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HISTORISCHE STUDIEN
VERÖFFENTLICHT
VON
E. EBERING
DR. PHIL
HEFT LXXII
DIE TRIERER BI8CHOFSWAHLEN VOM BEGINN DES ZEHNTEN
BIS ZUM AUSGANG DES ZWÖLFTEN JAHRHUNDERTS.
VON DR. RICHARD MARTINL
4 w »
BERLIN 1909
Gck igle
Original fro-m
UNIVERSITY OF MICHIGAN
Die Trierer Bisehofswahlen
vom Beginn des zehnten
bis zum Ausgang des zwölften Jahrhunderts.
Von
Dr. Richard Martini.
BERLIN
1909
Nachdruck mit Genehmigung vom
Matthiesen Verlag, Lübeck
KRAUS REPRINT LTD.
Vaduz
1965
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Original fro-m
UNIVERSfTY OF MICHIGAN
Reprinted from a copy in thc collections of
The New York Public Library
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Printed in the United States of America
Gck igle
Original from
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oj?r , r A <
IO- ^'l r \ r jC\
Ein Teil der vorliegenden Untersuchung wurde als
Berliner Dissertation gedruckt.
Herrn Geheimrat Professor Dr. Schäfer möchte ich auch
an dieser Stelle für seine mir bei der Anfertigung dieser
Arbeit in gütigster Weise gewährte Unterstützung aufrichtig
danken.
Der Verfasser.
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Inhaltsübersicht.
Seite
Literaturverzeichnis. i
Einleitung. Das Privileg von 913. 7
Ruotger. 12
Rodbert. 12
Heinrich .13
Dietrich. 15
Ekhert. 16
Ludolf. 16
Albero. Megingaud. 17
Poppo.23
Eberhard ..25
Konrad.26
Udo.30
Egilbert.33
Bruno.40
Gottfried.43
Meginher 48
Albero 52
Hillin.63
Arnold. 64
Der Trierer Wahlstreit von 1183—1189 65
Schluß.94
Exkurs I. Herkunft und Stand der Trierer Erzbischöfe . . 96
Exkurs II. Zur Beurteilung der Gestorum Treverorum Con-
tinu&tio I. MS. VIII, S. 175 ff..99
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Literatur.
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ecclesiae pontificum ex recensione Lappenbergii. Editio altera.
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Leipzig 1876.
Ficker, Reichsfürstenstand = J. Ficker, Vom Reichsfürstenstand. Inns¬
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Gerdes, Bischofswahlen unter Otto = H. Gerdes, Die Bischofswahlen
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2
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G. Waitz. MS. VIII, & 843 ff.
Gest Trev. = Gesta Treverorum ed. G. Waitz. MS. VDI, S. 111 ff.
Contüiuatio I. S. 176 ff. Cont. IL MS. XXIV, S 376 ff. Coat I1L
S. 380 ff.
Gesta Godefridi archiepiscopi ed. G. Waitz. MS. VIII, S. 800 ff.
Giesebrecht, Kaiserzeit = W. v. Giesebrecht, Geschichte der deutschen
Kaiserzeit. Bd. 1—3. 6. Auf). Leipzig 1881 ff. Bd. 6» Leipzig 1896.
Görz, Mittelrhein. Reg. = A. Görz, Mittel rheinische Riesten. Kob¬
lenz 1876 ff.
— Reg. d. Trierer Erzbischöfe = A. Görz, Regesten der Erzbischöfe
zu Trier. Trier 1859.
Harzheini, Concilia Germaniae = Concilia Gertnaniae ed. L F. Srhamat
I. Harzheim etc. Colon. 1769 ff.
Hauck, Kirchengeschichte = A. Hauch, Kirchengeschichte Deutschlands.
Leipzig 1887 ft
Hinschius, Kirchenrecht = P. Hinschius, Das Kirchenredit der Katholiken
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Hirsch, Heinrich II. = S Hirsch, Jahrbücher des deutschen Reichs unter
Heinrich II. Leipzig 1862 ff.
Hontheim, Historia Trevirensis diplomatica = N. ab Hontheim, Historia
Trevirensis diplomatica. Aug. Vind. 1750 ff.
— Prodromus = N. ab Hontheim, Prodromus Historiae Trevirensis.
Aug. Vind. 1767.
Huyskens, Albero = V. Huykens, Albero von Montreuil, Erzbischof von
Trier. Teil I. Münster 1879.
Jaffö, Reg. Pont = Ph. Jaff6,' Regesta pontificum Romanorum. Ed. 2.
Leipzig 1886.
Köhnke, Wibert = O. Köhnke, Wibert von Ravenna. Leipzig 1888.
Lacomblet = Urkundenbuch für die Geschichte des NiederTheins von
Th. J. Lacomblet. Düsseldorf 1840—5a
Lamperti Annales = Lamperti monachi Hersfeldensis opera recogn.
O. Holder-Egger. Accedunt Annales Weiüenburgenses. Hannovene
et Lipsiae 1894.
Leonardy, Gesch. d. Trierer Landes — J. Leonardy, Geschichte des
Trierischen Landes und Volkes. 2. Ausgabe. Trier 1877.
Lesser, Poppo — F. Lesser, Erzbischof Poppo von Trier. Leipzig 188a
Libelli de Lite = Monumcnta Germaniae Historica. Libelli de Lite hn-
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Mabillon, De re diplomatica libri 6. Paris 1681.
Marx, Gesch. d. Erzstifts Trier = L Marx, Geschichte des Erzstifts Trier.
Trier 1868 ff.
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3
MD.=Monumenta Germaniae Historica. Diplomata regum et imperatorum
Germaniae. Hannoverae 1879 ff.
Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V. = G. Meyer v. Knonau, Jahrbücher
des deuschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. Leip¬
zig 1890 ff.
Monumenta Boica ed. Academia scientiarum Boica. Monachi 1763 ff.
ML. sect. IV. = Monumenta Germaniae Historica. Legum sectio IV. Con-
stitutiones et acta publica imperatorum et regum. Hannoverae 1693.
M. R. U. = Urkundenbuch zur Geschichte der Mittelrheinischen Terri¬
torien, herausgeg. von H. Beyer, L. Eltester, A. Görz. Kob¬
lenz 1860 ff.
MS. = Monumenta Germaniae Historica. Scriptores. Hannoverae 1826 ff.
Necrologia Germaniae = Monumenta Germaniae Historica. Necrologia
Germaniae. Berolini 1888 ff.
Necrologium s. Maximini enthalten in Hontheim, Prodromus. Vgl. diesen.
Prtimers, Albero = R. Prümers, Albero von Montreuil. Göttingen 1874.
Prutz, Friedrich I. = H. Prutz, Kaiser Friedrich I. Danzig 1871—74.
Regino und Cont. Reg. = Reginonis Chronicon -cum continuatione recogn.
F. Kurze. Hannoverae 1890.
Rietschel, Burggrafenamt = S. Rietschel, Das Burggrafenamt und die
hohe Gerichtsbarkeit in den deutschen Bischofsstädten während
des früheren Mittelalters. Leipzig 1905.
Rosbacb, Die Reichspolitik=0. Rosbach, Die Reichspolitik der Trierischen
Erzbischöfe ... Teil I. Bonn 1883.
Ruotger = Ruotgeri Vita Brunonis ed. G. H. Pertz. Hannoverae 1841.
Schäfer, Wormser Konkordat = D. Schäfer, Zur Beurteilung des Wormser
Konkordats. Berlin 190o.
Scheffer-Boichorst, Friedrich I. = P. Scheffer-Boichorst, Kaiser Friedrich I.
letzter 8treit mit der Kurie. Berlin 1866.
Schoop, Vfgesch. v. Trier = A. Schoop, Verfassungsgeschichte der
Stadt Trier von den ältesten Immunitäten bis zum Jahre 1260.
Westdeusche Zeitschrift Erg.-Heft 1. Trier 1884.
Sickel, Beitr. z. Diplomatik = Th. Bickel, Beiträge zur Diplomatik.
Wien 1861 ff.
Stälin, Würtembg. Gesch. = Chr. F. von Stälin, Wirtembergische Ge¬
schichte. Stuttgart und Tübingen 1841 ff.
Stumpf — K. F. Stumpf, Die Reichskanzler, vornehmlich des X. XI. und
XII. Jahrhunderts. Innsbruck 1865 ff.
Thietmar = Thietmari Merseburgensis episcopi Chronicon recogn.
F. Kurze. Hannoverae 1889.
Toeche, Heinrich VI -=Th. Toeche, Kaiser Heinrich VI. Leipzig 1867.
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Udalrid Codex = Udalrici Bambergensis codex. Bibliotheca reram
Germanica rum ed. Ph. Jafte. Tom. V, S. i ff.
(Jhlirz, Otto II. = K. Uhlirz, Jahrbücher des deutschen Reichs unter
Otto IL Leipzig 1902.
Vita Conradi = Vita et passio Conradi archieptscopi. ed. G Waitz.
MS. VIII, S. 214 ff.
Vita Hildegundis = Acta Sanctorum collecta . . . a G. Henschemo et
D. Papebrochio. Aprilis. Tomus II. Parisüs et Romae. S. 780 ff.
Waitz, Heinnch I. = G. Waitz, Jahrbücher des deutschen Reichs
unter Heinrich L 3. AufL Leipzig 1885.
— Vfgesch. —G Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte. Berlin 1844 8.
Wolfram, Friedrich u. d. Konkordat — G- Wolfram, Friedrich L und
das Wormser Konkordat Marburg 1883.
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f)ie Trierer Bischofswahlen vom Beginn des 10. bis
zum Ausgang des 12. Jahrhunderts.
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Einleitung.
Da4 Privileg von 913.
Den Bestimmungen des kanonischen Rechtes ent¬
sprechend erscheinen bei einer Bischofswaht im Karolinger-
reidi’ Klerus und Laien als Wähler; die entscheidende Rolle
bei der Besetzung eines ledigen Bisehofsstuhles aber spielt
der König, dessen Mitwirkungs- oder Bestätigungsrecht all¬
gemein, auCh vom Papst, anerkannt wird. Oft ernannte der
König 9ogar, ohne die Wählerschaft zu berücksichtigen, den
neuen BisChof 1 . Als Beispiel einer Wahl aus der späteren
Karolingerzeit kann die Besetzung des Trierer Bischofsstuhls
im Jahre 869 dienen. Karl der Kahle, der nach Lothars li.
Tod 2 in dessen Reich eingerückt war, um es für sich zu ge¬
winnen 3 , verhandelte, wahrscheinlich zu Aachen, mit den bei
ihm anwesenden optimates Lothringens über die Neu¬
besetzung des BisdHofsstuhles. Auf Betreiben des damals bei
Kar! in hohem Ansehen stehenden Bischofs Adventius von
Metz wurde dessen Verwandter Bertulf gewählt 4 . Die Ent¬
scheidung liegt also beim König, der dafür sOrgt, daß die
Wahl seinen politischen Interessen entspricht Doch findet
juch eine Verständigung mit den Vornehmen des soeben von
ihm besetzten Lothringens statt
1 . Hinschius, Kirchenrecht II, S. 522.
2 . Lothar starb in Italien am 8. August 869. Dümmler, Gesch. d.
ostfr. Reiches II, S. 243.
3. Ebenda S. 281.
4. Regino S. 98: Inito autem rex cum optimatibus consilio, Bertul-
um nepotem supradicti Adventii episcopi ecclesiae Trevirorum prefecit.
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Wie stark in der allgemeinen Anschauung jener Zeit
das Recht des Königs auf Besetzung der Bischofsstühle be¬
gründet war, zeigen die zahlreichen königlichen Privilegien
des ost- und westfränkischen Reiches, in denen einzelnen
Bistümern und Abteien auf ihre Bitte die freie
Wahl ihres Oberhauptes zugestanden wird 5 . Der Herrscher
vergibt diese Gunst von sich aus, ohne des geistlichen Ober¬
hauptes zu gedenken. Die Wähler aber erkennen mit ihrer
Bitte um ein solches Privileg die königlichen Ansprüche an.
ln) der Zeit, in welcher Lothringen zum westfränkischen
Reiche gehörte, ist der Trierer Wählerschaft ein solches Pri¬
vileg verliehen 6 . Dasselbe ist von Karl dem Einfältigen
auf Bitten des Erzbischofs Radbod im Jahre 913 ausgestellt
Dieser, Erzkaplan des Königs, und Erzkanzler Lothringens,
war im Jahre 883 Bertulfs Nachfoger geworden, nach Re-
gino durch die Wahl des Klerus und des Volkes 7 .
In dem Privileg bekundet Karl der Einfältige, daß Erz¬
bischof Radbod ihn ersucht habe, ihm ein Privileg für die
Wahl seiner Nachfolger zu verleihen. Er sei diesem Ver¬
langen nachgekommen und bestimme Folgendes: Derjenige,
den Klerus Und Volk einmütig und ohne Widerspruch aus dem
Klerus der Diözese gewählt haben, soll ihnen zum Bischof
gegeben werden. Sie sollen in Zukunft nicht mehr ge-
Actum est autem, ut iste vir episcopalem obtineret dignitatem, inter-
ventu et ope predicti Adventii episcopi. Gest. Trev. MS. VIII,
S. ] 65«: Anno dominicae incarnationis 808. Bertolfus abbas Medio-
lacensis fit episcopus Treberis, consanguineus Adventii. DQmmler,
Gesch. d. ostfr. Reiches U 2 , S. ‘289. Die Wahl Bertolfs fand wahr¬
scheinlich in Aachen statt, die Ordination in Trier, und zwar erst nach
dem Tode Bischof Hattos von Verdun, da dieser sich an derselben
nicht beteiligte.
6 . Hinschius, Kirchenrecht II, S. 5-26.
0 . M. R. U. I, No, 157, S. 2-20.
7. Regino S. 120: Successit in pontificali cathedra per electionem
cleri et totius plebis Ratbodus reverentissimus antistes VI. Idus
Aprilis.
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zwlmgen werden, gegCn ihrctn Wunsch und die Bestimmungen
der Kanon es einen ihnen nicht genehmen Kandidaten anzu¬
nehmen. Ist aber in der Trierer Diözese niemand zu finden,
der sich zum Bischof eignet, so soll deswegen das Privileg
nitfit aufhören und die Wahl ihnen nicht verweigert wer¬
den, sondern sie sollen vom König die Erlaubnis erhalten,
von anders woher zu wählen, wen sie wollen. Geschieht,
wie es bei früheren Wahlen bereits vorgekommen ist, eine
zwiespältige Wahl, so soll der König für die Partei des
Klerus und der viri melioris intentionis entscheiden, und
der von diesem Gewählte soll zum Bischof eingesetzt
werden 8 .
Es ist zunächst von Wichtigkeit, daß wir aus der Er¬
wähnung früherer zwiespältiger Wahlen im Privileg folgern
können, daß bereits vor 913 die Trierer Erzbischöfe gewählt
sind, und daß es bei diesen Wahlen zu Streitigkeiten ge¬
kommen ist. Es ist wahrscheinlich, daß sich in solchen
Fällen mächtige Laien Uebergriffc erlaubt haben. Dem¬
gegenüber zeigt nun das Privileg das Bestreben des Klerus,
möglichst einen aus seiner Mitte zum Bischof zu wählen
und bei zwiespältigen Wahlen seinen Einfluß gegenüber
dem der Laien zum entscheidenden zu madien. Daß es
8 .'.M. R. U. I, no. 157, S. 221 : Quemcunque Treverensis clerus
et populus de propriis eiusdem aecclesiae filiis pari consensu elegerit,
absque ulla cuiuslibet contradictione, ille deo favente eis detur episcopus,
nee ulterius contra eorum libitum contraque canonicam auctoritatem
quemquam non optatae personae cogantur suscipere pastorem. Et si
forte ... in ipsa ecclesia talis inveniri non poterit, qui huiusmodi
honori aptus sit mancipari, nec propterea infracto privilegio nostro illis
denegetur electio, sed potius a regali maiestate suscipiant, quemcunque
voluerint aliunde eligere. Si hoc quoque evenerit, quod in quorundam
episcoporum electionibus iam contigisse dinoscitur, ut vota eligentium
divisa dissenserint, ei parti, in qua clerus et melioris intentionis viri
consenserint quid in causam gregisque dominici salvationem querere
comprobantur, regal is faveat auctoritas et secundum eorum electionem
super eos optatus constituatur antistes.
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keineswegs den Einfluß' des Königs auf die Besetzung des
Bisdibfsstuhles ausschaltet, auch nicht bei der Wahl eines
Kandidaten laus der Trierer Diözese, zeigen die Anordnungen:
a regali maiestate susdpiant, regaiis faveat auctoritas. Ebenso
ist das eis detur episdopus zu verstehen. Die Einsetzung
bleibt also dem König.
Es entsteht nunmehr die Frage: Ist dieses wichtige
Privileg in der Folgezeit bei den Wahlen beachtet worden?
Haben die Wähler in Trier auf die Rechte dieses Privilegs
Anspruch erhoben und haben es die Könige anerkannt?
Eine zusammenhängende Untersuchung über die Trierer
Bischofswahlen fehlt bisher, da die Arbeiten von Marx und
Leonaidy in dieser Beziehung nicht genügen 9 . So ist die
Frage nach der Rechtsgültigkeit des Privilegs noch nicht
genau beantwortet, obwohl durch Untersuchungen, welche
einzelne Trierer Bischofswahlen im Kähmen der jedesmaligen
Zeitgeschichte behandeln, bereits gezeigt ist, daß Trier in
dieser Beziehung keine Sonderstellung vor anderen deut-
sehen Bistümern einnahm. Leonardy hat allerdings die Be¬
hauptung aufgestellt, „daß die Verordnung Ratbods ziemlich
unverletzt in Kraft geblieben ist, wenn auch vielfach der
Vorschlag des Kaisers der Wahl voranging“ 10 . Auch Cüppers
mißt dem Privileg große Bedeutung bei, da er dasselbe die
„rechtliche Grundlage“ der Trierer Wahlen nennt 11 .
Die vorliegende Arbeit wird die oben gestellten Fragen
zu beantworten suchen, dabei aber auch auf die einzelnen,
9. Marx, Gesch. d. Erzstifts Trier; Leonardy, Gesch. d. Trierer
Landes.
10 . Leonardy, Gesch. d. Trierer Landes S. 431.
11 . Cüppers, Gest. Trev. 8. 60. Die kurze Uebersicht, die hier
über die Geschichte der Trierer Bischowswahlen gegeben wird, ist,
wie der Verfasser selbst sagt (8.60, Anm. 4), nicht genügend und ent¬
halt mancherlei Irriges.
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11
bei den Watten mtiwirkenden Faktoren achten, um ein mög¬
lichst klares Bild der Trierer Wählerschaft und der in ihr
zur Betätigung gelangenden Kräfte zu gewinnen. Für die
Zeit von 1122 an wird die Bedeutung des Wormser Konkor¬
dates genauer zu untersuchen sein.
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Ruotger.
Es ist ein großer Mangel, den bereits 1 Hontheim be¬
klagt hat 1 , daß unsere Kenntnis der Wahlen bis zum Jahre
1008 eine so lückenhafte ist. Gerade die Wahl Ruotgers,
die einzige, welche noch in der Zeit stattfand, wo Lothringen
zum westfränkischen Reiche gehörte, wäre für die Beurtei¬
lung des Privilegs von allerhöchstem Wert Denn daß sich
später die deutschen Könige nicht durch ein, von einem
fremden Herrscher gegebenes Privileg gebunden fühlten,
auch wenn dasselbe in Trier bekannt war, würde wohl ver¬
ständlich sein. Nun aber wissen wir nicht, wie Ruotger
Erzbischof wurde 2 . Für Bowers Darstellung der Wahl ist,
wie bei vielen seiner Angaben, in den Quellen kein Beleg
zu finden 3 .
Rodbert.
König Heinrich 1. hatte sich bereits zum Herrn Loth¬
ringens gemacht, als am 27. Januar 930 Ruotger starb.
1. Hontheim, Historia Trevirensis diplomatica I, S. 246.
2. ln den Gest. Trev. MS. VIII, S. 168 13 wird nur Ruotgers Name
genannt.
Brower, Annales et antiquitates Treverenses I, S. 44": Clerus
. . . populusque iam non, ut uti solet, regis exspectato iussu, sed iure
suffragiorum utens Ruotgerum creavit.
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Sein Nachfolger wurde, wahrscheinlich erst nach einiger
Verzögerung, doch noch im Jahre 930, Rodbert, der Sohn
eines sächsischen Grafen Dietrich, ein Bruder der Königin
Mathilde. Es ist als sicher anzunehmen, daß Heinrich
seinen Schwager zum Erzbischof von Trier gemacht hat, um
so Lothringen, wie zwei Jahre früher durch die Vermählung
seiner Tochter Gerberga mit Herzog Gieselbrecht, in
nähere Verbindung mit dem Reiche zu* bringen 1 . Das Privileg
Karls des Einfältigen ist nicht beachtet worden.
Heinrich.
Rodbert starb im Jahre 956 in Köln, wo er am Hofe
des Königs weilte. Die Neubesetzung des Bischofsstuhles ge¬
schah sicher noch im gleichen Jahre, da Papst Johann XII.
bereits am 8. Januar 957 Heinrich das Pallium übersendet.
Dieser Heinrich stammte aus 1 vornehmer Familie, ja er war
sogar mit Otto I. verwandt 1 . Die ^Vermutung Dümmlers,
1. Ann. s. Maximini, MS. IV, S. 6 48 . Cont. Reg. S. 168 (zu 928):
Ruothgerus Trevirorum archiepiscopus obiit, cui Ruodbertus successit.
Gest. Trev. MS. VIII, S. 168 4 S. . Chronica Albrici monachi Trium Fontium,
MS. XXIII, S. 75ß 41 : (zu 921) Quo tempore factus cst Treverensis
archiepiscopus Rupertus filius Theoderici Saxonie ducis, frater Mathil-
dis regine Alemannie. Waitz, Heinrich I*. S. 108, 138. Der Vater der
Königin Mathilde hieß Dietrich. Waitz, Heinrich I 3 , S. 17. Es ist da¬
her kein Grund vorhanden, die Nachricht des allerdings viel späteren
Alberich, daß auch Rodbert von diesem Dietrich abstammte, zu ver¬
werfen. Die Verzögerung folgert Sickel, Beitr. z. Diplomatik VII, S. 70
aus der Tatsache, daß die Urkunden vom 5. und 30. Juni 930 nicht
vom Trierer Erzbischof ausgefertigt sind. Die Anwesenheit des Königs
in Lothringen geht aus den Urkunden hervor. MD. I, H. I. no. 23.
S. 58; no. 24, S. 59.
1. Cont. Reg. S. 169. Gest. Trev. MS. VIII, S. 108«. Flodoardi
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Ruotger woHe diese Verwandtschaft bestreiten, erscheint
nicht zwingend 2 ; jedenfalls bezeugt auch er, daß Heinridi
zur familia, der nächsten Umgebung des Königs, gehörte 1 .
Bezeugt ist die Verwandtschaft durch FkxJoard und ein Pri¬
vileg Ottos 11. für Bischof Poppo II. von Wurzburg, in
dem dieser nepos noSter genannt wird 4 . Poppo II. war ein
naher Verwandter seines Vorgängers Poppos I., des Bru¬
ders Heinrichs von Trier 6 . Heinrich hatte seine erste Bil¬
dung in Reichenau empfangen und war dann zu seinem
Bruder nach Würzbiyg gegangen. Nunmehr machte ihn
Otto I. zum Trierer Erzbischof, vidieicht veranlaßt durch
Poppo I., der früher Ottos Kanzler gewesen war und sich
auch als Bischof von Würzhuig der Gunst des Königs er¬
freute 6 .
Hier ist ebenfalls eine Nichtbeachtung des Privilegs
von 913 festzustellen. Die Art, wie Heinrich Erzbischof
wurde, entspricht vollkommen der allgemeinen Politik Ottos,
der die Besetzung der Bistümer eigenmächtig nach seinen
Annales MS. III S. 408**, 4 *: Rotbertns Trevirensis epsscopus, et Balde-
ricus, et duo alii eptscopi . . . defuncti sunt Episcopatus Trevtressis
cuidam Haynrico, regis Ottonis propinquo, datur. — Ruotger, Vita
Branonis S. 38: Arcbiepiscopum Treveris Heinricum, magni meriä et
summae probitatis virum, qui Rutberto magnifico presuli, Coloniae ■
gravi pestilentia, cum et imperator ibidem esset, defuncto, successü,
Wilhelmum quoque, nepotem suum, . . . ambos egregios, ambos ■
Domini lege perfecte instructos, imperatori alterum consanguinitate,
alterum probitate, utrumque familiaritate coniunctissimos, ipse quoque
(sc. Bruno) imprimis summa veneratione colebat -- Othloni Vita s.
Wolfkangi, MS. IV, S. 528* **: Heinricus ab Ottone Magno Trevereasea
suscepit archiepiscopatum.
2 . Die Palliumsverleihung: JafK, Reg. PonL I, no. 368, Sw 464.
DOmmler, Otto d. Gr. S. 282, A. 6.
3. Andere Verwandte Otto’s I, die Bischöfe wurden, erwähnt
Gerdes, Bischofswahlen unter Otto S. 36.
4. MD. fl, 0. IL no. 132, S. 14a
6 . DOmmler, Otto d. Gr. S. 320.
6 . Ebenda S. 119.
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politischen Interessen vollzog 7 . Die Wahl durch Klerus und
Volk wurde unter ihm und seinen Nachfolgern, wenn sie
überhaupt stattfand, 'zu einer völligen Nebensache. Ob Hein-
ridi in Trier gewählt wurde, wissen wir nicht Jedenfalls
begegneten dem aus einer anderen Diözese genommenen
Erzbischof keine Schwierigkeiten.
Dietrich.
Auf einer Romfahrt starb, wahrscheinlich am 3. Juli 964,
Erzbischof Heinrich 1 . Sein Nachfolger wurde Dietrich, frü¬
her Diakon in Trier und Dompropst in Mainz 8 . Als solcher
hatte er 961 von Otto I. eine Besitzung als Geschenk er¬
halten 3 , war also dem Kaiser bekannt und wurde von ihm
auch' später nochftiajs beschenkt 4 . Wir werden daher der
Nachricht des Fortsetzeis des Regino , djaß er vom Kaiser
zum Erzbischof gemacht sei, Glauben schenken. Vielleicht
wurde er vom Erzbischof Wilhelm seinem Vater empfohlen.
7. Hauck, Kirchengeschichte III», S. 28.
1 . Libri anniversariorum et necrologiutn monasterii s. Galli, Necro-
logia Germaniae I, S. 476: V. Non. JuL Ob. Heinrici Trevercnsis archiep.
Ebenso Necrologium s. Maximini S. 981. Anders Annales necrologici
Fuldcnses, MS. XIII, S. 200* 4 : 111. Non. Aug. Heinrichus archie-
piscopus.
2 . Cont Reg. S. 176 (zu 965): Hoc demum anno imperatore ab
Italia redeunte, Heinrico archiepiscopo Treverensi Thiedericus eiusdem
ecclesiae diaconus . . . successores instituuntur. Gest Trev. MS. VIII,
S. 169».
3. MD. I, 0. L no. 226, S. 310.
4. Ebenda no. 320, S. 434. Diese Urkunde ist ausgestellt, Inter-
ventu dilectae coniugis nostrae Adalheidis fidelisque nostri archiepis
copi Willihelml
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Otto war am 3. Januar 965 in Mailand, am 13. Januar
in Chur, am 18. Januar in St. Gallen 5 . In diese Zeit wird
Dietrichs Ernennung fallen. Am 2. Juni 965 erscheint er
als Erzbischof auf der Kölner Reichsversammlimg^.
Wir haben auch bei dieser Wahl eine Nichtbeachtung
des Privilegs festzustellen. Die Tatsache, daß Dietrich früher
Diakon in Trier war, beweist nichts für die Gültigkeit des¬
selben.
Ekbert.
Auch Ekbert, Dietrichs Nachfolger, hatte seine Würde
kaiserlicher Gunst zu danken 1 . Er war ein Sohn des Grafen
Dietrichs II. von Holland und wurde 976 Kanzler Ottos 11. 2
Daß Kanzler der Könige, die das Vertrauen ihrer Herren
besonders genossen, Bischofssitze bekamen, findet sich in
dieser Zeit und später oft und zeigt f^cht deutlich, die
Tendenz der Herrscher bei der Besetzung erledigter Bischofs¬
stühle. Die Ernennung wird vor dem 8. September 977
erfolgt sein. Von einer Mitwirkung der Wählerschaft ver¬
lautet nichts, auch ist Ekbert nicht aus der Trierer Diözese.
Ludolf.
Ueber die Art, wie Ludolf Erzbischof wurde, fehlen
5. Dümmler, Otto d. Gr. S. 369.
6. Ebenda S. 373.
1. Dietrich starb am 5 . Juni 977. Ann. necrolog. Fuld. MS. XIII,
S. 204\
2. Uhlirz, Otto II. S. 76. Als Kanzler fertigt Ekbert vom 30. Juni
976 bis zum 30. Juli 977 Urkunden aus. Am 8. September 977 hat er
bereits einen Nachfolger im Kanzleramt. MD. II, O. II. no. 130—163.
