmann etwas zu Leide that, der büsste nicht mit seinem Leibe, sondern nur an seinem Schatten durfte der Spielmann seine Busse erholen. Ehrlos und rechtlos stand die Pfeiferzunft ausserhalb der bürgerlichen Gesellschaft.') Nicht schärfer lässt sich die Verachtung der Mitwelt aus- drücken, als in dem Vergleich Berthold von Regensburgs, der die ganze Menschheit in 10 Klassen teilt: 3 höhere und 7 niedere. Die tiefste Stelle nimmt der 10. Chor ein, der der Christenheit ganz und gar abtrünnig geworden war: „Daz sint die gumpelliute, giger unde tambürer, swie die geheizen stn alle, die guot für ßre nement. Sie solten den zehenden kor geordent haben : sint sie uns aptrünnic worden mit ir

^) Schaffner: Beiträge zur Gesch. des Marktfleckens Riegel 1843. 2) Leichtlen: Die Zähringer. S. 13 Anm. 3. 3) Vergl. die Zusammen- stellung bei Grimm Rechtsaltertiimer S. 678. Kach dem Schwabenspiegel verwirkte ein Kind das Erbrecht an Vater und Mutter mit 14 Dingen: „Daz niunde ist, ob der sun ein spilman wirt wider sins vater willen, daz er gut für ere nimt, und daz der vater nie gut für ere genam." (ed. Lass- berg § 15 Landreclit.) Nicht schonender war das Recht des Sachsenspiegels.

Pfeiferbruderschaft zu Riegel. 305

trügenheit .... Wan allez ir leben habent sie niwan nach Sünden unde nach schänden gerihtet unde schament sich de- heiner Sünden noch schänden. Unde daz den tiuvel versmähet ze reden daz redest du, und allez daz der tiuvel in dich ge- schütten mac, daz laezest du allez vallen üz dlnem munde

Dd heizest nach den tiuveln ... Du heizest Lasterbälc; s6 heizet dln geselle Schandolf. So heizet der Hagedorn, s6 heizet der Hellefiwer, so heizet der Ilagelstein."')

Wenn sich so die Anschauung der bürgerlichen Kreise in den Worten eines der grössten Volksprediger ausdrückt, so darf die Stellung der Kirche nicht Wunder nehmen. Wenn auch das kanonische Recht keine andere Beschränkung der Spielleute kennt, als dass, da ihr Gewerbe als infam galt, sie von kirchlichen Ämtern ausgeschlossen waren, so wurden die Pfeifer doch desshalb, weil sie ihres Gewerbes halber als öffent- liche Sünder galten, wohl durchgehends vom Empfang des Abendmahles ausgeschlossen, bis sie versprachen ihr Gewerbe aufzugeben. 0 Geächtet von der bürgerlichen Gesellschaft, innerhalb der Kirche einer jährlich sich wiederholenden Censur unterworfen, waren die Pfeifer ganz von selbst auf eine Organi- sation durch sich selbst hingewiesen. Wie sich im Mittel- alter von selbst alles das selbst zusammenschloss, was gleiche Sorgen, gleiche Interessen, gleiche Arbeit verband, so wäre es auch falsch, den Bund der Pfeifer durch einen obrigkeit- lichen Erlass etwa von Seiten des Reiches erstehen zu lassen. Die Bruderschaften der ehr- und rechtlosen Pfeifer betonen nun, weil man sie von den höchsten Gnadenmitteln der Kirche ausschloss, die religiöse Seite ihrer Bruderschaft schärfer, als sonst eine Korporation es zu thun pflegte; weil sie vom Schutze des Gerichtes ausgeschlossen waren, suchten sie nicht allein einen mächtigen Territorialherren sich zum Schützer ihrer selbstgeschaffenen Justiz zu gewinnen, sondern vom höchsten weltlichen Richter, dem Kaiser, suchten sie ihre Gerichtsbar- keit, ihren Schutz abhängig zu machen. Aus diesem Be- streben erklärt es sich wohl, dass der Pfeiferschutz der Herren von Rapolt stein als Reichslehen galt; an eine Organisation

^) Aus seiner Predigt: „von zehen koeren der engele unde der kristen- heit" bei Pteiffer: Berthold von Regensburg I, 155 f. ') Vgl. Bäumker: Waren die „Spielleute" des Mittelalters von der Kirche exkommuniziert, iu Monatshefte f. Musikgeschichte 1880 S. 109 ff.

Zeitschr. f. Geach. U. Oberrh. N. F. II. 3. 20

306 Schulte.

des Pfeiferschutzes durch das Reich ist nicht zu denken, dem widerspricht es schon, dass die Einteilung der Bezirke sich mehr an Diözesan- als an Gaugrenzen anlehnt. Besonders klar wird diese Entstehung der Bruderschaften von unten herauf, wenn man die Pfeiferbünde mit einer andern sehr ähn- lichen Organisation, der der Kessler vergleicht, was man bis- lang zu thun unterliess. *) Diese zogen wie die Pfeifer unstät durch das Land und, wenn auch sie nicht von Gericht und Abendmahl ausgeschlossen waren, so war ihr Ansehen doch auch nicht viel grösser. Ihre 8 Kreise, die sich über Schwaben und Franken ausdehnen von Montabaur bis an die Quellen des Lech, von Meiningen bis zum Vogesenkamm, sind nun nicht Teile von Bistümern, noch viel weniger decken sich ihre Gebiete mit den Grafschaften; von Ort zu Ort spannt sich die Grenze quer über alle dazwischenliegenden Scheidelinien fort. Bei einer bewussten Organisation von oben aus wäre immer zu vermuten, dass die Bezirke mit Grafschaften oder Dekanaten sich deckten; da das nicht der Fall ist so dürfen wir vermuten, dass zuerst die Kessler sich zusammenthaten, sich gegen ein jährliches Schutzgeld einen Herrn zu suchen; dass die Lehensverbindung mit dem Reiche aber erst später hinzukam, um das Ansehen des Schutzherrn zu erhöhen; dieses Verhältnis war einer von den vielen unnatürlichen Lehenskonnexen des späteren Mittelalters. Die Entstehung der Pfeiferbruderschaft zu Rapoltsweier geht wohl in ältere Zeiten zurück, als die der zu Riegel; dafür sind wir aber auch hier weit besser unterrichtet; und von ihnen besitzen wir heute noch Statuten, die in viel frühere Zeit zurückreichen, als die für Rapoltsweiler.

Unter den Schätzen des erzbischöflichen Archives zu Frei- burg ist nicht einer der geringsten ein Konzeptbuch des Kon- stanzer Generalvikars in geistlichen Dingen aus den Jahren 1440 1470, dem die beiden nachfolgenden Urkunden ent- nehmen zu können ich der gütigst gewährten Erlaubnis des Erzbischöfl. Kapitelsvikariats verdanke. Beide beziehen sich

^) Über die Kessler vgl. Sattler: Vom Kessler- oder Kaltschmieds- Schutze. Tübingen 1781. M. R. Bück: Das freie Handwerk der Kessler in Oberschwaben. Vrhndlgn. d. Ver. f. Kunst u. Altertum in Ulm u. Ober- schwaben 17, 9—20 u. ders. Kesslerlehen in Schwaben. Würtb. Viertel- jabrshefte VII, 101 u. IX, 262-267.

Pfeiferbruderschaft zu Riegel. 307

auf ein erst vor kurzem erworbenes Privileg der Pfeiferbruder- schaft zu Riegel über den gestatteten Empfang des Abend- mahls. Zunächst möge der Text des einen folgen.

Vicarius etc. decano in Binssdorff salutem in domino. Conquestionibus Petri Kindhart fistulatoris subditi tni accepimus, quod licet dudum fistula- tores, tubicine et niimi societatis beate Marie in ccclesia parrochiali in Kiegel Constantiensis diocesis graciam specialem a reverendissimo in Christo patre et domino domino Juliano miseratione divina apostolice sedis tunc per germaniam legato consecuti fuerint, quod ipsis et singulis eorum anno quolibet in festo Paschali coiifessis et contritis in communione fidel ium existentibus divinissum eukaristie sacramentum ministrari posset et ec- clesiarum curati, sub quorum cura ipsos degere contigerit, illud ministrare debeant dummodo per quindecim dies ante huiusmodi sacramenti percep- cionem et totidem alles dies post illius suscepcionem ab officiorum suorum et servil ium operum exercitiis abstinerent et id eis specialiter inhiberi non contigerit, auctoritate legationis sue consecuti fuerint. Tu tarnen quo spiritu nisi animo contra apostolicam sedem rebcllandi sibi, qui de dicta fraternitate existis (sie) de gracia predicta per litteras nostras minus suf- ficientcr informatus juxta indulti predicti formam ecclesiastica paschali tempore recuses ministrare, unde nostrum officium implorando petivit, sibi per nos de oportuno remedio provideri. Nos itaque attendentes quod indultum hujusmodi auctoritate dicti domini nostri Constantiensis robora- tum existit et in ejus diocesi merito exequendum et observandum, tibi committimus pt in virtute sancte obedientie districte precipiendo manda- mus, quatenus graciam et indultum predictum fistulatoribus predictis graciose concessum servando et exequendo prefato querulanti juxta for- mam illius et tenorem anno quolibet in festo Paschali sacrosanctum euka- ristie alio canonico non obstante ministres sacramentum uel saltem prima die iuridica post octavam Pasche proxime Ventura coram nobis Con- stantie in judicio hora primarum legitime compareas causas si habeas ra- cionabiles, quare ad premissa non tenearis, ostcnsurus. Alioquin te, quem, si secus feceris propter rebellionem hujusmodi dicto monitionis termiuo lapso a divinis suspendimus in hiis scriptis, sie suspensum ab universis rectoribus, plcbanis et viceplebanis dicte Constantiensis diocesis super hoc requisitis suspensum publicari et denunciari precipimus et mandamus. Datum Coustantie. Der Tag fehlt Der nächste Brief ist von H4ö März 22, der vorletzt vorhergehende vom 15. März,

Wie wir aus dem Inhalt ersehen, hatte die Marienbruder- schaft zu Ptiegel von dem päpstlichen Legaten Kardinal Julian das Privileg erhalten, dass die Pfarrer zur Spendung des Abendmahls an die Mitglieder der Bruderschaft verpflichtet sein sollen, wenn sich diese 14 Tage vor und 14 Tage nach Empfang der Ausübung ihres Gewerbes enthielten, gehörige Keue und gebeichtet haben. Der Dechant von Binsdorf, einem kleinen jetzt württembergischen Städtchen (OA. Sulz), hatte

20*

308 Schulte.

gleichwohl dem Pfeifer Peter Kindhart das Sakrament ver- weigert; auf dessen Beseh werde beim Generalvikar wurde der Deehant angewiesen, genau nach dem vom Bischof von Kon- stanz bestätigten Privileg zu handeln. Kardinal Julian ist niemand anders, als der feurige, energische und tüchtige Julian Cäsarini, welcher als Legat Papst Eugens IV. auf dem Konzil zu Basel in den Jahren 1431 bis Dezember 1437 (schon seit Januar 1431 als Legat Martins V. in Deutschland) die wichtigste Rolle spielte und zu Anfang auch dessen Vorsitz führte. Von ihm rührt auch das gleiche Privileg der Rapolts- weiler Bruderschaft, welches man, da es in der Bestätigung des Baseler Bischofs Kaspar das Datum 1480 trägt, bislang stets in dieses Jahr verlegte.^)

Mit dieser Urkunde über die Riegeler Pfeifer ist nicht leicht eine andere in der gleichen Handschrift in Verbindung zu bringen, deren Text folgt:

Vicarius etc. omnibus etc. pro parte fistulatorum, tabicinarum et mi- morum societatis beate Marie virginiR de ecciesia parrochiali in Riegel DUDCupate necnon ceterorum in instrumentis mosicalibas losoram socie- tatis eiusdem Constantiensis et ArgentineDsis diocesum nobis expositnm Doveritis, quod dudum videlicet de anno doroini 1436 transacto ipsi ex- ponentes bone memorie quondam Jobanni Knüttel decano tanc decanatns in Endingeu nunc vita functo certam pecunie summam dederint et com- miserint, ut dictam eorum fraternitatem aactoritate ordinaria confirmari et approbari faceret et obtineret cum insercione et expressione, qaod ipsis fistulatoribus, tubicinis, mimis et in instrumentis mnsicalibus lasoribas eu- karistie ministretur sacrameutum; et licet ipse olim decanus confirmationem dicte fraternitatis obtinuerit, tarnen de ipsis exponentibus fistulatoribus et aliis predictis in dicta fraternitate existentibus nnlla penitus specialis meotio babeatur etiam quo ad dicti sacramenti eukaristie perceptionera , pront ex literis confirmationis hujusmodi coram nobis exbibitis lucide continen- tur; unde ipsi restitucionem date et commisse pecunie recuperare cu- pientes an de ipsis exponentibus presertim specialis et quo ad sacramenti predicti percepcionem mentio in dictis confirmationis literis nobis ezhibitis iiat vel ue, ut cum dicti defuncti beredibus super biis in jure, si opus erit, exptdire valeaut, per nos declarari petiverunt. Nos visis litteris confirmationis hujusmodi et earum serie diligenter inspecta, eomm peti- cioni ut licite annuentes de prescriptis tubiciitis et mimis dicte societatis ac aliis in instrumentis musicalibus lusoribus dicte societatis nuUam penitus expressam et specificam mentionem etiam quo ad sacramenti eukaristie percepcionem factam fuisse aut esse, declarandum duximus et presentibus decernimus et declaramus. Et in hujus nostre declarationis testimonium

^) Gedruckt bei Scheid: De jure in musicos singulari 1719 S. 48.

Pfeiferbruderschaft zu Riegel. 309

has litteras ipsis tradimus sigilli nostri officii appensione communitas. Datum Const. Datum fehlt, die nächst folgende Urkunde ist datiert vom 2t April 1445.

Der Zusammenhang ist wohl folgender. Die Pfeiferbruder- schaft zu Riegel gab im Jahre 1436 dem Dechanten von En- dingen eine Summe Geldes zum Erwerb eines geistlichen Privi- legs, in dem .ausdrücklich die Berechtigung zum Empfang des Abendmahls aufgenommen sein sollte. Der Dechant erwirkte nun zwar eine Konfirmationsurkunde, von wem ist nicht ge- sagt; in dieser fehlte aber nicht nur dieses besondere Privileg, sondern war auch nicht erwähnt worden, dass die Bruderschaft aus Pfeifern bestehe. Die Pfeifer wollten nun gegen die Er- ben des inzwischen verstorbenen Dechanten eine Klage auf Rückzahlung der Summe anstrengen und baten das General- vikariat um Bestätigung dessen, was sie über den Inhalt der erteilten Konfirmationsurkunde berichtet hatten, welchem An- suchen der Generalvikar nun nachkommt. Dass diese inhalts- lose Konfirmationsurkunde nicht mit dem Privileg des Legaten Julians identisch war, liegt zu Tage; man darf aber auch wohl vermuten, dass der Dechant die nicht genügende Kon- firmation surkunde beim bischöflichen Stuhle in Konstanz er- wirkt hatte. Weitere Aktenstücke über diesen Handel sind nicht erhalten.

Aber noch ist eine dritte Urkunde über den Riegeler Pfeifer- bund erhalten, die schon vor 100 Jahren gedruckt, doch nir- gends in der reichen Litteratur über die Pfeifer benutzt ist. ^ Es ist die Bestätigung der Bruderschaft durch Graf Ulrich V. (den Vielgeliebten) von Württemberg von 1458 April 7, die zugleich die Statuten enthält. Graf Ulrich hebt in der Ur- kunde zuerst hervor, dass Kardinal Julian als päpstlicher Le- gat die Bruderschaft bestätigt und mit Privilegien begabt habe, welche dann von dem Bischöfe Heinrich von Konstanz be- stätigt seien, und am Schluss der Urkunde betont er noch- mals diese Bestätigung, erst dann giebt er seinerseits die Er- laubnis die Bruderschaft nach den vorher aufgeführten Ar- tikeln vorzunehmen und zu halten.

<) Bei Sattler: Gesch. Würtenbergs unter den Grafen 1768 IV, 315 und des. vom Kessler- oder Kaltschmieds -Schutze S. 14. Ausser dieser Urkunde enthält nach gütiger Mitteilung das Stuttgarter Archiv keine weiteren, die sich auf diesen Gegenstand bezögen.

310 Schulte.

Er giebt diese Bestätigung: „wan mt versten, daß die Trumpter, pfiflfer Lutenslaher vnd spilüt die vorgemeldten Bruderschafft angeuangen hond jn guter meinung vnd zu Lob got dem almechtigen, Siner lieben Muter vnser frowen sant Maria vnd allem Himmelsher vnd zu trost allen globigen seilen." Dass der Zweck des Bundes nicht allein es war, einen mäch- tigen Herrn zum Beschützer zu gewinnen, eine Besserung und Sicherung ihrer Gerichtsverfassung zu erstreben, ersieht man aus den Statuten ; vor allem war es der Zweck sich aus dem sittenlosen Zustand, der die Ursache ihrer Ehrlosigkeit war, möglichst emporzuheben. „Item ir keiner in der Br&derschafft sol kein frowen haben oder mit jm füren, die gelt oder na- rung mit sünden verdienet" heisst es in den Statuten. „Item es sol Ir keiner wochern ob den spielen, wfirffeln, wegen, scholn- dern, nemen oder ander dergleichen Sachen tun." „Item welicher Bruder mit frowen offenlich vnd vnelich sind Begieng, so seit er der Brüderschafft zu straffsten." Den Zusammenhang mit der Kirche suchten sie ihrerseits um so stärker, je mehr die kirchlichen Censuren auf ihnen gelastet hatten. Der Jahrtag zu Stuttgart, den ihnen Graf Ulrich verwilligt hatte und zu dem alle Brüder zu erscheinen verpflichtet waren, sollte nicht allein ein Gerichtstag sondern auch dem Gottesdienste ge- weiht sein. Jeder sollte zu Stuttgart „sin vnd beliben by der Vigilig, dem Ampt der heiigen mess vnd biß man ob dem Grab geröcht'), als das gewonlich ist", also vollständig der Vigilie, der Messe und dem Besuch der Gräber beiwohnen. Weil man sie von der Kirche böse ansah, betonen sie immer und immer wieder, dass die h. Maria ihre Patronin sei. Als gute Christen stellten sie sich das Gebot, dass niemand von ihnen den Juden dienen solle. Ihre Verfassung war ähnlich der des Rappoltsweilerer Bundes. An der Spitze stand der alljährlich gewählte „Meister" oder „Ober", ihm zur Seite die Zwölf: im Elsass hiess hingegen der erste der Pfeiferkönig, zwischen ihm und den Zwölfen waren die 4 Meister ein- geschoben; auch darin zeigt sich die elsässische Brüder- schaft weiter entwickelt, dass sie in 3 Teile zerfiel, die ihren Pfeifertag getrennt zu Thann, Rapoltsweiler und Bischweiler hielten.

') Bei Sattler: „gerecht".

Pfeiferbruderscbaft zu Riegel. 311

Wenn man diese deutlichen Beweise dafür betrachtet, wie ein als ehr- und rechtlos beurteilter Stand sich auf alle Weise bemüht, um denen gleich zu werden, welche damals „die Ge- sellschaft" darstellen, so wird man gewiss das Urteil von Scherer und Lorenz von der Hand weisen müssen, welche die Einrichtung der Pfeiferinnung selbst als revolutionär be- zeichnen.^)

Das Haus der Württemberger Grafen war von den süd- westdeutschen Grafen geschlechtern das mächtigste; an dieses sich zu wenden lag den Pfeifern wohl um so näher, als die Grafen ja auch den einen schwäbischen Kesslerbezirk unter sich hatten. In welchen Beziehungen die Pfeifer zu Riegel aber zu den Herren von Blumeck standen, ist mir nicht recht klar. Wenn Engelhard von Blumeneck 1458, also im Jahre der Bestätigung der Bruderschaft durch Graf Eber- hard, an Wilhelm von Rapoltstein schreibt, er habe dessen Schreiben an die Meister und Pfeifer der Bruderschaft zu Riegel gelesen, von den Pfeifermeistern aber erfahren, dass sie mit der elsässischen Bruderschaft übereingekommen seien, die Breisgauer Spielleute sollten, wenn sie in das Elsass kommen, der elsässischen Bruderschaft, die Elsässer aber wiederum in gleichem Falle der breisgauischen dienen^), so ist doch wohl auch der Blumecker Schirmherr der Pfeifer- bruderschaft gewesen; wie er sich aber mit dem Grafen von Württemberg in diesem Schirmrechte teilte, bleibt frei- lich ebenso dunkel, wie so manches andere. Mir ist keine andere Nachricht bekannt, ob in Stuttgart wirklich der Pfeifer- tag dann abgehalten wurde, wie es kam, dass ein Teil des Gebietes des Pfeiferbundes zu Riegel an den elsässischen fiel, ob der Jahrtag in Riegel abgehalten wurde und wer ihr Schirmherr später war. Nur das eine konnte ein gründlicher Kenner der Geschichte des Breisgaus angeben, dass bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts die fahrenden Musikanten zu Riegel ihren Jahrtag abhielten, nach der Tradition des Dorfes in Gestalt eines vielbesuchten Jahrmarktes. Dass der Jahr- tag zu Michaeli abgehalten wurde, folgt aus der Dorfordnung

^) Gesch. des Elsasses 3. Aufl. 151. ^ Citat aus den Ann. Rappolt- steinenses bei Barre : Über die Brüderschaft der Pfeifer im Elsass. Kolmar 1873. S. 10,

312 Schulte.

zu Riegel von 1484: „und das spil zu Sanct Michels tag thuot bei vierthalben guldin vngefarlich."*)

Von selbst scheint die Brüderschaft zu Riegel vergangen zu sein, es brauchte nicht erst wie in Rapoltsweiler die französische Revolution den luftigen Thron des Pfeiferkönigs umzustürzen.

«) Maurer in Ztschrft. f. Gesch. d. Oberrh. 36, 188. Schon damals fiel auf den gleichen Tag ein Jahrmarkt zu Riegel.

Prozessakten

eines angeblich

durch Juden yerübten Christenmords zu Endingen.

Mitgeteilt von

Georg Wolfram.

Zu wissen als in vergangenen czyten by acht iarn unge- verlich vier cristen menschin by nacht von den iuden czu Endingen im Briszgaw ermordt worden sind, deczhalb ein limott uff dy selben iuden gefallen und doch czu fryscher täte nit straffe nachgevolget bisz erst das in dysem iare sollicher niordt offenbar usgeschollen. als deszhalb durch den wolge- bornen Ludwigen herren czu Liechtemberg und andre glaub- liche kuntschafft czu Endingen verhört worden ist, demnach der durchluchtig fürst und herre here Sygmond herczog czu Osterrich etc. dem hochgebornen fursten und herren hern Karlen marggrafen czu Baden etc. und graffen czu Spanheim als regierenden fursten der forderen lande czum husze Osterich gehörig bevollen hat dy obgemelten iuden in gefengknys czu nemen und dy warheyt desz mordes von inen czu erfaren, szo hat derselbe marggraffe Karle uf sSllich egemelt bevelhe ime getan dry iuden, mit namen Helya, Mercklin und Eber- lin, gebruder, yden in ein sundere gefenghysze nemen und sye fragen lassen; und ist doch ir keynem furgehalten worden, ob oder wasz der ander hab bekant und band dye dry gesagt und bekant desz egemelten mordts als hye nach volget.

czum ersten hat Helya iude uff samstag vor dem sontag Oculi anno etc. 70 gesagt fryens willens ungeczwungen, das

314 Wolfram.

uff ein czyt hye vor by acht iaren sient arme luthe, nemlich ein man ein frawe und czwey kinde mit eynem pferdlin czu Endingen spate uff der gassen gehalten und habent gebetten umbe herberg. da hab sin wip Sarlin dye selben armen luthe heissen in dye schüre czyhen, dar inn funden sie straws gnug czu betten, das haben die armen luthe getan und sint also in geczogen in der schüren dye nacht czu blibend. nach demselben sint dye iuden uff stundt in synem husze und auch in Heszman iuden husz, als sye deszmals eynen lawbertag mit einander czu Endingen betten, czu ratte gangen und haben getan eynen anslagk, dy armen luthe czu ermorden, da sy er by und mit gewesen und sient daruff dye bemelten armen luthe in der selben nacht ermordet worden durch Mennlin iuden, Leoman iuden, Heszman iuden, den iungern Mathis und ander fremde schallatziuden^), dye alle haben einander geholffen und darnach dye vier personen czum hinderen thur- lin usz der schüren hin usz czwischen Künlin Bynnders husze getragen in den gerner uff der cristen kyrchoff und dye totten lichnamen in das gebeyne begraben, und sy das ein kint gewesen ein kneblin, das ander ein dSchterlin.

item er hat gesagt, er sy nit in der schirn be dem morde gewesen, aber er hab vor dem husze gehütet, das nyman kome, als dye andern iuden yne das habent geheisen, und sy doch ein male an dye schüre gangen czu besehen, wye sye mit den armen luthen umbgiengen. da hab er durch einen spalt gesehen, das iglicher ein persone für sich neme und yder eins mit einem sechmesser ermordt und entpfiengen das blut von denn iungern kinden in ein glasz und brachten das mit den czweyen kindes haupter in sin stube, das sehe er und dye andern, dye in der stuben weren.

item er bekant, sye betten im ratt angeschlagen und we- ren eins worden, das man in synem husze betten und mirmelen

^) Der Güte des Herrn Oberamtsarzt Dr. Bück in Ehingen yerdanke ich folgende Erklärung des Wortes: „Es ist offenbar das schw&bische seh alanter (im Worte: eisen seh alant er Eisenhändler im Detail), also zunächst Handelsmann, wohl von mit. calo, calonis (negotiarius). Dieses calon altfranzösisch chaland, woraus durch Verschiebung des d t scha- lanz. Der Ausdruck kommt auch vor in Zeitschr. v. Schwaben n. Neu- bürg IV, 204. „ein frau . . und ein schalantjud die zarten mit anander.''

Christenmord vsx Endingen. 315

solte ufF das, ob dy armen luthe schryen wurden, das man dann in der stat den mordt nit boren möcbte.

item er bat gesagt, das dar nacb Mennlin iude und der ein fremd scballatziüde das Wut und dy czwey kindeszbaupter mit ynen binwegk fürten in fremde laut und das sye aucb der armen luth roslin mit ynen gefurt haben.

item er sagt auch, das dar nach Mennlin iude uf ein czit czu yme kieme und sagt, des bluts sy auch einem riehen iuden czu Pforczbeim czu kauf gegeben worden, der selb iude heysze Leo, anders wisse er nit.

item er sagt auch, das Menlin und Heszman ime darnach wolten gelt geben han, das er den mordt nit sagen solte. des wolt er nit nemen umbe des willen, obe es hut oder morn darczu keme, das er do von sagen dSrste: über das haben sye ymme by der iudischeyt verbotten und by verlierung sins lebeus, das er do von nit solte sagen, dann sagte er etwas do von, so wolten sye all sprechen, er hette es selbs gethan und ynnen darczu geholfen.

item er sagt auch, ime sye nicht von dem mordt worden; aber Mercklin iude hab synem wybe Sarlin geschenckt czehen gülden, das sye swigen und nit do von sagen solte.

item er hat auch gesagt, das Leoman dem iuden czu Sletz- stat des bluts auch worden sy.

Eberlin iuden bekentnys.

Item Eberlin iude, als man den des mordts halb czu En- dingen gescheen gefragt, hat ungeczwungen und ungebunden gesagt, das czu der czit, als dye armen lute in sins bruder Helyan schüren legen die andern iuden Mennlin iuden son nach yme geschickt haben czu ynne in Helya sins brude/ husz czu kommen, das hab er getan und als er darin komen sij, da betten sie den anslag getan, wie sie dye armen lute ermorden wolten und sy er geordent für das husz by dem bach uff dem brucklin czu warten und czu hüten, das nie- mands komme, das er auch getan habe, uff das so sient die iuden, nenilich Mennlin, Heszman, Mercklin, Leoman, Mathis und ein fremder schallatziude in die schüer gangen und haben die vier menschen ermordt und zweier der kindlin blftt ent- pfangen, das in ein glasz gethan und es darnach mit den czweyen kindesheuptern in Helyans stub getragen, das hab

316 Wolfram.

er und andre luden in der stuben gesehen, es weren auch die selben iuden, die den mordt getan betten schweissig und blutig bis an die arme und wuschen die hende ob dem gieszfasse.

item er hat gesagt, sie haben darnach die ermordten luthe in den gerner getragen und sie in das gebeyne verborgen umb desz willen ob sie fünden wurden, das man dan gedechte, die eristen betten den niordt gethan. und als der mordt vol- bracht würde, da sie yme und anderen iungen und alten iuden verbotten worden by der iudischeit und verlierung libs und lebens, das sie nit davon sagen selten.

item Eberlin iude hat gesagt, die iuden bruchen das eristen blut czu yrer beschnydung für yrem kryesame.

item er sagt, das Leoman dem iuden czu Sletzstat audi worden sy von dem blut. der selb hab ime geschenkt für alle forderung czehen gülden nemlich vier an golt und sechs an gelt, umb das er czu den Sachen schwigen solt

item er sagt ime, sy wyssend, dasz Mennlin und der ander fremd iude desz bluts in einem glasse und die czwey kindes- heupter hinweg gefurt haben.

item er sagt auch, als der anslagk des mordts geschee, do betten sie mit einander verlassen, ob dy armen luthe in der schüren schrien wurden, so selten sie im huse underein- ander ein geschrey machen, das man usserhalb solt gedencken, sie slögen einander und mechten das geferte selb.

Mercklin iuden bekantnys.

Item Mercklin iud als man den uf mendag nach dem son- tag Oculi anno etc. zu Hochberg hat gefragt von desz ege- melten mordts wegen hat gesagt und bekaut, das der anslagk des mordts sy gescheen in Helya husz und der mordt in desz selben Helyan schüren in der nacht volbracht, da by sy er gewesen und etliche ander iuden, nemlich Mennlin, Heszman, Mercklin, Leoman und die andern als vor stet und habend Helya und Eberlin sin brfider gehüttet an der gassen, das nimand keme, nemlich Helya umb das husz und Eberlin by dem bach uff dem brücklin und er selbs hab der frawen die gurgel mit einem sechmesser abgehawen und hab der schal- latsiud den man ermordt, und das sy einsmals bescheea und darnach haben sye inne erst die helse mit einem fleysdi- messer gantz abgehauen, und da sie dye alten lute 6^

^

Christenmord zu Endiogen. 317

mordeten, da haben sie darnach die kinde auch ermordet und das blfit von denselben kinden entpfangen und haben darnach die toten menschen alle viere getragen in den gerner in der selben nacht und als er starck were, do trüg er den man und die andren lüden trügen die frawe und dy kinde czum hin- dern türlin hinusz. und das Mennlin luden son, der Schmoll, in den gerner uf den beynhufen stiege und macht daryn ein loch und leit dye ermordten lute darin und verdeckten sie mit dem gebein czfi, das man sie nit gesehen mocht.

item er sagt, sie haben der czweyen kind hewpter mit dem blut in Helyans Stuben getragen und hab Mennlin iud dar- nach das blut und dye czwey hewbter miteinander hinwegk gefurt in fremde landt.

item er sagt, sie haben von denn alten luten kein blfit entpfangen sunder allein von den kinden und habent die alten dorumb ermordt, das yne dy kinder werden mochten, und sagt, das sie das cristen blfit haben und bruchen müssen czu yrer beschnydung für denn krysan.

als nu die hievor genanten dry luden uflf söllich obge- schrieben ir bekantnys mit urteil in das fuwr erkannt und zfi Endingen vom leben zfiüDi todt bracht siudt und dann usz derselben irer sache ist geflossen, das Leo dem luden zfi Pforczheim desz bluts von dem hievorgemelten mordt auch worden sy, szo hat myn gnediger herre der marggraflf nach dem selben Leo auch gryffen und ine in gefencknya nemen lassen, by demselben Leo sind von ungeschicht uflf die nacht, als man yne fienge in synem husze auchp gewesen etwen vil scha- latziuden und nemlich dye dry, dy von den hyevorgenanten iuden sind gemeldet, dye selben dry doch yeder in sunder- heyt han auch vorleben, als hie noch volget

zum ersten hat Leo, ein iunger schallatziud , uflf mendag nach dem heiligen ostertag 70 gesagt, das sin muter die yetz- unt czfi Senheim wone, uS die czit, als dye armen lute zfi Endingen ermordt wurden da selbs zfi Endingen gesessen ge- wesen sy und sy er uff dy czitt, da der mordt geschee, kom- men gen Endingen, sin muter czfi besehen und by und mit dem mordt gewesen, er habe aber nicht darczu gethan anders, dann das er im husz usz und in sy gegangen und besehen, das niemant komme und hat da by bekant, das der mprdt czfi Endingen in Helyans schüren sy gescheen by nacht und

318 Wolfrairi.

sient die alten luthe am ersten get5det worden und darnach die kinde und von den kinden das blüt entpfangen worden und inen nach dem, als das blüt von inen wurde entpfangen, die heupter abschnitten, und haben die iuden sie alle vier getragen binden zft der schüren hinusz durch ein cleins thur- lin in den gerner uff der cristen kirchofF und mit gebeyn begraben.

item er sagt, das dye iüden das cristen blüt bruchen czü yrer beschnydung für den kriesam.

item er hat auch gesagt, er wisz nit anders, dann das Berman iud und ein anderre schalatz iude die zwei kynds- hewpter mit dem blut und auch der ermordten pferdlin hin- weg gefurt haben.

Berman iuden bekantnys.

item Berman iud hat gesagt, er sy von ungeschicht kom- men gen Endingen, da sient dye iuden zu in gangen in sins Wirts husz, der auch ein iud were, und haben im gerüflft und als er kommen sy, da wer der mordt gescheen, da Wessen sie yme hinweg gein und geben im funflf gülden, das er swi- gen solt. daruflf müst er schweren in Moyses buch, das er den mordt wölt verswigen.

item er sagt das die iuden das cristenblüt czu der be- schnydung bruchen und das er des blüts von den kinden czü Endingen hab bracht Leo dem iuden czu Pforczheim.

Smollen desz iuden bekantnis.

Smollen Mennlin iuden son von Nürnberg ein iunger armer schallatziud hat bekant, er sy einsmals by syben oder acht iaren*) kommen gein Endingen, da hab sich begeben, das arme luthe mit czweyen kinden in Helyan desz iuden schuer gelegen sint, dar ynne ir herberg über nacht zu haben, da sy ein anslag gescheen, das man sie weide tötten umbe der kinde willen, darzfi sy er komen, hab dorczü geholflfen und sagt, das dar by sient gewesen Helya Eberlin Merckilin und ander iuden, die alle uflf die zyt zu Endingen sässen huszheb- lich und Berman, ein alter schallatziüde, auch Leo, ein iunger iud, der wer von ungeschicht da sin mutter ein mal czu be-

') Am Rande er wisz nit eygentlich wie lang es sij.

Christenmord zq Büdingen. 319

sehen, als dye uff dy czit da seshafftig wer. da hab er mit dem andern den mordt getan und mit einem sechmesser ynen dye kelen helffen abschniden. dar nach sy er in den gerner gangen und hab in das gebeyn ein loch gemacht, da haben sye dye körppel einen nach dem andern gebracht und die doryn begraben, darnach sy er wider in das husz gangen und hab ein glas mit bl&t entpfangen und das mit denn kints- hewptern und der armen luth pferdtlin gefurt gein Franck- furt. da selbs hab er es eins teyls geben einem iüden und in der iüden schul darumbe entpfangen ob dryen gülden, das pferdlin hab er einen fremden iuden verkauflft für dry gülden.

er hat auch gesagt, das im ytzunt uff disser fart der iud czü Sletzstat hab bevollen ein lidderin ledlin mit eim thftch überczogen und verbethschafft und einen brieff, da mit das er das dem Leo czü Pforczheim bringen solt. das hab er uf dye nacht, als er gefangen wurde, dem selben Leo gegeben.

item er sagt, es sy by czehen oder eylff iaren, da hab er Spir mit einer armen frawen geredt und sie betiedingt das sie ir eigen kint mit ime gein Worms hab getragen und das verkaufft für 30 gülden einem riehen iüden, genant Cesar. do von sy im von dem iuden auch worden 20 gülden, das selb kint sy von den iuden ertötet worden czft Worms und das blut von im entpfangen und das tod kindlin sy darnach be- graben worden usserhalb an der iuden kirchoff czfi Worms.

item der selb SmoU hat furbasser gesagt, es sy by funff iaren, da hab er czfi Werde, by Nürnberg gelegen, eynem armen hirten ein iung kint by fünff iaren alt hinweg gefürt, der hirt sy aber nit da by gewesen, das selb kint hab er gein Nürnberg gefurt und Messen von Friburg einem riehen iuden verkaufft für 22 gülden, das selb kint hab gesechet und getötet der iuden Schinder oder secher genant A^braham; da sy er by und mit gewesen.

Bekantnys Leo iuden czu Pforczheim.

item Leo der iud czu Pforcheim hatt uf dinstag nach dem sontag misericordia domini anno etc. 70 gesagt fryes willens und ungeczwungen , er sy uff ein zytt by 18 oder 20 iaren mit synem vatter gewesen by eyner beschnydung. do hab er von angesicht in eynem cleynen schüsselin neyswas rots ge- sehen und gefragt was das sy dar uff hab sin vatter geant-

320 Wolfram.

wurt, ob er das nit wisse, es sy cristenmenschen blftt; das müssen dy luden haben czft irer beschnidung.

item er hat bekant, das Berman der schalatziude von dem hievorgeschriben stett, ime in kurczer zyt, nemlich by 30 wochen nestvergangenen, in eim fleschlin mit leder überzogen und verbetschafFt ein wenig cristenblüts von Leoman dem luden czu Sletzstadt und damit einen versigelten brief bracht, dorin derselb Leoman im geschriben hab, er möge sich wol daran lassen, das es gerecht und des blftts von den czweyen kinden von Endingen sy. umbe das blüt hab er dem Berman geben by czweyen dryen oder vier gülden ungeverlich, er wisse der somm nit eigentlich und hab das selb bl&t sither lassen bruchen czö einer beschnydung syner tochter kindts.

Strassb. Stadt- Arch. Gewölbe unter Pfalz lad. 174 auf zwei zusammengehefteten papierenen Foliobogen. Dieselben zeigen Brüche und Verschickungsschnitte. Schrift aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts.

Auf alle Widersprüche in diesem Prozess im Einzelnen hinzuweisen, ist übei*flüssig. Interessant ist es zu sehen, wie die Juden, welche man bei Leo dem Pforzheimer zufällig mit- gegriffen hat, in Ermangelung derjenigen, die von Helya Merklin und Eberlin als Beihelfer oder Hauptthäter beschuldigt sind, jetzt dasselbe eingestehen, was jene gethan haben sollten. Einstimmig haben die drei genannten Mennhn als denjenigen bezeichnet, der das Blut hiuweggeführt hat. Da man seiner nicht habhaft geworden ist, muss sich im Pforzheimer Verhör ein bisher Ungenannter zu dieser That bekennen. Mit einem merkwürdigen Vertrauen in die fanatische Dummheit des Brief- empfängers wird der zweite Teil der Untersuchung mit dem ersten in Zusammenhang gebracht. Dort waren als Mörder Mennlin, Leoman, Heszman, Mathis, als Beihelfer Schmoll ge- nannt. Bei der Pforzheimer Verhaftung wird berichtet, man habe verschiedene Schallatzjuden „und nemlich dye dry, dy von den hyevorgenanten iuden sind gemeldet" ergriffen. Man führt sie namentlich auf und jetzt heissen sie Leo, Berman und Schmoll! Der letztere erscheint jetzt nach eigenem Geständnis als Mörder. Als solcher war er Helva und Grenossen noch nicht bekannt.

Christenmord za Endingen. 321

Auch mit der Zeit nimmt man es nicht allzu genau. Nach dem ersten Bericht ist der Mord vor 8 Jahren passiert, nach Leos Aussage hat er das Blut vor 30 Wochen und zwar durch Vermittelung des Schlettstadter Juden Leoman von Berman erhalten. Berman gesteht auch, ohne jedoch einen Mittels- mann zu nennen, dass er der Überbringer des Fläschchens gewesen sei. Ebenso sagt aber Schmoll aus, er habe, und zwar im Auftrag des Schlettstadter Leoman, dem Leo das Blut gebracht. 30 Wochen ist das freilich nach seiner Aus- sage noch nicht her, erst in der Nacht seiner Gefangennahme und diese kann höchstens 3 bis 4 Wochen vor dem Ver- hör stattgefunden haben') übergab er dem Pforzheimer das Christenblut.

Das Gesagte genügt um erkennen zu lassen, dass die Ge- ständnisse der in Pforzheim ohne jedweden Anhalt verhafteten Juden als Antworten auf bestimmt vorgelegte Fragen durch die Folter erpresst sind.

^) Das ersle Verhör war am 24. März, das zweite am 23. April.

Zoitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. a. 21

ödungen und Wüstungen im Breisgan.

Von

Adolf Poinsignon.

Angeregt durch Schäflflers Aufsatz „Über die Konstatierung von Wüstungen im bayerischen Kreise Unterfranken und Aschaffenburg" im V. Bande der Archival. Zeitschrift Dr. Fr. V. Löhers begann ich kurz nach Übernahme des Stadtarchivs zu Freiburg i. B. bei meinen Arbeiten Notizen über Wüstungen im Breisgau zu sammeln. Dr. A. Schäffler sagt am angeführten Orte: „Von hervorragender historisch-geographisch-statistischer Bedeutung ist für jedes Territorium die Geschichte seiner Wüstungen. Eine Geschichte der Wüstungen ist ein Teil jeder Landesgeschichte. Wo daher erstere fehlt, wird letztere sicher wenigstens stellenweise dunkel, unklar und lücken- haft bleiben, ganz abgesehen davon, dass sich die wirtschaft- lichen und national-ökonomischen Verhältnisse eines Landes ohne eine Geschichte seiner eingegangenen Orte nie und nimmer klar legen lassen."

Fast in allen deutschen Landen hat sich darum die Spezial- forschung in neuerer Zeit mit der Konstatierung von Wüstungen und Ödungen befasst und in einem derselben, im Grossherzog- tum Hessen ist dieselbe zum grossen Teile sogar schon ab- geschlossen.

Auch die Badische historische Kommission hat in ihrer ersten Plenarsitzung am 20. und 21. April 1883 unter an- derem die Anlage eines historisch-topographischen Ortslexikons sowie die Sammlung von Notizen über alte Erdwerke, Bur- gen etc. in Aussicht genommen und in der Spezialdiskussion

ödimgen im Breisgau. 323

beschlossen, die Feststellung der Ortsnamen soll auch auf die sog. Odungen (ausgegangenen Orte) ausgedehnt werden. Durch diese EntSchliessungen sah ich mich natürlich darin bestärkt, das einmal Begonnene weiter zu führen.

Als örtliche Grenzen des zu durchforschenden Gebietes habe ich diejenigen des alten Breisgaus angenommen, soweit dieselben überhaupt festzustellen sind, insofern nach Osten hin die Grenzlinien zur Zeit der Gaueinteilung niemals scharf bezeichnet waren. Nach dieser Richtung folgte ich im All- gemeinen dem Kamm des Schwarzwaldes mit Ausschluss der Herrschaft Hauenstein und alles Landes östlich der Wasser- scheide Wiese-Wehra. Der Grenzbeschrieb gestaltet sich dem- nach ungefähr folgendermassen : im Norden die Bleichbach und vom Hünersedel in ziemlich gerader Linie bis zum Faren- kopf, von da südlich auf der Wasserscheide zwischen Elz und Gutach über den Briglirain und die Brand; von da auf der Wasserscheide zwischen Rhein- und Donaugebiet über den Turner zum Feldberg, Farnwiede, Hörnle, Beleben und Hörn; dann die Wiese überschreitend hinüber auf die Wasserscheide zwischen Wiese und Wehra bis zum Rhein, im Süden und Westen der Rhein.

Schwieriger war die Frage, wo ist die Grenze zu ziehen zwischen dem, was sachlich aufgenommen werden soll und was nicht? Soll man unter „Odungen" nur ausgegangene Orte, also ganze Dorfschaften verstehen oder den Begriff „Odung" und „Wüstung" entgegen dem bisherigen Gebrauch auch auf kleinere bauliche Anlagen ausdehnen? Nach einigem Schwanken entschloss ich mich alles was für die Detailforschung Interesse haben könnte aufzunehmen, somit ganz dem Vor- schlage Schäfflers zu folgen und

1) „den Beweis zu erbringen, dass einmal auf dieser oder jener Stelle ein Dorf, ein Weiler, ein Hof, eine Mühle, eine Burg, ein Edelsitz, ein Kloster, eine Kirche, eine Kapelle etc. gestanden";

2) „möglichst genau die Lage und nunmehrige Markungs- gehörigkeit anzugeben" und

3) „all das Geschichtliche hervorzuheben, das über die bewohnte Stätte und dann, nachdem sie zur Wüstung ge- worden, über diese aus gedruckten und ungedruckten Quellen zu erforschen ist".

21*

324 Poinsignon.

Was nun den Punkt 3, also zunächst das gedruckte Quellen- material anbelangt, so standen mir die Universitätsbibliothek dahier und ganz besonders die in lokalgeschichtlicher Be- ziehung recht ansehnlich dotierte Stadtbibliothek zur Verfügung. Diese letztere ist mit dem Stadtarchiv verbunden. Von den uiigedruckten Quellen kam mir die schöne Sammlung von breis- gauischen Berainen zu statten, welche vor einigen Jahren als Doubletten aus dem Grossh General -Landesarchiv zu Karls- ruhe ausgeschieden und dem Stadtarchiv Frei bürg überlassen wurden.

In dem Bestreben an Ort und Stelle möglichst genau die Lage und die Beschaffenheit der Odung zu bestimmen wurde ich auf das freundlichste von den Herren Dr. Thirv und Dr. Pfaflf in Freiburg sowie von Herrn Diakonus Maurer in Emmendingen unterstützt. Manche Odung konnte aber be- sonderer Umstände halber leider nicht an Ort und Stelle son- dern so zu sagen nur auf dem Papier festgestellt werden.

Schliesslich darf nicht unerwähnt bleiben, dass schon Mone im XIV. Band dieser Zeitschrift ein Verzeichnis von Belegen ausgegajigener Orte in Baden zusammengestellt hat, das, wie er selbst sagt, seiner Unvollständigkeit wegen nur als Probe dienen sollte. In der äusseren Form und Ordnung des Stoffes habe ich mich ganz diesem Beispiele angeschlossen.

Acbein, ebem. Pfarrdorf am Rhein südlich von Breisach, wahr- scheinlich durch die Überschwemmungen des Rheins und den wiederholten Wechsel seines Strombettes schon im 14. Jahrhundert ausgegangen. Ein gewisser Berengar schenkt im Jahre 789 seine Güter in pago Brisgowe in Acheimer marca an das Kloster Lorsch im Oberrheingau. Cod. Laures- ham dipl. II, 527 No. 2628. Unter den Notitiae über den Breisgau ibid. III, 182 ist zu lesen: De villa Acheim. In Acheim est huba I, quae solvit naulum de navigio. In der päpstl. Bestätigung für das Hochstift Basel vom 14. Apr. 1139 bei Trouillat Monuments de l'Histoire de l'ancien eveche de Bäle I, 275 ist die Stene enthalten: „curtim de Brisache cum occlesia et filia sua Hostat et curtim unam in eadem villa, Castrum de Husenberch cum tota augia et moutem Hechardis; ecclesiam de Acheim". Die Nennung des Ortes A. im Zusammenhang mit Breisach, Hochstetten, Usenberg und Eckharisberg berechtigt zu der Annahme, dass auch A. dort in der Nähe gelegen habeu müsse. Trotzdem übersetzt es Trouillat kurzweg mit Aachen. In einer ürk. v. 30. Sept. 1283 wird unter den Zinsleuteu des Klosters Thennenbach ein Peter von Achein genannt. Zeit-

ödungen im Breii^n. 325

Schrift f. Gesch. d. Oberrh. X, 106 J) Dambacher bemerkt hi^rza, dass bei Hochstetten am Rhein, wo der ausgegangene Ort gestanden habe, jetzt noch ein Gelände den Namen Anghan führe. Einen sicheren Beleg aber giebt uns das Güntersthaler Zinsbach von 1344, wo unter der Rubrik Oberrimsingen der ban you Achein, zem alten Acheim, an der kilchun ze Acbhein genannt ist. Mone in Ztschr. XIV, 891. Auch der Liber Taxa- tionis vom Jahr 1353 führt noch eine Kirche zu Achein im Dekanat Breisach an. Freiburg. Diözes.-Arch. V, 89.

Zu Achkarren wurde beim Bau der neuen Kirche ein Fragment von Terra sigillata auf dem Kastelberg aufgefunden und 1826 in die An- tiquitätensammlung des verst. Prof. Dr. H. Schreiber eingeliefert, welche durch dessen Vermächtnis jetzt mit der städt. Altertümersammlung ver- einigt ist. Da Bissinger in seinem Verzeichnis der Trümmer- and Fund- stätten aus römischer Zeit Achkarren nicht nennt, glaube ich dieses Um- standes erwähnen zu sollen. Der Kastelberg zu Achkarren liegt dem Schlossberg oder dem ehem. Schloss Höhingen gegenüber ganz nahe südlich vom Dorf und ist ganz mit Reben bepflanzt. Zu Achkarren befand sich einstmals auch ein Bad im Oberdorf mit warmer Quelle. Die Quellen- leitung ist mannshoch überwölbt, an der Schwelle zum Eingang findet sich die Jahrzahl 1410 (gestürzt).

Adaghiliniswillare. Ein gewisser Canzpertus vergabt am 27. Oktober 754 dem Kloster St. Gallen Besitzungen in pago Brisegaugense zu Warbinbach (Warmbach), Artiovinia (?), zu Minsilido (Minsein) und zu Adaghiliniswillare. Wartmann, Ürk.-Buch der Abtei St. Gallen I, 28. Neugart, Cod. dipl. Alem. I, 25. Es muss wohl in der Gegend zwischen Wiese und Rhein gelegen haben, vielleicht das heutige Wyhlen.

Adelhansen bei Freiburg wird zum erstenmal in der Wildbann- beschreibung als Adelnhusun von 1008 bei Trouillat I, 150 gebracht, so- dann im Rotulus Sanpetrinus 1095-1203, neu bearbeitet von v. Weech im Diöz.-Arch. XV, als vicus Adelenhusen, apud Adalhusen und unter den Zeugen und Donatoren ein Adalbero de Adalhusen, ein Lampertus, auch Lampreht de Adalhusen und sein Sohn Eberhardus. Es gab zwei getrennte Gemeinden Adelhausen bei Freiburg, Altadelhausen zunächst am Bronnberge innerhalb der alten Bannkreuze der Stadt und Neuadel- hausen westlich davon auf der Stelle der heutigen Vorstadt Wiehre um die Pfarrkirche herum. Mit dem Burgrecht und den Leuten zu Alten- Adelhausen belehnt Herzog Leupolt von Österreich den Perteli Steffan Sncwlin am 3. Okt. 1399, Schreiber, Ürk.-Buch der Stadt Freiburg II, 135, und Neuadelhausen verpfändet die Herrschaft Österreich am 18. Juli 1412 an die Stadt Freiburg, ebenda II, 245, ebenso das Schultheissenamt, Zoll und Dorf Adelbausen mit den Leibeigenen 1459 und 1460 1. c. 462 u. f£. Junker Bartholme Snewlin verkauft endlich 1510 Burgrecht und Leute zu Alten-Adelhausen um 80 fl. auch an die Stadt. Schreiber, Gesch. der

I) Wo fortan bei den Citaten bloss die Bezeichnung „Ztscht.** ge- braucht wird, ist stets die Zeitschrift ffir Geschichte des Oberrhelos gemeint. Ztschr. N. F. bedeutet die neue Folge derselben.

326 Poinsignou.

Stadt Freiburg III, 190. Beide Orte hatten ihre eigenen Gerichte, aber nur ein Kirchspiel, wozu noch als dritte kleine Gemeinde Dorf und Gericht zu Obern- und Niedernwühri gehörte. Das Frauenkloster Dominik.-Ord. in Neu-Adelhausen wurde 1232 gegründet, s. König in Diöz.-Arch. XII, 295. Adelhausen mit Währe, Pfarrkirche, Klöster und sämtliche Privat- häuser wurden 1677 bei Anlage des französ. Festungsbaues dem Erd- boden gleichgemacht. Von dieser Zeit an erlosch der Name Adelhausen und bei der späteren Neuansiedelung wurde für die nun erstehende Vor- stadt bloss der Name Wiehre gebraucht. Nur das Pfarramt daselbst führt heute noch Titel und Siegel von Adelhausen -Wiehre. Die jetzige Pfarr- kirche steht auf den Fundamenten des alten Klosters Adelhausen, die alte Pfarrkirche zu St. Einbeten lag näher beim Sternwald, etwa da, wo die Höllenthalbahn die Günteisthaler Strasse schneidet; das bald auch dem Untergang geweihte alleinstehende Kapellchen auf dem Klosterfeld aber giebt die Stelle an, wo einst das gleichzeitig mit Adelhausen 1677 demo- lierte Dominikaner -Frauenkloster St. Katharina stand. Unterhalb des Lorettoberges endlich, wo jetzt die Kapelle zu den vierzehn Nothelfem an der Baslerstrasse steht, befand sich der grosse und reiche Spital der Aussätzigen „der siechen an dem velde'* oder das Gutleuthaus. Schliess- lich ist hier noch zu erwähnen, dass zu Adelhausen unweit der ehem. Pfarrkirche ein Weiher-Schloss gestanden hat, das der Freiburgiachen Patrizierfamilie Turner gehörte. Kreuter zitiert in seiner Gesch. v. Vord.- Österr. I, 404 aus einer Urkunde Rudolf des Turners für das Prediger- kloster zu Freiburg vom Jahre 1309 eine Stelle, welche lautete: „Bi mine gesesse zu Turne in dem Kilchspille zu Adelnhusen^. Genannte Urkunde soll dem Stadt- Archiv angehört haben, ist aber leider nicht mehr vor- handen. Bader bezeichnet fragliches feste Haus im Diöc.-Arch. VI, 164 sogar mit dem Namen „Turnstein** ohne jedoch die Quelle anzugeben, aus der er diese Nachricht schöpfte.

Adelnhofen« Das Thennenbacher Güterbuch von 1341 auf Fol. 4 führt Adelnhofen als im Breisgau gelegen an. Mone in Ztschr. XIV, 391 verlegt diesen Ort in die Gegend von Emmendingen. Unweit der schönen frühgothischen , jetzt ruinenhaften St. Georgskapelle in Denzlingen, am westlichen Ende dieses Dorfes, befindet sich ein grosses Gehöfte, welches der Adelhof heisst. Ein Teil der alten Umfassungsmauern ist noch vor- handen; sehr feste und umfangreiche Fundamentmauern innerhalb der Hofraite wurden bei Neuaufführung des Baues teils gesprengt, teils stecken sie noch im Boden. Im Volksmund gilt dieser Adelhof als ehemaliger Edelsitz des wilden Junkers Teufel von Birkensee.

Alg^ersberg^ wurden mehrere Bauernhöfe in der Nähe des EJosters Thennenbach genannt. Thenuenb. G.-B. 1341. Ztschr. XIV, 391; heisst jetzt Allmendsberg. Der Dinghof zu Algersberg mit Zwing und Bann, Recht und Gericht wird anno 1434 als Eigentum des Klosters Sölden er- wähnt. Comp. Annal. Seid, im Gen. -Land. -Arch. zu Karlsruhe. (Unediert)

Burg Altenstein bei Zell i. W. wird im Prozess zwischen dem Markgrafen von Hochberg -Rötteln und dem Junker Jakob Ziboll ▼'»r^ der hohen Gerichtsbarkeit zu Hausen i. W. i. J. 1406 genannt. Kolh ^

Ödungen im Breisgan. 327

Alt-Falkenstein im Höllenthal. Die Überreste dieser anno 1388 von der Stadt Freiburg zerstörten Barg liegen auf einem sehr schwer zugänglichen Felsen etwas westlich schräg gegenüber dem Hirschsprung. Der Turm, der jetzt noch zwischen Alt-Falkenstein und dem Wirtshaus zu deu Tauben steht, war nur die Yorburg von Alt-Falkenstein und hiess auch der Bubenstein. Ob wir diesen letzteren kleinen Burgstall als den Sitz der Herreu von Neu -Falkenstein betrachten dürfen, die schon 1266 genannt werden (Schreiber, Urk.-Bach I, 65) und von denen einer 1272 das Patronatsrecht zu Kappe! den Dentschherren verkauft, müssen wir dahin- gestellt sein lassen. Die Schicksale der Burg Falkenstein sind in so vielen Schriften behandelt, wie z. B. in Schönhut, die Bargen Badens u. a. a. 0. und das über die Burg sowie die Edelknechte von Falken- stein vorhandene Urkundenmaterial ist in allen Publikationen, welche das Breisgau betreffen, ein so zahlreiches, dass ein näheres Eingehen darauf hier überflüssig erscheint.

Almersdorf« S. das Kloster St. Peter auf dem KaiserstuhL

Alting^eiiy Dorf und Burg. Bei der Schenkung des Herzogs Konrad

von Zähringen a. 1123 für St. Peter, welche auf dem Schloss Badenweiler

vor sich geht, erscheinen unter den Zengen die herzogl. Ministerialen

Wernherus et frater eins de Altinchoven. Neugart, Episcopatus Gonstant.

11, 28. Mone deutet auf Altikon an der Thur. Die päpstl. Bestätigung für das Kloster St. Ulrich vom 27. Jan. 1148 bringt hintereinander an- geführt curtem de Muchheim, curtem de Altelinghoaen, cartem de Ruede- linghouen, curtem de Bamenhanc etc., Dumg^, B^g* Bad. p. 187, während diejenige vom 3. Mai 1184 für dasselbe Kloster den Wortlaut curtem de Mvchheim, cvrtem de Atelinchoven, cvrtem de Bamenanch, cvrtem de Ehingen, cvrtem de Hodorf etc. hat, wie mir Herr Archivrat Dr. Schulte na(*h dem Texte des Originals im Grossh. 6en.-Land.-Arch. festzustellen die Güte hatte. Auch der Botulus Sanpetr. bringt um die Mitte des

12. Jhrdts. unter verschiedenen zähring. Ministerialen, welche fast alle dem Breisgau angehören, einen Bödolfus de Altinchoaen, Diöc-Arch. XV, 150, wobei an Altikon bei Zofingen im Kanton Aargaa gedacht wird. Sowohl für dieses Miuisterialengeschlecht als die örtlichkeit bringen zwei Kegesten des Hochstiftes Basel, veröffentlicht von Bader in Ztschr. f. Gesch. d. Oberrh. IV, 459 u. f., näheren Aufschluss. Am 15. Sept. 1343 verkaufen Jakob von Nüwenfels, Ritter, und seine Söhne Jakob und Er- hart von Nüwenfels, Edelknechte, die Dörfer Sliengen, Mvchhein und Steinistat, üsenberg. Lehen, an das Hochstift Basel, sodann das „burgstal zc Altlinkon'^ mit allen Nutzungen und Rechten, wie es Ton Ritter Jo- hans sei. von Lörrach erkauft war, und das Regest vom 3. Mai 1344 be- stätigt diesen Kauf. Von nun an bilden diese vier Dörfer nebst Istein und Huttingen die Hochstift-Basel'sche Vogtei Schliengen. Schon im Jahre 1429 hatte jedoch Altikon keine eigene Gremarkung mehr, da es in der Urk. v. 23. Apr. ejusd. an. in Ztschr. XVI, 239 als im Schliengener Bann gelegen bezeichnet wird, während immerhin noch im Vertrag zw. Basel u. V. Blumeneck v. 4. Juli 1438 ibid. 242 das Schliengen'sche Niedergericht zu Schliengen, Muchen und Altikon erwähnt wird. Der 2^hnten zn Schliengen, Steinenstatt, Manchen and Altiogen wird im Urteilhrief Tom

328 Poinsignon.

4. Okt. 1456 wegeo Streitigkeiten des Klosters Eönigsfelden mit dem Stifte Säckingen genannt ibid. 249 und noch am 13. Dez. 1594 Urkunden Vogt, geschworne und gemeindteu zu Schliengen, Steinenstatt, Altingen u. Machen in der Weinschankordnung, die vom Hochstift Basel erbeten ist. Ztschr. III, 282. Heute ist vom Dorf Altingen nichts mehr übrig als die Altinger Mühle zwischen Scbliengen und Liel, in deren Nähe früher zahlreiche Erzgruben waren, deren eine jetzt noch der Altinger Stollen heisst. Zum letztenmal wird der Burgstall zu Altingen in einer Urk. v 18. Dez. 1618 genannt „der Burgstall zue Altiken mit dem Weyer und Garten, stosset an den Richtbrunnen" etc. Ztschr. XVIII, 223. Nach einer I. c. bei- gefügten Anmerkung muss diese Burg sehr klein gewesen sein.

Alzenach« Abt Crimolt v. St. Gallen verleiht am 12. Juli 861 an die Brüder Tethart und Bubo den ihnen von St. Gallen übertragenen Besitz zu Mengen, Ampringen, Ebringen, Alcina u. s. w. Wartmann I, 103. Odalricus de Alcinah schenkt mit Einwilligung des Herzogs Conrad V. Zähringen s. Eigentum zu Hausen zwischen 1127 u. 1152 dem Klost. St. Peter. Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 149. Auch ein Cönradus de Alcina, Bruderssohn des Odalricus wird ebenda 151 genannt. Berhta de Alzena, Gem. Wilhelms v. Cheppenbach, vergabt mit Genehmigung des Grafen Konrad v. Freiburg ihren Hof zu Husen (an der Möhlin) am 3. März 1255 dem Kl. Günthersthal. Ztschr. IX, 332. Berhta de Alzina, Wwe. des Ritt. Dietherich v. Kepphinbach schenkt am 9. Dez. 1267 ihren Hof zu Hochstetten (b. Breisach) dem Johanniterhaus zu Freiburg. Sie wird in der Urk. eine Ministerialin der Gr. von Freiburg genannt. Ztschr.

IX, 447. Graf Egeno III. v. Freiburg verkauft am 9. Juni 1273 den Jo- hannnitem zu Freiburg seinen zum Schloss Alzenahe gehörigen Wald im Gündlinger Bann um 26 M. Silb., Ztschr. IX, 454, und am 17. Juni 1283 das Schloss Alzenahe selbst mit allem Zubehör um 600 M. Silb. Ztschr.

X, 103. Ein Alzenacher Hof war noch 1418 vorhanden und gehörte dem Frauenkl. Sulzburg; es ist der Salzhof bei Gündlingen. Leichtlin, die Zähringer S. 72. Einer Mühle zu Altzenach wird in einem Hanau-Lichten- berg'schen Zinsbuch des 16. Jhrdts. erwähnt. Mone vermutete sie bei Lichtenau. Ztschr. IX, 391. In einer alten Landkarte des Breisgau's, publiziert in Baders Badenia Bd. I, ist eine Burg Alznach zwischen Breisach und Rimsingen eingezeichnet, also in der Nähe von Gündlingen, wo eine Feldgegend das Bürchle heisst. über die Provenienz erwähnter Karte vermochte ich bis jetzt nichts zu ermitteln, sie ist aber im Allge- meinen zuverlässig.

Ampring^eiiy Burg und Kirche. Der Adelhauser Berain v. 1327 (Stadt -Arch. Freiburg j führt im Bann von Ampringen Äcker „bi dem burgelin" an, „bi den widen". Die Burg ist auch in dem oben erwähnten Kärtchen des mittelalterlichen Breisgau eingezeichnet und war Wohnsitz der Edlen von Ampringen. Ein Hermannus de Amparingen erscheint «chon im Rotulus Sanpet. als Ministeriale des Markgrafen Hermann v. Baden, ein Carolus de A., Ministeriale des Herzogs Bertold v. Zähriugen, schenkt seine Güter zu Ehrenstetten an das Kl. St. Peter, Diöc-Arch. XV, 143 u. 145. Nach Kolb gab es aber zwei Burgen zu Ampringen, je eine in Obera. und in üntera., welche beide erst in den Kriegen des

Odungen im Breisgau. 329

17. Jhrdts. zerstört wurden. Auf den Ruinen der ersteren liess die Fa- milie V. Wessenberg, welche den ganzen Besitz der Herren v. Ampringen nach deren Aussterben erbte, eine Scheuer aufbauen, während die Ruinen der anderen in den Wiesen westlich von Untera. auf dem rechten Ufer der Möblin noch im Anfang unseres Jahrhunderts sichtbar gewesen sein sollen. Jedenfalls waren beide Burgen Wasserschlösser. Zu Ampringen stand einst auch eine Kirche „basilica**, welche nach dem Rot. Sanpetr. in der Zeit zwischen 1091 u. 1130 vom Markgrafen Hermann v. Baden u. Hachberg nebst andern Gütern an das Kl. St. Peter vergabt wurde. Diöc.-Arch. XV, 158. Die Bezeichnung „Basilika" würde zunächst wohl auf eine stattliche Kirche schliessen lassen, wenn nicht der Rotul. Sanpert. denselben Ausdruck auch für eine Kapelle gebrauchen würde. Als eine solche dürfen wir auch diese Kirche betrachten, da der Lib. tax. v. 1353 dieselbe als eine Filiale von Kirchhöfen benennt, gleichzeitig mit den anderen Filialen ders. Kirche: zu Ehrenstetten und Ofnadingen. Die Ver- mutung Kolbs, dass die Kirchen zu Ampringen und zu Kirchhöfen iden- tisch seien, ist also hinfällig.

Ang^in. Ein gewisser Prunicho vergabt am 17. Juli 800 an St. Gallen seine Besitzungen im Dorf Angin im Breisgau in paco (sie) Prisi- gauginsi in villa qui dicitur Angin. Neugart, Cod. dipl. Alem. I, 120. Wartmann I, 152. Es werden in derselben ürk. noch genannt die Orte Wahcincova, Rotinlaim (Rötteln bei Lörrach) und Hacanpahe (wohl Ha- genbach bei Eichsei). Lage unbekannt. Im Episcop. Const. I, XL erklärt Neugart diesen Ort als Hamgen in praefectura Emmendingana; allein auch im Amt Emmendingen und dessen Umgebung giebt es keinen Ort Hamgen mehr; ich konnte auf der neuen topograph. Karte nur einen ein- zigen Örtlichkeitsnamen finden, der allenfalls phonetisch hiezu stimmen würde, der Ankenplatz südlich des Schillingerberges , wo in der Nähe ein einzelner Hof steht.

Ansoldoirilare. Emthrud, Gemahlin des Rihbert vergabt am 17. Mai 806 ihren Besitz im Dorfe Wechsa (Wiex) in pago Brisicawe, ausgenommen zwei Morgen, welche bei Ansoldowilare liegen, an St. Gallen. Wartmann I, 184. Neugart, Cod. dipl. Alem. I, 134. Neugart vermutet darunter den Ort Wyhlen zwischen Rhein und Wiese bei Lörrach. Da die Urkunde zu Harta (Herten) ausgestellt ist, so hat nach Wartmann diese Annahme viel Wahrscheinlichkeit für sich.

ArtioTinia* S. unter Adaghiliniswillare. Wartmann hält den Versuch Neugarts, diesen Ort als Herthen zu erklären, für unzulässig.

Aspen* Die Gebr. Friderich u. Bruno v. Hornberg verkaufen un- term 11. Febr. 1296 alle ihre Besitzungen in den Dörfern u. Bannen Em- mendingen, Mundingen u. zu Aspen um 20 M. Silb. an das Kl. Thennen- bach. „Possessiones nostras in villis et bannis Eimftingen et in Mvn- dingeu ac in oppido dicto ze den Aspon sitas." Ztschr. X, 316. Das Theunenbacher Guterbuch v. 1341 sagt unter Bezugnahme auf obigen Kauf, dass das Gut ze den Aspan aus vier getrennten Lehen bestand^ nennt dasselbe ein opidulum sive casalium und beschreibt die Örtlichkeit als „oberthalp der bürg Landegge vor der dörfer almeinde" gelegen. Die Anzahl der dort ansässigen Leute wird auf 9 angegeben und sie als freie

330 Poinsignon.

Leute, die des Markgrafen Landgericht zu Mundingen besuchen, bezeichnet. Ztscbr. V, 155. Dieser Weiler lag also am heutigen Vierdörferwald, wahr- scheinlich am westlichen Hang desselben und war nach der Bezeichnung oppidulum zu schliessen, mit einer Mauer umgeben. Schon der Rotulus Sanpet. c. 1200 n. Chr. erwähnt eine Schenkung von Gütern bei Teiningen u. Danchingen u. Aspa durch Wernherus de Teiningen an das Kl. St. Peter, v. Weech bezeichnet diese letztere Örtlichkeit Aspa als einen ab- gegangenen Ort bei Thalheim OA. Tuttlingen, wo auch die Orte Tuningen u. Denkingen zu finden sind. Diöc.-Arch. XV, 175. Jenes Aspa bei Tutt- lingen ist also nicht zu verwechseln mit dem breisganischen Aspen, ob- wohl die gleichzeitige Nennung von Teiningen viel Verführerisches für den ersten Augenblick hat.

Au b. Freiburg. Auf der Anhöhe westl. des Dorfes Au stehen 3 Höfe, welche die Burghöfe heissen und in deren Nähe Dr. H. Schreiber noch im Jahre 1862 den Graben und die gemauerten Überreste einer Burg gesehen hat. Adresskai. der St. Freiburg 1862. Diese wenigen Überreste, deren Spuren auf dem sog. Bück beim unteren Burghof heute noch sichtbar sind, wurden vor einigen Jahren gesprengt; das Gemäuer aber ist so hart, dass die Fundamente dem Eigentümer die weitere Zer- störung bis auf den heutigen Tag entleideten. Es gab ein adeliges Ge- schlecht von Owe zu Freibarg und Umgebung, dessen Urkunden hn Stadt- archiv bis ins 15. Jhrdt. herab reichen, während als älteste Träger dieses Namens Liötfridus miles de Owa u. Heiuricus de Owa schon im Rotul. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 153 u. 167 erscheinen, wo sie beide einen Wein- berg und eine Matte zu Uffhausen, unweit von Au, an St. Pter schenken, also jedenfalls vor 1203. Über den Burgsitz dieses Geschlechtes sind mir keine urkundl. Nachrichten bekannt geworden und ich bin über dessen Lage um so mehr im Zweifel, als sich gerade gegenüber den Burghöfen nordöstl. von dem Dorfe Au, ebenfalls auf der Höhe eine Örtlichkeit be- findet, welche den Namen Schlossberg führt. S. neue topogr. Karte Bl. 117. Das Güntersthaler Güterbuch v. 1344 führt ausserdem unter der Rubrik Owe Güter an dem heidigen acker, an dem beide acker an.

An b. Neuenburg a. Hb. Das Dorf Owe oder Au zog sich ehedem von der Kreuzkapelle bei Neuenburg bis gegen Gutenau (s. unten) hin und wird sehr häufig in Urkunden erwähnt. Dort befand sich auch die alte Mathiaskirche, die älteste Pfarrkirche von Neuenburg, wo das Ge- lände heute noch den Namen die Mathiasäcker führt. Man findet in der genannten Gegend zahlreich zerbröckelte Steine und Ziegel. Huggle, Gesch. d. Stadt Neuenburg p. 50 u. f. Die ecclesia Ow prope Neuen- burg wird im Lib. taxat Diöc.-Arch. VI, 87 als den Johannitern zu Vil- lingen gehörig aufgeführt und noch in Verzeichnissen von 1497 u. 1556 soll dieselbe angegeben sein. Werkmann 1. c. IV, 174. Herr Jakob Milchlin, Leutpriester zu Owe. mit Meister Cüno v. Huglenheim und Herr Johannes Brunwarth v. Ougheim Urkunden gemeinschaftl. als Schieds- richter a. 1295. Neugart, Episc. const. II, 557.

Ang^g^en, die beiden Burgen. Im Kriege des Grafen Budolf von Habsburg gegen den Bischof von Basel, in welchem beide Parteien wechsel- seitig unser oberes Breisgau verheerten, wurden von der Neuenburger

ÖduDgen im Breiggau. 331

Bürgerschaft, die sich mit dem Fürstbischof von Basel Terbündet hatte, zwei feste Häuser zu Ougheim zerstört, „duo fortalitia in Oughein et castrum Gerneck^ Matthiae Nüwenbnrgeasis Chronica £d. Studer p. 10. Wurstisen, Basl. Chron. 3. Aufl. p. 95. Beide waren Wasserburgen, deren eine Lehen der Sermenzer v. den Grafen v. Freiburg, die andere den Markgrafen v. Hachberg- Sausen berg gehörig, aber als Lehen im Besitz des Ritters Brunwart von Auggen war. Im Sühnevertrag des Grafen Heiur. v. Freiburg vom 21. Okt. 1281 sollte sein Schloss zu Auggen von den Neuenburgern wieder aufgebaut werden Haggle, Gesch. d. Stadt Neuenburg p. 24 u. 86 jedoch scheint der Vertrag nicht zur Ausführung gekommen zu sein , da keiner der Burgen von jetzt ab mehr Erwähnung geschieht. Die eine derselben lag im Dorfe unweit des jetzigen neuen Schulhauses, wo jetzt aber nichts mehr auf das Vorhandensein einer solchen hindeutet als die Vertiefung am Schlösslegarten oder Burggraben 8. Martini in Ztschr. d. Ver. Schau-in's-Land 4. Jahrg. während die andere nach mündlicher Mitteilung am Stadtweg zwischen Auggen und Neuenburg, jedoch näher bei Auggen als bei Neuenburg in der Ebene ge- legen haben soll. Schliesslich füge ich hier noch bei, dass in der schon erwähnten Seh reiber 'sehen Sammlung folgende Stücke vorhanden sind, welche auf dem Schlossacker zu Auggen gefunden wurden: ein kleines Stück Terra sigillata, ein kleines Stück von einem römischen Ziegel mit parallelen Strichen, wie sie iu den Badenweilerer Funden auch vorkommen, und ein kleiner Rest von Mauer, rot angestrichen, welches ich ebenfalls für römisch halte.

BaeUieiiii. S. unter Ihringen.

Badeni^eiler. Die Überreste römischer Bauten, insbesondere des im Jahre 1784 aufgedeckten Bades haben seit mehr als 100 Jahren ihre eigene Litteratur und sind so bekannt, dass ich mich begnügen darf, auf dieselbe hinzuweisen: Gmelin, Basel 1785, A. G. Preuschen, Denk- mäler von alten physikal. u. polit. Revolutionen, Frankfurt a. M. 1787, Gerbert, H. N. S. II und aus neuerer Zeit Näher, baul. Anl.

Zwischen Bahlin^en a. K. und dem Bade Silberbrunnen, am Wege führt eine Feldgegend den Namen Burg. Es gab früher zwei Pfarreien und zwei Kirchen zu Bahlingen, welche im Lib. dec. v. 1275 u. im Lib. tax. v. 1353 Diöc-Arch. I, 206 u. V, 89 u. ff. Baldingen su- perior u. Baldingen inferior genannt werden. Jetzt steht nur noch die Kirche von Oberbaldingen.

Baldorf wird im Güntersthaler Zinsbuch 1344 als in der Gemar- kung Mengen gelegen angeführt. „Ze Baldorf im Menger ban.'* Mone in Ztschr. XIV, 391.

Banzermoos* Unter den alten geschlossenen Hofgütern des Kl. St. Märgen wird stets auch das Gut Banzermose genannt. Es scheint in der Nähe der Spirzen gelegen zu haben. Vgl. Dingrodel v. Zarten v- 23. Juni 1397 u. Kaufbrief v. 29. Apr. 1462. Schreiber, Urkb. II, 473.

ist. Bärbeln. Bei Littenweiler auf einer Waldwiese, in einer Schlucht südlich des Eichberges war eine Wallfahrtskirche mit Eremitage, zur Pfarrei Kappel gehörig. Sie wird 1512 in einer Grenzbegehung der st&d* Fojstbeamten von Freiburg zwischen den von Lütenwyler und yant

332 Poinsignon.

Bärbeln und anderen lüten angefahrt. Die Kapelle mit den Stationen wurde im Jahr 1765 vom Konstanzer Weihbischof Grafen Jos. Fugger von neuem eiuge weiht und ist schon im Anfang unseres Jahrhunderts wieder in Abgang gekommen. Jetzt ist nur noch ein einzeln stehender Hof dort vorhanden mit 7 Piinwohnern. Vgl. Heft V d. Mttlngn. d. bad. bist. Komm.

Ht^ Bartholomae war eine in der Nähe von Opfiugen allein- stehende Kapelle auf der Höhe zwischen Opfingeu und St. Nikolaus, welche als Filiale der Kirche Wippelirtskilch auf dem Tnniberg im Lib. tax. v. 1353 angeführt ist. Diöc.-Aroh. V, 89. Sie stand im jetzigen Gewann Bigarten. Opfinger Berain vom Jahr 1721. Stadt-Arch. Freiburg. Gärten und Baumgarten bei der Bartholomäus- Kirche zu Opfingen noch in Ur- kunde V. 13. Apr. 1454 erwähnt. Stadt-Arch. Freibg. Hl -Gst.-Spit. Sie hatte ihr eigenes Widemgut und war die Friedhofkirche v. Opfingen und St. Nikolaus, auf deren Stelle jetzt noch menschliche Gebeine ausgegraben werden.

Becking^en. Unter den Vergabungen im Breisgau an das Kl. Lorsch wird berichtet, dass ein gewisser Odelradus u. s. Mutter Roth- lint 1 Mansus in Beckingen schenkten 790 anno XXI Karoli reg. Cod. Lauresh. dipl. H, 549 No. 2704. Lage unbekannt.

Berchtersfeld od. Berchtoldsfeld. In der Teilung zwischen Markgr. Heinrich IIL u. Rudolf v. J. 1305 wird Zwing, Bann u. Gericht zu BerchtoJdsfeld genannt. Mehtilt, Cunratts des Mezzigers sei. Kellerin, vergabt 23. Nov. 1331 dem Hl.-Gst.-Spital zu Freiburg verschied. Gülten im Banne von Berhtoltsvelt In demselben Banne werden nachbenannte Gewanne erwähnt: des Morhaitz Acker, die nider gebreite ze der schüren u. die obere gebreite. Stadt-Arch. Freibg. Spit.-Urk. Im Jahre 1412 versetzt Markgr. Otto II. v. Hachberg-Hachberg die Dörfer Denzlingen u. Berchtoldsfelden an Heinrich v. Wisenegg um jährl. 17 fl. Sachs I, 472. Das Dorf lag an der Elz zwischen Niedereramendingen u. Theningen. Maurer, Landgrafschaft im Breisgau S. 20. Abgegangen im 15. oder 16. Jahrhundert. Ztschr. XXXIV, 136.

Berghansen bei Ebringeu. Das Kl. St. Trudpert tauscht am 2. Febr. 968 (bezw. 1. II. 969) mit St. Gallen ein Stück Reben zu Kachin- chova gegen 1 Baumgarten u. 2 andere Grundstücke zu Perchusa. Wart- mann III, 27. Was Kachinchova bedeuten soll, war bis jetzt nicht zu ermitteln. In der päpstl. Bestätigung für Kl. St. Trudpert t. 3. Apr. 1144 wird Berchusen cum ecclesia angeführt. Dumg6, Regg. Bad. p. 135. Dessgl. in Bestätigung v. 16. Jan. 1185. v. Wcech in Ztschr. XXX, 84. Der Hl.-Gst.-Spital u. das Kloster Adelhausen zu Freiburg tauschen am 25. Jan. 1295 Güter in Berghusen u. Ebringen (Stadt-Arch. Freiburg), welche im Atlelhauser Urbar v. ]327 auf fol. 2 aufgezählt sind u. wobei namentlich auch viele Zinsgüter des Klosters Rothenmünster genannt werden. Reben im Berghausener Bann, Gewann Sneggenberg, werden am 23. Jan. 1365 erwähnt. Stadt-Arch. Freiburg. Im Jahre 1449 u. 1458 wird Ritter Anton v. Hornberg und 1496 Ritter Georg v. Eberstein vom Abt V. St. Gallen mit der Vogtei zu Ebringen, Thalhausen und Berg- hausen belehnt. S. Kolb's Lexic. v. Arx, Gesch. d. Herrschaft Ebringen,

Ödungen im Breisgau. 33 ^

glaubt, dass das Dorf B. zum grossen Teil schon 1390 in Abgang ge- wesen sei. Die Pfarrei jedoch bestand weiter bis 1526, zu welcher Zeit Kaspar Geislecher als letzter selbständiger Pfarrer genannt wird. Am 17. Sept. jenes Jahres nämlich wurde mit GeneÜ^iigung des Abtes von St. Trudpert, welcher Kirchenpatron zu B. war, die Pfarrkirche daselbst mit derjenigen von Ebringen vereinigt (Ztschr. XXX, 394), die Kirche selbst aber erst 1748 eingerissen, während der zugehörige Pfarrhof nach 1575 nicht mehr erwähnt wird. Bis 1748 hatte noch der Pfarrer von Ebringen den Gottesdienst in Berghausen zu versehen, weil, wie es scheint, immer noch einige Wohnungen in B. fortbestanden haben, da noch in der Ebringer Feuerordnung von 1598 es heisst, „wenn es zu Ebringen, Thal- hausen u. Berghausen brennt" und auch noch 1604 u. 1605 der Pfarrer von Ebringen ermahnt worden sei, Berghausen zu versehen. Jetzt steht nur noch eine einsame Kirche mit Bruderhaus an der Stelle des ehem. Dorfes zwischen dem Kinberg und Gaisbtthl. S. neue topogr. Karte Bl. 16. Dieselbe ist abgebildet im 1. Jahrg. der Ztschr. d. Ver. „Schau-in's-Land". Was das Alter Berghauseus anbelangt so reicht dasselbe ohne Zweifel weit über die oben citicrte erste urkundliche Nennung von 968 hinaus, weil das in der Nähe liegende Tiialhausen, doch wohl im Gegensatz zu Berghausen so gennnnt, schon 817 erscheint. S. Wartmann I, 217.

Berlaehen im Kappeier Thale. Walther v. Falchensteina ver- gabt c. 1200 s. Gut zu Wilare (Weiler im Kirchzarter Thal) und zu Berlacha an Kl. St. Peter. Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 148. Nach dem dort beigefügten Ortsverzeichnis wäre es im Kappler Thale gelegen. Berlachen wird auch noch in Urkunden des Klosters Oberried von 1311, 1317 und 1327 gemeinschaftlich mit Verlinsbach, Geroldsthal, Oberried, Kappel, Litenweiler, Minderbach, Reichenbach, Minschwende u. Gitzen- hofen genannt und dabei insbesondere des Waldeigentums zu Berlachen gedacht. Badenia 1844, III, 141. Auf der neuen topogr. Karte findet sich zwischen Neuhäusel und Kappel die Zahl 362, 2 eingetragen. Auf eben dieser Stelle befanden sich vor 60 Jahren noch bei einem laufenden Brunnen weit hervorragende Mauern, welche im Volksmund der Meier- hof genannt wurden, wie das Gewann daselbst auch heute noch abwechs- lungsweise auch Schloss heisst. Vielleicht war dies einst Sitz der Herren von der nüwen Falkenstein zu Capelle, deren einer 1272 genannt wird. Ztschr. XXXVI, 270. Ein N. v. Berlachen wird in einer Spitalurkunde des Stadt- Arch. Freiburg 1. März 1317 erwähnt, dem vor jener Zeit schon das Haus zum Sperwer gehört habe. Der „Stein" zu Kappel wird wieder- holt genannt, z. B. im Dingrodel von Kappel v. J. 1484, Ztschr. XXXVI, 270 u. ff., „vom Schöweslande untz zu den velwen an den stein".

Bernhaupten. In der Grenzbeschreibung des Kl. St. Peter vom 27. Di 7. 1112 wird eine Örtlichkeit mit dem Namen Bernhöpton bezeichnet. Rot. Sanpetr. im Diöc.-Arch. XV, 155. Auch das Kl. St. Märgen be- zeichnet dieselbe Örtlichkeit als eine Grenzmarke seines Gebietes, und zwar als östlichste in einer Urkunde vom 27. Mai 1357, ebenso im Ding- rodel von Zarten v. 23. Juli 1397, Schreiber, ürkb. II, 112, und endlich in der (lUtsbeschreibung beim Verkauf der Klostergüter an Freiburg 29. Apr. 1462, 1. c. II, 474. Es war ehemals eiu Hof südwestlich de^

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hohlen Grabens am Ursprung des Erlibaches. Die „Notae über etliche in des gottshauss St. Peter territory" oder „herrschaftbezirk vermeldete marken oder zaichen" vom Jahr 1662 im Diöc.-Arch. XV, 181 u. ff. be- schreibt die Örtlichkeit folgendermassen : Bernhaupten vor dem holen Graben ausser auf der hohe bei dem Ursprung der Treisameii da 4 herr- schaften als Fürstenberg, St. Peter, Freyburg u. Sickingen aneinander stossen.

BertilingboTa* Bertlikon wird v. Fecht, südwestl. Schwarz- wald IL Abtlg. I. Bd., 317 bei Grenzach etwa an der jetzigen Rheiuföhre als ein abgeg. Weiler angeführt, indem er sich auf eine Urkunde v. 1353 bezieht, deren Provenienz nicht angegeben. Es wird dabei bemerkt, dass in jener Gegend Gewölbe und Grundmauern aufgefunden seien.

Betting^en. Ein gewisser Heisinger schenkt einen Hof im Breis- gau in der Rezer Mark und eine Kirche mit 1 Mansus und in Bettingen 1 Hube und 2 Leibeigene mit Kindern dem Kloster Lorsch im 9. Jahre der Regierung König Karls. Cod. Lauresh. dipl. II, 528 No. 263. Lage unbekannt, vielleicht Bettingen bei Grenzach, jetzt im Kant. Stadt-Basel.

Bei Betzenhanseiiy hart an der Landstrasse, die nach Freiburg führt, stand einst eine Kapelle auf der Stelle, wo im Kampf zwischen der Bürgerschaft von Freiburg und dem Grafen Egeno III. des letzteren Schwager, der Bischof v. Strassburg Konrad v. Lichtenberg, am 29. Juli 1299 fiel. Zuerst war nur ein Kreuz an jener Stelle aufgerichtet worden, dann baute man eine Kapelle darüber und mauerte das Kreuz in den Altar hinein. Seit die Kapelle wieder in Abgang gekommen, steht das Kreuz wieder im Freien, aber seine Inschrift ist völlig verwittert und unleserlich. Schreiber, Gesch. d. Stadt Freiburg II, 91. Das Gewann daselbst und die Matten südl. der Strasse heissen heute noch „bei der Kapelle**.

Bickenrente, fälsch!. Birkenreuthe genannt, gehörte zu den ältesten Salgütern von St. Märgen u. kam mit dem ganzen Grundbesitz dieses Gotteshauses im Kirchzartener Thal durch Kauf v. 30. Apr. 1462 an die Stadt Freiburg, in deren Besitz es nach mehrfachen Unterbrechungen jetzt wieder ist. Es bestand nach den im Stadt- Archiv darüber vor- handenen Plänen aus einem Herrenhaus, einem sog. Weiherschloss, und zwei Meierhöfen mit vier Ökonomiegebäuden. In der Mitte unseres Jahr- hunderts wurde das Schloss aus ökonomischen Rücksichten abgetragen und der Weiher ausgefüllt. Heute steht nur noch ein einzelnes Haus dort, dessen Tage auch gezählt sind. Biggenrüti hatte seinen eigenen Adel, der sich schon sehr frühe unter dem Frtiburger Patriziat findet und dessen festes Haus an einem der Thore diesem den Namen gab, dem Biggenrüti- Thor. Die Spuren des Weihers sind noch kenntlich.

Bickensolil. Der Bickensohler Berain vom Jahre 1702 im Stadt- Archiv Freiburg führt auf fol. 3 b. an „zwei Mannshauet Egerten, vor diesem Rehen gewessen, das Bürglin genannt, einseith die Riedgassen, anderseith Breisacher Weeg, spitzt sich oben anss". Dieser Gewanuname ist heute noch gebräuchlich, beschränkt sich aber nur auf ein kleines Rebstück, das am Wege von Bickensohl nach Achkarren, ungefähr 150 Schritte vom ersteren Ort entfernt, terrassenartig sich zwischen zwei tief

ÖduDgen im ßreisgau. 335

eingeschnittenen Hohlwegen erhebt. Es ist jedoch nichts davon bekannt, dass jemals dort Mauerreste gefunden worden wären.

Bildstein. Im oberen Brettenthai des Freiamts steht der einzelne Hof Bildstein, früher dem Kl. Thennenbach gehörig und befestigt. Die Umfassungsmauern sind teilweise und in ruinenhaftem Zustande noch vor- handen und umschliessen heute ein unbedeutendes Wohnhaus.

Billikofen. Mone schreibt in Ztschr. XIV, 391, dass das Thennen- bacher Güterbuch von 1341 sowohl bei Waltershofen als bei Opfingen Wiesen „ze Billikofen" anführe und schliesst daraus, dass diese Örtlich keit zwischen beiden genannten Dörfern also etwa bei St. Nikolaus ge- legen haben möge. Etwas genauer beschreibt der Adelhauser Berain von 1423 im Stadt- Arch. Freibg. die Lage dieses abgeg. Ortes mit den Worten „Matten zu Billikofen am mülibach im Opfinger bann*^ und eine Stelle im St. Märgener Berain des Gen.-Land.-Arch. v. 1507 fol. 413 ergänzt hiezu „matten zu Bellikofen uf dem bach u. heisst der Ger". Im Jahr 1528 heisst derselbe Platz Pillichofen und der Berain der Thennenbachischen Klostergüter zu Opfingen im Stadt- Arch. Freibg. von 1721 zählt auch noch Matten „zu Billighofen am Mühlenbach" auf. Heute ist der Name Billikofen in der Gegend von Opfingen selbst nicht einmal mehr als Ge- wannname bekannt.

Binzeiiy das Schloss. S. unter Friedlingen.

Bircliibersf , die Burg Ritter Cuurat Sneweli von Freiburg be- hält sich in einer Teilungsurkunde vom 3. Febr. 1291 das Mannlehen Birchiberg vor. Schreiber, U.-B. I, 117. In der Abmachung zwischen dem Prior v. St. Ulrich u. dem Ritt. Snewolin Bornlapp wegen der Vogtei über den Dinghof zu Bollschweil vom Jahr 1316 wird „Zwing u. Bann vom Hauensteine ob Gütighofen bis Birchberg an den Conventssteig in die Schneeschleife" bestimmt. Nothelfer, Diöc.-Arch. XIV, 111. Gräfin Margarethe v. Strassberg überträgt am 22. Aug. 1329 die Silberberge zu Birchiberg in den „snesleiphinan und in dem leimbache", die sie selbst lehenweise besass, an Snewelin Bernlapp, Schnltheissen zu Freiburg. Ztschr. V, 372. Der Leimbach ist ein kleines Waldthal südöstlich von Bollschweil. Ritter Johann Snewli, gen. der Grässer, bestimmt in seinem Testament v. 9. Okt. 1347 die Armbruste und Spiesse in seiner Stadt- wohnung zu Freibiirg für die Burg zu Birchibergen und vermacht die Veste selbst, die Lehen vom Bischof von Strassburg ist, seinem Neffen. Schreiber, Ürk.-B. I, 365. c. 1379 wird die Burg B. von den Freiburgern zerstört, ebenda II, 16. Lehenbriefe der Bischöfe Johann u. Leopold v. Strassburg aus den Jahren 1574 u. 1617 für die Schnewlin v. Bollschweil über den Burgstadel zu Bürckenberg im Breissgow sind in Ztschr. V, 376 erwähnt. Trotz so vieler urkundlichen und unanfechtbarer Belege war die Burg Birchiberg bis vor Kurzem noch vollständig verschollen und über die Stelle auf der sie gestanden hatte, waren alle Nachrichten ver- loren gegangen. Erst der starke Schneebruch des verflossenen Winters, welcher auch auf dem Birkenberge bei St Ulrich eine Menge von Bäumen entwurzelte, hat die Mauerreste der Burg, welche man bisher oben auf der Kuppe vermutet hatte, blossgelegt. Sie lag 850 Schritte oberhalb Au- bach im Möhlinthale, hart am Möhlinbache, an der Berghalde angelehnt,

336 Poinsignon.

nach oben und zu beiden Seiten durch einen künstlich gesprengten Burg- ju^raben, nach unten gegen die Thalsohle durch eine starke Mauer und Graben geschützt. Grosse Mauerblöcke, Dachziegel, behauene Steine und ein zertrümmerter Thorbogen, der gegeDwärtig aber nicht mehr au Ort uud Stelle vorhanden ist, sondern in der Waldhnterwohuung zu Aubach baulich verwendet wurde, bezeichneten die Stelle, wo vor mehr als 500 Jahren die gewaltsam gebrochene Burg in Trümmer sank. Sie lag in- mitten eines umfangreichen Bergwerkbezirks uud war in nächster Nähe umgeben von zahlreichen Schachten und Stolleu, die heute noch befahren werden könnten. Unweit oberhalb der Burg erweitert sich das Thal ein wenig und dort war ein Weiher ausgetieft, dessen Stauschleosen nächst au der Burg angebracht waren, während das Pochwerk sich unterhalb der Burg zu Aubach befand. Offenbar war der ursprüngliche Hauptzweck der Burg selbst, die gewonnenen Silbermassen so lange zu bergen, bis sie unter grossem bewaffnetem Geleite nach Freibarg gebracht werden konnten.

SiruLkeiai* In der Bestätig ungsurkunde Kaiser Otto's n. für Einsiedeln vom 14. Aug. 978 betreffend die Güter gen. Klosters im Herzog- tum Alemaunien in pago Brisikewe gelegen, wird u. a. auch der Ort Birinheim genannt. W'irtemberg. Ürk.-Bnch I, 218. Neugart C. d. Alem. 1, 616 vermuthet darunter Ihringen. Die Bestätigungsurknude Kaiser Hein- richs II. vom 5. 1. 1018 in gleichem Betreff hat eben denselben Wortlaut. Wirtemberg. Ürk.-Buch I, 253, wo auf Ober- u. ünterbircken gedeutet wird. Im Breisgau ist mir kein Ortsname bekannt, der etymologiBch auf Biriuheim passen würde.

Bijrtelkirek, aueh BeektoldskLrck , BtrliUrek u. I§(pürleklreli, ursprünglich Berktoldsklrcke, wird schon im Kot. Sanpstr. genannt. Dort erscheint unter den Donatoren t. Sl Fabdr, wahrbcheinlich dem XII. Jahrh. angehörig ein Priester Gotefridus de Birthi- linchilicha Diöc.-Arch. XV, 146, Besitzungen zu Birtilkilchin u. BirteUdlche, werden dann in den päpstlichen Bestätigungen t. J. 1233 u. 1246 f&r Kloster Güntersthal angeführt. Diöc.-Arch. IV, 138 u. 143. In späteren Urkunden btossen wir sodann auf einen Burchardus Ee<^r ecdesiae in Birtelskilche, der am 2. März 1262 urkandet, Ztschr. IX, 351, auf einem Plebanus in Birtelkilch im Decanat Waseni^iler (Breisach) des Liber dedm. vom Jahr 1275, Diöc.-Arch. I (s. S. 207), auf den schon oben genannten Burchardus plebanus in Bircelkilch u. einen magister Heinricus de Biroel- kilch, die beide zusammen als Zeugen in der Urkunde v. 25. Febr. 1277 für das Lazaritenkloster zu Schlatt erbcheinen, Ztschr. N. F. I, 468 u. endlich den magister Heinricus de Birtelkilche, diesmal Cantor zu lAuten- bach, in Urk. v. 3. Febr. 1298, Ztschr. X, 326. Der Liber Quartarnm et bannalium v. J. 1324 in Diöc.-Arch. IV, 35, bezeichnet dann die Kirche zu Birtelkirch als quartpflichtig u. bemerkt hiezu, dass Conrad Snewlin von Freiburg den Laienzehuten daselbst besitze, aber unter den Leben. welche das Gotteshaus Reichenau noch im Jahre 1348 zu Mengen hatte, wird auch der Zehnten zu Birtelkilch genannt in Ztschr. V, 874, also wohl der Pfarrzehenten. Auch der Adelhauser Berain v. 1327 im St-Arch. I bg. nennt B. wiederholt, aber stets mit der Lesart Birterkilch, während

Ödungen im Breisgau. 337

der Lib. Tax. v. J. 1353 die Stelle enthält: Birtelkilch cum filia Mengen. Diöc.-Arch. V, 89. Ähnlich wie die alleinstehende St. Severinuskirche auf dem Mauracher Berge bei Denzlingen, die Mutterkirche für das Glotter- tbal, die Kirche zu Wöpplinsberg diejenige für Muudingen in Keppenbach war, so die Berhtoldskirche für Mengen, von dem sie, nur von wenigen Häusern umgebeo, eine halbe Stunde nordöstlich entfernt auf dem Hoch- ufer bis in die dreissiger Jahre unseres Jahrhunderts gestanden hat. In früheren Jahrhunderten scheint jedoch die Häusergruppe eine grössere ge- wesen zu sein, denn der Mengener Berain v. J. 1766 (Stadt- Ar eh. Freiburg) nennt zwei Höfe, zwei Scheunen, zwei Trotten u. sogar ein Thor von Bechtoldskirch. Zuerst brach man 1830 das Schulhaus ab, 1832 das Pfarr- haus u. 1837 die alte Kirche selbst, da Pfarrei u. Schule nach Mengen verlegt worden waren; u. so steht nun heutzutage nur einsam die Mühle im Wiesengrurid in der Nähe des auf dem Hochrand liegenden Kirchhofes von Mengen , der sich auf der Stelle der ehemaligen Bertholdskirche be- findet. Die Gegend von Bechtoldskirch scheint in der prähistorischen Zeit des Rheinthals verhältnissmässig eine stark bevölkerte gewesen zu sein, da in der Nähe auf den Gewannen Waalkinzig u. Hohenrain schon früher u. auch jetzt noch vielfach sogenannte Keltengräber aufgedeckt werden. Auch der in nächster Nähe von Bechtoldskirch auffälliger Weise aus dem Wiesengrunde aufsteigende Buckacker scheint mir auf eine alte Grabstätte zu deuten.

Bitehusen. Ein gewisser Teutram schenkt 777 zwei Morgen in pago Brisgowe in villa Bitehusen an das Kloster Lorsch. Cod. Lauresh. dipl. II, 550 No. 2711. Neugart deutet im Episc. Const. I, XLI auf Betzenhaus(»n. (?)

Blankenberg;. Im Rot. Sanpetr. werden teils als Zeugen bei den Vergabungen an St. Peter, teils als Donatoren selbst eine Reihe von Herzoglich Zähringischen Ministerialen, Namens Blanchenberc, Blanken- berg u. Blancheinberc genannt. Als die ältesten Glieder dieser Familie erscheinen die Brüder Cöno und Adelbertus v. Bl., von denen C. 5 Söhne liatte, den Odalricus, Hartwigus, Salecho, Egilolfus*) u. Bernhardus, u. einen Knkel, C, Solin des Hartwigus. Die obenerwähnten Brüder Cöno u.Adal her t werden wiederholt mitsammen genannt, das einemal: Cöno de Blankenberc et frat(r eins Adalbertus Diöc.-Arch. XV, 145 u. das anderemal: item niiles quidam nomine Adelbertus de Staufen, frater quoque eins Cöno de Blankenhorc. 1. c. 162. Für sich allein wird Cöno de^\, erwähnt 1. c. 142 beim Scheiikungsakt v. 27. Dec. 1112, dann als Zeuge mit unbestimmter Zeitangabe 1. c. 167, miles Adelbertus de Stoufiu 1. c. 157 u. 160. Bei den Vergabungen, welche die verschiedenen oben genannten Familien- mitglieder machen, kommen die Orte Ballrechten, Gündlingen, Gundelfingen, Oberried, üffliusen, Steinenstadt, Ebnet, Wollbach u. sogar Marbach bei Villingen zur Nennung. Sie sind verwandt mit denen von Falkenstein u. V. Kndingen. Ausser lialb des Rot. Sanpetr. fand ich nur eine einzige

V) Beztijilich dieses Egilolfus hat Leichtlen „die Zähringer" al. 41 filio, wo V. Weech fratre schreibt. Der Stammbaum würde dann natürlich sich

ändern.

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 3. 22

338 Poinsignon.

urkundliche Erwähnung deren v. Blankenherg in Nengart Episc. Const. II, 28, wonach Egilolfus de Blankenherg als Dienstmann des Herzogs Conrad dem Schenkungsakt am VII. kal. Jan. a. 1123 auf Schloss Badenwciler anwohnt. Sie hewegen sich also, sowohl was ihr persönliches Auftreten als ihren Grundbesitz angeht (Marbach ausgenommen), lediglich auf Breis- gau'schem Boden. Dass sie ihren Namen nach der Sitte der damaligen Zeit von dem Hauptwohnsitz u. Grundbesitz ihrer Familie führten, ist wohl ohne Zweifel. Wo lag er? In der Nähe von Thiengen erhebt sich mitten aus dem Wiesengelände eine lang gestreckte, massig hohe Terrain- welle der Blankenherg genannt, an deren südlichem Punkte sich einst ein altes Weiherschloss befand. Die Versuchung löge nahe, den fraglichen Herrensitz dort zu suchen, wenn dieses Schloss nicht einen eigenen u. anderen Namen getragen hätte, das Schlösschen Wangen. Trenkle in Diöc.-Arch. VI, 184 zweifelt zwar nicht, dass das Weiherschloss Wangen Wohnsitz derer von Blankenherg gewesen sei, aber auffallender Weise konnte ich in alten Zinsbüchern des XIV. u. XV. Jahrh. weder bei Opfingen noch bei Thiengen eine Örtlichkeit Blankenherg entdecken, wohl aber einen Lihtiberg und die Behauptung, dass das Schlösschen Wangen ursprünglich auf dem Blankenherg gelegen habe, 1. c. 194 fand ich bei eingehender Erkundigung an Ort und Stelle nicht bestätigt, da niemand sich erinnern konnte, auf dem Blankenberge Mauerreste beim Umpflügen oder sonstwie bemerkt zu haben. Trenkle's Annahme wird jedoch einigermassen unterstützt durch eine Urk. vom 5. Juni 1387 in Ztschr. XX, 101, wo zwei Burgen ze Wengein genannt werden. Es ist nur die Frage, ob wir Wengein etymologisch für Wangen erklären dürfen, worüber ein Philologe vom Fach entscheiden möge. Dambacher entscheidet 1. c, offenbar unter Supposition eines Schreibfehlers, für Mengen.

Zu Blansingen auf dem Mauernfeld (Muri) wurden in den 20r Jahren verschiedene römische Topfscherben aufgefunden. Schreiber'sche Sammlung. Das genannte Mauernfeld scheint mit demjenigen von Ealten- herberg zusammenzuhängen, wenn es nicht gar mit demselben identisch ist. Siehe dort.

Bocliesberch. Ebenso wie oben bei Birinhaim. Neugart er* klärt es als einen Ort im unteren Breisgau. Konnte weiter nicht er- mittelt werden. Vielleicht identisch mit Vochesberg in der Bestätigungs- urkunde des Papstes Lucius III für Klost. St. Trudpert v. 16. Jan. 1185. S. v. Weech in Ztschr. XXX, 84. Dann wäre vielleicht Vogtsburg auf dem Eaiserstuhl anzunehmen.

Boll, Hof im Uffhauser Bann bei Freiburg. Thennenb. Güterbuch 1341. Mone bemerkt hiezu, dass er auch 1409 genannt wird. Ztschr. XIV, 391. Eine Spit.-Ürk. im Stadt-Arch. Freilmrg v. 28. Jan. 1502 erwähnt ebenfalls des Hofes zu Boll als unten am Schinberg gelegen, ebenso der St. Märgener Berain v. 1507 Gen. -Land. -Arch. Kolb sagt III, 304, dass derselbe schon vor langer Zeit in 6 Lehengüter mit 6 Häu- sern zerteilt worden sei. Der Name ist heute verschollen.

Bramenloch. Ein gewisser Koggerus de Orichstetin schenkt um das Jahr 1200 vier Mansus bei Bramenlöch und, was er zu Vorcheim be- sass, dem Kl. St. Peter. Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 167. ?. Weech

Ödangen im Breisgau. 339

vermutet einen ausgeg. Ort bei Ehrenstettcn oder Forchheim. In einem anonymen Zinsrodel aus dem Anfaug des 14. Jhrdts. finde ich unter Ru- brik E bringen eine Stelle 1/2 Juchert zer Bramvnvn, sonst aber nirgendwo einen Örtlichkeitsnamen , der auch nur einige Ähnlichkeit mit Br. hätte.

Brameshart. In der Privilegienbestätigung des Papstes Lu- cius III. für Thennenbach 1184 wird eine Örtlichkeit Brameshart ge- nannt. Episc. const. 11, 595. Auch das Thenenb. Güterbuch v. 1341 führt dasselbe an. Ztschr. XIII, 213 u. XIV, 392. Es wird mit Kreiz- zenau als abgeg. Hof bezeichnet. Brameshart selbst bestand aus drei getrennten Gütern in der Gegend von Musbach.

Die Heichsburg Breisach. Die alte Reichsburg auf dem Schloss- berg zu Breisach, deren Mauern wohl einst auf römischen Fundamenten ruhten, und, von der Stadt durch einen breiten und tiefen Graben ge- trennt, eine selbständige mittelalterliche Veste bildete, soll 1155 von Berthold IV. v. Zähringea erbaut und 1254 vom Bischof Berchtold v. Basel vergröasert worden sein. Gleichwohl wird der Reichsburg in- sonderheit unter den Urkunden des dortigen Stadt -Arch. erst um das Jahr 1315 erwähnt. Mit ihrem Besitz war das Rcichsschultheissenamt in Breisach verknüpft. Sie wurde 1744 gleichzeitig mit dem Schloss zu Freiburg gesprengt und geschleift. Heute steht ausser den Grundmauern von der im Mittelalter so hochwichtigen Reichsburg kein Stein mehr und auf dem eingeebneten Felsenplateau bedecken schattige Anlagen mit dem Tullathurm die Stelle, wo sie gestanden. Bissinger erwähnt in seinem „Verzeichnis der Trümmer u. Fundstätten aus röm. Zeit" einer Votiv- tafel, die ursprünglich an der Burg eingemauert gewesen sei. Dieselbe enthält nur die Worte SATVRNINVS. BOVDILL. AN. XXX. und ist die einzige römische Inschrift, die bis jetzt zu Breisach gefunden wurde. Sie war aber nicht in der Burg eingemauert, sondern in dem Keller eines Privathauses in der Oberstadt und kam dann nachher in den Pfarrhof. H. Schreiber in der Ztschr. d. bist. Ver. zu Freiburg I, 39 u. Brambach, Corp. Insc. Rhen. 1650. Gerade gegenüber der alten Reichsburg auf einer ebenfalls eingeebneten Platte des P'elsenvorsprunges gegen Westen hin stand das im Bombardement von 1793 vollständig eingeäscherte Klo- ster der Augustiner-Eremiten.

Brettenhart. Unter den Gütern, welche der Abt Hesso aus dem Kl. Frienisberg unter Vermittelung des Herz. Berhtold v. Zäringen 1161 zur Gründung des Kl. Thennenbach ankauft, wird das Gut Bretten- hart augeführt. Dümge, Reg. Bad. 50. Nach Maurer, Ztschr. d. hist. Ver. zu Freiburg IV, 295 war es ein Hof zwischen Sonnenziel (s. unten) und der jetzt noch stehenden Kapelle von Thennenbach, hiess auch Brai- tenhard, später Geisfeld und ist jetzt völlig abgegangen. Die Örtlichkeit wird heute Geiswald genannt.

Broching^en wird im Thennenb. Güterbuch 1341 genannt. Nach Mone lag es nicht weit von Riedern im Amt Waldkirch. Ztschr. XIV, 392.

Bmgiceliiia oder Brncklinn^en. Der Sohn des Alkerus von Malterdißgen verkauft dem Kl. St. Peter eine Matte bei Bruggelina für 14 Schillinge. Rot. Sanpetr. im Diöc.-Arch. XV, 165. v. Weech er-

22*

340 Poinsignon.

klärt 6r. für einen abgeg. Ort bei Maltertingen. Der Kauf föllt unge- fähr in die Mitte des 12. Jhrdts.

Brnnna und 8elidnabruiiiia waren Hofgüter, welche zur Pfarrei Mussbach gehörten. Sie lagen in der Nähe des s. g. Malterdinger Gutes (früher Schlüpfioger Hof) bei Heimbach. In der Teilung zwischen Markgraf Heinrich UI. und Eudolf v. Hachberg vom Jahre 1305 wird Zwing und Bann Brunna und Scbönabrunn genannt. Maurer, Landgrafsch. im Breisgau p. 20 u. 25. Auch das Theuneb. Güterbuch v. 1341 führt ein Casalium, Gehöft Schonabruunen bei Musbach an. Item in hoc gasalio Schonabrunnen sicut et in Musbacb, Ztschr. XII, 72, während die Grenz- beschreibung des El. St Peter vom 27. Dec. 1112 bloss eine Örtlichkeit ad fontem Schonenbrunne bei Waldau, aber auch ein Scönnebrunne sine Scönnebach kennt. Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 142, 155 u. 178.

JBucllsiesse. In der Privilegienbestätigung des Papstes Alexander HI. für Thennenbach v. 5. Aug. 1178 wird unter den Besitzungen gen. Klosters unmittelbar mit Freiburg und Waldau auch der Ort B&chgezen genannt. Neugart Episc. Const. 586, ebenso in derjenigen des Papstes Lucius lU. d. d. 4. März 1184 mit Crishein u. Freiburg, ibid. 596. Die Gebrüder Heinrich, Wernlin und Cüni Hohe von Büchgiesse uflf der Lerchen ver- kaufen eine Gülte ab Gütern uff dem Bürgelin am 28. Jan. 1355 Spit.-Urk. im Stadt- Arch. Freiburg und am 10. März 1376 wieder eine Gülte des oben genau uten Heinrich Hohe zu Buchgiesse ab Äckern am Wege da man von B&chgiesse gen Emettingen gat . . Ebenda. Das Ge- höfte lag nach Maurer auf dem rechten Ufer der Elz oberhalb Emmen- dingen bei der jetzigen Spiunerei. Ztschr. des bist. Vereins zu Frei- burg IV, 296.

Biicblieilli. In einer Urk. des Hl. Gst. Spitals zu Freiburg vom 14. März 1343 wird ein Gewann „zem bürgelin bi dem herweg ze B&chein^ genannt. Stadt -Arch. Freiburg. Nach einer mündlich erhaltenen Mit- teilung soll jene Feldgegend, auf welcher Herr Geh. Hofrath Dr. Wagner i. J. 1884 seine letzten Ausgrabungen zu Buchheim vornahm, heute noch den Namen „Bürgle" führen.

BucliiiiSfen« Ein gewisser Reginbodo schenkt Güter im Breisgau in Buchioger marca 17. Juni 777. Cod. Lauresh. dipl. II, 545 No. 2690. Lage unbekannt. Buggingen?

Bnclisee ein Ort oder Weiler, der zu dem alten Herrengut Sexau des Stiftes Andlau gehörte, existirte noch im 14. Jahrhundert, war aber im 15. oder 16. Jahrb. schon abgegangen. Es lag bei Emmendingen. Maurer, die Stift Andlauischen Höfe im Breisgau Ztschr. XXXIV, 136.

Buclisiiril oder Buxiiriler. Der Liber decimationis v. J. 1275 führt unter den Zehentpflichtigen des Decanats Gloter, jetzt Landkapitel Freiburg, einen Plebanus in Buhswil an. Diöc.-Arch. I, 202. Dieses Pfarrdorf lag zwischen Holzhausen und Bottingen an dem östlichen Hange des langgestreckten Bergrückens, der sich zwischen Hochdorf und Nimburg erhebt. Als Belag hiefür bringe ich folgende Stellen des Adelhauser Urbars (Stadt -Arch. Freiburg) von 1327 unter der Rubrik Holzhausen: 7 iuch. acker ober Buhswilr, in den hegen und dem stucke vor Buhswiir, 2 iuch. die horent an die kilchen ze Buhswilr, der weg der da gat gen Buhswilr,

Ödungen im Breisgau. 34 1

der Bubswil aker, meiger Henni von Buhswilr n. a. m. Auch das Tbennen- bacher Güterbiich von 1341 erwähnt eines Ortes Bubsewil bei Holzbauseo im Niederfeld fol. 131 und eines Buhswiler Weges zw. Bottingen und Neuershausen fol. 231. Mone giebt in Ztscbr. XIV, 392 an, dass der Ort damals schon (1341) ausgegangen gewesen sei. Dagegen sprechen folgende Citate. Am 9. Dez. 1346 verpfänden Hug v. Veitheim und sein Sohn gleichen Namens an Dietr. Kotze zu Freiburg das Gericht und die Kapelle zu Buhsweiler (Org.-Urk. im ehem. Arch. des Herrn v. Harsch, zu Holz- hausen) und am 22. Dez. 1351 tibergeben Hug v. Veitheim der alte und Lucie, seine Ehefrau, ebenfalls zu Freiburg ihrem Oheim Ritter Dietrich Kotz den Kirchen satz zu St. Adolf in Buhswiler und das Gericht daselbst. Ztscbr. XXX, 350. Der Liber Taxationis v. J. 1353 führt im Decanat Freiburg ebenfalls Buchswil auf, Diöc.-Arch. V, 91 uud noch im Jahre 1384 thädigt der Rat zu Freiburg zwischen Klara Anna Kotzin, Wittwe und ihrem Sohne Paul Kotze (Snewlin) wegen Verleihung der Kirche zu Buchsweiler (Orig.-Ürk. wie oben). Erst am 10. Aug. 1407 incor- poriert Heinrich v. Alet, Administrator perpetuus ecclesiae Constantiensis die Kirche zu Buchswiler dem Kloster St. Trudpert. Diöc.-Arch. XIV, 246, wo irrtümlich auf Buxwiler im Elsass verwiesen ist. Das Konstanzer Pfründeregister v. J. 1482 berichtet schliesslich, dass die Kirche zu Buchs- weiler eingegangen sei, mit den Worten; Ecclesia Buchswiler mortua est, ut dicitur, dantur tamen bannales per abbatem S. Trudperti, qui facit in eadem provisionem. Ztscbr. XIV, 392. Nach den im Pfarrarchiv zu Holzhausen gemachten Erhebungen bestand aber das Dorf Buchsweiler noch um das Jahr 1500, nur die Pfarrei war jetzt in Holzhausen, aber 1606 war laut eines Berichtes des Frhrn. Andreas v. Harsch an den Bischof V. Konstanz das alte Kirchlein zu B. nur noch eine einsame, verlassene und stark verwahrloste Kapelle, obwohl dem Geistlichen zu Holzhausen die Verpflichtung oblag, alle Woche eine Messe dort zu lesen. A. v. Harsch erbietet sich, um dem weiteren Zerfall der Kapelle vorzubeugen, pietäts- halber auf seine Kosten ein Bruderhaus daneben zu bauen, welches in der That bis zu jenem Zeitpunkt im vor. Jahrb. fortbestand, als Joseph II. durch eine generelle Verfügung alle Eremitagen aufhob. Die Kapelle wurde erst vor ungefähr 25 Jahren abgebrochen, aber zahlreiche Mauer- reste in der Nähe derselben bekunden heute noch die Spuren des abge- gangenen Dorfes. Als eine besondere Eigentümlichkeit hebe ich nach- träglich noch aus dem erwähnten Berichte hervor, dass zwar die Patrone der alten Buchsweiler Kirche St. Adolf und St, Pelagius waren, aber auf der Evangelienseite des Chörleins sich ein offenes gemauertes Grab für einen erwachsenen Menschen befand, das Grimangrab genannt, in welches Frauen ihre kranken Kinder unter Gebeten legten, um sie durch die Wunderkraft dieser geweihten Stelle gesunden zu lassen. Ich mache auf einen ähnlichen Gebrauch bei der Quelle zu Schlatt aufmerksam. Vereins- heft „Schau-ins-Land" XI.

Bfilinshofen wird 1341 bei Eichstetten erwähnt. Es waren dort Weinberge. Thennenb. Güterbuch fol. 55. Mone in Ztschr. XIV, 392.

Siurs; u. das Burgfeld im Kirchzartener Thal. Ganz nahe beim Weiler Burg erhebt sich als südl. Ausläufer des Galgenbühls eine be-

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342 Poinsignoü.

waldete Kappe, ein sog. Köpfle, auf dessen höchstem Punkte, da wo hn Blatt 117 der neuesten topograph. Karte die Höhenzahl 469,6 einge- tragen ist, die deutlich erkennbaren Fundamentmauern eines ehem. Ge- bäudes von ca. 25 Fuss im Geviert wahrzunehmen sind. Der Bau, welcher nicht viel mehr als ein Turm gewesen sein kann, wurde s. Zt. nach Nord- osten, wo die Kuppe mit dem Bergrücken nur durch einen schmalen Grat verbunden ist, durch einen jetzt noch 20 Fuss tiefen und auf der Sohle 10 Fuss breiten Einschnitt gesichert. Nordöstlich hievon auf der noch höber gelegenen aber damit durch den erwähnten Grat zusammenhängenden Kuppe findet sich ein kleiner Bergkegel mit dem Namen „Brandenburg'^ eingezeichnet. Auch dort waren noch, nach Angabe eines Augenzeugen, vor 30 Jahren Mauerreste wahrnehmbar, die aber jetzt verschwanden sind. Für beide Bauten kenne ich keine urkundl. Belege. Die Benennung Brandenburg beruht auf keiner geschieh tl. Unterlage, da es eine Burg Brandenburg in dieser Gegend niemals gegeben hat. Offenbar steht sie in Beziehung mit der sagenhaften Stadt „Brandenburg^, welche die nim- mer ruhende Phantasie des Volkes erst in unserem Jahrhundert, als die gelehrten Hypothesen von Tarodunum unverstanden zu ihm drangen, eigens errichtet hat. Der Name Brandenburg aber, der vor 80 Jahren noch ganz unbekannt in unserer Gegend war, ist durch Vereinigung der beiden Hofgemarkungen „Brand^ u. „Burg^ erst in der Mitte unseres Jhrdts. im Kirchzartener Thal aufgekommen. Ob die beiden in Frage kommenden Fundamentreste vielleicht Bestandteile eines mittelalterl. Burgsitzes der alten Herren v. Wilare waren, die im Rot. Sanpetr. genannt werden und am Ausgang des Unter -Ibenthales zu Hause waren, mass eine spätere Forschung ergeben. Was das Burgfeld anbelangt, so wird wohl hierunter das grosse Gelände zu verstehen sein, das von dem alten Ringwalle von Tarodunum umschlossen war. Die Bezeichnung Burgfeld kömmt in einer ürk. des Stadt- Arch. Freiburg v. 24. Mai 1301 vor, wo Rudolf v. Hoch- dorf, Bürg, zu Freiburg, dessen Sohn Tümherr des gotteshuses ze allen heiligen daselbst ist, diesem Kloster Gülten u. Gefälle ze Bickenrvti, Eschebach, vf demBvrgfelde, ze Birchan, ze Rota, Tuetenbach, Kilch- zarten etc. schenkt Perg.-Or. Kl. Allerheiligen. Vgl. unter Tarodunam.

Blirkarzlelieii« Der Hof zu Burkartslehen wird in verschied. Urkdn. unter den Gütern des Klosters St. Märgen im Kirchzartener Thal angeführt. Spit.-Urk. v. 27. Mai 1357 im Stadt-Arch. Freibg. Dingrodel von Zarten v. 23. Juli 1397, und zuletzt beim Verkauf der KlostergOter an die Stadt Freiburg am 29. Apr. 1462. Schreiber, Urkb. II, 473. Der Hof scheint zwischen Attenthal und der Wagensteig gelegen zu haben.

JBnrstel bei Hohneck in der Nähe von Raich und Ried kleines Wiesenthal. S. unter Waldeck. Burstel ist in der alemann. Mundart die Abkürzung von Burgstall, wofür in unserer hochdeutschen Sprache der Ausdruck Burgruine gebräuchlich geworden ist. Vgl. Burstelfeld Ztschr. XVIII, 486. Wurstisen 3. Aufl. p. 137.

Das BuserscUoss bei Zizingen, ganz in der Nähe bei den Über- resten eines angebl. röm. Brunnens ist heute bloss noch Gewannname.

BTttenkropli. Die freien Leute zu B. in Urk. v. 18. Febr. 1311. Vgl. unten Gutenrode. Im Thennenb. Güterbuch v. 1344 steht geschrieben:

Ödimgen im Breisgaa. 343

Bytenkropf. Ibi et in Norprehtesberge quosdam pauculos census, quos habemus dedit nobis quidam miles de Hachberg et primo in Bytenkropfe est quoddam pratum, quod emptum fuit a Bvrcardo de Norprehtesberg, quod dicitur Joschenmatte. Ztscbr. XII, 77 u. 80. Nach Maurer in Freibg. Ztscbr. lY, 296 heisst die Örtlichkeit jetzt Busengraben und liegt östlich vom Vorhof Keppenbach.

Bairingen. Ein gewisser Baducho schenkt dem Kloster Lorsch zwei Leibeigene in Buwingen. Breisgauer Vergebungen. Cod. Lauresh. dipl. II, 548 No. 2701. Vielleicht Bingen.

Blinzliaasen. Bei Heitersheim wird in der Renovation von 1468 der Diepweg gegen Bunzhusen bemerkt. Mone in Ztscbr. XIV, 392.

Büzinfiliein wird im Thennenb. Güter buch von 1341 genannt und dabei des Lerchenfeldes erwähnt, welches zwischen Thunsel und Bremgarten liegt. Ebendaselbst wird auch ein anderes Büzinsheim bei Forchheim augeführt. Mone in Ztscbr. XIV, 392.

Castel bei Birchau, kleines Wiesenthal, s. unter Waldeck.

Castelberg bei Sulzburg. Auf dem Castelberg, einem isolierten Hügel zwischen Ballrechten und Sulzburg, ragen noch in Mannshöhe die Mauerreste eines Gebäudes aus dem Erdboden, über welches alle urkund- lichen Nachrichten fehlen. Nach Martini in Freibg. Ztscbr. V, 2 sind es die unverkennbaren Spuren zweier Thürme, zwischen welchen ein Wohn- haus in seinen Fundamenten deutlich wahrnehmbar ist. Im Rot. Sanpetr. erscheint zum Jahr 1203 ein Rvdolfvs de Castilhovin vielleicht eine no- minatio a loco ab dem jetzt noch vorhandenen nahe bei den Ruinen ge- legenen Castelhofe, aber ein Edelgeschlecht von Castelberg ist mir nicht bekannt. Das „burgstal" zu Castelberg wird 1341 im Thennenb. Güter- buch genannt. Ztscbr. VIII, 390. Näheres s. Martini, der Castelberg bei Sulzburg in Ztschr. d. Ver. Schau-in's-Land 2. Jahrg. mit Abbildung.

Cunoltingen. In der Schenkung des Dietrich v. Rotenberc und seiner Gemahlin Adelheit an das Hochstift Basel v. J. 1278 in Ztschr. II, 497 wird nebst Gütern zu Oetlichon u. Bintzheim eines Gartens zu Cunol- tingen erwähnt und im Urbar v. St. Blasien v. J. 1352 werden Äcker und Reben zu Hunoltingen in der Nähe von Haltingen angeführt, ib. II, 202. Bader hält beides für einen abgeg. Hof bei Haltingen.

Ilaeliswaiigen 9 ehem. Schloss in der Ebene zwischen Gotten- heim und Waltershofen, topogr. Karte Bl. 106, wird schon frühe genannt. Odalricus u. Waltherus de Tahswauc erscheinen schon in der Mitte des 12. Jhrdts. im Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. 150 u. 166 u. Marian II, 230. D. hatte also sein eigenes gleichnamiges Rittergeschlecht, das noch 1245 vorkommt, Ztschr. IX, 255, u. selbst noch 1279 mit hern Eppo v. Thash- wangen urkundet, 1. c. XXXIV, 238. Von da ab erscheint die Burg in fremden Händen. Am 30. Jan. 1320 giebt Niclawes Colman seinem Brud. Johannes Vs ^^^r Burg zu Tahswangen, die Lehen ist von Tierstein. Uned. Urk. im Stadt-Arch. Freibg. Sect. Adel, Schnewlin. Ein Zweig der Familie v. Falken stein nannte sich Mitte des 15. Jhrdts. danach (s. Ämter- buch im Stadt-Arch. Freibg.), dann ein Zweig der Familie v. Blumeneck. Junk. Gaudenz v. Bl. zu Dachswangen starb im Jahr 1577 als letzter des einst so zahlreichen Geschlechtes von Blumeneck auf seiner Burg zu

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344 Poinsignon.

