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Full text of "Die Trierer Bischofswahlen Vom Beginn Des 10. Bis Zum Ausgang Des 12. Jahrhunderts"

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HISTORISCHE STUDIEN 

VERÖFFENTLICHT 


VON 


E. EBERING 

DR. PHIL 


HEFT LXXII 

DIE TRIERER BI8CHOFSWAHLEN VOM BEGINN DES ZEHNTEN 
BIS ZUM AUSGANG DES ZWÖLFTEN JAHRHUNDERTS. 

VON DR. RICHARD MARTINL 


4 w » 


BERLIN 1909 


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Original fro-m 

UNIVERSITY OF MICHIGAN 



Die Trierer Bisehofswahlen 


vom Beginn des zehnten 
bis zum Ausgang des zwölften Jahrhunderts. 

Von 

Dr. Richard Martini. 


BERLIN 

1909 


Nachdruck mit Genehmigung vom 
Matthiesen Verlag, Lübeck 


KRAUS REPRINT LTD. 
Vaduz 
1965 

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UNIVERSfTY OF MICHIGAN 



Reprinted from a copy in thc collections of 
The New York Public Library 


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Printed in the United States of America 


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Original from 

UNIVERSITY OF MICHIGAN 



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IO- ^'l r \ r jC\ 


Ein Teil der vorliegenden Untersuchung wurde als 
Berliner Dissertation gedruckt. 

Herrn Geheimrat Professor Dr. Schäfer möchte ich auch 
an dieser Stelle für seine mir bei der Anfertigung dieser 
Arbeit in gütigster Weise gewährte Unterstützung aufrichtig 
danken. 

Der Verfasser. 


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Inhaltsübersicht. 

Seite 

Literaturverzeichnis. i 

Einleitung. Das Privileg von 913. 7 

Ruotger. 12 

Rodbert. 12 

Heinrich .13 

Dietrich. 15 

Ekhert. 16 

Ludolf. 16 

Albero. Megingaud. 17 

Poppo.23 

Eberhard ..25 

Konrad.26 

Udo.30 

Egilbert.33 

Bruno.40 

Gottfried.43 

Meginher 48 

Albero 52 

Hillin.63 

Arnold. 64 

Der Trierer Wahlstreit von 1183—1189 65 

Schluß.94 

Exkurs I. Herkunft und Stand der Trierer Erzbischöfe . . 96 

Exkurs II. Zur Beurteilung der Gestorum Treverorum Con- 

tinu&tio I. MS. VIII, S. 175 ff..99 


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Literatur. 


Adarai Gesta Hammaburg. eccl. pontif. = Adami Gesta Hammaburgensis 
ecclesiae pontificum ex recensione Lappenbergii. Editio altera. 
Hanno verae 1876. 

Ann. Altah. mai. = Annales Altahenses maiores. Editio altera, recog- 
novit Edmundus ab Oefele. Hannoverae 1891. 

Ann. Weißenburg. 8iehe Lamperti Annales. 

Bernhardi, Lothar = W. Bernhardi, Lothar von Supplinburg. Leip¬ 
zig 1879. 

Bernheim, Lothar u. d. Konkordat = E. Bernheini, Lothar III. und das 
Wormser Konkordat. Straßburg 1874. 

Bertheau, Gest Trev.=F. Berthau, Die Gesta Treverorura von 1152—1259. 
Göttingen 1874. 

Beyer, Bischofs wählen = K. Beyer, Die Bischofs- und Abtswahlen in 
Deutschland unter Heinrich IV. Halle 1881. 

Bonin, Besetzung der Bistümer = R. Bonin, Ueber die Besetzung der 
deutschen Bistümer in den Ietzten30jahren Heinrichs IV. 1077—1105. 
Leipzig 1889. 

Brower, Annales et antiquitates Treverenses = Brower et Masenius, 
Annales et antiquitates Treverenses. Leodii 1670. 

Chron. reg. Colon. = Chronica Regia Coloniensis recensuit G. Waitz. 

Hannoverae 1880. 

Cont. Reg. Siehe Regino. 

Cüppers, Gest Trev. = K. Cüppers, Zur Kritik der Gesta Treverorum. 
Paderborn 1882. 

Dümmler, Ostfr. Reich = E. Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen 
Reichs. 2. Aufl. Leipzig 1887, 88. 

— Otto d. Gr. = R. Köpke und E. Dümmler, Kaiser Otto der Große, 
Leipzig 1876. 

Ficker, Reichsfürstenstand = J. Ficker, Vom Reichsfürstenstand. Inns¬ 
bruck 1861. 

Gerdes, Bischofswahlen unter Otto = H. Gerdes, Die Bischofswahlen 
in Deutschland unter Otto dem Großen. Göttingen 1878. 


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Gest Alb. = Gesta Alberonis archiepiscopi aactore Balderico cd. 
G. Waitz. MS. VIII, & 843 ff. 

Gest Trev. = Gesta Treverorum ed. G. Waitz. MS. VDI, S. 111 ff. 
Contüiuatio I. S. 176 ff. Cont. IL MS. XXIV, S 376 ff. Coat I1L 
S. 380 ff. 

Gesta Godefridi archiepiscopi ed. G. Waitz. MS. VIII, S. 800 ff. 
Giesebrecht, Kaiserzeit = W. v. Giesebrecht, Geschichte der deutschen 
Kaiserzeit. Bd. 1—3. 6. Auf). Leipzig 1881 ff. Bd. 6» Leipzig 1896. 
Görz, Mittelrhein. Reg. = A. Görz, Mittel rheinische Riesten. Kob¬ 
lenz 1876 ff. 

— Reg. d. Trierer Erzbischöfe = A. Görz, Regesten der Erzbischöfe 

zu Trier. Trier 1859. 

Harzheini, Concilia Germaniae = Concilia Gertnaniae ed. L F. Srhamat 
I. Harzheim etc. Colon. 1769 ff. 

Hauck, Kirchengeschichte = A. Hauch, Kirchengeschichte Deutschlands. 
Leipzig 1887 ft 

Hinschius, Kirchenrecht = P. Hinschius, Das Kirchenredit der Katholiken 
un'd Protestanten in Deutschland. Berlin 1869 ff. 

Hirsch, Heinrich II. = S Hirsch, Jahrbücher des deutschen Reichs unter 
Heinrich II. Leipzig 1862 ff. 

Hontheim, Historia Trevirensis diplomatica = N. ab Hontheim, Historia 
Trevirensis diplomatica. Aug. Vind. 1750 ff. 

— Prodromus = N. ab Hontheim, Prodromus Historiae Trevirensis. 

Aug. Vind. 1767. 

Huyskens, Albero = V. Huykens, Albero von Montreuil, Erzbischof von 
Trier. Teil I. Münster 1879. 

Jaffö, Reg. Pont = Ph. Jaff6,' Regesta pontificum Romanorum. Ed. 2. 
Leipzig 1886. 

Köhnke, Wibert = O. Köhnke, Wibert von Ravenna. Leipzig 1888. 
Lacomblet = Urkundenbuch für die Geschichte des NiederTheins von 
Th. J. Lacomblet. Düsseldorf 1840—5a 
Lamperti Annales = Lamperti monachi Hersfeldensis opera recogn. 
O. Holder-Egger. Accedunt Annales Weiüenburgenses. Hannovene 
et Lipsiae 1894. 

Leonardy, Gesch. d. Trierer Landes — J. Leonardy, Geschichte des 
Trierischen Landes und Volkes. 2. Ausgabe. Trier 1877. 

Lesser, Poppo — F. Lesser, Erzbischof Poppo von Trier. Leipzig 188a 
Libelli de Lite = Monumcnta Germaniae Historica. Libelli de Lite hn- 
peratorum et pontiticum. Hannoverae 1891 ff. 

Mabillon, De re diplomatica libri 6. Paris 1681. 

Marx, Gesch. d. Erzstifts Trier = L Marx, Geschichte des Erzstifts Trier. 
Trier 1868 ff. 


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MD.=Monumenta Germaniae Historica. Diplomata regum et imperatorum 
Germaniae. Hannoverae 1879 ff. 

Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V. = G. Meyer v. Knonau, Jahrbücher 
des deuschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. Leip¬ 
zig 1890 ff. 

Monumenta Boica ed. Academia scientiarum Boica. Monachi 1763 ff. 

ML. sect. IV. = Monumenta Germaniae Historica. Legum sectio IV. Con- 
stitutiones et acta publica imperatorum et regum. Hannoverae 1693. 

M. R. U. = Urkundenbuch zur Geschichte der Mittelrheinischen Terri¬ 
torien, herausgeg. von H. Beyer, L. Eltester, A. Görz. Kob¬ 
lenz 1860 ff. 

MS. = Monumenta Germaniae Historica. Scriptores. Hannoverae 1826 ff. 

Necrologia Germaniae = Monumenta Germaniae Historica. Necrologia 
Germaniae. Berolini 1888 ff. 

Necrologium s. Maximini enthalten in Hontheim, Prodromus. Vgl. diesen. 

Prtimers, Albero = R. Prümers, Albero von Montreuil. Göttingen 1874. 

Prutz, Friedrich I. = H. Prutz, Kaiser Friedrich I. Danzig 1871—74. 

Regino und Cont. Reg. = Reginonis Chronicon -cum continuatione recogn. 
F. Kurze. Hannoverae 1890. 

Rietschel, Burggrafenamt = S. Rietschel, Das Burggrafenamt und die 
hohe Gerichtsbarkeit in den deutschen Bischofsstädten während 
des früheren Mittelalters. Leipzig 1905. 

Rosbacb, Die Reichspolitik=0. Rosbach, Die Reichspolitik der Trierischen 
Erzbischöfe ... Teil I. Bonn 1883. 

Ruotger = Ruotgeri Vita Brunonis ed. G. H. Pertz. Hannoverae 1841. 

Schäfer, Wormser Konkordat = D. Schäfer, Zur Beurteilung des Wormser 
Konkordats. Berlin 190o. 

Scheffer-Boichorst, Friedrich I. = P. Scheffer-Boichorst, Kaiser Friedrich I. 
letzter 8treit mit der Kurie. Berlin 1866. 

Schoop, Vfgesch. v. Trier = A. Schoop, Verfassungsgeschichte der 
Stadt Trier von den ältesten Immunitäten bis zum Jahre 1260. 
Westdeusche Zeitschrift Erg.-Heft 1. Trier 1884. 

Sickel, Beitr. z. Diplomatik = Th. Bickel, Beiträge zur Diplomatik. 
Wien 1861 ff. 

Stälin, Würtembg. Gesch. = Chr. F. von Stälin, Wirtembergische Ge¬ 
schichte. Stuttgart und Tübingen 1841 ff. 

Stumpf — K. F. Stumpf, Die Reichskanzler, vornehmlich des X. XI. und 
XII. Jahrhunderts. Innsbruck 1865 ff. 

Thietmar = Thietmari Merseburgensis episcopi Chronicon recogn. 
F. Kurze. Hannoverae 1889. 

Toeche, Heinrich VI -=Th. Toeche, Kaiser Heinrich VI. Leipzig 1867. 


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Udalrid Codex = Udalrici Bambergensis codex. Bibliotheca reram 
Germanica rum ed. Ph. Jafte. Tom. V, S. i ff. 

(Jhlirz, Otto II. = K. Uhlirz, Jahrbücher des deutschen Reichs unter 
Otto IL Leipzig 1902. 

Vita Conradi = Vita et passio Conradi archieptscopi. ed. G Waitz. 
MS. VIII, S. 214 ff. 

Vita Hildegundis = Acta Sanctorum collecta . . . a G. Henschemo et 
D. Papebrochio. Aprilis. Tomus II. Parisüs et Romae. S. 780 ff. 

Waitz, Heinnch I. = G. Waitz, Jahrbücher des deutschen Reichs 
unter Heinrich L 3. AufL Leipzig 1885. 

— Vfgesch. —G Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte. Berlin 1844 8. 

Wolfram, Friedrich u. d. Konkordat — G- Wolfram, Friedrich L und 
das Wormser Konkordat Marburg 1883. 


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f)ie Trierer Bischofswahlen vom Beginn des 10. bis 
zum Ausgang des 12. Jahrhunderts. 


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Einleitung. 


Da4 Privileg von 913. 

Den Bestimmungen des kanonischen Rechtes ent¬ 
sprechend erscheinen bei einer Bischofswaht im Karolinger- 
reidi’ Klerus und Laien als Wähler; die entscheidende Rolle 
bei der Besetzung eines ledigen Bisehofsstuhles aber spielt 
der König, dessen Mitwirkungs- oder Bestätigungsrecht all¬ 
gemein, auCh vom Papst, anerkannt wird. Oft ernannte der 
König 9ogar, ohne die Wählerschaft zu berücksichtigen, den 
neuen BisChof 1 . Als Beispiel einer Wahl aus der späteren 
Karolingerzeit kann die Besetzung des Trierer Bischofsstuhls 
im Jahre 869 dienen. Karl der Kahle, der nach Lothars li. 
Tod 2 in dessen Reich eingerückt war, um es für sich zu ge¬ 
winnen 3 , verhandelte, wahrscheinlich zu Aachen, mit den bei 
ihm anwesenden optimates Lothringens über die Neu¬ 
besetzung des BisdHofsstuhles. Auf Betreiben des damals bei 
Kar! in hohem Ansehen stehenden Bischofs Adventius von 
Metz wurde dessen Verwandter Bertulf gewählt 4 . Die Ent¬ 
scheidung liegt also beim König, der dafür sOrgt, daß die 
Wahl seinen politischen Interessen entspricht Doch findet 
juch eine Verständigung mit den Vornehmen des soeben von 
ihm besetzten Lothringens statt 


1 . Hinschius, Kirchenrecht II, S. 522. 

2 . Lothar starb in Italien am 8. August 869. Dümmler, Gesch. d. 
ostfr. Reiches II, S. 243. 

3. Ebenda S. 281. 

4. Regino S. 98: Inito autem rex cum optimatibus consilio, Bertul- 
um nepotem supradicti Adventii episcopi ecclesiae Trevirorum prefecit. 


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Wie stark in der allgemeinen Anschauung jener Zeit 
das Recht des Königs auf Besetzung der Bischofsstühle be¬ 
gründet war, zeigen die zahlreichen königlichen Privilegien 
des ost- und westfränkischen Reiches, in denen einzelnen 
Bistümern und Abteien auf ihre Bitte die freie 
Wahl ihres Oberhauptes zugestanden wird 5 . Der Herrscher 
vergibt diese Gunst von sich aus, ohne des geistlichen Ober¬ 
hauptes zu gedenken. Die Wähler aber erkennen mit ihrer 
Bitte um ein solches Privileg die königlichen Ansprüche an. 

ln) der Zeit, in welcher Lothringen zum westfränkischen 
Reiche gehörte, ist der Trierer Wählerschaft ein solches Pri¬ 
vileg verliehen 6 . Dasselbe ist von Karl dem Einfältigen 
auf Bitten des Erzbischofs Radbod im Jahre 913 ausgestellt 
Dieser, Erzkaplan des Königs, und Erzkanzler Lothringens, 
war im Jahre 883 Bertulfs Nachfoger geworden, nach Re- 
gino durch die Wahl des Klerus und des Volkes 7 . 

In dem Privileg bekundet Karl der Einfältige, daß Erz¬ 
bischof Radbod ihn ersucht habe, ihm ein Privileg für die 
Wahl seiner Nachfolger zu verleihen. Er sei diesem Ver¬ 
langen nachgekommen und bestimme Folgendes: Derjenige, 
den Klerus Und Volk einmütig und ohne Widerspruch aus dem 
Klerus der Diözese gewählt haben, soll ihnen zum Bischof 
gegeben werden. Sie sollen in Zukunft nicht mehr ge- 


Actum est autem, ut iste vir episcopalem obtineret dignitatem, inter- 
ventu et ope predicti Adventii episcopi. Gest. Trev. MS. VIII, 

S. ] 65«: Anno dominicae incarnationis 808. Bertolfus abbas Medio- 
lacensis fit episcopus Treberis, consanguineus Adventii. DQmmler, 
Gesch. d. ostfr. Reiches U 2 , S. ‘289. Die Wahl Bertolfs fand wahr¬ 
scheinlich in Aachen statt, die Ordination in Trier, und zwar erst nach 
dem Tode Bischof Hattos von Verdun, da dieser sich an derselben 
nicht beteiligte. 

6 . Hinschius, Kirchenrecht II, S. 5-26. 

0 . M. R. U. I, No, 157, S. 2-20. 

7. Regino S. 120: Successit in pontificali cathedra per electionem 
cleri et totius plebis Ratbodus reverentissimus antistes VI. Idus 
Aprilis. 


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zwlmgen werden, gegCn ihrctn Wunsch und die Bestimmungen 
der Kanon es einen ihnen nicht genehmen Kandidaten anzu¬ 
nehmen. Ist aber in der Trierer Diözese niemand zu finden, 
der sich zum Bischof eignet, so soll deswegen das Privileg 
nitfit aufhören und die Wahl ihnen nicht verweigert wer¬ 
den, sondern sie sollen vom König die Erlaubnis erhalten, 
von anders woher zu wählen, wen sie wollen. Geschieht, 
wie es bei früheren Wahlen bereits vorgekommen ist, eine 
zwiespältige Wahl, so soll der König für die Partei des 
Klerus und der viri melioris intentionis entscheiden, und 
der von diesem Gewählte soll zum Bischof eingesetzt 
werden 8 . 

Es ist zunächst von Wichtigkeit, daß wir aus der Er¬ 
wähnung früherer zwiespältiger Wahlen im Privileg folgern 
können, daß bereits vor 913 die Trierer Erzbischöfe gewählt 
sind, und daß es bei diesen Wahlen zu Streitigkeiten ge¬ 
kommen ist. Es ist wahrscheinlich, daß sich in solchen 
Fällen mächtige Laien Uebergriffc erlaubt haben. Dem¬ 
gegenüber zeigt nun das Privileg das Bestreben des Klerus, 
möglichst einen aus seiner Mitte zum Bischof zu wählen 
und bei zwiespältigen Wahlen seinen Einfluß gegenüber 
dem der Laien zum entscheidenden zu madien. Daß es 


8 .'.M. R. U. I, no. 157, S. 221 : Quemcunque Treverensis clerus 
et populus de propriis eiusdem aecclesiae filiis pari consensu elegerit, 
absque ulla cuiuslibet contradictione, ille deo favente eis detur episcopus, 
nee ulterius contra eorum libitum contraque canonicam auctoritatem 
quemquam non optatae personae cogantur suscipere pastorem. Et si 
forte ... in ipsa ecclesia talis inveniri non poterit, qui huiusmodi 
honori aptus sit mancipari, nec propterea infracto privilegio nostro illis 
denegetur electio, sed potius a regali maiestate suscipiant, quemcunque 
voluerint aliunde eligere. Si hoc quoque evenerit, quod in quorundam 
episcoporum electionibus iam contigisse dinoscitur, ut vota eligentium 
divisa dissenserint, ei parti, in qua clerus et melioris intentionis viri 
consenserint quid in causam gregisque dominici salvationem querere 
comprobantur, regal is faveat auctoritas et secundum eorum electionem 
super eos optatus constituatur antistes. 


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keineswegs den Einfluß' des Königs auf die Besetzung des 
Bisdibfsstuhles ausschaltet, auch nicht bei der Wahl eines 
Kandidaten laus der Trierer Diözese, zeigen die Anordnungen: 
a regali maiestate susdpiant, regaiis faveat auctoritas. Ebenso 
ist das eis detur episdopus zu verstehen. Die Einsetzung 
bleibt also dem König. 

Es entsteht nunmehr die Frage: Ist dieses wichtige 
Privileg in der Folgezeit bei den Wahlen beachtet worden? 
Haben die Wähler in Trier auf die Rechte dieses Privilegs 
Anspruch erhoben und haben es die Könige anerkannt? 
Eine zusammenhängende Untersuchung über die Trierer 
Bischofswahlen fehlt bisher, da die Arbeiten von Marx und 
Leonaidy in dieser Beziehung nicht genügen 9 . So ist die 
Frage nach der Rechtsgültigkeit des Privilegs noch nicht 
genau beantwortet, obwohl durch Untersuchungen, welche 
einzelne Trierer Bischofswahlen im Kähmen der jedesmaligen 
Zeitgeschichte behandeln, bereits gezeigt ist, daß Trier in 
dieser Beziehung keine Sonderstellung vor anderen deut- 
sehen Bistümern einnahm. Leonardy hat allerdings die Be¬ 
hauptung aufgestellt, „daß die Verordnung Ratbods ziemlich 
unverletzt in Kraft geblieben ist, wenn auch vielfach der 
Vorschlag des Kaisers der Wahl voranging“ 10 . Auch Cüppers 
mißt dem Privileg große Bedeutung bei, da er dasselbe die 
„rechtliche Grundlage“ der Trierer Wahlen nennt 11 . 

Die vorliegende Arbeit wird die oben gestellten Fragen 
zu beantworten suchen, dabei aber auch auf die einzelnen, 


9. Marx, Gesch. d. Erzstifts Trier; Leonardy, Gesch. d. Trierer 
Landes. 

10 . Leonardy, Gesch. d. Trierer Landes S. 431. 

11 . Cüppers, Gest. Trev. 8. 60. Die kurze Uebersicht, die hier 
über die Geschichte der Trierer Bischowswahlen gegeben wird, ist, 
wie der Verfasser selbst sagt (8.60, Anm. 4), nicht genügend und ent¬ 
halt mancherlei Irriges. 


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bei den Watten mtiwirkenden Faktoren achten, um ein mög¬ 
lichst klares Bild der Trierer Wählerschaft und der in ihr 
zur Betätigung gelangenden Kräfte zu gewinnen. Für die 
Zeit von 1122 an wird die Bedeutung des Wormser Konkor¬ 
dates genauer zu untersuchen sein. 


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Ruotger. 

Es ist ein großer Mangel, den bereits 1 Hontheim be¬ 
klagt hat 1 , daß unsere Kenntnis der Wahlen bis zum Jahre 
1008 eine so lückenhafte ist. Gerade die Wahl Ruotgers, 
die einzige, welche noch in der Zeit stattfand, wo Lothringen 
zum westfränkischen Reiche gehörte, wäre für die Beurtei¬ 
lung des Privilegs von allerhöchstem Wert Denn daß sich 
später die deutschen Könige nicht durch ein, von einem 
fremden Herrscher gegebenes Privileg gebunden fühlten, 
auch wenn dasselbe in Trier bekannt war, würde wohl ver¬ 
ständlich sein. Nun aber wissen wir nicht, wie Ruotger 
Erzbischof wurde 2 . Für Bowers Darstellung der Wahl ist, 
wie bei vielen seiner Angaben, in den Quellen kein Beleg 
zu finden 3 . 


Rodbert. 

König Heinrich 1. hatte sich bereits zum Herrn Loth¬ 
ringens gemacht, als am 27. Januar 930 Ruotger starb. 

1. Hontheim, Historia Trevirensis diplomatica I, S. 246. 

2. ln den Gest. Trev. MS. VIII, S. 168 13 wird nur Ruotgers Name 
genannt. 

Brower, Annales et antiquitates Treverenses I, S. 44": Clerus 
. . . populusque iam non, ut uti solet, regis exspectato iussu, sed iure 
suffragiorum utens Ruotgerum creavit. 


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Sein Nachfolger wurde, wahrscheinlich erst nach einiger 
Verzögerung, doch noch im Jahre 930, Rodbert, der Sohn 
eines sächsischen Grafen Dietrich, ein Bruder der Königin 
Mathilde. Es ist als sicher anzunehmen, daß Heinrich 
seinen Schwager zum Erzbischof von Trier gemacht hat, um 
so Lothringen, wie zwei Jahre früher durch die Vermählung 
seiner Tochter Gerberga mit Herzog Gieselbrecht, in 
nähere Verbindung mit dem Reiche zu* bringen 1 . Das Privileg 
Karls des Einfältigen ist nicht beachtet worden. 


Heinrich. 

Rodbert starb im Jahre 956 in Köln, wo er am Hofe 
des Königs weilte. Die Neubesetzung des Bischofsstuhles ge¬ 
schah sicher noch im gleichen Jahre, da Papst Johann XII. 
bereits am 8. Januar 957 Heinrich das Pallium übersendet. 
Dieser Heinrich stammte aus 1 vornehmer Familie, ja er war 
sogar mit Otto I. verwandt 1 . Die ^Vermutung Dümmlers, 

1. Ann. s. Maximini, MS. IV, S. 6 48 . Cont. Reg. S. 168 (zu 928): 
Ruothgerus Trevirorum archiepiscopus obiit, cui Ruodbertus successit. 

Gest. Trev. MS. VIII, S. 168 4 S. . Chronica Albrici monachi Trium Fontium, 
MS. XXIII, S. 75ß 41 : (zu 921) Quo tempore factus cst Treverensis 
archiepiscopus Rupertus filius Theoderici Saxonie ducis, frater Mathil- 
dis regine Alemannie. Waitz, Heinrich I*. S. 108, 138. Der Vater der 

Königin Mathilde hieß Dietrich. Waitz, Heinrich I 3 , S. 17. Es ist da¬ 
her kein Grund vorhanden, die Nachricht des allerdings viel späteren 

Alberich, daß auch Rodbert von diesem Dietrich abstammte, zu ver¬ 
werfen. Die Verzögerung folgert Sickel, Beitr. z. Diplomatik VII, S. 70 
aus der Tatsache, daß die Urkunden vom 5. und 30. Juni 930 nicht 
vom Trierer Erzbischof ausgefertigt sind. Die Anwesenheit des Königs 
in Lothringen geht aus den Urkunden hervor. MD. I, H. I. no. 23. 

S. 58; no. 24, S. 59. 

1. Cont. Reg. S. 169. Gest. Trev. MS. VIII, S. 108«. Flodoardi 


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Ruotger woHe diese Verwandtschaft bestreiten, erscheint 
nicht zwingend 2 ; jedenfalls bezeugt auch er, daß Heinridi 
zur familia, der nächsten Umgebung des Königs, gehörte 1 . 
Bezeugt ist die Verwandtschaft durch FkxJoard und ein Pri¬ 
vileg Ottos 11. für Bischof Poppo II. von Wurzburg, in 
dem dieser nepos noSter genannt wird 4 . Poppo II. war ein 
naher Verwandter seines Vorgängers Poppos I., des Bru¬ 
ders Heinrichs von Trier 6 . Heinrich hatte seine erste Bil¬ 
dung in Reichenau empfangen und war dann zu seinem 
Bruder nach Würzbiyg gegangen. Nunmehr machte ihn 
Otto I. zum Trierer Erzbischof, vidieicht veranlaßt durch 
Poppo I., der früher Ottos Kanzler gewesen war und sich 
auch als Bischof von Würzhuig der Gunst des Königs er¬ 
freute 6 . 

Hier ist ebenfalls eine Nichtbeachtung des Privilegs 
von 913 festzustellen. Die Art, wie Heinrich Erzbischof 
wurde, entspricht vollkommen der allgemeinen Politik Ottos, 
der die Besetzung der Bistümer eigenmächtig nach seinen 


Annales MS. III S. 408**, 4 *: Rotbertns Trevirensis epsscopus, et Balde- 
ricus, et duo alii eptscopi . . . defuncti sunt Episcopatus Trevtressis 
cuidam Haynrico, regis Ottonis propinquo, datur. — Ruotger, Vita 
Branonis S. 38: Arcbiepiscopum Treveris Heinricum, magni meriä et 
summae probitatis virum, qui Rutberto magnifico presuli, Coloniae ■ 
gravi pestilentia, cum et imperator ibidem esset, defuncto, successü, 
Wilhelmum quoque, nepotem suum, . . . ambos egregios, ambos ■ 
Domini lege perfecte instructos, imperatori alterum consanguinitate, 
alterum probitate, utrumque familiaritate coniunctissimos, ipse quoque 
(sc. Bruno) imprimis summa veneratione colebat -- Othloni Vita s. 
Wolfkangi, MS. IV, S. 528* **: Heinricus ab Ottone Magno Trevereasea 
suscepit archiepiscopatum. 

2 . Die Palliumsverleihung: JafK, Reg. PonL I, no. 368, Sw 464. 
DOmmler, Otto d. Gr. S. 282, A. 6. 

3. Andere Verwandte Otto’s I, die Bischöfe wurden, erwähnt 
Gerdes, Bischofswahlen unter Otto S. 36. 

4. MD. fl, 0. IL no. 132, S. 14a 

6 . DOmmler, Otto d. Gr. S. 320. 

6 . Ebenda S. 119. 


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politischen Interessen vollzog 7 . Die Wahl durch Klerus und 
Volk wurde unter ihm und seinen Nachfolgern, wenn sie 
überhaupt stattfand, 'zu einer völligen Nebensache. Ob Hein- 
ridi in Trier gewählt wurde, wissen wir nicht Jedenfalls 
begegneten dem aus einer anderen Diözese genommenen 
Erzbischof keine Schwierigkeiten. 


Dietrich. 

Auf einer Romfahrt starb, wahrscheinlich am 3. Juli 964, 
Erzbischof Heinrich 1 . Sein Nachfolger wurde Dietrich, frü¬ 
her Diakon in Trier und Dompropst in Mainz 8 . Als solcher 
hatte er 961 von Otto I. eine Besitzung als Geschenk er¬ 
halten 3 , war also dem Kaiser bekannt und wurde von ihm 
auch' später nochftiajs beschenkt 4 . Wir werden daher der 
Nachricht des Fortsetzeis des Regino , djaß er vom Kaiser 
zum Erzbischof gemacht sei, Glauben schenken. Vielleicht 
wurde er vom Erzbischof Wilhelm seinem Vater empfohlen. 


7. Hauck, Kirchengeschichte III», S. 28. 

1 . Libri anniversariorum et necrologiutn monasterii s. Galli, Necro- 
logia Germaniae I, S. 476: V. Non. JuL Ob. Heinrici Trevercnsis archiep. 
Ebenso Necrologium s. Maximini S. 981. Anders Annales necrologici 
Fuldcnses, MS. XIII, S. 200* 4 : 111. Non. Aug. Heinrichus archie- 
piscopus. 

2 . Cont Reg. S. 176 (zu 965): Hoc demum anno imperatore ab 
Italia redeunte, Heinrico archiepiscopo Treverensi Thiedericus eiusdem 
ecclesiae diaconus . . . successores instituuntur. Gest Trev. MS. VIII, 
S. 169». 

3. MD. I, 0. L no. 226, S. 310. 

4. Ebenda no. 320, S. 434. Diese Urkunde ist ausgestellt, Inter- 
ventu dilectae coniugis nostrae Adalheidis fidelisque nostri archiepis 
copi Willihelml 


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Otto war am 3. Januar 965 in Mailand, am 13. Januar 
in Chur, am 18. Januar in St. Gallen 5 . In diese Zeit wird 
Dietrichs Ernennung fallen. Am 2. Juni 965 erscheint er 
als Erzbischof auf der Kölner Reichsversammlimg^. 