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genauere Nachrichten 1 . Wir erfahren mir, daß er aus Sachsen
stammte, Domherr in Hildesheim war und 994 zum Erz¬
bischof geweiht wurde. Die Konsekration vollzog Bischof
Adalbero von Metz 2 . Da. Ludolf aus Sachsen stammte,
ist es als sicher zu bezeichnen, daß er durch Otto III. ein¬
gesetzt wurde.
Albero. Megingaud.
Am 7. April 1008 starb Ludolf 1 . Die Wahl seines Nach¬
folgers gab Anlaß zu langjährigen Wirren. Diese Kämpfe,
welche die große Bedeutung eines mächtigen Laiengeschlech¬
tes zeigen, sind für uns von größter Wichtigkeit.
Das Geschlecht der Grafen von Luxemburg, dem wir
noch oft begegnen werden, spielt in diesen Wirren die füh¬
rende Rolle. Im Jahre 963 hatte ein Graf Siegfried die
Luxembutg von der Abtei St. Maximin eingetauscht 2 . Sein
Geschlecht hatte dadurch an Ansehen sehr gewonnen, daß
seine Tochter Kunigunde die Gemahlin Heinrichs II. ge¬
worden war 3 . Ein Bruder der Königin wurde Herzog von
1. Ekbert starb am 8. oder 9. Dezember 993. Ann. necrolog.
Fuld. MS. XXIII, S. 207«.
2. Ann. Quedlinburg. MS. III, S. 72 1# . Ann. Colon MS. I, S. 99 ,ä .
Constantini Vita Adalberonis II. ep. Mett. MS. IV, S. 668*. Conse-
cravit eiiam noster beatus etelectus Deo sacerdos Adalbero Liudulfum
Trevirensibus archiepiscopum. Gest. Trev. (B. C.) MS. VIII, S. 171®:
natione Saxo. Diese Angabe wird durch sein Vorkommen in dem, um
die Mitte des 12. Jahrhunderts entstandenen Verzeichnis von ehe¬
maligen Mitgliedern des Hildesheimer Kapitels bestätigt. MS. VII,
S. 847".
1. Necrologium s. Maximini 3. 973.
2. M. R. U. I, no. 211, S.' 271.
3. Ueber die Luxemburger vgl. Hirsch, Heinrich II. I, S. 530.
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Bayern, ein anderer, Friedrich, erscheint als com esr. Zwei
weitere Brüder, Dietridi und Afbero, waren Kleriker. Die¬
trich bemächtigte sidi, ohne Rücksicht auf Heinrich 11. zu
nehmen, auf gewaltsame Weise des' Metzer Bisdiofsstuhles.
Heinrich wurde wohl durch den Einfluß seiner Gemahlin
von einem Einschreiten zu ruckgehalten. Dietrich blieb
Bischof, der einzige Fall, „in dem ein vom König nicht er¬
nannter Bischof dem von ihm ernannten gegenüber sich be¬
hauptete“ 4 .
Albeno wurde Propst von St Paulin in Trier und hatte
große Besitzungen, namentlich Saarburg, Bernkastel und
Koussy 5 . Mit Ludolfs Hilfe beinächtigte er sich noch der
zu St Martin in Trier gehörigen Abtei St Symphorian 6 . Jetzt
nach Ludolfs Tod, war er bestrebt die Erzbischofswürde
zu erlangen. Die ziemlich zahlreichen Berichte über die
folgenden Wirren bieten der Interpretation an einigen Stellen
Schwierigkeiten. Es ist daher nötig, sie genauer zu betrach¬
ten, zumal sich in den bisherigen Darstellungen viel Fal¬
sches findet
Die Grundlage der Untersuchung muß der ausführliche
und zeitlich den Ereignissen sehr nahe stehende Bericht
des Thietmar bilden. Wir erfahren hier Folgendes: Albero,
ein noch unreifer Jüngling, wurde mehr aus Furcht vor dem
König, als aus Liebe zur Frömmigkeit einmütig zun Bischof
gewählt Aber der König gab die Bischofswürde, trotz der
Bitten seiner Gemahlin und deiner Vertrauten, an Megingaud,
den Kämmerer des Mainzer Erzbischofs. Er wurde zu der Ver¬
werfung Alberos durch die Erinnenmg an die gewaltsame
Art, in der Dietrich, Alberos Bruder, sich in den Besitz des
Metzer Bistums gesetzt hatte, bestimmt ln Trier wurde
die Pfalz von Albero und seinen Anhängern gegen den
4. Hauck, Kirchengeschichte III», S. 404.
5. Genaueres Ober Alberos Besitzungen vgi. bei Lesse r, Poppo
S. 74.
6. GesL Trev. MS. V1U, 8. 171».
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König befestigt Dieser zog selbst nach' Trier, um hier die
Konsekration Megingauds und die Exkommunikation Al¬
beros vornehmen zu fassen. Den in der Pfalz Belagerten
blieb schließlich, wenn sie nicht aus Mangel an Lebens¬
mitteln umkommen wollten, nichts übrig, als sich dem König
zu ergeben. Jedoch erlangten sie durch die Schlauheit des
Herzogs Heinrich von Bayern freien Abzug. Als aber der
König die wahre Lage der Dinge erfuhr, wurde er sehr
zornig und rächte sich am Herzog 7 .
Audi nach den Quedfinturger Annalen setzte sich Albero
wider Willen des Königs? in den Besitz Triers, wurde von
diesem 16 Wochien lang in der Pfalz belagert, erhob sich
aber nach seiner Ergebung 'tnd dem Abzug desi Königs
alshakl wieder 4 .
Die Tatsache, daß Albero dem Könige so lange Wider¬
stand leistete, beweist, daß er eine starke Anhängerschaft
hatte und bestätigt das oonraiuniter efigitur des) Thietmar.
7. Thietmar S. 164: Aethelbero, frater reginae et immaturus
iovenis, plus timore regis quam amore religionis communiter eligitur.
Rex autem, ut hoc audivit, prioris non iramemor in germano eiusdem
Thiedrico non premeditatae constitutionis uxorem dilectam caeterosque
suimet familiäres de episcopatu eodem impetrando sollicitos sprevit et
Meingaudo, Willigisi archipresulis camerario, . . ■ eundem dedit . . .
Palas a Trevirensibus contra regem Armatur ac terra . . . crebris con-
cremacionibus quatitur . . . Rex illo cum exercitu properat, archiantisti-
tem inthronizatum ibidem consecrari Aethelberonemque excommunicari
precipiens. Obsidione eciam continua eos, qui Palas tuebantur, in
taotum constrinxit, ut fame et assidua inpugnationc defatigati aut interius
perire aut in potestatem regis inviti deberent exterius venire. Quod ne
fieret, Heinricus dux improvisa callididate impediens, eosexire inlesos
apud regem obtinuit. Postquam vero de hiis rei certitudinem rex in-
quisivit, gravitate mentis id ferens, . . . ultus est
8. Ann. Quedlinburgs MS. III, S. 19 * 4 : Atalpero dericus, regi ad-
versarius abominationes multas concitavit, contra omne ius et fas
Treverim cum suis sibi mancipavit, sicque discessit. Compertum cumque
id regi foret, ilico suas copias colligens advenit; Lutharios sibi resi¬
stentes palatio obsedit, 16 hebdomadas ibi habe ns. Illi tandem fame
coacti, falso dextras dedere, regem et suos remeare fecere, in sua
perfidia oihUominus permanentes.
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Auch die Kölner Annalen berichten, daß der gesamti Klerus
und die Laien jener Gegend Heinrich Widerstand leisteten 1 '.
Der Bericht des Hermann von Reidienau orientiert ge¬
nauer über Alberos Anhänger. Der Unruhestifter stütz 1 -,
sich nämlich nach Hermann auf seine drei Brüder, Bischoi
Dietrich, Herzog Heinrich und Graf Friedrich, und genoß
auch die Hilfe anderer, darunter die des Grafen Gerhard 11 '.
Ferner findet Thietmars Bericht, daß Albero aus Furcht vor
dem König gewählt würde, durch Hermann von Reichenau
eine Erklärung. Albero machte in Trier ein Versprechen
des Königs geltend, durch das ihm die Erzbischofswürde zu¬
gesichert sei. Ob Heinrich II. dieses Versprechen wirklich
gegeben h?t, läßt sich nicht sicher feststellen, doch ist es
wahrscheinlich genug.
Endlich ist noch der ausführliche, aber späte Bericht
der Gest. Trev. heranzuziehen. Wichtig ist seine Angabe,
daß Megingaud, der bisher Mainzer Dompropst war, um
Albero Widerstand zu leisten, an zwei vornehme Herren
der Diözese, Ravenger von Madelberg und Udalbert von
Stalle. Lehen aus dem Besitz des St. Martinklosters ver¬
teilte, sich aber trotzdem Albero gegenüber nicht durch¬
setzen konnte. Erst dann zog der König selbst nach Trier
und belagerte die Pfalz, angeblich vom 4. April bis 1. Sep¬
tember 1008, ließ die Moselbrücke zerstören und rückte
0. Ann. Colon. MS. I, S. 99*: Successit Megingoz cuncto dero el
Moselensi populo renuente et resistente Heinrico regi.
10. Herim. Aug. Chronicon, MS. V, S. 119': Megingaudus archie-
piscopus a rege promovetur. Sed Adalbero clericus. quibusdam faven-
tibus ad archipraesulatum quasi ex regio promisso sibi debitum ad-
nisus, Treverense palatium praesidiis occupat, et cum fratribus suis,
Theoderico Metense episcopo et Heinrico Baioariae duce Fridericoque
comite, adnitente etiam cum aliis multis Gerhardo item comite, contra
regem rebellavit. Gerhard war ein Schwager Albeios. Hirsch, Hein¬
rich II. I, S. 219.
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nach Bestätigung Megingauds ab, ohne etwas Entscheidendes
gegenüber den Belagerten erreicht zu haben 11 .
Diese letzten Anglaben Sind falsch. Die Urkunden zeigen
uns Heinrich in der von, den Gest Trev. angegebenen Zeit
an anderen Orten, zuletzt am 15. Juli in Forchheim. Erst
am 1 12. September und 4. November erscheint Heinrich II.
in Trier 12 . Weihnachten 1008 feierte er in Pöhlde 13 . Ebenso¬
wenig entspricht es den wirklichen Tatsachen, daß sich
der König, ohne Erfolge erreicht , zu haben, von Trier ent¬
fernte. Daß man hier später von der Bedrängnis der Be¬
lagerten und ihrem Abzug aus der Pfalz keine Kundei mehr
hatte, ist jedoch eine indirekte Bestätigung für den Be¬
richt der Quedlinburger Amulen, daß die Aufständischen
nach der Entfernung des Königs in ihrer Treulosigkeit ver¬
harrten.
Wie sehr Albero auf seine Anhängerschaft rechnen konnte,
zeigt die Tatsache, daß er auch als Vertragsbrüchiger
noch jahrelang maßgebenden Einfluß in der Diözese
11. Gest. Trev. MS. VIII, S. 171“: Ea fiducia qua sua soror Hein-
rico Claudo imperatori nupta fuerat, episcopatum invasit. milites in sua
sacramenta iurare coegit, palatium, quod situmestin eadem urbe occu-
pavit, pontem quoque Mosellae turribus munivit. Heinricus autem impe-
rator Meingaudo episcopatum dedit, praeposito ecclesiae Mogontinae;
qui cum pararet potentiae Adelberonis resistere, 80 mansos de rebus
Sancti Martini Ravengero de Madelberch et Udelberto de Stalle in bene-
ficium dedit, nec tarnen praevaluit. Tune Heinricus imperator cum
exercitu Treberim venit et palatium obsedit a dominica post Albas
usque ad Kal. Septembris . . . Caesar ergo cum nequäquam proficeret
in eius expugnatione, ad Kal. Septemb. profectus, pontem deici iussit,...
et Megingaudo episcopatum confirmavit. Die Herren von Madel berg
und Stalle gehören zu den angeseheneren Geschlechtern der Gegend.
Träger dieser Namen erscheinen oft in den Trierer Urkunden. M. R. U. II,
S. LXXVIII, LXXXIII.
12. MD. III, H. II. no. 186, 187, S. 221 ff.
13. Hirsch, Heinrich II. II, S. 20«.
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aasübte, während Megingaud seinen Wohnsitz in Koblenz
nehmen mußte, das damals noch königlicher Besitz war 11 .
Es erhebt sich nunmehr die Frage, ob die Opposition,
welche sidi gegen den vom König ernannten Megingaud
in Trier erhob, auf eine Beadrtung des Privilegs von 913
zu rüde Zufuhren ist Die bisherigen Darsteller haben den
Hauptnachdruck bei der Erklärung des Zustandekommens
der Wahl Albenos darauf gelegt, daß man „dem so mi߬
liebigen Emennungsverfahren des Königs“ zuvorkommen
wollte, und daß die Wahl „eine Reaktion gegen die Rück¬
sichtslosigkeit, pnit der Heinrich II. sein Einsetzungsrecht
handhabte“, war 15 .
Diese Anschauung setzt bei der Trierer Wählerschaft
Ansprüche auf das Wahlrecht der Bischöfe voraus, deren
Anerkennung man durch die schnelle Wahl Alberos erzwin¬
gen will Die genaue Betrachtung der Quellen zeigte nir¬
gends etwas von diesen Motiven, vielmehr war nach ihnen
der entscheidende Grund für die Wahl und den Widerstand
gegen den König die starke' Macht Albenos und seines
Geschlechtes und seine Beliebtheit bei der Wählerschaft 16 . So¬
dann wirkte die Berufimg AIbens auf ein angebliches Ver¬
sprechen des Königs mit Die Opposition gegen diesen und
14. Gest Trev. MS. VIII, S. 172": Qui (Megingaudus) usque ad
finem vitae suae in castello Confluentia episcopatum administravit,
Addberone . . . maximam episcopii familiam retinente. Koblenz kam
erst 1018 an Trier. M. R. U. I, no. 293, 8. 344. Stumpf II, no. 1714.
15. Hirsch, Heinrich II. n S. 202. Lesser, Poppo S. 18, A. 3. Hier
ist dies Moment am stärksten betont Die Wählerschaft soll Alben»
nicht geneigt gewesen sein, sondern ihn nur aus dem angeführten
Grand gewählt haben. Auch Hauck, Kirchengeschichte IIP, S. 402
spricht davon, daß man die Anerkennung des Wahlrechts habe er¬
zwingen wollen-
16. Daß Albero gewählt wurde, ist durch Thietmar genügend be¬
zeugt Ebenso »eher ist daß Megingaud von Heinrich 0. ernannt
wurde. Nur der späte Eberwin läßt auch ihn von Klerus und Volk
gewählt werden. Eberwin, De calamitate s. Martini MS XV, S 740a
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seinen Kandidaten zeigt den großen Einfuß der Laien auf
die Besetzung des Bischofsstuhfes. Und zwar ist dieser Ein¬
fluß hier überwiegend ein politisch-dynastiStiier.
Poppo.
Ara 24. Dezember 1015 starb Erzbischof MegingaUd.
Für Heinrich II. war es nun von großer Wichtigkeit, daß
der Trierer Bischofsstuhl mit einem tatkräftigen Anhänger
besetzt wurde, da Alberos Machtstellung noch immer nicht
völlig gebrochen und der Friede mit den anderen! Luxem¬
burgern nicht ganz wiederhergesteift war. So zog er von
Paderborn, wo er das Weibnachtsfest 1015 gefeiert hatte,
eilig nach Trier, um hier sene Interessen persönlich zu
vertreten und jeden jsichl etwa erhebenden Widerstand im
Keime zu ersticken. Zu Megingauds Nachfolger ersüh er,
vielleicht bereits in Paderborn nach einer Beratung mit
seinen Vertrauten, den bisherigen Dompropst von Bamberg,
Poppo 1 . Dieser, ein Soh'n des Babenbergers! Luitpold, des
Markgrafen der bayerischen Ostmark, hatte sich bereits frü¬
her der Gunst Heinrichs erfreut und war von ihm[\zum Dom¬
propst des neu begründeten Bistums Bamberg gemacht wor¬
den 2 . ln dieser Stellung mußte er sich Heinrichs Zufrieden¬
heit erworben haben, denn dieser hielt ihn jetzt für* den ge-
1. Thietmar S. 208: In vigilia natalis Domini Meingaudus Treveri
cae civitatis archiepiscopus obiit in urbe sua Cophelenci dicta . . .
Imperator haec audiens de tantorum detrimento patrum turbatur, qua-
literque loca bene suppleret vacua, cum familiaribus suis tractavit; [et]
natalem dominicum [in Pathebrunnun] festivis peregit gaudiis. Et post
hanc Popponem, Liupoldi marchionis filium et tune Bavenbergensis
aeclesiae prepositum, Treverensi prefecerat urbi.
2. Genaueres Uber Poppos Vorleben vgl. bei Lesser, Poppo 8. 15.
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eigneten Mann, Albero völlig zu demütigen und ernannte ihn
— wenn man den späten Gest Trev. glauben darf — mit
den Worten: „Einen solchen Mann muß ich ernennen, der
Deiner (Alberos) Raserei Widerstand zu leisten vermag“,
zum Erzbischof 3 . Diese Emenmmg fand in Trier keinen
Widerstand. Die Darstellung der um 1130 unter Erzbischof
Albero, dem eifrigen Verfechter kirchlicher Ansprüche, ent¬
standenen Gest Trev. Gont. I., nach welcher der Königj nach
Erlangung der Zustimmung von Klerus und Volk Poppo
zum Erzbischof gemacht haben soH, ist wertlos 4 . Falls eine
Waht stattfand, war dieselbe rein formell und völlig be¬
langlos 5 .
Der einzige, der Schwierigkeiten machte, war Bischof
DietriCh von Metz, indem er unter .Berufung auf alte, der
Metzer Kirche ziustehende Vorrechte, die Vollziehung der
Konsekration für sich in Anspruch nahm und für den Fall
der Verweigerung mit dem Bann drohte. Er hoffte wohl
auf diese Weise die Besetzung des Bischofsstuhles mit dem
königstreuen Poppo, weicher er sich nicht offen zu wider¬
setzen wagte, zu hintertreiben Oder doch zu verzögern. Doch
der König ließ Poppo, nachdem Heinrich von Verdun, dem
3. Gest Trev. MS. VIII, S. 172'*: Heinricus imperator Popponem
in Babenberch educatum ad oflensam Adelberonis praesulem constituit,
ita dicens: Talem virum debeo dirigere, qui tuae vesaniae sufficiat
resistere.
4. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 176 M : Cul (Heinrico) in brevi
tarn dilectus factus . . . est, ut . . . rex ipse Treberim festinato venerit
. . . et impetrato tarn den quam populi consensu, ipsum pontificali
cathedra sublimaverit. Proinde ibidem ab episcopis, qui causa regis
advenerant, consecratus est sub die Kal. Januar, anno dominicae incar-
nationis 1016.
5. M. R. U. I, no. 306, S. 367 nennt sich Poppo: Ego Boppo . . .
secundum electionem todus der! et populi Trevirorum archiepisco-
pus . . . Jedoch darf diese Urkunde nicht als Beleg für eine wirklich
vollzogene Wahl gelten. In den übrigen von ihm ausgefertigten Ur¬
kunden erwähnt Poppo eine Wahl nicht M. R. U. I, no. 292, 299, 302,
307, 310, 315, 318, 320, 324, 326, 326 & 343ff.
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als ältesten der Suffraganbischöfe das Konsekrationsrecht
Zustand, Veracht geleistet hatte, durch Erzbisthof Erkanbald
von Mainz am 1. Januar 1016 konsekrieren 6 . Am 8. April
1016 verlieh der Papst dem neuen Erzbischof das' Pallium 7 .
Eberhard.
Als Poppoam 16. Juni 1037 starb, herrschte in, Deutsch¬
land Heinrich III., der, wie seine Vorgänger, die Besetzung
der Bistümer als sein Recht in Anspruch nahm. Er machte
Eberhard, den Dompropst von Worms, den Sohn eines
schwäbischen Grafen Heinrich, zu Poppos Nachfolger. Von
der Nachricht der Gest. Trev. Gont. I., daß dief Wahlberech¬
tigten Triers, einer Bitte des Königs entsprechend, Eberhard
gewählt hätten, gilt das bei der Wahl Popposl von der glei¬
chen Quelle Gesagte 1 . Am 28. Juni fand die Weihung
6. Thietmar S. 209: Et [cum is] ab Erkanbaldo Magociacensi
archiepiscopo iussu cesaris et licentia Virdunensis episcopi, qui primus
Horum in ordine fuit confratrum, consecrari debuisset, a Thiederico
Metensi antistite, eo quod a se iustius haec ordinacio fieri deberet,
assidua acclamatione et humili peticione id incassum prohibebatur.
Nam imperator hunc scripta demonstrantem et banno id interdicentem
non exaudivit sed unctionem compleri precepit.
7. Jaffö, Reg. Pont. 1*, no. 4010, S.509, M. R. U. I, no. 289, S. 340.
1. Herim. Aug. Chronicon, MS. V, S. 127“: (Imperator) Treverensi
urbi Eberhardum, Wormatiae praepositum, archipraesulem praefecit.
Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 181“: Successit in sacerdotali mi-
nisterio cum der! plebisque consensu Everhardus episcopus . . . Dedit
autem Deus ei invenire gratiam in oculis supra nominati Heinrici impe-
ratoris et principum eius . . . Unde contigit, ut, Treviri orbata suo
antistite, eis ad quos electio pertinebat peticioni regis coniventibus, iam
dictae metropoli subrogaretur episcopus.
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Eberhards statt* Am 1. Oktober 1047 übersandte der Papst
dem neuen Erzbischof das Pallium. Heinrich III. hat sich,
90 heißt es in der Uebeisendungsurkunde, selbst mit der Bitte
um das Pallium für Eberhard an den Papst gewandt 3 .
Konrad.
Am 15. April 1066 starb Erzbischof Eberhard 1 . Nicht
lange vorher war es Erzbischof Anno von Köln gelungen,
wieder entscheidenden Einfluß auf den jungen Heinrich IV.
zu gewinnen 2 . Er benutzte diesen, wie er es auch früher
getan hatte, in seinem Interesse, und erreichte die Ernen¬
nung des bisherigen Kölner Dom pro pst es Konrad, seines
Verwandten, zum Trierer Erzbischof. Konrad stammte aus
Pfullingen, war Schon früh zu Anno nach Köln gegangen und
von diesem zum Dompropst gemacht worden. , Ohne die
Trierer Wählerschaft auch nur im geringsten zu berücksich¬
tigen, belehnte der König auf Annos Betreiben Konrad mit
Ring und Stab und Keß ihn konsekrieren. Wo dasi geschah,
läßt sich nicht bestimmen. Sodann wurde Konrad mit Bischof
Einhard von Speier und einer Begleitmannschaft nach Trier
gesandt 3 .
2. M. R. U. I no. 354 S. 4P: in anniversario ordinationis mei, que
est IV. Kal. July.
3. Jaftt, Reg. Pont. P, no.4151, S.528, M. R.U. I, no. 327, S. 881:
Sicut supplicatio dulcissimi filii nostri . . . Heinrid atque devotio nobis
suggessit . . .
1. Gest, Trev. Cont I. MS. VIII, S. 182"
2. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. und V. I, S. 489 ff.
3. Die Berichte über diese Ereignisse sind sehr zahlreich. Von
den nicht aus Trier stammenden Quellen sind die wichtigsten: Ann.
Altah. mal S. 73: Trevirorum praesul obiit, quem pontificatum contra
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In Trier erregte das eigenmächtige Vorgehen des Königs
und Annos lebhaften Unwillen, nach Lambert weil Klerus
und Volk nicht befragt worden waren; nicht weniger gewiß
auch, weil man ungern Anno durch seinen Schützling seine
Macht nadi Trier ausdehnen sah. An die Spitze der Oppo¬
sition trat der Stiftsvogt von Trier, ,Graf Dietrich. Neben
Ihm spielten die Ministerialen der Trierer Kirdie die wich¬
tigste Rohe 4 .
vohmtatem eonim rex Chunrado, Coloniensi praeposito, dedit. — Lamperti
Anaales & 102: Episcopatum per interventum Coloniensis archiepiscopi
suscepit Cuono, prepositus Coloniensis. — Triumphus S. Remacli.
MS. XI, S. 446*: Archiepiscopus Trevirorum obierat, ipse (Anno)
praepositum suum eius loco substituerat. Ausführlicher sind die Vita
Conradi, welche von einem Mönch des Klosters Tholey geschrieben
ist, und die Berichte der Gest. Trev. Der Wert der Vita ist wegen
des Bestrebens, Konrad als Heiligen zu feiern, kein hoher. Vita Con¬
radi MS. VIII, S. 215®: Itaque saepedicti praesulis sui instinctu et
consilio martyr Christi ante futurus quam episcopus . . . suscepit a
manu regia pontificatus insignia. — Gest. Trev. MS. VIII, S. 174”: Anno
quendam clericum suum nomine Cuononem episcopum ordinans,
Treberim direxit — Gest. Trev. Cont I. MS. VIII, S. 182”: Anno . . .
spreto Treberorum consilio et electione, adhibita regis adhuc pueri
investitura et confirmatione, nepotem suum Cuononem cum magna
ambitione et manu militari, si sic necesse foret, versus Jreberim direxit
Beyer, Bischofswahlen S. 39 läßt Konrads Ernennung in Utrecht er¬
folgen, ohne einen Beleg anführen zu können. Siehe auch Meyer
v. Knonau, Heinrich IV. und V. I, S. 500 A. 18.
4. Ann. Altah. mai. S. 73: Cum autem derus pariter et populus
hoc ferrent indigne, quidam episcopii milites eundem episcopum illo
venientem vivum cepere et de quadam altissima rupe praecipitari fecere.
— Ann. Weissenburg. S. 53: Populi Treverorum indignantes noluerunt
eum suscipere. — Lamperti Annales S. 109: Graviter et indigne nimis
füllt tarn clerus quam populus Treverorum, quod ipsi in electionem
eius admissi consultique non essent, seque vicissim hortabantur, ut
insignem hanc contumeliam insigni aliquo exemplo eluerent. — Berthold,
Annales MS. V, S. 272 42 : Conradus Coloniensis praepositus, electys a
rege succedere debuit; set a ciero et civibus Trevirensibus refutatus
est — Triumphus s. Remacli MS. XI, S. 446 s : Pro qua re (Anno.) a
Trevirensibus iustas odü causas sibi consdverat, quia spreta eorum
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Der an der Spitze der Trierer Wählerschaft erscheinende
Graf Dietrich hatte seine Besitzungen in der Nähe der Stadt
und war außerdem noch Obervogt des Erzstifts und, nach
Rietschels Vermutung, Burggraf der Stadt Trier 5 . Die Macht
des Stiftsvogtes und der Ministerialen der Kirche war uiter
den Erzbischöfen Poppo und Eberhard sehr gestiegen. Die
Urkunden dieser Zeit zeigen, daß sie bei Beratungen eine
sehr einflußreiche Stimme hatten 6 . Es kann daher nicht
überraschen, wenn sie,idie bei allen Wichtigen Entscheidungen
des Erzbischofs gehört wurden, es als einen Uebergriff des
Königs empfanden, daß sie bei der Neubesetzung des
Bischofsstuhles nicht befragt waren. Sie mochten eine dau¬
ernde Schmälerung ihres Einflusses befürchten und waren
daher zum äußersten bereit, um Konrad von Trier fern zu
halten.
electione suam invitis proposuerat. Adam von Bremen spricht nur vom
Klerus: Adami Gest. Hammaburg. eccles. pontif. S. 119: lnvidia deri
(Cuono) martyrio coronatus antequam inthronizatus . . . Die Vita
Conradi MS. VIII, S. 215 24 schildert die Erregung in Trier ausführlich.
Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 182“: Quae inconsiderata provectio
sicut illi beato mortis occasio martyrii fuit, sic Treberensibus exercendae
crudelitatis audaciam et materiam praebuit. Nec mora, denique praesidem
suum Theodericum cum aliis principibus evocatum ad ulciscendum
tanti contemptus iniuriam clamosis vocibus instigant: si Colonienses hac
molitione praevaleant, actum hoc omnium successorum suorum esse
dedecus et infamiam.
5. Ueber Dietrich vgl. Schoop. Vfgesch. v. Trier S. 80, Rietschel,
Burggrafenamt S. 108. Ob Schoops Annahme, daß der Graf seine
Stellung als Vogt erhalten habe, um das Erzstift gegen die Uebergriffe
der Luxemburger zu schützen, richtig ist, läßt sich nicht nachweisen.
Ebenso bleibt Rietschels Meinung unsicher, daß Dietrich Burggraf war,
und daß schon unter Poppo dies Amt existierte. Jedenfalls beweist
die völlig sagenhafte, in der Zeit des Burggrafen Ludwig geschriebene
Stelle der Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. ne** nichts für das Vor¬
kommen eines Burggrafen in jener Zeit.
6. Ueber die Stellung der Trierer Ministerialen unter Poppo und
Eberhard handelt genau Lesser, Poppo S. 43ft Auch Waitz,
Vfgesch. V*, S. 388 schiebt die Ermordung Konrads den Ministerialen zu.
