Göttinsische
gelehrte Anzeigen
Unter der Aufsicht
der
Königl. Gesellschaft der Wissenschaften
171. Jahrgang
Erster Band
Berlin
Weidmannsche Buchhandlung
1909
T
(IißNEU. UNIVER'JTV
IV Verzeichnis der Mitarbeiter
0. Gilbert in Halle 1002
K. Güller in Rom 347
F. Graebner in Köln 689
H. Gressmann in Berlin 7 912
F. LI. Griffith in Oxford 83
1. Guidi in Rom 933
ErnBt Hautsch in Göttingen 563
Rud. Henle in Bonn 590
0. Hey in München 323
Alfr. Hillebrandt in Breslau 929
Paul Hof er in Wernigerode 844
Hob. Holtzmann in Straßburg 356
P. Jensen in Marburg 580
Th. llgen in Düsseldorf 416
Ad. Jülicher in Marburg 523
G. Kaufmann in Breslau 682
H. v. Loesch in Ober Stephansdorf 422
Aug. Messer in Gießen 175
Phil. Meyer in Hannover 937
G. Meyer von Knonau in Zürich 167 172 429
W. Meyer-LUbke in Wien 138
Rud. Much in Wien 87
L. Nelson in Göttingen 979
Carl Neumann in Kiel 128
H. Oldenberg in Göttingen 66
J. Partsch in Leipzig 286
G. Pasquali in Göttingen 259
E. Pfuhl in Basel 547
Rieh. Pietschmann in Göttingen 151
Karl Praechter in Halle 530
0. Procksch in Greifswald 57
Paul Rehme in Hallo 248
Karl Rieder in Scherzingen 450
S6b. Ronzevalle in Beyrouth 1
M. Rostowzew in Mischor 603
E. Schäfer in Leipzig 729
t E. v. Scheele in Göttingen 392
Edw. Schröder in Göttingen 142 435
'fom
HELE.UNIVERSITY
Verzeichnis der Mitarbeiter
L. I>. SchUcking in Göttingen 146
F. Schultheß in Göttingen 893 920 945
C. v. Schwerin in München 779
Paul Stäckel in Karlsruhe 227
Hans Stumme in Leipzig 881
Ernst Troeltsch in Heidelberg 508
Karl UhlirzinGraz 70C
Kritz Vigener in Freiburg i. B. 760
H. VondrAk in Wien 99
Rieh. Weissenfeis in Göttingen 133
Leop. Wenger in Heidelberg 301 312
W. Wilmanns in Bonn 108
Karl Wittich in Dresden 500
Job. Ziekursch in Breslau 754
Verzeichnis
der besprochenen Schriften
IHe («mischen Zahlen Yerweiaen auf die Hefte, die arabischen auf die Seilen
Abhandinngen zum histor. Atlas der österr. Alpen-
I'änder s. Archiv IX 706
A. At 7 Evi)TT]c, ^ xXt>» t^c 'KXX4&* [Partsch] IV 28G
Archiv für österr. Geschichte Bd. 94. 99,1 [Uhlirz] IX 70f>
C II. Armbruster, Initia Amharica [Guidi) XI 933
Histor. Atlas der öeterr. Alpenländer. 1,1 nebst Eri.
füWirzJ IX 706
B. Baentsch, Altorientalischer und israelitischer Mono-
theismus [Procksch] I
G. Baesecke, s. Oswald II
Barhebraeus, Buch der Strahlen. Uebers. von A. Mo-
berg. Einl. n. T. II |FrankenbergJ I
57
108
61
P. M. Baumgarten, Aus Kanzlei und Kammer [Göller] V 347
■min- IIMvII
Verxeichnii der Mitarbeiter
L. I:. SchUcking in Göttingen 146
F. Srhultheßin Göttingen 893 920
G> v. Schwerin in München 779
Paul Stäckel in Karlsruhe 227
Il;nis Stumme in Leipzig 861
Ems t
945
Karl
Troeltsch in Heidelberg
Ublirz in Gras 706
Frita Vi gen er in Freiburg i. B.
II. Vondrik in Wien 99
Rieh. Weiasenfels in Gelungen
Leop. W eng er in Heidelberg 301
W. Wilmanns in Bonn 108
Karl Wittich in Dresden 500
Job. Ziekursch in Breslau 754
508
760
133
312
Verzeichnis
der besprochenen Schriften
Di» iftakdicü Zableo »«weiten Auf die Hefte, die Uftbiuhen wif die Seiten
Abhandlungen zum histor. Atlas der österr. Alpen-
linder s. Archiv
Ä. Air.vijtijc. rt xXCu« xffi 'ftXafoc [Parterh)
Archiv für österr. Geschichte Bd. 94. 99,1 [Ublirz]
C- H. Armbrustor, Initia Amharica (Guidi]
Histor. Atlas der österr. Alpenlander. l p l nebst Erl.
fUhlirz]
B. Baentsch, Altorientalischer und israelitischer Mono-
theismus [Procksch]
O. Baesecke, s. Oswald
Barhebraeus, Buch der Strahlen. Uebers. von A. Mo-
berp. Einl. o. T. n [Frankenbcrgl
T. Af- Baumgarten, Aus Kanzlei und Kammer [Göller]
IX 706
IV 286
IX 706
XI 933
IX 706
I
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I
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III
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VII
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XI
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VI
450
X
844
VI
435
VIII
685
VIII
667
VI Verzeichnis der besprochenen Schriften
E. Becher, Philosoph. Voraussetzungen der exakten
Naturwissenschaften [Geiger]
P. Bedjan s. Jacobus Sarugensis
C. Bezoltl, Kebra Nagast [Flemming]
K. Bihlmeycr s. Heinrich Seuse
Carl Blasel, Die Wanderzüge d. Langobarden [Höfer]
F. Blei s. J. M. R. Lenz
X. Böhtlingk, Sanskrit-Chrestomathie. 3. Aufl. hrsg.
von R. Garbe [Geiger]
U. P. Boissevain s. Excerpta
F. Bot he, Frankfurter Patrizier vermögen im 16. Jahrh.
[v. Loesch] V 422
F. Bothe, Das Testament des Frankfurter GroOkauf-
manns J. Heller [v. Loesch] V 422
H. Brennwalds Schweizerchronik, hrsg. v. R. Lugin-
buhl I [Meyer v. Knonau] II 172
B. Bretholz, Das mährische Landesarchiv [Ilgen] V 416
A. E. Brooke 8. Testament VII 563
Th. Büttner-Wobst s. Excerpta VIII 667
H. Bulle, Orchomenos I [Pfuhl] VII 547
bullingcr, Korrespondenz mit den Graubündnern, hrsg.
von T. Schiess H [Meyer v. Knonau] II 167
F. Burckhardt, Die schweizerische Emigration 1798
—1801 [Meyer v. Knonau]
J. Iiurnet, Early greek philosophy [Gilbert]
Caecilii Calactini fragmenta coli. E. Ofenloch [Barczat]
C. Cappeller s. Kalidäsa
Charles et Diplomes rel. u l'histoire de France — Recueil
des actes de Philippe I" p. p. M. Prou. — Recueil
des actes de Lothaire et de Louis V p. p. L. Halphen
avec la collab. de F. Lot [Cartelberi] V 353
Columbia Univ. Oriental Studies IV s. Eiselen I 1
Constantinus Porphyrogenitus s. Excerpta VIII 667
H. Diels s. Kommentar VII 530
J. Dierauer, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft III [Holtzmann] V 356
II. Duensing, Christi ich -palästinisch -aramäische Texte
u. Fragmente [Greßmann] I 7
F. C. Eiselcn, Sidon [Ronzevalle] I I
Elepbantine-Papyri. Bearb. von 0. Rubensohn
[Wenger] IV 312
V
429
XII
1002
VIII
643
XI
929
EU UNIVERSJIT
Verzeichnis der besprochenen Schriften VII
F. Erhard t, Philosophie des Spinoza [Bacnsch] XII 1019
Eusebius Werke I, hrsg. von J. A. Heikel [PasqualiJ IV 250
Exeerpta hislorica iussu Imp. Constantini Porphy-
rogen. confecta IV : Exe. de senlentiis ed. U. P. B o i s s e -
vain. — 11,1: Exe. de virtutibus et vitiis rec. Th.
Büttner-Wobst [Cohn] VIII fi67
Festgabe für F. Dahn, gewidmet von der Breslauer
juristischen Fakultät I [Rehme] III 248
A. Fjelstrup, Ehescheid ungsprozeß zwischen König
Christian VII. und Königin Karoline Mathilde [Wittich] VI 500
R. Foerster s. Libanius VIII 657
R. Garbe s. Böhtlingk VIII 685
Fcrd. GUterbock, Der Prozeß Heinrichs des Löwen
[Bernheini] IX 744
Konr. Häbler, Geschichte Spaniens unter den Habs-
burgern, Bd. 1 [Schäfer]
J. G. Hagen, Synopsis der höheren Mathematik UI
[Stäckel]
K. Hagen, Die Ornamentik von Wuvulu und Aua (Mit-
teilungen aus dem Museum f. Völkerkunde in Hamburg
1908) [Graebner]
L. Halphen, Recueil des actes de Lothai re et de Louis V
s. Chartes
r. Hambrucb, Wuvulu und Aua (Mitteilungen aus dem
Mus. f. Völkerkunde in Hamburg 1908) [Graebner]
iL Harnack, Der deutsche Klassizismus im Zeitalter
Goethes [Weissenfeis]
F. Haussmann, Der Irrtum im alten und im neuen
Recht [Henle]
K. II ei dr ich, Preußen im Kampfe gegen die französi-
sche Revolution [Ziekursch]
J. A- Heikel s. Eusebius
II. Hermelink, Die theologische Fakultät in Tübingen
vor der Reformation [Troeltsch] VI 508
II. Hermelink, Die religiösen Reformbestrebungen des
deutschen Humanismus [Troeltschj VI 503
Horae Semiticae VIII s. Lewis XI 893
W. v. Humboldt, Ges. Schriften VI, VII, hrsg. v. A.
Leitzmann [Finck] XU 1028
LX
729
III
227
VIU
689
V
353
VIII
689
II
133
VII
590
IX
754
IV
259
COfiKf U UNfVERSlTY
VIII Verzeichnis der besprochenen Schriften
K. Jaberg, Sprachgeographie [Meyer-Lübke] U 136
Jacobus Sarugensis, Homiliae selectae. Ed. P. Bedjan
Hl. IV [Brockelmann]
V. Jagic s. Psaltyrfc
Jahrbuch des Stiftes Klosterncuborg I [Schröder]
0. L. Jiriczek B . S. MQUer
Kälidäsa, Sakuntalä, hrsg. von C. Cappeller [Hille-
brandt]
J. Karst s. Rechtsbuch
E. Kautzsch s. Schrift
G. Kawerau, Reformation u. Gegenreformation. 3. Aufl.
[Baur]
Kebra Nagast s. Bezold
Anonymer Kommentar zu Piatons Theaetet, bearb. von
H. Diels und W. Schubart [Praechter]
M. Krammer, Der Reichsgedanke des staunschen Kaiser-
hauses [Bloch]
Joh. I;. Kretzschmar, Entstehung v. Stadt u. Stadt-
recht . . . zwischen Saale u. LauBitzer Neisse [Beyerle]
E. König, Kant und die Naturwissenschaft [Nelson]
Comte de Landberg, fitudes sur les dialectes de l'Arabie
möridionale [Stumme]
A. Leitzmann, s. W. v. Humboldt
J. M. R. Lenz, Gesammelte Schriften, hrsg. von Fr.
Blei I [Schröder]
A. S. Lewis, Codex Climaci rescriptus [SchultheßJ
Libanii opera rec. R. Foerster II — IV [Crönert]
E. Löfstedt, Beiträge zur Kenntnis der späteren La-
tinität [Hey]
R. Luginbühl s. Brennwald
N. M'Lean b. Testament
F. Mai er, Der Judasbrief [Jülicher]
A. Marty, Grundlegung d. allg. Grammatik [Bühler]
Die M a t r i k e 1 der Universität Freiburg i. B. 1 460— 1 656,
bearb. von H. Mayer I [Kaufmann]
Konrad Maurer, Vorlesungen über altnordische Rechts-
. geschiente 1,1.2 [v. Schwerin]
H. Mayer s. Matrikel
Me" langes de la FacnlW Orient (de) l'üniv. St Joseph
III, 1 [Schultheß] XI 920
VII
585
II
99
II
142
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XI
929
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924
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VII
524
XII
947
VUI
682
X
779
VIII
682
■U UNIVER9TY
Veneichnia der besprochenen Schriften
E. Meumuun, Intelligenz uud Wille [Messer]
Mitteilungen aus dem Museum Tür Völkerkunde in
Hamburg 1008 s. P. Hambruch und K. Hagen
A. Moberg s. Barhebraeus
B. Monod f. Essai sur les rapports de Pascal 1J avec
Philippe I w [Vigener]
S. Müller, Urgeschichte Europas, deutsch vou (>. L.
Jiriczek [Much]
Octateuch s. Testament
K. Ofenloch s. Caecilius
Oswald, Der MUuchener. Text u. Abh. v. G. Bae-
secke (Geraum. Abhandlungen Jl. 28) | Wilmami»]
W. Otto, Priester u. Tempel im hellenistischen Aegypteu
[Rostowzew]
Papyri s. Elephantine-Papyri
Demotische Papyrus vou der Insel Elephautine I s.
Spiegelberg
Griechische Papyrus der K. Univ. u. Landesbihliothek
zu Straßburg, hrsg. v. F. Preisigke 1,2 jVVeuger]
R. Pietschmann a. Sarmiento
W. Pollack, Ueber die philosophischen Grundlagen der
wissenschaftlichen Forschung [Dürr]
F. Preisigke b. Papyrus
E. Preuschen, Griechisch -deutsches Handwörterbuch zu
den Schriften des neuen Testaments, Lfg. 1.2 [CrönertJ
H. Prou, Recueil des actes de Philippe I" s. Charte»
et DiplOmes
Psalterium Bononiense s. Psaltyrt
Sloveniakaja Psaltyri., ... ed. V. Jagic" [Vondräk]
Quellen zur Schweizer Geschichte XXIV, XXV B.Bul-
linger
Quellen zur Schweizer Geschichte NF. 1, 1 s. Brenn-
wald
Armenisches Rechtsbuch ed. Jos. Karst (Knick]
Recueil des actes de Lothaire et de Louis V s. Chartes
et Diplomes
Recueil des actes de Philippe J w s. Chartes et Di-
plomes
R, Richter, Der Skeptizismus in der Philosophie I
[DyroffJ
III ITO
VIII 0*9
I 61
IX 760
II 87
VII 563
VIII S43
U 106
VIII 603
IV 312
I 83
IV 301
II 151
III 18G
IV 301
VIII 653
V
353
II
99
11
99
II
167
II
172
XI
924
V
353
V
353
III
241
CORH ü ■
Verifirhniü der beaprorheQcn Schriften
K. Meinioa, Intelligenz und Wille | Messer j
Hitteilungen aus dem Museum für Völkerkunde in
Hamburg 1908 s. P. Hambruch und K. Ilagen
A. Moberg s. BarhebraeuB
B. Munod f. Essai sur les rapports de Pascal II avee
Philippe I" (Vigener)
S. Müller, Urgeschichte Europas, deutsch von O. L.
Jiriczek [Much]
Octateuch s. TeHtament
K. Ofenloch s. Caecilius
Oswald, Der Müncheuer. Text u. Abb. y. G. lUe-
secke (German. Abhandlungen H. 28) [Wilmanns]
W. Otto, Priester u. Tempel im hellenistische» Ae^'pteu
[Rostowzew]
Papyri a. Elephantine-Papyri
Demotische Papyrus von der Insel Elephantiue I s.
Spiegelberg
Griechische Papyrus der K. Univ. u. Landesbibliothek
zu Strasburg, hrsg. v. F. Prcisigke 1,2 [Wcuger]
lt. Pietschmann s. Sarmieuto
W. Pollack, Ueber die philosophischen Grundlagen der
wissenschaftlichen Forschung [Dürr]
F. Preisigke s. Papyrus
K. Preuschen, Griechisch-deutsches Handwörterbuch zu
den Schriften des neuen Testaments, Lfg. 1.2 [CröuertJ
M. Prou, Recueil des actes de Philippe I- s. Churtes
et Diplomes
Psalterium Bononiense s. Psaltyri.
Soveniskaja Psaltyri, ... ed. V. JagU [Yondrak]
Quellen zur Schweizer Geschichte XXIV, XXV s. Bul-
linger
Quellen zur Schweizer Geschichte NF. 1,1 s. Brenn-
wald
Armenisches Rechtsbuch ed. Jos. Karst |Finck]
Kccueil des actes de Lothaire et de Louis V s. Charles
et Diplomes
Re< u.m! des actes de Philippe!« s. Charles et Di-
plomes
IL Richter, Der Skeptizismus in der Philosophie 1
[DyroffJ
IX
III 175
VIII 689
I Gl
IX 760
IX 87
VU 668
VIU 643
II 108
VIII 60»
IV 312
I 83
IV
II
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IV
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241
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IV
312
IV
343
II
151
u
167
X Verzeichnis der heBprorbenen Schriften
0. Rubensohn s. Elephantine-Papyri
G. Rudberg, Textstudien zur Tiergeschichte des Aristo-
teles [Dittmeyer]
P. Sarraiento, Geschichte des Inkareiches, hrsg. von
R. Piet8chmann [Selbstanz.]
T. Schiess s. Bullinger
Die heilige Schrift des alten Testaments, Übers, von
E. Kautzsch [BertholetJ XI 867
1«. v. Schroeder, Mysterium und Mimus im Rigveda
[Oldenberg]
W. Schubart 8. Kommentar
G. Schumacher s. Teil el-mutesellim
Heinrich Seuae, Deutsche Schriften, hrsg. von K.
Bihlmeyer [Rieder]
N. Sjb'berg, SvenBka Porträtt I. II [Neumann]
W. Spiegelberg, Demotische Papyrus von der Insel
Elephantine I (Demot Studien II) [Griffith]
A. Stille, Carl XII» falttagsplaner 1707—1709 [v. Scheele]
Studies, Columbia University oriental 8. Eiselen
Teil el-mutesellim. Bd. 1: G. Schumacher, Fund-
bericht [Gressmann]
Altes TcBtament a. Schrift
The old Testament in Greek 1 The OcUteuch, p. 1. 2.
Ed. by Brooke and M'Lean [Hautsch]
H. Unters weg, M. J. de Goeje [Schulthess]
Aegyptische Urkunden 8. Elephantine-Papyri
F. Vetter, Der junge Haller [Frensdorff]
K. Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten
Arabien [Geyer) I 10
H. v. Voltelini, Entstehung d. Landgerichte im bayrisch-
esten-. Rechtsgebiete [Caro] IX 691
II. v. Voltelini, Immunität, grund- und leibherrliche
Gerichtsbarkeit in Südtirol [Caro] IX 691
F. H. Weis 8b ach, Babylonische Miscellen [Jensen]
A. Wenzel, Die Weltanschauung Spinozas I [Baensch]
M. J. Wolff, Shakespeare I. U [Schücking]
Zeitschrift für Brüdergeachichte 1,2. II [Ph. Meyer]
I
6G
VII
530
XI
912
VI
450
II
128
I
83
V
392
I
1
XI
912
XI
867
VII
563
XI
945
IV
312
VIII
676
VII
580
II
161
II
14G
XI
937
CQRNEU
Nr. I Januar 1909
Fre4erlek Carl Elselen, Pfa. D., Professor of Semitic Languages aad Old Testa-
ment Eiegesia in the G&rrett Biblical Institute, Kvanstou, 111. Sidon, A
Study in Oriental History (Columbia Uoiversity Oriental Stadici. IV).
New York, The Columbia Univentiiy Press, 1907, 172 pp. gr. 8°.
L'aunonce de 06 voluine ra'a cause une vraie surprise. Plus
d'une fois, je me suis personnellement trouve face ä face avec uu
projet, dont le livre de M. Eiselen serable nous offrir aujourd'hui un
eomraencement de realisation: reconstruire l'histoire generale de la
Phenicie a la lumiere des recherches nouvelles. Habitant la Phenicie
depuis de longues annöea, ayant eu, plus d'une fois, l'occasion d'en
sonder le passe ou d'en etudier lcs restes archeologiques, je m'etais
dit que cette entreprise s'imposerait t6t ou tard, sinon ä moi, du
moins ä d'autres, disposant de tous les loisirs et de toutes les
ressources necessaires. Malgrä ses exasperantes difficultös, eile ne
me paraissait pas totaleraent inabordable, d'autant que plus d'un
specialiste s'est dejä exercö ä aplanir le terrain; du moins, une elude
d'ensemble pourrait provisoirement tenir Heu de terminus a quo pour
les travaux plus approfondis ou plus developpes de l'avenir.
L'edifice eleve* par Movere croule de tous cÖWs: sur ce point,
l'accord est unanime entre tous les savants qui ont eu ä raanier son
volumineux ouvrage. Magasin de materiaux encore utiüsables aujour-
d'hui, il ne reste guere d'invulne>able dans la partie constructiv« de
cette oeuvre, qu'un seul point: le fait d'avoir nettement entrevu le
röle mondial des Pheniciens dans l'antiquiW. L'archeologie nouvelle,
presque entierement defavorable aux Pheniciens, finira pcut-etre par
le reconnaitre, sans rien sacritier pour ccla de la precision qu'elle a
su donner aux divers problemes qui concernent leuv passe. Qu'il me
suffise de citer, apres les travaux si attaques de Heibig, les remar-
G»u. (.1. Am. 1M9. Mr. 1 1
3 Gott gel. Am. 1909. Nr. 1
quable essais que M. Sirct vient d'inslrer dans plusieurs periodiques ').
Toujours est-il que 1'historien moderne de la Phenicie se voit con-
traint de tout reprendre ab ovo pour son compte: Pietschmann, —
pour nc paa parier de Kenrick, ni surtout de Rawlinson et de von
Landau dont les livres ont un earactere plus populaire, — a tout
remis en question, et son enquete a accumul^ plus de poinls d'inter-
rogation qu'elle n'a pu fournir de vraies Solutions.
Le livre de M. Eiselen pose, sur de nouvelles böses, la premiere
pierre de l'ödifice futur. J'aurais, je l'avoue, commence" par l'autrc
bout: au Heu de livrer d'erablec uno monographic, j'aurais d'abord
studio riiistoire phtSnicienne dans ses traits g£ne>aux. Tout bien con-
siderä eependant, le pnrti suivi par M. Eiselen £tait le plus prati-
que: letude d'ensemble, indispensable dans Tesprit de celui qui ecrit
le inonographie, doit oecuper la derniere place dans la slrie des
publieations dont eile est le couronnement naturel. Je suppose, bien
entendu, que l'auteur ne nous donne ici qu'un premier essai: c'est,
du moins, ce que Ton peut presumer, — ou espe>er, — non seule-
ment du contenu de son livre, mais encore de la rollection n laquelle
il appartient. Celle collectiou, due a rinitiative du distingue* pro-
fesseur de la Columbia University de New York, M. Richard Gottheü,
comprend dejä une autre monographic sur Gaza, appelle, eile aussi,
ä remplacer un ouvrage bien d£mode\ le Gaia de Stark, autcur qu'on
pourrait justement appeler le »Movere des Phiüstinsc Ce n'est donc
peut-etre pas trop s'aventurer que d'attribuer ä M. Eiselen et ä ses
collaborateurs le projet de publier peu ä peu une aerie de mono-
graphies similaires destine^s ä pre'parer l'histoire d'une rlgion Orien-
tale döternün^e. Les travailleure serieux ne fönt guere de7aut en
Am^rique, notamment aux Etats-Unis: formte ä bonne £cole, comp-
tant encore, dans ses prineipaux centres, nombre de savanta et pro-
fesseurs Prangers, pour la plupart allemands ou d'origine allemande,
la science am^ricaine se dlveloppe ä grands pas dans le sens de
l'autonomie liberale qui caracterise la Constitution du plus grand des
etat> du Nouveau-Mondc ; et Ic jour n'est peut-etre pas lloigne* oü
Ton pourra dire, pour l'Orient lui-meme: ex America lux!
C'est dire, du memo coup, que l'ouvrage de M. Eiselen possede
les qualiWs qu'on doit y trouver. Sobrc, quoique suffisamment com-
plet, il rfeume clairemeut V4UA actuel de nos connaissances sur le sujet
Une premiere section est consaeröe ä la topographie de Sidon
ancienne et moderne, & l'ltymologie de son nom et n la question
1) Revue da question* teientifiquet. 3* iene, t X, 20 Octobre 1906-20
Jfcavicr 1907; IS Anthropologie, 1907, p. 277 se q ; Revue ArcMoiogique, 1907, II,
p. 373 seq.
,'froft.
coRNtauNivERsirr
F. EUelen, Sidon 8
obscure de rantenoriW de cette villi- sur les autres centres de civili-
sation ph^nicienne. Cette partie est courte, comme il convenait ä une
etude introductive. La 3* et la 4* parties, qui traitent des colonies,
da commerce et des divinites de Sidon, ne sont pas beaucoup plus
dSveloppees, vu la p&mrie des materiaux. Tout se concentre donc
autour de l'histoire politique de Sidon, qui forme la seconde section
de l'ouvrage, la plus longes de toutes. La encore, les matenaux ne
sont pas precisäment abondants: Thistoire un pcu dtstaillöe de la
Ph^nicie ne commence guere avant le döclin de l'empire Perse. Pour
toutes les pe'riodes anWrieures, on en est rtduit ä quelques jalons
claireemes, marquant plus de lacunes blantes qu'ils ne foumissent de
points de repere. Mais, comme le cadre de M. Eiselen n'excluait pas
les tfpoques posWrieures ä l'empire romain, il a conduit son esquisse
jusqu'a nos jours, et cela seul a suffi pour grossir tres sensiblement
cette partie de son livre. Une derniere section, la 5', est intitulee
»Antiquities and Inscripüons< : titre et Bection ne laissent pas que
de surprendre. Tout cela aurait pu etre fondu avec les sections
pr£c£dentes : ce qui aurait epargn£ des redites inutiles. L'inconvenient
est d'autant plus frappant que les trois appendices qui terminent
1'ouvrage, reprennent encore les meines sujets, pour les Computer ou
les preciser! n eöt mieux valu, ce semble, reserver pour la fin im
chapitre sur l'histoire de l'art sidonien, dans la mesure autorisöe par
les inatenaux actuellement disponibles.
Malgrt l'abondance des sections et des chapitres, le volume n'a
pas plus de 164 pages, non compris l'index qui est extreraement
courl On aurait peut-etre mauvaise grace ä lui reprocher encore de
n'etre pas illustre: il y aurait cependant notablement gagne".
Les observations qui suivent ont une autre portee. Je m'en
tiens d'aüleurs ä quelques remarques d'ordre g£n6ral, qui donneront,
ä la fois, une id6e de la ra^thode de M. Eiselen et des desiderata
que je me pennets de soumettre ä son appröciation.
Et d'abord, je dois dire, sans deHours, que si la documentation
de l'auteur est göne>alement etendue, eile n'est cependant pas aussi
completc ni surtout aussi müre qu'elle aurait pu etre. Et ici, je ne
parle pas tant des ouvrages de bibliotheque que de cette connaissance
intime du sajet, qui rövele le speaaüste, qui, en tout cas, eflt pu
faire £viter a l'auteur un nombre assez considlrable d'hösitations ou
d'affinnations erronöes, sans parier de toutes ces fautes de transcrip-
tion qui ddtonncnt vraiment dans un ouvrage se piquant d'acribie
philologique ').
1) Cf. par ex. p. 2 NaJir at-Zaherany et Am al-Kanlcrah, poar »i-Zfchft-
rlny et 'Ain il-Ktnunh) p. 6 Kalat . . ., Ayaa et sartoat Abu Naklch! (l'uiltiu
I*
EU UNIVER9TY
4 CötL gel. Anx. 1909. Nr. 1
Pour composer son Hvre, M. Eiselen a eertAiDeiiient eu | sa dis-
position la plupart des bona travaux modernes qui l'ont pr6par£ et
grandeinent facilite: ouvragea d'ensemble, histoires anciennes ou ino-
nographies variees, nombreux articles de revues ou d'encyclopedies
dfls ä des plumes autorisecs. Devant rette niasse imposante de r£f£-
rences, on est parfois tente de se demander jusqu'a quel point Tau-
teur a recouru aux sources et travaill£ de premiere inain: qu'on
n'oublie pas, en effet, que cette uionographie part des origines et se
terra ine ä nos jours! Vn fait que je crois ä peu pres hora de doute,
c'est que, pour tout ce qui concerne la periode medievale ou moderne,
M. Eiselen n'a pas eu la teinps ou le desir de consulter toujours
directement les auteura orientaux: autrouieut il aurait encore cit£ une
masse d'ouvrages aral <i - ou meine syriaques dout ou ne possede pas
de traduetion dans une langue europi?enne. Aussi bien, j'estime, pour
tout dire, que cette partie de son livre aurait pu etre supprimee
sans inconvenient ou du moins confiee aux soins d'un collaborateur
sperialement prt*pare\ Je n'insiste cependant pas: l'inttfret de l'his-
ignore t'vidomnieut que Nakhleh =- Micbel), etc. etc. ; p. 6, l'aqueduc vieut tout
•a et
simplement du Nähr que l'auteur appelle al-Auwaly (= Auli-(l) jJ^l ou ijl); p. 7,
il est tout a fait ..■■•ntureux de croire que la ville sYtendait jusqu'au tcmple
fouille" par M. von Landau: de la tour dile de St Louis jusqu'a ce temple, il y
a 6 kilometrea en ligne droit«! Cette region n'etait mfine pas rertainement uu
Suburb (p. 8} de la «ille: on s'en convainc de visu, a la premiere viaite des lieux.
A la memo page, l'auteur prend parti pour l'inierpre"tatioD donnee par M Torrey
aux textes pböniciens de co Tcmple, et cependant il ignore, en attaquant plus
loin (p. 148) une lecture de M. Clermont-Ganneau, que les thiopbores de la forme
~:Pr> i y rompris precialment tbtKr^, sont nombreux dans l'onomastique punique.
A ce sujet, sa connaiss&nce des textes bibliques aurait da, au moins, lui rappeler
les n. pr bKSrtt, TTPirU et, de nouveau, ibTHTO! p. 44, l'auteur n'a paa »u que
Leastartoi = mr.Wb et FhelUg = 0^0; p. 9 et 51, le texte de Seonacherib
ne sc refere pas a une diatinetion de quartiera, mais de tillea, comme on l'a
prouvi' depuis longtempa; quant k l'emplacement de Makhallibu, ü eat V'galement
connu et depuis longtemps. 11 suflirait d'ouvrir l'Histoire de Maaplro ou le
manuel de g^ographie de Rubl, pour y trouver toutea lea informations mVessaires.
Je pourrais allonger beaueoup la liste de ces imperfections de detail, qui, comme
je Tai dit, aecoaent un certain manque de maturittf et dea lacunes dans Infor-
mation. Je me contentenü encore d'un trait, tout a fait caract^ristique, mais dont
M. Kieelcn n'eat paa seul responsable. 1'. 13H, ligne 3 et &, U est question d'airholes,
faisant commuoiquer l'inttfrieur des srpulturcs avec l'exti : rieur. Cette erreur, due
k Renan, a passi* depuis dans des ouvrages ilaasiques, romme VHnloirr de fort
dann l'antiquite de Terrot et Cltipiex: llenan voyait dans ces •airholca* des troui
de sondage. Or rien n'eat plus faux! Cea aoupiraux sont d'origine purement
naturelle, et on lea retrouve dans toute la maase dea bancs de pierre de aable oü
aont creusls les hypoge>s, ii Sidoo comme a Hyblos (cf. J. Rouvier, dans la
Rtrur Bibliqur, ]-:•>, p. 560 seq.).
COBNetl UNNERSiTY
F. Eiselen, Sidon 5
toirc de Sidon est presquc tout entier dans les p^riodes anWrieures
au moyen-äge. Mais, meme parmi les auteurs europMis, j'ai £te*
£tonn£ de ne pas voir utilise" Hans Prutz, Aus Phönizier», ni surtout
V. Gutfrin, Galilte, dont les descriptions topographiques sont certai-
nement excellentes 1 )-
Une autre remnrque gtfn^rale qui se präsente d'elle-nu'mc a l'es-
prit lorsqu'on Studie de prös la möthode de l'autcur, c'est qu'il sa-
crifie trop facilement ä des a priori qui lui tiennent ä eocur. Je n'en
prendrai qu'un seul exemple.
On sait de reste combien sont vexantes les questiona d'origine.
C'ontrairement ä l'opinion commune, elle-meme passablement fragile,
M. Eiselen attribue ä Tyr la priorite* BOT Sidon, et il s'efforce de le
prouver par une sene d'arguments, qui se r£petent en plusieurs
endroila de ses premirss chapitres et finissent par s'enchevetrer en
un vlritablc cercle vicieux. Dans le döbat intervient, on ne voit pas
trop commcnt, lelymologie nienie du nom de Sidon, et ce processus
conduit ä une conclusion donnee avec une assurance inattendue, ä
savoir que Sid ftftft un des dieux pn'pheniciens de la cöte me*di-
terraneenne. Le plus sage, dans ces discussions, c'est de ne pas
prendre parti tant que les matlriaux n£cessaires fönt döfaut Car
enfin, qui pourra jamais bien dire si Tyr a ete fondtfc avant Sidon?
La question se pose-t-elte nienie sans distinction? S'agit-il de la
prehistoire, qui n'est qu'un mot dans le cas qui nous occupe; ou bien,
s'agit-il d'une epoque historique bien dtfterminee? Veut-on parier
d'ant^rioritö dans l'existencc ou de prioriU politique? S'il fallait se
baser sur la Chronologie des docunients qui nomment teile ville et
pas teile autre, Byblos aurait bien plus de droits que toutes les au-
tres ä rerlanier la priorite*)! Mais qui ne voit que c'est argumcnter
1) Voici encore quelques lacunes: sur la protobistoire pb^nicienne, il y
atait Heu de citer l'article de M. IL Dussaud: »Les premiors renfleiRnemcntn
bistoriqurs sar la Syrie« dans la Revue de VEcole d" Anthropologie, t. XII (1902)
p. 251 seq.; et sur la prtfbistoire les trcvaux bien connus de ZumofTen et de
Blan«-keoborn. Dans la scrüoo consacrle aux antiquitft et ä la topographie, H y
avait ttgalement liea de parier de den* comroanications de M. P. Perdritet, l'une
sur les debris d'un palais de style perse qu'il a decouvert, apres M. Clenoont-
Uanneau, dans la Tille moderne de Sidon (cf. Compte» rendua de l'Acadt^raie des
Inscript. 190S, p. 254), et l'autre sar des Vcrres donuOs en prix dans des coo-
fours {Memoire» He la Socitti det Anliq. t LXV (1906)). II faut y ajouter bien
d'aatres antiqattes, dont la liste serait auesi intenoinable qu'inntile pour le mo-
m*nt M. Kiselen aurait du, au moins, rappeler la dlrouverte — cncore enve-
loppee de mystere — d'un Milhraeum (cf. surtout de Kidder, t IV du CataJoguc
de la rollectioD de Clercq (1906, p. 62 seq.).
2) Cf. Unna;:. ÄZ. 190G, p. 109, et Scthe, Siltungsber. d. Der). Akad. 1906,
p. 366— 36S.
COHNEU UNIVER9TY
6 GöH. gel. Au. 1909. Nr. 1
a silentio't Devant ces probleines, parfois entieremcnt oiseux, souvent
d'importance tres secondaire, Thistorien doit se contenter du simple
röle de rapporteur, suns pre'tendre raettre d'accord les donnöes con-
tradictoires on inadäquates des auteurs de basse 6poque qu'il peut
citer. II s'en faut, du reste, que Sid soit necessairement un dieu
pr£ph6nici> :i ou, du moins, que son nom soit Ctranger aux idiomes
sömitiques. II ne serait pas difficile de dömeler dans les cosmogo-
nies dites de Sanchoniathon un dieu chasseur 1 ), auquel ce nom con-
viendrait ä mervcille; et, d'autre part, prötendre que le sens de
>pecher< pour le ^TS, n'existe qu'en araraöen, c'est encore abuser
de l'arguraent a silevtio*).
On le voit, la critique de M. Eiselen, si indgpendante qu'elle soit,
n'est pas ä l'abri de tout reproche. II me serait facile d'en fournir
plusieurs autres preuves de detail, rien que pour l'histoire ancienne
de Sidon; mais ce serait allonger sans profit notable cette recension
licjji trop longuc.
Une derniere remarque: il semble bien que l'auteur n'est pas
suffisamment arch&dogue. Pour l'histoire de la Phönicie en particu-
lier, c'est lä une lacune regrettable, celle-lä meme qui a vicie l'oeuvre
de Movere. Je ne crois pas, d'ailleurs, qu'un ärudit moderne puisse
faire de l'histoire suffisamment vraie sans avoir pris, au prealable,
un contact direct avec l'orient, hommes et choses, contenant et con-
tenu. Le present est vrainient, pour 1'historien de l'orient, le miroir
du passe\
Je dois dire, en terminant, que mes critiquee n'enleveront aucun
de 8es m^rites spöciaux au livre de M. Eiselen. II a fallu du courage
et de la science pour traiter dVnseiuble un sujet tant de fois abordö
1) M. Eiseleo y a pense" loi-meme, p. 131, s. la suite da I' Lagrange (£lude*
tur le* Religion* Semitique*, dont il ne connalt que la premierc Edition): pour-
quoi s'etre arrett! en ai beau cberoin?
2) Lea languea a*mitiques dous sont encore bien pea familiäres ponr la
baute aotiquit^ a laquelle le probleme en queaüon dous reporte. Mais od peut
avoir aujourd'hui une idee de la delicatesse particuliere de ces problemes lio-
guiatiques pour dea tfpoquea bien plus rapprocbles de oous, en preoant con-
DaisMoce de rtnscription arameeone rlcemment publiee par M Pogoon, dans ses
Irucription* atmitique* de la Syrie, de la Mitopotamie etc. 1907—8, p. 157 seq.
Ce texte, incontestabtement arameen, est tout plein de locutions et de proc£d&
syntactiqaes que, jusqu'i nos jours, od < royait exclusivement propres a l'h^breu
ou au groupe cananeen doot il fait partie. M Pogoon voit, dans ce fail, uoe in-
Suence extencure; mais son opioioo est contredite par des pbe'oomenea analogues
conatates dans la laogue aramdenne des inscriptions plus septentrionales de Zin-
girll et de Kergfn. Ce n'est pas ici le lieu de traiter pareille question: on peut
parcoorir utilement les n- Heuens de Chr. Sarauw: »Zu den Inschriften ron
Sendschirli', dans la ZA. XX, p. 59 seq.
COPHf lt UNWERSITV
Y. Eiselen, Sidoa 7
(Uns le dt'tail par des ■:• taörationes d'orientaliBteg. Le savant, le spe-
cialiste n'apprendront assurtfment rien de bien nouveau dans cet
ouvrage; üs seront raeme tentes d'y voir une simple compilation, ce
qui serait manifesteinen t exagere\ Mais le lecteur ordinairc posscde
aujourd'hui, dans ce consciencieux essai, la premierc monographie de
Sidon : claire et comprehensive comme eile est, eile ne sera peut-etre
pas de'passee de longtemps.
Beyrouth Seb. Ronzevallc
Hoifo Daeulaf, Christlich-ptl&itinUch-aramftiache Texte und
Fragmente oebtt einer Abhan diu Dg liber den Wert der palflstiniflchen Septua-
ginta. Mit einem WorterverzeicbnU und vier Schrifttafeln. Göttingen, Vandcn-
hoeck and Ruprecht 1906. X + 160 S. 4 °. M. 8.
Die hier edierten Texte stammen aus syrischen und georgischen
Palimpsesthandschriften , die sich im Privatbesitz befinden. Etwa
130 Blatter, teils gut erhalten, teils verfault, sind von Duensing un-
tersucht und entziffert, wobei er sich an einigen Stellen der Hülfe
des Herrn Professor Kahlfs erfreuen durfte. Eine schwere Krankheit
hinderte den Verfasser an der schnellen Drucklegung des bereits
1903 von Schultheß in seinem I-exicon Syropulaestinum verwerteten
Manuskripts. Das Julius Wellhausen zugeeignete Werk umfaßt Stucke
sehr verschiedenartigen Charakters, die nur durch die gemeinsame
Sprache zusammengehalten werden.
I. Aus der Lebensbeschreibung des Abraham von
Q i d ü n. Der Text ist griechisch überliefert in Acta Sanctorum Mark
tom. U 1 S. 744 ff., syrisch in den AnalecU Bollandiana tom. X S. 32.
Aus derselben Erzählung haben Schultheß in der ZDMG 56 S. 254 ff.
und Lewis-Gibson in den Palestinian Syriac Texts S. 77 ff. palästini-
sche Fragmente veröffentlicht, die zuerst von Duensing identifiziert
sind. Obwohl die Reproduktion des griechischen Urtextes sehr frei
ist, ist sie dennoch für die lexikalische Ausbeute nicht ohne Wert.
II. Aus der Erzählung des Abba Amnionitis über
Väter auf dem Sinai und in Raithu, die von Barbaren
getötet wurden. Das griechische Werk ist bei Combefis, Illu-
strium Christi martyrum Paris ltiGO S. SSff. gedruckt. Dem Verfasser
lag auch eine syrische Uebersetzung vor. Dazu kommen die von
Schultheß publizierten palästinischen Stücke in der ZDMG 5Ü S. 257 f.,
die an das hier edierte Fragment genau anschließen.
in. Erzählungen aus dem Mönchslcben. Diese um-
fangreicheren Bruchstücke sind wertvoll, weil sie eine neue Literatur-
[U-UNIYER9TY
8 Gott gel Anz. 1909- Nr 1
gattung kennen lehren : Erzählungen und Gespräche aus dem Mönchs-
leben, die nach sachlichen Gesichtspunkten systematisch geordnet
sind. Bisher war nur die lateinische Uebersetzung in Rosweyds Vitac
patnun geläufig. Duensing ist es gelungen, auch den griechischen
Text wieder zu entdecken, zuerst in italienischen Handschriften,
später (vgl. Vorwort S. V) auch in dem Mönchsspiegel des EitBptetivd;,
gedruckt zu Venedig 1783, wo das in Rede stehende Werk zitiert
wird mit 'Ev t<jj l'epovTix^. In dankenswerter Weise hat der Ver-
fasser hier den griechischen Text der palästinischen Version hinzu-
gefügt und so eine bequeme Vergleichung ermöglicht. Das dem
u.v7]i«öo[iai entsprechende (fflau.^1 S. 20 Kol. 2 Z.1 erinnert we-
niger an das beigezogene ^»-x als an r^A besonders u-,» * > Bräu-
tigam«. Sicher ist S. 22 Kol. 3 Z. 8 das überlieferte te^ro v \a»;
nicht in v \^* \l zu verbessern , wie die Note will , sondern nichts
anderes als |aä ^aj = o -[ipav 6 fieiva.
IV. Aus den Katechesen des Cyrill. Die von Land,
Anecdota IV S. 171 ff. als Theologica Petropolitana betitelten 63 Frag-
mente werden hier um einige vermehrt, die aus derselben palästini-
schen Handschrift stammen. Duensing weist nach, daß sie zu den
Katechesen des Cyrill von Jerusalem gehören, und identifiziert 49
von jenen 63 Bruchstücken. Leider druckt er den griechischen Ur-
text nicht mit ab, sondern begnügt sich mit einigen Noten. S. 51
fol. 22 Z. 4 scheint die palästinische Version ävtjtäv statt alaJbjtmv
gelesen zu haben.
V. AusEphraem. Die hier mitgeteilten Brocken sind zwar
neu, entsprechen aber dem — mitabgedruckten — griechischen Text
bei Assemani. Der Verfasser durfte auch die Kollationen des Herrn
Professor Wilhelm Meyer in Göttingen benutzen und konnte so einen
besseren, wenn auch keinen kritischen, Text bieten.
VI. Nichtidentifiziertcs. Die hier veröffentlichten Frag-
mente sind zum Teil neu, zum Teil aber identisch mit Land, Anec-
dota IV S. 181 f. Das erste Bruchstück scheint aus einer Vita des
heiligen Rabbula zu stammen.
VII. Zur palästinischen Septuaginta. Duensing geht
davon aus, daß man bei den palästinischen Bibeltexten unterscheiden
müsse zwischen Texten, die aus einem Lektionar herrühren und
solchen, die Bestandteile einer Bibel handschrift gewesen sind. Daß
eine Uebersetzung des Neuen Testamentes in das palästinische Ara-
mäische vorhanden gewesen ist, war schon früher bekannt und dürfte
kaum bezweifelt werden. Dafür, daß dasselbe auch vom Alten Testa-
mente angenommen werden muß, spricht folgendes: 1. In den Pale-
stinian Syriac Texts stehen der Schluß des Hosea und der Anfang
COßN&l UNIVER3TY
H. Dueotiog, Chris tlich-palaestiniich-ar&m&eisctie Fragmente 9
des Joe) auf demselben Blatte. (Die Anordnung ist nicht die der
griechischen LXX, sondern des hebräischen Textes!) 2. Ein so
langer zusammenhängender Text Jer. 20 n— 31 m, den wir in derselben
Publikation voraussetzen müssen, eignete sich nicht als Lektion.
3. In den Anecdota Oxoniensia Semit Ser. 9 weist die Notiz »An-
fang des 22. Kap.«, auf einen in Kapitel geteilten Bibeltext. 4. Die
Apokryphen, die sich in den palästinischen Handschriften finden, sind
sicher nicht in der Kirche verlesen worden. — Eine weitere Frage
ist die, ob das palästinische Lektionar Uebcrsetzung eines griechi-
schen Lektionars oder ob es direkt aus der palästinischen Bibel,
wenn auch nach griechischen Mustern, zusammengestellt ist. Nestle
plädiert für die erste Annahme und beruft sich zum Beweise dafür
auf Varianten in doppelt vorkommenden Lektionen, die auf ver-
schiedene griechische Texttypen zurückgehen sollen. Demgegenüber
betont Duonsing mit Recht, daß auch das palästinische Lektionar
eine eigene Geschichte erlebt hat, in der es mannigfachen Einflüssen
unterworfen war. Die bei Land publizierten Fragmente sind älter
als die bei Frau Lewis; diese sind lediglich durch innerpalästinische
Verderbnis verwildert und sind nicht auf einen anderen Urtext zu-
rückzuführen. — Da nach dem Lektionar der Frau Lewis, das wahr-
scheinlich den ursprünglichen Charakter bewahrt hat, Weihnachten
auf den 25. Dezember fällt, so kann das Buch frühestens in der Mitte
des fünften Jahrhunderts zusammengestellt sein, weil in Palästina
erst seit dieser Zeit Weihnachten am 25. Dezember gefeiert ist. —
Die palästinische Version trägt einen Misch Charakter, beruht in den
historischen Büchern und den Propheten auf einem LXX-text, der
mit Lucianlesarten durchsetzt, durch hexaplarische Zusätze bereichert
und Einflüssen der Peschita, sei es von Anfang an, sei es nachträg-
lich, offen gestanden hat, ist daher für die Gewinnung einer LXX-
rezenaion wertlos und kann noch viel weniger für eine Kritik des
Masso retischen Textes in Betracht kommen. — Die von Duensing
mitgeteilten Texte sind Ex. 12»— n. u— n 14 u—n 157— u 16i— io.
» — 1 7 « l'J 7 —i7 2Ü5— iL»«— « 384—«. Dtn. 12ii— u I Sain. lg— io
I Kon. 8i»— u Sir. 12i 13a. 4. 1 Jer. 1 u— 17 Prov. 1 i&— 1« Dan. 3u— 37.
VIII. Texte aus dem Neuen Testamente. Sie sind
wichtig, weil sie ältere Texte enthalten und nicht aus Lektionaren,
sondern aus Evangelienhandschriften stammen, wie die Eusebianischen
Perikopenbczeichnungen lehren, die ebenso wie die Perikopenzahlen
— abweichend von griechischen Manuskripten — mit denen der Pe-
schita identisch sind. Mitgeteilt sind Mc. 4i — 19 5sg — so G«— 50 Tu — ti
Ht— n 9t— u. «— 10t 14 Ti— 15 31 Lc. l»ff. 9?— it 10n— 1». n— U
■Y'h.- ,.fl T,
10 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 1
20b— 14 Job. 7m— h Act. 14 6— t. u— it 16m— m. m— m 21m-
in.
M 99.
IX. Aus einem Lektionar stammen Joel 2 n — 3» Act. 2i —
ti Rom. 137 — u Eph. 4» — ai.
Das Wörterverzeichnis, das den Schluß bildet, enthält
nur diejenigen Worter, Bedeutungen und Formen, die durch diese
Texte zum ersten Male belegt oder festgestellt sind. Die Kürze ist
sehr lobenswert, doch fehlen leider einige Wörter, die man nur un-
gern vermißt; vgl. namentlich die wertvolle Anmerkung auf S. 58.
Dem Verfasser darf man danken für die ebenso mühselige Ent-
zifferung der Palimpseste wie für die zeitraubende Identifikation der
publizierten Texte, wenn freilich auch den Nachfolgern noch einiges
zu tun bleibt. Am wertvollsten ist neben der Abhandlung über die
palästinische Septuaginta die lexikalische Ausbeute, die vielleicht auch
später noch einigen Gewinn abwirft Der Druck ist äußerst korrekt.
Berlin Hugo Greßmnnn
Karl Tollen, Volkssprache and Schriftsprache im alten Arabien.
Stoßburg, Verlag vod Karl Trübner. 1906. V11I + 2-J7 S. in Ö".
Die Nachrichten über die nltarabische Dialektspaltung bestehen
im wesentlichen aus höchst unklaren, einander oft scheinbar wider-
sprechenden und ungeordneten gelegentlichen Notizen der National-
grammatiker; ihre Untersuchung und Verwertung hatte bisher trotz
der eminenten Wichtigkeit des Gegenstandes keine oder nur unbe-
deutende Fortschritte gemacht Umsoiuehr ist es freudig zu be-
grüßen, daß ein Gelehrter von dem Range Völlers' in dem vorlie-
genden Werke es unternimmt, Klarheit und Uebersichtlichkeit in den
Wust des überlieferten Materials zu bringen und eine der schwierig-
sten Kragen semitischer Sprachgeschichte in gewaltigem Sprunge ihrer
Lösung näher zu bringen. Daß ihm dies denn auch in der Tat ge-
lungen ist, unterliegt keinem Zweifel, wie es von ihm auch nicht an-
ders zu erwarten stand. Auch ist es andererseits natürlich, daß man
sich nicht mit jeder einzelnen der von ihm aufgestellten Voraus-
setzungen, Meinungen und Folgerungen einverstanden erklären wird.
Die Bedenken, die sich mir bei sorgfältigem Studium des sicherlich
meisterhaft konzipierten Werkes aufgedrängt haben, richten sich aber
hauptsächlich nicht so sehr gegen die Behandlung und Durchführung
des durch den Titel bezeichneten Hauptthemas, als vielmehr gegen
die Erörterungen über die Sprache des Quräns und die daraus abge-
leiteten Schlüsse betreffend die Textgescbichte des heiligen Buchs,
COßNEU UNWERSlTY
K. Völlers, Volkaaprache und Schriftsprache im alten Arabien 11
die meines Erachtens in einem nur sehr losen Zusammenhange mit
jenem stehen, wenngleich der Verfasser geneigt scheint, gerade in
diesen Exkursen die Hauptresultate seiner Untersuchungen zu sehen.
Da es nun nach meinem Dafürhalten Aufgabe wissenschaftlicher
Kritik sein muß, vor allem prinzipielle Anschauungsgegeusätze zur
Austragung zu bringen, so wird man es hoffentlich gutheißen, daß
ich in den folgenden Auseinandersetzungen mein Augenmerk haupt-
sächlich jenen Teilen des Buches zuwende, welche sich mit der
strittigen Frage nach der Ursprache des Qurans beschäftigen, wäh-
rend ich die meiner Meinung nach weitaus wichtigere und wertvollere
Darstellung der altarabischen Dialekte und die in der Hauptsache
unanfechtbare Aufdeckung des alten Vulgärarabisch zunächst nur
kurz erwähne.
Die von der Nationalphilologie bezüglich einzelner Spracher-
scheinungen angedeutete Spaltung der 'Arabiyyah in eine östliche
(najdische oder tamlmische) und eine westliche (bijazenische oder
quraiSitische) Dialektgruppe betrachtet Völlers als Indizium für den
noch viel tiefer gehenden Gegensatz zwischen zwei im Verhältnisse
von Literatur- und Vulgärsprache stehenden Idiomen. >In allen
Teilen der Grammatik und im Wörterbuch kommt dieser Gegensatz
zum Ausdruck. Aber es läßt sich nicht verkennen, daß die Einheit
beider Gruppen den Philologen weit höher steht als ihre Differenzen.
So erklärt es sich, daß diese nur gelegentlich erwähnt, nur unvoll-
kommen beschrieben, Öfter durch ein Beispiel beleuchtet als prinzi-
piell ausgesprochen werden und uns eine Menge von Fragen unge-
löst hinterlassen« (S. 7 f.). Was hier von den beiden Dialektgruppen
der 'Arabiyyah gesagt ist, sucht Völlers durch Anwendung einer
höchst originellen Untersuchungsmethode zu einer Rekonstruktion der
von ihm supponierten rjijäzenischen Vulgärsprache auszugestalten,
indem er jene Andeutungen der arabischen Philologen mit eigenen
Beobachtungen über die Entstehung der späteren arabischen xoivij
und mit der Betrachtung der in der Tafsir-Literatur mitgeteilten
Varianten zum offiziell rezipierten Quräntcxte, in denen zweifellos
allerlei Vulgarismen konserviert sind, kombiniert. So gelangt er zur
Darstellung einer von der klassischen 'Arabiyyah wesentlich verschie-
denen Sprache, >die in vielen wesentlichen Punkten sowohl an die
vorarabischen Sprachen, das Hebräische und das Aramäische, an das
Assyrische und Aethiopische, als auch an die uns bekannten arabi-
schen Mundarten der Folgezeit und der Gegenwart, ja auch an ge-
wisse , weniger vornehme Typen der Literatur erinnert« (S. 177).
Die Hauptverschiedenheiten zwischen der "Arabiyyah und der so er-
schlossenen 'Araraiyyah Völlers' beziehen sich vor allem auf die Ver-
COßMLl UNIVERS1TV
12 GÖtt. gel. Am. 1909. Nr. 1
wcndung des Trftb, der Hamzahartikulation und der 'Imalah, ferner
auf den Gebrauch von Gleit- und Murmelvokalen und von veitgebender,
hauptsachlich rück seh reitend er (= vorgreifender) Lautangleichung,
endlich auf den Schwund des Feminin-t und die Verdrängung der
Nominativ- durch die Genetiv-Endung im Dual und männlichen Plural,
sowie den Gebrauch, bezw. die Unterdrückung bestimmter Nominal-
und Verbalfonnen, Verschiebung des Worttons u. dgl. m. Welch un-
geheuere Leistung an Sammeleifer und an Scharfsinn in diesem Re-
konstruktionsuntemehmen vorliegt, braucht nicht ausführlicher dar-
gelegt zu werden. Mit Recht verweist Völlers (S. 8) auf die solcher
Arbeit sich entgegentürmenden Schwierigkeiten. Schon sein Versuch,
die Kachrichten über die altarabischen Dialekt Verschiedenheiten zu
sammeln und zu sichten, bezeichnet eine neue Epoche der Arabistik,
und die Konzeption des behandelten Problems an sich müßte auch
dann geradezu genial genannt werden, wenn die einzelnen Ergebnisse
seiner Untersuchung sich als zum größten Teile irrig erweisen sollten.
Denn hier wird die Erforschung der arabischen Sprachgeschichte mit
einem Male auf eine diskutable feste Basis gestellt, werden aber
auch weiter ausgreifend neue und überraschende Gesichtspunkte für
die Beurteilung vieler Vorgänge der semitischen Sprachenentwicklung
überhaupt gewonnen. Hier wird wohl eine neue Entwicklung sprach-
geschichtlicher Forschung anknüpfen können, von der wir reiche
Fruchte für die Scmitistik erhoffen dürfen ').
Nicht ganz so klar treten Völlers' Anschauungen über das k u 1 •
turelle Verhältnis zwischen den beiden Gruppen der 'Arabiyyah
einer- und der Vulgärsprnche andererseits zutage. Für den Osten,
wenigstens für die Beduinenstürome des Najd scheint er, teilweise im
Gegensatze zu früher geäußerten Meinungen, an der Identität der
poetischen und der gesprochenen Sprache im großen und ganzen
festzuhalten ; dagegen spricht er sich darüber nicht ganz deutlich aus,
ob er die rekonstruierte 'Ammiyyah für die im ganzen IJijÄz aus-
schließlich oder vorwiegend gesprochene Sprache hält, oder ob er da-
neben der 'Arabiyyah der westlichen Gruppe einen bestimmten Gel-
tungsbereich als lebendiger Sprechsprache zugesteht Ich glaube
nicht zu irren, wenn ich die von Völlers S. 172 angedeutete Auf-
fassung des anzunehmenden Sprach gegen Satzes als eines wesentlich
zwischen Nomaden und Ansässigen bestehenden auf letztere Nuance
beziehe. Andererseits ließe die in dem Buche schließlich doch fest-
gehaltene Gegenüberstellung von Volks- und Schriftsprache eher auf
1) Kid vielversprechender Anfang dazu ist bereits gemacht durch Sarauwi
auf Völlers z.T. polemisch sich beziehende Abhandlung >Dic altarabischc Dialekt-
Spaltung« in Z. f. A. XXI 81 ff.
coßNi rSr*
K. Volle«, Volkupracho und Schriftsprache im alten Arabien 13
die Annahme schließen, daß die 'Arabiyyah im IJijaz eben nur die
Rolle der Literatursprache gespielt habe, in der sich die wirkliche
Volksprache durch bestimmte Abweichungen von den Sprechgewohn-
heiten des Ostens wiederspiegelte. Ich glaube aber nicht, daß Völ-
lers mit einer derartigen Ausdeutung seiner Darlegungen wirklich
einverstanden wäre ; die Unklarheit ist vielmehr wohl hauptsächlich
durch die mit der Fülle der den Verfasser bewegenden Ideen häufig
genug im umgekehrten Verhaltnisse stehende Knappheit der Dar-
stellung bewirkt. Der Sachverhalt sieht darum auch viel kompli-
zierter aus, als er tatsächlich ist. Behufs seiner Klarlegung wird es
sich meiner Meinung nach empfehlen, zwei freilich in innigem Zu-
sammenhange stehende Fakten zunächst einmal streng zu sondern.
Das eine ist die altarabische Dialektspaltung, wie sie uns aus den
Andeutungen der nationalarabischen Philologie bekannt ist, das an-
dere die nach Völlers' Forschungen nicht mehr anfechtbare Existenz
der altarabischen Vulgär- nnd Verkehrssprache, von der jene Philo-
logie gamichts berichtet Diese beiden Tatsachen stehen insofern in
unlösbarem Kontakt, als die westliche, bijazenische Dialektgruppe der
'Arabiyyah unzweifelhaft in vielen Beziehungen durch die Vulgär-
sprache beeinflußt ist, während vorläufig wenigstens derartige Ein-
wirkungen auf die 'Arabiyyah des Ostens nicht nachweisbar sind.
Halten wir diese Scheidung fest, so ergibt sich auch die Abgrenzung
der Geltungsgebiete für die drei Sprachgruppen fast von selbst. Die
'Arabiyyah ist eben die Sprache der >'Arab<, d. i. der nomadischen
Steppenbewohner, und zerfällt, wenigstens für die zentrale Zone der
Halbinsel (Völlers S. 7), nach Ost und West in zwei Hauptdialekte.
Die Vulgärsprache dürfen wir uns im allgemeinen als die Sprache
der Badran, also der ansässigen, Ackerbau und Handel treibenden
Bevölkerung der Kulturgebiete und vor allem der Städte, vorstellen;
ihr Verbreitungsgebiet dürfte nicht etwa auf das Hijaz beschränkt
gedacht werden, sondern hat sich wohl in allerlei Mundarten über
den größten Teil der Halbinsel und namentlich nach Nordeu bis zu
den syrischen Randgebieten erstreckt. Ob wir in dieser x«v*j einen
durch Abbröcklung entstandenen Ableger (Jargon) der 'Arabiyyah
ansässig gewordener Beduinen oder die selbständige Artäußerung
eines seit jeher ansässigen besonderen Bevölkerungselements zu seheu
haben, entzieht sich heute noch konkreter Beurteilung, wenn auch
die letztere Annahme viel Wahrscheinlichkeit für sich haben durfte.
Innerhalb des eigentlichen Geltungsgebietes der 'Arabiyyah, also
bei den Beduinen, haben wir nach allem, auch nach dem von Völlers
selbst gesagten einen Unterschied zwischen Sprech- und Schriftsprache
nur insoweit anzunehmen, als eben die bei allen literarisch festge-
corneu iWNaan
14 GOtt gel. Anx. 1909. Nr. t
haltenen Nation als p rächen nach und nach namentlich in der Verwen-
dung des Wortschatzes zwischen beiden entstehende gelinde Spannung
in Betracht zu ziehen ist. Doch wäre zur Abschätzung dieser Span-
nung das Heranziehen irgend einer der antiken oder modernen ari-
schen Literatursprachen ganz unzulässig, weil bei diesen allen die
Literatur eine in Wirklichkeit niemals vollständig vorhanden gewe-
sene ideale Kultur widerspiegelt, die sich von dem tatsächlichen Kul-
turzustande des betreffenden Volkes, ganz abgesehen noch dazu von
allen mitunter geradezu kolossalen Ständeunterschieden, Behr bedeu-
tend entfernt. Selbst in der Dialektdichtung unserer Sprachen wird
zwischen deren Ausdrucksweise und der wirklich gesprochenen Volks-
sprache ein immer noch viel größerer unterschied bestehen, als der,
den wir zwischen der Sprache der altarnbischen Gedichte und jener
der altarabischen Beduinen annehmen dürfen, deren scharf umrissene
und relativ einfach bedingte Kultur eine unter ansässigem Volke
welcher Rasse immer unmögliche und unerhörte Einheitlichkeit aller
Lcbensüußerungcn zur notwendigen Folge hatte. Auch die Dialekt-
verschiedenheiten der einzelnen Stamme können aus diesem Grunde
keine wesentlichen gewesen sein ; befindet sich doch die Sprache
dieser Leute, wie z. B. Musils Reiseberichte zeigen, auch heute noch
sozusagen in einem stabilen Gleichgewichtszustande, bei dem alle vor-
kommenden Schwankungen (in einem Volke mit so ausgeprägter Nei-
gung zu Individualmundarten) automatisch zum Ruhepunkt zurück-
führen. Es ist mir darum auch durchaus zweifelhaft, ob wir gewisse
Verschiedenheiten der Wortforraen immer und unbedingt als dialek-
tische in unserem Sinne betrachten dürfen. So nimmt Völlers S. 132
die Kurzformen &Sb etc. als charakteristisch für die Vulgärsprache
in Anspruch unter Hinweis auf SÜre XX 97 und LVI 65. Wenn diese
Formen in der Poesie vorkommen, so kämen sie nach dieser An-
sicht nur für die westliche Mundart in Betracht. Tatsächlich ver-
weist Völlers auf ihren Gebrauch bei dem QuraUiten 'Umar ibn 'abi
Rabi'ah. Nun finde ich aber dieselbe Form bei dem 'Asaditen 'Abid
ibn al-'Abras (Muht. 1f)
andererseits aber die ungekürzte Form bei dem Mahzümiten 'Abu
Musafi 1 , einem waschechten IJijäzener (Diw. Hassan b. Täbit 1(1)
Ich meine, solche Fälle, die sich nötigenfalls wohl in ziemlich großer
Zahl nachweisen ließen, müssen uns gegen eine allzu bereitwillige
CORNRl UNIVERSlTY
K. Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten Arabien IG
Annahme scharf geschiedener Stammdialekte zur Vorsicht mahnen.
So dürfen wir die Dichtersprache wohl in einer Art Vermittlerrolle
zwischen den Stamm- und Individualmundarten auffassen, ohne daG
doch eine bewußte und kunstvoll festgehaltene Verschiedenheit
zwischen ihr und dem Sprechidiom bestünde. Eine eigentliche Lite-
ratur- oder Schriftsprache könnte es ja unter den Beduinen des alten
Arabiens ohnehin nicht gegeben haben; es fehlt die schriftliche Fixie-
rung der >Literatur<, und es fehlt die Verwendung einer gewähl-
teren, besonderen Sprache durch eine Adelskaste oder sonstwie ge-
sonderte soziale Oberschicht.
Ganz anders müssen wir uns auch in dieser Hinsicht die Ver-
hältnisse unter der ansässigen Bevölkerung Altarabiens vorstellen.
Die Annahme einer Vulgärsprache für dieses Geltungsgebiet hatte
von jeher a priori alle Wahrscheinlichkeit für sich ; jetzt nach Völlers'
Untersuchungen läßt sie sich nicht mehr abweisen. Ihr steht aber
die Tatsache gegenüber, daß schon in der Jahiliyyah, wie später im
'Islam, auch die städtischen Dichter sich in ihren Gedichten aus-
nahmslos der 'Arabiyyah bedienten und ihre, wie z. B. bei 'Umayyah
ihn "abi-s-Salt uud anderen, von dem beduiniachen Ideenkreise oft so
weit als möglich entfernten Gedankengänge in der Sprache der
Steppen nomaden ausdrückten. Hier hätten wir es also faktisch mit
einer Literatur- oder Schriftsprache zu tun, die in scharfem Gegen-
satze zu der Volks- und Verkehrssprache ihres Gebietes steht. Aber
sofort ergeben sich bei näherer Betrachtung dieses Verhältnisses
ernste Schwierigkeiten, welche die Sachlage wesentlich verwickelter
zeigen, als auf den ersten Anschein angenommen werden möchte. Es
ist nämlich durchaus rätselhaft, wie gerade die 'Arabiyyah zu der
Rolle der Schriftsprache unter den IJadrän der Jahiliyyah gekommen
sein sollte. Das aus Haß, Furcht und Verachtung gemischte Gefühl,
mit dem Bauern und Städter seit jeher die Beduinen betrachten und
das von diesen entsprechend erwidert wird, kann auch zu jener Zeit
kaum anders empfunden worden sein. Die mekkanischen Handels-
herren werden als solche wohl niemals besondere Sympathie oder
Hochachtung für die Kaubstämme gehegt haben, denen sie dos freie
Geleit für ihre Karawanen durch hohen Tribut abkaufen mußten.
Die verschiedenen Ableger der Zivilisation und Bildung des Zeitalters
sind zudem den städtischen Verkehrszentren der arabischen Halbinsel
aus den christlich-judisch-hellenischen und in azdäisch- persischen Kul-
turgebieten des Nordens oder den sabäischen Staatstrümmern des
Südens gewiß nicht durch die Beduinen und schwerlich durch die
'Arabiyyah vermittelt worden. Gerade bei dieser Vcrmittelung muß
die mit Völlers zu snpponierende xotv^j eine ganz hervorragende Rolle
CORNEU UNNBtSn
16 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 1
gespielt haben, und es ist dann erst ganz unerklärlich, wie denn die
Blute geistiger Kultur (und das war die Dichtkunst auch in den
Städten des alten Arabiens) von deren Tragern in die Zwangsjacke
einer künstlichen Sprache oder des Idioms barbarischer Räuberbanden
gesteckt worden sein könnte, wenn diese Sprache nicht eben doch
ihr eigenes, von ihnen selbst im gewöhnlichen Leben gebrauchtes
Umgangsnrittel gewesen wäre. Wir stehn somit vor der Nötigung,
Tür die altarabischen Städte zwei neben einander lebende Mundarten
anzunehmen ; einerseits die 'Ammiyyah , gesprochen vom niederen
Volk und zugleich der interurbanen und intergentilen Verkehrssprache
nahestehend — andrerseits die Sprache der aristokratischen Familien,
der Vornehmen und Gebildeten, die Sprache der Literatur. Im Ge-
gensatze zur genealogisch unklassifi zierten uransässigen Plebs bestand
diese vornehme Kaste der Städte, wie die verschiedenen Gentilsagen
zeigen, offenbar schon in der Jähiliyyah wie in allen späteren Zeiten
der arabischen Geschichte bis zum heutigen Tage aus den Angehörigen
ganz oder teilweise (mitunter auch als Eroberer) ansässig gewordener
Beduinenstämme. Die aristokratischen Ansprüche der städtischen
Pntriziergeschl echter gründeten sich vorwiegend oder ausschließlich
auf diesen genealogischen Zusammenhang mit den groGen Steppen-
clans, und in diesem Kastenbewußtsein haben sie gewiß auch an dem
Gebrauch der 'Arabiyyah sowohl im mündlichen Verkehre als auch
bei höherer literarischer Betätigung lange Zeit festgehalten. So
sprachen die Taqif in nt-T'Vif und die QuraiS in Mekkah die arabi-
sche, d. h. beduinischc Sprache, wenn auch in westlicher, bijazenischer
Dialektfärbung, und zwar noch lange bis in die islamische Zeit hin-
ein. Das beweisen z. B. die in der Anon. arab. Chronik (Ahlwardt)
m, Tv und ri. stehenden Nachrichten, wonach 'Abdalmalik ibn Mar-
wfin sicli sehr mißbilligend über den Gebrauch einzelner sprachlicher
Vulgarismen durch bestimmte Prinzen des umayyadischen Hauses,
darunter seinen eigenen Solin, nachmals al-Walid I, äußerte. Selbst
der lange Aufenthalt der 'Umayyadenfamilic in der plebejischsten Stadt
Arabiens, Medinah, und das Großstadtleben der syrischen Residenz
hatten also achtzig Jahre nach der Flucht nur vermocht, das glanz-
volle Kennzeichen altadeliger Sitte, den Gebrauch der 'Arabiyyah,
gerade erst anzunagen. Freilich zeigen sich einzelne Spuren leichter
Vulgarismen in der Sprache städtischer Dichter schon zur Zeit des
Propheten ; auf einige hat z. B. NÖldeke, z. Gramm, d. class. Arab. 25
hingewiesen. Aber ganz unberührt von den Einflüssen der Vulgär-
sprache konnte ja selbstverständlich auch die Sprache der Vornehmen
nicht bleiben, und andererseits beweist das Vorkommen solcher Nach-
lässigkeiten gerade, daß z. B. Hassan ibn Täbit die Sprache seiner
K -i
K. Vollen, Volkssprache and Schriftsprache im allen Arabien 17
Qaaiden nicht nur geschrieben, sondern auch gesprochen haben muß;
einer künstlichen Literatursprache gegenüber hätte er sich nicht so
gehen lassen konneu.
Wenn daher Völlers glaubt, Muhammad >als Mann des Volkesc
habe vulgär gesprochen, so widerspricht dies aller Wahrscheinlich-
keit. Als Handelsmann verstand und sprach er den inekkanischen
Jargon und die allgemeine Verkehrssprache (zwischen beiden wird
wohl noch ein wesentlicher Unterschied bestanden haben) ohne Zweifel
sehr gut. Aber ein Mann des Volkes im Sinne Völlers' war er nicht.
Da erst neuerdings Nöldeke in seiner Polemik gegen Caetanis gegen-
teilige Annahme (W. Z. K. M. XXI 300 ff.) die Beweise für die vor-
nehme Abstammung Muhammads zusammengestellt hat, so bin ich
einer weiteren Argumentation in dieser Hinsicht überhoben; er ge-
hörte der herrschenden Patriziersippe QuraiS an und seine Umgangs-
sprache war von Haus aus sicherlich die 'Arabiyyah. Seine Sprach-
gewohnheiten werden sich im wesentlichen nicht sehr von denen eines
modernen europäischen Stadters der oberen Stände unterschieden
haben. Im gewöhnlichen Gespräche Helltet man sich unwillkürlich
nach dem Gegenredner und spricht mit einem Eckensteher oder
Kutscher in mehr vulgärer Färbung, als mit einem Angehörigen der
gebildeten Klassen. Anders wieder in öffentlicher Rede, in politischer
oder religiöser Agitation ; da wird nicht nur der Gebildete, der Mann
aus gutem Hause sich der höheren Sprache bedienen, auch der Mann
aus dem Volke befleißigt sich in solcher Lage nach Kräften einer
verfeinerten Mundart.
Hier knüpft unwillkürlich ein Gedankengang an, der geeignet
ist, die Un Wahrscheinlichkeit der Vollcrsschen Hypothese von anderer
Seite zu beleuchten. Denn es bliebe selbst dann, wenn Völlers darin
recht hätte, Mubammad als > Mann des Volkes* anzusehn, äußerst
fraglich, ob er daraus mit Fug auf die vulgäre Abfassung des Qurftn-
textes schließen dürfte. Alle Erfahrung in alter und neuer Zeit
spräche gegen die Wahrscheinlichkeit einer solchen Annahme, zumal
sich Muhammad zunächst mit seiner Predigt gar nicht einmal eigent-
lich an das > Volke wandte. Seine ersten Anbänger waren Quraisiten
und andere Aristokraten. Die Demokratisierung der jungen Partei
erfolgte erst nach dem Erstarken des Widerstandes in den oberen
Gesellschaftsschichten. Aber auch dann wird die Sprache seiner
Reden nicht ins Vulgäre übergegangen sein. Auch in Berliner oder
Wiener Volksversammlungen sprechen die Hedner hochdeutsch.
Aber der Quran ist nicht eine bloße Sammlung von Ansprachen
und Predigten, sondern vor allem ein Produkt bewußter poetischer
und literarischer Tätigkeit. Daß Muhammad literarischen Ambitionen
OMA. pL Am. lWt. Mr. 1 2
COPNEU UNIVtRSJTY
18 QOtt gel. Abk. 1909. Nr. 1
nachhing, wird aus verschiedenen Anzeichen klar und wäre ja auch
von vornherein anzunehmen. Schon die Konkurrenz mit den vU£1 tV*'
mußte ihm die Notwendigkeit literarischer Fixierung seiner Lehre
nahelegen ; der Parallelismus mit Torah und Evangelium wird ja oft
genug ausdrücklich betont, der Qurftn selbst in absichtlicher Analogie
zu jenen als v 1 -^ bezeichnet Die politische Wichtigkeit literarischer,
vor allem poetischer Publizität war nirgends einleuchtender deutlich,
uls gerade im Arabien jener Zeit. Die Qaaldendichtung nach dem
Muster "Umayyahs ibn 'abi-s-Salt erschien indessen infolge der allge-
meinen Anwendung dieser Komi nicht als das geeignete Mittel, jener
Konkurrenz mit dem biblischen Schrifttum die gewünschte Grundlage
zu geben; auch mochte es Muhammad an der nötigen formalistischen
Begabung fehlen. So kam er auf den Gedanken, die freieren Formen
der k&hinischen Zaubersprüche für die poetische Einkleidung seiner
Offenbarungen zu verwenden (vgl. W. Z. K. M. XXI 301 u.). Mit
Recht bezeichnet C. H. Becker als besten Beweis Tür diesen Zu-
sammenhang »die Schärfe, mit der er (Muhammad) gegen einen sol-
chen Vergleich polemisiert« (Christentum und Islam 10). Der Stil
jener Sprüche entsprach auf jeden Fall viel besser als die Qasiden-
diktion der getragenen Rhetorik eines Buches, das mit den biblischen
Schriften in erfolgreichen Wettstreit eintreten sollte. Diese Absicht
war ja wohl von jeher unverkennbar, ist aber ganz deutlich ge-
worden, seitdem D. EL Müller vor nunmehr zwölf Jahren durch den
unwiderleglichen Nachweis strophischer Gliederung in einer Reihe
von Suren die Frage nach den poetischen Formen des Qurftns we-
sentlich vertieft hat. Der Qurftn ist demnach ohne Zweifel in erster
Linie als literarisches Erzeugnis anzuaehn; er war von seinem Ver-
fasser von vornherein auf literarische Wirkung angelegt. Die Er-
kenntnis dieser Tatsache würde nach meiner Meinung allein Bchon
genügen, um die Möglichkeit einer Abfassung in der Vulg&rsprache
auszuschließen. Wer in Mekka literarisch wirken wollte, konnte keine
andere Sprache verwenden, als die 'Arabiyyah. Alle erhaltenen lite-
rarischen Produkte mekkanischer oder sonst städtischer Herkunft
jener Zeit sind in der als Schriftsprache gebrauchten Sprache der
oberen Stände verfaßt. Nur gerade der einzige Muhammad sollte
seine heilige Schrift in der Mundart des niederen Volkes geoffenbart
und damit einen Fehler begangen haben, den seine gläubigen An-
hänger höchstens zwanzig Jahre später als einen verhängnisvollen er-
kennen und durch Uebersetzung in die Schriftsprache schleunigst
wieder gut machen mußten? Ich meine, seinem zielbewußten, ge-
scheiten und findigen Kopf ist eine solche Torheit kaum zuzutrauen ;
er hatte wohl besseres zu tun, als literarische Experimente anzu-
CÜßNOl UNNER3TV
K Vollen, Volkssprache und Schriftsprache im alteo Arabien 19
stellen. Wenn es in sprachlichen Dingen überhaupt eine Wahl ge-
geben hätte (man vergegenwärtige sich doch nur die Situation!), so
hatte er als Praktiker sich nur für die allgemein als Schriftsprache
geltende 'Arabiyyah entscheiden können. Auch als Mann des Volkes !
Aber er war garnicht in der Lage, eine solche Entscheidung treffen
zu müssen. Wie sollte er auf den Gedanken gekommen sein, eine
>unliterarische Mundart< (Völlers 18'2) schriftstellerisch anzuwenden?
Muhammad selbst bezeichnet im Qurftn dessen Sprache als ara-
bisch«, freilich zunächst im offenbaren Gegensatze zu den Sprachen
der biblischen Schriften ; er muß aber dabei doch eine bestimmte
Mundart im Auge gehabt haben, und das kann nach allem, was wir
wissen, nur die Sprache der 'Arab gewesen seiu, gleichviel ob diese
Bezeichnung der Beduinenstämme in Arabien von jeher üblich oder,
wie D. H. Müller (Pauly-Wissowa, Realencyclopaedie d. klass. Alter-
tumswissenschaft Bd. II >Arabia<) will, von mekkanischen Handels-
leuten erst aus Syrien mitgebracht worden ist. Wenn man auch nicht
sagen kann, ob der ausschlie Gliche Gebrauch der Pluralform y 1 ^-/
anstatt des einfachen Kollektivums V;*J1 »» Qurän auf Absicht oder
Zufall beruht, so ist doch sicher, daß damit ganz im Sinne des (seit
jeher bis heute) feststehenden Sprachgebrauchs immer nur die noma-
dischen Steppenetämme gemeint sind, und es ist ganz undenkbar, daß
Muhammad die von ihm gebrauchte Sprache als ^^ uJ bezeichnet
hatte, wenn sie nicht mit jener der WUstenbewonner im wesentlichen
identisch gewesen wäre, wobei vor allem an den Trab als an deren
auffälligstes Merkmal gedacht werden muß. Damit soll nun aller-
dings nicht gesagt sein, daß der uns vorliegende offizielle den von
Muhammad geoffenbarten Qurantext bis auf jede Einzelheit genau
wiedergibt. Muhammad sprach und schrieb 1 ) wahrscheinlich die hi-
jazenische Mundart der 'Arabiyyah. Der offizielle Qurantext wird
aber dieser Mundart nur in wenigen Beziehungen gerecht, ignoriert
vielmehr eine ihrer Haupteigentümlichkeiten, die Hainzahschwächung,
nicht nur vollständig, sondern führt die Hamzahorthographie, wie auch
den Trab mit einer auch in der Tamimsprache unerhörten Konsequenz,
ja Hypertrophie durch. Das ist eine auffällige Erscheinung, für
deren Einzelheiten ich auf Vollere" sorgfältige und eingehende Unter-
suchung verweise. Aber zu ihrer Erklärung bedarf es nicht gerade
der Annahme einer vollständigen Umarbeitung des Originaltextes, es
genügt vielmehr schon der Hinweis auf die Möglichkeit, daß Wichtig-
1) Durch diesen Ausdruck will ich natürlich keine Parteinahme in der
Frage, ob Mohammad wirklich lesen und schreiben konnte oder nicht (Noldeke,
Ueacb. d. Q. 8ff.), markieren, sondern nur seine literarische Betätigung schlecht-
weg bezeichnen.
2*
mh„ . ,.,. fk-; ?■,
20 Gfltt. gol. Aue. 1909. Nr. 1
tuerei und Pedanterie spracheitler und halbgebildeter Menschen ge-
legentlich der schriftlichen Fixierung eine Rolle gespielt haben
mögeu. Wer nicht Schriftsteller von Beruf ist, wird bei solchen An-
lässen leicht dazu verführt, scheinbare oder angebliche Feinheiten
anzubringen und zu beobachten, an die er bei mündlicher Rezitation
nicht denkt. Ob manches der Art nicht etwa auch auf Mubammads
durchaus nicht so undenkbare eigene Neigung zu geschraubter und
gesuchter Spracheleganz zurückzuführen sein möchte , ist Übrigens
noch gartiicht ausgemacht
Großes Gewicht legt Völlers auf die Untersuchung der qurani-
sehen Reime, die er in einer mühevoll zusammengestellten Uebersicht
sozusagen tabellarisch vorführt. Ich habe dagegen einzuwenden, daß
Völlers' Darstellung auf einer einzigen Rezension (jener der Flügel-
schen Ausgabe) beruht, während bekanntlich die Verseinteilung des
Qurans sehr schwankend und unsicher ist (NÖldeke, Gesch. d. Q. 323
und 329), sodaG sie in anderen Rezensionen ziemlich bedeutend ab-
weicht. Diesem schon von Jwülino im >Bollettiuo delle lingue e
letterature seiuitiche< (Rivista degli studi orieuUli 1323) gemachten
Einwurf muß man umsomehr Gewicht beilegen, als Völlers von der
Ansicht ausgeht, daß die Versenden reimen müssen, und sehr ge-
neigt scheint in den allenncisten Fällen Reimeinheit für alle Verse
einer Sure vorauszusetzen, was schon für seine Reimtabclle insofern
verhängnisvoll ist, uls die Reime darin nicht in ihrer vollen Geltung
erscheinen, sondem meist zu Gunsten einer uniformierenden sekun-
dären Endung gekürzt oder auf die allervagesten Assonanzen redu-
ziert sind ; auch die Bevorzugung der konsonantischen Reime vor den
vokaüschen, die fast gänzlich unterdrückt werden sollen, wie z.B. in
den Rekonstruktion versuchen zu Sure IV und XVII, hängt damit
zusammen. Diese Rekonstruktionsversuche Bind natürlich auf Grund
der angenommenen vulgären Urfassung des Qurans angestellt; wie
es sich damit verhält, werden wir später sehen. Aber auch die nicht
rekonstruierten Reime sind in der Tabelle zum großen Teile schon
in der vorausgesetzten Vulgärform notiert ; konsequenter Weise hätten
nicht bloß die Akkusativ- und Maqsürendungen, sondem auch die
anderen Ausgange in der vollen Trabscureibung erscheinen müssen,
so bei Sure I 1 ina, 2 imi, 3 ini, 4 inu, 5 ima, Ü aihim, 7 Ina, bei
Sure II 1 Ina, 2 — 5 (Ina, 6 Jmun, 7 Ina, 8 — 14 üna, 15 ina u. s. w.,
bei SOre ÜI 1 ümu, 2 ftna, 3 ftmin, 4 imu, 5 abi, 6 Abu, 7 »da,
8 ftri, 9 abi, 10 adu u. s. f. Daß dies nicht gleichgültig ist, wird
sich z. B. bei näherer Betrachtung von Sure CX1I und CXIV zeigen ;
jedenfalls gibt die Tabelle kein ganz vollständiges und objektives Bild.
Daß Völlers auf die textkritische und philologische Wichtigkeit
■
■
fÜRNRl UNNERSirf
K. Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten Arabien 21
der Reimfrage so energisch aufmerksam macht, ist eines der vielen
großen Verdienste seines Werkes. Allein diese Frage ist damit eben
erst aufgeworfen ; daß sie durch Völlers' Theorie gelöst sei, muß be-
stritten werden. Die Lösung ist ungemein erschwert durch ihren
untrennbaren Zusammenhang mit der Frage der quranischen Texttei-
lung überhaupt. Das Verhältnis zwischen Reim und Versende be-
dürfte einer eingehenden Untersuchung, die an das von Nöldeke in
seiner >Geschichte des Qorftns< gelegentlich vorgebrachte anknüpfend
die Entwicklung der verschiedenen Qurftnrezensionen zu prüfen und
die Grundsätze ihrer Verseinteilungen festzustellen hätte. Es ist
klar, daß eine solche Untersuchung sich auch auf die Einhaltung der
I^esepauscn und die verschiedenen darauf bezüglichen Traditionen
sowie auf manche andere einschlägige Momente erstrecken müßte,
also recht komplizierte Materien in ihren Bereich ziehen würde; aber
alle Schwierigkeiten würden sich schließlich belohnt machen. Vor-
läufig indessen sind die fraglichen Beziehungen ganz unklar, sicher
nur, daß eine Betrachtung der quränischen Reime, die sich auf die
Verseinteilung einer bestimmten einzelnen Rezension stützt, höchst
fragwürdige Resultate ergeben muß. Dies zeigt sich sofort bei einer
Verüleichung mit irgend einer anders abgeteilten Textfonn. Ich habe
gerade keine andere zur Hand, als den von den Herausgebern des
Ka*s*f von az-Zamahsari, W. X. Lees, Hadim tfusain und 'Abdalbayy,
diesem Kommentar beigegebenen Quräntext. Obwohl gerade der Flü-
geische Text ganz ungewöhnliche Anomalien in der Versteilung bietet,
so ist doch auch der des Zam. (wie ich im Folgenden die Lees'sche
Ausgabe kurz bezeichnen will, während die Flügeische durch Fl. an-
gedeutet ist) in dieser Beziehung nicht immer ganz einwandfrei; in
einzelnen Fällen bietet der Klügelscbe Text sichtlich das Bessere.
Trot/dein wird man bemerken, daß bei Zam. nicht wenige Reim-
schwierigkeiten wegfallen, wie denn auch manche von den Vollers-
schen Aufstellungen in wesentlich anderer Beleuchtung erscheinen.
Ohne der oben gewünschten Untersuchung vorzugreifen, wird sich
durch diese Verglcichung auch bezüglich des Verhältnisses von Vers-
ende und Reim einiges der Feststellung des Sachverhaltes, soweit dieser
jetzt Bchon erkennbar ist, dienliche beibringen lassen. Ich verweise
in dieser Hinsicht auf die bei einzelnen Suren vorgebrachten Bei-
spiele künstlicher Reimverschränkungen, wobei zahlreiche Binnenreime
eine große Rolle spielen, bemerke aber zugleich, daß diese Auf-
stellungen nur gelegentlich verzeichnet sind und meiner Absicht nach
ganz anders geführter gründlichster Beobachtung bedürfen, wozu sie
eben nur die Anregung geben wollen, da ich selbst voraussichtlich
kaum jemals dazu gelangen werde. AuGerdem bemerke ich vorweg-
CORHEU umvERSJTY
22 GOtt. gel. Au. 1909. Nr. 1
nehmend, daß ich die Reimwörter meistens in jener Pausalforra an-
führe, die sich aus den Regeln auch für die Qaaidenreime ergeben
würden.
S. I. Bei Zam. dieselbe Versabteilung wie bei Fl. ; die Treu-
nungen hinter V. 1, 2, 5 und 6 sind mit dem Lesezeichen ** für das
Verbot der Atempause versehen, über dessen Funktion weiter unten
noch einiges beizubringen sein wird.
S. II. Bei Zam. entfallen die Verstrennungen hinter V. 137, 173,
193, 212, 216, 218, 220, 235, 258 und 269; dagegen hat er folgende
Versteilungen, die bei Fl. fehlen : in V. 1 hinter ,JI '). in V. 3 hinter
Äili, in V. 10 hinter ^fi &, V. 15 ^J^W. V. 16 \ß. V. 19 &J>
vj und ;*X§ (dieses mit dem Zeichen e für das dritte ?t i , des
ersten Abschnitts), V. 39 ' p*ß*, V. 61 ^|jm&3?0«j V. 63 ^
^L^üf. V. 73 ü& *i v - 173 i^ft* v - 273 >-i*cr« v - ' 2U *
'>Iifai und in V. 277 hinter +*£ ; Jü ^J. Obwohl durch diese Ver-
■ ■ »
Schiebungen die Hauptanstoße in den Endreimen (vgl. Völlers 1 Ta-
belle) ausgeschaltet werden, so hat die Reimgestalt der Sure auch bei
Zam. scheinbar nicht wesentlich gewonnen, indem dafür die Unreime
«Uli, Jojl, ,jö^, *** und { Jii\ eingesetzt sind. Doch dürften die
Versenden bei diesen nur versehentlich notiert sein ; da die Sure laut
Ueberschrift auch bei Zam. 286 Verse haben soll, so sind von den
fünfzehn neuen Verstrennungen gegen zehn aufgehobene gerade fünf
überzählig; durch Unterdrückung der fUnf genannten würde also die
Verszahl im richtigen Umfange hergestellt. Dem prosaischen Inhalte
der Sure gemäß beschrankt sich sonach in beiden Rezensionen der
poetische Apparat beinahe völlig auf den Allerweltsreim in = Ün
nebst allerlei Assonanzen dazu (im, ir, il, vereinzelt auch ür, üd, Id
und ib), woneben einzelne anders reimende Gruppen ein ziemlich
verlorenes Dasein führen; so 160 und 1G1 ab mit der Assonanz är
in 162, dann 201—203 äd mit einer vorausgehenden Assonanzgruppe
ftq, Ar, ab und am in 196—198 und 200 (199 ün wäre wohl zu
unterdrücken), ferner 207, 208 Ab und endlich 272 ab, das mit
dem neuen Versende Ar ; ,Lail in V. 273) eine assonierende Doppel-
■
zeile bildet. Bleibt noch der Anstoß in dem neuen Versende t^U
(V. 16), das zu keiner N achbar assonanz paßt. Wenn man der Ansicht
1) Die Sigleo odrr Signa tu reo der Srtreo werden bei Zam. häufig als be-
ioodere Verse gezahlt.
COKHEU UNIVER5JTY
K. Vollen, YolkMpradie und Schriftsprache im alten Arabien 23
ist, daß alle Versenden im Qurän reimen müssen, so wird man bis
auf weiteres die Unterdrückung auch dieser Teilung für notwendig
halten ; daß das Wort in der (an und für sich auch im Qasidenreim
möglichen) Pausalfonn nar mit den beiden benachbarten Ün reimen
sollte, halte ich trotz der Gegenansicht Völlers' (S. 56) denn doch für
ganz unwahrscheinlich. Dagegen würde man sich fragen müssen, ob
denn die vielen innerhalb der Verse vorkommenden ün-, in- und im-
Endungen nicht ebenfalls als mit den betreffenden Versenden reimend
gedacht sind. Der traditionelle Vortrag ignoriert sie freilich schon
durch Nichtanwendung der Pausalform; aber diese Tendenz der Iteim-
unterdriickung trifft, so weit es tunlich ist, auch die Versenden. Hier
eröffnet sich die Perspektive auf eine von der Verseinteilung füre
erste gänzlich absehende Betrachtung der quränischen Reime, die wir
indessen hier nicht weiter verfolgen können. So sei denn nur kurz
darauf hingewiesen, daß wir sogar in den prosaischen Sätzen dieser
Sure auch anderweitige Spuren vom Versende unabhängiger Reim-
3 t
büdung finden. Beispiele sind V, 9 y»J* und L».« (durch das Pausal-
zeichen _ hinter dem zweiten Gliede gesichert ; das erste ist — nach
einer noch zu besprechenden üebung — mit * versehen), V. 14
zweimal \^S (durch _ hinter dem zweiten gesichert), V. 46 li*\J^\
und ^Sfl—j (Pausalzeichcn J? hinter dem zweiten Gliede), V. 51 zwei-
mal jjjjl (.b hinter dem zweiten), V. 55 UÜJ und kxjr, V. 77
ö^ilit und c>*jjl (auch V. 104 und 172), V. 91 j^i^ JÜ, V. 166
lüi^ il>, V. 181 qUm), $lH und gö/Ilä. ebenda ytl und "m
ebenda _— *Ji und . — aJl. Da mir ferner das die Atempause verbie-
tende ^ an vielen Stellen mit der Reimfrage in Verbindung zu stehen
scheint, so sei der Vollständigkeit wegen noch erwähnt, daß damit in
dieser Sure versehen sind die Versteilungen nach V. 1, 17, 19, 24, 42,
145, 150, 154, 156, 179, 217, 271 und außerdem die neuen Teilungen
in V. 10 und 19 (■**).
S. III. Bei Zam. entfallen die Teilungen nach V. 2, 18, 68, 91,
98. 146, 160, 173, 175, 179, 191, 198, 194 und 198, wofür neue ein-
treten in V. 1 hinter jjT, 4 .ülfi £ 27 ^*JI, 29 ^J, 30 ^JuS,
31 ^LJI, 33 »ix'A, 43 J-^S^, 44 ^uh' s , 122 t*JJiS\* 126 ^W y
Ml ^Jl&T, 160 (^Ujji, 196 oSut Auflassungen und Neuteilnngcn
heben einander der Zahl nach auf. Durch die neue Versverteilung
fallen alle Reimanstöße, damit aber auch einige von Vollere daran
EU UNIVER9TY
24 GOtt gel. Au. 1909. Mr. 1
geknüpfte Folgerungen, so z. B. die Verkürzung des Suffixes ni zu n
in V. 18, die Veränderung von ÜSS zu r ü inV. 68, die Unterdrückung
der Akkusativendung an (ä) in V. 68, 91, 98 und 198, die Verkür-
zung von y^faH zu ymfcl (der Reim würde ni. E. eher ^»sbSl er-
fordern), in V. 173 u. dgl. in. Außerdem ist bei Zam. im ganzen und
großen die Reimgruppierung dieser Sure klarer, als bei Fl. Nur im
Anfang scheint durch die Unterdrückung des Reimes an in V. 2 eine
weniger schöne Verteilung hervorgebracht zu sein, da der neue End-
reim a' kaum als vollwertiger Ersatz für jenes gelten kann. Be-
trachten wir aber die traditionellen Atempausen, so finden wir im
Gebiete der Verse 1 — 4 fünf gleichwertige Haltpunkte, die alle mit
dem Pausalzeichen für die allgemein eingehaltene Stimm Unterbrechung
_fci (vgl. Nöldeke, Gesch. d. Q. 352) versehen sind, nämlich die Vers-
trennung nach V. 1 r +~*J\ die Teilung nach V. 2 : jiJI, eine Pause
nach l\>x£ in V. 3, das Interstitium nach V. 3 «Lttil, das neue Vers-
ende (i)ü-JI^ in V. 4 und eine Pause nach (i)L£j im gleichen Verse;
erst der Ausgang des V. 5 f^X^\ ist nur mit der festen normalen
Verstellung versehen. Außerdem findet sich noch hinter J-^*"^l 3 in
* -
V. 2 das ausdrückliche Pausalverbot "i, das gerne hinter den Vorder-
gliedern von Reimgruppen angebracht wird. Wir sehen hier also
zwei Reimpaare (f*Äft!1 = *-x^' und (t)U-Jt — (i)lÄt) neben zwei
Assonanzpaaren o-.^"/. = JmjJt und qö/J! ~ ^UUil); dabei ist
aber zu bemerken, daß die Glieder des ersten Reimpaares (V. 1 und
V. 4) ziemlich weit von einander getrennt sind, während die der an-
deren drei Paare entweder unmittelbar oder nur durch Verschränkung
mit dem einen Gliede eines anderen geschieden beisammenstehen.
Daraus ergibt sich entweder die Nötigung, hier die von Fl. ge-
brauchte Versteilung beizubehalten, oder die allgemeine Einsicht, daß
die Einteilung mit der Reimgestalt nur äußerlich zusammenhängt, in-
dem die natürliche Tonhaltung auf der Rcimsilbe (die ja häufig mit
syntaktischen Einschnitten zusammenfällt) leichte Gelegenheit zur An-
bringung von Versabschnitten gewährt. V. 5 — 16 bilden eine zweite
Gruppe, in der die Reime ab, ad und är in dreifacher Wiederkehr
dieser Reihenfolge mit je einem Doppelreim am Anfang (ab) und am
Ende (ar) wechseln und wiederum der Ausgang Im den Abschluß
bildet. Zum Ausbau dieser Gruppe gehört wohl noch der Binnenreim
ftr foäl) in V. 13. Eine ähnliche Gruppe bilden V. 17—20 mit den
V . -WVERSITY
K. Vollen, Volkssprache und Schriftip räche im alten Arabien 26
Endreimen Ab und Ar, der Binnenassonanz Am (Jü-l^l) in V. 17, den
• - *
Binnenreimen Ab (v^ 1 ) mV. 17 und 19, die den Endreim von V. 17
stützen, und der Binnenassonanz Ag (£M) in V. 19; Paeder gibt der
Endausgang im den Abschluß. Die vierte Gruppe, V. 21 — 31, baut
sich aus einer Kombination der in- und der Ab-Assonanzen und -Reime
auf in folgender Weise: In, Ab (jiül, Binnenreim in V. 22), in, Ar
(yjji, Binnenreim in V. 23), ün, ün, Sr, Ab, Ir (neues Versende ".■■-*i"
in V. 27), ir, Ad, im inen ^j in V. 29), in, In (neu j^JüJl in
V.30), im, im (neu ,»*ÜJI in V. 31), im; in V. 25 bewirkt außerdem
die viermalige Wiederkehr von (fc)LÜ ein melodisches Zwischenstück.
Die fünfte Gruppe, V. 32—36, bietet ein Wechselspiel zweier Reim-
gebilde, von denen das eine Ab und seine Assonanzen, das andere die
Mamdüdendung A(') darstellt; zu ihrer vollen Ausgestaltung ist die
llerbeiziehung der Binnenreime Ab iwi r <*'> in V. 32) und Am (l^jLc
in V. 35 und fQ in V. 36) einerseits, von (*)W/j und PV"*5 in v - 32
und 33 andererseits nötig. Die Endung On von V. 34 nimmt sich
mitten in dieser Gruppe sehr verloren aus; dann folgt von V. 37 bis
V. 186 die große Wüste der in-ün-Reime und ihrer verschiedenen
Assonanzen 1 ); ob zu diesen auch Ja t & in V. 116 zu zahlen ist,
möchte ich freilich bezweifeln; dieser Vers steht übrigens am Ende
eines RukO' -Abschnitts, die nicht selten aus dem allgemeinen Reim
der Umgebung herausfallen; die übrigen Störungen des Gruppenreims
sind wie gesagt durch die Einteilung bei Zum. beseitigt. Das gleiche
gilt von der siebenten Gruppe V. 187—199, deren Reimcharaktcr in
der Abwechselung von Ab, Ar und Ad besteht, wobei auch die Binnen-
reime Ji^iitj in V. 187, jLf&l in V. 197 und t^&fl in V. 198 zu be-
achten sind. Das Pausenverbot trifft die Zwischenräume nach V. 8,
40, 66, 73, 81, 82, 101, 127, 134, 1G3, 187 und die neuen Vers-
trennungen in V. 30, 122 und 160.
S. IV. Bei Zam. entfallen die Teilungen nach V. 5, G, 13, 14,
15, 29, 48 und 170, wogegen andere in V. 3 nach j^n* in V. 32
I) Du neo eingeuhobene Vereeode ^jr^lj in V. 43 erweckt durch «einen
OleichklinR mit dem fonf Wörter spater folgenden l_Jll_l beinthe den Eindruck,
abj ob hier rhcr ein besonderer Doppebrcim rorlice. —
COßNEU UNWERSlTY
28 <,.,<( gel. An/. ltfuO. St. 1
hinter ü^, in V. 45 hinter Ü*f&< >" V. 47 hinter ,)*--lj», in V. 70
hinter Uj . hr, in V. 100 hinter ^*-, in V. 10G hinter Uma>, in
V. 118 hinter U> 3 1., in V. 156 hinter l!^' und in V. 174 hinter
\j^a verzeichnet sind. Die Ueberzahl von zwei bei den letzteren
macht sich in der Gesamtzahl der Verse bemerkbar, deren Zun. laut
reberschrift 177 gegen 175 bei Flügel zählt. Behandelt man die
Versenden dieser Einteilung bei Zam. nach den Reimregeln der
Qasldenversc, so erhalt man für die ganze Sure bis auf die neue
Endung ülü in V. 3 und die Ausgänge von V. lü, 17, 18, 30, 31 und
175 die gleichmäßige Reimassonanz i (ü) + Konsonant + A (nicht an (ä),
wie Völlers verzeichnet). Auch ,>«-Jl in V. 47 muß nach den ge-
nannten Regeln mit ilfl reimen. Sehen wir zunächst von ulu ab, so
bemerken wir sofoit, daß die auf im(fi) — in(ü) ausgehenden drei
Verse IG — 18 eine Gruppe abschließen, die auch inhaltlich vom
Folpenden getrennt und als besonderer Absatz erkennbar ist (vgl.
Nöideke, G. d. Q. 145 f.); hinter V. 18 ist auch ein Rukü' verzeichnet;
solche Absätze schließen gerne mit verändertem Reime (vgl. zu
S. III 116). Von Binnenreimen sind in dieser Gruppe hesonders be-
merkenswert £* und L*ji in V. 6 und die dreimalige Wiederholung
des Wortes ^-p oder ^j an den Ausgängen der Kl.schen Verse
13 — 15. Die neue Versendung \~-*^' fällt vollständig aus dem Reim
und müßte es auch nach Völlers Rekonstruktion, da eine Verkürzung
zu Jj*i doch schwerlich annehmbar ist Inhaltlich wäre hier ein Ab-
schnitt zu vermerken, indem die allgemeinen auf die Waisen bezüg-
lichen Moral Vorschriften bei der mit deren Versorgung zusammen-
hängenden Anzahl der erlaubten Weiber abschließen, während im
Folgenden die praktischen Gesetzesvorschriften behandelt werden.
Sehen wir demgemäß den V. 9 bei Zam. als Abschlußvers einer be-
sonderen Gruppe an, so wäre die Reimabweirhung erklärt. Der Aus-
gang Ülü würde dann als Assonanz zu den Ausgangsreimen imfl (inü)
der folgenden Gruppen fungieren, was umso bemerkenswerter wäre,
als damit die Reimausspr&che des fl in _J^ etc. gesichert schiene.
Die zweite (oder nach dem eben Gesagten die dritte) Gruppe reicht
von V. 19 bis V. 31 und endet wieder mit doppeltem Imfl. Die dritte
(vierte) Reimgruppe umfaßt den ganzen Rest der Sure und endet
ebenfalls mit imü; sie zeigt auch eine Reihe von Binnenreimen, von
denen ich Ü**-. in V. 38, 'ijL^ in V. 81 und Ü»^». in V. 124 notiert
K. Vollen, Volkssprache und Srhrtftipracbe im alten Arabien 27
habe. Das Pausalverbot ist verzeichnet bei den Zwischenräumen nach
V. 27, 40, 56, 69, 91, 07, 99, 107, 137, 139, 141, 144, 149, 155,
158, 166, 172, und nach den neuen Versausgangen in V. 70, 100, 106,
118 und 156. Betrachten wir nun den Vollersschen Rekonstruktions-
versuch (S. 60 f.), so sehen wir, daQ er den zum größten Teil du-
biosen Versenden bei Fl., die keinen Akkusativausgang haben, zuliebe
die Akkusativendung der Übrigen 162 Verse apokopiert; daß die an-
gestrebte Heimeinheit der Sure dadurch doch nicht hergestellt wird,
zeigt allein schon V. 13—15, von är (V. 5) und an (V. 29) abge-
sehen. Die formale Berechtigung der auch bei Zain. verbleibenden
sieben vom Gesamtreim abweichenden Versendigungen selbst bei an-
genommener Einheitlichkeit der poetischen Form der Sure glaube ich
oben gezeigt zu haben. Eine durch die Reimgestalt bewirkte Nöti-
gung zum Abwerfen der Akkusativendung liegt also in keinem FaIIo
vor. Dazu kommen nun aber noch die Satzkon struktionen in V. 12,
20, 21, 27, 28, 36, 37, 39, 46, 59, 62, 78, 87, 88, 95, 98, 100, 101,
102, 105, 106, 108, 109, HO, 111, 113, 125, 126, 127, 128, 129,
130, 132, 133, 134 u. s. w., die beweisen, daß Muhammad an den
betreffenden Stellen die Akkusativendung ausdrücklich
brauchte und wollte. Wenn es für ihn gleichgültig war, ob im
Reime der Akkusativ oder der Nominativ stand, warum gebrauchte
er dann in Sure II oder III im Reime niemals die Konstruktion mit
^LJ, die in Sure IV just am Versende unzähligemale wiederkehrt?
Gerade die stabilsten Phrasen seines rhetorischen Apparates zeigen
diese Umbiegung, wie j**ä- o**^ "^ ^'' ,H; ' 1 ;im '" 1 '-'■ Das richtet
sich zugleich gegen die von Völlers S. 163 bezüglich der ^Ji o|^>i
geäußerte Ansicht
S.V. Bei Zam. fehlen die Versabsätze nach V. 2, 4, 8, 19, 35,
• , a
52 und 109 und sind ersetzt durch solche nach l ^y f! ^A in V. 18, _ou:i
in V. 70, ^jLüÜ in V. 82, t ^y^J^l\ in V. 88, p^ffi in V. 93, pJ-
in V. 98 und ^A» in V. 101. Die Sure beginnt mit einem Reimpaar
jjAjJhj und j^, dessen zweites Glied den Ausgang von V. 1 bildet,
dann folgt V. 3 und 6 ein Reimpaar auf ab, dem sich v ud im An-
fing von V. 7 anschließt, aber unterbrochen durch im in V. 5. Von
V. 7 — 95 läuft des Propheten Leibreim in mit seinen Assonanzen.
V. 96 bat den Ausgang am, der recht verloren in der Reihe Bteht,
wenn er nicht vielleicht in dem vorangehenden «üt£> und Uli« seine
Reimergänzung findet Der Schluß hat wieder den Hauptreim. Von
[■tuNiYERarr
38 G«itt gel. Aoz. 1909. Nr. 1
allerlei Binnenreimen notiere ich hier nur ^Ux^l = qU^*u in V. 7.
Das Pausalverbot liegt auf den Absätzen hinter V. 34, 37 und 53
und dem neuen Versende in V. 18.
S. VI. Eine Verstrennung hinter 135 entfallt bei Zam.. wogegen
hinter j-i^ in V. 6G und hinter ^^Jüwl in V. 163 neue Absätze
vermerkt sind. Die Verszahl erhöht sich dadurch um eins, was in
der Ueberschrift bei Zun. anerkannt ist. Der Reimcharakter bleibt
unverändert eine tadellose Reihe von in und Im, nur fünfmal durch
Assonanzen ersetzt. Dos Pausalverbot liegt hinter V. 70, 84, 85, 86,
142, 143, 144, 153 und 156.
S. VII. Wegfallende Absätze nach V. 139, 143, 146, 157, 186
(lauter Akkusativendungen); hinzukommende ,-wJJl und ;->«i" in
V. 28, j-JL-t in V. 103, dasselbe in V. 131, (^&ji- in V. 16G, und
^jii-fo in V. 191. Die Verszahl erhöht sich um eins. Durchgehender
Reim in (On) und im, nur zweimal durch assonierendes II ersetzt.
Pausalverbot hinter V. 5, 15,20,42, 48, 8D, 102, 104, 106, 108, 117,
118, 171, 181.
S. VIII. Wegfallende Absätze nach V. 36 und 43, hinzukommend
^a^Xl'i in V. 64. Die Verszahl ist um eins geringer. Erste Reim-
gruppe V. 1 — 10 in, On und im. Zweite Gruppe V. 11 — 17 am, an,
ab, ar, schließend mit ir und im. Dritte Gruppe V. 18 — 25 in (ün)
schließend mit ab. Vierte Gruppe V. 26—50 In (Ün), im, ir, ür, ifc,
schließend mit Ab. Fünfte Gruppe V. 51 — 54 im und Assonanzen da-
zu, schließend mit üb. Sechste Gruppe (Schluß der Sure) Im und seine
Assonanzen. Pausalverbot hinter V. 2, 7, 37, 44, 53, 55.
S. IX. Der Absatz hinter V. 61 fallt weg, die Verszahl ist um
eins gesunken. Reim durchweg in und seine Assonanzen. Pausalver-
bot hinter V. 3, 14, 21, 34, 69, 92, 118.
S. X. Bei Zam. entfallen die Unterbrechungen hinter V. 10 (am)
und 65. Die neu hinzukommende Versendung ^A* in V. 80 erhöht
die Verszahl auf 108, wozu die Ueberschrift bei Zam. (109) nicht
stimmt. Der Reim bei Zam. ist ohne Ausnahme In (ün, im). Pausen-
verbot hinter V. 7, 85, 94, 96 und 104.
S. XI. Entfallende Absätze hinter V. 5, 6, U, 40, 54, 87 und 95,
aufgehoben durch die hinzukommenden c ,.y * in V. 22, C) ._^— j iu
V. 40, £>ji in V. 77, jyiU in V. 84, ^i in V. 99, ^oüiki in
V. 120 und o^ in V. 122. Durch den Wegfall der Versenden 5
f RSlTY
V. Vollen, Volkssprache and Schriftsprache im alten Arabien 29
'in>. 6 (An) und (ü) erhalten wir eine bis zum Schlüsse des V. 11
(Rukü') reichende Gruppe von fünf reinen ir (ür) und drei in (On);
eine zweite ähnlich gebaute Gruppe (vier Verse mit ür (ir, II) und
elf mit in (On)) bildet den zweiten Rukn'nbsatz bis V. 26. Eine dritte
Gruppe umfaßt die Verse 27—59, die (durch Wegfall des Absatzes
nach V. 54 (t.ljjwi)) eine ungestörte Reihe von in(on, im)-Reimen
/eigen. Die vierte, bezüglich ihres Aufbaus noch eingehender Unter-
suchung bedürftige Gruppe V. 60 — 114 zeigt, nur viermal durch je
einen In-Reim (V. 70, 86, 97 und der neue Absatz in V. 99) unter-
brochen, mehrere assonierende Endungen, wie iz, id. üd, ib, ir u. s. w.,
die vielleicht auch verschiedene, nur kunstvoll verschrankte, strenge
Keime sein könnten. Der Schlußabsatz V. 115 — 123 zeigt reinen in
(Ün)-Ausgang. Das Pausalverbot ruht auf den Interetitien nach V. 1,
2, 13, 21, 27, 57, 70, 97 und 108 und nach den neuen Versenden in
V. 84, 99, 120 und 122.
S. XII. Die den Reimcharakter störende Versendung 06 l.**u
• t >• -
fallt bei Zam. und ist durch einen neuen Absatz hinter >-+^ U
V. 103 ersetzt. Sonst ist der Einheitsreim in (On, im) nur zweimal
unterbrochen, nämlich durch die beiden Assonanzpaare ftr-ftn in V. 39
und 42 und ir-ll in V. 65 und 66. Zu V. 39 verdient bemerkt zu
werden, daß sowohl die Versendung .~&'.\ als auch die im V. 40 nach
dem Worte *j£um eintretende Pause mit demselben Pausalzeichen -b
versehen, also gleichwertig sind. Eine Verlegung des Versendes 39
hinter rJÜm wäre al6o umsoweniger undenkbar, als auch inhaltlich
nach diesem Worte abzusetzen ist. V. 39 und 41 würden dann ganz
rein mit an(i) reimen ; die Unterbrechung durch den Versausgang
40 On hat nichts zu sagen. Das Pausalverbot liegt hinter V. 8.
S. XIII. Bei Zam. sind die Absätze hinter V. 5 und 30 durch
andere nach JüAl in V. 18 und v^' in v - 28 ersetzt. Durch den
Wegfall des störenden Id in V. 5 erhalten wir zu Beginn der Sure
eine durchwegs auf On reimende Gruppe von fünf Versen, welcher
der Rest mit seinen Reimen und Assonanzen auf ab gegenübersteht.
Der Gleichklaog dieser zweiten Reihe wird durch die Unterdrückung
der Verstrennung 30 (U*»»-) zwar verbessert, durch die Teilung nach
v^iaJl (V. 28) aber wieder stark unterbrochen. Hält man an der
Nötigung des Reims für die Versendungen fest, so gewährt die Tat-
sache, daß in V. 29 eine mit dem gleichen Haltzeichen -b wie bei
COKI. iHSJIY
GötL gel. Anx. 1909. Nr. 1
* f
mmuI versehene Pause hinler dem sich besser dein allgemeinen Gleich-
klang einfügenden Worte ^Ü>JJ4 vermerkt ist, Aussicht auf eine nahe-
liegende Verbesserung. Von verschiedenen Binnenreimerscbeinungen
mochte ich vor allem auf den Bau des Verses 3 aufmerksam machen,
der durch das Reimpaar Ijliitj = lilflJI charakteristisch ist ; die beiden
Glieder sind ausdrücklich durch Pausenhaltung (Signatur Js) gekenn-
zeichnet Im zweiten, größeren Teil der Sure finden wir Binnen-
assonanzen zum Hauptreim in V. 9 d1d3 ( 18 v-*^'» 35 ji^ unt *
36 vUXJl "nd yftjfrW. Erwähnenswert ist die große Zahl von Parti-
zipien aus Stämmen tertiae waw sive yft, wie V. 8 o-*, 10 ^ü&l,
12 j£, 33 ,>li, 34 q\ 9 , 37 ^ij, und von Genetivendungen in den
Reimwörtern; vgl. V. 7, 9, 11, 14, 15, 16," 19, 21, 22, 23, 24, 25,
28, 29, 39, 41, 42, 43, wozu noch zweimal, V. 29 und 36, die i-
Endung des Suffixes der I. Person kommt; auch von den Binnen-
reimwörtern haben drei die Genetivendung. Pausenverbot hinter
V. 19, 20, 22.
S. XIV. Aufgehobene Teilungen nach V. 9, 11, 13, 24, 26, 44
und 45; Ersatz durch jL^'**! und 'l^ljlj in V. 37, (»)üLjli in V. 41,
(*)& in V. 42, (2)tj* in V. 44, jlivjl in V. 47 und *U1 in V. 51.
Zunächst ist zu bemerken, daß durch diese Verschiebung der Akku-
sativausgang in V. 11 und der Unreim in V. 24 verschwinden. Der
Aufbau der Sure ist folgender: Der erste RukO'abschnitt der Sure
(der zwölfte des dreizehnten Juz') bis V. 6 bildet eine Gruppe, die
in zwei Unterteilungen zerfällt, nämlich V. 1 — 4 mit den Endreimen
dreimal Idi (es liegt hier kein Grund vor, die Apokope der Kasus-
endung vorzunehmen) und einmal imfl, und dann V. 5 und C mit
zweimal Qri (Binnenreim ^Ijl und Endreim von V. 5) und einmal
imu ; zusammengehalten sind diese beiden Unterteilungen außer durch
den Refrainreim auch noch durch den schon im V. 1 auftretenden
Binnenreim Üri f*JuQi der mit den beiden Üri der zweiten Unter-
teilung korrespondiert. Auch hier haben wir ein Beispiel dafür, daß
wir bei der Erforschung der QÜranreiine von der überlieferten Vers-
einteilung zunächst absehen müssen. Der Sure nabschnitt zwischen
dem zweiten und dem dritten Ruku r , V. 7 — 15 zeigt dreimal Od (in-
klusive der bei Zam. wegfallenden und lediglich als Binnenreim wir-
kenden Versendung 9), einmal ib und dreimal in (ün) ; die aus jeder
Reimkorrespondenz heraustretenden Vereausgänge 13 und 14 sind bei
M.:i ■ T .
K. Tollen, Volkicprache and Schriftsprache im alten Arabien 31
Zttn. ausgeschaltet Die dritte Gruppe umfaßt V. 16 — 27 und zeigt
ein wohl aus dem Reim auszuschaltendes in, dann eine ungestörte
Reihe von id nebst zugehörigen Assonanzen und das abschließende
Huf:. Der Rest der Sure reimt auf Ar-al und deren Anklänge, nur
in V. 39 — 42 Mitte unterbrochen durch eine fremde Sequenz von je
einem im und On und drei ä (IV); die letztgenannte Endung findet
sich auch in V. 29 und 32. Hält man an dem Ueimzwang für die
Versenden fest, bo müßte man das Hamza hier (und dann auch V. 41
Mitte, 41 Ende und 42 Mitte J als Konsonanten gelten lassen und
zwar als schon von Muhammad (vokallos!) artikuliert; man wird aber
wohl besser tun, entweder reimlosen Ausgang (V- 32 ist zugleich Ende
des vierten Rukfl'abschnitts) oder aber Reimkonespondenz der ziem-
lich weit auseinander liegenden Glieder V. 29, 32, 37 Mitte (Binnen-
reim (J)L) mit den drei beieinanderstehenden 41 Mitte etc. bei rein
vokalischem Auslaut anzunehmen. Das Pausalverbot liegt hinter
V. 1, 2, 10, 18, 19, 22, 29, 33, 43, 46 und hinter der neuen Teilung
in V. Gl.
S. XV. In der Verseinteilung bei Zam. keine Veränderung. Der
Reim ist durchwegs in (On, im, um), nur zweimal, V. 74 und 85,
durch anklingendes 11 ersetzt. Pausalverbot hinter V. 12, 14, 16, 17,
30, 34, 37, 39, 43, 49, 58, 59, 61, 63, 68, 73, 78, 80, 81, 83, 90,
92, 95, 97, 98.
S. XVI. Die Teilungen hinter V. 21 und 24 entfallen, dagegen
setzt Zam. hinter ^yjJJI in V. 110 und ^,'Jui in V * 128 ■**■ t>er
Keimcharakter erleidet dadurch keine Veränderungen; er ist in (im,
On), nur V. 72 und 79 durch ir abgelöst. Aufgehobene Pausen hinter
V. 7, 12, 15, 26, 29, 32, 33, 40, 43, 45, 47, 48, 56, 70, 74, 121.
S. XVII. Fallende Versenden V. 9, 26 und 48, neue lö^x»-
V. 53, lieft.* V. 106 und üAl V. 108. Der ReimzuBtand verbessert
sich bis auf den neuen VersauBgang 108 zur Tadellosigkeit. Der
Reim ist wieder, wie in S. IV, i (ü) + Konsonant + 4. Da die beiden
Ausgänge auf in (9 und 26), die sich übrigens zur Kot auch als ins
in den Gesamtreim einfügen ließen, wegfallen, so verschwindet auch
jeder Anlaß zur Apokopierung der Akkusativendung, die übrigens
auch hier wiederholt durch die sonst überflüssige Satzweudung mit
tf gefordert und gesichert ist. Pausenverbot hinter V. 10, 47, 70,
76, 88, 92, 93, 94, 105 und hinter den neuen Verstellungen in V. 53
und 108.
S. XVIII. Es entfallen die Teilungen hinter V. 21, 31, 55, »4
COßNfU IIWVER9TY
M Gott gel. Ant. 1909. Nr. 1
und !»7; dafür trennt Zam. hinter lLL» V. 2, üi V. 23, tj£ V. 32
und Uli V. 83. Wenn kein Versehen meinerseits vorliegt, so ist die
Verszahl um eins geringer und die Ucbcrschrift bei Zam. unrichtig.
Durch die neue Einteilung siud wesentliche Reimanstöße behoben.
Der Reim ist aber, auch von den Assonanzen abgesehen, wenigstens
nach den Begriffen der Qasidenpoesie nicht ganz ebenmäßig, indem
Endungen von der Form &J oder 'ww u. ä. mit solchen von der
Gestalt Ü«i wechseln ; daneben kommen noch andere Wortformen vor,
wie (_«Ä> 12, und ^ü*l 103. Durch ^Ä» und dos noch heute vulgär
gebräuchliche \JjL (V. 23 Mitte) ist das & der Akkusativendungen
gesichert; es bildet scheinbar den Reimcharakter der Sure. Doch
liegt dieser bei näherer Betrachtung offenbar im Gebrauch des
Schemas : kurzer Vokal + Konsonant + ä. Die Endungen des Schemas :
Konsonant + Konsonant + a könnten, immer die Forderung der Reim-
unlformität als zu Recht bestehend angenommen, durch die Suppo-
sition einzusetzender Gleitvokale (Völlers S. 17 und 97) damit in Ein-
klang gebracht werden. Doch ist nicht zu übersehen, daß die En-
dungen des zweiten Schemas in der zweiten Hälfte der Sure ganze
zusammenhängende Partien umfassen, als z. B. V. 64 — 83, 84 — 87,
89, 90, 92—101, 104, 105, während Bie in der ersten Hälfte nur
sporadisch V. 17, 42 und 55 (bei Zam. aufgehoben) vorkommen. Das
ganzlich aus der Norm fallende tiüil in V. 103 wird vielleicht in die
Singularform ^ÜV umzusetzen sein. Aufgehobene Pausen nach V. 2,
10, 12, 33, 38, 63, 83, 89, 94, 99, 100, 107 und nach den neuen
Teilungen in V. 2, 23, 32 und 83.
S. XIX. Bei Zam. Bind die aufgelassenen Trennungen hinter
V.7, 2G, 76 und 78 ersetzt durch neue hinter yd V. 14, (jjj V. 91,
"jJ, V. 93 und üIb' V. 94. Der Reimgestalt nach zerfällt die Sure
in mehrere Gruppen, von denen die erste bis V. 42 (ruku r ) reichend
bis V. 35 den Reim iyya aufweißt, dann aber in (Ün, im) hat. Die
zweite Gruppe, V. 43 — 76 hat ebenfalls iyya. Dieser Reim ist Überall
rein bis auf V. 3, der mit eeiner Endung U*£ auszuschalten sein wird,
wenn man nicht eine Erweichung des ^ in der Aussprache etwa zu
w annehmen will, welche die Assonanz mit den übrigen Reimen er-
möglichte. Die Erhaltung des Akkusativ-a ist durch die Endung des
ersten Verses UJTt (Flügels Schreibung »Itßl ist natürlich unrichtig ;
Zum. hat Bie nicht) gesichert Interessant ist die durch den Reim ge-
ERSTY
K. Vollen, Volkuprache and Schriftsprache im alten Arnbien 33
forderte Hamzaverschleifung in & V. 10, 43, Gl, 68, wofür der offi-
zielle QurÄntext natürlich lLä hat; dagegen hat das a der vorletzten
Silbe in Ui und ui V. 15, 32, 34, 67 (eventuell auch in ülft V. 3)
nichts auffalliges; es kommt bei gleicher Sachlage auch in der Poesie
vor. z. B. Dii. VIII 14. 25, 100. HO, 141. Die dritte Gruppe, V. 70
bis 98, stunmt im Reim mit S. XY1II überein; Endungen des ersten
Schemas sind 78. die neue Teilung in 91 und 93 und 93 Ende; die
übrigen Ausgänge gehören dem zweiten Schema an. Das Pausenver-
bot liegt auf den Haltungen nach 3, 5, 13, 16, 31, 32, 57, 60, 61,
80, 81, 82, 84, 86, 88, 91, 92 und nach der neuen Teilung in V. 14.'
S. XX. Bei Zam. unterbleiben die Absätze hinter V. 9, 15, 89
41, 63, 79, 121 und 123; dagegen Bind solche vermerkt hinter iE
in V. 1, £jtf V. 34, L^JJI V. 75, ^ V. 81, ^L-JI V. 90, 1^
V-94, ^yjl V. 96, lüL; V. 106, J»f V. 115; man kann nicht gerade
behaupten, daß durch diese Versteilung eine wesentlich bessere Reim-
Restaltung bewirkt wäre. Doch läßt sich die Anlage dieser Sure
leicht überbhcken. Der Hauptreim ist ft, und zwar sowohl Maqsar-
als auch Akkusativendung, wodurch deren Ursprüngüchkeit gesichert
ist Von V. 1-25 ist dieser Grundreim, da wir bei V. 14 ,jj\xj
nach Nöldeke, Gesch. d. Q. 270 die Lesart des Ibn Sihab ^/JjJ "(das'
durch Mißverständnis der phonetischen Schreibung ^,/jJ zu JijJ
entstellt zu sein scheint) einzusetzen haben werden, rein durchgeführt
Dann folgt ein Zwischenstück, Moses Gebet V. 26—35, mit acht I
und einem Abgesang von drei Irft. Eine zweite Unterbrechung bildet
Allahs Ermutigung an Mose, die kunstvoll folgendermaßen gegliedert
ist : zwei Zeilen mit £ (V. 39, 40), vier Zeilen mit kreuzweise ver-
schränkten Reimen an (Binnenpause bei ^jiü in V. 41), ünft (V. 41
Ende), an {^> V. 42 Mitte), üsÄ (V. 42 Ende), endlich zwei ZeUen
mit i (V. 43, 44). Die dritte Unterbrechung ist durch das Intermezzo
mit as-SAmiri bewirkt, das folgende Reime zeigt: Erat fünf Zeilen,
von denen die erste (V. 87) und vierte (V. 89) auf i + Konsonant
+ i ausgehen, während die zweite (V. 88), dritte (ü^ V. 89 Mitte)
und fünfte (V. 90) mit Vokal + Konsonant + ä reimen; dann zwei
Zeilen auf I + Konson. + a (V. 91 Mitte $j und 91 Ende); hierauf
fünf Zeüen auf a + Kons. + l (V. 92, 94, 95 Mitte ^, 95 Ende
und 96). In der folgenden Partie mit dem Grundreime sind bis
o**t fi. iu not. Hr. 1 «
COßNEU UNIVERSJIY
34 Gott gel. An.- 1909. Nr. 1
V. 114 irukiVi nur Akkusativendungen verwendet. Mit V. 115 be-
ginnt die Geschichte vom Sündenfall, in der sowie auch im Schlüsse
der Sure die Mamdndendung herrscht. Pausalverbot nach V. 1, 2, 11,
13, 23, 26, 27, 28, 30, 31, 32, 33, 37, 38, 54, 77, 100, 101, 102,
115, 110 und nach den neuen Teilungen in V. 34, 90, !)4, IOC
und 108.
S. XXI. Der Absatz nach V. 28 unterbleibt bei Zam. und wird
B |t> .
durch eine Teilung nach (Jj-uj in V. 67 ersetzt, vom Gesichtspunkte
der Reimtechnik betrachtet entschieden eine Verschlechterung. Da-
von abgesehen ist der Reim ohne die geringste Abweichung in (ün,
im). Das Pausalverbot liegt auf den Versenden 2, 26, 49, 65, 69, 73,
74, 82, 85, 101.
S. XXII. Aufgehobene Teilungen nach V. 18, 25 und 77; dafür
andere nach o^liuij V. 21, jv.:>, und -i-> V. 43. Der Reimcharakter
besteht in einem System konsonantischer Ausgänge mit vorangehen-
dem i (ü); die verwendeten Konsonanten sind Nasale (mit r-Asso-
nanzen), Dentale und Gutturale, welche drei Gruppen wohl ausein-
ander zu halten sein werden, obwohl ihre Glieder einander in mannig-
fachen Verschränkungen folgen. Durch die Verschiebung in der
Einteilung der Zeilen entfallen zwei gänzlich aus dem Reimcharakter
heraustretende Ausgänge (V. 18 und 25); doch könnte das ab in
V. 18 seinen Halt durch ^US in V. 20 haben. Dagegen ist (£)liJ
in V. 19 ohne jeden Gegenwert, man müßte denn diesen in den so-
eben besprochenen äb-(Binnen-)reimen sehen, also annehmen, daß
Muhammad das stumme oder mit u versehene (die beiden Reim-
korrespondenzen können auch abü gelesen werden) voll konsonantige
Hamza gesprochen und gehört habe, was gewiß nicht der Fall war
(gegen Völlers S. 56, Z. 16), mag er sich nnn der bei den QuraiS
gebräuchlichen 'Arabiyyah oder der niekkanischen Vulgärsprache be-
dient haben (vgl. das oben zu S. XIV gesagte). Pausalverbot hinter
V. 3, 6, 8, 28, 31, 35, 40, 51, 52 und nach den beiden Teilungen
in V. 43.
S. XXIII. Die Teilungen hinter V. 27 und 34 entfallen und sind
durch zwei andere in V. 117, yf^-J und Wj&I ersetzt. Der Reim-
charakter in ist durch den Wegfall des flr in V. 27 ganz rein; sogar
Im kommt nur viermal (V. 53, 75, 88 und 117 Mitte) vor. Aufge-
hobene Pausenhaltung hinter V, 1, 2, 3, 4, 5, 8, 10, 19, 21, 35, 36,
37, 38, 39, 47, 57, 59, 60, 61, 62, 68, 93, 95, 99 und 101.
CORKfll UNIVERSJTY
K. Vollen, Volkatpracbe and Schriftaprache im alten Arabien 35
S. XXIV. Bei Zam. sind die beiden Absätze hinter V. 18 und
60 ersetzt durch andere bei +Jkl V. 14 und !uu*il V. -44. Der
Hauptreim in (ün, Im) wird zweimal durch besondere Zwischenstücke
unterbrochen. Das erste ist die Verteilung von Licht und Finsternis
durch Allah V. 35 — 40. Wenn wir von dem Versende 35 Im((l) ab-
sehen, so haben wir bei Zuhilfenahme der vorkommenden Binnen-
reime ß und jüät in V. 35, yrfli^ in v - 39 und v 1 ^- in v - 40
folgende Sequenz: &r, ftl, al, ar; ftb, ab, ab, ab; Ür (rukü*!). Daran
knüpft als zweites Intermezzo V. 41—49 der Hinweis auf Gottes
Zeichen in der Natur, gegen die nur bösartige Verstocktheit blind
sein kann; die Biunenreime (l*w und Utfj, «üJjt, *\J^ und *-^- in
V. 43, jlfl.''«. aü und *l&jj in V. 44 geben mit den Versenden kombi-
niert wieder eine rhythmische Reimfolge : lr, abft, araa; &Q &('), !(*);
ir, ar, ar; IQ, ä('); Ir; im, in, Ün, in, Ün (ruku'). Bemerkenswert
ist, daß der nächste, wieder im Hauptreim klingende Abschnitt V.
50 — 5G, enthaltend die Mahnung zum Gehorsam gegen Allfth und
den Propheten, durch den Refrainreim ir (mit rukü' !) an diese beiden
Zwischenstücke anknüpft, und daß dieser sozusagen den Rahmen für
die ganze Unterbrechungsreihe abgebende Reim schon in dem , v j
gleich zn Anfang von V. 35 und dann nochmals in der Wendung
,y i> c ;*j '" demselben Verse anklingt. Der Rest der Sure zeigt in-
folge der Aufhebung des Absatzes nach V. 60 reinen Gleichklang im
Hauptreim. Das Pausalverbot ist hinter V. 4, 8, 23, 35, 36, 37, 39
verzeichnet.
S. XXV. Zwei aufgehobene Trennungen (V. 3 und 20) werden
durch zwei andere, L^aA in V. 60 und LLt in V. 6G ersetzt. Der
Reim lautet bis inklusive Vers G3 irft = üra mit den Assonanzen
Ha und ima ohne jede Störung, da mit der Trennung nach V. 3 auch
der Reimanstoß ün und mit jener nach V. 20 der Unreim l^oi ent-
fallt, von V. 64 an amä, nur in V. 70 durch ima unterbrochen. Eine
Nötigung zur Apokope der Akkusativendung ergibt sich aus den
Reim Verhältnissen nicht Die Pausenhaltung ist aufgehoben hinter
V. 1, 8, 39, 45, 47, 50, 65, 68, 69, 75.
S. XXV L Aufgehobene Versenden 48 und 227, neue Teilung
hinter p~±>; die Verszahl sinkt um eins, auch laut Üeberschrift bei
Zam. Der Reim ist ziemlich einheitlich In mit seinen engeren Vari-
anten und nur viermal durch il ersetzt Pausenverbot hinter V. 9,
15, 31, 33, 35, 37, 38, 45, 54, 55, 57, 58, 72, 75, 77, 78, 79, 80,
3»
COßNEU UNtVERSITY
36 GOtt gel Am. 1009. Nr. 1
81, 83, 84, 85, 8fi, 87, 88, 90, 91, 92, 94, 96, 97, 100, 107, 125,
128, 133, 137, 143, 14G, 147, 151, 153, 157, 162, 165, 170, 178,
185, 193, 194, 198, 201, 202, 205, 206, 214, 217, 218, 222, 225, 226.
S. XXVII. Die Teilungen hinter V. 44 und 6fi sind bei Zam.
unterdrückt, die Verszahl infolgedessen uin zwei kleiner. Der Reim
ist in, da das einzige ir durch das Unterbleiben des Absatzes nach
V. 44 wegfallt Die Pausen hinter V. 1, 2, 9, 10, 24, 30, 80, 93
sind aufgehoben.
& XXVIII. Die T rennung hinter V. 22 unterbleibt (ersetzt durch
Abteilung hinter j*— b V. 1), wodurch der dritte Rukü' abschnitt der
Sure, V. 21 — 28, der die Geschichte Moses mit Jethro und seinen
Töchtern erzählt, folgende Reimgestalt erhält: il: ir, ir; in, in, in;
il, so daß also il die beiden ungleichen Gesätzc in der Mitte ein-
rahmt; sonst ist der Reim durchweg in. Aufgehobene Pausen hinter
V. 4, 30, 44.
S. XXIX. Der Absatz hinter V. 51 unterbleibt und ist dnreh die
Trennung nach der Sürensignatur ersetzt. Der Reim lautet in etc.;
eine Unterbrechung findet sich nur im zweiten Rukfl 'abschnitt V. 13
bis 21, wo kurz an Noah und Abraham erinnert wird in dem Auf-
gesang V. 13 — 17, die auf in-Ön reimen, während der Abgesang mit
dem durch jenen begründeten Hinweis auf Gottes Allmacht, V. 18 — 21,
die Sequenz ir, Ir, On, ir aufweist Pausenhaltung verboten nach
V. 24, 37, 54, 58, 65.
8. XXX. Trennung nach der Surensignatur; dafür ist der Absatz
hinter V. 54 unterlassen. Reim ohne Unterbrechung in; sogar im ist
im Hauptteil der Sure vermieden. Im Einleitungsgesätz V. 1 — 4, das
die Reimfolge Üm(ü), An, ün, im(A) zeigt, ist es wohl als besondere
Reimform zu betrachten. Die Pause unterbleibt hinter V. 1, 2, 3, 4,
29, 30, 32, 43.
S. XXXI. Die Anfangssigle bildet einen besonderen Vers, der
durch die Teilungsaufhebung hinter V. 32 kompensiert ist. Der Reim
ist in der Einleitung V. 1 — 10 (rukfl') in etc. Die Versfolge im
zweiten Rukü'abschnitte , V. II — 18, der von Luqmftn handelt, ist,
wie Nöldeke G. d. Q. 117 zeigt, in Unordnung geraten. Stellt man
die ursprüngliche Reihenfolge nach Nöldekes Vorschlag durch Ein-
reihung von V. 13 und 14 hinter V. 18 wieder her, so erhalten wir
folgende Reimsequenz: id, tm (id kann eher Assonanz zu Im bilden,
als Ir); ir, ür, ür, ir, ir, ün (rukü'!). Dann folgt V. 19—26 eine
Reimgruppe, deren Ende allerdings nicht mit einem rukfl' zusammen-
fällt, und die folgende Ausgänge zeigt: ir, ir, Ür, Ür; Sz, ün, id, im.
Der Schluß der Sure hat reines ir (Ar). Die Pnusenhaltung ist auf-
gehoben hinter V. 1, 2, 7.
■
'Ifü. UNIVERSJTY
K Vollen. Volkuprtclie und SchrifUprache im alten Arabien 37
S. XXMI. Verstrennung hinter der Signatur und Aufhebung des
Absatzes hinter V. 9 halten sich die Wage. Der Reim ist in, nur
einmal durch im (V. 5) und einmal durch 11 (V. 23) erseUt Pausen-
verbot hinter V. 65.
S. XXXIII. Die aufgehobene Teilung hinter V. 49 ist durch eine
andere hinter L^ in V. 41 ersetzt. Der Reim ist durchwegs i(Ü)
+ Kons. + ä; nur V. 13 fällt mit der Endung Ü J heraus. Beachtens-
wert ist die Schreibung 'jyhM in V. 10. Durch die Unterdrückung
des Versendes 49 (in) entfällt jede reimtechnische Nötigung, wenn
man überhaupt eine solche zageben könnte, zu einer Apokope der
Akkusativendung. Das Pausenverbot ruht auf den Absätzen 1, 2, 7,
18, 23, 38, 44, 64, 70, 72 und der Teilung in V. 41.
S. XXXIV. Bei Zam. entfällt der Absatz 53 ; dafür ist ein solcher
hinter «&-.L in V. 12 vermerkt: Der Reimzustand der Versausgänge
wird dadurch entschieden verschlechtert. Die Silbe at kommt übrigens
in mehreren Versen dieser Sure bei Binnenabteilungen vor, so daß
sie mit den Endreimen gekoppelt Kreuzreime hervorruft, wie z. B.
V. 1 »t-ir, V. 3 at-in, V. 4 ät-im, V. 10 at-ir, V. 12 at-ür, V. 18 ftt-
ür, V. 21 at-ir, V. 23 ät-ln u. s. w. Die Endreime bilden ein ver-
wickeltes System vielfach verschränkter Glieder, auf ir, im, id etc.,
in welchem nicht immer klar wird, was als selbständiger Reim und
was als Assonanz wirken soll. Pausendämpfung hinter V. 3 und 50.
S. XXXV. Vier Trennungsaufhebungen, V. 7, 34, 41, 44 kompen-
sieren sich mit vier neuen Absähen : L-aJI und ^il in V. 20, jUftfl
in V. 21 und o^- in V. 25. Im Reimcharakter lassen sich zwei
Gruppen unterscheiden, von denen die erste, V. 1 — 36, ein System
von Reimen und Assonanzen der Typen Sr, In und Id, die zweite, auch
inhaltlich von dem Übrigen geschiedene, V. 38 — 45, die Ausgänge Urs,
ili, Sri aufweist. V. 37, der mir seines Inhalts wegen nachträglich
eingesetzt zu sein scheint, fallt ganz aus dem Reim. Eine Nötigung,
den Reim für die ganze Sure zu uniformieren, sehe ich nicht Die
Pause ist aufgehoben hinter V. 17, 29, 31, 40 und den Teilungen in
V. 20.
S. XXXVI. Die selbständige Zählung der Signatur ersetzt bei
Zam. die aufgehobene Trennung nach V. 30. Der Reimcharakter ist
durchaus in (ün, im). Aufgehobene Pausen hinter V. 1, 2, 4, 19, 25,
34, 37, 41, 43, 60, 69, 79.
S. XXXVII. Aufgehobene Teilungen 99, 100 und 101, ersetzt
durch *tW * * n V. 29 und ^^t* in V. 47. Die Aufhebung der Teilung
COßHEU UNfV£R9TY
38 Gdtt gel. Am. 1909. Nr. 1
nach V. 99 beruht möglicherweise auf einem Schreib- (oder Druck-)
fehler. Von dem Hauptteile der Sflre hebt eich die Einleitung
V. 1 — 11 sowohl dem Inhalte als der Reimform nach scharf ab. Sie
besteht aus acht Zeilen mit Ausgängen der Norm ^u'ä. wobei die
Konsonanten variabel sind. Die erste Zeile (V. 1 — 4) hat außer dem
Endreime noch drei nach der Norm &* gebaute Ausgänge. Diese
drei ersten Verse dürften wohl kähinischen Beschwörungsformeln nach-
gebildet sein. Von Wichtigkeit für die Erkenntnis vom Wesen des
Pausalverbots ist es, daß alle drei Ausgänge mit dem Lesezeichen ^
versehen sind und erst dos vierte Versende, also das Ende der ersten
J^b Zeile der vollen Pausenhaltung teilhaftig ist Der Hauptteil
der Sure von V. 12 an reimt ohne weitere Unterbrechung auf ün etc.
und bietet in Folge der gefallenen Reimstörungen keine Besonder-
heiten. Das Pausenverbot ruht auf den Versenden 1, 2, 3, 6, 8, 9,
16, 24, 34, 38, 40, 41, 42, 44, 49, 54, 56, 62, 67, 69, 71, 76, 86,
93, 104, 119, 125, 127, 129, 134, 137, 143, 149, 151, 156, 158, 159,
161, 162, 164, 167, 168, 174, 178 und der neuen Teilung in V. 47.
S. XXXV1H. Zwei Absätze, V. 43 und 75, fallen bei Zam. weg,
finden aber Ersatz durch Teilung von V. 1 hinter jfoJt und V. 85
hinter &j>\\ die Reimstörungen bei FI. sind also bei Zam. nur an an-
dere Stellen verlegt. Dem Reimcharakter nach zerfällt die Sure in
zwei große Gruppen. Die erste, V. 1 — 66 umfassend, zeigt zuerst,
bis V. 25 i rukiV ). den Reim ab, ziemlich regelmäßig durch einzelne
aq und damit assonierende Endungen (Äs, ad) unterbrochen, dann von
V. 26 — 66 einen regelrechten Wechsel von Ar-äb-ar-ab-ar, wobei ab
wieder stellenweise durch aq und dessen Anklänge abgelöst wird.
Der Schlußteil der SÜre von V. 67 an bildet mit seinen Sn-Reimen
die zweite Gruppe. Die Pausenhaltung ist aufgehoben hinter V. II,
17, 20, 30, 35, 36, 54, 55, 57, 67, 74, 78, 81, 83 und der Teilung
in V. 85.
S. XXXIX. Aufgehoben sind bei Zam. die Verstrennungen 3 und
9; neue Teilungen in V. 14 ..wJJ 1 , 19 iL* und 63 jLrf, die letzt-
genannte wohl nur irrtümlich aus einer Atempause entstanden. Der
Reimcharakter ist in der ersten, bis V. 48 (rukü*) reichenden Gruppe,
ein Gemengsei von allerlei i- und ü-Silben (In, flr etc.) mit ä-Formen
(at, ab, ad u. s. w.), deren Verschränkungsverhaltnissc noch mit Hilfe
der zahlreichen Binnenreime zu untersuchen wären, in der zweiten
Gruppe, V. 43—75, eine ununterbrochene Reihe von in und nn. Die
COßNf U UNfVERSlTY
K Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten Arabien 3fl
Atempause ist aufgehoben hinter V. 16, 35, 40, 56, 57, 58 und (Ion
Teilungen in V. 14 und 19.
S. XL. Bei /.im. entfallen die Versendungen 2, 18, 32, 39. Da-
für sind geteilt die Verse 56 nach v ^O, 60 nach ^*aJtj, 73 nach
^^Amj und 74 nach ojfjü l>er erste Rukü'abschnitt V. 1—9
zeigt bei Zuhilfenahme der Binnenreime v^UCl in V. 1 , v i«Jl im
aufgehobenen Versende 2 , w^^"^ in V. 5 folgende Reimseqnenz :
äb-im, Ab-ir: ad, ab, ab, Ar; im, im, hu; im zweiten ruku' V. 10 — 21
haben wir: ün, il, ir, ib; fln, äq, Ar, ab; in, A', üt, ir. Von V. 22 — 62
erstrecken sich vier solche Abschnitte, welche eine beinahe ununter-
brochene Reihe von wechselnden Ab, Ad und Ar (AI) aufweist bis
V. 57; dann kommen sechs Verse mit ir-ön, ir-ün, fln, In, womit die
erste Gruppe der Sure schließt Die zweite Gruppe V. 63 ff. hat nur
in und fln. Pausenverbot hinter V. 1, 8, 15, 24, 31, 34, 36, 38, 54,
71, 72, 73 und den Teilungen in V. 56, 73 und 74.
S. XLI. Die eine aufgehobene Versteilung hinter V. 26 wjrd
durch die selbständige Zählung der Signatur aufgehoben. Zwei Reün-
gruppen: Die erste V. 1 — 38 reimt auf in (im), nur V. 12 durch Öd
unterbrochen; die zweite V. 39 ff. zeigt allerlei Assonanzen zu ir und
id. Pausenverbot hinter V. 2, 5, 41.
S. XLII. Die Verstrennungen hinter V. 11, 42 und 50 fallen;
neue Absätze hinter beiden Signaturen und V. 31 f&itf'. Die Reime
bestehen zum Teil aus im mit seinen Assonanzen (1b, in, Ün, id),
zum Teil aus ir mit den seinigen (H, ur); das Am in V. 31 Mitte
fällt ganz aus dem Reimzusammenhang, wenn man es nicht als Asso-
nanz zu y**>JI V. 31 Anfang gelten läßt. Aufgehobene Pausen hinter
V. 24, 31, 32, 48, 52.
S. XI.11I. Keine Veränderung. Reim in (im, On), nur einmal
V.59 durch II ersetzt Pausalverbot nach V. 1,8, 11, 12, 25, 32, 33,
40, 51.
S. XLIV. Die Verminderung der Verszahl durch Auflassung der
Teilung hinter V. 36 ist bei Zam. durch die selbständige Zählung
der Signatur aufgehoben. Reim durchweg in (On, im, Arn). Pausen-
verbot hinter V. 1, 3, 4, 5, 9, 12, 16, 17, 22, 24, 25, 26, 29, 33, 40,
41, 43, 44, 45, 47, 51, 52, 53, 55, 56.
S. XLV. Keine Veränderung. Reim in (fln, im). Aufgehobene
Pause nach V. 6.
S. XL VI. Verstrennung unterlassen hinter V. 34, dagegen ange-
merkt hinter der Signatur und nach .ÜJ1 in V. 33. Letztere i-t Über-
zählig und hat keinen Halt im Endreim, wenn nicht Assonanz mit
i
CORNEU UWVER9IY
40 Gott gel. Au. 1909. Nr. 1
* * i
w'.v-J 1 im gleichen Verse angenommen wird. Sonst ist der Reim in
(Ün, im), nur V. 32 durch \r vertreten.
S. XLVU. Die Absätze nach V. 4, 13, 16 und 22 fallen fort;
b l . .hl,
dafür ist V. 22 bei ^ i 5 l3 geteilt- Die Verszahl vermindert sich da-
durch auf 37, während die Ueberschrift bei Zun. 38 angibt; doch
dürfte das Wegbleiben des Trennungszeichens hinter V. 13 nur auf
einem Druckfehler beruhen (V. 14 beginnt auf einer neuen Seite),
wonach dann die Angaben stimmen. Durch die Verschiebung sind die
gröbsten Reimanstöße beseitigt. Völlers' Uebersicht gibt keinen rich-
tigen Begriff von den eigentümlichen Reim Verhältnissen dieser Sure.
Der Hauptreim ist nämlich nicht ahum oder lahum, sondern Alahum
(oder alahumü?), worin übrigens J durch ^ f j und und hura durch
kum ersetzt werden kann. Da mit *ffc+3 und »4J1J auch ^ ^ys
r*j '_*->, .«- fjA' reimen, so ist damit die Artikulierung der Kasus-
endung gesichert. Sehr merkwürdig sind die Reime V. 1 4 *^J jeÜ "i
und V. 23 ^ Ijaj», für die eine gedehnte Aussprache der Akkuaativ-
endung (auch in lyaü!) vorausgesetzt werden muß, ganz wie im
Qasidenreim, dagegen zwingt uns V. 36 mit -fi üJl, vollständiges
Schwinden des h in der Pausalsprache anzunehmen. In V. 11 und 26
tritt das Versende bezüglich des Pronominalsuffixes mit hü aus dem
Reim. In beiden Fällen wäre eine Verbesserung im Sinne des Gleich-
klangs durch Aenderung in hum syntaktisch möglich; die Abweichung
in der Kasusendung dagegen könnte hingehen; dergleichen kommt auch
im Qasidenrcim vor. Ob wir etwa an L^.lj^T in V. 5 ein mit den Vers-
enden 11 und 26 korrespondierendes Element vor uns haben, muß
dahingestellt bleiben; man beachte aber, daß dahinter ebenso, wie
hinter V. 11 äijj folgt, das auch am Anfang von V. 27 ganz gut
>' •»* _ -. • ** -*•
stehen könnte. Auch ->,'•'■ könnte nötigenfalls in *^j '■■.-'• geändert
werden; die Stelle hätte dann folgenden Sinn: >Wenn ihr jenen, die
zweifeln (in der Fcldschlacht), begegnet, dann Hals ab!, auf daß ihr
sie aufreibet; dann bindet die Fesseln und hernach entweder Frei-
gabe oder Lösegeld, damit der Krieg ihre Lasten weglege«. Unter
den Lasten sind die Blutgelder für erschlagene Feinde zu verstehen,
wie so häufig auch in der Poesie; vgl. Goldziher zu IJutai'ah XL 20
und Mb buka'u V. 39 (S. 147). Es wird hier also den Gläubigen jene
Vorsicht anempfohlen, die in den Kriegen der Araber untereinander
so oft zur Schonung der Kriegsgefangenen führte. Doch ist das alles
natürlich angesichts der Textüberlieferung recht fraglich. Einen
COßNEU UNWERSHY
K Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten Arabien 41
fernen Anklang an die Reimenden V. 11 und 2l> bietet ferner auch
L^ljÄi in V. 20. Vom Hauptreime abweichend ist auch jener Passus
der Sure V. 15—21 (nikü') gestAltet, der die Paradiesesfreuden der
Gläubigen der Strafe der Zweifler gegenüberstellt; hier zeigen die
Versenden durchwegs den Ausgang ahum(ü) (akum(Ü)). Das End-
Hamzah in ,2i*£il V. lö und 19 und ^isüÜI V. 17 ist natürlich mit
Jwi^ zu lesen; daß wir hier Kongruenzen zu ^U*! etc. annehmen,
wie es die Supposition der Reimeinheit verlangen würde, ist un-
denkbar, abgesehen von der gänzlichen Isolierung der Ausgänge
fpt^i; (mit vorausgehendem Binnenreim (Li&tj) V. 19, ,Iil^ö V. 20
und fj]yj* V. 21. Eine Wiede räum ahme dieses Schemas finden wir
V. 33 Mitte : jlgU^j. Uebrigens schoint hinwiederum ^ ^<i in
V. 20 an den Hauptreim der Sure anzuknüpfen. Die Versenden dieser
Sure sind durchgehends mit Vollpausen versehen.
S. XLVI1I. Keine Veränderung. Der Reimcharakter ist ä (Q) +
Kons. + a. Pause nach V. 1, 2, 4, 5, 8, 18 und 20 aufgehoben.
S. XI.IX. Keine Veränderung. Reim in (ün, im), nur einmal
(V. 13) durch ir ersetzt; vielleicht ist aber das Doppelglied des Vers-
endes umgestellt und lautete ursprünglich r >lr jrt; >. Die Pause
hinter V. 7 ist aufgehoben.
S. L. Die Versteilungen hinter V. 6 und 44 entfallen, dafür tritt
nur eine Teilung bei J^J in V. 13 ein; die Weglassung des Trennungs-
punktes nach V. 6 dürfte auf Irrtum beruhen. Der Reimchnrakter
ist ein Assonanzensystem zu W, das nur durch den Doppelreim ir(ü)
V. 42, 43 eine Unterbrechung erfährt. Pausenverbot hinter V. 7, 9,
10, 12, 23, 24, 32, 40, 42.
S. LI. Keine Veränderung. Die Eingangsformel V. 1 — 9 ist wie
bei S. XXXVII von dem eigentlichen Texte durch den Reim unter-
schieden ; scheint aber bezüglich der Versfolge in Unordnung geraten
zu sein. Ordnen wir sie so, wie es der Zusammenhang des Sinnes
zu erfordern scheint, nämlich in der Reihenfolge 1—4, 7, 9, 8, 5, 6,
so erhalten wir folgende Reimsequenz wä, ra, rft, rft; uk, ik; if,
adiq(fl), ftqi'(u). Die ersten sechs Verse bilden wieder eine Nach-
bildung kahinischer Beschwörungen. Der auf if ausgehende V. 8 ist
möglichei weise mit V. 5 in einen zusammenzuziehen. Die Ausgänge
I — 4 dürften wohl mit Gleitvokal auszusprechen sein, also darawä
(oder noch wahrscheinlicher dara), wiqaril, yusura, 'amara. Im Haupt-
teile der SQre ist der Reim in (ün, Im, um) ohne jede Unterbrechung.
C OfiNEli UNIVER3TY
42 (.Ott gel. Am. 1909. Nr. I
Aufgehobene Pausen hinler V. I, 2, 3, 4, ö, 7, 8, 10, II, 15, 20, 2G,
32, 33, 45.
S. MI. Keine Veränderung. Auch hier wieder ein Beschwörungs-
gesätz als Eingang V. I— 10, mit der Reirasequenz üri, üri, Üri, Üri,
ü'i, üri, wöqi\ dafi', maurä, saira; auffallend ist die Wiederkehr der
fä'il-Reime im Abgesang (vgl. S. XXXVII und LI). Der Hauptteil
der Sure reimt auf in (an, im. Um); nur V. 13 fallt mit dem Aus-
gang ü> gänzlich aus dem Keim. Aufgehobene Pausen bei V. 1 — 10,
17, 45, 48.