Wir haben auch bei dieser Wahl eine Nichtbeachtung 
des Privilegs festzustellen. Die Tatsache, daß Dietrich früher 
Diakon in Trier war, beweist nichts für die Gültigkeit des¬ 
selben. 


Ekbert. 

Auch Ekbert, Dietrichs Nachfolger, hatte seine Würde 
kaiserlicher Gunst zu danken 1 . Er war ein Sohn des Grafen 
Dietrichs II. von Holland und wurde 976 Kanzler Ottos 11. 2 
Daß Kanzler der Könige, die das Vertrauen ihrer Herren 
besonders genossen, Bischofssitze bekamen, findet sich in 
dieser Zeit und später oft und zeigt f^cht deutlich, die 
Tendenz der Herrscher bei der Besetzung erledigter Bischofs¬ 
stühle. Die Ernennung wird vor dem 8. September 977 
erfolgt sein. Von einer Mitwirkung der Wählerschaft ver¬ 
lautet nichts, auch ist Ekbert nicht aus der Trierer Diözese. 


Ludolf. 

Ueber die Art, wie Ludolf Erzbischof wurde, fehlen 

5. Dümmler, Otto d. Gr. S. 369. 

6. Ebenda S. 373. 

1. Dietrich starb am 5 . Juni 977. Ann. necrolog. Fuld. MS. XIII, 
S. 204\ 

2. Uhlirz, Otto II. S. 76. Als Kanzler fertigt Ekbert vom 30. Juni 
976 bis zum 30. Juli 977 Urkunden aus. Am 8. September 977 hat er 
bereits einen Nachfolger im Kanzleramt. MD. II, O. II. no. 130—163. 


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genauere Nachrichten 1 . Wir erfahren mir, daß er aus Sachsen 
stammte, Domherr in Hildesheim war und 994 zum Erz¬ 
bischof geweiht wurde. Die Konsekration vollzog Bischof 
Adalbero von Metz 2 . Da. Ludolf aus Sachsen stammte, 
ist es als sicher zu bezeichnen, daß er durch Otto III. ein¬ 
gesetzt wurde. 


Albero. Megingaud. 

Am 7. April 1008 starb Ludolf 1 . Die Wahl seines Nach¬ 
folgers gab Anlaß zu langjährigen Wirren. Diese Kämpfe, 
welche die große Bedeutung eines mächtigen Laiengeschlech¬ 
tes zeigen, sind für uns von größter Wichtigkeit. 

Das Geschlecht der Grafen von Luxemburg, dem wir 
noch oft begegnen werden, spielt in diesen Wirren die füh¬ 
rende Rolle. Im Jahre 963 hatte ein Graf Siegfried die 
Luxembutg von der Abtei St. Maximin eingetauscht 2 . Sein 
Geschlecht hatte dadurch an Ansehen sehr gewonnen, daß 
seine Tochter Kunigunde die Gemahlin Heinrichs II. ge¬ 
worden war 3 . Ein Bruder der Königin wurde Herzog von 

1. Ekbert starb am 8. oder 9. Dezember 993. Ann. necrolog. 
Fuld. MS. XXIII, S. 207«. 

2. Ann. Quedlinburg. MS. III, S. 72 1# . Ann. Colon MS. I, S. 99 ,ä . 
Constantini Vita Adalberonis II. ep. Mett. MS. IV, S. 668*. Conse- 
cravit eiiam noster beatus etelectus Deo sacerdos Adalbero Liudulfum 
Trevirensibus archiepiscopum. Gest. Trev. (B. C.) MS. VIII, S. 171®: 
natione Saxo. Diese Angabe wird durch sein Vorkommen in dem, um 
die Mitte des 12. Jahrhunderts entstandenen Verzeichnis von ehe¬ 
maligen Mitgliedern des Hildesheimer Kapitels bestätigt. MS. VII, 
S. 847". 

1. Necrologium s. Maximini 3. 973. 

2. M. R. U. I, no. 211, S.' 271. 

3. Ueber die Luxemburger vgl. Hirsch, Heinrich II. I, S. 530. 


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Bayern, ein anderer, Friedrich, erscheint als com esr. Zwei 
weitere Brüder, Dietridi und Afbero, waren Kleriker. Die¬ 
trich bemächtigte sidi, ohne Rücksicht auf Heinrich 11. zu 
nehmen, auf gewaltsame Weise des' Metzer Bisdiofsstuhles. 
Heinrich wurde wohl durch den Einfluß seiner Gemahlin 
von einem Einschreiten zu ruckgehalten. Dietrich blieb 
Bischof, der einzige Fall, „in dem ein vom König nicht er¬ 
nannter Bischof dem von ihm ernannten gegenüber sich be¬ 
hauptete“ 4 . 

Albeno wurde Propst von St Paulin in Trier und hatte 
große Besitzungen, namentlich Saarburg, Bernkastel und 
Koussy 5 . Mit Ludolfs Hilfe beinächtigte er sich noch der 
zu St Martin in Trier gehörigen Abtei St Symphorian 6 . Jetzt 
nach Ludolfs Tod, war er bestrebt die Erzbischofswürde 
zu erlangen. Die ziemlich zahlreichen Berichte über die 
folgenden Wirren bieten der Interpretation an einigen Stellen 
Schwierigkeiten. Es ist daher nötig, sie genauer zu betrach¬ 
ten, zumal sich in den bisherigen Darstellungen viel Fal¬ 
sches findet 

Die Grundlage der Untersuchung muß der ausführliche 
und zeitlich den Ereignissen sehr nahe stehende Bericht 
des Thietmar bilden. Wir erfahren hier Folgendes: Albero, 
ein noch unreifer Jüngling, wurde mehr aus Furcht vor dem 
König, als aus Liebe zur Frömmigkeit einmütig zun Bischof 
gewählt Aber der König gab die Bischofswürde, trotz der 
Bitten seiner Gemahlin und deiner Vertrauten, an Megingaud, 
den Kämmerer des Mainzer Erzbischofs. Er wurde zu der Ver¬ 
werfung Alberos durch die Erinnenmg an die gewaltsame 
Art, in der Dietrich, Alberos Bruder, sich in den Besitz des 
Metzer Bistums gesetzt hatte, bestimmt ln Trier wurde 
die Pfalz von Albero und seinen Anhängern gegen den 


4. Hauck, Kirchengeschichte III», S. 404. 

5. Genaueres Ober Alberos Besitzungen vgi. bei Lesse r, Poppo 

S. 74. 

6. GesL Trev. MS. V1U, 8. 171». 


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König befestigt Dieser zog selbst nach' Trier, um hier die 
Konsekration Megingauds und die Exkommunikation Al¬ 
beros vornehmen zu fassen. Den in der Pfalz Belagerten 
blieb schließlich, wenn sie nicht aus Mangel an Lebens¬ 
mitteln umkommen wollten, nichts übrig, als sich dem König 
zu ergeben. Jedoch erlangten sie durch die Schlauheit des 
Herzogs Heinrich von Bayern freien Abzug. Als aber der 
König die wahre Lage der Dinge erfuhr, wurde er sehr 
zornig und rächte sich am Herzog 7 . 

Audi nach den Quedfinturger Annalen setzte sich Albero 
wider Willen des Königs? in den Besitz Triers, wurde von 
diesem 16 Wochien lang in der Pfalz belagert, erhob sich 
aber nach seiner Ergebung 'tnd dem Abzug desi Königs 
alshakl wieder 4 . 

Die Tatsache, daß Albero dem Könige so lange Wider¬ 
stand leistete, beweist, daß er eine starke Anhängerschaft 
hatte und bestätigt das oonraiuniter efigitur des) Thietmar. 


7. Thietmar S. 164: Aethelbero, frater reginae et immaturus 
iovenis, plus timore regis quam amore religionis communiter eligitur. 
Rex autem, ut hoc audivit, prioris non iramemor in germano eiusdem 
Thiedrico non premeditatae constitutionis uxorem dilectam caeterosque 
suimet familiäres de episcopatu eodem impetrando sollicitos sprevit et 
Meingaudo, Willigisi archipresulis camerario, . . ■ eundem dedit . . . 
Palas a Trevirensibus contra regem Armatur ac terra . . . crebris con- 
cremacionibus quatitur . . . Rex illo cum exercitu properat, archiantisti- 
tem inthronizatum ibidem consecrari Aethelberonemque excommunicari 
precipiens. Obsidione eciam continua eos, qui Palas tuebantur, in 
taotum constrinxit, ut fame et assidua inpugnationc defatigati aut interius 
perire aut in potestatem regis inviti deberent exterius venire. Quod ne 
fieret, Heinricus dux improvisa callididate impediens, eosexire inlesos 
apud regem obtinuit. Postquam vero de hiis rei certitudinem rex in- 
quisivit, gravitate mentis id ferens, . . . ultus est 

8. Ann. Quedlinburgs MS. III, S. 19 * 4 : Atalpero dericus, regi ad- 
versarius abominationes multas concitavit, contra omne ius et fas 
Treverim cum suis sibi mancipavit, sicque discessit. Compertum cumque 
id regi foret, ilico suas copias colligens advenit; Lutharios sibi resi¬ 
stentes palatio obsedit, 16 hebdomadas ibi habe ns. Illi tandem fame 
coacti, falso dextras dedere, regem et suos remeare fecere, in sua 
perfidia oihUominus permanentes. 


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Auch die Kölner Annalen berichten, daß der gesamti Klerus 
und die Laien jener Gegend Heinrich Widerstand leisteten 1 '. 

Der Bericht des Hermann von Reidienau orientiert ge¬ 
nauer über Alberos Anhänger. Der Unruhestifter stütz 1 -, 
sich nämlich nach Hermann auf seine drei Brüder, Bischoi 
Dietrich, Herzog Heinrich und Graf Friedrich, und genoß 
auch die Hilfe anderer, darunter die des Grafen Gerhard 11 '. 
Ferner findet Thietmars Bericht, daß Albero aus Furcht vor 
dem König gewählt würde, durch Hermann von Reichenau 
eine Erklärung. Albero machte in Trier ein Versprechen 
des Königs geltend, durch das ihm die Erzbischofswürde zu¬ 
gesichert sei. Ob Heinrich II. dieses Versprechen wirklich 
gegeben h?t, läßt sich nicht sicher feststellen, doch ist es 
wahrscheinlich genug. 

Endlich ist noch der ausführliche, aber späte Bericht 
der Gest. Trev. heranzuziehen. Wichtig ist seine Angabe, 
daß Megingaud, der bisher Mainzer Dompropst war, um 
Albero Widerstand zu leisten, an zwei vornehme Herren 
der Diözese, Ravenger von Madelberg und Udalbert von 
Stalle. Lehen aus dem Besitz des St. Martinklosters ver¬ 
teilte, sich aber trotzdem Albero gegenüber nicht durch¬ 
setzen konnte. Erst dann zog der König selbst nach Trier 
und belagerte die Pfalz, angeblich vom 4. April bis 1. Sep¬ 
tember 1008, ließ die Moselbrücke zerstören und rückte 


0. Ann. Colon. MS. I, S. 99*: Successit Megingoz cuncto dero el 
Moselensi populo renuente et resistente Heinrico regi. 

10. Herim. Aug. Chronicon, MS. V, S. 119': Megingaudus archie- 
piscopus a rege promovetur. Sed Adalbero clericus. quibusdam faven- 
tibus ad archipraesulatum quasi ex regio promisso sibi debitum ad- 
nisus, Treverense palatium praesidiis occupat, et cum fratribus suis, 
Theoderico Metense episcopo et Heinrico Baioariae duce Fridericoque 
comite, adnitente etiam cum aliis multis Gerhardo item comite, contra 
regem rebellavit. Gerhard war ein Schwager Albeios. Hirsch, Hein¬ 
rich II. I, S. 219. 


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nach Bestätigung Megingauds ab, ohne etwas Entscheidendes 
gegenüber den Belagerten erreicht zu haben 11 . 

Diese letzten Anglaben Sind falsch. Die Urkunden zeigen 
uns Heinrich in der von, den Gest Trev. angegebenen Zeit 
an anderen Orten, zuletzt am 15. Juli in Forchheim. Erst 
am 1 12. September und 4. November erscheint Heinrich II. 
in Trier 12 . Weihnachten 1008 feierte er in Pöhlde 13 . Ebenso¬ 
wenig entspricht es den wirklichen Tatsachen, daß sich 
der König, ohne Erfolge erreicht , zu haben, von Trier ent¬ 
fernte. Daß man hier später von der Bedrängnis der Be¬ 
lagerten und ihrem Abzug aus der Pfalz keine Kundei mehr 
hatte, ist jedoch eine indirekte Bestätigung für den Be¬ 
richt der Quedlinburger Amulen, daß die Aufständischen 
nach der Entfernung des Königs in ihrer Treulosigkeit ver¬ 
harrten. 

Wie sehr Albero auf seine Anhängerschaft rechnen konnte, 
zeigt die Tatsache, daß er auch als Vertragsbrüchiger 
noch jahrelang maßgebenden Einfluß in der Diözese 


11. Gest. Trev. MS. VIII, S. 171“: Ea fiducia qua sua soror Hein- 
rico Claudo imperatori nupta fuerat, episcopatum invasit. milites in sua 
sacramenta iurare coegit, palatium, quod situmestin eadem urbe occu- 
pavit, pontem quoque Mosellae turribus munivit. Heinricus autem impe- 
rator Meingaudo episcopatum dedit, praeposito ecclesiae Mogontinae; 
qui cum pararet potentiae Adelberonis resistere, 80 mansos de rebus 
Sancti Martini Ravengero de Madelberch et Udelberto de Stalle in bene- 
ficium dedit, nec tarnen praevaluit. Tune Heinricus imperator cum 
exercitu Treberim venit et palatium obsedit a dominica post Albas 
usque ad Kal. Septembris . . . Caesar ergo cum nequäquam proficeret 
in eius expugnatione, ad Kal. Septemb. profectus, pontem deici iussit,... 
et Megingaudo episcopatum confirmavit. Die Herren von Madel berg 
und Stalle gehören zu den angeseheneren Geschlechtern der Gegend. 
Träger dieser Namen erscheinen oft in den Trierer Urkunden. M. R. U. II, 
S. LXXVIII, LXXXIII. 

12. MD. III, H. II. no. 186, 187, S. 221 ff. 

13. Hirsch, Heinrich II. II, S. 20«. 


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aasübte, während Megingaud seinen Wohnsitz in Koblenz 
nehmen mußte, das damals noch königlicher Besitz war 11 . 

Es erhebt sich nunmehr die Frage, ob die Opposition, 
welche sidi gegen den vom König ernannten Megingaud 
in Trier erhob, auf eine Beadrtung des Privilegs von 913 
zu rüde Zufuhren ist Die bisherigen Darsteller haben den 
Hauptnachdruck bei der Erklärung des Zustandekommens 
der Wahl Albenos darauf gelegt, daß man „dem so mi߬ 
liebigen Emennungsverfahren des Königs“ zuvorkommen 
wollte, und daß die Wahl „eine Reaktion gegen die Rück¬ 
sichtslosigkeit, pnit der Heinrich II. sein Einsetzungsrecht 
handhabte“, war 15 . 

Diese Anschauung setzt bei der Trierer Wählerschaft 
Ansprüche auf das Wahlrecht der Bischöfe voraus, deren 
Anerkennung man durch die schnelle Wahl Alberos erzwin¬ 
gen will Die genaue Betrachtung der Quellen zeigte nir¬ 
gends etwas von diesen Motiven, vielmehr war nach ihnen 
der entscheidende Grund für die Wahl und den Widerstand 
gegen den König die starke' Macht Albenos und seines 
Geschlechtes und seine Beliebtheit bei der Wählerschaft 16 . So¬ 
dann wirkte die Berufimg AIbens auf ein angebliches Ver¬ 
sprechen des Königs mit Die Opposition gegen diesen und 


14. Gest Trev. MS. VIII, S. 172": Qui (Megingaudus) usque ad 
finem vitae suae in castello Confluentia episcopatum administravit, 
Addberone . . . maximam episcopii familiam retinente. Koblenz kam 
erst 1018 an Trier. M. R. U. I, no. 293, 8. 344. Stumpf II, no. 1714. 

15. Hirsch, Heinrich II. n S. 202. Lesser, Poppo S. 18, A. 3. Hier 
ist dies Moment am stärksten betont Die Wählerschaft soll Alben» 
nicht geneigt gewesen sein, sondern ihn nur aus dem angeführten 
Grand gewählt haben. Auch Hauck, Kirchengeschichte IIP, S. 402 
spricht davon, daß man die Anerkennung des Wahlrechts habe er¬ 
zwingen wollen- 

16. Daß Albero gewählt wurde, ist durch Thietmar genügend be¬ 
zeugt Ebenso »eher ist daß Megingaud von Heinrich 0. ernannt 
wurde. Nur der späte Eberwin läßt auch ihn von Klerus und Volk 
gewählt werden. Eberwin, De calamitate s. Martini MS XV, S 740a 


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seinen Kandidaten zeigt den großen Einfuß der Laien auf 
die Besetzung des Bischofsstuhfes. Und zwar ist dieser Ein¬ 
fluß hier überwiegend ein politisch-dynastiStiier. 


Poppo. 

Ara 24. Dezember 1015 starb Erzbischof MegingaUd. 
Für Heinrich II. war es nun von großer Wichtigkeit, daß 
der Trierer Bischofsstuhl mit einem tatkräftigen Anhänger 
besetzt wurde, da Alberos Machtstellung noch immer nicht 
völlig gebrochen und der Friede mit den anderen! Luxem¬ 
burgern nicht ganz wiederhergesteift war. So zog er von 
Paderborn, wo er das Weibnachtsfest 1015 gefeiert hatte, 
eilig nach Trier, um hier sene Interessen persönlich zu 
vertreten und jeden jsichl etwa erhebenden Widerstand im 
Keime zu ersticken. Zu Megingauds Nachfolger ersüh er, 
vielleicht bereits in Paderborn nach einer Beratung mit 
seinen Vertrauten, den bisherigen Dompropst von Bamberg, 
Poppo 1 . Dieser, ein Soh'n des Babenbergers! Luitpold, des 
Markgrafen der bayerischen Ostmark, hatte sich bereits frü¬ 
her der Gunst Heinrichs erfreut und war von ihm[\zum Dom¬ 
propst des neu begründeten Bistums Bamberg gemacht wor¬ 
den 2 . ln dieser Stellung mußte er sich Heinrichs Zufrieden¬ 
heit erworben haben, denn dieser hielt ihn jetzt für* den ge- 


1. Thietmar S. 208: In vigilia natalis Domini Meingaudus Treveri 
cae civitatis archiepiscopus obiit in urbe sua Cophelenci dicta . . . 
Imperator haec audiens de tantorum detrimento patrum turbatur, qua- 
literque loca bene suppleret vacua, cum familiaribus suis tractavit; [et] 
natalem dominicum [in Pathebrunnun] festivis peregit gaudiis. Et post 
hanc Popponem, Liupoldi marchionis filium et tune Bavenbergensis 
aeclesiae prepositum, Treverensi prefecerat urbi. 

2. Genaueres Uber Poppos Vorleben vgl. bei Lesser, Poppo 8. 15. 


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eigneten Mann, Albero völlig zu demütigen und ernannte ihn 
— wenn man den späten Gest Trev. glauben darf — mit 
den Worten: „Einen solchen Mann muß ich ernennen, der 
Deiner (Alberos) Raserei Widerstand zu leisten vermag“, 
zum Erzbischof 3 . Diese Emenmmg fand in Trier keinen 
Widerstand. Die Darstellung der um 1130 unter Erzbischof 
Albero, dem eifrigen Verfechter kirchlicher Ansprüche, ent¬ 
standenen Gest Trev. Gont. I., nach welcher der Königj nach 
Erlangung der Zustimmung von Klerus und Volk Poppo 
zum Erzbischof gemacht haben soH, ist wertlos 4 . Falls eine 
Waht stattfand, war dieselbe rein formell und völlig be¬ 
langlos 5 . 

Der einzige, der Schwierigkeiten machte, war Bischof 
DietriCh von Metz, indem er unter .Berufung auf alte, der 
Metzer Kirche ziustehende Vorrechte, die Vollziehung der 
Konsekration für sich in Anspruch nahm und für den Fall 
der Verweigerung mit dem Bann drohte. Er hoffte wohl 
auf diese Weise die Besetzung des Bischofsstuhles mit dem 
königstreuen Poppo, weicher er sich nicht offen zu wider¬ 
setzen wagte, zu hintertreiben Oder doch zu verzögern. Doch 
der König ließ Poppo, nachdem Heinrich von Verdun, dem 


3. Gest Trev. MS. VIII, S. 172'*: Heinricus imperator Popponem 
in Babenberch educatum ad oflensam Adelberonis praesulem constituit, 
ita dicens: Talem virum debeo dirigere, qui tuae vesaniae sufficiat 
resistere. 

4. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 176 M : Cul (Heinrico) in brevi 
tarn dilectus factus . . . est, ut . . . rex ipse Treberim festinato venerit 
. . . et impetrato tarn den quam populi consensu, ipsum pontificali 
cathedra sublimaverit. Proinde ibidem ab episcopis, qui causa regis 
advenerant, consecratus est sub die Kal. Januar, anno dominicae incar- 
nationis 1016. 

5. M. R. U. I, no. 306, S. 367 nennt sich Poppo: Ego Boppo . . . 
secundum electionem todus der! et populi Trevirorum archiepisco- 
pus . . . Jedoch darf diese Urkunde nicht als Beleg für eine wirklich 
vollzogene Wahl gelten. In den übrigen von ihm ausgefertigten Ur¬ 
kunden erwähnt Poppo eine Wahl nicht M. R. U. I, no. 292, 299, 302, 
307, 310, 315, 318, 320, 324, 326, 326 & 343ff. 


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als ältesten der Suffraganbischöfe das Konsekrationsrecht 
Zustand, Veracht geleistet hatte, durch Erzbisthof Erkanbald 
von Mainz am 1. Januar 1016 konsekrieren 6 . Am 8. April 
1016 verlieh der Papst dem neuen Erzbischof das' Pallium 7 . 


Eberhard. 

Als Poppoam 16. Juni 1037 starb, herrschte in, Deutsch¬ 
land Heinrich III., der, wie seine Vorgänger, die Besetzung 
der Bistümer als sein Recht in Anspruch nahm. Er machte 
Eberhard, den Dompropst von Worms, den Sohn eines 
schwäbischen Grafen Heinrich, zu Poppos Nachfolger. Von 
der Nachricht der Gest. Trev. Gont. I., daß dief Wahlberech¬ 
tigten Triers, einer Bitte des Königs entsprechend, Eberhard 
gewählt hätten, gilt das bei der Wahl Popposl von der glei¬ 
chen Quelle Gesagte 1 . Am 28. Juni fand die Weihung 


6. Thietmar S. 209: Et [cum is] ab Erkanbaldo Magociacensi 
archiepiscopo iussu cesaris et licentia Virdunensis episcopi, qui primus 
Horum in ordine fuit confratrum, consecrari debuisset, a Thiederico 
Metensi antistite, eo quod a se iustius haec ordinacio fieri deberet, 
assidua acclamatione et humili peticione id incassum prohibebatur. 
Nam imperator hunc scripta demonstrantem et banno id interdicentem 
non exaudivit sed unctionem compleri precepit. 

7. Jaffö, Reg. Pont. 1*, no. 4010, S.509, M. R. U. I, no. 289, S. 340. 

1. Herim. Aug. Chronicon, MS. V, S. 127“: (Imperator) Treverensi 
urbi Eberhardum, Wormatiae praepositum, archipraesulem praefecit. 
Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 181“: Successit in sacerdotali mi- 
nisterio cum der! plebisque consensu Everhardus episcopus . . . Dedit 
autem Deus ei invenire gratiam in oculis supra nominati Heinrici impe- 
ratoris et principum eius . . . Unde contigit, ut, Treviri orbata suo 
antistite, eis ad quos electio pertinebat peticioni regis coniventibus, iam 
dictae metropoli subrogaretur episcopus. 


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Eberhards statt* Am 1. Oktober 1047 übersandte der Papst 
dem neuen Erzbischof das Pallium. Heinrich III. hat sich, 
90 heißt es in der Uebeisendungsurkunde, selbst mit der Bitte 
um das Pallium für Eberhard an den Papst gewandt 3 . 


Konrad. 

Am 15. April 1066 starb Erzbischof Eberhard 1 . Nicht 
lange vorher war es Erzbischof Anno von Köln gelungen, 
wieder entscheidenden Einfluß auf den jungen Heinrich IV. 
zu gewinnen 2 . Er benutzte diesen, wie er es auch früher 
getan hatte, in seinem Interesse, und erreichte die Ernen¬ 
nung des bisherigen Kölner Dom pro pst es Konrad, seines 
Verwandten, zum Trierer Erzbischof. Konrad stammte aus 
Pfullingen, war Schon früh zu Anno nach Köln gegangen und 
von diesem zum Dompropst gemacht worden. , Ohne die 
Trierer Wählerschaft auch nur im geringsten zu berücksich¬ 
tigen, belehnte der König auf Annos Betreiben Konrad mit 
Ring und Stab und Keß ihn konsekrieren. Wo dasi geschah, 
läßt sich nicht bestimmen. Sodann wurde Konrad mit Bischof 
Einhard von Speier und einer Begleitmannschaft nach Trier 
gesandt 3 . 


2. M. R. U. I no. 354 S. 4P: in anniversario ordinationis mei, que 
est IV. Kal. July. 

3. Jaftt, Reg. Pont. P, no.4151, S.528, M. R.U. I, no. 327, S. 881: 
Sicut supplicatio dulcissimi filii nostri . . . Heinrid atque devotio nobis 
suggessit . . . 

1. Gest, Trev. Cont I. MS. VIII, S. 182" 

2. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. und V. I, S. 489 ff. 

3. Die Berichte über diese Ereignisse sind sehr zahlreich. Von 
den nicht aus Trier stammenden Quellen sind die wichtigsten: Ann. 
Altah. mal S. 73: Trevirorum praesul obiit, quem pontificatum contra 


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In Trier erregte das eigenmächtige Vorgehen des Königs 
und Annos lebhaften Unwillen, nach Lambert weil Klerus 
und Volk nicht befragt worden waren; nicht weniger gewiß 
auch, weil man ungern Anno durch seinen Schützling seine 
Macht nadi Trier ausdehnen sah. An die Spitze der Oppo¬ 
sition trat der Stiftsvogt von Trier, ,Graf Dietrich. Neben 
Ihm spielten die Ministerialen der Trierer Kirdie die wich¬ 
tigste Rohe 4 . 


vohmtatem eonim rex Chunrado, Coloniensi praeposito, dedit. — Lamperti 
Anaales & 102: Episcopatum per interventum Coloniensis archiepiscopi 
suscepit Cuono, prepositus Coloniensis. — Triumphus S. Remacli. 
MS. XI, S. 446*: Archiepiscopus Trevirorum obierat, ipse (Anno) 
praepositum suum eius loco substituerat. Ausführlicher sind die Vita 
Conradi, welche von einem Mönch des Klosters Tholey geschrieben 
ist, und die Berichte der Gest. Trev. Der Wert der Vita ist wegen 
des Bestrebens, Konrad als Heiligen zu feiern, kein hoher. Vita Con¬ 
radi MS. VIII, S. 215®: Itaque saepedicti praesulis sui instinctu et 
consilio martyr Christi ante futurus quam episcopus . . . suscepit a 
manu regia pontificatus insignia. — Gest. Trev. MS. VIII, S. 174”: Anno 
quendam clericum suum nomine Cuononem episcopum ordinans, 
Treberim direxit — Gest. Trev. Cont I. MS. VIII, S. 182”: Anno . . . 
spreto Treberorum consilio et electione, adhibita regis adhuc pueri 
investitura et confirmatione, nepotem suum Cuononem cum magna 
ambitione et manu militari, si sic necesse foret, versus Jreberim direxit 
Beyer, Bischofswahlen S. 39 läßt Konrads Ernennung in Utrecht er¬ 
folgen, ohne einen Beleg anführen zu können. Siehe auch Meyer 
v. Knonau, Heinrich IV. und V. I, S. 500 A. 18. 

4. Ann. Altah. mai. S. 73: Cum autem derus pariter et populus 
hoc ferrent indigne, quidam episcopii milites eundem episcopum illo 
venientem vivum cepere et de quadam altissima rupe praecipitari fecere. 
— Ann. Weissenburg. S. 53: Populi Treverorum indignantes noluerunt 
eum suscipere. — Lamperti Annales S. 109: Graviter et indigne nimis 
füllt tarn clerus quam populus Treverorum, quod ipsi in electionem 
eius admissi consultique non essent, seque vicissim hortabantur, ut 
insignem hanc contumeliam insigni aliquo exemplo eluerent. — Berthold, 
Annales MS. V, S. 272 42 : Conradus Coloniensis praepositus, electys a 
rege succedere debuit; set a ciero et civibus Trevirensibus refutatus 
est — Triumphus s. Remacli MS. XI, S. 446 s : Pro qua re (Anno.) a 
Trevirensibus iustas odü causas sibi consdverat, quia spreta eorum 


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Der an der Spitze der Trierer Wählerschaft erscheinende 
Graf Dietrich hatte seine Besitzungen in der Nähe der Stadt 
und war außerdem noch Obervogt des Erzstifts und, nach 
Rietschels Vermutung, Burggraf der Stadt Trier 5 . Die Macht 
des Stiftsvogtes und der Ministerialen der Kirche war uiter 
den Erzbischöfen Poppo und Eberhard sehr gestiegen. Die 
Urkunden dieser Zeit zeigen, daß sie bei Beratungen eine 
sehr einflußreiche Stimme hatten 6 . Es kann daher nicht 
überraschen, wenn sie,idie bei allen Wichtigen Entscheidungen 
des Erzbischofs gehört wurden, es als einen Uebergriff des 
Königs empfanden, daß sie bei der Neubesetzung des 
Bischofsstuhles nicht befragt waren. Sie mochten eine dau¬ 
ernde Schmälerung ihres Einflusses befürchten und waren 
daher zum äußersten bereit, um Konrad von Trier fern zu 
halten. 


electione suam invitis proposuerat. Adam von Bremen spricht nur vom 
Klerus: Adami Gest. Hammaburg. eccles. pontif. S. 119: lnvidia deri 
(Cuono) martyrio coronatus antequam inthronizatus . . . Die Vita 
Conradi MS. VIII, S. 215 24 schildert die Erregung in Trier ausführlich. 
Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 182“: Quae inconsiderata provectio 
sicut illi beato mortis occasio martyrii fuit, sic Treberensibus exercendae 
crudelitatis audaciam et materiam praebuit. Nec mora, denique praesidem 
suum Theodericum cum aliis principibus evocatum ad ulciscendum 
tanti contemptus iniuriam clamosis vocibus instigant: si Colonienses hac 
molitione praevaleant, actum hoc omnium successorum suorum esse 
dedecus et infamiam. 