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Als die Kunde eintraf, daß die Ankunft des neuen Erz¬
bischofs nahe bevorstehe, ,rückte Dietrich am Abend des
17. Mai mit einer großen Schar aus, überfiel in der Frühe
des nächsten Tages in Bittburg die Bischöfe, nahm sie ge¬
fangen und plünderte ihre Habe. Einhard von Speyer wurde
mit den Seinen bald entlassen, Konrad dagegen wurde auf
Dietrichs Burg Uerzig geschleppt, offenbar weil man noch
nicht wußte, wie man mit dem Gefangenen verfahren sollte.
Am 1. Juni wurde er, nach: den Gest. Trev.fGont. I., um ein
Eingreifen des Königs zu seinen Gunsten zu vermeiden,
von seinen Wächtern getötet. Erzbischof Siegfried von Mainz
schreibt in einem Brief an den Papst, daß diese Tat auf
allgemeinen Rat der Trierer erfolgt sei. Die wunderbaren
Ereignisse, die sich bei der Ermordung Konrads und an
seinem Grabe zugetragen haben sollen, werden in vielen
Quellen berichtet. Den historischen Kern dieser Geschichten
festzustellen, wird unmöglich sein; doch ist die weite Ver¬
breitung derselben ein Zeugnis dafür, wie großes Aufsehen
Konrads Ermordung gemacht hat 7 .
7. Ann. Weissenbg. S. 53: . . . magna manu armatorum collecta
nocte eum aggressi, omnes sibi resistentes percusserunt, ipsum domnum
et regis missum, Spirensem episcopum Enhardum omnesque optimos
et res eorum secum duxerunt, et non post ionge Spirensem episcopum
et suos libertati dantes, praefatum seniorem Cuononem miserabiii
tormento . . . percusserunt. — Triumphus s. Remacli MS. XI, S. 446 8 :
Cumque dormitum esset, ecce advocatus Trevirorum Theodericus comcs
cum hostili manu irruit, omnia vastat et diripit, ipsum novitium pontificem
inhumane tractans in vincula conicit ... — Lamperti Annales S. 103:
Is (Diedericus) die, quo episcopus urbem ingressurus sperabatur, cum
ingentibus copiis obviam processit atque in ipso lucis crepuscuio,
prius quam hospicio progrederetur, super eum irruens, paucos resistere
temptantes occidit, caeteros inopino terrore perculsos facile fudit fuga-
vitque, opes, quas amplissimas advexerat, diripuit, ipsum episcopum
captum traditumque in manus carnificum de rupe altissima preci-
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Udo.
Bald nach diesen Ereignissen nahinen die Trierer die
Wahl eines Bischofs vor. Klerus und Volk wählten einen
Angehörigen des Trierer Domkapitels, Udo, den Sohn des
Grafen Eberhard von Neflenburg. Udo wird in Trier be¬
liebt gewesen sein, und so kam seine Wahl ohne Schwierig¬
keiten zustande. Daß dieselbe, wie Berthdd berichtet, nur
vom Klerus vollzogen wurde, widerspricht den anderen Quel¬
len und ist auch bei der großen Bedeutung, welche die
Laien bei der Opposition gegen Konrad gehabt haben, höchst
unwahrscheinlich. Sodann wird man aber Udo um so lieber
gewählt haben, als man für ihn, den Sohn einest treuen An¬
hängers Heinrichs IV., auf desisen Zustimmung hoffen konnte.
Denn die Stellungnahme des Königs war jetzt für diq Trierer
von allergrößter Wichtigkeit Wie würde er die Ermor¬
dung des von ihm ernannten Konrad hinnehmen? Nach
dem späten Trierer Bericht brauste Heinrich zornig auf, als
er das Geschehene vernahm ,und drohte mit der Zerstö¬
rung der widerspenstigen Stadt Doch soll es schließlich ge¬
lungen sein, ihn um zu stimmen und die Anerkennung Udos
zu erreichen 1 . Wir wissen aber nicht, daß Heinrich irgend
pitari et sic interfid iussit — Bertholdi Aanales MS. V, S. 273»: Quidam
comesde militia Trevirensi, nomine Theodericus eundem Chounradum
Trevirim tendentem comprehendit, et diu sub custodia maceratum
quatuor militibus enecandum commisit Der sehr ausführliche Bericht
der Vita Conradi bietet keine neuen Momente, nur das Datum des
Ueberfalls erfahren wir. Qest. Trev. Cont I. MS. VUl, S. 182 b: Ipse
domnus Cuono incidit in manus hominum impiorum, qui eum nequio-
ribus custodiendum, donec viderent quo res vergeret, commisenmt;
qui eum paulo post, ne videlicet regis adhuc iuvenis temerarium praeva-
leret arbitrium, de rupe praecipitantes, in Kal. Junii miserabili morte
peremerunt. Siegfried von Mainz schreibt dem Papst über Konrads
Ermordung Udalrici codex no. 32, S. 62: quasi furtiva latrocinantium
manu captus et spoliatus, ddn gravissima de loco in locum transpor-
tatione afflictus, tandem, ut asserunt communi illorum consilio, morte
turpissima multatus est
1. Ann. Altah. mal S. 73: Tandem ergo Treviris coucessa
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einen entscheidenden Schritt zur Bestrafung der Mörder
Konrads getan hat, und man möchte daher eher vermuten,
daß ihm das Schicksal Konrads nicht allzusehr zu Herzen
ging, daß die Wahl Udos auf seinen WunSdi hin erfolgte
und daß ihm der Widerstand der Trierer gegen den Kandi¬
daten Annos durchaus nicht unangenehm war.
Die Mörder Konrads blieben auch ungestraft; Dietrich
behielt seine einflußreiche Stellung, und erst später soll,
wie einige Quellen zu berichten wissen, ihn und seine Mit¬
schuldigen die Vergeltung erreicht haben. Der Graf soll auf
einer Reise ins heilige Land umgekommen sein, während
man Konrads Mörder, mit Ketten beschwert, herumirren
gesehen haben will 2 .
Sehr schwer war Erzbischof Anno durch den Tod semi»
Schützlings getroffen. Da der König sich ihm versagte und er
allein nicht an eine Bestrafung der Trierer denken konnte,
machte er den Versuch, das Einschreiten des Papstes gegen
die Trierer und Udo zu erreichen. Leidenschaftlich bittet
er Alexander II., Udo und seine Begleiter, die nach Rom
aufgebrochien waren, um mit Geld Verzeihung für die Er¬
mordung Konrads und das Pallium für den Neugewählten
zu erreichen, nicht aufzunehmen, sondern sief zu (bestrafen 3 .
electione, degerunt Utonem virura nobilem et honoratum, eiusdem
congregationis canonicum. — Lamperti Annales S. 108: Successit ei
in episcopatum Uto, concordante in electionem eius tarn clero quam
populo. — Berthodi Annales MS. V, S. 273 s : Uto canonicus Trevi-
rensis post interfectionem illius archiepiscopus electus a clero consti-
tuitur. — Gest.Trev. Cont I. MS. VIII, S. 182*: Qua de causa rege valde
commoto civitatemque Trebericam se desolaturum comminante, tandem
. . . a sapientibus eius furore sedato, electione deri et populi Uodo
intronizatur episcopus. Ueber Eberhard von NeUenburg vgl. Meyer
v. Knonau. Heinrich IV. und V. I, S. 166, 442.
2. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. und V. I, S. 609.
3. Giesebrecht, Kaiserzeit III 9 , no. 7, S. 1260: Et ecce qui apud
eos appellatur episcopus ceterique complices eius ad te veniunt, onusti
munuscuUs, quibus te inescare cupiunt, ne super eis nostrarum parcium
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Die gleiche Forderung erhob auch Erzbischof Siegfried I.
von Mainz 4 . Aber der Papst gab diesen Forderungen kein
Gehör, sondern bestätigte Udo, allerdings erst, nachdem
er sich 1068 eidlich von der Beschuldigung der Simonie
gereinigt hatte 5 .
So endete der Versudi Annos, den Trierer Erzbischofs¬
stuhl in die Hand eines Verwandten zu bringen, sehr un¬
günstig. Wie schwer er von diesem Schlage getroffen wurde,
zeigt die Tatsache, daß er seiner Entrüstung sogar seinem
Rivalen Adalbert von Bremen gegenüber Ausdruck gab, von
dem er eine ihn sicher tief kränkende Antwort erhielt 6 .
Die Vorgänge des Jahres 1066 zeigen, daß Heinridi IV.
wie seine Vorgänger, das Recht, die Bistümer zu besetzen,
beansprucht Doch hat er bei den Wählern an verschiedenen
Orten Widerstand gefunden 7 . Ob aber das Vorgehen der
Trierer gegen Konrad dahin gerechnet werden kann, ist sehr
fraglich, weil es recht zweifelhaft ist ob Konrad wirklich
königlicher Kandidat war. Sein Nachfolger Udo war es und
ist ohne Schwierigkeiten gewählt worden. Es ist falsch, mit
K. Beyer anzunebmen, daß sich die Opposition gegen Konrad
auf ein besonderes Wahlprivileg stützte 8 . Die Bestimmung
der Kanones, daß eine Bischofswahl durch Klerus und Volk
erfolgen solle, ist nie veigessen worden und wird gerade
et Gallicanum expectes iudicium ... De pallio sive de commissi sceleris
purgatione nullum hac vice, queso, tecum finem faciant.
4. Udalrici codex no. 33, S. 61.
5. Ann. Altah. mai. S. 74: Affuit etiam illic Uto, Trevirorwn
praesul venerandus, qui et ipse de eadem heresi est accusatus, sed
mox per ius iurandum se excusans, innocens est iudicatus et post baec
in magna veneratione a papa et Romanis est babitiü. Die Palliums-
verleihung: Jafte, Reg. Pont. P, no. 4646, S. 683. M. R. U. I, no. 366,
S. 422.
6. Giesebrecht, Kaiserzeit III 5 , no. 6, S. 1259. Zur Beurteilung des
Briefes vgl. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. und V. I, S. 512.
7. Hauck, Kirchengeschichte IIP, S. 727.
8. K. Beyer, Bischofswahlen S. 19.
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in dieser Zeit, in welcher die Macht der Kirche steigt,
von neuem betont. Die der Zentralgewalt widerstrebenden
lokalen Gewalten benutzten die Vorschrift als Stütze 9 . So
zeigt uns diese Wahl wiederum, wie wichtig die Stellung] des
Laienelements werden kann.
Egilbert.
Während deis großen Kampfes zwischen Hein¬
rich IV. und Gregor VII. starb am 11. Novejmber 1078
Erzbischof Udo 1 . Für die Wahl seines Nachfolgers Egil¬
bert lassen sich zwei QueWengiuppen unterscheiden, auf
der einen Seite djicy dfaijjstjeflenden, nämlich die Berichte
der Gest. Trev. Gont I., und auf der anderen mehrere
Briefe. Es sind dies zwei Schreiben Bischof Dietrichs 1 von
jVerdun ,ati Gregor VII. und an Egilbert und die Erklärung,
mit der sich dieser im Jahre 1080 vom Papste losgesagt
hat. Die bisherigen Bearbeiter der Wahl Egifberts sind
durchweg von den Nachrichten der darstellenden Quellen
ausgegangen 2 , obwohl doch die Briefe nur kurze Zeit nach
der Wahl von zwei, an den Hergängen beteiligten Männern
geschrieben sind. Zudem sind die beiden Briefschreiber
durchaus vertrauenswerte Personen. Egilbert hat sich, wie
auch die Gest. Trev. Cont I. später zugeben müssjpn-’f
als tüchtiger Verwalter seiner Diözese erwiesen, und Diet¬
rich gehört zweifellos zu den bedeutendsten deutschen Kir-
9. Hauck, Kirchengeschichte IIP, S. 728.
1. Meyer v. Knnnau, Heinrich IV. u. V., III, S. 152.
2. Bonin, Besetzung der Bistümer S. 17. Meyer v. Knonau,
Heinrich IV. u. V., III, S. 187. Auch Hauck, Kirchengeschichte III’, S. 821,
A. 2 führt nur die darstellenden Quellen an.
3. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 189».
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chenfürsten jener Zeit. Unter voller Wahrung seiner Selbst¬
ständigkeit ist er in jenen schwierigen Jahren ein Anhänger
des Könige gebfieben.
Die folgende Darstellung wird daher zunächst den An¬
gaben der Briefe folgen und die darstellenden Quellen erst
in zweiter Linie berücksichtigen.
In seiner, Anfang Juni 1080 verfaßten Absage an Papst
Gregor VII. zählt Egifbert neben den sonstigen Vergehungen
Gregors auch die Kränkungen* auf, die er selbst von ihm
erlitten habe. Er sei zu Trier durch einmütige Zustimmung
von Klerus und Volk zum Bischof gelwählt, Gregor jedoch
habe, ohne irgendeine Schuld zum Vorwand zu nehmen,
nun schon fast zwei Jjahrie hindurch seine Konsekration,
zu verhindern gewußt. Die Verwendung der Angehörigen
und Suffragane der Kirche und ihre Klagen über die Ver¬
waisung derselben seien vergeblich gewesen; die völlig ein¬
wandfreie und rechtmäßige Art seiner Wahl habe ihm ebenso
wenig genützt wie das einmütige Eintreten der Bischöfe
für ihn und die eifrige Zustimmung der Trierer 4 . Bestätigt
werden diese Angtaben durch ein, jedenfalls vor Ausgang
des Jahres 1080, an den Papst gerichtetes Schreiben Diet¬
richs von Verctun. Er berichtet dem Papst, daß die Trierer
einmütig einen Mann aus ihrer Diözese — denn so wird
das elegit virum de ptebe zu verstehen sein —< zum Bischof
gewählt hätten, und ruft vor Gott und dem Papst sein Ge¬
wissen zum Zteugen an dafür, daß das kirchliche Recht
durch Simonie nicht verletzt sei, und jdaß, auch nachdem*
ihre Bitte abgeschlagen sei, die Simonie keine Rolle gespielt
4. Udalrici Codex no. 61, S. 139: Cum enim Treveris pari con-
sensu tarn cleri quam plebis essem electus episcopus, tarnen eo impedientr,
nullam culpam obtcndente, fcre per biennium consecrationem habere
non potui, omnibus eiusdem ecdesiae filiis et suffraganeis intercedentibus
et inusitatam suae metropolis viduitatem multum querentibus. Nietn)
mihi profuit sincerus introitus et legitima mea electio, nichil valuit apud
illum consona auctoritas episcoporum et studiosa loci iotercesaio.
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habe. Daß Egilberts Konsekration hinausgesthoben werde,
erregt Verwunderung; man ist erstaunt, daß der Papst diese
so unheifvofle Verzögerung auf sich nehmen und die Trierer
Kirche in dieser drückenden Verwaisung lassen könne 5 .
In ähnlicher Wesse spricht sich der Bischof später Egif-
bert selbst gegenüber über die Wahl aus und betont unter
abermjaMgjdr tAfindjujnjg Gottes, wie bereätwiflig er selbst
Egilberts einmütiger Wahl zugestimmt habe 6 .
Von den chronikalischen Berichten steht derjenige Ber-
thofds den Ereignissen zertfich nahe. Er erzählt, daß Hein¬
rich IV. unter Verwerfungfdes vom' Trierer Klerus und Volk
Gewählten gegen den Wißen der Wählerschaft in seiner
gewohnten, gewalttätigen Weise unter Anwendung von Si¬
monie Egiibert auf den Bischofsstuhl gesetzt habe 7 . Diese
Darstellung des 'Von glühendem Haß gegen den König
erfüllten Autors muß wegen des schroffen Widerspruchs,
5. GestTrev. Conti. MS. VIII, S. 186”: Praeterea T reverensis ecclesia
cum gravi dolore pedibus patemis advolvitur, filia dominum pulsat, incon-
solabile sui detrimentum his temporibus me mediante deplorat. Vidua
per biennium fere quanta passa est et patiturl quantum afflicta est et
affligitur I Foris pugnae, intus timores. Elegit virum de plebe, dignum
sacerdotem, idoneum patrem, communi assensu, teste conscientia raea
coram Deo et coram te, quod nichil symoniacum contra ius ecciesiasticum
intercurrerit, quod nichil symoniacum etiam peticione remota inter-
venerit Consecrationem eius miramur differri, dilationem tarn gravem
miramur potuisse tibi inculcari; illud maxime, quod pateris hac deso-
laüone nos adeo gravari.
6. Udalrici Codex no. 63, S. 130: E(giIberto) . . . unanimiter electo,
caoonice admisso . . . Teste conscientia, teste et illo qui omnia novit,
nemo est qui dignitati vestrae melius velit, nemo qui unanimi electioni
vestrae magis applauserit . . . Fateor, me in omnibus vobis et ecclesiae
Treverensi debitorem esse, utpote quem elegi et laudavi mihi in dulcissi-
fflum patrem.
7. Bertholdi Annales, MS. V, S. 314 7 : E quibus unus, Eigilbertus
Pataviensis praepositus, qui lam ab episcopo suo iudicialiter excommuni-
catus est, ad regem Heinncum sic periurus rediens, aecclesiae Trevirensi
ab ipso, eo qui a dero et populo canonice electus est reprobato, solita
violentia sua invitis ei nolentibus cunctis symoniace est praelatus.
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in dem sie zu den Aussagen der Nächstbeteiligten steht,
die größten Bedenken erregen und ist unter keinen Um¬
ständen geeeignet, jene zu entkräften.
Nun kommt noch der zwar ausführliche, aber späte und
weg'eii seiner den Bestrebungen des Erzbischofs Afbero
von Montreuil entsprechenden Tendenz nicht hoch zu be¬
wertende Bericht der Gest. Trev. Cont. I. in Betracht. Er
weist (schwere chronologische Irrtümer auf und kann, wo
er zu der Darstellung der Briefe im Gegensatz steht, auf
Glaubwürdigkeit keinen Anspruch machen. Da er jedoch
einige Ergänzungen zu den aus den Briefen bekannten Tat¬
sachen bringt, muß auch auf ihn eingegangen werden.
Heinrich IV. begab sich, so hören wir, zu der durch
Udos Tod nötig geworden ?n Neuwahl selbst nach Trier
und leitete hier die WahlVerhandlungen. Er stellte an die
Wähler das Verlangen, sie sollten einen ihm genehmen
Kandidaten wählen, und nun schlug der Klerus, der wohl
zum größten Teil ;aus Kanonikern des Domstifts bestand,
einen nach dem ändern aus seiner Mitte vor. Da der König
jedoch seine Zustimmung erteilte, zogen sich die
(Verhandlungen drei Tage lang hin, ohne daß eine Entschei¬
dung herbeigeführt werden konnte. Offenbar war, falls wir
dieser ganzen Darstellung überhaupt glauben dürfen, unter
den Vorgeschlagenen kein treuer Anhänger Heinrichs; denn
die Angabe unserer Quelle, daß die vom Klerus! Nominierten
dem König nicht genügend Geld geboten hätten, ist abzu-
lehnien 8 .
8. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184*®: (Egilbertus) in redeundo
audivit, Uodonem vita decessisse, et ob hoc regem Treverim adivisse,
ut alium in locum eius debuisset substituere . . . Porro cum imperator
iussisset, ut quem sibi placere cognoscerent, hunc episcopum eligerent,
et clerus unum post unum ex ipso eorum collegio, hoc utique honore
dignissimos, exhiberent, rex autem, quotquot nominassent, nullum eorum
sibi placere dixisset — nullus enim eorum benivolentiam eius digna
taxatione praevenerat — iamque in eligendo tribus diebus transactis,
ct quarto nichilo minus die iterum ad idem congregatis omnibus . . .
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Da traf am vierten Tage auf der Rückreise von Rom,
wohin er als Gesandter Heinrichs IV. geschickt war, def
frühere Passauer Dompropst Egilbert in Trier ein, stattete
dem Könige über seine Reise Bericht ab und wurde dann
von Idiesejm mit den Worten: „Da wir schon lange bei der
Wahl eines Bischofs zu keiner Einigung kommen können,
wollen wir uns wenigstens auf ihn einigen“ zum Bischof
gemacht 9 .
Egilbert stammte aus einer vornehmen bayrischen Fa¬
milie 10 . Daß er Passauer Dompropst war, berichtet auch
Bjerthold. W^nn ihjn dieSer jedoch Von seinem Bischof
exkommuniziert sein läßt, und die Gest. Trev. Gont. I.
ihn mit Heinrichs Partei gebannt und von seinem Bischof,
demgegenüber er die Ansprüche des Königs auf die Be--
Setzung des Bistümer vertreten haben soll', aus der Kirche
gestoßen sein lassen, bis er sich dem Papst gestellt habe,
und von diesem wieder aufgenommen sei, so ist das für
jene Jahre eine völlige Unmöglichkeit 11 . Dagegen wird als
sicher anzunehmen sein, daß Egilbert im Gegensatz zu dem
Heinrich feindlich gesinnten Bischof Altmann von PasSau,
der wegen seiner Partei Stellung 1077 sein Bistum verlassen
imdlte 12 , sich als Anhänger des Königs erwiesen hatte. Er¬
innern wir uns der oben besprochenen Angabe Dietrichs von
Verdun, daß Egilbert schon vor seiner Wahl ein Ange¬
höriger der Trierer Diözese w"ar, so darf man wohlvermuten,
daß er aus Passau hatte weichen müssen und durch Hein-
9. Gest Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184: TamquamaDeo missus —
si tarnen dici potest a Deo dirigi via hominis, qui culpa sua meruit ab
ecclesiae communione suspendi — venit, et facta oracione sua, locutus
est regi de his, quae habebat in mandatis. Quibus finitis dixit rex:
Quia iam diu in eligendo episcopo concordare non possumus, saltem in
hunc conveniamus.
10. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184’: de optimatibus ßaioariae.
11. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184». Vgl. hierzu und zum
Folgenden Exkurs II, S. 50.
12. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., III, S. 9G.
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richs Verwendung in Trier eine neue Heimstätte gefunden
hatte.
)Mn 6. Januar 1079 wiurde die Investitur vollzogen.
In Widerspruch zu den oben festgesteflten Tatsachen wird
in den Gerät. TreJv. Oont. 1. sodann berichtet, daß nur
Dietrich von Verdun und ein Teil des Trierer Volkes dem
König zugestimmt hätten, während die beiden anderen
Bischöfe, der Klerus und das übrige Volk nicht mit Egü-
bert einverstanden gewesen seien, dem König jedoch nicht
hätten widerstehen können 13 . W,ir lehnen diese Nachrichten
ab und bleiben bei den Angaben der Briefe 14 . Richtig ist
nur die Tatsache, djaß sich' die Bischöfe an ihre! Sitze zurück¬
begaben, ohne Egilbert konsekriert zu haben. Alan muß
an nehmen, daß das geschehen ist, weil Egilbert ein Ver¬
treter des königlichen Rechts der Investitur war, nicht weil
die W,ahl eine unrechtmäßige war 15 .
13. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184": Et consensit ei ex epis-
copis qui electionis causa advenerant solus Theodericus Virdunensis
episcopus ... et pars aliqua populi Treverensis. Rex ergo nil moratus
investivit eum, dans ei anulum et baculum sub die octavo Idus Januari
anno dominicae incarnationis 1078 (irrtflmlich für 1079). Pontifices
vero Herimannus Mettensis et Bibo Tullensis et residuus den» et po-
pulus quantum in ipsis erat, non assensenuit, quoniam ipsi tarn idoneas
personas exhibuerunt, resistere tarnen regis voluntati non potuenmt
Verumptamen clerus et populus multum moleste ferentes irrogari sibi
violentiam, deprecabantur eos qui praesto erant episcopos, et cum inter-
minacione auctoritatis apostolicae interdixerunt, ne ipsum consecrarent
antistitem, commonentes eos canonici illiqs decreti, quo praecipitur ut
nullus in episcopum nisi canonice electus consecretur. Quo circa epis-
copis in sua redeuntibus, Egilbertus benedictione non percepta re-
mansit
14. Als ein indirekter Beleg dafür, dass die Angaben der Gest.
Trev. Cont. I. nicht richtig sind, kann vielleicht die Urkunde M. R. U. I,
no. 378, S. 436 dienen. In dieser nach M. R. U. II, S. 662 Regest no. 422
am 6. September 1084, also vor Egilberts Konsekration, ausgefertigten
Urkunde bestätigt Egilbert ein Statut des Domkapitels. Das setzt seine
Anerkennung bei demselben voraus.
15. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., III, S. 188, Anm. 26 stellt
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(Aus den Brjlefen Ejgüberts und Dietrichs geht kfa'i*
hervor, daß jdife Konsekration des neug^wähtten Trierer
Bischofs nicht erfolgte, ,weif der Papst sie^ trotz alter ein¬
mütigen Bitten und Bemühungen der Suffragane und Ange¬
hörigen der Trierer Kirche, ohne einen Grund anzugeben,
nicht vollziehen ließ. Man wird die merkwürdige Tatsache,
daß der einmütig Gewählte mehrere Jahre hindurch' die
Konsekration nicht erlangen konnte, wohl so zu erklären
haben, daß man sich in Trier, in dieser Zeit des Streites,
in de* - auch der Papst noch nicht in unzweideutiger Weise
seine Meinung kundgetan hatte, scheute, einen so wichtigen
Schritt ohne päpstliche Zustimmung zu tun. Der 1 Papst aber
war seinerseits der politischen Lage wegen darauf bedacht,
keine feste Entscheidung über die durch Laienhand Inve¬
stierten zu treffen. Ein Brief an seine Legaten in Deutsch¬
land, die vießeicht Egilbert bestätigt hatten 16 , zeigt das aufs
deutlichste} 17 .
Endlich kam es zum Bruch zwischen König und Papst,
und Egilbert, der Sich schon bis zju dieser Zeit öfter in
der Umgebung Heinrichs IV. aufgehalten hatte 1 *, gehörte
mit Dietrich von V,erdun, zu den Bischöfen, die sich von
die Anwesenheit Bischof Hermanns von Metz in Trier in Zweifel. Wohl
kaum mit Recht, da Hermann zwar aus Metz vertrieben (ebenda
S. 131, 171), seiner kirchlichen Würden aber nicht beraubt war. Die
einer Flucht gleiche Reise nach Rom könnte man als Folge der Wahl
in Trier ansehen. Vielleicht hatte der in kirchlichen Dingen sehr ge¬
wissenhafte Hermann dort die Weigerung der Bischöfe, Egilbert zu
konsekrieren, veranlaßt.
16. Hugonis Chronicon, M8. VIII, S. 161*.
17. Hugonis Chronicon, M8. VIII, S. 460*: Volumus autem ut de
causa regum vel regni sive etiam de Trevirensi vel Coloniensi et
Augustensi electis, vel de omnibus istis qui investituram per manum
laicam acceperunt, nulium praesumatis exercere iudicium. Ueber die
Abfassungszeit dieses Schreibens vgl. Meyer v. Knonau, Heinrich IV.
u. V., III, S. 221.
18. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., III, S. 276 ff., 645, A. 4.
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Gregor VII. lossagten 19 . Seine Konsekration konnte der
Trierer Erzbischof jedoch auch jetzt noch nicht erlangen.
Eine dahin gehende Bitte, die er durch zwei .Gesandte,
den Archidiakonen F. und den Ministerialen H., an .Diet¬
rich richtete, hatte nicht den gewünschten Erfolg, da dieser
wegen seines Abfalls von Gregor in seiner Kirche auf
die größten Schwierigkeiten gestoßen und von seinem Amte
suspendieirt worden war. Gerade der Brief Dietrichs an
Egilbert zeigt durch die in ihm berichteten Tatsachen und
die Ratschläge des Verduner Bischöfe, wie unendlich
schwierig die Verhältnisse damals lagen 20 .
Von Seiten des Königs geschah, soweit sich erkennen
läßt, erst im Jahre 1084, afs er in Italien mit Erfolg gegen
Gregor aufgetreten war, ein energischer Schritt, Egilberts
Konsekration zu erreichen 21 . In einem Briefe an Dietrich
von Verdun forderte er diesen zugleich auch im Namen
des Papstes Klemens auf, Egilbert schnell zu konsekrieren.
Der Bischof ließ sich jetzt dazu bereit finden und vollzog
die Konsekration wohl im Oktober 1084 m Mainz, unter
Assistenz verschiedener anderer Bischöfe, darunter Wezilos
von Mainz. Klemens III. verlieh Egilbert dann das Pallium 22 .
Bruno.
Ueber die Wahl, durch die nach dem am 3. oder 5. Sep-
19. Udalrici Codex no. 61, 62, S. 127 ff.
20. Udalrici codex no. 63, S. 130. Ueber die Politik Dietrichs von
Verdun vgl. Francke, Libelli de lite I, S. 280.
21. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 186 4 : Insuper mandat tibi
apostolicus Clemens et imperafor Heinricus, ut sicut nos diligas, ita
archiepiscopum Treverensem velociter consecrare properes. Vgl. dazu
Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., III, S. 670.
22. Der Bericht der Gest. Trev. Cont. I. ist auch hier sehr mangel¬
haft und tendenziös. Ueber die Lösung der chronologischen Schwierig¬
keiten vgl. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V, III, S. 578. Hier ist die
falsche Datierung von Köhncke, Wibert S. 108 berichtigt.
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tember 1101 eingfetretenen Tod Egilberts 1 , Bruno Trierer
Erzbischof wurde, sind wir nur durch die Gest Trev.
Gont. I. genauer unterrichtet. Danach erschienen in Mainz
bei Heinrich IV., der dort das Weihnachtsfest 1101 feierte,
Trierer Bürger und ert>aten von ihm einen neuen Bischof.