DachswangeD. Jetzt ist von DachswaDgen nur noch eine Mflhle vorhanden, die sammt dem grundherrschaftl. Areal zur Domäne Umkirch gehört; gegenwärtig im Besitz des Königs v. Rumänien.

Burg bei Dietenbacli zwischen Kirchzarten u. Oberried. In eitiem anonymen Zinsrodcl auf der Grenze des 13. u. 14. Jhrdts. im Stadt- Arch. Freibg fol. 13 sind folgende Stellen enthalten: III ivch ackerz in der owe wider Tvtenbach vnd zwo ivch. bi Redinges acker vnd eins mannes mat lit ob des Scheres bivange vnd zewein acker wider bvrk, der zvhet eine vber den graben, so stossct eine an hern Kotzen matten vnd ein matten lit bi hern Abrehtes von Valkenstein wvrkhove. Ganz in derselben Gegend unter der Rubrik Kilzarten erwähnt auch der Adelhanser Berain v. 1327 im gen. Archiv: ein acker lit vor der Bvrg den weg gen Tvtenbach und ^/i iuch. acker lit veber das becheli gen dem miselhuse nebent Burcart Redinge. Wir haben also hier nahe beisammen eine Burg, einen Schmelzhof und ein Krankenhaus der Aussätzigen. Die Burg zu Kirchzarten, welche heute noch steht, kann es der Örtlichkeitsbeschrei- bung nach nicht sein, da sie ganz beim Dorf und fast in entgegengesetzter Richtung von Dietenbach steht. Vielleicht dürfen wir eher die „Kastel- egge** bei Weilersbach, welche 1409 erwähnt wird (Ztschr. VIII, 890) hierauf beziehen.

Diezelinsbach steht als ein Ort im Thennenb. Güterbuch v. 1341 fol. 49 ohne nähere Angabe. Mone in Ztschr. XIV, 393. Ob damit viel- leicht Dietenbach im Kirchzartener Thale gemeint ist? Unwahrscheinlich, da Thennenbach dort niemals begütert war.

Harlacli, eine Feldgegend bei Grezhauseu, wird im Adelhanser Berain v. 1423 genannt, zu Gretzhvsen I iuch. acker zücht uf Durlach.

Ijhreiistetten« Das Urbar der Herrschaft Kirchhöfen v. 1546 führt in der Gemarkung Ehrenstetten Äcker „zue der burg*^, Reben am bürgelin weeg, im Bürgelin, am burgweg an. Eine Feldgegend Burg am Ehrenstetter Bach bei den Lehenhöfen südöstl. von Ehrenstetten ist auch in der neuesten topogr. Karte eingetragen. Über eine ehemal. Burg zu Ehrenstetten ist jedoch urkundl. nichts bekannt. Ganz in der Nähe von Ehrenstetten in der Richtung gegen Bollschweil in der steilen Felswand des Ölbergs, früher Ellenberg u. Hauenstein genannt, befinden sich die Höhlen, welche schon zu Beginn der Völkerwanderung als Schlupfwinkel verfolgter Menschen gedient haben müssen, da auf dem Höhlenboden alte Topfscherben röm.-german. Zeit vor einigen Jahren ausgegraben wurden. Eine dieser Höhlen ist nur vermittelst einer Leiter von 20 Fuss Höhe zu erreichen und die andere, zuuächst der Felsenmühle, heute wegen des Gestrüppes fast unzugänglich, hat einen kleinen gemauerten Vorbau, der offenbar zur Verteidigung eingerichtet war, aber einer viel späteren Zeit, vielleicht dem 30jähr. Krieg angehört, als der Dominikanermönch Michael in jener Gegend seinen Guerillakrieg mit den Schweden führte. Die Höhe des Ölberges selbst ist mit einem Ringwall aus aufgeschütteter Erde bedeckt.

EichberK^» Klostergut von Thennenbach, aus mehreren Bauern- lehen bei Emmendingen bestehend, wahrscheinlich am Eichberg. Thennenb. Güterbuch. Mone in Ztschr. XIV, 393.

ÖduDgen im Breisgau. 345

Zu Elichsel, der Maueracker, Fundstätte von irdenen Gefässfrag- menten, darunter eines von Terra sigillata; die anderen scheinen mir der allemann.-fränk. Zeit anzugehören. Stadt. Altertsammlg. Freiburg.

Die Burg zu üiclistetteiiy von der kein Stein mehr steht, befand sich ganz nahe südlich dieses Dorfes auf der Anhöhe ob der Aumühle, wo in dem alten Kärtchen des mittelalterlichen Breisgau's in Baders Badenia I eine Burg eingezeichnet ist und auch die neueste topogr. Karte das Gewann „Burg" angiebt. Schon der Rot. Sanpetr. nennt zum Jahr 1113 2 Brüder Eberhardus und Burchardus de Eistat als Zeugen und unter den Donatoren einen nobilis homo de Eistat castro, Eberhardus nomine. Diöc.-Arch. XV, 157 und 162. Auch Neugart Episc. Const. II, 306, bringt a. 1270 einen Volricum nobilem de Eichstatt, welchem wir noch 1298 in einer Urk. v. 23. Juli begegnen (Ztschr. X, 327), und der dann 1315 gemeinschaftlich mit seinem Sohne Ruede die Burg und den Baumgarten zu E. au die Gebrüder Burkhart und Rudolf von Uesenberg verkauft, nachdem letzere schon das Jahr zuvor am 28. Sept. 1314 der Stadt Frei- burg ans Freundschaft versprochen hatten, zu Eistat keinen wighaften bu (wehrhaften Bau) mehr anzuführen. Schreiber, Ürk.-Buch I, 198. Das Castrum zu Eichstätten wird noch 1341 erwähnt, Ztschr. VIII, 390, aber welche Schicksale die Burg späterhin noch gehabt hat, wie und wann sie zerstört wurde, habe ich nicht erfahren. Der St. Märgener Berain von 1507 bringt fol. 89 immer noch in der Güterbeschreibung eine Stelle, welche lautet „Reben in der Schütte, stosst an die Burg" (Gen. L.-Arch.) und selbst noch ein Urbar v. J. 1700 (Erneuerung der Clausen-Zinse zu Eichstetten) erwähnt Reben „im Burg stall" (Stadt -Arch. Freiburg). Das Beginenklösterlein zu Eichstetten. Gertrud und Kunigund, Töchter des Ritters Walther v. Buchheim, Klausnerinnen zu Eichstetten, über- geben ihre Klause mit aller Zugehör an das Predigerkloster zu Freiburg, unter dessen Pflege die Klause stand, durch dessen Schaffner, den Ritter Heinrich v. Munzingen. Graf Konrad v. Freiburg genehmigt diese Über- gabe, welche am 23. Juni 1326 stattfand, Ztschr. XII, 453. Hiedurch wurde das Prediger- oder Dominikanerkloster zu Freiburg Eigentümer eines ganz ansehnlichen Besitzes von Gütern, Höfen, Zinsen, Gülten u. s. w. in Eichstetten, Nimburg, Bähungen und anderen Orten. Das Frauen- klösterlein bestand aber weiter fort und das Predigerkloster sorgte für dessen Unterhalt, bis es zur Zeit der Einführung der Reformation in Eichstetten aufgehoben und der Güterbesitz säculerisiert wurde. Die markgräfliche Schaöiicy Ober-Nimburg führte noch anno 1782 u. 1800 ein eigenes Urbar über die Dominikaner oder Klausenzinse zu Eichstetten. Stadt -Arch. l^'reibg. ~ Über die Lage ist nichts näheres bekannt; vielleicht lag das Kiösterleiu bei der ebenfalls abgegangenen aber noch im Lib. Tax v, J. 1353 genannten Kapelle Ober-Eichstetten (Ober-Eystat).

JBimatt. Ausgegangener Hof in Brettenthai gegenüber dem Schlosse Hochberg. Eimatt, Lohe, Zeismatt, Eberbach und Eberthal, Techsmen und Reichen bach bildeten zusammen ein Gericht, welches in der Teilung zwischen den Markgrafen Heinrich III. und Rudolf v. J. 1303 dem 6 «u zufiel. Maurer Landgrafschaft im Breisgau p. 20.

346 Poiusignon.

SSInlnziffen wird in der päpstlichen Bestätigung für St. Trudpert V. 16. Jan. 1185 angeführt und scheint ein Gehöfte im Breisgau gewesen zu sein. Ztschr. XXX, 84.

£lziii£;en. Eines Hofes zu E. wird inmitten Breisgauischer Be- sitzuugen der Propstei St. Ulrich in der Bestätigangsurkunde vom 27. Jan. 1148 erwähnt. Dumge regg. Bad. 137, wo übrigens Eszingen steht Herr Archivrat Schulte hatte die Freundlichkeit, für mich den Text und Datum im Original festzustellen, wo Elzingen steht. Die Urkunde 1184 Dez. 3, welche sonst die Orte Altingon, Ruedlingen, Bamlach in der gleichen Reihenfolge wie diej. v. 27. Jan. 1148 nennt, bringt Elzingen nicht wieder.

Zu Bmmendiiisen wird 1341 eine Feldgegend „ob dem Burg- stal in Castelberg" angeführt. Ztschr. VIII, 390. Ein Odalricus de Ane- motingen erscheint im Rot. Sanpetr. unter den freien Jieuten in der Zeugen- reihe der Schenkung v. 30 Sept. 1113 noch vor Walecho de Waldegge, welcher mit Bestimmtheit unter den freien Adel zu rechnen ist. Die neueste top. Karte hat auf der Höhe zwischen Niederemmendingen und Mundingen eine Örtlichkeit „Schloss^, ganz nahe nördlich von der Stadt eine solche mit »Burg" und eine dritte auf der Höhe westlich der Stadt am Frohn- bächle mit „Kastelberg" eingezeichnet. Letztere Örtlichkeit erscheint im Thennenbacher Güterbuch von 1341 fol. 60 a. unter der Bezeichnung: „Castelberg, silvula dicta burgstal" u. fol. 63: „item an dem Castelberg under dem bürgst al". Leichtlen erklärt zwar bezügl. dieser Örtlichkeit den Namen damit, dass zu seiner Zeit dieselbe mit einem Kastanienwäld- chen bewachsen war; aber offenbar waren ihm die betreffenden SteUen des Thennenbacher Güterbuches nicht bekannt, s. Forschungen 110. Die zweite Örtlichkeit, die Burg, bildet ein Viereck mit steil abfallenden Rändern von 140 Schritten Länge und 70 Schritten Breite, das nach allen Seiten auf einige Hundert Meter hin das umliegende Gelände beherrscht. Es sollen vor Jahren, als der Weinberg dort angelegt wurde, zahlreiche Fundamentmauern dort gefunden worden sein. Herr Diaconus Maurer, der hierüber im 1879r Programm der Bürgerschule zu Emmendingen berichtet, ist indessen selbst au der Zuverlässigkeit jener Angaben zweifel- haft geworden, da für eine gewöhnliche Burg der betr. Baum viel zu au»* gedehnt erscheint. Vielleicht haben wir es hier mit einer frühmittelalter- lichen Holzburg mit Pallisadenciufassung oder selbst mit einem passagereo röm. Castrum zu thun. Das gleiche scheint auch mit dem Schloss bei Nieder-Emmendingen der Fall zu sein.

£iidenblirfi; bei Kandern ist auf dem Kärtchen des mittelalterL Breisgau in Baders Bad. I. als Burg eingezeichnet und soll in früherer Zeit den Edelknechten von Schliengen als Wohnsitz gedient haben, Ztschr. XVIII, 224. Es sind mir selbst keine urkundlichen Nachrichten hierüber bekannt geworden; ich überlasse somit die Verantwortlichkeit für das Gesagte ganz der Autorität Baders, der seinerseits wiederum seine Angabe auf das Chronik. Burgl. des P. Heer stützt.

£nkeiistein die Burg, ^4 Std. nördl. v. Dorfe Enkenstein auf dem Schlossberg, war der Sitz der Ritter v. E , von welchem noch weniges Gemäuer, ein grosser Burggraben und ein Burgbruunen vorhanden sind; zahmer Hollunder und wilde Reben bezeichnen die Stelle des Burggartens.

ÖduDgen im Breisgau. 347

S. Eolb, bist. stat. topogr. Lexikon u. Fecht, Südwest). Schwarzw. IL Abt., L Bd. 476. Ich habe weder über die Burg noch die Ritter v. E. irgendwo sonst etwas finden können. Jedenfalls ist diese Burg nicht zu verwechseln mit dem ganz nahe gelegenen Schloss Rothenberg bei Wiesleth.

Unnin^en» Ein gewisser Unnit schenkt Besitzungen in pago Brisgowe in villa Enningen ann. VI. Karol. reg. (773) Cod. Lauresh. II, 550 No. 2710. Neugart deutet dieses im Episc. const. I, XLI auf En- dingen am Käiserstuhl. Ennikon wird in einer Urkunde y. J. 1394 mit Gundihusen als ein zu Schopf heim gehör. Weiler genannt, aber schon 1558 nicht mehr unter den Filialen dieser Stadt angeführt. Fecht, süd- westl. Schwarzwald IL Abtlng. I. Bd., 522. Ein Gewann von Wiechs, zwischen diesem Ort, Schopf heim u. Maulburg trägt jetzt noch den Namen Enningen. Eine andere Urkunde v. 12. Febr. 1394 in einer Streitsache zwischen dem Markgrafen Rudolf v. Hachberg-Rötteln- Sausenberg und Herrn Peter v. Thorberg als Burgherrn zu Rheinfelden wegen Zugehörig- keit des Dorfes Enniken und der Leute und Güter daselbst wird fest- gestellt, dass die Leute im genannten Dorfe mit Gütern, hohen und nie- deren Gerichten u. s. w. zur Burg Rheinfelden gehören und ihr Recht in der Ow bei Rheinfelden und am Dinghof zu Herthen zu suchen und zu nehmen haben. Mone bemerkt zu dieser Urkunde, dass fragl. Dorf auf dem rechten Rheinufer bei Herthen gelegen haben müsse. Ztschr. Xy, 306 u. f. Nach einem Regest aus dem Kopialbuch der ehem. Deutsch- orlenskommende Beuggen v. 5. Jan. 1371 bestätigt der Vogt zu Schopf- heim einen Gült verkauf ab Gütern zu Eimikon. Ztschr. XXX, 222. Vermutlich ist statt Eimikon zu lesen Ennikon.

Die Burg Untenisteiii lag hart am Dorfe Schliengen und war der Sitz der schon sehr frühe vorkommenden Edelknechte von Schliengen. Sie wird als „Wighus zu Sliengen*^ schon 1318 genannt, Ztschr. XXIX, 222, und in einem Revers des Junkers Hans Ulrich Nagel von der alten Schönenstein v. J 1600 als „Wasserhaus u. Schlösslein Endtenstein zu Schliengen im Dorf, so hievor dem hohen Stift Basel zugehört^, bezeichnet, auch dem Bischof v. Basel das Verkaufsrecht vorbehalten. Ztschr. XVIII, 222. Später im Besitz derer v. Baden und v. Roggenbach wurde sie 1725 so baufällig, dass tägl. ihr Einsturz drohte, und darum zu besagter Zeit sammt den Matten auf denen sie stand an das Hochstift Basel verkauft. Dieses Hess dann das Amthaus für den stiftischen Obervogt der Herr- schaft Schliengen daraus machen; a. a. 0. 224. Jetzt neu restauriert.

Eisclibacli bei Staufen. Der Brennerin Turn zu E. wird im Adel- bauser Urbar v. 1327 genannt. Die Brenner waren ein Adelsgeschlecht zu Neuenburg u. zu Waldkirch, welche somit einen befestigten Edelsitz zu Eschbach besassen. Eschbach hatte aber in früherer Zeit auch sein eigenes Adelsgeschlecbt, dessen einer Namens B. de Eszibach miles schon in einer Urkunde des Grafen Egino I. v. Freiburg v. 1224 als Zeuge er- scheint. Schöpflin V, 194. Der Burggraben zu Eschbach wird noch im 15. Jbrdt. erwähnt. Ztschr. VIII, 390. Eschbach hatte in alter Zeit auch zwei Kirchen und zwei Pfarreien, da der Lib. dec. v. 1275 einen Plebauus in Eschibach superiori und einen Plebanus in capella in Eschi- bach anführt, beide im Dekanat Fiurbach alias Neuenbürg gelegen. I

348 Poinsignon.

Arch. I, 211. Auch der Lib. tax. v. 1353 zählt unter den Kirchen des Dekanats Nüwenburg je eine Kirche zu Eschbach major u. eine solche zu Eschbach minor auf. 1. c. V, 88.

Faikenbfili], ehem. Burg mit einem zugohör. kleinen Weiler bei Ebnet an der Ausmündung des Wittenthaics nahe beim Baldeweger Hof. Ein Dingrodel von Wittenthai enthält ein Urteil des Gerichts zu Valken- bihel V. J. 1459, Hartfelder in Ztschr. XXXVI, 285, und ein anderer ent- hält die Stelle: „Wer den Burgfrieden bricht in dem schloss ze Valken- bühel ist sim herrn und dem hof verfallen 13 Pf. Rappen." Bader, Badenia N. F. II , 259. Im Breisgauer Brandschatzungsbuch v. J. 1525 heisst es: „Falkenbühel hat vier hüser an gemeynen lütten, nütz me.*^ Soll dieses „nütz me" vielleicht andeuten, dass es vor dem Bauernkrieg grösser war? Es hatte nämlich damals auch noch seinen eigenen Vogt, 1. c. XXXVn, 95, wie es denn auch unter den 14 Vogteien, welche nach Kirchzarten eingepfarrt wareu, mitzählte. S. Huhn unter Kirchzarten. F. war früher Eigentum der Herren v. Falkensteiu im Höllenthal, dann der Junker Tegelin v. Falkenbühl. Schreiber, Gesch. d. Stadt Freibg. HI, 189. Ausser der Ruine ist jetzt nur noch ein Haus dort. Die Ruine selbst besteht jetzt bloss noch aus den Trümmern eines Turmes von 35 Fuss im Geviert, etwa 2 m hoch, bei einer Mauerdicke von 4 bis 5 Fuss. Der gegenwärtig mit Humus reichlich bedeckte Schuttkegel selbst, auf dem diese Turmreste sich erheben, ist teilweise mit Reben bepflanzt, ragt ge- gen 50 Fuss aus dem umliegenden Wiesengrunde hervor und hat einen Umfang von etwa 350 Schritten.

Feintllfiiburii^« Am rechten Ufer des Ahbaches im Ehrenstetter Grund auf bewaldeter Höhe ist in der neuen topogr. Karte eine Stelle mit dem Namen Feimlisburg bezeichnet. Mauerreste sind niemals dort gefunden worden, aber ein Erdwall von massigem Umfang krönt die Höhe. Merkwürdigerweise geht im Volk die Sage, dass dort einmal eine Holz- burg gestanden habe.

Der Schlossberg zu Freibnric* Obwohl keine einzige schriftliche Überlieferung uns von einer römischen Anlage zu Freiburg berichtet, so sind doch die i. J. 1819 auf dem Schlossberge an der Stelle der seit 1828 so benannten Ludwigshöhe ausgebenen Reste eines römischen Mo- saikbodens die unwiderleglichen Beweise hiefür. Diese Anlagen werden wohl militärischen Zwecken gedient haben, wenn auch das Vorhandensein eines Mosaik bodens an und für sich mehr auf ein römisches Landhaas deuten würde. Wann auf diesen römischen Unterbauten das spätere Zähringsche Schloss aufgeführt wurde, ist mit Sicherheit nicht mehr genaa nachzuweisen, aber die zweite Hälfte des XI. Jahrhunderts ist die Zeit^ grenze innerhalb deren die Neubesiedelung des Schlossberges vor sich gegangen sein dürfte. Nichtsdestoweniger wissen wir aber nur von dem letzten Zähringer Herzog, von Berchtold V. mit Zuverlässigkeit, dass er hier auf längere Zeit seinen Wohnsitz genommen habe. Mit Erlöschen der Herzöge von Zähringen 1218 wurde sie dann Residenz der Grafen V. Urach, die sich in der folgenden Generation noch als solche und za- gleich als Herren des Schlosses von Freiburg nennen, in der dritten Ge- neration nur noch als Grafen v. Freiburg. Das Schloss wird in alten

ÖduHgen im ßreisgau. 349

Chroniken eine der schönsten Burgen Deutschlands genannt, ging aber schon im Aufstand der Bürgerschaft gegen die Grafen anno 1366 zugrund. Im Vertrag von 1368 wurde das zerstörte ßurgstall der Stadt förmlich abgetreten, die dasselbe in die Stadtbefestigung mit hereinzog, zu ihrem eigenen Nachteile, da im Bauernkrieg sich die Aufständischen desselben bemächtigten und von da aus die Stadt zur Kapitulation zwangen. Im Jahr 1678 wurde der ßurgstall von den Frauzoseu eingerissen und der ganze Schlossberg mit einer Bergfestuiig nach dem System Yaubans gekrönt. Diese Bergfestung bestand aus drei selbständigen Forts, welche unter sich durch bedeckte Wege in Verbindung standen, das St. Petersschloss , wo jetzt der Pavillon steht, die Sternschanze bei der grossen Flaggenstange und das Adlerschloss nächst dem Hirzberg. Im Jahr 1697 durch den Frieden von Ryswick dem Hause Österreich wieder zurückgegeben wurde Schloss und Stadt noch zweimal, in den Jahren 1713 u. 1744, von den Franzosen belagert und genommen, anno 1745 aber die Festungswerke insbesondere auf dem Schlossberg von den Franzosen selbst gründlich geschleift, so dass nur noch einige Mauerreste von Moos und Wald bedeckt, davon (erkennbar sind. H. Schreiber hat in s. Gesch. d. Stadt Freiburg u. in einer besonderen Monographie 1844 die Geschichte des Schlossberges zu Freiburg eingehend behandelt.

iFriedlingen 9 ein ehemal. Schloss in der Rheinniederung, 1 km von der Schusterinsel, zerstört 1702. Ursprünglich hiess es das Schloss von Ötliken und ist als solches in dem oben stehend mehrerwähnten Breis- gaukärtchen eingetragen; es wird schon in der Erbteilung des letzten Dynasten von Rötteln 1311 angeführt, wo es an die Münch v. Münchenstein gelangt. Fecht, südwestl. Schwarzw., I. Bd. 147. Im Jahr 1356 in Folge des grossen Erdbebens zusammengestürzt (Basler Chronik v. Wurstisen, 3. Aufl. p. 137), ^) wurde es wieder aufgebaut, im dreissigj ährigen Krieg abermals zerstört und dann nach dem westfälischen Frieden vom Mark- graieii Friedrich V. v. Baden - Darlach zum drittenmal aufgebaut hiess es Fiiedlingen. Im Jahr 1678 wurde es von den Franzosen wiederum ver- brannt, nochmals aufgebaut und am 14 Okt. 1702 während des spanischen Erbfolgekrieges in dem danach benannten Gefecht bei F. , in welchem Markgraf Ludwig v. Baden den Oberbefehl über die Reichstruppen führte, endgiltig zerstört. Danach erhoben sich an dessen Stelle zwei Bauernhöfe, und als auch diese 1733 in den Kriegsläuften zu Grunde gingen, wurde die Hofmarkung unter die benachbarten Ortseinwohner veräussert und die Ruinen 1753 abgetragen. S. Kolbs Lexik, u. Bad. Milit. Alman. v. J. 1856 p. 45 u. ff. Ob das Schloss Ötlikon identisch war mit demjenigen von Binzen, wegen dessen Mitbenützung als Gefängniss sich der Fürstbischof von Basel gegen den Markgrafen Ernst v. Baden i. J. 1529 reversiert, niuss sich einstweilen dahin gestellt sein lassen. Betr. des Reverses Mehrer Chronik v. Kandern p. 131.

Frödenbach« Unter den vogtbaren Gütern des Klosters St. Märgen werden zwei Meierämter in Fr. aufgezählt, „der vahet eins an se Sweinbrunnen und gat untz an Wagensteig, das ander von Wagensteig untz an den Dietzen- bach, in das selbe hört des Kölners leben und des Löwen lehen ze Wiss-

') cfr. Basel im 14. Jahrhundert p. 240.

350 Poinsignon.

negge ... In den meigerampten ze Frödenbach 8ol der abt yon St. Merien setzen zwen meiger der ietweder da sessehaft sie/' Dingrodel n. Zarten V. 23. Juli 1397. Im Verkauf der Vogtei zu St. Märgen an die Stadt Freiburg 4. Novbr, 1463 wird auf eine Urkunde des Grafen Albrecht V. Hohem berg am 23. Jan. 1293 hingewiesen, in welcher dieser die Vogtei über Leut und Gut des Klosters zu Frolenbach, zu Zarten o. s. w. an Herren Burkart Turner verkauft hat. Schreiber Urk.-Buch II, 482. Fröden- bach war also früher der Gesamtname für das Thal Wagensteig, während man unter Wagensteig nur die kleine Häusergruppe vorstand, wo jetzt das Gemeindehaus und die Schule der Gemeinde Wagensteig stehen. Freudenbach war offenbar auch der Name des Wagensteigbaches. Vgl. Bader in Diöc.-Arch. II. 213 , Bad. , neue Folge II , 236 u. ff. u. Ztschr. II, 338.

Farunecca. In der Bestätigungsurkunde für Thennenbach vom 5. Aug. 1178 wird ein Klostergut zu Furunecca angeführt mit Mussbach, Nimburg, Walawinkel und anderen Gütern im unteren Breisgau. Neugart Episc. Const. II, 586. Lage unbekannt.

Oebinbach wird in der Schenkung Dietrichs v. Rotenberg für das Hochstift Basel v. J. 1278 genannt, das g&t ze Elbiswande, ze Grebinbach, ze Birchowe unde ze dem uiuweu wege. Flbenschwand, Birchau n. Neuen- weg sind noch als Orte im kleinen Wiesenthal vorhanden, Gebinbach ist verschollen. Ztschr. II, 496.

Gelfi^enhofen. Der Adelhauser Berain v. J. 1327 führt unter den verkauften Klostergütern zu Oghein (Auggen) zwei Jauch, an ze 6ei- genhouen an den matten an hern Johans von Hartkilch ab Sitikon, also wohl eine Feldgegend bei Ziziugen. Stadt-Arch. Freibg. Auch der Ang- gener Dingrodel v. J. 1478, veröffentlicht von Hartfelder in Ztschr. XXXVI, 242, nennt noch ein Lehen der von Gejgenhofen, einen Hof, genannt Geigeuhoffeu. £iu einzelnes Haus daselbst heisst jetzt noch zum Gayenhof.

Creitenbeiii. Anderthalb Juch. Matten „ze Geitenhein'^ werden in einer Gültverschreibung gegen das Augustinerkloster zu Frabnrg als im Bann zu Hausen an der Möhlin liegend erwähnt. Urkde. II. Febr. 1337 im Pfarr-Arch. St. Martin in Freiburg. Auch das Güntersthaler Zinsb. v. 1344 bringt eine Örtlichkeit: „in Huser ban Geitenlieln*. Moue in Ztschr. XIV, 393.

€irifl.do« Mone zählt unter den ausgegangenen Orten im Breisgaa auch Gifido auf mit den Worten: „Giiido war ein Ort im Breisgaa. 926. Hergott dipl. I, 71." P. Herrgott, auf den Mone sich beruft, stützt akh auf eine Tradition, wonach fragl. Name einem Schlosse bei Ettenheim gehörte. Neugart, Cod. dipl. 1, 580. Nach einer alten Nachricht n&Bk- lieh, welche auf ein Vorlegeblatt eines jetzt abhanden gekommenffli E^aii- gelieucodex des ehemal. Kl. Ettenheimmünsters geschrieben war, soll ein Graf Burchardus um 926 zur Sühne einer gewaltthätigen 6escb&digun|^ die von den Gottesbausleuten des Kl. Waldkirch am Kl. EttenheimmSnster bögangen wurde, 2 Dörfer geschenkt haben ,,colonias duas unam in Wilo alterani in Gifido'* und zwar an Kl. Waldkircb, damit dieses seine An^ Sprüche auf den Besitz von Ettenheimer Gütern aufgebe. Dümg^,. &. B. p. 6. Von einem ähnlich lautenden Ortsnamen ist sonst nichts im

Ödungen im breisgati. 3g 1

gau bekannt, dagegen wird in einer Urkunde Karls des Grossen ans dem Jahr 775, veröffentlicht in Grandidiers Hist. de PEglise de Strasbourg ü, Piec justif. CXYIII, ein Ort Gehfida genannt, das heutige Hohengöft im Kreise Zabern, vormals stiftstrassburg. Lehen der Grafen v. Leiningen.

Giseni^iler. Ein gewisser Baducho schenkt an Kloster Lorsch i. J. 769-770 Guter in Staufen und in Gisenwilre. Cod. Lauresh. II 548 No. 2701. Ein gewisser Buche ebenso in Gisenwilre marca et in Bihingin, et in Eburingen, et Stoufen, et Hochtorf, et Bockheim, et Hart- heim, et Keuden und dazu 30 Leibeigene i. J. 772. 1. c. II, 538 No. 2666. Ebenso ein gew. Gcrbold und Hiltedin einen Hof in Gisenwilre marca im Breisgau i. J. 777. 1. c. II, 537 No. 2664. Fecht, Südwestl. Schwarz- wald I, 107 erklärt es für einen ausgegangenen Ort bei Weisweil. In den Weissweiler Berainrn habe ich keine Anhaltspunkte für diese Annahme gefunden; jedoch kommt die Bezeichnung Giessen für Altwasser dort sehr häufig vor und so könnte es wohl sein, dass das Dorf Wyhl zum Unter- schied von Wiswiler, wie die alte Schreibart war, Gyssenwiler geheissen hat, oder ein drittes Wiler durch den Rhein weggeschwemmt wurde.

OitEenhofen wird ein Ort gleichzeitig mit Geroldsthal, Oberried, Kappel, Litenweiler, Minderbach, Eeichenbach, Minschwende u. Berlachen in Kauf Urkunden von 1311, 1317 u. 1323 genannt, Erwerbungen des Klo- sters Oberried betr. Baders Bad. III, 141. Es scheint ein kleiner Weiler des oberen Kirchzartener Thals gewesen zu sein.

Olimpenheim, im Thennenb. Güterbuch v. 1341 fol. 66 erwähnt, „zwischen der Eiza prope viam, qua itur Glimpenheim". Mone in Ztschr. XIY, 393. Ebendaselbst fol. 96 b. Glimpenheim zh der müli uf der Elza. Mitget. V. H Diac. Maurer. Glympenheim wird auch in der Verpfändung der Herrschaft Hachberg v. 12. Juli 1356 genannt. Herr Diac. Maurer vermutet darunter einige Höfe östl. von Emmendingen in der Nähe der oberen Spinnerei am Hürnussweg. Abgeg. im 15. oder 16. Jhrdt. Ztschr. XXXIV, 136.

Gölken. Zwischen Degerfelden und Eichsei im Amt Lörrach steht auf einer Anhöhe der Gölkenhof als Überrest eines daselbst im XII. Jahrb. durch Erdbeben zerstörten Dörfchens Gölken, für dessen dabei umgekommene Bewohner nach Kolb noch i. J. 1813 in der Pfarr- kirche zu Herthen ein Seelenamt gehalten wurde.

Die Kapelle ad 8t. C^othardnnt. Der Lib. Tax. v. J. 1353 zählt unter den Kirchen des Dekanats Gündlingen (alias Breisach) auch diejenige zu Kroczingen auf cum filia ad St. Gothardum. Diöc.-Arch. 5, 89.

Ootoneswilare. In der Urkunde des Grafen Chrodard, betr. den Verkauf breisgauiscber Güter an Kloster St. Denis bei Paris, d. d. 17. Juli 764, wird auch G. aufgezählt. Grandidier II, No. 56 erklärt es als Kutz, Kutzer Bann, ausgegangener Ort, der früher Kutzeinweiler geheissen habe, Lehen der Herrn von Baden v. markgräfl. Hause Baden. S. unter Kutz.

(i^renfiiheiiny ein längst abgeg. Hof in der Gemarkung des Dorfes Witlingen, dessen in Urkunden von 1206 Erwähnung geschieht. Kolb I, 397. Nicht zu verwechseln mit dem ebenfalls abgeg. Grensheim bei Heidel- berg, s. „Das Grossher zogth. Baden" 1885 S. 834.

L

354 Poinsignon.

wird noch 1401 erwähnt. S. Maurer, „Das Freiamt nnd die Herren Ton Eeppenbach** in Freib. Ztschr. IV, 302. Ist jetzt der Hattenhof.

Hach. Zwischen Müllheim und Auggeu in der Nähe des Weilers Hach sollen sich nach Huggle heute noch Spuren eines Turmes finden. Gesch. d. Stadt Neuenburg a. Rh. S. 44. Vielleicht war es Bargsüz da* im 14. Jhrdt. vorkommenden Edelknechte von Hach.

Han^enbach, das Schloss in der Nähe oder vielleicht auf der Stelle des jetzigen Hagenbach. Hofes, Gem. Degerfelden, ging im grossen Erdbeben von 1356 gleichzeitig mit den Schlössern Hertenberg n. ötlikon zugrunde. Sievert in „Das Grossherzogt. Baden 1885^ S. 839.

Handeberif« Ein gew. Aldo schenkt eine Hube in pago Bris- gowe in Handeberger marca anno XI. Earol. reg. 779 n. Ch. Cod. Lan- resh. dipl. II, 527 No. 2630. Wurde vielfach als Endenburg bei Weitenan gedeutet. Sievert erklärt es in „Das Grossherzogt Baden 1885^ 8. 84S fOr Henschenberg, einen Hof bei Wiesleth auf einer Anhöhe unweit vom Schillighof und Eichholz. Es befinden sich daselbst die Trfimmer einer alten Burg bei den Matten, welche jetzt noch den Namen „Jankermatten* führen und mit der Burg einem Ministerialengeschlecht von Henschen- berg gehört haben sollen. Kolb II, 62.

Hamterslieiiii oder Henterslieiiii wird mehrmals im 8. n. 9. Jhrdt. als im Breisgau gelegen angeführt. Cod. Lauresh. U, 543 o. ff. Mone glaubt nicht, dass es ein Schreibfehler für Heitersheim ist, weil dieses mit seinem jetzigen Namen ebendaselbst S. 545 vorkonunt. Ztachr. XIV, 394.

Harthaasen. Dorf und Gemeinde südwestl. von Merdingen in der Ebene beim Dimberg und in der Nähe der Ziegelhütte wird son erstenmal im Rot. Sanpetr. genannt, indem ein Landoldus de Harthusia als Zeuge bei einer Schenkung von Gütern zu Feldkirch für St. Peter angeführt wird. Alsdann wird Harthusen in der Bulle des Papstes Niko- laus IV. für das Klost. Schuttern v. J. 1289 genannt: in villis que Mör- dingen, Harthusen, Ophingen nuncupantur. Marian H, 429. Nach Mone in Ztschr. XIV, 394 wird dieses Dorfes sowie des Kirchen- u. Sigristen- gutes und einer Steingasse daselbst in den Thennenbacher und Gfinten- thaler Berainen von 1341 und 1344 sowie a. a. 0. 1378 erwähnt. Laat einer ürk. vom 9. Apr. 1434 im Stadt-Arch. Freibg., Sekt. HL-GBt.-Spii, vermacht Martin v. Blumen eck seinem Sohn Heinrich seine Rechte in Merdingen und Harthusen und das Merdinger Urbar v. J. 1507 im Gen.- Land.-Arch. besagt, dass Harthausen seinen eigenen Kornbann and iwei Bannwarten dazu haben soll, sowie einen eigenen Kirchhof, fol. 2 u. 5. In der Brandschatzung des Breisgaus v. J. 1526 werden zu Merdingen and Harthausen zusammen 91 Häuser angegeben. Das Dorf H. hatte seine eigene Kirche zum hl. Wolfgang, war aber nach Wippertskirch einge- pfarrt, von wo aus der Gottesdienst in Harthausen versehen wurde. Wip- pehrtskilch cum filia Harthusen. Lib. tax. v. J. 1353. Diöc-Arch. V, 89. Diese Filialkirche hatte bis ins vorige Jahrhundert ihr eigenes Eirchen- gut und das Dorf seinen eigenen Etterzehnten ; es bestand im Anfange desselben noch aus 9 Häusern und die Kirche wurde sogar erst 1768 ab- gebrochen, wie aus den Berainen des Gem.-Arch. zu Merdingen hervor-

öduDgen im Breisgau. 355

geht. Harthausen und Merdingen bildeten aber schon sehr frühe eine einzige polit. Gemeinde, da der erwähnte Güntersthaler Berain Güter be- zeichnet in Merdinger bau zu Harthusen.

Hartkilcli, auch St. Geregen auf der Hart genannt, ist das heutige St. Georgen bei Freiburg.

Heidenscliloss. S. Burgstall im Wildgutachthal.

Heimenhusen. Zu Wendlingen bei Freiburg wird eine Feld- gegend ze Heimenhusen genannt. Güntersthaler Urbar von 1344 fol. 59, Mone in Ztschr. XIV, 394. Auch der Adelhauser Berain von 1327 (im Stadt-Arch. Freibg.) nennt im Wendlinger Bann eine Gegend Hemmen- husen und Heimenrvti. Bezügl. der letzteren Örtlichkeit sagt das Urbar des Elost. Adelhausen von 1423, dass sie auf dem Ufhauser Berg gelegen sei, mit Reben bepflanzt.

SLeiterslieiiii« Im Katalog der Schreiberschen Antiquitäten- sammlung sind ein Stück von Terra sigillata und Ziegelstücke mit Strichen eingetragen, aufgefunden auf den Schlossäckern bei Heitersheim.

Henschenbern^, die Burg. S. unter Handeberg.

Zu Herdern bei Frei bürg war einst ein festes Haus, von einem Weiher umgeben, das zum alten, ehemals Stiftstrassburgischen Fron- hof gehörte, genannt in einer Urkunde v. 1. April 1413 im Stadt-Arch. Frbg., an dessen Stelle jetzt die Blindenanstalt steht. Auch ein grösseres Gesundheitsbad scheint vormals in Herdern gewesen zu sein. Es berichtet nämlich ein Tagebuch des bischöflich Baseischen Archivs, dass Melchior V. Lichtenfels, Fürstbischof v. Basel, i. J. 1564 mit 20 Pferden in Frei- burg eingeritten sei, um sich im nächstgelegenen Dorfe Herdern einer Badekur zu unterziehen. Kolb I, 64. Zu Herdern starb auch, krank vom hl. Land zurückgekehrt, 1189 Bischof Rudolf v. Lüttich, Bruder des Herzogs Bertold IV. v. Zähringen. Origines Civitatis Freiburg p. 20. Aus welcher Quelle die Origines diese Nachricht geschöpft haben, konnte ich nicht ermitteln. Die Gesta Episcoporum Leodiensium in den Mon. Germ. S. S. geben hierüber keine Auskunft. Wir dürfen annehmen, dass damals schon ein grosses herrschaftliches Haus dort vorhanden ge- wesen sein müsse, das zur Beberbergung eines Fürsten geeignet war.

Hericheswilare, wahrscheinl. der alte Name von Pfaffenweiler, Amts Staufen. v. Weech, Rot. Sanpetr. in Diöc.-Arch. XV, 176.

Herten am Rhein, A. Lörrach, wird mit Warmbach und Wyhlen in K. Bissingers Verzeichnis der Trümmer- und Fundstätten aus römischer Zeit angeführt, unter Erwähnung von Gebäuderesten und Wasserleitung. Wie Fecbt, „Südwest!. Schwarzw. II. Abt. L Bd., 211 u. 331" angiebt, befinden sich dieselben unmittelbar am westlichen Eingang des Dorfes und bilden einer alten Sage nach das westliche Ende einer verschwundenen Stadt, die sich von Schwörstadt bis hierher erstreckt habe. Schon ein Berain von Herten v. J. 1694 fol. 21 erwähnt im Hertener Bann einer „haydischen fluer", oben an den Mattenhaag anstossend und führt Äcker an auf dem „Römer". Als einen weiteren, wenn auch nicht gerade voll- giltigen Beleg für die römische Besiedelung kann ich beifügen, dass in der mehrfach erwähnten Schreiberschen Sammlung sich ein Fragment eines Topfes aus gebranntem Thon befindet, welches ich für römisch halte,

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wird noch 1401 erwähnt. S. Maurer, ,,Da8 Freiamt and die Herren Ton Eeppenbach^ in Freib. Ztschr. IV, 302. Ist jetzt der Hattenhof.

Haeh« Zwischen Müll heim und Auggeu in der N&he des Weilen Hach sollen sich nach Hugglc heute noch Spuren eines TarmeB finden. Gesch. d. Stadt Neuenburg a. Rh. S. 44. Vielleicht war es Borgsitz der im 14. Jhrdt. vorkommenden Edelknechte von Hach.

Has^enbach, das Schloss in der Nähe oder vielleicht auf der Stelle des jetzigen Hagenbach. Hofes, Gem. Degerfeldeu, ging im grossen Erdbeben von 1356 gleichzeitig mit den Schlössern Hertenberg a. ötlikon zugrunde. Sievert in „Das Grossherzogt. Baden 1885^ S. 839.

Handeberif« Ein gew. Aldo schenkt eine Hube in pago Bria- gowe in Handeberger marca anno XI. Earol. reg. 779 n. Ch. Cod. Lan- resh. dipl. II, 527 No. 2630. Wurde vielfach als Endenburg bei Weitenaa gedeutet. Sievert erklärt es in „Das Grossherzogt. Baden 1885^ 8. 848 für Henschenberg, einen Hof bei Wiesleth auf einer Anhöhe unweit vom Scbillighof und Eichholz. Es befinden sich daselbst die Trümmer einer alten Burg bei den Matten, welche jetzt noch den Namen „Junkermatten* führen und mit der Burg einem Ministerialengeschlecht von Henschen- berg gehört haben sollen. Kolb II, 62.

Hanterslieiiii oder Hentersheim wird mehrmals im 8. n. 9. Jhrdt. als im Breisgau gelegen angeführt. Cod. Lauresh. II, 543 o. ff. Mono glaubt nicht, dass es ein Schreibfehler für Heitersheim ist, weil dieses mit seinem jetzigen Namen ebendaselbst S. 545 vorkommt. Ztschr. XIV, 394.

Harthausen. Dorf und Gemeinde südwestl. von Merdingen in der Ebene beim Dimberg und in der Nähe der Ziegelhütte wird zum erstenmal im Rot. Sanpetr. genannt, indem ein Landoldus de Harthusin als Zeuge bei einer Schenkung von Gütern zu Feldkirch für St. Peter angeführt wird. Alsdann wird Harthusen in der Bulle des Papstes Niko- laus IV. für das Klost. Schuttern v. J. 1289 genannt: in villis que Mör- dingen, Harthusen, Ophingen nuncupantur. Marian II, 429. Nach Mone in Ztschr. XIV, 394 wird dieses Dorfes sowie des Kirchen- u. Sigristen- gutes und einer Steingasse daselbst in den Thennenbacher und Günters- thaler Berainen von 1341 und 1344 sowie a. a. 0. 1378 erwähnt. Laut einer Urk. vom 9. Apr. 1434 im Stadt-Arch. Freibg., Sekt. Hl.-Gst.*Spit., vermacht Martin v. Blumeneck seinem Sohn Heinrich seine Rechte in Merdingen und Harthusen und das Merdinger Urbar v. J. 1507 im Gen.- Land.-Arch. besagt, dass Hartbausen seinen eigenen Kornbann und zwei Bannwarten dazu haben soll, sowie einen eigenen Kirchhof, fol. 2 u. 5. In der Brandschatzung des Breisgaus v. J. 1526 werden zu Merdingen und Harthausen zusammen 91 Häuser angegeben. Das Dorf H. hatte seine eigene Kirche zum hl. Wolfgang, war aber nach Wippertskirch einge- pfarrt, von wo aus der Gottesdienst in Harthausen versehen wurdö. Wip- pehrtskilch cum filia Harthusen. Lib. tax. v. J. 1353. Diöc.-Arch. V, 89. Diese Filialkirche hatte bis ins vorige Jahrhundert ihr eigenes Kirchen- gut und das Dorf seinen eigenen Etterzehnten; es bestand im Anfange desselben noch aus 9 Häusern und die Kirche wurde sogar erst 1758 ab- gebrochen, wie aus den Berainen des Gem.-Arch. zu Merdingen hervor-

ödungen im Breisgau. 355

geht. Harthausen und Merdingen bildeten aber schon sehr frühe eine einzige polit. Gemeinde, da der erwähnte Güntersthaler Berain Güter be- zeichnet in Merdinger ban zu Harthusen.

Hartkilcli, auch St. Geregen auf der Hart genannt, ist das heutige St. Georgen bei Freiburg.

Heidenscliloss. S. Burgstall im Wildgutachthal.

Heimenhuseii. Zu Wendlingen bei Freiburg wird eine Feld- gegend ze Heimenhusen genannt. Güntersthaler Urbar von 1344 fol. 59, Mone in Ztschr. XIV, 394. Auch der Adelhauser Berain von 1327 (im Stadt-Arch. Freibg.) nennt im Wendlinger Bann eine Gegend Hemmen- husen und Heimenrvti. Bezügl. der letzteren Örtlichkeit sagt das Urbar des Klost. Adelhausen von 1423, dass sie auf dem üfhauser Berg gelegen sei, mit Reben bepflan2t.

Heiter slieiiii« Im Katalog der Schreiberschen Antiquitäten- saramluDg sind ein Stück von Terra sigillata und Ziegelstücke mit Strichen eingetragen, aufgefunden auf den Schlossäckern bei Heitersheim.

Hensehenberg, die Burg. S. unter Handeberg.

Zu Herdern bei Freiburg war einst ein festes Haus, von einem Weiher umgeben, das zum alten, ehemals Stiftstrassburgischen Fron- hof gehörte, genannt in einer Urkunde v. 1. April 1413 im Stadt.-Arch. Frbg., an dessen Stelle jetzt die Blindenanstalt steht. Auch ein grösseres Gesundheitsbad scheint vormals in Herdern gewesen zu sein. Es berichtet nämlich ein Tagebuch des bischöflich Baseischen Archivs, dass Melchior V. Lichtenfels. Fürstbischof v. Basel, i. J. 1564 mit 20 Pferden in Frei- burg eingeritten sei, um sich im nächstgelegenen Dorfe Herdern einer Badekur zu unterziehen. Kolb I, 64. Zu Herdern starb auch, krank vom hl. Land zurückgekehrt, 1189 Bischof Rudolf v. Lüttich, Bruder des Herzogs Bertold IV. v. Zähringen. Origines Civitatis Freiburg p. 20. Aus welcher Quelle die Origines diese Nachricht geschöpft haben, konnte ich nicht ermitteln. Die Gesta Episcoporum Leodiensium in den Mon. Germ. S. S. geben hierüber keine Auskunft. Wir dürfen annehmen, dass damals schon ein grosses herrschaftliches Haus dort vorhanden ge- wesen sein müsse, das zur Beherbergung eines Fürsten geeignet war.

Hericlieswilarey wahrscheinl. der alte Name von Pfaffenweiler, Amts Staufen. v. Weech, Rot. Sanpetr. in Diöc.-Arch. XV, 176.

Herten am Rhein, A. Lörrach, wird mit Warmbach und Wyhlen in K. Bissingers Verzeichnis der Trümmer- und Fundstätten aus römischer Zeit angeführt, unter Erwähnung von Gebäuderesten und Wasserleitung. Wie Feclit, „Südwestl. Schwarzw. IL Abt. L Bd., 211 u. 331" angiebt, befinden sich dieselben unmittelbar am westlichen Eingang des Dorfes und bilden einer alten Sage nach das westliche Ende einer verschwundenen Stadt, die sich von Schwörstadt bis hierher erstreckt habe. Schon ein Berain von Herten v. J. 1694 fol. 21 erwähnt im Hertener Bann einer „haydischen fluer", oben an den Mattenhaag anstossend und führt Äcker an auf dem „Römer". Als einen weiteren, wenn auch nicht gerade voll- giltiifen Beleg für die römische Besiedelung kann ich beifügen, dass in der mehrfach erwähnten Schreiberschen Sammlung sich ein Fragment eines Topfes aus gebranntem Thon befindet, welches ich für römisch halte,

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Torhanieci.

MerteaWri^ die Teste. Auf der icehrenriJmten Bfengmokirte

ist ganz nahe bei Herten gegen den Rhein zu eine Borg Hertenberg etn- getragen. Sie wnrde im Kriege zwischen dem Bischof t. Basel und den Grafen Bndolf t. Hab>barg, nm d. J. 1268 ron dem Ersteren eingenommea nnd zerstört; Hertimberg wird bei Erzahlong dieses Vorgangs als eise kurz zuTor nen angelegte und wohirersehene Festung bezeichnet. Ochs, Gesch. V. Basel I, 39*2. Auch Wurstisen erwähnt dieses Yorkommnisses in seiner Basler Chronik 3. Aufl. p. 95. Ochs schöpft seine Nachrichten wohl aus den Colmarer Annaleo, Monnm. Genn. S. S. XYII, diese Letz- teren erwähnen jedoch des Umstandes nicht, dass Hertenberg kurz Tor der Krstönnung neu angelegt worden sei. Die Burg mnss wohl wieder aufgebaut worden sein, denn unter den vielen Burgen, die beim grossen Erdbeben am Sl Lucastag 1356 in der Umgebung Basels zusammen- stürzten, wird auch Hertenberg aufgezählt. Wurstisen 1. c. p. 137 und die Schrift der Basl. bist. Gesellsch. „Basel im XIV. Jahrh.« p. 240. Aus ihrer zweiten Zerstörung scheint sie sich nicht wieder erhoben zu haben. Der Hertener Berain v. J. 1694 im Stadt.-Arch. Freiburg erwähnt nämlich wiederholt eines Hertenberges als Gewannname, niemals aber eines Burgstalls, woraus sich schliessen lässt, dass die Trümmer damals schon abgeräumt waren. Die Bezeichnung Burgfeld ist zu Herten, wie wir oben gesehen haben, heute noch gebräuchlicb. Es gab auch eine Edelknechtsfamilie v. Hertenberg, Dienstmannen der Markgrafen v. Hach- berg-Rötteln, begütert im Bann zu Herten, im XIV. Jahrh. Urkunden der Deutschordens-Comthurei Beuggen, veröffentl. v. Gmelin in Ztschr. XXVIH bis XXX. Vermutlich nach Untergang der Burg Hertenberg Hessen sie sich in Rheinfelden nieder. Der Tod Bertschmans v. Hertenberg, Schult- heissen zu Kheinfelden, ist nämlich 1326 zu Rheiufelden verzeichnet V. Liebenau „Die Schlacht bei Sempach** S. 266 vermutet, dass er bei Seropach gefallen sei.

Zwischen Hertinfi^en und der Landstrasse oberhalb Bellingen kommt man bei den Feldarbeiten öfters auf Fundamente früherer Gebäude und eine Feldgegend in der Nähe heisst St. Peter, wo vor und noch lange nach der Reformation eine Kapelle stand. Kolb erklärt diese Erscheinung dahin, dass vor dem dreissigjähr. Kriege das Dorf näher an der Land- strasse gelegen habe und man beim Wiederaufbau nach den Verwüstungen dieses Krieges sich mehr thalabwärts an den Hasselbach verzogen habe, da der alte Ort früher viel an Wassermangel gelitten. Der Kirchen- satz von St. Peter, die ehemal. Pfarrkirche des älteren Dorfes, stand lt. Urk. V. 1. April 1327, der Commende Beuggen zu. Ztschr. XXIX, 179. Der liiber dec. v. 1275 führt eine Kirche in Hertenkain an und eine Kapelle in Hertenkain minori, Diöc.-Arch. I, 211, jedoch der Lib. tax. V. 1JJ53 eine Kirche in Hertikon und eine solche in Hertikon minore. Diöc.-Arch. V, 88.

lilltelin|t:eii, auch Hältelingen genannt, war ein Dorf mit eigener Gemarkung westlich von Haltingen am Rhein, das im dreissigjährigen

Ödungen im Breisgaa. 357

Kriege teilweise uod im Orleansschen Kriege völlig verbrannt und zerstört wurde. Auf einer Wiese, die dem Schulfouds von Haltingen gehört, soll jetzt noch, wenige Zoll hoch mit Erde bedeckt, der Taufstein der ehem. Kirche von Hiltelingen stehen, deren Trümmer erst bei Beginn unseres Jahrhunderts abgetragen wurden. Hiltalingen wird urkundlich 1311, 1358, 1368 u. 1410 genannt. Fecht, südwestl. Schwarzw., I. Abt. 147 u. II. Abt. Bd. I, 131, 327 u. ff. Auch ein Schloss stand daselbst. Wenigstens wird um d. J. 1580 ein Frhr. Hans Burkard v. Anweil als Inhaber des Schlosses Hiltelingen, eines badischen Lehens, genannt. A. J. Sievert, Gesch. d. Stadt Müllheim p. 220. Ein Adelsgeschlecht v. Hiltelingen kommt schon im 13. Jahrh. in Ämtern der Stadt Basel vor. Fecht 1. c. 329. Hiltelingen war in kirchlicher Beziehung ursprünglich Filial von Stetten, denn der Lib. Taxat. v. J. 1353, Diöc.-Arch. V, 27 führt im Archidiaconat Breisgau an : Stetten cum filia Hiltalingen ; später bildeten Hiltelingen und Kleinhüningen zusammen eine eigene Pfarrei. K. Mehrer, Chronik v. Kan- dern p. 144. Der Gewannname Heldelingen am Hochrain bei Haltingen soll jetzt noch bestehen. Ztschr. II, 202.

Kloster Himmel »pforte war eine kleine Prämonstratenser-Abtei, seit 1523 Priorat und Wallfahrtsort oberhalb Wyhlen an dem Weg nach dem Rührberg im Amt Lörrach, gestiftet 1303 und aufgehoben 1803. Vgl. Marian I, 488 u. ff. „Wühlen das Prämonstratenserordens Priorat** und Gmelin, das Kloster Himmelspforte bei Wyhlen in Ztschr. XXVI, 344. Der mystische Namen des Klosters war St. Maria de Porta Coeli, nicht zu verwechseln mit der Porta Coeli Ord. Cist., welches zugleich der mystische Namen für Thennenbach war. Näheres auch bei Fecht „Der südwestl, Schwarzwald« II, I, 444.

Höhingen, die Burg, soll als Ersatz für die von Breisachern zer* störte Burg Üsenberg von ebendenselben Breisachern für die Herrn v. Üsenberg erbaut worden sein. Dieses einst sehr bedeutende Dynasten- schloss auf dem Schlossberg bei Achkarren am Kaiserstuhl kam bei dem Erlöschen des genannten Geschlechts Ende des 14. Jahrh. zuerst als Pfandschaft an die Markgrafen v. Hachberg und beim Erlöschen auch dieses Hauses 1415 an den Markgrafen Bernhard I. v. Baden. Urkundlich wird dasselbe zum erstenmal 1259 genannt. Im Bauernkrieg 1525 zerstört, wurde es 1620 vom Markgrafen Gg. Frdr. v. Baden in neuerer Befestigungs- manier wieder aufgebaut, aber 1638 verlassen und abermals niedergebrannt. Nach einem Bericht über den Zustand der Markgrafschaft Hachberg nach dem dreissigjährigen Kriege in Ztschr. XXXII, 485 mussten auf Befehl der Obrigkeit die Einwohner von Ihringen alle ihre Mobilien auf die Schlösser Hochberg und Höhingen flüchten. Bei der Übergabe verloren die Ihrijiger allein 200 Pferde und 300 Stück Vieh. L J. 1671 wurden auf Drängen Mazarins die noch vorhandenen Mauern als zu gefährlich für die benachbarte damals französische Festung Breisach vollends abge- brochen, so dass heute von den Ruinen fast nichts mehr übrig ist. Näheres s. „Altbad. Burgen und Schlösser Breisgraus** v. Näher u. Maurer, 1884. Eine Zeichnung des einzig noch vorhandenen Mauerstückes findet sich in Ztschr. des Vereins „Schau-ins-Land** 6. Jahrg. S. 9.

358 PoinsignoD.

Hohneck die Burg. Auf dem Kärtchen des mittelalterl. BreiBgaus ist nahe bei Opfiogeu auf dem Tuiüberg eine Burg H. eingetragen. Die angestellten Nachforschungen haben aber mit aller Bestimmtheit ergeben, dass die Burg Hohneck nicht auf dem Berge, sondern mitten im Mooswald zwischen Haslach und Opfingen auf einer iuselartig aus der sumpfigen Umgebung emporragenden Erhöhung lag, die im Yolksmund Honigbuck heisst, auf der neuen topogr. Karte aber als Hunnenbuck eingetragen ist Die Landstrasse, welche heute über den nördlichen Teil dieser Erhöhung führt, wurde erst in der Mitte unseres Jahrhunderts angelegt; früher führte blos ein Jägerpfad dort vorbei. Noch in den Zwanziger Jahren standen, wie mir auf das Bestimmteste versichert wurde, hart an der jetzigen Strasse die Ruinen des alten Schlosses deutlich sichtbar und Augenzeugen erzählten mir, wie bei einer späteren Einebnuog der Strasse eine gemauerte Brunnenleitung, die von einer nahen Quelle nach dem Schlosse geführt hatte, gesprengt werden musste. Auch Gartenblumen und Küchengewächse seien merkwürdiger Weise dort vorgekommen und in der Nähe der Burg habe ein grosser Weiher gelegen. Die Weganlage und namentlich die Forstkulturen haben alles dieses beteitigt; ausser den auffallenden Ver- senkungen, welche auf eingestürzte Keller deuten, ist durchaus nichts mehr vorhanden, woraus man auf menschliche Wohnungen schliessen könnte« Nach Huhn, Artikel Opfingen, wären aber die Ruinen sogar 1841 noch sichtbar gewesen. Urkunden über dieselben sind mir nicht bekannt geworden und ich folge lediglich der oben genannten Autorität im „Grossherzogtmn Baden 1841", wenn ich berichte, dass i. J. 1432 Frdr. v. Keppenbach das Wasserhaus zu Opfingen an Hermann v. Liechtenfels und nach verschie- denen Besitzwechseln Frau Beatrix v. Munzingen i. J. 1496 die Barg zu Opfingen samt den Gefällen an die Stadt Freiburg verkaufte, dass aber schon 1499 der Markgraf Philipp v. Hochberg dieselbe erwarb. Dass Opfingen schon frühe sein eigenes Adelsgeschlecht hatte, belehrt uns der Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 157, wo zum Jahr 1113 ein Graft de Opfingen genannt wird und eine Urkunde in Ztschr. IX, 450 u. 14 Aug. 1269, in welcher ein dominus Cüno de Ophingen miles als Zeuge erscheint. Aber kein Gewannname in nächster Nähe von Op^ngen deutet auf eine Burg daselbst. Im Stadtarchiv Freiburg geschieht nirgends der Burg Hohneck Erwähnung und das Ratsprotokollbuch No. 3 verzeichnet nur, dass am 13. Februar 1496 der Rat die Pfandschaft Opfingen, Wolfen- weiler, Haslach u. s. w. , die vormals dem Heinrich v. Sulz verpfändet worden, an sich gelöst habe und darauf am 25 ejisd. schon die Huldigang der Leibeigenen in genannten Ortschaften an den Rat zu Freiburg statt- fand. H. Schreiber betrachtet (Gesch. d. Stadt Freiburg I, 6) diesen auffallenden Geländeabschnitt, welcher zu seiner Zeit den Namen Huni auch Honi und Honingbuck führte, als einen der alten Ringwälle, welche in Zeit der Gefahr den Urbewohnern der benachbarten Gegend als Zu- fluchtsstätten dienten. Die ovale Erhöhung, welche in der Längenaxe nahezu 500 Schritte, in der Breite stellenweise 300 Schritte und in der Höhe, namentlich auf der Südseite, 30 Fuss und darüber misst, überall umgeben von Sümpfen, mag für einen solchen Zweck recht dienlich ge- wesen sein und die scharfen Abschroffungen am Ostrande scheinen auch

Ödungen im Breisgau. 359

mir von Menschenhand herzurühren. Die ihm etwas sonderlich klingende Bezeichnung Honigbuck, die er als Hünenbuck, d. i. Riesenbuck deutet, dürfte ihm weniger auffallend vorgekommen sein, wenn er das Vorhanden- sein einer Burg Hohneck am Nordende der Anhöhe gekannt hätte. Die Volksetymologie, die aus einem Hohneckbuck einen Honigbuck machte, konnte ihn dann nicht mehr befremden.

Holdenthal wird 1806 gemeinschaftlich mit Wildthal eine Be- sitzung der Grafen v. Freiburg genannt, Ztschr. XI, 447, ebenso mit Zähringen, Gundelfingen, Wildthal und Reuthe beim Verkauf der Burg Zähringen an Ritter Snewelin Bernlape vom 30. Mai 1327 angeführt. Ztschr. XII, 456. Auch noch im Gundelfinger Berain aus dem 15. Jahrb., veröffentlicht v. Hartfelder in Ztschr. XXXVI, 255, wird Holdenthai mit dem Küchlinsbrül als teilweise im Gundelfinger Bann gelegen bezeichnet.

Has;stetten das Burgstall wird 1446 erwähnt. Ztschr. VIII, 390.

Hann^eiiBlieiin. Siegfried v. Hohenstein u. Brüder schenken dem Klost. St. Salvator in Schaffhausen Erbgüter im Hegau, Breisgau u. s. w. adhoc quoque quod habemus in pago Brisgaugia in comitatu Her- manni ze Hungensheim, 21. Apr. 1101. Dumge regg. Bad. 119. Vielleicht Hügelsheim. Quell, z. Schweiz. Gesch. III, 1, 61.

Ihrinfi^en* Im Verzeichnis alter Angaben von Burgen in Baden, Bayern und Hessen, Ztschr. VHI, 390. erwähnt Mone einer Burghalde zu Ihringen, die 1341 genannt wird, vermutlich im Thennenbacher Güterbuch. Auch heute noch heisst ein Gewann in der Nähe des Judenkirchhofes daselbst „die Burghalde*, ohne dass jedoch irgendwie ein Beweis für die einstmalige Existenz einer Burg zu Ihringen zu erbringen wäre. Eine Eigentümlichkeit des grossen und wohl auch im Mittelalter stark be- völkerten Marktfleckens ist dessen Zusammensetzung aus lauter kleinen Gruppen, die lange Zeit und zum Teil bis in die Gegenwart selbständig ihre eigenen Ortsnamen führten. So z. B. vergabt Berhtolt Bvttericher, Bürger von Freiburg, am 22. März 1308 eine Gülte von 10 Sest. Nüssen ab einem Hause und einer Öltrotte zu Bachheim. Stadt -Arch. Freibg. Aus der Urkunde selbst ist nicht ersichtlich, dass Bachheim ein Teil von Ihringen sei; und man hätte eben so gut an Bachheim im Schwarzwald denken können, wenn nicht die Nussgülte so auffallend gewesen und nicht zugleich andere Güter zu Ihringen in der Urkunde mit genannt wären. Der Berain des Kirchenguts zu Ihringen v. J. 1560 erwähnt ebenfalls ver- schiedener Häuser und Höfe „im Bachen** sowie eines „Bacher Weges" am Dorfgraben. Stadt- Arch. Freibg. Die Benennung „im Bachen** für einen Teil des Dorfes ist jetzt noch im Gebrauch. Auch das Adelhauser Urbar v. J. 1327 im Stadt- Arch. Freibg. führt unter der Rubrik Ihringen verschiedene Häuser, Höfe und Gärten zu Bachein an, ausserdem aber noch ebenda einen Hof in Westhein, mehrere Höfe in Northein, verschie- dene Häuser, Höfe, Gärten und Brunnen in Riethein, einen Hof zu Ket- tingen, sieben verschied. Häuser, Höfe und Gärten in Osthein oder Nost- hein und endlich einen Brunnen zu Güttisriet. Zu diesen Namen, welche fast alle auch im Thennenbacher Güterbuch von 1341 vorkommen, bringt dieses fol. 343 noch einen Ort Schathein bei oder zu Ihringen. Ztschr. XIV, 397. Von allen genannten Bezeichnungen der Ortsteile in Ihringen

360 PoinsigDon.

hat sich ausser für Bachheim nur noch derjenige von Ostheim erhalten und zwar als Diminutivum ^im Ostele^. Scherckofen und eine Scherckofer- gasse wird noch im Ihringer Kirchenurbar von 1560 genannt. Als Ödungen dürfen wir diese Örtlichkeiten nicht auffassen, aber ihre ehemaligen Be- nennungen unter den verscholleneu Ortsnamen verzeichnen.

Innikhen war ein kleiner Ort bei Tannenkirch im Amt Lörrach, der noch in dem Rötteler Berain von 1664 angeführt ist, aber damals nicht mehr bestand. Mone in Ztschr. XIV, 395.

Innikofen* In den ältesten Vergabungen im Breisgau an das Klost. St. Gallen ans dem 8. u. 9. Jhrdt. wird wiederholt ein Ort Annin- chova, Onninchova und selbst Honninchouun genannt. Wartmann I, 3, 27 u. 245. Die Reihenfolge in der Nennung mit den anderen gleichzeitig angeführten Ortschaften lässt bezüglich seiner Lage stets auf den mittleren oder unteren Breisgau schliessen. Ebenso verhält es sich mit dem Orte Vuinchoven, der in der Urkunde Heinrichs IV. vom l. März 1064, betr. Vergabungen an das Klost. Otmarsheim im Ober-Elsass, erwähnt wird. Mitt. d. österr. Instit. V, 405. Höchst wahrscheinl. sind alle diese Na- men die Bezeichnung für ein und denselben Ort, für das seit dem Jahr 1261 unbestreitbar urkundl. in die Geschichte eintretende Dorf Innikofen. Ztschr. IX, 350. Vollends die Irkunden vom 21. Febr. 1388 u. 7. Jan. 1391 im Stadt- Arch. Freibg. lassen keinen Zweifel übrig an der ehemal. Existenz und der Lage genannter Örtlichkeit Da wo die Banngrenzen von Krotzingen, Biengen und Schlatt auf dem heutigen Gewann Sinnig- hofen (neue topogr. Karte Bl. 116) zusammentreffen, lag die ehemal. Dorf- gemeinde Innikofen mit eigener Gemarkung und einem Schlosse, welch letzteres der Sage nach in den Matten, welche der Nenmagoi bespült, versunken sein soll. Innikofen hatte seinen eigenen Adel, welcher drei Schlägel, zwei zu eins gestellt, in seinem Wappen fahrte. Zum letzten- mal wird Innikofen im Jahr 1542 erwähnt, der Hof zn Lmekhoven bei Krotzingen als Lehen des Klost. Murbach im £lsas& YgL meine Publi- kation über lunikofen in Ztschr. d. bist. Ver. zu Freibg. Bd. Y, 475.

IstelMy die Schlösser und das Kloster. Oben aof dem Isteiner Klotz erhoben sich zwei Burgen, eine obere und eine nntore als Tmtz- ond Schutzfesten der Bischöfe v. Basel gegen die ihnen feindselige Bärger- schaft. 1306 wurde das Barglehen zu Istein pfandweise dem Edel- knechte Jakob V. Lörrach überlassen Ztschr. IV, 369, eine Bnrghat zn Schwarzeuberg und Istein wird 1341 erwähnt, Ztschr. IV, 384. Beide Burgen wurden 1372 von den Baslern genommen, 1374 jedoch dem Bischof wieder zurückgegeben, 1386 vorübergehend au den Grafen C. v. Freibnrg- Badenweiler versetzt, 1409 abermals von den Baslern erobert and 1411 gesprengt und zerstört. Fecht, der Südwest!. Schwarzwald II, 1, 347 ff. ; Ztschr. XX, 95. Über die Vorgänge von 1409 a. 1411 siehe Näheres in Worstiseus Basier Chronik 3. Aud., p. 164 u. Ib9. Bischof Caspar t. Basel verleiht noch 1479 dem dermajin v. Kptingen die zerstörte Teste Istein und erlaubt ihm dieselbe wieder aufzubauen. Ztschr. XIX, 196. Der Wiederdut^au ist aber nicht zu Stande gekommen, weil der Bat t. Basel Einsprache dagegen erhob. Es wird von da an nie mehr der Isteiner erwähnt and heutzutage sind sie bis auf wenige kaum erkennbare Spi

Ödungen im Breisgaa. 361

verschwunden. Istein das Frauenkloster wurde 1205 vom Basler Bischof Berthold v. Röteln gestiftet mit dem Titel: „Zu unserer liehen Frauen am Rhein^, brannte im 14. Jahrh. ab, wurde dann in eine Propste! für einen Geistlichen umgewandelt, deren Collatur anno 1856 vom Abt von Clugny für ewige Zeiten dem jeweiligen Prior von St. Alban in Basel übertragen wurde. Ztschr. IV, 471. Die Propstei wurde 1785 abgebrochen. Focht wie oben II, I, 348. Nach Wurstisen Cap. XX hatte das Klöster- lein noch 1350 sechszehn Conventfrauen und einen nicht unbedeutenden Göterbesitz von Istein bis zur Vollenburg. Das Elösterlein lag gerade unterhalb des Felsens, der die Schlösser trug. Näheres über das Kloster s. Martini, Istein und seine Umgebung in der Zeitschrift des Vereins „Schau-ins-Land" 2. Jahrg.

Kachln choTA s. unter Berghausen.

Kaltenbach. Das Stammschloss der schon im 12. Jahrh. aus- gestorbenen Dynasten von Kaltenbach, Stifter der ehemal. Bened.-Propstei Bürgein, lag nach der Breisgaukarte in Baders Bad. I im oberen Kander- thal oberhalb des gleichnamigen Dorfes K. in der Gemeinde Malsburg zwischen Marzell u. Lütschenbach. Es soll dazu die ganze Waldgegend von der Höhe des Blauen bis gegen Badenweiler u. Fggenheim und von da bis zur Wiese gehört haben. Ein Teil der alten Veste ist nach Baders Bad. in, 126 zur Wiederherstellung der uralten Dorfkirche verwendet worden, seit welcher Zeit die verödeten Trümmer unter Moos und Ge- sträuchen verborgen liegen, kaum den nächsten Bewohnern bekannt.

Bei Kaltenberberif im Amt Lörrach erwähnt Leichtlen in seinen Forschungen, Schwaben p. 7, eines Mauernfeldes als der Grundmauern einer römischen Stadt. Näheres hierüber ist mir nicht bekannt geworden.

Zu oder bei Kenzlnu^en wird 1341 eine örtlichkeit ^burg^ und „hinderburg^ genannt. Kenzingen hatte in frühester Zeit seinen eigenen Adel, den wir unter die hochfreien zu rechnen haben. Der vir nobilis Amoldus de Kencingen u. dominus Arnoldus de Kencingen erscheint im Rot. Sanpetr. bei der Schenkung v. 1112 nahezu auf gleicher Rangstufe wie der Comes Erluinus de Nivinburc, indem sie beide als Gemeinsherren ein und derselben Herrschaft auftreten. Es ist nicht anzunehmen, dass wir unter obiger Ortlichkeitsbezeichnung den 1341 wohl schon abge- gangenen Burgsitz der alten Dynasten von Kenzingen betrachten dürfen^ da beide nicht wohl zur Aufnahme einer Burg ausreichen.

Kettinit^eii s. unter Ihringen.

Kibbarn^. Nach einer frommen Tradition waren die Töchter des letzten Burgherrn Namens Günther auf dem Kibfelsen bei Freiburg die Stifterinnen des Klost. Güntersthal Cist.-Ord. i. J. 1221. Diese Tradition wird aber durch keinen urkundl. Belag bekräftigt, da sich die Existenz eines Herrengeschlechtes von Kibburg im Breisgau nicht nachweisen lässt. Dass irgend ein Bau oben auf dem Kibfelsen gewesen sein muss, beweisen die wenn auch sehr geringen noch vorhandenen Mauerreste ; vor wenigen Jahren noch hat man nach einer durchaus zuverlässigen Angabe dort oben behauene Steine, Fenstergesimse aus Rogenstein vom Schönberg und deutliches Mauerwerk von ungewöhnlicher Härte gesehen. Auch eine Zeichnung der Klostergemarkung von Güntersthal aus dem Jahr 1770 soll

362 Poinsignon.

die Bargtrümmer als damals noch sehr ansehnlich dargestellt haben; im mehrerwähnten Breisgaukärtchen ist die Burg Kibburg ebenfalls einge- tragen und das Güntersthaler Urbar you 1344 bringt nach Bader auf fol. 88 in jener Gegend die Walddistrikte in dem Burggraben, in dem obem und niedern Burggraben. Auch der Dingrodel von Kappel vom Jahr 1484 erwähnt der „burgsgassen uff und ab an den berg gen Eüborg**. Ztschr. XXXVI, 279. Nichtsdestoweniger wird die Geschichte dieser Burg, wenn sie überhaupt als mittelalterliche Feste bestanden, wohl für alle Zeit in ein undurchdringliches Dunkel gehüllt bleiben. Näheres in Ba- ders „Schicksale des ehemal. Frauenstifts Güntersthal" in Diöc-Arch. V, 125 u. ff. u. Metzger, der Kibfelsen u. Kibbad in Ztschr. d. Ver. Schau- ins-Land 3. Jahrg. p. 80.

Kimlialdeii, das Kloster. In dem schmalen Eümbachthale südL von Bleichheim stand auf der Stelle des jetzigen Bades vor Zeiten ein kleines Paulinerkloster, welches urkundl. im Jahr 1360 zum erstenmal genannt wird, aber vermutl. schon in der ersten Hälfte des 14. Jhrdts. ge- stiftet wurde und hiess ursprüngL „Heiligkreuz im Kürnbach". Durch verschiedene Schicksalsschläge und Eriegsdrangsale kam das Kloster so tief herunter, dass 1554 nur noch ein einziger Konventaale daselbst lebte und Kloster samt Kirche und den übrigen Gebäulichkeiten in voll- ständigen Zerfall gerieten. Es wird schon 1582 „ein alt verfallen Klö- sterlein" genannt und 1585 von dem Ordenskollegium in Ensisheim mit allen noch dazu gehörigen Gütern und Rechten an das Klost. Wonnethal verkauft. Erst 1669 wurde die Wallfahrtskirche wieder aufgebaut und 1717 das Bad errichtet und bekam dann den Namen die Eürnhalden bei dem hl. Ereuzbrunnen. S. Eürzel in Ztschr. d. Ver. Schau -ins- Land 6. Jahrg.

Köndrinfl^en, die Burg. Der Bot. Sanpetr. bringt unter den frei- adeligen Zeugen bei einer Schenkung Herzog Bertholds HI. v. Zähringen vom 27. Dez. 1112 an der Spitze den Cono de Eunringen und seinen Sohn Cono, von denen der eine noch bei einer andern Schenkung in der Zeugenreihe unter den Dynasten und zwar noch vor denen von Rötteln und Erenkingen aufgezählt wird. Auch in der Urk. Eaisers Heinrich Y. vom 23. Jan. 1123 für Alpirsbach und derjenigen Eönig Eonrads III. für St. Blasien erscheint unter den Zeugen je ein Chuono de Chunringin oder Cüno de Chunringen. Neugart, Cod. dipl. AI. II, 54 u. 74 Weniger be- stimmte Nachrichten haben wir von dem Burgsitz dieses Geschlechtes, das schon frühe c. 1230 erlosch. Das Thennenb. Güterbach er- wähnt bloss einmal des „Burggrabens" bei Eöndringen, während jedoch an a. 0. i. J. 1528 die „alte bürg" zu Eöndringen genannt wird. Ztschr. Vni, 390. Gegenwärtig bekundet nichts mehr deren einstiges Yorhandeii- sein als der nahe bei Eöndringen in östl. Richtung schon von weitem auffallende, steil emporragende Lössklotz, der nach Norden und Ost^ durch einen in regelrechtem Halbkreis geführten auf der Sohle etwa 25 Fuss breiten und tief eingeschnittenen Burggraben umschlossen wird. Auf der schwer zugänglichen Platte^ welche die Burg getragen hat, finden lieh noch zahlreiche lose Mauerbrocken, jedoch kein zusammenhängendes Gemäuer, da das Grundstück für die Rebkultur nutzbar gemacht ist.

ÖduDgen im Breisgau. 353

Auch Topfscherben wurden bei Anlage des Bierkellers an jener Stelle gefundeu, die nach dem Urteil einer Autorität in diesem Fache, des Hm. Hofrat Dr. Ecker in Freiburg, als allemannisch-fränkisch erklärt wurden. Auf der neuen topogr. Karte ist die Stelle als „Bürgle^ eingezeichnet. Über die näheren Schicksale der schon Ende des 12. Jhrdts. vom Dynasten- adel zur Stufe der Ministeriale herabgesunken war, s. „Das Weiherschloss bei Emmendingen" von H. Maurer, Progr. d. Höh. Bürgersch. in Emmen- dingen 1879.

Kolbacb» Die Mer matten in dem Sellande under Colbach im Kirchzarter Thal werden in einer Spit.-Urk. im Stadt -Arch. v. 9. Dez. 1311 genannt. Kolbach gehörte zu den geschlossenen grossen Hofgütern des Klost. St. Mergen und wird in Urkunden v. 1332, Diöc.-Arch. ü, 235, und vom 27. Mai 1357, Stadt -Arch. Freibg., angeführt zwischen Burg und Burkarziehen. Aber der Dingrodel von Zarten v. J. 1397 erwähnt seiner nicht mehr, ebenso die Kaufbriefe v. 1462 u. 1463. Schreiber, Urkb. n, 473 u. ff. Es scheint also schon im 14. Jhrdt. abgegangen zu sein.

Das Schloss Koliberg: am Kaiserstuhl. Zwei Kilometer südl. von Endingen und unweit der St. Katharinakapelle ganz im Walde versteckt, findet man noch die unbedeutenden Überreste einer alten Burg, die im Volksmund jetzt irrtümlich Üsenburg genannt wird, in Wirklichkeit aber Koliberg oder Kohlenberg hiess. Die Edelknechte und erblichen Schult- heissen von Endingen trugen sie zu Lehen vom Stifte Waldkirch, verloren sie aber schon 1321, indem sie in ihrem erbitterten Kampfe mit den Dy* nasten von Usenberg von den letzteren zerstört und nicht wieder aufge- baut wurde. Da die Familie derer von Endingen, von welcher in der erwähnten Fehde und höchst wahrscheinlich bei der Erstürmung der Burg drei Angehörige gefallen waren, schon im Jahr 1333 nach Strassburg aus- wanderte, hatte sie vermutlich damals schon ihr wertlos gewordenes Lehen aufgegeben, weshalb es die Äbtissin Margarethe von Waldkirch (seit 1419) der Stadt Endingen übertrug, deren jeweiliger Bürgermeister nun Lehen- träger des Burgstalls Koliberg sein sollte. Die Belehnung wird nach Um- wandlung des Frauenkloster St. Margarethen zu Waldkirch in ein welt- liches Chorherrenstift zum letztenmal anno 1494 erneuert. Maurer in Ztschr. d. Ver. Schau -ins -Land 6. Jahrg. S. 34 u. Ztschr. f. Gesch. d. Oberrh. XXXIV, 142 u. ff.

Korben^ ein Hofgut zwischen Wöpplinsberg und Maleck wird 1180 von einem Ritter von Kunigesberge, Dienstmann des Grafen Berthold v. Nimburg, an das Klost. Thennenbach vergabt. Maurer in Ztschr. d. Ver. Schau-ins-Land 10. Jahrg. S. 12. Zwing, Bann und Gericht zu Korben werden in der Güterteilung der Markgrafschaft Hochberg von 1305 ge- nannt. Maurer, Landgrafsch. im Breisgau p. 20. Auch das Thennenb. Güterbuch v. 1341 erwähnt noch des Gutes Korben, aber im Jahr 1667 wird ein Waldstück beim Mallnegger Hof die Corber Egerten genannt; der Hof war also damals schon abgegangen. Mittlgn. d. bad. bist. Kom. Hft. VII, p. 88. Heute noch heisst die Stelle das Korberegg.

Kranzenau, die Burg, war einst Sitz der gleichnamigen am- fangreichen Herrschaft am Kaiserstuhl mit Gütern zu Oberschaffhausen,

364 PoinsignoD.

Bötzingen, Gottenheim u. Eichstetten und stand in den Wiesen bei Ober- schaffhausen, Gewann Schlossmatten, auch Steinmatten genannt, zwischen dem jetzigen Riedkanal und dem Mühlebach, unweit der Brücke, welche über den Hiedgrabeu geht. S. Wörls Karte der Umgebung v. Freibarg, 1838. Die Herrschaft gehörte im 15. u. 16. Jahrh. einem Zweig der Familie Snewlin-Eozzo, welcher sich nach derselben Snewlin v. Cranzenow nannte, wurde auch Gemeinsherrschaft mit der Junkerfamilie Morser und dem markgräfl. Hause Hochberg. Von der Burg, welche im Bauernkrieg 1525 zerstört worden ist, sind einige Mauerreste noch Mitte dieses Jahrhunderts sichtbar gewesen. Seit wann und wie der Name Kranzenau aufkam, ist mir nicht bekannt geworden. Ein altes Zinsbuch aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts bringt unter der Rubrik „In Scafhvsesen'* eine Stelle „vnd ze Betzingen bi der bvrk I maus mat^ ohne weitere Bezeichnung. Da Oberschaffhausen u. Betzingen ganz nahe beisammen liegen, ist offenbar Kranzenau in den Matten gemeint. Auch der Hochberger Berain No. 3 im Stadt-Arch. Freiburg v. J. 1567 fol. 358 kennt bei Betzingen und Schaffhausen bloss eine Burg uff den Stegmatten, führt aber ausserdem nach fol. 358 Äcker uffen Bürglin zwischen Bunthenhaldenküntzgen und Braitenackerkuntzgen an. Ebenso der St. Märgener Berain „Reben vf dem Burgklein^, fol. 91. Dieser Gewannname ist heute noch gebräuchlich und bezeichnet eine Stelle östlich des Dorfes, wo auf der neuen topogr. Karte das Wort „Hilscher^ steht. Es lag also dieses Bürglin auf dem Berg, während die Burg Kranzenau als Weiherschloss unten im grossen Mattfelde stand. Ausserdem geht aber auch noch die Sage, dass auf dem benachbarten Seelenberg südlich von Oberschaff hausen einst ein Vogt ge- haust habe mit der am Kaiserstuhl unvermeidlichen Erzählung ;'vom jus primae noctis.

Bureizzenaii s. oben unter Brameshart.

Die Küehlinsburg: bei Waldkirch, nicht zu verwechseln mit dem nördl. der Stadt gelegenen Castelberg oder der entfernteren Ruine Schwarzen- berg war ein Weiherschloss an der Thalmündung des Dettenbaches in der Nähe des Margaretenstiftes und ursprünglich Burgsitz der Ritterfamilie Amann zu Waldkirch, von welcher es laut einer Urkunde v. 20. Jan. 1301 durch Kauf an den Freiburger Patricier und Ritter Egenolf Küchlin Über- ging. Der Letztere Hess sich unter jenem Datum die besonderen Rechte und Freiheiten des festen Hauses von den Herrn v. Schwarzenberg be- stätigen und vererbte dann diesen Besitz auf seine Nachkommen, weshalb es Küchlinsburg genannt wurde. Wie lange das Schloss im Besitz der Küchlin blieb, ist nicht festgestellt, wahrscheinlich bis zu deren Erlöschen. Im 16. Jahrh. erscheint es als Eigentum des Caspar Wolff von Renchen, der es 1551 an Dr. Stephan Wayg verkauft, am 21. Dec. 1558 als das- jenige des Hans Christoph v. Nippenburg und wird endlich 1599 von Martin V. Nippenburg zu Rieth als freier Edelmannssitz mit allen zugehörigen Gütern in Denzlingen, Gundelfingen, Heuweiler, Ichtingen, Siegelau u. s. um 7000 fl. an Jacob Sigmund v. Rheinach v. Steinenbrunn verkauft. Vgl. Roth V. Schreckenstein, Beitr. z. Gesch. d. Stifts u. d. Stadt Wald- kirch in Ztscbr. XXXVI. Weiteres ist mir über diese Burg nicht bekannt geworden. Nach mündlichen Erhebungen an Ort und Stelle sei sie durch

ÖduDgen im Breisgau. 365

einen Brand zugrund gegangen, da dort unter anderem auch eine halbe Rüstung mitten unter Kohlenresten ausgegraben worden sei. Die Um- fassungsmauern standen noch bis in die dreissiger Jahre, dann wurden sie abgetragen und der Weiher zugeworfen und jetzt erinnert nur noch der Name Schlössleweiher an die einstmalige Existenz der Burg, die in den jetzigen Gärten am südöstlichen Ende der Stadt stand, die sich in neuerer Zeit allmählig bis dahin ausgedehnt hat.

Kntz ist jetzt nur noch die Eutzmühle bei Niedereggenen , war aber noch im 13. Jahrb. ein Dorf, nach einem Säckinger Rodel, worin OS bei Schliengen erwähnt wird „in dem dorfe ze Kutz" und bei Auggen „uff der flu ze Kutz". Neugart cod. Alem. I, 44 bezieht den alten Ortsnamen „Gotoneswilare" auf Kutz. Mone in Ztschr. XIV , 395. Die Gemarkung Kutz wird auch in einer Schenkung vom 17. November 1286 für das deutsche Haus in Neuenburg a. Rh. erwähnt. Ztschr. XVIII, 472. Die Sausenburger Erneuerung v. J. 1564 sagt in der Bannbeschreibung von Sitzenkirch, Ruhr. Obereckenheim u. Schalsingen, von der Kolreuti uf die Stöckhi an Kutzer Bann und bemerkt hiezu „dieser Kutzer Bann ist vor Jahren ein sunderer ausgesteinter Bann ge- wesen, welches Bannstein verloren sein und die hoch Obrigkeit den Mark- graffen v. Baden zugehörig, die niedere Gerechtigkeit aber den Edelleuten V. Liel. Nichtsdestoweniger figuriert die „Gemeinde Kutz" selbst noch im Vertrage zw. dem markgräfl. Hause Baden -Dur lach und dem Fürst- bischof V. Basel vom 10. Juni 1769, Banngrenzstreitigkeiten betr. Ztschr. XVII, 373.

liabirn wird unter den Gütern angeführt, welche den Grundstock des Thennenbachschen Güterbesitzes ausmachen lt. ürk. v. 1161 o. T. Dümge Regg. Bad. p. 50. Es waren die bis in die Mitte unseres Jahr- hunderts vorhanden gewesenen Laberhöfe oben auf dem Berge gegenüber Sonnenziel (s. unten) an einer Stelle, die jetzt mit Wald bestanden ist. Maurer in Freibg. Zeitschr. IV, 295. Sie sind noch auf der Wörlschen Karte von 1838 verzeichnet.

fjaldtkoi'en. In der Vergebung des Ebo an St. Gallen v. 7. Sept. 670 wird mit Vahcinchova u. Bodinchova ein Ort Laidolvinchova genannt. Neugart Cod. dipl. AI. p. 5, Wartmann I, 17, datiert die Urkunde vom 7. Sept. 751. Walcho v. Waldeck und seine Gemahlin Mächtildis schenken dem Gotteshaus St. Gallen i. J. 1113 Güter zu Fulliken, Laidikofen, Riehen, Wahinkofen, obern Basel, Brombach etc. Ztschr. H, 195. Im Vergleich von Fahrnau v. 1. Novbr. 1166 zwischen Kloster St. Blasien und der Pfarrei Tegernau wird ein Gut Ledinchova angeführt. Dumg6 Regg. Bad. p. 52. Nach einem Urbar von 1352 waren sowohl Laidikofen als Wahinkofen, Höfe oder Weiler bei Haltingen, Bader in Ztschr. II, 195.

Von einer sagenhaften Stadt Ijandau am Grenzacher Hörn erzählt sich das Volk, dass sie dort im Rhein untergegangen sei. Es fehlt bis jetzt jede urkundl. Unterlage hiefür. S. Fechts südwestl. Schwarzwald IL Abtlg. I. Bd., 317.

liandeck, das Städtlein. Ritter Johannes Sneweli, Bürgermeister zu Freiburg, vergleicht sich am 17. Apr. 1300 mit dem Johanniterorden wegen der streit. Hälfte des Städtleins Landeck umbe das halbe teil des

366 PoinsigDon.

Stettelins das da lit vor der bürg ze Landegge, das da horti in den wehsel (Tausch) z& der bürg ze Landegge, so ich mit in han getan umbe die selbun bürg. Ztschr. XV, 233. Von diesem Städtchen, welches wohl nichts als eine sehr erweiterte und umfangreiche Vorburg gewesen sein mag, erbalten wir sonst nirgends eine Nachricht. Die Burg Landeck gieng erst im Bauernkrieg zu Grunde, das Städtlein aber, von der Art etwa wie das heutige Blumenfeld, ist als solches wahrscheinlich schon viel früher abgegangen, bezw. es ist nach Verlust seiner Umfassungsmauern wieder zum offenen Dorf geworden. In dieser Hinsicht dürfte es eigentl. nicht unter die Ödungen gerechnet werden, findet aber hier seinen Platz mit Beziehung auf die weniger bekannten abgegangenen mittelalterl. Be- festigungswerke.

liang^enbog^en« In der Bestätigungsurkunde für Klost. Thennen- bach vom 4. März 1184 wird zwischen den Ortsnamen Brameshart (s. o.) und Malterdingen die Örtlichkeit L. genannt. Neugart, Episc. II, 595. Güter beim Hof zu Langinbogin werden in der Lehenaufsage des Ritters Jo- hannes V. Eenzingen zu Gunsten des Elost. Thennenbach v. 16. Nov. 1219 in Ztschr. IX, 230 von demselben Kloster an den Dynasten Rudolf L von üsenberg verliehen. Auch das Thennenb. Güterbuch erwähnt dieser Ort- lichkeit zwischen den Ortsnamen Eingsheim und Rust, woraus Mone schliessen zu dürfen glaubt, dass L. zwischen diesen beiden Dörfern ge- legen habe. Vgl. Ztschr. XIV, 395.

liebemo» S. unter Labirn.

Das Weiherschlösschen zu liehen bei Freiburg an der Ostseite des Dorfes war einst Sitz der Herrschaft Lehen und Betzenhausen, die von den Grafen v. Freiburg verkauft nacheinander in Besitz der Edlen von Nankenrüti, von Blumeneck, von Stadion und 1587 in denjenigen der Stadt Freiburg gelangte. Im genannten Jahre kaufte der Rat der Stadt „Dorf, Schloss und Burgstall Lehen mit aller Zubehör** von den Erben des Hans Ulrich v. St. um 24 000 Guld. Schreiber, Gesch. d. Stadt Freibg. HI, 324. Das Weiherschloss, damals also schon Burgstall genannt, gieng wahrscheinl. im Bauernkrieg zu Grunde, während ein neueres Schloss un- weit davon jetzt noch steht. Vom W^eiherschloss ist nichts mehr übrig, nur ein Teil des Weihers ist noch vorhanden.

lieidenliofen kommt bei Oberrimsingen im Güntersthaler Zins- buch von 1344 vor. Mone in Ztschr. XIV, 395.

lieidinkoii wird im 13. Jhrdt. in einer Säckinger Zinsrolle als ein Ort bei Schliengen i. Br. angeführt. Im 14. u. 15. heisst es Ledekon. Mone in Ztschr. XIV, 395. Ist also nicht zu verwechseln mit Laidikofen bei Haltingen.

liOehlieiiii. Bei Forchheim wird 1341 der Lochein weg angeführt Thenb. Güterb. f. 336. In einem Ettenheimer Zinsb. d. 14. Jhrdts. heisst er „Lochenweg u. Locheimweg**. Mone in Ztschr. XIV, 395. Lochen be- deutet Grenzgraben. Lochheim als Ort scheint fraglich.

liörrach, die Burg. Lange bevor das Dorf Lörrach zur Stadt erhoben wurde, war es im Lehenbesitze eines Rötteler Ministerialenge- schlechtes gleichen Namens, welches schon 1258 in Urkunden vorkommt. Beim Aussterben der Herren v. Rötteln wurden die Ritter v. Lörrach

Ödungen im Breisgaü. 367

Lehensleute der Markgrafen v. Hochberg-Sausenberg, scheinen aber schon am die Mitte des 14. Jahrb. ihren Stammsitz verloren zu haben, denn um jene Zeit finden wir die Edelknechte v. Baden und y. Eptingen in gemein- schaftlichem Besitz der Barg und des Dorfes Lörrach, welche in den Jahren 1358 u. 1361 ihren Antheil an der Burg und dem Rosengarten Tor der- selben an den Markgrafen Otto verkaufen. I. J. 1430 kam Burg, Weiher und Garten zu Lörrach durch Markgraf Wilhelm als Mannslehen an die von Wegenstetten und dann an die Herrn v. Flachsland. Focht, südwestl. Schwarzw. II. Abt. I. Bd. 370 u. ff. Dieses Weiherschloss lag mitten im Dorf L.

liOlte, abgegangener Hof im Brettenthai, gegenüber der Burg Hoch- berg, mit Gericht und Vogtei, wird in der Güterteilung v. 1305 genannt. Maurer, Landgr. i. Br. p. 20, ebenso in der Pfandschaftsurkunde v. 12. Juli 1356, Ztschr. XX, 456. Auch das Thennenbacher Güterbuch v. 1341 erwähnt seiner mit den Worten ze Lohe, an dem Lohe, ze Loch, ze Loche, ebenda 468.

liuselnmiisbachy im Freiamt nennt das Thennenbacher Güter- buch V. 1341 f. 222. Ztschr. XII, 79. Vgl. oben Gutenrode.

Ijfitzelfralde wie bei Lohe.

Südlich von Malterdlns^en ist auf der neuen topogr. Karte eine Örtlichkeit „Burg" eingetragen.

Mengten, die Burg. Ein sehr angesehenes Adelsgeschleht , die Brisger, deren Einer in Urk. v. 28. Febr. 1321 (Stadt-Arch. Frbg., Sect. Hl. Gst.-Spit.) sich selbst einen Edelmann und Borger zu Freiburg nennt, hatte während des 13. u. 14. Jahrb. seinen Sitz in Mengen. Niemals aber wird zu deren Lebzeiten eines festen Hauses daselbst erwähnt, und erst i. J. 1466, also längst nach deren Erlöschen, wird das „Burgstal zu Mengen*^ im Lehenbrief des Abtes Johann v. Reichenau für Thoman Snewlin Bem- lap V. Bolschweil genannt. Ztschr. V, 375.^) Vor den Brisgern aber wird noch ein anderer Ortsadel genannt, von deren Repräsentanten Otto v. Mengen in einer ürk. von 1296 und Ulrich v. Mengen in einem gleichzeitigen Zinsrodel erscheint. Eolb Ü, 266. Über die Lage der ehemal. Burg zu Mengen ist absolut nichts bekannt, jedoch sollen an dem Bergabhang im Gewann Rehgarten bisweilen Ziegelsteine und Mauerreste gefunden werden.

Bei Merding^en, die Bessiburg. Emes zweiteils Reben uff Bessiburg ob dem umsweiff erwähnt das Reuerinen- Urbar v. 1456 im Stadt-Arch. Freiburg. Das Kärtchen des mittelalterl. Breisgaus in Baders Bad. I hat auch diese Burg, worüber sonst keinerlei urkundliche Nachrichten vor- handen sind, nordöstl. von Merdingen eingezeichnet. Merdingen war schon 1253 mit seinem Dinghof, mit Gericht und Grundherrschaft Eigen- tum des Klosters St. Märgen geworden; die Herrn v. Blumenegg aber waren seit 1372 Kastenvögte des Klosters und hatten ein eigenes Lehen zu Merdingen und höchst wahrscheinlich auch ein festes Hans daselbst. Das St. Märgener Urbar v. J. 1507 im Gen.-Land-Arch. führt fol. 3 Reben

^) Bader spricht a. a. 0. die Vermutung aus, dass die Brisger von Mengen und die Schnewlin ein und dieselbe Familie gewesen sein könnten. Dem steht jedoch gegenüber, dass die Brisger eine aufrechtstehende rechtsge- wendete Sense im Wappen führten, während dasjenige der Schnewlin bekanntlich aus einem einfach geteilten Schilde bestand.

368 Poinsignon.

„uff Fronkuntzgen heisset Besebürglin^ an. Ein Berain des Eeaerinen- klosters zu Freiburg y. J. 1524 nennt Bessiburg nicht mehr, sondern die betr. Stelle lautet: ein zweiteil reben uff dem besen berglin ob dem vm- schweiff, während selbst heute noch Jedermann in Merdingen von dem „bösen Bürglin^ zu erzäjilen weiss, wo einst ein schlimmer und unbarm- herziger Ritter gehaust haben soll. Es lag, ganz übereinstimmend mit dem genannten Baderschen Kärtchen am nordöstl. Ende von Merdingen auf einer heute mit Reben bepflanzten Bergkuppe und hart daran führt ein Hohlweg vorbei, der nach Waltershofen und Freiburg geht. Bekannt- lich wurde am 27. Dez. 1401 Abt Johanu II. v. St. Märgen auf seiner Rückreise von Merdingen nach Freiburg in einer Hohlgasse bei dem er- steren Orte von den Herren v. Blumeneck erschlagen (s. Bader „Die Schicksale der ehemal. Abtei St. Märgen im Diöc.-Arch. II, 242 u. ff.), welche Thatsache wohl die Grundlage zu der Tradition vom bösen Ritter und dem bösen Bürglin gegeben haben mag. Westlich von Merdingen in der Nähe der Kapelle befinden sich die Schlossmatten, welche vielleicht einstmals zur Burg gehört hatten. Die Kapelle selbst bezeichnet die Stelle des schon im 15. Jahrh. erwähnten Armenhauses, vermutlich eines alten Malazhauses, mit eigener Kapelle des hl. Wendelin.

Merzliaasen. Kolb berichtet im Jahr 1814 in seinem Lexikon II, 267, dass vor einigen Dezennien, also jedenfalls noch vor Aasgang des vorigen Jahrhunderts, zu oder bei Merzhausen eine sog. Marskapelle gestanden haben soll. Neben dem jetzt noch bestehenden aber sehr ver- wahrlosten alten Schloss unten im Dorf zu Merzhausen befand sich zu Anfang unseres Jahrhunderts noch ein anderes Schloss, das sog. v. Dan- kenschweiPsche Haus, wo jetzt ein Baumgarten mit Mauerumfassung steht.

Metaminpalic. Ein gewisser Reginhardus schenkt am 4. Juli 804 an Klost. St. Gallen einen Hof mit Zubehör in pago Brisagauginsi in Villa qui dicitur Hohofdhorof (Hochdorf) und zwei Wiesen, wovon die eine Wolfcoozreod heisst, und die andere an einem Ort liegt, der Meta- minpahc heisst. Wartmann I, 169. Neugart, Cod. dipl. Alem. 127. Letzterer vermutet unter Metaminpahc das Dorf Mappach im ob. Breis- gau, während Wartmann diesen Namen sowohl als Wolfcoozreod als Ört- lichkeiten in der Nähe Hochdorfs erklärt. Keines der älteren Urbare bringt aber einen ähnlichen Namen für eine Feldgegend in der Nähe Hochdorfs. Die beiden fragl. Namen müssen wohl schon frühe ver- schollen sein.

Mettenzarten lag westl. bei Kirchzarten und wird noch 1344 von Zarten und Kirchzarten unterschieden. Güntersth. Grundb. f. 77, 78. Mone in Ztschr. XIV, 395.

Minderkandern im Gegensatz zu Mehrerkandem war ein Weiler oder Zinken zwischen Kandern und Sitzenkirch, wurde 1525 im Bauern- krieg zerstört. Dessen Bewohner nährten sich nach Mehrers, Chronik von Kandern p. 123 meistens vom Bergbau.

ninnenkeiii« Im Güntersthaler urbar 1344 wird bei Krotzingen im Breisgau der Mionenkeinweg angeführt. Mone in Ztschr. XIV, 396.

[Schi US 8 folgt.]

Miscellen.

Einladung zu einem Armbrustschiessen und anderen Volks- belustigungen zu Bergbietenheim im Elsass. [1480] Aug. 1. Den ersamen wisen meister und ratt der statt Hagenouwe, ouch den gemeinen schießgesellen der armbrostschützen do- selbs enbüt ich Hanns Jörger öberschultheis zu Strasburg min fruntlich dienst und füge uch zu wissen, das ich mit willen wssen und gehelle mins gnedigen herren *) von Straßburg etc. ein gesellschaft und schiessen mit dem armbrost in dem stet- telin zu Bergbietenheim haben wil umb dise nochgeschriben obentüren: mit nammen einen ochssen för sehß güldin fri, ein silberin becher für flinf güldin, ein schale für fünfthalben güldin, aber ein silberin schale für vier güldin, ein becher für vierdehalben güldin, ein güldin ring für drig güldin, ein sil- berin ketten für dirthalben güldin, aber ein güldin ring für zwen güldin, ein silberin röre für anderhalben güldin, ein silberin iörgen*) für einen güldin, ein lang messer für ein halben güldin und ein lebendige su für ein ort eins güldin; und wurt solich schiessen anfohen am nehsten sontag vor unser lieben frowen tag der eren. So wurt man den ersten schütz senden so die glock zwölf sieht ungeverlich und dar- noch alle tag senden noch gemeiner schützen erkenntniß so lang untz das schiessen ußkompt, und wurt man viertzig schütze thün in einen zirckel, des wite uff disem briefe zurück dez zeichett stott^, und wurt der standt hundert und fünf schritt, die sollen geschritten werden von eim dem verrosten schützen und eim von Bietenheim. Es sol ouch ein ieder

<) Bischof Albert von Strassburg. ') Lexer, mitteUiochdeutsches Wörterbuch hat das Wort nicht; mir ist die Bedeutung unbekannt. ') Der Durchmesser des „zirckel" beträgt 16,5 cm.

Zoitechr. f. Geseh. d. Oberrh. N. F. II. S. 24

i

370 Miscellen.

schütz ein geschriben bolz mit unsers schribers hantgeschrift geschriben schiessen ; es sol ouch ein ieglicher schütz schiessen on allen gemähten vorteil bi verlierung sins schießgezügs, und welher ie die meisten schütz hatt dem git man die beste obentür und darnoch ie dem meisten die beste, unz das sol- lich vorgeschriben goben alle ußgeteilt werden; und wer der wer, der siner goben nit enwolt, dem wil man das bare gelt darfür geben. Ouch wil ich ußgeben zu kegeln zwo elen rott lindisch*) tüch ie drige würf für einen pfenig, und ob es sich machte das zwen glich vil kegel umbwurfen oder geworfen hetten, das söllent sie von stund an stracks mit zweien wür- feln verwerfen, und ob der ein nit zugegen were so sol das der kneht, der der kegel wartet, mit eim von sinen wegen verwerfen. Sollich kegeln sol ußgon uff den lesten tag so diß schiessen ein ende hat noch mittag, so die glocke süben sieht. Auch wil ich ußgeben ein ele rot lindisch tüch ersam- men lüten und gemeinen schießgesellen darumb zu loufen und ouch barchatt^) zu einem wamß darumb zft springen, ouch ersammen lüten wie vor stott. Ouch wil ich ußgeben einen bock^) darumb zu tantzen; welcher da das beste thüt mit tantzen, dem sol der bock werden noch erkanntniß deren, die darzü geordent werden. Ouch wil ich ußgeben zwilch zfi einem schantz^) darumb zu louflfen allen guten armen hachen^); welcher der erste bim zil ist, dem sol der zwilch werden. Und sollen ouch alle so z& diser geselschaft kommen werden ein fri . . .^) trostung und geleit haben für mich die minen und die mir z& versprechen stont ungeverlich, ußgenommen die uf mins gnedigen herrn von Straßburg etc. oder der statt Straßburg schaden gewesen und nit usser sorgen gelossen weren. Harumb so bitt ich uwer ersamme wisheit mit fliß, das ir wöllent uwer schießgesellen zu sollichem minem schies- sen und kurzwil schicken und ußvertigen. dwil doch solliche kurtzwile schiessen und gute gesellschaft minem gnedigen herrn von Straßburg etc. zu willen und gefallen gemäht und uß- geben ist und sin gnade selbs personlich dabi sin und schies-

^) Lexer verweist auf lundisch, unter welcher Rubrik aber das frag- liche Wort nicht verzeichnet steht, Lundisch = Lundener Tuch? ^ Barchent, gewöhnl. Preis bei Wettschiessen und Wettlaufen. ') Die Bedeutung ist verschieden. Dudelsack? ^) Bauemkittel. ^) Bursche, Kerl. ') Unleserlich, frilich? = frei, unbehindert.

Miscellen. 371

sen wil, und wöUendt das uwern guten nachgeburen und umb- sassen im besten ouch verkünden. Das beger ich umb uwere ersamme wißheit zöi verdienen, und des zu worem Urkunde so hab ich Hanns Jorger vorgenant min insigel getruckt in disen brief, der geben ist uff vincla Petri anno domini etc. CxxxJ)

Hagenau St.-A. Act. 153 or. eh. lit. cl. c. sig. impr. Auf der Rück- seite der Zirkel und von gleicher Hand Hagenowe.

Hagenau. Witte.

Annalistische Notizen aus Waibstadt. Das älteste Stadt- buch von Waibstadt enthält folgende nach dem Jahre 1439 verfasste Notizen von ziemlich gleichzeitiger Hand:

A. d. 1429 uf Helmstader kirchwihe in dem undern dorf, der was uf Gordiani und Epymachi [Mai 10], herfrur körn und win und was der flure gen Helmstat hinuß mit körn gesemet.

Item darnach Anno 36. da wart der erwirdige her Raffen von Helmstatt ertzbyschof zu Triere. Dem det der von Man- delschiit widderstant. Dan er was ein bischof zu Spire^) mit namen her Raffen von Helmstatt selige^), den hette nu un- ser heyliger vater der habest mit dem ertzbystum von Tryere versehen.^) So was de von Mandelschiit^) von dem cappittel erwelet und hatte auch das laut das grostedeyl inne, und was ein edelman genant Johann von Schönecke, der enthielt un- sern herren von Spier und sin guden f runde, dasselbe sloß spiset er und besatzt mit sinen knechten und kriegt den von Mandelschiit daruß wol drü jor oder me und verbrant und verbergt das Trierslant, das dem von Mandelschiit un- derton was. Indes zoch er für Schoneck und lag lange da für und zuschoß das sloß vaste, er enmocht sin aber nit ge- wynnen. Indem so schlugen die von Triere und Cobelentz und ander stete und sloß an myn herren von Spire. Da wart Hans Hornbeck und die Sturmfeder des von Mandel- schiit helffer und kriegte den stift zu Spier und machten auch zu helffer einen von Gerhartsecke und Hansen von Mas- senbach und riitten sere uf uns und den stift. Da hat Juncker

1) Das Jahrhundert ist nicht angegeben; jedoch gehört die Schrift unzweifelhaft dem 15. Jahrhundert an. 2) Seit 1396. ^) Aus dieser Bezeichnung ergiebt sich die Abfassung nach dem Tode Rabans von Trier 1439 Nov. 4. *) 1430 Mai 22. *) ühich von Manderscheid.

24*

372 Miscellen.

Wyprecht von Helmstat, Reinharts seligen sone, diß statt in pfandschaft und was auch zu den ziite ein vogt im Bruch- rein. Dar name [er] eins dages alle die karch die hie waren und alle die von Weybstatt die vermogelichsten und auch etwe viel gesellen dem Bruchrein und zogen eins morgens vor dage gen Massenbach und gewonnen in den furhof an und namen da Hansen von Massenbach alle sin frucht uf dem felde, da sie zu huflfen geschlagen was, und fürt die gen Weybstatt. Darnach heten sie einen riett und griffen in dem Bruchrein an. Da ylet man sie und warf den von Gerharts- eck nyder, die andern entdrunnen. Darnach da wurden* die Sturmfeder zu Wilperg, das Gumpolt von Giltlingen in pfan- des wise inhete, mit andern iren gesellen

Leider bricht hier die Erzählung ab. Die Rückseite des Blattes ist leer geblieben.

Heidelberg. Winkelmann.

Zwei Briefe des Generals Gottfried Heinrich von Pappenheim.

Im fürstlichen Archive zu Donaueschingen befinden sich zwei Briefe des bekannten General von Pappenheim, von denen der ältere, mit Ausnahme der Adresse, ganz von demselben ge- schrieben ist, während den jüngeren ein geübter Schreiber angefertigt hat, nur die Unterschrift und das Postscriptum sind auch hier von Pappenheims Hand hinzugefügt. Beide Briefe sind an den Reichserbmarschall Maximilian von Pap- penheim gerichtet und kamen mit dessen Papieren 1689 an das fürstenbergische Archiv.

I.

1619, Juni 4, Treuchtlingen.

Hochwolgeborner herr, freundlich geliebter herr vetter, vatter unnt gevatterl Euer Liebden sein mein beraittwilligen dienst eussersten mögens bevohr! Damitt bey disen schwingen zeitten ich mein jugent nit in faulkeitt verzehre, sondern weittere ehr suchen möge, habe dem seculo nach mich accommodirent die feder nunmehr verlassen unt die wehr dagegen zue handt genohmen: wie dan von dem herzogen auß Bayrn, meinem gnedigisten herrn, mir ein freye compagnie von 200 curisser vfgetragen worden. Wan nun es allein ahn dem, dz ih ehist

Miscellen. 373

mitt guetten leutten vfkomme unt selbige inner 3 wochen vf den musterplaz lifferen möge, als gelangt ahn Euer Liebden mein gantz dienstlich pitten, sie geruhen mih für dißmal nitt zue lassen, sondern (weilen mir, won ich mitt guetten leutten vfkomme, von Ihe Durchleicht ehist andere 500 pferdt zue- füren versprochen worden) in derselben quartier unt landen von dero lehenleutten oder anderen edln oder unedln, won sie nur wohl beritten zue curissem sein, durch dero leutt zuemitteln lassen, im fall euch dz andrittgeltt, so jedem 22 ^s &• ist, inen liffern unt uf die handt geben lassen, soll in mo- mento Euer Liebden Kastner zue Bappenheim oder hinauf zue Engen wider mitt hohem dankh geliflfert werden. Sonsten ist die bezahlung gewiß, die gage hoch, 18 fl. monats. Pitt auch Euer Liebden wollen dem mr.^) Escher erlauben unt mitt eim guetten pferdt außstaffiren. Damitt ich auch mein unhöfiicheitt gar entschulte, soh nimb ih allein die hohe nott zue forbitt unt entschuldigung, unt gelangt disem nach ahn Euer Liebden mein gantz ohnabschleglichs pitten, sie geruhen mir mitt einem pferdt zue favoresiren, will Euer Liebden ver- sicheren, wan ihs widerbring, solhes widerzuerestituiren oder doch ein anders ahn statt zuestellen. Weilen dan . . mein intent einich unt allein uf ehr unt ufnahm mein unt der meinigen gestelt, also getrost ih mih einer willfährigen ant- wort. Hiemitt thue Euer Liebden ihn schuz deß höchsten, mich aber sampt den meinigen zue dero beharrlichen gnaden treilichen ahnbefelen.

Treuchtlingen den 4. Juny anno 19.

Euer Liebden dienstwilliger söhn unt getreuer diener ewig G. H. H. z. Bappenheim manu propria.

Euer Liebden gemahlin unt jhungen herrschafit tuet sich mein gemahl unt junger söhn dienstlichen anbefehlen.

Dem hochwolgebornen herren, herren Maxmilian des h. Rom. reichs erbmarschallen, landtgrauen zu Stüllingen, herren zu Bappenheimb, Höwen, Grefenthal und Möttingen, meinem freündtlichen geliebten herren vetter, vatter und gevattern, Engen oder Stüllingen.

Gesiegelt ist der Brief mit dem Siegelringe des Ausstellers, der dessen Wappen und links von demselben G, rechts H. zeigt.

1) Monsieur? ^ Kleine Lücke im Papier.

374 Miscellen.

IL October 30, 1630. Hochwohlgeborner , freündtlicher, lieber vetter und herr vatter! Euer Liebden sein mein freündtwillige dienst sambt was ich sonst liebs und guts vermag bevor. Deroselben freündtlich antwortschreiben habe ich zue recht empfangen und erfreue mich, das [ich] sowohl von Euer Liebden, als von allen anderen auß Regenspurg vernoraben, das deroselben söhn, mein freündtlicher, lieber vetter, der principal in den ritter- spielen an deß keyßers hoff ist. Ich hab vorhin etwas prae- sumption am keyßerlichen hofif auch gehabt, aber weder da- mahls, viel weniger jetzt (da ich nunmehr ein alter, ehrlichef eheman bin und mir andere Obliegenheit halber das springen zum theil vergehen will) darin so hoch nimmer steigen kön- nen. Den vortheil hoffe ich werde vetter Heintzen Liebden mir zuedanckhen haben, daß etliche nunmehr alte mütterigen ire töchterigen von wegen des nahmens und der alten gedecht- nuß desto lieber bedienen lassen werden, aber bey mir heist es nunmehr: „hoho, thuet man das ding noch!" Wann nun Euer Liebden mir denselben zuverehren kuppeln [sie] zuschickhen wollen, soll es mir lieb und angenehm sein, auch keine mühe noch fleiß sparen, wie ich Seine Liebden an solchen orten, die vnßer hauß zieren und demselben wohl anstehen, addres- siren möge. Es seindt hertzog Augustus von Braunschweig und Lüneburg Fürstliche Gnaden und des herrn gravens zue Oldenburg Liebden mein vertraute, respective gnedige herrn und freündt, vormundere der jungen herrschafft zue Delmen- horst, deren frau mutter eine hertzogin von Braunschweig und Lüneburg, so dießen sommer mit todt abgangen, selbiger freü- lein seindt eilff, nit weniger der gräfflichen Waldeckhischen freülein in der zahl zehen oder eilff, alle sehr schön, fromb, ehrlich und wohlertzogen. Die von dem eltesten bruder graff Christians Liebden kommen von einer grävin von Naßau, her- ren veldtmarschalckhs graff Johann und graff Wilhelms Schwe- ster, die allerverstendigist und tugentsambste dame, so ich mein lebtag gesehen. Des Jüngern bruder, graff Wolräts Liebden eintzige tochter aber ist reicher, auch sehr schön und tugentsamb, dero frau mutter eine marggräffin von Durlach ist. An dießen beeden orten hoffe ich dero söhn zue conten- tiren, Euer Liebden und dero gemahlin zuerfreüen und unßer

Miscellen. 375

hauß mit ansehnlicher freündtschafft zueversterckhen, wüste auch nit, was für widerige bedenckhen hierin fürfallen könte. Dahingegen mit Hanau zue Hanau andere considerationes sonderlich bey ietzigen zeiten und leuflften der religion und allerhandt politischer respect halber vorfallen und ich solches für mein theil niemahls gerahten haben wolte, will also mit Euer Liebden guetem gefallen und consens, soviel an mir, gern das beste thun. Das Euer Liebden dero eintzigen sohn^) nit in krieg lasßen wollen, thun sie sehr weißlich und so mir gott keinen erben mehr bescheret, so solle der meinig wohl auß dem krieg bleiben. Ich kan desßen Selbsten ein beyspiel sein, das ich under soviel hundert cavallieren, so neben mir den krieg angefangen, schier der eintzig bin, so gott lob und danckh beim leben erhalten bin, und da ich ietzt nach grosßer mühe und gefahr, wornach ich gestrebt, gott lob fast erlanget hab, siehe ich mich mit einer so unausprechlichen last, mühe und arbeit überladen, das ich nit allein die gemeine obristen, sondern einen iedtwederen gemeinen bevehlßhaber glückh- seeliger (noch glückhseeliger, der nie kein soldat geweßen) achte. Das kan Euer Liebden irem herrn söhn zum Spiegel vorstellen, dann bleibt einer nieder, so ist er veracht, je nöher einer kombt, iemehr ungelegenheit, sorg und Verantwortung er uff sich ladt. Gottes gnedigem schütz damit alles empfehlendt.

Datum Glentzen uff der Lüneburger Heide den 30. 8 bris 30.

Euer Liebden! Freündtlicher. lieber herr vetter! Dieweil mir diß schreiben unter banden komt, laß ich es so fortlauffen, hab zwar vermeint, ich habe es bey nechster ordinari schon fort geschikht, darum wan es dopelt kommet, wolle Euer Lieben es mir nitt for übell halten, ist ein übersehen auß uberheufften geschefften. Wie es mir sonsten gott lob über der Elb geglükhet^), werden Euer Liebden von hauptman Opell vernehmen. Euer Liebden und dero zuegehorige dienst- freündtlichen grüssent und mich Ihren Liebden gehorsamlichen

^) Heinrich; derselbe Hess sich aber durch diese Mahnung vom Kriegs- dienste nicht abhalten, trat auf die schwedische Seite und fiel 23 Jahre alt während der Belagerung von Hohenstoffeln 1633. ') Pappenheim meint damit die Gefangennahme des schwedischen Parteigängers Franz Karl von Sachsen -Lauenburg bei Ratzeburg und die Vernichtung seiner Truppen, s. Heilmann, Kriegsgeschichte von Bayern 11, 256. Theatrum Europaeum II, 237—239.

376 Miscelleo. Literaturnotizen.

entpfehlent dienstwilliger vetter, söhn unt diener 6. H. H. z. Bapenheim manu propria.

Das Couvert in dem dieser Brief war, fehlt jetzt.

Donaueschingen. Baumann.

Literatumotizen.

Die kleine Schrift von Bruno Stehle Orts-, Flur- und Waldnamen des Kreises Thann im Oberelsass. 2. Aufl. Strass- burg, R. Schultz & Komp. ist ein recht dankenswerter Bei- trag zur Besiedlungsgeschichte des Elsasses, welche rückhalts- los mit der Keltomanie bricht, die ja im Elsass noch heute die eifrigsten Anhänger zählt und auch bei uns noch fort- wirkt. Auch die Frage nach dem Anteil der Franken an der Besiedlung des Elsasses ist mitbehandelt; eine Entscheidung dieser ausserordentlich wichtigen Frage ist aber auf Grund des Materials für einen so engen Bezirk, wie ein einzelner elsässischer Kreis es ist, nicht möglich. Stehle glaubt in den fränkischen Ansiedlem die weitest vorgedrungenen Spitzen einer Frankeneinwanderung, welche von Remiremont aus die Vogesen überschritten hätten, zu erkennen. Mir scheint das sehr unwahrscheinlich. Die nicht herangezogene Untersuchung von Schubert: die Unterwerfung der Alamannen würde einer generellen Bearbeitung dieser Frage wichtige Dienste leisten.

Die tüchtige Dissertation: Friedrich Bienemann, Kon- rad von Scharfenberg, Bischof von Speier u. Metz und kaiser- licher Hofkanzler 1200—1224, Strassburg, Heitz, beschäftigt sich zwar vorwiegend mit seiner Thätigkeit als Hofkanzler, die Untersuchungen berühren aber auch an vielen Stellen die Geschichte des Bistums Speier. Anhang I behandelt die Genealogie des Reichsdienstmannengeschlechtes, dem der Bi- schof entstammte, Anhang II betrifft die Frage, ob zu Speier eine eigentliche Diplomatenschule bestand, der letzte Anhang giebt die Regesten des Bischofs.

Wiederum ist die Belagerung von Breisach 1638 und die Stellung Bernhards von Weimar Gegenstand einer Unter-

Literatlirnotizen. 377

suchung geworden. Der Vorstand der Abteilung für Kriegs- geschichte im österr. Generalstabskorps Leander Wetzer be- handelt im neuen Bande der „Mitteilungen des k. k. Kriegs- archives" Wien, L. W. Seidel, 1887 „den Feldzug am Ober- rhein 1638 und die Belagerung von Breisach, mit 2 Tafeln". Auf Grund des Urkundenmaterials der „Kaiserlichen", an wel- chem Rose undDroysen „völlig vorübergeglitten" seien, wendet er sich gegen die von diesen vertretene Auffassung Bernhards, dessen glänzende militärischen Eigenschaften jedoch von ihm völlig anerkannt werden. Die Arbeit liegt noch nicht voll- endet vor. (Nach gütiger Mitteilung.)

Die von der Faculte des lettres zu Nancy seit Anfang dieses Jahres herausgegebenen Annales de l'Est (Revue tri- mestrielle, Nancy, Berger-Levrault) bringen den Anfang einer eingehenden Biographie von Johann Daniel Schöpflin (geb. zu Sulzburg 1694) von Ch. Pfister, die vielfach unbekannte Briefe heranzieht. Den Standpunkt des Verfassers können wir selbstredend nicht einnehmen.

Gustav Bauch, Kaspar Ursinus Velius, der Hofhistorio- graph Ferdinands I. und Erzieher Maximilians IL (Budapest 1886) ist von grossem Interesse für die Geschichte des Hu- manismus am Oberrhein. Auf der Flucht vor der Pest in Wien 1521 kam U. zuerst nach Basel und dann nach Frei- burg. An beiden Universitäten wurde er immatrikuliert und war bald aufs beste mit Erasmus, den beiden Amorbach, Fro- hen, Zasius u. a. befreundet (S. 40 ff.). Die Freundschaft mit Vadian, worüber Bauch auf Grund handschriftlicher Quellen berichtet, datierte schon aus seiner . Wiener Zeit. K. H.

Für die Schul- und Gelehrtengeschichte bietet wichtige Auf- schlüsse Karl Engel, das Schulwesen in Strassburg vor der Gründung des protestantischen Gymnasiums 1538 (Progr.-Beil. d. Protest. Gymnasiums 1886). Die Schrift, welche handschrift- liches Material in ausgiebiger Weise benützt hat, ist eine grundlegende Arbeit zur Würdigung der späteren Thätigkeit Sturms. Im besonderen sei hingewiesen auf die Angaben über Hieronymus Gebwiler, Ottmar Nachtgall (Luscinius), Lucas Hackfurt (Bathodius), Otto Brunfels, der auch eine Zeitlang

378 Literatarnotizen.

in Neuenburg a. Rh. thätig war, Johann Witz (Sapidus), Jo- hannes Schwebe! aus Pforzheim. Zu S. 47 Anm. 1 sei be- merkt, dass das citierte Schriftstück jetzt zugänglicher und korrekter in Winkelmanns Urkundenbuch der Universität Heidelberg 1, 142 steht. Fünf urkundliche Aktenstücke schliessen die wertwolle Abhandlung. K. H.

Max Lossen Briefe von Andr. Masius und seinen Freunden 1538—1573. Leipzig 1886 (Bd. II der Publikationen der Ge- sellschaft f. Rhein. Geschichtskunde) bringt reichhaltigen Stoff für die Geschichte des Oberrheins. Denn einmal war Masius zuerst bis 1548 Sekretär des Bischofs Johann von Konstanz, hierauf kurpfälzischer Rat und Agent in Rom, sodann war er innig befreundet mit Gerwick Blarer, dem Abte des Klo- sters Weingarten. Hier und in der Abtei Waldsassen in der Oberpfalz hat M. den grössten Teil der Jahre 1548 1558 zugebracht. Mit Hilfe des ausführlichen Sach- und Namens- registers kann man sich leicht über den mannigfaltigen Inhalt des Werkes orientieren. Wenn Lossen p. 1-7 sagt: „Während seines Aufenthaltes in Rom war M. auch von Kurfürst Frie- drich II. von der Pfalz mit gewissen, nicht genau bekannten Geschäften beauftragt", so lernen wir jetzt diese* Geschäfte aus Winkelmanns Urk.-Buch der Universität Heidelberg I 247 II Reg. No. 953 u. 954 kennen. K. H.

Die „Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland" Bd. I bringt ausser dem schon oben S. 121 erwähnten Privileg für die Wormser Juden Erläuterungen dazu von dem inzwischen verstorbenen Professor Stobbe: die Judenprivilegien Heinrichs IV. für Speier und für Worms und einen Nachtrag dazu von H. Bresslau. Dieselbe Gemeinde betrifft Stern: Ein Kopialbuch der jüdischen Gemeinde zu Worms (mit Urkunden von 1348—1640). Die Judengemeinde zu Überlingen, welche sehr zahlreich gewesen ist, wurde nach der über ganz Deutschland sich hinziehenden Katastrophe von 1349 dauernd vernichtet durch den Judenbrand von 1430. Für wenige kleinere Judengemeinden dürften die Quellen reich- licher fliessen, als für die Überlinger. Moritz Stern hat sie in den „Beiträgen zur Geschichte der Juden am Bodensee und in seiner Umgebung. I. Die Juden in .Überlingen" ver-

Literaturnotizen. 379

wertet und zum Teil auch in den Beilagen abgedruckt. Der nächste Teil dieser Untersuchung soll die Juden in Ravens- burg behandeln. ^

P. Benvenut Stengele hat seine an verschiedenen Stellen in Tagesblättern u. s. w. erschienenen Beschreibungen von Klöstern und Wallfahrtsorten des Linzgaues mit andern noch nicht gedruckten zu einer „Linzgovia sacra" vereint. (Linz- govia Sacra, Beiträge zur Geschichte der ehemaligen Klöster und Wallfahrtsorte des jetzigen Landkapitels Linzgau. Über- lingen, Ullersberger 221 S.) Besonders für die Geschichte der Franziskanerklöster hat sich der Verfasser auch an archi- valische Quellen gewendet.