S. 1 .111. Der wegfallende Absatz nach V. 26 ist durch die Teilung
von V. 58 hinter dji\ ersetzt. Der Reim ist bis V. 57 a (darunter bei
Fl. zweimal, bei Zam. einmal L^a; vielleicht ist aber auch das Ende
von V. 29 bei JLS in V. 30 anzusetzen?), dann in V. 58 azifah und
kääifah und zum Schlüsse viermal ün. Pausenvcrbot hinter V. 2, 4,
5, 6, 8, 13, 16, 10, 34, 37, 38, 39, 40, 42, 43, 44, 45, 46, 48—56.
S. LIV. Keine Veränderung. Der Reim ist reines ar (ir, ur).
Pause bei 4—7, 11, 13, 19, 27 und 34 aufgehoben.
S. IjV. Der Ausfall des Absatzes nach V. 16 wird durch Teilung
von V. 1 bei (T . > .'.'■ wettgemacht. Der Reim ist fast durchwegs An
Ihm) und nur in dem Verspaar 13, 14 durch är, in V. (16), 17 durch
ain ersetzt Pausen au fhebung nach der Teilung in V. 1, dann V. 2,
4, 6, 9, 13, 19, 26, 47, 63.
S. LVI. Zwei unterlassenen Verstrennungen nach V. 46 und 91
stehen drei neue Teilungen in V. 22 bei \fM, V. 40 bei 3uÜJ' und
V. 66 bei ^y«jüJ gegenüber. Die Verszahl ist also um eins erhöht,
wozu aber die Ueberschrift bei Zam. nicht stimmt. Die Sure zerfällt
in zwei große Reimgruppen. Die erste reicht bis V. 43 und besteht
aus lauter kurzen, meist zweiteiligen Absätzen von verschiedenem
Reim (wobei aber die Binnenreime mit in Betracht kommen), als:
V. 1—3 waqi'ah, kädibah, jatid&b, rftfi'ah; 4, 5 njjA und assa; 6, 7
attah und atah; 8 zweimal mairaanah; 9 zweimal mas'araah ; 10 — 14
flu (Im, in); 15 mit i^yay» fallt aus dem Reim, wenn man es nicht
mit dem vorangehenden U^ "il koppelt; 16—23 ün (in); 24 mit
U^3ii fällt aus dem Reim; entweder ist das vorhergehende bj«»-.<
mit a zu lesen oder die Akkusativendung zu unterdrücken, was auch
im Qasldenreira angeht; 25 zweimal L/L.; 26 zweimal Ini; 27 — 30
üd, Od, Üd, üb; 31—33 irah, ü'ah, ü'ah, ü'ah; 34 ohne Reim; 35,
■
ftivERSirr
K. Vollen, Volkssprache and Schriftsprache im alten Arabien 43
36 ara, aba; 37—39 in; 40 zweimal ai; 41—43 viennal im(i). Die
zweite Gruppe von V. 44 an reimt mit in (ün, im, Um). V. 1 , 3 — 6,
10, 13, 15, 17—20, 24, 27—32, 34, 35, 36, 38, 40—42, 47, 49, 51,
52, 60, 65, 74—77, 80, 82, 83, 85, 87, 89, 92, 98 sind an den Aus-
gängen sowie auch die neuen Teilungen in V. 22, 40 und 66 mit
Pausen verbot belegt
S. LVU. Bei Zam. entfallt die Teilung hinter V. 19 und wird
dorch eine andere nach v&^JI in 13 ersetzt. Der Reimcharakter
besteht im allgemeinen aus einem rhythmischen Wechsel von im (in,
ün) und Ir (ür). Nur die neue Versteilung in V. 13, die mit dem
vorangehenden ^ im gleichen Verse ein Reimpaar bildet, und die
zwischen den rukü' 3 und 4 liegende Gruppe V. 19 — 25 fallen aus
diesem Wechsel heraus; in dem letztgenannten Stücke bilden die
Reime die Sequenz (id), Ür, im, flr, Id, id (25 Mitte), 1z. Das Pausen-
verbot liegt auf den Versausgängen 22, 23 und 28.
S. IA'III. Die entfallende Teilung hinter V. 2 ist durch eine an-
dere bei a -oJ^i in V. 21 ersetzt. Der Reim ir (ür) wechselt anfangs
mit im (in); nur V. 7 (rukü') hat id. Von V. 13 an herrscht aus-
schließlich Im (ün, in). Durchaus Pausenhaltung an den Versenden.
S. MX. Keine Veränderung. In den ersten sieben Versen der
Sure herrscht ein aus den Kiementen Im (in), ir, ab und ftr ver-
schränktes Reimsystem, das mit Berücksichtigung der Binnenreime
V Ü*JI V. 1, v*j V. 6, b-/ t J^-Lll und 4^L)h V. 7 folgende Se-
quenz zeigt: Im, Ab, ftr, ftr, ab, in; ab, Ir, ül, 11, Ül, ab. Der Rest
der Sure reimt auf 1m (in, ün). Kein Pausenverbot.
S. LX. Keine Veränderung. Der Reim besteht aus zwei Ele-
menten, 11 und Im, die in unregelmäßiger Verschränkung auftreten.
Beachtenswert sind auch die Binnenreime jy- Jt und (^ < )l_ v - in V. 1
und j*Xt in V. 7; in den Versen 7 und 12 können durch die Um-
stellung der beiden letzten, syntaktisch gleichwertigen Wörter ür an
die Stelle von im kommen ; desgleichen bekäme auf dieselbe Weise
das id von V. 6 an dem 1z in V. 5 eine Stütze.
S. LXI. Keine Veränderung. Der Reim ist einheitlich im (ün. In)
bis auf V. 4 mit fls, das aber nach Völlers' Vorschlage durch Lesung
von **f für das gleichbedeutende o°yj* eliminiert würde. Pausen-
verbot hinter V. 11 und 12.
S. LXII. Keine Veränderung. Reim im (in, ün). Pause nach
V. 2 aufgehoben.
S. 1 .X III. Keine Veränderung. Reim in.
COßNEU UHIVERSlTY
44 Gott gel. Ade. 1909. Kr. 1
S. LXIV. Keine Veränderung. Reim in der ernten Sürenhälfte
bis V. I" ir und in, in der zweiten im und in. Pausenverbot nach
V. 17.
S. LXV. Zwei aufgehobene Teilungen nach V. 2 und 10 sind
durch andere bei \sfJ9 in V. 2 und \J>6 in V. 1 1 ersetzt. Die Reim-
anstoße verschwinden dadurch; der Reim ist & nach der Norm &i t
indem die Üi Formen des offiziellen Textes mit Gleitvokalen zu
sprechen sind, wie li-1^ zeigt Der letzte Konsonant ist bis auf
drei Fülle r. Das Akkusativ-ä ist durch den Reim auf ^'j>\ V. 6
gesichert.
S. LXVI. Keine Veränderung. Die Sure zerfällt in sechs zwei-
teilige Gesätze mit verschiedenem Doppelreim, und zwar der Reihe
nach SniO, irt, Ära (das zweite Glied ist yi V. C Mitte), ün(ö), irt,
in(ä) (dreiteilig; aber nach V. II steht Pausenverbot!).
S. LXVU. Keine Veränderung. Der Reim ist in V. 1—21 ir (wo-
zu auch ^jj V. 9 Mitte gehört), in V. 22—30 im (in, ün). Pausen-
verbot hinter V. l f 2, 7, 16.
S. LXVIII. Keine Veränderung. Reim un. Aufgehobene Pausen
bei V. 1, 5, 10—13, 17, 20, 21, 23, 24, 26, 37, 42, 44.
S. LXIX. Keine Veränderung. Dem Reimcharakter nach zerfällt
die Sure in zwei große Gruppen, deren erste, V. 1 — 32, bei Fest-
haltung des Reimausganges auf h, drei Unterabteilungen hat; die
erste dieser Abteilungen V. 1—3 reimt auf ftqqah, die zweite V. 4
bis 29 nach der Norm *!*£ mit wechselnden Konsonanten ') , die
dritte V. 30—32 auf üh (Binnenreim in V. 30). Die zweite Sürcn-
hälfte hat den Ausgang im (ün, in). Pausenverbot hinter V. 1, 6, 11,
13—16, 22, 30, 31, 33, 35, 36, 38—41, 44, 45.
S. LXX. Keine Veränderung. Die Sure zerfällt in zwei Hälften,
davon die erste in verschiedene kleinere Abteilungen, die folgende
Sequenzen zeigen: V. I — 3 vier Reime der Norm $di mit wechseln-
den Konsonanten (Binnenreim fcj* in V. 1); V. 4 ist ohne Reim und
sollte wohl mit V. 5 zusammengezogen sein; V. 5 — 10 vier Reime der
Norm X-jJ bei wechselnden Konsonanten; die vierte Zeile dieses
Gesätzes hat außer dem Knd- noch zwei Binnenreime der Norm ^
mit h als vorletztem Konsonanten; V. 11— 14 vier Reime auf ih(i);
l) Auf die besonderen Reim Verhältnisse dieser Gruppe hat schon I>. II.
Müller «Die Propheten« I S. 54 aufmerksam gemacht
COfiNEU UNNÜtan'
K Vollen, Volkupruhe und Schriftiprache im alten Arabien 45
V. 15— 18 vier Reime auf ft; V. 19 — 21 drei Reime auf ß'A. Die
zweite Sflrenbälfte zeigt den gewöhnlichen in-Reim., Pausenverbot bei
V. 1, 2, 6, 8—13, 15—17, 19, 21—26, 32, 36, 38, 40, 42, 43.
S. LXXI. Zwei Versenden, 22 und 25, entfallen. Eine neue Teilung
in V. 5 bei >,-^ 3 . Die Verszahl sinkt auf 28, was die Ueberschrift
bei Zam. anerkennt. Die Sure beginnt mit einem vierzeiligen Gesät/
des Ausganges im (in). Von V. 5 bis zum Schluß ist der Reim ärft
(einmal V. 24 ala) mit einem scchszeiligen Zwischenspiel V. 14 — 10
(Noahs Schilderung von Allahs Schöpfung), in denen die ungerad be-
zifferten Versenden (15, 17, 10) auf ajä reimen, während die gerade
Nummern tragenden damit assoniercnde Zwischenreime (ftqa, ätA,
ata) aufweisen. Das Versende 23 mit I. — i fällt aus dem Reim und
wäre wohl richtiger anstatt des gut reimenden Ausgangs von 25 zu
streichen. Die Endigung von V. 22, die bei Zam. ebenfalls entfällt,
klingt mit a'a wohl an den Hauptreim ära an; durch ihre Aufhebung
ist die Klangreinheit aber doch wesentlich gebessert. Pausenverbot
nach V. 2, 3, 5 Mitte, 7—10, 14, 16, 18. Die letztgenannten drei
Stellen fallen mit den Zwischenreimen des Intermezzos zusammen.
S. IAXII. Die entfallende Teilung nach V. 22 ist durch eine
andere in V. 26 bei ljjl ersetzt; die einzige Reimstorung ver-
vhwiudet somit Der Reim ist von der Norm SU* bei wechselnden
Konsonanten; der letzte ist aber meistens d, häufig auch b. Aufge-
hobene Pausen hinter V. 1—13, 15—18, 23, 26, 27.
S. LXXUI. Keine Veränderung. Der Reim geht nach der Norm
%*i, wobei aber der letzte Konsonant nur zweimal, V. 13 und 17,
ein anderer als 1 ist. Nur V. 1 mit ,)*2jl und V. 20 mit ^^ treten
aus dem Reim; diesen beiden Ausnahmen zu Liebe fällt Völlers in
seiner Rekonstruktion die Akkusativendung bei allen Endungen der
Sure. Nun ist aber V. 20, wie sein Inhalt erkennen läßt und Nöldeke,
Gesch. d. Q. 78, nachgewiesen hat, der Sflre erst nachträglich ange-
hängt, kommt also für die Ermittelung des ursprünglichen Reim-
charakters nicht in Betracht. V. 1 hat aber eine so sehr von jedem
Anklang an die Übrigen Versausgänge entfernte Endung, daß Vollem
sie erst, eben um eine Art von Gleichheit herzustellen, >aus Gründen
des Reimsc zu >*«pl umgestalten muß (S. 105). Alle Wahrschein-
lichkeit spricht auch hier, wie an so vielen anderen Stellen des
Qurans, für die Crsprünglichkeit des End-;\. Pausenverbot findet sich
hinter V. 1 (!), 2, 3, 12, 17.. .
COßNEll UNIVERSITY
4« QOtt gel. Ade. 1909. Nr. 1
S. LXX1V. Entfallende Absätze nach V. 31, 32 und 33; neue
Teilungen in V. 41 bei IL>,, V. 42 bei ^y«UÜi, V. 51 bei V/äH*
und V. 54 bei Iji Jd Die Verszahl erhöht sich auf 56. Die Sure
zerfällt in mehrere verschieden reimende Absätze: V. 1 — 7 sieben-
mal ir (ur); V. 8— 10 dreimal flr (ir); V. 11 — 17 siebenmal ktt
(ndA); V. 18 — 40 cinnndzwanzig-(= 3x7)mal ar (dazu ge-
hören auch ßs in V. lb und ^jl in V. 23); V. 41 — 50 zehnmal in
(Ün); störend wirkt hier die neue Endung «i**,, derzufolge man für
die übrigen Ausgänge dieser Gruppe die Aussprache inä erwarten
könnte, wenn nicht V. 41, 47, 48 damit unvertraglich wären; V. 43
mit J~ reimt noch in die frühere Gruppe, ist aber vielleicht mit
V. 44 in öinen zusammenzuziehen; V. 51 — 55 zeigen wieder sieben-
mal arah (irah). Aufgehobene Pausen hinter V. 1—6 (!), 8, il (!),
11—15, 18—24, 35—39, 41 Mitte, 42 Mitte und Ende, 44—47, 50,
;">1 Mitte, 52.
S. I.XXV. Bei Zorn, entfällt die Teilung hinter V. 34, wohl nur
irrtümlich, da laut Ueberachrift die Verszahl vierzig bleiben soll.
Auch diese Sure weist mehrere Gruppen mit verschiedenem Reim
auf. V. 1—6 hat sechsmal imah (ftnah); V. 7—13 siebenmal ar;
V. 24, 15 zweimal irah; V. 16 zweimal einen Reim der Norm ^>jü,
wobei die Konsonanten von £*& variieren; V. 17 — 19 dreimal ftnah;
V. 20— 25 sechs Reime der Norm *l*li mit rah am Ende; V. 26
bis 30 (rukü') sechsmal ftq (einschließlich von ^UJl in V. 29);
V. 31—39 zwölfmal (= 2x6) ft. Pausenverbot bei V. 1, 7, 8, 9,
14, 20, 22, 24, 26—29, 31, 32, 37, 38.
S. LXXVI. Keine Veränderung. Der Reim ist durchaus irft und
ilft bis auf die beiden letzten Verse, die auf im& ausgehen. Aufge-
hobene Pausen bei V. 12, 15 und 30.
S. LXXV1L Keine Veränderung. Kleine Reimgruppen: V. 1—6
sieben Reime der Norm Ü (einschließlich von ÜXm in V. C); die
ersten fünf Verse zeigen außerdem einen Binnenreim auf ftt(i). V. 7
Bteht isoliert mit dem Ausgang öij. der in S. XXXVII, LI und LH
für den Abschluß der Anfangs beschwörung charakteristisch ist. V. 8
bis 12 fünf Reime der Norm siU-4, V. 13, 14 zweimal ^yJJ. V. 15—24
zehnmal in (On). V. 25—27 dreimal att. V. 28, 29 zweimal in (ün).
tORNfU-UNIVERSlIY
K. Vollen, VoIVupracb« and Schriftsprache im alten Arabien 47
V. 30, 31 zweimal abi. V. 32, 33 zweimal £. V. 34—50 in (ün).
Pauaenverbot hinter V. 1—6 (!), 8—10, 20—22, 25, 26, 30, 35, 41.
S. LXXVIII. Die Teilung hinter V. 40 Mit weg, die Verszahl
verringert eich auf vierzig. Der Reim zeigt eine Einleitungsgruppe
von fünfmal Ün (im); dann folgen durchwegs Ausgänge der Norm
a + Konsonant + ft; bis V. 18 Überwiegt ftjft, von V. 19 an ftbä; die
anderen vorkommenden Ausgänge erscheinen nur als Zwischenreime.
Die Pausen hinler V. 2, 4, 6—10, 12—15, 17—19, 21, 22, 24, 25,
27, 29, 31—33, 36 sind aufgehoben.
s. I.W IN. Keine Veränderung. Die Reimgruppen sind folgende:
V. 1 — 5 fünfmal die Norm üi, abwechselnd mit dem Binnenreim ftti.
V. 6— 14 neunmal die Norm lÜB, wobei V. 11 wohl iyyi zu sprechen
ist. V. 15—26 zwölfmal ä. V. 27—32 siebenmal aha, wobei li(c)ü
in V.31 mitgezählt ist. V. 33 teilt sich in alakum-amakum. V. 34— 41
achtmal ä, V. 42 — 46 fünfmal ähft. Pausenverbot bei V. 1—5, 6, 8,
13, 18, 28, 29, 32, 35, 37, 38, 40.
S. LXXX. Der Ausfall der Teilung nach V. 18 ist durch eine
andere bei ijU. in V. 15 wettgemacht. Reimgruppen: V. 1 — 10 a;
V. 11—23 elfmal arah, wozu amah in V. 13 and aqah in V. 17 nur
den Anklang bieten. V. 24 mit amah ist isoliert V. 25 — 31 zeigen
i —x, in V. 28 mitgezählt) acht Reime der Norm v Ii?. in denen b
als letzter Konsonant überwiegt. V. 32 mit araikum (vgl. V. 24) und
33 mit afahah sind isoliert. V. 34—37 viermal IM. V. 38—42 fünf-
mal arah. Aufgehobene Pausen hinter V. 3, 5, 8, 9, 13, 14, 15 Mitte,
19—21, 24—31, 34, 35, 38, 40.
S. LXXXI. Keine Veränderung. Die Sure zerfällt in drei
Gruppen: V. 1—14 Reim at, V. 15—18 Reim as, V. 19—29 Im (in,
ün). Pausenverbot bei V. 1—8, 10—13, 15—20, 25, 27.
S. LXXXD. Keine Veränderung. Reim V. 1—5 at, V. 6—18 im
(in) ; die zweite Zeile der letzteren Gruppe ist durch aka, V. 7, 8,
zweimal untergeteilt Pausenverbot hinter V. 1—4 (I), 6, 7, 9—11,
13, 14, 17.
S. LXXXUI. Keine Veränderung. Reim in (ün, Im, ün). Pausen-
rerbot hinter V. 1, 4, 5, 10, 12, 20, 22, 23, 25, 27, 32.
S.LXXXIV. Die TeUung bei V. 7 entfällt; die Ueberschrift bei
Zam. zählt aber trotzdem 25 Verse. Vier Reimgruppen: V. 1 — 5,
Norm sjj«4, wobei von Konsonanten nur das t fix ist; V. 8—15
siebenmal irA (die V. G, (7) und 10 stehen außerhalb des Reim-
■
rtiRHELiUNIVÜ&rf
48 <;--.••. gel. Anc 1909. Nr. 1
Zusammenhangs); V. 16 — 19 /äZ; V. 20—25 ün (Im). Aufgehobene
Pausen nach V. 1—4, 8, 10, 11, 16—18, 20, 24.
S. LXXXV. Keine Veränderung. Reim Id, einigemale durch
Assonanzen abgelöst (V. 1, 10, 11, 19, 20, 22). rnuseneinstellung bei
V. 1, 2, 4—6, 8, 14, 15, 17, 19, 21,
S. L.XXXVI. Keine Veränderung. Drei Reimgruppen; die erste
V. 1—10 zeigt die Norm i*tt mit wechselnden Konsonanten (V. 5
fällt ganz aus der Reihe); die zweite Gruppe V. 11 — 14 reimt nach
der Norm ^jä bei wechselnden Konsonanten; die dritte V. 15 — 17
geht auf aidä aus. Pausenverbot nach V. 1—3, 6, 9, 11, 12, 13, 15.
S. LXXXVII. Keine Veränderung. Reim durchwegs Ä. Aufge-
hobene Pausen hinter V. 1—4, 6, 10, 11, 14, IG, 18.
S. LXXXV1II. Keine Veränderung. Kurze Gcsätze mit verschie-
denen Reimen: V. 1 — 5 fünfmal Norm «jxb; V. Ü, 7 zweimal l 1 ;
V. 8—12 fünfmal Norm U*b; V. 13, 14 zweimal ü'ah; V. 15, 16
zweimal Qfah (t als 'ibdäl für f häufig); V. 17—20 viermal Norm
^Jjii; V. 21, 22 zweimal ir; V. 23, 24 zweimal ar(ä); V. 25, 26
zweimal abahum. Pause hinter V. 2—4, 6, 8—10, 13—15, 22, 23
aufgehoben.
S. LXXXIX. Bei Zam. entfallen die Absätze nach V. 14 und 16;
neue Teilungen bei jiüJi^' in V. 1 und bei ^UÜ in V. 25. Wieder
kurze Reimgruppen: V. 1—4 als Eingangsbeschwörung fünfmal y-;
V. 5 — 13 achtmal ad, dazwischen einmal ab; V. 15, 17 zweimal anl;
V. 18, 19 Im, in; V. 20 — 23 zeigen viermal je einen Doppelendreim
der Norm V*i : V. 24 und die Teilung in V. 25 reimen nicht; V. 25,
26 zweimal adQ; V. 27, 28 innah, iyyah; V. 29, 30 zeigen viermal i.
Pausenverbot nach V. 1 Mitte und Ende, 2, 5—12, 18—20, 22, 25,
27, 29.
S. XC. Keine Veränderung. Vier Reimgruppen: 1. siebenmal
Ö-L V. 1 — 7 (darunter öJ niit apokopierter Kasusendung); 2. Zwei-
mal Hin V. 9, 10; 3. sechsmal llll V. 11— IG; 4. Norm Unü
V. 17—20 amah, anah, amah, adah. Aufgehobene Pansen hinter
V. 1— 3, 8, 9, 11, 13—15.
S. XCI. Keine Veränderung. Der Reim ist nicht hä, sondern
ahll durch alle fünfzehn Verse. Pausen aufgehoben bei V. 1—9, 11,
12, 14.
.
GKNEU. UMVERSITY
K. Tollen, Volluapracbe und Schriftsprache im alten Arabien 49
S. XCII. Keine Veränderung. Reim durchwegs &'). Pausenverbot
nach V. 1—6, 8, 9, 12, 15, 17, 19.
S. XCÜI. Keine Veränderung. Reim in V. 1—8 achtmal ft, in
V. 9, 10 zweimal ar; V. 11 reimt nicht Pausenverbot bei V. 1, 2.
S. XCIV. Keine Veränderung. Reim viermal JSy^, zweimal yusrft,
zweimal <,«»,... Die Pausen hinter V. 1 — 3, 5 und 7 sind aufgehoben.
S. XCV. Keine Veränderung. Reim in (Qn, im). PAUse aufge-
hoben nach V. 1 — 3 und 5.
S. XCVI. Keine Veränderung. Reim zweimal aq, viermal am
<j^ in V. 4 mitgerechnet), neunmal ft, viermal j^jL. V. 19 reimt
nicht. Pause verboten bei V. 3, 4, 6, 9, 11, 15, 17, 18.
S. XCVII. Keine Veränderung. Reim ,*. sechsmal in fünf Versen
(auch jjjül in V. 3). Pausenverbot bei V. 1, 2.
S. XCVUI. Bei Zam. fällt der Absatz hinter V. 7 weg und ist
ersetzt durch eine Teilung von V. 2 bei i^Im. Der Reim zerfällt in
zwei Gruppen: 1. ayyinah, ahharah (?), ayyiinah, ayyinah, ayyimah
(V. 1 — 4); 2. ariyyah, ariyyab, arabbah (V. 5—8). Pausenverbot
nach V. 1.
S. XCDC. Keine Veränderung. Die erste Gruppe V. 1 — 5 zeigt
den Reim alaba, wozu V. 6 mit alahum eine Art Abschluß bildet;
die zweite Gruppe V. 7, 8 zeigt doppelten Kreuzreim alft-arah, Alft-
er.! h. Pausenverbot nach V. 1, 2, 4.
S. C. Keine Veränderung. Vier Gesätze: 1. (V. 1—3) ati-abbil,
ali-adbä, aü-ubha; 2. (V. 4, 5) arna-aq'ä, atna-am'ä; 8. (V. 6—8)
dreimal Od(Ü); 4. (V. 9 — 11) dreimal ir. Pausenverbot nach V. 1 — 5,
9, 10.
S. CI. Bei Zam. in V. 1 bei Ii,üüt, V. 5 und G bei LLgt^ neue
Teilungen, daher Erhöhung der Verszabl auf elf. Die Reimfolge zeigt
dreimal ftri'ah, zweimal dt (US), viermal **iL, wobei die beiden ersten
Glieder je von dem vorantretenden Zwischenreime ftzinuh begleitet
und. Pausenverbot bei V. 3, 5 Mitte, 6 Mitte.
S. CIL Keine Veränderung. Der Reim setzt mit zweimal jJl. ein,
nm dann in das gewöhnliche Qn (in, im) überzugehen. Pause bei
V. 1, 3, 6, 7 aufgehoben.
1 1 Auf zwei besondere Reimgruppen weilt D. H. Müller »Die Propheten«
I S. '■:<, Arun 1 hin.
« ■ *u. ff Am. 1IW. »r. 1 4
EU UNIVERSirr
60 Gött gel. Am. 1909. Nr. 1
S. CI1I. Keine Veränderung. Reim dreimal ^ Pausenverbot
nach V. 1 und 2.
S. CIV. Keine Veränderung. Reimfolge zweimal azah (Binnen-
reim •!**), zweimal adah, zweimal amah, viermal adah. Die Pausen
hinter V. 1, 2, 4, 6, 8 sind aufgehoben.
S. CV. Keine Veränderung. Reim 11. Pausenverbot bei V. 2, 3, 4.
S. CVI. Die Teilung hinter V. 3 ist bei Zam. nach o^Jjl in
V. 2 verschoben. Der Reim ist ai (au) + Konsonant + i ; die Pausen
hinter V. 1 und der neuen Teilung sind aufgehoben.
S. CVII. Keine Veränderung. Reim in. Pausenverbot bei V. 2,
4, 5, 6.
S. CVI1L Keine Veränderung. Reim £L
S. CIX. Keine Veränderung. Als Reim dürfte nur fln (in) zu
betrachten sein; die Versendungen 3, 4 sind ohne Reim, denn die
Uebereinstimmung des Ausganges in V. 3 und 5 wird durch die Iden-
tität der beiden Verse überhaupt alB Reim verdächtig. Pause hinter
V. 1, 2, 4 aufgehoben.
S. CX. Keine Veränderung. Reim anscheinend a + Konsonant
+ ft; V. 1 reimt nicht Pausenverbot hinter V. 1 und 2.
S. CXI. Keine Veränderung. Reim viermal a + Kons. + ab, dann
als Abschluß asad. Pausenverbot hinter V. 3.
S. CXJI. Keine Veränderung. Reim ad, nach dein Typus jJS,
wozu auch V. 3 Mitte zu rechnen ist Pausenverbot hinter V. 3.
S. CXII1. Keine Veränderung. Der Heim nach der Norm j^i
ist symmetrisch verteilt: zweimal aq, einmal ad, zweimal ad. Alle
Zwischenpausen sind aufgehoben.
S. CXIV. Keine Veränderung. Der Reim ist siebenmal ftsi (V. 4
Mitte mitgerechnet). Alle Zwischenpausen sind aufgehoben.
Ich denke, diese Vergleichung der beiden Rezensionen zeigt klar,
daß Völlers* ReimÜbersicht und seine daraus gezogenen Folgerungen
allzusehr durch den Zufall bestimmt sind, der ihm die Flügelsche
Ausgabe vorlegte; hätte Völlers die Versausgänge der Leesschen
KaäSftfausgabe zur Grundlage seiner Betrachtung gemacht, so wäre
er schon zu wesentlich anderen Ergebnissen gekommen. Ich glaube
aber auch gezeigt zu haben, daß einer Verwertung der quraniachen
Reime zu sprachlichen Erörterungen vor allem einmal eine von den
Zufälligkeiten der jeweiligen Verscinteilung unabhängige Erforschung
der auf diesem Gebiete herrschenden akustischen und zahlenrhytluni-
schen Regeln oder Gesetze voranzugehen haben wird. Meiner Mei-
glc
_.'"0fcNfU.UNMB5ITV
K. Voller*, Volks* pr&cfao and Schriftsprache im ilteo Arabien 51
nung nach wird bei dieser Erforschung anch die von D. H. Müller
aufgedeckte Strophik des Qurans, vielleicht mit einigen Modifikationen,
eine wichtige Rolle spielen. Jedenfalls aber geht aus meiner Gegen-
überstellung der beiden Rezensionen hervor, wie wenig die Flügel-
whe Quranausgabc unbeschadet ihrer unleugbaren Verdienste, den
Anforderungen philologischer und literarischer Kritik entspricht Die
Dringlichkeit einer wirklich kritischen, den Ergebnissen der Wissen-
schaft in vollem MaGe Rechnung tragenden Textedition, die nicht
nur eine Uebersicht der Textvarianten, sondern auch vergleichende
Angaben der Verseinteilung, der Abschnitte, der RukÜ'vermerke und
last not least der Pausenlesezeichen in den verschiedenen Rezensionen
vermitteln und veranschaulichen müßte, könnte garnicht drasti-
scher und einleuchtender demonstriert werden. Ist es nicht erstaun-
lich, daß das heilige Buch einer WeUreligion , die mit jener der
europäischen Zivilisation in Ursprung, Anlage und Entwicklung die
nichtigsten Dinge gemein hat, eines der hervorragendsten Monu-
mente einer Weltsprache von kaum vergleichlicher Verbreitung trotz
dem hohen Stande der heutigen arabischen Philologie es noch nicht
zu einer den wissenschaftlichen Bedürfnissen auch nur halbwegs ge-
nugenden Textwiedergabe gebracht hat? In dieser Tatsache aber
liegt die Begründung des grund sä tz liehen Einwandes, den ich gegen
Völlers' Aufstellungen und Schlußfolgerungen, so weit sie sich auf die
Reime des Qurans als Dokumente sprachlicher Eigenheiten beziehen,
zu erheben genötigt bin.
Dazu kommt aber noch, daß meines Erachtens das Wesen des
quranischen Reims in Völlers' Darstellung durch eine viel zu sehr am
Aeußerlichen haftende und allzu mechanisch vorgehende Beobachtung
verdunkelt wird. Wenn er z. B. bei S. XIX für V. 2—34 und 42—98
die Reimgestalt an (ä) verzeichnet, so wird er der Tatsache, daß
hier in Wirklichkeit zwei gänzlich verschiedene Reimcharaktere vor-
liegen (vgl. meine Darlegungen im betr. Absatz), nicht gerecht.
Ebensowenig ist der in S. XLVIII vorliegende Reim der Norm
ij*i durch den Vermerk an (ä) genügend gekennzeichnet; in S. XL VII,
wo Völlers lahum, ahum u. dgl. notiert, herrscht in Wirklichkeit der
Ausgang Alahum u. s. w. Zu solchem Notierungssystem wird Völlers
zum Teil auch durch die Annahme geführt, daß in den qur&nischen
Suren grundsätzlich Reimeinheit vorliege oder ursprünglich vorge-
legen habe, somit bei der Rekonstruktion womöglich wieder herge-
stellt werden müsse. Daraus folgt dann aber weiter die Nötigung
sehr weitgehende Assonanzen anzunehmen , die ihren Namen aber
vbr mit Unrecht führen, da kein wie immer konstruiertes Gehör
4'
■
62 GOtt. gol. Ade. 1909. Nr. 1
z. B. einen Anklang zwischen im und flq wahrnehmen kann. Ich habe
oben an verschiedenen Suren gezeigt, daß diese angeblich einheitli-
chen Assonanzen in Wirklichkeit verschiedenen Keimsystemen ange-
hören, die mitunter sogar inhaltlich auseinander gehalten werden
können. Wer Sinn und Gehör für dergleichen hat, wird nach meinen
flüchtigen Darlegungen stellenweise schon recht komplizierte und
kunstvolle Gestaltungen wahrgenommen haben, deren Existenz auch
für weitere Geltungsgebiete im Quran vielleicht durch gründlichere
systematische Untersuchungen bestätigt werden wird. Ebenso wie
die Reimeinheit fUr die Versausgänge muß ich feiner den Reim-
zwang, den Völlers vorauszusetzen scheint, bestreiten. Es gibt im
Quran, wie ich oben an einigen Fällen gezeigt habe, Verse genug,
die jeder Einreihung in den Gleichklang spotten; häufig stehen sie
am Ende eines Strophengebildes. Auch hier dürfte genauere Beob-
achtung manche interessante Momente zu Tage fördern.
Darin stimme ich Vollere aber unbedingt zu, daß die Reime des
Qurans in der Schreibung des offiziell überlieferten Textes einer ent-
stellenden Ueberarbeitung unterzogen sein müssen, die im Sinne einer
totalen Unterdrückung aller Pausalformen bis auf geringfügige Reste
(z. B. *1> für das Pronominalsuffix der ersten Person in S. LXIX
19, 20. 25, 2G, 28, 29 oder ly&t S. XXX III 10 u. dgl. m.) er-
folgte. Ob sie absichtlich oder aus bloßer Nichtachtung der Reim-
gebilde geschah, läßt sich wohl kaum mit Sicherheit bestimmen ;
jedenfalls waren die Bearbeiter keine philologisch geschulten Leute,
denn ihr Werk ist, wie Vollere zeigt, Stüin perarbeit. Für die Re-
konstruktion reiner Reime genügt jedoch die Anwendung jener Pau-
salregeln, die auch im Qasldenreiin Geltung haben. Die auf diesem
Wege sich ergebenden Wortformen gehören immer noch der 'Ara-
biyyah an; zur Einsetzung ausschließlich vulgärer Formen geben die
Reim Verhältnisse nirgends gegründeten Anlaß, ja gerade sie sichern
nicht selten die Aussprache der Trabendungen, wie z. B. S. XIX,
XLV1I u. Ö. An anderen Stellen, wo Vollere apokopierte Formen
einsetzt, geschieht dies nur der Theorie zu Liebe, ohne daß der
Reim dazu nötigte; ich habe oben gelegentlich auf S. XIV 1—6,
L42.43, LI 5,6 LIIl— 10, LXXX 34— 37, LXXXII 7,8, LXXXIX 1—
4, CVI, CXIV hingewiesen, wo die Kasusendungen im Gleichklang
bleiben. Aber auch die unleugbar große Menge gesichert Btummer
Endungen (die übrigens zum größten Teil auf den Bcqueralichkeits-
reim ün (in) entfallen) kann nicht als eine spezifische Erscheinung
des Vulgarismus gedeutet werden, sondern bleibt durchwegs im
Rahmen der poetischen Sprache. Selbst die Apokope der Akkusntiv-
CORHfÜ UHIVER^Tr
K. Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten Arabien 63
endung, auf die Vollere so großes Gewicht legt, würde aus diesem
Rahmen nicht hinaustreten. Zwar herrscht in der Poesie unverkenn-
bar das Bestreben, die Endstellung des indeterminierten Akkusativs
bei stummem Reimausgange zu vermeiden; das wird wohl in dem
syntaktischen Charakter des Akkusativs als Casus adverbialis be-
gründet sein, bei dem die Wortstellung im Satze und damit die Un-
zweideutigkeit des Sinnes nicht in jenem Grade gesichert ist, wie bei
den beiden anderen Deklinationsfällen. Tatsächlich hat sich ja auch
in der Vulgärsprache die Akkusativendung um vieles länger und häu-
figer erhalten, als die übrigen Träberscheinungcn. Immerhin kommt
aber auch im Qa9idenreime die Apokope des Akkusativ-ä vor. Dem
schon von Nöldeke, Gesch. d. Q. 28 Anni. 2 beigebrachten Beiego La-
bidXXl4 kann ich zu weiterer Bekräftigung in der Eile nur den
Hinweis auf Tarafah V >. Zuhair App. XX 3, Imr'ulqais App. 12 und
XIX 26, al-'Afwah Nas. »T Z.5 und MuUlammis XV 13 anfügen, was
vorläufig genügen mag. Freilich erscheint diesen wenigen Stellen
gegenüber die von Völlers S. 164 zusammengestellte Reihe jener
Quranverse (darunter vier ganze Suren), in denen die Reimnötigung
seiner Ansicht nach die Fällung des Akkusativ-ä gebieterisch erfor-
dert, als unverhältnismäßig lang, wenn Bio auch meines Erachtcns für
den vulgären Charakter der quränischen Wortformen nicht beweisend
wäre. Bei näherer Betrachtung verringert sich aber die Zahl dieser
Beweisstellen ganz wesentlich. In der Verseinteilung bei Zam. ent-
fallen die betreffenden Reimanstöße, wie aus der oben angestellten
Vergleichung erhellt, zum allergrößten Teile; damit verlieren sie von
vornherein ihre Beweiskraft und sind daher aus der Volloreschen
Liste auszuscheiden ; ebensowenig beweisen natürlich die bei Zam.
ii' i] hinzukommenden Unregelmäßigkeiten II 16 und IV 3, da sie durch
dal Teilungssystem bei Fl. hinfällig gemacht sind. Aber auch für
die sowohl bei PL wie bei Zam. verbleibenden Stellen (davon abge-
sehen, daß diese wieder durch eine dritte Rezension außer Kraft ge-
setzt werden können) habe ich bei S. LXXIII und CX, sowie bei den
Versen XXXV 37—45, LVI 25, 35, 36 und LXVI 5 die selbständige Be-
rechtigung ihrer Endungen im Reimaufbau der betreffenden Suren
oben dargelegt. Eine unzweifelhaft zwingende Nötigung zur Apokope
des Akkusativ-ä besteht somit nur für die beiden Verse LVI 24 und
XL* 6. So wenig man nun aus den oben zitierten Dichterstellen
schließen darf, daß Labid oder Mutalaminis eigentlich ohne Trab
Gesprochen haben, so wenig ist beim Propheten und seiner Offenha-
run? ein solcher Schluß aus einzelnen (oder auch zahlreicheren) Reim-
fillea anhängig- Und so gewiß auch die Reimendungen des Quräns
in der überlieferten Form das Produkt einer absichtlich oder unbe-
COF.h
M Gült gel. An/. 1900. Nr. 1
wüßt entstellenden Umformung sind, so darf man diese Tatsache doch
nicht im Sinne der vulgären Urabfassung deuten, so lange die durch
die Qaaidenreime gesicherten Regeln der 'Arabiyyah für die Rekon-
struktion reiner Reime (und deutlicher Assonanzen) genügen. Es
ist wahr: Hatte der Prophet iLi trb" i)'^ J H> wirklich waätA'arrrns-
äaib ausgesprochen, so hätte er ja wohl trotzdem in einem Reimkom-
plex mit der Endung & saiba sagen können; aber daß er ganze
Suren oder Strophen auf den Reim des Akkusativ-a aufbaute, wäre
dann undenkbar. Gerade die S. XIX, der Vollere den soeben zi-
tierten Satz entnimmt, ist ein Beispiel dafür; man kann doch un-
möglich annehmen, daß Muhammad dem einen Anfangsreim Qj'i zu
Liebe die übrigen G8 (nach Völlers 90) in Krage kommenden Verse
in eine Kasus-Endung hätte auslaufen lassen, die seiner Sprache, in
welcher er den ganzen Quran offenbarte, fremd war; auch ein Stümper
würde in solchem Falle lieber das £ine unbequeme Wort zu ver-
meiden wissen. Gerade der ausgedehnte Gebrauch der Akkusativ-
endung im Reime ist vielmehr ein Beweis für ihre Verwendung in
der lebendigen Sprache des Propheten.
Alle Gründe sowohl deduktiver Wahrscheinlichkeit als auch in-
duktiver Erforschung der Qurftnsprache an der Hand der Reime
sprechen also für die Bestätigung der historischen Nachrichten über
die Pereon, die nähere und weitere Umgebung des Verfassers und
des augenscheinlich in der Text Überlieferung und in der Darstellung
der national arabischen Philologie vorliegenden Sachverhaltes : daß
nämlich Muhammad die Sprache der Quraiä, d. i. die mit dem Trab
versehene, aber sonst in vielen Einzelheiten von der 'Arabiyyah des
Xajd abweichende beduinisch - patrizische Mundart des I.Iijh • ge-
sprochen und in seinem heiligen Buche verwendet hat; nur sind hier
die Eigentümlichkeiten dieser Sprache durch die sklavisch-getreue
Ueberlieferung einer von snobistisch-halbgebildeten und rechthaberi-
schen Redaktoren einmal eingeführten Orthographie und Orthoepie,
die auch die (mit gewissen Vorurteilen und Traditionen ohnehin nicht
recht vereinbaren) Reime nicht verschonten, verdunkelt, ja manchmal
zu einer Karrikatur der östlichen (taminiischen) 'Arabiyyah verzerrt.
Dem gegenüber stützt Vollere seine Theorie auf die Existenz der
Varianten, die er als Uebcrreste der Urfassung ansieht. Aber eben
dies scheint mir die allerunwahrscheiulichste I-ösung des Rätsels zu
sein, ja das Dunkel desselben noch zu vermehren, da ich für den
Fall der vulgären Urfassung des Qurans die isolierte Erhaltung ein-
zelner Stellen dieser Fassung nicht begreifen könnte; der Zahn der
Zeit, auf den Vollere sich beruft, reicht zur Erklärung der Tatsache,
COMiiL UNIVERSUM
K. Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im allen Arabien 55
daG nur ganz Vereinzeltes von der Urfassung auf uns gelangt ist,
nicht aus ; viel plausibler wäre dann die vollständige Vernichtung der
alten Tradition oder die Konstatierung prinzipieller Differenzen gegen-
über dein aktuellen Text. Gerade die Erhaltung der Varianten be-
weist aber, daG hier auffälliges, von der Übrigen alten Tradition in
dem ganz bestimmten Einzelfalle abweichendes vorlag. Solcher Ein-
zelfälle mögen ja ursprünglich noch mehr gewesen sein, aber sie
waren immer etwas singuläres. Auf Völlers' Frage >wie wären die
anerkannten Hüter der ältesten Ueberliefeiung dazu gekommen, die
erhabene Sprache des Gesandten Gottes durch ein volkstümliches,
ja plebejisches Idiom zu ersetzen ?< ist zu antworten, daG wir die
Uebnng der ausgebildeten islamischen Tradition und Legende nicht
auf die Zeit des Propheten und seiner unmittelbaren Nachfolger
übertragen dürfen. Textkritische und philologische Fragen, die hun-
dert Jahre später für das Weltreich des Islam von der höchsten,
ans Leben greifenden Wichtigkeit sein mochten, waren den Genossen
und den unmittelbaren Nachfolgen des Gottesgesandten gleichgültig.
Außerdem darf man nicht vergessen, daG die Ueberlieferungsverhält-
nisse des Quräns in und gleich nach seiner Entstehungszeit doch we-
sentlich anders gewesen sein müssen, als die fromme Tradition es
darstellt. Mit Recht macht sich Winckler, Arab. seinit orient 09
über die naiven Vorstellungen von der Tätigkeit der Quränredak-
toren, die ihren Text >aus Zetteln, Schulte rknochen, Palmblättern,
dachen Steinen und dem Gedächtnis der Menschen < zusammenstellten,
lustig. In den großen Handelsstädten Mekkah und Medinah sollte
das Gesetzbuch einer rasch an Zahl und politischer Macht zuneh-
menden Gemeinde keine regelrechte Aufzeichnung gefunden haben?
Aber die muhammedanische Tradition, das mittelalterlich-asketische
Ideal, in das sie hineinwuchs, brauchten diese Darstellung; ohne
solche Anneleute-Romantik hätte der islamische Passionsmylhos bald
seinen Heiz für Horasäner, Kufaner und Kairenser verloren. Die
moderne Forschung aber darf sich durch solche Geschichtskonstruk-
lionen nicht blenden lassen. Es kann ja garnicht anders sein, als
daG die >Offenbarungen« des Propheten, von der allerersten Zeit
etwa abgesehn , sofort aufgezeichnet wurden. Die verschiedenen
Nachrichten über nachträgliche Korrekturen und Widerrufe bestimmter
Vorschriften sind garnicht verständlich, wenn man jene > Sittenein falts-
Hrhilderungen< der Legende ernst nimmt. Wie die Aufzeichnungen
aber graphisch ausgesehen haben mögen, davon geben uns die Pa-
pyros/unde aus der Zeit der Eroberung Aegyptens eine Vorstellung.
I'aß nun bei der Vorlesung dieser Konsonantengerippe die Individu-
zhut der Leser, ihre Herkunft, Bildung, Konsequenz und Aufmerk-
co*„ .
56 Qött. gel. Ans. 1900. Nr. I
samkeit wesentliche und dabei bei einer und derselben Person wech-
selnde Abweichungen bewirken mußten, läßt sich denken. Als der
Kodex der Gesetze, unser Qurftntext, schon zusammengestellt war,
werden jene einzelnen Aufzeichnungen wahrscheinlich noch eine Zeit
lang unter den Leuten kursiert haben. Daß die offizielle Redaktion
von jenen individualistischen Zufallsvelleitaten keine Notiz nehmen
konnte, ist doch wohl begreiflich; aber wenn Völlers weiter fragt:
>Welche Gründe hätten vorgelegen, diese Verunzierung der ursprüng-
lichen Sprachform der Nachwelt zu überliefern«, so kann mnn erwi-
dern, daß die Rabulisterei der islamischen Theologen und Juristen
noch ganz andere Leistungen spitzfindiger, zum Teil oppositioneller
Pedanterie aufzuweisen hat. Die medinische Verborgenheit, in welcher
während der Zeit der umayyadischen Herrschaft die theologischen
Studien blühten, ohne einen nennenswerten Einfluß auf die politische
und soziale Entwicklung der Dinge ausüben zu können (vgl. Nöldeke,
Gesch. d. Q. 264 f.), begünstigte in hohem Grade die Pflege solcher
Kleinarbeit Als später der Qur&n die höchste Wichtigkeit als vor-
nehmste Gesetzesbasis erlangte und die Philologie im Dienste des
Gottesstaatos über der Reinheit und Unverfalschtheit des heiligen
Textes zu wachen hatte, mußte sie sich notgedrungen mit allerlei
auf solchem Kram beruhenden Fragen beschäftigen. So kamen auch
die vulgären Varianten der ältesten Leser auf die Nachwelt, und so
erklärt sich ihre Existenz ohne Widerspruch zu den historischen Be-
richten und den textlichen Grundlagen. So dürfen sie als wichtige
sprachliche Dokumente für die Erkenntnis der Volkssprache in den
tfijftzenischen Städten der f ruhislamischen Zeit angesehen und benutzt
werden, und ich halte darum die wegwerfende Art, in der sich
Brockelmann (Grundr. d. vgl. Gramm. 1 24) über ihre sprachliche Be-
deutung und ihre Verwendung durch Völlers äußert, für unberechtigt
und ungerecht. Gerade darin, daß Völlers ihre Wichtigkeit für die
Erkenntnis der altarabischen Vulgärsprache erkannt, und durch ihre
Vergleichung mit den Eigentümlichkeiten der späteren Verkehrs-
sprache und der heutigen Dialekte den Weg zur Darstellung und
Erforschung dieser alten Mundart weist, liegt das große Verdienst
seines Buches, und wenn ich ihm auch in den weiteren Folgerungen
und Schlüssen auf die ursprüngliche Sprache des Qurftns selbst nicht
beistimmen kann, so meine ich doch, daß er sich mit diesem Werke
ein ehrenvolles und dauerndes Denkmal in der Entwickelungsge-
schichte der Arabistik gesetzt hat.
Wien R. Geyer
COPNfll UNIVERSirr
Haentsch, Altrömisrher und israelitisrber Monotheismus 57
B. BaeaUeh, AMorientaliscber und israelitischer Monotheismus.
Tübingen 1006, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). XII + 120 S. 8".
Die vorliegende Schrift will ein Wort zur Revision der entwirk-
lungsgesehichtlichen Auffassung der israelitischen Religionsgescl lichte
sprechen. Und zwar meint Baentsch unter dem Eindruck der baby-
lonischen Forschungen, es müsse ein engeres Verhältnis zwischen der
babylonischen Theologie und der israelitischen Religion festgestellt
werden, als in der von Wellhausen begründeten Schule geschieht.
Zu diesem Zwecke hebt er zunächst die monotheistischen Strö-
mungen in der babylonischen Religion hervor und findet sie in der
nationalen Volksreligion, in der Religion der frommen
Herzen und in der priesterlichen Religion. Auf dem
ersten Gebiete kommt es wegen der Verwandtschaft von Religions-
und Stanteleben durch die monarchische Ausgestaltung des babyloni-
schen Staatswesens zu einer monarchischen Zuspitzung auch des
Pantheons im höchsten Staatsgotte, also Marduks in Babel und As-
surs in Assur. Doch führt diese Entwicklung nirgends über das
Prinzip des Polytheismus hinaus (S. 6 — 12). Die frommen Herzen
schließen sich zwar oftmals an einen Gott besonders eng an, auf
den sich die religiöse Beziehung konzentriert, aber auch hier findet
nur Annäherung an den begrifflichen Monotheismus statt, der Poly-
theismus wird auch hier nicht überwunden (S. 12 — 19). Dagegen ist
ps in der priesterlichen Religion zu einem Monotheismus gekommen,
der auf der Spekulation vom suminus deus ruht. Der oberste Ilim-
melskreis wird von Anu, der mittlere von Ninib, der untere von Sin
regiert; diese drei summi dei »schreien« aber nach Identifizierung.
Dazu kommt, daß die Planetengötter wieder eine enge Beziehung zu
den WelUren habeu, die nach den Sternbildern des Zodiakus be-
stimmt werden. Hierbei steht Sin als Herrscher zur Weltära der
Zwillinge, Marduk zu der des Stiers u. s. w. Zwischen Sin und Mar-
duk ist nun wieder durch Schamasch eine enge Beziehung vor-
handen. Denn Sin-Mond und Schamasch-Sonne zeigen verwandte
Ei genschaften, Schamascii aber verschlingt sich mit Marduk, dem
Gotte der Frühjahrssonne, und Marduk wiederum als Jupiter ver-
schmilzt mit Ninib-Mars, Nebo-Merkur, Nergal-Saturn, dn diese vier
Planeten die vier Himmelsstellungen der Sonne bezeichnen. Das drängt
zu der Anschauung, daß die verschiedenen Götter nur Teilerschei-
nungen einer einzigen göttlichen Macht sind. Aehnliche Spekula-
tionen finden sich in Aegypten (S. 19 — 38). Diese monarchische Ge-
staltung des Pantheons hat nun auch auf die Kultur Kanaans cinge-
COPNEU UHIVERSJTY
68 Oött. gel. An, 1009. Nr. 1
wirkt, wo der Begriff (Ich Kl 'cljön erscheint, an den eine monotheisti-
sche Lehre ohne weiteres hätte anknüpfen können (S. 38—42). — Bei
dieser Entwicklung hat der altorien tausche Monotheismus nun zwar
den Polytheismus nicht prinzipiell überwunden und verläuft daher im
Pantheismus, während der israelitische Monotheismus den Polytheismus
prinzipiell verwirft und ethisch ist (S. 42—48). Aber dennoch be-
stehen Zusammenhange zwischen beiden Formen. Zunächst zeigt die
ursprünglich kanannäisclie Abrahamsage, daß der Begriff des El 'eljön
mit monotheistischer Tendenz in Kanaan bis auf die Zeit der israeli-
tischen Einwanderung lebendig war. Die Religion Abrahams hängt aber
mit dem babylonischen Mondkult zusammen; der El 'eljön war gewiß
wie Sin irgendwo am Himmel lokalisiert (S. 48 — 65). Ferner aber
hat der Sinkult auch auf die vormosaische Wüstenreligion der He-
bräer eingewirkt. Denn der Sinai ist der Berg des Mondgottes, die
Midianiter wie die Minäer sind Mondverehrer gewesen, die ältesten
israelitischen Feste, Neumond, Sabbat, Passa sind Mondfcstc, die
Ahnen der Israeliten müssen Verehrer des Mondgottea gewesen sein.
Mit dem Mondgotte ist der hebräische Wettergott Jahve identifiziert
worden und hat astralen Charakter als Jahve Sebaot, d. h. Herr des
Sternenheers, erhalten (S. 6j — 77). Damit wird er zum Hinunels-
gott und an ihn hat Mose angeknüpft, obwohl ein schöpferisches Er-
lebnis hinzukam. Mose hat nämlich den prinzipiellen Bruch mit der
Naturreligion vollzogen, der sich nirgends sonst im altorientali sehen
Glauben findet. Mit diesem Bruch hat er der Jahvereligion den
Stempel des ethischen Monotheismus aufgeprägt ; und der neue Jahve-
glaube hat sich im Kampf mit der Naturreligion im Laufe der Ge-
schichte behauptet (S. 77—108).
Ich fürchte, der Aussichtsturm, von dem aus Baentsch uns die
genannten Zusammenhänge zeigt, ist zu schwach gezimmert, um halt-
bar zu sein. Oder man muß die merkwürdige Brille des Panbabylonismus
aufhaben, um sie zu sehen. Auf zwei Kulturkreise, den kanaanäi-
sehen und den althebräischen am Sinai, soll der babylonische Mond-
kult mit monotheistischer Tendenz eingewirkt haben. Mng nun der
Mondkult in einzelneu Priester kreisen mit monotheistischen Spekula-
tionen verbunden gewesen sein, wofür man den Bchönen Hymnus an
Sin (4. Rawl. 9 f.) anführen mag, so vermisse ich doch gänzlich den
Beweis, daß er in dieser Gestalt zwischen 1500 und 1000 v. Chr. auf
nndre Völker eingewirkt hat. Sin war damals entthront durch Mar-
thik, der mit dem Monde nichts zu tun hat. Zum Zweck einer Ver-
bindung des Mondkultus mit Kanaan wird Abraham zu diesen beiden
Begriffen fälschlich in Beziehung gesetzt. Der abu remnu (Vorn
4. Rawl. U, 27) hat mit ab-räm (Von) kein« Verwandtschaft; wo Ur
. .
* I r ^ '
Baentsrb, AKrümiichfr and üraelitiscber Monotheismus ?'l
Kasdim lag, das in LXX unbekannt ist, wissen wir nicht. Charrän
kommt für die Vätergeschichte nicht als Kultstatte, sondern als Mittel-
punkt der aramäischen Stämme in Betracht; die 318 Knappen in
Gen. H auf die Tage des sichtbaren Mondes zu deuten, mag möglich
sein, doch überzeugungskraftig ist es wirklich nicht; denn mit den
>uralten UeberlieferungBelementen< in Gen. 14 ist nun einmal nichts
anzufangen. Vollends die Behauptung, der El 'eljön der Abraham-
zeit sei astralen Wesens und werde irgendwo am Himmel lokali-
siert gedacht (S. hb. 62), schwebt völlig in der Luft. In Achi-
jamis Brief ist schwerlich ein mächtiger babylonischer Einfloß auf
das Westland (S. 57) zu entdecken; übrigens ist der Verfasser, falls
Achijami =» WffV, ener € 'n Hebräer denn ein Kanaaniter. Ebenao
willkürlich aber ist die Behauptung, Abraham sei eine kanaanäische,
keine israelitische Gestalt. Wo besteht denn nur das geringste Recht
zu dieser Behauptung? Abraham trägt den gleichen Nomaden-
charakter wie Isaak und Jakob, der sich gleich schlecht aus kanaanä-
ischer Sage erklärt Das zarte Kolorit seiner Religion ist dein kana-
anäischen entgegengesetzt Denn alles Sinnliche fehlt und das Gei-
stige ist an die Stelle getreten. Gerade in der Ueberwindung des
kanaanäischen Menschenopfers wird von der altertümlichen Elohim-
quelle die religiöse Tat Abrahams erblickt. Kr steht alBO in jeder
Hinsicht in Gegensatz zur kanaanäischen Kultur. Er Btammt aus*
Aram (Gen. 24, 10), wie alle Hebräer ans Arain stammen. Diese
ethnologische Erinnerung gehört zu den sichersten Stücken der Väter-
sage. — Aber auch den starken Einfluß des Mondkultus auf die alt-
hebriÜBchen Stämme am Sinai bezweifle ich. Sicher scheint mir frei-
lich, daß der Berg seinen Namen von Sin hat, und möglicher Weise
waren die Midianiter Mondverehrer. Auch hängen Neumond und
Sabbat ursprünglich mit dem Mondlauf zusammen, irgendwie wohl
auch das Passa (S. 71). Doch lassen sich daraus gar keine zwin-
genden Schlüsse auf eine Mondreligion der vormosaischen Hebräer
ziehen. Baentsch fühlt das auch, wenn er den Jahve der vormosai-
s-hen und mosaischen Zeit bereits eine recht komplizierte Größe
nennt und neben den lunaren Zügen in ihm einen Wettergott und
Valk&ngott und Stammesgott findet (S. 68 f.). Er glaubt in Jahve
einen Wettergott mit dem Mondgott verschmolzen (S. 73 f.), meint
aber, der astrale, genauer lunare Charakter dieses summus deus hebe
Jahve über das heute vielfach angenommene Niveau hinaus, wenn
auch nicht bis auf die Höhe der Mondverehrer von Ur (S. 76). Hier
wird doch der Mondreligion eine religiöse Bildungskraft zuerkannt,
die bei den Hebräern unerweislich ist, und dagegen werden die
wirklich überlieferten frommen Züge der Vätcrreligion ganz unter-
COßNEli UHIVERSlTY
60 Gott gel. Aiir 1900 Nr. !
drückt. Die Gottcsvoretellung der Väterzeit läßt sich vielmehr aus
der Gestalt des nial'ak jahve entnehmen , der gar keine astralen
Züge aufweist Diese Gestalt des Engels Jahves ißt aus der nach-
mosaischen Zeit nicht erklärbar, so oft man das auch versucht
hat, sondern nur als die Hülse der ältesten israelitischen Gottes-
erscheinung verständlich. Denn sie enthält das göttliche Subjekt
häufig noch in sich, neben dem später ein geschöpfliches hinzuge-
kommen ist. Hier sehen wir die cdeln, milden, friedlichen Züge des
Gottes, der Hirt und Beschützer seiner Frommen ist und sie segnet'
(Gen. 46, 15 f.). Am ehesten läßt er sich mit dein göttlichen Ahn-
herrn des Stammes vergleichen, das Wesentliche liegt aber in der
Sittlichkeit seines Wesens, der z. B. das altsemitische Menschenopfer
nicht mehr entspricht (Gen. 22). Von astralen Motiven fehlt hier
jede Spur.
In den Bannkreis einer unbewiesenen Astralreligion wird nun
auch Mose gestellt, aber glücklicher Weise nur, um ihn alsbald dar-
aus zu befreien (S. 77 ff.). Abgesehen davon, daß ich den Grund für
Moses Monotheismus nicht in einem letztlich babylonischen Mono-
theismus sehen kann, halte ich Baentschs Ausführungen zur mosai-
schen Religion für sehr beachtenswert und bedeutsam gegenüber der
gegenwärtigen häufigen Unterschälznng. Nach ihm hat Mose mit der
Astral religio n prinzipiell gebrochen, indem er den summus deus nicht
mehr mit einer astralen Himmelserscheinung verband, sondern als
lebendige sittliche Persönlichkeit erfaßte (S. 87). Damit ist etwas
grundsätzlich Neues gegeben (S. 88), und richtig wird das ethische
Pathos und die Intoleranz der Religion Moses sowie die Bildlosigkeit
Jahves hervorgehoben (S. 88) und betont, daß es sich in der folgenden
Zeit nicht um die Entwicklung eines religiösen Prinzips, sondern um
den Kampf zweier Prinzipien handelt, der Mosereligion und der Na-
turreligion (S. 94). Diese Gedanken haben bleibenden Wert, weil sie
mit den geschichtlichen Zeugnissen in Einklang stehen, was die Vor-
stellungen von der Wirksamkeit der babylonischen Astral religion auf
die hebräische Religion leider nicht tnn.
Man sieht, wie ernstlich Baentsch bemüht ist, der religiösen Ge-
stalt Moses größere Umrisse zu geben, als in der > entwicklungsge-
schichtlichen AufTassung< bisher vielfach geschieht; und mit Moses
Bild vergrößert oder verkleinert sich ja stets das Totalbild der alt-
testam entlichen Religion. Aber falsch ist es, als Hintergrund zu
diesem Bilde die babylonische Astralrcligion anstatt der Patriarchen-
religion zu wählen. Mose will nach der Ueberlieferung den Gott der
Väter verkündigen (Ex. 3,6); daran dürfen wir nicht rütteln, wenn
sich nicht alles in ein großes Phantasiebild autlösen soll. Und die
[UUNNERSirr
Baentsch, Altrömisrber und israelitischer Monotheismus Gl
l'eberlieferung gibt auch genug Anzeichen, aus denen sich der Zu-
sammenhang zwischen Mose und den Vätern verstehen läßt. Diese
Anzeichen aufzusuchen ist eine der vornehmsten Aufgaben der hebräi-
schen Sagenforschung, die mit dem gegenwärtigen Skeptizismus nicht
sehr gefördert wird. Sonst kommt man auf so unglaubhafte Vor-
stellungen, wie daß die mosaische Religion eine Wahlreligion ge-
wesen sei und was dergleichen mehr ist. Immer neue treue Prüfung
und Sichtung des überlieferten Sagengutes wird uns aber zeigen, daß
der Zusammenhang zwischen Mose und den Vätern ohne jegliche
Einmischung astraler Motive herstellbar ist.
Freilich muß zum Schlüsse gesagt werden, daß der Entwicklungs-
begriff, den auch Baentsch ja anwendet, überhaupt nur ein Hilfsbe-
griff ist, um die Erscheinungen und Vorgänge des geistigen Lebens
gegen einander zu ordnen. Eine erschöpfende Erklärung für die
Entstehung der einzelnen geistigen Phänomene kann er niemals geben.
Er muß auf jedem Punkte ergänzt werden durch den der Schöpfung.
Jedes geistige Phänomen enthält in sich einen neuen Kern, der nie-
mals auf dem Wege der Entwicklung restlos erklärbar ist, sondern
als Neuschöpfung mitten im System der Dinge begriffen werden muß.
Je größer ein geistiges Phänomen ist, je mehr es sich von seiner ge-
samten Umgebung abhebt, desto mehr wird das Unableitbare in ihm
vorwiegen.
Greifswald 0. Procksch
Dach der Strahlen. Die größere Grammatik des Itarhchraeas. Ueber-
setxung nach einem kritiarh berichtigten Texte mit textkritischem Apparat and
einem Anbang: nur Terminologie <on Dr. Axel Mobeif, Privatdoxeot an der
rnivenitit zu Lund. Einleitung und xweiter Teil. Leipzig, Otto Harrassowitz.
1907.
Das Interesse, das wir an den syrisch geschriebenen Gramma-
tiken nehmen, liegt nicht darin begründet, daß es die eingebornen
Grammatiker verständen, die Eigentümlichkeit ihrer Sprache heraus-
zuheben und in sachgemäßer und originaler Fassung uns vorzuführen;
das leisten die syrischen Grammatiker noch weniger als die weit ori-
ginelleren arabischen; unser Interesse liegt vielmehr, abgesehen von
dem rein historischen Reize, die Uebernahme und Entwicklung der
grammatischen Grundbegriffe zu verfolgen, in den mancherlei wich-
tigen Einzelheiten, die uns bei Gelegenheit mitgeteilt werden und die
in den richtigen Zusammenhang gebracht, zum besseren Verständnis
anderer Erscheinungen viel beitragen köuueii. Es ist deshalb mit
CORNEU UHWERSlTY
62 Oölt. gel. Abi. 1909. Nr. 1
Freuden zu begrüßen, daß uns in der vorliegenden Arbeit eine Ueber-
setzung des wichtigsten, wenigstens umfangreichsten Werkes dieser
Art, des Buchs der Strahlen des Barhebraeus, auf Grund eines kri-
tisch berichtigten Textes geboten wird. Freilich, einen kritisch be-
richtigten Text, dessen Ausgabe dein Verf. aus ökonomischen Gründen
nicht möglich war, hätte man noch lieber gesehen; doch erweckt die
Akkuratesse der Uebereetzung und die Sicherheit, mit der aus der
handschriftlichen Tradition das richtige herausgefunden ist, ein gün-
stiges Vorurteil auch für die Genauigkeit und Vollständigkeit des
kritischen Apparates, den ich hier nicht nachprüfen kann.
Das Buch bringt nach einer Vorrede zunächst eine Beschreibung
und Würdigung der Handschriften, S. XV— XXIV— XUV. Die Aus-
gabe des Abbe Martin 1872 basiert durchaus auf der minderwertigen
Pariser Hs. (= P), die anno 1004 vollendet ist. Daneben ist be-
nutzt aus dem brit. Museum eine Hs. add. 7201 (= L), die M. ins
17. oder 18. Jahrh. verweist, aus der Vaticana ms. N. 416 (anno 1637)
(= V), verglichen die Hs. des Joseph David, eborepiscopus von Mosul
(= D, Datierung nach den Angaben Martins nicht sicher), kaum her-
angezogen die 2 wichtigen Hs. der Bodleiana cod. Hunt 1 (= H anno
1491) und cod. Poe. 298 (= anno 1572). Zu diesem nicht reichen
auch vielleicht nicht ausgiebig genug benutzten Material MartinB
kommen bei Moberg folgende 11 Hss. hinzu. Die älteste und wert-
vollste ist die in Florenz bibliot. Mediceo Laurenziaua aufbewahrte,
zum Teil noch zu Lebzeiten des Barhebraeus geschrieben, abge-
schlossen 1292, = F; aus der library of Trinity College Dublin eine
Hs. (= T), anno 1298 vollendet, und eine zweite (= Tr) vom Jahre
1578; aus dem brit. Museum eine Hs. vom Jahre 1332 (= 2); aus
der Kgl. Bibliothek in Berlin 4 Hs. (S, B, Sa, 6) ; aus der Göttinger
Univ.-Bibliothek eine Hs. vom Jahre 1481 (= G) und aus der Univ.-
Bibliothek in Cambridge zwei Hs. aus den Jahren 1750 (= C) und
= 1736+ (=* Ca). In der vom Verf. S. XVII abgedruckten Nach-
schrift des Abschreibers in der Hs. T scheinen einige Schreibfehler (?)
zu stecken. Die Worte, die die Herkunft des Schreibers bringen,
lauten r ra* {b^*w fk ~i-~ i&^^e ^oj. Mit Recht nimmt der Verf.
an der Verbindung '<u)jk.v>.M» Anstoß, aber mit Unrecht, m. E., faßt
er diese Worte zusammen. SUtt mit ihm »~?<^3? t&^*» zu lesen
und einen sonst nirgends genannten Ort zu schaffen empfiehlt es
sich i&j^iao für I&^m* zu lesen ; ib^^so wird ähnlich wie \t n; m m
gebraucht. Der Ort -j-jo-a, kudaidi (nicht kudeid) liegt bei Mosul,
Sachau Katal. S. 480. Unwahrscheinlich ist mir auch die Verbindung
S. XVIII, 2 ich bitte (jeden): Jim J-^».-, Tj J^?^-o es ist sicher zu
lesen i^» ^. S. XXV ff. werden die Hss. gewertet und aus drei
CORNElL UNNDttlTY
B&rhcbruos, Bach dar Strahlen, Oben. v. A Hoberg G3
Fällen mit Recht der SchluO gezogen, daß im allgemeinen die Ueber-
lieferung in FTG8 marg. S der in DFL vorzuziehen ist. In diesen
letzteren Hss. liegt nach den von M. beigebrachten Beispielen fraglos
ein »berichtigter* d. h. nach der jeweiligen Schulgrammatik absicht-
lich veränderter Text vor. Der Entscheidung, die der Verf. in der
Frage S. XXVIlfT. trifft, kann man nur zustimmen; danach würde die
Auffassung von [t-va als plur. von Hi*a auf Barhebraeus zurück-
gehen. Daß lh~p* Luc 14,21 so gut wie prov. 1,21 >Wege< be-
deutet und mit ?Lua nichts zu tun hat, ist freilich sicher. Ich ver-
mute, daß Barhebraeus die Bedeutung zu prov. 1,21 aus dem Griechen
erschlossen hat, wie öfter. Aber der Irrtum scheint älter zu sein,
cf. Martin I, S. 29,8. Die Schwierigkeit, das Wort Ib^i* (cf. J^ä etc.)
von Wegen in der Stadt zu verstehen, half mit zur Umdeutung,
vgl. die Bemerkung auf S. XXXI Anra. 3. Ich habe nicht die Mittel
zur Hand um nachzuprüfen, ob etwa vor Barhebraeus platea und pa-
latium (J.ß'v und ^frf ) verwechselt worden.
Der zweite Teil des Buches bringt die Uebereetzung des letzten
4. Buches der Grammatik des Bh. mit dem dazu gehörigen textkriti-
schen Apparat, S. 1—161; sie umfaßt den Text von S. 193 bis 2G1
in der Ausgabe Martins. Die Uebersetzung des allerdings ziemlich
monotonen und keine sonderlichen Schwierigkeiten bietenden Textes
ist sehr gut; ich trage kein Bedenken zu sagen, daß der Verf. sein
Ziel S. V, wonach seine Uebersetzung soweit wie nur möglich den
Text ersetzen will, erreicht hat Ich beschränke mich deshalb hier
auf die Besprechung einiger Sätze, in denen wirkliche oder schein-
bare Mißverständnisse des syrischen Textes vorliegen. Ich zitiere
nach der auch von Moberg beibehaltenen Seitenzählung der Ausgabe
Martina. S. 193,20 ist die durch den fetten Druck des >eines* an-
gezeigte Betonung offenbar irreführend. 193, 24 ist das syr. 1161U t on»
prägnant und wiederzugeben mit: >allein (schon) von den Buch-
staben c = ipsis litteris. 194,2 wird wohl zu Übersetzen sein: >ohne
Lesezeichen können vielleicht die Gelehrten unter ihnen (den Ara-
bern) richtig lesen, aber die übrigen, Ungebildeten, vermögen es
nicht wegen Mangel an dem, was die Griechen.. .. nennen*; es ist
für V-ojo-o zu lesen Uajqä, für das ^*»-* vermute ich ipwva? -Vo-
kale. Da« >Saron* 195,2 ist m. E. nicht richtig, aber ich kann nichts
besseres geben. 196,8 gehört das J"»*^ lo.i.wb^ des Textes
nicht nur, wie der Verf Übersetzt, zum 1 sondern auch zu o und -
(w. and j.). 196,20 ist zu Übersetzen: das ihnen ähnlich ist darin,
daß auch der Luftatrom dabei gezogen wird — statt: welcher ihnen
hinsichtlich der Dauer des L. gleichkommt; es soll nur gesagt sein,
daß das £ auch, wie die anderen »Zisch*lnute mit pfeifendem Luft-
EU universjty
04 Qütt. gel. Am. 1909. Nr. 1
ström gesprochen wird, auf die Dauer desselben kommt es nicht an.
S. 198,14 oüJä^* ot^u heißt wohl nicht >er hat seinen Kr. ausge-
plünderte, sondern >sein Kr. hat ihn ausgeplünderte 201,2 ist
v^jll mit > wurde zerrissen« falsch übersetzt; es wird von dem
Jagen von Schafen ■ ^> - o>- i gebraucht und ist etwa Synon. von * J - -M
cf. Philox. Mab. 140,20 (sie. leg.)- 203,15 statt: »so auch in dem
Worte (des Buches) Iob.< — so auch beim Verb. lob. — . 204,12
wohl nicht: der Schuldbrief tobt wie das Feuer; {toj, Höllenfeuer
muß Objekt zu jaou sein. 204,25 nicht: da er mich ganz auf sich
geladen hat ist nebst diesem auch das meinige bei ihm, sondern :
indem er mich ganz darin (oder damit) trägt samt dem, was mir ge-
hört. 205,7 ist f *»-&■-{ zwischen -fpa^aTcxT] und Xo?txij natürlich die
T)»tx^, nicht 'Iddxr,; ebenso ist 205,12 -i»Ü nicht ipiujviux, sondern
Armenia. Der Text 211,24 bedeutet nicht: und wenn die bewunde-
rungswürdigen Ostsyrer diese Abgeschmacktheit in einer anderen
Sprache, mit der sie vertraut wären, versuchten, entehrten sie sich«
— sondern : wenn sie diese Ab. in einem anderen Alphabet, daß sie
kannten, versuchten, käme ihre Torheit ans licht (convincerentur cf.
z.B. Sirach 23,21). In dem unvollständigen syrischen Alphabet, das
jene Unterschiede (zwischen media und aspirata etc.) nicht ausdrückt,
bleibt ihr Fehler verborgen. 213, 17 ist l; n^. nicht > Wurzel«, son-
dern, falls !wa zu lesen ist, kann nur das adj. unfruchtbar gemeint
sein. 238,5 ist »s.n so wenig >biegen< wie arab. Juu. 244, 2 f. sind
die Bedeutungen von l»t (>Schar<) J-ft*>t und IU^ (»Herde«),
fk^aw (>Haufe<) nicht richtig angegeben. 246,24 bis 247,2 ist
nicht recht verstanden. Barhebraeus redet hier von der Fixierung
der Modulation des liedners, die dem Satz ganz verschiedenen Inhalt
(U-j. intentio) geben kann, für die Schrift. Der Absichtssatz ist
vom Verf. übersetzt worden : Damit jene verschiedenen Stimmodula-
tionen, von denen jede einen besonderen Sinn anzeigt, wenn sie von
dem Lesenden durchs Sehen, wie von dem Sprechenden durchs Hören
erkannt werden, auch ausgedrückt werden mögen; richtiger wohl:
damit eben jene verschiedenen Modulationen, von denen jede einen
besonderen Sinn gibt, durch Zeichen festgelegt, vom Vorleser beim
Sehen (in videndo) gerade so wiedergegeben werden wie vom Redner
beim Vortrag. Der Satz ,01—,^ ^ ist vom Verf. falsch bezogen.
247, 10—14 lautet bei dem Verf.: Diese modulatorischen Zeichen
werden j^— o-a? !■ ■ 1 genannt, weil ebenso wie jede bedeutsame
Stirn modulation zu einem beabsichtigten Sinne in einem besonderen
Verhältnisse steht, das durch sie zum Ausdruck kommt, so steht auch
jedes von diesen Punktzeichen zu einer bedeutsamen Stimmodulation,
die auf einen beabsichtigten Sinn hinweist, in einem besonderen Ver-
CORH&l UNWER3TY
Barhebraeoa, Buch der Strahlen, übers, v. A. Moberg 66
hältnis, das durch dies Zeichen erkannt wird. Ich würde übersetzen :
Diese Notenzeichen heißen so, weil, gerade so wie jeder Satz für
(oder gemäß) jeden beabsichtigten Sinn eine besondere Betonung
itv\..». Spezialität) hat und durch sie zum Ausdruck kommt, so hat
auch jedes derartige Notenzeichen für jeden Satz, der einen beab-
sichtigten Sinn hat, eine besondere Betonung und wird mit ihr (oder
auch ihm) bezeichnet. JL^oollo kann nicht bedeutsame Stimmodulation«
bedeuten und »ou*» ist nicht das Verhältnis, sondern der tüsoc, der
auf ein övrirjxov paßt, in diesem Fall der dein Inhalt kongruente
Ton des Vortrages; p_~_a bedeutet die Stimme für den besonderen
Kall exemplifizieren, modulieren und '»»j U~j sind die Zeichen dafür.
Das Zitat aus Gregor Naz. 252, 15 f. ist sicher falsch übersetzt,
alter ich kann das richtige nicht finden. Der U , ^ -i ^ 253 unten wird
nicht deshalb genannt, weil >er bei Senkung nnd Beugung des Nackens
und der Stimme (?) gebraucht wird«, sondern weil er unter Beugung
des Nackens und unter Demütigung gelesen wird. 255, 5 ist zu über-
setzen : weil in ihm (d. h. dem eben genannten Exempel) 3 Zeichen
stehen etc. 259,17 nicht: >Wo aber Pagodha steht und Naphsu,
dort lies erst Sainka oder, wenn du willst, lies Naphsa« — sondern:
lies erst S. und (dann) wenn du willst, lies N. : den > uneigentlichen«
Naphsa kann man nach dein vorhergehenden lesen oder nicht.
Der letzte Teil des Buches S. 1 — 109 bietet unter der Uebcr-
schrift >Zur Terminologie« eine dankenswerte Zusammenstellung der
grammatischen Termini, soweit sie in der großen Grammatik des
Barhebraeus vorkommen oder zu ihrem Verständnis beitragen. Der
Verf. hat die lexikalische Form gewählt, die freilich für die schnelle
Auffindung eines Term. bequem ist, aber den Stoff auch unliebsam zer-
reißt und viele Verweise notig macht. Die Zusammenstellung scheint
ziemlich vollständig zu sein, vermißt habe ich nur zu den Adverben
den Term. p _*i >>-m lm.i ^.( Sever. (Merx text S. 5, 5) oder des
yi.m K *4 Bhebr II, 12,5. Derselbe Term. scheint Bh. I, 82,9 ge-
meint zu sein; vgl. diese Stelle mit der gen. in der kl. Grammatik,
wo dieselben Beispiele wie dort genannt sind. Für unrichtig halte
ich die Behauptung S. 44 zu tebba, daß Barli. keinen Unterschied
zwischen Nominalsätzen und Verbalsätzen mache. M. E. geht aus
den vom Verf. zu dem Artikel angeführten Stellen gerade das Ge-
genteil klar hervor. Z. B. 44,8 (Text): Das tebba eines solchen voll-
ständigen Satzes ist entweder aus Suraja und tebba zusammengesetzt
— Beispiel : j.i^K.-» cm&~ia tjvs, . oibw^s ist suraja, vN.a tebba
dazu und beide tebba von tja^. — oder besteht aus einem Verbal-
satz i f yo ~> -k o t»A^»), Beispiel : ^o**t plo »L^o etc. ; zwischen tfo^*»
uud Mo* wird" scharf unterschieden, vgl. 3C, 5 (Text) und sonst oft.
Mit pi. in. ltot. k». 1 5
■
CORHELL UMIVERSITY
66 GAU. gel. Aor. 1909. Hr. 1
— Den Inhalt des Ausdruckes } ^*~ - — ein paar mal bei Hoffm.
op. Nest, vorkommend — gibt der Verf. S. 54 richtig au als gleidi
mit J-joL |N.-k*l als > aussagende < Verbalforra; aber die Erklärung
des Ausdruckes in Anlehnung an griecu. r, 6piat:xiJ, lat finitivus wird
schwerlich richtig sein. Der Ausdruck ist nach jenen Stellen bei
Hoffm. zu erklären als Gegensatz zum imperativ. Ijana. Das Ver-
hältnis zwischen («oa* und ).\»ni ist ähnlich aufzufassen wie
zwischen L^oo». und L*.*oa: vgl. J;o^.v| f»T»> -^o^o bei Sev. 7,2
(Text bei Merx). Die Angabe S. 59 oben, wonach das Wort |*Jataj
(= noiü. actionis, .Owoa) bei Barh. 1,5,24 (Text) ungenau das Ab-
strakt. Überhaupt bezeichne, ist nicht richtig. Dort heißt es aus-
drücklich: >wenn das Abstrakt, eine nicht qualifizierende Tätigkeit
bezeichnet, wird es Tätigkeitswort i.Moa-iö., auch J^jot^j, genannt;
Beispiele IKäa— Lia^a,<. Das Wort Ua^-o- ist nicht etwa allgein.
abstr., sondern wie )jw\n.. S. 46, 17 (Text) ein echtes nom. actionis.
Louisendorf W. Frankenberg
Lcep. tob fckkreeder, Myiteriura und Mimui im Rigvcda. Leipzig,
HmmpI, 1906. XI ii 490 S. 6*.
Die dialogischen Süktas des rjgveda — z. B. der Dialog von
Purüravas und UrvasI, von Agastya und Lopimudra — werden von
der Mehrzahl der Forscher als Bestandteile prosaisch -poetischer Er-
zählungen (Akhyana, Itihasa) aufgefaOt. Die Verse, überwiegend die
entscheidenden Reden und Gegenreden enthaltend, Bind allein im
Wortlaut fixiert und müssen von dem, der die Erzählung vorträgt,
auswendig gewußt werden. Bei der umrahmenden Prosa kommt es
nur auf den Inhalt an; jeder gibt den mit seinen Worten. Diese
Prosa erscheint daher in der für das schulmäßige Auswendiglernen
bestimmten Textaufstellung nicht 1 ).
An die Stelle solcher Akhyänas nun setzt v. Schroeder —
teilweise einer Andeutung M. M n 1 1 e r s sowie dem Vorgang -Levis
und namentlich Joh. Hertels*) folgend — dramatische Auffüh-
rungen. Er findet wahrscheinlich, >daß in frühvedischer Zeit, lange
1) Man sehe darüber Windiscb, Vhdl. der 33. Philologe nvcrsammlung 24,
meine AnfsaUe ZDMG. 37,54 ff.; 39, 62 ff; Literatur den alten Indien 44 ff.,
126 f. f 1 ÖS ff. ; Piicfacl-Oeldner, Vedisrhc Studien, an vielen Stellen; K
Sieg, Die Sagenatoffe de« Kgreda and die indiaehe Hihäsatradition, u. i. w.
2) M. Müller SBR. XXXII, 183; S. Ltfti, Le thrttre iodiea, 307; Hertel
YVZKM. Iö,69ff.; 137 ff.
C0PHOIUNIYER9TY
L. ». Schroeder, Mysterium und Mimus im Rigred» «7
bevor das Ritual der Yajurveden, Brähmanas und Sütras fixiert wurde,
die dramatischen Lieder des Rigvedu auch wirklich dramatisch aufge-
führt wurden und daß die Darsteller der GÖttergestnlten diese Lieder
□icht nur sangen, sondern auch tanzten (S. 51)<. > Alles, was wir
vom Ursprung des Dramas wissen , alle Analogien der primitiven
Völker, die noch naher liegenden Beispiele des griechischen und dos
mexikanischen Dramas, und die indische Tradition selbst in ihren
sagenhaften Nachrichten über die Anfänge des Schauspiels, machen
es wahrscheinlich im höchsten Grade, ja drangen geradezu auf die
Voraussetzung hin, <laG auch hier, bei dem indischen Drama, Ge-
sang und Aktion ganz intensiv mit dem Tanz verbunden war« (S. 67).
Neben dem vornehmeren kultlichen Götterdrama, dem Mysterium,
sUnd der volksmäßige, ausgelassene Mhnus, stark phallisch gefärbt.
In diesem Sinne behandelt das Buch die dialogischen Rgvedatexte.
>Ich habe gewissermaßen die Probe auf die Richtigkeit meines Exem-
j" 1 !-- gemacht. Hoffentlich gelingt es mir nun, auch andere davon zu
überzeugen, daß das Exempel selbst richtig gerechnet ist« (S. X).
Ich habe mich bemUht, Exempel samt Probe auf mich wirken zu
lassen. Ich bin nicht überzeugt worden. Ich versuche darzulegen,
weshalb nicht
Seh. setzt, auf Grund indischer Zeugnisse wie ethnologischer Pa-
rallelen, eingehend auseinander, daß Gesang und Tanz im vedischen
Altertum viel geübt war: wer würde auch so Selbstverständliches be-
zweifeln? Doch nun bedarf es eines weiteren Nachweises. Man er-
innere sich der von Reich (Mimus 1,534) fUr Griechenland gege-
benen Hindeutung darauf, »wie viele Jahrhunderte im allgemeinen
die mimischen Gattungen zubrachten, bevor sie sich zu literari-
scher Geltung') zu erheben vermochten«. Ist Seh. der Beweis
gelungen, daß im rgvedischen Indien sich diese Entwicklung voll-
zogen hatte, daß ihre Produkte in jenen Süktas vorliegen?
Hier trefTen wir zunächst auf seine an Hertel anschließende
Bemerkung, daß wir uns den Vortrag der vedischen Lieder niemals
gesprochen, sondern immer in irgend welcher Art gesungen denken
müssen, wie ja Verse in Indien sogar noch bis auf den heutigen Tag
st*t* gesungen werden. Also konnten, so argumentiert er, jene Lieder
uumöglich durch einen einzigen Sänger zum Vortrag gebracht werden,
da die Singstimme nicht wie die Sprechstimme eines Deklamators
die verschiedenen Personen auseinander halten kann. So müssen
Wechselgesänge vorliegen, vorgetragen von so vielen Sangern oder
Singergruppen, wie der Text sprechende Personen vorführt (S. 11 f.).
In der Tat sind wir, wie bekannt, über den Vortrag der vedi-
1) Von mir gciperrt.
5*
EU UHIVERSITY
66 uo.tr gel. An:. 1909. Nr. 1
sehen Lieder in der Schule wie auf dem Opferplatz für eine immer-
hin recht alte Zeit durch die Vratisäkhyns und Örautasütras genau
orientiert. Mag der rgvedisrhen Zeit manche Künstelei dieser Vor-
tragsweise noch fremd gewesen sein: der Hauptsache nach dürfen
wir die letztere aller Wahrscheinlichkeit nach in jenes Altertum zu-
rückverlegen. Es ist richtig, daß wir so auf singende, wenigstens
dem Singsang sich annähernde Rezitation geführt werden. Aber daß
daraus für den Dialog mehrere Sänger folgen, ist durchaus zu be-
streiten. Wie weit das Bedürfnis ging, den Charakter der verschie-
denen Unterredner zu markieren, wissen wir nicht. Daß solche Cha-
rakteristik der Singstimme unmöglich sei, wird, wenn Schroeders und
Heitete Darlegungen Lesern in die Hände fallen, die Schuberts Erl-
könig oder Locwes Douglas vortragen gehört haben, diesen neu Bein.
Und, auf altindischem Boden zu bleiben, viele Jätakas werden so
ihre eigene Existenz widerlegen: denn da ihre doch offenbar auch
singsaugartig vorgetragenen Verse Reden und Gegenreden verschie-
dener Personen bilden, enthält das Vorhandensein dieser Akhyänas —
als solche erkennt wohl auch Seh. sie an — einen inneren Wider-
spruch.
Auf diese apriorische Entscheidung der Frage, ob Mysterien und
Mimen oder Akhyänas, werden wir danach besser verzichten. Wir
werden vielmehr alle Aufmerksamkeit den Spuren des Sachverhalts
in der positiven Ueberlieferung zuwenden.
Da führten mich nun jetzt schon Jahrzehnte zurückliegende Un-
tersuchungen ') auf eine Reihe solcher Spuren, alle übereinstimmend
auf Akhyänas hindeutend. Seh. hätte doch wesentlich eingehendere
Sorgfalt aufwenden müssen, um diese Spuren — wenn anders das
möglich war — als irreführend zu erweisen. Auch jetzt kann ich sie
nur deuten, wie ich sie damals gedeutet habe.
Die Hauptpunkte sind die folgenden.
Als besonders wichtiges Zeugnis für die prosaisch-poetische Er-
zählungsforra war mir — vor mir schon W i n d i s c h — die Weise
erschienen, in der das Satapatha Brahmana (XI, 5, 1) die Geschichte
von Purüravas und UrvasI gibt: prosaische Erzählung; in die Prosa
da, wo die Wechselreden der beiden erscheinen, die rgvedischen Dia-
logverse < Uv. X, 95) eingefügt. Eins der in Rede stehenden Süktas
sehen wir hier, meinte ich, eben in der Umrahmung, für die es be-
stimmt ist, anschaulich vor uns.
Das war eine Täuschung, lesen wir bei Schroeder '). >Es mußte
1) 8. oben 8. 66 Anm. 1.
2) S. 6 (vgl. Rertd a. a. O. 149).
corheu. uwvü&rr
L. v. Schroeder, Mysterium and Mimus im Rigred» 69
schon auffallen, daß die Verse des rjgvedaliedes im Satapatha Brkh-
mapa ausdrücklich als ein Zitat aus dem Ijtgveda bezeichnet waren.
Nicht minder, daß von den achtzehn Versen jenes Liedes nur fünf in
der Erzählung de» Brähraapa eingestreut erscheinen, die Erzählung
also keineswegs durch die im Rgveda gegebenen Wechselnden wirk-
lich hindurch geführt wird. So konnte keine Rede davon sein, daß
beide unmittelbar, wie der Teil zum Ganzen, zusammengehörten.
Jenes Äkhyona, von dem das Lied des JJgveda einen integrierenden
Bestandteil bildete, hätte doch noch ganz wesentlich anders aus-
schauen müssen, als die Erzählung des Brähmana<. So entwickelt
Seh. aus den Versen des Jjtv. statt der Erzählung eine Aufführung,
über deren Verlauf er eingehende Vermutungen vorträgt (S. 258 f.).
Zur Eröffnung Tanz der Apsarasen mit Urvaai in ihrer Mitte, dazu
Musik der Gandharven. Purüravas tritt auf; die Apsarasen ziehen
sich zurück; Dialog von Held und Nixe. Pause mit Rücksicht auf
die Ergriffenheit des Publikums. Dann Rückkehr zum Frohsinn.
Tanz der Apsarasen und Gandharven. Entbindung der UrvasI: Äyu
das Opferfeuer lodert zu den Gottern empor.
Der oben skizzierten Argumentation nun, durch die das schlicht
bescheidene Akhyäna fortgeräumt werden soll , um diesem bunten
rgvedischen beziehentlich Schroederschcn Ballet Platz zu machen —
vielleicht nimmt sich einmal eine Bühne seiner an — , muß ich ent-
schieden widersprechen. Was meinen Auffassungen als Einwand ent-
gegengestellt wird, verhält sich zn ihnen absolut indifferent. Welches
ist denn der Tatbestand? Das Brahinana gibt in dem Gespräch von
Purüravas und Urvasi fünf Qgveroe, mit Zwischenbemerkungen wie
>er sprach klagende, >die andere erwiderte ibm<, sowie mit kurzen
paraphrasierenden Bemerkungen, die nur beim letzten der fünf Verse
fehlen. Statt dessen folgt auf diesen die Angabe: tad etad uktapru-
fyuliarti poücadasarcam bahvrcä^ prdhvh y )\ dann geht die Erzählung
in Prosa weiter.
Also eine ausführlichere Fassung des uhtapratyvktam, von welcher
der Brihmanaverfasser weiß und in der er offenbar die normale Ge-
stalt von jenem erkennt, kürzt er seinerseits ab, indem er sich darauf
bezieht, daß der volle Wortlaut aus dem rgvedischen Lehrpensum
bekannt ist: da begegnet man ihm ja in der Tat"). Er kürzt ab,
meine ich, weil Mitteilung des Äkhylna für ihn nicht Selbstzweck
1) Wu übrigem nicht beißt; »diesen Dialog in 15 Venen teilen die Ver-
fuaer de« Rigveda mit* |$. 243).
'.'i Die Differenz zwischen den 16 Venen, von denen du Bräbmaoa spricht,
osd des 18 de* kt ., ist offenbar, wie sie auch ru beurteilen sein mag, für die
gegenwärtige Erörterung irrelevant.
COGl* l ftSlIY
70 Gott. gel Anz. 1909. Nr. 1
i-i, Hondem Mittel zum Zweck ritueller Belehrung (s. § 17); dafür
ist die volle Ausführlichkeit entbehrlich. Aehnlich wie er III, 2,4, 1
die Geschichte von Suparni und Kadrü anfängt und alsbald abbricht
mit der Bemerkung tatl dhijrnyAntim bmhmane ryakhynyate saupar-
nibidravam yutfui tad ä$a. Es ist mir schlechterdings unverständlich,
wie dieser Umstand, daß das Brähniapa mit einem solchen >u. s.w.«
eine ihm unbequeme Weitschichtigkeit abschneidet, oder der Umstand,
daß es den für den Dialog näher sich Interessierenden auf den
Rgveda verweist, etwas an der Sache selbst ändern soll — etwas ab-
mindern soll vom Zeugnis des Brähmaoa dafür, daß die von den
Bahvrcas gelehrte Verareihe mit der Reihe der in jene Prosaumrah-
mung hineingehörigen, durch sie in ihren natürlichen Zusammenhang
gestellten Wechselreden identisch ist
Nun aber hat v. Seh. gegen mein Bild der prosaisch -poetischen
Purüravas-Erzählung noch einen Einwand völlig anderer Art. Wenn
Geldner der Deutung des ßk-sokta nach der Akhyänatheorie bei-
stimmte, >klingt es fast wie ein Widerspruch dazu, wenn er aus-
drücklich das enge Ineinandergreifen des Dialogs auch in diesem
Liede anerkennt« (S. 237). Dieser Dialog ist so, wie er dasteht, ein
Kunstwerk. >Wenn man diesem Kunstwerk eine prosaische Erzäh-
lung vorausschickte, die einzelnen Verse des Dialogs durch erläu-
ternde, erklärende, erzählende Prosa auseinander riß, dann war das
Kunstwerk hin< (S. 7).
Widerspricht es denn wirklich dem Wesen eines prosaisch-pocti-
tischen Akhyana, daß Reden und Gegenreden in ihm auf das engste
in einander griffen')? Oder dem Wesen machtvoll, seelenvoll in
einander greifender Wechselreden, daß sie einem solchen Akhyana
angehörten? War nicht vielmehr eben dies das Naheliegende, daß die
poetische Ausstaftierung eines Akhyana leicht und gern in die Bahn
solches Dialogs mit Schlag und Gegenschtag geriet? Wer dessen
bedarf, suche in den Jatakas nach der Antwort auf diese Fragen ; er
wird sie finden. Und wer sich durch die HinzufUgung der Prosa zur
gedrungenen Wucht der Verse gestört fühlt, der erwäge, ob wohl in
der Weltliteratur dies das einzige Beispiel dafür wäre, daß altfest-
stehende Form einen Inhalt, der über sie hinausgewachsen war, mit
1) Sehr charakteristisch bemerkt Sib. S. 297 über du Naünikft-Jätaka, das
Aussehen seiner Strophen weise mit großer Wahrer heinlicbkeit nicht auf ein
Akhyana, sondern auf ein kleines Drama der alten Zeit hin. »Es liegt ja gerade
hier ein Wecbsclgespräcb vor, eine dramatische Szene. Und diese Verfübrungs-
szene 'steht im Mittelpunkt des Ganzen«. Solche Argnmentation gegen Akhyana,
für Drama nimmt es doch etwas leicht. Eben diese Weise des Folgen» aber
spielt im Buch Sch.s eine geradezu entscheidende Rolle-
COPHf li UNWERSITV
L. v. Schroetter, Mysterium und Mimus im Itigveda 71
der Macht des Ueberkommenen in sich festhielt — festhielt durch
Innge Zeiten, bis es vielleicht endlich gelang, die Fesseln jener Form
zu zerbrechen. »Wer wollte es ertragen, die göttliche Komödie oder
den Faust mit prosaischen Erklärungen versetzt vortragen zu hö'ren<
— fragt Seh. (S. 236). Kann man Unvergleichbareres vergleichen,
ain Problem der rgvedischen Dialoghymnen vollkommener vorbei-
treffen? Aesthetische Betrachtung müßte gelernt haben weiter zu
blicken, als sie es in solchen Argumentationen beweist, wollte sie in
die philologische Erwägung fördernd, nicht verwirrend eingreifen').
Bleibt nach alledem in Betreff der Purüravaagcschichte das
Brähmapazeugnis für die Akhyflnanatur des rgvedischen Sükta be-
stehen, so verfolgen wir jetzt weiter, wie vom IJgveda die Kontinuität
der Zeugnisse sich schrittweise durch die jüngeren literarischen
Schichten fortsetzt, immer wieder den Akhyänatypus bestätigend.
Kein Gewicht lege ich auf den Dialog des Varupa und Atharvan
Atharvaveda V, 11. Ob hier ein Akhyäna vorliegt, scheint zweifel-
haft. Aber nun Behe man — längst habe ich auf sie hingewiesen —
die äunabeepa-Geschichte. Bei einem rituellen Fest vorgetragen, in
einem Brfthmana verzeichnet, ist sie, selbstverständlich jünger als die
Rghymnen, doch durch keine sehr breite Kluft von diesen getrennt.
Und ausdrücklich als Akhyäna benannt stellt sie uns auf das sicht-
barste den prosaisch-poetischen Typus als einen in sakralem Zusammen-
hang verwandten vor Augen'). Man denke sich allein die Gäthüs als
das im Wortlaut zu lernende verzeichnet — die Prosa konnte ja in
freigewähltcr Form erzählt werden — , so gelangt man zu einem
Aussehn des Textes genau gleich dem vieler hier in Betracht kom-
mender Rghymnen. Von Mysterium oder Mimus aber kann, wie die
Geschichte uns überliefert wird, offenbar nicht die Rede sein.
Weiter das kleine Suparna-Epos. Ich weiß nicht, ob Seh. (S. 4),
wenn er dies als »sehr korrumpiertes, pseudo-vedisches Lied« be-
zeichnet, damit seine Geltung für die Ute rargeschichtliche Unter-
suchung herabdrücken will. In keinem Fall kann — man berück-
sichtige die metrischen Kriterien — an seinem höheren Alter ver-
glichen mit der altbuddhistischen Poesie oder mit der Behandlung
desselben Stoffes im Mahäbhärata Zweifel sein. So ist die Arbeit
1) Für di« Entbehrlichkeit prosaischer Zauten zu dem in Rede stehenden
vediatben Poem würde sich Hertel wohl aof Schulen Gedicht von Hekton Ab-
schied berufen (a a. 0. 69. 147). Bildete aber nicht die Geschichte von Pararavas
and Urviii, kan wie sie ist, von der Liebe und Ehe der beiden bis zum letxten
Kode, ein schwer trennbares Gute ? Ist da Heransgreifen der einzelnen Situation
oder Gruppe von Situationen aas der Verkettung der von Natur lusammonge-
Wrenden Vorgänge wahrscheinlich?
2) Was Hertel a.a.O. 148 dagegen sagt, ist belangtos.
CORNEU UHWERSlTY
72 Gott. gel. Adx. 1909. Nr. 1
des allerdings, wenn man ihn so nennen will, psoudo-vedischen Po-
eten ein vollgültiges Dokument für die einer immerhin noch recht
alten Zeit geläufige literarische Form. Hier finden wir nun, unter
Weglassting der Prosabestandteile, allein die poetischen Elemente
überliefert. Ueber die Notwendigkeit einer Verbindung dieser, die
sonst sinnlos auseinander fallen, durch Bindeglieder, die der überlie-
ferte Text nicht enthält, kann kein Zweifel sein. Daß diese Binde-
glieder durch dramatische Aufführung geliefert wurden, darauf weist
nichts, absolut nichts hin, und daran hat hier auch, wenn ich nicht
irre, niemand gedacht. Die Parallele des Mahübhärata deutet viel-
mehr auf Ergänzung zu einer epischen Erzählung. So enthalt ja
auch das Mahäbharata selbst prosaisch- poetische Abschnitte von teil-
weise recht altertümlichem Aussehen 1 ). Und was das Rämftyana an-
langt, hat Luders 8 ) überaus wahrscheinlich gemacht, daß Valmiki
Äkhyftnastrophen, die ün Volk in Umlauf waren, benutzt hat: wie
aber diese Strophen inmitten prosaischer Rahmenerzählung standen,
wird durch das Dasarathaj&taka veranschaulicht 1 ).
Und damit sind wir bei den J&takas angelangt. Hier über-
schüttet uns die Ueberlieferung mit prosaisch -poetischen Erzählungen
des von mir behaupteten Typus zu Hunderten. Da sind, allein ka-
nonische Geltung besitzend — darum, wo ausschließlich der kanonische
Text in Krage kommt, allein überliefert 1 ) — die Verse. Da ist die
Prosa Umrahmung, vom späteren Kommentator gegeben 6 ). Wir können
in zahllosen Fällen eben diese Prosaumrahmung — oder event. eine
von ihr aus durch Verbesserungen zu gewinnende, aber ihr prinzipiell
ähnliche — als durch die Verse vorausgesetzt, den Versen allein eine
verstehbare Existenz ermöglichend erkennen *). Wenn es sich aber
nicht darum handelt, dem die kanonischen Texte studierenden Schüler,
der die Jfttaka geschieh ten erzählen lernen will, die nötige Kenntnis
1) II O., ZDMQ. 37, 84 f., Hopkins, The great Epic of India 266 ff.
2) NGOW. 1897, 126 ff.
3) Daß dessen rrosabestandtcUe, wie der Kommentar sie gibt, den ur-
sprunglichen Verlauf der Erzählung nicht ohne Verwischungen aufweisen, tut dem
naturlich keinen Eintrag.
4) Mit den sogleich zu besprechenden Ausnahmen.
6) Daher mit Mangeln behaftet; vgl. die vorvorige Anmerkung.
6) Her teil (a.a.O. 147) Versuch, darum hemm zu kommen, veranschau-
licht, daß sich eben nicht darum herumkommen laßt. v. Schroedcr will denn
auch in der Tat »die Berechtigung und Bedeutung der Äkhyanatheorie für die
Jätaka-Literator durchaus nicht in Abrede stellen« (S. 6). An einer andern
Stelle freilich reservierter : für die Jätakas möge jene Theorie »ihre bedingte Be-
deutung]haben€ (S. 236 A. 1). Wie diese Bedingtheit gestaltet ist, sagt er nicht.
Fun die Diskussion der aus den Jätakas für den Rgveda herzuleitenden oder nicht
herzuleitenden Wahrscheinlichkeiten wäre das von Bedeutung gewesen.
CORNEU UNIVERSlTY
L. t. Schroeder, Mysterium und Mimus im Rigveda 73
des Wortlaute der Veree mitzuteilen, sondern wenn es in anderwei-
tigem Zusammenhang zu berichten gilt, wie Buddha seinen Jüngern
ein Jätaka erzählt hat, dann kann natürlich nicht von isolierter Mit-
teilung der Verse allein die Rede sein; dann zeigt sich, für welche
Verwendung diese bestimmt sind. Buddha erzählt die Geschichte,
wie sie eben notwendig erzählt werden muß: mit der Prosau in hüll ung
und mit den in sie eingelagerten Versen '). Im Veda das Verhältnis
der Purüravas-Urvasi- Verse von Rv. X, 05 und der vollständigen')
Purüravas-Urvasi -Geschichte des Brähmana — bei den Buddlüsten
das Verhältnis der Jätakaverse und der vollständigen Jatakage-
schichten: was kann evidenter gleichartig sein'.' Wo sind Motive, diese
Gleichartigkeit für nur scheinbar zu haJten? Ich finde weder, daß Seh.
solche Motive aufgewiesen hat, noch kann ich meineiseits welche
entdecken.
Von diesen jüngeren Parallelen kehre ich noch einmal zu den
Rghymnen selbst zurück. Es handelt sich um VIII, 100 (89). Hier
treffen Dialogverse, in denen Indra und — allem Anschein nach —
Viyu *) einen Bund schließen, and solche, die sich auf den Vrtra-
kampf beziehen, mit Versen zusammen, in denen von der Väc und
ihrer Teilung in vier Viertel die Rede ist. Brahnianazeugnisse
(ZDMG. 39, 58) geben den Schlüssel zu dieser Kombination, indem
sie das Abkommen zwischen Indra und Väyu in Verbindung mit der
Vac setzen, speziell mit dem Verstand lieh werden eines ihrer Viertel,
wahrend die andern drei unverständlich bleiben. Von diesem Lied
nun findet Seh. (S. 340) einleuchtend, >daß sich dasselbe so, wie der
Text uns vorliegt, gamicht begreifen läßt«. Und indem er offenbar
— wenigstens für die vorliegende Gestalt — an der Möglichkeit, mit
der Annahme eines Mysteriums durchzukommen, verzweifelt, gesteht
er zu: >Nur erläuternde, wahrscheinlich prosaische Einlagen konnten
einen solchen Zusammenhangt — zwischen den scheinbar aus ein-
ander fallenden Dingen, von denen die Verse reden — >herstellen<.
i>amit gelangt er zu dem Zugeständnis: >Es ist möglich, daß Olden-
bergs Idee an diesem einen — und, so weit ich sehen kann, ein-
1) Klarermaßen ist da kein Gedanke daran, daß die umgebend.« Prosa Er-
läuterung wäre in der Weise, wie der Lebrcr, der Schillers Gedicht tod Hektora
Abschied erklären will, nicht umhin kann die betreffende Situation zu ichildern
!*(/]. Hertela. a. 0. 147). Freilich auch die allein mit Kommentatorenprosa
überlieferten Jfttakas braucht man nur anzusehen, um in einer übergroßen Menge
ton Fallen solche Auffassung als ausgeschlossen iu erkennen.
2) Der c Leeer des oben S. 69 Oeaagten sieht, in welchem Sinne hier von
.Vollständigkeit« die Rede ist, obwohl der lange Dialog des R<r. im Brähmana
Weglaasungen erlitten bat
3) Meiner Deutung auf diesen (iott stimmt Seh. eu.
fUUNKERSlTr
74 Oött KCl. Aoz. 19()9. Nr. 1
zigen — Punkte in den Dialogliedern de» Rigveda ihre partielle Be-
rechtigung hat<. Freilich bleibt er doch bedenklich. Aus diesem
einen, immerhin recht dunklen Fall dürfe nicht allzu viel geschlossen
werden. Man begreife nicht, was die vier Viertel der Väc mit dem
Vrtrakampf zu tun haben. >Und so mochte ich es für durchaus
möglich halten, daß im vorliegenden Falle die Brähmaoaerzählung
vielmehr die Veranlassung dazu gegeben hat, daß jene merkwürdigen
Verse von der Vac nachträglich, in sekundärer Weise also, unserem
Liede eingefügt worden sind. Ich halte es für das richtigste, die-
selben auszuscheiden c .. S. 341). Mit solcher Radikalkur lassen sich
Schwierigkeiten ja beseitigen. An einer andern Stelle (S. 401) mahnt
Seh., >daß man sich gar sehr davor hüten sollte, auf oberflächliche
Gründe hin den Überlieferten Text des Rigveda willkürlich zu be-
schneiden und umzugestalten. Wir haben alle Ursache, diesen Text
mit aller Ehrfurcht zu behandeln«. Vortrefflich I So wollen wir es,
denke ich, auch mit VIII, 100 halten. Oder wo finden wir sonst
Einschiebungen im rigveda, die aus einer Brähmaoaerzählung her-
ausgesponnen Bind 1 )? Werden wir das Rätsel der Verbindung des
Vac-Motivs mit dem Indra-Vayu-Motiv dadurch loa, daß wir es aus
dem IJktext in den Brähmanatext abschieben V Ich schließe aus der
Uebereinstimmung des Sükta und der Brahmanasteilen — auch nach
Seh. (S. 340) ist diese Uebereinstimmung »sehr merkwürdig«, auf-
fallend genug« — , daß hier eine in älterer wie in jüngerer Vedazeit
bezeugte Vorstellung vorliegt 1 ), die wir nicht wegdeuten sollen. Da-
mit aber ist dem Sükta die Gestalt gewahrt, in der nach Sch.a
eigenem Eindruck >nur erläuternde, wahrscheinlich prosaische Ein-
lagen« die Lösung des Rätsels geben können. So haben wir hier
ein rgvedisches Äkhyäna, in Bezug auf das wir Uebereinstimmung
auch mit Seh. erhoffen dürfen. Dann aber steht die Existenz dieses
Typus — oder hätte es wirklich nur das eine Exemplar gegeben?
— für den I.tv. fest, und die Wahrscheinlichkeit drängt sich auch
von dieser Seite auf — wofern sich nicht die Existenz des Mysterium-
MimuB-Typus ähnlich sichern läßt, worauf wir zurückkommen — , daß
die andern in Frage kommenden Süktas entsprechend aufzufassen
1) Man beichte noch, dat die vod uns hergestellten, du Sükta zusammen-
haltenden Beziehungen dem indischen Wissen offenbar früh verloren gegangen
waren: das zeigt Anukramanl und Brhaddevata. Wippen und Nichtwissen der
Anukramani aber kann mit hinreichender Sicherheit iu die Hr&htnanazeit zurück-
verlegt werden. Vgl. ZDMG. 42,222 f..
2) P. h. auch in jüngerer Vediueit wußte man von der Beziehung der Indra-
Väyu-Freundscbaft zur Vac. Was man nicht mehr wußte (s. die vorige Ann.),
war, daß das Lied VIII, 100 ei mit diesen Zusammenhangen zu ton bat.
lORHf li UNWERSTY
L. t. Schroetter, Mysleriutn und Mimits im Kigveda 75
sind. So erkennt denn auch Seh. selbst schließlich die Möglichkeit
an, daß diese Auffassung > vielleicht gar für gewisse Rigvedalieder<
— also nicht nur Tür den einzigen Fall — >aich in Zukunft noch als
fruchtbar bewahren mag< (S. 5). Für die von ihm behandelten Falte
freilich weist er eine solche Vermutung ab; auf diese dürfe man von
VIII, 100 nicht schließen. >Denn bei diesen bedurften wir einer
Aushülfe nicht<. Die betreffenden Dialoge erscheinen, als dramati-
sche Texte gefaßt, an sich zum Verständnis ganz ausreichend«
(S. 340). Ist der Wahrscheinlichkeitsschluß vom einen Fall auf die
andern wirklich so leicht zu beseitigen/ Ich bemerkte schon, daß
sich nach der Natur der Sache die hervortretenden, für metrische
Bearbeitung sich empfehlenden Reden innerhalb eines Akhyäna leicht
zu Wechselnden zusammen ordneten : damit aber nahmen sie eine
(jesUlt an, bei der sie, wenn mau dramatische Form voraus-
setzt, sich in der Regel als durch die Zutaten der schauspielerischen
Aktion verständlich gemacht denken lassen müssen'). An Fällen, bei
denen das doch nur gezwungen angeht, fehlt es schließlich auch ab-
gesehen von VIII, 100 nicht. Denkt man, was mir das einzig natür-
liche scheint*), in der Purüravas-Geschichte, dem Sat. Brähmana fol-
gend, auch die Erzählung von der Liebe, Ehe, Trennungskatastrophe
mit einbegriffen, ist es doch recht schwer, mit den Versen des
Rgveda und bloßer sie umgebender Mimik auszureichen. Konnte diese
ausdrücken, wie Urvafii dem Purüravas die entscheidende Bedingung
setzte ? Für III, 53 — mit welchem Sükta Sch.s Buch sich nicht be-
schäftigt — gilt wohl Analoges.
Nach dem allen ergibt sich, meine ich, eine sehr starke Reihe
fest in einander greifender Indizien, die übereinstimmend auf die An-
nahme rgvedischer Äkhyänas führen: das Aussehen von V11I, 100 und
ähnlichen Hymnen, die Interpretation, die das Öat. Br. dem Purüia-
vaslied gibt, die Kontinuität, mit der sich der betreffende literarische
Typus durch die Sunabsepa- und die Suparna-Erzählung zu den Jä-
Ukas und dem Mahäbharata verfolgen läßt 3 ). Haben wir hier nicht
1) Ich füge hinzu: bin werden häutig auch ohne jede Zutat verständlich
hid. bamit ist die Krage berührt, ob ea neben den in Äkuvanas eingebetteten
Weih selgeapr sehen nicht in der Tat auch solche gegeben bat, die — ähnlich dem
von Hertel berangciogenen Hektor-Andromachegespricb Schillert — darauf an-
gelegt waren, ohne prosaische Erzählung wie ohne dramatische Aktion sieb in
mi h selbst iu genügen. Die Möglichkeit ist, scheint mir, niebt zu bestreiten; für
einen grollen Teil der von Seh. behandelten Kille halte ich ihr Zutreffen doch
für aoigeschlossen. Weiterei Verfolgen der Krage »ei der Zukunft überlassen.
2) VgL oben S. 71 Ann. 1.
3) Kann zu alledem nicht endlich auch das Vorliegen altoordiacber und alt-
keltischer prosaisch -poetischer Erzählungen gerechnet werden, sei es, daB prahi-
CORNf tl UMWERSIIV
76 Gott. gel. Aar. 1909. Nr. 1
die Normalform der altindischen Erzählung vor uns — soweit diese
überhaupt einen Ansatz zu künstlerischer Gestaltung nahm, — wo ist
jene Form sonst zu finden'.'
Widerlegt ist nun freilich die Existenz des rgvedischen Myste-
riums und Mimus mit alledem nicht. Jene könnten ja neben dem
Äkhyäna bestanden haben, und wer das glaubt, darf natürlich dem
einzigen denkbaren Gegenargument, dem ex silentio, den geläu-
figen Hinweis auf dessen mangelnde Beweiskraft entgegenstellen.
Immerhin verleiht, scheint mir, die Lagerung der Materialien jenem
Argument einige Kraft. So oft die Brähmapas und Upanisaden von
Akhyäna, Itihäsa, Puräna etc. sprechen, nirgends erwähnen sie Lite-
raturgattungen oder Aufführungen, die sich als Mimus, als Mysterium
ansprechen ließen 1 ) (der sailasa in der Väj. Samhitä ist doch etwas
wenig; ebenso aus dem Kv. selbst der nach dem Anupfubh-Takt sich
im Siegestanz schwingende Indra und Aehni.): wonach es doch nahe
liegt anzunehmen, diß dergleichen — unbeschadet des selbstverständ-
lichen Vorhandenseins von Tanz, dem etwas von mimischem Charakter
ja beigewohnt haben kann — in einer Gestalt, die für Literatur und
Kultuswesen in Betracht kam, eben nicht vorhanden war. Seh. gibt
auch selbst unumwunden zu, daß in den Yajurveden, ßrähmanas, Sü-
tras, in denen doch »viel ödes Zeug drin steht, durch das man sich
seufzend hindurch arbeitete (S. 3">), Über die Herrlichkeit der Kult-
dramen absolutes Schweigen herrscht (S. 30. 68). Leider freilich
macht ihn dieser doch sehr beachtenswerte Sachverhalt gegen seine
Theorie nicht bedenklich: jene Aufführungen, meint er, hätten sich
eben als >mit der göttlichen Würde nicht vereinbar (S. 70) nicht
halten können. Sonst pflegt dem Ritual der Jüngern Vedatexte solche
Delikatesse kaum eigen zu sein. Und von den kultischen Diamen,
wie Seh. sie zeichnet, sind manche durchaus voll Ernst und Würde.
Was aber die obszönen anlangt — nun, machen wir die Probe auf
Sch.s eben berührte Auffassung an seinen eigenen Vermutungen über
das >Fruchtbarkeitsdrama< von Agastya und Lopämudra. >Ein
kleines kultliches Dran»«, sagt Seh. vom Liedc 1,179, und zwar —
mir scheint ein wenig im Widerspruch mit dem von Seh. selbst be-
haupteten absoluten Schweigen des Rituals über solche Dinge —
storiseber Zusammenhang oder daU Parallelität vorliegt? Doch sei auf dieae mir
fremden Gebiete eben nur fragend hingewiesen. Seh. seinerseits (S. 88 f.) findet
wahrscheinlich, daß die dialogischen Eddalieder »auf einen Typus zurückgehen,
der tatsächlich mm dramatischen Vortrag bestimmt war*. So gelangt er aar
Hypothese eines • Mysteriums der arischen Urzeit*.
1) Waxe derartig.-* nicht x. B. ib Bestandteil des Piriplavam (Sat Br.
\11I,4,3) au erwarten?
COPHfll UNIVERSIY
L. v. Schroetter, Mysterium und Mimus im Rigveda 77
> sogar eiu solches, das im Ritual noch nicht völlig vergessen und
verschwunden ist« (S. 156 f->. Wie nämlich Lopümudrä den Agastyn
zum Bruch des Brahmacnrya verlockt, laßt das Ritual — so faßt we-
nigstens v. Schroeder (S. 161 A. 2) es auf 1 ) — bei der Mahävrata-
feier einen Bralimacärin und eine Dirne sich innerhalb der Vedi
Kexuell vereinigen: klarermaßen ein Fruchtbarkeitszauber. Seh. findet
das vedische Dialoglied resp. dessen von ihm angenommene Dar-
stellung in rituellem Spiel wesenseins mit dem Mahävratab rauch.
Jenes Lied zeige diesen Brauch in der ältesten erreichbaren Form •)
(S. 1 -■.; i. Mir ist das ganz zweifelhaft, auch wenn wirklich bei dem
betreffenden Ritus der Brahmac&rin der Handelnde war 5 ). Die als
leitend sich hervorhebenden Motive des Liedes scheinen mir nicht in
diese Richtung zu deuten. Hier die Frau, die das Alter herannahen
fühlt *) und die Freuden der Jugend nicht enthehren mag. Dort der
1) Mao kann stark zweifeln, ob mit Recht Kity & MII.3,6. 9 weiß
nichts davon, daß die gegen einander schimpfenden, Brahmacarin und Dirne, und
die den Koitus vollziehenden Personen dieselben sind. Ware das die Meinung
gewesen, wäre es sicher ausgesprochen. Deutlich schliefen denn auch I.4ty.
IV, 3,9 ff. 17 und Apastamba XXI, 19, 5. 6 jene Identität aus. Die karte Dar-
stellung von Tai IL Samb. VII, 6,9, 4 laßt die Sache im Unklaren. Als einzige
Stütze der Ansicht Scb.s bliebe, soviel ich sehe, Käth. 34,5. Dort nun liest man
(freundliche Mitteilung von 0. Strauss nach der Berliner Handschrift): brtthma-
c <].' i ea jiutn-.rali cariiyett tartn hi hhüle väco radanit mifAunoifi caranli saifivvat-
■ar.im erö ete praja'yamänäi rotram äsatt ttfäni aaiftwattarenaica prajananam
anlardJtiyatc yan mitAunatn caranti larftrvatiaratyaiva prajananatyopAptyai. Datl
r* hier »ganz deutlich ist, daß der Brehm. und die Dirne den Koitus ausüben*,
finde ich nicht. Im Gegenteil. Auf den ersten Vorgang folgt der zweite mit nicht
benanntem Subjekt caranti, für das im andern Fall Dual zu erwarten wAre,
deutet auf eine unbestimmte Mehrheit von Personen.
2) Ein ähnliches Spiel liest Scb. auch [S 292 ff.), Hertel folgend, aus den
Strophen des Jataka von Ksyaipiga heraus, du ich schon oben (S. 70 Anm. 1)
berührt habe. Mir gelingt es hier so wenig wie bei Agastya-Lopamudrfi, irgend
triftige Anzeichen, die auf Dramatisches hinweisen, zu entdecken. Wo diese
Strophen überliefert sind, bei den Buddhisten, gehören sie in einer akhyina-
artigen Erzählung. Demgegenüber hat es kaum viel zu besagen, wenn an weit
davon entferntem Orte der Harivamsa (Visqup. 98,7) Vorführung dieses Stoffe«
als Nfttaka enrihnt — in einer Umgebung, die durch die Worte fidMrfyiti am
mahükAryam uddeiam nätakikjiam charakterisiert wird.
3) S. darüber die vorletzte Anmerkung. War er es, wie ich glaube, nicht,
so fallen Vedalied und Ritus noch vollständiger auseinander.
4) Scb. spricht Ton ihrem »hohen Alter«. Das liegt nicht im Text. Sic ist
eher femme entre deus dges. AebnlichkcH mit der durch Mannhardt be
kannten »Koramutter« (v. Seh. 167 f.) drangt sich recht wenig auf. Insonderheit
wewig einleuchtend ist auch die Bekräftigung, welche Scb. für diese Beziehung
Lopämudras auf >dte altgewordene, zu Ende gehende Vegetationskraft des Jahres«
ihrem Xami» zu entuebmeu versucht. Kr läßt den etwa bedeuten: >dic das Siegel
COßNEU UNWERSHY
78 Gott gel. An*. 1909. Nr. 1
Asket, der für die Stimme der Sinne taub ist — oder scheint. Der
Konflikt, bei dem der fromme Mann den kürzeren zieht 1 ) — zum
Schluß die Andeutung : es war für alle Teile gut, daG die Sache so
ablief. Alles das scheint mir nicht Ititus, nicht Krocht barkeitszau ber,
sondern eben nur eine vielleicht von Bosheit nicht freie Schilderung
eines Vorkommnisses, das im Leben der Einsiedeleien nicht selten
gewesen sein mag*) — ein Bild entworfen von einem Poeten, der in
Kusteiungen schwerlich der Weisheit letzten Schluß sah. Wäre das
alles eine Form jenes Kroch tbarkeitszaubers, wie seltsam, daß das
rituelle Spiel von der rgvedischen Gestalt zu der jüngeren so ganz
abgeblaßt wäre! Schien jene Gestalt wirklich mit sakraler Würde
unvereinbar".' Aber gerade das Anstößigste, der Koitus, war doch
geblieben, wie mancherlei ähnliches in dem keineswegs prüden Ritual
geblieben ist. Nein, dieser Koitus, dazu die Zotenreden von Rrah-
maeärin und Dirne, ebenso der Zotendialog beim Asvamodha zwischen
Priestern und Frauen: alle diese Dinge geben uns, meine ich, das
oben berührte Argumentum ex silentio ergänzend, deutlich den Maß-
stab dafür, wie wenig weit es die phallischen Riten und Reden des
Vedarituals in Bezug auf künstlerische Gestaltung gebracht hatten —
nicht über ein Stadium hinaus, das tief, recht tief unter dem von
Seh. angenommenen des von Poesie, von poetischer Genialitat durch-
dea Verlustes, der Abnahme, dei Zu-Niclite- Werdens au sich tragt«. Das ist
doch höchst gezwungen. Mir scheint der vedisebe Sprachgebrauch vielmehr auf
Wurzel mud als auf mudrä »Siegel* zu führen. Ein zu jener Wurzel gehöriges
mudrä ist Av. XV11I, 3, 19 belegt mud steht gern vom sinnlichen Genuß, z. B.
'■'i'r.'h taha modamänab sat Br. XIV, 7, 1,14, und trifft somit eben auf den
Lopamudri-Vorstcllungskrcis. Im Yuna-Yami-Dialog, der dem Lopämudrä- Dialog
eng verwandt ist (vgl. X, 10, 7» mit 1, 179, 4»), lesen wir v. 12 anyina wät pra~
müdaf* kalpajftuva. Den ersten Bestandteil von Lopaioudriks Namen würde
ich an rratatopa, kriyälopa, dharmalopa anschließen. Also wohl »die unter Ver-
letzung (des vrala) (sinnlich) Erfreuende«, Akzent wie in tildniira (ebenfalls
Determinativkompositum mit Adj. auf -ra als Hinterglied).
1) Wenn ich ihn einst (ZDMO. 39, 66) rein waschen wollte und an die
Möglichkeit dachte, daß sie ihm nahte etwa während er schlief, so mag das allzu
wohlgemeint gewesen sein. Unverständlich oder unmöglich aber hätten Seh. S. 160
A. 1 und Sieg, Sagenstofle 125 A. 1 diese Vorstellung nicht finden sollen. Ver-
langt man Zitate Über derartiges, sei an die Ausnahmen von der ersten Parftjika-
rcgel der Buddhisten anäptUti . . . qjänanttuia, anäpatli . . . tujnnantma and an
die da*u erzahlten Geschichten (Paraj. 1, 10, 19. 22) erinnert.
2) Sehr bezeichnend ist folgendes Argument Sch.s (S. 167) dafür, daß es
sich um einen Ritus handelte, nicht um eine Erzählung von jener Verfehlung des
Agastya *Als ob er [der Dichter] oder irgend jemand an der poetischen Dar-
stellung einer solchen ein Interesse hatte halten können«. Ist es so gewiß, daß
Niemand du haben konnte V
..
L. t. Schroeder, Mysterium und Mimui im Rigveda 79
drungenen Satyrspiels liegt 1 ). Hatte die rgvedische Zeit auf solcher
Höhe geweilt und wäre man dann von ihr zum niedrigen Niveau der
Folgezeit zurückgesunken? Wodurch wird das irgend wahrscheinlich
gemacht? Das angebliche kultische Drama des Qgveda »das ist kein
Anfang, — das ist weit eher ein Ende« ! sagt Seh. (S. 69). Merk-
würdig zuerst, daß die sonst durchweg mit Händen zu greifende Kon-
tinuität zwischen rgvedische m und späterm Ritual hier so ganz ab-
reißt. Merkwürdig weiter, daß innerhalb des Rgveda es gerade die
jüngeren, der Ritualliteratur zeitlich näher stehenden Teile der Samm-
lung sind, in welchen dieser angeblich aussterbende literarisch- rituelle
Typus vornehmlich zu Hause ist. Merkwürdig endlich, daß die Denk-
mäler dieser endenden Produktion so zum Verwechseln ähnlich sind
denen einer in der Folgezeit höchst lebendigen — der Akhyftna-
poesie — , und daß von jenen zu diesen so viele, so feste Verbindungs-
fäden führen. Hat es mit jenem »Ende« wirklich seine Richtigkeit?
Oder sind die Gebilde, an deren frühes, befremdendes Sterben wir
glauben sollen, nicht vielmehr deshalb im jüngeren Veda unauffindbar,
weil sie überhaupt dem Veda fremd sind, im älteren Veda ihnen nur
die Phantasie Sch.s Dasein verliehen hat? Hat Seh. sich nicht der
Betrachtung der von Mannhardt, von Preuss beschriebenen
Aufzüge, Tänze, Fruchtbnrkeitsriten der Deutschen und Russen, der
Mexikaner und Cora-Indianer so lange hingegeben, bis deren Schein-
bild am falschen Ort sich ihm entgegendrängte?
Vom Hauptproblem des Sch-schen Buchs wende ich mich zu
Seitenrichtungen und Einzelheiten.
An die Spitze stelle ich einige Bemerkungen Über Sch.s Behand-
lung von IX, 112 (S. 408 ff.). Sie gibt, glaube ich, ein anschauliches
Beispiel dafür, wie dieser Forscher dem unterworfen ist, durch die
eben berührte Vorliebe sich vom geraden Wege der Interpretation
ablenken zu lassen.
Das Lied spricht von den mannigfachen Berufen der Menschen,
von der Verschiedenheit ihrer Wünsche und auch derer von nicht
menschlichen Wesen. Der Zimmermann freut sich, wenn ein Wagen
beschädigt ist; der Priester wünscht sich einen Somaopferer, Frosch
und Pferd Wasser, einen leichtgehenden Wagen; und so fort, dazu
Vers für Vers der Refrain: »fließe dem Indra, o Soma<. >Welches
Bild steigt da ganz unwillkürlich vor unseren Augen auf? Es ist
ein volkstümlicher Umzug beim Somafest, mit allerlei typischen Fi-
guren, Charaktermasken und dergleichen mehr, wie auch unsere hei-
mischen Umzüge sie kennen. Von einem Vorsänger geleitet ziehen
1) Analogen Schluß ziehe ich aus dem Aussehen des Taniea der Midi hon
mit den YV^ixerkriigeu beim Mahavratafcst (meine Ret dea Veda 4JG)
COßNEU. UNIVERSity
80 G-.-.u gel. Adz. 1900. Kr. 1
sie daher, HeiltUmer mit sich führend, Fruchtbarkeitssyrabole, Vege-
tationsdämonen < (S. 418) — und nun folgen Betrachtungen über die ein-
zelnen in dem Lied genannten Wesen und ihre Bedeutung für den
Fruchtbark eitsritu s. Beim Frosch, der das Wasser, beim Phallus, der
die rümanvuntau bhedaü aufsucht, mag das angehen. Man wird viel-
leicht etwas überrascht sein, sich aber doch hineinfinden, wenn die
upamantrinah — nach meiner von Seh. angenommenen Deutung An-
locker, Verführer — die Rolle als >mimetische Darstellungen der
phänischen Fruchtbarkcitsdämonene (S. 428) übernehmen. Aber Pferd,
Schmied, Zimmermann V Nun, für das Pferd schafft Mannhardt
Rat : es ist der rossegestaltige Fruchtbarkeitsdämon ; der leichtgebende
Wagen, den es sich wünscht, kann Sonnensymbol sein. Der Schmied
— er ist Verwandter des Mamurius Veturius, des altgewordenen Ve-
getotionsdamons, ein Verwandter des Hephaistos, der in den diony-
sischen Zug, d.h. unter die Vegetationsdämonen, gehört 1 ), durch-
tränkt von den geheimnisvollen Eigenschaften, dieAndree über die
Erde hin für den Schmied nachgewiesen hat. Der Zimmermann —
er steht naturgemäß neben dem Schmied, verbunden mit den schöpfe-
rischen Vegetationsdämonen *). Aber genug : sieht man denn da nicht,
wie die Phantasie des Auslegers, einmal verfangen und gefangen im
Bann eines bestimmten Vorstellungskreiees, in den harmlosen Text
Mythologie, Folklore, Mimik hinein geheimmst, die wirklich anderswo
besser am Platz wären V Lesen wir doch den Sinn des ganzen zu-
vorderst nicht aus Mannhardt, sondern aus dem Text selbst heraus 5 )!
Versuchen wir, ob Frosch und Pferd nicht einfach Frosch und Pferd
sein können. Der Text weist ja deutlich genug den Punkt auf, hei
dem seine Linien konvergieren und der vom Vorstellungskreis eines
Frucbtbarkeitszaubere *) wirklich weit abliegt. Der Frosch trachtet
nach diesem, der Schmied nach jenem, Pferd, Zimmermann, Arzt
nach anderm: für jeden gibt es etwas, wonach seine Natur verlangt.
Ein Stück Lebensphilosophie. Trug der Verfasser sie vor, nur um
1) Hit Befriedigung nimmt man übrigens »al;r, dafi der Vf. bei Hepbaistos
trotz des pballischen Milieus, in dem sich die Unterjochung bewegt, auf die
Deutung des Namens als •ydo/iay •",■! nicht zurückkommt.
2) Dem entsprechend ist auch die Mama Müllerin (genauer nach Seh. : Fullerin
des Mahlsteins) von f. 3 eine Erscheinungsform des ■ altgewordenen weiblichen Vege-
tationsdamoos« (8. 440,ff.). Lopamudri (oben S. 77 Anm. 4) und die upalaprakfini
nanm — man bemerkt, wie gefallig sich diese beiden Frauen der gleichen Deutung
hergeben.
3) Rgvidbäna III, 4, 3 hilft offenbar nicht weiter. Hier ist die Verwendung
von IX, 112— 114 durch den Inhalt von 113 bestimmt. Noch sei auf Nirukta
VI, 5 f. ; Brhaddevata VI, 137 ff. verwiesen.
4) Khenso von dem eines Srblacliüiedui (Ludwig).
COHKf lt UNIVERSlTY
L. ». Schroeder, Mjiterium and Mimui im fUgvedi fil
seine Hörer zu bilden? Ich denke, die Vermutung ist nicht gewagt,
daß die Pointe sein Wunsch war, seinerseits zu erlangen, was ihm so
notwendig war, wie das Wasser dem Frosch. Und da er uns verrät,
daß er känih war, so ist weiter vielleicht zu vermuten, daß es im
ganzen Lied die Worte brahmä sunväntam icctiati sind , die im
nächsten Zusammenhang mit seinen eigenen Bedürfnissen stehen.
Zieht man dann noch den Refrain vom strömenden Soma in Betracht,
so ergibt sich, meine ich, daß wir hier den Text für das Wunsch-
somaopfer eines Brahmanen haben werden, der einen sunwin suchte
— vielleicht dann weiter auch andrer Leute, die für ihren Beruf
Kundschaft wünschten. Während der Soma durch die Seihe floß,
wurde das Lied von den nänädhiyo vasiiydvah vorgetragen. Es war
bestimmt, der dhl dieses casüj/u die Erfüllung zu sichern.
In die Einzelbehandlung mythologischer und folkloristischer Pro-
bleme — öfter zu umfänglichen Exkursen auswachsend, wie in den
Abschnitten über Indra und die Maruts, über die Wiedergewinnung
des Agni — folge ich Seh. nicht. Nur dies sei hervorgehoben, daß
durchweg, wie in Sch.s früheren Schriften, Anlehnung an Ad. Kuhn
hervortritt. Daneben ist Seh-, wie natürlich, durch Mannhardt und
in bestimmten Richtungen durch die Ethnologie beeinflußt, deren Be-
deutung als einer >ungewöhnlich fruchtbaren Wissenschaft* er mit
erfreulicher Entschiedenheit anerkennt (S. VIII f.). Kuhns Namenver-
gleichungen und Deutungen aber haben für ihn volles Gewicht Sa-
raoyü hat für ihn noch nicht aufgehört, »die dunkle Wetterwolke,
die Erinnys« (S. 282 A. 2) zu sein. Saramä >die sich Bewegende,
Gleitende, Laufende«, von der Wurzel sar, und ihr Sohn Sarameya
fahren fort, wie in unserer Jugendzeit, mit Hermes-Hermeias zu-
sammen zu gehören (S. 177 ff.)'). Der Vorsuch, einen solchen be-
harrlichen Glauben zu erschüttern, wäre nicht nm Platz. Eine Be-
merkung aber verlangt die persönliche Färbung dessen, was Seh.
über die von Kuhn sich entfernende Richtung sagt. Er sieht deren
Vertreter als >Xeider und Zweifler« >in öder Negation« bemüht, was
Kuhn gepflanzt, »geradezu feindselig mit der Wurzel auszurotten«:
»ein schweres Unrecht, nicht blos an der Wissenschaft, sondern auch
an unserm Volke, dem es nicht gleichgültig sein kann, ob ihm der
Blick in seine früheste Vorzeit, die Religion seiner Urzeit, erschlossen
oder verbaut und verekelt wird. Hier haben viele gesündigt«; Seh.
nennt besonders den Namen Otto Gruppes (S. VII f.). Zu denen,
die gegen dessen Ansichten ihre Bedenken haben, gehöre ich auch.
1) Beiläufig erwähne ich im Zusammenhing dieser Etymologien Sch.s Ver-
mutung, daß der Name Priamoe zu irpfafisi gehört and für die »Kramerseelen der
Trojaner« bezeichnend ist (S. 179 A. 1). Priamoi war ja io etwaa wie ein Paoi.
WtL pl. in 1909. Hr. 1 6
COßHEU VHMKftt
S2 Gfrtt gd. Am. 1909. Nr. I
Aber die tiefe, leidenschaftliche Wahrheitsliebe, die in seinen Arbeiten
lebt, sollte niemand verkennen. Und das Recht darauf, die Freude
daran, in solcher Wahrheitsliebe zu forschen, sei es auch auf Wegen,
deren Richtung den Wünschen Sch.s für das Heil der Volksseele nicht
entspricht, wird man sich nicht verkümmern lassen. Große Forscher
aber wie Kuhn ehrt man am besten, indem man über sie hinauszu-
kommen sucht
Zum Schluß zerstreute Kleinigkeiten. Ich beschränke mich auf
ganz weniges.
Bei der Besprechung des Froschliedes VII, 103 (S. 396 ff.) wäre
auf Bloomfield PAOS-, Apr. 1896, Bezug zu nehmen. Wenn als
Verfasser dieses Liedes bei Seh. >Vasistha< erscheint, >der geniale,
geistig wie moralisch hochstehende Sänger der herrlichsten Lieder an
Varunac (S. 402), so glaube ich dieser Bewertung des traditionellen
Liedverfassernamens durch meine Untersuchung ZDMG. 42, 199 (f., be-
sonders 226 f., den Boden entzogen zu haben. Man beachte inson-
derheit, daß VII, 103 zu den Anhangen an die ursprüngliche Samm-
lung gehört. So glaube ich auch, daß die »nahe Beziehung* des
>Verfassers< von IX, 112 Sifiu Angirasa »zum Atharvaveda, dem
volkstümlichsten der vier Veden« (S. 411) illusorisch ist. Zu den
Angirasiden in der Verfasse rüste des 9. Buchs vgl. ZDMG. a. a. 0.
232. Natürlich muß, wer von einzelnen Verfassernamen Gebrauch
machen will, das Problem der Verfasserlisten im ganzen erwägen.
Ist solche Erwägung den betreffenden Aeußerungen Sch.s vorange-
gangen?
Bei der Behandlung von X, 124, S. 196 ff., vermisse ich Rücksicht
auf Geldners Untersuchung über dieses Sökta, Ved. Stud. 11,292 ff.,
und auf den von Seh. durchweg vernachlässigten Bergaigne (Rel.
v*d. III, 145 ff.).
S. 375. »Ihr von Brhaspati erzeugt* (brluurpätiprasütäh X, 97, 19)?
Vgl. ZDMG. 49, 174 Anm.
S. 320. bkävayü X, 86, 15 nach Geldner > liebestoll <V Ich halte
das wegen der Chronologie der Bedeutungsentwicklung von bhäva für
unwahrscheinlich.
S. 316. aryäh pttffcsH X, 86, 1 (vgl. 3) »Ariers reiches Gut«?
Vgl. dagegen ZDMG. 54,168; s. auch 180; Geldner Ved. Stud.
III, 86. — Im allgemeinen sei zu Sch.s hübscher und lustiger Her-
stellung der Vraäkapi- Geschichte an meine Vermutungen Litt. d.
alten Indien 52 erinnert. Daß der getötete Esel, den der Affe v. 18
fandet, für ein Sühnopfer wegen verletzter Keuschheit bestimmt ist,
ist ein recht ausgelassener Einfall: wohl möglich!
L. v. Scbroedcr, Myiterium und Mimus im Rigveda 63
S. 76. Wenn nach >der Tradition der Buddhisten <, d. h. dem
Laiita Yistara, Buddfaa als Jüngling mit den Kegeln der Schauspiel-
kunst vertraut gewesen ist, darf das nicht als Zeugnis für Pflege des
Dramas > schon zu Buddhas Zeit, also im 6. Jahrhundert v.Chr.c ge-
geben werden.
Güttingen H. Oldenberg
Pemotische Papvrni von der Insel Elephantine I nr. 1 — IS. Verrtfl>ntlirht
und bearbeitet von Wllhrlm Splegelberg. Leipzig, J. C. HinrichMcbe Huch-
lumdliiiw l'JOö (Spiegalberg, Demotücbe Stodien, lieft 2, Heft 1 erschien 1901
u. d. T. : Aegyptücbe und Griechiacke Eigennamen). 27 S. kl.-fol. 10 Tafeln in
Lichtdruck. Geh. M. 13.
In the couree of his excavations in 18a« on the island of Ele-
phantine, Rubensohn found a broken jar of rough pottery in r cellur,
i-onUioing about 40 papyri more or less injured. Nineteen are
Greek und nine demotic. Tbey fonn a closely connected group dating
from 2Jj to 223 B. (,'., towards Üie end of the reign of Ptolemy
Kuergetes I. Tbanks to Spiegelberg, Rubensohn was able to publisb
translations of the demotic texts in his edition of the Greek papyri,
and so discuss the wbole find together.
From time to Urne the natives have raade similar bilingual hmis
of papyri of the Ptolemaic period; nuinbers for instance of Greek
and demotic papyri from Gebelen are cloeely connected together,
referriog to the same pereons and property in the two longuages: so
albo ore tboee of the >proc£88 of Hermias< and other series from
Thebes. Rubensohn's First Find, consisting of five papyri of the reigns
of Alexander Aegus, and Ptolemy Soter and PhiJadelphus concerned
solely the affairs of Greek soldiers and, although a native is
witness in no 5, there was no scrap of demotic in Fand L Fund LI
is the earliest among the bilingual group» as yet mode known
and is not many years later than the trilinguol decree of l'anopus.
It concerns natives equally with Greeks: the priucipal affair is the
bu&iness, among the locol Greek officials of the governnient in Charge
of the leosing of temple property, whirh ensued on a bankruptcy in
a fonüly of Egyption prieets at Edfu (Apollinopolis). The priest*
mrite in demotic. The Greek officials write in Greek: so also do
some persons bearing Kgyptian names who seem to have been outside
the priesüy group. Tbus oll correspondence between the*ofticialB,
and the copy of the regulations under wliich they leased the temple
lands are in Greek: bids for purchaae, a petition and aflidavits of
6*
[liUNWERSrv
R4 Gott gel. Am. 1909. Nr. 1
the priest! and certain liste prepared by the temple scribes are in
dcmotic. Not onl.v the affidavit of a bank-officcr Paniscua, and an
offer of Xenon, but also a petition from Patous and an offer froni
Phatres, both natives, are in Greek. The ofneial docket to a demotic
affidavit (no XXVI) is likewise in the language of the ruling caate.
One memorial from the priests appeara in botli languages, each version
being signed in demotic: the model seems Greek rather than Egyptian.
It is evident that the demotic portion of the find usefully Supple-
ments the Greek and tbrows dirert light on it, helping to iil! in la-
eunae and varying its technical expressions. To a much greater de-
gree Üie Greek serves to Interpret the demotic, in regard both to
the matter and the language. For the furtherance of demotic Stu-
die« speedy publication of the demotic portion of the group waa very
desirable, and this has been effected with the least possible delay by
the indefatigable demotist of Strasburg, who has included with them
two independant texts dated earlier in the same reign, and, for its
palaeographic intereat, an isolated contract of the age of Augustus.
Comparing Spiegelberg's publication with Rubensohn's, we find
that nos VI and VII of the latter reappear as G and 7 in the demotic
papyri, no XVI is 2, the draft of which is 3 on the bark of no XXIX,
no XXII is 4, no XXVI is 5, no XXVII b is 1, XXVHa being the
Greek original with demotic Bignatures now published under the
number 10, no XXXI is 8, no XXXII is 9.
Rubensohn having dealt with the matter of the texts, Spiegel-
berg here conhnes his commentary for the most part to philological
considerations. The corrections which he has made of the first
translation affect only details. The documents are evidently obacure
and injured so that in the photographs we can often do little more
than follow the transliteration, congratulating Spiegelberg on his suc-
cesssful deeipherment of difficult and injured writing. Spiegelberg is
at once so brilliant and aecurate in his readings that we may aecord
to hiiii the füllest ineasure of confidence given to any scholar. But
it is tantalising to know thut there are interesting words and groups
in the Originals indefinable in the photographs. Spiegelberg has fac-
similed a few groups in the introduetory sections on the place names
and personal names ; and in the case of the demotic text (no 1) which
is a version of the Greek, with commendable particularity he Supple-
ments the photograph of the original by a copy in which he hns
strengthened the faded lines with iuk. Such a procedurc with all
the papyri would probably have been too expensive ; but hand copies
of all the more important groups and passages where they are ob-
scure in the photographs would be a great advantage.
COPNEU UHIVtRSJTY
Spiegelberg, Demotiscbe P»\ >jrvt von der Insel Klephantine 85
Spiegelberg has identified moet of the place names otcurring in
the Apollinopolite documents with hieroglyphic names in the great
endowment inscription of a later Ptoleniy at Edfu. Under Txottovj
he quotes from other papyri several examples of a word which must
read zicf, ftvf i. e. »«rr^ >papyruB<, not fio as ia there Buggested:
whether the same ia also the last element in the group correspon-
ding to Txwtooo is not clear to the present writer. Bereneptia with
its varianta, is a particularly interesting but puzzling name. I do
not feel satisfied that it is to be read Mr-nb-Pth' though as Spiegel-
berg suggeats it may well repreaent the old royal name Mr-n-I*ih
for which the equivalent in Manetho is Au4uvg<pfb)c. Perhaps Mr-(n)-
'b-Pth is the true reading.
A few criticisms may be offered of individual pointa in the ren-
de rings.
No 4 on p. 1Ü is a deolaration under oath by Milon of his good
title to some land sold; II. 14 et seqq. are as follows: >(As to) the
half of the land in the district (*i*) of Tsenane, amounting to one
arura(V), which Euphronius the praktor sold ont of my aole(V) in-
heritance (V) : — the land in question belonged to (es ** the ancient
n-st) Eatephenis, my father; he wrote (a deed) for it to Thatre niy
mother (nh-f «r-/" n T.) : it has no other owner than I (ge nb W-y)
until the sale for (V) me by Euphronius (o An a p fy-s c.V ' Wpruys
!■ ( '■') * r -y<- This sentence is füll of good illustrations of gramraa-
ticaJ idiom. In no 5 (XXVI) the declaration is made to Euphronius
himself, not to Milon. The gap at II. 7 — 8 can only contain >(Har-
siesi) [saith to (8) Euphjronius the praktor<- This throws forward
the advancement of Euphronius by one year to the year 224 — 3, cf.
Ruhensohn p. 35.
Turning now to the papyri outside of Fund U, in no. 11 we have
an agreement under oath between threc partners who have leased
the tax on salt and the tax on 'n-sn (V), a kind of objeeta (wigs?)
«hich appear constantly in dowries in the later class of Ptolemaic
marriage-contracts. The partners are to 9hare alike and keep aecounts
in a book.
No. 12 is dated in the third year of Euergetes 1, before the
decree of Canopus, and gives a new and obscure title to Berenike.
It concerns three women. Tahapi has had a lawsuit with Tasti about
the ownership of a house in Elephantine with some furniture and a
silver necklace (V). The judges deeided in her favour: but Tasti had
sold these to a third party Tisemteu (the reading of her name is
□ncertain) and in order to settle matters and make the sale complete
Tahapi, who doubtless has had her demands satisfied, yields up her
FuuNNER^rr
8H UoU. gel. An.- 1909. Nr. 1
rights to the above niimed property tu Tasti. So für Spiegelberg
and Preisigke. The last paragraph is a little compücated. It
ehould tun.
>And whereas(orif)the woinan Tisemteu (V) daughter of Semteu (V),
to whom the above house has been given, roakes a demand on Tasti
daughter of Harniakhi (?) for this writiog for silver (xpäwc) and this
writing of cession (äxootaotoo) of which Tasti said 1 will cause Ta-
hapi daughter of Krrs to make it (sie)' : I will (or do) inake them
for Ute vornan Ti semteu (V) daughter of Semteu (V)«.
Thus Tahapi undertakes to give irpaai« and «ootcwtoo to Ti-
semteu also, in aecordance with TastTs agreement with the latter.
Probnbly the whole transaction, including the previous sale, had been
by friendly arrangement between all the parties — a device to se-
eure a safe title to the purchaser of a property the ownerehip of
which might have been disputed in a higher court
No. 13, dated in the 28th year of AugustUB, eontains interesting
priestly title». Jt is the sale of a house, much ahattereü.
We conclude with the hope that Spiegelberg will find time to
continue a publication which is füll of Instruction aliko in text and
commentary.
Oxford F. LI. Griffith
Für di« Redaktion verantwortlich i Prof Dr. Eduard Schwurt! tu Gottin gan
COPNEU UNNERSITY
-■■in
Origii ■
CORNEtLUNIVERSiTV
Hr. 2 Februar 1909
S«pbn* Müller, Urgeschichte Europa», Grundlage einer prähi-
storischen Archäologie. I>eutache Ausgabe unter Mitwirkung dea Yer-
fusers besorgt von Otto Lultpold Jirleiek. Mit 160 Abbildungen im Text
und 3 Tafeln in Farbendruck. StraÖburg, Karl J. Trühner 1905. I u.
J04 S. 8*.
Daß die verschiedenen Lander Europas zu aehr verschiedener
Zeit höherer Kultur zugänglich werden, und daß diese Kultur in
Beiner südöstlichen Ecke einzuströmen beginnt, ist eine nicht zu be-
streitende Tatsache. Dementsprechend reicht die geschichtliche Zeit
in verschiedenen Teilen unseres Kontinents sehr verschieden weit zu-
nick. Aber auch schon in der Zeit, die fUr ihn in seiner ganzen
Ausdehnung eine vorgeschichtliche ist, läßt sich an der Hand der
Fuode dieselbe Richtung der Kulturströmungen beobachten wie später.
Der fremde Einfluß an sich ist nicht zu verkennen, und nur über
seine jeweilige Stärke und sein Alter, seinen Ursprung und Verlauf
gehen eigentlich die Ansichten auseinander.
Xoch von niemandem aber und noch nirgends ist diesem Einfluß
eine solche Bedeutung beigemessen worden, wie es seitens des be-
kannten nordischen Urgeschichtaforschera Sophus Müller in dem vor-
liegenden Buche geschieht. Er betitelt es >Urgeschicbte Europas«,
doch steht ihm die Frage der Herkunft und Ausbreitung der vorge-
schichtlichen Kultur so sehr im Mittelpunkt des Interesses, daß dies
eigentlich schon im Titel hätte ausgedrückt werden sollen. Das all-
eemeine Ergebnis, zu dem er gelangt, faßt er in die Satze zu-
sammen:
>1. Der Süden war die leitende und spendende Kulturmacht;
der äußere Kreis, besonders der Norden, folgte nach und empfing.
2. Der Inhalt der südlichen Kultur wurde nur vermindert und
im Auszuge übermittelt
■■"' fr \. Am. im. Ki i 7
COBHEU UHWERSlTY
88 GOtt. gel. Adz. 1909. Nr. 2
3. Gleichzeitig erlag er Acnderungen und Umbildungen.
4. Er trat jedoch in den ferneren Gebieten oft in großer Fülle
und mit neuer Eigenart auf,
5. doch erst in anderer und späterer Zeit als der, in welcher
dieselben Elemente im Süden sich ursprünglich geltend machen«.
Man kann das im großen und ganzen für richtig halten und sich
doch durch vieles einzelne in S. M.s Ausführungen zu entschiedenem
Widerspruch veranlaßt fühlen.
Schon über den Zeitpunkt, an dem der fremde Kultureinfluß ein-
setzt, ist er nach Ansicht des Ref. in einem Irrtum befangen, der zu
vermeiden gewesen wäre, wenn er sich klar gemacht hätte, woher
eigentlich der Vorsprung des Orients vor Europa stammt.
Läge sein Grund in geringerer Begabung der europäischen Men-
schen, so wäre die Rolle nicht hegreiflich, die diese später spielen.
Mit viel größcrem Recht wird man ihn in der Natur des Landes
suchen dürfen; aber es wird dabei nicht die geologische Gegenwart
ins Auge zu fassen sein, in der ältere Unterschiede sich ausgeglichen
oder die Verhältnisse sich zu Ungunsten des früher besser bedachten
Teils geradezu umgekehrt haben, sondern die letzte Eiszeit mit ihren
Ausläufern. In dieser Periode ist von Europa nur ein Teil über-
haupt bewohnbar, während die klimatischen Verhältnisse längs des
Nordrandes von Afrika und im Zweistromland damals weit günstigere
gewesen sein müssen als nach dem völligen Ablauf des Diluviums.
Auch innerhalb Europas .selbst machen sich während der paläo-
lithischen Zeit lange nachwirkende Unterschiede bemerkbar. Die
von der Natur bevorzugte Stellung Frankreichs und Italiens in dieser
Periode hervorhebend stellt S. M. mit Recht den Satz auf: >Die
Hauptunterschiede in der Kultur, die sich im lAufe der ganzen Vor-
zeit bis in die geschichtlichen Zeiten hinein geltend machen, beruhen
im tiefsten Grunde auf den Naturverhältnissen während und nach
der Eiszeit«. S. M. denkt hierbei nur an Europa. Aber vielleicht
mit noch größerer Berechtigung läßt sich dieser Satz auf das Ver-
hältnis Europas zum Orient anwenden. Damit ist nicht nur seine
Ueberlegenheit erklärt, sondern auch ein Fingerzeig gegeben, inner-
halb welcher Grenzen von solcher Ueberlegenheit die Rede sein
kann. Denn sie ist eine bedingte und beschränkte.
Das nachweislich älteste Auftreten des Menschen in Europa fällt
in eine Zwischeneiszeit, sei es die letzte, wie Boule, sei es die vor-
letzte, wie Penck annimmt. Es war damals eine ausgesprochene
Wärmeperiode in Mitteleuropa, wie uns die Reste der Fauna aus
dieser Periode dartun. Als in Deutschland Elefant, Nashorn und
CORNEU UNIVERSlTY
Sophns Maller, Urgeschichte Earopu, Oben, von 0. L. Jiriczek 89
Flußpferd heimisch waren, inuO aber das Klima Mesopotamiens und
ganz Vorderasiens und Nordafrikas ein geradezu heißes gewesen sein.
Damals bot also der Orient dem Menschen keineswegs günsti-
gere Lebensbedingungen als Europa. Wenn darum S. M. es an-
sprechend und naheliegend < findet, schon die ältesten menschlichen
Werkzeuge gleich dem spateren Kulturstrom, der zuletzt das Christen-
tum gebracht hat, aus dem Orient herzuleiten, macht er sich eines
Anachronismus schuldig, denn er schließt aus jüngeren Verhältnissen
zurück auf eine Zeit, in der Natur und Menschheit ein ganz anderes
Gesicht zeigen.
Gewiß ist der Besitz von Werkzeugen, und seien sie noch so
primitiv, ein Fortschritt gegenüber einer werkzeuglosen Zeit, aber
ein Fortschritt, der mit dem Vorgang der Menschwerdung aufB innigste
zusammenhängt. Wo diese erfolgt ist, dos ist noch eine ungelöste
und vorläufig vielleicht recht müssige Frage. Aber wahrscheinlich
ist es doch, daß der Mensch sich schon im Besitz von Werkzeugen
über die Erde ausgebreitet hat, und wer den Standpunkt vertritt,
daß diese dem europäischen Menschen erst aus dem Orient nachge-
liefert wurden, als dessen erster Kulturexport, der müßte den älteren
werkzeuglosen Menschen auf unserem Boden nachweisen oder doch
mindestens zeigen, daß ein solcher hier sein Leben fristen konnte.