5. Ueber Dietrich vgl. Schoop. Vfgesch. v. Trier S. 80, Rietschel, 
Burggrafenamt S. 108. Ob Schoops Annahme, daß der Graf seine 
Stellung als Vogt erhalten habe, um das Erzstift gegen die Uebergriffe 
der Luxemburger zu schützen, richtig ist, läßt sich nicht nachweisen. 
Ebenso bleibt Rietschels Meinung unsicher, daß Dietrich Burggraf war, 
und daß schon unter Poppo dies Amt existierte. Jedenfalls beweist 
die völlig sagenhafte, in der Zeit des Burggrafen Ludwig geschriebene 
Stelle der Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. ne** nichts für das Vor¬ 
kommen eines Burggrafen in jener Zeit. 

6. Ueber die Stellung der Trierer Ministerialen unter Poppo und 
Eberhard handelt genau Lesser, Poppo S. 43ft Auch Waitz, 
Vfgesch. V*, S. 388 schiebt die Ermordung Konrads den Ministerialen zu. 


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Als die Kunde eintraf, daß die Ankunft des neuen Erz¬ 
bischofs nahe bevorstehe, ,rückte Dietrich am Abend des 
17. Mai mit einer großen Schar aus, überfiel in der Frühe 
des nächsten Tages in Bittburg die Bischöfe, nahm sie ge¬ 
fangen und plünderte ihre Habe. Einhard von Speyer wurde 
mit den Seinen bald entlassen, Konrad dagegen wurde auf 
Dietrichs Burg Uerzig geschleppt, offenbar weil man noch 
nicht wußte, wie man mit dem Gefangenen verfahren sollte. 
Am 1. Juni wurde er, nach: den Gest. Trev.fGont. I., um ein 
Eingreifen des Königs zu seinen Gunsten zu vermeiden, 
von seinen Wächtern getötet. Erzbischof Siegfried von Mainz 
schreibt in einem Brief an den Papst, daß diese Tat auf 
allgemeinen Rat der Trierer erfolgt sei. Die wunderbaren 
Ereignisse, die sich bei der Ermordung Konrads und an 
seinem Grabe zugetragen haben sollen, werden in vielen 
Quellen berichtet. Den historischen Kern dieser Geschichten 
festzustellen, wird unmöglich sein; doch ist die weite Ver¬ 
breitung derselben ein Zeugnis dafür, wie großes Aufsehen 
Konrads Ermordung gemacht hat 7 . 


7. Ann. Weissenbg. S. 53: . . . magna manu armatorum collecta 
nocte eum aggressi, omnes sibi resistentes percusserunt, ipsum domnum 
et regis missum, Spirensem episcopum Enhardum omnesque optimos 
et res eorum secum duxerunt, et non post ionge Spirensem episcopum 
et suos libertati dantes, praefatum seniorem Cuononem miserabiii 
tormento . . . percusserunt. — Triumphus s. Remacli MS. XI, S. 446 8 : 
Cumque dormitum esset, ecce advocatus Trevirorum Theodericus comcs 
cum hostili manu irruit, omnia vastat et diripit, ipsum novitium pontificem 
inhumane tractans in vincula conicit ... — Lamperti Annales S. 103: 
Is (Diedericus) die, quo episcopus urbem ingressurus sperabatur, cum 
ingentibus copiis obviam processit atque in ipso lucis crepuscuio, 
prius quam hospicio progrederetur, super eum irruens, paucos resistere 
temptantes occidit, caeteros inopino terrore perculsos facile fudit fuga- 
vitque, opes, quas amplissimas advexerat, diripuit, ipsum episcopum 
captum traditumque in manus carnificum de rupe altissima preci- 


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Udo. 

Bald nach diesen Ereignissen nahinen die Trierer die 
Wahl eines Bischofs vor. Klerus und Volk wählten einen 
Angehörigen des Trierer Domkapitels, Udo, den Sohn des 
Grafen Eberhard von Neflenburg. Udo wird in Trier be¬ 
liebt gewesen sein, und so kam seine Wahl ohne Schwierig¬ 
keiten zustande. Daß dieselbe, wie Berthdd berichtet, nur 
vom Klerus vollzogen wurde, widerspricht den anderen Quel¬ 
len und ist auch bei der großen Bedeutung, welche die 
Laien bei der Opposition gegen Konrad gehabt haben, höchst 
unwahrscheinlich. Sodann wird man aber Udo um so lieber 
gewählt haben, als man für ihn, den Sohn einest treuen An¬ 
hängers Heinrichs IV., auf desisen Zustimmung hoffen konnte. 
Denn die Stellungnahme des Königs war jetzt für diq Trierer 
von allergrößter Wichtigkeit Wie würde er die Ermor¬ 
dung des von ihm ernannten Konrad hinnehmen? Nach 
dem späten Trierer Bericht brauste Heinrich zornig auf, als 
er das Geschehene vernahm ,und drohte mit der Zerstö¬ 
rung der widerspenstigen Stadt Doch soll es schließlich ge¬ 
lungen sein, ihn um zu stimmen und die Anerkennung Udos 
zu erreichen 1 . Wir wissen aber nicht, daß Heinrich irgend 


pitari et sic interfid iussit — Bertholdi Aanales MS. V, S. 273»: Quidam 
comesde militia Trevirensi, nomine Theodericus eundem Chounradum 
Trevirim tendentem comprehendit, et diu sub custodia maceratum 
quatuor militibus enecandum commisit Der sehr ausführliche Bericht 
der Vita Conradi bietet keine neuen Momente, nur das Datum des 
Ueberfalls erfahren wir. Qest. Trev. Cont I. MS. VUl, S. 182 b: Ipse 
domnus Cuono incidit in manus hominum impiorum, qui eum nequio- 
ribus custodiendum, donec viderent quo res vergeret, commisenmt; 
qui eum paulo post, ne videlicet regis adhuc iuvenis temerarium praeva- 
leret arbitrium, de rupe praecipitantes, in Kal. Junii miserabili morte 
peremerunt. Siegfried von Mainz schreibt dem Papst über Konrads 
Ermordung Udalrici codex no. 32, S. 62: quasi furtiva latrocinantium 
manu captus et spoliatus, ddn gravissima de loco in locum transpor- 
tatione afflictus, tandem, ut asserunt communi illorum consilio, morte 
turpissima multatus est 

1. Ann. Altah. mal S. 73: Tandem ergo Treviris coucessa 


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einen entscheidenden Schritt zur Bestrafung der Mörder 
Konrads getan hat, und man möchte daher eher vermuten, 
daß ihm das Schicksal Konrads nicht allzusehr zu Herzen 
ging, daß die Wahl Udos auf seinen WunSdi hin erfolgte 
und daß ihm der Widerstand der Trierer gegen den Kandi¬ 
daten Annos durchaus nicht unangenehm war. 

Die Mörder Konrads blieben auch ungestraft; Dietrich 
behielt seine einflußreiche Stellung, und erst später soll, 
wie einige Quellen zu berichten wissen, ihn und seine Mit¬ 
schuldigen die Vergeltung erreicht haben. Der Graf soll auf 
einer Reise ins heilige Land umgekommen sein, während 
man Konrads Mörder, mit Ketten beschwert, herumirren 
gesehen haben will 2 . 

Sehr schwer war Erzbischof Anno durch den Tod semi» 
Schützlings getroffen. Da der König sich ihm versagte und er 
allein nicht an eine Bestrafung der Trierer denken konnte, 
machte er den Versuch, das Einschreiten des Papstes gegen 
die Trierer und Udo zu erreichen. Leidenschaftlich bittet 
er Alexander II., Udo und seine Begleiter, die nach Rom 
aufgebrochien waren, um mit Geld Verzeihung für die Er¬ 
mordung Konrads und das Pallium für den Neugewählten 
zu erreichen, nicht aufzunehmen, sondern sief zu (bestrafen 3 . 


electione, degerunt Utonem virura nobilem et honoratum, eiusdem 
congregationis canonicum. — Lamperti Annales S. 108: Successit ei 
in episcopatum Uto, concordante in electionem eius tarn clero quam 
populo. — Berthodi Annales MS. V, S. 273 s : Uto canonicus Trevi- 
rensis post interfectionem illius archiepiscopus electus a clero consti- 
tuitur. — Gest.Trev. Cont I. MS. VIII, S. 182*: Qua de causa rege valde 
commoto civitatemque Trebericam se desolaturum comminante, tandem 
. . . a sapientibus eius furore sedato, electione deri et populi Uodo 
intronizatur episcopus. Ueber Eberhard von NeUenburg vgl. Meyer 
v. Knonau. Heinrich IV. und V. I, S. 166, 442. 

2. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. und V. I, S. 609. 

3. Giesebrecht, Kaiserzeit III 9 , no. 7, S. 1260: Et ecce qui apud 
eos appellatur episcopus ceterique complices eius ad te veniunt, onusti 
munuscuUs, quibus te inescare cupiunt, ne super eis nostrarum parcium 


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Die gleiche Forderung erhob auch Erzbischof Siegfried I. 
von Mainz 4 . Aber der Papst gab diesen Forderungen kein 
Gehör, sondern bestätigte Udo, allerdings erst, nachdem 
er sich 1068 eidlich von der Beschuldigung der Simonie 
gereinigt hatte 5 . 

So endete der Versudi Annos, den Trierer Erzbischofs¬ 
stuhl in die Hand eines Verwandten zu bringen, sehr un¬ 
günstig. Wie schwer er von diesem Schlage getroffen wurde, 
zeigt die Tatsache, daß er seiner Entrüstung sogar seinem 
Rivalen Adalbert von Bremen gegenüber Ausdruck gab, von 
dem er eine ihn sicher tief kränkende Antwort erhielt 6 . 

Die Vorgänge des Jahres 1066 zeigen, daß Heinridi IV. 
wie seine Vorgänger, das Recht, die Bistümer zu besetzen, 
beansprucht Doch hat er bei den Wählern an verschiedenen 
Orten Widerstand gefunden 7 . Ob aber das Vorgehen der 
Trierer gegen Konrad dahin gerechnet werden kann, ist sehr 
fraglich, weil es recht zweifelhaft ist ob Konrad wirklich 
königlicher Kandidat war. Sein Nachfolger Udo war es und 
ist ohne Schwierigkeiten gewählt worden. Es ist falsch, mit 
K. Beyer anzunebmen, daß sich die Opposition gegen Konrad 
auf ein besonderes Wahlprivileg stützte 8 . Die Bestimmung 
der Kanones, daß eine Bischofswahl durch Klerus und Volk 
erfolgen solle, ist nie veigessen worden und wird gerade 


et Gallicanum expectes iudicium ... De pallio sive de commissi sceleris 
purgatione nullum hac vice, queso, tecum finem faciant. 

4. Udalrici codex no. 33, S. 61. 

5. Ann. Altah. mai. S. 74: Affuit etiam illic Uto, Trevirorwn 
praesul venerandus, qui et ipse de eadem heresi est accusatus, sed 
mox per ius iurandum se excusans, innocens est iudicatus et post baec 
in magna veneratione a papa et Romanis est babitiü. Die Palliums- 
verleihung: Jafte, Reg. Pont. P, no. 4646, S. 683. M. R. U. I, no. 366, 
S. 422. 

6. Giesebrecht, Kaiserzeit III 5 , no. 6, S. 1259. Zur Beurteilung des 
Briefes vgl. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. und V. I, S. 512. 

7. Hauck, Kirchengeschichte IIP, S. 727. 

8. K. Beyer, Bischofswahlen S. 19. 


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in dieser Zeit, in welcher die Macht der Kirche steigt, 
von neuem betont. Die der Zentralgewalt widerstrebenden 
lokalen Gewalten benutzten die Vorschrift als Stütze 9 . So 
zeigt uns diese Wahl wiederum, wie wichtig die Stellung] des 
Laienelements werden kann. 


Egilbert. 

Während deis großen Kampfes zwischen Hein¬ 
rich IV. und Gregor VII. starb am 11. Novejmber 1078 
Erzbischof Udo 1 . Für die Wahl seines Nachfolgers Egil¬ 
bert lassen sich zwei QueWengiuppen unterscheiden, auf 
der einen Seite djicy dfaijjstjeflenden, nämlich die Berichte 
der Gest. Trev. Gont I., und auf der anderen mehrere 
Briefe. Es sind dies zwei Schreiben Bischof Dietrichs 1 von 
jVerdun ,ati Gregor VII. und an Egilbert und die Erklärung, 
mit der sich dieser im Jahre 1080 vom Papste losgesagt 
hat. Die bisherigen Bearbeiter der Wahl Egifberts sind 
durchweg von den Nachrichten der darstellenden Quellen 
ausgegangen 2 , obwohl doch die Briefe nur kurze Zeit nach 
der Wahl von zwei, an den Hergängen beteiligten Männern 
geschrieben sind. Zudem sind die beiden Briefschreiber 
durchaus vertrauenswerte Personen. Egilbert hat sich, wie 
auch die Gest. Trev. Cont I. später zugeben müssjpn-’f 
als tüchtiger Verwalter seiner Diözese erwiesen, und Diet¬ 
rich gehört zweifellos zu den bedeutendsten deutschen Kir- 


9. Hauck, Kirchengeschichte IIP, S. 728. 

1. Meyer v. Knnnau, Heinrich IV. u. V., III, S. 152. 

2. Bonin, Besetzung der Bistümer S. 17. Meyer v. Knonau, 
Heinrich IV. u. V., III, S. 187. Auch Hauck, Kirchengeschichte III’, S. 821, 
A. 2 führt nur die darstellenden Quellen an. 

3. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 189». 


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chenfürsten jener Zeit. Unter voller Wahrung seiner Selbst¬ 
ständigkeit ist er in jenen schwierigen Jahren ein Anhänger 
des Könige gebfieben. 

Die folgende Darstellung wird daher zunächst den An¬ 
gaben der Briefe folgen und die darstellenden Quellen erst 
in zweiter Linie berücksichtigen. 

In seiner, Anfang Juni 1080 verfaßten Absage an Papst 
Gregor VII. zählt Egifbert neben den sonstigen Vergehungen 
Gregors auch die Kränkungen* auf, die er selbst von ihm 
erlitten habe. Er sei zu Trier durch einmütige Zustimmung 
von Klerus und Volk zum Bischof gelwählt, Gregor jedoch 
habe, ohne irgendeine Schuld zum Vorwand zu nehmen, 
nun schon fast zwei Jjahrie hindurch seine Konsekration, 
zu verhindern gewußt. Die Verwendung der Angehörigen 
und Suffragane der Kirche und ihre Klagen über die Ver¬ 
waisung derselben seien vergeblich gewesen; die völlig ein¬ 
wandfreie und rechtmäßige Art seiner Wahl habe ihm ebenso 
wenig genützt wie das einmütige Eintreten der Bischöfe 
für ihn und die eifrige Zustimmung der Trierer 4 . Bestätigt 
werden diese Angtaben durch ein, jedenfalls vor Ausgang 
des Jahres 1080, an den Papst gerichtetes Schreiben Diet¬ 
richs von Verctun. Er berichtet dem Papst, daß die Trierer 
einmütig einen Mann aus ihrer Diözese — denn so wird 
das elegit virum de ptebe zu verstehen sein —< zum Bischof 
gewählt hätten, und ruft vor Gott und dem Papst sein Ge¬ 
wissen zum Zteugen an dafür, daß das kirchliche Recht 
durch Simonie nicht verletzt sei, und jdaß, auch nachdem* 
ihre Bitte abgeschlagen sei, die Simonie keine Rolle gespielt 


4. Udalrici Codex no. 61, S. 139: Cum enim Treveris pari con- 
sensu tarn cleri quam plebis essem electus episcopus, tarnen eo impedientr, 
nullam culpam obtcndente, fcre per biennium consecrationem habere 
non potui, omnibus eiusdem ecdesiae filiis et suffraganeis intercedentibus 
et inusitatam suae metropolis viduitatem multum querentibus. Nietn) 
mihi profuit sincerus introitus et legitima mea electio, nichil valuit apud 
illum consona auctoritas episcoporum et studiosa loci iotercesaio. 


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habe. Daß Egilberts Konsekration hinausgesthoben werde, 
erregt Verwunderung; man ist erstaunt, daß der Papst diese 
so unheifvofle Verzögerung auf sich nehmen und die Trierer 
Kirche in dieser drückenden Verwaisung lassen könne 5 . 

In ähnlicher Wesse spricht sich der Bischof später Egif- 
bert selbst gegenüber über die Wahl aus und betont unter 
abermjaMgjdr tAfindjujnjg Gottes, wie bereätwiflig er selbst 
Egilberts einmütiger Wahl zugestimmt habe 6 . 

Von den chronikalischen Berichten steht derjenige Ber- 
thofds den Ereignissen zertfich nahe. Er erzählt, daß Hein¬ 
rich IV. unter Verwerfungfdes vom' Trierer Klerus und Volk 
Gewählten gegen den Wißen der Wählerschaft in seiner 
gewohnten, gewalttätigen Weise unter Anwendung von Si¬ 
monie Egiibert auf den Bischofsstuhl gesetzt habe 7 . Diese 
Darstellung des 'Von glühendem Haß gegen den König 
erfüllten Autors muß wegen des schroffen Widerspruchs, 


5. GestTrev. Conti. MS. VIII, S. 186”: Praeterea T reverensis ecclesia 
cum gravi dolore pedibus patemis advolvitur, filia dominum pulsat, incon- 
solabile sui detrimentum his temporibus me mediante deplorat. Vidua 
per biennium fere quanta passa est et patiturl quantum afflicta est et 
affligitur I Foris pugnae, intus timores. Elegit virum de plebe, dignum 
sacerdotem, idoneum patrem, communi assensu, teste conscientia raea 
coram Deo et coram te, quod nichil symoniacum contra ius ecciesiasticum 
intercurrerit, quod nichil symoniacum etiam peticione remota inter- 
venerit Consecrationem eius miramur differri, dilationem tarn gravem 
miramur potuisse tibi inculcari; illud maxime, quod pateris hac deso- 
laüone nos adeo gravari. 

6. Udalrici Codex no. 63, S. 130: E(giIberto) . . . unanimiter electo, 
caoonice admisso . . . Teste conscientia, teste et illo qui omnia novit, 
nemo est qui dignitati vestrae melius velit, nemo qui unanimi electioni 
vestrae magis applauserit . . . Fateor, me in omnibus vobis et ecclesiae 
Treverensi debitorem esse, utpote quem elegi et laudavi mihi in dulcissi- 
fflum patrem. 

7. Bertholdi Annales, MS. V, S. 314 7 : E quibus unus, Eigilbertus 
Pataviensis praepositus, qui lam ab episcopo suo iudicialiter excommuni- 
catus est, ad regem Heinncum sic periurus rediens, aecclesiae Trevirensi 
ab ipso, eo qui a dero et populo canonice electus est reprobato, solita 
violentia sua invitis ei nolentibus cunctis symoniace est praelatus. 


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in dem sie zu den Aussagen der Nächstbeteiligten steht, 
die größten Bedenken erregen und ist unter keinen Um¬ 
ständen geeeignet, jene zu entkräften. 

Nun kommt noch der zwar ausführliche, aber späte und 
weg'eii seiner den Bestrebungen des Erzbischofs Afbero 
von Montreuil entsprechenden Tendenz nicht hoch zu be¬ 
wertende Bericht der Gest. Trev. Cont. I. in Betracht. Er 
weist (schwere chronologische Irrtümer auf und kann, wo 
er zu der Darstellung der Briefe im Gegensatz steht, auf 
Glaubwürdigkeit keinen Anspruch machen. Da er jedoch 
einige Ergänzungen zu den aus den Briefen bekannten Tat¬ 
sachen bringt, muß auch auf ihn eingegangen werden. 

Heinrich IV. begab sich, so hören wir, zu der durch 
Udos Tod nötig geworden ?n Neuwahl selbst nach Trier 
und leitete hier die WahlVerhandlungen. Er stellte an die 
Wähler das Verlangen, sie sollten einen ihm genehmen 
Kandidaten wählen, und nun schlug der Klerus, der wohl 
zum größten Teil ;aus Kanonikern des Domstifts bestand, 
einen nach dem ändern aus seiner Mitte vor. Da der König 
jedoch seine Zustimmung erteilte, zogen sich die 

(Verhandlungen drei Tage lang hin, ohne daß eine Entschei¬ 
dung herbeigeführt werden konnte. Offenbar war, falls wir 
dieser ganzen Darstellung überhaupt glauben dürfen, unter 
den Vorgeschlagenen kein treuer Anhänger Heinrichs; denn 
die Angabe unserer Quelle, daß die vom Klerus! Nominierten 
dem König nicht genügend Geld geboten hätten, ist abzu- 
lehnien 8 . 


8. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184*®: (Egilbertus) in redeundo 
audivit, Uodonem vita decessisse, et ob hoc regem Treverim adivisse, 
ut alium in locum eius debuisset substituere . . . Porro cum imperator 
iussisset, ut quem sibi placere cognoscerent, hunc episcopum eligerent, 
et clerus unum post unum ex ipso eorum collegio, hoc utique honore 
dignissimos, exhiberent, rex autem, quotquot nominassent, nullum eorum 
sibi placere dixisset — nullus enim eorum benivolentiam eius digna 
taxatione praevenerat — iamque in eligendo tribus diebus transactis, 
ct quarto nichilo minus die iterum ad idem congregatis omnibus . . . 


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Da traf am vierten Tage auf der Rückreise von Rom, 
wohin er als Gesandter Heinrichs IV. geschickt war, def 
frühere Passauer Dompropst Egilbert in Trier ein, stattete 
dem Könige über seine Reise Bericht ab und wurde dann 
von Idiesejm mit den Worten: „Da wir schon lange bei der 
Wahl eines Bischofs zu keiner Einigung kommen können, 
wollen wir uns wenigstens auf ihn einigen“ zum Bischof 
gemacht 9 . 

Egilbert stammte aus einer vornehmen bayrischen Fa¬ 
milie 10 . Daß er Passauer Dompropst war, berichtet auch 
Bjerthold. W^nn ihjn dieSer jedoch Von seinem Bischof 
exkommuniziert sein läßt, und die Gest. Trev. Gont. I. 
ihn mit Heinrichs Partei gebannt und von seinem Bischof, 
demgegenüber er die Ansprüche des Königs auf die Be-- 
Setzung des Bistümer vertreten haben soll', aus der Kirche 
gestoßen sein lassen, bis er sich dem Papst gestellt habe, 
und von diesem wieder aufgenommen sei, so ist das für 
jene Jahre eine völlige Unmöglichkeit 11 . Dagegen wird als 
sicher anzunehmen sein, daß Egilbert im Gegensatz zu dem 
Heinrich feindlich gesinnten Bischof Altmann von PasSau, 
der wegen seiner Partei Stellung 1077 sein Bistum verlassen 
imdlte 12 , sich als Anhänger des Königs erwiesen hatte. Er¬ 
innern wir uns der oben besprochenen Angabe Dietrichs von 
Verdun, daß Egilbert schon vor seiner Wahl ein Ange¬ 
höriger der Trierer Diözese w"ar, so darf man wohlvermuten, 
daß er aus Passau hatte weichen müssen und durch Hein- 


9. Gest Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184: TamquamaDeo missus — 
si tarnen dici potest a Deo dirigi via hominis, qui culpa sua meruit ab 
ecclesiae communione suspendi — venit, et facta oracione sua, locutus 
est regi de his, quae habebat in mandatis. Quibus finitis dixit rex: 
Quia iam diu in eligendo episcopo concordare non possumus, saltem in 
hunc conveniamus. 

10. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184’: de optimatibus ßaioariae. 

11. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184». Vgl. hierzu und zum 
Folgenden Exkurs II, S. 50. 

12. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., III, S. 9G. 


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richs Verwendung in Trier eine neue Heimstätte gefunden 
hatte. 

)Mn 6. Januar 1079 wiurde die Investitur vollzogen. 
In Widerspruch zu den oben festgesteflten Tatsachen wird 
in den Gerät. TreJv. Oont. 1. sodann berichtet, daß nur 
Dietrich von Verdun und ein Teil des Trierer Volkes dem 
König zugestimmt hätten, während die beiden anderen 
Bischöfe, der Klerus und das übrige Volk nicht mit Egü- 
bert einverstanden gewesen seien, dem König jedoch nicht 
hätten widerstehen können 13 . W,ir lehnen diese Nachrichten 
ab und bleiben bei den Angaben der Briefe 14 . Richtig ist 
nur die Tatsache, djaß sich' die Bischöfe an ihre! Sitze zurück¬ 
begaben, ohne Egilbert konsekriert zu haben. Alan muß 
an nehmen, daß das geschehen ist, weil Egilbert ein Ver¬ 
treter des königlichen Rechts der Investitur war, nicht weil 
die W,ahl eine unrechtmäßige war 15 . 


13. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184": Et consensit ei ex epis- 
copis qui electionis causa advenerant solus Theodericus Virdunensis 
episcopus ... et pars aliqua populi Treverensis. Rex ergo nil moratus 
investivit eum, dans ei anulum et baculum sub die octavo Idus Januari 
anno dominicae incarnationis 1078 (irrtflmlich für 1079). Pontifices 
vero Herimannus Mettensis et Bibo Tullensis et residuus den» et po- 
pulus quantum in ipsis erat, non assensenuit, quoniam ipsi tarn idoneas 
personas exhibuerunt, resistere tarnen regis voluntati non potuenmt 
Verumptamen clerus et populus multum moleste ferentes irrogari sibi 
violentiam, deprecabantur eos qui praesto erant episcopos, et cum inter- 
minacione auctoritatis apostolicae interdixerunt, ne ipsum consecrarent 
antistitem, commonentes eos canonici illiqs decreti, quo praecipitur ut 
nullus in episcopum nisi canonice electus consecretur. Quo circa epis- 
copis in sua redeuntibus, Egilbertus benedictione non percepta re- 
mansit 

14. Als ein indirekter Beleg dafür, dass die Angaben der Gest. 
Trev. Cont. I. nicht richtig sind, kann vielleicht die Urkunde M. R. U. I, 
no. 378, S. 436 dienen. In dieser nach M. R. U. II, S. 662 Regest no. 422 
am 6. September 1084, also vor Egilberts Konsekration, ausgefertigten 
Urkunde bestätigt Egilbert ein Statut des Domkapitels. Das setzt seine 
Anerkennung bei demselben voraus. 

15. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., III, S. 188, Anm. 26 stellt 


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(Aus den Brjlefen Ejgüberts und Dietrichs geht kfa'i* 
hervor, daß jdife Konsekration des neug^wähtten Trierer 
Bischofs nicht erfolgte, ,weif der Papst sie^ trotz alter ein¬ 
mütigen Bitten und Bemühungen der Suffragane und Ange¬ 
hörigen der Trierer Kirche, ohne einen Grund anzugeben, 
nicht vollziehen ließ. Man wird die merkwürdige Tatsache, 
daß der einmütig Gewählte mehrere Jahre hindurch' die 
Konsekration nicht erlangen konnte, wohl so zu erklären 
haben, daß man sich in Trier, in dieser Zeit des Streites, 
in de* - auch der Papst noch nicht in unzweideutiger Weise 
seine Meinung kundgetan hatte, scheute, einen so wichtigen 
Schritt ohne päpstliche Zustimmung zu tun. Der 1 Papst aber 
war seinerseits der politischen Lage wegen darauf bedacht, 
keine feste Entscheidung über die durch Laienhand Inve¬ 
stierten zu treffen. Ein Brief an seine Legaten in Deutsch¬ 
land, die vießeicht Egilbert bestätigt hatten 16 , zeigt das aufs 
deutlichste} 17 . 

Endlich kam es zum Bruch zwischen König und Papst, 
und Egilbert, der Sich schon bis zju dieser Zeit öfter in 
der Umgebung Heinrichs IV. aufgehalten hatte 1 *, gehörte 
mit Dietrich von V,erdun, zu den Bischöfen, die sich von 


die Anwesenheit Bischof Hermanns von Metz in Trier in Zweifel. Wohl 
kaum mit Recht, da Hermann zwar aus Metz vertrieben (ebenda 
S. 131, 171), seiner kirchlichen Würden aber nicht beraubt war. Die 
einer Flucht gleiche Reise nach Rom könnte man als Folge der Wahl 
in Trier ansehen. Vielleicht hatte der in kirchlichen Dingen sehr ge¬ 
wissenhafte Hermann dort die Weigerung der Bischöfe, Egilbert zu 
konsekrieren, veranlaßt. 

16. Hugonis Chronicon, M8. VIII, S. 161*. 

17. Hugonis Chronicon, M8. VIII, S. 460*: Volumus autem ut de 
causa regum vel regni sive etiam de Trevirensi vel Coloniensi et 
Augustensi electis, vel de omnibus istis qui investituram per manum 
laicam acceperunt, nulium praesumatis exercere iudicium. Ueber die 
Abfassungszeit dieses Schreibens vgl. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. 
u. V., III, S. 221. 

18. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., III, S. 276 ff., 645, A. 4. 


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Gregor VII. lossagten 19 . Seine Konsekration konnte der 
Trierer Erzbischof jedoch auch jetzt noch nicht erlangen. 
Eine dahin gehende Bitte, die er durch zwei .Gesandte, 
den Archidiakonen F. und den Ministerialen H., an .Diet¬ 
rich richtete, hatte nicht den gewünschten Erfolg, da dieser 
wegen seines Abfalls von Gregor in seiner Kirche auf 
die größten Schwierigkeiten gestoßen und von seinem Amte 
suspendieirt worden war. Gerade der Brief Dietrichs an 
Egilbert zeigt durch die in ihm berichteten Tatsachen und 
die Ratschläge des Verduner Bischöfe, wie unendlich 
schwierig die Verhältnisse damals lagen 20 . 

Von Seiten des Königs geschah, soweit sich erkennen 
läßt, erst im Jahre 1084, afs er in Italien mit Erfolg gegen 
Gregor aufgetreten war, ein energischer Schritt, Egilberts 
Konsekration zu erreichen 21 . In einem Briefe an Dietrich 
von Verdun forderte er diesen zugleich auch im Namen 
des Papstes Klemens auf, Egilbert schnell zu konsekrieren. 
Der Bischof ließ sich jetzt dazu bereit finden und vollzog 
die Konsekration wohl im Oktober 1084 m Mainz, unter 
Assistenz verschiedener anderer Bischöfe, darunter Wezilos 
von Mainz. Klemens III. verlieh Egilbert dann das Pallium 22 . 