Einem andern Mitgliede des gleichen Konvents zu Würz- burg, P. Konrad Eubel, verdanken wir die Geschichte der oberdeutschen (Strassburger) Minoriten- Provinz. Würzburg, Bucher. 2 Bde. fortlaufend paginiert, 468 S. Nach den Un- tersuchungen von Voigt, Koch, Riezler und so vielen andern auf die Bedeutung dieses Ordens für die Kulturgeschichte vom Anfang des 13. Jahrhunderts an hinzuweisen ist wohl über- flüssig. Auch nach den wichtigen Quellenpublikationen, welche die letzten Jahrzehnte brachten, ist von Eubel Neues ent- deckt und benutzt ; ausser Berard Müller ist auch der zweite Band der Chronik von Tschamser, ein Kodex von 1470, die Glassberger'sche Chronik, das ältere Provinz - Archiv in Lu- zern hier benützt, einiges davon zuerst bekannt geworden. Die Verweisung der Anmerkungen und Beilagen, worunter auch Teile des in dieser Zeitschrift N. F. I, 200 flf. behandelten Formelbuches, in einen besonderen Band hat zwar manches Unbequeme, aber so tritt die umfassende Quellen- und Lite- raturkenntnis des Verfassers zutage. In 6 Kustodien (Elsass, Rhein, Bodensee, Schwaben, Bayern, Basel) eingeteilt zählte die Provinz vor der Reformation 60 Franziskanerklöster, 23 Klarissinnenklöster, 62 Klöster dritten Ordens.

Nunmehr liegt auch der Katalog der deutschen Hand- schriften der Heidelberger Universitätsbibliothek vor. Die alt- deutschen Handschriften der Universitätsbibliothek in Heidelberg, verzeichnet und beschrieben von Karl Bartsch,

380 Literatarnotlzen.

Heidelberg, Röster. 4®. 224 S. In ihn sind alle dentsehge- schriebenen Handschriften zu Heidelberg bis 1500 aufgenom- men. Auch aus den in Rom befindlichen lateinischen Hand- schriften der Palatina sind sorgfältig alle deutsehen Notizen herausgezogen und im Auszuge mitgeteilt.

Für die Geschichte des Münzwesens am Oberrhein bietet einen wichtigen Beitrag Rud. v. Höfken in seinem Archiv für Bracteatenkunde Bd. I Wien 1887 S. 183 flf. ZurBrao- teatenkundeSüddeutschlandsIV, indem er nachweist, dass die Brakteaten mit einer aus Kreuzen und Vierecken be- stehenden Randverzierung zu Konstanz, St. Gallen, Radoifzell, Überlingen, Ravensburg und Lindau nach der Konvention vom 19. April 1240 geprägt sind. Der Nachweis, dass eine der stummen Brakteaten mit dieser Randverzierung nach der Kon- vention geprägt ist, stützt sich vor allem auf den Vergleich mit dem bei v. Weech Siegel-Tafel 15 abgebildeten Siegel Bi- schof Heinrichs I. von Konstanz, von welchem die genannte Konvention mit abgeschlossen ist.

Das grosse Werk von Arthur Engel und Ernest Lehr. Numismatique de PAlsace. Paris, Leroux 1887 mit vielen Zeichnungen im Text und 46 Tafeln interessiert uns auf dem rechten Rheinufer vor allen wegen der Münzen der Strass- burger Münzstätte, da diese in der Ortenau coursierte, zum Teil auch dort (Oberkirch) geprägt ist. Auch Landau ist mit behandelt. Der Text giebt neben sorgfältiger Beschreibung auch die Geschichte des Münzrechtes. Irrig ist es, wenn wiederum das erste Strassburger Stadtrecht mit dem Namen Statut d'Erkenbold bezeichnet und damit in das 10. Jahr- hundert zurückgeschoben wird, wenn auch bemerkt ist, dass das Meiste jünger sei. Es ist aber zweifellos sicher gestellt, dass dieses Stadtrecht nach 1129 geschrieben ist und von Beziehungen zu Bischof Erkenbald keine Rede sein kann.

Von den Basler Chroniken liegt nunmehr der dritte Band vor, fast völlig noch von dem inzwischen leider ver- storbenen Wilhelm Vis eher bearbeitet (Leipzig, Hirzel). Er bringt den Schluss des Tagebuchs von Hans Knebel von Juni 1476 bis Juli 1479, eine Quelle, deren Reichhaltigkeit auch

Literatarnotizen. 381

an Nachrichten für die nördlich von Basel gelegenen Lande bekannt genug ist. 22 Beilagen bringen Aktenstücke, kleinere chronikalische Werke u. s, w. u. s. w., welche sich auf den Inhalt des Knebel'schen Werkes beziehen. Ich erwähne No. 3 über Hagenbachs Neuerungen in Breisach, 6. Lateinisches Gedicht über Hagenbachs Prozess (verbesserter Neudruck), 7. Einfall der Burgunder in das Sundgau am 19. Aug. 1474, 20. die sorgfältige Ausgabe des Berichtes über das Rotwelsch. Die 23. Beilage bringt die biographischen Notizen über den Verfasser und die Beschreibung der Handschriften. Der nächste Band soll Chronikalien von 1356—1550 aus den verschiedenen Ratsbüchern , Brüglingers Beschreibung des St. Jacoberkrieges (1444 46) und die Chronik des Kaplans Erhard von Appenwiler mit den Fortsetzungen bis 1474 bringen. Hoffentlich müssen wir nicht zu lange auf das Erscheinen dieses Bandes warten.

In der Archivalischen Zeitschrift von Franz v. Löher Band XI behandelt Philipp Schneider in einem Aufsatze: „Zur Lehre von der schwäbischen Privaturkunde des 13. Jahr- hunderts" auf Grund vorwiegend württembergischen Materials (doch auch Salemisches ist benutzt) die Entwicklung der Urkunde in dieser Zeit. Sehr interessant ist der Nachweis öffentlicher Schreiber, eine Art Vorläufer der aus der Fremde herübergenommenen Notare. Nicht berücksichtigt sind die von den geistlichen Gerichten ausgestellten Urkunden, welche ja in Württemberg, das von den 5 Bischofssitzen, zu dem die Landesteile gehörten, weit entfernt ist, nicht die Bedeutung haben, wie in der unmittelbaren Nähe von Konstanz , Strass- burg u. s. w. In der Einleitung zum Strassb. Urk.-Bch. Bd. III ist das näher verfolgt. Schneider nimmt einen Einfluss des römischen Rechts auf die Gestaltung des Urkundenformulares an, das ist irrig die Beeinflussung erfolgt durch das ka- nonische Recht und erst durch dieses dringt langsam römi- sches ein, zuerst in den Formeln, dann in der Sache selbst. Von anderen Aufsätzen der Zeitschrift kommt für uns eine Übersicht der hochstiftlich würzburgischen Archivalien im 16. Jahrhundert von Dr. Aug. Schäffler und der Aufsatz: „Schick- sale und Befund des kurmainzischen Archives" von W. Sauer in Betracht, letzteres berücksichtigt vor allem das, was sich

382 liiteratarnotizen.

davon jetzt im Staatsarchiv zu Wiesbaden befindet. Audi ist die von uns Band I S. 381 erwähnte Abhandlung von V. Schönherr: das k. k. Statthalterci- Archiv zu Innsbruck in erweiterter Form in diesem Bande wiederholt.

Die Gesellschaft für Erhaltung der geschichtlichen Denk- mäler des Elsass veröffentlicht durch ihren Präsidenten A. Straub ein vorläufiges Verzeichnis ^Die abgegangenen Ortschaften des Elsass" mit der Bitte um weitere Mi^ teilungen, welche sie bis zum 1. Oktober einzusenden bittet Die Gesellschaft beabsichtigt eine Karte des Elsasses mit den abgegangenen Orten zu publizieren. Bis jetzt sind 260 ab- gegangene bewohnte Orte (von Burgen abgesehen) ermittelt

Auch die Biographie einer deutschen Dichterin mag an dieser Stelle erwähnt werden, welche in Meersburg am Bodensee im Hause ihres Schwagers des Freiherrn Joseph v. Lassberg wiederholt lange Zeit weilte und auf der alten Burg einige ihrer schönsten Werke dichtete: Hermann ff er, Annette von Droste-Hülfshoff und ihre Werke. Gotha. Perthes. Be- sonders die Beziehungen zur Familie Lassberg konnten hier so eingehend geschildert werden, da gerade hierfür ein reiches Material dem Verfasser vorlag.

Von den „Regesten der Pfalzgrafen am Rhein 1214 bis 1400", welche im Auftrage der badischen historischen Kommission unter Leitung des Geh. Hofrats Prof. Dr. Winkel- mann durch den Privatdozenten Dr. Adolf Koch, welcher vor- wiegend die Materialien bis 1319 behandelte, und Universitäts- bibliotekar Dr. Jakob Wille bearbeitet werden, liegt nunmehr die erste Lieferung (Innsbruck, Wagner 1887) vor, die bis 1296 reicht. Auch die Erschöpfung des ungedruckten Ma- terials ist soweit als möglich angestrebt. Auf den hohen Wert dieses Werkes, das für die Geschichte der pfälzischen Lande für die zwei behandelten Jahrhunderte das Fundamental- werk bilden wird, sei hier kurz hingewiesen.

Eine für die Ausbildung der Rechte der Kurfürsten, ins- besondere des Kurfürsten bei Rhein, wichtige Frage behandelt Julius Weizsäcker: Der Pfalzgraf als Richter über den

Literaturnotizen. 333

König. Sonderausgabe aus dem 33. Bande der Abhandlungen der kön. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen.

Mit Rücksicht auf den hervorragenden Anteil, welchen der Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden an der Eroberung von Ofen 1686 hat, wo er unter Kurfürst Max Emanue) als zweiter Befehlshaber an der Führung des einen Belagerungs- heeres teil nahm, mag hier die bei Gelegenheit der Säkularfeier entstandene Literatur aufgezählt werden. Es kommt zunächst eine Publikation des österreichischen Generalstabs in Betracht: Die Eroberung von Ofen und der Feldzug gegen die Türken in Ungarn im Jahre 1686, Wien 1886, Verlag des k. k. Ge- neralstabes, dann die Arbeit von Zieglauer: die Befreiung Ofens von der Türkenherrschaft 1686, Innsbruck, Wagner, und schliesslich das reich illustrierte, nicht im Buchhandel befindliche, im Auftrage der Stadt Budapest verfasste Werk Ar päd Kärolyi: Buda es Pest visszaviväsa 1686 (die Rück- eroberung Ofens und Pest im Jahre 1686 u. s. w.). Kä- rolyi konnte die umfassendsten Quellenuntersuchungen machen, da er ausser den Wiener Archiven (wo in Abschriften auch das Karlsruher Material zum Teil zu beruhen scheint) die anderen grossen Staatsarchive und Privatarchive benutzen konnte. Nach K. hätte sich Ludwig dem auf eine Belagerung Ofens abzielenden Feldzugsplan Karls von Lothringen wider- setzt.

Dem Bericht über die 6. Jahresversammlung der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde ent- nehmen wir, dass seit der 5. Versammlung zur Ausgabe ge- langten: Briefe von Andreas Masius von Max Lossen (s. oben) und Band I des Buches Weinsberg, herausge- geben von Konstantin Höhlbaum. In diesem Jahre soll der Schluss des ersten Bandes der Kölner Schreinsur- kuuden von Höniger und der 1. Band der Ausgabe der rheinischen Weistümer von Lorsch, ein 2. Band vom Buch Weinsberg erscheinen. Des weiteren sind in Ar- beit die Aachener Stadtrechnungen des 14. und 15. Jahr- hunderts (Lorsch), die Urbare der Erzdiözese Köln (Cre- celius), die Landtagsakten der Herzogtümer Jülich -Berg (Ritter und v. Below), Matrikeln der Universität Köln

384 Literatarnotizen.

(Keussen und Schmitz), Regesten der Erzbischöfe von Köln bis 1500 (Menzel), älteste Urkunden der Rheinlande bis zum Jahre 1000 (Menzel) und die Herausgabe der sogenannten Ada -Handschrift zu Trier (Janitschek, Menzel, üsener, Kekul^ und Schnütgen). Im Anschluss hieran mag auch das grosse Werk von Lamprecht: Deutsches Wirtschafts- leben im Mittelalter erwähnt werden, das zwar vorwiegend auf Material aus dem Moselgebiet beruht, aber durch die ge- wonnenen Resultate vielfach der Forschung über oberrheinische Zustände die Wege bahnt. Auch die um Mannheim belegenen Besitzungen der Klöster des Trierer Sprengeis sind behandelt.

Im 3. Heft der Beiträge zur Landes- und Volkskunde von Elsass- Lothringen behandelt Wilhelm Wiegand die Ala- mannenschlacht vor Strassburg 357 mit einer Karte und einer Wegskizze. Strassburg, Heitz. Gegenüber den Ansichten von Felix Dahn wird hier mit genauer Ortskenntnis Ort und Gang der Schlacht nachgewiesen, die an der alten Römerstrasse Zabern-Königshofen -Strassburg am Südwestabhang der Haus- bergener Höhen westl. Oberhausbergen geschlagen wurde. Es war der letzte Sieg der Römer im Elsass.

Die „Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern" Jahrgang XX bringen u. a. die Fortsetzung der Geschichte des Klosters Beuron (s. oben S. 125), welche die Darstellung bis 1400 fuhrt

Der Stelle Bd. I, 485 (betr. Heidelberger Studenten- leben Einst und Jetzt) ist noch hinzuzufügen, dass bei Sammlung und Zusammenstellung der Bilder insbesondere Herr Rat Mays in Heidelberg thätig war, was auch in Titel und Vorrede des Werkes bereits hervorgehoben ist. Wie mir der Besitzer der bekannten Pfälzischen Sammlung nachtrilglich mitteilt, stammen von ihm die Bilder mit Ausnahme von höchstens 5, wie denn auch zu 9 derselben Herr Rat Mays den Text sjeliefert hat. Wille.

Beiträge

ZUI

Geschichte des Bergbaus iii) büüv^ai^wui

von

Eberkard (jrothejii

i

Der Bergbau im Schwarzwakl hat iiiciii»i: ...... .

wirtschaftliche Bedeutung gehab:, wüi« ^• Freibergs, Böhmens, der östAirreichisciien-i.j. .. .

alter zukommt. Ist sein mateiieJjtr Li.:. . joner reicheren Gebiete zu vergleiciiti., .. ...

dafür in der Geschichte der lU^chi ui-.

hältnisse eine ebenbürtige Sleüun^ un:

kenntnis dieser beiden liegt au;- uii-jcü.

minder grosses Material vor, als au- ü,,. ; zirke; und es giebt kaum eineii üuim... umfassenden wie verworrenen Bereicii lit r :. auf den nicht aus demselben eiiil;^(^-. 1^.' ' Ausübung des Regals und der Ber^ijuun. '■. und Erfolge der Gruudhenen, dji. (j«,..i Verhältnisse und das Vordringen ixiii^ii .!. . formen lassen sich hier ziemlicl: ^L-n.i üe Art der Ausbildung des Beigiccliu,. hier nicht unwichtige Belege. La.> ■• übrigen Gel)ieten des deutschen itcv.. . :<»

zeicher partikulare " ' '"^lung bi<. . . ^' ' *»ich du ^»'^i;

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M

386 Gothein.

gehalten wurde, und dass dieses, obwohl niemals kodificiert, als eine in streitigen Fällen entscheidende Bechtsquelle an- gesehen und angewendet wurde. Nur dadurch aber, dass man jede dieser partikularen Rechtsbildungen in ihrem Ver- laufe ermittelt, kann man zu einer historischen Durchdringung auch des gemeinen Rechtes gelangen und die Grundlagen desselben in den wirtschaftlichen Verhältnissen aufdecken, deren Ausdruck es ist.

Auch soll nur diese Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des Bergbaues im Schwarzwald hier zur Erörterung gelangen. Für seine lokale Ausbreitung und seine äusseren Schicksale besitzen wir bereits in verschiedenen Arbeiten Trenkles Un- tersuchungen, die mit grösstem Fleiss und Liebe zur Sache geschrieben sind.^) Nach dieser Seite könnte ich nur wenig hinzufügen.

1. Das Reichsregal und die von ihm abgeleiteten

Rechte.

So gewiss es ist, dass die Römer im Hagenschiess bei Pforzheim Eisenerze verhüttet haben, so wahrscheinlich es ist, dass sie auch in der Nähe Badenweilers einigen Silberberg- bau getrieben, so gewagt wäre es doch, eine ununterbrochene Ausübung dieses Bergbaues als nöthig anzunehmen, um dessen spätere Einrichtungen zu erklären, wie dies etwa in Salzburg allerdings geschehen muss. Die b^laubigte Geschichte des Bergbaues im Schwarzwald fängt vielmehr für uns erst mit der Urkunde an, duich welche König Konrad IL im Jahre 1028 dem Bistum Basel „einige Silberadem und -Gruben in der Grafschaft Bertholds, im Gau Breisgau, soviel sein Recht daran belange, mit jeder Nutzung, die irgend wie davon kom- men könne", schenkt.^ Die Orte, in denen sich dieselben

^) Ztschrft. für Bergrecht Jahrgang XXI. Der Bergbau im Eofar grund. Geschichte der Schwarzwälder Industrie. ^ Trooillat Modh- mens de Fevech^ de Bale I p. 161. Mit Unrecht hält Tr. die Ortsaof- Zählung der Urkunde für Yeiworren und sucht Steinebronnen saperiu et inferius sowie andere Orte im Sundgau. Beilage II leigt, dass Steine* bronnen noch um 1400 ein Bergwerk bei St Trutpert war, in Walddistrikt nahe dem Thalausgang lässt sich der Name noch orl Luxberg der Urkunde ist unzweifelhaft der jetzige Laosberg bei BidflB- weiler, eine dem ;,Ped8imismus der deutschen Sprache" nfthctiegende Ui|*

Bergbau im Schwarzwald. 387

befinden, cind namentlich aufgeführt, aber auch diejenigen, „welche an andern Orten daselbst (d. h. im Breisgau) gefunden und gelegen sind" werden hinzugefügt. Von Gruben, die etwa in Zukunft angelegt werden, ist in der Urkunde sowie in ihren Bestätigungen durch spätere Kaiser*) nicht ausdrücklich die Rede; erst in einer Bulle Papst Innocenz IL sind auch sie eingeschlossen^); aber es ist kaum zweifelhaft, dass schon Konrad sein ganzes Königsrecht an den Silberadern im Breis- gau an Basel hat übertragen wollen; die päpstliche Kanzlei hat sich wie gewöhnlich nur frenauer ausgedrückt. Er ver- lieh also das Bergbauregal auf Silber im Breisgau. Dass ein solches bisher der König hier besass, wird durch unsere Ur- kunde unzweifelhaft.

„Die Rechte, die ihm an den Gruben zustehen", „die Nutz- ung, die davon kommen könne", überträgt er. Das lässt sich vielleicht dahin deuten, dass das Regal schon damals, wie späterhin regelmässig, nur ein Obereigentum war. Wichtiger aber ist es, dass der König sein Recht unabhängig von der Zustimmung der Besitzer des Grund und Bodens ausübt. Ver- gleichen wir hiermit die 20 Jahre früher erfolgte Schenkung des Wildbannes im Mooswald durch Kaiser Heinrich II. an das Bistum ! ^) Diese erfolgt gemäss der Zustimmung der Gau- genossen, die daselbst d. h. in den aufgezählten, am Rand des Waldes liegenden Dörfern Güter haben. Erst hier- durch schien „jeder Widerspruch der Menschen aus dem Wege geräumt". Der Unterschied ist klar: der Wildbann ist ein Recht, das die Könige im Laufe der Zeit am Eigentum an- derer erworben haben, das Bergregal die Abschwächung eines ursprünglich vollen Eigentums. Fortan aber blieben Wild- bann und Bergregal hier in ihren Schicksalen verbunden. Sie beide, denen ähnliche Schenkungen im Sundgau entsprachen,

Wandlung. Kroppach, Sulzberg, Baden tragen noch ihre Namen. Hieraus ersieht man. dass die Aufzählung genau von Norden nach Süden geht, und somit wird wohl Moseberch ein an den Mooswald anstossender Berg sein. Ijupercheimaha bliebe allein unbestimmt, wird wohl aber im Glotter- thal zu suchen sein.

1) Heinrich IV. 20. Mai 1073 Trouillat I p. 188 Lothar 24. Juni 1131. 2) Trouillat I p. 274. 14. April 1138 cunctas argentifodinas sive sint inventae sive inveniantur. ') Trouillat I p. 150 secundum collaudationem comprovincialium inibi bona habentium«

25*

388 G 0 1 h e i n.

waren die Ausstattung des Bistums Basel in einem Gebiet, wo es nicht die geringste geistliche Befugnis ausübte, gegeben zum Zwecke, es zur Vormauer des deutschen Reichs zu machen, wie es bisher die des burgundischen gewesen war. Forst- hoheit und Bergregal gingen aus der Hand der Bischöfe un- getrennt in die ihrer Lehensleute über ; auf den Fürstentagen wird gemeinsam über sie entschieden; die Grafen von Frei- burg hängen an ihre Bergwerksurkunden das Siegel „das über die Wiltpenne gehöret", und zuletzt glaubte man aus der Berg- hoheit sogar eine allgemeine Forsthoheit ableiten zu können. *) Es besteht jedoch noch eine andere Ansicht von der Entstehung des Bergregals.^) Danach hat ursprünglich der Bergbau nur dem Grundeigentümer zugestanden, auf der gemeinen Mark aber jedem Markgenossen. Von der All- mende habe sich dann diese Bergbaufreiheit auch auf das bebaute Land ausgedehnt; wieder etwas später seien auf Königsgut, namentlich im Harz, die reichsten Bergwerke ent- deckt worden, und nun hätten die Salier missbräuchlich ihren Anspruch auch auf fremdes Eigentum ausgedehnt; die ron- kalischen Beschlüsse endlich seien der Abschluss dieser Ent- wicklung gewesen. Wir werden weiterhin sehen, wie keine einzige dieser künstlichen Hypothesen auf den Breisgau sidi anwenden lässt; hier sei zunächst nur ein Punkt hervorge- hoben: der Kern des Gebirges ist zwar im 10. Jahrhundert noch so gut wie unbesiedelt, die Besitzansprüche sind hier so ungeregelt, dass man ihn leicht, wie vorgeblich den Harz, als Königsgut hätte ansehen können; aber die Bergwerke, die hier um den Erzkasten herum liegen, sind auch 1028 noch gar nicht entdeckt; die in der Urkunde König Konrads ge- nannten liegen am Rand der Berge, in einer Gegend, die am dichtesten unter allen rechtsrheinischen besiedelt, wo die Eigen- tumsverhältnisse längst fest bestimmt waren. Es ist ganz unerfindlich, wie die Grundeigentümer, wenn sie hier je ein Bergwerkseigentum besessen, es verloren haben sollten. Und dass die Könige damals in Schwaben ihre Rechte gewaltsam

^) Schon Achenbach GemeiDes Bergrecht I 91 macht aaf die Ähnlich- keit von Bergregal und WildbaDn aufmerksam. ^) Vertreten von Achen- bach, die entgegengesetzte von A. Arndt „Bergregal und Bergbaofreihdt* mit überlegener historischer Kritik, hin und wieder etwas sa scharfsinnig begründet

Bergbau im Schwarzwald. 389

sollten ausgedehnt haben, wird durch die politischen Verhält- nisse dieses Herzogtums ganz unwahrscheinlich. Auch die Könige selber stellten, wo sie Grundherren waren, ihr An- recht an die Lagerstätten der Metalle nicht auf gleiche Linie mit ihrem Eigen, sondern betrachteten es als Hoheitsrecht. So hatte Otto HL dem Kloster Sulzburg, der ersten Familien- stiftung der Zähringer im Breisgau, bereits 993 alles, was er zu eigen besass im Sulzbachthal, mit allen Nutzungen und Zubehören geschenkt*); die dortigen Bergwerke kann er also nicht zu jenem Zubehör gezählt haben, denn sie blieben ja mit den übrigen bis 1028 den Königen.

Die Bischöfe von Basel haben jedoch von ihren Berech- tigungen niemals viel zu geniessen gehabt. Freilich hat kaum ein anderes Bistum einen so ansehnlichen Lehenshof um sich versammelt; die Dynasten aber, die ihn bildeten, hatten auch jene Rechte davon getragen. Die Herzöge von Zähringen, die mächtigsten Herren im Breisgau, haben das Bergregal wie ein Eigentum oder wie ein Reichslehen innegehabt^); man hatte völlig vergessen, dass es ein Basler Lehen sei. Geraume Zeit nach dem Aussterben des Geschlechtes war man noch über die Natur dieses Rechtes nicht in's Klare gekommen. Auf dem Fürstentage im Beginn des Jahres 1233 beanspruchte sowohl der Allodialerbe, Graf Egeno von Freiburg, wie der Inhaber in der Breisgauer Landgrafschaft, Markgraf Hermann von Baden, die Silbergruben ^); keiner von beiden gründete aber seine Ansprüche auf eine Basler Verleihung; sie wussten nichts von dieser. Aus der Mitte der Versammlung erhob sich erst Bischof Heinrich, belegte durch das genügende Zeug- nis seiner Kaiserurkunden das volle Eigentum seiner Kirche an dem Streitobjekt, und die beiden Fürsten selber stimmten dem allgemeinen Beschlüsse zu, dass das Bistum in den un- gestörten Besitz einzuweisen sei. Aber der Bischof hätte so wenig wie seine Vorgänger das Recht für sich behalten können ; er wählte als Lehensmann den Freiburger, also den AUodial- erben, und ging dem Badener, wohl absichtlich als Träger der Reichsgewalt, vorüber. Eben als solcher machte Hermann im

*) Trouillat I p. 138. ^) An ihren Bergbau erinnerte der Name des grössten Bergwerks im Suggenthal „des Herzogen Berg**. Ztschr. 19, p. 78 a. a. 1284. - ») Trouillat I p. 530 1/2 1233.

390 GotheiD.

nächsten Jahre doch wieder auf dem Frankfurter Fiirstentage seinen Anspruch geltend; aber der wiederholt vom Bischof ge- führte Beweis seines Eigentums und der bereits erfolgten Be- lehnung Egenos genügten, um ihn abzuweisen.*)

Noch in demselben Jahre belehnte aber König Heinrich, der eben damals die Empörung gegen seinen Vater plante, Egeno auch von Reichswegen mit einem Regal, welches um- fassender als das Basler, dieses selber einschloss.^) Er ver- lieh ihm sämtliche Schwarzwaldflüsse von der Rench bis zur Donau, unter ihnen auch die Brdsgauer Elzach, Treysonia (Elz, Dreisam) und Wiese, mit dem alleinigen Recht der Gold- wäsche in ihren Betten und Ablagerungen, sowie die an ihnen liegenden Berge zum Behufe des Silberbergbaues. Noch ein- mal tritt hier der volle Anspruch auf ein Reichsregal an den edlen Metallen auf, und es entspricht der Politik der zur Landeshoheit aufstrebenden Dynasten, wie Egeno einer war, lieber konkurrirende Berechtigungen in ihrer Person zu vereinigen, als eine gegen die andere ausschliesslich durchzu- fechten. Übrigens brachte es das Schicksal König Heinrichs mit sich, dass sein Privileg, obwohl Egeno nicht mit in seinen Sturz verwickelt wurde, bedeutungslos blieb. Die Freiburger haben thatsächlich ihr Bergregal niemals über den Breisgau hinaus ausgedehnt, und in diesem sich nie auf einen andern Rechtsanspruch als auf die Basler Verleihung berufen.

Selbst abgebröckelt von den übrigen Rechten der öffent- lichen Gewalt behielt das Bergregal in der Hand der Frei- burger den Charakter eines Hoheitsrechtes, denn sie übten es ohne Unterschied, ohne Rücksicht auf Grundeigentum und Immunitäten im ganzen Gau aus. Sogar der Name „Fron- berge" für die verliehenen Grubenfelder, wie er im Schwarz- wald üblich blieb, weist auf die RegaUtät hin, und nach diesen hiessen wiederum dieGewerken „Froner", also „die vom Herren Beliehenen" eine Bezeichnung für Bergleute, die allen an- dern Gebieten unbekannt blieb, aber, seltsam genug, im 18. Jahrhundert durch den Schwaben Schiller Bürgerrecht in der Litteratur erworben hat.^)

*) Ztschrft. 19, p. 74 15/2 1234. - *) Schöpflin bist. Zar.-Bad. V, p. 190 12/7 1234. - 3) „DerFröiier sucht in der Erde Schoos, da niPint er den Schatz y.u erwerbeD." Reiterlied in Wallensteins La^^r.

Bergbau im Sahwarzwald. 391

Die Grafen haben ihr Regal nie in dem Sinne geteilt wie Grund und Boden. Die Silberberge behielten sie in einer „rechten Gemeinderschaft", gerade so, wie dies in Meissen mit den Freiberger Bergwerken geschah, nur dass hier, an- ders als dort, dies Verhältnis alsbald zu langwierigen Streitig- keiten führte, die dadurch, dass sie den Anlass zu einer der wenigen Reichshofgerichtsentscheide in Bergsachen gaben, von höherem Interesse werden.

Die rechte Gemeinschaft verhinderte nicht eine thatsäch- liche Teilung zwischen den Grafen Egeno III. und Heinrich, diese war aber durchaus keine rechtsgiltige Auseinandersetzung. Nun verwickelte sich Heinrich durch missglückte Unter- nehmungen in Schulden, sein Bruder bürgte für ihn und beide setzten ihre Regaleinkünfte als Pfand. Heinrich verzichtete deshalb zuerst auf die weitere freie Verfügung über seinen Anteil*) und verpfändete ihn dann geradezu seinem Bruder für dessen Bürgschaft von 1000 Mark.^) Keineswegs aber war er gesonnen, damit auf sein und seiner Erben Recht an die Gemeinschaft zu verzichten, so dass nun wiederum Egeno sein Pfand nicht sicher genug vorkam. Ein durch König Al- brecht vermitteltes Schiedsgericht, an dessen Spitze der könig- liche Hofrichter, Graf Hermann von Sulz, stand, entschied dahin, dass Heinrich an Egeno ebensoviele Bürgen zu stellen habe, unter den üblichen Bedingungen der Leistung, als dieser seinerzeit für Heinrich gestellt hatte. ^) Statt des Pfandes trat also wiederum die Bürgschaft ein. Schon nach 3 Jahren kam die inzwischen brennend gewordene Frage zur Entschei- dung vor das Hofgericht. Heinrich war gestorben und Egeno behielt nun sein Pfand zurück. Da er sich aber in Nürnberg selber zu „einer rechten Gemeinde an den Silberbergen be- kannte", wurde er unter der strengen Verpflichtung, nicht eher aus des Königs Hof zu kommen, verurteilt, sofort den Erben, Graf Otto von Strassberg , in den -^Besitz einzusetzen , ohne dass diesmal über seine Entschädigung etwas bestimmt wor- den wäre.*) Egeno muss jedoch Mittel gefunden haben, sich der Erfüllung seines Versprechens zu entziehen, denn 1309 erfolgte ein neuer Hofgerichtsspruch, der zwar wiederum Egeno

^) ZtRchrfi. 19 p. 80 28. Sept. 1295. - «) Ibid. p. 82 17/1 1297. ?) Ibid p. 83 16. Juli 1300. - -») Ztscbrft. 19 p. 87 9. Juli 1303.

392 Ootheio.

anwies, den Kläger in Besitz zu setzen, zugleich aber den wichtigen Rechtsatz aufstellte: Falls Graf Otto seinen Anteil mit seinem Silber oder seinen Pfennigen nicht lösen wolle, so sollten sich die Silberberge selbst ablösen, „als sie verktinunert sind und versetzet nach rechter Rechnung*.*) Wie wenig streng man es trotzdem mit dem Pfandrecht nahm, dafür spricht der Vertrag, den wiederum Graf Ottos Erben im Jahre 1322 mit den Gläubigem abschlössen, wonach diese bis zum Abtrag ihrer Forderungen nur den sechsten Pfennig von allen Rechten und Nutzungen der Berge erhalten sollten.^

Noch war aber die Gemeinschaft mit dem Erben Egenos, Graf Konrad, in Kraft; er gab als Mitbesitzer auch zu jenem Vertrage seine Zustimmung. Daraufhin versuchten die Gläubiger nochmals im Jahre 1349 Konrad zur Zahlung heranzuziehen. Aber der Ausschuss, welcher damals zur Schlichtung der An- sprachen zwischen dem Grafen und den Bürgern tagte, und bei welchem jene ihre Klage angebracht hatten, sprach diesen wiederholt frei. „Da der Teil weiland Graf Heinrichs weder an ihn noch an seinen Vater in der Erbschaft gefallen sei, so hätten sie sich auch nicht an ihn zu halten, falls sie nicht erweisen könnten, dass sein Leihen ihnen Schaden bringe an ihren Ansprüchen auf jene andere Hälfte."^)

Für das Rechtsverfahren jener Zeit in Fragen, wo öffent- liche und private Rechte sich verschmolzen, ist dieser 50jährige Prozess typisch. Eine Rücksicht und ein Rechtsgrundsatz legt immer den andern lahm, und die ökonomische Unsicher- heit ist hiervon die notwendige Folge.

Das Basler Lehengericht hat bei diesen Entscheiden gar keine Rolle gespielt, obwohl in ihnen selbst die Bergwerke fortwährend als Basler Lehen bezeichnet werden. Wie wenig fest al)er auch hier die Normen waren, zeigt, dass 1351 wie- derum das Lehengericht über dieselben Punkte entschied wie früher das Hofgoricht. Es bestimmte damals, dass zunächst die Wildbäune den Erben Konrads gemeinsam gehörten, wor- auf diese sich vereinbarten, dass jeder frei über seinen Teil verfügen möge,*) Dies hatte zur Folge, dass die eine Linie die Markgrafen von Hachberg in die Gemeinschaft der Lehen,

»^ Ztschrft, 11 p. 462 29. Okt, 1S09. - »> Zi$f>ri[t. 19 p. 91 9/12 1822. »^ Zischrft, 13 p. :^7f. 19 p. 2Ä31. ♦^ lt»chT(i, 19 p. 229 ff.

Bergbau im Scbwarzwald» 393

zuerst der Wildbänne, dann im Jahre 1388 auch der Silber- berge, mit Zustimmung des Bischofs aufnahm, aber nur unter der Bedingung, dass sie vor dem Aussterben der Freiburger Grafen keine andern Ansprüche daraus erheben wollten, als man „mit Mutmasse mit ihnen übereingekommen sei". Das war aber nur die Zahlung der bescheidenen Summe von 2 Mark Silbers jährlich. Diese Recognition, aber auch nur diese, haben die Hachberger erhalten, selbst zu einer Zeit, als die Freiburger sich bereits auf ihre Erbschaft in Welsch-Neuen- burg zurückgezogen hatten, als die österreichische Landes- hoheit im Breisgau sich unbestritten erhoben hatte, und ihrer- seits ein Regal in Anspruch nahm, das mit der alten Königs- Verleihung und der Basler Lehenschaft nichts mehr zu thun hatte. 0 Jene 2 Mark, zuletzt noch der Anspruch auf sie, der sich in den badischen Kopialbüchern unter der Rubrik der unsichern Einkünfte noch bis ins 16. Jahrhundert hinein fortschleppte, waren der einzige Rest vom alten Reichsregal, ein redendes Zeugnis, wie im Lauf der Zeit die ursprüng- lichen ausgedehnten öffentlichen Rechte bei ihrer Behandlung als Privatrechte immer dünner geworden waren.

Hatten doch auch die Badener Markgrafen ihrerseits die so lange festgehaltene Reichswürde der Landgrafschaft schon im Anfang des 14. Jahrhunderts als ein Heiratsgut unter an- deren Ausstattungsgegenständen mehr an die Freiburger kom- men lassen. Das Prinzip der Regalität hatte aber in sich noch Kraft genug, um in einer Staatsbildung ganz anderer Art, die am Ende des Mittelalters im Breisgau emporkam, von Neuem zur Geltung zu gelangen.

Worin lagen diese unzerstörbaren Wurzeln? Nicht die finanziellen Vorteile sind es, welche die neue Obrigkeiten auch zu erneuten Usurpationen veranlasst hätten, sondern das Interesse des Standes der Bergleute, die Art der Ausübung des Berg- regals als Bergbaufreiheit, führt diesem immer neue Kraft zu. Wir haben hierfür ein voUgiltiges Zeugnis in dem einzigen gesetzgeberischen Akt, welchen die Freiburger Grafen in ihrer Eigenschaft als Regalherren vollzogen haben : dem Breisgauer Bergweistum von 1372.

^) In dem Kop.-B. 121 a des Gen.-Land.-Arch. befinden sich die sämt- lichen Mitbelehnungen, Verträge, Quittungen, die diese Zahlung und andere Ansprüche der Hachberger an die vord.-österr. Landesherrschaft betreffen.

394 Gotbein.

Der Krieg von 1367 hatte den Freiburger Grafen die Stadt, nach der sie sich nannten, gekostet; und diesen Verlust er- setzte die ungeheure Loskaufssumme derselben keineswegs. Zwar ward in dem Friedensvertrag ausdrücklich bedungen, dass die Landgrafschaft im Breisgau, die Mannschaft, die zur Herrschaft von Freiburg dem alten Zähringer Allod ge- höre, die Silberberge und Wildbänne durch die Abtretung der Stadt nicht berührt werden sollten^), aber nachdem die Habs- burger in dieser erst Fuss gefasst, und nachdem sie seit einem Jahrhundert so viele umliegende Gebiete erworben, so viele Breisgauer Geschlechter sich als Lehensleute verpflichtet hatten, konnte es kaum fehlen, dass der Rest ihnen bald von selber zufalle. Es ist die Zeit vor der Sempacher Schlacht, als selbst Basel das Schicksal drohte, österreichische Landstadt zu werden. In diesem Augenblicke versammelte im Jahre 1372 Graf Egeno IV., begleitet von einigen Herren, darunter auch Adligen der Stadt Freiburg, die Bergleute des ganzen Breis- gaus um sich auf dem Diesselmuth, einem Bergwerk hart an der Kuppe des Erzkasten, wo die Bezirke von Oberriedt, St. Trutpert, Todtnau und Freiburg zusammen stossen.*) Eine grosse Anzahl kam aus den Thälern in der Nähe; aus den ferneren Bezirken, wie aus dem Glotterthal, erschienen Ab- gesandte. Hier legte der Graf der Gemeine etliche Fragen vor, und liess sich von ihr das Recht weisen. Es ist leicht das interessanteste aller Bergweistümer, das so zu Stande kam, grade darum, weil es nicht wie andere dieser Art bloss uralte, volkstümliche Gebräuche überlietert, sondern während einer entscheidenden Krisis praktische Fragen beantwortet. Diese sind alle bestimmt, das Verhältnis des Regalherren zu den Bergbautreibenden in der Weise zu regeln, dass der Einfluss Dritter ausgeschlossen werde, deren denn auch mit keinem Wort Erwähnung geschieht.

Die wichtigste Frage ist demnach die dritte des Weistums : „Wenn der Graf oder sein Vogt zu Gericht sitzen wollte, ob er dann Macht habe zu gebieten an dem Gericht, denen, die

^) Ztschrft. 16 p 204. 2) Zuerst publiziert von Trenkle Geschichte der Schwarzwälder Industrie Beilage D, jedoch nach einer von sinnent- stpllenden Lesefehlern wimmolnden Abschrift des 18. Jahrhunderts. Ich lege weiterhin eine im Gen.-Land.-Arch. Todtnau Akten Bergwerk I er- haltene gute Abschrift aus dem Beginn des 16. Jahrhunderts sa Qriuide,

Bergbau im Schwarzwald. 395

dann Teil und Gemein zu den Bergen hätten, oder auf der Leite gesessen wären, sein Recht zu sprechen auf der Leite?" Worauf die Antwort lautet: „er und sein Vogt hätten ihnen wohl zu gebieten an das Gericht zu gehen und zu sprechen, wolle er aber auch der Umsassen jemand, den solle man bitten; der habe dann auch Macht das Recht zu sprechen**. In diesem Sinne sind auch die anderen Antworten wir werden ihren Inhalt noch weiterhin kennen lernen ; für den Erwerb der Bergbauberechtigung allein vom Grafen, für die Regelung des Betriebes durch diesen, für die Vorzugs-Stellung seiner Beamten bei den Gerichten und Rechnungen, für die Vertretung armer Gewerkschaften durch ihn finden sich Be- stimmungen, die alle beabsichtigen das Ansehen des Regal- herren aufrecht zu halten, wenn nicht auszudehnen.

Allein es ging mit diesem Weistum, wie mit so vielen der bäuerlichen Bevölkerung: sein Rechtsinhalt wurde gerade des- halb aufgezeichnet, weil er in's Wanken geraten war, doch diese Aufzeichnung konnte ihrerseits den Verfall nicht hindern.

Im Jahre 1372 war der Regalherr schon nicht mehr im Vollbesitze der Macht, die ihm seine Bergleute als Recht zu- sprachen. Zum Mindesten in einem der wichtigsten Bezirke war er zurückgetreten hinter den Grundherren.

IT. Die Regalansprüche der Grundherren.

In dem Breisgauer Berg- Weistum sind auch die Bergleute von Münster als Rechtsfinder aufgeführt, der Platz der Ver- sammlung, der Diesselmut selber, lag in ihrem Gebiete; und doch hatte der Graf von Freiburg schon seit langer Zeit hier kein Berghoheitsrecht geübt, sondern dies hatten ohne Be- rufung auf irgend welche Verleihung der Abt von St. Trut- pert und die Herren von S taufen gethan.

Am Ausgang des Münsterthaies lagen bei Kroppach, Ober- und Nieder- Steinen brennen mehrere der Bergwerke, die in der Schenkung König Konrads an Basel angeführt sind. Viel später wurden die reicheren Bergwerke am oberen Ende des Thaies, im Britznachthaie, entdeckt. Noch das Papstprivileg von 1185 nennt den das Thal schliessenden Berg Brizzenberg, erst in einer um 1280 vollführten Doppelfälschung (enthaltend eine aufs Jahr 1185 gefälschte Transsumpt f

396 Gothein.

902 gefälschten Urkunde) wird zu der Ortsbezeidmung Briz- zenberc der Zusatz gemacht, ,,der mit andrem Namen Storren heisst", denn Storren ist der bergmännische Ausdruck für ein erzführendes Gebirge.*) Erst kurz zuvor werden, wie die Erzgänge auf der Totnauer Seite des Berges, so auch die auf der Münsterthaler gefunden worden sein.

Daran ist nicht zu denken, dass ursprünglich das Kloster St. Trutpert an irgend einem der Bergwerke, die auf seinem Grund und Boden, dem untern Münsterthal, lagen, ein An- recht gehabt hätte. Die Papstprivilegien führen alle Zubehör des dem Kloster bestätigten Grundbesitzes an, nur die Bergwerke, die hier von jeher lagen, nennen sie nicht. Auch war das Verhältnis dieser unabhängigen Bergleute zu dem Grundherren ein sehr übles. Der Bericht über die Wunder des h. Trutpert, der um die Mitte des 13. Jahrhunderts ent- standen ist, weiss davon zu erzählen. ^) Die Bergleute wähnten nach einem im ganzen Mittelalter verbreiteten Glauben, dass die Nähe eines Mönches ihnen Unglück bringe und das Erz unter seinen Füssen verschwinden lasse. Sie suchten daher, so oft sich der Abt in ihrem Bereiche sehen liess, nach ur- altem Brauch^) den bösen Blick durch Hohn und unanständige Geberden abzuwenden, wofür sie vom h. Trutpert durch ein grosses Grubenunglück bestraft wurden. Es ist wohl denk- bar, dass nicht nur der Aberglaube sondern auch die Furcht vor den Ansprüchen des Abtes diese Abneigung erzeugt habe. Aber auch die Freiburger Grafen scheinen thatsächlich das Bergregal hier nie ausgeübt zu haben. Auf das Münsterthal bezieht sich keine einzige ihrer so überaus zahlreichen Ver- leihungsurkunden. Die Herren von Staufen scheinen fast von Anfang an dieses Recht mit ihrer stillschweigenden Zustim- mung usurpiert zu haben. Über die frühere Zeit können wir freilich wenig sagen, da im Kloster St. Trutpert, auf dessen Archiv wir uns das Münsterthal betreffend stützen müssen, um's Jahr 1280 die älteren Urkunden planmässig vernichtet und gefälschte an ihre Stelle gesetzt worden sind. Die Herren

') Ztschrft. 30 p. 83. Die Enthüllung dieser Fälschungen siehe in den Regesten von St. Trutpert von Fr. y. Weech und den Habsburger Studien von A. Schulte. 2) A. SS. April III p. 428. •) Die Ge- schichte dieser Sitte ist bekanntlich in einem Meisterwerke philologischer Porschuug, in Otto Jahns Abhandlung vom bösen Blicke niedergelegt

Bergbau im Schwarzwald. 397

von Staufen waren Ministerialen der Zähringer, waren deren Marschälle gewesen. Als solche hatten sie die Vogtei über St. Trutpert in dem eben so häufigen, wie allen Klöstern lästigen Verhältnis der Untervogtei, inne gehabt. Nach dem Aussterben der Herzogslinie scheinen sie sofort von der Mini- sterialität in den Adel übergegangen zu sein ; sie waren zwar Lehensleute der Freiburger Grafen, aber als Vögte des Klo- sters weder von diesen noch von dem Landgrafen abhängig ') und die Bergwerke scheinen sie ganz wie ihr Eigen angesehen zu haben. Ihr Besitz lag einerseits um ihre Stammburg am Ausgang des Münsterthals, theils am oberen Ende desselben, schloss also das Klostergebiet völlig ein. Eben um in den Besitz des obern Thaies zu gelangen, unternahm ein Abt von St. Trutpert die umfassende Fälschung. Eine Hauptrolle in derselben spielen vorgebliche Schenkungen einzelner Teile des Thaies, das im Gesamtbesitz mehrerer Staufer war; aber so- gar in diesen wagte es der Fälscher noch nicht, sich die Berg- werke übertragen zu lassen, dieselben blieben vielmehr sogar hier ausgeschlossen; denn allzu bekannt waren in diesem Punkte die wirklichen Verhältnisse.

Die Hauptabsicht der Fälschung war, den König Rudolf zu überreden, dass die oberste Vogtei des Klosters den Habs- burgern als angeblichen Gründern zustehe. Dieser Plan ge- lang, und die Herren von Staufen mussten die Obervogtei jener anerkennen, wodurch den Habsburgern auch eine Hand- habe zur zukünftigen Erwerbung des Bergregals gegeben wurde. Einstweilen jedoch verwalteten dies die Herren von Staufen noch uneingeschränkt. Im Jahre 1297 kamen die verschiedenen Mitglieder des Geschlechtes dahin überein, dass sie die Sil- berberge gemeinsam leihen und die Nutzungen gemeinsam erheben wollten, während sie die Gerichte unter einander geteilt hatten^); sie hielten also das Prinzip des Besitzes zu gesamter Hand entschiedener fest als die Freiburger Grafen. Des Herzogs von Österreich geschieht dabei keine Erwähnung, wie es sonst bei ihren die Vogtei anlangenden Urkunden der Fall war. Auch als sie 1325 die Vogtei dem Kloster erst versetzten, dann 1333 verkauften, wurde aus-

1) Wenigstens «eigt sich keine Spur hiervon. ") Freiburjer 8Ui4t* Archiv.

398 Gothein.

drücklich bemerkt, dass die Silberberge im Kauf nicht einge- schlosseu seien.

In der That hatten jedoch die Äbte bereits einen, wenn auch schwankenden, Einfluss auf die Verleihungen der Berg- baugerechtigkeit erhalten. Im Jahre 1327 leiht der Abt Wer- ner gemeinsam mit 3 Staufern im oberen Münsterthale, 1331 aber diese wiederum für sich allein. 0 Im Jahre 1348 bringt der Abt sogar ein Urteil des Freiburger Rates aus: „Da das Eigen und die Eigenschaft im Münster thal des Abtes und des Gotteshauses sei, so solle dieser da auch leihen, und die von Münster sollten ihn daran nicht irren." ^ Der Spruch nennt nicht ausdrücklich die Bergwerke, aber er schliesst sie mit ein, denn schon früher hatten die Grafen selber ein in gleichem Sinne gefälltes Urteil desselben Stuhles anerkannt. ^) Als sie nämlich im Jahre 1343 Ansprüche auf die an der Kuppe des Schauinsland gelegenen, durch die von ihnen ge- stifteten Glasgemälde im Freiburger Münster wohlbekannten Bergwerke Diesselmut und Nöllinsfron machten, entschied der Freiburger Rat nach Anhörung der Bergleute: „Es sei bereits früher ein gemein Lachen geschlagen, das der beiden Herren Gerichte scheide; ob der Lachen des Abtes sei man dem Her- ren von Freiburg nichts gebunden, weder von Rechten noch von anderen Stücken, die er anspreche, bis auf die Stunde, dass es im das Mass gebe."

Aulfallend bleibt es, dass der Rat einer Stadt, deren Bür- ger überwiegend das im Bergbau angelegte Kapital in Händen hatten, der also von dem Bergrecht gut unterrichtet sein musste, eine solche Entscheidung gab. Ich glaube nicht zu irren, wenn ich dieselbe dem Einflüsse jenes Rechtsbuches zu- schreibe, das gerade in Freiburg als Aushilfe bei der Recht- sprechung besonderes Ansehen genoss: des Schwabenspiegels. Für den Sachsenspiegel scheint zwar Arndt scharfsinnig er- wiesen zu haben, dass er das Bergregal im Allgemeinen aner- kennt, und nur bei dem Tagebau, der thatsächlich die Ober- fläche des Bodens zu Grunde richtet, das Recht des Grund- besitzers anerkennt, im Schwabenspiegel ist aber durch Miss- verstand oder nachlässige Übertragung hieraus wirklich ein

*) Urkunden im Freiburger Stadtarchiv. - ^) Ztschrft. 30 p. 849. >) Ztschrft. 13 p. 836 24. Juni 1343.

Bergbau im Schwarzwald. 393

allgemeines Recht des Grundherren geworden 0 rin Grund mehr, an der Sachkenntnis des Spieglers zu zweifeln, denn mochte er nun ein Schwabe oder ein Baier sein, jedenfalls bestand zu seiner Zeit bei beiden Stämmen das Begal als ein Hoheitsrecht.

Der Freiburger Entscheid ist der erste, unter Mitwirkung von Bergleuten erfolgte Rechtspruch, der grundsätzlich das Regal ausser Acht lässt, und statt dessen das Bergbaurecht aus der Grundherrschaft herleitet. Von den Herren von Staufen ist in ihm gar nicht die Rede. Demungeachtet ist auf ebendemselben Diesselmut 29 Jahre später von der Ge- samtheit der Breisgauer Bergleute das vom Reich herstammende Regal aufs bestimmteste formuliert worden. Diesmal war ein Herr von Staufen unter den Begleitern des Grafen, den Zeugen der Urkunde.

Schon aber machte sich eine dritte Macht mit ihren An- sprüchen geltend. Aus derselben Zeit wie das Breisgauer Weistum stammt eine Münsterthaler Bergordnung, die „Herr Johann von Üsenberg, Landrichter im Breisgau, Herr zu Sulz- berg" aufgesetzt hat. So klar dieselbe in ihren einzelnen Be- stimmungen ist, so wenig kann man mit Sicherheit bestimmen, wie Johann von Üsenberg dazu gekommen, sie zu geben. Als Landrichter im Breisgau erscheint er überhaupt nur in diesem einen Akte. Landgrafen waren nach dem Vertrage von 1369 die Freiburger geblieben, als Landrichter konnte er füglich kaum etwas anderes sein als deren Stellvertreter; aber solche brauchte man längst für das bedeutungslose Amt nicht mehr. Ich sehe in ihm vielmehr den österreichischen Landvogt, wie das Amt sonst genannt wird. ^) Dies macht die Stellung der Üsenberger zu den Habsburgern wahrscheinlich, mehr aber noch der Inhalt jener Ordnung. In ihr wird bestimmt, dass

*) Sw. Sp. (Lassberg S. 91) S 197. »Wer Schaez under die erd be- grevet tiefPer denne ein pflüg gat der gehört czu der knnglichen gewalt. Silver sol oyeman graben auff eynes Mannes gut on seynen willen des die stat ist. aber geit er des ftrloub, die vogtey is seyn darüber.** Die Stelle ist nicbts als die denkbar schlechteste Übersetzung der entsprechen^ den des Sachsenspiegels. Eine Anerkennung des Bergregals auch im Sw. Sp. zu suchen, ist demnach unmöglich. ^ advocatus provincialis für den Breisgau schon 1337 von Herzog Albrecht genannt. St. Trudper^ ürk. 10,8 1337,

400 Gothein.

die grossen Frevel dem Lehenherren, die kleinen dem Berg- vogt gehören sollen ; ebenso fällt die aufgelassene Grube dem Lehenherrn heim. Lehenherren waren aber seit dem Ent- scheid König Rudolfs die Habsburger, und andauernd wird das obere Münsterthal zum Unterschied von dem unteren, dem alten Fundationsgut von St. Trutpert, als das Lehen be- zeichnet. Demnach wäre jene Unterschrift als Landrichter im Breisgau ein Beweis dafür, dass sofort nach dem Erwerb Freiburgs, trotz der Klauseln jenes Friedensvertrages, die Habsburger eine Berghoheit im Breisgau in Anspruch nahmen. Wie dem auch sei, jedenfalls war die hier wiedererweckte Berg -Gerichtshoheit eines Lehenherrn den Äbten sehr unbe- quem; sie haben daher auch in ihrem Exemplar der Bergord- nung diese Stellen bis zur Unkenntlichkeit überschmiert.

Einstweilen gingen aber noch die Interessen des Abtes und des Herzogs gegen Dritte zusammen. Sie wandten sich ge- meinsam gegen die Rechtsprechung der Bergleute, die sich unter dem alten Regal ausgebildet hatte. Im Jahre 1412 verfügte Herzog Friedrich von Österreich an den Vogt und die Leute zu Münster im Thale^^ »ob jemand, wer der wäre, den Abt belangete von irgend welcher Rechte wegen an den Silberbergen, dass sie darüber Niemandem zu Gericht sitzen noch richten sollten, jener suche denn das Recht vor ihm, dem Herzog, oder seinem Landvogt, oder seinen Räten, denn die Eigenschaft und Lehenschaft mitsamt der Vogtei rührten von ihm her; und es sei auch vordem erkannt, dass der Abt vor Niemand als vor ihm oder seinem Landvogt an seiner Statt von des Berges und seiner Rechte wegen Recht geben und nehmen solle". Es ward somit den Bergleuten und ihrem Oberhaupte, dem Bergvogt, die uralte Rechtsprechung in Berg- sachen zu Gunsten der fürstlichen Verwaltung von dieser selbst entzogen. Dabei beruft sich Friedrich ausschliesslich auf sein Obereigentum und seine Kastvogtei; im Grunde leitet also auch er, mangels anderer Privilegien, seine Berghoheit vom Grundeigentum her: er sprach als Landesherr. Aus dieser Gerichtshoheit in Bergsachen konnte aber sehr leicht wieder ein eigentliches Bergregal werden und in der That haben sich die Habsburger bei ihrem Anspruch auf ein solches gegen St

<) GeD.-Laiid.-Arch. Kop.-6. 727 a f. 14,

Bergbau im^ Schwdrzwald.j 401

Trutpert später immer auf jene Erklärung Friedrichs berufen. Im 15. Jahrhundert hingegen liehen nach dem alten Brauch blos der Abt und darauf der Vogt, der jetzt nur Beamter des Abtes war; so ward es auch im Dingrodel, dem lokalen Ge- setzbuch^) bestimmt; so wenig sicher waren die Äbte aber ihrer Sache, dass sie eigenmächtig in dem zum Verlesen bestimmten Exemplar desselben ein besonderes Verbot hinzufügten, von irgend jemand anderen eine Verleihung zu empfangen.

Viel einfacher lagen die Verhältnisse auf dem Berg und im Thale zu Todtnau; denn hier blieb das Regal viel länger ungebrochen in Kraft; die Grundherrschaft, das Kloster St Blasien, erhob später ihre Ansprüche und konnte sie niemals völlig durchsetzen.

Das Thal Schönau und Todtnau war im Beginn des 12. Jahrhunderts stückweise von verschiedenen Herren des Breis- gaues durch St. Blasien erworben worden. Das Kloster war der einzige Grundherr; auch an den Allmenden, die es den Gemeinden gegeben, bUeb sein Obereigentum gewahrt. An ein freies Einschlagen der Markgenossen auf der AU- mend als Ausgangspunkt des Bergrechtes ist also ^^ch in diesem Bezirk nicht zu denken, so wenig übrigens der Abt gegen Einfänge der Unterthanen auf seinem Eigentum einzu- wenden hatte, durch die ihm von früher unbenutztem Boden Zinsen und Fälle zuwuchsen. Mach einer späteren Auf- zeichnung eines Abtes ^J von St. Blasien sollte es scheinen, als ob die Einführung des Todtnauer Bergbaues dem Kloster zuzuschreiben sei. Dem ist jedoch keineswegs so. Als sich um die Mitte des 13. Jahrhunderts hier zuerst Bergleute an- siedelten, hatten sie mit dem Abte nur als mit ihrem geist- lichen Oberhaupte zu thun. Sie wünschten eine Kirche und erhielten zuerst das Recht, in einer Holzkapelle Messe lesen zu lassen^), 5 Jahre später auch die Errichtung einer eigenen Pfarrei. Sie müssen sich dabei einzeln und insgesamt ver- bürgen, ihren Verpflichtungen gegen jene nachzukommen; und der Abt, der für den Fall, dass das Silberbergwerk abgehen

1) Ztschrft. 21 p. 462 dazu Gen.-Land.-Arcb. Kop.-B. St. Trutpert 111 p. 15. ^) über originum S. Blasü M. S. des Gen.-Laiid.-Arch. Der Abdruck in Mone's bad. QuelleDsammlung ist hier Verstümmelt. *) ( Laud.-Arch. Todtnau Urk. 1. Sept. 1283.

2»it8chr. f. Gesch, d. Oberrh. H, F. n. 4, 29

402 Gothein.

sollte, Sicherheit haben will, lässt sich von ihnen für die Fundierung der Pfarre ein sehr bedeutendes Kapital, 100 Mark baaren Silbers auszahlend) Es erscheinen die Todtnauer in dem sonst leibeigenen Thale als eine freie Eommune und werden dementsprechend vom Abte mit einer nur für städtische Bevölkerung üblichen Bezeichnung „Gesamtheit der Bürger von Todtnau" genannt. An der Spitze dieser Eommune steht als üntersiegler des Vertrages „Konrad genannt der Vogt auf dem Berge", also der fortan immer unter dem gleichen Titel angeführte Beamte des Regalherren; von einem Thalvogt, einem Beamten des Abtes, ist noch nicht die Rede, und die wenigen es scheint nur 7 ^) Lehenbauern sind offenbar hofhörig nach Schönau.

Diese Todtnauer Bergleute besassen wie jene Münsterthäler einen starken , der kirchlichen . Obrigkeit wenig geneigten Unabhängigkeitssinn; sie wahrten Beziehungen zum Reiche selber, von dem die Gerechtsame auch ihres Regalherren her- stammten. Dafür haben wir ein bemerkenswertes Zeugnis: Im Streit Ludwigs des Baiem mit der Kurie nahmen sie leb- haft Partei für den Kaiser und luden das Interdikt auf sich. Als sie nach einigen Jähren losgesprochen wurden, wollten sie doch keiner Schuld geständig sein und beharrten darauf: ihr Pfarrer habe sie ohne Not verlassen, nur aus Sorge vor etwa möglichen Censuren.')

Während des ganzen 14. Jahrhunderts finden sich nirgends so viel Verleihungen der Grafen von Freiburg als in Todtnau, wo sie sonst keinerlei Rechte inne hatten; auch die Herren von Staufen, die hier ebenfalls die Vogtei besassen, erscheinen hier entgegen dem Münsterthal niemals berechtigt, Bergeigentum zu leihen. Auch als die Freiburger Grafen schon den Breisgau verlassen haben, ist der Vogt auf dem Berge noch ihr Beamter, der ihre Befehle ausführt*)

Sobald es sich nicht um edle Metalle handelt, tritt aber sofort das Recht des Grundherren an den Untergrund der Bo-

1) Ibid. 10. Sept. 1288. Die Nachkommen der benannten BOrgen scheinen zum Teil noch im Breisgauer Wcistum von 1872 und sonst in jener Zeit als Bergleute. ^) Die 7 Lehen in Todtnan erscheinen in den älteren Urbaren von St. Blasien immer als Gruppe neben den zersplitterten einzelnen Bodeuzinsen. ') Todtnau Urk. 14/1 1340. *) Die Zahlung der 2 Mark an die Hachberger betr. siehe oben«

Bergbau im Schwär zwald. 403

denfläche in erste Stelle. Das zeigt gerade für Todtnau ein Steinbruchsrecht, das der Abt von St. Blasien gab, als die Kirche im Jahre 1341 von Stein errichtet werden sollte. Die Todtnauer durften hierzu im Steinbruch von Fahmau eine besondere Grube eröffnen, von der Mitte um und um 15 Schuh; das zu Hebeln nötige Holz dürfen sie aus dem Klosterwalde nehmen, und die Steine, welche sie übrig behalten, zu ihrem Nutzen verkaufen, doch müssen sie dem Kloster davon den 5. Pfennig entrichten. Auf die richtige Erfüllung wird der Steinmetz, der Leiter des Baues ist, vereidigt, und die Ge- meinde giebt ausserdem für dieselbe 3 Bürgen.^)

Mittlerweile hatte aber auch im oberen Wiesenthaie sich die vorderösterreichische Landeshoheit vermittelst der habs- burgischen Kastvogtei über St. Blasien ausgebildet, und es trat dieselbe einfach in die Lücke, welche die Freiburger ge- lassen. Im Jahre 1438 vereinbarten die Gewerken des grössten Todtnauer Bergwerks „zur Bache", eine Ordnung, als deren erste Bestimmung galt: „Voraus sollen der Herrschaft von Österreich alle ihre Herrlichkeiten, alte Rechte und Gewohn- heiten behalten sein." Die Vereidigung der Amtleute und Knechte erfolgte zuerst für den Dienst der Herrschaft, dann zu Nutz und Frommen der Gewerken, der Froner. Auch wer- den der Herrschaft jetzt alle diejenigen Pflichten zugemutet, die dem Regalherren obliegen. Der Abt von St. Blasien, auf dessen Eigentum doch das Bergwerk lag, erscheint nur als einer der Gewerken und giebt im Namen einer Abteilung der- selben einen „Vierer", einen Repräsentanten, zu der gemein- samen Vertretung. Es hatte nämlich das Kloster im 14. Jahr- hundert auf privatrechtlichem Wege wiederholt einige Teile und Halbteile erworben.^

Aber bereits im nächsten Jahre setzten dieselben Gewerken eine neue Ordnung fest^), mit ausführlicher Begründung, dass viele Unordnungen eingerissen seien, dass die Neuordnung dem würdigen Gotteshause St. Blasien von seiner Eigenschaft wegen, auch der gnädigen Herrschaft von Österreich von ihrer Herrlichkeit und Vogtei wegen, besonders auch den Fronem

ij A. St. Blasien Todtnau ürk. 1341. - ^ 6eD.-Land.-Arch. A. St Blasien Todtnau Urk. 1314. ^) Die erste Ordnung ans dem Frdburger Stadtarcbiv mitgeteüt von Trenkle a. a. 0. p. 318—324. Die zweite K St. Blasien Todtnau Urk. 1439.

26*

404 G 0 1 h e i n.

und dem gemeinen Land Nutz und Notdurft wäre, l^un ist aber diese Ordnung, ganz unbedeutende Zusätze ausgenommen, gar nichts anderes als eine Wiederholung der vorjährigen; mit dem einen Unterschiede, dass, wie schon in der Einleitung so auch weiterhin, das Gotteshaus St. Blasien, seine Eigen- schaft, sein Interesse in erster Keihe genannt werden. Mit des Abtes Erlaubnis, Gunst, Wissen und Willen versammeln sich die Vierer, vor den herrschaftlichen Rechten stehen jetzt die des Gotteshauses; und während der Abt untersiegelt, ver- meidet dies der Landvogt, er hängt vielmehr nur eine Er- klärung an: „zu merer und besser Sicherheit so verjehen wir, dass dise obgeschriebene Ordnung und Gesetzte mit unserm Wissen, Gunst und gutem Willen beschehen ist, wan wir be- kennen, dass es unser gnedigen Herrschaft von Ostreich und iren Lüten und Landen trostlich, nuzlich und komlich ist^. Also nicht ein Recht der Herrschaft soll mit dieser Bestätigung ausgeübt werden, sondern sie ist nur ein Attestat, dass, so wie die Ordnung sei, sie im allgemeinen Landesinteresse liege. Da Landvogt damals der Markgraf Wilhelm von Hachberg ist, so liegt die Vermutung nahe, dass diesem breisgauischen Dynasten an einer strengen Auslegung der österreichischen Regalrechte wenig gelegen war. Die Badener Markgrafen be- sassen in jener Zeit natürlich das Regal in ihrem Territorium *), und sie werden sich wohl niemals in diesem dem von ihnen selbst ursprünglich beanspruchten Regal der Freiburger Grafen gefügt haben.

So hatte denn in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts das Prinzip, dass der Grundherrschaft, ebenso wie ihr längst die niederen Gerichte zustanden, so auch die Berghoheit An- komme, im wesentlichen den Sieg davon getragen; das alte von der Reichsverleihung herrührende Regal war verschoUen und die Landeshoheit hatte es sich noch wenig angelegen sein lassen, ähnliche Rechte geltend zu machen.

in. Die innere Entwicklung des Regales-

So lehrreich die bisher geschilderte Entwicklung für das Staatsrecht des Mittelalters ist, so kann sie doch nur als der

^) Leüie von acht Fronbergen in Salzburg 1401. 6.L^ S. BreiflgMt Urk. Sulzbarg* Salzbar|f war damala neuer badischer Erwerb

Bergbau im Sdiwarzwald. 405

Rahmen angesehen werden, innerhalb dessen sich die Aus- bildung des eigentlichen, materiellen Bergrechtes vollzieht. Für dessen wichtigste Sätze ist es bedeutungslos, ob der vom Reiche belehnte Regalherr, ob der Grundherr, ob ein Landes- herr die Berghoheit beansprucht ; denn darum handelt es sich nie, dass etwa das Interesse des Landbaues und des eigent- lichen Grundbesitzers gegenüber dem schärfenden Bergmann gewahrt werden soll; längst sind jene Grundeigentümer nicht mehr die wirklichen Besitzer des Bodens; ihr Eigentumsrecht hat sich zu einem Herrschaftsrechte umgestaltet; und so bekämpfen sie nicht sowohl das Regal, als dass sie es viel- mehr selber zu erwerben trachten. Die Art, wie sie ihre Fronberge leihen, ist eben dieselbe, die sich unter der Herr- schaft des Regales ausgebildet hat. Die innere Entwicklung des Regales also, der Rechte, die es seinem Inhaber gewährte, der Pflichten, die es ihm auferlegte, wird allein den Schlüssel für die gesamte Rechts- und Wirtschaftsentwicklung des Berg- baues geben.

Sämtliche, sehr zahlreiche Verleihungsurkunden des 14. Jahrhunderts solche, die in frühere Zeit zurückgehen, sind nicht vorhanden , enthalten eine kurze Rechtsmitteilung, wie sie für solche Stelle passt: die Pflichten beider Teile ge- gen einander werden aufgezählt. Unter diesen Bestimmungen sind einige dadurch ausgezeichnet, dass sie den Zusatz „nach Recht" oder „nach Bergessitte und Gewohnheit" Ausdrücke, die wir in der Rechtsprache des Mittelalters schlechthin als gleichbedeutend annehmen können , führen, während dieser den anderen fehlt. Und zwar sind dies nur die drei regel- mässig wiederkehrenden Bestimmungen: „Wir (sc. der Graf) sullen diser Berge Wer sin nach Recht", wofür bisweilen ein- tritt „sy (sc. die Leihenden) sullen uns auch des Berges weren nach Recht und Gewonheit"*), ferner „wir sullen euch die Fro- nere da schirmen vor Gewalt und Unrecht, als ze Bergen Sitten nnd Gewonhait ist als ferre wir mügen", endlich, „wir sullen in da gen Weg und Steg, Wasser und Holz und alle

^) So in der Formel, welche im Münsterthal üblich war; aber auch in der andern, welche im Freiburger Regalgebiete angewendet wird, ist „Wer" aktivisch als „der Werende", der die Gewere (jl gende, nicht als yestitus sondern als yestiens zu verstehen.

406 Gothein.

frigen Recht als ouch ze Bergen gewonlich Herkummen''. In diesen drei Bestimmungen glaube ich den Kern- und Aus- gangspunkt des Bergrechtes überhaupt zu erblicken: der Er- werb einer Gewere, eines Eigentums, vom Regalherren, der besondere persönliche Schutz durch ebendenselben und die Aufnahme in die Markrechte durch ihn sind die unverlierbare Grundlage des Bergrechtes, sie stellen die ersten Rechtssätze dar, die aus dem Regal gefolgert wurden, als dieses aufhörte Eigenbetrieb zu sein und Herrschaft wurde

Die Art und Weise, wie sich diese Rechte im Einzelnen weiterbildeten, musste im Wesentlichen in ganz Deutschland dieselbe sein. Für den Schwarzwald haben wir wiederum im Breisgauer Weistum von 1372 ein interessantes Dokument, und nach dem, was oben über dessen Entstehung gesagt wor- den ist, können wir voraussetzen, dass die alte, enge Beziehung zwischen Regalherren und Bergmann in ihm besonders klar hervortreten wird.*)

Darnach wird ein begrenztes Grubenfeld, ein sogenannter Handschlag wohl so von dem Rechtsgebrauch bei Über- tragung der Gewere bezeichnet bestehend in 3 Fronbergen, verliehen, einstweilen jedoch nur vorläufig „Suchens halber". Wenn der Erzgang (Leite und Erz bilden natürlich zusammen einen Begriff) erschürft worden ist, und seine Bauwürdigkeit dadurch, dass der erste Erzverkauf stattgehabt hat, erwiesen worden, findet endgiltig das Ausmessen des Feldes und die Rege- lung des Betriebes statt. Es kommt das praktisch auf das System des heutigen Bergrechtes heraus, das schon für das Suchen, das Schürfen, eine besondere Anmeldung, eine Mutung, kennt, die eigentliche Verleihung aber erst nach erfolgtem Funde eintreten lässt, während das gemeine Recht das Schürfen an keine besondere Verleihung band. Juristisch ist es aber doch nicht dasselbe, denn auch hier findet wie in den andern

^) Wer von dem berren oder sinen Vögten einen hantslag emphangen hett, mag denselben mit einem Eisen und mit siner eignen bant wol beheben dieweil er Sucbenthalb da ist. Gewinnt er aber Leite und Erz und ge- bietet ime der ber oder sin Vogt denne uszemessen und bescbee ein koaff so sol er der da gebauwet hat und sine Gesellen den bautslag mit drien bestellen, es were denne das der ber im oder der Togt fürbas erloubtend mit eim ze varen, das mag er wol tun sinen recbten unscbedelich.

Bergbau im Schwarzwald. 407

alten Bergwerksordnungen nur eine Mutung und nur eine Verleihung statt. Nicht zum Zweck des Suchens werden die Fronberge verliehen, sondern gleich anfangs wirklich zu Eigen, nur dass die Grenzen dieses Eigens erst späterhin fest bestimmt werden sollen. Diesem Rechtsgrundsatz folgen auch die uns erhaltenen Verleihungsurkunden nach; auch in ihnen wird bestimmt, dass die Froner, wenn der erste Kauf ge- schehen und es ihnen der Vogt gebietet, ausmessen sollen, sei es unter, sei es über Tage.

Die eigentliche Absicht unserer Weistumstelle ist aber nicht die Art des Eigentumserwerbes zu regeln diese war über allen Zweifel erhaben sondern den Einfluss, den der Regal- herr auf den Betrieb hat, genau zu bestimmen. Dieser darf ein bestimmtes normales Verhältnis, nämlich den Abbau jedes Fronberges mit gesondertem Betriebe^) jederzeit anordnen, und die Nichtbefolgung zieht ebenso den Verlust des Berg- werks nach sich wie nach dem gemeinen Gebrauch die Ein- stellung des Betriebs ohne ehehafte Not von Wasser, Frost, Krieg und Aufruhr nach der Frist von 6 Wochen und ß Tagen.

Dieses Eingreifen hat um so weniger Auffallendes, als that- sächlich das Obereigentum des Regalherren sich als ein Mit- eigentum äusserte. Denn der Graf behielt für sich jederzeit 2 Fronteile, ausserdem die Abbruche, d. i. die Halden, und den Anspruch auf einen Samstag, d. i. nach der Erläuterung der Münsterthaler Ordnung: „dass alle Gesellen, so als Tag- löhner oder Arbeiter in einem Berg bestellt wären, müssten am Samstag Vormittag in Berg fahren und da 8 Stunden ar- beiten, das Erz aus dem Berg führen und dem Bergvogt über- antworten".

Diese letzte Berechtigung ward auch von den Grafen that- sächlich geübt ; es findet sich in den Verleihungen jeweils der- jenige Samstag bestimmt, welcher dem Herren gehören soll, bisweilen ist ihm aber auch die Wahl offen gelassen. In einer der frühesten Urkunden wird ihm das Recht zugebilligt, an diesem Tage mit Leuten, die er dazu besonders ordnen möge, die Grube zu belegen, offenbar um ihn vor Unterschleif oder absichtlichem Unfleiss zu sichern eine Vergünstigung,

^) Eine entsprechende Bestimmung in der gleich \ Münsterthaler Berg-Ordn. Siehe unten den Abschnitt Über die Gei

408 Oothein.

die allerdings den ursprünglichen Sinn dieses Frondienstes ganz verleugnet. Die Abbruche hingegen wurden in der ge- wöhnlichen bergrechtlichen Weise wieder verliehen an die eigenen Ge werken; und zwar geschah dies entweder gleich bei der Hauptverleihung gegen Führung eines weiteren Fron- teiles für die Herrschaft, oder späterhin besonders, unter den- selben Bedingungen, wie die Grube verliehen war.*)

Zu diesen festen Einkünften trat noch der Erschatz, hier wie so oft ira Weinkauf bestehend, durch den das Rechts- geschäft Giltigkeit erlangt.

Im eigentlichen Freiburger ßegalgebiet bildeten diese Forderungen den Stamm der Regaleinkünfte; sie wechselten nicht je nach der Güte der Gruben, sie wurden nie vermehrt noch vermindert, sie stellen also den eigentlichen festen Be- sitzanteil der Herren vor. In dem losgetrennten Badener und Sulzburger Gebiete folgte man denselben Prinzipien, hatte aber den Anteil der Herrschaft auf 4 Fronteile bestimmt. Und so ward es nach den zahlreichen Urkunden auch im Münster- thal gehalten, so lange dort die Herren von Staufen und der Abt von St. Trutpert gemeinsam liehen.

Es leuchtet sogleich ein, dass es sich hier um ganz ähn- liche Verhältnisse handelt, wie sie sich beim städtischen Ge- werbe ausbildeten, als dieses die ersten Schritte aus der hof- rechtlichen Gebundenheit zur wirtschaftlichen Freiheit that. Wie dort der Bischof sich einen Anteil an den Bänken vor- behält und für einen oder ein paar Tage im Jahr noch An- spruch an der Arbeitsleistung der Handwerker macht, wie seine Beamten auch fernerhin noch die Vorsteher der Genos- senschaften, die Vorsitzenden im Gewerbegericht sind, so wieder- holt es sich genau in den Beziehungen der Regalherren zu den Bergleuten, nur mit dem Unterschiede, dass hier alles auf einem bloss dinglichen Verhältnis ruhte, wo dort die per- sönliche Unfreiheit der Ausgangspunkt war. Diese ursprüng- liche Verschiedenheit bei aller sonstigen Ähnlichkeit erklärt auch, weshalb die weitere Entwicklung der beiden gewerbe-

<) Ztschrft. 19, 227 23/3 1346. Graf C. v. Fr. rerleiht die Sliphe zp dPTn Grinde, die dohin werden gestürzt und die Aberwäsche und waa den Reien den Berge abflftsset den fronern gemeinlich ze dem Grinde, in dem Recht und Gedinge, als wir inen die Fronberge do Terlihen han.

Bergbau im Schwarzwald, 4O9

treibenden Stände so sehr von einander abweicht. Die Hand- werker mussten zunächst im Anschluss an das höhere Bürger- tum gegen ihren Herrn zur persönlichen Freiheit zu gelangen suchen ; die Bergleute mussten inmitten einer leibeigenen Be- völkerung, deren Grundherren auch auf sie ihre Berechtigungen erstrecken wollten, durch den engsten Anschluss an ihren Herren ihre persönliche Freiheit retten.

Diese Form des Mitbesitzes für sich allein würde gleich- bedeutend mit einer proportionalen Besteuerung gewesen sein, die den reicheren Betrieb im Verhältnis nicht mehr belastet hätte als den ärmeren. Das entsprach den Wirtschaftsan- schauungen des Mittelalters wenig. Renteneinkommen und Arbeitslohn schienen immer legitimere Formen des Erwerbes als der ünternehmergewinn von Kapitalgewinn als beson- deren Einkommenszweig kann man bekanntlich bei uns bis in's 15. Jahrhundert nicht sprechen, da der Rentkauf kein Kapitalausleihen sondern der Erwerb eines Eigentumsrechtes war. Nun war es zwar gerade der Bergwerksbetrieb, in dem der wirtschaftliche Unternehmungsgeist auch solcher Leute, die sich vom Grosshandel fern hielten, bethätigte, aber auch in diesem ward durch die Arbeitsorganisation einerseits, durch die Eigentumsrechte des Regalinhabers andrerseits sein Feld äusserst eingeschränkt. Je besser die Grube, um so höher auch die Belastung. Es ist das nicht einmal eine progressive Besteuerung, es ist einfach der Grundsatz des Eigentümers gegenüber dem Pächter, den der Regalherr gegen den Froner verfolgt, so verschieden von der Pacht das Rechtsverhältnis zwischen beiden auch ist. Der Regalherr erhob eine Geldab- gabe von dem erzielten Verkaufspreis des Produktes je nach der Güte des Bergwerkes. Den 30ten, den 31ten Pfennig kann man als den Durchschnitt für mittlere Gruben ansehen, bei guten steigt die Steuer bis zum 20ten, bei schlechten sinkt sie bis zum 40ten Pfennig, und bei ganz unsicheren Distriktsleihen wird wohl gar nur der lOOte ausbedungen. Diese Art der Be- steuerung machte bisweilen Ermässigungen nötig, wenn man die Schraube zu scharf angezogen hatte, andererseits gewährte sie den Fronern, wo der Ertrag über Erwarten günstig aus- fiel, die Möglichkeit, Pachtfelder an andere Gruben abzugeben mit einer Rente bis zu 10 ®/o des Ertrages. Bisweilen be- steuerte man sogar in ein und derselben Grube die verschie-

410 Gothein.

denen Erze nach verschiedenem Massstabe, das ergiebigere Glaserz höher als das Glanzerz.

Nur in der Münsterthaler Ordnung findet sich ein von dem bisher dargestellten völlig abweichendes System der Be- steuerung. Hier ward zufolge der Bergordnung der zehnte Kübel Erz in natura abgeliefert, ausserdem nur die Samstag- fron geleistet. Auch das mag als ein Beweis gelten, dass ursprünglich den Äbten kein Regal zustand, der Zehnte ver- leugnet seinen kirchlichen Ursprung nicht, und es ist bezeich- nend dass auch das Kloster St. Blasien einen solchen in Todt- nau beanspruchte, obgleich keine Spur darauf weist, dass es ihn jemals erhoben haben. Die späte Nachricht des Abtes Kaspar im liber originum, dass das Kloster diesem Silber- zehnten sogar seinen ursprünglichen Reichtum verdanke, leiht eher einem Wunsche als einer Thatsache Ausdruck. Ausserdem aber erhoben die Herren von Staufen ihrerseits dieselben Geldabgaben wie die Freiburger. Nur den Mitbesitz, die „eisernen Teile" nahmen sie nicht immer in Anspruch. Als im 15. Jahrhundert im Münsterthal der Unterschied von Regal und Grundherrlichkeit ganz verwischt war, gingen auch die Äbte von St. Trutpert wieder zu dem System der Frei- burger Grafen über, und zwar um den Bergbau hierdurch zu erleichtern.^)

Der zweite als allgemeiner Rechtsgrundsatz bezeichnete Punkt ist der Schutz der Bergleute vor Unrecht und Gewalt durch den Regalberrn. In den meisten deutschen Bergord- nungen wird dieser besonders in der Anerkennung der Frei- zügigkeit, in der Verbürgung sicheren Zu- und Abziehens ge- funden. Es könnte aber die Frage sein, ob nicht mit dieser Bestimmung die Gerichtshoheit des Regalherren über die Berg- leute zusammenhänge? Ist in diesem Schutz vor Gewalt auch jener Schutz mitbegrififen, der dem Todtschläger vor der Blut- rache der Verwandten zu Teil ward, d. i. die wichtigste Äusser- ung der hohen Gerichtsbarkeit? Ich glaube es nicht. In allen späteren Bergordnungen, die den eximirten Grerichtsstand der Arbeiter anerkennen, wird doch die hohe Gerichtsbarkeit regelmässig dem Landgericht vorbehalten, und es findet sich keine Spur, dass dieselbe jemals dem Regalherren als solchem zugestanden habe.

^) Zusatz zur Ordnung Jobanns von Üsenberg. Beilage IL

Bergbaa im Schwarzwald. 411

Die Bergleute freilich hatten ein offenbares Interesse da- ran, dass auch ihre Todschlagshändel nicht vor den öflfent- lichen Richter kämen; noch im Jahre 1502*) ward vor dem Bergvogt in Todtnau eine in ihren Bestimmungen sehr merk- würdige Sühne nur von den Parteien verabredet und beglaubigt. Das war aber ein Missbrauch.

Selbst von dem gemeinen Civilgericht waren bis zu der Reform Maximilians I. die breisgauer Bergleute nicht befreit; die Rechtsgeschäfte auf dem Todtnauer Berg wurden insge- mein vor dem gewöhnlichen Schönauer Thalgericht vollzogen. ^ So blieben für das Gericht des Regalherrn nur die Entschei- dungen über Erb und Eigen an den Bergen vorbehalten. Also ist weder eine genossenschaftliche Küre, noch eine Übertragung einer öffentlichen Gewalt, sondern schlechthin die Eigenschaft des Regalherren an den Erzlagerstätten der Ausgangspunkt der Berggerichtsverfassung. Da er sein Eigen nicht für sich allein behalten, sondern andern eine Gewere an demselben übertragen hatte, war sein Eigen zu einer Herrschaft ge- worden, und diese bestand darin, dass er mit denen, die das von ihm abgeleitete Eigentum innehatten, Streitigkeiten, welche sich unter den Genossen über dies Eigentum ergaben, entschied. Nicht weiter geht auch die Verpflichtung der ein- zelnen Klassen der Bergleute Recht auf der Leite zu geben und zu nehmen.

Mithin ist diese Gerichtsverfassung nichts anderes als eine Fronhofsverfassung, und das Bergrecht ist eine besondere Form des Hofrechtes; mit dem Landrecht und der öffentlichen Ge- walt hat es schlechthin gar nichts zu thun. Nie ist einem Regalherrn eine besondere Gerichtsbarkeit übertragen worden, immer nur ein Eigen; und nur aus der Art und Weise, wie er dies Eigen benützte, erfolgte für ihn eine Gerichtshoheit. Der grosse Unterschied zu anderen Gattungen des Hofrechtes lag einmal in der verschiedenen sozialen Stellung der unter denselben Begriffenen, mehr aber noch in den verschiedenen Wegen der weiteren Entwickelung. Die städtischen Hofrechte, ursprünglich ziemlich gleichförmig angelegt, zerbröckelten sehr

') Arch. St. Blas. Todtnau 1502. ^) Sogar bisweilen Übertragungen von Bergwerkseigeutum und £xekutionen in solches. Arch. St. Blas. Urk. Todtnau 1372 und 1373.

412 Oothein,

ungleich rasch, verschwanden aber schliesslich spurlos, die länd- lichen, die sozusagen an die Scholle gebunden waren, sprossten zu einer so unübersehbaren Mannichfaltigkeit auf, dass Eicke von Repgo ausdrücklich auf ihre zusammenfassende Darstellung verzichtete; das Bergrecht hingegen blieb auf allen seinen Stufen eine wesentlich einheitliche Bildung; und wenn dieser Charakter zeitweise zurücktrat, hat er sich bald wieder geltend gemacht. Die geringe Anzahl von Regalherren, die ihr Recht alle aus einer Quelle herleiteten, und der enge Standeszusam- menhang der Bergleute erklären diese Erscheinung hinlängUch.

In der Ausbildung ihrer eigenen Gerichtsverfassung, in der Absonderung vom Landrecht musste, wie nun einmal der allgemeine Gang der deutschen Rechtsentwicklung war, die beste Gewähr für die Unabhängigkeit des Standes liegen; deshalb sind die Bestimmungen, die das Rechtsuchen vor einem anderen Gericht als dem des Bergherren verbieten, ganz besonders scharf ausgefallen.^) Der Übertreter verliert ohne weiteres sein Anrecht an den Berg. Auch wenn der Rat der Stadt Freiburg, der berufenste Bewahrer des Landrechtes im Breis- gau, Entscheidungen gab, so geschah dies auf dem Wege des Kompromisses, und erst, nachdem er eine Rechtsweisung bei den Bergleuten eingeholt hatte. Die Strafandrohung für den, welcher das Recht versprechen würde, war wohl überhaupt mehr gegen die Froner, grösstenteils städtische Kapitalisten, die gern geneigt waren vor ihrem Stadtgericht sich Rechts zu erholen, gerichtet, als gegen Häuer und Stettier, die, wie sie die Arbeit ausübten auch das Bergrecht fortbildeten, und unter ihrem Oberhaupte dem Vogt gewöhnlich allein das Gericht besetzten.

Die dritte Pflicht, welche dem Regalherrn oblag, war: die Aufnahme der Bergleute in den Allmendgenuss zu veranlassen. Hätte sich wirklich jemals von der gemeinen Mark .her die Bergbaufreiheit auf das Sondereigentum ausgedehnt, so würde eine besondere Aufnahme in die Markrechte, und eben durch den Bergherren überflüssig gewesen sein. Jedoch als ein ganz

^) „Were ouch daz die froner die lehener oder die stetler an ein- ander üt bettend zeBprechende von dirre berg wegen, da 8ont sie recht umb nemen vor vns oder rnseren fögten uf der leiti uf denselben bergen vnd niona anderswa, vnd wer die recht versprecb der sol sin teil an den bergen verloren ban" ist die übliche Formel,

Bergbau im Schwatswald. 413

besonderes Geben von Weg und Steg, Wasser und Holz und allen freien Rechten, nach der Münsterthaler Formel so- gar als ein Leihen, das also neben der eigentlichen auf die Erzlagerstätte bezüglichen Leihe selbständig einhergeht, er- scheint diese Aufnahme.

Also stand der Anspruch auf Mitbenutzung dieser freien Rechte ursprünglich nur dem Regalherm zu, sie liegt in seiner Reichsverleihung begründet, und er giebt sie denen weiter, durch die er sein Recht ausübt. Da nun aber hier wirklich die Bergleute mit den Grundbesitzern an einem und demsel- ben Gegenstand Ansprüche hatten, waren gerade in diesem Punkte Vergleiche mit jenen nötig* So giebt 1286 Graf Egeno von Freiburg den Gewerken von Suckenthai zwar das Recht, eine Wasserleitung über Tage anzulegen, aber nicht in seiner Eigenschaft als Regalherr, sondern als Kastvogt des Grund- eigentümers, des Klosters St. Peter.

Noch besitzen wir aus dem wichtigsten der Breisgauer Bergwerksgebiete, aus Todtnau, einen besonderen Vertrag zwischen den Bergleuten und der Grundherrschaft, allerdings erst aus sehr später Zeit (1464). Nach diesen wurden der St. Blasische und der österreichische Waldpfleger unter die Vierer, die Repräsentanten des Bergwerks, gestellt, und den Berg- leuten ward ein Anteil an den Bussen für Frevel zugestanden. 0

Um diesen Pflichten gerecht zu werden, um diese Ansprüche geltend zu machen, musste der Regalherr seine eigenen Be- amten an dem Bergwerk haben. Zuvörderst erscheint der Vogt in Allem als sein Vertreter; er hat als Vorsitzender des Gerichtes den Bergstab, auf den die übrigen geschworenen Knechte vereidigt werden, er leiht an Stelle des Herrn Fron- berge, er nimmt dessen Gerechtsame wahr, er vollzieht Zah- lungen in seinem Auftrag; er ersetzt ausserdem den vorwie- gend genossenschaftlichen Beamten, den Schreiber, wo ein solcher wegen Armut des Bergwerks nicht vorhanden ist.*) In der Todtnauer Ordnung von 1438 lässt er ausserdem das Erz aufschütten und wacht über die Ordnung beim Verkaufe desselben ; sein Amtsdiener, der Waibel, ist demnach auch der einzige, der in den zum Verkauf aufgestapelten Erzhaufen mit seinem Eisen fahren darf.

«) Gedr. bei Trenkle S. 324 £. ») So im Breisg. Weistum v. 1S72.

414 G 0 1 h c i n.

Früher schon hatte man stellenweise den Bergvogt mit Befugnissen ausgestattet, die seinem Amt eigentlich fremd waren. In der Münsterthaler Ordnung, die sich selber als „ein Bericht und Ordnung an den Bergvogt" giebt, fällt ihm überhaupt die ganze wirtschaftliche Verwaltung der Gruben samt der Polizei zu. Er hat die Arbeiter zu beaufsichtigen, bürgt für ihre und der Grube Sicherheit, entscheidet über die Art des Betriebes, inspiziert Aufbereitung und ; Verhüttung, hält auf Ordnung in der Berggasse, hört die Rechnung ab, verkündet die Zubussen und treibt dieselben ein. Daneben hat er aber auch hier die obrigkeitlichen Befugnisse: die Ver- eidigung, die Rechtsprechung. Er wird, wie es jene wirtschaft- lichen Funktionen nötig machen, zwar auch auf die Förderung des Nutzens der Froner vereidet, bleibt aber in erster Linie doch der geschworene herrschaftliche Beamte, der auch die Froner anhält, gemäss der Ordnung den Betrieb zu regeln, der ihnen im andern Falle ihr Eigentum entzieht, der ebenso ihre ünterschleife beim Verkauf zum Nachteil der Herrschaft straft. Eine solche Anhäufung von Ämtern ist jedoch nur im Münsterthal üblich gewesen, wo die besondere Stellung des Klosters St. Trutpert, das planmässig mit allen Mitteln nach dem Alleinbesitz der Bergwerke strebte, solche Centrali- sierung veranlasste. Bei ihr war es wenigstens notwendig, dem allmächtigen Bergvogt zu untersagen, selber Bergwerks- eigentum zu erwerben ein Grundsatz, der in den meisten deutschen Bergordnungen befolgt worden ist, während man allerdings in einigen den Eifer des Vogts zu beflügeln gedachte, dadurch dass man ihn zum Mitinteressenten machte.

Im Freiburger Regalgebiete dagegen ist der Vogt aus- schliesslich, wie wir jetzt sagen würden, ein Revierbeamter; er ist über viele Gruben in einem Gebiete geordnet, die sämtlichen Todtnauer Gewerkschaften haben z. B. nur einen Vogt auf der Leite, und er befasst sich mit der wirtschaft- lichen Verwaltung derselben nur im Notfalle. Für diese be- sass jede grössere Gewerkschaft ihren Bergmeister, dem der technische Betrieb unterstand die Ordnung von 1438 führt u. a. speziell an, dass er die Aufsicht über das Gezeug, die Gerätschaften habe; die Verrechnung aber, die Abschreibung der Gewinnste und Verluste, die Verkündigung der Zubussen geschieht durch den Bergschreiber. Sie alle sind Beamte de?

Bergbaa im Schwarzwald. 415

Regalherrn, der nach Übereinstimmung fast aller Urkunden sogar das Recht hat die Hutleute oder Pfleger einzusetzen und abzusetzen, d. h. die ünterbeamten, welche „mit den Ar- beitern an das Werk an- und abfahren und Acht auf der Ar- beiter Schichten haben" 0, die auch allmonatlich vor dem Vogt (resp. dem Schreiber) Rechnung ablegen. Höchstens von dem Bergschreiber mag man zweifeln, ob er ein Beauftragter der Genossenschaft gewesen sei; in den Ordnungen des Bergwerks zur Bache von 1438/39 erscheint er wenigstens als solcher; schuldet er nur den Vierem alle 3 Monate Rechnungsdar- legung; aber diese Repräsentanten wurden eben auch damals erst eingeführt, und zwar um die Beitreibung der Würfe, die bis dahin dem Schreiber überlassen war, zu sichern.

So scheinen denn alle Beamten, alle „geschworenen Knechte", unbedingt abhängig von der Herrschaft gewesen zu sein; im Interesse dieser ist es, wie alles was im Breisgauer Weistum bestimmt wird, dass ihr Zeugnis 2 oder 3 Zeugnisse der Teil- genossen „übersagt", ausser wenn diese die Nächstbeteiligten in der Streitsache sind. Auch in der Beamtenorganisation entspricht also alles Zug um Zug den Fronhöfen der Gewerbe- treibenden in den Bischofsstädten; aber wenn sie in jenen sich verlor, weil die alten Einheiten je länger je mehr in ihre Be- standteile zerfielen, so hat sie sich im Bergwesen, wo sich beständig der Betrieb zu grösseren Einheiten consolidierte, immer mehr gefestigt und sich im Wesentlichen unverändert bis zur Gegenwart erhalten.

Der grosse soziale Unterschied zwischen dem städtischen Handwerk und dem Bergbau zeigt sich aber doch wieder darin, dass nur jene Ober- und ünterbeamten vereidigt werden, ausser ihnen wohl immer noch der Bergschmied, weil man sich gegen das Schlagen falscher Zeichen auf das Zeug vorsehen musste, und weil die Bergschmiedberechtigung überhaupt über- all als Amt angeschen ward. Nur die Beamten sind Diener des Regalherrn, nicht die Bergleute. Diese sind, so weit wir sehen können, jederzeit freie Leute, ob als Unternehmer, ob als Arbeiter, und haben auf den Schutz ihrer Freiheit ein gesetzliches Anrecht.

Die Beamten werden daher als geschworene Knechte den gewöhnlichen Bergknechten entgegengesetzt. ^ Erst die Berg-

M Münsterthaler Berg-Ordnung. *) Aach die Müosterthaler Or^

416 Go'thein.

Ordnung zur Bache (1438/39), die überall dahin zielt, einer kürzlich eingerissenen Unordnung durch strengere Bindung einen Damm zu ziehen, bestimmt, dass jeder Amtmann und jeder Knecht zu dem Berge, „wie die genannt seien", der Herrschaft und den Fronern zu schwören habe*); sie geht weiter, und verpflichtet sogar die Köhler, also nur entferntere Bergwerksverwandte mit Eidschwur, bloss ausgeglühte Kohlen zu liefern. Es ist dieselbe Ordnung, welche den Arbeitern auch das Kündigen erschwert. Beide Massregeln stehen mit einander in Einklang. In die alte, schrankenlose Freizügig- keit der Arbeiter hätte auch jene Vereidigung nicht gepasst. Unter dieser Voraussetzung empfanden sie den Mangel einer eigentlichen, genossenschaftlichen Vertretung aber um so weni- ger, als jene Beamten doch der Natur der Sache nach nur aus ihrer Mitte genommen werden konnten. In der Gewalt des Regalherrn sahen die Arbeiter, die „Armenleute", wie sie gleich den Bauern genannt werden, ihren besten Schutz, in der Erhöhung seines Ansehens fanden sie die Gewähr ihrer eigenen Unabhängigkeit. Das haben wir bisher erkannt und werden es noch genauer bei der Entwicklung der Arbeiter- und Gewerkenverhältnisse erkennen.

In einer Bestimmung, die in die grosse Mehrzahl der Verleihungsurkunden aufgenommen ist, spricht sich das noch besonders aus: „Wir sollen, heisst es da, unsere Knechte da verkaufen lassen und Niemand anders"; d. h. die Liefe- rung der Lebensbedürfnisse geschieht im Interesse der Ar- beiter durch die Beauftragten des Regalherrn; sowohl die Krämer als die Gewerken werden davon ausgeschlossen. Es ist dies einer der Grundsätze, die, da sie nur der Ver- waltung angehören, sich nicht aus den bergrechtlichen Grund- bestimmungen herleiten lassen, die aber das wirtschaftliche Leben so entschieden wie kaum einer der Rechtssätze bestim- men. In Zeiten eines rein fiskalischen Systems als der Berg- bau, einst das freizügigste aller Gewerbe, das sesshafteste geworden war, hat in unfruchtbaren Gebieten, wie dem Ober- harz, diese Bestimmung aus den Bergleuten eine Art von

nung, die dazu bestimmt ist, den ganzen Geschäftskreis des Bergrogtes za umschreiben, führt nur die Vereidigung der Hutleute an.

^) Knechte werden in dieser Ordnung ausdrücklich sämtliche Arbeiter genannt.

Bergbau im Schwarzwald. 417

Staatshörigen gemacht; im 14. Jahrhundert am Oberrhein war sie eine aus der Reihe der Massregehi, durch welche sich die Arbeiter der Übermacht des Kapitales und der Regalherr dem Andringen der Grundherren erwehren wollten. Dieser Zu- sammenhang wird uns erst im folgenden Kapitel deutlich gegenübertreten.

IV. Die Gewerkschaften und die Arbeiter.

Allmählich und unscheinbar vollzieht sich innerhalb der bisher geschilderten Verhältnisse die genossenschaftliche Ent- wicklung. Hier leitet uns nicht eine ununterbrochene Reihe von Urkunden bis zum ersten Ursprung zurück; und wo wir die Entwicklung verfolgen können, zeigt sie zur gleichen Zeit in demselben Gebiete bedeutende Unterschiede, die sich aus der verschiedenen Grösse der einzelnen Unternehmungen erklären.

Bedeutsam ist es, dass trotzdem den Bergleuten selber bis zum Ende des 14. Jahrhunderts ein bestimmter Zustand als der normale erschien, und dass sie dem Regalherrn das Recht zuerkannten, denselben jederzeit zu erzwingen. Der Grund- satz: „so viel Fronberge, so viel Baue", den das Breisgauer Weistum ausführt, ist geradezu gegen den Grossbetrieb ge- richtet. Er war nur dort durchzuführen, wo die Erzgänge nahe an der Erdoberfläche streichen, er war nur da praktisch, wo dieselben durch Sprünge vielfach verworfen sind. Beides ist im Schwarzwald thatsächlich häufig der Fall, und das ameisenhaufenartige Aussehen solcher Distrikte, die mit dicht- gedrängten Löchern durchwühlt, mit kleinen Halden besetzt sind, zeigt noch heute die Ausübung eines jenem Grundsatz entsprechenden Bergbaues an. Der Fronberg im Breisgau war nicht grösser gemessen als nach gemeinem Recht die Fund- grube: 7 Bergklafter in's Geviert. 0 Sobald aber die Leite ununterbrochen den Bergmann fortführte, war ein grösserer Betrieb angezeigt, und der Grundsatz des Weistums, welches nur bei armen Gruben Ausnahmen anerkennen wollte^), ge-

*) Münsterthaler Ordnung „ze wissen, dass ein ganz Lehen syben bergkloffter sind". In den Verleihungsurkunden der Grafen wird gewöhn- lich bestimmt, dass auch die Abbruche 7 Klaff ter breit sein sollen, z. B. Ztschrft. 19, p. 94. ~ ^) S. oben über das Recht des Grafen, so lange die Grube arm ist, vom Betriebe jedes Fronbergs mit einem Baue zu dispensieren.

jjSvitscbr. f. Qesch, d. Oberrh. N. F. U. 4. 27

418 Gothein.

riet gerade bei diesen reicheren in's Wanken. Je besser die Grube, um so mehr lockte sie auch das Kapital.

Wenigstens war der Graf nun bemüht, die Rechte der „Armenleute" gegen ihre mächtigen Konkurrenten zu schützen, so wie sie durch ihre ßechtsweisung den ßegalherm gegen die seinen schützten. So z. B. war die urkundliche Ausfertigung der Verleihungen nur bei grösseren Gruben üblich; jene Handschläge auf ungewisse Hoffnung, die der Bergvogt an arme Leute lieh, würden die Kosten einer solchen nicht ver- lohnt haben. Dadurch ward aber auch ihr Besitz ein anfecht- barer, zumal die grossen Gruben ihr Feld durch weitere Mu- thungen, durch Pachtung und Konsolidation auszudehnen trach- teten. Zu ihren Gunsten bestimmt also das Breisgauer Weis- tum: „Ob man sie ansprach, sie hättend ir berg nitbehoupt als sie von recht solltend, und sie sprechen sie hettendt ze recht behoupt, das sollen sie behaben mit den dreien die do gefaren handt mit iren Eiden."

Wichtiger noch war, dass solchen kleinen Gruben ein be- sonderer Vorteil zugebilligt wurde. Hierüber handelt die letzte Bestimmung des Weistums.*) Danach nimmt der Re- galherr Bergwerke, die zu arm sind, um eine eigene Verrech- nung zu führen, völlig unter die Verwaltung seines Vogtes; bei diesem werden die Würfe, d. i. die nötigen Zubussen an- gemeldet, von ihm ihre Erhebung bewilligt, und die Beibringung dadurch gewährleistet, dass für die pünktliche Erfüllung das Bergwerkseigentum, der Teil, haftbar gemacht wird. Diese Berechtigung, den Teil des Säumigen „einzuschlagen", war bisher nur selten und ausdrücklich verliehen worden. ^ Jetzt sprach man diese Haftbarkeit als Grundsatz aus. Mau hatte damit die Strafe, die sonst auf Nicht-Erfüllung der Pflichten

*) Do bat aber der Torgenant (der Graf) du erber lüte, das sie im seitent, ob ein armman buwte ze einem berge do kein schriber were Ton schwachcit wegen des berges, der dannocbt nütt so g&t were das er einen scbriber erzüben möchte und einen wurff leite mit des vogtes wissende, und im der vogt den wurff erlöpte ze samende ze verkündende and le heischende und vor dem vorgenanten vogt ze verrechende by siner trüwe an eydstatt oder vor den froiiern den meren teil, wer nit geworffm hette noch würffe ze rechte ungeverlich, ob man dess teil nit möchte inschlahea mit des vogtes oder der froner den meren teil wissende. Do erkantend die erber lüt einhelklich uf iren eyde, das man also wol gethon mOehtC^ •) Urk. V. 1331 Freibg. Stadt-Arch.

Bergbaa im Schwarzwald. 4I9

gegen den Regalherm stand, ausgedehnt auf die Nicht-Er- füllung der Verpflichtungen . gegen die Gewerkschaft.*)

Gerade diesen Schritt hatte man in der gleichzeitigen Münsterthaler Ordnung noch nicht gethan, obwohl dieselbe sonst einen centralisierten Grossbetrieb zeigt. Diese Centrali- sation vollzog sich eben in der Hand der herrschaftlichen Beamten, nicht innerhalb einer Genossenschaft. *) Demgemäss stellen sich in ihr auch die Arbeiterverhältnisse gerade ent- gegengesetzt zu dem vom Breisgauer Weistum normierten Zustand.

Eine Thatsache beherrscht diese ganze detaillierte Arbeits- ordnung: die vollständige Trennung von Gewerken und Berg- arbeitern als zwei völlig verschiedenen Ständen. Die Ge- werken, die hier recht bezeichnend nicht Froner sondern Fron- herren genannt werden, sind grossenteils auswärtige, nament- lich Freiburger Kapitalisten, wie denn die Stadt Freiburg für Sicherung ihrer Bürger in Münster besonders bedacht war; keinerlei Einfluss auf den Betrieb steht ihnen zu, einheitlich werden vom Vogt die Strecken bestimmt, die zu bauen und die zu versetzen seien; von keiner Versammlung und Ver- tretung ist die Rede, sondern der Vogt verkehrt nur durch den Fronboten mit den Gewerken und zeigt ihnen die Aus- beuten oder Zubussen an. Sie haben nichts zu thun, als jene in Empfang zu nehmen, diese zu entrichten. Es ist genau derselbe Zustand im 14. Jahrhundert, wie er im fiskalischen Bergbau seit dem 17. allgemein wurde.

Die Bergleute hingegen hier zum ersten Male im Breis- gau mit der abstrakten Standesbezeichnung Arbeiter genannt bilden eine abhängige, besitzlose Masse. Eine bestimmte Arbeitsordnung ist für sie eingeführt; die „rechte Bergschicht" währt 8 Stunden, und eine genaue Beaufsichtigung findet darüber statt, ob die Schichten richtig verfahren worden sind. Jeder Gedanke an Gewinnbeteiligung, an Austeilung von kleinen Loosen an Lehenhäuer, ja auch nur an Gedingearbeit ist aus- geschlossen; die Ordnung kennt nur Schichtlohn in G^ld. Die Arbeiterschaft ist demnach auch nur nach den Terminen der Lohnzahlung gegliedert in Tagelöhner und in eigentliche

^) Demgemäss verfällt dort der Teil, hier wird er eingeschlagen. '^ Siehe darüber das vorige Kapitel.

27*

420 G 0 1 h e i n.

Arbeiter, die monatlich ihren Lidlohn erhalten. Bei der Ab- lehnung darf der Arbeiter auch seinen Dienst ohne weitere Kündigung verlassen, und hat den Anspruch binnen 3 Tagen völlig befriedigt zu werden, „wo das Geld anders do möcht sin", wie es mit einer Wendung heisst, die uns mit einem- male aus diesen modern scheinenden Verhältnissen in's Mittel- alter zurückversetzt.

Auch in diesem nivellierten Zustande weisen einige Be- stimmungen der Ordnung rückwärts in eine Zeit, da die Ar- beiterschaft noch wirklich eine Gesellenschaft war und im Mit- besitz der Berge stand. Zuvörderst ist in ihr die Recht- sprechung der Bergleute nicht nur nicht angetastet, sondern als Pflicht eingeschärft; freilich währte es nicht mehr lange, bis dieselbe durch den Machtspruch Herzog Friedrichs im Jahre 1412 aufgehoben wurde.

Hierher gehört nun auch die Art von Sicherheit, welche den Arbeitern für ihre Löhnung gegeben wurde. Da, wie schon bemerkt, hier die Gemeinschaft der Froner nicht das Recht hatte, die Zubussen einzutreiben und sich an das Bergwerks- eigentum des Widerspenstigen zu halten, so konnten auch die Arbeiter dies nicht der Gewerkschaft gegenüber thun. Und während alle andern Pflichten in der Person des Bergvogts vereinigt waren, hatte derselbe mit der Löhnung gar nichts zu thun. Diese ward vielmehr von einer nicht näher be- stimmten Persönlichkeit ausgezahlt „von dem, so von gemeinen Fronern das Geld empfangen hat".

Blieb nun ein Froner mit seinem Wurf im Rückstand, so ward der Arbeiter (sc. als KoUektivbegrifif zu verstehen) auf diesen gewiesen, vor dem Bergvogt Klage zu erheben auf alles Bergwerkseigentum, Teile, Erz und Zeug; und nach Verlauf einiger Fristen ward der Kläger, falls er sich nicht mit dem Beklagten vertrug, in den Besitz eingewiesen. Reichte dieser zur Deckung des Lohnes noch nicht hin, so mochten sich die Arbeiter weiter vor dem gewöhnlichen Gericht gegen die Per- son des Schuldners Recht verschafl'en.

Unzweifelhaft liegt in diesen Bestimmungen die ältere Form der Haftbarkeit des Teiles für die Zubussen vor: die ArbeiteTi nicht die Mitgewerken sind die zur Forderung Berechtigten. Sie hatte ihren guten Sinn so lange, als die Froner, wie sie eine Todtnauer Urkunde nennt, die magistri argentifodi*

Bergbau im Sdiwärzwald. 42 1

Darum sind, die Meister, die mit ihren Gesellen zusammen arbeiten. So wie aber zur Zeit der Ordnung J. v. Üsenberg's der Betrieb im Münsterthal eingerichtet war, hätte es un- streitig für die Arbeiter höheren Wert gehabt, sich für ihren Lohn an die gesamte Gewerkschaft halten zu können, als auf dem Wege des Prozesses vielleicht einmal Mit-Gewerken zu werden.

Wertlos war es immerhin nicht, dass inmitten einer kapi- talistisch-fiskalischen Betriebsweise, wie sie hier herrschte, doch die Grundanschauung beibehalten war, dass Froner und Ar- beiter zusammen das Anrecht auf das Bergwerk haben, eine Auffassung, die sich auch darin aussprach, dass sie beide sich mit dem Gotteshause St. Trutpert vertragen mussten, falls diesem der Heimfall des Berges zuerkannt worden war.

Indem wir nun am Ende des 14. Jahrhunderts gleichzeitig und dicht nebeneinander so durchaus verschiedene Verhält- nisse gewahren, wie sie sich im Breisgauer Weistum und in der Münsterthaler Ordnung aussprechen, werden wir veran- lasst, nach den gemeinsamen Wurzeln dieser verschiedenartigen Bildungen, nach dem Ausgangspunkt der Gewerkschaft zu forschen. Zweierlei genossenschaftliche Verbindungen auf ge- trennter Basis treten uns da entgegen.^) Alle Bergleute in einem bestimmten Bezirk, die Gesamtheit derer, die auf der Leite gesessen sind, bilden eine Gemeinde. Es ist das eine rein persönliche Verbindung. Ihre Einheit beruht nur in der Person des Herrn, von dem sie Schutz zu fordern haben, ihre Aufgabe ist nur das Recht zu finden, um das jener sie befragt. Innerhalb dieses Verbandes wird deshalb auch gar nicht nach dem Eigentum gefragt, der Arbeiter hat hier ebenso seine Stimme wie der Froner; und es lag in der Natur der Sache, dass er weit mehr als jener zum Bewahrer und Fort- bildner des Bergrechtes berufen war. Eine Stärkung dieser Verfassung, die oben mit jener der Fronhöfe verglichen ward, war deshalb gleichbedeutend mit einer Erhöhung des Ansehens der „Armenleute", wie es sich im Breisgauer Weistum zeigte und weiterhin wiederum bei den Reformen Kaiser Maximilians zeigen wird.

1) Ein Unterschied, auf den besonders Gierke Deutsches Genossen- schaftsrecht I, p. 493 aufmerksam gemacht hat.

422 ßothein.

Aber eine Wirtschaftsgenossenschaft mit materiellen Befug- nissen konnte diese Gemeinde nie werden. Die einzige auf den Betrieb bezügliche Anordnung, die sie betrifft, ist sogar dazu bestimmt, der individuellen Wirtschaft ein Hindernis aus dem Wege zu räumen: alle die auf derselben Leite ge- sessen sind, sollen über einander Weg und Steg haben. Ge- wiss ist das keine Servitut, sondern ein genossenschaftliches Eecht nach der Analogie des Flurzwanges, aber keineswegs war es wie jener geeignet zum Bande einer Wirtschaftsge- meinschaft zu dienen.

Innerhalb dieses von Anfang an gegebenen persönlichen Verbandes bilden sich nun Genossenschaften, deren Grundlage ein gemeinsames Eigentum und ein gemeinsamer Betrieb ist, die Gewerkschaften. Auch für sie ist der Ausgangspunkt die Leihe des Regalherrn. Dadurch dass dieser nicht einzelne Fronberge sondern jeweils einen Handschlag von dreien oder vieren solcher mit ebensoviel Einzelbauen verlieh, war eine ein- fache Genossenschaft von drei oder mehr Fronern gegeben. Diese Realteilung der Grube machte sich dauernd geltend bei Verpfändungen, bei Abgabe von Pachtfeldern, bei Annahme von Lehenhäuern, denen auf einem Fronberg der Betrieb über- lassen wurde.*) Im Übrigen aber blieb sie für die Weiter- bildung der Gewerkschaft bedeutungslos. Diese beruht viel- mehr stets auf der ideellen Teilung, welche nach der im Breis- gau üblichen Berechnung jede Grube ohne Unterschied der Grösse des Betriebes in 60 Teile und zwei eiserne Teile der Herrschaft zerlegt. Es kann kaum zweifelhaft sein, obwohl es begreiflicherweise kein ausdrückliches Zeugnis dafür giebt, dass diese Einteilung aus der Art des Betriebes hervorging. Diese ist der „Gesellenbau", in dem der Froner als Meister mit seinen Gesellen zusammen arbeitet, und dieselben dadurch, dass sie auf Gewinnbeteiligung angewiesen sind, ins Miteigen- tum der Grube treten. Bis in die Zeit äusserster Erstarrung unseres Bergbaues haben sich Reste jenes Zustandes erhalten, und wie tief die ihm zu Grunde liegende Anschauung gewurzelt war, sahen wir noch eben daraus, dass sie selbst die Münster- thaler Ordnung nicht verleugnet. Die analoge Erscheinung

*) Verleihung von 3 Fronbergen mit dem Rechte einen za verpachten 1329. Afterleihe von 2 Fronbergen auf der Segen im Münstertbal 1S72 u, 8. w.

Bergbau im Scbwarzwald. 423

auf einem verwandten Rechtsgebiete sind die Hausgenossen- schaften, in denen der grösste Teil der deutschen Bauern, z. B. auch im Schwarz walde damals noch lebt. Wie ein Bauer- hof dem Vorträger zugleich für die in ungeteilter Gemein- schaft sitzenden Teilgenossen geliehen ward, so auch der Hand- schlag einem oder zwei namentlich benannten Fronern zugleich für alle, die da Teil haben oder noch gewinnen. In solchem gemeinsamen Betriebe verstand es sich von selbst, dass die Ausbeute gerade wie in den Hausgenossenschaften auch, in bestimmten Quoten verteilt ward, und ebenso ergab sich die gleichmässige Verpflichtung aller zur Arbeitsleistung, hiermit aber auch zur Zubusse. Noch viel später, als der Gesellen- bau dem kapitalistischen Betrieb gewichen ist, erscheint die Zubusse, der „Wurf den der Froner legen muss" vorwiegend als der den Arbeitern geschuldete Lohn.

Diese so überaus einfache Arbeitsordnung wich anderen Formen der Wirtschaft und sofort gerieten auch die Rechts- sätze in's Wanken, denen sie zur Grundlage gedient hatte. Wer hatte die Zubussen zu fordern? Das war fortan die nächste Frage. Die Münsterthaler Ordnung antwortete darauf: „die Arbeiter", das Breisgauer Weistum: „die Gewerkschaft, die Mitfroner, die den Teil des Säumigen einziehen".

Der entscheidende Schritt in der Umwandlung der Ge- nossenschaft war also die Herbeiziehung solcher Elemente, die nicht selber mitarbeiteten, die nur als kapitalistische Unter- nehmer gelten konnten. Sie sahen in dem Erwerb eines Berg- teiles kaum etwas anderes als einen Rentkauf, d. h. den Er- werb eines Anspruches auf einen Teil der Nutzungen eines immobilen Objektes. Aus dem Rentkauf erwuchs dem Er- werber keine weitere Last als die einmalige Zahlung der Kauf- summe; und beim Bergbau sollte man eine dauernde Verpflich- tung eingehen?

Solche Froner gab es aber von Anfang an neben den Meistern des Gesellenbaues. Zwar wird man sie nicht unter jenen Familien suchen dürfen, die vom Glück begünstigt durch den Bergbau zu Reichtum gelangten, wie die Absalon und Kreütz, deren Vermögensumstände im 14. Jahrhundert sie dem Adel nahe rückten, an den sie ihre Töchter verheirateten.^)

0 Im Jahre 1360 giebt der Yielfach in den ürkk. als Zeuge fungierende

424 Gotbein.

Sie haben nichts in dem Betriebe geändert; und da ihre Kapi- talanlage zum Teil im Erwerb von Erzmühleu, von Aufbe- reitungsanstalten bestand, die hier immer von Privaten nie vom Regalherren besessen werden, so behielten sie nahe Fühlung mit den Interessen des Bergbaues. Im Übrigen war die Konkurrenz der Erzmühlen eine so ungewöhnlich grosse, dass nicht daran zu denken war, die Verarbeitung des Pro- duktes könne zu einer Übermacht über die ürproduzenten führen. Familien wie die Absalon nehmen daher nur eine aristokratische Stellung inmitten der bergmännischen Gemeinde ein. So erscheinen sie im 13. Jahrhundert als Bürgen für den Todtnauer Kirchenbau, im 14. Jahrhundert als Beisassen bei der Erteilung des Weistums auf dem Diesselmut.

Etwas ganz anderes aber war es, wenn die Grafen von Freiburg Gruben, welche eine gute Hofifhung gaben, an Ge- werkschaften verliehen, die aus ihren angesehensten Mini- sterialen oder aus reichen Freiburger Bürgern bestanden, an denen wohl gar ihre Söhne Anteil hatten. *) Hier kann es sich entweder darum handeln, ausser dem Regalherrn auch diesen von ihm Begünstigten eine gute Rente zu verschaffen, oder für einen kostspieligen Betrieb mobiles Kapital flüssig zu machen. Hierbei kam es aber, wie die Geschichte der Zu- busse deutlich zeigt, auf eine Gewährleistung, beziehungsweise auf einen Vorschuss von Arbeitslohn an. Diese häufigste Ent- stehungsform des Kapitales in der Neuzeit muss sich an diesem schwankenden Gewerbe auch am ersten zeigen.

Sofort im Jahre 1284 begegnet uns eine solche Kapita- listengewerkschaft im Suckenthai bei einer Unternehmung, welche grosse Kapitalaufwendungen erforderte, der Führung einer Wasserleitung zum Bergwerke.^) Die Grösse dieses Be- triebes mögen wir am besten aus der Grösse des Schadens entnehmen, den das Missglücken eben jener Unternehmung, ein Stollenbruch, verursachte. Wie uns die zeitgenössische

Klaus Absalon seine Tochter dem Edelknecht Franz Morser mit einer Aussteuer von 200 Mark lötigen Silbers. Ztschrft. 30 p. 347 f. Über die Vermögensverhältnisse der Crütz in Münster ürk. aus den Jahren 1351 bis 1356. Ztschrft. 30, p. 349 ff.

^) So z. B. 1322. Ztschrft. 12 p. 370. Überhaupt erscheinen die Snewlins, das angesehenste (Geschlecht des Breisgaues, auch am häufigsten als Gewerken in den Urkunden. 2) Ztschr. 19 p. 78.

Bergbau im Scbwarzwald« 425

Chronik darüber unterrichtet, so hat die Sage den Nachhall des unheilvollen Ereignisses bewahrt. Überhaupt ist in diesem Punkte die Bergwerkssage denn es handelt sieh im Schwarz- wald thatsächlich immer nur um diese eine wiederkehrende Sage allein lehrreich. Immer sind es in ihr die reichen Leute, die für ihren Übermut und ihre Verachtung der Ar- men durch hereinbrechende Wasserfluten gestraft werden. Die Sage verfolgt also dieselbe Tendenz, die sich in der bergmänni- schen Rechtsprechung geltend machte: sie ist von der Abneigung gegen den Grossbetrieb beseelt. In der That war es die Be- kämpfung und jeweils die Benützung des Wassers, welche über- all die technische Nötigung war, zum Grossbetrieb überzugehen ; der Erbstollen, welcher die über ihm liegenden Schichten ent- wässert, der selber nur ausnahmsweise eine Ausbeute ergiebt, aber alle Einzelbetriebe seines Reviers erst in die Lage ver- setzt mit Erfolg zu bauen, und dem deshalb alle jene zins- pflichtig werden er ist das eigentlich kapitalistische Ge- bilde des mittelalterlichen Bergbaues. Es hat sich deshalb an den klassischen Stätten des Bergbaues ein Stollenrecht selbständig neben dem Schachtrecht ausgebildet.*)

Vom Schwarzwald gilt dies freilich nicht. Wir wissen zwar ausser durch jene Suckenthaler Urkunde auch aus dem Müti- sterthaP) und aus Todtnau^), dass Stollenbau getrieben wurde, aber wir erfahren vor der Bergordnung Kaiser Maximilians nicht das Geringste über die Rechtsverhältnisse desselben. Dies rührt jedoch daher, dass die Erbstöllner hier nicht eine gesonderte Genossenschaft bildeten, die das Grosskapital gegen- über kleinen Betrieben vorstellte, sondern dass von vornherein der gesamte Betrieb, Wasserhaltung und Abbau vereinigt, konzentriert in den Händen grosser Gewerkschaften lag.

Dass auch bei solchen namentlich in früherer Zeit ein Teil des Abbaues weiter verliehen war an Lehenhäuer, sieht man an der regelmässig wiederkehrenden Nennung derselben in den Verleihungsurkunden*); bei den ansehnlichsten Gruben trat

^) Am ersten und ausführlichsten schon vor der Mitte des 13. Jahr- hunderts in Kuttenherg. *) Münsterthaler Ordnung. Der Bergmeister soll Acht geben , dass der rechte Erzstollen neben dem Erbstollen ge- trieben werde. ') 1331 Stollen auf der Grube zur Bach Freibg. Stadt- archiv. — *) In diesen werden immer Froner, Lehner, Stettier unter- schieden.

426 Gothein.

aber, wie wir schon sahen, diese Form zurück gegen die ein- fache Belegschaft mit Lohnarbeitern.

Schon die Belehnungen selber, die an solche ansehnliche Froner erfolgten, gingen über das Normalmass weit hinaus. Eine Gewerkschaft, an der der Sohn des Grafen in erster Linie Teil nimmt, erhält sofort in Todtnau 12 Fronberge. Leicht war es für einen im Gang befindlichen Betrieb nach- träglich noch weitere Belehnungen zu erhalten. Besonders aber war es häufig, dass man den ersten Handschlag nur als „Fundgrube ** ansah, als Ausgangspunkt eines Betriebes, der sich dann weiter nach allen Seiten ausdehnen mochte; deshalb erhalten die Froner das Recht „alle die Leiten, die sie mit ihren Bauen verschroten (aufschliessen) da sollen sie auf jeg- licher Leite 3 (resp. 6 und mehr) Fronberge von uns haben in allen dem Recht und Gedinge als die ersten 3 Fronbei^e".*)

Auch dann blieb durch die Forderung, jeweils das Gruben- feld auszumessen und dementsprechend abzugrenzen, eine Schranke gezogen, die dem Grossbetrieb unbequem fallen musste. Er emanzipierte sich von dieser dadurch, dass er sich je länger je mehr nicht einzelne Handschläge und Fron- berge leihen liess, sondern ganze Distrikte, Reviere, die nach Oberflächengrenzen nur im Allgemeinen beschrieben wurden. Vom Standpunkt des Bergrechtes war das ein entschiedener Rückschritt, für den Grossbetrieb bedeutete es einen Fort- schritt. Recht deutlich sieht man dies im Münster thal, wo eben um die dort übliche Grosswirtschaft noch zu erleichtem, im Laufe des 15. Jahrhunderts die Distriktsleihen eingeführt wurden „zu beiden Seiten des Thaies der Berg, als die Wasser- seige geht".^)

Die natürliche Übermacht solcher grösseren Gruben zeigt sich bald darin, dass kleinere Gewerkschaften von ihr ange- zogen wurden, und in ihr aufgingen. Nichts stand der Mobili- sierung des Bergwerkseigentumes im Wege. Wie es in jener Zeit den Teilgenossen eines Bauernlehens ohne weiteres frei-

1) Zuerst 1335 6. April Ztschrft. 19 p. 222. >) Zusätze zur Mfln- sterthaler Ordnung. Es kommen natürlich auch Distriktsleihen ymr, wo der Ertrag unsicher war und Mutungen auf bestimmte Felder noch ni<^t möglich waren, so im Oberriedter Thal 22. Aug. 1329 Ztschrft. 5 p. 872. Die dort gegebene Erklärung ist unbrauchbar. 1844 ebendort weitere Distriktsleihen Ztschrft. 13 p. 337.

Bergbau im Schwarzwald, 427

stand, ihre Parzellen weiter zu zerteilen, zu verändern, zu verkaufen, wenn nur ihr Vorträger die dinglichen Pflichten gegen die Grundherrschaft erfüllte, so war es im wesentlichen auch mit den Fronern und ihrem Regalherren bewandt. Der Regalbesitz ist der feste Punkt, der bleibende Faktor; darum werden auch die zu ihm gehörigen Fron teile „die eisernen" genannt; die übrigen aber wechseln je nach Umständen, auch die Fixierung ihrer Zahl auf 60 jedes grössere Bergwerks- gebiet hat seine eigene Berechnung, nahm aber öfters eine solche von den Nachbarn an , war kein Hindernis für die Mobilisierung ; denn nichts stand im Wege, die Fronteile selber wieder nach Belieben zu zerteilen. Es war erst die Reaktion gegen eine weitgehende Zersplitterung, welche für die grossen Todtnauer Bergwerke die Maximalzahl der Teile auf 86 be- stimmte, gerade so wie in jener Zeit die Bestimmungen üblich werden, welche der Zerteilung des bäuerlichen Grundbesitzes entgegentraten.