Freilich ist sich S. M. Über die Bedeutung der ältesten paläoli-
t bischen Zeit sichtlich überhaupt nicht klar, weil er sie sonst un-
möglich in ihrem gesamten Ausmaß nach 10000 v. Chr. ansetzen
könnte. Es ist natürlich schwer, gegen eine solche Annahme mit be-
stimmten anderen Zahlen aufzurücken. Bedenkt man aber, daß die
ältesten genauer datierbaren Menschenreste sich in nichts von den
jetzigen Menschenrassen unterscheiden, daß dasselbe auch von den
Resten aus jüngeren paläolithischen Perioden gilt, daß uns aber in
jener Zwischeneiszeit und dem unmittelbar sich anschließenden Zeit-
abschnitt ein Mensch entgegentritt, der allen spateren und heutigen
Menschen als etwas besonderes und weitaus primitiveres gegenüber-
steht, bedenkt man ferner, daß die Klimaschwankuiigen, die zur
Bildung und Rückbildung der großen Gletscher führten, nur ganz all-
mähliche sein konnten, so erscheinen jene 10000 Jahre wohl als nicht
diskutierbar.
Unannehmbar ist auch S. M.s Datierung eines jüngeren Ab-
schnittes des Paläolithikums, der Mammuthzeit Weil nämlich aus
dieser weibliche Figuren aus Elfenbein oder Stein bekannt sind, und
in Acgypten in neolitliischen Gräbern, die in das 5. oder G. Jahr-
tausend vor Christo gehören, ähnliche aus Ton gefunden werden,
TUhrt er jene auf ägyptischen Einfluß zurück und möchte sie daher
T
COBNtll UNIVERSIIY
90 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 2
für gleich alt oder etwas jünger halten. Selbst unter Voraussetzung
eines Zusammenhanges zwischen diesen plastischen Darstellungen, der
doch nichts weniger als sicher ist, kommt die Möglichkeit in Betracht,
daß die ägyptischen eine lange Vorgeschichte haben, und die Knltur-
Übertragung weit früher erfolgt ist.
Die paläolithische Zeit wird hei S. M. aber nicht nur in ihrer
Ausdehnung unterschätzt, sondern kommt auch insofern zu kurz, als
einer ihrer wichtigsten Abschnitte unter den Tisch fällt Was die
Frage der Hauptgliedening des Paläolithikums betrifft, bemerkt er
nämlich zusammenfassend: »In Mitteleuropa würde es somit nach der
wannen Chelleszeit, in welcher der Mensch zuerst auftritt, nur eine
große Kälteperiode gegeben haben ; im Laufe der Soluträzeit sich
immer mehr abkühlend, wurde das Klima der Madelainezeit sehr kalt,
dann aber stufenweise wieder milder bis herab auf die Gegenwart«.
Da aber die Solutrezeitfunde zum großen Teile aus Lößlagen»
stammen, die keine eiszeitliche Bildung sind, sondern durch zu-
sammen gewehten Staub der Steppe in einer unmittelbar auf eine Eis-
zeit folgenden vegetationsarmen Periode entstanden, muß zwischen
Solutre* und Chelles eine Eiszeit Raum finden, und keineswegs kann
es sich bei diesen beiden um unmittelbar aneinander grenzende Pe-
rioden handeln. Dieser Eiszeit entspricht das Moustärien, das von
S. M. garnicht in Rechnung gestellt wird. Das Magdal^nien hingegen
hat sich als nach eiszeitlich erwiesen, und zwar als der Zeit nach der
letzten Eiszeit angehörig, also jedenfalls nicht der Periode eines
Kältemaximums.
Wie der Mensch der Chellesperiode seinen Lebensunterhalt ge-
funden, bedarf noch der Aufklärung. Mit Rücksicht auf die Unzu-
länglichkeit seiner Jagdausrüstung, in der Pfeil und Harpune noch
fehlen, und mit Rücksicht auf das warme Klima jener Zeit wird
dabei der Ptianzennahrung eine größere Rolle zuzumessen sein. Der
Mensch der folgenden paläolitliischen Epochen ist Jäger, und so lange
er das auch im Orient war, ist eigentlich nicht einzusehen, was ihm
dort eine bevorzugte Stellung verschaffen sollte, abgesehen davon,
daß zu den Kunstleistun gen gerade des europäischen paläolithischen
Jägers nirgends noch von gleicher Begabung zeugende Seitenstücke
gefunden worden sind. Anders verhält Bich die Sache von dem Mo-
ment an, als der Schritt zu neuen Wirtschaftsformen geschah, als
Ackerbau und Viehzucht an Stelle des Jägerlebens traten. Und für
diesen Schritt waren, wie wir oben angedeutet, im Orient (be-
ziehungsweise im Süden) früher als in Europa die Vorbedingungen
gegeben. Wir möchten uns daher keineswegs gegen die Annahme
sträuben, daß auch die europäische Feld- und Viehwirtschaft — mag
CORHf li UNIVERSirr
Sopbue Müller, rrgeschicqte Europas, über», von 0. L. Jiricxek 91
sie immerhin eigenartige Züge ausgebildet haben — im letzten
Grunde abhängig ist von außereuropäischer.
Das ausgeprägte Jagdleben mit Wurfwaffen, das in der späteren
Steinzeit aufhört, findet S. M. noch heute bei den Polarvölkern er-
halten, ja es däucht ihm wahrscheinlich, daß sich die Kultur der
Renntierzeit wirklich nach dem Polarkreise zurückgezogen hat, als
die Tiere vor dem allmählich wärmer werdenden Klima aus Mittel-
europa in höhere Breiten hätten zurückweichen müssen. Doch lassen
die menschlichen Knochenreste, die wir aus der europäischen Kenn-
tierzeit kennen, einen Gedanken an Zusammenhang mit den Polar-
völkern nicht zu; auch das skandinavische Renntier ist nicht auf ein
von Mitteleuropa nach dem Norden zurückgedrängtes zurückzuführen,
sondern stammt aus dem Osten: s. Sarauw, Aarb. f. nord. Üldk. 1903.
p. 301 (und die dort angegebene Literatur: Sv. Nilsson in Korhandl.
ved de skand. Naturf. 8. Mode i Kobenhavn 1860. p. 836, J. G. H.
Kinberg: Utdrag ur arkäologisk Zoologi 1877. p. 238, Worsaac in
Aarb. f. nord. Oldk. 1872. p. 328). Wer die Polarvölker oder auch
nur ihre Lebensweise aus Europa herleiten wollte, dem obläge es
überdies, die Mittelglieder nachzuweisen, die zwischen beiden ge-
trennten Gebieten die Brücke herstellen und die Etappen der zu-
rückweichenden paläolithischen Kultur auf dem Wege nach dem
Norden bilden. Uebrigens ist bei den nordeuropäischen und nord-
asiatischen Polarvölkern doch auch manches anders als in der paläo-
lithischen Zeit Sie sind vor allem Henntiernomaden. Auch von
Bogen und Pfeil machen sie ausgiebigsten Gebrauch. Schon Tacitus
erwähnt der Knochenpfeile bei den Fenni; aus späterer Zeit haben
wir in nordischen Geschichten Beispiele genug für die hervorragende
Schießkunst der Finnen, d. i. I-appen : man denke an die 3 Pfeile des
Finnenkönigs Gusi, an den Schützen (finnischer Herkunft) der in der
Svojdrsehlacht Proben seiner Fertigkeit gibt (Heimskringla, O. T. c 108),
an den Personennamen Finnbogi. Von einem Ueherwiegen der Wurf-
waffen ist hier nicht zu sprechen. Viel näher stehen unsern paläo-
lithischen Jägern die Eskimos, die aber aus Nordamerika in die an-
grenzenden Polargegenden vorgedrungen sind, und deren Kulturver-
wandtschaft mit jenen nur eine in der Aehnlichkeit der Lebensver-
hältnisse begründete sein kann. Sind aber die Harpunen der Es-
kimos sicher kein aus dem Orient bezogenes Kulturgut, so sollte man
sichs doch auch gut überlegen, bevor man die Waffen und Werkzeuge
der paläolithischen Europäer als solches ausgibt.
Wie weit in Europa beim Uebergang zu den neolithischen Zu-
ständen außer Kultureinfluß auch Einwanderung eine Rolle gespielt
hat, ist eine Frage für sich, die wohl für verschiedene Gegenden
con.
W Gott gel. Ans. 1909. Nr. 2
nicht die gleiche Antwort erfordert. Im wesentlichen scheint aber
doch in der neolithischen Bevölkerung die paläolithische der nächst-
vorhergehenden Periode fortzuleben, die geradeso unter Anstößen von
außen ihre Lebensweise geändert hat, wie dies etwa bei den Fenni
des Tacitus im Verlauf ihrer Entwicklung zu den jetzigen Finnen der
Fall ist. Dafür sprechen vor allem anthropologische Gründe, denn
der blonde Typus, der uns später in Nordeuropa entgegentritt und
als indogermanisch bezeichnet werden darf, kann nur in einem nörd-
lichen Himmelsstriche und gewiß nicht in der Spanne Zeit entstanden
sein, die sein ältestes bezeugtes oder nachweisbares Auftreten vom
Beginn des europäischen Ackerbaues trennt.
Daß die über das Jagdleben emporsteigende Kultur Europas
eine selbständige ist, behaupten auch wir keinesfalls und berühren
uns insofern mit dem Verfasser; nur daß sich bei diesem, wie wir
sahen, der Gedanke an diese Unselbständigkeit so festsetzt, daß er
ihn auch in Beziehung auf Zeiten nicht los wird, bei denen er aus
dem Spiel zu bleiben hat. Aber auch unter Verhältnissen, wo fremder
Einfluß wohl in Betracht kommt, überschätzt und verallgemeinert er
diesen so sehr, daß man wohl von einem Vorurteil sprechen kann,
das sein ganzes Buch beherrscht
So sollte man es kaum für möglich halten, daß nach all dem,
was zur Aufklärung der Nephritfrage schon geschehen ist, noch ein
Forscher ernstlich annimmt, daß wenigstens ein großer Teil der aus
diesem Material gefertigten Beile aus dem Orient eingeführt
worden sei.
Vielleicht noch erstaunlicher ist aber das, was Über das Verhält-
nis der Pfahlbauten zu den Terrarnaren und zu Mykenae gesagt wird.
Obwohl die Terrarnaren im wesentlichen aus der Bronzezeit, die An-
fange der Pfahlbauten weiter im Norden aus der Steinzeit stammen,
sind für den Verfasser die erstcren mit ihrer scharf ausgeprägten
Kultur das ältere Zentrum, an dessen Peripherie sich die Pfahlbau-
dörfer der Steinzeit erhoben. >Die Veränderungen und Verringerungen
derAnlage<, meint er, >sind eine natürliche Folge ihrer Ueberfuhrun«
in einen kulturarmen Außenkreis<. Das bedenklichste dabei aber ist,
daß die auf Pfählt- gestellten Häuser der Terrarnaren und Pfahlbauten
Nachbildungen von mykenischen Häusern mit Steinunterbau sein
sollen. Die Rolle, die Pfahlbauten heute noch bei vielen Völkern
spielen, hätte S. M. schon von solchen Schlüssen zurückhalten sollen.
Daß er das Potal im >Bronzealter< stehen läßt, während am
Abhang der Alpen und in der Schweiz noch allgemein Stein verar-
beitet wird, ist nur einer der Belege dafür, wie er sich die Dinge
zurechtlegt, um die Abhängigkeit des Nordens konstruieren zu können.
COftl» l RSlTV
Sophui Müller, Urgescbicbte Europa«, üben, von 0. L. Jiriczek 93
In diesem besonderen Falle hatte ihn aber doch vor dem Irrtum der
Umstand schon bewahren müssen, daß die Steingerate der Pfahlbauten
zunächst durch kupferne oder sehr zinnarme bronzene abgelöst
werden von viel primitiveren Formen als die der Terramarenbronzezeit.
Für ganz verfehlt und unglücklich halte ich auch die Ansicht,
daO die viereckigen Hüttenanlagen der Pfahlbauten >zweifel)os< auf
Einflüsse der entwickelten Architektur des Südens zur Mykenaezeit
zurückzuführen seien, — von dem Anachronismus, der in dieser An-
nahme liegt, ganz abgesehen. Denn so wie die runde Form die
naturgemäße der geflochtenen Hütten ist, so ist die viereckige durch
die Zimmerung von selbst gegeben, und die Hütten wenigstens in
ihrem Gerüste zu zimmern, lag bei Pfahlbauten außerordentlich nahe,
wo doch die Bühne, auf der sie standen, auf jeden Fall gezimmert
war und sowohl höher aufragende senkrechte Pfahle als auch wage-
recht liegende Stämme, die den Boden herstellten, in die Hütten-
konstruktion sich wie von selbst einfügten. Damit ist natürlich nicht
gesagt, daß Pfahlbauhütten viereckig sein müssen.
Mit seiner ganzen Tendenz hängt es zusammen, wenn S. M. über-
all das Alter der nördlicheren Funde herabdrücken will. So hört
bei ihm die Bronzezeit in Griechenland auf, als sie im Norden be-
ginnt. Wir möchten dagegen nur darauf aufmerksam machen, daß
zahlreiche Schmuckperlen aus nordischem und zwar jütischem Bern-
stein schon in den mykenischen also der griechischen Bronzezeit an-
gehörigen Gräbern gefunden worden sind, die auf dem Wege nach
dem Süden sicher gegen Metall eingetauscht wurden. Das weiß
S. M. selbst. Um so unbegreiflicher ist es, daß er mit der Mykenae-
bultur gleichzeitig, ja Bchon von ihr in den Wohnungsanlagen beein-
flußt sogar noch in den Alpen die Steinzeit herrschen läßt.
Es möge hier auch auf die südländischen, aus dem Roten und
Indischen Meer stammenden Konchylien hingewiesen werden, die ge-
legentlich, zu Schmuck verarbeitet, rein stein zeitliche Funde Mittel-
europas begleiten, s. Reinecke, Westd. Zeitschr. 19, 235 f., Corr. Bh
derWestd. Zeitschr. 20, 19 f. Man muß da doch fragen, warum, wenn
gleichzeitig im Süden das Metall schon ganz allgemein war, nicht
auch solches von dort bezogen wurde.
Zurückzuweisen ist ferner die Annahme, daß sich der größere
Reichtum der Westschweiz an Funden der »schönen Bronzezeit«
daraus erkläre, daß sich im Osten die Eisenzeit früher geltend ge-
macht habe. Aus der geographischen Lage würde sich das nicht er-
klären, und wenn nuch die Bronzestationen im Östlichen Teil des
Pfahl bautengebietes »gering an Zahl und minder reichhaltig sind<,
so würde es für ihre Gleichzeitigkeit mit einer Eisenkultur in der-
■
FLiUNNERSJTY
94 Gott. gel. Au. 1909. Nr 3
selben Gegend doch nur sprechen, wenn sie neben Bronze in der-
selben Schiebte auch Eisensachen enthielten, die sich bekanntlich im
Wasser vortrefflich erhalten. Wie die Dinge liegen, kann man nur
annehmen, daß die Ostschweiz in der >schönen Bronzezeit< spär-
licher besiedelt war als der Westen, oder daß man damals dort —
und das ist das wahrscheinlichere — mehr in Landansiedelungen
lebte.
Als ein Anachronismus erscheint es auch, wenn versucht wird,
die nordischen raegalithischen Gräber, die der Steinzeit angehören,
aus südlichen Grabformen der ausgesprochenen Metallzeit, im beson-
deren die Riesenstuben aus den mykenischen Kuppelgräbern abzu-
leiten. S. M. scheut sich nicht, es durch diesen Zusammenhang als
klar bewiesen zu betrachten, >daß die nordischen Riesenstuben
keinesfalls alter sein können, als aus der Mitte des zweiten Jahrtau-
sends vor Christo, da die entsprechenden Kuppelgräber in Griechen-
land nicht weiter zurückgehen«. In Wahrheit müßten sie aber dann
sogar bedeutend jünger sein, da sie doch nur langsam und auf einem
Umweg über die westlichen Küstenländer — im Inneren Europas
fehlen alle Seitenstücke — nach dem Norden gekommen sein könnten.
Und es bleibt ein unlösbares Rätsel, wieso sie, deren auf Nachah-
mung von Ort zu Ort beruhende Ausbreitung doch nicht rasch er-
folgen konnte, das leicht fortzuschaffende Metall auf seiner Reise so
sehr überholen konnten. Wir vermissen hier sehr eine Auseinander-
setzung mit L. Zinck, Det nordeuropaeiske Dysse-Territoriums Sten-
grave og Dyssernes Udbredelse i Europa, der über die großen Stein-
gräber uns weit annehmbarere Ansichten zu entwickeln scheint. Aehn-
liche Ideen liegen den nordischen und den mit ihnen verglichenen
südlichen Grabanlagen allerdings zu Grunde, aber nur diese Ideen
allein brauchten sich auszubreiten und fanden dann an verschiedenen
Orten von selbst leicht ähnlichen Ausdruck.
Wir müssen aber auch damit rechnen, daß gewisse Ideen bei
allen Menschen sich sehr leicht selbständig einstellen, und das gilt
vor allem von solchen, die sich auf das Fortleben der Toten be-
ziehen und den daraus entspringenden Totenkult. Es kann ohne
Mühe versucht werden, alle möglichen europäischen Bestattuugsgc-
bräuche von orientalischen Vorbildern abzuleiten, allein die Beweis-
kraft solcher Schlüsse erscheint doch recht gering, wenn man an ganz
ähnliche Ersch ein un gen denkt, die uns auf völlig getrennten geogra-
phischen Gebieten — z. B. in Amerika — entgegentreten.
Wie in Beziehung auf Jenseitsvorstellungen und Totenpiicge, so
ist für S. M. Europa auch in Beziehung auf andere mythologische
Sophui Muller, Urgeatbicfatc Kuropaa, üben, von O. L. Jiric/.ek 95
Vorstellungen unselbständig, rückständig und in seiner Entwicklung
von äußeren Anregungen abhängig.
Der Bronzezeit spricht er persönliche Götter bestimmt ab; »sie
wurden sonst eine bildende Kunst hervorgerufen haben«. Ja, >es
kann überhaupt in der älteren Vorzeit Europas keine Vorstellungen
von Göttern in menschlicher, tierischer oder kombinierter Gestalt ge-
geben haben, da sonst Götterbilder erhalten sein müßten, wenn schon
uicht in Holz, so doch in Stein oder Bronze«.
Diese altere bilderlose Religion ist ihm eine Verehrung von
Himmelskörpern, verschiedenen Naturobjekten und allerhand materi-
ellen Gegenständen — ohne den Gedanken an persönliche Wesen.
Ob nicht doch auch im Seelenglauben eine Wurzel der Mythologie
liegt, der naturlich sofort personliche Gebilde entsprießen, und ob
nicht vom Seelenglauben aus früh schon die Vorstellung der Beseelt-
heit in die Natur hineingetragen werden mußte, wird nicht weiter
gefragt. Aus einer Bemerkung über die Zeit des Auftretens eigent-
licher größerer Götterbilder in den Rhein- und Donauländern scheint
hervorzugehen, daß S. M. den deutschen Stämmen die persönlichen
Götter durch die Römer zukommen läßt. Aber besitzen wir denn
Bilder von deutschen Göttern? Wenn sein Schluß für die Bronzezeit
Berechtigung hat, so müßte er folgerichtig den Deutschen die per-
sönlichen Götter überhaupt absprechen. Freilich bezeugt sie schon
Tacitus Jahrhunderte vor dem Erlöschen des Heidentums und be-
zeugt sie die Sprache für noch frühere Zeiten. Ein Name wie
• Wödano* bezeichnet von Haus aus schon eine Person ; das erweist
das Suffix, das für Worte kennzeichnend ist, die Herrscherbefugnis
ausdrucken. Und wie findet sich S. M. mit idg. *deivo$ >Gott<, wie
mit Juppiter, Dyäuxpitä, Zsi>« sanjp ab, Götternainen, die — ob man
sie nun für urindogermanisch hält oder nicht — auf jeden Fall nicht
erst in der Eisenzeit geprägt sind? Als Beweis dafür, daß man ur-
sprünglich eine unpersönliche Sonnen gottheit verehrte, führt S. M.
die goldbelegte Sonne nscli ei be von Trundholm in Nordseeland an, die
als die Gottheit selbst zu gelten habe. Ich sehe freilich nicht ein,
warum diese Darstellung es ausschließen soll, daß daneben auch die
Vorstellung von der Sonne als persönlichein Wesen bestand. Wir
kennen aus der Su-mundar Edda (Alvfsstnül 16) einen poetischen
Namen für die Sonne fagra hvil >das schöne Rad«; anderswo
(Grininismäl 28) begegnen wir einem vor die als Göttin gedachte
Sonne gestellten Schild namens Svalimi, auf den doch auch nur
die ScAeibengestalt der Sonne geführt hat. An dem Bild von Trund-
holm warf also nichts auffallendes, wenn es nicht der Bronzezeit,
■
CÜPNtU UNIVER5JTV
9fi Gott. gel. Aoz. 1909. Nr. 2
was ja seines Stile wegen feststeht, sondern der Vikingerzeit ange-
hörte. Sogar bei Grimnismäl 37:
Aruafcn ok Alsuipr
petr skolo tipp fitpan
suangir $61 draga
braucht man an nichts anderes zu denken als an zwei die Sonnen-
scheibe selber, nicht eine Göttergestalt ziehende Pferde. Daß dos
kreisrunde Bild der Sonne, das man täglich vor Augen hat, aus der
Mythologie nicht verbannt ist, begreift sich leicht, und mit ihm hat
die Vorstellung von einer menschlich gestalteten Sonnengottheit wohl
mitunter einen Kampf zu bestehen. Aber die persönliche Gottheit
ist doch daneben in der Edda auch da und kann es ebenso in der
Bronzezeit schon gewesen sein, wie ja der Trieb zu personifizieren
hier auch später noch besondere kräftig ist: man braucht nur an die
Frau Sonne unseres Volkslieds zu erinnern. Und vor allem kann es
damals in der Bronzezeit abgesehen von der Sonne andere wirkliche
Götter gegeben haben. Man beachte übrigens, daß schon vor das
Sonuenbild von Trundholm ein Roß gespannt ist, daß also für die
Erklärung der Bewegung des Himmelskörpers die Phantasie hier
schon Sorge getragen hatte. Es war dann nur ein kurzer Schritt
dahin, dem oder den Sonnenrossen eine Person als Lenker zuzuge-
sellen und zwar zunächst an der Seite der daneben noch ganz gegen-
ständlich vorgestellten Sonne selbst, so wie es z.B. Gylfaginning 10
heißt : godin . . . Utu Söl (gemeint ist die Tochter des Glenr) keyra
Jxi Hesta, er drögu kernt solar ßeirar, er godin hofdu skapat, til at
hjsa heimana, of pari siu, er flaug ör Müspellzheimi. Und wenn man
bereits in der Bronzezeit bei einer von selbst rollenden Scheibe nicht
stehn geblieben war, wie sollen wir dann mit S. M. an das Beil
glauben, das nicht ein Symbol, sondern das unmittelbare Bild der
Gottheit gewesen sei, das heißt, den Leuten die Vorstellung von
einem Gott in Gestalt eines Beiles zumuten, das im Gewitter sich
selbst schleudert. An sich verdient das Beil, das frühzeitig als ein
Bild von religiösem Werte — wir denken als Götterattribut und
Göttersymbol — auftritt, allerdings unsere Aufmerksamkeit und im
besondern dos Doppelbeil, dos im vormykenischen Kreta vorkommt.
Mit ihm möchte ich unbedenklich die von Lissauer in der Zeitschr.
f. Ethnoi. 1905 S. 519 ff. behandelten westeuropäischen kupfernen
Doppeläxte zusammenstellen, die, wegen ihres viel zu engen Schaft-
loches Tür praktischen Gebrauch untauglich, gewiß religiöse Bedeu-
tung gehabt haben. Aber auch den Thorshammer aus dieser Doppel-
axt herzuleiten, wie S. M. es tut, geht denn doch nicht so ohne wei-
teres an, schon weil Axt und Hammer nicht dasselbe sind. Den
COfiNEli UNNERSIIY
Sopbui Muller, Urgeschichte Kuropas, übers, voo 0. L. Jiriczek 97
blitz, der Bäume fällt und spaltet, einer geschleuderten Axt zu ver-
gleichen liegt übrigens so nahe, daß diese Vorstellung auch an ver-
schiedenen Orten selbständig aufgekommen sein kann, und ich denke
mir allerdings auch den germanischen Donnergott der Stein- und
Bronzezeit mit der Axt bewaffnet und halte mit anderen die großen,
aus dünner über einen Tonkern gegossener Bronze hergestellten
Aexte, wie sie in Södennannland , Schonen und Jütland gefunden
worden sind, für heilige Symbole des Donnergottes, in dessen Kult
sie eine Rolle gespielt haben werden. Dazu aber, dem Gotte einen
Hammer als Waffe beizulegen, kam man wohl erst in der Eisenzeit,
als man die wirkliche Bedeutung der nun lange schon gänzlich außer
Gebrauch gekommenen alten Steinhämmer, die man auf den Feldern
fand, nicht mehr kannte und sie sich als Blitzsteine zu erklären
suchte. S. M. nimmt aber nicht nur den Thorshammer für die kre-
tische Zeusaxt, sondern Thor selbst ist ihm der nach dem Norden
gewanderte alte kretische Hauptgott. Dabei wird, da sonst die Mit-
telglieder fehlen würden, stillschweigend vorausgesetzt, daß auch Zeus
und Juppiter aus diesem geflossen sind. Der persönliche Gott ist
also der vergötterten Axt gewissermaßen nachgeliefert worden. Was
möchten sich wohl die Europäer und die Germanen im besondern
nach S. M.s Ansicht für eigene mythologische Gedanken Über das
Gewitter gemacht haben, wenn nicht jener fremde Einfluß gewesen
wäre and sie der Nötigung überhoben hätte, sich mit solchen Ge-
danken zu quälen? Die Wanderung der religiösen Ideen nach dem
Norden vollzieht sich ihm dabei so langsam , daß die nordischen
Götter — also auch ThorV — erst in der Völkerwanderungszeit ge-
schaffen sind, und ihre unmittelbaren Vorgänger, »fremde, eingeführte
Götter« — aber die nordischen sind ihm das ja auch! — >oder Ge-
stalten, die in der später ausgebildeten nordischen Mythologie nicht
zu finden sind*, abgelöst haben. Für diese sind ihm die großen
Bilderreihen auf dem Silberkessel von Gundestrup und auf den Gold-
hörnern von Mögeltondern ein Beleg; und zu dem ersteren, der unter
andenn das getreue Bild des hirschgehömten, kauernden, Ring und
Schlange haltenden gallischen Gottes Cernunnos zeigt, macht er noch
die Bemerkung: »Zweifellos (sie) ist dieser zu Kultzwecken bestimmte
Kessel im ersten Jahrhundert nach Christo in Dänemark verfertigt
worden, aber von einem Künstler, der in Gallien gelebt und gelernt
hatte. Er bildet ein sprechendes (sie) Zeugnis dafür, wie sowohl
Kunststil als neue Vorstellungen, ja auch neue Götter durch persön-
liche Verbindungen selbst bei den entferntesten Völkern eingeführt
wurden*. Daß S. M. mit seiner Vermutung über den Verfertiger des
Kessels recht hat, ist garnicht sicher. Doch nehmen wirs einmal an.
COßNELL UMVflälTT
98 OHt gel. Anx. 1909. Nr. 2
Kann aber das Cernunnosbild nicht geradeso eine bloße mechanische
Nachahmung einer Vortage sein wie die Bilder von Löwen, Greifen
und Elefanten auf demselben Kessel V Es hat in der Tat nicht ein-
mal beim Künstler selbst nähere Bekanntschaft mit dem Gott Cer-
nunnos zur notwendigen Voraussetzung, und noch weniger braucht es
dessen Kult im Norden eingeführt zu haben, von dem sonst keine
Spur sicli zeigt. Und ähnlich ist es mit der ganzen >vornordischen<
Götterwelt bestellt, mit der S. M. rechnet, wohl bemerkt in einer
Zeit, Tür die uns die wichtigsten der späteren nordischen Götter, die
ja gemeingernianisch sind — ein Begriff, den S. M. nicht zu kennen
scheint — , für die Germanen schon bezeugt sind.
Eine sehr auffallende Einseitigkeit ist die, daß stammeskundliche
Probleme von dem Buche geradezu ausgeschlossen erscheinen. Die
Indogermanenfrage z. B. oder die Frage nach dum ersten Auftreten
der Griechen in ihren historischen Sitzen wird nicht einmal gestreift.
Ebensowenig wie sprach lieh -ethnische Zugehörigkeit sind die Rassen-
eigentümlichkeiten des prähistorischen Menschen für den Verf. von
Interesse. Wenn er dabei bloß auf Einzelheiten nicht einginge,
ließe sich das wohl begreifen vor allem wegen der wenig ergebnis-
reichen und unbefriedigenden Art, in der das einschlägige Material
bisher von denen, die es am nächsten anging, bearbeitet worden ist.
Aber über so auffallende und bedeutungsvolle Tatsachen wie die oben
berührten körperlichen Eigentümlichkeiten des früh paläolithi sehen
Menschen sollte doch ein Buch nicht wortlos hinweggehen, das sich
Urgeschichte Europas nennt.
Natürlich ist bei einem Manne wie S. M. in vielen Dingen immer
auch Belehrung zu finden, und unsere Einwände sollen auch keines-
wegs seine Arbeit als eine wertlose hinstellen. Vor allem in seiner
Charakteristik der einzelnen prähistorischen Kulturgruppen sagt er
manches zutreffende Wort. Auch was er über die Wirkung fremder
Einflüsse und über die Wege und Richtung der prähistorischen Kul-
turetrömungen bemerkt, ist oftmals berechtigt. Allein er übertreibt.
Und gegen diese Uebertreibungen Einspruch zu erheben, schien uns
umso notwendiger, weil die Gefahr besteht, daß das schiefe Bild, das
er zeichnet, auf seine Autorität hin von vielen angenommen werden
wird. Anderseits ist freilich auch zu besorgen, daß gerade aus der
teilwei6en Berechtigung des Widerspruches gegen ihn und aus seinen
Schwächen eine Richtung neue Stärke ziehen wird, die in das ent-
gegengesetzte Extrem verfällt und Selbständigkeit und Bedeutung
der europäischen Urkultur überschätzt. Diese Richtung schließt be-
wußt oder unbewußt, daß die Heimat der höchststehenden und lei-
COßNflL UNWERSlTY
Sophoa Müller, Urgeschichte Europa«, über«, von 0. L. Jiricxek 09
ftungsfähigsten Menschen auch Altes Kulturland sein müsse, wahrend
vielleicht die rassenschopferische Kraft Europas gerade mit seiner
Au Genstellung gegenüber den ältesten Kulturzentren und seiner
langen und nur schrittweis aufgegebenen Rückständigkeit diesen ge-
genüber zusammenhängt.
Wien Rudolf MupIi
S l ■-> t i- n (. ■ „ i , .-, 1' saliyrfc. raalterium Bononiense. Interpretationen!
veterem slavicam cum aliii codicibufi rollatam, adnotationibna ornatara, appcn-
dicibtu aoctam adiutuft Aradcmiac scientianim Vindoboncnaia UberaliUte edidit
T. Jafle. Accedant XIX ipeciarina codicum. Vindobonac. Berolini. Fetropoii.
MDCCCCVII. XI + 968 8. + XJX Tafeln, (rroß 8*.
Die Herausgabe von slavischen Sprachdenkmälern hielt Jagi6
immer für eine der vornehmsten Aufgaben der Slavistik. Natürlich
handelt es sich ihm hiebet immer nur um möglichst genaue Aus-
gaben, die den jetzigen Anforderungen vollkommen entsprechen. Für
ihn war also die Lebensweisheit: primum eäerc, lUinde philosoplwi
mit der hier vorgenommenen kleinen Quantitätsvariation auch in der
Slavistik immer maßgebend. In der Kegel besorgt er auch selbst das
)phitosophari< schon bei der Herausgabe des betreffenden Denkmals,
indem er seine Sprache analysiert, seine Stellung unter den anderen
zu ermitteln trachtet, kurz alles beachtet, was für die Wissenschaft
überhaupt von Interesse wäre. So haben wir ihm neben anderen
schon eine ganze Reihe speziell von altkirchensla vischen, bez. kirchen-
slavischen Denkmälern zu verdanken; darunter verdient insbesondere
der Coda; Zograpkcnsis und Codex Marianus hervorgehoben zu wer-
den, durch die das Studium des Altkirchenslavischen ungemein ge-
fördert wurde.
Zu dieser langen Reihe kommt nun durch die vorliegende Aus-
tobe ein neues Glied hinzu. Es handelt sich um die Edition einer
HamLschrift, die in der Universitätsbibliothek zu Bologna aufbewahrt
wird und die den kirchen slavischen Text des Psalters enthält (>Psalter
von Bologna< einfach genannt). In der Literatur war diese Hand-
schrift schon frühzeitig bekannt. Sie wurde — entweder ganz oder
wenigstens zur Hälfte — von einem gewissen Joseph und Tichota
laaeh ein BtlosUv war beteiligt), während der Regierung des Bulgaren-
fSrsten Asön in dem Dorfe Ravne 1 ) bei Ochrida geschrieben. Es
kuiii sich hier nur um Ascn IL, der 1217—1241 regierte, handeln,
iL sich die Herrschaft Aaens I. nicht auf jene Gebiete erstreckte,
l, Ifenixntagt Ramie
COPNEU UHIVERSlTY
100 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 2
während sie Äsen II. durch die Schlacht bei Klokotnica im J. 1230
gewann (S. 797)'). Auf diese Art kann man den Zeitraum, innerhalb
dessen die Handschrift entstanden sein muO, in ziemlich enge Grenzen
einschließen.
Dieser Text ist also zwar nicht durch ein besonderes Alter aus-
gezeichnet, er hat aber doch seine Vorzüge und beachtenswerte Eigen-
tümlichkeiten. Insbesondere muß hervorgehoben werden, daß er auch
mit einem Kommentar zu den Psalmen versehen ist, der unserem
ältesten Psalter (Psalt. sinaiticum) fehlt und bis jetzt in philologi-
scher Hinsicht etwas stiefmütterlich behandelt oder überhaupt gar
nicht beachtet wurde.
Aber Jagic begnügte sich nicht allein mit der Herausgabe dieses
Textes, sondern er hat auch zugleich noch den analogen einer älteren
Handschrift, des sog. Pogodinschen Psalters, herausgegeben und zwar
wurde die Ausgabe so eingerichtet, daß sich der Text des Pogodin-
schen Ps. in der linken Kolumne, der Text von Bologna in der
rechten befindet. Unter den Kolumnen folgt zunächst der Kommentar-
text und zwar nach dem Ps. von Bologna, weiter unten folgen die
Anmerkungen zum handschriftlichen Text, worunter die abweichen-
den Lesarten von drei weiteren Handschriften mit demselben Text*?
enthalten sind, nämlich einer in Sophia befindlichen vom J. 1337,
dann einer jetzt in Bukarest aufbewahrten vom J. 1346 (Berbischer
Provenienz) und natürlich auch des sinaitischen Psalters, und zwar
sind hier zunächst die Abweichungen hinsichtlich des Psalmentextes,
dann des Kommentars (der, wie schon erwähnt wurde, im Psalt -in.
nicht enthalten ist). Aber nicht genug an dem I Es war auch noch
möglich, die abweichenden Lesarten des Tolstojschen Psalters, der
dem sinaitischen Psalter an Alter am nächsten kommt (Ende des XI.
oder Anfang des XII. Jhd.) S. 742—780 beizufügen. Auf diese Art
ist hier der Text von fünf Handschriften (darunter sind die bis jetzt
bekannten ältesten Psalterhandschriften) der weiteren Forschung zu-
gänglich gemacht worden. Nebstbei ergab sich für den Herausgeber
hiebei noch die Gelegenheit, über zwei weitere Handschriften (die
eine in Belgrad, die andere in München) — allerdings anderwärts —
zu schreiben: >Zwei illustrierte serbische Psalter« (in den Denk-
1) So datiert diese Handschrift auch V. Sc'epkio, der über sie unlängst
eioe Monographie veröffentlicht hat: Bolonikaja paallyrt (in lultdovanija po
rut$komu jaiyku. Tom. II, vjpmk 4-j. St. Peterab. 1906) and Ewar inibes. S. 3—8.
In diesem Werke »acht der Autor neben der Erforschung der sprachlichen und
palaeographischen Eigentümlichkeiten des Denkmals dasselbe hauptsächlich vom
dialektologischen Standpunkte aas tu beurteilen uud mit den dialektischen Ver-
hältnissen des bulgarischen Sprachgebietes im XIII. Jhd. in Zusammenhang zu
bringen.
■""MICH UNIVtRSJTY
Pialteriam BononicnBe ed. V. Japc 1 101
Schriften der Wiener Akademie der Wissensch. phil.-hist. Kl., Bd.
LH, 1906).
Wenn man nun bedenkt, daß die betreffenden Handschriften hier
genau beschrieben werden und ihr Inhalt in sprachlicher Hinsicht ge-
würdigt wird, daG ferner allen wichtigeren Ausdrücken des slavischen
Kommentars die entsprechenden griechischen der in Betracht kommen-
den Handschriften gegenübergestellt werden (S. 856 — 907) und daß
schließlich noch ein griechisch-slavisches Verzeichnis aller Worte des
Kommentars beigefügt wurde (S. 908—968, nur die aus den Evan-
gelien, dem Apostel und Psalter geläufigen wie auch gewöhnliche
Worte wurden nicht aufgenommen), so kann man sich beiläufig vor-
stellen, welch mühevolle Arbeit eine solche Publikation voraussetzt.
Nur wer mit einer derartigen Arbeit selbst je beschäftigt war, kann
sie auch richtig beurteilen und schätzen.
Mit dem ältesten Psaltertexte (Psalt. sin.) beschäftigte sich Jagic
schon viel früher in seiner Arbeit: Cetyre kritiko - paleograßitskija
slatbji. St. Peterb. 1884 (S. 42—73). Neben diesen Arbeiten muß
— abgesehen von der oben angeführten Monographie Scepkina —
auch noch V. Pogorelov: redakcijah slnvjanskago perevoda
Psaltyri (in >Biblioteka moskovskoj synodaltnoy typografii. ÖasU
pervaja. Rukopisi. Vypusk tretij: Psaltyri. Moskva. 1901 S. V— LXIV)
erwähnt werden. Daselbst werden auch weitere diesbezügliche Auf-
sätze besprochen. Viel früher hat sich V. Sreznevskij mit dem
Psalter beschäftigt : >Drevnij slavjanskij perevod psaltyri. Izslfdovanie
jego teksta i jazyka po mkopisjam XI — XIV vv.c Sanktpeterb. 1877.
Casti vtoraja... 1878. Hier ist insbesondere ein griechisch-slavisches
und slavisch - griechisches Wörterverzeichnis zum Psalter enthalten,
leider ist es nicht erschöpfend und außerdem werden nur die Kapitel
des Psalters, nicht auch die Verse zitiert. Es liegt also schon ein
ziemtichea Material vor, immerhin sind aber einige Kragen, die sich
an die altkirchenslavischc PaalterÜbersetzung knüpfen, vorläufig noch
nicht so gelöst, daß sie einer allgemeineren Zustimmung sicher wären.
So hat mnn eine wenn auch geringe Beeinflussung des slavischen
Textes seitens der Vulgata bemerkt und zwar war es M. Valjavec,
der zunächst darauf aufmerksam machte (im Rad, Bd. 98, S. 4 — 7).
Dieser Ansicht trat auch Jagic bei. Nach seinem Dafürhalten hätte
Valjavec mit Hilfe der von ihm zitierten Beispiele bis zur Evidenz
nachgewiesen, daß die erste und älteste Ueberaetzung des Psalters
in der Weise aus dem griechischen Text geflossen sei, daß der Ueber-
.-' uer dann und wann auch in den lateinischen Text hineinblickte.
Als Ergänzung zu den von Valjavec angeführten Stellen fugt Jagic
Doch hinzu, daß dieselben nicht blos im sinaitischen, sondern auch in
CORNRl UNNER9TV
102 GötL gel. Am. 1909. Nr. 2
verschiedenen südslavischen und russischen, aus dem XII., XIII. und
späteren Jahrhunderten stammenden Texten ganz gleich lauten, d. h.
<laß mit nur wenigen Ausnahmen, wo hie und da das Bestreben sicht-
bar ist, nachträglich in der slavischen Uebersetzung eine größere
Uebereinatimmung mit dem griechischen Texte herzustellen, in allen
älteren slawischen Texten in den von Valjavec zitierten Beispielen
den griechischen Infinitiv mit dem Artikel (zumeist im Gen.) in der
Uebersetzung konsequent da mit dem Praesens (fast immer das
Verbum imperfectum) vertrete, entsprechend dem lateinischen Texte:
ul , . . (Zur Entstehungsgeschichte der kirchensla vischen Sprache.
Zweite Hälfte, in den Denkschriften der kais. Akademie der Wissensch.
in Wien, philos.-hist. Kl., Bd. XLVII, 1900, S. 51).
Diesen lateinischen Einfluß leugnete F. Pastrnek in seinem
Artikel: >Die griechischen Artikelkonstruktinnen in der altkirchen-
slavischen Psalter- und Evangelienübersetzung. I. In der Psalter-
Übersetzung« (im Archiv für slav. Phil. XXV, S. 36G— 391). Er
kommt zum Schluß, daß bei der Herstellung des ältesten slavischen
Psaltertcxtes an eine Benützung der lateinischen Uebersetzung, so
verlockend eine solche Annahme in einzelnen Fallen auch sein möge,
dennoch nicht zu denken sei (S. 390). Allein man kann diesen Ein-
fluß kaum leugnen, wenn man Sätze berücksichtigt wie z. B. Ps.
104.42: 8ti lu-v^oftr, toü XÖ700 *oö £7(00 sfafi toö *pöc 'AßpaAu., lat.
quoniam memor fuit verbi saneti sui, quod habuit ad Abraham, Ps.
sin.: pomfna. slovo svoe, cie imi H Avraamu. Hier muß doch
— abgesehen vom Relativsätze — die dem lateinischen Texte ent-
sprechende Phrase slovo im&i (st. reHi u. dgl.) auffallen.
Ferner Ps. 82.15: gr. uoil röp 8 2ea?U£u 8pou.dv, waai yXö£
'.;:7xr'.i-i: SpTj . oÜtoic xataÄuöfist? . . . lat. S sicut ignis, qui comburit
silvam et sicut flamma comburens montes. ita persequeris .... Ps.
sin. : Jko ognb i(ze) ') popalfceti dqbrovv, öko plametib poi2gajt,i gory,
tako pozenefti .... Hier haben wir also statt des griech. Verb. fin.
entsprechend dem Lat. ein Partizip.
Ps. C9. 1 : gr. sie tö oüoati u.« xöpiov, lat. quod salvum fecerit me
Dominus, Ps. sin.: za?e sipase mje. gospodfc.
Ps. 118. 130: gr. 7j StJXüht.c täv X^iov oo*j f<or.-: : xal oovsttsf
vTjirlouc • • • lat. : declaratio sermonum illuminat et intelkäiim dat par-
vulis Ps. sin.: stkazanie slovcsi. tvoicln prosveJUaeh i rasutm
dad* nüadenbcerm. — Hier ist die Abweichung vom griechischen
Text einerseits und die Uebereinstimmung mit dem lat gar auf-
fallend. Zunächst steht im slav. wie im tat. Text das Praesens statt
des griechischen Futurums. Dann wurde gegen den griechischen Text
1) Im Pflll lin nur 1, doch im Hol. it. Pog. P». : ist.
OH.
CDPN
I'ssJterium BonooIeiiM ed. V. Jagic 103
cu einem transitiven Verbum ein intransitiver Ausdruck: rasum*
dajati gestellt, so daß dieselbe Disharmonie entstand, wie sie auch
im lateinischen Text besteht. Und so ließe sich noch so manches an-
dere anführen. Früher hat man auch aus dem Ps. sin. r» orfiuc/it
iv T.yxiv. 19. 8 angeführt in der Meinung, der Uebersetzer habe an
lat. arnitt gedacht. Das finden wir dann auch in anderen Texten
(neben na kokstnicaihi), selbst auch in IV Reg. 2. 12 einer Hand-
schrift (vgl. Pogorflov S. 7), aber wie schon Oblak darauf hingewiesen
hat, finden wir in griechischen Handschriften sehr häufig das lat
Spu-T, Spinat« in der Bedeutung cft StXo, so daß das Mißverständnis
leicht begreiflich ist (vgl. Du Cange, Gloss. med. 1 S. 120— 121).
Jftgfc ineinte nun, wenn man auf Grund derartiger Stellen an der
t'eberzeugung festhalte, daß der Einblick in den lateinischen Text
dann und wann wirklich stattfand, so gewinne man daraus eine wich-
tige innere Bestätigung für die Ansicht, daß Constantin in seiner
literarischen Tätigkeit einiges vor der unternommenen Reise nach
Mahren vorbereitete, anderes erst nach der Ankunft in Mähren fort-
setzte. Zu einer solchen von ihm in Mähren fortgesetzten Arbeit
dürften nun nach Jagics Ansicht einzelne Partien der Psalmenüber-
setzung zählen. Die neue Umgebung, die er in Mähren vorgefunden
habe, die zum Christentum bereits bekehrten Einheimischen, die viel-
leicht etwas lateinisch verstanden, mögen in irgend einer Weise diese
fortgesetzte Uebersetzungsarbeit beeinflußt haben, d. h. Constantin,
obschon seinem ganzen Bildungsgange nach ein Grieche, mochte als
kluger Mann gefühlt haben, daß er jetzt auf einem neuen Boden
stehe, wo Konzessionen oder Rücksichten fUr das westliche Rom am
Platze wären. So könne man sich auch diese bei der Uebersetzung
des Psalters in den lateinüchen Text gemachte Einsichtnahme er-
klären (1. &)• Allein eine solche Annahme stößt doch auf große
Schwierigkeiten. Wenn schon Konzessionen in dieser Hinsicht not-
wendig gewesen wären, so hätte man einfach den lateinischen Text
zu Grunde gelegt, denn eine solche sporadische Einsichtnahme in den
lateinischen Text, wobei doch der griechische maßgebend blieb, könnte
kaum als eine Konzession oder Rücksicht für Rom aufgefaßt werden.
Man könnte sich auch schwer mit dem Gedanken befreunden, daß
Cyrill oder gar später Method den lateinischen Texten bei ihrer
L'ebereetzungsUtigkeit auf Kosten der griechischen irgend welche
Konzessionen gemacht hätte. Die Annahme einer Uebersetzung des
Psalters oder einzelner Partien desselben seitens einheimischer SchUler,
die zwar des Lateinischen schon kandig waren, das Griechische aber
erst so weit erlernt hätten um daraus übersetzen zu können, ist auch
kaum zulässig, da derartige SchUler dringenderes zu lernen hatten,
CHLfiLiu IWt. Vi. t ö
FUUNNERSirr
104 Gott. «ei. An*. 1909. Nr. 2
nämlich eben das Altkirchenslavische, das Air sie doch einigermaßen
fremdartig war. Auch wurden wohl gar des Griechischen kundige
Jünger aus dem Süden nach Mähren mitgenommen. Wenn ferner
gleich bei der Uebersetzung der lateinische Text irgendwie auch
maßgebend gewesen wäre, so würden wir jedenfalls eine intensivere
Beeinflussung erwarten. Man könnte dann auch voraussetzen, daG
vor allem dort in den lateinischen Text Einsicht genommen worden
wäre, wo es sich um schwer verständliche Stellen im griechischen
Texte handelte. Das ist aber nicht der Kall. Dio wirklich nachweis-
bare Beeinflussung seitens des lateinischen Textes macht mehr den
Eindruck des Zufälligen. Man könnte /war diesem Einwände durch
die Annahme begegnen, der ursprüngliche slavische Text hätte wirk-
lich eine intensivere Beeinflussung seitens des lateinischen gezeigt,
frühzeitig wären jedoch diese Spuren auf Grund des griechischen
Textes getilgt worden. Dem würden aber die auf kroatischem Boden,
wo seit jeher der lateinische Ritus herrschte, erhaltenen alten Texte,
die auch vor allem ein griechisches Original voraussetzen , wider-
sprechen.
Es könnte vielleicht eher an eine andere Möglichkeit gedacht
werden, um die lateinischen Spuren zu erklären. Einige slavische
Denkmäler, die den lateinischen Ititus voraussetzen, weisen hinsicht-
lich ihres Ursprungs auf das Gebiet der pannonischen Slovenen hin.
Es sind dies die Freisinger Denkmäler, deren Reflex sich auch im
Euchologium sinaiticum zeigt, ferner die Kiever Blätter in ihrem ur-
sprünglichen slovischen Wortlaute (vgl. Verf. >0 pflvodu Kijevskych
listü ... 1904 S. 33—38). Diese weisen das Wort resnotittm 119
auf und dabei ist zu bedenken, daß wir im Slovenischcn noch heut-
zutage res >wahr<, resnica >Wahrheit< ( resnovit >ernst* u. dgl. finden.
In den FreiB. Denkm. bietet sich keine Gelegenheit dazu. Dafür
kommt aber auch im Psalt. sin. risnota für istina ungemein häufig
vor (Jagic, Oet. krit. -pal. stak S. 45—47) wie auch rösnotitm.
Wir müssen nun weiter annehmen, daß der Psalter jedenfalls in
Mähren schon übersetzt war, sei es daß die beiden Slavenapostel mit
der fertigen Uebersetzung einzelner Partien daliin kamen und dort
die Uebersetzung vollendeten, sei es daß sie überhaupt erst dort den
ganzen Psalter übersetzten. Es dürfte nun sehr schwer sein, anzu-
nehmen, daß das Wort resnola u. dgl. schon in der ursprünglichen
Uebersetzung vorhanden war, denn die ältesten und sprachlich homo-
genen Evangelien texte (Zogr., Mar., Assem., Sav. Kn.) kennen es ab-
solut nicht. Es ist also erst bei der Abschrift in den Text hineingeraten
und das konnte bei den pannoniBchen Slovenen geschehen sein; even-
tuell könnte auch ein Teil des kroatischen Sprachgebietes in Betracht
_
\Üt UHIVERSITY
pBiJteriam Boaoniente ed. V. Ja(i<f 105
kommen. In den Liturgien zum Andenken an Cyrill und Method, die
auf dieses Gebiet hinweisen, wurde auch das Wort istinbm der Le-
gende von risnoth-h ersetzt (Verf. 1. c. S. 38, vgl. auch über utqgnaii
mit dem Infinitiv hier S. 37). Sonst wurde im allgemeinen umgekehrt
auf kroatischem Gebiet das Wort risnota von istina ersetzt. Hier
überall bewegen wir uns auf einem Gebiete, wo der lateinische Ritus
wohl ausnahmslos herrschte, soweit von dem vorübergehenden direkten
Eingreifen der beiden Slavenapostel abgesehen wird. Bei der Ab-
schrift des altkirchenslavischen Psalters, der offenbar von Mähren
dabin kam, konnte nun Jemand, der z. B. das Wort istina mit risnota
so häufig ersetzte, sonst auch den Text geändert haben, indem ihm
der lateinische Wortlaut des Psalters in einzelnen Fällen vorschwebte.
Daß der Text, wie er uns selbst auch im sinaitischen Psalter vor-
liegt, nicht überall ursprünglich ist, dafür spricht auch noch anderes
Material ; es kommt hier z. B. das merkwürdige Wort s«/» vor, das
nur später hineingeraten sein konnte, da es abermals in den ältesten
Evangelientexten nicht belegt werden kann. Ferner sprechen einzelne
palaeographische Momente dafür, daß die Vorlage des Psalt. sin. die
früher erwähnten Gebiete passierte. Später wurde wieder außerhalb
dieser Gebiete das Wort r&mota von istina ersetzt
Analog verhielt es sich auch mit dem Evangelientext , doch
scheint derselbe zumeist auf einem direkteren Wege vom Norden
nach Bulgarien und Mazedonien gelangt zu sein, soweit man eben
aus dem erhaltenen Material schließen kann. Es gab aber doch auch
solche Evangelien texte, die die Schicksale des Psalters teilten, und
ihr Refiex zeigt sich noch in dem altertümlichen Karpinskischen
Evangelium, wo resnota verhältnismäßig häufig vorkommt (die Belege
bei Jagic, Cet. krit. pal. stat. S. 46). Umgekehrt ist auch die An-
nahme erlaubt, daß es im SUden solche alte Psaltertexte gab, die
den ältesten Evangelientexten (Zogr. Mar. u. s. w.) entsprachen, nur
haben sie sich nicht erhalten.
Bei den nun von Jagic herausgegebenen Denkmälern kommt
weiter auch die Frage in Betracht, wann und wo etwa der Kom-
mentar zum Psalter übersetzt worden ist. Von vorne herein kann
man erwarten, daß er später übersetzt worden ist als der Psalter
selbst, denn diesen brauchte man zunächst, nicht den Kommentar,
das war mehr ein Luxusartikel. Es läßt sich auch wirklich sprach-
lich nachweisen, daß der slavische Text des Kommentars aus einer
späteren Zeit stammt als jener des Psalters selbst: wir finden näm-
lich im Psaltertexte ältere Ausdrücke, im Kommentar dagegen solche,
die wir überhaupt als ein Merkmal der späteren Redaktion auch bei
anderen Denkmälern finden. So haben wir z. B. im Psalt. sin. die
8*
COHMfU UNIVER9TY
IM Oött gel. Au. 1909. Kr. 2
für die älteste Redaktion der altkirchensla vischen Texte charakteristi-
sche Phrase twvr&rfu s*lroriti &xo£oxuidCsiv (117. 22); so auch noch
in den anderen älteren Psaltern, selbst auch in jenem von Bologna.
Im Kommentar dazu heißt es aber: eze est* kamen* of i$ku3enij
(Pog. o. islutyiij'i), richtig kamen otiihtknfj (Ps. Buk.) gr. ä*o-
2oxt|taodsU- Während ferner im Psaltertext ;ur ( nur mit iioot* über-
setzt wird (so im Kap. 7, 15, 16, 20, 22, 29, 41, 55, 62, 127, 142),
rinden wir im Kommentar neben iivol* auch schon tUnt und titie
(Jagic S. 031). Weiter finden wir im Kommentar rasj-qti (7.5; 971b
u. s. w.), was gegen juvj^i jünger ist Und so kämen hier noch an-
dere derartige Ausdrücke der späteren Periode in Betracht Man
würde weiter nun vor allem an Mazedonien oder Bulgarien denken,
wenn es sich um die Beantwortung der Frage handelt, wo der Kom-
mentar übersetzt worden ist Es hat sich aber im Kommentar zum
Psalter Tolst noch erhalten: ot% r¬y zu 108,23; tisnoiy zu
140b und restiotithtn zu 50,8. Weiter kommt hier sogar hin vor:
prorothstvo hriia zu 10!t,2a; kniest ib. 2b; na kriii 136,2 (Jagic
S. 855). Das würde allerdings nach dem früheren mehr auf das Ge-
biet der pannonischen Slovenen, eventuell auf jenes der angrenzen-
den Kroaten, hinweisen, falls man nachweisen könnte, daß diese Aus-
drucke in der ursprünglichen Uebersetzung des Kommentare vor-
handen waren. Allerdings könnte man sich aber nur schwer mit dem
Gedanken befreunden, daß auf diesen Gebieten auch aus dem Grie-
chischen übersetzt worden wäre. Jagic* denkt auch an die Möglich-
keit, der Kommentar wäre zu jener Zeit übersetzt worden, als solche
Worte mährischer oder pannonischer Herkunft noch im Gedächtnisse
jener Männer waren, die das altkirchenslavische Schrifttum weiter
pflegten und von denen sich der eine oder andere aus Mähren oder
Pannonien nach Mazedonien geflüchtet haben konnte (S. 856). Mit
solchen Flüchtlingen aus dem Norden, die im Süden tätigen Anteil
an dem altkirchenslavischen Schrifttum nahmen und hierbei in ihren
Produkten ihre Nationalitat unwillkürlich verrieten, müssen wir auch
wirklich rechnen. Von den sprachlichen Spuren ihrer Tätigkeit han-
delte ich in der Schrift >0 pftvodu Kyevskych listu ...< S. 40 f. Daß
die Uebersetzung des Kommentare schon in Mähren zu Stande ge-
kommen wäre, ist jedenfalls unwahrscheinlich.
Von den grammatikalischen Eigentümlichkeiten unseres Denkmals
kann hier nur einiges hervorgehoben werden. Die Vokalisierung der
Halbvokale, nach welcher aus * ein o und aus t ein e wird und die
wir vor allem in den nach Mazedonien hinweisenden Denkmälern
finden, kommt auch im Ps. von Bologna vor, z.B. vpovafy 21.6,
Pog. dagegen uptvaSq; vom 30,12; 40,7 (Pog. v»m); krön 88
CQKNELi UWYERSirr
Psalterium BononienM ed. V. J*gir 107
Tit. (Pog. Jtiir»); i&ok* 11.21 (rog. pisth,); hrenie 17.43 (Pog.
brbnijc); den» 31,3 (Pog. rfwifc) und zahlreiche andere Fälle (vgl. bei
Jagic S. 809). , Dementsprechend hier auch tei 9,9; 54.23; 61,7
u. s. w. (S. 822). Auch hier kommen Fälle vor wie v&nduly 8, 6 (Pog.
tin&ah i); vy istinn 110,8 (Pog. ts ittinq) u. B. w. (S. 808). Ebenso
/yi ixfamV» 90, 3 (S. 822). Nach /, r und sonst auch in gewissen
Fällen erscheint e häufig als a : naslmliSi 81,8 (Pog. jtuslctfLU (xata-
xXirjpovo|i^oitc) ; nusladqtt 68, 3G (Pog. »asf&tya , doch auch hier
•,i>i- l'i'Uut* 82,13, wo der Ps. von Bol. nustediiiA hat) und and.;
stimo 72,10 (Pog. semo); jxxlroio&q 79,7 (Pog. podrizaiq). In beiden
Denkmälern variiert .'■<' a mit 'rata.
In der 2. Du. kommt beim Fem. die Endung -te, -sti vor : (odi)
viilite 16,2. Auch hier 6nden wir, allerdings vom Ps. 77 an bis 114,
in der 3 PI. des Aor. statt 4q die Endung -cJtq, was übrigens in den
bulgarischen Denkmälern schon seit dem XII. Jhd. beobachtet werden
kann (vgl. Verf. Vgl. slav. Gramm. II S. 152): HSichq sq 77,30;
proynevachq 77,56; bichq 80,14 u.b.w. (Jagid S. 824). St viid%
kommt hier auch viiäi vor, wie z. B. im Euchologium sinaiticum.
Wie durch jedes neu herausgegebene Denkmal unsere Kenntnisse
insbesondere in sprachlicher Hinsicht erweitert werden , zeigt uns
folgender Fall. In seinem Handbuch der altbulg. Spr. 4. Aufl. führt
Leskien auf S. 103 als Adverb gludt >durch Hunger«, >Xiu.$< aus
Snpr. 271,20 an, setzt aber hinzu: >doch wahrscheinlicher Ver-
schreibung für gladonib (Instr. Sg. zu glath >Hunger<). Es handelt
sich um die Wendung glath ramoriti. Da wir auch im Altbohm.
mriti hlaJ haben (vgl. Verf. Vgl. slav. Gramm. II S. 314), so kann
an dem erstarrten Akkus, nicht gezweifelt werden, das Altbohm. läßt
uns hier nur darüber im unklaren, ob von gladt oder von glad* aus-
zugehen sei. Ein gladb führt Miklosich (Lex. palaeoslov. S. 128)
an, durch unser Denkmal ist es nun ganz gesichert, da wir hier seine
unzweideutigen Spuren finden: Dat. Sg. gladju 36, 19; Gen. ylade ib.
Soph., was eben ein gladb, yladi (woraus gladja, gtadju) voraussetzt
(S. 821).
Den palaeographi sclien Studien wird es sehr zu statten kommen,
daß wir in der vorliegenden Ausgabe 19 äußerst gelungene Repro-
duktionen finden und zwar 6 aus dem Psalter von Bologna (die erste
Seite der Handschrift finden wir bei V. Sreznevskij reproduziert und
zwar als seine letzte Tafel), 8 aus dem Psalt. Pog., 3 aus dem Soph.
I's. und schließlich 2 aus dem Buk. Ps. Bei Sfiepkin finden wir aus
dem Psalt. von Bol. vier Reproduktionen, drei davon haben wir je-
doch in besserer Ausführung bei Jagiö.
Bei der Besprechung dieses neuen Werkes, mit dem Jagic aber-
. . ! |,i.
106 Gott gel. Am. 1909. Nr. 2
male die Slavistik bereichert hat, konnten wir uns nur auf gewisse
Notizen beschränken. Seinen ganzen Inhalt in erschöpfender Weise
zu besprechen, wäre hier nicht möglich, denn dann würde die Be-
sprechung selbst fast den Umfang eines ganzen Buches annehmen.
Zum Schluß müssen wir aber doch noch anführen, daß der gesamte
von Jagic herrührende, behandelnde und erklärende Text in lateini-
scher Sprache abgefaßt wurde, um ihn möglichst weiten Kreisen zu-
gänglich zu machen.
Wien W. Vondräk
Der Munchener Oswald. Text und Abhandlung von Georg Baeaecke.
Breslau, M u. K Marens 1907. [Germanis tische Abhandlungen, bcgrüodet von
K. Weinhold, herausgegeben »on Fr. Vogt 29. Heft]. XVIII 445 S. Mk. 16.
Die Handschriften und Drucke, in denen uns die Oswaldsage
teils in Versen, teils in Prosa überliefert ist, zerfallen in drei Gruppen.
Zu der ersten gehören die Gedichte in M, I, S und Mk (Hss. in
München, Innsbruck, Schaffhausen und München), sowie die Prosn-
auflöBung in s, b und u (Hss. in Stuttgart, Berlin und Budapest).
Zur zweiten die Gedichte in W und (Hss. in Wien und Olmütz).
Die dritte Gruppe bildet eine in Hss. und Drucken mehrfach über-
lieferte Prosabearbeitung, die durch die Hss. z (Ausgabe von Zin-
gerle) und n (nordische Bearbeitung) repräsentiert wird. — Die Be-
arbeitung der Sage, die B. herausgegeben hat, ist in den Aufzeich-
nungen der ersten Gruppe enthalten. Unveröffentlicht waren von
diesen bisher nur Mk und u; doch ist B. auch für die andern auf
die handschriftliche U eberliefe rung zurückgegangen und hat die An-
gaben seiner Vorgänger in manchen Punkten berichtigen können.
Für die Darstellungen der zweiten und dritten Gruppe, die zwar für
die Geschichte der Sage, kaum aber für den Text in Betracht
kommen, durfte er sich mit der Benutzung des gedruckten Materials
genügen lassen.
Kerne der erhaltenen Aufzeichnungen reicht über das 15. Jahr-
hundert zurück. Als ihre gemeinsame Grundlage glaubt B. ein atro-
phisches Gedicht erweisen zu können, das um 1170 zwischen Bother
und Orendel in der Gegend von Achen entstand (S. 380). Alle drei
Gedichte waren nach seiner Ansicht Vertreter des rheinischen Volks-
epos. Der Verfasser hatte einen Heiligen zum Helden einer Braut-
werbung gemacht, aber sein Werk hatte durchaus nicht legendari-
schen Charakter. Sein Oswald war nur König wie Ortnit oder in
Achen Karl der Große oder wie alle Könige der Brautwerbungs-
ROT
0. BiMerke, Der Mönchen« Oswald 100
dichtungen. Auch den Charakter eines Spiel man nagedichtes hatte es
nicht; in Wahrheit war es höchst ernsthaft, auch der Rabe weder
spielmännisch noch komisch aufgefaßt. Die Strophen bestanden aus
je zwei Reimpaaren ; ihren Abschluß bezeichnete eine Langzeile. Nur
in Ueberarbeitungen, die die ursprüngliche Form mißachteten und
den Charakter der Dichtung verwischten, ist uns das Werk erhalten.
Die erste Bearbeitung (*MW) war das Werk eines frommen
Mannes aber schlechten Dichters. Er dichtete nicht mehr für den
mündlichen Vortrag, wußte nicht einmal die gegebene Strophenform
zu bandhaben (S. 376) und sprengte durch Einfügung von Wunder-
Uten gleich zuerst am gewaltsamsten das kräftige dichterische Gefüge
des alten Gedichtes (385). — Alsbald teilte sich die Ueberlieferung.
Zwei Männer bemächtigten sich des Stoffes. Der eine kannte 'MW
nur aus mündlicher Ueberlieferung und schuf darnach ein ganz neues
Gedicht, die Grundlage von W und (S. 385). Der andere war nur
ein Bearbeiter; auf seinem Werk (*Mz), das bald nach 1188 ent-
stand (S. 375) und die erste Spur spielmännischer Bearbeitung zeigt
(S. 260), beruhen die übrigen Aufzeichnungen.
Eine Abschrift von # Mz wurde der Archetypus zweier Gedichte.
Das eine (*zn) ist nur in den Prosen unserer dritten Gruppe er-
halten ; auf das andere (*MS) sind die Gedichte und Prosen unserer
ersten Gruppe zurückzuführen. Noch im 12. Jahrhundert kamen zwei
Bearbeiter über die Handschrift (S. 375). Der eine (*MSi) erweiterte
die Dichtung im ersten Teil und brachte in der Episode von den
Meerweibern das erste leicht Possenhafte in das Gedicht (S. 385), der
andere (*MSt) erweiterte die Dichtung am Schluß. Beide aber ord-
neten ihre Zusätze nicht ein, sondern schrieben sie auf den Rand
oder eingelegte Blätter, woraus sich später manche Unordnung
ergab.
Bis hierher erfolgte also die Entwickelung noch im 12. Jahrb.
Geraume Zeit später, aber nicht nach 1250 (S. 368) kam ein neuer
Bearbeiter (MS«) über das Werk, der, ohne selbst Spielmann zu sein,
das Gedicht zu einem spielmännischen machte, Handlungen und Cha-
raktere ohne Rücksicht auf ihre Verhältnisse mit seinen dicken, leb-
haften, alles andere überschreienden Farben vermalte (S. 386). Wie
seine Vorgänger schrieb auch er seine Zusätze wieder auf den Rand
(S. 365), und ebenso verfuhr endlich sein Nachfolger *MS*, ein Baier,
zwischen 1240 und 1300 (S. 389). >L'nd nun fanden sich Leute, die
den alten, über und über mit Beischriften und Zutaten versehenen
Kodex säuberlich und Vers unter Vers abschrieben*. Auf diese Ab-
schriften gehen dann die uns erhaltenen Aufzeichnungen zurück.
In umfangreichen Untersuchungen mit allen Mitteln philologischer
FU.UNNERSjrr
110 Gott gel. Ar 7 1909. Nr. 2
Kritik hat der Vorf. diese seine Ansichten zn begründen gesucht
Die Lautbezeichnung der Hsa., Vers- und Reimgebrauch, Stil, Zu-
sammenhang und Motive, das Verhältnis der verschiedenen Ueberlie-
ferungen zu einander und zu andern Gedichten, in denen der Typus
der Brautwerbungen ausgeprägt ist, alles ist eingehend und mit
einem Scharfsinn, der vor keiner Schwierigkeit, aber auch vor keiner
Folgerung zurückschreckt, erörtert Die Arbeit legt unwidersp rech-
liches Zeugnis für den Fleiß, die Kenntnisse und Fähigkeiten des
Verf.s ab, und doch muß ich sie in der Hauptsache für verfehlt
halten.
Der Verf. meint, daß erst unter den Händen der Bearbeiter die
Oswalddichtung zu einer Legende geworden sei, ich bin der Ansicht,
daß all unsere Ueberlieferung eine Legende voraussetzt, in der schon
die Grundzüge der Handlung vorgezeichnet waren. Folgendes sehe
ich als ihren wesentlichen Inhalt an: -Als Oswald sich vermählen
wollte oder sollte, erscheint ihm Christus in der Gestalt eines Pilgers
und lenkt seine Aufmerksamkeit auf die Tochter des HeidenkönigB
Aron. Ein Engel, den er in der Gestalt eines Raben herbeiruft,
richtet die Botschaft aus. Als dann Oswald selbst ausgezogen ist,
um die Jungfrau heimzuführen, und ratlos vor der festen, streng be-
hüteten Burg Arons liegt, kommt der Heiland zum zweiten mal. In
der Gestalt eines goldenen Hirsches lockt er den Heidenkönig mit
seinen Mannen zur Jagd aus der Burg und gibt dadurch der Tochter
Gelegenheit zu entweichen. Aron verfolgt die Flüchtigen mit einem
Btarken Heer; aber Gott schützt seinen Liebling. Als Oswald ihn
um Hülfe angerufen und gelobt hatte, keinem etwas zu versagen,
der ihn im Namen Gottes bitten würde, sendet er einen Sturm, der
die Flotte des Heiden zerstreut Mit der Erfüllung des Gelübdes
und der Erhöhung Oswalds zu einem Heiligen und Nothelfer schloß
die Legende<. Um diese Ansicht zu begründen, will ich die Szenen,
die hauptsächlich in Betracht kommen, besprechen. Ich beginne mit
der letzten Szene, wie sie in *MS überliefert ist
Als die Ankunft Oswalds in England bekannt wird, eilen Reiche
und Arme herbei, und Oswald feiert sieben Tage lang ein großes
Fest Dann ziehen die Gäste heim (3193—3209). Mit v. 3210 be-
ginnt ohne Zusammenhang mit dem vorhergehenden die Szene, auf
die es hier ankommt Oswald entbietet die Armen des Landes zur
Bewirtung. In großer Zahl strömen sie seinem Hofe zu; unter ihnen
auch der Heiland, der Oswald prüfen wollte, ob er leisten würde,
was er einst auf dem Meere gelobt hatte. 9000 Arme sind zusammen
gekommen, die in neun Abteilungen verpflegt werden. Christus zeigt
sich als der unbescheidenste von allen. Er wandert von einer Schar
: R9TV
O. B« wecke, Der Muncheoer Oswald 111
zur andern, um bei jeder seine Speise in Empfang zu nehmen. Dann
ziehen die Armen ab. Christus abor kehrt bald wieder und verlangt
von Oswald eine Spende. Die Kämmerer kennen den unverschämten
Gesellen und warnen Oswald vor ihm. Aber der Bettler entschuldigt
sich mit dem Hinweis auf seine große Familie und empfängt von
Oswald neue Gaben, Brod und Fleisch und 12 Gulden. Darauf ent-
fernt sich Christus, verteilt die Gaben unter die Armen und begibt
sich zum dritten mal an den Hof. An dieser Stelle (v. 3292) be-
zeichnet die Dichtung eine neue Situation. Oswald hat mit seinen
Helden sich zu Tische gesetzt. Christus tritt zum Erstaunen der
Diener an die fürstliche Tafel. Sie suchen ihn zu vertreiben, aber
Oswald erhebt sich, fuhrt den armen Pilger mit eigener Hand zur
Ofenbank und verspricht ihm Speise und Trank. Von diesem Sitz
aus fordert der Pilger nun zunächst einen Braten, der vor Oswald
aufgetragen wird, dann den goldenen Kelch, der auf seinem Tische
steht, als dritte Gabe das Tischtuch. Alle drei Dinge tragt der
König selbst ihm zu. Die Diener ärgern sich darüber, greifen zu
ihren Messern und wollen den Pilger erstechen. Aber Oswald wehrt
ihnen. Mit eigener Hand gibt er ihnen eine harte Züchtigung und
erklärt, sie gehe es nichts an, was er spenden wolle. Er tue das
seinem Gelübde gemäG um Gottes willen. Auch Christus verfehlt
nicht, die Diener vor weiterer Mißhandlung zu warnen (3366 — 3409).
Darauf nimmt Oswald wieder Platz, der Pilger aber erhebt sich von
seinem Sitze und tritt, um höhere Forderungen zu stellen an Oswalds
Tisch. Zuerst verlangt er sein Reich, und als ihm dies bereitwillig
abgetreten ist, gar seine Frau. Mit ihrer Zustimmung bringt Oswald
auch dies schwerste Opfer. So der Herrschaft und des Weibes be-
raubt bittet er den Pilger um sein Bettlerkleid und zieht als anner
Waller in die Fremde. Als er die Prüfung bestanden hat, ruft der
Heiland ihn zurück, gibt ihm Herrschaft und Weib wieder, mahnt
ihn aber in keuscher Ehe zu leben. In zwei Jahren würden sie beide
sterben und in das Himmelreich einziehen, Oswald aber einer der
14 Nothelfer werden. — Nicht alles in dieser Erzählung ist gleich
alL Den Kern bildet die Szene, die in v. 3292 mit der Bezeichnung
einer bestimmten Situation beginnt: Oswald sitzt mit seinen Fürsten
zu Tisch, der Pilger tritt in den Saal und wird vom König ehrenvoll
empfangen und zum Ofen geleitet. Alles was vorangeht: das Auf-
gebot und die Bewirtung der 9000 Armen, die erste Rückkehr des
bettelnden Heilands, seine Angabe, daß er ein Weib und 10 Kinder
habe, und seine Beschenkung durch Oswald sind leicht als jüngere
Erweiterungen zu erkennen- Die Erfindung dieser Einleitung ist
armselig (vgl. namentlich v. 3216—37) und nicht auf das Ziel ge-
cori.' rar*
IIa Gott. gel. Adz. 1909 Kr. 3
richtet, auf das es ankommt. Der folgende ältere Teil wird durch
sie geschädigt; die Verwunderung der Diener, daß der Bettler in den
fürstlichen Saal tritt, ihr Versuch ilin zu vertreiben und Oswalds
freundliche Einladung verlieren dadurch ihre natürliche Voraus-
setzung. — Noch deutlicher ist der Inhalt von v. 3366—3409 als
jüngere Erweiterung zu erkennen, wo die Diener den Pilger zu er-
stechen drohen, Oswald sie mit der Kraft seiner Faust vertreibt und
selbst der himmlische Heiland sich zu Drohungen hinreißen läßt.
Diese Episode trägt einen ganz andern Charakter als die Szene, in
die sie eingelegt ist In dieser kam es darauf an, die Demut, Treue
und opferwillige Gottergebenheit Oswalds ans Licht zu stellen, und
sie erreichte ihr Ziel in wirksamer, scharf markierter Steigerung.
Oder wer möchte die künstlerische Absicht verkennen, daß Christus,
ehe er die höchsten Forderungen stellt, die Forderung der Herrschaft
und des Weibes, seinen Platz am Ofen verlaßt uud hart an den
Tisch Oswalds tritt, uud darin, daß Oswald, der alle vorangehenden
Forderungen unverzüglich erfüllt hat, erschrak, als ihm das letzte
und liebste, sein Weib, abverlangt wird, ihr einen traurigen Blick
zuwirft und für seine Einwilligung ihre Zustimmung erwartet. Daß
aber dieser Legendenheld, dies Idealbild strengster Askese nicht nach
dem Geschmack des Spielmanns und seiner Zuhörer war, ist wohl
begreiflich. Er wollte ihnen den Helden der Dichtung auch als tüch-
tigen Kerl zeigen, zugleich auch etwas zu lachen geben und erfand
deshalb die burleske Prügelszene. — Wenn ich so Jüngeres und Ael-
teres unterscheide, will ich damit nicht behaupten, daß das Jüngere
in unserer Dichtung interpoliert sei. Aus den vorstehenden Erwä-
gungen schließe ich nur, daß der Kern der Szene früher und von
einem andern erfunden ist als die Einleitung und die Episode, mag
auch das Ganze von einem und demselben Dichter in die uns vor-
liegende Form gebracht sein 1 ).
In ähnlicher Weise verbindet die Dichtung ältere und jüngere
Erfindung in dem Abschnitt, der Oswalds Heinifahrt erzählt. Als
Pamige vernimmt, daß ihr Vater sie mit einer großen Streitmacht
verfolgt, erschrickt sie; sie sieht den sichern Tod vor Augen und
bricht in laute Klagen aus. Oswald sucht zu trösten. Er weiß, daß
nichts ohne Gottes Willen geschieht und vertraut auf seine Hülfe.
1) Demselben Freuutle eioei possenhaften Humors, der die Prügelszene er-
fand, wird man auch zuschreiben dürfen, tu v. 3504— 35 II erz&blun. Der Heiland
gibt da den frommen Eheleuten eine Anweisung, was sie tun sollen, wenn sie des
KleUches Lust anwandelt. Deutlicher vielleicht als der Hat selbst kennzeichnen
die beiden letzten Verse, die einen geringeren l.obn in Aussicht stellen, als vor-
her verbeißen war, den jüngeren Zusatz.
-
COßNEU UNNERSITY
G. Bieucl», Der Munchener Oswald 113
Er läGt sich auf die Knie nieder und betet und tut sein Gelübde.
Alsbald erhebt sich ein grauses Unwetter. Der Sturm entführt Os-
walds Schiffe, die Heiden verirren sich im Nebel (2760—2822). Bis
hierhin ist alles in Ordnung ; nun aber folgt eine Szene, die sich mit
dem Vorhergehenden übel verträgt. Oswald, heißt es, ist inzwischen
auf einer Insel gelandet, um dort der Ruhe zu pflegen '). Da er-
scheinen plötzlich die Heiden. SiegesgewiG überfallen sie die Christen,
werden aber schließlich in grimmem Kampf Überwunden. — Wunder-
lich ist hier, daß Oswald, ohne der drohenden Gefahr zu denken,
sorglos vor Anker geht; wunderlicher, daß der teuer erkaufte Schutz
Gottes ihm so wenig hilft; nur eine kurze Galgenfrist wird ihm ge-
währt, dem gefiirchteten Kampf entgeht er nicht. Wie die ungefüge
Komposition zu erklären ist, liegt auf der Hand. Gebet und Ge-
lübde gehörten der Legende an, der Kampf ist von einem Bearbeiter
hinzugefügt, aus demselben Grunde wie die Prügelszene. Oswald
sollte als Held auftreten. Während er vorher still ergeben alles Gott
anheim stellt, tritt er in der Jüngern Szene als ein echter und rechter
König und Heerführer auf, ermahnt die Seinen zu tapferer Gegen-
wehr und stürmt, die Fahne in der Hand, ihnen voran. Gleiche Ge-
sinnung beseelt das Heer. Alle Heiden, 30000 an der Zahl, werden
erschlagen, König Aron gefangen. Selbstverständlich mußte nun die
Taufe Arons folgen und sie gibt dem Bearbeiter Gelegenheit seinen
Humor spielen zu lassen. Als Aron sich der Forderung Oswalds
nicht mehr entziehen kann, erklärt er, er wolle sich ja gern taufen
lassen, nur fürchte er sich, in die grundlose Salzflut hinab zu steigen
(3031—3040). Oswald, bittet er, möge doch mit der Hülfe seines
Gottes eine Quelle aus dem Felsen brechen lassen. So geschieht es
denn, und die Taufe wird vollzogen. Hierauf konnte Oswald unge-
fährdet und glücklich heimkehren ; sein Schwiegervater zieht mit ihm.
Dieser letzte Zug ergab sich Tür den Bearbeiter von selbst; in der
legendarischen Vorlage, die weder von Kampf noch Taufe wußte,
konnte er sich natürlich nicht finden. Und daraus erklärt sich, daß
auch der Bearbeiter weiterhin nichts mehr von Aron zu melden weiß.
Er kümmert sich nicht mehr um ihn. Was in der Legende aus
Aron und seinem Heer wurde, kann nicht wohl zweifelhaft sein.
Sie ereilte das Schicksal der Aegyptcr im roten Meer, in dem Sturm
I) Die (Jeher) ieferung ist an dieser Stelle m allen drei Hst. rerderbl. Hinter
t. 3821 f mtiB, wie M richtig bemerkt, etwas ausgefallen sein. Vermutlich bildete
da* Heimpaar d^n Anfang eines Zusaties, der narh der Absicht seines Verfassers
auf ». 260ri folgt- n sollte. Vurkcbrte Einordnung junger Zusatte hat B. an nicht
wenigen Stellen erkannt; so auch daß v. 2813 f. mit Unrecht hinter v. 2815 f. ein-
gereiht sind.
[liUNWERSTV
II* GOtt. gel. An.-. 1909. Rr. 3
gingen sie allesamt zu Grunde. Gott leistete ganze Hülfe und be-
freite Oawals für immer von der Furcht vor den Heiden.
Ehe ich diesen Abschnitt der Dichtung verlasse, habe ich noch
eine Episode zu besprechen, welche in die vom Bearbeiter erfundene
Szene verflochten ist. Als die Heiden erschlagen sind und Oswald
den gefangenen König auffordert sich taufen zu lassen, stellt dieser
die Bedingung, daß Oswald zunächst die Macht seines Gottes erweise
und die Erschlagenen wieder ins Leben zurückrufe. Dann aber, als
dies geschehen ist, bricht er sein Wort. Er will den Kampf von
neuem beginnen und würde es getan haben, wenn seine Mannen ihm
nicht den Gehorsam verweigert hatten. Sie haben, da sie als Heiden
gestorben sind, die Schrecken der Hölle gesehen und sind entschlossen,
fortan an Christus zu glauben. So sieht sich Aron verlassen und
kann der erneuten Aufforderung Oswalds nicht mehr widerstehn. Es
folgt also seine Taufe und selbstverständlich auch die seines Heeres.
Die Taufe des Heeres bietet dem Dichter wieder Gelegenheit seine
Spaße zu machen. Drei sommerlange Tage hat Oswald ohne Unter-
brechung taufen müssen und doch sind am Abend des dritten Tages
noch 72 übrig:
3125 die vorhten, ez wurde in se sjhUc
uude beyuuden 'den also dräte,
si vorhten, si mitesten versümd sin,
und Sprüngen mit einander darin
unde würfen des waseers dri stunt in den munt:
iegelichemc wart ein reiniu scle kunt.
Und nun folgt das seltsamste. Da die Heiden in der Taufe den Tod
überwunden haben, geben sie der Hoffnung Ausdruck, nimmer sterben
zu müssen. Doch Oswald belehrt sie eines andern:
ich tuon ee iu Heiden allen bekant,
3140 ir sterbet in deine järc noch allesamt.
Da erschrecken die Leute und erklären, lieber gleich wieder sterben
zu wollen. Der Wunsch wird erfüllt. Daß der Dichter die Erschla-
genen ins Leben zurückrufen und taufen ließ, ist verstandlich; als
guter Christ wollte er sie vor der ewigen Höllenpein bewahren; daß
er sie dann aber gleich wieder zum Tode befördert, ist nur darin
begründet, daß seine Vorlage von dieser Masse bekehrter Heiden
nichts wußte. Unverlegen um Mittel weiß der Spielmann die Rück-
kehr in die alte Bahn zu finden. Ob diese Episode von demselben
Bearbeiter erfunden ist wie der Kampf und die Taufe Arons, will ich
nicht erörtern. Sic kann sehr wohl von einem jüngeren eingefügt
sein. Das Qucllwunder erscheint jedenfalls schwach und unwirksam
nach dem größeren der Totenerweckung.
«*„ JSSty
0. Bwwcke, Der Möncheoar Oswald 115
Ich habe bisher nur die U eberliefe rung in *MS ins Auge gefaßt.
Ihr gegenüber steht der Btark abweichende Bericht in *W0. Nur in
der Einleitung herrscht Uebercinstimmung: Oswald wendet sich auf
die Klagen seiner Frau mit Gebet und Gelübde an Gott, der Sturm
bricht los, die Meiden werden zerstreut. Dann schlägt *W0 seine
eigne Bahn ein. Ohne mit Aron zusammen gestoßen zu sein, ent-
kommt Oswald nach England. Erst nachdem er ein starkes Heer
gesammelt hat, treffen die Heiden ein. Teils werden sie erschlagen,
teils ertrinken sie im Meer, Aron wird gefangen und eingekerkert.
Da begab es sich eines Tages, daß ein Engel zu ihm kam und ihm
einen Blick in die Hölle und den Himmel gestattete. In der Hölle
sieht er eine große Wölfin, sein Weib, dem die Teufel Schwefel und
Pech in den Hals gießen; daneben einen leeren Stuhl, der für ihn
selbst bestimmt ist. Im Himmel erblickt er neben dem Thron der
Jungfrau Maria drei leere Stühle. Der eine, sagt ihm der Engel, sei
für Oswald, der andere für dessen Frau, der dritte für ihn selbst
bestimmt, falls er sich taufen lasse (1252—130."»). Durch diese Ge-
sichte erschüttert, teilt Aron seiner Tochter mit, daß er bereit sei,
das Christentum anzunehmen, falls Oswald durch sein Gebet seino
erschlagenen Leute wieder zum Leben erwecke (1306 — 1335). Oswald
widerstrebt nicht, erwartet aber Erfolg nur, wenn Pamige oder Spange,
wie sie in W heißt, ewige Keuschheit gelobe (1336—74). Als sie
das tut, wird Oswalds Gebet sogleich erhört, die Toten stehen auf
und werden mit ihrem Könige getauft. Aron empfängt in der Taufe
den Namen Jobannes, kehrt in sein Reich zurück und breitet dort
das Christentum aus.
Welche der beiden U eberliefe rangen, die trotz der starken Unter-
schiede offenbar dieselbe Grundlage voraussetzen, dieser naher ge-
blieben ist, scheint mir nicht zweifelhaft *MS kann nicht auf *W0
beruhen, dagegen läßt sich *W0 im ganzen recht wohl als eine freie
l'mdichtung von 'MS oder einer nahe verwandten Darstellung be-
greifen, als das Werk eines Geistlichen oder geistlich gesinnten
Mannes, der der Spielmannsdichtung einen ernstern, frommern Cha-
rakter und bessern Zusammenhang zu geben suchte. Die Schlacht,
die in *MS lebhaft und nicht ungeschickt geschildert ist, hat er in
wenigen Versen abgetan. Breiter ergeht er sich in den Gebeten und
dt, wo er nach nahe liegenden Mustern von Himmel und Hölle redet.
Auf die possenhaften Elemente, falls sie sich in seiner Vorlage schon
fanden, hat er ganz verzichtet Den Kampf mit den 30000 Heiden
— auch die Zahl stimmt — , die Wiedererweckung der Gefallenen,
die Taufe , auch die enthaltsame Ehe finden wir in beiden Dar-
stellungen, aber in *W0 ist alles in einen andern, fester gefügten
.!
116 Gült gel. An/. 1909. Nr. 3
Zusammenhang gesetzt. Nur eine wesentliche Abweichung läßt sich
nicht als beabsichtigt« Aendcrung begreifen: daß die Prüfung Oswalds
durch den bettelnden Heiland fehlt. Denn daß unser Dichter gegen
diese Szene ähnliche Bedenken wie der Bearbeiter in *MS gehabt
und sie deshalb sollte beseitigt haben, weil ihm die über alles Maß
gesteigerte Demut des Heiligen mißfiel, ist narh dem ganzen Charakter
seiner Arbeit nicht anzunehmen; sie muß in seiner Vorlage gefehlt
haben. Ich komme hierauf zurück und bemerke vorläufig nur, daß,
wenn auch die Szene in der Vorlage von *W0 fehlte, sie doch durch
diese Vorlage als existierend vorausgesetzt wird. Denn das Gelübde,
das ohne die Prüfung bedeutungslos ist, erkennt auch *W0 an. Den
Versuch B.s das Zeugnis von v. 1212 — 15 weg zu deuten, wird ein
andrer nicht leicht anerkennen.
Wenn Oswalds Kampf mit den Heiden der Legende nicht ange-
hörte, so ist zu schließen, daß in ihr auch nichts von dem großen
Heere vorkam, mit dem Oswald auszieht. Und in der Tat zeigt die
Komposition, daß alles was davon erzählt wird, jüngere Weiterbildung
ist 72 prächtige Schiffe läßt Oswald in *MS ausrüsten und jedes
mit 1000 tapfern Rittern besetzen. Aber zur Verwendung kommt
dieses gewaltige Heer erst in der Schlacht auf der Insel. Vorher ist
es eine lästige Begleitung, die unglaubliche Erfindungen veranlaßt.
Als Oswald im Heidenlande angekommen ist, muß sein Heer ver-
borgen bleiben. Zwischen zwei hohen Bergen wird es gelagert und
entzieht sich dort jahrelang der Kunde Arons, obwohl dessen Burg
doch ganz in der Nähe liegen muß. Zu einem Angriff auf die Feste
wird es nicht benutzt; denn sie einzunehmen ist keine Macht der
Welt im Stande. Oswald trennt sich also von dem überflüssigen
Heere, segelt nur mit einem einzigen Schiff und hundert Auserlesenen
davon und schlägt heimlich unter dem Schutz der Nacht vor Arons
Burg sein Zelt auf. Da wartet er nun geduldig auf eine günstige
Gelegenheit. Das Heer stoßt erst wieder zu ihm, als er mit seinem
Raube flieht Aber auch da noch wird es als nicht vorhanden vor-
ausgesetzt Denn wie wäre Oswalds Furcht vor seinen Verfolgern,
die Angst seiner Gemahlin, sein heißes Gebet und Gelübde zu ver-
stehen, wenn er den 30000 Heiden mehr als die doppelte Anzahl
tapferster Krieger gegenüber zu stellen gehabt hatte. Was das Ur-
sprüngliche war, ist klar. Oswald war nur mit einem Schiff und
wenigen Begleitern ausgezogen. — *W0 steht zu *MS wieder in
demselben Verhältnis wie in den vorhin besprochenen Szenen. *MS
ist ursprünglicher, *W0 hat die Widersprüche zu heben gesucht.
Sein Verfasser läßt zwar Oswald auch 72 Schiffe ausrüsten und alle
seine Dienstmannen mit auf die Reise nehmen, aber schon auf der
COßNfU WNttQTt
0. Bawwke, Der Münrheoer Oiwald 117
Fahrt 71 Schiffe mit ihrer Mannschaft jämmerlich zu Grande gehn.
So war der lastige UeberfluG beseitigt.
Nicht das Heer, sondern der Hirsch ermöglicht die Entführung.
Nach der Darstellung in *MS hat Oswald das Tier aus England mit-
gebracht; wie es aber zu verwenden sei, gibt ihm erst ein Traum
ein, als er ratlos vor Arons Feste liegt. Zwölf seiner Ritter, die in
früheren Jahren Goldschmiede gewesen sind, sollen ihm den Hirsch
zu einem Wunderwerk ausgestalten. Goldne Hufe, die er mit seidenen
Schnüren an den FüGen befestigen will, sollen sie ihm anfertigen, ein
goldenes, innen hohles Geweih und eine goldene bis zur Erde rei-
chende Decke. Wenn Aron dies kostbare Wild erblicke, werde er
mit seinem Gesinde eiligst zur Jagd nusziehn und die Burg unbehütet
lassen. Was der Traum geraten und versprochen hat, geschieht. Die
Goldschmiede rüsten den Hirsch aus, Oswald führt ihn an den Burg-
graben, Aron verlaßt seine Burg. Im Folgenden werden nun die An-
schauungen von der Beschaffenheit des Hirsches nicht festgehalten.
Aron erkeunt ihn nicht als lebendes Tier, sondern als ein Meister-
werk der Technik, als ein geübte der Goldschmiede. Und nachher,
als er ihn jagt, erscheint er doch wieder als Tier. Er erschrickt als
die Hunde los gelassen werden und entflieht auf einen unübersteig-
haren, hoch in die Lüfte ragenden Berg. Dort verschwindet er in
einem finstern Wulde. Wie ganz unglaublich und ungeschickt, auch
abgesehn von den Widersprüchen, diese Erfindungen Bind, bedarf
keiner Ausführung. Die Muster, nach denen der Spielmann arbeitete,
fand er in der Literatur (s. B. S. 309); was ihm die Legende bot,
habe ich schon angedeutet: der Hirsch war ein von Gott gesandtes
Wunder, vielmehr der himmlische Heiland selbst. Schon seit Kon-
stantins Zeiten war der Hirsch als Symbol Christi bekannt und in
Legenden verwertet; s. W. Grimm zur goldnen Schmiede S. XXIII
u. XXX. Bestätigt wird diese Auffassung durch *W0. Zwar gilt der
Hirsch auch da als ein gewöhnliches Tier, Aron erjagt ihn sogar,
aber er ist nicht aus England mitgebracht und nicht von Gold-
schmieden bereitet. Er wird von Oswald erbetet und von Gott ge-
i%andt Als Oswald sein Gebet gesprochen und durch das Versprechen
eine Kirche stiften zu wollen bekräftigt hat, heißt es:
eynen hirsch hrr do vor um meh
1060 ap her aus dem parudise
und yn alle der weyse
und yn alle dem geberde
ap ys eyn heiliger enget teere.
Pas Verhältnis der beiden Bearbeitungen ist hier ein anderes
ais Air die vorher besprochenen Szenen als möglich bezeichnet wurde.
COßHEU UNfV£R9TY
IIB Gott. gel. An.- 1909. Nr. 2
In diesen ließ sich die Darstellung in •WO als eine freie Umdichtung
von *MS verstehen, hier muß dem Dichter eine ursprünglichere Form
der Sage bekannt gewesen sein. Nur folgt daraus nicht, was .ich
nachdrücklich betone, daß er die Darstellung von *MS gar nicht ge-
kannt und nirgend benutzt habe. Wie uns verschiedene, recht stark
von einander abweichende Darstellungen der Oswaldsage bekannt sind,
so dürfen wir es auch für die Bearbeiter des 13. und 14. Jhdts. vor-
aussetzen. Wir müssen mit Mischformen rechnen, welche gesonderte
Darstellungen, Altes uud Neues mit einander zu verbinden suchten.
Eine solche Mischung hat an unserer Stelle stattgefunden. Ursprüng-
lich hatte Oswald Gott natürlich nicht um den Hirsch, sondern um
seine Hülfe gebeten; Gott brachte sie, indem er den Hirsch er-
scheinen ließ. In *MS, wo das Wunder beseitigt ist, mußte auch das
Auftreten des Hirsches anders begründet werden. Oswald bringt ihn
auf den Rat der Pamige mit, die ihm — vergebens fragt man, wie
sie dazu kommt — diese Weisung schon durch den Raben hat zu-
kommen lassen. *W0 erkennt einerseits das Wunder, anderseits aber
doch auch die Initiative der Jungfrau au. Sie veranlaßt Oswald, und
zwar um einen Beweis seiner Heiligkeit zu haben, das Wunder von
Gott zu erbitten. Man sieht: *W0 geht auch hier darauf aus, die
überlieferten Elemente in festeren Zusammenhang zu bringen.
Am weitesten haben sich unsere Gedichte in den Angaben Über
den Raben vom Ursprünglichen entfernt, indem sie ihn zum ergötz-
lichen Abbild des Spielmanns gemacht haben. Als etwas anderes hat
ihn wohl noch niemand, der die Gedichte gelesen hat, angesehen und
es ist mir unbegreiflich, wie B. das hat verkennen mögen. Auch in
den Teilen, die er für den ursprünglichen Oswald, für dies »in Wahr-
heit höchst ernsthafte Gedicht* in Anspruch nimmt, ist die Figur des
Raben nur komische Maske, aus der unverkennbar ein Mensch, der
sich selbst ironisierende Spielmann, hervorguckt. Schon in der Art,
wie Oswald ihn gleich zu Anfang begrüßt, ihm Haupt und Schnabel
küßt, erscheint er so, deutlicher in den Forderungen, die er an den
König stellt, er solle schleunigst nach einem Goldschmied schicken,
der ihm sein Gefieder mit Gold beschlage und ihm ein golden Krön-
lein wirke. Was kann das anders bedeuten als den lächerlich ge-
steigerten Anspruch auf reichen Lohn und fürstliche Ehre. Man ver-
gleiche ferner die Stellen, wo der Rabe, sich höflich nach allen Seiten
verneigend, den König Aron und Bein Gesinde begrüßt (v. 827 f.), wo
Oswald ihm nach glücklich vollbrachter Botschaft entgegen eilt, ihm
seinen Zobelmantel auf die Erde breitet, ihn ans Herz drückt und in
die beste Kemenate führt (v. 1319 f.); ferner die, wo ihm Brot und
Wein vorgesetzt wird, semde finde guoter win und teae da guotes
COR« U UHIVtRSjrr
0. Baeiccke, Der Mäncbener Oswald 119
mähte gesin, tamex und tciltbroste, guoter koste allce gerate (v. 885.
1079 f.), und vollends im zweiten Teil der Dichtung die Erzählung
des Raben , wie er nach Oswalds Abreise von Dienern und Hof-
knechten mißhandelt, seiner Pfründe beraubt und gezwungen sei, sich
mit Hunden und Schweinen um das elende Futter zu zanken (v.
1840 f. 1952 f.). Allen diesen Szenen hat B. einen Platz in dem ur-
sprünglichen Gedicht eingeräumt, und das soll kein Spielmannsgedicht,
ein in Wahrheit höchst ernsthaftes Heldenepos gewesen sein!
In der Legende, die ich als Grundlage des Spielmannsgedichtes
ansehe, kann der Rabe natürlich diese Rolle nicht gespielt haben. In
ihr kann er nur wie der Hirsch ein Bote Gottes gewesen sein. DaÜ
der Engel als Rabe erscheint, kann kein Bedenken erregen, da der
Rabe schon früher in der sozusagen literarisch kanonisierten Ge-
schichte und Legende < (B. S. 263 f.) zu dem Heiligen in Beziehung
gesetzt war.
Die ursprüngliche Bedeutung des Raben scheint mir außer Zweifel
zu stehen, mögen auch in der spielmannischen Bearbeitung nur wenig
Spuren davon erholten sein. Eine glaube ich in der Einleitung wahr-
zunehmen. Nach den Angaben in *MS lebt der Rabe an Oswalds
Hofe; zwölf Jahre hat er ihn schon genährt (v. 410). Aber erst als
der Pilger auftritt, verleiht Gott ihm die Gabe der Sprache ; erst der
Pilger belehrt Oswald, daß niemand geeigneter sei, die Botschaft ins
Heidenland zu bringen. Da Oswald zweifelt, fordert der Pilger ihn
auf, den Raben bringen zu lassen und die Probe zu machen. Aber
der sitzt auf einem Turm und Oswald jammert, daß er ihn nicht
kriegen kann. Der Pilger tröstet, Gott könne ihn wohl herabsenden,
und so geschieht es (v. 390 f.). Die Angaben sind nicht recht ein-
heitlich, ähnlich wie beim Hirsch. Wenn Oswald schon so lange den
Halten hält, sollte es nicht der Hülfe Gottes bedürfen, ihn herbei zu
locken. Ich vermute, daß die Inkongruenz sich daraus erklärt, daß
der Spielmann mehr von seiner Vorlage beibehalten hat, als sich mit
seiner eignen Erfindung wohl vertrug. Seine Erfindung ist, daß der
Rabe von Oswald aufgezogen ist, in v. 390 f. kehrt er zur Legende
zurück. In *WO ist die Unebenheit wieder ausgeglichen. Oswald selbst
hat seinen Raben das Sprechen gelehrt; der himmlische Heiland wird
gar nicht bemüht, der Pilger kann sich darauf beschränken, den
Raben als Boten zu empfehlen (v. 110 f.). — Eine zweite, deutlichere
Spur enthüllt Bich bei dem Besuch, den der Rabe gelegentlich seiner
Fahrt 'wb Heidenland bei den Meerweibern abstattet. Da wird er
geradezu als Engel bezeichnet: luoget lieben gespilen min, sagt die
eine (v. 664),
u
COHHEll UHIVERSITY
120 Gott gel. An.-. 1909. Nr. 2
dar mac wol ein engel sin,
der himlisclie heilnnt
hat in uns her gesant,
durdi den himlisehen vursten hcre
sulen tetr itne erbieten gräte ere.
Dieser Besuch der Meerweiber ist nur eine lose eingelegte Episode,
die B. — und er mag damit recht haben — einer jüngeren Schicht
der Dichtung zuschreibt. An Beweiskraft verlöre sie dadurch nichts;
es fände hier dasselbe Verhältnis statt, dem wir in *WO begegneten.
Ein jüngerer Bearbeiter kannte und benutzte die alte legendarisclie
Ueberlieferung. — Mit der Botschaft hatte der Rabe in der Legende
seine Aufgabe erfüllt. Daß er auch im zweiten Teil unseres Ge-
dichtes auftritt, ist Erfindung des Spielmanns, der die interessante
Figur nicht missen wollte ; und aus dieser spätem Einfügung erklart
sich der wunderliche Einfall, daß Oswald es vergißt, diesen treuesten
und geschicktesten Diener mitzunehmen.
Am härtesten stoßen Angaben, die aus der Legende stammen,
und andere ihr widersprechende in der Pnnleitung von # MS zusammen.
v. 33 ff. erklart Oswald in einem Gebet, er wäre gern bereit sich zu
vermählen, wenn es ihm vergönnt wäre, in heiliger keuscher Ehe zu
leben. Unmittelbar darauf beginnt dann eine neue Szene, in der er
den Entschluß ein Weib zu nehmen, in der Absicht faßt, sein Reich
nicht ohne Erben zu lassen (v. 43 — 50), und während er sein Gebet
mit den Worten schließt:
ei himlittcker fürsle hcre
ufi ijip mir rät und lere,
folgen in v. öl die Worte
er gap ime selber rät und ler
und gedäiUc ouch hin und her
an derselben stunde,
tcä er sin genäsen runde.
Einigermaßen ausgleichend, aber doch den Widerspruch nicht hebend,
tritt dann in v. 59 ein Engel {sin enget) auf, der ihm rät, sich im
Heidenland eine Gemahlin zu suchen und dadurch das Reich Christi
zu mehren. Wie dieser Widerspruch zu erklären ist, deutet eine
Vermutung B.s (S. 307) an. Er meint, die Erwägungen, die Oswald
v. 45—54 anstellt, könnten den Rat von Oswalds Mannen enthalten.
Ich glaube, daß es wirklich so war. Ursprünglich waren es die
Mannen, die Oswald, als er zu seinen Jahren gekommen war, drängten
sich zu vermählen. Er gab ihnen nach und sinnt nun nachts auf
-
CGRNHl UNIYER9TY
0. EUesecke, Der Münchener Oswald 121
seinem Lager, wie er trotzdem ein heiliges Leben fuhren könne 1 ).
Am Morgen erscheint ihm dann Gott in der Gestalt des Pilgers und
weist ihn auf den rechten Weg. Dieser echte und alte Zusammen-
hang ist in "WO bewahrt; nur hat der Dichter kürzend die nächt-
lichen Sorgen Oswalds ausgelassen. Er läßt nach der Beratung der
Mannen sogleich den Pilger auftreten. In *MS dagegen ist die ein-
leitende Versammlung der Mannen fortgefallen und ihre Wunsche und
Absichten sind dem jungen Konig selbst zugeschrieben. Daneben
aber haben in dieser Bearbeitung doch auch die Voraussetzungen und
Angaben der alten Dichtung Platz gefunden, mit Oswalds Sorgen und
Bitten um gottlichen Beistand beginnt sie, eine Versammlung der
Manneu wird nachtraglich in Szene gesetzt (v. 75 ff.), verläuft nun
aber natürlich ganz ergebnislos. Aus dieser Verbindung widerstreiten-
der Element« ergab sich die konfuse Erzählung. Wer aber, ist die
weitere Frage, hat diese Mischung vorgenommen? Den Bearbeiter,
der Oswald in v. 45 — 51 aus eigener Initiative Beschlüsse fassen
labt, dnrf man schwerlich dafür verantwortlich machen. Die Worte
er yap ime selber rät und Ur weisen so deutlich auf einen gewollten
Gegensatz zu der ursprünglichen Ueberlieferung hin, daß man nicht
annehmen kann, ihr Verfasser habe zugleich das alte wollen gelten
lassen. Nein. Seine Absicht war, den willenlosen, sich ganz der
Führung Gottes überlassenden Heiligen zu einem selbständig handeln-
den Manne zu machen. Erst spätere Bearbeitung suchte neben dem
Neuen das Alte wieder zur Geltung zu bringen.
Diese Erkenntnis eröffnet nun einen neuen Blick auf die Szene,
von der unsere Untersuchung ausging. Wenn es einen Bearbeiter
gab, der die Legende ihres legendarischen Charakters zu entkleiden
suchte, den Helden der Dichtung nicht darnach streben ließ in einer
enthaltsamen Ehe sich als Heiligen zu bewähren, sondern einen Nach-
kommen und Erben seines Reiches zu erzielen, so kann dieser Be-
arbeiter, wenn er einigermaßen verständig war, auch nicht die Schluß-
szene, die Prüfung Oswalds und die ausdruckliche Forderung der
enthaltsamen Ehe, in sein Werk aufgenommen haben. Und daß es
wirklich eine solche Bearbeitung gab, ja daß diese Bearbeitung aller
unserer Ueberlieferung zu Grunde liegt, hat B. richtig erkannt und
ausgeführt Nur in den Hss. der Gruppe *MS findet sich die Szene
und auch in ihnen erscheint sie als ein späterer, lose angefügter An-
1) Aaf dfeeer Situation beruhen die öfter in onierem Oedicht wiederholten
Vene
tont Oncalt dannock in sorgen lac
die langen naht ume an den tac.
jgl. B. s.2*sr-
COKHEU UNIVER5ITY
122 Oött. gel. Am. 1909. Nr. 2
hang. Das Fest, das v. 3203 — 8 in kurzen Worten schildern, bildete
den Schluß; höchstens können noch einige Verse gefolgt sein, in
denen Arons Abreise gemeldet wurde. Das Gedicht verlief ähnlich
wie die Hildensage in unserer Gudrun: Entführung, Verfolgung,
Kampf auf einer Insel, Sieg des Entführers, Aussöhnung und glück-
liche Heimkehr. Die aus der Legende stammende Schlußszene wurde
erst später wieder mit ihm verbunden.
Wann die Legende, deren wesentlichen Inhalt und Verlauf ich
darzulegen versucht habe, entstanden ist, weiß ich nicht, jedenfalls
an einem Orte, an dem man den hl. Oswald besonders verehrte,
vielleicht den Wunsch hegte, ihn als einen der Nothelfer anerkannt
zu sehen. Es mag nicht unwahrscheinlich sein, daß sie bereits im
12. Jh. vorhanden war und schon damals in gebundene Rede gefaßt
wurde. Daß sie als Dichtung existierte, ist kaum zu bezweifeln. Die
Annahme ist an sich wahrscheinlich und wird durch die Schlußszene,
in der das feste GefUgc dichterischer Behandlung nicht zu verkennea
ist, gestützt. Aber wie viel von dem geistlichen Gedicht in der uns
vorliegenden spielmannischen Bearbeitung erhalten ist, wüßte ich
nicht zu sagen. Gewiß wird der Mann, der sie vornahm, manche
Wendungen und Verse aus ihm beibehalten haben, aber ich sehe
kein Mittel, solche alten Werkstücke sicher zu erkennen. Der ersten
Bearbeitung folgten andere. Die Fortdauer der alten Tradition der
liegende lockte dazu, ebenso die humoristische Behandlung des
Stoffes, endlich auch der Stoff selbst. Denn Brautwerbungen waren
ein sehr beliebtes Thema. In einem inhaltreichen Kapitel hat B.
eine ansehnliche Zahl dieser Gedichte verglichen und gezeigt, wie
sie denselben Typus variieren und offenbar auch auf die Gestaltung
des Oswald Einfluß gehabt haben. Besondere Wichtigkeit mißt er
dem Ortnit bei. Er glaubt, daß die Rolle des Raben dem Zwerge
Alberich, der Ortnit auf seiner Brautfahrt begleitet, nachgebildet sei.
Ich kann von meinem Standpunkt nur zugeben, daß der Ortnit auf
die Ausgestaltung der Rabenrolle Einfluß gehabt habe; die Botenrolle
spielte er schon in der Legende 1 ).
Das höchste Ziel der Forschung wäre nun, die verschiedenen Be-
arbeitungen genau gegen einander abzugrenzen und in ihrer ursprüng-
1) Nebenbei bemerke ich, daß ich auch die Ansicht, die B. von Voretzsch
übernommen hat, daß das eigentliche Thema der Ortnitsage eine Brautwerbung
gewesen und der Drachen kam pf erat nachträglich hinsugefugt sei, nicht für richtig
halte Das Ursprüngliche war vielmehr Ortnita Begegnung mit dem Zwerg und
Drachen; durch die Brautfahrt ist die Sage, die durchaus keine Liebesgeschichte
war, erweitert und umgestaltet. In dem Heldenbucb Kaspars von der Rocq
Str. 39 ff. tritt der Anfang der alten Sage und Dichtung deutlich zu Tage.
[LiUNNERSjrr
0. BuHcke. Der Muncbeoer Oswald 123
liehen Fassung herzustellen. B. glaubt diesem idealen Ziele ziemlich
nahe kommen zu können. Wenn er auch einsieht, daß der Wortlaut
ach nicht wiedergewinnen läßt, die metrische Form vielen Zweifeln
unterliegt, auch zugibt — namentlich in der Einleitung S. XIII — ,
daß die Sonderung des Aelteren und Jüngeren sich nicht immer zur
Evidenz bringen lasse, so hat er es doch unternommen, Vers um Vers
zu bestimmen , was dem ersten Dichter , was jedem seiner sechs
Nachfolger gehört. Ich bin von solchem Vertrauen zu der Leistungs-
fähigkeit philologischer Methode sehr weit entfernt, und halte na-
mentlich die Voraussetzung, auf der B.s Kritik zum guten Teil be-
ruht, die Annahme eines handschriftlichen Exemplars, das im Laufe
von hundert und mehr Jahren ein Bearbeiter nach dem andern mit
zahllosen großen und kleinen Zusätzen auf dem Rande und auf ein-
gelegten blättern versehen habe, für möglichst unwahrscheinlich.
Gewiß beruhen unsere Hss. M, I, S auf einem Exemplar, in dem
jüngere Zusätze auf den Kand geschrieben waren. B.s Beobachtungen
über die sogenannten Vierreime (S. 206 — 212) sind, wenn auch im
einzelnen anfechtbar, im ganzen sicher zutreffend. Aber sie be-
rühren doch nur die Oberfläche, lösen nur etwas von der obersten
Schicht der Ueberlieferung ab, und sehr viel weiter wird die Kritik
zu nachweisbaren Ergebnissen, zu Ergebnissen, die auf allgemeine
Anerkennung rechnen dürfen, kaum gelangen können. Denn wenn
ich auch dem Verf. beistimme, daß aller unserer Ueberlieferung das-
selbe Gedicht zu Grunde liegt, so vollzog sich die weitere Entwicke-
lung nicht auf dem Papier, sondern in der mündlichen, vielen Wechsel-
fällen ausgesetzten, schwer kontrollierbaren Ueberlieferung der Spiel-
leqte. Es unterliegt keinem Zweifel, daß mehrere Schichten von Be-
arbeitungen über einander liegen; es ist durchaus glaublich, daß
manche Widersprüche, Episoden und lästige Weitläufigkeiten durch
jüngere Zusätze veranlaßt sind; viele Stellen lasseu sich ausscheiden,
ohne daß eine Lücke wahrnehmbar wird : aber wie viele davon als
Interpolationen anzusehen sind, und welche Interpolationen demselben
Bearbeiter angehören, ist schwer zu erkennen. Der Verf. wünscht
im Vorwort S. XIII, man möge wegen der Aufteilung der Verse in
der Tabelle S. 349 ff. nicht mit ihm rechten. Ich komme dem Wunsche
gern nach. Wie weit ich mich von manchen seiner Aufstellungen
entferne, ergibt schon ein Vergleich seiner Tabelle mit dem, was ich
aber die legendarische Grundlage des Gedichtes gesagt habe. — Die
jüngste Bearbeitung des Spielmannsgedichtes setzt B. aus überzeu-
genden Gründen nach Baiern. Ob es möglich ist, Ort und Zeit der
Husten zu bestimmen, lasse icli dahingestellt B.s Ansicht, daß sie
um J 1 70 '" ,ll ' r Gegen 1 * vo " Achen entstanden sei , scheint mir
r...iV "i
124 Gött. gel. Anz. 1909. Nr. 2
durchaus nicht bewiesen. Sollte Hie aber richtig sein, so müßte man
aus Wortschatz und Wertformen schließen, daß ihr ursprüngliches
altes Gepräge bis zu vollständiger Unkenntlichkeit entstellt sei.
Was den Text betrifft, so ist die Ausgabe des Münchener Oswald
dankbar zu begrüßen ; denn die Münchener Hs. bietet den verhältnis-
mäßig besten Text und gestattet Ettmüllers Ausgabe der Schaffhauser
Hs. an vielen Stellen zu berichtigen. Aber warum hat der Heraus-
geber den Text in die gewöhnlichen mhd. Formen umgeschrieben, da
er doch selbst zugibt, den ursprünglichen Wortlaut nicht herstellen
zu können, und die Reime zeigen, daß der Dichter diese grammatisch
regelmäßigen Formen nicht brauchte? Selbst das für die Lokalisie-
rung nicht gleichgültige und in allen Hss. überlieferte kunst hat er
nicht gelitten und in v. 208 durch das landläufige kunft ersetzt.
Der Wissenschaft wäre sicher ein besserer Dienst geleistet, wenn B.
sich treuer an die Ueberlieferung gehalten und etwa das Verfahren
beobachtet hätte, nach dem jetzt die Berliner Akademie die mhd.
Gedichte erscheinen läßt Mir wenigstens sind die Ausgaben die
liebsten, die ein möglichst treues und übersichtliches Bild der Ueber-
lieferung geben, und ich meine, daß dies die selbstverständliche Auf-
gabe aller derer wäre, die auf das hohe Ziel, das einst Lachmahn
in seinen kritischen Ausgaben verfolgte, glauben verzichten zu
müssen. In dem kritischen Apparat behält der Verf. ja die überlie-
ferten Formen bei, aber weder daraus noch aus den Angaben in den
Abhandlungen kann man ein vollständiges und anschauliches Bild ge-
winnen. Denn in den Abhandlungen führt der Verf. nur an, was
seinen Konstruktionen dient, und das Verzeichnis der Lesarten konnte
nicht auf Abweichungen der Lautbezeichnung und Wortformen aus-
gedehnt werden 1 ). Ich bedaure außerordentlich, daß B. wie Ett-
müller einen normalisierten Text gibt und dadurch selbständiger
Nachprüfung seiner auf die Sprachformen gerichteten Untersuchungen
den Boden entzieht. Ich stände mancher seiner Folgerungen viel-
leicht weniger skeptisch gegenüber, wenn ich ein reines Bild der
Ueberlieferung vor mir sähe.
1) Du ist selbstverständlich und soll Dicht getadelt werden. Aber unter
Umstanden ist es doch mißlich So setzt II in v. 54 und 162 den Ak. genözen
in den Text, in t. 174 dagegen, wie es der Reim fordert, genöt; von der l'chcr-
liefemng schweigt er. Fand er die Form genöten Überhaupt in seinen Hss. vor?
Sicherlich nicht in allen. Kumuller schreibt auch in *. 162 genöt, in ». 64 genöte
und gibt -i -■■ i Mi- "-{lieh an, daß in S genaue geschrieben ist — v. 785, der nur in
S überliefert ist, lautet bei B. si wat gar ir vater tari. Jeder wird tart hier als
Adjektimm ansehen; aber die Hs. S bietet, wie man aus Kttm. sieht, irt vatera
tari, also tari SubstantiTum.
iMWERarr
C, BuMcke, Der Mflodiaiier Oswald 125
Abgesehen von der Normalisierung wird man mit der Textbe-
handlung einverstanden sein können. Die Ha. M hat der Heraus-
geber zu Grunde gelegt, andere Lesarten nur dann aufgenommen,
wenn sie größere äußere oder innere Gewähr hatten. Einige Stellen,
die ich anders beurteile, will ich anführen, v. 29 abent und den
morgen M hätte beibehalten werden sollen ; der Artikel ist nach altem
Gebrauch nur zum zweiten Gliede gesetzt. — v. 110. mit grösen
eren S verdient den Vorzug vor ndcli gr. e. M; nach hat M unter
dem Einfluß von v. 108 geschrieben. — v. 199. Das starke Part, er-
trallen M kann richtig sein; vgl. Weinhold, b. Gr. § 323, al. Gr.
§ 376. — v. 646. B. schreibt den visch er umier die kläwen gevic.
Aber H&tcen ist nur in s überliefert, M schreibt clappen, u klattcti,
S hat das Wort ganz ausgelassen. Ein so gewöhnliches Wort wie
kid hätte die Entstellungen kaum veranlaßt. Ich vermute crappen ; s.
DWB. 5, 2062 f. 2066. Im Ripuarischen ist das Wort noch jetzt in
Gebrauch. — v. 809 leü oder sorn MI halte ich nur für ein Ver-
sehen für liep oder sorn S. Ebenso, daß v. 812 herabe S, das Reim-
wort auf rabt, in M fehlt. — Wie v. 1167 f. und 1395 f. ursprünglich
Lauteten, ist nicht zu erkennen; aber für den Reim ist das Substan-
üvum glast SI vorauszusetzen ; das Prat. erglaste M gibt keinen Sinn.
— v. 1605. Die Vermutung, daß geeinde für gesinne gesetzt sei,
scheint mir unbegründet gcsindc ist zwar sonst nicht belegt, aber
als Kollektivbildung zu rint Zacken, Zinke leicht begreiflich. — Sehr
auffallend ist, daß in v. 1623 und 2647 bei der Abfahrt der Schiffe
die Anker ausgeworfen werden : die anker si üs geschuzsen. Von den
Stellen, die B. vergleicht, kommen die aus Mor. von Craon 893,
Kudr. 1142, DFL 1114 nicht in Betracht, weil da vom Festlegen der
Schiffe die Rede ist Nur der Druck des Orendel verwendet in
v. 2969 den Ausdruck ebenso unsinnig; da liegt aber, wie H und P
zeigen, wohl nur ein Versehen vor (s. Bergers Anm.). — v. 1720.
Ich halte den in S überlieferten Vers nä bin ich her körnen und tnae
nickt geschaffen minen fronten für unentbehrlich. Denn nicht darüber
hat Oswald zu klagen, daß er unter die Heiden gekommen ist, son-
dern daß er nichts ausrichten kann. In MI fehlt der Hauptgedanke.
— v. 1838. In den Worten mintr kraft bin ich worden uan hat S
zweifellos Echtes bewahrt. Mit diesem und dem folgenden Vers be-
gann der Rabe seine Klage; was vorangeht ist jüngerer Zusatz,
dessen Inhalt nicht zum folgenden paßt (B. S. 254) und in S nicht
einmal gereimt ist Die Frist von 12 Wochen und einem Jahr
stammt aus v. 2302. — v. 1875. erweienete S verdient den Vorzug vor
tteane Hl. — ▼. 2144. Beide Hss. lassen das Subjekt vermissen. Ett-
ojdüer ergänzte es, indem er im Hinblick auf v. 2149 schrieb das
COJWEli UNIVERSITY
136 Gott. gel. Au. 1909. Kr. 2
vremede gcste in die burc kamen waren. B. nimmt weniger wahr-
scheinlich Hi:. daß ein ganzer Vers ausgefallen sei: manic werder
kristenman. Denn der Bote meldet nur, daß fremde Gaste ange-
kommen Kind, auf den Einfall, daß es Christen seien, kommt erst
Aron in v. 2160. Ganz unglaublich ist B.s Text gleich nachher. Auf
v. 2151 folgt in Ml der Vers siut dir diniu lant gewunnen an, in S
unde wellen dir diu lant gewinnen an. Das sind doch augenscheinlich
nur Varianten. B. aber setzt beide in den Text, siebt in dem ersten
die Schlußzeile einer Interpolation, in dem andern den Vers der ur-
sprünglich auf den erst von ihm gedichteten v. 2144" gefolgt sei. —
2191. borgen MI hätte beibehalten werden sollen (borgen m. Gen.
auf etwas achten). S und 8 haben das Wort nicht mehr verstanden
und durch andere ersetzt: berugen dem Morn S, pflegen des siüde s.
B. schreibt, wie schon Ettm. vermutet hatte, beruochen. — v. 2335.
Daß die goldncn Hufe für den Hirsch bestimmt sind, sagt M in
diesem, S im folgenden Verse; daß er weder hier noch dort genannt
gewesen sei, wie B. will und I Überliefert, ist undenkbar. Vermut-
lich war mir in dem ersten Verse ein Seh reiber versehen, minem
hirsen als Verbesserung dazu geschrieben. Daraus erklaren sich
die verschiedenen Lesarten. — 2427. Sollte S nicht den Vorzug
verdienen? — 3035. Als Aron Bich vor der Taufe im Meere fürchtet,
sagt er:
nu ist da* tncre ein sulse {sola SI) und dasuo gruntlös
darüf kän ich sorge also gros.
In den Worten und darsuo gruntlös hat B. S. 211 richtig einen Zu-
satz erkannt, als Reimwort auf gros vermutet er söt st. des überlie-
ferten sulse od. salz. Naher liegend und sinngemäßer ist sös =
salse, lat. salsa, afrz. und nd. sause, sösse (: mösse) erscheint im Sp.
mhd., söhsse als Variante bei Mgb. 8. Lexer, Nachtrag. — v. 3077
heißt es:
von des swertts orte
sich diu steinwant durchborte.
sich durckborn wäre sehr merkwürdig. S liest enparte, und obwohl
es damit allein steht, halte ich es für das Richtige; sielt enbam auf-
decken, eröfihen. Der Reim wie v. 1890 vartihÖrV. — v. 3220. Die
überlieferten Lesarten umrehen M, nit ruoehen I, verrücken S geben
keinen Sinn. B. schreibt beruochen, besser ist ni)d verruochen =«
nicht vergessen, nicht unterlassen. — v. 3372 ist nicht mit S lestern,
sondern mit Ml bessern (; weiser) zu lesen, bessern bedeutet be-
strafen; z. B. einen an Hb und guot bessern. — v. 241 f. Der Drei-
reim vrouwe : getrouicen : gelouben wird nicht durch eine Lücke, son-
OlLf' ■
COftt. .ffölTY
0. Baeeecke, Der MuDchener Oswald 127
dem durch eine Interpolation entstanden sein. Ich halte die Lesart
von S für das Ursprüngliche. — Ebenso erkläre ich durch Interpola-
tion die Unordnung nach v. 2106. Die Bemerkung in v. 2107 ist
ganz zwecklos und 2108 neben 2110 ein Öder Flickvers. — v. 758 —
760 sind nur in S und schwerlich richtig überliefert. Aber daß nach
759 ein Vers ausgefallen sei, ist nicht anzunehmen. Für üf gtburte
ist, wie schon Ettm. vermutete und auch B. in der Anmerkung an-
zunehmen scheint, üf gebOrtc od. erhörte zu lesen. — Ebenso ist nach
v. 501 keine Lücke anzunehmen. Die richtige Verbindung mit v. 502
bietet S. du ist in M geschrieben, weil die Verse 478 — 501 ausge-
fallen sind, und dieser Ausfall ist doch augenscheinlich dadurch ent-
standen, daß ein Schreiber von dem Reim komm ; vernomen in v. 476 f.
auf denselben in v. 500 f. übersprang.
Ob die Angaben in dem kritischen Apparat überall vollständig
und zuverlässig sind, kann ich nicht kontrolieren. Hin und wieder
hat mir die Vergleichung mit Ettm.s Ausgabe Bodenken erregt. Zu
v. 39 bemerkt B. mayedin M, megedlin S. Ist es nicht umgekehrt?
Ettm. hat magedtn, ohne eine Abweichung zu verzeichnen. — v. 744
wird mtre als Ueberlieferung in MI, uxueer als Lesart von S ange-
rührt; aber Ettm. hat mar. — 1711. gar tugenÜiche, Ettm. sinnge-
mäßer tougenlich, ohne eine abweichende Lesart anzuführen. — 2802.
B. deine, Ettm. dat. — Den sinnlosen Vers und oueh durch die gröeen
vorhat, den S eingefügt hat, um dem entstellten v. 3202 einen Reim
zu geben, führt B. nicht an. Ebenso in v. 3474 nicht die Lesart
durch gröäc not S, die anzudeuten scheint, daß dem Schreiber das
alte formelhafte durch nU nicht mehr bekannt war.
Sehr dankenswert sind die Anmerkungen am Schluß des Buches.
Der Verf. bietet in ihnen wichtige Parallelstellen, gute Bemerkungen
über Abweichungen der Hss. im Wortschatz (veraltende und mund-
artlich beschränkte Wörter) und hat dadurch, daß er zu den ein-
zelnen Versen und Versgruppen überall auf seine Abhandlungen ver-
weist, deren Benutzung wesentlich erleichtert
Bonn W. Wilmanns
FuuNivERsrr
128 Gott, gel. Adz. 1909. Nr- 3
V. HJBber», Svenska Portritt i offentliga samlingar. I. Drottningholm,
11106, II. C.rijiBholm. ViMtiden, 1907. Stockholm, Hasse W. Tullb«rg.
Porträtsamnilungen und Porträtwerke gehen nicht in erster Linie
den Kunsthistoriker an. Die Bildnisse geschichtlicher Persönlich-
keiten interessieren zum Glück ein viel weiteres Publikum, das nach
der künstlerischen Qualität der Darstellung zunächst nicht fragt Die
erste bedeutende Porträtsammlung der neueren Zeit, die des Paul
Giovio (aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts) besaß zwar
künstlerisch wertvolle Originale, legte aber den Hauptwert auf die
Sicherheit der Portratüberlieferung, die sie durch Kopieren nach
vertrauenswürdigen Vorlasen, gemalten und plastischen, gewann. Ihre
gemalten Porträts waren, soweit Originale nicht erreichbar gewesen
sind, von solchen abgeleitet und durch Kopistenhände hergestellt,
wie sie denn für spätere Sammler abermals kopiert worden sind.
Der Wunsch, die echten Züge zu erhalten, war allemal das erste,
und war man über die Zeit hinausgewachsen, da Hartmann Schedel
in seiner Nürnberger Weltchronik in Ermangelung zuverlässiger Por-
träts denselben Holzstock, bloß mit wechselnder Unterschrift, für die
verschiedensten Personen verwenden ließ, so hatte der Bildnismaler
doch nur dasselbe Bedürfnis zu befriedigen, für das man heute zum
Photographen geht. Künstlerischer Wert ist eine Dreingabe ge-
wesen.
In den Ländern des entlegeneren Nordens von Europa, wo die
bildende Kunst innerhalb der Gesamtkultur auf lange hinaus vor-
wiegend Einfuhrware blieb, hat die Profankunst genau wie die kirch-
liche alte Gewohnheiten und Nötigungen festgehalten. England hat
sich die großen Künstler, mit denen dort die Malerei der Neuzeit
anfängt, Holbein und van Dijck, vom Festland geholt, weil das Por-
trätbedürfnis seiner vornehmen Klasse stark war. Schweden, dessen
kirchlicher Schmuck seit langem niederdeutscher oder belgischer Her-
kunft war, hat seinen Porträtbedarf aus den gleichen Bezugsquellen
gedeckt. An Angebot fehlte es nicht. Künstler, die Geld ver-
dienen wollten, mochten zumal im 17. Jahrhundert, seit Gustav
Adolfs Kriege und Kristinens Konversion die Phantasie der Welt be-
schäftigten, Schweden als ein Land unbegrenzter Möglichkeiten auf-
suchen. Erzählte man sich doch in Florenz, der alte Rembrandt
habe seine Tage in Schweden beschlossen.
Die schwedischen Schlösser, die des Adels und der Krone, sind
entsprechend dem hohen politischen Stolz der Dynastie wie der
Ritterschaft, sehr reich an Bildnissen. Die vorliegende Veröffentli-
coßt. fRSirv
N. Sjöberg. Svenika Tortratt. I. II IM
chung von Nils Sjöberg faßt zunächst die öffentlichen Sammlungen
ins Auge und beginnt mit den großen Depots der königlichen
Schlosser, deren Bildnisse in Auswahl, getrennt nach ihren Aufbe-
wahrungsstätten mitgeteilt werden. Es ist kein Wort darüber zu
verlieren, daß man auch planmäßiger hätte vorgehen, das gesamte
Material sammeln uud nach Personen geordnet hätte herausgeben
können. Wie es jetzt geschehen, ist die Folge, daß Zufälligkeiten
des Vorkommens in dem oder jenem Schloß die Veröffentlichung be-
stimmen, wie denn z. B. von Königin Christine eine Replik, deren
Original im Nationalmuseum in Stockholm hängt, reproduziert er-
scheint Aber das Bessere ist allemal der Feind des Guten. Ver-
mutlich wird erst der abzuwartende Erfolg des Porträtwerks den
Mut zur Weiterarbeit geben, und so hat man Ursache, eine Veröffent-
lichung, die nicht wie eine gleichzeitige russische mit hoher Protek-
tion und Staatsunterstützung erscheint, dankbar und bescheiden ent-
gegenzunehmen und Herausgeber, Verleger und die biographische
Gesellschaft, die das Werk unterstützt, zu loben.
Die beiden vorliegenden Bände bringen je 50 Tafeln, denen ein
genauer Katalog des vollständigen Porträtbestandes, aus dem ge-
schöpft ist, vorangeht. Dieser Katalog ist alphabetisch, nach den
Namen der Dargestellten geordnet, und wenn wir zuvor den sach-
lichen Wert gegenüber dem künstlerischen herausgestellt haben, so
darf erwähnt werden, daß jeder Band auch vereinzelt Porträts Unbe-
kannter enthält, deren unmittelbarer Reiz für die mangelnde per-
sönliche Bekanntschaft Ersatz gibt. Die Bildnisse des ersten Bandes,
Drottningholm, fangen mit der Gründerin dieses Schlosses an, Königin
Hedwig Eleonore (1G36 — 1715) und mit den Bildnissen des Hof-
malers dieser Zeit, des Hamburgers David Klöker, der als Klöker
von Ehrenstrahl in Schweden geadelt wurde. In Rom von denselben
Kanstkreisen , die Lebrun gebildet haben , entscheidend beeinflußt,
ist Klöker, von dem in Hamburg keine Spuren zu finden sind (Licht-
wark, Bildnis in Hamburg I 126), der schwedische Vertreter des
Stiles geworden, der nachher von Ludwig XIV. seinen Namen erhielt.
Drei typische Porträts König Karls XI. von Klöker von Ehrenstrahl
bringen die Tafeln 3, 4, 8. Das erste zeigt den 18jährigen (1673) als
Apoll, der von einem Licblnimbus umflossen aus einer Wolke hervor-
tritt, in kurzem Panzerrock mit bloßen Knien und Armen, nach dem
Pfeil in dem Köcher greifend, um den Drachen zu toten. Das
nächste ist ein Reiterbildnis in jener spanischen Pose des inB Trofil
gesetzten Pferdes, das sich vorn aufbäumt, indes der Reiter gleich-
mütig den Kopf umwendet und aus dem Bild heraussieht. Das dritte
ein Sitzbild in weißem Hermelin unter rotem Baldachin; ein ruhender
CQftNElL UNNERSITY
180 Gott. gel. Am. 1909 Nr. 2
Lowe zu Füßen. Diese und andere Gemeinplätze des Hofstils in der
Malerei beherrscht Klöker, und seine triumphierende Suecia, umgeben
von allen Tugenden, Künsten und Wissenschaften und ähnliche Alle-
gorien pflegen dem Besucher Stockholms keinen dauernden Eindruck
zu hinterlassen. Nur darf man nicht vergessen, daß solche sattel-
feste Artisten Über ein beneidenswertes Können verfügen, und daß
ihre phrasenreiche Kunstsprache bessere Möglichkeiten zudeckt. Von
demselben Klöker zeigte eine retrospektive Ausstellung 1808 drei
Halbfiguren eines Brunnenmeisters mit seinen zwei Söhnen, Wasser
aus irdenen Kannen eingießend, von einer wahrhaft holländischen oder
spanischen Natürlichkeit (abgebildet bei J. Kruse, in der Veröffent-
lichung jener Ausstellung). Auf Klöker folgt sein Neffe David von
Kraft mit den Bildnissen der Umgebung König Karls XII. Zwischen
den beiden Malern waltet ein ahnlicher Unterschied der Auffassung
wie zwischen Rigaud und Largilliere; die starre Pose weicht der
momentanen, zwanglosen Bewegung. Aus dem folgenden sei hervor-
gehoben, daß mitten im 18. Jahrhundert der Pastellist Lundberg das
Profilbild und sogar bei einer Dame wagt. Es ist anzunehmen,
daß diese Dame es so gewünscht hat Denn es ist die Schwester
Friedrichs des Großen, Königin Luise Ulrike. Der Künstler hat
jedenfalls nicht geahnt, daß man sich sehr bald für Silhuetten inter-
essieren würde. Mit Alexander Roslin gelangen wir in die große
französische Kunst. Die Pracht seiner Kostümmalerei kann, wer es
nicht sonst wüßte, schwer aus den Abbildungen absehen. Der Band
reicht bis auf Oscar IL, der in dem Porträt des gegenwärtigen Stock-
holmer Akademiedirektors Björck in Marineuniform stehend in ganzer
Figur erscheint.
Für die Bildnisbestinde des am Malar gelegenen, aber von Stock-
holm ziemlich entfernten Schlosses Gripsholm sind vier Bande in Aus-
sicht genommen, von denen der erste >Wasazeiten< vorliegt und mit
seinen Bildern ungefähr da aufhört, wo der Drottningholmer Band
anfängt. Gleich über das erste Bildnis möchte ich eine längere An-
merkung machen. Es ist die schöne Holzstatuette des knienden Kö-
nigs Karl Knutsson vom Ende des 15. Jahrhunderts. Der Herr Her-
ausgeber läßt als Künstlernamen, gleich als wäre der über jeden
Zweifel festgestellt und bedürfe nicht einmal eines Fragezeichens,
BerntNotke darunter drucken. Diese Attribution rührt von einem
sehr tüchtigen Dozenten der Upsalaer Universität her, Dr. J. Roosval,
der diese anonyme Statuette mit der herrlichen SU Georgsgruppe der
großen Kirche in Stockholm zusammengebracht hat — und soweit
ist die Sache zweifellos richtig — , diese beiden Werke aber dann
dem Lübecker Meister Notke zugeschrieben hat, von dem gesicherte
CQRtfU UMVERW
N. Sjötwrg, Sventka Portritt. I. II IM
Werke in Aarhus in Jütland und in Reval vorhanden sind. Diese
sicheren Werke zeigen ungleiche Ausführung und erheben sich auch
in den besseren Teilen nicht hoch Über den Durchschnitt, Werden
aber auf Grund gewisser Ähnlichkeiten, auf die hier nicht einge-
gangen werden kann, jene beiden anonymen Werke ihm zugeschrieben,
so wird plötzlich Notke auf eine Höhe emporgeschraubt, die ihn mit
den größten Künstlern des 15. Jahrhunderts auf eine Linie stellt.
Daß er sich so »entwickelte habe, ist schwer anzunehmen. Denn der
Aarhußer Altar ist von 1479; Notke ist aber schon 1484 als in Stock-
holm anwesend bekannt und 1489 ist die Georgsgruppe fertig.
Zwischen dieser und dem Aarhuser Werk liegt also keine lange Zeit.
In anderen Fällen ist die Stilkritik entgegengesetzte Wege gegangen.
Bei dem herrschenden Vorurteil gegen den Nürnberger Michel Wol-
gemut ist mancher geneigt, Teile von Werken, die unter seiner
Firma gehen und Tür »zu gut Tür ihn« befunden werden, auf Namen
alterer Gehülfen zu taufen, die er in seiner Fabrik beschäftigt hat.
Im Falle Notke dagegen soll der Firmanaine sich nicht mit den ge-
ringeren, sondern mit den besten Leistungen decken, und ihm dar-
aufhin Werke zugedacht werden , die hoch über dem gesicherten
Xotkeschen Niveau stehen. Daß jene anonymen Werke, die Georgs-
pruppc und die Knutssonstatuette von Notke sein können, diese
Möglichkeit kann bei unserer lückenhaften Kenntnis niemand be-
streiten. Einstweilen aber ist es eine Hypothese. Bis jetzt sind z. B. die
Meister des Johannesaltars aus dem Lübecker Burgkloster mit der
Gregorsmesse und der Meister der Lübecker Bibel nicht mit Namen
bekannt. Der neueste Bearbeiter des Bibel meistere, Tronnier (Göttinger
Dissertation 1904), ist zu dem Resultat gekommen (S. 63), daß fUr
die Vergleichung der Gemälde Notkes mit den Bibelholzschnitten der
Unterschied stärker wiege als die Aehnlichkeit. Da die Meister der
Bibel oder der Skulpturen jenes Gregorsmessenaltars für uns einst-
weilen anonym sind, dabei aber an künstlerischer Qualität die
sicheren Werke Notkes überragen, wer will da behaupten, daß nicht
auch in der Fabrik Notkes Gehilfen gewesen sein können, die künst-
lerisch höher standen? Von solchen GehUlfen kennen wir zufällig
nur einen mit Namen, einen gewissen Wylsynck. Ich würde also
raten, die Autorschaft Notkes in den genannten Fällen nicht als fest-
stehend zu popularisieren. Cebrigens ergänzt die Aufnahme, die
Sjöberg gibt, sehr glücklich die Profilansicht, die Roosval mitgeteilt
hat (Jahrbuch der K. Preußischen Kunstsammlungen 27 [1906] S. 106 ff.);
dazn mein Aufsatz in »Studien aus Kunst und Geschichte«, Festgabe
für Friedrich Schneider, S. 317 ff.).
coßHf iL UNiVERary
132 Gott. gel. Anz. 1909. Nr. 2
Noch ein paar Einzelbemerkungen. Tafel 4 bringt ein vergol-
detes Holzrelief Gustav Wasas von dem Schöpfer seines Grabmals
im Dom von Upsala, dem Niederländer Wilhelm Boy. Diesem Relief
hat wohl das auf der voranstehenden Tafel abgebildete Gemälde zur
Vorlage gedient, und nun ist es von außerordentlichem Interesse, zu
verfolgen, was der Niederländer des vorgerückten lü. Jahrhunderts
aus seinein Modell gemacht hat Indem er Aufbau und Haltung
genau festhält, erzeugt er durch kleine Korrekturen, Schuhe statt
Stulpstiefel, Erhöhung der Stirn gegen die zurückgeschobenen Haare,
überhöhter Itabmcn, der die Scheitelhöhe des Kopfs vom Rahmen
entfernt, den Schein gestreckterer, vornehmer Haltung. Das gemalte
Bild sieht ehrlicher aus; das Relief aber >schöner< im Renaissance-
sinn, d. h. konventioneller. Von Tafel fi, die die Frau Gustavs I.,
Margarete I/öwenhaupt, bringt, möchte ich hören, wie sich das Bild
zu dem im Gothenburger Museum verhält, das mir als Kniestück,
ebenfalls mit reicher Perlenstickerei, mit Krone und Szepter, erinner-
lich ist Ich weiß nicht, ob ich mich täusche, daß bei Königin
Christine (Tafel 30. 42. 43) eine starke Aehnlichkeit mit ihrer Groß-
mutter (Tafel IC) durchschlägt Aufler dem Kinderporträt Christi-
nens, das ohne Künstlernamen erscheint, ist eine Replik nach Beck
und ein Bildnis von oder nach Abraham Wuchters mitgeteilt Es
steht nicht auf der Höhe seines mächtigen Kopenhagener Bildnisses
des Bastards Christians IV., Gyldenlöwe. Beck gibt die bei van Dijck
häufige Anordnung, Profilhaltung mit über die Achsel zurückblicken-
dem Kopf, was allemal den gewollten, blasiert hochmütigen Ausdruck
gibt. Das Bourdonbildnis des Stockholmer Nationalmuseums, das
sympathischste der Kristinabildnisse, muß man sich hinzudenken.
Das SjÖbergsche Porträtwerk will keine Prachtausgabe sein. Es
ist ganz billig (15 Kronen der Band) und gibt natürlich nur Netz-
drucke im ersten Band auf grauem Untersatzkarton, im zweiten auf
den weißen Karton direkt abgezogen, mit größeren Bildflächen als im
ersten Band. Das Format ist ein sehr anständiges (25 auf 32 cm).
Kiel Carl Neumann
.
0. Harnack, Der deutsche KlasmismuB im Zeitalter Goethes 133
Per deutsche Klasiitiiroua im Zeitalter Goethe ■■ Eine literarhisto-
rische Skizze Ton Ott« Harnaek. Berlin- SchöDebers;, Emil Kelber, 1906. VIII,
103 S. Mk. 2.
Den beiden Büchern »Die klassische Aesthetik der Deutschen <
und »Deutsches Kunstleben in Rom im Zeitalter der Klassik c hat
Harnack ergänzend eine Skizze unserer klassizistischen Literatur an-
gereiht. Er unterscheidet in ihr drei Stadien : die Vorbereitung, be-
sonders bei Klopstock, VoG, Lossing, den Höhepunkt, in Goethes und
Schillers Mannesalter, bei Hölderlin, \V\ von Humboldt u. a., die
Nachblute, beim alten Goethe, bei Platen, Rückert, Grillparzer, 116-
rike, in deren Dichtung »die klassische Tradition sich mit romanti-
schen Elementen vermischte«. Außer den genannten großen Schrift-
stellern ziehen viele kleinere vorüber, die in der Regel neben jenen
nicht die genügende Beachtung finden, so im ersten Stadium Merck,
dessen produktive Schriftstell erei neben seiner kritischen noch wenig
Itekannt ist, die Schwaben Staudlin und Conz, im zweiten Stadium
der neuerdings ausgegrabene Franz von Kleist, Knebel, Amalie von
[iiihoflT, Luise Brachmann, Heinrich Keller, Kosegarten, Neutfer, Collin,
im dritten Waiblingen Sie verbindet mit den Großen, im besonderen
mit Goethe und Schiller, das >Stilprinzip<, das für Hamack das
Wesen des Klassizismus ausmacht: ein »nach Erfassung des Typi-
schen strebender und darum ideeller Realismus«, in dem ein sicheres
Gefühl Tür innere und äußere Form und eine gesunde Gestaltungs-
kraft in »notwendiger Jneinsbildung von Inhalt und Form« völlig har-
monische, der Plastik zuneigende Kunstwerke geschaffen haben. Har-
nacks Vorliebe für solche Kunst ist aus seinen früheren Schriften be-
kannt. Das Recht seines Geschmackes wird ihm niemand bestreiten,
aber die Opposition regt sich, wenn die Vorliebe zum Unrecht gegen
andere Kunstrichtungen wird.
Harnack ist in seinem Geschmuck durch den heutigen Kultus
der Romantik bestärkt worden. Die Ueberschätzung, von der dieser
sich nicht frei hält, mußte seinen Widerspruch wecken, und berech-
tigt ist seine Abwehr einer »alles verromantisierenden Geschichtsbe-
trachtung«, die auch Platen troU der »Verhängnisvollen Gabel« und
dem »Oedipus« unter die Romantiker rechnet. Seine eigene Auf-
fassung der Romantik aber ruft den Widerspruch des Aesthetikers
wie des Historikers auf. Sie verkennt das rein Poetische in dieser
Literaturrichtung, die Poesie des »Halbdunkels« und des MärchenB,
die doch nicht mit einer Kennzeichnung wie »Nebelei und Schwebelei«
abgetan werden kann, sie übersieht das Freiheitliche, Vorwärtsdrän-
CORN TRSITY
IM Götl. gel. Am. 1900. Nr. 2
gende, das auch in der älteren Romantik lebte trotz dem von Har-
nack immer wieder gerügten >Katholisieren<. Eine >Erziehung zu
neuer geistiger Verfinsterung und politischer Verknechtung« sieht er
in der Romantik, nicht nur in der späteren, und löst ganz von ihr
die Stimmung und Dichtung der Befreiungskriege, in der die ge-
sunden der romantischen Tendenzen mächtig waren und in der des-
halb die romantischen Schriftsteller keine kleine Rolle gespielt haben.
Kür Harnack stellt die Blütezeit der Romantik eine Niederung dar,
aus der unsere Poesie sich während der zwanziger Jahre des 19. Jahr-
hunderts erhob, als die klassizistischen Tendenzen Goethes und
Schillers zu neuer Geltung gelangten. In den dreißiger Jahren setzte
dann die zweite Literat urrichtung ein, der Harnack von seinem
Standpunkt aus nicht gerecht wird. Mag die Schriftstellerci des
jungen Deutschlands heute auch dem nicht gerade klassizistisch Ge-
stimmten unsympathisch sein, geradezu > antipoetisch <, > widerkünst-
lerisch« kann sie nur nennen, wer mit Harnack die Ansicht teilt,
daG die Poesie überall, wo sie aus Lebenstendenzen der Zeit, zumal
aus der politischen Zeitstimmung sieh nährt, keine wahre Kunst mehr
sei. In solcher »Sklaverei« blieb die Poesie für Harnack, bis um
18&0 die >große politische Ruhepause« begann; da erhob sie sich in
neue Freiheit und erlebte, wieder rein künstlerisch bestimmt, in Hebbel,
Otto Ludwig, dann in Gottfried Keller, Paul Heyse eine neue Blüte.
Den Aufschwung der Poesie in den genannten und noch einigen an-
deren Schriftstellern wird jeder empfinden, der vom jungen Deutsch-
land her zu ihnen kommt, aber der Grund kann nur darin gesucht
werden, daG sie größere schöpferische Genies waren als die Vertreter
der voraufgehenden politisch-sozialen Literatur. Wie ein großes
Dichtergenie auch politische Zeitstimmung zu echter Poesie zu ge-
stalten vermag, hat Schiller in seinen Jugendwerken erwiesen.
Harnacks Geschmacksrichtung spielt in die Charakteristik der
einzelnen Dichter hinein, z. B. in einer leisen Ueberschätzung I'la-
tens, in einer entschiedenen Waiblingen. Bei diesem fehlt die >In-
einsbildung von Inhalt und Form«, die für Harnack sonst das Kenn-
zeichen klassizistischer Poesie ist. Bei Mörike ist sie vorhanden,
dennoch scheint es mit dem Gesamteindruck seiner Persönlichkeit
und seiner Dichtung unvereinbar, daß er unter den klassizistischen
Dichtern auftritt, wie denn auch Harnack selbst das starke romanti-
sche Element in ihm betont Zu erwarten war, daß sein Urteil der
Eigenart H. v. Kleists nicht gerecht werden würde. Er erledigt ihn
mit wenigen Sätzen, die starke Bedenken erregen. Alt ist die Streit-
frage, ob Kleist unter die Romantiker einzureihen sei. Harnack
nennt ihn einen >der Anlage und dichterischen Begabung nach der
COBMEU UNIVERSITY
0. i t-.n.A. k. Der deutsche Kl&saiziinmB im Zeitalter Qoctbea 135
Romantik fernstehenden Geist*. Andere finden in seinem Wesen
und seiner Dichtung von Anfang an vieles, was sie veranlaßt, ihn,
wenn auch nicht der romantischen Schule, so doch dem Geschlecht
der Romantiker zuzuweisen. Gleich sein erstes Drama > Familie
Schroffenstein < hat mit nicht wenigen Zügen romantische Stimmung,
und romantisiert stellt in der Mitte seines Schaffens, in der sein
ganzes Wesen am treuesten spiegelnden >Penthesilea<, die Antike
sich dar. Die gegebene innere Verwandtschaft mit dem Geist der
Romantik erklärt sein späteres entschiedenes Einlenken in ihre Rich-
tung, das nach Hamack seine dramatische Produktion verhindert hat,
die volle Höhe, zu der sie bestimmt schien, zu erreichen. Er exem-
plifiziert da im besonderen auf >Kathchen von Heilbronn«, und
>Prinz von Homburg< d. h. die beiden Dramen, die unter Kleists
Stücken die stärkste Bühnenkraft bewiesen haben. Er bedauert, daß
das liebreizende Naturkind zur > hysterischen Hellseherin* und der
tollkühne Reiterführer zum Nachtwandler und Visionär haben werden
müssen. Küthchen hysterisch? dieses Kind > gesund an Leib und
Seele wie die ersten Menschen, die geboren worden sein mögen* V
Kann die Szene unter dem Hollunderbusch auf irgend jemand den
Eindruck des Ungesunden machen? Wie hier und im >Prinz von
Homburg* der Somnambulismus künstlerisch gestaltet ist, führt er doch
nicht einen > Nebelweg«. Der psychologischen Motivierung hat der
große Charakteristik er ihn dienstbar gemacht und zugleich ihn be-
nutzt, beiden Dramen die Stimmung des Märchens zu geben, die beim
> Prinzen von Homburg* in den Erörterungen Über das Problem und
über das Verhalten des Kurfürsten noch zu wenig in Rechnung ge-
zogen worden ist Das ist freilich subjektiv und romantisch, aber
doch nicht minder echte Poesie als die objektive der Klassizisten.
Mit allen Einwänden, die eine andere Geschmacksrichtung gegen
llarnacks Einseitigkeit erheben muß, soll dem Buch keineswegs sein
Wert abgesprochen werden. Solche Uebersichten über eine lange
Zeit der LiteraturentwickJung, solche Charakteristik ganzer Gruppen
von Schriftstellern, solches Zeichnen großer Linien sind umsomehr
erwünscht, je stärker die Wissenschaft dazu neigt, am einzelnen
haften zu bleiben. Die Knappheit der Charakteristiken, durch die
Skizzennatur des Ganzen bedingt, schafft den Vorteil, daß die ver-
schiedenen Schriftsteller eng an einander rücken, daß Vergleiche sich
aufdrängen, die der Feststellung der einzelnen Individualität dienen.
So ergibt sich zwischen Platen und Rückert ein scharf formulierter
Unterschied im Verhältnis von Foim und Inhalt ihrer Werke: die
Forraschönheit bei Platen als notwendiger Ausdruck seines astheti-
mheu Wesens, bei Rückert nur als eiu Gewand, in das eine »moral-
Mlt pj. Abi. 190». Kr. 8 10
COUNCIL UNIVERäTV
IM flott, gel. Adz. 1909. Nr 2
philosophisch bestimmte < Natur sich gekleidet hat. So tritt die ver-
schiedene Bedeutung, die der Aufenthalt in Italien für die Entwick-
lungen Goethes, Heinse«, Platens, Rückerta, Waiblingen gehabt hat,
in ihren Nuancen klar hervor. Die Andeutungen, die nach dieser
Seite für die genannten Dichter gegeben sind, sollten einmal weiter
ausgeführt, auf andere ausgedehnt und so die Geschichte der Italien-
reisen deutscher Schriftsteller geschrieben werden.
An vielen Stellen läßt HamAcks zusammenfassende Darstellung
auf vorangegangene Einzelforschung durchblicken, die sich in da»
Wesen der Dichter und ihrer Werke nachempfindend versenkt hat.
Ohne sie wären solche in Knappheit erschöpfenden Charakteristiken
nicht möglich, wie er sie in den beiden ersten Abschnitten seiner
Schrift z. B. für Klopstock, Johann Heinrich Voß, Heinse, Hebel,
Hölderlin liefert. Bei Voß interessiert die seitwärts auf neueste
mundartliche Dichtung blickende Bemerkung , daß er den Dialekt
nicht nötig hatte, um den Eindruck des Bodenständigen zu erwecken.
Bei Heinse regt die Behauptung, daß er als einer der ersten in der
italienischen Renaissance die urwüchsige schöpferische Kraft erkannt
habe, weitere Gedanken an. Sic richten sich im besonderen auf die
Frührenaissance, an die der Sturm und Drang mit vielen Zügen er-
innert, verglichen mit dem von Harnack als Hochrenaissance be-
zeichneten Klassizismus. Richtig wird ein Zusammenhang der Ro-
mantik mit Heinse wie mit Wieland konstruiert — einer der Falle,
wo die leidenschaftliche Polemik der romantischen Schule die richtige
Erkenntnis des Sachverhalts bisher erschwert hat. Ein anderer ahn-
licher Fall liegt bei Schiller vor.
Auch in der Formulierung, auf die in so knappen Charakteristiken
viel ankommt, ist dem Verfasser manches gut gelungen, etwa wenn
er von Klinger sagt, er habe >die ihm zugängliche Stufe der Klassi-
zität erstiegen« oder wenn er Hölderlin >die notwendige tragische
Gestalt unserer klassischen Periode« nennt Von Klinger ist nur
das letzte Werk >Der Weltmann und der Dichter« für Harnack ein
vollkommen klassisches, das er als solches im Anschluß an Riegers
ausführliche Darstellung aus dem ganzen Wesen des Dichters herleitet.
Daß nicht alle Charakteristiken bis zu voller Anschaulichkeit ge-
diehen sind, begreift sich aus dem Umfang des Stoffgebietes und der
gebotenen Knappheit der Darstellung. Karl Philipp Moritz sei hier
herausgehoben, der in seiner Bedeutung für unsere klassische Lite-
ratur, besonders auch in seiner Einwirkung auf Schiller, eine tiefer
eingehende Untersuchung und Darstellung verdiente, als er bisher
gefunden hat. Lessings dramatische Tätigkeit würde ich nicht nur
>eine Reihe von Experimenten«, von > Probestücken« nennen, die in-
_ fOKMEU. UHNERSrtY
0. lUmick, Der deutsche KtuiizismDB im Zeitalter Goethes 137
folge des > Mangels natürlicher Lebenskraft und darum auch natür-
licher Ueberzeugungskraft nicht eine fernere reiche dramatische Pro-
duktion hervorgerufen haben <. Jedes der großen Dramen Lessings
ist ein ausgeprägtes Individuum für sich, wie nur er in seiner Viel-
seitigkeit es schaffen konnte, ähnlich wie jedes der Dramen Heinrich
von Kleists. Eine Schule dramatischer Dichter konnte damit nicht
begründet werden, und doch wie vieles in der späteren Dramatik,
auch bei Goethe, Schiller, Kleist, weist auf Lessing zurück.