Der Kaiser ernannte auf ihr und der anwesenden Fürsten
Bitten den aus dem Geschlecht der Grafen von Lauffen
stammenden Bruno zu Egilberts Nachfolger. Bruno war
Propst der Domkirchen von Trier und Speyer, Archidiakon
lind Propst von St. Florin in Koblenz. Daß Heinrich mit
seiner Ernennung den Wünschen der Trierer entgegenkam,
ist trotz der schon oft zutage getretenen Tendenz unserer
Quelle sehr wahrscheinlich 2 . Die Entscheidung lag in, seinen
Händen und die Trierer Wählerschaft erkannte das durch
ihre Gesandtschaft an. Die Ordination wurde am 6. Januar
1102 in Mainz vollzogen, und zwar durch die Bischöfe
von Metz, Verdun und Speier, und unter Assistenz anderer
Bischöfe, darunter der Erzbischöfe von Mainz und Köln 3 .
1. Ueber Egilberts Tod vgl. Görz, Regesten d. Eb. v. Trier S. 13.
Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 191“. Necrologium s. Maximini
S. 986.
2. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 192 7 : (Bruno) . . . ita erga se
principes devinxerat, ut non solum praeposituris maiorum ecclesiarum
in Treveri et Spira, verum etiam beati Florini in Confluentia et archi-
diaconatus eum dignitate sublimassent. De hoc suggestum imperatori,
ut eum Trevericae praeficeret ecclesiae. Eo siquidem anno Heinricus
rex . . . habita curia natalem Domini celebravit in Mogontia, ubi eum
adeuntes cives Treverici petierunt sibi episcopum dari. Quibus mox
petentibus, principibus et civibus consentientibus, Brunonem eis con-
secrari iussit. Ueber.Brunos Geschlecht, namentlich seine Verwandt¬
schaft mit den Nellenburgern, vgl. Stälin, Wirtembergische Geschichte II
S. 418 u. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., V, S. 132, A. 34. Die
Anwesenheit Brunos in Mainz wird bezeugt durch die Urkunde Stumpf
no. 2956. Monumenta Boica XXXI, 1, no. 199, S. 378.
3. Nach den Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 192“ wurde die
Konsekration am 13. Januar vollzogen, doch bezeichnet Bruno selbst
M. R. U. 1- no. 431, S. 492 den 6. Januar als Tag der Konsekration.
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In Trier soi Bruno am 2. Februar eingezogen (und
freudig aufgedommen sein 4 .
Bei allen diesen Ereignissen batte man sich tan den
Papst und seine Ansprüche nicht gekümmert Bruno be¬
mühte sich, Soweit (wir sehen können, auch in den näch¬
sten Jahren nicht, (das Pajbtttn zu erlangen. Erst im Zu¬
sammenhang mit dem Wechsel seiner politischen Stelling
trat er in Beiziehungen ann Papst 5 .
Es entsteht nun eine große Schwierigkeit durch die
Nachricht der Gest /Trev. Gont. I., daß Bruno im dritten
Jahre seiner Ordjlnatkm, kn Monat Jdärz, zum Papst
gereist sei und diesen, der im achten Jahre seines
Pontifikats gestanden habe, auf einer Synode getroffen
habe. Paschalis habe ihn zunächst ehrenvoll aufge-
nothmen, ihn dann aber, da er von Laienhand investiert
sei und ohne das PaJfium Kirchen und Kleriker geweiht
habe, hart getadelt Bruno habe auf den Rat der versam¬
melten Bischöfe sein Amt niedergefegt, es jedoch, nachdem
er Buße getan, am dritten Tage durch der Bischöfe Ver-
mittehmg wieder erhalten. Dann sei er, nachdem er den
päpstlichen Segen und das Pallium empfangen, in seine
Diözese heimgekehrt 6 . Chronologisch (sind diese Angaben
wvereinbar. Ein Weg zur Lösung der Schwierigkeiten ist
der, mit Hauck anzunehmen, daß Bruno, als er die Ver¬
handlungen mit ddm Papst für Heinrich V. führen sollte,
bereits seinen Frieden mit Paschalis gemacht hatte, also
bereits im März 1105 in Rom war 7 . Der Schreiber der
Gest Trejv. Gont I. hätte dann di,ese Reise mit der im
4. Gest Trev. Cont I. MS. VIII, S. 192'*: Ordinatus venit Treve-
rim die purificationis sanctae Dei genetricis, et cum magno populi gaudio
susceptus est.
5. Ufber die politische Stellung Erzbischof Brunos vgL Meyer
v. Knonau, Heinrich IV. u. V., V, S. 21, 283, 285, 294.
6. Gest Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 192».
7. Hauck, Kirchengeschichte IIP, 888 A. 7.
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Jiahre 1106 (dem achten Jahre von Paschalis Pontifikat)
erfolgten Entsendung Brunos zum Papste kombiniert. Meyer
von Knonau bleibt bei der älteren Ansicht, daß Bruno 1106
zum ersten male nach Rom kam 8 . Eine endgültige Entschei¬
dung dürfte sich kaum treffen k&sen.
Gottfried.
Ein Verständnis d,er ;WahTen der Nachfolger des am
25. April 1124 gestorbenen Bruno läßt sich' nur durch' eine
Darstellung der Verhältnisse des Erzbistums Trier in jener
Zeit erlangen 1 . Es wird daher nötig sein, diese kurz zu
behandeln, zjumal die Quellen für die Zeit Gottfrieds der
Interpretation manche Schwierigkeiten bieten.
Die Grundlage für eine Darstellung dieser Zeit wird
der kurze, Gottfried freundlich gesinnte Bericht der Gest.
Trev. Gont. I. bilden müssen. Sodann werden, jedoch mit
größter Vorsicht, die weit ausführlicheren Gesta Godefridi
heranzuziehen sein, die im Sinne der, sich gegen den Erz¬
bischof erhebenden Opposition geschrieben, die schwersten
Anschuldigungen gegen ihn erheben. Endlich kommen als
Ergänzung dieser Quellen noch die zwar später abgefaßten
aber doch Sehr wichtigen Gesta Alberonis des Bafderich
lind einiges urkundliche Material in Betracht.
Nach' dem Tod Erzbischof Brunos schickten die Trierer
eine Gesandtschaft an Heinrich V. und erbaten von ihm
einen neuen Erzbischof. Der Kaiser übertrug die Würde
an den bisherigen Trierer Dekan und Archidiakon Gottfried.
Dieser stammte aus einem Adelsgeschkcht der Lütticher
8. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., VI, S. 31.
1. Brunos Tod: Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 198' 5 .
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Diözese, war seinem Verwandten Arnold, dem früheren
Domprobst von Trier hierher gefolgt, hatte, falls hier den
Gesta Godiefridi Glauben zu schenken ist, einige Zeit am
Hofe Heinrichs IV.Zugebracht und war durch dessen Ver¬
wendung Dekan und Archidiakon in Trier geworden. Unter
Erzbischof Eberhard hatte er die Priesterweihe empfangen
und war daher schon reicht alt. Trotzdem' machte ihn Hein¬
rich V. jetzt zum Erzbischof 2 .
Am 2. Juli fand bereits 1 die Intronisation statt. Nach
derselben ließ Gottfried seine Suffragane auffordern, ihn zu
konsekrieren. Doch er stieß auf verschiedene Schwierig¬
keiten. Stephan Von Metz hatte nämlich von Papist Kalixt II.,
Seinern Oheim, das Patfiulm erhalten und wollte es bei
Gottfrieds Konsekration tragen. Auch lag er mit Bischof
Heinrich von Verdun im Streit, da dieser als Aeltester der
Trierer Suffraganbischöfe das Recht der Konsekration für
sich beanspruchte, während Stephan dasselbe als Vorrecht
des Metzer Bischofsstuhles forderte. Da Gottfried dem ersten
und Heinrich dem zweiten Verlangen Stephans nicht nach¬
kam, weigerte sich dieser zu erscheinen. Daß er zu dieser
Weigerung auch dadurch' bestimmt worden sei, daß er von
der, auf simonjstischem Wege erfolgten Ernennung gehört
2. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 198 21 : Godefridus, maioris ec-
clesiae decanus, in episcopatum suecessit. Hic de Leodiensi parochia
extitit oriundus, Arnulfum vero consanguineum suum et maioris ec-
desiae . . . praepositum . . . Treverim secutus, ab Eberhardo Tre-
verorum archiepiscopo clericus est designatus. Hic vero, sicut et ante-
cessor eius, praedictus inquam praepositus, morutn dignitate et animi
liberalitate insignis, prius a Treverensibus, clero scilicet et populo, dilectus
et ab episcopis eiusdem civitatis . . . multis ecclesiasticis honoribus
ditatus, ad ultimum ... in episcopatum est sublimatus. Weit mehr
wissen die Gesta Godefridi MS. VIII, S. 200 ff. zu berichten. Doch ist
es sehr unwahrscheinlich, dass alle diese Angaben, namentlich die Er¬
zählung von dem leichtsinnigen Leben des späteren Erzbischofs, seiner
durch Simonie erlangten Erhebung auf den Bischofsstuhl, seiner Un¬
kenntnis in kirchlichen und dogmatischen Dingen und dem Widerwillen
der Trierer gegen ihn, der Wahrheit entsprechen.
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habe, werden wir kaum glauben. Jetzt griff der Kardinal-
legat Wilhelm von Präneste in den Streit ein und vollzog)
am 7. September 1124, ungeachtet der Proteste Stephans,
die Konsekration auf Grund der ihm vom Papst erteilten
Vollmacht. Schwerlich hätte er so gehandelt, wenn schon
damals die Anklage der Simonie gegen Gottfried erhoben
wäre 3 .
Gegen den alten, wenig energischen Erzbischof er¬
hoben sich bald vornehme Laien aus' der Diözese und for¬
derten von ihm die Erfüllung von Versprechungen, welche
ihnen Gottfriejd vor seiner Konsekration gegeben haben
sollte. Er sei m,ehr durch 1 ihre Gunst als eine (kirchliche
Wiahl Bischof gewoidlen 4 . Ein klares Bild dieser Ereig¬
nisse läßt sich nicht gewinnen, insbesondere kann nicht
sicher feistgestefit werden, ob und wann Gottfried diese
Versprechungen gab; vielleicht waren unter den Gesandten,
welche nach Brunos Tod z!u Heinrich V. gingen, jene Laien,
vielleicht hat sie der Erzbischof erst später zu; gewinnet,
gesucht. Daß er sich überhaupt um die Gunst der Laien
bemühte, ist ztui verstehen. Schon Erzbischof Bruno hatte
Ja Lehen an feiles aufeteilen müssen und war aufs heftigste
von ihnen bedrängt worden 3 . An der Spitze der Laien
3. Ueber die Schwierigkeiten welche Gottfried bei seinem Be¬
streben, die Konsekration zu erlangen, fand, berichten die Gesta Gode-
fridi S. 201®. Ueber die Tätigkeit Wilhelms von Präneste vgl. Giese-
brecht, Kaiserzeit III 5 , S. 954; über die Palliumsverleihung an Stephan
von Metz Gesta episcoporum Mettensium, MS. X, S. 644 4 , Cont. I.
8. 544«.
4. Gesta Godefridi MS. VIII, S. 202 4 : Porro paucis adhuc inno-
tuerat, quod episcopatum precio comparaverat, cum ecce insurrexerunt
in eum ex equestri ordine viri iniqui, exigentes, dari sibi promissa bene-
ficia, mercedem videlicet favoris, quoniam ipsi eum magis favore
suo quam ecclesiastica electione constituissent. Die Unruhestifter waren
also vornehme Laien, welche Rossedienst in schwerer Rüstung leisteten.
Sie können sowohl freie Vasallen als Ministerialen gewesen sein.
Vgl. Waitz, Vfgesch. IV 2 , S. 452.
5. Gest. Trev. Cont. I, MS. VIII, S. 195«, 197 ".
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standen zwei Luxemburger, Graf Wilhelm und sein Sohn
(Conrad. Gottfried machte ihnen weitgehende Zugeständ¬
nisse, doch konnte er sie nicht befriedigen. Sie begannen
das Land zu verwüsten, Krems und Laien zu überfalen
und sich Burgen zu bauen. Von einem gewissen Brumicho,
der unweit der Stadt eine Feste errichtete, gingen die aben-
teufejriichstan Gserüdde ifn. Schrecken herrschte in der
Trierer Diözese 6 .
Eine ganz einzigartige Steifung aber hatte unter Erz¬
bischof Gottfried <Jer Burggraf von Trier, Ludwig, ein
Ministeriale inne. Die Gesta Godefridi schweigen von ihm;
wir verdanken diese höchst wichtige Ergänzung unserer
Kenntnisse von den Zuständen der Diözese den Gesta Al-
beronis des Bakteriell. Ludwig hatte den Erzbischof völlig
in seine Gewalt gebracht, ließ alle erzbischöflichen Einkünfte
in die Pfalz, seinem Wbhnort, bringen, und teilte dem Erz¬
bischof täglich das zum Leben Notwendige zu. Seines
Amtes sei es, so behauptete er, die Diözese zu verwalten
und die Ministerialen zu befehligen, während der Erzbischof
nur idie geistlichen Geschäfte zu besorgen habe 7 . In einer
6. Gesta Godefridi MS. Vlll, S. 202 7 : Quibus cum Ule piurinu
episcopalium redituum concederet, nec tarnen satis eis ad ptacitum im-
pertiret, calumpniato eo abscedebant, et aliqui ex eis in eius iniuriam
castra instituebant. Tocius autem huius interitus auctor et predu
Willehelmus . . . comes et filius eius Cuonradus. . . Horum coopem-
tores exstiterunt ipsorum tarn ministri quam liberi.
7. Gest. Alb. MS. Vlll, S. 249 31 heißt Ludwig: Lodoycus qnidam
burgraviusidestpraefectusurbis.homodefamiliaaecdesiae... Ueber seine
Stellung ebenda S. 250*: Dominum Godefridum archicpiscopum suis
artibus in tantum slbi subegerat, quod dicebat, se in benefirio tenere
palatium atque omnes reditus episcopales in illud deferendos, et quod
ipse pascere deberct episcopum cum suis capellanis, et cetera omnia
ad episcopatum pertinentia de suo esse beneficio; ad episcopum autem
dicebat pertinere missas et ordinationes clericorum et consecrationes
ecctesiarum celebrare; sui vero iuris dicebat esse, terram regen
omniaque in episcopatu disponere et miliciam tenere. Genaueres über
Ludwig vgl. bei Schoop, Vfgesch. v. Trier S. 9«, RietscheJ, Burggrafen¬
amt S. 170.
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der beiden von Gottfried erhaltenen Urkunden tritt uns die
bedeutende Stellung Ludwigs und der Laien überhaupt klar
entgegen 8 .
Infolge dieser Zustände herrschte unter dem Klerus,
der sich völlig verdrängt und jeden Einflusses beraubt sah,
große Erbitterung. Dürfen wir den Gesta Godefridi Glauben
schenken, so kam noch hinzui daß sich/ detf (Erzbischof durch
Unwissenheit in kirchlichen und dogmatischen Dingen viele
Blößen gab. Jiejtzt erhoben sich Kleriker, die ihn den
Simonie beschuldigten und auf seine Absetzung hinstrebten 9 .
Namentlich der spätere Erzbischof Meginher, ein streng
kirchlich gesinnter Mann, gehörte zu Gottfrieds eifrigsten
Gegnern 10 . Aufgefordert, die Uebermütigen wenigstens zu
bannen, erklärte der Erzbischof, daß ihm dazu das Pallium
fehle, und bat die Unzufriedenen, da er bereits zu alt sei,
um nach Rom zu gehen, eine Gesandtschaft an den Papst
zu schicken und das Paftium zu erbitten. Man} folgte diesem
Wunsche, doch wirkte diese, aus angeseheneren Laien und
Klerikern bestehende Gesandtschaft in Rom gegen Gott¬
fried, so daß der P^pst den Kardinaldiakon Petrus nach'
Deutschland schickte, um den Faß zu untersuchen. Auf
8. M. R. U. I, no. 463, S. 512 . . . ego Godefridus Trevirorum
archiepiscopus consOio vicedomni mei Ludeuuiri et ceterorum fideUum
meorum . . . Als Zeugen erscheinen nur Laien.
9. Wir folgen hier den Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 19tf»:
Peraclo vero anno episcopatus sui, insurgentibus contra eutn quibus-
datn de dericis suis et introitum ipsius calumpniantibus . . . und den
Gest Alb. M8. VIII, S. 25032: Inde evenit, quod tantum predictus episcopus
odium omnium incurrit clericorum, eo quod ipse, spemens consilia et
familiaritatem totius deri, soli laico totum se dedisset, quod ad depo-
sitionem eius ceperunt laborare. Die Gesia Godefridi MS. VIII, S. 202*
sagen: Porro paucis adhuc innotuerat, quod episcopatum precio com-
paraverat, doch wiesen wir bereits darauf hin, daß Gottfrieds Konse¬
kration schwerlich erfolgt wäre, wenn diese Beschuldigung bereits
früher laut geworden wäre.
10. Siehe unten S. 49.
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einetai ersten Konzil xui Teuf am 13. März 1127, an dem
außer dejn Kardinaldiakon Petrus die Bischöfe von Metz,
Toul und Trekasino, sowie mehrere Aebte und Vornehme
der Gegend teilnahmen, wurde noch keine Entscheidung
getroffen. Auch auf einer zweiten Synode zu Worms, die am
15. Mai 1127 eröffnet wurde, fand Gottfried nicht die ver¬
langten Eideshelfer 11 . Hier waren nach unserem Bericht
die Bischöfe von Verdun, Tool, Worms, Speyer und Kon¬
stanz anwesend. Eine Urkunde bestätigt dies für die- Bischöfe
von Speyer, Konstanz und Toul 12 . Bis zufetzt hatte Gott¬
fried noch Anhänger, die, nach der Behauptung der Gesta
Godefridi, auf sein Anstiften, bewaffnet in die Versamm¬
lung eindrangen und ihn, afs sei seine Unschuld erwiesen,
unter Gesängen hinaus 1 führten. Erst als der Kardinaldiakon
Gottfried und seine Anhänger mit dem Bann bedrohte,jfielen
diese von ihm ab, und Gottfried mußte am 17. Mai 1127
auf seine Würde verzichten.
Meginher.
Die Opposition hatte mit Gottfrieds Absetzung ihr Ziel
erreicht und es gelang ihr bei der bald darauf im Juni 1127
stattfindenden Wahl einen ihrer Hauptvertreter, Meginher,
11. Gest. Trev. Con,t, I. MS. VIII, S. 1Q8 32 : Tandem ad hoc causa
est perducta, quod sentiens suam infirmitatem ad hoc onus non suffi-
cere — iam enim ad decrepitam venerat aetatem —, videns etiam, quod
pro eo in ecclesia fraterna scindebatur caritas, quibusdam sibi ad-
haerentibus, aliis resistentibus, ne causa esset huius scismatis, circa
finem tercii anni ab episcopatu est absolutus. Daneben steht der genaue
Bericht der Gesta Godefridi MS. VIII, S. 202 12 ff.
1 >. Harzheim, Concilia Germaniae III, S. iüu.
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zum Erzbischof zu machen. Von königlicher Einwirkung
auf die Wahl verlautet nichts 1 .
Meginher stammte ebenfalls aus der Lütticher Diözese
und war von Jugend auf in Trier gewesen. Er machte
sich bald daran, die Macht der Laien zu brechen, und es
gelang ihm eine der neu gebauten Festen, Bumaggen, zu
nehmen 2 . Auch Wilhelm von^Luxemlburg soll er zum Frieden
gezwungen haben. Von einer völligen Niederwerfung der
Laien kann jedoch keine Rede sein. Namentlich' behauptete
Burggraf Ludwig seine Steifung; er erscheint 1129 an der
Spitze der ,Trierer Ministerialen 3 , führt in einer anderen
Urkunde Meginhers aus dem gleichen Jahre den Titet prae-
fectus urbis 4 und scheint auch noch alle Einkünfte einge¬
zogen und Meginher den Lebensunterhalt zuerteilt zu haben 3 .
In der Fastenzeit 1128 begab sich Meginher nach Rom,
um vom Papst das Pallium zu erlangen 6 . Da sich, wie!
1. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 199 7 . Successor eius, nomine
Meginherus . . . a puericia in Treverensi eedesia educatus, . . . morutn
honestate et personae maturitate ad praesulatus honorem dignus pro-
fecto ascendisset, si antedictum Godefridum vel parcius impugnasset vel
suae rigiditati et indiscrecioni modum impos jisset. Mense Junio electus,
sequenti autumno collecta milicia Treverensi casteilum novum quod
dititur Bumaggen primo impetu cepit, Willehelmum comitem ad condi-
cionem pads venire coegit, pacemque patriae in brevi refor-
mavit
2. M. R. U. I, no. 453, S. 512 erscheint unter Gottfrieds fideles
ein Rudolfus de Bumaga. Es wird anzunehmen sein, daß dieser der
Erbauer der Feste ist.
3* M. R. U. I, no. 466, S. 526.
4. Ebenda I, no. 466, S. 526.
6. Das geht aus Gest. Alb. 8. 251 13 hervor. Gewiß aus Mangel
am Notwendigsten hat Meginher den Hof Hunbach verpfändet, von dem
Gest Alb. S. 251 24 die Rede ist.
6. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 199“: Veniente quadragesima,
iter suum Romani direxit, ubi a papa Honorio ordinatus et pallio
dignitatis est decoratus. unde reversus a clero et popuio Treverensi
honorifice est susceptus.
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$0
aus! einer Urkunde 'ersSchtfich ist, gleichzeitig’ mit Meginher
'der Bischof Heinrich von Tont <und Geistfiche aus Trier,
Metz, Toul Uhd Vndun in Rom aufhiefteji, ist es sehr
wahrscheinlich, daß der Erzbischof die Reise in deren Be¬
gleitung gemacht Kat 7 . Honorius ordinierte Meginher und
verlieh ihm das PaJChjm. Die Urkunde, durch weiche dies
geschah, ist am 9. April 1128 augefertigt und enthält zu¬
gleich eine Bestätigtmg der Redfte der Trierer Kirche*.
Außerdem erhielt Meginher den Auftrag, über den im Auf¬
stand gegen Lothar befindlichen Konrad von Standen an
seinekn Bischofssitz den Bann zu verkünden, ein Befehl,
den der Erzbischof nach seiner Rückkehr ausführte 9 .
Durch seine Strenge und sein Vorgehen gegen die; Zucht¬
losigkeit des Klerus erregte Meginher bald allgemeine Un¬
zufriedenheit 10 . Als er gegen Ende 1129 nach Rom eilte,
um 1 die Hilfe des Papstes anzurufen, wurde er von Konrad
von Staufen gefangen genomtnen und in Parma in Haft
gesetzt Dort starb er am 1. Oktober 1130 11 .
7. MabQtoo, De re diplomatka, Liber VI, no. 178, S. 600.
8. Jaftt, Reg. Pont I*, no. 7299, S. 832; M. R. U. I, no. 466,
8. 616.
9. Gest Trev. Coat L MS. VIII, S. 199* 4 : Honorius . . . Cuonrad—
omnesque sibi faventes excomrnunicationis vinculo coltigavit, et Meg in hero
archiepiscopo ordinato iam reversuro, ut in sede sua eondem Cuonndna
excommunicaret per obedien tiam praecepit Quod Ille quoque sine man
perferit
10. Gest Trev. Cont L MB. VUI, S. 199“: Deinde dom niario
zelo rectitudinis de Incontinentia dericornm multa saeve d isp oneret
sine condimento discrecionis, magnam sibi comparavit invRtiam et
quam nec did fas est acquisivit infamiam.
11. Gest Trev. Conti. MSl VUI, 199 a : Anno igitur ordinadonis soac 2.,
mense Novembrio, cum iam erga multorum animos ea qua dixi causa
esset odiosus, Romani ire disposuit, ut consilio apostolici vel amrifio
ea quae se gravabant alleviaret Quo tempere praedictus Cuonradus . ..
ibidem in Italia morabatur, ubi Meginherum episcopum per exploratores
proditum cepit, eumque apud Parmam dvitalem custodiae depntavit
ubi sequenti anno, iam oculorum lumine ex affüctione «■«««««, Kal
Octobris obüt
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So wlar ider Bjscbofsstuhf nach kurzer Zeit wieder er¬
ledigt, und da die Laien die Zeit der Getangenschaft Me-
ginherS rddiCch n\ ihren Gunsten ausgenützt haben, werden,
so erwartete den neuen Bischof eine schwere Aufgabe.
Im Jahre 1122 ist nach' langen Kämpfen eine Einigung
Zwischen Kaiser und Papst über die Investitur erzielt wor¬
den. Das Wormser Konkordat ist in seiner Bedeutung von
der neueren Forschung zumeist sehr hoch gewertet worden.
Um die Berechtigung dieser Einschätzung zu prüfen, werden
wir die seit 1122 in Trier erfolgten WjahJeu stets auch
unter dem Gesichtspunkt zu prüfen haben, ob sich eine
Beachtung der Bestimmungen dieses Konkordats für die¬
selben erweisen läßt
Wir konnten die Wahl Gottfrieds verstehen, ohne dest
Konkordats Erwähnung zu tun. Genau wie vor 1122 macht
Heinrich V. seinen Einfluß geltend. Die Gesandtschaft der
Trierer an den Kaiser und die Ernennung Gottfrieds durch|
denselben erinnern an genau entsprechende Vorgänge bei
früheren Wahlen.
Mit dem Tod des letzten Kaisers aus dem HaaiSe
der Salier verschwindet für die nächste Zeit jedel
Spur einer königlichen Einmischung in die gerade damals
so verworrenen Verhältnisse der Trierer Diözese. Lothar
hat keinen Versuch gemjacht, in die Entwicklung der
Dinge einzugreifen. Weder bei den Synoden, durch die
Gottfried gestürzt wurde, noch bei Meginhers Wahl ver¬
lautet etwas vton irgend welcher Rücksichtnahme auf die
königliche Gefwalt. Bei Meginhers Wahl sind die Bestim¬
mungen des Konkordats weder von Lothar noch' von der
Wählerschaft beachtet Worden,. sondern auch in Trier ist,
wie allgemein in jenen Jahren, eine freie Ausübung des
Wahlrechtes von seiten der Wählerschaft festzustellen.
Die Macht der Laien zeigt sich unter dem schwachen
Gottfried besonders deutlich. Doch ist auch die Stimmung
des Klerus von größter Wichtigkeit, denn ihm gelingt ßs
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a?V *ts ein« Urkunde nrsirfitheb »st* gickU•- - .. .
: der Bischof H^utüdi von Tm* w,\ r " . - ~
Verdun .«■ R< ttfl :n«ri - ^ ' ^. -
y/i wahrscheinlich, daß $V
gteituug gemacht lut' ■
verheb ihm das Paftnmi. Die
geschah, ist am
jgfcich eine Bestätijtrtm
Außerdem eriiieft Megi.,.,..,
stand gegen Lothar bcfindhctu:k !:; ’ - . .
seinem Bischofssitz den Bonn -n ./. •• *
den der Er/bischof »ach skii» 1 ;-
Ourch seine Strenge umi't »u <
k*~igkeit des Kjerus erregte iSvt
Zufriedenheit 10 . Ate <«? !:-^:V
um die Höfe des - Papstes'.:V?^ ä«*ö *
von Staufen gelang-: > .gCtiCtsh^K
gesetzt Don starb v; sch
7. MaMHon, De re äi|?i^«0sr<i>.. $
ft. falte. Reg. Pont, ly &•>> %' '
s. sie. ■?. y:y-;y'■
9. Gest Treu. Cont t . Wrj, j* ’
omoesqwc sibi favenlct exr<u»<m»oi»- 3 pft^w.';
arehtepiscopo atdmaio ian« • •::•>..,
excomnumicare! per obedientiam
perferil.
Kt Gest Trev. Com L M? WA. :
teio recttUKünis de iocvntinesfia ■:
sine condimeoio discrectonis. map.:«- •
quam nee dici las es! acquisivU ini*nwo
II. GesLTrev. Conti. MS.VUJ, (-,*:■
menst Novembrio, cum am erg« in»!.-. •
esset odiosas, Romain ire dispoaüi/
ea quae se gravahan» allciarci Qfa« ■•.
ibidem in Italia morabaliu ubi •
proditun) cepii, ctißtqoe apud Pa»rw:.
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in erster Linie, Gottfried zu stürzen und durch Meginher,
der allerdings auch wohl den Laien zugesagt haben muß,
zu ersetzen. Sofort piit dem Nachlassen der königlichen
Zentralgewalt gelangen lokale Machtfaktoren, die Vornehmen
der Gegend, die Ministerialen lind der Klerus der Trierer
Kirche zu erhöhter Bedeutung.
Albero.
Ueber die nun erfolgende Neuwahl sind wir durch
einen an den Papst gerichteten Brief von Trierer Klerikern,
die an den Ereignissen in entscheidender Weise teilgenom-
men haben, genau unterrichtet. Daneben müssen die Gest
Trev. Gont. 1. und die Gesta Alberonis 1 vonf Balde rieh heran¬
gezogen werden.