Unter den obwaltenden Verhältnissen ist es aber begreif- lich, dass die Leichtigkeit Bergwerkseigentum zu zerteilen und zu übertragen, schliesslich dahin führen musste, die kleinen Betriebe allmählich in den grossen aufgehen zu lassen. Häufig werden nicht nur einige Fronberge verpachtet, sondern auch die Tagegebäude 0 aber es kommt auch vor, dass die grosse Gewerkschaft „zur Bache" in Todtnau einer anderen, eben- falls sehr ausgedehnten „zum Gauch" sämtliche Berge von Schönau an aufwärts bis Todtnau abpachtet.^)

Eben an dieser Gewerkschaft können wir den Vorgang der Zusammenschlagung oder Konsolidation am besten verfolgen. Es waren in derselben vom Jahre 1329 ab 4 Fronen^), zu je einem Handschlage aufgegangen, und sie hatte schon ehe sie jenen Vertrag mit der Gauch-Gewerkschaft einging, das Eigentum von je 15 Fronberge auf jeder Leite in den sämtlichen Thälern der Quellbäche der Wiese erhalten. Es findet sich keine Spur davon, dass man solche Konsolidationen von Seiten der Obrig- keit erschwert habe, dass man z. B. wie es spätere von der

^) 1331 erfolgt ein Vertrag der alten und neuen Froner zu Hasen- fron und Amrosfron über die Taggebäude und Betriebskräfte, der offen- bar nur die Einleitung zur völligen Konsolidation der beiden Betriebe ist. *) 1353 3/10 Freibg. Stadtarchiv. •) Schulersfron, Künigsfron, EEasen- fron, Amrosfron.

428 Oothein.

Abneigung gegen einen selbständigen kapitalistischen Betrieb diktierte Ordnungen thun, eine wirkliche Verschmelzung ge- hindert habe. Vielmehr verschwinden immer die besonderen Namen der Fronen sehr bald, und nur die Bestimmung er- innert an die Entstehung der grossen Gewerkschaft, dass alle ihre später gemuteten Berge verloren sein sollen, wenn die ursprünglichen 6 Fronberge verloren werden.*)

Für ein Unternehmen von solcher Ausdehnung war eine strenge Ordnung Lebensbedingung, und dies um so mehr, als mit dem Wegzug der Freiburger Grafen die Regalverwaltung in's Wanken geraten war. Die beiden Ordnungen dieser Ge- werkschaft aus den Jahren 1438 und 1439 lernten wir schon kennen als ein Zeichen des Vordringens der grundherrlichen Ansprüche; ihr eigentlicher Zweck aber ist: eine solche ge- nossenschaftliche Organisation zu finden, dass der gleichmäs- sige Betrieb des Bergwerkes durch sie gewährleistet werde, „denn bisher," heisst es hier, „seien viel Missverständnisse zwischen den Fronern gewesen, so dass keine rechte Ordnung aufgesetzt noch gehalten ward, und viele Schulden an ver- fallenen Würfen ausständig und unbezahlt blieben, dadurch das Bergwerk in redlichem, nützlichen Bau nicht gehalten ward". Es ist wiederum die strenge Verpflichtung zur Zu- busse, zu der sich, beinahe notgedrungen, auch dieser Gross- betrieb entschliesst, indem bestimmt wird: dass jeder Froner binnen 14 Tagen nach der Verkündigung des Wurfes den- selben zu geben hat nach Anzahl seiner Teile, bei Verlust aller derselben ; dass diese auch für versessene Würfe und für alle Kosten, die durch seine Säumnis den andern Fronem bereitet werden, haften. Die zweite Ordnung fügt hinzu, dass einem solchen , wenn auch in der Zwischenzeit Ausbeute ausge- schlagen werde, doch nichts von derselben zukonmie.

Erst hiermit war der korporative Charakter dieser Er- werbsgenossenschaft klar hervorgetreten und sofort führte dies überhaupt zu einer strengeren Bindung der Gewerken, als sie bisher üblich gewesen war. Denn nun erst erfolgte die Be- schränkung der Teilbarkeit, nun erst wurde verfügt, dass jeder Verkauf nur in die Hand des Schreibers nach vollständiger

^) So in der grossen Verleihung an die konsolidierte Gewerkschaft zur Bache 1344 Ztschrft. 19 p. 226.

Bergbau im Schwarzwald. 429

Abrechnung erfolgen dürfe, nun erst ward ein Vorkaufsrecht der Mitgewerken, als deren Mandatar wiederum der Schreiber erscheint, festgestellt. Für eine derartige Korporation war auch eine ständige Vertretung notwendig. Der Schreiber oder Schichtmeister war ein abhängiger Beamter, gerade dass man ihm es überlassen hatte die Würfe einzutreiben, hatte die Unordnungen veranlasst. Eine Versammlung aller derer, die Teil und Gemein an den Bergen hatten, wie sie sich beim Gesellenbau von selbst ergab, war jetzt unmöglich. Um die Ordnung von 1438 zu vereinbaren, hatten die Froner nach ihren Wohnsitzen sich in Parteien zusammengethan, Abge- ordnete erwählt, jede aber sich selber den endgiltigen Be- schluss vorbehalten. Diese Gelegenheitsorganisation behielt man auch für die Zukunft bei. Die Froner von Freiburg er- nannten für sich und die übrigen Breisgauer Gewerken zwei Repräsentanten, der Abt von St. Blasien für sich und die in Todtnau angesessenen einen dritten, der Vogt von Laufen- burg für die Basler und Laufenburger den vierten.*) Sie sollen die Würfe einsammeln, jeder in seiner Abteilung; sie kommen auch, z. B. gleich im nächsten Jahre, mit guter Vollmacht der Gewerken zusammen, um über Abänderungen des Statuts zu beschliessen. Für ihre Mühewaltung wird ihnen ein Teil ohne Zubussen gebaut.

Mit dieser strengeren genossenschaftlichen Bindung geht es dann Hand in Hand, dass auch die Arbeiter strenger ge- bunden werden durch Vereidigung und Ausbedingen einer langen Kündigungsfrist, ganz im Gegensatz zu den bisher auch in diesem Punkte obwaltenden Tendenzen.

Noch nach einer dritten Seite suchte man Ordnung zu schaffen: gegenüber den Kaufleuten. Denn wie scharf auch im Übrigen die Verwaltung des Regalherrn war, so hatte sich dieselbe doch nie darein gemengt, wie die Froner ihre Aus- beute weiter verwerten wollten. Privatleute besassen die Auf- bereitungs-Mühlen und die Ofenhäuser; nur vereinzelt erwar- ben die Gewerkschaften solche. Nur im Münsterthal hat der Bergvogt auch über die Arbeit der Schmelzer dieselbe Auf- sicht, wie über die Bergarbeit zu führen ; doch findet sich wohl der Fall, dass ein Strassburger Goldschmied sich in Münster

^j Später wird dieser von den Baslern ernannt»

430 Gothein.

das Rohmaterial seines (Jewerbes selber herstellt. Das Erz selber ward verteilt, und von den Kaufleuten erhandelt. Diese bilden neben Fronern und Arbeitern eine besondere Klasse; so erscheinen sie als Zeugen neben jenen in Urkunden. Mit der strengeren gewerkschaftlichen Ordnung vertrug sich eine solche Zersplitterung nicht. Jetzt ward verfügt, dass gleich- massig alles geförderte Erz in den Schuppen, auf die „Brugi" geschüttet werde, dass nur am Samstag der Verkauf durch den Bergvogt stattfinde, dass kein Kaufmann das Recht habe, selber in das Erz zu greifen, sondern dies dem Waibel zu überlassen habe, dass er verpflichtet sei, im Lauf der Woche das erkaufte Erz abzuholen.

Immerhin war auch jetzt der freie Verkehr mit den Pro- dukten des Bergbaues nicht im geringsten eingeschränkt; und diesem Umstand haben wir es auch zuzuschreiben, dass uns keinerlei Nachrichten über die Erträge desselben aus jener Zeit erreicht haben, wie es überall da der Fall ist, wo ein Monopol des Regalherrn für den Ankauf von Silber bestand.

V. Die Reformen Kaiser Maximilians.

Während des früheren Mittelalters war der böhmisch- mährische und der Harzer Bergbau am ergiebigsten und des- halb auch für die Rechtsgeschichte am bedeutendsten gewesen; beim Beginne der Neuzeit spielten Tyrol und das Erzgebirge die gleiche oder eine noch wichtigere Rolle. Es war natur- gemäss im Laufe der Entwicklung jetzt der Zeitpunkt ge- kommen, wo die lokalen Rechtsformen sich ausgelebt hatten und eine Tendenz zur Rechtseinheit sich mächtig geltend machte. Bisher hatte der Wunsch, sich allen örtlichen Eigen- tümlichkeiten anzupassen, jene Mannichfaltigkeit hervorge- rufen, von der wir sogar aus unserem kleinen Breisgauer Gebiete Beweise zur Genüge haben; und die Rechtsprechung der Bergleute war ganz dazu geeignet, aus wenigen fest- stehenden Grundsätzen ein reiches und biegsames System zu entwickeln. Jetzt dagegen machten die fiskalischen Interessen ebenso wie diejenigen der Kapitalisten ein einheitliches Recht und einheitliche Verwaltungspraxis in ganzen grossen Terri- torien notwendig; und die Gleichförmigkeit des Betriebes, das Wandern der Arbeiter und Beamten von Land zu Land, der

isä

Bergbau im Schwarzwald. 431

vielverzweigte Einfluss der Geldmacht denn bei welchem Bergbau hätten nicht die Augsburger Banquiers die Hand im Spiele gehabt Hessen eine möglichst streng durchgeführte Rechtseinheit für ganz Deutschland wünschenswert erscheinen. Diese Aufgaben konnten nicht mehr durch die bergmännische Rechtsprechung allein sondern nur durch ihr Zusammenwirken mit der centralisierenden fürstlichen Verwaltung gelöst wer- den; und je grösser die Bedeutung war, welche die Wirt- schaftsanschauungen des 16. Jahrhunderts selbst über Gebühr dem Bergbau beimassen, um so thätiger zeigten sich auch die Fürsten in der rationellen Ordnung desselben.

Man darf behaupten : auf den beiden Gebieten des Krimi- nalrechtes und des Bergrechtes allein ist das 16. Jahrhundert noch juristisch -schöpferisch gewesen. Während es auf allen übrigen nur in der wechselseitigen Anpassung und Ineinander- arbeitung verschiedener Rechte seine Fertigkeit erprobte, ist es auf diesen beiden unbeirrt in den durch die frühere Ent- wicklung gewiesenen Bahnen fortgeschritten. Zur wirklichen Einheit, wie das Strafrecht sie in der That erreichte, gelangte nun aber der deutsche Bergbau doch nicht; denn von zwei verschiedenen Seiten machte sich das gleiche Bestreben, aber vielfach in entgegengesetztem Sinne geltend, von den öster- reichischen Alpen und vom sächsischen Erzgebirge her. Beim Beginn des Jahrhunderts ist es Kaiser Maximilian, der auch auf diesem Gebiete wie auf jedem unserer nationalen Kultur den bedeutendsten Anstoss giebt, im Laufe desselben trägt das Vorbild des sächsischen Bergrechtes unbestritten den Sieg davon. *) So überraschend schnell sein Lauf war, gleich dem der sächsischen Kirchenreformation, mit der es in der That oft Hand in Hand ging, so hat es doch so wenig wie jene völlig den Sieg behalten. Das österreichisch -bairische Berg- recht behielt sein eigenartiges Gepräge. Zu wenig scheint mir bisher die bergrechtliche Litteratur, die naturgemäss von dem Wunsche beherrscht wird, nach Möglichkeit den Kern eines gemeinen Rechtes aus den Hüllen der lokalen Gewohn- heiten herauszuschälen, von dieser tiefgehenden Verschieden- heit Kenntnis genommen zu haben ; die Schwarzwälder Berg-

^) Das Joachimsthaler Hecht wird hier natürlich ohne weiteres mit ;;um sächsischen gezählt.

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Werksgeschichte*) im Ki. Jahrhundert ist gerade dadurch in- teressant, dass sie auf ein und demselben oder auf nahe be- nachbarten Gebieten die Konkurrenz der beiden Rechtsbil- dungen zeigt.

Maximilian hat selber seine Stellung zum Bergbau in einem der interessantesten Kapitel des Weisskunig dargelegt. Seine technische Begabung, seine Abenteurerlust, sein Verständnis für das Leben des Volkes fanden hier Nahrung und dankbare Verwendung. Seine Geschicklichkeit, Verwaltungsorganisationen in's Leben zu rufen, die an sich keineswegs vollkommen doch das Erreichbare darstellten, hat sich auch auf diesem Felde glänzend bewährt; und dies alles vereinigt diente dazu, nicht nur dem Bergbau unter seiner Regierung einen ungeahnten Aufschwung zu verschaffen, sondern auch ihm selber die im- merhin reichlichste Geldquelle für seine Unternehmungen zu erschliessen , die bekanntlich daran krankten, dass die Pläne immer den Mitteln zur Ausführung stark voraneilten. Danach wird man nicht sowohl ein durchgreifendes neues Prinzip als vielmehr die klare Fassung, die ausgedehntere Anwendung und die energischere Durchführung der bisher entwickelten Gesichtspunkte in Maximilians Gesetzgebung suchen. Dieselbe ist wesentlich ein Reformwerk. Für die Art seines Vorgehens ist es bezeichnend, dass er sich in erster Linie auf die Schöf- fensprüche stützte, wie sie an dem bedeutendsten Bergwerk, zu Schwaz in Tyrol, erteilt wurden. Über diese gab es leid- lich geordnete Zusammenstellungen, aber von einer Festlegung des Tyroler Rechtes hat Maximilian offenbar gerade darum abgesehen, weil hier die gestaltende Rechtsquelle selber floss, während doch eben dieses sogenannte Schwazer Recht in fremden Ländern Einfluss gewann und nachgeahmt wurde. Dagegen gab Maximilian in den übrigen Erblanden, die zwar

^) Die Stellung der Schwarzwälder Rechtsentwickluug im gesamten deutschen Bergrecht zu charakterisieren muss ich mir iür die Darstellung des Bergbaues in der mir von der historischen Kommission übertragenen „Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwalds und der angrenzenden Gaue^ vorbehalten, wo auch das Eisenhüttenwesen, das keine besondere kritische Voruntersuchung verlangt, zur Behandlung gelangen soll. Die Aufgabe dieses Aufsatzes ist nur: die thatsäch liehen Rechtsverhältnisse des Berg- baues und ihren inneren Zusammenhang darzulegen, um so jene Aus- führungen von diesen Untersuchungen zu entlasten. Deshalb kann ich mich auch bei vorliegendem Abschnitt auf's kürzeste fassen.

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ebenfalls weitverbreiteten Bergbau besassen, aber doch nicht in erster Reihe standen, wo also von der Thatsache der Ge- setzgebung ein bedeutender Aufschwung zu hoffen war, seine epochemachenden Bergordnungen. Es geschah dies in der Weise, dass die vorhandenen, überkommenen Rechtsgewohn- heiten ergänzt und erweitert wurden durch die Schwazer Schöf- fensprüche, die auf solche Weise einen weiten Geltungsbereich erhielten. Erst am Ende seiner Regierung, als schon die Mehrzahl der Massregeln sich vielfach erprobt hatte, er- folgte diese Kodifikation, zuerst, aber gleichzeitig mit Nieder- österreich, im Breisgau und Sundgau im Jahre 1517.') Dass aber schon lange vorher der Einfluss des Schwazer Berg- rechtes im Steigen war, sehen wir daraus, dass bereits 1488 Markgraf Christoph das Bergwerk am Königs wart im hinteren Murgthal nach solchem privilegierte. *) Auch der Abt Martin von St. Trutpert erliess bereits 6 Jahre vor Publikation der vorderösterreichischen Ordnung im Jahre 1511 für das Mün- sterthal eine Spezialbergordnung, die in allen Punkten, wo Änderungen gegen den früheren Zustand getroffen waren, mit dem Schwazer Rechte übereinstimmt, und die auch „aus Rat königlicher Majestät obersten Bergmeister in den vorder- österreichischen Landen, Konrad Bolßenmayer" erfolgt war. St. Trutpert hatte nämlich auch jetzt das Regal als ein öster- reichisches Lehen behalten, wenn auch seit König Ferdinand dasselbe wiederum, namentlich im Briznachthale, lebhaft be- stritten wurde. Es nahm eine Stellung ähnlich derjenigen einiger böhmischen Grossen zu ihrer Krone ein.

In den übrigen Gebieten hingegen waren alle Regalan- sprüche der Grundherren in dem Augenblicke, wo die vorder- österreichische Regierung wieder in starken Händen lag, von selber zu Boden gefallen. Wenn es auch weiterhin in Todt- nau noch hiess: dass die Anordnungen getroffen wurden zu Nutzen der Landesherrschaft und des Abtes von St. Blasien, so standen diesem doch gar keine Befugnisse über die Berg- leute mehr zu, nachdem diese durch Maximilan sogar vom gewöhnlichen Civilgericht eximiert waren; sein Amtmann war

^) So wichtig auch für die Geschichte des Bergrechtes diese noch nie benutzte, iu den vereinigten Breisgauer Archiven erhaltene Bergordnung ist, sehe ich doch ihrer Ausführlichkeit wegen von einer Veröffentlichung ab. *) Badisches Verleihungsbuch I.

;Keit6chr« f. Gesch. d. Oberrh« N. F. II. 4. 2^

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zum Schutze jener verpflichtet, ohne ihnen etwas gebieten zu dürfen, und seine Einnahmen waren auf den lOOten Pfennig des Ertrages beschränkt, den er noch dazu mit Osterreich als „Vogtherren" zu teilen hatte. Im Übrigen musste er sich damit begnügen, sein Recht, von jeJem Insassen des oberen Wiesenthaies das Besthaupt zu begehren, sogar gegenüber den hochadligen obersten Bergrichtern, die zu Todtnau wohnten, geltend zu machen. Da Besthaupt und Bestgewand längst aufgehört hatten, ausschliesslich Zeichen der Leibeigenschaft zu sein, obwohl sie den Charakter persönlicher Abgaben nicht abstreifen konnten, stellten diese Abgesandten Maximilians auch ohne Bedenken ihre bezüglichen Reverse aus; erst nach dem Bauernkrieg, als man wieder achtsamer auf die Natur solcher Leistungen wurde, wiesen sie das Ansinnen unwillig zurück.

Vor dem Erlass der Landes-Bergordnung hat auch Maxi- milian für Todtnau, ebenfalls 1511, eine „Arbeitsordnung" er- lassen, die im wesentlichen als eine Erneuerung der Statuten der Gewerkschaft zur Bache vom Jahre 1438/39 bezeichnet werden darf, in der einige notwendige Erweiterungen und Vereinfachungen vorgenommen worden waren. Die frühere Gewerkschaft zum Gauch, jetzt nach dem in den letzten Jahr- zehnten namentlich auch in bergmännischen Kreisen lebhaft aufgenommenen Annen -Kultus St. Anna-Grube genannt, ist damals die einzige im Todtnauer Thal; sie hat die andern aufgesogen, auch jene im vorigen Jahrhundert ihr überlegene (irube zur Bache, deren Feld sie übernommen hat; sie ist damals in rascher Aufnahme, und erhielt wenige Jahre später eine Erweiterung ihrer Privilegien und ihres Grubenfeldes.

Auch diesmal wieder ist die Ordnung der Zubusse und des Rechnungswesens der hauptsächliche Gegenstand der Fest- setzungen. Von Neuem wird die Anordnung eines Gewerk- schaftsausschusses, die Verweser genannt, getroflfen. Ihre Auf- gabe ist zuvörderst, die Würfe in ihren Vierteln einzubringen, demnächst aber auch, über die Verwaltung gemäss dem Sta- tut zu ratschlagen und zu beschliessen. Der Bergschreiber oder Schichtmeister ist jetzt unzweifelhaft Gewerkschafls-Be- amter. Auch seine Funktionen haben sich ausgedehnt; er versieht jetzt manches Amt, das früher dem Bergmeister zu- kam ; denn dessen Nachfolger der Bergrichter kann sich nicht

Bergbau im Schwarzwald. 435

mehr mit der Detailverwaltung einzelner Gruben befassen, seitdem ihm die Aufsicht über sämtliche Betriebe in den Vor- landen übergeben ist. Weit mehr als es früher der Fall sein konnte, hat also die Verwaltung ein genossenschaftliches Ge- präge erhalten. Der Bergschreiber beaufsichtigt jetzt Hut- leute und Köhler, er bringt an den Gerichtstagen Frevel und Vergehen zvs Rüge; er macht aber auch die Einkäufe und Anschaffungen für die Grube. Sein hauptsächliches Amt ist natürlich nach wie vor die Führung der Rechnungen und die Auszahlung des Gedinges. Es wird jetzt bestimmt, dass fortan die Verrechnung der Gesamtkosten und die Umlage der Zubussen vor der versammelten Gemeinde der Bergleute zu t erfolgen habe, was natürlich eine bedeutende Verbesserung in der Stellung der Arbeiter mit sich führte. Sie als die Nächstbeteiligten üben die unmittelbarste und wirksamste Kon- trole aus; die eigentliche Aufsicht über die Rechnüngsabhör und die oberste Buchführung behielt aber der Bergrichter; er überweist demnach auch den Verwesern die Berechnung der einzelnen Zubussen und der Ausbeute. Mit einer Aus- führlichkeit und Entschiedenheit wie nie zuvor wird jetzt die Verpflichtung der Gewerkschaft, in jedem Falle für die General- kosten aufzukommen, und ihr Recht, sich an den Teil des Säumigen zu halten, ausgesprochen, und es wird die sofortige VoUstreckbarbeit auch in die fahrende Habe anerkannt. Die Bestimmungen sind so genau nach allen Seiten hin gefasbt, dass man wohl sieht: noch immer ist wie vor Alters die Ord- nung der Zubusse der heikle Punkt dieser Gesellschaftsver- fassung; zum Überfluss wird auch in der Einleitung geradeso wie 1438/39 über die Unordnung hierbei berichtet und die Notwendigkeit eines neuen Statuts aus derselben deduziert.

Ein solches behielt seine volle Kraft auch nach Erlass der allgemeinen Bergordnung, wenn auch manches in ihm nicht der Tendenz entsprach, die jener zu Grunde lag. Denn er- sichtlicherweise handelt es sich auch 1511 in Todtnau um einen konzentrierten ürossbetrieb, die Bergordnung von 1517 aber ist einem solchen noch gerade so abhold, wie es einst das Weistum von 1372 gewesen war.

Im Weisskunig erklärt Maximilian als die oberste Erkennt- nis, die ihm aus der Praxis des Bergbaues aufgegangen sei: dass eine Grube nicht von einem Einzelnen sondern nur vom

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gemeinen Manne mit Vorteil gebaut werden könne. Dieser Ausspruch ist der Schlüssel zu allen seinen Reformen, die man sehr wohl bis in die Einzelheiten mit denjenigen auf dem Gebiet des Kriegswesens vergleichen kann. Bekanntlich mass Maximilian seinen Tyroler Bergleuten auch eine grosse mili- tärische Bedeutung bei. Das schliesst nicht aus, dass er andererseits auch das Grosskapital mehr als früher herbeizu- ziehen wusste, denn diesem fiel nur die kaufmännische Lei- tung einerseits, und dadurch, dass es in den Gewerkschaften organisiert war, der Vorschuss an Betriebsmitteln, d. h. die Garantie beständiger Beschäftigung andererseits zu. Die Ge- werkschaften Maximilians sind also kapitalistisch, der Betrieb dagegen mit Ausnahme des Erbstollens liegt in der Hand kleiner Lehenhäuer. Im Schwarzwald hingegen war schon seit Johannes von üsenbergs Ordnung ein konzentrierter Gross- betrieb vertreten, und damit musste auch die vorderöster- reichische Bergordnung rechnen.

Prinzipiell nimmt auch sie das Verhältnis der Lehenhäuer als das regelmässige an; aber erst in den Zusätzen, die König Ferdinand zu der Ordnung publizierte, heisst es ausdrücklich (§57): „Nachdem alle unsre Pergwerch mit bestem Nuz uf Lehenschaft hingelühen, gehauet und gebauet werden, wir auch befinden, dass die Lehenschaften gemeinen Gewerken am für- stendigsten und zu Erweckung und langwieriger Erhaltung der Pergwerk am nüzlichsten sein, da ist demnach unser Be- felch, das unser Bergrichter die Gewerken zu Verlassung der Lehenschaften, und das die Pergwerch uf Lehenschaften ge- pawt werden, vermane und anreize. " In der Ordnung Maxi- milians überwiegen noch die Bestimmungen, wie es mit dem gewöhnlichen Lohnarbeiter gehalten werden soll. Der Wochen- lohn des Häuers wird auf 8 ß, der des Truhenläufers und Häsplers auf 6 festgesetzt, die Schicht wird auf 8 Stunden 7—11 und 1—5 und die Nachtschicht dementsprechend nor- miert, es werden für die Arbeiter die Anzahl der Feiertage beschränkt und grundsätzlich, wenn zwei in eine Woche fallen, der eine aufgehoben. Vor allem werden aber genaue Be- stimmungen über die Lohnzahlung getroffen. Diese bedeuten freilich einen merklichen Rückschritt hinter den Standpunkt, der im Breisgau schon von dem grundlegenden Weistum aufgestellt war, und seitdem noch unter Maximilian selber Fortschritt^

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ZU verzeichnen hatte. Wiederum ist die Erhebung der Zu- busse höchst unvollkommen. Nicht die Gewerkschaft ist es, an welche sich der Arbeiter in jedem Falle für seinen Lohn halten kann, und welche den säumigen Teilhaber herbeizieht, sondern wiederum ist es die Arbeiterschaft, welche den Pro- zess gegen jenen anstrengt und denselben durch eine Reihe von Stadien durchkämpft, bis sie entweder genügendes Pfand erhalten hat oder in den Besitz des Schuldners eingewiesen ist. Auch in der Lohnzahlung selber ist eine Änderung ge- troffen : die Abrechnung erfolgt nicht mehr vier- sondern sechs- wöchentlich.

Ein entschiedener Fortschritt der Landesordnung liegt da- rin, dass in ihr zum erstenmal im Schwarzwald das Recht genau geschieden wird nach der Form des Betriebes in Schacht- recht und Stollrecht. Es soll das letztere regelmässig überall verliehen werden, wo die Mächtigkeit der Erzgänge die An- lage eines Stollen verlohnt. Von den zahlreichen, scharfsin- nigen Bestimmungen, die über die Gerechtsame der Stollen und Schächte getroffen werden, scheint aber keine einzige ur- sprünglich auf Schwarzwälder Boden gewachsen zu sein*), und auch dafür fehlt jeder Anhalt, ob sie jemals in unserem Ge- biet von praktischer Bedeutung geworden sind.

Um so besser kann man den Einfluss der Maximilianischen Ordnung auf dem sozialen Gebiete verfolgen; und auf dessen Gestaltung beruht auch wesentlich ihre Originalität. Hier wird das alte Prinzip der Regalität, wonach der Regalherr das oberste Haupt einer bergmännischen Gemeinde darstellt, bis zur Spitze getrieben und Konsequenzen, die der früheren Zeit fern lagen, aus ihm gezogen. Strenge wird jetzt wieder der Grundsatz festgehalten, dass nur der Stellvertreter des Regalherrn, der Bergrichter, Bergwerkseigentum zu leihen hat, und dass dem Grundbesitzer nur eine geringe, vom Berggericht zu bestimmende Entschädigung zukomme. Diesem Bergrichter

1) Als bergrechtlich interessaDt sei nur die strenge Scheidung zwischen dem Erbstollen, d. h. der wagrechten Strecke, die nur zur Wasser- und Wetterführung angelegt ist, und dem Erzstollen, der in erster Linie zur Förderung dienen soll, erwähnt. Auch der Eizstollen kann Vorrechte er- werben wie der Erbstollen, nur ohne dessen Freiung, wenn er notleidenden Schächten Wetter bringt, ebenso wie umgekehrt die Erze auf dem Wege des ErbstoUens diesem zugehören.

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werden aber auch und dies ist die grösste Änderung im bisherigen Zustand die Bergleute ganz und gar in allen Civilsachen untergeben, sie werden sogar eidlich verpflichtet, nur vor ihm Recht zu suchen und Rechtsgeschäfte abzumachen. Dadurch erhalten sie als ein besonderer, aus dem übrigen Volke herausgehobener Stand eine eximierte Gerichtsbarkeit in „allen ehrbaren Sachen"; nur die Kriminalfälle werden dem gewöhnlichen Landgericht vorbehalten. Der Bergrichter seiner- seits untersteht einzig der obersten Regierungsbehörde der Vorlande, der Kammer zu Ensisheim, an die auch die kost- spieligen Appellationen von den Entscheidungen seines Ge- richtes gehen.

Diese öffentliche Anerkennung als gesonderter Berufsstand hat begreiflicherweise bei den Bergleuten gerade so wie bei den Landsknechten Maximilians Beliebtheit besonders erhöht. Der „Vater aller Landsknechte" ward so auch zum Vater der Bergleute; und nie wird man seine innere Politik und seine kulturgeschichtliche Bedeutung richtig würdigen, wenn man nicht diese virtuose Fähigkeit des gekrönten Agitators, weite Volksschichten an seine Persönlichkeit zu knüpfen, in Be- tracht zieht.')

Allerdings traf diese Sonderstellung der Bergleute sowohl bei den civilen Behörden wie bei den Gemeinden auf ent- schiedene Abneigung, zumal der Begriff der Bergwerksver- wandten sehr weit gefasst werden konnte und auch Köhler und Holzknechte ihnen beigezählt wurden. In dieser Zeit sozialer Gährung war das ein Grund mehr, Unruhe und Unzufrieden- heit zu erwecken. Unaufhörlich mussten fortan Mandate nach oben und unten erfolgen, um die Bergleute in dieser Stellung zu schützen, und sie selber mussten es oft hart empfinden, wie schwer ihnen der Übergang zum bäuerlichen Gewerbe ge- macht wurde. ^)

Daran jedoch ist nicht zu zweifeln, dass die Erhöhung des bergmännischen Selbstgefühls zunächst auch dem Bergbau sel- ber einen mächtigen Anstoss gab. Den Ausschlag gab dabei die Erneuerung der alten Gerichtsverfassung. Wiederum wer-

*) Siehe hierüber meine Politischen und religiösen Yolksbewegungen vor der Reformation. Breslau 1878 Kap. 2. ^) Dies ist der wesentliche Inhalt der I^reisgauer Bergwerksgeschichte von dtr Mitte des 16. Jahr- hunderts ab, die eines weiteren historischen Interesses gänzlich entbehrt.

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den, wovon wir seit dem Verbot eigener Rechtsprechung im Jahre 1412 nichts gehört, allgemeine Gerichtstage, wird die Haltung eines „gemeinen Bergwerks" an allen Quatembern durch den Bergrichter angeordnet, ein besonderer Friede, den jeder Bergwerksverwandte bei schwerer Busse für den Über- treter gebieten darf, wird diesem Gericht verliehen, und zum erstenmale wird die Schöflfenverfassung dieser Gemeinde ge- ordnet. „Unser Bergrichter," so heisst es bald anfangs, „soll mit allen unsern Bergleuten schaffen zuepietten und zuefor- dern haben zu allen Bergsachen, auch solchen Bergleuten, wa Noth sein würdt Geschworne zuevordern und zusetzen, die im geloben und schweren sollen jedem gleichs Recht zuer- kennen, auch dem Richter treu und gewertig sein." Diesen Berggeschworenen stehen aber auch weiterhin bedeutende Ver- waltungsbefugnisse zu, sie sind in Allem der Beirath des Berg- richters, ein Verwaltungsausschuss der gesamten Arbeiterschaft.

Die Exemption brachte auch bedeutende materielle Vor- teile mit sich. Zu dem Schutz, den der Bergmann von Alters bei seiner Arbeit, auf dem Wege zu derselben, beim Anziehen und beim Wegzug geniesst, tritt nun auch die besondere Freiung seines Hauses. Es ist kein Bauerngut, welches er besitzt, sondern nur ein Seihaus, d. h. er steht innerhalb der bäuerlichen Hierarchie nur dem Seidner gleich, aber der Richter sieht darauf, dass ihm dasselbe um Schuld nicht feil geführt, an die Stange gehängt, noch vergantet werde, ausgenommen um Zins, so ein Grundherr zu suchen hat; dieser möchte, wie das Landrecht ist, dabei verfahren. So stehen auch die Witwen und Waisen unter dem Schutz des Berggerichtes und geniessen besondere Vorteile bei der Schuldenabrechnung. Am einschneidendsten aber mussten die Bestimmungen über den Kredit der Bergleute wirken. Wer Geld darleihen will, hat sich beim Berggericht anzumelden, das auch die Belohnung, den Zins, festsetzt. Das Darlehen läuft regelmässig von einem Quatember zum andern^), eine vorzeitige Kündigung ist nicht ganz ausgeschlossen aber von der Entscheidung des Gerichtes abhängig gemacht. Wo mehrere Gläubiger mit einander kon- kurrieren, da geht Arbeitslohn allen Forderungen zuvor, da-

') Das vorlegt Geld oder Gut soll bei dem es verlegt ist, stillsteht n bi9 auf das nepbst Berggericht,

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nach stehen Unschlitt- und Eisen -Kostgeld in einem Grade, und zwar mit Übertragung des Rentkaufs -Prinzips so, dass der ältere Gläubiger dem späteren vorangeht.

Solche Massregeln obrigkeitlicher Fürsorge für den Berg- bau sind charakteristisch für die Verwaltung des 16. Jahr- hunderts, sie haben anderwärts zur vollständigsten Bevor- mundung geführt; in der Maximilianischen Bergordnung war diese Gefahr aber noch nicht vorhanden, denn die Wahrung dieser Bestimmungen lag in der Hand einer freien Selbstver- waltung. Dem entspricht, dass gerade im wichtigsten Punkte der Regalherr die früher und wiederum später geübte Staats- fürsorge aufgegeben hat. Die alte Bestimmung, dass nur verordnete Knechte des Herren am Bergwerk kaufen und ver- kaufen sollen, ist jetzt gefallen; es erscheint in dieser r^- samen Zeit für alle Teile vorteilhafter, dass sich jeder die Lebensbedürfnisse bei freier Konkurrenz der Verkäufer ver- schaffe. Maximilian, der sich in seinen übrigen Bergordnungen noch ganz besonders lebhaft gegen die Zünfte erklärt, ver- spricht auch hier vollständige Verkehrsfreiheit, von der wohl- weislich nur die dem Bergwerk selbst Verpflichteten ausge- nommen sind, selbstverständlich um eine Abhängigkeit der Arbeiter von den Beamten und ebenso Käupeleien unter ein- ander unmöglich zu machen.*)

Der Wunsch, billige Lebensmittel zu bekommen, diktiert diese Bestimmung, nicht die Vorliebe für den freien Verkehr, die wir im 16. Jahrhundert am allerwenigsten zu suchen haben. Im Übrigen drängen gerade damals die fiskalischen Interessen ebenso wie die der Arbeiter auf ein Monopol hin, das weit hinausgeht über die frühere Beeinflussung des privaten Berg- baues durch das Regal. Jenes hatte, wie wir sahen, die Ver- wertung des Produktes völlig frei gelassen, und in Folge dessen waren auch Bergbau und Hüttenwesen ganz von einander getrennt. Schon vor Maximilian hatte sich das geändert, und zwar in Folge des grossen oberrheinischen Münzverbandes,

') S 78. V\?^ir wollen ein frei Bergwerk berufen und halten wie in unserm andern löblichen Hauss Osterreich gebraucht und gehandelt wird, also dass jedermann handeln, bantireii, schenken, treiben und tragen mag, was mit Gott und mit Ehren zugath, darin werden ausgenommen Hut- leut, Arbeiter und audire Verpflichte, die mit dem Perkwerk handeln und dem underworfen soin.

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der Genossenschaft der Rappenmünze. Seit deren Stiftung be- stand die Verpflichtung, nur an eine der Münzstätten Silber zu verkaufen, und mit rigoroser Strenge sah man auf die Be- achtung derselben. Todtnau hatte zeitweise seinen eigenen Münzmeister, aber man machte wie gewöhnlich mit diesen kleinen Münzstätten, die der Kontrole gestrenger Stadträte entzogen waren, keine guten Erfahrungen.

Maximilian fügte zunächst eine strenge Ordnung betreffend das Teilen des Erzes hinzu. Nur im Beisein des Bergrichters darf dies vorgenommen werden, nicht nur damit derselbe den Bergzehnten für die Herrschaft bequem erheben könne, son- dern vor Allem auch, damit es dem Armen und dem Reichen gleich zugehe. Alles Erz wird nach zwei oder drei Sorten geschätzt, dann an Ort und Stelle verschmolzen, die Barren werden vom Bergrichter gewogen, mit dem herrschaftlichen Zeichen gestempelt und dafür eine kleine Abgabe, der soge- nannte Wechsel, erhoben. Die Zusätze Ferdinands treiben die Begünstigung der armen Leute hierbei bis zur offenbaren Ungerechtigkeit: es sollen danach alle Erze ununterschieden mit einander geschmolzen und dann das Produkt entsprechend der gelieferten Menge verteilt werden; denn durch die armen Gesellschaften, so heisst es hier, werden gemainlich die Berg- werke erstlich erfunden, und damit sie desto bessere Lust Bergwerke zu suchen und zu schürfen haben und desto bass bei ihren Erbauungen bleiben mögen, gebühre ihnen eine solche Begünstigung.

Es ist von diesem Standpunkt nur noch ein Schritt dahin, dass die Regierung die Verhüttung ganz in ihre Hand nimmt, und den Mittelsmann, den Schmelzherren, der doch eben leicht zum Händler werden konnte, gänzlich bei Seite schob.

Solche Versuche, das Bergregal durch ein Hüttenmono- pol — diese beiden prinzipiell verschiedenen Begriffe scheiden sich, was wunderlicherweise von der Nationalökonomie immer verkannt wird, auch in der historischen Entwicklung scharf zu ergänzen, sind im 16. Jahrhundert fast überall in Deutschland mit verschiedenem Erfolge gemacht worden. Für Maximilian, der auch hier die Reihe eröffnet, ist es bezeich- nend, dass er dabei wiederum das Interesse der armen Leute hervorhebt. Gruben, die selber Schmelzwerk führen, mögen dasselbe beibehalten, aber für die kleinen Betriebe verspricht

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er ein staatliches Schmelzwerk zu errichten, das ihnen den gebührenden Preis sichern soll') Übrigens ist aus diesem Projekt nichts geworden.

Durch eine so weite Ausdehnung des Regales einerseits der bergmännischen Gemeindeverfassung anderseits ward der Raum für die Gewerkschaft in ihrer Mitte sehr eingeschränkt. Nachdem diese eben erst im 15. Jahrhundert ihre innere Organisation vollendet und zeitweise der massgebende Faktor geworden war, wurde sie jetzt zu jener ünthätigkeit verdammt, in der sie bis zum 19. Jahrhundert in ganz Deutschland ver- harrt hat. Schon durch jene oben erwähnte Abschwächung der Solidarhaft war sie wieder gleichsam zu einem wirbellosen Geschöpf degradiert worden. Auch solche Gewerkschaften, die ihr Sonderstatut hatten, konnten sich auf die Dauer nicht jener Tendenz entziehen. Die in allem andern so reichhaltige Bergordnung enthält über Gewerkschaften fast nichts; nur die völlige Durchführung des Repräsentativsystems ist aner- kennenswert, jeder Gewerke muss fortan am Sitze des Berg- werks seinen Bevollmächtigten haben ; aber diese Repräsentan- ten haben nicht entfernt die Bedeutung der Berggeschworenen. Selbst der Bergschreiber ist wieder nichts als Beamter des Bergrichters. Am vorteilhaftesten für die Gewerken war ent- schieden die Vereinfachung des Abgabenwesens, das aus seiner früheren Mannichfaltigkeit jetzt überall gleichmässig auf Frei- kux, Erzzehnten und Wechselgeld, entsprechend lien 3 Stufen der Arbeit zurückgeführt wurde.

Konnte sich nun aber Maximilian nicht sagen, dass ge- rade diese Vernachlässigung des Gewerkschaftsrechtes zu dem Resultate führen musste, das er vor allem vermeiden wollte: zur Konzentrierung des Betriebes in der Hand einzelner kapitalkräftiger Unternehmer? Im Schwarzwald war dies wenig- stens teilweise das Ergebnis. Um's Jahr 1600 gab es im Münsterthal nur noch 6inen Unternehmer: das Haus Fugger. Allerdings hat auch dieses in jener kritischen Zeit des deut- schen Silberbergbaues, als auch der Todtnauerberg und der

^) §87. W^ir wollen auch eiu Schmelzwerk bauen, dazu einen Schmel- zer verordnen, auch einen Erzkäufer, der da Erz kauft, von denen die selber nit schmelzen wollen oder könnten um ein zimblich Gelt das seihig Erz werth ist.

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Hofsgrund aus Bergwerksgemeinden gewöhnliche Bauemkolo- nien wurden, keine besonderen Geschäfte gemacht.

Die stattlichsten Begünstigungen waren nicht imstande, dieses schwere Unwetter, das vom fernen Westen heraufzog, von der grössten deutschen Industrie abzuwenden, und die beste Gemeindeverfassung konnte die armen Bergleute nicht am Versinken zum ländlichen Proletariat hindern; denn die trefflichste soziale Organisation bleibt ein hohles Blendwerk, wenn die materiellen, wirtschaftlichen Grundlagen fehlen. In diesen schlimmen Tagen war der letzte Rettungsanker jenes Vorrecht, das in alter Zeit die notwendige Voraussetzung des Betriebs gewesen war: der Genuss an Almende und Wald. Hier hatte Maximilians Gesetzgebung besonders energisch ein- gesetzt, und in seinen Bahnen wandelnd hatte Ferdinand noch einmal im günstigen Augenblick auf eigne Hand den Versuch gemacht, ein Reichsrecht herzustellen. In der Bergordnung 29—33) war bestimmt worden, dass alle herrschaftlichen Schwarzwälder (Hochwälder) unter der Aufsicht des Berg- richters stehen sollten, damit sie nicht zum Schaden der Berg- werke ausgenützt würden. Der Bergrichter verleiht denn auch solche Wälder ausschliesslich den Bergherren und Schmelz- herren, führt Buch über sie, sieht darauf, dass das Holz nicht zu jung verhackt werde, er gestattet allein die Anlegung von Kohlstätten, Hütten- und Schmiedeschlägen und leiht nach gemeinem Recht die Bergschmiede-Berechtigungen. Wo aber keine herrschaftlichen Wälder vorhanden sind, da sollen durch Vogt, Bergrichter und Geschworene gemeinsam die nötigen Walddistrikte aus dem Besitztum der Privaten ausgesondert und die Entschädigungssumme bestimmt werden. Es wird also dem Bergbau ein weitgehendes Expropriationsrecht am Walde zugebilhgt.

Diese Grundsätze sind allen Bergordnungen Maximilians gemeinsam; natürlich beziehen sie sich nur auf seine Erb- lande; vielleicht hat er aber auch einmal ein ähnliches Aus- schreiben für das Reich erlassen. Seltsam würde es kaum sein, denn bei ihm zerfloss die Grenze zwischen Edikt und agitatorischem Aufruf jederzeit. Etwas der Art muss vor- handen gewesen sein; sonst hätte sich nicht König Ferdinand geradezu auf eine „Bergwerks -Ordnung, so weilant Kaiser Maximilian im römischen Reich und was demselbigen unt^r-

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worfen, aufgericht hat", berufen können. Ein Rätsel bleibt aber auch dieses mit allen Ansprüchen eines Reichsgesetzes auftretende Edikt Ferdinands. 0 Auch in seinem Style atmet es ganz den Maximilianischen Geist, es wendet sich von vorn- herein an die Gesamtheit des Volkes, ruft alle obersten Berg- herren, Bergmeister, Bergrichter, Bergschreiber, Hutleute, Amtleute und Diener, denen die Verwaltung der Bergwerke befohlen ist, auch sonst gemeinlich alle, so Bergwerk haben und bauen, und endlich jedermänniglich auf, dieser Ordnung im Bezirk des heiligen römischen Reichs gehorsam zu leben. Darauf wird eine Theorie entwickelt, wie sie selbst in den Tagen des Sachsenspiegels kaum erhört worden war: Ihm als regierenden König stünden alle Bergwerke und Funde zu, wo die allenthalben im römischen Reichsbezirk im Wesen seien oder gefunden werden möchten , samt allen und jeden andern Hoheiten, Obrigkeiten, Wasserflüssen, Hölzern, Hoch- und Schwarzwäldern, Strassen, Wegfahrten und andern dergleichen anhängigen Zugehörden und Stücken, ohne welche die Berg- werke nicht mögen erhalten, gebauet und in Aufnehmen ge- bracht werden. Auf Grund dieses Rechtes verordnet er, dass Niemand, es seien Bischöfe, Prälaten, Grafen etc , bis zu Bür- gern und Nachbarn, d. h. Markgenossen, sich unterstehen dürfe, die Bergwerke, wess Metalles die auch seien, aus eigener Gewalt an der Nutzung von Wasser, Gehölz u. s. w. irgendwie zu verhindern. Vielmehr müssen die Nachbarn, wo ein Bergwerk Mangel hat an Wasser, Holz, Weg und Steg, diese ihm geben, und nur der kaiserliche Kammerrat selber kann sie davon befreien. Aber auch wenn ein Kloster, Stadt oder Schloss nachweist, dass es seinen Wald selber nötig hat, so soll den Eigentümern doch nur ein bequemes Stück ausgeschlagen und vermarkt werden, alles übrige soll den Bergwerken zum Hacken und Hauen dienen. Nicht minder streng -ist das Wasserrecht: Niemand soll den Bergwerken das Wasser auf- halten, noch viel weniger dasselbige ab den Schmelzöfen, Waschhütten, Hämmern nehmen und auf Matten und Mühlen richten.

Nur in der Zeit der höchsten kaiserlichen Machtvollkom- menheit nach der siegreichen Beendiüjung des schmalkaldischen

^) Ver. Breisgauer Archive Gen.-Arch. A. Bergwerke.

Bergbau im Schwarzwald. 445

Krieges war ein solches Edikt möglich; es zeigt recht deut- lich, welche Machthülle damals von den Habsburgern erstrebt wurde. Immerhin sieht es, obgleich es sich im Eingang als Reichsgesetz einführt, wohlweislich von den Fürsten als Adres- saten ab, und hebt erst mit Prälaten und Grafen an. Für diese muss es aber auch publiziert worden sein, denn in der That wird es noch bis tief in's 17. Jahrhundert von den Fürstenbergischen Bergleuten als geltendes Recht citiert, wenn sie Ansprüche machen aut die Wälder der Bauern und des Klosters Frieden weiler. ' Um so merkwürdiger ist es, dass ein so tiefeinschneidendes Gesetz völlig vergessen werden konnte; ich habe in der bergrechtlichen Litteratur nicht die geringste Spur von ihm finden können.^)

So wie es ist, steht es da als Abschluss einer vielhundert- jährigen Entwicklung, und es ist ein merkwürdiger Zufall, dass das letzte Reichsgesetz zu Gunsten des Bergbaues ge- rade den Punkt betrifft, den man irrtümlicherweise für den Ausgangspunkt des ganzen deutschen Bergrechtes genommen hat: das Recht des Bergmanns auf Wasser und Wald, auf die Almende.

Beilagen. I.

Alteste Verleihungsurkunde.

Wir grave Egene herre von friburg unt Cünrat sin sün künden allen, die disen briefe sehent öder horent lesin, das wir han verlühen in dem tal ze Tottenowe ze dem alten Tottenstein drie froneberge clausen dem wenere, heinrich storlere unnd allen iren gesellen, die ieezunt da teil mit inen hant öder noch da teil gewinnent, umb den drissigosten pfenning für allü reht ; unnd süUen öch der berge ir wer sin unnd suUent uns die fronere da füren unnd zügen zwein isenine teil ane allen unser schaden, unnd einen samestag sullen wür da heben einest in dem Jare nach sante Gallen tage, swenne es uns fü- get, unnd sint ouch die apprüch da unser, tvir sullen ouch die Fro- nere da schirmen vor gewalt unnd vor unreht als ze bergen sitte unnd gewonheit ist, als fere wir mügen, ünnd sullen inen da gen weg

^) So erklärt Achenbach die Vorzugsrechte an Wasser und Wald ausdrücklich für partikularrechtlich und spricht ihnen jeden gemeinrecht- lichen Charakter ab.

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unnd Steg, wasser unnd holz, als ouch ze bergen gewonlich herkmnen ist, die Froner suUent ouch dise drie froneberge mit einem büwe behaben, lägin sie darüber müssig drie tage unnd sechs wochen, so sint si uns lidig, es geschehe denne von gefrüste oder von gehe! öder von ürlüge öder von ander redelicher sache die sie billich irren sollte oder möchti ane geverde. unnd haruber ze einem offenen ste- ten Urkunde han wir den froneren disen brief geben mit unsern in- gesigeln besigelt, der wart gen ze friburg da dis geschach an dem nehesten mentage noch sante Remigientage in dem jare da man zalte von gotes gebtirte drüzehenhündert jar unnd nun jar. General -Landesarchiv. St. Blasien. Todtnau.

n.

Bergordnung des Johann von Üsenberg.

Ein bericht und Ordnung an den bergkvogt.

Item der bergkvogt soll all wochen einöst in berg varen ein uff- sehen han damit die arbeiter sampt dem hütman gemeinen fronhern der berg und arbeit zum besten werde volfuert, das nitt die Erzgeng leytina mitt gesper oder gummer werde versturzt.

item, wo zimlich ist zu sperren und die nott das erheischt, soll der vogt gebietten das zu sperren, damit die Arbeiter irs libs sicher mögen sin in und uszefaren.

item, wo im berg Erzgeng erfunden wurden do billig Stollen we- ren anzusetzen und zebuwen, soll der vogt mitt den Fronherrn und arbeitern verschaifen, das sy noch erheischung des bergs werden ge- puwen. wa aber die Fronherrn die gedachten leytina oder Ertzgeng nitt wollen buwen, denn so soll der vogt das verlihen dem so sy ver- williget zepuwen.

item wo die Fronhern oder die arbeitter in irem namen den rech- ten erbstollen nitt Mr und für mitt einer zimlichen Summ knechten nah erheischung des bergs wolten triben, so soll der vogt inen ge- bieten by pen und stroff verlierung aller irer teil Ercz und Erzzüg etc. in zetriben oder buwen.

item der vogt soll auch in der wochen einost zu der Schmelcz- hütten und Erczmuly lügen, wa er ein misschandell spurte, zu ver- schaffen das er werde abgestelt. Darum sollen gmein Fronherren im all wochen geben 16 xr.

item der vogt soll den arbeittern in dheinen weg gestatten das gehowen Ercz in der grüben oder bergkgassen lossen ligen aber mitt inen verschaffen das es turderlich zu der hutten werde gefaert.

item desglichen mitt dem gummer

item der vogt soll ouch mit dem Schmeltzer verschaffen, das die Ercz Stuffen zum fürderlichsten gemalen, geschlichett, geschmelzt und abtriben werden.

item der vogt soll ouch acht haben wo der Erbstoll ouch an dem angesessen Erczstollen mit der rechten schiebt gearbeitt werden«

Bergbaa im Schwarzwald. 447

denn wo sy in 14 tagen nitt wurden getriben oder gearbeittet, so soll er sy furtter nitt lassen arbeitten gemein fronherrn und arbeiter sien den vor mit dem lehenherrn verkomen, Ursach der gancz berg ist dem gotzshus heimgefallen, bekemen aber die fronherrn und die arbeiter in den nechsten 3 tagen domach nitt mitt uns, so soll der bergkvogt den berg in ünserm namen verlihen und uns das kundt thün, dem soll man ein lehenbrieff geben und der belehnet soll dem gotshus ein Revers geben.

item es soll ouch ein yeder Hüttmann dem vogt an Stab geloben gemeinen fronherrn iren Nucz noch sinem vermögen zeschaffen.

item der hütman soll mit den arbeitem an das werk an und ab varen und acht uff der arbeiter Schitt haben.

item der hüttmann und ein arbeitter er sye im berg uff der Erz- muly im Schmelczhoff etc. zum tag acht stunden werken vier stund vor mittag und vier stund noch mittag, diss ist die recht bergge- schicht alles ungevarlichen.

item der hüttmann soll all samstag oder ander vüroben [Feier- abende !] deren tag bym bann ist gebotten zu mitag uff heben und mitt einem yeden arbeitter anschniden.

item der hüttman soll all vier wochen von wegen und in nam- men gmeiner fronhem und aller arbeiter oder taglöner vor dem vogt rechnung thün. uff denselben tag soll man dem vogt essen und trin- ken geben und für sin arbeit und versumung 6 ^ zu Ion.

item nach der Rechnung in den nechsten 3 tagen domoch der, so denn das gelt von gemeinen Fronherrn hat empfangen, soll die ar- beitter und taglöner von iren lidlon usrichten.

item welcher fronher sich do mitt sinem wurff oder bezalung sumpte, der arbeiter, so denn uff in wurd gewisen, mag uff all sine teyl Ercz-Erczüg klagen und soll dem vogt zu Ion 5 xr. geben. Die- selbig klag soll der vogt dem fronhem durch den geschwomen hotten uff sinen kosten kundt thün; wo den der fronher die beklagt hab mitt pfänden oder barem gelt nitt löste in 14 tagen, so ist die be- klagt hab dem kleger verfallen. Und zu gät einem yeden prälaten zu Sanct Trudpert soll der kleger mitt der beklagten und verfallnen hab 3 tag still ston und wo der beklagt sich do mitt dem kleger nitt vertrüg so soll im der vogt die beklagt hab dem kleger in anttwort- ten, des soll der kleger dem vogt 1 ß Rappen geben; wo dem kle- ger mitt diser hab an sinem lidlon abgieng so mag er witter mit recht uff das sin strengen uncz er bezalt wirt.

item, wer dem andern schuldig ist, und das dem vogt klagt, wo der Schuldner dem kleger das gichtig ist, will der kleger nitt still ston, so soll der vogt dem Schuldner by eim guldin gebieten den kleger in 14 tagen usszewisen, wo der Schuldner das versehe, so soll der vogt die buss von im nemen und im zu stund an 3 lib. rp. ge- bieten dem kleger in 14 tagen ussrichten etc.

item ein Arbeitter noch siner rechnung, so er nitt wolte bliben, ^en soll man in 3 tagen usrichten wo das gelt anders do möcht sin,

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item, wo es sich begebe, das einer den vogt von Recht anrüfft dem soll der vogt Recht halten, und aber achten welcher am Rech- ten underligt, das derselb den kosten usricht einem richter für Ion und essen 3 ß eins tags.

item ein jeder fronher and arbeiter ist schuldig wo es sich be- gibt uff der Leyte Recht zegeben und nemmen den fronhern by ver- lierung aller siner teylen Ercz und Erzzüg, den arbeitem by straf und pen 3 lib Const. 1 ß soll man inen gebieten.

item die grossen frevell gehören dem Lehenherm, die kleinen dem bergkvogt, dorum er gewertig soll sin.

item an den bergkvogt soll man dhein Ercz teilen oder verkouffen.

item wer do Ercz verkouflFt oder hindanfart und vor um die hem Recht nitt were verkomen, derselbig soll durch den vogt herm ge- stroflPt werden.

item dem weibell gehört ouch der obbestimpt Ion und dem berg- vogt 10 ß Augster, dz ist 5 13 ^ für sin Ion. Diss hat her Johans von Üsenberg Lanttrichter im brissgav her zu Sultzberg uffgeseczt.

item es sollen auch alle leben es sien ganzy oder halby lehen vor unsrem bergvogt verdingt werden sye ze arbeiten oder ussze- schlahen. Zu wissen das ein ganz Leehen syben bergkklofifter sind.

Zu wissen das man unsrem gotzhus von einem yeden bergkwerkh so in unserem tall liygt pflichtig schuldig ist zethünd und zügeben noch lut der alten lehenbriefft so über unsers gotzshus bergkwerk sind geben, nämlichen zu der Tannen zum karren zürn Ratten zürn glanzenberg, zum grund zti der hell zu dem Steinenbrun etc. den zehenden Erczkübell die Erschecz und die Hebina. Das ist um den Samstag. Der Samstag ist also zuverstond noch der alten brach das all gesellen so denn taglöner oder arbeiter im eim berg bestelt wä- ren die müsden allsamen am Samstag vor mitag in berg varen und do 8 stunden arbeiten das uss dem berg fueren und dem bergvogt überanttworten in namen als der prelat personlich da were.

der bergkvogt gedorst ouch an einem yeden bergkwerkh nit mer denn trü Lehen verlihen.

Nun haben die prelaten das gemiltert, verlihen yetzund ein gan- zen berg zu bedersitten so weitt die wasserseig godt um den 31 ^ zum Jor um ein ganzy wochenheby und für all ander recht so die Fröner dem gotzhus pflichtig schuldig werend zethünd das sy und all irr nahkomen dem helgen Trudpertho on allen kosten und scha- den sollen vier fry teyll buwen.

General-Landesarchiv. A. Münsterthaler Bergwerke.

Ödungen und Wüstungen im Breisgau.

Von

Adolf Poinsignon,

[S c h 1 u s s.]

Missirende. Herr Cunr. Dietr. Sneweli und seine Nichte Mar- garetha, Witwe des Ritters Lanz v. Falkenstein, verkaufen das Wasser zu Münschwendi genannt die Ostra und den See zu Münschwendi um 10 Mark. Silb. an hern Snewlin von Wisenegge. Spit.-Urk. im Stadt- Arch. v. 27. Jan. 1329. Dietr. v. Valkenstein giebt am 18. Aug. 1384 das Wasser unter Wisenegg dem Johans v. Blumenegg und erhält dafür das Wasser zu Müsswende hinter Biggenrüti. Spit.-Urk. im Stadt- Arch. Der Dingrodel von Kirchzarten v. 7. Juni 1395 bestimmt, dass die Leute von Oberriet, Misswende, Geristal u. s. w. keinen andern Weg fahren sollen als bei den Nüwenhuser herab. Schreiber, Ürk.-Bch. II, 104. Das Schreiben der vord.-östr. Regierung an Freiburg v. 25. Aug. 1525 berichtet, dass die Unterthanen Davids v. Landeck zu Mysswende sich auf Gnade und Ungnade unterworfen haben. Schreiber, Bauernkrieg III, 104. Die Brandschatzung des Breisgaus v. J. 1525 führt unter den Ortschaften nächst vor Falkeu- stein an: Miswend hat siebeu Hüser von gemeinen lütten. Stadt -Arch. Freiburg. Weilersbach kann es nicht sein, da dieses besonders genannt wird, und dürfte vielleicht zwischen dem jetzigen Helmlehof und Hanisenhof gelegen haben, wo das Weilersbächle in den Osterbach fliesst. Kolb führt III, 14 unter den Weilern und Zinken, welche zu seiner Zeit in die Vogtei Oberried gehörten, unter anderen auch ein Meerswendi an, dessen Name heute ebenfalls verschollen ist; wir hätten es also mit einem Minder- schwendi und einem Mehrerschwendi zu thun, wovon das letztere am Ausgang des Zastlerthales lag, vgl. Kolb III, 404 und das andere im Ausgang des Weilerbachsthales.

mittelliOTen. In einer Gütervergabung zu Eichstetten v. 11. Febr. 1337 wird ein Gewann Lerchenberg genannt, anstossend an Claus v. Mittelhoven, Pfarr-Arch. St. Martin in Freiburg. Mone sagt in Ztschr. XIV, 396: „M. lag bei Eichstetten am K. 1344 Günterth. Güterb. f. 175. Da Eichstetten (Eistat) aus einem oberen und unteren Dorfe bestand und

2«it0Cbr, f. Gesch. d. Oberrb. N. F. II. 4. 2^

450 Poinsignon.

2 Kirchen hatte, so lag Mittolhofen wohl zwischen beiden. Steht auch im Thennenb. Güterb. f. 57.«

Bei Mfillheim die Rosenbarg war bis zu Anfang unseres Jahr- hunderts ein Schloss am nördlichen Hange des Lug-ins-Land oder Hach- berges, deren erste urkundliche Erwähnung nach A. J. Sievert in das Jahr 1439 zu legen ist. Sie war der Sitz der Edelknechtsfamilie v. Zeringen oder kurzweg Zeringer, die schon seit 1292 in Neuenburg und Müll- heim vorkommen. Als letzter Besitzer der Burg aus diesem Geschlecht wird 1452 Eonrat von Zähringen genannt, dessen Erben es in jenem Jahre an die Patrizierfamilie Both y. Basel verkauften. Von da an kam sie dann durch sehr viele Hände und wurde vom letzten Besitzer Kaufmann Hoyer in Müllheim im Anfang unseres Jahrhunderts abgetragen. Das Schloss bestand aus einem fünfstöckigen Steinhaus mit hölzerner Wendel- treppe, einem Gesindehaus, Stallung für 18 Pferde und drei ViehstäUen, das Ganze umgeben mit Mauer und Scblossgraben, über welchen eine „böse« hölzerne Brücke führte. S. A. J. Sievert, Gesch. d. Stadt Müllheim, p. 217 u. flf.

Das Städtlein Mfinster bei St. Trudpert. Im Münzvertrag zwischen dem Grafen Conrad v. Freiburg und der Stadt Freiburg einerseits und Herrn Gotfrid Marschalk v. Staufen andererseits vom 19. Jan. 1258 wird festgestellt, dass zu Freiburg und Münster nur die Breisgauer Münze, die sog. Brisker-Pfennige, gelten sollen. Letzterer Ort wird dabei nicht aus- drücklich eine Stadt genannt, aber der ganze Inhalt der Urkunde lässt auf ein städtisches Gemeinwesen schliessen. Vgl. Schreiber, Ürkd.-Buch I, 58. Erst durch die Urkunde v. 5. Dez. 1303, in welcher der Abt v. St. Trudpert und Diethelra v. Staufen dem Rath und den Bürgern zu Münster das Weinohmgeld bewilligen, ist urkundlich der Charakter einer Stadt bestätigt. Es wird nämlich auf eine Urkunde König Albrechts und des Bischofs Heinrich v. Konstanz hingewiesen, wonach dieses Ohmgeld der statt zu Münster und dem Tale nutzbar sein solle zum Bau der Stadtmauern, um Leib und Gut derer, die bei ihnen Zuflucht suchen, zu behüten und zu schirmen. Ztschr. XXX, 325. Die Stadt war Condo- minat des Abtes v. St. Trudpert und der Herrn v. Staufen, so zwar, dass ersterer als Grundherr, letztere als Gerichtsherrn walteten. Das Vogt- recht der letzteren „von der oberen Brück ob der Stadt ze Münster unz niden us ze dem crüze" wird in Urkunde v. 27. Febr. 1325 erwähnt, Ztschr. XXI, 378. Der Stadt Freiburg verpfändet und trotzdem von einem Herrn v. Staufen widerrechtlich verkauft, wurde das Städtlein und die Burg Scharfenstein von der Frciburger Bürgerschaft teilweise zerstört und gewaltsam im Besitze behalten, bis es Herzog Albrecht v. Ostreich 1350 an sich löste. Schreiber, Urk.-Buch I, 409. Münster war der Mittelpunkt des Münsterthaler Hüttenbetriebs mit vielen Schmelzöfen, im Mittelalter Wurkhöfe genannt. Mit Abgang des Bergbau's verlor es den Charakter einer Stadt. Zum lettzenmal i. J. 1539 urkundet die Stadt mit Vogt, Rat und Gemeinde, dann sinkt sie zum Dorf herab. und ist jetzt nur noch eine sog. Rotte zwischen St. Trudpert und Wasen. Näheres bei Trenkle, Gesch. d. Bergbaues im südwestl. Schwarzwald in Ztachr. t Bergrecht, iXI. Jahrg., Bonn 1870.

öduDgen im Breisgau. 451

Mnnzins^en, die Burg, unter die Besitzungen des Klosters St. Katharina zu M. gehörten auch Matten in der Nähe der Burg ^^2 i^chert lit vf der Bvrg reban, ein halb irch ackers lit ze dem niederen brvggelin^. Urbar v. St. Katharina 1309. Auch das Güntersthaler Güterbuch v. 1344 S. 22 erwähnt der Burg zu M. „Daz sind die reban, die mir selber buwen : vor der bürge an dem berg VIII mannhowet." Trenkle in Diöc- Arch. VI, 183. Diese Burg wird 1409 schon als Burgstall bezeichnet, Ztschr. VI II, 390. Als letzten Rest des alten Weiherschlosses zu Mun- zingen dürfen wir den festen runden Thurm beim Eingang des alten Kirchhofes betrachten. Munzingen hatte seinen eigenen gleichnamigen Ritteradel, der schon sehr frühe in Freiburg verbürgert war so i. J. 1234 Ludewicus de Muncingen , aber schon im 15. Jahrh. erlosch. Vermutlich ist die alte Burg zu Munzingen aus dem Fronhofe hervor- gegangen , welchen schon Kaiser Lothar i. J. 845 dem Frauenstift St. Ste- phan zu Strassburg bestätigt.

Muttikofen lag zwischen Tunsei, Krotzingen und Schmidhofen. Berain von XIII— XIV sec. Stadt -Arch. Freiburg. Verschiedene Be- sitzungen in Mutichofen werden in der päpstlichen Bestätigung für Klo- ster Güntersthal vom Jahre 1246 angeführt. Diöc.-Arch. IV, l&. Im Verkauf der Burg und Herrschaft Tonsol an das Kloster St. Trudpert V. J. 1256 heisst dieser Ort Mutinchouin, Ztschr. IX, 339, wird aber im Tausch vertrag zw. St. Blasien u. St. Trudpert v. 8. Juli 1299 Muticon genannt, ib. XXX, 127. Im St. Blasischen Zinsrodel v. 1352 kommt unter Gallenweiler vor „von dem haggen juxta viam Tonsol in Muttikover Grund , über den runse in Muttikover grund, ib. IX, 340 und in der Thädigung des Rats zu Freiburg zwischen Kloster St. Trudpert und verschiedenen Dorfgemeinden v. 9. Aug. 1363 werden die Dörfer Krotzingen, Innikofen, Tonsol, Slat, Smidhofen, Mutikofen, Eschbach und Gallenweiler genannt, ib. XXX, 359. Ebendaselbst unter dem 11. Aug. 1363 wird des Gewannes Hungerbronnen im Mutikover Bann erwähnt. Wird auch noch 1370 genannt, ib. 364. In kirchlicher Beziehung war MutikofeD Filial von Tunsei, denn der Lib. tax. v. J. 1353 nennt unter den Kirchen des Dekanats Gündlingen (alias Breisach) diejenige zu Tonsei cum capellis Smidhofen et Mutikouen.

Zu Neuershansen die Burg, wird i. J. 1341 genannt. Ztschr. VIII, 390. Neuershausen hatte seinen eigenen gleichnamigen Ritteradel. Johannes v. Nüwershusen ist 1295 Bürgermeister zu Freiburg. Zu An- fang des 14. Jhrdts. ist die Burg Wohnsitz der Herren von üsenberg und stand vielleicht an der Stelle des jetzigen neumodischen Schlosses, welches den Herren Marschall v. Biberstein gehört. Nebenan stand auch der sog. Statzenturm, welcher seinen Namen von der ehem. Ritterfamilie Stazz in Freiburg erhielt. Es ist jetzt ein einfaches steinernes Haus, das diesen Namen führt.

Nenliäaser. Auf dem weiten Mattenfeld zwischen dem Brugga- bach u. Krummbach im Kirchzarter Thal nördl. von Neuhausem ist im Gewann Hohstauden auf der neuen topogr. Karte ein ehem. Schloss ein-^ getragen. Es sind keinerlei Nachrichten darüber vorhanden, welches Schloss dieses gewesen sein könnte. Ebenso rätselhaft ist mir der Nam^

29*

452 Poinsignon.

des anstossenden Gewannes „Klösterle**. Die in ürk. ▼. 24. Mai 1301 (unter Kota) yorkomniende Bezeichnung „uff dem burgfelde^ möchte ich lieber auf das offene Feld zwischen Burg und Brand beziehen. Was das Gewann Klösterle betrifft, will ich nur erwähnen, dass mehrere urbare des Stadt-Arch. aus dem 14. Jhrdt. einer Swester Agnesvn der closnerinm von Kiltzharten erwähnen und auch sonst mehrere Schwestern zu E. als Klausnerinnen genannt werden. An der Stelle, wo das ehem. Schloss ge- standen haben soll, erhebt sich in einem Kreise Ton 50 Schritt Durch- messer der Rasenboden etwa einen Meter hoch aus der weiten Matten- (;bene ; das von diesem Ringe eingeschlossene Terrain ist vertieft und von gleichem Niveau wie das ausserhalb des Ringes liegende Gelände. Der Platz wäre gnt gewählt für eine Burg, denn er bildet den höchsten Punkt der weiten Thalfläche zwischen den beiden alten Strassen von Freiburg nach der Falkensteig und nach dem Oberrieder Thal. Der Weiher, der etwa die Burg umgab, fand reichliche Speisung aus einem hart nebenan vorbeifliessenden Seitenarm des während des ganzen Jahres nie trocken liegenden Krummbaches. Da das topogr. Bureau zu Karlsruhe als Un- terlage für seine Angabe einen Anhaltspunkt gehabt haben muss, möchte ich mif eine Konjektur erlauben. In einer Urk. v. 1266 in Schreibers Urk.-Buch I, 64 erscheint ein Ritter Walter de Yalkinstein dictus de nova domo. Nahe bei der Örtlichkeit, wo das fragl. ehem. Schloss ge- standen haben soll, befindet sich der alte Weiler Neuhäuser. Sollte viel- leicht hier die noch nicht ganz sicher ermittelte Bturg Neu -Falkenstein gestanden haben? Derselbe Walther von Valkinstem, der sich 1266 de nova domo nennt, heisst i. J. 1272 auch „von dem nüwen huse^ oder auch „von der nüwen Valkeustein zu Capelle". Ztschr. XXXVI, 270. Bader spricht es in Badenia N. F. II, 259 als eine ausgemachte Gewissheit aus, dass Neufalkenstein bei Neuhäuser ober Kappel lag; auf welche andere Quellen gestützt, weiss ich nicht. Vgl. auch oben Berlachen.

iridemdorf wird im Thennenb. Gfiterb. 1341 fol. 208 genannt „vf der meiger gebreiten von Niderndorf" u. fol. 211b. „curia viliicorum de Niderndorf". Nidemdorf wird dann auch in der Verpfändung der Herrschaft Hachberg v. 12. Juli 1356 angeführt. Mone erklärt es fflr einen abgeg. Hof zwischen Emmendingen u. Mundingen, Ztschr. IfX^ 459 u. 468, Maurer in „Landgrafschaft im Breisgau^ als die vor einigen Jahren mit der Stadt Emmendingen vereinigte Dorfgemeinde Niederemmendingen, welche bisher in polit. u. kircbl. Beziehung zu Mundingen gehört hatte.

Hidin^^en b. Kenzingen. In einem Zinsrodel des Elost. Einsiedeln über dessen Einkünfte vom Hof zu Riegel aus den Jahren 1203—1230 wird ein Posten von 15 Schill, ab drei Mansus in Nidingen angefahrt Ztschr. IV, 253. Mone erklärt 1. c. dieses Nidingen als Neidingen bei Donaueschingen. Laut einer Urkunde des Klost. Wonnethal aus dem Jahr 1244 schenken die Dynasten Burkart u. Rudolf v. Usinberch dra Schwestern zu Nidingen prope Ke nein gen das Beholzungs- u. Waidrecht in ihrem Walde daselbst, ib. VIII, 48. Weiter gar nichts als der gleich- lautende Name und der Umstand, dass beide Klöster in späterer Zeit in den Cisterzienserorden eintraten, veranlasst Mone zu der Folgerung, dass die ersten Schwestern zu Womiethjil aus Maria-Hof au Neidin|^ If^i

ÖduDgen im Breisgau. 453

Donaueschingen kamen, stellt dieses als eine ausgemachte Sache hin und folgert dann rückwärts, dass also auch das Kloster Neidingen bei Donau- eschingen schon vor 1244 bestanden haben müsse. Nun aber ist die Zeit der Stiftung letzteren Klosters durch keine einzige Urkunde belegt, wohl aber berichtet Kolb, dass die Sammlung der Schwestern zu Almendshofen erst nach 1250 nach Neidin^en unter Fürstenberg übersiedelte, worauf erst der Konvent den Namen Maria auf Hof oder Maria -Hof annahm. Ferner trat die bisher ordenslose religiöse Genossenschaft Maria-Hof zu- erst 1287 zum Augustinerorden über und dann erst später zu den Cister- ciensern. Die Frauen zu Nidingen an der Elz aber wurden schon 1253 dem Cistercienserorden incorporiert. Was für ein Grund soll dann aber vorliegen, zur Stiftung einer ordenslosen geistlichen Genossenschaft im Breisgau die Schwestern einer ebenfalls ordenslosen Gemeinsame gerade aus der weit entfernten oberen Donaugegend herbeizuholen. Mit welchem Recht also Mone den Namen der Grenossenschaft von Nidingen prope Ken- zingen i. J. 1244 von einer solchen zu Neidingen in der Baar, die damals dort noch gar nicht existierte, ableiten zu müssen glaubt, ist mir uner- findlich. Dieses Nidingen bei Kenzingen war offenbar ein kleiner Weiler oder einzelner Hof an der Elz, eine Annahme, zu welcher ja auch ganz die Angabe des Einsiedeier Zinsrodels in der Nachbarschaft von Riegel stimmt. Der Ortsname Neidingen ist übrigens auch kein so ungewöhn- licher, dass er nicht auch im Breisgau vorkommen könnte oder erst aus der Baar importiert werden müsste. Beim Eintritt in den Cistercienser- orden bekam die Genossenschaft den Statuten des Ordens gemäss ihren mystischen Namen wie andere Cistercienser- Frauenklöster auch, z. B. Clara vallis Lichtenthai, Pura vallis Reinthal etc., hier in specie Jocunda vallis zu deutsch Wunnenthal oder Wonnetbal, welcher dann den alten Ortsnamen Nidingen verdrängte.

In Ifieder-JSpitzenbachy Amts Waldkirch, waren noch 1816 nach Kolb III, 19 die Spuren eines alten Burgstalls sichtbar. Kolb ver- mutet darunter den Burgsitz der Herren von Spitzenberg, welche als Wohlthäter des Klost. Günthersthal in dessen Urkunden genannt werden, allein Bader weist in „Schicksale des ehem. Frauenklosters Güntersthal" Diöc.-Arch. IV, 151 nach, dass der Graf Eberhard v. Spitzenberg, welcher im 13. Jhrdt. eine Schwester als Nonne im gen. Kloster hatte, ein Graf aus dem Aargau war. Urkunden über das erwähnte Burgstall sind mir nicht bekannt geworden.

St. Kikolanskapelle am Batzenberg wird im Kirchhof ener Be- rain v. J. 1546 fol. 46 angeführt: Reben am Batzenberg beim alten St. Niclaussen. Ist längst abgegangen. Eine andere St. Nikolauskapelle be- fand sich in dem Filialort St. Nikolaus bei Opfingen, deren Ruinen noch Anfangs dieses Jahrhunderts sichtbar waren. Sie wird schon im Adel- hauser Berain v. J. 1327 genannt und in demjenigen von 1423 als St. Nikolauskilche angeführt. Die in der Nähe befindlichen Schlossäcker haben ihren Namen von dem sog. Schlössle, welches vor etwa 150 Jahren den Hern. v. Rüppurg, im XIV. sec. d. Frbg. Patr. Familie Geben gehörte.

ü^imbarg, das Schloss, Sitz des Grafen v. Nüwenburg oder Neuen- burg, wird mit andern Orten des untern Breisgaus in der päpstl, Be-

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stätigung y. 5. Aug. 1178 genannt als Novum castram Doing^, Bfigg, Bad. p. 54 während Nuembarg als Ort schon 1052 erwähnt wird. Schöpflin, Hist. Zar. Bad. V, 20. Von 1087 an tritt ein Herren- und Grafengeschlecht Nuimburg mit Erlewin de Nuimburg de pago Brisgaa- giensi in einer Reihe von Urkunden auf als comites de Nuemborch, Nu- wemburch, Nuinburc, Niuwenburg, Nuenburg, Nuenburc, Nuinburch, Ni- Tiuburch, Nuenburch, deren zwei letzte Sprossen um das Jahr 1200 auf einer Fahrt in's gelobte Land ihr Ende finden, nachdem sie vorher noch ihre Grafschaft dem Kaiser Heinrich VI. und dem Bistum Strassborg ver- kauft hatten. S. Werkmann, die Grafen von Nimburg in Diöc.-Arch. X, 77 u. ff. Im Jahr 1236 überlässt der Bischof v. Strassburg an Friedr. U. castrum et villam Nuwemburg mit der Schirmvogtei Sölden u. St. Ulrich nebst den Kirchensätzen zu Emmendingen, Teningen n. Nimburg ib. 81 und im Vergleich zw. König Adolf und dem Bischof Konrad v. Strass- burg V. 19. Febr. 1298 wird die Burg dem Bischof zugesprochen. Schrei- ber, Gesch. d. St. Freibg. II, 82. Werkmann sagt dann weiter, gestützt auf Schöpflin, H. Z. B. I, 367 u. Vierordt, Bad. Ref.-Gesch. I, 332, dass nach einer ürk. v. 20. Apr. 1344 „Nunburg die Veste u. was dazu ge- hörte^ noch Eigentum des Bischofs v. Strassburg, aber an die Grafen V. Freiburg verpfändet gewesen, dieselbe 1465 in den Besitz der Mark- grafen V. Hachberg gelangt, das Castrum auf dem Hügel aber während des 15. Jhrdts. in ein Antonierkloster verwandelt worden seL Nor be- züglich des letzten Punktes, über die Stelle, wo die Burg gestanden, möchte ich noch Einiges beifügen. Nicht auf der Stelle des nachmaligen Klost. Obernimburg vermute ich das abgeg. Grafenschloss, sondern auf dem künstl. isolierten Hügel unmittelbar am Dorf, wo der ehem. Barg- graben ganz deutlich noch erkennbar ist. Die Örtlichkeit ist ganz mit Reben bestanden und würde also die Stelle im Urbar v. 1680 1. c. 85, wonach ein Weinberg der dortigen Dorfmark die Bezeichnung aof der Burg trug, mit meiner eigenen Wahrnehmung am Orte selbst zusammen- stimmen. Eher noch möchte ich annehmen, dass das Baumaterial von der Burg zum Aufbau des Klosters verwendet und dorthin verbracht wurde. In einem Urbar v. Nümburg v. J. 1541 im Stadt -Arch. Freibg. fand ich die Bezeichnungen: gartten vor der bürg, guetter in der borg u. darumb, gertlin uff der bürg, 1 juch. Reben uff der bürg, Hus u. Hoff zwischen der bürg u. dem allmendweg; 2 mannhauet Reben an der gräfin landt zwischen dem burggraben und den hiltzenküntzgen; 10 mannhauet halden zwuschen der grafin landt und dem burggraben, stosst uff die lang Kintzgen; 1 juch. acker u. reben genant das mülistügklj bi der hindern bürg zwischen Ludwig Kumerlins wittwe u. dem Hiltacker, u. zeucht uff den burggrabeu; am glattbrounen zwischen der von Tenebachgut u. der Newenburg. Aus eben diesen Bezeichnungen dürfen wir schliessen, dass wir zwei Burgen unterscheiden müssen, eine hintere u. eine vordere, eine alte u. eine neue Burg. Von beiden ist keine Spur mehr vorhanden ausser dem tief eingeschnittenen Hnrg^raben. Schliesslich sei hier noch erwähnt, dass der geu. Berain Matten am äusseren Landweg, einerseits an der Dreisam, oben an die „Landuesti" stossend, erwähnt, teilweise g^en

Ödungen im Breisgau. 455

den Geissbach zu. Es scheint mir dieses eine alte Yerschanzang zu sein, die mit der Burg nichts zu thun hat.

Ximbnrgy das Kloster, auch Obernimburg genannt. Etwa 20 Min. südl. von Nimburg auf dem westl. Hange des langgestreckten Bergrückens, der sich zwischen Hugstetten u. Nimburg isoliert aus der Ebene erhebt, steht ganz allein die Pfarrkirche des ebengenannten Dorfes. Diese Kirche übergab Markgraf Karl I. v. Baden i. J. 1456 den Antonierherren zu Freiburg, um ein Ordenshaus daraus zu machen und mit sechs Mönchen den Chordienst zu versehen. Sachs, Bad. Gesch. II, 400. Aber die Finanzlage des Klosters war niemals eine günstige und wahrscheinlich hat auch die {Einführung der Reformation in der Markgrafschaft Hoch- berg dazu beigetragen, dass das Kloster schon 1545 wieder verlassen war. Markgraf Ernst u. seine Nachfolger verwendeten nun die leerstehenden Räume zu einem Krankenhaus. Jedoch auch dieses hielt sich nicht lange und wurde dann als Verwaltungsgebäude der umliegenden Domänengüter benützt, in welcher Eigenschaft die alten Klostergebäude sich bis in die Mitte unseres Jahrhunderts erhielten. Auch eine sehr besuchte Wirtschaft wurde darin eingerichtet. Jetzt sind mit Ausnahme der Kirche sämtliche Mauerwerke abgetragen und nur noch deren Fundamente mit einigen Kel- lerräumen sichtbar. Vgl. E. Huhn, das Grossherzogtum Baden. Nach der Wörl'schen Karte v. 1838 bestand das Kloster aus einem Haupt- gebäude mit zwei Flügeln.

Nitbofen lag bei Emmendingen. Thennenb. Güterbuch fol. 226. Mone in Ztschr. XIV, 396.

Norprechtsberg ausgeg. Höfe im Brettenthai oberhalb Reichen- bach. Wird in der Hachbergischen Teilung v. 1305 genannt. Maurer, Landgr. im Breisg. p. 20. Auch die ürk. v. 18. Febr. 1311, s. unter Gutenrode, nennt die freien Leute zu Norbrehtesberge u. das Thennenb. Güterbuch v. 1341 fol. 226b. erwähnt: Norprehtesberge primo bona feoda seu census, quos dedit nobis domina de Alzana bone memorie cum vni- uersis iuribus suis. Ztschr. XII, 77 u. 80. S. auch unter Butenkropf.

Nortbein. S. unter Ihringen.

Zu Oberberg^en wird 1341 ein „burgelin** u. 1525 ein „burgli weg« angeführt. Ztschr. VIII, 390.

Obbuseiiy die Burg. Das Güntersthal. Güterb. v. 1344 fol. 73 führt unter der Rubrik Au im Hexenthal eine Örtlichkeit an „bi der bürg ze Obhusen lit an der berggassvn" und im Verzeichnis alter Angaben von Burgen wird von Mone in Ztschr. VIII, 390 unter denjenigen des Breis- gaus eine solche angeführt mit „Au. 1409. bürg ze Obhusen**. Es kann wohl nur die oben unter dem Artikel „Au bei Freiburg" behandelte Burg gemeint sein, und wäre dann anzunehmen, dass vielleicht in der Nähe der Burg ein kleiner Weiler Namens Obhusen gewesen sei, so benannt zur Unterscheidung von dem benachbarten Merzhusen.

Bezüglich des Oelbergs bei Ehrenstetten, früher auch Hauenstein u. Elleiiberg genannt, letztere Bezeichnung wohl in sprachl. Beziehung mit dem am Fusse des Oelbergs gelegenen Weiler Ellighofen stehend, 8. unter Ehrenstetten.

456 Poinsignon.

Oetlikon, die Bürg, s. unter Friedlingen.

Ostheim, s. unter Ihringen.

Das Kloster St. Peter auf dem Kaiserstuhl. Im Jahr 1411 be- stätigt Markgraf Otto II. t. Hachberg-Höhiugen die schon von seinem Vater sei. Markgr. Hesso I. v. Hachberg-Hachberg dem Provinzial und dem Konvent der Pauli ner- Eremiten zu St. Peter auf dem Kaiserstuhl be- willigte Vergabung der Kirche und des Kirchensatzes zu Vogtsburg. Sachs I, 471. Es ist wenig, was ich über dieses verschollene Klösterlein in Erfahrung bringen konnte. Weder über die Stiftung noch den Abgang desselben ist mir etwas bekannt. Alles was ich spärlich aus verschiede- nen Berainen gesammelt habe, lasse ich hier folgen: »Der Priol und der connent gemeinlich des Klosters zu sanct Peter gelten ufF dem Keyserstül" werden als zinspflichtig angeführt für das Reuerinenkloster zu Freiburg ab des erstgenannten Gotteshauses Zehenten, Haus, Hof u. Gütern zu Vogtsberg im Urbar genannten Frauenklosters vom Jahre 1450 fol. 60b. und 1456 fol. 70b., Stadtarch. Freiburg, und „der herren gut ab dem Keyserstül" „uff der herren vom Keyserst&l von der Rvti" 1. c. fol. 75. Das Urbar desselben Klosters von 1508 erwähnt noch der herren vom Keisserstül in gleicher Weise wie der herren von Dennenbach. Auch im Stadtarch. Breisach erwähnt eine Urk. v. 17. Juni 1506 dos Priors uff dem Keyserstül als Grundbesitzers im Vogtsberg n. selbst noch der Hochberger Berain No. 3 v. J. 1567 im Stadtarch. Frei- burg führt zu Vogtsberg Güter „der münch uff dem Keiserst&l" , an. Nach demselben Berain zinst ein Grundstück zu Bickensol 6 Ohm Wein uff den Keyserstül. Das Klösterlein lag unweit von Vogtsburg auf jener Bergkuppe, welche von den Bewohnern der Umgegend heute noch insbe- sondere als Kaiserstuhl bezeichnet wird zum Unterschiede von der Eich- spitze, dem Himmelberg u. St. Katharinenberg. Auffallend heisst auch jene Feldgegeud „im Almersdorf". Auf eben dieser Stelle soll nach alter Tradition einst ein Kloster der Tempelherren gestanden haben, das bei den Einwohnern der Umgegend nicht im besten Andenken steht. Was ich dort an verschiedenen Orten gehört habe, ist etwas konfuser Natur, weist aber merkwürdig übereinstimmend auf dieselbe Örtlichkeit hin, auf den eigentlichen Kaiserstuhl, auch Neunlindenbuck genannt, nicht etwa auf die Eichspitze, wo zwar noch die Euinen eines alten Bruderhauses stehen, aber ein auch noch so bescheidenes Kloster unmöglich Raum gefunden haben könnte. Einzelne Manerstücke sind nach Aussage von Augen- zeugen auf dem Neunlindenbuck noch vor 40 Jahren sichtbar gewesen und selbst heute noch kann man Spuren davon entdecken. Zahlreiche Ziegelreste, Mörtel, eine überwachsene Fundamentmauer u. dergl. lassen keinen Zweifel übrig, dass hier, 550 m über dem Meer, in tiefster Einsam- keit eine menschliche Wohnung stand, die sich für einen kleinen Ere- mitenkonvent wohl eignete. Die Ausdehnung des Gebäudes kann aber nur gering gewesen sein, da das oberste Plateau bloss 40 Schritte lang und 30 Schritte breit ist. Vielleicht lebten einzelne Mönche in zerstreuten Zellen, deren eine das Bruderhaus auf der Eichelspitze, die andere auf dem nahen Todteukopf gelegen haben kann Der Orden der Pauliner-Ere« miten kam im 14. Jhrdt. aus Ungarn in unsere Gegend.

Ödnngen im Breisgau. 457

Plozliart« In der päpstl. BestätiguDg für Kloster Thennenbach vom 5. Aug. 1178, Neugart Episc. Const. II, 585, wird einer Besitzung Plozhart u. Leberno mit anderen Örtlichkeiten im unteren Breisgau er- wähnt. „Sunnuncil cum montanis que dicuutur Leberuo et Plozhart.** Der erstere Name ist heute noch gebräuchlich ; Leberno ist vielleicht der alte Name für die jetzt abgegangenen Laberhöfe auf der Höhe eine halbe Stunde südl. des ehemal. Klosters Thennenbach, oberhalb Sunnenzil, während Plozhart nur der Name eines Walddistrikts war und nicht mit menschlichen Wohnstätten besiedelt wurde.

Zu Raitbaeh. bei Schopfheim i. Wieseuthal wird ein „Burgweg** im 14. Jhrdt. genannt. Ztschr. VIII, 390.

Die Regelsbnrg, auch Rödelsburg u. Rotteisburg, nordöstl. von St. Trudpert 2300 Fuss über dem Meere an den obersten Anfangen des Ambringer u. Norsinger Grundes sowie des Riggenbachthales zeigt als letzte Spur nur noch eine Art Ringwall aus aufgeschichteten Steinen mit Graben um eine kleine Kuppe; von Mauerwerk ist nichts zu sehen. Ger- bert citiert in seiner Historia Nigr. Silv. I, 55 eine Stelle aus der Chronik des Keraslithus, wonach die Burg Rottelburg um das Jahr 750 von einem Rottbertus u. die Burg Scharfen stein von den habsburgischen Grafen Guntramus, Luithardus u. Beczo erbaut worden sein soll. Ausser diesem Keraslithus oder Hornstein, welcher eine Chronik von St. Trudpert schrieb, berichtet keine einzige andere Geschichtsquelle, soviel mir bekannt, und nicht einmal eine einzige Urkunde in dem so nahe gelegenen St. Trud- pert irgend etwas über die Regelsburg; ja es wird mit keinem eiuzigen Worte ihrer überhaupt nur gedacht, während wir von Scharfenstein aus allerdings viel späterer Zeit urkundliche Nachrichten erhalten. Sollte die Regelsburg wirklich einmal ein fester Platz gewesen sein, so haben wir es hier mit einer jener früh mittelalterlichen Burgen zu thun, die aus Holz gebaut mit einer Erdanschüttung umgeben waren. Von einem Burg- bau mit Maueranlagen um das Jahr 750 kann nicht die Rede sein.

ReindelnhiifBieii lag in der Gemarkung von Umkirch und wird 1344 als Feldgegend erwähnt: Günthersth. Güterbuch f. 119, Mone in Ztschr. XIV, 396.

Reinthal. Mit dem Jahr 1256 tritt das ehem. Cistercienser Frauen- kloster dieses Namens bei Müllheim in die Geschichte ein, indem die Äbtissin Hedwigis und der Konvent der Schwestern von Rintal mit der Pfarrei Hügelheim Güter tauschen. Vermutlich in der ersten Hälfte des 13. Jhrdts. auf Lorscher Stiftsgrund in dem kleinen Thälchen Rintal un- weit des Dorfes Feldberg Amts Müllheim gestiftet, wurde es schon frühe in die Nähe von Müllheim verlegt auf die Stelle, wo unweit die von Hebel besungene alte „Post zu Mülle** steht und jetzt noch der Wiesengrund die Klostermatte heisst. Der Lib. tax. v. J. 1353 giebt sein Vermögen im Verhältnis zu andern Frauenklöstern im Breisgau als ein sehr geringes an. Diöc. Arch. V, 88. Zwischen 1486 u. 1489 wurde das Frauenkloster in eine Männerpropstei verwandelt. Am 6. Mai 1486 urkundet nämlich zum letztenmal Elisabeth von Brück, von Gottes Gnaden Äbtissin von Rintal (Stadtarch. Freiburg) u. schon im Jahr 1489 wird der Prior von Reintal erwähnt; jedoch 1509 wurde das Priorat dem Kloster Lützel in-

458 Poinsignon.

corporiert, welches L J. 1544 die Elostergüter von Beinthal an Wolf Ludw. V. Habsperg verkaufte. Der von den Mönchen verlassene Kloster- bau diente von da ab nur noch landwirtschaftlichen Verwaltungszwecken und sank endlich während des SOjähr. Krieges in Trümmer, deren aus- gebrannte Mauern noch anno 1719 sichtbar waren. S. A. J. Sievert, Gesch. d. Stadt Müllheim 398 u. ff. Der Weiler Reinthal bei Feldberg wird schon im Jahr 783 im Cod. Lauresh. II, 546 No. 2694 genannt »in pago Brisigowe in villa Rinidela^, noch heute im Yolksmund das Bintel. Der mystische Name für Keiuthal war pura vallis.

Reuden. Lage unbekannt. S. unter Gisenwiler.

Rezo. ünt. den Breisg. Vergabungen berichtet der Cod. Laoresh. U, 528, No. 2633, dass ein gewisser Helinger einen Hof in der Rezer Mark u. die Kirche mit einem Mansus u. in Bettingen eine Hube u. zwei Leib- eigene mit ihren Kindern i. J. 776 an Kl. Lorsch geschenkt habe cur- tim in Rezo marca et ecclesiam cum manso et in Bettingen hubam et n mancipia cum infantibus suis, anno IX. Karol. reg. Lage unermittelt.

Reuti war ein Kirchdorf unterhalb der Burg Zähriugen, die jetzigen Reutebacher Höfe. Der Liber decim. v. 1275 in Diöc. Arch. I, 202 führt den Plebanus in Rivti propeZäringen an und auf derselben Seite noch einen Plebanus in Rivti inferiori. Ferner verkaufen Graf Konrad v. Frei- burg n. sein Sohn Friedrich am 30. Mai 1327 Burg u. Dorf Zähringen und die Dörfer und Thäler Gundelfingen, Holdenthai, Wildthal u. Reuthe unterhalb der Burg Zähringen mit aller Zugehör, Rechten, Zinsen u. Gefällen u. dem Kircheusatz zu Reuthe an Ritter Snewlin-Bemlape um 300 M. Silb. Dem Kirchensatz zu Reuthe ist in der Urkunde noch nach- träglich eine besondere Ausführung gewidmet mit den Worten: und mit dem Kilchensazze ze Ruti under der bürg ze Zeringen, offenbar zur deut- lichen Betonung und zum Unterschied von Ober- u. Niederreuthe, welche mitsammen eine Pfarrei bilden und anderthalb Stunden direkter Linie von Zähringen entfernt in der March liegen. Auch der Lib. tax. v. 1853 führt im Dekanat Freiburg an: Rüti cum filia Zeringen und unmittelbar darnach: Rüti inferius. Eine Bestätigung hiervon finden wir noch in der Stiftungsfassion von 1767 im Gem.-Arch. zu Zähringen, welche eine kleme Pfarrgeschichte enthält und sagt, dass die Kirche zu Reutenbach in Folge der Reformation eingegangen, von den Markgrafen von Durlach au^ hoben, dann abgebrochen und die Glocken nach Gundelfingen gebracht worden seien. Zähriugen habe damals keine eigene Pfarrkirche^ sondern nur eine Kapelle als Filiale von Reuteubach gehabt.

Rhein^ir eiler« Das alte Schloss daselbst, welches Beichslehen war, lag in dem Dorfe an der Strasse und bestand aus Wohnhaus, Ka- pelle, Wirtschaftsgebäude, Kraut- und Baumgarten und war mit Mauer und Graben umzogen. Es ging bei der Verheerung des Oberrheins durch die Franzosen 1676 durch Brand zu Grunde u. lag seit dieser Zeit öde. D. Bader, die ehem. Herrschaft Bamlach u. Rheinweiler in der Vereiiw- Schrift Badenia 1864 S. 44 u. 54. Vermutlich ist es da^enige Weiler,. das im Cod. Lauresh. II, 535 No. 2658 genannt wird. Im Jahr 789 schenkt nämlich eine gewisse Adalgardis die zwei Dörfer im Breisgao Wilere et Padeberc (Bettberg) mit allen Zugehörden an das Elost Lorsch.

Ödangen im Breisgan 459

Riegel. 1) Die Barg hoch über dem Dorfe gleichen Namens auf dem nördl. Ausläufer des Eaiserstuhles, wo jetzt die Michaelskapelle steht, wurde zum Schutze des grossen Fronhofes Riegel, welcher dem Stift Ein- siedeln gehörte, von den Stiftsvögten im Breisgau wahrscheinl. von den Dynasten v. Üsenberg erbaut. Schon in der Üsenbergschen Teilung von 1291 wird die Burg erwähnt, die an Hesso IV. v. Üsenberg kam, welcher daselbst seinen Wohnsitz nahm. Vergl. Maurer in Frbg. Ztschr. IV, 319. Im Jahr 1336 wird die Burg R. an die Städte Freiburg u. Endingen ver- kauft u. ist 1356 im Besitze des Ritters Hesse Snewlin im Hofe, welcher am 11. Juli eiusd. an. der Stadt Freiburg das Öffnungsrecht dieser Burg gestattet. Sie ging wahrscheinl. im Bauernkrieg zu Grunde und aus ihren Trümmern wurde dann die weithin sichtbare Michaelskapelle erbaut. Von der Burg giebt nur noch der scharf eingeschnittene Burggraben Zeugnis, welcher sie einst gegen Süden von dem übrigen Gelände trennte. Die Burg aber soll aus drei Teilen bestanden haben, einer vord. Burg, welche den Aufgang deckte, dem Michelsberg oder der eigentl. Burg u. der hint. Burg, ungefähr 200 Schritt jenseits des Grabens auf einem ebenfalls durch einen künstl. Graben isolierten Lössklotz. 2) Die röm. Töpfereiwerkstätten auf der Holzmatte östl. von Riegel. Sie bildeten noch in den 30r Jahren uns. Jhrdts. eine ausgiebige Fundgrube zahlreicher röm. Topfreste, welche jetzt teils in Riegel selbst im Pfarrhof, teils in der städt. Altertümer- sammlung zu Freiburg aufgesammelt sind. S. H. Schreiber, die röm. Töpferei zu Riegel in Freib. Ztschr. I, 1. Nach mündl. Mitteilungen sind in früheren Jahren dort viele Mauerreste u. Fundamente bei den Feld- arbeiten zu Tage gekommen.

Riehen 9 Kanton Basel. Der Stammsitz der in Freiburg ver- bürgerten Patrizierfamilie von Rieheim wird von Wurstisen als ein zu seiner Zeit schon (1580) abgeg. Edelmannssitz erwähnt.

Rietheim, s. Ihringen.

Rimsingen« Der Adelhauser Berain v. 1327 nennt unter den Gütern des Klosters im Rimsinger Bann Äcker uf Rimsinger berge ob der bürge. Stadtarch. Frbg. Der Berain desselben Klosters über die Güter zu Rimsingen v. 1423 nennt die Burg nicht mehr, wohl aber Äcker auf dem Gewann „im Steinkelre** , u. der Berain des Reuer inenklost. v. 1450 führt ebenda das „stein keller veld^ an. Selbst noch i. J. 1775 fuhrt der Falkensteinische Berain im Stadtarch. Frbg. zu Oberrimsingen Äcker im sog. Steinkeller oder Schlossfeld an der damal. Breisacher Strasse an. Sollten wir es hier mit den letzten Spuren eines alten Burgsitzes der Hrn. V. Rimsingen zu thun haben, welche im Lib. Heremi. (Schw. Geschichts- freund I, 128 u. 407) genannt werden u. deren einer i. J. 1072 das Klost. Grüningen nächst Rimsingen stiftete? Zu Oberrimsingen wird aber noch ein anderes Gewann „zu den kelleren am Angelweg" genannt, welches insbesondere noch den Namen „Hexenplatz** führte. Berain v. 1775 No. 9 u. 10.

Rinehofltainenstal wird in einer Urkunde König Heinrichs IV. für Klost. Otmarsheim v. J. 1064 unter verschied, and. Orten im Breisgau angeführt; vermutl. ist der Name verderbt aus Rinchosteinenstatt u. be-

460 Poinsignon.

deutet dann das heutige Steinenstadt a. Rh. Gfr. Mitlgn. d. öster. Inst. V, 406.

BinlLft wird mit Wilre, Rimisingen, Ratthin, Verstat u. Bucgingen in der ürk. König Ottos in. für das Elost. Sulzberg y. 23. Juni 993, Schenkungen in pago Brischouye betr., aufgezählt. Schöpflin, Hist. Zar. Bad. V, 5. In derjenigen des Pirrtelo v. 27. März 1008, wo ausser den oben gen. Ortschaften auch noch Holcishusa genannt wird und ebenfiills die nähere Angabe in pago Prisichewe beigefügt ist, heisst derselbe Ort Rincha. 1. c. 15. Bei Trouillat sind in der ürk. Ottos ni., welche dort übrigens vom 22. und nicht vom 23. Juni datiert ist, die oben genannten sechs Ortschaften nicht angeführt, sondern in einer vorangestellten ohne Tag bloss zum Jahr 993 dat besond. ürk. des Pyrtilo u. statt Rinka steht Rinlea, statt Rimisingen Rymilingen. Trouillat erklärt es da als Ried- lingen I, 137. Die im G.L.A. vorhandene alte Abschr. hat aber Rinka. In der Schenkung des Pirctelo v. 28. März 1008 Lei, 149 sind wiede- rum dieselben Orte in nachstehender Reihenfolge aufgezählt: Rincha, Puo- chinga, Wilare, Ruti, Ferstete, Holcishusa und nun erklärt er es fCir Ringsheim. In der ürk. König Heinr. n. v. 25. Juni 1004, 1. c. I, 144^ worin dieser das Klost. Sulzburg ermächtigt in loco qui dicitur Rincka in pago Brisihgoum in comitatu Bertdoidi einen Markt zu errichten, erklärt er es wieder als Ringsheim. Beide Erklärungen befriedigen mich nicht, denn einmal ist Rinlea offenbar verderbt aus Rincha und Ringsheim scheint mir in sprachl. Beziehung bedenklich. Ich vermute mit Berufung auf das obige Rincho- Steinenstadt eher einen hart am Rhein gelegenen und durch dessen vielfachen Stromwechsel völlig zerstörten Ort Rincha od. Rincho und glaube mich dazu um so eher berechtigt als der Lib. dec. v. 1275 im Diöc.-Arch. unter den Pfarreien im Dekanat Fiurbach al. Neuen- burg einen Plebanus in Stainestat minori aufzählt u. auch noch der Lib. tax. V. 1353 einer Kirche zu Stainstat major u. einer solchen von Stain- stat minor getrennt erwähnt. Diöc.-Arch. I, 211 u. V, 88.

Rota im Kirch zartner Thal wird in einer Schenkungsurkunde des Klost. Allerheiligen zu Frbg. i. J. 1301 Mai 24 genannt nebst den Ört- lichkeiten Bickeurüti, Eschebach, uf dem Burgfelde, ze Birchau, Tüten- bach, Kilchzarten. Stadtarch. Frbg. Geistl. Sachen. In der Nähe von Zarten zwisch. dem Heuweg u. dem Krummbach ist ein Gewann Rot- matten. Rota heisst auch der Bach, welcher aus dem Höllenthal heraus- fliesst, auch Höllenbach genannt.

Bothenburg, das Schloss, etwa 1 km nordöstl. von Wiesleth, auch Rötenberg u. Rotenberg gen., mit noch wenigen Überresten, war im 13. Jhrdt. Sitz eines Herrengeschlechtes gleichen Namens, einer Seiten- linie der Dynasten v. Rötteln, wie aus einer ürk. der Gebr. Thietricus et Ch&uradus domini de Rotenberk v. J. 1252 erwiesen ist. Es handelt sich dabei um den Kirchensatz zu NoUingen u. Chunradus de Rötillein wird dort ihr väterl. Oheim genannt „patruus noster et dominus". Ztschr. XXVIII, 111. Als letzter dieses Geschlechtes erscheint Diethrich v. Rothen- berg, der 1278 vom Hochstift Basel u. dem Klost. St. Blasien mit Gütern belehnt wird (E. G. Fecht, Südwestl. Schwarzwald II. Abtlg. I. Bd., 543), welche er vorher den beiden Gotteshäusern als Eigentum geschenkt hatte.

Ödongen im Breisgaa. 46 1

tn der Precaria für St. Blasien (Ztschr. H, 495 n. ff.) wird auch der Sweighof nider der Bvrge ze Rotenberc gcDannt. Die Saasenburger £r- neuerung y. J. 1564 im Stadtarch. Freibarg sagt bezügl. der Vogtei Wei- tenau, dass in dieser Vogtei ein ^alt Barggestell gen. Rottenborg^ gelegen sei a. dass das Gericht za Weitenan vor Jahren zu demselben Schloss gehört habe, welches an eine Frau Adelheit nach Absterben des Manns- stammes gekommen sei. Diese habe die hohe Gerichtsbarkeit an die Markgrafschaft, die Güter a. Zinsen aber an das Elost. Weitenan ver- macht. Rötteln n. Rotenberg die Schlösser kommen i. J. 1315 an Mark- grafen Heinr. v. Hochberg-Saasenberg, welcher nunmehr seine Residenz nach Rötteln verlegt. Maurer, Landgrafsch. i. Breisgau 21.

Ein Schloss Botemberg b. Kirchen ebenfalls ursprüngl. den Dy- nasten V. Rötteln gehörig, wird in der Erbteilnng des letzten dieses Ge- schlechtes V. 1311 angeführt, wo es an die v. Munchenstein n. v. Ram- stein gemeinschaftl. gelangt, aber sofort wieder an den Markgr. Rad. v. Hochberg-Sausenberg verkauft wird. Fecht, Südwestl. Schwarzwald II. Abtlg. I. Bd., 326, 327 u. 388. Dieses Schloss wird sonst nicht mehr genannt.

Bninory falsche Bezeichnung für die Ruine Eeppenbach oberhalb Reichenbach im Brettenthai. Dieser humorist. Name ist entstanden durch den Eintrag des Wortes „Ruine" zwisch. die Bergstriche in einer der alt. Karten Badens, wo das Wort allerdings leicht für „Rumor" zu lesen ist. So wurde nach und nach aus dem Sachenwort ein Eigenname, so dass in spät. Karten merkwürdigerweise auf einmal eine Ruine Rumor auftaucht.

S^cbafgiessen, die Veste. Herr Schmasmann, Herr zu Rappolt- stein, u, Wernher v. Wiswiler reversieren sich i. J. 1406 gegen die Landes- herrschaft Osterreich , hier in specie gegen Frau Kathrina v. Burgund wegen der Belehnung mit dem fest. Schloss Schaffgiessen bei Wyhl. K. K. Statthalt.-Arch. Innsbruck, Schatzarch. Vol. I, 230 mitget. d. Hrn. C. v. Althaus. Herzog Friedr. v. Österreich verleiht der Stadt Endingen seine Veste gen. Schaffgiess mit allen Rechten u. Nutzungen um 1100 fl. Frbg. Ztschr. V, 224. In der Lehenserneuerung v. 1504 heisst es „das Burg- stall u. die Veste Schaffgiess" ib. 233 u. in derjenigen 1578 nur noch Burgstall Schafgiessen. Aus der letzteren geht jedoch hervor, dass in dem Lehen die Dörfer Wyhl u. Wellingen begriffen waren. Mitlgn. d. bad. bist. Komm. Hft. VII, 81. In der Belehnung v. 3. Juli 1736 fallt auch die Bezeichnung „Burgstall" weg u. in derjenigen v. 1791 wird Schaf- giessen überhaupt nicht mehr genannt sondern nur noch Wyhl u. Wel- lingen. Von dem alten Weiherschloss ist jetzt keine Spur mehr vorhanden. Die Benennung kommt wohl von einem der alten Altwasser des Rheins her, die dort alle den Namen Giessen führten. Vergl. ib. 85 das Reg. 22 u. s. auch unter Wellingen. Näheres über die Veste Schafgiessen n. na* mentlich über die Streitigkeiten wegen derselben zwisch. der Stadt En- dingen u. Kasp. V. Hornung s. Maurer in Ztschr. d. Ver. „Schau-in's-Land" 6. Jahrg. S. 32.

S^elialabriiniie wird unter den zur Herrschaft Hochberg ge- hörigen Hofgütern aufgezählt, Verpfändungsurk. v. 12. Juli 1356. Ztschr. ;KX^ 459, Vermutl. identisch mit SchOnabrunne. s. oben ont^r Brunna.

462 PoiDsignoD.

S^chftrfensteiDy die Burg. Auf steilem Felsen im Obermünster- thai z^isch. dem Spielwcg u. der Wii'dener Kck ganz nahe östl. der neuen Kunsttrasse waren im Anfang nns. Jhrdts noch einige Trümmer der ehem. freiherrl. Stanfen'schen Burg Scharfenstein sichtbar, welche heute vollständig verschwunden sind. Die ältesten ürkk., welche darüber vorhanden sind, stammen aus den Jahren 1267 u. 1277. Ztschr. IX, 446 u. XXI, 375. Eine der beiden muss zwar aus verschied. Gründen als gefälscht angesehen werden, was aber für unsere Zwecke von keinem grossen Belang sein kann, da es sich hinsichtl. der erstmal. urknndl. Nen- nung hier bloss um einen unterschied von 10 Jahren handelt. Im Jahr 1325 verkauft Job. v. Staufen die Burg mit allen dazu gehör. Leuten, Gutern, Wunn u. Waid u. Wildbann vorbehaltl. des Rückkaufs an das Klost. Trudpert. 1. c, 377. Sie scheint jedoch bald darauf wieder an die Hm. v. Staufen zurückgelangt zu sein, denn in einem Streit der letzteren mit der Stadt Freiburg wird sie von dieser 1346 zerstört u. 1350 von Herzog Albr. v. Österreich auf Grund angebl. alter Eigentumsrechte durch Heimzahlung einer Pfandsumme, welche das Streitobjekt war, an sich gelöst. Schreiber, Urkb. I, 410. Wieder aufgebaut ging sie im Bauernkrieg vollständig zu Grunde.

ISchathein, s. unter Ihringen.

Stclierenkofen od. Sdiemkofeiiy s. unter Ihringen.

Die Lazaritenkommende zu Schlatt i. Br. Die einzige Eomturei des geistl. Ritterordens vom hl. Lazarus, welcher ganz besonders für den Schutz u. die Pflege Aussätziger gestiftet worden ist, war in Deutschland diejenige von Schlatt. Höchstwahrscheinl. schon in der ersten Hälfte des 13. Jhrdts. von einem der Hm. v. Staufen gestiftet, stammt die älteste urkundl. sichere Erwähnung von ihr indessen erst aus dem Jahre 1271, wo Heinr. v. Graba, Präzeptor der Lazariten in Deutschland, den Brad. Velbert den Brüd. zu „Slatte, Venne u. Uran" zum Komtur setzt Schalte in Ztschr. N. F. I, 470. Die beid. letztgenannten Häuser waren Gfenn im Zürichgau u. Seedorf in üri. Schon i. J. 1362 ging die Komtorei wegen Überschuldung wieder ein u. sank vermutl. aus Mangel an baol. Unter- haltung nach u. nach in Trümmer. Erst vor wenigen Jahren noch worden die alten Grundmauern wieder aufgedeckt, als ganz in der Nähe der ehem. für heilkräftig gehalt. Felsenquelle eine neue Brauerei angelegt wurde. S. Ztschr. d. Ver. Schau-ins-Land XI. Jahrg. Zu Schlatt kommt auch ein Gewann „am burgweg^ vor, gen. in einer ürk. des Stadtarch. Frbg. V. J. 1439; der Weg, der von Schlatt gegen die Burghöfe am Thnn- sel zieht, heisst auch jetzt noch Burgweg. Von einer Burg zu Schlatt ist jedoch nichts bekannt, wohl aber kommen schon sehr frühe die ESdel- knechte von Slatte vor, die in diesem Dorfe begütert waren u. deren einer schon im Rotul. Sanpet. als Ministeriale des herzogl. Hauses Zfihringen angeführt wird, Ende des 12. od. Anfang des 13. Jhrdts.

Die Burg SclmeefeldeM ist das alte Weiherschlösschen b. Em- mendingen, welche als Burg Snevelt zürn Wiger sehr oft in den ürkk. des Stadtarch. Frbg. genannt wird. Zum erstenmal erscheint sie daselbst in einer Urk. y. SO, Aug. 1324 mit der Bezeichnung: Snenelt die yeit^

Ödungen im Breisgau. 4g 3

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bi Emmetingen, der man sprach ze dorn Wyier. Schreiber, ürkb I, 281. Eingehendes hierüber bringt die Mouographie H. Maurers „Das Weiher- schloss bei Emmendingen" im Programm der Höh. Bürgerschule zu Em- mendingen V. 1879 u. in Ztschr. d. Ver. Schau -ins -Land 6. Jahrg. Es ist jetzt mit in den Bereich der neuen Heil- u. Pflegeanstalt daselbst hereingezogen und ist als Burg nicht mehr zu erkennen.

Der IScliönberg b. Freiburg. Dass schon in prähistor. Zeit eine menschl. Niederlassung auf dem Schönberg war, beweisen die zahlr. Funde teils fertiger, teils halbfertiger Pfeilspitzen aus Feuerstein und Jaspis, deren Zustand in allen Übergängen künstl. Verarbeitung des Materials einschl. der Abfälle in der städt. Sammlung zu Frbg. zu erkennen ist. Es fanden sich also Werkstätten für diesen Zweig ältest. Industrie auf dem Berge. Die Fundstätte derart. Artefakten ist aber nicht ganz auf der obersten Höhe zu suchen, sondern auf den etwas tiefer gelegenen Äckern südl. derselben. Hiebei will ich noch bemerken, dass nach Leicht- lens Forschungen p. 111 am Schönberg eine Feldgegend im üff hausener Bann der „Heidenkeller" hiess, welchen die Stadt Freiburg 1583 zum Ealksteinbruch benutzt habe. Yermutl. war dies der auf der topogr. Karte eingetragene Steinbruch beim Ealkofen; heute ist die Feldbezeichnung zum „Heidenkeller" nicht mehr gebräuchlich. Endlich sei hier noch bei- gefügt, dass der Rand des obersten Plateaus vom Schönberg, der aber in alt. ürkk. stets Schünberg genannt wird, mit einem Wall von aufge- schichteten Steinen bedeckt ist wie die benachbarte Regelsburg.

Die S(c]i$n]i$fe am Rosskopf lagen in der Feldgegend, die schon io früher Zeit die Schöni hiess; der letzte dieser Höfe war Lieblings- aufenthalt V. Rottecks u. ist vor wenigen Jahren erst abgebrochen wor- den. Die Stelle ist jetzt nur noch durch eine Laube bezeichnet, welche „Präsidentruhe" heisst. Die ehem. Höfe „in der Schöni" werden wieder- holt in den Urkk. des Stadtarch. Frbg. genannt.

Der S^dtorenliof, Thennenbach. Hofgut, lag westl. von der Burg Landeck, Maurer in Ztschr. d. Ver. „Schau-ins-Land" 10. Jahrg. S. 12. Der Gewannname Scheren, im Scheren kommt im Breisgau sehr häufig vor, so heisst z. B. die Felspartie zwisch. Vogtsburg u. Schelingen „der Scheren". Das mittelhochdeutsche Wort „schor, schorre" bedeutet näm- lich einen schroffen Felsen, auch Felszacken.

Sermenz, die Burg, sei ein Weiherschloss zw. Auggen u. Neuen- burg in der Nähe des Stadtweges gewesen, wo jetzt noch Mauerreste beim Ackerbau zu Tage kommen; wir hätten demnach den Stammsitz der Adels- familie der Sermenzer in Neuenburg dort zu suchen. Urkundl. Belege hiefür vermag ich jedoch nicht beizubringen und stütze mich nur auf die Angabe einer mit den histor. Verhältnissen jener Gegend sehr vertrauten Persönlichkeit. S. oben unter Auggen. Die Sermenzer waren eines Stam- mes mit den Neuenf eisern.

JSexaiiy das Burgstall, wird 1419 genannt. Ztschr. VIII, 390. Die neue topogr. Karte verzeichnet auf der Anhöhe nordöstl. Sexau zw. den Höfen Reichenbächle u. Mühlenbächle nicht nur eine Örtlichkeit „Burg- Stall" sondern auch eine ^Burghalde"« Sexau war einer der vier grossen

464 PoiDsignoiu

köniKl. Fronhöfe, welche Karl der Dicke seiner Gemahlin Richardis als -Morgeugabe brachte. S. Ztschr. XXXIV, 122.

Silberschmelz od. S^chmelzsexan eine eing^. Schmelz- hütte mit Wohnung des ehem. Berginspektors eine Viertelstunde oberh. Sexau u. gerade unterh. der Hochburg, wo zugl. auch eine Tabakfiabrik sich befand. Schmelzhütte u. Tabakfabrik wurden erst im Anfang uns. Jhrdts. eingerichtet, scheinen aber nicht lange bestanden zu haben. Es ist jetzt nichts mehr davon vorhanden. S. Kolb III, 231.

ISimonsirald« Ein Schlossberg im Simonswald wird in Bader's Bad. N. F. 1862 II, 587 genannt. Diese Bezeichnung rührt wohl weniger von einem röm. Wartturm her, den Bader hier vermutet, als von dem Edelsitze des adeligen Gutes in Untersimonswald, dessen Eolb erwähnt. In der Wörl'schen Karte v. 1838 ist auf der Höhe zw. dem Nonnenbach u. Kilpenthal in Obersimonawald die Ruine einer Kapelle eingetragen. Kolb erwähnt schon i. J. 1816 zweier abgeg. Kapellen in Obersimons- wälderthal, wovon die eine „zu St. Jos^, die andere „zu den sieben Schla- fern** hiess.

I^iniiigliofeii, s. unter Innikofen.

S§(itliburg* In einem Urteil der Vogtei zu Tegemau v. 7. Apr. 1445 wird mit Oberuhüsern (Oberhäuser) eine Örtlichkeit Sitliburg ge- nannt. Stadtarcli. Frbjf. Sekt. Gutleuthaus.

Sitsenkirch. Das Frauenklost Bened.-Ord. wurde 1125 von dem Frhrn. Werner v. Kalten bach gestiftet, war nicht mit der jetzt noch stehenden Kirche zusammengebaut, sonilern nur durch einen Gang mit derselben verbunden, brannte 1473 ab, konnte nicht wieder aufgebaut werden u. wurde daher 1492 St. Blasien einverleibt, welches daselbst eine Propstei errichtete. Allein auch diese wurde schon im Bauernkriege 1525 abermals niedergebrannt u. nicht wieder aufgebaut. Es lag &m südl. Ein- gang des Dorfes Sitzenkirch. Näheres s. Fecht, Amtsbez. Müllheim 221 u. ff. u. Martini in Ztschr. d. Ver. Schau -ins -Land 3. Jahrg. S. 85 u. 4. Jahrg. S. 85.

Das Bürgle b. Isolden, auch das Heidenschloss genannt Ein Kilonu östl. von dem gen. Dorfe, von Moos u. Epheu bedeckt, auf einer wald. Anhöhe, welche die neuebte topogr. Karte mit Birkle bezeichnet, finden sich noch wenige iiber unverkennbare Reste von Mauerwerk, welche von dem östl. u. westl. gleich hohen Terrain durch einen Graben getrennt sind. Der höchste Punkt wird durch zwei Felsen gebildet, die eine kleine Schlucht umbchliessen. Die Höhe der Felsen selbst ist überall mit Mauer- werk bedeckt u. die kleine Schlucht scheint der Hohlraum des wenig aus^ gedehnten Baues gewesen zu sein. Zu Anfang dieses Jhrdts. sollen nach Angabe alter Leute die Ruinen noch deutlicher gewesen sein, bis sie als Baumaterial in den nahen Ortschaften Verwendung fanden; auch zahme Rosen sollen in der Nähe des Gemäuers gewachsen sein u. Buchs ist jetzt noch dort vorhanden, ürkuudl. Nachrichten über diese Burg sind mir nicht bekannt. Aber ganz in der Nähe befindet sich eine andere Berg- kuppe, das Scherzinger Köpfle gen., wo jedoch keinerlei Mauerreste zu finden sind. Letztere Bezeichnung an dieser Stelle ist auffallend^ da d^

öduDgen im Breisgau. 465

kleine Weiler Scherzingen l^/j Stunden davon entfernt liegt u. zwei Thäler, zwei Bergrücken u. verschied. Ortschaften dazwischen liegen. Kolb glaubt daher mit grosser Berechtigung annehmen zu dürfen, dass die fragl. Ruinen einst einer der Burgsitze der Herren v. Scherzingen gewesen sei, gestützt auf eine Aufzeichnung in Mabillons A. 0. S. B., wonach Geraldus V. Scherzingen i. J. 1115 den Klosterfrauen von Bollschweil sein Gut zu Seiden übergiebt u. das Kloster dorthin verlegt. Dieser Geraldus v. Scher- zingen ist historisch ; er erscheint auch als nobilis homo nomine Geroldus de Scerciugen unter den Donatoren des Klost. St. Peter im Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 141. Ausserdem wird aber ebendas. 162 ein Adelbero de Seidon auch als Donator angeführt. Die Familie v. Sölden , welche einst den Namen Vogt v. Sölden führte, erscheint später im 13. u. 14. Jhrdt. einfach mit dem Prädikat v. Seidan u. Seidon unter den ratsfähigen Ge- schlechtern der Stadt Freiburg. Vergl. auch Schau-ins-Land XII.

S^taafen. Der alte Schlossberg östl. von Staufen auf einer steilen Berghöhe zw. der Johanniskapelle u. der Metzenbacher Höhe trägt noch einige wenige ca. einen Met. hohe Mauerreste, über deren Provenienz jede geschichtl. Nachricht fehlt. S. topogr. Karte Bl. 128. Ein anderer Schloss- berg im üntermünsterthal , über den es ebenfalls keine histor. Nachricht giebt, befindet sich nördl. der Rotte Münsterhalden u. eine Burgeck er- hebt sich gegentib. dem Scharfenstein östl. der neuen Kunststrasse. Ob auch an den beiden letztgenannten Orten sich Mauerreste vorfinden, konnte ich nicht in Erfahrung bringen. ~ Zu erwähnen ist hierunter noch, dass K. Bissinger in seinem „Verzeichnis der Trümmer- u. Fundstätten aus röm. Zeit in Baden" zu Staufen eine röm. Wasserleitung mit Thonröhren anführt.

Stetten, das Schloss, Amts Lörrach. Alter Besitz des Frauenstiftes Säckingen, Lehen der Herren v. Schönau. Heunisch u. Bader S. 693.

ISulzbnrg;. Auf dem Schlössleberg in unmittelbarer Nähe ober« halb Sulzburg, also nicht zu verwechseln mit dem weiter entlegenen Kastelberg, befand sich vor Zeiten eine kleine Burg, über welche nur sehr wenige Nachrichten vorhanden sind. Markgr. Wilh. v. Hochberg- Sausenberg versichert i. J. 1439 eine Gülte auf demselben samt den zugehör. Leuten u. Gefällen u. 1479 verpfändet Markgr. Christoph v. Ba- den Stadt, Schloss od. Veste zu Sulzburg an einen Freibg. Bürger. Ob wir den Bcrth. de Sulzberg, s. Frbg. Ztschr. V, 64, u. andere dieses Na- mens, welche im Thennenb. Güterb. v. 1341 genannt sind, als Mitglieder einer Adelsfamilie betrachten dürfen, die hier ihren Sitz hatte, ist noch zweifelhaft. Martini vermutet in seiner Gesch. der Stadt Sulzburg, dass die brauchbaren Steine des alten Schlosses auf dem Schlossberg 1515 zum Aufbau des neuen Residenzschlosses in der Stadt verwendet wurden. S. Frbg. Ztschr. V, 64 u. fl. Die Ruine ist auf der neuesten topogr. Karte Bl. 128 in Form eines Rechteckes eingetragen u. die nordöstl. davon an- steigende Höhe als Burghalde.

ünlzhof lag in der Gemarkung Vörstettcn, im unt. Felde. Then- nenb. Güterb. v. 1341. Mona in Ztschr. XIV, 397.

Zeitschr. f. Geuoh. d. Oberrb. N. F. II. 4. 30

466 PoiniignoD.

Sdumenzil heisst die Stelle im Brettenthai unterh. des Dorfes Keppenbach, wo der Weg von Tliennenbach mit der Bretteuthalstraase zusammentrifft. Daselbst war die Grenze des Freiamtes. Maurer, Land- grafsch. im Breisgau. Markgr. Heinr. v. Hachberg verpfändet die Leute, die er „von der Äbtissin v. Andlau bat", von Gerolsberge abe vnze an Svn- nenzil am 18. Febr. 1311. Das Thennenb. Güterb. v. 1344 sagt, dass Sunnenzil ein steinernes Haus mit Garten u. Scheuer u. dort die Eloster- bleiche gewesen sei. Auch eine aufgemauerte Mühle mit eingehegtem Garten u. eine Walke oberh. derselben befanden sich daselbst. Zisch r. XII, 77, 81 u. ff. Nach Maurer in Frbg. Ztschr. IV, 295 führt der Bergab- hang im Winkel des Brettenthaies u. der langen Au, wo gegenwärtig sich noch ein laufender Brunnen befinde, heute noch den Namen Sonnenziel.