Im dritten Abschnitt des Buches sind die Charakteristiken breiter
ausgeführt. Da ist besonders Grillparzers Originalität scharf heraus-
gearbeitet Seine auch in der Dichtung sich ausprägende >mehr
passiv als aktiv zum Leben sich verhaltende Persönlichkeit« wird zum
österreichischen Stammeschnrakter in Beziehung gesetzt. Der Ver-
gleich mit Goethe ergibt Aehnlichkeiten und Unterschiede. Den Un-
terschied in der Dramatik stellt eine Betrachtung fest, in der
»Sappho« mit >Iphigenie< und >Tasso« auf das Verhältnis zwischen
dem psychologischen Gehalt und der äuGeren Handlung hin ver-
glichen wird. Eine bedeutsame Aehnlichkeit findet sich in der Tat-
sache, daß Grillparzer wie Goethe ihr Größtes in der Gestaltung
weiblichen Wesens geleistet haben. DafUr nimmt Harnack Goethes
Erklärung an, daß man sich selbst weniger gut erkennen und beur-
teilen könne als das Entgegengesetzte. Eine weitere Umschau scheint
dem zu widersprechen. Für Schiller, dessen Männergestalten im all-
gemeinen die Frauenfiguren an Leben I Wirklichkeit überragen, war
männliches Wesen gewiß nicht das ihm entgegengesetzte. Man wird
erschließen dürfen, daß Goethe und Grillparzer in sich selbst viel
von der weiblichen Psyche hatten, was man dann aber nicht im ver-
ächtlichen Sinn als »Feminismus« bezeichnen darf.
Wo Harnack, am Schluß des zweiten Abschnittes seines Buches,
von der Nachwirkung des Klassizismus in unserem ErziehungBwesen
und damit von seinem Einfluß auf die Geistes- und Charakterbildung
der Nation spricht, da werden seinem Loblied auf die >klassi6che
Bildung«, die das Griechentum und unsere große Poesie als gleich-
wertig umfaßt, auch viele beistimmen, die seinen einseitigen literari-
schen Geschmack nicht teilen. Aus der Einseitigkeit tritt er heraus,
wenn er dem vorher nur flüchtig gestreiften Herder seinen Platz in
unserem Jugendunterricht anweist, neuere Bestrebungen begrüßend,
die >dem strengen Formgefühl , dem ernsten Wahrheitssinn des
Klassizismus gemütvolle Frische durch die volkstümliche Lebendigkeit
Herders beigesellen« wollen. Aber eine Frage erhebt sich hier: wie
weit ist gerade Herder in der Schule verständlich und nützlich?
Gottingen Richard Weissenfeis
COfiNf U UNWERSlTY
138 Oött. gel. An«. 1909. Nr. 2
K. Jähen; , Sprachgeographie, Beitrag xum Verttindnii du AÜaa lin-
gulstique de la France. Mit 14 farbigen Tafeln. Aaran 1907. H. R. SauerUnder
tt. Co. 28 S. 8«.
Gilliörons Atlas linguistique de Li France ist eine groß konzi-
pierte und groß ausgeführte Arbeit, die alle bisher veröffentlichten
Sprachkarten und Sprachatlanten hoch Überragt. Zu den mancherlei
Vorzügen, die sie bietet, gehört auch der, daß uns die Expansions-
kraft der Sprache hier mit einer Deutlichkeit um nicht zu sagen
Aufdringlichkeit entgegentritt , wie sie uns Spezialuntersuchungen
lautlicher und lexikologischer Art nicht oder jedenfalls ungleich we-
niger klar geben können. Nicht als ob die Sache an sich neu wäre,
als ob in unserer Auffassung vom Wesen und Leben der Sprache da-
mit ein neuer Faktor eingeführt würde. Wer je Braunes schöne
Arbeit über die zweite Lautverschiebung (Paul und Braunes Beitrage
1 1 ff.) gelesen, wer Joreta Mitteilungen über die Grenze von ka und
cha (Des caracteres et de Pextension du patois normand S. 124 ff.)
genau studiert hat, wer Ascolis dialektologische Arbeiten kennt,
weiß, daß man mit dem Prinzipe schon lange gerechnet hat, aber so
deutlich kann man es namentlich Anfängern wohl nicht vorführen,
wie jetzt an den Kalten des Atlas linguistique. Es ist daher sehr
verdienstlich, daß Jaberg vor einem weiteren Publikum in der Ver-
sammlung der schweizerischen Gymnasiallehrer auf diese Seite der
Bedeutung des Atlas hingewiesen und an einer Anzahl geschickt ge-
wählter Beispiele gezeigt hat, wie man die Karten lesen muß, um
Gewinn aus ihnen zu ziehen, und es ist nur zu begrüßen, daß er
diesen Vortrag nun durch den Druck allen denen zugänglich macht,
die sich für solche Dinge interessieren. Freilich hat er, in begreif-
licher Begeisterung, manches etwas übertrieben oder doch in einer
leicht Mißverständnisse hervorrufenden Art dargestellt, und das ist ge-
rade mit Rücksicht auf das Publikum, an das die Schrift sich wendete,
zu bedauern.
Der erste Abschnitt >Gibt es Lautgrenzen< ? gipfelt in dem Satze
»Das Lautgesetz, das da sagt, daß ein gewisser (lateinischer) Laut
unter gewissen Bedingungen an einem bestimmten Orte sich gleich-
bleibt, oder sich zu einem bestimmten neuen Laute entwickelt, ist
eine Abstraktion, in Wirklichkeit hat jedes Wort seine besondere Ge-
schichte«. Das sieht nun so aus, als ob die an die Spitze gestellte
Frage verneint werden sollte. Dann hätten wir also eine wissen-
schaftliche Entwicklung in der Richtung, daß nachdem vor ungefähr
einem Menschenalter die Dialektgrenzen geleugnet worden sind und die
COfiKEli UNNERSlTY
•Taberg, Sprachgeographie 139
wissenschaftliche Forderung in dem Verlangen nach der Abgrenzung
einer jeden Lautveränderung gipfelt, jetzt die Grenze jedes Wortes ver-
langt wird. Die weitere Folge wäre, daß nicht das einzelne Wort in einer
bestimmten Sprachgenossenschaft, sondern das einzelne Worte im Munde
eines bestimmten Individuums und wiederum nicht wahrend der ganzen
Lebensdauer und in jeder Gemütsstimmung, sondern im Augenblick
der Aufnahme, unter den Gemütsstimmungen, die dann das Individuum
beherrschen, das Substrat weiterer Forschung bilden müßte. Das ist
kein Scherz; daß das alles in Betracht kommt, weiß man ja längst,
aber die Krage ist, was man daraus für den wissenschaftlichen Betrieb
folgern muß. W r enn dem so ist, sollen wir dann nicht einfach die
Waffen strecken und uns sagen, bei der Unmöglichkeit, das alles in
auch nur einer größeren Zald von Fällen zu ermitteln, fallen die
Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeit, folglich soll man sich anderen
Dingen zuwenden. Aber die Sache ist nicht so arg. Jaberg selber
sagt unmittelbar darauf > Gebiete gleicher lautlicher Entwickelung bei
verschiedenen Wörtern decken sich auch in sprachlich widerstands-
fähigen Gegenden nur annähernd. Immerhin lassen sich bei sorg-
fältiger Sichtung der Beispiele häufig die Normal gebiete ungefähr
feststellen«. Ich hatte diesen zweiten Satz gesperrt gedruckt, nicht
den ersten, oder beide, denn der zweite ist ebenso wichtig, er ist die
Bejahung der Titelfrage, und so wichtig die Kritik, d. h. die Ver-
neinung ist, weil sie klärt, so können wirkliche Fortschritte nur durch
Bejahung erzielt werden. Man bat schon oft gerade die Sprach-
wissenschaft mit den Naturwissenschaften verglichen und sie steht
ihnen in der Tat unter allen Geisteswissenschaften am nächsten.
Nun hat kürzlich der Wiener Physiker F. Exner in seiner geistvollen
Rektoratsrede Ueber Gesetze in Naturwissenschaft und Humanistik
gelehrt, >alle sogenannten exakten Gesetze sind nur als Durchschnitts-
Besetze aufzufassen, die nicht mit absoluter Sicherheit gelten, wohl
aber mit um so größerer Wahrscheinlichkeit, aus je mehr Einzelvor-
gängen sie sich ergeben«. Das gilt, entsprechend angewendet, auch
für die > Lautgrenzen <, mit denen wir nach wie vor als mit etwas
reellem werden operieren dürfen. Das eine nur bleibt auch praktisch
wichtig und ist bisher nicht immer genügend beachtet worden, daß
nur eine Reihe von Beispielen, nicht ein einziges zur Feststellung der
Grenze berechtigt, daß wir umgekehrt bei Einzelfällen mehr mit dem
Wandern der Wörter rechnen müssen als es geschieht. Wenn ich
z. 13. eine Dialektarbeit nennen soll, die, weil sie diese zwei Punkte
nicht berücksichtigt, z. T. ganz ungenügende und vorlaufig unbrauch-
bare Resultate bringt und in ihrem Versuche, die >Ausnahmen« zu
COPHfU UMVIR5JTY
MO Gött. gel. Am. 1909. Nr. 2
erklären, zumeist fehlgreift, so ist das die Geographie phonetiquo
d'une r£gion de la basse Auvergne von A. Dauzat.
An ein paar guten Beispielen wird dann gezeigt, wie der franzö-
sische Typus< (ich würde lieber sagen der Typus der Rcichssprache)
eindringt, und im Anschluß daran die Gründe für das Wandern der
Wörter untersucht. Das sind wohl die all erschwierigsten Fragen,
deren Beantwortung in letzter Zeit namentlich von Gilltfron in einer
Reihe von Aufsätzen in der Revue de philologie franc&ise und von
Jud in einer Untersuchung über poutre (Archiv f. d. Stud. d. neueren
Sprach. CX1X) versucht, aber wenigstens für mich nur z. T. überzeugend
gelungen ist. Jaberg behandelt zunächst ttais neben iere als Imper-
fekt von etre. >Man hat die teilweise oder vollständige Homony-
mitiit des Futurum und des Imperfektum von estre als Grund des
Zurück weichens der eram-Torm angesehen. In der Tat wird dieses
Motiv nicht ganz abzuweisen sein Entscheidend scheint mir die
Gleichheit des Stammes von etre und Huit, die dieses Imperfek-
tum gegenüber dem aus dem Konjugationssystem herausfallenden iere
stark in Vorteil setzte«. Zunächst besteht eine Homonymität
zwischen Futurum und Imperfektum nicht Die 3. Sing, des Imperf.
lautet ursprünglich ierrt oder eret, später icrl, ert, die des Futurum
ioi, die 3. Plur. beider Seiten dort irent oder erent, hier icrent, die
anderen Formen sind geschieden und wenn das Bedürfnis nach einer
Scheidung auch in der 3. empfunden wurde, so konnte man ja einfach
die n -Form des Imperf. fallen lassen. Aber ein solches Bedürfnis
hätte Bich nur eingestellt, wenn eine Mißdeutung möglich gewesen
wäre. Wo gibt es aber in der gesprochenen Sprache Sätze, bei
denen man im Zweifel sein könnte, ob der Sprechende von der Ver-
gangenheit oder von der Zukunft spricht? Richtig ist, daß etais das
regelmäßige Imperf. von etre ist, das eben gebildet wurde, weil iere
aus dem Schema hinaus hei. Wenn man nun aber weiter fragen
will, dann meine ich lautet die Frage vielmehr: wie kommt es, daß
gewisse Gegenden die ganz abnorme Form iere so lange, z. B. bis
heute festhalten?
>Daß lautlich zusammengeschrumpfte Wörter wenig konkurrenz-
fähig sind, ließe sich schlagend nachweisen«. Auch diesem Satze
kann ich nicht unbedingt zustimmen. Als Beispiel wird erwähnt,
daß e bezw. a aus apis sich nur an drei peripherischen Punkten ge-
halten hat. Die erste Frage ist hier die: > Warum werden andere
Wörter gewählt« V Das weitere, daß das neue Wort das alte ver-
drängt, ist ganz selbstverständlich: wenn das alte nicht gewisse
Schwächen gehabt hätte, die dem neuen nicht anhaften, so wäre kein
neues geschaffen worden. Kann man aber in anderen Fällen für den
■
CORHtUUNNERSITY
■labcrp, Sprachgeographie 141
Untergang die starke Zusaramcnschrumpfung nicht in Anspruch
nehmen, weil sie nicht da ist, so ist es einigermaßen Willkür, sich
ihrer ohne weiteres zu bedienen, wo sie gerade paGt.
Wenn lapin an Stelle von eonnil tritt, so soll der Grund darin
liegen, daG con (eunnus) anklang. Das erinnert daran, daG sich die
alten Rhetoren und Grammatiker nobisa/m statt cuunobis ebenfalls aus
Anstandsrücksichten erklärten. Aber die Lautahnlichkeit zwischen
cö und roni ist doch recht gering und zur Zeit wo man letzteres
noch eotii sprach, ist lapin noch garnicht Üblich. Wenn dann aber
Ifipin, nachdem es einmal in der Reichssprache vorhanden war, sehr
rasch um sich greift, so ist dabei doch wohl die Kaninchenzucht und
die kulinarische Verwendung der Kaninchen sehr stark beteiligt, zum
mindesten kann hier die sprachliche Frage nicht losgelöst werden von
der kulturgeschichtlichen.
DaG das der Verf. übersehen hat, fallt um so mehr auf, als er
unter dem Schlagwort sprachliche Schreibung* die Ausdrücke für > Hose«
zusammenstellt und zur Erklärung der sprachlichen Tatsachen den
entsprechenden Abschnitt aus L. Quicherats >Histoire du costume en
France« heranzieht Dieser Abschnitt mag zur Nachahmung allen
empfohlen werden, die über Sachbezeichnungen schreiben wollen und
eines Vorbildes bedürfen. Auch die Darstellung der Verhältnisse
von chaudiire und peirol ist sehr einleuchtend.
Als ein Beispiel für >Neu-Benennung« wird aubepine in seinen
verschiedenen Formen gewählt. Nicht sehr glücklich, weil gerade
hier die Neubenennungen nicht sehr zahlreich sind. Im einzelnen
wären wohl nuch hier eine etwas zu weitgehende Tiftelci und einige
direkt verkehrte Bedcutungareihen zu beanstanden, so namentlich,
wenn aubepin blanc daraus erklärt wird, daG aubepin hier die allge-
meine Bedeutung »Dornbusch« angenommen hat. Ich weiß nicht,
worauf sich diese Behauptung gründet, jedenfalls nicht auf die Angaben
im Atlas, aber auch wenn sie richtig sein sollte, kann doch die Be-
deutungsentwickclung ganz andere sein: aubepin blanc verhält sich
zu aubrpin genau so wie aajour <Chui zum einfachen Ära: auch hui
hat keineswegs seine Bedeutung verallgemeinert und ist dadurch be-
fähigt geworden, aajour a zu sich zu nehmen. Was den Weißdorn
ganz besonders auszeichnete, fand man in aubepin nicht ausgedrückt,
setzte es also dazu, schuf danach a. noir für den »Schwarzdorn« und
nun konnte aubepin zur Bezeichnung von »Dornbusch < überhaupt ge-
langen, wenn das wirklich der Fall sein sollte 1 ).
I) Kernassinillation. Lmstellun? u. ügl. werden S. 26 aeädent* phonttiqiift
«fuont, «um mich eines von Gillkron geprägten Ausdruckes zu bedienen-. Worin
unterscheidet sich du von den aeeidenti generali, wie Aocoli mindestens seit 187S
[uuNivERsrr
143 Gott. gel. Ar.- 1909. Nr. 2
Nicht gelungen ist der letzte >Zur Semasiologie« Uberschriebene
Artikel. Er enthalt den ganz selbstverständlichen Satz, daß wenn ein
altes Wort zur Bezeichnung eines neuen Begriffes dient, für die alten
Begriffe eine neue Bezeichnung entsteht, und eine zu keinem Resultate
führende Bemerkung über den Ersatz von cadena durch das reichs-
sprachliche chaine im Gascognischen.
Wien W. Meyer-Lübke
Jahrbuch des Stiftes Klosterneu bürg. Herausgegeben von Mitgliedern
des Chorherrenstiftes. I. Wien 190». Verlag fori Heinrich Kiracb. VI iL 252 S.
mit 7 Tafeln, gr. 8°. 8 M.
Unter den Klöstern und Stiftern Österreichs hat eine Anzahl
sich bis heute den Ruhm bewahrt: nicht nur eines reichen Besitzes
von literarischem und künstlerischem NachlaQ der Vorzeit, sondern
auch der fortdauernden oder erneuerten Pflege der Wissenschaft, wie
sie durch solches Erbe zur Pflicht gemacht wird. In ihren Studien-
anstalten blüht unangefochten der Unterricht in den klassischen
Sprachen, ohne daß dabei die deutsche Literatur zu kurz kommt,
ihre alten Bibliotheken sind meist wohlgeordnet und soweit mit einem
literarischen Apparat ausgestattet, daß sie die wissenschaftliche Be-
schäftigung mit historischen und theologischen Fragen wohl ermög-
lichen. In der vordersten Reihe dieser Ordenshäuser steht seit vielen
Generationen das Chorherrenstift Klosterneu bürg, und man wird daher
das Streben der Professoren, sich ein eigenes Organ für die Ver-
öffentlichung ihrer gelehrten Arbeiten zu schaffen, wohl verstehn und
sympathisch begrüßen, vorausgesetzt, daß die einzelnen Beiträge auch
weiterhin einen so festen historischen und lokalen Mittelpunkt haben,
wie in dem vorliegenden Bande. Ob es dann wirklich auf die Dauer
zu einem >Jahrbuch< ausreicht, das ist eine Frage, die sich die hoch-
würdigen Herren selbst beantworten müssen. Der erste Jahrgang
erweckt in der Tat den Eindruck, daß Bibliothek und Archiv des
Stiftes Schätze umschließen, welche das Hochgefühl rechtfertigen, das
sich in mancher Zeile offenbart. Es ist doch eine schöne Sache, wenn
eine heute blühende Körperschaft sich, wie es in der ersten Abhand-
lung geschieht, eines Kodex rühmen kann, der höchst wahrscheinlich
in ihren Mauern konzipiert und geschrieben, bereits anno 12<>3 von
sagt? Wenn es äberbanpt einen Sinn hatte, solche «Prägungen« naefa ihrem
»Erfinder« xu benennen, so hatte hier also der Name Aaeoli hingehört. Naturlich
haben Aicoli and Gülilron so viel wirkliebe wissenschaftliche Verdienste, daß sie
derartigen Aufputz nicht nötig haben.
COR« U. UNWERSlTY
Jahrbuch dw Stifte« Klostoroeuburg. I 1U
einem urkundlich nachweisbaren Bibliothekar mit seinem Kamen
signiert und dann anno 1330 von einem ebenwohl dokumentarischen
Amtsnachfolger in dem Katalog der Stiftsbibliothek aufgeführt wurde.
Diese stolze Gewißheit, an der Geschichte und an ihrer Hinterlassen-
schaft einen wertvollen Anteil zu haben, die alle Mitarbeiter dieses
Bandes erfüllt, erzeugt allerdings auch leicht eine Ueberschätzung
seines Wertes und in der Vorführung aller Einzelheiten eine behag-
liche Breite, die auf die Zeit des Lesers und auf den Geldbeutel der
Bücherkäufer keine Rücksicht nimmt. Wenn das so weit geht, daß
etwa drei Seiten (5 — 7) lang die Briefe eines Herren abgedruckt
werden, der in den Jahren 1819 und 1820 um die Ermittelung einer
Handschrift vergebens nachgesucht hat, dann laufen die Verfasser
Gefahr, das wissenschaftliche Ansehen ihres jungen literarischen Unter-
nehmens berabzudrücken, und dem möchte ich als Rezensent —
besser Referent über diesen Probeband gern und aufrichtig entgegen-
wirken.
In den Inhalt des Klosterneu burger Jahrbuchs werden sich die
Geschic htü Wissenschaften (im weitesten Sinne) und die Theologie teilen.
Im ersten Bande tritt die Theologie ganz zurück: sie hat nur einen
bescheidenen historischen Anteil an der ersten Abhandlung. Die Aus-
wahl, darin können wir die Erwartung des Herausgebers bestätigen, ist
glücklich getroffen. Es sind vier größere Aufsätze, die der Rahmen
der Stiftsgeschichte mehr oder weniger fest umschließt : der erste
bereichert die Geschichte der mittelalterlichen Literatur und des
Gottesdienstes, der zweite bringt Aufschlüsse über die wissenschaft-
lichen Interessen von Angehörigen des Stiftes, der dritte greift tief
hinein in die politische, insbesondere die ständische Geschichte Nieder-
Österreichs, der letzte erzählt von dem künstlerischen Mäzenatentum
der Prälaten. Ein Blatt mit Notizen aus Bibliothek und Archiv
schließt das ganze. Dem 13. Jahrhundert gilt der erste Aufsatz, dem
15. der zweite, in den Anfang des 17. führt der dritte, ins 18. der vierte.
Die Notizen schließlich erzählen u. a. von einem Besuch und einer
Bücher-Stiftung des Rumänischen Konigspaares im Jahre 1907.
Als den wertvollsten Beitrag bin ich geneigt den Aufsatz von
Prof. Herrn. Pfeiffer über >Klosterneuburger Osterfeier und Oster-
spiel« (S. 1 — 56) anzusehen. Dem Verf. als Stiftsbibliothekar ist es
gleich bei Beginn der Arbeiten für den neuen Handschriftenkatalog
gelungen, auf den letzten Blättern des Sammelkodex 574 das lateinische
Osterspiel wieder aufzufinden, welches Bernhard Pez 171(1 flüchtig
gesehen, aber dann aus den Augen verloren hatte: es ist ein ver-
kürztes Zebnsilberspiel aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts, das
dem von unserem Wilhelm Meyer in der Jubiläumsfestschrift von
FuuNNERarr
144 Gott gel. An.- 1900. Nr. 2
1901 so fruchtbar behandelten Benedictbeurer Osterspiel dicht an die
Seite tritt. Pf. hat es in übersichtlichem Druck herausgegeben und,
den Spuren Meyers folgend, mit methodischer Sorgfalt erläutert. An
die gesicherten Ergebnisse der Betrachtung schließt er die Vermutung
an, daß gewisse Strophen, die das wiedergefundene Spiel mit dem
Benedictbeurer allein gemeinsam hat, und in denen Meyer Einfluß der
Pariser Theologie finden wollte, in Kl osterneu bürg entstanden sein
möchten: er stützt diese Hypothese mit dankenswerten Hinweisen
auf die reiche Vertretung der französischen Theologie in den alten
Bücherschätzen des Stiftes und auf den berühmten Klostern euburger
Altaraufsatz , ein Werk des Nikolaus von Verdun aus dem Jahre
1181.
Die beigegebenen 5 Lichtdrucktafeln ermöglichen eine vollständige
Kontrolle des Abdrucks, der nicht ganz so sorgfältig ist, wie man
erwarten sollte. Von groben Lesefehlern notiere ich: V. 42 irruere
(obendrein verdruckt irruere) st. uiuere und im Rubrum vor V. 152
ronthiuo st eminns. — Im Text zu belassen waren unbedingt die
durch das Benedictbeurer Schwesterspiel gestützten Lesarteu V. 19
Seduclores und V. 55 absorta (vgl. dazu Ducange), sowie V. Ml
sompnus. — Dann stört die Inkonsequenz, mit der Besonderheiten
der Schreibung wie das konstante pontiffkes behandelt sind; zu rügen
ist auch die Ersetzung von Galileo durch Galiltua und die beständig
widerkehrende Auflösung von p in prae, gle in gloriae, wo doch die
Hs. nie ae, sondern ausschließlich e bietet — Sonst ist mir noch
folgendes aufgefallen : Rubrum vor V. 47 1. proni cadant. — V. 73
Hs. richtig posiurunt. — Der Vers 83 nee in eo uidi mortuum kann
so nicht in Ordnung sein ; in der Doublette der Hs., V. 83a, steht nec
uideo in eo mortuum, ist aber hier im Druck (S. 36) stillschweigend
zu nec in eo uidimus mortuum geändert, statt allenfalls zu nec in eo
uideo mortuum: denn nur Johannes Bpricht. — V. 100 Hs. vieiis. —
V. 153 Hs. symon — Rubrum vor V. 82a Hb. richtig cantat —
V. 84a Hs. richtig miror — Rubrum vor V. 102a Hs. richtig cantat
(st. eanttt) und jedenfalls vorher Tunc st Cum — Rubrum vor
V. 109a Hs. fehlerhaft Eoque.
Bei der lange vergeblichen Suche nach dem Osterspiel (vgl.
w. Meyer, Fragment« Buanca S. 126) war man in der Stiftsbibliothek
auf eine Osterfeier gestoßen, die dann seit 1830 wiederholt ge-
druckt und auch in dem bekannten Buche von Lange über die Oster-
feiern an ihrer Stelle eingereiht wurde. Pf. hat nun in den Psalterien
und Missalbüchern seiner Bibliotiiek nachgeforscht nnd noch sieben
weitere Aufzeichnungen der Osterfeier gefunden, die mit geringen
Veränderungen vom 13. bis zum 15. Jh. in Klosterneuburg aufge-
■
fiivERSirr
Jahrbuch de« Stiftes Klosteroeuburg. I 145
führt worden ist. Wahrscheinlich hat diese Feier das Spiel verdrängt,
jedenfalls hat sie es nicht zu dauernder Geltung kommen lassen. —
Vf. druckt S. IG — 18 die bisher allein bekannte Hb. der OBterfeier
(zum 5. Male!) ab und gibt in den Lesarten die Abweichungen der
übrigen Handschriften, aus denen man sich das Ver wand Uchafts Ver-
hältnis leidlich klar machen kann. Warum er nicht statt dieses Textes
(K) aus dem 15. Jh. lieber eine der Hss. des 13. Jha. (etwa A, zu
dem E aus dem 14. Jh. genau stimmt) zu Grunde gelegt hat, habe
ich nicht eingesehen.
Neues für die Geschichte der literarischen Kultur bringt auch
der nächstfolgende Aufsatz (S. 57—94), in dem Berthold Cornik
;Die Anfänge des Humanismus im Chorherrenstifl Klostemeuburgc
behandelt. Er verfolgt zwei junge Ordensbrüder Johannes Swarcz und
Wolfgang Winthager auf die Wiener Universität, wo sie, 1443 imma-
trikuliert, 1446 das ßaccalnureat erlangen, seit 1449 als magistri
docentes an der Artistenfakultät wirken, 1451 sich dem Rechtsstudium
zuwenden: während Swarcz früh stirbt, bringt es Winthager zum
Doctor jur. canonici und stirbt 1467 als Oberkellerer des Stiftes.
Winthagera Nachlaß und seinen und seines Freundes persönlichen Be-
ziehungen und literarischen Interessen weiter nachzuspüren, gestatten
die handschriftlichen Schatze von Kl osterneu bürg und Wien, und es
kommt einiges recht hübsche dabei heraus: schon 145*2 schreibt der
Augustiner-Chorherr Winthager eine überzeugte Verteidigung der
Klassiker und der humanistischen Studien (S. 77 ff.), er tritt zu Georg
Peuerbach in nahe Beziehungen, möchte einem humanistisch ange-
hauchten Minoriten gern einen Lehrstuhl der Rhetorik verschaffen
(l'ernik überschätzt freilich S. 73 diese > Lieblingsidee < seines Helden),
schreibt sich den ganzen Tcrenz ab und fertigt dazu einen Kommentar
an, der aufler im Original in einer — unvollständigen — Abschrift
existiert, welche Thomas von Cilli, jedenfalls einer seiner Wiener
Freunde, 1471 dem jungen Erzherzog Maximilian überreicht hat. Das
geistige Eigentum Winthagers an diesem Kommentar dürfte freilich
noch bescheidener sein, als es sein Wiederentdecker einschätzt, und
auch an dem Latein kann man noch keine reine Freude haben. — Aus
dem Abdruck der Schriftstücke S. 77 — 94 ergibt sich, daß der Her-
ausgeber mit der Orthographie spätmittelalterlicher Handschriften
wenig vertraut ist: so wenn er beständig an loyca und arvnnctica An-
stoß nimmt.
Der Gegenstand der dritten, umfangreichsten Abhandlung: >Propst
Thomas Ruef. Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Prä-
latenßUndes« von Vinzenz Oskar Ludwig (S. 95 — 218) liegt meinen
Intereswn und meinem kritischen Beruf am meistoq fern. Thomas Ruef
COfiHf U. UNIVERäTV
146 Gott g. !. Au. 1909. Nr. 2
war von 1Ü0U bis IG12 Propst von Kloslerncubnrg und hat in den
Jahren des Bruderzwists zwischen Rudolf und Matthias eine bedeu-
tende Holle gespielt, besonders von ltiOÜ — ItiUH. Immerhin würden
die Ergebnisse für die Zeitgeschichte die große Ausdehnung der Ar-
beit und die Mitteilung so vieler Schriftstücke kaum rechtfertigen.
Den Verfasser leitet offenbar ein anderes Interesse: er geht der Be-
deutung der Prälatur in der Geschichte der Landstande nach, und
das scheint allerdings ein Gebiet zu sein, das der Aufklärung noch
sehr bedürftig ist.
Mit den geringsten Ansprüchen tritt der Schlußartikel auf. Wolf-
gang Pauker, der im vorigen Jahre monographisch den Architekten
von Klosterneuburg, Donato Feiice von Allio behandelt hat, liefert
mit einigen Erläuterungen allerlei Briefe und Aktenstücke, welche
dem Wiener Kammermaler >Daniel Gran und seine Beziehungen zum
Stifte Klosterneuburgc (S. 219—249) angehn. Auch hier scheint mir
mit dem Abdruck von Quittungen etc. in extenso etwas zu viel Spreu
geboten zu sein. Das kunstgeschichtliche Interesse konzentriert sich
doch wohl auf das große Deckengemälde des Marmorsaals, das auf
einer der beiden dein Aufsatz beigegebenen Lichtdruck tafeln vorge-
führt wird.
Göttingen Edward Schröder
Dr. Max J. Wo! IT, l. > keape are, der Dichter und sei B Werk. 2 Bände.
München, C. II. Beck, 1907 u. 1906, 477 S. u. 470 S. mit 2 Gravuren.
Der Verfasser des vorliegenden großen Shakespeare- Werkes be-
stimmt im Vorwort seine Aufgabe dahin, >das vorhandene Material
zusammenzustellen und eventuell einer anderweiten Beleuchtung zu
unterwerfen. Die Arbeit«, fährt er fort, > verfolgt in erster Linie
ästhetische Zwecke, eine Behandlungsweise der Literatur, die meiner
Meinung nach in den letzt i Jahrzehnten zu Gunsten der histori-
schen Betrachtung zu stark vernachlässigt worden ist«. Die allge-
meine Richtigkeit dieser letzten Behauptung wird niemand be-
streiten können, der die wissenschaftliche Arbeit der neuern Philologie
und Germanistik an den deutschen Universitäten während des letzten
Menscbenaltcrs im Auge hat Von der Furcht, subjektiv und damit
unwissenschaftlich zu erscheinen beherrscht, warf sie sich der Quellen-
forschung großenteils bedingungslos in die Arme und blickte mißtrauisch
auf jedes Bemühen, sich mit dem geistigen Gehalt eines Literatur-
werks auseinanderzusetzen. Wo der feste Boden des rein Stofflichen
aufhörte, da fing für sie der Morast der Phrase an. Wer Literatur-
CMit" ■
COßt.- fRSlTV
Max J. Wolff, Sbakejpeare nnd sein Werk. I. II 147
geacbichte von einem höheren Gesichtspunkte behandelte, der suchte
Philosophie in ihr. Wie denn Hermann Hettner noch 1881 im Vor-
wort zu seiner Geschichte der englischen Literatur behauptete: >die
Uteratur geschiente ist nicht Geschichte der Bücher, sondern die Ge-
schichte der Ideen und ihrer wissenschaftlichen und künstlerischen
Formen<. Die Ausführung seines Programms zeigt klar, daß er
unter > Ideen < Philosophie verstand. Daß weder Quellen noch philo-
sophische Ideen ein Kunstwerk zum Kunstwerk machen, blieb unbe-
achtet Man erwog höchstens, daß freilich durch sie nicht die künst-
lerische Wirkung bestimmt werde, daß diese aber subjektiv ver-
schieden sei und deshalb unmöglich zum Gegenstand wissenschaftlicher
Betrachtung gemacht werden könne. Und so verlor man nachgerade
Überhaupt jede Methode aus der Hand, die geeignet gewesen wäre,
zum Verständnis der innern Form eines Kunstwerks zu verhelfen,
ja man büßte sogar die Fähigkeit zur Charakterisierung der Art des
künstlerischen Eindrucks vielfach völlig ein. Als die Kunsthistoriker
die Aufgabe, die Qualitäten eines Bildes zu erklären, schon längst als
ihre vornehmste Arbeit erkannt hatten, standen die Literarhistoriker
noch hau 6 g völlig ratlos vor dem Problem, warum etwa Goethes:
> Füllest wieder Busch und Thal< besser als die Gedichte von
Friedrich Wilhelm Schultze aus Posemuckel sei und halfen sich viel-
fach mit der wunderschönen Behauptung, daß die Wirkung eben un-
erklärbar wäre.
Aber so zutreffend Wolffs Urteil im allgemeinen ist, für die
Shakespeare-Philologie im besondern kann es nicht aufrecht erhalten
werden. Wer sich um die künstlerischen Qualitäten der Dramen
Shakespeares bemüht, dem hat sie im Gegenteil eine Fülle des
wertvollsten Materials zur Verfügung gestellt. Einzelnes davon an-
zuführen, hieße bei der großen Reichhaltigkeit des vorhandenen
dem Nichtgenannten Unrecht zufügen. So viel gutes ist über
Shakespeare geschrieben, daß es jemand wohl die Aufgabe ver-
leiden könnte, aucli seinerseits alle diese Probleme noch einmal in
Angriff zu nehmen, es sei denn, daß er etwas wirklich Neues über
sie mitzuteilen hätte. Dazu bleibt gewiß die Möglichkeit immer
weiter offen. Jede junge Generation hat sich mit der alten Kunst
anfs neue auseinanderzusetzen. Der Geschmack wandelt sich und die
Maßstäbe wechseln. — Aber man kann nicht sagen, daß aus dem
Wölfischen Buch neues Licht auf Shakespeare fällt. Gewiß ist alles
darin eigene Arbeit. Aber das erscheint hier nur als ein sehr be-
dingter Vorzug. Dowden hat Über Romeo und Julie tieferes gesagt
als Wolff, Brandes glänzenderes Über Richard IL und Moulton ge-
diegeneres Über den Aufbau des Kaufmanns von Venedig. Wolffs
[liUNWERSlTY
148 Oött. gel. a •■..-. 1900. Nr. 2
Sorgfältigkeit und Ausführlichkeit wird oft zur Breite. Was er bringt,
ist treu erarbeitet, aber es wirkt ermüdend, denn es fehlt ihm die
Konzentration, wie sie das treffende Bild oder der packende Vergleich
gibt. Es mangelt ihm hierfür dos künstlerische Temperament, ohne das
auch der Kritiker nicht auskommt, jene Fähigkeit, die Taine in so
außerordentlichem Maße besaß und die namentlich in der Schilderung
lies 18. Jahrhunderts in seiner englischen Literaturgeschichte so
glänzende Triumphe feiert. Dabei kann man noch sachlich d. h. bei-
spielsweise in der Auffassung der Charaktere, meist mit Wolff Über-
einstimmen und es auch angenehm empfinden, daß er sich von den
gänzlich unhaltbaren Rückschlüssen Brandes' vom Phantasie! eben
Shakespeares auf sein Gemütsleben vorsichtiger zurückhält Und
wessen Gaumen nicht durch die Delikatessen der genialen Shake-
speare-Interpreten der Vergangenheit verwöhnt ist, der mag an der
soliden Hausmannskost, wie sie dieses Werk bietet, auch unfraglich
ein nahrhaftes Gefallen finden. Umsomehr, als es die Resultate der
Shakespeare-Philologie im engern Sinne ziemlich gewissenhaft ver-
arbeitet. Nur vereinzelt ist einmal eine wichtige Frage, wie die seit
Thorndike nicht mehr zu umgehende nach der Beeinflussung des
altem Shakespeare durch die Kunst Beaumont-Fletchers bei der Arbeit
einfach unter den Tisch gefallen. Einwände kann man auch gegen
manches in den einleitenden Kapiteln erheben. Die Bedeutung der
Moralitäten beispielsweise schätzt der Verfasser ganz unfraglich zu
gering ein. Man muß vielleicht ein Stück wie Everyman auf der
Bühne gesehen haben und dessen erschütternden Eindruck auf sich
haben wirken lassen, um völlig zu begreifen, eine wie starke Ver-
innerlichung der Kunst diese Gattung Drama bedeutet. Für
die Ent Wickelung des Schauspiels konnte das nicht ohne Einfluß
bleiben. Wirklich erscheint mir manches aus der innerlichsten
Seelenentwicklung des reifen englischen Dramas in den Moralitäten
angelegt zu sein und zu wurzeln. Als Hamlet unter der Wucht der
ihm auferlegten Last völlig zusammenzubrechen droht, da tritt der
Gedanke des Selbstmordes, des Nicht-seins als eines lockenden Aus-
wegs aus der Not des Seins vor seine Seele (Ul, 1). Wie in so
vielem andern war auch hier Kyds geniale >Spanish Tragedy< Shake-
speares Vorbild. Der alte Hieronimo hat einen Weg zu gehen, der
dem Hamlete parallel läuft; und auch er sieht auf der gleichen Höhe
keine andere Hülfo für sein gequältes Herz mehr, als seine Rache-
aufgabe mit seinem Leben hinzuwerfen (Ul, 12). Aehnlich über-
mannt den tief in Sünde und Schuld verstrickten Mankind in der
gleichnamigen Moralität die Verzweiflung, so daß er nach einem Strick
verlangt. Von hier geht die Handlung wieder aufwärts.
CÜßNOl UNIVERSUY
J. Wolff, Shikeapeure and sein Werk. I. II 149
In der Charakteristik der Vorgänger Shakespeares kann ich
Wolff in manchen der wichtigsten Urteile nicht beistimmen. Er tut
gewiß recht, die Bedeutung der Spanish Tragedy verschiedentlich
hervorzuheben. Freilich ist in dieser Kunst noch manches recht
naiv, vor allem in den ganz unmöglichen Liebeszenen, aber die
eigentlich dramatische Technik des Stückes, die enorme Spannung
und das Pathos der Verzweiflung darin sind niemals wieder über-
troffen. Indes Marlowes Kunst kommt zu schlecht weg. Es ist
richtig, daß man früher vieles an Marlowe gelobt hat, was in Wirk-
lichkeit bei ihm fehlt, oder doch nicht seine Erfindung ist. Und selbst
in einer so geistreichen und durchaus neuen Betrachtung, wie sie
Wetz dem elisabethanischen Drama zu Teil werden laßt, kommt
manches auf Marlowes Konto, was schon seinen Vorgängern gebührt.
Indes der dramatische Bramarbas, der elisabethanische Grabbe, zu
dem ihn Wolff machen möchte, ist Marlowe doch nicht Von einem
Mann, der die Verse schreiben konnte:
(Faust, alB er die Helena erblickt:)
War das der Blick, der tausend Schiffe trieb
In's Meer, der Troja's hohe Zinnen stürzte?
0, mache mich mit einem Kuß unsterblich I !
(übers, v. Wilhelm Müller)
im Urtext:
Was this the face that launched a thousand ships
And bumt the topless towers of UiumV
Sweet Helen make me inimortal with a kissl
sollte man nur mit Ehrfurcht sprechen. Auch seine dramatischen
Qualitäten sind nicht so unterwertig, wie sie Wolff darstellt. Bei
Lilly ist ein kühlerer Ton schon eher verständlich. Aber es ist
doch auch bei ihm unvergessen, welchen Fortschritt in der Dar-
stellung von Frauen seine Komödien bedeuten. Seine graziösen
FigUrchen sind auf der englischen Bühne etwas durchaus neues. —
Sehr recht hat Wolff mit dem Wunsch, etwas mehr über die Art der
schauspielerischen Kunst der elisabethanischen Zeit zu erfahren. Es
wäre eine schwierige, aber gewiß nicht aussichtslose Arbeit, hier sub
der Literatur das Einschlägige zusammenzusuchen. Dazu könnten
auch die garnicht seltenen Stellen Fingerzeige geben, in denen der
Text anf Einzelheiten der äußern Handlung Bezug nimmt. Wie le-
bendig sieht man durch sie die Szene vor sich, wenn Lady Percy
zum Heißsporn sagt (II, 3):
Ich breche Dir den kleinen Finger, Heinrich,
Wenn Du mir nicht die ganze Wahrheit sagst.
COßNfll UNWERSlTY
150 Gölt gel. Am. 1909. Nr. 2
Namentlich Beaumont-Fletchers Werke sind an solchen instruktiven
Bezugnahmen außerordentlich reich. Das Spiel in den klassizistischen
Schauspielen der Universitäten war, wie eine Stelle in der > Rück-
kehr vom Parnaß« zeigt, ein bewußt anderes.
Damit sind schon Einzelheiten berührt, und es ergäbe sich die
Möglichkeit einer Reihe von Ausstellungen. Daß Kempe vor dem
deutschen Kaiser getanzt habe (S- 137), fuhrt auf das Mißverständnis
einer Stelle in der >RUckkehr vom Parnaß« zurück. — Daß Shakespeare
Stellen in Ben Jonsons >Sejanus< eingeschaltet habe, ist vollständig
unmöglich und ich hoffe durch einen jüngst erschienenen Versuch:
>Shakespeare im literarischen Urteil seiner Zeit« den Gegenbeweis
für diese alte Behauptung erbracht zu haben, die nur durch die
gänzliche Verkennung der literarischen Stellung Shakespeares in
jenen Tagen, wie sie uns noch heute auf Schritt und Tritt begegnet,
möglich gewesen ist. Der einzige, der Tür diese Mitarbeit ernstlich
in Frage kommt, ist Chapman. In dasselbe Gebiet gehört die
Behauptung (S. 144), daß Shakespeare als der berühmteste Dichter
jener Periode angesehen sei. — So wichtig ferner der Einfluß Senecas
auf das englische Drama war, gerade auf dem Gebiete der Charak-
teristik (S. 101) konnte man von ihm am wenigsten lernen. Auf
diese Seite der dramatischen Technik legte Überhaupt der Klassi-
zismus das geringste Gewicht. Im übrigen überwog das Formale in
seinen Vorschriften in solchem Maße, daß gewiß niemand, der den
Scaliger, seinen Interpreten, auch nur oberflächlich studiert hat, auf
den Gedanken kommen konnte, Shakespeare habe ein tragisches
Musterbeispiel zu seiner Lehre im Titus Andronicus liefern wollen
(S. 166). Daß die Folio von 1623 schließlich > Shakespeare , nur
Shakespeare, aber auch den ganzen Shakespeare« bietet, erscheint
mir höchst fraglich. Es sprechen manche, oft behandelten Gründe
dagegen. Einen Einwurf, der mir bisher nirgends zu Gesicht ge-
kommen, möchte ich zu den alten gesellen: Die Anthologie >Englands
Parnassus« von 1(100 enthält einige Verse, als deren Verfasser Shake-
speare genannt wird. Ihr Ursprung ist bisher nirgends aufgefunden.
Woher stammen sie? — Gerade auf diesem Gebiet könnte uns die
Forschungsarbeit Wolffs vielleicht noch wertvollere Resultate liefern,
als indem sie Felder bebaut, denen andere vielfach reicheren Ertrag
abgewonnen haben.
Göttingen L. L. Schücking
TRSirv
Pedro Sarmiento de Qinbu, Gesch. d. Inkareiches, hrsg. r. R Pielscbmann 161
Oesehiebte des Inksreirbes tdd Pedro Sarmiento de Gimboi
Herausgegeben von Richard Pletsehmaas. (= Abhandlungen der Königlichen
Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingeo. Philologisch-historische Klüse
Neue Folge, Uand VI. Nr. 4). CXVIII, 161 Seiten. 4». Berlin 1906 (Weidmann-
lehe Buchhandlung). Mk. 18.
Meine ursprüngliche Abeicht war, der Ausgabe der Inka-Ge-
schichte Sarmient08 bei ihrem Erscheinen einige Worte hier in un-
seren Anzeigen auf den Weg zu geben. Ich habe keine Zeit ge-
funden, möchte aber doch einige nachträgliche Bemerkungen noch
jetzt hier vorbringen. Heber Tendenz und Wert des Buches hnbe ich
in der Einleitung mich geäußert und brauche nur weniges darüber
hinzufügen. Sarmientos Erörterungen in dem Anschreiben an König
Philipp U. und besonders in den Kapiteln Über die Atlantis werden
manchen Leser vielleicht wenig fesseln. Doch sind sie ganz unent-
behrlich, die einen zur Beurteilung der Tendenz des Ganzen, die
anderen zur Kennzeichnung des Autors. Ich habe sie nach Möglich-
keit erläutert Um nur das eine hier hervorzuheben, wir begegnen
dort zahlreichen Angaben, die wir nachzuprüfen vermögen, und sehen
wir wie Sarmiento aus einem Gutachten, das der Vizekönig Toledo
von einem seiner Ratgeber sich hat erstatten lassen, aus Büchern
von Andre Tiraqueau, Francisco de Victoria und Pero Anton Beuter
diese und jene Argumente und Redewendung vielfach sich wörtlich
zu eigen macht, so wird er auch nicht minder getreu die einheimi-
schen Berichte wiedergeben, die er zu seiner Geschichtsdaretellung
verwertete.
Daß dies auch in der Darstellung selbst noch hervortritt, daß
in ihr manche Bestandteile deutlich sich als gesonderte üeberliefe-
rungen abheben, hoffe ich gezeigt zu haben. Ich verweise hier nur
noch auf das Kapitel 34, eine Erzählung, die, wie ich in der Ein-
leitung allerdings kurz bereite erwähnt habe, ein ganz anderes Ge-
präge aufweist als die übrigen Berichte über Eroberungen des
Pachacuti Inca, deren Reihe sie eröffnet. Sarmiento hat sie sichtlich
ganz in der Fassung belassen, in der sie ihm bekannt geworden ist,
obwohl sie so im Grunde wenig zu allem stimmt, was vorhergeht!
Bis zu diesem Abschnitte war im wesentlichen geschildert worden,
wie von den Tagen des Mayta Capac an jeder Inka die Herrschaft
über die Nachbarschaft von Cuzco weiter ausgedehnt hat, und wie
der schwere Angriff auf diese Machtstellung, den zweimal die Chancas
imternahmen, abgeschlagen wurde. Mehrfach kamen dabei auch die
Avarmacas zur Erwähnung, ein Stamm, der in Sarmientos Zeit wohl
längst geschichtlich in den Hintergrund getreten war, und ihr Fürst,
0*11. |*L A... iso». Kr 1 , .
■
CORNEU UNIVERSITY
162 GOtt. gel. Am. 1909. Nr. 2
der ständig, offenbar nach seinem Titel, Tocay Capac genannt wird.
Schon unter den Taten des Inca Roca wird aufgeführt, daß er die
Ayarroacas überwand und Tocay Capac lötete. Nun beginnt auf ein-
mal mit dem Anfang von Kapitel 34 die Kntwickelung des Reiches
von Cuzco ganz von neuem und zwar erst mit dem Inka Yupanqui.
Zunächst wird berichtet, daß es nicht weit von Cuzco einen Stamm
gab, den man die Ayannacas nannte, als ob von denen noch nie die
Rede gewesen wäre. Weder sie noch ihr hochmütiger reicher Häupt-
ling Tocay Capac wollten dem Inka sich ehrerbietig erweisen, sie
wiegelten vielmehr andere Stamme gegen Cuzco auf. Das erfuhr der
Inka Yupanqui , versammelte seine (Geschlechter und Sippen und
bildete aus ihnen die beiden Verbände, die seitdem Hanancuzcos und
Hurincuzcos — Ober- und Untercuzco — hießen, das sind aber die
beiden Gruppen der Inkageschlechter von Cuzco, die nach Kapitel 19
schon von dein Inka Roca ') geformt worden waren. So schafft er
eine feste Einheit aus ihnen und beratschlagt mit ihnen, was zu tun
ist. Sie beschließen auf Eroberung auszuziehen gegen alle Nationen
des Reichs, d. h. Perus, und alle Widerstrebenden völlig zu ver-
nichten, den Anfang nber mit dem mächtigen und eingebildeten Cinche
der Ayannacas Tocay Capac zu machen. Sie überfallen die Ayar-
macas, schlagen sie im Gefecht, verwüsten ihre Ortschaften und
rotten diesen Stamm so gut wie völlig ans. Tocay Capac wird ge-
fangen nach Cuzco geführt und stirbt dort im Kerker.
Sanuiento folgt hier ganz, der Sage, die dem Reiche des Inka
ein mächtiges Reich dos Tocay Capac gegenüberstellte oder voran-
gehen ließ. Bei Garcilaso de laVega") lesen wir, daß in grauer Vor-
zeit von Tiahuanaco aus die Welt unter vier Herrscher verteilt wurde,
Manco Capac im Norden, Colla im Süden, Tocay im Osten und
Pinahua im Westen. Mit zwei dieser Rivalen um die Weltherrschaft
räumt nach Joan de Santacruz Pachacuti Yamqui schon Manco Capac
auf, . er vernichtet den Curaca Pinao (d. i. Pinahua) Capac und über-
windet Tocay Capac*). Auch nach der volkstümlichen Erzählung, die
1) Vgl. auch Cabcllo IJalboa, Ki|>. 3 (5. 36 f. bei iVrnaux ). Diesem Inka
wird du offenbar nachgesagt, weil mit ibtn die Iteiho der Inka aus dem Ilanan-
caaco-Verbande anfangt. In Wirklichkeit wird man über die Entstehungsgeschichte
der Scheidung zwischen Ober- and Untercueco nichts gewußt haben. Die Or-
ganisation der beiden Verbände wurde, wie Cobo (Bd. S S. 145) erwähnt, von
einigen nicht Inca Roca zugeschrieben, sondern schon Manco Capac.
2) Garcilaso, Commtntarios rtalu, P. 1 libro 1 cap. 18 (Lissabon 1609 BL
16 b).
3) Tres Rdaäonu de an/igüedadu jxruanai (Madrid 1879) S. 244. In einer
meines Wissens bis jetzt noch anbenutzten Quelle, Ober die ich demnächst an
anderer Stelle zu berichten vorhabe, wird Capac Inra Tocay Capac Pinau Capac
CO*.
Pedro Sarmiento de Gamboa, Gesch. d. Inkareiches, hrsg. v. R, Pietschmano 153
Sarmiento uns erhalten hat, macht das Ueich von Cuzco sich Luft
durch Beseitigung des Tocay Capac, nur ist allen hier die Leistung
eines Einzelnen, des Herrschers, der in den Augen des Volkes über-
haupt Urheber aller Macht und aller Satzungen war, des Pachacuti
Inca Yupanqui.
Uns kann nur lieb sein, wenn sich ergibt, daß Sarmiento ent-
weder keine Zeit oder keine Neigung gehabt haben muß, Wider-
sprüche in den Ueberlieferungen auszugleichen. In die Reihe dieser
Diskrepanzen gehört, wie hier erwähnt sein mag, auch, daß er den
Ursprung des Namens Pachacuti für den Inka Yupanqui auf zweierlei
Art erzählt (Seite 63 und Seite 6ü). Nach der einen Angabo führt
der Inka diesen Beinamen seit seinem ersten Siege über die Chancas,
nach der andern seit dem zweiten und nach seiuer Erhöhung zum
Herrscher.
Zur Vergleichung der Nachrichten würde erwünscht sein, den
Originaltext des Buches von Miguel Cavello Baiboa zu haben. In:
ganzen betrachtet ist Sarmientos Werk für die Kenntnis der einhei-
mischen Ueberlieferung eine Quelle ohne gleichen. Daß freilich eine
nur von mnemotechnischen Hülfsmitteln unterstützte mündliche Ueber-
lieferung nicht dazu angetan war, uns ein korrektes Bild des wirk-
lich Geschehenen zu erhalten, daß vielmehr bei ihr für alle älteren
Zeiträume das Wort gilt: %ttCc 24 xXio; oiov öxoöou.sv oio£ rt totitv
— unterliegt keinem Zweifel. In wie vielen Einzelheiten weicht selbst
der Bericht über den Bruderzwist zwischen Huascar und Atahuallpa,
den Sarmiento wiedergibt, von den Darstellungen ab, die wir anders-
wo von denselben Ereignissen erhalten. Er ist von den Gewährs-
männern beglaubigt worden, die am besten über den wirklichen Ver-
lauf unterrichtet sein konnten, und doch bleibt manches selbst in
dieser Fassung recht im Unklaren, und allem Anscheine nach wird
darin mehr als einmal, ohne daß unser Autor es bemerkt, ein und
derselbe Vorgang auf zweierlei Art jedesmal als eine besondere Be-
gebenheit erzählt').
Was Sarmiento selbst anlangt, so wird vielfach angegeben, daß
er es gewesen sei, der den Kronprätendenten Tupac Aruaru Inca auf
all der erste aller Inka und Vorläufer des Manco Capac hingestellt, .der eben-
falls au dem Tambotoco hervorgegangen ist als Sohn der Sonoe uud des Mondes,
Bruder des Morgensterns.
1) Eine dieser parallelen Erzählungen habe ich in der Einleitung auf
S. LXVI erwähnt; der iweite Fall findet sich auf Seile 114 des Textes. Zwei
Vornehme namens Hango (= Hauco, Anco) und Atoc werden von Huascar Inca
ungeschickt and Ton Atahuallpa geuiartert und hingerichtet. Auf derselben Seite
begegnen wir Dochmali offenbar denselben Atoc uud Hauco als rcldhcrrn, die von
Baucu gegen Atahuallpa entsandt werden.
11*
COHWU. UWVERSlTY
154 GOtt. gel. An*. 1909. Nr. 2
der Flucht ergriff, den dann Francisco de Toledo hinrichten ließ. So-
weit ich sehe, fehlt es jedoch völlig an Belegen, sowohl dafür, daß
er (Einleitung, Seite XXXXVI Ann). 1) diesen Ruhm für sich in An-
spruch nahm, als auch, daß er (ehendort, Seite LXXI Zeile 1) zu der
Mannschaft gehörte, die Martin Garcia Oiiaz de Loyola zur Verfolgung
des jungen Inka mitgenommen hat Nicht verantwortlich ißt Sarmiento
wohl auch für das Projekt der Sperrung der Magelhaens-StraGo, von
der übrigens schon der chemalipe Vizekönig Garcia Hurtado de Men-
dnza in einer Denkschrift spricht, die bald nach Toledos Amtsantritte
verfaßt sein wird'). Im .1. 1579 macht auch Philipp II. selbst zu
einem Bericht über I>rakes Plünderungen an der Küste Perus die
Randbemerkung: Man prüfe, ob gut sein wird, im Magallanes- Hafen
ein Fort anzulegen : ). Sarmiento nahm aus seinerzeit keineswegs an,
daß Drakc durch diese Meerenge die Südsee verlassen habe, sondern
dachte an einen vermeintlichen nördlichen Seeweg, der in 43° nördl.
Br. von der amerikanischen Westküste nacli Labrador hinüber führe *).
Die Angabc des D. Marcos Jimenez Über das Datum der Hin-
richtung des Tupac Amaru Inca, — por el nies de muyo del aHo de
1572 — das für die Feststellung der Tendenz der Inkageschichte
Sarmientos so wesentlich ißt (Einleitung, S. XXXXVI Anm. I), ist aus
der Augustiner Chronik des Calancha 4 ) entnommen, die mir erat
nachträglich zugänglich geworden ist. Außer Toledos anonymem Bio-
graphen war bis dahin Calancha für uns der einzige eingehender
unterrichtete Gewährsmann. Inzwischen sind jedoch zwei andere Be-
richte veröffentlicht worden, der des BalUsar de Ocampo, eines Kriegs-
mannes, der den Angriff auf die Aufständischen von Vilcapampa mit-
1} Vgl. Coitcdon de doc. ined. p. la hixt de Kap., T. 04 S. 252. Seite 251
spricht er von ciaer Entduck u Dg» fuhrt nach der Meerenge, die er 1554 angeordnet
hat Dazu: Cbriitobal Suarez do Figueroa, Hechoe de D. Garcia Hurtado de
Mendota, S. 86—90; 105. Relation del ultimo riage al Eitrecho de Magallanea
de la fregala Sta Maria de la Caheia (Madrid 1788) S. 219—220. Jamea Burney,
A Chronolog. Hislory of (he Discotcries in (he South Sea, P. 1 S. 247—249.
2) Mirue ei »erd bueno hacer un Inerte en el Puerto He Magallanu (Co-
leccion de docum. inediL p. la lustona de Eepoüa 91, 465). Kbendort (S. 470)
eine analoge Bemerkung von Antonio de Padilla.
3) Colecc. de doc. ined. p. la JUat de Etp. 94, 444 u. 445. Die Aussagen
von der Riesengestalt der Patagomer gehen zunächst ichon auf die Begleiter
Magelbaeus' zurück. Vgl. z. B. Juan Ochoa de la Saide, Primera Parte de la Ca-
rolea (Lissabon 1686) Bl. 113 b.
4) Antonio de Calancha, La Corönica moralitada del orden de San Angurtm
en el Peru, T. 1 (Barcelona 1638) lib. 4 cap. 8; S. 831 : La muerte deste Aey fut
el ano de mit i quiniento* i tetenta i do* por Mayo. Das Datum maä verfrüht
sein, wenn, wie Calancha sagt, der Feldzug, der inr Oef an gennah me des Tupac
Amaru fuhrt, erst am 30. Juli 1572 begann.
COßNUl UWVERSITV
Vcilro Sarmionto do Gamboa, Gesch. d. Inka reiche*, hrsg. v. lt. Pictschmann 155
gemacht, aber erst lange danach (1610) darüber geschrieben hat 1 ),
und eine Aufzeichnung des Priors von St. Domingo zu Cuzco, Gabriel
de Oviedo, der im Oktober 1571 im Auftrage des Vizekönigs den
vergeblichen Versuch machte, zu Titu Cusi Yupanqui vorzudringen,
um mit ihm zu verhandeln, und zu den Geistlichen gehörte, die Tupac
Amaru noch sclmell vor seiner Verurteilung mit den wichtigsten
Glaubenslehren der katholischen Kirche vertraut machen mußten 1 ).
Es bestätigt sich, daß Titu Cusi Yupanqui- bei den Spaniern für
lebend galt, bis Vilcapampa eiobert wurde, damals aber bereits bei-
nahe ein Jahr tot war, und daß er gegen das Erbrecht seinem Bruder
die Regierung vorenthalten hatte. Ocampo verlegt Feldzug und Hin-
richtung in das Jahr 1571, äußert sich jedoch selber, wenn auch nur
beiläufig, nicht sehr zuversichtlich über sein Gedächtnis. Oviedo da-
gegen Betzt wie Calancha und der anonyme Biograph Toledos beides
in das Jahr 1572. Den Todestag des Tupac Amaru Inca nennt auch
Oviedo nicht, dagegen den Tag, an dein er gefangen nach Cuzco ge-
bracht wurde. Es war der Tag des heiligen Matthaeus, d. h. der 21.
September 1572. Es stimmt das zu einer Reihe zuverlässiger anderer
Zeitangaben, die wir über diese Begebenheiten besitzen. —
Ich lasse hier noch einige Zusätze und Aenderungen folgen, zu-
nächst zu der Einleitung.
Seite VI Zeile 1. Die genauen Maße sind 292,5 mm: 199 mm.
Seite VII Anm. 2 lies: Seile IV.
Seite VIII Zeile 10 lies: wachsendes Engel.
Seite XII Zeile 21 ües: ni que entender.
Seite XIII Anm. 2 Zeile 5 lies: W. ßolluert and Clements li.
Miirkkam.
Seite XVI Anm. 2. Vergl. auch Jimönez zu Cobo, Bd. 3 S. 117
über die ersten Ermittelungen der Spanier über die Herkunft der
Inka und das Zustandekommen ihres Reiches.
1) Vergleiche die englische UcbcreeUung, die Sir Clement« Markham im An-
hange io leiner Ucbertragung des Werke« Sarmicnto* 1007 (Work$ istited by
tkt Hakluyi Society, See. Ser., No. 22) veröffentlicht hat. Sir Clement« Markbam
bitte die Gute, mir eine Abschrift dei Original-Texte« zu leihen. Nach einer Be-
merkung, die Don E. I^rrabare y Unitaae in der Zeitung El Qmercio (Lima)
Tom 3. Mai 1908 macht, gibt es : aobre loa iuceaoa de eaa epoea una mim de
doemmemtoa y papelu, que he tenido en mit mnnoa cariai •-•'-, en la Real Aca-
demi* de Hietoria, de Madrid.
2) Der Original-Text iat in der Betintn Hiitorica, Orgnno del Irulituto Hi-
nehco del Pen, T. 2 (Lima 1907) S. 66—73 gedruckt, eine Quelle, auf die mich
raerit Sir Clement« Markham aufmerksam gemacht hat, der eine Uebenetxung
»!• Supplement de« üben erwähnten Bandes der Hakluyt Society 1906 veröffeut-
Itta
ruuHKERSirr
IM Gott gel. Am. 1909. Nr. 2
Seite XVIII Anm. 2. Polo de Ondegardo verfaßte schon 1561
eine ühnliche Denkschrift, wie er sie 1571 für den Vizekönig Toledo
niederschrieb. Fernando de Santillan erwähnt (ZW* Rdaciones,
S. 33 f.) ein Verzeichnis der Huaka von Cnzco, das Polo de Onde-
gardo aufgestellt habe. Nach dem, was er darüber mitteilt, besteht
kein Zweifel, daß Cobo seine in ihrer Art einzigen Nachrichten über
die Huaka von Cuzco aus dieser topographischen Aufzählung ent-
nommen hat
Seite XVIII Anm. 3. Daß die Berichte über die Visita general
des Vizekönigs vor 1570 nach Spanien geschickt wurden, geht aus
einer Bemerkung hervor, die in der CoJcccion de doeumentos inidiies
para 1a Instoria de Esjxitio, T. 94 Seite 521 abgedruckt steht
S. XX X X III Am. 3. In der Sammlung Dr. Arthur Baesslers im
Museum für Völkerkunde zu Berlin befindet sich die Mumie eines
Puma mit Federgewand, goldenen Spangen und reichem Schmuck aus
Ketten von Korallen, Muscheln und hartschaligen Früchten. Ein
peruanischer Mythos, den Francisco de Avila mitteilt, enthalt gerade-
zu die Vorschrift, den Kopf mit den Zähnen darin an dem Felle des
erlegten Puma zu lassen wie auch Füße und Schwanz. Man stülpte
dann sich den Puma-Kopf über. Doch wer das Puma-Fell tragen
wollte, hatte zuvor ein Lama als Opfer darzubringen und dann mit
dem Fell angetan zu tanzen und zu singen.
Seite L Anm. 1. Von Gesängen als Quellen geschichtlicher Nach-
richten spricht auch Cieza 2 Kap. 21 (S. 80).
Seite LV, unten. Vergl. auch Cincbi Roca als Name eines Sohnes
des Tupac Inca Yupanqui.
Seite LVI Zeile 2 u. fgde. Vergl. Montesinos p. p. Jimönez 158
und jetzt auch Pevista histörica, T. 2,44 — 45.
Seite LVII Anm. 1. Vergl. unter anderm auch fidaciones geo-
rjräf. 2 Ap., S. M VIII ; 3, 111; und über die Stellung der Indianer-
Häuptlinge in Krieg und Frieden auch Th. Waitz, Die Indianer
Nordamcricas (Leipzig 1865) 112—115.
S. LXXVI Zeile 1. Diesen Bericht scheint Toledo in einem Briefe
an den König (Col de doc. ini-d. p. la hisL de Esp. 94, 335) als La
enlrada y notiaa de los Moxos zu bezeichnen.
Seite LXXVH unten war zu erwähnen, daß im Anlaute und In-
laute R für rr eintritt
Seite LXXIX. Sind für auslautendes n nur die Beispiele beizu-
behalten, in denen das damit endende Wort nicht den Genetiv vor
sich hat und nicht im Satzverbande steht
Seite LXXXVIII Zeile II. Die Iscayngas, d. i. Iscaicincas =
Doppelnasen sind überhaupt ein Volk, das der Fabel angehört L'eber
_
; r uUMW£RSJTy
Pedro Sarmiento de Guntoa, Gesell, d. Inkueicbes, hrsg. v. R. PictBchmann 167
die Wildheit der Pilcozoues kann man jetzt auch Baltasar de Ocampo
vergleichen.
Seit« LXXXXV Zeile 7. Zu dem Texte von Ranke vergl. auch
die Bemerkung von Jimenez in den Hclacioncs gtogrät l.XCVI;
2, XXIX— XXX.
Seite LXXXXVI Zeile 8 lies quae solis ardore. Diese Angabe
über die quam pars orbis ist ein Zitat aus den Etymologien des
IsidoniB von Sevilla (14, 5). Vergl. auch Zeitschr. f. wissensthafil.
Erdkunde, Bd. 4 S. 104.
Seite LXXXXVI Zeile 23. Die Schreibung Metaca führt auf Anie-
rigo Vespucci (vergl. die Ausgabe von F. A. de Varnhagen, Lima
1865 S. 62) zurück.
Seite LXXXXVI! Zeile 31 war hervorzuheben, daß gerade die
Gebiete, die durch Vartemas Nachrichten erschlossen waren, als der
>Novus Orbis« betrachtet werden. — Zeile 35. l'eber Lorenzo Esto-
pinan de Figueroa vergl. auch Colecciön de doc. in id. p. I. hist. de
Esp. 94, 161 u. 194. Relaciones gcogrdf. 2,93. Cieza, Gtterra de
Quito, S. 19. 36. 79.
Seite CIX Zeile 15. An anderer Stelle (Cot. de doe. iWA p. la.
kist. de Esp. 94, 312) wird Miguel de la Serna als derjenige genannt,
der Francisco Hernändez Girön gefangen nahm. — Zeile 34 wird
Uancouyüu zu lesen sein.
Zum Schlüsse noch einige Erläuterungen und Berichtigungen zu
dem Texte.
Seite 2 Anm. 2 Zeile 3 ist zu lesen : Eberhard Frommoll.
Seite 3 Zeile 25. Zu dem Hinweise auf die überseeischen Be-
sitzungen Spaniens, der in dem Motto Plus Ultra gesucht wird, vergl.
auch die Auseinandersetzung von Pero Anton Beutcr, corünica general
de Espuna (Buch 2 Kap. 38; S. 210—212), nach der es bedeutet
Mos (i/.'.i del mar conoeido, »uis (Uta del mundo usailo, ä nuevo
mundo.
Seite 5 Zeile 17 wird del inmenso zu lesen sein. — Anm. 1 Zeile 5
lies: Sarmiento.
Seite 6. Vergl. auch die Aufzahlung der Ansiedlungen Jtelaeiones
geogrdf. 3,10—11. Ueber Santa Cruz de la Sierra und Nuflo de
Chaves Relac. geogr. 2,82 f.; 157; 162—169; 173; Ap. XLI— XL VII.
Col. de doc. del Arch. de Jndias 4,378—390; 20,549 u. 559. Col
de doc. ined. y. la hist. de Esp. 94, 488 Nr. j. — Anm. 2. Vergl.
auch § 28 der sogenannten Xuevas leyes.
Seite 7. Eine ähnliche Huldigung nahm Francisco de Toledo in
Potosf von zwei Häuptlingen der Lipcs entgegen. Es soll daraus das
Ic
CORHEU. UNIVER3TI'
15» (iotl. gel. An«. 1909. Nr. 2
Sprichwort entstanden sein: Dos indios cngaHaron « un visoircy
(Rehe, geogr. 2 Ap. XXIV f.).
Seite 8 Zeile 2 und fgde. beginnt ein Satz, zu dem der Schluß-
satz fehlt, weil die Konstruktion aus dem Gleichgewichte gekommen
ist. Kr hatte ungefähr lauten sollen ; que probada la tiranfa, se en-
tenderä el verdadero y santo titulo que V. M. tiene especialmente ä
este reino y reinos del Peru. Man kann aber zur Not auch y dermis
desto de sus tiid>iicas leyes y eoxttimbies se entenderä ... noch an das
vorhergehende anschließen und es zu de stierte que nehmen.
Seite 11 Zeile 18 ist bei näherem Zusehen in der Handschrift
noch eine Korrektur zu erkennen, bei der IHolomeo in Plolcmeo ver-
bessert worden ist.
Seite 13 Zeile 27 lies: 6 u lo menos.
Seite 14 Zeile 2. Rafael Pardo de Figueroa in seinem Aufsatze
über das llegimiento de mutegacion des Pedro de Medina (Seite 14
des Sonder- Abdrucks, Cadiz 1867) sagt: Vor altitra se defiue solo la
meridiana del Svl y la del polo sobre el hontonte, ünicaa que entonces
se usaban. Con el mismo tocahlo nombraban la latitud.
Seite 16 Zeile 3 lies: algo en dttda.
Seite 16 Zeile 16/17 como se lec en el registro de Ins erüniewi
klingt vielleicht nur zufällig an an die Aufschrift des ersten Blattes
von Hartmann Schedels Weltchronik: Registrum huius operis libri
Cronicarum.
Seite 16 Zeile 23 lies: nuinerosisimamenle.
Seite 27 Zeile 15 ist mandato in den Text zu setzen, und Zeile 25
dispusieiün zu lesen.
Seite 32 Zeile 24/25 hat offenbar Sarmieutos Abschreiber ein
Wort ausfallen lassen; es ist zu lesen: huho eua/ro hombres y aialro
[mujeres] hertnanos. Zeile 25 lies: pensamieiitos; Zeile 27: cual-
quiera.
Seite 34 Zeile 8 lies: deste.
Seite 35 Zeile 11/12 lies: y los (min embaidos; vergl. Seite 68
Zeile 27 : y traellas embaidas. — Zu Zeile 36 fgde. vergl. was Gar-
cilaso (P. 1 libr. 2 cap. 19) über den Kultus des weißen Lamas im
Colla-Gebiete erzählt. —
Seite 38 Zeile 3 guarachico = huaraehicuy heißt so nach Imara,
dem Beinkleid, das bei dieser Feier dem Jüngling verliehen wurde.
Das Durchbohren der Ohren nennt Baiboa (Kap. 1 ; S. 9) tocochiqui
(wohl = tocochieuy), von toeo das >Loch«.
Seite 39 Zeile 13. Den Stein von Cnzco: Kutko easa (wohl mit
JimÄnez in caca zu ändern) oder Kutko rumi erwähnt auch Santa-
cruz Pachacuti (Trcs Relaciones, S. 243).
COPHf li UNWERSirv
Pedro Swmicnto de Gamboa, Geicb. d. Inktreichea, hrsg. v. R. Piettdimann 159
Seite 40 Zeile 19 ist wohl zu schreiben: [les] forsb [ä] colver
las espaldas. — Zu der Erbauung von Indicancha vergl. auch Cobo,
Bd. 3 S. 130.
Seite 43 Anui. 2 und 44 Anm. 3. Die Chronologie des Genäbrard
geht auf Marianus Scotus zurück. Der Papst Donnus kommt ins Jahr
675 auch nach der Chronolo'jia des Mercator (Köln 1569).
Seite 45. Vergl. Baiboa, Kap. 2 (S. 21 f.). — Anm. G Zeile 4 lies:
citcrjto.
Seite 48 Zeile 9 ist das giierian der Hdschr. in quariau zu
ändern.
Seite 49 Zeile 6 und fgde., ein Anakoluth. Der Satz hatte ur-
sprünglich lauten sollen : Este Inga Hoca , aunqae ul prineipio . . .
moströ brios . . ., diöse luego ä placercs . . .
Seite 50 Zeile 3 vergl. Cicza 2 Kap. 11.
Seite 55 Zeile 31 lies: sucediö.
Seite 56 Anm. 4 lies : sudsudeste.
Seite 57 Zeile 10 bezieht sich de linujc dv Ituju Itoca Inga nur
auf Vicaquirao, denn Apo Mayta gehört dem Hause des Capac Yupan-
qui an; vergl. S. 48. — Zeile 18 hat die Hdschr. behetritu.
Seite 62 Zeile 13 ist wohl zu schreiben: de todos sus [untrj pu-
mdos.
Seite 65 Zeile 6 ist das Komma hinter paiecicr* zu tilgen.
Seite 67 Zeile 29 ist statt medir wohl medio zu schreiben.
Seite 69 Zeile 20. Cinga wird als Hügel in der Nachbarschaft
von Cuzco auch erwähnt von Cobo, Bd. 3 S. 133.
Seite 71 Zeile 23. Vergl. Baiboa (Kap. 5; S. 51— 53), der von
einem alten Triumphliedc spricht, das den Sinn habe : ich trete meine
Feinde mit Fußen.
Seite 72 Zeile II. Nach Cobo, Bd. 3 S. 142 wohnen die Cuyos
in den Anden. Vergl. im übrigen zu dieser Erzählung Baiboa
(Kap. 4; S. 43— 46) und Joan de Santacruz Pachacuti (Tres Itela-
cionts, S. 279). AyanquiUdama ist vielleicht nach dem letzteren Texte
in Ynmquilalama zu andern.
Seite 73 Zeile 27 ist zu lesen: dicitndule qiie que bitscaba.
Seite 74 Zeile 12 ist wohl zu achreiben tuviesefnj.
Seite 76 Anm. 6. Vergl. auch Tres litlacioncs, S. 309: Suvga-
enncha.
Seite 77 Zeile 17 lies: y Ins demäs.
Seite 80 Anm. 4 tilge hinter 4 : Hdschr.
Seite 81 Zeile 15 müßte mit DiüUs besser ein neuer Absatz be-
ginnen.
COBHEU UNNERSlTY
160 Gölt. gel. Am. 1909. Hr. 2
Seite 84 Zeile 14 lies: ya muy viejo. — Zeile 28 llayto (hier
und Seite 87) = llaitu ist eine Nebenform von Uautu.
Seite 86. Zu Kapitel 44 vergl. Cieza 2 Kap. 56 (S. 208—214).
Balboa Kap. 6 (S. 75—77).
Seite 87 Zeile 30 wird zu schreiben sein : Fiaja [y] Jalca. Nach
Balboa marschieren die Truppen Über Chazmal, Xalca, Apia, Javante.
Seite 89 Zeile 4 otras verbessert aus otros der Handschr. —
Zeile 31. Man würde vielleicht erwarten: Topa Inga Yupanqui Cuzco
Cuzco ; vergl. aber Capa[c] Inga auch Seite G6 und 94.
Seite 95— 96. Vergl. J. Santacruz Pachacuti (Treu Heluciones,
S. 289— 291).
Seite 1 03 Zeile 7 ist in den Text zu setzen : U levanlaron =
>man gab ihr Schulde — Zeile 31. Vergl. Tres Relaciones, S. 293
bis 296. Cobo, Bd. 3 S. 178 f.
Seite 104 Zeile 23. Vergl. Cobo, Bd. 3 S. 180.
Seite 105. Zu Kapitel 60 vergl. Cieza 2 Kap. 66. Cobo, Bd. 3
S. 182; 185—187. Balboa, Kap. 13; S. 175—180.
Seite 108 Zeile 1 lies: y asi esta fue una gran perdida.
Seite 110 Zeile 3 vergl. Tres Relacioncs, 273: Chincbacocha als
Huaca.
Seite 112 Zeile 14 liegt ein Versehen des Schreibers der Hand-
schrift vor; lies wie Seite 105 Zeile 31: Topa Citsi.
Seite 118 Zeile 4 ist zu schreiben l'reo Guarfaitjga. Vergl.
Cieza 2 Kap. 73; S. 276.
Seite 119 Zeile 23 lies: caer.
Seite 121 ist Anm. 7 zu streichen.
Seite 122 Zeile 9 lies: 67 und zähle dementsprechend weiter.
Seite 123 Zeile 9 lies: destus muertes.
Seite 126 Anm. 2. Mit foedifragus ist wohl eigentlich fidefmgus
gemeint.
Seite 134 Zeile 17 lies: h contenido deste testimonio.
Seite 150. Unter Raura Panaca lies: Cobo 3, 135. Statt Sayre
Sopa lies: Sayre Topa » Sayri Tupac.
Göttingen Pictfchmann
COfiHEU UN(V£R9IY
A. Wenzel, Die Weltanschauung Spinozas. I 161
Alfred Wenxel, Die v. , liioschiuung Spinozai, 1. Teil: Spinozas Lehre
Ton Gott, von der Erkenntnis und dem Wesen der Dinge. Leipzig, Wilhelm
Eogulmann, 1907. 8°. 479 Seiten.
Der Verfasser spricht in der Vorrede seines Werks die Ueber-
zeugung au-, >daO wir auf dem Wege einer mit dem Bewußtsein des
BesserwisscnB sich spreizenden, ewig nörgelnden und daher stets nur
zersetzend wirkenden Kritik dem Verständnis der spinoziscuen Thilo-
Sophie nicht näher kommen <. >Mag<, fährt er fort, >dieser Weg von
vielen auch für den einzig wahren und einzig wissenschaftlichen ge-
halten werden, so bekenne ich mich doch freudig zu dem Grundsätze
Goethes, daß man nichts kennen lernt, was man nicht liebt, und daß,
je tiefer und vollständiger die Kenntnis werden soll, desto stärker,
kräftiger und vollständiger die Liebe sein muß«. Goethes Grundsatz
ist gewiß richtig: man kann etwas gründlich kennen lernen nur,
wenn man sich völlig darin zu versenken im Stande ist, und hierzu
bedarf es der Liebe, der hingebenden, sehenden und verstehenden
Liebe. Diese Liebe ist aber des Verfassers Liebe nicht : seine Liebe
ist gewalttätig und blind, er geht nicht in liebevoller Selbstvergessen-
heit den Gedankenwegen Spinozas nach, sondern er sucht gewisser-
maßen Spinoza dazu zu zwingen, so zu denken, daß er ihn lieben
kann. Und hierbei entdeckt sich denn die wahre und eigentliche
Liebe des Verfassers: sie heißt nicht Spinoza, sie heißt Wilhelm
WundL So gehört das Buch des Verfassers in eine Klasse mit den
Erzeugnissen, die wir dem modernen Kantianismus zu verdanken haben:
wie in diesen alle möglichen Philosophen von (ich glaube) Parmenides
an als Vorläufer Kants in Anspruch genommen werden, ebenso findet
unser Verf. bei Spinoza allenthalben Antizipationen und Vorklänge
Wundtscher Lehren. Ich gestehe, daß mir derlei Bücher unerträglich
sind, weil sie das Verständnis der behandelten Denker durch die be-
ständige Einmengung andersartiger Gedankenreihen nur erschweren
und verdunkeln. Immerhin können sie in seltenen Ausnahmefällen
außerordentlich anregend wirken, wenn sie aus der Feder eines
scharfsinnigen und in der historischen Kritik geübten Mannes stammen;
wofür ich als Beispiel Paul Natorps interessantes Werk über Piaton
nennen darf. Unser Verfasser aber ist einer von denen, die Piaton
einmal die advta ö.ioö xoxävtic nennt, und von historischer Kritik
findet sich bei ihm kaum eine Spur. Man sollte doch meinen, daß'
wer ein umfangreiches, mehrbändiges Werk über Spinoza schreibt*
einige Seiten dafür übrig haben sollte, um eine Ansicht über die
einzelnen Schriften Spinozas und ihre Bedeutung für die endgültigen
COß« -,
162 Gott, gel Aoz. 1909. Nr. 2
Lehren seiner Philosophie kundzugeben und zu begründen. Allein
davon ist nirgendwo etwas zu finden. Der Verf. zitiert alle Schriften
Spinozas bunt durcheinander, und wenn er auch von den mannig-
fachen Kontroversen, die sich an sie knüpfen, weiß, so geht er
doch niemals genauer auf sie ein, sondern behandelt im ganzen die
Opera omnia Spinozas als gleichwertige Quellen. Zwar sind seiner
Ansicht nach »Meinungsänderungen der Philosophen < nichts seltenes,
gleichwohl erscheint es ihm aber als die »ultima ratio« der Inter-
pretationskunst, solche anzunehmen (Seite 194 Anm.); und so benutzt
er für seine Darstellung frischweg den, wie Freudenthals Untersuchungen
gezeigt haben, so widerspruchsreichen kurzen Traktat und die, wie
allgemein bekannt, nur mit Äußerster Vorsicht zu gebrauchenden Co-
gitata meUphysica in gleicher Weise, wie die späteren Hauptwerke
des Philosophen. Entbehrt somit das Buch im ganzen einer kriti-
schen Fundamentierung, so laut sich dasselbe Über die einzelnen
Kapitel sagen. Anstatt daß die für das jeweilige Thema in Betracht
kommenden Stellen sorgfältig gesammelt, gesichtet und in ihrer Be-
deutung für die Lehre Spinozas gewürdigt werden, bekommen wir
ein wüstes, oft weit von der eigentlichen Frage abschweifendes Rai-
sonnement zu hören, nach dessen Lektüre wir weder die Meinung
Spinozas noch die des Verfassers kennen. Der Verf. wollte, wie er
sagt (Seite V), »Klarheit haben, Klarheit um jeden Preis<. Diesen
Zweck hat er gründlich verfehlt. Das einzige, worüber sich der Leser
des Buches klar werden kann, ist des Verfassers Unklarheit. Um an
einem Beispiel die geschilderte Art des Verfassers zu illustrieren,
greife ich den Abschnitt über »die Begriffe Cogitatio und Volnntas<
heraus (Seite 80— 106). Diese Begriffe sind nach des Verf-s Meinung
so bedeutsam, daß es lohnt, sie mit modernen Anschauungen zu kon-
frontieren. Daher entwickelt er zunächst diese modernen Anschau-
ungen, die keine andern sind, als diejenigen Wilhelm Wundts, und
sich in den Sätzen des Verf. resümieren: »Kein Denken ohne Selbst-
bewußtsein. Selbstbewußtsein aber ist nichts anderes als die Zu-
sammenfassung einer Gesamtheit von Erlebnissen znr Kraft eines
einheitlichen planvollen zielbewußten Willens«, »Denkgesetze sind
Willensgesetze« u.s. w. Dieser Gedanke wird breit ausgeführt (bis
Seite 89); es wird das Urteil besprochen, der Bogriff, das Erkennen,
als Anwendung des Kausalgesetzes auf die konkreten Erfahrungs-
inhalte, und so mancherlei anderes, was zur Sache nicht gehört Das
' wesentliche ist (wie sich der Leser selbst klar zu machen hat) der
in den eben zitierten Sätzen angegebene Grundgedanke, daß das Er-
kennen ein Wollen ist, daß das logische Denken sich durch das ziel-
bewußte Wollen von der bloßen Assoziation unterscheidet. Der Verf.
CORNf
A. Weniel, Die Weltuiichinung Spinoui. I 163
geht nun zu Spinoza über (Seite 89) und kritisiert zuvörderst dessen
Theorie von der Genesis der notiones transscendentales, die ihm nicht
richtig erscheint, weil seiner Ansicht nach auch für das Zustande-
kommen dieser Begriffe die Mitarbeit des bewußten willentlichen
Denkens unerläßlich ist. Dann aber lobt er Spinoza: »Bloße Asso-
ziationen sind noch keine logischen Denkhandlungen. Das war eben-
falls eine Grundüberzeugung Spinozasc (Seite 90). >Liegt aber das
Wesen des Denkens nicht in der assoziativen Verbindung, so war es
um so nötiger ein Kriterium zu suchen für das, was im eigentlichen
Sinne ein logischer Denkakt genannt werden muß. Als dieses Krite-
rium hat Spinoza richtig das Moment der Aktivität und Produktivität
erkannt, das nach seiner Meinung mit jedem logischen Denken und
adaequaten Erkennen notwendig verbuudeu ist« (Seite 91). .Mau ahnt,
worauf das hinaus will: Während für Spinoza gerade das charak-
teristisch ist, daß er alle lebendige Produktivität in die Starrheit
bloßer logischer Folgen umdeutet, so daß mithin nicht die Aktivität
Kriterium des Logischen, sondern umgekehrt das Logische Kriterium
der Aktivität ist, soll er hier zum Vertreter Wundtscher volun-
taristischer Lehren gemacht werden. Und da kommt dem Ver-
fasser das Coroll. zu Eth. II 49 sehr zu paß: >Mit Rccbt< sagt er
(Seite 91) »hat Camerer den Satz voluntas et intellectus unuui et
idem sunt als einen der wichtigsten Sätze in der Erkenntnislehre
Spinozas bezeichnet. Was aber hat Spinoza unter voluntas ver-
standen Vc Im Anschluß an Camerer stellt der Verf. zunächst ganz
richtig fest, daß die volitio gleich dem Urteilsakt ist Aber bald
zeigt sich der Pferdefuß: >diese facultas oder vielmehr, da Spinoza
ein allgemeines Seelen vermögen nicht anerkennt, dieser einzelne
Akt des Bejahens und Verneinens, wie ihn nach der Lehre des Phi-
losophen jede Idee mit Notwendigkeit einschließt, bezieht sich nur
auf die Idee selbst, zu der er gehört; er drückt das wirkliche W r esen
der Idee aus (Eth. II, prop. 49 Dem. [hier steht aber keineswegs, wie
der Verf. vermuten läßt: cssentiam formalem ideae exprimit, sondern
lediglich: ad essentiam ideae pertinet, nee aliud praeter ipsam est;
die volitio geht also in der Idee auf, nicht umgekehrt]) und stempelt
damit diese Idee gleichsam zu einem inneren geistigen
Schöpfungsakt [vom Verf. gesperrt]« u. s. w. Der ganze Ab-
schnitt, der dann ein gleich noch zu erwähnendes Mißverständnis ent-
hält, endigt mit der gründlich verkehrten Behauptung, »daß das
Wesen alles Erkennens und Vorstellens ein und dasselbe nämlich
Wille ist«. Als ob Spinoza jemals das Willensmoment in der Idee
dem intellektuellen Moment als das Wesen gegenübergestellt hätte,
als oh nicht vielmehr die ganze Tendenz Spinozas darauf ausginge,
CORKEU UNIVERSIIY
164 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 2
das emotionale Seelenleben zu intellektualisieren ! Um die Sache
schließlich noch ganz schlimm zu machen, zitiert der Verf. im An-
schluß hieran und als Bekräftigung die Cogitata nietaphysica II
Cap. XII § 9 und 11, in denen Spinoza unter ausdrücklichem Hinweis
auf Descartes' vierte Meditation die cartesianische Lehre vom freien
Willen als einem Grundvermögen der Seele vorträgt! II Was soll
man dazu sagen? Nun aber noch das vorher angedeutete Mißver-
ständnis: es handelt sich um die Worte in Eth. III 9 Schol. : >Hic
conatus, cum ad mentem solam refertur, voluntas appellatur; sed
cum ad mentem et corpus simul refertur, vocatur appetitus . . .
Peinde inter appetitum et cupiditatem nulla est differentia, nisi quod
cupiditas ad homines plenimque referatur, quatenus sui appetitus sunt
conscii ete.< Der Verf. meint diese Worte so interpretieren zu
müssen, daß die verschiedene Benennung des Strebens abhängig
davon sei, ob das Ziel oder der Zweck des Strebens einzig und allein
auf geistigem oder aber zugleich auf geistigem und körperlichen Ge-
biete liege, und er tadelt Spinoza, daß er das Wort Zweck hier nicht
gebraucht habe, wie er hätte tun müssen. Diese Interpretation ist
natürlich ganz unrichtig. Die Stelle ist vielmehr so zu verstehen:
denken wir nur an das Streben der Seele allein, als an den bloß psy-
chischen Akt, so sprechen wir von Wille; denken wir dagegen daran,
daß jedes Streben der Seele einem Streben des Körpers parallel
geht und so mit diesem verbunden ist, so reden wir von Trieb. Um
die Objekte des Strebens ist es Spinoza hier garnicht zu tun; er
hatte daher auch nicht die geringste Veranlassung, den Zweckbegriff
hier hereinzuziehen. - Man ist in den Geist des Spinozismus sehr
wenig eingedrungen und unterschätzt den Scharfsinn des großen
Denkers sehr, wenn man glaubt, er habe nötig gehabt, sich um die
Anwendung des Wortes Zweck herumzudrücken. Im Zusammenhang
dieser Erörterungen berührt der Verf. noch eine bekannte Schwierig-
keit in der Auffassung des spinozistisehen Willensbegriffes und löst
sie auf seine Weise. In der Ethik II 48 Schol. trennt Spinoza den
Willen, als das Bejahen und Verneinen scharf von der Begierde als
dem Erstreben und Verabscheuen, während in den späteren Büchern
der Wille als das Bejahen mit der Begierde als dem Erstreben in
eins gesetzt wird. Hier liegt ein offenbarer Widerspruch vor, der
nur durch eine historische Betrachtung verständlich gemacht, aber
durch kein Interpretati onskunststück weggedeutet werden kann, am
wenigsten durch ein so harmloses, wie das des Verfassers. Dieses
beruht auf dem soeben gerügten Mißverständnis der Stelle Eth. III 9
Schol.; der Willensakt, meint der Verf., >ist nichts anderes als das
Streben des Geistes, sich in der Form bestimmter Ideen zu modifi-
CORMLl UNNERSm
A. Wemel, Die Welt*n8«-h«uuDg Spinoru. I 106
zieren und hat eben deshalb mit dem Begehren oder Verabscheuen
der äußeren Dinge als solchen nichts zu schaffen. Dieses Begehren
oder Verabscheuen ist zwar auch ein Streben . . . aber es bezieht sich
stets auf Geist und Körper zugleich. Auch im Urteilen, also in der
facultas affirmandi und [sie !J negandi, kommt die Tendenz der Selbst-
erhaltung des Geistes zum Ausdruck, aber nur insofern sich diese
Tendenz auf den Geist selbst bezieht. Auf Grund der Verschieden-
heit des Objekts, auf welches sich das Streben richtet (heute würden
wir für >Objekt< das Wort Zweck gebrauchen) ist auch der eigent-
liche Inhalt des Strebens hier und dort verschieden«. Dies allen ist
so unrichtig wie nur möglich. Nirgends hat Spinoza das Streben
nach der Verschiedenheit seiner Objekte in Wille und Begierde spe-
zifiziert, und es ist daher aussichtslos, mit Hülfe einer derartigen,
seinem eigenen Denken fremd gebliebenen Spezifikation zwischen
meinen AeuSerungen eine Einstimmigkeit herbeizuführen, die sie nun
einmal nicht haben. Noch sei erwähnt, daß der Verf. sich fUr Spi-
nozas Definition des appetitus wiederum auf die Cog. Met. II Cap. XII
•i 12 beruft, wo die alte Lehre des kurzen Traktates vorgetragen
wird, die am Ende des zweiten Buchs der Ethik noch ihr Wesen
treibt, um dann vom dritten Buch an zu verschwinden. Jetzt weiter
im Text. Von Seite 95 an sucht der Verf. nachzuweisen, daß die
facultas affirmandi et negandi, wie er sich ausdrückt, >ein selbst-
bewußter Wahlakt« sei. Hier gehen Wundtsche und Spinozistischc
Psychologie aufs seltsamste durch einander. Man höre z. B. folgende
Satze: >die Summe aller adäquaten und inadäquaten Ideen ist der
menschliche Verstand. Aber dieser Verstand ist keine tabula rasa,
auf welcher die Ideen >wie stumme Gemälde« eingezeichnet sind,
sondern er ist die von der einheitlichen Kraft des Willens beherrschte
und sich stets nur in einem gesetzmäßigen Zusammenhange seelischer
Prozesse abspielende Aktualität des geistigen Lebens selbst« (Seite 97).
Weiterhin zitiert der Verf. einen längeren Passus aus der Schluß-
■nmerkung von Eth. II, worin der Satz vorkommt: >denn ich habe
gezeigt, daß der Wille ein allgemeines Wesen ist, oder eine Idee,
mit welcher wir alle einzelnen Willensakte, das ist das, was allen
gemeinsam ist, ausdrücken«. Zu diesem Sata Spinozas fügt der Verf.
die Erläuterung: »der Ausdruck 'der Wille ist ein allgemeines Wesen'
ist also nur so zu verstehen, daß der Wille den Primat des
Erkennens überhaupt bedeutet (vom Verf. gesperrt]. Als solcher
ist der Begriff des Willens allerdings zugleich auch ein Allgemein-
oder Gattungsbegriff, und es liegt hier ein Beispiel dafür vor, daß
auch Spinoza nicht umhin kann, sich nicht bloß derartiger Begriffe
zu bedienen, sondern stillschweigend ihre Berechtigung anzuerkennen«
[UUNNERSJrr
160 Qött. gel. Ans. 1909. Nr. 2
(Seite 100). Ich für mein Teil brauche diesen Sätzen des Verfassers
wohl nichts hinzuzufügen. In dem Stil der angeführten Stellen geht
es ohne eigentliche Disposition und ohne daß das Thema streng fest-
gehalten wurde fort bis Seite 103, wo dann Spinoza feierlichst zum
»ersten konsequenten Voluntaristen< proklamiert wird, der >fur das
ganze Gebiet des Erkennens den Primat des Willens sicher gestellt«
habe. Wir wissen, wie das geschah, und werden uns daher hüten,
mit einzustimmen. Den Beschluß des Abschnittes (bis Seite IOC)
bildet eine kurze Betrachtung, wonach das Erkennen eine »ursprüng-
liehe Funktion* des menschlichen Geistes ist, indem ohne Voraussetzung
einer innern zum Wesen des Geistes gehörenden WillenBtätigkeit kein
Erkenntnisakt zu Stande kommt. »Auch für Spinoza verbindet sich
in jeden Erkenntnisakt ein apriorisches Element mit der empirischen
Auffassung einer gegebenen Wirklichkeit. Zu jenem apriorischen
Element gehört ... die volitio oder der Akt der Bejahung und Ver-
neinung, durch den ein sinnliches Anschauungsmaterial oder ein Ein-
druck der Außenwelt überhaupt erst den Charakter einer geistigen
Schöpfung erhält*. Spinoza ist das natürlich nicht, das ist ledig-
lich Wilhelm Wundt. — Sapienti sat! Ich denke, man wird mir
dankbar sein, wenn ich auf das übrige Buch nicht eingehe. Man
gewinnt überall den nämlichen Übeln Eindruck; der von mir näher
besprochene Abschnitt ist durchaus typisch für das ganze Werk.
Ueberall dieselbe Kritiklosigkeit, dieselbe Leichtfertigkeit der Inter-
pretation, dieselbe Vermengung spinozischer und moderner Gedanken,
dieselbe Dispositionslosigkeit der Argumentationen, überall dasselbe
dürre Gestrüpp, nirgendwo empfängt man einen Tropfen wahrer Be-
lehrung, belehrt wird man nur immer wieder aufs neue in peinlichster
Weise über die gänzliche Verworrenheit des Verfassers. Es steht
noch ein zweiter Band des Werks in Aussicht: es ist dringend zu
wünschen, daß der Verfasser, bevor er ihn herausgibt, seinen, wie
gezeigt, völlig disziplinlosen Geist, einer gründlichen historisch -kriti-
schen Schulung unterwirft. Gewiß ist zum tieferen Verständnis eines
großen Denkers noch sehr viel mehr nötig, als philologische Exakt-
heit und historische Kritik. Aber ohne diese muß auch der schönste
Enthusiasmus ergebnislos ins Leere verpuffen.
Straßburg Otto Baensch
COßNEU UNWERSHY
Bullingers Korrespondent mit den Graubündncrn, hrsg. t, T. Scbiess. II. III 167
Bullingers Korrespondenz mit den Graubündncrn, hr«. von T.
BeMets. II. Teil; AprO 1557 bis August 1566. III. Teil: Oktober 1566 bis Juni
1575. Basel, Verlag der Sanier Blieb- uod AntiqoariatshandluDg, vormals Adolf
Geeriog, 1905—1906. (Quellen zur Seh weizergeschichte, hrs. von der
Allgemeinen Gescliichtsfo rech enden Gesellschaft der Schweiz. Bd. XXIV, XXV.)
Die GGA., 1905, Nr. 3, in ihrem ersten Bande zur Anzeige ge-
brachte Edition ist durch die Arbeitskraft des Herausgebers in zwei
starken Bänden von 824 und von 7G0 Seiten in einer unglaublich
kurzen Zeit vortrefflich zu Ende geführt worden. Immerhin unter-
scheiden sich die beiden letzten Bände vom ersten darin, daß bei der
L'eberfülle des Materials die Briefe nicht mehr durchweg in extenso
mitgeteilt sind, sondern daß nach Möglichkeit Kürzungen vorge-
nommen wurden und bloße Regesten, mit Weglassung des Nebensäch-
lichen und mit wörtlicher Aufnahme nur des Wichtigen, gegeben
worden sind.
Der zweite Teil weicht vom ersten hauptsächlich darin ah, daß
Bullingers eigene Schreiben jetzt sehr viel zahlreicher sind: 327
Nummern, und daß daneben nur ein einziger Korrespondent mit einer
noch etwas größeren Zahl von Briefen vertreten ist. Das ist Johannes
Fabricius, dessen Leben in der >Einleitung< vorgeführt erscheint.
Johannes Schmid von Bergheim im Elsaß, der sich in Kabricius Mon-
tanus umnannte, durch seine Mutter ein Neffe des Zürcher Mit-
arbeiters an der Reformation Leo Jud, kam schon als Knabe nach
Zürich und trat nach Vollendung der in Marburg fortgesetzten Studien
1547 in den zürcherischen Kirchen- und Schuldienst, bis er 1557
nach dem Tode des Comander als Prediger an die Martinskirche in
Cur und so an die Spitze der bUndnerischen reformierten Kirche
berufen wurde, in eigentümlicher Zurücksetzung des Gallicius, der als
Pfarrer zu St. Regula in Cur zuerst zur Nachfolge berufen zu sein
schien. Wahrscheinlich durch die Empfehlung Bullingers, unter dessen
Augen Fabricius in Zürich wirkte, war dieser auserlesen worden, ob-
schon er erst im dreißigsten Lebensjahre stund. Von dem Eintritt in
Cur an beginnt nun der lebhafte Briefwechsel mit Bullinger, der
sozusagen ununterbrochen zehnthalb Jahre dauerte, bis zum Tode des
>überaus getreuen Mitbruders und hochgelehrten Mannesc, wie Bul-
linger ihn benennt, der am 5. September 1566 der Pest zum Opfer
fiel. Dazu kommt noch, daß nachweislich gar nicht alle Schreiben er-
halten sind, wie denn Kabricius mitunter ausdrücklich Beseitigung
von Briefen verlangte. Eingehend schildert der Herausgeber (S. XXI ff.)
die vielseitige, oft recht schwierige Tätigkeit des Fabricius und bietet
OSO. pi Am. ISOff. Hr. I 12
FliUNWERW
169 Gott- gel. Am. 1909. Nr. 2
damit zugleich die beste Uebersieht des Austausches zwischen ihm
und Bullinger.
Von den weiteren in diesem Bande neu eintretenden Korrespon-
denten Bullingers ist nur noch Friedrich von Salin durch eine etwas
größere Zahl von Briefen repräsentiert. Ein humanistisch feinge-
bildeter Mann, Schwiegersohn des Johann Travers, der in Bd. I schon
erschien — drei Briefe stehen auch noch hier in Bd. II — , war
Salis dadurch, daß sein Sohn Friedrich zum Behuf des I'< suches der
Zürcher Schule Bullingers Hausgenosse geworden war, von 1557 bis
1560 in einen regen Briefwechsel reichen Inhalts mit dem Zürcher
Antistes getreten *). Wie schon früher, ist auch jetzt wieder die
diplomatische Vertretung Frankreichs bei den droi rätischen Bünden,
zuerst 1558 bis 1560 -lean .lacques de Cambray, hernach 1564 und
15(15 Toniponne de Bellievrc, mit Bullinger in Verbindung gekommen.
Von einem anderen wichtigeren Namen sind noch zehn Briefe mitgeteilt,
dem italienischen Theoingen Hicronymus Znncliius, der von 1563 bis
1566 die sehr schwierige Stellung eines reformierten Predigers in
Chiavenna einnahm, dann aber einein Rufe an die Universität Heidel-
berg folgte. Von den früher schon erwähnten Briefschreibern kehren
Beccaria, Mainardus und besondere — mit 17 Briefen — Gallicius
wieder.
Die Briefe selbst lassen zumeist die Angelegenheiten, die Fabri-
cius betrafen, hervortreten. Allein daneben verbreiten sich, wie in
Bd. I, die Nachrichten über weite Gebiete. Mitteilungen aus Italien
gehen über Cur nach Zürich, und besonders ist auch die dritte
Session des Konzils von Trient ein Gegenstand großer Aufmerksam-
keit, ferner Erledigungen des päpstlichen Stuhls und die Frage der
Neuwahl. Die Vorgänge in Frankreich, des dortigen Religionskrieges,
erregen lebhafte Teilnahme; einmal, 1558, redet Fabricius von einem
Versuch , durch den französischen Gesandten auf den König zum
Besten der Reformierten einzuwirken. Aber ebenso ist Bullinger Über
die Vorgänge in England, zumal beim Regierungsantritt der Königin
Elisabeth, gut unterrichtet
In den Briefen des Fabricius spielen selbstverständlich die bünd-
nerischen Sachen eine Hauptrolle. Seine Wirksamkeit ist ihm oft recht
erschwert — ein Brief von 1558 (S. 74 — 77) entwirft ein anschau-
liches Bild von den nicht erfreulichen Verhältnissen — , und noch im
Todesjahre äußert Fabricius den Wunsch, aus seiner Stellung zurück-
zutreten. Arge Aufregung erzengt der Wettbewerb Frankreichs und
Spaniens um den Abschluß eines Bündnisses, und vorzüglich kehrt
1J Vergl. »ach im Zürcher Tischenboch ron 1901 von T. Schieß: .Bullingers
Bereitungen zur Familie Saht«.
CQRWU
BuHingers Korrespondenz mit den GrtubundDCrn, ling. v. T. Schie». II. III 169
in den Briefen von 1564 diese Frage unaufhörlich wieder. Mit großer
Besorgnis blickt Fabricius auf die Katholiken im Gebiete des oberen
Bundes und daran anknüpfend mit den Glaubensgenossen in den fünf
Orten der Urschweiz. Die gefährdete Stellung der Reformierten im
Tale Misocco, wo zwar Beccaria von 1559 an zu wirken vermochte,
die Anfechtungen der Gemeinden im Veltlin. dem immer wieder die
Einrichtung einer Jesuitenschule bevorzustehen schien, geben ihm zu
Befürchtungen Anlaß, und ebenso vermag Salis, der bis 1561 als
Kommissar in Chiavenna amtete, über die Zustände in diesen Unter-
tanengebieten der Bündner zu berichten. Daneben litt noch die Ge-
meinde in Chiavenna unter bedenklichen dogmatischen Zwistigkeiten,
deren Erwähnung in zahlreichen Briefen von 1561 wiederkehrt. Eine
Sache, die Fabricius mit nachdrücklichem Eifer betrieb, war der 1558
bis 1561 angestellte Versuch, das Bistum Cur zu säkularisieren, der
in Bullinger schwere Zweifel erregte, wie denn ja auch eine Durch-
führung sich als unmöglich herausstellte; immerhin warf darauf der
1565 ausbrechende Streit über die Neubesetzung des durch Tod er-
ledigten Bistums neuerdings heftige Zwietracht in das ohnehin er-
regte Land. Denn in dem im gleichen Jahre wegen des Abschlusses
des französischen Bündnisses entzündeten Engadiner Aufruhr ge-
schahen Gewaltsamkeiten, unter denen nicht zum mindesten Bullingers
Korrespondent. Salis zu leiden hatte. Neben diesen wichtigen politi-
schen Dingen stehen jedoch wieder anmutige gegenseitige Aeuße-
niDgen persönlicher und freundschaftlicher Beziehungen — wehmütig
stimmt 1566 in der Zeit der immer mehr überhand nehmenden, in
das Haus des Fabricius einbrechenden Seuche des Brief Schreibers
klare Voraussicht, im letzten Briefe vom 31. August, daß auch an
ihn bald die Reihe kommen werde — , oder es ist von literarischen
Arbeiten die Rede, und Fabricius setzt in Cur seine der Natur-
forsebung zugewendeten Studien fort und geht einmal einen ganzen
Tag auf die Berge, um für seinen Lehrer, den großen Zürcher
Konrad GeCner, seltene Pflanzen zu suchen.
Mit dem dritten Teile tritt die Korrespondenz in die Jahre ein,
in denen ein anderer in Cur tätiger in Zürich herangebildeter Geist-
licher mit Bullinger in regem Verkehr steht. Tobias Egli war ein
Zögling des Fabricius gewesen, als derselbe das Amt des Pädagogus
am Alumnat der Zürcher Fraumünsterschule bekleidete. Nachdem er
nachher, 1561, wegen seines Glaubenseifers von den Katholiken ver-
folgt, von der Pfarrstelle aus Frauenfeld hatte weichen müssen, kam
er, da die Davoser den Zürcher Rat um einen tüchtigen Prediger
baten, nach Graubünden, so daß er ferner in den Briefen des Fa-
bricius viel erwähnt wird. Trotz Bullingers Zureden verließ er je-
12«
con.
170 Gutt. gel. Am. 1000. Nr. 2
doch 1565 Davos, wurde aber schon 1000. nach Fabricius' Tod, als
dessen Nachfolger, aus Zürich den Curern zugeschickt Kgli war an-
fangs so ungern in seiner neuen Tätigkeit, daß er gegenüber Bullinger
Monate lang schwieg und erst nach einer nachdrücklichen Ermahnung
die früher von Fabricius geführte Berichterstattung in der Mitte von
1567 neu aufnahm, bald dann so eifrig, daß, wären alle seine Briefe
erhalten, das Quantum hinter jenem Briefwechsel nicht zurückstände.
Doch schreibt der Herausgeber den Briefen Kglis eine >ermüdende
Weitschweifigkeit« zu, und ebenso ist er der Ansicht, daß Egli in
seinem hitzigen Temperament, seinem reizbaren, rechthaberisch pedan-
tischen Wesen es weniger als sein Vorgänger verstanden habe, den
ihm entgegentretenden, von ihm heftig beklagten Widrigkeiten die Spitze
zu bieten. Egli starb noch vor Bullinger, 15. November 1574, jeden-
falls als ein Opfer der Pest. Neben Egli stehen als namhafter reprä-
sentierte Korrespondenten noch Ulrich Campell, der Geschichtschreiber
Graubündens, dessen Werk früher, in Bd. VII— IX, 1884—1890, in
diesen >Quellen zur Schweizergeschichte« herausgegeben worden ist.
Nachdem Campell im Unterengadin, seiner Heimat, erfolgreich für
die Reformation gewirkt hatte, kam er 1570 nach Cur und war da
bis 1573, wo er sich durch Mißgriffe unmöglich gemacht hatte, neben
Egli tätig. Von Hubenschmid, der 1575 an Egliß Stelle trat, sind
nur wenige Briefe vorhanden, und man weiß überhaupt nicht viel von
seiner wahrscheinlich bis 1595 sich erstreckenden Tätigkeit in Cur.
Der Abstammung nach Bünden angehörig sind der schon in Bd. I
vielfach genannte Rektor der Curer Nicolai-Schule Pontisella, der
1574 Marl», und dessen Nachfolger Johann Baptist Müller, weiter der
von Bullinger sehr geschätzte Bürgermeister von Cur, Stephan
Willi, Herkules von Salis, neben dem auch Friedrich von Salis mit
Bullinger in Verkehr blieb. Der Neapolitaner Centulus stand von
1567 an der Kirche von Chiavenna vor, wo er aber auch durch die
nicht aufhörenden Streitigkeiten aller Art Anfechtung erfuhr, so von
einem anderen Italiener Sylvius, der ihm selbst als Prediger der Ge-
meinde auf dem Berge von Sondrio, im Veltlin, nachgefolgt war.
Von dem französischen Gesandten Pierre de Grantrye, seit 1 566 durch
sieben Jahre Vertreter bei den drei Bünden nach Bellievre, liegt nur
ein einziger Brief vor.
So sind im wesentlichen in diesem Bande blos Bullinger und
Egli in dauerndem Verkehr. Von jenem sind 180, von diesem etwas
über 210 Briefe abgedruckt, abermals vielfach nur in der Form von
Regesten.
Auch hier wieder nimmt die gegenseitige Mitteilung von Nach-
richten aus dem Ausland einen breiten Raum ein, und ebenso reichen
COVHi IL UMIVERSITV
Buüiagers Korrespondenz mit den Gr»ubündnern, hreg. t. T. Schiea«. II. III 171
im Bd. II behandelte Angelegenheiten, so die Zänkereien in der Ge-
meinde Chiavenna, der Streit über die Besetzung des bischöflichen
Sitzes von Cur, in diesen Zusammenhang hinüber. Aber andere neue
Dinge ziehen die Aufmerksamkeit auf sich, 1568 dio Entführung des
Predigers Franciscus Cellarius, der Veltliner Gemeinde Morbegno,
und seine Auslieferung an die Mailänder Inquisition, ebenso 1568
und weiterhin die Frage über die Werbung für den Kriegsdienst in
Frankreich. 1570 beginnt die peinliche Spannung zwischen Egli und
seinem Kollegen Gantner, dem Pfarrer an der St. Regula-Kirche zu
Cur, an dessen Stelle dann Campell gewählt wird; aber damit
hören die von jener Seite in das Werk gesetzten Umtriebe nicht
auf. Vollends jedoch stellt sich mit dem Jahre 1571 die Angelegen-
heit des Dr. Johannes Planta, des damals mächtigsten Mannes im
Lande, gegen den Egli und Campcl) als Ankläger auftraten, weil
eine päpstliche Bulle ihm weitgehende Rückforderun gsansprüche auf
eingezogenes Kirchengut einräumte, ganz in den Vordergrund, in mehr-
fach viele Seiten füllenden Briefen Eglis. Die Sache ging mit Plantas
Hinrichtung am 31. März 1572 zu Ende. Nach der Bartholomäus-
nacht ist von Versuchen die Rede, die Handlungsweise König Karls IX.
zu rechtfertigen, im Zusammenhang mit Werbungen für Frankreich;
den Umtrieben des französischen Gesandten stellen sich die refor-
mierten Prediger entgegen. 1573 folgte danach neue Beunruhigung,
ein abermaliges tumultuarisches Strafgericht, bis endlich 1574 der
sogenannte Dreisiglerbrief durch strenges Verbot aller Zusammen-
rottungen die Ruhe herstellte; und endlich wies Egli nochmals den
erhobenen Vorwurf zurück, daß die Prediger auch bei dieser Bewe-
gung die Hand im Spiele gehabt hätten. Ein letzter sehr ausführ-
licher Bericht Eglis, — vom 30. Juli 1574 — verbreitet sich über den
großen Stadtbrand in Cur. Nach Eglis Tode übernahm Hubenschmid
in Bullingers letzter Lebenszeit die Neuigkeitenmitteilung; er ging
dabei in der Anordnung der Nachrichten aus Italien ganz besonders
systematisch ordnend vor. — Neben diesen politischen Dingen gehen
auch, zwar seltener, litterarische Fragen. Campell schreibt einmal,
1571, über seine Vollendung der rätischen Topographie. Bullinger
ermuntert den jüngeren Pontisella, der provisorisch in die Stellung
de« im Frühjahr 1574 verstorbenen Vaters an der Schule eingetreten
war, in einem sehr bemerkenswerten Briefe (S. 522—527), eine
Bündner Geschichte zu bearbeiten, mit Erteilung von Ratschlägen.
Eine Beilage enthält einen Bericht Eglis un die reformierten
Graubündner Pfarrer vom 7. Januar 1572. Am Schluß von Bd. UI
folgt das alphabetische Register über alle drei Bände. Verzeichnisse
der Briefachreiber sind Bd. II und Bd. III gesondert beigegeben. Die
corwü uHivnwrr
172 Gott. gel. Ani. 1000. Nr. 2
bei jedem Stücke am Rande gedruckten Nachweise zeigen die Fund-
orte der Briefe an; es sind das die Abteilung Ell des Zürcher
Staatsarchivs, ferner A 248 {Einzelakten, Graubünden), während die
Sammlungen der Zürcher Stadtbibliothek — Hottinge r-Sauimlung,
Simmler-Saramlung — in viel geringerem Umfang heranzuziehen
waren.
Auch zu diesen Banden fUgte der Herausgeber in der >Einleitung<
Personalnotizen über die Briefschreiber, von denen besonders in
Bd. II die Schilderung des Fabricius zu einer einläßlichen Biographie
erweitert ist Dann aber hat er außerdem in Bd. 111 nochmals
S. XXXIV ff. — >Bullingers Einwirkung auf Graubünden« zusammen-
fassend gewürdigt und ganz besonders — S. XLI — CXX — hierzu
noch eine >Uebersicht über die Reform ationsgeßch ich te Graubündens<
beigesteuert, die mit ihren steten Hinweisen auf die abgedruckten
Briefe und mit ihren Übrigen Angaben der Litteratur, in den Noten,
die erwünschteste Vergleichung darbietet. Schiess erweist Bich darin
als gründlichster Kenner dieser interessanten Periode rätischer Ge-
schichte.
Bd. II der Ausgabe ist vom Editor zum U. Dezember 1905 Dr.
Hermann Wartmann, dem nunmehrigen Ehrcnmitgliede des Gesell-
schaf tsrates, bei Vollendung des 70. Jahres gewidmet, in wohl ver-
dienter Weise: denn seit 1877, fast von Beginn der Herausgabe der
>Quellen zur Schweizergeschichtec an, ist die Leitung des Unter-
nehmens in der festen Hand des wohlerfahrenen St. Galler Historikers
gewesen. Mit dem Abschluß der Schieflachen Edition — in diesem
Bd. XXV — erreicht die erste Serie der »Quellenc ihr Ende. Nach
einem erweiterten Plane wird von 1907 an eine neue Serie folgen').
Zürich G. Meyer von Knonau
lleioricli Brcnnwalds Seh weizerebronik, lirs. von Kodulf Luglnbubl.
Kreter Band. Hasel, Verlag der Basier Buch- und Antiiiuariatsbandlnng, tot*
mala Adolf Oeering, 1008. (Quellen .ur Schweizer Geschichte, hrs.
tod der Allgemeinen Gescbicbtsforschenden Gesellschaft der Schweiz. Neue
Folge- I. Abteilung: Chroniken. Band I.)
Von der oben , angekündigten Neuen Folge der Quellen zur
Schweizer Geschichte liegt ein erster Band vor, herausgegeben von
Rudolf Luginbühl in Basel , der an der ersten Serie mit Band
1) VergL im «Anzeiger für schweizerische Geschichte-, Bd. X, S. 182 ff., die
Eröffnungsrede des Unterzeichneten für die 1906 abgehaltene .1 ah re* versammlang
der Gesellschaft.
FliUNWERSlTY
Heinrich Brennw&lds SchweiurchroDÜt, hreg. von R. Lnginbübl. I 178
XI und XII, 1891, beteiligt gewesen war, einem Beitrage zur neueren
Geschichte der Schweiz: >Aus Philipp Albert Stapfers Briefwechsel <.
Der letzte Propst des im Zürcher Gebiet liegenden Chorherren-
stiftes Einbrach, Heinrich Brennwald, der 1525 sein Stift an den Rat
von Zürich Übergab und 1551 starb, widmete sich geschichtlichen Ar-
beiten und forderte insbesondere auch seinen Schwiegersohn, den
Chronisten Johannes Stumpft", zu solchen auf. Brennwalds > Eidge-
nössische Chronik < war bisher ungedruckt und erscheint hier aus dem
auf der Zürcher Stadtbibliothek liegenden Manuskript zum ersten Mal.
Der in diesem Bande vorliegende Teil enthält, von S. 343 an,
auch den Anfang des zweiten Teiles der Chronik; dessen Schluß, so-
wie das Nachwort Über den Verfasser und sein Werk, wird, nebst
dem Register, der zweite Band bringen.
Der Chronist beginnt mit den Helvetieru und Cäsar, schiebt dann
sogleich lange Listen der >herren<, die in Helvetien »geregiert hand«,
des gesamten Adels (S. 16—65), ein und verbreitet sich im weiteren
über die Geschichte von Zürich von der ersten — ganz fabelhaft vor-
gebrachton — Stiftung an, wobei sie bei den Gotteshäusern das Stift
Einbrach (S. 06—102) einläßlich einrührt; auch bietet die Geschichte
Zürichs den Anlaß zur Einflechtung der Geschichte der deutschen
Könige von Rudolf an, und andernteils flicht der Chronist (S. 108
bis 118) Ratslisten ein, die freilich 110 Jahre zu früh einsetzen. An
die bis zum Jahre 1351, dem Jahre des Beitritts Zürichs zur Eid-
genossenschaft, geführte Geschichte der Stadt schließt sich (S. 199 ff.)
diejenige der Städte Bern und Luzern, woran sich die Kapitel über
die Urschweiz und die weiteren sich an die Eidgenossenschaft an-
schließenden Orte anfügen. Der Text schreitet da für St Gallen und
Appenzell bis zum Jahre 1489 vor.
Der >ander Teil < dagegen beginnt dann wieder mit dem Jahr
1332, dem Beitritt Luzerns zum Bunde der Waldstatte, und von da
an ist die eidgenössische Geschichte im Zusammenhang durch das 14.
Jahrhundert und in das folgende hinein erzählt. Das hier schon da-
von Abgedruckte reicht bis 1436.
Der Herausgeber begleitet seine Edition mit einem sehr ein-
gehenden, oft auch auf einzelne kritische Fragen eingehenden Kom-
mentar, sowie mit Litteraturan gaben.
Auf die Frage der Abhängigkeit des Chronisten von seinen
Quellen ist in diesen Anmerkungen Bchon vielfach hingewiesen. Sehr
weitgehend ist Brennwald von Hartmann Schede], den er auch in
einer Kapitelüberschrift (S. 144) als >Nürenbergische Chronik< be-
zeichnet, abhängig. Von schweizerischen Werken benutzte er vorzüg-
lich den Luzerner Chronisten Etterlin, für Bern Justinger, für die
[UUNWERSTY
174 Gott gel. Am. 1909. Nr. 2
Urechweiz und ihre Befreiungsgeschichte die 1872 in den GGA.
(Stück 10) besprochene Schrift >Vom Herkommen der Schwyzerc
(vergl. S. 258 n. 3, daß Brennwald der erste Chronut war, der dieses
Buch fast wörtlich seinem Werke einverleibte). Für die zürcherischen
Dinge stützte sich Brennwald auf ein Schriftwerk, dessen Bedeutung
für die vorliegende Frage erat nach Drucklegung des Bandea zu Tage
getreten ist. Wie der mit der Katalogisierung der Manuskripte der
Zürcher Stadtbibliotliek beauftragte Verfasser des Buches >Novara
und Dijon« (Zürich, 1907), Dr. Ernst Gagliardi, in seiner Abhandlung
im > Jahrbuch für schweizerische Geschichtec, Band XXX IH (1908),
betitelt: >Die Zürcher Chronik des Fridli Bluntschli«, darlegt, ist
Kodex S 396 der Bibliothek die Grundlage des Brenn wal dachen
Textes für die Abschnitte Über Zürich. Den Ausgangspunkt für die
Zürich betreffenden historischen Tatsachen bildet selbstverständlich
die in den GGA. von 1901 in Nr. 7 besprochene, durch Dierauer
veröffentlichte Zürcher Chronik, und deren Angaben hat diese von
Uagliardi hervorgezogene Erzählung an zahlreichen Stellen noch in der
zuverlässigen Gestalt herübergenommen, während Brennwald an deren
Stelle die irrige Tradition aus dem Material des früher durch Henne
unter dem unrichtigen Namen Klingenberg edierten Chroniken Inhaltes
einsetzte. Aber auch in dem, was Brennwald der durch Gagliardi
behandelten Chronik entnimmt, hat er neben wörtlichen Anlehnungen
vielfach Veränderungen, Erweiterungen eintreten lassen, die den
wahren Sachverhalt verhüllen und zu Irrtümern Anlaß geben. Mit
vieler Wahrscheinlichkeit legt Gagliardi dar, daß man in dieser neu
aufgefundenen Chronik das längst vermißte Werk des Fridli Bluntschli
(vergl. G. von Wyß, Geschichte der Historiographie in der Schweiz,
S. 188 u. 217) vermuten dürfe.
Noch muß bemerkt werden, daß zu dem zweiten Bande der
Edition der Brenn wal dachen Chronik eine Reihe von Berichtigungen
zur Form des schon gedruckten Textes zu bringen sein wird.
Zürich G. Meyer von Knonau
Für die Redaktion verantwortlich: Prof. Dr. Eduard Schwärt* in O&tüogen
COßNEtl UNNERSlTY
Nr. 3 März 1909
E. Nriiniin, Utelligeni and Wille. Leipiig 1908, Quelle 4 Meyer.
293 S. 3.80 M.
Man hat ea den Vertretern der experimentellen Psychologie oft
Torgehalten, daß sie sich fast lediglich mit ganz elementaren seeli-
schen Vorgängen abgäben und daß sie darum nur ausnahmsweise zu
Ergebnissen gelangten, die sich in den Geisteswissenschaften oder im
praktischen Leben verwerten ließen, da die psychischen Erschei-
nungen, mit denen wir es hier zu tun hätten, viel zu kompliziert
seien. Ja man prophezeite wohl, die mühselige analytische Arbeit
der experimentellen Psychologie mit ihrer künstlichen Isolierung
dessen, was in Wirklichkeit zusammengeht, werde nie dazu gelangen,
das Ut&tchlichHche Seelenleben mit seinen zahllosen, viel ver-
schlungenen Fäden zu überschauen. Derartige Bedenken zu zer-
streuen ist das vorliegende Buch Meumanns in hervorragendem Maße
geeignet Es erbringt durch die Tat den Beweis, daß die experi-
mentelle Psychologie schon in ihrem gegenwärtigen Entwicklungs-
stadium unsere Einsicht zu fördern vermag für die Lösung so be-
deutsamer praktischer Aufgaben wie Menschenbeurteilung, Erziehung
und Selbsterziehung, und daß sie bereits geeignet iBt, den Geistes-
wissenschaften als eine ihrer Grundlagen zu dienen. M. fußt in
ßeinen Darlegungen allenthalben auf solchen Ergebnissen der experi-
mentellen Psychologie, die man ohne Uebertreibnng als gesicherte
bezeichnen kann, er dringt aber von hier aus vor zu den höchsten
und verwickeltsten Problemen der Seelenkunde, /um Beleg hierfür
verweise ich besonders auf seine Ausführungen über Talent und
Genie, über die Temperamente, Über gewisse bedeutsame Menschen-
QIU. ,.! AM- IMf.lf.l 13
COßNEtl UNIVERSITY
176 Gott. gel. Anz. 1009. Nr. 3
typen wie den einseitigen Willensmenschen und den Intellektuellen,
den Praktiker und den Gelehrten, den Gedächtnismenschen und den
Denker, den analytisch -kritischen und den kombinatorisch -syntheti-
schen Forscher, über die verschiedenen Formen der Beobachtung,
des Gedächtnisses, der Phantasie, Über das Verhältnis von Intellekt
und Wille zur Weltanschauung.
Man sieht hieraus auch, wie reich der Inhalt des Buches ist,
dabei ist es aber doch durchaus übersichtlich gegliedert und straff
zusammengehalten ; alles dient doch der Hauptaufgabe, die Begriffe
Intelligenz und Wille mit Hülfe der seitherigen experimentell-psycho-
logischen Feststellungen zu klären und zu vertiefen. Diese Aufgabe
ist auch in vortrefflicher Weise gelöst. Ein solches Gesamtuiteil
kann ich aussprechen, wenn ich auch im einzelnen manche Bedenken
vorzubringen habe.
M. hat sachgemäß nicht eine bestimmte Definition der beiden
Begriffe an den Anfang gestellt, sondern diese als Zielpunkt und Er-
gebnis der ganzen Untersuchung gefaßt, nur eine vorläufige Fest-
stellung der zwei Begriffsinhalte soll dem I/eser zur ersten Orientie-
rung und dem Autor zum Ausgangspunkt dienen. M. will diese vor-
läufige Begriffsbestimmung »teils dem Sprachgebrauch, teils den auf-
fallendsten und sichersten Erfahrungen des Lebens entnehmen« (7).
Seine weiteren Ausführungen lassen aber nicht klar erkennen, was er
mit dieser zweiten Erkenntnisquelle hier eigentlich meint. Ich finde,
daß er faktisch nur dem Sprachgebrauch nachgeht und sich an diesem
zu vergewissern sucht über die allgemeine Auffassung von der Be-
deutung der beiden Worte. Wollte er übrigens hier schon auf >Er-
fahrungen< eingehen, d. h. doch wohl auf die Betrachtung der in
Frage kommenden seelischen Phänomene selbst, so würde er damit
bereits Über die vorläufige Bcgriffsfeststollung hinausgehen und in
die eigentliche Untersuchung eintreten ; denn diese geht nun aller-
dings darauf aus, »die Begriffe, Boweit nötig, aus vertiefter Erkenntnis
der Tatsachen heraus zu korrigieren und umzubilden < (8) und sie
damit auch von >Unklarheiten und Widersprüchen * (13) zu befreien.
Die >konventionelle Natur aller Wortbedeutungen*, auf die M. im
Anfang (7) selbst hinweist, läßt er dabei freilich außer Acht, wenn
er z.B. schreibt: >Es gibt kein Wollen ohne Können. Diese
paradox klingende Behauptung erklärt sich dadurch, daß alles, was
man im Volksmund als das .bloße Wollen' bezeichnet, gar kein
wahres Wollen ist, Bondem nur ein Wünschen und bisweilen
sogar nur ein schwärmerisches oder gläubiges Hoffen auf die Ver-
wirklichung eines Zieles« (214). Zutreffender wäre es doch, wenn er
erklärte: es empfiehlt sich für die wissen seh aftli che Terminologie,
coni ERSirr
E. MeomuD, Intelligenz und Wille 177
hier von dem allgemeinen Sprachgebrauch abzuweichen und die Aus-
drücke Wollen and Wünschen klar zu scheiden dadurch, daß wir den
ersteren auf die Prozesse einschränken , die (innere oder äußere)
Handlungen herbeiführen. >Der Wille ist seinem Weilen nach
Herbeiführung einer Handlung< (24): das klingt, als wüßten wir durch
irgend eine mystische Intuition in das verborgene >Wesen< des
Willens, was er sei. Tatsächlich ergibt sich uns aus der > konventio-
nellen Natur aller Wortbedeutungenc, daß es sich bei solchen Aus-
einandersetzungen um eine sehr schlichte Aufgabe handelt. Es gilt
einfach, daß wir uns einigen, welche Art von Vorgängen wir so oder
su nennen wollen. So äußerlich diese Sache auch scheint, so ist sie
doch Tür alle wissenschaftliche Arbeit unentbehrlich, wie man gerade
in der Psychologie oft besonders schmerzlich erfahren muß. Es wäre
nur erwünscht gewesen, wenn M. in seine begriffsklärende Arbeit auch
die Begriffe Verstand und Vernunft, die mit dem der Intelligenz in
so naher Beziehung stehen, einbezogen hätte.
Der Aufhellung der beiden Begriffe Intelligenz und Wille stehen
übrigens gewisse versteckte Schwierigkeiten entgegen, die M. wohl
nicht genügend als solche ins Auge gefaßt hat. Diese Begriffe in
der Gestalt, wie sie im allgemeinen Sprachgebrauch umlaufen, sind
nämlich keine rein psychologischen. Der Begriff Intelligenz zu-
nächst ist vor allem kein rein theoretischer, sondern enthält ein Mo-
ment der Bewertung. Es entspricht darum nicht dem Sprachgebrauch,
wenn M. sagt: Intelligenz ist Denken und Urteilen, und der intelli-
gente Mensch ist der denkende und urteilende Mensch < (157). Ver-
hüllt wird diese Abweichung dadurch, daß wir in der Regel einem
Menschen auch ein Wertprädikat beilegen wollen, wenn wir ihn
einen >denkenden< Menschen nennen. Berücksichtigt man aber, daß
der Sprachgebrauch andererseits das Denken und Urteilen keinem
> normalen« Menschen abspricht, so wären nach jenem Satze M.s alle
Normal menschen auch intelligente« Menschen. So zeigt sich — was
auch in M.s weiteren Ausführungen zur Geltung kommt — daß wir
nicht das Denken und Urteilen schlechthin, sondern gewisse Eigen-
schaften (oder richtiger Grade) der Denkfähigkeit als Intelligenz be-
zeichnen. Und zwar bemessen wir diese Grade nach gewissen
Leistungen, sei es theoretischer oder praktischer, sei es künstlerischer
oder technischer Art. Mit dieser Rücksicht auf die Leistung, die ja
nur als >äußere< von anderen Menschen unmittelbar gewürdigt
werden kann, ist der zweite Umstand gegeben, warum der Begriff
der Intelligenz im allgemeinen Sprachgebrauch kein rein psychologi-
scher ist. M. sucht hier allerdings die vor wissenschaftliche Auf-
fassungs- und Redeweise zu berichtigen, indem er zeigt: nicht alle
13*
COßt. TRSITY
17S Gott gel. Ade 1909. Nr. 3
Leistungen, die muri im gewöhnlichen Leben als Wirkungen der In-
telligenz auffaßt, Bind aus dem > Denken < hervorgegangen, sondern
manche sind Produkte andersartiger psychischer Vorgänge wie be-
sonders von Gedächtnisprozessen, die insofern als Aequivalente der
Intelligenz auftreten. Indem so die Eigenart der Bewußtseinsvor-
gänge selbst und nicht die Leistung als Kriterium für die Anwen-
dung des Intelligenzbegriffes verwendet wird, erhält dieser insofern
einen rein psychologischen Inhalt. Dagegen bleibt die Rücksicht auf
die Leistung (auch die außerpsychischc Leistung) bestehen, ja sie
tritt gegenüber der populären Begriffsfassung noch mehr in den
Vordergrund in der Definition, die M. von dem Begriff Wille gibt
Dieser wird darin lediglich als Ursache von (inneren und äußeren)
Leistungen bestimmt, er ist > nichts anderes als Intelligenz (oder auf
der niederen Stufe intellektuelle Elemente), die sich in Handlung
umsetzt und mit der das intellektuelle Seelenleben aus seiner reinen
Innerlichkeit zur Wirkung auf die Umgebung heraustritt« (281).
W r ie hier Intelligenz und Wille in die innigste Beziehung ge-
setzt werden, so ist M. überhaupt den Verflechtungen der verschie-
denen »Seelenmächte« mit besonderer Sorgfalt nachgegangen. Dies ist
deshalb wertvoll, weil die populäre Begriffsbildung dem Naiven immer
wieder die Anschauung aufdrängt, als wirkten in der Seele verschie-
dene, für sich gewissermaßen selbständige Vermögen mit- und gegen-
einander — ein Vorurteil, dem freilich M.- Ausdrucksweise hie und
da vielleicht Nahrung geben könnte, da sie in dieser Beziehung etwas
sorglos ist.
In diesen Verschmelzungen und Verwicklungen der seelischen
Vorgänge liegt nun der Grund dafür, daß M. seine Untersuchung
der Intelligenz nicht auf die Behandlung des >Denkens< beschränken
kann. Mit Recht betrachtet er eingehend auch > die Voraussetzungen
und Vorbedingungen« der Intelligenz. Diese sind teils formaler Art
wie Aufmerksamkeit, Uebung und Gewöhnung, teils materialer Art
wie Beobachtungsfähigkeit, Gedächtnis und Phantasie. Es würde dem
Sachverhalt und M.s eigener Auffassung besser entsprochen haben,
wenn sie auch als Voraussetzungen des Willens bezeichnet wären;
denn wenigstens Aufmerksamkeit, Uebung, Gedächtnis und — wie
sich uns noch zeigen wird — Phantasie spielen auch bei den Willens-
handlungen eine höchst wichtige Rolle.
Die »intellektuellen« Vorgänge nun (worunter Beobachtung, Ge-
dächtnis, Phantasie und das »Denken« zu verstehen sind) haben das
gemeinsame Merkmal, daß das Bewußtsein in ihnen auf »Gegen-
stände« (im weitesten Sinne) gerichtet ist, daß es irgend welche Ob-
jekte »meint«, auf sie gewissermaßen abzielt. Die »Aufmerksamkeit«
COHHf li UNWERSTY
E. Meumano, Intelligenz und Wille 17t
dürfte aber wohl am besten als eine Eigenschaft des Gegenst&nds-
bewußtseins gefaßt werden. Ich vermisse bei M. die Charakterisierung
der intellektuellen Prozesse als Phänomene des Gegenstandsbewußt-
seins. Mit diesem Mangel bringe ich es auch in Verbindung, daß
er sich einmal über die Aufmerksamkeit in einer Weise äußert, die
ich als mißverständlich bezeichnen muß. »Die klar bewußten Wahr-
nehmungen und Vorstellungen heißt es S. IG >... sind zugleich
Gegenstand unserer Aufmerksamkeit«. Tatsächlich sind die Walir-
nehuiungs- und Vorstellungsobjekte Gegenstand der Aufmerksam-
keit. Die Wahrnehmungen und Vorstellungen selbst sind es nur,
wenn wir unsere Bewußtseins Vorgänge beobachten; wovon aber hier
nicht die Rede ist.
Als zusammenfassender Terminus für alle eingliedrigen Akte
des Gegenstandsbewußt£eins (im Unterschied von den zweigliedrigen
wie den Urteilsakten) dürfte sich übrigens der Ausdruck »Vor-
stellung« empfehlen. Freilich legt der Sprachgebrauch auch nahe,
das Wort auf die anschaulichen Vorstellungen (der Wahrneh-
mung, des Gedächtnisses und der Phantasie) einzuschränken und
diese damit den unanschaulichen (den «Begriffen«) entgegen zu
setzen. Aber oft ist es zweckmäßig, einen Ausdruck zu haben, der
beide Klassen umfaßt, und darum erscheint es ratsam, »Vorstellung«
auch in dieser weiteren Bedeutung zu gebrauchen. Auch M., der
den Terminus »Vorstellung« ausdrücklich auf die »rein anschauliche
inhaltliche Vergegenwärtigung, das innerliche Sehen oder Hören des
Vorstellungsinhaltes« einschränkt (152 f.). kommt doch unwillkür-
lich dazu, ihn auch in weiterem Sinne zu verwenden. So bezeichnet
er die »Vorstellung« des Ziels als notwendigen Bestandteil der
Willensbandlung (184 u. ö.), aber die »allgemeinen« Ziele, die per-
sönlichen Ideale und unpersönlichen Grundsätze, die (wie M. 202 ff.
treffend darlegt) bei höherer Willensentwicklung unser Handeln immer
mehr beherrschen, brauchen doch offenbar durchaus nicht stets an-
schauliche Vorstellungen zu sein, können es oft wohl garnicht sein.
Eine Zwischenbemerkung über den Terminus »anschaulich« mag
hier gestattet sein. Daraus daß M. dies Wort durch den Hinweis auf
Sehen und Hören erläutert, glaube ich schließen zu dürfen, daß er es
in gleichem Sinne gebraucht wie ich in meinein Buche »Empfindung
und Denken« (Leipzig 1908; vgl. besonders S. 78). Es ist in der
Tat kaum möglich, den Terminus in anderer Weise zu erläutern als
durch den Hinweis auf die Eigenart der Gesichtswahrnehmung in
erster Linie, auf die sich ja auch der Ausdruck ursprünglich bezieht.
Es ist damit gemeint, daß der (iegenstand dieser Wahrnehmung ver-
möge ihres Einpfindungsbestands sicli als etwas sozusagen leibhaftig
COfiNEUUNIVfRaiY
180 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 8
Greifbares, deutlich und sicher Erfaßbares darstellt. Aehnliches wie
für die optischen Empfindungen gilt für die meisten anderen Emp-
findungsklassen. Eine Schwierigkeit für die Verwendung des Terminus
zur Abgrenzung der Empfindungen (und ihrer Reproduktionen) über-
haupt gegen andere Bewußtseinselemente liegt nur darin, daß die
kinästhe tischen und manche Organempfindungen den eben beschrie-
benen Charakter von > Anschaulichkeit < in weit geringerem Grade
zeigen. Immerhin dürfte dieser Uebelstand zu ertragen sein und
sich der hier erörterte Gebrauch des Terminus > anschauliche eher
(durch seinen Zusammenhang mit dem allgemeinen Sprachgebrauch)
empfehlen, als eine andere Verwendung des Wortes, gemäß der jede
auf Einzelnes bezügliche Vorstellung als >anschaulich< bezeichnet
wird.
Vor allem aber ist es wichtig, diese beiden Bedeutungen aus-
einander zu halten. Gewiß wird alles, was vermöge erlebter Emp-
findungen als >anschaulich< sich darbietet, »Einzelnes« sein; aber es
braucht nicht umgekehrt alles >Einzelne< für uns >anschaulich< zu
sein. Wenn man z. B. innerhalb der Bewußtseins Vorgänge neben den
Empfindungen »wahrnehmungsflüchtige« (und insofern »unanschau-
1iche<) >Funktionen< oder >Aktec (des Denkens und etwa auch des
Fühlen8 und Wollens) anerkennt, so würde das Erleben solcher etwas
»Einzelnes«, aber doch nichts >Anschauliches« sein (abgesehen von
den etwa begleitenden Empfindungen). Endlich dürfte es auch möglich
sein, einen (physischen oder psychischen) Gegenstand, der seiner Be-
schaffenheit nach anschaulich vorgestellt werden kann, doch bloß in
unansebaulicher Weise zu >meinen<-
Bei den vielen Bedeutungen, die der Terminus >Vorstellung<
ohnehin hat, ist es natürlich auch diskutabel, ihn auf die »anschau-
lichen« (eingliedrigen) Akte des GegenBtandsbewußtseins einzuschränken
und die > unanschaulichen < als >Begriffe< oder »Gedanken« zu be-
zeichnen. Die Hauptsache bleibt bei dem allen, daß man über die
sachlichen Unterschiede sich klar ist und daß man die einmal ge-
wählte Terminologie festhält. Gerade letzteres dürfte aber (wie ge-
zeigt) bei M. hier nicht der Fall sein. Daß er aber den Terminus
>Vorstcllung< nicht in jener engeren Bedeutung festzuhalten ver-
mag, legt doch auch wieder den Gedanken nahe, daß es nicht rätlich
ist, ihn lediglich auf die anschaulichen« Akte des Gegenstand sbe-
•wußtseins zu beschränken.
Nicht minder dürfte M. die Bedeutung des Terminus >?hantasie<
in unzweckmäßiger Weise einengen. Er definiert: »Phantasie ist
kombinierende Vorstellungstätigkeit, bei welcher die Vorstellungen
als solche der Zweck und das Ziel der inneren Arbeit werden« (127).
COMtüi UNNERSiTY
E. Meumaoo, Intelligenz und Wille 161
Damit ist zunächst gesagt, daG nur anschauliche Vorstellungen
zu der Phantasie zu rechnen seien. Dieses Merkmal ist schon mit
M.s Definition der »Vorstellung« gegeben. Kr bezeichnet es zwar
bei der Begriffsbestimmung der Phantasie als »weniger wichtig«, aber
er hält doch ausdrücklich daran fest, wenn er z.B. bemerkt: >Das
Denken arbeitet mit den bestimmt formulierten Begriffen «,
(tut es das übrigens immer?!] »die Phantasie mit der anschaulichen
Vorstellung!« (147). Aber das Merkmal der Anschaulichkeit läßt
sich für die Phantasievorstellungen nicht aufrecht erhalten, wenn
man daran denkt, welche Rolle die »Phantasie« im wissenschaftlichen
und philosophischen Denken spielt. M. Belbst deutet gelegentlich
(145) darauf hin, aber es hatte sich dies noch leicht eindrucksvoller
ausführen lassen. Sind ja doch die Objekte der Idealwissenschaften
wie z. B. der reinen Mathematik, ferner die Theorien und Hypo-
thesen der Real Wissenschaften — psychologisch betrachtet — vielfach
Phantasiegebilde, nicht minder auch die Ziel- und Idealvorstellungen
des Wollen« '). Sehen wir aber in dem allen (wie es auf Grund des
Sprachgebrauchs und der sachlichen Uebereinstimmungen rätlich sein
dürfte) Betätigungen der »Phantasie«, so können wir auch das Merk-
mal, welches M. in der angeführten Definition als wesentlich be-
zeichnet, nicht als solches anerkennen. Bei allen diesen seelischen
Betätigungen sind nämlich die Phantasievorstellungen (mögen sie nun
anschauliche oder unanschauliche sein) nicht Selbstzweck, sondern
sie dienen der Erkenntnis oder Verwirklichung irgend welcher anderer
Ziele. Ja selbst für die Arbeit der Künstler (an die M. bei seiner
Begriffsbestimmung ausschließlich denkt) ist das Phantasiegebilde doch
wohl meist nicht eigentlich Selbstzweck, sondern Mittel und zugleich
leitendes Vorbild für die Gestaltung des Kunstwerkes. —
Als charakteristisch für das eigentliche »Denken« nennt M. mit
Recht eine »eigenartige beziehende Tätigkeit, durch welche
zu der bloßen Aufeinanderfolge der Vorstellungen in unserem Geiste
eine neue und eigenartige Arbeit der Seele hinzutritt, bei welcher
die Vorstellungen in bestimmter Form aufeinander bezogen werden«
(151 ff.) 1 ). Die anschaulichen »Vorstellungen« dienen dem Denken
nur als »Mittel- und Anknüpfungspunkt oder Ausgangspunkt für
1) leb vorweise dafür auf die Ausführungen von Heinr. Maier, »Psychologie
des emotionalen Denkens« (Tübingen 1908), besonders S. 282 — 318. Cebrigens
kommen auch zahlreiche Bemerkungen des 4. und 5. Abschnittes in Betracht.
2) Ich bezweifele allerdings, daß mit der Konstatierung dieser «beziehenden
Tätigkeit*, das «Denken* (sofern wir es mit ■•Urteilen« identifizieren) aus-
reichend charakterisiert ist. Ich norde auf die Frage weiter unten zurück-
kommen.
COHNEU UNIVERSJTY
IM Gott. g«l. An- 1909. Kr. 3
die Aufsuchung von Beziehungen« wie der >Gleichheit, der Aehn-
lichkeit, der Verschiedenheit, der Ueber- und Unterordnung, der Ein-
ordnung in andere Beziehungszusammenhänge, oder Beziehungen von
Abhängigkeit, Grund und Folge, Ursache und Wirkung u. dgl. m.<
(153). Indem das Denken diese Beziehungen zusammenfaßt, > bildet
es an Stelle der Vorstellungen ganz andersartige Elemente«,
> die wissenschaftlich definierten Begriffe, die überhaupt nicht mehr
eigentlich anschaulich vorgestellt, sondern nur in Form von defi-
nierenden Urteilen oder Sätzen entwickelt werden können« (153). Ich
möchte hier aber betonen, daß die neuern Untersuchungen der Denk-
vorgänge dies mit Sicherheit gezeigt haben, daß auch bei Worten,
von denen wir durchaus keine wissenschaftliche Begriffsbestimmung
zu entwickeln vermögen, die Bedeutung in ganz un anschaulicher Form
gewußt sein kann. Es erscheint darum als ganz zweckmäßig, auch
diese Bedeutungsvorstellungen als »Begriffe« zu bezeichnen, etwa ge-
nauer als »verwissenschaftliche« Begriffe.
Ob »Begriffe« steta der Anknüpfung an eine Wortvorstellung
(die als solche ja etwas »Anschauliches« ist) bedürfen oder auch ohne
solche im Bewußtsein vorkommen können, das sehe ich noch als eine
offene Frage an, über die ich mich in meinem Buch »Empfindung
und Denken« (S. 100 — 110) naher ausgesprochen habe.
Jedenfalls scheint es mir leicht zu Mißverständnissen zu führen,
wenn M. als »Trager und Ausgangspunkte« der Denkbeziehungen (die
für ihn den Inhalt der Begriffe bilden) die Worte nennt (154). Das
würde doch im eigentlichen Sinne nur für das Denken des Sprach-
forschers gelten, der die Worte selbst zum Gegenstand seiner Unter-
suchung macht und sie dabei mannigfach in Beziehung setzt. Gegen
die Ansicht aber, daß der gesamte Begriffsinhalt nur aus »Bezie-
hungen« bestehe, spricht, daß doch alle Beziehungen »Beziehungs-
punkte« voraussetzen, also irgendwelche direkt gemeinten Objekte 1 ),
die in Beziehung gesetzt werden. Das direkte »Meinen« von Ob-
jekten dürfte aber auch in unanschaulicher, also »begrifflicher« Form
Torkommen. —
Den Ausdruck »Willenshandlung« schränkt M. ein auf diejenigen
psychischen Vorgänge, in denen mindestens die folgenden Momente
unterscheidbar sind: 1) die Zielvorstellung, 2) das zustimmende Urteil
zu dieser, 3) das Herbeiführen der auszuführenden Handlung durch
diese beiden Elemente und dos Bewußtsein ihrer Herbeiführung (lö8).
Daß die Bewcgungsvorstellungen und die Gefühle lange nicht die Be-
deutung für die Willenshandlungen haben, die man ihnen vielfach
1) In solchen können natürlich durch spätere Denkakte selbst wieder >Be-
rieliungen« konstatiert werden.
CORNELL UNWHtarf
E. Meumann, Intelligent und Willp 1Ö3
zugeschrieben hat, betont er mit Recht. Er selbst legt allen Nach-
druck darauf, daß die ganze Willenshandlung uns nur verständlich
werde, »wenn wir sie unter dem Gesichtspunkte der Assoziation
zwischen Motiven und Handlungen und der reproduzierenden Wirk-
samkeit eines Motivs (oder einer Summe motivierender Vorgange)
betrachten< (201). Unter Motiven oder Motiv versteht er dabei —
abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch — »alle die Vorgänge,
welche die Handlung herbeiführen« (214). Ist so die Verbindung von
Motiv und Handlung eine Assoziation und die Herbeiführung der
Handlung durch das Motiv ein Iteproduktionsvorgang, so können die
wohlbekannten Gesetze der Assoziation und Reproduktion auf die
Willenshandlungen angewendet werden. Dadurch fällt auf diese neues
Licht; auch erfährt die Psychologie damit eine bedeutsame Verein-
fachung. Eine solche erzielt M. auch dadurch, daG er überhaupt alle
BewuGtseinselemente, die sich bei der Willenshandlung unterscheiden
lassen als »gleichartig«, als »intellektuell« auffaßt (217); wobei frei-
lich dieser Terminus nicht definiert wird. Die »Motive* nämlich
können nach ihm nur bestehen aus Vorstellungen (einschließlich Be-
wegungsvorstellungen), begrifflichen Elementen, Urteilen und Ge-
fühlen (die er als Verschmelzung von Urganempfindungen auffaßt)'),
and aus dem gleichen Material setzen sich die »Handlungen« für
das Bewußtsein zusammen; nur auf der physischen Seite besteht
hier eine Verschiedenheit, insofern sich sensorische und motorische
Innervationsprozesse assoziieren. M. schließt sich also den Psychologen
an, die in dem Wollen keine besondere Art von Bewußtseinselementen
finden. »Das Wollen ist seinem Wesen nach nichts anderes als in-
tellektuelle Vorgange, die sich in Handlungen umsetzen« (274 f.).
Auch die »Zustimmung« zu der Zielvorstcllung, in der M. ein not-
wendiges Element der Willenshandlung sieht, rechnet er ausdrücklich
zu den intellektuelleu Prozessen (256). Hier ist nun freilich ein
Punkt, über den näherer Aufschluß erwünscht wäre. M. nennt diese
»Zustimmung« gewöhnlich (z.B. 186, 187 u. ö.) »zustimmendes Ur-
teil«. Er nimmt also wohl an, daß das damit gemeinte Erlebnis
identisch sei mit dem »Denken« oder »Urteilen«, das er als charak-
teristische Leistung der Intelligenz bezeichnet hat (157). Nun scheint
mir aber das Beziehungserlebnis, das bei der Verbindung von Sub-
jekt und Prädikat stattfindet, von dem der Anerkennung oder Ver-
werfung wohl unterscheid bar zu sein. Gewiß können wir auf beide
1) Auffälliger Weife wird diese Anaich!, für die pich M. auf Grund neuerer
pathologischer Beobachtungen mehrfach (317, 276, 290) mit »Her Bestimmtheit
rrkUn. S. 248 nur als Vermutung angeführt Faktisch dürfte dies dem
gegen wirtigen Stand der Forschung besser entsprechen.
COMT ..['•'■<
164 Gott. gel. Aoz. 1909. Nr. 8
den Namen Urteil anwenden, die Anerkennung kann sich auch mit
der Beziehung in einer für das Bewußtsein untrennbaren Weise ver-
schmelzen, aber nie dürfen doch nicht ohne weiteres gleichgesetzt
werden. Einleuchtend scheint mir doch die Bemerkung Brentanos:
>Man mag Vorstellungen zusammensetzen und auf einander beziehen
wie man will, wie wenn man sagt ein grüner Baum, ein goldener
Berg, ein Vater von 100 Kindern, ein Freund der Wissenschaft: so-
lange und sofern man nichts weiter tut, fällt man kein Urteilt 1 ).
Eine weitere Frage ist, ob das (theoretische) Anerkennen und
Verwerfen, das im Urteil neben dem >Beziehen< konstatiert werden
kann, mit dem Zustimmen und Ablehnen, das bei Willensentschei-
düngen vorkommt, ganz gleichartig ist Sollte nicht auch darin Bren-
tano recht haben, daß er Akte des Gefallen und Mißfallens (und
ähnliche) von dem >Urteilen< unterscheidet. Damit kamen wir frei-
lich zur Anerkennung* einer besonderen Klasse von elementaren
Willonseiiebnisscn, mag diese > Anerkennung« uns bei unserem
natürlichen Streben nach Einfachkeit auch wenig >gefallen<.
Uebrigens bemüht sich M. schließlich doch auch wieder, einen
eigenartigen Bewußtseinscharakter der Willenserscheinungen aufzu-
decken; er findet ihn in der > unmittelbaren Ich-Bedingtheit intellek-
tueller Prozesse« (290). Nur wäre es auch hier wünschenswert ge-
wesen, wenn M. näher erklärt hätte, was er dabei unter dein >Ich<
versteht. Wenn: die psych ophyßiche Persönlichkeit in ihrer Totalität,
so sind doch schließlich alle BewuGtseinsprozesse (zum mindesten
teilweise) unmittelbar durch das >Ich< bedingt Meint M. aber das
IchbewuCtsein, so läßt sich geltend machen, daß ein besonderes Ich-
bewnßtsein nicht bei allen Willenshandlungen im Sinne M.s kon-
statierbar ist, und daß das Ichbewußtsein >schon wegen seiner
gleichbleibenden Beschaffenheit den verschiedenen Willcns-
handlungen gegenüber nicht motivierend wirken kann«*).
Doch noch ein weiteres Bedenken erhebt sich gegen M.s Willens-
theorie, das auch eine gewisse praktisch -pädagogische Bedeutung hat.
M. bezeichnet es als »eine gänzlich falsche und im höchsten Grade
schädliche Ermahnung«, wenn der Erzieher zum Kinde sage: Du
kannst, wenn du willst (217). Das erwecke in ihm die irrige Vor-
stellung, daß es eine Handlung herbeiführen könne, auch ohne daß
1) »Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis« (Leipzig 18S9) S. 15. Ich »er-
weise auch auf die Darlegungen St Wilaseks »Grundlinien der Psychologie«
Leipzig 1906. 8. 76 ff. und S. 379 ff., 353 ff, gegen die ich freilich im einzelnen
manche Bedenken habe, wie ich auch der Urteilsichre Brentanos durchaus nicht
in jeder Hinsicht mich anschließe.
2) Vgl. E. Dürr, Einführung in die Pädagogik. Leipzig 1903. S. 2GG.
_ CORNfllUNfVERSlTY
E. Meumann, Intelligenz and Wille 1S5
8ie erlernt worden sei, d. h. >auch ohne daß eine Assoziation zwischen
Entschluß und Handlung gebildet wurde« (218). Das Kind »könne«
aber auch auf dem Gebiet des Wolfens nur, was es ^ erlernt« habe.
Nun müssen aber doch (wie natürlich auch M. nicht entgeht),
die Assoziationen selbst einmal zuerst gestiftet werden. Die Stiftung
der Assoziationen selbst ist aber auch Willenshandlung. Für diese so
bedeutsame Gruppe von Willensakten, auf der ja aller Fortschritt
beruht, gilt also nicht, daß sie durch Assoziation von Motiv und
Handlung sich erklären, und daß der Eintritt der Handlung eine
Reproduktion sei. Hier haben wir also doch ein Wollen, das etwas
bewirken kann, was es vorher noch nicht »erlernt« hat; und in er-
höhtem Maße gilt dies, wenn schon bestehende Gewöhnungen durch
Bildung von »Gegenassoziationen« (218) beseitigt werden sollen.
Ich möchte dabei nicht in Abrede Btellen, daß jene populäre
Auffassung von dem »freien« Willen, der stets und unter allen Um-
ständen auch ausführen könne, was er wolle, in der Erziehung schäd-
lich wirken kann, sofern sie dazu führt, die Bedeutung von Uebung
und Gewöhnung zu übersehen oder wenigstens zu unterschätzen.