Bruno. 

Ueber die Wahl, durch die nach dem am 3. oder 5. Sep- 


19. Udalrici Codex no. 61, 62, S. 127 ff. 

20. Udalrici codex no. 63, S. 130. Ueber die Politik Dietrichs von 
Verdun vgl. Francke, Libelli de lite I, S. 280. 

21. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 186 4 : Insuper mandat tibi 
apostolicus Clemens et imperafor Heinricus, ut sicut nos diligas, ita 
archiepiscopum Treverensem velociter consecrare properes. Vgl. dazu 
Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., III, S. 670. 

22. Der Bericht der Gest. Trev. Cont. I. ist auch hier sehr mangel¬ 
haft und tendenziös. Ueber die Lösung der chronologischen Schwierig¬ 
keiten vgl. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V, III, S. 578. Hier ist die 
falsche Datierung von Köhncke, Wibert S. 108 berichtigt. 


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tember 1101 eingfetretenen Tod Egilberts 1 , Bruno Trierer 
Erzbischof wurde, sind wir nur durch die Gest Trev. 
Gont. I. genauer unterrichtet. Danach erschienen in Mainz 
bei Heinrich IV., der dort das Weihnachtsfest 1101 feierte, 
Trierer Bürger und ert>aten von ihm einen neuen Bischof. 
Der Kaiser ernannte auf ihr und der anwesenden Fürsten 
Bitten den aus dem Geschlecht der Grafen von Lauffen 
stammenden Bruno zu Egilberts Nachfolger. Bruno war 
Propst der Domkirchen von Trier und Speyer, Archidiakon 
lind Propst von St. Florin in Koblenz. Daß Heinrich mit 
seiner Ernennung den Wünschen der Trierer entgegenkam, 
ist trotz der schon oft zutage getretenen Tendenz unserer 
Quelle sehr wahrscheinlich 2 . Die Entscheidung lag in, seinen 
Händen und die Trierer Wählerschaft erkannte das durch 
ihre Gesandtschaft an. Die Ordination wurde am 6. Januar 
1102 in Mainz vollzogen, und zwar durch die Bischöfe 
von Metz, Verdun und Speier, und unter Assistenz anderer 
Bischöfe, darunter der Erzbischöfe von Mainz und Köln 3 . 


1. Ueber Egilberts Tod vgl. Görz, Regesten d. Eb. v. Trier S. 13. 
Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 191“. Necrologium s. Maximini 
S. 986. 

2. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 192 7 : (Bruno) . . . ita erga se 
principes devinxerat, ut non solum praeposituris maiorum ecclesiarum 
in Treveri et Spira, verum etiam beati Florini in Confluentia et archi- 
diaconatus eum dignitate sublimassent. De hoc suggestum imperatori, 
ut eum Trevericae praeficeret ecclesiae. Eo siquidem anno Heinricus 
rex . . . habita curia natalem Domini celebravit in Mogontia, ubi eum 
adeuntes cives Treverici petierunt sibi episcopum dari. Quibus mox 
petentibus, principibus et civibus consentientibus, Brunonem eis con- 
secrari iussit. Ueber.Brunos Geschlecht, namentlich seine Verwandt¬ 
schaft mit den Nellenburgern, vgl. Stälin, Wirtembergische Geschichte II 
S. 418 u. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., V, S. 132, A. 34. Die 
Anwesenheit Brunos in Mainz wird bezeugt durch die Urkunde Stumpf 
no. 2956. Monumenta Boica XXXI, 1, no. 199, S. 378. 

3. Nach den Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 192“ wurde die 
Konsekration am 13. Januar vollzogen, doch bezeichnet Bruno selbst 
M. R. U. 1- no. 431, S. 492 den 6. Januar als Tag der Konsekration. 


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In Trier soi Bruno am 2. Februar eingezogen (und 
freudig aufgedommen sein 4 . 

Bei allen diesen Ereignissen batte man sich tan den 
Papst und seine Ansprüche nicht gekümmert Bruno be¬ 
mühte sich, Soweit (wir sehen können, auch in den näch¬ 
sten Jahren nicht, (das Pajbtttn zu erlangen. Erst im Zu¬ 
sammenhang mit dem Wechsel seiner politischen Stelling 
trat er in Beiziehungen ann Papst 5 . 

Es entsteht nun eine große Schwierigkeit durch die 
Nachricht der Gest /Trev. Gont. I., daß Bruno im dritten 
Jahre seiner Ordjlnatkm, kn Monat Jdärz, zum Papst 
gereist sei und diesen, der im achten Jahre seines 
Pontifikats gestanden habe, auf einer Synode getroffen 
habe. Paschalis habe ihn zunächst ehrenvoll aufge- 
nothmen, ihn dann aber, da er von Laienhand investiert 
sei und ohne das PaJfium Kirchen und Kleriker geweiht 
habe, hart getadelt Bruno habe auf den Rat der versam¬ 
melten Bischöfe sein Amt niedergefegt, es jedoch, nachdem 
er Buße getan, am dritten Tage durch der Bischöfe Ver- 
mittehmg wieder erhalten. Dann sei er, nachdem er den 
päpstlichen Segen und das Pallium empfangen, in seine 
Diözese heimgekehrt 6 . Chronologisch (sind diese Angaben 
wvereinbar. Ein Weg zur Lösung der Schwierigkeiten ist 
der, mit Hauck anzunehmen, daß Bruno, als er die Ver¬ 
handlungen mit ddm Papst für Heinrich V. führen sollte, 
bereits seinen Frieden mit Paschalis gemacht hatte, also 
bereits im März 1105 in Rom war 7 . Der Schreiber der 
Gest Trejv. Gont I. hätte dann di,ese Reise mit der im 


4. Gest Trev. Cont I. MS. VIII, S. 192'*: Ordinatus venit Treve- 
rim die purificationis sanctae Dei genetricis, et cum magno populi gaudio 
susceptus est. 

5. Ufber die politische Stellung Erzbischof Brunos vgL Meyer 
v. Knonau, Heinrich IV. u. V., V, S. 21, 283, 285, 294. 

6. Gest Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 192». 

7. Hauck, Kirchengeschichte IIP, 888 A. 7. 


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Jiahre 1106 (dem achten Jahre von Paschalis Pontifikat) 
erfolgten Entsendung Brunos zum Papste kombiniert. Meyer 
von Knonau bleibt bei der älteren Ansicht, daß Bruno 1106 
zum ersten male nach Rom kam 8 . Eine endgültige Entschei¬ 
dung dürfte sich kaum treffen k&sen. 


Gottfried. 

Ein Verständnis d,er ;WahTen der Nachfolger des am 
25. April 1124 gestorbenen Bruno läßt sich' nur durch' eine 
Darstellung der Verhältnisse des Erzbistums Trier in jener 
Zeit erlangen 1 . Es wird daher nötig sein, diese kurz zu 
behandeln, zjumal die Quellen für die Zeit Gottfrieds der 
Interpretation manche Schwierigkeiten bieten. 

Die Grundlage für eine Darstellung dieser Zeit wird 
der kurze, Gottfried freundlich gesinnte Bericht der Gest. 
Trev. Gont. I. bilden müssen. Sodann werden, jedoch mit 
größter Vorsicht, die weit ausführlicheren Gesta Godefridi 
heranzuziehen sein, die im Sinne der, sich gegen den Erz¬ 
bischof erhebenden Opposition geschrieben, die schwersten 
Anschuldigungen gegen ihn erheben. Endlich kommen als 
Ergänzung dieser Quellen noch die zwar später abgefaßten 
aber doch Sehr wichtigen Gesta Alberonis des Bafderich 
lind einiges urkundliche Material in Betracht. 

Nach' dem Tod Erzbischof Brunos schickten die Trierer 
eine Gesandtschaft an Heinrich V. und erbaten von ihm 
einen neuen Erzbischof. Der Kaiser übertrug die Würde 
an den bisherigen Trierer Dekan und Archidiakon Gottfried. 
Dieser stammte aus einem Adelsgeschkcht der Lütticher 


8. Meyer v. Knonau, Heinrich IV. u. V., VI, S. 31. 

1. Brunos Tod: Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 198' 5 . 


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Diözese, war seinem Verwandten Arnold, dem früheren 
Domprobst von Trier hierher gefolgt, hatte, falls hier den 
Gesta Godiefridi Glauben zu schenken ist, einige Zeit am 
Hofe Heinrichs IV.Zugebracht und war durch dessen Ver¬ 
wendung Dekan und Archidiakon in Trier geworden. Unter 
Erzbischof Eberhard hatte er die Priesterweihe empfangen 
und war daher schon reicht alt. Trotzdem' machte ihn Hein¬ 
rich V. jetzt zum Erzbischof 2 . 

Am 2. Juli fand bereits 1 die Intronisation statt. Nach 
derselben ließ Gottfried seine Suffragane auffordern, ihn zu 
konsekrieren. Doch er stieß auf verschiedene Schwierig¬ 
keiten. Stephan Von Metz hatte nämlich von Papist Kalixt II., 
Seinern Oheim, das Patfiulm erhalten und wollte es bei 
Gottfrieds Konsekration tragen. Auch lag er mit Bischof 
Heinrich von Verdun im Streit, da dieser als Aeltester der 
Trierer Suffraganbischöfe das Recht der Konsekration für 
sich beanspruchte, während Stephan dasselbe als Vorrecht 
des Metzer Bischofsstuhles forderte. Da Gottfried dem ersten 
und Heinrich dem zweiten Verlangen Stephans nicht nach¬ 
kam, weigerte sich dieser zu erscheinen. Daß er zu dieser 
Weigerung auch dadurch' bestimmt worden sei, daß er von 
der, auf simonjstischem Wege erfolgten Ernennung gehört 

2. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 198 21 : Godefridus, maioris ec- 
clesiae decanus, in episcopatum suecessit. Hic de Leodiensi parochia 
extitit oriundus, Arnulfum vero consanguineum suum et maioris ec- 
desiae . . . praepositum . . . Treverim secutus, ab Eberhardo Tre- 
verorum archiepiscopo clericus est designatus. Hic vero, sicut et ante- 
cessor eius, praedictus inquam praepositus, morutn dignitate et animi 
liberalitate insignis, prius a Treverensibus, clero scilicet et populo, dilectus 
et ab episcopis eiusdem civitatis . . . multis ecclesiasticis honoribus 
ditatus, ad ultimum ... in episcopatum est sublimatus. Weit mehr 
wissen die Gesta Godefridi MS. VIII, S. 200 ff. zu berichten. Doch ist 
es sehr unwahrscheinlich, dass alle diese Angaben, namentlich die Er¬ 
zählung von dem leichtsinnigen Leben des späteren Erzbischofs, seiner 
durch Simonie erlangten Erhebung auf den Bischofsstuhl, seiner Un¬ 
kenntnis in kirchlichen und dogmatischen Dingen und dem Widerwillen 
der Trierer gegen ihn, der Wahrheit entsprechen. 


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habe, werden wir kaum glauben. Jetzt griff der Kardinal- 
legat Wilhelm von Präneste in den Streit ein und vollzog) 
am 7. September 1124, ungeachtet der Proteste Stephans, 
die Konsekration auf Grund der ihm vom Papst erteilten 
Vollmacht. Schwerlich hätte er so gehandelt, wenn schon 
damals die Anklage der Simonie gegen Gottfried erhoben 
wäre 3 . 

Gegen den alten, wenig energischen Erzbischof er¬ 
hoben sich bald vornehme Laien aus' der Diözese und for¬ 
derten von ihm die Erfüllung von Versprechungen, welche 
ihnen Gottfriejd vor seiner Konsekration gegeben haben 
sollte. Er sei m,ehr durch 1 ihre Gunst als eine (kirchliche 
Wiahl Bischof gewoidlen 4 . Ein klares Bild dieser Ereig¬ 
nisse läßt sich nicht gewinnen, insbesondere kann nicht 
sicher feistgestefit werden, ob und wann Gottfried diese 
Versprechungen gab; vielleicht waren unter den Gesandten, 
welche nach Brunos Tod z!u Heinrich V. gingen, jene Laien, 
vielleicht hat sie der Erzbischof erst später zu; gewinnet, 
gesucht. Daß er sich überhaupt um die Gunst der Laien 
bemühte, ist ztui verstehen. Schon Erzbischof Bruno hatte 
Ja Lehen an feiles aufeteilen müssen und war aufs heftigste 
von ihnen bedrängt worden 3 . An der Spitze der Laien 

3. Ueber die Schwierigkeiten welche Gottfried bei seinem Be¬ 
streben, die Konsekration zu erlangen, fand, berichten die Gesta Gode- 
fridi S. 201®. Ueber die Tätigkeit Wilhelms von Präneste vgl. Giese- 
brecht, Kaiserzeit III 5 , S. 954; über die Palliumsverleihung an Stephan 
von Metz Gesta episcoporum Mettensium, MS. X, S. 644 4 , Cont. I. 
8. 544«. 

4. Gesta Godefridi MS. VIII, S. 202 4 : Porro paucis adhuc inno- 
tuerat, quod episcopatum precio comparaverat, cum ecce insurrexerunt 
in eum ex equestri ordine viri iniqui, exigentes, dari sibi promissa bene- 
ficia, mercedem videlicet favoris, quoniam ipsi eum magis favore 
suo quam ecclesiastica electione constituissent. Die Unruhestifter waren 
also vornehme Laien, welche Rossedienst in schwerer Rüstung leisteten. 
Sie können sowohl freie Vasallen als Ministerialen gewesen sein. 
Vgl. Waitz, Vfgesch. IV 2 , S. 452. 

5. Gest. Trev. Cont. I, MS. VIII, S. 195«, 197 ". 


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standen zwei Luxemburger, Graf Wilhelm und sein Sohn 
(Conrad. Gottfried machte ihnen weitgehende Zugeständ¬ 
nisse, doch konnte er sie nicht befriedigen. Sie begannen 
das Land zu verwüsten, Krems und Laien zu überfalen 
und sich Burgen zu bauen. Von einem gewissen Brumicho, 
der unweit der Stadt eine Feste errichtete, gingen die aben- 
teufejriichstan Gserüdde ifn. Schrecken herrschte in der 
Trierer Diözese 6 . 

Eine ganz einzigartige Steifung aber hatte unter Erz¬ 
bischof Gottfried <Jer Burggraf von Trier, Ludwig, ein 
Ministeriale inne. Die Gesta Godefridi schweigen von ihm; 
wir verdanken diese höchst wichtige Ergänzung unserer 
Kenntnisse von den Zuständen der Diözese den Gesta Al- 
beronis des Bakteriell. Ludwig hatte den Erzbischof völlig 
in seine Gewalt gebracht, ließ alle erzbischöflichen Einkünfte 
in die Pfalz, seinem Wbhnort, bringen, und teilte dem Erz¬ 
bischof täglich das zum Leben Notwendige zu. Seines 
Amtes sei es, so behauptete er, die Diözese zu verwalten 
und die Ministerialen zu befehligen, während der Erzbischof 
nur idie geistlichen Geschäfte zu besorgen habe 7 . In einer 

6. Gesta Godefridi MS. Vlll, S. 202 7 : Quibus cum Ule piurinu 
episcopalium redituum concederet, nec tarnen satis eis ad ptacitum im- 
pertiret, calumpniato eo abscedebant, et aliqui ex eis in eius iniuriam 
castra instituebant. Tocius autem huius interitus auctor et predu 
Willehelmus . . . comes et filius eius Cuonradus. . . Horum coopem- 
tores exstiterunt ipsorum tarn ministri quam liberi. 

7. Gest. Alb. MS. Vlll, S. 249 31 heißt Ludwig: Lodoycus qnidam 
burgraviusidestpraefectusurbis.homodefamiliaaecdesiae... Ueber seine 
Stellung ebenda S. 250*: Dominum Godefridum archicpiscopum suis 
artibus in tantum slbi subegerat, quod dicebat, se in benefirio tenere 
palatium atque omnes reditus episcopales in illud deferendos, et quod 
ipse pascere deberct episcopum cum suis capellanis, et cetera omnia 
ad episcopatum pertinentia de suo esse beneficio; ad episcopum autem 
dicebat pertinere missas et ordinationes clericorum et consecrationes 
ecctesiarum celebrare; sui vero iuris dicebat esse, terram regen 
omniaque in episcopatu disponere et miliciam tenere. Genaueres über 
Ludwig vgl. bei Schoop, Vfgesch. v. Trier S. 9«, RietscheJ, Burggrafen¬ 
amt S. 170. 


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der beiden von Gottfried erhaltenen Urkunden tritt uns die 
bedeutende Stellung Ludwigs und der Laien überhaupt klar 
entgegen 8 . 

Infolge dieser Zustände herrschte unter dem Klerus, 
der sich völlig verdrängt und jeden Einflusses beraubt sah, 
große Erbitterung. Dürfen wir den Gesta Godefridi Glauben 
schenken, so kam noch hinzui daß sich/ detf (Erzbischof durch 
Unwissenheit in kirchlichen und dogmatischen Dingen viele 
Blößen gab. Jiejtzt erhoben sich Kleriker, die ihn den 
Simonie beschuldigten und auf seine Absetzung hinstrebten 9 . 
Namentlich der spätere Erzbischof Meginher, ein streng 
kirchlich gesinnter Mann, gehörte zu Gottfrieds eifrigsten 
Gegnern 10 . Aufgefordert, die Uebermütigen wenigstens zu 
bannen, erklärte der Erzbischof, daß ihm dazu das Pallium 
fehle, und bat die Unzufriedenen, da er bereits zu alt sei, 
um nach Rom zu gehen, eine Gesandtschaft an den Papst 
zu schicken und das Paftium zu erbitten. Man} folgte diesem 
Wunsche, doch wirkte diese, aus angeseheneren Laien und 
Klerikern bestehende Gesandtschaft in Rom gegen Gott¬ 
fried, so daß der P^pst den Kardinaldiakon Petrus nach' 
Deutschland schickte, um den Faß zu untersuchen. Auf 


8. M. R. U. I, no. 463, S. 512 . . . ego Godefridus Trevirorum 
archiepiscopus consOio vicedomni mei Ludeuuiri et ceterorum fideUum 
meorum . . . Als Zeugen erscheinen nur Laien. 

9. Wir folgen hier den Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 19tf»: 
Peraclo vero anno episcopatus sui, insurgentibus contra eutn quibus- 
datn de dericis suis et introitum ipsius calumpniantibus . . . und den 
Gest Alb. M8. VIII, S. 25032: Inde evenit, quod tantum predictus episcopus 
odium omnium incurrit clericorum, eo quod ipse, spemens consilia et 
familiaritatem totius deri, soli laico totum se dedisset, quod ad depo- 
sitionem eius ceperunt laborare. Die Gesia Godefridi MS. VIII, S. 202* 
sagen: Porro paucis adhuc innotuerat, quod episcopatum precio com- 
paraverat, doch wiesen wir bereits darauf hin, daß Gottfrieds Konse¬ 
kration schwerlich erfolgt wäre, wenn diese Beschuldigung bereits 
früher laut geworden wäre. 

10. Siehe unten S. 49. 


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- 48 - 

einetai ersten Konzil xui Teuf am 13. März 1127, an dem 
außer dejn Kardinaldiakon Petrus die Bischöfe von Metz, 
Toul und Trekasino, sowie mehrere Aebte und Vornehme 
der Gegend teilnahmen, wurde noch keine Entscheidung 
getroffen. Auch auf einer zweiten Synode zu Worms, die am 
15. Mai 1127 eröffnet wurde, fand Gottfried nicht die ver¬ 
langten Eideshelfer 11 . Hier waren nach unserem Bericht 
die Bischöfe von Verdun, Tool, Worms, Speyer und Kon¬ 
stanz anwesend. Eine Urkunde bestätigt dies für die- Bischöfe 
von Speyer, Konstanz und Toul 12 . Bis zufetzt hatte Gott¬ 
fried noch Anhänger, die, nach der Behauptung der Gesta 
Godefridi, auf sein Anstiften, bewaffnet in die Versamm¬ 
lung eindrangen und ihn, afs sei seine Unschuld erwiesen, 
unter Gesängen hinaus 1 führten. Erst als der Kardinaldiakon 
Gottfried und seine Anhänger mit dem Bann bedrohte,jfielen 
diese von ihm ab, und Gottfried mußte am 17. Mai 1127 
auf seine Würde verzichten. 


Meginher. 

Die Opposition hatte mit Gottfrieds Absetzung ihr Ziel 
erreicht und es gelang ihr bei der bald darauf im Juni 1127 
stattfindenden Wahl einen ihrer Hauptvertreter, Meginher, 


11. Gest. Trev. Con,t, I. MS. VIII, S. 1Q8 32 : Tandem ad hoc causa 
est perducta, quod sentiens suam infirmitatem ad hoc onus non suffi- 
cere — iam enim ad decrepitam venerat aetatem —, videns etiam, quod 
pro eo in ecclesia fraterna scindebatur caritas, quibusdam sibi ad- 
haerentibus, aliis resistentibus, ne causa esset huius scismatis, circa 
finem tercii anni ab episcopatu est absolutus. Daneben steht der genaue 
Bericht der Gesta Godefridi MS. VIII, S. 202 12 ff. 

1 >. Harzheim, Concilia Germaniae III, S. iüu. 


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zum Erzbischof zu machen. Von königlicher Einwirkung 
auf die Wahl verlautet nichts 1 . 

Meginher stammte ebenfalls aus der Lütticher Diözese 
und war von Jugend auf in Trier gewesen. Er machte 
sich bald daran, die Macht der Laien zu brechen, und es 
gelang ihm eine der neu gebauten Festen, Bumaggen, zu 
nehmen 2 . Auch Wilhelm von^Luxemlburg soll er zum Frieden 
gezwungen haben. Von einer völligen Niederwerfung der 
Laien kann jedoch keine Rede sein. Namentlich' behauptete 
Burggraf Ludwig seine Steifung; er erscheint 1129 an der 
Spitze der ,Trierer Ministerialen 3 , führt in einer anderen 
Urkunde Meginhers aus dem gleichen Jahre den Titet prae- 
fectus urbis 4 und scheint auch noch alle Einkünfte einge¬ 
zogen und Meginher den Lebensunterhalt zuerteilt zu haben 3 . 

In der Fastenzeit 1128 begab sich Meginher nach Rom, 
um vom Papst das Pallium zu erlangen 6 . Da sich, wie! 


1. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 199 7 . Successor eius, nomine 
Meginherus . . . a puericia in Treverensi eedesia educatus, . . . morutn 
honestate et personae maturitate ad praesulatus honorem dignus pro- 
fecto ascendisset, si antedictum Godefridum vel parcius impugnasset vel 
suae rigiditati et indiscrecioni modum impos jisset. Mense Junio electus, 
sequenti autumno collecta milicia Treverensi casteilum novum quod 
dititur Bumaggen primo impetu cepit, Willehelmum comitem ad condi- 
cionem pads venire coegit, pacemque patriae in brevi refor- 
mavit 

2. M. R. U. I, no. 453, S. 512 erscheint unter Gottfrieds fideles 
ein Rudolfus de Bumaga. Es wird anzunehmen sein, daß dieser der 
Erbauer der Feste ist. 

3* M. R. U. I, no. 466, S. 526. 

4. Ebenda I, no. 466, S. 526. 

6. Das geht aus Gest. Alb. 8. 251 13 hervor. Gewiß aus Mangel 
am Notwendigsten hat Meginher den Hof Hunbach verpfändet, von dem 
Gest Alb. S. 251 24 die Rede ist. 

6. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 199“: Veniente quadragesima, 
iter suum Romani direxit, ubi a papa Honorio ordinatus et pallio 
dignitatis est decoratus. unde reversus a clero et popuio Treverensi 
honorifice est susceptus. 


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aus! einer Urkunde 'ersSchtfich ist, gleichzeitig’ mit Meginher 
'der Bischof Heinrich von Tont <und Geistfiche aus Trier, 
Metz, Toul Uhd Vndun in Rom aufhiefteji, ist es sehr 
wahrscheinlich, daß der Erzbischof die Reise in deren Be¬ 
gleitung gemacht Kat 7 . Honorius ordinierte Meginher und 
verlieh ihm das PaJChjm. Die Urkunde, durch weiche dies 
geschah, ist am 9. April 1128 augefertigt und enthält zu¬ 
gleich eine Bestätigtmg der Redfte der Trierer Kirche*. 
Außerdem erhielt Meginher den Auftrag, über den im Auf¬ 
stand gegen Lothar befindlichen Konrad von Standen an 
seinekn Bischofssitz den Bann zu verkünden, ein Befehl, 
den der Erzbischof nach seiner Rückkehr ausführte 9 . 

Durch seine Strenge und sein Vorgehen gegen die; Zucht¬ 
losigkeit des Klerus erregte Meginher bald allgemeine Un¬ 
zufriedenheit 10 . Als er gegen Ende 1129 nach Rom eilte, 
um 1 die Hilfe des Papstes anzurufen, wurde er von Konrad 
von Staufen gefangen genomtnen und in Parma in Haft 
gesetzt Dort starb er am 1. Oktober 1130 11 . 


7. MabQtoo, De re diplomatka, Liber VI, no. 178, S. 600. 

8. Jaftt, Reg. Pont I*, no. 7299, S. 832; M. R. U. I, no. 466, 
8. 616. 

9. Gest Trev. Coat L MS. VIII, S. 199* 4 : Honorius . . . Cuonrad— 
omnesque sibi faventes excomrnunicationis vinculo coltigavit, et Meg in hero 
archiepiscopo ordinato iam reversuro, ut in sede sua eondem Cuonndna 
excommunicaret per obedien tiam praecepit Quod Ille quoque sine man 
perferit 

10. Gest Trev. Cont L MB. VUI, S. 199“: Deinde dom niario 
zelo rectitudinis de Incontinentia dericornm multa saeve d isp oneret 
sine condimento discrecionis, magnam sibi comparavit invRtiam et 
quam nec did fas est acquisivit infamiam. 

11. Gest Trev. Conti. MSl VUI, 199 a : Anno igitur ordinadonis soac 2., 
mense Novembrio, cum iam erga multorum animos ea qua dixi causa 
esset odiosus, Romani ire disposuit, ut consilio apostolici vel amrifio 
ea quae se gravabant alleviaret Quo tempere praedictus Cuonradus . .. 
ibidem in Italia morabatur, ubi Meginherum episcopum per exploratores 
proditum cepit, eumque apud Parmam dvitalem custodiae depntavit 
ubi sequenti anno, iam oculorum lumine ex affüctione «■«««««, Kal 
Octobris obüt 


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So wlar ider Bjscbofsstuhf nach kurzer Zeit wieder er¬ 
ledigt, und da die Laien die Zeit der Getangenschaft Me- 
ginherS rddiCch n\ ihren Gunsten ausgenützt haben, werden, 
so erwartete den neuen Bischof eine schwere Aufgabe. 

Im Jahre 1122 ist nach' langen Kämpfen eine Einigung 
Zwischen Kaiser und Papst über die Investitur erzielt wor¬ 
den. Das Wormser Konkordat ist in seiner Bedeutung von 
der neueren Forschung zumeist sehr hoch gewertet worden. 
Um die Berechtigung dieser Einschätzung zu prüfen, werden 
wir die seit 1122 in Trier erfolgten WjahJeu stets auch 
unter dem Gesichtspunkt zu prüfen haben, ob sich eine 
Beachtung der Bestimmungen dieses Konkordats für die¬ 
selben erweisen läßt 

Wir konnten die Wahl Gottfrieds verstehen, ohne dest 
Konkordats Erwähnung zu tun. Genau wie vor 1122 macht 
Heinrich V. seinen Einfluß geltend. Die Gesandtschaft der 
Trierer an den Kaiser und die Ernennung Gottfrieds durch| 
denselben erinnern an genau entsprechende Vorgänge bei 
früheren Wahlen. 

Mit dem Tod des letzten Kaisers aus dem HaaiSe 
der Salier verschwindet für die nächste Zeit jedel 
Spur einer königlichen Einmischung in die gerade damals 
so verworrenen Verhältnisse der Trierer Diözese. Lothar 
hat keinen Versuch gemjacht, in die Entwicklung der 
Dinge einzugreifen. Weder bei den Synoden, durch die 
Gottfried gestürzt wurde, noch bei Meginhers Wahl ver¬ 
lautet etwas vton irgend welcher Rücksichtnahme auf die 
königliche Gefwalt. Bei Meginhers Wahl sind die Bestim¬ 
mungen des Konkordats weder von Lothar noch' von der 
Wählerschaft beachtet Worden,. sondern auch in Trier ist, 
wie allgemein in jenen Jahren, eine freie Ausübung des 
Wahlrechtes von seiten der Wählerschaft festzustellen. 

Die Macht der Laien zeigt sich unter dem schwachen 
Gottfried besonders deutlich. Doch ist auch die Stimmung 
des Klerus von größter Wichtigkeit, denn ihm gelingt ßs 


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: der Bischof H^utüdi von Tm* w,\ r " . - ~ 

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y/i wahrscheinlich, daß $V 

gteituug gemacht lut' ■ 


verheb ihm das Paftnmi. Die 
geschah, ist am 
jgfcich eine Bestätijtrtm 
Außerdem eriiieft Megi.,.,.., 
stand gegen Lothar bcfindhctu:k !:; ’ - . . 

seinem Bischofssitz den Bonn -n ./. •• * 
den der Er/bischof »ach skii» 1 ;- 
Ourch seine Strenge umi't »u < 
k*~igkeit des Kjerus erregte iSvt 
Zufriedenheit 10 . Ate <«? !:-^:V 

um die Höfe des - Papstes'.:V?^ ä«*ö * 
von Staufen gelang-: > .gCtiCtsh^K 
gesetzt Don starb v; sch 


7. MaMHon, De re äi|?i^«0sr<i>.. $ 

ft. falte. Reg. Pont, ly &•>> %' ' 
s. sie. ■?. y:y-;y'■ 

9. Gest Treu. Cont t . Wrj, j* ’ 

omoesqwc sibi favenlct exr<u»<m»oi»- 3 pft^w.'; 

arehtepiscopo atdmaio ian« • •::•>.., 

excomnumicare! per obedientiam 
perferil. 

Kt Gest Trev. Com L M? WA. : 
teio recttUKünis de iocvntinesfia ■: 
sine condimeoio discrectonis. map.:«- • 
quam nee dici las es! acquisivU ini*nwo 
II. GesLTrev. Conti. MS.VUJ, (-,*:■ 
menst Novembrio, cum am erg« in»!.-. • 
esset odiosas, Romain ire dispoaüi/ 
ea quae se gravahan» allciarci Qfa« ■•. 
ibidem in Italia morabaliu ubi • 

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in erster Linie, Gottfried zu stürzen und durch Meginher, 
der allerdings auch wohl den Laien zugesagt haben muß, 
zu ersetzen. Sofort piit dem Nachlassen der königlichen 
Zentralgewalt gelangen lokale Machtfaktoren, die Vornehmen 
der Gegend, die Ministerialen lind der Klerus der Trierer 
Kirche zu erhöhter Bedeutung. 