Tftrodunnin« Die von Ptolemäus im 2. Jhrdt. uns. Zeitrech- nung im 3. Klima des grossen Germanien u. in der Nähe der Donau an- geführte noltg TagoSovvov ist im ersten Viertel uns. Jhrdts. von ver- schied. Gelehrten, von Clüver, Oken u. Leichtlen als die im frühen Mittel- alter, zum erstenmal i. J. 765, genannte villa Zarduna u. marcha Zardu- nensis (Wartmann I, 48) u. als das heutige Zarten nachzuweisen versucht worden. Im Allgem. gilt diese Annahme seither als gesichert, da gegen die Etymologie des Wortes Zarten aus Tarodunum mit der Zwischenform Zarduna nichts einzuwenden ist. Auffallend ist nur, dass auch nicht eine einzige Inschrift, keine Skulptur an Ort und Stelle gefunden wurde, die diese Annahme bestätigen od. wenigstens unterstützen würde. Wohl sagt Schreiber in seiner Gesch. d. Stadt Frbg. I, 9, dass auf dem fragl. Ter- rain Fundamente von Gebäuden, antike Leistenziegel u. röm. Münzen ge- funden worden seien. Was die Fundamente anbelangt, so können diesel- ben ja auch mittelalterl. Bauten angehören, wenn sie nicht ausdrückl. als röm. Mauerwerk erkannt sind; von den Leistenziegeln ist nicht ein ein- ziges Stück mehr vorhanden; der sonst so fleissige Sammler konnte offenbar keines derselben habhaft werden u. die Münzen sind kein stringenter Beweis. Die hier in Betracht kommende Örtlichkeit ist ein Geländeabschnitt östl. von Zarten u. Eirchzarten, dessen natürl. Verthei- digungsstärke, noch durch Menschenarbeit erhöht, auch dem Laien sofort auffallen muss. Das Ganze bildet eine Hochebene mit einer Bodenfläcbe von nahezu IV2 G k^i Ausdehnung in Gestalt eines spitzwinkeligen Drei- ecks, dessen beide Langseiten durch die scharf abfallenden a. teilweise 50 Fuss hohen Hochränder des Rota- u. Wagen Steigbach es entstanden sind, auf der Schmalseite durch die Krümmung des Wagensteigbaches n. durch eine künstl. Erdbefestigung, der Heidengraben gen., abgeschlossen. An der Peripherie dieses ganzen Raumes, hart an die Hochränder gelegt, erhebt sich eine Erdanschüttung von durchschnittl. 5 Fuss Höhe n. 15 Fass ob. Breite. Der Heidengraben in Form einer zieml. gerad. Linie zeigt an den best erhalt. Stellen eine regelrechte Verschanzung von den an- gegeb. Dimensionen; jedoch sind hier die Böschungswinkel noch dentl. zu erkennen als bei den übrigen Teilen des Ringwalles. Die innere Bö- schung ist eine steilere, während die äussere mehr glacisartig sich ver- flacht; die Krone hat eine leichte Senkung nach aussen. Die Anlage entspricht so sehr den Anforderungen uns. modernen Feldbefestigung, dass

Odungen im Breisgau. 467

ich versucht bin anzanehmen, dass in einem der Kriege des verfloss. Jahr- hunderts der alte King wall an dieser Stelle für die Feuervertheidignng hergerichtet worden sei. Die ganze, unzweifelhaft der prähistor. Zeit an- gehör. Umwallung hat in neuester Zeit viel gelitten, namentlich der Hei- dcngraben, dessen Anlehnung an den Wagensteigbach zunächst beim Wirts- haus zum Schlüssel nach Versicherung des dort. Grundbesitzers sogar mit gemauerten Substruktionen versehen war. Einen Teil hat die darüb. hin- wegführende Eisenbahn zerstört, eine andere Strecke ist eingepflügt; da wo er von den Wandelungen der Neuzeit unberührt blieb, macht er sich durch eine Anhäufung grosser Steine und Felsbrocken, die mit Gesträuch überwuchert sind, kenntlich. Von einem Graben ist gegenwärtig nichts mehr wahrzunehmen, obwohl die Verschanzung den Namen Heidengraben führt. Schreiber hat 1. c. einen lithogr. Grundriss des ganzen Ringwalles mit nächster Umgebung beigegeben, der ein deutl. Bild giebt, nur sind überall die inneren Böschungen des Walles nicht angegeben. So viel mir bekannt, haben sich die Hoffnungen, bei der Anlage der Eisenbahn auf Funde zu stossen, nicht erfüllt. Endlich sei hier noch erwähnt, dass D. Grässe in seinem Orbinus latinus den Namen Tarodunum auf Reutlingen anwendet.

Tehsmer od. Techsmer, wie bei Lohe.

Thennenbach, eine von Herz. Berht. IV. v. Zähringen i. J. 1158 gestiftete Cistercienserabtei in einem Seitenthälchen des Brettenthaies, die lange Au gen., eine Stunde von Emmendingen geleg., i. J. 1806 säkulari- siert, war ein reich begütertes Kloster, das in der Gesch. des Breisgaus wie spez. der Stadt Frbg. von Bedeutung gewesen ist. Nach Aufhebung des Klost. wurde es zur Aufnahme armer u. heimatlos. Familien verwendet, welche noch i. J. 1816 eine kleine Gemeinde von 151 Seelen mit einem eig. Pfarrer bildeten. Im Jahre 1830 aber wurden die umfangreichen Klostergebäude abgetragen u. die alte roman. Kirche nach Freiburg für die evang. Kirchengem, transferiert. Der Boden, welcher einst das Klo- ster mit seinen Ökonomiegebäuden u. Gärten trug, ist jetzt in eine Wiesen- fläche umgewandelt u. nur eine architekton. recht interessante leider aber sehr vernachlässigte einzeln stehende Kapelle aus dem Jahre 1376, welche für sich u. vom Klost. getrennt an der ehemal. Umfassungsmauer stand, erinnert noch an die alte Abtei. Ausserdem ist noch ein Wirtshaus mit einer Mühle vorhanden. Der myst. Name des Klost. war Porta coeli, während der Profanname Thennenbach von dem dort. Wildbache Tännen- bach herkommt.

Tliieriiioildlilgeil« In der Beschreibung des Wildbannes, wel- chen König Heinrich II. i. J. 1008 dem Hochstift Basel schenkt, heisst es . . et inde ad Werstetten et de illo loco ad Thiermondingen, inde vero ad Ruthin etc. Trouillat I, 150. In der päpstl. Bestätigung für Klost. Schuttern v. 28. Okt. 1136 wird derselbe Ort Dirmuutingen gen. (Dümge Regg. Bad. 37) u. im Vergleich zw. Klost. Schuttern n. Heinr. v. Cro- zingen, gen. Spornli v. Freiburg „Tiermundingen" (Sachs I, 612). Es er- scheint dann noch in verschied. Urkk. z. ß. v. 1276 als Diermundingen, Ztschr. XI, 249 u. ff., am 20. Apr. 1344 als Thiermendingen, Ztschr. XIH,

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468 Poinsignon.

338. Nach dem Visitationsprotokoll v. 1482 hatte „Türmunigen'' noch eine Eipelle u. war Filiale von Vörstetten, Ztschr. XIV, 397, erscheint aber in der Deklaration des Predigerklost. zu Freiburg gegen die Deutsch-Ord.- Komm. daselbst i. J. 1738 nur noch als Diermondinger Hof zu Vörstetten. Dominik. -Repert. des ITnivers.-Arch. zu Frbg. Das Dorf scheint also in die Gem. Vörstetten vollständig aufgegangen zu sein u. lag etwa in der Mitte zw. Oberreuthe, Vörstetten u. Denzlingen. Das innerh. dieses Drei- ecks liegende Wäldchen heisst heutzutage noch das „Dermendinger Wäldele**.

Tonsille die Burg. Rud. v. Razenhusen u. Anna v. Tonsol, s. Haus- frau, verkaufen ihre Burg Tonsol mit allem Zubehör an den Grafen Kon- rad V. Freiburg um 400 M. Silb. am 11. Jan. 1256. Derselbe Graf Kon- rad verkauft im gleichen Jahre noch dieselbe Burg (munitionem) u. Herr- schaft an den Abt v. St. Trudpert um 700 M. Silb. v. Weech, Urkb. des Ben.-Klost. St. Trudpert in Ztschr. XXX, 104. Die Zähringischen Dienst- mannen V. ToDsol werden schon 1152 gen., s. Kolb Ein Hiltibrant de Tonsola erscheint als Zeuge schon im Rot. Sanpetr. Diöc.-Arch. XV, 150. Die Burg stand wahrscheinl. in der Nähe des heut. Burghofes.

Turner. Bader sagt, dass die Freiburg. Patrizierfamilie Turner von einem Edelsitze bei dem alten Römerturm auf der Höhe des Tur- ners abstamme. Diöc.-Arch. H, 229. Es ist mir kein urkundl. Beleg hiefür bekannt.

Das Weiherschloss Turn stein b. Freiburg, s. unt. Adelhausen.

Turrelteim. In der Güterbestätiguug dos Papstes Alexander IH. für das Frauenklost. zu St. Margarethen in Waldkirch v. 5. Aug. 1178 wird mitten unter lauter Ortschaften des unt. Breisgaus Turreheim ge- nannt. Neugart, Episc. Const. U, 584. Vielleicht ident. mit Turnheim in der Bestät.-Urk. für Klost. St. Trudpert v. 16. Jan. 1185 in Ztschr. XXX, 84.

Tcblinliain wird unt. den Breisg. Vergabungen für das Klost Lorsch angeführt. Cod. Lauresham. No. 2640. Neugart deutet im Episc. Const. I, XLII auf Jechtingen. Diese Deutung scheint mir etwas gewagt.

IJesenberg:. In der päpstl. Bestätigung für das Hochstift Basel V. 14. Apr. 1139 (Trouillat I, 275) ist die Stelle enthalten: curtim de Bri- sache cum ecclesia et filia sua Hostaht et curtim unam in eadem villi, castrum de Hvsenberch cum tota augia et montem Hechardis, ecclesiam de Acheim etc. also das Schloss Üsenberg mit der ganzen Insel , wie ich das Wort augia hier tibersetzen zu dürfen glaube. Es ist die einzige urkundl. Nennung des Schlosses Üsenberg, die mir bekannt geworden ist, während der Name der Dynasten bekannt!, früher u. später als obige Jahrzahl urkundl. reichlich belegt ist. Wann etwa das Schloss abgeg. sei, vermochte ich nicht zu ermitteln. Wohl sagt Schöpflin in seiner Historia Zaring. Bad. I, 463, dass es von den Breisachern zerstört n. als Ersatz dafür die Burg Ilöhingen b. Achkarren erbaut worden sei. Da aber schon 1259 ein Burgvogt von Höhingen Namens Ruther erwähnt wird (s. die „Altbad. Burgen u. Schlösser des Breisgaus von Näher u. Maarer^ p. 35), so dürfen wir nach obiger Annahme die Zerstörung Üsenbergs zw. die Jahre 1139 u. 1259 legen. Bader sagt zwar in seinen Fahrttti u. Wanderungen II, 131, die Breisacher hätten die Burg Üsenberg gleich-

Ödungen im Breisgau. 459

zeitig mit Eolenberg erst nach Erhebang ihrer Stadt zur Reichsstadt, also nach 1275 gebrochen, aber ich konnte die Quelle nicht finden, aus der er diese Nachricht schöpfte. Im Jahr 1291 wird Üsenberg schon ein Burgstall genannt, also eine Ruine. Eine ganz sichere Nachricht darüber, dass das Schloss völlig vernichtet war, bringt uns erst die Urk. der Gebr. Burkhart u. Gebehart v. Üsenberg v. 13. März 1320 im Stadt- arch. ßreisach. Unter jenem Datum näml. verkaufen die beiden gen. Dynasten der Stadt Breisach ihren Berg, gen. der üsenberg, so da ge- legen ist in dem Riiie niderhalb der vorgenanten stette (Brisach) um 60 M. Silb. als freies unbelehntes Eigentum. Von einem Burgstall ist hier nicht mehr die Rede. Die in dieser Urk. gen. Eaufsumme ist aber eine so enorme für einen leeren Platz, dass sie sich nur durch die natürl. forti- fikator. Bedeutung dieser Ortlichkeit erklären lässt; ein der Stadt feindl. gesinnter Besitzer derselben war im Stande, von da aus den ganzen Handel der Stadt, der zu jener Zeit noch fast ausschliesslich zu Schiff auf dem Rheine bewerkstelligt wurde, lahm zu legen. Die lithogr. West -Ansicht Breisachs aus dem 17. Jhrdt., welche Rosman's Gesch. von Breisach bei- gegeben ist, zeigt uns noch die Insel Eisenberg als eine das nachbarl. Gelände weit überragende Örtlichkeit mit einer Schanze gekrönt; sie wurde aber noch im 17. Jhrdt. mit Grund u. Boden dem übrigen Terrain gleich gemacht, weil, wie Maurer 1. c. richtig bemerkt, sie für die da- malige Tragweite der Geschütze zu entfernt lag, um von der Stadt ge- nügend bestrichen u. in die Befestigucgslinie hereingezogen, aber nahe genug, um dem Feinde nützlich werden zu können. Die Rheinkorrektion endl. gestaltete das Terrain in jener Gegend vollständig um u, nur noch der Gewannname Eisenberg etwa 1 km unterh. der Stadt hart am Ufer kennzeichnet die Stelle, wo einst die alte Dynastenburg gestanden.

UfPliaasieii. Kolb schreibt in seinem Lexikon III, 304 unter diesem Artikel : „Der Pfarrer wohnte vor Zeiten hier (also nicht in Hart- kirch, dem spät. St. Georgen) in einem gleich einer Veste mit Wasser- gräben umgebenen Pfarrhof. Weil dieser im 30jähr. Kriege zersört wurde, widmete die Johauniter-Kommende von Freiburg als Lehenherr der Kirche den i. J. 1660 um 1300 fl. erkauften Klarisserhof zu Uff hausen teils zur Zehntscheuer, teils zur Pfarrwohnung.** Es liegt nahe bei der Beschrei- bung jenes ältesten Pfarrhofes zu Üffhausen an ein festes Hans der freien Adeligen v. Üffhausen zu denken, an jene nobiles viri Livcilinus et Adel- bertus de Vfhusen, welche bei der Schenkung Herzog Berhtolds I. vom 27. Dez. 1112 im Rot. Sanpetr. als Zeugen angeführt werden.

Verisberg:, auch Verlisperg u. Werisperg vffen den eggen ist jetzt Zwerisberg auf dem Bergrücken zw. dem Ob.-Ibenthal u. der Wagensteig.

Die Villaner Mark. Cod. Lauresh. II, 549 No. 2707. Ein gew. Reinbert schenkt Besitzungen in pago Brisegowe in Villaner marca et basilicam in eadem marca. Anno VII. Karol. reg. i. J. 774—775. Lage unbekannt.

TSgfisheini. Im Augg. Kirchenber. v. J. 1663 (Stadtarch. Frbg.) finde ich im Vögish. Bann gelegen eine Örtlichkeit: „die Homburg gen., früher Mürdinggassen g^heissen.**

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470 PoinsignoD.

TOfl^sber^y die Pfarrkirche u. das Bad. Der Lib. dec. v. J. 1275 erwähnt des Plebanus iu Vogtsperg an zweien Stellen u. auch der Lib. tax. y. 1353 führt im Dekanat Endingen eine ecclosiu Vogtsperg an. Diöc- Arch. I, 205 u. V, 90. Ein Berain des Keuerinnenklost. v. J. 1508 im Stadtarch. Frbg. erwähnt das „gotzhuss von Vogtsperg". Die Kirche zu Vogtsberg stand nicht auf der Stelle, wo jetzt die grosse Kapelle steht, sondern vom Dorfe getrennt mit Pfarrhof u. Sigristcnhaus am südöstl. Ausgang des Weilers V. iu der Nähe der Quellen zw. der Strasse Vogts- burg-Oberschafifhauseu u. dem Feldweg, der von Vogtsberg nach der Eich- spitze führt. Sie ist erst vor einigen Jahrzehnten abgebrochen worden. Auf der Eichspitze selbst befand sich einst aucli eine Kapelle mit Bruder- haus, deren Mauern von Epheu überwuchert noch sichtbar sind. Unge- fähr 1 km westl. von Vogtsburg entfernt öffnet sich an der Nordseite des schmalen Thälchens eine enge Felsenschlucht, wo mehrere warme Quellen aus dem Gesteine entspringen. Die mächtigste derselben kommt aus einem gewölbten kleinen Kanal von 1 Fuss Höhe, das gemauerte Becken, in das die Quelle sich ergiesst, gehört aber einer neueren Zeit an; die ausgc- meiselte Vertiefung im Felsen unweit davon scheint aber sehr alt. zu sein. Es befand sich im Mittelalter ein Bad daselbst. Schon i. J. 1300 wird das Bad zu Vogtzberg als hochstift-basel'sches Lehen der Hrn. v. Üsen- berg erwähnt. Ztschr. XV, 380. Das Zinsbuch der Reuerinnen zu Frei- burg v. J. 1456 im Stadtarch. Frbg. führt unter der Rubrik Vogtsberg Matten unter dem Bad u. vor dem Bad an; ein spät. Berain desselben Klost. T. J. 1508 enthält die Stellen „badhoff zue Vogtsperg**, Matten „vor dem bad Vogtsperg". Nach dem Hochberg. Ber. v. J. 1567 im Stadt- arch. Frbg. hatte der jweil. Inhaber des Bades jährl. 272 ^ Pfg. an die Markgr. y. Hochberg zu zinsen. Es wird auch noch 1571 unter den im Gebrauch befindl. Bädern aufgezählt. S. Ztschr. XIV, 128.

Die Tollenbar^ bei Kleinkems. Im Kärtchen üb. das mittel- alterl. Breisgau in Bader's Bad. 1839 Bd. I, S. 88 ist nördl. der Barg Istein auch die Burg Vollen bürg eingezeichnet Abt Bertold v. St. Blasien belehnte am 3. Sept. 1301 das Hochstift Basel mit der Hälfte des VoUen- berges oberh. Kleinkems jedoch unter der ausdrückl. Bedingung, niemals daselbst eine Burg zu bauen. Gerbert N. S. IU, 242. Gerbert zählt dann 1. c. II, 151 unt. den St. Blasian. Lehenträgern des 14. Jhrdts. die Bi- schöfe y. Basel auf wegen des Berges VoUenberg, aber eine Burg daselbst wird weiter nicht genannt. Kolb erwähnt dieses ehemal. jetzt spurlos verschwundenen Schlosses auch unter dem Artikel Kleinkems.

Terbnrn; b. Stauffen. Kolb schreibt in seinem Lexikon UI, 384 „Vorburg, Ruinen einer Burg bei der Stadt Stauffen, dem dort. Schlosse gegenüb. gelegen. Es hatte ehem. seinen eigenen Adel, der sich von Vor- burg nannte^. Es ist -weiter nichts hierüber bekannt geworden und auch in Staufen konnte ich nichts Yiierüber in lOrfahrung bringen. Wohl ist zw. Grunern u. Hallrechten ein l'ohreuberg, allein auch dort ist nicbts von einer Burg bekannt u. ausserdem liegt derselbe zu weit entfernt von Staufen und nicht gegenüber vom Schlosse Staufen.

Tnizzilistat« In der Bestätigungs- Urkunde Zwentibolds von Lethringen y. 12. Mai 913 für die Abtei Münster im Gregorienthai ist die

Stelle euCbaltea: „et in Bi etus appenditiis". Tronill dieselbe Urkunde, aber : als Weiuetetten z«. Breiea ejneii Ptebanua in Wiatat welcbes jetzt keine eigene

HVahinkofen.

Ebo V. 7. Sept. 751 wird i gescbriebeu. In der Sch< TÜla WahcincoTa erwähn Wartmann I, Iä2.

Walawinkel wi: für Tliennenbach v. 5. Ai Walawiiichel, Furunecca." Ton Tbenneiibacb von 134 laut eiuer Url(. v. 7. Jan Gut daselbst besass. Sta einen Hof zu Waleuvink der Lercben. Uie Lerch' Lerchen Strasse bei Emmei heisst jetzt die Vögeleswi reutbe, wo sich noch vor Keller befanden, Maurer 16. Jbrdt. Ztschr. XXXr

Waldeck. Das h Bad. 1) enthalt im kleines natur einer Burg Namens wald 11. I, 460, sagt Uzil an der Wiese, erbebt sich abwärts an dem sog. Niedi als Zeugnisse, dass einst a die Kömer standen u. na wohnten. Die Herren v. 1 Bürste) in ihrem Stami die Ruinen von Neuwaldecl die Mitte des XII. saec. ui Güdnestl. Schwarz wald an Arch. XV, 150 u. schon Sept. 1113 I. c. 156 erat Waldeege. Bezügl. diesef aaf eine Stelle in Urstis. zweier Schlösser Neu- u. wähnt als Schenkung voc Stelle b eiset bei Tronillat videücet et novum cum on ricQS aiden) ecclesiae cor das Hochatift Basel v. 1,

472 Poinsignon.

Näheres in Ztsclir. IV, 216 u. Gerbert N. S. III, 96 u. I, 360. Bezügl. der ersten von Fecht angezogenen Örtlichkeit, den Hügel „Castel" bei Bürchau betr., berichtet Huhn, dass dort angestellte Nachgrabungen durch- aus keine Spuren von alten Mauer resten ergeben haben. Über die Ört- lichkeit Burstel s. die alte topogr. Karte Bl. Todtnau, zw. Demberg u. Langensec, südl. Hohen eck; die Burg Tegernau lag ganz nahe bei Ober- tegernau auf dem Ausläufer des Bergs Nollen etwa 40 Fuss über dem Weg. Fecht bezeichnet 1. c. 529 den Burstel mit seinen Überresten alten Gemäuers als die Ruine von Altwaldeck u. die südwestl. von Tegernau liegende Örtlichkeit Kandenburg als Neuwaldeck.

"Wanden war ehemals ein Weiherschloss in den Wiesen ganz nahe bei Thiengen, Amts Freiburg, am südl. Ende des Blankenberges. Es wird als Castrum Wangen schon in einer Urk. v. 16. Okt. 1266 gen., wo es als strittiges Eigentum sowohl von dem Deutsch -Ordenshause zu Freiburg als von dem Edelmanne Walter v. Wangen mit dem Zunamen Bidermann angesprochen wird. Schreiber Urk.-Buch I, 64. Trenkle be- zeichnet in seiner Gesch. des Domstift- Basel'schen Fronhofes zu Thiengen i. Br., Diöc.-Arch. VI, 179, das Schlossgut Wangen als einen der sieben alten Hubhöfe, welche zusammen zum gen. Fronhof gehörten. Nach einem Aufschrieb des Basl. Orig.- Dinghof buches waren gegen den Schluss des 13. Jhrdts. die Deutschherren im Besitze des Gutes Wangen. Gegen Ende des 14. Jhrdts. aber scheint es Eigentum der Grafen v. Freiburg gewesen zu sein, wenn wir den Inhalt einer ürk. v. 5. Juni 1387, welche zwei Burgen zu W engein gleichzeitig mit Gütern zu Opfingen, Thiengen und Schallstadt anführt, für Wangen auslegen dürfen. Dambacher deutet in Ztschr. XX, 101 auf Mengen. Zu Anfang des nächstfolg. Jhrdts. er- scheinen dann die Tegelin, ein altes Frbg. Patriziergeschlecht, als Herren zu Wangen u. eine ihrer Linien nennt sich fortan Tegelin v. Wangen, welche mit dieser Bezeichnung in die breisg.-ritterständ. Tabulatur auf- genommen war. Der letzte Junker Tegelin v. Wangen verkaufte das Schlossgut i. J. 1581 um 10 141 fl., welches nun in verschied. Hände kam, bis es als Hochberg. Lehen durch Heirat des Frl. Karoline Luise v. Wan- gen, Erbin von Wangen u. Hohen wettersbach an die Schilling v. Cann- statt gelangte, welche es i. J. 1767 unter Auflösung des Lehens Verbandes an die Gem. Thiengen um 310 fl. verkauften. Das Gut bestand jedoch damals nur noch aus Schloss, Weiher u. 2 Jauch. Matten, zinspflichtig au die Domprobstei Basel mit 1 Schill. 2 Kr. Bald darauf wurde das Schloss abgebrochen u. ist jetzt spurlos vom Erdboden verschwunden. Näheres s. Trenkle in Diöc.-Arch. VI, 194 u. ff. Vergl. auch oben den Art. „Blankenberg".

l^armbacli wird mit Wyhleu u. Ilerthen unter den Fundst&tten

aus röm. Zeit von Bissinger angeführt.

l^asen^reiler, die Burg. Das oben wiederholt angeführte Land- kärtchen des Breisgaues zeigt ganz nahe beim Dorfe W. auf der Anhöhe eine Burg. W. war Lehen der Herren v. Üsenberg vom Klost. Murbach u. wurde 1297 an das Deutschherrnhaus zu Freiburg verkauft. Die Brandschatzung im Breisgau v. 1525 (Ztschr. XXXYII, 89) erw&bnt des

Ödcmgen im i

SchloHBes der TeuUchea Berreu zu W. : orden znständ. Güter zu W. v. J. 1653 an: qVolgen des Ordens eigeuthüinblicl oder Schlosa Wassenweyller gehörig." bewohnt gewesen, iat ans dem Ber&ii war dies noch 1542 der Fal), da der Li Briefe ^usd. an. auf eine Dolerredang den Komturen v. Benggen a. v. Maini XXVII, 360. Das Schloss aber, wenigi dem Berge, aondern am nordöstl. Ende das Pfarrhaus steht. Ee war somit ei noch ein lileiner Best vorhanden ist. dass ein Feldstflck oberh. Waseuweilei der neuBD top(%r. Karte die Zahl 307,4 was der Lage nach mit dem Kärtchen doch Niemand daran erinnern, dort jei W^CK^rsheiMi lag b. Auggei wird es bei jenem Orte erwähnt, »er XIV, 397.

WeiHSiretI, das Weiherschlo«

frühe, vielleicht durch den Verkauf i in der. Besitz des Hochstiftea Strassbi ein Itittergeschlecht v. Wisswiler, we etwa um das Jahr 1230 in die Gescb von welchem die Ritter Herrn, u. Job gen. Ortes erscheinen, I. c. IX, 336. 1 jedoch vor dem Jahre 1349 noch uirgt gestattet Bisch. Berthold d. das Kap. v( V. Üacnberg auf Burg u. Dorf Weisgv Silb. verwidmen zu d&rfen u. drei Jal seihe Fr. v. Üaenberg den Markgr. H( Dorf Welssweil, Sachs I, 433. Im letzte der Linie Hachberg-Höhingen, al Bemh. v. Baden, welcher schon i. J, ßöder V. Diersburg verpfändet. Sachs herzogtum Baden" p. 979. Im Jahr 1 des Hummel v. Stauffenberg u, a. Efa Burg zu Weissweil an sich, Sachs U, zu Weissweil nicht mehr genannt. Dii Jahr 1291 au unt. dem Patriziat der 8l d. Stadt Frbg. II, 56); den lö. Jan. Brgrmstr. zu Breisacb u. als letzter Wiswilr, Schnltheiss v. Ihringen, als 8i bekannt. Stadtarch. Frbg. Sekt. Adel IVellinjEeii. im Testament «1 Klost. Ettenheimmunster v. 12. März in pago Brisigavense auch Wellengen

474 Poinsignon.

Grandidier II No. 55. In der BestätiguDg Otto's II. für Elost. EiDsiedeln y. 14. Aug. 972 werden nach einander die Orte Riegol, Endinga, Yuene- lioga, Cbensinga, Deninga u. s. w. angeführt. Neugart, C. d. AI. I, 616. Neugart erklärt Vuenelinga mit Weliugen, welcher Ansicht ich mich an- schliesse, obwohl ich jenen Ortsnamen, wenn er nicht in solcher Um- gebung genannt wäre, lieber mit Wendungen übersetzen würde. Ritter Herm. v. Wiswil übergiebt am 1. März 1308 mit Grenehmigung der Grafen V. Freiburg alle seine Güter in Wellingen dem Abt v. St. Märgen u. Wem- hern v. Hunwilre, seinen beid. Schwägern. Am 15. Nov. 1311 u. am 1. März 1312 verkaufen auch die Erben des gen. Ritters v. Wiswil u. Ritter Walter Koler, Letzterer mit Genehmigung des Markgr. Rud. v. Hach- berg, ihre Güter zu Wellingen dem Gotteshaus St. Mergen. Uned. ürkk. im Gen.-Land.-Arch. Karlsruhe. J. B. Kolb giebt an, dass der Ort W. schon i. J. 1592 ausgeg. sei. Dem steht jedoch gegenfib. eine ürk. im Gen.'Land.-Arch. v. 3. Jan. 1621, worin das Klost. Allerheiligen -St. Mär- gen einen seiner Höfe zu Wellingen verleiht. In den Lehenbriefen des Stadtarch. Endingen üb. Schafgiessen wird Wellingen sogar noch i. J. 1793 genannt. Jetzt steht nur noch die Wellinger Mühle, ein einzelnes Haus. S. die Mtlgo. d. bad. bist. Komm. Hft. 7, p. 88.

IFestlieilly s. unt. Ihringen.

l^ezxisteinay abgeg. Ort b. Bleichheim, welcher schon im Rot. Sanpet. gen. wird. v. Weech bemerkt in dem dem Rotulus beigeg. Orts- verzeichnis, dass noch in einer Renovation von Bleichheim aus dem Jahr 1571 ein Eckhart v. Wetzstein gen. wird. Diöc.-Arch. XV. Auch in einer alten Aufzeichnung vou Gütern des Klost. Ettenheimmünster (Dnmg^ Regg. Bad. p. 6) wird Wezistein angeführt. Wie die 1. c. beigefdg^n Anmerkungen besagen, hat schon Grandidier auf die Benennung einer Wiese am Ursprung der Bleichbach mit Wezstein hingewiesen.

Wilttralia. In einer Schenkungsurk. v. 8. Nov. 790 überträgt Hiltine eine Hube in pago Prisigauia in loco qui dicitur Wihtraha u. vier Jauch. Ackerland, ein Jauch. Wiesland u. einen Teil eines Weinberges bei Merishusum (Merzhausen) an das Klost. St. Gallen. Actum in Witu- nauia (Wittnau) anno XXIII Caroli regis. Wartmann I, 118. Neugart, Cod. dipl. AI. I, 99. Letzterer vermutet Wiehre b. Freiburg; Wartmann hält diese Deutung für uuwahrscheinl. Das jetzige Wiehre heisst in den ältesten Nennungen „Worin", Trouillat I, 150, dann „Wuori" u. endlich „Wuery", eine Form, die sich mit Wihtraha nicht gut in Einklang bringen lässt. Auch in der Schenkung des Erlebald vom 16. Nov. 878 ebenfaUs für St. Galleu wird Witracho nochmals in Gemeinschaft mit Merzhausen u. Wittnau genannt: in Merishuseu marcha et in Witracho marcha . . in pago Prisigauge. Der Ausstellungsort ist diesmal Wolvinwilare. Wart- mann II, 187. Der Ort hatte also seine eigene Gemarkung. In der Ver- leihungsurk. des Abtes Hartmot v. St. Gallen für denselben Erlebald vom gleichen Dat. u. Ausstellungsort (1. c.) wird auch noch Uffhusun beige- fügt, also lauter Orte am Schönberg. Der Reihenfolge nach, wie alle diese Ortschaften angeführt werden, kann Wihtraha nicht gut anderswo als auch am Schönberg gelegen haben. Es wird dieses schliessl. bestät durch das

GüDtenthal. Oaterb. t.

Schöoberg zwei Jauch, jener Zeit der Ort achot geBtandec, zum GewannD Wihtraha also nicht ge kömHe,'da Wihtera b. J WahrBebeiulichkeit auf Wihtera lag, ist bia jel bei alten Orlsnameo stet

Wilde Schnee

oberb. des Schneeberg. '. erhob sich einst eine Ba: Rilterfamilie Colraan, wi in Fehde mit der Frbg erfolglosen SühneTereucli brantit u. dem Erdbod< Etreiteoden Parteien dahi: den Colman abkaufte u, liessen. S. H. Schreiber II, lOl u. ff. Die Wild, mann u. eines Zweiges d V. 1311, 1317 u. 1327 bi an das Klost. Oherried i wilde Snewesberg und di ussbenempt sint". Bade Urkk. ist mir eicht sei obige Vorbehalt auch ii< erstreckt, lasse ich dab deti Schnewlin bin ich Colman zum grossen Sta ganz verschied. Wappen u. II, Taf. VI, No. 17. ein isolierter Felszacken Das Burgstal im T Sanpet. aus der Mitte d< Sitzes, nennt eine Örtlic bang: „De Buggenhorn inde in riuum dictum W stal, quidquid ab ipso tf tum terminum Burg stal montem dictum Ettenber^ big i^um vorig. JhrdL noc Arch. XV, 154 u. Gothei: XXI, 100 soll ein Plan i strum dirutum oberh. de u, jetzt der Heidenfels zu verwechseln mit dem

476 Poinsignon.

rain in der sog. Katzenstaig. Heidenschloss heisst auch ein heute noch bestehender Hof nahe bei St. Peter.

Ht» 'Wilitelnkj die Burg u. das Kloster. Laut Gessions-Ürk. v. J. 1237 überlässt Abt Konrad I. v. St. Gallen den Frauen v. Güntersthal die Besitzungen zu Oberried; um dort ein Konventshaus zu bauen u. sich daselbst niederzulassen. Gerbert N. S. III, 141. Die Chronik v. Ober- ried V. J. 1300 (Mone, Quellensming. I, 196) sagt, dass die Gegend dieser Niederlassung so rauh u. für die Herbeischaffung der Lebensmittel so schwer zugängl. gewesen sei, dass die Kolonie nach 6 Jahren schon wieder einging u. die Frauen nach Güntersthal zurückkehrten. Auch die Mönche vom Orden des hl. Wilhelm, welche nach einigen Jahren in das verlassene Klüsterlein einzogen, hielten es nur 14 Jahre daselbst aus u. siedelten 1262 nach Freiburg über. Eine solche Unwirtlichkeit aber lässt unmögl. auf eine Ansiedelung zu Oberried selbst schliesseu, da dieser Ort u. ange- baute Güter daselbst schon im Rotul. Sanpetr. Diöc -Arch. XV, 143, 145 u. 146, also jedenfalls vor 1203 erwähnt werden, auch die Legende von der ersten Niederlassung der Güntersthal. Klost.-Frauen auf eine abgeleg. Stelle im tiefen Walde hindeutet. Es bleibt nur die Wahl zw. dem Zast- lerthal u. der breiteren für eine Ansiedelung daher etwas günstigeren Thaldäche von St. Wilhelm. Bader, Schicksale des ehem. Frauenstiftes in Diöc. -Arch. V, 140 entschied sich für den Eingang des Zastlerthales. Aber in solcher Nähe des Dorfes Oberried konnte man doch nicht von ünzugänglichkeit sprechen, während schon der Name St. Wilhelm auf die Niederlassung der Wilbelmiten daselbst hinweist. Noch steht zu St. Wil- helm eine kleine Kapelle, welche nach der fortlebenden Tradition der dort. Einwohner die Stelle bezeichnet, wo das alte Klöstercheu gestanden haben soll. Das Klost. im Dorf zu Oberried halte ich erst für eine dritte klösterl. Niederlassung. Leider sind die meisten Oberrieder ürkk. im 30jähr. Krieg zu Grunde gegangen, als dorthin in dem Turm der alten Burg zu St. Wilhelm die Habseligkeiten u. das Archiv der Freiburger Wilhelmiten geflüchtet worden waren. Nachdem den Schweden die Sache verraten worden war, plünderten sie den Turm u. brannten ihn dann aus. Bader^s Bad. III, 144. Wem diese Burg gehört haben u. wo sie gestanden haben mag, ist zu ermitteln nicht möglich gewesen. Sie wird sonst nir- gendwo erwähnt.

IVindliaseil. Bei Munzingen wird eine Feldgegend „ze Wint- husen" genannt. Güntersthal. Urbar 1344. Mone in Ztschr. XIV, 398.

Winstein od. ÜVlstat, abgeg. Pfarrei. Der Lib. dec. v. J. 1275 zählt im Dekanat Wasenweiler (al. Breisach) nach einander auf: Plebanus in Tonsei, Kilchofen, Stephen, Wistat, Crozingen, Capell etc. Diöc. -Arch. I, 208. Auffallenderweise nennt aber der Lib. tax. v. 1353 die Kirche zu Winstat in nachstehender Reihenfolge: Breitnow cum filia ad S. Oswaldum. Kilchzarten cum filia Ebnet, Winstat, Capell etc. Fol- gen wir dem Lib. dec, so haben wir unzweifelhaft Weinstetten b. Brem- garten darunter zu verstehen, umgekehrt hätten wir diese abgeg. Kirche im Kirchzart. Thal zu suchen. Um die Zweifel bis zur Verwirrung zu steigern lesen wir noch in Ztschr. XIV, 398 folgende Stelle: „In dem

Ödungen im Breisgao. 47*7

Konstanz. Pfründeregister v. 1482 wird die capella Winstein als Filial von Kirchzarten b. Freiburg angeführt u. gleich darauf bei Freibui^g be- merkt: ecciesia quondam Winstein consumpta est cum villa per allnvionem Reni (1. Treisamae); est adhuc ibidem una curia Johannitarum et solvun- tur adhuc bannales decimarum per Johannitas. Da die Pfarrei Kirch- zarten den Johannitern zu Freibnrg gehörte, so lag wohl auch Winstein in der Nähe. Mone." Das Konstanz. Pfründeregister v. 1482 ist leider nicht mehr aufzufinden. Zu alledem finden wir auch noch im Registrum subsidy charitativi F. de anno 1497 hezw. 1493 et 1508 lt. gefälliger Mit- teilung des Erzbisch. Archivars Hrn. Zell folgende Stellen: „Capitulum decanatus Brysach, Ecciesia Kilchzarten Zarten, Wyler (jetzt Stegen), Yalckenstein, Winstein, Ebnett sunt capelle sub eadem (sc. eccles. Kilch- zarten) u. gleich darauf als Erläuterung: eccles. quondam Wy statt so- lum ibidem est quadam curia et capella, alias nichil, curia est Johannita- rum." Bei allen diesen widersprechenden Nachrichten scheint mir die Ver- mutung erlaubt, dass der jetzige Weiler Weinstetten a. Rh. einst seine eigene Pfarrkirche gehabt hatte, die durch die Überschwemmungen des Rheins weggespült wurde, wie nachweisbar ja auch das Münster in Neuen- burg a. Eh. Da sowohl Weinstetten als Kirchzarten den Johannitern ge- hörte, wurde wahrscheinl. das Kirchenvermögen der abgeg. Kirche Wein- stetten an die Pfarrkirche zu Kirchzarten abgegeben, mit der Auflage für den Aufbau u. die baul. Unterhaltung einer Kapelle in Weinstetten zu sorgen. An einen Hof Winstein od. Winstat mit Kapelle im Kirchzart. Thal ist nicht zu denken, da die Urkk. der Stadt Freibnrg, die doch Eigentümerin des grössten Teils davon war, sicher etwas hierüber er- wähnen würden. Vgl. auch oben Yuizzilistat.

TVinterbAcb, die Burg, sonst auch Wasserhaus od. Weyerschloss gen., war ein add. Sitz u. ehem. Stift- Waldkirch. Lehen in dem untern Glotterthal. Kolb HI, 391. Der Zinken Winterbach im Ünter-Glotter- thal ist zwar heute noch vorhanden, aber das Weiherschloss existiert nicht mehr. Es war vorübergehend im Besitz der Junk. Tegelin v. Winterbach in Freiburg, deren einer i. J. 1508 Brgrmstr. daselbst war u. kam 1528 an die Tegelin v. Wangen, von welchen Junk. Hans Jörg i. J. 1566 „Hans, B u r g s t a 1 1 , Wassergraben" zu Winterbach samt Gütern an den Junk. Weiss- beck verkauft. Ztschr. XXI, 123. Zuletzt gehörte es der Familie von Kleinbrot, deren reiche Vorfahren unter dem Namen Kieinbrötlin schon im 14. Jhrdt. zu Freiburg lebten. Nördl. von Winterbach ist auf der neuen topogr. Karte eine Anhöhe mit „Schlossbühl" bezeichnet a. etwas üb. einen Kilomet. östl. davon heisst eine Bergkuppe das „SchloBseck".

H^ippertskirch, Dorf u. Propstei auf dem Toniberg wird zum erstenmal in der päpstl. Bestätigung v. 28. Okt. 1136 für das Klost. Schut- tern iDümge, Regg. Bad. p. 37) genannt: Wipreskircha cum ecciesia. Die Bestätigung setzt aber schon einen alt. Besitz voraus. Der Lib. dec. V. 1275 führt einen Plebanus, also Weltpriester in Wiphertschilch mit einem Vikar n. einem erheblichen Pfarreinkommen an, ohne dabei des Klosters zu erwähnen. In kirchl. Beziehung beschränkten sich also die Rechte des Klosters noch lediglich auf den Patronat Auch noch aus

478 Poinsignon.

der Bulle von Nikolaus IV. v. 1289 (Marian II, 428) geht hervor, dass dieses Verhältnis weiter fortbestand. Die Bestätigung lautet: ecclesiam quam habetis in villa que Wippretskirch vulgariter nuncupatur, cum de- cimis, possessionibus, redditibus et omnibus pertinentiis suis n. ebenda ferner: curias et jurisdictiones temporales in villis Hainbach Wipprets- kirch, Diermundingen etc. Das Klost. war also Grundherr. Das Kirch- spiel erstreckte sich nach dem Lib. tax. v. 1353 auch auf die Orte Hart- hausen, Opfingen u. Waltershofen Wippehrtskilch cum filia Harthusen et cum capellis Ophingen, Waltershouen ad S. Bartholomeura et ad S. Nicolaum. Wann die Kirche dem Kloster völlig iiicorporiert u. die Pfarrei in eine Propstei verwandelt wurde, habe ich nicht ermitteln können. Die Expositur bestand aus mehreren Ordensgeistlichen mit eigenem Propst. In polit. Beziehung bildete Wippertskilch bis tief in unsere Zeit hinein eine eigene Gemeinde, die aber niemals auf eine grössere Anzahl von Feuerstellen sich ausdehnte. So zählt die Brandschatzung im Breisgau V. 1525 in Ztschr. XXXVII, 90 zu Wiperskilch nur zwei pfaffen faüser, ein meyger huss u. ein sigristen hus auf. Im Jahr 1816 aber standen zu Wippertskirch noch ein Schloss, eine Kirche u. drei Höfe mit 28 Seelen. Im letztgen. Jahre wurde die Pfarrei nach Waltershofen verlegt, die Kirche nach einigen Jahren schon, das Schloss aber, das am Berge lag, erst 1832 abgebrochen, nachdem der dazu gehör, grundherrl. Besitz be- reits schon früher an die Domäne Umkirch übergeg. war. Heute befindet sich dort nur noch ein einzelner Bauernhof, an dessen äusserer Mauer zwei Epitaphien eingelassen sind, welche einst am Schlosse sich befanden. Das eine trägt die Inschrift: Franciscus Abbas hujus nominis primus hoc aedificium fieri curavit 1733 u. darüber befindet sich der Pelikan, das Wappentier von Schuttern. Das andere Epitaphium enthält einen un- kenntl. gewordenen Wappenschild, gekrönt mit Inful, Ringstab u. Schwert p]in Kreuz wenige Schritte davon im Felde bezeichnet die Stelle, wo einst der Eingang zur Kirche gewesen.

Wisselnheim. Der Wissolnhein wog im Forchheimer Bann wird in IJrkk. des Hl. - Geist -Spit. zu Freiburg v. 4. Apr. 1331 genannt

ÜVittelHbach, das Burgstall. Im Dingrodel v. Oberried aus dem Jahr 1296, veröffentlicht v. Ilartfelder in Ztschr. XXXVI, 279, wird ein Wald, „dem man da sprichet an dem burgstal", erwähnt. Die Lage dieses Burgstalls, also einer damals schon zerstörten Burg, ist aus dem Wortlaut des R. dels selbst nicht genau zu ersehen, doch scheint er mir in der Nähe von Witteisbach, einem kleinen Seitenthal bei Oberried, gelegen zu haben, vielleicht selbst zum alten Dinghof Witolfesbach gehörend.

m^ittenbüheL In der päpstl. Bestätigung für Thennenbach v.

5. Aug. 1178 wird mit Walawinkel (s. dort) auch eine Örtlichkeit Wikenbnol genannt, corrumpiert aus Witenbühel. Neugart, Episc. Const. II, 586. Es ist der heutige Hurtenhof im Freiamt. Vergl. Maurer in Freib. Ztschr. IV, 290.

Bei l^olibacli in dem benachbarten Weiler Nebenan war in älteren

Zeiten ein ziemlich besuchter Wallfahrtsort, worauf heute noch die Ge- wannamen „Pfaffenacker" u. „im Käppele" hinweisen. Auch ist in der

Ödungen im Breisgau. 479

Nähe von Nebenau eine „Borghalde^ auf einem hohen Berge. S. Fecht. Südwest]. Schwarzwald II. Abt. Bd. I, 442. Bei dem Weiler Hammer- stein, der ebenfalls zu Wollbach gehört, befindet sich in einem steilen hohen Felsen hart über dem Kanderbach, teils durch Natur, teils durch Menschenhand geschaffen, eine Troglodytenhöhle, die der Tradition nach in uralten Zeiten einem fremden Waldbruder aus Venedig als Wohnung gedient haben soll. Kolb. II, 5. Wollbach hatte seinen eigenen Ortsadel, der mit dem Namen von Walpach um das J. 1345, 1350 u. noch 1430 in Urkunden vorkömmt. Sievert in „das Grossht. Baden^ u. Kolb II, 325. Auf dem Bergrücken zwischen Nebenau und Hammerstein liegen die Dörfchen Egisholz und Egerten. Eine halbe Stunde nördl. davon stand nach Kolb II, 298 ein abgegangenes Dörfchen Namens Gryfenwiler, das vermutlich durch Erdbeben im 12. oder 13. Jahrb. zerstört worden sein soll u. dessen Mauerreste teilweise zum Aufbau des Dörfchens Egerten gedient hätten. Kolb schreibt, dass man zu seiner Zeit noch (1814) Ruinen des Dorfes u. der Kirche gesehen habe. Desgleichen sollen bei Egisholz in der Richtung nach Kandern damals noch die Ruinen einer alten Kapelle sichtbar gewesen sein.

l^i^pplinsber^, die Kirche. Die päpstl. Bestätigung für Kloster Schuttern v. 28. Okt. 1136 erwähnt eines Ortes Wopeliuesbergen (Dümge Regg. Bad. p. 37), aber für die Kirche zu W. haben wir erst durch den Lib. dec. v. 1275 (Diöc.-Arch. I, 202) eine urkundliche Bestätigung, wo sie Weplisperch genannt wird. W. war eine eigene Pfarrei, welche schon in der Bulle v. Nikolaus IV. v. J. 1289 für Schuttern als parochia ecclesie de Wöplinsbergen genannt, aber von Bonifacius VHI. um 1295 dem Kloster Schuttern förmlich übergeben wird, worüber dieses am 1. Okt. 1359 sich gegen den Bischof v. Konstanz reversiert. Marian II, 428 u. Diöc.-Arch. I, 205. Ehemals Mutterkirche v. Mundingen, Nieder-Emmendingen, Keppen- bach, den Höfen im Glasig, zu Gutenrode u. am Tennenbach ist diese Kirche, welche der hl. Barbara geweiht war, als eine der ältesten Kirchen des Landes anzusehen, wie die ebenfalls auf einem Berge alleinstehende ehem. Severinuskirche auf dem Mauracher Berg, die Birtelskirche auf dem Hochrand bei Mengen, die Wipprechtskirche auf dem Tuniberg u. die Kirche zu Kirchhöfen, welche ehem. neben der hochgelegenen Malstätte der Ämpringer Mark im Freien stand. Kirche und Pfarrhof standen hoch üben auf der Wasserscheide zwischen der Ebene des Rheinthals u. dem Brettenthai, in der Nähe des Meierhofs auf der Seite gegen Landeck. Der Pfarrhof wurde erstmals 1693 zerstört u. 1713 völlig eingeäschert, worauf der Pfarrer nach Mundingen zog; die Kirche aber zerfiel dann aus Mangel an baulicher Unterhaltung und wurde schliesslich gänzlich zerstört. Näheres s. H. Maurer „Der Wöplinsberg" in Ztschr. des Ver. Schau-ins-Land. 10. Jahrg. Wöpplinsberg war im Mittelalter lange Zeit ein berühmter Wallfahrtsort.

l^ulfTenbacli im Kirchzartner Thal wird in der sog. „Visitation des Brisgow^ v. 1525 gemeinschaftlich mit Neuhäuser, zusammen 9 Häuser, aufgezählt. Stadt-Arch. Frbg.

l^alTilinchOTen« Die Schwestern Wicliud u. Engiltrud schenken am 9. Juli 886 ihren väterlichen Besitz zu Sölden und Ampringen au

480 Poinsignon.

St. Gallen und erhalten dagegen eine Hufe zu Vulyilinchovnn. Wart- mann II, 258. Neugart, welcher die Urkunde irrtümlich in das J. 805 verlegt, glaubt auf Waltershofen hinweisen zu sollen, während Wartmann eher für Wolfenweiler geneigt ist, weil St. Gallen laut späterer Zinsrödel in diesem Ort Besitz hatte. Auch Kirchofen ist nach seiner Meinung nicht ganz ausgeschlossen.

l^yhlen am Rhein, gegenüb. Basel- Äugst. Der Berain v. Herthen V. J. 1694 fol. 17 - Stadt- Arch. Frbg. - - führt Äcker bei dem „Hey- dischen Gemäuer^ im Wyhiener Bann an, unten auf den Graben stossend. Vielleicht sind damit die starken Mauerreste aus römischer Zeit gemeint, die im Bissinger'schen Verzeichnis erwähnt sind. Ein weiteres Zeugnis römischer Besiedcluiig daselbst sind die Funde von Eleingerät u. eines Ziegels der Leg I, deren in genanntem Verzeichnis gedacht ist.

Bei den Zaismatthöfeii im Brettenthai wird 1341 eine „burg- halde" angeführt. Ztschr. VIII, 390. Dieselbe ist auch heute noch zwi- schen Vorderzeismatt v. Maleck auf der neuesten topogr. Karte Bl. 98 eingezeichnet, u. zwar östlich v. Zaismatt gegen Maleck zu. Auf die Hoch- burg ist also diese Burghalde nicht zu beziehen.

Im Zastlerthal erheben sich östlich über dem Schulhause die >Schlossfelsen. Neue topogr. Karte Bl. 117. Es ist mir keine Erklärung hierüber bekannt. Früher soll man unter Zastler nur zwei Höfe nördlich am B^eldberg verstanden haben, die aber „Casteler Hofe" geschrieben wurden. Nach Kolb soll auch die Höhe, welche das Zastlerthal vom Weilersbach thal und der Falkensteig trennt, „Kasteleck" geheissen haben. Jetzt finde ich diesen Namen nicht mehr auf den Karten eingetragen. lo der Wörl'schen Karte v. 1838 sind noch drei Häuser am oberen Ende des Thaies mit der Benennung „bei der Klause" eingezeichnet.

Zur

Strassbnrger Coadjntorwahl von 1598.

Von

Albert Krieger.

Es ist bekannt, dass der Kardinal Karl von Lothringen, der im Jahre 1592 nach dem Tode des Bischofs Johann von Strassburg von den katholischen Domherrn gegen den von den protestantischen Mitgliedern des Kapitels erwählten Ad- ministrator Markgraf Johann Georg von Brandenburg als Bischof von Strassburg aufgestellt und alsbald von Papst Clemens dem VIII. bestätigt worden war, erst im März 1599 von Kaiser Rudolf dem II. die Belehnung mit den Regalien erhielt. Aber auch jetzt ward ihm dieselbe nur zuteil, nachdem er sich dazu verstanden hatte einen österreichischen Erzherzog zum Coad- jutor anzunehmen. Es steht nicht genau fest, von wem der Plan dazu ausging, ob von dem Kaiser, der das durch das Umsichgreifen Lothringens in jenen Gegenden gefährdete In- teresse seines Hauses dadurch zu schützen hoffte , oder von dem katholischen Domkapitel, das aus der Verbindung mit Osten^eich neue Hilfsmittel für den Kampf mit seinen prote- stantischen Gegnern zu gewinnen hoffte. Der Kardinal selbst war zunächst dem Plane nicht geneigt, er hatte gehofft seinen jüngeren Bruder, den Grafen von Vaudemont, zu seinem Coad- jutor befördert zu sehen. ^ Erst die Einsicht, dass auf an- dere Weise die seinem Ansehen so nötige Belehnung und da-

^) Stieve in „Briefe u. Acten zur Gesch. des SOjähr. Krieges** V, 151.

Zeitacbr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 4. 31

484 Krieger.

ainen und welchen zue vorgedachter coadiutoria famemeu lassen wolle, alsbalt immer möglich, damit di sach noch zwischen hier und deme zue des cardinals reichsbelehuung bestimbtcn tag, des hl. erzengels Michaelis schirist künftig, vollzogen werden möge, eröffnen, unser s ermessens wehr Kuer L. solin ^) erzherzog Maximilian der zeit am füglichsten zu praesen- tirn zue Verhütung des alters halb viler difficulteten , wan sr. L. jungem brüder ainer fürgeschlagen würde, er, erzherzog Maximilian aber, wan ihme den stift zu behalten nit gefeilig, kau es künftig leichtlich dahin bringen, das uf seiner jüngeren brüder ainen di wähl transferirt werde; und nachdem s. L. für allen dingen zum canonico dort aufgenommen wer- den muss, so übersenden wir Euer L. hieneben 3 einen bericht, was es damit für einen process und gelegenheit hat, auch was für personen so wohl bei iustificirung der gcnealogiarum als procuratorum loco, und mit e. L. entschluss und antwort, wie obgehört ufs fürderlichst es immer beschehen kan, erwarten und Euer L. mit vetterlichem fr. willen wohl gewogen bleiben, datum zue Prag den letzten Junii anno 98.

an erzherzog Carls witib.

Darunter steht von einer zweiten Hand geschrieben: In simili mu- tatis mutandis an er/herzog Ferdinand zu Graz.

Von einer dritten Hand: N. herr D. Bilionius^) begert copiam littera- rum, damit das capitel sehe das ihre M. schon zur sach gethan und ers beim capitel desto sterker treiben könne.

Die zweite Hand hat beigefügt: Fiat copia.

Concept.

1598 Juli 7. Erzherzogin Marie von Osterreich ah K. Rudolf.

Aller durclileiclidigister kayser genedigister her und vetter, E. kay. M. seint meine undertdenigste dienst zuvor, ich habe E. ka. M. gonedigistes schreiben von dem lotsten junij woll empfangen und daraus gehorsamist vernomen, was mir dieselben schreiben von wegen des bisthumbs Strass- burg, auch darneben was sie seiner Liebdem her cardinall von Lottringen und dem capitel zueschreiben. das E. kä. M. meiner syn so genedigist ingedenck sein und derselben einen zue diseni löblichen pystumb befurdem wolt, des bedanck ich mich gant/ gehorsamist und mues daraus spym das E. kay. M. ir vätterlichen willen yedter zeit gegen meinen kindtem haben, were mir auch nix liebers als das meine sön also beschafen wem, das sy solchen hohen Sachen kindten vorsten; und weil E. kay. M. von mir gantz genedigist begern ich solte derselben meiner syue einen darzne benenen, aber E. kay. M. ganz genedigist auf meinen sun Maximilian gen, so wer mir nix liebers als das diser mein sun Maximilian also beschafen wer, das er zue solchem geistlichen standt der cristenheit zue guettem und dem hochloblichen haus von Osterreich dasselb annemen wolt. aber ich hab nit uuderlassen, so halt mir E. kay. M. genedigist schreiben ist zue komen, meinen sun Maximilian zue mir erfordert in peysein seines prueders

') Am Rand: Architl. brüder. ^) Der Gesandte des Kardinals von Lothringen.

Strassb. Coadjutorwahl 1598. 483

musste*), ging doch alles so rasch von statten, dass die Postu- lation Leopolds schon am 10. Sept. 1598 erfolgte. Das Ka- pitel sah davon ab, dass die „Attestationes" und „Probationes super genealogia" des Erzherzogs noch nicht hatten beschafft werden können, und begnügte sich damit ihre Nachlieferung behufs Eintrags in das Protokollbuch zu erbitten.^) Die Be- lehnung des Kardinals zog sich freilich noch bis zum März des folgenden Jahres hinaus.

Ich lasse die Stücke folgen; sie bedürfen keiner weiteren Erklärung.

1598 Juni 30. K. Rudolf IL an Erzherzogin Marie von Österreich.

Rudolf etc. E. L. ist ono zweifei unverborgen, in was laidiger un- richtikeit der uralte herrliche stift oder reich sfürstentumb Strassburg für- nemlich seider absterben des negst gewesenen bischofs seligen stehen und wie vil unsern Vor- und Ober Österreichischen landen an desselben Stifts ruhig(»r fridlicher erhaltung gelogen, als der mitten dort im Elssas mit dem Österreichischen gebiett fest allenthalb umbgcben ist. danhero uns zwar auch noch vorangeregter negst in gott verschidener bischof bey sr. an. lebzeitt(m ersucht und geraten einen erzherzog aus unserem löblichen haus Österreich dorthin zum bischof zu befürdern; es ist aber darunter s. an. mit todt abgangen, bis es den weg davon oben andeutung bescheheu erraicht hat. wan nu izo widerumb (tittel) herr Carl cardinal zue Lo- tringen als dort erwöhlter bischoff sampt sn. L domcapitel begeren^), wir wolten uns gefallen lassen, das unser brüder oder vetter aincr sn. L. zum coadiutore uud künftigen successore gegeben werde, als haben wir sn. L. sowohl dem capitel geantwortet, wie Euer L. aus n. 1. und 2 hei- ligenden copeien"*) zu vernemen. und weil es dan ein sach so von uns zufoderst zu conservation und vortpflanzung unsers hl. christlichen catho- lischen glaubens, dan auch obgemelter unser österreichischen laut ruhe Sicherheit und wolstand gemeint ist, so versehen wir uns zu Euer L., es werde ihr nit zuwider sein, das wir desfals uf berürter Euer L. söhn 5) ainen in vorangeregten unsern schreiben andeuttung gethan, freunt- und gnediglich darauf begerent, sintemal dis werk viler hochbeweglicher Ur- sachen und umbstent halb ihe eher ihe besser zu befürdern von nöthen, Euer L. wolle sich dero gemüts und willens gegen uns, ob sy ihrer söhn *)

1) Stieve (V, 153) nahm irrtümlicherweise an, dass dieselbe schon 1597 stattgefunden habe. ^) Josephus Bilonius an den Kaiser d. d. 1598 Sept. 17 Zabern. Orig. im G.L.Ä. ^) Im Febr. 1598 war ein Gesandter des Kardinals n. des Domkapitels an den Kaiser abgegangen. Begleit- schreiben des Domkapitels d. d. 1598 Febr. 11 Zabern. G.L.A. ♦) Die Beilagen fehlen. ^) Am Rand: Ad archiducem: brüder. ^) Am Rand: Archiduci sie: brüder.

31*

484 Krieger.

ainen und welchen zue vorgedachter coadiutoria fürnemen lassen wolle, alsbalt immer möglich, damit di sach noch zwischen hier und deme zne des cardinals reichsbelehnung bestimbten tag:, des hl. erzengels Michaelis schirist künftig, vollzogen werden möge, eröffnen, unsers ermessens wehr Euer L. söhn ^) erzherzog Maximilian der zeit am füglichsten zu praesen- tirn zue Verhütung des alters halb viler difficulteten , wan sr. L. jungem brüder ainer furgeschlagen würde, er, erzherzog Maximilian aber, wan ihme den stift zu behalten nit gefeilig, kan es künftig leichtlich dahin bringen, das uf seiner jüngeren brüder ainen di wähl transferirt werde; und nachdem s. L. für allen dingen zum canonico dort aufgenommen wer- den muss, so übersenden wir Euer L. hieneben 3 einen bericht, was es damit für einen process und gelegenheit hat, auch was für personen so wohl bei iustificirung der genealogiarum als procuratorum loco, und mit e. L. entschluss und antwort, wie obgehört ufs fürderlichst es immer beschehen kan, erwarten und Euer L. mit vetterlichem fr. willen wohl gewogen bleiben, datum zue Prag den letzten Junii anno 98.

an erzherzog Carls witib.

Darunter steht von einer zweiten Hand geschrieben: In simili mu- tatis mutandis an erzherzog Ferdinand zn Graz.

Von einer dritten Hand: N. herr D. Bilionius^) begert copiam littera- rum, damit das capitel sehe das ihre M. schon zur sach gethan und ers beim capitel desto sterker treiben könne.

Die zweite Hand hat beigefügt: Fiat copia.

Concept.

1598 Juli 7.

Erzherzogin Marie von Osterreich an K. Rudolf.

Aller durchleichdigister kayser genedigister her und vetter, E. kay. M. seint meine uiidertdenigste dienst zuvor, ich habe E. ka. M. gonedigistes schreiben von dem letston junij woU empfangen und daraus gehorsamist vernomen, was mir dieselben schreiben von wegen des bistliumbs Strass- burg, auch darnebc^n was sie seiner Liebdem her cardinall von Lottringen und dem capitel zueschreiben. das E. kä. M. meiner syn so genedigist ingedenck sein und derselben einen zue diseni löblichen pystumb bcfurdern wolt, des bedanck ich mich gantz gehorsamist und mues daraus spym das E. kay. M. ir vätterlichen willen yedter zeit gegen meinen kindtern haben, were mir auch nix liebers als das meine sön also beschafen wern, das sy solchen hohen Sachen kindten vorsten; und weil E. kay. M. von mir gantz genedigist begern ich solte derselben meiner syue einen darzue benenen, aber E. kay. M. ganz genedigist auf meinen sun Maximilian gen, so wer mir nix liel)ers als das diser mein sun Maximilian also beschafen wer, das er zue solchem geistlichen standt der cristenheit zue guettem und dem hochloblichen haus von Osterreich dasselb annemen wolt. aber ich hab nit underlassen, so halt mir E. kay. M. genedigist schreiben ist zue komen, meinen sun Maximilian zue mir erfordert in peysein seines prueders

') Am Rand: Archid. brüder. 2) Der Gesandte des Kardinals von Lothringen.

Strassb. Coadjutorwahl 1598. 435

Ferdinant und mit im daraus geredt, auch E. kä. M. genedigists schreiben verlessen, auch in starck darzue vermant mit allem ersuchen was ich nur kunt hab, wie es mir dan in gottlicher warheit gar nit zuewieder wer wan ich die wenigist neigung an im spürn kundt, sondter mir ein herzliche freidt wer. aber ich hab gar in dem wenigisten nix an im spürn kundten, das er ein ainigen willen oder luest zue discm stant liett, sunder halt starck gegen mir und seinen prueder vermelt gegen E. ka. M. in undter- denigstem verdrauen mit wainetten äugen, das er ainmal kein willen noch luest zue dem geystlichen standt anzuenemen habe wedter auf kurtz noch lang, das ers seiner prueder einem resigniern sollt, dan er alle sein leben lang nie kein luest gehabt hab uud ye lenger weniger, ich wisse mich woll zu erindtern, das ich in zuvor, vor sein pruoder Leopolt so geistlich worden, starck vermant bette, weil er elter, er sollte sy^) darzue be- geben, wie hoch er mich dasselbmal darfür gepetten, das wisse ich selbs woll; jetzt aber habe er noch vil weniger luest, sein hertz sage im ein- mall nitt darzue; dan er sy^) selbs am besten ken, was er im drau; er wolt seine seil nit gern etwas auflegen, das er im nit dräuet zue voU- pringen, dan er einmal weder luest noch willen darzue habe, er verhofe auch gegen E. kay. M. und mir ganz underdenigist bittent, wir wollen in wieder seinen willen nit netten, darmit er nit E. kä. M. und mir auch seinen brueder nit ein lait, wie den er weder lang noch kurz ye den geist- lichen stant nit annemen künt, mit gar vil ausfürung, darmit ich E. kay. M. nit behelligen will, aber ich und mein P'erdinant finden so vil, das es gewis mit im nix duet, sondter wan man in darzue solt wieder seinen willen zwingen, wer nix guets daraus werden, wie er mer den einmall vermelt hat, wen man in netten solt, so wirt er nit lang leben, es were im ein siechte er, wan ers einmall sollt annemen und solt wieder darvon komen, es wer nun über lang oder kurz, solt er dan gar darinen pleben, das kindt er seiner seil halben nit dein, hat mich und seinen prueder mit aufgehoben liendten und gepogen knien gepetten, mir selten in nit netten und solten in pey E. kay. M. underdenigist und gehorsamst entschuldigen, das er ir da nit undcrdengist gehorsame, einmall kindte er nit, sonst aber uns peste gepetten, wie er mich dan schon lenger als vor einem iar gepetten, ich solt E. kay. M. underdenigist biten, darmit er durch E. kay. M. genedigiste und vetterliche hielf zue einem crietz komen mechte, was E. kay. M. gefellig were, er wolte E. kay. M. dienen mit leib und pluet, auch dem gantzen haus, daran sy ein genediges gefallen haben sollten, nur das er nit geistliche kicider und keine weichen neraen derfte. mir haben im den her cardinal erzherzog Albrecht, den herzog von Florenz uud andere fürgehalten, aber er bitt zum hegsten darfür wie oben vermelt; sagt, solt er einmal die ordines und die kleidter dragen und solt sy nit behalten, wie er im dan nit drau, so bette er sein leben lang kein ruhiegs hertz mer, megt sich doch zu dott bekimern, aber umb das krietz bitt er gar starck und noch vil mer, das E. kay. M. ir genedigiste vetterliche haut von im nit abziehen wollen, sonder in auch befurdern helfen mit dem crietz oder wo sy wollen, nur nit geistlich und wellen in das nit

1) = sich.

486 Krieger.

entgelten lassen, sonder darfür erkennen das er mit E. kay. M. als ein gehorsamer sun baudit und die selb underdenigist darfür pite. nun gene- digister keyser habe Ichs zuvor gar wol von im gewies, das er weder will noch gedencken darzue habe, weil aber E. kay. M. gantz genedigist auf in gedacht haben, habe ich ims sagen wellen und seineu willen wissen, dan ich nimmer mer gedacht bin ein kint wieder seinen wUlen zue netten einen stant anzuenemen, dan man so vil exemel hat was daraus entstanten ist; wie ich dan meinen sun Leopolt auch zuvor gefragt hab, der es gar guet- willig angenomen und sein leben lang ein neiguug darzue gehabt hat; sonst wolte ich in so wenig als disen geuedt haben, so erken ich und alle die umb in sein sein natuer, das er gar nit zue disen staut daugt aus vilen Ursachen, ich habe auch seinen hofmeister prcceptor und peichtvatter uuderschietlich mit im haudien lassen, aber haben nix erhalten kanten, sonder sy so hoch ermant und gepetten sy selten für in piten, man well in nit netten, den er einmal kein willen nit habe, sey im sein leben lang zue wieder gewest. bit derhalben E. kay. M. ganz underdenigist und de- mitigist sy wellen ims nit in ungenaden aufnemen, in auch nit darzue dringen, die weil er kein willen hat, das nit etwas daraus entsten mecht, das E. kay. M. und uns allen nit lieb wer, sondter wellen in zue einem crietz verhelfen oder zue was K. kay. M. gnedigst wellen, darmit er auch etwas habe, er wirds sofer im gott sein leben last, wie er den gewies nit stark ist umb E. kay. M. mit leib und pluet verdienen, wan er darzue werden wird, dan er noch nit 15 iar alt ist. weil aber an diesem loblichen stieft so vil gelegen dem haus von Osterreich, so wille ich meinen sun Carl darzue E. kay. M. ergeben haben, der sagt allezeit er wolle geistlich werden, ob er wol noch ein kind, so hat er doch allezeit gesagt, er welle geistlich werden und freit sich gar hoch zue werden, oder ob es E. key. M. meinem Leopolt neben Pasau geben weiten, dan weil es herzog Ferdinant mein her vetter der herzog von Pairn neben einander hat haben kunten als die quottiuterey (sie!) zue Colin und Pasau, warumb solts nit mein Leopolt haben kunten Pasau und Straspurg, bis mein Carl eider wür; als das kunt er ims resignirn. doch stelle ichs alls E. kay. M. gehorsamst heimb. ich benenne meine 2 syn darzue den Leopolt und Curl. alein bit ich E. k. M. noch einmal zum undertenigisten und gehorsamisten sy wollen kein ungenad desshalben auf meinen Maximilian werfen, es ist besser, er sags jezt als hernach, und wellen in ir genedigst lassen bevolhen sein, auch im helfen darmit er nit allein uberpleib, wie underdenigstes ver- drauen zue ir steht, es kombt noch nix von Ferara von Pasau wegen, der allmechtige gott schick es palt, was dan E. key. M. genedigst werden Schafen dem wille ich in allem fleisig iiachkomen so vil in meinen verstaut ist, und due mich hiemit E. kay. M. sambt meinen kindern underdenigst bevelhen, bit auch E. kay. M., sy wellen mich weiter wissen lassen, weihen sy under den 2 den Leopolt oder Carl darzue prauchen wellen, datum Graz, den 1 iulij anno 1598 E. kay. M.

gchorsamiste muem

Maria. Eigenhändiges Schreiben.

Strassb. Coadjutorwahl 1598. 487

1598 August 12. K. Rudolf an die Erzherzogin Marie.

Rudolf etc. E. L. schreiben von aigner hant am dato den 7. Jalii, haben wir ihres sohns Maximiliani entschuldigung worumb sich derselb in gaistlichen stant und also auch mit dem bisch thumb Strassburg ein- zulassen kain lust trage, aussführlich vernommen und seint darauf gleich Euer L. mainuug, das gedachter ihr söhn desfals wider seinen willen nit zu nötten, wollen aber des angedeuteten creuz oder ritterordens halb der Sachen nachsynuen und do wir hiezu gelegenheit ersehen, so vil an uns das best gern befürdern. anlangent vorgemeltes stift Strassburg, behüten wir umb deren Euer L. bewüssten hochwichtigen Ursachen willen dieselbe occasion gern au der hant, möcht derwegeu im namen gotts der zeit ent- weder Euer L. söhn Leopolt allain dem cardiual von Lotringen und catho* lischen capitel zue Strassburg benänt werden; der kau hernach, wen er zur coadiutorei und dem bischthumb gelangt, seinen bruder Carl über etlich jähr, do er gaistlich zu werden nochmals begeren wirt, zue solcher stell verhelfen; dan itzo alssbalt einer resignation zugedencken und ichtes deswegen vorher zu bedingen würde beim cardinal und capitel schwehrlich zu erhalten seyen. oder es könte einer und der ander erzherzog Leopolt und erzherzog Carl zugleich fürgeschlagen und dem cardinal und capitel» welchen sy aus baiden wöhlen wollten, freigestelt werden; zue solchem end würde nun von nötten seyen, das Eur L. di instrumenta so zue auf- nemung eines strassb urgischen domherrn gehören inhalts unsers für- gehenden Schreibens und dessen beylagen in duplo ains uf erzherzog Leo- polden das ander uf erzherzog Carln fertigen Hessen, auch sintemal der zue des cardinals von Lotriugen belehnung bestimbte tag des hl. erzengels Michaelis herbei nahen, uns one lengern verzug ihe eher ihe besser herein schickten, auf das man wo möglich noch, vor Michaelis zum wenigsten das canonicat vor einen oder den andern ehegenauten E. L. söhn richtig machte, und alsdan zue der gesanten alherkunft von der coadjutorey desto eher tractiren und schliessen könne, wolten wir Euer L. in antwort nit bergen, doch wolle Euer L. die sach sovil möglich umb allerlei bedenken willen noch der zeit in gehaim zuhalten verordnen und bleiben derselben mit vetterlichen hulden, kay. gn. und allem gutem wohl bey gethan. datum zue Prag den 12. augusti ao. 98.

An di verwittibte erzherzogin zue Grätz.

N. zue ihrer L. aigenen banden. Abgehört im gehaimen rath, die ut supra.

Concept.

1598 August 27 Prag. K. Rudolf an die Erzherzogin Marie.

Rudolf etc. Als wir am dato den 12. diz, Euer L. in Sachen des Stifts Strassburg coadiutorei uf ihr den 7. Julii uns von aigner band zu- gefertigt schreiben aussführlich beantwortet, seint uns berürter sachen halb neulicher tag widerumb von dem cardinal zue Lotringen auch Sr. L.

488 Krieger.

vatteru dem berzogeu, desgleichen domdecbant uud capittel des stifLs Strassburg brief einkommcn wie sub numcris 1. 2. uud 3.^) zusehen, doranf wir ihre LL. und sy laut der abscbriften 4. 5. und 6.^) beantwortet, und weil nun Euer L. darauss befinden werden wesmasseu vorgenänter cardinal sampt sr. L. vatter auch dem domcapitel uf erstem ihrem anbringen und begeren beharrig verbleiben, dazue schon entschlossen und im werk seint zwischen hier und Michaelis bei dem sammetlichen catholischen capitel die ordenliche postulation auch hernach der bäbstlichen hl. die confir- mation völlig allerdings richtig zumachen, so will ein hohe notturft sein, das uns Euer L. di uf ihren geübten söhn erzherzog Leopolden (als den wir mit Euer L. wissen und willen hierzue benent und f urgeschlagen) die jehnige requisita so bei anwendung und installirung eines Strassburgischen canonici nöttig und wir vor disem schon zwier begert ihe eher ihe besser herein schicken, damit daran kein mengel sei, wie Euer L. zu thuen wis- sen werden, dero wir mit vetterlichen hulden kay. gn. und allem gutten wohl genaigt seint. datum zue Prag den 27 augusti ao. 98* abgehört im gehaimen rath 28 augusti

an die verwittibte erzherzogio zue Grätz

N. zu ihrer L. aignen banden. Concept.

1598 Aug. 28 Graz. Erzherzogin Marie an K. Rudolf.

Allerdurchleüchtigister grossmechtiger römischer kaiser, Eur Kay. M. und L. sein meine underthenigiste dienste zuvor, gnedigister geliebter herr vetter. deroselben gnedigistes antwortschreiben vom zwelften ditz das Stift Strassburg betr. habe ich gleich wol vor etlich tagen ghorsamist empfangen, aber sonderer Ursachen wegen davon ich hinnach melden will, ehender nit beantworten könen, und sage anfangs Eur kay. M. gehorsa- misten hochvleisigen dank sambt meinem söhn Maximiliano, das dieselb sein entschuldigung so gnedigist angenommen, auch noch mher seiner auf ersehende gelegenhait et wo mit ainem ordens creütz ingedenk za sein, sich ganz vätterlich erbieten, wellichs in warhait wir beede umb Eur kay. M. zuverdienen hoch verbunden uud uns verobligiert erkennen.

Anlangend aber vorgemelten stift Strassburg. das nemblichen Eur kay. M. und L. gnedigisten mainung nach aintweder mein söhn Leopold allein oder aber zugleich auch der Carl dem herrn cardinal von Lottrin- gen und catholischem capitl zu Strassburg benent werden möchten, habe ich gar nit underlassen wellen aines und des andern insrumenta so zu aufncmbung aines Strassburgischen thuembherrns gehörn: allermassen Eur. kay. M. und L. mir dieselben hievor abschriftlich eingeschlossen in duplo zuverfertigeu wie auch wegen der probationen genealogiarum die notturft von ietweders wegen besonder an meinen geliebten bmedem den churfürsten zu Cöln, den lantgraven zu Leichtenburg und aus dem gräf-

^) Die Beilagen fehlen.

Strassb. Coadjutorwahl 1598. 489

liehen stant graf Fridrichen von Fürstenlierg und dem von Sultz aussgehen zu lassen, welliches alles Eur. kay. M. und L. hiebey zu empfachen und weiter damit zu disponiern haben werden.

Die ursach aber warumben ich erst heut antworten könen ist dise, das mein söhn Carl bisheer Primam Tonsuram nit gehabt, die hat er vor- heer weils der actus also ervordert an heut in meiner capelle empfangen, bitt derohalben gehorsamist sollichen verzug nit in Ungnaden zu vermerken.

Und wann es dann Gott also gefällig war, das ainer, der ander oder alle zwen die canonicatus erhielten und Eur kay. M. irem gnedigisten und vätterlicheu erbieten nach (dessen ich mich abermals sambt allen den meinigen gantz gehorsamist und zum höchsten bedanken thue) zu der ge- samten zusameukonft von der coadjutoria zu tractiern, dieselbe auch an- gezognem meinem söhn Leopoldo zu bekomen noch genedigist gedacht warn, so habe ich für notwendig angesehen Eur kay. M. und L. ain vidi- mierte abschrift des bäbstlich indults oder brevis, in welliches craft er- melter mein söhn mher dann ain coadiutoriam haben und tragen kan, hie- mit zuüberscbiken. die werden nun der sachen allenthalben vätterlicher getrewer fürsorg nach wol rechts zu thuen und uns alle in dero kaiser- lichen schütz und schirm zuerhalten wissen, dero ich mich dann benebens sambt allen den meinen underthenigist thue bevelhen. Grätz, den acht- undzwainzigisten tag augusti ao. 98.

Ewr kay. M. und Lieb.

gehorsamiate mueme

Maria. Original.

Meister Jakob Euss aus Ravensburg,

der

Verfertiger der Holzschnitzerei im Rathaussaale

zu Überlingen.

Von Christian Roder.

Die ehemalige Reichsstadt Überlingen besitzt ausser ihrem schönen, allerdings der Wiederherstellung und des Ausbaues bedürftigen Münster*) in dem grossen Rathaussale wegen seiner Holzschnitzarbeit ein hervorragendes, nur zu wenig bekanntes Denkmal mittelalterlicher gotischer Kunst, wie sich eines solchen keine Stadt, wenigstens in Süddeutschland, er- freuen darf. Leider ist der Saal anfangs der 1860r Jahre, übrigens ohne Schuld der Stadtgemeinde, an einigen schad-

^) Es mag hier nebenbei bemerkt werden, dass in den neuen Be- schreibungen des Münsters, auch in der gehaltvollen, überaus fleissigen von F. X. üllersherger (Beiträge zur Gesch. der Pfarrei und des Münsters in Überlingen. Lindau, Stettner 1879), als erster Baumeister immer noch ein Ebeihard Raben figuriert. Dieser Name steht aber in der Steininschrift an der rechten Aussenseite des Münsters in der Accusativform (anno dom. 1353 . . . positus est primus lapis ad hunc chorum . . . per magistrom Eberhardum Raben, lapicidam de Franken); der Mann hiess also Eber- hard Rah. Bei dieser Gelegenheit kann ich auch, in Übereinstimmung mit noch Vielen, den Ausdruck des Bedauerns nicht verschweigen, dass in Überlingen, abgesehen von der Beseitigung fast aller, zumteil eigen- artigen alten Stadttürme und Thore vor gerade 30 Jahren auch das Spitalkirch lein auf dem jetzigen Landungsplatz der leidigen modernen Verschönerungswut hat zum Opfer fallen müssen. Nur ein vor etlichen

Rathaussaal in Überlingen. 491

haften Teilen (Fussboden, Vertäfelung, Fenster) in einer wenig Verständnis bekundenden Weise „restauriert" worden. Das ganze Werk, dessen Grundgedanke die Darstellung der unter dem Schutze der Gottheit stehenden Stände und Glieder des alten Deutschen Reichs mit seinen Kurfürsten, Mark-, Burg-, Land- und sog. einfältigen Grafen, Edlen, Städten und Bauern ist, das Tiefsinnige der Erfindung stille Majestät neben schalk- haftem Humor , die Lebendigkeit im Ausdruck und die Tadellosigkeit in der Gewandung der vielen (50) Statuetten mit ihren buntfarbigen Wappen, die Strenge und Feinheit der übrigen Ausführung in den zierlichen Baldachinen 'und Kon- solen, in den mit Krabben und Blumen geschmückten Bogen- verbindungen an den vier Wänden und in den Balkendurch- zügen an der Decke mit ihren reichen Füllungen lassen zum voraus auf einen Meister von sehr hoher Begabung und voll- endeter Technik schliessen. Man dachte daher bald an einen angeblich von Ravensburg stammenden, damals als Bildhauer blühenden Friedrich Schramm^), bald an einen der beiden Ulmer Jörg Syrlin^), hatte aber weder einen urkundlichen, noch aus dem Kunstwerke selbst sich ergebenden, greifbaren Anhaltspunkt hiefür.

Nachdem ich vor zwei Jahren im Auftrage der bad. histor. Kommission das städtische und das spitälische Archiv in Über- lingen geordnet und repertorisiert, ohne aber irgendwo eine diesbezügliche sichere Angabe zu treffen, fiel mir während eines mehrtägigen Aufenthalts daselbst im letztvergangenen August bei Sichtung und Verzeichnung eines für das Stadt- archiv bestimmten Restes alter Akten aus der dortigen Leop.-

Jahren gefertigtes Gipsmodell in der dortigen städtischen Altertums- sammlung, das die allgemeinen Umrisse des niedlichen, wohl aus dem Ende des 13. oder Anfang des 14. Jahrhunderts stammenden, in der Mitte von einer einzigen Säule getragenen Baues darstellt, erinnert noch an dieses verschwundene Kleinod gotischer Kunst der besten Zeit, von dem Jos. Bader in seinen „Fahrten und Wanderungen" (i. J. 1842) S. 189 schreibt: „Würde dieser kleine Tempel wieder geräumt und entsprechend her- gestellt, so müsste er eines der schönsten alten Baudenkmale des Landes bilden.«

^) Siehe über ihn die Anmerkung weiter unten. ^) Beschreibung des Saales von Dr. C. L. Müller in der Bad. Landeszeitung 1854 No. 179 180, auf welcher die folgenden, meist wörtlich gleichlautenden von Dr. J. N. Müller, Staiger und zumteil die von Allgeyer (1886) beruhen.

492 R 0 d e r.

Sophienbibliothek auch ein Papierblatt in die Hände, aus dem wir nun den wirklichen Schöpfer unseres Kunstwerkes kennen lernen, es ist Meister Jakob Russ. Das auch sonst kultur- geschichtlich interessante Schriftstück folgt hier im Wortlaut:

[Zwischen 1490 Anfang Juni und 1491 Mai 23.]

[Überlingen.]

Vertrag des Jacob Buss mit dem Rate der Stadt Überlingen hezüglich der von ihm übernommenen Ausführung der Holzschnitzarheü in der

Stube des neuen Rathauses daselbst.

Ich Jacob Rüß bekenn mitt disem brieflfe. als dann die fürsichtigen, ersamen, wysen min herren burgermeister Peter Tettnang, junckher Hannß Betz, alt burgermeister, junckher Clemens Richlin, Bernhart Kupferschmid vnd Hannß Menis- hofen des rauts zu t^berlingen mich zu der statt arbeyt^) der Stuben in irm nüwen rauthuß, die zft machen in der form vnd gestalt, wie hernach begriffen ist, bestelt haben: Vnd also sol vnd wil ich die stuben machen nach der visierung*) vnd besser, souerr min herren das ansehen. Was och daran ge- macht sölt werden, sol ich doch vorhin daran ein visierung machen vnd die minen herren fürhalten; wie sy dann die annemend, also sol ich die machen. Item zu sommer ziten sol ich an morgen vmb die vierden stund anfahen zfi arbeyten, vnd zu winterziten an morgen zu der fünfften stund anfahen arbeyten, vnd zu sommer vnd winterziten am aubend zu der sybenden stund vfhören arbeyten; item zu gewonlichem morgen- brot ein halb stund, zu dem ymbis^) ein stund, zu dem vnder- brot*) ein halb stund vnd zum nachtmal ein stund, vnd doch zu winterzite das vnderbrot zu nemen, wie dann ander wercklüt vff der bitten^) des pflegend. Item ich sol keinen knecht*) anstellen, er sige dann minen herren gevällig; vnd wölcher knecht minen herren nit geuällig wer, den sol ich an der arbeyt lenger nit enthalten. War euch sach, das ich mich eynicher wyse tat be wysen, damit ich minen herren an sölicher arbeyt nit mer füglich wer, so mögen min herren mir vrlob geben vnd mich vmb minen ergangen wochenlon gütlich vs-

*) Korrigiert statt: ir arbeyt. ^) Riss, Plan. 3) Mittagsmahl. *) Abendbrot. ^) Die städtische Bauhütte. ^) Sonst auch „Kunstdiener" genannt, so in der Bestallung des Steinmetzen Konrad Würfel von Milbach als Werkmeister für den Münsterbau i, J. 1508.

Rathaussal in ÜberliDgen. 493

richten. Vnd wie ich also von minen herren komen wird, so sol vnd wil ich dehains wegs das geriert^) werck minen herren verlegen noch mit^) yemand daran verhindern, sonnder, das^) min herren damit gegen andern werckmeistern fryen weg haben. Item ob ich einicher wise mit minen herren spennig würde, oder an sy ald.an ir bürgere anfordrung hette, sol vnd wil ich min herren vnd ir gemain statt nach ir loblich frihait sag vnd ire burger vor irm Stattgericht by recht beliben lassen vnd mit frömden gerichten nit bekümern noch anlangen dehains wegs/) Item min herren sollen mir geben behusung^), für vnd liecht, die wil ich sölich arbeyt vnder banden hab; dagegen sol das abholtz minr herren sin, damit ich kain ge- rechtigkeyt daran hab. So lang ich och an sölicher arbeyt bin, sol ich stür, wacht, raissens*) vnd dienens fry sin. Item min herren sollen mir alle tag XV crützer geben für spis vnd Ion vnd einem yeden miner knecht euch für spis vnd Ion X crützer des tags.') Ich sol vnd wil och von sölichem werck mich nit abwenden vnd mich dehains ander wercks vnderziechen on miner herren verwilgung®.)

Vmb das alles hab ich den gedachten minen herren zu rechten geweren vnd tröstere*) gesetzt Vlrichen Mul, den dräyer, vnd Hansen Grimmen, slosser, mitt dem vnderschaid: Wa ich den obgeschriben stucken, puncten vnd artickeln allen vnd ir yedem in sonnder nit lebte vnd nachkem, so dann mögen min herren die gemelten gewern darum mit recht er- suchen vnd anlangen, souil bis von mir volstreckt vnd gehalten würde lut diser verschribung, mit sampt ablegung miner herren empfangen costens vnd Schadens.

Papierblatt in folio.

') In der Arbeit begriffen. ^) Wohl Schreibversehen statt: nit. 3) Insbesondere, damit. *) Dieses wurde von der Stadt bei allen Be- stallungen ausbedungen. ^) In andern Bestallungsbriefen dieser Zeit heisst es: „Bebusung oder dafür 2 Pfd. Pfg." = etwa 2V2 Gulden. ^) Ausziebens in den Krieg. - '^) In einem Vertrag mit dem Werkmeister Ludwig Staffier von 1500 wird der Jahressold auf 10 Pfd. Pfennig (= etwa 15 Gulden), in einem solchen von 1502 mit dem Zimmermann Hans Hollmayer auf G Pfd. Pfennig (= etwa 7 Gulden 30 Kreuzer), der Wochen- lohn auf 12 S(;billg. Pfennig {= etwa 48 Kreuzer) festgesetzt. - *) Diese Bestimmung findet sich auch bei andern Bestallungen von Werkmeistern in Überlingen. - ^) Bürgen.

494 R 0 d e r.

In dem Schriftstück haben wir nicht das Original, sondern das Konzept des Vertrags, denn es fehlt ihm Datierung und Besiegelung, auch zeigt es verschiedene kleine Textkorrekturen. Allein das ist bei noch vielen anderen Bestallungsbriefen im Uberlinger Archiv der Fall. Bekanntlich hat man damals gar wenig Sorgfalt auf die Erhaltung solcher Urkunden ver- wandt, die nicht dauernde Rechtskraft besassen, deren Vor- handensein für uns aber jetzt oft von hohem Werte wäre; sonst würde es um die Kenntnis der Baugeschichte unserer Domkirchen und anderer Monumente besser stehen. Und hier mochte die Aufbewahrung nach Jahrzehnten deswegen als nicht notwendig erscheinen, weil mit der Vollendung der Arbeit und ihrer Bezahlung das Geschäft der beiden Kontrahenten für innner erledigt war und ein Rechtsstreit der Gemeinde daraus nicht mehr erwachsen konnte.

Meister Jacob Russ ist kein Unbekannter. Wir wissen, dass er der Verfertiger des geschnitzten Hochaltars in dem Dom zu Chur ist, den R. Ralm^) in seiner Beschreibung und Charakterisierung dieses Werkes „den bedeutendsten (Schnitz- altar) und wohl eines der hervorragendsten Werke dieser Art überhaupt" nennt, und von dem Lübke sagt^), er sei „eins der kostbarsten , vollständigsten und entwickeltsten Werke dieser Art, das von der Passion bis zur Krönung der Jung- frau den ganzen Cyklus der heiligen Geschichten in sinniger Weise umfasst und zur Verherrlichung der Madonna ver- bindet". Vielleicht rührt auch der St. Luciusaltar in der Stiftskirche zu Churwalden von ihm her.^) Über den Namen des Künstlers und die Zeitangabe der Entstehung des ersteren Altars teilt Kind*) das Regest einer Urkunde des bischöflichen Archivs in Chur vom 22. Januar 1491 mit, nach welchem Bischof Ortlieb von Brandis in einem Streit zwischen dem Domkapitel von Chur und dem Meister Jacob Rüss, „bild- hower", wegen Bezahlung der Altartafel im Münsterchor da- selbst als von den Parteien erkorener Schiedsrichter mit den beiden Bürgermeistern Hans Yter und Wilhelm Bemegger dahin

1) Geschichte der bildenden Künste in der Schweiz S. 741 und 742. 2) Grundriss der Kunstgeschichte Bd. 2 S. 265; in den älteren Auf- lagen heisst der Künstler noch unrichtig Jac. Rösch. ') C. Kind im Anzeiger für Schweizerische Geschichte Jahrg. 1875 S. 171. ♦) A. a. 0. S. 170.

Rathaossal in Überlingen. 495

urteilt, dass Rüss den Altar mit sämtlichen Bildsehnitzereien fertig zu stellen und das Kapitel ihm alsdann 500 fl., den Gulden zu 17 Schilling und 6 Pfennig gerechnet, zu geben habe.

Wir erfahren durch Kind auch Näheres über die Her- kunft des Jacob Russ.^) In einer (leider nicht im Original bekannt gegebenen) Quittung desselben über bezahlte 40 fl. für das von ihm gefertigte Schnitzwerk der mater dolorosa am Münsterportal zu Chur fügte nemlich der Meister neben seinem Namen auch den seiner Heimat, Ravensburg, bei. Diese ehemalige Reichsstadt stand aber mit Überlingen das ganze Mittelalter hindurch in regem, freundnachbarlichem Verkehr. In den Bürgerlisten Ravensburgs kommt Jac. Russ zwar nicht vor, da er wahrscheinlich blos „Beisitzer" war. Dagegen erscheint in der Steuerliste von 1482 „Jacob Rüss, bildhower"; er wohnte „im Pfarrhof" und bezahlte keine Steuer. Im Jahr 1497 wird er wieder genannt und abermals als „bild- hower" bezeichnet, am Oberthor wohnend und mit 4 Schilling 6 Pfennig Steuer veranschlagt. In der nächsten noch vor- handenen Steuerliste (viele Listen fehlen) vom Jahr 1506 steht er nicht mehr^).

In welche Zeit fällt nun die Ausstellung unserer oben mitgeteilten Urkunde? Die Beantwortung dieser Frage ergiebt sich aus der Namennennung des Bürgermeisters und der andern Ratsmitglieder. Die Amtsthätigkeit derselben dauerte in Über- lingen immer nur ein Jahr, und dieselbe Person durfte erst wieder im zweitfolgenden gewählt werden. Laut Ratswahl- büchlein (Stadtarch. Abt. LXXXXI) war Peter Tettnang i. J. 1490/91 Bürgermeister. Neben ihm werden gleichzeitig genannt als Altbürgermeister Hans Betz, als Stadtamann

^) A. a. 0. Jahrg. 1877 S. 291. Gütige Mitteilung des Herrn Staats- archivars Dr. V. Liebenau in Luzern.

2) Ich verdanke diese wertvollen Angaben der Güte des Herrn Ober- lehrers Hafner in Ravensburg, Verfassers einer ausführlichen Geschichte dieser Stadt. Derselbe bemerkt noch: „Was Friedrich Schramm betriflFt, so kommt derselbe weder in den Bürger- noch Steuerlisten R. vor. In einer der letzteren wird i. J. 1506 und 1515 ein „maister Fridrich, bild- hower" erwähnt; es ist möglich, dass dies fraglicher Meister Schramm ist. Der Nnme Schramm taucht in Ravensburg erstmals i. J. 1566 auf, wo im ev. Taufregister ein Anthoni Schramm erwähnt ist."

496 H 0 d e r.

Hans Sedar, als Ratsmitglieder Clemens Richlin, Martin von Bayer, Conrat Schötlin, Adam Bessrer, Conrat Ächtpig, Jos Saltzman, Hans Bürer, Hans Menishofen, Johans Äbin, Bernhart Kupferschmid, Diepolt Kesselring, Hans Joch. In keinem andern Jahr treffen wir die in unserer Urkunde genannten Namen beisammen. Peter Tettnang erscheint sonst meist als Oberstzunftmeister, so 1487, 1489, 1491; 1492 als Mitglied des engeren Rats, aber nie, ausser 1490, als Bürger- meister*). Da die Bürgermeisterwahl in Überlingen jährlich am Pfingstmontag, also i. J. 1490 am 31. Mai, vorgenommen wurde, so kann die Abschliessung des Vertrags nur in der Zeit vom Anfang Juni 1490 bis zum Pfingsmontag (Mai 23.) 1491 stattgefunden haben.

Wann wurde das Überlinger Werk gefertigt? Das obige Regest Kinds lässt es unentschieden, ob Jac. Russ am 22. Januar 1491 mehr am Beginn, oder am Ende seiner Thätigkeit in Chur stand. Nehmen wir das erstere an, so fiele die Arbeit zu Überlingen in die Zeit vom Anfang Juni bis etwa Mitte Dezember 1490; sie umfasste also nicht ganz 7 Monate oder (mit Abzug der Sonn- und Feiertage) 164 Tage. Allerdings eine kurze Spanne Zeit. Aber zieht man in Betracht, dass der Meister schon bei Eingehung des Vertrags dem Ma- gistrate oder dem engern Ausschuss einen schriftlichen Plan, die „Visierung", vorlegen musste, dass man ihm in der An- stellung von Knechten (Geliülfen) bezüglich der Zahl keine Schranken auferlegte, dass die tägliche Arbeitsdauer im Sommer volle 12, im Winter 11 Stunden betrug, so ist die Vollendung des ganzen Werkes innerhalb des genannten Zeitraums wohl denkbar. Doch kann auch die andere Annahme als berechtigt gelten, sie hat sogar die grössere Wahrscheinlichkeit für sich, dass Russ erst nach Vollendung seines Churer Hochaltars, natürlich die glänzendste Empfehlung für ihn, also in der Zeit nach dem 22. Januar bis zum 23. Mai 1491 den Vertrag mit dem Rate in Überlingen abgeschlossen, dass er also erst jetzt seine Arbeit daselbst begonnen hat. Das stimmt dann auch mit der dem Reutlinger'schen Sammelwerk^) in der Leopold-

^) Gütige Mitteilung des Herrn Oberaratsrichters v. Woldeck in Über- lingen, eines gründlichen Kenners der Geschiebte der dortigen Stadt. 1) Siehe das Register von ßöll in der Oberrh. Zeitschr, Bd. 34 S. 363 unten.

Rathaussaal in Überlingen.

Sophienbibliothek entnommenen Angj h

Chronik des Dr. Kutzle (18. Jahrb.), .( i. J. 1^

das neue Rathaus und 4 Jahre j schöner

erbaut worden ist. ^)

Die nur durch das Bekanntwerden noch anderer Kunst- leistungen des Jac. Euss, femer durch die Beibringung weiterer urkundlicher Aufschlüsse aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und insbesondere durch fachmässige Vergleichung der beiden grossen Werke von dort und von Überlingen mögliche Lösung der Frage über die zeitliche Priorität des einen vor dem andern, wird für die Kunstgeschichte sicher von Interesse sein; einstweilen niuss es genügen, die äussere Verwandt- schaft derselben durch Feststellung der Identität ihres genialen Schöpfers zu kennen und zu wissen: Das Prachtwerk go- tischer Holzschnitzkunst im Rathaussaal zu Über- lingen ist von Bildhauer Meister Jacob Russ aus Ravensburg zwischen den Jahren 1490, Anfang Juni, und 1494 gefertigt worden.

Nachtiäglich teilt mir Herr Beneficiat Dr. Frhr. v. Rüpplin in Überlingen den Wortlaut der den Rathausbau daselbst be- treffenden Stelle in Jakob Reutlingers wertvollen hand- schriftlichen KoUektaneen (Bd. 13 S. 265) mit, nämlich:

„Anno 1490 wardt das new rathaus alhie von newem ge- bawen. Ist hievor zwayer brüeder, die Kletten genannt, gewesen. Item anno 1494 wardt die zierlich und schön ratstubuß gemacht. Dise jaizal fündt man in des hertzogen von Saphoy zedtl und dann auch in dem zedtl bey Augspurg wappen."

Damit sind Zettel gemeint, die damals noch (Jak. Reutlinger schrieb und sammelte von 1580 1611) an den einzelnen Sta- tuetten, hier also an der des Grafen v. Savoyen (östl. Wandseite links) und der Stadt Augsburg (nördl. Wandseite) zur Erklärung befestigt waren. Da man sich auf J. Reutlingers Angaben, so- fern sie auf eigener Anschauung beruhen, verlassen kann, so dürfte somit die Frage, ob das Überlinger Holzschnitzwerk von Jakob Russ vor oder nach seiner Churer Arbeit verfertigt wurde, entschieden sein.

1) S. Ullersberger a. a. 0. S. 70.

Zeitschr, f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 4. 32

Nachträge

zum

Verzeichnis der Kaiserurkunden von 1200—1378

im

Grossh. General-Landesarchiv in Karlsruhe.

Von

Fr. von Weech.^)

Rndolf I.

1285 Mai 2. Verschreibt seiner Schwestertochter, Frau Adelheid, Markgraf Rudolfs IL von Baden Gemahlin, 1000 M. Silber auf dem Gute in Eppingen zu ihrem Wittum. Mit Zeugen. 8 zumteil beschädigte Siegel: 1) Thronsiegel Rudolfs wie an No. 82 2) Bischof Konrads von Strassburg 3) Herzog Albrechts von Sachsen 4) Domprobst Friedrichs von Strassburg 5) Graf Friedrichs von Fürstenberg 6) Markgraf Hesso's von Baden 7) Markgraf Rudolfs von Baden 8) Ottos von Ochsenstein, alle aus mit Fett ver- mischtem Wachs, an roten Seidenschnüren. Ineditum 101 a.

Ludwig IV. der Baier.

1341 Juni 15 Frankfurt. Abschaffung der Pfahlbür- ger betr. S. abg. Böhmer, Reg. Lud. 2170. Nur aus Kop.

249 a. Karl IV.

1361 Apr. 25 Nürnberg. Überlässt dem Domkapitel zu Konstanz das Patronatsrecht der Pfarrkirche zu Tal bei Rheineck (prope opidum Rinegge) und gestattet dieselbe dem Kapitel zu incorporieren. (M.) Von der Besiegelung Reste der schwarzgelben Seidenschnur. Auf dem Buge rechts: per do- minum imperatorem || cancellarius. Auf der Rückseite: R. Jo- hannes Saxo. Ineditum. 333 a.

1) Vgl. Zeitschr. N. F. I, 61, 336, 355.

KaiserurkuDden im General-Landesarchiy. 499

1361 Dez. 13 Nürnberg. Giebt seine Zustimmung da- zu, dass Rudolf V. Markgraf zu Baden den Zoll zu Seiingen, welcher vom Reiche rührt, seiner Gemahlin Adelheid, gen. die Weckerin, auf deren Lebenszeit verschrieben hat und ge- bietet seinen Landvögten und Amtleuten im Elsass und am Rhein sie dabei zu schirmen. S. mit R. S. wie an No. 310. Auf dem Buge rechts: . . per dominum cancellarium || Hein- ricus de Wesalia. Unter dem Buge rechts: Corr. per Johan- nem |1 decanum Glog. Auf der Rückseite: R. Johannes Saxo. Ineditum. 334 a.

1362 Jan. 2 Nürnberg. Belehnt Markgraf Rudolf VL von Baden mit der Markgrafschaft und bestätigt die Abände- rung der Erbfolgebestimmung zu Ungunsten des Grafen Lud- wig von Ottingen und zu Gunsten des Pfalzgrafen Ruprecht. S., wie an No. 264, abg. liegt bei der Urk. Gelbe Seiden- fäden an Urk. und S. Auf dem Buge rechts: per dominum imperatorem cancellarius. Unter dem Buge rechts: Correcta per Johannem || decanum Glogoviensem. Auf der Rückseite: R. Johannes Saxo. 334b.

1366 Sept. 14 Frankfurt. Gebietet dem Hofrichter zu Rotweil, Rudolf Grafen v. Sulz, und allen Rittern und Rich- tern, die da Urteil sprechen auf dem Hofe zu Rotweil, Recht zu sprechen und zu urteilen der edeln Frau v. Neuenburg, des Grafen Egen v. Freiburg ehelichen Wirtin, in deren Klage gegen die Stadt Freiburg. Auf der Rückseite Spuren des aufgedrückten Hofgerichtssiegels. Ineditum. 355 a.

1368 Febr. 24 Tachau. Beauftragt den Bischof Johann V. Strassburg, den Herzogen v. Osterreich behilflich zu sein, die ihnen gegenüber den Ansprüchen des Markgrafen Heinrich von Hochberg durch hofgerichtliches Urteil zuge- sprochene Stadt Kenzingen nebst der Burg Kuremberg in Besitz zu nehmen und sich von den dortigen Bürgern und Einwohnern huldigen zu lassen. Papier. Unter dem Text rechts : per dominum magistrum curie i| P. Jaurensis. Auf der Rück- seite Spuren des aufgedrückten Sekretsiegels. Ineditum.

360 a.

32

o*

500 Literaturnotizen.

Literatumotizen.

Von den „Regesta episcoporum Constantiensium" herausgegeben von der bad. bist. Kommission. Bearbeitet unter Leitung von Friedrich v. Weech von Paul Ladewig Hegt nunmehr auch das zweite Heft vor, das von 1107 bis 1227 reicht. In ihm beginnt schon die Reihe der auf grösseren Reisen gesammelten Urkunden, welche bislang unbekannt wa- ren. Über das erste Heft hat sich Prof. G. Meyer v. Kno- nau sehr anerkennend in der deutschen Literaturzeitung No. 37 ausgesprochen.

Der Codex diplomaticus Salem itanus von F. v. Weech, welcher mit Unterstützung Sr. Kgl. Hoheit des Gross- herzogs und der bad. bist. Kommission veröffentlicht wird, beginnt mit der eben erschienenen 10. Lieferung den dritten Band. Aus Gründen der Raumersparnis sind die auf einen Ort oder eine Sachrubrik bezüglichen Urkunden zusammenge- fasst, so dass die streng chronologische Anordnung, wie auch im Fürstenberg. Urk.-Buch Band V, durchbrochen ist. Die Abbildungen von 19 Siegeln sind in den bekannten trefflichen Lichtdrucken beigegeben.

Ein grosser Teil des sog. Schwaben- oder Schweizerkrieges des Jahres 1499, welchen der bekannte Humanist Wilibald Pirckheimer in seinem bellum Suitense monographisch be- handelt hat, spielte sich an der heutigen Südgrenze Badens ab: Konstanz, Laufenburg, die breisgauisclien Kontingente etc. hatten dabei eine Rolle. Deshalb möge hier kurz auf die sorgfältige Schrift Otto Mark wart s Wilibald Pirckheimer als Geschichtschreiber. Zürich 1886 (Basler Dissert.) verwiesen sein, der die beiden Bücher des bellum Suitense einer ein- gehenden kritischen Analyse unterzogen hat. K. H.

Ein Stück Pfälzer Gelehrten- und Schulgeschichte findet sich bei Wilhelm Crecelius „Job. Leonh. Weidner, Rektor der Lateinschule zu Elberfeld, Fortsetzer von Zincgrefs Apo- phthegmata". (Progr.-Beil. des Gymnasiums zu Elberfeld 1886, Progr. No. 401.) Weidner wurde den 11. Nov. 1588 zu Ot- tersheim bei Dirmstein in der Pfalz geboren, besuchte seit

Literaturnotizen. 501

1600 das Gymnasium und später die Universität Heidelberg, wurde Schüler des berühmten Gruter, sodann 1612 Lehrer an der Schule zu Neuhausen bei Worms und kehrte, nachdem er am Niederrhein mehrere Schulstellen bekleidet hatte, 1650 als Rektor des neuorganisierten Gymnasiums nach Heidelberg zurück. Als Anhang I ist aus Cod. Heidelb. 362, 31 der Nach- ruf der Universität bei Weidners Tode abgedruckt. K. H.

Charles de Butre (1724—1805). Un Physiocrate Tou- rangcau en Alsace et dans le Margraviat de Bade. D'apres ses papiers inedits par Rodolphe Reuss. Paris. Fischbacher 1887. Butre, dessen Berufung nach Karlsruhe durch den ihm befreundeten Dupont de Nemours vermittelt worden, wirkt während der Jahre 1775 92 am Hofe Karl Friedrichs in der Stellung eines Generalinspektors der markgr. Gärten für die Verbreitung und praktische Durchführung der physiokratischen Ideen in Baden. Bei den nahen Beziehungen, welche B. mit dem Markgrafen und seiner Familie, dessen Ministern Edels- heim und Hahn, J. G. Schlosser u. a. unterhält, gewährt die biographische Darstellung in den einschlägigen Abschnitten lohnende Einblicke in die Geschichte der wirtschaftlichen Re- formversuche Karl Friedrichs in jener Zeit, sowie wertvolle Aufschlüsse über Leben und Treiben der Karlsruher Gesell- schaft, deren Teilnahme an den physiokrat. Bestrebungen, ihr Verhältnis zu gewissen Strassburger Kreisen u. a. 0.

Das Buch von Gaudenzio Claretta, Le relazioni poli- tiche e dinastiche dei principi di Savoia coi margravi di Ba- den dal secolo XV al XVIU narrate su documenti inediti, Turin, fratelli Bocca 1887, 254 S., befasst sich vor allem mit der Ehe des Markgrafen Ferdinand Maximilian mit Luise Christine von Savoyen-Cavignan, welche sich bekanntlich wei- gerte von Paris und Versailles ihrem Gemahl nach Baden zu folgen, wohin dieser sein 3 Monate altes Kind, Markgraf Lud- wig Wilhelm, gebracht hatte. Wir erfahren hier über die Verhandlungen eine Einigung zwischen den 16 Jahre getrennten Eheleuten herbeizuführen alles Wünschenswerte, wie auch die diplomatischen Beziehungen zur savoyischen Hauptlinie genau verfolgt sind. Eine reiche Auswahl von Aktenstücken (aus

502 Literatarnotizen.

dem Turiner und Karlsruher Archiv) beschliesst die dankens- werte Gabe. _

Der 22. Band (dritte Folge 2) der Mitteilungen zur Vaterland. Geschichte, herausgeg. vom hist. Verein in St. Gallen, St. Gallen, Huber 1887 bringt eine grössere Arbeit von Emil Krüger: Die Grafen von Werdenberg-Hei- ligenberg und von Wcrdenberg-Sargans. Nach allen Richtungen überholt die Arbeit das für s. Zt. sehr verdienst- liche Werk Vanottis. Sie umspannt die Zeit von der Aus- scheidung des Geschlechtes aus dem Stamm der Pfalzgrafen von Tübingen mit Hugo I. Grafen von Montfort (f vor 1237) und endet mit dem Tode des verarmten letzten Grafen von Werdenberg-Sargans Georg (f 1504). Ausgeschlossen von ihr sind die Häuser Montfort und die schwäbischen Linien der Grafen von Wcrdenberg-Sargans zu Schmalnegg-Trochtelfingen und zu Alpeck. Dafür sind aber mitbehandelt die Herren von Hewen im 14. Jahrhundert als Allodialerben des Grafen Hein- richs ni. zu Rheinegg (aus der Heiligenberger Linie). Ge- nauer sind die Kämpfe der Werdenberger gegen die Erzher- zöge von Österreich und die Besitzungen der Werdenberger dargestellt. Regesten, gute Register und Stammbäume machen die Benützung der umfangreichen Arbeit leicht und bequem.

In „John Hopkins university circulars" Vol. VI No. 59 (Baltimore Aug. 1887) wurden die aus Anlass des Heidel- berger Universitätsjubiläums erschieneneu zum grossen Teil von der bad. Regierung veranlassten geschichtlichen Arbeiten einer sehr anerkennenden Beurteilung unterzogen, und zwar von Prof. H. B. Adams, welcher selbst seine Studien in Hei- delberg gemacht hat. Winkelmann.

Die Heimat eines der bokanntesten Minnesänger Reinmar von Zweter glaubt Gustav Röthe, die Gedichte Rein- mars vonZweter, Leipzig 1887 in dem Dorf e Zeuthern bei Bruchsal gefunden zu haben, wo sich ein adliges Geschlecht seit 1303 nachweisen lässt. Da er von sich singt „Von Rtne so bin ich geborn", ein anderer Ort oder Burg mit ähnlichem Namen nicht nachgewiesen ist, so ist die Annahme nicht un- wahrscheinlich.

Register.

Abjn, Job. V. Überl. 496.

Alirabam, JuiienBcliächter zu Kärn- berg 319.

Abgalou, Familie 423— 4. Klaus, A., 424,

Achein, Acheim, Öd. bei Breisiich, BA. Breisacb 324. Peter v. A. 324.

Acbilles, Alexauder 150.

Acbkarren, BA. Breisach, Kastelberg zn, Öd. 324. Bad zu, 324.

Achtpig, Conr., v. Überl. 496.

Adaghäinsviillare, Öd. zw. Rbein u. Wiese; Wyhlen? 325.

Adelhausen.Ält- u, Neu-, Adelnhusun, Adalhusen, Adeknhusen, Frauen- kloBt,, Gutleuthaus u. Weiber- BcblosB zu A. 325 - 6. Öd. bei Frei- burg Familie v. A.Ji25.

AdeliihofeD, Adelhof, Öd. bei Denz- liijgen, BA. EmmeudiDgen, 326.

D'Affry, franz. Ges. im Haag. 72. 95. 97.

Altenstei», Burg, Öd. bei Zell i. W.,

BA. Lörrach 326, Altingen, Altinchoven, Altelinghouen,

Alelinehoven, Altlinkon, AUikon,

Altiken, Burg u. Dorf, Öd. bei

Schliengen 327—8. Altkircb, KD.Stadt 222. Alzenach, Aloinach, Alcina,_Ahe-

nahe, AÜBenach, Burg, Öd. bei

GandliDgen 328. A'er Bof-Salz-

bof b. GüadÜDgen.

ABcalon, Bischof tod, Baltbasar Wno- rer 113.

Aspa, Öd. bei Tbslheim, OA. Tutt- lingen 330.

Aspen, AspOD, Weiler, zu Kl. Thenen- bach geh., Öd. 328-9.

AsauiuBtadt, BA. Tauberbiscbofoheim,

Backheim, Bachein, abg^. Ortsname far e. Teil von Ibringen 331. 359.

Baden (AU-Baden) Marl^rafen, Chii- atoph 1, 433. Hesso 496. Eudolf

504

Register.

498. V. 499. s. Gem. Adelheid 499. Rud. VI. 499. Baden-Baden, Markgrafen: Hermann, 129. 131—2. 137-40. 151—5. 164 79. 181. 183-90. 193-95. 197—200. Leopold Wilhelm 15J. 194. Wilhelm 165. 193-4.

Baden-Durlach , Markgrafen, Karl I,

27. 44. 312. Karl Friedrich 84.

Anna Amalie, Mkgfin 374. Baden-Hachherg, Markgrafen, 392 3.

404. Hermann V, 389. Wilhelm

404.

Baden, BA.Stadt 9.

Baden, Bergwerke zu, s. Ilaushaden.

Badenweiler, BA. Müllheim, röm.

Bauten, Öd. zu, 331. Silherberg-

werke 386. Bagestat (Bobstadt ?j Conrad de^ 301. Bahlingen a. K., BA. Emmendingen,

Kirche zu Unter-B., Öd. 331.

Baldorf, Gem. Mengen, BA. Freiburg,

Öd. 331. Banzermoos, Hofgut desKI. St.Märgen,

Öd. 331. Bappenhaimer, Kourad, Pleban von

St. Trudpert 237. 239.

Basel, Bischöfe, Johann V, 27—9. 46-7. 216. Kaspar 308. Hein- rich 389—90.

Basel, Bistum 386 90.

Basel 14. 16—8. 21- 2. 28—9. 39- 40. 43. 201. 214. 216. 218. 221 —2. Klein-Basel 29—30. Spahlen- thor zu B. 17.

Bayer, Mart. v. 496.

Bayern, Herzöge u. Kurfürsten v.

Maximilian I. 372. Beckers, Ben. von, kurpfälz. Minister

273. 275-87.

Beckingen, Öd. im Breisgau. Lage? 332.

Belleisle, Marschall von, 80. 87. 96.

Bergbieten, Bergbietenheim, Kr. Mols- heim 369 --71.

Berchtersfeld , Berchtoldsfeld, Berh- toltsvelt. Dorf bei Theningen, BA. Emmendingen, Öd. 332.

Berghausen, Berchusen, Terchutnij Dorf bei Ebringen, BA. Frciburg, ! Öd. 332-3. I

Bergheim, KD. Rapoltsweiler 23. ' Berlachen, bei Kappel, BA. Freiburg, ,

Öd. 333. Schloss (?) zu, 333.,

N. von Berlachen 333. Berman, Jude zu Endingen 318. 321. Bern 2. 3. 21. 37. 39. 40. 44. 221. Bernhaupten, Bernliöx>ton^ Hof des

Kl. St. Peter, BA. Freiburg, Od- 333 4.

Bertlikon, Bertilinghova, Öd. bei Grenzach, BA. Lörrach 334.

Besangon, Dep. Doubs 41. 47.

Bessiburg, Besebürglin, besen Berg- lin^ Burg bei Merdingen, BA. Breisach. Öd. 367—8.

Bessrer, Ad. 496.

Bettingen, Od. (B. bei Grenzach, Kant. Basel St.?) 334.

Betz, Hans, Altbürgerm. v. Über- lingen 493. 495.

Betzenhausen, BA. Freiburg. Kapelle bei. Öd. 334.

Bickenreute, Birkenreuihe , Büggen- rüti, Hofgut der St. Freiburg, Öd. 334.

Bickensohl, BA. Breisach, Bürglin bei, Öd.? 334-5.

Hildstein, im Brettenthai, BA. Em- mendingen. Hof, Öd. 334.

Billikofen, Bellikofen, PiUichofen, Billighofen. Öd. bei Opfingen, BA. Freiburg 335.

Bilonius, Josef 483 4.

Binsdorf, württ. OA. Sulz 307.

Binzen, BA. Lörrach Schloss zu, (= Friedlinger Schloss?) Öd. 349.

Birchiberg, Birch-Bürkenbtrg, Burg, bei Aubach, BA. Staufen, Öd. 335-6.

Birinheim Od. (= 0.- u. U. -birken, BA. Freiburg?) 336.

Birtelkirch, Birthüinchilichaf Birtd- küchej Bircelkilch, Bechtolds, BerhtoldshirchfBirlikirchfSpürle- kirch, Kirche u. Höfe bei Mengen, BA. Freib., Öd. 336—7.

Bitehusen villa, (= Betzenhausen, BA. Freib.?) Öd. 337.

Blankenberg, Blanchenberc , Blanr cheinberc. Herren von 337, Burg, Öd. (bei Thiengen, BA. Walds- hut?) 337-8.

Blansingen, BA. Lörrach Öd. bei 338.

Bludenz, Bez.St., Vorarlberg 116.

Blumegg, BA. Bonndorf, Blumeneck, Engelhard von, 311.

Hochesberch (= Vochesberg? Vogts- burg, BA. Breisach?) Od. 388.

Böblingen, württ. OA.St. 243. 244.

Boemus, Witcho, nob. 301.

Boll, Hof, BA. Freiburg, Öd. 338.

Holstenmayer, Konrad, Oberstberg- meister in Vorderösterreich 433.

Bontemps, Bankier in Genf 286 7.

Boxberg, Bokysberc Kraffto de 301. 302.

Boyneburg, Sigm. v. 243.

Register. 505

Bramenloch, Öd. (bei Ehrstetten, BA. Burg, Öd. BA. Freiburg 341—2.

Staufeu?) 338-9. .. Burgfeld, Öd. BA. Freiburg 341—2.

Brameshart, BA. EmmeDdingen, Öd. Burgund, Herzöge, Karl der Kabne 839. 1—58. 210. 213-4. 218. 224. 226.

Brandenburg, Kurfürst Friedrich 231. 234. S. Tochter Maria 2.

Wilhelm 129-32. 135 8. 140. Burkarzleben, Hof zu, Öd. BA. Frei- 145-57. 159. 163-8. 172-6. 181. bürg 342.

183-4. 187. 190—2. 194—5. Burstel, Burgstall, Öd. BA. Schopf- Markgraf Job. Greorg 481. heim 342.

Braunschweig-Lüneburg, Herzog von, Buserscbloss , Öd. bei Zizingeu , B A. August d. ä. 374. Müllheim 342.

Breisach, BA. Stadt 8. 10—3. 25—7. Buttenkroph - pf , Öd. BA. Emmen- 30—6. 47. 53-8. 203-8. 213—6. dingen 342—3.

218 29. 231. Schifferhaus 26. Buwingen (Bieugen, BA. Staufen?) Gasth. z. Pflug 26. Rheinthor 26. Öd. 343.

Müuster zu St. Stephan 58. 229. Bynuder, Künlin, zu Endingen 314. Herrenstube zum Juden 58. Speck- thor 219. Wasserturm 219. Reichs- ^ oj^iio ir bürg zu, Öd. 339. August.-Kl. zu, ^* ^^^^^ ■^* Öd. 339.

Bretten, Bretchem, de Diemo 297. !>•

Bte^uS, TäUenhard, Hof, BA. ^'"^""{If °' lf7f*1}J^J*J^A;

Emmend ngen Öd. 339. ^*Si. nf i^*^' ^w uk^ * l^

Britzuachthal, BA. Staufen 395. 433. "^t' ^''|IT"'' ^»•'''«'»«' ''P"

^"'XeSüSenMg-e'' DelLnhorst, Sibylle Elisabeth Gräfin BroSen^TÄÄ & 339. ^^^ Herzogin v Brauu-

Bruchsal, Bruchsella. Gerhard, de, j^^.^^g^^ ob-, u. Unt-., würt. OA. Kt.M/»M;««z.« i?«»^«-7v^« f\A ivrv; Maulbronn. Terdingen. Therdin-

ulZiZ:... IT^—A- <»q? ff^ 291-3. Seihofm D. 291 2. Malterdiiigen, BA. Emmend. 331. niptmanis dp 9Q1

Brunna, Hofgut, BA. Eu.mendingen, Dier,brh!mclaüs,v.MsBern)15-6.

BruDDstatt,'KD. Mülhausen 36. '^TÄLn*«?' i?'-rf qq?''?

Buchgiesse, Buchgezen, Öd. BA. Em- Sjf Ta^?^' "^ ^

mendingen 340. Heinr., Wem- n-«frl ü d u- ftj ü

liu u. euni Hohe, zu B. - 340. ^'«'»«■'»"»«h B^g bei, Od. BA. Frei-

Buchheim, Buchein, BA. Fieiburg, oietSr r "nittwar

„Bürgle" bei, Od. 340. uietüibur s. UittwM.

Buchingen, Öd. '(= Buggingen, BA. ^'"''tf^^^^A^Af- Thennenbach

Müllheim?) 340. n-''* n'*' o^I ^^n Kn

Buchsee. Öd. BA. Emmendingen Ö40. n^S J*^Ä;5°lf ^^- ^tL 9^«

Buchawil Buhswür Buhxewil Buho- ^"helm, Hans 245 - 6. Jurg 246.

^"Ä S£;XröÄ. ^^Zhibn^Jnr'Äf "'''""•

Emmendi.igen 340-1. ,.- i!*^ u' ^T','"' ^^ ' . ,.,.

Bühl BA Waldshut 119 Uogen, kurbrandenburg. Agent 145.

Bülinshofeu, öd. bei Eichstetten, BA. ^''^tfJt fr^L^" I^^"^^.'

Emmendingen 341. ' Conrad de 301 fllia 301. Otto,

^ •• uxor et.filia 301.

Durlach, Öd. bei Grezhausen BA.

Breisach 344. Durmersheim, Durmershem, Job. de,

296. Dusenbach bei Colmar 303. Dutens, Schriftsteller 82.

Bürer, Hans, .v. überl. 496. Biizinsheim, Öd. bei Forchheim, BA.

Emmeudiiigen 343. Biizinshein, Öd. bei Thunsel, BA.

Staufen 343. Bühl, BA.Stadt, Buhel, Otto dict.

Besehe, de 296. Bunzhausen, Öd. BA. Staufen 343. Burchardus, scultetus 302.

Eberlin, Jude zu Endingen, 313. 315

-6. 318. 320. KbiTstei" 'lerrtn u. Grafen v. :J91 V. 2D6. Hans

Kdi'lsheim, Georg Ludwig p'ibr. 1

JIR

).93

Wilbcira V., KgÜBau, Kaut. Zürich 121. EhiDgen, Horten von 300. Kbrenberg BA. Musbauh. A'rciiterc,

Henrio. dfi 207. Ebreustetten Burg zu, Öit. BA. ätaufeu

344. Bicblieru, Kliigt.-Üut vud Tlitmieub.,

BA Km tjicod Ingen U44. EidJcl BA. Wertbeim 24C. Eichael, Öd. zu, BA. Schopriieim 345. KIcliatetten, Eisfat, BA. Eminendiu-

Kcn, 345. Burliar-

dua, Eberhardus, Ruede u. Uol-

ricua, iiob. de, 34ä. Btgiueiikloat.

/u, (>d. 3.)r.. Eimait, lluf. Öd. BA. Emmendingen

345. Eiuluzigeu, Hof v. St. Trudpert, Od.

346. Etme, Bicbart v. 245 -6. Elziugen, Ilot* zu, 0,1. 34(>. Vimmi:m\iageti,Aiiei»utiiiytniiA.Slixdl,

Castfilberg, „Burg" u. ,ScblosB"

zu, Öd. 346 Endonburg b. Kandern, BA. Lörrach,

Od. 340. Eudiugpn BA. Etnmendingeti313— 21. England. Könige tüu. Georg IL 92.

Karin. 177-8. Enkenstein BA. Scbupfiifim , Burg

zu, Öd. 346 7. EnntriReu, üiinikim, Iiimiiken {Eimi-

lion?) Dorf, Od. BA. Suliopfbeim

347. Kiisislioim KI). Gcbweüer 4. 8. 29.

32, 38-9. 43. 46. 53. 202. 207.

222. llofgericht zu, 22a 221, 438. KuBisbcim, Mjcbacl v., Landsub reiber

220. Eoienstinu, J-J«dlenstein, Burg bei

Scidiengen, BA. Müllbeim, Üd. 317. Eptingen, ilcrniann v., Laudvogt iin

Breisgau 31li. 222. Ereubcrc s. Ehreuberg. Escbbacb, Esgibach, Eschibach, Burg

b, »Uufon, BA. Staufeu, Öd. S47.

Kirebcu zu, l>d. 347— ö. Ksclier (Mr.?), 373.

I, 403. Falkenbübi ValketAithtl "urg bei

falkeusteiu. Alt-, Burg, Öd. im Höl-

luDthal 327. FalkenBtc'in, Neu , Herren voo, 327. EeiuiliBburg, Öd. BA. StaufeD 348. Ferver s. Färber. Fingerling? Flngueriin? Bankier in

Frankf. a. M. 280 6.

HinisleT91.

Frankfurt a. M. 498. 499. Frankreich, Könige von, Ludwig XL 13. 27. 37. 41. 44. 234. Ludwig XIV. 176. Ludwig XV. 71. 74. 92 93 97 Frdburg,' Grafen v. 328. 390-94. 399. 402. Egeno H. 389-90. Egeuo HL 32e. 391. 413. 445. Egeno IV. 394. Heinrich. Br. Eg, ' n., 391-2. Konrad H. 392, 445. ' Friiiburg i. B. 5). 214. 22L 325. 398. ' Jobann iterhaus zu, 328. Schloss- I berg. Öd. 348-9. Graf Egon t. ! 499.