Andererseits darf aber doch nicht unbeachtet bleiben, daß das Be-
wußtsein des Könnens zumeist dem »echten« Wollen (im Sinne M.s)
innewohnt und wo es vorhanden ist, die Ausführung der Handlung
befordert, wie sich bei experimentell-psychologischen Untersuchungen
gezeigt hat 1 ). Der Satz: Du kaunst, wenn du willst, wird darum als
Aufruf zu energischer Kraftanspannung bei der erziehlichen Ein-
wirkung seine Stelle behalten dürfen. —
Zum Schlüsse noch ein Wort über die Darstellung. Sie ist
schlicht und klar gehalten, und das Buch dürfte darum auch für
weitere Kreise der Gebildeten wohl verständlich sein, da speziellere
psychologische Kenntnisse nicht vorausgesetzt werden und vielfach
das Gesagte durch geschickt gewählte Beispiele veranschaulicht wird.
Gießen August Messer
1) Vgl. N. Ach, »Experimentell-psychologische Untersuchungen über den
Willen* in dem >Bericht über den II. Kongreß für experimentelle Psychologie in
Warzburg 1906« (Leipzig I9u7) S. 365 f.
fUUNNERSirr
Gott gel. Am. 1909. Nr. 3
Walter Pol lack , Uebor die philosophiachenGrundl»genderwiBsen-
schaftlichon Forschung, als Beitrag zu einer Methoden politilc. Derlio,
Dümoler, 1907. 154 8,
»Welcher philosophischen Anschauung soll der Gelehrte im Augen-
blick des wissen seh aftlichen Forschens zugetan sein?< In dieser
Krage formuliert Pollack sein Thema. Dabei versteht er unter einer
philosophischen Anschauung nicht einen metaphysischen, sondern einen
erkenntnistlieoretischen Standpunkt, speziell eine Stellungnahme zum
Wahrheitsproblem.
Der wissenschaftlichen Arbeit soll nicht der Glaube an eine ab-
solute Wahrheit zu Grunde liegen. Wissenschaft ist nicht Repro-
duktion von etwas schon Bestehendem, sondern Neuschöpfung. Die
wissenschaftliche Produktion geht von bestimmten, willkürlich zu
wahlenden > Gesichtspunkten« aus und entwickelt daraus nach selbst-
gegebenen Gesetzen ihre Welt. Für jede besondere Disziplin sind
die Gesichtspunkte« andere. Die einzelnen Disziplinen unterscheiden
sich nur durch diese Verschiedenheit der Gesichtspunkte, nicht durch
die Besonderheit der zu behandelnden Objekte. Auch wenn ver-
schiedene Wissenschaften scheinbar >denselben< Gegenstand behan-
deln, darf man nicht glauben, daß ihre Ergebnisse nur neben ein-
ander zu ordnen sind, um die Totalität des Objekts gewissermaßen
durch Zusammenstellung seiner einzelnen Seiten zu bilden. Aber
nicht nur die verschiedenen Wissenschaften sind durch die Verschie-
denheit der Gesichtspunkte grundsätzlich von einander getrennt, auch
innerhalb einer und derselben Wissenschaft sollen alle möglichen Be-
trachtungsweisen möglichst unabhängig von einander entwickelt
werden. Selbst ein Zurückgreifen auf >historische< Standpunkte ist
nicht zu verachten. Keine Gebundenheit an irgend welche Erfahrung,
an irgend welche Wirklichkeit darf die Freiheit der wissenschaftlichen
Produktion beeinträchtigen. Nur immanente Folgerichtigkeit in der
Entwicklung des einmal eingenommenen Standpunktes ist von Ge-
lehrten zu verlangen. »Hypothese und Wirklichkeit sind (allgemein
methodisch) ihrem Wert nach gleich einzuschätzen«. Und mit dem
Glauben an den Unterschied von »Tatsachen« und »Hypothesen« muß
auch der Glaube an die absolute Gültigkeit der Axiome verschwinden.
Das sind die Grundgedanken der Lehre, die Pollack als »hypo-
thetischen Perspektivismus« bezeichnet. Auf die Frage: Warum soll
diese relativistische Auflassung der wissenschaftlichen Forschung zu
Grunde gelegt worden? erhalten wir die Antwort: Weil dadurch der
wissenschaftlichen Arbeit die größtmögliche Freiheit und Gestaltungs-
COBNEU UNfVERSITY
W. Pollack, Ueber die philosophischen Grundlagen der wissen seh aftl. Forschung 187
moglichkeit gesichert wird. Wer diesen Standpunkt als die gemein-
same Basis aller Forscher betrachtet, der kunn privatim immer noch
von dem Glauben an die dereinst zu gewinnende absolute Wahrheit
beseelt sein. Aber der Glaube an die absolute Wahrheit als Grund-
lage der Forschung läßt eine Reihe von Kntwicklungsmöglichkeiten
verkümmern, macht engherzig und intolerant.
Nachdem Pollack diese seine Auffassung in der Einleitung und
im ersten Kapitel seines Buches allgemein entwickelt hat, geht er in
zwei besonderen Abschnitten auf die Philosophie der naturwissen-
schaftlichen und auf die Philosophie der geisteswissenschaftlichen For-
schung ein. Dabei sucht er zu zeigen, daß sich Tendenzen zu dieser
Auflassung des > hypothetischen Perspektivismus c spontan in den
Natur- und Geisteswissenschaften zu regen beginnen, daü gewisse
Methodiker auf beiden Gebieten in der Losung einzelner Spezial-
fragen Ansichten geäußert haben, die nur verallgemeinert zu werden
brauchen, um in die oben dargelegten Gedankengänge überzugehen
und daß die bewußte Anwendung der Grundsätze des hypothetischen
Perspektivismus die Behandlung ganz bestimmter Probleme in Natur-
und Geistes Wissenschaft tatsächlich günstig zu beeinflussen vermag.
Im Schlußparagraphen werden Stellen aus »Nietzsche« angeführt,
in denen dieser als Vorläufer und Prophet der betreffenden Geistes-
richtung erscheint.
Versucht man, zu dieser Darstellung des hypothetischen Perspek-
tivismus Stellung zu nehmen, so hat man sich offenbar zunächst aus-
einander zu setzen mit dem Begriff des »Gesichtspunktes«. Weiter
ergibt sich die Frage, inwieweit die von der Wissenschaft zu wählcndeu
Gesichtspunkte willkürlich angenommen sind und willkürlich ange-
nommen sein können. Ferner wird man sich mit dem Problem der
Gesetzmäßigkeit in der Bearbeitung der Gesichtspunkte beschäftigen
müssen und schließlich ist die Wertfrage aufzurollen, von deren Be-
antwortung es abhängt, ob wir der Pollackschen These von der Gleich-
wertigkeit zwischen Hypothese und Erfahrung und ähnlichen Sätzen
zustimmen werden oder nicht.
Was ist also vor allem ein »Gesichtspunkt«? Darauf antwortet
PoUack: »Unser Gesichtspunkt kann zunächst als eine Gesamtvor-
st^llung charakterisiert werden. Wir dürfen auch sagen: Ein Ge-
sichtspunkt ist eine bestimmte Anschauungsfomi. Die Gesichtsp unkte
spielen in unserm Leben eine große Rolle und zwar nicht bloß vom
.Standpunkt der Methodenlehre sondern auch in anderen Wissens-
zweigen«.
»Die Bedeutung der Gesichtspunkte wird bereits von Ricke rt
teilweise anerkannt, wenn auch noch nicht in ihrer vollständigen
■■■4,, . ,.,. fk-; m
1R8 GOtt gel. Am 1909. Nr. 3
Tragweite gewürdigt. Ihm ist es bereits klar, daQ die Begriffsbildung
von gewissen Prinzipien geleitet wird, der Methodiker hat nach
Rickert die Aufgabe, die die Einzel Wissenschaften beeinflussenden,
ja bestimmenden Gesichtspunkte aufzudecken. Nur so vermag man
methodische Verschiedenheiten zweier Grenzen von Wissenschaften
zu d n ich schauen. Indessen hat er den Gedanken noch nicht bis zu
seiner äußersten Konsequenz fortgesponnen, er spricht daher von
Regriffsbilriung, anstatt von Bildung der Gesichtspunkte. DaQ der
Ausdruck »Begriff« zu seiner fortgeschrittenen Auffassung nicht recht
paßt, hat er selbst empfunden. Dem > Begriff« haftet stets die Vor-
stellung des Allgemeinen an; von Begriffsbildung kann ich also genau
genommen nur auf dem Gebiet der Naturwissenschaft im Rickert-
schen Sinne, nicht aber bei der das Individuelle erfassenden Ge-
schichtswissenschaft im weiteren Sinne reden. Rickert sucht dem-
entsprechend mit der Ausdehnung des Terminus »Begriff« sich zu
helfen. Wer jedoch, wie Rickert, als das Wesen der beiden logi-
schen Prozesse in Natur- und Geschichtswissenschaft die Umformung
der empirischen Wirklichkeit proklamiert, wird sicherlich gegen den
»Gesichtspunkt« nls terminus technicus nichts einzuwenden haben«.
Aus diesen Darlegungen zu ersehen, was unter dem »Gesichts-
punkt« verstanden werden soll, ist offenbar unmöglich. Erst er-
fährt man, daß der Gesichtspunkt eine Allgemeinvorstellung sei.
Dann wird gesagt, statt der Bezeichnung »Begriff« müsse der Ter-
minus »Gesichtspunkt« gewählt werden, weil dem »Begriff« die Vor-
stellung des Allgemeinen anhafte. Da muß man doch fragen: Haftet
denn der Allgcmeinvorstellung nicht die Vorstellung des Allgemeinen
an? Ueber das Verhältnis von Begriff und Allgemeinvorstellung
gehen die Auffassungen besonders bei nicht psychologisch geschulten
Erkenntnistheoretikern leider noch beträchtlich auseinander. Aber
daß die Allgemeinvorstellung dem Individuellen besser gerecht zu
werden vermöge als der Begriff, diese Ansicht dürfte außer von
Pollack wohl von niemand vertreten werden. Doch sehen wir einmal
ab von der Bezeichnung des »Gesichtspunktes« als Allgemeinvor-
stellung. Gelangen wir zu größerer Klarheit, wenn wir den Gesichts-
punkt nls »eine bestimmte Anschauungsform« charakterisiert erhalten?
An Anschauungsformen im Sinne der Kantschen Philosophie darf man
offenbar nicht denken; denn die Gesichtspunkte von Raum und Zeit
reichen nicht aus, die Fülle der Wissenschaften, die Pollack im Auge
hat, zu konstituieren. Aber was soll man dann unter »einer be-
stimmten Anschauungsform« verstehen? Die Definition läßt uns
völlig im Stich. Der Satz: »Ein Gesichtspunkt ist eine bestimmte
Anschauungsform c ist überhaupt keine Definition. Nun mag man es
COßNEll UNIVERSITY
W. PoUack, l'eber die philosophischen Grundlagen der wissen schiftl. Forschung 189
empirische» Eiuzel-Untersuchungen, welche ihren Gegenstand erst am
Schluß zu allseitig klarer Erkenntnis gelangen lassen, immerhin ge-
stAtten, daß sie statt mit einer exakten Definition mit einer allge-
meinen Umgrenzung oder gar bloß Andeutung ihres Objekts be-
ginnen. In der Entwicklung logischer Prinzipien fragen aber ist eine
derartige Abweichung von der logischen Strenge ganz unverzeihlich.
Wenn wir nicht gezwungen sein sollen, die weitere Verfolgung
der in Rede stehenden Gedankengange aus Mangel an klarer Ver-
ständigung mit dem Autor aufzugeben, dann müssen wir versuchen,
aus der Gesamtheit der Ausführungen Pollacks zu ergründen, was er
unter einem Gesichtepunkt eigentlich versteht. Er spricht beispiels-
weise davon, daß 100 Willen unter einem Gesichtspunkt, >aus einer
bestimmten Distanz gesehen» als ein Wille erscheinen. >Wenn in
einer Versammlung hundert Mitglieder den Entschluß fassen, ein neues
Vereinshaus zu bauen, und alle bei der Abstimmung den gleichen
Willen bekunden, so wird Bchon im täglichen Leben nur von dem
Dasein eines einzigen Willens die Rede sein. Von einem andern Ge-
sichtspunkt aus mögen nun allerdings hundert verschiedene Willens-
äußerungen vorliegen, die sich zufällig in ein und derselben Richtung
bewegen .. .< Was bedeutet hier das Wort >Gesichtspunkt<? Offen-
bar nichts anderes als die Relation, in welcher von einem bestimmten
Gegenstand eine bestimmte Aussage Gültigkeit hat. Wenn nur zwei
Terschieden farbige und gleich geformte Objekte vorliegen und ich be-
zeichne sie als gleich, so betrachte ich sie unter dem Gesichtspunkte
der Form. Nenne ich sie verschieden, so ist dies richtig unter dem
Gesichtspunkt der Farbe. Sage ich: Die Farbe der beiden Körper
ist gleich, bo kann ich mir scheinbar die Angabe eines Gesichte-
punktes, unter dem dies Urteil gültig ist, ersparen. Aber wenn ich
beachte, daG der Begriff der Farbe wiederum mehrdeutig ist, daß die
Farbe als chemische Substanz oder als physikalischer Vorgang oder
einfach als Gegenstand der Farbenwahmehmung gemeint sein kann,
so bedarf ich wiederum einer Determination. Daß dagegen 2x2 = 4
ist, daß gilt nicht unter einem bestimmten Gesichtepunkte, sondern
allgemein, weil die hier in Beziehung gebrachten Begriffe der Viel-
deutigkeit entbehren, so daß man nicht erst angeben muß, in welcher
Hinsicht die ausgesagte Beziehung gilt
Was soll es nun aber heißen, wenn Pollack sagt, die Wissenschaft
sei die Kombination von Gesichtepunkten V Ist es nicht viel richtiger,
zu sogen, die Wissenschaft betätige sich in der Trennung der Ge-
sichtspunkte? Sicher ist jedenfalls, daß die Wissenschaft Abstrakti-
onen rollzieht und eben dadurch zu möglichst eindeutig bestimmten
Begriffen zu gelangen sucht. Wenn beispielsweise die Naturwiasen-
COßNtU. UNIVERSHY
190 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 5
schaft in einer gewissen Phase ihrer Entwicklung bemüht war, die
Welt nur unter dem Gesichtspunkt der Bewegung zu betrachten, so
kann man demgegenüber doch nicht gut von einer Kombination der
Gesichtspunkte sprechen. Es ist auch nicht recht einzusehen, inwie-
fern Gesichtspunkte schöpferisch sein sollen, inwieweit man ron >dem
formenden Prinzip des Gesichtspunktes < sprechen darf oder inwieweit
eine >ganze Gedankenkette seine Emanation darstellt«. Solch bild-
liche Redewendungen wirken nur irreführend. Halten wir uns wieder
an ein Beispiel! Die Nationalökonomie betrachte die Menschen etwa
nur unter dem Gesichtspunkt der egoistischen Güterproduktion und
des egoistischen Güteraustausches. Inwiefern könnte dieser Gesichts-
punkt die Gedankenentwicklung beeinflussen? Zunächst offenbar in
der Weise eines >Beachtungsmotivs<. Man wird unter der Leitung
des betreffenden Gesichtspunktes diejenigen Verhältnisse des mensch-
lichen Lebens bemerken und herausgreifen, die neben anderen auf
diesem Standpunkt mehr oder weniger gleichgültigen wirklich in der
Erfahrung gegeben sind. Man wird aber auch Fragen stellen können,
die das Leben, so wie es tatsächlich sich abspielt, nicht beantwortet,
/. B. die nach dem Verhalten eines nur Ökonomisch interessierten
Wesens unter bestimmten Verhältnissen. Ist die Antwort hierauf
eine > Produktion« des > Gesichtspunktes«? Offenbar nicht. Welches
Verhalten als Wirkung einem bestimmten Interesse als der Ursache
entsprechen kann, das entnehmen wir der Erfahrung. Wir wissen
aus dieser Quelle etwa, daß der Mensch lieber gut« Ware um billiges
Geld als schlechte Ware zu hohem Preis kauft. Die Anwendung
dieses allgemeinen Satzes auf einen besonderen fingierten Fall, wo es
sich um eine bestimmte Ware handelt und wo das Verhalten nur
durch das ökonomische Interesse determiniert werden soll, ist aber
gewiG keine von dem Gesichtspunkt als formendem Prinzip hervorge-
brachte geistige Leistung.
Koch besser läßt sich der in Betracht kommende Tatbestand an
einem naturwissenschaftlichen Beispiel durchschauen. Man kann
sagen, vom Standpunkt des Atomismus aus werde die Natur unter
dem Gesichtspunkt der Bewegung betrachtet. Dieser Gesichtspunkt
hat auch hier zur Folge, daß zunächst auf die zu beobachtenden Be-
wegungserscheinungen besonderes Augenmerk gerichtet wird. Weiter-
hin werden auch hier Phänomene dem betreffenden Gesichtspunkt
nnteretellt, bei welchen derselbe nicht einfach als >Beachtungsmotiv<
in Frage kommt. Aber wenn der »Gesichtspunkt« selbst in dem Satz
formuliert werden kann : Alles Naturgeschehen vollzieht sich in Be-
wegungen oder: das Naturgeschehen interessiert die Wissenschaft
nur, insofern es in Bewegungen sich darstellt, dann besteht zwischen
CQPH ERSTTf
W. Pollick, lieber die philosophischen Grundlagen der Wissenschaft!. Fonchong 191
diesem Satz und spezielleren Urteilen, wie z. B. : Wärme ist ein Be-
wegungsgeschehen, sicherlich kein mystischer Produktionszusammen-
hang. Der Gesichtspunkt bildet nur insofern das > formende Prinzipc
wissenschaftlicher Ergebnisse, als das Besondere aus dem Allgemeinen
deduziert werden kann. Es wird nicht die Erscheinung der Wärme
durch den Gesichtspunkt der Bewegung geschaffen und auch der Ge-
danke an die Wärme als Bewegungsform kann nicht als Schöpfung
des Gedankens, daß alles Naturgeschehen Bewegung sei, bezeichnet
werden.
Freilich ist mit dem Satz, Wärme sei Bewegung, noch nicht ge-
sagt, als was für eine Art der Bewegung die Wärme aufzufassen sei.
Es bedarf unter Umstanden noch einer respektablen Forschungsarbeit,
um derartige genauere Determinationen durchzuführen. Aber die
Entscheidung etwa zwischen einer Emissions- und einer Undulations-
theorie und ähnliches, was zu solchen Determinationen gehört, wird
doch nicht durch den »Gesichtspunkt* sondern durch die Erscheinungen
bedingt. Die Erscheinungen aber sind, auch wenn man sie ganz im
Sinne idealistischer Philosophie auffaßt, von Gesichtspunkten jeden-
falls nicht hervorgebracht.
Wie steht es nun mit der Willkurlichkeit bei der Wahl der Ge-
sichtspunkte? Pollack weist unter anderem darauf hin, daß man eine
Naturauffassung ebenso gut unter emergetischem wie unter atomisti-
schem Gesichtspunkt durchführen könne. Daraus scheint zu folgen,
daß der für die Wissenschaft richtunggebende Gesichtspunkt tatsäch-
lich willkürlich gewählt werden kann. Aber diese Willkür ist von
vornherein eine eng begrenzte. Man kann offenbar in der Betrach-
tung irgend welcher Erscheinungsgruppen nur solche Gesichtspunkte
anwenden, die wenigstens in einer Anzahl dazu gehöriger Er-
scheinungen wirklich hervortreten.
Aber auch in der Anwendung solcher Gesichtspunkte ergeben
■ich ganz bestimmte Schranken. Der Zweck des ganzen Verfahrens
ist stets der, die Erscheinungen vergleichbar zu machen. Es muß
also diejenige Seite ins Auge gefaßt werden, die allen gemeinsam ist,
und nur sofern man annehmen darf, daß verschiedene Seiten allen
gemeinsam sind, steht die Wahl einer von diesen Seiten dem Forscher
wirklich frei. Aber gerade dann hätte es keinen Sinn, verschiedene
Betrachtungsweisen durchzuführen. Es müßten dann vielmehr aus
Gründen der Arbeitsgemeinschaft die Forscher sich auf einen Stand-
punkt einigen. So könnte man z. B. die Längenmaße ganz beliebig
wählen. Ein Bruchteil jeder Maßeinheit ist in jedem ausgedehnten
Körper als >Seite< enthalten, d.h. es gibt in dieser Hinsicht unend-
lich viele Seiten, die allen Körpern gemeinsam sind. Es wird aber
OML |.l. Ju ItOt. Hr. 8 14
C*(it" i
COfiNEU UNIVERSlTY
192 Gott. gel. Auz. 1909 Nr, 3
keinem Menschen einfallen, die konventionelle Einheit des Maßsystems
zu Gunsten einer Mannigfaltigkeit der Gesichtspunkte aufzugeben.
Und wenn es beispielsweise möglich wäre, jede Kraft d. h. jede Ur-
sache einer Bewegungsänderung ihrerseits als Bewegung aufzufassen,
dann wäre garnicht einzusehen, warum man eine allgemeine Betrach-
tung der Natur unter dem Gesichtspunkt der Bewegung zu Gunsten
irgend eines andern Standpunktes aufgeben sollte. Nur wenn die
Schwierigkeiten in der Durchführung eines Gesichtspunktes zu groß
werden und wenn infolgedessen die Ueberzeugung dem Forscher sich
aufdrängt, daß er nicht das all seinen Gegenständen Gemeinsame ins
Auge gefaßt hat, sondern eine spezielle Eigentümlichkeit einzelner
Erscheinungen mit Unrecht verallgemeinert, nur dann ergibt sich die
Nötigung zu einem Preisgeben des zunächst eingenommenen Stand-
punkts.
Hier muß Übrigens ein Einwand berücksichtigt werden: Es wurde
oben gesagt, daß die Längen au sdehnung etwas allen Naturkörpern
Gemeinsames ist. Warum begnügt man sich dann nicht mit der Be-
trachtung der Natur unter diesem Gesichtspunkt? Die Antwort
lautet einfach: Weil die Natur nicht nur aus Naturkörpern, sondern
auch noch aus andern für die Naturwissenschaft in Betracht kommenden
> Gegenständen« (z.B. aus Naturgeschebnissen) besteht. Die Gescheh-
nisse lassen sich nicht auf Körper, wohl aber die Körper auf Ge-
schehnisse zurückführen.
Dies mag genügen, Pollack gegenüber unsere Auffassung von der
>Willkürlichkcit< in der Wahl der Gesichtspunkte zu präzisieren. Was
nun die Gesetze anlangt, die bei der Verarbeitung der Gesichts-
punkte in Betracht kommen, Gesetze, von denen Pollack zwar gele-
gentlich spricht, auf die er aber nirgends näher eingeht, so handelt
es sich dabei offenbar in erster Linie um die Regeln der Deduktion.
Die Gesichtspunkte selbst werden durch Induktion gefunden. Daß die
Induktion ihrem Wesen nach vor allem Abstraktion ist, wurde schon
öfters betont In der Anwendung der Gesichtspunkte kommt dann
die Deduktion und das Denken in Analogien zu seinem Recht.
Sonstige Gesetze einer schöpferischen Produktion, unter deren Wirk-
samkeit sich eine Art freischwebende Geisteswelt gestaltet, sind nir-
gends zu entdecken.
Der Gedanke einer wissenschaftlichen Weltschöpfung hat gewiß
etwas ungeheuer Imponierendes. Wenn man bedenkt, mit wie ganz-
anderen Augen der wissenschaftlich geschulte Geist die Welt an-
schaut, und wenn man die Wissenschaft als eine freie Schöpfung des
Menschen betrachtet, so gelangt man nur zu leicht zu dem erhebenden
Bewußtsein, daß unsere Wirklichkeit eine ganz andere sein könnte,
COPHf li UHNERSITY
W. Pollack, Uehcr die philosophischen Grundlagen der Wissenschaft!. Forschung 193
wenn wir nur wollten. Aber dieser indeterrainistische Standpnnkt ist
nur haltbar auf Grund einer ganz unhaltbaren Psychologie. Es wäre
endlich einmal an der Zeit, daß man aufhören wurde, die Verschie-
denheit von Erkenntnistheorie und Psychologie zu proklamieren, um
eine falsche Psychologie als Erkenntnistheorie verzapfen zu können.
Wenn man einsieht, daß der Wille kein Vorstellungen erzeugendes
Prinzip ist, wenn man erkennt, daß strengste Gesetzmäßigkeit nicht
nur die Leistungen der Aufmerksamkeit, die Abstraktion und das
Denken ebensogut wie die Reproduktion der Vorstellungen beherrscht,
sondern daß auch das Bewußtsein von Richtigkeit und Falschheit als
ein notwendiges Resultat gesetzmäßig verlaufenden Geschehens be-
trachtet werden muß, dann hat es doch gar keinen Sinn, zu sagen,
es gebe kein Richtig und Falsch oder die Wirklichkeit sei von un-
serm Willen abhängig. Man kann darauf hinweisen, daß es verkehrt
ist, Richtigkeit und Falschheit in der Uebereinstimmung oder Nicht-
übereinstimmung einer Erkenntnis mit einem transzendenten Gegen-
stand erfassen zu wollen. Dann ergibt sich die Frage, inwiefern die
(als Erscheinungen im Sinn der Kantschen Philosophie aufzufassenden)
Wahmehmungsgegenstände wissenschaftliche Erkenntnisse von ihnen
als richtig oder falsch sich erweisen lassen können. Man kann auch
darauf hinweisen, daß nicht einmal die Beschreibung der Wahr-
nehmungsgegenstände eine Abbildung derselben bedeutet, deren Ueber-
einstimmung mit dem Original geprüft werden könnte. Aber damit
ist nicht gesagt, daß nicht diejenige Beschreibung eines Wahr-
nehmungsgegenstandes, die wir als richtig erfassen, charakteristische
Verschiedenheit aufweist gegenüber derjenigen, die uns falsch er-
scheint. Es handelt sich also darum, das Kriterium der Richtigkeit
und Falschheit anders als der naiv realistische Dogmatiker zu be-
stimmen. Zu behaupten, ein solches Kriterium existiere nicht, ist
vollkommen unberechtigt.
Wenn Pollack den Unterschied zwischen Tatsachen und Hypo-
thesen in Abrede stellt, so denkt er offenbar nur daran, daß auch
die Erkenntnis der Tatsachen niemals das überspannte Wahrheitsideal
vollkommener Identität mit ihrem Gegenstand erreichen kann. Aber
so wenig es einen Sinn hätte, zwei verschieden hohe Berge für gleich
hoch zu erklären, weil sie beide niedriger sind als ein dritter, so
wenig berechtigt ist es, den Wertunterschied zwischen Tatsachen und
Hypothesen zu ignorieren, weil beide hinter einem absoluten Weit
zurückbleiben.
Etwas anderes als die Frage nach dem Wertunterschied zwischen
Tatsachen und Hypothesen ist die Frage der Bewertung möglichst
Hypothesen freier, auf Grund des Glaubens an eine absolute Wahrheit
14*
CORNElLUWVERSlTV
194 Gott. gel. Au. 1909. Nr. 3
vorsichtig entwickelter Wissenschaft einerseits und möglichst unge-
bundener auf Grund der Weltanschauung des hypothetischen Per-
Bpektivismus sich entfaltender Spekulation andererseits. Beide Rich-
tungen haben Vorzüge und Nachteile und es läßt sich nicht so ohne
weiteres entscheiden, welche zu bevorzugen ist Wenn Pollack Bich
für die letztere entscheidet und wenn er mit Rücksicht auf diese Ent-
scheidung verlangt, man solle nicht so ängstlich zwischen Tatsachen
und Hypothesen unterscheiden, so kann man diesem Standpunkt zu-
nächst nur mit demselben Recht den entgegengesetzten gegenüber-
stellen. Eine sachlich begründete Wahl zwischen beiden läßt sich
nur treffen unter Berücksichtigung der Leistungen, die von dem einen
und von dem anderen zu erwarten sind.
Nun läßt sich nicht leugnen, daß die Wissenschaft in der Rich-
tung, die sie bisher eingeschlagen hat, d. h. bei dem Bestreben, Hypo-
thesen nur insoweit zu bilden, als sie zur Erklärung der Tatsachen
erforderlich sind, recht erfolgreich gewesen ist. Dagegen sind die
Beispiele, an denen Pollack die Bedeutung des hypothetischen ivr-
spektivismus für die Forschung der Zukunft demonstrieren will, derart
gewählt, daß sie der neuen Richtung kaum viel Anhänger gewinnen
dürften.
Als erstes dieser Beispiele behandelt er das Problem des Deter-
minismus und des Indeterminismus.
>Wenn ich erwäge, ob ich lieber zu Hause bleibe... oder einen
Spaziergang . . . unternehmen soll, so fühle ich absolut keinen Zwang . . .
Die Entscheidung hängt nach meinem augenblicklichen Glauben in
letzter Linie allein von meinem Willen ab . . . Und nun kommen wir
zu der merkwürdigen Erkenntnis, mit der auch der eingefleischteste
Determinist nichts anzufangen weiß: >Der Menschenwille ist
höchstens scheinbar durch äußere Ursachen begrenzt«.
Denn denken wir uns einen Allwissenden, der den Kausalzusammen-
hang vollständig durchschaut, so vermag dieser den angeblich not-
wendigen Weltlauf zu durchbrechen, indem er sich gerade für die
Richtung entscheidet, die nach allwissenschafllicher Erkenntnis für
seinen Willen ausgeschlossen ist Aber wird er dann hierzu im Stande
sein? Muß er nicht trotz besserer Einsieht den kausal notwendigen
Weg einschlagen? > Allerdinga« ! würde der Determinismus sagen
und zu sagen gezwungen sein, wenn er sich nicht in arge Verlegen-
heit bringen wollte . . . Gerade aber die Konsequenz, daß der All-
wissende auf einer bestimmten Straße notwendiger Weise wandeln
muß, widerspricht unserer allgemeinen, heutzutage herrschenden
Ueberzeugung, sofern wir die WUlensrichtung des Individuums aus
seinen Vorstellungen zu begreifen pflegen . . . Trotz aller Beweise
COM
W. PolUck, lieber die philosophischen Grundlagen der wissenschiftl. Forschung 195
kann die Empfindung dioseB Widerspruchs nicht vom Determinismus
hinwegdeduziert werden . . . Der Widerspruch, zu dem wir gelangten,
erklärt sich aus den verschiedenen inkomme nsurabelen Perspektiven,
welche den streitenden Theorien zu Grunde liegen. Indeterminist bin
ich im Augenblick des Handelns, Determinist bei rllckschauender Be-
trachtung. Als Indeterminist stelle ich meinen Willen aus der Welt
heraus; ihr gegenüber betrachte ich ihn als letzte Ursache, mein Ich
als Agens. Ich erkenne mich frei; mögen auch tausend Antriebe in
der Richtung A wirken, ich kann immer noch die Straße B entlang
ziehen . . .
Bei Reflexion unter Anwendung des Kausalitätsgesetzes ist mein
Wille nicht alB eine von den sonstigen Tatsachen qualitativ verschie-
dene, Bondern als eine gleichartige, als eben solche Erscheinung wie
die mich umgebende Körperwelt aufzufassen. Auch der eigene und
der fremde Wille sind Außenwelt und können dann kausal erfaßt
werden. Betrachte ich also die Zukunft jetzt kausal unter der Per-
spektive der Notwendigkeit, und zwar nicht nur die Zukunft der
Körperwelt, sondern auch diejenige meines Willens, so müßte ich
eigentlich gar nicht »wollene, sondern im Grunde Fatalist sein«.
So glaubt Pollack dem Determinismus und dem Indeterminismus
unter Anwendung verschiedener Gesichtspunkte gleichmäßig Recht
geben zu dürfen. Aber tatsächlich ist es nur eine weitgehende Un-
klarheit der Begriffe, die aus diesen Darlegungen spricht. Vor allem
handelt es sich bei dem Streit zwischen Detenninismus und Indeter-
minismus ja offenbar garnicht darum, ob der Wille als eine von den
sonstigen Tataachen qualitativ verschiedene Erscheinung aufgefaßt
wird oder nicht. Auch bei größter Verschiedenheit, die zwischen dem
Willen und Tatsachen von der Art x bestünde, müßte der Wille, wenn
er auf Tatsachen von der Art x kausal einzuwirken vermöchte, durch
derartige Tatsachen auch seinerseits bestimmbar sein. UebrigenB ist
die ganze Hypostasierung des Willens durch und durch verkehrt und
irreführend. Die Argumentation mit dem allwissenden Wesen steht
rollends auf ganz schwachen Füßen. Denken wir uns einen All-
wissenden, der den Kausalzusammenhang vollständig durchschaut, so
müssen wir natürlich annehmen, daß er ihn so durchschaut, wie er
auf Grund seines Vorauswissens und auf Grund des dadurch in ihm
veranlagten Verhaltens sich gestalten wird. Es handelt sich nicht
um ein Vorausdenken an die Art, wie man sich in einer bestimmten
Situation benehmen wird und an die Folgen, die das haben wird und
dann um eine tatsächliche Modifikation dieses Benehmens eben auf
Grund des Voransdenkens. Es liegt garnichts Widerspruchsvolles in
der konsequent durchgeführten Fiktion, daß jemand alle seine Gefühle,
COßNRl UNIVERSlTY
196 Gott, gel. Ans. 1909. Nr. 3
Gedanken, Vorstellungen und Willenshandlungen von vornherein kennt
und sie dann erlebt so wie er im voraus gewußt hat, daß er sie er-
leben wird, mit all den kapriziösen Wendungen des >Nun gerade
nichU u. s. w., mit denen er, wie von vornherein feststeht, sich von
seiner TJngebundenheit wird überzeugen wollen. Der einzig mögliche
Standpunkt bei kausaler Betrachtungsweise des Bewußtseinslebens
ebenso wie des äußeren Naturgeschehens ist der Standpunkt des De-
terminismus, sofern man diese Auffassung dahin präzisiert, daß es
nirgends in der Welt eine Ursache gibt, die nicht notwendige Wir-
kung einer andern Ursache wäre.
Wenn Pollack behauptet, im Augenblick des Handelns sei man
Indeterminist, so verwechselt er einfach das »Nicht denken an etwas,
das ist« mit dem »Denken daran, daß etwas nicht sei<. So gut ich
in der äußeren Naturbetrachtung von Ursachen einer Erscheinung
sprechen kann, ohne daran zu denken, daß diese ihrerseits auch Wir-
kungen anderer Ursachen sind, so gut kann ich in meinem Innen-
leben eine Entscheidung als Ursache weiteren Geschehens betrachten,
ohne daß ich genötigt wäre, diese Entscheidung gleichzeitig auch als
Wirkung sonstiger Ursachen ins Auge zu fassen. Wenn ich nicht
daran denke, daß diese Entscheidung kausal bedingt ist, so denke
ich doch nicht daran, daß sie nicht kausal bedingt sei. Ich bin also
keineswegs Indeterminist.
Wenn man die Begriffe Determinismus und Indeterminismus nicht
in nebelhafter Unbestimmtheit läßt, sondern schlicht und klar defi-
niert, dann ist es bei dem kontradiktorischen Charakter der beiden
Auffassungsweisen einfach Unsinn, zu sagen , daß sie beide Recht
haben, wenn man das WUlensleben nur unter verschiedenem Gesichts-
punkt betrachtet.
Auf naturwissenschaftlichem Gebiet versucht Pollack nicht eigent-
lich selbst auf Grund seiner Methodenpolitik einzugreifen in die Dis-
kussion über irgend ein einzelnes Problem.
Aber im Gebiet der Geisteswissenschaften glaubt er den Wert
seiner Auffassung nochmals in der Lösung einer Streitfrage bewähren
zu können. Es handelt sich dabei um die »Realität der juristischen
Person*. Darüber wird hauptsächlich Folgendes gesagt:
»Rein vom Standpunkt der Rechtswissenschaft kann die Frage
nach der Realität und dem Wesen der juristischen Person entschieden
werden. Vielfach hat man Argumente für und wider die Realexistenz
methodisch fehlerhaft der Philosophie des täglichen Lebens oder an-
dern nicht juristischen Anschauungen entnommen . . . Die juristische
Person, so sagt man, ist Abstraktion, nicht Realität, wie etwa ein
Haus oder ein Schreibtisch. Dies ist dann unrichtig, wenn man der
CÜßNEU UNNERSlTY
W. Pollick, l ■■'-■■■ r die puilosophiBcben Grundlagen der Wissenschaft!. Forschung 197
sogenannten Wirklichkeit eine größere, absolutere Realität beilegen
will, als der Existenz der juristischen Person, insofern man dabei die
hypothetische Natur auch unserer täglichen Erfahrung übersieht. Die
juristische Person besteht ebenso wahr und sicher; die dem Bürger-
lichen Gesetzbuch vorschwebende Wirklichkeit ist ebenso gut existent;
sie ist höchstens eine Wirklichkeit anderer Art. Die Frage kann nur
sein, ob die juristische Person im Recbtsleben existiert und ob sie
hier als ebenso real hingestellt wird, wie der Mensch. Sollte man
hier zu einem positiven Resultat gelangen, so wird damit entschieden,
daß die juristische Person ebenso gut vorhanden ist, wie die Dinge
im gewöhnlichen Leben oder die Elemente der Chemie. In der Rechts-
welt ist möglicher Weise etwas als Wirklichkeit aufzufassen, was in
der natürlichen Welt der Dinge als Abstraktion sich darstellt«.
Diese Entwicklung wird man kaum als glücklicher bezeichnen
dürfen als die Ausfuhrungen Pollacks über Determinismus und In-
determinismus. Was versteht man unter Wirklichkeit? Das Wort
ist offenbar sehr vieldeutig. Wirklich ist, was unabhängig ist vom
Gedachtwerden. Wirklich ist, was kausale Wirksamkeit ausübt. Wirk-
lich ist, was keines fremden Trägers seiner Existenz bedarf. So kann
man einige von den Bedeutungen des Begriffs Wirklichkeit formu-
lieren. Wirft man nun die Frage auf nach der Wirklichkeit der ju-
ristischen Person, so soll man einfach angeben, was dabei unter Wirk-
lichkeit zu verstehen ist. Unter Voraussetzung einer solchen Defini-
tion ist es vollständig unmöglich, »etwas in der Rechtswelt als Wirk-
lichkeit aufzufassen, was in der natürlichen Welt der Dinge als Ab-
straktion sich darstellt«.
Eindeutig bestimmte Begriffe machen die > Gesichtspunkte«
überflüssig. Je unklarer und vieldeutiger die Begriffe sind, desto
verschiedener schillern sie unter verschiedenen Gesichtspunkten. Der
hypothetische Perspektivismus bedeutet die Proklamierung der logi-
schen Anarchie.
Bern E. Dürr
COfct*
196 Gott, gel. An.-. 1909. Nr. 3
Erich Becher, PhiloaophiBcheVoraüüetiangen der exakten Natur»
wimen ich i ft > : Leipzig, Johann Ämbrotioe Barth, 1907. V.243S.
Das Wiedererwachen philosophischer Interessen in Deutschland
hat in den letzten Jahren eine große Zahl von Werken entstehen
lassen, die von verschiedenen Seiten her die philosophischen Grund-
lagen der Naturwissenschaften einer Prüfung unterziehen. Nicht all-
zuviel Wertvolles haben diese Untersuchungen gebracht: Hervor-
ragende Naturforscher glaubten die philosophische Arbeit von Jahr-
tausenden oinfach bei Seite schieben zu dürfen, und Philosophen
schrieben über Naturphilosophie, ohne sich darüber zu unterrichten,
daß seit ihren Schuljahren die Naturwissenschaften ein ganz anderes
Ansehen gewonnen hanen.
Umsomehr verdient das vorliegende Werk Beachtung: Der Ver-
fasser, von Beruf Philosoph, zeigt sich vollauf vertraut mit der mo-
dernen und modernsten Entwicklung der Naturwissenschaften. Ja,
vielleicht liegt zuweilen gerade in diesem Hereinziehen modernster,
noch nicht ganz gesicherter Theorien für den physikalisch nicht ge-
schulten Leser des Buches eine Gefahr. Denn es tritt nicht immer
klar zu Tage, wo man es mit Theorien zu tun hat, die zum festen
Besitz der exakten Naturwissenschaften gehören, und Bolchen, um die
noch heute gestritten wird.
Die Kritik der Verwendung dieser modernsten Theorien der
Naturwissenschaften muß der Referent dem Fachphysiker überlassen,
ihm kann es nur darauf ankommen den philosophischen Gedanken-
gehalt des Werkes zu prüfen. Und von diesem Standpunkt aus wird
man anerkennen mÜBsen, daß der Verfasser es verstanden hat, von
philosophischer Warte aus, die Details physikalischer Einzelforschung
zu überblicken und zu durchdringen — mögen immerhin die philo-
sophischen Probleme nicht in ihrer vollen Tiefe gefaßt sein.
Eb ist das Problem naturwissenschaftlicher Hypothesen bil düng,
dessen Lösung sich der Verfasser zur Aufgabe gesetzt hat. Es ge-
hört vielerlei unter diesen Titel: Die Hume-Kantische Frage nach
der Existenz einer Außenwelt; die Frage nach der Subjektivität des
Raumes, jenes Problem, das die Mathematiker heute beschäftigt; der
Gegensatz von energetischer und mechanischer Naturansicht ebenso-
sehr wie das Problem der Annahme von Fern Wirkungen. Zu all
diesen Problemen nimmt der Verfasser wohl erwogene Stellung. Es
ist die Stellung des Empirismus, die er vertritt; und gerade wenn
man diese Stellungnahme für verfehlt hält, wird man nicht umhin
können anzuerkennen, daß Becher in vollendeter Klarheit die Ge-
cowwtuwvBtsirr
£. Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 199
dankenreihen aufzeigt, die für den Empirismus, etwa in der Färbung,
in der ihn Helmholtz vertreten hat, zu sprechen scheinen.
Für alles, was wir annehmen, muß in der Erfahrung entweder
die Begründung oder doch die Bestätigung gesucht werden, so etwa
ließe sich die Grundmaxime des Buches formulieren. Selbst da, wo
Voraussetzungen nicht unmittelbar aus der Erfahrung entnommen
werden können, wie bei der Gewißheit des unmittelbar Gegebenen,
der Gewißheit der logischen Axiome, bei der Annahme einer Ver-
gangenheit, wird die Berechtigung solcher Voraussetzungen darin ge-
sucht, daß die sich gegenseitig stützen und bestätigen.
Die allgemein philosophische Kritik dieser Anschauungen ist hier
nicht am Platz, nur ihre besondere Anwendung auf die Grundlagen
der Naturwissenschaft so wie sie Becher gibt, soll hier einer Kritik
unterzogen werden.
Im ersten Abschnitt schickt Becher eine ausführliche Untersu-
chung desjenigen Begriffes voraus, der der Grundbegriff bei Be-
sprechung aller Einzelfragen ist, die Becher in sein Werk hereinzieht.
Es ist der Begriff der Hypothese. Er tut recht daran, diesen Be-
griff gesondert zu behandeln, ganz ohne Rücksicht auf irgend welche
spätere Anwendung, ihn nicht etwa erst in gelegentlichen Bemer-
kungen, wenn nicht gar in einer Anmerkung, bei Besprechung irgend
eines Einzel problems heranzuziehen, wie es die meisten Bearbeiter
dieses Gebietes zu tun pflegen.
Gleich dieser erste Abschnitt stellt sich in bewußten Gegensatz
zn jener großen natur philosophischen Bewegung, die verkündet, die
Naturwissenschaft solle hypothesenfrei sein. Becher glaubt zeigen zu
können, daß hier Verwechslungen vorliegen : die Verwechslungen von
Hypothesen mit Fiktionen. Fiktionen sind unbewiesene Annahmen,
die mit dem Bewußtsein ihrer Unrichtigkeit gemacht werden. So ist
die Annahme eines idealen Gases eine Fiktion — eine Fiktion von
unschätzbarem wissenschaftlichen Wert, aber doch immer eine Fik-
tion. Hypothesen dagegen, wie die von der Drehung der Erde um
dfe Sonne, werden nicht als unwirklich, sondern als wahr, zum min-
desten als wahrscheinlich, gedacht. Eine Hypothese ist eine unbe-
wiesene Annahme, freilich eine, die nicht um ihrer selbst willen von
Interesse ist. Wenn der Zoologe auf Grund von Analogien das Vor-
handensein eines bei einem Tier bisher noch nicht entdeckten Organs
vermutet, so ist das eine unbewiesene Annahme, die um ihrer selbst
willen gemacht wird, nnd darum keine Hypothese. Eine Hypothese
dient Erklärungszwecken; sie wird gebildet, damit andre Tatsachen
oder Annahmen einen Ableitungsgrund erhalten. Sie wird als wirk-
CORNEUUNIVERSirr
200 Gott gel. Au. 1909. Nr. 3
lieh angenommen, damit die Tatsachen, die zu ihrer Bildung dienten,
daraus gefolgert werden können.
Der Wert der Hypothesen ist daraus klar ersichtlich: Sie haben
einmal als wahrscheinliche Annahmen schon an sich einen hohen
Wert; fernerhin aber haben die Hypothesen Wert, weil durch sie die
wahrscheinliche Erklärung von Tatsachen geliefert werden kann. Wie
groß der Wert einer Hypothese ist, wird einzig durch den Grad ihrer
Wahrscheinlichkeit bestimmt sein — und alles wird darauf ankommen
zu bestimmen, wovon der Grad der Wahrscheinlichkeit abhängt.
Alles was Becher bis zu diesem Punkte aufstellt, wird auch der
Hypothesengegner zugeben. Denn auch Behauptungen wie die, daß
die Erde eine Kugel ist, sind in Bechers Hypothesen definition noch
eingeschlossen; überhaupt alles, was erst aus anderem erschlossen
werden muß, alles was nicht unmittelbar wahrgenommen werden kann.
Wenn also Becher den Satz aufstellt, daß eine Wissenschaft, die neben
den Tatsachen noch Hypothesen zuläßt (in dem von Becher defi-
nierten Sinn), wertvoller ist, als eine die nur Tatsachen zuläßt — so
könnte diese Behauptung auch derjenige unterschreiben, der sich als
Hypothesengegner ausgibt Er würde einfach dem meisten, was
unter Bechers Hypothesendefimtion fällt, den Kamen der Hypothese
verweigern.
Die Diskrepanz zwischen dem Verteidiger und dem Gegner der
Hypothese wird erst dann beginnen, wenn es sich darum handelt,
festzustellen, wovon der Grad der Wahrscheinlichkeit einer Hypothese
abhängt und vor allem welcher Grad von Wahrscheinlichkeit noch als
Bereicherung unseres Wissens anzusehen ist. Man wird nicht sagen
dürfen, jeder Grad von Wahrscheinlichkeit muß uns recht sein.
Man wird ja doch — theoretisch gesprochen — etwa spiritistische
Erklärungen merkwürdiger psychischer Tatsachen nicht als vom Wahr-
scheinlichkeitsgrade anzusehen haben. Mag auch praktisch die
Wahrscheinlichkeit sehr gering sein, sie ist jedenfalls größer als die,
daß der pythagorische Lehrsatz nicht gilt Dennoch wird der Wissen-
schaftler die spiritistische Erklärung auch da ablehnen, wo er keine
andere Erklärung weiß — er wird die spiritistische Hypothese nicht
einfach, weil ihre Wahrscheinlichkeit übersteigt, als eine Bereiche-
rung unseres Wissens ansehen.
Das wird also zur Richtfrage werden müssen: Welcher Grad
von Wahrscheinlichkeit ist noch hinreichend, um in den Natur-
wissenschaften eine Hypothese als wertvolle Vermehrung des Wissens
ansehen zu lassen? Hier werden sich die Geister scheiden müssen.
Nicht daß die Möglichkeit besteht (also eine Wahrscheinlichkeit größer
als 0), die Welt bestehe aus Molekülen, wird der Hypothesen gegner
..
E. Becher, Pbilosophiirhe Voraussetzt! Dgen der exakten Naturwissenschaften 201
leugnen, sondern er wird bestreiten, daß hier mehr vorliegt als eine
vage Möglichkeit.
Wie scheiden sich die nur möglichen Hypothesen von den in
prägnantem Sinn wahrscheinlichen, unbegründete Annahmen von solchen,
die ein Hausrecht in der Wissenschaft haben? Die Antwort auf
diese Frage gibt Becher nicht. Er untersucht einzig, wovon der
Wahrscheinlichkeitfigrad einer Hypothese abhängt, nicht aber welcher
Wahrscheinlichkeitfigrad sie wissenschaftlich verwertbar macht. Und
deshalb werden seine prinzipiellen Ausführungen auch keineswegs den
überzeugen können, der ein Gegner seiner Auffassung ist.
Becher prüft — ausführlich und gründlich — einzig, wovon die
Wahrscheinlichkeit einer Hypothese abhängt. Er zeigt, daß die Ver-
mehrung der unabhängigen Teilhypothesen zwar die Wahrscheinlich-
keit einer Hypothese herabsetzt; daß aber dennoch Einfachheit nicht
eine notwendige Forderung für eine Hypothese ist. Eine Hypothese
ist um so wahrscheinlicher, von je mehr unabhängigen Tatsachen sie
ausgeht, und je weniger Annahmen sie zu machen braucht.
Von besonderem Interesse — gerade weil viel umstritten — ist
die Frage der Verifikationen: Es ist ohne weiteres einleuchtend, daß
unter Umständen eine Hypothese zu Konsequenzen führt, die nicht
Konsequenzen derjenigen Tatsachen sind, auf Grund deren die Hypo-
these gebildet wurde. Finden solche Konsequenzen der Hypothese
ihre Bestätigung, so erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit der Hypo-
these. Becher zeigt, daß in noch größerem Ausmaße als man ge-
meinhin annimmt, die Verifikationen die Wahrscheinlichkeit von Hypo-
thesen erhöhen.
Comte hat daraus die Folgerung gezogen, daß nur Hypothesen
gebildet werden dürfen, die Verifikationen zulassen. Dem wider-
spricht Becher mit dem Hinweis darauf, daß einzig die Wahrschein-
lichkeit einer Hypothese darüber entscheiden dürfe, ob eine Hypothese
zulässig sei. Ist daher eine Hypothese auch ohne Verifikation ziem-
lich sicher, so hat sie gleiches Lebensrecht mit jeder andern Hypo-
these gleicher Wahrscheinlichkeit.
Ebenso wendet sich Becher gegen diejenigen, die da meinen,
eine Hypothese müsse >ihrer Natur nach* wenigstens verifizierbar
sein, wenn auch die tatsächliche Verifikation noch fehlt. Wie soll
denn eine a priori Entscheidung darüber möglich sein, was »seiner
Natur nach< eine Verifikation zuläßt? Mußten nicht einem Natur-
forscher des Altertums alle Hypothesen die etwa die Zusammen-
setzung der Luft betrafen, ihrer Natur nach als unverifizierbar er-
scheinen? Gar mit Ostwald die Anforderung zu stellen, eine An-
nahme sei nur zulässig, wenn sie später einmal direkt bewiesen
I.
COßNEU UNNHßlTY
202 Gott. gel. An«. 1909. Nr. 3
werden könne, eine solche Anforderung würde den Kreis des Er-
laubten unnötig einschränken. Ist doch die Wissenschaft stets ge-
neigt das Wahrscheinliche anzunehmen, wenn ihr das Wahre un-
erreichbar ist.
Gerade gegen diese Behauptungen Bechers wird der Wider-
spruch der Energetiker einsetzen. Es gibt in der Tat Hypothesen,
die ihrer Natur nach unverifizierbar sind. Ein neutrales und daher
wohl unumstrittenes Beispiel möge es erläutern : Es stelle sich je-
mand die Frage, woher stammen die Anziehungskräfte in der Natur?
er suche eine >Erklärung< für diese Anziehungskräfte. Er möge die
Antwort erhalten: Anziehung und Abstoßung beruhen auf seelischen
Momenten. Es sei das Hassen und Lieben der Körper, das sich
darin verrate, ihr Streben und Widerstreben. Aber solches Streben
und Widerstreben gehe nicht gesetzlos vor sich, sondern es folge be-
stimmten Gesetzen, die wir als Naturgesetze zu bezeichnen pflegen.
So wie die Bewegung meiner Hand meinen Willen folgt, so die Be-
wegung in der Natur dem Willensstreben der Atome.
Man wird solchen Behauptungen den Namen der Hypothese nicht
absprechen können. Sie versuchen auf Grund einer Analogie eine
Erklärung für bestimmte Tatsachen zu geben. Aber eine solche Hy-
pothese hat geringen Wert, weil sie ihrer Natur nach unverifizierbar
ist Jedes beliebige Anziehungsgesetz würde sich ihr unterordnen
lassen, weil sie garnichts über Anziehung im speziellen aussagt, son-
dern nur den allgemeinsten Begriff der Anziehung erklärt. Ihre spe-
zielle Ausgestaltung aber wird sich stets knechtisch an die Empirie
anschließen, und wie sich die Formeln empirisch gestalten mögen —
man wird stets im Psychisch-Metaphysischen sich ihr Analogon als
ein Spiel von Hassen und Lieben denken können; man wird sagen,
daü die Anziehung empirisch dem Newtonschen Gesetz folgt, kommt
daher daG ein solches Gesetz für die zu Grunde liegenden psychi-
schen Kräfte existiert.
Dies einzelne Beispiel ist Bicher für den Naturwissenschaftler
wertlos, aber es enthält karikiert gerade das in sich, was die Ener-
getiker der mechanischen Theorie vorwerfen: daß sie in wesent-
lichen Dingen das, was empirisch gefunden ist, einfach noch einmal
setze. Wenn etwa der Chemiker sagt: Daß sich N und niemals
in anderen Gewichts Verhältnissen verbinden als 14 und 16 (und Mul-
tipla von diesen) liegt daran, daß die Stoffe aus Atomen bestehen,
für die dasselbe gilt — so bestreitet der Enorgetiker, daß in dieser
Behauptung ein Erklärungswert liegt.
Er weist darauf hin, daß man einfach noch einmal in einer tie-
feren Etage, der Atomenetage, gesetzt habe, was man in der Er-
■ Ä
E. Becher, PhUosophiscbe Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 203
fahrung vorfand ; daß demnach in der Tat eine solche Hypothese uu-
verifizierbar ist Becher kann von seinem Standpunkt aus, der keinen
Wesensunterechied der Hypothesen anerkennt, solchen Einwänden
nicht gerecht werden ! Ganz gleichgültig, ob sie zutreffen oder nicht
zutreffen.
So kommt es, daß auch ein anderer prinzipieller Unterschied
zwischen Hypothesen bei Becher nicht zu seinem Recht kommt, der
unausgesprochen den Kampf um die mechanische Weltanschauung
beherrscht: £9 gilt nicht nur die Wahrscheinlichkeit der Hypothese
zu prüfen, sondern zu prüfen, ob überhaupt eine Hypothese ge-
macht werden muß. Um bei dem oben angeführten Beispiel der
Zurückführung der Anziehungen auf seelische Kräfte zu bleiben, so
wird der Naturforscher jene Hypothese schon deshalb ablehnen, weil
er gar nicht einsieht, weshalb diese Anziehungen noch einer weiteren
Erklärung bedürfen. Wenn es sich dagegen um die Erklärung von
Erdbeben handelt, so wird niemand im Zweifel sein, daß hier eine
Hypothese am Platze ist, auch wenn sie un verifizier bar sein sollte.
Deshalb wird man sich im letzteren Falle mit einer weit geringereu
Wahrscheinlichkeit der Hypothese selbst begnügen können. So haben
manche Hypothesen von sehr geringem Wahrscheinlichkeitsgrad in
der Astrophysik Eingang (wenigstens bis auf weiteres) gefunden, weil
in vielen Fällen irgend eine Hypothese gemacht werden mußte.
Gerade darum aber handelt es sich bei der mechanischen Weltan-
schauung; verlangen die Erscheinungen des Lichts, der Wärme, der
Elektrizität, überhaupt eine hypothetische Erklärung, oder genügt es
die Erscheinungen als solche in Gesetzmäßigkeiten zu fassen'.' Es
ist klar, daß derjenige, der geneigt ist, sich bei den empirischen Ge-
setzmäßigkeiten zu beruhigen, weit stichhaltigere Argumente für die
mechanische Weltanschauung verlangt, ehe er sich dazu versteht sie
anzuerkennen, als der, dem die Hypothese als solche schou Wahr-
scheinlichkeit hat. Becher stellt sich — ohne Begründung — auf
den letzteren Standpunkt, und mancherlei erscheint ihm daher als
Verifikation, was nur dann Verifikation ist, wenn man die Notwendig-
keit der Hypothese schon vorher eingesehen hat. Er zählt im Ab-
schnitt über die Diskontinuität der Materie in glänzend aufgebauter,
klarer Darstellung all die Gründe auf, die fUr die Annahme der Mo-
lekularhypothese sprechen ; er wertet diese Gründe zwar in ihrer
physikalischen Beweiskraft, aber er prüft sie nicht in ihrem philoso-
phischen Wert für den, dem überhaupt in diesem Fall Hypothesen
überflüssig erscheinen; davon wird noch zu sprechen sein.
Dadurch daß sich Becher darauf beschränkt, die Wahrscheinlich-
keit der Hypothesen selbst zu untersuchen, nicht aber den natur-
CÜßNai UNIVERSITY
201 Gött gel. Ans. 1909. Nr. 3
wissenschaftlich berechtigten Wahrscheinlichkeitsgrad, entgleiten ihm
die Hypothesengegner unter den Fingern. Sie werden das meiste in
seiner Argumentation unterschreiben und doch in jedem einzelnen
streitigen Fall ruhig ihrer Argumentation treu bleiben können.
Die in dem ersten Kapitel vorgetragene Anschauung über Hypo-
thesen, soll in dem folgenden Abschnitt in einer Anwendung die
Feuerprobe bestehen : Sie soll sich bewähren an der Frage nach der
Existenz der Außenwelt. Die alte Frage wird aufe Neue behandelt,
vom Standpunkt der modernen Naturforschung aus. Die Annahme
einer Außenwelt ist von so vielen als unnötig verworfen worden, daß
es sich wohl verlohnt, daß Becher das anführt, was für diese An-
nahme zu sprechen scheint. Die Fragestellung Bechers ist hier die
des Empirismus : Welche Gründe sprechen daflir, den Wahrnehmungen
eine Außenwelt zu Grunde zu legen? Erfüllt die Außenweltsannahme
alle Anforderungen, die wir an eine Hypothese stellen dürfen? Der
bejahenden Antwort voraus geht eine Kritik jener naiven Anschau-
ung, die die Existenz der Außenwelt als selbstverständlich hinnimmt.
Dem naiven Menschen sind Wahrnehmung und Außenwelt identisch.
Das Hot, das er sieht, ist das Rot der Rose selbst! An Stelle dieser
numerischen Identität tritt infolge einer Kritik, die schon der naive
Mensch vollzieht, die Abbildtheorie: Die Wahrnehmung ist eine mehr
oder weniger ähnliche Kopie der Außenwelt, die Wahrnehmung des
Rot ähnelt mehr oder weniger dem wirklichen Rot. Aber auch
dieser Standpunkt erweist sich als unhaltbar, sodaß die moderm:
Physik sich zur Annahme der Subjektivität der Sinnesquali täten ent-
schließt. Nur die sogenannten primären Qualitäten, Ausdehnung,
Gestalt , Lage , Bewegung schreibt sie dem Körper auch in der
Außenwelt zu.
Hat die Wissenschaft hierzu ein Recht? Oder sprechen nicht
vielmehr ganz ähnliche Gründe, wie sie zur Annahme der Sinnes-
qualitäten geführt haben, auch für die Subjektivität der Rauman-
schauung? Die Farbe durfte nicht als Bestandteil der Außenwelt
angesehen werden, weil unter verschiedenen Bedingungen der Be-
leuchtung die Farbe eines Gegenstands wechselte. Genau so wechselt
jedoch auch die Gestalt eines Körpers. Ein Würfel ist meiner opti-
schen Wahrnehmung bald kleiner, bald größer; eine quadratische
Platte erscheint bald als Quadrat, bald als Rhombus, dann wieder als
Parallelogramm, oder als unregelmäßiges Viereck. Auch die räum-
lichen Eindrücke unterliegen also einer Deutung, können nicht ohne
weiteres als richtig anerkannt werden.
Entscheidend jedoch für Becher ist ein Anderes: Gesichtswahr-
nehmung und Tastwahrnehmung übermitteln uns beide den Raum.
E. Berber, Philosophische VoranssctiungeD der exakteo Naturwissenschaften 20G
>Die beiden Arten von Wahrnehmungen sind jedoch so verschieden,
daß die Ausdehnung in der Außenwelt nicht beiden gleichen kann.
Keine der beiden Wahrnehmungen des Nebeneinander besitzt beson-
dere Eigentümlichkeiten, die uns veranlassen können gerade sie, und
nicht die andere der Außenwelt zuzuschreiben«. Es liegt kein Grund
vor zu behaupten, daß das Nebeneinander in der Außenwelt dem
Nebeneinander des Gesichtssi nnns, oder des Tastsinns gleicht.
»Faßt man die Wahrnehmung auf als Wirkung von Gegenständen
der Außenwelt, so ist auch die Wahrnehmung der Ausdehnung als
Wirkung von etwas aufzufassen das der Außenwelt zukommt. Hat
aber die Wirkung mit der Ursache keine Aehnlichkcit im allgemeinen,
so wird auch im besonderen vorliegenden Falle die Ursache jenes
Etwas in der Außenwelt nicht einer der beiden Arten von Wahr-
nehmungen der Ausdehnung gleich oder ähnlich zu sein brauchen«.
Ja, noch weiter läßt sich die Skepsis gegenüber der Außenwelt
treiben. Was soll denn noch eine Außenwelt, der man alle sinnlich
wahrnehmbaren Qualitäten gestrichen hat! Existieren heißt ja doch
Qualitäten haben. >Der Begriff der Existenz kann nur von dem uus
bekannten entnommen sein, d. h. unseren Wahrnehmungen des äußeren
und inneren Sinnes. . . . Das Qualitäten — Inhalte — haben, oder
sein, ist also als Existieren aufzufassen. So lange ich der Außenwelt
Qualitäten zuschreibe, habe ich ein Recht zu sagen, sie existiert.
Eine Außenwelt ohne ein Bestimmbares, ein So-und-So-Sein , kann
auch nicht existieren«.
So wird nach und nach vou der Kritik die ganze Außenwelts-
annahme zersetzt. Nichts, was nicht wahrgenommen wird, existiert;
nicht Aetherschwingungen und nicht Atome. Mögen auch noch manche
konservativer gesinnte Geister die Außenwelt als bequeme Fiktion
beibehalten, die ehrliche Konsequenz der Radikalen verlangt den Ver-
zicht auf Kompromisse, treibt zur absoluten Verwerfung der Außen-
weltsannahme.
Jedoch dieser Standpunkt absoluter Ablehnung ist nicht der
Standpunkt Bechers: Gewiß läßt sich in dem gewöhnlichen Sinn die
Außenweltsannahme nicht halten. Vielleicht daß sie als Hypothese,
alß Hypothese von sehr hoher Wahrscheinlichkeit dennoch zu retten ist.
Becher geht den De&cartischen Weg: Er prüft unseren Bestand
an unmittelbarem, an sicherem Wissen, um von hier fortschreitend
zu den Hypothesen zu gelangen, die für die Naturwissenschaft not-
wendig sind. Er findet ein solch unbedingt Gewisses im unmittelbar
Gegebenen, in den Vorstellungen und Empfindungen, den Gefühlen
und Wallungen. Daneben existiert noch ein Zweites: Die Gewißheit
logischer Axiome. Sie sind unbeweisbar, denn jeder Beweis würde
[liUNWERsrr
206 Gott gel. Aox. 1909. Nr. 3
mehr voraussetzen als die Gewißheit des unmittelbar Gegebenen, das
einzig zum Beweise verwandt werden durfte.
Neben der GewiGheit des unmittelbar Gegebenen muß bo auch
der logischen Deduktion unbedingte Gewißheit zuerkannt werden:
Aber diese Deduktion aus dem unmittelbar Gegebenen fuhrt uns
nicht weiter, wenn nicht noch ein drittes hinzugenommen wird: Die
Existenz einer Vergangenheit, Wir wissen von ihr nur aus Erinne-
rungen; aus der Deutung von Vorstellungen, die wir auf eine Ver-
gangenheit beziehen. Diese Hindeutung der Vorstellungen auf ein
Vergangenes mag trügerisch sein. Es kann sich daher jemand auf
den Standpunkt vollkommener Ablehnung stellen; praktisch wird er
freilich diese Vergangenheitsannahme nie umgehen können. Aber
auch theoretisch ist die Annahme der Vergangenheit eine Annahme
höchster Wahrscheinlichkeit Mögen sich auch im einzelnen Erinne-
rungsdeutungen als falsch herausstellen, es gelingt dennoch aus dem
Material meiner vergangenen und gegenwärtigen Bewußtseinsinhalte
eine Geschichte meines individuellen Bewußtseins zu konstruieren, die
nirgendwo mit logischen Axiomen in Konflikt gerät.
Noch immer sind neue unbewiesene Voraussetzungen nötig. Ohne
deduktiven Beweis aus dem Vergangenen und dem Gegenwärtigen
muß das Zukünftige anerkannt, muß die Existenz einer Zukunft ein-
geführt werden.
Das Wie der Zukunft aber wird erschlossen auf Grund der
wichtigen >RegeImäßigkeitsvoraussetzung<. Auf Grund dessen, daß
zwanzigmal auf das Abdrücken des Gewehrs ein Knall erfolgte, wird
die gleiche Aufeinanderfolge auch für die Wochen meines Lebens
angenommen, an die ich mich nicht mehr erinnere. Genau auf Grund
derselben Regelmäßigkeitsvoraussetzung werden meine Annahmen über
die Zukunft gemacht, die sich dann in so vielen Fällen bestätigen,
daß der Annahme auch für noch nicht bestätigte Fälle eine hohe
Wahrscheinlichkeit zukommt.
Von jetzt ab ist es die Regel mäßigkeitsvorauasetzuug, die für
Becher zum Sprungbrett wird, das zu neuen Hypothesen führt; sie
begründet und bestätigt mit einer an Gewißheit grenzenden Wahr-
scheinlichkeit die Annahme fremden Bewußtseins, und sie ist es, die
zur Hypothese von der Außenwelt führt Diese Annahme einer
Außenwelt soll die Lücken ausfüllen, die noch vorhanden sind, um
die Aufeinanderfolge der Wahrnehmungen als regelmäßig geordnete
aufzufassen. Ich muß auf Grund meiner Wahrnehmungen Dinge an-
nehmen, die ich nicht wahrnehme. Die Laterne, die ich und andere
sehen, muß in der Außenwelt vorhanden sein. Wie käme es sonst,
daß alle Menschen Aussagen über ihr Auftauchen und Verschwinden
__
OfKl
COHtfÜ UHIVfRSJTY
E. Becher, Philosophische Voraussetzungen der eiakten Naturwissenschaften 207
machen, die mit einander in Uebereinstimmung stehen? Die Außen-
weltshypothese geht von unendlich vielen Tatsachen aus, sie wird
unendlich oft verifiziert, sie hat daher den höchsten Grad von Ge-
wißheit, der eine Hypothese zukommen kann.
Mit ein paar Worten streift Becher noch die Einwürfe gegen die
so gefaßte Außenweltshypothese: der wichtigste, daß es eine ihrer
Natur nach nicht beweisbare Hypothese sei, erledigt sich dahin, daß
die Beweisbarkeit keine an eine Hypothese zu stellende Aufforderung
ist, daß einzig möglichst hohe Wahrscheinlichkeit verlangt wer-
den darf.
So bleibt die Außenweltshypothese als vollgültige Annahme be-
stehen, und auch speziellere Annahmen ergeben sich über sie mit
Hilfe der Regelmäßigkeitsvoraussetzung : wie z. B., daß es in der
Außenwelt relative beharrliche Existenzen, wie auch Veränderungen,
gibt. So weisen die Verschiedenheiten der Wahrnehmungsinhalte auf
entsprechende Verschiedenheiten in der Außenwelt hin, sowohl die
qualitativen als auch die raumlichen. Die Außenwelt ist selbst un-
räumlich, aber es entsprechen den räumlichen Verschiedenheiten der
Wahrnehmung Verschiedenheiten der Außenwelt Deshalb darf man
in übertragenem Sinn von > Entfernungen < in der Außenwelt reden,
so wie man in geometrischem Bilde davon spricht, eine Variable
bewege sich auf einer Strecke von a nach b. Die Subjektivität der
Kaumanscbauung, wie sie die Kritik ergeben hat, bleibt also auch
beim positiven Aufbau der Außenwelt bestehen.
Was von dem Raum ausgesagt wird, gilt freilich nicht in gleicher
Weise von der Zeit. Die Gleichstellung beider durch Kant laßt sich
sachlich nicht rechtfertigen. Die Regelmäßigkeitsvoraussetzung, die
Voraussetzung zeitlich regelmäßiger Aufeinanderfolge ist wesentlich
für die Hypothese von der Außenwelt in allen ihren Teilen. Die
Außenwelt ist ja gerade die Gesamtheit nicht wahrgenommener zeit-
licher Antezedenzien der Wahrnehmung; der Zeitbegriff liegt also
schon durch ihre Entstehung in ihr. Becher ist daher geneigt, der
Zeit im Unterschied vom Raum, Geltung für die Außenwelt, — nicht
nur in übertragenem Sinn, — zuzuerkennen, wenn auch seine Stellung-
nahme in diesem Punkte keine all zu entschiedene ist.
So wird der Außenwelt das was ihr erst genommen war, mit
vollen Händen zurückgegeben. Was ihr die Kritik raubte, bringt ihr
die Regelmäßigkeitsvoraussetzung wieder. Die Subjektivität der
Sinnesqualitäten, wie der räumlichen Anschauung freilich sind nicht
mehr zu bezweifeln, aber die Zeit kommt der Außenwelt zu, und mit
ihr eine Reihe von qualitativen Verschiedenheiten, die alle verwoben
sind in dem Regelmußigkeitszusammenhang unserer Wahrnehmungen.
G«IL («I. Au. uot. Ht. s 10
CORNfU UKIVERSirV
306 Gott gel. Am. 1909. Nr. 3
Jetzt erst kann Becher daran denken, die speziellen Annahmen über
die Außenwelt zu prüfen: die Existenz von Körpern in der Außen-
welt, die Atomhypothese, die kinetische Auffassung der Außenwelts-
vorgänge.
Auch der Begriff des Körpers gehört zu jenen Begriffen, die die
Naturwissenschaft aus dem Weltbild der naiven Anschauung hcrüber-
genomraen hat, ohne sich ganz klar darüber zu sein, ob diese Her-
übernahme berechtigt ist. Die genauere Prüfung erweist, daß unter
den Existenzen in der Außenwelt sich auch solche befinden, denen
die Merkmale zukommen, welche den Begriff des Körpers ausmachen.
Es gibt beharrende Existenzen in der Außenwelt, die einen Raum
erfüllen. Mehr Merkmale als die, die hierin liegen, sind nicht not-
wendig, um den Begriff des Körpers zu konstituieren.
Dagegen ist das Merkmal der Undurchdringlichkeit dem Körper-
begriff nicht wesentlich. Für die naive Anschauung durchdringen
sich zwei Flüssigkeiten, also zwei Körper, vollständig, wenn sie ge-
mischt werden. Mag auch die Wissenschaft diese Auffassung ab-
lehnen, so geht doch daraus hervor, daß die Undurchdringlichkeit
nicht zu den Merkmalen gehört, ohne die der Begriff des Körpers
sinnlos wird.
Der Körper ist so einzig aufzufassen als raumerfüllende Qualität.
Er darf keineswegs als Träger oder als Substrat allen Qualitäten
gegenübergestellt werden.
Durch diese Auffassung des Körpers als raumerfüllender Qualität,
erscheint das Undurchdringlichkeitsgesetz in einem neuen Licht.
>Wären zwei Qualitäten immer in demselben Raum, so würden wir
sie als den gleichen einen Körper auffassen; sind Qualitäten in ver-
schiedenen Räumen, so betrachten wir sie als verschiedene Körper.
Das Undurchdringlichkeitsgesetz wäre demnach zu formulieren: zwei
Außen weltsqualitäten, die verschiedene Räume erfüllen, können nicht
in denselben Raum erfüllend eintreten«. Wo die naive Erfahrung
eine Durchdringung zweier Körper zu zeigen scheint, da suchen wir
entweder diese Durchdringung als Schein aufzuzeigen, oder wir
sprechen einfach vom Entstehen eines neuen Körpers.
So muß zwar jener Substanzbegriff aufgegeben werden, der die
Substanz den Qualitäten als etwas Neues und Fremdes gegenüber-
stellt, aber der Substanzbegriff überhaupt erhält seinen guten Sinn,
wenn man die Substanz als die beharrlichen Qualitäten den nicht
beharrenden gegenüberstellt
Eine Kritik dieser Substanztheorie würde in die schwierigsten
erkenntnistheo retischen Fragen hineinfuhren und demgemäß über-
mäßig viel Raum beanspruchen. Doch ist eine eingehendere Be-
CößNEU. UN(V£RSm
E. Berher, Philosophische Vortasietiangen der endeten Natorwisienichafteo 209
sprechung dieser Theorie nicht erforderlich. Sie ist so eng mit der
Auffassung Bechers von der Außenwelt verknüpft, daß eine Ableh-
nung dieser Außenweltsauffassung zugleich auch die Substanztheorie
treffen muß.
Becher stellt der Außenweltsan nähme gegenüber die Berech-
tigungsfrage — und es wird besonders dem Naturwissenschaftler
gegenüber fast selbstverständlich erscheinen, daß der Weg, den er
dabei einschlägt, der richtige ist Wer etwa die Annahme prüfen
will, ob die Erde sich um die Sonne dreht, wird erst fragen, welche
Tatsachen aus dieser Abnahme erklärt werden sollen, was die An-
nahme für diese Erklärung leistet, welche Verifikationen die Annahme
zulaßt. Gerade das ist der Weg, den Becher gegenüber den Außen-
weltsannahme einschlägt; er scheint der gegebene zu sein.
Der Zweifel wird bei der Frage einsetzen müssen, ob in der Tat
die Außenweltsannahme eine Hypothese in naturwissenschaftlichem
Sinn ist. Solche Hypothesen übertragen Tatbestände, die bei anderer
Gelegenheit Gegenstand meiner Erfahrung waren, in modifizierter
Form auf Bereiche, in denen aus irgend welchen Gründen keine
Möglichkeit vorhanden war, diese Tatbestande zu erfahren. Man hat
oft genug Gelegenheit gehabt zu erfahren, daß sich ein Körper um
einen anderen dreht; diese Erfahrung wird auf das Verhältnis der
Erde zur Sonne übertragen, und so bildet man die Hypothese von
der Drehung der Erde um die Sonne.
Nicht alle Voraussetzungen, die in mein Weltbild eingehen, sind
dieser Art. Becher selbst führt ein Beispiel einer unbewiesenen Vor-
aussetzung an, die ganz anderen Charakter tragt. Es ist die An-
nahme der Existenz einer Vergangenheit. Hier, bei der Vergangen-
heit, handelt es sich um etwas prinzipiell Neues gegenüber allem
Gegenwärtigen . nicht einfach um eine Uebertragung allbekannter
Charaktere auf neue Falle, wie bei den naturwissenschaftlichen Hypo-
thesen. Deshalb ist auch, wie Becker mit Recht betont, irgend
welche Begründung der Vergangenheitsannahme unmöglich ; jede solche
Begründung würde auf einen Zirkel auslaufen. Man darf den Hin-
weis, der in den Erinnerungs Vorstellungen auf die Existenz einer
Vergangenheit liegt, nicht als eine solche Begründung ansehen.
Dieser Hinweis ist ein psychologisches Faktum, keine logische Recht-
fertigung.
Diese Vergangenheitsannahme unterscheidet Bich in vielen Rich-
tungen von den Hypothesen. Sio ist nicht begründbar, und jede Be-
gründung schließt einen Zirkel in sich. Aber sie ist auch nicht
widerlegbar, jede Kritik ist nur eine scheinbare. Gewiß, einzelne
Erinnerungen mögen als falsch verworfen werden; um sie aber ver-
15«
FU.UNWERSTV
210 0611. gel. Adi. 1909. Nr 3
werfen und korrigieren zu können, müssen andere Tatsachen bereit-
stehen, die Tür denselben Vergangenheitszeitpunkt etwas Gegenteiliges
behaupten. Eine solche kritische Zersetzung aber ist für die Ver-
gangenheitsannahme selbst unmöglich. Es kann immer nur Tatsachen
geben, die behaupten, die Vergangenheit sehe anders aus, als ich
glaubte; die Nichtexistenz der Vergangenheit ist unbeweisbar. Auch
diese Nichtbeweisbarkeit des Gegenteils unterscheidet sie von den
naturwissenschaftlichen Hypothesen.
Es bleibt nur bedingungslose Annahme oder bedingungslose Ab-
lehnung der Vergangenheit« Voraussetzung. Nur daß die Ablehnung,
worauf auch Becher hinweist, positiv nicht durchführbar ist Auch
das trennt diese Voraussetzung von einer naturwissenschaftlichen
Hypothese. Wenn jemand auf dem Standpunkt steht, die Sonne drehe
sich um die Erde, so mag dieser Standpunkt falsch sein; aber es ist
eine mögliche wissenschaftliche Auffassung. Wer die Vergangenheits-
voraussetzung ablehnt, wird überhaupt keine Naturwissenschaft zu
Stande bringen können.
Es gibt also unter den wissenschaftlichen Annahmen zwei grund-
verschiedene Typen; die unbewiesenen Voraussetzungen, wie die An-
nahme einer Vergangenheit, und die echten Hypothesen.
Zu welcher Gruppe von Annahmen gehört die Außenweltsan-
nahme? Der Standpunkt Bechers gegenüber dieser Frage ist klar,
auch wenn man davon absieht, daß er ausdrücklich von einer Außen-
welthypothese spricht. Er gibt eine kritische Zersetzung der Außen-
weltsannahme, er sucht die Außenweltsannahme zu begründen, wie
man Hypothesen begründet; er hält den Standpunkt Machs, der die
Außenwelt ablehnt, für möglich innerhalb der Naturwissenschaft, wenn
auch nicht für richtig. All das bedeutet eine Gleichstellung der
Außenweltsannahme mit den echten Hypothesen.
Die Aufgabe desjenigen, der diesen Standpunkt für verfehlt hält,
ist darnach klar. Er muß zeigen, daß die kritische Zersetzung dea
Außenweltsbegriffs nur eine scheinbare ist, daß ebenso Bechers Be-
gründung nur eine scheinbare ist, und daß endlich der Außenwelts-
begriff eine notwendige Voraussetzung des naturwissenschaftlichen
Denkens überhaupt ist.
Der Außenweltsbegriff, den Becher verwendet, ist kein einheit-
licher. Zum Teil ist ihm die Außenweltsannahme die Annahme, daß
für unsere Wahrnehmungen Ursachen besteben, die von den Wahr-
nehmungen verschieden sind. Dieser Begriff spielt eine Rolle in den
kritischen Ausführungen , in denen die Subjektivität der Wahrneh-
mungen begründet werden soll. In anderen Teilen des Buches da-
gegen ist die Außenweltsannahme etwas prinzipiell davon verschie-
■
COßHEU UNlVERSiff
K Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 211
denes: Es ist die Annahme, daß es Dinge gibt, die existieren, auch
wenn wir sie nicht wahrnehmen. Im einen Fall ist die Außenwelt etwa
die Ursache unserer Wahrnehmung einer Bewegung, die jedoch selbst
nicht Bewegung ist Im anderen Fall ist in der Außenwelt eine Be-
wegung, wie wir sie sonst auch wahrnehmen können, nur daß wir
sie in diesem speziellen Fall nicht wahrnehmen (weil sie zu schnell
ist, z. B.). Es ist klar, daß die letztere Annahme, daß Dinge existieren,
auch wenn wir sie nicht wahrnehmen, eine echte Hypothese ist. Wir
übertragen Bewegungen, wie wir sie wahrnehmen, auf Tatbestände,
in denen wir sie nicht wahrnehmen. Becher führt folgendes Beispiel
in einem späteren Zusammenhang an: Ein Zahnrad bewegt sich an
einem Kartonblatt vorbei. Geschieht es langsam, so sieht man die
hin und hergehende Bewegung des Kartonblattes; geht die Bewegung
rasch vor sich, so sieht man statt des hin und herschwingenden
Kartonblattes, einen durchsichtigen Keil. Becher gibt die Begründung
dafür, daß wir dennoch das Recht haben, anzunehmen, daß in der
Außenwelt nicht der Keil existiert, sondern daß sich das Kartonblatt
jetzt nur schneller bewegt. Ee läge ebenso in Bechers Sinn, wenn
wir das Beispiel etwas anders wenden: Auf Grund der Regelmäßig-
keite Voraussetzung nehme ich auch an, habe ich ein Recht anzu-
nehmen, daß die Bewegung fortdauert, auch wenn ich sie nicht sehe,
wenn nur das charakteristische Geräusch andauert, daß das Vorbei-
streichen des Zahnrads an dem Kartonblatt begleitet
Diese Rechtfertigung der Annahme, daß Dinge existieren, auch
wenn wir sie nicht wahrnehmen, oder anders als wir sie wahrnehmen,
ist zweifellos richtig. Aber diese Annahme ist nichts als eine An-
nahme über ewe spezielle Gestaltung der Außenwelt, nicht die An-
nahme der Außenwelt selbst Schon in den Ausgangspunkten dieser
speziellen Hypothese steht die Existenz der Außenwelt fest. Das
Zahnrad, das ich wahrnehme, ist als Außenweltsgegenstand wahrge-
nommen, so gut wie das Kartonblatt, und die Existenz beider ist in
dem Beispiel unbestritten.
Vielleicht ist die Ableitung der Außenwelt anders gedacht Nicht
als Außenweltsgegenstande sollen Zahnrad und Kartonblatt in Be-
tracht kommen, sondern als Wahrnehmungen. Zwanzigmal, so wendet
Becher selbst ein anderes Beispiel an, habe ich das Abdrücken des
Gewehrs wahrgenommen und den folgenden Knall gehört; zum ein-
undzwanzigsten Mal bleibt die Wahrnehmung des Knalls aus, aber
auf Grund der Regel mäßigkeits Voraussetzung nehme ich an, daß auch
diesmal der Knall existiert hat; zumal da ihn andere Menschen auch
diesmal gehört haben.
Eine doppelte Interpretation läßt dies Beispiel zu : Entweder sagt
cor« ü. UHivnwrr
213 Gott gel. Abz. 1909. Nr. 3
es: zwanzigmal: Wahrnehmung des Abdrückens, Wahrnehmung des
Knalls; beim einundzwanzigsten Mal: Wahrnehmung des Abdrückens,
und — so müßte die Regelmaßigkeitsvoraussetzung weiterführen :
also auch diesmal Wahrnehmung des Knalls. Tatsächlich aber habe
ich eine solche Wahrnehmung nicht gehabt. Mein unmittelbares Be-
wußtsein Bagt mir: Es war keine Wahrnehmung des Knalls vor-
handen. Die Regelmaßigkeitsvoraussetzung sagt: Es war eine solche
Wahrnehmung vorhanden.
Es besteht also ein Widerspruch zwischen unmittelbarem Be-
wußtsein und Regelmaßigkeitsvoraussetzung : Die Wahrnehmung soll
existieren und existiert doch nicht. Da mein unmittelbares Bewußt-
sein das Gewisseste ist, das es gibt, so ist der einzig mögliche Schluß
der, daß die Regelmäßigkeitsvoraussetzung unrecht hat — es war
keine Wahrnehmung vorhanden — daß also nicht die Regelmäßigkeits-
voraussetzung uns das Bewußtsein der Außenwelt verschafft.
Aber der EmpirismuB, wie ihn Becher vertritt, will uns zu einem
anderen Schluß überreden. Wir sollen von der Welt der Wahr-
nehmung auf einmal überspringen auf eine ganz anders geartete
Welt, auf die Außenwelt, auf die Welt einer gesonderten Existenz.
Die Wahrnehmung existiert nicht, sollen wir folgern, aber der Knall
existiert als Objekt in der Außenwelt.
Und noch mehr soll die Regelmaßigkeitsvoraussetzung können:
Nicht nur überhaupt zu einer Außenwelt soll sie uns hinfuhren, son-
dern zu einer Außenwelt gänzlich verschieden von der, die wir wahr-
nehmen, unraumlich, unfarbig, nichttönend und nichttastbar.
Gewiß ist der tatsächliche Ausweg aus dem Dilemma der: >Der
Knall hat existiert, auch wenn ich ihn nicht wahrgenommen habe«.
Aber dieser Ausweg stammt nicht aus dem, was von Becher angegeben
ist. Es ist nicht einzusehen, wie auf einmal die gesonderte Existenz
hereinkommen soll, nachdem bisher stets nur von Folgen von Wahr-
nehmungen die Rede war. Es ist nicht zu sehen, wo irgendwie die
Regelmaßigkeitsvoraussetzung über die Wahrnehmungen hinaus führen
soll zu einer gesonderten Existenz, unabhängig von aller Wahr-
nehmung.
Das Bechersche Beispiel läßt jedoch noch eine Interpretation zu :
Zwanzigmal folgte auf die Wahrnehmung der Existenz des Ab-
drückens des Gewehrs die Wahrnehmung der Existenz des
Knalls; jetzt, beim einundzwanzigsten Mal folgte keine solche zweite
Wahrnehmung; dann kann die Regelmaßigkeitsvoraussetzung auch
hier, auch das einundzwanzigste Mal die Existenz des Knalls an-
nehmen lassen, ohne daß ich die Wahrnehmung habe.
Dieser Fall ist im Prinzip identisch mit dem oben erwähnten der
CORN [RSITV
E. Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 213
nicht gesehenen und doch vorhandenen Bewegung; auch im jetzigen
Beispiel ist die Existenz, die Außenweltsexistenz des Abdrückens
des Gewehrs, wie des Knalls, vorausgesetzt; und über die Begrün-
dung der Außenwelt sagt dieses Beispiel nichts.
Was also Becher als eine Begründung der Außenweltshypothese
angibt, ist nur eine scheinbare. Es ist die Begründung der spezielleren
Hypothese, daß Dinge in der Außenwelt auch existieren, wenn ich
sie nicht wahrnehme, und zwar gerade so existieren, wie wenn ich
sie wahrnehme. Von einer Autfassung der Außenwelt als der >Ur-
sachc< von Wahrnehmungen ist hier keine Rede.
Diese Auffassung ist dagegen entscheidend 'in den Stellen, an
denen es sich um eine Kritik der naiven Außenweltsauffassung handelt
Hier wird neben der Subjektivität der Sinnesqualitäten auch die Sub-
jektivität der Raum Vorstellung behauptet, sodaß als Außenwelt nichts
übrig bleibt als ein unräumlicher, unsinnlicher Ursachenkomplex un-
serer Wahrnehmungen. Wir wollen die Argumentation für die Subjek-
tivität der Sinnesqualitäten einmal anerkennen. Weil dieselbe Farbe
bei verschiedener Beleuchtung bald blau, bald grün erscheint, so ist
die Farben Wahrnehmung überhaupt nur subjektiv. Was anders macht
einzig eine derartige Ueberlegung möglich, als daß es sich in beiden
Fällen um denselben Gegenstand handelt, der bald grün, bald blau
erscheint? Daß es derselbe Gegenstand ist, heißt in diesem speziellen
Fall nichts weiter, als daß es dieselbe Ausdehn ungsfläche ist, an der
ich jetzt blau und jetzt grün sehe. Jeder Widerspruch setzt Einheit
voraus, und das Einheitgebende ist hier >dieselbe< Fläche. Wäre
diese Beziehung auf dieselbe Fläche nicht vorhanden, so würde ich
einfach sagen: Jetzt sehe ich blau und jetzt sehe ich grün; aber ein
Widerspruch zwischen diesen beiden Wahrnehmungen könnte niemals
zustande kommen. Erst die Beziehung beider Wahrnehmungen auf
dieselbe Fläche läßt ihn auftreten.
Wenn man nun aber dieselbe Argumentation auf die Rauman-
schauung übertragen will, so versagt sie. Darauf, daß dieselbe qua-
dratische Platte das eine Mal quadratisch, das andere Mal rhombisch
aussieht, soll auf die Subjektivität der Raumanschauung geschlossen
werden. Was macht die Beziehung dieser beiden Ansichten auf den-
selben Gegenstand? Was macht, daß wir die Linie, die jetzt länger
und jetzt kürzer erscheint, immer noch als dieselbe Linie anerkennen?
Doch wohl nur dies, daß wiederum nicht die Räumlichkeit als das
Subjektive angesehen wird, sondern einzig die scheinbare Länge der
Linie. Sehen wir auch die Räumlichkeit als subjektiv an, so fehlt
uns die Möglichkeit von derselben Linie zu sprechen, die bald so,
CGRnm UNNERSm
214 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 3
bald so aussieht, sondern wir müßten davon reden, daß eine Linie
tatsachlich wächst, wenn sie grüßer aussieht.
Die Bestreitung der Objektivität der Räumlichkeit setzt eben
diese Objektivität voraus: das ist das Resultat dieser Ueberlegung,
die hier nur angedeutet werden kann.
Zudem ist es. nicht richtig, daß die quadratischen, rhombischen,
viereckigen Ansichten einer quadratischen Platte gleichberechtigt
nebeneinander stehen, wie die verschiedenen Karben eines Gegen-
standes bei verschiedener Beleuchtung. Wir wissen sehr genau,
welche Ansicht die >wirkliche< ist; wir haben genaue Kriterien, nach
denen wir entscheiden können, wie die Platte wirklich aussieht. Wenn
einfach daraus, daß es einander widersprechende Ansichten derselben
Platte gibt, die Folgerung gezogen werden dürfte, daß keine die
richtige ist, so müßte dieselbe Argumentation gegen irgend zwei
widersprechende Urteile gerichtet werden.
Mehr Wert noch legt Becher auf den Gesichtspunkt, daß der
Raum uns durch die Wahrnehmung zweier Sinne übermittelt werde.
Ein Gemeinsames der Tastwahrnehmungen und der Gesichtswahr-
nehmungen ist nicht aufzufinden, ebensowenig aber haben wir das
Recht, die Wahrnehmungen eines Sinnes zu bevorzugen und zu be-
haupten, :■!" seien es, die uns den Raum geben, wie er ist Es bleibt
kein anderer Ausweg, so meint Becher, als die Wahrnehmungen
beider Sinne als subjektiv anzusehen. Die Frage taucht natürlich auf,
wieso es kommt, daß wir sowohl beim Gesichtssinn wie beim Tast-
sinn vom Raum reden, obwohl die Wahrnehmungen beider Sinne
nichts gemein haben. Die Antwort gibt Becher dahin: Trotz aller
qualitativen Verschiedenheit besteht eine > weitgehende Uebereinstim-
mung«, nämlich der numerischen Verhältnisse: Vier getasteten ent-
sprechen vier Punkte im Sehfelde. — Durch diese numerische Ueber-
einstimmung wird eine eindeutige Zuordnung ermöglicht. Dadurch
daß die beiden Arten von Ausdehnungswahrnehmungen aufeinander
eindeutig bezogen werden können, wird es möglich, daß sie auf ein
gemeinsames Drittes, eine Ausdehnung in der Außenwelt bezogen
werden können«.
Man ist erstaunt, daß dieselben Argumente nicht auch auf die
Zeitanschauung Anwendung finden. Auch bei der Zeit kommen
Längentäuschungen vor. Auch die Zeit kann uns durch die Wahr-
nehmungen verschiedener Sinne vermittelt werden, ohne daß einem
Sinn ein Vorzug gebührt. Weshalb sollen diese Argumente Halt
machen vor den Wahrnehmungen der Zeit? Freilich würde diese
Auffassung von der Subjektivität der Zeit sich in Wiederspruch setzen
ERSTY
K Becher, Philosophische VorauBsetrunfren der exakten Natur wiiwcniM: haften .: i .'■
zu der Objektivität der Zeit, die die Regelmäßigkcitsvoraussetzung
fordert.
Die Kritik kann freilich diese Argumente ebensogut prüfen, wo
es sich um den Kaum handelt. Da muß zunächst bestritten werden,
daß in den Rauuiwahrnehmungen von Gesichtssinn und Tastsinn nichts
Gemeinsames zu finden sei. GewiG, die einfachen Gesichtsempfindungen
und Tastempfindungen enthalten dies Gemeinsame nicht. Aber sie
sind nur Teübes tandteile des gesamten Komplexes, den wir als Wahr-
nehmung eines Räumlichen bezeichnen. Wenn ich etwa eine Wand
sehe, so sind die Farbenemptindungen gleichsam nur Anhaltspunkte,
durch die ich auf das eigentlich Räumliche abziele; ich meine in
ihnen ein Räumliches, ich sehe es in ihnen — die genauere Analyse
würde hier viel zu weit führen — , und ebenso sind mir die getasteten
Punkte nur solche Hinweise auf das Raumliche. Ist es da wirklich
noch merkwürdig, daß dann nicht die Empfindungen, sondern jenes
Geraeinte, jenes auf das abgezielt wird, in beiden Fällen identisch
ist? Es sind neben den eigentlichen Empfindungen noch besondere
deskriptive Charaktere vorhanden, eben die des Abzielens auf ein
Räumliches. Wenn man die vollen Wahrnehmungen beider Sinne ver-
gleicht, so ist das Gemeinsame sehr wohl vorhanden; es ist in beiden
Fällen das gleiche Räumliche, auf das abgezielt wird.
Damit verliert auch die Frage ihren Sinn, welcher der beiden
Sinne nun den Vorzug verdiene, welcher mir den Raum richtig über-
mittle. Sie > meinen« ihn beide und es wird von allem Möglichen
abhängen, welcher gerade den Raum >richtig< gibt.
Auch der Ausweg, das Gemeinsame in beiden Sinnen in der
Gleichheit der numerischen Verhältnisse zu suchen, ist nicht stich-
haltig. Denn genau dieselben Argumente, die für die Subjektivität
des Raumes sprechen sollen, sprechen ebenso für die Subjektivität
dieser numerischen Verbältnisse. Werden nicht diese numerischen
Verhältnisse ebenfalls durch verschiedene Sinne übermittelt? Und
kommt es nicht vor, daß wir drei Punkte zu sehen glauben, wo wir
vier zu tasten meinen? Oder auch umgekehrt? Welchem Sinn soll
man da Glauben schenken?
Dazu kommt weiterhin noch, daß durch die Subjektivität der
Itaumwahmehmung gerade das entwertet wird, was dadurch be-
gründet werden soll: Die mechanische Naturauffassung. Denn was
soll es noch für einen Sinn haben, die mechanischen Anschauungen
etwa vor den Temperaturempfindungen zu bevorzugen, wenn Bewe-
gung ebenso subjektiv ist, wie Farbe und Wärme? Man führt doch
die Sinnesqualitäten gerade deshalb auf mechanische Vorgänge zu-
rück, weil man etwas Objektiveres an ihnen zu haben glaubt. Wenn
(OMiil UNNERSm
21G OötL gel. Ad*. 1909. Nr 3
das aber nicht der Fall ist, wenn die Außenwelt wirklich ebenso un-
räumlich wie unfarbig ist, weshalb geht man dann nicht gleich auf
die unräumliche und unfarbige Wirklichkeit zurück, wenn diesen Mo-
lekularvorgängen nicht mehr Wirklichkeit zukommt als den Wärme-
emp6ndungen oder den Farbenempfindungen?
Und warum behauptet dann Becher, der Keil (in dem Zahnrad-
beispiel) sei subjektiver als jene schnelle Bewegung des Kartonblatts,
während er doch nur sagen dürfte, bei sogenannter langsamer Be-
wegung erzeugen die unbekannten Außenwelts Vorgänge die Wahr-
nehmung einer Bewegung, im zweiten Fall die Wahrnehmung eines
Keils. Aber Keil wie Bewegung müßten gleich wirklich oder gleich
unwirklich sein, wenn Raum und Farbe von gleichem Subjektivitäts-
grad wären.
In der Tat, 80 fanden wir, sind die Argumente für die Subjek-
tivität der Raumanschauung nicht stichhaltig. Die Versuche, die
Subjektivität der Raumanschauung beweisen zu wollen, setzen die
Objektivität der Raumanschauung voraus. Die kritische Zersetzung
der Außenwelt ist ebenso unmöglich, wie ihre Begründung
es war.
Aber auch die Ablehnung der Außenwelten nähme ist für den
Naturwissenschaftler unmöglich. Die Außenwelt Hegt in jeder Wahr-
nehmung schon eingeschlossen. Die Farbe ist nicht erst ein subjek-
tives Phänomen, und wird dann als zu einer Außenwelt gehörig ge-
deutet, sondern sie wird unmittelbar auf eine Außenwelt bezogen,
und späterhin kann diese Beziehung sich als eine falsche heraus-
stellen. Aber nur, indem andere Tatsachen widersprechen ; indem sie
behaupten, daß die Außenwelt anders aussieht, nicht indem sie be-
haupten, daß es keine Außenwelt gibt. Wie in jeder Erinnerung die
Beziehung auf die Vergangenheit liegt, die nicht allgemein widerlegt
werden kann, so in jeder Wahrnehmung die Beziehung auf eine
Außenwelt. Dem kann niemand entschlüpfen, der überhaupt wahr-
nimmt.
Wenn es jemand Vergnügen macht, statt zu behaupten: Diese
Rose ist rot, mit den Analytikern der Empfindung zu sagen: Ich
habe eine Rotempfindung, die eine Empfindung im Komplex der Em-
pfindungen ist, die ich als Wahrnehmung der Rose bezeichne, so
möge er es nur tun. Nur darf er sich nicht einreden, auf diese Weise
zu einer Naturwissenschaft kommen zu können. Und, wenn er kon-
sequent ist, so muß er weiter gehen. Wenn er statt von dem Em-
pfundenen von seinen Empfindungen redet, so muß er ähnlich mit
der Vergangenheit verfahren wie mit der Außenwelt Der Satz:
Gestern hat es geregnet, wird zu dem andern: Ich habe jetzt eine
«*„ JSSty
E. Becher, Philosophische Vor&auetzungen der exakten NaturwiMenac haften 217
Erinnerunga Vorstellung des Inhalts, daß ich gestern eine Regenwahr-
nehraung hatte. Die Geschichte wird so zu einem System von Er-
innerungsvorstellungen, die Naturwissenschaft ein System von Wahr-
nehmungen. Ist eine solche Auffassung jemals ernstlich zu Ende ge-
dacht worden?
Die Ablehnung der Au ßenweltaan nähme ist daher ebenso unmög-
lich wie die der Vergangenheitsannahme. Die kritische Zersetzung
der Außenwelt scheitert an der Objektivität des Raumes, die Be-
gründung der Außenwelt als Hypothese erweist sich als unmöglich.
Nicht in einer Reihe daher mit den echten Hypothesen steht dio
Aoßenweltsannahme, sondern mit den unbewiesenen Voraussetzungen
wie der Vergangenheitsannabme. Und wir haben kein Recht mehr
von einer Außenweltshypothese zu reden.
Wenn man so auch Bechers Lösung des Außenweltsproblems
ablehnen muß, so schließt diese Stellungnahme keineswegs auch eine
Ablehnung der im zweiten Teil von Bechers Arbeit aufgestellten
naturphilosophischen Anschauungen in sich. Becher zieht hier nur
gelegentlich die Ausführungen über die Außenwelt heran. Man
braucht nur die Rede von der Räumlichkeit der Außenwelt, die
Becher als eine kurze Ausdrucks weise angesehen wissen will, wört-
lich zu nehmen, und man wird dann die Aufstellungen des zweiten
Teils gesondert prüfen können. Zudem ist er glücklicherweise inkon-
sequent genug, in diesem zweiten Teil die räumlichen und zeitlichen
Eigenschaften der Dinge, die primären Qualitäten praktisch zu der-
jenigen Sonderstellung heranzuziehen, die ihnen die moderne Natur-
wissenschaft einräumt.
Es ist die mechanische Theorie, die Zurückfuhrung alles physi-
kalischen Geschehens auf mechanische Vorgänge, die ihn hier be-
schäftigt. Welche Gründe sprechen für die mechanische Theorie,
und wie ist die Ausgestaltung dieser Theorie im Einzelnen zu denken V
Becher beantwortet diese Fragen an Hand des überaus reichen Tat-
sachenmaterials, über das er souverän verfUgt.
Er wendet sich in ausführlicher Darlegung gegen die Gegner
der mechanischen Theorien. Freilich scheint mir, daß er in seiner
Argumentation zwei Klassen von Gegnern dieser Theorien nicht
scheidet, die wohl geschieden werden müssen. Eine Ablehnung der
mechanischen Theorie kann radikal sein und behaupten, daß es über-
haupt keine unsichtbaren Bewegungen gäbe ; aber sie muß nicht not-
wendig dieser Art sein. Nur dieser radikaleren Anschauung gegen-
über ist der Beweis Bechers, daß auch im Alltagsleben unsichtbare
Bewegungen angenommen werden müssen, vollkommen am Platze.
Nicht notwendig braucht die Ablehnung der mechanischen The-
. ■
■uuNivreaTY
218 (»ötf. gel. Ar». 1909. Nr. 8
"i !■■ sich auf die Ablehnung unsichtbarer Bewegungen überhaupt zu
versteifen. DaQ das Pendel noch unsichtbar kleine Schwingungen
macht, auch wenn keine Bewegung mehr sichtbar ist, daß das Kar-
tonblatt wirklich sich unwahrnehmbar schnell bewegt, wahrend ein
Keil im Gesichtsfeld vorhanden zu sein scheint, das kann auch der
Gegner der mechanischen Hypothesen zugeben. Ja, er kann noch
weitergehend zugeben, daß das schnelle Vorbeistreichen des Zahnrades
einen Ton erzeugt Er kann also die mechanische Theorie des
Schalles vollkommen anerkennen. Und wenn Becher darauf hinweist,
daß auch diese Theorie in weitestem Umfang Hypothese ist, da für
hohe Tone überhaupt niemals die mechanische Theorie direkt nach-
geprüft ist, so wird dieser Gegner geneigt sein, auch dies hypothe-
tisch mit in den Kauf zu nehmen. Nicht daß die Welt ergänzt wird
nach Analogie des Wahrgenommenen; nicht daß ungeprüft auch den
hohen Tönen Schwingungsbewegungen zuerteilt werden , stört ihn ;
sondom sein Einwand richtet sich gegen eine ganz andere Seite,
üstwald hat es in den Worten ausgesprochen: >Du sollst dir kein
Bild machenc. Die Zuordnung von Tonen zu Bewegungen ist kein
Bild, so wenig wie die Behauptung, daß jener Keilfigur ein hin- und
herschwingendes Kartonblatt entspricht. Ein Bild dagegen ist die
Behauptung, die Verbindung von H und dieser durchsichtigen ho-
mogenen Körper sei nichts anders als die Verbindung von Atomen,
von denen stets auf einen gleichen Raum unter gleichen Druckver-
hältnissen gleich viele gehen u. 8. w. Eine Tatsache wird hier nicht
etwa nur in kausale Abhängigkeit von einer andern gebracht, wie
der Schall von der ßewegung der Luft, sondern die eine Tatsache
wird durch eine grundverschiedene ersetzt, wie sichtbare Verbindung
von luftformigen Körpern durch die Verbindung von Atomen. Das
ist das >Bild<, das üstwald verwirft.
Freilich wird man daraus nicht die Folgerung ziehen dürfen :
Also ist die Aufstellung solcher Abhängigkeiten, wie sie die mechani-
sche Schalltheoric bietet, erlaubt, >Bilder< wie die Molekularhypothese
verboten. Nur so viel wird man zugeben müssen: Während relativ
wenige Anhaltspunkte genügen, um eine funktionelle Abhängigkeit
wahrscheinlich erscheinen zu lassen, wird man schwerwiegende Argu-
mente verlangen, bis man sich entschließt, in diesen Bildern Dar-
stellungen wirklicher Vorgänge zu sehen.
Aber die prinzipielle Möglichkeit mechanischer Theorien be-
weist Becher in der Tat in diesem Teil seiner Arbeit, in seinen Bei-
spielen. Er zeigt einmal, daß es in der Tat unsichtbare Bewegungen
gibt, und zweitens, daß beim Schall unsichtbare Bewegungen die
CORNEll UMVERSlTY
E. Berher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 219
Antezedenzien von Empfindungen sind, die keinerlei Gemeinsamkeiten
mit diesen Bewegungen aufweisen.
Die Atomtheorie jedoch verlangt mehr als einfach unsichtbare
Bewegungen. Sie verlangt, daß diese unsichtbaren Bewegungen die
Bewegungen kleinster Körper, der Atome, sind.
Mit Recht weist Becher jedoch die Anschauung zurück, als
sollten in den Atomen nun auch wirklich in absolutem Sinn unteil-
bare Körper zu finden sein; sie sind unteilbar in relativem Sinn;
unteilbar in dem Sinn z. B., daß sie die kleinsten Mengen sind, die
chemische Verbindungen eingehen, oder die in einem Gas gesondert
existieren können.
Die Möglichkeit der Atomhypothese beweist Becher wiederum
dadurch, daß er zeigt, daß auch das Alltagsleben gezwungen ist,
Teilchen anzunehmen, die zu klein sind um wahrgenommen zu werden;
wie im Fall des Staubteilchens auf dem Papier, das von der Feme
nicht gesehen wird; und, 2. daß aus Teilchen, die einzeln nicht
wahrgenommen werden, Komplexe gebildet werden können, die den
Eindruck des Homogenen machen: Steinhaufen, ein Stück Kreide,
Nebelflecke, trübe Lösungen sind passende Beispiele dieser Art
Für die Behauptung, daß die Struktur der Materie als inhomogen
angenommen werden muß, führt Becher eine Reihe von Argumenten
an : Wenn eine Drucksteigerung auf eine Materie nicht stetig zu
einer Auswalzung führt, sondern an einem Punkte bei weiterer
Dracksteigerung keine stetige Zusammenpressung stattfindet, so kann
diese Tatsache einzig auf die Inhomogenität der Materie zurückge-
führt werden. Solcher Tatsachen der unstetigen Veränderung der
Materie stetig sich ändernden Einflüssen gegenüber bestehen mehrere,
die Becher bespricht.
Ebenso führt nur auf eine Inhomogenität der Materie, nicht aber
auf eine Molekularkonstruktion auch das, aus verschiedenen Gründen
sehr schwache Argument, daß nur aus der Annahme der Inhomoge-
nität verständlich werde, daß die Kohäsionskraft nicht dem Newton-
schen Gesetz folgt
Mehr Wert als auf dieses Argument legt Becher auf ein anderes,
das er ausführlich erörtert: es beruht auf der Tatsache, daß die
Fortpflanzungsgeschwindigkeit des Lichtes in scheinbar homogenen
Stoffen wie Wasser, Gas u. s. w., in hohem Maße von der Schwin-
gungszahl abhängig ist. Diese Tatsachen der Dispersion sind mit den
mechanischen Sätzen der Wellentheorie nur in Einklang zu bringen,
wenn man eine inhomogene Struktur der Materie annimmt. Kur dem
freilich, von dem die Wellentheorie schon vorher als richtig anerkannt
■
ftivERSirr
220 GÖIt gel. An«. 1909 Nr. 3
wird, wird dieses Argument überzeugend vorkommen ; es hat so mehr
einen esoterischen als esoterischen Wert
Noch eine ganze Reihe anderer Argumente, die Becher anführt:
die Tatsache z. B., daß das spezifische Brechungsvermögen in weiten
Grenzen konstant ist, wird mit Hülfe der Molekulartheorie verständ-
lich gemacht; so auch die Unabhängigkeit der inneren Reibung von
Gasen von der Dichte, und noch eine Reihe anderer Erscheinungen.
Alle diese Erscheinungen werden als Verifikationen der Mole-
kularhypothese betrachtet. Es mag ja sein, daß sich für die eine
oder die andere Erscheinung auch ohne Molekularhypothese eine Er-
klärung finden läßt. In ihrer Gesamtheit liefern sie jedenfalls ein
so überzeugendes Material, daß derjenige, der unbefangen sich ihnen
gegenüberstellt, die Molekularhypothese nicht ablehnen kann.
Vor allen Dingen werden die zahlenmäßigen Verifikationen als
von erdrückender Wucht anzusehen sein: So wenn man z.B. das
Verhältnis der spezifischen Wärmen bei konstantem Druck und kon-
stantem Volumen für einatomige Gase, mit Hülfe der Atomtheorie,
als 6 /i berechnet; und die Erfahrung bestätigt diese Berechnung:
man wird fragen müssen: wie müssen denn Verifikationen aussehen,
die eine Hypothese bestätigen, wenn Verifikationen dieser Art, von
denen es eine Menge gibt, nicht dazu im Stande ist?
Becher hat vollkommen Recht, wenn er gegen die Gegner der
mechanischen Theorie ausrührt: Verhält sich etwas in den Punkten
1, 2 und 3 wie eine Wellenbewegung, so ist die Tatsache, daß es
auch in Punkt 4 sich wie eine Wellenbewegung verhält, eine ekla-
tinte Bestätigung der Vermutung, daß hier nicht nur ein Zufall oder
ein glückliches Bild vorliegt. Die Wahrscheinlichkeit für eine grund-
lose Ueberein Stimmung ist so gering, daß man sie ohne weiteres ver-
werfen darf.
Freilich scheint mir Becher einer andern Seite dieses Argumente
der Hypothesengegner nicht gerecht zu werden (einer Seite, die z. B.
Ostwald betont). Man kann ruhig zugeben, daß das Licht alle
Eigenschaften einer Schwingungsbewegung zeigt, ohne daß es doch
deshalb eine Schwingungsbewegung ist So wie etwa Zahlen und geome-
trische Figuren in einer Reihe von Eigenschaften derartige Ueber-
einstimmung zeigen, daß sich Eigenschaften der einen Gruppe aus
Eigenschaften der anderen voraussagen lassen; gerade so wie Eigen-
schaften des Lichtes aus Eigenschaften der Wellenbewegung. Dennoch
wäre der im Irrtum, der deshalb auf vollkommene Identität schließen
wollte und vermuten wollte, daß die Formel x' + y' = *' auch nun
tatsächlich ein Kreis sei.
So fügt das mechanische >Bild<, iudem es annimmt, daß nicht
CORKf li UHIVERSIIY
E Becher, PhiloHophiscbe VoriusBcUuDgen der exakten NaturwisBAQich&fteo 221
our eine Erscheinung vorliege, die Gemeinsamkeiten mit einer
Schwingung zeigt, sondern daß tatsächlich eine Schwingung vorhanden
sei, noch Eigenschaften hinzu, die nicht in der Analogie begründet
sind.
Dieses Argument gegen die Molekulartheorie kann nur widerlegt
werden, wenn man zeigt, daß zur Voraussagung der Erscheinungen
tatsächlich von allen Eigenschaften der Schwingung Gebrauch ge-
macht wird, nicht nur von denen, auf denen die Analogie beruht.
Ich glaube, daß es wohl möglich wäre, einen derartigen Beweis zu
fuhren.
Daß es sich bei der Inhomogenität der Materie tatsächlich um
Moleküle von gleicher Größe handelt, sucht Becher aus einer Reihe
von Tatsachen zu erhärten. Wohl der schlagendste Beweis ist die
Tatsache, die aus der Krystallographie entnommen ist. Beim Aufbau
eines Körpers aus gleichen Teilchen, von denen jedes auf die be-
nachbarten nach denselben Gesetzen wirkt, ergeben sich als allein
möglich gerade alle jene Arten von Symmetrie, die wir bei den Kry-
stallen finden. Diese Uebereinstimmung als eine rein zufällige an-
zusehen, geht wohl nicht an.
In höchst anschaulicher Weise erläutert und begründet Becher
die Anwendung der Molekulartheorie auf die verschiedenen Aggre-
gatznstande. Er nimmt an, daß ein Staubhaufen sich einmal am
Boden eines Gefäßes liegend befinde, und daß er dann durch eine
Schaufel bewegung der Luft über den ganzen Raum verteilt wird.
Dann bleiben eine ganze Reihe von Eigenschaften des Staubhaufens
dieselben wie vorher; so z.B. seine Maße, sein Gewicht; andere, da-
gegen, haben sich beim Schütteln verändert. Der Staubhaufen hat
z. B. im letzteren Fall keine eigenen Begrenzungsfiächen, sondern nur
die des Gefäßes, in dem er sich bewegt. Becher zeigt wie 6ich aus
ähnlichen Ueberlegungen die Unterschiede der Aggregatzustände voll-
kommen erklären lassen. So wie kein Mensch daran zweifelt, daß
der Staubhaufen in Bewegung und in Ruhe derselbe ist, so wird mau
sich den ganz ähnlichen Ueberlegungen in Bezug auf die Aggregat-
zustände nicht verschließen können.
Es ist wohl verständlich, daß sich der Kampf der Energetiker
und der Mechanisten von Anbeginn besonders um die chemischen
Tatsachen gedreht hat Gerade weil die Anhänger der mechanischen
Anschauung, wie auch Becher, in den chemischen Tatsachen die beste
Stütze der mechanischen Theorie erblicken, suchen die Energetiker
gerade hier mit ihrem Widerspruch einzusetzen. Deshalb wäre es
wohl wünschenswert gewesen, wenn Becher etwas ausführlicher gerade
COßNEU UNWERSHY
222 Oött gel. An*. 1909 Nr. 3
auf die&e Argumentationen und Gegenargumentationen nach ihrer
philosophischen Seite hin eingegangen wäre.
Eines dieser Argumente der Energetiker ist schon oben erwähnt
worden. Es ist keine Erklärung, wenn ich die Tatsache, daß sich
2.14 Teile Sauerstoff bald mit 1.16, bald mit 2.16, bald mit 3.16
Teilen Stickstoff verbinden, darauf zurückführe, daß die Atome in den
Gewichts Verhältnissen 14 und 16 stehen und sich die Atome ent-
sprechend verbinden. Es ist nur einfach im Unwahrnehm baren die
beobachtete Tatsache noch einmal gesetzt. Ist es denn eine Erklä-
rung, wenn ich sage: Daß 2.14 kg sich mit 16 kg verbinden beruht
darauf, daß 2.14 g sich mit 16 g verbinden, und daß 1 kg 1000 g
hat? Wenn man etwas derartiges als eine Erklärung ansehen würde,
so hätte man nicht« getan, als den einen Spezialfall des Gesetzes
durch den anderen erklärt. Es kann so, wird man sagen, keine Er-
klärung daraus werden, wenn ich statt der g den besonderen Spezial-
fall der Atome heranziehe.
Die Antwort kann einzig in einer besonderen Eigenschaft ge-
sucht werden, die die Atome vor irgend einem anderen Spezialfall
des Gesetzes voraus haben. Dieser Vorzug der Atome ist ihre (re-
lative) Unteilbarkeit. Aus ihr erklärt sich warum stete nur 1 mal
16, 2 mal 16, 3 mal 16 u. s. w. Gewichtsteile in die Verbindung ein-
gehen und nicht zufällig einmal 23. So hat Becher vollkommen
Recht, wenn er Bagt, daß nicht das Gesetz der konstanten Verbin-
dungsgewichte, sondern erst der ganzzahligen multiplen Verbindungs-
gewichte eine Stütze für die Atomtheorie biete.
Dagegen kann ich eine solche Stütze nicht in dem andern Ge-
setze finden, dos Becher anführt: >In der Verbindung Na OH kommen
auf 1 Teil WasBerBtoff 23 Teile Natrium. In der Verbindung HCl
kommen auf 1 Teil Wasserstoff 35,5 Teile Chlor. In der Verbindung
NaCl kommen auf 23 Teile Natrium wieder 35, 5 Chlor. DicVerholt-
niszahlen gelten also nicht für eine Verbindung, sondern für alle, in
denen dieselben Stoffe wiederkehren. Diese überaus merkwürdige
Tatsache ist ohne Atomtheorie ganz unverständlich!.
Mir scheint sie nur dann ohne Atomtheorie unverständlich zu
Bern, wenn man sie Überhaupt für erklärungsbedürftig hält Daß
zwei Stoffe, die mit einem dritten in chemischem Verbindungsgleich-
gewicht stehen, mit einander im Gleichgewicht stehen, ist nicht
merkwürdiger, als daß zwei Korper, die mit einem dritten in Tempe-
raturgleichgewicht stehen, auch unter einander im Gleichgewicht sind.
Diese Erscheinung des gegenseitigen Gleichgewichte findet sieb auf
vielen Gebieten der Naturwissenschaft, und sie ist auf dem einen
Gebiet nicht unverständlicher als auf dem andern.
CORNEU UNWERSIY
E. Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 223
Das gilt überhaupt für eine ganze Reihe von Gesetzen, die
durch die Atomtheorie >erklärt< werden. Sie selbst verlangen
keine Erklärung, sondern lassen ebensogut sich als letzte Tatsachen
hinstellen. So fordert der Satz, daß die meisten Körper sich bei
Erwärmung ausdehnen, keine Erklärung. Wird die Erklärung ge-
geben, um so besser. Aber man kann nicht sagen, daß die Tatsache
vorher unverständlich war.
Wohl aber wäre das Gesetz der multiplen Verbindungsgewichte
ohne eine Erklärung unverständlich. Der Energetiker wird freilich
leugnen, daß die Erklärung dieses Gesetzes durch die Unteilbarkeit
der Atome eine Berechtigung habe. Es ist, so wird er sagen, eine
Erklärung ad hoc. Ist es etwa verstandlicher, daß ein (relativ) un-
teilbares Atom 16 wiegt, ein anderes 14, als es das Gesetz ist, das
daraus erklärt werden soll? In der Tat, beständen nicht Hinweise
anderer Art, Verifikationen and dergleichen für diese Unteilbarkeit
der Atome — auf Grund dieser einfachen chemischen Tatsachen
allein dürften wir die Atomhypothese nicht als mehr als ein Bild an-
sehen. Nur daß noch eine ganze Reihe andrer Tatsachen sich in
diese Annahme einfügen, verleiht ihr die wissenschaftliche Berech-
tigung. Die nähere Ausführung dieser Gedanken würde jedoch den
Rahmen dieser Besprechung überschreiten.
Auch auf die weitere Frage geht Becher ein, in wie weit die
Regelmäßigkeiten, die sich in den Atomgewichten finden, auf den
Aufbau der Atome aus einer oder mehreren gemeinsamen Grund-
substanzen hindeuten. Er bespricht kurz — für denjenigen, der mit
den Theorien nicht bekannt ist, wohl allzu kurz — die Elektronen-
theorie. Er schließt sich der Vermutung an, daß die Elektronen die
einzigen Bausteine der Atome sind, und zeigt, wie sich aus dieser
Annahme die Trägheit der Materie zurückfuhren läßt auf die schein-
bare elektro- mag netische Trägheit der Elektronen, und wie auf dieser
Grundlage die Proportionalität von Masse und Gewicht verständ-
lich ist.
Werden so die Elektronen als die für unsere Erkenntnis letzten
Strukturelemente angenommen, die der Beobachtung keine Verän-
derung zeigen, so müssen alle Erscheinungen und Vorgänge, die sich
an der greifbaren Materie abspielen, als Bewegungsvorgänge aufge-
faßt werden: Eine kinetische Naturauffassung ist die Konsequenz
dieser Theorie. In allen Gebieten hat man an dieser kinetischen
Auffassung gearbeitet. So hat die kinetische Wärmetheorie die Warme
als unregelmäßige Bewegungen der Moleküle aufzufassen gelehrt, und
zahlreiche Verifikationen haben die Richtigkeit dieser Auffassung dar-
getan. Es ist freilich nicht recht einleuchtend, daß, wie Becher
Ctu. (.;. Abi. ISOf Hr. I 16
COßNEU UNWERSHY
224 Oßtt. gel. Am. 1909. Nr. 3
meint, diese Hypothese eines direkten Beweises fähig sein soll, weil
nach Brown in einer Flüssigkeit die feinsten Suspensionen unter dem
Mikroskop in lebhaftester Bewegung sind, wahrend die größeren Par-
tikelchen in Ruhe sind. Man mag daraus ableiten, was man will, es
wird nie mehr sein können, als daß unsichtbare kleine Bewegungen
in der Flüssigkeit existieren. Das wird auch dem Gegner der Mo-
lekulartheorie nicht wunderbar vorkommen. Dagegen wird er nicht
den Zusammenhang solcher Bewegungen mit den Wärmebewegungen
der Moleküle anerkennen.
Neben der kinetischen Gastheorie , die Becher gegen Stallos
Einwände verteidigt, bespricht er ausführlicher die kinetische Theorie
des Lichts: Die weitgehende Analogie zwischen einem leuchtenden
Körper und einem Erreger elektro-magnetischer Schwingungen läßt
die Annahme wahrscheinlich erscheinen, daß auch im leuchtenden
Körper kleine elektrische Schwingungen in den Molekeln stattfinden,
und v die Bestätigungen, die diese Annahme findet, macht die Optik
zu einem Teil der Elektrizitätslehre.
So fügen sich alle Tatsachen in eine kinetisch-elektrische Natur-
auffassung ein, gegenüber der früher herrschenden kinetisch -elasti-
schen. Letztere hat als Grundprinzip zur Erklärung aller Natur-
erscheinungen einerseits die Trägheit der Massen, andererseits Druck
und Stoß. Die Trägheit der Massen wird durch die kinetisch-elektri-
sche Auffassung untergeordnet dem Begriff der elektrischen Induktion.
Wie es sich bei der Induktion um die Wirkung eines Elektrons auf
andere Elektronen handelt, so bei der Trägheit um die Wirkung
eines Elektrons auf sich selbst. Die kinetisch -elektrische Natur-
auffassung hat nur ein einziges Grundprinzip: Es besteht in den
Wirkungsweisen der Elektronen, die diese zu elektrischen Ladungen
stempeln.
Noch ein letztes, viel umstrittenes, Problem bespricht Becher, in
dem physikalische und philosophische Fragen verquickt sind: Die
Frage der Fernwirkungen und die damit zusammenhängende des
Aethers. Becher nimmt Stellung gegen die im allgemeinen herr-
schende Auffassung, daß keine Fernwirkungen angenommen werden
dürften: Die Regel mäßigkeitsvoraussetzung, die Kausalität, verlangt
keineswegs einen räumlichen Zusammenhang der sich folgenden Pro-
zesse. Einzig aus dem Zwang zahlreicher Erfahrungen rührt es her,
daß uns die Erklärung aus Druck und Stoß die näherlicgende zu sein
scheint. Der Mensch vermag selbst nur da zu wirken, wo er an-
faßt. Es wird vom naiven Menschen beim Fallen eines Steines über-
haupt nicht an eine Wirkung der Erde auf ihn gedacht, und elektri-
sche und magnetische Anziehungen spielen in den gewöhnlichen Er-
C0RNEU UNWERSHY
E. Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Na turwisBensch aften 225
fahrungen überhaupt keine Rolle. So wirken die Erfahrungen des
Alltagslebens alle darauf hin, es uns als selbstverständlich erscheinen
zu lassen, daß ein Körper nur auf einen anderen wirken könne, wenn
er ihn berührt
Befragen wir dagegen die naturwissenschaftliche Erfahrung, so
ist es auflallend, daß seit Newtons Tagen, bis heute, keine Erfahrungen
beigebracht worden sind, die den Charakter der Gravitation als einer
Fernwirkung im mindesten auch nur hätten erschüttern können. An-
dererseits aber sind Druck und Stoß auch nichts anderes als Fern-
Wirkungen der Molekel auf einander, wie eine Betrachtung der
Elastizitätsgesetze zeigt. Durch die Zurückführung der Fernkräfte
auf Druck und Stoß ist also nichts gewonnen, als daß man die Fern-
wirkungen aus größerer Entfernung auf solche geringer Entfernung
zurückgeführt hat.
Gegen die Fernwirkungen scheint es freilich zu sprechen, daß
die elektrisch-magnetischen Wirkungen sich nicht zeitlos, sondern mit
einer endlichen Geschwindigkeit durch den Raum fortpflanzen. Be-
steht die elektrische Erklärung der Gravitation zu Recht, so müßte
auch die Gravitation einer Ausbreitung mit endlicher Geschwindigkeit
unterliegen , was sich freilich bisher noch nicht hat nachweisen
lassen.
Aber der Nachweis der zeitlichen Ausbreitung, so führt Becher
aus, spricht keineswegs gegen den Fernwirkungscharakter, denn es
ist durchaus nicht unverständlich , daß eine Wirkung zum Ueber-
schreiten eines wenn auch leeren Raumes eine entsprechende Zeit
gebraucht.
Man wird sich Becher vollständig darin anschließen können, daß
prinzipiell die Annahme von Fernwirkungen nicht zu verwerfen ist
Aber dann bleibt die Frage immerhin noch offen, ob Licht, Elektri-
zität und Gravitation wirklich als Fernwirkungen auf größere Ab-
stände aufzufassen sind. Mir scheint — darin teile ich Bechers An-
sicht nicht — zeitliche Fortpflanzung gegen den Fernwirkungs-
charakter einer Erscheinung zu sprechen. Ich kann keinen Sinn da-
mit verbinden, daß eine Wirkung zur Uebersch reitung eines Raumes
Zeit brauche, wenn sie doch nicht an irgend ein Medium geheftet
sein soll. Man nehme einmal an, während die Fernwirkung in der
Mitte des Raumes angelangt ist, werde plötzlich der wirkende Körper
entfernt Soll dann die Fernwirkung allein durch den Rest der
Strecke weiter laufen, ohne dennoch an irgend etwas zu haften?
Eine solche Annahme scheint mir mit dem Charakter der mechani-
schen NaturaufTassung vollkommen unverträglich. Dagegen ist es bei
Annahme eines vermittelnden Mediums vollkommen verständlich, daß
lü«
[uuNivERsrr
226 Qött. gel Arn. 1909. Kr. 3
es die Wirkung gar nicht mehr berührt, ob der Stern, dessen Licht
zur Erde gelangt, plötzlich aufhört zu existieren. Durch die An-
nahme eines solchen Mediums wird, wie Becher in der Tat gezeigt
hat, die Kernwirkung keineswegs beseitigt, sondern einzig die Fern-
wirkung auf große Entfernung durch solche auf kleine Entfernungen
ersetzt. Aber sie erklärt, warum eine zeitliche Fortpflanzung der
Erscheinungen eintritt.
Nicht die Fortpflanzung selbst ist es in diesem Fall, die Zeit
beansprucht, sondern die Auslösung der Wirkungen bei Uebertragung
von Strukturelement zu Strukturelement. Man wird also wohl Überall
da, wo zeitliche Fortpflanzung einer Erscheinung vorliegt, mit einer
Vermittlung der Wirkung durch räumliche Zwischenglieder rechnen
müssen, zwischen denen immerhin eine Fernwirkung stattfinden mag.
Dagegen ist kein Grund einzusehen, warum bei zeitloser Fortpflanzung
keine Fernwirkung angenommen werden darf — ja, es ist umgekehrt
gar nicht einzusehen, wie eine Wirkung, die auf Druck und Stoß zu-
rückgeht, sich auf weite Strecken fortpflanzen soll, ohne Zeit zu be-
anspruchen.
Andererseits liegt eine Schwierigkeit darin — darauf weist Becher
mit Recht ausfuhrlich hin — , daß es unklar ist, wer die Vermittlung
dieser Fernwirkungen übernehmen soll. Dem Aether, dem man diese
Rolle zuzuschieben pflegt, müßten ganz entgegengesetzte Eigen-
schaften zuerteilt werden: Einmal müßte er unbeweglich sein, die
Körper müßten durch ihn hindurchgehen wie durch einen völlig sub-
stanzlosen Raum , andererseits soll er doch die Vermittelung der
Fernwirkungen übernehmen. Das sind Widersprüche, die sich nur
durch kühne Hypothesen beseitigen ließen, deren für und wider
Becher vorsichtig erwägt Da jedoch die einzige positive Stütze
der Aetherhypothese die ist, daß durch sie die Fernwirkungen be-
seitigt werden sollen, so neigt Becher eher zu einer Verworfung als
einer Anerkennung der Aetherhypothese. Er zeigt, daß sich alle Er-
scheinungen auch ohne die Annahme der Aetherhypothese vollkommen
verstehen lassen. So erscheint ihm denn heute die Aetherhypothese
nur als eine Möglichkeit, der keine allzuhohe Wahrscheinlichkeit zu-
kommt«. Man würde sich diesem Verdikt anschließen können, wenn
nicht eben die Annahme zeitlich sich fortpflanzender Fernkräfte ein
unmöglicher Gedanke wäre.
So muß der Widerspruch gegen Bechers Werk an vielen Stellen
einsetzen. Da wo es sich um rein philosophische Probleme handelt,
ist es der Empirismus der Fragestellung, der zur Ablehnung zwingt.
Daß die Außenwelt zu jenen Voraussetzungen gehört, durch die
naturwissenschaftliche Erfahrung überhaupt erst möglich wird, die
tll UNIYER9TY
E. Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 227
also nicht als Hypothese durch irgend welche Tatsachen begründet
werden kann — das entgeht Becher, wie es dem Empirismus Über-
haupt entgeht. Aber innerhalb der einmal eingeschlagenen Richtung
baut Becher konsequent seine Anschauungen auf, mit einer anschau-
lichen Klarheit, der man die naturwissenschaftliche Schulung anmerkt.
Wo es sich mehr um die philosophischen Prinzipien der Naturwissen-
schaften handelt, als um rein philosophische Probleme, da dürfen
diese kritischen Bedenken schweigen, und — von einzelnen Punkten
abgesehen — liest man mit Genuß die fesselnd geschriebene und,
wie ich glaube , in den wesentlichsten Punkten einwandfreie Ver-
teidigung der mechanischen Theorien der Naturwissenschaft.
München M. Geiger
Hasjea, J. 6., Societaüi Jesu. Synopsis der höheren Mathematik.
Dritter Band. Differential- und Integralrechnung. Berlin, Felix L. Dames, 1900
bis 1D05. VI u. 471 8. 4°.
Mehr als zwölf Jahre sind vergangen, seitdem ich an dieser
Stelle (Jahrgang 1896, No. 3, S. 211 — 227) die beiden ersten, 1891
und 1894 veröffentlichten Bände der Synopsis der höheren
Mathematik besprochen habe. Unterdessen ist dem Werke Hagens
die Encyklopadie der mathematischen Wissenschaften
an die Seite getreten, von der im November 1898 das erste Heft
herauskam, und wenn ich damals meine Ausführungen mit einer
Schilderung der Versuche begann, die vor Hagen mit einer systema-
tischen Darstellung der mathematischen Disziplinen gemacht worden
sind, so will ich beute die beiden neuesten Zusammenfassungen mit
einander vergleichen.
In einem anonymen Beiwort zu der sechsten Lieferung des
dritten Bandes, das sicherlich die Ansichten Hagens zum Ausdruck
bringt, wird hervorgehoben, daß gerade der dritte Band der Synopsis
Gegenstände enthalte, die gleichzeitig und also unabhängig« in beiden
Werken erschienen seien, wodurch die Bedeutung der Synopsis erst
in ihr wahres Licht trete. In der Tat werden in den ersten vier
Heften des zweiten Bandes der Encyklopadie, die vom August 1899,
April 1000 (Doppelheft) und Juli 1900 datiert sind, im wesentlichen
diejenigen Kapitel der höheren Analysis behandelt, über die Hagen
in seinem dritten Bande berichtet. Da jedoch die sieben Lieferungen
der Synopsis im Februar 1900, Januar und Oktober 1901, August
1903, April 1904, Juli und Oktober 1905 ausgegeben worden sind,
fo darf die Encyklopadie die Priorität beanspruchen, und es war
■
FIIVERS4TY
228 OOtt. gel. Anz. 1909. Nr. 3
eine freiwillige Beschränkung, daß Hagen jene Hefte nicht zu Rate
gezogen hat UebrigenB hat sich Hagen dem Einfluß der Encyklo-
pädie doch nicht ganz entziehen können; er hat nämlich kein Be-
denken getragen, für die beiden letzten Abschnitte VI: Totale
Differentialgleichungen und Vü: Partielle Differential-
gleichungen E. v. Webers Vorlesungen über das Pfaffsehe Pro-
blem und die Theorie der partiellen Differentialgleichungen erster Ord-
nung zu benutzen, ein Werk, das seiner Entstehung nach als eine
eingehende, mit Beweisen versehene Darstellung der Abschnitte II,
III und IV des Weberschcn Encyklopädie- Artikels II A5: Partielle
Differentialgleichungen zu bezeichnen ist, wenn es auch kurze
Zeit vor der Ausgabe des Artikels in den Buchhandel kam.
>Ein Vergleiche, heißt es weiter in jenem Beiwort, >wird jedem
Fachmanne zeigen, daß Synopsis und Encyklopädie nicht nur in ihrem
Titel, sondern diesem entsprechend auch in ihrem Zweck und beson-
ders in ihrer Anlage gänzlich von einander verschieden sind. Was
beide Werke mit einander gemeinschaftlich haben, besteht im Allge-
meinen darin, daß sie mit Auslassung der Beweise auf die Quellen
verweisen und also hauptsächlich zum Nachschlagen dienen . . . Ab-
gesehen aber von diesem gemeinschaftlichen Berührungspunkt ver-
folgt jedes der beiden Werke seinen besonderen Zweck auf seine be-
sondere Weise . . . Während nämlich die Synopsis ihr Hauptgewicht
auf die Übersichtliche Gruppierung und Unterordnung des großen
Materials legt, hingegen die Ausführung im Einzelnen als Nebensache
betrachtet und dadurch bei einer ersten Orientierung nur als Weg-
weiser dienen will, hat sich umgekehrt die Encyklopädie zum Haupt-
ziele gesetzt, das ganze Material, namentlich das neueste, in seiner
Vollständigkeit zu liefern, hat sich aber dadurch gezwungen gesehen,
die verschiedenen Gegenstände mehr neben einander als unter ein-
ander zu stellen, mit anderen Worten, die übersichtliche Gliederung
des ungeheueren Stoffes als untergeordneten Zweck zu betrachten.
Eine Encyklopädie kann eben nie Synopsis sein, sowie auch umge-
kehrt eine Synopsis ihrem Wesen nach keine Encyklopädie ist. Es
ergibt sich aber aus diesem verschiedenen Charakter der beiden
Werke auch notwendig, daß, während zu einer Encyklopädie viele
Mitarbeiter gehören, eine Synopsis nur von Einem geschrieben
werden kann*.
Wenn auch für eine erschöpfende Beurteilung des großen Unter-
nehmens der Encyklopädie eine Reihe von Gesichtspunkten in Be-
tracht kommt, die bei den vorhergehenden Ausführungen nicht zur
Sprache kommen, so wird man ihnen doch in dem Sinne zustimmen
können, daß die Berechtigung und der Nutzen einer synoptischen
COPtfLI UHIVERSJTY
Hagen, SynopiU der höheren Mathematik. III
Darstellung durchaus anzuerkennen iBt, wie das auch alle Rezensenten
der beiden ersten Bande getan haben. Allerdings lassen sich zwei
Bedenken nicht unterdrücken, auf die ich schon in meiner ersten
Besprechung hingewiesen habe, erstens ob sich eine solche > über-
sichtliche Gruppierung und Unterordnung des großen Materials< wirk-
lich durchfuhren laßt, und zweitens, ob ein einzelner Mann, mag er
auch hervorragende mathematische Begabung , ungewöhnliche I ;■■-
zeptivitÄt und riesenhafte Arbeitskraft in sich vereinigen, den unge-
heueren Stoff so bemeistern kann, wie es für eine synoptische Dar-
stellung nötig ist.
Was das erste Bedenken betrifft, so hat die Erfahrung zur Ge-
nüge gezeigt, daß es kein natürliches System< einer rein sachlichen
Anordnung der mathematischen Disziplinen gibt Wie man es auch
angefangen hat, immer sah man sich nur allzu oft gezwungen, den
mannigfachen Zusammenhang der verschiedenen Wissensgebiete zu
zerreißen ; denn auf den Faden der fortlaufenden Darstellung lassen
sich nur einzelne, herausgeschnittene Stücke der viel verzweigten Ent-
wicklung aufreihen.
Fragen wir, um dies an einem Beispiel zu erläutern, nach der
Stelle, die den Lieschen Theorien in der Synopsis zukommt, so
finden wir in dem Abschnitt IV des dritten Bandes eine zusammen-
fassende Darstellung der Lehre von den kontinuierlichen
Gruppen auB Funkt- und Berührungstransformationen,
und zwar bildet dieser Abschnitt zusammen mit dem Abschnitt Ol:
Neuere Rechnungsarten den Uebergang von der Differential -
und Integralrechnung, denen die Abschnitte I und II ge-
widmet sind, zu der Theorie der Differentialgleichungen,
über die in den vier letzten Abschnitten berichtet wird. Dabei wird
die Liesche Gruppentheorie den >neueren Rechnungsarten« einge-
reiht, die, wie es S. 85 heißt, aus dem Bestreben hervorgegangen
sind, die Infinitesimalrechnung zu verallgemeinern. Einige dieser
neueren Methoden hätten sich aus dem praktischen Bedürfnis, ge-
wisse Aufgaben zu lösen, allmählich entwickelt, andere dagegen be-
ständen in einer gewissen spekulativen Erweiterung unserer Begriffe,
und diese fielen oft bald der Vergessenheit anheim. >Ueber die Lie-
schen Transformationsgruppen dürften die Ansichten heute noch ge-
teilt sein«.
Mit der letzten Bemerkung hat Hagen wohl nur seine Objekti-
vität bekunden wollen ; denn in den Abschnitten V bis vin. welche
die Theorie der Differentialgleichungen betreffen, hat er sich mit Er-
folg bemuht, den unvergänglichen Leistungen Lies auf diesem Ge-
biete gerecht zu werden. Freilich zeigt die Darstellung nicht immer
COPKfU UNIVERSlTY
330 Gott. gel. An? 1909. Kr 3
die Schärfe und Klarheit, die aus der unbedingten Beherrschung des
Stoffes entspringt Vor allem vermißt man eine deutliche Sonderung
der beiden Richtungen, nach denen hin, wie Lie selbst wiederholt
betont hat, Integrationsprobleme gruppen theoretisch behandelt werden
können; nämlich erstens in Hinsicht auf die Theorie der Funkti-
onsgruppen, wohin insbesondere Lies Theorie der allgemeinen
partiellen Differentialgleichungen gehört, und zweitens in Hinsicht auf
die Theorie der Transformationsgruppen; die Untersuchungen
Lies, die der zweiten Richtung angehören, lassen sich alle dem
Hauptproblem unterordnen, daß ein sogenanntes vollständiges System
mit bekannten infinitesimalen Transformationen integriert werden soll.
Gewiß bilden diese analytischen Anwendungen der Gruppen-
theorie eins der schönsten und wichtigsten Kapitel der modernen
Mathematik, allein es wäre ein großer Irrtum zu meinen, daß damit
die Bedeutung der Gruppentheorie erschöpft sei. Vielmehr ist, um
ein bekanntes Wort Leonardo da Vincis zu variieren, die Geometrie
das Paradies der Gruppen I heoretiker ; wie tief die Gruppentheorie in
die Geometrie eingreift, zeigt sich darin, daß in den neueren franzö-
sischen Lehrbüchern der Elementargeometrie von gruppentheore-
tischen Ueberlegungen reichlicher Gebrauch gemacht wird. In der
Encyklopädie ist zwar die Theorie der kontinuierlichen
Transformationsgruppen dem zweiten Bande: Analysis
zugewiesen worden, wo sie in dem knappen, aber inhaltsreichen Ar-
tikel II A 6 von L. Maurer und H. Burkhardt dargestellt wird, da-
neben aber hat in dem dritten Bande: Geometrie G. Fano (Ar-
tikel III AP. 4b) die kontinuierlichen geometrischen
Gruppen und die Gruppentheorie als geometrisches
Einteilungsprinzip ausführlich behandelt, und außerdem steht
für dieBerÜhrung8transformationen ein besonderer Artikel
III D 7 von G. Scheffers in Aussicht. Daß auf diese Art die Lehre
von den kontinuierlichen Gruppen in drei Stücke zerrißaen wird, hat
allerdings seine Nachteile. Ich denke hierbei weniger an die Schwie-
rigkeiten, die dem Leser daraus erwachsen, daß er die gewünschte
Auskunft aus drei Teilbänden zusammensuchen muß; denn wer ein
größeres Sammelwerk, sei es die Encyklopädie, sei es die Synopsis
mit Nutzen gebrauchen will, darf die Mühe nicht scheuen, sich von
vorn herein mit der Disposition genau vertraut zu machen. Ich
denke vielmehr an die Schwierigkeiten, die bei einer solchen Teilung
der vollständigen Darstellung einer Disziplin entgegenstehen, Schwie-
rigkeiten, die zu mildem die Redaktion der Encyklopädie nach
Kräften bestrebt ist, die sich aber doch wohl erst bei der zweiten
Auflage ganz überwinden lassen werden.
Hagen, Synopsis der höheren Mathematik III 231
In der Synopsis ist die geometrische Seite der Gruppentheorie
zu kurz gekommen. In dem zweiten Bande ist in den betreffen-
den Abschnitten, I Grundlagen der Geometrie und II Die
projektivische Geometrie von Gruppentheorie überhaupt
nicht die Hede. Freilich könnte Hagen dies damit verteidigen, daß
in seinem System die Gruppentheorie erst an einer späteren Stelle
auftrete und deshalb in dem zweiten Bande noch nicht benutzt
werden konnte, womit er allerdings einen Mangel dieses Systems zu-
geben würde. Er könnte auch vielleicht hinzurügen, daß am Anfang
der neunziger Jahre, als er den zweiten Band bearbeitete, noch nicht
abzusehen war, ob die geometrischen Anwendungen der Gruppen-
theorie zu den > bleibenden Ergebnissen der mathematischen For-
echung< gehören würden, auf deren Mitteilung er sich beschranken
will. Auf jeden Fall hätte jedoch nach dem Jahre 1900 diese Lücke
in dem dritten Bande ausgefüllt werden müssen, sei es in einem be-
sonderen Hauptstück, sei es in der Form von Zusätzen zu den The-
oremen, und es ist sehr zu bedauern, daß die Bemerkungen über
die Zusammenhange mit der Geometrie in dem Abschnitt IV so
kümmerlich geraten sind.
Ich würde ein Unrecht begehen, wenn ich diesen Beanstandungen
nicht sogleich die Versicherung hinzufügen würde, wie sehr ich Ha-
bens Leistung gerade in dem Abschnitte IV bewundere. Daß er sich
in dem sechsten Jahrzehnt seines Lebens in die ihm ganz fern lie-
genden, höchst eigenartigen Betrachtungen der Gruppentbeorie hin-
eingefunden und nicht eher geruht hat, als bis er den gewaltigen
Komplex mathematischer Tatsachen, die in den sechs dicken Bänden
Lie-Engel und Lie-Scheffers aufgehäuft sind, sorgfältig in seine Ein-
zelheiten zergliedert und dann systematisch wieder aufgebaut hatte,
das verdient wahrlich die höchste Anerkennung.
So schätzenswert aber die Qualitäten Hagens für synoptische
Darstellungen sind, so läßt sich doch nicht verschweigen, daß der
Natur der Sache nach auch seiner Begabung Grenzen gesteckt sind,
and damit komme ich zu dem zweiten Bedenken, das ich vor-
bringen wollte.
In der Besprechung der beiden ersten Bände hatte ich unter
Anführung zahlreicher Belegstellen nachgewiesen, daß die Synopsis
überall da versagt, wo es sich um Dinge handelt, die ein Verständnis
der modernen Funktionentheorie erheischen. Diesen auf-
fallenden Mangel hatte ich dadurch zu erklären und somit auch zu
entschuldigen versucht, daß Hagen, so lange er in Deutschland lebte,
sich auf diesem Gebiete keine eindringenden Kenntnisse erworben
hatte, was damals auch nicht leicht war, und daß er später als Di-
• n
GOtt. gel An/ 1909. Nr. 3
rektor der Sternwarte des Georgetown-College in Nordamerika nicht
Gelegenheit fand, das Versäumte nachzuholen. Diese Erklärung war
jedoch falsch. Der dritte Band der Synopsis zeigt nämlich mit der
größten Deutlichkeit, daß Hagen der modernen Funktionentheorie
keinen erheblichen Wert beimißt und sich mit dieser Disziplin nicht
eingehender beschäftigen will. Gewiß ist Hagen überzeugt, auch
hier die Objektivität zu wahren, die er überall anstrebt, und ich
möchte daher ausdrücklich erklären, daß es mir durchaus fern ge-
legen hat und fern liegt, ihm mit den alten Beanstandungen und den
neuen, zu denen ich mich leider genötigt sehe, einen Vorwurf zu
machen. In Hagens Stellung zur Funktionentheorie erblicke ich le-
diglich eine Grenze seines individuellen Auffassungsvermögens, in
deren Feststellung ebenso wenig ein Vorwurf liegt, als wenn ein
Augenarzt feststellt, daß jemand farbenblind ist; freilich darf man
mir nicht verwehren, hier wie dort die praktischen Konsequenzen zu
ziehen, nämlich die Wahrnehmungen und Urteile des Betreffenden
einer Nachprüfung zu unterziehen und, wenn es angebracht erscheint,
auch andere zur Vorsicht zu mahnen.
Bevor ich jedoch auf die Stellung der Funktionentheorie in der
Synopsis genauer eingehe, erscheint es mir zweckmäßig, einige Worte
über den zweiten Band der Encyklopädie zu sagen, nämlich zu
zeigen , daß hier gerade umgekehrt die einseitige Hervorhebung
funktionen theoretisch er Gesichtspunkte schädlich gewirkt hat
In der Encyklopädie ist die Analysis in zwei Hauptteile zerlegt
worden, die Analysis der reellen Größen und die Analysis
der komplexen Grüßen; hierbei ist der große Unterschied
maßgebend gewesen, der zwischen den Funktionen reeller Veränder-
licher und den Funktionen komplexer Veränderlicher besteht. Stu-
diert man aber den zweiten Band, von dem der Teil A fast vollendet
ist, während der Teil B leider arg im Rückstände bleibt, so ergibt
sich, daß es nicht möglich gewesen ist, diese Unterscheidung festzu-
halten, und zwar gilt das besonders für die Artikel IIA 4 bis 7, in
denen über die Lehre von den Differentialgleichungen
mit reellen Veränderlichen berichtet werden sollte. Wenn
es sich nämlich schon bei den bestimmten Integralen nicht ver-
meiden ließ, wiederholt auf den Cauchyschen Integralsatz Bezug zu
nehmen, so mußte man bei der Frage nach der Existenz von Lö-
sungen gewöhnlicher und partieller Differentialgleichungen in reellen
Veränderlichen über die Berührungspunkte mit der Analysis kom-
plexer Größen hinaus weit in dieses Gebiet selbst übergreifen. Ja in
dem Artikel II A 4 a von 1\ Painlevö : Existenz der Lösungen
gewöhnlicher Differentialgleichungen überwiegen die
CÜßNai UNIVERSirV
Hagen, SynopBit der höheren Mathematik. III
Betrachtungen im komplexen Gebiete so sehr, daß von dem zweiten
Abschnitt an nur noch gelegentlich > Anwendungen auf das reelle Ge-
biet« vorkommen; aber auch in den folgenden Artikeln sind die
Stellen zahlreich, wo man, der Not gehorchend, nicht dem eigenen
Triebe, auf das komplexe Gebiet übergetreten ist; (vgl. SS. 297— 300,
432, 473, 501 u.s.w.).
Hierzu kommt der wichtige Umstand, daß die modernen Forscher
nicht selten bei einer und derselben Untersuchung einen Wechsel des
Gebietes vornehmen, auf dem sie sich bewegen ; so bat ! linleve in
einer Note über Reihenentwicklungen von Funktionen,
die den Lecons sur les fonctions des variables reelles von E. Borel
(Paris 1905) als Anhang beigegeben ist, als Ausgangspunkt die kon-
forme Abbildung genommen, deren analytische Darstellung ihn so-
gleich ins komplexe Gebiet führt. Die so erhaltenen Ergebnisse
werden im reellen Gebiet gedeutet, und hieraus ergeben sich wiederum
Satze für das komplexe Gebiet, die zum Schluß auf Probleme des
reellen Gebietes angewandt werden.
Endlich darf man nicht übersehen, daß ein großer Teil der Satze,
die in dem Teil A untergebracht worden sind, zum Beispiel die ele-
mentaren Integrationsraethoden von Differentialgleichungen, einem Ge-
biete angehören, das jenseits von reell und komplex Hegt, weil man
es bei diesen formalen oder besser algorithmischen Untersuchungen
nur mit >Buchstaben< zu tun hat. Hiermit hängt es auch zu-
sammen, daß die algebraische Analysis bei der ursprünglichen
Disposition des zweiten Bandes ganz ausgefallen war und nun in
einem Ergänzungsteil nachgeholt werden muß.
Alles in allem wäre es besser gewesen, den zweiten Teil nach
den Gegenständen zu ordnen, über die darin berichtet werden soll.
Versucht man, eine solche Einteilung aufzustellen, bo ergibt sich die
üben-asebende Erscheinung, daß die einzelnen Artikel fast ohne Aus-
nahme beibehalten werden können ; nur müßte bei einigen der Titel
genauer gefaßt werden. Der Stoff würde sich so in eine Reihe von
Kapiteln gliedern, auf deren feinere Einteilnng ich hier nicht einzu-
gehen, brauche. Etwa so :
1) Algebraische Analysis, 2) Funktionen reeller Veränderlicher,
3) Funktionen komplexer Veränderlicher, 4) Differential- und Inte-
gralrechnung, 5) Reihenentwicklungen, G) Transformationsgruppen,
7) Differentialgleichungen , 8) Funktional gl eich un gen , 9) Besondere
Funktionen ; wobei die Reihenfolge der Kapitel nur als vorläufig
gelten soll. Es würde sich empfehlen, in der französischen Ausgabe
eine solche, leicht zu bewerkstelligende Umordnung vorzunehmen.
In dem Plan der Synopsis, zu der ich mich jetzt wende, zeigt
CÜßNEtL UNIVERSlTY
234 Gült KCl. An*. 1909. Nr. 3
sich ein gewisser Zwiespalt, der besonders für die funktionentheoreti-
srhen Dinge verhängnisvoll geworden ist. »Was die Vollständigkeit»-
grenze angeht*, sagt Hagen in einer Selbstanzeige der beiden ersten
Bande, >so sind die Hauptlehrbücher und namentlich die gesammelten
Werke der großen Meister aIs maßgebend betrachtet worden. Damit
greift die Synopsis rückwärts bis auf die Anfänge eines jedes Zweiges,
bleibt aber allerdings hinter der Gegenwart um mehrere Jahrzehnte
ciiriid*, und ähnlich hat er sich auch in der Vorrede zum ersten
Bande und neuerdings in dem Beiwort zu der sechsten Lieferung des
dritten Bandes ausgesprochen. Als Gründe für diese Beschränkung
führt Hagen an, daß erstens nur Theorien, die zu einem gewissen
Abschluß gekommen sind, sich für eine synoptische Darstellung eig-
neten, und zweitens nur auf diese Art das Werk von einem Einzelnen
bewältigt werden könne; das sind Gründe, denen gewill jeder zu-
stimmen wird, der sich einmal mit geschichtlichen Forschungen be-
faßt hat.
Indessen ist Hagen bei der Ausarbeitung der Synopsis nicht
selten über diese Grenzen hinausgegangen und hat es versucht, die
Darstellung bis auf die neueste Zeit fortzuführen. Diese Neigung
tritt schon bei den ersten beiden Bänden hervor, sie hat sich aber
allmählich verstärkt, und kommt an zahlreichen Stellen des dritten
Bandes zum Durchbruch.
Einer solchen erweiterten Auffassung des Planes der Synopsis
entspricht es, wenn diese in der schon erwähnten Selbstanzeige als
ein Nachschlagebuch charakterisiert wird, >das einen Ueberblick gibt
einerseits, wie die einzelnen Teile der Mathematik sich dem ganten
Bau einfügen, und andererseits, wie weit der AuBbau eines jeden
Teils bis jetzt gediehen ist, mit Hinweis auf die hauptsächlichsten
Bearbeiter und mit Andeutung der noch vorhandenen Lücken« (die
Hervorhebung durch Kursivdruck findet sich nicht im Original). Wäh-
rend also die Synopsis nach dem ursprünglichen Plan etwa schildern
sollte, wie weit die mathematische Forschung um das Jahr 1860 ge-
langt war, wobei, wie Hagen in dem Beiwort sagt, das Referat sich
im Allgemeinen auf die Arbeiten beschränken sollte, »welche für die
Geschichte der Mathematik bleibenden Wert haben c, berichtet er jetzt
häufig Über Spezialuntersuchungen aus den neuesten Bänden der Zeit-
schriften und äußert seine Ansicht über den gegenwärtigen Stand der
Forschung.
Würde hierdurch nur eine gewisse Ungleichformigkeit in die
Darstellung kommen, so könnte man diesen ästhetischen Mangel in
Kauf nehmen; es würde sogar nicht an Mathematikern fehlen, bei
denen die Freude über den Zuwachs an Material überwöge. Allein
niUNKERSJTY
Hmgflo, Sjnopiis der höheren Mathematik. III 295
so steht es doch nicht Freilich weiß Hagen in den alteren Perioden
der Mathematik gut Bescheid; hier schöpft er vielfach aus dem
Vollen, sodaß Moritz Cantor erklären konnte, viel aus der Synopsis
gelernt zu haben. Jene Zusätze aber enthalten oft nur Einzelheiten,
die aus dem Zusammenhange gerissen sind, oder Urteile, die auf
unvollständiger Kenntnis der neueren Literatur beruhen. Weniger
wäre hier mehr gewesen.