Am 7. Dezember 1130 wählten die Trierer einmütig
den Trierer Kanoniker Bruno, der Propst von Koblenz
und ein Bruder des Grafen Adolf von Berg war,
zum Erzbischof. Genaueres über das Zustandekommen der
Wahl wissen wii 1 nicht Bruno war jedoch nicht} geneigt, die
Wlaht anzunehmen, da ihm der Zustand der Diözese zu
zerrüttet war, und erreichte vom Papst Innozenz II., der
im März 1131 nach Lüttich kam, daß er die Wahl ablehnen
durfte. Als er später, am 25. Dezember 1131, Erzbischof
von Köln wurde, vermutete man, er sei bereits bei der Ab¬
lehnung seiner Wahl in Trier bestrebt gewesen, einen 1 mäch¬
tigeren Bischofssitz für sich' zu gewinnen. Trierer Gesandte,
welche Innozenz in Lüttich um die Bestätigung der Wahl
Brunos baten, mußten unverrichteter Dinge heimkehren.
Sie sollten, so beschied sie der Papst, eine Neuwahl vor¬
nehmen, da weder sie noch die Angehörigen einer anderen
Kirche Bruno zum Bischof haben könnten 1 .
1. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, -S. 199“: Post^hunc Treviri
Brunonem ecclesiae Treverensis canonicum, Brunonis quondam archie-
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53
Die Verhandlungen zur Neuwah^fanden um Ostern 1131
statt, als Lothar in,Begleitung zahlreicher geistlicher urid welt¬
licher Würdenträger in Trier wlar. Der Bericht der Triered
Geistlichen an den Papst; nennt als Begleiter des Königs 1 Mat¬
thäus v. Albano und, die Bischöfe von Metz und Toul 2 . Ferner
erscheinen in einer am 24. April 1131 ausgestellten; Urkunde
außer den beiden letzten der Bischof Megingod von Merse¬
burg, die Aebte Gerhard von St. Maximin, Lantfrid von
Prüm und Wibald von Stabil, die Laien: Pfalzgraf Wil¬
helm, Graf Konard von Luxemburg, Graf Otto vonj ( Rtieineck
und sein Bruder von Salm, ein Graf Herinann,- Graf ReinoÜd
von Mouzon, Graf Gerlach und sein Bruder Emecho (von
Kirberg nach M. R. U. I., Nr. 462, S. 522), Graf Mein¬
hard von Sponheim, Gerhard von Hochstaden, Adolph von
piscopi nepotem, elegerunt 7. Idus Dezemb. Quod ille omni nisu, maxime
causa inopiae huius ecciesiae rennuebat, re autem vera, ut post claruit,
maioris episcopatus gloriam affectabat; et hoc cum gratia apostolid
Innocentii faciebat . . . Pulsus Roma, Galiias Innocentius petiit, ubi eum
legati Treverensiutn adeuntes, ut dectionem suam firmare et perficere
non differet, postulabant. Quibus ipse respondit, ut alium ad hoc
idoneum, quem vellent eligerent, nam Brunonem nec ipsi nec alterius
ecciesiae filii episcopum habere possent. Gest. Alb. MS. VIII, S. 240
Bruno, tune Confluentinus prepositus, postea vero Coloniensis archiepis-
copus, frater comitis Adolfi de Monte, quem eius tribulationis tempore
Treverenses in archiepiscopum omnes unanimiter elegerant. Red ipse
multo labore a domino Innocentio papa absolutionem impetravit,
quasdam latentes causas pretendens. Dicebatur autem, quod ambi-
tione, licet dignitate minoris episcopatus, hunc noluerit oblatum ho¬
norem recipere. . .
2. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 200“: Sequenti pascha cum rex
Lotharius omnesque principes Treverenses Treveri convenissent, pars
cleri primicerium JMettensem Adalberonem eligebat, principes tarnen
et populus acriter repugnabant. Gest. Alb. MS. VIII, S. 248”: Sane cum
rex esset in civitate nostra, et cum eo dominus Albanensis, episcopi
quoque Alettensis et Tullcnsis, et provinciae nostrae barones . . . Ueber
die Bedeutung der Worte baro und princeps vgl, Waitz, Vfgesch. V*
S. 401, 470.
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Saphenberg. An Trierer Ministerialen sind genannt Burg¬
graf Ludwig, ein anderer Ludwig und Heinrich*. Der* Pfalz¬
graf und der Luxemburger werden ebenso wie die Aebte
von St Maximin und Prüm und die Ministerialen Teilnehmer
an den Wahlverhandfungen gewesen sein. Unter die barones
provinciae sind auch die Grafen von Rheineck, Sahn und
Mouzon zu rechnen; nicht zur provinria Treverensis gehören
der Graf von Sponheim und Gerhard von Hochstaden. Wir
werden wahrscheinlich noch die Anwesenheit anderer Vor¬
nehmer annehmen müssen, da das Laienelement sehr stark
v e rtreten gewesen Ist
In der Wahlversammlung schlugen die Kleriker fünf,
vorher von ihnen bestimmte Kandidaten, danmter als ersten
den Dompropst Gottfried vor, damit um so leichter einer
von ihnen einmütig von allen gewählt würde. Die an¬
wesenden vornehmen Herren und aRe Laien hielten darauf
eine Sonderberatung ab und erklärten, daß sie keinem der
Voigeschlagenen zustimmen, sondern Gebhard von Henne-
berg zinn Erzbischof haben wollten. Dieser hatte nach dem
im Jahre 11|25 erfolgten Tode des Bischofs Ruger von
Würzburg unter Anwendung von Gewalt den Versuch ge¬
macht, sich in den Besitz des ledigen Würzburger Bischofs¬
stuhles zu setzen, war jedoch nicht zum Ziefe gekommen
und sogar dem Bann verfallen 3 4 5 . Was die Laien vcranlaßte,
ihn Zinn Erzbischof zu verlangen, bleibt unbekannt Der
Kfenfä verweigerte die W[ahl Gebhards, die Laien aber
bebauten bei ihrem Verlangen und erreichten schließlich
durch ihr stürmisches Auftreten, daß die Mehrzahl des
Klerus mit ihnen übereinzustimmen begann. Eine Entschei¬
dung kam jedoch an diesem Tage nicht zustande 6 .
3. Stumpf no. 3262, M. R U. I, no. 472, S. 630
4. Bernhard!, Lothar S. 106 ff.
5. Gest. Alb. MS. VIII, S. 248*: . . . facto conventu ad eligendum
pastorem, quinque nominavimus, ut facilius per concordiam unus iHorum
ab Omnibus eligeretur. His nominalis, barones et omnes laici a nobis
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Die Berichterstatter, durch das Drängen der Laien und
das Wanken der meisten Geistlichen geängstigt, sahen, daß
keine Aussicht vorhanden wiar, die ,Wfahl eines der fünf
Vorgejschlajgenen dfurchzuSetzen, wandten sich an die
Bischöfe von Albano unjdljM.etz und überließen diesen schlie߬
lich die Sachje mjit dem Versprechen, den von ihnen Vor¬
geschlagenen zu wählen, falls derselbe dem Papste gefalle
Und der König bereit se$, ihn zu investieren. Nach Ver¬
handlungen mit Lothar rieten (diese beiden, Afbero, den
Primizenus Von Metz zu ^wählen, da der König diesem.'
günstig gesinnt sei 6 .
Wiederum versammelte sich' nun die Wählerschaft, und
•wiedenfn widereetzteji sjich d r [Pfalzgraf Wilhelm, die
übrigen Vornehmen und das Volt dem vom Klerus Vor¬
geschlagenen aufs heftigste. Jetzt verlangten, sie den früher
verworfenen Gottfried zum Erzbischof. Auf diesen hätte
ynan sich wohf einigen können, wenn sich der Klerus nicht
durch sein Versprechen gebunden gefühlt hätte. Da die
Laien bei der W]eSge;rung, Albero, dessen Persönfichkeiit
ihnen sicher bekannt war, zu (wählen, verharrten, und die
Kleriker, die an ihm ;festhielten, die W]ahl nicht in Gegen¬
wart der Laien vorzunehmen wagten, kam keine Wahl zu-
pro capiendo consilio in partem secedentes, moxque ad nos reversi,
nullum de quinque sibi prenominatis, sed omnes uno ore Gebehardum
nium Wirzeburgensem petierunt^ et quamvis nos illum iustam repro-
bationis rationem ostenderemus, tarnen damando, tumultuando, usque
adeo in ea peticione perseveraverunt, quod plerique fratres nostri illis
concordare ceperunt. Sic ea die infecto negocio dimissus est conventus.
6. Gest Alb. MS. VIII, S. 248*: Postea vero nos pauci non nostris
viribus contra tantam multitudinem satis confisi, ab episcopis, Albanensi
videlicet et Mettensi, consilium quesivimus, et tandem sic nos et causam
nostram in manu et consilio eorum posuimus, ut de quacunque persona
ipsi consulerent, dummodo illa tibi accepta foret, et dominus rex eam
investire vellet, illam nos eligeremus . . . Loquuti sunt regi; deinde ad
nos reversi, ut dominum Alberonem . . . eligeremus, consuluerunt; et
hunc domino regi placere eiusque favorem nobiscum in hoc fore dixe-
runt. Ueber Alberos Vorleben siehe Gest. Alb. MS. VIII, S. 243 ff.
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stände. Der Klerus verschob dieselbe, bis Lothar und mit
ihm die vornehmen Herren Trier verlassen hätten. Der
König setzte bei seiner Abreise einen Termin in Mainz
an, um den Fall dem Urteil der Bischöfe vorzulegen 7 .
Nunmehr schritten die Kleriker, welche für Albero
waren, zur Wahl. Es waren elf Angehörige des Domkapitels,
nämlich der Dompropst Gottfried, der Dekan Folmar, zwei
Archidiakone, der Propst Rudolph von St. Paulin, der Scho-
lastikus, der Kustos und vier andere Kanoniker. Sie voll¬
zogen die Wahl im Kapitel, ohne noch mehr Kleriker hinzu
zu ziehen, da sie ein Bekanntwerden der Wahl und Gewalt¬
taten von seiten der Bürger und Ministerialen befürchteten.
Auch glaubten sie, daß manche Kleriker aus Furcht vor
den Laien die Wahl mißbilligen würden. Ermutigt wurden
sie zu ihrem Schritt durch die Hoffnung, daß Albero dem
Papst genehm sei und die Investitur vom König erhalten
werde. Denn nur durch königliche Gewalt konnte, das
wußten sie, der Uebermut der Laien in Schranken gehalten
werden. Wie richtig diese Anschauung war, sollten sie
bald erfahren. Diejenigen Kleriker, denen man die Voll¬
ziehung der Wahf mitteilte, nahmen diese Nachricht günstig
auf 8 .
7. Gest. Alb. MS. VIII, S. 248": . . . palatinus comes, qui est
ecclesiae nostrae advocatus, ceterique nobiles et popuius, ubi intentionem
nostram persenserunt, facta turba et tumultu, penitus nos disturbaverunt,
et tune omnes dominum Godefridum, ecclesiae nostrae prepositum, qui
primus de quinque erat nominatus, sib darf petierant. Sed nos, quia ...
obligati eramus, eorum peticioni satisfacere rennuentes, electionem usque
ad discessum regis et baronum distulimus. Nam in presentia eorum
primicerium eligere nequaquam audebamus. Tune rex discedens diem
nobis Mogontiae denominavit; ibi iudicio episcoporum se negorium
nostrum veile tractare affirmans.
8. Gest. Alb. MS. VIII, S. 249 1 : Nos pauci ... in cboro nostro
convenimus, et dominum Alberonem sub [ea] quidem spe elegimus,
videlicet si tibi . . . placeret, si dominus [rex] eum . . . dono sui iuris
investire vellet Sciebamus enim et adhuc vere scimus, iram et furorem
laicorum nullo modo, nullo ingenio, nisi regia potestate et gratia, posse
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Aufs schwerste wurden Alberos Wähler auf dem, bald
nach dem 24. Juni 1131 stattfindenden Hoftage zu Mainz
enttäuscht 9 . Lothar verweigerte, da er von der Nichtbe¬
teiligung der Laien gehört hatte, ATberos Investitur und
versicherte, als ihn Matthäus von Albano an sein in Trier
gegebenes Versprechen erinnerte, vor Fürsten und Bischöfen
eidlich, er habe nur für den Fall, daß Albero von Klents
und Volk einmütig gewählt werde, seine Zustimmung ver¬
sprochen 10 . Es liegt kein Grund vor, djese Aussage zu
bezweifeln, vielmehr ist esi^sehr verständlich, daß sich Lothar,
der Opposition der Laien wegen, scheute, Albero zu inve¬
stieren.
In Trier wurden die heimkehrenden Wähler Alberos
unwillig von der Mehrzahl des Klerus (und den Laien
empfangen. In erster Linie ging Burggraf Ludwig, der in
seiner usurpierten Stellung den tatkräftigen Albero besonderst
fürchten mußte, gegen dessen Anhänger vor, plünderte deren
Häuser und überfiel sogar eine Gesandtschaft, die Albero
in Metz aufsuchen' wollte und aus den angesehensten Geist¬
lichen der Diözese bestand, nämlich dem Dompropst Gott-
sedari. Quod autem ad electionem non plures fratres vocavimus, causa
fuit timor, quo timebamus cives nostros, qui, si forte rescissent, in
iugulos nostros irruissent; et de quorundatn fratrum nostrorum assensu
minus sperabamus, quoniam prius eos timore mortis ... territos, laicis
favisse videramus, et tarnen adhuc tune plerique ad se delatam a nobis
electionem benigno mente et verbis receperunt
9. Bernhardi, Lothar S. 376.
10. Gest Alb. MS. VIII, S. 249": Ubi Mogontiam die statuto veni-
mus, et electionem factam domino regi representavimus, ille gratia lai-
corum immutatus, npn sperata benignitate nos audivit, nec causam
nostram manu tenuit, et tandem a domino Albanensi promissionis supra-
dictae commonitus, coram omnibus episcopis et principibus qui presentes
erant, numquam se domino Albanensi vel Mettensi promisisse testatus
est, quod aliquam de eligenda illa persona bonam voluntatem habuisset,
nisi per assensum et concordiam omnium tarn laicorum quam clericorum
fieri potuisset.
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fried und dem Dekan Fohnar, den Archidlakonen Amuff,
Theodor und Bolso, dem Subdiakon HiHin und dem früher
zum Erzbischof gewählten Bruno 11 . Von einer Neuwahl
ist bei den so stark bedrängten Klerikern zunächst noch
nicht die Rede, vielmehr wenden sie sich jetzt mit dem
Briefe, der die Hauptquelle für die Wahl Alberos bildet,
an den Papst Ihr Mut ist tief gesunken. Sie steilen dem
Papst ihre Lage dar, zeigen, wie sie sich bemüht haben,
erst die Wahl eines der von ihnen vorgeschlagenen Kan*
didaten, dann diejenige Alberos zu erreichen, und begründen
den hohen Wert, den sie auf die Investitur durch den
König legen müssen^ Xe bitten schließlich den Papst, ihrem
Kandidaten so bald als möglich die Gunst des Königs zu
gewinnen, oder den zuerst gewählten Bruno zu bestätigen;
andernfalls müßten sie notgedrungen den dem Papst ge¬
nehmen Kandidaten fallen lassen und einen anderen wählen,
der Klerus und Volk für sich habe 12 . Die Vorwürfe der
Kleriker könnten sie nicht länger ertragen.
Dem Papst war AJbero als Erzbischof willkommen,
daher entschied er sich, ohne m : t Lothar zu verhandeln für
ihn, und als Albero, wahrscheinlich abgeschreckt durch die
Geringfügigkeit der Mittel des Erzbistums und die große
Zahl seiner Gegner, sich trotz wiederholter Aufforderungen
weigerte, die Wahl anzunehmen, suspendierte er ihn von
seinen Aemtern 13 . Diese Suspension muß vor der Synode
11. Gest Alb. MS. VIII, S. 249’- »
12. Gest Alb. MS. VIII, S. 240°: Maiestatis igitur tuae provoluti
pedibus, . . . obsecramus, ut cito regis favorem, quem dominus Alba-
nensis et Mettensis nobis promiserant, acquiras: alioquin vero restat,
ut vel primum electum nostrum dominum videlicet Brunonem nobis
reddas, vel, salva tuae patemitatis gratia, aliam nobis necessario in-
cumbit eligere personam, in qua et cleri et populi vota concordent
13. Gest. Alb. MS. VIII, S. 250 ': . . . contigit aput Remensem rivi-
tatem colligi concilium . . ., ad quod concilium predictus dominus Albero
atque clerici Treverenses diversis studiis convenerunt; isti enim ut
electum suum eis reluctantem coactione domini papae obtinerent nite-
bantur; ille vero absolvi ab hoc onere et dignitates atque ecdesiastica
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in Reims erfolgt sein, ida Albero 2 t» dieser erschien, Um
die Erlaubnis zur Ablehnung der Wahl und die Wiederein¬
setzung in seine kirchlichen Wörden zu erlangen. Anderer¬
seits erschienen zu dieser Synode, die am 18. Oktober 1131
von Innozenz eröffnet wurde, Trierer «Gesandte, um den
Papst zu veranlassen, Albero .zur Aufnahme der Wahl zu
zwingen.
Alles Sträuben war für Albero vergebens. Schon in
Reims mußte er sich Unter die Erzbischöfe setzen und in
Vienne wurde er, obwohl er immer noch Schwierigkeiten
machte, konsekriert 14 . Die Zeit dieser Konsekration wird
durch das Itinerar das Papstes annähernd bestimmt. Am
26. Februar 1132 war Innozenz in Lyon, am 2. März in
Vienne, vom 7. März an in Valence 15 . Also muß Alberol
zwischen dem 27. Februar und (dem 7. März 1132 kon-
sekriert sein.
Um die Steifung* des' neiuen Erzbischofs zu festigen, erlieft
Innozenz bald nach Alberos Konsekration, am 10. März
1132, von Valence aus ein Schreiben an die Trierer mit)
der Nachricht, ,er habe den Von ihnen gewählten Albero
konsekriert in der Hoffnung, daß durch ihn die zerrütteten
Zustände des Erzbistums reformiert werden würden. So¬
dann befiehlt der Brief eindringlich Gehorsam gegenüber
Albero, gibt diesem Strafvoßmacht über Ungehorsame und
ermahnt zur Unterstützung 1 des Erzbischofs bei der Ein¬
ziehung des von Andern usurpierten Kirchengutes 16 .
ben-ßcia, quae propter in obedientiam suam amiserat, recuperare labo-
rab. - Predictus enim dominus Innocentius papa, cum post eius sepius
iteratam iussionem hoc onus dedinaret, eum ab omni officio et beneficio
ecdesiastico suspendit.
14. Gest. Alb. MS. VIII, S. 250": In hoc itaque condlio dominus
papa rapi sublimem eum precepit, atque pluviali indutum Inter archi-
episcopos coilocari, ducensque Viennam, et adhuc pro absolutione
laborantem in archiepiscopum consecravit. Ueber die Zeit der Synode
vgl. Jafte, Reg. Pont P S. 850.
15. Jaffc, Reg. Pont I* no. 7546—7549, S. 855.
16. Ebenda no. 7562, 8. 855, M. R. U. I, no. 473, S. 530.
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Lothar, zu dem' Albero nun nach Aachen eilte, versagte
zunächst die Investitur, da Albero bereits konsekriert sei,
bevor er um die Investitur nachgesucht hätte. Als jedoch
der Erzbischof sich auf den Rat der anwesenden Fürsten
zu schwören erbot, daß er, nicht um den König zu schä¬
digen, sondern vom Papst gezwungen, so gehandelt hätte,
gab Lothar rfach und investierte ihn, ohne den Eid zu
verlangen. Unser Berichterstatter* fügt hinzu,' daß der König
dem Erzbischof nuridarum nachgegeben habe, weil er dessen
große Tatkraft gekannt uid seine Gegnerschaft gefürchtet
hätte 17 .
Sofort fand der nun von König und Papst Anerkannte
Gelegenheit zu energischem Auftreten, indem er Herzog
Simon von Ober-Ljothringen, der sfcch Eingriffe in die
Rechte der Trierer Kirche ertaubt hatte, exkommunizierte
und am Osterfest aus der Kirche, die er trotz der Ex¬
kommunikation betreten hatte, vertrieb 18 .
In Trier sah es während dieser Zeit für Albero sehr
ungünstig aus. Diel (Nachricht von seiner Konsekration hatte
eine gewaltige Erregimg hervorgerufen. Burggraf Ludwig
rief eine Verschwörung gegen Albero ins Leben und tat
selbst den Schwur, ats erster Hand an den Erzbischof legen
17. Gest. Alb. MS. VIII, S. 260 4 ®: Pretereundum non est, quod etnn
dominus Albero archiepiscopus venisset Aquisgrani ad curiam impe-
ratoris, Lotharius rex noluit eum investire regalibus, eo quod ante
recepisset consecrationetn episcopalem, quam suam requisivisset in-
vestituram; et omnino, ut credebatur, rex se ei opposuisset, nisi quod
ipsum talem virum esse sciebat, qui facile totum orbem sui imperii
contra ipsum commoveret; unde et ievem satisfadionem ab ipso rece-
pit Cum enim ex communi consilio principuni iuramentum regi obtu-
lisset, quod non ad diminutionem sui honoris hoc factum esset, sed a
domino papa coactus ad consecrationetn accessisset, dominus rex iura¬
mentum ei remisit, et regalia sceptro regni ei concessit. Zur Über¬
setzung von honor vgl. Schäfer, Wormser Konkordat S. 23, A. 2.
18. Gest. Alb. MS. VIII, S. 261*.
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zu fwdflen. Es bedurfte also der größten Energie, um sich
in Trier durchzusetzen und nicht, wie einst Konrad, zu
scheitern. Alberp zeigte sich der schweren Lage gewach¬
sen, sammelte nach seiner Belehnung ein Heer und rückte
nach Trier, wo djese Entschlossenheit solchen Eindruck
machte, daß Klerus ,und Laien, selbst Ludwig, dem Nahenden
entgegenzogen und ihn freundlich begrüßten 10 .
Die Wahl Alberos ist für die Beurteilung des Wormser
Konkordates von größter Wichtigkeit. Daher wird es nun¬
mehr unsere Aufgabe sein, die Vorgänge bei derselben
noch einmal sorgfältig unter dein Gesichtspunkt zu prüfen,
ob wirklich das Wormser Konkordat bei dieser Wahl von
irgendeiner Seite beachtet worden ist. Die bisherigen Dar¬
steller dieser Wahl sind durch die falsche Wertung des
Konkordats zu den willkürlichsten Annahmen verleitet
worden 20 .
Für den Trierer Klerus läßt sich eine Beachtung der
Bestimmungen des Konkordats nicht erweisen. Da man
Alberos Wahl bepj den Laien nicht durchsetzt, verschiebt
die Minorität dos Klerus die Wiahf und nfrnmt sie nach
Entfernung der Laien, ohne irgendwie auf deren Ansprüche
Rücksicht zu nehmen, heimlich vor. Diese Wahl mit Bern¬
heim nur ab Vorwahl zu betrachten, ist unzulässig. Der
Klerus betrachtet sie als völlig genügend trotz der Um¬
gehung der Laien. Vorbehalten wird nur die Zustimmung
des Papstes |und des Königs. Als dieser die Investitur ver-»
weigert, wendet man. sich an, den Papst mit der Bitte, Lothar
umzustimmen. Erst als letzte Möglichkeit kommt die Neu¬
wahl eines Klerus und Volk zusagenden Kandidaten in
Betracht. Nirgends erkennt m,an ein Wahlrecht der Laien
19. Oest. Alb. MS. VIII, S. 260".
20. Bernheim, Lothar u. d. Konkordat S. 30, Huyskens, Albero
S. 61, Prümers, Albero S. 30, Bemhardi, Lothar S. 369; vgl. dem¬
gegenüber die kurze Skizzierung der Wahl bei Schäfer, Wormser Kon¬
kordat S. 22.
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an. Allein ihre Macht jst es, was die; Laien, die sich aus
freien vornehmen Herren der Diözese, Ministerialen der
Trierer Kirche und dem Volk zusäkntnensetzen, wichtig
macht
Durch Drohungen erreichen sie, daß ein großer Teil
des Kiens eingeschüchtert .wird Und zur Wahl Gebhards
von Henneberg bereit ist Bei Alberos Wahl beteiligen
sich nur elf Kleriker. Von den Andern fürchtet diese Mi¬
norität sie würden als Furcht für ihr Leben nicht zuzu-
strmmen wagen. Die Vollziehung der Wahl hält man ge¬
heim, um nicht von den Laien vergewaltigt zu werden.
Daß diese Furcht berechtigt war, zeigen die Ereignisse
nach dem Mainzer Hoftag. Auf diesem nimmt auch Lothar
bei seiner Stellungnahme auf die Laien Rücksicht Als aber
später Atbero mit Heeresmacht gegen Trier vorgeht hört
der Widerstand auf, ohne daß rechtliche Einwendungen
gegen den nur vom KJeriis Erwählten erhoben werden.
Die Laien weichen afeo der Gewalt durch die sie selbst
mäditig sind. Von ihrem Recht verlautet nichts. Immerhin
ist im allgemeinen die pich auf die Kjaoones stützende Ge¬
wohnheit im Brauche, welche ihnen Teilnahme an der
Bischofswahl gibt
Auch beim König ist von der Inanspruchnahme ihm
zitstehender Rechte nicht idie* Rede. Die* Wahiverhandhingen
geschehen ohne ihn; erst als Schwierigkeiten entstehen,
treten die Wähler, tmd auch da mir indirekt zu ihm in
Beziehung. Nirgends nimmt er ein Präsenzrecht in An¬
spruch, vielmehr will er erst die Entscheidung über die
geschehene Wahl nach dem Urteil der Bischöfe treffen.
In Mainz gibt er nicht wie es nach dem Wormser Konkordat
dem König zustand, einer Partei seine Zustimmung, sondern
verweigert nur Alberos Investitur, da dieser nicht von
Klerus und Volk gewählt ist Auf diesen Grund kommt
er in Aachen nicht mehr zurück, sondern begründet die
Nichterteilung der Investitur damit daß Albero konsekriert
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sei, bevor er die Investitur nachgesucht habe. Das Voran-
gehen dieser fordert er jedoch nicht als ein unbedingt zu
beachtendes Recht, denn persönliche Gründe und ein An¬
bieten Alberos, zu schwören, er habe ihn nicht schädigen
wollen, veranlassen ihn zum Nacbgeben. Lothar sucht also
zwar durchzusetzen, daß der Trierer Erzbischof von Klerus
und Laien gewählt und vor der Konsekration investiert'
wird, weicht jedoch in beiden Punkten zurück. Von Wich¬
tigkeit wird seine Stellung dadurch, daß er allein imstande
ist, dem Uebermut der Laien zu steuern. Mit dieser Tat¬
sache begründen auch die Kleriker dem Papst gegenüber
die hohe Wertung der königlichen Investitur.
Daß der Papst das Wormser Konkordat nicht beachtet,
ist nie bestritten worden. Er wünscht einen Erzbischof,
(der die kirchlichein Interessen tatkräftig vertritt und die
zerrütteten Zustände der Trierer Diözese bessert. Da ihm
Albero geeignet erscheint, bestätigt er ihn, ohne sich an
Lothar wegen der Erteilung der Investitur zu wenden oder
Alberos Sträuben zu beachten.
Das Wormser Konkordat ist ,also für das Zustande¬
klommen der Trierer Bischofswahl (des Jahres 1131 völlig]
belanglos. Nur durch eine genaue Interpretation der Quellen
war es möglich, diese Wahl zu verstehen; jede von der
Gültigkeit des Wormser jKonkordats ausgehende Betrach¬
tung muß zu schweren Irrtümern und einer Vergewaltigung
der Quellen führen.
Hillin.
Für die nächste Zeit ist unsere Kenntnis der Trierer
Geschichte nur eine geringe. Nach Alberos Tod am 18. Ja¬
nuar 1152 1 wurde Hillin, der ans bereits 1131 als Anhänger
Alberos begegnete und unter diesem Dekan geworden sein
1. Gest. Alb. S. 258”.
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muß, einmütig von Klerus und Volk zum Erzbischof gewählt 2 .
Oie Wahl soll am 31. Januar erfolgt sein. Bei der Königs¬
wahl Friedrichs I. wirkte Hillin bereits mit 3 .
Von einer Einwirkung König Konrads III. auf die
Wahl Hiliins verlautet nichts, ebensowenig wird von irgend¬
woher Rücksichtnahme auf das Wormser Konkordat be¬
richtet 4 .
Arnold.
Hillin starb am 23. Oktober 1169 1 . Nun kamen, wie
uns unsere Quelle berichtet, die primores von Klerus und
Volk zusammen und wählten einmütig auf Anraten Kaiser
Friedrichs I. Arnold, den Propst von St. Andreas in Köln 3 .
Die Wahl ist noch im Jahre 1169 erfolgt, da eine in Köln
ausgefertigte Urkunde dieses Jahres Arnold als erwählten
Erzbischof von Trier zeigt 3 , (und dieser selbst im gleichen
Jahre noch eine Urkunde aasstellt 4 .