Freiburg. i. Ü., Kant. Freib. 89. Fruitag, prcuss. Resident in Pruk-

fürt a. M. 274. 281. I Froudtnsteüi miles de

öa.

OBS,

Frödunbacb, Meierämter zu, öd. BA.

Freiburg 349 50. Froullay, de, Bailti des Malteser-

ordeug 73-9. 81. 63. 85. 90-1.

94-8,

de la, span. Qes.

188—9.

P'Ursteiibiirg, Graf Friedr. v. 489. 498.

Fugger, Kaullerrn z. Augsburg 442.

F'urunecca Klost.-Gut von Theonen-

bacb, öd. 350.

Uebiubarb, Öd. BA. Schopfbeim SSO. icbiida s. Hoheugöft. I Qeigenhofen, (ieigetüumai, Oej/gem-

Register.

Ttofen, Gayenhof b. Auggen BA.

Müllheim, Öd. 350. Geitenheiu, Od. bei Hausen, BA.

Staufen 350. Gerbartsecke, Herr von 371 2. Gerlachsheim BA. Tauberbischofs- heim. Gerlaisheim, Heinric. de,302. Gerlaisheim s. Gerlachsheim. Gerneck, Burg, Öd. (= Grüneck? s.

dieses) 352-3. Geyfenwiler, Öd. bei Egerten, BA.

Löraach 479. Gifido, Schloss bei Ettenheim (?) BA.

Ettenheim 350. Gilgeuberg. Bernhard von, burgund.

Landvogt 12. Giltlingen, Gumpolt von, 372. Gisenwiler, Gisenwihe, Öd. b. Weiss-

weil (= Wyhl?), BA. Emmendin- gen 351. Gitzenhol'en, Öd. b. Kirchzarten, BA.

Frei bürg 351. Gölken, Öd. bei Eichael, BA. Lör- rach 351. Goltz, Ferdin. von der, kais. Rat (?j

zu Wien 184—6. Gonzaga, Fürst von, a. o. österr.

Ges. 146. Gotha, Herzogin von, Luise Dorothea

72. 73. 83. .88. 90-1. 94. Gotoueswilare Öd. (= Kutz?) s. Kutz. Grensheim, Hof b. Wittlingen, BA.

Lörrach, Öd. 351. Grieszheim, Burg a. Rh. Öd. BA.

Staufen 352. Grimm, Hans 493. Grombach, Ober- u. Unter-, jetzt

Windenreuthe, BA. Emmendingen

352. Grüneck (== Gerneck?), Burg, Öd. b.

Schallsingen BA.MüUheim 352 - 3. Grüningen, Gruningen, Groningen,

Groningen, Dorf, Öd. BA. Brei- sach 352. Gundelfingen BA. Freiburg, Burg zu.

Öd. 353. Burchardus u. Rudolfus

de 353. Gutenau, BA. Müllheini, Schloss, Od.

353. Klost. u. Propstei, Öd. 353. Gutenrode, Hof (jetzt Huttenhof), Öd.

i. Freiamt, BA. Emmendingen

353—4. Güttisriet, Öd bei Ihringen, BA.

Breisach 353. 359. Gysels van Lier, Aernoult, nieder-

länd. Admiral 132 200. passim.

H.

Hacb, Burg, Öd. BA. Müllheim 354. Haübtlin, Georg, Reutmeister 118. 120,

Hagenau, ED.Stadt, Hagenoawe 369. Hagenbach, Peter von, bürg. Land- vogt 1-58. 201—35. Gem.: Bar- bara, geb. Gräfin von Tengen 46. 48. 49. 57. Br.: Stephan, Ober- vogt zu Breisach 35 6. 41.

Hagenbach, Schloss, KD. Altkirch 229.

Hagen bach, Schloss, Öd. BA. Lörrach 354.

Hagenschiess , Forst bei Pforzheim 386.

Hailfingen OA. Rottenburg, Herren von, 300.

Haiterbach, württ. OA. Nagold. Dieteric. de, 299.

Hamburg 147. 151. 159. 168. 169. 183.

Handeberg s. Henschenberg.

Haneron, Anton, Probst bei St. Do- natian zu Brügge 28. 36. ..

Hantersheim, Hentersheim , Öd. im Breisgau 354.

Harburg a. E., Prov. Hannover 159.

Haro, Don Luis de,span. Minister 180.

Harrach (Arrach) von, Cardinal 194.

Harthausen, Harthusen, Dorf, Öd. bei Merdingeu, BA. Breisach 354—5.

Hasenfron, Bergbaugewerkschaft 427.

Hassfurter, Heinr., Schultheiss zu Luzern 16. 219.

Hausbaden, B A. Müllheim, ehem.Berg- werk 387.

Heckenstorff, Franz v. 246.

Heidenschloss , Öd. im Wildgutach- thal, BA. Waldkirch 355...

Heimenhusen, Hemmenhusen, Öd. BA. Freiburg 355.

Heimenruti, ud. BA. Freiburg 355.

Heitersheim, B A. Staufen, Öd. zu, 355.

Hellmayer, Hans, Zimmermann 493.

Helmsheira, Helmosdheim, HelmotS' heim, Uelmodtsheim Liutfridus de 298.

Helmstadt, BA. Sinsheim 371.

Helmstadt, Grafen. Babanus (Raffe) 371. Reinhart 372. Wyprecht 372.

Helya, JudezuEndingen 313. 315—21. S. Frau: Sarlin 314-5.

Henschenberg Handeberg (?), Burg, BA. Schopf heim 354.

Herbolzheim, Herbolsheim, Conrad, de, 301.

Herdern, BA. Freiburg, Weiherschloss u. Bad zu, Öd. 355.

Hericheswilare, alt. Name für Pfaffen- weiler (?) BA. Staufen 355.

Herrenalb, Kloster 291. 293. Äbte v. 296.

Herrenberg, württ. OA. >^^

Herten, BA. Lörrach

508

Register.

Ilerteubcrg, Burg, Öd. BA. Lörrach

356. Edelknechte v. 356. llerter, Wilhelm, Schweiz. Haupt-

mann 29. Ilcrtingen, llertenkaiu, Hertikon, Öd.

hei, BA. Lörrach 356. Hessen, Landgrafen von. Thilipp d.

Grossmüthige 243. lleszmau, Jude zu Kudingen 314- 6.

320. Ueudorf, Ritter Bilgeri von 14. Ililtolingen, llültelin(jen, Hillalingen,

Dorf u. Schloss, Öd. BA. Lörrach

356 - 7. Ilimmelspforte (St. Maria de Porta

Coeli). Praemonstr. kl. bei Wyhleu,

BA. Lörrach, Öd. 357. llirzbach, Hans vou,zuEnsisheim203. Höhingen, Schloss bei Achkarren, BA.

Breisach, Öd. 357. Iloifstetten, von, schwed. Geueral-

kommissar 137. 175. Ilüfsgrund, BA. Freiburg 443. Hohengöft, Gehfida, Kr. Zabern 351. Hoheulohe, Gottfried v., 301. Hoheneck, Uohenetjgc. Conrad. Ha (jqo

de, 298. Albert. Uaye de 299. Hoheusiadt, BA. Adelsheim, ILoh-

instatty Hugo de, 302. Ilohenthengen, BA. Waldshut 119. Hohueck, Burg bei Optingeu, BA.

Freiburg,, Öd. 358-9. Holdenthai, Öd. bei Gundelfingen, BA.

Freiburg 359. Holtsemberg s. Stolzenberg. Homburg, früh. Mürdinggassen. ÖdV

bei Yögisheim, BA. Müllheim 470. Ilornbeck, Hans (v.) 371. Hueber, Matthias, v. Lottstetten 121. Hüningen, KD. Mülhausen 30. Hugsietten, Burgstall zu, Öd. BA.

Freiburg 359. Huugenheim (=IIögelheim, BA. Müll- heim V) Öd. 359. Hurder, Kaspar, östtrr. Herold 227. Huss, Job. 114-6. HuttenliGf,BA.Emmeudingen,s.Guten-

rodc.

J.

Janssen -Kübke, Haudriek, Agent in Hamburg 139. 167. 177. 181 2. 186-8. 192. 198.

Jaurensis, 1*. mag. curie 499.

Jestetten, BA. Waldshut 118-121.

Ihriugen, BA. Breisach. Burghalde zu, Öd. 359. abgeg. Ortsnamen zu, s. 13achheim, Gütisriet, Kettingen, Nerthein, Osthein, Rietheim,Schat- hein, Scherckofen, Westhein.

Imhof (im HooffJ, Job. Walther,

Klettgau. Oberforstmeister 118.

120. Innikofen. Anninchova, Onninchova,

Jio}imnchauun, Vuinkovefi, Inne-

khoven. Dorf u. Burg, Öd. BA.

Staufen 360. lunikhen. Öd. BA. Lörrach 360. Joch, IL, V. Überl. 496. Jörger, Hans, Oberschultheiss zu

Strassburg, 369—71. Irmi, Hans von Basel, 222. 224-8. Isenlin, Heinr. von Basel, 222. 227. Istein, BA. Lörrach. . Burgen und

Fraueukloster zu, Öd. 360 1. Jungholz, Schloss, KD. Gebweiler 217.

€. und K.

Kachinchova? Besitzung v. St. Trud- pert, Öd. 361.

Caesarini, Julian, pästl. Legat u. Kardinal 307—9.

Kageneck, Hans von, 222.

Kaiser u. deutsche (röm.) Könige: Albrecht I. 391. Ferdinand L 433. 436. 441. 443. Ferdinand IL 149. 481. Friedrich L 292- 3. Frie- drich III. 2. 9. 13—15. Heinrich II. 387. Heinrich (VU.) 390. Karl d. Dicke 246—7. Kari IV. 498. 499. Konrad II. 386 - 7. Leopold I. 146. 151—3. 156—8. 163. 165-8. 172. 174. 177. 185-7. 190. 193 -5. 199. Ludw. IV. 402. 498. Maximilian L 421. 425. 481-8. 440—1.443. Otto III 389. Rudolf I. 397. 498. Rudolf II. 481-9. Sigmund 112. 115.

Kaltenbach BA. Müllheim, Burg zu, Öd. 361.

Kaltenherberge BA. Lörrach, Öd. bei, 361.

Kantenstein s. Rautenstein.

Kappler, Friedrich, burgund. Feld- hauptmann 35. 54. 204-6. 211. 212.

Castel s. Waltleck.

Castelberg, Öd. bei Sulzburg BA. Müllheim 343.

Castelhof (= ( astilhovin?) b. Sulz- burg BA. Müllheim 343.

Kenziugen BA. Emmendingen 221. 499. Burgeu zu. Öd. 361.

Cesar, Jude zu Worms, 319.

Kestenholz KD. Schlettstadt 23.

Kettiugeu, abgeg. Ortsname für ein Teil von Ihringen, 359.

Choiseul, Herzog v., franz. Minister 71 - 84. 90^98.

Register.

509

Chur 494.

Churwalden, Stiftskirebe 494.

Kibburg, Kuburg, auf dem Kibfelsen

b. Freiburg BA. Frbg., Öd. 361—2. Kiburg, Grafen v., Hartmann 298. Kienzheim KD. Rapoltsweiler 24. Kindhart, Peter, Pfeifer 307. Kirchen BA. Lörrach 246. Kirchheim, Chirchaim, Chirichheim,

KD. Molsheim 246. 247.

Kirnhalden BÄ. Emmendingen. Pau-

linerklost. (Heiligkreuz im Kürn-

bach) zu, Öd. 362. Klettgau 118-122. Klinkhart, Hans d. ä. u. d. j. 246. Closener, Fritsche 99. 101. Knüttel, Job , Dek. zu Endingen, 308. Knyphausen, preuss. Ges. in London,

84. Köndringcn, Kunringen, Chunringin,

BA. Emmendingen, Burg zu, Öd.

362 - 3.

Königswart i. ob. Murgthal, Berg- werk am, 433.

Kolbacb , Hofgut von St. Märgen, BA, Freiburg, Öd. 363.

Koliberg, Kohlonberg, Burg b. En- dingen,BA. Emmendingen, Öd. 363.

CoUini, Secretär Voltaires 275.

Kolmar, KD.Stadt 21-24. 27. 39. 214. 221. 222.

Commines, Phil, de, 233. 234.

Comminges. Graf v., Odet d'Aydie, Soignur de Lescun, 234.

Konrad, Vogt v. Todtnau 402.

Konstanz, Bischöfe v.: Heinr. 1. 296. Heinr. IV. v. Heuen 237. 309. Ludw. V. Freiberg 44. Weihbi- schöfe: Graf Jos. Fugger 332. Domkapitel 498.

Konstanz 9. 113. Konstanz Brühl 116.

Korben, Ilofgut v. Kl. Tbennenbach, BA. Emmendingen, Öd. 363.

Kranzenau, Weiherschloss b. Ober- schaflfhausen BA. Emmendingen, Öd. 363-4.

Kreizzenau, Hof des Kl. Tbennen- bach, Öd. 364.

Kreutz, Crütz, Familie 424.

Kroppach BA. Staufen, alt. Silber- grube 887.

Küchlinsburg, Weiherschloss, Öd. b.

Waldkirch, BA. W. 364. Küferin, Bela, v. Todtnau 236-40. Küngsfron, Bergbaugesellschaft 427. Kunegesbach, Königs buch, Simundus

et fr. Dalc^engero, 296. Cunoltingen, Öd. b. Haltingen, BA.

Lörrach 343.

Kupferschmid, Bernb., v. Über!. 492.

496. Kuremberg b. Kenzingen 499. Kurland, Herzog von, 160. Kuttenberg, Böhmen, Kr. Czaslau,

Bergwerke zu, 425. Kutz (= Gotoneswilare?) Dorf, Öd.

BA. Müllheim 365.

Ja.

Labirn, Leherno, sp. Laberhöfe. Hof- gut, Öd. bei Keppenbach, BA. Emmendingen 365.

Laidikofen, Laidölvinchova , Ledin- chova, Weiler b. Haltingen, BA. Lörrach, Öd. 365.

Landau, bei Grenzacb, BA. Lörrach, Öd? 365.

Landeck, BA. Emmendingen, Burg u. Städtchen (jetzt Dorf) Öd. 366.

Landsberg, Hans von, bisch, strass- buig. Hofmeister 22-24.

Langen bogen, Langinhogin , Hof d. kl. Tbenenbach (bei Kingsheim?) Öd. 366.

Laufenburg, Kant. Aargau 5. 52. 429.

Lehen, BA, Freiburg, Weiherschloss zu, Öd. 366.

Leidenhofen, Öd. (bei Oberrimsingen, BA. Breisach?) 366.

Leidinkon, Ledekon bei Schliengen, BA. Müllheim, Öd. 366.

Leo, Jude zu Pforzheim, 31 5. 317 20.

Leoman,JudezuSchlettstadt,314 16. 320—1.

Lermita, Ratspräsident zu Mecheln 160.

Leuchtenberg, Landgraf v. 488.

Liechtemberg, Ludw. von 313.

Linsingen, Ciliax v. 243.

Lochheim, Öd.? bei Forchheim, BA. Emmendingen, 366.

Lörrach, BA.St. Burg zu, Öd. 366—7.

Lohe, Loche, Hof, Öd. BA. Emmen- dingen 367.

Lothringen, Herzoge Ren6 22.

Lottstetten, BA. Waldshut, 118—20.

Lützelwalde, Hof, Öd. BA. Emmen- dingen.

Lupercheimaha , i. Gl Otterthal? eh. Bergwerke 387.

Lupfen, Graf Hans, 24. 33. 47.

Luxberg, jetzt Lausberg, -bühel, n.-ö. V. Malsberg, BA. Müllheim, alt. Silberbergwerk, 386.

Luzelnmusbach , Öd. BA. Emmen- dingen, 367.

Lnzern 39. 44. 219.

512 Register.

Rieger, Joh. ülr., Pfarrer zu Jestetton, ] St. Nikolaoskapelle zn St Nicolaos,

121.

Od. BA. Freiburg, 453.

Riehen, Rieheim, Burg, Od. Kant. St. Nikolauskapelle bei Kirchhöfen.

Basel, 459. - Öd. BA. Staufen, 453.

liiethein, abgeg. Ortsnamo für e. | St. Peter, KlosttT, BA. Freiburg, 413.

Teil von Ihringen, 359. 'St. Trudpert, Äbte 395-8. 400-1.

Rimsingen, Burg zu, BA. Breisach,

459.' Rinchostainenthal , Od.? (= Steinen-

410. 447-8. Martin, 433. Paul, 237. Werner, 398. Kloster, 39G - 7. 414. 421. 433.

Stadt a. Rh? 4r)9— 60. ,St. Wilhelm, Burg u. Kl. Od. BA.

Rinka. Rincha, Öd. bei Steinenstadt? Freiburg. 476.

BA. Miillheim, 460. I Sartines, de, franz. Polizeibeamter, 81.

Rot, Peter, Bürgermeister zu Basel, 1 7. ' 98.

Rota, Od. BA. Freiburg, 460. Rotemberg, Schloss bei Kirchen. Od.

BA. Jjörrach, 461. Rothenburg, Roten-, Rötenberg,

Schloss bei Wiesleth, BA. Schopf-

Saxo, R Joh. 498. Schade, Henne, 245-6. Schafgiessen , Veste bei Wyhl, BA.

Emmendingen. 461. Schalabrunne, Öd. = Schönabrunne?

' tn^

heim, 400 61. I s. dieses, 462.

Rottweil, württ. OA.Stadt 243. Land- ^ Schalk, Job., Henker zu Basel, 218. gericht zu, 220 1. Hofrichter Scharnachthal, Nicolaus von, 38. Graf Rud. v. Sulz 49y. Schathein, abgeg. Ortsname für e.

Roxas (Rochas Christophor. de (alias : Christoval de Rojas Spinola). Bi schof V. Wiener Neustadt, 131.

Teil V. Ihringen, 359. Schauenburg, Bertold y, 293. Scheftersheim, Konr., 246.

152-3. 155. 159. 160 6. 168. Schellenberg, Markward v., 218.

173-5.177. 179. 180. 185. 188-9. 193-4. 199. Ruf ach, KD. Gebweiler, 25.

Scherckofen, abgeg. Ortsname für e.

Teil von Ihringen, 360. Schillingstadt, Conrad, de, 301.

Rumlang, Dietrich von. österr. Land- j Schlatt, Lazaritenkommende zu, Od.

vogt im Breisgan, 54. ; Burg zu. Öd. BA. Staufen, 462.

Rumor, irrthüml. statt Ruine Keppen- Schlettstadt 21—23. 222.

bach. BA. Emmendingen, 461. ; Schneider, Ulrich, von Lottstetten, Rnss. Jak., aus Ravensburg 490. 492. 121.

494-497. Schneller, Jak., 121. Joh. Jak., 121.

Rnytor, Mich. Adriansohn de, niederl. i Jos., 121. von Lottstetten.

Admiral. 139. 182. 199. Schönabranna. Schonahrunnen, Hof-

gut, Öd.,BA. Emmendingen, 340. Schönberg, Öd. auf dem, BA. l^'reibnrg, S. 463.

Schönhöfe, Öd. am Rosskopf, BA. Sachsen, Kurfürsten von, August I., Freiburg, 463.

148. Joh. Gi'org, 167 Schmelzsexau. Schmelzhütte b.Sexan,

Säck'iigen, B A.Stadt, 5. 52. 56. Öd. B.\. Emmendingen, 464.

St. Germain , Graf, franz. Unter- Schneefelden, Snevelt, Weiherschloss

händler, 78. 95. bei Emmendingen, Öd. 462-3.

St. Barteln, Kapelle bei Litten weiler. Schoneck, Schloss, 371. Joh. von, 371.

Öd. 382. Schorcuhof, Öd. bei Köndringen, BA.

St. Bartholomae, Kapelle b. Opfiugeu, Emmendingen, 463.

BA. Freiburg, 332. Schott. Peter. Altämmeister zu Strass-

St. Blasien, Äbte, 429. Kaspar, 410. bürg, 226—8.

Nikolaus237. Kloster 401—4. 410. Schramm, Friedr., Bildhauer 491. St. Gallen. Kl. 60, monachiis Sangal- Schütz, Thom , Schultheiss zu Ensie-

leiisis 59 - 68. Xotker der Stamm- heim, 222.

b-r (= mon. Sangall.?) 67. Schulersfron, Bergbaugewerkschaft,

St. Georgen, St. Gcregen auf der 427.

Hart, auch Ilartlilth, BA. Frei- Schwaz, Bergwerk i. Unt. Innthal,

bürg, 35.:). Tirol, 432—3.

St. (iotthard, Kapelle, Öd. BA. Brei- Schwerin, Otto von, brandenhorg.

sach. 351. Minister. 146. 154.

Register.

513

Schwetzingen, BA.Stadt, 274. 275.

Sedan 11.

Sedar, Hans, Stadtamann in Ül>erl. 495.

Sennheim, KD. Thann, 46.

Sermenz, Weihcrschloss hei Auggen. Öd., BA. Müllh./im, 463.

Sexau, Burg zu, Öd. BA. Emmen- dingen, 463 - 4. '

Sigolsheim, KD. Rapoltsweiler, 24. Silberscbmelz s. Schmelzsexau. |

Silinen, Jost von, Probst, 45. '

Sindelfingen, württ. OA. Böblingen,!

243. 244. Sitliburg, Öd. bei Oberhäuser? BA.

Schopfheim, 464. Sitzenkirch, Frauonkl. zu, BA. Müll-

heim, 464. Smierere, Conrad, nob., 802. Smolle Mennlin, Jude aus Nürnberg,

314-20.

Snewliu, Freilurger Geschlecht, 424. Sölden, Burg zu, Öd. BA. Freiburg,

464-5. Solothurii 21. 22. 39. 40. Spanien, Könige: Philipp IL, 141.

112. Philipp IV.. 148. 149. 151.

156. 163. 164. 16G. 172. 178. 180.

188. 194. Speier, Bischöfe: Mattliias, 27. Ra- banus (Baffe), 371. Ulrich IL,

293. Spörlin, Mart., v. Lottstetten, 121. Staffier, Ludw., Werkmeister 493. Stähelliu, Bürgermeister zu Breisach,

10. 34. 214. 215. 222. Stall, Haus vom, Stadtschreiber zu:

Solothurn, 38.

Starck, Adiim, 121. Jak. 121, von

Lottstetten. Starhemberg, Graf, kaiserl. Ges. in

Versailles, 76. 79. 80. 82. 93. 97. SUufeu, Herren von, 395—9. 410. Staufen, Schloss zu. Öd. BA. St. 465. Stein, Ulric. de, 297. Steinach, Ulric. de, 298. Steinebronnen, eh. Bergwerk bei St.

Trudpert, 386. Slernenfels, StcrnenwelSy Sternvels.

Cunrad. de 297. Wernher. de 297.

Ulric. de 298. Stetemberg, Peter von, Vater u. Sohn,

246.

Stolzenberg (fälschl.Holtsemberg 280), Bankier in Frankf. a. M. 280. 286. Storler, Heinrich, 445. Storren s. Brizzenberg. Strassberg, Graf Otto von, 391-2. Strassburg, Bischöfe: Albr. v. Bayern,

Zeitschr. f. Gesch. d. O'ierrh. N. F. II. 4.

107. Albr., 369. Amaodas, 107. Job. IL, V. Lichtenberg, 101. Job. IV., V. Manderscheid, 481. Karl v. Lo- thringen, 481. 483-85. 487 ff. Ruprecht 22. 24. 217.

Strassburg. Bisch. Johann 499. Kon- rad 49S. Domprobst Friedrich 498. Domkap itularo: Haneman de Kyburg, 101. Job. de Obsen- stein, 101. Frid. de Sarwerde, 101. Lud. de Thierstein, 101. Georg de Veldenz, 101. Sigm de Gerolz- ecke, 101. Arnold de Saraponte, 101. Eberhard de Kyburg. 101. Heinric. de Krenkingen, 101. Ru- dolf, de Hewen, 101. Eberhard, de Geminopente, 101. Egeno de Kyburg, 101. Hermann, de Dicke, 101. Joh. de Sarwerde, 101. Eber- hard, de Kyburg, 101. Berchtold. de Eberstein, 101. Gerhard, de Swartzburg, 101. Volmarus de Lutzeinstein. 101. Joh. de Thier- stein, 101. Hugo de Rapoltzstein, 101. Hanemannus de Lupfen, 101. Georg, de Geroltzecke, 101. Du- ringus de Ramestein, 101. Mane- gold. de Neuenbürg 101. Hane- mann. de Krenkingen, 101. Hein- ricus de Zweinbrucke, 101. Frider. de Lutzeinstein, 101. Eberhardus de Kirchberg, 101—105 Frideric. de Neuenbürg, 101. Rudolf, de Schowenberg. 101. Joh. de Helfen- stein, 101. 105. Conr. de Wassur- stelze 106.

Strassburg, Stadt, 2L 22. 39. 217. 222.

Straubenhart, Cunrad de, 298. Eberh. V., 293.

Sturmfeder, Herren v., 371.

Suggenthal, BA. Waldkirch, Berg- werke zu, 413. 424 5.

Sulz, Landgrafen. Alwig, 118. Her- mann, 39 Karl Ludwig, 118.

Sulzburg, BA. Müllheim, ehem. Berg- werk, 387. Burg, Öd. 465. Kloster, 389.

Sulzhof, bei Vörstetten, Öd. BA. Em- mendingen, 465.

Sundgau, der, 5.

Sunnenzil, Höfe im Brettenthai, Öd. BA. Emmendingen, 466.

Syrlin, Jörg, v. Ulm 491.

T.

Tal bei Rheineck 498.

Tarodunum, röm. Stadt, Öd. b. Zar- ten, BA. Freiburg 466-7.

Tehsmer, Hof i. Brettenthai, Öd. BA. Emmendingen 467.

33

512

Register.

Rieger, Joh. ülr., Pfarrer zu Jestetten, 121.

Riehen, Rieheim, Burg, Öd. Kant. Basel, 459.

Biethein, abgeg. Ortsname für e. Teil von Ihringen, 359.

Rimsingen, Burg zu, BA. ßreisach, 459.

Rinchostainentbal , Od.? (= Steinen- stadt a. Rh? 459—60.

Rinka, Rincha, Öd. bei Steinenstadt? BA. Müllheim, 460.

Rot, Peter, Bürgermeister zu Basel, 17.

Rota, Öd. BA. Freiburg, 460.

Rotemberg, Schloss bei Kirchen. Öd. BA. Lörrach, 461.

Rothenburg, Roten-, Rötenberg, Schloss bei Wiesleth, BA. Schopf- heim, 460—61.

Rottweil, württ. OA.Stadt 243. Land- gericht zu, 220 1. Hofrichter Graf Rud. v. Sulz 49i>.

Roxas (Rochas) Christophor. de (alias: Christoval de Rojas Spinola), Bi- schof V. Wiener Neustadt, 131. 152-3. 155. 159. 160 6. 168. 173-5.177. 179. 180. 185. 188-9. 193-4. 199.

Rufach, KD. Gebweiler, 25.

Rumlang, Dietrich von, österr. Land- vogt im Breisgau, 54.

Rumor, irrthüml. statt Ruine Keppen- bach. BA. Emmendingen, 461.

Russ, Jak., aus Ravensburg 490. 492. 494-497.

Ruytor, Mich. Adriansohn de, niederl. Admiral, 139. 182. 199.

8.

Sachsen, Kurfürston von, August L, 148. Joh. Georg, 167.

Säckingen, ?> A.Stadt, 5. 52. 56.

St. Germain, Graf, franz. Unter- händler, 78. 95.

St. Barbein, Kapelle bei Littenweiler, Öd. 332.

St. Bartholomae, Kapelle b. Opfiugeu, BA. Freiburg, 332.

St. Blasien, Äbte, 429. Kaspar, 410. Nikolaus 237. Kloster 401—4. 410.

St. Gallen, Kl. 60, monachus Sangal- lensis 59 - 68. Notker der Stamm- ler (= mon. Saiigall.?) 67.

St. Georgen, St. Geregen auf der Hart, auch Jlartldlcli, BA. Frei- burg, 355.

St. Gotthard, Kapolle, Öd. BA. Brei- sach, 351.

St. Nikolauskapelle zu St. Nicolaus,

Öd. BA. Freiburg, 453. St. Nikolauskapelle bei Kirchhöfen,

Öd. BA. Staufen, 453. St. Peter, Kloster, BA. Freiburg, 413. St. Trudpert, Äbte 395-8. 400-1.

410. 447-8. Martin, 433. Paul,

237. Werner, 398. Kloster, 396

- 7. 414. 421. 433. St. Wilhelm, Burg u. Kl. Öd. BA.

Freiburg. 476. Sartines, de, franz. Polizeibeamter, 81.

98. Saxo, R Joh. 498. Schade, Henne, 245—6. Schafgiessen , Veste bei Wyhl, BA.

Emmendingen, 461. Schalabrunne, Öd. = Schönabrunne?

s. dieses, 462. Schalk, Job., Henker zu Basel, 218. Schaniachthal, Nicolaus von, 38. Schaihein, abgeg. Ortsname ffir e.

Teil V. Ihringen, 359. Schauonburg, Bertold v., 293. Scheftersheim, Konr., 246. Schellenberg, Markward v., 218. Sclierckofen, abgeg. Ortsname für e.

Teil von Ihringen, 360. Schillingstadt, Conrad, de, 301. Schlatt, Lazaritenkommende zu, Öd.

Burg zu. Öd. BA. Staufen, 462. Schlettstadt 21—23. 222. Schneider, Ulrich, von Lottstetten,

121. Schneller, Jak., 121. Joh. Jak., 121.

Jos., 121. von Lottstetten. Schönabrunna. ScJionäbrunnen, Hof- gut, Öd.BÄ. Emmendingen, 340. Schönberg, Öd. auf dem, BA. Freiburg,

463. Schönhöfe, Öd. am Rosskopf, BA.

Freiburg, 463. Schinelzsexau, Schmelzhfitteb.Sexao,

Öd. BA. Emmendingen, 464. Schneefelden, Snevelt, Weiherschloss

bei Emmendingen, öd. 462-3. Schoneck, Schloss, 371. Joh. von,371. Schoreuhof, Öd. bei Köndringen, BA.

Emmendingen, 463. Schott, Peter, Altammeister zu Strass-

burg, 226—8. Schramm, Friedr., Bildhauer 491. Schütz, Thom., Schultheiss zu Ensis-

heim, 222. Schulersfron, Bergbaugewerkschaft,

427. Schwaz, Bergwerk i. Unt. Inntbal,

Tirol, 432—3. Schwerin, Otto von, brandenborg.

Minister. 146. 154.

Register.

513

itzingen, B. A.Stadt, 274. 275. 11.

, Hans, Stadtamann in Ül)erl. 5.

leim, KD. Thanu, 46. ?nz, WeihtTschloHS bei Auggen. l., BA. Müllhrim, 463. , Burg zu, Öd. BA. P]mmen- Igen, 463 - 4.

heim, KD. luipoltsweiler, 24.

schmelz s, Sf^hmelzsexau.

3, Jost von. Probst, 45.

fingen, württ. OA. Böblingen,

3. 244.

irg, Öd. hei Oberhäuser? BA.

hopfheim, 464.

kircb, F'raucnkl. zu, BA. Müll-

im, 464.

ere, Conrad, nob., 302.

3 Mennlin, Jude aus Nürnberg,

i - 20.

in, Freilurger Geschlecht, 424.

j, Burg zu, (")d. BA. Freiburg,

t-5.

urn 21. 22. 39. 40.

'D, Könige: Philipp IL, 141.

2. Philipp IV.. 148. 149. 151.

5. 163. 164. 166. 172. 178. 180.

B. 194.

, Bischöfe: Mattliias, 27. Ra-

lus (Hoffe), 371. Ulrich II.,

).

Q, Malt., V. L()tt<tetten. 121. r, Ludw., Werkmeister 493. lin, Bürgermeistor zu Breisach, 34. 214. 215. 222. Haus vom, Stadtschreiber zu othurn, 38.

, Adam, 121. Jak. 121, von

-tstetten.

mherg, Graf, kaiserl. Ges. in

•saiiles, 76. 79. HO. 82. 93. 97.

1, Herren von, 395-9. 410.

[i,Schloss zu. Öd. BA. St. 465.

Ulric. de, 297.

;h, Ulric. de, 298.

»rönnen, eh. Bergwerk bei St.

idpert, 386.

ifels, Stcrncmvels, Stenivels.

irad. de 297. Wcrnher. de 297.

ic. de 2!)8.

berg, Peter von, Vater u. Sohn,

berg (fälsclil.Holtsemberg 280),

ikier in Frankf. a. M. 280. 286.

, Heinrich, 445.

i s. Brizzenberg.

erg, Graf Otto von, 391-2.

urg, Bischöfe: Alhr. v. Bayern,

(sehr. f. Gesch. d. O'ierrh. N. F. II. 4.

107. Albr., 369. Amandus, 107. Job. II., V. Lichtenberg, 101. Job. IV., V. Manderscheid, 481. Karl v. Lo- thringen, 481. 483-85. 487 ff. Ruprecht 22. 24. 217.

Strassburjr, Bisch. Johann 499. Kon- rad 498. Domprobst Friedrich 498. Dorakapitulare: Haneman de Kyburg, 101. Job. de Obsen- stein, 101. Frid. de Sarwerde, 101. Lud. de Tbierstein, 101. Georg de Veldenz, 101. Sigm de Gerolz- ecke, 101. Arnold de Saraponte, 101. Kberhard de Kyburg. 101. Heinric. de Krenkingen, 101. Ru- dolf, de Hewen, lÖl. Kberhard. de Geminopente, 101. Egeno de Kyburg, 101. Hermann, de Dicke, 101. Joh. de Sarwerde, 101. Eber- hard, de Kyburg, 101. Berchtold. de Eberstein, 101. Gerhard, de Swartzburg, 101. Volmarus de Lutzeinstein. 101. Joh. de Tbier- stein, 101. Hugo de Rapoltzstein, 101. Hanemannus de Lupfen, 101. Georg, de Geroltzecke, 101. Du- rjngus de Ramestein, 101. Mane- gold. de Neuenbürg 101. Hane- mann. de Krenkingen, 101. Hein- ricus de Zweinbrucke, 101. Frider. de Lutzeinstein, 101. Eberbardus de Kirchberg, 101—105 Frideric. de Neuenbürg, 101. Rudolf, de Schowenberg. 101. Joh. de Helfen- stein, 101. 105. Conr. de Wassur- stelze, 106.

Strassburg, Stadt, 21. 22. 39. 217. 222.

Straubenhart, Cunrad de, 298. Eberh. V., 293.

Sturmfeder, Herren v., 371.

Suggenthal, BA. Waldkirch, Berg- werke zu, 413. 424 5.

Sulz, Landgrafen. Alwig, 118. Her- mann, 39 Karl Ludwig, 118.

Sulzhurg, BA. Müllheim, ehem. Berg- werk, 387. Burg, Öd. 465. Kloster, 389.

Sulzhof, bei Vörstetten, Öd. BA. Em- mendingen, 465.

Sundgau, der, 5.

Sunnenzil, Höfe im Brettenthai, Öd. BA. Emmendingen, 466.

Syrlin, Jörg, v. Ulm 491.

T.

Tal bei Rheineck 498.

Tarodunum, röm. Stadt, Od. b. Zar- ten, BA. Freiburg 466-7.

Tohsmer, Hof i. Brettenthai, Öd. BA. Emmendingen 467.

33

514

Register.

Tennen, Gräfin Barbara, s. Ilagenbach.

Terdhigen s. Derdin^en.

Tettuang, Peter, Bürgcrui. v. Überl. 492. 495.

Tbanu KD.Stadt 8. 9. 41. 46. 48. 56. 202. 221. 223. 224. Scbloss Thaun 216.

Thennenbacli, Cist.-Kl. Öd. 467.

Tl.iengen BA. Waldsbut 119.

T\üermondingei\,Dirfnuti(lmg€ti.Tier- mundingertj Türmuni gen y Thier- metiäingenj Dermendingen, Dorf b Vörstotten, Öd. BA. Kinuien- dingen 467—8.

Tierstein, Grat Oswald 9. 19. 26.36.!

Tüdtnau, Tottenowe BA. Schönau 236 - 9. Bergwerke bei 401—4. 411. 413. 426. 433—5 441. Bergwerk ,,zur IJacbe" 403. 416. 427 8. 434. Bergwerk „zum Gaiicb" 427. 434. St. Aunagrube 434.

Todtnauberg BA. Scböuau 442.

Tousul, Ton8ol(a), Burg b. J hunsel, Öd. BA. Staufen 468.

Torcebach s. Dörzbacb.

Trabot. Rudolf 246.

Trier, Erzbischöfe V. : Rali;uius (Rafi'p) V. Helmstadt 371. Ulr v. M ander- scheid, Gegenbischof 371.

Trier 18. 19.

Trouchiii, Bankier in Lyon 276—81. 286.

Truchsess, Hermann, Schweiz. Haupt- mann 29.

Turner, Patrizier zu Freiburg i. B. Rudolf der T. 326. ..

Turner, Burg auf dem. Öd. BA. Krei- burg 468. ,

Turnsteiu, Weiherschloss zn Adel- hausen (Wiehre), Od. BA. Frei- l)urg 468.

Turreheim= Turnheim (?) = Thier- heim, Öd. b. Heitern, Kl). Kol- niar (?) 468.

V.

Überlingen 493. gen. Ratshern 492. 495. 496. Münster 490. Rathaus- saal 490-497. Spital 113.

Usenberg, Hvseuberch, Schloss, Od. BA. Breisach 469. Herren v. 399. Job. Landrichter i. Breisgau 399. 421. 436. 446—8.

Vchlinhain i. Breisgau, = Jechtin- gen (?) 468.

Ufihausen, Klerisserhof zu, Od. BA. Freiburg 469.

ümbescheiden, Heinr. et Rudiger fr. 301.

Untersimonswald, Scbloss zu. Öd. BA. Wablkirch 464.

V.

Vanderclyte h. Commines. Vaudemont, Graf v. 481. Verviberg, Verlisperg s. Zwerisberg. Versailles 74. 75.

VillanerMarkJ_Breisg. Lage? 469 - 70. Villefrauche, Uberst 118. Vögelin, Friedrich, aus Breisach,

Hauptmann 210. 2)1. Vogtsberg, Kirche u. Bad, Öd. BA.

Emmendingen 470. Vollenbnrg, Öd. b. Kleinkems BA.

Löriach 470. Voltaire 72. 95. 273-87. Vori)urg, Öd. bei Staufen BA.Stadt

470 - 71.

W.

Waal, Jan de, hoU. Kapitän 182. Wabern, Petermanu v. 38> 219. Wahinhofen, Vahcinchova, Wahcin-

covn, Höfe bei Haltingen, Öd. BA.

Lörrach 471. Waibstadt BA. Sinsheim. Weyhstalt

372. Walawinkel, Walenwiukel , Hof bei

Schi. Hochberg, Öd. BA. Emmen- dingen 471. Waldeck, Wnldegga^eJ Alt- u.Neu-W.,

Burgen bei Tegernau, Öd. BA.

Schoptheim 471-2. Waldeck, Grafen v.: Christian u. Gem.

Elisabeth, geb. Gräfin v. Nassau,

274. VoUrad IV. u. Gem. Anna,

geb. Markgr. v. Bad.-Durl. 374. Waldner, Ritter Hermann 26. Waldshut BA.Stadt 52. Wallenstein, Albr. von 149. Wangen, Weiherschi. b. TbieDgen,

Öd. BA. Freiburg 472. W^armbacb, röm. Ansiedelung zu, BA.

Lörrach 472. Wasenweiler, Burg zu. Od. BA. Brei-

sacb 473. Wegersheim, Öd. bei Auggen, BA.

Müllheim 473. Weiler KD. Schlettstadt 23. Weilerthal 23. 217. Weimaun, kurbrandenb. Ges. i. Haag

145. Weinstetten, Wistat, Wintttat, Win-

stein, BA. Staufen 476—7. Weiss, Marx,JVIagister u. Oaplan i.

Spital zu Überlingen 113.

WeiHsenau (oii

OA. RaTöi WnisBen stein,

ü97— 8. U Weiaswci! ,

Weiliersoli

■nondiiigeii W düngen, V

Kmmendii Wcner, Claus Wc.wT, Hans

zu BnuBui Wertljeim, G

Joli. IL 2

Teii v..n I

H'ezzistfina, Öd. bei Kl dingen 47 J

Wiehre, Wfi ehom Dorl

Wi«slocli , H Herren vt Wolfram, Litbemar, heros, diel

Wilitraiia, W bei Au, Ü

Wilde Scbnee BA. Freili

Wildgiitaclitbi 476 -C.

WildDiigcn, .1

Wiodhusen, Ö Frei bürg '.

WinstHn s. \'

Wiiiterbach. thol, Öd;

Winterstetten 296.

M'ippertBkircl pheTtschih perfkilch, Umkircb f

516

Berichtigungen und Drucicfehler.

S. 97 Z. 11 von oben lies Anglois statt Anglais. 24 von oben lies admirois statt admirais.

6 von unten lies acboppement statt acbappement. S. 9 Z. 6 von unten lies pr6texte statt pr^tente.

S. 98 Z. 5 von oben lies auroit statt aurait.

7 von oben lies auroit statt aurait. 14 von oben lies exiger statt esuyer.

S. 98 Anm. 2 Z. 3 lies envoy6e le 25 Juin 1760.

S. 128 Z. 9 von oben lies que parce qu'il statt vue p. q. i.

S. 225 Z. 9 von oben lies Kläger statt Verteidiger.

S. 356 Z. 19 von unten lies 1386 statt 1326.

Mitteilungen

der

badischen historischen Kommission.

No. 8. Karlsruhe. 1887.

Bericht

über die V. Plenarsitzung am 5, und 6. November 1886

erstattet von dem Sekretär der Kommission.

In der Sitzung waren von den ordentlichen Mitgliedern der Kommission erschienen Geh. Rat Professor Dr. Knies, Geh. Hofrat Professor Dr. Winkelmann, Hofrat Professor Dr. Erdmannsdörffer, Geh. Hofrat Professor Dr. v. Holst, Professor Dr. Simson, Professor Dr. Kraus, Archivdirektor Dr. V. Weech, Geh. Archivrat Dr. Dietz, Geh. Hofrat Dr. Wagner, Archivar Dr. Baumann, Geh. Hofrat Professor Dr. Gierke und Archivrat Dr. Schulte und das ausserordent- liche Mitglied Professor Dr. Hartfelder. Die ordentlichen Mitglieder Professor Dr. Lexis, Archivdirektor a. D. Frhr. Roth V. Schreckenstein und Professor Dr. König und das ausserordentliche Mitglied Professor Dr. Roder hatten ihr Ausbleiben entschuldigt.

Als Vertreter der Grossherzoglichen Regierung wohnten der Sitzung an Se. Excellenz der Präsident des Grossherzoglichen Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts Wirkl. Geh. Rat Dr. Nokk, Geh. Referendar Frey und Geh. Refe- rendar Dr. Arnsperger.

Nach Eröffnung der Sitzung gec Hofrat Winkelmann, zuerst der im Laufe dieses Jahres die Geschiel Tod von Leopold v. Ranke, Georg erlitten, begrüsste sodann die neuen welche zum ersten Male den ] tt Herren Gierke, Schulte und Hartf des Professors Dr. Lexis aus '.

Mitt. d. bad. hist. Korn. Ko. 8.

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Max Dunl

iq4 Bericht

nis für die Bearbeitung des ersten Bandes unserer Publikation von einigem Wert sein könnte. Eine von Dr. Obser zu diesem Zweck nach Würzburg unternommene Reise ist ohne seine Schuld und trotz der persönlich liebenswürdigsten Auf- nahme von Seiten des dortigen Archivvorstandes nicht ganz so erfolgreich gewesen, wie es zu wünschen wäre. Bereits in dem vorigen Jahresberichte ist der Hoffnung Ausdruck ge- geben worden, dass für eine freie Benützung des königlieh bayerischen Geheimen Haus- und Staats- Archivs die Genehmigung noch werde erteilt werden; die von dort zu erwünschenden Materialien betreffen besonders die zweite Hälfte des in un- serer Publikation zu behandelnden Zeitraums, und es wird sich daher hoffentlich noch weiterhin Gelegenheit finden, auf diese Wünsche zurückzukommen. Während der Osterferien d. J. nahm der Berichterstatter einen mehrwöchentlichen Auf- enthalt in Paris, um daselbst in dem Archiv des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten Nachforschungen über die politischen Beziehungen zwischen Baden und der französischen Regierung in den betreffenden beiden Jahrzehnten anzusteUen. Die Ausbeute, welche sich aus dem trefflich geordneten Archive ergab, war eine sehr befriedigende, vorzugsweise natürlich für die Zeit der Revolutionskriege, des Direktoriums und des Konsulats; leider gestattete dem Berichterstatter der Ablauf der akademischen Ferien für diesmal nicht, die Arbeit fertig zu Ende zu führen, er musste dieselbe mit Ende des Jahres 1802 abbrechen. Er kann nicht umhin, die hohe Liberalität zu rühmen, womit ihm in diesem Archiv alles vorhandene Material aufs bereitwilligste und ohne jede Einschränkung zur Verfügung gestellt wurde und schon hier dem Archiv- direktor Mr. Gerard de Rialle, sowie den anderen Beamten der Anstalt seinen aufrichtigen Dank auszusprechen. Der Herausgeber ist mit der Redaktion des ersten Bandes beschäf- tigt und gedenkt möglichst bald den Druck desselben zu be- ginnen. Er hofft, diesen Band der nächsten Plenarsitzung fertig vorlegen zu können.

b. Inbetreff der Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Konstanz teilte Archivdirektor v. Weech unter Zu- grundelegung eines von Dr. Ladewig erstatteten schriftlichen Berichtes folgendes mit:

Die Arbeiten, welche Dr. Ladewig im Laufe des Jahres

über die Y. Plenarsitzung. iq5

1886 für die Konstanzer ßegesten ausgeführt hat, bedeuten einerseits eine wesentliche Förderung des Werkes, indem es gelungen ist, aus dem zusammengetragenen weitschichtigen Material eine erste Lieferung (die Jahre 517 1107 um- fassend) herauszuarbeiten und zu veröffentlichen, während sie andererseits geeignet waren, über Ausdehnung und Grenzen der Regesten zuerst eine zuverlässige Aufklärung zu geben durch Festsetzung massgebender Gesichtspunkte über den Umfang* der Arbeit und das heranzuziehende Material. Zu- nächst wurden die Vorbereitungen für den Druck der ersten Lieferung, welche schon im vorigen Jahre begonnen waren, fortgeführt und beendigt und über die gedruckt vorliegenden 10 Bogen hinaus das Manuskript für weitere 2 3 Druck- bogen fertig gestellt. Bis zu der am 13. Juni angetretenen ar Chi vali sehen Reise, welche ihn zunächst in die Schweiz führte, durchforschte Dr. Ladewig im General-Landes- Archiv zu Karls- ruhe die 134 Konvolute umfassende Abteilung „Ausland" des Konstanzer Urkundenarchivs und verzeichnete 70 Urkunden und den Inhalt von 4 Kopialbüchern aus dem erzbischöflichen Archiv in Freiburg, ferner 29 Urkunden des königlich baye- rischen Reichsarchivs in München und 9 des Germanischen Museums in Nürnberg, welche alle von diesen Anstalten in dankenswerter Weise zu seiner Benutzung an das General- Landes-Archiv geschickt worden waren. Neben diesen Arbeiten und gelegentlicher Heranziehung weiterer Litteratur ging die im März beginnende zeitraubende Korrektur der ersten Lieferung her. Vom 13. Juni bis zum 3. Oktober besuchte Dr. Ladewig in der Schweiz die Staatsarchive in Aarau, Appenzell, Basel, Bern, Frauenfeld, Glarus, Luzern, Pruntrut, Samen, Schaff- hausen, Schwyz, Solothurn, Stans und Zürich; die Stadt- und Gemeindearchive Baar, Bern, Burgdorf, Diessenhofen, Kaiser- stuhl, Klingnau, Menzingen, Rappersweil, Rheinfelden, St. Gal- len, Schaffhausen, Stein a. Rhein, Sursee, Thun, Utznach, Winterthur, Zofingen, Zug und Zürich; die bischöflichen Ar- chive in Chur und Solothurn; die Pfarr- und Kirchen gemeinde- archive Alpnach, Baar, Frauenfeld, Freienbach, Kerns, Menzin- gen, Neuheim, Oberägeri, Sachsein, St. Johann im Turthal und Sursee; die Kloster- und Stiftsarchive zu Beromünster, Einsiedeln, Engelberg, Frauenthal, Maggenau, St. Gallen und Wurmsbach und endlich von andern Sammlungen die Stifts-

iq5 Bericht

bibüothek in St. Gallen, das Arcliiv der historisch-antiqua- rischen Gesellschaft in Schaflfhausen , die Stadtbibliothek und das Archiv der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. Ferner zu Bregenz das Stadtarchiv, das Archiv von Mehrerau und das Archiv des Museums; zu Lindau das Stadt- und Spital- archiv; endlich das königliche Reichsarchiv zu München.

Bei den Arbeiten dieser archivalischen Reise richtete Dr. Ladewig stets sein Augenmerk darauf, womöglich eine Ver- sendung der Urkunden an das General-Landes-Archiv in Karls- ruhe zu bewirken. Die vollständige Bearbeitung des umfang- reichen M'aterials an Ort und Stelle würde die gleichmässige Fortführung des Werkes ins unbestimmte verzögern, sowie die Dauer und Kosten der archivalischen Reisen unverhältnis- mässig erhöhen. In den kleinen Archiven wurden die Arbeiten, wo es die Zeit erlaubte, sofort definitiv abgeschlossen, in den grösseren nur da, wo man auf eine Versendung einzugehen verweigerte, wie im Staatsarchiv zu Bern, oder wo prinzipiell eine solche ausgeschlossen ist, wie in St. Gallen.

Nicht genug kann die Liberalität der meisten schweizerischen Archiwerwaltungen hervorgehoben werden, die sich nicht dar- auf beschränkte, die Archivalien wie die Repertorien ohne Einschränkung zur Verfügung zu stellen, sondern deren Vor- stände vielfach persönlich die Bearbeitung des erbetenen Materials in förderlichster Weise vorbereiteten. Solch' um- fangreiche und zeitraubende Vorarbeiten verdankt Dr. Lade- wig insbesondere den Herren Staatsarchivaren Dr. Enderis in Schaffhausen, Dr. Herzog in Aarau, Dr. von Liebenau in Luzern, Dr. Schweizer in Zürich und dem Stiftsarchivar P. Odilo Ringholz in Einsiedeln. Von dem bewährten Ent- gegenkommen, das Dr. Ladewig fast allenthalben auch ausser- halb der amtlichen Kreise bei den Schweizer Fachgenossen fand, ist zu hoffen, dass auch der Inhalt mancher kleineren Archive, deren Besuch die immerhin beschränkte Reisezeit nicht mehr erlaubte, durch die in Aussicht gestellte freund- liche Hilfe Schweizer Gelehrter den Regesten noch zugeführt werden wird.

Bedauerlicherweise Hessen sich die Schwierigkeiten, welche die Geschäftsordnung des königlich bayrischen Reichsarchivs einer gleich unbeschränkten Benutzung der dort mit Sicherheit vermuteten umfangreichen Materialien für die Regesten zur

über die V. Plenarsitzung. mJ

Geschichte der Bischöfe von Konstanz in den Weg stellten, während der Anwesenheit des Dr. Ladewig in München nicht beseitigen, so dass dessen dortige Ausbeute eine ver- hältnismässig unbedeutende war. Bei der Wichtigkeit dieses Archivs für unser Unternehmen, welches bei Fortdauer der einschränkenden Verfügungen der Reichsarchiv-Direktion un- zweifelhaft namhafte Lücken aufweisen würde, dürfen wir in- des die Hoffnung noch nicht aufgeben, dass seither eingelei- tete Schritte die uneingeschränkte Heranziehung auch dieser Materialien zur Folge haben werden.

Im ganzen genommen ist der Erfolg der Reise als ein über Erwarten günstiger zu bezeichnen. Dr. Ladewig hat über 2000 Regesten und Notizen mitgebracht, während etwa 2500 Originalurkunden in den verschiedenen besuchten Archiven der Versendung nach Karlsruhe harren, von denen 55 aus dem Stiftsarchiv zu Einsiedeln und einige Urkunden, die das Ordinariat des Bistums Augsburg aus Pfarrarchiven einforderte, schon eingetroffen und nach sofortiger Bearbei- tung den Absendern wieder zurückgestellt worden sind. Augen- blicklich ist Dr. Ladewig mit der Bearbeitung zweier vom erz- bischöflichen Archiv in Freiburg leihweise hierher gesandten wertvollen Konzeptbücher der bischöflichen Kanzlei aus dem 15. Jahrhundert beschäftigt, welche etwa 6 bis 700 Nummern ergeben dürften. Nach dem Abschluss dieser Arbeit soll sofort die Vorbereitung für den Druck einer zweiten Lieferung der Regesten in Angriff genommen werden, so dass dieselbe etwa im April 1887 die Presse wird verlassen können. Während der Winter daneben der Bearbeitung der successive aus der Schweiz einkommenden Urkunden sowie der noch nicht durch- gearbeiteten Bestände des General-Landes-Archivs gewidmet sein wird, muss im Sommer 1887 Dr. Ladewig noch eine zweite archivalische Reise antreten, um zunächst die Reper- torien des nächst Karlsruhe für vorliegende Arbeit ohne Zweifel wichtigsten Archivs, des königlichen Haus- und Staats-Archivs in Stuttgart, auszuziehen, ferner eine bedeutende Anzahl ober- schwäbischer Archive, sowie die Archive von Freiburg, Donau- eschingen und Konstanz zu besuchen.

Hinsichtlich der Grundsätze, welche bei Aufnahme von Urkunden in das Regestenwerk massgebend sind, erlaubt erst der gegenwärtige Stand der Arbeit, die ursprünglich möglichst

xn8 Bericht

weit gesteckten Grenzen fest zu ziehen. Off izial s -Urkunden dürfen aus dem Bereich des Aufzunehmenden fortbleiben. Das Offizialat, schon vor der Ausbildung des General- Vikariats nur mit beschränkter Kompetenz und unter Voraussetzung der Genehmigung seiner Handlungen durch das Ordinariat wirksam, steht vom 14. Jahrhundert ab wesentlich als rein ju- ristische Instanz des Bischofs für dritte Personen ausserhalb des Rahmens der bischöflichen Verwaltung. Ganz geht in letzterer das General-Vikariat auf. Schon im 14. und noch mehr im 15. Jahrhundert ist es die eigentliche Geschäftsinstanz des Bischofs. Durch das General-Vikariat wird die Bischofsurkunde zur Besiegelung abgefertigt, es kommt sogar vor, dass das Siegel des General -Vikars an Dokumenten hängt, die auf den Bischof als Aussteller lauten. Auf die Verwaltung des bischöflichen Tafelgutes, der Einkünfte, der Politik der Bischöfe üben die General-Vikare einen tief- gehenden, nicht selten einen bestimmenden Einfluss. Ihre Ur- kunden enthalten ein nicht zu missendes Moment zur Ge- schichte des Bistums. Ebenso wie diese Urkunden sind auch jene aufzunehmen, an deren Abfassung der Bischof lediglich durch ihre Besiegelung beteiligt ist. Meritorisch steht eine dabei angewendete Siegelformel in gleicher Linie mit einem zur Bestätigung angehängten Transfix. Endlich wird prinzipiell jedes Dokument zu berücksichtigen sein, welches die sichere Gewähr bietet, dass daraufhin das Ordinariat beurkundend eingetreten ist , also Präsentationsurkunden, Wahldekrete von Prälaten, Reverse über empfangene Lehen, Privilegien, Nachlässe und Verwaltungsmassregeln jeder Art Unter Aufnahme des in vorstehendem skizzierten Materials wird das Regestenwerk insbesondere für die spätere Zeit einen wichtigen Beitrag zur inneren Geschichte der kirchlichen Ver- waltung in einem geschlossenen Verwaltungsbezirk bilden, wäh- rend die rein historische Seite der Bistumsgeschichte mit dem Untergang der Staufischen Reichsverfassung mehr in den Hinter- grund tritt. Eine absolute Vollständigkeit in der Zusammen- stellung des Materials wird sich schlechterdings nicht erreichen lassen. Wenn schon bezüglich der Originalurkunden, trotz freundlicher Beihilfe aus den an dieser Arbeit interessierten Kreisen, die Unmöghchkeit sich herausgestellt hat, jeder Spur nachzugehen, die auf das Vorhandensein einzelner Stücke ausser-

über die Y. Plenarsitzung. in9

halb geschlossener Sammlungen und offizieller Aufbewahrungs- orte hinweist, so ist es geradezu ausgeschlossen, den in Kopial- büchern und Handschriften zerstreuten Urkunden systematisch nachzugehen. Hier kann nur aufgenommen werden, was bei rascher Perlustration vor Augen tritt oder durch Gönner des Unternehmens, denen derartiges bei ihren Arbeiten vorkommt, mitgeteilt wird. Im Hinblick auf die Fülle des sowohl im Karlsruher General -Landes -Archiv als in auswärtigen Ar- chiven vorhandenen Materials wird dessen vollständige Zu- sammentragung wohl noch einen Zeitraum von 2 Jahren in Anspruch nehmen. Daneben kann aber an der Ausarbeitung der Regesten unausgesetzt weiter gearbeitet werden, so dass zu hoffen steht, dass von der dritten Lieferung ab, deren Er- scheinen für Ende 1887 in Aussicht steht, die Drucklegung des Werkes, das etwa 12- bis 15 000 Nummern umfassen dürfte, ohne Unterbrechung wird fortgeführt werden können.

c. Inbetreffder Regesten der Pfalzgrafen am Rhein berichtete Geheimer Hofrat Dr. Winkelmann zunächst, dass in deren Bearbeitung im abgelaufenen Jahre eine kleine Ver- änderung eingetreten sei, indem die beiden Bearbeiter das Arbeitspensum anders, als ursprünglich geplant war, unter sich verteilten. War von vornherein zu erwarten, dass die Zahl der Urkunden des 14. Jahrhunderts, welches Dr. Wille zufiel, bedeutend grösser sein werde, als die des 13., welches Dr. Koch übernommen hatte, so stellte sich doch eine so unverhältnis- mässige Urkundenzahl für das 14. Jahrhundert heraus, dass es förderlich erschien, Dr. Koch auch noch einen Teil des 14. Jahrhunderts zu übertragen. Die beiden Herren haben sich dahin geeinigt, dass nun das Jahr 1319 die Grenze ihrer Ge- biete bildet, d. h. für die Bearbeitung. Die Sammlungen sind von beiden gleich für das ganze gemacht worden, wobei es dann wieder von selbst dahin kam, dass Dr. Koch vielmehr aus dem von ihm Gesammelten an Dr. Wille zur Bearbeitung abzugeben hatte, als es umgekehrt der Fall sein konnte.

Aus den Berichten der beiden Bearbeiter machte Geheimer Hofrat Winkelmann sodann nachstehende Mitteilungen: Nach Vollendung der Durchsicht der gedruckten Litteratur und einer Reihe von Kopialbüchern und Urkunden der Archive bezie- hungsweise Bibliotheken zu Karlsruhe, Heidelberg, München, Stuttgart, Koblenz, Darmstadt und Düsseldorf fand Dr. Koch

mlO Bericht

reiche Ausbeute bei der Durchforschung des königlichen Ge- heimen Haus-Archivs und des königlichen Geheimen Staats- Archivs zu München, während eines dortigen Aufenthaltes von 7 Wochen, wobei ihm die grosse Zuvorkommenheit des Vor- stands beider Institute, Herrn Geheimen Hofrat Dr. von Rockinger, sowie der Beamten der beiden Archive in hohem Masse zu statten kam. Er verzeichnete in den beiden Archiven mehr als 700 Stück und versäumte auch nicht während seines Aufenthaltes in München im königlichen Reichs- Archiv , das Dr. Wille schon besucht hatte, noch einmal nachzufragen und namentlich die bis dahin nicht herangezogenen oberpfälzischen Kopialbücher, welche immerhin einiges für unsere Regesten enthalten, durchzusehen. Bei weitem nicht so bedeutende Er- gebnisse lieferte die während eines 4tägigen Aufenthalts in Trier erfolgte Durchsicht der auf der dortigen Stadtbibliothek verwahrten Kopialbücher der Trierer Erzbischöfe Balduin, Boe- mund, Werner und Kuno, sowie einzelner Klöster; doch wur- den immerhin einige neue Stücke gewonnen. Neben dieser Thätigkeit beschäftigte Dr. Koch die Drucklegung des ersten Heftes der pfälzischen Regesten, welches auf 10 Bogen etwa 1400 Regesten und zwar die der Pfalzgrafen Ludwig L, Otto H. und Ludwig IL von 1214— 1294 enthalten wird. Acht Bogen, deren Druck vollendet ist, konnte der Berichterstatter der Kommission vorlegen und die Fertigstellung der ersten Lie- ferung für die nächsten Wochen in Aussicht stellen. Dr. Wille durchforschte zunächst in Heidelberg die ihm aus den Archiven zu Karlsruhe, Darmstadt, Berlin und Speier leihweise übersandten Kopialbücher und die umfangreiche Lehmannsche Sammlung, sowie die früher noch nicht durchgearbeiteten Druckwerke und besuchte sodann mit günstigem Erfolg bei allenthalben bewährtem freundlichen Entgegenkommen der be- treffenden Beamten das Bezirksarchiv des Unterelsass und das Stadtarchiv in Strassburg und das königliche Staatsarchiv in Wiesbaden. Nach noch ausstehender Bearbeitung von 5 oberpfälzischen Kopialbüchern des Reichsarchivs zu München wird Dr. Wille ohne weitere Unterbrechung an der Vorbereitung des Druckes der Regesten von 1319—1400 arbeiten können. An die Regesten der Pfalzgrafen sollten sich nach dem von der Kommission gutgeheissenen Plane Ortsregesten der Pfalz anschliessen. Auch für diese haben die Herren Koch

über die V. PleDarsitzung. mll

und Wille schon gesammelt, aber doch mehr gelegentlich als systematisch, da die Fülle der pfalzgräflichen Urkunden sich als so gross herausstellte, dass zu befürchten war, es würde, wenn gleichzeitig auch Ortsregesten angelegt würden, der Ab- schluss der pfalzgräflichen Regesten selbst, auf die doch das Hauptgewicht gelegt werden musste, sich bis ins Unberechen- bare verzögern. Wie die Sache jetzt liegt, wird sich nach Beendigung des Druckes der Regesten der Pfalzgrafen die Notwendigkeit herausstellen, zum Behufe der Ortsregesten mit der systematischen Sammlung aufs neue zu beginnen, voraus- gesetzt, dass die Kommission an ihrem früheren Beschlüsse inbetreff der pfälzischen Ortsregesten festzuhalten gedenkt. Vorerst werden die beiden Herren Bearbeiter ersucht werden, auch fernerhin, wenigstens soweit es sich mit ihrer Haupt- aufgabe verträgt, die Ortsregesten im Auge zu behalten.

d. Die in der IV. Plenarsitzung beschlossene Bearbeitung eines Topographischen Wörterbuches des Grossherzog- tums Baden hat sich im verflossenen Jahre darauf beschränkt, dass unter der Leitung des Archivdirektors v. Weech, der hierüber kurzen Bericht erstattete, die Hilfsarbeiter Dr. Heyck und Dr. Krieger eine Anzahl gedruckter Urkundenbücher und von ungedruckten Quellen ein Urbar des Bistums Strass- burg aus dem 14. Jahrhundert, einen Teil der Urkunden des PfuUendorfer Spitalarchivs sowie ein offizielles kurpfälzisches Ortsverzeichnis aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts durch- arbeiteten und aus denselben die Ortsnamen unter Angabe der verschiedenen urkundlichen Formen und der Zeit ihres Vorkommens exzerpierten. Auf solche Weise wurden bisher etwa 7000 Namenformen gewonnen, die auf Zetteln in 16® verzeichnet sind, Mit dieser Arbeit soll im nächsten Jahre fortgefahren, daneben aber auch an die im vorjährigen Sitzungs- berichte aufgeführten Archive das Ersuchen gerichtet werden, sich an Sammlung der badischen Ortsnamenformen zu be- teiligen.

e. Der mit Bearbeitung einer Geschichte der Herzoge von Zäh ringen beauftragte Prof. Dr. Karl Henking in Schaffhausen hatte in seinem der vorjährigen Plenarsitzung vorgelegten Berichte die Hoffnung ausgesprochen, dass er seine Arbeit in der ersten Hälfte des Jahres 1886 werde beendigen können. Leider hat sich diese Erwartung nicht nur nicht er-

ml6 Bericht

Gemeinden eingelaufen seien, so aus den Amtsbezirken Achern von Dr. Schindler in Sasbach, Bühl von Pfarrer Reinfried in Moos, Emmendingen von Diakonus Maurer, Ettlingen von Pro- fessor Keller, Lörrach von Professor Enilein, Pforzheim von Professor Dr. Hartfelder, Schopfheim von Professor Weiss und Staufen von den Pfarrern Baur und Nothelfer, bezüg- lich anderer Archive haben die Pfleger für die nächste Zeit Berichte angekündigt. In den Amtsbezirken Ettenheim, Kehl, Lahr und Oberkirch und für einen Teil des Amtsbezirks Wald- kirch sind erst im Laufe des Sommers neue Pfleger bestellt worden, die natürlich noch nicht in der Lage waren, Berichte zu erstatten. Einen Besuch der im Bezirk liegenden grund- herrlichen Archive hat Berichterstatter für das nächste Jahr in Aussicht genommen.

3. Geheimer Hofrat Dr. Winkelmann berichtet, dass auch er aus einer erheblichen Anzahl von Amtsbezirken seines Geschäftskreises mehr oder minder reichliche Mitteilungen er- halten habe, unter denen jene des Hrn. Rentamtmanns Dr. Weiss zu Adelsheim besonders hervorzuheben sind, welcher die Verzeichnisse über die Archive der Amtsbezirke Adelsheim und Buchen zum Abschluss brachte und ein Repertorium des gräflich Rüdtischen Archivs in Bödigheim ausarbeitete. Von andern Arbeiten sind namentlich zu erwähnen nachträglich eingelieferte Verzeichnisse von Professor Häussner, dem frühe- ren Pfleger des Amtsbezirks Bruchsal, von Bürgermeister Nopp in Philippsburg, welcher das verhältnismässig weit zurück- greifende dortige Gemeindearchiv repertorisierte und einen Katalog der in seinem Privatbesitz befindlichen Archivalien, darunter eine Sammlung historisch wichtiger Pläne von Phi- lippsburg anfertigte ; von Reallehrer Schwarz in Eppingen ein Verzeichnis betr. die Gemeinde Mühlbach, von Professor Claasen in Mannheim die Vollendung des Katalogs der zahl- reichen auf Baden bezüglichen Urkunden des dortigen Alter- tumsvereins auf Grund der von Landgerichtsrat Christ gefertigten Regesten, sowie Aufzeichnungen über die Landorte des Amts- bezirks ; von Kulturinspektor Baumberger ein Repertorium des reichen Stadtarchivs von Mosbach, dessen die älteren Urkun- den betreffenden Teil Berichterstatter selbst an Ort und Stelle verglich und ergänzte; von Rentamtmann Weiss, der an Stelle des nach Heidelberg versetzten Herrn Baumberger auch

über die V. Plenarsitzang. ml 7

die Pflegschaft im Amtsbezirk Mosbach übernommen hat, ein Verzeichnis der Archivalien von 9 Gemeinden dieses Amts- bezirks ; von den Pflegern Professor Meyer, Ratsschreiber Laux und Archivar Dr. Wagner Berichte über eine Reihe von Ge- meindarchiven in den Amtsbezirken Schwetzingen, Sinsheim und Wertheim. Interessante und alte Stücke aus dem Ge- meindearchiv zu Wai!)stadt, welche eingehendere Behandlung erforderten, hat Berichterstatter selbst verzeichnet.

Bleibt in den meisten Amtsbezirken auch noch mancherlei zu thun, so lehrt doch die Thatsache der binnen wenigen Jah- ren erfolgten Erledigung einer Reihe von Bezirken, dass die Aufgabe, welche sich die Kommission mit der Durchforschung der noch im Lande befindlichen Archivalien gestellt hat, wohl erfüllbar und lohnend ist und die Kräfte der einzelnen Pfleger nicht überschreitet.

In der sich an diese Berichte anschliessenden Diskussion wurden die Leistungen der Pfleger allgemein dankbar aner- kannt, ebenso die Förderung, welche ihre Arbeiten fast überall durch Staats-, Gemeinde- und Kirchenbehörden gefunden haben. Dabei wurde es als wünschenswert bezeichnet, dass die Pfleger sich von Zeit zu Zeit überzeugen möchten , ob die von ihnen hergestellte Ordnung der Archivalien auch erhalten bleibe. Eine zu diesem Zweck nötige Instruktion im Einvernehmen mit den Bezirksdelegierten auszuarbeiten wurde dem Bureau anheim- gegeben.

Der Archivdirektor teilte mit, dass bis jetzt nachstehend ver- zeichnete Gemeinden ihre Archivalien dem Grossherzoglichen General-Landesarchiv zur Aufbewahrung übergeben haben:

Aliensbach, Ballrechten, Emmingen ab Egg, Flehingen, Hemsbach, Hilsbach, Honstetten, Immendingen, Laudenberg, Leipferdingen , Liggeringen, Mudau, Mühlingen, Neuenheim, Öhningen, Schlossau, Schweinberg, Sennfeld, Steisslingen, ünteribenthal, Waldmatt, Wettersdorf, Zähringen.

Hierauf wurde ein Antrag des Archivars Dr. Baumann besprochen und angenommen, wonach zu den bisherigen 3 Bezirksdelegierten ein vierter in der Person des Professors Dr. Roder in Villingen hinzutreten solle. Die Verteilung der Amts- bezirke nach der neuen Organisation wurde der Verständigung der Bezirksdelegierten untereinander überlassen. Die neue

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über die V. PleDarsitzung. ml 5

Douglas in Langenstein und des Freiherrn von Enzberg in Mühlheim a. d. Donau konnte Dr. Baumann in diesem Jahre äusserer Hindernisse halber noch nicht besuchen. Was so- dann die Archive der in seinem Bezirk gelegenen Städte be- trifft, so hoffte er, das Rcpertorium des sehr bedeutenden Stadt- und Spitalarchivs in Villingen, das Professor Roder daselbst vollständig neu geordnet und verzeichnet hat, der Kommission vorlegen zu können, jedoch ist die Reinschrift noch nicht fertig gestellt. In Waldshut hat sich das Stadt- archiv im Rathause vorgefunden, mit dessen Ordnung sich Landgerichtsrat Birkenmayer befasst. Das Archiv zu Mark- dorf wird Oberamtsrichter von Woldeck-Arneburg im Laufe dieses Winters ordnen und verzeichnen. Auch in Messkirch hat. unser Pfleger Dr. Gagg im Rathause ein kleines Stadt- archiv vorgefunden, von dem Berichterstatter im nächsten Jahre Einsicht nehmen will. Sehr erfreulich ist endlich die Fürsorge, welche in neuerer Zeit, dank der Initiative des Oberbürgermeisters Winterer, die städtische Verwaltung zu Konstanz dem dortigen bedeutenden Stadtarchive zuwendet. In der Person des Stadtbibliothekars Effing wurde ein eigener Stadtarchivar angestellt und durch bauliche Veränderungen in den bisher stark an Feuchtigkeit leidenden Archivräumen der in Folge davon bestehende Übelstand thunlichst beseitigt. Mit der Ordnung des Archivs im Lehrinstitut Zofingen zu Konstanz hat unser Pfleger Professor Eiselein begonnen. In Überlingen ist zur Vollendung der definitiven Ordnung der von Professor Roder repertorisierten Archive der Stadt und des Spitals noch die Einlegung der einzelnen Urkunden und Aktenfaszikel in Pallien nötig, was im Laufe des Jahres 1887 geschehen soll- Von den Pflegern haben viele auch in diesem Jahre Berichte über geordnete und verzeichnete Gemeinde- und Pfarr- archive eingesendet, besonders umfangreiche Arbeiten die Herren Birkenmayer und Roder aus dem Amtsbezirk Walds- hut, ausserdem die Pfleger Dreher, Winterer, Forster, Hättig, Strass und Damal aus den Amtsbezirken Engen, Konstanz, Neustadt, Triberg, Überlingen und Wolfach.

2. Archivdirektor v. Weech teilt mit, dass in diesem Jahre Berichte über den Inhalt der Stadtarchive zu Breisach und Baden von den Pflegern Stadtarchivar Poinsignon und Pro- fessor Stösser und aus einer erheblichen Anzahl ländlicher

über die V. Plenarsitzang. ml 7

die Pflegschaft im Amtsbezirk Mosbach übernommen hat, ein Verzeichnis der Archivalien von 9 Gemeinden dieses Amts- bezirks ; von den Pflegern Professor Meyer, Ratsschreiber Laux und Archivar Dr. Wagner Berichte über eine Reihe von Ge- meindarchiven in den Amtsbezirken Schwetzingen, Sinsheim und Wertheim. Interessante und alte Stücke aus dem Ge- meindearchiv zu Waihstadt, welche eingehendere Behandlung erforderten, hat Berichterstatter selbst verzeichnet.

Bleibt in den meisten Amtsbezirken auch noch mancherlei zu thun, so lehrt doch die Thatsache der binnen wenigen Jah- ren erfolgten Erledigung einer Reihe von Bezirken, dass die Aufgabe, welche sich die Kommission mit der Durchforschung der noch im Lande befindlichen Archivalien gestellt hat, wohl erfüllbar und lohnend ist und die Kräfte der einzelnen Pfleger nicht überschreitet.

In der sich an diese Berichte anschliessenden Diskussion wurden die Leistungen der Pfleger allgemein dankbar aner- kannt, ebenso die Förderung, welche ihre Arbeiten fast überall durch Staats-, Gemeinde- und Kirchenbehörden gefunden haben. Dabei wurde es als wünschenswert bezeichnet, dass die Pfleger sich von Zeit zu Zeit überzeugen möchten, ob die von ihnen hergestellte Ordnung der Archivalien auch erhalten bleibe. Eine zu diesem Zweck nötige Instruktion im Einvernehmen mit den Bezirksdelegierten auszuarbeiten wurde dem Bureau anheim- gegeben.

Der Archivdirektor teilte mit, dass bis jetzt nachstehend ver- zeichnete Gemeinden ihre Archivalien dem Grossherzoglichen General-Landesarchiv zur Aufbewahrung übergeben haben:

Allensbach, Ballrechten, Emmingen ab Egg, Flehingen, Hemsbach, Hilsbach, Honstetten, Immendingen, Laudenberg, Leipferdingen , Liggeringen, Mudau, Mühlingen, Neuenheim, Ölmingen, Schlossau, Schweinberg, Sennfeld, Steisslingen, ünteribenthal, Waldmatt, Wettersdorf, Zähringen.

Hierauf wurde ein Antrag des Archivars Dr. Baumann besprochen und angenommen, wonach zu den bisherigen 3 Bezirksdelegierten ein vierter in der Person des Professors Dr. Roder in Villingen hinzutreten solle. Die Verteilung der Amts- bezirke nach der neuen Organisation wurde der Verständigung der Bezirksdelegierten untereinander überlassen. Die neue

Hitt. d. bad. hiit. Kom. No. 8. |li2

m

18 Bericht

Einteilung sowie ein Verzeichnis der Pfleger nach dem gegen- wärtigen Stande machen wir in Beilage D. bekannt.

Hierauf kamen einige von Mitgliedern der Kommission ge- stellte Anträge zur Verhandlung und Beschlussfassung und zwar:

1. Der Antrag des Archivrats Dr. Schulte:

„Die historische Kommission wolle die Bearbeitung und Herausgabe der Tagebücher und Kriegsakten des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden-Baden aus den Jahren 1693 bis 1697 beschliessen." Die Begründung des Antrags teilen wir in Beilage C. mit.

2. Der Antrag des Geheimen Bofrats Dr. Winkelmann: „Die historische Kommission wolle beschliessen, zu den

Herstellungskosten des 3. Bandes des von Archivdirektor Dr. V. Weech bearbeiteten und herausgegebenen Codex diplomati- cus Salemitanus einen Beitrag zu bewilligen."

3. Der Antrag desselben:

„Die Kommission wolle Herrn Direktor Dr. August Thor- becke in Heidelberg mit der Herausgabe der für die Ge- schichte des höheren Unterrichtswesens überaus wichtigen Hei- delberger Universitätsstatuten des 16. bis 18. Jahrhunderts beauftragen."

Alle drei Anträge wurden nach eingehender Begründung durch die Antragstoller und Unterstützung durch andere Kommis- sionsiiiitglieder einstimmig angenommen. Mit der Herausgabe der Tagebücher und Kriegsakten des Markgrafen Ludwig Wil- helm wurde Archivrat Dr. Schulte betraut.

Nach Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten schloss der Vorstand die V. Plenarsitzung, indem er Seiner Königlichen Ho- heit dem Grossherzog, der Grossherzoglichen Staatsregierung und der Volksvertretung für ihre Förderung der Thätigkeit der Kommission, sowie insbesondere noch den anwesenden Herrn Regierun^svertretern für ihre Teilnahme an den Ver- handlungen den Dank der Kommission aussprach.

über die V. Plenarsitzung. ml 9

Beilage A.

Adresse

zum 90. Geburtstage

Seiner Excellenz des Herrn Geheimrats Dr. Leopold

von Ranke.

Hochverehrter Herr Geheimer Rat!

An dem Tage, an welchem aus allen Teilen der Welt zur Feier Ihres 90. Geburtstages Ew. Excellenz Huldigungen und Segenswünsche dargebracht werden, möchte auch eine der jüngsten Vereinigungen zur Förderung der Geschichtsforschung, die badische historische Kommission, nicht unter den Glück- wünschenden fehlen.

Als unser Grosslierzog, der erhabene Protektor von Kunst und Wissenschaft, diese Kommission zur Erforschung und Be- arbeitung der Geschichte seines Hauses und seines Landes ins Leben rief, legte er ihr die Verpflichtung auf, sich einzu- fügen in die Kette der mannigfaltig gestalteten Glieder, aus denen sich die grosse Genossenschaft wissenschaftlich Stre- bender und Wirkender zusammensetzt, welche Ew. Excellenz als ihren unvergleichlichen Altmeister verehrt.

Indem wir, deren Thätigkeit in drei arbeitsreichen Jahren seit unserer Gründung nur eine vorbereitende sein konnte, uns anschicken, die ersten Früchte derselbeü der gelehrten Welt vorzulegen, begrüssen wir es als ein glückliches Omen, dass dies in einem Zeitpunkte geschieht, dem der Eintritt Ew. Excellenz in ein neues Lebensjahrzehnt, welches zu er- reichen die Vorsehung nur ihren auserlesenen Lieblingen gönnt, eine besondere Weihe für alle der Geschichtswissenschaft Dienenden verleiht.

Gott erhalte Ew. Excellenz noch lange Jahre der Nation und der Wissenschaft.

Karlsruhe, 20. Dezember 1885.

Die badische historische Kommission.

Der Sekretär: Der Vorstand:

gez. Dr. V. Weech. gez. Dr. Winkelmann.

M2»

in20 Bericht

Beilage B.

Disposition

zu einer

Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes

und der angrenzenden Gaue der badischen historischen Kommission vorgelegt

▼OD

Professor Dr. Eberhard Gothein.

Die älteste Zeit beabsichtige ich nur in der Weise einer Einleitung zu behandeln. Zu wirklichen Forschungen über keltische und romanische Besiedlungen und deren etwa noch in's Mittelalter hineinreichende Reste fehlen mir die nötigen Vorkenntnisse archäologischer , antiquarischer , sprachlicher Art. Ich werde mich begnügen, dasjenige kurz zusammen- zufassen, was mir hier kritisch gesichert erscheint.

Die Frage der germanischen Besiedlung des rechten Ufers des Oberrheins, mit der das erste Buch der Arbeit zu beginnen hat, werde ich ebenfalls nach einer wichtigen, vielleicht der wichtigsten Seite hin nicht erschöpfend behandeln: das Mittel der Namenforschung darf nur ein germanistisch-philologisch ge- schulter Forscher mit Sicherheit handhaben, und auch dies nur auf Grund eines vollständigen Materials. Übrigens glaube ich, dass in unserm reinschwäbischen Gebiete nicht an Re- sultate der Namensforschung, wie sie Arnold in dem Durch- zugsland Hessen erreichte, zu denken ist. Auch hier wird eine kurze Zusammenfassung gesicherter Resultate genügen. Auf der eigentlich wirtschaftlichen Seite der Besiedlung hat bei mir naturgeuiäss der Nachdruck zu liegen. Die älteste Gestaltung der Mark- und Dorfverfassung, die Formen der Dorf- und Fluranlage, der Ausbau von Tochterdörfern und Einzelhöfen, die Verhältnisse des Besitzes am Grund und Boden Königsgut, grosser Grundbesitz, Klostergut der Einfluss, den dieselben auf die Besiedelung haben, die ersten Fortschritte der Bodenkultur zu geregelter Dreifdderwirt-

über die V. Plenarsitzung. in21

Schaft und Weinbau sollen hier nacheinander zur Behandlung kommen.

Die Schwierigkeit dabei ist nur: wie weit in's Einzelne zu gehen ist. Eine Reihe von Monographien zu geben, in denen die Verhältnisse jeder einzelnen Mark behandelt werden, geht nicht an; alle Einheit und alles Interesse würde darüber verloren werden.

Andererseits ist es doch entschieden erforderlich, einen Überblick über das ganze Gebiet zu geben, z. B. die Mark- abgrenzung durchweg darzustellen was am besten aller- dings durch ein beigegebenes Kärtchen geschehen würde , während es schon bei den wechselseitigen Berechtigungen der Dorfschaften an einander genügt typische Beispiele heraus- zuheben.

Eine eingehende Würdigung müssen schon in den Anfangs- kapiteln die Rechtsverhältnisse erfahren. Ich möchte über- haupt als das Ziel meiner Darstellung der mittelalterlichen Wirtschaftsgeschichte bezeichnen: zu zeigen, wie Wirtschaft, Privatrecht und öffentliches Recht einander wechselweise be- dingen, wie sie auch in ihren Veränderungen von einander abhängen.

Dieses erste Buch schliesst ab mit dem Zeitpunkt, wo das städtische Leben sich mächtiger entfaltet und Einfluss auf die Gesamtentwicklung gewinnt. Eine genaue Grenzlinie mag ich hier nicht ziehen; die Einteilung folgt hier mehr den Stoffen als der Zeit. An die Spitze des zweiten Buches tritt die wirtschaftliche Entwicklung der Städte, wie ich denn über- haupt in jeder Periode zuerst die massgebende Erscheinung bespreche, sodann die sekundären mit ihr in Verbindung setze. Diese naturgemässe Einteilung ersetzt den Nachteil, dass in dem einen Buche die agrarischen Verhältnisse, in dem andern die städtischen, in einem dritten die fürstliche Verwaltung an die erste Stelle treten, dadurch, dass nur so eine organische Entwickelung möglich wird.

Da neuerdings Basel eine eingehende Gewerbegeschichte erhalten hat, so kann ich mich bei den sehr ähnlichen Ver- hältnissen des städtischen Handwerks in Freiburg verhältnis- mässig kurz fassen ; eingehender will ich zwei bisher ziemlich vernachlässigte Punkte, die Gewerbegeschichte kleinerer Städte

ni22 Bericht

und die jener Gewerbe, die ausserhalb der Zunftverfassung verbleiben, behandeln.

Die Verhältnisse des Besitzes und die sich daran knüpfen- den Rechtsfragen bieten in Städten, die wie Freiburg und Villingen ursprünglich in gleichmässig mechanischer Weise auf Grundlage der gleichgemessenen Hofstatt angelegt sind, ein besonderes Interesse. Eine Spezialuntersuchung über diese seit Arnolds Geschichte des Eigenthums in den Städten so wichtig gewordene Frage, werde ich auf Grundlage des reichen Freiburger Materials mit Zuziehung desjenigen von Villingen womöglich noch in diesem Winter publizieren. Dagegen furcht« ich über Handel und Verkehr aus dieser Periode wenig Neues beibringen zu können.

Unmittelbar an den städtischen Gewerbfleiss schliesst sich die Untersuchung des für das Aufblühen unserer Landschaften in jener Zeit so überaus wichtigen Bergbaues, der hier sofort auch in seiner zweiten Blüteperiode am Ende des 15. Jahr- hunderts dargestellt wird. Auch hier werde ich mich wohl genötigt sehen, den Hauptwert auf eine Darstellung der so- zialen und rechtlichen Verhältnisse zu legen, die meiner An- sicht nach schon dadurch von grösster Bedeutung sind, weil durch die Zwischenstufe der Glashütten-Genossenschaften die genossenschaftliche Organisation des spätem Schwarzwaldge- werbes und Handels aus der Gewerkschaft hervorgegangen ist. Dagegen bezweifle ich obgleich ich in diesem Punkte noch nicht klar sehe , dass wichtigere Resultate der eigentlichen Volkswirthschaft betreffend die Produktion der Edelmetalle, die Menge, die Kosten derselben, wobei sich auch für die Löhne feste Anhaltepunkte zeigen müssten, aus dieser Unter- suchung hervorgehen werden.

Geradezu zu einem Hauptteil muss die Darstellung des Einflusses werden, welchen die Entfaltung des inneren Ver- kehres durch das Entstehen eines städtischen Marktes, welchen auch die sozialen Verhältnisse der Städte auf Wirtschaft und Lage des Landvolkes äussern. Die Fortschritte des Acker- baus, die Ausdehnung der Ackerfluren, der stellenweise sich zeigende Zerfall der alten Agrarverfassung, die völlig verän- derten Besitzverhältnisse, die Art und Weise, wie der Ban^ wieder zum Grundeigentümer wird, die Rechtsentwicklung in den Weistümern, die zunehmende Volksdichtigkeit, dieGestaltang

über die V. Plenarsitzung. in23

und Ausübung der Zugfreiheit, das Pfahlbürgertum kommen hier im einzelnen zur Behandlung. In diesem Zusammenhang findet auch die Frage nach der Besiedlung des Schwarz waldes vom Beginn des 12. Jahrhunderts an ~ die wenigen, älteren Besiedelungen sind im 1. Buch behandelt , ihr zeitweiliges Stillstehen oder Rückschreiten in einem besonderen Kapitel ihre Beantwortung ; denn gerade diese recht verwickelten Er- scheinungen sind nur aus der Gesamtbewegung der Volkswirt- schaft zu erklären.

Ein weiterer Abschnitt behandelt die Gründe einer begin- nenden Zersetzung: die wirtschaftlichen und sozialen Schatten- seiten der städtischen Wirtschaft, die Verschuldung, die Zunft- kämpfe und den seit dem Ende des 15. Jahrhunderts be- merkbaren Anfang einer Erstarrung des Zunftwesens; ferner werden die Ursachen der fortwährend wachsenden Unzufrieden- heit des Landvolks, die schliesslich im Bauernkrieg zur Kata- strophe führt, entwickelt. Inbezug hierauf kann ich auf den von mir in der Westdeutschen Zeitschrift 1885 veröffent- lichten Aufsatz: „Die Lage des Bauernstandes in Südwest- deutschland am Ende des Mittelalters" hinweisen. Im wesent- hchen sollen die Ansichten, die ich dort aufgestellt habe, in diesem Abschnitte ausgeführt werden.

Es möchte scheinen, dass ich bei einer solchen Einteilung alles Licht in den einen, allen Schatten in den andern Ab- schnitt bringe. Jedoch handelt es sich hier in der That um die Erklärung der vielleicht schwierigsten Thatsache in der deutschen Wirtschaftsgeschichte: wie es gekommen, dass unter den ungünstigsten politischen Verhältnissen die deutsche Volks- wirtschaft von der Mitte des 13. Jahrhunderts ab das ganze 14. Jahrhundert hindurch in rascher Vorwärtsentwickelung sich zeigt, und warum sie sich im 15. nur gerade auf dieser Höhe behaupten kann unter schweren gesellschaftlichen Käm- pfen und in der Vorbereitung noch schwererer. Hierbei ist eine solche Stoffverteilung unumgänglich, wenn auch die Er- scheinungen zeitlich bisweilen zusammenfallen, die hier getrennt behandelt werden.

Den Abschluss dieses Buches bildet die Darstellung der Umänderungen in der Verwaltung sowohl der Städte als der Fürstentümer. Hier ist jede Untersuchung darüber, wie die Fürstentümer zusammengekommen, auch darüber, welches ihre

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24 Bericht

Stellung im Reichsganzen war, von vornherein ausgeschlossen, dagegen müssen die Formen der inneren Verwaltung und noch mehr deren positive Massregeln dargestellt werden. Hieraus ergiebt sich, dass auch die ständische Entwicklung unumgäng- lich behandelt werden muss, zumal sie auch wieder die Macht- stellung der Grundherren zu ihren Hintersassen durchaus beein- flusst. Sehr gern möchte ich nun an dieser Stelle oder an der entsprechenden des folgenden Buches einmal genau dar- stellen, was es eigentlich mit dem Einfluss des römischen Rechtes praktisch auf sich hat. Material für unsere Gebiete ist überreich vorhanden. Welche Fülle desselben bieten nicht allein die vollständigen Prozessakten des Reichskammergerichtes! Ob aber zu dieser schwierigen Untersuchung meine romanisti- schen Kenntnisse ausreichen werden, ist mir leider zweifelhaft; und dieselben zu vertiefen, mangelt die Zeit.

Das dritte Buch umfasst die Zeit vom Bauernkrieg bis zur Wiederherstellung friedlicher Zustände nach dem spanischen Erbfolgekrieg. Die Gesichtspunkte, die mich hier leiten, habe ich im wesentlichen in dem Aufsatze: „Der Oberrhein vor und nach dem 30jährigen Kriege" ausgesprochen. Mit den Nach- wirkungen des Bauernkrieges beginne ich und schildere im Zu- sammenhang damit die bäuerliche Entwicklung bis zum 30- jährigen Kriege, die unbestreitbare, wenn auch nicht tiefgrün- dige wirtschaftliche Wohlfahrt einerseits, den sozialen Rückschritt anderseits. Die in unserem Gebiet besonders auffallende Ver- knöcherung der Städte wird kurz behandelt, ausführlich da- gegen die Regententhätigkeit der Fürsten bis herab zu den Äbten und Adligen. Das folgende Kapitel behandelt die Ver- wüstungen des 30jährigen Krieges. Hier will ich nun keines- wegs im einzelnen zeigen, wie der Wohlstand zerrieben wurde; das könnte nur an der Hand der politischen Geschichte ge- schehen, und gäbe doch nur ein eintöniges Bild ununterbro- chener Misere, einige Beispiele müssen hier genügen ebenso wie bei den folgenden Kriegen , mehr Wert lege ich darauf, wie inmitten der Kriegsstürme doch immer wieder die Men- schen sich einzurichten wissen; diese unglaubliche Zähigkeit ist das psychologisch wie wirtschaftlich interessante Moment. Für unerlässlich halte ich dagegen, ein möglichst exaktes Bild des Zustandes nach dem Kriege zu geben. Hier will ich namentlich eine zusammenfassende Darstellung der Preisbewe-

über die V. Plenarsitzung. m25

gung geben, und zwar vom Ende des Mittelalters an, denn in die einzelnen Kapitel möchte ich diese wichtige Untersu- chung nicht zerstückeln. Der Gang der Wiederbesiedlung, namentlich des Schwarzwaldes hängt schon eng mit der Indu- strie zusammen, wird hier aber für sich dargestellt, damit die agrarischen Zustände ungetrennt bleiben. Von der städtischen Wirtschaft nach dem 30jährigen Kriege ist wenig zu sagen; mehr Interesse fordert die Durchführung des Prinzips der Landes-Zunftverfassungen.

Das vierte und letzte Buch umfasst das 18. Jahrhundert. An die Spitze muss hier die Schilderung der Verwaltung treten, nicht nach ihren einzelnen Massregeln, die in den folgenden Kapi- teln erscheinen, sondern nach ihrer Organisation, nach ihren Grundsätzen, teilweise auch nach ihren Persönlichkeiten bis auf Kaiser Joseph und Karl Friedrich. Daran schliesst sich die Darstellung der ländUchen Verhältnisse. Der Beginn einer technischen Umwandlung des Ackerbaues, der Kampf gegen die ewige Waide, die Meliorationen, die Einführung der Han- delsgewächse und der Stallfütterung, die Änderung in den Rechtsverhältnissen, weiterhin das mehr oder minder rasche Zerbröckeln der Flurverfassung, vor allem die Stellungnahme zur Allmende, die über deren Schicksal geführten Kämpfe, end- lich die Einkehr nicht nur von Ordnung sondern auch von rationeller Kultur in den Forsten, der grossartige Aufschwung des Holzhandels derselbe hat im 16. Jahrhundert schon einmal ein besonderes Kapitel erhalten , kommen hier nach- einander zur Darstellung. Im Gegensatz hierzu schildert das folgende Kapitel das erstarrte städtische Handwerk, die Zag- haftigkeit und innere Unsicherheit der Regierungen diesem gegenüber. Hierbei ist die sparsamste Auswahl aus den wü- sten Stoffmassen angezeigt. Umsomehr ist die sorgsamste Verwertung des Materials geboten bei den folgenden, die Industrie behandelnden Kapiteln. Hier muss eine scheinbar nur äusserliche Einteilung, die nach Industriezweigen, fest- gehalten werden. Bergbau und Eisenindustrie machen den Beginn, weil sie sich an überkommene Einrichtungen an- schliessen. Darauf folgt die vielverzweigte Textilindustrie, die entweder geradezu fiskalisch war, oder die auf staatlicher Ord- nung der Arbeit in diesem ganzen Zeitraum beruht. Die eben- falls fiskalische Thonindustrie bildet einen kurzen Anhang.

m26 Bericht

Für die Entfaltung dieser Industrien kann ich zwar viel in- teressantes Material beibringen, aber die Teilnahme wendet sich natürlich den Gewerben zu, in denen sich die Eigenart der Landschaften treuer abspiegelt, also der Pforzheimer Bi- jouterie und der Schwarzwälder Kleinindustrie. Sie gehören schon darum an das Ende, weil sie im wesentlichen selbst- gewachsene Industrien sind. Zugleich bieten sie in ihrer Ent- wicklung einen merkwürdigen Gegensatz: das Bild vollendet- ster Fabrikkonzentration dort, das einer einsam betriebenen Hausindustrie, aber mit strengem genossenschaftlichen Betrieb des Handels, hier. Diese Einteilung nach Fabrikationen hat zwar den Nachteil, dass man die Darstellung zeitlich mehreremale von vorn anheben niuss, bietet aber die einzige Möglichkeit, Verwirrung zu vermeiden.

Mit der Rheinbundszeit schliesse ich; in jedem einzehien Fall lässt sich aber die Grenze nicht genau innehalten. Da die vergangene Entwicklung als Grundlage der Gegenwart dar- gestellt werden soll, sind bisweilen Andeutungen über die wei- tere Gestaltung notwendig. Wenn z. B. die Frohnden in ihrer letzten Gestalt dargestellt werden, so muss auch auf das Wesen der endgiltigen Frohndablösung hingewiesen werden. Ein eigent- liches Übergreifen über die gesteckte Zeitgrenze ist höchstens bei einigen Zweigen der Industrie notwendig.

Eins möchte ich freilich schon jetzt betonen: als abschlies- send kann ich höchstens für die Geschichte der Industrie meine Arbeit bezeichnen , in allen übrigen Abschnitten will ich zu- frieden sein, wenn sie vielmehr die Grundlage zu weiteren Forschungen geben werden.

über die V. Plenarsitzung. in27

Beilage C.

Begründung

des Antrags des Archivrats Dr. Schulte

betreffend die Bearbeitung und Herausgabe der Tagebücher

und Kriegsakten des

Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden-Baden

in den Jahren 1693—1697.

Aus dem Kriegsleben des Markgrafen Ludwig Wilhelm ist bislang in der Litteratur ganz unbeachtet geblieben die Zeit seines Oberkommandos am Rhein zur Zeit des pfälzischen Erb- folgekrieges in den Jahren 1693—1697, wo er an der Spitze der fränkischen und schwäbischen Kreistruppen, zu denen einige kaiserliche Regimenter kamen, stand und damit häufiger auch das Kommando über die von den armierten Ständen aufgebrachten Truppen vereinte. Wenn Röder von Diersburg in den beiden grossen Publikationen über Ludwig, seine Türken- kriege und seinen Anteil am spanischen Erbfolgekrieg zunächst behandelte, so hat er freilich die interessantesten Kämpfe vorweggenommen. Aber er hat doch eine sehr frucht- bringende Arbeit übriggelassen. Markgraf Ludwig Wilhelm hat auf Grund des Befehlbuches und der Kriegsakten die von ihm am Oberrhein geführten Feldzüge auf das genaueste aus- arbeiten und mit Plänen über die einzelnen Gefechte und Lager der Armee illustrieren lassen. Ganz vollendet ist die Arbeit nicht, der 5. und letzte Feldzug von 1697 fehlt, nur ein Teil, die Belagerung der Ebernburg enthaltend, ist in einer Handschrift der Hof- und Landesbibliothek erhalten, in dem schon flüch- tiger ausgestatteten von 1696 ist nicht ausgeführt die Karte über die wochenlangen Kämpfe Ludwig Wilhelms mit den Franzosen um Neustadt a. d. Hardt ; andere Blätter sind nur zum Teil illuminiert. Welchen Wert der Markgraf diesem sei- nem Werke beimass, ersieht man daraus, dass er auf seinem Todbette es seiner Gemahlin anempfahl mit der Bestimmung, dass nur seinen Nachkommen die Einsicht gestattet, eine Ab- schrift nicht genommen werden dürfe. Diese durch das Aus- sterben seines Stammes hinfällig gewordene Verordnung hat zur Folge gehabt, dass es ca. 150 Jahre versiegelt im Archiv beruhte.

Die Absicht, in dem Werke ein Buch für seine Nachkommen-

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28 Bericht

Schaft zu schaffen, aus dem diese die Feldhermkunst erlernen sollte, könnte die Vermutung nahe legen, dass dem Lehrzwecke zuliebe von dem wahren Sachverhalt abgewichen ist. Aber eine doppelte Vergleichung bewies, dass wir es mit einem historisch getreuen Bericht über die Feldzüge zu thun haben. Es scheint mir sicher, dass die gesamte Darstellung dieser Feld- züge deutscherseits auch heute noch auf dem Theatrum Euro- paeum beruht. Eine Vergleichung aber mit diesem Werke be- wies, dass dort nur ganz äusserlich von den Feldzügen berichtet, von dem Kern der Gev*^chichte nur hier und da eine Andeu- tung gegeben ist. Aus den Tagebüchern erfahren wir da Vor- gänge, von denen das Theatrum Europaeum nichts weiss. Die Verzögerung des Kinfalls auf das linke Rheinufer bei Daebs- landen und seine geringen Erfolge klären sich, wenn man erfährt, dass die sächsischen Truppen sich weigern, mitzuthun. Vollends unbekannt sind die Pläne der Schaffung einer Eri^[s- basis am Rliein durch eine Neubefestigung von Mannheim, welche am Widerspruch der Hessen scheitern; ebenso unbe- kannt die mehrmaligen Überfälle der französischen Armee, welche nicht zu einer Schlacht führten, weil die Franzosen jedes- mal vorher aus ihrer Position Reissaus nahmen. Aber es ist ja eigentlich selbstredend, dass eine bessere Quelle für die Ge- schichte dieser Feldzüge nur die Kriegsakten selbst sein könnten. Während die eigentlichen Kriegsakten für die übrigen Feld- züge des Markgrafen zum grossen Teil in Wien beruhen, ist für diese Feldzüge das gesamte Material bis zur Patrouillen- meldung des Husarenwachtmeisters, bis zu den kleinsten Re- lationen herunter im Grossherzoglichen Haus- und Staatsarchiv erhalten. Icli habe vorläufig nur für die ersten Monate des Jahres 1693 die Akten mit der Kriegsbeschreibung verglichen und da stellt sich es heraus, dass wenigstens hier nie der Lehrzweck den historischen Bericht beeinflusst hat. Die Korre- spondenz vor und nach dem Falle von Heidelberg, welche nie- mals benutzt ist, liegt völlig vor bis zum Gnadengesuch de» Generals von lleddersdorf, die Akten des Prozesses gegen diesen sind unvollständig erhalten, das meiste seinerzeit von Salzer benutzte ist im Deutschordensarchiv in Wien; in summa ist das vorhandene Material init^tande, stets die Richtigkeit der Erzählung Ludwig Wilhelms zu kontrollieren, wie dieselbe zu erläutern und zu erweitern, in der Kriegskorrespondens

über die V. PlenarsitzuDg. iq29

fehlen Dur die Originale der Berichte an den Kaiser nach Wien, die Konzepte scheinen vollständig erhalten. Wir sind deshalb in der Lage, ohne Ausnützung fremder Archive mit Ausnahme vielleicht des Archivs des k. k. Kriegsmini- steriums in Wien auf Grund unserer Karlsruher Archi- valien die Geschichte der Feldzüge veröffentlichen zu kön- nen, welche das geschwächte Süddeutschland unter der Führung des Markgrafen Ludwig Wilhelm in der Gegend zwi- schen Rastatt, Landau, Ebernburg, Mainz und Heilbronn führte, welche die Mordbrennereien der Jahre 1689—93 in eine Ein- öde umgewandelt hatten und die dann, vom Markgrafen ver- teidigt, langsam sich wieder erhob.

Wenn ich der bist. Kommisssion auf Grund dieses Be- richtes den Vorschlag mache, sie möge die Tagebücher mit den Akten veröffentlichen lassen, so weiss ich wohl, dass die Hauptschwierigkeit darin liegt, dass eine solche Publikation weit auf das militärische Gebiet hinübergreift; aber ich glaube, wenn bei der Veröffentlichung sorgfältig auf den Rat von Militärs gehört wird, so können wir ebensogut wie Arneth die Thaten des genialen, kühnen Prinzen Eugen, dessen Feld- züge eine Fülle von wechselnden Ideen und Absichten leiteten, bearbeitete, auch die des methodischen, vorsichtigen Mark- grafen Ludwig publizieren, wenn wir im Raissonnement die einem Nichtmilitär zustehende Einschränkung beachten.

Der Plan der Publikation würde meines Erachtens folgender sein müssen. Der Text der Tagebücher des Markgrafen muss den Grundstock bilden; verkürzt dürfen und müssen sie wer- den während der Wochen, die den Katastrophen vorangehen und folgen; in den Tagen der Kämpfe ist aber Vollständig- keit erforderlich. Die Kriegsakten müssen zu dieser Relation als Ergänzung untergebracht werden, selbstredend ist davon nur eine sehr enge Auswahl zu trefifen Von den in den Tage- büchern steckenden 66 Plänen genügt es, etwa 10 beizugeben. Die Einleitung darf nur eine knappe, gedrängte Übersicht über die ganzen Feldzüge enthalten.

Seine Königliche Hoheit der Grossherzog haben dem durch die Grossherzogliche Archivdirektion Höchstdenselben unter- breiteten Antrag auf Genehmigung dieser Veröffentlichung Höchstihre Zustimmung zu erteilen geruht.

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Bericht

Beilage !>•

Verzeichnis

der Pfleger der badischen historischen Kommission.

(Stand vom 20. November 1886.)

Amtsbezirke.

Namen der Pfleger.

(Respizient: Archivar

Bonndorf

Donaueschingen Engen Eonstanz Stadt:

Amt : Öötl. Teil incl. Radoifzell

Westl. Teil

Messkirch Pfullendorf

Säckingen

Stockach Überlingen Stadt:

Amt: Westl. Teil Östl. Teil

Waldshut

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I. Bezirk.

Dr. Baumann in Donaueschingen.)

Herr Stadtpfarrer Honold in Bonn- dorf. Notar Dietrich in Stühlingen. Pfarrer üdry in Pfohren. Hauptlehrer B a r t h in Geisingen.

Pfarrer Dreher in Binningen.

Professor Friedr. Eiselein in Konstanz.

Professor Fr. Eiselein in Kon- stanz.

Pfarrer Winterer in ßiela- singen.

Arzt Dr. Gagg in Messkirch.

Hofkaplan Martin in Heiligen- berg.

Landgerichtsrat Birkenmayer in Waldshut.

Bez.-Arzt Schedler i. Stockach.

- Oberamtsrichter von Woldeck in Überlingen. Derselbe.

Ratsschreiber Strass in Meers- burg.

Landger. -Rat Birkenmayer in Waldshut.

11. Bezirk.

(Respizient: Professor Dr. Roder in Villingen.)

Lörrach Müllheim Neustadt St. Blasien

Herr Professor Enilein in Lörrach. Professor Weiss in Müllheinou vacat.

Herr Oberamtmann Dr. Groos in St. Blasien.

über die Y. Pledarsitzung«

inSl

Amtsbezirke.

Namen der Pfleger.

Schönau Schopfheim

Staufen

Triberg Villingen

Wolfach

(

Herr Dekan Reich in Schönau.

Professor Weiss in Müllheim. Pfarrer Baur in St. Trudpert. Pfarrer Nothhelfer in

St. Ulrich. Pfarrer Hättig in Nussbach. Professor Dr. Roder in

Villingen. Pfarrer Damal in Stein ach.

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ff ff

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III. Bezirk.

(Respizient: Archivdirektor Dr. von Weech in Karlsruhe.)

Achern Herr geistl. Lehrer Dr. Schindler

in Sasbach. Professor Valentin Stösser in

Baden. Stadtarchivar Poinsignon in Freiburg.

Pfarrer C. Reinfried in Moos.

Professor a. D. Fecht in Karlsruhe.

Diakonus Maurer in Emmen- dingen.

Pfarrer Wilh. Störk in Blei- bach, A. Waldkirch.

Professor Keller in Ettlingen.

Stadtarchivar Poinsignon in Freiburg.

Professor a. D. Fecht in Karlsruhe.

Pfarrer Bender in Willstett.

Pfarrer Hauss in Leutesheiin.

Pfarrers trittmatter i. Kürzeil

Pfarrer Meyer in Meissenheim.

Pfarrer Eckhard in Lauten- bach und

Pfarrer Fehrenbach in Erlach.

Ratsschreiber Walter i. Offen- burg.

Professor Dr. Hartfelder in Heidelberg.

Gymnasiumsdirektor Dr. Ost er in Rastatt.

Baden

Breisach

Bühl Durlach

Emmendingen

Ettenheim

Ettlingen Freiburg

Karlsruhe

Kehl

Lahr

vorm. Amt Kork

Rhein bi- schofsheim

katholischer Teil

»

cvangeh'scher Teil

Oberkirch Offenburg Pforzheim Rastatt

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Bericht

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Amtsbezirke.

Namen der Pfleger.

Waldkirch

für die kath. Pfarreien des Amtsbezirks und die 6e- meiuden des Simonswäl- der und hintern Elzthales

Herr Diakonus Maurer in Emmen- dingen. Pfarrer Dr. J. Gutmann in Untersimonswald.

IV. Bezirk.

(Respizient: Geheimer Hofrat Dr. Winkelmann in Heidelberg.)

Adelsheim Herr Rentamtmann Dr. Weiss in

Adelsheim. Gemeinderat Georg Wörner

in Bretten und Hauptlehrer Feigenbutz in Flehingen, vacat.

Herr Bürgermeister Nopp in Phi- lippsburg. Rentamtmann Dr. Weiss in

Adelsheim. Oberamtmann Holtzmann in Eberbach. Reallehrer Schwarz in Ep-

pingen Professor Salzer i. Heidelberg. Professor Dr. Claasen in

Mannheim. Rentamtmann Dr. Weiss in

Adelsheim. Professor Ferd. Mai er, Verst. der Höheren Bürgerschule in Schwetzingen. Ratschreiber Laux i. Sinsheim. Professor Dr. Martens in

Tauberbischofsheim. Stadtpfarrer Sievertin Laden- burg. Archivar Dr. Karl Wagner

in Wertheim. Stadtpfarrer Hofmann in Wiesloch.

Bretten Bruchsal

für Pbilippsburg

Buchen

Eberbach

Eppingen

Heidelberg Mannheim

Mosbach

Schwetzingen

Sinsheim Tauberbischofsheim

Weinheim Wertheim Wiesloch

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I.

Das PfarrarchiT zu St. Martin in Freibnrg.

Aufgenommen von Hauptmann a. D. und Stadtarchivar Poinsignon.

Enttäuschungen und Überraschungen auf archivalischem Gebiete sind bekanntlich ja nichts seltenes; aber wenn irgendwo so hat sich dieser Erfahrungssatz wieder einmal hier bewahrheitet.

Kirche und Pfarrhaus zu St. Martin beherbergten vor Zeiten den im Jahr 1246 daselbst gestifteten Konvent der Minoriten oder Barfiisser vom Orden des hl. Franziskus. Da das Archiv desselben sich nicht wie die der meisten andern Klöster des Landes im General-Landesarchiv zu Karls- ruhe befindet, wähnte man dasselbe mit aller Zuversicht in seiner alten Heimath geborgen, zumal man wusste, dass im Pfarrarchiv noch manche alte Urkunde aufbewahrt sei. Allein auffallender Weise konnte nur eine einzige auf das frühere Barfüsserkloster bezügliche Urkunde, diejenige des Grafen Konrad von Freiburg vom 22. Aug 1262 entdeckt werden, während sämtliche übrigen Archivbestände des Klosters verschwunden blieben. Dagegen stellte sich zur grossen Überraschung heraus, dass statt dessen die bisher verloren geglaubten Archive der Augustiner Eremiten zu Freiburg und Breisach hier intakt erhalten waren. Und dennoch er- klärt sich dieses unerwartete Resultat auf die einfachste Weise damit, dass bei Errichtung der Pfarrei St. Martin anno 1783 die Barfüsser ihr bisheriges Kloster räumen mussten und der auf den Aussterbeetat gesetzte kleine Augustinerkonvent den Aushilfsdienst bei der neuen Pfarrei über- nahm, somit das Barfüsserkloster bezog. Als dann in den französischen Revolutionskriegen auch der Konvent der Breisacher Augustiner nach Freiburg flüchtete, fand er bei seinen Ordensbrüdern daselbst in den weiten Räumen des ehemaligen Klosters gastliche Aufnahme, und so verblieb auch dieses Archiv im Pfarrhof zu St. Martin.

A. Einzige Urkunde der Barfüsser zu Freiburg.

1262 Aug. 22 Burg Freiburg. C[fnradus] nobilis comes de Friburg überlässt, um Gott zu gefallen, in Anbetracht der Dürftigkeit der min- deren Brüder denselben zum Bau ihres Chores das Haus und den Hof der Frau (domine) Mehtildis, genannt die Mvhterin, zu vollem Eigentum, in octaua assumptionis b. V. PO. Reitersieg, zur Hälfte abgebr. 1.

Mitt. cL bad. bist Korn. No. 8. M3

in34 Poinsignon.

B. Urkunden der Augustiner-Eremiten m Preiburg.

1303 Juli 26 Freibnrg. Vor Schultheiss und Gericht übergiebt Kathe- rine Grescberin dem Clewi Ederlin, Brodbeck und Bürger zu Freiburg, das halbe Haus den Augustinern gegenüber neben Andres v. Stülingen und die 10 ß Pfg. Gülte, die sie von emem weitern Viertel desselben Hauses hat, herrührend von der Mörin sei., gegen eine Leibrente von 3 Pfd. Pfg. Zu mohrerer Sicherheit setzt Ederlin zu Unterpfand sein Haus in der Lodergassc auf dem Graben. Hanman Snewelin, Ritter und Schultheiss, siegelt mit seinem eigenen Siegel; Beisitzer: Heinrich von Muutziiipeii, Frantz Stehelin, Heintzman Schalun, Henni Satler, Clewi Bre- dier und Heinrich Roseuvelt. Fritag n. S. Jacobestag. PO. S. ab. 2.

1313 März 3 Hachberg. Markgraf Heinrich, Herr zu Hahberg, thut kund, da SS er Jacobe dem meiger an der Steige von Tenzelingen die Matte, die da heisset das gelende, bei Tenzelingen an der Elza neben des Fidel- lors brjigele mit Wuiin und Waid und Wässerung aus seinem Gewässer um 4 M. Silb. Freib. Gew. verkauft habe. Samestage n. S. Mathiesztag. PO. S. des Ausstellers abgeg. 8.

1314 Febr. 5 P>eiburg. Elsebete, Burchartes von Hohenfirst sei Wittwe, und Margarete ihre Tochter thun kund, dass sie h. Peter, einem Priester, der Kapellan auf der Burg zu Freiburg war, um 6 M. Silb. Freib. Gew. 6 Jauch. Acker im Hausener Bann auf benannten Gewannen verkauft und diese Liegenschaften um 6 Mutt Roggengülte und 2 Kap- paunen Erschatz wieder zurückempfangen haben. Zeugen: h. Sneweli in dem hove, Ritter, Rudolf von Ovwe der alte, Bvergi von Hohenfirst, Bvedi Rvdolfes des Rintkovflfer Sohn, Cvnrat Slvding, Johannes der Smit, des Cvnzen Tochtermann, und Johannes der Schedeler, des Snellen sei. Tocbter- mann. An St. Agethen tag. PO. Stadtsieg, stark besch. 4.

1317 Febr. 23 Freiburg. Her Kozze, hern Burchart Meinwart des Ritters sei. Tochtermann, Johannes Kozze und Walther von Valckenstein, des von Stülingen sei. Tochtermann, beurkunden, dass Cvnrat Kozze seL von Freiburg um seiner Seele willen dem Prior und Konvent der Anga- gustiner zu Freiburg nachbenannte Gülten im Bann zu Ovwe übergeben hat: von des Ranners Lehen 6 ß Pfg. Brisker mit ebensoviel Erschatz und von dem Schvneberge an dem Snellinge 5 ß Pfg. Br. und 2 Kap- paunen Erschatz. Die Jahrzeit soll im Chor mit Singen und im Reventer mit Wein und Brod begangen werden. Es siegeln alle drei Aussteller. An St. Mathias abent. PO. S. des Hrn. Kozze fehlt. B.

1318 Febr. 13 Freiburg. Graf Konrad II. und Friderich sein Sohn erlauben dem Johannes KlingeJhüt, ihrem Knechte, der guten Dienste wegen, die er ihnen geleistet, auf der Hofstatt neben Eligastes Haus, die er als Erblehen hat von Katherinen der Kuegin um 6 /) Pfg. Freib. W., ein Ofenhans (Backstube) oder eine Hadestube zu bauen. (Jetzt Haus No. 42 in Oberlinden.) An St. Valletins abende. PO. Nur noch das Siegel des Grafen Friderich vorhanden. Das Vech um den Adler als Perleukranz. 6.

1323 Juli 6 Freiburg. Peter, der Kapellan auf der Borg an Frei-

Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg. mg 5

bürg, thut kund, dass er am 29. April 1318 zu einer ewigen Messe, täg- lich zu lesen auf Uns. Frauenaltar im Augustinerkloster, dem damaligen Prior daselbst, Bruder Berhtolt von Lar, gewisse Güter und Gülten nach Laut der damals gegebenen Urkunde vergabt habe. Zur Aufbesserung und Erneuerung dieser Stiftung giebt er nun abermals nachbenannte Güter und Gülten an Bruder Nikolaus von Wizenburg, derzeitigen Prior, an des Konventes statt und an Cünrat Snewelin, Walther von Valckenstein und Wernher den Niener, diesen dreien als Pfleger der Stiftung, nämlich 3 Pfd. Pfg. ewiger Gülte und 33V2 M Silb. Freib. Gew. in Kapitalbriefen. Yon den 3 Pfd. Pfg. Gülte geht 1 Pfd ab Cunrates von Bünsbach Haus in der Eigelgassen unten am Graben ; das zweite Pfd. ab Schwester Hed- wigs Haus von Ulm in der Neuenburg gegenüber des Tümprobestes Hof; das dritte Pfund ab der Beitscherin Haus im Augustinerkloster selbst; von den 33^2 M. Silb. stehen 18 M. auf des Strovsers Haus und löVa M. auf Burchart's von Hohenvirsts Gut zu Hausen und zu Biengen. Er giebt ferner zu derselben Messe 13^2 Saum Weingülte ab benannten Rebstücken zu Freiburg und in den Bannen von Schaffhausen und Betzingen. Alles dieses empfängt er in Leibgedingsweise wieder zurück um 1 Pfd. Pfg. Zins. Prior und Konvent verpflichten sich die Messe ewig zu halten widrigenfalls sie und das Stift ungsvermögen an St. Margaretenaltar im Münster fallen solle. Der Konvent und die drei Pfleger verbinden sich ferner, Katherine, des gen. Herrn Peters Kellnerin (Haushälterin), ihr Lebtag im Genuss der 1 Pfd. Pfg. Gülte zu belassen, die ab Cunrates von Brünsbach Hause geht. Herr Peter der Kapellan vermacht auch das halbe Haus in der hinteren Wolfshüwelen zwischen des Kreiers Haus und dem Haus zur Enten zu einer ewigen Vigilie mit 9 Kerzen, dreimal in der Woche zu halten und zu einer Jahrzeit im Münster. Im Unterlassungs- fälle geht das Haus an die Augustiner über. Es siegeln Bruder Wernher der Provinzial, Bruder Nikolaus der Prior und der Konvent; ferner Sne- welin Bernlap der Schultheiss, Cünrat Snewelin, Walther von Valckenstein und Wernher der Niener. Zeugen : Govtschi v. Thotikouen, Johans Strov- ser, Cünzi Zoller, Johans der wisse Suter, Berhtolt Slegelli, Heinrich v. Kilchein und Hach. Zu mehrerer Sicherheit siegeln auch von diesen Zeugen noch Goetschi v. Thotikouen und Johannes der Strovser. An den mittewochen des ahten tages der zwelfbotten St. Peters u. St. Paules. P.Cop. Das Original, von derselben Hand geschrieben, wurde im Stadt- archiv niedergelegt, wo es sich noch befindet. 7.

1324 März 27 Freiburg. Margarete Heinzin, des Wibelers sei. Wwe., thut kund, dass sie an Cünz von Stocha, Bürger zu Freiburg, eine Jauch. Reben hinter der Burg daselbst an der Halden, genannt das Genseli, um 16 Pfd. Pfg. Brisker verkauft haben. Das Grundstück ist belastet mit einem Erblehenzins von 18 Pfg. Brisker. Da Frau Margaretens Kinder noch unmündig, schwören deren nächste Vater- und Muttermagen Kon- rad Wibeler, ihr Vetter, und Henzi der Swarze, ihr Oheim, dass der Ver- kauf den Kindern zum Vorteil gereiche. Zeugen: Götfrit von Totinkouen, Heinrich Meigeruiesse, Wernher der Hüter, Berhtolt Stazze, Wernher ze dem Adeler, Johannes der Satteler von Strasburg, Cuenzi der Haevenler, und Heinrich Morhart. Zistage n. mittenfasten. PO. Das grosse Stadt-

M3*

m36 Poinsignon.

Siegel. Auf der Aussenseite : Litera super vineam quam dedit nobOis do- mina zii dem Salinen. 8.

1329 März 24 Freiburg. Agnese von Mnntzingen, Herrn Johannes sei. von Munzingen in der Salzgasse des Ritters Tochter, vergabt den Augustinern zu Freiburg 5 ß Pfg. 61t. zu einer ewigen Jahrzeit für sich und ihre Altvordern. Die Gülte zahlt z. Zt. die Turandin von Kapelle ab einer Matte zu Eircbzarten, gen. die Smidelinsmatte. Zeugen: Herr Heinrich von Muntzingen, Kitter, Johannes von Mnntzingen, des Job. seL V. Muntzingen gen. Wissilberlin Sohn, Niclawes sein Bruder u. Peter v. Seidan. An v. fr. abunde in dem merzzen. PO. Stadtsieg, das grosse. 9.

1332 Juni 4 Freiburg. Äbtissin und Konvent zu St. Ciaren in Frei- burg thun kund, dass sie verschiedene Gülten im Dorf und Bann zu £111- kouen an Berhtolt von Münster, Brodbeck zu Totenovwe, um 18 M. Silb. verkauft haben; diese Gülten gab ihnen meist die sei. N. v. Herbolzheim, sie gehen ab Liegenschaften in den Gewannen Womberg, Wienberg by dem holen graben, Smügen, im Alathal, am Stollen, am Meliberg, an den Negan, Bizzinsgraben, Biermatten u. s. w. Dieselben Güter sind auch be- lastet mit Gülten an die Gotteshäuser St. Blasien, Vilmarscella, St. Ru- preht und St. Peter a. d. Schwarzwald und an die Almende von Kilchonen. Es siegeln die Äbtissin u. Konvent von St. Clara u. der Rat von Frei- burg. Zeugen: Rudolf der Turner, Heinrich Meigemiesse, Heinrich der Brehter, Joh. Hübeschman, Geben, gen. Bähest, Heinrich Morhart u. A. m. Dunrestage v. d. phingestage. PO. Sämtl. 3 S. gut erh. 10.

1334 Aug. 1 Freiburg. Schwester Katherine, die Cimbermännin, Priorin und der Konvent zu St. Katherinen Pred.-Ord. belehnen Heinrich Hasen, Bürger u. Metzger, mit 2 Jauch. Acker am oberen Werde für 8 ß Pfg. Zins u. 1 Kappaun zu Erschatz. Zeugen : Johannes Run ▼. Yal- kenstein, Rudolf Müller Geben Johannes der Maltrer, Yolmar der Kempfe, Joh. Geben der Sigstein, Gerhart Peyginger u. Peter v. Seidan. An St Pctcrstg. ze ingandem Ovgesten. PO. Konventssieg. u. Stadtsieg., beide sehr verdorben. 11.

1337 Febr. 11 Freiburg. Anna Girsnest und ihre Tochter Anna, Bürgerinnen zu Freiburg, übergeben mit Wissen und Willen ihrer Sal- leute Hug Ederlins, Johannes Snewelins, Herrn Steffans Sohn, und Lapen von Neuenburg an Gülten 6 Pfd. Pfg. Freib. Brisker, 29*/! Mutt Roggen und 10 Saum Wein dem Prior und Konvent der Augustiner za Freibarg und erhalten dieselben in Leibgedingsweise gegen einen Zins von 8 Hüh- nern wieder zurück. Es gehen diese Gülten ab dem Ofenhause zu Stanfen und ab benannten Gütern in den Bannen zu Bremgarten, zu Hausen, za Eschbach u. Eichstetten. Die Schenkung geschieht für eine ewige Messe und zur Bezahlung dreier Jahrzeiten fi)r sie selbst und ihre Familie. Zeugen: Johannes Run v. Valkenstein, Rudolf der Turner, Walther ▼. Yalkenstein u. Heinrich Meiger Niesse. Cistage vor St. Yalentinstage. PO. Stadtsieg., das grosse. 12.

1341 Juli 4 Freiburg. Meister Ruetschi von Basel, Brodbeck a. Bürger zu Freiburg, thut kund, dass er 3^2 Mutt Weizengülte, die ihm bisher Cunze der Hipper von Crozzingen ab 2 Jauch. Acker daselbst o. im Innikouer Yeld gab, um 12 Pfd. Pfg. Freib. W. an Jungfrau Nese ?.

Das Pfarrarchiv

MnntziDgen verkauft hat. Zeugen: Rudolf Geben der Möntzemeister, Ba- dolf der Soler, Meinwart sein Bruder u. Henni Merger, Bürg, zu Freiburg. An d. n. Gutemtage n. S. Peters- u. S. Paulustge. PO. Stadtsieg. ziem- lich gut. ^ 13.

1355 Febr. 19 Freiburg. Peter v. Husen, Bürger zu Freiburg, be- urkundet, dass er an Jungfrau Grete Peygerin 2 Pfd. Pfg. Gülte ab be- nannten Gütern zu Emmettingen u. Baldingen um 30 Pfd. Pfg. verkauft hat. Diese Gülte soll werden dem Jeckly Peyger, Brudersohn der Jung- frau Grete. Zeugen: Herr Hesse Snewelin Ime Houe, Ritter u. Bürger- meister, Job. Stefan Snewelin, Hiltbrant y. Yalkenstein, Heintzman Sne- welin-Eramer u. Johans der Schriber. Donrstg. v. d. alten vasenaht. PO. Stadtsieg. 14.

1356 Jan. 19. Johans Stehelli sass zu Gericht zu Freiburg unter der Richtlauben an des frommen Ritters statt, Herrn Hanman Snewelius des Schultheissen , u. thut kund, dass vor ihm Gisela, Henni u. Tine, Götfrit Müllers sei. Kinder, der Anna von Scherzingen ihr Haus in der „Würi an den Steinen^ um 3^2 Pfd. 2 ß Pfg. verkauft haben. Auf dem Hause lastet eine Gülte von 6 Pfg. Da Tine noch nicht volljährig ist, schwören ihre nächsten Vater- u. Muttermagen Fritschi der Snider u. Clewi Gerung „dass es derselben Tine w^ger wSre getan denne vermitten**, worauf erst die Ausstellung des Kaufbriefes erfolgt. Johans Stehelli siegelt mit dem Siegel Hrn. Hanman Snewelius des Schultheissen; Zeugen u. zugleich ürteilsprecher: Herr Hesse Sneweli Im Hofe, Ritter, Johans Geben der Sygstein, Cunrat Statz, Jacop der Sorner u. Johans der Greiner. Zins- tag V. St. Agnesen. PO. S. ab. 15.