Was soeben im Allgemeinen gesagt wurde, das gilt besonders
für die Stellen der Synopsis, bei denen die moderne Funk-
tionentheorie hereinspielt.
In der Vorbemerkung zu dem Abschnitt V Differential-
gleichungen im Allgemeinen ist Folgendes zu lesen (S. 141):
>I)ie Untersuchungen über Differentialgleichungen sind so ausgedehnt
und mannigfaltig, daß eine vollständige Zusammenfassung derselben
nahezu unmöglich ist, namentlich in einem Bande, der die ganze
Differential- und Integralrechnung zur Darstellung bringen soll. Vor
allen» ist der Einfluß der Funktionentheorie auf die Entwicklung der
Differentialgleichungen noch unabsehbar und hat auch keineswegs die
vollendete Gestalt angenommen, welche eine notwendige Voraussetzung
einer synoptischen Darstellung ist. Derselbe soll daher in diesem Ab-
schnitte über Differentialgleichungen nur gelegentlich erwähnt werden<.
Wenn hiermit der Stand der Lehre von den Differentialglei-
chungen etwa im Jahre 1860 gekennzeichnet werden soll, wenigstens
soweit der Einfluß der Funktionentheorie damals weiteren Kreisen
zum Bewußtsein gekommen war, so könnte man einverstanden sein.
Ist aber der Stand von 1900 gemeint, so verhält es sich anders;
denn inzwischen hat eine Reihe fundamentaler Probleme aus der
Theorie der Differentialgleichungen auf Grund funktionen theoretischer
Untersuchungen ihre Klärung und endgiltige Lösung erfahren. Daß
diese Tatsache in der Synopsis nicht in Evidenz tritt, ist richtig; es
beweist aber nur, daß Hagen die betreffende Literatur entweder
gar nicht kennt oder sie doch nur unvollständig kennt; schon der
Traite* d'Anolyse von K Pic&rd, den er S. 454 unter den benutzten
Lehrbüchern anführt, hatte ihm zeigen müssen, daß nach der ge-
nannten Richtung hin nicht blos > Ansätze* vorliegen, wie er einmal
(S. 151) etwas geringschätzig sagt, sondern Ergebnisse, welche für
die Geschichte der Mathematik bleibenden Wert haben.
Gewiß wird man kleinere Versehen bei einer Synopsis damit ent-
schuldigen, daß, wie Hagen selbst hervorhebt, ein so umfangreiches
Werk, das überdies von einem Manne geschrieben ist, notwendig im
Einzelnen mangelhaft ist«. Allein es handelt sich hier nicht um
Einzelheiten, es handelt sich darum, daß die prinzipielle Auf-
COPNfll UNIVERSlTY
236 GOtt. gel. Am. 190». Nr. 8
faßsung, die doch bei einer Synopsis die Hauptsache ist, beanstandet
werden muß. Sehen wir zu, wie dies bei den Hauptfragen der Diffe-
rentialgleichungen zu Tage tritt.
Auf S. 146/147 werden drei Arten der Integration unter-
schieden :
a) > Differentialgleichungen werden als integriert betrachtet, wenn
es gelingt, die abhängigen Veränderlichen mit den unabhängigen Ver-
änderlichen durch bekannte Funktionen zu verbinden«.
b) >Die Integration wird als geleistet angesehen, wenn es ge-
lingt, dieselbe auf gewisse Operationen zurückzuführen, die man
als erledigt oder ausführbar voraussetzen will«.
c) >Da auch die in b) erwähnte Integration der Differential-
gleichungen nicht allgemein ausführbar ist, so versuchte man aus
den Differentialgleichungen selbst die Eigenschaften der Funktionen
abzuleiten, durch welche die abhängigen Veränderlichen mit den un-
abhängigen verbunden sind, ohne daß man diese Funktionen durch
Formeln oder Operationen darzustellen im Stande wäre. . . . Die ge-
nannten Untersuchungen bilden jedoch keine eigentliche Integration
der Differentialgleichungen, sie gehören vielmehr in die Theorie
der durch Differentialgleichungen definierten Funk-
tionen«.
Es genüge zu bemerken, daß hier zwei Fragen mit einander ver-
mengt werden, die ganz unabhängig von einander sind, nämlich
erstens, ob man in dem Sinne Riemanns eine Funktion als bekannt
ansieht, wenn man ihre charakteristischen Eigenschaften kennt, oder
eine analytische Darstellung der Funktion fordert, aus der jene Eigen-
schaften gefolgert werden können, und zweitens, was man unter Inte-
gration einer Differentialgleichung zu verstehen hat; denn es ist eine
ganz willkürliche P^estsetzung, daß nur unter den höchst unbestimmten
Voraussetzungen a) und b) von Integration gesprochen werden dürfe.
Etwas abweichend wird der Begriff der Integration an einer
späteren Stelle gefaßt. >Eine Differentialgleichung«, heißt es S. 189,
No. 19, Zusatz 2, >wird [im Sinne der Auffassung c)] als integriert
betrachtet, sobald festgestellt ist, daß die durch dieselben definierten
Funktionen entweder auf andere als bekannt vorausgesetzte Funk-
tionen zurückführbar oder wesentlich neu, wenngleich im übrigen
noch unbekannt sind«. Unmittelbar hinter diesen Worten findet sich,
gewissermaßen als Erläuterung der Ausspruch: >Bei Differential-
gleichungen erster Ordnung ist man nicht zu wesentlich neuen Funk-
tionen gekommen«. Hiernach wären wir also in der erfreulichen
Lage, daß alle Funktionen, die sich durch Differentialgleichungen
erster Ordnung definieren lassen, auf Funktionen zurückgeführt wer-
coBHfuiiMWEfary
Hagen, Synopsis der höheren Mathematik. III 237
den können, >die als bekannt vorausgesetzt werden<. Leider gibt
Hagen nicht an, welches diese als bekannt vorausgesetzten Funk-
tionen sind, und es fehlt auch gerade an dieser Stelle die Verweisung
auf eine Abhandlung, aus der man sich Auskunft verschaffen könnte.
Vermutlich ist aber eine Abhandlung I'.iinleves die Quelle gewesen;
denn S. 192, No. 2 berichtet Hagen : > während die Differentialglei-
chungen erster Ordnung auf keine wesentlich neuen Funktionen fuhren
(oben S. 189), haben diejenigen zweiter Ordnung schon drei solche
geliefert (Painleve\ Bull. Soc. Math. t. 28, 1900, pp. 201— 261)*. In
der angeführten Abhandlung betrachtet Painleve" Differentialgleichungen
zweiter Ordnung, deren allgemeines Integral eindeutig ist, und trifft
die Festsetzung, daß ein solches Integral nur dann als eine wesent-
lich neue Transzendente bezeichnet werden solle, wenn sich die Diffe-
rentialgleichung nicht mit Hilfe einer endlichen Anzahl von Diffe-
rentialgleichungen erster Ordnung und von linearen Differentialglei-
chungen integrieren laßt. Bei dieser Einteilung der Transzendenten
werden also, wenn man von den Differentialgleichungen erster Ord-
nung zu den Differentialgleichungen zweiter Ordnung aufsteigt, die
schon gewonnenen, durch Differentialgleichungen erster Ordnung defi-
nierten Transzendenten als > bekannt« angesehen. Dies scheint Hagen
dahin mißverstanden zu haben, daß Painleve' meine, die Differential-
gleichungen erster Ordnung führten überhaupt auf keine »wesentlich
neuen Funktionen«; dabei hat er auch ganz übersehen, daß eine
solche Behauptung mit den Bemerkungen über die singulären Stellen
der Integrale in Widerspruch steht, die er vorher, S. 148, No. 2,
Zusatz 4 gemacht hatte und auf die ich noch zurückkommen werde.
Es läßt sich übrigens beweisen, daß es bei der Voraussetzung, eine
endliche Anzahl von Funktionen, die durch Differentialgleichungen
erster Ordnung definiert werden, sei bekannt, immer Differentialglei-
chungen erster Ordnung gibt, die sich nicht durch Verbindungen der
bekannten Funktionen integrieren lassen, bei denen jede bekannte
Funktion nur eine endliche Anzahl von Malen benutzt wird (vgl. J.
Petersen, Göttinger Nachrichten 1878, S. 67).
Ein wichtiges Hilfsmittel bei der funktionen theoretischen Be-
handlung von Differentialgleichungen sind die Reihenentwick-
lungen. Wie Hagen hierüber denkt, zeigt die folgende Aeußerung,
die sich S. 159 findet: >Die Integration der Differentialgleichungen
mittels Reihenentwicklung ist, wenigstens was die allgemeine Theorie
anbelangt, noch nicht so ausgebildet, wie die entsprechende Methode
für Integrale und kaum über das Stadium hinausgekommen, in wel-
chem sie von Euler belassen wurde, mit Ausnahme der Konvergenz-
untersuchungen Cauchys. . . . Unter den Reihenentwicklungen allge-
COßNELL UNIVERSirr
2S8 Qött gel. Anx. 1909. Nr. 8
meiner Art finden besondere zwei häufige Verwendung: diejenige nach
dem Taylorschen Satze, für Werte der Veränderlichen, die sich
nur wenig von den Anfangswerten unterscheiden, und diejenige mit
unbestimmten Koeffizienten, für beliebige Werte der Ver-
änderlichen. . . . Außerdem aber gibt es noch eine unabsehbare Zahl
spezieller Entwicklungen, z. B. nach Kettenbrüchen, . . . dann nach
hypergeometrischen Reihen, nach Kugel- und Zylinderfunktionen oder
nach elliptischen Funktionen, auf welche man bei Behandlung spezieller
Aufgaben stößt«. Zur Erläuterung sei bemerkt, daß Hagen unter den
Reihen mit unbestimmten Koeffizienten, welche > für be-
liebige Werte der Veränderlichen« gelten sollen, Reihen der Form
^J,*** <r^ 0,1,2,8,...)
versteht, also — Taylorsche Reihen, die mit einer Potenz von x
multipliziert sind.
Gehen wir jedoch weiter, fragen wir, was uns die Synopsis
von den Eigenschaften der Integralfunktionen lehrt. Auf
S. 143 erklärt Hagen, es wurde wichtig sein, wenn man analytische
Merkmale der Differentialgleichungen hätte, aus denen man erkennen
könnte, zu welcher Gattung von Funktionen ihre Integrale gehören.
»Solche Untersuchungen sind aber erst in einigen besonderen Fällen
dor Mechanik, nämlich in Bezug auf die Differentialgleichungen des
Vielkörperproblems von Bruns und Poincare" angestellt worden*. Hier-
bei handelt es sich bekanntlich um die Frage, ob es erste Integrale
gibt, die in gewissen Argumenten algebraisch sind; das ist jedoch ein
Problem, worüber eine große Literatur vorliegt, und zwar kommen
dabei keineswegs bloß die Differentialgleichungen der Mechanik in
Betracht Andere Untersuchungen über die analytischen Merkmale
der Differentialgleichungen werden von Hagen selbst an späteren
Stellen angeführt So heißt es auf S. 148: >Die Frage, unter welchen
Umständen die Integrierbarkeit algebraisch sei, wurde für besondere
Fälle von linearen Differentialgleichungen mit rationalen Koeffizienten
von Frobenius, Fuchs und Klein behandelt« ; S. 237 kommt Hagen
auf diese Frage zurück, und es werden jetzt FuchB, Pepin, Jordan,
Painleve\ Boulanger und Fano genannt; die Namen Riemann und
11. A. Schwarz fehlen dagegen. Die mindestens ebenso wichtige
Frage nach der Existenz eindeutiger Integrale hat leider in der
Synopsis keine Berücksichtigung gefunden; nur für den speziellen
Fall der Gleichung F(y, y') = findet sich auf S. 191 eine An-
deutung.
Wenn man die Eigenschaften der Integralfunktionen ermitteln
will, hat man vor allem sein Augenmerk auf deren singulare
COßt. TRSITY
FTagen, Srnoptis der höheren Mathematik. III 299
Puokte zu richten. >Wie weit man aber noch«, sagt Hagen S. 148,
»von einer allgemeinen Methode dieser Untersuchungen entfernt ist,
ersieht man aus den von Briot und Bouquet gegebenen Beispielen
über Integrale, für welche in Betreff der kritischen Punkte besondere
Voraussetzungen gemacht werden und aus dem von Poincar6 be-
handelten Falle einer gewöhnlichen Differentialgleichung erster Ord-
nung und ersten Grades Pdy — Qdx = 0, wo nur jene kritischen
Punkte in Betracht gezogen sind, für welche P-^«0 wird<.
Die Schwierigkeiten, die bei der Ermittelung der singulären
Stellen auftreten, werden durch diese Bemerkungen gar nicht ge-
troffen, und es hatte hier wohl auf auf den Absatz F des ersten
Hauptstückes (S. 189 — 192) verwiesen werden sollen, wo in durchaus
sachgemäßer Weise zwischen festen und verschiebbaren Singularitäten
unterschieden wird. Nicht sehr glücklich ist freilich die Kennzeich-
nung der verschiedenen Arten der Singularitäten; nach Hagen gibt
es nämlich:
1) sogenannte Pole, in denen das Integral unendlich wird;
2) Verzweigungspunkte, in denen da* Integral mehrdeutig wird;
3) Punkte der Unbestimmtheit , mit wesentlichen (nicht alge-
braischen) Singularitäten.
Besser steht es mit den Definitionen der Singularitäten für die
linearen Differentialgleichungen (S. 230); allein der Gebrauch, den
Hagen davon macht, läßt erkennen, daß er auch hier nicht zu voller
Klarheit durchgedrungen ist. Nach ihm besteht bei einer linearen
Differentialgleichung
p.(x)y+i' 1 (*)y'-"+-+j»..,(*)y , +p.(x)y = o
zwischen den Singularitäten der Differentialgleichung und den Singu-
laritäten der Integrale folgender Zusammenhang:
>Sind die Koeffizienten nach Division durch />. [in dem Sinne
von Weierstrass] regulär, so sind daselbst die Integrale regulär.
»Sind die Koeffizienten rationale Funktionen, so sind die
N'ullstellen von p c außerwesentlich*' Singularitäten der Differential-
gleichung, und die Integrale können an diesen Stellen höchstens
außerwesentliche Singularitäten haben.
>Ist aber ein Punkt für die Integrale ein wirklicher Unstetig -
keits- oder Verzweigungspunkt, so bildet er eine wesent-
lich singulare Stelle der Differentialgleichung«.
Wenn es sich hier auch um elementare Fragen handelt, bei denen
selbst ein Anfänger nicht fehlgreifen darf, so sei es doch gestattet,
durch zwei einfache Beispiele die Unrichtigkeit dieser Behauptungen
darzutun. Die Differentialgleichung:
04U, f*l . Alt. IM. Kr. I 17
COßNEU UNWERSIIY
240 fif.tf. gel. An?. 1909. Nr. 8
*V + y =
hat ratio » nie Funktionen zu Koeffizienten ; die Kullstclle x =
von p ist aber eine wesentlich singulare Stelle des Integrals
y = 0»>K
Der Punkt x = ist ein Verzweigungspunkt für die Funktion
dieae genügt aber der Differentialgleichung :
*y'-\y = o.
Air die x = eine außerwesentlich singulare Stelle ist.
Daß auch in anderer Beziehung Hagens Vorstellungen über die
Natur der Integrale der linearen Differentialgleichungen von den
üblichen abweichen, zeigt die Aeußerung (S. 219): >Die durch die
linearen Differentialgleichungen definierten Funktionen reihen sich den
elliptischen und Abelschen Funktionen als neue Gattung an<. Eine
gewisse Aufklärung über den Sinn dieser Worte erbalten wir auf
S. 241/242, wo davon die Rede ist, wie man zwei Veränderliche x
und y, die durch eine algebraische Gleichung f(x, y) = verbunden
sind, als eindeutige Funktionen eines Parameters m darstellen
könne. Die Möglichkeit (?) dieser Darstellung hänge von dem Ge-
schlechte p der Gleichung f(x, y) = ab. Ist nämlich p = 0, so
seien x und y rationale Funktionen von e, ist p = 1, doppeltperio-
dische Funktionen von r, ist aber p größer als Eins, >so kommen
statt der elliptischen Funktionen die hyperelliptischen und allgemeiner
die automorphen Funktionen zur Verwendung. Die eindeutige Dar-
stellung der Veränderlichen x und y ist aber bisher nur in beson-
deren Fällen gelungen, namentlich in Bezug auf Differentialgleichungen
erster Ordnung«. Hier kann ich mir ausrufen : Lasciate ogni speranza,
voi ch'entrate.
Es wäre leicht, die Anzahl der Belegstellen zu vermehren, aber
die angeführten Proben werden zur Bildung eines Urteils genügen.
Ich möchte indessen nicht schließen, olme hervorzuheben, daß den
Mängeln der Synopsis, die aufzudecken ich mich verpflichtet fühlte,
viele und große Vorzüge gegenüber stehen. Die gewaltige Arbeit,
die Hagen geleistet hat, ist nicht vergebens gewesen; denn die drei
Bände der Synopsis enthalten eine Fülle wertvoller historisch-literari-
scher Notizen, besonders aus den älteren Perioden der Mathematik,
die sie zu einer unentbehrlichen Ergänzung der Enzyklopädie machen,
bei der nur über die Entwicklung während des neunzehnten Jahr-
hunderts berichtet wird. Aber auch für die ueuere Zeit erweist sich
CÜMtüi UNNERSiTY
Hagen, Synopsis der höheren Mathematik. III 241
Hagen in den zahlreichen Gebieten, in denen funktionentheoretische
Gesichtspunkte nicht in Betracht kommen, als zuverlässiger und
kenntnisreicher Führer; im Besonderen erfüllen die Abschnitte über
totale und partielle Differentialgleichungen fast Überall
die Korderungen, die man billiger Weise an eine synoptische Dar-
stellung des ungeheueren Stoffes stellen kann, zumal, wenn sie in den
Händen Eines Mannes liegt.
Es ist menschlich, allzumenschlich, daß Hagen den Wunsch hat,
das Riesenwerk, das er allein begonnen hat, auch allein zu Ende zu
führen, und ich kann es wohl verstehen, warum er meinen Rat, einen
jüngeren Mitarbeiter hinzuzunehmen, nicht befolgt hat. Dennoch wage
ich es, diesen wohlgemeinten Rat zu wiederholen; denn ich bin über-
zeugt, daß für den vierten Band, der die transzendenten Funktionen
behandeln soll, eine solche Hilfe unentbehrlich ist Hagen wird meine
Absicht richtig aufzufassen wissen; geht sie doch aus dem hervor,
was uns beide vereinigt, aus der Liebe zu unserer schönen Wissen-
schaft.
Karlsruhe Paul Stäckel
rUoal Richter, Der Skeptizismus in der Philosophie. I. Leipzig 1904
1 Darr). XXIV u. 364 S. (C M.) ')•
Die antike Philosophie bleibt nicht nur immer anregend und im
Gegensatz zu der übrigens keineswegs zu unterschätzenden indischen
Philosophie durch ihre Gabe der Diskussion, ihre Vielseitigkeit und
bei aller Abstraktion kräftige Ursprünglichkeit vorbildlich, sondern hat
auch in verschiedenen Punkten heute noch eine innere Bedeutung.
Aristoteles kamt heute nicht leben und nicht sterben, Pamienides,
Zenon der Eleate, Heraklit, Plnton, Demokrit haben uns immer noch
etwas zu sagen. Unausweichlich ist für jeden Philosophen eine Ant-
wort auf die Frage des Skeptizismus und, wenn auch die einschla-
genden indischen Gedankengange nicht vernachlässigt werden dürfen,
höher ausgebildet ist doch wieder das Entwicklungsprodukt der grie-
chischen Geisteakultur. Darum ist es nicht nur erwünscht, sondern
geradezu notwendig, von Zeit zu Zeit eine Abrechnung mit solchen
Standpunkten zu halten.
1) Der zweite Rand mit dem etwas reranderten Titel: »Der Skeptizismus
in der Philosophie und seine Ueberwindung«, II, ebd. 1906. VI u. 664 S , dessen
Erscheinen in einer Mitteilung des Verlags an den Herausgeber der >0. O. An-
zeigen* eben kurz Tor der Niederschrift dieser Anzeige als unwahrscheinlich be-
zeichnet wurde, lag zur Besprechung nicht vor.
17*
I Out" ■
COftt. fRSlTY
242 GOtt. gel. An > 1909. Nr. fl
An eine Bearbeitung des Skeptizismus dachte in neuerer Zeit
mancher — vielleicht eines der /eichen unserer Zeit, von denen
Richter spricht. Es gereicht dem Verf. zum Verdienst, daß er aus
dem Gedanken die Tat machte.
Kr beginnt, das Urteil über die verschiedenen Definitionen
des Skeptizismus auf das Ende des ersten Buches, also auf den
zweiten Band, ersparend, mit einer Auseinandersetzung seines Be-
griffes von Zweifel. Die qualitative Analyse kommt dabei gegenüber
der quantitativen etwas 711 kurz, indem nicht mit gehöriger Schärfe
betont wird, daß Zweifel nicht Negation der Wahrheit, sondern nur
der Gewißheit ist (weniges Allgemeine nur S. XVII), daß der Zweifel-
gedanke an und für sich etwas anderes ist als das sich damit ver-
bindende, bald lust- bald unlustvolle Zweifelgefühl u. s. in. Sehr nütz-
lich ist dagegen die quantitative Untersuchung, die auch bei der
Eigenart des Zweifelbegritfs ausgiebig sein kann. Mit Recht schneidet
It. kräftiger, als es sonst geschieht, den populären Stimmungsskepti-
zismus und den Kinzelzweifel von dem systematisch gerichteten und
methodisch geleiteten Zweifel der Philosophie ab, um letzteren in to-
talen und partialen (»partiellen«) und letzteren wieder in den »imma-
nenten«, d.h. im Erfahrungsbereich verharrenden und in den trans-
zendenten d. h. gegen das L'nerfahrbar-Uebersinnliche gewendeten
Skeptizismus einzuteilen (die Ausdrücke »immanent« und »transzen-
dent« sind natürlich in Verbindung mit »Skeptizismus« mißverständ-
lich). Der »Intensität« nach unterscheidet It. den radikalen und den
gemäßigten Skeptizismus (auch der Ausdruck »Intensität« ist zu be-
anstanden). Offenbar um der »philosophisch nicht geschulten Leser«
willen (S. V) hat es Verf. mehr auf eine rasch über das Wesentliche
unterrichtende, als auf eine gründlich saubere Erörterung abgesehen,
sonst hätte er gewiß über den Gegensatz des »absoluten« zum
»relativen«, des prinzipiellen zum methodischen Zweifel (R. gebraucht
XVIII die Ausdrücke »grundsatzlich« und »methodisch« in anderem
Sinne) ein Mehl eres gesagt.
An die Einleitung sclüicßt sich der erste Abscluütt des ersten
Buches, das der geschichtlichen Darstellung und systematischen Wür-
digung des totalen Skeptizismus gewidmet ist. Wir erhalten in den
drei Kapiteln dieses Abschnittes ein Bild von der griechischen Skepsis,
die kurz als »der extrem-realistische und der eudämon istische Skep-
tizismus« gekennzeichnet wird. Zum ersten stark an Brochard an-
gelehnten Kapitel: »Vorgeschichte und Verlauf des griechischen
Skeptizismus« wäre im einzelnen mancherlei nachzutragen und kritisch
zu bemerken. Aber der Verf. köunte sich dagegeu mit dem Hinweis
auf seine mehrfache Versicherung wehren, er sehe es (dies ein Gegen -
COßNOl UNIVERSITY
K. Richter, Der Skeptizismus in der Philosophie. I 243
satz zu dem inzwischen erschienenen Buche Alb. Goedeckeineycrs,
Die Geschichte des griechischen Skeptizismus. Leipzig 1905) nicht
auf die Geschichte des philosophischen Skeptizismus, sondern auf den
Skeptizismus in der Philosophie ab (III 22). Daher sei nur des Ge-
schicks, das It. in der Herausbebung des Wichtigeren und in der
kurzen Darstellung der historischen Fragen bewährt, anerkennend und
der Tatsache bedauernd gedacht, daß die Vorgeschichte zu rasch und
die Einwirkung des Schulenkampfes auf den > geschichtlichen Ver-
lauf« zu spärlich behandelt ist (S. 352 scliimmert eine Antipathie
gegen die Beachtung dieses Moments leise durch) und daß Aristoteles
Metaphysik (III — IV) nicht ernstlich in Betracht gezogen wurde.
Nur eine »Kleinigkeit«, hinter der jedoch Größeres sich verbirgt, sei
genannt: S- 24 und 315,83 findet R. in der Wendung toi« ?aivoftivo'.c
äxoXoodiiv auch ausgedruckt, daß sich das >Urteilen< oder die »Aus-
sage« nach den Erscheinungen zu richten habe; ich vermisse den
Nachweis, der in u,7j uivrtx 7' äipoopdtcoc Sxaota itpdrrficv nicht
liegt 1 = »handle mit Zurückhaltung des Urteils, aber im Einzelnen
nicht ohne Vorsicht«. Die von Aristoteles Met. 1, 1 ausgesprochenen
Ansichten lehnte Pyrrhon jedenfalls ab). Dasselbe gilt von Richters
Auffassung des Timon. M. E. schränkt die pyrrhoneische Skepsis
die Vorbereitung des menschlichen Handelns auf das instiuktäbnliche
Funktionieren der vorgreifenden Phantasie ein, die B. Erdmann »vor-
bildende Phantasie« nennt. Das Wertverhältnis der Richterschen
Arbeit zur Goedeckemey ersehen liißt sich kurz so bezeichnen: R. ist
sachlich interessanter, aber abgesehen von der »Vorgeschichte«, die
(r. leider noch stiefmütterlicher behandelt, philologisch weniger gründ-
lich; zu berücksichtigen sind in Zukunft beide. Zum Teil erstreckt
sich dieses Urteil auch auf das zweite Kapitel, welches erst dazu be-
stimmt ist, den Inhalt der antiken Zweifellehren auseinanderzusetzen.
K. geht nach einander durch: »das allgemeine Prinzip der Isosthenie«,
»die sensuale Skepsis«, »die rationale Skepsis«, »die Skepsis gegen
einzelne Wissensinhai te (Naturzusammen hang — Gott — Werte)«,
einzelne »negative und positive Konsequenzen des Skeptizismus«. R.
findet, daß zwar alle Skeptiker der Vorzeit »die sensuale wie die ra-
tionale Erkenntnis leugnen, aber doch vorzugsweise die früheren
Skeptiker auf die Unmöglichkeit der sinnlichen, die späteren auf die
Unmöglichkeit der vernünftigen Erkenntnis den Strom ihrer Gründe
gerichtet haben« (S. 47) — was historisch bei Berücksichtigung des
Schtilenkampfes sehr verständlich ist. Als klassischer Ausdruck des
wnsualen Skeptizismus werden zunächst die zehn Tropen des Aine-
sidemos analysiert; vgl. hierzu Goedeckcnieyer S. 217 ff-, der eine un-
dere Anordnung wählt und im Zusammenhange damit eine zum Teil
uwvm n
2(4 Oött. gel. Am. 1909. Nr. 3
andere Auffassung der Tropen im einzelnen gewinnt: Nach R. bilden
Tropus 1 — 4 (völlige Relativität der sinnlichen Erkenntnis selbst),
und 4 — 8 (die Unmöglichkeit wahrer Erkenntnis infolge der Verhält-
nisse in den Objekten) je eine Gruppe, der S. (die Relativität aller
Wahrnehmungen schlechthin) und der 10. (Widerspruch in den Mei-
nungen der Völker und der Einzelnen) aber stehen mehr oder weniger
isoliert. Nach G. gehören 1—5 und fi — 10 enger zusammen, dort
werden die subjektiven, liier die objektiven Ursachen für die Ver-
schiedenheit der Wahrnehmungen und Urteile dargelegt (dabei ist
5 G. = 10 R., 10 G. = 8 R., 7 G. = 5 R., 8 G. = 7 R.). Wenn
R. selbst sagt, daß sein zehnter Tropus sich nicht mit der Sinnes-
wahrnehmung befaßt, so gibt er die Unrichtigkeit seiner Gesatnt-
auffassung zu; viel klarer ist G.s Gesamtauffassung: In den Gründen
für die Disharmonie unserer Erkenntnisse seien unmittelbar auch
die Gründe für die Forderung der >Zurückhaltung< dargelegt. Gut
gesehen aber hat lt., daO es sich in 9 von 10 Tropen nur um sinn-
liche Erkenntnis handelt; auch sind einzelne Tropen, so 1 — 4, 7
(= 8 G.), von R. besser erläutert als von G-, der übrigens bei
Tropus 5 (= 10 Ki hätte sehen können, daß sein Tropus 5 die
sozialen Verhältnisse oder das Verhältnis zwischen mehreren
Subjekten als Grund für den Widerstreit aufzeigt und daß es gut
gewesen wäre, zum Vergleich die aristotelische (und epikureische,
vielleicht auch schon demokritische) Methode der >Aporicn« (s. G.
217,1) heranzuziehen. Goedeckemeyers Auffassung ist sehr gefällig;
wenn andere Skeptiker, auch Agrippa (R. S. 70 f.), Veränderungen
an der Tropenlehre des Ainesidemos vornahmen, so beweist das
höchstens, daß sie das Einteilungsprinzip des Meisters nicht erfaßten
(und zwar auch im Sinne der Richterschen Interpretation) oder sich
vorzugsweise von der populär- wissenschaftlichen Tendenz der Verein-
fachung treiben ließen, wie sie späterer Zeit eigentümlich ist Nütz-
licher ist bei R. die Besprechung der (skeptischen) Polemik gegen
die dogmatische Begriffs-, Schluß-, Definition* . Induktions- und Kri-
terienlehre, bei welch letzterer auch die skeptische Theorie der >er-
innemden Zeichen« zur Sprache kommen mußte, ein weiterer Hinweis
auf die Neigung der Skeptiker, das Rationale auf das Instinktähnliche
und somit die logischen Zusammenhänge auf mechanische Wirkungen
im Sinne der Assoziationspsychologie zurückzufuhren , woraus sich
wieder die Vorliebe gerade von Medizinern für die Skepsis erklärt
(man vgl. etwa Th. Ziehens philosophische Stellung). Ebenso enthält
auch der folgende Abschnitt Über die Skepsis gegen einzelne Wissens-
inhalte (vgl. mit S. 83 f. bei R. über die 8 Tropen des Ainesidemos
gegen die Kausalität G. S. 224, daneben auch Alb. Lang, Das Kau-
coßHeu. universitv
R. Riebtor, Der SkeplüismuB in der Philosophie I 245
salproblem I., Köln 1904, S. 133 ff.) und besonders der über negative
und positive Konsequenzen des Skeptizismus gelungene Partien.
Das wichtigste Kapitel ist indes das dritte: Die Kritik der griechi-
schen Skepsis, das im einzelnen sich an die Anordnung des zweiten
anschließt. Nach allen Seiten sucht R. dem antiken Skeptizismus
gerecht zu werden, aber auch ihn in seine Schranken zu verweisen.
Kr halt an dem psychologischen Kriterium der Wahrheit, dem un-
mittelbaren und unausrottbaren Evidenzgefühl, und dem logischen
Kriterium: >Das, was mit allen Erfahrungen und Denkgesetzen sich
in Einklang befindet, ist wahr« fest, verweist auf die Widersprüche
in den skeptischen Theseu und scheidet vom heutigen Standpunkte
der Philosophie aus das Verdienstliche von dem Wertlosen und minder
Wertvollen an der dialektischen Leistung der alten Philosophen-
gruppe. Es ist schwer, seine Ergebnisse kurz zu umschreiben, da
es sich um zahlreiche Einzelheiten handelt. Darum nur Folgendes.
Wir haben vom antiken Skeptizismus zu lernen: Wahrheit an sich
ist ein unvollziehbarer Gedanke. Die für uns sicher erreichbare
Wahrheit ist nur auf den Menschen bezogen und die für uns vor-
stellbare Wahrheit nur auf gleichartige Wesen bezogene Wahrheit.
Wir müssen uns bescheiden, die für den gesunden Menschen be-
stehenden Wahrheiten zu finden. Aber die Skepsis trifft in der Frage
der Sinneserkenntnis zu Tode nur den Standpunkt des extremen Re-
alismus, den die antike Skepsis allerdings voraussetzt. Der gemäßigte
Realismus wie der extreme Idealismus vermeiden von vornherein Po-
sitionen, die zum Skeptizismus führen. Eine letzte Entscheidung
über den Vorzug einer dieser beiden Richtungen ist nicht zu geben.
Was die Formen der Vernunftserkenntnis anlangt, so hat die SkepBis
fast überall teilweise Recht, teilweise Unrecht, letzteres) besonders,
indem sie die Leistungsfähigkeit der Begriffe, Schlüsse, Induktionen,
Definitioneu unterschätzt. Hinsichtlich der Kausalität, des Gottesbe-
grifts und der Moral Philosophie ist sie die große Fragestellerin ; aber
überall geht sie zu weit. Endlich gibt es noch andere Wege zum
Glück zu kommen als den Zweifel; R. halt den Skeptizismus augen-
scheinlich für eine ungesunde Gemütsrichtung. So dankbar man dem
Verf. für seine lehrreiche, in einer Fülle von Einzelheiten an-
sprechende Auseinandersetzung sein muß (s. z.B. S. 126 f. für den
Vergleich zwischen Kants >Antinomien« und den skeptischen Isosthe-
nien, S. 126, 141 u. ü. für den Hinweis auf den naiven Realismus,
der, wie er bei den andern Griechen offen behauptet oder voraus-
ersetzt ist, «loch nuch in der griechischen Skepsis sich spiegelt und
die Besonderheit ihrer Angriffsmethoden bedingt, für die psychologi-
Jtlien Erörterungen, S. 156 f. für mehrere Stellen über skeptische
COßNftlUNNERSJTY
246 Gott. gel. Au. 1909. Nr. S
Zeitströmungen) , so wenig man auf die Unbebaglichkeit Gewicht
legen wird, die da und dort seine vermeintlich populär wirksame
Breite erregt, so wenig kann ich andererseits sagen, daß ich das
> Evidenzgefühl < votler Befriedigung habe. It. hat sich in der mo-
dernen Erkenntnistheorie gut umgesehen, aber zuweilen wäre größere
Schärfe und Entschiedenheit wünschenswert Mit Vorliebe vertieft er
sich in die Gedanken vorginge des Empirismus wie des Idealismus
und des Kationalismus, ohne eine Entscheidung wenigstens anzu-
bahnen. Das ist vorsichtig. Aber zu einem klaren Urteile über den
antiken Skeptizismus gelangen wir doch nicht; man sieht nicht, be-
kennt sich der Verf. nun doch zu einem eingeschränkten Skeptizismus,
dem Ideal realismus und extremer Idealismus, Empirismus und Rationa-
lismus gleichwertig sind, oder nicht. Daß mit dem » Evidenzgefühl <,
neben dem ein wohl ebenso unausrottbares, freilich schwächeres und
nicht unmittelbares Zweifelgefühl steht, ein nicht zuverlässiges Kri-
terium eingeführt ist, sieht der Verf. S. lüti selbst; er erkennt es
als »unvollständig. ErnBÜiche Bedenken gegen das >Gewißheitsge-
iniiU und Gründe für seine Einschränkung sind längst geltend ge-
macht Der >modeme< Erkenntnistheoretiker müßte besonders das
Selbstbewußtsein (s. z.B. S. 161 unten das >wir< und >ich<. 179
unten: Unmittelbar erfahren = sich bewußt sein) und den Charakter
der Intuition hervorheben, Dinge, die der vorskeptischen Philosophie,
auch dem Aristoteles, nicht in ihrer ganzen Bedeutung entgegen-
traten und erst von Augustinus (oder schon Neu platoni kern V) gegen
die Skepsis verwertet wurden. Widersprurhslosigkeit bedeutet an
sich, was ebenfalls längst gesagt wurde, nur die Mögliclikeit eines
Dinges, wie sich an den mathematischen Dingen zeigt. Das Evidenz-
gefühl schließt sich nur an einzelne >Erfahrungen< an (S. 153); be-
haupte ich aber, etwas steht mit allen (!) Erfahrungen im Einklang,
so ist das ein am Evidenzgefühl nicht meßbarer Bewußtseinsinhalt,
was 1t gegen Schluß seiner Ausführungen auch klarer geworden zu
sein scheint (s. aber auch noch S. 211 oben). Zudem ist jede blos
empirisch gewonnene allgemeine Aussage durch Erfahrung widerlegbar
(vgl. bekannte Ausführungen und Aussprüche bei J. St Mill und
Mach). Jener Satz wäre iu seiner Allgemeinheit auch unbegründet,
da wir über die Erfahrungen prähistorischer Menschen empirisch nicht
viel wissen; es läßt sich nur sagen: dies und jenes wird durch keine
historisch faßbare Erfahrung widerlegt. Eine bestimmtere Stellung-
nahme hätte K.s Beleuchtung der antiken Skepsis nur heller machen
können; daß sie nur einen relativen Wert in Anspruch nimmt, durfte
nur ausgesprochen werden, um von jedem Einsichtigen verstanden zu
werden. Die beachtenswerte Frage, warum die nach aristotelische Philo-
CQPH
B. Richter, Dei* SkeptizUmuB io der Philoaophie. I 347
Sophie so lebhaft nach den > Kriterien < forschte, für uns aber dieses
Gebiet der Erkenntnistheorie nur mehr eine untergeordnete Bedeutung
hat, hätte dann wohl auch eine Klärung gefunden. Eine Auseinander-
setzung mit dem Wahrheitsbegriff Augustins, der mit dem platoni-
schen durchaus nicht zusammenfällt, sondern ein dem Menschen in
gewissem Maße gleichartiges« Wesen (S. 134) voraussetzt, würde
nichts geschadet haben. Auf Einzelheiten darf ich nicht eingehen.
Neben viel Zustimmung würde ich auch manchen Widerspruch ver-
lautbaren müssen (S. 172 war zu betonen, daß Rose = nicht duf-
tendes, nicht farbiges, nicht weiches, aber raumfüllendes, in Aether-
wellen und farblosen Gasen wirkendes Ding eine Abstraktion zumeist
der l'hytik ist, daß auch die Rose der Chemie und selbst die Rose
einer physikalisch-chemischen Betrachtung Abstraktion ist. S. 275
ist wie auch bei andern »Allgemeingültigkeit« mit dem consenaus
gentium verwechselt, Philosophen und Gelehrte sind femer keine
Ausnahme vom consensus gentium). Nur eines noch von allge-
meinerer Bedeutung: Wäre es nicht besser gewesen, zuerst den ge-
schichtlichen Verlauf der Skepsis vom Altertum bis auf heute zu
entwickeln, dann die Grundurteile und Hauptrichtungen des Skepti-
zismus herauszustellen und endlich eine Gesamtkritik zu üben? R.
muß schon im I. Bd. öfter auf Berkeley, Hume, Kant, Mach ver-
weisen. Es bestehen sicher irgend welche historische Verbindungsfäden
zwischen dem antiken und dein modernen Skeptizismus; die mittel-
alterliche Skepsis, die nicht vernachlässigt werden darf, hängt stark
von der alten ab, obwohl die scholastische Methode des Sic et non,
ihrerseits aus dem tatsächlichen Widerspruch von >Meinungen< (sen-
tentiae) mit entsprungen, zu skeptisch scheinenden Thesen führen
mußte (die »luipossibiüa« u.a. bei Siger v. Brabant); die Einwürfe
Algaxela (M. Worms) und des Nikolaus von Autrecourt (Joe. Lappe)
gegen den Kausal- und den Substanzbegriff reden eine deutliche
Sprache. Rein inhaltliche Berührungen bestehen auch mit indischer
Skepsis. Da ist Zusammenfassung des Verwandten geboten, wenn
anders man ein umfassendes Werk schreiben will.
Nicht unerwähnt bleibe, daß der Verf. Über gewandten Ausdruck
und geschickte Beispiele verfügt, wogegen mehrere Stilwidrigkeiten
und andere Flüchtigkeiten (s. B. S. 61 Zeile 3 von unten. S. 246 > Un-
mittelbare Erlebnisse über Raum-, Zeit- und Tatsachenzusammen-
hange«, was mit anderen im Widerspruch steht) kaum ins Gewicht
fallen. Trotzdem trage ich gegen ein Verfahren Bedenken, das dazu
fuhrt, sich bald an das größere philosophisch interessierte Publikum
bald an die Kachgelehrten zu wenden.
Um einige Vollständigkeit der Berichterstattung zu erzielen, sei
lc
CÜRNÜi UNNERSiTY
GAU. gel. Anx. 1909. Nr. S
Zeitströmungen) , so wenig man auf die Unbehaglichkeit Gewicht
legen wird, die da und dort seine vermeintlich populär wirksame
Breite erregt, so wenig kann ich andererseits sagen, daQ ich das
> Evidenzgefühl t voller Befriedigung habe. II. hat sich in der mo-
dernen Erkenntnistheorie gut umgesehen, aber zuweilen wäre größere
Schärfe und Entschiedenheit wünschenswert Mit Vorliebe vertieft er
sich in die Gedanken Vorgänge des Empirismus wie des Idealismus
und des Kationalismus, ohne eine Entscheidung wenigstens anzu-
bahnen. Das ist vorsichtig. Aber zu einem klaren Urteile über den
antiken Skeptizismus gelangen wir doch nicht; man sieht nicht, be-
kennt sich der Verf. nun doch zu einem eingeschränkten Skeptizismus,
dem Ideal real ismus und extremer Idealismus, Empirismus und Rationa-
lismus gleichwertig sind, oder nicht. Daß mit dem » Evidenzgefühl <,
neben dem ein wohl ebenso unausrottbares, freilich schwächeres und
nicht unmittelbares Zweifelgefühl steht, ein nicht zuverlässiges Kri-
terium eingeführt ist, sieht der Verf. S. 15t» selbst; er erkennt es
als >unvollständig<. Ernstliche Bedenken gegen das >Gewißheitsge-
fühl< und Gründe für seine Einschränkung sind längst geltend ge-
macht. Der >moderne< Erkenntnistheoretiker müßte besonders das
Selbstbewußtsein (s. z.B. S. 161 unten das >wir< und >ich<. 17'.)
unten: Unmittelbar erfahren = sich bewußt sein) und den Charakter
der Intuition hervorheben, Dinge, die der vorekeptischen Philosophie,
auch dem Aristoteles, nicht in ihrer ganzen Bedeutung entgegen-
traten und erst von Augustinus (oder schon Neu platoni kern V) gegen
die Skepsis verwertet wurden. Widerspruchslosigkeit bedeutet an
sich, was ebenfalls längst gesagt wurde, nur die Möglichkeit eines
Dinges, wie sich an den mathematischen Dingen zeigt. Das Evidenz-
gefühl schließt sich nur an einzelne > Erfahrungen < an (S. 153); be-
haupte ich aber, etwas steht mit allen (!) Erfahrungen im Einklang,
so ist das ein am Evideuzgefühl nicht meßbarer Bewußtseinsinhalt,
was H. gegen Schluß seiner Ausführungen auch klarer geworden zu
sein scheint (s. über auch noch S. 211 obeu). Zudem ist jede blos
empirisch gewonnene allgemeine Aussage durch Erfahrung widerlegbar
(vgl. bekannte Ausführungen und Aussprüche bei J. St Mill und
Mach). Jener Satz wäre in seiner Allgemeinheit auch unbegründet,
da wir über die Erfahrungen prähistorischer Menschen empirisch nicht
viel wissen; es läßt sich nur sagen: dies und jenes wird durch keine
historisch faßbare Erfahrung widerlegt. Eine bestimmtere Stellung-
nahme hatte i:.- Beleuchtung der antiken Skepsis nur heller machen
können ; daß sie nur einen relativen Wert in Anspruch nimmt, durfte
nur ausgesprochen werden, um von jedem Einsichtigen verstanden zu
werden. Die beachtenswerte Frage, warum die nacharistotelische Philo-
con.
H Richter, Der Skepüxiinuu in der Philosophie. I 247
Bopbie bo lebhaft nach den > Kriterien < forschte, fUr uns aber dieses
Gebiet der Erkenntnistheorie nur mehr eine untergeordnete Bedeutung
hat, hätte dann wohl auch eine Klärung gefunden. Eine Auseinander-
setzung mit dem Wahlheitsbegriff Auguatins, der mit dem platoni-
schen durchaus nicht zusammenfällt, sondern ein dem Menschen in
gewissem Maße gleichartiges« Wesen (S. 134) voraussetzt, würde
nichts geschadet haben. Auf Einzelheiten darf ich nicht eingehen.
Neben viel Zustimmung würde ich auch manchen Widerspruch ver-
lautbaren müssen (S. 172 war zu betonen, daß Rose = nicht duf-
tendes, nicht farbiges, nicht weiches, aber räum füllendes, in Aetlier-
w eilen und farblosen Gasen wirkendes Ding eine Abstraktion zumeist
der Physik ist, daß auch die Rose der Chemie und selbst die Rose
einer physikalisch -che mischen Betrachtung Abstraktion ist. S. 275
ist wie auch bei andern >Allgemeingü)ügkeit< mit dem consensus
gentium verwechselt, Philosophen und Gelehrte sind ferner keine
Ausnahme vom consensus gentium). Kur eines noch von allge-
meinerer Bedeutung: Wäre es nicht besser gewesen, zuerst den ge-
schichtlichen Verlauf der Skepsis vom Altertum bis auf heute zu
entwickeln, dann die Grundurteile und Hauptrichtungen des Skepti-
zismus herauszustellen und endlich eine Gesamtkritik zu UbenV R.
muß schon im I. Bd. öfter auf Berkeley, Hume, Kant, Mach ver-
weisen. Es bestehen sicher irgend welche historische Verbindungsfäden
zwischen dem antiken und dem modernen Skeptizismus; die mittel-
alterliche Skepsis, die nicht vernachlässigt werden darf, hängt stark
von der alten ab, obwohl die scholastische Methode des Sic et non,
ihrerseits aus dem tatsachlichen Widerspruch von >Meinungen< (sen-
tentiae) mit entsprungen, zu skeptisch scheinenden Thesen führen
mußte (die >Iiupos8ibilia< u.a. bei Siger v. Brabant); die Einwürfe
AJgazels (M. Worms) und des Nikolaus von Autrecourt (Jos. Lappe)
gegen den Kausal- und den SubsUnzbegriff reden eine deutliche
Sprache. Rein inhaltliche Berührungen bestehen auch mit indischer
Skepsis. Da ist Zusammenfassung des Verwandten geboten, wenn
anders man ein umfassendes Werk schreiben will.
Nicht unerwähnt bleibe, daß der Verf. über gewandten Ausdruck
und geschickte Beispiele verfügt, wogegen mehrere Stilwidrigkeiten
und andere Flüchtigkeiten (z. B. S. Ol Zeile 3 von unten. S. 246 »Un-
mittelbare Erlebnisse Über Raum-, Zeit- und Tatsachenzusammen-
hänge< ( was mit anderen im Widerspruch steht) kaum ins Gewicht
fallen. Trotzdem trage ich gegen ein Verfahren Bedenken, das dazu
führt, sich bald an das größere philosophisch interessierte Publikum
bald an die Fachgelehrten zu wenden.
Um einige Vollständigkeit der Berichterstattung zu erzielen, sei
C0RNEU UNWtRSJIY
246 Gott gel. Am. 1900. Kr. 3
vom zweiten Baude in KUrze gesagt, daß darin die skeptischen
Anwandelungen des Mittelalters nur in ganz ungenügenden Andeu-
tungen, dagegen Montaigne mit Charron, Huuie und Nietzache mit
liebevoller Ausführlichkeit beliandelt sind. Nicht alle mit Namen ge-
nannten Philosophen (ich rechne dabin z. lt. Aenesidemus-Schulze, die
Positivisten und französische, italienische, spanische, englische Zweifler
nnd Agnostiker) erfahren das Maß von Beachtung, das ihnen ge-
bührt. Und doch wäre durch das Ausgehen auf mögliche Vollständig-
keit im Geschichtlichen für die Sache etwas erreicht worden: eine
Art von Induktion für die engen Beziehungen, die die Hypermystik
ebenso wie die Fieigeisterei mit der Skepsis verbinden. Das >zweite
Buch<, das den >partiellen Skeptizismus* darstellen sollte, wird gar
nur als > Programm* auf nicht ganz 20 Seiten gegeben; der Verf.
sucht S. 305 ff. dies auffallende Mißverhältnis zwischen dem ersten
Buch, das fast beide Bande ausfüllt, und dem versprochenen zweiten
zu rechtfertigen. Der zweite Band teilt im allgemeinen Vorzüge und
Schattenseiten des ersten, nur fühlt sich augenscheinlich der Verf. in
der neueren Zeit besser zu Hause als im Altertum.
Bonn Adolf l)y roff
Festgabe für Felix Dabn, zu seinem funzigjnbrigfn lloktorjubilium ge-
widmet von gegenwärtigen und früheren Angehörigen der Bretlauer JarlaUKba*
Fakultät, I. Teil: Deutsche KecbtigcicfaicbtB. Breslau, Vorlag von
M ii. II. Marcos, lOOü.
Die Festgabe enthält fünf Beiträge. Zwei von ihnen scheiden
bei der folgenden Besprechung aus, beide aus ganz verschieden-
artigen Gründen : »Ergebnisse einer alanmnniBchen Ur-
barforschung* von Konrad Beycrte (S. 05 — 128) und:
»Dogmengeschichte der Arten mittelalterlicher
Ehrenminderungen« von H üb ert Naendrup (S. 221— 382).
— Beyerles Untersuchung kann in diesen Anzeigen satzungs-
gemäß nicht besprochen werden, da der Herr Verfasser inzwischen
in den Lehrkörper der Göttinger Universität eingetreten ist; ich
hatte von ihr nur Gutes sagen können. Naendrups Leistung ent-
behrt des wissenschaftlichen Wertes; zumal nach der vernichtenden,
aber durchaus zutreffenden Kritik, die Rietschel in der Savigny-
Zeitschrift für Rechtegeschichto Bd. 27 Germanistische AbL S. 437 ff.
an ihr geübt hat, ist ein Eingehen auf dieselbe überflüssig.
1) >Die Stellung der deutschen Rechtsgelehrten
CORHEHUNIVERarr
Fectgtbe für Felii Dabo. I 349
der Rezeptionszeit zum Gcwohnheitsrecht< von Sieg-
fried Brie (S. 129—164).
Wer von dem hohen Wert und der unvergänglichen Kraft des
Gewohnheitsrechtes überzeugt ist — und glücklicher Weise sind es
noch viele — , wird für jede tüchtige Arbeit dankbar sein, die sich
mit demselben befaßt, zumal für eine Arbeit von einer Hand, die
auf diesem Gebiete bereits erprobt ist. B r i e s gediegene Abhand-
lung bedeutet einen Fortschritt der Wissen sei mfl. 1)enn sie wider-
legt in ein wandsfrei er Weise die herrschende, wohl auf Puchta zu-
rückgehende Meinung, daG die deutschen Rechtsgel ehrten der Rezep-
tionszeit eine dem Gewohnheitsrechte feindliche Stellung eingenommen
haben, und daß gerade dieser Umstand wesentlich die Zurückdrängung
des nationalen Rechtes gefördert hat. Daß die Doktrin des 16. Jahr-
hunderts das Gewohnheitsrecht zu unterdrücken suchte, ist eine un-
bestreitbare Tatsache. Höchst interessant ist es, nunmehr zu wissen,
daß eine geraume Zeit vergangen ist, ehe diese Richtung einge-
schlagen wurde: bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts bekundet die
deutsche Recbtsliteratur eine dem Gewohnheitsrechte günstige oder
wenigstens nicht ungünstige Tendenz. > Soweit trotzdem eine Zurück-
setzung der einheimischen Gewohnheitsrechte gegenüber den gemeinen
geschriebenen Rechten sich geltend machte, bezog sie sich wesentlich
auf das partikuläre Recht als solches und erstreckte sich daher in
gleicher oder ähnlicher Weise auf das partikuläre Gesetzes recht, die
Statuten < (Brie S. 132 f.). Aber Brie beschrankt sich nicht darauf,
die grundsätzlichen Ansichten des Zasius, Oldendorp, Gail, Gylman,
Wesenbeck, Carpzov, Mevius u. a. über die Bedeutung des Gewohn-
heitsrechtes zu ermitteln, prüft vielmehr auch deren Stellungnahme
in den Einzelheiten der Lehre (Begriff, Entstehungs- und Geltungs-
kreise, Erfordernisse, Kraft, Interpretation und Beweis des Gewohn-
heitsrechtes). Auch hier sind die Ausführungen sehr wertvoll. Ein
Eingehen auf dieselben möge unterbleiben, da bei der Sorgsamkeit,
mit der Brie jene Literatur durchforscht hat, im Grunde nur das
wiederholt werden könnte, was er selbst sagt.
2) >Die Fürsorge des Gutsherrn für sein Gesinde
(B rande nbu rgUch -Preußische Geschichte)< vonJustus
Wilhelm Hedemann (S. lGü — 220).
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Gutsherrn und seinem Ge-
sinde setzte sich aus zwei Elementen zusammen: einem öffentlich-
rechtlichen und einem privatrechtlichen — dem Herrschafts Verhältnis
und dem obligationenrechtlichen Dienstvertrags Verhältnis. Den Herr-
sebafts rechten des Gutsherrn entspricht seine Fürsorgepmcht. Die
Stellang des ländlichen Gesindes in Deutschland war bereits wieder-
COPNfll UNIVERSrv
250 Qött. gel. Au. 1909. Nr. 8
holt zum Gegenstand eingehender geschichtlicher Untersuchungen ge-
macht worden. Die Fürsorge des Gutsherrn ist dabei jedoch im all-
gemeinen in den Hintergrund getreten. Darum ist es mit Freuden
zu begrüßen, daß sich Hedemann gerade dieser Frage zugewandt
hat. Hedemann ist seiner Aufgabe voll gerecht geworden: es ist
ihm gelungen, ein klares Bild von der Kntwickelung zu geben. Dabei
ist es besonders interessant zu beobachten, wie die Zeiten dem Ge-
sinde bald günstiger , bald ungünstiger waren. Hedemann be-
gnügt sich nicht damit, den jeweiligen Rechtszustnnd festzustellen,
geht vielmehr auch den Ursachen des Wundeis nach. Dies sowie
die Eleganz und Frische der Darstellung verleihen der Abhandlung
einen besonderen Reiz, und die Sorgfalt, mit der das recht zerstreute
Qucllenmaterial verwertet worden ist, läCt Zweifel an der Richtigkeit
der Ergebnisse, zu denen Hedemann gelangt, nicht aufkommen.
Hedemann zeigt, wie im Mittelalter die Lage des Gesindes
verhältnismäßig günstig war, wie der Herr — der Ritter wie der
Bauer — verpflichtet war, reichliche Nahrung, billige Behandlung,
Schutz in Gefahr, Hülfe im Unglück, zumal Krankenpflege, zu ge-
währen, wie der Herr nicht berechtigt war, die Eheschließung des
Gesindes zu verhindern ; wie aber seit dem Ausgange des Mittelalters
nach Unterdrückung des Bauernstandes der Adel darauf ausging,
alle Fürsorge pflichten zu beseitigen — trotz der zunehmenden Ar-
beiternot, wie sich das I^ohntaxenwesen einbürgerte und der Zwang
zum Dienen, von dem die Bauern und namentlich die Uutertanen-
kinder ergriffen wurden — die erste Spur des >Gesindezwangs-
dienstes< der Untertanenkinder findet man in dem Landtagsschlusse
von 1518; wie dann Gesindeordnungen aus der Zeit des dreißig-
jährigen Krieges, zumal die kurmärkische von 1645, wieder die Ten-
denz zeigen, dem Gesinde durch Milderung des Zwangsdienstes ent-
gegenzukommen; wie darauf eine starke Reaktion folgte, bis seit
der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts — gefordert durcli die Lite-
ratur — die Lage des Gesindes allmählich endgültig verbessert und
so die Grundlage der Gesindeordnung vom 8. November 1810 gelegt
wurde.
3) >Gcrüfte und Marktkauf in Beziehung zur Fahr-
nis Verfolgung« von Alfred Schnitze (S. 1 — 63).
Dieser Beitrag behandelt einige Probleme des alteren deutschen
Sachenrechtes, mit denen sich die neuere germanistische Literatur
wiederholt befaßt hat Schultze hatte sich bereits kurz vor dem
Erscheinen der vorliegenden Festgabe über dieselben geäußert in
einer Abhandlung in Jlierings Jahrbüchern für die Dogmatik des
bürgerlichen Hechts Bd. 49 S. 159 ff. Im folgenden soll gelegentlich
[uuMvERSirr
Festgalw für Felix Dalin. 1 2M
auch auf diese Abhandlung eingegangen werden ; ich bezeichne sie
dann gekürzt mit Jb.
Du ältere deutsche Recht bestimmt bekanntlich die Passivlegi-
timation bei der Fahrnisklage verschieden: wem eine Sache ge-
stohlen, gerauht (Hier sonstwie gegen seinen Willen abhanden ge-
kommen ist, der hat den Herausgabeanspruch gegen jeden dritten
Besitzer der Sache; im Falle freiwilliger Aufgabe des Besitzes steht
der Anspruch dem Eigentümer nur gegen denjenigen zu, welchem er
die Sache in die Hand gegeben hatte. Diese beschrankte Verfolg-
barkeit anvertrauten <iutes, die mau durch das KeehUsprichwort:
>Hand wahre Hand« ausdrückt, wird neuerdings nach dem Vorgange
Hube rs') gewöhnlich aus dem Publizitätsgedankeu *) erkliirt, uud
dieser Auffassung schließen sich beispielsweise 0. G i e r k e *), II.
Meyer*) und neuestens Hubner 4 ) an, ebenso Schultz? (S. 4 ff.
uud Jb. S. ICO f.): l'ublizitätsfonu sei die Gewere; wer die Sache
aus seiner Gewere gibt, nehme seinem Rechte die Publizitätsform,
und darum sei er nicht gegen jedermann geschützt, sondern nur
gegen seinen Kontrahenten, der sich durch ITebemahme der Resti-
tutionsptikht dem dinglichen Recht unterworfen habe.
Man hat jedoch den Publizitätsgedanken auch zur Krklärung der
entgegengesetzten Behandlung der abhanden gekommenen Sachen
verwenden wollen: hier sei die Gewere des Inhabers offenkundig mit
einem Mangel behaftet, da bei den engen genossenschaftlichen Ver-
hältnissen des Mittelalters der Diebstahl oder Raub oliue weiteres
bekannt geworden sei, zumal infolge des (ierüftes des Bcstohlenen
oder Beraubten: so Huber*) und ihm folgend II. Meyer'). Diese
Ausdehnung des Publizitätsprinzips ist um deswillen gekünstelt, weil
hier mit einer ganz anderen Art der Publizität operiert wird als
dort, und sie ist unbegründet, weil man nicht behaupten darf, daß
der Verlust ohne weiteres offenkundig geworden sei — denn das Ge-
rüfte brauchte nicht erhoben zu werden, abgesehen von dem Kall« 1 ,
ilaG der Eigentümer im Wege der Selhsthülfe, der sog. Spurfolge,
I) Die llcdeutnng der Gewere im deutschen Sachenrecht, Hern 1Ö94, nament-
lich S. 11 f, 46 ft.
JJ Schon vor Hu her hatte die lledcutung dieses Gedankens für das Ver-
ständnis der Gewere erkannt O. tiierke, Das deutsche Genossenschaft srerht,
M, 2, Berlin LOTS, 8. 187.
3) Die Bedeutung des Fahrnis l>ositzc* für streitiges Kcdit, Jena H97,
S. 2 ff, II f. und Deutsches Priratrecht, IUI. 2, Leipzig 1901«, S. 200.
4) Kntwerun« und Kigentum im deutschen Kahmisrerht, Jona 1902, S ' ::
~i,i ' ■rmidiiige des deutschen l'hvatrerhts, l^ip^ig 190% **. 39f».
•)) a.0. S. VA ff, IG f., 60 f.
7) a. O. 8. 8 f., 13, 43 L, 48 1
Je
COBNEtl UNIVtRSITV
Festgab« für Felix Palm. I 2M
auch auf diese Abhandlung eingegangen worden ; ich bezeichne sie
dann gekürzt mit Jb.
Das ältere deutsche Recht liestimmt bekanntlich die I'assivlegi-
timation bei der Kahrmsklage verschieden : wem eine Stehe ge-
stohlen, geraubt oder sonstwie gegen seinen Willen abhanden ge-
kommen ist, der hat den Ilerausgubcaiispruch gegen jeden dritten
Ik-sitzer der Sache: im Falle freiwilliger Aufgabe des Besitzes stellt
der Anspruch dein Eigentümer nur gegen denjenigen zu, welchem er
die Sache in die Hand gegeben hatte. Diese beschränkte Verfolg-
linrkeit anvertrauten Gutes, die man durch das RechLssprichwort:
• Hand wahre HarnU ausdrückt, wird neuerdings nach dein Vorgänge
Ilubers 1 ) gewöhnlich aus dem Publizitätsgedanken*) erklärt, und
dieser Auffassung sehließen sich beispielsweise 0. Gierke"), II.
Meyer 1 ) und neuestens Hübner 3 ) an, ebenso Schultze (S. 4 ff.
und Jb. S. 165 1): I'ublizitätsform sei die Gewere; wer die Sache
aus seiner Gewere gibt, nehme seinem Rechte die Puhlizitatsform,
und darum sei er nicht gegen jedermann geschützt, sondern nur
gegen seinen Kontrahenten, der sich durch llebernahme der Hesti-
tutionspflicht dem dinglichen Recht unterworfen habe.
Man hat jedoch den l'ublizitätsgedonken auch zur Erklärung der
entgegengesetzten Behandlung der abhanden gekommenen Sachen
verwenden wollen: hier sei die Gewere des Inhabers offenkundig mit
einem Mangel beiladet, da bei den engen genossenschaftlichen Ver-
hältnissen des Mittelalters der Diebstahl oder Raub ohne weiteres
lwkannt geworden sei, zumal infolge des Gcrüftcs des Bestohlenen
oder Beraubten; so Huber") und ihm folgend II. Meyer*). Diese
Ausdehnung des Publizitutsprinzips ist um deswillen gekünstelt, weil
hier mit einer ganz anderen Art der Publizität operiert wird als
dort, und sie ist unbegründet, weil man nicht behaupten darf, daC
der Verlust ohne weiteres offenkundig geworden sei — denn das Ge-
rufte brauchte nicht erhoben zu werden, abgesehen von dem Falle,
daß der Eigentümer im Wege der Selbsthülfe, der sog. Spurfolge,
1) l»ie Bedeutung der flewere im deutschen Sachenrecht, Bern 1894, nament-
lich S. II f, 45 ff.
2) Schon vor llubcr hatte die Bedeutung diesea (ledanketu für das Ver-
itindais der f.ewcro erkannt 0. Uiorke, Daa deutarhe (ienossenacliaftsrerlit,
IUI. 2, Berlin 1*7.1, 8. IM.
3) Die Bedeutung des Kahroishctitzc* fiir streitiges Jte.ht, JflU I8OT,
8.267, II f. und Iteutacbe* Pritatrecht. IM. 2, Uipxig VM>:>. s 20*
4) Kntwcrung und Eigentum im deutschen Kahrnisreeht. Jena VMU, S 2 ff.
&) tirundstigo des deutschen 1'rivatrechts, Leipzig IMS, S. 89B
«) *- S. 12 ff., III, W)I
7| S.O. S. 8 f., 13, 42 f., 48 f.
COHNELL UHWnWTY
252 Qött gel. An- 1909. Kr. 3
seine Sache wieder zu erlangen versuchte'). So ist denn Schultze
durchaus beizustimmen, wenn er es ablehnt, die Verfolgbarkeit der
abhanden gekommenen Sachen gegen Dritte aus dem Publizitatsge-
dankcn herzuleiten. Schultze gibt eine andere Erklärung: Klage-
grund ist »die Tatsache de& dieblichen Verlustes der Gewere, des
Gewerebruchs* ; »der Gewerebruch ist aber Bruch des Rechtsfriedens
und soll als solcher nicht blos an dein Friedebrecher kriminell ge-
sühnt, sondern auch privatrechtlich geheilt werden«:, und die beste
privat rechtliche Heilung des Fried ensbru dies ist es, >die gebrochene
Gewere wiederherzustellen, don Bestohlenen, Beraubten, wenn die
tatsächliche Möglichkeit durch Entdeckung der Sache und Identitäts-
feststellung sich eröffnete, unter allen Umständen wieder zu seiner
Sache zu verhelfen < (S. 58 f.). Diese Erklärung hat inzwischen Zu-
stimmung gefunden, so von Seiten Rietschcls*), Rauchs") und
HUbners*). Ist die Erklärung richtig?
Sic hat zur Voraussetzung, daß — mindestens in der ältesten
Zeit — die auf Wiedererlangung der Sache gerichtete Klage, die
Anefangsklage, nur im Falle des Diebstahles oder des Raubes zu-
lässig war, nicht auch in anderen Fällen des Abhandenkommens.
Schultze (S. IG und Jb. S. 173) ist — nach dem Vorgange H.
Meyers*) — in der Tat der Ansicht, daß die Klage ursprünglich
auf gestohlene und geraubte Sachen beschränkt gewesen sei, und daß
erst später der Diebstahls fall »durch eine Art Attraktion < andere
Fälle des unfreiwilligen Besitzverlustes sicli angegliedert habe. Dem-
gegenüber wird jedoch geleugnet, daß jene Beschränkung dem älte-
sten Recht entspricht, und, wie ich glaube, mit guten Gründen •).
1) Hierzu schon meine Ausführungen bei der Besprechung des »geführten
Mey ersehen Buches in dieser Zeitschrift Jahrgang 1905 S. 976fr, Ferner jetzt
auch Schul tze in der vorliegenden Schrift S. 21 ff. und Jb. S. 168 ff. sowie
Rauch, Spurfolge und Anefang iu ihren Wechselbeziehungen , Weimar 190tf,
S. 63 Anm. 1.
2) In der Zeitschrift der Savigny -Stiftung für Rechtsgeschichtc Bd. 27 Ger-
manistische Abteilung S. 433 f.
8) a. 0. 8. 60 f.
4) a. 0. S. 402. — 0. Oierke, Deutsches Privatrocht, Bd. 2 S. 663 Ann. 3
ist der Ansicht, dafi H. Meyer »in dem Bestreben, als Grundlage der Klage
Publizität des Verluste« einerseits und des RechtamsngeU andererseits zu er-
weisen, zu weit geht*.
6) a. O. 8. 27 ff, 42 ff. So neuesten» auch Rauch a. 0. 8. 61 f., 80 Anm. 3.
6) Hierzu meine Ausführungen a. O. 8. 978 ff. — Auch Hübner a. 0.
8. 896 f. vertritt die Auffassung, daß den gestohlenen »sicher von früh au auch
die verlorenen oder sonst abhanden gekommenen Sachen gleichgestellt« worden
sind. Inkonsequent ist es hiernach, daß sich H Oboer (oben Anm. 4) der
Schultsescheu Friedens bruebtheorie anschließt.
Ic
>!KfU UNIVKSITr
Fortgab« für Felix Dabo. 1 203
Aber selbst gesetzt den Fall, die Beschränkung sei ursprünglich
Rechtens gewesen, kann der von Schnitze gegangene Weg nicht
zum Ziele führen. Schultze (S. 58 und Jb. S. 170) sucht seine
Anschauung zu begründen mit der gerade bei den Germanen beson-
ders starken Reaktion der Rechtsordnung gegen den im Diebstahle
liegenden Friedensbruch; > tiefer und vielseitiger als der Germane
hat«, so meint Schultze, > keine andere Rasse die Idee des Rechls-
friedens erfaßt und praktisch verwertet«. Mag den Germanen auch
eine besondere hohe Aulfassung vom Recht eigen gewesen sein, mag
sich ihr Recht darum besondere energisch gegen den Friedenabruch
gewandt haben , — hinsichtlich der Vindication gestohlenen Gutes
stehen wahrscheinlich alle, sicher sehr viele Völker auf dem gleichen
Standpunkte wie das deutsche. Bekannt ist es vom römischen.
Es gilt aber beispielsweise auch vom indischen 1 ), jüdischen'),
japanischen , ) Rechte, nicht minder vom Rechte der Azteken'),
der Amaxosa (Kaffern)*), der Kameruner Neger*), der Suaheli 1 ), der
Papuas '). Man hat also eine Schwierigkeit gesucht, wo keine solche
vorhanden ist. Ein Naturrecht gibt es zwar nicht. Aber es gibt
eine Reihe von Rechtsanschauungen, die allen oder doch den meisten
Völkern gemeinsam sind, wie es Charakterzüge und Bedürfnisse gibt,
die bei den Angehörigen aller Rassen auftreten, begründet in der
Natur des Menschen — trotz noch so weitgehenden Verschieden-
heiten im übrigen. Wie wohl überall der Mord vom Rechte verpönt
ist, so kann wohl überall der Bestohlene seine Sache bei jedem
Dritten vindizieren, weil das Eigentum, wenn es überhaupt anerkannt
ist, des rechtlichen (auch des privatrechtlichen) Schutzes bedarf. Wir
haben es also mit einem universellen Rechtssatze zu tun, dessen Er-
klärung in einem der allerobersten Rechtsprinzipien zu linden ist.
Dieses Prinzip als das Friedensschutzprinzip zu bezeichnen , wäre
nicht angebracht. Denn der Friede ist das Ziel des Rechtes über-
haupt"), und so hat man jegliche Reaktion des Rechtes gegeu ein
1) Juliiia J o 1 1 y im Grundritt der indo-ariscben Philologie und Altertums-
kunde, bcrausg. von Georg Bühler, Bd. 2 lieft 8, Strasburg 189G, S. 110.
2) Kobler in der Zeitschrift für vergleichende Rechts Wissenschaft Bd. 20
S. 200.
S) Kohler in derselben Zeitschrift Bd. 10 S. 420 f.
4) Kohler in derselben Zeitschrift Bd. 11 S. GG.
G) Post in derselben Zeitschrift Bd. 11 S. 246.
G) Kobler in derselben Zeitschrift Bd 11 S. 444.
7) Wedel 1 in derselben Zeitschrift Bd. 18 S. 134.
8) Köhler in derselben Zeitschrift Bd. 14 8. 374.
9) Beispielsweise R. von Jhering, Der Kampf ums Recht, Ö. Aufl., Wien
1886, S. 1.
Oiif-
CÜti. fRSiTY
2M Gfitt (toi. An». 1909. Nr. 8
Tun oder Nichttun auf jenes Prinzip zurückzuführen. Noch weniger
darf man bei der Erklärung des in Frage Gehenden Satzes mit dem
spezifisch > germanischen Kriedensschutzgedanken ! )< operieren; denn
mit derselben Berechtigung müßte man sich für das jüdische Recht
auf den jüdischen Friedensschutzgedanken, für das japanische Recht
juif den japanischen Friedensschutzgedanken bemfen. Selbstver-
ständlich ist jener Satz dem Rechte schlechthin, wie es etwa der
Sprache selbstverständlich ist, daß sie Bezeichnungen für Mann und
für Frau hat. Darum bedarf es keiner tiefgründigen Untersuchung,
warum nach deutschem Rechte der Bestohlene gegen jeden Dritten
den Herausgabeanspruch hatte, el)ensowenig wie es einer Unter-
suchung bedürfte, warum nach ihm der Mord verpönt war.
Wohl aber bedarf es der Untersuchung, warum das deutsche
Recht die Vindikation beschränkt durch Anerkennung des Grund-
satzes: >Hand wahre Hand«. Denn hier gehen die Rechte weit aus-
einander; man denke nur an das römische Recht mit seiner einfachen
Regel: >ubi rem meam invenio, itn vituliax, die für anvertrautes wie
für gestohlenes Gut galt. Hier handelt es sich um ein wahres Pro-
blem, und hier werden nur Rechtsanschauungen Aufschluß geben, die
einem Volk eigentümlich sind. Es ist ein methodischer Fehler, in
den auch Seh ultze verfallen ist 1 ), bei der Behandlung der Fahrnis-
vindikation im deutschen Rechte von dem für anvertrautes Gut gel-
tenden Satze; >Hand wahre Hand< auszugehen und sodann zu
fragen: warum gilt dieser Satz nicht auch für gestohlenes Gut? Um-
gekehrt ist zu verfahren: von dem selbstverständlichen Satz ist auszu-
gchen und sodann zu fragen, worin es begründet ist, wenn ein Recht
nicht auch die Vindication anvertrauten Gutes bei jedem Dritten zu-
läßt Was insbesondere das deutsche Recht anlangt, so ist das Pro-
blem zu lösen mit Hülfe des eigenartigen deutsch rechtlichen Institutes
der Gewere, und zwar ist in diesem Punkte ganz zutreffend die vor-
hin 9 ) mitgeteilte Auffassung Hubers, die, wie gesagt, auch die
Billigung Schultzes findet
Der Grundsatz der unbeschränkten Verfolgbarkeit abhanden ge-
kommener Sachen ist in einigen deutschen Quellen des späteren
Mittelalters hinsichtlich der auf offenem Markte gekauften Sachen in-
sofern modifiziert, als der Kaufer diese nur gegen Ersatz des von
ihm gezahlten Preises herauszugeben hatte: an Stelle des unbe-
schränkten Herausgabeanspruches steht hier der Losungsanspruch.
Die Ermittelung des Grundes für diese Behandlung des Marktkaufes
1) Schal tie im Jb. S. 174.
2) Neuestem auch Hühner a. 0. S. 393 ff.
BJ S. 251.
Out" i
COfiMEU. UNNERSiTY
Festgabe fdr Felix Dahn. I 555
bildet den zweiten Hauptgegenstand der Schultzeschen Abhand-
lung. Schultze betrachtet den Marktkauf als eine Abart des
Kaufes von Unbekannten; beim Marktkäufer sei typisch Redlichkeit
vorhanden, und deshalb solle er im Interesse des Verkelirsschutzes
nicht schlechter stehen als derjenige, welcher seinen Verkäufer kennt
und in ihm seinen Gewähren hat; so sei dem Beklagten als Ersatz
Für seinen nicht realisierbaren Gewährschaftsanspruch gegen seinen
Verkäufer gegeben worden der Anspruch auf das Minimum der Ge-
wiihrschaftaleistung, nämlich nur auf den Ersatz des gezahlten Kauf-
preises, nicht auf das Interesse; mit dieser Maßgabe sollte dem
Käufer an Stelle des unbekannten Verkäufers der bestohlene Eigen-
tümer Gewahr leisten (namentlich S. 51 f. und Jb. S. 178 f.). Die
deutschen Satzungen, in denen jene Regelung des Marktkaufes ge-
geben ist, sind äußerst gering an Zahl '). Keineswegs darf man aber
daraus mit einigen Schriftstellern — zu denen auch Schultze
<S. 50, 52) gehört*) — schließen, daß es sich hier nur um eine
höchst partikuläre Erscheinung des deutschen Rechtes handelt:
nicht oft genug kann für das deutsche Mittelalter betont werden, daß
nicht ohne weiteres die Geltung eines Rechtssatzes für ein Rechts-
gebiet abgelehnt werden darf*), dessen Statuten ihn nicht aus-
sprechen, stand doch damals das Gewohnheitsrecht dem gesetzten
Rechte quantitativ mindestens gleich. Auffallender Weise gehören
jene paar Quellenstellen räumlich sehr weit von einander entfernten
Gebieten an. Dies könnte eher für als gegen die allgemeine Gel-
tung des Satzes im deutschen Rechtsgebiete sprechen. Nicht minder
könnte in diesem Sinne der Umstand verwertet werden, daß man es
bei der in Frage stehenden Norm garnicht mit einer deutschrecht-
lichen Eigentümlichkeit zu tun hat: sie findet sich — whs Schultze*)
(S. Mi f. und Jb. S. 178) nicht übersieht — auch im englischen und
französischen Rechte des Mittelalters; sie findet sich ferner im tal-
mudischen *) und vielleicht noch in weiteren Rechten. Sicherlich kann
man den Satz also aus einer spezifisch deutschrechtlichen — sei es
gemeinen, sei es partikulären — Reclitsanschauung nicht erklären.
Das will wohl auch Schultze nicht tun. Es muß Bich um einen
Rechtsgedanken handeln, der bei verschiedenen Völkern selbständig
1) Zusammengestellt bei II Meyer a, 0. S. 128—131
2) Ferner II. Meyer a. 0. 8. 129 1 II B b e r a. O. S. «04.
3) Dasa auch meine Ausführungen a. 0. S. 979, 981.
4i Im Anschluß an H. Meyer a. O, S. 127 ff.
5) Kohl er in der Zeitacbrift für vergleichende Rechts Wissenschaft Bd. SO
S. 200. lieber das islamitische Recht Kohl er in derselben Zeitschrift Bd 12
S. 18: sollte in dieiem der Lösungsanspnicb wirklich allgemein — ohne Rück-
sicht auf den Markterwerb — bestehen?
0«U. pl. Au. ltot. Kr. t 18
k'
COHNfU UHIVER9TY
35« Gott. gel. Au. 1*10 Nr. S
zum Durchbruche gelangt ist. Derartige Gedanken sind aber durch-
weg einfache, sozusagen natürliche Gedanken, Gedanken, auf die man
aus praktischen Gründen ohne mehr oder minder kompliaierte Kon-
struktion gekommen ist. Daß die Erklärung Schlitzes einfach
ist, wird man nicht behaupten können; sie ist so subtil, daß »an
sogar Bedenken tragen müßte, ihr zuzustimmen, wenn sie sich auf
einen ausschließlich im älteren deutschen Rechte geltenden Satz
bezöge ').
Ohne weiteres ist klar, daß durch jenen Satz der Mnrktkäufer
günstiger gestellt werden sollte als der sonstige Käufer. Es ist nun
interessant zu sehen, daß manche Rechte der Vindication abhanden
gekommener Sachen in anderer Weise eine von der Regel abweichende
Behandlung zuteil werden lassen: so ist auf dem Markte zu Berbern
die Vindication feilgehaltener Sachen, sogar wenn sie geraubt sind,
ausgeschlossen ■) ; nach indischem Rechte hat jemand, der eine Sache
in einem Bazar und vor den Angen königlicher Beamten gekauft hat,
dieselbe dem Eigentümer nur gegen Erstattung der Hälfte des Preises
herauszugeben *) ; nach dem in Dekkan geltenden Rechte ist, wer eine
Ware von einem allgemein bekannten Kaufmanne nicht unter dem
Werte gekauft hat, der Vindication nicht ausgesetzt'). Um den
Marktkauf handelt es sich in den letztgeführten Sätzen nicht. Lassen
sich diese nicht aber doch vielleicht auf einen gleichen Grundge-
danken zurückfuhren wie jene Bestimmungen für den Marktkanf?
Daß das Bedürfnis, den Kauf vom Unbekannten unter besondere
Normen zu steifen, als das Motiv all' der Sätze nicht in Frage
kommen kann, liegt auf der Hand, ist doch einmal geradexa die
Rede von dem Kaufe von einem allgemein bekannten Kaufmann.
Aber es gibt doch ein Merkmal, das den sämtlichen abweichend von
der Regel normierten Tatbeständen eigen ist: die Offenkundigkeit,
mit der sich Angebot und Nachfrage und Vertragschluß vollziehen.
Zunächst ist OefTenttichkeit des Erwerbes für den Marktkauf zu be-
1) So findet auch Rietscbel a. 0. S. 4M, d*6 die Seboltiflsch* Er-
klaruag etwaa Konitnlctivu in sich tragt, du rächt gana eu dea einfachen G«-
änahatnjhanla dM miUelalterikbra Rechtes passen wiD.
2) K Ö h □ e in der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft Bd. 1 1
S. 214; Friedrichs, universales Obligationenrecht, Berlin 1896, S. 92. Dazu
»<■br.ii meine Bemerkung a. 0. S. 985 f.
SJ Jolly a.0. S. 110.
4) Kohler in der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft Bd. 8
S. 128; Post, Grundriß der ethnologischen Jurisprudenz, Bd. 2, Oldenburg und
Leipsig 1896, S. 614 Anm. 2; Friedrichs a. 0. S. 91.
CO.S
Feetpbe fr ¥till Däob ] M7
kauptaa ') — trotz den Einwendungen Schultzes. Sehultze
<S. 54 f.) meint: der Markt erfülle die Puhüatätsfunktion am wenigsten,
der einzelne Kauf werde durch den Abschluß auf dem Markt« nicht
kaadhar, im Gegenteile verschwinde er dort geradem unter der
Masse der abgeschlossenen gleichartigen Geschäfte*). Es ist H be-
achten, daü der Markt ein Öffentlicher Ort ist, daß die Waren auf
dem Markte vor aller Blicken feilgehalten werden, daß ein Vertrags-
schluß zwar nicht von allen Marktbesuchern wahrgenommen zu werden
bracht, aber doch leicht von anderen sls den beiden Kontrahenten
wahrgenommen werden kann und im allgemeinen wohl auch wahr-
genommen wird. In gewissem Grade ist dies auch der Fall bei dem
Verkauf in einem Laden ; denn hier können leicht neben dem Händler
and dem Käufer andere Kunden anwesend sein oder jeden Augen-
Mick erscheinen. Anders beim Kauf in einer Wohnung : normalerweise
int dies ein heimlicher Kauf. Der Erwerber, der die Oeffentlkhkeit
nkht schent, ist unverdächtig, der öffentliche Kaaf ist ein redlicher
Kauf, und darin ist die Erklärung jener Bechtsaatze zu suchen: der
Käufer soll besser gestellt sein als beim heimlichen, nicht unver-
dächtigen Kaule. Mit dem Momente der Redlichkeit operiert — wie
wir ganehen haben") — auch Schultze bei seiner Betrachtung des
deutachen und französischen Rechtes. Schultze vermag indessen
keil» befriedigende Antwort darauf zu geben, warum denn der Markt-
kaiif >Trpus des redlichen Kaufes« (S. 52 und Jb. S. 177) ist.
Schnitze betrachtet, wie schon erwähnt, den Marktkauf als einen
Sproß, eine Abart des »Kaufes vom Unbekanntem (S. 37); das Un-
vermögen des Erwerbers, den VerÜuAerer namhaft zu maehwi, sei an
sich Verdachtsmoment für Diebstahl , Hehlerei oder Unredlichkeit
(8.41 and Jb. S. 177); »aber der Abschluß auf dem Markt räumte
diesen Verdacht fort«; >er war ein Adelsbrief für den Kauf vom
Unbekannten« (Jb. S. 177). Den Grund hierfür findet Schnitze
(S. 43) in den > Umstanden des Marktverkehrs« oder — genauer —
in wörtlichem Anschluß an Heusler*) darin, >daß der Käufer in
solchem Falle nicht verpflichtet erscheint, sich die Person seines Ver-
käufers genau zu merken, um ihn nötigenfalls als Autor stellen zu
können, und daß bei Ausbietung einer Sache auf offenem Markte der
1) Du bat eebon II. Meyer ■ O. S. 102 ff. betont So ucb O. Oierke
a. 0. 8. IM f Dun schon meine Bemerkung a. 0. S. 966.
2) Aber Schnitt* bexeicbnet docb gelegentlich eelbat an einer anderen
Beeile der fortlegenden Schrift (8. 61) den Merktarwerb als »öffentlichen Er-
Ml
8) 8. 266.
4) IneaHationen aea beoUcbea Pmatrecfau, Bi. % Laifiug löt't», b. 216.
■ ■ ■.-. r\
"268 Gott. gel. Au. 1909. Nr. S
Verdacht des Diebstahls nicht auflcommt<. Warum aber kommt bei
Ausbietung einer Sache auf dem Markte der Verdacht des Dieb-
stahles nicht auf? Eben mit Rücksicht auf die Oeffentlichkeit des
Feilhaltens und des Erwerbens; hierin bestehen die eigentümlichen
»Umstände des Marktverkebrs<. Wie nahe liegt es doch gerade für
das deutsche Recht, beim Marktkaufe den Zusammenhang zwischen
Redlichkeit und Oeffentlichkeit anzunehmen! Man denke nur bei-
spielsweise an die Regel: >Fund verhohlen ist gestohlen«.
Neben der Rücksichtnahme auf die Redlichkeit mag bei der Ent-
stehung jener Sondemormen, durch welche die unbeschränkte Ver-
folgbarkeit abhanden gekommener Sachen modifiziert wird, ein an-
derer Gedanke mitgewirkt haben: die Absicht, den Handel, insbe-
sondere den Markthandel zu fördern. Auch Schultze (S. 52 f.)
glaubt, diesen Gedanken zu erkennen. Gerade für das deutsche und
französische Recht des Mittelalters ist ja charakteristisch die Ten-
denz, den Marktverkehr durch die verschiedensten Maßregeln zu
heben. Aber es geht zu weit, darin allein — wie Rietschel 1 ) und
HUbner*) wollen — den Grund der in Deutschland und Frankreich
erfolgten Verwandlung des unbeschränkten He rausgabean Spruches in
einen Lösungsanspruch zu erblicken , ist doch in französischen
Quellen 3 ) der Lösungsanspruch nicht nur für den Marktkauf aner-
kannt, sondern für den Kauf an einem öffentlichen Orte schlechthin.
Wenn ich Schul tzes Darlegungen in zwei Hauptpunkten wider-
sprechen zu müssen glaubte, so bin ich doch weit davon entfernt,
den Wert seiner Untersuchung zu verkennen. Einem Forscher, der
in so geistreicher und origineller Weise die Losung von Problemen
sucht wie Schultze, ist man unter allen Umständen zu Danke ver-
pflichtet, auch wenn man den von ihm eingeschlagenen Weg nicht
für richtig hält
Halle Paul Rehuie
1) a, U. S. 434.
2) i, O. S. 40« f.
3) Zitate bei II. Meyer a. 0. S. 134 f.
Kar die Redaktion YeraotwortUcfa : Prof. Dr. Eduard Schwarti in Göttinnen
COfiNEU UNW£RS1IY
Nr. 4 April 1909
Eusebius' Werke. Krater Band: Ceber -U ■ Leben Constantins, Con-
stantins Redo 10 die heilige Versammlung, Triecnnatsrcde an
Constautin herausgegeben im Auftrage der Kirchenväter-Kommission der
kCnigl. preußischen Akademie der Wissensch al'ten von Dr. Irar A. llelkel.
Leipzig, Hinrichs'sche Buchhandlung. 1902. CVII, 858 S.
Eusebius kündigt V. C. IV 32 die Absicht od, Konstantins Rede
an den ispöe 06AA070C seinem Buche beizufügen ; ebd. IV 46 tut er
kund, ilaü er gedenkt, auch eine eigene dem Kaiser gewidmete Schrift
über den Bau der Märtyrerkirche in Jerusalem im Anhang zur Vita
zu veröffentlichen und damit seine kurz darauf in Anwesenheit des
Kaisers zu dessen Tricennatsfeier in Konstantin opel gehaltene Hede
zu verbinden '). Daß Eusebius seine Gedanken in die Tat umgesetzt
hat, ist nicht zu bezweifeln. Freilich sind uns die sogenannte Vita
Constantini und die Rede an die heilige Versammlung einerseits, die
Tricennatsrede andererseits in verschiedenen Handschriften überliefert ;
das aber bestätigt nur, was Heikel (p. XXIV) aus anderen Gründen
richtig erschlossen hatte, daß unser Text, wenigstens was die beiden
erstgenannten Teile betrifft, als eine byzantinische Rezension anzu-
sehen ist. Es ist wohl möglich, daß Photius (cod. 127) nur den soge-
1) Was Heikel p. LXV über diese Stelle vorgetragen bat, ist ganz haltlos.
El lohnt sieb nicht mehr darauf einzugehen, nachdem P. Wendland (Berl. phil.
Wocbenschr. 1902, 333 f.) and E. Schwartz (Pauly-Wissowa VI 1428) stillschwei-
gend den Fehler richtig gestellt haben. Scbwart« bat auch ebendort gexeigt, wie
der ganze '■:■■:■"■■. sebr geschickt auf den Bau der Kirche in Jerusalem zuge-
spitzt ist, und damit erklärt, wie er der Inhaltsangabe des Eusebius entspricht.
P. Wendland hat zuerst in seiner Besprechung der rieikclschcn Ausgabe den
Jiw.ni« von dem -:'"- ''t' 1 .!'" • ' ni Anschluß an den Par. II getrennt.
OIH. pl.AiL 1909. Mi.« 19
CÜßNEU UNWERSJTY
Gott gel. Ani. 1909. Nr. 4
nannten ßto<, nicht aber die Anhange (nicht einmal die Rede Kon-
stantins) gelesen hat Das Hauptgewicht seines Referats liegt viel-
mehr in dem Urteil über die dogmatische und kirchengeschichtliche
Stellung, die Eusebius in dieser Schrift eingenommen hat, und in der
Polemik dagegen als auf der Skizzierung des Inhalts; doch scheint
es mir geradezu unglaublich, daß Photius eine solche Rarität wie ein
authentisches Stück des Konstantin mit Stillschweigen Übergegangen
habe. Es spricht jedenfalls für mich, daß Photius das Buch als eine
d-pUDU.taoTtxi) «Tpdß'.ßXo« bezeichnet; die drei sehr langen Anhange
konnten unmöglich in das vierte Buch einbezogen werden. Daß die
Rede an den 0710c 0ÖXX070C in unseren Handschriften noch mit dem
'.','.'.: zusammensteht, bedeutet eigentlich nichts ; vielleicht hat erst der
byzantinische Redaktor die Rede Konstantins, die einzeln überliefert
war, wieder mit der Vita verbunden. Ob auch die anderen Stücke
eine Ueberarbeituiu erfahren haben, ist mir zweifelhaft; darauf komme
ich später. Jedenfalls kann die Rezension der Vita und der konstan-
tinianischen Rede nicht lange nach Photius fallen; der älteste und
beste Kodex, der Vaticanus V, gehört nach dem übereinstimmenden
Urteil von zwei guten Kennern, Franchi dei Cavalieri und Mercati,
noch in die erste Hälfte des X. Jahrhunderts ')• Die Frage nach
dem Exemplar, das dem Photius vorlag, laßt sich schwerlich ins Reine
bringen; glücklicherweise ist sie nicht so wichtig.
Heikel hat die alte Einheit in seiner Ausgabe wiederhergestellt.
Seine Arbeit macht einen trefflichen Eindruck; der Index ist sehr
sorgfältig gearbeitet. Ich stehe nicht an, die Einleitung als eine her-
vorragende Leistung zu bezeichnen; die wichtigsten Fragen, die sich
an diesen Kranz eusebianischer Schriften anknüpfen, werden darin
behandelt und fast alle der Lösung naher gebracht. Einzelne Mängel
kommen dagegen durchaus nicht in Betracht. Auch der Methode der
Recensio kann ich im großen und ganzen beistimmen. Heikel hat
zuerst die Haupthandschrift der zwei ersten Stücke, V, in der Vnti-
cana entdeckt und ihre Vortrefflichkeit von vornherein erkannt'). Ich
betone ausdrücklich am Anfang meines Aufsatzes die großen Ver-
dienste Heikels, damit man das Folgende nicht mißverstehe.
Die Ausgabe von Heikel kann nicht als die abschließende gelten
und zwar hauptsächlich deswegen, weil die Kollation der Haupthand-
Bchrift V (Vat 149), die freilich nur die Vita und Konstantins Rede
enthält, nicht zuverlässig ist Einer Anregung von Seiten meines
1) Auf Grand mündlicher Mitteilung; ich babe in solchen Dingen kein maß-
gebendes Urteil.
2) Vorläufige Mitteilungen iibor dio Handschriften in den Nachrichten der
Güttinger Gesellschaft 1895, 434 ff.
CORNftlUNNERSITY
Eusebius» Werke. I., Ire*, v. Heikel 261
Lundsinannes Augusto Muncini') folgern 1, habt- ich Juni 1908 den
ganzen Kodex nacli verglichen. Selbst verstand lieh kann auch mir et-
was entgangen sein; diu Schrift ist so schön und klar, daß man nur
schwer der Versuchung entgeht, zu schnell zu lesen. Eine neue
Kollation wird wahrscheinlich nur Kleinigkeiten nachtragen; jedenfalls
ist sie uicht aussichtslos. Was ich gesammelt habe, genügt aber
hoffentlich vollkommen, mein hartes Urteil über die Ycrglciehung von
Heikel zu rechtfertigen.
Ich bezeichne im Folgenden durch ein Sternchen Losungen, die
ohne weiteres meinem Crteil nach in den Text aufgenommen werden
müssen; durch zwei Sternchen Lesungen, die Heikel aus anderen
Codices faktisch aufgenommen hat. Ich füge an einzelnen Stellen
kurze lateinische Anmerkungen bei. Wufeni die Inhaltsangaben
doppelt überliefert sind — als Itandscholien und als Kephalaia —
beziehen sich die Varianten, wenn nichts notiert wird, auf die Ke-
phalaia. Die Abkürzungen sind die in den lateinischen Apparaten
üblichen. Ich habe mich entschlossen, auch einige Orthographie» (vi
i-ssXxoartxöv, volle und elidierte Schreibung u. s. w.) zu verzeichnen,
um mich nicht von den Prinzipien, denen Heikel gefolgt ist, zu ent-
fernen. Wenn ich dazu komme, eine neue Ausgabe zu veranstalten,
wird manches davon wegbleiben.
4, 8 ff 11 jia&idvw (nou \t.xZiy.m\>) in textu 12 6 om. in indiee
17 xnTaXstjrdvtos sie 21 xaTaaTpr/pf i i t. t. *nH5^mj3:<i cXb,r t in textu
5,11 *^Tta t«uv sv iwXia u.3£svtioo o^xts'jy^iTwv Gnö MtvorayvCwo in
iml. et in textu 16* t&MOOOvn in ind. et in textu 20* &fpo>v in ind.
et in textu 26 vjdsXe 6, 2* vjbo Xvoöo in ind. et in textu 5 rcapa-
vojiwv in textu (xai om.) 8 offfpaAtv in ind. 8,30* apottinta V,
EpMctitas V 9,16* oijrXaoiovi 27 tojto 10,13 aptCov
11,27 auoTpaffad 12,9* &ö fy *po<3. 13,22* Öa-»[t. tvxpisia
a«. 14,16* •fzkrpbv 29 «owl (cum MB) 15,7* lX«w.
ilvcn sapioxajaouiva 21 un statu 27* igooataia 16,13 oU 21
wi. Jfcov (tov om.) 22 f/ov t6 (fr/ov Heik. e coniectura Wila-
inowitzii) 24 jis^aX^viv 17,1* *ftpq)UÄo69t( 24 xiXXo;, o super
1) Mancini hatte schon früher für einige Teile der Oratio Constantini V
wgUrhon; als die Hcikelschc Ausgabe erschien, veröffentlichte er die Differenzen
■wischen den zwei Kollationen in der Turiner ricitta di f-lvlof/ia XXX1II355IT.
Die Angaben von Mancini sind rech! genau. Der Aufsatz, enthält auch einen
verdienstlichen Versuch, die Ueberliefcrnngageschirhte der vier Stücke H zeichnen,
wahrere treffliche Konjekturen, auch einen I teil rag zur trage der Echtheit der
in der Vita enthaltenen Dokumente, dessen Schlüssen ich freilich nicht beizu-
ttimaen vermag. Zu dieser Schrift habe ich im folgenden oft Gelegenheit,
Stellung zu nehmen.
19*
Je
CORHELL ÜNIVERSHY
EusebiuV Werke I , hrsg. v. Heikel 2G1
I.andsmannes Augusto Manciui 1 ) folgend, habe ich Juni 190« den
ganzen Kodex unchverglieheu. Selbstverständlich kann auch mir et-
was entgangen sein; die Schrift ist so schon und klar, daß mau nur
schwer der Versuchung entgeht, zu schnell zu lesen. Eine neue
Kollation wird wahrscheinlich nur Kleinigkeiten nachtragen; jedenfalls
ist sie nicht aussichtslos. Was ich gesammelt habe, genügt über
hoffentlich vollkommen, mein hartes L'rtril über die Vergleichung von
Heikel zu rechtfertigen.
Ich bezeichne im Folgenden durch ein Sternchen Lesungen, die
ohne weiteres meinem Urteil nach in den Text aufgenommen werden
müssen; durch zwei Sternchen Lesungen, die Heikel aus anderen
Codices faktisch aufgenommen hat. Ich füge an einzelnen Stelleu
kurze lateinische Anmerkungen bei. Wofern die Inhaltsangaben
doppelt überliefert sind — als Rnndscholicu und als Kephalaia —
beziehen sich die Varianten, wenu nichts notiert wird, auf die Ke-
phalaia. Die Abkürzungen sind die in den lateinischen Apparaten
üblichen. Ich habe mich entschlossen, auch einige Orthographien (vi
EysXxoorcxiv, volle und elidierte Schreibung u. s. w.) zu verzeichnen,
um mich nicht von den Prinzipien, denen Heike) gefolgt ist, zu ent-
fernen. Wenn ich dazu komme, eine neue Ausgabe zu veranstalten,
wird manches davon wegbleiben.
4,8 8* 11 ils&iuvo'j (non (u&u,tvo4) in textu 12 6 om. in indiee
17 xataXifaivcoc sie 21 xatampo^f,? r. t. oTriuvfjati iXt*,7j in textu
5, 1 1 *$CC8 ttöv iv fo&fo ji»;wioo atpatrjjiätcüv üzb XHVOtavtboo i»
ind. et in textu 15* i'Vpporörn in ind. et in textu 20* &ppcov in ind.
et in textu 26 y,di).! 6,2* rata Xaofa in ind. et in textu 5 zapa-
vdjuiv in textu (xal om.) 8 wi7pa$sv in iml. 8,30* xporftuot V,
XpcK&Btti V 9,16* oizXaoiovt 27 to*ito 10,18 äpiCov
11,27 ga w fff fa a 12,9* £tö *r, tpw. 13,22* daofL. ha^tla
a«. 14,16* ^aXijvöv 2i) a&tOO (cum MB) 15,7* rXsov.
t,
ttv« x»p.iax«oaouiv« 24 kmaw 27* igoootaua IC, 13 otc 21
&•£. JMov ^t6v om.) 22 f/ov tö (ffy&v Heik. e eoniectura Wila-
iimwit/ii) 24 |M?a).T ( vov 17, I* ffap^xoXoWu 21 xxXXo;. o super
1) Manch» hatte schon frulicr für einige Teile der Oratio Coiutantim V
i*tk liehen; al- die Ilcihelirb4 aWgabt mitn. n, »< r<>t!<-ntli< lii" M die Itiffi -i.-n/.-u
i»i*<hen den >«ei K»üaüonea in der Tariner mrrfa >li filoioyia X X X 1 1 1 .16.'. ff.
Die Angaben ron Mancini sind recht genau. Der Aufsatz enthalt auch einen
'cnl*-**tlirhen Versuch, die l> herlief rruug&gesclm-hte der vier Stucke /u xcichnen,
■wnrert treffliche Konjekturen, auch einen Beitraf zur Frage der KrUli-it 1 i
io dar ViU enthaltenen ltokumcnte. dessen Schlüssen i<h fr-ili. h ni. Iii heixn-
itimneo vermag. Zu dieser Schrift habe ich im folgenden oft (Iclcgcnheii,
Mellonff *n nehmen.
19*
■
rraiiFü ihivfki
COHNfU UNIVER5JTY
262 Oött. gel. An«. 1909. Nr. 4
vera. V* 29 ti 18,16 rfr,v om. 22 oünj 6" äXoopyifia jrcttpixTjv
xciivaravTivoc 31 t* 20,1 |i. "td 70p itpwta 2 otöc t* 25 «poX^v
21,16* oovEOtauivov 33,26 igttaaxov (0 ex e) 29 ti)c] toi« 34 ÄsEv
in inarg. V* (non super vers.I) 33,1 <uptidto 3 ta&n)v 6* dv3.
täc x. (td« **x Hiat. Eccl. reccpit Heik.) 16 fivö*. aotr)c (tto om.) 2f>*
5b tot« to'.oöt. 84,6 tdts 7 töte 10** pAp. wp. (non 6 top.) 26,6*
toü ts $boo. 8* xatd td aütd (11t Hist- Eccl.) 16 o&tov (non om. 1)
25 3^t« td 96, 17* fie cum JM 27,4 xadapwtÄptov cum JBA (non
/'! ■'-'_.■-. I :pGv) 7 ;v:;,i-vvj::n 28, 2* |LSV 70p 07p. 20 '/.■;:: Jtaji ! VC ;
cum J 29, G xiv^oeiev 7 tid. ßao. (too om.) 12 dypatvowtuv, 00
ir. 13* ünepßoXi) 30,8 8* 16 tola in marg. V* 31,13 *W ddpdcoa
32,3* Jft td x. (tä e conioctura Wilamowitzü recepit Heik.) 6* ßaai-
Xixüv otxuv toöo 25 xoivij)] xadapw 33, 7 tpuXaxea (non (püXaxea)
20 sdvta cum J 27* ivr/efpst 28 u.ixpd 34,7 xot 1 8 (tst^p^sto
(non xaTTjp/sto) 20* twv om. cum J 35,8* u.axpöv (quod ci Heik.)
12 JTEpivoei 26* t7fpdfoic cum J 27 /piotiavöv 36,9 xat «pl toü
in textu 37,6 txTJpotte in textu 10* Jx tüv mX. in inrl. et in textu
11 twv sup. vere. V* 17 dtitiw&ivtwv in textu 25 tä om. 38,3*
napaiväaBio 7* äirr^opeÖBto in iml. et in textu 16* ir. t. *. x. ort
yiXöfc«) (non fptXo&eoo) in textu 29* (pwttoavta in ind. et iu textu
39. 1 tö in ind. et in textu (non tä) 3 it.pl ante u.eX. om. in textu
4 *7pail»Gv (non t^pa^s) in textu 5 tov ante iirlox. om. 13 irapoiviota
in textu 40,8* tdo — ixxXTjolao 41,11** aßäXXsto cum cett.
43,3 irop' 8v 21 oo(i3ooXilc cum M 23 wf&at] £? 28 tä om.
44,3 stta 9* -■■-:■; sivev (cum cett, non auvaviyatvfiv) ^ 12* Sxxpi-
tooa 45,18* atpatids 48,2* ÄiwhjVTO 10* u.dvtGuiv 49,12 ÄS
14 ö«Bp (sie) 50,7 SwpEtat 25 ^oXdttoito 27 54 s£ 31 xwvatav-
tioo] xuvotavttvoo 51,25 8' 52,2 t-rr/dve-vtas 53,26 8' 28 oö8'
54.2 spo&ou.T)dsioi 14 olxV t 3cot 55,3 otxAta'.o (non oixitaa) V, ot
xal tda in marg. V 8 6* npoo 8t]|i~ (toi« om.) 9 dij&faa 10 ftcoövtco
in marg. V» 66,6 dvt' iXsötepov 57,12* Sixaiav 16 8"
19 toötou to xp. 22 dicoXXo|iivm 58,11 tW 12 stt' — itd'
17 xad« :.-. i v. 24 8' 59,4 dTO^T)aooa( 12 7 ( ydv.a- 13 Sitfdetpi
8' 17 ßadio« 60,7 ^loatpä 20* ßaatXfoc unatoX-f) icspl ttj? twv
fautXijatüv oixo5ou.^c semiuncialibus litteiia apatio interiecto post Sta-
re [i^d^svc-? 28 6\oixt,o. to'j d. 61,4* u.siCov (quod ci Wilamowitz)
5 xai post. a»Jt. om. 62,16 dvdpüxo-j] *ouww (seil. oipavoO) 17
Su.3o8ov (non bu.äöSov) 27* xataßpo/dtaa« cum J. 30 xatitattsv
(non xatitatts) V 64, 15 dopijäsiav •äxoyipwvtai 20 **oou cum
cett. 65,16* swvdrjosv 19 dvciTxdCeiv 20 ä;rsxp{>4<aa&ai
66,1* tat« ßaoiXÄtoO xaXX. (toö ßa^. J) 15* pis. toi« töv 20* äffav-
Eusebius" Werk«. I , hrsg. v. Heikel 363
tayoö 29 *t,v om. 67,3 imoxoXii ßooiXfoo- semiuncialibus litteris
spatio interiecto post tpöxov 12* äiropp. tija &av. 32" tfj xacd t&v
68,4 jrXsiovao 17 pnpn*« 25 tf 69,10 *v tta ivr.(otafy) in
nwg. V 8 14 npötspov (non itöwpov) 18 «plj örsp 70,1 u.S7dXvj
Om. 2 dXXijXoo 12 aötoö;] *dv 31 rtjv om. 71,3 ftmm cum J
13* (tot t^tj «poa 27 8' 29 Äp^v] •vojj.jjv 73,10 KpogfotClV f«vitf-
öai xwvatavTivoc in textu 23 oovtsttiJh] in ind. et in textu 73, 6
pipsi rfja oixoojiinjo in textu 15 (öxoSo^sfadca in textu 22* cftv
isiax&JTOv UpoooX&iiwv (nou lepöa 6u»v!) S^pa^av in textu 29* 'lap. -q
sxxX. in textu 74,12 t^o ä?iaa iUvijo in textu 75,1** Tispiaipsaio
in indice (non Kspia-.pdaeio) et in textu 6 ^Xtoon&st 7G,2 wpAyooa
(topoxoba J) 3 &otnj5s£aa 13* $epdxovra< (noo fopa«t6ono<) 22
xal om. 77,16* äapp. tote sSv. cum J 27 xataXdfi^avrac
78,0** swßpovöjisvoo 23* W zbv Spdxovta ffftv t6v axoXiöv, §ict t4v
Spdxovta 6^tv töv yaÖYOVtct 71», 1* o/ioji.. ÄXXo xaxöv 9* dp-f. tda
5xxXT ( alaa cum J 10 jiiv om. 11* Tika.'wp.&wa (quod c coniectura
Wilamowitzii restituit Heik.) 23** rqv cum J 28 irpoaxaXo-Jiisvoa
29 OTvifrsips 80,6* ari?. o&v ttva 10 t« 12 iraXaiarivo-w 18*
aÜTÖo 81, 16* mp^oa» cum J 22 5i 23* dXo-jpY. tt (cum J)
Ol
K0(MMri)a 28 xaXX«r;a(iivoo 82,14 oovavuiv 15 ratöv 19 Wslv
um. 83, 9 äu,?tXoTtae] *au^'.3oX:a3 84, 4 fiYVÖiuvov (t exp.)
10 m 15 Ipapq (non TP*f)) 25 « 27** dpTjOxsia cum cett.
85,6 rr^v tijo V (do lectioiio dnbitavit Heik.) 86,2 pqhpA (non
u.T ( oijiia) 18 toüto 87,9 86/softai 10 xal *siav om. 21 pXd-
;:■. (non 5ia?-j*i;ei) 27* önondeu-evoa 88,4 iXX^Xotw 9** cl
:d (non stta) *^aivotro 10** 06 toto (uon outo:) 31 ?, om.
89, 13 ffaXaiattvwv 90,4 eiyov V, - sup. vers. V 1 11 xor' aüt^a
15** t6v 5i5ijXu»tUvov (non t. 6i 5s57]X.) 22 xa&aipsito 23 pjjv S'
cum J 91,11 «poat5»i!jjivoa 12* iöv. täv iirt 32** xlotia (e
Öocrate et Theodoreto suppl. Heik.) 92,16 3paxiXX:avo» (GpaxiXXidvu
J, Socr. Theodor.) 17 Xo|*^potdc«v sKopytüv 1 ) 19 sp\. IfioMbu xai
B**osßsiaa 25 [Letavey^vac »3,7 yoXdcij (non ÄtayuXdSr,) 94,14
8Rip«t5ovro 18* Simxpoo 19* ßaoiX. otx&D cum J 22 evä^vSs 25 ta
31 £s 95,2 nX-^dij xotxtXJaa (xal om.) tgiftvai 12 Ip?» 18 Xo^Uu
32* oixoSoiiaia 96,3 xat. toöo 4v 9* l5p6sco 23 (UfdXXov
97,19 oöxj »jitj 30 «aXaiativwv 98,20 xat«-.pYaaiiivov cum JB'
21* «ertur 25* ri om. (cum J) 99,25 äsdvota 100, 22** e\a-
7»v cum cett. 25* tu> om. 101,3 «poar^dpstwiv 7 cov om.
11 -o et i?a sup. vere. V* 28 äftipoouivMv 103,7 stpannt^'lao
1) Xa(*af«raTw» i»t vielleicht (ich kenne die anderen Handschriften nicht)
nur aus Venoben von Heikel weggelassen worden.
OUU^K (ORNELL UNIVERStlV
iua' Werke I., hrsg. f. Heikel
tayoö 29 tf,v om. 67,3 bäiotgXi} ßaaiXttoa semiundalibus litteris
npatio interiecto post tpöxov 12* isopp. xf t n Siav. 32* xf, xatä twv
68,4 xXsiovaa 17 (ivijotriit 25 8* «0,10 *v na ävnf>ta{i}) in
Barg. V" 14 icpdtspov (non «6«pov) 18 »iplj örsp 70, 1 ttrjiXoo
om. 2 ÄXXrjXooa 12 aöto'Jc] *5v 31 r*,v om. 71,3 fivitat cum J
13* |ioi t^t, *poa 27 8' 29 6p^v] *vo{tV 72,10 icpooerativ 7^-3-
dat xwvotavtivo«; in textu 23 aowottaih] in ind. et in textu 73, 6
jtipsi zip ',>./.■; \-y-j.-t-, in textu 15 toxoSojisEoftai in textu 22* tqv
sxiaxonov '.-■■/,',',). : '\\ .(.,-, (non tspöa üuiöv!) i^pa^sv in textu 29* 'Isp. m
exxX. in textu 74,12 tija ärEaa iXfrrrja in textu 75,1** mprfjMma
in indice (non ffipia'.ptoi'.o) et in textu fi ^XtoojröXii 76, 2 ntpdryooa
(topa^o-Jo J) 3 *oit7j8«iaa 13* öipäsovra? (non »spassöovTac) 22
x*l om. 77, 16* dapp. to*w s5v. cum J 27 x«aXi<r|,avTac
78,6** ivaßpovöjisvoa 23* tnl tftv Äpäxovta Ä^ctv tov oxoXtöv, ist tov
Spixovra &p.v tov tpH'jyovta 70, I* <r/iafi. 4XXo xaxöv 9* ip7- täa
flxxX»]3{ao cum J 10 uiv om. 11* JtXavo>[i6v&oa (quod c coniectura
Wilamowitzii restituit Heik.) 23** rr/v cum J 28 xpoMaXo^evoa
29 oovVjaips 80,6* otfcp. otöv tiva 10 ts 12 RaXaianvo-w 18*
aöröa 81, 16* rap fro aw cum J 22 8i 25* AXoop7. 84 (cum J)
tl
tQpMC^d 28 xaXXuÄiouivoa 82, 14 owvfuv 15 toiov 19 i8flv
om. 83,9 ä|tfiXo7ta«j 'i^ißoXiaa 84,4 vifv^avov (7 exp.)
10 « 15 tpzfii (non tpi^) 25 w 27** dpijaxfita cum cett.
85,6 T7 ( v ttyj V (de lectione dubitavit Heik.) 86,2 p.rfitp\& (non
:i..-:-:i'.t 18 toöto 87,9 8i-/eo&cu 10 xat Ösiav om. 21 foXA-
|n (non 9npU6*) 27* önottde>«voo 88,4 äXXißiooo 9** tl
ti (non sita) *faivotto 10** 06 tota (uon oScoc) 31 i t om.
89, 1 3 xaXaiativwv 90, 4 ti/ov V, t sup. vers. V* 1 1 xat' aÄCQa
15** töv 8s87jX«ttivov (non t. 8i 8s3t]X.) 22 xa&a-pstto 23 pr? 8'
cum J 91,11 «pooTs&eiuivM 12* i»v. twv iirl 32** xtatta (e
Socrate etTheodoreto suppl. Heik.) 92, IG SpaxiXXiavw (8paxtXXiiv»
J, Socr. Theodor.) 17 Xaji-potAtwv iirap/Köv ') 19 ip.. t;ouaEio xai
söosßsiaa 25 (UTavr/dlJvai 93, 7 y*)X4$Tj (non &«f oXocr,) 94, 14
istpstÄovra 18* Svttxpoa 19* ßao:X. otxo-j cum J 22 svÖ4v8e 25 t*
31 8* 95,2 »X^di] jtotxiXlaa (xal om.) ifcivai 12 «p7<u 18 Xo7[o»
32* otxo8ou.ato 96,3 xat. 1060 iv 9* t8p6sto 23 (utdXXov
97,19 oox] *jt^ 30 saXatotivwv 98,20 x«stp7SOfLivov cum JB'
21* 8ox«{ 25* ti om. (cam J) 99,25 iÄÖvota 100,22** iva-
7*v cum cett 25* tw om. 101.3 zpoortfipriatv 7 tfev om.
11 -o et t,o sup. vers. V* 2b np»poo|UvMv 108,7 atparoisMdNi
1) J «ftsfATiTa» ist vielleicht (ich kenne die anderen Handschriften nicht)
nur um Versehen von Heikel weggelassen worden.
G Original from
°°8 K CORNEll UHIVFR^TY
2fil Gott ßd. Anz. 1900. Nr. 4
10 siri&apaoövrsa 13** f »päv (non <pd«pav) ') 19 äUc 23 (ieteIt,
103,5 SiEfdopöat (« V) 6 TowioEO (iövvi3sa Wil.) äitoatdni 15*
6i) cum J 25 äv ävtixpoo , 105,8** Jiporjtiivoc cum J 10 xpoo-
xpsziv 106,4** toi? semel tantum 5 toia bis 27* 6p$üa oin.
28* Xp^O&OU 107,4 T,[tßv 108,16* xai 6 cV 22* Sta^ptüv
101*. 6 jcXTjpiotinjv (non nX-rjpiota) isioT. (rt,v om.) 10 e>c] Sit
l(i 8t] Tt 25* ri)V Äv Ävtioxeta oövo8. 110,20* äpetowaiov
(qnod c coniectura Wilamowitzü restituit Heik.) 23* toüo tb cum
COtt. 111,13 '.>.i.:'/.; : 17 VOOOTtaVOt 22* (LE*V 01>V Df. filXTjV
ex*j (sie) 112,6 xai om. 11 -p&oafops'jojiev 21 avTjUÄTtxwv
2!» 7' 113,1 |i.V ( T! ante 18. 114,4 i£io«oia xai non om. in textu
5 jyi>}-i\\ xat (non /;/(,;< inx ' 12 tu ante IIspo. et in ind. et in textu
115,3 t6 ante ev et in ind. et in textu 6 spooEux 83 * 01 * 2 txüXuoiv
et in ind. et in textu 15 In et in ind. et in textu 25 g/XeoACetg
xiovotavtivoo in textu 27 k-v-'.-i-l: 29* ^xoosv et in ind. (ubi xo'jsv
ir.) et in textu 116,30 o'j-jxEyiopTjiiiviov in textu 117,6 u.vi)ji. eaotw
eIo zayrp (eio tayt.v semel.) *jrpo(uxo5öjLT,OEv et in ind. et iu textu
15* eta xuvcKavTivoDJc&Xiv et in ind. et in textu 118,8* rtv cum J
17 ftapEOXEÜaCsv 23* xnjropaa 119,6 xnj}j.ciTa] *xp"r)iia«i 34* svsxa
120,9 8s xat om. (del. Heik.) 12* epuftaivsto 121,15 ayiartatou
***XEtv cum cett. 16 t/w 122,19 t^v 123,7 -tffi saoroö
-. a .^;,.ti- ■.-!- 21 avatstausvoo 125,16 tw 126,8* äpo xai
aütöo itt) esiox. 14* snaXX. v^u-ota te xai 34* itaX. vd^oi 127,27
XpionavMV 128, 13 'foüv 23 ffpoorjxoi 32 xipl uipoo;] *Esi
u.sp. 33 8' 12!», 15* 8oou.a&Bio 30 Bits] « 130,18 to«
19 tot« 28* iip&c tÖv iju.. 131,6* 8vT£$pa<p&ai 20 avtsdsixEv
132,7* .:')Xä£si 15 itaXatoiivtüv 17* aRo^avftsioa 2G* imxsXBÜaavtoo
133, 5 8e om. 7 eatüra 135, 1 1 apofisvierr]« 22* ypo seil. VpiOBOB
(non ftsoö) 136,2 tupävtov 137,8 aütoic] roia 17 1-: ';■:■-,■.
seil. *ö»Bfaiviv 23 8t om. 25 saXautxTooc ts cum JM 138,16*
iftKEfpooa aüroüa etp-faC. 139,31* «piXaXijftsa 140,29 t6v
om. 31 qnod post ätEtüxoo folii SO* restat, vaeuum est ; lineac
duetae; capituli numerus vC exstat in margine, et paullo inferius Ct)
142,21 81 22 Motiv 26 8' 23 aMp^aadai 143,6* 8i$wvtl ts
xai 20** ti cum cett, non 73 21 te] 7a 22 8s 23 8s 144,1*
ra£tap*/oi 12** 8' cum J 26 Xo/aftufoi 145,22* xai cum J
146,5 8s 24*JxBn;ptxaia 31 8' 147,8 ev8si£ajMVGi 11 «3 öpäv
ineipit caput oa, non (12) to [iiv 12 tcü] to 13** tw cum J 30 £7-
xcxaXuuivov 151, G Stopdüaaodat 13 i&tfja in ind., i : r.i-. in textu
1J Heikel hat aus Versehen die Siglen der Codices, die (fenpäv haben, im
Apparat weggelassen
lc
ru OHIVERSJTY
EuMbiiu' Werke. I., brsg. v. Heikel 265
16 •.::«''" l t-:v* 152, 19 ipodataa in textu 23 lp uda -i- in textu
25 tutifpaasv in textu 28 sqq. non om. in textu 153, 6 ävraxd-
Sootv in ind. et in textu 7 aöpiXXiavoö in textu 154, 7 post Öbw
T
complurium verborum spatiura ; Cf) in nmrgine 8 post exioroo versus
vacuus; Ci] in margine 9 itpooafopBödiiivoc (alterum o ir.) 11* xävtcov
afciw xal t^o (rijo o&olac aftioc 13 &] *tä 18 fioas^xXTjtov 155,11"
bxtbXoCto 14" 84 om. V cum cett. 18 j] il 156,3** ipd«iiouiv«
cum cett. 7 ixtvotao 13 7qvo(L6vi]o 157,1 liatfi&xma (non i$atps-
täo) 5 X^roia 30 xpooXaßüv 158,8 7ivbtoi 10" tisiu*miivoio
22 ts om. 23 not« (non «d«) 24" «Xt^6ovto<3 (quod iam ci Heik.)
28 ixtnodsa 159,16* < ante siuappivr} (sie deineeps) om. 20 xat'
64tap(jiv7]v 26 xat' tti&apitsVqv 29 fj tlo 160,7** jiJvtoi 28 8ia-
8*axou 33 « 161, 9" imxsp«^ 20* aötöv 162, 5* xat ^ voxt.
12 xöapoo te xol 13" u.sta£6 7« <p€i8. 15 otxo8ou.^v « vowv xal
•xataaxfo^v 26 na 163,4 äxoxp&xwai 23 8i)Xov Sti 28 xapd]
xspl 164,3* [U[i.op^o>u4vaa 12 to jtev] 6 jiiv 24 4vrV/< aot 165,5
ävdpuxadfito 166,11* rijo om. cum J (neque alii Codices hunc
locum servant) 15 Ixooot 16 i^ü» (non Jrjto) 19* öpa cum J, seil.
MTfjpa 26 ixtuiXomai 167, 11 xävra 15 8* 32 8' 168,11
'/>(. toö dioö "xptfvwa 169,4 ävdpuxEvq 5 avov 8i3aaxaXiav cum
J 16 t« 19 Ävta] *8Xa cum JM 24* «Äro/taa jutaöifiwsv 25 ju-
Taoxövtso 170,19* ox* ävdpiuxtav (täv om.) 23* ax«xa{Harato
171,9* totaötijo 12* xtippaTu- däpaxi xpoa (dativum desiderari vidit
WUamowitz) 13 otsyovooa 15 xpo*ö|icoo om. 18 « om. cum JM
172,7 ofitoüoiv 10 ätLOtpöitooo 11 ftXoiov 26* ipsft. piv 70p
30* tvdivöi (lestituit WilamowiU) 178,4 8' 12 ilovov t«v
(84 om.) 24 -rtXotov 175,5 a&toöo 176,6 (utauiXstv 8 t6v
om. "70p toi ri)a 14* tnj8«u.(av 8' ix 19* ixstvo cum JM 23*
exsövta 29 aaopptooc 177,18" — 20 80 roooütov — 76V8O1H.'. om.
V 25 xatä 178, 14 xataipidsfarjo 22 post 86vaiuv spatium
fi fere Ütterarum 35 tavSpoo 179,1* xpdodsv xataxptdivta
7
xoXaxeöoavita 6 S^Xov ou 8 ipo&aia 27 iTxa&OT] 180, 1 1 r$
15 «ort (non xo'rt) 181,7 ipodatav o;36XXav 15* <Jito8cbo 182,4*
ap' aul 4xmv •ßpvotat 11 ineipit caput x' 16 «] d' 25 w
183,7 xoXxxaa taxavdio 11 fijoi 19 tcu-xta tiäpov 184,5
rei8<iud 30 toüt' lotiv 185,13 SÜ76 15 ixüXuasv
18* XÖP70W xat xXoüv xal xöXiaov 26 toöt' iotiv 186,2
axoxtov 4 xodT,oc u.ev 23 f,tot (non $j rot) 24 ip7ärT]a
187, 1 ipodaia 188, 14* axataxaöot«? (e coniectura restituit
Heik.) 15 — 16* tooa d»»itBvooa afcota' Mfa [liv oöv fttyitooc)
fSiy
266 Gött. gel. Am. 1909. Nr. 4
18 afaöo 189,19* ?,tot (e coaiectura rcstituit Heik.) 21 eüxa-
ptatuv 190,30 VBU.ouivqc] (Latvopivrjc 191,18 xavtciov 24*
oiwviov 192,12 «poitapaaxfiixxCii 21 XtTavttxov] *Xatp«öuv 27* ri)c
Es liegt mir die Absicht fern, die einzelnen Lesungs Verschieden-
heiten zwischen Heikel und mir zu kommentieren; ich will nicht ein-
mal alle meine Sternchen rechtfertigen; auch daB würde zu weit
führen. Nur einige Punkte hebe ich besonders hervor, wo erst die
Lesart, die ich in V sozusagen entdeckt habe, einen passenden, oder
überhaupt erst einen Sinn ergibt. Im übrigen verweise ich auf
Ilcikels Ausführungen (p. XII), nach denen überall, >wo sowohl die
Lesart von V wie die der übrigen Hss. dem Sinne und dem Sprach-
gebrauche des Verfassers gemäß sind*, V den Vorzug verdient.
5, 20 5n«c xal tiuv «ppövuv ft uCya w (seil. Kwvaravrivoc) ist we-
nigstens sehr matt. Der Index pflegt die Sachen mit ihrem wahren
Namen zu nennen, sogar in Fällen, wo der Text vorsichtige Um-
schreibungen anwendet. Mit V ist *A<ppwv einzusetzen; das Kapitel,
dessen Inhalt hier angegeben wird, spricht eben von den Donatisten
der Provinz Afrika, die die Geduld des Kaisers auf die Probe
stellten: vgl. 29,2 toüc, 4jü rijc 'Aqsptov X^P a C SiaaxaoiäCovtae; — 15,7
«iJHvrac Tip X&jif tö u.^j ökö 7<Jiov prp i£ äo'ixoo *Xiove£iac; sapeoxe-)-
aouiva, xal vöv uiv aftpoioat ;:ap' kmzy taüra xxX. ergibt keinen
Sinn ; JtapBOxsoaofie'va hängt vollkommen in der Luft. Nun hat V
E-vtrt vor xapeoxtMioiiiva. Das partieipium perfecti hat hier seine
gute Bedeutung: ntvat «apsoxeoaapivaic, lateinisch etwa in promptu
esse. Man braucht nur eine ähnliche Wendung, die in der vorigen
Seite von demselben Constantius gebraucht wird , zu vergleichen :
14, Iß ÄXurcov toie äp-/o|iivoic xal ^oXtjvöv') -apaoxeuäoac ri)v öp*^v.
Ks ist vielleicht mit leichter Aenderung toöta oder, wie Prof. Schwartz
vorschlägt, nävta statt tä zu schreiben und azb föuv und e£ äSixoo irXso-
vtlbjj; mit napsaxsoaauiva zu verbinden. — 45,18 man kann nicht
eine otpottiEa versammeln, denn orpatsta, so viel ich weiß, heißt, we-
nigstens bei Eus., meist nicht Heer, sondern militärische Expedition;
atpatiäc, was V schon hat, hätte eigentlich schon konjiziert werden
sollen. — 48, 10 liest man, daß Licinius' Parteigänger nach dem Siego
Konstantins anerkennen mußten, daß der christliche Gott ein wahrer
Gott sei : die Heidenpartei heißt im Text von Heikel ol rQ« &«oji.a-
'/.''- jöjißooXGi, o? te ouaxpÖv e^iffpoodsv r^ tüv {lata luv £Xitto*i {U-
tfiwpto&BVTEt;. Aber was bedeutet tüiv u,aTatwv in einem solchen Zu-
sammenhang'/ ot p,dtaiot sind eben ot aöpßooXoi, o$ (letecopto^evTsc;;
der vergebens erhoffte Sieg des Licinius konnte schwerlich mit ti
1) So V iutt 7aXnv))<» wohl richtig.
Ärr
Euubiu' Werke. I., hrng. ». Heikel 267
uätaia ohne weiteres bezeichnet werden. Nur die Lesart von V, die
Heik. nicht erwähnt, twv u.dvtß<uv kann richtig sein. Licinius war
eben von Orakeln, Wahrsagern u. s. w. zum Krieg gegen die Christen
aufgehetzt worden: vgl. 42, 10ff. — 62, IG tov 'AköXX» xb njvixaüta
&paoav ■:.; fivtpoo nvöc xal axottoo \wyoö oöyl 6" :» ävdpcuxoo yjplpai
ist barer Unsinn; was kann e£ avdpwxou heißen? 8t' ävdpwico? V ki
oöpavoö ist die Leeart von V. >Jener Apollon war nur ein Höllen-
teufel, kein Himmelsgott«. — 109,25 ßaotXiuc ejrtatoXi] npo« rijv
'AvtLoytuv oüvoSov ist falsch; die Bischöfe, die in Antiochia sich
versammelten, wurden darum noch lange nicht 'Avnoystc; V gibt
tadellos irpö« rijv ev 'Avno/ilq aövoäov, was auch den darauf folgenden
Worten angemessen ist: Ntxijrijc Kwvatovtivoc u. s. w. ft to Sdty, Öso-
Säiptf — xal toi? Xotitoic ^äioxoxocc to?« owkv iv 'Avrio/eia. Uie
Adresse ist, wie man sieht, sehr genau konzipiert; vgl. 134,1 Baot-
Xfoc ÄxiatoX-f) irpöc rijv Äv Töptj) oüvo8ov. Nixtjttjc Kwvatavtivoc . . .
rg «T 1 » oovÖScj» rq xatä Töpov. — 118,22 8iä «TtAptav aou-ßatvEtv
ivtaatüv ävtioqsdpouc T^fveadat toüc t»v {rrpüv olxijtopac. Der Aus-
druck ist ungenau. Nicht die Bewohner, die auch Sklaven sein
konnten, waren dem Staat gegenüber für die Steuerzahlung verant-
wortlich, sondern die Besitzer, xnjtopac, wie V hat. — Die Ver-
wirrung ist noch schlimmer im textus reeeptus 119,6 a*pn uiv xnj-
liata, £pn 5i xnioat« ä7pä)v. Welcher Unterschied besteht zwischen
xtV,ii»T<i und xnjoaic? Erst V verhilft der Stelle zu einem passenden
Sinne: äpti uiv ^pTJu.ata, Spti 8i xr^osic öTptiiv. Die wahre Lesart
•f£i$/rza ist in den minderwertigen Handschriften zu einer Variante
zu xtTjast« Ö7pwv geworden, yyffpasa, ist natürlich hier >eine Gcld-
entschadigung*. — Heik. hat schon richtig bemerkt daß 161,9 •'«■>
oö [idvov &rtTip!TTjC rj Wa, ä^Xi xal *fj XP^atQ eiutipit?)?, der Ge-
brauch unmöglich als ergötzlich gelten konnte, und hat schon, der
Bedeutung nach, richtig taattsX^C vorgeschlagen: das enxepS^c, das
V uns gibt, ist tadellos 1 ). — 171,12 avwrtDvtattf) deiac apetTj« *e-
^pa7|iivi] spdc to (Laprüptov ergibt keinen Sinn. Wilaniowitz hat die
Lücke erkannt und sogar festgestellt, daß nur ein Dativ fehlt. V
gibt heute uns den Dativ wieder: dtiac äperijc i:s?pa7uivrj däpaxi.
Dasselbe Bild ist von Eus. auch in dem tpiaxovrairrjptxöc 219,0 an-
gewandt ö 8'BÜ(Mßstac dtbpaxi n?pa7u4voc. — Kein Kehler ist in der
Berliner Ausgabe häufiger als die Weglassung von Wörtern, die, wie
es scheint, nur in V überliefert sind. Es lohnt sich nicht, alle Fälle
anzuführen, d. h. mehr als die Hälfte meiner Kollation wieder vor-
zulegen. Nur eine Stelle erwähne ich: 179,1. Es handelt sich um
Daniel : die Tiere, die ihn respektiert hatten, fraßen die Magier ohne
1) Mnncini 8. 369 hat icboo den Wert dieser Lcsirt erkannt.
COßNEU UNIVERSITY
2ßri Gott. gel. Anz. 1900. Nr. 4
Skrupel ; das müßte heißen oi f^psc 01 töv ittxpü rpoadsv x&Xaxeü-
oavrGC fiRSfpoittov toi? u.d"i&tc xal irdvtctc; aötoöe; xatd djv eautiöv tpöoiv
iXojiTjvavto ; töv u/xpä npoadfv was'/ Oder müßte vielleicht ö (uxpü
jrpdadsv so viel gelten wie >der vor kurzem Genannte« ? tbv juxpw
xpäa&iv xataxpi&£vta, wie V hat, ist unbedingt notwendig. Die Aus-
lassung erklärt sich leicht : -poodsv und -pt^sv sind nicht so unähn-
lich. — Diese wenigen Beispiele solcher Stellen, denen erst die Nach-
vergleichung von V einen Sinn gegeben hat, können für jetzt ge-
nügen.
Es gilt nun, solche Stellen anzuführen, wo nur die von Heikel
Übersehene Lesart von V nicht gegen den sonstigen Sprachgebrauch
des Euscbius (bezw. des Konstantin) verstößt. Hier auch gebe ich
nur wenige, fast zufällig gesammelte Beispiele; man braucht sich nur
zu bücken, um zu sammeln. — Etou ßaoiXixüv 32,6 ist bei Eus. we-
nigstens in diesem Werke ganz ungewöhnlich ; der königliche Palast
heißt im ß(oc ßaotXixot o-xot: 80 7,22. 16,6. 32,8*). 77,15. 197,1.
199,29. 200,3. 222,2; oder td ßaotXita, aber nie td ßaotXixd. ßaoi-
Xix&v otxuv gibt hier V; wie ofxu>v nach -txüv fallen konnte, ist sehr
leicht zu ersehen. — 33,26 Maximinus in der letzten Zeit seines
Lebens raXivip∾ ta oovetatcEv, ... v6u,otc xal ButfritYpttOtV 677 pd-
tptat tt,v oixetav sspl oG? ijisto fteoöc ffXdvrqv ÖU.3X07&V. k-ftpäj<ü$ würde
an und für sich erträglich sein ; aber fiffpdfote entspricht vollkom-
mener dem Sprachgebrauch des Eusebius. o\atdxu.aaiv inpdyon; ist
einstimmig überliefert 76, 18. iftpdpftKj SifaoxaXtotc hat eine ähn-
liche Bedeutung. Der Ausdruck ist belegt 105,6, und hier auch er-
scheint tVffpd^toc als Variante in zwei geringeren Handschriften. Man
konnte noch zweifeln, so lange an der ersten Stelle die Lesart tr-rpa-
901c nor von einer so launenhaften Handschrift wie J beglaubigt war;
nun taucht sie auch im besten Kodex auf. — 40,8 geben die an-
deren Handschriften tote wr* aötöv ixxXTjolaie; toö dsoö uoXsjuiv
ttöXu,«; V hat, wohl richtig, td« — SxxXtjoi'o?. Eus. schreibt im
eigentlichen Sinne 24,29 'Po>u.ai&tc noXe[utv; aber noXe|isiv, wenn
von der Religions Verfolgung gesagt, regiert bei ihm den Akkusativ;
vgl. 13,24 töv eiri irdvtiov Oeöv jroXauvafv ö l yrniivo\ und 148,7, wo
ganz entsprechend unserer Stelle gesagt wird t^v ixxX-rjaiav aötoö
(seil, toö äbo'j) KoXsjiefv wpn-rjxötic — 71,27 wird einstimmig über-
liefert <i>c aüfifjd^vat u.ftv Äxl u.6iCov tty tüv StauA/ou.6v(äV £piv.
Nun, schreibt Konstantin 61,4 dem Euseb, andere Geistliche zu er-
mahnen, ö~ot>3dCsiv srepl td Ip?« tüv ixxXijeuüv, tj tzavopdoüodat td
övta tj st« (tsiCova aB£itv. Witamowitz hatte tU [tsiCov kon-
1) 18, 8 ist in Heikeli Index vermutlich nur Verschon, es ist wohl gemeint
S2,8. Die Sammlung ton Heikel ist hier nicht so vollständig wie sonst.
COft'r.
Eusebiua' Werke. I . hrsg. ?, Heikel
jiziert, und seine Vermutung wird trotz des Widerspruchs von Ileik.
(im Ind. s. v. a&£iiv) von V zur Gewißheit erhoben. — fi4,15 7v* xal
aoxol rf,v {rojrn&av äva?4p»vtai ist in den geringeren Hand-
schriften überliefert, äxofipcovtai aber in V. Die letztere Le-
sung verdient den Vorzug, xi «U OtwtoB p.W,u.i]v äva?6p<5u>6va 97,27
sind >was vom Verstorbenen berichtet wirdc ävivs^xsiv rj) p-W^
34,27 heißt >memoriae imprimerec ; xpo^ iui «od4a>c ivivt-pufv aro»-
M<jtj 93, 5 ist, wie Heik. im Ind. richtig gedeutet hat, üebersotzung
des lateinischen Ausdrucks >ad me referre«. aitofipsaftai heißt ge-
wöhnlich >einen Preis oder einen Sieg davontragen«; vgl. 214,7;
219,11; auch 251,7 ist im Grande nicht verschieden, toooötov
äpsr*); aicif}vif xato . ... »c »awwv twv eirt fffi ävdpüxtov äxo^v xai
lAAtrav iij.r.n^T.: rijc aöt&ö xpoorjopto? bedeutet aTrrjviTxato, wie der
Nachsatz zeigt, noch immer »sich einen Preis erkämpfen*, in diesem
Fall den eigentlichen Preis der äpm), der Vortrefflichkeit, den Ruhm ').
243,25 bietet aber die schlagendste Parallele: ßXaßoc ex tüv toü
aäpazos iradüv äxoyipßadai. Wenn ßXaßoc;, warum nicht das di-
rekte Gegenteil dazu, dou.i}6tav? — 67,32 Spa -roüv xtj u^aX-Q vix-q
xal rü xatä t«v t/dpwv aATjdsi $ptap.ß«(a. xata, was nur in V steht
und von Heik. übersehen worden ist, ist durchaus unentbehrlich. An-
dere Beispiele für dpiap.ßi(a sind, wie es scheint, weder in diesem
Werke des Eus.*) noch in den Büchern xaw MapxtXXoa vorhanden;
vgl. aber 12,25 tp&caca tä xat* S/Opiov dptäpßoiK et; 90,4 töv xatä
t'/j davdtoo ßpaßsfa äva8Tjodu.ivov ; 221,19 und 247,8 tä xatä toö
davätoo tpöxata; 224,8 und 259,24 tpdxata (oder tpdsaiov) trje xatä
i'/i davatot) v£xtjc. Diese Beispiele geben hoffentlich den Ausschlag.
— 71,29 impften 8' ite; ffäoac täc ävatoXixäc; ixap^tac; toö xaxoö rfyv
Äpjt^v. V gibt, statt ippTJv, vop.y}v, wohl besser. v4u.sö&xi ist aucli
an anderen Stellen der übliche Ausdruck zur Bezeichnung eines
Uebels, das alles herum zerfrißt; vgl. 34,13 toöttuv avtato? vou.i]
xatä tüv ivÄoratw oxXdfyvtüV und 190,30 äi«vip.ouivoa oxTjatoö viu.o-
a-vr,; « o&paviac -:'Of6q 8 ). — 88,10 xä xad' Tjjidc aoroie C^Xiotä
^aivotvto klingt eigentümlich; Eus. gebraucht mit dem pluralis
1) Ei kann dahingestellt bleiben, ob etwa -■-.-.. <l£> if*rij; *n ichreiben iit.
Der Zusatz würde in einer lolcheo Ueberliefenmg nicht bedenklich sein.
2) Der Index mr Kirchengeschichte war, all ich diesen Aufsatz ichrieb,
noch nicht publiziert worden-, über manches hat mir aber Profeiior Ed. Srhwartx
mit gewohnter Freundlichkeit and Liberalitat Ansknnft gegeben.
3) Di« Korruptel '.pfW, latt vo^ ist, nebenbei gesagt, ein Indiz dafür, daS
der Archetypus von JME ichon mit Minuskeln geschrieben war; wenigstens ist
die Verwechselung von p and v die nächstliegende Erklärung der Korrupte).
Uebrigens iit J nicht io alt wio Heikel meint, aondern, wie mich Ed. Schwartx
belehrt, gehört er vielleicht erst ins XII. Jahrhundert.
[UUNIYER9TY
270 GOtt. gel. Aoz. 1900. Nr. 4
neutrius nur ausnahmsweise den Plur. des Verbs. Das (portvoito ist
also zu bevorzugen; die Korruptel konnte sieb während der Byzan-
tinerzeit sehr leicht in den Text einschleichen, weil bekanntlich die
Griechen des Mittelalters und der Neuzeit nach pluralis neutrius
immer verbum plurale setzen. — 95,32 toö täv 3X»v aurty>oc... rijv
u,vt)u\t]v ejrqpuivatc; oixo8ou.tate; ovö<|>oo: oixo8o(iotc V, nach dem
sonstigen Sprachgebrauch des Eusebius; vgl. 5,16; 38,11; 60,10;
73,21.24.31; 74,8. Besondere 60,10 bietet eine schlagende Pa-
rallele: tüv süxrrjptmv oixwv ticolxo80u.aco4.otlv. — Das Passiv
(im eigentlichen Sinn, nicht etwa mit medialer Bedeutung) von ä*g-
(paivitv lautet im ߣoc und in den Anhängen zweimal (10,8; 92,0)
«wpavdljvat, was bekanntlich dem klassisch -attischen Sprachgebrauch
vollkommen entspricht. Ein drittes Mal (132,17) geben die gerin-
geren Handschriften önapavsfoa, V aber meiner Vergleichung nach
iKotpovdEia«. Die Auswahl ist nicht schwer zu treffen, denn die Be-
deutung ist ohne Zweifel hier auch echtpassivisch: -r) Ktovoidm* rijv
oconjptov iai7pa(J*ajj.-v rj > , :^: i ;-:iv xat icap' aöt<f ^etj> xal xetpä ßa-
otXii ";''.; xpeitTovoc 7 ( £toÖTO, xdXtc... tVcQV avdstao 6 |it] spö-
Tfipov f,v kann nichts anderes bedeuten, als daß der Kaiser das Dorf
zur Stadtgemeinde erhoben hatte. — 144,1 ist Tatiipx« 1 . das Heile,
im Text hat drucken lassen, unmöglich; nur rotlap/ot, das ich in V
gefunden habe, ist richtig; vgl. 138,19; 144,25; 145,32, wo ta£i«pyoi
einstimmig überliefert ist 1 ). — 164,3 handelt es sich um die öXö^iatot
cd» ävdpüffov, - 1; cixövac (der Götter) avdpiojtsioic "- xat sripuv Cytov
tüirotc |.<. ■::' ;i. '.;.';'-■' [i 4 v a c ssßdvrac;. ;> . : :i [iop : oüodai tm ist bedenk-
lich ; man erwartet vielmehr «Tc ct. Und dann, kann man die Götzen-
bilder wirklich als >in menschliche und tierische Gestalt verwandelte
Götterbilder < bezeichnen? Die Hypollage ist unerträglich; auch
können die Götzenbilder durchaus nicht als Bilder meUmorpbosierter
Götter gelten. Das Rätsel lost sich, wenn wir mit V u.sp.op9«u4vac
lesen.
Das Schlimmste ist aber, wenn Heik. auf die Autorität hin von
V Lesarten, die in den anderen Handschriften, wie es scheint, nicht
vorkommen, und die tatsächlich nicht einmal in V sich finden, in den
Text aufnimmt Glücklicherweise ist ihm das nur ausnahmsweise
passiert. Ich muß diesmal aber die ganze Liste hier vorlegen; denn
1) Im Index zitiert Ueik. sonderbarerweise unsere Stelle als Beispiel ton
tocfaf.;(«. Nebenbei gesagt, ist es nicht eben bequem, daß Heik. viele Fehler nur
im Index und nicht auch in den Nachträgen und Berichtigungen korrigiert Es
handelt sich nicht nur um Druckfehler, falsche Accente u. s. w., sondern auch um
Stellen, wo er entweder schlechte Lesarten bevorzugt oder das Gebcrliefcrte zu
Gunsten unnötiger Konjekturen vertrieben bat
cm
Kasebios' Werke. I., hrsg. t. Heikel 271
die Sache scheint mir außerordentlich wichtig für die Benutzer der
Berliner Ausgabe. Die erstere Lesart ist immer diejenige, die Ilcik.
aus V anfuhrt; die letztere die, die sich tatsächlich in V wie in den
anderen Handschriften findet.
44,9 oovavfyaivev : oove^saivev 110,23 toöoSgitou? « 155,14 8a:oiu.
ICC, 11 nj«:om.
Und nun zur Recensio ! und zuerst natürlich nur der Stücke, die
in V überliefert sind. Ich lasse die indirekte und die Parallelüber-
lieferung vorläufig aus dem Spiel. Heik. hat erkannt, daß V der
beste Kodex ist; daran ist nicht zu rütteln 1 ). Gemeinsame Lücken
und Korruptelen berechtigen vollkommen, alle andere Handschriften
zu einer einzigen Klasse zusammenzufassen. Nun gilt es deren ge-
meinsame Vorlage zu charakterisieren : ich nenne sie il. d euthiilt
nicht nur mechanische Fehler: daß hier und da ein Kolon wegen
Homoeotcleuton ausgefallen ist, daß viele Korruptelen rein mecha-
nisch sind, bestreite ich natürlich nicht. Auch das Exemplar, auf
dem die Recensio d fußt, war zweifellos nicht fehlerfrei. Das aber
ist nicht das wichtigste. Ich will nur auf eine kleine Anzahl von
Auslassungen aufmerksam machen. IV, 8 spricht Eus. von den freund-
schaftlichen Beziehungen Konstantins zum Perserkönig, der den
Christen immer Ruhe und Freiheit ließ. Hierauf spricht V von einem
Briefe, den Konstantin dem König zuschickte ; er sagt, er lege ihn in
griechischer Uebersetzung vor, damit die Leser ihn mit geringerer
Mühe verstehen. Endlich gibt Eus. den Text des Briefes, d liißt
alles das weg; von (121,2) xijSe^wv itdXiv xivnüda rr ( v ösep iffävtwv
siafjt (so statt isotsito) Äpdvotav springt er zum Text des Briefes
über. Was vorher steht, muß offenkundig als Anzeige und Inhalts-
angabe der Epistel genügen. — Nach 189,27 erhalten die Menschen
1) Daß in einem einzigen Falle (cfr. Heik. XII) V lieh einer Interpolation
schuldig gemacht hat, beweist nicht viel gegen seine Vortrefflich keit Nur die
Art der Interpolation kommt hier in Betracht Die Zahl der an der Nicänischen
Sjnode teilnehmenden Bischöfe wird 81,2, statt, wie in den anderen Handschriften mit
r<YT/ ( v.vT3 xal '.laxoiiwv ?öv ipby'iv iinpaxMriCovaa, durch vatumtm Mti xz\ 4x?ni
t. i. j. angegeben. Die Wendung »sie überschoß« wird bei einer bestimmten Zahl
absurd, sie ist dagegen bei einer annäherndcu Berechnung sehr passend. Schon
die Ungeschicklichkeit der Interpolation beweist ihre Harmlosigkeit. Und dann,
jeder byzantinische Schreiber kannte sehr gut die 4tuutöttj rivoÄoc iwv thj. Wie
sieb die Interpolation in den Text einschleichen konnte, zeigt sehr hübsch die
von Ed. Srbwartx seinem Aufsatz »Zur Geschichte des Athanasius VII« (in
flottinger Nachrichten 1008) beigefügte Photographie einer Seite des syrischen
Cod. parisin. G2 Der Schreiber bat da — mit Unrecht — geglaubt, daB es sich
am da* Konzil von Nicaa handele und dieselbe Zahl am Rande beigesoh rieten.
Wenn wir eine Abschrift des Parisinus hatten, würden wir sio wahrscheinlich im
Test linden, obwohl sie durchaus nicht in den Zusammenhang paßt.
COßMUUNIVERSlTY
272 Gott gel. An«. 1909. Nr. 4
von Gott erst nach dem Tode die vollständige Belohnung ihrer guten
Handlungen, denn rcäoa fäp ^ toö ßioo M$Of tWWWÄw Xo-fo&äTsiTat.
Hierauf erklärt V, d.h. der echte Eusebius, das rqvtxa'JTa, >in dem
Augenblick, in dem sich die Seele vom Leib trennt und ti^ 6-iip
nähert«. Es folgt noch eine kurze Hervorhebung der göttlichen 8i-
xaioauvij: tj5r fiiv o'jv tj toü ftslou S'.xaioayvrj xal gotoc uiv 6 tüv Ät-
xaeuv ; :;--v.;!',;. irslpac 76vojAiv»]c xatä t&v ßfov ithtiioc t< xal e-fxpa-
tsIoc, xal diaifiiv Taüra xaXüc fcflBi u.iodö; izaxoXoudei rijc auovioo
Cw-^c u. 8. w. rf Überspringt alles, was zwischen Xo-joftsTEitai und
(190,1) xal fcjretöav taüta steht Der Sinn wird dadurch nicht ver-
dunkelt, und wenn die übergangenen Worte in allen Handschriften
fehlten, würden wir sie schwerlich vermissen. Selbstverständlich muß
TaöTtx jetzt nicht mehr auf storiv und ■■,■-/.;.-<■:: lo v, sondern auf die
ganze Lebensführung bezogen werden. Die Verkürzung wird kaum
zufällig sein. — Die Auslassungen nehmen gegen das Ende zu;
dieses kann aber nicht ausschließlich damit erklärt werden, daß die
letzten Blätter defekt gewesen seien. Dem bösen Teufel Zufall kann
eine so große Geschicklichkeit nicht zugetraut werden. Z. B. wer
unaufmerksam das Stück liest, der kann glauben daß xal rtje frii'ac
a-faddrrjToc 173,10 an 172,14 oöÄft Ta tqO auu.iTocxaOiJu.aTa toIc t? ( c
'-■■■/'.; :".-.''.':■' -■' aüta unmittelbar anschließt. Der Sinn der ersteren
Periode ist im Grunde nichts anderes als (172,10) tö toüc ävdpcÖj-Qo;
icavtac ijLoiotpöirooc sivai ä£ioöv xor.^, * ( -4Xoiov; was darauf folgt, ist
nur eine bestätigende Analogie. Die zweite Periode sagt auch nur,
daß nicht alle Menschen im selben Grad an der göttlichen Güte
teilnehmen. Natürlich wenn man auf den Zusammenhang aufmerksam
gemacht wird, vermißt man etwas, aber das beweist nur, daß die
unterdrückte Partie echt ist. — Auch die 191,4 — 18 übergegangenen
Worte sind zum größten Teil nichts mehr als rhetorische Floskeln,
und durch die Unterdrückung leidet die Syntax nicht und der Zu-
sammenhang nicht viel. — 190,22 berichtet Konstantin, wie nervös
Diokletian nach der Christen Verfolgung wurde und versichert ausdrück*
lieh Augenzeuge der Aengste des alten Mannes gewesen zu sein; den
Hinweis auf persönliche Erinnerung, eine wohl abgerundete Periode
(190,25 siSov — 29 imxoopiav), hat d ausgetilgt. Ich könnte noch drei-
mal so viele Beispiele anführen, aber das soll vorläufig genügen. —
Warum die Lücken gegen das Ende immer mehr zunehmen, ist leicht
ersichtlich. Der Redaktor interessierte sich für Tatsachen ; die inhalt-
lich leere Rede des Konstantin war ihm, wie manchem modernen
Leser, unleidlich; er kürzte immer mehr.
Wer an dem Charakter der gemeinsamen Vorlage der geringeren
Handschriften noch zweifelt, mag sich eiu paar Varianten ansehen.
Ic
CORHfUUNNERSITY
Ewebius' Werke. I., hrsg. ?. Heikel 273
Wenn d 76, 1 fptovoc durch äsiuojv, dem Sinne nach vollkommen
richtig, ersetzt, wird das kaum als mechanische Korrupte! gelten ;
ebenso, wenn er 140,3 u.^wc mit ÄIxtj; 47,30 ft&uX« %a^.6vxmv mit
sßwXa davovwov; 120,31 Ä&vo« mit 7*voc; 104,30 I&vtj mit iXX-rjvsc;
50, 22. 26 vv-; ;-■ a mit -, p iu-tia glossiert. Audi daß öitoxptvsadoii an
beiden Stellen, wo es vorkommt, durch öitoxoplCeodai ersetzt ist, wird
kaum Zufall sein, oder sollte etwa beidemal das v im Archetypus
so geschrieben worden sein, daß die Verwechselung mit p nahe lag
und beidemal daraus durch Korrektur üscoxopiCso&eu entstand V Das
scheint kaum möglich. Noch ein weiteres: iu^XixEtv mit Akkusativ
kommt in V zweimal vor 49,3. 82,13; beidemal wird von d der
Dativ eingesetzt. Auch die Variante 48,10 ist lehrreich; wir haben
»'hon in einem anderen Zusammenhang die Stelle behandelt (vgl.
S. '_:>.-). Es steht in V o7 te quxpöv ?u.npoadsv - 1 ( tüv uävtsesv iX-
-•Z\ pjTtnipiatHvTcc '={>';<■■ ''>'• Kcnvotavtivoo dibv Sems l r icapcXäpßavov ;
d hat, statt (tivtsBüiv, paTafov, was wohl nur Schreibfehler ist, und
statt l(ixpoa&sv das direkte Gegenteil uoripov. Ich denke mir die
Sache so: d hat das dunkle (lataiuv schon in der Vorlage gefunden
und ist dem sinnlosen Wort gegenüber stutzig geworden. Worauf
sollte das fu,xpoodcv sich beziehen? Dann hat der Schreiber ohne
Skrupel üotspov geschrieben, oitt als Pronomen demonstrativum ge-
faßt und [uxpöv (so d) üotipov auf das Verbuni xapsXäp.ßavov bezogen ;
>und jene (seil, oi rf)c #M|Mtx(ac aöu.ßooX«), nachdem sie sich einer
tollen (?) Hoffnung ergeben hatten, empfanden kurz darauf, wie
mächtige u. s. w. — Die Sündenliste von ä kann, wer will, leicht aus
Heikels Apparat und aus meiner Nachkollation vermehren.
Ans all dem kann der Herausgeber nur eine Folgerung ziehen:
den von d vertretenen Lesarten gegenüber ist die grüßte Vorsicht
nötig. Wir können leider die interpolierten Codices nicht entbehren;
V wimmelt von Schreibfehlern, auch kleine Lücken sind nicht selten,
und wir brauchen eine Kontrolle. Wir müssen uns nur erinnern, daß
V eine zwar fehlerreiche, aber ehrliche Handschrift ist'), daß d da-
gegen stark überarbeitet war. Die Sache wird darum schlimmer,
weil d nicht mehr vorhanden und nur aus den Abschriften zu rekon-
struieren ist Jedenfalls kann man nur in einzelnen Fällen zweifeln,
1) Der Widersprach von Mancini (S. 9 16 ff.) scheitert daran, daß J in die-
selbe Familie wie MDAE gehört Man braaebt nur za decken, wie viele Lucken
J mit MBAF gemeinsam hat Sollte V, beiw. seine Vorlage, ursprünglich die-
selben aufgewiesen haben, die dann durch Kollation mit verlorenen Handschriften
ergänzt worden? Eine vereinzelte Glosse wie ftfov statt vtfftev 63,12 beweist
nichts dagegen; noch weniger die unbedachte Wiederbolong einos vorhergehenden
Wortes (C2, 20), die Mancini (S. 324) zu Glosse stempeln will.
CORni rSry
274 Gott. gel. An*. 1909. Nr. 4
welche Lesart den Vorzug verdient. Heik. hat seine Aufgabe rühm-
lich gelöst. Nur ganz vereinzelt kann man der Versuchung nicht ent-
gehen, die Ueberlieferung von V gegen ihn in Schutz zu nehmen.