Albero. 

Ueber die nun erfolgende Neuwahl sind wir durch 
einen an den Papst gerichteten Brief von Trierer Klerikern, 
die an den Ereignissen in entscheidender Weise teilgenom- 
men haben, genau unterrichtet. Daneben müssen die Gest 
Trev. Gont. 1. und die Gesta Alberonis 1 vonf Balde rieh heran¬ 
gezogen werden. 

Am 7. Dezember 1130 wählten die Trierer einmütig 
den Trierer Kanoniker Bruno, der Propst von Koblenz 
und ein Bruder des Grafen Adolf von Berg war, 
zum Erzbischof. Genaueres über das Zustandekommen der 
Wahl wissen wii 1 nicht Bruno war jedoch nicht} geneigt, die 
Wlaht anzunehmen, da ihm der Zustand der Diözese zu 
zerrüttet war, und erreichte vom Papst Innozenz II., der 
im März 1131 nach Lüttich kam, daß er die Wahl ablehnen 
durfte. Als er später, am 25. Dezember 1131, Erzbischof 
von Köln wurde, vermutete man, er sei bereits bei der Ab¬ 
lehnung seiner Wahl in Trier bestrebt gewesen, einen 1 mäch¬ 
tigeren Bischofssitz für sich' zu gewinnen. Trierer Gesandte, 
welche Innozenz in Lüttich um die Bestätigung der Wahl 
Brunos baten, mußten unverrichteter Dinge heimkehren. 
Sie sollten, so beschied sie der Papst, eine Neuwahl vor¬ 
nehmen, da weder sie noch die Angehörigen einer anderen 
Kirche Bruno zum Bischof haben könnten 1 . 


1. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, -S. 199“: Post^hunc Treviri 
Brunonem ecclesiae Treverensis canonicum, Brunonis quondam archie- 


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Die Verhandlungen zur Neuwah^fanden um Ostern 1131 
statt, als Lothar in,Begleitung zahlreicher geistlicher urid welt¬ 
licher Würdenträger in Trier wlar. Der Bericht der Triered 
Geistlichen an den Papst; nennt als Begleiter des Königs 1 Mat¬ 
thäus v. Albano und, die Bischöfe von Metz und Toul 2 . Ferner 
erscheinen in einer am 24. April 1131 ausgestellten; Urkunde 
außer den beiden letzten der Bischof Megingod von Merse¬ 
burg, die Aebte Gerhard von St. Maximin, Lantfrid von 
Prüm und Wibald von Stabil, die Laien: Pfalzgraf Wil¬ 
helm, Graf Konard von Luxemburg, Graf Otto vonj ( Rtieineck 
und sein Bruder von Salm, ein Graf Herinann,- Graf ReinoÜd 
von Mouzon, Graf Gerlach und sein Bruder Emecho (von 
Kirberg nach M. R. U. I., Nr. 462, S. 522), Graf Mein¬ 
hard von Sponheim, Gerhard von Hochstaden, Adolph von 


piscopi nepotem, elegerunt 7. Idus Dezemb. Quod ille omni nisu, maxime 
causa inopiae huius ecciesiae rennuebat, re autem vera, ut post claruit, 
maioris episcopatus gloriam affectabat; et hoc cum gratia apostolid 
Innocentii faciebat . . . Pulsus Roma, Galiias Innocentius petiit, ubi eum 
legati Treverensiutn adeuntes, ut dectionem suam firmare et perficere 
non differet, postulabant. Quibus ipse respondit, ut alium ad hoc 
idoneum, quem vellent eligerent, nam Brunonem nec ipsi nec alterius 
ecciesiae filii episcopum habere possent. Gest. Alb. MS. VIII, S. 240 
Bruno, tune Confluentinus prepositus, postea vero Coloniensis archiepis- 
copus, frater comitis Adolfi de Monte, quem eius tribulationis tempore 
Treverenses in archiepiscopum omnes unanimiter elegerant. Red ipse 
multo labore a domino Innocentio papa absolutionem impetravit, 
quasdam latentes causas pretendens. Dicebatur autem, quod ambi- 
tione, licet dignitate minoris episcopatus, hunc noluerit oblatum ho¬ 
norem recipere. . . 

2. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 200“: Sequenti pascha cum rex 
Lotharius omnesque principes Treverenses Treveri convenissent, pars 
cleri primicerium JMettensem Adalberonem eligebat, principes tarnen 
et populus acriter repugnabant. Gest. Alb. MS. VIII, S. 248”: Sane cum 
rex esset in civitate nostra, et cum eo dominus Albanensis, episcopi 
quoque Alettensis et Tullcnsis, et provinciae nostrae barones . . . Ueber 
die Bedeutung der Worte baro und princeps vgl, Waitz, Vfgesch. V* 
S. 401, 470. 


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Saphenberg. An Trierer Ministerialen sind genannt Burg¬ 
graf Ludwig, ein anderer Ludwig und Heinrich*. Der* Pfalz¬ 
graf und der Luxemburger werden ebenso wie die Aebte 
von St Maximin und Prüm und die Ministerialen Teilnehmer 
an den Wahlverhandfungen gewesen sein. Unter die barones 
provinciae sind auch die Grafen von Rheineck, Sahn und 
Mouzon zu rechnen; nicht zur provinria Treverensis gehören 
der Graf von Sponheim und Gerhard von Hochstaden. Wir 
werden wahrscheinlich noch die Anwesenheit anderer Vor¬ 
nehmer annehmen müssen, da das Laienelement sehr stark 
v e rtreten gewesen Ist 

In der Wahlversammlung schlugen die Kleriker fünf, 
vorher von ihnen bestimmte Kandidaten, danmter als ersten 
den Dompropst Gottfried vor, damit um so leichter einer 
von ihnen einmütig von allen gewählt würde. Die an¬ 
wesenden vornehmen Herren und aRe Laien hielten darauf 
eine Sonderberatung ab und erklärten, daß sie keinem der 
Voigeschlagenen zustimmen, sondern Gebhard von Henne- 
berg zinn Erzbischof haben wollten. Dieser hatte nach dem 
im Jahre 11|25 erfolgten Tode des Bischofs Ruger von 
Würzburg unter Anwendung von Gewalt den Versuch ge¬ 
macht, sich in den Besitz des ledigen Würzburger Bischofs¬ 
stuhles zu setzen, war jedoch nicht zum Ziefe gekommen 
und sogar dem Bann verfallen 3 4 5 . Was die Laien vcranlaßte, 
ihn Zinn Erzbischof zu verlangen, bleibt unbekannt Der 
Kfenfä verweigerte die W[ahl Gebhards, die Laien aber 
bebauten bei ihrem Verlangen und erreichten schließlich 
durch ihr stürmisches Auftreten, daß die Mehrzahl des 
Klerus mit ihnen übereinzustimmen begann. Eine Entschei¬ 
dung kam jedoch an diesem Tage nicht zustande 6 . 

3. Stumpf no. 3262, M. R U. I, no. 472, S. 630 

4. Bernhard!, Lothar S. 106 ff. 

5. Gest. Alb. MS. VIII, S. 248*: . . . facto conventu ad eligendum 

pastorem, quinque nominavimus, ut facilius per concordiam unus iHorum 
ab Omnibus eligeretur. His nominalis, barones et omnes laici a nobis 


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Die Berichterstatter, durch das Drängen der Laien und 
das Wanken der meisten Geistlichen geängstigt, sahen, daß 
keine Aussicht vorhanden wiar, die ,Wfahl eines der fünf 
Vorgejschlajgenen dfurchzuSetzen, wandten sich an die 
Bischöfe von Albano unjdljM.etz und überließen diesen schlie߬ 
lich die Sachje mjit dem Versprechen, den von ihnen Vor¬ 
geschlagenen zu wählen, falls derselbe dem Papste gefalle 
Und der König bereit se$, ihn zu investieren. Nach Ver¬ 
handlungen mit Lothar rieten (diese beiden, Afbero, den 
Primizenus Von Metz zu ^wählen, da der König diesem.' 
günstig gesinnt sei 6 . 

Wiederum versammelte sich' nun die Wählerschaft, und 
•wiedenfn widereetzteji sjich d r [Pfalzgraf Wilhelm, die 
übrigen Vornehmen und das Volt dem vom Klerus Vor¬ 
geschlagenen aufs heftigste. Jetzt verlangten, sie den früher 
verworfenen Gottfried zum Erzbischof. Auf diesen hätte 
ynan sich wohf einigen können, wenn sich der Klerus nicht 
durch sein Versprechen gebunden gefühlt hätte. Da die 
Laien bei der W]eSge;rung, Albero, dessen Persönfichkeiit 
ihnen sicher bekannt war, zu (wählen, verharrten, und die 
Kleriker, die an ihm ;festhielten, die W]ahl nicht in Gegen¬ 
wart der Laien vorzunehmen wagten, kam keine Wahl zu- 


pro capiendo consilio in partem secedentes, moxque ad nos reversi, 
nullum de quinque sibi prenominatis, sed omnes uno ore Gebehardum 
nium Wirzeburgensem petierunt^ et quamvis nos illum iustam repro- 
bationis rationem ostenderemus, tarnen damando, tumultuando, usque 
adeo in ea peticione perseveraverunt, quod plerique fratres nostri illis 
concordare ceperunt. Sic ea die infecto negocio dimissus est conventus. 

6. Gest Alb. MS. VIII, S. 248*: Postea vero nos pauci non nostris 
viribus contra tantam multitudinem satis confisi, ab episcopis, Albanensi 
videlicet et Mettensi, consilium quesivimus, et tandem sic nos et causam 
nostram in manu et consilio eorum posuimus, ut de quacunque persona 
ipsi consulerent, dummodo illa tibi accepta foret, et dominus rex eam 
investire vellet, illam nos eligeremus . . . Loquuti sunt regi; deinde ad 
nos reversi, ut dominum Alberonem . . . eligeremus, consuluerunt; et 
hunc domino regi placere eiusque favorem nobiscum in hoc fore dixe- 
runt. Ueber Alberos Vorleben siehe Gest. Alb. MS. VIII, S. 243 ff. 


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stände. Der Klerus verschob dieselbe, bis Lothar und mit 
ihm die vornehmen Herren Trier verlassen hätten. Der 
König setzte bei seiner Abreise einen Termin in Mainz 
an, um den Fall dem Urteil der Bischöfe vorzulegen 7 . 

Nunmehr schritten die Kleriker, welche für Albero 
waren, zur Wahl. Es waren elf Angehörige des Domkapitels, 
nämlich der Dompropst Gottfried, der Dekan Folmar, zwei 
Archidiakone, der Propst Rudolph von St. Paulin, der Scho- 
lastikus, der Kustos und vier andere Kanoniker. Sie voll¬ 
zogen die Wahl im Kapitel, ohne noch mehr Kleriker hinzu 
zu ziehen, da sie ein Bekanntwerden der Wahl und Gewalt¬ 
taten von seiten der Bürger und Ministerialen befürchteten. 
Auch glaubten sie, daß manche Kleriker aus Furcht vor 
den Laien die Wahl mißbilligen würden. Ermutigt wurden 
sie zu ihrem Schritt durch die Hoffnung, daß Albero dem 
Papst genehm sei und die Investitur vom König erhalten 
werde. Denn nur durch königliche Gewalt konnte, das 
wußten sie, der Uebermut der Laien in Schranken gehalten 
werden. Wie richtig diese Anschauung war, sollten sie 
bald erfahren. Diejenigen Kleriker, denen man die Voll¬ 
ziehung der Wahf mitteilte, nahmen diese Nachricht günstig 
auf 8 . 


7. Gest. Alb. MS. VIII, S. 248": . . . palatinus comes, qui est 
ecclesiae nostrae advocatus, ceterique nobiles et popuius, ubi intentionem 
nostram persenserunt, facta turba et tumultu, penitus nos disturbaverunt, 
et tune omnes dominum Godefridum, ecclesiae nostrae prepositum, qui 
primus de quinque erat nominatus, sib darf petierant. Sed nos, quia ... 
obligati eramus, eorum peticioni satisfacere rennuentes, electionem usque 
ad discessum regis et baronum distulimus. Nam in presentia eorum 
primicerium eligere nequaquam audebamus. Tune rex discedens diem 
nobis Mogontiae denominavit; ibi iudicio episcoporum se negorium 
nostrum veile tractare affirmans. 

8. Gest. Alb. MS. VIII, S. 249 1 : Nos pauci ... in cboro nostro 
convenimus, et dominum Alberonem sub [ea] quidem spe elegimus, 
videlicet si tibi . . . placeret, si dominus [rex] eum . . . dono sui iuris 
investire vellet Sciebamus enim et adhuc vere scimus, iram et furorem 
laicorum nullo modo, nullo ingenio, nisi regia potestate et gratia, posse 


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Aufs schwerste wurden Alberos Wähler auf dem, bald 
nach dem 24. Juni 1131 stattfindenden Hoftage zu Mainz 
enttäuscht 9 . Lothar verweigerte, da er von der Nichtbe¬ 
teiligung der Laien gehört hatte, ATberos Investitur und 
versicherte, als ihn Matthäus von Albano an sein in Trier 
gegebenes Versprechen erinnerte, vor Fürsten und Bischöfen 
eidlich, er habe nur für den Fall, daß Albero von Klents 
und Volk einmütig gewählt werde, seine Zustimmung ver¬ 
sprochen 10 . Es liegt kein Grund vor, djese Aussage zu 
bezweifeln, vielmehr ist esi^sehr verständlich, daß sich Lothar, 
der Opposition der Laien wegen, scheute, Albero zu inve¬ 
stieren. 

In Trier wurden die heimkehrenden Wähler Alberos 
unwillig von der Mehrzahl des Klerus (und den Laien 
empfangen. In erster Linie ging Burggraf Ludwig, der in 
seiner usurpierten Stellung den tatkräftigen Albero besonderst 
fürchten mußte, gegen dessen Anhänger vor, plünderte deren 
Häuser und überfiel sogar eine Gesandtschaft, die Albero 
in Metz aufsuchen' wollte und aus den angesehensten Geist¬ 
lichen der Diözese bestand, nämlich dem Dompropst Gott- 


sedari. Quod autem ad electionem non plures fratres vocavimus, causa 
fuit timor, quo timebamus cives nostros, qui, si forte rescissent, in 
iugulos nostros irruissent; et de quorundatn fratrum nostrorum assensu 
minus sperabamus, quoniam prius eos timore mortis ... territos, laicis 
favisse videramus, et tarnen adhuc tune plerique ad se delatam a nobis 
electionem benigno mente et verbis receperunt 
9. Bernhardi, Lothar S. 376. 

10. Gest Alb. MS. VIII, S. 249": Ubi Mogontiam die statuto veni- 
mus, et electionem factam domino regi representavimus, ille gratia lai- 
corum immutatus, npn sperata benignitate nos audivit, nec causam 
nostram manu tenuit, et tandem a domino Albanensi promissionis supra- 
dictae commonitus, coram omnibus episcopis et principibus qui presentes 
erant, numquam se domino Albanensi vel Mettensi promisisse testatus 
est, quod aliquam de eligenda illa persona bonam voluntatem habuisset, 
nisi per assensum et concordiam omnium tarn laicorum quam clericorum 
fieri potuisset. 


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fried und dem Dekan Fohnar, den Archidlakonen Amuff, 
Theodor und Bolso, dem Subdiakon HiHin und dem früher 
zum Erzbischof gewählten Bruno 11 . Von einer Neuwahl 
ist bei den so stark bedrängten Klerikern zunächst noch 
nicht die Rede, vielmehr wenden sie sich jetzt mit dem 
Briefe, der die Hauptquelle für die Wahl Alberos bildet, 
an den Papst Ihr Mut ist tief gesunken. Sie steilen dem 
Papst ihre Lage dar, zeigen, wie sie sich bemüht haben, 
erst die Wahl eines der von ihnen vorgeschlagenen Kan* 
didaten, dann diejenige Alberos zu erreichen, und begründen 
den hohen Wert, den sie auf die Investitur durch den 
König legen müssen^ Xe bitten schließlich den Papst, ihrem 
Kandidaten so bald als möglich die Gunst des Königs zu 
gewinnen, oder den zuerst gewählten Bruno zu bestätigen; 
andernfalls müßten sie notgedrungen den dem Papst ge¬ 
nehmen Kandidaten fallen lassen und einen anderen wählen, 
der Klerus und Volk für sich habe 12 . Die Vorwürfe der 
Kleriker könnten sie nicht länger ertragen. 

Dem Papst war AJbero als Erzbischof willkommen, 
daher entschied er sich, ohne m : t Lothar zu verhandeln für 
ihn, und als Albero, wahrscheinlich abgeschreckt durch die 
Geringfügigkeit der Mittel des Erzbistums und die große 
Zahl seiner Gegner, sich trotz wiederholter Aufforderungen 
weigerte, die Wahl anzunehmen, suspendierte er ihn von 
seinen Aemtern 13 . Diese Suspension muß vor der Synode 


11. Gest Alb. MS. VIII, S. 249’- » 

12. Gest Alb. MS. VIII, S. 240°: Maiestatis igitur tuae provoluti 
pedibus, . . . obsecramus, ut cito regis favorem, quem dominus Alba- 
nensis et Mettensis nobis promiserant, acquiras: alioquin vero restat, 
ut vel primum electum nostrum dominum videlicet Brunonem nobis 
reddas, vel, salva tuae patemitatis gratia, aliam nobis necessario in- 
cumbit eligere personam, in qua et cleri et populi vota concordent 

13. Gest. Alb. MS. VIII, S. 250 ': . . . contigit aput Remensem rivi- 
tatem colligi concilium . . ., ad quod concilium predictus dominus Albero 
atque clerici Treverenses diversis studiis convenerunt; isti enim ut 
electum suum eis reluctantem coactione domini papae obtinerent nite- 
bantur; ille vero absolvi ab hoc onere et dignitates atque ecdesiastica 


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in Reims erfolgt sein, ida Albero 2 t» dieser erschien, Um 
die Erlaubnis zur Ablehnung der Wahl und die Wiederein¬ 
setzung in seine kirchlichen Wörden zu erlangen. Anderer¬ 
seits erschienen zu dieser Synode, die am 18. Oktober 1131 
von Innozenz eröffnet wurde, Trierer «Gesandte, um den 
Papst zu veranlassen, Albero .zur Aufnahme der Wahl zu 
zwingen. 

Alles Sträuben war für Albero vergebens. Schon in 
Reims mußte er sich Unter die Erzbischöfe setzen und in 
Vienne wurde er, obwohl er immer noch Schwierigkeiten 
machte, konsekriert 14 . Die Zeit dieser Konsekration wird 
durch das Itinerar das Papstes annähernd bestimmt. Am 
26. Februar 1132 war Innozenz in Lyon, am 2. März in 
Vienne, vom 7. März an in Valence 15 . Also muß Alberol 
zwischen dem 27. Februar und (dem 7. März 1132 kon- 
sekriert sein. 

Um die Steifung* des' neiuen Erzbischofs zu festigen, erlieft 
Innozenz bald nach Alberos Konsekration, am 10. März 
1132, von Valence aus ein Schreiben an die Trierer mit) 
der Nachricht, ,er habe den Von ihnen gewählten Albero 
konsekriert in der Hoffnung, daß durch ihn die zerrütteten 
Zustände des Erzbistums reformiert werden würden. So¬ 
dann befiehlt der Brief eindringlich Gehorsam gegenüber 
Albero, gibt diesem Strafvoßmacht über Ungehorsame und 
ermahnt zur Unterstützung 1 des Erzbischofs bei der Ein¬ 
ziehung des von Andern usurpierten Kirchengutes 16 . 

ben-ßcia, quae propter in obedientiam suam amiserat, recuperare labo- 
rab. - Predictus enim dominus Innocentius papa, cum post eius sepius 
iteratam iussionem hoc onus dedinaret, eum ab omni officio et beneficio 
ecdesiastico suspendit. 

14. Gest. Alb. MS. VIII, S. 250": In hoc itaque condlio dominus 
papa rapi sublimem eum precepit, atque pluviali indutum Inter archi- 
episcopos coilocari, ducensque Viennam, et adhuc pro absolutione 
laborantem in archiepiscopum consecravit. Ueber die Zeit der Synode 
vgl. Jafte, Reg. Pont P S. 850. 

15. Jaffc, Reg. Pont I* no. 7546—7549, S. 855. 

16. Ebenda no. 7562, 8. 855, M. R. U. I, no. 473, S. 530. 


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Lothar, zu dem' Albero nun nach Aachen eilte, versagte 
zunächst die Investitur, da Albero bereits konsekriert sei, 
bevor er um die Investitur nachgesucht hätte. Als jedoch 
der Erzbischof sich auf den Rat der anwesenden Fürsten 
zu schwören erbot, daß er, nicht um den König zu schä¬ 
digen, sondern vom Papst gezwungen, so gehandelt hätte, 
gab Lothar rfach und investierte ihn, ohne den Eid zu 
verlangen. Unser Berichterstatter* fügt hinzu,' daß der König 
dem Erzbischof nuridarum nachgegeben habe, weil er dessen 
große Tatkraft gekannt uid seine Gegnerschaft gefürchtet 
hätte 17 . 

Sofort fand der nun von König und Papst Anerkannte 
Gelegenheit zu energischem Auftreten, indem er Herzog 
Simon von Ober-Ljothringen, der sfcch Eingriffe in die 
Rechte der Trierer Kirche ertaubt hatte, exkommunizierte 
und am Osterfest aus der Kirche, die er trotz der Ex¬ 
kommunikation betreten hatte, vertrieb 18 . 

In Trier sah es während dieser Zeit für Albero sehr 
ungünstig aus. Diel (Nachricht von seiner Konsekration hatte 
eine gewaltige Erregimg hervorgerufen. Burggraf Ludwig 
rief eine Verschwörung gegen Albero ins Leben und tat 
selbst den Schwur, ats erster Hand an den Erzbischof legen 


17. Gest. Alb. MS. VIII, S. 260 4 ®: Pretereundum non est, quod etnn 
dominus Albero archiepiscopus venisset Aquisgrani ad curiam impe- 
ratoris, Lotharius rex noluit eum investire regalibus, eo quod ante 
recepisset consecrationetn episcopalem, quam suam requisivisset in- 
vestituram; et omnino, ut credebatur, rex se ei opposuisset, nisi quod 
ipsum talem virum esse sciebat, qui facile totum orbem sui imperii 
contra ipsum commoveret; unde et ievem satisfadionem ab ipso rece- 
pit Cum enim ex communi consilio principuni iuramentum regi obtu- 
lisset, quod non ad diminutionem sui honoris hoc factum esset, sed a 
domino papa coactus ad consecrationetn accessisset, dominus rex iura¬ 
mentum ei remisit, et regalia sceptro regni ei concessit. Zur Über¬ 
setzung von honor vgl. Schäfer, Wormser Konkordat S. 23, A. 2. 

18. Gest. Alb. MS. VIII, S. 261*. 


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zu fwdflen. Es bedurfte also der größten Energie, um sich 
in Trier durchzusetzen und nicht, wie einst Konrad, zu 
scheitern. Alberp zeigte sich der schweren Lage gewach¬ 
sen, sammelte nach seiner Belehnung ein Heer und rückte 
nach Trier, wo djese Entschlossenheit solchen Eindruck 
machte, daß Klerus ,und Laien, selbst Ludwig, dem Nahenden 
entgegenzogen und ihn freundlich begrüßten 10 . 

Die Wahl Alberos ist für die Beurteilung des Wormser 
Konkordates von größter Wichtigkeit. Daher wird es nun¬ 
mehr unsere Aufgabe sein, die Vorgänge bei derselben 
noch einmal sorgfältig unter dein Gesichtspunkt zu prüfen, 
ob wirklich das Wormser Konkordat bei dieser Wahl von 
irgendeiner Seite beachtet worden ist. Die bisherigen Dar¬ 
steller dieser Wahl sind durch die falsche Wertung des 
Konkordats zu den willkürlichsten Annahmen verleitet 
worden 20 . 

Für den Trierer Klerus läßt sich eine Beachtung der 
Bestimmungen des Konkordats nicht erweisen. Da man 
Alberos Wahl bepj den Laien nicht durchsetzt, verschiebt 
die Minorität dos Klerus die Wiahf und nfrnmt sie nach 
Entfernung der Laien, ohne irgendwie auf deren Ansprüche 
Rücksicht zu nehmen, heimlich vor. Diese Wahl mit Bern¬ 
heim nur ab Vorwahl zu betrachten, ist unzulässig. Der 
Klerus betrachtet sie als völlig genügend trotz der Um¬ 
gehung der Laien. Vorbehalten wird nur die Zustimmung 
des Papstes |und des Königs. Als dieser die Investitur ver-» 
weigert, wendet man. sich an, den Papst mit der Bitte, Lothar 
umzustimmen. Erst als letzte Möglichkeit kommt die Neu¬ 
wahl eines Klerus und Volk zusagenden Kandidaten in 
Betracht. Nirgends erkennt m,an ein Wahlrecht der Laien 

19. Oest. Alb. MS. VIII, S. 260". 

20. Bernheim, Lothar u. d. Konkordat S. 30, Huyskens, Albero 
S. 61, Prümers, Albero S. 30, Bemhardi, Lothar S. 369; vgl. dem¬ 
gegenüber die kurze Skizzierung der Wahl bei Schäfer, Wormser Kon¬ 
kordat S. 22. 


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an. Allein ihre Macht jst es, was die; Laien, die sich aus 
freien vornehmen Herren der Diözese, Ministerialen der 
Trierer Kirche und dem Volk zusäkntnensetzen, wichtig 
macht 

Durch Drohungen erreichen sie, daß ein großer Teil 
des Kiens eingeschüchtert .wird Und zur Wahl Gebhards 
von Henneberg bereit ist Bei Alberos Wahl beteiligen 
sich nur elf Kleriker. Von den Andern fürchtet diese Mi¬ 
norität sie würden als Furcht für ihr Leben nicht zuzu- 
strmmen wagen. Die Vollziehung der Wahl hält man ge¬ 
heim, um nicht von den Laien vergewaltigt zu werden. 
Daß diese Furcht berechtigt war, zeigen die Ereignisse 
nach dem Mainzer Hoftag. Auf diesem nimmt auch Lothar 
bei seiner Stellungnahme auf die Laien Rücksicht Als aber 
später Atbero mit Heeresmacht gegen Trier vorgeht hört 
der Widerstand auf, ohne daß rechtliche Einwendungen 
gegen den nur vom KJeriis Erwählten erhoben werden. 
Die Laien weichen afeo der Gewalt durch die sie selbst 
mäditig sind. Von ihrem Recht verlautet nichts. Immerhin 
ist im allgemeinen die pich auf die Kjaoones stützende Ge¬ 
wohnheit im Brauche, welche ihnen Teilnahme an der 
Bischofswahl gibt 

Auch beim König ist von der Inanspruchnahme ihm 
zitstehender Rechte nicht idie* Rede. Die* Wahiverhandhingen 
geschehen ohne ihn; erst als Schwierigkeiten entstehen, 
treten die Wähler, tmd auch da mir indirekt zu ihm in 
Beziehung. Nirgends nimmt er ein Präsenzrecht in An¬ 
spruch, vielmehr will er erst die Entscheidung über die 
geschehene Wahl nach dem Urteil der Bischöfe treffen. 
In Mainz gibt er nicht wie es nach dem Wormser Konkordat 
dem König zustand, einer Partei seine Zustimmung, sondern 
verweigert nur Alberos Investitur, da dieser nicht von 
Klerus und Volk gewählt ist Auf diesen Grund kommt 
er in Aachen nicht mehr zurück, sondern begründet die 
Nichterteilung der Investitur damit daß Albero konsekriert 


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sei, bevor er die Investitur nachgesucht habe. Das Voran- 
gehen dieser fordert er jedoch nicht als ein unbedingt zu 
beachtendes Recht, denn persönliche Gründe und ein An¬ 
bieten Alberos, zu schwören, er habe ihn nicht schädigen 
wollen, veranlassen ihn zum Nacbgeben. Lothar sucht also 
zwar durchzusetzen, daß der Trierer Erzbischof von Klerus 
und Laien gewählt und vor der Konsekration investiert' 
wird, weicht jedoch in beiden Punkten zurück. Von Wich¬ 
tigkeit wird seine Stellung dadurch, daß er allein imstande 
ist, dem Uebermut der Laien zu steuern. Mit dieser Tat¬ 
sache begründen auch die Kleriker dem Papst gegenüber 
die hohe Wertung der königlichen Investitur. 

Daß der Papst das Wormser Konkordat nicht beachtet, 
ist nie bestritten worden. Er wünscht einen Erzbischof, 
(der die kirchlichein Interessen tatkräftig vertritt und die 
zerrütteten Zustände der Trierer Diözese bessert. Da ihm 
Albero geeignet erscheint, bestätigt er ihn, ohne sich an 
Lothar wegen der Erteilung der Investitur zu wenden oder 
Alberos Sträuben zu beachten. 

Das Wormser Konkordat ist ,also für das Zustande¬ 
klommen der Trierer Bischofswahl (des Jahres 1131 völlig] 
belanglos. Nur durch eine genaue Interpretation der Quellen 
war es möglich, diese Wahl zu verstehen; jede von der 
Gültigkeit des Wormser jKonkordats ausgehende Betrach¬ 
tung muß zu schweren Irrtümern und einer Vergewaltigung 
der Quellen führen. 

Hillin. 

Für die nächste Zeit ist unsere Kenntnis der Trierer 
Geschichte nur eine geringe. Nach Alberos Tod am 18. Ja¬ 
nuar 1152 1 wurde Hillin, der ans bereits 1131 als Anhänger 
Alberos begegnete und unter diesem Dekan geworden sein 


1. Gest. Alb. S. 258”. 


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muß, einmütig von Klerus und Volk zum Erzbischof gewählt 2 . 
Oie Wahl soll am 31. Januar erfolgt sein. Bei der Königs¬ 
wahl Friedrichs I. wirkte Hillin bereits mit 3 . 

Von einer Einwirkung König Konrads III. auf die 
Wahl Hiliins verlautet nichts, ebensowenig wird von irgend¬ 
woher Rücksichtnahme auf das Wormser Konkordat be¬ 
richtet 4 . 


Arnold. 