1356 Dez. 15 Freiburg. Henni Nünowert, Henni Schedeler, Else s. ehel. Wirtin, Anna u. Klara deren Schwestern, Heintz Nünowerts sei. Töchter, von Würi bekennen, dass sie ihr Häuslein in der Würi jenseits des Baches hinter Rudin des Schmieds Haus an Tegelin ze der Schür, Bürger zu Freiburg, um 3 Pfd. Pfg. verkauft haben. Das Haus war be- lastet mit einer Gülte von 7 ß Pfg. Sie bitten zum Siegeln Hr. Hanne- man Snewelin, Ritter u. Schultheiss zu Freiburg. Donrstg. n. S. Lucientg. PO. S. ab. 16.

1358 Jan. 18 Freiburg. Cunrat Tissiller v. Schaffhusen verkauft mit Wissen u. Willen seines gnäd. Junkers Frantz Morser an Prior u. Kon- vent der Augustiner zu Freiburg einen Saum weissen Weinesgülte ab be- nannten Gütern im Meissenthal um 5 Pfd. Pfg. Freib. W. Siegler: Junker Frantz Morser. An S. Hylarientg. PO. S. ab. 17.

1359 Juni 10 Freiburg. Berhtolt der Büheler von Schaffhusen ver- kauft mit Wissen u. Willen seines gnäd. Junkers Franz Morser dem Au- gustinerkloster zu Freiburg 3 Saum erbern weissen Weinesgülte ab seinen Gütern im Scbaffbauser Bann um 15 Pfd. Pfg. Zeugen: Johans Steffan Snewli, Heinrich v. Kilchein u. Clewi Probst der Schreiber. An S. Bar- nabasabende. PO. S. des Junk. Franz Morser ab. 18.

1360 Aug. 1 Freiburg. Bertschi der Wirt zum Ross u. Elsbeth s. ehel. Wirtin beurkunden, dass sie dem Junker Hans Gutman, gen. der Hefenler, 1 Pfd. Pfg. Glt. Freib. W. ab ihren 20 Jauch. Matten, gelegen zwischen der Gloter u. der Eltzach, die einst dem v. Swartzzenberg ge*

m38 Poineignon.

hörten, um 15 Pfd. Pfg. Freib. W. verkauft haben. Wäre aber, dass Ton den 20 Jauch, etwas fehlte, so bieten sie ihm Ersatz mit ihrer Scbeaer au der St. Petersstrasse in Freiburg. Auf deu Matten lastet eine Gälte von 1 Pfd. Pfg. an die Dürnheimerin. Er siegelt mit s. eig. Sieg., beur- kundet mit dem Stadtsieg. Zeugen: Hr. Heinrich der Turner, Ritter, Hentzman v. Muiizzingen u. Böldeli Ereyger, Bürger zu Freibarg. Sams- tag n. St. Jacobstg. PO. beide S. ab. Die Urkunde steht im Zusammen- hang mit derjenigen von 1313 März 3 „Markgr. Heinrich v. Hahberg'' etc., mit welcher sie zusammengebunden war. 19.

1361 Dez. 26 Nürnberg. Kaiser Karl IV. bestätigt dem Orden der Augustiner -Eremiten die demselben von Papst Alexander IV. verliehene Freiheit fahrende u. liegende Güter erwerben zu dürfen. An St. Stephans- tag des ersten marterers. Perg.-Cop. vidim. S. unten Notariatsinstrnment y. 21. März 1369. 20.

1862 Aug. 30 Freiburg. Anna Girsnest, Bürgerin za Freibarg, thnt kund, dass sie die Gülten von 6 Pfd. Pfg., 29 Va Mutt Eorn u. 10 Saom W^ein, welche sie selbst u. ihre jetzt verstorb. Tochter Anna gemeinsam dem Augustinerkloster vor Jahren vergabt hatten, von diesem Kloster wieder zurückgekauft habe. Da aber durch diesen Rückkauf das Kloster um 3 Pfd. Pfg. Gülte, die auf Klaus Klötzlins Haas neben dem Elötze- linstbor versichert waren, ferner um 8 Jchr. Weingttlte ab den damals verschriebenen Gütern verkürzt wurde, so hält sie den Konvent schadlos durch Überlassung ihres an das Kloster anstossenden Hauses in der Salz- gasse und einer Reibe anderer Weingülten ab benannten Gütern zu En- dingen. Zeugen: Dietrich Snewli im Hofe, Johanns Steffan Snewli, Hein- rich V. Kilchein u. Clewi Probst der Schreiber. Zinstag n. St. Bartholo- meus. PO. Stadtsieg., das grosse, stark beschäd. 21.

1366 Jan. 23 Freiburg. Heinrich Vögelli v. Schafhasen reversi^ sich mit Wissen u. Willen seines gnäd. Junk. Hrn. Frantz Morser gegen Prior u. Konvent der Augustiner zu Freiburg üb. den Lehenempfang von 14 Mannshauet Reben im Banne zu Schaffhausen. Der Lehenzins besteht in 2 Saum Weiss wein zinsbar an Jungfrau Grete Peyger a. deren Bruder^ söhn Jacop Peyger, Augustinermönch, nach deren Absterben der Zins dem Kloster heimfällt. Siegler: Junk. Franz Morser. Zeugen: Gonratt Tissellen u. Clewi Probst der Schreiber. Donrestg. n. St. Agnesen. PO. S. abgebröckelt. 22.

1366 März 11. Cunrat Vischer v. Gottenhein a. Nes s. ehd. Wirtin thun kund, dass sie dem Johans Swartzzen, Bürg, zu Freibarg, 6 Matt Roggengülte um 17 Pfd. Pfg. Freib. W. verkauft haben. Die Gülte geht ab 3 Jauch. Reben im Langenthai a. d. Herrenhalde. Zum Siegeln bitten die Aussteller Frau Anna v. Swartzzenberg, Äbtissin des Gotteshauses zu St. Margreten in Waltkilch. Zeugen : Cunrat Hornberg u, Johans Tan- heim, Bürg, zu Freiburg. An St. Gregorgenabent. PO. S. ab. 28.

1366 März 14 Froiburg. Walther Sneweli, Bürg., zu Freib., verkaoft dem Augustinerkloster daselbst eine Gülte von 2 Saum Weisswein ab verschied, benannten Gütern zu ISchaffhausen a./K. um 10 Pfd. P|g. Zeugen: Hanman Turner, Heinrich Frie u. Abreht Kichande. Sambestg. n. 8t Gregorieu. PO. Stadts. das grosse. S4.

Das Pfarrarchiy zu St. Martin in Freiburg. ^ßg

1369 März 21 Speyer. Der kaiserl. Notar Easpar erteilt dem Bruder Johannes Pistor, Prokurator der Augustiner-Eremiten zu Speyer ein Vidi- mus zur Abschr. der ürk. Kaiser Karls IV. d. d. 1361 Dez. 26 Nürnb. (S. oben.) Zeugen: Dom. Nycolaus, gen. Isaac, Canonicus v. St. Wido, u. Walther, Sohn Konrads v. Bruchsella, Siegelbewahrer, Peter, Bruder des Vorigen, u. Jacob de Moguncia, Notare der Kurie zu Speyer. PO. S. d. Kurie zieml. gut erhalten. 25.

1371 Okt. 16. Jöseli Vögelli von Schaffhausen bekennt, dass er von dem Prior u. Konvent der Augustiner zu Freiburg 12 Mannshauet Reben im Schaff hauser Bann, Gewann Schambach u. Hüttesthal, für einen Zins von 2 Saum Weisswein als Erblehen empfangen hat. Auf einem der Grundstücke lastet eine Gülte von 1 Scheffel Roggen an Hrn. Johans v. Keppenbach sei. Erben. Zum Siegeln sind gebeten: Hr. Cunrat der Leut- priester zu Betzingen, Hr. Steffan Geben, Ritter, u. Hanman Stein, Vogt zu Schaffhausen. An St. Gallentg. PO. Von den Siegeln nur das des Leutpriesters zieml. gut erb. 26.

1374 Aug. 11 Freiburg. Cunrat Snewlin, Ritter u. Schultheiss, thut kund, dass Bruder Abreht Lermündelin als Vertreter der Augustiner klagte gegen das Kloster St. Agnesen, vertreten durch Johans Eman, dass dieses auf' Gütern im Hausener Bann habe Frucht schneiden lassen, woran die Augustiner 5 Mutt Roggen Vorzins hätten. Der Vertreter von St. Ag- nesen will von diesem Vorzins keine Kenntnis haben. Nach Abbör der beiderseitig verlesenen Urkunden urteilt das Gericht zu Gunsten des Klä- gers. Es siegelt der Aussteller mit s. eig. Siegel, ürteilsprecher : Hr. Stephan Münsmeister, Ritter, Heinr. v. Kilchein der jung, Cunrat Statze, Hennin Sigstein der jung, Böldelin Kreger u. Meister Hans Grein. Fri- tage n. St. Oswaltztg. PO. S. ab. Auf der Rückseite: Sup. bonis der girnsvestin (Girsnestin), vgl. ürk. v. 1337 Febr. 11. 27.

1374 Sept. 4 Freiburg. Anna Menn wartin, Bürgerin zu Freiburg, übergiebt ihren beiden Oheimen Hrn. Johans u. Hrn. Cuntz Mennwart, Rittern, ihren Hof zu Opfingen als ewiges Eigentum und empfängt ihn in Leibgedings weise um 2 Rappen Zins wieder zurück. Sie bittet zum Siegeln Hrn. Conrat Snewli, Ritter u. Schultheiss zu Freiburg. Zeugen: Hr. Paulus Meinwart, Priester, Klaus Sothan (?) Steinmetz u. Johans v. Gloter der Schreiber. Mentag v. vns. fr. tg. als sie geborn wart. S. des Conrat Suewli stark beschäd. 28.

1378 Febr. 8 Freiburg. Johans Meinwart der Ritter sass zu Gericht unter der Ricbtlauben an Hrn. Cunrat Snewelins des Schultheissen, seines Oheims, statt u. thut kund, dass Bruder Abreht Lermündelin, Schaffner der Augustiner, vormals klagte gegen Clewi Morhart den Metzger wegen Verweigerung von 5 ß Pfg. Gülte ab einer Matte zu Kilchzarten, gen. die Smidelinsmatte, wogegen der Beklagte widersprochen habe, da seine Matte nicht die Smidelinsmatte sei. Hierauf sei behufs näherer Beweisführung ein neuer Gerichtstag anberaumt worden, an welchem nunmehr Bruder Aberlin durch Zeugen u. Urkunden beweist, dass die strittige Matte aller- dings die Smidelinsmatte sei. C. Morhart wird zur Zahlung der Gülte verurteilt. Job. Meinwart siegelt mit Hrn. Cunrat Snewelins eigenem Siegel. Urteilsprecher: Hr. Hesse Snewelin Im Hof, Ritter, Heinrich y.

in40 Poinsififnon.

Eilchein, Cunrat Statz , Heintzman Oreiu u. Johans Tanheiii. Mentag n. St. Agathen einer megde. PO. S. zieml. gut erhalten. 29.

1382 Nov. 5 Freiburg. Cunrat Meinwart, Bitter u. Bflrgenneister zu Freiburg, sass zu Gericht unter der Richtlauben an Hm. Hanneman Snew- lins, des Schultbeissen statt, seines Oheims, u. thut kund, dass vor ihm Heintzman Peygerlin, der Schneider, an Witwe Anna Schröter 4 Matt Roggeiigülte ab Reben im Lengentbai auf der Herrenhalde zu Gottenheim um 7 Pfd. Pfg. verkauft hat. Cunrat Meinwart siegelt mit Hm. Han. Snewlins eig. Siegel. Zeugen: Hr. Dietrich v. Wiswilr, Ritter, Hesso Snewlin Im Hof, Hanneman Autscher, Rudolf Turner, Heinrich Lermün- delin u. Heintzman Schal un. Mitwoch n. aller heil. PO. S. zerbr. 80.

1384 Dez. 23 Freiburg. Vor Hesse Snewelin Im Hofe, Schultheiss zu Freiburg, klagt Bruder Nikiaus Berner, Schaffiier des Aagostinerklosters daselbst, wegen Verweigerung der Hälfte einer Gülte von 9 ß Pfg. ab einem Garten u. leeren Hofstatt in der Ziegelgassen der Vorstadt Neuen- bürg. Der Beklagte entgegnet, dass er seinen Teil bezahlt habe, wegen der andern Hälfte sollten sie sich an seinen Bruder halten; Bruder Nik- iaus aber sagt, dieser sei ein öder kneht (fahrender Kriegsknecht) und weggelaufen und da der Beklagte seines Vaters Erbe übernommen habe, auf dem die Gülte laste, so solle er auch die Gülte ganz bezahlen. Das Gericht urteilt zu Gunsten des Klägers, ürteilsprecher sind: Hr. Lüt- frit Schuser, Ritter, Wilhelm Hefenler, Paulus v. Riehen, Henni v. Kil- chein, Cuntz v. Strosburg u. Werlin Zeller. Fritag n. St. Thomanstg. PO. S. d. Hesse Snewelin gut erb. Malthe. 31.

1387 März 30 Freiburg. Margaret üngehür, weil. Cunratt üngehflren sei. ehel. Wirtin, Bürg, zu Freib., verkauft dem „erwürdigen, wisen manne Meister Swedero dem artzat** 2 Pfd. Pfg. u. 2V2 Saum Weingülte ab der Seelmatte, ab der Steina u. and. benannten Gütern im Banne zu Staufen um 30 Pfd. Pfg. Freib. W. Zeugen: Hesse Snewelin Im Hof, Bürgermeister, Hannemao Baner, Johans Riietschin u. Johans zem Rappen der Schreiber. Sambestg. v. St. Ambrosien. PO. Stadtsieg. d. kl. Auf d. Rückseite: Frau Stgszly (Anastasia) Swederus, des Thoman v. Kilchein sei. Wwe., vergabt von dieser Gülte 1 Pfd. Pfg. Glt. zu einer Jahrzeit den Augu- stinern. 82.

1388 Nov. 9. Thoman v. Kilchein, der Schultheiss, beurkundet, dass Jungfrau Anna Krumpholtz an Hrn. Peter Visibrot, Priester, die 2 Pfd. Pfg. Gülte, die sie vom Haus zur Waidenburg, in der Vorstadt Neuen- bürg £cke der Brunnengasse geleg., hatte, mit dem Beding übergeben hat, dass nach seinem Tode 1 Pfd. Pfg an das Augustinerkloster, 1 Pfd. Pfg. an das Predigerkloster falle. 5 Zeugen. PO. S. ab. 33.

1392 März 26 Freiburg. Vor Schultheiss u. Gericht übergiebt Han- man Bienger zu dem Roten Bern, Bürg, zu Freib., dem Bruder Guonrat V. Rotwil, Prior des August.-Klosters zu Freib., 18 (J Basl. ewige Gülte ab einem Haus zu Meiidingen zu einer Jahrzeit des Henni Benz, seinei Vorfahren, dem die Gülte einst gehörte, sowie auch seiner selbst u. seiner Ehefrau Nese. Siegler: Thom. v. Kilchein, der Schultheiss. Zinstag n. vns fr. tg. i. d. vasten. PO. S. ab. 84.

Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg. n,41

1393 März 8 Freiburg. Bruder Nikolaus Bemher klagt im Namen seines Priors u. Konvents August. -Ord. gegen Hanman Bienger ze dem Roten Beren wegen Störung im Besitz der Gülte, die er ihnen vor einem Jahr für Henni Benz sei. übergeben. Der Beklagte läugnet nicht, dass er ihnen die Gülte übergeben habe, will aber seine Handlung damit recht- fertigen, dass ihm die Augustiner Böses nachgeredet hätten. Das Gericht urteilt zu Gunsten des Klosters. Paulus v. Riehein der Schultheiss siegelt mit seinem eigenen Siegel, ürteilsprecher Frantz Stehellin, Cuni Cüchlin, Hanman Bauer u. a. Samstag v. St. Gregoryen. PO. S. ab. 35.

1395 Juli 28 Freiburg. Bruder Bertoldus, der Prior, u. die Brüder d. Pred.-Ord. zu Freib. reversieren sich gegen die Franziskaner- und Augustiner -Eremiten daselbst, dass sie den Kaufbrief über die 80 Mntt Kornglt. zu Umkirch, woran 40 Mutt den Predigern selbst, 20 Mutt den Barfüssern und 20 Mutt den Augustinern gehören, von der Gemahlin des Ritters Cunrad Dieterichs zum Wyer zur Aufbewahrung erhalten haben und denselben (n. den Barfüssern u. Augustinern) jederzeit die Einsicht der betr. Urkunde gestattet sei. PO. S. d. Pred.-Konv. zur Hälfte abgeg.

36.

1396 Mai 23 Freiburg. Vor Schultheiss u. Gericht unter der Richt- laube verkauft Johannes Jütze, Schaffner u. Pfleger des Spitals, im Namen desselben an Petermann Zschalun, Bürg, das., 2 Jauch. Matten hinter dem Keppelin an der Kartuser matten samt allen Rechten um 5 Pfd. Pfg. Siegler: Paulus v. Riehein, der Schultheiss; ürteilsprecher: Ritter Bart V. Muntzingen, Hesse Sneweli, Henni Lermündli, Clewi Pfaffenberg u. Cunrat Tanhein. Zinstg. v. St. Urbanstg. PO. S. ab. 37.

1398 Jan. 22 Freiburg. Vor Schultheiss u. Gericht verkaufen Herman Harnescher, gen. Nageler, s. Ehefrau u. deren Schwester, Peters v. Arra sei. Tochter, dem Peterman Zschalun 2 Jauch. Matten hinter der Kapelle bei der Karthause um 6 Pfd. 5 ß Pfg. Die Matte ist belastet mit einer Gülte von 1 ß Pfg. Paulus v. Riehein, der Schultheiss siegelt mit s. eig. S. Beisitzer: Cunrat Küchli, Clewi Statz, Rudolf Weisseli, Rudi Smitt, Ha- man Graf u. Cunrat Tannheim. Zinstag n. St. Agnesen. PO. S. ziem- lich gut erhalt. 88.

1402 Jan. 18 Freiburg. Peterman Verler, Bürg, zu Freib., vergabt dem August.-KIost. daselbst von den 3^3 Pfg. Gülte, die ihm bisher Henni Wolhart, der Rebmann, ab IV2 Jauch. Reben am Hinternberg (Stern- wald) gab, 2 ß Pfg. zu seinem Seelenheil. Mitwochen n. Anthonientg. PO. S. d. Ausstell, ab. 39.

1407 Mai 24 Freiburg. Vor Schultheiss u. Gericht verkauft Hanman Brögli, der Brodbeck, Seidener zu Freiburg, an Anne Grescher u. deren Kinder sein Haus gegenüb. den Augustinern, neben Andres v. Stülingen, hinten anstossend an das Haus zum roten Schwert, für 16 Pfd. Pfg. Auf dem Hause lastet eine Gülte von 30 ß Pfg., wovon 1 Pfd. Pfg. an das Kloster St. Katharine u. 10 ß Pfg. an die Augustiner gehen. Zinstg. v. fronlichamen. PO. S. d. Schultheissen Paul. v. Riehein zieml. gt. erhalt.

40.

1407 Nov. 7 Freiburg. Peter v. Bregentz verkauft an Erhart Segen Vi Jauch. Reben am ob. Werde neben der Landstraise um 2Vi Pfd. Pfij.

n]42 Poinsignon.

ledig eigen nach 4 ß Pfg. Gälte. Mendag n. aller Heiigen tg. PO. S. d. Jank. Paulus v. Kiehein, Scbultheissen, gut erb. 41.

1409 Juni 8. Jösly Yögellin v. Scbaffhusen yerspricht den Augustinern zu Freiburg den Saum Weingülte, den er ihnen ab seinem Hans u. Zu- gehörde schuldig ist, u. etliche versessene Zinse auf Martini zu Zinsen, widrigenfalls sie ohne alles Weitere sein Haus u. die verpfändeten Gfiter an sich nehmen könnten. Da auch ohne Wissen der Augustiner einige Liegenschaften, auf denen die Gülte versichert, verkauft worden sind, so setzt er einige andere zu Unterpfand. Er bittet zum Siegeln den Edel- knecht Paulus Morser, seinen gnäd. Junker. Sambstg. n. fironllchamen PO. S. ab. 42.

1409 Juli 29 Kirchzarten. Marty v. Blümnegk thut kond, dass in dem Streit zwischen Prior Peter Stierly u. Konvent der Augustiner zu Freiburg einers. u. Cunrat Vogt, dem Rebmann u. Bürg, zu Freib., anderen, wegen mehrerer versessener Zinse, die der letztere ab einer Matte, vor- mals Smydlinsmatte, jetzt Morbartsmatte gen., zu Zinsen hatte, ihn beide Parteien zum Schiedsrichter ernannt hätten. Nachdem die Augustiner ihr Recht durch Vorlage einer Urkunde vom 24. März 1329 u. einer solchen vom 8. Febr. 1378 erwiesen hatten, thädigt der Schiedsrichter dahin, dass Vogt die betr. Matte den Augustinern zu eigen flberlässt n. das Kloster auf alle versessenen Zinse verzichtet. Mendag n. St Jacobs- tag. PO. S. d. Ausstell, zieml. gut erb. 48.

1416 Mai 8 Freiburg. Bürgermeister u. Rat entscheiden in einor Streitfrage zwischen den Augustinern u. dem Hause der „armen syechen an dem velde^ (Spital der Aussätzigen) wegen einer Gülte von 5 ß Ffg. auf Grund eines früheren Gerichtsbriefes zu Gunsten des Klosters. Fry- tag n. d. hl. Crütztg. als es vunden wart. PO. S. ab. 44

1417 Juli 31 t reiburg. Abrecht Turner sass zu Gericht anstatt des frommen Pauli v. Riehein, des Scbultheissen , u. thut kund, dass Bruder Peter Stierly, der August.-Prior, Hans Snellinger, den Rebmann mit einem Haus u. Scheuer in der Würy am Zentuerthor um 1 Pfd. Pfg. Gülte be- lehnt hat. Abrecht Turner siegelt mit des Paulus v. Riehein eig. Siegel. Sambstg. n. St. Jacobstg. PO. S. ab. 45.

1419 Apr. 7 Riegel. Henni Kle, Heinrich Kiews, des Vogtes v. Rie- gel Sohn, bekennt, dass er von Hans Vogt, Gerber u. Bürger zu Frei- burg, ein Haus mit Keller u. Garten neben des Frühmessers Haus im Dorf zu Riegel um 1 Pfd. Pfg. jährl. Zinses als rechtes Erblehen em- pfangen habe. Er bittet zum Siegeln Hrn. Heinrich v. Blümnegk, Bitter, s. gnäd. Herrn. Fritg. v. d. palmetg. PO. S. ab. Hierzu 2 inli^nde Papierzettel v. 1622 Eigen tumsnach weis betr. 46.

1424 Mai 26 Freiburg. Bürgermeister u. Rat verkaufen an Fraa Anna Hof, Wwe. des Hans Hof sei., eine Gülte von 1 M. Silb. um 16 M. Silb. Fritg. v. d. hl. offarttg. PO. S. ab. 47.

1425 Dez. 5 o. 0. Hans v. Wisswilr, Edelknecht, schreibt im Auf- trag seiner Mutter an Andres Martin u. Clewin Im Hoff, dass sie die 8 P Pfg. u. 2 Kappaunen Zins, die sie seiner Mutter schuldig sind, fortan den Augustinern zu Freiburg zahlen sollen. An St. Niclauss obent. PO. S. ab

4a

Das Pfarrarchiy zu St. Martin in Freiburg. |||43

1427 März 3 Opfingen. Hauman Eüchlj, der Yogt zu Opfingen, sass zu Geriebt daselbst iiuter der Lauben im Namen s. gnäd. Herrn, Hrn. Hans V. Nüwenburg, Hrn. zu Famerkü (Vaumarcüs), u. thut kund, dass vor ihm erschien Frau Janatha v. Keppenbach, Junk. Bernhards sei. v. Keppenbach Ww., und auf Grund eines Schadlosbriefes des Junk. Lütfried Ätscher des Letzteren Zehenten und alles Gut desselben zu Opfingen, was nicht in den Hof gehört, pfäuden Hess. Nach Ablauf der gesetzl. Frist und Anhörung der Gegenpartei, vertret. durch Junk. Gerie v. Kippen- hein, Sifrit Kronenberg u. Wernli Röiggen, alle drei Bürg, zu Freiburg, erteilt das Gericht der Frau Janatha einen ürteilbrief. Urteilsprecher: 12 Männer v. Wolfenweiler, Scherzingen, Mengen u. Opfingen (Baden- weilerer Herrschaft); Siegler: Hanman Küchli. PO. S. ab. 49.

1429 März 7 Betzingen. Brun Klaus u. Bertschi Vringer, Vögte zu Betzingen u. Schaffhausen, sassen zu Gericht zu Betzingen an offener Strasse im Namen ihrer Herren Hrn. Jakobs Markgr. zu Baden u. des Testen Junk. Cunrat Snewlin v. Krantznovwe u. thun kund, dass vor ihnen Clewi Henninger v. Schaffhausen im Namen der Frau Villiebe v. Kilchein, Junk. Heintzmann Fürstenbergs sei. Wwe., ein Stück Reben im Schaff- hauser Bann am Seilenberg, das der Frau Villiebe mit 1 Saum u. 2 Kap- paunen zinspfiichtig ist, mit des Gerichtes Stab habe pfänden lassen, da der Lehenträger das fragliche Rebstück nicht in gutem Bau u. Ehren ge- halten. Das Geriebt, zusammengesetzt aus 3 Beisitzern von Betzingen u. 4 von Schaffhausen, erkennt nach der beiden Dörfer Gewohnheit u. Recht das Rebstück der Frau Villiebe zu freiem Eigentum verfallen. Sie siegeln mit d. Junk. Snewlin v. Krantzenau Siegel. Mentg. n. mitterfasten. PO. S. gut erb. 50.

1430 Aug. 17. In Sachen der Eheschliessung zwischen Hans v, Bol- wiler mit Grede v. Keppenbach treffen Hr. Burkart v. Bolwiler Vater, Wilh. u. Bernh. v. Bolwiler, Brüd. des Bräutigams einerseits, u. Frau Jaunata v. Keppenbach, Mutter, Grede v. Wattwiler, Grossmutter, Ritter Egnolf V. Ratzenhusen, Philipp v. Ratzenhusen, Gerige v. Kippenheim, Peterman v. Wattwiler u. Ulrich Stör, Vettern der Braut andererseits folgende Eheberedung: Frau Jannata giebt ihrer Tochter 1000 fl. rh. ab ihrem Zehenten zu Opfingen, Hr. Burkhart seinem Sohn 20 Viertel Korn- gült ab dem Gewerff zu Bolwiler, 20 Viertel Korngülte zu Hirsingen, 10 Pfd. Stäbler Gülte vom Dinghof zu Berwiler, 16 Pfd. Pfg. Stähl. Gülte zu Aber u. 20 Pfd. Pfg. Stähl. Gülte zu Münster im Gregorienthai ab der Hochfirst u. Weyden als Ehesteuer; als Morgengabe für die Braut sind 300 fl. rh. vereinbart. Auf Seiten des Bräutigams siegeln ausser Vater u. Brüdern noch deren Vetter der veste Burkhart Waldner, von Seiten der Braut Frau Jannata u. die genannten Vettern. Dornstg. n. vns. 1. Fr. im Ougsten. PO. S. d. Wilh. v. Bolweiler, Egn. v. Rathsamhausen u. Gerig v. Kippenheim zieml. gut erb., die and. fehlen. 51.

1435 Dez. 17 Oberried. Bruder Nikol. Löwe, Prior, u. Konvent des Klosters zu vns. 1. frowen Crone zu Oberriet im Walde bekennen, dass Hanman Seuelder d. alt. den Saum Weingülte, den er dem Kloster ab Vi Jauch. Reben am Slierberg bei Freiburg zahlte, mit 5 Pfd. Pfg. ab- gelöst habe. Zeugen: Hr. Kaspar Hüter, Prior, u. Hr. Gilg Ruetstocke,

in44 PoiDSignoiL

alter Prior des Klosters Oberriet in Freiburg, u. der Stadt n. des Ge- richtes zu Freiburg geschwor. Knechte Hanman Seuelder d. jQug. u. Han- man Brauli. Samstg. v. St. Thomanstg. PO. Priorats- u. Konventssieg. V. Oberried i. W. gut erh. 62.

1436 Jan. 30 Freiburg. Bürgermeister u. Rat verkaufen dem August.- Klost. eine ewige Rente von 15 fl. rh. in Gold für 300 fl. rh. in Gold. Mentg. V. liechtmesz. PO. S. ab. 58.

1437 Nov. 19 Freiburg. Walther v. Tüszlingen sass zo Gericht nnt der Richtlauben im Namen des vesten Abrächten Turners, des Schultheissen, u. thut kund, dass vor ihm Oetwin der Gerber, Seidner zu Freiburg, an Heinrich Ertzer, Küfer u. Bürg, das., einen Baumgarten vor dem Mflnch»- thor im Gewann Wölffly um 3 Pfd. Pfg. verkauft hat Walth. v. Tüss- lingen siegelt mit d. Siegel d. Abr. Turner. Zinstag n. St. Othmarstag. PO. S. ab. 54.

1440 Febr. 27 Freiburg. Walther v. Tüsslingen sass zu Gericht im Namen des vest. Abreht Turner, seines Oheims, des Schultheissen, n. thut kund, dass vor ihm Diepolt v. Mülnheim, Hans Sigelins v. MQlnheim sei Sohn, Edelknecht, an das August.-Klo8t. zu Freiburg vertreten vor Gericht durch Hrn. Bruder Paulus Mettmanstetter, Subprior, alle seine Güter za Betzingen, Schaffhausen, Gottenheim, Mengen u. Rüty um 510 fl. rh. ver- kauft hat. 7 Beisitzer, darunter Rud. v. Kilcheim, Antonj Fürstoiberg, Hans Statz. Sambstg. n. St. Mathiss. PO. S. d. Ab. Turner fehlt. 55.

1440 Apr. 17 Freiburg. Frau Margareth Wohlhart u. mit ihr deren Vogt Clewy Frowenschilt verkaufen dem Subprior u. Konvent des Aug.- Ord. zu Freiburg eine Obligation der Stadt Freiburg üb. 540 fl. verzinsL mit 30 fl. Gülte rh. in Gold. Das Kloster hat z. Zt. keinen Prior. Es siegelt Rudolf v. Kilcbein der Schultheiss. 9 Beisitzer, darunter Cunrat V. Kippenheim , Thoni Fürstenberg u. Nikolaus Eleinbrötly. Samstag v. Jubilate. PO. S. gut erh. 56.

1440 Okt. 10 Freiburg. Steszly Swiderussin (Anastasia Swedems), Thomans v. Kilcbein Wwe., thut kund, dass sie den Augustinern zu Frei- burg das 1 Pfd. Pfg. Gülte von Matten zu Staufen, welches ihr Vater sei einst von Margarethe Vngehürin gekauft hat, zu einer Jahrzeit mit Vlgilie u. Seelenmesse vergabt hat. Stässly Swederus siegelt mit ihrem eigenen Siegel, bittet aber auch um das ihres Schwagers Rudolfs y. Eilchein, des Schultheissen. Mendag v. St. Gallentag. PO. S. ab. 57.

1442 Apr. 27 Freiburg. Bürgermeister u. Rat v. Freiburg verkaoien den vier Klöstern Oberried, Augustinern u. Predigern, sowie St Agnesen gemeinsam eine Gülte von 5 fl. rh., so dass es jedem Kloster 1 fl. und 1 Ortgulden (V* fl.) trifft, um 100 fl. Hauptgut. Fritag v. St. Philippus u. Jakobus. PO. S. ab. 58.

1442 Okt. 20 Freiburg. Hans v. Tottnowe sass zu Gericht unter der Richtlaube im Namen seines Schwagers, des vest. Rudolf v. Kilcbein, Schultheissen zu Freiburg, u. thut kund, dass Erhart Heszly d. j., Seil- dener daselbst, als rechtsgesetzter Vogt seiner Grossmutter Anna Hoff o. mit Zustimmung seiner Mutter die 1 M. Silbglt., die die Stadt zu gahles hat, um 89 fl. rh. in Gold an das August.-KIost. verkauft hat (Scbaiber

Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg« in45

Hr. Paulus Ord. Aug. Vertreter.) Es siegelt Hans v. Tottnowe mit Hrn. Rudolfs V. Eilchein Siegel. Samstag n. St. Luxtag. PO. S. ab. 59.

1443 Febr. 16 Freiburg. Rudolf v. Kilchein sass zu Gericht unter der Richtlauben u. thut kund, dass der veste Burekart Lupp geklagt habe gegen den vesten Ludwig v. Crotzingen wegen 16 Pfg. heurigen Zinses, den der nunmehr verstorb. Grossvater Junk. Ludwigs, Henszly v. Yalken- stein sei., bisher gezinst habe. Da der Beklagte nichts von dieser Ver- bindlichkeit wissen wollte, so habe das Gericht dem Kläger eine Frist von 14 Tagen anberaumt, um zu beweisen, dass ihm dieser Zins in den letzten 10 Jahren gezinst worden sei. Da B. Lupp dies nicht vermochte, wird er abgewiesen mit seiner Klage. Rud. v. Kilchein siegelt mit seinem eig. Siegel; 11 Urteilsprecher, darunter Walther v. Tusslingen, Hans Statze, Cunrat Tegely. Samstag n. St. Valentinstag. PO. S. sehr gut. 60.

1446 Dez. 20 Freiburg. Rudolf v. Kilchein, der Schultheiss, thut kund, dass vor ihm Hr. Paulus Mettmanstetter, Schaffner des August.- Konv., den Werly Man, den Zimmermann, mit einem Haus u. Scheuer in der Würy neben dem Zentnersthor u. der Mauer um 14 /J Pfg. Zins be- lehnt hat. Unter den 9 Beisitzern : Lienhart Snewli, Kaspar v. Liechten- fels, Wilh. V. Keppenbach, Hans Statz u. Ludw. Lermündly. Ziustag v. St. Thomanstag. PO. S. d. Rud. v. Kilchein ab. 61.

1452 Sept. 4 Würy b. Freiburg. Clewy Dietrich, der Vogt in der Würy bei Friburg, sass zu Gericht daselbst unter der Richtlauben im Namen Junk. Rudolfs v. Kilchein, des Schultheissen in Freiburg, u. thut kund, dass Hr. Johans v. Brisach Aug.-Ord., als Schaffner des Konvents, den Hauman Seuelder, Seidener, mit einem Haus, Scheuer, Garten am Zentnerthor in der Würy gegen 10 p Pfg. Gülte belehnt hat. Er siegelt mit Junk. Rudolfs Siegel. 9 Beisitzer. Mentag v. vns. 1. fr« tg. als sy geboren wart. PO. S. ab. Auf der Rückseite: Ist in der Belagerung 1677 zu Grund gegangen. 62.

1453 Mai 26. Cunrat v. Hornberg belehnt den Cunrat Groszhans zu Opfingen mit einem Zweiteil Reben Opfinger Bannes. PO. S. des Aus- stell, fast unkenntlich. 63.

1454 Febr. 4 Opfingen. Cunrat Groszhans v. Opfingen verkauft dem bescheiden Jakob Horwer, dem Metzger u. Bürger zu Freiburg, eine Gülte ab seinem Hof zu Opfingen um 15 Pfd. Pfg. PO. S. des Junk. Heinrich V. Nüwenfels, Burgvogt zu Badenweiler zieml. gut erhalten. 64.

1454 März 6 Freiburg. Jakob Babenhamer, der Schneider, u. Schopfer- hans, der Rebmann, thun kund, dass sie bisher dem Junker Ludwig y. Krotzingen u. nach dessen Ableben seiner Witwe Frau Christinen zu- sammen 2 halbe Saum u. 14 Viertel Weingülte ab verschied. Rebstücken im Wimersthai gezinst haben. Nachdem nunmehr Frau Christine eben diese Gülte zum Seelenheil ihres Gemahls sei. an das August.-Klost. ver- gabt hat, sind sie mit dem Letzteren übereingekommen, die Naturalgülte in eine Geldgülte umzuwandeln und zahlen fortan statt jedes V2 Saumes Weines je 3 p Pfg. Glt. haar und für die 14 Viertel zusammen 4 ß Pfg. Glt. in haar. Sie bitten zum Siegeln den Schultheissen Rudolf v. Kilchein, der aber (ohne Angabe des Grundes) mit dem Sieg, des Lud. v. Bossen* stein siegelt. An den Eschenmittwocheu. PO. S. gut erb. 65

in46 PoingignoD.

1457 Apr. 26 o. 0. Michel t. Seckiagen verkaiift den Aognstineni zu Freiburg eine Hafergülte, die ihm bisher Hanman Graff von Nydern Rüty zinste u. den Sche£fel Roggengülte, die er von der Mflhle daselbst hatte, um 3472 ^d. Pfg. Zinstag n. qnasimodo geniti. PO. 8. des Ver- käufers. 66.

1460 Juni 30 Freiburg. Bürgermeister u. Rat Terkaiifen dem Aagust.- Eonv. zu Freiburg eine Rente von 5 fl. in Gold um 100 fl. rh. in Gold. Mentag v. St. Virich. PO. d. Stadt Sekretsieg. 67.

1461 Febr. 6 Freiburg. Thoman Grescher, Eürsener u. Seildener zu Freiburg, thut kund, dass er an Michel Loucher d. j. das Malter Weizen- gülte, so er bisher von Henni Meyer von Vörstetten hatte, um 12 fl. rh. verkauft habe. PO. S. des Hans Rot, derzeit Schultheiss, gut erh. 68.

1461 Febr. 12 Freiburg. Marti Hüssler, Bürger zu Freiburg, ver- kauft den Augustinern daselbst 1 fl. Gülte in Gold ab 4 Jauch. Acker by den Rgdern um 20 fl. rhein. PO. S. des Junkers Hans Rot, des Schult- heissen ab. 69.

1461 März 17 Freiburg. Hans Rot, der Schultheiss, thut kund, dass Hans Bürgi u. Ennli Plattnerin, s. ehel. Hausfrau v. Adelhausen, dem Henni Peyer eine Gülte von 1 fl., die sie bisher an des Lienhart Schotten sei. Erben ab IV2 Jauch. Matten zinsten, wiederkäufig mit 15 fl., um 15 fl. von den bisherigen Gültinhabern an sich zu lösen gegönnt haben, jedoch mit dem Beding, dass H. Peyer ihnen 5 fl. haar aufzahle, so dass also die Gülte von jetzt ab statt um 15 fl. mit 20 fl. Hauptgut wiederkäufig wird. (Herabsetzung des Zinsfusses von 6V2 % auf 5 %.) PO. S. ab. 70.

1462 Febr. 20 Freiburg. Hans Rot, gen. Rotlieb, der Schultheiss, thut kund, dass Walther v. Valckenstein klagte gegen Wernlin v. Gilt- lingen, den Hufschmied, wegen Verwahrlosung von 3 Jauch. Matten im Kirchzarter Bann, die er ihm einst auf Lebenszeit um 9 (J Pfg. Zins ver- liehen habe und jetzt wieder an sich zu nehmen beabsichtige. Da der Beklagte behauptet, das Lehen sei ein Erblehen u. ausserdem habe er viel Arbeit u. Kosten auf die Matten verwendet, so dass sie jetzt noch einmal so gut seien als zur Zeit des Lehenempfangs, so setzt das Gericht zur Erbringung des Beweises von Seiten des Klägers, dass der Lehen- vertrag nur auf Lebzeiten gelte, einen neuen Rechtstag an. PO. S. des Junk. Rot gut erh. 71.

1462 Sept. 10 Zabern. Rupertus, Bischof v. Strassburg, Landgraf im Elsass, gestattet dem Prior u. Konvent des Aug.-Ord. zu Freiburg, nachdem deren Kloster durch eine Feuersbrunst zerstört worden, in der Diözese Strassburg für den Wiederaufbau zu sammeln u. verleiht auf 1 Jahr verschied. Indulgenzen. Sexta post festum natiuitatis Marie. Pap. Orig. 72.

1464 Febr. 27. Walther v. Valckenstein thut kund, dass er dem Prior u. Konvent der Augustiner zu Freiburg eine Gülte ab einer Matte auf dem Hertacker, Kirchzartner Bann, übergeben hat. Hie von sollen 4 ß Pfg. u. 2 Hühner Gülte als Vergabung zu einer Jahrzeit für ihn selbst, seine Ehefrau Claranna v. Munzingen u. Thomas v. Valckenstein, ihrer beider Sohn, dienen; die andern 5 ß Pfg. Gülte überlässt er dem Kloster in Kaufsweise um 6 Pfd. Pfg. PO. S. ab. 73.

Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg. ^4*;^

1466 Dez. 1 Denzlingen. Im Namen Hm. Earli's, MarggrafiTen zu Baden u. Graffen zu Sponheim, sass Andras Schlintengir , Amtmann zu Tentzlingen, zu Gericht daselbst auf der Lauben u. thut kund, dass vor ihm Junk. Reinbolt Hüffel v. Freiburg klagte gegen Hans Törler v. Dentz- lingen wegen versessener heuriger u. früherer Zinse ab einer Matte, gen. die Rossmatte oder die Resslerin. Beklagter läugnet nicht, erklärt aber sich für unvermögend die Gülte zu entrichten, da ihm das Wasser den grössten Teil der Matte weggenommen habe; er erklärt ferner, dass er schon wiederholt die Matte dem Junker habe aufgeben wollen u. noch dazu bereit sei. Das Gericht setzt eine Frist für einen gütlichen Ver- gleich innerhalb 20 Tagen, ürteilsprecher : Cläwi Schenhans, Andrasz Vdelhans, Fritz ßöpky, Henne Buman, Peter Schuchmacher, Friedrich Vdelhart etc., im Ganzen 9 Männer. Mentag n. St Andrastag. PO. Ge- richtssieg, ab. Bezieht sich auf ürk. v. 1360 Aug. 1. 74.

1467 Jan. 3 Opfingen Haus Walther, der Vogt zu Opfingen, thut kund, dass er am 13. Okt. verfioss. Jahres zu Gericht gesessen sei im Namen des vesten Heinrichs v. Sultz, seines gnäd. Junk., u. dabei Hrn. Pelagius, Priest, des Aug.-Ord. , u. Hans v. Leisen, beide Schaffner des Konvents v. Freiburg, die Verlassenschaft des Cunrat Grosshans sei. wegen vieler versessener Zinse ab dem Hofe, den er vor 9 Jahren von ihnen als Erblehen empfangen habe, pfänden Hessen. Da inzwischen Junk. Hein- rich gestorben sei, ohne dass das Urteil ausgefertigt werden konnte, so bittet er nunmehr den Junk. Andres v. Bossenstein als Vogt der Frau Quitteria v. Muntzingen, Witwe Junker Heinrichs v. Sultz, in Vogtsweise das Urteil mit seinem Siegel zu bekräftigen. PO. S. ab. 75.

1468 Juni 20 Umkirch. Burkhart Merden von Unkilch u. Eis Merden, seine Schwester, wohnhaft zu Fryburg, vergaben zu einer Jahrzeit für sie beide den Augustinern zu Freiburg 5 ß Pfg. Gülte von dem Zins, den Hans Nüselin von Gottenheim ihnen schuldig ist. Die übrigen 3 ß Pfg. Glt. sollen an Uns. Fr. Kirch zu Unkilch fallen. Sie bitten zum Siegeln Hrn. Fridrich Bock v. Stovffenberg, Ritter. PO. zieml. gut erh. 76.

1469 Febr. 28 Freiburg. Ennelin, des Martin Hüslers sei. Witwe, thut kund: Da sie dem Prior u. Konvent der Augustiner 1 fl. Gülte schul- dig war ab 2 Jauch. Acker by den redern, diese Liegenschaft aber jetzt verkauft ist, so setzt sie zu Unterpfand für die genannte Gülte ihre Scheuer bei der Würy in der Adelhauser Mülygassen. Sie bittet zum Siegeln Junk. Hans Rot, den Schultheissen. PO. S. gut erh. 77.

1471 Juli 25 0. 0. Cuni Döschli, die N. Klöpffi u. Marti Hes von Schofhusen, Cristen Metzger u. Lienhart Kle von Betzingen, welche einst von Hans Tuben Hovwer verschied, benannte Liegenschaften gekauft hatten, aber sämtlich nicht wussten, dass ein Vorzins von 2 Saum Wein an die Augustiner (zu Freiburg) darauf laste, u. darum mit diesen in Spänne ge- raten waren, vergleichen sich dahin, dass sie alle mit den innehabenden Grundstücken sich insgesamt für haftbar erklären. Sie bitten zum Siegeln den Junk. Cunrat v. Krantznow.'' PO. S. ab. 78.

1474 Jan. 29. Reinbolt Hüffly u. Adelheit v. Muntzingen s. ehel. Gemahel übergeben mit Gunst Hrn. Fridrichs v. Stouffenberg, Ritters, u. Frau Gütlin v. Valckenstein , s. ehe), Gemahein, dem Prior u. Konvent

iq48 Poinsigiion.

der Augustiner zu Freiburg 1 Pfd. Pfg. Gülte mit Zins o. Haaptgat samt den zugehörigen Urkunden zu einer Jahrzeit. Die Gülte zahlte bisher Hans Törler sei. v. Tentzlingen von 20 Jauch. Matten. Reinbolt Höfflin siegelt mit s. eig. Siegel u. für Frau Adelheit der veste Melchior y. Yalckenstein; Fridrich v. StoufPenberg bestätigt für sich n. s. Gemahlin die Vergabung durch sein Siegel. PO. S. des Reinb. Hiffel mit dem Flügel sehr gut erh.; die beiden andern zieml. gut. Die ürk. gehört zu denjenigen yon 1313 März 3, 1360 Aug. 1 u. 1466 Dez. 1. Hiezu eine Kopie auf Papier.

79.

1474 Juni 11 Freiburg. Thoni Verler, Gerber u. Bürger zu Freiburg, thut kund: Nachdem er in öffentlicher Gant 3 Haufen Reben vor dem Münchthor am Rank wegen einer versess. Weingülte von Ya Saum, Nach- zins, an sich gezogen, das Aug.-Elost. aber einen Vorzins von 5 ß Pfg. Gült auf demselben Grundstück hatte, somit den ersten Anspruch auf das- selbe gehabt hätte u. ihm demnach die Zueignung gestattete so ver- spricht er hiermit urkundlich die Weiterzahlung obigen Vorzinses. Siegler Hans Rot^ der Schultheiss. PO. S. sehr defekt. 80.

1476 Juli 16 Freiburg. Peter Vogt, Gerber, verkauft dem Prior u. Konvent der Augustiner 6 ß Pfg. Gülte ab V2 Jauch. Reben by der Bächly am Slierberg um 6 Pfd. Pfg. Freib. W. PO. S. des Junk. Konrat v. Bossenstein, des Schultheissen, Bruchstück. 81.

1476 Sept. 2 Freiburg. Burckli Käger v. Schaffhausen a. K. rever- siert sich gegen das August.-Klost. zu Freiburg in Folge erneuerter Zins- bereinigung über die Lehengüter, von denen er dem Kloster die 4 Mutt Roggen u 3 Mutt im Schaffhauser Bann zu zahlen hat. PO. S. des Junk. Conrat v. Bossenstein, derzt. Schultheiss in Freiburg, gut erh. 82.

1476 Okt. 25. Rudolf Küchly thut kund: Nachdem er etwas Spann gehabt hat mit den Augustinern zu Frei bürg wegen 6 Pfd. Pfg. versess. Zinses, die er ihnen schuldig geworden ab seiner Badstuben zu Küchlys- bergen, habe er sich dahin verglichen, dass er denselben eine Gülte von 6 ß Pfg. u. 1 Huhn, die ihm bisher Hans Marx von Zeningen ab 2 Jauch. Matten im Wülptaler Bann am Küchlisbrügel gezinst hat, als eigen Ober- lässt. Die versess. Zinse rührten von einem Darlehen von 8 Pfd. Pfg. her, das ihm die Augustiner um einen Zins von 10 ß Pfg. ab der gen. Badstube gegeben. PO. S. des Aussteli. ab. 88.

1477 Febr. 25 Freiburg. Conrat v. Bossenstein, der Schultheiss, thut kund: Nachdem Hr. Jakob Vogt, Priester u. Zinsmeister der Augustiner, u. Jakob Studier, Schaffner der Klosterfrauen zu St. Agnesen, wiederiiolt vor Gericht gestanden wegen der Vorzugsrechte an verschied, vom Aug.- Klost. gepfändeten Gütern, insbes. zu Hausen am Munzinger Weg, wird auf eidliche Zeugenaussage des Vogtes Conr. Reinvelder u. des MarL Cunman v. Hausen zu Gunsten der Augustiner entschieden, trotzdem der gegnerische Vertreter mehrfach die Glaubwürdigkeit der gen. Zeugen als Mitbeteiligter angefochten hatte. Es siegelt Conrat v. Bossenstein; 6 Zeugen u. ürteilsprecher , darunter Hans Rot, Kaspar v. Valckenstein. PO. S. gut erh. 84.

1477 März 22 Freiburg. Conrat v. Bossenstein, der Scholtlieisay u.

Das Pfarrarchiv zu St. Martin in Freiburg. m49

das Gericht zu Freiburg erkennen in den Spännen zwischen den Augu- stinern u. dem Frauenkloster St. Agnesen wegen des Vorzugsrechtes an einem (ungenannten) Gute zu Gunsten der Ersteren. PO. S. ab. 85.

1477 Aug. 2 Freiburg, Vor Schultheiss u. Gericht rechten Hr. Jak. Vogt Aug.-Ord. als Vertreter seines Priors u. der Schaffner v. St. Agnesen wegen Schadenersatz an den Pfändungskosten verschied. Güter. Noch- malige Vorladung nach 14 Tagen. Conrat v. Bossenstein siegelt als Schult- heiss. PO. S. Bruchstücke. 86.

1478 Jan. 30 Freiburg. Hans Rot u. seine beiden Mitpfleger des Münsterbaufonds bekennen, dass sie den Augustinern die Gülte, letztere ab einem Haus-Gesess neben dem Zentnersthörlin, zu äusserst in der Wury beim Gutleuthaus, erlassen haben. Die Gülte rührte her von einer Vergabung der Anna Rütschin an den Münsterbau. PO. d. Stadt Sekret- siegel. 87.

1478 März 10 Freiburg. Gilg Strowbach v. Hausen, Bürger u. sess- haft zu Freiburg, bekennt, dass er dem August.-Klost. daselbst ^2 Mutt Weizengülte ab 1 Jauch. Acker im Hausener Bann schuldet. Er bittet zum Siegeln Junk. Cunrat v. Bossenstein, den Schultheissen. PO. S. Bruchstück. 88.

1478 Okt. 17 Freiburg. Hans v. Husen, Bürg, zu Freib., bekennt, dass er den Augustinern daselbst 1 Scheffel Roggengülte ab 2^2 Jauch. Acker zu Hausen schuldet. Nachdem diese Gülte in Vergessenheit ge- kommen, die Augustiner aber ihm die versess. Gälten nachgelassen haben, stellt er hiermit einen neuen Gültbrief auf. PO. S. (wie vor.) gut erb.

89.

1479 März 23. Gültbrief des Blesy Eich zu Oberriet gegen die Au- gustiner über einen Geld- u. Hühnerzins. PO. S. des Hans Jakob von Falckenstein. 90.

1480 Jan. 11 Sulzburg. Die Gebrüder Clewy, Hans u. Gilman Bla- wart V. Sulzberg verkaufen dem Hans Rot d. j., Bürg, daselbst, ihr halbes Haus zu Sulzburg in der Stadt um 6 fl. rh. Die Liegenschaft ist belastet mit einem Bodenzins von 3 Hälblingen u. einer Gülte von V2 A- ^^- an das Gotteshaus zu Sulzburg, wiederkäufig mit 7V2 A* i'h. PO. Bruchstück des Stadtsiegels. 91.

1480 Apr. 15 Freiburg. Conrat v. Bossenstein, der Schultheiss, thut kund, dass vor ihm Hr. Jakob Vogt, Schaffner des Aug.-Klost., klagte gegen Hans Cuner wegen 5 ß heurigen u. 8 (] Pfg. versess. Zinses. Der Beklagte erklärt sich zum Zahlen bereit, wenn ihm der Kläger sagen könne, von welchen seiner Güter dieser Zins gehe. Das Gericht verur- teilt den Beklagten einstweilen zum Weiterzahlen, giebt aber dem Kloster auf, in Bälde aus seinen Urkunden den Besitztitel nachzuweisen. 8 Bei- sitzer, darunter Kaspar v. Valckenstein u. Hans Rot. Der Schultheiss siegelt mit seinem Familiensiegel. PO. S. sehr gut erb. 92.

1480 Juni 14 Sulzburg. Jörg Locher, Probst des Klosters zu Sulz- berg, bekennt, dass Hans Rot d. j., Wirt daselbst, sein lieber Gevatter, den V2 fl- Gülte, herrührend von Clewy Blawart, mit 7V2 A- abgelöst hat. Er siegelt mit dem Konventssiegel (Transfix zu Urk. v. 1480 Jan. 11). PO. S. Bruchst. 93.

Mitt. d. bad. bist. Kom. No. 8. M 4

ni52 Poinsignon.

1488 Mai 2 Freiburg. Bürgermeister u. Rat than kand: Nachdem Prior u. Konvent der August, gegen den vest. Jakob Widergrün v. Stouf- fenberg, Mitglied des Rats zu Freiburg, wegen Sperrung der ihnen einst von Anthony v. Fürstenberg geschenkten Guhen u. Zinse geklagt hatten, der Beklagte aber die Schenkung als erschlichen erklärt habe mit der weitem Einrede, dass die Scbenkobjekte ausserdem grösstenteils verfangenes Gut seien, worüber dem Ant. v. Fürstenberg kein Veräusserungsrecht zu- gestanden sei, wird erkannt: Es ist ein neuer Rechtstag mit 14 Tagen Termin anzusetzen, worin Junk. Widergrün die Verfangenheit der betr. Gütergülten nachzuweisen habe. PO. Der Stadt Sekret-Sieg. 108.

1488 Mai 25 Freiburg. Prior u. Konvent des Klosters Oberried zu Freiburg Wilb.-Ord. thun kund: Nachdem Hans Gulditor d. a. u. Hans Gulditor der Sohn mit 1 Pfd. Pfg. Gülte ein Seelgerete in den 3 Klöstern der Wilhelmiten, Augustiner u. Barfüsser zu Freib. gestiftet haben mit der Bestimmung, dass die Jahrzeit abwechselnd der Reihe nach in einem der 3 Klöster stattfinde unter Beizug je eines Konventualen der beiden andern, welchen nach dem Gottesdienst ein Imbiss u, b ß Pfg. in dem betr. Kloster zu verabreichen ist, verpflichten sie sich zur strengen Ein- haltung dieser Jahrzeit in der vorgeschriebenen Weise. PO. S. des Priors gut erhalten; Konventssieg, stark beschäd. 109.

1488 Sept. 12 Freiburg. Bürgermeister u. Rat thun kund, dass Junk. Jakob Widergrün den im Urteil vom 8. Mai ejusd. verlangten Erweis der Verfangenschaft der strittigen Gülten erbracht habe. PO. Der Stadt Sekretsieg. 110.

1490 Sept. 4 Freiburg. Prior u. Konvent der Augustiner zu Frei- burg einers. u. Junk. Jakob Widergrün v. Stouffenberg anderers. bekennen, dass sie wegen eines Seelgeretvermächtnisses des vest. Anthony v. Fürsten- berg sei. mit einander Irrungen gehabt, aber durch Hanssjakob v. Val- kenstein u. Hans Rot, Neu- u. Altbürgrmstr. folgenderweise verglichen worden sind : Junk. Widergrün giebt dem Kloster 30 ß Pf. Gülte, welche die Stadt Freiburg zu zahlen hat, laut eines Gültbriefes über 3^/2 Pfd. Pfg. u. welche Junk. Widergrün auf dem Kaufhaus (Stadtkasse) auf die Augustiner einschreiben Hess. Die Augustiner verzichten dagegen auf alles in dem erwähnten Vermächtnis ihnen zugedachte Gut und verpflichten sich an allen Fronfasten für Junk. Thoni Fürstenberg, Frau Ottilie v. Gypch, s. Gemahlin, Frau Margarethe Fürstenberg, dann für Junk. Jakob selbst u. s. Gemahlin Magdalena Fürstenberg, ferner für Hr. Benedikt v. Stouffenberg, Junk. Jakob Heinrich v. Blumnegk, Frau Ennelin u. Doro* thea V. Wissneck u. Katharina v. Bolsenheim eine ewige Jahrzeit zu be- gehen. PO. Konv.-S. u. S. des Jak. v. Staufenberg. 111.

1495 Jan. 9 Freiburg. Frau Margreth, Peters zum Heiden Wittwe, deren nunmehr verstorb. Sohn Hans Renner bei den Vätern Aug.-Ord. zum geistl. Stand erzogen worden war, vermacht vermittelst Notariats- instrumentes deren Konvent verschiedene Gülten : in Freiburg (u. a. vom Haus zum Luchs), zu Sulzburg u. s. w. Ausgestellt von Wilh Pehs von Gmünd, der. Augsburg, Notar. PO. 112.

1495 Febr. 12 Staufen. Peter Heiden bekennt v. d. Augustinern zu 1^'reiburg Matten bei Staufen, gen. die Blüwel- oder Seelmatte zu einem

Dag Ffarrarchiv zn 8L BCartin in Freibarg. m5l

th&tiger SeBitzstöruDs ao 2 Janchert zu H&agen am HQIigrobeD. Nach ADhÖruDg beider Parteiea u. Verlesen ihrer Urkunden vird ein neuer Oericbtstag nach Pfingsten anberaumt. PO. S. sehi defekt. 99.

1483 Apr. 19 Freibarg. SchaltbeiBB n. Gericht thun kund, dasa Er. Jakob Yogt, Priest. Aug-Ord., im Namen seioes Eonvents klagte gegen Clewy Binder u. Hans Nöferhn Ton Gottenheün wegen der Eigentuma- lehenrecble des Kloslera auf seinem Hof zu Gotteoheim, den der bisherige Lehenträger N, Rosskaecbt geinen Verwandten teilweise zn Afterlehen ge- geben habe. Das (iericht erkennt, dasa es bei einem früheren Urteil ver- bleibeo soll, wonach die auf dem Gute ützendeu Leheninhaber dem Elo- Bter einen gemeinsamen Lebeniräger namhaft machen oder das Qut selbst dem Kloster aufgeben sollen. Es siegelt Conr. v. Bossenstein, der Schalt- heiss mit seinem eigenen Siegel. Unter den 8 Beisitzern: Melchior t. Valckeosteia, Wilh. v. Liechteofels, Hans t. Baden, PO. S. gut erb.

100.

1483 Juni 30 Salzburg. Jakob Ritter, Bürger bu Sulf™™ « Trr.i.lin B. ebel. Hausfrau bekennen, dass sie Rothans d. j. daselbsl im Bann zu Louffen um 32 fl. verkauft haben. PO. S, bui^ zieml. gut.

1483 Aug. 18 Konstanz. Otto, Bischof v. Eonstani Prior a. Konvent der August, za Freiburg, das Ewch« bisher jeweils auf n&cbsten Sonntag 3t. Johann Bapt. fii dern kirchlichen Festlichkeiten iu Freibarg kollidierte, den nächsten Sonntag nach Jakobi zu verlegen mit allen ds Indulgenzen u. Privilegien. PO. 8. ab.

1484 Febr. 4 Schlosa Kranzenau. Clewi Binder v. kennt, daes er von Prior u. Konvent der August, zu Fn Hof zu Gottenbeim belehnt worden isL Zum Siegeln bi Conrat Snewlin t. Krantznovw. PO. S. gut erh,

1487 Febr. 13 Freiburg. Vor Schnltheiss u. Gerichi Sigily V. Freib. an Hrn. Conrat StQrtzeln, der päpstl. '. freien Künste Doktor, Kanzler etc., 4'/] Jauch. Wald angtossend an desselben Dr. Conrata andere Güter, um 5' Liegenschaft Igt belagtet mit 6 Ffg. GQtte in den Dingbi 10 Ffg. an Kloster Thennenbach. Es siegelt COnrat v. Scbultheiss, mit s. eig. Siegel. 9 Beisitzer, darunter Jak Wilhelm Lupp. Mr. Vlrich Frowenfeld, d. sieb. fr. KOi T. Baden u. a. w. FO. 8. sehr gut erh.

1487 Juni 19 Lehen. GQltbrief des Thomau FrOide eine Gült von 15 (J Ffg. PO. S. des Ulrich v. Nankenn

1488 Apr. 19. Mattem Schmit, Priest, u. Kaplan pfründe zu Kirchhöfen, verkauft den Augustinern zu Zins auf dem Hof zu Ellenkofen um 8 Pfd. Roggen. Ei geln Hr. Gervasius Souffer, Dechant zn Breisacb, u. Jui pringen. PO. S. des Jak. v. Ampringen ab.

1488 Apr. 26 Kirchhöfen. Enoelin Ueckin, Erhatt verkauft den Augustinern eine Gelte zu EUUcofen. K vom Wjger, Junk.

m52 Poinsignon.

1488 Mai 2 Freibarg. Bürgermeister u. Rat than kund: Nachdem Prior u. Konvent der August, gegen den vest. Jakob Widergrün v. Stouf- fenberg, Mitglied des Rats zu Freiburg, wegen Sperrung der ihnen einst von Anthony v. Fürstenberg geschenkten Gühen u. Zinse geklagt hatten, der Beklagte aber die Schenkung als erschlichen erklärt habe mit der weitem Einrede, dass die Scheiikobjekte ausserdem grösstenteils verfangenes Gut seien, worüber dem Ant. v. Fürstenberg kein Veräusserungsrecht zu- gestanden sei, wird erkannt: Es ist ein neuer Rechtstag mit 14 Tagen Termin anzusetzen, worin Junk. Widergrün die Verfangenheit der betr. Gütergülten nachzuweisen habe. PO. Der Stadt Sekret-Sieg. 108.

1488 Mai 25 Freiburg. Prior u. Konvent des Klosters Oberried zu Freiburg Wilh.-Ord. thun kund: Nachdem Hans Gulditor d. a. n. Hans Gulditor der Sohn mit 1 Pfd. Pfg. Gülte ein Seelgerete in den 3 Klöstern der Wilhelmiten, Augustiner u. Barfüsser zu Freib. gestiftet haben mit der Bestimmung, dass die Jahrzeit abwechselnd der Reihe nach in einem der 3 Klöster stattfinde unter Beizug je eines Konventualen der beiden andern, welchen nach dem Gottesdienst ein Imbiss vl, b ß Pfg. in dem betr. Kloster zu verabreichen ist, verpflichten sie sich zur strengen Ein- haltung dieser Jahr zeit in der vorgeschriebenen Weise. PO. S. des Priors gut erhalten; Konventssieg, stark beschäd. 109.

1488 Sept. 12 Freiburg. Bürgermeister u. Rat thun kond, dass Junk. Jakob Widergrün den im Urteil vom 8. Mai ejusd. verlangten Erweis der Verfangenschaft der strittigen Gülten erbracht habe. PO. Der Stadt Sekretsieg. 110.

1490 Sept. 4 Freiburg. Prior u. Konvent der Augustiner zu Frei- burg einers. u. Junk. Jakob Widergrün v. Stouffenberg anderere, bekennen, dass sie wegen eines Seelgeretvermächtuisses des vest. Anthony v. Fürsten- berg sei. mit einander Irrungen gehabt, aber durch Hanssjakob v. Yal- kenstein u. Hans Rot, Neu- u. Altbürgrmstr. folgenderweise yerglichen worden sind: Junk. Widergrün giebt dem Kloster 30 |3 Pf. Gülte, welche die Stadt Freiburg zu zahlen hat, laut eines Gültbriefes über 3^« Pfd. Pfg. u. welche Junk. Widergrüu auf dem Kaufhaus (Stadtkasse) auf die Augustiner einschreiben Hess. Die Augustiner verzichten dagegen auf alles in dem erwähnten Vermächtnis ihnen zugedachte Gut und verpflichten sich an allen Fronfasten für Junk. Thoni Fürstenberg, Frau Ottilie y. Gypch, s. Gemahlin, Frau Margarethe Fürstenberg, dann für Junk. Jakob selbst u. s. Gemahlin Magdalena Fürstenberg, ferner für Hr. Benedikt v. Stouffenberg, Junk. Jakob Heinrich v. Blumnegk, Frau Ennelin u. Doro* thea V. Wissneck u. Katharina v. Bolsenheim eine ewige Jahrzeit zu be- gehen. PO. Konv.-S. u. S. des Jak. v. Staufenberg. 111.

1495 Jan. 9 Freiburg. Frau Margreth, Peters zum Heiden Wittwe, deren nunmehr verstorb. Sohn Hans Renner bei den Vätern Aug.-Ord. zum geistl. Stand erzogen worden war, vermacht vermittelst Notariats- instrumentes deren Konvent verschiedene Gülten: in Freiburg (u. a. vom Haus zum Luchs}, zu Sulzburg u. s. w. Ausgestellt von Wilh. Pehs von Gmünd, der. Augsburg, Notar. PO. 112.

1495 Febr. 12 Staufen. Peter Heiden bekennt v. d. Augustinern lu l«'reiburg Matten bei Staufen, gen. die Blüwel- oder Seelmatte 2U einem

Das Pfarrarchi? zu St. Martin in 1

Erblehen empfangen zn haben. Siegler : Junk. Löwe, fryherr zu Stoufen, PO. S. gut erh. 113.

1495 Nov. 11. Michel, Abt, u. Konvent y. Tennebach vertauschen mit den Augustinern zu Freib. für 1 ß Pfg. u. 5 Sest. Haber jährl. ab Gütern zu Emmendingen 8 Viertel Wein ab einem Haus u. Trotte zu Schaffbausen a./E. PO. S. des Abtes ab; Eonvents-Sieg. zieml. gut. 114.

1500 März 2 Laufen. Hans Ealtenbach, der Vogt, sass zu Gericht im Namen des Markgr. Philipp v. Hochberg etc., u. that kund, dass Hans Aeckerly von Laufen an Hans Ueniger, Schuhmacher u. Bürger zu Neuenburg a./Rh. eine Gülte von 2^2 Saum süssen Weines um 20 fi. rh. verkauft hat. Der Verkäufer setzt zu Unterpfand verschied. Grundstücke, die mit Zinsen u. Gülten stark belastet sind an das Gotteshaus St. Trut- pert, die Eirchen zu Bettberg u. Britzigken, alle im Laufener Bann. Er stellt desshalb zu mehrerer Sicherheit 2 Bürgen. Der Vogt siegelt mit dem Siegel der Landschaft Badenweiler. Die Urkunde ist ausserdem unter- schrieben von V. V. Blumneckh. PO. S. zieml. gut erh. 115.

1500 Juni 1 Laufen. Hans Ealtenbach, der Vogt, sass zu Gericht etc. und beurkundet einen ähnlichen Verkauf des Tengus Reinly von Laufen an Hans Rott, Bürger zu Sultzberg, eine Gülte von 1 Saum u. 1 Eimer süssen weissen Weines um 10 fl. rh. PO. Landschafts-Sieg, von Baden- weiler; Unterschrift von Gilgman Gisselman, Amptmann zu Baden willer.

116.

1500 Juli 23. Bruder Easpar Amman, der hl. Schrift Baccalaureus u. Proviozial Aug.-Ord. am Rhein u. in Schwaben, macht den ehrsamen Cunrat Mittag und Frau Verena Sparhew, s. ehel. Gemahel, aller Wohl- thaten u. guten Werke des Aug.-Ord. teilhaftig. PO. S. ab. 117.

1500 Sept. 1 Freiburg. Arbogast Snewlin Bernlab von Zäringen, der Schultheiss, sass zu Gericht u. thut kund, dass h. Michel Steinhart, Eon- ventual u. Schaffner des August. - Elost. zu Freiburg im Namen seines Eouvents klagte gegen Hans Ehüner von Ow wegen versessener Zinse; der Eläger stützt sich auf ein früheres in der gleichen Angelegenheit schon einmal ergangenes Urteil, wogegen der Beklagte redet, er sei in- zwischen vom Eloster Adelhausen vergantet worden und habe, um nur wenigstens etwas zu retten, die Güter als Lehengut vom gen. Eloster zu- rückempfangen. Das Gericht erkennt, dass es beim früheren Urteil ver- bleiben solle und verweist den Beklagten auf den Rechtsweg gegen seine Verwandten. 8 Beisitzer, jedoch kein einziger Patrizier mehr. PO. Bruchst. des Snewlin'schen S. 118.

1501 Juni 24 Freiburg. Prior u. Eonvent der Augustiner bekennen, dass der ehrsam Conrat Mittag und Fren sein ehelich Gemahel ihnen 60 fi. oder 84^2 Pfd. Rappen gegeben haben zu einem Seelgerette für sie beide und Dr. Johannes Odernheim und dessen Ehefrau Ursula Mittag mit einer Messe jeden Mittwoch auf dem Altar unter der Orgel, auch Vigil und Seelenmesse, wobei 4 Ordensschwestern zu Opfer und auf das Grab gehen sollen mit Eerzen. Zu letzterem Zweck haben die Stifter noch besonders übergeben eine Matte im Eirchzartener Bann bei der Ru- mensbruck am Herweg. PO. Priorats-Sieg. nur noch halb, Eonrents-Sieg. zieml. gut. 119.

m54 Poinsignon.

1506 Jani 23 Freiburg. Jerg Wejdman, Metzger, Terkanft dem Augustiner -Konvent 1 fi. Gülte um 20 fl. und setzt zu Unterpfand seine Scheuer in der Würi in der Adclbauser Müligassen und 3 Jauch. Acker im Haslacher Bann. PO. S. des Junk. Balthasar TSgelin, des Schnlt- heissen ab. 120.

1507 Aug. 9 Freiburg. Bürgermeister und Hat thnn kund, dass den Augustiner- Herren, welche V2 Jauch. Reben wegen verschied, rflckständ. Zinse hatten pfänden lassen, das betr. Grundstück in öffentl. Grant zuge- schlagen wurde. PO. Das kl. Rats-Sieg. 121.

1508 Juli 24 Freiburg. Bürgermeister und Rat thun kund : Nachdem die Bauamtsherren ein Haus in der Neuenburg, gen. der Stralenherg, wegen Baufölligkeit nach der Stadt Herkommen und Brauch durch das Gericht gefrönt und 3 Sonntag nacheinander vor dem Münster öffentlich ausgeboten und hiebei Niemand mehr geboten hat, als h. Michel Stein- hart, Priester und Schaffner der Augustiner, so wird dasselbe um das darauf stehende Guthaben dem Kloster zugeschlagen. PO. der Stadt Sekret-Sieg. 122.

1510 Juli 23. Rudolf von Blumneck vergabt zu seinem und semer Gemahlin sei., Frauen Cleopha von Stoffenberg, Seelenheil nnd zn einem ewigen Lichte vor dem Sakramentshäuschen im Aug.-Klost. zu Frdbnrg eine Gülte von 1 Pfd. Pfg. Diese Gülte geht aus den 3 Pfd. Rappenzins, die ihm vom Weinsticheramt zu Merdingen fallen. PO. S. des Bad. t. Blumneck gut erb. 128.

1512 Juli 5 Sulzburg. Ulrich Murer und Margreth s. £hefraa be- kennen, dass sie an Meister Hans Rot, Bürger zu Freibarg, 1 fl. Gülte um 20 fl. verkauft haben und versichern dieselbe auf ihrem Haus in der Klostergasse und ab ihrer Scheuer in der Kilchgasse. Beide Liegen- schaften zahlen dem Gotteshaus zu Sulzburg 3 Pfg. Eigenzins. PO. Stadt- Sieg. V. Sulzburg. 124.

1512 Aug. 23 Ereiburg. Prior und Konvent des Gotteshauses za den Augustinern verkaufen der Mutter und den Schwestern des Regelhaoses zum Leopartten Aug.-Ord. (später zum Grünenwald ^ genannt) eine Gülte von 2V2 Pfd. Pfg. um 50 Pfd. Pfg. baar und setzen zu UnterpfiEtnd des Klosters Renten, Zinsen und Gefälle. Es siegeln Prior und Konvent. PO. Beide S. ab. Auf der Rückseite bemerkt Bruder Heinrich Bran, Prior, dass noch weitere 15 Pfd. 13/7 Pfg. von den denselben Regelschwestem gegeben und zum Kapital geschlagen wurden, jedoch ohne die Gülte sa erhöhen, nur damit diese um so weniger abgelöst werde. 30. Nov. 1519. Sie wurde aber nach einer weiteren Dorsalbemerkung des Priors Melch. Frank vom 21. März 1666 dennoch abgelöst. 126.

1514 Aug. 4 Freiburg. Bürgermeister und Rat verkaufen dem Aog.- Konv. eine Rente von 10 fl., den Guld. gerechnet za ll^t ß Freib. M., um 200 fl. rh. in Gold. PO. Das grosse Stadt-Sieg. 126.

1518 Apr. 22. Jörg Nickel, Schuhmacher und Seidner zu Freibarg, verkauft an die Dr. Rotpletz'scbe Pfründe auf St. Nikolaas-Altar im Münster, deren Besitzer damals h. Hans Wetzstein war, einen Saam Wein- gülte um 5 Pfd. Pfg. Freib. W. Die Gülte geht ab 2 Jauch. Beben und

Pf&mrchiT m St.

Wald an der Barghalde. PO. S. dea Schultheiiaen ab.

1520 Jan. 21 Freiburg. Wilhelm Kre daas Hani Swarz und HaoB Buwman alt dem ehrsamen Easpar IngeUtettOT eine S hOli" um 18 fl. verkauft haben. PO. 8.

1524 März 25. Erzherzog Ferdinand Abt von Rotenburg, Oeorg Abt rou Ad

WattenbaoBen, diese drei als Milschnldner (BQrKenl rerkaufeu der edeln Uagdalina von ßamsteiD, ire von 30 B. rh. Rappenw&hr., < rb. und setzen zu Unterpfan Bnrgau. Es unterzeichnen i Koggenburg noch Titns Bio, Thank, der Prior, und fOr der Dekan, und Paulus, der '.

1526 Aug. 4. Vit Stahel told MejT Ton Iringeu ein I nnd verspricht dasselbe mit Unterpfand 4 Mannahauet B von Eistet (Eichstetlen) ziem

15SI Mai 3 Herdem. B zu Gericht im Namen des ve Easteovogts zu Herdem, uni halb Jauch. Rehen wegen tc Gut nacb des Dorfes Brauch legen und alle 14 Tage durd worden war, auch Niemand wird ihnen dasselbe zogeschli zlnspflichüg. 7 Beisitzer. D( Pü. 8. gut erb.

1531 Juli 11 Freiburg. bisher an die Rotpletzpfrüni derzeitigen Inhaber derselben zinst bat auf Grund des Gfl Hans Eettenacber diese Gülte Letzleren statt der Rotpletzj perth von Krotzingen, Schult

1533 Febr. 1 Freiburg. und dem Gericht verkauft Li Freiburg, eine Gülte von 2 £ Betzenbausener Bann ab seine Reben an der Rosshalden nnd

1533 Okt. 15 Freiburg. Sutter, Oberstmeister, h. Me CrjBtoffel von Erotzingen, i

in56 Poinsignon.

Stiftung 006 fl. Kapital auf, verzinslich mit 20 fi. und ^^ein ort eins Gul- dius« (I/4 fl.^ PO. S. ab. 134.

1534 Okt. 1 Betzenbauseii. Urban Mychel, der Vogt zu Betzenhausen, süss zu Geriebt daselbst und tbut kund, dass Matbis Renbart als Vogt von Hans Rot ^Vittwe ein Zweiteil Acker wegen versess. Zinses habe fröbnen lassen; dass alsdann nach Brauch und Recht des Dorfes Betzen- bausen die Liegenschaft 6 Wochen und 3 Tage in Fröhnung (Pfändung) gelegen und alle 14 Tage feilgeboten worden sei, aber Niemand sonst darauf geboten habe als Veit Nördlinger, der auch 7 fl. darauf stehen habe. Das Pfandobjekt ist ausserdem noch belastet mit einem Bodenzins an Junk. Erbart v. Yalckenstein. Das Gericht (6 Bauern als Beisitzer) erkennt die Liegenschaft der Wittwe Rot verfallen. Der Vogt siegelt mit h. Ludw. Hesslers, des Obristmeisters von Freiburg, Siegel als seiner Obrigkeit. PO. S. ab. 135.

1535 Jan. 5. ürban Michel, der Vogt zu Betzenhaosen, that knnd, dass Vit Nördlinger und Kathrina Hermer, seine ehel. Hausfrau an Fran Ursula, des Hans Rot Wittib, eine Gülte von 2 fl. um 40 fl. Hanptgnt verkauft haben. Die Verkäufer setzten zu Unterpfand verschied, benannte Grundstücke im Betzenbausener Bann, bodenzinspflichtig an Junk. Erhart V. Falkeustein, das Elost. Thennenbach und die Thomaskirche zu Betzen- hauscn, ausserdem noch belastet mit einer Korngülte an b. Marx, Pfarrer zu St. Peter (in Freiburg). Der Vogt siegelt mit h. Ludwig Hesslers Siegel, der als Obristmeister der Stadt Freiburg Oberherr in Betzenhausen war. PO. S. ab. 136.

1543 Juni 2 Freiburg. Jobann Schwarz, Statthalter des Schnltheissen- amtes, im Namen des edeln Philipp Jakob von Ampringen thut kund, dass Jerg Stum von Herrn Melcher Rotlin, Prior und Lesemeister der Augustiner ein Darlehen von 100 fl. zu 5 % aufgenommen hat und ver^ sichert dasselbe auf seinem Hause in der Sattelgasse. PO. S. des Schnit- heissenamtes mit dem Kreuz. 137.

1545 Aug. 17. Gorius Brunner, Büri Vischer, Zimpfer Vollmann, Hans Pantli und Verena Scbmid reversieren sich gegen Prior und Kon- vent Aug.-Ord. zu Freiburg über den Lchenempfang des Klosterhofes za Opfingen. PO. S. des Junk. Ludw. Wolfif von Habsperg, Amtmann zu Badenweiler, ab. 138.

1550 Jan. 27 Freiburg. Wolff Pflug löst von h. Melchior RetUn, Provinzial Aug.-Ord. u. Prior zu Freiburg eine Gülte von 5 (J 1 Pfg. mit 5 Pfd. 20 Pfg. ab. PO. S. ab. 139.

1553 Febr. 5. In den Spännen zwischen dem August.-Klost. za Frei- burg einerseits und Friedrich Streicher und seinen Geschwistern anderer- seits wegen eines ^2 Saums ewiger Weingülte im Gottenheimer Bann, thädigcn Job. Bernhard Rümelin, jur. utrq. doct., Hans Burger und Ann- drcss Hanser, beide Letzteren als Zwölfer des Rats zu Freiburg dahin, dass Friedrich Streicher und Genossen ein für allemal 8 fl. bezahle, das Kloster aber für immer sowohl auf Zinsen und Extanzen als das Grund- stück selbst verzichte. Es siegeln Prior und Konvent und Dr. Rümelin. PO. AUe 3 S. ab. 140.

Das Phrrarchiv sn St. HartJa in ]

1555 IfoT. 4 EBSlingen. Euwr Karl V. bestätigt dai urteil des Reichs- kaminergericbts toq Spejer io der Appetlationssache des Grafen Konrad VOQ Tabiugen, Appellanten, gegen Prior und Konvent der Augastiner ca Freiburg, Appellaten, 20 Mutt Roggengulte ?om Fronhof lu Umkirch betr., zn Gunsten des Klosters. PO. Das kaiserl. 8. zieml. gut erb. 141-

1556 Jan. 28 Freiburg. Marx DietUricb ferkaaft an Jakob Waffen- Bcbmidt ein Haus gegenüber der Barae um 46 fl. Das Haus ist belastet, ausser dem berrscbaftl. Bodenains, mit veitecen benannten Zinsen, PO. Das ScbuUheissen-Sieg. 142.

1560 Aug. 26 Freibnrg. Jakob Kilonins von UetE, Nobtr, wobnhaft zu Freiburg, beurkundet, dass in seiner Gegenwart und vor Meister Os- wald Kreden, des kaiserl. Hofgerichta zu Rolweil geschwor. Kommissar, in dem Prozess zwischen Prior und Konvent der Äagost. zu Freibnrg and den Pflegern der Elendenherberge als Kläger einerseits und dem Orafen Konrad zu Tjlbingen als Beklagten andererseits, Gerieb takostenersatz betr., Bämtl. Kläger, also der ganze Konvent und die Pfleger, einen leibl. Eid geleistet halben, jedoch unter Protest der beiden ebenfalls anwesenden gräfl. Anwälte. Torinittags um ü Ubr in der Herberge zum Storeben in der oberen Stube. PO. Notariats-Signet. 143.

1572 Apr. 30 Freiburg. Jakob Strejtt jur. utrq. doctor, M. Joachim Landoll, Pfarrherr, Hans Widmau und Hieronjmns ßernbart als Pfleger des HI.-Gst.-8pitals verpflichten sich, die durch letzten Willen des Bür- gers nnd Rats Jakob Ferber vermachten 200 fl. frommer Stiftung in n&her bezeichneter Weise zu verwenden: aus di la**--

Kloster jährl. 2'/i fl. zur Abhaltung eine eleu-

amt für den Stifter; die Schwestern znm einer

Nebenmesse I fl.; das neue Siechen- oder ;uten

Leuten" (Aussätzigen), die nur das Haus m im

Blatternhaus 1 fl.; dio Armen im grossei Ihaos

1 fl. Der übrig bleibende Gulden Zins den

Spitalmeister und den Schreiber verteilt. erb.

.44.

1581 Mai 23 Freiburg. Hans Georg Eaaser, Statthalter des 8chul^ heissenamces, benrknndet, dass Jakob Zipper von Angenstein an Joliann Knoll, den Stadt Wechsler, 12 Haufen Reben an der Bnrgbalden um 376 fl. verkauft hat, der Gulden zu I2'j, ß. Das Grundstück zinst 12 ß. Zinnen- recht ins Kaufhaus. 6 Zeugen. PO. Das Schultheisaen-Sieg. 145.

1581 Okt. 14 Freiburg. Peter Fre;, Sleffan Rapolt nnd Bembart Roll , alle drei als Pfleger des Hl.-Gst. -Spitals geben dem Provinzial und den Prioreu der August.- Ord.- Provinz a. Rh. und in Schwaben ein Dar- lehen von 1200 fl., verzinsl. mit 60 fl. und empfangen zu Unterpfond dio Kauf- und Gültbriefe über verschied. Gülten des Äuguat.-Klost zu Frei- burg. Sie versprechen diese Urkunden im Spitalarchiv sorgf^tig aufzu- bewahren. PO. Alle 3 Prior.-Siet', der Ausstell, gut erh. 146.

1593 März 1 Freiburg i/U. Petrus Schnewlin, Generalvikar des Hrn. Antonius von Gorennod, Bisuhols von Lausanne, und Johannes Michael doct. theo!., bisher Provinzial, nunmehr aber Oeneralkommissar des Or- dens der Frauziskanerkonventualen in ObordentScUand, zugleich Guardian

m58 Poinsignon.

des Klosters zu Freibarg in der Schweiz, erteilen dem Bruder Johannes Ulricus Eesler, Provinzial des August. - Ordens a. Rh. und in Schwaben, zugleich Prior des Mauritius-Klosters August.-Ordens zu Freibarg in der Schweiz, ein Vidimus einer Urkunde, ausgest. zu Rom am 24. Febr. 1592, von Bruder Augustinus Finizanius S. D. N. Sacrista und Generalvikar des Ordens der Augustiner -Eremiten, wodurch dieser die wenigen, übrigge- bliebenen Klöster dieses Ordens in der ehem. Ordensprovinz Sachsen nnd namentlich das Kloster Mindelheim nun der Ordensprovinz am Rhein und in Schwaben inkorporiert. PO. S. des Petrus Schnewlin, sitzender Wind- hund auf einem Büchel gut erh. 147.

c. 1602 0. T. u. 0. Ein Auszug aus G. Johann Pistorii, der hl. Schrift Doctor und Dompropsten zu Breslau letztem Willen, worin bestimmt ist, dass seine angefangene Kapelle in der Augastinerkirche vollendet and auf dem Altar derselben ein schönes kunstreiches Gemälde, mindestens 400 fl. wert, Geburt oder Himmelfahrt Christi darstellend, 9 Fass breit, nnver- züglich zu Ende geführt werde. Auch Chorstühle, Antependien, silbeme und messingene Leuchter und Gefässe und Reliquien werden za dieser Kapelle vermacht. Unter den letzteren sind besonders »zwey Häupter aus Cöln", eine Schenkung der Äbtissin von St. Reuilion hervorgehoben, welche in ein näher bezeichnetes geschnitztes Bild eingesetzt werden sollen; sodann ein Reliquienkasten mit einem „grossen beyn de societate Thebana«. Pap.-Kop. 148.

1602 Dez. 14 Freiburg. Burkhardt Frowenfelder, Altobristmeister und Statthalter des Schultheissen Gabriel Schnewlin-Bernlapp, beorkandet, dass Jakob Kolb, Müller zu Kenzingen und Hintersass zu Freibarg, an Stoffel Golden, Balierer in Freiburg 1 Jauch. Reben um 575 fl., der Gold. zu 12^2 Schill., verkauft hat. Das Grundstück zinst IVs Schill. Boden- zins in das Kaufhaus. 6 Zeugen. PO. S. des Schultheissenamtes. Vergl. die Urk. v. 1324 März 27. 149.

1608 Nov. 29 Freiburg. Kaspar Würkh, gen. Tngelstetter, verkauft an Prior Jakob Botz und den Augustinerkonvent 1 Jauch. Reben um 60 fl. Das Grundstück ist belastet mit 12 Schill. Wasserzins ins Kaufhaus, 15 fl. Zins den Kartbäusern und 10 fl. Zins den BarfÜssern. 7 Zeugen. PO. Das Schultheissen-Sieg. 150.

1619 Nov. 15 Freiburg. In dem Wässerungsstreit am Bleichgraben zwischen den Augustinern einerseits und dem Bleicher Hans Gilg anderer^ seits thädigen die Herren des Holzamtes derart, dass die umgebrochene Matte der Bleichmatte wieder mit Gras angeblümt werde, am damit den Wucherstier der Gemeinde in seinem Futter aufzubessern, dagegen aber das Kloster berechtigt sei, einen eigenen Wässerungsgraben za ziehen und denselben mit dem Abwasser des Bleichgrabens zu speisen. Pap.-Eop.

151.

1620 Apr. 7 Freiburg. Johann Eyssenring lib. art. Magister als Stellr Vertreter des Junk. Hans Diettrich von Landenberg, Schaltheiasen an Freiburg, thut kund, dass Hans Kempff, der Maurer, an Mathias Disch- macher, den Ballierer (Granatenschleifer) 2Va fl« Gült ab 8 Ebtofm Be- ben um 50 fl. verkauft hat. PO. S. ab. 162.

Das Pfarrarchiv za St. Martin in ]

1621 Okt. 12 Freiburg. Johann Mössmer, Altobristmeister und Statt- halter des Testen Joh. Gg. Dagelin von Wangen zu Fröningen, des Schult- heissen, beurkundet, dass Magist. Laurentius Fueger dem Magist. Johann Saalhammer, z. Zt. Präsidenten der Sapienz, 1 Jauch. Reben um 262V2 fl- verkauft hat. Das Grundstück zahlt Bodenzins in das Kaufhaus und ab- lösige Gülte an den Ratsherrn Georg Meyen. PO. Das Schultheissen- Siegel. 153.

1622 Febr. 1 Freiburg. Mag. Joh. Dalhammer, Prsident der Sapienz, beurkundet, dass er ein Rebstück samt Häuschen, so er einst von Hrn. Laurentius Fueger, Ludimoderator zu Waldsee in Schwaben, erworben, nunmehr an Hrn. Balthasar Dalhammer, Pfarrherrn zu Heitern und Sassen (Sassenheim i/£.), um 480 fl. verkauft habe. Pap.-Or. S. aufgedr. 154.

1622 Juni 26 Earthaus bei Freiburg. Fr. Antonius Dulchen, Kar- thäuserprior, beurkundet, vom Augustinerprior zu Freiburg eine Obligation über 300 fl. und 20 fl. rückständiger Zinse in baar tauschweise erhalten zu haben. Betrifft die Ablösung eines Zinses von 15 fl. ab den Reben der Augustiner auf der Burghalden. Pap.-Or. S. aufgedr. 155.

1623 Apr. 1 Opfingen. Zimpffer Gilgman, der Vogt, thut kund, dass Mathis Steger dem Vasslin Strobacher V2 Jauch. Acker zu Opfingen ge- schenkt hat und umgekehrt V. Strobacher dem Steger 23 fl. baar. Der Vogt siegelt mit dem Insiegel der Herrschaft Baden weiler. PO. S. gut erhalten. 156.

1623 Mai 2 0. 0. Balthasar Thalhammer v. j. candid. und Pfarr- herr zu Heitern, beurkundet, dass er die von seinem Bruder aberkauften Reben nunmehr an den August.-Prior , Pat. Gotefridus Stein für 1000 fl. verkauft habe und dafür eine Schuldverschreibung des Hrn. Kasp. Wirckh, gen. Ingolstetter, über 500 fl., eine solche Über 800 fl. auf Hrn. Jodocus Hauser und 200 fl. baar erhalten habe. Pap.-Or. Als S. ein Kamöen- abdruck mit Frauenkopf, antik. 157.

1623 Nov. 12 Freiburg. Bruder Lucas Binder, der Prior und Kon- vent August.-Ord. zu Freiburg nehmen vom Heiligenfonds der Mauritins- pfarrkirche in Bochingen in der Herrschaft Oberndorf vorm. Wald (Wür- temberg) 200 fl. Kapital auf, verzinsl. zu 5^0 ^^^ setzen zu Unterpfand 12 Haufen Reben. PO. S. ab. 158.

1626 Febr. 28 Opfingen. Zimpffer Gillman, der Vogt, beurkundet, dass Thomas und Hans Strobach dem Vasslin Strobach ein Zweiteil Matten und einen Acker um 115 fl. verkauft haben. PO. S. der Herrsch. Baden- weiler stark besch. 159.

1627 0. T. Freiburg. Anna Maria Baitzerin codiert dem Prior Jo- hann Branner und dem Konvent der Augustiner 1 Jauch. Wald zu einem ewigen Jahrtag mit Seelenmesse. Das Grundstück zinste schon vorher den Augustinern Bodenzins. Pap.-Or. S. aufgedr. 160.

1628 Apr. 9 Freiburg. Das Holzamt thädigt in den Irrungen, die zwischen dem August. -Kloster und dem Frauenkloster St. Katharina in Folge der Versetzung der Marksteine in den beiderseitigen Waldungen auf der Rosshalde durch die Marker von Adelhausen hervorgerufen worden waren. Pap.-Or. 161.

mßO PoinsignoD.

1629 0. T. u. 0. Prior und Konrent der Augustiner zu Freibarg bitten die Regierung zu Ensisheim um Ausfolgen der Zinsen aus der Zott'- sehen Stiftung, da sie seit dem vor zwei Jahren erfolgten Tode der Stif- terin noch keinen Heller empfangen haben. Pap.-Eonz. 162.

1629 Sept. 15 Freiburg. Josef Dülberger, der Hafner, verkauft dem Licentiaten jur. utrq. und Satzbürger Martin Mössmer 5 fl. Gült um 100 fl. Kapital ab seinem Haus zum Palmen in der Neuenburg. PO. Scholt- heissen-Sieg. 163.

1630 Aug. 3 Konstanz. Der Offizial der Kurie zu Konstanz bel^ die Hinterlassenschaft des Johannes Pistorius, gewes. Dompropstes zu Breslau, welcher bei den Augustinern zu Freiburg i. B. seine Grablege genommen und hicfür sowie für eine ewige Jahrzeit 1000 fl. vermacht hat, mit Arrest, da dessen Erbe, Hr. Johann Pistorius, wegen der schweren Zeiten erst den vierten Teil erlegt hat, nach dessen aber nunmehr er- folgten Tode die übrigen Verwandten die Herausgabe des Übrigen ver- weigern. Pap.-Or. Oblaten-Sieg. 164.

1681 Aug. 27 0. 0. Fr. Joannes Brunner, August.- Prior zu Frei- burg, bekennt, dass er von den Testamentserben der verstorb. Wittire Ursula Zott von Berneckh, geb. von Bollschweil, auf deren dem Kloster vermachten Legat mit 1600 fl. genügend ausgewiesen sei. Pap.-Konz.

165.

1631 Aug. 28 Ensisheim. Die Kuratoren der Verlassenschaftsmasse der anno 1627 verstorb. Wittwe Ursula Zott von Berneckh zu Melantz, geb. von Bolschwyl, bekennen, dass sie dem August.-Klost. zu Freiburg eine Cession über 1000 fl., welche die Erblasserin zu einem Seelgerette gen. Kloster vermacht hatte, übergeben haben. Diese 1000 fl. sind ein Teil einer Schuldverschreibung Kaiser Maximilians d. d. Innsbruck 30. Dez. 1610 über 3000 ü. auf die Herrschaft Issenheim. Pap.-Kop. 166.

16:i5 Nov. 12 Konstanz. Der Offizial der Kurie zu Konstanz ladet die Wittwe des Johann Pistorius sei. in Freiburg, oder deren Sachwalter, nachdem die bisherigen Vorladungen erfolglos gewesen, zum letzteumal unter Androhung der Exkommunikation vor sein Gericht. Pap.-Or. Ob- laten-Sieg. 167.

1638 Jan. 19 Freiburg. I. S. weil. Hrn. Dr. Johannis Pistorii von und zu Keichenweiler, gewes. Satzbürgers zu Freiburg, vorhandenen Kredi- toren gegen dessen Verlassenschaft wird erkannt, dass in erster Linie die aufgelaufenen Gerichtskosten zu erlegen und alsdann die in 86 Gruppen eingeteilten einzelnen Kreditoren in der aufgeführten Reihenfolge zu be- friedigen seien. Unter letzteren nimmt das August. -Kloster zu Freiburg den ersten Platz ein und ist bestimmt, dass demselben zu den anno 1622 (empfangenen 420 fl. noch weitere 580 fl. zu geben seien und ausserdem sollen ihm die Curatores bonorum für die Funeralien Hm. Dr. Johannis Pistorii und die abgehaltenen Seelenmessen billige Satisfaktion leisten. Es folgen dann die Kraukenpfleger des Erblassers (Dompropst Pistorius), dann der Apotheker, dann die Bodenzinse, die während des schwebenden Prozesses aufgelaufen waren, dann die fälligen Gülten u. s. w. Pap.-Kop.

lea

Da« PfarrarchiT za St

1639 März 11 Freibnrg. Prior kaufen dem edlen Antouias Brower , walt alle ihre Ansprüche an die Fi was die noch restiereDden 380 fl. ne Dompropat Pistorius berrilhrend, an für die Funeralieo des Dr. Joh. 1

Pap.-Kop. Auf dem Umschlag ist d , ,

des DompropGles) in der Oruft der Aiigust.-Eirche beigesetzt wurde n. &. di. und biefür 31 Pfd. 6 ß Pfg. bezahlte, und anao 1673 am 13. Okt. Hr. Fraociacus Christoph Bapst. Dessen Ehefrau und Doctor Hag bean- spruchton alB Nachkommen dps Dr Pistnriiin fflr iar,h nnrnitnaltli-ho »=.

stattung in derselhen Gruft von 1602. Der Prior verwt R, P. Melchior Frank vorwi Dr. Bapst und seine Ebcfra wurde, aber auch nicht in i in der Kirche.

1641 Dez. 2 o. 0. Fr. Falgentiiis Burkknecht ord. aitztitel des Gotteshauses Ai einst Fat. Godefridus von de

1643-1661. Auszug a ihro bochfürsti, Gnaden Mi Berührt ausser der Zottisch< den Franziskanern zu Freib Falken stein nnd Scbauenber

Ohne Dat. (1648—1672 Konvent der Augustiner zu aisheiin ihnen die Zinsen d lassen, da der ObeiTogt Pflt Zinsen ausbezahlt habe, sie

1650 Apr. 15. Nachdei und Frcilanilriehter in Obei Haide, derjenigen Kirche, in Anniversar für ihn selbst un Job. Mässner, gewea. Obristi sodann 1639 in der Reicbssti daselbst aber die Stiftung hatten annehmen wollen, bo Kaspar Molitur und dem Ec Pap.-Or.

1650 Juni 3 Freiburg. versieren sich mit Genehmig Krabler gegen Joh. Georg 1 Freibarg sowie Burkhart K;

m62 Poinsignon.

Rats Math. Mössner wegen Übernahme der Seelgerettstiftnng des Letzteren. Pap.-Kop. 174.

1663 Sept. 26 Freibarg. Schwester Clara Jakoba, die Äbtissin, nnd Schwester Franziska, die Priorin des Gotteshauses St Klara, bekennen, dass sie dem Fat. Bonaventura Bugler, Prior der Augustiner zu Frei- burg, und seinem Konvent eine Seh uldf orderung von 200 fl. Kapital und 50 fl. ausstand. Zinses ab Reben und Wald cediert und dafür eine Obli- gation über 200 fl., versieh, auf dem Haus zum Roten Roch in der Sattel- gasse nebst 3 ausstehenden Zinsen und 10 fl. haar, empfangen haben. Pap.-Or. Oblaten-Sieg. 175.

1666 Febr. 6 Freiburg. Pat. Melchior Frank, der Prior, und Kon- vent der Augustiner bekennen, nach dem letzten Willen der am 4. ejusd. vcrstorb. Frau Agnes Thunhos, Witwe des Ratsherrn Heinr. Thnnhos seL, für eine jäbrl. Seelenmesse zu ihrem und ihres ersten Mannes Burkhart Kiefifer Andenken 75 fl. haar erhalten zu haben. Pap.-Kop. 176.

1687 März 3 Oberrimsingen. Georg Locherer, der Yogt, thut kond, dass Hans Erckner den Augustinern zu Freiburg eine Gülte von 8V2 A- um 70 fl. verkauft hat. Zu Unterpfand sind gesetzt verschied, benannte Liegenschaften. Der Vogt siegelt mit dem Siegel des Frhrn. Beat Melchior von Reinach, Herrn zu Amontcurt, Chario, St. Mariae und Münsingen. PO. S. gut erb. 177.

1690 Dez. 1 Freiburg. Jakob Fattet, Altobristmeister nnd Statthalter des Schultheissenamtes, thut kund, dass Hr. Wybert Egg, SatzbOrger zu Freiburg, an die Witwe des Ratsherrn Jos. Beywandt sei. eine Gülte von 6 fl. ab seinem Haus zur Yöste in der Leyengasse (Löwengasse) um 120 fl. verkauft hat. PO. Das Gerichts-Sieg, mit dem Kreuz gut erh. Worde laut Dorsalbemerkung an das August. -Klost. cediert 3. März 1691. 178.

1698 Juni 14 Freiburg. Die Bauamtsherren verkaufen dem Pasteten- beck Jos. Bukheisen 1 Haufen Feld im Stadtgraben für 112Vs Pfd. oder Franken zu 9 Batzen rauher Währung. PO. S. des Schultheissenamtes.

179. 1698 Juni 14 Freiburg. Die Bauamtsherren verkaufen dem Zunft- meister Hans Georg Will, Küfer zu Freiburg, ein Haus und 4 Haufen Feld um 562V2 Pfd. oder Franken zu 9 Batzen rauher Währ. PO. 8. des Schultheissenamtes. 180.

1698- 1715. Ein Konvolut von 10 Schriftstücken über die Erwerboog von 5 Haufen Feld im alten Stadtgraben und Erstellung eines Yerbiii- dungswegs durch die Zinne mit dem Kloster. Pap.-Or. 181.

1702—1771. Ein Konvolut mit 24 Stück Personal -Status des Kon- vents nebst Yermögensübersicht des Klosters. Pap.-Or. Manuskript

182. 1711—1768. Ein Konvolut Quittungen über kaiserl. Bewilllgtuigs- gelder, landständ. und städt. Umlagen, auch das bürgerl. Satzgeld (Wohn- sitzgeld). 183.

1719—1785. 16 Konvolute Konventrechnungen und Quittangen von Kaufleuten und Handwerkern. 184.

1721. Heisch-Rodcl über die dem Gotteshaus der Augustiner in Frei- burg gehör. Fruchtgülten zu Opfingen. 186.

Das PfnrrarchiT

1721-1738. Ein Konirolut koBten, so bei den Benovationei

1727—1734. Ein Konvolut rung des Gotteshaueea 8t. Augi Erben zu Thieogen i. B.

1746 Febr. 15 bis 1747 Jun EomeQt zu Freiburg rekUmi

festiguDgen die tlim durch die franzÖsiBche FortifikatioD TeggeDommenen 3G HaufeD oder 3 Jauch. Reben und erb&ll dieselben tod der Regierung zu Waldsbut gegen den darauf lasteadea Zins zuerkumt. Pap.-Kop, vid.

1750 0. T. Freiburg. das Gotteebaus St. August BeBcbadigung eines Ackerl matten in der Wöhre ent Pap.-Kop.

1768 Aug. 24 bis 1766 der Vord.Öäterr. Herrsch» er voD Jörg Hummel dasei AuguBliner zu Freiburg öbe Lehenhof mit Feld und Wi Obervogteiamtsadjuukt zu '

1771. Manuale s&mtli zu Freiburg sowohl in der Kapitalvermögen belauft s gröBseren und kleineren P Fat. AmbrosiuG SartoriuB.

1771-1774. Einzugan Eremit, zu Freiburg gehör, zu Ober- und Niederrimsin.

1771-1787. Ein Konv mie der Klöster im Allgem

1781-1786. Ein Koi Aufhebung des Verbandes Entl&BSUDg von Novizen, . richtung einer neuen, Klos der Magisiri Tbeologiae, J Exprotincialen und Exprioi

1794. Einzugsregister bürg i. B. von den Gottenhi und Oeldzinse. Erneuert i zu Freiburg. Manuskr.-Bd,

C. Urknnden der

1316 Juli 27 Breisach. giebt den Brüdern August. gQlten zu Bii:ken3ol ausser

m54 PoinsignoD.

Siegel haben und empföngt dieselben in Leibgcdingsweise znrfick um ^/| Vierdeling Wachs. Er giebt auch alle seine fahrende Habe und aus- stehenden Kapitalien zu Händen seines Beichtvaters ßraders C. von Über- lingen und des Bruder Ulrich von Engen, August.-Ord. mit ihres Priors und Hrn. Johans des Münzmeisters Erlaubnis, um damit ein Seelgerette für ihn, seine Frau und seine Vorfahren auszurichten nach deren Gut- dünken, und empfängt es ebenfalls wieder zurück in Leibgedingsweise um ^2 Vierdelinir Wachs. Sodann vermacht er verschiedene benannte Reb- stücke im Bann zu Bickensol Rudigers und Berhtolt Münzmeisters Kin- dern zu Breisach und Hrn. Johans des Münzmeisters Tochterkindem za Freibur^^; feiner an Gülten: an St. Peter in Endingen 5 (J; an St, Martin 5 ß und jediT der beiden Klausnerinnen daselbst, auch zu Endingen 5 ß; der Klausnerin zu Köchlinsbergen 5 ß; der zu Rotweil 5 ß; der zu Bik- kensol 5 ß; an Uns. Frau zu Bikkensol 1 ß; dem Leutpriester daselbst 1 ß\ der Klausnerin daselbst 1 ß-, dem Pfaffen Tunen 1 Pfd. P%.; dem Bruder C. v. Überlingen Vi Roggen; dem Bruder Ulrich v. Engen 1 Pfd. Pfg.; dem Bruder Y. Werre 1 Scheffel Korn und 1 Huhn; an St. Steffan 1 Pfd. Pfg.; den Klosterfrauen zu St. Merien-Owe 2 Pfd. Pfg.; den Bar- füssern 1 Pfd. Pfg.; dem Spital 1 Pfd. Pfg.; den Siechen 10 P; dem Prior Bruder Wezzel 5 ß] Bruder N. dem Lesemeister 5 ß Pfg. etc. Zeugen: die Ratsherren Hr. Rvdiger von Munzenhein, Hr. Job., der Mvnaemeister, Hr. Jo. von Phorre, Junk. Wernher von Phorre und Jnnk. Wemher Götzkuche. Zistage n. St. Jacobestage. PO. Stadt-Sieg. Yon Breisach mit dem Adler, stark beschäd. 196.

1317 Dez 7 Breisach. Schnltheiss und Rat zu Breisach than kond, dass Johannes Schultheis von Egensheim den erbem Brüdern Aug.-Ord. zu Breisach 5 Viertel Komgülte ab seinen Äckern zu Balgowe gegeben hat, mit dem Beding, dass wenn er später eben diesen Brüdern 5 Viertel Korngülte 1 Meile oberhalb oder unterhalb Balgowe an der Dl oder gegen die Brücke von Breisach kaufen sollte, dann seine Güter zn Bal- gowe wieder ledig sein sollen. An vns. frowen obende der verholn. . PO. Stadt-Sieg, das grosse. 197.

1319 Mai 2. Virich von Eistat (Eichstetten) , Frau Gerdrut, seine ehel. Wirtin, Haneman sein Stiefsohn und Rudolf (von Eistat) ülricbi Sohn, thun kund, dass sie an Geric, Frentzclin und Clawin, Raedegers sei. des Müntzmeisters Kinder von Breisach, eine Gülte von SVz Saum und 2 Beclier Weisswein und 2 Hühner um 21 Pfd. 13 ß Pfg. verkauft haben. Die Gülte geht ab einem Gut, das die beiden genannten Knaben am Bönsberge haben; ferner ab den 13 Viertel, die ihnen bisher der be- scheiden Ritter Hr. Ruedeger Herbst zu Nüwenburg gab; nnd endlich ab Gütern im Scliarsaloch und im Scheuning. Es siegeln sämtliche 4 Aus- steller mit ihren eigenen Siegeln. PO. Das S. Ulrichs: francös. Lilie in leerem Felde mit der Umschrift : S . . . militis de Eistat. Sieg, des Hane- man geteilt, oben Pfahl (doppelt schraffiert) in leerem Felde, unten 8 Schindeln 2. zu 1. mit der Umschrift: . . . oannis de. Span... (Spanli). Vergl. Schreiber Urkundenbuch II. 1 Taf. VII. 12, wo jedoch sutt der Schindeln 3 Rauten stehen. Die beiden andern Siegel fehlen.

196.

Das Pfarrarchiy za St. Martin in Freiburg. m65

1338 Okt. 9 Breisach. Vor Bürgermeister and Rat fibergiebt Schwester Daoda die Weckerlerin(8) dem Bruder Johannes Weckerlin, Eonventbmder St. Augustinas-Ordens des Hauses zu Breisach, ein Vierteil des Hauses an der Halden der Vögtin gegenüber, worin Heinrich Weckerlin sitzt, zur lebensläDglicben Nutzniessung; nach seinem Tode f&llt das genannte Vier- teil als ewiges Eigentum an Prior, und Konvent. PO. Stadtsieg. Maltha, Legende abgebröckelt. 199.

1341 März 30 Breisach. Vor Bürgermeister und Rat fibergiebt die erber Jungfrau Otylia, Wernhers von Muntzenheim sei. Tochter, Borgers zu Breisach, an Bruder Johans Bönlin und Bruder Wernher Bönlin Aug.- Ord. des Hauses zu Breisach zu einer ewigen Jahrzeit für sich and ihre Eltern ein Haus und verschied. Gülten ab benannten Gfltem zu Breisach unter Vorbehalt des Leibgedings. PO. S. ab. 200.

1342 Juli 9 Breisach. Vor Bürgermeister und Rat giebt Jungfrau Margaretha Minnerin 3 Malt. Roggengülte ab benannten Gütern zu Ve- ringen und 1 Pfd. Pfg. Gülte ab Heini Hubschelis sei. Haus am Ziegel- thor zu Breisach dem Bruder Cunrat Tuchscherer Aug.-Ord. a. empfl&ngt sie in Leibgedingsweise zurück. Nach ihrem Tode hat die Nutzniessung dieser Gülte der genannte Bruder Cunrat und nach dessen Tode Bruder Steffan, des Job. v. Strasburg Sohn, und Bruder Johans, des Heinz- mann sei. Sohn, beide Aug.-Ord. leute. Nach deren Tode f&llt 1 Malt. Roggengülte uud die Pfenniggülte zu einem Seelgerette an das Augustiner- Kloster zu Breisach und die anderen 2 Malt. Roggengülte an der Stifterin nächste Verwandte. PO. Stadtsieg. ab. 201.

1343 Mai 21. Olber Radman zu Obern Bergen verkauft eine Gülte Acker daselbst an Jungfrau Heili Wigin zu Breisach am 9 Pfd. Pfg. Breis. M. Jungfrau Heili soll eine Hälfte dieser Gülte geniessen so lange sie lebt und Bruder Jakob von Colmar, Lesemeister zu Breisach Ang.- Ord. die andere Hälfte. Nach des Einen Tode soll der Überlebende die Gülte ganz besitzen. Zeugen: der jung Berwig, Wildenstein sein Bruder, Bertscbi Süpphelin, Johaus der Brotbecke, Bürkelin Hag and der erber Herre Johans, Leutpriester zu Oberbergen. Jungfrau Heili and Bruder Jakob bitten zum Siegeln Hr. Spender v. Strasburg, Kirchherrn zu Ober- bergen, und Hr. Cun v. Valckenstein , Kirchherrn zu Bikensol. PO. S. des Spender ab; das andere zieml. gut. 202.

1345 Aug. 8 Breisach. Vor Bürgermeister und Rat verkauft Henni Pfullendorf, Bürg, zu Breisacb, Gülten zu Muntzenheim (auch zinspflichtig in den dortigen Dinghof) an Prior und Konvent Aug.-Ord. daselbst um 33 Pfd. 5 ß Pfg. Breis. W. PO. S. ab. 203.

1353 Juni 15 Endingen. Grede von AVidensol, gesess. zu Breisach, Bürgerin zu Endingen, verkauft an Junte von Esche, auch ansässig zu Breisacb, 9 Mutt Roggengülte zu Endingen, gen. das Schollenlehen, wel- ches einst in den Froubof zu Endingen gehörte, für 9 M. Silb. und be- zahlt die empfangende Hand des Lehens 1 Kapaun zu Ehrschatz. Nach dem Tode Juiite's soll die Gülte an Bruder Johans Wisbrötlin Aug.-Ord. fallen und nach dessen Tode an den Augustinerkonvent zu Breisacb zu einem Seelgerette der Junte und ihrer Altvorderen. Es siegeln Hr. Ju- lians Herr von Uesenberg und der Rat von Endingen. Zeugen: Gonrat

Mitt. d. bad. bist. Kom. Ko. 8. |^5

mQß Poinsignon.

Besehe, Johanns Knischelin, Raedi der Meiger, Walther Wisse u. Henni Misker, alle zusammen Bürger von Endingen. PO. S. ab. 204.

1369 Juli 4 Freibarg. Johans Snewli Imhof, der Meister, and die Pfleger des Hl.-Geist-Spitals zu Freiburg verkaufen der Jungfrau Eathe- rine Michel, Bürg, zu Breisach, Gülten im Ihringer Bann. Es siegeln die Aussteller mit dem Spitalsieg. Zeugen: Petermann Fürstenberg und Böldeli Krayer. PO. S. Bruchstücke. 206.

1874 März 17 Waldkirch. Anna von Swartzenberg, Äbtissin, und das Kapitel des Gotteshauses zu St. Margarethen verkaufen Hrn. Johann von Tonsul, Eirchherrn zu St. Waldburg bei Waldkirch, eine Gülte von 7 Saum guten weissen Weines und eine solche von 7 Mutt Boggen ab dem Hofe zu Rotwil bei Breisach, der dem Spital zu Breisach gehört und vor- her des Ruetschi von Krutnoew war; ferner eine Gülte von V* Roggen ab den Äckern vor dem Brandholz zu Gündlingen, die der gen. Spital vom Gotteshaus St. Margarethen als Lehen hat, dieses Alles zasammen für 15 M. Silb. Freib. Brandes. Es siegeln die Äbtissin und das Kapitel, auch Peter Morser, Eirchherr zu St Martin, und Johannes Mathis, Kirch- herr zu St. Peter bei Waldkirch, da sie zu demselben Kapitel gehören. PO. Alle 4 S. zieml. gut. 206 a.

1374 März 17 Waldkirch. Lateinisches, aber etwas aasführlicheres Duplikat zur vorhergehenden Urkunde. Die Schuldenlast und Not des Stiftes wird als Ursache des Verkaufes geschildert; Johannes von Tonsol heisst darin Pfarrrektor von St. Waldburg, vormals Vikar und Offizial des Bischofs von Konstanz; auch Peter Morser und Johannes Mathys heissen Pfarrrektoren ; alle drei sind als Mitkapitulare des Stiftes be- zeichnet. PO. Die 3 ersten Siegel sehr gut erhalten; das des Pfarrers von St. Peter nur noch halb. 206 b.

1380 Mai 25 Schlettstatt. Virich, Herr zu Vinstingen, Landvogt im Elsass, thut kund, dass er auf Geheiss König Wenzeslaws und auf Bitten des Priors und Konvents Aug.-Ord. zu Breisach wegen des Todtschlages, so Reinhart Starcke von Uebesheim, Bürger zu Kolmar, an Bruder Dietherich sei., gen. Michel, desselben Konvents begangen hatte, ferner auf Bitten des Meisters und Rats von Kolmar und endlich auf Bitten des Todschlägers selbst folgenden Sühnevertrag geschlossen habe: Reinhart Starcke zahlt dem Kloster 110 fl. in 2 Zielern; er und seine ganze Ver- wandtschaft erscheinen an einem Freitag vor Johanni bei der Fronmeaae im Augustinerkloster zu Kolmar mit 100 halbpfündigen Kerzen und end- lich schwören er und seine Bürgen ewigen Frieden und Urfehde g^^ den ganzen Orden und das Kloster zu Breisach insbesondere, (beschworene Bürgen für Reinhart Starcke sind: Hennyn von Rietwilre, Onntram Ton Mvntzenbeim und Steffan Kolzbüt, Bürg, zu Kolmar; Zeugen: die Ritter Hr. Stisslaw v. d. Witenmüln, Hr. Hanneman v. Girsberg, Hr. Cnentie- man zum Rueste, Schultheiss zu Kolmar, Hr. Burekart v. Mfllnheim, gen. V. Rechberg; sodann Dieterich v. Hohenstein, Johans Botzheim, Schult- heiss zu Sletzstat, Hanneman Gigennagel, Hanneman Küspfenig Hockeier, Hanneman Zipolt, Hanneman am Graben und Cuutze Starcke, Reinharta Bruder. PO. S. des Ausstellers sehr stark beschäd. 207.

Das F inl

1386 Juni 19 Kolrnttr. Vlmsn TOnk, ünterachiilthdsB m Eolmtr sass üffentlicb m Gericht daselbst an Beines Herren Statt, Hrn. P«ten TOD St. Deodut, ßittera and Scbultheissen, und thnt knnd, dass Tor ihm Jungfrau Ketherlin Bacfasenerin, Barg, zu Eolmar, dem Brader Johana Dirngerst, Augustiner-Prior zn Breisach, als SteUvertretM Beinet Konveots ihr Haus und Hof zu Kolmar in dem Eolengässelin gegeDflber dem Hofe derer von St. Deodat und hinter den Kolmarer Augustinern übergeben bat. Daflir sagt Bruder Johans die Jungfrau Eetherlin , welche bisifaer 4 Pfd. Pfg. Gülte ab diesem HauBe an die Augustiner za Breisach za zahlen hatte, dieser Gülte los und ledig nnd gestattet ihr auf Zeit ihres Lebens iu demselben wohnen zn bleiben. Zengen: Clewelin Engelin, Cuntzman Kennelin und Erlin Alphart. PO. S. ab. 206.

1391 Jan. 11. Priorin und Konvent von Adelhausen bei Freibarg Pred.-Ord. gestatten mit Wissen und Willen Wemhers von Pforr, des jungen, ihres Vogtes zu Breisacb, dem bescheiden Cüntz Oasser, Fischer daselbst, die 7 ß nnd </i Eappaan Gülte, die er ihnen zinste ab seinem Hause an dem Werde auf dem Wuhr, mit 33 f) 3 Pf. abzalQsen, PO. 2 S. Brachstücke. Das dritte fehlt ganz. 209.

1392 Dez. 13. Herman Soewlin, Edelknecht, Hr. Clans Soewlins, des Ritters sei. Sohn, bekennt, dass er dem bescheiden Hanman von Tessen- heim, Bürg, zu BreiBach, die 9 ß Rappen Gülte, die ihm bisher Rnedin Ziegler zinste, um 6 Pfd. Pfg. Rappen Freib. H. verkauft habe. Die Gülte geht ah des Zieglers Haus am Egghartzberg. PO. S. des Aas- stellers gut erhalten. 210.

1395 Febr. 14. Ritter Wilhelm StOr that knnd nach den Missbellig- keiten, die er hatte seines Weibes wegen mit den erbem geistl. Herrn Prior und Konvent der Augustiner zu Breisacb, hertOhiend von Gütern, welche in den Dtnghof zn Balgovwe zinsen, der da Lehen ist Ton seiner Herrschaft von Österreich, dass er für sich, sein Weib und seine Erben auf diese und alle andern Güter, die das Eloster zu Baigau hat, ver- zichtet habe auf Bitten des Eonvents nnd anderer erberer Leute. DafQr sollen die Herren Augustiner ihn und sein Weib und ihrer beider Nach- kommen in ihr Seelbuch schreiben m einer ewigen Jahrzeit. PO. S. des Ausstellers zieml. gut erh.

1401 Mai 27 Ibringen. Hanman Bin bekennt, dass er von Prior und Konvent berge" das Ofenhaus und Garten zu Ihrinf Zina zu einem Erblehen empfangen hat. zins von 10 p Pfg. und 4 Hühnern, w( Lembelin" zu Breisach 6 jS Pfg. und 2 Siegeln den Henni Jacob, Schultheissen z

1403 Jan. 12 Breisacb. Cuntz Sjmot seine ehel. Wirtiu, kaufen von den Augu 12 tl.; die Augustiner erlassen zugleich di

von 1 Saum und '^/j Wein von Beben am tggenansBerge unter aer »e- dingUDg, dass sowohl die Trotte und der daran stossende Garten als anch die gcnannie Gülte nach deren Absterben dem Kloster anheimfallen solle. PO. Stadtsieg, ab, 213.

MS*

ing3 Poinsignon.

1410 Febr. 13 Breiaach. Frantz zum Rine und die übrigen vier „Wiser** der Stadt weisen und erkennen in dem Baustreit zwiscfaen den Augustinern zu Breisach und Erhart Dürnheim, die Häuser zum „Lambe^ und zum „Frowenberg" und die Kirchhofmauer des Klosters betr., zu Gunsten des letzteren. Es siegelt Junker zem Rine mit seinem dgenen Siegel. PO. S. Bruchstucke. 214.

1413 Okt. 18 Breisach. Anne Scheifeler, gen. Yrie, verkaoftmit Eün- willisfung Bruder Cunrat Scheffelers, Barfuss.-Ord., ihres Bruders und dessen Vogtes Peter Snell an Hans Michel, Seidner zu Breiaach, ihr Haas da- selbst in der Stadt am Werde um 10 fl. Das Haus ist belastet mit dem Bischofszins von Basel, mit 4 alten Pfg. Gülte zu einem Seelgeret zu St. Stephan und mit dem Burgrecht des Hans Philips von Stauffen. PO. Stadtsieg, stark beschädigt. 215.

1414 Mai 10 Breisach. Diet&chi Seger, Schiffionann zu Basel, ver- kauft dem Henni Beheim zu Breisach ein Häuschen in der Oberstadt zwischen den Häusern zum Schiff und zum Schlüssel und ein Gärtlein am Rossweg um 18 fl. in Gold. Das Haus zahlt den Bischofszina von Basel. Der Verkäufer behält sich den Rückkauf vor, wenn er wieder nach Breisach ziehen sollte. PO. Stadtsieg. ab. 216.

1424 Okt. 30 Oberroth weil. Clewi am Stollen, Vogt zu Oberroth- weil, sass zu Gericht daselbst im Namen seiner gnäd. Herrn, Hm. Berch- told V. Staufen, Ritter, Junk. Anthenien v. Hattstatt, Junk. Hansen und Junk. Lütelmans v. Ratsamhusen, und thut kund, dass vor ihm erschienen Hr. Berchtold Hübscher, Prior, und Hr. Johannes Hase, Schaffner der Augustiner zu Breisach, und klagten gegen den Spital daselbst wegen 40 Mutt Korngülte heurigen Zinses und verschied, versess. Zinse von ebensoviel Mutt ab Gütern im Bann zu Oberroth weil. Da auf wieder- holte Vorladung weder der Pfleger des Spitals noch auch der BQrger- moister von Breisach sich sehen Hessen, spricht das Gericht die betr. Liegenschaften dem Kloster zu vorbehaltlich der Rechte Dritter. Zum Siegeln wird gebeten Henni Stadler, Vogt zu Burgheim. PO. Priv.-Sieg. des H. Stadler gut erhalten. 217.

1426 Mai 24 Endingen. Henni Binder und Thinly SOrli seine ebel. Hausfrau bekennen, vom Prior und Konvent Aug.-Ord. za Breisach ein Gut für 5 Mutt Zins als Erblehen empfangen zu haben. Sie setzen zu Unterpfand 4 Maiinshauet Reben am Englisperg. Zeugen: Tielman Metzi- ger, der Bürgermeister, Henni Ludschi, der Altmeister, und 6 Bürger des Rats. PO. Stadtsieg, von Endingen. 218.

1429 Nov. 11 Breisach. Bruder Johans Hase, Prior, und der Kon- vent der Augustiner zu Breisach thun kund: Nachdem sie die Güter zu Rothweil a. K., gen. „des von Krutenowe gut**, vormals dem Spital in Breisach gehörig, wegen versess. Zinse auf dem Wege der Pf&ndung ge- richtlich zugesprochen erhalten, jedoch der Abt und Konvent von St Gcrige (St. Georgen) auf dem Schwarzwald einen Vorzins vor dem ihrigen, nämlich 4 Saum Wcingültc und 2 Malt. Nussgülte gehabt hatten, welche (iülten weiter zu zahlen sie (die Augustiner) sich nicht verbunden er- achten und nachdem aus diesem Verhältnis zwischen beiden Gotteshäasem lange Entzweiung gewesen haben sie sich endlich dahin geeinigt, dass

Das PfarrarchJT zu

das Kloster St. Georgen auf die N die Weingülte fortzuzahlen sich TentsBieg. stark heachäd.

1430 Juni 30 Endingen. Cnn thut kuDd, dasB Clewi Swebeli nn des Gerichtes Siab dem Henni Bin Lehen vom Aagust.-Klost. zn Brei

meinten diesen Acker zu ihren Huiueu ucuuieu .u ».uuubu, »•« »uei am Einrede des vor Geriebt erschienenen Priors und nach Prüfung der Ur- kunden das Recht des Klosters a'" ''" *" ~' ' '" "-'-■'

Sprecher und Beisitzer: Uenni Mi des Rats. Es siegelt Canrat Stri gut erbalten.

1435 Febr. 3 Breisach. BQri Bechtssireit zwischeo den Augustii wegen 28 Scheffel Weizen- und ] das die Augustiner in öffentliche dass Hans Gross, weil er zur Zi Becht versäumt habe, die Augusti. lassen solle. Das Gut wurde nft Jahren von Ilrn. Conrat wi Rjn erworben und sind die Vorzinse orgen auf dem Schwarzwald und

1439 Aug. 29 Breisach. T Wildenstein, Bürger zu Breisach von 51/1 p Pfg. ab einem Hause Schneidertrinkstube zu seinem iiq( JahrzeitbegehuQg. PO. Kl. 8tad

1467 Febr. 3 Bothweil. 7ly Clewy im Rotweiler Bann. PO. weil, zieml. gut.

1462 Apr. 4 Rothweil a, K. Namen der Ilerren von Breiaach, Breisach gegen die Gottesbausleuti pfandsrechtes an den Gütern zu . weg zu Gunsten der Gotteshansl stellers zieml. gut.