So z. B. 122,11 statt toutov eva dsdv würde ich mit V töv Eva öcäv
schreiben : von welchem Gott und von welchem Kult es sich handelt,
hat schon das vorige Kapitel klar genug gezeigt: vgl. 121,15 Taötrjv
rfjv XaTpiiav; toöto'j tgö dsoö; 121,21 toötov töv dsöv; 121,24 toötov
xov ösöv; 25 toötov. Jeder Leser mußte verstanden haben, daß Kon-
stantin den Christengott meinte, und toötov Sva #söv scheint mir eine
unerträgliche Verbindung. Man erwartet wenigstens toötov (töv) ?va
*söv. Oder soll nur toötov als direktes Objekt und bv* &tbv sivtwv
ay/r^bv xai jraTGp« als attributives Komplement des Objektes gefaßt
werden? Die Wortstellung spricht nicht dafür, töv statt toötov
bringt jedenfalls dem ganzen Satz eine große Erleichterung. — 127, 17
schreibt Heikel mit d xSicetTot täv t6v ßiov jieTaXXaTTdvTMv 6u.ottuc
noXaioi [tlv vöu.ot eti' «ÖTiJc tovdtnK ivajrvo?,c axpißoXofsEo&ai ßiju.itav
X££s3t t%c oyvTaTTou.fivas Siod^xa? . . . upiCov. Der Genitiv to>v u,»-
TaXXaTTövtiflv soll von Tic aovTaTTouivac fcadijxac abhängen, das jeden-
falls eine lange Strecke entfernt ist; auch der logische Anschluß ist
nicht tadellos: in Tic ouvraTTOuivac o'ia&VjXac tiov töv ßiov tisTaXX«-
tävtuv klingt aimaTTouiva« überflüssig. V gibt xfat, d.h. xwrl; xäitl
Tüiv töv ßiov u.cTaXXaTTdvTuv, >und in Beziehung auf die Sterbenden«.
Heikel hat offenbar gemeint, daß x$nt nur ein Schreibfehler aus
x&reiTa sei. — 129,22 äXK 1 o6ÄJva toöto Xtfiav tg x*l npiTTtov irnaosv
6 u-axipioc, Ti zpi^u-aT« 8' dvapfüc aÖTOtc deojrpoxiotc itWOtV äXV oö
y./.v:,- p^uetTiotc gosxgvgh Ta ßaoiXewc ^: -.::■.-;[ -itj. aötotc ist nicht ein-
wandfrei. Was soll an einer solchen Stelle ipsis bedeuten? aÖTOöc
ist die Ueberlieferung von V ; aöTol sind natürlich die von Konstantin
angeredeten, die in der Negativform oöSävo stecken. Die Endung
-oo« wurde in d dem folgenden lhoitpoictotc assimiliert. — 161,32
ist das $saJttaao* von V ohne Zweifel besser als das dGOiriCouoa von
d. — 159,1) ist toütüiv isavTow, das nur in V überliefert ist, fast not-
wendig: toutüjv bezeichnet das Ganze, die Weltordnung nicht scharf
genug. Die ganze Stelle ißt von Heik. etwas stiefmutterlich behan-
delt worden. Ich interpun giere so : oi fie nXeioToi töv dv&püxuy, äypo-
VEC OVCSC, Cf)C TlilV ItÖVTloV '■'.'. XXG :j .- | " :i->; tt,v ^ÖOIV aiTlWVTat' oi U tivsc
aoTüv ttjV : : .;j.7;-;i ■: -? ( v t] tö aÖTÖu-aTov, t^v toötcov aicivTtov igoooiav T^J
G'.u.apuivQ Xo7tCo*tiEvoi, oö?ft aov.äot xtX. Ich verbinde also Xo7iCd[isvot
mit of A4, welches auch Subjekt des folgenden Satzes bleibt. Daß
Eus. öfter in der Antithese vom pnrt. zum verbum finitum übergeht,
hat schon Wendland in seiner Besprechung l>emcrkt (BphW. 1902,
234).
CÜRNtll UMWER5IIY
Enaobiaa' Werke. I., hrsg. v. Heikel 476
Alles das sind Kleinigkeiten, und man mnG eigentlich nur eins
tief bedauern, nämlich daß die schlechte Kollation von V so vieles
Unheil nicht nur unmittelbar Bondern auch in einem gewissen Sinne
mittelbar gestiftet hat Viele Lesungen von J würden von Heik.
nicht verschmäht worden sein, wenn er wüßte, daß sie sich auch in
V finden.
Diese Bemerkung leitet über zur Frage nach dem Wert von J.
Wir sehen noch einen Augenblick von der indirekten und von der
Parallel Überlieferung ab. J ist ohne Zweifel in einem gewissen Sinne
der beste Kodex der Familie d. Man braucht nur zu rechnen, wie oft
er mit V gegen die anderen geht, wie oft er noch Stellen hat, die in
den anderen Handschriften der Familie d ohne Spur ausgefallen sind.
Jede Seite der Ausgabe von Heikel bringt eine Anzahl von Belegen.
Doch gehört er ohne Zweifel, wie schon die vielen gemeinsamen Lücken
beweisen, der Familie d an; und wenn er sich gleichzeitig von V
und von den anderen Handschriften entfernt, gibt er gewöhnlich Fal-
sches. Alle Falte, in denen nur J die wahre Lesung gibt, können
d. b. müssen auf Konjektur zurückgeführt werden. Meine Nachkolla-
tion iBt namentlich dem Ansehen dieses Manuskripts verhängnisvoll
geworden. Alles Gute, welches er enthält und das nicht in den
übrigen Abschriften von d steht, bietet schon V x ). Gegeninstanzen
sind, so viel ich sehe, nicht vorhanden. aoto) statt o&toft 9,8; toöcov
statt fo&ttsv 35, 7 ; jiopTOpö^avoc statt juapropoo^uvoc 35, 28 ; xpö statt
*po< 102,4 konnte jeder Leser finden. Auch 62,19 u.aviac; statt
ILavtsIoc und 128,25 £v t<»c statt oötoüc waren nicht schwer zu eru-
ieren. Es ist erwähnenswert, daß A, eine Handschrift die sonst nicht
viel mit J gemeinsam hat, Behr oft in diesen Heilungs versuchen mit
J zusammengeht
Und nun zur indirekten Ueberlieferung ! Die Kapitel 24 — 42
des zweiten Buches des Lebens Konstantins (d. h. das Edikt an die
Provinzialen von Palaestina) sind auch als Anhang zur Kirchenge-
schichte in einigen Handschriften dieses Werkes erhalten. Sokrates
und Theodoret haben dem Leben Konstantins einige Urkunden ent-
nommen, ferner auch manches anderes daraus abgeschrieben; leider
steht eine kritische Bearbeitung der beiden Kirch enhistoriker noch
aus, sodaß jede Folgerung aus ihrem textus reeeptus in die Irre
führen kann. Mit dem Edikt läßt sich zuversichtlicher operieren.
Heik. hat die zwei Ueberlieferungen (S. XX — XXIV) mit einander
verglichen und ist zu folgenden, wie mir scheint, unanfechtbaren Be-
il) Heik. hat lieh übrigens von dem scheinbaren oder wirklieben Wert einiger
Lesarten von J nicht verblenden tasten. Wu er darüber vortragt (9. XIT. XXIV.
XXVII), ist vollkommen richtig; es konnte sogar scharfer ausgedrückt worden.
uu. (•!. Au. IBM. Mr. 4 20
COHKfll UHIVERSirr
270 Gott gel. Ant. 1909. Nr. 4
sultaten gelangt, die ich zum größten Teil mit seinen eigenen Worten
wiedergebe. Die direkte Ueberlieferung b bietet einen revidierten
Text; daß V in der Gruppe 6 der zuverlässigste Zeuge ist, gehtauch
aus dieser Vergleichung hervor. Es gibt aber auch Fälle, wo J gegen
VMBA mit der indirekten Ueberlieferung a zusammengeht. Gemein-
same Fehler der beiden Rezensionen beweisen, daß beide in letzter
Linie auf einen einzigen Archetypus zurückgehen. Bis hier Heikel, der
dazu neigt, die guten Lesarten, die J und nur J aufweist, zum Teil
auf Konjektur, zum Teil auf gelegentliche Kollation mit einem Exem-
plar von a zurückzuführen. Ein Fall, wo J eine Korruptel einer
einzigen Handschrift des Sokrates treu wiedergibt (Eus. p. 69, 28 ;
Heik. S. XXVII), liefert seiner Theorie eine starke Stütze. — Ich
möchte noch eine andere Erwägung gelten lassen. Das Verhältnis
von J zu den anderen Handschriften ist an den Stellen, wo indirekte
Ueberlieferung vorhanden und in den anderen Teilen unseres Textes
ganz verschieden. In den Kapiteln II 24 — 42 weicht J am häufigsten
von der übrigen Ueberlieferung ab. Dieses scheint mir zu dem
Schluß zu zwingen, daß J aus der Rezension a wirklich geschöpft
hat. Aber die Tatsache, daß, wo wir noch eine indirekte Ueberlie-
ferung besitzen, J sich mehr als anderswo von der Familie d und
von V entfernt, scheint mir auch der Ansicht, wie sie Mancini
(S. 324) für möglich erachtet, durchaus zu widersprechen. Nach der
Ansicht des scharfsinnigen italienischen Gelehrten könnte die Vor-
trefflichkeit von V davon abhängen, daß dieser Kodex aus einer voll-
ständigen Rezension a (oder vielmehr *a), von dem unser a nur ein
Bruchstück sei, schöpfte. Wenn V, warum nicht auch J, der aus
dem vorhandenen a nachweislich schöpft? Dann würde J einen
besseren Text auch in den anderen Teilen geben und würde sich
überall mehr von den anderen Handschriften der d-Familie ent-
fernen '). Damit leugne ich natürlich nicht, daß es eine Rezension
*o einBt gegeben hat, ich behaupte aber, daß J uur zu dem Bruch-
Btück, das wir noch besitzen, in Beziehung getreten ist, d. h. daß es
seine guten Lesarten Handschriften der Kirchengeschichte entnommen
hat Ebenso hängt J auch in der Kirchengeschichte mit L (= E)
zusammen ; d. h. er hat wahrscheinlich auch die Urkunde im ßloc aus
der Vorlage von L. Wenn ich J nenne, meine ich natürlich nicht so
sehr die Handschrift selbst, die ohne Zweifel Kopistenarbeit ist *), als
die gelehrte oder halbgelehrte Vorlage, aus der J abgeschrieben
wurde. Die Existenz von *a ist schon damit bewiesen, daß nicht
1) Nur eins gebe ich gern Mancini za, daß der Ausdruck »indirekte Ueber-
lieferung« für den von FW> vertretenen Text ungenau ist
2) Mancini bat srkou dieses richtig hervorgeholten, S. 316*.
COPHOl UNIYERSIIY
Easebius* Werke. I., hrsg. t. Heikel 277
Eus. selbst die Urkunden der Kirchen geschieht« zugefügt hat (vgl.
Schwartz, Pauly-Wissowa VI 1428), daß also jemand sie irgendwoher
holen mußte; aber mit dieser unbekannten Größe ist nichts anzu-
fangen.
Ueber die anderen Handschriften kann ich mich kurz fassen.
Heikels Urteil und Schätzung ist, meiner Ansicht nach, durchaus ge-
sund. M geht gewöhnlich mit B zusammen (vgl. S. XV); A (vgl.
S. XVI) ist von einer anderen Vorlage abgeschrieben, die aber von
dem gemeinsamen Exemplar von MB nicht sehr weit entfernt ist.
Per Stammbaum, wenn Heikel ihn zu zeichnen gewagt hätte, würde
ungefähr so aussehen. Ich vernachlässige Kodex E, den Heik. nur
für die Rede benutzt hat, und der wie er S. XVU bekennt, nichts
taugt. Es erhellt schon aus dem Bild, daß Heikel zu viele Hand-
schriften herangezogen hat Zwei Codices können leider für die
Feststellung von d nicht genügen; denn J, die beste Handschrift, ist
zu sehr geneigt den Text auf eigene Kaust zu ändern, und A, die
von Schreibfehlern wimmelt, enthält auch nicht selten Konjekturen.
Aber entweder M oder B konnten ausbleiben (welcher, ist im Gründe
einerlei). Das hätte den Apparat bei Heikel fühlbar entlastet 1 ).
In der Recensio ist eines dunkel: welchen Wert hat die Hand-
schrift X, Marcianus 340? Die Beispiele, die Heik. S. XVII f. gibt,
scheinen wirklich zu beweisen, daß sie mit dem überlieferten Wort-
laut ziemlich frei schaltet und den Benutzer nur irreführt. Heik. hat
also darauf verzichtet, seine vollständige Kollation im Apparat zum
1) Der Apparat ist auch aas anderen Gründen nicht eu loben: er konnte
i. B. übersieh tl ichex angelegt werden ; die in den Text aufgenommene Leiart wird
gewöhnlich an erster Stelle verzeichnet; warum nicht immer? Orthographica,
fiUcbc Accente u s. w. werden m oft umständlich angegeben. Druckfehler
kommen nicht iclten vor, and einigemalc sind sie solcher Art, daß man nicht
mehr sicher sein kann, waa wirklich fiborliofert Ut. Die Kränklichkeit des II- :
aaigeliera entschuldigt aber ihn vollkommen.
20*
mu rSry
378 Gott gul. Ans. 1909. Nr. 4
ߣoc anzuführen und es für zweckmäßiger erklärt, nur >einige glück-
liche Konjekturen aus dieser Handschrift zu erwähnen<. In der
Laus aber, d. h. im TptaxovratTr,pexdc und im ßaaiXtxöc müsse er
leider auch N heranziehen, weil die Ueberlieferung ziemlich dünn sei.
— Der Kodex, ohne Zweifel eine etwas überarbeitete Handschrift,
scheint mir doch nicht ganz seinen schlechten Ruf zu verdienen. We-
nigstens in der Laus, wo H ein sehr guter Führer ist, entfernt N
sich nicht oft davon, und, wenn das geschieht, ist das für den Text
gewöhnlich kein Unglück. ' Eine eigentliche Kontrolle ist freilich nur
im Tpioxovtacrrjptxö« möglich, weil auch J den ßaotXixö« nicht enthält
In welchem Verhältnis N in dem ßtoc und in der Rede zu den an-
deren Handschriften steht, ist mir noch zweifelhaft, trotz der Beweise
und der Behauptungen von Heikel. Er führt Lesarten, oder, wie er
sagt, Konjekturen von N nur gegen das Ende des vierten Buches des
Lebens und in der Rede mit einer gewissen Häufigkeit an; und alle
diese Lesarten sind ausgezeichnet Daß viel auf Konjektur zurück-
geführt werden kann, bezweifle ich nicht; aber ein kleiner Rest laßt
sich nicht erklären. 159,12 5v statt uiv und 173,25 xai statt ei
sind schon mehr als leichte grammatische Korrekturen, obwohl sie
natürlich der Konjektur zugetraut werden können, üsap^ixäv ä£ko-
ir&Ttov statt oxatix&v a^iu^dToiv 118,11 würde schon eine Divination
sein, die manchem modernen Philologen Ehre bringen könnte. Fühlen,
daß etwas fehlt und die Lücke passend auszufüllen, das ist bei einem
solchen Satz wie 147,7 xäv Toü?t|> toö d.oö xpo< töv aitoO dsparovra
ifyuveiav :■,-;: :;-.f.i.'. vv), 3ti S^i xal täXocaüTOÖ tot? ä-fainjToEc xai
•rvija'.wc ofoc ÄaSö^ot« rf^v ßaoiXetav £8<opsito nicht allen vergönnt.
Mehr als ein Leser hätte riXoc ohne weiteres adverbiell verstanden
und a&toü als von oiofc abhängig gefaßt N hat juta zwischen xal
und zikoz mit Recht eingefügt oder behalten, während das Wort in
den anderen Handschriften ohne Spur ausgefallen ist: also vielleicht
[Uta <tö> täXoc. — Aber ein wahres Mirakel würde 184,2, wenn
Heikels Erklärung richtig ist, stattgefunden haben. Es handelt sich
um die Schlange, die toüc xpcoTOfcXdarouc r^u-üv xpätoc ££Tjxora xapd-
•jwv täc Äiavotac aürüv äso ri)c i\t.fb*QO 8*1 -ri]v töv TJSoväiv äird-
Xaootv. an* rijc bji? ütoo . . . was? Valesius hat gewiß richtig ow^po-
ouvtj« ergänzt; B&ppooüvTjc hat X, das natürlich keinen Sinn gibt, und
also keine Konjektur sein kann, aber das als Korruptel eben von
otDfptxüvTfi gelten mag. Damit wird die Konjektur von Valesius zur
Gewißheit erhoben, aber damit auch bewiesen, daß N auch auf guter
Ueberlieferung fußt
Die erste Pflicht des künftigen Herausgebers des Eusebius wird
•ein, die Handschrift V noch einmal zu vergleichen, die zweite, sich
_
COKNEU UNIYERSJTY
Eusebiua' Werke I., br»g. ». Heikel 279
über den Kodex N genauer zu unterrichten. Nur dann wird man
über den Wert der Form, in der die Zeilen 154,6 — i* in N er-
scheinen, ein sicheres Urteil haben.
Ich komme jetzt zur Recensio der sogenannten Laus. Ich habe
hier den Ausführungen Heikels nur weniges hinzuzufügen Die Ueber-
lieferung ist hier sehr dünn; J hat darauf verzichtet, den abstrusen
ßaatX;xöc abzuschreiben und hat ebenso den jrpiXo-foc zum tpiaxovta-
irrjpixö« ausgelassen. Also konnten für den zweiten Teil, den ßaot-
Xixöc, nur zwei Handschriften benutzt werden. Erwünschten Ersatz
bietet glücklicher Weise die syrische Version der Theophanie: dar-
über später. — Im eigentlichen tptax&vtaBnjptxöc gehen J und N
meist zusammen, sogar in schlechten Lesarten. Das rechtfertigt viel-
leicht die Annahme, daß es einst auch hier eine d-Familie gegeben
hat, obwohl eben das Hauptkennzeichen, welches das Verhältnis von
J und Gesellen zu V in der Vita charakterisiert, fast völlig fehlt;
ich meine die bestandige Glossierung seltener Wörter durch verbrei-
tetem und leichtere Ausdrücke. Trotz der beschrankten Anzahl der
Zeugen kann man aber getrost sagen, daß die Ueberlieferung des
tp'axovraerrjptxoc viel einstimmiger ist als diejenige der Vita. Daß
hier und da N und J auf eigene Faust gesucht haben, der Textver-
wilderung durch Konjektur abzuhelfen, ist ihnen nicht zu verargen.
Auch kommen in beiden Handschriften d. h. in ihrer Vorlage ■/ (?)
einige Verkürzungen vor; am merkwürdigsten ist die Auslassung
einer ganzen Seite 217,27 — 218,33. Die Lücke ist aber diesesmal
rein mechanisch entstanden; N versucht vergeblich, den Hiatus des
Sinnes und der Syntax einigermaßen zu verdecken; kein erträglicher
Anschluß ist zu konstruieren. Heik. hat hier auch N unterschätzt.
Daß die Handschrift von Konjekturen nicht frei sei, ist nicht zu be-
zweifeln; aber sie enthält auch manches Gute, und einige Lesungen,
einerlei ob sie echter Ueberlieferung oder wohlgelungener Vermutung
entstammen, verdienen schlechthin den Vorzug. Ein einziges Beispiel
kann hier genügen. Konstantin opfert dem Gott nicht die gewöhn-
lichen Holokauten, sondern seine Seele, seinen Geist, sich selbst; Eus.
führt das sehr klar 200, 1 IT. aus, dann faßt er seine Betrachtungen
mit folgenden Worten zusammen (200, 13 ff.) toöto (seil, eaotöv) fit]
jii*fiarov iipttov jcpi rwv i-ävtcov xaXX'.ipit ßaotXiöj, döat 8 5tb rotjitjv
ä-jadoc oöx
'Apvwv xputo-fävuv piCuiv xXsitd? gxaTÖu-Jäac, tüv ~. aÖTtj» -v.jiai-
•rtjii'/wv X071XÜV dpsu.[iiT(ov tdc ty y /ßi *t a '*™'' 7VWOE! xai - >;,';ai^
»pood7aiv. Es ist so viel wie sicher, daß etwas fehlt, denn die zwei
Participia praesentis können unmöglich so ohne irgend eine Partikel
an einander anschließen. N hat aber zwischen twv und ös' aötij> das
2Ö0 Gott. gel. Anx. 1909. Nr. 4
notwendige 5': der Sinn ist tadellos und die vorangehenden Zeilen
geben passende Parallelen. Es heißt 200, !, daß Konstantin ti y%-
f»:orrjpi« seinem Gott äjco&Scua'.v, oo xatä to*!>c naXatoöc aijiaai xa ' t ^"
ftf>o:c '.','■; ':,-*-■'> ■/.'/'»; oixooc u.iaivuv, oofift xaxvcf xai ffopl *q>uiv ts
öXoxaütaiv #oatac x* &v *°°* Äaijiova? axou.iiXi330u.ivoc. t^jv 8' aöt(ji tip
ßaaiXct täiv SXcov ttMOttXfl xai )jaf*Uaoav dooiav, aöri)v ÖTjXaoTj rr,v
aütoü ,'-■; -:/.'.xt]v ^'JXV xa * T ^ v w*** T ''' &«0Jif>Bx4oTatov äfufräv aöriji.
Die zwei Stellen entsprechen sich semosiologisch und syntaktisch voll-
kommen; beidemal wird der Gegensatz zu oö nicht durch öXXi, son-
dern durch 84 ausgedrückt, wie übrigens auch z. ß. in der folgenden
Seite 201,30. Aber Heikel, offenbar aus Mißtrauen gegen N, hat
die allercinfurhste Losung nicht angenommen, sondern hat sich viel-
mehr von Wilamowitz verleiten lassen, das oöx vor dem Zitat zu
streichen. So opfert Konstantin, ohne Zweifel freilich in metaphori-
schem Sinn, seinem Gott Lämmerhekatomben, obwohl die lange Reihe
Antithesen, die vorangeht, durch diese rhetorische Figur völlig zer-
stört wird. Solche Partikeln kann man ohne Skrupel, wenn man es
braucht, aus jedem Kodex und, wenn es nötig ist, auch aus Konjektur
entnehmen ').
Mehr laßt sich für die Textgeschichte aus dem ßaaiX-.xdc ge-
winnen. Bekanntlich halte Eus. fast alle Gedanken, die hier vorge-
legt werden, schon einmal in einer anderen Schrift, der Theophanie,
mit fast denselben Worten vorgetragen, deren griechisches Original
verloren ist (nur dürftige Exzerpte sind uns in den Katenen des Xi-
ketas von Herakleia überliefert), die aber in syrischer Uebeisetzung
noch vorhanden ist 1 ). Heik. konnte leider für seine Ausgabe nur die
oft fehlerhafte englische Uebersctzung von Lee benutzen. IL Gress-
mann hat nachher im Jahre 1903 (Studien zu Eusebs Theophanie,
TU. X. F. VIII 3) eine treffliche Inhaltsangabe der Theophanie gelie-
fert, deren Verhältnis zur Laus näher bestimmt, die Quellen anch
der in der Laus nicht vorhandenen Stellen festgestellt, den Wert der
syrischen Uebersetzung für die Einendatio der Laus und die Rekon-
struktion des griechischen Urtextes der Theophanie mit aufopfernder
Genauigkeit geprüft, endlich ein syrisch -griechisch es Wortregister an-
gefügt! das zeigen soll, welche griechischen Ausdrücke ein einziges
Wort des viel ärmeren Sprachschatzes des syrischen Uebersetzers er-
setzen muß. Kurz darauf hat derselbe Gelehrte in der Berliner
1) Die syrische UebcrseUung beweist auch, daß 233,28 die Losart von N
H-jffe; die richtige ist; so auch 23G.25.
2) Eus. beuutxt die Theophanie gelegentlich auch im ?pi?%'.v;aiTi}fw>;, Die
syrische Handschrift ist lau* einer Subscriplio im Jahre 111 n Chr. geschrieben
worden (vgl. Eusebius 111,2, S. XII«).
EU UNIVERSJTY
EDeebiiu' Werke. I., hrsg. v. Heikel 231
Kirchen vatersanimlung (Eusebius 1 Werke III 2, Leipzig, Hinrichs 1904)
eine Zusammenstellung der griechischen Fragmente und eine deutsche
Uebersetzung des syrischen Textes veröffentlicht. Eine griechische
Rückübersetzung wurde passender gewesen sein ; die Studien aber, in
denen fast immer ein Rekonstmktions versuch des griechischen Ur-
exemplare gegeben ist, bieten einen guten Ersatz. Der Vergleich des
tputxovtatrqptxäc mit den betreffenden Teilen der syrischen Theophanie
lehrt, daß der Text des ersteren nicht als überarbeitet bezeichnet
werden kann. S (so nenne ich die syrische Theophanie) gibt oft
Saue, die in der Laus fehlen; aber man muß beachten, daß die Laus
aus der Theophanie nur dasjenige excerpiert, was in eine Prunkrede
passen kann. So sind die zwei letzten Bücher nicht mehr herange-
zogen. Die in der Laus weggelassenen Partien sind auch solcher
Art, daß man sie leicht entbehren kann. Also gibt meistens ein
MinuB im griechischen Text gegenüber der syrischen Theophanie
nicht das Recht, Lücken im ersteren zu statuieren. Die syrische
Nebenüberlieferung zeigt auch, daß der Text der Laus in unseren
Handschriften nicht so entsetzlich entstellt ist, wie Wendland (Bph
W. 1902,227) zuerst angenommen zu haben scheint. Vielmehr der
Vergleich des direkt überlieferten Textes des ßto< mit der in-
direkten Ueberlieferung zeigt, wie oben gesagt, daß die Hauptschrift,
nicht die Anhänge, in schlechter Form vorliegt. Das schließt selbst-
verständlich nicht aus, daß nur die syrische Ueberlieferung vielen in
den griechischen Handschriften korrupten Stellen abhilft, sodaß es
jetzt möglich ist, einen auch positiv verbesserten Text der Laus vor-
zulegen '). Aber die rühmlich genaue Arbeit von Gressmann beweist
besonders, daß die Klammem in der Ausgabe von Heikel meistens
falsch sind. Das leitet zur allgemeinen Emendationsfrage Über.
Heikel hat sehr viel als Glossem ausgeschieden, trotzdem bekennt
er in der Vorrede (S. XXXVI11) den Eindruck zu haben, >eher zu
wenig als zu viel als fremdes Gut« bezeichnet zu haben. Die syri-
sche Theophanie macht sein Grundprinzip hinfällig. Ich führe, wie
gewöhnlich, nur ein paar Beispiele an. S hat den gestrichenen oder
verdachtigten Worten entsprechende Ausdrücke 227,1 (toö 91X006^00);
230,8 (eV); 231,13 (x*l |ut' aitöv); 236, 12 (ivopmv); 236,27 (oöx)*);
1) So 218,4 ist vielleicht mit S <votpic> owatne zu schreiben; ebenso 228,29
<tt,»> 9i*v; 231,19 nowjtvt;; <fv» s(tt> 8i<;; 238,6 fifa <iTiTÄv> ; 343,89
. r;x :;«,■,;<. > ',»4*; 244,24 suvtftoc (so Mich die griechische Theophanie); 246,3
■Jitmt tt*tt tov; 256, 2& <tk> Tijv tftfp (ebenso in der griechischen Theophanie).
All« nach dem Vorgänge von Qresimuin ; leider kann ich syrisch noch nicht nnd
stutze mich auch im folgenden auf diesen Gelehrten.
2) üben Z. 25 ist natürlich mit N oi 41 in schreiben.
cowffu umvERarr
Gott, gel. Am 1900. Nr. 4
245,15 (too ßioo); 250,4 (fyfit); 255,3 (napo xa\ xopiaxüv ffimttU
rtfi izwvojiia?) '). Die methodisch bedeutsamsten Fälle sind aber die-
jenigen, wo eine Korruptcl wirklieh vorhanden ist, wo aber, wie der
syrische Text unwiderleglich beweist, man nicht streichen, sondern
emendieren soll. Wenn wir 242,4 äraXu-a xäenjc; aptzt^ e*p.zXeeov,
ÄYaXtia ösloo Xdfoo otxTjT^ptov vsüc ts Sf.oc Ä^too dsoö lesen, können
wir mit Wilamowitz denken, daß das zweite äcfoXp.« nur Dittographie
ist ; wenn wir aber mit S ÄToXp.a diiov deioo Myod oixT)Tifptov lesen,
nimmt sogleich das zweite &7aX|ia seinen emphatischen Accent und
könnte, selbst wenn es nicht so gut überliefert wäre, nicht gestrichen
werden. So 258,5 könnte schwerlich die Interpoliemng von Ävdptüjroc
nach im..; durch die Annahme einer pindarischen Reminiszenz ge-
rechtfertigt werden; in ävdpwao; muß, wie die Byrische Theophanie
zeigt, ein Adjektiv stecken, das sich auf tt,v (-pjv) bezieht; z.B. das
von Grcssmann vorgeschlagene £$pöav; oder ist es vielleicht mit
Schwarte ädpdios zu schreiben*)? Man kann nicht dagegen ein-
wenden, daß S dieselben Fehler aus Handschriften der Laus ent-
nehmen konnte. S ist Uebersetzung nicht der Laus, sondern der
Theophanie.
Das Resultat ist für Heikels Ausscheidungsmethode verhängnis-
voll. Freilich ist der Beweis unerschütterlich, daß der Text der
eigentlichen Vita überarbeitet, bezw. interpoliert ist; aber der Her-
ausgeber ist ganz offenbar auch dort in derselben Art verfahren, wie
in der Laus. Natürlich ist es leichter und bequemer, ohne weiteres
einen Satz für interpoliert zu erklären als die Echtheit mit guten
Gründen zu verteidigen. Bei einem solchen Schriftsteller wie Euse-
bius läßt sich vieles leicht entbehren, was doch zweifellos authentisch
ist Einmal aber können wir den Beweis direkt führen. Heik. hat
hie und da Sstv gestrichen ■) ; wie man immer wieder dazu gekommen
sein soll, dieses kleine Wort einzuschalten, ist mir dunkel. Ich lege
die von mir notierten Fälle vor; meine Sammlung ist aber gewiß
nicht vollständig. — 41,19 xpivac; fiitv siveu süoißse Mt öaiov ex-
aoÖVüv eva Jtotijoäu,svov tö stXsiotov tcöv ovdptojrtov Siaawaaodat f^voc.
— 79,24 ÄXXov toorovi xaTatwv'tiodat 3biv SfpTj töv xatä toü tapdt-
tovioc CÄV sxxXr,3tav BMCfOftc ex^poö xöXfiU.ov. — 140,27 auvitvat aötw
Äaiv uvac twv kwfpüäm kv Ösoasßif^ rpop.Tjoo6fi.ivo?. Die vierte
Stelle ist viel auffallender : 16,11 ev itpütotc xal äva^xaiotc r ' ,tuv t£
1) 8 ich eint die Emendation von Valerius m bestätigen.
2) Aach für den Text du TpiwwrMtiipix';« liiBt sich etwas aus ö gewinnen:
wenigstens daß äv&puino; beidemal 208, 16.21 nicht zu verdächtigen ist.
3) Wenn Heikel konsequent sein wollte, müßte er itlv wenigstens auch
22,34; 89, 15 streichen.
co«„ rSw
Eusebiu*' Werke. I., hrsg. v. Heikel
xai oixstwv gpqvai ?ija*c »x toioörwc 5aiv g tftimv xai ... uep:
zoXXoö tijfcdo^a-.. Hior scheint nicht nur 5sCv sondern auch yytpttx
überflüssig zu sein; wie Eus. dazu kiim, die zwei "Wörter in einem
einzigen Satz nebeneinander anzuwenden, ist für einen modernen
Leser fast unbegreiflich. Aber die vier Beispiele stützen einander:
drei hängen von einem verbum dicendi (mnn darf wohl tplmc als ein
solches gelten lassen) ab. — Nun aber ist die Ueb erliefe rung der
Historiü Ecclesiastica breit und vortrefflich, wie Ed. Schwarte in den
I'rolegouiena zu seiner Ausgabe näher ausführen wird; sie spiegelt
sogar den Unterschied zwischen den zwei letzten vom Verfasser ver-
anstalteten Ausgaben wieder. Die Kirchen geschieh te bietet manches
Beispiel jenes von Heikel verkannten Sprachgebrauchs. So 118,7
:■/.:■ va ff ävaYXstiov ppivTj Satv ävoXä£aairai ; 256,14 oStoi toö jie>
ärootöXou adfUtOV xds imotokär; &frfrttt*G T^oövto sivai Stfv; 334,23
ävafxaiötaTov 3' aötoö tö t^oc ... rjfoüjLai 5«tv (Uflhvg tf)35s TT;?
to^optac xaxa^iafcxi ; 528,2 xdvxwv Sk (laXicra ta« e'javvsX'.xa«; co6
a«njpo<; f«ovä; ^o)-axti»<; iptto eivai 5siv; 730,3 Sv n twv äva-j-
MBOMhttV fj7o6|fcsdz ^ siv "< 7vä3w ... Mpa&oftvai; 768,5 fftijSft...
Äxpo:s woiv oito^sivat 5« i v äxoöoai sa-jTfj ts xai zvX$ xöpatc rrapa-
XBi.joaaiiÄvrj. Und dieser Gebrauch ist so wenig eine Eigentüm-
lichkeit des Eusebius, daß wir ihn auch bei einem in der Kirchen-
geschichte zitierten Schriftsteller troffen: vgl. das Bruchstück des
Apollinaris von liierapolis 472, l Seiv 7ip e:vai tö npo^r^rixiv yaptatia
ev rä^Q r^ rxxXrpta P&gpt tffi ts^sta^ jrapo'jaio? ö oäöotoXo; ä;'.ot.
Es bleibt immer derselbe Begriffskreis: xpEvstv, vtfs:a&at, oVea&a:,
ägioäv; da» apo|u;ö v o9{iiv&? V. C. 140,27 entspricht in einem gewissen
Sinne dem lapaxsXs'jsajisvrj 76«, 5. Der Unterschied ist höchstens
graduell. Die Folgerung liegt auf der Hand 1 ).
Was Heikel zur eigentlichen Emendatio beigetragen hat, ist im
allgemeinen ausgezeichnet. Daß noch Stellen bleiben, welche die
Konjektur heilen kann, haben Wendland (BphW. 11)02, 235) und
Mancini (in dem oft zitierten Aufsatz 351 — 55) an hübschen Bei-
spielen gezeigt. — 205,6 ist nach Heikel überliefert, dnß Konstantin
n;v . . . iv&p<Djtu»v äpyv •wjWB xai xpooxaipw JÜco pixpäv xai ÖXlTQXP^-
viov gntaraoEav o->aav öp$, oi (laxpij» xpeirtova tijc atn&iüv t ( «oijifiviov
t, ßoixöXwv äp/>]? (jiäXXov 5i xai ep7u>0Eocipav % SuoxoXwtspav
i^psjitiatwv Tflsttai). Vulesius hat schon SoaxoXtottpiov mit Recht ver-
bessert Heikel schreibt xai für ij. i) ist gewiß unerträglich; aber
1) Du erledigt natürlich auch die Konjektur *on Manrini (8. 554) zu 41. 10.
— D&B Ensebiu« 8iiv nirlil im Sinne \on Um (vgl IVner, Fleckeisens Jahrbürher
1872, 74 IT., rUdermwher eM. 18U6, 250; 1806, 115; l'hilul. I!»«-!, 170) gebraucht,
I l;cir.: nur .so Viel wie >i. her.
S' e cqmeonwEStt-
Eusebios' Werke. I., hrsg. v. Heikel
xat otxsiuv y_pr,vat cprjaac w>c w.ot>i«>c Siiv iKpiSirstv xal ... sspl
rtoW-oö «udtodat. Hier scheint nicht nur oe£v sondern auch /p^vat
überflüssig zu sein; wie Eus. dazu kam, die zwei Wörter in einem
einzigen Satz nebeneinander anzuwenden , ist für einen modernen
Leser fast unbegreiflich. Aber die vier Beispiele stützen einander:
drei hängen von einem verbum dicendi (man darf wohl xptvac als ein
solches gelten lassen) ab. — Nun aber ist die Ueberliefcrung der
Historia Ecclesiastica breit und vortrefflich, wie Ed. Schwarte in den
Prolegomena zu seiner Ausgabe näher ausführen wird; sie spiegelt
sogar den Unterschied zwischen den zwei letzten vom Verfasser ver-
anstalteten Ausgaben wieder. Die Kirchen geschiente bietet manches
Beispiel jenes von Heikel verkannten Sprachgebrauchs. So 148,7
sxBiva 6" ava-rxaiov fcpavi) 5*iv ävaXi;aodat; 256,14 oötoi to6 jliv
äsootöXo 1 ) sdjijcav '?; SrciatoXds v/.»:;?; y ( - oövto :' - a •■",;:>, ; 334,23
ava-rxauSTatov 3' oötoö tö tMoc ...^xo»|tai 5eiv |ivY lr uQ rfjoS* rtjg
taropExc xatadiairat; 528, 2 Rävtuv 36 u.äXtota tic i6**j7«Xixac wi
outtyoc f«vä« yoXaxtiac wito «ivoi 3s tv; 73G, 3 iv tt twv äva?-
xaiotitcov ^7o6|tida 3*iv «ic pÄatv . . . :wpa3ot>vai ; 768,5 ji7j34...
ixpote »atv 6xou.«tvai 3a tv äxoöoai tOMf ti xal tat? x<5pa:c Jtapa-
xßXeooaitivTj. Und dieser Gebrauch ist so wenig eine Eigentüm-
lichkeit des Eusebius, daß wir ihn auch bei einem in der Kirchen-
geschichte zitierten Schriftsteller treffen: vgl. das Bruchstück des
Apollinaris von Ilierapolis 472, 1 3t Cv 70p stvoi rt apo^pijr.xÄv gdpcopa
iv sdo-g r£ ixxXi^ia -y-'/y. vifi tsXsta? sapo-jala? 6 äicöatoXoc ä£tot.
Es bleibt immer derselbe Begriffskreis: Xffatttv, v^itolrai, otioftat,
äctoöv; das xpGu.T ( ft&'>iJ.8voc V. C. I4U, 27 entspricht in einem gewissen
Sinne dem arapaxiXsoaauirr) 7Ü8, 5. Der Unterschied ist höchstens
graduell. Die Folgerung liegt auf der Hand ').
Was Heikel zur eigentlichen Emendatio beigetragen hat, ist im
allgemeinen ausgezeichnet. Daß noch Stellen bleiben, welche die
Konjektur heilen kann, haben Wendland (BphW. 1902, 235) und
Mancini (in dem oft zitierten Aufsatz 351—55) an hübschen Bei-
spielen gezeigt. — 205, G ist nach Heikel Überliefert, daß Konstantin
rr,v . . . Mptoum äf.)TT ( v *vr ( rw xal ipooxaipo'j ßloo [uxpdv xal &X170XPÖ-
vtov icmaaiav &">oav öp^, oö jtaxptp MptlnOK t^c atsoXwv tj Rotjiiviuv
f, ßooxöÄwv ipfffi ((tdXXov 3« xat BpvwSiatepav i t 3uoxoXwrjpav
i>p«[i.uat«v rjiCtat). Yalcsius hat schon 3ooxoJ.(otipmv mit Recht ver-
bessert. Heikel schreibt xai für i t . i t ist gewiß unerträglich; aber
1) Oaa erledigt natürlich aiirh die Konjektur von Man. ini (8.804) "i 41.10
— ItaiKiuetiiu» fitt« olclit im Sinne von Wov (vgl Orner, rTedtBJMli JahrMMhtt
1672. 74 ff., lt*drrmirhi>r ebd. 1BÖÖ, 250; 1896, IIB; Piniol. 1900, I7tl) gebraucht,
acbeiot mir §o viel wie neber.
COBHELL UNIVERS1TY
284 Gütt. gel. Am. 1909. Nr. *
die Heilung liegt naher; man niuG die Ueberlieferung gelten lassen,
nur anders deuten: -q u.dXXov Zh %iX 8p7<o5sot4f.av ■£ 8i>axoX»tipoiv
.>.-.: ;.i. i i:'-> (■■'.:i bietet ■ i i . ■ 1 1 tadellosen Zusammenhang. — 203, 1 1
wird bei der Menschwerdung Christi hervorgehoben, daß övtjioic sie
ou-tXiav .-'.!»■'.. aotöc & tüv saÜoiv oöx änüxvit iranjp. 6 tw* icat&av
::7V' p ;- klingt fast komisch. Gott heißt wohl 6 tüv sdvtov xaz^p.
— Ob zwei Zeilen vorher 203, 9 iuSvov tüv äiil -, » ( ; ßaaiXsüsiv xal
ßaoiXsöea&ai Tour' ilfifvai ävaSeulac (roüro ist natürlich der Mensch)
etwa in den von Heikel geklammerten Wörtern wüY «tJtvai das ge-
wöhnliche (vgl. oben) tootol (oder toori) Seiv steckt? Vgl. Apollinaris
in H. E. 472, 1 und besonders die Vita 140,27. Aber die Ueber-
lieferung laßt sich wohl zur Not verstehen.
Die sehr verdienstlichen historischen Partien der Heikeischen
Vorrede brauche ich sechs Jahre nach dem Erscheinen der Ausgabe
nicht mehr zu würdigen. Die meisten Resultate sind in der Zwischen-
zeit von der Kritik anerkannt worden ; manches haben Wendland und
Schwarte richtig gesteint oder genauer formuliert Das wichtigste
Kapitel ist dasjenige über die Verordnungen und Briefe Konstantins;
eine eindringende Untersuchung des Sprachgebrauchs stellt fest, daß
diese oft verdachtigten Urkunden nicht von Eusebius gefälscht sein
können, daß vieles im Sprachschatz und in der Syntax sich nur aus
den in der Uebersetzung stehen gebliebenen Latinismen erklart.
Wenn auch nicht jedes Argument für sich, so scheint doch der
Gesamtcharakter der Sprache zur Annahme eines lateinischen Ur-
textes zu zwingen 1 ). Man muß nur bedauern, daß Heikel keine voll-
ständige lateinische Rückübersetzung beigegeben hat; er würde da-
mit sich ein anderes großes Verdienst erworben haben, auch auf die
Gefahr hin, einige Schnitzer zu machen: Fehler lassen sich in solchen
Arbeiten fast unmöglich vermeiden. Ich komme vielleicht ein anderes
Mal auf diese Aufgabe zurück. Außer den Studien von Heikel helfen
zur Kenntnis von Konstantins Sprachgebrauch die Bemerkungen von
Gerhard Löschke (Rh. Mus. 81, 190G, 34 ff.) zu den Urkunden, die
bei Gelasius und zum Teil gleichzeitig auch bei anderen Kirchen-
schriftstellern überliefert sind; aber die Untersuchung muß weiter
ausholen , auch die bei Athanasius überlieferten Urkunden heran-
ziehen und den Kanzleistil der konstantinischen Zeit genauor ins Auge
fassen; auch der juristische Inhalt der Edikte und Reskripte muß
näher bestimmt und rechtsgeschichtlich gedeutet werden. Wir
brauchen auch nach Seeck eine Arbeit über die Gesetzgebung des
Kaisers Konstantin. Eine solche über seine Schriftstelle rei steht noch
1) Der Gegenbeweis von Mancini (331 ff.) bat mlib nicht Überzeugt: darüber
ein anderes Mal.
CORNfU UNIVtRSITY
Eusebius' Werke. L, hrsg. ■ Heikel
aus; das Kapitel Heikels über die religiöse Anschauung Konstantins
auf Grund seiner eigenen Schreiben ist immerhin eine wichtige Vor-
studie.
Daß Heikels Gründe (XCI ff.) nicht ausreichen, die Rede an die
heilige Versammlung als eine spätere Fälschung zu erweisen, be-
merkte sogleich Wendland in seiner Anzeigo (S. 229 ff.), die auch ein
besseres Verständnis des schwierigen Schriftstückes erschlossen hat.
Die Echtheit ist später von Ed. Schwarte (P.W. VI 1427) schlagend
bewiesen worden, indem er einige krasse Latinismen im Texte der
Rede aufdeckte.
Heikel leugnet (S. CHI) die Ursprünglichkeit der Kephalaia, ge-
wiß mit Unrecht — Die Kephalaia enthalten oft manches, was nicht aus
dem Text zu erschließen ist. Ob aber z. B. >ein gelehrter Byzantiner« so
leicht verstehen konnte, daß in dem otgtoc ävijp, 6c 5J] . . . xty twvSs
5uxw£tv intotibito 136,1 ff. der Notar Marian (116,14) steckte, kann
dahingestellt bleiben. Oder sollte er etwa Sozomenos II 26, 1 gelesen
haben? Aber die schlichte, knappe, präzise Darstellungsform der
Kephalaia gibt zu denken, besonders wenn man eine Eigentümlichkeit
des ßioc in Betracht zieht Der ßtcxj Kuvstavrtvo'j vermeidet in augen-
fälliger Weise die Eigennamen zu verwenden. Areios und Alexandros
von Alexandreia sind nur im Index und in den Urkunden genannt 1 ).
Die Kaiser wie Diocletinnus, Maximianus, Galerius, Maximinus sind nie
mit Namen genannt Von Licimus wird so oft gesprochen, daß es
unmöglich war, den Eigennamen immer durch eine Umschreibung zu
ersetzen; so wird er zuerst 33,10 und kurz darauf 35,29 genannt;
aber schon 30, 15 war auf ihn wie auf einen ftuvdv nva frqpa ange-
apielt worden. In der langen Erzählung des Krieges gegen Kon-
stantin ist der Name des Licimus immer unterdrückt Umschrei-
bungen wie 45, 16 6 toötov £(äpyo)v; 46,3 6 totoötotc; iiriffXfxuv saoröv;
47,10 6 uixpif spdodiv ?of<xc; 47,14 6 orjXa&sic; 48,6 6 fttojiteijc
treten dafür ein. Wir finden auch den Namen des Maxentius nur
zwei Mal dicht nebeneinander, obwohl das erste Buch viel Öfter auf
ihn Rücksicht nimmt — Daß dieses Verfahren mit der danmatio
memoriae oder mit bösen Erinnerungen des Eusebius in keiner Ver-
bindung steht, ist schon dadurch klar, daß auch Makarios von Jeru-
salem nicht anders behandelt ist. Die Urkunden nennen ihn natürlich
ohne Skrupel, aber der Text von Eusebius erwähnt nur (1)1,14) töv
r^c hwXrplaz txioxoftov t&v npaxaöta rfys iv 'lcpoooXi>tiotc icpocatüta.
— Nun aber, wie konnte ein gewöhnlicher Leser die Namen erraten;
wenn er nicht von einer Anmerkung unterstützt war? Dazu dienten
die den einzelnen Büchern vorausgeschickten Inhaltsangaben, welche
1) Die Stalle» tind im Namenregister toq iieikel xq lucien.
[uuNiYERarr
286 Gült, gel. Anz. 1909. Nr 4
die Anspielungen des Haupttextes oft mit einem einzigen Wort,
dem Eigennamen, erklärten. Die Kephalaiosis paßt also trefflich in
den Plan des Eusebius; ob der Verfasser selbst die Kephalaia wieder
am Itand jedes Kapitels geschrieben hat, wage ich nicht zu ent-
scheiden. Immerhin bleibt merkwürdig, daß die Randangaben keine
mechanische Wiederholung des Index sind, daß vielmehr der Wort-
laut dem neuen Zweck vielfach angepaßt ist So, um ein Beispiel
zufällig herauszugreifen, gibt V im Text die Inhaltsangabe von II
£ß' in folgender Form mpl coü 'Apeioo xal ~,y. MtXiriavMv; im Index
aber ist nicht 'Apiioo sondern toö erotoü geschrieben, weil Arcios in
dem unmittelbar vorangehenden Kephalaion genannt worden ist. Wir
werden der doppelten Ueberlieferung der Kephalaia nur dann ge-
recht, wenn wir jede Inhaltsangabe zweimal, in dem jeden Buch vor-
ausgeschickten Index und am Rande des betreffenden Kapitels drucken
lassen, und zwar jedesmal in der überlieferten Fassung. Das schließt
natürlich nicht aus, daß eine Korrupte! durch den Vergleich mit der
rarallelform beseitigt werden darf. So ist z. B. Klostennann in der
Ausgabe dea Buches über die kirchliche Theologie verfahren.
Göttingen Giorgio Pasquali
II. T4 x).l;io t?)c 'KXWlot : j-'i flrj|ii ( tp('.*j AixivVjT&u. (•* 'AB^viti tOitws
A. X**vl*}lw. jU'/t; X. n xXff« täv 'AOtjvüv. 1907. 640 owß«. \dpvs B'. t4
*klp* tt,; *Amx?,c. 1903. 488 W.ß«. (BeSfc<yx*) Maptahj, outter!) faxpiriv
inonifiovixiü'* &vuv « h i)J.»]*xy funtppa'tti xal -pujTDrjxtuv i'rflpv<i\idTuiv).
Die moderne Erforschung des Klimas von Griechenland gliedert
sich in drei Perioden. Die erste nach dem Ausgang des Befreiungs-
krieges bot für Athen einige ungleichwertigc, durch Lücken getrennte
Beobachtungsreihen von Peytier (1833—1835), C. Fraas (1836—1841),
Buris (1839. 1845. 1847), Papadakis (1857. 1858). Die zweite (1858—
1890) sichert für Athen eine lange ununterbrochene einheitliche Reihe
dank der beharrlichen vielseitigen Beobachtungsarbeit des Astro-
nomen Julius Schmidt (f 1884) und seines Pflegesohnes Alexander
Wurlisch (BoöpXijs), und in dieser schon zu umfassenden Veröffent-
lichungen schreitenden Zeit beginnt auch die Arbeit außerhalb Athens
mit einer schönen österreichischen Reihe für Korfu und kürzeren,
aber doch recht interessanten Beobachtungen in Argostoli, Zante, Pa-
tres. Die dritte Periode, an deren reichen Früchten die Gegenwart
sich freut, ist beherrscht von der organisatorischen Wirksamkeit des
1890 in das Direktorat der Athener Sternwarte eintretenden Pro-
'«■
A. Afirv/jTijc, rö x).Ifto TfjS *EW.iö«e. 1. 2 --7
fessors Dimitrios Aeginitis (Eginitis). Er hat zunächst die Athener
Beobachtungen wesentlich vervollkommnet durch die Einführung re-
gistrierender Instrumente. Ein Thermograph machte es möglich, die
bisherige an nicht sehr zweckmäßig fallende Beobachtungs-Stnnden
(h. 8 f h. 2, h. 10) gebundene und durch allen Eifer Schmidts nicht
sicher auf wahre Tagesmittel zu bringende Tempcratur-ltcihe durch
wahre Mittel aus 21 Stundenwerten zu ersetzen. Aegiuitis rührte
femer die erst in Schmidts letzten Jahren begonnenen Wolkenbeob-
achtungen nach Angaben der bedeckten Himmelsarca weiter zu
sichreu, von den alten durch Schmidt versuchten Schätzungen der
Himmelsklarheit weit abweichenden, aber in die Ergebnisse der
ganzen Umgebung sich gut einfügenden Durchschn itte wer t en. Taufuli
und Verdunstung wurden erst durch Aeginitis dauernder Beobachtung
unterworfen, die Sonnenscheindauer und die Kraft der Sonnen-
strahlung ganz neu in den Arbeitsplan der Station aufgenommen. Na-
mentlich aber war es ein großer Erfolg von Aeginitis, daß ihm eines
glückte, was Schmidt vergebens erstrebt hatte: die Organisation und
die dauernde Erhaltung eines über das ganze Staatsgebiet sich plan-
maßig ausbreitenden Netzes von etwa 20 Beobachtungsstationen, in
deren Aufzeichnungen zum ersten male die Mannigfaltigkeit der kli-
matischen Verhältnisse der weit verschiedenen Landschaften Grie-
chenlands zum Ausdruck gelangte. Die vier stattlichen Quartbäude
der > Annales de Tobservatoire national d'Athenes* (1896. 1899. 1901.
1905) legten die Ergebnisse in so reichlicher, sorgfältiger uud durch-
sichtiger Auswahl der Oeffentlichkeit vor, daß das Bedürfnis dringend
wurde, diesen neuen Sehatz der Naturkunde von Hellas in einem
t'cbersichtsbilde zusammenzufassen. Die Dissertation von Osmar
Schell enberg, Studien zur Klimatologie Griechenlands (Leipzig 1906,
99 S.) hat diese Aufgabe für Temperatur, Nietlerschläge, Bewölkung
gelöst, vergleichbare Mittelwerte für diese meteorologischen Elemente
abgeleitet und mit Zuziehung der Iteiseliteratur ähnlich zu erläutern
versucht, wie der Referent es in den Spuren Carl Neumanns vor
24 Jahren unternommen hatte. Schellcnbcrgs Arbeit war eben er-
schienen, als überraschend das Hervortreten eines umfänglichen
Werkes von Prof. Aeginitis selbst Über dos Klima von Hellas ge-
meldet wurde. Aber seine zwei Bande siud nur der Anfang eines
nach großem Plane angelegten Aufbaus der Klimatologie von iin-
chenland; sie behandeln nur Athen und Attika. König Georg ge-
widmet, verfolgen sie augenscheinlich den Zweck, das öffentliche Inter-
esse der führenden Kreise des Landes für dessen klimatische Erfor-
schung zu wecken und zu nähren, mit allen lebenskräftigen Geistes-
rvL'ungcu, mit der Altertumswissenschaft wie mit der Bodenkultur und
a Ic (ORNtiiVui
>rs Dimitrios Aeginitis (Eginitis). Kr hat zunächst die Athener
Beobachtungen wesentlich vcrvollkomnmot durch die Einführung re-
gistrierender Instrumente. Ein Thermograph machte es möglich, die
bisherige an nicht sehr zweckmäßig fallende Beobachtungs- Stunden
<li. 8, h. 2, h. 10) gebundene nnd durch allen Eifer Schmidts nicht
sicher auf wahre Tagesmittel zu bringende Temperatur- Hei he durch
wahre Mittel aus 24 Stundenwerten zu ersetzen. Aeginitis führte
ferner die erst in Schmidts letzten Jahren begonnenen Wolkenbeob-
achtungen nach Angaben der bedeckten Himmelsarea weiter zu
sichren, von den alten durch Schmidt versuchten Schätzungen der
Himmelsklarheit weit abweichenden, aber in die Ergebnisse der
ganzen Umgebung sich gut einfügenden Durchschnittswerten. Taufall
und Verdunstung wurden erst durch Acginitis dauernder Beobachtung
unterworfen, die Sonnenscheindauer und die Kraft der Sonnen-
strahlung ganz neu in den Arbeitsplan der Station aufgenommen. Na-
mentlich nber war es ein großer Erfolg von Aeginilis, daß ihm eines
glückte, was Schmidt vergebens erstrebt hatte: die Organisation und
die dauernde Erhaltung eines Über das ganze Staatsgebiet sich plan-
mäßig ausbreitenden Netzes von etwa 20 Beobachtungsstntioneu, in
deren Aufzeichnungen zum ersten male die Mannigfaltigkeit der kli-
matischen Verhältnisse der weit verschiedenen Ijindschaften Grie-
chenlands zum Ausdruck gelangte. Die Wer stattlichen Quartbande
der »Annales de I'observatoire national d'Athencec (1896. 1890. 1901.
1905] legten die Ergebnisse in so reichlicher, sorgfältiger und durch-
sichtiger Auswahl der Öffentlichkeit vor, daß das Bedürfnis dringend
wurde, diesen neuen Schatz der Naturkunde von Hellas in einem
Uebersichtsbilde zusammenzufassen. Die Dissertation von Osmar
Schellenherg, Studien zur Klimatologie Griechenlands (Leipzig 1908,
99 S.) hat diese AufgalK* für Temperatur, Niederschläge, Bewölkung
gelöst, vergleichbare Mittelwerte f\lr diese meteorologischen Elemente
abgeleitet und mit Zuziehung der Iteiseliteratur ähnlich zu erläutern
versucht, wie der Referent es in den Spuren Carl Neumauns vor
24 Jahren unternommen hatte. Schellenbergs Arbeit war eben er-
schienen , als überraschend das Hervortreten eines umfänglichcu
Werkes von Prof. Aeginitis selbst über das Klima von Hellas ge-
meldet wurde. Aber seine zwei Bände sind nur der Anfang eines
nach großem Plane angelegten Aufbau» der Klimatologie von Grie-
chenland; sie Miandeln nur Athen und Attika. König Georg ge-
widmet, verfolgen sie augenscheinlich den Zweck, das öffentliche Inter-
esse der führenden Kreise des Landes für dc-en klimatische Erfor-
schung zu wecken und zu nähren, mit allen lebenskräftigen Oeistea-
Mgungen, mit der Altertumswissenschaft wie mit der p.ndenkultiir und
C0IMELLUNIVER9Ty
288 Gott. gel. Auf. 1909. Nr. 4
der Hygiene die meteorologische Beobachtungsarbeit in Beziehung zu
bringen, möglichst geschickt den Wind in die Segel der eigenen
wissenschaftlichen Bestrebungen zu fangen. Das ist ein den politi-
schen Verhältnissen des Landes sicher nicht übel angepaßtes Ver-
halten, dem unvermeidlich auch manche Opfer gebracht werden
müssen. Ein für eine breitere Oeffcntlichkeit berechnetes Werk wird
nach faülicher, gefälliger Darstellung ringen, sich nicht zu stark mit
rechnerischen Operationen beladen, manche den Mann der Wissen-
schaft allein interessierende tiefer eindringende Untersuchung lieber
einer anderen Gelegenheit vorbehalten. Wer den Wirkungskreis sich
vergegenwärtigt, für den dies nationale griechische Werk berechnet
ist, wird am ehesten den Standpunkt finden für eine gerechte Würdi-
gung der Ziele und der Mittel der Darstellung, namentlich aber ihrer
klug gewählten Grenzen.
Von den beiden Bänden erscheint der erste im wesentlichen als
eine neue, in der Hauptsache nur durch die Wahl der Sprache ver-
schiedene Bearbeitung des großen Abschnitts Le climat d'Athenes in
den Annales de l'observatoire d'Athenes I S. 1—220. 4°, den schon
die Darstellungen Athens von Kurt Wochsmuth und Judeich mit voller
Würdigung seiner Wichtigkeit zu verwerten vermochten. Die Tabellen
der monatlichen Summen und Mittelwerte, die damals nur bis 1893
vorlagen, sind fortgeführt bis 1903, bieten also stattliche Reihen, die
namentlich für die Beurteilung der langperiodischen Schwankungen
der meteorologischen Elemente, z. T. aber auch für die feinere kriti-
sche Untersuchung der älteren Reihen (z. B. bei der Temperatur für die
Einwirkung dea Ortswechsels der nicht immer auf dem Nymphenhügel,
sondern zeitweilig in der Nord-Vorstadt veranstalteten Beobachtungen)
schon eine recht wertvolle Grundlage bieten. Aber einen vollen Ein-
druck dessen, was die Wissenschaft der organisatorischen Wirksam-
keit von Aeginitis und der beharrlichen Beobachtungs arbeit seines
Observatoriums dankt, wird erst die Zukunft erlangen, wenn einmal
ein in Athen selbst arbeitender Meteorologe die Zeit finden wird, die
Gesamtheit des dort seit 1890 gehäuften Schatzes exakter Beobach-
tungen tiefgehend zu verarbeiten. Nur für 1895 und 1896 ist eine
vollständige Veröffentlichung der 24 taglichen Stundenwerte von Luft-
druck, Temperatur, rel. Feuchtigkeit, Windrichtung erfolgt. Bei
einem Blick auf diese zwei Jahrgänge leuchtet ein, welch eine Grund-
lage meteorologischer Feinarbeit in Athen nun — dank der Tätigkeit
von Aeginitis — zur künftigen Verwertung bereit liegt Es ist voll-
kommen verständlich, d&G Aeginitis diese Aufgabe zunächst zurück-
stellte in dem Augenblick, da er daran ging, die Ernte der Arbeit,
COfiNELLUNIvERaTY
A. AlTrv/,TT,e, ti »Xlfw tJfi TJMSos. 1. 2
die er für ganz Griechenland geleistet, in einem einheitlichen Werke
unter Dach zu bringen.
Um für die Ueberschau des darin neu Gebotenen rechten Raum
zu gewinnen, wird es sich empfehlen für den I. Band nur die wich-
tigsten Ergänzungen hervorzuheben, welche die schon vor 12 Jahren
in franzosischer Sprache an die Oeffentlichkeit getretene Darstellung
nunmehr erfahren hat. Vorangestellt sind ihr einige einleitende Be-
trachtungen >Natur< (S. 9—19), »Naturforschung« (20—39), »Die
Natur Griechenlands« (40 — 82), eine allgemeine Charakteristik der
geographischen Eigenart des Landes, die aus franzosischen Schrift-
stellern, namentlich H. Taines Philosophie de l'Art (1187—96), Renan,
E. Reclus, aber auch aus A. v. Humboldts Kosmos und E. Curtius'
Geschichtswerke gehaltvolle Sätze heranzieht. Dann folgt (S. 82 —
533) im wesentlichen der griechische Text des Werkes von 1897.
Aber es sind doch eine Reihe wichtiger Nachträge zu beachten, so
S. 230/1 die Neuberechnung des Jahresganges der Temperatur in
wahren (aus 24 Stundenwerten des Thermographen festgestellten)
Mitteln (1894 — 1903) für die 3 Dekaden jedes Monats vom Minimum
Mitte Januar zum Maximum an der Wende von Juli und August; die
steilsten Stellen der Jahreskurve liegen an der Wende von Mai und
Juni und im Uebergang vom Oktober zum November. Ganz besonders
hat natürlich die Aufnahme des Tagesganges der Temperatur an Schärfe
gewonnen, seit ein Jahrzehnt thermographischer Registrierungen vor-
liegt. In ähnlicher Weise sind auch die anderen meteorologischen
Elemente auf erweiterter Grundlage einer erneuten Berechnung unter-
zogen. Bei den Winden ist die allgemein übliche 8 teilige Windrose
durch eine 16teüige ersetzt — eine Verschärfung, über deren Wert
die Meinungen vielleicht sich teilen werden. Im Uebrigen macht ge-
rade bei den Winden, ihrer Richtung und ihrer Stärke die Verlegung
der Beobachtung aus der Nordvorstadt, wo Wurlisch wohnte, auf den
frei im Süden der Stadt gelegenen Nymphenhügel, den das Gebäude
der Sternwarte krönt, sich höchst einschneidend bemerkbar. Für die
Niederschläge hätte man von dieser Verlegung sich vielleicht eine
kleine Steigerung versprechen können; aber das Gegenteil ist einge-
treten; die Dekade 1895/1904 ist mit 348 mm Jahresniederschlag
(1898 ein unerhörtes Minimum von 116 mm) die trockenste des halben
Jahrhunderts vorliegender Aufzeichnungen. Die große Regentabelle
aller Monatssummen seit 1857 gibt ein höchst eindrucksvolles Bild
der Unbeständigkeit dieser Seite klimatischer Ausstattung. Aeginitis
ist überzeugt, die Menge des Jahresniederschlages könne in seltenen,
nur nach mehreren Jahrhunderten wiederkehrenden Fällen bis unter
100 mm herabgehen und verweist dafür auf das böse dürre Jahr des
FU. UNIYER9TY
290 Gott. gel. Am. 1909. Kr. 4
Einzugs des Metropoliten Midiael Akominatos (der Ansatz schwankt
zwischen 1175 (nicht 1075), 1180 und 1182). Auch 1C90 und 1789
(so richtig die französische Ausgabe; nicht 1879) sind in übler Er-
innerung. Aeginitis meint, daß Alle 7 bis 8 Jahre einmal ein regen-
reiches Jahr zu erwarten sei (1857, 1864, 1871, 1877, 1885, 1893,
1899). Bildet man, um den langperiodischen Witterungsgang von
den Zufälligkeiten des einzelnen Jahres zu befreien, zehnjährige
Summen, so beginnt deren Reihe 1860 9 mit 38*2,6 cm, steigt dann,
um 1877.8G mit 491,3 cm ein Maximum zu erreichen; von ihm geht
die Itcihc wieder abwärts zu minimalen Weiten gegen Schluß des
Jahrhunderts 1889/98 325,2, 1891/1900 325,3 cm; seither heben sich
die Niederschlagsmengen wieder. Von der Launenhaftigkeit der
Niederschlags Verteilung von Jahr zu Jahr gibt die Tatsache eine Vor-
stellung, daß 1899 an einem Novembertage 150mm Regen fielen,
viel mehr als im ganzen vorangehenden Jahre.
besonders wichtig war die Verlegung der Beobachtungen aus der
Stadt heraus auf den Nymphenhügel für die Feststellung der Tau-
bildung, einer Niederschlagsart, die — wie ein Blick auf die Beob-
achtungen der anderen griechischen Stationen zeigt — nur selten so
anhaltend aufmerksam verzeichnet wird, wie sie bei ihrer Bedeutung
in so rogenarmen Strichen es verdient. Aber gerade Athens neue
augenscheinlich höchst sorgfältige Beobachtungen (G4 Taufälle jährlich)
zeigen, verglichen mit Klötzschers alten kurzen Aufzeichnungen im
Botanischen Garten (115 jährlich), wie sehr dieses meteorologische
Element von der Natur der ' »ertlichkeit abhängig ist.
Alle Abschnitte der klimatischen Darstellung Athens sind einge-
leitet durch Rückblicke auf die theoretischen Anschauungen des Alter-
tums über die einzelnen Erscheinungen des Luftmeers. Wenn ich
das früher vom Standpunkte des universalen Bedürfnisses aus nicht
als besonders notwendig anerkennen konnte, hat es bei einem Werke,
daß an die gebildeten Kreise Griechenlands sich wendet, einen vor-
trefflichen Sinn. Wie sollte es dem Griechen nicht ein erhebendes
Bewußtsein sein, daß auf seinem Boden vor mehr als 2000 Jahren
die ersten Anstrengungen zum Verständnis der Naturerscheinungen
gemacht worden sind, daß trotz eines noch niedrigen Standes physi-
kalischen Wissens doch die Beobachtungsgabe eines nicht stuben-
hockenden, sondern viel im Freien sich bewegenden Volkes einen
Schatz von Erfahrungen gewann und verwertete, der filr die Beur-
teilung der Witterungserscheinungen schon manche scharfsinnige Ge-
ncralisation ermöglichte. Es ist gewiß ein Zeichen reger Aufmerk-
samkeit und tiitigen Denkens, wenn schon Aristoteles als Vorläufer
Dnves eine Gesetzmäßigkeit oder wenigstens eine Regel für die
t| Original from
CORHEÜ UKIVERSITY
Drehung der Winde sich ableitete. Aber dieser Eifer antike Geistes-
funken aufzuspüren und zur Geltung zu bringen, birgt doch auch
eine gewisse Gefahr. Wenn z. B. Aristoteles den Tau auch als eine
Kondensationserscheinung auffaßte, so entging ihm doch mit dem
Mangel der Einsicht, daß der Tau kein fallender Niederschlag sei,
sondern an der Oberfläche erkalteter Körper sich bilde, gerade dos
Wesentliche des Unterschieds zwischen Tau und anderen Nieder-
schlagen, und es wird sich nicht empfehlen ihn als einen Vorläufer
der modernen Tanforschung zu rühmen. Die neueste Hilfe für diese
Studienrichtung, 0. Gilberts Werk, Die meteorologischen Theorien
des Griechischen Altertums (Leipzig 1907) hat dem Verfasser noch
nicht zu Gebote gestanden.
Wenn der I. Band des Werkes von Aeginitis sich größtenteils
auf eine ältere Darstellung aus seiner Feder stützt, tritt mit dem
vollen Reiz der Neuheit der II. auf: Das Klima Attikas. Die
Darstellung wählt einen weiten Horizont nicht nur räumlich durch
wirksame Betonung der Gegensätze zur engeren und ferneren Nachbar-
schaft, sondern auch sachlich durch Berücksichtigung aller geographi-
schen Momente, die Einwirkung auf das Klima üben oder von ihm
selbst beherrscht als Wirkungen des Klimas zu seiner lebendigeren
Charakteristik beitragen können. Den Anfang macht (S. 7 — 83) eine
allgemeine Skizze Attikas, seiner Lage und der Hauptgrundzüge seines
Klimas, die sparsam mit Ziffern in gehobener Sprache einen leben-
digen Eindruck von dem Wechsel des Bildes im Kreislauf des Jahres
und von der Gestaltung des Lebens unter dem attischen Himmel zu
bieten sucht. Manch schönes Wort, das zum Urteil berufene Schrift-
steller, Karl Neumann, Philippaon, Gaudry, Renan, Taine, About über
Attikas Klima geprägt, wird ein geflochten. >Das Schönste sucht er
auf den Huren, womit er seine Liebe schmückt«. Auch die drückende
Hitze des dürren Sommers erscheint nicht unüberwindlich; eine um-
fängliche Anmerkung empfiehlt ausgedehntere Anpflanzung schatten-
spendender Bäume ; insbesondere — Pappelalleen ! Dann folgen sorg-
fältig ausgemalte Typen attischer Landschaft, als Vertreter der kli-
matisch verschiedenen Stufen attischen Bodens : Athen, Kephisia, De-
keleia, das Bergkloster Hagia Trias und der Strand von Phaleron.
Ein Blick aaf Athens Lage und welthistorische Bedeutung leitet die
nähere Schilderung des Jahresganges seiner meteorologischen Erschei-
nungen (83 — 114) ein; wieder gilt eine große Anmerkung (88 — 93)
der Baum-Welt, dieses mal speziell dem Olivenhain am Kephissos,
dessen fortschreitender Verwüstung Einhalt geboten werden möchte.
Mit besonderer Liebe ist Kephisia, Athens Sommerfrische, geschildert
(114—186), die Heimstatt der >Noctes Atticaec, wo fern vom Staube
04«. pl ima. IK». Hr. * 21
COßNElt UNfVERSlTY
292 Gott gel. Adz. 1909. Nr. 4
und Rauche der Großstadt um einen kräftigen Quell (286 ra 18° C.)
schattige Gürten locken. Schon höher empor fUhrt der weitere Schritt
(137 — 154) nach Dekeleia (479 m), wo am Rande duftiger Aleppo-
kieferwaldung das Königsschloß Tatoi auch meteorologischen Beob-
nchtungen, den einzigen ständigen außer der Hauptstadt in ganz
Attika, eine Statte bereitet hat. Ermöglichen sie schon eine genauere
Charakteristik des Jahresganges der Witterung auf dieser Bergstufe,
so bleibt freierer Ausmalung überlassen das Klima der Hochregion
(155—188) des Tarnes (1413 m); etwa 400 m unter seinem Gipfel
liegt in einer gegen Süden geöffneten Nische dos kleine Kloster
Hagia Trias; seinem Höhengürtel weist der Verf. eine Zukunft als
Sitz klimatischer Kurorte an, die — wenn man nur erst eine Straße
baute — auch nicht schwerer zu erreichen sein würden als Montana
oder Corbeyrier (Quelltcmperatur 11,2°). Vorläufig Übt in jeder
Jahreszeit, in seinem lauen, von der See gemilderten Winter, wie des
Sommers mit erfrischender Seebrise und wohltuendem Seebad eine
gewaltige Anziehungskraft der Strand von Phaleron (188 — 200).
Nach diesen anmutig einführenden Bildern attischer Landschaft
im Schmuck ihrer besonderen klimatischen Ausstattung beschäftigt
sich der Kern des Bandes mit dem allgemeinen Klimacharakter
Athens (201—354) und dem Klima Dekeleias (355—389). Wenn der
erste Band die Beobachtungsergebnisse für Athen zusammentrug,
handelt es sich nunmehr um deren Verwertung. Für den Luftdruck
wird die Jahreskurve entworfen, ihr kontinentaler Charakter betont,
das scharfe Sommerminimum unter Einwirkung der asiatischen Nach-
barschaft, die beiden Wintermaxima (Nov. und Jan.), von denen das
zweite die freundlichen windstillen > Eisvogeltage* bringt, während
zwischen beiden der Dezember mit unwirscher Witterung niedrigeren
Luftdruck zu haben pflegt. Auch die Stellung Attikas zu der Luft-
druckverteilung im weiteren Umkreis wird gewürdigt. Für die Beur-
teilung der Wärraeverteilung, namentlich der Neigung zur Entwicke-
lung starker Extreme werden die örtlichen Verhältnisse, die Becken-
form der attischen Ebene innerhalb des Rahmens der Gebirge, auch
die geringe Dichte des Pflanzenklei des geltend gemacht, unter den
Unregelmäßigkeiten des Jahresgangos namentlich der Üble Ruf des
griechischen März, der bisweilen noch recht kalte Tage bringt als
wohl begründet erwiesen.
Aber das Anziehendste in diesem Abschnitt ist die Beleuchtung
der Aenderungen, die der normale Gang der Tageskurve der Tempe-
ratur durch das Eingreifen der Seebrise und im Hochsommer durch
das kräftige Wehen der Etesien (Meltemia) erfährt. Die Diagramme
der Thermographen, von denen Proben gegeben werden, zeigen wir-
CORNEU. UNIVERÜrr
kungsvoller als jede Erörterung die Verflachung der sommerlichen
Tageskurve durch die Ktesien, das auffallende Köpfen der Kurve
durch die um 10 oder 11 Vorm. einsetzende Seebrise, die ein wei-
tem Steigen der Temperatur verhindert. Wie zuerst Oberst Haiti
für Argulis (Mitt. des K. u. K. mil. geogr. Instituts XIV IS95) hat
nun Aeginitis auf Grund viel reicherer Erfahrung der athenischen
Statiun den eigentümlichen Wechsel beleuchtet, in welchem bald die
den Passaten einzureihenden Etesien, bald, wenn sie erlöschend oder
ihre Krnft mäßigend zurücktreten, die Seebrisen das Sommcrklima der
Küsten Ostgriecheulauds beherrschen. Welch herrliches Material auf
der Athener Sternwarte seit 16 Jahren für die nähere Untersuchung
dieser Luftströmungen sich angehäuft haben muß, davon geben die
beiden allein ausführlich veröffentlichten Jahrgänge 1895 und 1896
der Athener Beobachtungen eine Vorstellung. Das Jahr 181)5 gibt
ein gutes Beispiel der scharfen Entwicklung der Etesien, wie die
Alten sie an vielen am besten jetzt durch Ttelun in Pauly-Wissowas
Kealencyelopaedie gesammelten Stellen geschildert haben. Nach
einer kurzen Periode von Vorlaufern (ffp^pojio:) vom I. — 5. Juli be-
herrschen sie recht beständig und bisweilen mit ungestümer Kraft die
Zeit von Mitte Juli bis durch die erste Dekade des September (15. —
22. 24.— 31. VII. 1. 7. 10. 12. 18. 16.— 24. VIII. 1.— 12. IX.), in
ihrem Charakter durch Trockenheit und vorherrschende Himmels-
klarheit deutlich abstechend von den nördlichen Winden anderer
Jahreszeiten. Wenn sie so kräftig auftreten, ist die Herrschaft der
Land- und Seebrisen örtlichen Charakters stark eingeschränkt, ihre
Huuptentwicklung auf die Zeiten vor und nach den Etesien verlegt
(18115: 24.— 30. IV. 4.— 6. 12. 13. 20. 21. V. 2. 6.-8. 11. 11». 20.
24.-28. 30. VI. 13.— 17. IX., nur wenige verstreute Tage in Juli
und Aug.). Das Jahr 18% bot ein weit verschiedenes Bild: die Ste-
rin spat (27.— 30. VII.) einsetzend ohne anhaltende durchgreifende
Wirkuug, der Wechsel der örtlichen Winde in vollem Zuge (2. — 9.
II. 15.— 1*0. 22.-24. 31. V. 1. 5.— II. 15. 22. 23. 25. 26. 29. VI.
3. 3. 6. 8.— 10. 12. 15. 16. 19. 20. 31. VII. 1.2. 5.-0. 12—14. 18.
27. 30. 31. VIII. I.— 7. IX.). In der warmen Jahreszeit tritt gewiß
die Vorliebe der S.- und SW.-Windc für ilie Mittagszeit noch mehr
hervor als in der Tabelle der Jahresmittel (II 380). Mehren sich erst
die Stationen im Umkreis des östlichen Mittelmeerbeckens, sn wird
Athen sich als ein vortrefflicher Zentralmtukt für die beherrschende
Uebersicht seiner Windverhältnisse erweisen, die natürlich die Herren
der Verteilung von Wärme und Feuchtigkeit sind. Vorläufig hat
Aeßinitis getan, was sich tun ließ, die eigenen Wahrnehmungen n
Athen in iiiatiehe aufklärend wirkende Verbindung gebracht mit den
21*
K .»IN' iiM.iir. r
4. Afrrv/.ojc, Ti «Kp« t^c'EUAot L 2 2!».1
kungsvoller als jede Erörterung die Verfluchung der sommerlichen
Tageskurve durch die Etesien, das auffallende Köpfen der Kurve
durch die um 10 oder 11 Vorm. einsetzende Seebrise, die ein wei-
teres Steigen der Temperatur verhindert. Wie zuerst Oberst Ilartl
für Argolis (Mitt. des K. u. K. mil. geogr. Instituts XIV 1895) hat
nun Aeginitis auf Grund viel reicherer Erfahrung der athenischen
Station den eigentümlichen Wechsel beleuchtet, in welchem bald die
den Passaten einzureihenden Etesien, bald, wenn sie erlöschend oder
ihre Kraft mäßigend zurücktreten, die Seebrisen das Sommerklima der
Küsten Ost g rieche nl an ds beherrschen. Welch herrliches Material auf
der Athener Sternwarte Beit 15 Jahren für die nähere Untersuchung
dieser Luftströmungen sich angehäuft haben muG, davon geben die
beiden allein ausführlich veröffentlichten Jahrgänge 1895 und 1890
der Athener Beobachtungen eine Vorstellung. Das Jahr 1895 gibt
ein gutes Beispiel der scharfen Entwicklung der Etesien, wie die
Alten sie an vielen am besten jetzt durch Itehm in Pauly-Wissowus
Itcalencyclopacdie gesammelten Stellen geschildert haben. Nach
einer kurzen Periode von Vorläufern (sp&pouA!) vom I. — 5. Juli be-
herrschen sie recht beständig und bisweilen mit ungestümer Kraft die
Zeit von Mitte Juli bis durch die erste Dekade des September (15. —
22. 24.— 31. Vit 1. 7. 10. 12. 13. Iß.— 24. VIII. 1.— 12. IX.). in
ihrem Charakter durch Trockenheit und vorherrschende Himmels-
klarheit deutlich abstechend von den nördlichen Winden anderer
Jahreszeiten. Wenn sie so kräftig auftreten, ist die Herrschaft der
I«and- und Seebrisen örtlichen Charakters stark eingeschränkt, ihre
Hauptentwicklung auf die Zeiten vor und nach den Etesien verlegt
(1895: 24.— 30. IV. 4.-6. 12. 13. 20. 21. V. 2. 6.-8. II. 19. 20.
24.-28. 30. VI. 13.— 17. IX., nur wenige verstreute Tage in Juli
und Aug.). Das Jahr l.vn; |, ( >t ein weit verschiedenes Bild: die Ete-
sien spät (27. — 30. VII.) einsetzend ohne anhaltende durchgreifende
Wirkung, der Wechsel der örtlichen Winde in vollem Zage (2.- 9.
II. 15.— 20. 22.-24. 31. V. I. 5.— 11. 15. 22. 23. 25. 26. 29. VI.
2. 3. 0. 8.— 10. 12. 15. 16. 19. 20. 31. VII. 1. 2. 5.- 9. 12—11. 18.
27. 30. 31. VIII. 1.— 7. IX.). In der wannen Jahreszeit tritt gewiß
die Vorliebe der S.- uud SW.-Wiude für die Mittagszeit noch mehr
hervor als in der Tabelle der Jahresmittel (II 380). Mehren '-ich erst
die Stationen im Umkreis des östlichen Mittclmeerbeckeii>, an wird
AKicn sich als ein vortrefflicher Zcntralpunkt für die beherrschende
i '-ersieht seiner Windverhältnisse erweisen, die natürlich die Herren
der Verteilung von Wärme und Feuchtigkeit sind. Vorläufig bat
Affriflitis getan, was sieh tun ließ, die eigenen Wahrnehmungen zu
Athen in manche aufklärend wirkende Verbindung gebracht mit den
21*
COKNfLL WMYER9
294 Gött. gel. An«. 1909. Nr. 4
allgemeinen Verhältnissen im Mittel meergebiet, wie sie Hanns klassi-
sche Arbeit über die Verteilung des Luftdrucks über Mittel- und
Südeuropa. (Pencks Geogr. Abh. 112. 1887) zum ersten Male speziell
zur Darstellung brachte. Auch hier unterläßt es Aeginitis nicht, aus
den Erfahrungen der Neuzeit, wo sich Gelegenheit bietet, Licht zu
gewinnen für dos Verständnis antiker meteorologischer Angaben und
macht sich dabei gewissenhaft auch die Forschungen seiner Vorgänger
in diesem Studium zu Nutze.
So kommt es, daG ich die Verantwortung trage für eine, wie mir
nunmehr scheint, nicht glücklich geratene Behandlung einer etwas
verworrenen Frage und mich verpflichtet fühle, die erste Gelegenheit
zur Aufklärung eines Fehlgriffs wahrzunehmen, den ich vor 24 Jahren
beging und dem nun Acginitis durch die Aufnahme in sein Wcrk
(1378. II 321) weitere Verbreitung und längere Nachwirkung sichern
hilft. Es handelt sich um die Vogel winde des Frühjahrs. Die
Alten erwähnen öfter, in offenbarem Zusammenhange mit der Früh-
lings Wanderung der Zugvögel, die diesen Vorgang begleitenden Winde:
die Ornithien; sie widersprechen sich aber in der Bezeichnung
ihrer Richtung so merkwürdig, daG keine der vier Haupthimmels-
richtungen in ihren Angaben unberührt bleibt. Für kalte Nordwinde
erklären sie Demokritos (bei Geminos 23 p. 226), anscheinond auch
Hippokrates (Epidem. '.II 105) und Aristophanes (Acharn. 877, dazu
die Schoben), die unter des Aristoteles Werken stehende, aber viel
jüngere Schrift de mundo 4 p. 395, der Kalender des Geminos 23,
auch ein ihr verwandter Kalender in den Hibeh Papyri n. 27, 58, end-
lich Columella (de re rust. XI, 2, 21) and natürlich Apuleius (de mundo
12). Als Südwind wird der »Vogel wind« aufgefaGt von Aristoteles
(Meteor. II 5,9) und in seinem Gefolge von Adeimantios irepl iv£ji<«v
(Anecd. Gr. et Gr. Lat. von V. Rose L 1864, 13. U S. 44. 45), als
Westwind von Plinius (h. n. IV 122), als Ostwind von Vitruv (I G, 10).
Es ist nicht ganz leicht in dieser Verwirrung den rechten Sach-
verhalt herauszufinden. Ideler (Meteorologia veterum S. 132 — 134)
machte dazu einen energischen, aber im ersten Anlauf wie im End-
ziel verfehlten Versuch. Er ging aus von der Charakteristik des
Zephyrs als sanften Frühlingswindes und von des Plinius Versicherung,
der 70 Tage nach der Wintersonnenwende einsetzende Favouius sei
der »Schwalbenwind«, (Chelidonias, s. Theophr. h. pl. VII f 15, 1) oder
»Vogelwind« (Omitliias) der Alten. Wenn dieser mißverständlich
bisweilen als Borens bezeichnet werde, so biete die antike Ueberlie-
ferung dafür zwei Erklärungen. Einerseits sage Aristoteles (Meteor.
II G p. 3G4a), wenn man die Gesamtheit der Winde in zwei Haupt-
gruppen teilen wolle, dann müsse man ihrer Kühle wegen die West-
_. mW ..!,-:,
4. Atpvfaft w xXlpa t»,; &XMH, 1.8 295
winde an die Nordwinde ansclüießen. Kerner aber habe eine un-
mittelbare Verlockung zu einer irrigen Auffassung der Vogelwinde
als Nordwinde vorgelegen in der Tendenz des Aristoteles, die Vogel-
winde, die noch in die winterliche Jahreshälfte fielen, den Etcsicn
des Sommers als Gegenstück gegenüberzustellen. Daran habe sich
leicht das Mißverständnis angeknüpft, auch die Ornithien seien Nord-
winde. Idelers Verfahren ist methodisch höchst bedenklich nicht nur
deswegen, weil er eine späte römische Quelle zum Ausgangspunkt
wählt für die Deutung viel älterer griechischer Zeugnisse, sondern
weil er für die Erklärung eines im Volksgeist sicher früh ganz ur-
wüchsig entstandenen Begriffs zu der Einwirkung gelehrter Spekula-
tionen späterer Zeit seine Zuflucht nimmt
Sicherer war es jedenfalls an die Erfahrungen unsrer Zeit über
die Wanderungen der Vögel im Östlichen Mittclmcer anzuknüpfen
und dadurch einen festen Standpunkt zu gewinnen für die Entwirrung
antiker Widersprüche. Das versuchte ich 1885 unter dem Beirat
eines gewiegten Ornithologen. Aber seine Autorität und sein Verweis
auf die Meinung so bedeutender Vogelkenner wie J. F. Naumann und
Brehm lenkte mich in eine irrige Richtung. Mir ward als Ausgangs-
punkt das damals verbreitete Axiom gegeben: »die Vögel fliegen nicht
mit dem Winde, sondern am liebsten gegen den Winde Daraus
sclüoß ich, daß den Vögeln für die Luftreise von Afrika nach Europa
Nordwinde von nicht übermäßiger Kraft willkommen seien, die Orni-
thien also, wie das die Mehrzahl der alten Autoren versichern, Nord-
winde seien, und Aristoteles nur, weil er mit jenem Gesetz des Vogel-
fluges noch nicht vertraut gewesen sei, in der Meteorologie den Or-
nithien ein Wehen aus Süden, übereinstimmend mit der Richtung der
Vogelwanderung zugeschrieben habe. Die vereinzelt stehenden römi-
schen Nachrichten über die westliche oder östliche Herkunft der
Ornithien ließen sich dann als örtliche Besonderheiten auffassen.
Ans der ruhigen Zuversicht, die Sache so gut aufgeklärt zu
haben, wie ich ohne eine Durchsicht der in Breslau mir nicht zu Ge-
bote stehenden Spezialliteratur es vermochte, wurde ich erst aufge-
stört durch die Lektüre des großen Werkes über Zante, das wir
dem Erzherzog Ludwig Salvator danken (Prag 1904. Allg. Teil 541 —
543). Ein alle Jahreszeiten umfassender wiederholter Aufenthalt und
steter Verkehr mit den besten Kennern der Insel hat diesem ausge-
zeichneten Kenner der ganzen Mittelmeerwelt Gelegenheit geboten,
auch über die Wanderungen der Vögel sich genau zu unterrichten.
Unter den dort im Frühjahr einfallenden Zugvögeln erregen die
Turteltauben, die Trygonia, besonders die Aufmerksamkeit der Jäger.
Die Begier, mit der man ihr Eintreffen erwartet, kommt zum Aus-
296 GölL gel. An». 1909. Nr. 4
druck in der gespannten Beobachtung der dafür günstigen Witterungs-
lage, des sogenannten Tfjofüvdxatpoc, des > Turteltaubenwetters«. Es
pflegt zwischen Anfang März und Anfang Mui alten Stils, am häutig-
sten im letzten Viertel dieser Periode einzutreten, bisweilen in mehr-
tägiger Dauer. Bezeichnend ist dafür das Herrschen südlicher
Luftströmungen, eine dunstige Trübung der feuchtschwülen Atmo-
sphäre, die selbst nahe liegende Küsten nur unklar erkennbar macht,
während Wolken tief herab selbst niedrige Berge, wie den Skopös,
verhüllen und eine weiße Schichtwolke in halber Höhe den großen
Berg von Kcphallonia verkleidet. Nicht selten ist eine allmähliche
Drehung des Windes aus SO über S nach SW und weiter nach W
zu beobachten; sowie sie nach NW herumgeht, pflegt Aufklärung zu
erfolgen. Das ist also der Witte rungsgang, wie er beim Vorüber-
gang eines in nordöstlichem Fortschreiten begriffenen barometrischen
Minimums, das auf der See westlich von der Insel seinen Weg
nimmt, sich vollziehen muß. Jedenfalls sind es südliche Winde, von
denen man das Eintreffen der Zugvögel erwartet Ist der Südwind
stark, dann ziehen die Vögel leicht ohne Aufenthalt weiter zur Trauer
der Jäger ; nur ein Umspringen des Windes in die Nordrichtung hält
die Vogelscharen fest
Mit den Beobachtungen und Erkundigungen des Erzherzogs
stimmen nun vollkommen überein die Eindrücke von Dr. Parrot
(Journ. f. Ornith. 53. 1905. 515—556. 618. 619, bes. 5Ii>). der aus-
drücklich zum Studium des Frühlingszuges der Vögel Kalamata und
den Taygetos besuchte. Er war im allgemeinen enttäuscht, die Er-
scheinung minder großartig und augenfällig zu finden, als er sich
vorgestellt Ihm schien das Wenige, was er in den Morgenstunden
beobachten konnte, nur immer >ein spärlicher Best der vielleicht
Nachts obenhin gegangenen Vogelzüge« zu sein. Den Einfluß der
Witterung, die Belebung des Vogelzugs durch Südwind fand er un-
verkennbar. Wichtig ist aber namentlich eine Bemerkung: »man
sagte mir wiederholt, daß nur von Norden kommende starke Luft-
strömungen geeignet seien, den Vogelzug in lebhafte Erscheinung
treten zn lassen, indem dann die Wanderer, namentlich riesige
Entenscharen, in ihrem Weiterzug aufgehalten würden<.
Aus diesem Sachverhalt ergibt sich ohne weiteres, daß die Zwie-
spältigkeit der griechischen Autoren über die Ornithien in der Sache
selbst begründet liegt. Sowohl die Südwinde wie die Nordwinde
spielen eine sehr entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Er-
scheinungen des Vogelzuges. Die Südwinde begünstigen in einer
mindestens für schwächere Flieger sehr wichtigen Weise das Ueber-
setzen der Vögel aus Afrika nach Griechenland. Starke Nordwinde
A. At|tW,Ti|ei t* *>.l|w ?*fi YiXiin. 1.2 297
führen zu Hemmungen und Stauungen des Vogelzuges und zu einer
für die Wahrnehmung auffälligen , für die Jagd bedeutungsvollen
Mehrung der Zugvögel an den griechischen Ufern. Diese letztere
Tatsache spricht auch ganz unzweideutig aus den lebhafteren Acuße-
rungen der Alten. In Hippokrates' Epidemien (VII 105) heißt es: >l)ie
Ornithien wehten häufig und kalt; bisweilen fiel Schnee bei klarem
Himmel« , und in des Aristophanes Achamern schüttet der zum Markt
kommende Boeoter die Gaben seiner Heimat vor den Kauflustigen aus,
wie ein stürmischer »Vogelwind« die Vogelscharen (Schol. Stör, üäej*
njv rtv tö fyvea otopiwooev vxb xffi toö fü^oot; xvoijc).
Somit wird es begreiflich, wenn der Name Ornithias an dem
rauhen Nordwind haftete, der im März oft böse Kalte rück fälle brachte
und der Wanderung der Zugvögel Halt gebot Aber es ist auch
kein leerer Wahn, wenn Aristoteles unter Vogelwindcn die freund-
lichen Südwinde des Frühjahrs verstand, die den Vogelzug begün-
stigten. Nur in einem Punkte wäre eine schärfere Aufklärung noch
erwünscht Die Charakteristik der »Leukonotoi« (atfytot) des Ari-
stoteles und Theophrast, des >albus Notua« des Horaz, der den
Himmel von Wolken reinfegt, stimmt nicht zu der Schilderung des
Trygonokairos von Zante, die einfach mit dem feuchtwarmen Scirocco
des Jonischen Meeres sich deckt, wie ich ihn nach den Eindrücken
in Kephallenia (E. II. 98 zu Peterru. Mitt. S. 35) geschildert habe.
Vielleicht könnte Aeginitis, den ja der Fortschritt seines Werkes un-
vermeidlich wieder auf diese Frage führen muß, hierfür die entschei-
dende Auskunft an Ort und Stelle gewinnen.
Aber was sagt die Theorie des Vogelflugs, die Lehre der Oroi-
thologen über seine Abhängigkeit vom Winde zu diesen Auffassungen,
zu der Annahme einer Förderung der FrUhlingsreise der Mittelmeer-
vögel durch den Südwind? Auch sie stimmt nun zu 1 ). Die Fort-
schritte der Beobachtungsmethoden, namentlich die Anwendung der
Momentphotographie und der kinem Biographischen Aufnahmen haben
die Schwierigkeiten Überwunden, die namentlich die Schnelligkeit des
Vorgangs der Auffassung bereitete. Man unterscheidet jetzt schärfer,
was man an dem sitzenden, zum Auffliegen sich anschickenden Vogel
beobachten kann, von dem was für den Vogel in vollem Fluge gilt
Der auf der Erde sitzende Vogel bietet dem Winde die Stirn. Er
vermeidet das Aufblähen der dem Körper anliegenden Federn und
sichert sich die Möglichkeit sofort aufzufliegen. Denn das geschieht
immer gerade gegen den Wind, der das Tier emporhebt. Sobald
aber der Vogel an/geflogen ist, wird er von der Bewegung der Luft
1) K*ri MOlIenboff, Geber den Einfluß de« Winde« »nf den fliegenden Vogel,
Journal f. OnüthoL 39, 1891, 362-362.
[UUNIYER9TY
29Ö Gott. gel. Am. 1009. Nr. 4
getragen wie ein Luftballon, er schwimmt in dem Luftstrom, emp-
findet ihn, wie der Aeronaut, als Ruhezustand, der sein Gefieder un-
gestört läßt und kann nun allerdings versuchen durch Eigeubewe-
gung in dem Luftstroni seinen Ort zu ändern, sei es mit der Strom-
richtung, sei es gegen sie. Da aber die Luftbewegung in beträcht-
licher Höhe weit stärker ist als am Erdboden, wird er hoch über
diesem große Entfernungen füglich nur mit dem Winde zurück-
legen können, mindestens nicht direkt gegen ihn. Wenn er selbst in
der Sekunde 5 m Eigenbewegung hat, der Wind aber 30 in, so wird
er gegen den Wind nicht angehen, mit ihm aber in der Sekunde
35 m, in der Stunde 126 km zurücklegen können — weit mehr als
unsre Schnellzüge. Ea kann keinem Zweifel unterliegen, daß die
Vögel — höchstens besonders starke Flieger ausgenommen — zum
Uebenvinden weiter Meeresräume der Hülfe des Windes nicht wohl
entraten können. Und das Bewundernswerteste bleibt, wie die Vögel
im Stande sind, sich den Luftströmungen geschickt anzupassen und
namentlich des Nachts für ihre weiten Reisen sicher ihre Richtung
zu nehmen.
Für Griechenland und seinen Ornithias ist damit die nötige Auf-
klärung in der Hauptsache erzielt Bei der Frage der l'roomithien,
die man den Ornithicn als Vorläufer vorangehen ließ, brauchen wir
uns kaum aufzuhalten; sie sind vielleicht nur ein von klügelnder
Gelehrsamkeit aufgestelltes Gegenbild der Prodromoi, die den stetigen
Sommerwinden , den Etesien vorangingen. Nur römische Quellen
sprechen von Vogelwinden aus West und Ost — vielleicht mit gutem
Rechte. Die besonders verläßlichen Beobachtungen anf Malta (Ibis VI
1864, 43. 44. 269) betrachten westliche Winde als günstig für die
Ankunft der Vögel im Frühling. Das erinnert unmittelbar an die
Richtung der sizilischen Landbrücke zwischen Tunis und Kalabrien,
und in ähnlicher Weise könnten Beobachtungen an der Straße von
Otranto oder am Eingang des Etschtals Anlaß gegeben haben zu
Vitra vs Angabe über östliche Vogelwinde. Jedenfalls wird man diese
römischen Quellen abgesondert von den griechischen zu betrachten,
nicht die einen als Schlüssel des Verständnisses der anderen zu ver-
werten suchen müssen.
Dieser Exkurs ist etwas lang ausgefallen, aber vielleicht ist er
nicht ganz wertlos für die Fortsetzung des Werkes, dessen Lesung
ihn anregte. Wie die Ornithien geben auch andere antike Benen-
nungen für besonders charakteristische Luftströmungen ZeugniB von
dem regen Beobachtungssinn der alten Hellenen. Aeginitis wirft,
Attikas Grenzen überschreitend, auch einen Blick auf die Angaben
der Alten über die Fall winde (xatarrifiic) vom Charakter der Bora.
CO*,,
Auch hier muß ich oinc kleine Bemerkung im Grunde gegen mich
richten. Die von Aeginitis (II 315) übernommene Form EöpDxXit3u>v
für die Bora der kretischen Südküste (Apostelgeschichte 27,14) ist,
wiewohl durch Etym. magn. 772,31 gestützt, doch nicht haltbar; der
Eüf.oxXö5»v der Apostelgeschichte ist gewiß nur ein Euf.oaxö).(ov (vgl.
G. Koibel, Antike Windrosen, Hermes XX S. G20, 1. II. Buliner, Die
Romfahrt des Apostels Paulus 1005, S. 33G).
Auch die Windstarken, die im ganzen Jahre zu Athen recht an-
sehnlich sind — natürlich auf dem Nymphenhügel noch etwas leb-
hafter als in der Stadt! — , werden nach ihrer jährlichen uud tag-
lichen Periode behandelt. Von den 163 Stürmen, die in 10 Jahren
verzeichnet wurden, kamen 31 aus NNO, 36 aus Nordost, 35 aus S.
Der Quadrant zwischen N und ENE liefert die Hälfte aller Stürme;
der Boreas ist in Athen wirklich der König der Winde. Nach einer
eingehenden Würdigung der Niederschläge, ihres Charakters und ihrer
Wirkung auf die Pflanzenwelt macht S. 354 eine Tabelle der wich-
tigsten klimatischen Elemente den Schluß der Betrachtung Athens.
8 + 2 + 9
Für Dekeleia dürften die gewonnenen Temperatur mittel 1)
_. Max. -f Min. _ x 8 + 2 + 9 + 9 . , ,, . .... k . ..
2) ~ 3) 7 °^ so auch 4 ) daß Mittel aus diesen
3 Werten sämtlich etwas zu hoch sein. Das wirkt natürlich auch ein
wenig ein auf die Beurteilung der Abnahme der Temperatur nach
der Höhe, wie sie aus einem Vergleich zwischen Athen und Dekeleia
sich ergiebt. Wie interessant, damit verglichen, die Stationspaare
Patras-Delphi, Nauplia-Tripolis die große Mannigfaltigkeit der klima-
tischen Ausstattung von Griechenland beleuchten, das hat Osniar
Schcllenbergs Dissertation bereits ausgeführt Recht bemerkenswert
ist ein Vergleich der Windverteilung zwischen Dekeleia und Athen
im Sommer, weil er den Einfluß der Seebrise für Athen deutlich
macht; bis Dekeleia reicht sie nicht empor. Zur Erleichterung der
Uebersicht reduziere ich die Angaben von Aeginitis (1361 und 1X379)
nach sechzehnteiliger Windrose auf die achtteilige und streiche eine
Dezimale :
N NE E SE S SW W NW Calmen
Athen 4.7 7.6 1.1 0.7 3.8 4.3 1.8 2.1 4.3
Dekeleia 12.4 2.3 1.3 0.1 1.1 0.9 0.4 2.7 9.2
Offenbar entspricht oft einer Windstille in Dekeleia das Wehen
der Seebrise in Athen. Sehr erheblich ist in Dekeleia die Steigerung
der Jahresniederschläge (722 mm, Athen 393) und namentlich die
Linderung der Sommerdürre. Wenn die Bewölkung geringer er-
scheint als in Athen, so ist dabei wohl die Ungleichheit der Um-
grenzung des Horizonts im Spiele.
300 GüU. gel. Am 1909. Nr. 4
Der nächste Abschnitt über die Gewässer Attikas (300—426)
entspricht einem Kapitel der 1897 erschienenen Arbeit (Annales I
163—178), hat aber einige Erweiterungen erfahren. Viel bedeuten-
der aber hat sicli ausgewachsen die Darlegung der Beständigkeit des
Klimas von Griechenland (427 — 485, früher Annales I 82 — 85). Aegi-
nitis gibt hier seinen Lesern einen tieferen Hintergrund durch einen
lilick in die Lehre von den Klimaschwankungen der jüngeren Perioden
der Erdgeschichte. Dann tritt er heran an die Darlegung der An-
schauungen, die seit Fallmeraycr und Fraas Über die Krage laut ge-
worden sind, ob das Klima von Hellas in historischer Zeit eine Ver-
änderung erlitten habe. Das führt natürlich auf die Betrachtung der
Waldvcrwüstung, gegen die schon das Altertum mit gesetzlichen Ver-
boten ankämpfte, auf die von Einzelnen betonte Möglichkeit der Er-
schöpfung des Bodens. Eine sorgfältige Zusammenstellung der antiken
Zeugnisse Über die Bewässerung, die für das Klima bezeichnenden
K u 1 tu rgc wüchse, den Wechsel der Winde führt den Verfasser zu der
Ucberzeugung, daß eine Aenderung des Klimas im taufe der histo-
rischen Zeit nicht erwiesen sei. In einer besonderen Anmerkung
nimmt er Stellung zu der Annahme, die Lepsius, der ausgezeichnete
geologische Erforscher Attikas, vertritt, daß das Land seit dem Alter-
tum heißer und trockener geworden sei. Dabei kommt auch die Juli-
hitze des Alpheiostaics und deren Unverträglichkeit mit der Festes-
freude der olympischen Spiele zur Sprache. Wenn Aeginitis im Fort-
schritt seines Werkes zum Peloponnes kommt, wird er wohl diesen
angeblichen Widerspruch nochmals näher beleuchten. Wie behaglich
es den Alten dort in Staub und Sonnenglut war, das kann er dann
vielleicht bei Epiktet nachschlagen.
So haben wir in den beiden vorliegenden Bänden nicht allein
eine Verwertung der von Aeginitis neu organisierten Beobachtungen,
sondern einen Versuch, die Gesamtheit des Wissensschatzes, der bis-
her über das Klima Athens und Attikas sich gehäuft, zu einem für
die gebildeten Griechen anziehenden Gesamtbilde zusammenzuschließen
und am Beispiel des eigenen Vaterlandes das Interesse und Ver-
ständnis für die Probleme und die Methoden der Meteorologie und
der Klimalehre zu entwickeln. Zur angenehmen Einführung und zur
lebendigen Wirkung des Werkes, das überall danach strebt, frische
Anschauung zu bieten, tragen zweifellos auch die wohlgewählten Ab-
bildungen attischer tandschaften bei, die nicht nur als äußere Zierde,
sondern als lehrreiche Beigabo sich zwischen die Blätter dieses Werkes
einschalten.
Leipzig J. Partsch
COfiHfll UNfVERSirf
F. Preiaigke, Griecbiiche PapjniB der k. Bibliothek zu Straßburg i. E. 1,2 Sül
Gricrhiicbe Fapyrue der kaiscrlithen Univeraiuts- und Landcihihliuthck zu
Streßburg im Elsaß, herausgegeben und erläutert von Dr. Friedrich Prelslgke,
Kaircrlirhem Telcgraphcndirektor zu Straßburg im Elsaß. Hand I, Heft 2. Cr-
kundeo Nr. 24— M. Mit 6 LichtdnitkUfeln oud 20 Schriftproben im Text. (ic-
druckt mit Uoteretutaung der »Wiiaenschaftlicheo Geeellichaft io Straßburg..
Slraßburg im Elsaß. Verlag voa Schlesier & Scbweikhardt. 1007. S. 07— löO.
Es sind gerade zwei Jahre her, Beit ich in dieser Zeitschrift
(1907, Nr. 4 S. 313-21) das erste Heft der StrnGburgcr Papyrus-
Publikation dem gelehrten Publikum anzuzeigen die Ehre hatte. Nun-
mehr liegt das zweite Heft mit den Nummern 24—54 vor. Sechs
Lichtdruck tafeln und zwanzig Schriftproben im Text sind für den
pal äo graphisch geschulten oder doch interessierten Leser bestimmt.
Die Vorbemerkung ist vom Dezember 11)07 datiert. Ueber Aus-
stattung und Anlage dieses zweiten Hefts habe ich nichts Neues
meinen seinerzeitigen Ausführungen (a.a.O. 313.5) beizufügen. Sic
gelten vollinhaltlich wieder. Was das erste Heft versprochen, hält
dieses zweite und wir dürfen dessen schon für die folgenden Hefte
M.'li.T sein. Auch diese Besprechung geht wie jene erste nicht vom
paläographischen und auch nicht vom philologischen, sondern vom
juristischen Standpunkte aus. Wir können auch die schon einmal an-
gewendete Einteilung der zur Besprechung herangezogenen Texte in
private Rechtsgeschäfte, Gerichts- und Verwaltungsakten beibehalten,
da wir ja die problenm tische Natur solcher Einteilung nie verkennen.
Sie soll ein Uebersichtsbehelf sein, keine Katalogisierung der Texte.
Dazu kommen in diesem Hefte noch Briefe geschäftlicher und privater
Natur und Zauberpapyri. Ihrem Datum nach sind die Urkunden der
römischen, der byzantinischen und — die Zaubertexte — der arabi-
schen Periode angehörig.
1. Rechtsgeschäfte. Ich nenne zuerst Nr. 30, die hübsche
>Vermietung von Ziegen« aus dem J. 27G n. C. Ein >Mietvertrag<
im Sinne des römischen und modernen Rechts ist das freilich nicht,
aber eben darum ist der Vertrag von Interesse. Der Römer Aurelius
Pabus stellt dem Römer Aurelius Panneus folgende Vcrtragsofferto :
Pabus übernimmt von Panneus 5G Ziegen auf 2 Jahre und ver-
pflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ebenso viele Ziegen gleicher
Qualität zurückzustellen, ferner für die Nutzung der Herde jedes
Jahr 14 Junge, 7 Bbckchen und 7 Zicklein zu einem bestimmten
Termin abzuliefern. Die Zustimmung des Panneus macht diese Offerte
zum Vertrag (Z. 24 f.). Das uns vorliegende Exemplar war die Ur-
kunde des Pabus, da es von Panneus unterzeichnet ist. Jede Tartci
erhielt ja, wie wir wissen, das von der Gegenpartei unterzeichnete
co«,, rSr,
302 Gfitt gel. Am. 1909. Kr. 4
Exemplar (vgl. Waszynski, Bodenpacht I S. 2!)). Der Vertrag hat
die Form einer Pacht: |3w)Xou.at u.ioi>cü*j«a»3;'. (214 f.). iäv <pzivsta:
u.:o&ü>ot. (Z. 21 f.)- Die Zicklein werden als ?6po< bezeichnet (Z. 9),
nicht, was hier so nahe gelegen wäre, als tdxo*. Die Ziegen aber
heißen >ädävaton und diese > unsterblichen Ziegen« würden, wenn
wir nicht schon früher zur Beobachtung des »Eisernviehkontrakts«
im Papyrusrecht Gelegenheit gehabt hätten (Aus röm. u. bürgerl. II
Fcstscnr. f. E. J. Bekkcr 1907, S. 61 f.), schon sprachlich sofort an
das deutsche Bechtssp rieh wort >Eiscrn Vieh stirbt nie« erinnern.
Welch hübsche nicht nur sachliche, sondern auch sprachliche Analogie!
Die Quantität, die Zahl soll > unsterblich < sein, mögen auch die In-
dividuen wechseln. Wilcken hat l'rcisigke auf den ähnlichen Ge-
danken bei den Zehntausend Unsterblichen deB Xerxes hingewiesen
(Herod. VII, S3): tt tic exÜtüv etiXiiie tov äpi&u.öv tj öavitip ßn;dEi$ tj
voüacj), äXXoc ivrjp -!',■::,!-.<; xtX., und (VII, 31): ^ieXsSuvij) ä&aviTtp
ävfif.i xtX. und Kubier auf BGU IV 1058 (13 v. C.), den Mietsvertrag
über eine für Stillung und Wartung eines Sklavcnkinds bestimmte
Sklavin mit der merkwürdigen lex contractus im Todesfälle für ein
anderes Sklavenkind und dessen Ernährung durch die bestimmte Zeit
Sorge zu tragen (Z. 2j): 3:ä tö itfivatov rir^v {,-■/,■,-.. ■/>»-/-. Ty/fsiutv.
Vgl. zur Urkunde Gradenwitz, Berl. phil. Wochenschr. 1007, 1337.
In unserem Straßburger Texte wird eine Aestimation in Geld wie in
dein in der Bekker-Festgabe behandelten P. Fir. 16 nicht vorge-
nommen. Aber Pabus verspricht ausdrücklich nicht die bestimmten
übergebenen Ziegen zurückzugeben, sondern »die unsterblichen Ziegen,
in der Zahl äti, in der Beschaffenheit, wie ich sie erhalten habet
(Z. H>f.). Dos Entgelt besteht in einer Quantität derselben Art, wie
sie kreditiert ist. Da die Festlegung der Fungibilität von Sachen
nicht ius cogens ist, sondern der Parteiendisposition unterliegt, so
kann man in unserem Falle, so merkwürdig dies scheinen mag,
nicht umhin Darlehen anzunehmen. Die Frage ist nicht ein bloßes
Streiten um Worte, da für Darlehen und Miete verschiedene Becht*-
satzc gelten. Den Parteien wird es kaum frei gestanden haben, ein-
fach durch Bezeichnung eines unter die gesetzliche Kategorie des
Darlehens gehörigen Geschäfts als bloße u>£?dw3tc das für das Dar-
lehen geltende Becht auszuschließen. Wollten sie einen dispositiven
Bechtssatz abändern, so müßten sie dies ausdrücklich tun — aus
einer bloß terminologischen abweichenden Fassung konnte eine Ab-
weichung von auch nur dispositiven BechtssÜtzen wohl noch nicht
erschlossen werden. Die Viehverstellung ist meist bloß pactum
adiectum der Pacht, so läuft die Abrede des Florentinertextes mit
0>iii'
COßNfUUNIVERSir/
F. Preiiigke, Griechin, lie Papyrus der k. Bibliothek zu Str*ßl»urg % E. 1,2 303
d6T |i£sftav.e mit. Hier aber ist der Vertrag selbständig und wenn-
gleich die Form auf die iito^aot? weist, so fehlt es doch nicht an
formalen auf das oavetov weisenden Kiementen. So '/.. 14 ff. rijv «iro-
0OOCV T»lTjOOH*l.
In allen Sammlungen laufen natürlich Fragmente mit unter, die
wir ganz anders achten würden, wenn wir nicht durch so viele voll-
ständige Fxemplare SCbOB verwöhnt wären. So z. 13. das Schuld-
scheinfragment Xr. 33 (1. Jhd. n. C), worin der Gläubiger das (ield
durch die Hank auszahlen läßt, ein bekannter Fall direkter Stellver-
tretung bei der Darlehenshcgründung. Oder das Weinkauffragment
Nr. 53 (132 n. C). wovon die Verpflichtung des Verkäufers erhalteu
ist, den bestimmten Kaufpreis ävsKspirsoia«; (I. avr> firjpdeiia?) xa ! .
s'jj/TjO'^XjoY'ac bezahlen zu wollen. Vielleicht liegt, wie Preisigke ver-
mutet, ein Pränumerationskauf vor, aber die angeführten Worte be-
deuten in juristischer Terminologie nichts anderes, als daß die Freis-
furderung >fällig und liquid < sei. Nr. 54 (a° 153 4) beurkundet ein
hübsches Getreidedepöt, der Depositar verpflichtet sich denn auch
ganz korrekt, das Depot dein Deponenten dann zurückzustellen (Z. 11):
Die Deutung des uns schon aus Xr. C, — 8 bekannten yöpo; tpo-
£4tcov (diese Ztschr. a. a. 0. 319), den Preisigke schon damals nicht
als Schafsteuer sondern eher als Leistung eines dauernden Zinses
»für eine mit der Schafzucht in Verbindung stehende dauernde Lei-
stung c zu erklären geneigt war, bestätigt sich in ihrer Richtigkeit
durch Nr. "23 (um 305 n. C). Wir dürfen nunmehr darunter wohl
mit Preisigke den Pachtsehilling eines Ilerdenpächters verstehen.
DaG es sich dabei um Kisernvichkontrakt handeln kann, bedarf keiner
weiteren Ausführung mehr. Wird der Zins, wie in unserm Falle
nicht in Tierjungen, sondern in Geld entrichtet, so werden wir frei-
lich romanistiscli von locatio conduetio irregularis, nicht — wie wir es
im Falle Xr. 30 taten — von reinem Darlehen sprechen.
Xr. 43 (a u 331) aus der konstantinischen Epoche enthält eine
Ackerpacht in der bekannten Form der zum Vertrag gewordeneu
Offerte. In unserem Exemplar ist die Verpäcliterin unterzeichnet.
Sie hat den Vertrag durch ihren Ehemann abgeschlossen. Damit be-
stätigt die Urkunde neuerdings die Zulässigkeit direkter Vertretung.
Z. 21 heißt es dementsprechend ausdrücklich, daß die staatlichen Al»-
gaben wahrend der Vertragsdauer die Landeigentümerin (die Ver-
tretene) tragen werde. Der den Vertrag faktisch schließende Manu
ist an Hechten und Pflichten nicht irgendwie beteiligt. Die Parteien
sind Kölner. Die Krau Aurelia Rufina führt diu Titel einer tatuepo-
,1 . O'igirnl frofti
Iby^OOglC (0RNEU.M i.n:
F. Preiiigke, Griechische Papvras der k. Bibliothek m Str*ßlmrg 1 E. 1,2
der [liattont« mit. Hier aber ist der Vertrag selbständig und wenn-
gleich die Form auf die u.[aÖM3i; weist, so fehlt es doch nicht an
formalen auf (las Sivuov weisenden Klementen. So Z. 14 ff. tt,v ftgtf-
3ot.v soerj'Mu.a;
In allen Sammlungen laufen natürlich Fragmente mit unter, die
wir ganz anders achten wurden, wenn wir nicht durch so viele voll-
ständige Kxemplare schon verwöhnt waren. So z. B. das Schuhl-
scheinfragment Nr. 33 (1. Jhd. n. C), worin der Gläubiger das (ield
durch die Bank auszahlen läGt, ein bekannter Fall direkter Stellver-
tretung bei der Darlehensbegründung. Oder das Weinkauffragment
Nr. 53 (132 n. C), wovon die Verpflichtung des Verkäufers erhalten
ist, den bestimmten Kaufpreis Ävirsf*&«oi*c (1. avto fctjpdtiezs) xat
i-»pT,3;[).]o7{ac bezahlen zu wollen. Vielleicht Hegt, wie I'reisigke ver-
mutet, ein Pränumerationskauf vor, aber die angeführten Worte be-
deuten in juristischer Terminologie nichts anderes, als daG die Treis-
forderung »fallig und liquid« sei. Nr. 54 (a° 153 4) beurkundet ein
hübsches Oetreidedepöt, der Depositar verpflichtet sich denn auch
ganz korrekt, das Depot dem Deponenten dann zurückzustellen (Z. 11):
örTjVtxa iiv a : .p$.
Die Deutung des uns schon aus Nr. fl — 8 bekannten fÖpOC tpo-
ßittiiv (diese Ztschr. a.a.O. 311t). den I'reisigke schon damals nicht
als Schafsteuer sondern eher als Leistung eines dauernden Zinses
»für eine mit der Schafzucht in Verbindung stehende dauernde Lei-
stung« zu erklären geneigt war, bestätigt sich in ihrer Richtigkeit
durch Nr. JS (um 305 n. C). Wir dürfen nunmehr darunter wohl
mit I'reisigke den Puchtschilling eines Herdenpächters verstellen.
DaG es sich dabei um Kisernviehknntrakt handeln kann, bedarf keiner
weiteren Ausrührung mehr. Wird der Zins, wie in unserm Falle
nicht in Tierjungen, sondern in Geld entrichtet, so werden wir frei-
lirh romanistiseh von locatio conduetio irregulaiis, nicht — wie wir es
im Falle Nr. 30 taten — von reinem Darlehen sprechen.
Nr. 43 i;t ' 331) aus der konstantinischen Kpoche enthält eine
Ackerpacht in der bekannten Form der zum Vertrag gewordenen
Offerte. In unserem Exemplar ist die Vorpäehteriu unterzeichnet.
Sie hat den Vertrag durch ihren Khemann abgeschlossen. Damit be-
stätigt die Urkunde neuerdings die Zulässigkeit direkter Vertretung.
Z. 21 heiGt es dem entep rechend ausdrücklich, daG die staatlichen AIh
gabeu wahrend der Vertragsdauer die Landeigentümern! (die Ver-
tretene) tragen werde. Der den Vertrag faktisch schließende M;iiiu
.in Un-hten und Pflichten nicht irgendwie beteiligt. Die Parteien
Mild Kömer. Die Frau Aurelia Uutiua fulirt den Titel einer XaguepQ-
■ ■
COßHELL UNWERSm*
304 Gott. irel. Anx. 1909. Nr. 4
tin) es clarissima, den ihr Mann entbehrt Was hierüber zu be-
merken wäre, hat Preisigke (S. 154) bereit« gesagt.
Nr. RS (151 n. C.) ist eine große Bankdarlehensurkunde mit hy-
pothekarischer Sicherheit. Die technische Durchführung des Geschäfts,
hei der außer Notariat und Bank auch die Buchbehörde beteiligt ist,
schildert der Herausgeber in der ihm eigentümlichen genauen und
anschaulichen Art. Bemerkenswert ist, worauf übrigens auch Prei-
sigke (zu Z. 7) schon hingewiesen hat, das Mißverhältnis zwischen
dem geringen Werte des Pfandobjekts und dem großen Werte der
Schuld. Trotzdem sind eingehend alle Konsequenzen, die aus nicht
rechtzeitiger Zahlung für die Pfandsache erwachsen, dargelegt Das
Pfand soll sofort in das bücherliche und körperliche Eigentum der
Gläubigerin übergehen. Die Garantie des IfißaSsfeiv erinnert an das
pactum de ingrediendo, das sich bekanntlich schon aus einer Konsti-
tution vom J. 205 nachweisen läßt. Näheres bei Mitteis, Reichsrecht
■'...i ff. Es ist dem Pfände demgemäß Verfall seh arakter zugeschrieben.
Aber wenn es auch entsprechend korrekt heißt (Z. V) övri tüv &f tiXo-
uivuv, so kann doch nicht an reine Sachhaftung in dem Sinne ge-
dacht sein, daß der Schuldner für den Minderwert des Pfands gegen-
über der Schuldsumme nicht aufkommen müßte, er sich also durch
Preisgabe des Pfands von der Haftung befreien könnt«. Daß das
nicht der Sinn der Abrede ist, geht m. E. aus dem Z. 10 genannten
xlvßuvo« izspl ri)v üso^xtjv hervor, in welchem Falle die Schuldnerin
die ganze Schuld mit allen Akzessionen der Gläubigerin zu zahlen
verspricht und hierfür ihr ganzes Vermögen einsetzt Preisigke
übersetzt: >Wenn aber irgend eine Gefahr entsteht in Bezug auf
diese Hypothek ganz oder teilweise in irgend welcher Art, so soll
die Schuldnerin an die Gläubigerin — die Schuldsumme voll be-
gleichen^ Die nächstliegende Gefahr für den Gläubiger, die ittpl
tfjv üroÖ^x7]v entsteht, ist aber die Unzulänglichkeit derselben. Es
wäre unverständlich, wenn bei der vorsichtigen keineswegs auf reine
Sachhaftung nar der Hypothek hinauslaufenden Stilisierung gerade
der nächstliegende Kall übersehen wäre, daß die Hypothek dem Gläu-
biger als Haftungsobjekt nicht genügen könne. Auch diese Urkunde
zeigt die mehrfach berührte, aber noch immer nicht sichergestellte
Erscheinung, daß der Verpfänder von weiteren Verfügungen über die
Pfnudsache abzustehen sich verpflichtet Für die Zusicherung der
Verpfänderin die Hypothek von jeder Öffentlichen oder privaten In-
anspruchnahme freihalten zu wollen (Z. 9: Bißatoötw 34 r t Seiavn[o]-
uivT] TTjvSe rr ( v •»Äoftijxijv irdo^j ßsßauixjsi aitö zz Sijpoatotv xit t5[t]am-
x*v xal ös[6] kAvtmv iirXwc), ließe sich vielleicht eine Erklärung
COPHftl UNIVERSlTY
F. Preuigke, Griechische Ptpynu der k. Bibliothek zn StraObarg 1. E. 1,2 s ■ "■ ".
darin finden, daß Hypotheken mit Rangprivilegien, die im antiken
Hypothekenrecht eine ebenso bedeutende als für den Realkredit be-
denkliche Rolle spielten, nicht übernommen werden sollten. Aber
warum soll die Verpfänderin, da die Hypothek doch dinglich wirkt (?).
das Grundstück nicht veräußern und weiter verpfänden (^ iZioxu
(rikf xnkttv (i7]84 itipote öjtoT({rsa&at)V Erklärlich wieder ist die ge-
nerelle SchluGklausel (Z. 9 f.): (Hj^ ÄXXo n rc«pl atoje xaxoti/vitv
löxtvavriov] toö[t}oic; Tpöit[<p jtijSsvi), worunter man ja irgend welche
Machenschaften verstehen kann, um auch die dingliche Wirkung eines
Rechts zu vereiteln. [Zu diesen Fragen vgl. nunmehr Koschnker,
Ztschr. Sav.-St. Rom. A. 29, 42 f., Lewald, Rom. ägypt. Grundbuchs-
recht (1909) und das dort S. 100' angekündigte Buch von Pappulius,
'H ip-ipÄ^UÄTO« ättpiXtta. In der Korrektur beigefügt]
Der nachjustinianischen Zeit gehört der Dienstboten vertrag Kr. 40
(a° 569) an. Das Geschäft wird als u.io&»tixtj ^10X0710 bezeichnet.
Insofern freilich der Lohn nicht nur in Geld, sondern — und zwar
zum größten Teile — in Naturalien besteht, liegt nicht reine locatio
conduetio operarum im römischen Sinne vor. Doch das macht keine
Schwierigkeit der Erklärung und ist auch in der Zeit ausgedehnter
Rückkehr zur Naturalwirtschaft nicht verwunderlich oder auffallend.
Der Hervorhebung bedürfen aber einige andere Punkte. Zunächst
heißt es von der Form des Vertrages, daß er abgeschlossen sei Ätd
:<■.- xofoüoTjc (ua&wnx^c ff-tfpafou 6u.oXo-ftac; (Z. 12 f. 25). Das gibt
Preisigke wieder mit »kraft des vorliegenden behördlich gebuchten
Dienstvertrags«, ohne, soweit ich sehen kann, diese Uebersetzung be-
sonders zu rechtfertigen. Daß eine (-prpafGc; 6u.oXofta nicht eine
schlichte Schrifturkunde, wie sie Über jeden beliebigen Vertrag abge-
faßt worden ist, bedeute, sondern daß trtP*?°s auf eine qualifizierte
Schriftform hindeute, ist angesichts der Schriftlichkeit aller Verträge
(vgl. auch Z. 51) wohl auch mir sehr wahrscheinlich. Auch ist es ja
naheliegend, etwa an Eintragung in ein Dienstbotenregistcr oder dgl.
zu denken. Wir denken auch an ein anderes engraphes Geschäft,
den 74u.oc Inpayoc. und dessen Gegensatz (?) den fijioc Äfpayoc.
Auch da scheint frrpafoc nicht >schriftlos< zu bedeuten. Doch sind
diese Dinge zu unsicher, um etwa gar Analogieschlüsse zu wagen.
Vgl. Wilcken, Archiv IV, 2G4. Mit dem Dienstbotenvertrag ist die
Erklärung eines Bürgen verbunden. Die Haftung für die richtige
Erfüllung des Vertrages ist durch des Schuldners und des Bürgen
ganzes Vermögen gedeckt Es sei nicht vergessen, daß Z. 18 f.
(t7F>M(i4voo %a\ äva?8^o^i[S]v[o'j] tö *p«So«ä[o]v x<xi v^v xdaav utortv
xai wÄwnr) in schönster Form der Gegensatz zwischen der Schuld des
[UUNIYER9TY
flOfi Gott, gel- Am. 1909. Nr. 4
Schuldners — der Übrigens wie bemerkt auch seinerseits haftet —
und dem Einstehen des Bürgen für diese Schuld, also die Antithese
Schuld und Haftung, die meist auch zur Synthese wird, zum Aus-
drucke gebracht ist. Ich erinnere da etwa an die entsprechenden
doutschreehtlichen Ausfühmngen bei Puntschart, Schuldvertrag und
Treugelöbnis (Leipzig 18<)fi). [Jetzt J. Partsch, Griech. Bürgschaftsr. I
(1009).] Außer der genannten Doppelhaftung ist für den Fall des
Vertragsbruchs und zwar anscheinend von jeder Seite eine gleich
große Konventionalstrafe festgesetzt. Der Vertrag bietet aber auch
besonderes wirtschnftsgeschichtliches Interesse, indem er uns die
Stellung eines Dienstboten in jener Zeit vor Augen führt. Es ist
dies Aurclius Kollutbos, ein Freier — wie auch sein Bürge es aus-
drücklich (Z. 28 f. : xal t^c aütoü £Xs*><>ips(*c) bezeugt — , vielleicht
sogar ein gewesener Ratsherr (S. 13ü ad lin. 10), der sich, wohl aus
alter, aber verarmter Bürgerfamilie stammend (S. 137), als ?«u.iXiApioc
xatiiooXoc irat« (Z. 24) bezeichnet. Preisigke gibt diese Wendung
mit »Hausbediensteter in fester Stellung eines Haussklaven« wieder,
bemerkt aber gleichwohl, daß der Ausdruck nicht >harte Sklaven-
schaft oder Knechtschaft in sich schließe*. Es handelt sich offenbar
um eines jener Zwitterverhaltnisse, in denen die juristische Formel
zwar Freiheit gewährt, tatsächlich aber ein Zustand geschaffen wird,
in dem es bei einiger Absicht des Dienstherrn gelingt, bald ein skla-
vereiähnliches Verhältnis herbeizuführen. Man denke nur an den
Fall der Vertragsverletzung. Wie aus dem Bauern ein Leibeigener,
um an eine bekannte Parallele zu erinnern, konnte aus dem freien
Dienstboten ein Unfreier werden.
Der Erbteil ungs vertrag dreier Geschwister Nr. 23 (289 n. C.)
betrifft ein den Kindern als den Repräsentanten ihrer vorverstorbenen
Mutter zugefallenes Erbpachtsgut. Das Grundstück ist unveräußer-
liches staatliches Domanialland. Der Erblasser, vielleicht ein Onkel
der Kinder, war Erbpächter gewesen und ohne Hinterlassung einer
Deszendenz, sowie ohne Testament verstorben. So kamen die drei
Kinder zur gesetzlichen Erbfolge. Zu ideellem Drittel gemeinsam
bleiben sollen einige Straucher, ein Bade Wasserbecken und eine Zi-
sterne. Die Teilung ist durchs Los erfolgt Die Urkunde wird Gfach
ausgefertigt. Jeder erhält zwei Exemplare und die Kontrahenten er-
klären sich mit der Zulässigkeit der e5T]|ioaitooic ohne weiteres einver-
standen. Die Urkunde ist damit eine nicht gleichgültige Quelle Tür
die Frage nach dem ägyptischen Arcliivwesen geworden , worüber
denn auch Preisigke S. 108 f. bandelt, und das Koschaker in seinen
Bchüntm Aufsätzen über den Archidikastes (Ztschr. d. Snvigny - Stift.
CÜßNfUUNfVtRSirf
F. PreUigke, GriechUche Papyrns der k. Bibliothek eu StraBburg i. E. 1,2 807
Rom. A. Bd. 28) zum Gegenstand eingehender Untersuchungen ge-
macht hat Wahrend ich diese Zeilen schreibe liegt mir leider die
für Bd. 29 versprochene ex professo Abhandlung über die 8Y|U.oo£<ootc
(28, 254 unter V) noch nicht vor. [Jetzt erschienen : 29, 1 ff. und teil-
weise von Preieigke abweichend, vgl. S. 7', 8 1 u. ö.J Auf Mittels'
Ausführungen, die in der gebotenen Kürze eines Anhangs zum römi-
schen Urkundenwesen von den gräko- ägyptischen Urkunden und
auch von der Registrierung handeln , sei auch an dieser Stelle
nachdrücklich hingewiesen (Römisches Privatrecht 1, 307 ff. , insbes.
313 f.).
2. Prozeßakten. Von ihnen ist nur Nr. 41 hervorzuheben,
ein Erbstreit aus d. J. 250 n. C. Der Papyrus ergänzt P. Lips. 1 32,
über den ich bereits in dieser Ztschr. 1007, 301 f. berichtet habe.
Durch den Straßburger Text ist wohl die Vorgeschichte des Falls
klarer geworden, aber vom Prozeßtatbestande selbst kann ich das-
selbe nicht behaupten. Wir wissen, daß es sich um einen Erbstreit
handelt Heron, der um 226, alBO nach der Konstitution Caracallas,
gestorben ist, hatte ein römisches Testament gemacht, worin er seine
Tochter Aurelia Aretus zu M /n, seinen Adoptivsohn M. Aurelius Se-
renes zu Hn zu Erben eingesetzt hatte. Vgl. dazu Lips. 110, wo
sich Aretus als Erbin auf eben dieses Testament beruft; zur Unzial-
rechnung vgl. Mitteis, Lips. S. 43 zu Z. 15. Jetzt erfahren wir aus
der Straßburger Urkunde, daß das keino reine Erbschaft war, son-
dern daß der Erblasser testamentarisch verfügt hatte, Aretus müsse
der Tochter des Serenus, Demetria, bei ihrer Verheiratung 6 -n der
Erbschaft herausgeben, oder ihr zwei Talente bezahlen. Damit ist
ein in die Form eines dies incertus an incertus quando gekleidetes
suspensiv bedingtes Vermächtnis für die Adoptivenkelin geschaffen.
Das Vermächtnis erstreckt sich zwar auf eine Nachlaßquote, aber die
Quote ist von vornherein auf zwei Talente taxiert und das Wahl-
recht nach allem dem Belasteten eingeräumt Bei bedingten Ver-
mächtnissen hat der Vermächtnisnehmer bekanntlich das Recht, vom
Beschwerten Sicherung mit Bürgschaftsstellung zu fordern. Hier hat
nun der Erblasser selbst eine eigentümliche Barkaution angeordnet,
wonach die ganzen zwei Talente beim Sequester (xotvöc (uoalrrjc)
Kolluthos deponiert werden mußten. Die cautio legatorum servan-
dorum causa ist im vorliegenden Fall durch die stärkere Verfügung
des Erblassers gegenstandslos geworden, aber die Anordnung dieser
Barkaution ist an sich immerhin interessant (vgl. Windscheid-Kipp,
Pandekten * III 646 '). Um diese Sequestration dreht sich der Streit
Kolluthos selbst lebt nicht mehr und Beine Erben machen offenbar
der Herausgabe des Depositums Schwierigkeiten. Aber im einzelnen
«.in. *•!. Au. IM. Hr. 1 22
■
CORKEli UNIVERSiTY
308 Gott gol. Am. 1909. Nr. 4
ist die Sache nicht klarer geworden. Für das lUTaft&öveu habe ich
a. a. 0. eine Deutung versucht, die Preisigke in etwas anderem Sinne
erweitert hat. Aber die schon damals sehr hypothetisch gegebene
Erklärung befriedigt mich jetzt nicht mehr, ohne daß ich eine wahr-
scheinlichere Deutung beizubringen vermöchte. Die Crux der Sache
bleibt das von Sarapion verlesene Schriftstück (Z. 45 — 48). Ein von
der* Deponentin ausgestellter Depotschein kann doch gegen den De-
positar nicht beweisen und dieser erklärt, nicht mehr als ein Pare
der Erklärung der Demctria erhalten zu haben. Darf das mit Prei-
sigke (S. 143) als > Empfangsbestätigung < des Kolluthos gedeutet
werden? So sehr das passen würde, so scheute ich doch schon a.a.O.
vor dieser Erklärung und kann sie auch jetzt noch nicht im Sinne
Preisigkes aufnehmen. [A. M. jetzt Mitteis, Ztschr. Sav.-St. 29,
4G5/8.] Nur in die Parteienrollcn ist einige Klarheit gekommen, in-
sofern als wir auf der einen Seite Demetria allein und auf der an-
deren die Erben des Sequesters und Aretus stehen sehen und daß,
wie ich bereits (S. 302) vermutete, Ammonios und Sarapion Anwälte
der Demetria, Origenes und der neu hinzugekommene Antoninus An-
wälte der Gegenpartei sind (so auch Preisigke S. 143).
3. Verwaltungsakten. Ich fasse da die anderen Papyri
unter einer Gesamt Übe rech rift zusammen, der ich natürlich keine ju-
ristisch-technische Bedeutung beimesse. Die Urkunden bieten mehr
Ausbeute fUr die Wirtschafts- als für die Rechtsgeschichte. Nr. 24
(118 n. C.) ist eine vom Guts- oder Herdeninspektor, womit Preisigke
das Wort sotttrfv hier charakteristisch wiedergibt, verfaGte Vieh-
bestandsliste eines größeren Gutes; Nr. 25 (3. Jhd.) ein Auftrag von
städtischen Beamten, als den Organen der Stadt, an Pächter städti-
schen Grundes, einen Teil des Naturalzinses an die Dekaproten, staat-
liche Organe, zu bezahlen. Es bändelt sich, wie Preisigke bemerkt,
um eine von der Stadt an den Staat zu entrichtende Getreideabgabe,
Die juristische Konstruktion ist klar. Nr. 31 (2. ; 3. Jhd.) deutet Prei-
sigke als Gebäudestcuorliste. Eine >Grenzbogehung< (^ toü 6pio[to6
Äopsia) hat ein Steuerplus von 20 Drachmen eingetragen: eine hübsche
Illustration der behördlichen Kontrolle eigener Angaben der Steuer-
pflichtigen. Die xcct' olxiav äxofpa^T) Nr. 42 (a° 310) enthält nur An-
gaben Über die 9 männlichen Hausbewohner. Sie ist gerichtet nn
den censitor Ulpius Alexander, der auch sein lateinisches >subscr(ipsi)€
unter die Eingabe setzt. Um die Wahrheit seiner Eingabe zu be-
teuern, schwört deren Verfasser im Kontraktkörper bei allen Göttern
und bei der Tyche und Nike der Kaiser (Z. 17: xal 8u.vou.ee dsoöc
Sxfmac xoU c6vnv xal vhup» twv SfiOitotüv i^&v tAv ävtxtftwv ßcmXitov),
wiilirend er in seiner Unterschrift kürzer sagt: 5u.aoa ftn6c änavta;
■
rftSJTY
F. Preüigke, Griecbiiche Papyrui der k. Bibliothek zo Straöburg L E. 1, 2 509
xal töv ftrtov opxov. Danach ist — wenigstens hier — gerade der
Kaisereid als dsloc 5pxo« bezeichnet. In Nr. 34, 16 ff. (s.u.) wird
außer bei der Tyche des Kaisers Coramodus noch geschworen (Z. 18):
... [toytjv xol tövj dsöv (U7t[3]tov 'OfoJeipavtlvoGv, d. i. beim ver-
götterten Antinoos. S. dazu Ithoden, Realenzykl. s. v. Antinoos und
Preisigke 126. Neben die zeitlichen treten immer neue örtliche Ver-
schiedenheiten der Eidesformeln. Der Sitologenbericht Nr. 45 (a°312J
ist deshalb von besonderem rechtshistorischen Interesse, weil als
stadtischer Eigentümer in Theadelphia ganz parallel zu einer Frau
Rufina, die an erster Stelle steht, an zweiter Stelle das xit(tdxtov)
MnoxooXitvoo begegnet. Wir kannten das mttdxiov schon aus Kir. 1 18,
konnten aber zu keiner befriedigenden Deutung kommen. Jetzt er-
klärt es Preisigke als > eine Ackerbau gesell schaft, die Eigenacker oder
Pachtacker besitzt, wobei jedes Mitglied ein bestimmtes Stück Land
auf seinen Namen von der Gesellschaft zur Bewirtschaftung zuge-
wiesen erhalte (S. 158). Wenn Preisigke zugleich das mttdxiov als
juristische Person qualifiziert, so wird seit Mitteis' Forschungen (Ko-
misches Privatrecht 1342 ff.) aus der Tatsache dagegen kein aprioristi-
seber Einwand erhoben werden, daß das mttdxiov nach innen zu ge-
nossenschaftlich organisiert ist. Eine geplante Untersuchung über die
jusistischen Personen und Gesellschaftsformen im Papyrusrecht wird
bereits über ein größeres Material für das öffentliche und für das
Privatrecht verfügen können und vielleicht manche auch für die rö-
mischen analogen Fragen willkommene Ausbeute bringen, wie wir
denn für das griechische Recht durch Ziebarths Arbeiten schon er-
freulich unterrichtet sind (Das griechische Vereinswesen, Leipzig
189G; dazu Neue Jahrbücher XIII [1904] 566 ff. und Die Stiftung
nach griechischem Recht, Ztschr. f. vgl. Rechtswiss. XVI, 249 ff.).
Nr. 34 (a° 180—192), eine Hauskaufsanzeige, gibt dem Heraus-
geber Anlaß, die Agenden der ßif&to&ijxi] s-pmjoswv nochmals ein-
gehend zu behandeln (S. 123 ff.). Es wird uns da der Vorgang beim
Verkauf sowohl als bei der Geschäftsgebahrung der Register behörden
Tor Augen gestellt. Dabei sehen wir von neuem die großen Vorteile,
welche dem Verf. für die Erklärung des antiken Aktenwesons seine
Bekanntschaft mit dem modernen bietet, die Bedeutung fachmännischer
Kenntnisse für die Behandlung der Urkunden des Altertums. Ich
meine da insbesondere das über die Fachwerke der Si|&iolhjx7] «fxr^-
oewv (S. 123 f. sub 4) Ausgeführte. Das Geschäft kommt, wie aus
der Beurkundung der ßißXioföXaxK hervorgeht (Z. 25 f.) zu Stande:
xpMT0xpa£tac ^uXaooofiivTjc ttj> f tOaif xal :<j> xoX]itix<i> Xdf((|0 t[w]v
'Avtivotttv xat otc £XX«c äiov forty. Damit wird die Protopraxie
nicht bloß dem Fiskus, sondern auch der Gcraeindekasse von Anti-
22*
.
810 Gott Kd. Am. 1909. Nr. 4
noupolis und allen übrigen Berechtigten gewahrt. Ueber die Bedeu-
tung der Protopraxie besitzen wir nunmehr die ausführlichen Darle-
gungen von Mitteis, Rom. Privatr. I 371— 4. Soll eine so ausgedehnte
Protopraxie, wie sie in unserer Urkunde normiert ist, nicht eher auf
ein Konkursprivileg zu beziehen sein (vgl. Mitteis 371 "), als auf die
von Mitteis entwickelte regelmäßigere Bedeutung eines Beschlags-
pfandrechts? Mitteis* Ausführungen lassen in unserem Falle beide
Deutungen zu. Unter den übrigen Berechtigten, die neben Staats-
und Stadtkasse den Anspruch haben sollen, kommen als wohl eine
der bedeutendsten privilegierten Korderungen die der Frauen wegen
ihrer jrpoixsc in Betracht (BGU JU 970, Preisigke S. 126, Mitteis
S. 371). [S. jetzt zur Urkunde Lewald, a. a. 0-, worüber an anderer
Stelle, und Koschaker, a. a. 0. S. 7 1 .]
Von Interesse sind unter den Verwaltungsakten schließlich die
Gestellungsbürgschaften Nr. 46—51 , sämtlich aus dein Jahre 660
n. C, worin sich Bürgen in die Hand des Oberamtsdieners für ge-
sichelte Fleischvcrsorgung der Stadt einzustehen verpflichten. Der
Obernmtsdiener ist als Organ der Behörde bezeichnet (46, 6 f.: t$
Bmuotq »7op4 ^( l °0 ao " 4>tXiJfi|nuvoc öp^tu[jrrjp4t(oo)] pAjvnfvoÄiov nö-
Xsw;), ebenso nur mit einer Lücke von etwa 18 Buchstaben vor
'AvTivoiwv 47, 6 f.; 47, 32 f.: tu 8r,itoalip Xdftji 5i(i) ooö <J>. u. s. w. wie
46, 6 f.; ebenso 48,4; 49, 3 f.; 51,1t), Sollte der Gewerbsmann
(Metzger) flüchtig werden, so verspricht der Bürge seine Ergreifung
und Ablieferung an die Behörde kv Sr^ooEtp *6xy, d. i. wie Preisigke
(S. 164) richtig bemerkt, >in einer der Behörde für dienstliche Zwecke
zur Verfügung stehenden Baulichkeit, sodaß der Behörde keine
Mühen und Weiterungen erwachsene Ausgeschlossen ist Gestellung
an geheiligtem Orte oder zu geheiligter Zeit, denn sonst wäre die
Behörde durch den religiösen Schutz in der Durchführung ihrer
Aktion behindert Da wir in der christlichen Aera stehen, so sind
unter errtac oder -■■-:■,.; xupiaxt^ ij £XXyjc inpdxtoo fyiipac die Sonn-
und Feiertage zu verstehen, während mit ixtöc aitmv «pipöXcov xal
Öeitov yapaxnjpwv die Kirchen und ihre befriedete Umgebung, sowie
nach Preisigkes plausibler Annahme die auf den Straßen aufgestellten
Heiligenbilder gemeint sein werden. Freilich wird auch in der christ-
lichen Zeit nicht ohne weiteres jede auch nur private Aufstellung
eines Heiligenbildes schon Asylschutz gewährt haben, sondern ähnlich
den uns bekannten Vorschriften der heidnischen Epoche erst staat-
liche oder doch kirchliche Genehmigung der Errichtung einer Asyl-
stätte, bezw. Verleihung des Asylrechts. Ueber dies uns schon wohl
bekannte Asylrecht handelt Preisigke ebenso eingehend als zuverlässig
(S. 104 f.). Für den Fall der Flucht uud Nichtgestellung des Ge-
■
.-OKKflUlNIVfRSlTY
F. Preisigke, Griechische Papyrt» der k. Billiothok zu Straßburg i. E. 1,2 311
werbsmanns verpflichtet sich der BUrgc zur Zahlung einer Konven-
tionalstrafe. Daß eine Bolche Bürgenhaftung nicht Bürgschaft im ge-
wohnten privatrechtlichen Sinne ist, braucht nicht des näheren aus-
geführt zu werden. Solche Verbindlichkeit, wie sie in unseren Pa-
pyri geschildert ist, zu übernehmen war gewiß nicht angenehm, zumal
irgend ein Vorteil für den Bürgen nicht ersichtlich ist. Es wäre
höchstens möglich, daß zur Fleisch Versorgung nur der zugelassen
würde, der einen Bürgen beistellte und so sich mehrere zu einem
Kompagniegeschäft zusammentaten, also der Bürge an dem Gewinn
des Geschäfts partizipierte. Aber wahrscheinlicher dürfte die Ver-
pflichtung liturgischer Art gewesen sein. Man ließ sich an der jeden-
falls auch nicht fehlenden eigenen Verpflichtung des Gewerbsmannes
zur ordentlichen Verproviantierung nicht genügen, sondern forderte
noch weitere Haftung. Wir erinnern uns an den Eid des Eierhänd-
lera Aurelius Nilus (Oxy. 183; 327 n. C), der anscheinend noch
keinen Burgen für seinen gewissenhaften Eierhandel brauchte. Immer
mehr versagt das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte, immer we-
niger gleichen sich Angebot und Nachfrage zur Befriedigung von
Konsumenten und Produzenten selber aus. Und die Folge ist der
Versuch staatlichen Zwanges da, wo wir ihn lieber vermissen
würden.
4. Varia. In der Sammlung finden wir noch Briefe. Einige
davon, Nr. 32 (261 n. C), 26 (4. Jhd.), 35 (4. 5. Jhd.) betreffen zwar
Geschäftsangelegenheiten, bieten aber juristisch wenig Bemerkens-
wertes. Der Schreiber von Nr. 35 hat uns obendrein das Verständnis
durch sein schlechtes Griechisch genug erschwert Preisigke hat auch
auf eine Uebersetzung verzichtet. 36, 37, 38 sind private Fnmilien-
briefe, nur 37 gut erhalten mit der Anzeige der glücklichen Ankunft
in einem Hafen, 36 ein Stück eines lateinischen Briefes, von 38 der
Inhalt verstümmelt, alle drei aus dem 2. und 3. Jhd. n. C. Der
Zauberpapynis aus arabischer Zeit Nr. 30 (ähnlich 39A) ist der
von Preisigke deutlich beschriebenen und durch zwei Bilder illu-
strierten Faltung und Siegelung sowie des verwendeten Flickpapiers
wegen von allgemein papyrologischem Interesse.
Preisigkes Publikation bedarf keines Lobspruches mehr. Wir
freuen uns des Gebotenen und freuen uns auf das Versprochene.
Heidelberg Leopold Wenger
COBHEU UNNERSlTY
»12 Gütt. gel. Aoz. UNJ0. Nr -1
Acgyptischo Urkunden aus den Kgl. Museen in Berlin. Q riechiirlic
Urkunden. Herausgegeben von der Generalver waltung. Sonderheft. Klo-
p liantioe- P apy ri. Bearbeite! von O. Kubeuohn mit Beitragen von IV.
äcliubtrt und W. Spiegel berj. Mit 8 Lichtdruck uf ein. Berlin. Weiduiann-
scho lluchhandlung. 1007. VII und 92 S. Mk, 6.
Aus der bekannten Sammlung der Berliner Griechischen Ur-
kunden, deren autographieite Texte eine uns schon lange lieb ge-
wordene, von verschiedenen Gelehrten besorgte Quellenpublikation
darbieten, wird im vorstehenden Heft >eine nach Inhalt, Zeit und
Kundumstanden zusammengehörige Gruppe griechischer Urkunden«
als Sonderheft in Buchform mit Kommentar veröffentlicht Die Ur-
kunden sind, wie der Herausgeber im Vorwort bemerkt, bei Aus-
grabungen in Elephantine im Februar l'JOG gefunden worden. Spie-
gclberg, für die demotischen Texte, Schubart, für einige griechische
Urkunden, und B. Keil haben bei Veröffentlichung und Erläuterung
mitgetan. Das Vorwort dankt ihneu und noch dem treuen Helfer bei
zwei Ausgrabungskampagnen Karl Herold.
In der Einleitung bietet uns Rubensohn zunächst (S. 1—4) eine
Beschreibung der Oertüchkeiten, der Stadt Elephantine am Südende
der gleichnamigen Insel. Es werden in anschaulicher Weise die Hin-
dernisse der Aufdeckung uns vor Augen geführt, die Zerstörung der
Ruinen der Antike für Neubauten, die Wirtschaft der Scbbabgriiber,
die Aufführung englischer Dienstgebäude und arabischer Friedhöfe —
lauter gelegentliche Ausschließ uugsgründe für Grabungen. Die durch-
forschten Gebiete zeigen übereinander gelegene Häuser, oft 4 bis
j Schichten, von der ptolemäischen bis zur koptischen Zeit. Die
Häuser waren so, wie sie noch heute sind, höchst primitiv, ohne
Fenster und nur selten mit einem Türverschluß. Für den, der auf
den Schultern seines Vorgängers baut, wird dessen Wohnraum zum
Keller; nicht einmal eine Treppe ist notwendig, es kann auch eine
Leiter genügen, um ins Untergeschoß zu gelangen.
Jeder der beiden Funde, von denen in unserem Hefte berichtet
wird, besteht aus Papyri, die in je einem Topfe beisammen lagen :
eine Erzählung, bei der wir uns sofort lebhaft alter Papyrusfundgc-
schichten erinnern (vgl. S. 8').
I. Fund. Daran schließt sieh (S. 5—8) eine eingehende Erör-
terung zunächst des Aeußeren der im ersten Fund zusammengefaßten
5 Papyri, eine Beschreibung, die uns eine klare Vorstellung von Fal-
tung und Siegelung der Urkunden gewährt und die durch Abbildungen
im Text und Lichtdrucke auf Tafeln vortrefflich ergänzt wird (S. 5—
8). Eine Tafel zeigt uns die kunsthistorisch hochinteressanten Siegel-
■
COfiKEti UNNERSlTY
Klcphantinc-Papyri von O. Rubensohn 313
abdrucke, welche, 35 an der Zahl, S. 10—17 beschrieben sind. 4 Pa-
pyri des ersten Fundes sind in einem Tacket zusammengefaßt ge-
wesen, der 5. stak im Topfe neben dein Tacket (S. 5). Inhaltlich
sind diese 5 Vertrüge: ein Ehevertrag (811/0 v. C.), eine letztwillige
Vertilgung (285/4 v. C), zwei Hetären vertrüge (284/3 v. C.) und eine
Erbschaftsabrechnung aus demselben Jahre. Wir wollen diese Ur-
kunden nun etwas naher betrachten.
Gleich der Ehevertrag Nr. 1 ist schon durch sein Alter besonders
bemerkenswert. Er ist der älteste der bisher bekannt gewordenen
Papyri und es berührt uns ganz eigenartig, wenn wir lesen: Im
7. Jahre der Königsherrschaft des Alexander, des Sohnes Alexanders
(d. G.). Deber das Datum handelt Rubensohn (S. IH). Der Vertrag
ist in doppelter Ausfertigung hergestellt, die eine Skriptur wird als
exterior, die andere als interior benutzt (vgl. S. 6 f.). Parteien und
Zeugen sind Griecheu. Wir haben, worauf schon Rubensohn hin-
weist, ein rein griechisches Dokument vor uns. Auch die Sprache
ist > durchaus im Tenor der rein hellenischen Stein in Schriften ge-
halten (S. 19). Außerdem ist aber der Papyrus tadellos erhalten
von Anfang bis zu Ende: Grunde genug, um ihm — was heute schon
eine Seltenheit bedeutet — einen hervorragenden Platz unter den
Urkunden einzuräumen. Interessant ist speziell der Vergleich mit
anderen ptolemäischeu Ehev eil ragen, mit dem von Wücken aus drei
Fragmenten (P. Gen. 21 + I'. Oxford + P. .München) zusammenge-
stellten Hei rate vertrag aus dem 2. Jhd. v. C. (Aren. III, 387 ff.) und
mit Teb. 104 (92 v. C.)i vgl. auch BGU IV 1050—1052 (Zeit des
Augustus). Leider hat es der Herausgeber hier und sonst unter-
lassen, dem griechischen Texte eine vollständige deutsche Ueber-
setzung beizugeben. Wenn auch der den Urkunden beigeschlossene
Kommentar den Leser hinlänglich unterrichtet, so sind wir doch schon
alles gewöhnt: Edition mit kritischem Apparat, Kommentar und Ucber-
setzung. Ich möchte der gedachten Bedeutung des Papyrus am besten
mit dein Versuch einer l'ebersctzungsprobc gerecht werden:
>Im 7. Jahre der Köiügsherrschaft des Alexander, des Sohnes des
Alexander, im 14. Jahre der Satrapie des Ptolemaios, im Monate
Dios. Ehevertrag des Herakleides und der Demetria. Es nimmt
Hcmkleides die Demetria aus Kos, die vollbürtige Tochter zur Trau
von ihrem Vater Leptines aus Kos und der Mutter Philotis, als Freier
die Inic, welche an Kleiüer und Sehmuck 1000 Drachmen mitbringt;
88 soll aber Herakleides der Demetria alles gewähren, was eint r
freien I'rau gebührt; wir sollen aber in Uebereinstimmung dort leben,
wo es nach gemeinsamer Beratung dem Leptines und Herakleides am
besten dünkt. Wenn aber Demetria auf irgend einer ihrem Manne
■ s K CORNEU. UNIVERSar
Elephantinc-Papyri von 0. Rubcosobn 9 IS
alidrucke, welche, 35 an der Zahl, S. 10—17 beschrieben sind. 4 Pa-
pyri des ersten Fundes sind in einem Packet zusammengefaßt ge-
wesen, der 5. stak im Topfe neben dem Packet (S. 5). Inhaltlich
sind diese 5 Vertrage: ein Ehevertrag (311,0 v. C), eine lctztwillige
Verfügung (385/4 v. C), zwei Hetären vertrage (2SJ/3 v. C.) uud eine
Erbschaftsabrechnung aus demselben Jahre. Wir wollen diese Ur-
kunden nun etwas naher betrachten.