Friedrich I. hat „kliarer und fester als irgendeiner seiner
Vorgänger seit dem Beginn des Investiturstreits und als
seine Nachfolger die königlichen und kaiserlichen Rechte
gehend zu machen verstanden“ und auf die Besetzung der
Bistümer noch einmal einen entscheidenden Einfluß ge-
2. Gest Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 380*: Hillinus, decanus
maioris ecclesiae, unanimi consensu tarn cleri quam populi in ponti-
ficatum successit. Gest. Trev. Cont. II. MS. XXIV, S. 379*: Vacavit
episcopatus eius (Alberonis) dies 13.
3. Simonsfeld, Friedrich I. 8. 25.
4. Lieber die Kirchenpolitik Konrads vgl. Schäfer, Wormser Kon¬
kordat 8. 87 ff.
1. Gest Trev. Cont. III. MS. VIII, S. 381“.
2. Ebenda S. 382*. Primores tarn cleri quam populi Treverensis
ecclesiae convenerunt et ad suggestionem vel consilium imperatoris
Friderici Arnoldum in pontificatum unanimiter elegerunt.
3. M. R. U. 11, no. 1, 8. 35.
4. Ebenda no. 2, S. 36.
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wonnen 5 . Auch in Trier ist Friedrichs Rat zweifellos ent¬
scheidend und die Wahl nur eine Nebensache gewesen.
Schon die Tatsache, daß Arnold aus Köln und nicht aus
Trier stammte, spricht dafür.
Der Trierer Wahlstreit von 1183—1189.
Ueber die Trierer Doppelwahl von 1183 sind wir durch 1
verschiedene Quellen unterrichtet. An Ausführlichkeit über¬
trifft al1 e andern der ß!eflir bald nach den Ereignissen in
Trier geschriebene Bericht der (Gest. Trev. Cont. III. So¬
dann kommen in Betracht die weit kürzeren Angaben der
Kölner Königschronik, der ,Vita Hildegundis, Arnolds von
Lübeck, der Continuatio Aquicinctina des Sigebert, des
Lütticher Mönches Lambert des Kleinen (und der Chronik
des englischen Mönches Gervasius von Canterbury. Es ist
die sehr wichtige Frage aufzuwerfen, welchem dieser ein¬
ander vielfach wiedersprechenden Berichte die Darstellung
zu folgen hat. Scheffer-Boichorst, von dem die Wahl zuerst
genauer untersucht ist, hat seiner Darstellung den Trierer
Bericht zugrunde gelegt, dessen Unparteilichkeit und Ob¬
jektivität er sehr rü'himt 1 . Ihm sind gefolgt Bertheaui 2 und
Cüppers 3 , die wertvolle Ergänzungen zu Scheffer-Boichorsts
Beobachtungen bringen. Die Darstellungen von Prutz 4 ,
Qiesebrecht und Rosbach 5 basieren ebenfalls auf den Gest.
Trev. Cont. III. Im Gegensatz dazu stehen die kurzen
Bemerkungen Toeches 6 und vor allem die ausführliche Be-
5. Schäfer, Wormser Konkordat S. 60.
1. Scheffer-Boichorst, Friedrich 1. S. 34 u. S. 184 ff.
2. Bertheau, Gest. Trev. S. 20.
3. Cüppers, Gest. Tiev. S. 17, 46.
4. Prutz, Friedrich I., III, S. 167.
3. Rosbach, Die Reichspolitik I, 3. 1.
6. Toeche, Heinrich VI. S. 36.
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handlung dieser Wahl durch Wolfram 7 . Eingehend sucht
dieser gegenüber Scheffer-Boichorst den Wert der anderen
Berichte, vor allem der Vita Hildegundis und Arnolds von
Lübeck, 2u erweisen und bringt schließlich noch die kurze
Notiz eines Trierer Bischofskatalogs bei 8 . Es würde zu weit
führen die so viel behandelte Frage hier nochmals genau
zu untersuchen. Die im folgenden gegebene Darstellung
hat den Bericht der Gest Trev. Gont. 111. zur Grundlage.
Ihm gegenüber stehen die andern Quellen wegen ihrer
zeitlichen und örtlichen Entfernung von den Ereignissen,
ihrer PartejstelTung und ihrer weit geringeren Ausführlich¬
keit bedeutend zurück. Die Kölner Königschronik bietet
nur die Tatsache der Doppehvahl 9 . Die von Wolfram so
hoch gewertete Vita Hildegundis ist zw r ar bald nach den
Ereignissen geschrieben, kann jedoch ihres Stiles und ihrer
Tendenz als Heiligenlegende wegen der Trierer Quelle nicht
gleich erachtet werden 10 . Eine Heilige mußte sich doch
der Partei anschließen, die nach des Verfassers Meinung
im Recht war. Zudem wurde für die Heilige der Streit
erst im Jahre 1186 von Wichtigkeit und damals war der
Wahlstreit so sehr in die allgemeine politische Lage ver¬
wickelt, daß der Verfasser der Vita schwerlich genaue Nach-
7. Wolfram, Friedrich I. u. d. Konkordat S. 56.
8. Inde Folmarus, contra quem tempore schismatis Imperator
posuit praepositum Rodulfum.
9. Chron. reg. Colon. S. 133: Arnoldus Trevirorum episcopus
obiit; cui per scisma eligentium duo subrogati sunt, Rudolfus scilicet
prepositus ecclesiae et Volmarus maior decanus.
10. Vita Hildegundis S. 78 -2. Ea tempestate schisma fuit in ec-
clesia Treverensi temporibus imperatoris Friderici; propter duos EJec-
tos, quorum unum, nomine Volmarum, virum magnae virtutis magnaeque
prudentiae, pari voto communique consilio, ferme tota civitas Trevi-
rensis elegerat in Pastorem: alterum vere, nomine Rudolphum, virum
aeque reverendum, Fridericus imperator nominavit, paucis sibi faven-
tibus, timore potius Imperatoriae maiestatis, quam amore devotionb
et pietatis.
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richten über 1 die Ereignisse in Trier selbst eingezogen haben
wird. Arnold von Lübeck, der wohl um ein Menschenalter
später schrieb, gibt nuir eine kurze, ungenaue Schilderung
der Vorgänge 11 . Auch die Notiz des oben erwähnten:
Bischofskatalogs, die übrigens durchaus nicht in Wolframs
Sinn aufgefaßt werden muß 1 -, der Fortsetzung Sigeberts 13
und des Gervasius 14 werden das Urteil 1 nicht ändern. Lam¬
bert der Kleine tut des Wahlstreites nur mit wenigen Worten
Erwähnung 15 . Daß alle diese Berichte nicht wertlos sind,
sondern manche wichtige Ergänzung, namentlich für die
Ereignisse außerhalb Triers bringen, wird die genauere Unter¬
suchung zeigen.
Am 25. Mai 1183 starb Erzbischof Arnold. Schon am
Abend vor seiner Beisetzung versammelten sich die Ka¬
noniker des Domstifts und die Prälaten, um über die Wahl
seines Nachfolgers zu; beraten 16 . Die Prälaten waren die
dem Bischof nahe stehenden Würdenträger der Kirche 17 .
11. Amoldi Chronica MS. XXI, S. 155“: Siquidem metropolis Tre-
verensis vacabat, in qua duo electi erant, Volcmarus et Rotholfus. Volc-
marus quidem prior a saniore parte electus est. Rodolphus vero posterior
a parte infirmiori. Cumque scisma inter eos esset, Volcmarus quasi
de canonica electione presumens ad sedem apostolicam appellavit,
Rodolphus vero ad imperatorem se transtulit.
12. Siehe oben S. 66, A. 8.
13. Sigeberti Cont. Aquicinctina MS. VI, S. 423": (Papa) Formosum
electum Treverensem, electum canonice, sabbato sancto pentecostes in
presbiterum cardinalem, et crastino die in archiepiscopum, contra votum
imperatoris consecravit. Nam alter electus perperam fuerat, quem im-
perator manutenebat.
14. Gervasii Cantuariensis Chronica MS. XXVII, S. 304“: Dedit im-
perator cuidam nepoti suo archiepiscopatum Treverensis ecclesie, sed
canonici alium quendam canonice elegerunt.
15. Lamberti Parvi Annales MS. XVI, S. 649 H : Fulmarus etRodulphus
de archiepiscopatu Treverensi contendunt. Fulmarus facta appellatione
pergit ad Lucium papam.
16. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 383*: Nam precedente ves-
pera diei, qua sepeliundus erat, convenerunt canonici maioris ecclesiae
cum prelatis, ut deliberarent, quem eligerent.
17. Ficker, ReichsfUrstenstand I, S. 143.
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Für Trier ist der Ausdruck in einer Urkunde für Angehörige
des Domkapitels belegt 18 , doch zeigt unser Text, daß hier
andere angesehene Geistliche darunter verstanden sind, was!
durch eine Trierer Urkunde aus dem Jahre 1188 bestätigt
wird 19 . Diese VersammPung einigte sich unter Vermittlung
des Domdechanten Gottfried auf die Person des bisherigen
Dompropstes Rudolf. Eine Einstimmigkeit konnte nicht er¬
zielt werden. Die Opposition brachte während der Nacht
die Majorität, die Rudolf für sich hatte, ins Schwanken* 0 .
Am nächsten Tage fand dann die eigentfich'e Wahlver¬
sammlung Statt, über deren TeiFnehkner wir leider nicht
ganz genügend unterrichtet sind. Kann bei der Vorver-
sam'mhmg der Kleriker die Vorberatung von 1131, in der
die Geistlichkeit die fünf nacfrhher vorgeschlagenen Kan¬
didaten designierte, Zum Vergleich herangezogen werden,
so wird jetzt an die Zusammensetzung der Wahlversamm¬
lung bei Alberos Wahl und die Wahl Arnolds durch die
primores tarn cteri quam populi zu erinnern sein. Neben
dem Klerus sind nämlich jetzt sicher auch vornehme Laien y
Werner von Boianden und Pfalzgraf Konrad, in der Ver¬
sammlung zugegen. Wir werden später von der Anwesenheit
des Herzogs von Limburg, anderer nobiles und Ministerialen
hören. Es ist wohl anzunehmen, daß diese von der Wahl¬
versammlung nicht ausgeschlossen waren, und daß dieselbe
also aus den primores tatn clcri qUam populi bestand.
18. M. R. U. I, no. 616, S. 677: una cum praelatis ecclesie Treve-
rensis. Als solche erscheinen Propst und Dekan des Domes und
3 Archidiakone.
19. Lakomblet 1, no. 512, S. 359: Johannes maior decanus et eiusdem
eedesiae prelati. Als Zeugen erscheinen der Propst von St Simeoo
in Trier und die Aebte von Echternach und Klaustrum.
20. Qest. Trev. Cont III. MS. XXIV, S. 383”: Maxima autem pars
cleri in personam RudolR prepositi maioris domus, mediante decano,
consensit; sed nocte sequenti, negotio perambulante in tenebris, omoino
immutatum est, quiequid ante inchoatum fuerat.
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Das niedere Volk ist, wie sich später zeigen wird, Unter¬
dessen auf der Domfreiheit versammelt.
Doch noch eine andere^ wichtigere Frage drängt sich
uns lauf, nämlich die nach' der Stellung des Pfalzgrafen Kon-
rad und Werners von Bofanden. Hier hat Wolfram einge¬
setzt und gestützt auf die von uns dem Trierer Bericht nicht
gleich erachteten Quellen, den Nachweis zu führen versucht,
daß Werner ein Abgesandter Friedrichs I. gewesen sei
und in dessen Auftrag die Wahl Rudolfs habe herbeiführen
poliert 21 . Doch können die von ihm angeführten Gründe in
keiner Weise Zwingend gebannt werden. Es ist durch nichtsi
zu erweisen, daß die von den Gest Trev. Gont. III. S. 383
erwähnte Krankheit so länge dauerte, daß Friedrich von
ihr benachrichtigt werden (und bis zur Beisetzung des ge¬
storbenen Erzbischofs einen Gesandten mit dem Auftrag
Rudolfs Wahl durchzusetzen abschicken konnte. Bei der
großen Schnelligkeit !mit der die Neuwahl Arnolds Tod
folgte, ist es vielmehr durchaus verständlich, daß der Kaiser
seinen Einfluß nicht direkt für .eine bestimmte Person geltend
machen konnte. Wäre Rudolf wirklich der vom Kaiser
(designierte Kandidat gewesen, so würde Fohnar später
schwerlich nach Konstanz gegangen sein, um hier seine
Wahl zu erlangen. Er hätte die Aussichtslosigkeit dieses
Schrittes einsehen müssen. Endlich muß es bei dieser An¬
nahme sehr wunderbar erscheinen, daß Friedrich später
keineswegs so energisch darauf bedacht ist, gerade Rudolf
als Trierer Erzbischof zur Anerkennung zu bringen, sondern
bestrebt ist, Folmar zu beseitigen ,und den Bischofsstuhl
mit einem tüchtigen Anhänger besetzt zu sehen. Die Mehr¬
zahl der Domkanoniker wird, das ist das wahrscheinlichste,
ihren Propst ohne kaiserliche Aufforderung gewählt und
Werner und Konrad werden als treue Anhänger des Kaisers,
dessen Politik ihnen bekannt war, den Antrag, die Ent-
21. Wolfram, Friedrich I. u. d. Konkordat S. 56 .
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Scheidung des Wählstreiteis Friedrich zu überlassen, ge¬
stefit haben.
In der Wahlversammlung wurde zunächst das Resultat
der Voiberatung mitgeteilt, dann trat der Archidiakon Fol-
War, nach jalleni was von ihm bekannt wird, ein heftiger
und sehr ehrgeiziger Mann, auf und erklärte, daß jene
gestrige denominatio nur unter der Voraussetzung bekannt
gegeben sei, daß derjenige, weicher dje Majorität des; Klerus
und des Volkes für sich habe, Erzbischof werden solle- 3 .
Jetzt bildeten sich unter den Anwesenden Parteien, die sich
untereinander mit heftigen Worten bekämpften, und zwar
bildete offenbar der Wahlmoduls die Streitfrage. Vermut¬
lich w'ünschte ein Teil der Wähler die Heranziehung des
gesamten Klerus und des Volkes nicht, sondern wollte die
Wahl einem engeren Kreise Vorbehalten. Andererseits
mochte auch das Motiv wirksam sein, daß man Fofmars
Beliebtheit tbeäm niedem Klerus und Volke kannte und
bei einer Heranziehung dieser Kreise die Wahl desselben;
voraussah, eine Tatsache, die Folmar seinerseits bestimmt
haben wird, diese Erklärung abzugeben. Zweifellos ist,
daß Folmar auch unter den Anwesenden, auch den ange¬
seheneren Klerikern, Anhänger hatte, und daß eine Eini¬
gung nicht erzielt werden konnte. Daher versuchte der
in der Versammlung anwesende Reichsministeriale Werner
von Boianden mit Zustimmung des Pfalzgrafen zu erreichen,
daß man die Wahl an den Kaiser bringe, „was hier nichts
anderes heißen kann, als daß man an den Hof des Kaisers
ziehen und dort die Wahl vornehmen oder aber vom Kaiser
sich den Kandidaten nennen lassen solle“ 23 . Folmar wider-
22. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 383”: Nam post sepulturam
patris sui cum ad electionem convenissent, Folmarus archidiaconus
dixit, illam hesternam denominationem ita promulgatam fuisse, ut, cid
tnaior pars cleri vel populi faveret, ipse in episcopatum succederet
Ad quod verbum factae sunt partes et intcr partes altercationes graves.
23. Schäfer, Wormser Konkordat S. 72.
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setzte sich dieser Forderung und verlangte eine Sofortige
Wahl, indem er auf idäe Bestimmung der Dekretalen hinwies,
daß ein Bischofsstuihf nie leer stehen dürfe. Für ihn wäre
ja auch jede Verzögerung, die wie 1131 dem höheren Klerus
zugute gekommen wäre, sehr ungünstig gewesen, da er
sich auf die gerade damals zahlreich anwesenden Laien)
stützte. Endlich verschob man die Wahl auf drei Uhr
nachmittags. Ein Glockenzeichen sollte alle zusammen rufen.
Werner war also mit seiner Forderung dicht durchge-
drangen 24 .
Nun trennten sich die Versammelten Und zwar ging
Fofmar mit den Seinen zu den „Laien“ heraus, unter denen
wir das gewöhnliche Volk im Unterschied von den barones,
principes, primores zu Verstehen haben. Diese waren wäh¬
rend der Beratung in großer Menge auf der Domfreiheit 25
versammelt gewesen und begannen jetzt, nachdem sie von
der Verschiebung der Entscheidung gehört hatten sich zu
zerstreuen. Die noch Anwesenden wurden nun von Fofmar
gedrängt, eine sofortige Wahl vorzuneh'men. Herzog Hein¬
rich von Limburg, andere Vornjeh'me, Ministeriale und
Trierer Bürger bemühten sich' mit ihm, das Volk auf der
Domfreiheit festzuhalten. An die bereits Abwesenden sandte
man zunächst Kleriker, dann Vornehme Und Freie und end¬
lich Ministeriale Und geeignete Büiger, Um sie zurückzu¬
rufen. Doch hatten diese Bemühungen nicht allzu großen
Erfolg. Die Einen hatten sich bereits allzu weit entfernt,
24. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, 383 36 : Tune Wamerus
de Bonlande, annuente palatino comite, instabat, ut electio ad im-
peratorem differretur; sed Folmarus insistebat, ut statim episcopus
eligeretur, ex decretis probare intendens, quod nullo temporis spatio.
sedes epispopalis vacare deberet. Ad haec multa fuerunt obiecta.
Tandem statuerunt, ut ad nonam verbum differetur et tune, sigtio
campanae omnibus convocatis, causa terminaretur. Ita ab invicem
digredruntur.
25. So wird claustrum' mit Cüppers (a. a. O. S. 48) zu erklären
sein, nicht als St. Maximin oder als die Abtei Himmenrode. Diese
Orte sind zu weit entfernt, als daß sic in Betracht kämen.
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Andere nahmen ihre Mahlzeit ein und forderten, man solle
bis zur verabredeten Stunde warten und dann, wenn alle
vereint seien, über die Wahl in Frieden beraten. Es wird
klar, daß die, weiche diese Forderung stellten, nicht unbe¬
dingt für Fofmar waren, vielmehr eine rechtmäßige Wahl
unter der Anteilnahme der ganzen Wählerschaft wünsch¬
ten 26 .
Trotzdem schritten die auf der Domfreiheit versammelten
Anhänger Fohnars zur Wahl. Unter großem Tumult drangen
die Wähler in den Dom ein und setzten Folmar auf den
Bischofsstuhl. Dann zerstreuten sie sich. Um drei Uhr
kam die übrige Wählerschaft, darunter der Pfalzgraf und
Werner von Boianden zusammen; sie schickten, um eine
Kassierung der Wahl zu erreichen, eine Gesandtschaft an
den Kaiser, die diesem über den Zwiespalt der Parteien
Bericht erstattete. Friedrich I. hnd sie zur Entscheidung
nach Konstanz 27 .
26. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 383«: Folmarus cum
suis ad laicos, quorum tune mullitudo maxima in Claustrum con-
venerat, egreditur, et ne aliqua mora electionis fiat, modis omnibus
laborat, monet et hortatur. Eius in favorem Heinrieus dux de Len-
burch multa prelocutus cum aliis nobilibus et ministerialibus atque
civibus, monuit, ne ab invicem separarentur et qui digressi fuerant
revocarentur. Ad quod missi sunt primo elend, secundo nobiles
et liberi, tertio ministeriales et cives idonei. Qui reversi, nuntiant,
quosdam longius processisse, quosdam in vicino iam ad prandium
cotisedisse, qui orarent, ut iuxta condictum ad nonam expectarent
et tune congregatis omnibus pro episcopo constituendo in pacr
tractarent.
27. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 3842; At illi non
adquieverunt, sed absentibus aliis in electionera Folmari 1 eonvenerunt,
et raptum eum potius quam eleetum magno coneursu in Oratorium
et in sedem episcopalem traxerunt, et sic ad propria recessemnt.
Circa nonam vero horam iuxta condictum alii cum palatino comite
et Wamero de Bonlande ad signum campanae convenientes, qualiter
talis electio cassaretur, omnibus modis elaborare iutenderunt, et
missa legatione imperatori, dissensionem partium intimaverunt A
quo Constantiam civitatem evocati sunt
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Noch nie konnte 1 pn' Laufe 'der Untersuchung ein so
genaues BiW der Vorgänge bei einer Wahl gezeichnet
werden. Zwar konnte auch hier nicht in aßen Punkten
mit völliger Gewißheit geurteilt werden, viehrieh'r tauchten
beim Eindringen in dien Stoff neue Fragen aiuf; aber trotz¬
dem bedeuten diese Vorgänge eine so erhebliche Erweite¬
rung unserer Kenntnisse von den Ereignissen bei einer
Bischofswahl, daß es gerechtfertigt erscheint, die wesent¬
lichen Punkte nochmals klar hervorzuheben.
Wir unterschieden: 1. Ejne Versammlung der Dom-
kanoniker und Prälaten zur Nominierung eines Kandidaten,
ähnlich wie eine solche Beratung 1131 stattgefunden haben
mUf}; 2. die eigjentfiche Wlalil verSjamjmlung, an der die
Kleriker (doch wohl die Domkanoniker und Prälaten) und
vornehme Laien teilnabmen, wie im Jahre 1169; 3. das
niedere Volk ist indessen auf der Domfreiheit versammelt;
es erwartet, das Zeigt vor (allem die Forderung derer, die
sich schon Zur Mahlzeit niedergelassen haben, ebenfalls)
eine Teilnahme an deij Wahl; 4. nach Fofmlars tumiultuarischer
Wahl rufen dessen Gegner die Entscheidung des Kaisers
an. Früher ist ein solches Ansinnen abgelehnt.
Unter dem Klents treten Domkanoniker und Prälaten
hervor. Sie halten die Vorberatung ab und unter ihnen
werden wir wohl diejenigen zu suchen haben, welche gegen
Folmars Erklärung Widerspruch erheben; vermutlich wollte
man die Wählerschaft auf dnen engen Kreis — vielleicht
in der Hauptsache das Domkapitel — beschränken. Zu¬
nächst zählte Rudolf sehr viele Anhänger in diesem Kreise,
dann änderte sich in der Nacht die Stimmung und Folmars
Erklärung fand auch bei einem Teil des Klerus Zustim¬
mung. Unter denen; die bei den Laien draußen für Folmars
sofortige Wahl eintreten, finden sich auch Kleriker. Die
Mehrzahl derselben blieb jedoch Rudolf treu; das darf man
wohl aus den späteren Ereignissen in Konstanz schließen.
Bei den Laien sind zu unterscheiden Vornehme, welche
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an der Wahlversammlung teilneftmen, und daS Volk. Ver¬
schiedene Gruppen werden wiederholt genannt: Vornehme,
freie Herren der Diözese (der Pfalzgraf, welcher Vogt der
Trierer Kirche ist und andere; Werner von Boianden und
Heinrich von Limburg gehören nicht der Diözese an), Mi¬
nisterialen der Trierer Kirche, endhdf Bürger von Trier,
Fotmar, der sich, wie ganz deutsch wird, vor allem aCif
die Laien stützt, hat den Limburger, andere Vornehme, Mi¬
nisterialen, Bürger und xgn|en Teil des Volkes für sich.
Später zeigt sich, daß auch «Rudolf unter den Laien An¬
hänger hat Ein Teif Jd|es Volkes ist mit der tuimultuarisdien
Wjahl Foknars nicht einverstanden, sondern fordert eine
friedliche Entscheidung in Gegenwart Aller. Ob Werner
und Kon r ad für einen bestimmten Kandidaten ein traten,
läßt sich nicht sagen. Daß sie im' Aidtrag Friedrichs I.
Rudolfs Wahl durchsetzen sollten, glaubten wir verneinen
zu müssen. Beide sind in beiden Wahlversammlungen zu¬
gegen.
ES ist nun unsere Aufgabe, die Weiterentwicklung des
Trierer Wahlstreites unkt seine Verknüpfung mit dem Streit,
der zwischen dem Kaiser und der Kurie ausbricht, zu ver¬
folgen. Es ist jedoch unmöglich, im Rahmen dieser Unter¬
suchung die einzelnen Phasen dieses Kampfes danaustelfen,
vielmehr soll hier die allgemeine politische Lage nur kurz
charakterisiert weiden. So wird es möglich sein, die Trierer
Verhältnisse bis zur Lösung des Wahlstreites zu verfolgen
Und die Bede|u1)ung des Wormser Konkordates für den¬
selben klar Zu Steifen, eine Aufgabe, welche von großer
Wichtigkeit ist, kfa auch' hier die falsche Wertung des Kon¬
kordates die bisherigen Darsteller zU manchen schiefen und
irrigen Urteilen verleitet hat* 8 .
Friedrichs Stelfunglnahlm'e zu dem Trierer Wahlstreit
28. Scheffer-Boichorst, Wolfram, Protz und Giesebredtt gehen
in ihrer Darstellung von der Gültigkeit des Konkordats aus.
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entspricht seiner ganzien Kjrchenpolitik, die darauf aus-
ging, die Von den deutschen Königen vor dem' Investitur¬
streit beanspruchten Rechte wieder zu gewinnen 29 . Die Be¬
stimmungen des Konkordats sind von ihm nicht beachtet
worden. Wir sehen ihn wie in früheren Fällen handeln.
Er hatte die .Trierer nach 1 Konstanz berufen und hier er¬
schienen nun Rudolf |und Folmar in Begleitung von Trierer
Wählern. Leider läßt (sich nichts genaueres über die An¬
wesenden sagen, doch ist daraus, daß Rudolf später ge¬
wählt wurde, zu Schließen, daß Vornehme Kleriker mit
den Kandidaten die Reise nach Konstanz! machten. In diesen
Kreisen hatte ja Rudolf seine Anhänger. Foknar hoffte
wohl vom Kaiser die Anerkennung seiner Wahl zu erlangen.
Aber diese .Hoffnung ging nicht in Erfüllung. Durch eine
Entscheidung der anwesenden Fürsten wurde vielmehr fest¬
gelegt, daß der Kaiser bei zwiespältigen Wahlen unter Zu¬
ziehung des Rates der Fürsten eine ihm geeignet erschei¬
nende Person ernennen könne. Friedrich machte jedoch
von dem ihm zugesprochenen Rechte keinen Gebrauch, son¬
dern gestand den Trierern in seiner Gegenwart die Wahl
zu 30 . Er handelte so, nicht „um den Bestimmungen des
Wormser Konkordats nachzuleben, die das gar nicht for¬
derten, Sondern Um der nun einmal herrschenden Auffassung
von der Bedeutung der Wahl gerecht zu werden, sofern das
(ohne Schädigung kaiserlicher Interessen möglich war 4 ' 31 .
Folmar sah voraus, jdaß er von den anwesenden Trierern
nicht gewählt weiden würde, Und verließ daher — viel-
29. Schäfer, Wormser Konkordat S. 60.
30. Qest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 384«: Juditio prin-
ripum sancitum fuit, quod imperator per consilium principum, si
in electione discordarent, quam vellet ydoneam personam subrogarefc
At ipse optionem electionis iterum in praesentia sua eis concessit,
ita si preteritae electionis discordiam deponere velleni Ueber die
Zeit des Reichstags vgl. Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 24.
31. Schäfer, Wormser Konkordat S. 78.
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leicht mit einigen Anhängern? — Konstanz. Die Zurück¬
gebliebenen, jetzt nur eirie geringe Anzahl, wählten Rudolf,
erlangten Vom Kaiser die Investitur für ihn und führten
ihn nach Trier. Hier fand er den Dom durch seine Gegner
besetzt, <und wurde (daher > n St. Simeon von seinen An¬
hängern auf genommen. Die Vita Hildegundis erwähnt aus¬
drücklich, daß er auch unter dem Volk Anhänger hatte,
was die Erzählung der Gest Trev. Gont III. schon er¬
kennen läßt 92 .
Folmar hatte kehueswegs die Hoffnung, die Aner¬
kennung seiner Wahl zu ergangen, aufgegeben. Er wandte
sich jetzt, wie dje Kölner Königsthronik berichtet mit Geld
versehen, an (den Papst der bereits einen Brief der An¬
hänger Rudolfs erhalten hatte, mit der Nachricht, daßi Folmar
mehr durch Gewalt als durch kanonische Wahl Erzbischof
geworden sei 33 .
Der Papst berief die streitenden Parteien zu sich, ließ
sich die Vorgänge daitegen, verschob jedoch die Entschei-
32. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 384*1; Ubi Folmans
interesse nolens, discessit Alii vero, quam vis pauri, Rodulfum pre-
positum iterum electum presentaverunt et ab imperatore investitum
ad propria reduxerunt. Qui cum Treverim vcnisset, fautores Folmari
domum Sancti Petri preoccupaverunt, et dausis introrsum ianuis,
aditum omnem cum satellitibus et armis ei prohibuerunt Sed apud
Sanctum Symeonem sollempniter susceptus, auctoritate imperatoris
episcopatum saisivit. Zlur Ergänzung vgl. Vita Hildegundis S. 782:
Hunc (Rudolphum) itaque princcps memoratus . . . sublimandum,
et in cathedra Pontificali censuit poncndum, Volmaro violenter extruso,
hinter extuiso ist fortzufahren: Quod ita factum est pauds de plebe
plebeia acclamantibus, laudesque decantantibus.
33. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 384»«: At Folmarus
terra marique laboriosum iter arripiens, Lucium papam adiit, causam
dixit, histiciam a scdc apostolica cxpeciit. Papa dudum litteras
omnium personarum aecdesiae Treverensis suscepcrat contra cum,
et quia per subrepttonqm nvagis quam per canonicam electionem
optinere vellet, audierat. Daß der Brief von allen Personen der
Trierer Kirche geschrieben war, ist natürlich nicht richtig. Chron.
reg. Colon. S. 133: Volmprus vero pecunia preditus in ltaliam
tendit et gratiam apostolici et cardinalitun sibi condliat.
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düng bis auf die Anwesenheit des Kaisers, der bereits nach
Italien aufgebrochen war und in einem Briefe des Wahl¬
streites Erwähnung getan hatte 34 .
Friedrich verlangte, nachdem er in den ersten Oktober¬
tagen 1084 in Verona eingetroffen war, vom Papst, daß
er den von ihm mit Zustimmung der Fürsten Investierten
unverzüglich konsekriere. Luzius führte dagegen keine recht¬
liche Bestimmung an, sondern erklärte sich zur Erfüllung
der Forderung bereit, verzögerte aber „nach dem Brauch
der Kurie“ die Entscheidung. Als der Kaiser Verona mit
Rudolf verließ, war eine Entscheidung nodh nicht getroffen.
Die allgemeine politische Lage, die sich immer kritischer
gestaltete, veranLaßte Luzius durch Rudolfs Konsekration
nicht dje Ansprüche des Kaisers als berechtigt anzuier-
kennen 36 . Die Sn den Reinhardsbrunner Annalen ent¬
haltene Nachricht über die Verhandlungen in Verona ist
eine späte Einschiebung und völlig wertlos 36 . Nun erhebt
sich eine Schwierigkeit. Uinser Trierer Bericht erwähnt
den Abzug des Kaisers von Verona nicht, sondern erzählt,
daß, als der Papst die Entscheidung von Tag zu Tag
hinausschob, endlich denn'Kaiser von Kardinälen mitgeteilt
34. Gest. Trev. Qont. 111. XXIV, S. 384 19 : Unde et ad curiam
suam, die eis prefixa, adversarios suos cum personis aecclesiae
evocavit, et audito electionis ordine circa utramque personam, nihil
eo tempore super hoc deterntinare iudicavit . . . Diese Verhand¬
lungen fanden wohl schon in Verona statt, wo Lucius seit dem
22. Juli war. Scheffer - Boichorst, Friedrich I. S. 44. Rudolf nahm
am Mainzer Hoffest teil, dann erscheint er wieder in Verona als
Friedrichs Zeuge. Görz, Mittelrheinische Regesten II, Nr. 505, S. 144;
Nr. 517, S. 148.
35. Gest. Trev. Cont. III. S. 3S4 25 : Imperator . . . constanter
petiit, ut eum, quem per sententiam principum investisset, papa
oonsecrare non differret. Quod dum apostolicus more curiae de
die in diem protrahendo, imperatori firmam spem suae voluntatis
exequendae promitteret . . .
36. Chronica Reinhardsbr., MS. XXX, S. 542 16 . Dazu Neues
Archiv XXI, S. 717, A. 2.
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wurde, der Papst könne keine Entscheidung treffen, wenn
er (nicht beide Teile zuvor gehört habe. Daraufhin sei Rudolf
lauf Friedliche Befehl mit dein Seinen bei der Kurie er¬
schienen und auch' Foftnar Sei mit seinen Anhängern, dar¬
unter dem Dekan pottfried, der also zu uns unbekannter
Zeit seine Parteistellung gewechselt hat, gekommen. Nun
hätten lange Verhandlungen! begonnen, und jede Partei habe
Schließlich ihre Argumente schriftlich! niedergelegt Eine
Entscheidung habe der Papst nicht getroffen, da die Sache
So verwickelt gewesen sei, daß* auf der einen Seite das
Interesse des Kaisers, au# der änderten das des Papstes
in Mitleidenschaft geJztogen iwäre 37 .
Au# das „tandem“ gestützt, hat Scheffer-Boichorst ge¬
meint, daß zum wenigsten eine Frist von zwei Monaten
seit dem ersten Veroneser AlrfentHalt des Kaisers verstrichen
war 38 . Mit diesen Angaben würde dann die Nachricht Ar¬
nolds von Lübeck tu vereinigen sein, daß der Papst auf
Fohnars Drängen dien beim Kaiser weilenden Rudolf durch
ein energisches Schreiben zu sich gerufen habe. Friedrich
habe, obwohl von; lebhaftem Unwillen über diese Forderung
erfüllt, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, Rudolf zum
Gehorsam ermahnt und ihm zwei Dekretisten un|d zwei
Legisten milgeben, die sein Recht erweisen sollten. Eine
Entscheidung sei nicht gefällt; Rudolf sei zum Kaiser zurück-
37. Gest. Trev. Cont. jll. MS. XXIV, S. 3842«:. . . tandem
suggestuni est imperatori a cardinaljbus, quod ad sententiam' dandam
papa procedere non posset, nisi auditis allegationibus ,utriusque partis.
Ex consensu igitur imperatoris Rudolfus cum, suis? processit ad curiam;
cui ex adversa parte Folmarus cum suis, 1 quos evocaverat ad se, cum
decano maioris aeedesiae resistere paratus, litem suae causae in-
gressus est Lite igitur contestata dum utrimque diu disputatum
esset et allegationes eorum in scriptum redactae curiae representatae
fuissent, quia ita perplexum erat negotium, ut hinc imperatorem,
inde papam graviter tangere videretur, diffinitivam sententiam pro-
mulgare distulit
38. Scheffer - Boichorst, Friedrich I. S. 65, A. 6.
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gekehrt, während Fotmar beim' Papst zurückgeblieben sei 39 .
Es wird sich später Zeigen, daß «ach 1 Rudolf an der Kurie
blieb und Arnold hier irrt 40 . Giesebrecht hat demgegen¬
über diese Verhamdlteigen n£ch Verona in die Zeit, als
Friedrich noch anwesend war, verlegt 41 . Wir jmöchten)
dieser Ansicht nicht folgen, sondern die Verhandliaigen mit
Scheffer-Boichörst lauf einen späteren Termin verlegen. Klar
geht laus diesen Verhjandtungen herVor, daß kein festes)
Recht, nach dem der Streitfall entschieden werden konnte,
vorlag. Daher mußte eine Entscheidung sofort in die po¬
litischen Verhältnisse eingreifen. Friedrich hätte eine Zu¬
rückweisung Steines Kandidaten als schweres Unrecht emp¬
funden, der Papst aber wtar bei der vorhiandenien Mi߬
stimmung nicht gewillt, die kaiserlichen Ansprüche anzu¬
erkennen imd Foünar, der sich selbst an ihn gewandt hatte,
faßen zu lassen.
In dieser kritisteh'en Lage tat der Sohn deS Kaisers;
König Heinrich; einen sehr Verhängnisvollen Schritt. Ei
zog mit Heerösmächt nach Koblenz und Trier, ging in
Koblenz gegen einen Dekan und eifrige Kanoniker, die
Anhänger Fofrnars waren, 1 'mit Oewalt vor, zerstörte in' Trier
Fohrtars Haus und plünderte die Besitzungen der Kleriker,
namentlich der Anhänger Folmars. Die Bürger, die be¬
sonders für Fobnar eingetreten waren, Heß er gefangen
39. Ara. Lub. MS. XXI, S. 155 31 : Cum Volcmarus sequeretur
curiam Romanam et ph> suo negotio molestus esset apostolico,
apostolicus missa epistola peremptorie citavit Rotholphum, qui
tune cum imperatore erat Quod imperator audiens, non parum
aegTe ferebat. Ipsum tarnen, ne contumax videretur, ad audientiam
bortatus est venire, mittens secum duos decretistas et duos legistas:
. . . Cumque ad iudicium ventum fuisset et ex utraque parte
phirimum fuisset allegatum, nullo dato fine, Rotholphus ad im-
peratorem revertitur, Volcmaro cum apostolico remanente.
40. Siehe unten S. 83.
41. Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 99, 624.
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setzen oder fortschleppen. Einige mußten sich loskaufen 1 -.
Die Nachricht von diesem Uebergriff, zu dem Heinrich
nach dem Trierer .Bericht durch böswillige Ratgeber ver¬
anlaßt sein soll, erregte beim Papst lebhaften Unwillen.
Man sandte eine Abordnung zum Kaiser und verlangte unter
Berufung auf die alten lmmunitätsredite der Trierer Kirche
Entschädigung. Friedrichs Antwort ist höchst charakteris¬
tisch: die Immunitätsrechte, so sagte er, sind den Kle¬
rikern verliehen, damit sie ungestört Gott dienen können.
Erlauben sie sich jedoch! Uebeigriffe in das, was ihnen nicht
zukommt, so können sie jene nicht genießen, wenn sie
nicht wieder weise werden. Weil also die Trierer Geist¬
lichen Reichs rechte, die von unsern Vorgängern an bis auf
unsere Zeit unverletzt bestanden haben, angetastet haben,
sind sie mit Recht als .Reichsfeinde behandelt worden. Der
Widerstand gegen den von ihm investierten Rudolf ist also
nach Friedrichs Ansicht ein Eingriff in alte Reichsrechte.
Wohl um den Papst nicht zu verletzen, fügte er noch den
zweiten, vielleicht absichtlich unklar gehaltenen Satz hinzu:
Wenn ihr aber sagt, daß er ohne Zustimmung unseres Hofes
und der Fürsten voigegangen ist, so billigen wir es nicht
und wollen, daß der Schade ersetzt wird 43 . Rosbachs Be¬
hauptung, Heinrichs Voijgehen in Trier entspringe nicht
42. l'eber Heinrichs Zug nach Trier vgl. Gest. Trev. Cont.
III. S. 384 3 ‘, Chron. reg. Golon. S. 134, Am. Lub. MS. XXI.
S. 155 41 . Die Ereignisse fanden im Frühjahr oder Sommer 11S5
statt. Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 635.
43. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 38t 4 »: Immunitates
ideo concessae sunt dericis, ut sequestrati a forensibus causis et tumultu
populi, cum humilitate et devotkme Deo in pace deserviant. Si autem
quae Dei sunt relinquentes, ea quae sibi concessa non sunt, tfsur-
paverunt, privilegio libertatis suae gaudere non debent, nisi resipi-
scant. Ouod igitur Treverenses clerici iura imperii, quae ab ante-
cessoribus nostris divis imparatoribus usque ad tempora nostra
illibata permanserant, attingere presumpserunt, iuste a filio nostro
glorioso rege Heinrico ut hostes rei publicae habit sunt; si autem
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dessen gewalttätiger Art, sondern sei ein 1 politischer Akt
des Kaisers, der auf diese Weisle Rudolfs Anhang habe
mehren und die päpstliche Entscheidung beeinflussen wollen,
lehnen wir als im Widerspruch! mit der Ueberliefemng und,
der vorsichtigen Politik FriedrichSs in jener Zeit stehend
ab 44 . Dürfen wir einer Mitteilung Arriokfs von Lübeck
glauben, So soll der Papst damals in seiner Empörung Fol-
jnars Konsekration beschlossen haben. Friedrich soll davon
gehört haben und dem Papst haben melden lassen, daß,
wenn er Folmar konsekriere, ihre Freundschaft ein Ende
habe. Er soll noch schreckliche Drohungen hinjztugefügt
haben, die von den Boten (Verschwiegen wurden 46 .
Am 25. November 1185 starb Luzius. Sein Nachfolger
wurde der bisherige, nach dem Trierer Bericht dem Kaiser
feindlich gesinnte, Erzbischof von Mailand als Urban III. 46 .
Wie über die andern zwischen Kaiser und Papst strittigen
Fragen, schien zunächst auch inbetreff jdes Trierer Wahl¬
streites eine Einigung nahe bevorzustehen, .wenigstens er¬
reichten die kaiserlichen Gesandten von ,Urban das Ver¬
sprechen, daß er niemals Folmar konsekrieren werde 47 . Es
muß auffallen, daß hier nichjts von einem Versuche Frie-
dicitis: sine sententia curiae nostrae et principum contra illos eins
emanavit edictum: non oommendamus et ut iniistatum pristinum resti-
tuantur volumus.
44. Rosbach, Die Reichspolitik I, S. 6. Vgl. dagegen Scheffer-
Boichorst, Friedrich I. S. 71 und Oiesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 116.
45. Am. Lub. MS. XXI, S. 155 44 .
46. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 385 14 . Giesebrecht,
a. a. O. S. 114.
47. Ueber den von Klemens geleisteten Schwur vgl. den
Brief Wichmanns von Magdeburg an den Papst ML. sect. IV, 1,
S. 445 36 : .... cum, ut attestatione venerabilium virorum Mona-
steriensis et Astensis episcoporum et fidelis viri O. Cipdadarii, quo^
ehisdem verbi sponsores ad eum remisistis, manifestumiicst, dominum
Fulmanmi numquam vos consecraturum in verbo Domini firmiter
promiseritis. Gest. Trev. Gont. III. MS. XXIV, S. 385 19 . Ueber
die Zeit der Gesandtschaft vgl. Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 642.
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drichS, Rudolfs Konsekration zu erlangen, verlautet Wir
sehen, daß von jetzt ab .sein Streben hauptsächlich darauf
gerichtet ist zu verhindern, daß Folmar die Konsekratiot
erlangt So liegt es nahe mit Rosbach zu vermuten, daß
der, nach den Gest Trev. erst später im Kardinalskolleghau
auftauchende Plan, beide Kandidaten fallen zu lassen und
eine Neuwahl anzuordnen schon während der Verhand¬
lungen zwischen Papst und Kaiser ins Auge gefaßt ist
Doch kann dies nicht als völlig sicher hingestellt werden,
wie es Rosbach tut 48 .
Aber bald nadh diesen Verhandlungen kam es zum
Bruch zwischen Friedrich und Urban. Dieser ging zu offener
Feindschaft über und tat auch in der Trierer Angelegenheit
einen entscheidenden, dem Kaiser feindlichen Schritt Er
lud beide Parteien, die, wie die Gest Trev. berichten,
noch immer an der Kurie auf Entscheidung harrten, vor
sich, Heß ihre schriftlichen Darlegungen verlesen und schritt
dann mit größter Eile am 17. Mai 1185 zur Entscheidung.
Die Vorschläge eines Teiles des Kandinalskoliegnnns, ent¬
weder beide Kandidaten zu kassieren und den Trierern
die freie Wahl zurückzugeben, oder die Entscheidung noch
weiter hinauszuschieben, beachtete er nicht vielmehr wurde
Rudolf, ohne daß man ihm Zeit zur Ueberlegung gönnte,
seiner Würde entsetzt, da er dje Investitur vom Kaiser
empfangen habe, Folmar dag'egen anerkannt und am Pfingst¬
fest (1. Juni 1186) konsekriert 49 .
48. Rosbach, Die Reichspolitik I, S. 8. Giesebrecht, Kaiserzeit
VI, S. 129 hält dies Entgegenkommen des) Papstes für Schein, ebenso
wie Scheffer - Boichorst, Friedrich 1. S. 89.
49. Gest. Trev. _Gont. III. MS. XXIV, S. 385 49 : Dum enim
de compositione pacis inter eoq . .. diu laboratum esset . . . im-
peratorc nichil mali suspicante, ipsc domnus papa Urbanus contra
iuramentum, quia in verbo Domini iuraverat, . . . v<delicet quod
Folmaro numquam manus consecrationis imponeret, . . . electionem
Folmari approbare festinavit Convocatis siquidem partibus . . ., quae
a tempore Lucii papae adhuc diffinitivam sententiam prestolabantur,
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Das Vorgehen des -Papstes hat bei den neueren L>ar-
stellern dieser Ereignisse als Verletzung der Bestimmungen
des Wormser Konkordates scharfen Tadel gefunden. Wir
haben bereits bei der Untersuchung der Wahl Alberos nach-
gewies'en, daß schon jdort der Papst das Konkordat nicht
beachtet hat, und ,weiden daher auch hier diesen Vorwurf
nicht erheben. Urban hat seinen dem Kaiser vor kürzet;
Zeit geleisteten Eid gebrochen. Die Tatsache, daß Rudolf
vom Kaiser, zu dem der Papst jetzt in offene Feindschaft
trat, die Belohnung empfangen hatte und dessen Anhänger
war, ist der entscheidende Grund für seine Absetzung ge¬
wesen. Daß der Papst bemüht war, seinen Einfluß auf die
Besetzung der Bistümer möglichst auszudehnen, auch
•durch Konsekration vor der köqiglic’hien 'Investitur, be¬
merkten wir bereits im Jahre 1131.
Der Kaiser, der durch diese Entscheidung völlig über¬
rascht wurde, behandelte von nun an den Papst als Feind,
wie er einst Luzius gedroht hatte, befahl seinem Sohn
utriusque partis allegationes relegi fecit et sic ad sententiam pro-
mulgandam oonsilio fratrum sabbato ante ascencionem hora nona'
processit. Tanta erat festinatio, ut non daretur praeposito tempus
deliberandi usque mane; cum tarnen in)tcardinales essent quidam
sanioris consilii, quibus videretur sanum esse et iustum, ut utrius-i
que cledio cassaretur et aecclesiae Treverensi libera electio red-
deretur vel sententia in tempus magis opportunum differretur. Quo¬
rum consilium papa ,minus caute, si dici fas est, transgrediens,
quod animo diu conceperat, ad effcctum publice perduxit. Nam
destituto Rudolfo preposito, quia de manu imperatoris investituram
receperat, eledionem Folmari confirmavit; quem confirmatum sub-
sequenter in archyepiscopuml Treverensem consecravit Am. Lubl
MS. XXI, S. 158 38 , Chron. reg. Colon. S. 135. Sigeberti Con-
tinuatio Aquicinctina, MS. VI, S. 423 51 . Aus dieser Quelle stammt
das Datum für die Konsekration. Zu verwerfen ist die sich hier
findende Nashricht von Folmars Weihe zum Kardinal. Den Schluß,
den Rosbach, Die Reichspolitik I, S. 10 aus der Angabe, daß man
Rudolf keine Zeit zum Ueberlegen gelassen habe, zieht, lehnen
wir ab.
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Heinrich einen Rachezug in das Gebiet des Kirchenstaates
zu unternehmen und ließ die Alpenpässe bewachen, uro
Folmar den Weg nach Deutschland unmöglich zu machen.
Auch Urban wurde in Verona möglichst eingeschlossen .
Aber Folmars Reise in seine Diözese konnte doch nicht un¬
möglich gemacht werden. Er wurde zwar in Toul von
dem kaisertreuen Bischof Peter nicht aufgenommen, aber
Bertram von Metz empfing ihn nicht nur in seiner Diözese,
sondern zog ihm sogar über die Grenzen derselben ent¬
gegen. Nach kurzem Aufenthalt bei Bertram begab sich
Folmar zum St. Petersberg, einer Besitzung des Grafen
Theobald von Bar, und fand dort dauernde Unterkunft
Sofort begann er dann in seiner heftigen Weise in die
Verhältnisse der Trierer Diözese einzugreifen, suspendierte
einige geistliche Würdenträger und exkommunizierte Kleriker
und Laien, die nicht seine Anhänger waren, ohne sie vor¬
her zur Verantwortung zu ziehen. Rudolfs Anhänger stützten
sich ihrerseits auf kaiserliche Ministerialen, die damals
häufig in der Stadt waren, ließen ihre Gegner beobachten
und gefangen nehmen und waren bemüht, die Verbindung
Folmars mit seinen Trierer Fre:mden unmöglich zu machen 31 .
Eine bedeutende Opposition, an deren Spitze Erz¬
bischof Philipp von Köln stand, und zu der auch Folmar
gehörte, zwang den Kaiser, um die Mitte des Jahres 11S6
nach Deutschland zu gehen 3 -. Auf einem Hoftag in Kaisers¬
lautern, zu dem auch Rudolf, der inzwischen nach Trier
zurückgekehrt war und seine Ansprüche auf den Bischofs-
50. Vgl. über die allgemeine politische Lage Scheffer - Boi-
chorst, a. a. O. S. 89, Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 130.
51. L'eber die Ereignisse nach Fnlmars Konsekration vgl. Gest.
Trev. Cent. III. MS. XXIV, S. 3S5" 3 , Chron. reg. Colon. S. 135,
Am. Lub. MS. XXI, S. 158‘0.
52. Scheffer - Boichorst, Friedrich I. S. 97, 111. Giesebrecht,
Kaiserzeit VI, S. 142. In diese Zeit gehört die Reise der heiligen
Hildegunde.
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Stuhl wohl ajufgegeben hatte, mit den übrigen Trierer Prä¬
laten geladen wurde, bekljagte sich -der Kaiser vor den
anwesenden Fürsten bitter über das ihm von Urhan mit
Folmars Konsekration angetane Unrecht. Sodann stellte)
er auf den Rat der Fürsten Rudolf und die andern Trierer
vor die Alternative, entweder solle Rudolf als Erzbischof
auf seinen Sitz zurückkehHen, oder er solle mit den übrigen
Prälaten und dejm Klerus — von einer Mitwirkung der
Laien verlautet nichts — einen neuen Erzbfechiof wählen.
Die Gefragten entschieden skh für das Erstere, um nicht
durch eine NieUwiaJil dien Zorn des Papstes n|och mehr
zu errufen. Sie gingen nach Trier zurück und betrachteten
Rudolf als ihren Erztris'diof 53 .
Friedrichs Stellung wird aus Seinem Verlangen klar.
Ihm ist die Hauptsache, auf dem Trierer Bischofsstuhl einen
tüchtigen, treuen Anhänjger sitzen zu sehen; erst in zweiter
Linie kommt die Personenfrage in Betracht. Da der von
ihm investierte RujcLolf sich als weinig tatkräftig erweist,
stellt er die obpgo Foiiderung. Bei einer Neuwahl hätte
er seinen Einfluß wieder in entscheidender Weise geltend)
gemacht
53. Oest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 386«: Convocatis
igitur principibus apud Lutram casteltum, Treverenses ctiam illuo
evocari precepit; inter quos etiam Rudolfum prepositum cum ceteriq
prelatis acciri mandavit. Abito itaque sermone ad' principes, iniuriam
sibi ab apostolico irrogatam et tcmeritatem Folmari coram omnibus
exposuit; consilioque principum predictum prepositum, qui iam
destitutus a papa jn domum suam redierat, manifeste oonveniens,
duarum propositionum alteram eligendi optionem dedit ei: ut vel
ad sedem principatus sui Treverim rediret, vel alterum cum caeteris
prelatis et fclero eligeret, quem in locum eius substitucret . . Satis enimi
videbatiir eis, maioris prepositi . . . sine electione dominium ferre,
quam alterum contra interdictum apostolici per eledionem intrudere
. . . Assumpto itaque secum Rudolfo preposito, ad propria redierunt
ct eum in loco electi sine electione reverenter tenuerunt Es muß
auffallen, daß Rudolf hier entgegen den Angaben derselben Quelle
wiederholt als nicht gewählt bezeichnet wird.
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Zu dem neuen Hctftag in Gelnhausen fanden sich Fürsten
und Bischöfe in großer Zahl ein 54 . Auch hier beklagte sich
der Kaiser über Urbans Verhalten, vor allem über die
Konsekration Folmars. Zwei Briefe, welche die Erzbischöfe
Wichmann von Magdeburg vnd Adalbert von Salzburg mit
ihren Suffraganen an den Papst geschrieben haben, geben
über Friedrichs Aeußeningen inbetreff des Trierer Wahl¬
streites Kunde. Die Entscheidung des Papstes könne, sd
soll er nach Wichmanns Brief ausgeführt haben, unmöglich
das Ende der Streitfrage sein, da sie eine Schädigung des
Reiches und seiner Rechte bedeute. Denn niemals habe
es bisher, so sei überliefert, einer der Vorgänger des Pap¬
stes einem deutschen König angetan, einen deutschen Bischof
vor der Belehnung mit den Regalien durch den König
zu konsekrieren 56 .
Dieser Ausspruch Friedrichs über seine Anschauung
von der Aufeinanderfolge von Investitur und Konsekration
der deutschen Bischöfe ist von größter Wichtigkeit. Er
hält es für ein bisher nie verletztes Reichsredht, daß ein
deutscher Bischof zunächst mit den Regalien vom Kaiser
investiert und erst dann vom Papst konsekriert wird. Aber
nicht das Wormser Konkordat wird von ihm als Grundlage
54. Scheffer - Boichorst, Friedrich I. S. 114, Giesebrecht, Kaiser¬
zeit VI, S. 146.
55. ML. seri. IV, 1, S. 445 25 : Maxime autem et spccialiter
de facto Treverensis eedesiae subiunxit, de quo ncc credi potuit,
nec animo concipi, quod eo unquam quem accepit fine foret condu-
dendum. Nam si secundum ordinationem vestram idem factum in-
convulsum permanere deberet, videretur imperium demembrationem
et maximam sui iuris diminutionem incurrisse, praesertim cum nuOi
antecessorum suorum ab aliquo antecessorum vestrorum factumr fuisse
antiquitatis curiosa reportet memoria, quod episcoporum quispiam in
regno Teutonico consecrationem prius quam regalia per sceptrun
imperiale receperit. Quod quidem rationi non derogans in haec usque
tempora usus approbatus celebri firmitate conservavit Sehr ähnlich
ist der Brief Adalberts von Salzburg. ML. $ect. IV, 1, S. 447 11 ,
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dieses Rechtes angeführt, Standern alte Ueberlieferung. Auch
Lothar suchte bei Alberos Wahl das Voraufgehen der In¬
vestitur vor der Weihe durchzusetzen; aber wie anders
ist Friedrichs Stellung! Während jener vor allem aus
Furcht vor Alberos Feindschaft stafort nachgibt, erklärt dieser
den Fall noch keineswegs für erledigt Die anwesenden
Fürsten billigen das, und schließlich dringt auch die kaiser¬
liche Forderung dem Papst gegenüber durch!
Folmar war unterdessen nicht untätig gewesen. Um
größere Vollmachten zu genießen, erbat und erhielt er von
Urban die Würde eines päpstlichen Legaten. Sodann be¬
rief er auf den 15. Februar 1187 ein Konzil nach Mouzxm;
das im Gebiet des ihm günstig gesinnten Reimser Erz¬
bischofs gelegen war. Trotzdem Friedrich den Besuch des
Konzils untersagte, kam eine große Anzahl von Geistlichen
zusammen, an ihrer Spitze Bertram von Metz. Besonders
zahlreich strömte der Klerus aus dem Archidiakonat Lon-
guäon, der zumeist französisch redende Bewohner hatte,
herbei. Auch waren französische Bischöfe und Kleriker
zugegen. Heinrich von Verdun, dessen Klents für Folmar
Partei nahm, mUß-te auf seine Bischofswürde verzichten
und ging nach Lüttich, wo er nach einigen Jahren starb.
Folmar schaltete auf der Synode mit gewohnter Heftigkeit
Er exkommunizierte Bischof Petrus von Total und andere
vornehme Geistliche. Andere suspendierte oder setzte er
ab, ohne die Bestraften voradaden und zu überführen. Der
Papst bestätigte diese Maßnahmen, die Folmar auf den
Rat der französischen Kleriker unternommen haben soll 56 .
Doch bald bahnte sich ein völliger Umschwung der
56. Ueber das Konzil von Mouzon vgl. Gest. Trev. Cont III.
MS. XXIV, S. 38713, Chron. reg. Colon. S. 135, Gesta ep. Vir-
dunensium, MS. X, S. 520 4 , Annales Mosomagenses, MS. III, S. 162 48 .
Als Ergänzung ist wichtig ein Schreiben Folmars an Mitglieder des
Verduner Domkapitels, die doch seine Anhänger gewesen sein
müssen. Gallia christiana XIII, S. 575.
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Stellung Folmars, die nicht zum {wenigsten auch auf der
Unterstützung des Erzbischofs; von Reims und seines Neffen,
des französischen Königs, beruhte, an. In der ersten
Hälfte des Jahres 1187 kam ein Bündnis zwischen Frie¬
drich I. und Philipp II. August zustande. Zu PhiQpps
Versprechungen gehörte auch Foimars Vertreibung, die
jedoch erst nach einer Zusammenkunft beider Herrscher
im Dezember 1187 völpg durchgeführt wunde. Fohrtar
flüchtete sich nach England, wo er ehrenvoll aufgenommen
wurde und bis an sein Ende verblieb 57 . Semen Anhänger
Bertram von Metz hatte die Rache des Kaisers schon früher
ereilt 58 .
Mit dem folgenden durch die allgemeine Lage bedingten
Wechsel der päpstlichen Politik verlor Folmar auch die
Unterstützung von dieser Seite. Aus dem heiligen Lande
kamen beunruhigende Nachrichten, in Deutschland hatte
sich der Episkopat für den Kaiser erklärt; Philipp 11. kugust
hatte ein Bündnis mit ihm geschlossen. Daher lenkte Urban
ein. Aus einem später zu erwähnenden Schreiben Kle¬
mens III. geht hervor, daß Urban und die Karxfinäle mit
den kaiserlichen Gesandten festsetzten, daß die Trierer
Diözese von dem Gehorsam gegen Folmar entbunden und
eine Neuwahl vorgenommen werden sollte 59 . Das war ein
Erfolg des Kaisers. War er doch schon längere Zeit nicht
mehr energisch für Rudolf eingetreten und hatte sogar bereits
Selbst eine Neuwahl vornehmen lassen wollen, während
Urban mit Folmar einen lange geschützten Anhänger fallen
Heß.