Hillin starb am 23. Oktober 1169 1 . Nun kamen, wie 
uns unsere Quelle berichtet, die primores von Klerus und 
Volk zusammen und wählten einmütig auf Anraten Kaiser 
Friedrichs I. Arnold, den Propst von St. Andreas in Köln 3 . 
Die Wahl ist noch im Jahre 1169 erfolgt, da eine in Köln 
ausgefertigte Urkunde dieses Jahres Arnold als erwählten 
Erzbischof von Trier zeigt 3 , (und dieser selbst im gleichen 
Jahre noch eine Urkunde aasstellt 4 . 

Friedrich I. hat „kliarer und fester als irgendeiner seiner 
Vorgänger seit dem Beginn des Investiturstreits und als 
seine Nachfolger die königlichen und kaiserlichen Rechte 
gehend zu machen verstanden“ und auf die Besetzung der 
Bistümer noch einmal einen entscheidenden Einfluß ge- 


2. Gest Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 380*: Hillinus, decanus 
maioris ecclesiae, unanimi consensu tarn cleri quam populi in ponti- 
ficatum successit. Gest. Trev. Cont. II. MS. XXIV, S. 379*: Vacavit 
episcopatus eius (Alberonis) dies 13. 

3. Simonsfeld, Friedrich I. 8. 25. 

4. Lieber die Kirchenpolitik Konrads vgl. Schäfer, Wormser Kon¬ 
kordat 8. 87 ff. 

1. Gest Trev. Cont. III. MS. VIII, S. 381“. 

2. Ebenda S. 382*. Primores tarn cleri quam populi Treverensis 
ecclesiae convenerunt et ad suggestionem vel consilium imperatoris 
Friderici Arnoldum in pontificatum unanimiter elegerunt. 

3. M. R. U. 11, no. 1, 8. 35. 

4. Ebenda no. 2, S. 36. 


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wonnen 5 . Auch in Trier ist Friedrichs Rat zweifellos ent¬ 
scheidend und die Wahl nur eine Nebensache gewesen. 
Schon die Tatsache, daß Arnold aus Köln und nicht aus 
Trier stammte, spricht dafür. 


Der Trierer Wahlstreit von 1183—1189. 

Ueber die Trierer Doppelwahl von 1183 sind wir durch 1 
verschiedene Quellen unterrichtet. An Ausführlichkeit über¬ 
trifft al1 e andern der ß!eflir bald nach den Ereignissen in 
Trier geschriebene Bericht der (Gest. Trev. Cont. III. So¬ 
dann kommen in Betracht die weit kürzeren Angaben der 
Kölner Königschronik, der ,Vita Hildegundis, Arnolds von 
Lübeck, der Continuatio Aquicinctina des Sigebert, des 
Lütticher Mönches Lambert des Kleinen (und der Chronik 
des englischen Mönches Gervasius von Canterbury. Es ist 
die sehr wichtige Frage aufzuwerfen, welchem dieser ein¬ 
ander vielfach wiedersprechenden Berichte die Darstellung 
zu folgen hat. Scheffer-Boichorst, von dem die Wahl zuerst 
genauer untersucht ist, hat seiner Darstellung den Trierer 
Bericht zugrunde gelegt, dessen Unparteilichkeit und Ob¬ 
jektivität er sehr rü'himt 1 . Ihm sind gefolgt Bertheaui 2 und 
Cüppers 3 , die wertvolle Ergänzungen zu Scheffer-Boichorsts 
Beobachtungen bringen. Die Darstellungen von Prutz 4 , 
Qiesebrecht und Rosbach 5 basieren ebenfalls auf den Gest. 
Trev. Cont. III. Im Gegensatz dazu stehen die kurzen 
Bemerkungen Toeches 6 und vor allem die ausführliche Be- 


5. Schäfer, Wormser Konkordat S. 60. 

1. Scheffer-Boichorst, Friedrich 1. S. 34 u. S. 184 ff. 

2. Bertheau, Gest. Trev. S. 20. 

3. Cüppers, Gest. Tiev. S. 17, 46. 

4. Prutz, Friedrich I., III, S. 167. 

3. Rosbach, Die Reichspolitik I, 3. 1. 

6. Toeche, Heinrich VI. S. 36. 


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handlung dieser Wahl durch Wolfram 7 . Eingehend sucht 
dieser gegenüber Scheffer-Boichorst den Wert der anderen 
Berichte, vor allem der Vita Hildegundis und Arnolds von 
Lübeck, 2u erweisen und bringt schließlich noch die kurze 
Notiz eines Trierer Bischofskatalogs bei 8 . Es würde zu weit 
führen die so viel behandelte Frage hier nochmals genau 
zu untersuchen. Die im folgenden gegebene Darstellung 
hat den Bericht der Gest Trev. Gont. 111. zur Grundlage. 
Ihm gegenüber stehen die andern Quellen wegen ihrer 
zeitlichen und örtlichen Entfernung von den Ereignissen, 
ihrer PartejstelTung und ihrer weit geringeren Ausführlich¬ 
keit bedeutend zurück. Die Kölner Königschronik bietet 
nur die Tatsache der Doppehvahl 9 . Die von Wolfram so 
hoch gewertete Vita Hildegundis ist zw r ar bald nach den 
Ereignissen geschrieben, kann jedoch ihres Stiles und ihrer 
Tendenz als Heiligenlegende wegen der Trierer Quelle nicht 
gleich erachtet werden 10 . Eine Heilige mußte sich doch 
der Partei anschließen, die nach des Verfassers Meinung 
im Recht war. Zudem wurde für die Heilige der Streit 
erst im Jahre 1186 von Wichtigkeit und damals war der 
Wahlstreit so sehr in die allgemeine politische Lage ver¬ 
wickelt, daß der Verfasser der Vita schwerlich genaue Nach- 


7. Wolfram, Friedrich I. u. d. Konkordat S. 56. 

8. Inde Folmarus, contra quem tempore schismatis Imperator 
posuit praepositum Rodulfum. 

9. Chron. reg. Colon. S. 133: Arnoldus Trevirorum episcopus 
obiit; cui per scisma eligentium duo subrogati sunt, Rudolfus scilicet 
prepositus ecclesiae et Volmarus maior decanus. 

10. Vita Hildegundis S. 78 -2. Ea tempestate schisma fuit in ec- 
clesia Treverensi temporibus imperatoris Friderici; propter duos EJec- 
tos, quorum unum, nomine Volmarum, virum magnae virtutis magnaeque 
prudentiae, pari voto communique consilio, ferme tota civitas Trevi- 
rensis elegerat in Pastorem: alterum vere, nomine Rudolphum, virum 
aeque reverendum, Fridericus imperator nominavit, paucis sibi faven- 
tibus, timore potius Imperatoriae maiestatis, quam amore devotionb 
et pietatis. 


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richten über 1 die Ereignisse in Trier selbst eingezogen haben 
wird. Arnold von Lübeck, der wohl um ein Menschenalter 
später schrieb, gibt nuir eine kurze, ungenaue Schilderung 
der Vorgänge 11 . Auch die Notiz des oben erwähnten: 
Bischofskatalogs, die übrigens durchaus nicht in Wolframs 
Sinn aufgefaßt werden muß 1 -, der Fortsetzung Sigeberts 13 
und des Gervasius 14 werden das Urteil 1 nicht ändern. Lam¬ 
bert der Kleine tut des Wahlstreites nur mit wenigen Worten 
Erwähnung 15 . Daß alle diese Berichte nicht wertlos sind, 
sondern manche wichtige Ergänzung, namentlich für die 
Ereignisse außerhalb Triers bringen, wird die genauere Unter¬ 
suchung zeigen. 

Am 25. Mai 1183 starb Erzbischof Arnold. Schon am 
Abend vor seiner Beisetzung versammelten sich die Ka¬ 
noniker des Domstifts und die Prälaten, um über die Wahl 
seines Nachfolgers zu; beraten 16 . Die Prälaten waren die 
dem Bischof nahe stehenden Würdenträger der Kirche 17 . 

11. Amoldi Chronica MS. XXI, S. 155“: Siquidem metropolis Tre- 
verensis vacabat, in qua duo electi erant, Volcmarus et Rotholfus. Volc- 
marus quidem prior a saniore parte electus est. Rodolphus vero posterior 
a parte infirmiori. Cumque scisma inter eos esset, Volcmarus quasi 
de canonica electione presumens ad sedem apostolicam appellavit, 
Rodolphus vero ad imperatorem se transtulit. 

12. Siehe oben S. 66, A. 8. 

13. Sigeberti Cont. Aquicinctina MS. VI, S. 423": (Papa) Formosum 
electum Treverensem, electum canonice, sabbato sancto pentecostes in 
presbiterum cardinalem, et crastino die in archiepiscopum, contra votum 
imperatoris consecravit. Nam alter electus perperam fuerat, quem im- 
perator manutenebat. 

14. Gervasii Cantuariensis Chronica MS. XXVII, S. 304“: Dedit im- 
perator cuidam nepoti suo archiepiscopatum Treverensis ecclesie, sed 
canonici alium quendam canonice elegerunt. 

15. Lamberti Parvi Annales MS. XVI, S. 649 H : Fulmarus etRodulphus 
de archiepiscopatu Treverensi contendunt. Fulmarus facta appellatione 
pergit ad Lucium papam. 

16. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 383*: Nam precedente ves- 
pera diei, qua sepeliundus erat, convenerunt canonici maioris ecclesiae 
cum prelatis, ut deliberarent, quem eligerent. 

17. Ficker, ReichsfUrstenstand I, S. 143. 


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Für Trier ist der Ausdruck in einer Urkunde für Angehörige 
des Domkapitels belegt 18 , doch zeigt unser Text, daß hier 
andere angesehene Geistliche darunter verstanden sind, was! 
durch eine Trierer Urkunde aus dem Jahre 1188 bestätigt 
wird 19 . Diese VersammPung einigte sich unter Vermittlung 
des Domdechanten Gottfried auf die Person des bisherigen 
Dompropstes Rudolf. Eine Einstimmigkeit konnte nicht er¬ 
zielt werden. Die Opposition brachte während der Nacht 
die Majorität, die Rudolf für sich hatte, ins Schwanken* 0 . 

Am nächsten Tage fand dann die eigentfich'e Wahlver¬ 
sammlung Statt, über deren TeiFnehkner wir leider nicht 
ganz genügend unterrichtet sind. Kann bei der Vorver- 
sam'mhmg der Kleriker die Vorberatung von 1131, in der 
die Geistlichkeit die fünf nacfrhher vorgeschlagenen Kan¬ 
didaten designierte, Zum Vergleich herangezogen werden, 
so wird jetzt an die Zusammensetzung der Wahlversamm¬ 
lung bei Alberos Wahl und die Wahl Arnolds durch die 
primores tarn cteri quam populi zu erinnern sein. Neben 
dem Klerus sind nämlich jetzt sicher auch vornehme Laien y 
Werner von Boianden und Pfalzgraf Konrad, in der Ver¬ 
sammlung zugegen. Wir werden später von der Anwesenheit 
des Herzogs von Limburg, anderer nobiles und Ministerialen 
hören. Es ist wohl anzunehmen, daß diese von der Wahl¬ 
versammlung nicht ausgeschlossen waren, und daß dieselbe 
also aus den primores tatn clcri qUam populi bestand. 


18. M. R. U. I, no. 616, S. 677: una cum praelatis ecclesie Treve- 
rensis. Als solche erscheinen Propst und Dekan des Domes und 
3 Archidiakone. 

19. Lakomblet 1, no. 512, S. 359: Johannes maior decanus et eiusdem 
eedesiae prelati. Als Zeugen erscheinen der Propst von St Simeoo 
in Trier und die Aebte von Echternach und Klaustrum. 

20. Qest. Trev. Cont III. MS. XXIV, S. 383”: Maxima autem pars 
cleri in personam RudolR prepositi maioris domus, mediante decano, 
consensit; sed nocte sequenti, negotio perambulante in tenebris, omoino 
immutatum est, quiequid ante inchoatum fuerat. 


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Das niedere Volk ist, wie sich später zeigen wird, Unter¬ 
dessen auf der Domfreiheit versammelt. 

Doch noch eine andere^ wichtigere Frage drängt sich 
uns lauf, nämlich die nach' der Stellung des Pfalzgrafen Kon- 
rad und Werners von Bofanden. Hier hat Wolfram einge¬ 
setzt und gestützt auf die von uns dem Trierer Bericht nicht 
gleich erachteten Quellen, den Nachweis zu führen versucht, 
daß Werner ein Abgesandter Friedrichs I. gewesen sei 
und in dessen Auftrag die Wahl Rudolfs habe herbeiführen 
poliert 21 . Doch können die von ihm angeführten Gründe in 
keiner Weise Zwingend gebannt werden. Es ist durch nichtsi 
zu erweisen, daß die von den Gest Trev. Gont. III. S. 383 
erwähnte Krankheit so länge dauerte, daß Friedrich von 
ihr benachrichtigt werden (und bis zur Beisetzung des ge¬ 
storbenen Erzbischofs einen Gesandten mit dem Auftrag 
Rudolfs Wahl durchzusetzen abschicken konnte. Bei der 
großen Schnelligkeit !mit der die Neuwahl Arnolds Tod 
folgte, ist es vielmehr durchaus verständlich, daß der Kaiser 
seinen Einfluß nicht direkt für .eine bestimmte Person geltend 
machen konnte. Wäre Rudolf wirklich der vom Kaiser 
(designierte Kandidat gewesen, so würde Fohnar später 
schwerlich nach Konstanz gegangen sein, um hier seine 
Wahl zu erlangen. Er hätte die Aussichtslosigkeit dieses 
Schrittes einsehen müssen. Endlich muß es bei dieser An¬ 
nahme sehr wunderbar erscheinen, daß Friedrich später 
keineswegs so energisch darauf bedacht ist, gerade Rudolf 
als Trierer Erzbischof zur Anerkennung zu bringen, sondern 
bestrebt ist, Folmar zu beseitigen ,und den Bischofsstuhl 
mit einem tüchtigen Anhänger besetzt zu sehen. Die Mehr¬ 
zahl der Domkanoniker wird, das ist das wahrscheinlichste, 
ihren Propst ohne kaiserliche Aufforderung gewählt und 
Werner und Konrad werden als treue Anhänger des Kaisers, 
dessen Politik ihnen bekannt war, den Antrag, die Ent- 


21. Wolfram, Friedrich I. u. d. Konkordat S. 56 . 


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Scheidung des Wählstreiteis Friedrich zu überlassen, ge¬ 
stefit haben. 

In der Wahlversammlung wurde zunächst das Resultat 
der Voiberatung mitgeteilt, dann trat der Archidiakon Fol- 
War, nach jalleni was von ihm bekannt wird, ein heftiger 
und sehr ehrgeiziger Mann, auf und erklärte, daß jene 
gestrige denominatio nur unter der Voraussetzung bekannt 
gegeben sei, daß derjenige, weicher dje Majorität des; Klerus 
und des Volkes für sich habe, Erzbischof werden solle- 3 . 
Jetzt bildeten sich unter den Anwesenden Parteien, die sich 
untereinander mit heftigen Worten bekämpften, und zwar 
bildete offenbar der Wahlmoduls die Streitfrage. Vermut¬ 
lich w'ünschte ein Teil der Wähler die Heranziehung des 
gesamten Klerus und des Volkes nicht, sondern wollte die 
Wahl einem engeren Kreise Vorbehalten. Andererseits 
mochte auch das Motiv wirksam sein, daß man Fofmars 
Beliebtheit tbeäm niedem Klerus und Volke kannte und 
bei einer Heranziehung dieser Kreise die Wahl desselben; 
voraussah, eine Tatsache, die Folmar seinerseits bestimmt 
haben wird, diese Erklärung abzugeben. Zweifellos ist, 
daß Folmar auch unter den Anwesenden, auch den ange¬ 
seheneren Klerikern, Anhänger hatte, und daß eine Eini¬ 
gung nicht erzielt werden konnte. Daher versuchte der 
in der Versammlung anwesende Reichsministeriale Werner 
von Boianden mit Zustimmung des Pfalzgrafen zu erreichen, 
daß man die Wahl an den Kaiser bringe, „was hier nichts 
anderes heißen kann, als daß man an den Hof des Kaisers 
ziehen und dort die Wahl vornehmen oder aber vom Kaiser 
sich den Kandidaten nennen lassen solle“ 23 . Folmar wider- 


22. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 383”: Nam post sepulturam 
patris sui cum ad electionem convenissent, Folmarus archidiaconus 
dixit, illam hesternam denominationem ita promulgatam fuisse, ut, cid 
tnaior pars cleri vel populi faveret, ipse in episcopatum succederet 
Ad quod verbum factae sunt partes et intcr partes altercationes graves. 

23. Schäfer, Wormser Konkordat S. 72. 


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setzte sich dieser Forderung und verlangte eine Sofortige 
Wahl, indem er auf idäe Bestimmung der Dekretalen hinwies, 
daß ein Bischofsstuihf nie leer stehen dürfe. Für ihn wäre 
ja auch jede Verzögerung, die wie 1131 dem höheren Klerus 
zugute gekommen wäre, sehr ungünstig gewesen, da er 
sich auf die gerade damals zahlreich anwesenden Laien) 
stützte. Endlich verschob man die Wahl auf drei Uhr 
nachmittags. Ein Glockenzeichen sollte alle zusammen rufen. 
Werner war also mit seiner Forderung dicht durchge- 
drangen 24 . 

Nun trennten sich die Versammelten Und zwar ging 
Fofmar mit den Seinen zu den „Laien“ heraus, unter denen 
wir das gewöhnliche Volk im Unterschied von den barones, 
principes, primores zu Verstehen haben. Diese waren wäh¬ 
rend der Beratung in großer Menge auf der Domfreiheit 25 
versammelt gewesen und begannen jetzt, nachdem sie von 
der Verschiebung der Entscheidung gehört hatten sich zu 
zerstreuen. Die noch Anwesenden wurden nun von Fofmar 
gedrängt, eine sofortige Wahl vorzuneh'men. Herzog Hein¬ 
rich von Limburg, andere Vornjeh'me, Ministeriale und 
Trierer Bürger bemühten sich' mit ihm, das Volk auf der 
Domfreiheit festzuhalten. An die bereits Abwesenden sandte 
man zunächst Kleriker, dann Vornehme Und Freie und end¬ 
lich Ministeriale Und geeignete Büiger, Um sie zurückzu¬ 
rufen. Doch hatten diese Bemühungen nicht allzu großen 
Erfolg. Die Einen hatten sich bereits allzu weit entfernt, 


24. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, 383 36 : Tune Wamerus 
de Bonlande, annuente palatino comite, instabat, ut electio ad im- 
peratorem differretur; sed Folmarus insistebat, ut statim episcopus 
eligeretur, ex decretis probare intendens, quod nullo temporis spatio. 
sedes epispopalis vacare deberet. Ad haec multa fuerunt obiecta. 
Tandem statuerunt, ut ad nonam verbum differetur et tune, sigtio 
campanae omnibus convocatis, causa terminaretur. Ita ab invicem 
digredruntur. 

25. So wird claustrum' mit Cüppers (a. a. O. S. 48) zu erklären 
sein, nicht als St. Maximin oder als die Abtei Himmenrode. Diese 
Orte sind zu weit entfernt, als daß sic in Betracht kämen. 


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Andere nahmen ihre Mahlzeit ein und forderten, man solle 
bis zur verabredeten Stunde warten und dann, wenn alle 
vereint seien, über die Wahl in Frieden beraten. Es wird 
klar, daß die, weiche diese Forderung stellten, nicht unbe¬ 
dingt für Fofmar waren, vielmehr eine rechtmäßige Wahl 
unter der Anteilnahme der ganzen Wählerschaft wünsch¬ 
ten 26 . 

Trotzdem schritten die auf der Domfreiheit versammelten 
Anhänger Fohnars zur Wahl. Unter großem Tumult drangen 
die Wähler in den Dom ein und setzten Folmar auf den 
Bischofsstuhl. Dann zerstreuten sie sich. Um drei Uhr 
kam die übrige Wählerschaft, darunter der Pfalzgraf und 
Werner von Boianden zusammen; sie schickten, um eine 
Kassierung der Wahl zu erreichen, eine Gesandtschaft an 
den Kaiser, die diesem über den Zwiespalt der Parteien 
Bericht erstattete. Friedrich I. hnd sie zur Entscheidung 
nach Konstanz 27 . 


26. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 383«: Folmarus cum 
suis ad laicos, quorum tune mullitudo maxima in Claustrum con- 
venerat, egreditur, et ne aliqua mora electionis fiat, modis omnibus 
laborat, monet et hortatur. Eius in favorem Heinrieus dux de Len- 
burch multa prelocutus cum aliis nobilibus et ministerialibus atque 
civibus, monuit, ne ab invicem separarentur et qui digressi fuerant 
revocarentur. Ad quod missi sunt primo elend, secundo nobiles 
et liberi, tertio ministeriales et cives idonei. Qui reversi, nuntiant, 
quosdam longius processisse, quosdam in vicino iam ad prandium 
cotisedisse, qui orarent, ut iuxta condictum ad nonam expectarent 
et tune congregatis omnibus pro episcopo constituendo in pacr 
tractarent. 

27. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 3842; At illi non 
adquieverunt, sed absentibus aliis in electionera Folmari 1 eonvenerunt, 
et raptum eum potius quam eleetum magno coneursu in Oratorium 
et in sedem episcopalem traxerunt, et sic ad propria recessemnt. 
Circa nonam vero horam iuxta condictum alii cum palatino comite 
et Wamero de Bonlande ad signum campanae convenientes, qualiter 
talis electio cassaretur, omnibus modis elaborare iutenderunt, et 
missa legatione imperatori, dissensionem partium intimaverunt A 
quo Constantiam civitatem evocati sunt 


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Noch nie konnte 1 pn' Laufe 'der Untersuchung ein so 
genaues BiW der Vorgänge bei einer Wahl gezeichnet 
werden. Zwar konnte auch hier nicht in aßen Punkten 
mit völliger Gewißheit geurteilt werden, viehrieh'r tauchten 
beim Eindringen in dien Stoff neue Fragen aiuf; aber trotz¬ 
dem bedeuten diese Vorgänge eine so erhebliche Erweite¬ 
rung unserer Kenntnisse von den Ereignissen bei einer 
Bischofswahl, daß es gerechtfertigt erscheint, die wesent¬ 
lichen Punkte nochmals klar hervorzuheben. 

Wir unterschieden: 1. Ejne Versammlung der Dom- 
kanoniker und Prälaten zur Nominierung eines Kandidaten, 
ähnlich wie eine solche Beratung 1131 stattgefunden haben 
mUf}; 2. die eigjentfiche Wlalil verSjamjmlung, an der die 
Kleriker (doch wohl die Domkanoniker und Prälaten) und 
vornehme Laien teilnabmen, wie im Jahre 1169; 3. das 
niedere Volk ist indessen auf der Domfreiheit versammelt; 
es erwartet, das Zeigt vor (allem die Forderung derer, die 
sich schon Zur Mahlzeit niedergelassen haben, ebenfalls) 
eine Teilnahme an deij Wahl; 4. nach Fofmlars tumiultuarischer 
Wahl rufen dessen Gegner die Entscheidung des Kaisers 
an. Früher ist ein solches Ansinnen abgelehnt. 

Unter dem Klents treten Domkanoniker und Prälaten 
hervor. Sie halten die Vorberatung ab und unter ihnen 
werden wir wohl diejenigen zu suchen haben, welche gegen 
Folmars Erklärung Widerspruch erheben; vermutlich wollte 
man die Wählerschaft auf dnen engen Kreis — vielleicht 
in der Hauptsache das Domkapitel — beschränken. Zu¬ 
nächst zählte Rudolf sehr viele Anhänger in diesem Kreise, 
dann änderte sich in der Nacht die Stimmung und Folmars 
Erklärung fand auch bei einem Teil des Klerus Zustim¬ 
mung. Unter denen; die bei den Laien draußen für Folmars 
sofortige Wahl eintreten, finden sich auch Kleriker. Die 
Mehrzahl derselben blieb jedoch Rudolf treu; das darf man 
wohl aus den späteren Ereignissen in Konstanz schließen. 

Bei den Laien sind zu unterscheiden Vornehme, welche 


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an der Wahlversammlung teilneftmen, und daS Volk. Ver¬ 
schiedene Gruppen werden wiederholt genannt: Vornehme, 
freie Herren der Diözese (der Pfalzgraf, welcher Vogt der 
Trierer Kirche ist und andere; Werner von Boianden und 
Heinrich von Limburg gehören nicht der Diözese an), Mi¬ 
nisterialen der Trierer Kirche, endhdf Bürger von Trier, 
Fotmar, der sich, wie ganz deutsch wird, vor allem aCif 
die Laien stützt, hat den Limburger, andere Vornehme, Mi¬ 
nisterialen, Bürger und xgn|en Teil des Volkes für sich. 
Später zeigt sich, daß auch «Rudolf unter den Laien An¬ 
hänger hat Ein Teif Jd|es Volkes ist mit der tuimultuarisdien 
Wjahl Foknars nicht einverstanden, sondern fordert eine 
friedliche Entscheidung in Gegenwart Aller. Ob Werner 
und Kon r ad für einen bestimmten Kandidaten ein traten, 
läßt sich nicht sagen. Daß sie im' Aidtrag Friedrichs I. 
Rudolfs Wahl durchsetzen sollten, glaubten wir verneinen 
zu müssen. Beide sind in beiden Wahlversammlungen zu¬ 
gegen. 

ES ist nun unsere Aufgabe, die Weiterentwicklung des 
Trierer Wahlstreites unkt seine Verknüpfung mit dem Streit, 
der zwischen dem Kaiser und der Kurie ausbricht, zu ver¬ 
folgen. Es ist jedoch unmöglich, im Rahmen dieser Unter¬ 
suchung die einzelnen Phasen dieses Kampfes danaustelfen, 
vielmehr soll hier die allgemeine politische Lage nur kurz 
charakterisiert weiden. So wird es möglich sein, die Trierer 
Verhältnisse bis zur Lösung des Wahlstreites zu verfolgen 
Und die Bede|u1)ung des Wormser Konkordates für den¬ 
selben klar Zu Steifen, eine Aufgabe, welche von großer 
Wichtigkeit ist, kfa auch' hier die falsche Wertung des Kon¬ 
kordates die bisherigen Darsteller zU manchen schiefen und 
irrigen Urteilen verleitet hat* 8 . 

Friedrichs Stelfunglnahlm'e zu dem Trierer Wahlstreit 


28. Scheffer-Boichorst, Wolfram, Protz und Giesebredtt gehen 
in ihrer Darstellung von der Gültigkeit des Konkordats aus. 


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entspricht seiner ganzien Kjrchenpolitik, die darauf aus- 
ging, die Von den deutschen Königen vor dem' Investitur¬ 
streit beanspruchten Rechte wieder zu gewinnen 29 . Die Be¬ 
stimmungen des Konkordats sind von ihm nicht beachtet 
worden. Wir sehen ihn wie in früheren Fällen handeln. 
Er hatte die .Trierer nach 1 Konstanz berufen und hier er¬ 
schienen nun Rudolf |und Folmar in Begleitung von Trierer 
Wählern. Leider läßt (sich nichts genaueres über die An¬ 
wesenden sagen, doch ist daraus, daß Rudolf später ge¬ 
wählt wurde, zu Schließen, daß Vornehme Kleriker mit 
den Kandidaten die Reise nach Konstanz! machten. In diesen 
Kreisen hatte ja Rudolf seine Anhänger. Foknar hoffte 
wohl vom Kaiser die Anerkennung seiner Wahl zu erlangen. 
Aber diese .Hoffnung ging nicht in Erfüllung. Durch eine 
Entscheidung der anwesenden Fürsten wurde vielmehr fest¬ 
gelegt, daß der Kaiser bei zwiespältigen Wahlen unter Zu¬ 
ziehung des Rates der Fürsten eine ihm geeignet erschei¬ 
nende Person ernennen könne. Friedrich machte jedoch 
von dem ihm zugesprochenen Rechte keinen Gebrauch, son¬ 
dern gestand den Trierern in seiner Gegenwart die Wahl 
zu 30 . Er handelte so, nicht „um den Bestimmungen des 
Wormser Konkordats nachzuleben, die das gar nicht for¬ 
derten, Sondern Um der nun einmal herrschenden Auffassung 
von der Bedeutung der Wahl gerecht zu werden, sofern das 
(ohne Schädigung kaiserlicher Interessen möglich war 4 ' 31 . 
Folmar sah voraus, jdaß er von den anwesenden Trierern 
nicht gewählt weiden würde, Und verließ daher — viel- 


29. Schäfer, Wormser Konkordat S. 60. 

30. Qest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 384«: Juditio prin- 
ripum sancitum fuit, quod imperator per consilium principum, si 
in electione discordarent, quam vellet ydoneam personam subrogarefc 
At ipse optionem electionis iterum in praesentia sua eis concessit, 
ita si preteritae electionis discordiam deponere velleni Ueber die 
Zeit des Reichstags vgl. Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 24. 

31. Schäfer, Wormser Konkordat S. 78. 


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leicht mit einigen Anhängern? — Konstanz. Die Zurück¬ 
gebliebenen, jetzt nur eirie geringe Anzahl, wählten Rudolf, 
erlangten Vom Kaiser die Investitur für ihn und führten 
ihn nach Trier. Hier fand er den Dom durch seine Gegner 
besetzt, <und wurde (daher > n St. Simeon von seinen An¬ 
hängern auf genommen. Die Vita Hildegundis erwähnt aus¬ 
drücklich, daß er auch unter dem Volk Anhänger hatte, 
was die Erzählung der Gest Trev. Gont III. schon er¬ 
kennen läßt 92 . 

Folmar hatte kehueswegs die Hoffnung, die Aner¬ 
kennung seiner Wahl zu ergangen, aufgegeben. Er wandte 
sich jetzt, wie dje Kölner Königsthronik berichtet mit Geld 
versehen, an (den Papst der bereits einen Brief der An¬ 
hänger Rudolfs erhalten hatte, mit der Nachricht, daßi Folmar 
mehr durch Gewalt als durch kanonische Wahl Erzbischof 
geworden sei 33 . 

Der Papst berief die streitenden Parteien zu sich, ließ 
sich die Vorgänge daitegen, verschob jedoch die Entschei- 


32. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 384*1; Ubi Folmans 
interesse nolens, discessit Alii vero, quam vis pauri, Rodulfum pre- 
positum iterum electum presentaverunt et ab imperatore investitum 
ad propria reduxerunt. Qui cum Treverim vcnisset, fautores Folmari 
domum Sancti Petri preoccupaverunt, et dausis introrsum ianuis, 
aditum omnem cum satellitibus et armis ei prohibuerunt Sed apud 
Sanctum Symeonem sollempniter susceptus, auctoritate imperatoris 
episcopatum saisivit. Zlur Ergänzung vgl. Vita Hildegundis S. 782: 
Hunc (Rudolphum) itaque princcps memoratus . . . sublimandum, 
et in cathedra Pontificali censuit poncndum, Volmaro violenter extruso, 
hinter extuiso ist fortzufahren: Quod ita factum est pauds de plebe 
plebeia acclamantibus, laudesque decantantibus. 

33. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 384»«: At Folmarus 
terra marique laboriosum iter arripiens, Lucium papam adiit, causam 
dixit, histiciam a scdc apostolica cxpeciit. Papa dudum litteras 
omnium personarum aecdesiae Treverensis suscepcrat contra cum, 
et quia per subrepttonqm nvagis quam per canonicam electionem 
optinere vellet, audierat. Daß der Brief von allen Personen der 
Trierer Kirche geschrieben war, ist natürlich nicht richtig. Chron. 
reg. Colon. S. 133: Volmprus vero pecunia preditus in ltaliam 
tendit et gratiam apostolici et cardinalitun sibi condliat. 


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düng bis auf die Anwesenheit des Kaisers, der bereits nach 
Italien aufgebrochen war und in einem Briefe des Wahl¬ 
streites Erwähnung getan hatte 34 . 

Friedrich verlangte, nachdem er in den ersten Oktober¬ 
tagen 1084 in Verona eingetroffen war, vom Papst, daß 
er den von ihm mit Zustimmung der Fürsten Investierten 
unverzüglich konsekriere. Luzius führte dagegen keine recht¬ 
liche Bestimmung an, sondern erklärte sich zur Erfüllung 
der Forderung bereit, verzögerte aber „nach dem Brauch 
der Kurie“ die Entscheidung. Als der Kaiser Verona mit 
Rudolf verließ, war eine Entscheidung nodh nicht getroffen. 
Die allgemeine politische Lage, die sich immer kritischer 
gestaltete, veranLaßte Luzius durch Rudolfs Konsekration 
nicht dje Ansprüche des Kaisers als berechtigt anzuier- 
kennen 36 . Die Sn den Reinhardsbrunner Annalen ent¬ 
haltene Nachricht über die Verhandlungen in Verona ist 
eine späte Einschiebung und völlig wertlos 36 . Nun erhebt 
sich eine Schwierigkeit. Uinser Trierer Bericht erwähnt 
den Abzug des Kaisers von Verona nicht, sondern erzählt, 
daß, als der Papst die Entscheidung von Tag zu Tag 
hinausschob, endlich denn'Kaiser von Kardinälen mitgeteilt 


34. Gest. Trev. Qont. 111. XXIV, S. 384 19 : Unde et ad curiam 
suam, die eis prefixa, adversarios suos cum personis aecclesiae 
evocavit, et audito electionis ordine circa utramque personam, nihil 
eo tempore super hoc deterntinare iudicavit . . . Diese Verhand¬ 
lungen fanden wohl schon in Verona statt, wo Lucius seit dem 
22. Juli war. Scheffer - Boichorst, Friedrich I. S. 44. Rudolf nahm 
am Mainzer Hoffest teil, dann erscheint er wieder in Verona als 
Friedrichs Zeuge. Görz, Mittelrheinische Regesten II, Nr. 505, S. 144; 
Nr. 517, S. 148. 

35. Gest. Trev. Cont. III. S. 3S4 25 : Imperator . . . constanter 
petiit, ut eum, quem per sententiam principum investisset, papa 
oonsecrare non differret. Quod dum apostolicus more curiae de 
die in diem protrahendo, imperatori firmam spem suae voluntatis 
exequendae promitteret . . . 

36. Chronica Reinhardsbr., MS. XXX, S. 542 16 . Dazu Neues 
Archiv XXI, S. 717, A. 2. 


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wurde, der Papst könne keine Entscheidung treffen, wenn 
er (nicht beide Teile zuvor gehört habe. Daraufhin sei Rudolf 
lauf Friedliche Befehl mit dein Seinen bei der Kurie er¬ 
schienen und auch' Foftnar Sei mit seinen Anhängern, dar¬ 
unter dem Dekan pottfried, der also zu uns unbekannter 
Zeit seine Parteistellung gewechselt hat, gekommen. Nun 
hätten lange Verhandlungen! begonnen, und jede Partei habe 
Schließlich ihre Argumente schriftlich! niedergelegt Eine 
Entscheidung habe der Papst nicht getroffen, da die Sache 
So verwickelt gewesen sei, daß* auf der einen Seite das 
Interesse des Kaisers, au# der änderten das des Papstes 
in Mitleidenschaft geJztogen iwäre 37 . 

Au# das „tandem“ gestützt, hat Scheffer-Boichorst ge¬ 
meint, daß zum wenigsten eine Frist von zwei Monaten 
seit dem ersten Veroneser AlrfentHalt des Kaisers verstrichen 
war 38 . Mit diesen Angaben würde dann die Nachricht Ar¬ 
nolds von Lübeck tu vereinigen sein, daß der Papst auf 
Fohnars Drängen dien beim Kaiser weilenden Rudolf durch 
ein energisches Schreiben zu sich gerufen habe. Friedrich 
habe, obwohl von; lebhaftem Unwillen über diese Forderung 
erfüllt, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, Rudolf zum 
Gehorsam ermahnt und ihm zwei Dekretisten un|d zwei 
Legisten milgeben, die sein Recht erweisen sollten. Eine 
Entscheidung sei nicht gefällt; Rudolf sei zum Kaiser zurück- 

37. Gest. Trev. Cont. jll. MS. XXIV, S. 3842«:. . . tandem 
suggestuni est imperatori a cardinaljbus, quod ad sententiam' dandam 
papa procedere non posset, nisi auditis allegationibus ,utriusque partis. 
Ex consensu igitur imperatoris Rudolfus cum, suis? processit ad curiam; 
cui ex adversa parte Folmarus cum suis, 1 quos evocaverat ad se, cum 
decano maioris aeedesiae resistere paratus, litem suae causae in- 
gressus est Lite igitur contestata dum utrimque diu disputatum 
esset et allegationes eorum in scriptum redactae curiae representatae 
fuissent, quia ita perplexum erat negotium, ut hinc imperatorem, 
inde papam graviter tangere videretur, diffinitivam sententiam pro- 
mulgare distulit 

38. Scheffer - Boichorst, Friedrich I. S. 65, A. 6. 


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gekehrt, während Fotmar beim' Papst zurückgeblieben sei 39 . 
Es wird sich später Zeigen, daß «ach 1 Rudolf an der Kurie 
blieb und Arnold hier irrt 40 . Giesebrecht hat demgegen¬ 
über diese Verhamdlteigen n£ch Verona in die Zeit, als 
Friedrich noch anwesend war, verlegt 41 . Wir jmöchten) 
dieser Ansicht nicht folgen, sondern die Verhandliaigen mit 
Scheffer-Boichörst lauf einen späteren Termin verlegen. Klar 
geht laus diesen Verhjandtungen herVor, daß kein festes) 
Recht, nach dem der Streitfall entschieden werden konnte, 
vorlag. Daher mußte eine Entscheidung sofort in die po¬ 
litischen Verhältnisse eingreifen. Friedrich hätte eine Zu¬ 
rückweisung Steines Kandidaten als schweres Unrecht emp¬ 
funden, der Papst aber wtar bei der vorhiandenien Mi߬ 
stimmung nicht gewillt, die kaiserlichen Ansprüche anzu¬ 
erkennen imd Foünar, der sich selbst an ihn gewandt hatte, 
faßen zu lassen. 

In dieser kritisteh'en Lage tat der Sohn deS Kaisers; 
König Heinrich; einen sehr Verhängnisvollen Schritt. Ei 
zog mit Heerösmächt nach Koblenz und Trier, ging in 
Koblenz gegen einen Dekan und eifrige Kanoniker, die 
Anhänger Fofrnars waren, 1 'mit Oewalt vor, zerstörte in' Trier 
Fohrtars Haus und plünderte die Besitzungen der Kleriker, 
namentlich der Anhänger Folmars. Die Bürger, die be¬ 
sonders für Fobnar eingetreten waren, Heß er gefangen 


39. Ara. Lub. MS. XXI, S. 155 31 : Cum Volcmarus sequeretur 
curiam Romanam et ph> suo negotio molestus esset apostolico, 
apostolicus missa epistola peremptorie citavit Rotholphum, qui 
tune cum imperatore erat Quod imperator audiens, non parum 
aegTe ferebat. Ipsum tarnen, ne contumax videretur, ad audientiam 
bortatus est venire, mittens secum duos decretistas et duos legistas: 
. . . Cumque ad iudicium ventum fuisset et ex utraque parte 
phirimum fuisset allegatum, nullo dato fine, Rotholphus ad im- 
peratorem revertitur, Volcmaro cum apostolico remanente. 

40. Siehe unten S. 83. 

41. Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 99, 624. 


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setzen oder fortschleppen. Einige mußten sich loskaufen 1 -. 
Die Nachricht von diesem Uebergriff, zu dem Heinrich 
nach dem Trierer .Bericht durch böswillige Ratgeber ver¬ 
anlaßt sein soll, erregte beim Papst lebhaften Unwillen. 
Man sandte eine Abordnung zum Kaiser und verlangte unter 
Berufung auf die alten lmmunitätsredite der Trierer Kirche 
Entschädigung. Friedrichs Antwort ist höchst charakteris¬ 
tisch: die Immunitätsrechte, so sagte er, sind den Kle¬ 
rikern verliehen, damit sie ungestört Gott dienen können. 
Erlauben sie sich jedoch! Uebeigriffe in das, was ihnen nicht 
zukommt, so können sie jene nicht genießen, wenn sie 
nicht wieder weise werden. Weil also die Trierer Geist¬ 
lichen Reichs rechte, die von unsern Vorgängern an bis auf 
unsere Zeit unverletzt bestanden haben, angetastet haben, 
sind sie mit Recht als .Reichsfeinde behandelt worden. Der 
Widerstand gegen den von ihm investierten Rudolf ist also 
nach Friedrichs Ansicht ein Eingriff in alte Reichsrechte. 
Wohl um den Papst nicht zu verletzen, fügte er noch den 
zweiten, vielleicht absichtlich unklar gehaltenen Satz hinzu: 
Wenn ihr aber sagt, daß er ohne Zustimmung unseres Hofes 
und der Fürsten voigegangen ist, so billigen wir es nicht 
und wollen, daß der Schade ersetzt wird 43 . Rosbachs Be¬ 
hauptung, Heinrichs Voijgehen in Trier entspringe nicht 


42. l'eber Heinrichs Zug nach Trier vgl. Gest. Trev. Cont. 
III. S. 384 3 ‘, Chron. reg. Golon. S. 134, Am. Lub. MS. XXI. 
S. 155 41 . Die Ereignisse fanden im Frühjahr oder Sommer 11S5 
statt. Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 635. 

43. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 38t 4 »: Immunitates 
ideo concessae sunt dericis, ut sequestrati a forensibus causis et tumultu 
populi, cum humilitate et devotkme Deo in pace deserviant. Si autem 
quae Dei sunt relinquentes, ea quae sibi concessa non sunt, tfsur- 
paverunt, privilegio libertatis suae gaudere non debent, nisi resipi- 
scant. Ouod igitur Treverenses clerici iura imperii, quae ab ante- 
cessoribus nostris divis imparatoribus usque ad tempora nostra 
illibata permanserant, attingere presumpserunt, iuste a filio nostro 
glorioso rege Heinrico ut hostes rei publicae habit sunt; si autem 


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dessen gewalttätiger Art, sondern sei ein 1 politischer Akt 
des Kaisers, der auf diese Weisle Rudolfs Anhang habe 
mehren und die päpstliche Entscheidung beeinflussen wollen, 
lehnen wir als im Widerspruch! mit der Ueberliefemng und, 
der vorsichtigen Politik FriedrichSs in jener Zeit stehend 
ab 44 . Dürfen wir einer Mitteilung Arriokfs von Lübeck 
glauben, So soll der Papst damals in seiner Empörung Fol- 
jnars Konsekration beschlossen haben. Friedrich soll davon 
gehört haben und dem Papst haben melden lassen, daß, 
wenn er Folmar konsekriere, ihre Freundschaft ein Ende 
habe. Er soll noch schreckliche Drohungen hinjztugefügt 
haben, die von den Boten (Verschwiegen wurden 46 . 

Am 25. November 1185 starb Luzius. Sein Nachfolger 
wurde der bisherige, nach dem Trierer Bericht dem Kaiser 
feindlich gesinnte, Erzbischof von Mailand als Urban III. 46 . 
Wie über die andern zwischen Kaiser und Papst strittigen 
Fragen, schien zunächst auch inbetreff jdes Trierer Wahl¬ 
streites eine Einigung nahe bevorzustehen, .wenigstens er¬ 
reichten die kaiserlichen Gesandten von ,Urban das Ver¬ 
sprechen, daß er niemals Folmar konsekrieren werde 47 . Es 
muß auffallen, daß hier nichjts von einem Versuche Frie- 


dicitis: sine sententia curiae nostrae et principum contra illos eins 
emanavit edictum: non oommendamus et ut iniistatum pristinum resti- 
tuantur volumus. 

44. Rosbach, Die Reichspolitik I, S. 6. Vgl. dagegen Scheffer- 
Boichorst, Friedrich I. S. 71 und Oiesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 116. 

45. Am. Lub. MS. XXI, S. 155 44 . 

46. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 385 14 . Giesebrecht, 
a. a. O. S. 114. 

47. Ueber den von Klemens geleisteten Schwur vgl. den 
Brief Wichmanns von Magdeburg an den Papst ML. sect. IV, 1, 
S. 445 36 : .... cum, ut attestatione venerabilium virorum Mona- 
steriensis et Astensis episcoporum et fidelis viri O. Cipdadarii, quo^ 
ehisdem verbi sponsores ad eum remisistis, manifestumiicst, dominum 
Fulmanmi numquam vos consecraturum in verbo Domini firmiter 
promiseritis. Gest. Trev. Gont. III. MS. XXIV, S. 385 19 . Ueber 
die Zeit der Gesandtschaft vgl. Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 642. 


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drichS, Rudolfs Konsekration zu erlangen, verlautet Wir 
sehen, daß von jetzt ab .sein Streben hauptsächlich darauf 
gerichtet ist zu verhindern, daß Folmar die Konsekratiot 
erlangt So liegt es nahe mit Rosbach zu vermuten, daß 
der, nach den Gest Trev. erst später im Kardinalskolleghau 
auftauchende Plan, beide Kandidaten fallen zu lassen und 
eine Neuwahl anzuordnen schon während der Verhand¬ 
lungen zwischen Papst und Kaiser ins Auge gefaßt ist 
Doch kann dies nicht als völlig sicher hingestellt werden, 
wie es Rosbach tut 48 . 

Aber bald nadh diesen Verhandlungen kam es zum 
Bruch zwischen Friedrich und Urban. Dieser ging zu offener 
Feindschaft über und tat auch in der Trierer Angelegenheit 
einen entscheidenden, dem Kaiser feindlichen Schritt Er 
lud beide Parteien, die, wie die Gest Trev. berichten, 
noch immer an der Kurie auf Entscheidung harrten, vor 
sich, Heß ihre schriftlichen Darlegungen verlesen und schritt 
dann mit größter Eile am 17. Mai 1185 zur Entscheidung. 
Die Vorschläge eines Teiles des Kandinalskoliegnnns, ent¬ 
weder beide Kandidaten zu kassieren und den Trierern 
die freie Wahl zurückzugeben, oder die Entscheidung noch 
weiter hinauszuschieben, beachtete er nicht vielmehr wurde 
Rudolf, ohne daß man ihm Zeit zur Ueberlegung gönnte, 
seiner Würde entsetzt, da er dje Investitur vom Kaiser 
empfangen habe, Folmar dag'egen anerkannt und am Pfingst¬ 
fest (1. Juni 1186) konsekriert 49 . 


48. Rosbach, Die Reichspolitik I, S. 8. Giesebrecht, Kaiserzeit 
VI, S. 129 hält dies Entgegenkommen des) Papstes für Schein, ebenso 
wie Scheffer - Boichorst, Friedrich 1. S. 89. 

49. Gest. Trev. _Gont. III. MS. XXIV, S. 385 49 : Dum enim 
de compositione pacis inter eoq . .. diu laboratum esset . . . im- 
peratorc nichil mali suspicante, ipsc domnus papa Urbanus contra 
iuramentum, quia in verbo Domini iuraverat, . . . v<delicet quod 
Folmaro numquam manus consecrationis imponeret, . . . electionem 
Folmari approbare festinavit Convocatis siquidem partibus . . ., quae 
a tempore Lucii papae adhuc diffinitivam sententiam prestolabantur, 


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Das Vorgehen des -Papstes hat bei den neueren L>ar- 
stellern dieser Ereignisse als Verletzung der Bestimmungen 
des Wormser Konkordates scharfen Tadel gefunden. Wir 
haben bereits bei der Untersuchung der Wahl Alberos nach- 
gewies'en, daß schon jdort der Papst das Konkordat nicht 
beachtet hat, und ,weiden daher auch hier diesen Vorwurf 
nicht erheben. Urban hat seinen dem Kaiser vor kürzet; 
Zeit geleisteten Eid gebrochen. Die Tatsache, daß Rudolf 
vom Kaiser, zu dem der Papst jetzt in offene Feindschaft 
trat, die Belohnung empfangen hatte und dessen Anhänger 
war, ist der entscheidende Grund für seine Absetzung ge¬ 
wesen. Daß der Papst bemüht war, seinen Einfluß auf die 
Besetzung der Bistümer möglichst auszudehnen, auch 
•durch Konsekration vor der köqiglic’hien 'Investitur, be¬ 
merkten wir bereits im Jahre 1131. 

Der Kaiser, der durch diese Entscheidung völlig über¬ 
rascht wurde, behandelte von nun an den Papst als Feind, 
wie er einst Luzius gedroht hatte, befahl seinem Sohn 


utriusque partis allegationes relegi fecit et sic ad sententiam pro- 
mulgandam oonsilio fratrum sabbato ante ascencionem hora nona' 
processit. Tanta erat festinatio, ut non daretur praeposito tempus 
deliberandi usque mane; cum tarnen in)tcardinales essent quidam 
sanioris consilii, quibus videretur sanum esse et iustum, ut utrius-i 
que cledio cassaretur et aecclesiae Treverensi libera electio red- 
deretur vel sententia in tempus magis opportunum differretur. Quo¬ 
rum consilium papa ,minus caute, si dici fas est, transgrediens, 
quod animo diu conceperat, ad effcctum publice perduxit. Nam 
destituto Rudolfo preposito, quia de manu imperatoris investituram 
receperat, eledionem Folmari confirmavit; quem confirmatum sub- 
sequenter in archyepiscopuml Treverensem consecravit Am. Lubl 
MS. XXI, S. 158 38 , Chron. reg. Colon. S. 135. Sigeberti Con- 
tinuatio Aquicinctina, MS. VI, S. 423 51 . Aus dieser Quelle stammt 
das Datum für die Konsekration. Zu verwerfen ist die sich hier 
findende Nashricht von Folmars Weihe zum Kardinal. Den Schluß, 
den Rosbach, Die Reichspolitik I, S. 10 aus der Angabe, daß man 
Rudolf keine Zeit zum Ueberlegen gelassen habe, zieht, lehnen 
wir ab. 


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Heinrich einen Rachezug in das Gebiet des Kirchenstaates 
zu unternehmen und ließ die Alpenpässe bewachen, uro 
Folmar den Weg nach Deutschland unmöglich zu machen. 
Auch Urban wurde in Verona möglichst eingeschlossen . 
Aber Folmars Reise in seine Diözese konnte doch nicht un¬ 
möglich gemacht werden. Er wurde zwar in Toul von 
dem kaisertreuen Bischof Peter nicht aufgenommen, aber 
Bertram von Metz empfing ihn nicht nur in seiner Diözese, 
sondern zog ihm sogar über die Grenzen derselben ent¬ 
gegen. Nach kurzem Aufenthalt bei Bertram begab sich 
Folmar zum St. Petersberg, einer Besitzung des Grafen 
Theobald von Bar, und fand dort dauernde Unterkunft 
Sofort begann er dann in seiner heftigen Weise in die 
Verhältnisse der Trierer Diözese einzugreifen, suspendierte 
einige geistliche Würdenträger und exkommunizierte Kleriker 
und Laien, die nicht seine Anhänger waren, ohne sie vor¬ 
her zur Verantwortung zu ziehen. Rudolfs Anhänger stützten 
sich ihrerseits auf kaiserliche Ministerialen, die damals 
häufig in der Stadt waren, ließen ihre Gegner beobachten 
und gefangen nehmen und waren bemüht, die Verbindung 
Folmars mit seinen Trierer Fre:mden unmöglich zu machen 31 . 
Eine bedeutende Opposition, an deren Spitze Erz¬ 
bischof Philipp von Köln stand, und zu der auch Folmar 
gehörte, zwang den Kaiser, um die Mitte des Jahres 11S6 
nach Deutschland zu gehen 3 -. Auf einem Hoftag in Kaisers¬ 
lautern, zu dem auch Rudolf, der inzwischen nach Trier 
zurückgekehrt war und seine Ansprüche auf den Bischofs- 


50. Vgl. über die allgemeine politische Lage Scheffer - Boi- 
chorst, a. a. O. S. 89, Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 130. 

51. L'eber die Ereignisse nach Fnlmars Konsekration vgl. Gest. 
Trev. Cent. III. MS. XXIV, S. 3S5" 3 , Chron. reg. Colon. S. 135, 
Am. Lub. MS. XXI, S. 158‘0. 

52. Scheffer - Boichorst, Friedrich I. S. 97, 111. Giesebrecht, 
Kaiserzeit VI, S. 142. In diese Zeit gehört die Reise der heiligen 
Hildegunde. 


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Stuhl wohl ajufgegeben hatte, mit den übrigen Trierer Prä¬ 
laten geladen wurde, bekljagte sich -der Kaiser vor den 
anwesenden Fürsten bitter über das ihm von Urhan mit 
Folmars Konsekration angetane Unrecht. Sodann stellte) 
er auf den Rat der Fürsten Rudolf und die andern Trierer 
vor die Alternative, entweder solle Rudolf als Erzbischof 
auf seinen Sitz zurückkehHen, oder er solle mit den übrigen 
Prälaten und dejm Klerus — von einer Mitwirkung der 
Laien verlautet nichts — einen neuen Erzbfechiof wählen. 
Die Gefragten entschieden skh für das Erstere, um nicht 
durch eine NieUwiaJil dien Zorn des Papstes n|och mehr 
zu errufen. Sie gingen nach Trier zurück und betrachteten 
Rudolf als ihren Erztris'diof 53 . 

Friedrichs Stellung wird aus Seinem Verlangen klar. 
Ihm ist die Hauptsache, auf dem Trierer Bischofsstuhl einen 
tüchtigen, treuen Anhänjger sitzen zu sehen; erst in zweiter 
Linie kommt die Personenfrage in Betracht. Da der von 
ihm investierte RujcLolf sich als weinig tatkräftig erweist, 
stellt er die obpgo Foiiderung. Bei einer Neuwahl hätte 
er seinen Einfluß wieder in entscheidender Weise geltend) 
gemacht 


53. Oest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 386«: Convocatis 
igitur principibus apud Lutram casteltum, Treverenses ctiam illuo 
evocari precepit; inter quos etiam Rudolfum prepositum cum ceteriq 
prelatis acciri mandavit. Abito itaque sermone ad' principes, iniuriam 
sibi ab apostolico irrogatam et tcmeritatem Folmari coram omnibus 
exposuit; consilioque principum predictum prepositum, qui iam 
destitutus a papa jn domum suam redierat, manifeste oonveniens, 
duarum propositionum alteram eligendi optionem dedit ei: ut vel 
ad sedem principatus sui Treverim rediret, vel alterum cum caeteris 
prelatis et fclero eligeret, quem in locum eius substitucret . . Satis enimi 
videbatiir eis, maioris prepositi . . . sine electione dominium ferre, 
quam alterum contra interdictum apostolici per eledionem intrudere 
. . . Assumpto itaque secum Rudolfo preposito, ad propria redierunt 
ct eum in loco electi sine electione reverenter tenuerunt Es muß 
auffallen, daß Rudolf hier entgegen den Angaben derselben Quelle 
wiederholt als nicht gewählt bezeichnet wird. 


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Zu dem neuen Hctftag in Gelnhausen fanden sich Fürsten 
und Bischöfe in großer Zahl ein 54 . Auch hier beklagte sich 
der Kaiser über Urbans Verhalten, vor allem über die 
Konsekration Folmars. Zwei Briefe, welche die Erzbischöfe 
Wichmann von Magdeburg vnd Adalbert von Salzburg mit 
ihren Suffraganen an den Papst geschrieben haben, geben 
über Friedrichs Aeußeningen inbetreff des Trierer Wahl¬ 
streites Kunde. Die Entscheidung des Papstes könne, sd 
soll er nach Wichmanns Brief ausgeführt haben, unmöglich 
das Ende der Streitfrage sein, da sie eine Schädigung des 
Reiches und seiner Rechte bedeute. Denn niemals habe 
es bisher, so sei überliefert, einer der Vorgänger des Pap¬ 
stes einem deutschen König angetan, einen deutschen Bischof 
vor der Belehnung mit den Regalien durch den König 
zu konsekrieren 56 . 

Dieser Ausspruch Friedrichs über seine Anschauung 
von der Aufeinanderfolge von Investitur und Konsekration 
der deutschen Bischöfe ist von größter Wichtigkeit. Er 
hält es für ein bisher nie verletztes Reichsredht, daß ein 
deutscher Bischof zunächst mit den Regalien vom Kaiser 
investiert und erst dann vom Papst konsekriert wird. Aber 
nicht das Wormser Konkordat wird von ihm als Grundlage 


54. Scheffer - Boichorst, Friedrich I. S. 114, Giesebrecht, Kaiser¬ 
zeit VI, S. 146. 

55. ML. seri. IV, 1, S. 445 25 : Maxime autem et spccialiter 
de facto Treverensis eedesiae subiunxit, de quo ncc credi potuit, 
nec animo concipi, quod eo unquam quem accepit fine foret condu- 
dendum. Nam si secundum ordinationem vestram idem factum in- 
convulsum permanere deberet, videretur imperium demembrationem 
et maximam sui iuris diminutionem incurrisse, praesertim cum nuOi 
antecessorum suorum ab aliquo antecessorum vestrorum factumr fuisse 
antiquitatis curiosa reportet memoria, quod episcoporum quispiam in 
regno Teutonico consecrationem prius quam regalia per sceptrun 
imperiale receperit. Quod quidem rationi non derogans in haec usque 
tempora usus approbatus celebri firmitate conservavit Sehr ähnlich 
ist der Brief Adalberts von Salzburg. ML. $ect. IV, 1, S. 447 11 , 


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dieses Rechtes angeführt, Standern alte Ueberlieferung. Auch 
Lothar suchte bei Alberos Wahl das Voraufgehen der In¬ 
vestitur vor der Weihe durchzusetzen; aber wie anders 
ist Friedrichs Stellung! Während jener vor allem aus 
Furcht vor Alberos Feindschaft stafort nachgibt, erklärt dieser 
den Fall noch keineswegs für erledigt Die anwesenden 
Fürsten billigen das, und schließlich dringt auch die kaiser¬ 
liche Forderung dem Papst gegenüber durch! 

Folmar war unterdessen nicht untätig gewesen. Um 
größere Vollmachten zu genießen, erbat und erhielt er von 
Urban die Würde eines päpstlichen Legaten. Sodann be¬ 
rief er auf den 15. Februar 1187 ein Konzil nach Mouzxm; 
das im Gebiet des ihm günstig gesinnten Reimser Erz¬ 
bischofs gelegen war. Trotzdem Friedrich den Besuch des 
Konzils untersagte, kam eine große Anzahl von Geistlichen 
zusammen, an ihrer Spitze Bertram von Metz. Besonders 
zahlreich strömte der Klerus aus dem Archidiakonat Lon- 
guäon, der zumeist französisch redende Bewohner hatte, 
herbei. Auch waren französische Bischöfe und Kleriker 
zugegen. Heinrich von Verdun, dessen Klents für Folmar 
Partei nahm, mUß-te auf seine Bischofswürde verzichten 
und ging nach Lüttich, wo er nach einigen Jahren starb. 
Folmar schaltete auf der Synode mit gewohnter Heftigkeit 
Er exkommunizierte Bischof Petrus von Total und andere 
vornehme Geistliche. Andere suspendierte oder setzte er 
ab, ohne die Bestraften voradaden und zu überführen. Der 
Papst bestätigte diese Maßnahmen, die Folmar auf den 
Rat der französischen Kleriker unternommen haben soll 56 . 

Doch bald bahnte sich ein völliger Umschwung der 


56. Ueber das Konzil von Mouzon vgl. Gest. Trev. Cont III. 
MS. XXIV, S. 38713, Chron. reg. Colon. S. 135, Gesta ep. Vir- 
dunensium, MS. X, S. 520 4 , Annales Mosomagenses, MS. III, S. 162 48 . 
Als Ergänzung ist wichtig ein Schreiben Folmars an Mitglieder des 
Verduner Domkapitels, die doch seine Anhänger gewesen sein 
müssen. Gallia christiana XIII, S. 575. 


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Stellung Folmars, die nicht zum {wenigsten auch auf der 
Unterstützung des Erzbischofs; von Reims und seines Neffen, 
des französischen Königs, beruhte, an. In der ersten 
Hälfte des Jahres 1187 kam ein Bündnis zwischen Frie¬ 
drich I. und Philipp II. August zustande. Zu PhiQpps 
Versprechungen gehörte auch Foimars Vertreibung, die 
jedoch erst nach einer Zusammenkunft beider Herrscher 
im Dezember 1187 völpg durchgeführt wunde. Fohrtar 
flüchtete sich nach England, wo er ehrenvoll aufgenommen 
wurde und bis an sein Ende verblieb 57 . Semen Anhänger 
Bertram von Metz hatte die Rache des Kaisers schon früher 
ereilt 58 . 

Mit dem folgenden durch die allgemeine Lage bedingten 
Wechsel der päpstlichen Politik verlor Folmar auch die 
Unterstützung von dieser Seite. Aus dem heiligen Lande 
kamen beunruhigende Nachrichten, in Deutschland hatte 
sich der Episkopat für den Kaiser erklärt; Philipp 11. kugust 
hatte ein Bündnis mit ihm geschlossen. Daher lenkte Urban 
ein. Aus einem später zu erwähnenden Schreiben Kle¬ 
mens III. geht hervor, daß Urban und die Karxfinäle mit 
den kaiserlichen Gesandten festsetzten, daß die Trierer 
Diözese von dem Gehorsam gegen Folmar entbunden und 
eine Neuwahl vorgenommen werden sollte 59 . Das war ein 
Erfolg des Kaisers. War er doch schon längere Zeit nicht 
mehr energisch für Rudolf eingetreten und hatte sogar bereits 
Selbst eine Neuwahl vornehmen lassen wollen, während 
Urban mit Folmar einen lange geschützten Anhänger fallen 
Heß. 