1466 März 18 Niederrotweil kund, dass er den Augustinern verkauft hat. PO, S. des Mich zieml. gut.

1469 Kov. 14. DjoniBius Störi seines Bruders Frantz an den erb mar, eine Gülte von 15 ß Pfg. Böckelin ebendaselbst, der Metzgi zu Blätterlingen zinste, um 25 ß. erbalt,, das des Frantz fehlt.

m70 Poinsignon.

1479 Nov. 22 Oberrotweil. Hans Sutter zu Obern Rotwilr rerkanft dem erbern Matbis Sun von Hostatt, Bürger zu Breisacb, Vz A* üi Gk>ld Gülte um 10 fl. Gold. PO. S. des Hans Dützer, Vogt zu Rotwilr, ab.

. 227.

1481 Febr. 5 Oberrotweil. Gültverkauf. Tenger Weber von Lor, sessbaft zu Obern-Rotwilr an Hans Schiek, Metzger zu Breisach. PO . S. (wie vor.) zieml. gut erbalten. 228.

1486 Dez. 5 Ibringen. Vor Bürckly Brenner, Scbultbeiss von Ve- ringen, klagt Bruder Niclaus Griessbacb, Aug. -Ord.- Prior zu Breisach, gegen Curatt Trüber und Henny Stäbely wegen Verweigerung einer Gülte von 7 Saum Wein, urteil des Gerichts zu Gunsten des Klosters. 10 ür- teilsprecber, darunter Hans Frowen, Ritter. PO. Gerichtssieg, von Ibringen zieml. gut erhalten. 229 a.

1486 Dez. 5 Ibringen. Darauf bezüglicher Vergleich der Parteien. Pap.-Or. Das aufgedrückte Gerichtssieg. ab. 229b.

1500 Juni 27 Breisach. Heinrich Meyger, Brodbeck und Seidner, kauft von Claus Wittich, gen. Sattler, ein Haus an der Rheinhalden am 30 fi. Die Kaufsumme bleibt in Form einer ablösbaren Gülte von Vji fl. auf dem Hause stehen. Dieses ist ausserdem belastet mit einem Zins von 1 Pfd. Wachs und 9 Stäbler an St. Stephan zu Breisach und mit dem Bischofszins von Basel. PO. Bruchst. des Breis. Stadtsieg. 230.

1501 Apr. 26 Breisach. Ursula, Äbtissin, und Konvent vom Frauen- kloster Marienow bekennen, dass Hr. Beatus Hilbiber, der Prior, und Konvent Aug.-Ord. zu Breisach eine ihnen zuständige Gülte abgelöst haben. Zugleich lösen sie eine Gülte von jenen ab unter Einwilligung des Meisters Jakob zum Afifenbcrg, ihres rechtsgesetzten Vogtes. PO. Bruchst. des Abtei- u. Konventssieg. 281.

1509 Febr. 26 Breisach. Nachdem zwischen der Brüderschaft der Schuhmacher-, Sattler- und Gerbergesellen einerseits und den Augustinem wegen der Begräbnissfeierlichkeiten beim Absterben eines Mitgliedes gen. Brüderschaft längere Zeit Zwist gewesen, vermitteln 5 Bürger zwischen beiden Parteien eine neue Begräbnissordnung, wonach deü Gtesellen die Grablege in der Augustinerkirche oder wenigstens auf deren Kirchhof zuerkannt, die Seelenmessen und die Fronleichnamsprozession nea ge- regelt werden. PO. Bruchst. des Priorats- u. d. Konventssieg. 282.

1515 Febr. 14. Paulus und Geruasius von Pfor bekennen, dass die 30 Pfd. Unschlitt Gülte, welche das Augustinerkloster ihnen bisher zinste, mit 20 fl. in Gold abgelöst worden ist. PO. S. ab. 288.

1523 Dez. 5. Prior und Konvent Aug.-Ord. zu Breisach, welche dem Hrn. Thelamonius, Bischof zu Tripolitan und Weihbischof zu Basel, 8 fl. Zins schuldig sind aus einem Kapital von 200 fl. Darlehen, setaen dafür als Unterpfand eine Gülte von 2 fl. ab einem Hof zn Eolmar in der Vorstadt und eine solche von 1 fl. ab einem Hause zu Breisach hinter dem Löwen. PO. Bruchst. des Prior.- u. Konv.-Sieg. 234.

1524 Jan. 11 Burkheim. Sebastion von Blumeneck, Vormund und Ver^ weser der Grafen Cunrat u. Georg v. Thübingen, Herren zu Liechteneck, sass zu Gericht an ihrer Gnaden Statt zu Burkheim in der AppeUationa- sache des Hrn. Hans Vetter, Prior der Augustiner zu Breisacfa, gegen

Du

Heinr. Schnider ?on

3 Viertel Weäozina

kennen, „äaea zu I

urteil des Dortgerii

nicht, dcDD 8t. Hill

des S. V. Blumeneck ab. Anf der BOckaeite: Diser abschdd coatet 3V) ß

zu schriben u. Junkher Bastion I |I zn nglen. 236.

1527 Aug. 14 Breisach. Oschwald BöBchlin, der Unterschultheisi, beuikondet, dass dem Prior der Angnstiner ein Haus auf der SchBtt; in Öffentlicher Gant znerkannt wurde. Es Verden timtlichs FormolitateD der Torauagegangenen Pffindnng zuerst durch einen Frooboten ei: vie dasselbe in den verschied. feilgeboten wurde o. a. w. 6 Ur Ulrich Gotzschall. PO. S. ab.

1630 Juli 21 Breisach. Hai BCben Kinder, »erkauft deren um 21 11. Das Haus liegt an dei 10 Pfg. Zins an die Eapiane zn

1535 März 18. Jerg Bischo der Hochbergschen Oberamtlente anf seinem Hans u. s. w. zn Ibi berg n. des Dorfgerichta zu Ihrii

1662 Aug. 25 Breisach. Ha; fran Witwe Barbara Vetter dere Tjlgen um 20 fl. Das Hans zali erbalten.

1562 Not. U RotweiL Jerg des Mich. Hertboupt sei. Knabe S. des Vogtgericbtes ab.

1562 Jan. 29 fireisach. Ln Konvent Aug.-Ord. 1 fl, Galle i Gesess am Langenweg. Das Hai eulten Ton 1 fl. und 2'/) fl- und Stadtsieg. von Breisach.

1571 März 26. Matheis Hai Vitna Opser und den Konvent Ai bergen um 20 S. PO. S. des H

1671 Not, 6 Jhringen. Ver Ihringeu. PO. S. des vesL Feter berg, uDil des Gerichts zu Ibring

1696 Juni 16 o. 0. Der Pri vom Baisherrn Simon Bartlin zn Steuer 1500 fl. auf, verzinslich m Jalfob Abt zu Schnttem, Joban Feter und Prior zu St. TJlricb, 0

m72 Poinsignon.

uud Magist. Georg Wagner, Propst zu St. Thcobald in Thann als Ver- ordnete des Prälatenstand- Ausschusses. PO. Das 1. u. 3. S. fehlt 244.

1616 Jan. 30 Breisach. Eonrad Welter, Aug.-Prior zu Breisach, be- kennt, von Lienhart Schmidler, Zunftmeister zum Falken, und Schafiher des Gutleuthauses daselbst, aus der Gutleuthausstiftung 100 fl. Darlehen zu 5 ^/o empfangen zu haben und setzt zu Unterpfand eine Obligation des Phil. Erasmus von Feningen d. d. Eolmar 28. Febr. 1561. PO. Stadtsieg.

245.

1626 Sept. 7 Sultzbach im Gregorienthai. Hans Hinkh verkauft dem Augustinerkloster zu Breisach eine Gülte von IV2 fl. um 30 fl. Hauptgut und setzt zu Unterpfand 2 Schatz Reben im Weiherer Bann. PO. S. des Hrn. Johann Beinhard von Schauwenburg, Herrn zu Herlisheim und Sulz- bach, Yord.-Österr. Regimentsrat zieml. gut erhalten. 246.

1636 Febr. 1 Oberrothweil. Elias Obergefäl verkauft der Frau Maria Wunsch zu Breisach einen Zins von seinem Haus zu Oberrothweil um 322 fl. PO. S. des Johan Niclauss Wimerlin, Obervogt zu Burkheim, zieml. gut. 247.

1658 Febr. 18 Ihringen. Christian Nuda von Achkarren verkauft an Veit Linsenmayer zu Breisach 11 Mannshauet Reben und Wald im Herrenthal, Ihringer Bannes, ledig eigen, um 50 fl. PO. S. des Land- gerichts Hachberg. 248.

1664—1814. Ein Eonvolut Beraine über Einkünfte des Elosters Aug.- Erem.-Ord. zu Breisach in den Orten Rothweil, Oberbergen u. Schelingen.

249.

1666 Febr. 11 Breisach. Prior und Eonvent der Augustiner zu Breisach belehnen Hanss Easpar Bachman mit einer leeren Hofstatt und Feld zu Hochstetten. PO. S. ab. 250.

1669 Jan. 18 Breisach. Job. Easpar Bachmann, Bürger zu Breisacb, wohnhaft zu Hochstetten, verkauft an die Gebrüder Peter und Christian Möhr ebenda das Wirtshaus zur Sonne, samt allen zugehörigen Gütern um 320 fl. Das Haus und die Herbergsgerechtigkeit ist Erblehen und zinst den Augustinern zu Breisacb 7 Viertel halb Roggen, halb Gersten, ebensoviel der Präsenz, dem Gotteshaus zu Sulzburg 3 p 4 Pfg. Rappen und der Eaplanei zu Breisach 5 ß. PO. Das gr. Stadtsieg. 251.

1669 Febr. 7 Breisach. Hr. Pangratius Cämmerling, Guardian and der Eonvent der Barfüsser zu Breisach belehnen den Earl Stoph, Bürger zu Niederroth weil, mit 6 Mannshauet ungebauten Reben auf der Braite in Roth weil. Verzins: V2 Saum Wein an die Augustiner zu Breisach. Es siegelt Johann Wilhelmb, landgräfl. Fürstenberg. u. freiherrl. Leyischer Vogt der Stadt und Herrschaft Burkheim. PO. 1 S. 252.

1672 Juni 19 Altkirch. Der Pater Prior der Augustiner zu Breisach verwendet sich in einer französ. Bittschrift bei einem ungenannten Mon- seigneur für die Augustiner zu Freiburg wegen Ausfolgung der Zinsen aus der Zott'schen Stiftung, die ihnen trotz der fortgesetzt abgehaltenen Anniversarien seit 1631 nicht mehr ausbezahlt worden sind. Die auf der zurückgegebenen Bittschrift beigefügte unterschriftlose Antwort besagt, dass die angeforderte Schuld Sache des Hauses Österreich sei, welches mit der Abtretung des Elsasses 3V2 Millionen Livres erhalten habe, um

Das Pfarrarchiv za St.

die VerbiodlichlteiteD , welche es noct zu IdseD. Der Herr Herzog habe dii kein Land könute genug Botenpferd« Erzherzoge zu bezahlen, denn wo n artigen Bittschriften iiberhäaft. Pap.

1680 Jac. 6 Breisach. Wilhelm li cediert seinem Vetter Christian Mshi

Hälfte an der Hofatätte, worauf das lui juue>i»>i>s~>B<">^ ^^^ brannte Wirtshaus gestanden , aami den zugefaSrigen GQtern i LandeamQnze oder 166 Pfd.

1681 Apr. 24 Breisach. gustinern eiceo Almendplati berge zum Sternen, vomeo den Juden Jakob Gryssmar

1704 März 27 Breisach. verkauft dem Fat. Augustin zu Breiaach einen Zioe loi neben dem Auguet.-Klost. o Siadtsieg.

1742 Juli 15 Breisacb. Augustiner belehnen des Pi dem WirtahauB zur Sonne Jauch. Feld und Matten all Ton 5 Mutt und 1 Sester Bi Vorauszahlung von 150 fl. a Staats- und Gemeindelasten.

1764 Juni 1 Breiaach. haft zu Hochstetten, reversii sach Aber ein als Lehen em

1779-1785. Auszug a. 1784—1766. Auazag dt

n.

Gemeindearchly zu Walbstadt»

verzeichnet von Geh. Hofrat Prof. Dr. Winkelmann zu Heidelberg.

A. Stadtbücher.

1) Ältestes Stadtbach, jetzt bezeichnet „Urkunden anno 1522 ff.** Perg.- FoL, unpaginiert (viele Blätter fehlen), um die Mitte des 15. Jahrhunderts angelegt und für mancherlei Eintragungen ganz ohne jede Ordnung be- nützt bis zu Ende des 17. Jhrdts. Aus dem bunten bihalte ist hervor- zuheben:

Verzeichnis der Bedepflichtigen mit ihrem Anschlage (c 1500).

Wie man einen burger zu Weybstad ufifnemen und entphahen soll

(c. Mitte 15. Jhrdt.). Es ist auch zu wissen, das die bürgere in der

statt Weybstatt wonhafiFtig von konigen und von keysern gefryhet sint

(von ders. Hand). Diss nachgeschrieben sol man offenbaren und lesen alle offene rüge für der gemeinde und dem gericht, das ein iglicher wisse, was er furbringen und rügen solle und vo[n wem] er das gesehen und gehört habe (von ders. Hand). Am Schlüsse Zusätze des 16. Jhrdts.

Es ist zu wissende, das das gericht zu Weibstat hat gesagt, was in kunt und wissent ist, was einem schultheiss zugehört und was er thun

soll (von ders. Hand). Erzbischof Hugo von Trier Bischof Ton

Speier etc. ernennt einen Stadtschreiber 1698 Dez. 16. » Onera und Be- schwer der Pfarr Waibstatt, so jährl. auszurichten schuldig. (17. Jhrdt.)

Es ist zu wissen: komment zwei eliche lüde zusammen, die doander

beschlaffent (Erbrechtl. Satzungen, von der Hand des 15. Jhrdts.,

von welcher die übrigen Stadtrechtsaufzeichnungen herrühren.) Veit Theobald, Stadtschreiber zu Bruchsal, bezeugt, dass Hans Roth, gen. Schoffhans, mit Weib und Kind aus der Gemarkung W. ausgewiesen ist, weil er nach seinem Bekenntnis lügnerisch einige Personen besohnldigte, dass er sie bei einem „Unholden Danz^ gesehen. 1591 Febr. 7. Ge- bühren der Feldmesser 1596. Verfügung des Bischofs Eberhard Ton Speier, wie es mit Kauf, Verkauf und Permutation liegender Güter swischen dem Adel und der Bürgerschaft zu Waibstadt gehalten werden solL 1609 März 11. „Montag den 14. Dez. Ao. 1615 ist der erste Bogtag, nseh-

(

dem Churpfaltz WeibBt&t wiederamb regtitalrt, geh&lUn worden "

Copia SchreibeuB too Hochf. Spejerischer KegiernDg, betr. da« Latberiiche Eiercitium, eo die vod Adel lülhier su WaibaUU In ihren Haosem ge- sucht zu treibeD. 1647 Dex. 19. ~ Id gleicher Sache 1683 Jan. 21. Bevers, dasB Waibstadt zu den Rheindeich- und anderen Frahnen Beihilfe nicht schuldig ist. 1686 Juli 9. Oerichtaordnung dat. Udenheim Sams- tag nach Reminiscere [März 13) 1479. Yerceichnia der St&dtgdler in den Fluren HelmBtadt, Daiabacb, BiscbofsbeiiD. (17. Jhrdt,) Gerichts- gebübren. (17. Jhrdt.) AnnaliBt. AnfEeichnnngen zu 1429 und 1486 (verfasst nach dem Tode des ErzbiacbofB Rabans t. Trier 1439 Nov. 4, TDD der Haod der Stadtrechtsaufzeichnangen). Abgedr.: Ztschr. f. Gesch. d. Oberrb. N. F. Bd. II, 8. 371. Dazwischen riele Gericbtsnrknnden, Kauf- verträge, Testamente etc. namentlich des 16. u. 17. Jhrdts,, wichtig fOr die Geschichte auch des umwohnenden Adels. Zum Einbände lind Ur- kunden des 15. JhrdtB. (anscheinend GfilÜiriefe) zerschnitten worden,

2) „Klagverhandlnngen" GerichtoprotokoH 1621—1626, 1 Bd. Fol. Zum Einbanddeckel ist eine deutsche Bibelflberaetzung (14. od. 15. Jahr- hundert) verwendet.

3) „Urkundeneinträge" 1 Bd. Fol. enthält:

(Fol. 1-119.) Weistum ober Rechte und Freiheiten der Stadt Waib- atadt, aufgestellt 1700 „weil unser Stadtbuch (b. o. No. 1) bei den ver- strichenen Kriegsjabreu, da man Holches der GeEihr wegen oft und viel- fältig aufgebebt versteckt und vergraben, an etlichen Blftttem schadhaftig worden". Unter notarieller Beglaubigung der Übereinstimmung mit dem alteu Stadtbuche.

(Fol. 120-234.) Pfandeintrüge, Gerichtsurteile, Terfflgungen der Behärden etc. 1722—1837, Darunter f. 228 Abschrift der in den Grund- stein der Kirche 1826 gelegten Tf''

B. U:

(Wo nichts

1347 Aug. 15. Kaiser Ludw; V. Speier die demselben versetzte Reichstadt Wimpfen. In Bestätig

1352 Mai 2. Engilbart t. Nj beth verpfänden dem Edelknecht Stadt für 50 S Heller ihre Äckei der bicze, an dem scüdech, an di in dem Hüffilntbal, in den Stöcke Waibst. S. Perg.-Or, S. ab.

1453 März 27. Hans v. Helm Margaretha v. Angelloch stiften ei der Pfarrkirche zu W. Mitbesiege d. 16. Jahrb.

1536 Nov. 13. Lorenz Ernfelder und seine Frau Nopui^a Erbbe- Btandsbricf über 3 Uorgeo bei dem Einsiedelbronneii. Or.-S. der Stadt ab.

in76 Winkelmann.

1553 Okt. 2. Spezifikation der von Conrad v. Helmstatt hinterlassenen Äcker, Wiesen und Weingärten anf Waibst. Gemarkung. Ein Heft schmal- fol. 5.

1561 Jan. 3. Ehevertrag zwischen Hans Heinrich v. Helmstatt and Noppurg y. Bettendorf, besiegelt durch Hans Heinrich, Hans und Asmns V. Helmstatt, Bernhard Göler v. Ravensburg, Hans v. Yenningen und von der anderen Seite durch Bischof Dietrich v. Worms (einen Bettendorf), Lud- wig, Hans und Friedrich v. Bettendorf, Pleyckhar Landschad v. Steinach den Fauth zu Mosbach. Perg.-Or. Alle S. ab. 6.

1561 Jan 3. Hans Heinrich v. Helmstatt verschreibt fSr Noppurg V. Bettendorf, nachdem ihre Ehe »mit unser beiderseits Freundschaft gutem Wissen und Willen abgeredet, darzu dem Kirchgang and Beischlaf bestätigt^, die Morgengabe von 300 G. auf seinen grossen Zehnten zu Waibstadt. Perg.-Or. S. ab. 7.

1577 Juli 11. Spezifikation der von Jörg v. Helmstatt hinterlassenen liegenden Güter, aus seinen Registern gezogen. 1 Heft fol. 8.

1599 Jan. 23. Kleiner Ausschuss der freien Reichsritterschaft im Kraichgau beruft wegen der Gefahr „durch das den Rhein herauf feind- lich sich nahende mächtige Spanische Yolk*^ Heinrich v. Helmstatt zu einer Beratung auf 1. Febr. nach Wimpfen, wo die Instruktion der Ab- geordneten zu dem auf 5. Febr. nach Mergentheim ausgeschriebenen Tage des fränkischen, schwäbischen und Rheinkreises beschlossen werden soll Or. S. ab. 9.

1618 Sept. 29. Philipp Christian Bischof v. Speier verfügt die Aus- weisung dreier Personen, welche geheiratet haben, bevor sie das BOrger- geld von 110 G. „der Obrigkeit aufgelegt^ hatten. Abschr. 10.

1659 März 22. Waibstadt verspricht der Speierischen Regierung den Rest der Schwed. Satisfactionsgelder und der Schätzung, nach geschehenem Nachlass noch 200 G., in 4 Zielen zu tilgen und bis dahin mit b% zu verzinsen. Or. S. Cancellirt, also bezahlt. 11.

(1673—1711.) Bittschrift der Gemeinde an den Erzbischof-Kurfarsten (Lothar Friedrich v. Metternich, Bischof v. Speier 1652, Erzbischof v. Mainz 1673 oder Johann III. Hugo Erzbischof v. Trier, Bischof v. Speier 1675—1711?) um Ermässigung der Kriegslasten und der Schätzung. Kon- zept des 17. Jahrb., das Ende fehlt. 12.

1679 Apr. 20. Urteil in Sachen Job. Werner von Hontheim gegen Gemeinde Waibstadt u. Christ. Balth. v. Bellin betr. Schätzung. Or. 13.

1684 Juni 20. Job. Andr. Beyer, Wassenmeister zu Reichartshaosen, Erbbestandsbrief. Or. 14.

1695 Mai 17. Job. Melch. Carbe, Nachrichter zu Wimpfen, u. A. quittieren der Stadt die Rückzahlung eines Kapitals, über welches die Haupturkunde „bei der Heidelberger Verheerung'* verloren gegangen. Or. Das Siegel Carbe's zeigt das Richtschwert. 15.

1698 Dez. 16. Johann Hugo Erzb. v. Trier, Bisch, v. Speier, er- nennt den Stadtschreiber und bestimmt dessen Besoldung. Abschr. 16.

1708 Sept. 4. Spezifikation der hochadl. Schmidtbergschen Güter auf Waibstädter Gemarkung. 1 Heft fol. 17.

Gemeinde&rchiT

1T12 März 12. W&ibst bittet d am Bruchsaler Stadtgraben wegen dt

Torigen Herbst durch Überscbweininuiig erlitten. Die Karpfen ans dem Stadtgraben gingen dabei verloren und ein Stück der Stadtmauer stürite ein. Or. Auf der Rückseite die gewahrende Resolution. 18.

1T20 Febr. 26. Regierung zu Speier verlangt Spezifikation der im letzten frauzöB. Kriege an Freund und Feind gelelEteten Zahlungen und Lieferungen. Or.-Siegel. 19.

1745 Aug. 21. Franz III. Berzog von Lotbringen giebt (aiu H«del- berg) Waibstadt eine Saiva-guardia. Gedrucktes Patent mit ünterichrift und Siegel. 20.

1749 Dez. 34. Extrakt des Waibstd die Freih. Degen feldscheo GSnswiesen. 1

1750 Okt. 24. E. F. Freih. v. Degen im Prozesse der Gemeinde gegen ihn w G&UEwiesen. Or. Sieg.

1795 Nov. 24. Kaiser Franz II. besi Privileg Kaiser Ludwigs von 1347 Aug. 1 gebunden. 8 Bl. Perg. reich mit Federzei Schrift des Kaisera. Das wob (erhaltene au dicken SeidenscbnQren.

1827 Dez. 12. Sudtrat und Bärgerani daas der Kapellenfond nicht schuldig gi Kirchenbau herzugeben. Or. Sieg.

1827 Dez. 16. Grossh. Bezirksamt Autrag der Stadt ab, den gansen Betrag bau auf den Kapellenfond zu Übernehmen

in.

Das städtische ArchiY za Meersbnrg,

aufgenommen von dem Pfleger der badischen historischen Kommission

Ratschreiber Strass in Meersburg.

Das Archiv der Zünfte, sowie das Stiftungsarchiv, ffir welch letzteres von der Hand des Ratschreibers Leuthin, der auch ein wertvolles Eopial- buch für die wichtigsten vorhandenen Urkunden angefertigt, ein Yer- zeichnis (d. d. 13. Aug. 1789) vorliegt, haben bei der gegenwärtigen Re- pertorisierung vorerst keine Beachtung gefunden. Dieselbe beschränkte sich vielmehr auf das eigentliche städt. Archiv, für welches Leuthin gleich- falls ein Repertorium (d. d. 29. Aug. 1789) angelegt, das 136 Rubriken umfasst, und zwar:

I. u. II. Eaiserl. Privilegien u. deren Confirmationes. UL Kopien kaiserl. u. fürstl. Privilegien u. verschied. Verträge, nebst Beschreibnng des hohen u. niederen Gerichtszwanges in Meersburg. IV. Verträge entzw. dem f. Hochstift u. der Stadt Meersburg. V. Hf. bisch. Privi- legia u. deren Confirmationes. VI. Huldigungen u. Staatsändernngen.

VII. Verträge mit denen in die Stadtgerichte gehörigen DorfBchaften, u. Höfen u. entzw. ihnen selbst. —• VIII. Verträge entzw. der Stadt Mörs- burg, deren gerichtsbaren Dorfschaften und deren benachbarten fremden Territorialorten. IX. Bei gem. Stadt angelegte Stiftungen. X. Bei unser Lieb Frauen Fabrik und der Priesterprokuratur angelegte Stiftungen.

XI. Acta über das f.-bischöfl. Fuggerlegat. - XII. Pia legata. XIV. Acta Cleri Marispurgensis nebst praesentationes tit. mens. u. Eirchen- ordnungen. XV. Kaufbriefe gem. Stadt Meersburg. XVI. Activ- n. Passivzinsbriefe der Stadt. XVII. Akten über Gross- und Kleinzehnten in und ausser Etter, wie auch das Richtviertel u. versch. Grundzinse. XVIII. Gem. Stadt Bauwesen. ~ XIX. Ratswahlen, gnädige Confirmationes, Ämterbesetzungen. XX. Statuta, jährl. Ayd. Instruktion und Bestallung der Stadtbediensteten. XXL Kopien kais. Privilegien u. Verträge über den Waydgang. XXII. Ordnungen der Handwerksleute u. Taglöhner.

XXIII. Obrigkeit, Gebot u. Verbot, Sicherheits- u. Gesundheitsanstalten,

Du Stadt. ArchiT lu Heersbutg;.

FeDerordnnngeo , Honip&tente, Bettler- n. AlüMsenaiiBtalten. XXIV. Obrigkeitliche UnterauchoDgeo Ober Gevicht n. Mu«. XXT. Wocha)- u. JahrmarktgaacheD. XXTI. StraBsen- n. SchJfFtalirtsuclieD. XXYII. Abiug u. Nachsteuersacheo. - XXVHI. Güter-, ZoU- n. Untertinfer- sachen. XSIX. Desgl. XXX. ümgeltsbeEngbücber u. Abrechnung mit den Wirten. XXXI. Acte über den Balzhandel. XXXII. Herbst-, Reeb-, Xorggel- d. Lohnordunngen. XXXIII— LIX. Rata- n. Oerichls- protökolle (162 Bde. v. J. 1520—1797). - LX. »acat. - LXl. Fomrn- lare n. Konzepte. LXII. Kanalei- u. FormalarieDbücher. LXtll. Fro- velprotokolle nebat Straf- n. Äzangabflchlein, LXIT. Übergang (?on Liegenachaften) , Güter- n. Thnngacbatznng, auch Angmarknngsprotokolle u. HauBacbalzongen. LXV. Komüollaachen t. 1720-1730. LXTI. Deagl. Markttagsbücber v. 1696-1805. LXTII— LXIX. Zinarodel. LXX. HerbBlgemeindebOcher 1620—1686. LXXI-LXXU. De^L 1687 —1767. LXXm— LXXIV. Klitteralia u. Hechnnogabeilagen. LXXV LXXIX. InTentaria n. Teilungen. LXXX-LXXXU. InTentaria *on Stetten, Daiaendorf, Baitenbanaen etc. ~ T.Xxxm. Stadtrecbnangen 1477-1679. LXXXIV-XaV. Stadtrechnungen 1580-180*. - XCV XCIX, Steiierböcher n. -F über Heiraten, Waiaenrechnnn oder Anlagsrodel u, Register Cni. Anlage- oder Eriegarecb CIV. Deagl. v. 1670—1719. - T. 1780-1B04. CVIL Act a. Harlacben u. Rnzenhauaen Baitenhausen , Riedetsweiler, kapitel. CXI. Hochw. Dom u. üntervogtei. - CXHI. Ht ReicbBgotteabaus Salmanswei CXVI. R.-G.-Haua Schusaenrif R.-G.-Baua Roth. CXVIO Läbl. GotteshauaaammlDDg 1 atanz. - CXXII. Die H. H. CXXIII. Scti. Sebaatiani-Erzbi bach , Inzighofcn etc. CX fbiech. Hof- u. Möraburger CXSVI. Gericbu- u. ProzeMal CXXVIII. Verech. Scbreibei Missionen nebst Jahrmarkta- Schuldsachen, CXXXT. j leuteo. CXXXVI. Verach. monia Studiorum, Ratsdekrett eben mit Memorabllia Civitai Pieceo Über den dreisaigjährij loveQtarien über Silbergeschir akten, Testamente, Codicille i Die folgenden Mitteil aog wärtigCD Bestand der ersten '.

mSO Strass.

L, IL, UI. Spexiell städtische Urkanden.

Kaiserliche Privilegien, a. Im Original.

CoDfirmatio privilegiorumMarispurgensiom ab ImperatoreLadovicoIV. Bavaro. 1333 Ezzelingen feria secunda ante festum Nativitatis Beatae Virginis Mariae. Sept. 6. S. besch. 1.

K. Ludwig IV. verleiht der Stadt Meersburg ein Wochenmarktsprivi- legium 1333, „an dem nächsten Montag vor unser Frowen Tag zu Herbst". Aug. 9. S. verl. 2.

K. Sigismund Confirmatio privileg. marispurg. Basel, Dienstag nach Lätare 1434. März 9. S. 3.

K. Maximilian I. Confirmatio privileg. Marispurg. samt dem Wochen- markt Ensisheim, 10. Juni 1503. S. bosch. 4.

K. Karl V. Confirmatio Privileg. Marisburg. Tholeten 5. De«. 1528. S. besch. 5.

K. Ferdinand I. Confirmatio privileg. Marisburgens. Augsburg 31. Mai 1559. S. 6.

K. Maximilian IL Confirmatio privileg. Marisburg. Augsburg 29. März 1566. 8. 7.

E. Maximilian IL Bestätigung der kaiserl. und fQrstbischöfl. Privi- legien. Regensburg 3. Juli 1576. S. 8.

K. Rudolf IL Confirmatio privileg. Marisburg, nebst dem Wochenmarkt. Pressburg 2. April 1578. S. 9.

E. Mathias. Confirmatio Privileg. Marisburg, samt dem Wochenmarkt. Wien 3. Juni 1613. 10.

E. Ferdinand IL Confirmatio privileg. Marisburg. Wien 27. Okt. 1620. S. 11.

E. Leopold. Confirmatio privileg. Marisburg. Wien 20. Jan. 1661. S. 12.

E. Earl VI. Confirmatio privileg. Marisburg. Wien 24. Sept. 1714. Mit Unterschrift. 13.

E. Franz 11. Confirmatio privileg. Marisburg, samt dem Wochenmarkt Wien 10. Okt. 1748. Mit Unterschrift. Perg. libell in rot. Sammtdecke. S. 14.

b. In richterlich beglaubigter Abschrift, als Original oder als Kopie.

Vidimus privileg. marispurg. von Eonrad v. Wartemberg, Hofrichter zu Rothweil, 1357. Betrifft a. die von E. Albrecht I. zu Worms in die Sancti Michaeli archangeli 1299 der Stadt Meersburg verliehenen Rechte der Stadt Ulm, und b. die durch E. Heinrich VII. (d. d. Thurgi 4. Mai 1310) und E. Earl IV. (d. d. Eonstanz 1353) erfolgte Bestätigung der- selben Rechte. Vidimus deutsch; Privil. latein. Orig. perg. S. fehlt. Abschr. in Leithins Eop.-Buch. 15.

Vidimus des Gr. Eberhard v. Neuenbürg, Landrichters in Hegan, und Madach über E. Earl IV. 1377, „Aygoltingen, vff dem Landgericht an dem nächsten Dünstag vor Sanct Walpurg Tag". Abschr. Kb. 16.

Vidimus von Cunrad dem Stosser, Landrichter in der Byrss (Wangen), Montag nach St. Mathiastag über, E. Earl IV. privileg. 1377. Kb. 17.

SkB Bt&dt.

Vidimua der Stadt EonBtan tag März 18. erteilte Privilegie Marxtag, April 26. Abschr. |

Vidimus von Conradt Uffh nach St. Gallen tag. Ab sehr.

Vidimus V. Berchthold Sc! die Privilegien von K.Wenzel (1---^ K.B.

TidimDG des Landrichters F" Siockacb in Hegäw und Madach Stgiamimd. 1431 am Montag na April 12. AhEchr.

Vidimus des Grafen Ulrich v. Sonntag Oculi über die Best&ügnn Frankfurt 1*42 am St. PeteraUig.

Vidimus des Johann Werne Rotbweil, 1530 Dienstag nach Kil K. Wenzel, Sigiemund, Friedrich Perg.-S. Die ersten Vidimus fin( buch. Bis 1790 waren noch von < c. In Privatabgchrifteo o

K. Ludwig lY. IS33. Absei

K. Ludwig IV. 1333. Abacl

K. Karl IV. Confirm. privil. divi (?) Marc! 1377. April 27.

Vidimus der St. Konstanz.

E. Sigismund. Confirm. prii

K. Karl VI. 24. Sept. 1714

K. Karl IV. 1354. Vidimus Heiligenberger Landgericht zu Be;

E. Sigismund best&tigt dii sprochene Acbtserledigung. 14 Dionjsii. Okt. 11. Abschr.

IT. Verträge tvlschen Bochi öfTentUch

1419 Febr. 23. Vertrag zw. und der Stadt Meersburg bei Be denen Streitigkeiten. Bisch. Otl zeit freien Zutritt zur Stadt ui Der von ihm zu eroennede Amin bürg sein, dem Rate schwören Ursprung). Siegeln fehlt eines, j

1480 Nov. 6. Vertrag des Meersburg. In 20 Art. Bisch, seines Vorgängers Heinrichs {H Bischöfe „Treue und Wahrheit"

mS2 StraBB.

Ammann. Es wird kein Bflrgenneister mehr gewählt, die Sttdtrftte werden jährlich gewählt, missliehige anderweitig ersetzt. Die Hälfte aller Straf- gelder fällt dem Bisch, zu. Orig.Perg. S. der Stadt mit Legende: „Sig. ciirium et uniTersitatis opidi in merspnrc^ und Eonstanzer Kapitel. S. Yorh., ein drittes fehlt Ahschr. im E.h. p. 52. 2,

1509 März 29. Bisch. Hugo bewilligt der Stadt Meersburg rom Neubau eines Grethauses SOO fl. rh. u. erhält dagegen zwei Eomscbfitten, ohne „Zoll- und Gredtgeld^ zahlen zu müssen. Orig.Perg. S. Abschr. im E.b. p. 61. 8.

1628 Okt. 6. Vergleich zw. Bisch. Johann (VII.) u d. Stadt Meers- burg „ain Wasserleittin in das Schloss aus gemainer Stadt Bnumen- Stuben betr.". Orig.Perg. 2 S. Abschr. im E B. p. 65. 4.

1799 Aug. 30. Vertragsentwurf, die Schuster Wolfische Wohnung (über dem Durchgang vom Schlossplatze) betr. Die Durchfahrt soll ewig offen bleiben und die Unterhaltung auf Stadtkosten geschehen. Orig.Perg. S. 5.

1799 Aug. 31. Revers der Stadt Meersburg, obigen Vertrag betr. Protokoll d. Stadt. Abschr. im E.B. p. 569. 6.

V. Hochfarstlich Konstanz. Privilegien.

1337 Sept 8. Bisch. Nikolaus u. Eapitel verleihen der Stadt Meen- burg in Anerkennung ihrer Treue und ihres Gehorsams ZoUfireiheit Abschr. im E.B. 1.

1390 Febr. 24. Bisch. Burkart (von Höwen) verspricht die Stadt MeerB> bürg bei ihren hergebrachten Freiheiten zu belassen. Orig.Perg. 1 S. Abschr. im E.B. p. 76. 2.

1399 Mai 23. Bisch. Marc ward befreit die Stadt Meersbnrg von d. geistl. Gerichte zu Eonstanz „exceptis casibus matrim. perjor. et denegatae justiciae". Orig.Perg. S. Abschr. im E.B. p. 74. 5.

1436 Okt 6. Bisch. Heinrich verspricht Amann und Borger, „die Schuldt habend^ bei all' ihren Freiheiten zu belassen. Perg. Orig. S. Abschr. im E.B. p. 78. 4.

1517 Nov. 19. Bisch. Hugo bestätigt auf Ersuchen von Ammann, Hat und Gemeinde zu Meersburg, verschiedene „Ordnungen*, die sich aof Beeinträchtigungen der Bürger beziehen. Orig.Perg. Stadtdegd yorh.; Bisch, fehlt. Abschr. im E.b. p. 80. 6.

1555 Dez. 31. Bisch. Christoph verbietet Bürgern and Einwohnern der Stadt Meersburg ihre liegenden Güter durch Eauf oder Taiuch an Gotteshäuser, geistl. Stiftungen, sowie Fremde überhaupt zu ▼erinnern. Orig.Perg. S. Abschr. im E.B. p. 90. 6.

1569 Juli 31. Eard. Bisch. Marcus Sitticus v. Hohenemi ändert anf Ersuchen der Stadt das für den Besitz von Meersburger LiegenscfaafteD durch Fremde bisher übliche Mass der Besteuerung und verordnet, dasB künftig alle Fremden für solche Liegenschaften, die Eonstanzer Stifti- güter ausg., „zwifache Steuer", d. h. von jedem Pfunde des Anschlags 2 Pf., der Stadt jährl. erlegen sollen. Orig.Perg. S. Abschr. im E.R p. 95-98. 7.

1575 Mai 1. Eard. Bisch. Marc. Sitticus gewährt für „getrewe, be- ßtendige guethertzige und gantz underthenigste Dienst, Ungesparts

Du BUdt.

guetts Qnd Blueta" auf Fllrbi Wolgenhuet der Stadt Meerebni Bisch. Otto „aus damals schwebt Der AmmanQ bleibt Debeu dem B im K.B. p. 99-101

1577 Okt. 20. Kard, Biso der Stadt und bestimmt, dasB sie von aller liegeodea und fahrenden Habe, welche Fremden erblich zafalle, eine Abzagsstener erhebe. P.-Libell. S. Absohr. im K.-B. p. 105-116. 9.

1586 Febr. 7 Kom. Kard. »»:..i.„« « o:..: ^-:i. j™ a>,A, Eonstanz Prifil. aber ihre ac ,Ton niemand als erschlichen gezogen werden sollen". OF. im K.-B. p. 117.

1590 Juli 24. Kard. Biscl Meersburg. OP. S. Ab 9 ehr.

1601 Okt. 11. Bisch. Joh. Meersbnrg ihre Privilegien. 0

1604 Aug. Sl. Bisch. Jac der Stadt M. OP. S.

1627 Febr. 4. Bisch. Sin Privil. der St. M. OP. S.

1629 Febr. 13. Bisch. Ji St. M. OP. S.

1646 Jao. 17. Bisch. Frai St. M. OP. S.

1690 Not. 22. Bisch. Mt der Sladt M. OP. S.

1705 Aug. 25. Bisch. Jot der St. M. OP. S.

1754 Juli 4. Kard. Bisch. St. M. OP. S.

1778 Juli 13. Bisch. Max

1787 Jan. 18, Bisch. Max des Domkapitels die bei Sterb Gewandfall, geg. jährl. Aversn maons ab u. überträgt dessen S. des bisch. Domkapitels.

1799 Juli 24. Verordaunj Siegelung u. Übernahme des N und in geiätl. Häusern betr. C

1801 Febr. 27. Bisch. Kai d. Stadt Meei'sburg. Or. Pap.

TU. Verträge mit den in dl«

Böfe nnd i

1446 Juli 6. Vertrag mit

Baches wegen, welcher durch i

in84 Strass.

1446 Juli 6. Wie No. 1. PO. 1 S. 2.

1491 Nov. 12. Vertrag des Haslacher Mallers Jörg Distel den Streit wegen SchmäluDg Yon Trieb und Tratt der Stadt Meersburg durch Reb- pflanzung „im Zyl am Tobel'^ u. dessen Entscheidung durch den Amt- mann von Weingarten betr. PO. 1 S. 8.

1510 Sept. 17. Vertrag zw. Meersburg u. Stetten unter Vermitüung des Bischofs Hugo wegen Trieb u. Tratt, Weinschank in 9 Art., Pfän- dung u. Einzug. PO. S. des Bischofs Hugo. 4.

1539 März 3. Vidimus über eine Urkunde vom 8. Mai 1484 Ver- gleich zw. Gemeinde Stetten und Müller zu Haslachen wegen Trieb, Tratt, Wun u. Waid u. Benützung des streitigen Bühels „am Tissenbach^. Der Spruch wegen des Bühels datiert von 1513 Aug. 4. Perg.-Lib. S. des Klost. Weingarten. Abschr. im K.-B. No. 74. 5.

1556 Juli 16. Vidimus der Stadt Meersburg über obig. Vergleich vom Jahre 1510. PO. 1 S. 6.

YIII. Verträge zwischen Meersbnrg den Dorfschaften und Höfen seiner Gerichtsbarkeit mit benachbarten Orten fremder Gerichte.

1398 Sept. 17. „Bundsbrief" ein mit Bewilligung des Bisch. Bnrkard geschlossene Bündnis der Stadt Meersburg mit den Städten Eonstanz, Rottweil, Überlingen, Ravensburg, Lindau, St. Gallen, Wangen u. Buch- hörn betr. Abschr. im K.-B. No. 97. 1.

1423 Juni 7. Die Stadt Konstanz nimmt die Stadt Meersbnrg in Schirm- u. Burgrecht auf, wogegen Meersburg sich verpflichtet, Gehorsam zu leisten, ohne Erlaubnis weder Krieg zu führen, noch Bündnis zu schliessen, jährl. 10 U Pfg. Konst. Währ, als Steuer zu zahlen, an den Streif- u. Auszügen der Konstanzer teilzunehmen u. bei einem Angriffe anf Konstanz mit Schiffen u. Schiffsknechten zu Hilfe zu eilen. Der Vertrag gilt zunächst für 10 Jahre. Abschr. im K.-B. No. 98. 2.

1468 Juni 23. Vertrag Anlegung u. Benützung eines Bauwegs am Lerchenberg. PO. S. besch. 3.

1469 Apr. 24. Pfleger u. Meister des Hl. -Geistspitals zu Konstanz gestatten der Stadt Meersburg wegen bewilligter Einzäunung „etlicher Akher zur Haltnaw^ die Anlegung eines offenen Bauweges zu ged. Äckern. Eines der beid. Sieg, fehlt. 4.

1506 Apr. 30. Vertrag zwischen Hannsen Klosmann von Vldingen und denen von Meerspurg steur halber, Feld im Gewann Eemnotenried betr. PO. S. 6.

1522 Sept. 17. Vertrag über Trieb und Tratt im Müllholz ob Eutzen- husen zw. Klost. Weingarten und der Stadt Meersburg. PO. S. 6.

1536 Juli 5. Vertrag zw. Meersburg u. ünteruhldingen vermittelt durch Graf Hugo von Montfort. Die Zeit zum „Wimblen" soll aI]|jfthrL von Meersburg festgesetzt und 4 Tage vor Beginn der Lese den ühldingem mitgeteilt werden ; letztere erhalten das Recht, ihre Trauben in »Törggel* zu führen, „wohin sy wollen", sind aber verpflichtet von je 10 Eimern Weins einen der Herrschaft in Meersburg als Zehnten abzuliefern und die rückständigen Steuern zu bezahlen. PO. S. 7.

1539 Aug. 5. Vertrag üb. Trieb u. Tratt zw. Hagnau u. Stetten. PO.a a

DsB sUdl. Ärchir an Heenbarg.

1G39 Aug. 11. Vidimus aber eiDen Spnichbrief RwegeD der win im Bilri und Trieb und Tratl" zw. Hagnao und StetteD, d. d. UQO Mai 24. PO. S. fehlt. 9.

1549 Juli 9. SchiedBrichterl. Urteil und Vergleich in den Streite zwischen MeerBburg a. üoteruhtdingeo wegen Trieb n, Tratt im sog. Rog- genlehen. PO. 4 S. 10.

Tom gleichen Datum wie No. 10. Doplikat jener Drknnde von ühl- dingen nach Aufhebung dea Bechtsverhältaisses gegen Entschädigung von 400 Gald. znTOckgegeben PO. atark abgenDtKt. 1 8. II.

1549 Juli 9. Schiedsrichter!. Urteil in dem Streite iw. Heeniburg und Schiggenderf wegen Trieb n. Tratt ob dem BtasBenberg. Ferg.-Iab. mit den Siegeln der 4 Schiedsrichter. 12,

1566 Apr. 14. Spruchbrief über Gatereng iwi Ueersbarg und Mathias Riedi von Hagnau. PO. Ö. 13.

1567 Juci 30. Vertrag zw. Meeraburg u. Uhldingen, welcher den ünteruhldingern das Recht einräumt, Liegenschaften in Meereburger Ge- richten auch an Verwandte und Andere ton übldingen zu verkaufen. Cr. Perg. mit fOrstl. fQrstenherg. u. dem Siegel des Enrd. Bisch. Marc. Sitticua. 14.

IX- Stlftoogen ugelsKt bat sameiner StUL

1662 Mai 18. Sliftungsbrief von MagiaUr Joh. BOhlmann, ein Sti- pendium und Anniversar von 40 Gald. betr. Or. Abschr. auf 10 Bll. Perg. in Buchform. 2 S. Das gemalte PnrtrU des Teatators auf dem Titelblatte, (Hiezu ein Fascikel. Schreiben.) 1.

1562. Revers der Stadt Meeraburg Ober die Büblmann'acbe Stiftung. Perg.-Lib. 3 S. 3.

1566 Okt. 31. Revers der Stadt Radol&ell wegen StiftoDgen des Pfarrers Btthtmann. Perg.-Lib. 2 S. 3.

1566 Nov. 2. Verzichtebrief der Stadt Radolfzell gegen .die Stadt Meeraburg wegen der Bablmann'scben Stiftung. Or. Perg. S. 4.

1570 Jan. 14. Stiftungsbrief des Magister Jol tuDg fQr „frumbe Eheleute" von jftbrl. 10 Guld. l Stadt M. u. des Bisch. Marc. Sitticna.

1785 Dez. 24. Testamentarische Verordnung Btoph T. Rodt über ein Geschenk von 2000 Guld.

X. StiftoDgen bat der Fabrik oder Frokai

1335 Juli 21. Vergleich, welcher der Fahr! Garten zusichert. Or. Perg. S.

1344 Dez. 21. Stiftnngsbrief von Ulrich dem tenbronnen Über 2 Mut Kernen an Geld für die Fr Licht.

1510 Febr. 18. Stiftung von Joh. Schmid fa Fabrik mit einem Rebgarien im Hecdbacfa. AbacL.. --^,

1553 Febr. 19. Revers von Amann, Rat u. Eircbeapflegera zu M. wegen der von Biacb. Christoph gestifteten zwei Rebgftrten auf Lehro u. Hinteregg. Or. Perg. 2 8. 4.

1557 Md 24. Stiftung des Bisch. Christoph, »dasg alle Frätag das

n)36 Strass.

tenebrae abgesungen und anderes mehr in der Kirche beobachtet werde^ für 20 tr Pfg. in die Fabrik. Or. Perg. Eines der beid. S. besch. 5.

1571 Juni 4. Stiftungsbrief des Mag. u. Pfarrers Joh. Bühlmann. Or. Perg. 2 S. 6,

1577. Stiftungsbrief des Mag. Joh. Bühlmann fOr die Fabrik und eine Kaplanei bei St. Leonhard. Or. Perg. 2 S. 7.

1603 Dez. 15. Stiftungsbrief des Mathias Müller zu einem Jahrtag. Or. Pap. S. 8.

1605 Mai 19. Salomea Rökin stiftet zu einem Jahrtag an die Pro- kuratur 50 Guld. Or. Perg. S. 9.

1611 Okt. 28. Math. Paintner u. seine Hausfrau Rosina Schley stiften 400 Guld. an die Fabrik zu einem Jahrtag und Vigil. Or. Perg. S. 10.

1612 Apr. 14. Obervogt Dr. Hans Ulrich Egg stiftet 200 Quid, an die Fabrik zu einem Jahrtag. Or. Perg. S. 11.

XI. Akten über das Faggerlegat xa Armenzwecken.

1628 Juli 8. Zwei Obligationen des Georg SeyMed und Sebastian Hengg. Or. Perg. S. Dabei Stadtrechnungsextrakte über Austeilung des Almosens vom Fuggerlegat nebst Verzeichnissen von verlorenen Kapi- talien. 1 Fase. 1.

1737. Hochfürstl. Dekret über das bischöfl. Fuggerlegat u. Jahres- rechnungen über letzteres v. d. J. 1623 1628. 1 Fase. 2.

1737. Memorabilien u. Stüblinsprotokolle des fürstbischöfl. Fngger'- schen Legats v. J. 1737 betr. nebst verschied. Austeilungsregistem und Eapitalienverzeichnissen. 1 Fase. 8.

Das Dr. Egg'sche Kapital ad 3000 Guld. betr., welche auf das adelige Gut Megdenberg im Hegau dargeliehen worden. 1 Fase. 4.

XII. Pia legata.

1609 Jan. 6. Verzeichnis von Almosenstiftungen hiesiger Körper- schaften. Or. Pap. 1.

1615 Juni 24 (1625 März 5 Transfixum). Testament Jak. Müllers, enthaltend Legate für die Armen, die St. Anna -Bruderschaft, Pfiirrei, Fabrik u. die Erzbruderschaft St. Sebastian. Or. Pap. 8 S. 2.

1619 Juli 15. Testament der Agnes Schmid, enth. Legate für die Erzbruderschaft St. Sebastian, die Fabrik, die Hausarmen u. das Jesuiten- kolleg in Konstanz. S. hängt an. 8.

1622. JahrtagstiftUDg Jak. Leib's für die Fabrik u. ü. L. F. Pflege. Or. Pap. Ohne S. 4.

1629 Nov. 9. Testament Joh. Mezler's, enth. Legat für die En- bruderschaft St. Sebastian. Or. Pap. 4 S. 5.

1640 Mai 27. Testament des Pfarrers Dr. Christoph ühlan, nebst Inventar, Stüblins- und Kommissionsprotokollen über dessen Stiftung, so- wie Designationen der Güter und davon schuldigen Steuern und Anlagen u. der Stiftung der Schwester an die Fabrik zu einem Jahrtag. 6.

1659 Sept. 4. Jahrtagstiftung der Ursula Maldonerin. Or. Pap. 8 S.

7.

1676 Apr. 28. Jahrtagstiftung der Elisabeth Wiswein. Or. Pap. 8.

Das lUdt. Archiv za Ueenborg.

0. Dat. 1 der . 1

Jahrtag, Mei ib ] 1 i

1770 Mi 2U. '1 u. I Job. i i

ScbDSseiiried, ßa BürgerBühDe, i i fap.

Xlll. StlRnDKBbriflfg von K«ii1 Pf

1442 März 10. Fußdation P . Or. ] ■.

3 Sieg. 1.

15S2 Febr. 8. Fnndatioiubrief der St. Joh.-Bapt.-Pfrande, Or. Perg. 2 Sieg. 2.

1560 Apr. la Fitadationabrief der St. OallipfrOnd«. Or. Ferg. S. der Stadt u. des Bisch. Christoph. 8,

1550 Apr. 18. Fundatioaabrief Aber die St Lienhards-Pfrttnde. Or. Perg. 2 S. 4.

1560 Apr. IS. Fuadationabrief Ober St. Jakobs-PfrOade. Or. Perg. 2 Sieg. 5.

1689. Stiftung der Schaeler-PfrOnde. Abachr. Pap.-Heft. 6.

S. Dat. Extrakt ton St. Katharina-Pfründe. Pap. Ohne S. 7.

InveBtiturea. 2 Fascikel mit 10 Ferg.-IJrkunden. 8.

S. Dat. CoDcept Bevers über Verleihung der St Joh.>Bapt.-PfrttDde an Michael Herz, Pap. 9.

1630 Okt. 22. Verzeichoia der Einkaufte der EapUne. Pap. 10.

1646 Jan. 29. Protokoll über Tertaaschong eiaea FfründbanaeB. Pap.

11.

1687 Jdü 19. Vergleich Ober du lat. Schnlhaoa unter Lehrer Het- pelin. Pap. S. 12,

ZIT. Act« Clerl HulapurK. Pneinit. 4d BeaellcU et Tltoll ■euae

nebat Kirchenordnangen.

1613. Akten, ecth. Beachwerden der Meersbiirger Eapl&ne über ffie TOD Pfarrer Lehner verf. Statuta cleri Hariepurg. bei dem Ordinariat, nebst Koramiseionshescheid u. bischöfl. Dekret. 1.

1722-1723. Akten, enth. Beacbwerc PflichtrerDacblässigiing, biachofl. Schreiben Protokoll über die Meeraburg. Kinderlehr Kirchen Ordnung. 16 St.

1418 1793. Präaentationen zu Benel Der Bat vergiebt Eluftem, Eippenhaoaen, hat daselbst Präsentatio narecht; nach Err er demaelbeu zu seiner Förderung die bann, St. Jakob u, St. Katharina, sowie d.

1640-1779. Akten, enth. Fraaentaüoi titeln. 19 St.

1712. Oebelsordnung, 10- a. 40BtaQdigD m ie»u iuiuumuo, bvhki go- druckte Verkündigong eines Jubiläumsablasaes r. 1761. 5 St. 6.

1735-1806. Akten über Verleihung von Tiachtiteln. 6 St. 6.

1772 Sept. 1. 2 Schreiben^ „die Torbabende VereinOdong (GOterau- Bammenlcgniig) des En. P&rrers Ft. Joa. Biedlisger in Walterahofen* betr.

mgs Strass.

1740—1813. Akten über Präsentation von Alamnen für das Seminar Oant Vertrag ▼. 10. Mai 1735). 7. St. 8.

ZY. Kaufbriefe von gemeiner Stadt.

A. Originale.

1424 Okt. 18. Kaufbrief zwischen Ulr. Blarer von Konstanz, gesess. zu Wasserstelz, u. dem Spital Memmingen den Weingarten mit Torkel am See im Gewann „Rothen Torggel" betr. 3 S. 1.

1442 NoY. 30. Kaufbrief ?on Konrad v. Rechberg, Domprobst zu Konstannz „um den Ramspach^. 2 S. 2.

1450 nach St Hilarytag Kaufbrief „um das Josenholz im Ramspach'^. S.3.

1532 Mai 10. Kaufbrief zw. Thomas Schmäher u. der Stadt Meers- burg „um ein Jauch, im Ramspach^. S. 4.

1537 Febr. 8. Kaufbrief von Bischof Johann „um ein Haus u. Hof- statt am Markt''. Eines der beid. S. besch. 5.

1543 Juli 5. ApoUonia Mangoldin Wwe. verkauft unter Mitwirkung ihres Vogts das Holz im Silberberg. S. 6.

1560 Apr. 29. Karl Ekolt, Med. Dokt., verkauft den Weingarten zu Kuzenhausen. S. 7.

1565 Apr. 23. Kaufbrief „um die Wies im Kemnotenried*«. S. 8.

1573 März 17. Kaufbrief von Moriz Dienichern von AUenspach um eine Wiese am Wege bei Baitenhausen. S. 9.

1587 März 9. Kaufbrief von Ldsabetha Kesslerin, am einen Wein- garten auf der Lehro. S. 10.

1588 März 19. Kaufbrief von Ulrich Viellieber um 2 Rebgärten im Kemnotenried. S. 11.

1590 Febr. 25. Kaufbrief von Simon Rennwarth o. Hans Möchlin zu Immenstaad um einen Rebgarten zu Kutzenhausen. S. 12.

1603 Apr. 20. Kaufbrief zw. der Stadt und Bastian Seyfried über eine leere Hofstatt in der „Usserstadt''. S. 13.

1616 Aug. 1. Notar. Urkunde über die Schenkung einer Wiese im hint. Loch zu Hagenau i. E. von Georg Mieris an s. Schwester Kath. Mieris u. ihren Hauswirth Hans Stiebli in Meersburg. 7 S. 14.

1660 Dez. 20. Tauschbr. zw. der Stadt Meersburg und der Gem. Stetten um 4 St. Reben im Kallen gegen drei St. Reben im Kutienbauser, in der Lad und auf der Grub. Pap. 15.

1680 Dez. Kaufbrief von den Paintuer'schen Erben um einen Beb- garten im Hinterkirch, der Holzmann genannt. S. 16.

1680 Febr. 11. Kaufbrief v. Franz Schorpp um eine Behausung in d. unteren Stadt. 17.

1751 Jan. 12. Kaufbrief von Johann Herzog um einen Rebgarten im halben Garten. Pap. S. 18.

1795 Juni 27. Die Dominikaner von Konstanz verkaufen Wdngrund- zins an d. Stadt Meersburg. Pap. 19.

B. Abschriften.

1453. Kaufbrief um den Rebgarten im Rothentorkel vom Spital Memmingen an d. Stadt Meersburg. 20.

1498 Mai 5. Biscb. Hugo

Kauf- oder Gratbaus am E^

1611. Kaafbrief um einen

1574 Jan. 31. Tanschbrie iveiber gegen lieben im MeiOEb auf Lehro. K.-B.

XVI. icth- Dol Fudnlnibriab.

1500-1733. 1 Faacikel TOn PasBiTzinsbrlefen enthaltend 14 Stftcke in Pap. u. Perg. '

1500-1749. 1

1483-1533. 1 pitels wegen au^ent Sicberbeit.

1483 Apr. 28. leben der Sladt Uel

1488 Juli 8. S u. 100 ü. Zins gege Sieg, des Oomk. toi

1527 Febr. 6. M. geg. den Ritter

1533 Juli 28. gegen d. fürstl. Sek] Or. Perg. 2 S.

XTII. Gross- and I

1487 Juli 21. einen jälirticbeo Zii von Reben zu Meer Hauptschuldner, Ha u. P. abschr.

1500? „Demiei Ton der Herrschaft

1527 Aug. 1. einer- und der Stad den von beiden Pai VerzehntuQg des Bo Siegeln des Obmann

S. D. (zw. 1512 „im Oetter" zu Mee Von welchen der Z rechnung der Stadt

m90 Strass.

Dilger wegen des Eleinzehnten ; Aufzählung der zu Entrichtung des Klein- zehnten Verpflichteten; Rechnungen von 1686—1698. Pap. 4.

1596 Sept. 23. Auszug aus dem Petershausen'schen ürhar fiber die zu Meersburg fallenden Bodenzinse. 2 Bog. Pap. 5.

1665—1780. 1 Fase. enth. Akten, die Vorstellungen der Gem. Stetten, vertreten durch die Stadt Meersburg, bei dem Domkapital betr., wegen des Gross- und Eleinzehnten und speziell des von letzterem begehrten Zählens des Zehnten von einem Acker zum anderen. 14 St. 6.

1687 Juli 9. Concept Erneuerung des Weingrundzinses der Domini- kaner zu Eonstanz u. Aufzählung der Zinspflichtigen in den verschiedenen Gewannen. 6 Bog. Pap. 7.

1728. Weinzehendbüchlein geführt von Expeditor Maurua Pap. 8.

1748 Mai 27. 1 Fase, enth. a) Stüblingsprotokoll wegen dem Elein- zehnten „äussere Etter^. b) S. D. Eonsignation der Inhaber zehntpflich- tiger Stücke im Pfarrdistrikt Meersburg, die sich widersetzen, c) Ver- zeichnis des Ertrags des Eleinzehnten und der Zinspflichtigen. S. D. d) Verzeichnis der Güter und Bürger behufs Umwandlung des Natural- zehnten in Geld, e u. f.) Mai— Juni 1748. Akten den Widerstand ver- schied. Zinspflichtiger gegen diese Umwandlung und dessen Beseitigung betr. Pap. 9.

1780 Nov. 8. Zehendvergleichsrecess, den Zehntdistrikt Biedetsweiler, Daisendorf und Stetten betr. Pap. 10.

1787 Juni 1. Protokoll über Besichtigung der Gebietsmarken bei Entfernung der Heiligenberger Wappen von denselben. Pap. 11.

1742 Apr. 7. Akten betr. Hans Jerg Schweikhard von Hagnaa nnd dessen Passiva. 12.

1789. Akten über Nachlass des Grundzinses wegen schlechten Herbst- erträgnisses. Pap. 13.

1792 Febr. 7. Verzeichnis aller rückständiger Hofstattzinze. Pap.

14.

1797—1798. 1 Fase. enth. Veränderungsanzeigen über die Güter innerhalb des Etters bezügl. der Grundzinse und Richtviertel. Pap. 15.

1798 Nov. 9. Gewährung der Bitte des Bürgermeisters Merlet in Meersburg um Übertragung eines Grundzinses von 1 Eimer Wein aof die Reben im Domer. Pap. ^ 16.

1803 März 10. Markenbeschreibung von Ratsdiener Haas und G. Spengler. Pap. 17.

1799-1800, 1811-12, 1814-15, 1817-18, 1818-19. 1 Fase enth. Auszüge aus den Protokollen über Grundzinse u. Richtviertel bei Hftuser- kauf und -tausch. Pap. 18.

S. D. (jedenfalls nach 1446.) Eingabe an Bischof ? auf den Vorschlag desselben den Mohrenbergweiher als Entschädigung für die abzutretende Fallsgerechtigkeit abzunehmen. Pap. 19.

S. D. Gutachten über obigen Antrag, welches wegen jederzeitiger Möglichkeit der Eündigung wegen des Vertrags mit Daisendorf über Trieb und Tratt u. a. für Ablehnung dess. spricht. Pap, 20.

IV. Archlyalien ans dem Amtsbezirk Pforzheim

verzeichnet von dem Pfleger der bad. bist Kommission Prof. Dr. Hartfelder in Heidelberg.

I. Banschlott.

a. Gemeinde-Archiv.

1 Band: Erneuerung u. Beschreibung der 1741, nebst dem alten Becht der Qem,

7 Bände Schatzungs- u. Pfandbücher von 1725 n. 1749. 2.

1 Lagerbuch von 1741. 8.

Gemeinderechnungen, deren älteste von 1726. 4.

b. Pfarr-Archiv.

Kirchenbücher, das älteste beginnt 1692. 1.

Lagerbücher des Heiligenfonds aus den J. 1607 u. 1744. 2.

Kircbencensur-ProtokoUe ab 1750. 3.

Zwei Renovationsbücher der Pfarrei v. 1703 u. 1744. 4.

Rechnungen u. Quittungen über Almosen- u. Heiligenfonds y. an. ö,

1709 Mai 20. Vidimus des evangelischen Geistlichen in Bau )tt lo. <

n. Brötzingen nnd Bflchenbronn.

Pfarr-Archiv.

^

Kirchenbücher für Brötzingen. In dem ältesten, 1706 beginnend, ein Catalogus pastorum Broezingensium, von 1580 ab beginnend. 1.

Kirchenbücher von Büchenbronn seit 1707. 2.

Almosenrechnungen von Brötzingen seit 1770. 3.

Almosenrechnungen von Büchenbronn seit 1786. 4.

in92 Hartfelder.

m. Ersingen.

a. Gemeinde -Archiv.

Oemeinderechnaogen (gebunden) von 1789 an. 1.

Pfandbücber, 1787 beginnend. 2.

Almosenrecbnungen v. J. 1789 an. 3.

Neuere Dienstakten. 4.

b. Pfarr- Archiv.

Eircbenböcber. Das älteste, 1624 anfangend, mit kurzem geschieht- liehen Eintrag, wonach 1622 die Pfarrei wieder katholisch (und zwar durch einen Priester der Gesellschaft Jesu) besetzt wurde. 1.

Heiligenfondsrecbnungen von 1640 an. 2.

Kopie einer Urkunde, wonach die Gemeinden Ersingen u. Bilfingen i. J. 1357 wegen des schwarzen Todes das Gelübde einer besonderen kirchlichen Feier gethan haben, welche 1490 durch den päpstl. Kardinal Raymund vereinfacht wurde. 3.

Neuere Dienstakten. 4.

IT. Entingen.

a. Archiv des evangelischen Pfarramtes.

4 Befehlbücher der Pfarrei, enthaltend die Erlasse der Behörde Yon 1765 an bis 1873. 1.

4 Bände Kirchen-Censur-Protokolle für die Gemeinde „Enttingen'', beginnend mit dem Jahre 1712 und reichend bis 1862, gebunden und gut erhalten. 2.

4 Bände des Kommunionbuches für Eutingen von 1771 an. B.

8 Bände Kirchenbücher der Gemeinde Eutingen von 1707 bis sur Gegenwart. 4.

3 Bände Familienregister für Eutingen von 1752 an. 5.

b. Gemeinde -Archiv.

Eine Eutinger Dorfordnung 1564, in einer beglaubigten Kopie. 1. Eine Anzahl Bände Schatzungs-Pfandbuch, beginnend 1702. 2. Einige Bände Schatzungs-Einzug-Manual, beginnend 1790. 3.

Eine Anzahl von Bänden mit Bürgermeister- u. Gemeinderechnniigen von 1732 an mit den urkundlichen Beilagen. 4.

Y. Hnchenfeld.

a. Registratur des evangelischen Pfarramtes.

Kompetenzbuch für die Pfarrei Huchenfeld. Vom ist die series pastorum Hucheofeldensium von 1611 an eiugetragen. 1.

14 Bände Kirchenbücher von 1611 bis zur Gegenwart 2.

Ein Befehlbuch (d. h. Kopialbuch) von 1744 an in 3 Bänden. 8. Ein Kirchen-Censurbueh, beginnend mit dem Jahre 1797. 4^

Ardünlieo aoi

b. Gel Lagerbuch der Gemeinde I Mehrere SchatEnngB- und P

Eine Beihe von B&nden, B

Tl. Eieselbroim.

a. Gemeinde-Archiv.

Gemeinde- od. BOrgermeir' ■■ *"~'

Inrentur- o. TeUungsbQcl] Steuer liQcber, ältestes t. Unterpfandabacber, älteat Kaufbücber, ältestes v. 1

b.

Taufbücber, beginnen 161 TranangsbUcher, begiunei TodtenbUcber, ältestes r. Kirchen-CenBur-ProtokoU Chronolog. Zusammenstel verf. 1. Pfarrer Eas] Zinsbuch T. 1511. Rechnungen des Heiligen Almosenrecbuungeu t. 1( KirchenrezeBB-Bechnnnge

Tn. Mflh

Archiv de

a. DieKirchenbficber Pfarrei, enth. u. a. Schilder Pfarrers Hennhöfer z. evangE

b. Eine Anzahl von Per 1468 April 23. Wilheln

kirche zu Mulhusen dem doi 25 fl. S. ab.

1486 März 1. Abt Johl bofmeister, Hans v. Gemming vogt zu Löwemberg, weisen : mingen u. Sohn Otto u. 850 fl. rii. letzteren den Kii geistl. u. weltl. Lehung abzu

1516 Juli 22. Abt Mi Mincbliogen vertragen sich Q graben im thal ob der fronm 2 S. 1 erb.

m94 Hartfelder.

1533 Dez. 2. Dietherich v. Gemmingen zu Stainnegkh tritt an s. Bruder Othe v. Gemmingen seine Rechte auf den Zehnten zu Haimshain u. Mülhusen ab. Fragm. der S. erh. 4.

1594. Bisch. Johann Otto v. Augsburg stiftet 1000 rh. fl. unablösbar in die Pfarrei Mühlhausen zur FortpOanzung u. Erhaltung der rönu-kath. Religion daselbst. Fragm. der 3 S. erh. 5.

1686 Juni 25. Suifraganbisch. Job. Philipp Bnrkardt v. Speyer nrkundet, dass er im Auftrag des Frzbisch. v. Trier den 22. Juni 1686 den einen der 2 Seitenaltäre der Pfarrkirche zu Ehren des Apostels Jakobns d. ä., der hl. Barbara u. der 11000 Jungfrauen, den andern der Mutter Grottes, Johannes d. Täufer u. der hl. Maria Magdalena geweiht habe. 1 S. 6.

1725 Okt. 26. Schultheiss, Bürgermeister, Gericht u. Bürgerschaft zu Mühlhausen a. d. Wurm lösen 413 fl. rh., welche für die Pfarrei Mühl- haussen durch Bisch. Job.. Otto v. Augsburg gestiftet worden, ab. Von 2 S. 1 erh. 7.

1749 Mai 13. Sibilla Francisca Friderica, Reichsgräfin n. Frau y. Wallen stein, geb. Freiin v. Gemmingen zu Mühlhausen u. Lemmingen (sie) stiftet in die Kirche zu Mülhausen 2 Seelenämter. 8.

c. eine Partie Dienstakten.

Vin. Mefern.

1. Pfarr- Archiv.

a. Kirchenbücher seit 1608. Die älteren enthalten auch Angaben über die Gem. Enzberg, welche früher in Niefern eingepfarrt war.

b. Dienstakten, die aber nicht in das vorige Jahrhundert hinauf* reichen.

2. Gemeinde -Archiv.

Gemeinderechnungen nebst Beilagen seit 1789. 1.

Schatzungserneuerungen a. d. J. 1711, 1719, 1722, 1723, 1767 u. 1780. 2.

Lager bücher ohne Jahrzahl, deren ältestes nach der Schrift in das £nde des 18. Jahrb. fallen dürfte. 8.

IX. Tiefenbronn.

Pfarr- Archiv.

Dasselbe enthält 1. Kirchenbücher. Das älteste (1683—1768), zugl. Tauf-, Firm-, Ehe- u. Totenbuch; das zweite (1758—1810), ist mit Statist. Tabellen über Seelenzahl, eheliche u. uneheliche Gebarten etc. ausgestattet^ £in weiterer Band giebt ein Verzeichnis der Stiftungen fOr die dortige Kirche, v. J. 1767.

2. Urkunde 1347 März 26. Dietr. v. Isingen u. Frau Elsbeth ver- kaufen an die Kirche zu Tiefenbronn eine Wiese b. Mvlhvaen. OP. o. 8.

3. Ein Anniversarium, enth. sämtliche Jahrtage der P&rrkirche seit 1619.

4. Ein Verzeichnis der von der Familie v. Gemmingen ebenda ge* stifteten Jahrtage.

ArchiTKlieD ans

5. Eine kurze Zauumneoi kircbe, die Glocken etc. bezog der Pt. T, Heft.

6. Akten t. J. 1796, ein sionen in Erinnerung an den gericbtetes Gesuch der Gem. T

7. 1684 Dez. 2. Vertrag ; August Wngner, die Lieferuoj zu T. betr. Perg.

8. 1723, Akkord, dieLiel

9. Dienstakten aus dem E u. auf die Kircheogem. T. Be2

Ger &. Ferj Dorfbucli der Gem. T. 1617 April 23. Michael B Conlin 2 Wiesen. 0. 8,

1623 Mai 31. Schulthei:

August.-EloBter We;l eine

1715 Mai 4. Mkgf. Carl

Friedr. Carl v. GenmiLgen di'

1715 Dez. 18. Tidimua U Tiefenbronn durch Mkgf. Carl

D,? Mkgf. Carl v. B.-D.

Gemmingen u. Gem. T. Weg.

b. Pi

1553 Dez. 26. Schultheis! V. Gemmingfn das Pfefiershau Abschr.

1538 Febr. 27. Herz, ül zw. den Gem. Friolzheim, Tiel meister zu Leonlierg einersei anderseits wegen Viehtrieha ii

)618 Nov. 22. Vergleich Wässerung an der Avr. Orig.

1664. Extrakt der Hirscbi d. J, 1664 aber den Wald Hs

1658 Mai 22. Entscheii FreiobiheiDi cicers. u. Melchic deren Zufahrt. Orig.

Verzeichnis der Beiträge 1

7. 1707 Apr. 12. Entaoh. serungswebres der Wurm in d'

8. 1711 Dez. 16. Consent bronti mit der Gem. daa. wegi

1716 Jan. 25. Job. Dietr. v. wegen deren Einsprache bei d

in96 Hartfelder.

1719 Sept. 3. Ordnung bezfigl. der Kosten bei Feuerbräoden. 10.

1727 Juni 7. Urteil in dem Streit über die Waide zw. Carl Dietr. Y. Gemmingen zu Steineck und dem Vormund von Reinhard Ludwig v. Gemmingen zu Mühlhausen. Orig. 11.

1727 Juni 7. Urteil in dem Streit der Gemeinden Tiefenbronn u. Mühl- hausen über die Waide. Orig. 12.

Ausstandszettel zur Bürgermeisterrechnnng von Tiefenbronn Yon 1738 bis 1739. 13.

1746 Aug. 27. Vertrag zwischen Tiefenbronn u. Neuhausen über das Wässerungswehr an der Wurm. Orig. 14.

1757 Jan. 12. Anleihe d. Gem. T. bei der Eirchenpflege Maria Mag- dalena. Orig. 15.

S. D. Erbschaftsordnung der Dörfer Dieterichs von Gemmingen zu Steineck. Abschr. 16.

1762 Apr. 23. Die Gutsherrschaft empfiehlt Vogelkraut (Gauchheil) als Mittel geg. Tollwut der Hunde. 17.

1766 Nov. 29. Hans Jörg Seitz verpflichtet sich für die Gemeinde T. zum Dienste bei der kaiserl. Armee. 18.

1768 Juli 7. Verordnung Josef II. wegen der Auswanderung aus Deutschland. Druckschr. 19.

1770 Mai 5. Beschreibung der ältesten Dorffeuerspritze mit Abbildg. Gedr. 20.

1781 März 1. Gem. Tiefenbronn beschliesst, dass diejenigeo, welche von aussen nach Tiefenbronn heiraten, wenigstens 400 fl. Vermögen nach- weisen müssen. 21.

1783 Okt. 1. Eontrakt über den Ankauf einer Feuerspritze. 22.

1784 März 20. Vergleich zw. Jos. Hafner n. Jos. Bökler weg. eines Hauses zu T. 23.

1789 Dez. 14. Auszug aus dem Ruggerichts-ProtokoU v. Frioltzheim über den Preis der aus der Ziegelhütte zu F. beziehbaren Baumaterialien.

24.

1793 Mai 12. Erlass E. Franz II. gegen Verbreitung revolutionärer Ideen u. Einrichtungen. Gedr. 25.

c. Akten in Bänden.

Messprotokoll von 1747. 1.

Renovation der „Hueben" v. 1686. . 2.

Steuerbücher seit 1684. 8.

Gemeinderechnungen, die älteste v. 1653. 4.

Eopialbuch, Marktfleckenbuch genannt, ab v. 1800, 6.

X. Weissenstein«

Registratur des evangelischen Pfarramtes.

Eirchenbücher seit 1693. 1.

Eonfirmandenregister , das ebenso wie No. 1 bis zur Gegenwart fort- geführt Virorden ist. 2.

V.

Archiyalien ans Orten des Amtsbezirks Engen,

verzeichnet von dem Pfleger der bad. histor. Kommission Pfarrer Aug. Dreher in Binningen.

I. Aulfingen.

a. Pfarrarchiv.

1759 Mai 21. Kard. v. Rodt erlaubt, das Sakr. Bmderschaftsfest an bestimmten Tagen zu feiern. Pap. 1.

1764. Schreiben des Obervogts von Möhringen, Försterbrod betr. Papier. 2.

1793 Juli 11. Von demselben, Eriegsabgaben betr. 3.

IL Beuren am Ried.

Gemeinderegistratur.

1488 Juni 19. Itel Hans v. Bodmann verkauft an Albrecht u. Eber- hard V. Elingenberg zu Hohentwiel die Herrschaft Blumenfeld Schloss u. Stadt u. das Hinterburgthal und Stadt Thengen, Markt, Dörfer, Höfe o. W^eiler darin. Kopie. l.

1488 Dez. 18. Die Gebrüder Burkard, Hans Mathis u. Heinrich Sig- mund V. Heudorf verkaufen an Wolfgang v. Klingenberg den Halbteil des Dorfes Büren. Kopie. 2.

1615 Mai 11. Vertrag zwischen Beuren, Blumenfeld u. W^yhl, Holz betreffend. 3.

1743 Juli 8. Protokoll der Herrschaft Blumenfeld, betr. die Gemeinde Blumenfeld, Wyhl u. Büren, V^asserschaden betr. 4.

1743 Juli 30. Ebenso, Triebschaden betr. 5.

1757. Almendbeschrieb. 6.

1773 Okt. 18. Protokoll, Verkam z^

orten Beuren u. Büsslingen, Wunn u. na . Y.

1773 Nov. 14. Ebenso. 8.

1787 Mai 3. Zehntberechtigungsbeschrieb der Gemeinde gegenüber Büsslingen. 9.

1799 Nov. 5. Beschrieb der kaiserl. Einquartierung u. Lieferungen.

10.

Mitt d. bad. hiat Kom. Ko« 8. M7

m98 Dreher.

III. Blumenfeld.

a. Kathol. Pfarrei.

1418 Apr. 29. Heinrich Müller von Bihrach verkauft ein Gut an die Kirche (St. Georgsaltar) zu Blumcnfeld. Perg.-Or. Sieg, des Abtes zu Stein ab. 1.

1424. Erneutes Urbar über die Einkünfte der Kirche zu Blumen- feld. Perg.-Or. 2.

1492 Nov. 23. Hans Schnieder von Blumenfeld verschreibt der Kirche in Bl. jährl. Abgabe auf St. Martinstag. Perg.-Or. S. des Junk. Caspar V. Klingenberg ab. 3.

1532 Juli 4. Peter Andreas von Aldendorf zu Neuhausen giebt dem Kirchmaier zu Bl. auf Bitte des Pfarrers Johannes Schmid einen Wein- parten als Mannlehen in Neuhausen im Dorf. Perg.-Or. S. des v. Alden- dorf beschädigt. 4.

1585 März 19. Georg v. Gemmingen, Komthur v. Mainau, giebt dem Jakob Restner v. Büsslingen ein Gut der Pfarrei Blumenfeld zu und um Bflsslingen gelegen zu Lehen. Perg.-Or. S. des Junk. Bilgerim v. Rei- schach zu Stoffeln in Kapsel. 5.

1G15. Papierhandschr. Zinsbuch der St. Michaelspfarrei zu Bl. 6.

1623 Apr. 23. Tausch von Grundstücken betr. zwischen dem Kaplan von Bl. und einem Bürger Matthias Fluck. Perg.-Or. S. des Jakob (rremlich von Jungingen. 7.

Zinsregister v. 1618, 1623, 1628 u. s. w.

Ccnsatiou v. 1724, 1725 u. s. w.

Der Kaplanei v. 1680.

Rechnungen v. 1674.

Standesbücher v. 1644 an.

b. Gemeinderegistratur.

1778. Papierabschrift (der Ordenskanzlei v. 1829) 14. Mai. Beat Rentner v. Weil gründet mit Strafgeld von 300 Guld. den Schulfond. 1. Armeninstitutsrechnungen der Herrschaft Blumenfeld von 1770.

IV. Büsslingen.

a. Kathol. Pfarrei.

1. Urkanden.

Die Originale zum Teil in Schafifhausen.

1351 Juli 3. Büsslingen wird dem Klost. Allerheiligen in Scafasa incorporiert durch Clemens VI. Datum Avinione XIV Galend. Octob. Poiitificat VI. Mit Vollzugsverordnung des Bisch. Ulr. v. Konstanz Abschr.

1.

1466 März 5. Die Pfleger der Kirche in B. u. Weil (st Nfcolaiis- altar) übernehmen eine Frucht- u. Wachsabgabe. 2.

1471 Jan. 8. Felix Schwarz von Steier verschreibt der Kircbe in Weil eine Wiese gegen 20 Guld. 8.

Archivalien aus Orten des Amisbezirks Engen.

1491 Dez. 22. Nikolaus Vögelin, Kaplan von Diessenhofen, verschreibt St. Nikolausaltar in B. jährl. 2 Mut Vesen. 4.

1515 Juni 1. Der Kapelle in Schlatt werden von Schaff hauser Bür- gern Wiesen verkauft. 5.

1556 Nov. 25. Renovierung des Urbars in Schlatt. 6.

1591 März 30. Beschreibung der Güter u. Gilten der Kirche in Schlatt. 7.

1656 Juli 16. Vergleich über Zehnterhebung zwischen den Blumen feldischen u. Schönauischen Zehntberechtigten u. dem Kloster St. Agnes.

8.

1678 Febr. 11. Nullitätserklärung eines Kaufbriefs nach zurück- bezahlten 100 fl. an die Kirche in Schlatt. 9.

1681. Abrechnung mit Meister Valentin AUgauer, Glockengiesser. (Eine Glocke in Büsslingen, die zweite, wurde von einem Meister gleichen Namens 1621 gegossen in Blumenfeld, unter dem Komthur Hartmann v. Rockenbach, dessen Wappen u. Namen sie trägt) 10.

1699 Aug. 24. Generalvikar Marquard Rud. v. Konstanz erteilt die Erlaubnis an bewegl. Altären das hl. Opfer zu feiern, bis die feststehenden geweiht sind. S. 11.

1725 Mai 6. Zuschrift des Franz v. Reinach, Koadjntors auf Mainau, über VerwenduDg von 200 fl. von Seite des Kaplan Georg Anton Laaba. Abschr. 12.

1732 Nov. 11. Rechnung über das Einkommen der Pfarrei B. 13.

1733. Verzeichnis der Pfarreieinkünfte. 14.

1735. Fase. Kaplaneiakten. 15.

1740 Nov. 7. Vergleich über eine Schuld vor dem Landgericht zu Neuenbürg. 16.

1750 Sept. 11. Erlassdes Gen.-Vikariats Konstanz, Vereinbarung zwischen Pfarrer und Kaplan, Zehnten betr. S. 17.

1752. Urbar von Büsslingen. 18.

1752. Renovierung des ürbars der Kaplanei. 19.

1754 Nov. 9. Ausgleich zw. dem Kaplan u. Vogt Dürer, Wegrecht betreffend. 20.

1756 Juli 24. Kard. v. Roth befiehlt Schlatt Zehnten an B. 21.

1757 Juli 19. ZuStiftung des Christ. Thumb v. Neuburg, Komtur zu Mainau, zur Kaplanei. S. 22.

1760. Kirchenbaurechnungen. 23.

1767 Jan. 8. Kard. v. Roth entscheidet in Zehntsachen zw. Aller- heiligen und der Pfarrei. 24.

1771 Mai 25. Beschluss der Gemeinde Uttenhofen eine Kapelle zu bauen. 25.

1781 Nov. 7. Pachtvertrag über Kaplaneigüter. 26.

1782 Aug. 14. Dekret über Reparatur der Kapellengebäude. 27.

1782 Nov. 28. Copia Fassionis der Kirche zu Schlatt. 28.

1783 Febr. 27. Beat Fried, von Reittner v. Weyl, Komtur, gestattet ein Provisorium zum Bau des Kaplan eihauses. 29.

1789 Jan. 2. Vergleich zw. St. Agnesen u. den schanenburg. Zehnt- berechtigten. 30.

M7*

m

100 Dreher.

1789 Jan. 2. Amtsprotokoll von Blumenfeld, Zehnt in der Gemarkung

Beeren betr. 31.

1789 Okt. 5. Einverleibung eines Gartens ad capellaniam in Watter- dingen betr. 32.

2. Reohnangen.

1. Kirchcnfondsrecbnungon von 1654 bis neueste Zeit Spezifikation der Ausgaben der Pfarrei von 1760- 1779.

2. Rechnungen vom Kapellenfond Schlatt 1555—1560 a. 1721, 1722.

3. Rechnungen von der Kapelle Orthhalden (Nordhalden) v. 1771—1786.

4. Zinsbuch der Pfarrei von 1625.

5. Standesbücher von 1645 an^ mit Bemerkungen über Ankunft und Abgang von Geistlichen.

b. Gemeinderegistratur.

1747 Juli 14. Ilolzverordnung, Abschrift, erlassen von Phil. Friedrich Frhr. von Baaden, Komtur zu Mainau. Sigill der Kanzlei. 1.

1772 Mai 19. „Beschrieb der Eheludhen^, dem Kl. Agnesen pflichtig. 2.

1785 Dez. 14. Holzverkauf, Erlaubnis hiezu. Mainan, den 29. Nov. 1785. 3.

1803 Jan. 18. Wiesenbeschrieb. 4.

1812. Kirchen- u. Schulhausbauakten. 5.

1813—1815. Kriegskosten, ein Faszikel. 6.

1817. Kontraktenbuch. 7.

1822. Erneuertes Grundbuch. 8. *

1829 Jan. 28. Banubeschrieb. 9.

V. Immendingen.

a. Kathol. Pfarrei.

1496. Perg. Seelbuch (soll 1488 von unbekannt abgeschrieben sein von einem alt. Seelbuch) Einträge v. Jahrestagsstiftungen, Bemerkungen über Feier von Festen v. Jahr 1496 bis Ende 1700. Am Schlüsse Ver- zeichnis der Zehntpflichtigen. 1.

1504 Apr. 24. Hans v. Almendshofen und Hans Jeger, gen. Späth, sesshaft zu Immend. stiften d. Liebfr.-Kaplanei. Perg. S. ab. 2.

1539 Apr. 12. Konrad v. Ulm verschreibt seiner Mutter Genovefa, Vogtin in Radolfzell, Leibgeding. Or. Perg S. ab. 3.

1615 Sept. 29. Johann Hausmann, Gen.- Vikar von Konstanz, giebt Auftrag zur Investitur des Kapl. Rösch auf die hl. Kreuzkaplanei zu Immend. Or. Perg. S. ab. 4.

1634 Juni 24. Dr. Job. Faller stiftet durch Kodicill ein Stipendium an der Univcrs. Freiburg. Yidimus v. 26. März 1700. Pap. 5.

1680 Febr. 8. Pfandbrief des Hans Störr für jährl. Zins v. 45 kr., schuldig der Kirch cnfabrik. Or. Perg. S. 6.

1680 Dez. 20. Mathias Dasei von Hintschingen, Jakob Schickle v. Unadingen, Jakob Biartsche von Möbringen, verpflichten sich zu Abgaben an das Stainhaus nach Geisingen und an die Pfarrei Immend. Or. Perg. 2 S. (1 besch.); 1 ab. 7.

Archivalien ans rtea des

16S1 Fcl>r. I. Hans Huggle tod I

Zins der Kirchenfabrik Güter. Or. Pei

1681 Apr. 3. Hans Jak. Steib '

Kaplaoei pfliclitigeii Zins Güter. Or. F

1705 Aug. 23. Rosenkraozbrudersc

1T86 Okt. 16. Max Christopb, Bise

Bufbau und Errichtnag der Kirche. Pi

1791 Okt. 16. KonaekratioDgzeagni

1791 Febr. 25. Geffille der Kirchs

1796 Dez. 30. Die Gemeinde gelot

Stacdesbiicher von 1663 an, Rechni

akt«D Tun 1750, KaplaDeieinkommensakt

akten vou 1726, Kirchenbaa betr. Ton ]

b. Gemeindere [Dem Groash. General-Lani

16^9 Apr. 20. Vogt, Gericht, Bfl beurkunden drn Empfang von 400 fl. Perg.-Or. S. v. Georg Egloif t. Zell . gräS. fürslenherg. Kat, u. Atbrecht Hans

1629 Nov. 10. Die Gemeinde Imra der Siegler von Mo. 1 von der verwitw. Hauptgut gegen einen Zins von 50 fl.

1647 Juli 8. Statuta des Fleckens Papierbeft. Dabei eine zweite Kopie v

1673 Nov. 16 Immendingen. Verg] niedern Gericblsobrigkeiten nud den leb über einige während der langen Krie) ständniSBe. Perg.-Ueft. H. der fQrs(«nl:

1678 Febr. 20. Schuldbrief der Gc kirchenfabrik daaelbst über 60 fl., die t Kriegavolk einer vorgehabten Exekution Unterschr. u. Siegel v. Joann Konr. Bfl u. Marquard Ruodolph v. Reyschach 2i

1689 Nov. 20. Ebenso gegen die . {CoUator: Job. Kour. Roth v. Schreck« da sie mit litarker kais. Einquartierung i Eusebi Roth v. Schröckenateiu u. Marq.

1720— 1791. Gemeinderechnungen,

1796 Uez. 21. Die Gemeinde Imni» 1500 tl. vou Judas Tbade Adam Anton quittung von 1S02). 2 S. aufgedrückt.

1801 Jan. 20. Erneuerung einer I von 1796. 2 S., das 1 ab.

ml02 Dreher.

VI. Leipferdingen.

a. Pfarrarchiv.

1471 NoY. 21. Egon Graf zu Fürstenberg bittet um Beiträge zum Wiederaufbau der abgebrannten Kapelle zu L. Or. Perg. S. 1.

1484 Okt. 18. Heinrich u. Wolfg. y. Fürstenberg treten die Hälfte des ihnen in L. zustehenden Zehnten an die Liebfrauenkirche ab. Or. Perg. S. 2.

1489 Aug. 12. Die Kirchenpfleger Yon Leipferdingeu überlassen mit Zustimmung der Obern u. der Gemeinde obigen Zehnten der Kirche zu Kirchen. Or. Perg. S. ab. 3.

1491 Dez. 2. Kirchherr u. Pfleger von Kirchen verkaufen den Zehnten zu L. an des letzteren Kirche. Or. Perg. S. ab. 4.

1496 März 11. Anna v. Göberg verschreibt der Kirche zu L. die Hälfte des Zehnten. 3 S. . 5.

1499 Jan. 18. Anna v. Göberg verschreibt der Kirche von L. für 16 Pfd. Heller ein Malter Haber von der ihr daselbst zustehenden Zehnt- hälfte. Or. Perg. S. ab. 6.

1517 Juli 3. Vergleich über Zehntberechtigung auf dem Aitlinger Bann zw. den Vertretern von Kirchen u. Leipf. Or. Perg. 2 S. 7.

1520 Juni 25. Konrad v. Schellenberg zu Hüfingen entscheidet in einem Streit Wun- u. Waidrechte auf der Länge betr. zw. Aulfingen u. Leipferdingen. Or. Perg. 2 der drei S. ab. 8.

1531 Nov. 14. Hans Klump v. Hausen verschreibt der Kirche in L. IV2 fl. u- Pfand für 30 fl. Kap. Or. Perg. S. ab. 9.

1541 Jan. 27. Die Amtleute des Grafen v. Fürstenberg beurkunden auf Wunsch Sig. v. Homstein, Komturs v. Mainau, die flrrichtung u. Trennung der Pfarrei Leipf. von Kirchen. Or. Perg. 2 S. besch. 10.

1550 Okt. 14. Zwei Bürger von Neuhausen verschreiben der E[iiche zu Leipf. Zins u. Pfand für empfangene 40 fl. Or. Perg. 1 S. ab. 11.

1553 Jan. 16. Burkh. Maier v. Thengen erhält von der Kirche zu Leipf. 40 fl. u. verschreibt 2 fl. Zins u. Pfand. Or. Perg. S. ab. 12.

1555 Apr. 26. Klaus Kentischer v. Thengen verschreibt der Kirche zu Leipf. für empfangene 60 fl. Zins u. Pfand. Or. Perg. S. ab. 13.

1608 Jan. 30. Anton Diet, Thalmüller bei Eugen, erhält von Peter Storch, Untervogt zu Anseifingen, ein Darlehen von 100 fl. Or. Perg. S. ab. 14.

1618 Mai 19. Michael Sattler v. Zimmerholz wird durch Anleihen von 20 fl. der Kirche zu Leipf. ziuspflichtig. Or. Perg. S. ab. 15.

1618 Juni 22. Bürger von Ehingen verschreibt Zins u. Pfand für 60 fl. Or. Perg. S. ab. 16.

1631 Febr. 6. Hans Frank v. Thengen verschreibt Zins u. Pfand für 40 fl. Or. Perg. S. ab. 17.

1631 Nov. 13. Hans Prächtcr v. Thengen erhält 100 fl. wie oben. Or. Perg. S. ab. la

1685 Juli 5. Franz Frhr. v. Freiberg, Herr v. Aulfingen, verschreibt der Priorin u. Kouv. von St. Katharina bei Konstanz den Zehnten sa

Archivalieo rub Ort«

300 fl. in Zeig Elinghalden, Hom: Auaz. auB Perg.-Ürk. y. 1673.

1718 Dez. 3. BeslätiguDgsui Franz. BiBcb. v. Konstanz. Or. I

Ein Gabenbucb zur Kirche ii Schrift u. EiDlrägen aus dem 16.

EircheorecfaDiiDgea von 1545 schsfisbiicher von 1719.

b. Gem(

[Dem Grossh. Geoert

1503 Nov. 10. Mich. Walch' zw. Leipf. u. AulGugeo erfolgten betr. OP. 2 S. ab.

1504 Okt. lli. Vergleich zu Böfeu des Hans v. Landau zu l waid". OP. 3 S. ab u. Abschr.

1508 Juni 28. Pet. Wirtt, ßrg einen Streit zw. Leipf. u. Watte S. ab u. Abscbr.

1556 Juni 15. Ant. Vogler, S< einen Streit zw. den gl. Gemeinden

1563 Sept. 30. Vergleich zw. „von wegen auesrichtuDg etlicher

1565 März 18. Not.-Urk. äbi ein Verbot des VoglB zu Tbengen

1574 Apr. 26, Hans FranckI der Gem. L. 12 Jauch. Acker auf

1574 Apr. 26. Haini u. Han der Gem. Leipf. 6 Jauch. Wiesen

1576 März 26. Mart. Gruber Leipt. 26 Jauch. Holz u. Feld. 0

1576 März 26. Burk. Majr 2 Jauch, Acker. OP. S. ab.

1577 Jan. 14. Vogt, Richter V, Hewen , Stephau Sattler, fUr 2(

1586 Jan. 17. Rat u. Bürgen Vogler V. Engen einen Zins Ton d

1602 Nov. 2. Konr. v. Schell Komtur zu Mainau, Hrn. zu Blum lingen sowie ihren Unterthaoen z Heft.

1753 Nov. 19. Vertrag der G Pap. Ohne ö.

m

104 Dreher.

1758 Febr. 22. Protokollaaszug der fürsü. Auersberg'schen Amts- kaDzlei, die Anwerbung eines Rekruten aus L. betr. Pap. S. 15.

1782 Jan. 2. Gemeinde L. verkauft dem Keller Miller eine Wiese. Pap. S. 16.

VII. Schlatt am Randen.

Gerne in deregistratur.

1791. Güterbeschrieb (Zinsen des Klost. Allerheiligen). 1.

1812 Mai 1. urbar für Allerheiligen, fussend auf denen von 1684

und 1725. 2.

1822. Grundbuch, sich stützend auf den Beschrieb von 1684. 8.

VIII. Weil.

Gemeinderegistratur.

1464 Juli 2. Vertrag u. Spruchbrief zw. Binningen u. Weil, Wnnn u. Waid, Trieb u. Tratt betr. Kopie. 1.

1491 Apr. 26. Vertrag zw. Blumenfeld u. der Maierschaft zu Wyl, Wunn u. Waid betr. Gesiegelt hat Jak. Wolfg. v. Klingenberg, Land- komtur. Kopie. 2.

1513 Apr. 19. Vertrag zw. Blumenfeld u. Watterdingen in obigem Betreff. S. v. Michel Weite, Vogt in Blumenfeld. 3.

1527. (Pap.) Vertrag in ob. Betreff u. wegen Holz u. Feld. S. v. Bilgrim v. Reischach zu Stoffeln. 4.

1615 Mai 11. Vergleich zw. Blumenfeld, Weil u. Beuren wegen Holz u. Waldbenutzung. S. u. Ratifikation von Hans Gremiich v. Jungingen, Komtur. 5.

1790—1815. Fase. Kriegssachen. 6.

1827. Urbar für's Klost. AUerheiligen. 7.

IX. Wiechs am Randen.

a. Pfarrei Kirchstetten (Wiechs).

1436 Juni 21. Graf Jakob v. Thengen u. Neuenbürg bestfttigt einen Tausch einer Wiese in Uttenhofen u. Thalheim zu Gunsten der Kirche in Kirchstetten. PO. S. ab. 1.

1459 Mai 4. Ablassbrief für die Verenakirche in Kirchstetten (Pfarrer: Heinrich Keller) von Papst Pins II. PO. S. ab. 2.

1481 Nov. 14. Ablassbrief vom Generalvikar des Bisch. Otto von Konstanz für die, welche an die Konstanz. Kirche Vergabungen machten, wenn die gewöhnl. Bedingungen zur Besserung des Lebens u. Heiligung der Seele erfüllt werden. Brief eingelegt in das Seelbuch. 3.

1489 Febr. 5. Michel Vogler v. Thengen verschreibt vor dem herr- schaftl. Vogt Job. Truttwein den Leutpriestern jährl. Abgaben. PO. S. ab. 4.

1535 Juni 19. Giltbuch der Pfarrkirche zu Kirchatetten emeiMrt durch Junk. Kasp. v. Ulm, Amtmann u. Obervogt. 1.

»118 Roder.

liSä Sept. 1^ Stiftidekaa JohiDiiet Loti erteih die glette Zu- iklMnu«. OP. S. be&cli. Rc«e&t. OZ. XIIL 363. 3.

1434 Not. ISl VidimoB Aber di« PriTflesien Kg. Wcaidfi (1778) ol KMer SicwBuads ^4^4 Febr. 19 u OP. Re«eit. QZ. XIIL 470. 4.

14^ Mkn 27. Km. FHt^dndi lU. besläügt d. Frcakeüai Th'i. OP. S. RefC«. OZ XllL 473-4. 5.

1!^» Av«. 12. Kg. MAximiHan bestioisi tbe^oL FraikeittlineL OP. SL aersi. Rcccü. OZ. XUl. 48SL 6.

154i» Jali 17. Kf. FeHwuid bnt&üst die Fkväeitsifaneie ü«. 5 b. & OP. SL tt. UauncMt Re^eiL OZ. 3ÜU. 4dEL 7.

1M6 AfT. 7. VcMtiadM' d«r Kiader dd$ Gr. Ji^k Ladw. ▼. Solz W«ia^eft die PHt. j^ Stadt. Tldiw» des Gr. OnriiUl t. XtlkiiVyie 1^^ Jluii H, OP. Be«;. OZ. 3l11L 4^ &

IflO IX«. 29L Gr. Kari Lmdv. Inic t. Siüi s«««« Abb Bangen <. Tk i2k u Fkvnie mkififtca Giter u ödi ai Ifisea. OP. Bip. D^ivJtikaL Al^ciir. OZ. 3lI1L 4$Su 9l

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ArchiYalien aas dem Aalsbedrke WaMdint ml 19

1461 Dez. h Hans Waldkirch yerkanft der Stadt Th. den HasenhoC Beitachhof u. die Zügelhfltte. OP. S. ab. Bfig. OZ. XUL 475. 22.

1478 Sept. 15. Hug v. Landenberg verkauft an Friedr. Dempflin t. Waldshut e. Wiese. OP. 8. Reg. XIV. 247. 28.

1479 Aug. 23. Graf Joh. v. Subs erklärt auf Klage des Jörg Fuchs u. der Erben des Altstettmeisters Heinr. Mayer zu Strassburg Ritter ülr« von Rumlang in die Aberacht. OP. S. 24.

1481 Febr. 27. Ulrich Wagenmann verkauft namens s. Mutter, s. Geschwister u. s. Vetters den „Buwmeistem* u. R&ten der Stadt Th. den sog. Eammerwald mit Wunn, Waid, Holz u. FM. OP. S. ab. Der gerichtl. ausgefertigte Kaufbrief v. 28. Mftrz d. J. OZ. XHI. 477—8. 25.

1483 Mai 22. Urteil des Maiengerichts zu Th. Aber d. Waidgerechtig- keit um die Stadt. OP. S. ab. Abgedr. OZ. XIH. 480-2. 26.

1510 Dez. 19. Graf Rudolf v. Sulz u. Bastian v. Rumlang, zugL namens s. Brüder Hans Gunrat u. Hans v. R., erneuern den Vertrag betr. der zwischen den jeweiligen Herren v. Thiengen u. denoi v. Rumlai^ abwechselnden Verleihung der von Joh. v. Krenkingen gestifteten u. durch Heinr. v. Ramlang unterstützten St Nikolaus- und St. Katharinenpfrfinde zu Thiengen. OP. Von 5 S. 3 ab. 27.

1716 Dez. 19. Schuldbrief des Adam u. Johannes, der Ritter, Gebr. zu Dangstetten geg. das Spital Thiengen, eine Anleihe von 100 fl. zu 5 % betr., geg. Verpfändung von 3 "^ertel Reben, 2 Viertel Wiesen u. IV2 ^^^^* Feld. OP. S. ab. 28.

1613. 42. Bittschriften der Stadt Th. an die Grafen v. Sulz, Er- leichterung der Abgaben betr. 1 Fasz. 29.

1633. 1723. Desgl. an das fürstl. Haus Schwarzenberg. 1 Fasz. 80.

1679 u. 1792. Bittschriften der Stadt Th. an Gr. Joh. Ludwig v. Sulz u. d. schwarzenberg. Regierung. 1 Fasz. 81.

156] . Waidgangsstreitigkeiten der Stadt Th. 1 Fasz. 32.

1752. Die niedere Gerichtsbarkeit der Stadt Th. I Fasz. 88.

1787. Baudifferenzen mit St Blasien im Wald Hasenhölzle. 1 Fasz. 34.

1717. Vergleich u. Tausch zw. St Bhuden u. Bürgern z. Th., etliche Rebstücke betr. Pap. libell. 35.

1718-1828. Schreiben u. Tabellen, das von Joden der Stadtkasse zu entrichtende Einkaufs- u. Sat^geid betr. 1 Fasz. 36.

3. Stataten und OrdBongen der Stadt ThieBgeA.

1603. „Kurze Verfassung der Polizey- und Li^idesordnong der Land- grafschaft Kleggau.^ Folioband. - 87.

Statuten der Gemeinde, 1 Pap.-Fasz. enthaltend: der Stadt Th. Frei- heiten, Öffnungen etc. 1572 (unvollständig), desgL v. J. 1614| dabei Lohn- taxen für Handwerker; rechtL Gutachten des Dr. Franz Sax v. 20. Juli 1671 über jene Freiheiten, u. s. w. 88.

1615. ,,Statuten der Statt Thiengen'*, gegeb. 13. März 1615, mit Unterschrift des Gr. Rudolf v. SuLb; Zusätze tkber ErbMe o. Einstand- rechte V. 16. Jan. 1673. Perg.-Band. 2 S. 89.

Stadtordnungen, Abschriften des 17. o. 18. Jahrh. 1 Fass. 40.

m

120 Roder.

1728 Dez. 24. Zunftordnung der Schwarzenbergischen Regierung für die Stadt Th. und die Laudgrafscbaft Klettgau. Begl. Abschrift vom 30. Juni 1729. 41.

4. Notizen, Regesten, Kartenskizzen, die Stadt Thiengen

und den Klettgaa betr.

1 Fasz. enth.: Gcschichtsabriss über Thiengen, Herrschaft und Stadt, 18. Jahrb., histor. Bemerkungen über Thiengen, 18. Jahrb. Kurzgefasste Gesch. der Stadt Tb. v. Jos. Bader stud. gedr. 1825; Verzeichnis der bei Lottstetten am 8. Mai 1633 gefallenen Mannschaft aus Thiengen. 42.

1 Fasz. Notizen z. Gesch. der Stadt Tb., gesammelt v. Dr. Jos. Bader (darunter Lebensbeschreibung des Gr. Rudolf v. Sulz, 16. Jahrb., Schreiben des Kard.-Bisch. Marc. Sitticus v. Konstanz; Sulzische Pfandbriefe von 1576, Sulzischer Stammbaum aus dem 17. Jahrb.). 43.

1 Fasz. Kurze Auszöge, Skizzen u. sonstige Bemerkungen, die Gesch. Tb's. betr. von Dr. Jos. Bader. 44.

1 Fasz. Notizen u. Excerpte desselben, gl. Inhalts. 45.

1 Fasz. Regesten u. Notizen, aus dem G.L.A. u. aus Zeitschriften gesammelt v. Dr. Jos. Bader. 46.

1 Fasz. Zeichnungen, Pläne u. Skizzen, die Stadt Thiengen u. Um- gebung betr., ges. von Dr. J. Bader. 47,

1 Fasz. Summarische Relation über Thiengen'sche u. Kussenbergische Pfandschaftsakten, gegen die Herren v. Sulz (1251-1576), 17. Jahrb.; Auszüge aus Sulzischcn Urk., Kaufhandlungen, Verpfändungen etc. betr. 16. Jahrb.; Notizen über den Klettgau; Verzeichnis der herrschaftl. Ge- mälde in Schloss Thiengen, 1785. 48.

1 Fasz. Kopien von ürk., die Landschaft Th. betr. u. Th. ^tadt- gerichtsurteile (1322—1471), 16. Jahrb. Ji49.

1 Fasz. Cartularium über den Klettgau, enth. Verträge, H' feile, Manumissionen etc. (1322—1646), 16. Jahrh. ^50.

1 Fasz. Akten, Konstanzische Ansprüche auf Th. und Küssenberg im Falle des Aussterbens des Schwarzenbergischen Mannstammes. 1712. 51.

b. Pfarrei.

1443 Oct. 31. Anna Gugerin Wwe. verschreibt der Kirche ü. L. Fr. zu Thiengen alP ihr Gut u. ihre künftigen Ersparnisse. OP. 2 S. ab. 1.

1451 Dez. 4. Hainrich v. Ertzingen zu Oflftringen verkauft dem Job. Nuferlin, Kaplau der St. Maria Magdalenenpfründe, 2 Viertel Kernen, 2 Mutt Haber, 1 Pfd. Ueller jährl. u. ewig. Zins ab s. Hube zu Munchingen um 27 fl. rh. OP. S. besch. 2.

1453 Jan. 13. Hans Jakob vermacht dem Gotteshause zu Th. 1 Pfd. hl. jährl. Zins v. s. Wiese vor der Stadt. OP. S. ab. 3.

1457 Mai 3. Bisch. Heinr. v. Konstanz ermächtigt Vogt u. Räte zu Th., dafür Sorge zu tragen, dass ein Kaplan aus der vielfach geschmälerten St. Jakobspfründe seinen Unterhalt bestreiten kann. OP. S. ab. 4.

1463 Apr. 25. Hans Friedrich v. Wissenburg, ein freier Herr, ver- zichtet auf die Lehenschaft über den durch die Gebr. Othmar u. Thuring V. Roggenbach der St. Maria Magdalenenpfründe zu Th. verkauften sog.

Archivalien aus dem Amtsbezirke Waldshat. ml 21

Roggenbach-Zehnten u. a. Güter u. eignet sie der genannten Pfründe zu. OP. S. besch. 5.

1483 Aug. 25. Heinr. Pfister von Th. verkauft dem Kaplan Job. Vorbasser daselbst geg, 20 fl. Kap. 1 fl. jährl. ewig. Zins ab dem Kelnhof zu Gisslingen. OP. S. ab. 6.

1^92. Zinsbrief des Job. Müller zu Th. geg. Baumeister, Räte und Kirchenpfleger ü. L. Fr. Kirche zu Th. über V2 A- jährl. Zins. OP. 7.

1508 Oct. 10. ApoUonia Rudolfin Wwe. v. Bibara verkauft dem Math. Mosch ihr Haus zu Th. um 31 fl. OP. S. 8.

1502 Febr. 28. Lux Kerpf zu Th. vorkauft an Symon Müller, z. Z. „Kilchmeyer« für die Kirche zu Th. geg. 20 fl. Kap. 1 fl. jährl. Zins. 9.

1502 Juni 13. Der bisch. Konstanz. Generalvikar investiert Heinr. Gerber v. Th. auf die Kaplanei zu St. Jakob in Th. nach freier Resignation des Caspar Abier v. By brach. OP. S. ab. 10.

Zins- u. Schuldverschreibungen geg. die Kirchenpflege zu Th., sowie Jahrtagsstiftung der Gr. Alwig u. Karl Ludw. v. Sulz v. 9. Sept. 1625. 1 Fasz. 11.

1626 Sept. 1. Br. Seraphinus Siccus, Generalmagister des Dominikaner- ordens, gestattet auf Bitten des Gr. Ludw. Ernst zu Sulz die Errichtung der Bruderschaft z. hl. Rosenkranz in Th. u. Erbauung e. Kapelle zu diesem Zweck. OP. S. ab. 12.

1714 Sept. 12. Der bisch. Konstanz. General vikar gestattet der Bruder- schaft, das Sanctissimum an den vier Hauptmarienfesten im Kirchhof herumzutragen. 13.

1500 17. . Anniversarienbuch: Jahrtage für die von Krenkingen, von Sulz, die Fürsten v. Schwarzenberg. fol. 55. Stiftung eines jährlichen Umzugs auf St. Peterstag (ohne Jahresangabe) zum Andenken, dass „off dense len tag die statt Tftngen von den vyenden vberfallen vnd die vyend bis ( mitten in die statt komen vnd in maynung, das si die ingenomen hettinil vnd aber mit der hilf gottes, Marie, siner lieben mütter, .... och sant Pelers des tag do was, die vyend one schaden libs vnd güts wider vss getriben vnd mit gewalt vss der statt geschlagen wurdent.** 14.

Taufbücher, ab 1620; 1634-41 lückenhaft. 15.

Ehebücher, ab 1646. 16.

Todtenbücher, ab 1646. 17.

Untereggingen.

Gemeinde.

1513 Mai 12. Vertr. zw. Unterhallau u. Untereggingeu , Wunn und Waid betr. Pap. Abschr. 1.

1564 Juli 31. Vertr. zw. denselben, Einungs- u. Holzgerechtigkeit, auch Waidgang unt. dem Haselberg betr. Pap. abgeschr. 2.

1584 Nov. 26. Vertr. zw. denselben, Flusswasser der Wutach betr. Pap. Abschr. 3.

1619 Juni 17. Vertr. gl. Inhalts. 4.

1796-1815. Militärverpflegungsanweisungen; Weisungen, den Durchzug der Moreau'schen Armee betr. 5.

m

122 Boder.

Untermettingen.

Pfarrei.

1649-1824. 1 Folioband, enth. ürk. (meist Kopien) a. Akten, die Pfarrei u. die Wiederkehr 'sehe Kaplanei betr., Testament des Dekans Wiederkehr v. J. 1722; Baukostenverzeichnis für d. Pfarrkirche. 1.

1688—1795. Liber tripartitus baptizatomm , matrimonaliter conianc- tonim ac mortaoram in ecclesia paroch. Untermettingen. 2.

Weissweil.

a. Gemeinde.

1684 Febr. 3. Vergleich von Vogt, Geschworenen u. Gemeinde zu Weissweil vor d. landgräfl. Sulzischen Vogt, die Haltung eines Wacher- stiers betr.: jed. Yiehbesitzer soll den Stier 2 J. lang f&ttem u. dafür e. Wiese im Bachtobel heuen u. öhmden dürfen. OP. S. 1.

b. In Privatbesitz (Konr. Weissenberger).

1634 P'ebr. 3. Gr. Karl Ludw. Ernst zu Sulz verleiht dem Vogt zu Weissweil, Konr. Weissenberger, zum Lohne für bewiesene Treue und dafür, dass er sich standhaft geweigert, dem schwed. Hauptmann Joh. Grommeyer, der die Sulzischen Unterthanen für Banner in Pflicht zu nehmen versucht, zu huldigen, samt s. Erben im Mannesstamme für ewige Zeiten, geg. e. jährl. Lehenszins v. 2 Kapaunen u. 50 Eiern, das Becht „offene, doch gebührende Taffem oder Wirtschaft zu treiben und diese Gerechtigkeit auf andere zu übertragen. OP. S. 1.

Wutöschingen.

In Privatbesitz (Franz Längle).

Chronik, hauptsächl. Waldshut u. Umgebung betr. Geschr. im 18. Jahrh. 1.

VII. Archiyalien der Stadt Baden,

verzeichuet von dem Pfleger der badischen historischen Kommission

Prof. Val. Stösser in Baden.

a. Urkunden.

1482 Mai 12 (vocem jocunditatis). Markgr. Christoph bestät. die Ton der Stadt Baden der Wälder halber gemachte Ordnung. 2 Pap.-Kop. 1.

1491 Mai 19. Entscheidungsbrief zw. den Gem. Baden u. Oos an einem u. Iffezheim u. Sandweier am and. Teil üb. den Waidgang auf den Rittmatten. PO. 3 S. ab. 2.

1506 Nov. 11. Erblehensbrief der Stadt Baden betr. die Badestube bei dem Spitalbrunnen, ausgestellt v. Markgr. Christoph. PO. 1 S. 3.

1507 Sept. 7. Brief des Markgr. Christoph an die Stadt Baden, die neue Freiung, Ordnung, Salzung u. Polizei betr. PO. mit 1 S. Fragm. 4.

1510 Aug. 2. Revers des Bürgermeisters, Gerichta, Rats u. der Ge- meinde der Stadt Baden die von Markgr. Christoph verliehene Freiung von Bede, Frondiensten u. and. Beschwerden, auch freien Zug betr. PO. 1 S. 5.

1518 Juni 19. Vertrag u. Entscheid, die Einführung der gleichen Aichung in den Ämtern Baden, Steinbach u. Bühl betr. unter Markgr. Philipp. PO. 1 S. ab. 6.

1523 Febr. 16. Vermächtnis des Bürg. Ant. Kiersser von 400 fl. zu Händen des Markgr. Philipp, wovon 12 fl. Zins von Bürgermeister, Ge- richt u. Gemeinde der Stadt Baden an die Hausarmen, auch ein Teil an die Armen im Siechenhause verteilt werden sollen. Für richtige Bezahlung der Zinsen verbürgen sich Stadt u. Amt Steiubach. PO. 2 S. ab. 7.

1527 Juni 3. Bestätigung der von seinem Vater u. seinen Brüdern der Stadt u. dem Bezirk gegeb. Freiung, Polizei u. Ordnung durch Mkgf. Philipp. PO. 1 S. beschädigt. 8.

1527 Dez. 12. Bewilligung einer Wasserleitung von Markgr. Philipp. PO. 1 S. Fragment. 9.

1529 Sept. 1. Vergleich zw. der Stadt Baden u. dem Dorfe Oos betr. den Bodenzins von verkauften Allmenden allda. Pap.-Kop. 1 S. 10.

1533 Nov. 25. Revers der Markgr. Bernhard u. Ernst die Huldigung u. Konfirmation der Privilegien der Stadt betr. PO. 2 beschäd. S. 11,

mi2i SiöMBer.

IfttUi M«l >i\, yttruWKhnhrltff der Markgr. Bernhard a. Emat PO. A H. tih. 12.

\rm H«|H. 2ii. Hrttderl. Abt(;iluDg der Markgrafschaft Baden zw. «li'ii MkultfU. Iktrrihard u. Krnvt u. d(;r Vergleich mit Wilh. u. Joh., P£eüz- tffMfttii M Ulmin, Vormünder der Mkgfen. Pbilibert u. Christoph. Pap.- Koplii. 13.

\tt\\\l MürK 4. HüVftrH des Pfalzgrafen Wilhelm als Vormund über dl« h'urnU^u Philihcrt ii. Clirlutoph, die Huldigung der Stadt Baden a. die IIOMtdiltfting diir (h^mdiUiamo betr. PO. 1 S. Fragment, 14.

Ihiltl Nitpt. 17. Vürtrngvbriof zw. der Stadt Baden u. der Gem. Oos tbtn l'VfMimi botr. gt^gcib. von (htr markgräÜ. Vormundschaft. PO. 1 S.ab. 15.

\tit\{) Fnbr. H, Krblobennbrirf, die Badstube bei dem Spitalbrunnen bt^tr. ro. l H. Abg. 16.

1^^(l Mal A. HmtAtigung der Stadt-Privilegien von Markgr. Philibert 1*0, l (balbnorbr.) S. 17.

W\ Mrti U1. ttborftinkommen zw. dem Frauenklost. S. Matthaei et S, NiooUl in undiN ku Straasburg u. der Stadt Baden wegen gehabter (kutulninoko in d(>n^n (lomarkung. Pap.-Kop. 18.

\tsi\)l 8opt, l\^ Vcrtragsbriof aw. der Qem. Baden einers. o. j,Chata- v\m KirKulHH'hur« v^^rtrt'tt^u durch Iloctor Botzbeim anderers.« dielnstand- iMiUnuitt dor Mau<»r d^« Dohlons an den Hofstafieln betr. PO. 1 S. abg.

19.

UNTO M^i 1»A Vormwwdschaltsrevors der Pfalzgrifin Jakoba, geb. MArk^ij^f^n $\x t^don« d(>$ IHaltirr, AlW. u. des Grafen Karl za Hohen- »>\UfMi^ xt^^wrxWw» Vww>«ndy»r Mark|nr. PhiKpp, die nfiHtymg der ^^Ad^^\u\^l«^rw^ Mr. IHV 1 v^^«^^>i^> S, ^0-

UN^J^ \o\, \i\ IWutiitui^t d<* i^ivikfien^ FMMten, Gerecktig- Kv«r« o^^. ,W Kk*«. lJc>,w^niKal d«iv)i Mark|sr. Philipp. Pa|pi.>KapL 21.

UN^ V^vr ),^ ^^uuir^y^ der l->«h«t« der biadt Bad^ Ma^'K^i K44at>3tts f^'^i^^Yva^u^ )V. 1 S^ 3a.

),v: \v» <i>, >i>W^>rt«^iHrW iw SaÄ Raden. )«tt«& der K-^ <^^)W: ^^j^;K'^r.)K« ^ 4i)ft^rif«N^ vMi den MartqiT, Ednai^te

:,\^ r:v^4^ »4«i ;fe:i, X,'fw»>w ah«, m. asidKn Dmeuhns nBHn

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Archivalien der Stadt Baden. ml 26

1631 Aug. 16. Concession wegen erbetener Schatzungsbefreiung der Stadt Baden, erteilt von Markgraf Wilhelm. PO. 1 S. 29.

1644 Apr. 16 Ettlingen. Vergleich zw. der Stadt Baden u. Strass- bürg „in puncto depositorum restituendorum" unter Markgraf Wilhelm. Pap.-Or. 1 S. 30.

1651 Aug. 19. Fundationsbrief des Daniel Steinbock, Ratsverwandten, Bürg. u. Falken wirts des hl. röm. Reichs der freien Stadt Strassburg, üb. 1000 fl. Kap. (zu 4% auszuleihen), wovon aUJährl. die Zinsen an arme Badgäste, ohne Unterschied der Nation u. Religion, verteilt werden sollen u. Bürgermeister, Gericht u. Rat der Stadt Baden zu Patronen u. Exeku- toren dieser Fundation ersucht u. verordnet werden. PO. 1 S. Mit bei- gefügtem Transfix des Markgr. Wilhelm zur Ratifikation ob. Vermächt- nisses. PO. 1 S. 31.

1678 Nov. 7. Bestätigung der von Markgr. Christoph der Stadt Baden gegeb. neuen Freiung, Polizei u. Ordnung durch Markgr. Ludwig Wil- helm. PO. 1 S. 32.

1678 Nov. 7. Revers der Stadt Baden, Bürgermeister, Gericht, Rat u. Gemeinde üb. die dem Markgr. Ludwig Wilhelm geschehene Huldigung. Perg.-Kop. 33.

1680, 1716, 1716, 1774, 1775. Fünf Dekrete, den Salz-Profit, die Leibschatzung, sowie das Frucht-, Wein-, Fleisch-, Ohmgeld etc. betr. Pap.-Or. 34.

1708 Jnli 7 Baden. Dekret des „Fürstl. Marg. Baad. Geheimbd Rath- Hofraths*^ an Bürgermeister, Gericht u. Rat, auch ganze Gemeinde, die Bitte um Bestätigung der Privilegien betr. Pap.-Or. 35.

1708 Juli 24. Bestätigung der „Freiheiten, Recht u. Gerechtigkeiten^ der Stadt Baden durch Francisca Sibylla Augusta Markgräfin zu Baden, als Vormünderin ihres Sohnes Ludw. Georg, Markgr. zu Baden. Pap.-Or. 1 S. u. Pap.-Kop. 36.

1714 Apr. 20 u. 1720 Okt. 20. Bürgermeistereiordnung. Extrahiert aus der Polizei der Stadt Baden. Pap.-Kop. 37,

1728 Febr. 26 Rastatt. Freiheitsbrief des Bürgermeisters Joh. Adolf Stephan! auf sein zu Baden stehendes Haus zum Salmen u. seine der- zeitigen Güter, erteilt von dem Markgr. Ludwig Georg. PO. 1 S. aus Pap. abg. 38.

1731 Sept. 11 Rastatt. Die von der hochfürstl. Hofratskanzlei bestät. „Neue Weg-Gelds-Ordnung" zw. der Stadt u. dem Amt Baden einerseits u. den Ämtern, Städten, Flecken u. Gemeinden Rastatt, Steinbach, StoU- hofen, Hügelsheim, Sandweier u. Iffezheim samt den drei Ried- Dörfern anderseits. PO. 1 S. 39.

1751 Okt. 29 Ettlingen. Vergleich zw. dem Domkapitel zu Speyer, dem Gotteshaus Lichteuthal u. der Stadt Baden, den Zehnten betr. Pap.- Or. 5 S. 40.

1762 Apr. 10 Rastatt. Erblehensbrief von Markgr. August Georg „für Bürgermeister, Gericht u. Rat der Stadt Baden u. ihre Nachkommen^ über die Badstube am Spitalbrunnen gelegen. PO. 1 Sieg. 41.

m

1 26 S t ö s 8 0 r.

17C2 Mai 12 Rastatt. „Verglicbs Instrament^ zw. Fflrstl. Markgräfl. bad. Hofkammer u. der Stadt Baden inbetreff des sog. EaazleiholzeB, bezw. Kanzloiholzgelde^. Pap. Or. 2 S. 42.

1765 Juli 12 Rastatt. Die YerpflichtuDg des EoUegiatstiftes, den Beitrag zu Reichs- u. Kreisanlagcn betr. Pap. Or. 1 S. 43.

1767 Mai 29 Rastatt. Bestätigung der Privilegien u. Freiheiten des Job. Adam Ilnck, Ratsvorwandton u. nunmehrigen Besitzers der Herberge zum Salmen in der Stadt Baden, auf sein Wirtshaus znm Salinen n. Güter wie sie dem früheren Besitzer Adolph Stephani erteilt wurden, Yon Markgr. Aug. Georg. PO. 1 S. 44.

1767 Dez. 4. Kxtrakt eines Urteils, bezügl. der Gleichberecbtigong der Bürg, von Oos als „gemeine Mit-Niesser^ mit den Bürgern von Baden, üb. Wälder, Wasser u. Weiden Recht zu sprechen. Pap.-Kop. 1 S. 45.

1771 Juli 30. Testament des Markgr. August Georg. Dritter Fase. Pap.-Kop. 46.

1784 März 24, Mai 17, Juni 1. Der gegen den Landesfürsten gefObrte Syndikatsprozess, die Bestätigung der Stadtprivilegien betr. Pap.-Or. 47.

1787 März 19 Karlsruhe. Fürstl. Reskript an das Amt Baden, die Bestätigung der Pjivilegien, die Unterstützung von Kranken- n. Waisen- anstalten im „B. Badischen" aus dem Gutleuthausfond u. das Stimmrecht des Stadtschreibers in städt. Angelegenheiten betr. Pap.-Or. 48.

1793 Juli 20. Bestätigung der von Markgr. Christoph der Stadt Ba- den auf Dienstag nach St. Egidientag 1507 erteilten Privilegien mit den von Markgr. Aug. Georg den 20. Juli 1763 beigesetzten fünf weiteren Bestimmungen durch Markgr. Carl Friedrich. Pap.-Or. 1 S. 49.

b. Akten, Bücher, Rechnungen, Verzeichnisse etc.

1456—1672. Waldverträge. Pap.-Kop. 1.

1510—1516. Gemeindeordnungen verschiedenen Inhalts. Pap.-Or. u. Kopie. 2.

1608—1848. Armenhaus. Steinbock'sche Sttiftung:

1) Mehrere Faszikel, Stiftungen, Vermögensverwaltung etc. betr. 1608 -1822, 1651-1860, 1672-1764, 1711—1766, 1781—1851, 1804—1840, 1807—1843. Perg. u. Pap. Or. u. Kop.

2) Armenhaus-, Almosen- und Steinbock'sche Stiftungsrechnangen 16 Voll. 1664-1838.

I. 1644—1673. II. 1674-1686. IIL 1687-1710. IV. 1711—1725.

V. 1726-1736. VI. 1737-1749. VII. 1750-1755. VIII. 1766~176a

IX. 1769-1778. X. 1779-1787. XI. 1788— 1796. XU. 1797— 17^9.

XIII. 1800-1811. XIV. 1812-1819. XV. 1820—1825. XVI. 1826 1838.

Pap.-Or. 8.

1625—1808. Kriegskontributionsrechnungen. 4 Voll: I. 1626—1702, IL 1709-1712, III. 1713-1744, IV. 1803-1808. Pap.-Or. 4.

1641-1763. Soldatenpflcgungsgelder („Küchen- u. Gardegelder**) 4 Voll, aus den Jahren 1641, 1647, 1665, 1691, 1692, 1694, 1697, 1701 —1756, 1757-1763. Pap.-Or. 6.