Am 20. Oktober 1187 starb Urban, ohne den Frieden
57. Gest. Trev. Gont. III. MS. XXIV, S. 387 *°, ScheHer-
öoichorst, Friedrich I. S. 134, derselbe: Forschungen zur deutschen
Geschichte VIII, S. 482, Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 156.
58. Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 156.
59. Leber die päpstliche Politik vgl. Scheffer-Boichorst, Frie¬
drich I. S. 145, Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 157.
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mit dem Kaiser geschlossen zu haben. Schon am nächsten
Tage winde der bisherige Klanzier Urbans, Albert, zttrrt
Papst gewählt. Er hatte wohl Folmjars Konsekration und
den Bruch mit dem Kaiser nie gebilligt und bemühte sich
mm auch als Papst, eine völlige Einigung herbeizuführen.
Der von Folmar gebannte Petrus von Toul, der gerade auf
der Reise nach Rom war, um gegen seine Exkommunikation
Appellation einzuiegen, nahm, von Gregor VIII. (so nannte
sich Albert) selbst aufgefordert und mit dem Friedenskuß
empfangen, an dessen Weihe teil 60 . , Bei seiner Abreise!
nahm der Bischof ein Schreiben an Folmar mit, das ebenso
wie (sein Empfang an der Kurie den großen Umschwung der
päpstlichen Politik zeigt. Gregor betont in demselben, daß
die Kirche in der gegenwärtigen bedrängten Lage auf die
Qunst der Fürsten langewieseh sei (und daher sehr milde
gegen sie verfahren müsse. Folmar sei in seiner Diözese
zu scharf gegen Bischöfe und andeie Leute vorgegangen
und habe dadurch vitj Unheil hervoigerufen. Damit das
nicht wieder geschehe, untersagt jhlm der Papst, irgend
jemand ohne seine Zustimmung zu exkommunizieren und
ermahnt ihn zut Mäßigung, mit dem' Hinweis auf die
Steilung, die er stets Zu ihm eingenommen habe 61 .
60. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 388 7 . Daß er bereits
früher Folmar nicht günstig gesinnt war, zeigen die Worte des so¬
gleich 91 erwähnenden Briefes: Cum ctenim non prorsus ignores,
quid nobis super negotio tuo Visum fuerit a principio . . *
61. ML. IV, 1, S. 587 23 : Proinde quod('tua fraternitas a dotnino
Urbano predecessore nostro rccedens et provincie Trcvirensis fines
attingens, durius quam congrue Visum fuit se cepit in cpiscopos
et personas alias exercere et cum in scandalum multos miserit, paucos
ad se provocavit in gratiam, nos ex consueto sedis apostolice moder-
amine providere volentes, ne in asperitate tua multorum a te»
facias animos alienos et tandem ipsam etiam censuram ccciesiasti-
cam, si servata non fuerit, contemptibilem reddas, litteris tibi presen-
tibus inhibemus, ne ad excommunicationcm vcl depositionem per-
sonarum Trevirensis provincie sine conscientia et licentia nostra pro-
cedas, sed ita in omnibus modestiam tencas, ut ex animositate
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Dieser scharfe Tadel und die Tatsache, daß der kaiser¬
treue, von Folmar selbst gebannte Bischof von Toul nicht
nur freundlich mitgenommen, sondern sogar zum Träger
des Briefes gemacht wurde, läßt deutlich die Bahnen er-
Ifcnnen, die GregOir in seiner Politik zu wandeln gedachte.
Ein baldiger Tod verhindertet ihn, den Frieden herzustellen**.
Sein Nachfolger, Klemens III., sandte, um' Kaiser und
König zu befriedigen, zwei Kardinale, Jordan von St Pu¬
den tiana und Petrus von St Pietro in Vin Coli, nach Deutsch¬
land. Auch ließ er, da er zur Entscheidung der Streitig¬
keiten <he Anwesenheit Fohnars an der Kurie für nötig
hielt, für Fohnjar beim Kaiser sichere Reise erwirken tmd
denselben auffordem, sich bis nim 12. Febniar 1189 bei
ihm einzufinden. Die Legaten überbrachten dem Kaiser
eine endgültige Formulierung der schon lange zwischen den
Parteien erwogenen Streitfragen, t*id Friedrich I. nahm
dieselbe an. Für den Trierer Wahlstreit wurde das einst
zwischen Urban und den kaiserlichen Gesandten m Verona
geschlossene und schriftlich niedeigetegte Abkommen an¬
genommen und vom Kaiser kurz vor seinem Aufbruch zum
Kreuzzug urkundlich festgelegt 63 . Das Nichterscheinen Fd-
mars, der nach dem Trierer Bericht dreimal von den Kar-
aliqua vel indignatione preterita eedesie causam et «nam non
facias graviorem.
62. Gregor starb am 17. Dezember 1187. Giesebredit, Kaiser-
zeit VI, S. 178.
63. Oest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 389 3 : Hic (Clemens)
. . . volens satisfacere prindpibus, itnperatori videlicet et regi, con-
silio fratrum decrevit eidem negotio finem imponere. Emissis igitur
duobus cardinalibus, Jordano (videlicet et Pfetro, questiones, quae
inter predecessores suos et imperatorem diu ventilatae erant, in
form am diffinitivam redactas, per eos imperatori et regi transmisü
Imperator autem, cum iam in procinctu itineris sui esset, acceptavit
formam compositionis illius et eam carta conscribi fedt bullisque
aureis confirmari mandavit. Die Getandtschaft wurde Ende Juni
1188 geschickt. Giesebrecht, Kaiserzeit, VI, S. 203. Ueber die
Zitation siehe den Brief des Papstes an die Trierer unten Anm. 64.
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dinälen zitiert wurde, erleichterte dem Papst die Entschei¬
dung des Streites sehr. Er schickte, als ihn Heinrich VI.
nach dem Aufbruch Friedrichs um Ausführung der Friedens¬
bestimmungen ersuchen ließ, den Kardinallegaten Soffred
nach Deutschland und ließ den Frieden bekannt machen 64 .
64. Gest. Trcv. Cont. III. MS. XXIV, S. 389 24 : Rex igitur
Heinricus post discessum patris sui negotii Treverensis dispendium
volens abbreviare, nuntios suos ad papam transmisit, ut compositio-
nem, quae inter eos facta fuerat et quam scripto iam confirmave-
rant, in publico executioni mandaret . .. Clemens papa legatum
apostolicae I sedis domnum Sofridum ... ad regem transmisit, ut
secundum tenorem compositum is factae negotium Treverense de-
terminaret . . . Siquidem iuxta mandattim papae Treverim accessit
et aeedesiam totam cum suffraganeis aeedesiis ab obedientia
Folmari audoritate apostolica absolvit. Si quos etiam idem
Folmarus excommunicaverat, officio et beneficio privaverat vel
omnino deposuerat, in statum pristinum restituit. Ut autem
factum suum maiore contra obloquentes muniretur presidio,
cartam sigillo papae et subscriptione cardinalium munitam propo-
suft, quam etiam in publico relegi precepit; in qua continebatur,
quod papa pro eiusdem negotii determinatione archyepiscopum Fol-
marum tertio per cardinales citatum, et tandem non venientem, ab am-
ministratione Treverensis aeedesiae omnino deposuit; consecrationem
tarnen pontificalem nojn adern it. Aeedesiam vero Treverensem ab
oboedientia sua in eodem scripto liberavit, omnes. quos ille ligaverat,
absolvit, quos ille deposuerat* in pristinum honorem resitituit; quiequid
etiam tempore scismjatis ab utroque, Rudolfo videlicet preposito
et Folmaro, constitutum fuerat, quod alicui in iure suo derogare
posset, in irritum revocavit. His omnibus premissis, tandem aeedesiae
Treverensi in eodem scripto liberain eledionem antistitem eligendi
concessit Die pästliche Bulle über die Entscheidung des Trierer
Wahlstreites, Jaff6, Reg. Pont. II 2 , Nr. 16423, S. 557. M. R. U.
II, Nr. 94, S. 130 stimmt nicht völlig mit dem von den Gest.
Trev. angegebenen Inhalt des päpstlichen Schreibens überein. Vgl.
darüber Scheffer-Boichorst, Friedrich I. S. 161, 179, 187, Bertheau, Gest.
Trev. S. 22. Das Schreiben ist gerichtet an die Trierer: dilectis
filiis, universo capitulo Trevirensis ecclcsie et omni dero et populo
per. Treverensem archiepiscopatum eonsistentibus . . . Von beson¬
derer Wichtigkeit ist in dem Schreiben der Bericht über Folmars
Zitation zum Papst: Et quoniam ipsius pacis tractatus et totius
negotii consumatio venerabilis fratris nostri Fuimari, archiepiscopd
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Soffreid ging nach Trier, löste die Diözese vom Gehorsanf
Fofmars und restituierte die von diesem Gebannten und
Abgesetzten. Ebenso wurde Rudolf für abgesetzt erklärt,
und die Maßregeln Beider, durch welche dief Rechte Dritter
geschädigt waren, für ungültig erklärt Doch sollten beide
und die wegen ihrer Parteinahme für Folntar vertriebenen
Kleriker ihre alten Rechte wieder erhalten, Fol mar sollte
nie mehr von seiner Legaten- und Erzbischofswürde Ge¬
brauch machen, jedoch anderweitig würdig versorgt werden.
Endlich wurde den TJriere-n! die freie Wahl eines' neuen
Erzbischofs Zuges tanden und in Gegenwart König Hein¬
richs wurde von den Trierern einmütig auf Veranlassung
und Bitten des Königs der bisherige Kanzler des Kaisers,
Johann, zum Erzbischof gewählt und nach der Wahl vom
König investiert. Der Klaidinallegjat vollzog sofort seirie
Konsekration 65 . Die Wahl ist, das zeigt die Person des
vestri, presentiam exigebat, ipsutn ad nos, impetrata' sibi a karissimis
in Christo filiis nostris ilhistribus F. imperatord et H. filio eius rege
Romano rum, semper augustis omnimoda securitate, apostolici auc-
toritate precepti curavimus evocare. Dilecti etiarii filii nostri P.
tituli s. Petri ad vincula et J. s. Pudentiane presbiteri cardinales,
apostolice sedis legati, hoc ipsum ei ex parte nostra et sua missis
litteris cum quanta potuere districtione iniungere curaverunt. Adiec-
tum est etiam quod, nisi pridie Idus Februarii iam preteriti nostro
se conspectui presentarct, nichilominus ad negotii consummationem
de fratrum nostrorum consilio procedere curaremus. Quoniam igitnr
hartenus nescimus, qua intentione seu animositate nobis suam noluit
presensiam exhibere, ipsum de communi fratrum consilio ceu contu-
macem et inobedientem . . . privamus.
65. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 389*2; Accepta .gi-
tur electionis suae libertate, Treverenses suggestione et precibus regis,
qui tune temporis in civitate presenserat, dominum Johannem, im-
perialis aulae cancellarium, unanimiter clegerunt, electum regi investien-
dum presentaverunt. Peractis autem omnibus sollempnitatibus elec¬
tionis, auctoritate apostolica a. cardinale confirmatus est. Die könig¬
liche Investitur ging also der Weihe voran. Zur Chronologie vgl.
Scheffcr-Boichorst, Friedrich I. S. 183.
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Gewählten, unter dem bestimmenden Einfluß Heinrichs VI.
zustande gekommen.
So wurde der langjährige Streit mit einem Erfolg des
Kaisers beendet. Allerdings wurde Rudolf nicht Erzbischof,
doch erreichte der Kaiser, daß die Kurie mit Folmar nicht
durchdrang, sondern «Laß eine Neuwahl, bei der die könig¬
lichen Interessen voll berücksichtigt wurden, vorgenommen
wurde.
Aus dem Verlauf des Streites .ist klar geworden, daß
weder Papst noch Kaiser das Wormser Konkordat im ge¬
ringsten berücksichtigen, daß es vielmehr rein politische;
Faktoren sind, die beide in ihrer Handlungsweise bestimmen.
Solange der Papst nicht mit dem Kaiser brechen wollte,
nahm er keine entschiedene Stellung in bezug auf den
Wahlstreit ein; die offenen Feindseligkeiten begann er mit
Folmars Konsekration, das Einlenken zum Frieden damit,
daß er seinen Schützling fallen ließ. Friedrichs I. Stellung
ist uns während des Streites wiederholt in/‘so klaren Aeußc-
rungen entgegengetreten, daß es unnötig erscheint, dieselbe
hier nochmals zu charakterisieren.
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Schluss.
Wir stehen am Ende der Untersuchung. Mit wenigen
Worten mag das Ergebnis derselben in Bezsqg auf die in
der Einleitung gestellte Frage nochmals hervorgehoben wer¬
den. Das Trierer Wahlprivileg von 913 ist nicht beachtet
worden, weder von den deutschen Herrschern, noch von
der Wählerschaft Die Wahlen waren, ebenso wie eis
etwaiger Widerstand gegen die von den Königen ernannten
Erzbischöfe aus den allgemeinen Zeitverhältnissen und der,
nie völlig außer Brauch gekommenen Gewohnheit daß die
Bischöfe, wie es das kanonische Recht bestimmte, von
Klerus und Volk gewählt wunden, zu erklären. Auch für
das Wormser Konkordat mußte Nichtbeachtung seiner Be¬
stimmungen festgestellt weiden.
Die genauere Betrachtung der Wahlen eröffnete bis¬
weilen Einblicke in die Bestrebungen der Wählerschaft
Zu den verschiedensten Zeiten sahen »wir die große Be¬
deutung der Laien der Diözese für das Zustandekommen
der Wahlen. Sie lassen sich'deutlich in verschiedene Gruppen
scheiden. Einige Male begegnen uns vornehme Herren,
die nicht zur Diözese Trier gehören, wie der Herzog von
Limburg und der Reichsministeriale Werner von Boianden.
Sehr wichtig sind die Pfalzgrafen bei Rhein als Vögte der
Trierer Kirche. Bei den Wahlen Alberos und Rudolfs treten
sie hervor. Von den Addsgeschlechtem der Diözese be¬
gegnen uns in erster Linie die Grafen von Luxemburg,
die Einem aus ihrer Verwandtschaft den Trierer Bischofsstuhl
zu gewinnen suchen. Der königliche Gegenkandidat sucht
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Hilfe bei den ebenfalls zur Diözese gehörigen Herren von
Madelberg und Stalle zu gewinnen. Später tritt diese
Gruppe der Laien namentlich noch unter Erzbischof Gott¬
fried und bei der W,aht Alberos von Montreuil hervor.
Sodann ist der Ministerialen der Trierer Kirche Erwäh¬
nung zu tun. Unter der Führung des Grafen Dietrich gehen
sie 1066 gegen Kuno vor. Zur Zeit Gottfrieds finden wir
den Burggrafen Ludwig als ihren Führer. Endlich ist noch!
das stets nur in allgemeinen Ausdrücken genannte Volk
anzuführen.
Bei den letzten Wahlen traten die angesehensten Kle¬
riker der Diözese, zumeist Mitglieder des Domkapitels,
«durch eine Vorb<ra,tung vor der Wahl oder durch eine
von ihnen allein abgehaltene Wahl hervor. Sie nominieren
die Kandidaten.
Mit der Zeit Innozenz III. unid der Ausbildung des
ausschließlichen Wahlrechtes der Domkapitel beginnt ein
neuer Abschnitt in der Geschichte der Bischofswahlen. Das
Ende des zwölften Jahrhunderts kann also als ein durch
innere Gründe wohl gerechtfertigter Abschluß der Unter¬
suchung gelten.
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Exkurs I.
Herkunft und Stand der Trierer Erzbischöfe.
Der bessern Uebersicht wegen soll hier das zumeist
schon im Text über Herkunft und Stand der Trierer Erz¬
bischöfe Gesagte nochmals zusammengestellt werden.
Diejenigen Trierer Bischöfe, welche nicht bereits Kle¬
riker der Diözese waren, sind fast alle von den deutschen
Königen ernannt worden. Rodbert, der Sohn eines sächsi¬
schen Grafen, hatte vor seiner Einsetzung durch Heinrich I.
wohl auch in Sachsen gelebt Heinrich hatte seine Bildung
in Reichenau empfangen und war dann in Würzburg ge¬
wesen. Ekbert kam vom Hof Ottos II., dessen Kanzler
er war, nach Trier; Johann hatte das gleiche Am(t bei
Friedrich I. bekleidet Ludolf war Hildesheimer Domherr
und von Geburt ein Sachse, Megingaud Dompropst und
Kämmerer in Mainz. Poppo, Eberhard, Konrad und Egil-
bert hatten die Würde des Dompropstes in Bamberg, Worms,
Köln und Passau inne, als sie zu Trierer Bischöfen gemacht
wurden. Arnold war früher Propst von St. Andreas in
Köln gewesen.
Heinrich V. erhob zwei Kleriker der Trierer Diözese,
den Dompropst Bruno und den Archidiakon Gottfried auf
den Bischofsstuhl. Auch der im Jahre 965 ernannte Diet¬
rich hatte bereits eine geistliche Würde in der Trierer
Diözese — er war Diakon — inne. Zu der Gruppe der
aus dem Trierer Klerus von den Königen auf den Bischofs¬
stuhl Erhobenen gehören schließlich vielleicht noch Udo,
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dessen Wahl schwerlich ohne Heinrichs IV. Eingreifen ge¬
schehen ist, und nach unserer Vermutung Egilbert
Die ohne entscheidendes Eingreifen der Könige von
der Trierer Wählerschaft gewählten Bischöfe stammen be¬
greiflicherweise aus der Trierer Diözese. Sie sind meist
Domkanoniker, so der nach Meginhers Tod gewählte
Bruno, Hillin, Rudolf und Folmar. Von Meginher ist das¬
selbe nicht bezeugt, jedoch wahrscheinlich. Albero von
Luxemburg war Propst von St. Paulin in Trier. Die Wahl
des aus der Metzer Diözese stammenden Albero von Mon-
treual geschah unter besonders schwierigen Umständen auf
den Rat der in Trier anwesenden Bischöfe von Alhano und
Metz.
Bei fast allen Trierer Erzbischöfen läßt sich vornehme
Abstammung erweisen. Rodbert war ein Schwager König
Heinrichs I.; Heinrich stand in verwjandtschaftlichen Be¬
ziehungen ziulm HerrSchdrhause, und auch bei der Wahl
Alberos von Luxemburg war die Verwandtschaft mit Hein¬
rich II. nicht ohne Bedeutung. Poppo war ein Sohn des
Mjarkgrafen Luitpold I. von Oesterreich. Aus gräflichen
Häusern stammten Ekbert (von Holland), Albero 1. (von
Luxemburg), Eberhard (sein Vater war der schwäbische
Graf ,Ezzelin), Bruno (von Lauffen) und der 1130 gewählte
Bruno (von Berg). Der 1066 ermordete Konrad stammte
wohl aus einem einfachen Adelsgeschlecht, wie auch sein
Verwandter Anno 1 . Rudolf war ein Herr von Wied 2 . Egil¬
bert entstammte einem vornehmen bayrischen Geschlecht 3 .
Bezeugt ist adlige Abstammung auch für Dietrich 4 , Gott-
1. Vita Conradi, MS. VIII, S. 214 13 : Ex" nobili prosapia oriun-
dus extitit, ex Suevia oppido Pulinga. Siehe Th. Lindner, Anno II.
der Heilige, Leipzig 1869, S. 99.
2. Chron. Albrici Monachi Triutn Fontium, MS. XXIII, S.
853 3 : Rodulfus de Weda.
3. M. R. U. II, S. XLII wird er ohne Beleg Graf von Orten-
burg genannt.
4. Gest. Trev. MS. VIII, S. 169 4 ^ (B. €.): Vir nobilis.
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fried 5 , Meginher 6 , Albero von Montreuil 7 lind Arnold 9 . Ueber
das Geschlecht Ludolfs, Megingauds, Hillins 9 , Fohnars 10 und
Johanns läßt sich nichts Bestimmtes sagen, doch ist auch
bei ihnen adlige Herkunft sehr wahrscheinlich.
5. Gesta Godefridi, MS. VIII, S. 200«: Hic de Leodicensi
parrochia progenitoribus admodum nobilibus . . . extitit oriuodus.
6. Gest. Trev. Cont I. MS. Vlll, S. 199*Eadem qua decessor
parochia nobilibus et ipse parentibus procreatus.
7. Gest. Alb. MS. VIII, S. 247 4ti : Nobilibus quidem parentibus.
8. Sein Gest Trev. Coat. III. MS. XXIV, S. 382 erwähnter
Reichtum läßt auf adlige Herkunft schließen. Zweifelhaft ist die An¬
gabe Alberichs MS. XXIII, S. 844 24 : Arnoldustjde Baioaria, ut dicunt,
orrundus und die M. R. U. II, S. XLV ohne Beleg gegebene Be¬
hauptung, er stamme aus dem Geschlecht der Grafen von Walcourt
Vgl. dar» Görz, »Mittelrhein. Regesten II, no. 278, S. 82.
9. ' Ohne Beleg heißt er M. R. U. II, S. XLV Herr von Falle-
mannia.
10. Die Angabe Folmar stamme aus dem Geschlecht derer
von Castrum ist eine Hypothese. Scheffer Boichorst, Friedrich I.,
S. 35, Anm. Z
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Exkurs II.
Zur Beurteilung! der Oesta Treverorum
Continuatio I. MS. VIII., S. 175«.
Die Gesta Treverorum Qontimiatio I. ist zur Zeit des
Trierer Erzbischofs 1 Albero von Montreuil abgefaßt worden 1 .
Ihr Wert ist, najmentgeh in <fett älteren Teilen, nicht sehr
hoch anzuschlagen. Es findet sich nicht nur viel Sagen¬
haftes in ihr, sondern wir begegnen auch an verschiedenen
Stellen schweren chronologischen Irrtumem und andern Un¬
richtigkeiten 2 . Die Wertlosigkeit einiger Kapitel ist von,
Bresslau nachgewiesen worden 3 .
Hier soll nodihiafs 1 auf die während der Untersuchung
wiederholt hervorgetretene kirchliche Tendenz der Quelle
hingewiesen werden. Der Verfasser, ein eifriger Anhänger
'der kirchlichen P[artei, schildert die .Ereignisse unter dem
Gesichtspunkt der kirch'enpo'itisehen Fragen seiner Zeit und
ist offenbar bemüht, zu zeigen, daß die Forderungen seiner
Partei in Trier stets Beachtung gefunden haben. Will sahen,
wie er bei dien Wtahlen Ploppos, Eberhards und Brunos von
einer maßgebenden Betqiligiunjg der Trierer Wählerschaft
berichtete 4 . Bei Konrads Erhebung spricht er von einer!
1. W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittel-
alter 116 , s. 122.
2. Siehe oben S. 36, 42. Auch S. 30 erhoben sich Zweifel an
der Richtigkeit des in unserer Quelle Erzählten.
3. H. Breßlau, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Konrad II.,
Leipzig 1884, II, S. 614 ff.
4. Siehe oben S. 24, 25, 41.
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Nichtberücksichtigung des Rates und der Wahl der Trierer
und weist im Sinne seiner Zeit auf den Empfang der In¬
vestitur und Bestätigung des Königs- hin 5 .
Besonders lehrreich für die Anschauungen des Ver¬
fassers ist seine Darstellung des Kampfes zwischen Hein¬
rich IV. und Gregor VII. und der Zeit des Trierer Erz¬
bischofs Egilbert 6 . Auch hier ist er über den Gang der
Ereignisse nur sehr mangelhaft unterrichtet. Gregor VII.
erneuert, so erzählt er, das alte Gebot des Gölibats für den
Klerus und tritt gegen die Simonie auf. Er erregt dadurch
großen Unwillen ünjd es entbrennt ein heftiger Streit zwischen
ihm und dem König. Denn bei der Besetzung der Bistümer
und anderer kirchlicher Würden verfuhr man damals nicht
nach kanonischem Recht, sondern! wer dem König Geld zahlte,
oder Sich ihm anderweitig dienstwillig erzeigte, wurde durch
königliche Gewalttätigkeit eingesetzt, wo er wollte 7 . Als
der König trotz des Verbotes von dieser Handlungsweise
nicht abließ, bannte jder Papst ihn und die Seinen, Hein¬
rich dagegen ließ auf einem Konzil Gregor absetzen, ging
dann schnell nach Italien und machte Wibert zum Papst.
Von der Aufhebung des ersten Bannspruches und dem
wiahren Charakter der Politik. Gregors in diesen Jahren
ist dem' Schreiber also nichts bekannt. So ist für ihn Hein¬
rich IV. und seine Partei bei Erzbischof Udos Tod ge¬
bannt, und mit ihnen auch der Passauer Dompropst Egil¬
bert, der seinem Bischof gegenüber die Berechtigung der
königlichen Ansprüche auf die Besetzung der Bistümer ver¬
tritt 8 . Egilberts Worte, der König könne, ohne der Ge-
5. Ebenda S. 27, Anm. 3.
6. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 183*° ff.
7. Gest. Trev. ConU I. MS. VIII, S. 183 21 : Nullus enim tune
in subrogandis pontificibus ve] aliis ecclesiasticis dignitatibus cano-
nicae sanctionis ordo servabatur, sed qui tantum regis vel principis
manum implesset seu aliud qualecumque obsequium sibi placitum
inpendisset, regia praeficiebatur viotentia ubi voluisset.
8. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184 7 :.. . palam dans
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meinschaft der KSrdhe verlustig zu gehen, nicht die Spi-
tituahen, wohl aber seine Regalien für Gold oder umsonst,
wem er wolle verleihen, sind mit der Scheidung von geist¬
lichen und weltlichen Rechten doch wohl erst für die Zeit
des Autors verständlich und nicht sfchon für das Jahr 1079 9 .
Des Verfassers eigene Meinung in dieser Frage zeigt
der folgende Satz, daß die Regalien nicht afs dem König
gehörig, sondern nach römischem Brauch mit besserem
Recht als Regalien des heiligen Petrus und der Kirche be¬
zeichnet werden können 10 . Noch 1084 soll der als Kon-
sekrierter nach Trier zuirückkefirende Egilbert auf Schwierig¬
keiten gestoßen sein; gegen das machtlose Volk soll er mit
Gewalt voigegangen sein, den Mächtigeren soll er mit dem
Einschreiten Heinrichs IV. gedroht haben. Doch soll er
immer noch nicht allgemein anerkannt, sondern von seinen
Gegnern aufgefordert sein, da er ohne ihren Willen Bischof
geworden sei und Ring und Stab von einem exkommuni¬
zierten Laien empfangen habe, sich, um ihre Anerkennung
zu erlangen, Gregor VII. zu unterwerfen. Als er zur Or¬
dination von Priestern schreiten wollte, soll man ihm ent¬
gegengehalten haben, er sei noch nicht im Besitz des Pallkims
und müsse sich, um es zu erlangen, vor, Gregor demütigen 11 .
Nach seinem Tod soll Bruno alle von ihm 1 Oidinierten
suspendiert Und erst nachdem Sie sich eidlich zum’ Gehorsam
gegen den rechtmäßigen Papst verpflichtet hätten, restituiert
haben 12 . Auch diese Nachrichten sind nicht richtig. Sie
cundis intelligere, quoniam et ipse cum Heinricianisi vincuk) tcncrctur
anathematis.
9. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184 10 : Diccbat autem,
imperatori licere, nec ideireo ecclcsiac consorcium amittcrc, si non
spiritualia sed regalia sua gratis preciove cui volucrit inpendat.
10. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184 12 : Quae utique non sua,
sed nixta Romanam consuetudincm icgalia bcati Petri vcl ccclesiac
pociori iure possunt appcllari.
11. Gest. Trev. Cont. 1. MS. VIII, S. 187 2 .
12. Ebenda S. 189 '.
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entspringen zweifellos der Tendenz des Autors, der hier
bestrebt ist zu zeigen, daß man in Trier, soviel es möglich
war, dem vom König ernannten Kandidaten widerstrebt, die
kanonischen Bestimmungen beachtet und auf Gregors Seite
gestanden hat Die wahre Stimmung in Trier zeigten die
tatsächlichen Hergänge bei Egilberts Wahl. Auch der nach
seinem Tod von Heinrich IV. ernannte Bruno hat in Trier
keinen Widerstand gefimden. Daß er in der oben ange¬
gebenen Weise gegen die von 'Egilbert Ordinierten vor¬
ging, erscheint daher ausgeschlossen. Erst .mit einem
Wechsel seiner politischen Stellung sahen wir ihn in Be¬
ziehungen zum Papst treten, zu dessen unbedingten An¬
hängern er auch später nicht zählte 13 . Diese Tatsachen
zeigen, daß man in Trier damals durchaus nicht so gesinnt
war, wie ims unser Autor glauben machen möchte.
13. Siebe oben S. 43. Ueber Brunos spätere St el lung z- B
Gest Trev. Gont 1. MS. VIII, S. 193 25 und Meyer v. Knooau,
Heinrich IV. u. V., VI, S. 46.
Boricfctiguag-
Seite 12 Zeile 12 lies: Browers — S. 37 Anm. 11 lies: S. 100 statt
S. 50. — S. 39 Anm. 16 lies: 451*.
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