Am 20. Oktober 1187 starb Urban, ohne den Frieden 


57. Gest. Trev. Gont. III. MS. XXIV, S. 387 *°, ScheHer- 
öoichorst, Friedrich I. S. 134, derselbe: Forschungen zur deutschen 
Geschichte VIII, S. 482, Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 156. 

58. Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 156. 

59. Leber die päpstliche Politik vgl. Scheffer-Boichorst, Frie¬ 
drich I. S. 145, Giesebrecht, Kaiserzeit VI, S. 157. 


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mit dem Kaiser geschlossen zu haben. Schon am nächsten 
Tage winde der bisherige Klanzier Urbans, Albert, zttrrt 
Papst gewählt. Er hatte wohl Folmjars Konsekration und 
den Bruch mit dem Kaiser nie gebilligt und bemühte sich 
mm auch als Papst, eine völlige Einigung herbeizuführen. 
Der von Folmar gebannte Petrus von Toul, der gerade auf 
der Reise nach Rom war, um gegen seine Exkommunikation 
Appellation einzuiegen, nahm, von Gregor VIII. (so nannte 
sich Albert) selbst aufgefordert und mit dem Friedenskuß 
empfangen, an dessen Weihe teil 60 . , Bei seiner Abreise! 
nahm der Bischof ein Schreiben an Folmar mit, das ebenso 
wie (sein Empfang an der Kurie den großen Umschwung der 
päpstlichen Politik zeigt. Gregor betont in demselben, daß 
die Kirche in der gegenwärtigen bedrängten Lage auf die 
Qunst der Fürsten langewieseh sei (und daher sehr milde 
gegen sie verfahren müsse. Folmar sei in seiner Diözese 
zu scharf gegen Bischöfe und andeie Leute vorgegangen 
und habe dadurch vitj Unheil hervoigerufen. Damit das 
nicht wieder geschehe, untersagt jhlm der Papst, irgend 
jemand ohne seine Zustimmung zu exkommunizieren und 
ermahnt ihn zut Mäßigung, mit dem' Hinweis auf die 
Steilung, die er stets Zu ihm eingenommen habe 61 . 

60. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 388 7 . Daß er bereits 
früher Folmar nicht günstig gesinnt war, zeigen die Worte des so¬ 
gleich 91 erwähnenden Briefes: Cum ctenim non prorsus ignores, 
quid nobis super negotio tuo Visum fuerit a principio . . * 

61. ML. IV, 1, S. 587 23 : Proinde quod('tua fraternitas a dotnino 
Urbano predecessore nostro rccedens et provincie Trcvirensis fines 
attingens, durius quam congrue Visum fuit se cepit in cpiscopos 
et personas alias exercere et cum in scandalum multos miserit, paucos 
ad se provocavit in gratiam, nos ex consueto sedis apostolice moder- 
amine providere volentes, ne in asperitate tua multorum a te» 
facias animos alienos et tandem ipsam etiam censuram ccciesiasti- 
cam, si servata non fuerit, contemptibilem reddas, litteris tibi presen- 
tibus inhibemus, ne ad excommunicationcm vcl depositionem per- 
sonarum Trevirensis provincie sine conscientia et licentia nostra pro- 
cedas, sed ita in omnibus modestiam tencas, ut ex animositate 


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Dieser scharfe Tadel und die Tatsache, daß der kaiser¬ 
treue, von Folmar selbst gebannte Bischof von Toul nicht 
nur freundlich mitgenommen, sondern sogar zum Träger 
des Briefes gemacht wurde, läßt deutlich die Bahnen er- 
Ifcnnen, die GregOir in seiner Politik zu wandeln gedachte. 
Ein baldiger Tod verhindertet ihn, den Frieden herzustellen**. 

Sein Nachfolger, Klemens III., sandte, um' Kaiser und 
König zu befriedigen, zwei Kardinale, Jordan von St Pu¬ 
den tiana und Petrus von St Pietro in Vin Coli, nach Deutsch¬ 
land. Auch ließ er, da er zur Entscheidung der Streitig¬ 
keiten <he Anwesenheit Fohnars an der Kurie für nötig 
hielt, für Fohnjar beim Kaiser sichere Reise erwirken tmd 
denselben auffordem, sich bis nim 12. Febniar 1189 bei 
ihm einzufinden. Die Legaten überbrachten dem Kaiser 
eine endgültige Formulierung der schon lange zwischen den 
Parteien erwogenen Streitfragen, t*id Friedrich I. nahm 
dieselbe an. Für den Trierer Wahlstreit wurde das einst 
zwischen Urban und den kaiserlichen Gesandten m Verona 
geschlossene und schriftlich niedeigetegte Abkommen an¬ 
genommen und vom Kaiser kurz vor seinem Aufbruch zum 
Kreuzzug urkundlich festgelegt 63 . Das Nichterscheinen Fd- 
mars, der nach dem Trierer Bericht dreimal von den Kar- 


aliqua vel indignatione preterita eedesie causam et «nam non 
facias graviorem. 

62. Gregor starb am 17. Dezember 1187. Giesebredit, Kaiser- 
zeit VI, S. 178. 

63. Oest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 389 3 : Hic (Clemens) 
. . . volens satisfacere prindpibus, itnperatori videlicet et regi, con- 
silio fratrum decrevit eidem negotio finem imponere. Emissis igitur 
duobus cardinalibus, Jordano (videlicet et Pfetro, questiones, quae 
inter predecessores suos et imperatorem diu ventilatae erant, in 
form am diffinitivam redactas, per eos imperatori et regi transmisü 
Imperator autem, cum iam in procinctu itineris sui esset, acceptavit 
formam compositionis illius et eam carta conscribi fedt bullisque 
aureis confirmari mandavit. Die Getandtschaft wurde Ende Juni 
1188 geschickt. Giesebrecht, Kaiserzeit, VI, S. 203. Ueber die 
Zitation siehe den Brief des Papstes an die Trierer unten Anm. 64. 


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dinälen zitiert wurde, erleichterte dem Papst die Entschei¬ 
dung des Streites sehr. Er schickte, als ihn Heinrich VI. 
nach dem Aufbruch Friedrichs um Ausführung der Friedens¬ 
bestimmungen ersuchen ließ, den Kardinallegaten Soffred 
nach Deutschland und ließ den Frieden bekannt machen 64 . 


64. Gest. Trcv. Cont. III. MS. XXIV, S. 389 24 : Rex igitur 
Heinricus post discessum patris sui negotii Treverensis dispendium 
volens abbreviare, nuntios suos ad papam transmisit, ut compositio- 
nem, quae inter eos facta fuerat et quam scripto iam confirmave- 
rant, in publico executioni mandaret . .. Clemens papa legatum 
apostolicae I sedis domnum Sofridum ... ad regem transmisit, ut 
secundum tenorem compositum is factae negotium Treverense de- 
terminaret . . . Siquidem iuxta mandattim papae Treverim accessit 
et aeedesiam totam cum suffraganeis aeedesiis ab obedientia 
Folmari audoritate apostolica absolvit. Si quos etiam idem 
Folmarus excommunicaverat, officio et beneficio privaverat vel 
omnino deposuerat, in statum pristinum restituit. Ut autem 
factum suum maiore contra obloquentes muniretur presidio, 
cartam sigillo papae et subscriptione cardinalium munitam propo- 
suft, quam etiam in publico relegi precepit; in qua continebatur, 
quod papa pro eiusdem negotii determinatione archyepiscopum Fol- 
marum tertio per cardinales citatum, et tandem non venientem, ab am- 
ministratione Treverensis aeedesiae omnino deposuit; consecrationem 
tarnen pontificalem nojn adern it. Aeedesiam vero Treverensem ab 
oboedientia sua in eodem scripto liberavit, omnes. quos ille ligaverat, 
absolvit, quos ille deposuerat* in pristinum honorem resitituit; quiequid 
etiam tempore scismjatis ab utroque, Rudolfo videlicet preposito 
et Folmaro, constitutum fuerat, quod alicui in iure suo derogare 
posset, in irritum revocavit. His omnibus premissis, tandem aeedesiae 
Treverensi in eodem scripto liberain eledionem antistitem eligendi 
concessit Die pästliche Bulle über die Entscheidung des Trierer 
Wahlstreites, Jaff6, Reg. Pont. II 2 , Nr. 16423, S. 557. M. R. U. 
II, Nr. 94, S. 130 stimmt nicht völlig mit dem von den Gest. 
Trev. angegebenen Inhalt des päpstlichen Schreibens überein. Vgl. 
darüber Scheffer-Boichorst, Friedrich I. S. 161, 179, 187, Bertheau, Gest. 
Trev. S. 22. Das Schreiben ist gerichtet an die Trierer: dilectis 
filiis, universo capitulo Trevirensis ecclcsie et omni dero et populo 
per. Treverensem archiepiscopatum eonsistentibus . . . Von beson¬ 
derer Wichtigkeit ist in dem Schreiben der Bericht über Folmars 
Zitation zum Papst: Et quoniam ipsius pacis tractatus et totius 
negotii consumatio venerabilis fratris nostri Fuimari, archiepiscopd 


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Soffreid ging nach Trier, löste die Diözese vom Gehorsanf 
Fofmars und restituierte die von diesem Gebannten und 
Abgesetzten. Ebenso wurde Rudolf für abgesetzt erklärt, 
und die Maßregeln Beider, durch welche dief Rechte Dritter 
geschädigt waren, für ungültig erklärt Doch sollten beide 
und die wegen ihrer Parteinahme für Folntar vertriebenen 
Kleriker ihre alten Rechte wieder erhalten, Fol mar sollte 
nie mehr von seiner Legaten- und Erzbischofswürde Ge¬ 
brauch machen, jedoch anderweitig würdig versorgt werden. 

Endlich wurde den TJriere-n! die freie Wahl eines' neuen 
Erzbischofs Zuges tanden und in Gegenwart König Hein¬ 
richs wurde von den Trierern einmütig auf Veranlassung 
und Bitten des Königs der bisherige Kanzler des Kaisers, 
Johann, zum Erzbischof gewählt und nach der Wahl vom 
König investiert. Der Klaidinallegjat vollzog sofort seirie 
Konsekration 65 . Die Wahl ist, das zeigt die Person des 

vestri, presentiam exigebat, ipsutn ad nos, impetrata' sibi a karissimis 
in Christo filiis nostris ilhistribus F. imperatord et H. filio eius rege 
Romano rum, semper augustis omnimoda securitate, apostolici auc- 
toritate precepti curavimus evocare. Dilecti etiarii filii nostri P. 
tituli s. Petri ad vincula et J. s. Pudentiane presbiteri cardinales, 
apostolice sedis legati, hoc ipsum ei ex parte nostra et sua missis 
litteris cum quanta potuere districtione iniungere curaverunt. Adiec- 
tum est etiam quod, nisi pridie Idus Februarii iam preteriti nostro 
se conspectui presentarct, nichilominus ad negotii consummationem 
de fratrum nostrorum consilio procedere curaremus. Quoniam igitnr 
hartenus nescimus, qua intentione seu animositate nobis suam noluit 
presensiam exhibere, ipsum de communi fratrum consilio ceu contu- 
macem et inobedientem . . . privamus. 

65. Gest. Trev. Cont. III. MS. XXIV, S. 389*2; Accepta .gi- 
tur electionis suae libertate, Treverenses suggestione et precibus regis, 
qui tune temporis in civitate presenserat, dominum Johannem, im- 
perialis aulae cancellarium, unanimiter clegerunt, electum regi investien- 
dum presentaverunt. Peractis autem omnibus sollempnitatibus elec¬ 
tionis, auctoritate apostolica a. cardinale confirmatus est. Die könig¬ 
liche Investitur ging also der Weihe voran. Zur Chronologie vgl. 
Scheffcr-Boichorst, Friedrich I. S. 183. 


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- Q3 - 

Gewählten, unter dem bestimmenden Einfluß Heinrichs VI. 
zustande gekommen. 

So wurde der langjährige Streit mit einem Erfolg des 
Kaisers beendet. Allerdings wurde Rudolf nicht Erzbischof, 
doch erreichte der Kaiser, daß die Kurie mit Folmar nicht 
durchdrang, sondern «Laß eine Neuwahl, bei der die könig¬ 
lichen Interessen voll berücksichtigt wurden, vorgenommen 
wurde. 

Aus dem Verlauf des Streites .ist klar geworden, daß 
weder Papst noch Kaiser das Wormser Konkordat im ge¬ 
ringsten berücksichtigen, daß es vielmehr rein politische; 
Faktoren sind, die beide in ihrer Handlungsweise bestimmen. 
Solange der Papst nicht mit dem Kaiser brechen wollte, 
nahm er keine entschiedene Stellung in bezug auf den 
Wahlstreit ein; die offenen Feindseligkeiten begann er mit 
Folmars Konsekration, das Einlenken zum Frieden damit, 
daß er seinen Schützling fallen ließ. Friedrichs I. Stellung 
ist uns während des Streites wiederholt in/‘so klaren Aeußc- 
rungen entgegengetreten, daß es unnötig erscheint, dieselbe 
hier nochmals zu charakterisieren. 


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Schluss. 


Wir stehen am Ende der Untersuchung. Mit wenigen 
Worten mag das Ergebnis derselben in Bezsqg auf die in 
der Einleitung gestellte Frage nochmals hervorgehoben wer¬ 
den. Das Trierer Wahlprivileg von 913 ist nicht beachtet 
worden, weder von den deutschen Herrschern, noch von 
der Wählerschaft Die Wahlen waren, ebenso wie eis 
etwaiger Widerstand gegen die von den Königen ernannten 
Erzbischöfe aus den allgemeinen Zeitverhältnissen und der, 
nie völlig außer Brauch gekommenen Gewohnheit daß die 
Bischöfe, wie es das kanonische Recht bestimmte, von 
Klerus und Volk gewählt wunden, zu erklären. Auch für 
das Wormser Konkordat mußte Nichtbeachtung seiner Be¬ 
stimmungen festgestellt weiden. 

Die genauere Betrachtung der Wahlen eröffnete bis¬ 
weilen Einblicke in die Bestrebungen der Wählerschaft 
Zu den verschiedensten Zeiten sahen »wir die große Be¬ 
deutung der Laien der Diözese für das Zustandekommen 
der Wahlen. Sie lassen sich'deutlich in verschiedene Gruppen 
scheiden. Einige Male begegnen uns vornehme Herren, 
die nicht zur Diözese Trier gehören, wie der Herzog von 
Limburg und der Reichsministeriale Werner von Boianden. 
Sehr wichtig sind die Pfalzgrafen bei Rhein als Vögte der 
Trierer Kirche. Bei den Wahlen Alberos und Rudolfs treten 
sie hervor. Von den Addsgeschlechtem der Diözese be¬ 
gegnen uns in erster Linie die Grafen von Luxemburg, 
die Einem aus ihrer Verwandtschaft den Trierer Bischofsstuhl 
zu gewinnen suchen. Der königliche Gegenkandidat sucht 


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Hilfe bei den ebenfalls zur Diözese gehörigen Herren von 
Madelberg und Stalle zu gewinnen. Später tritt diese 
Gruppe der Laien namentlich noch unter Erzbischof Gott¬ 
fried und bei der W,aht Alberos von Montreuil hervor. 

Sodann ist der Ministerialen der Trierer Kirche Erwäh¬ 
nung zu tun. Unter der Führung des Grafen Dietrich gehen 
sie 1066 gegen Kuno vor. Zur Zeit Gottfrieds finden wir 
den Burggrafen Ludwig als ihren Führer. Endlich ist noch! 
das stets nur in allgemeinen Ausdrücken genannte Volk 
anzuführen. 

Bei den letzten Wahlen traten die angesehensten Kle¬ 
riker der Diözese, zumeist Mitglieder des Domkapitels, 
«durch eine Vorb<ra,tung vor der Wahl oder durch eine 
von ihnen allein abgehaltene Wahl hervor. Sie nominieren 
die Kandidaten. 

Mit der Zeit Innozenz III. unid der Ausbildung des 
ausschließlichen Wahlrechtes der Domkapitel beginnt ein 
neuer Abschnitt in der Geschichte der Bischofswahlen. Das 
Ende des zwölften Jahrhunderts kann also als ein durch 
innere Gründe wohl gerechtfertigter Abschluß der Unter¬ 
suchung gelten. 


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Exkurs I. 


Herkunft und Stand der Trierer Erzbischöfe. 

Der bessern Uebersicht wegen soll hier das zumeist 
schon im Text über Herkunft und Stand der Trierer Erz¬ 
bischöfe Gesagte nochmals zusammengestellt werden. 

Diejenigen Trierer Bischöfe, welche nicht bereits Kle¬ 
riker der Diözese waren, sind fast alle von den deutschen 
Königen ernannt worden. Rodbert, der Sohn eines sächsi¬ 
schen Grafen, hatte vor seiner Einsetzung durch Heinrich I. 
wohl auch in Sachsen gelebt Heinrich hatte seine Bildung 
in Reichenau empfangen und war dann in Würzburg ge¬ 
wesen. Ekbert kam vom Hof Ottos II., dessen Kanzler 
er war, nach Trier; Johann hatte das gleiche Am(t bei 
Friedrich I. bekleidet Ludolf war Hildesheimer Domherr 
und von Geburt ein Sachse, Megingaud Dompropst und 
Kämmerer in Mainz. Poppo, Eberhard, Konrad und Egil- 
bert hatten die Würde des Dompropstes in Bamberg, Worms, 
Köln und Passau inne, als sie zu Trierer Bischöfen gemacht 
wurden. Arnold war früher Propst von St. Andreas in 
Köln gewesen. 

Heinrich V. erhob zwei Kleriker der Trierer Diözese, 
den Dompropst Bruno und den Archidiakon Gottfried auf 
den Bischofsstuhl. Auch der im Jahre 965 ernannte Diet¬ 
rich hatte bereits eine geistliche Würde in der Trierer 
Diözese — er war Diakon — inne. Zu der Gruppe der 
aus dem Trierer Klerus von den Königen auf den Bischofs¬ 
stuhl Erhobenen gehören schließlich vielleicht noch Udo, 


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dessen Wahl schwerlich ohne Heinrichs IV. Eingreifen ge¬ 
schehen ist, und nach unserer Vermutung Egilbert 

Die ohne entscheidendes Eingreifen der Könige von 
der Trierer Wählerschaft gewählten Bischöfe stammen be¬ 
greiflicherweise aus der Trierer Diözese. Sie sind meist 
Domkanoniker, so der nach Meginhers Tod gewählte 
Bruno, Hillin, Rudolf und Folmar. Von Meginher ist das¬ 
selbe nicht bezeugt, jedoch wahrscheinlich. Albero von 
Luxemburg war Propst von St. Paulin in Trier. Die Wahl 
des aus der Metzer Diözese stammenden Albero von Mon- 
treual geschah unter besonders schwierigen Umständen auf 
den Rat der in Trier anwesenden Bischöfe von Alhano und 
Metz. 

Bei fast allen Trierer Erzbischöfen läßt sich vornehme 
Abstammung erweisen. Rodbert war ein Schwager König 
Heinrichs I.; Heinrich stand in verwjandtschaftlichen Be¬ 
ziehungen ziulm HerrSchdrhause, und auch bei der Wahl 
Alberos von Luxemburg war die Verwandtschaft mit Hein¬ 
rich II. nicht ohne Bedeutung. Poppo war ein Sohn des 
Mjarkgrafen Luitpold I. von Oesterreich. Aus gräflichen 
Häusern stammten Ekbert (von Holland), Albero 1. (von 
Luxemburg), Eberhard (sein Vater war der schwäbische 
Graf ,Ezzelin), Bruno (von Lauffen) und der 1130 gewählte 
Bruno (von Berg). Der 1066 ermordete Konrad stammte 
wohl aus einem einfachen Adelsgeschlecht, wie auch sein 
Verwandter Anno 1 . Rudolf war ein Herr von Wied 2 . Egil¬ 
bert entstammte einem vornehmen bayrischen Geschlecht 3 . 
Bezeugt ist adlige Abstammung auch für Dietrich 4 , Gott- 


1. Vita Conradi, MS. VIII, S. 214 13 : Ex" nobili prosapia oriun- 
dus extitit, ex Suevia oppido Pulinga. Siehe Th. Lindner, Anno II. 
der Heilige, Leipzig 1869, S. 99. 

2. Chron. Albrici Monachi Triutn Fontium, MS. XXIII, S. 
853 3 : Rodulfus de Weda. 

3. M. R. U. II, S. XLII wird er ohne Beleg Graf von Orten- 
burg genannt. 

4. Gest. Trev. MS. VIII, S. 169 4 ^ (B. €.): Vir nobilis. 


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fried 5 , Meginher 6 , Albero von Montreuil 7 lind Arnold 9 . Ueber 
das Geschlecht Ludolfs, Megingauds, Hillins 9 , Fohnars 10 und 
Johanns läßt sich nichts Bestimmtes sagen, doch ist auch 
bei ihnen adlige Herkunft sehr wahrscheinlich. 


5. Gesta Godefridi, MS. VIII, S. 200«: Hic de Leodicensi 
parrochia progenitoribus admodum nobilibus . . . extitit oriuodus. 

6. Gest. Trev. Cont I. MS. Vlll, S. 199*Eadem qua decessor 
parochia nobilibus et ipse parentibus procreatus. 

7. Gest. Alb. MS. VIII, S. 247 4ti : Nobilibus quidem parentibus. 

8. Sein Gest Trev. Coat. III. MS. XXIV, S. 382 erwähnter 
Reichtum läßt auf adlige Herkunft schließen. Zweifelhaft ist die An¬ 
gabe Alberichs MS. XXIII, S. 844 24 : Arnoldustjde Baioaria, ut dicunt, 
orrundus und die M. R. U. II, S. XLV ohne Beleg gegebene Be¬ 
hauptung, er stamme aus dem Geschlecht der Grafen von Walcourt 
Vgl. dar» Görz, »Mittelrhein. Regesten II, no. 278, S. 82. 

9. ' Ohne Beleg heißt er M. R. U. II, S. XLV Herr von Falle- 
mannia. 

10. Die Angabe Folmar stamme aus dem Geschlecht derer 
von Castrum ist eine Hypothese. Scheffer Boichorst, Friedrich I., 
S. 35, Anm. Z 


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Exkurs II. 

Zur Beurteilung! der Oesta Treverorum 
Continuatio I. MS. VIII., S. 175«. 

Die Gesta Treverorum Qontimiatio I. ist zur Zeit des 
Trierer Erzbischofs 1 Albero von Montreuil abgefaßt worden 1 . 
Ihr Wert ist, najmentgeh in <fett älteren Teilen, nicht sehr 
hoch anzuschlagen. Es findet sich nicht nur viel Sagen¬ 
haftes in ihr, sondern wir begegnen auch an verschiedenen 
Stellen schweren chronologischen Irrtumem und andern Un¬ 
richtigkeiten 2 . Die Wertlosigkeit einiger Kapitel ist von, 
Bresslau nachgewiesen worden 3 . 

Hier soll nodihiafs 1 auf die während der Untersuchung 
wiederholt hervorgetretene kirchliche Tendenz der Quelle 
hingewiesen werden. Der Verfasser, ein eifriger Anhänger 
'der kirchlichen P[artei, schildert die .Ereignisse unter dem 
Gesichtspunkt der kirch'enpo'itisehen Fragen seiner Zeit und 
ist offenbar bemüht, zu zeigen, daß die Forderungen seiner 
Partei in Trier stets Beachtung gefunden haben. Will sahen, 
wie er bei dien Wtahlen Ploppos, Eberhards und Brunos von 
einer maßgebenden Betqiligiunjg der Trierer Wählerschaft 
berichtete 4 . Bei Konrads Erhebung spricht er von einer! 

1. W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittel- 
alter 116 , s. 122. 

2. Siehe oben S. 36, 42. Auch S. 30 erhoben sich Zweifel an 
der Richtigkeit des in unserer Quelle Erzählten. 

3. H. Breßlau, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Konrad II., 
Leipzig 1884, II, S. 614 ff. 

4. Siehe oben S. 24, 25, 41. 


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Nichtberücksichtigung des Rates und der Wahl der Trierer 
und weist im Sinne seiner Zeit auf den Empfang der In¬ 
vestitur und Bestätigung des Königs- hin 5 . 

Besonders lehrreich für die Anschauungen des Ver¬ 
fassers ist seine Darstellung des Kampfes zwischen Hein¬ 
rich IV. und Gregor VII. und der Zeit des Trierer Erz¬ 
bischofs Egilbert 6 . Auch hier ist er über den Gang der 
Ereignisse nur sehr mangelhaft unterrichtet. Gregor VII. 
erneuert, so erzählt er, das alte Gebot des Gölibats für den 
Klerus und tritt gegen die Simonie auf. Er erregt dadurch 
großen Unwillen ünjd es entbrennt ein heftiger Streit zwischen 
ihm und dem König. Denn bei der Besetzung der Bistümer 
und anderer kirchlicher Würden verfuhr man damals nicht 
nach kanonischem Recht, sondern! wer dem König Geld zahlte, 
oder Sich ihm anderweitig dienstwillig erzeigte, wurde durch 
königliche Gewalttätigkeit eingesetzt, wo er wollte 7 . Als 
der König trotz des Verbotes von dieser Handlungsweise 
nicht abließ, bannte jder Papst ihn und die Seinen, Hein¬ 
rich dagegen ließ auf einem Konzil Gregor absetzen, ging 
dann schnell nach Italien und machte Wibert zum Papst. 
Von der Aufhebung des ersten Bannspruches und dem 
wiahren Charakter der Politik. Gregors in diesen Jahren 
ist dem' Schreiber also nichts bekannt. So ist für ihn Hein¬ 
rich IV. und seine Partei bei Erzbischof Udos Tod ge¬ 
bannt, und mit ihnen auch der Passauer Dompropst Egil¬ 
bert, der seinem Bischof gegenüber die Berechtigung der 
königlichen Ansprüche auf die Besetzung der Bistümer ver¬ 
tritt 8 . Egilberts Worte, der König könne, ohne der Ge- 

5. Ebenda S. 27, Anm. 3. 

6. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 183*° ff. 

7. Gest. Trev. ConU I. MS. VIII, S. 183 21 : Nullus enim tune 
in subrogandis pontificibus ve] aliis ecclesiasticis dignitatibus cano- 
nicae sanctionis ordo servabatur, sed qui tantum regis vel principis 
manum implesset seu aliud qualecumque obsequium sibi placitum 
inpendisset, regia praeficiebatur viotentia ubi voluisset. 

8. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184 7 :.. . palam dans 


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meinschaft der KSrdhe verlustig zu gehen, nicht die Spi- 
tituahen, wohl aber seine Regalien für Gold oder umsonst, 
wem er wolle verleihen, sind mit der Scheidung von geist¬ 
lichen und weltlichen Rechten doch wohl erst für die Zeit 
des Autors verständlich und nicht sfchon für das Jahr 1079 9 . 

Des Verfassers eigene Meinung in dieser Frage zeigt 
der folgende Satz, daß die Regalien nicht afs dem König 
gehörig, sondern nach römischem Brauch mit besserem 
Recht als Regalien des heiligen Petrus und der Kirche be¬ 
zeichnet werden können 10 . Noch 1084 soll der als Kon- 
sekrierter nach Trier zuirückkefirende Egilbert auf Schwierig¬ 
keiten gestoßen sein; gegen das machtlose Volk soll er mit 
Gewalt voigegangen sein, den Mächtigeren soll er mit dem 
Einschreiten Heinrichs IV. gedroht haben. Doch soll er 
immer noch nicht allgemein anerkannt, sondern von seinen 
Gegnern aufgefordert sein, da er ohne ihren Willen Bischof 
geworden sei und Ring und Stab von einem exkommuni¬ 
zierten Laien empfangen habe, sich, um ihre Anerkennung 
zu erlangen, Gregor VII. zu unterwerfen. Als er zur Or¬ 
dination von Priestern schreiten wollte, soll man ihm ent¬ 
gegengehalten haben, er sei noch nicht im Besitz des Pallkims 
und müsse sich, um es zu erlangen, vor, Gregor demütigen 11 . 
Nach seinem Tod soll Bruno alle von ihm 1 Oidinierten 
suspendiert Und erst nachdem Sie sich eidlich zum’ Gehorsam 
gegen den rechtmäßigen Papst verpflichtet hätten, restituiert 
haben 12 . Auch diese Nachrichten sind nicht richtig. Sie 

cundis intelligere, quoniam et ipse cum Heinricianisi vincuk) tcncrctur 
anathematis. 

9. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184 10 : Diccbat autem, 
imperatori licere, nec ideireo ecclcsiac consorcium amittcrc, si non 
spiritualia sed regalia sua gratis preciove cui volucrit inpendat. 

10. Gest. Trev. Cont. I. MS. VIII, S. 184 12 : Quae utique non sua, 
sed nixta Romanam consuetudincm icgalia bcati Petri vcl ccclesiac 
pociori iure possunt appcllari. 

11. Gest. Trev. Cont. 1. MS. VIII, S. 187 2 . 

12. Ebenda S. 189 '. 


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entspringen zweifellos der Tendenz des Autors, der hier 
bestrebt ist zu zeigen, daß man in Trier, soviel es möglich 
war, dem vom König ernannten Kandidaten widerstrebt, die 
kanonischen Bestimmungen beachtet und auf Gregors Seite 
gestanden hat Die wahre Stimmung in Trier zeigten die 
tatsächlichen Hergänge bei Egilberts Wahl. Auch der nach 
seinem Tod von Heinrich IV. ernannte Bruno hat in Trier 
keinen Widerstand gefimden. Daß er in der oben ange¬ 
gebenen Weise gegen die von 'Egilbert Ordinierten vor¬ 
ging, erscheint daher ausgeschlossen. Erst .mit einem 
Wechsel seiner politischen Stellung sahen wir ihn in Be¬ 
ziehungen zum Papst treten, zu dessen unbedingten An¬ 
hängern er auch später nicht zählte 13 . Diese Tatsachen 
zeigen, daß man in Trier damals durchaus nicht so gesinnt 
war, wie ims unser Autor glauben machen möchte. 


13. Siebe oben S. 43. Ueber Brunos spätere St el lung z- B 
Gest Trev. Gont 1. MS. VIII, S. 193 25 und Meyer v. Knooau, 
Heinrich IV. u. V., VI, S. 46. 


Boricfctiguag- 

Seite 12 Zeile 12 lies: Browers — S. 37 Anm. 11 lies: S. 100 statt 
S. 50. — S. 39 Anm. 16 lies: 451*. 


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