Gleich der Ehevertrag Nr. 1 ist schon durch seiu Alter besonders
^merkenswert. Er ist der älteste der bisher bekannt gewordenen
Papyri und es berührt uns ganz eigenartig, wenn wir lesen: Im
7. Jahre der Künigsherrschaft des Alexander, des Sohnes Alexanders
(d. ü.). Ueber das Datum handelt Uubensohn (S. Iö). Der Vertrau
ist in doppelter Ausfertigung hergestellt, die eine Skriptur wird als
exterior, die andere als interior benützt (vgl. S. 6 f.). Parteien und
Zeugen sind Griechen. Wir haben, worauf schon Itubeusohn hin-
weist, ein rein griechisches Dokument vor uns. Auch die Sprache
ist >durchaus im Tenor der rein hellenischen Steininschriften ge-
halten* (S. 19). Außerdem ist aber der Papyrus tadellos erhalten
von Anfang bis zu Ende: Gründe genug, um ihm — was heute schon
eine Seltenheit bedeutet — einen hervorragenden Platz unter den
Urkunden einzuräumen. Interessant ist speziell der Vergleich mit
amleren ptolemaischen Ellevertragen, mit dem von Wilcken aus drei
Fragmenten (P. Gen. 21 + P. Oxford + P. München) zusammenge-
stellten Heirats vertrag aus dem 2. Jhd. v. C. (Areh. III, 387 ff.) und
mit Tcb. 104 (92 v. C); vgl. auch ItUU IV 1050—1032 (Zeit des
Augustus). Leider hat es der Herausgeber hier und sonst unter-
lassen, dem griechischen Texte eine vollständige deutsche Ueber-
«euung beizugeben. Wenn auch der den Urkunden beigeschlossene
Kommentar den Leser hinlänglich unterrichtet, so sind wir doch schon
alles gewöhnt: Edition mit kritischem Apparat, Kommentar und Ueber-
seUung. Ich möchte der gedachten Bedeutung des Papyrus am besten
mit dein Versuch einer Uebersetzungs probe gerecht werden:
>Im 7. Jahre der Künigsbrrrsrlutt des Alexander, des Sobnefl des
Alexander, im 14. Jahre der Satrapie des PtotaaUHOS, im Monate
Mdft. Ehe vertrag des Heraklcides und der Deinetria. Es nimmt
Hirukloidct die Iieinetria aus Kos, die vollbürtige Tochter zur Frau
ton ihn m Vater Leptines aus Kos uud der Matter Philotis, als Freier
Al Freie, welche an Kleider und Schmuck louo Drachmen mitbringt;
es soll alier Herakleidrs der l'enielria alles cuwiihreii, was einer
■ « ieu Frau gfbührt ; wir snilen aber in UeberafottimniaBfl, dorl leben,
«ii en nach gemrinsamer Beratung 'hui I.eptines und Herakleides am
dünkt. Wenn aber Deinetria auf irgend einer ihrem Manne
föftHFIi 1INNFKI
COMtELL UN(VERS»tY
ZU Gott. gel. Am. 11WJ. Nr. 4
llerakleides zur Schande gereichen Jon schlechten Tat betroffen wird,
so soll sie alles dessen beraubt sein, was sie mitgebracht hat; cssoll
aber llerakleides seine Beschuldigungen gegen Dciuetria vor drei
Männern beweisen, die beide Teile gemeinsam (zu diesem Schieds-
amte) ausersehen. Dem llerakleides aber soll es nicht gestattet sein,
ein andere Frau zur Verhöhnung der Dcmetha ins Haus zu führen
oder Kinder aus einer anderen Frau zu zeugen oder unter irgend
einem Vorwund der Demetria Schlechtes zuzufügen. Sollte er aber
auf einer solchen Tat betroffen werden und Demetria vor dem ge-
meinsam bestellten Dreimännergerichte das beweisen, so soll llera-
kleides der Demetria die von ihr eingebrachte Mitgift im Betrage
von 10(10 Drachmen übergeben und dazu noch 1000 Drachmen in
alexandrinischer Silberwährung zahlen. Die Exekution soll aber wie
auf Grund eines gesetzmäßig beendeten Itechtstreita der Demetria
und ihren Rechtsnachfolgern gegen Herakleides selbst und gegen
dessen ganzes festes und schwimmendes Vermögen zustehen. Diese
Urkunde aber soll überall so giltig sein, als ob dort der Vertrag ab-
geschlossen worden wäre, wo immer sie Herakleides gegen Demetria
oder Demetria und ihre Rechtsnachfolger gegen llerakleides zur
Exekution produzieren. Herakleides und Demetria sollen sowohl in
der Aufbewahrung ihrer eigenen Urkunden als auch in der Produ-
zieniiig derselben gegen einander vollkommen selbstherrlich vorgehen
können. Zeugen sind Kleon aus üela, Autikrates aus Tcmnos, Lysis
aus Temnos, Dionysios aus Teninos, An'stomachos aus Kyrene und
Aristodikos aus Kos<.
Der Heirats vert rag wird zwischen dem Manne und den Eltern
der Braut geschlossen, auch der eheliche Wohnsitz, der — es bandelt
sich um Süldner — noch nicht fixiert ist, soll im Einverständnis von
Mann und Schwiegervater bestimmt werden. Kubensohn bemerkt, das
Charakteristische des Uebergangs der Braut >aus den Händen des
Vaters in die des Gattenc, aber vielleicht noch wichtiger ist die
Gleichstellung der Mutter der Braut mit deren Vater: aus den Händen
der Eltern geht die Braut in die des Mannes Über. Wiederholt
wird die Freiheit und Ebenbürtigkeit der Braut in der künftigen Ehe
betont, wohl stimmend zu dem eben über ihre Mutter Gesagten und
wohl notwendig zu betonen gegenüber anderen Verhältnissen rein
sexueller Xatur (vgl. unten Nr. 3 und 4). Ehe Verletzungen, mag sich
ihrer der Mann oder die Frau schuldig machen, führen zur Schei-
dung, wobei sehr bemerkt werden inuÜ, daß als Instanz ein von
beiden Parteien bestimmtes Dreimännergericht, also ein privates
Schiedsgericht vorgesehen ist; vermutlich wohl so, daß jede Partei
einen Schiedsrichter namhaft macht, und diese beiden dann den
COßNEU. UNIVERSITT
Elcphuitine-Papyri von 0. Robcoiohn 315
Dritten wählen. Das Urteil dieses Schiedsgerichts ober statten die
Parteien mit Exekutions kraft aus. Die uns geläutige kurze Formel
der Exekutivurkunden xaddxsp ix Sixtjc begegnet hier in der voll-
ständigeren Form: xadairip ix 8ixi]c *«a vöjlov tiXoc i'/oÖTTjc, d.h.
also das Urteil solle Exekutionskraft besitzen, wie ein gemäß dem
Gesetze rechtskraftig — durch Spruch des ordentlichen Richters —
erledigter Prozeß. Die Exekution ergreift Person und Vermögen. Es
ist das die älteste Spur der Personalexekution in Aegypten, die be-
kanntlich im attischen Hechte seit Solon verpönt und auch im national-
ägyptischen Recht durch die Reform des Bokchoris abgeschafft war.
Sie scheint mit den Makedonen wieder ins Land gekommen zu sein.
Amh. 73 (173 v. C.) bezieht sich auf eine ptolemäische Exekutions-
ordnung (vgl. meine Bemerkungen Arcb. 11,53). Die Einführung der
Personalexekution im hellenistischen Aegypten ist, wie wir nunmehr
sehen, weit älteren Datums, und die bei der Interpretation dieser
Urkunde geübte Vorsicht war, wie sich nunmehr herausstellt, sohr
begründet. Von der Vermögensexekution heißt es, daß sie sich auf
das ganze Vermögen des Herakles beziehe und zwar xäv 'HpaxXsiSoo
Ȋvtwv xal frrfalmv xol vaotixwv. Diese Wendung ist, wie Rubensohn
beobachtet, aus rein griechischem Gebiete wohl bekannt, >in Aegypten
verwandeln sich bei der ackerbauenden Bevölkerung die wumxi sehr
rasch in ;-■.-),« und x?v ', • Anschließend an die Exekutivklausel
heißt es von der ovnpa^i), daß sie xopia ffor» xävnjt xavteoe ü»c ixtE
toö oovaXXä7(tato<; 7«7«vT]tiivou, oitoo av ixeT^dpiji 'HpaxXeiö*TjC xatä
AT]u.r f tpiac v, AT^[t7]Tpfa ti xal to: y.-i Aij^tplcic irpdgaovTic ■-■;■:■-
p««v xatä 'HpaxXsiöoo. Auch diese Formel ist später verkürzt
worden; sie lautet z. B. Teb. 110 in einem Darlehens vertrage (92 od.
59 v. C): ^ %t\p f,Sfi xupia Sota» Kavtax^) ixcpfipopivij. Wie schon der
Herausgeber bemerkt, gibt die längere Erklärung Aufschluß über den
längst in der verkürzten Form bekannten Inhalt. Die Urkunde soll
überall gelten, heißt also, sie soll so gelten, als ob das Geschäft,
über das sie errichtet ist, am Orte geschlossen wäre, wo die Ur-
kunde produziert wird. Das muß uns auffallen. Gelte das Personali-
tätsprinzip und wäre der Vertrag nach |Person airecht der Kontra-
henten geschlossen, so wäre eine solche Klausel überflüssig. Sie deutet
viel eher auf eine markante Geltung des Territorialitätsprinzips. Die
einzelnen -v..:; stellen über das formelle Vertragsrecht auch hete-
rogene Normen auf. Hier soll der anderwärts geläutige Satz >locus
regit actum< im Wege einer eigentümlichen Fiktion durch Parteien-
übereinkunft zur Geltung gebracht werden. Es ist ein merkwürdiges
Schwanken zwischen dem Persoualitäts- und Territorialitätsprinzip
bemerkbar, zwischen Prinzipien, deren Bedeutung in der Zeit för-
FuiiNiYERsrrr
Slfi G6U. gel. Adz. 19O0. Nr. 4
melier Rechtszersplitterung viel bedeutender war als zu anderen
Zeiten. Mitteis hat ja diese Dinge schon vor langem (Reichsr.
Kap. II) so schön geschildert. In der genannten Fiktion unserer Ur-
kunde liegt eine weite, allerdings nur subsidiäre Anerkennung des
Tcrritorialitätsnrinzips. Ueber die Urkundenaufbewahrung, wie sie in
unserem Papyrus geregelt ist, hat bereits Kubensohn alles Nötige
gesagt.
An dieser Urkunde kann nicht vorbeigegangen werden, ohne daG
man die wichtige Frage berührt, ob denn der iu.*t ju.dcj und xöojloc
im Werte von 1000 Drachmen eine wirkliche Mitgift sei. Ich brauche
da nur an die Wesscly-Mitteissche Hypothese (Reichsr. Kap. IX) von
der fiktiven Mitgift zu erinnern, au die Opposition gegen diese An-
schauung bei Grenfell und Hunt (Oxyrrhynch. Pap. II p. 239 ss.) und
die energische Verteidigung durch Mitteis (Arch. I 347 ff.). Die Sache
ist aber diese: die Frau erhält bestimmte Wertgegenstände vom
Manne, bringt ihm dieselben sofort in die Ehe als Dos mit (darin
liegt eben die Fiktion) und laßt sich dann die > Rückgabe« ver-
sprechen. Dieses komplizierte Geschäft hat Mitteis für griechische
Rcehtskreisc im Muttcrlande und im Orient klargelegt und zwar im
Orient vor allem für Syrien und Aegypten. Für dieses hellenistische
Rechtsgebiet ist die Sache bestritten worden und da dürfte unsere
Urkunde als willkommene Belegstelle in Betracht kommen. Ich
möchte darum nicht mit Rubensohn (S. 21 den 6'jtatiouAv xat xöau.ov
in Z. 4 als Teile der -rr/n r sondern geradezu als die »Mitgift« be-
zeichnen. Die unmittelbar an Kleider und Schmuck — den Typus
der Brautschenkung > Schmuck und wallende Gewänder« (Mitteis
n. a. 0. 273) — angeschlossene Taxation bedeutet wohl, daß es zur
wirklichen Gabe nicht gekommen, sondern beim Versprechen ge-
blieben ist. Was nun die Bestimmungen des Papyrus Über das
Schicksal dieser >Dos« anlangt, so ist nur für den Fall verschuldeter
Scheidung der Ehe ausdrücklich Vorsorge getroffen. Verschuldet die
Frau die Scheidung, so wird sie der 1000 Drachmen > beraubt«. Trägt
aber der Mann die Schuld, so muß er diese 1000 »zurückgeben« und
andere 1000 dazu. Auffallend ist es nun, daß der Mann kein Exe-
kutionsrecht zugesprochen erhält, wohl aber die Frau und ihre Suk-
zessoren. Bei unserer Annahme, daß es sich hier um blos fiktive
Mitgift handle, klärt sich das leicht genug auf. Ist da der Mann im
Rechte, hat also die Frau keinen Anspruch, so bleibt alles so, wie es
ist, der Mann braucht einfach der Frau nicht 1000 zu geben, oder
in der Form der fiktiven Mitgift: er lukriert diese. Bedenken wir,
daß nach griechischer Rechtsau flassung die Mitgift nicht Eigentum
des Mannes, sondern der Frau ist (Mitteis, a. a. 0. 231), so wäre es
■
CORHOl UNIVERS1TY
Kiephan tioe-P»pjri »od 0. Rubenaohn 117
mehr als auffallig, daß der Mann im Falle einer von der Frau ver-
schuldeten Ehescheidung, in welchem Falle nach der Urkunde die
Frau ihrer 1000 Drachmen >bernubt< sein solle, keine Exekutiv-
fordemng haben sollte. Konstruieren wir aber den Vertrag unter
Annahme fiktiver Mitgift, so braucht der Mann natürlich gar kein
Forderungsrecht. Auffallend bleibt an der Urkunde nur, daß es an
Beatimmungen für den Regelfall, d. i. für den der Auflösung der Ehe
durch den Tod eines Ehegatten mangelt. Hiefür muß wohl ange-
nommen werden, daß die Witwe auf die einfachen 1000 als Versor-
gung Anspruch bekomme, daß aber im Falle de» Vorverstevbens der
Frau ihre Rechtsnachfolger die 1000 beanspruchen können. Ebenso
würde wohl im Falle ein verstand! icher Scheidung die Frau ihre 1000
erhalten.
Nr. 2 bietet uns eine nicht minder vorzüglich erhaltene erbrecht-
liche Verfügung. Denn als reines gemeinschaftliches Ehegatten testa-
ment im Sinne des § 2269 unseres B. G. B. kann die Urkunde nicht
bezeichnet werden; eher noch, wenn auch dies wohl nicht ganz zu-
treffend, als Erbvertrag. [Vgl. Kühler, Ztschr. Sav.-St 29, 184 f.J.
Sie nennt sich selbst aufTpvprj x*l 6u,oXofEa /. 1 f.) oder blos
oorrpa^i) (Z. 15 und 16); das beurkundete Geschäft heißt ouvdX-
]l«7|ul Die ersten Worte erinnern an Testaments form : tdßi 8:i-
öato Äiovöoio», dann aber: KaXXtotat — rt aütoö ■pvaixi. Nun folgt
eine gegenseitige Erbeinsetzung der Frau durch den Mann und des
Mannes durch die Frau für den Fall des Vorvereterbens des einen
oder des anderen. Ueber die ehegüterrechtliche Stellung beider
zueinander durante matrimonio erfahren wir nichts Genaueres. Es
macht aber nicht den Eindruck , als ob volle Gütergemeinschaft
existiert hätte, sondern eher, daß jeder der Ehegatten wenigstens
einen Teil als Sondervermögen besessen habe. Der überlebende Ehe-
gatte wird sodann verpflichtet, das Vermögen bei seinem Tode den
Sühnen zu hinterlassen. Dos wäre formell so möglich, daß der über-
lebende Ehegatte in einer neuerlichen letztwilligen Verfügung die Söhne
zu Testamentserben einsetzte, aber die auch von Rubensohn beob-
achtete Tatsache, daß die Söhne auch Verpflichtungen übernehmen
and formell die Urkunde mitsiegeln , darf wohl mit Recht dahin
gedeutet werden, daß diese eine Urkunde endgiltig die Vermögens-
verhältnisse zwischen den Eltern und Kindern regeln soll. Im Falle
einer Uebcrschuldung der Erbschaft — so ist wohl das iiv 84 xata-
ktiicmoiv A. ij K. xp*°c n (Z- 13 f.) aufzufassen — haben die Sohne
das Recht u.fj •u.ßatiimv, d. i. also den Antritt zu verweigern. Es ist
aus dem attischen Hechte bekannt, daß die legitimen Deszendenten
durch einfache iu^ixioo:« (vgl. Besuchet, Droit privö 111, 594, Quellen
■ .
CQRN1 iftSJTY
MH Gott. gel. Ann. 1009. Nr. 4
X. 1) sich in den DesiU der Erbschaft setzen konnten — ob dabei
■ I.- ■ ifißatt&tiv in Acgypten ganz privatim, d. h. ohne behördliche
Intervention erfolgen konnte, mag hier dahinstehen, ist auch fUr uns
zunächst ohne Bedeutung — , ein System, dos uns auch hier be-
gegnet. Dadurch, daQ den Erben die Befugnis des Nichtantritts aus-
drücklich genährleistet wird, muß für Acgypten noch kein Schluß
dahin gezogen werden, daß sie etwa mangels einer solchen Be-
stimmung wie römische heredes sui et necessarii behandelt worden
wären , aber nahe genug läge ein solcher Schluß. Den Söhnen
wird für den Fall der Not oder der Verschuldung der Eltern deren
Unterhalt und Schuldbefreiung aufgetragen, für den Kall des Todes
deren Begräbnis, Pflichten, deren Verletzung eine Strafe von 1000
Drachmen nach sich ziehen soll. Drei im Geschäfte genannte Sohne,
die eben auch mitsiegeln, sollen für die bei Lebzeiten dem Vater
oder der Mutter geleisteten Dienste besonders entschädigt werden,
ohne daß diese Entschädigung in die Erbteile eingerechnet werden
solle. Wir würden sagen, daß die Söhne für das so im voraus Em-
pfangene nicht kollationspflichtig sein sollten, da es ja nur Entgelt
für ihre besonderen Dienste war. Es handelt sich da offenbar, wie
auch Rubensohn bemerkt, um Anstellung der noch ledigen Sohne in
einem landwirtschaftlichen oder industriellen Unternehmen der Eltern,
denn für den Fall der Verheiratung der Sühne soll diese Sonder-
stellung ein Ende nehmen. Nur die drei Söhne, mit denen die Spezial-
abmachung getroffen wird, sind besonders namentlich aufgezählt, die
übrigen werden einfach als ~-i--::; o\ >:o! zusammengefaßt, ohne daß
wir deren Namen oder auch nur Anzahl erführen. Indes sind es wohl
nur Söhne, nicht Deszendenten (Töchter, Enkel etc.) schlechthin.
Zwei merkwürdige Urkunden enthalten die Nr. 3 und 4. Nr. 3
ist die einer Syrerin, namens Elaphion unter der Vogtschaft des
Pantarkes ausgestellte Quittung über 300 Drachmen, die sie dem
Antipatros als Kostgeld (tpoytia) bezahlt habe, wogegen dann dieser
auf alle Ansprüche auf Kostgeld und Sklavcndicnste -yr.-.-.-i r, xata-
5ouXo6[Livov) Verzicht leistet und diese Verzichtleistung durch eine
Konventionalstrafe für den Füll trotzdem erfolgender Klage sicher-
stellt. In der nächstgennnnten fünf Monate jüngeren Urkunde wird
derselben Dame nunmehr unter Vogtschaft des Dion über dem Pan-
tarkes abgezahlte 400 Drachmen Kostgeld quittiert, wiederum unter
analoger Verzichtleistung des Pantarkes, wie sie früher Antipatros
vorgenommen hatte. Rubensohn hält die Syrerin für eine Dirne,
deren jeder neue Beschützer als xöptoc fungiert und für die Ueber-
lassung dem vorigen >xöptoc< einen Kaufpreis zahlt, dessen Zahlung
aber in die Form eines von der Dirne dem früheren Gebieter ge-
CQHHf U UMIVtRSJTV
Kleph»ntine-P»pyri von 0. Rubensobn 319
zahlten Kostgeldes für Unterhalt gekleidet wird: kulturhistorisch und
rechtlich merkwürdige Stücke.
Nr. 4, eine Erbschaftsabrechnung, bietet hier zu keinen Bemer-
kungen Gelegenheit
U. Fund. Dieser größere Fund, der die Nr. C— 32 enthält, ist
von großem Werte für das Thema: Priester und Tempel. Er ist
vom Herausgeber in jeder Hinsicht gewürdigt (S. 34 ff.). Die zum
Kunde gehörigen Urkunden sind teilweise demotisch, hievon sind zu-
nächst deutsche Uebersetzungen von Spiegelbcrg an passender Stelle
unter die griechischen Texte eingereiht. Ich kann hier um so mehr
auf den der Publikation beigeschlossenen Kommentar verweisen, als
ich bei den früheren für die Privat rechtsgeschiehte bedeutsamen Ur-
kunden mich schon länger aufgehalten habe. Die Urkunden dieses eben-
falls ptolemäischen Fundes stammen aus den Jahren 22ö/4 bis 223/2.
Nr. 7 (dem.) ist ein eidliches Zahlungsversprechen über rück-
ständige Abgaben öffentlich rechtlicher Natur, das «in Priester an
den Praktor der Tempel richtet Der zweite Teil der Eidesformel
(die £p4) lautet (Z. 17 — 21): >Wenn ich den obigen Eid als wahren
Eid geleistet habe, so bin ich in der Gunst des Königs, leiste ich ihn
(aber falsch) so bin ich in Tranen, indem ich nicht . . . irgend ein
. . . der gebt [in das] Haus des Eides (und) das Haus des Schutzes*.
Als Folgen der Eides Verletzung, in unserem Falle des Eidbruchs er-
scheinen da in erster Linie die irdischen Strafen, die der König ver-
hängt Auch in der Formel selbst stehen König und Königin neben,
ja vor Isis, Serapis und den anderen Göttern Aegyptens. Deren Zorn
ist nicht so bedenklich als der Zorn des auf Erden waltenden Königs-
paares. Daß in der Formel selbst der Gottesnamc des regierenden
Königspaares fehlt, ist für die Verhängung irdischer Strafen ja be-
deutungslos, denn der König verhängt diese Strafen nicht als Gott-
könig, aber wir dürfen diesem Fehlen auch keine andere Bedeutung
als die einer stilistischen Unebenheit beilegen. Rubensohn verweist
darauf, daß Überhaupt keine sehr strenge Formulierung stattfand
(S. 40 Anm.). Bemerkenswert ist der Verzicht aufs Asylrecht, das
diesmal in seiner subjektiven Beziehung als Recht des Flüchtenden
aufgefaßt wird. Dieselben Folgen der Fi des Verletzung beschwört der
Opferpriester Hareiesis bei der eidlichen Zahlungszusage im gleich-
falls deraoti8chcn P. Nr. 26, während Nr. 22 (dem.) nur den Eid (ohne
Fluchbestandteil) enthalt und der griechische Text Nr. 23 die uns
bekannte äpd etwas ausführlicher variiert (Z. 18—20): E[o]opxoü[vti]
[iiji u.[oJ: (■}■* •¥& $Yiopxo">vrt 84 -vo/o- etvai vfy äosßitat toü Zpxoo.
Wie die" vollere demotische Formel andeutet, war der ptolomäischc
Königseid wohl von ähnlichen Folgen begleitet, wie wir sie für die
k'
COKWK UMIVERSJTY
B20 Oött gel. Am. 1909. Nr. i
Verletzung des Eides beim Kaiser aus der römischen Rechtsgeschichte
kennen. Die religiös gefärbte griechische äpä ist hier in ihren welt-
lichen Konsequenzen (den Tränen), realistischer, wenn auch noch
blumig zum Ausdruck gebracht. Wir wissen, daß das ■:"> iivoi des
Königs Huld, das tvavtia aber eiue irdische Strafe bedeutet, der sich
der Verbrecher auch nicht durch Flucht in ein Asyl entziehen kann.
Nr. !) berichtet von einem auch heute noch für einen Unter-
beamten recht unliebsamem Zufalle. Per Vorgesetzte war ins Amt
gekommen, gerade da jener in Syene war. Er hätte gern wichtige
Dinge mit ihm besprochen und fordert ihn nun mit noch ziemlich
sanftem Tadel auf, sich doch mit den Akten zum Gegenbesuch ein-
bilden zu wollen.
Eine Serie zusammengehöriger Papyri wird durch Nr. 14, eine
»amtliche Pacht- und Auktionsordnung* eröffnet. Da werden die Be-
dingungen festgestellt, unter denen Tempelgut verpachtet werden soll.
Denn es handelt sich um Pacht, nicht um Kauf, wenn auch die Ter-
mini auf Kauf deuten (vgl. Rubensohn S. 48 f.). Die Pachter von
Tempelgut verwalten dasselbe entweder persönlich oder sie geben es
— in der Regel — an Unterpächtcr (rtttpfoQ weiter. Die Verwal-
tung sorgt da möglichst für stabile Verhaltnisse, wenigstens was die
letzten auch faktisch das Land bewirtschaftenden Pächter anlangt,
wenn schon die Oberpächter, wie in unserem Falle Angehörige einer
Priesterfamilie, in Zahlungsschwierigkeiten und schließlich Insolvenz
geraten sollten. Natürlich hat der -recopTdc ein Interesse daran, nicht
vom Sturz seines Verpächters mitgerissen zu werden und dieses
Interesse begegnet sich mit dem des Gutsherrn. Gute -rttopTot wer-
den vom ersten Verpächter als Schuldner seines Schuldners (Pächter
seines Pächters) in Anspruch genommen. Man kann die Forderungen
der Oberpachter gegen die Unterpächter in Beschlag legen. Den
Pächtern geschieht damit nichts Unrechtes, und der Staat als Ver-
pächter des Tempelgutes wird auf diese Weise sicherlich gedeckt sein,
da der Oberpächter jedenfalls um einen höheren Pachtschilling ver-
pachtet, als er selbst gepachtet hat. Daß die fGup-rot bei Insolvenz
ihrer Verpächter dem Gläubiger-Staate als Drittschuldner leisten
(vgl. Nr. 15), bezieht sich zunächst nur auf bereits schuldige Summen.
Aber damit sind nicht alle Verhältnisse durchgesprochen. Unsere
Kridatare haben ein Privatübereinkommen mit einem gewissen Xenon
geschlossen, wonach dieser an ihre Stelle in die Pacht des Tempel-
gutes eintreten solle. Von irgend welchem Zwange gegen die 7s«up?ot,
etwa nach Ablauf der Pachtzeit die Pacht mit dem neuen Ober-
pnehter zu wiederholen, hören wir nichts. Während der Pa'chtdaner
ist Fortbestehen der geschlossenen Pacht trotz Wechsels des Ober-
Kl'.'phantiin.-I'apvri von 0. Rubensohn 321
Pächters wohl meist eigenstes Interesse des Pächters und durum wird
die Frage, ob der Pachter für die Pachtzeit auch in der Pacht bleiben
mußte oder sie bei Eintritt des neuen Herrn lösen konnte, meist
praktisch ohne Bedeutung sein. Aber Bie ist darum nicht gleichgiltig,
wie etwa dann, wenn die Pacht Tür drei Jahre geschlossen ist und
nach Ablauf des den Pächter nicht befriedigenden ersten Wirtschafts-
jahres ein neuer Verpächter auftritt. BGUI3G0 (a. 0. 198/9) scheint
es als selbstverständlich vorauszusetzen, daß sich der Pachter den
neuen Herrn gefallen läßt, denuntiiert ihm doch der alte Verpächter
einfach die infolge der Veräußerung des Grundstücks dem neuen Ver-
pächter geschehene Zession des ausstandigen Pachtschillings. Daß
eine derartige Regelung gar nichts besonderes an sich hätte, darf
uns doch nicht dazu verleiten, sie vorschnell auch für das ptole-
mäische Pachtrecht anzunehmen. Daß der Staat bei der Substituie-
rung des Xenon an Stelle der insolvent gewordenen Tcmpelgutpächter
ein Wort mitzureden hat, versteht sich aber von selbst, da ihm doch
an Stelle des alten Schuldners ein neuer gegeben werden soll. Die
Parteien scheinen hier denn auch schon sich eines Staatsorgangs für
ihren Handel versichert zu haben. Aber dieser etwas dunkle Her-
gang entsprach wohl nicht der gesetzlichen Ordnung, wonach eine
neue Versteigerung notwendig war — nicht blos um dem Staate die
dabei abfallenden Gebühren zu verschaffen, sondern auch um infolge
der Konkurrenz bei der neuen Versteigerung möglicherweise eine
höhere Pachtsumme zu erreichen. Durch private Eingaben Dritter an
unparteiische Behörden (vgl. Kr. 18, 19) wird denn auch der schöne
Plan durchkreuzt und Xenon muß sich zum loyalen Weg einer neuen
Pachtofferte (Nr. 20) bequemen.
In Nr. 22 (dem.) und 23 (griech.) sind zwei Eide enthalten, die
im Verlaufe eines Exekutions Verfahrens oder im Anschlüsse hieran
von Beteiligten geschworen werden. Im demotischen Papyrus be-
schwört der Schuldner, dessen Acker versteigert worden war, sein
Eigentum an diesem Grundstück. Die Sache wird wohl, wie auch
Rubensohn will, so zu erklären sein, daß ein Dritter die Berechtigung
dt'r Versteigerung bestritten und eigene dingliche Rechte am Objekte
behauptet hat Durch den Eid des Exekuten soll dieser Exszin-
dierungsstreit erledigt werden. Umgekehrt behauptet im Eide Nr. 23
ein Dritter, daß ein in die Versteigerung des Schuld Vermögens ein-
bezogener Acker nicht zur Masse gehöre, sondern in seinem Eigen-
tum stehe, er habe auch die Belege dafür beigebracht, daß er das
Streitobjekt selbst schon ersteigert, die Zahlung geleistet und den
Zuschlag erhalten habe.
Nr. 27 iflt im griechischen Original und in demotischor Uebcr-
COßNEll UNfVERSlTY
822 Gott. gel. Adz. 1909. Nr. 4
setzung erhalten. Für rückständige Abgaben zweier Tempelvorsteher
hatten zwei Freunde ihren Landbesitz verpfändet; derselbe war ver-
steigert und mit dem Erlöse die Schuld getilgt worden, nun bitten
sie um Quittung. Rubcnsolm bezeichnet die Verpfänder als Bürgen
und der Papyrus spricht von der 7*), 7) t ( v — irpöc $77&ijv, f ( v evtro-rjoi-
jii&a t ; .c Sxrtotv. Es genügt die kurze Feststellung des Sachverhaltes,
um zu sehen, daß es sich nur um Einstehen mit bestimmten Ver-
mögensobjekten, nicht um Einstehen mit der ganzen vermögensrecht-
lichen Persönlichkeit — Bürgschaft im engeren Sinne — handelt,
wenigstens ist nicht ersichtlich, ob, was gewiß vorkommen konnte,
neben der Bestellung des Pfandrechts auch noch eigentliche persön-
liche Dürgenhaftung vereinbart war. ltemerkt sei, daß im demo-
tischen Text Einzahlung binnen einer Frist von 60 Tagen >gemäß
dem Befehl des Königs« erwähnt ist Damit ist möglicherweise auf
ein königliches Gesetz über eine dem Bürgen zustehende zweimonat-
liche Zahlungsfrist nach Fälligkeit der Bürgschaftsschuld hingewiesen
(so Kubensohn S. 78 Z. 19). Notwendig ist diese Deutung zwar nicht
— man könnte auch an eine allgemeine UrteilserfUUungsfrist denken
— nber sie ist gerade für das Bürgschaftsrecht a priori nicht ohne
Wahrscheinlichkeit.
Nr. 30 und Fragm. 1 endlich enthalten zwei kurze Depositen-
quittungen. Der Empfänger bestätigt dem Depositar ein bei diesem
vom Deponenten hinterlegtes Depot erhalten zu haben. Es sind de-
posita in favorem tertii und zwar, da das eine Mal über 20, das
andere Mal Über 21 Drachmen quittiert wird, wohl deposita irre-
gularia. Die Parteien sind Griechen.
Ich habe aus der Fülle nur einiges und ohne irgend erschöpfen
zu wollen, hervorgehoben. Der Herausgeber hat alle philologisch-
historischen Fragen detailliert behandelt, aber der Jurist wird in
dieser und mancher anderen Sammlung noch manch wertvolle Arbeit
zu tun finden. Auch die Bedeutung gerade dieser Sammlung für die
Erkenntnis griechischer Rechtsverhältnisse braucht nicht mehr be-
sonders ausgeführt zu werden. Die neuen Quellen geben frischen
Mut, auch das Recht der vorhellenistischen Zeit neu zu durch forschen
und Arbeiten zu schaffen, wie die eine, die mir gerade zugeht, da
ich diese kurze Anzeige geschlossen habe: J. Partsch, Griechisches
Bürgschaftsrecht 1. Alle jene aber, die an der Erforschung des
griechischen Hechts seit Alexander, und jene auch, die an der Zeit
vor Alexander arbeiten, schulden tiefen Dank der entsagungsvollen
Arbeit der Pnpyruseditoren. Er sei aucli an dieser Stelle ausge-
sprochen.
Heidelberg Leopold Wenger
_ COHHOl UNNER5JTY
E. Löfttedt, Beitrigc rar Kenntnii der «piteren Latinitit S23
Elur Mfbttdt, Beitrage rar Kenntnii der späteren Latlnltat.
Stockholm, STubArk 1907- (Inaag.-Dits. der Univ. HppuU.) 130 SS. 6°.
Dem alten Schulmeister-Aberglauben, daß das Latein eine emi-
nent >logische< Sprache sei, ist Franz Skutsch jüngst mit kräftigen
Worten zu Leibe gegangen (Hinneberg, Kultur der Gegenwart 18*
S. 452); was er dem großen Publikum sagte, ist dem Eingeweihten
nichts Neues mehr: der Sprachhistoriker weiß, daß die lateinische
Sprache genau denselben psychologischen Gesetzen unterliegt wie jede
andere, und daß es, wie bei jeder andern, das eigene Verdienst der
schreibenden Persönlichkeiten ist, wenn sich unter ihrer Hand das
Latein dem Ideal eines vollkommenen Werkzeuges menschlicher Ge-
danken nähert Denn keine Sprache >dichtet und denkte für die,
welche sie sprechen ; lediglich der Grad von Intelligenz und Bildung
bestimmt bei jedem die Vollkommenheit seines Ausdrucks: darum
rinden wir in der Zeit der >Blüte< der Prosa, bei Zeitgenossen
Ciceros und Caesars, ein ebenso unbeholfenes und unlogisches Latein
wie in den Jahrhunderten des Niedergangs der Bildung, in den Zeiten
des sogenannten Spätlateins.
Hier, im Spätlatein, treten natürlich die Erscheinungen des sa-
loppen Sprachgebrauchs, die im Vulgärlatein wurzeln, mit diesem aber
nicht schlechthin zu identifizieren sind, stärker hervor und machen
sich in der Literatur breit: denn es fehlt das Gegengewicht einer
tüchtigen Bildung und lebendigen Tradition. Das ist das Gebiet, auf
dem sich Lö'fatedU hochinteressante Abhandlung bewegt, ein Buch,
das durch Reichtum und Eigenartigkeit seines Inhalts das Durch-
schnittsmaß landläufiger Doktordissertationen weit überragt
Löfstcdt hat das Spätlatein hauptsächlich nach der syntaktischen
und aemasiologischen Seite hin durchforscht und stellt eine Reihe bis
jetzt noch nicht beobachteter Spracherecheinungen für dasselbe fest.
Da er es mit einer verwahrlosten und ihrer Auflösung entgegen-
gehenden Sprache zu tun hat, so mag es nicht wunder nehmen, daß
er manche einem klassisch geschulten Ohr absonderlich klingende Er-
scheinung bringt: aber auch wer sich auf vieles »Unklassische« und
> Unlogische < gefaßt gemacht hat, wird seine Erwartungen noch über-
holt sehen; ist doch wohl kaum ein lateinischer Sprachhis torikor in
der Annahme von Wortbedeutungen, Konstruktionen und Phrasen,
die aller Sprachlogik Hohn sprechen, so weit gegangen wie er; er
verteidigt Erscheinungen, die von Texteditoren und Grammatikern
bisher für unmöglich gehalten worden waren; er muß daher einen
großen Teil seines Materials aus der Scher bcnscliicht der kritischen
OilU f-l Abi. 190t. Hr. 4 23
CO.S ,.
824 Gott gel. Ann. 1909. Kr. 4
Apparate, wohin es die Textkritik geworfen hatte, sorgfältig heraus-
graben.
Er zeigt hiebei eine höchst respektable Belesenheit, denn seine
Untersuchungen greifen weit über den Bereich des Spätlateins hinaus
bis in die Zeiten des Plautus, Cato und Terenz: bei ihnen und so-
gar bei »klassischen« Schriftstellern wie Cicero findet er Eigentüm-
lichkeiten des Spätlateins vorgebildet, die noch kein Anderer jenen
zugetraut hatte, weil sie im Widerspruch zu ihrer sonstigen Art
stehen.
Dadurch werden L.s Untersuchungen von einschneidender prinzi-
pieller Wichtigkeit; denn sie führen zu dem allgemeinen Problem:
in wieweit kann ein Autor sprachlich von seiner sonstigen Art ab-
weichen V wo dürfen wir noch an die Richtigkeit der von L. ver-
tretenen Ueberlieferung glauben, wenn diese der übrigen Gepflogen-
heit des Autors widerspricht, und wo müssen wir sagen: so kann
der Schriftsteller nicht geschrieben haben, hier muß die Ueberliefe-
rung in Unordnung Bein.
Letzten Endes handelt es sich also nicht nur darum, ob gewisse
Erscheinungen der niedergehenden Laünität schon vereinzelt in frü-
heren Sprach perioden anzuerkennen sind, sondern um die Frage der
Einheitlichkeit und Konsequenz im Stile literarischer Persönlichkeiten ;
und dieser Gesichtspunkt hauptsächlich mag es rechtfertigen, wenn
wir uns hier mit des Verfassers Ausführungen eingehender beschäf-
tigen. —
Gleich das erste Beispiel, von dem L. ausgeht, zeigt, daß es sich
beim Einzelfalle um Probleme allgemeiner Art handelt In der »viel-
besprochenen« Stelle des Terenz (Schmalz, Synt'p. 403), Hec. 378,
will er das ut temp. mit Konjunktiv halten:
>iom ut Ihnen exirem, ad genua accidit<.
Er weist dabei die verschiedenen Erklärungsversuche Früherer
ab zu gunsten seiner Anschauung, nach der das ut temp. einfnch
unter dem Einfluß des bedeutungsgloichen >cum< den Konjunktiv an-
genommen hat, >in der Alltagssprache schon früh und dann be-
sonders im Spätlatein« (S. 6). Faktisch steht der Fall bei Terenz
ganz isoliert Denn der Konjunktiv beim temporalen ut erscheint
erstmals bei Livius, aber als sog. Iterativus (Drager 11' 600), wäh-
rend die älteste eigentliche Parallele zu Ter. erst in der Pass. Perpet.
18 p. 88, 13 Rob. (ca. 200 p. Chr.) sich findet. Das würde an und
für sich noch nicht viel bedeuten, denn bei der Lückenhaftigkeit der
literarischen Ueberlieferung müssen wir manchmal Sprünge über die
Jahrhunderte tun. Aber wir müssen doch fragen: beweist dieses Bei-
COHItfLi-UNlYERSrr
E. Löfstedt, Beitrage rar Kenntnis der spateren UtiniUU 325
spiel wie andere spätlateinische *) etwas für Terenz, der als »puri
sermonis amatort sogar von einem Caesar bezeichnet wird und der
in derselben Szene der Hecyra ut temp. noch zweimal mit dem In-
dikativ gebraucht (345. 365), wie auch sonst Überall (AnUr. 590
Phorm. 617. 859, Hec 752. 802, Ad. 40(i. 618 — vgl. Eun. 782)?
Und ist es nicht merkwürdig, daß gerade Terenz unter dem Druck
der Alltagssprachc sich diese Abweichung vom normalen Sprachge-
brauch zu schulden kommen ließ, während sie einem Plautus nie
passierte, der doch >die Sprache der Gasse spricht< (Schanz, Litt*
S. 85) ? Ich glaube daher, wir machen uns keiner > prinzipiell ver-
kehrten Gleichmacherei« schuldig, wenn wir behaupten, daß die Stelle
uach Maßgabe der übrigen Ueberlieferung korrigiert werden muß, sei
es, daß wir mit Dziatzko exieram schreiben (Dz. führt als Parallele
Tür ut c. plusq. Ad. fil8 an; auch Hec. 802 gehört hieher) oder mit
Ladewig exibam 1 ).
Man sieht, daß es sich hier nicht um eine einzelne Stelle, son-
dern um ein Prinzip handelt. Nun kann man ja in der sprachlich-
stilistischen Betrachtung der Schriftsteller, wenn ich so sagen darf,
>Auoraalist< sein, d. h. an starke Widersprüche des Autors mit sich
selbst glauben: das enthebt aber nicht;der Verpflichtung, die Aus-
nahme gegen die Norm auf das sorgfältigste abzuwägen. Wo die
ganzen Verhältnisse so sehr gegen die Abweichung von der Regel
sprechen ; wo für die Ausnahme sielt gar kein einigermaßen plausibler
Grund ausfindig machen laßt; wo schließlich die Herstellung der
Normalform gar keinen tieferen Eingriff in die Ueberlieferung ver-
langt, wie hier (exieram [spr. exiram] — extrem); da wird man sich doch
besinnen müssen, statt einer leichten Korruptel eine unglaubliche
Singularität anzunehmen.
Lö'fstedts Arbeit zerfällt in zwei Hauptteile. Der erste (S. 1—52)
ist betitelt: Zur Geschichte der lateinischen Partikeln.
Die Partikeln nehmen in Bezug auf semasiologisch-syntaktische
Entwicklung eine besondere Stellung unter den Redeteilen ein. Als
Form- und Beziehungswörter sind sie am leichtesten der Uradeu-
tung ausgesetzt (vgl. Archiv f. Lex. 13, 203 f.), in den Fällen zu-
mal, wo sie keinen Halt an einer etymologischen Gruppe haben, was
besonders bei den Konjunktionen der Kall ist. Wörter wie ut, cum,
1) ]>ie •schlagende Aebnlichkeit« von lün. [SUv.] 3,6 »i'om ut extrem u* tle
errlnian ist natürlich rein zufällig; denn die ungebildete Verfasserin der I'ere-
grinatio bat sicher nichts ron Terenz gewußt.
2) 0*8 die Krk Um n gi versuche des Konj. an dieser Stelle als »Potentialis«
und ähnliche RettnngsTeraurhc Früherer gekünstelt sind, wird man I.. gerne iit-
fttofl.
23*
COHWU UNIVERSITY
326 (Wtt gel. Am. 1909. Nr. 4
si, quam sind an sich bedeutungsdunkel, sie erhalten ihr Licht erst
durch den Inhalt der Sätze, die sie verbinden oder durch bedeutnngs-
stützende Wörter (>adeo ut< usw.).
Im ersten Abschnitt (S. 3—14) werden spätlateinische Erschei-
nungen im Gebrauch der Konj. ut behandelt; zunächst bespricht der
Verf. das ut temp. mit Konj., ausgehend von dem oben bespro-
chenen Fall bei Terenz, Wenn nun auch jener Fall nach unserer
Meinung aus der Liste zu streichen ist, so hat die Annahme einer
temporalen ut- Konstruktion mit dem Konj. für das Spätlatein gewiß
koin Bedenken. Nur sind nicht alle dafür gebrachten Beispiele ein-
wandfrei. Cann. epigr. 1590,6 »iarnque ut esset gratus amieis, invidia
superum eessarit amarii mag man gelten lassen, obwohl in diesem
aus Floskeln zusammengestöppelten Gedicht der Gedanke an eine Art
Anakoluth auch nicht abzuweisen ist: ut yratus esset, inviderunt su-
peri, quorum invidia cessavtt amari. Nicht recht glauben kann ich
an die Richtigkeit der Tradition in dem Epigramm der Anthologie,
Nr. 283 Riese (de pectine) : > Crinibus ambrosiis Veneris dectis addidil,
ut se Pulchras iaetarent Pallas vel pronuba Juno<. Ein >cum< (ai)
konnte ja so leicht in ein >ut< verschrieben werden, oder noch leichter
ein tiaetaruntt in >iactarcutt. Und was soll das eigentlich heißen:
>Er verlieh den ambrosischen Haaren der Venus schmuckes Ansehen,
als sich P. und J. mit ihrer Schönheit brüstetcn?< — Ein sicheres
Beispiel scheint mir das oben (S. 325) erwähnte aus der Peregr. Silv.,
während ich don Fall bei Sulp. Sever. epist. app. 1,4 p. 221,6 IL doch
anzweifeln möchte. Noe" spricht: *ego, domine, et supervenlurum propter
peeeata /lominum diluvium praedieavi, et post (nach Eintritt) diluvium
exemplum de me praebui bonis, ut matis pereuntibus non perirem<.
Gewiß kann das ut in diesem Zusammenhang nicht anders als tem-
poral erklärt werden. Vielleicht aber hat Halm doch recht gehabt,
daß er es in >cum< änderte (paläographisch, wie schon bemerkt, eine
ganz leichte Aenderung): denn es kommt in dem gleichen Satz das
finale >ut< wiederholt vor (so unmittelbar an die zitierten Worte an-
schließend: >ut isti cognoscerent«), und andererseits erscheint in un-
serem Brief das temporale >cura< mit cj. öfter, z. B. 1,1 cum vire-
remus, 1,5 cum ...praeditus essem, so daß man sich nicht recht vor-
stellen kann, warum der Briefschreiber gerade in dem Satz, wo er
das finale ut anwendete, das temporale im Sinne des ihm geläufigeu
cum und dazu mit der gleichen Konstruktion wie das finale ut sollte
angewendet haben. — Daß Apul. met. 7,21 *ut quemque ... eon-
spexerit..., furens ineurritt eigentlich nicht hierher gehört, da, wie
bei Liv., ein Iterativus vorliegt, geht ans L.s Ausführungen selbst
hervor; übrigens hat bei Apul. gewiß der Einfluß des Griechischen
[uuNiYERarr
E. Löfstedt, Beitrage zur Kenntnis der späteren Latioiut 327
(OpUtiv ü»; nva "'>/., vgl. die Beispiele aus Herodot und Thucyd. bei
Suhl, Hist.-krit. Synt des griech. Verbums, & 445) mitgewirkt —
Von den übrigen Beispielen (Schot. Pith. Juv. 6,264, Cann. epigr.
613,6 Pass. Perpet 18 p. 88, 13 Rob., Itin. Burdig. p. 22,20 G. Itin.
Silv. 29,3 u.a. Paneg. 9,26 p. 212,24 B. Auson. epigr. 137, wozu
die Falle bei Venantius nach dem Index von Leo kommen: Mart.
1,299 und 3,280) möchte ich nur gegen eines ernstere Bedenken
geltend machen. Bei Auson. epigr. 137 (p. 421 P.)
>iamque repitgnanti dedam ine ut deniyue victus,
iurgia ob hoc solum, iurgia quod fugiamt
scheint mir einfach das kondizional -konzessive ut vorzuliegen: > ge-
setzt daß ich kapituliere«. Das fjv in dem entsprechenden Epigramm
aus der griechischen Anthologie (Jacobs II p. 747), welches L. Belbst
zitiert, weist doch deutlich genug darauf hin, und der Einwand da-
gegen, daQ das *iamt mehr für eine temporale Bedeutung spreche,
ist nicht stichhaltig; >iam ut* heißt einfach: >gesetzt daß nun end-
lich< (oder >wirklich<), wie Caes. Gall. 3,9,6 >iam ut omnia contra
opinionem aeeiderent, tamen<, Liv. 34, 32, 13 >ut iam ita sint haec,
quid ad vom*, Sen. contr. 1,2,7 >wm te ut nemo violaverit, locus ipsc
violavit*.
An das temporale reiht L. das kausale ut, das die Syntax von
Schmalz nicht kennt Auch seine Existenz werden wir anerkennen
müssen, nur durften die Grenzen des Gebrauchs enger zu ziehen sein,
als der Verf. es tut Das erste Beispiel, das er bringt, ist Schol. Cic.
Bob. p. 264,27 Or. p. 140,26, Hild. (zu Plane. 24): >Tutlius »egal ;•■-
pulum, id est vulgus imperitorum, iudieare ... ff e familiae darioris
nobilitaU potuisse, u t (= f|uod, cum) non nisi jnwitiorcs edustatis . . .
hacc scire facillime possint*. Daß bei Cicero >an der entsprechenden
Stelle nicht ut, sondern cum< stehe, kann man nicht behaupten: denn
diese entspricht formell der vorliegenden überhaupt so wenig, daß
von einer Paralteüsierung eines einzelnen Wortes nicht die Rede sein
kann; sie lautet: >si tibi . . . respondcam, ncscisse id populum lt....
non, ut opinor, admirere, cum ego ipsc non abhorrens a studio anti-
quitatis tue hie id ex te primum audisse conßtean. Unsere Stelle
muß also aus Bich selbst erklärt werden, und hier steht der Auf-
fassung von ut als konsekutiver Partikel (= so daß also) nichts im
Wege. Desgleichen haben wir in dem folgenden Beispiel, Martyrius
gramm. VII p. 175 >audivi Memnonium ...sc dicentem de hoc nomine
(sc. vema) reprehensum a Romano quodam disertissimo, ut per hanc
(sc b) cnuntiaverit littcramt einfach das temporale ut, wogegen die
Ersetzung dieser Partikel durch quod in der von Martyrius abhän-
[uuNiYERarr
328 GÖU. gel. An;.. 1909. Nr.
gigen Stelle bei Cassiodor (granim. V i 1 p. 1 75) gewiß nichts beweist.
Weitere Beispiele für das ut caus. findet L. in der Anthologia
Nr. 343 R. (im Titel:) >/n cum, qui, ut senior dici nolUt, multas s/bi
concuOas faclcbat<, im Comm. Bern, zu Lucan 7,435 > Gei-manum ...
bonion: id est libcrtas, de qua Uli gloriantur; philosophicc autein, ut
xit hoc summum bonuuu\ bei Arnob. nat. 2,7 >inscietitia miseralÜirt
hoc matjis est, ut, cum fieri possit, ut veri aliquid . . . dicamux, et hoc
ipsum ... inccrtum sit, an ... dixerinms* ; und bei Cossiod. var.
2,32,3 >ideo miramur ... virum, ut ... susceperitt. Ohne auf diese
Fülle näher einzugehen — bis auf den im Comm. Bern, scheinen sie
mir nicht anfechtbar — möchte ich mich nur gegen die beiden folgen-
den wenden, die m. E. nicht in die Reihe der übrigen gehören.
Capitol. Gord. 3, 2 wird von Gordian erzählt, daß er als junger Mann
Gedichte verfaßt habe, und zwar behandelte er die gleichen Stoffe,
wie Cicero, also den Marius, Arat usw. >qttae quidem ad hoc scripsit,
ut L'iceronis poeuuxta nhnis auliqua viderentm <, Daß Gordian seine
Gedichte geschrieben habe, damit die entsprechenden des Cic zu
altmodisch erscheinen möchten, scheint L. reiner Unsiun zu sein; er
schrieb sie, weil Cics Bearbeitungen ihm zu alt erschienen. Dem-
gegenüber möchte man zunächst fragen, mit welchem Recht >ut ...
viderentur« mit >weil sie ihm ... schienen< übersetzt wird; ut vide-
rentur kann nur heißen »weil sie schienen« mit zu ergänzendem all-
gemeinen Objekt (hominibus u. dg!.). Aber, fragt man weiter, warum
schienen gerade Ciceros Poeme der damaligen Welt so alt, daß Gor-
dian sich gedrungen fühlte, sie durch neue zu ersetzen? Ich weiß
keine befriedigende Antwort, und mir scheint daher die finale Auf-
fassung des Satzes kein so unbedingter Unsinn wie dem Verf. Der
Historiker hat sich nur recht ungeschickt ausgedrückt, was aber den
nicht so sehr wunder nehmen wird, der sein unbeholfenes Latein sich
etwas näher ansieht Er wollte sagen: Gordian schrieb seine Gedichte
als amulator Ciccronis, um ihn auszustechen, seine Leistungen als
veraltet erscheinen zu lassen ; er wollte zeigen : wir können das jetzt
besser machen. Aber nicht nur die Sache selbst, auch das genus di-
cendi des Capitolinus spricht gegen ein kausales ut: >deswegen ...
weil* heißt bei ihm >idcirco quodt (9,4) oder >ideo quia* (34,4),
während »ad hoc, ut< >zu dem Zweck, damit< heißt, 10,2: >iüos...
senatus atl hoc creaverut, ut divideret hisltaiicas regiones ... tuendas*.
Kann man da glauben, der Schriftsteller habe sich mit sich selbst so
in Widerspruch gesetzt, nur um statt einer verständlichen Wendung
eine mißzudeutende zu geben? Die Konsequenz der kausalen Auf-
fassung von ut ist natürlich, daß ad im Sinne von ob, propter
erklärt werden muß. Der Verf, führt hiefür den Thesaurus-Artikel
CORt. rtRSTY
E. Lufstedt, Beiträge zur Kcnntnia der spateren Latioltit 329
ad an, p. 552 (auB dem Abschnitt >de relatione« Abtig. IV: de causa)
und weist besonders auf 4,6,3 plcfos ad id mazimc indiynationc
exursit, quod auspicari . .. negarentur possc. Nun ist es ja gewiß
richtig, daß ad id mit ob id vertauscht werden könnte, ohne daß der
Sinn des Satzes im mindesten alteriert würde, aber eben so gut kann
es lokal- temporal gefaßt werden: >bei dem Punkte«, >auf das hin<.
Und das gleiche ergibt sich für die übrigen in dem erwähnten Ab-
schnitte aufgeführten Beispiele, eingeschlossen das von L. herange-
zogene, Curt 3,5,9: »laxata . . . vis morbi ad lioc solum videbtäur,
quüt magtiUiidinem malt smtwbat<. Ueberall liegt eine lokal-tempo-
rale Anknüpfung an ein bestimmtes Faktum zu Grunde (im Anschluß
an etwas — auf Grund von etwas « wegen), was bei der Stelle der
vita Gordianorum nicht der Fall. —
Wir kommen zum zweiten Kapitel; es gilt der Konjunktion quod,
zunächst ihrer kondizionalen Funktion; seltsam genug mutet es
an, >quod« in Konkurrenz mit >si« gebraucht zu sehen, wie Avell.
137,12 p. 563, 20 *ete ... legationis officio convenire, quod uffutu
salvationis suae, si respectu dei, si Talionis intuitu höh woveuttir*.
Wir haben aber keinen triftigen Grund, an der Richtigkeit der Ueber-
lieferung zu zweifeln, die wir auch in den übrigen Füllen (Corp.
V4488 Comm. instr. 1,7,2 Biet. Priminii 16 bei Caspari Anecd.
p. 164) werden anerkennen müssen.
Ein komparatives oder korrespondierendes quod findet L.
bei Amin. 30,4, 18, wo lamquod im Sinne von tamquam überliefert ist
und von den Herausgebern auch durchgehends in letzeres verwandelt
wurde. Uns will scheinen, daß die Verbindung tam-quaui zu fest ge-
fugt und eine falsche Auflösung des gekürzten quam in quod zu
leicht war, als daß man nicht lieber einen Fehler der U eberlief er ung
annehmen möchte; dazu kommt, daß Amuiian tamquam sehr häutig
hat, wie dies die sehr reichhaltigen und guten Excerpte des The-
saurus, von der Hand Petschenigs, aufweisen. Jedenfalls ist das Bei-
spiel aus dem Corpus (VI 27458) keine Stütze für die Ammian-Stelle ;
in den Worten >talem dolorem experisei, quod nos ... experti sumust
ist quod sicher einfach das Relativum, mit falschem Genusgebrauch,
wie das auf Inschriften nicht selten (Beispiele aus Afrika bei Kubier,
Archiv VIII 173; vgl. auch Rönsch, ltala S. 270 ff., Bonnet, Grog. d.
Tours p. 345 ff. 507 ff.); übrigens ist auch »feite dolor* überliefert,
freilich neben >vcstroru< und »contigutt.
Auch die übrigen Beispiele für die von L. postulierte Bedeutung
von quod sind nicht recht zugkräftig. Gegen Apul. flor. 22 >quod
Herculem ... memoraitl ... purgasse, simililer ... pltilosoptms iste
Hercules fuü< hat schon Geyer in seiner eingehenden Besprechung
a»N rtSrr
330 Gott. gel. Anz 1909. Nr. 4
(Archiv f. Lex. XV 433) Bedenken geltend gemacht; ebenso möchte
er bei Auson. epigr. 19,1 (p. 327 P.) >uxor, vivamus, quod vivimus< t
in >quod< lieber das Relativum (an Stelle der hg. etymol. >eaui
vitam quam«) sehon. Bei Auson. halte ich auch das quod causale für
möglich; wir hatten dann eines der beliebten Wortspiele mit den
verschiedenen Bedeutungen von viverc (vgl. Blätter f. d. Gymn.-Schul-
wesen 1905, 497), und der SAtz würde bedeuten: laß uns das Leben
genießen, weil wir es noch haben. Freilich macht das Perfekt vixi-
wus einiges Bedenken, denn vixisse kann auch das gerade Gegenteil
(— mortuum esse) bedeuten (Plaut Bacch. 150 most. 1002 u. a.);
das schließt aber die geforderte Bedeutung: quod viximus = weil
wir bis heute gelebt haben, nicht aus. Auch in dem Grabepigramm,
Carm. epigr. 991: >vixi, quod volui, semper bene, pauper, honeste,
fraudari nullum, quod invat ossa mea< findet Geyer gewiß mit Recht
dos Relativ quod, das durch das zweite noch eine gewisse semasiolo-
gische Stütze erhält. Was die übrigen Beispiele betrifft, so ist bei
Kilastr. 148,9 die Ueberlieferung des gnnzen Satzes so zweifelhaft,
daß Marx zu zwei Acnderungen von Endungen, einer Umwandlung
eines Wortes und der Annahme einer Lücke seine ZuHucht nehmen
mußte; da möchte man doch die Frage offen lassen, oh quod nicht
einfach aus dem bei Filastr. ganz gewöhnlichen quomodo (15 Stellen
im Index) verdorben ist. Ebenso wenig kann ich an die Richtigkeit
der Ueberliefemng glauben bei Donat. Ter. Andr. 1,1,28 >Aoc...
dixeruni veteres eodem modo, quod Graeci --i;i.-o.'./.j< . der >irrin-
ceps grammnticontiiu sollte sich eine derartige Freiheit erlaubt haben V
da nimmt man doch lieber einen Textfehler an, zumal die Ueber-
lieferung des Terenzkoinmentars an derartigen Fehlern reich genug
ist, vgl. Wessners krit. Apparat. Dagegeu mag in dem Cornutus-
Scholion zu Pers. 1,113 ein Tür quomodo ... ita gebrauchtes quo-
niam ... ita ganz glaublich sein, ebenso wie für das >barbarische<
Latein des Anonymus Valesianus ein auch bei dem sog. Fredegar er-
scheinendes post quod im Sinne von postquam. —
Kapitel 111 gilt der Konjunktion quam, die nach L. in Stell-
vertretung von ut auftritt bei Apul. flor. 3,16 p. 17 V. >a qua (m-
tioue) paultdum demutabit liber, quam Strabonis ... Itonor fia//itut<, bei
Lampr. Coinra. 17, 11 >hi<ne ... Scverus ... odio, quam videtur, senatus
inter deos rettulitt; bei Ruric epist. 2,64, 1 und sonst. Da es eine
bekannte Erscheinung auf dem Gebiet der Bedoutungscntwicklung ist,
daß ein Wort, welches sich in einigen Verwendungen mit einem an-
dern zufällig deckt, auch in weiterem Umfang als Synonym für jenes
herangezogen wird: so hat der Eintritt von quam für ul in Fällen
corSÄüS
CORNf 11 UNIVERSITY
E. Lüfstedt, Beitrage xur Kenntnis der spateren Latinitit 931
wie die oben zitierten durchaus nichU Befremdendes 1 ). Aehnlich er-
klärt sich auch die Konstruktion bei der von L. angeführten Stelle
Lucif. Äthan. 2,20 p. 184 H. W«, quam in Athariasio, nee non et in
nobis dei ... persequaris ßium< ; die Stelle ist trotz L. und mit Hartel
sehr wohl in Parallele zu setzen zu Lucifers >tam . . . nee höh« : in
beiden Fällen liegt > Verschmelzung« von Konstruktionen vor; die
Kontraposition »tarn — quam* oder >quam — tam< deckte sich be-
grifflieb mit »-t — ei « ; daraus konnte durch Auswechslung der Sy-
nonyma entstehen sowohl »tarn — ' ef< (bzw. >nec non et<) wie *quam
...et*, von welchem Schema das >quam — etiamt der Epist Avell.
97,58 nur eine neue Variante ist. Andererseits konnte das durch
die Bedeutungsentwicklung von tarn . . . quam überflüssig gewordene
Um ganz ausgeschaltet werden (vgl. unser >wie< neben »Bowie«,
beides = und), und es entstand so das quam fUr et, wie wir es
Peregr. Silv. 40,2 haben: >benedictis cathecuininis quam fidelibus«,
wo L. die Ueberlieferung gegen die Einschiebung von tarn schützt,
allerdings gegen den sonstigen Sprachgebrauch der Verfasserin, wie
Geyer a. 0. S. 434 hervorhebt. Eine Weiterbildung dieses kopulativen
quam ist dann Corp. VI28138 »educalus litteris Uraecis quam et
Latinis<.
So ist die von L. festgestellte Erscheinung auch für die weiteren
von Ihm gebrachten Falle nicht anzuzweifeln. Nur zu Aroob. nat.
3, 1 1 möchte ich ein Bedenken äußern. Dort heißt es : (dii vestri hos
vident) honestius quam vos uiulto de sui nominis dignilatc
existimare quam credere. Das zweite quam soll nach L. so viel
bedeuten als das »ff« oder >atque<, das einige Editoren dafür in den
Text geschoben haben. L. faßt demnach, wie die Textkritiker, die
ganze Verbindung als einen tautologischen Ausdruck, was trotz der
»für unsere Auffassung lästigen Wiederholung« von keiner Bedeutung
sei, da ähnliche Ausdrücke in der patristischen Literatur sehr oft
begegnen. Gegen die kopulative Auffassung von quam muß aber
schon etwas bedenklich ninchen, daß das komparative quam unmittel-
bar vorhergeht: *nos ... Ziouestius quam vost; außerdem läßt sich
quam nicht so ohne weiteres mit et identifizieren: wie es ein tarn —
quam vertritt, so hat es den Wert des mit diesem gleichzusetzenden
et — et; es hebt die verbundenen Begriffe schärfer von einander ab:
»sowohl — als« = »nicht nur, sondern auch« ; das paßt schlecht zur
1) Nur kann ich an du »quam videtur« der oben erwähnten Lampridius-
Stelle nicht glauben. Peter hat mit seiner leichten Aenderung »quantum vide-
tar« «icher recht gehabt; »gl, in derselben vit* 4,7 quantum videbatur; ferner
CapitoL Venu 3,6-, Clod. Alb. 4,5; Gallican Avid. Haas. 1,7. — Ob sich nicht
hinter dem und jenem »quam« auch ein q(uem) a(d) m(odum) versteck!?
com
332 Gott geL Am. 1909. Nr. 4
Verbindung eines tautologischen Ausdrucke. Ich kann daher an einen
solchen nicht glauben und möchte lieber (falls die Stelle nicht Als
korrupt anzusehen ist) der komparativen Bedeutung auch des zweiten
quam das Wort reden. Freilich würde diese eine beispiellose syntak-
tische Kühnheit des Autors voraussetzen. Er wollte sagen: unser
kritisches Urteil Über eure Götter ist anständiger als euer (blinder)
Glaube an sie« = nos hont'Stius de deorum dignitate existimare quam
vos credere, und verrenkte diesen einfachen Gedanken der doppelten
Antithesis zuliebe zu einem ungeheuerlichen chiastischen Schema. Ich
habe für diese Art von Chiasmus keine Parallele aufzuführen und
mache daher zu meiner Auflassung des Satzes selbst ein Frage-
zeichen: nur wird man mir zugeben können, daß er so dem Sinne
nach am meisten befriedigen würde. —
Der vierte Abschnitt ist überschrieben : Adverbia in kon-
junktionaler Funktion. Statim im Sinne von >sUüüh u/< hat
in den konjunktional gebrauchten Adverbion mox und sitnul Analogon
und Stütze; trotzdem kann man zweifeln, ob Capitolinus, der dreimal
statim ttt nach übereinstimmender Ueberlieferung schreibt (Jones,
Archiv 14,240), in einem vierten Fall (Max. Balb. 11,4) einfach
statim geschrieben hat, oder ob das ut verloren gegangen ist, das
nach statim paläographisch leicht genug verschwinden konnte; frei-
lich ist auch bei Vopiscus (Car. 9,4) dieses statim einmal ohne ut
überliefert. Desgleichen wird eine Konjunktion primum = ut oder
«6* primum bei Ammian (31,10,8) und Jul. Val. (3,27) auf grund
der Hss. angenommen, während bei Jul. Val. 3,26 in »mox pri-
mum solis occoshs ... faxt, vox auditun, mox vielleicht mit ).. zu
primum, nicht zu atnlitur zu ziehen ist. Mit Unrecht aber scheint
mir auf grund des bisher einzigen Beleges in der Peregr. Silv. (107)
für Cavm. epigr. 678, 4 ein post in der Bedeutung von imtquam
angenommen:
>nuuc te Ullas habet, septem post facem peraetos
exegeras fasees, eu tegit ossa sepulerumt.
Post iBt einfach Präposition, und das Epigramm sagt: > Jetzt hat
dich die Erde; nach zehn vollendeten Jahren hattest du noch sieben
zu Ende gebracht; ach, deine Gebeine deckt das Grab«. So wird
das >exegeras< jedenfalls erträglicher, als bei dem im andern Fall
anzunehmenden Pleonasmus: postquam peractos exegeras fasces. Das
Plu6quamperfectum statt des Perfekts ist natürlich metri causa ge-
wählt und in dem unbeholfen zusammen gestückten Poem nicht weiter
auffallend ').
1) Einen zweiten, neben I'ercgr. Süv. wohl anzuerkennenden Beleg für post
conj. bat L. entdeckt in der Kegula Tycooii p. 27,3 llurkitt.
>'
CORHElt UNIVERSITY
E. Löfotedt, Beitrlge nir KeontnU dtr ipMenn Litiniiat 833
Gar nicht vermag ich zu glauben an das konjunktioneile, bzw.
relative cotidie bei Hier, tract in pulin. CVI p. 179,19 M.: >in
terra vestes habemus divertas, cotidie vivimust, erstens, weil einem
Ciceronianer wie Hieronymus derartige syntaktische Singularitäten
kaum zuzutrauen sind, zweitens, weil nicht nur eine andere syntak-
tische Funktion, sondern auch eine neue, aus dem adverbiellen cotidie
nicht so einfach sich ergebende Bedeutung angenommen werden
mußte, nämlich cotidie = quoad, dum; außerdem konnte ein >dü<
nach >-die< und vor >uiuimus< nur zu leicht ausfallen, und wenn wir
dies einsetzen, ist der Satz nach Form und Sinn durchaus korrekt.
Nach den Zeitadverbien behandelt der Verf. andere zu Konjunk-
tionen gewordene Adverbin, wie maxime = si maxime (Apul. apol. 55),
ctutm = ctiam si (Visio Pauli 29 p. 26,30 Rob. u. a.), und fügt
mit Recht Corp. IV 3431 >Knfu, ita eale, quure hene fdast zu den
schon bekannten Beispielen eines kausal gebrauchten quare (= quia) ;
desgleichen hält er Sen. apocot. 8,2 das überlieferte propter quod
= propterea quod mit Bucheler für richtig.
Ein besonders interessantes Kapitel ist das folgende (V): Pleo-
nasmus im Gebrauch der Partikeln. Der Pleonasmus ist ja eines
der Hauptmerkmale volkstümlicher Ausdrucksweise und gerade bei
den Partikeln mit ihrer vielfach schwankenden oder mehrfachen Be-
deutung ist die semasiologische Unterstützung durch eine zweite,
verwandte etwas Naheliegendes. So findet L. eine Verbindung von
cum und dum in der Anthologie, 483,55 R. >vagans errore rato cum
devia tortos dum Uijit aufraffet, metum toi eminus cxit't, bei Amm.
29,4,7 idum cum Itostium disieeta fraitgeret Urnen (ob übrigens bei
Amm. denkbar?) und an einer zweiten Stelle der Anthologie, 492,11
(in den versus Bellesarii scolastici auf Sedulius), die aber so dunkel
ist, daß sie erat erklärt werden muß, ehe man bestimmt sagen kann,
ob cum in dem Satze >dum nil cum ventre femetcü* Konjunktion
oder Präposition ist
Ein pleonastiBches *dum simuU wird, wohl mit Recht, ange-
nommen für Carin. epigr. 12U2.4, ein durch cum verstärktes ut
temp. c conj. (vgl. oben) in einem Cannen sepulcrale (732,31 Buch.)
und in der Hist. Apoll. 7 p. 10,11 R., desgleichen ein ut dum bei
Cyprian epist. 26 und Hieron. tract. in psalin. 77 p. 60, 18 M. '); im
letzten Beispiel ist ut wohl eher final, wobei dum im Sinne von >nur<
(*die dum< n. dgl.) zu fassen wäre; doch kann hierüber erst eine
Bedeutungsgeschichte von dum, wie sie der Thesaurus geben wird,
die Entscheidung bringen.
Es folgen Pleonasmen von Komparativpartikeln, quasi velut
1) et Mk quid fecit ¥ ut dum emjrtm cwteitdaret, fecit errurem.
COti. fRSiTY
334 Gütt. gel. Anz. 100D. Nr. 4
(Rufin. Adaniant. 4,8, aber auch schon Apul. Socr. 100), quasi sicut
(Martin. Brac. corr. rust 11 p. 15 Casp.), ut quam (schon Vitr.
5,11,2; daher wohl auch Corp. III 1903 ein quatnut anzuerkennen).
Mit diesen abundanten Ausdrücken vergleicht L. das plautinischo
tpariter hoc fit atque ut alia facta sunt* (Amph. 1019): er hätte
auch Fälle wie Cicero Verr. 2, 119 tquod istc atiter atque ut edixerat
dccrcvisscti u. n. heranziehen können, vgl. Thes. 11656, 27 ff.
Daß bei andern Verbindungen dieser Art weniger an einen
rieonasmus als an ein Anakoluth der Konstruktion zu denken ist,
darauf hat schon Geyer hingewiesen (a. 0. S. 434): das gilt für die
Fälle, wo die synonymen Konjunktionen von einander getrennt sind,
wie beim Tractntus de divitiis 18, 9 p. 59 Cosp. äquale est, quod,
cum ... coniuneta sint, ut ... crtdatur< (wozu bemerkt sei, daß tquaU
est quod< neben tquale est ut< auch bei Teil, erscheint, adv. Marc.
8,15)* Aber auch wo sie beisammen stehen, sind die Konjunktionen
wie ebenfalls Geyer an quin cum bei Ps. Alex. c. Dind. coli. p. 181, 19
K. gezeigt, unter Umstanden syntaktisch von einander zu trennen.
Aehnlich, meine ich, ist bei Ausonius 419,42 p. 364 P. ut quod
nicht als doppelte Kausalpartikel zu fassen, sondern zu trennen und
zwar so, daß »quod* als Relativum zu nehmen ist: >trihuta isla (••>-
tiiitiu), quod in urhe Siruno yeruntur, an, ut, quod in procinetu,
anlurittta direnturt = tributa . . . an, ut (id), quod in procinetu (>/c-
ritur), ccnturiatit divetitur?
Ist schon dem korrekten Spätlateiner Ausonius eine Ausdrucks-
weise wie ein kausales ut quod schwerlich zuzutrauen, so wird man
sich noch mehr besinnen müssen, bei Pcrsius ein pleonastischcs -ve
— vel anzuerkennen, das 3,27 stehen soll:
>stemmatc quod Tusco ramum miltesimc ducis
censoremte tuuiit vel quod trabeate salutas<.
Bücheier hat die Schwierigkeit durch Annahme eines prädikativen
>tuns< zu heben gesucht: >oder wenn du den Ceusor als den deinigen
(als Anverwandten) oder in Rittertracht begrüßest<, welche Inter-
pretation L. ablehnt. Aber bleibt hier nur die Zuflucht zum Pleonas-
mus? Mir scheint, cd würde sich als steigerndes Adverb zu
trabeate am natürlichsten und einfachsten erklären: >oder weil du
deinen Censor gar in stolzer Rittertracht begrüßest».
Recht skeptisch, muß ich gestehen, stehe ich auch dem abun-
danten et — que gegenüber. Die Existenz dieser Verbindung ist,
soweit sie sich in der Epigraphik findet, natürlich nicht zu leugnen:
aber ob es sich hier nicht um einfache Steinmetzen fehl er handelt,
statt um Vulgarismen? Corp. XIV 3323 heißt es tlibcrtis patemis et
libertabusquci, XIV 1582 >«6i ct...patri et }/oskrisque corumt. Das
coPHfiiuHivERarr
E. Ufstedt, Beitrage «ur Kenntnii der tpiteren Latinllit 836
sind die beiden einzigen sicheren Beispiele aus der epigraphischen
Literatur; denn das dritte ist anders zu erklären: es Bteht Carm.
epigr. 6b6, 6 und lautet: >Scvera dulcis parentibus et famalisquc*-
Etque steht hier einfach für et — d. bzw. quequc, wobei x.'< unter
dem Verszwang härter das Wort, zu dem es gehört, gerückt ist. Für
die Verbindungen >ct — qaet in der Prosa vgl. Cic ac 1,37 >offieia
et servala praetcrmissaqitet oder Liv. 4,2,3 >et smgulis universisqva.
Da also unter den zahllosen Beispielen von Verbindungen, wie libeitis
et libertabus, libertis litiertabusque bisher nur zwei mit doppelter Ko-
pulati vpartikel feststehen, so wollen wir abwarten, ob noch weitere
dieser Art auftauchen, ehe wir statt eines Versehens') eine spät-
lateinische Spracherscheinung annehmen. Und noch weniger ist es
von einem Manne wie Augustin zu glauben, daß er conf. 7,17 wirk-
lich geschrieben habe: >rapicbar ad U decore tuo et moxque (so der
Se&soriauus) diripieb'tr dbs te pondere meo et ruebam in tat» cum >je-
mitu<. Hier irrte entweder der Blick des Schreibers von >/mo< auf
das gleich folgende »meo e/< ab, oder, was ich für wah rech ein liehe r
halte, es ist ein Glied der Periode ausgefallen, das mit >ruebam in
isla cum ycmitu< korrespondierte 1 ), wodurch ein vollständiger Pa-
rallelismus der Glieder geschaffen war, wie Augustin ihn liebte, vgl.
>'ordeD, Kunstprosa II 621. Was schließlich Arnob, nat. 7,4G be-
trifft: »vestra cum res isla sü deque vestro numine restraque et
religione tiaetetwi; so verbietet nichts — die Stellung spricht sogar
dafür — , et im Sinne von etiain zu nehmen.
Durch Annahme einer abundanten Negation soll auch die Schwierig-
keit der vielumstrittenen CatullBtelle 10,9 behoben werden:
*respondi, id qttod erat, nihil neque ipsh
nee praetoribus esse nee coliorti,
cur quisquam Caput unetius referret*.
Der Satz ist also so zu verstehen, wie wenn das erste tneet
fehlte und >ipsis< attributiv zu > praetoribus < zu bezichen wäre. Aber
ganz abgesehen davon, daß eine dreifache Negation des Guten etwas
gar zu viel wäre — * nihil ... neque ... nee* ist schon Abundanz —
und daß eine syntaktische Unklarheit wie die Funktion des ersten
tntti dem Catull nicht leicht zuzutrauen ist, so verlangt schon der
ganze Zusammenhang, daß >ipsis< auf die Bithyuier bezogen wird;
C'atulls Freunde wollen wissen *quid esset iam Bithynia, qnomodo xe
1) Pu sich psychologisch ja sehr leicht orklitrt (Simultan Wirkung «weier
konkurrierender Verbindungen).
2) Klwa: H <rtiiuie*crbaM m le cum gamliv> mruque <lihj>itb<ir «■»., vgl.
conf. 1, 1, 1. 4, Vi, 18; gen. ad litt. 4, 17 u. a.
mu rSry
Gott gel. Am. 1909. Nr. 4
hotxrcft; was würde es da heißen, wenn C. einfach erwiderte: >es
haben weder die Pratoren selbst noch ihr Gefolge was< — ja, warum
denn? müßte man gleich fragen: nun eben, weil die Leute dort
nichts haben, weil die Provinz, arm ist. So sagt C. in etwas salopper
K on versations Wendung, aber ganz folgerichtig und der Krage ent-
sprechend: niemand hat dort was, weder die Provinzler noch die
Beamten noch das Gefolge.
Ein pleonastisches aut nee für einfaches aut. oder nee fandet L.
in der Anthologie Nr. 489,44 R. (Augustinus ?):
>i//o (aiiima) tarnen spirando ealet animatqne replendo
omnia, nee quid(d)am höhet aut nee sumit ab tpsa (ntassa)i.
Unmöglich wäre das nicht bei diesen Versen, die auch sonst
allerlei Absonderlichkeiten aufweisen und mit Bährens wohl eher für
mittelalterlich als für augustiniBch angesehen werden miissen; will
man dagegen lieber an eine Komiptel glauben, so bietet sich >ut<
als sehr einfache Verbesserung für >aut< dar: >die Seele hat nichts
von ihm (dem Körperlichen), wie sie auch nichts von ihm nimmt*.
Auch auf dem Gebiete der Adverbien bringt der Verf. Pleo-
nnsmen zu den bereits auB Schmalz u. a. bekannten. Daß sich das
itu uti — ita Vitruvs (4,2,5) aus dem klassischen >sicut — «i>«
erklärt, hat Geyer a. 0. bemerkt; ähnlich verhält es sich mit >*t>
— ita uti (4,3,9). Weniger Gewicht hat das pleonastische ita sie
bei Vopisc. Car. 9, 4, da die ganze Stelle korrupt und auch von L-,
der anderBwo auf sie zurückzukommen hofft, noch nicht erklärt ist.
Dagegen gehören sicher in diesen Zusammenhang das sie hoe modo
bei Casaian. Nestor. 5,3,2, undVenant. vita Germani 66,181 sie —
similiter sicut.
Eine crux editorum war Petron. 136,13 »quem auus ut vidit,
tarn mai/ntim aeque clamorem suslulti, ut putares itfrum anserrs
Unten intrassc*. Man hat Em endations versuche gemacht, der Bear-
beiter des Thesaurustextes hat das Wort mit dem Korruptelenkreuz
versehen, und der Verfasser des Artikels aeque, der ich selbst bin,
die Stelle nicht verarbeitet. Leider, denn die Ueberlieferung scheint
wirklich in Ordnung, und zwar wird L. mit seiner Annahme eines
Pleonasmus recht haben; er hätte sich auf 78 berufen können, wo es
mit einem ähnlichen Pleonasmus heißt: >aeque me mortuum iuret
tarn quam vivum< (Thes. vol. 11044,21). Uebrigens ist auch die
Möglichkeit nicht auszuschließen, daß >arque< zu >damorem sustulif*
gehört, wobei es mit gleichfalls* zu übersetzen wäre und sich auf
die Stelle zurückbezöge, wo von dem wilden Geschnatter (rahiosus
Stridor) der Gänse die Rede ist, 136,4. —
COOK
E. Lflfstedt, Beitriga zur Kenntnis der sp&tereD LatinitAt 337
Das folgende, mit >Saepe< übe rech ri ebene Kapitel (VI) zeigt
uns einen äußeret interessanten Kall von Bedeutungsentwertung. Die
Wörter hat man oft. mit Münzen verglichen, ihre Bedeutung ent-
spricht dem Münzbild und der Aufschrift, beide werden im Verkehr
abgegriffen und verlieren ihre Schärfe. Hier haben wir einen Fall
vollständiger Abnutzung; dem Wort ist jeder Bedeutungsgehalt ab-
handen gekommen, es wird zu einer Art Füllsel, und bezeichnet nicht
mehr eine Wiederholung der Handlung, sondern hebt sie einfach her-
vor. L& Ausführungen scheinen mir im ganzen überzeugend, höch-
stens könnte man bezweifeln, ob der Gebrauch schon bei Cicero
— es handelt sich um zwei Stellen aus den familiären AtticuB-
Briefen — anzuerkennen ist. Und zwar kommt hier Komparativ und
Superlativ in Frage, die eine Entwertung des Positivs doch schon
voraussetzen. Das erste Beispiel ist AU. 13,4,2 yquoniam saepius
de nominibus quaeris quid placeat, ego quoque tibi saepius respondeo
placere*. L. meint: >Ob Atticus seine Frage mehrmals wiederholt
hatte, können wir dahingestellt lassen; sicher ist jedenfalls, daß Cic
sie nicht mehr als einmal in dissem Brief beantwortet und das saepius
demnach schon hier an der zweiten Stelle seine eigentliche Bedeu-
tung tatsächlich eingebüßt hat*. Aber die beiden saepius werden
hier so ausdrücklich einander korrespondierend gegenüber gestellt,
daß sie nicht verschiedene Bedeutungen haben können und außerdem
so hervorgehoben, daß sie mit ihrem vollen Inhalt genommen werden
müssen, und diese Auffassung ist auch sehr gut möglich: >da du
mich Öfter fragst, so antworte ich dir hiemit öfter«, d.h. meine
Antwort möge als eine so oft wiederholte gelten, als die Zahl deiner
Fragen war — jedenfalls eine scherzhafte Wendung Ciceros, womit
er wohl dem Freunde, der in seinem Briefe eine Anfrage mehrmals
wiederholt hatte, unter die Nase reibt, daß eroe Anfrage schon aus-
reiche. Oleichfalls um Wiederholungen innerhalb ein und desselben
Briefes dürfte es sich handeln bei der zweiten von L. zitierten Stelle,
Att 10,10,1: >cum ego saepissime scripsissem (Antonio) nihil nie
contra Caesaris rationes cogitare*; Cicero hat, wie wir es etwa aus-
drücken würden, dem Antonius >in allen Tonarten« versichert, daß er
absolut nichts gegen Caesar im Schilde führe, vgl. die Fortsetzung des
zitierten Satzes: metninisse NM generi mei, meminisse amicitiae
(sc Caesaris), potuisse, si alÜer sentirem, esse cum Pompcio, ...
abesse vcllc (sc. Roma) nee id ipsvm certum ... habere. Doch über
diese Fälle wie über die andern von L. gebrachten Beispiele mag
der dereinstige Bearbeiter von saepe im Thes. ling. tat. urteilen.
Daß nicht alle fest stehen, zeigt der Verf. selbst durch Zurücknahme
eines Beispiels im Nachtrag (S. 129) und leise Anzweifelung eines
am rSr»
Gört gel. Au. 1900. Nr. 4
zweiten 1 ). Die Alternative wird in den meisten Fallen lauten: Ent-
wertung der Bedeutung von saepe oder — aufschneiderische Flunkerei
des Autors? Letzteres z. B. sicher in Corp. XIV 2298 (Carm. epigr.
090) >qui mihi saepe libcns census donavif eqvcslrist = der mir oft
Riescnsummen schenkte (>Hittercenaus<, hyperbolisch für eine große
Summe; man beachte den Plural).
Etwas anders als bei saepe liegt wohl die Sache bei identidem,
das nach L. in den Comm. Bern. Lucan. 2,46 auch in ganz farb-
loser Bedeutung, jedenfalls ohne jede Beziehung auf eine Wieder-
holung vorkommt: man braucht hier gar nicht an eine Emendation
in >itidem< zu denken, welche L. ablehnt: es hat vielmehr eine Be-
einflussung der Bedeutung von identidem durch itidem stattgefunden,
besser gesagt: eine Verwechslung mit ihm, was bei formal anklingen-
den Wörtern nichts Wunderbares, vgl. z. B. dolus = dolor in vulgär-
lateinischen Inschriften.
Ich komme zum zweiten Hauptteil der Abhandlung (S. 55 — 121):
'/. ii rKritikundErkliirungspätlateinischerSchrift steller,
mit zwei Unterabteilungen, wovon I: Studien zu Ammianus Mar-
cellinus. Hier wird eine Beihe von Stellen des Ainm. kritisch,
exegetisch und sprachgeschichtlich behandelt ; auch für andere Autoren
fällt dabei manches ab, selbst für Cato (S. 53) bei der Frage der
Konkurrenz von Interrogativ- und Relativpronomen. Sehr interessant
sind die Ausführungen zu Amm. 14, 11,34 >snutari putabiU, das
begrifflich gleich ist mit >velit diseeret, 31,4,6. L. findet hier >Verba
sentiendi in voluntativer Bedeutung«, wie schon bei Vitruv, 2,1,8:
yprimo volumine putavi ... exponeret. Die Beobachtung ist gewiß
richtig; zu ihrer historischen Erkläruug sei auf Gerundiv-Konstruk-
tionen« (Archiv XV 56) nach dem Schema tputo hoc (mihi) faciendum
(esse)t hingewiesen, wo >das Subjekt des Sataes, welches seine An-
sicht ausspricht, zugleich die einzige Quelle für die Ausführung des
als notwendig Erachteten ist«, wo sich also die Meinung Über eine
Handlung mit dem Willen zu derselben deckt: puto faciendum =
rolo (decrevi) faeere. Vielleicht läßt sich >puto facerc< geradezu aus
einer syntaktischen Kreuzung der beiden Konstruktionen erklären.
Wie alt diese Gerundivkonstruktionen sind, zeigt die Lustrations-
formel bei Cato agr. 141,1 >uti iUaee suovitaurilia furtdum agrum
terramque mcam, quota ex parte sive eireumagi sive circumferenda
censcas, uti eures lustrare<, wo Keil nach eireumagi ein >iubes< oder
>t>ij< verlangt. So konnte neben ein >seniio faciendum esse< ein
>sentio facerei mit eigenem Subjekt des Infinitivs treten, das Vahleu
schon im Telamo-t'ragmeut des Ennius feststellt (scaen. 32S deum
I) Vgl. hiezu «irh Wcyrau, Blätter f. d. Gymn.-Schulwcson 1908, 270.
C0.SÄS
E. I^fstedt, Bflitrige rar Kenntnis der späteren I.inni: \t 3S9
nie sentit far.ere pietas, civium porcel jmdor) und bei Virgil wieder-
findet (Aen. 10,623 si ... tue ... ftec ita ponere sentis), während an
der dritten von ihm angezogenen Stelle das Gerundiv selbst er-
scheint, Catull 64,21 >tum Tttetidi pater ipse iugnndum Pelea sensit*.
Zu Amin. 15,5,36, wo >crumpcrc< im Sinn von >eriperet nach
L. (S. 62) mit der Ueberlieferung zu lesen ist, sei auf Wackernagel,
Arch. XV 221, hingewiesen, der Apul. apol. 28 das überlieferte »puc-
rum...curae meae eruptumt gegen Emendationen schützt, freilich mit
antlern Gründen als Löfstedt.
lieber post im Sinne von >nach Eintritt eines Dinges« (wodurch
sich die Bedeutung der von >während< >per< nähert) wird zu Amm.
15,6,1 gehandelt; über libertas = tiberalitas zu 16,5,9; über ex
in Zusammensetzungen für de (evolvere = devolvere; exponere = de-
ponere; exfunctus, educere coloniam) zu 16,12,59; über Verba tran-
sitiva in intransitiver Konstruktion (petere in locum, eonsequi in
honores usw.) zu 19,8,12. Einen Beitrag zur Bedeutungsgeschichte
von magnus bringt die Bemerkung zu 21,5,2. Mittere als Simplex
statt seiner Komposita gebraucht, behandelt die Ausführung zu
21,6,2. Und so ergeben sich noch da und dort von Ammian weg
Ausblicke in verschiedene Gebiete der spätlateinischen Literatur.
Was die Bemerkungen zu Ammian im speziellen betrifft, so muQ
es seinem künftigen Herausgeber vorbehalten bleiben, L.s Aende-
rungen bzw. Erklärungen nachzuprüfen. Kur zu Amm. 31,4 11
(S. 100) sei eine Bemerkung gestattet. In dem Satz >turpe commer-
cium duees invisissimi cogitarunt et ...canes pro singidis dedenint
maneipiist soll teogitare* den Sinn von >veransUlten< >zu Stande
bringen« >machen< usw. haben, womit das Wort gegen die Aende rung
in iugitaruntt geschützt ist. Auch Petschenig in den Exzerpten für
den Thesaurus findet diese Aenderung >unnütz<, einfach »weil in dem
Planen das Ausfuhren mitzudenken iat< ; so schließt auch unser >er-
<lenkcn< >ersinnen< oftmals die Ausführung mit ein. Schwieriger ist
die zweite Stelle , 125, 9, 1 1 >per Albinum in Numidia steteste pace
cogitata< : (es ist die Rede von dem Vertrag des Albinus mit Jugurtha,
Sali. Jug. 38,10); die Kapitulation war nicht von Albinus selbständig
ins Werk gesetzt, sondern ihm vom Feinde aufgedrungen; von einem
> Planen < oder > Ersinnen* kann bei diesem Sachverhalt jedenfalls
nicht die Rede sein : es bleibt also nichts übrig, als entweder cogitare
als identisch mit facere schlechthin gelten zu lassen — was ganz
singulär wäre gegenüber dem äußerst häufigen Gebrauch des Wortes
bei Amm. im gewöhnlichen Sinne — oder aber anzunehmen, daß die
Stelle irgendwie fehlerhaft ist, sei es daß Ammian den historischen
Sachverhalt nicht richtig im Kopfe hatte und an positive Machen-
schaften des Albinus zur Herbeiführung des Friedens dachte (Ver-
UtU. (.i AH IM»- Kr. « 24
COßNEtl UNIVERSlTY
840 Gott. gel. Ans._1909. Nr 4
wechslung mit seinem Bruder? Jug. 36,3), oder daß die Ueberliefe-
vung korrupt und etwa mit Petschenig »coita* zu lesen ist. Ein
dritter Fall ist Amm. 22,16,9 >excogiiavit in portu Cleopatra turrcm
excelsam, quae Pharos ... cognominatur * ; mir scheint das einfach zu
heißen: >sie ersann einen Turm< — natürlich nicht im technischen
Sinn, sondern allgemein: sie kam auf den Gedanken, einen Turin zu
hauen. Aehnlich dürfte es sich mit den übrigen von L. herange-
zogenen Fallen verhalten.
Der zweite Abschnitt des zweiten Teiles >VermiachteB< (S. 104
bis 121), behandelt vulgärlateinische Erscheinungen aus verschiedenen
Autoren. So im Anschluß an Sen. apocol. 11,4 >« honeste inter vos
gessi* (= nie gessi) den Gebrauch von gero im reflexiven Sinn nach
Analogie des synonymen >ago<; im Anschluß an Petron. 60,8 »omwt-
unt geucra avium* (= omni» genera avium) Beispiele der Hypallage
adiectivi in der Prosa und der epigraphischen Dichtung — bei >ge-
Mttt«, auch mit umgekehrter Kasus- Attraktion : Cann. epigr. 492,24
>muUis grnerum ponüs* ; ferner der Gebrauch von >omnes* im Sinne
von antbo, mit reichem Beispielmaterial; pleonastische Anhäufungen
vou Indefinitpronomina yguisguam ullus* »nemo ullns* u.a.;
>omnes< im Sinne von rcliqui omnes; und dergleichen.
Zu den anfechtbaren Ausführungen gehören m. E. die über die
Verbindung eines Adverbs mit einer Präposition (S. 110 ff.). Solche
adverbiale Präpositional ausdrücke sind: in consimiliter (Arnob.
nat. 2,48 nach der Hb.), pro peculiariter (Eugen. Tolet. epist
3,G), ad alias (Amm. 20,3,2, von L. zweifelnd angeführt). Wir
werden auf den Artikel von Hamp, Die zusammengesetzten Präposi-
tionen im Lateinischen, Archiv V 321 ff., verwiesen: natürlich schließt
der Verf. die Ausdrücke aus, wo die Präposition das Adverb in seiner
Bedeutung näher bestimmt (wie >a supra*), und will nur die (selte-
neren) verglichen wissen, wo der Präpositionalausdruck sich mit dem
einfachen Adverb deckt, wie >insimul* (das Übrigens aus dem Lexikun
zu streichen zu sein scheint; wenigstens liest man bei Stat. silv.
1,6, 36 mit dem cod. Matr. jetzt >semel*) t >inprope< (wo?), >incoram*
(Apul. met. oft und Symm. epist 10,7) u. a. Aber von solchen Zu-
sammensetzungen mit >in< unterscheidet sich doch ein »m consimiliter*
ganz bedeutend : jene sind reine Adverbien des Raumes und der Zeit,
bei denen die sinnliche Bedeutung durch das »in« noch gehoben wird,
während bei dem gewöhnlichen und in seiner Bedeutung ganz klaren
Adjektiv-Adverb der Art und Weise jeder Präpositionalzusatz rein
müssig ist; das Gleiche gilt von pro peculiariter; auch scheint mir
zweifelhaft, ob man mit L. adneque (= aeque) als Beispiel der Ver-
bindung von Adverb mit Präposition anführen darf: adarque ist ge-
wiß keine primäre Jnxtaposition, sondern aus einem zu einer Eiuheit
_
r 11 UNIVtRSJrr
K. Löfitedt, Beitrage zur Kenntnis der spateren LatiniUt 84 1
verschmolzenen ad aequum »bis zur gleichen Höhe« (z.B. Varro
ling. 6,71) weitergebildet
Ganz anders liegt der Fall bei dem Beispiel, das L. als Betra-
gende Parallele anfuhrt, Schol. Rhet. Her. 4,56,69 >in fxne exordii
duni hane artem ad exercitationem oportet e aecomodari. et in itidem
nun ßnit suum librum, in exereUaiionem<. Hier hat der spätlateini-
sche Autor >itide»u seiner Form wegen einfach für ein verstärktes
>idem< gehalten, was schon der appositionelle Zusatz »in exercita-
tionemt zeigt: aber selbst wenn es als Adverb gemeint wäre, so wäre
das >in< hier kein müssiger Zusatz, wie in dem obigen Falle, da
itidem allein nicht »in der gleichen Weise«, sondern einfach »des-
gleichen« heißen würde.
Auch mit dem letzten Abschnitt allgemeineren Inhaltes, S. 117 IT.,
kann ich mich nicht einverstanden erklären. Er handelt von Adjek-
tiven und Substantiven mit verstärkendem Präfix »ine. Ein
solches »in« soll vorliegen bei infacetus (= valde faeetus): Anth.
lat 714 R-, inquietus: Didasc. apost S. 21,27 H., inbrute: Fulg.
aet mund. p. 168, 14 H-, indignus: Auson. epigr. 129,7 (p. 429 P.),
indignatio: Avoll. 97,27 (p. 411,26 G.) und Corp. X 1782. All
diese Wörter haben nach L. eine verstärkt affirmative, keine nega-
tive Bedeutung. Das sei nichts Unerhörtes, denn »daß die lateinische
Sprache neben dem negierenden Präfix 'in 1 auch ein verstärkendes
'in' besitzt«, sei ja »allgemein bekannt«. Ich muß gestehen, daß mir
dies nicht bekannt ist. Im übrigen bringt auch der Verf. selbst nur
zwei Beispiele der Art, nämlich impinguis: Heges. 3,26,2 >(fons)
impinguis arva opimatt, und inopimus: Oros. hist. 3,5,3 >iniccit
(M. Curtius) . . , erudeli terrae inopimam satietaiem (inopinam I"',
inopinatam vuhj.)<. Diese beiden Beispiele sind mehr als zweifelhaft.
Zu >impinifuis< bemerken Weber-Caesar in der Ausgabe richtig:
»sixag Xrrdjuvov, transitive intelligendum, ut verbura ini-
pinguandi; Josephus 1. 1. TovuuKcta] ; vidgo 'irriguis', an 'inri-
puus'V«. Also impinguis ist eine Rückbildung aus impinguare (Ecc).,
vgl. impinguesecre Hier, in Is. p. 696) und hat mit einem >pcrpinguis<
(vgl. Itin. Alex. 19) nichts gemein'). Noch weniger ist mit >inopimus<
anzufangen; die geschraubte Ausdrucks weise bei OrosiuB an der be-
treffenden Stelle läßt überhaupt keine sichere Deutung zu; jedenfalls
ist die Auffassung als Negativ nicht unmöglich: >inopima satieta»<
wäre etwa mit »un ritueller Fraß« wiederzugeben, womit spöttischer
Weise der geharnischte Reiter (vir cques armatu») bezeichnet wäre,
der Tür den gierigen Erdrachen (improbis faucibtis) kein so gut zu
1) Es gehört in die bekannte Gruppe der Homonyme mit in praep. und in
ueg.: inftetui (gefärbt — ungemacht), infractu», invtaui, inxocatui,
I H h -ll) I i <i h H i - U. tk
24*
■ .
COHNfü UHIVERSITY
342 G0U. gel. Au. 1909. Nr. 4
verdauender Fraß war, wie ein wohl gemästetes Opfertier (= opima
hostia). Jedenfalls wäre es unerhört, wenn Orosius, der unzähligemal
das negative in verwendet — man vergleiche die lange Liste von
*inacccssiis< bis >invulncrabilist im Z an gemeiste rechen Index — und
der außerdem >per< zur Verstärkung des Adjektivs kennt (4 pr. 7
percommodus, 1,5,7 peropportune), hier auf einmal das >in< als Ver-
stärk ungs -Präfix sollte angewendet haben.
Mit diesen Beispielen also hat es seine schweren Bedenken,
jedenfalls beweisen sie nichts für die übrigen, von L. aus den kriti-
schen Apparaten heraufgeholten, welche der Rechtfertigung aus sich
selbst bedürfen. Diese ist, glaube ich, nicht zu erbringen für in-
dignus bei Auson. epigr. 129,7, wo es von der Medea des Timo-
machoB heißt: ycunctantem (pinxisse) satis est; indigna (= t-alde
digna, perdigna) est sanguinc tiutfer nalorum, tua non dexiera, Timo-
wac/ie*. In der griechischen Anthologie 16,136,7 entspricht diesem
Verse allerdings ctlu^ 6£ tfrxvuv iitpsiTs Mijfcf'Q; aber wer >indignus<
in negativer Bedeutung verwendet, wie Auson. 197,6 p. 56 P. >Las-
ciciis patiens vocari, nomen indigimm probitate vitaet ; 469,19 p. 4
quis nolit Caesaris esse Über, ne ferat indiynum tatem caitumque
lituras<\ 269,4 p. 189 tpraemia regni saepe indignus adit, non nisi
dignus habet< (vgl. auch >indignatus< 419,21 p. 359): der kann nicht
plötzlich indignus ohne weitere Kennzeichen im entgegengesetzten
Sinn anwenden. Da müßte mindestens der Ubus ihm einigermaßen
vorgearbeitet haben, wie es z. B. bei uns gut denkbar wäre, daß ein
und derselbe Schriftsteller das Wort >Un tiefe« einmal im Sinn von
>ingens aJtitudo<, ein andermal in dem von >vadum< anwendete:
davon kann aber in unserm Fall wohl nicht die Rede sein, trotz der
zwei von L. angeführten Beispiele eines positiv gebrauchten indig-
uatio; denn die beiden stehen auf unsicheren Füßen: sie sind nur
durch je 6ine Ha. überliefert, Corp. XI 782 nach einem verlorenen
Original, das nach Peutinger war uninutissimarum litterarum, quae
ex maiore parte vetustate sunt abolitae«. Auch bei den übrigen
Beispielen L.s haben wir immer nur mit einer einzigen Hs. und folg-
lich unkontrollierbaren Fehlern der Abschreiber zu rechnen, und mir
will fast scheinen, daß, sofern nicht ein einfacher Lapsus der Ko-
pisten 1 ) vorliegt, ein mißverstandenes prosthetisches I der
Vorlage in Frage kommt (indignatio = idignatio). Daß die prosthe-
tischen I und E nicht nur vor S impura häufig sind, zeigt die Liste
bei Schuchardt, Vokalismus U S. 359 ff.
Ich stehe am Schlüsse der Besprechung. Da ich mich vorzugs-
weise auf einen ablehnenden Standpunkt stellen mußte, so ist es mir
l)'Odw Autoron, wio Weymao zu infacdiu (Ant lat TUR) woul mit
Recht annimmt (Malier f. «1. Gymn.-Schulweaeo 1906, 272).
■
E. Löfstedt, Beiträge zur Kenntnis der späteren LatiniUt 343
ein Bedürfnis, es ausdrücklich auszusprechen, daß die Schwachen des
Werkes meine Hochachtung vor der wissenschaftlichen Gesamtleistung
des Verfassers nicht beeinträchtigt haben. Wie schon gesagt, beweist
das Buch eine zugleich so feine und so umfassende Kenntnis von
Sprache und Literatur der Römer, und sie enthält neben dem An-
fechtbaren so viel zweifellos Gelungenes wie Anregendes, daß jeder,
der sich für lateinische Sprachgeschichte, mehr noch: jeder, der sich
für sprachpsychologische Probleme interessiert, dies Buch mit großem
Nutzen und aufrichtiger Freude lesen wird. Ein solches Buch kann
auch die strengste Kritik vertragen: und die unBre will sich nur, wie
aus den einzelnen Ausführungen zu ersehen, gegen ein falsches Prinzip
richten: nämlich gegen die Konstruktion einer sprachliistorischen Er-
scheinung aus Parallelfdllen, die aus den heterogensten Quellen ohne
deren kritische Untersuchung zusammengetragen sind. Denn nicht
bei Allen ist Alles möglich, und was ein ungebildeter Steinmetz ein-
mal sprachlich sundigt, beweist noch lange nichts für das Latein
eines Hieronymus, wie das, was der sog. Silvia geläufig ist, nicht
auch dem Terenz zugetraut werden darf. Gewiß entgleist gelegent-
lich einmal auch der taktfesteste, konsequenteste Stilist : aber da gibt
es denn doch gewisse Grenzen der Möglichkeit. Angesichts dieser
wäre es verkehrt, vor der Ueberlieferung abergläubischen Respekt
zu haben und etwas gelten zu lassen, bloß weil irgendwo anders et-
was Aehnliches vorkommt: denn so geraten wir in eine Art wilden
Naturalismus der Sprachautfassung hinein, welcher einer reinen histo-
rischen Betrachtung ebenBo ferne steht wie die Hyperkritik von ehe-
dem mit ihrer willkürlichen Textverstiimmelung.
München 0. Hey
Textstudien zur Tiergeschirbte des Aristoteles von Gnuimr Rud-
berg. l Yi'-.*l.i, Akademiska Bokhandcln (l'ppsala Univeniteu Ärsskril't 190«.
Filosofi, SprSkvetenskap och lliutoriika Vetenskaper. 2).
Die Schrift Rudbergs enthalt zunächst das erste Buch der
Aristotelischen Tiergeschichte nach der Uebersetzung Wilhelms von
Moerbeka nebst einer kurzen Einleitung über die griechischen Hand-
schriften der hiatoria animalium, die lateinischen Uebersetzungen der-
selben und Wilhelm von Moerbeka. Das 1. Kapitel bespricht sehr
genau die Handschriften zur Uebersetzung der bist, an., die Ver-
wandtschaft und Kehler der Hss. Das 2. Kapitel behandelt Wilhelms
Sprache und Uebersetzungsmethode. Das 3. und wichtigste Kapitel
handelt von der griechischen Quelle Wilhelms, deren Verhältnis zu
den übrigen Handschriften, Alter und Eigenschaften R. mit großem
Scharfsinn und Aufbietung vieler Gelehrsamkeit festzustellen Bucht.
CORNEU UNIVERSlTY
344 Oott. gel. Am. 1909. Nr. 4
Dae 4. Kapitel bringt Bemerkungen über die Texttradiüon der
bist. an.
Daß R. ein Buch der Uebersetzung Wilhelms zum ersten Mol
drucken ließ, ist sehr dankenswert; er hat sieb diese Arbeit auch
nicht so leicht gemacht wie Leonbard Spengel , der sich , als er
1867 die Uebersetzung der Aristotelischen Rhetorik herausgab, im
wesentlichen mit dem Wiederabdruck einer Inkunabel und der flüch-
tigen Vcrgleichung einer ihm gerade zur Verfügung stehenden Mün-
chener Handschrift begnügte, sondern hat U Handschriften in Rom,
Oxford, Paris, Leipzig, Upsala z. T. nach photographischen Repro-
duktionen kollationiert. Denn auf die ältesten und besten Hand-
schriften mnß eine solche Ausgabe zurückgehen, da die Gefahr zu
groß war, daß ein gelehrter Abschreiber den ursprünglichen Text
durch Vergleichung einer griechischen Handschrift > verbesserte <-
Die Auswahl der Handschriften ist im ganzen richtig; nur hatte er
den codex Urbinas CCV aus dem Ende des IG. Jahrhunderts, dessen
kritischen Wert er selbst Für sehr gering halt, bei Seite lassen und
dafür den codex Caesenas plut VII. 4 aus dem 13. Jahrh. benützen
sollen. Ref. weiß zwar aus eigener Erfahrung, daß von der biblio-
theca Mulatestiana nicht einmal an die Laurentiana leicht Hand-
schriften ausgeliehen werden, aber eine photographische Kopie wäre
wohl ohne Schwierigkeit zu erlangen gewesen. Wahrscheinlich hätte
er dadurch noch einen Vertreter der besten seiner drei Handschriften-
klassen bekommen, der vielleicht noch höher steht als Vaticanus 2095
oder Oxon. Merton. CCLXXI.
In der Erörterung über Wilhelms Sprache und Uebersetzungs-
methode zeigt R. gründlicher und eingehender, als es jemand bis
jetzt nachwies, daß Wilhelms Sprache das Latein ist, wie es im 13.
Jahrh. üblich war, das also in hohem Grade vom Bibellatein und
anderen christlichen Schriften beeinflußt ist und eine Menge von
spät- und vulgärlateinischen Wörtern und Formen aufweist Dazu
kommen natürlich die durch den sklavischen Anschluß an dos grie-
chische Original verursachten Gräzismen. Von Nutzen hätte R. bei
der Behandlung dieses Themas die Berliner Dissertation von Busse,
de praesidiis Aristotelis politica emendandi 1881 sein können, eine
Schrift, die ihm leider unbekunnt geblieben ist. Busse hat ihm
manche richtige Beobachtung und Bemerkung vorweggenommen.
Daß die griechische Poesie und ihre Sprache auch den gelehrtesten
Männern jener Zeit ein Buch mit sieben Siegeln war, beweist jeder
Versuch Wilhelms, ein Dichterzitat zu übersetzen, wofür R. S. 45
(VI. Uebersetzungsfehler bei Wilhelm) noch mehr Beispiele hätte
bringen können ; nußer der schlagenden Belegstelle aus Wilhelms
Uebereetzuug der Aristotelischen Rhetorik poßoSdxtoXo« rp* = rodo-
COR«
0. Radberg, Textitadieo zur Tiergeschichte dos Aristoteles 345
daetylus quam Ut ersehen wir dies auch aus der naiven Behaup-
tung des Albertus Magnus, der aus dein Umstand, daß Aristoteles
in der Tiergeschichte öfter Homerische Verse zitiert, den Schluß
zieht Homerus librum de animalibus scripsit (Schneider II 143). Warum
S. 30 und S. 40 non multum spermatica nicht die Lesart des codex
D a äfovnmxd wiedergeben soll, sehe ich nicht ein; R. hätte diesen
Ausdruck S. 34 unter > Umschreibende und freiere Uebersetzungeu«
ebenBo unterbringen können wie äqovwripoc = minus feeundus.
Was endlich die Hauptsache anlangt, die Frage nach dem Ver-
hältnis der Uebersetzung zu unseren griechischen Handschriften,
eine Frage, die allein eine eingehende Beschäftigung mit Wilhelms
Arbeit rechtfertigt, so ist R. durch die genaue Vergleichung des
1. Buches zu keinem anderen Resultat gekommen als Ref., der alle
10 Bücher nach dem freilich mangelhaften cod. Leopold. Med. Fes.
168 verglichen hat: das griechische Original Wilhelms repräsentiert
keine neue Handschriftenfamilie, sondern gehörte unserer besseren
Familie an, hatte aber zugleich zahlreiche Lesarten unserer schlech-
teren Familie über die Zeile oder an den Rand aufgenommen.
Oder hören wir R. S. 81 selbst: 1) die Quelle des W. war eine
ziemlich alte Minuskelbandschrift, wahrscheinlich aus dem XII. Jh.,
also älter als die jetzigen Hss. der Hist an. 2) Sie ist wahr-
scheinlich die Vorlage des O gewesen; sie hatte jedoch zwischen
dieser Hs. und A* eine Mittelstellung, indem sie eine weniger ge-
spaltene Tradition repräsentiert. 3) Sie hatte eine Menge Korrek-
turen und Zusätze aus der zweiten Textfamilic; die Hs., welcher
diese Lesarten entnommen wurden, ist sowohl L>* als P ähnlich; der
Text der schlechteren Klasse war also damals (spätestens um 1200)
weniger gespalten als in den uns bewahrten Hss. — wie auch der
der besseren Klasse.
Während man diesem Resultat unbedenklich beistimmen kann,
scheint mir R. den Wert der Uebersetzung etwas zu überschätzen.
So sagt er S. 80: >Wir haben in dieser Uebersetzung unsere (zwar
mittelbare) älteste Quelle für den Text der Historia Animaliuin.
Ihr Wert wird erhöht sowohl durch ihr Alter als durch die Ab-
stammung... Dittmeyer betont, daß W. nur an sehr wenigen
Stellen die richtige Lesart hat, und glaubt, daß W. selbst das
Richtige hat ausfinden können. Dies ist meines Erachtens unmög-
liche Darauf möchte ich zunächst erwidern, daß R. schwereres Ge-
schütz hätte auffahren, mehr und schlagendere Beweise hätte bringen
müssen, als er tut, um seiner Meinung zum Siege zu verhelfen, In
und Ion werden in den Hss. fortwährend verwechselt; was l>edentet
es also, wenn einmal Wilhelm allein richtig fixt las? Oder gehört
denn gar soviel Scharfsinn und tiefgründiges zoologisches Wissen da-
COHHfU UNIVERSJTY
346 Gott, gel. Am. 1909. Nr. 4
zu, bei einer Aufzählung eierlegender Vierfüßler ein (lue in tyfc zu
verwandeln? oder ein xXatta als itXinoi aufzufassen, wenn tö zk&mz
unmittelbar darauf folgt V Busse, der sich durch Vergleichung der
Uebersetzung der Politik auch ein Urteil bilden konnte, bringt auf
vielen Seiten seiner Dissertation Stellen, an denen nach seiner An-
sicht der bonus monachus sich — meist freilich verfehlte — Konjek-
turen erlaubte, z. B. S. 1 5 pro certo colligitur Guihlmum ...et ubi-
tjue rideri nexum sententiarum respexisse et drpravatos locos studuisne
coniecturis sua sponte exeogitatis adiuvare.
Den SchluG der Schrift bildet der Versuch, über die Fehler der
einzelnen Handschriften zurückzugehen und ein Bild vom Archetypus
der beiden Handschriftenklassen zu entwerfen: eine Studie, die zwar
ganz interessant, aber nicht recht fruchtbringend ist. Hätte doch IL
statt dessen und statt Behauptungen aufzustellen wie »die Heraus-
geber verfahren ganz eklektisch — Dittmeyer kaum weniger als
Bckker«, Behauptungen, die wie schwere Vorwürfe klingen, lieber
die Frage entschieden, ob der letzte Herausgeber den rechten Weg
einschlug oder nicht, und in letzterem Falle gezeigt, mit welcher
Familie, mit welchem Kodex man durch dick und dünn gehen mußte.
So aber hält sich It. darüber sehr reserviert, obwohl Referent in
seinen »Untersuchungen und in seiner Ausgabe z. B. auf die auf-
fallende, merkwürdige Stellung von D* hinwies. Zwar schreibt R.
der sog. schlechteren Familie (S. 101) geringeren Wert zu, bezeichnet
aber doch selbst verschiedene (S. 02, 98, 09 u. s. w.) Stellen, wo sie
die richtige Lesart habe: also muß ein Herausgeber wohl oder übel
auch nach R. eklektisch verfahren.
Wenn auch R. aus der Uebersetzung Wilhelms nicht viel Neues
herausfand und, soviel ich sehe, keine Lesart Wilhelms in den grie-
chischen Text der letzten Ausgabe einsetzen will, so hat er doch bei
der liebevollen Hingabe, mit der er sich in die Eigenart der Ueber-
setzung versenkte, ihre Stellung genauer präzisiert als es seither der
Fall war, und es unmöglich gemacht, daß je wieder Schlüsse aus ihr
gezogen werden, wie sie noch Schneider zog. Es ist nur zu be-
grüßen, wenn er auch die übrigen Bücher mit gleicher Sorgfalt her-
ausgibt. Aus der Uebersetzung speziell des 10. Buches, das er zu-
nächst (S. 3) ins Auge gefaßt hat, wird sich sicherlich ein Gewinn
für den fast heillos verderbten griechischen Text dieses Buches er-
gehen.
Dillingen a. d. Donau L. Dittmeyer
Für die Redaktion verantwortlich Prof. Dr. II. Oldenl>org in Göttinnen
iOßMEli UNIVERSiTY
Nr. 5 Mai 1909
P. M. lUaMfrart«*, Aas Kanzlei undKammor. Erläuterungen aar kurialen
Hof- and Verwaltungsgeschichte im 13., H and 15. Jahrhundert. Itullatorcs,
tuatores domorura, euraorea. Freibarg in Breiagaa, nerderarbe Verlagshaod-
handlung 1907. 8». XVIII + 412 S.
Von den Einzeluntersuchungen, die bisher Über die Geschichte
der päpstlichen Kanzlei im späteren Mittelalter erschienen sind, darf
die vorliegende als eine der inhaltsreichsten bezeichnet werden. Der
Verfasser beabsichtigte ursprünglich nur das Siegelamt zu unter-
suchen (Vorwort IV). Bei Behandlung der Frage über die Ausliefe-
rung der Urkunden sah er jedoch sehr bald, daß ein tieferes Ein-
gehen auf die Tätigkeit der Kursoren unumgänglich sei. Zugleich
führten die Nachforschungen über die Mietszahlungen fUr die Bullarie
von selbst in die Geschichte des kurialen Wohnwesens überhaupt ein.
So richtete er seine Aufmerksamkeit auf drei Gegenstände, die in
dein vorliegenden Bande zusammenhängend behandelt werden. Da-
neben erhalten wir aber noch Aufschluß über eine Reihe anderer
Fragen der kurialen Hof- und Verwaltungsgeschichte.
Das ganze Werk zerfällt in 13 Abschnitte. Der Verf. gibt zu-
nächst einige Ausführungen über Namen und Zahl der Bullatoren
und schließt daran eine vorzügliche Zusammenstellung der päpstlichen
Siegelbeamten von Innocenz III. bis Leo X. Für die Zeit vor Boni-
frtz VIII. versagten allerdings die Bullen fast völlig. Der Verf. mußte
sich mit einigen Notizen auB der Zeit Innocenz III., Gregors IX. und
Innocenz IV. begnügen. Reichlicher floß das Material unter Bene-
dikt XI. und Clemens V. Mit dem Regierungsantritt Papst Johanns XXII.
setzen die regelmäßigen Berichte Über das Siegelamt in den Ksmmer-
«u. pt Ut im. Ki. & 25
COHMftl UNIVERSJTY
348 Gott gel. Aor 1909. Nr. 5
rechnungen ein. In der Art wie die ganze Liste, die mit 1304 be-
ginnt, geordnet ist, erkennen wir den Meister der Statistik. Der
Verfasser beguügte sich nii-ht mit einer trockenen Aufzählung dieser
Beamten, sondern trug zugleich eine erstaunliche Menge von Notizen
über deren Leben und Stellung zusammen, gab eine Uebersicht über
die zusammen arbeitenden Bullatoren und behandelte noch in einem
besonderen Kapitel die amtliche Stellung der fratres barbati vor ihrer
Ernennung zu Bullatoren und deren Zugehörigkeit zu den einzelnen
Orden. Sehr interessant und der Sache nach völlig neu sind die Aus-
führungen über dos kuriale Wohnungswesen und das Siegelamt Für
die ältere Zeit kam dem Verfasser hier eine schon von Marini
publizierte Urkunde aus der Zeit Nikolaus III. sehr zu statten. Für
die avignonesißche Periode boten die Kammerrechnungen hinreichen-
den Aufschluß.
Im dritten Abschnitt gibt B. einzelne Mitteilungen über die Fa-
milie der Bullatoren, d. h. über ihre Organisation als Beamte. Be-
sonders zu beachten ist hier eine bisher nicht bekannte Verfügung
Martins V. vom 27. Dezember 1417, die eine Abstellung von Miß-
briiuehon im Bullatorenamt bezweckte. Großen Erfolg hatte diese Ver-
ordnung nicht. Die Uebelstiinde wurden im Verlaufe des 15. Jahr-
hunderts noch schlimmer, so daß sich Innocenz VIII. aufs neue ge-
nötigt sah, Abhilfe zu schnfTen. Zugleich gründete dieser Papst das
Kolleg von 52 collectores taxae plumbi. Gegen die Auffassung, dnß
diese Konstitution Innocenz VIII. als ein reines Geldgeschäft zu be-
zeichnen sei, erhebt B. Einspruch, indem er auf den sachlichen Nutzen
dieser Einrichtung hinweist, gibt aber zu, daß die Verdoppelung der
Zahl dieses Kollegs durch Alexander VI. ausschließlich als Finanz-
operation anzusehen sei. Im vierten Abschnitt bespricht B. das Ver-
fahren bei der Ernennuug der Bullatoren, die den Amtseid in die
Hände des Papstes zu leisten hatten, im fünften die Ausstattung des
Siegelamts mit den für ihr Geschäft notwendigen Werkzeugen; er
handelt im einzelnen über die Beschaffung des Bleis der Schnüre, des
Pergaments und die dafür erforderlichen Ausgaben, stellt die Liste
der Pergamenthändler zusammen und schildert schließlich das Ge-
schäft der Bullenpragung. Ein besonderer Abschnitt ist den Stempel-
schneidern gewidmet.
Diplomatisch besonders interessant sind die Kapitel über die
Vernichtung des Namensstempels nach dem Tode des Papstes, über
den Gebrauch der Bulla defectiva vor der Krönung eines Papstes und
das Geschäft der Urkundenbesiegelung. B. bespricht hier die Arten
der für die Bullierung in Betracht kommenden Briefe, knüpft daran
Erörterungen über Papierbullcn und Privatbriefe der Papste, stellt
CGPHEll UHIVtRSJrr
P. M. ßaumgarten, Am Kanzlei and Kammer 849
an der Hand von Beispielen besonders einer großen Zahl von Kon-
sistorialbullen fest, daß die Plica in der Kanzlei von den Skripturen,
bisweilen sogar vor der Reinschrift, und nicht in der Bullarie von
den Bullatoren, wie bisher angenommen wurde, gemacht worden sei.
Was den Geschäftsgang betrifft, so hatte einer der Bullatoren drei-
mal in der Woche die in der Kanzlei erledigten Urkunden abge-
hoben; sie wurden dort in einer Kiste verwahrt und der Reihe nach
bullicrt, iudem die eiligen Sachen zuerst zur Erledigung kamen. >Es
wurde ständig balliert, morgens in der Frühe, abends Bpät und deu
Tag i;i>-i-< . Allerlei Befehle liefen in der Bullarie ein. Die Bullatoren
hatten bei Verwendung von Hanf- und Seidenschnüren sich nach dem
hierfür vorgeschriebenen Kennzeichen in der Reinschrift zu richten.
Da sie illiterati waren, so war für Bie das hauptsächliche Unter-
scheidungszeichen der Anfangsbuchstabe, der bei den mit Seiden-
schnüren zu versehenden Bullen durchbrochen war. Die Auffassung,
das zwei oder drei Schnüre für die Bullierung verwendet wurden,
lehnt B. ab, ebenso >die Diekampsche Hypothese^ wonach eine der
I»eiden Schnüre zum festen Verschluß der Bullen gedient habe. Be-
sonders eingehend sind hier die Ausführungen B-s über die Form des
Verschlusses und Faltung der Utterae clausae. >Für die Bullatoren
waren die Briefe, die als clausae bei der Besiegelung zu behandeln
waren, dadurch kenntlich, daß sie keine plica hatten <. Besondere
Aufmerksamkeit erforderten die cedulae interclusae, worüber sich Baum-
garten im einzelnen verbreitet. Zum Schlüsse dieses Abschnittes er-
halten wir noch einige Angaben über Urkunden mit mehreren Bullen,
über solche mit Bulle und anderen Siegeln und die Goldbullen, den
Modus der Entwertung von gesiegelten Bullen und schließlich ein-
zelne Fälle der Stockung des Bullariebetriebs. Der zehnte Abschnitt
behandelt die Auslieferung der Urkunden durch die Cursores. Be-
sonders interessant sind in diesem Punkte die Angaben aus dem
13. Jahrhundert Das ganze Kapitel, das mit einer Besprechung der
Publikation päpstlicher Prozesse schließt, darf als ein außerordentlich
inhaltsreicher Beitrag zur Geschichte der mittelalterlichen Briefbe-
förderung und des Postverkehrs überhaupt bezeichnet werden. Sehr
wertvoll für die Geschichte der kurialen Beamtenbesoldung ist das
Kapitel über die Geldangelegenheiten des Siegelamtes. Die Bullen-
taxe floß in die Kasse der apostolischen Kammer, seit Eugen 111.
fiel ein Drittel derselben den Pönitentiaren zu. Das Gehalt der
Bullatoren setzte sich aus den >vadia ordinaria< und verschiedenen
Nebeneinnahmen, so dem Anteil an den kleinen Servitien und man-
cherlei Bezügen in Naturalien zusammen. B. stellt fest, daß die
Siegelbeamten der apostolischen Kammer oft mit 100, 200 uod 300
25»
rOHHfll UHIVER5JTY
350 Gott gel. Am. 1909. Nr. 5
Goldguldeu ausgeholfen haben, daß sie Bischöfen und Prälaten größere
Summen liehen, daß sie jederzeit über erhebliche Barmittel verfügten.
>Wenn ihnen zu Ende des 15. Jahrhunderts verboten werden soll,
Jagdhunde und Falken zu halten, sich in feines Tuch zu kleiden,
modische Kopfbedeckungen zu tragen und Bart und Haare wie die
großen Herren zu pflegen, so müssen diese einfachen Zisterzienser-
mönche, diese Analphabeten, Über große Mittel verfügt haben, um
das tun zu können*. — Im 12. Abschnitt behandelt B. die außer-
ordentliche Tätigkeit der Bullatoren, so besonders bei der Einbalsa-
mierung der Leiche des verstorbenen Papstes. Die ganze Abhandlung
schließt mit einem Kapitel Über die Privilegien der Siegel boamten.
Zu den zahlreichen in der Darstellung aufgenommenen Quellen-
belegen kommt noch ein wertvoller urkundlicher Anhang. Ein aus-
führliches Inhaltsverzeichnis, eine chronologische Uebereicht über die
Urkunden, ein gutes Ortsnamen- und Beamtenregister sind dem Buche
beigegeben und erleichtem dessen Benützung.
Ueberschauen wir die Anordnung und den Gesamtinhalt des dar-
stellenden Teiles, so werden wir dabei unwillkürlich an Marinis Ar-
chintri pontifici erinnert, ein Work, das in ähnlicher Weise angelegt
ist und über eine Reihe von Kragen der kurialen Verfassung Auf-
schluß gibt, die nicht unmittelbar mit dem Thema selbst zusammen-
hangen. Wer in der Geschichte der kurialen Beamtenorganisation
nicht zu Hause ist, wird vielleicht in mancher Hinsicht den Eindruck
gewinnen, als sei bei Behandlung einzelner Fragen in ß.s Buch des
Guten zu viel geschehen, und dem Werke eine knappere Fassung und
größere Uebcrsichtlichkeit wünschen. Ich will diesen Einwand nicht
ganz zurückweisen, allein so bedeutungslos uns auch vielleicht die
Lebensdaten eines Bullators, der weder lesen noch schreiben konnte,
erscheinen mag, so bieten doch die Angaben B.s weit mehr, als man
auf den ersten Blick erwartete, mancherlei Lichter fallen dabei in
das Dunkel des kurialen Beamtensystems überhaupt, und das tote
Gerippe einer nüchternen Statistik erhalt Leben und Gestalt; Baum-
garten hat mit seiner Arbeit selbst die Richtigkeit des von ihm im
Vorwort ausgesprochenen Satzes bewiesen: »nur an der Hand von
sorgfältig gemachten Verzeichnissen dieser Art vermögen wir die Be-
deutung der einzelnen Aemter klar zu erkennen«. Das Buch, dessen
Wert um so höher anzuschlagen ist, als es das Ergebnis mühsamer
und entsagungsvoller Arbeit darstellt, darf nls eine Fundgrube zur
Geschichte der kurialen Verfassung bezeichnet werden.
Es ist von vornherein klar, daß bei einem derartigen Werke
noch mancherlei Ergänzungen sich machen ließen; der Verfasser hat
selbst dem Rezensenten nachträglich verschiedene Notizen zur Ver-
cowtfu UMivERSjry
P. M. BmragarLen, Aus Kanzlei und Kammer 331
fügung gestellt, deren Abdruck an dieser Stelle jedoch zu weit führen
würde. Speziell hätten in dem außerordentlich interessanten Kapitel
über das Wohnungswesen besonders für die Zeit Johanns XXII. noch
andere Bände der Kammerrechnungen herangezogen werden können,
aber damit wird Bich jedenfalls noch die Spezial forsch ung beschäf-
tigen.
Indem ich von einigen Versehen und Unregelmäßigkeiten ab-
sehe — Dr. Schäfer hat bereits in der Deutschen Literaturzeitung
1908 Nr. 37 auf einen Irrtum in der Berechnung des Goldguldens
hingewiesen — möchte ich im einzelnen noch folgendes bemerken
nnd hinzufügen.
Zunächst werden die meisten Leser mit dem Rezensenten den
Eindruck gewonnen haben, daß die Ueberaichtlichkeit und die Lektüre
des Buches durch die allzuhäutige Einfügung zahlreicher Quellenbelege
— einmal sind es sogar 4 Seiten (S. 131) — zu sehr erschwert ist
Warum wurden diese Zitate nicht in den Anmerkungen oder in der
Textbeilage untergebracht? Wiederholt führt der Verf. ganze Ab-
schnitte schon gedruckter oder von ihm in der Textbeilage veröffent-
lichter Konstitutionen an, während eine sachliche Wiedergabe des In-
halts besser gewesen wäre. S. 184 paßt die zitierte Stelle aus der
Konstitution Innocenz' V 1 1 1. über die Collectores taxae plumbi nicht
unmittelbar in den Zusammenhang hinein; S. 94 sagt der Verf., nach-
dem er große Stellen aus der gleichen Bulle zitiert hat: Eingehende
Vorschriften ordnen dann die Befugnisse und den Geschäftskreis der
Collectores taxae plumbi und zugleich werden bindende Befehle an
die Bullatom) erlassen, wie sie in Zukunft die Geschäfte zu erle-
digen haben. Hier möchte man erfahren, welches diese Befugnisse
waren?
S. 121 fT. gibt B. eine doppelte Statistik >Über die Drehung und
Dicke« der BuUenschnüre in der Zeit von 1484—1831, wir lesen da
von dicken, mitteldicken, mittelstarken, lose gedrehten, fest gedrehten,
ziemlich losen Schnüren mit den verschiedensten Farben. Ich will
gerne zugeben, daß in den früheren Jahrhunderten auch solche Dinge
Tür die Urkunden kritik von Wert sein können. Was die neuere Zeit
betrifft, so wird sich wohl schwerlich jemand von der Notwendigkeit
einer derartigen Statistik überzeugen können. Viel wünschenswerter
wäre es gewesen, daß der Verf. auf andere Fragen, die mit dem
Geschäft der Bullarie zusammenhängen, eingegangen wäre. So er-
fahren wir beispielsweise nichts über die Lectores in der Bullarie und
die Verlesung der Bullen daselbst. Im engsten Zusammenhang mit
dieser Frage, sowie mit derjenigen Über die Auslieferung der Ur-
kunden hätte, was B. nur kurz S. 235 andeutet, dargelegt werden
COßNElt UNWERSlTY
üult gel. Au». 1WW. Nr. 5
können, was wir unter der Expeditio und Traditio der Urkunden,
die regelmäßig in den Registern Giemen»' VII. und Benedikt XIII.
vermerkt stehen, zu verstehen haben. Weisen doch auch die Kanzlei-
regeln (St. 131 bzw. 83) beider Päpste darauf hin. B. bemerkt zwar
S. --U : Die weitere Entwickelung der Bullenauslieferung an die Kurie
kann hier nicht dargestellt werden; im übrigen ist diese Frage für
das spätere Mittelalter schon in verschiedenen Veröffentlichungen von
verschiedenem Wert behandelt worden, wo man die einschlägigen
Nachrichten nachsehen kann. Ich muß gestehen, mir ist eine ge-
nügende Arbeit hierüber nicht bekannt.
Sehr instinktiv ist B.s Zusammenstellung über die Einnahmen
.ms der Bullentaxe, die der Camera apostolica zufielen. Den letzten
Schluß hat aber B. nicht daraus gezogen. Man beachte einmal die
Höhe der Summen, die sich jährlich aus der Bullentaxe unter Jo-
hann XXII., Benedikt XII. und Clemens VL ergaben und man wird
sofort auf ein ähnliches Verhältnis in der Zahl der Itegisterbände
dieser Päpste aufmerksam werden. Das ist ganz klar; denn die Höhe
der Summen hing ab von der Zahl der bullierteu Urkunden. Wir
sehen also hier aus dieser ganz nüchternen Statistik die Tatsache
bestätigt, daß Benedikt XII. bei der Handhabung des kirchlichen Be-
setzungs- und Besteuerungsrechtes im Verhältnis zu Johann XXII.
sehr zurückhaltend war, daß aber dann Clemens VI. noch viel weiter
uuf diesem Gebiete ging, als der zweite avignonesische Papst.
Ein Blick in Bresslaus Handbuch der Urkundenlehre zeigt, welch
große Bereicherung unser Wissen durch die Studio B.s auf dem von
ihm behandelten Gebiete erfahren hat. Möge es dem Verf. gelingeu,
uns auch recht bald mit der von ihm über die Kammcrkleriker in
Aussicht gestellte Studie zu erfreuen.
Rom E. Göller
EU UNIYER9TY
Chart« et Diplome* relatifs a 1'biatoirr de France SM
Charles et Diplomes relatifs a l'hiatoire de France public» par les
soins de l'Acadlmie des Inscripüons et Helles- Lettre». Paris, Imprimorie natio-
nale. 4°. — Recueil des actcs de Philippe I*, roi do France (1069
— 11U6J p. sous la direction de d'Arbois de Juhain ville par H. Prou.
1908- Ct'L f 666 p. — Recueil des actes do Lothaire et de Louis V,
rois de France (954— 087) p. sous la direction de H. d'Arbois de Jubain-
v 1 11 c p. Ulla Halpkcn avec la collaboritioD de Ferdinand Lot. 1908. LV
+ a»7p.
Mit den beiden Bänden beginnt eine Veröffentlichung, die der
Aufmerksamkeit der Historiker aller Länder in hohem Maße würdig
ist. In den Actes de Philippe V unterrichtet uns die Vorrede von
d'Arbois de Jubainville über die weit zurückreichende Geschichte des
Unternehmens. Im Jahre 1746 gab der contröleur general des finances
Machault den Auftrag zu Arbeiten, aus denen die Table chronologiquc
von Brequigny und Pardessus entstand, ein Werk, das leider auf
manchen deutschen Bibliotheken fehlt, obwohl es trotz vieler Schwächen
auch heute noch gute Dienste leistet. Es vermittelt die Kenntnis
der in den alten geistlichen Geschieh ts werken zahlreich vorhandenen
Preuves und Pieces justi6catives. Später (1873) änderte die Aka-
demie auf den Antrag von Delisle und de Roziere ihren ursprüng-
lichen, den Ansprüchen der modernen Diplomatik nicht mehr ge-
nügenden Plan und legte 1894 einen neuen fest, der sich eben jetzt
in der Ausführung befindet. Wesentlich ist, daß im Gegensatz zur
Table chronologique nicht verschiedenartige Urkunden durcheinander,
sondern einzelne Gruppen für sich gedruckt werden sollen, nämlich
die von Königen und Kaisern, von Prälaten, Erzbischöfen, Bischöfen
und Aebten, von großen Vasallen und endlich Urkunden, die in
keine der vorgenannten Abteilungen gehören. Die erst durch das
Jahr 1108 bezeichnete Grenze wurde bis 1223, den Tod Philipps II.
Augusts, hinausgeschoben. Die Zahl der gesammelten Abschriften
überstieg schon vor 50 Jahren 26000. Für den deutschen Forscher
ist es besonders lehrreich zu sehen, wie das Beispiel der Abteilung
Diplomata der Monumenta Germaniae auf die französische Forschung
gewirkt hat
Zahlreich sind die Namen der französischen Gelehrten, die sich
in den Dienst der gewaltigen Aufgabe gestellt haben. Unter denen,
die in neuerer Zeit durch einen vorzeitigen Tod ihrem Arbeitsfelde
entrissen wurden, sind Eugene de Roziere und Arthur Girv vor allem
zu nennen.
Sehr ausführlich ist die Einleitung von Prou: sie bietet im
1. Kapitel eine Reihe kritischer Untersuchungen, die man vielleicht
CORNI .flSTf
354 Gott gel. Ana. 1909. Nr. 6
nicht gleich erwartet, aber um so dankbarer annimmt, als über
Philipp I. ein gelehrtes Work fehlt Es sei gestattet, die Ergebnisse
kurz zuBflimnenzu fassen, da es weder in französischer noch in deut-
scher Sprache ein Handbuch gibt, aus dem man wichtige Üaten mit
Quellenbelegen entnehmen könnte.
Die Geburt Philipps 1. fand weder 104'J noch 1050, sondern 1052
vor dem 23. Mai statt. Er wurde gesalbt in Reims, bei Lebzeiten
seines Vaters, am Pfingsttag dem 23. Mai 1059. Sein Vater, König
Heinrich I. ') starb am 4. August 1060. Dort, wo Prou die Minder-
jährigkeit des Thronfolgers und die Vormundschaft des Grafen Hai-
duin von Flandern behandelt, mag darauf hingewiesen werden, daß
etwas über 100 Jahre später unter Ludwig VU. ganz ähnliche Ver-
hältnisse vorlagen. Wieder bekleidete ein Graf von Flandern wenn
nicht die Vormundschaft, so doch eine ihr nahekommende Stellung,
wieder hieß der Prinz Philipp. Man wird bedauern, daß hier nicht
immer die neuesten verbesserten Ausgaben herangezogen worden sind.
Johann von Ypern steht in den MGH. SS. 25. Das S. XXX Anm.
benutzte Corpus chronicorum Flandrie (lies Seite 46 , nicht 8G) ist
eine so schlechte Ausgabe Warnkönigs, wie schon Bethmann 1849
naher*) ausgeführt hat, daß der Druck in den SS. 9, 31 9 hätte vor-
gezogen werden müssen. Philipp wurde mündig, das heißt wohl mit
dem Schwerte umgürtet in den letzten Monaten 1066 oder in den
ersten 1067. Er war damals also entweder im fünfzehnten Jahre
oder fünfzehn Jahre alt, wie sein Zeitgenosse Heinrich IV., der, am
11. Nov. 1050 geboren, am 20. März 1065 die Schwertleite empfing.
Das Todesjahr Philipps, 1108, steht fest, aber zwischen dem 20. und
dem 30. Juli die Entscheidung zu treffen, ist kaum möglich. Ich er-
innere bei dieser Gelegenheit an meine allgemeinen Bemerkungen
über derartige Fälle in den GGA*). Es wird am besten sein, wenn
man dann, um nicht den Schein einer nicht vorhandenen Sicherheit
zu erwecken, »f 29./30. Juli« schreibt, wodurch Jedermann aufmerk-
sam wird.
Die folgenden Kapitel behandeln die Einteilung der Urkunden,
die Kanzlei, die Form der Urkunden, die vom König bestätigten Ur-
kunden, die Briefe und Mandate, die Fälschungen, die mit Unrecht
1) Es «ei daran erinnert, daß 1907 ein Catalogue des artet d'llenri I. von
Kr- iii-ru-. Soehnce ertchieneo ist, 125 echte Stucke für eine Regierung von 2'J
Jahren.
2) Lettre ä l'abbe* Carton bot Ich genealogie» des comtu de Flandres, Brnges
1849, S. 26.
8) 1004, Nr. 3, S. 267.
COfiHf U UNIVERSITY
Charte! et DiplAmea relatifs ti l'hiitoire de France SM
Philipp zugeschriebenen Urkunden und endlich die bei der Texther-
stellung befolgten Grundsätze.
Die Zahl der Urkunden Philipps während einer 49jährigen Re-
gierung beläuft sich auf 172 (man beachte Introd. XXXIX, 1), die
man berechtigt ist, für echt zu halten. Darunter sind 44 Urschriften,
121 Abschriften, 7 Stücke, die nur aus Erwähnungen bekannt sind.
Im Texte folgen auf die echten die unechten Urkunden, dann Zu-
sätze, ein alphabetisches Verzeichnis der Anfänge und ein ausführ-
liches Namenregister, bei dessen Ortserklärungen Longnon mitgewirkt
hat Am Schluß bieten acht trefflich gelungene Tafeln die Mono-
gramme und Siegel Philipps.
Der Band, der die Urkunden der letzten karolingischen Könige
Lothar und Ludwig behandelt, schließt sich in der Technik durchaus
dem eben besprochenen an. Der Zahl nach sind es 50 Stücke, aber
nicht alle unbedingt echt, darunter 8 Urschriften. Dazu kommt die
Kenntnis von ungefähr einem Dutzend verlorener. Die Einleitung ist
rein diplomatisch und geht aus von der Beobachtung, daß die Kanzlei
nicht wesentlich unterschieden war von der Ludwigs des Frommen
und Karls des Kahlen.
Die ganze Veröffentlichung bietet sich als das Ergebnis ausge-
dehntester Sammlungen und sorgfältigster Kleinarbeit. Liegt vorläufig
der Ertrag hauptsächlich auf dem Gebiete der Diplomatik, so freut
sich doch der Historiker schon heute lebhaft auf die Zeit, wo für
größere Zeiträume solch ausgezeichnete Hilfsmittel vorliegen werden.
Erst dann wird es möglich sein, die Geschichte der einzelnen Re-
gierungen, soweit die nicht erzählenden Quellen in Betracht kommen,
kritisch festzulegen und damit den tiefsten und anziehendsten Fragen
der Wertung von Personen und Ereignissen freie Bahn zu machen.
War die Vorbereitung langsam, so möge die Ausführung der < hartes
et Diplomes um so rascher vor sich gehen. Demnächst sollen er-
scheinen: die Urkundeu Ludwigs IV. 936 — 954, später die der Könige
von AquiUnien 814—660, der Könige der Provence und Burgunds
855 — 1032, versprochen sind Bände über Karl den Einfältigen und
Hugo Kapet sowie über Philipp August
Jena A. Cartellieri
COPKOi-UNIVERSirr
856 Gott gel. Adz 1909. Nr. 5
.i..!miüii.> Dieraier, <;■ lachte der Schweizerischen Eidgenossen-
BchafL Ud.UI. Von lölli liis 1018. (Allgetnciuc Staatcngeachichlc, herausge-
geben voo K, Lamp recht. Krstc Allteilung: Geschichte der europäischen Staaten,
herauügeg. von A. II. L. Heeren, F. A. Ukcrt, W. r. Otcuebrccht und K.
Lamprecht, 2Ü. Werk, 3. Bd.) Gotha 1907, Kricdr. Andr. Perthes. XVI u. 567 8.
8*. Preis 12 Mk.
Die beiden ersten Hände dieser Schweizer Geschichte sind von
Meyer v. Knonau GGA. 1889 S. 604 und 1892 S. G86 angezeigt
worden. Sie waren 1887 und 1892 erschienen, also 15— 20 Jahre vor
dein jetzt vorliegenden dritten Band, und man hatte in der Tat
Grund zu der Besorgnis, daß die Befürchtung Meyer v. Knonaus, der
Verfasser werde seine Arbeit mit dem zweiten Band (d. h. mit der
>ewigen Richtung« zwischen Krankreich und der Schweiz vom No-
vember 1516) abschließen, eintreffen werde. Das ist nun zum Glück
doch anders gekommen. Der vorliegende Band macht den Schritt in
die Kenzeit und führt uns durch die Geschichte der Refonnation und
Gegen reformation bis zum Westfälischen Frieden 1648, mit dem die
Eidgenossenschaft formell und endgültig aus dem Verband des Deut-
schen Reiches ausschied. Bei der Bewertung des Gebotenen muß ich
eins allerdings von vorn herein betonen: Dierauer bringt lediglich
politische Geschiebte; alles was Kulturgeschichte, Wirtschaftsgeschichte,
Geistesgeschichte heißt, füllt so gut wie vollständig unter den Tisch,
selbst die Religionsgeschichte, sofern auf theologische Fragen, dog-
matische Streitigkeiten, den eigentlichen Gehalt der reformierten
Lehre, ihren Unterschied vom Katholizismus, ihre eigenen Differenzen
nicht eingegangen wird. Das hätte wohl auf dein Titel etwas mehr
zum Ausdruck kommen dürfen. Aber unter dieser Beschränkung kann
man sich dem lobenden Urteil Meyer von Knonaus auch für den
dritten Band nur bereitwillig anschließen. Insonderheit ist die treff-
liche Oekonomie anzuerkennen, mit der das immerhin weitschichtige
Material klar und übersichtlich zusammengefaßt wurde. Kur selten
fällt eine schlechte Disposition auf, z. B. daß der Verf. uns dreimal
(S. 270. 295. 316) vom Frieden zu Cateau-Cambresis erzählt und ihn
noch dazu zweimal in mißverständlicher Weise als >unter dem Ein-
drucke der Schlacht bei St Quentin geschlossen darstellt So etwas
ist eine Ausnahme, und es gehörte gewiß ein großes Geschick dazu,
die vielfach auseinanderstrebenden konfessionollen und kantonalen
Interessen immer wieder in einem Brennpunkt zu sammeln. Daß
dieser Brennpunkt mehrmals in der Geschichte von Zürich gefunden
wurde, die somit einigenuaßen in den Vordergrund rückt, dürfte wohl
in der Natur der Sache begründet sein. Ueberall erweist der Verf.
■
iMIVERSJTV
J. Dierauer, Geschichte der Scbweixerüchen Eidgaooueaicbaft. III S67
auch hier sein Vermögen, das Wichtige vom Unwichtigen zu scheiden
und in knappen, prägnanten Zügen dem Leser vor Augen zu stellen.
Die Darstellung hat etwas schlicht-einfaches, verzichtet auf blendende
Einfalle und geistreiche Schlager, unterscheidet sich darin beispiels-
weise von der frischer, fesselnder, aber manchmal auch etwas blumig
und gesucht geschriebenen Geschichte der Schweiz von Karl Dand-
Hker, verliert jedoch nie das Interesse des aufmerksamen Lesers. Die
gedruckte Literatur ist im wesentlichen vollständig herangezogen,
knappe Anmerkungen geben in erwünschter Weise Kingerzeige für
den, der tiefer in die Einzelheiten eindringen will.
Die Einteilung des Stoffes in zwei Bücher — Reformation und
Gegenreformation — ergab sich von selbst. Auch daß der Anfang-
erheblich ausführlicher behandelt ist als der SchluQ (die 85 Jahre bis
1600 erhalten 400 Seiten, die letzten 48 Jahre nur deren 148), sei
mehr gebucht als getadelt. Dos erste Buch, >Aufnahme des I'rote-
8tantismu8<, führt von 1516 bis zum Tod Calvins 1564. In kurzen
Strichen wird uns hier zunächst (S. 3 — 14) ein Bild von den kirch-
lichen Zuständen vor der Reformation entworfen: von dem groCen
religiösen Eifer des Volkes, ohne den das Umsichgreifen der Refor-
mation gar nicht zu verstehen wäre, von den kirchlichen Schaden,
die ohne Uebertreibung und ohne Beschönigung geschildert werden,
von den Reform versuchen vor der Reformation. Der Berner Jetzcr-
VrozeO (1507 — 00) wird dabei (S.4f.) kurz erwähnt und zwar nach
I'aulus und Steck (vgl. GGA. 1905 S. 417) so dargestellt, daß Jetzor
der Betrüger, die vier hingerichteten Dominikaner die Betrogenen
gewesen seien. Ich möchte diese, heute herrschend gewordene Auf-
fassung mit einem Kragezeichen versehen. Ist sie wirklich irrefor-
mabelV Etwas reichlich leicht und gern scheinen mir die Dominikaner
sich doch haben betrügen zu lassen.
Es folgt (S. 15 — 131) die Darstellung vom Anfang der Schweizer
Reformation in dem Jahrzehnt von 1519 — 20: die religiöse und poli-
tische Reform in Zürich, die Ausbreitung der Reformation in der
deutschen Schweiz, die Gründung konfessioneller Sonderbündnisse. In
diesen Kapiteln fällt die konsequente Ausschaltung aller theologischen
Kragen naturgemäß besonders ins Gewicht. Ueber Zwinglis Lehre
erfahren wir so gut wie nichts; das zweibändige Werk von August
Baur über Zwinglis Theologie wird nicht einmal zitiert, obwohl es
doch genug des Historischen enthält Sehr nebelhaft erscheinen dann
S. 42 ff. die Wiedertäufer mit ihren Ideen, die in der Schweiz keinen
Boden zu fassen vermochten und daher auch in dieser Darstellung
nicht zu ihrem Rechte kommen; ihre Extravaganzen, wie daß einmal
ein Bruder seinen Bruder enthauptete (S. 70), erschließen allein noch
EU UNIYER9TY
358 Gott, gel. Adz. 1U0D. Nr. 6
nicht das Verständnis ihrer Ziele und Verdienste. Ein solches Bei-
seitelassen der theologischen Probleme muß sich aber bei einer Ge-
schichte der Reformation rächen. Denn der Connex zwischen den
religiösen und den politischen Fragen ist da unlösbar, und eine
Würdigung dieser wird ohne eine Kenntnis von jenen häufig unmög-
lich sein. Man erzählt sich — wenigstens hierzuland — eine hübsche
Anekdote von einem vor ein paar Jahren verstorbenen mitteldeutschen
Professor, der in seinem Kolleg über Geschichte der deutschen Re-
formation den Namen Luthers überhaupt nicht erwähnte und auf
Befragen erklärte, Luther gehöre ins Gebiet der Theologie. Diese
Erzählung wird ja wohl nicht wahr sein, aber gut erfunden ist sie;
denn daß Aehnliches (cum grano salis) vorkommt, beweist diese theo-
logielose Geschichte der Schweizer Reformation. Zweifellos hat sie
dadurch vielfach den Charakter des Willkürlichen oder doch Uner-
klärten bekommen. Wozu eigentlich der ganze Zank war, von dem
uns hier berichtet wird, welchen Sinn die religiöse Spaltung unter
den Kantonen hatte, warum man sich hier so, dort so entschied:
niemand vermag es zu sagen. Auch im Rheintal, so lesen wir z. B.
S. 11), erhob sich >eine große Aenderung<, nämlich eine evangelische
Bewegung. Weshalb gerade hier? Um solche Fragen zu beantworten,
dazu wäre eben ein etwas tieferes Eindringen in das Wesen der
religiösen Fragen, in den Stand der Kultur, in die Seele der Be-
völkerung nötig gewesen. Anderes wird recht hübsch klargelegt So
die Bedeutung der Stellungnahme Berns für die Reformation 1527;
diese Wendung war einerseits entscheidend für die weitere Aus-
breitung der evangelischen Sache, deren Lage bis daliin noch recht
prekär gewesen war, brachte aber andererseits ein zwiespältiges Ele-
ment in die reformierte Schweiz, sofern Zürich nach Osten, Bern
nach Westen schaute und beide damit fortfuhren, die eigenen Inter-
essen zu verfechten. Es fällt Übrigens auf, daß wir von dem Ausgang
Huttens in der Schweiz gor nichts hören; nur S. 112 wird einmal,
ganz im Vorübergehen, der Name des flüchtigen Ritters genannt
In dem zunächst anschließenden Kapitel >Verechärfung der
Gegensätze 1529 — 1531« (S. 132—159) bewährt sich das ruhige Auge
des Verfassers in einer sehr maßvollen und unparteiischen Betrach-
tung des Marburger Religionsgesprächs. Daß bei den politischen
Friedensverhandlungen der Anteil Zwingiis und der des Landgrafen
> nicht leicht« festzustellen ist (S. 137), entschuldigt nicht ganz den
völligen Mangel eines dahin zielenden Versuchs; vgl. dazu auch die
hübsche Gießener Festrede von G. Krüger, Philipp der Großmütige
als Politiker, 1904. — Es reihen sich an der Kappeier Krieg und
die folgenden Jahre 1531—1536, in denen die katholische Reaktion
■
C0ßH(UUN(VERS11Y
J. Dieraner, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. III 859
vielerorts siegte und der konfessionelle Besitzstand in der Schweiz
sich ausschied (S. 160—217). Das Ergebnis war ein Uebergewicht
des Katholizismus: 7 Kantone waren rein katholisch (Uri, Schwyz,
Unterwaiden, Zug, Luzcrn, Soloturn, Freiburg), 2 geteilt (Glarus,
Appenzell) und nur 4 rein reformiert (Zürich, Bern, Basel, Schaff-
hausen); allerhand Modifikationen zeigten sich freilich in den abhän-
gigen Orten (sogen, zugewandten Gliedern und Untertanenländem),
nnd es scheint beachtenswert, wie hier frühzeitig nicht selten zu dem
Auskünften] itte! eines gemischten Gottesdienstes gegriffen wurde. Die
Einwirkung der Schlacht bei Kappel auf die allgemeinen deutschen
Verhältnisse hätte wohl auch gestreift werden dürfen. Von Zwingiis
Nachfolger in Zürich, Heinrich Bullinger, wird der Unkundige sich
nach der Charakteristik auf S. 208 kaum ein richtiges Bild entwerfen
können; von seinem Lob sei nichts hinweggenommen, aber seine
Schwachen hätten auch hervorgehoben werden sollen: er hat es im
letzten Ende zu verantworten, daß die Führung des Schweizer Prote-
stantismus von Zürich auf Genf überging (vgl. die ebenda zitierte
Biographie von Schnltheß-Rechberg). — Mit der Reformation in der
Westachweiz und dem Wirken Calvins in Genf 1526 — 1564 beschäf-
tigen sich schließlich die beiden letzten Kapitel dieses Buches (S. 218
bis 274). Nüchtern und sachlich betrachtet der Verfasser die erregten
und folgenschweren Ereignisse, freilich wiederum nicht ohne ge-
legentlich den Wunsch nach etwas tieferer Erkenntnis unbefriedigt
zu lassen. So möchte vielleicht mancher gern wissen, wie und wes-
halb eigentlich Calvin zwischen S. 252 und S. 256 an Stelle Farels
das Haupt der reformierten Partei in Genf geworden ist, oder die
freigebigen Anwandlungen des Bischofs de la Baume (S. 227) ver-
stehen, oder eine Würdigung des Calvinismus in seiner Bedeutung
für die protestantische und allgemeine Geschichte erhalten. Er wird
umsonst suchen. Zu Calvins Bekehrung vgl. zu der S. 250 ange-
gebenen Literatur noch P. Wernle in der Zeitschr. f. Kirchengesch. 27
und meine Bemerkung Historische Zeitschrift 97,211; an der subita
eonversio 1 533 Bcheint mir unter allen Umständen festgehalten werden
zu müssen. In den Genfer Stadt- und Parteikämpfen dürfte jetzt
manches bei B. Bess (in dem von ihm herausgegebenen Sammelwerk
>Unsere religiösen Erzieher« Bd. 2, 1908, S. 62 ff.) anschaulicher dar-
gestellt sein. Ueber Servet schließlich, dessen >Studien« S. 261 ge-
nauer (nämlich als medizinisch) präzisiert hätten werden sollen, ver-
weise ich auf die besonnenen Arbeiten von Th. Schneider, Michnel
Servet, 1904, und im Protestantcnblatt 38 (1!K)5) Nr. 25 und 2G;
am ihnen hatte Dierauer u. a. ersehen können, daß es doch mehr
Mißbilliger der Hinrichtung gegeben hat, als er S. 264 glaubt.
. *v — *. -
im
COBNEU UNfVERSJTY
360 Gott, gel. An. 1909. Nr. 6
Das zweite Buch, das die Epoche der Gegenreformation (1564
bis IG4&) behandelt, beginnt (ö. 277—325) mit einem Rückblick auf
die einer Wiedererhebung des Katholizismus forderlichen Momente,
bebt mit Recht die Geschlossenheit der katholischen und die Zwie-
spältigkeit der protestantischen Kantone hervor, zeigt, wie über die
neutrale Haltung im Schinalkaldischen Krieg Konstanz der Eidge-
nossenschaft verloren ging und wie dennocli und trotz der Bemühungen
Frankreichs (das für den Frieden in der Schweiz war, um sie gegen
die Habsburger benutzen zu können, und das in den katholischen
Orten bald die Hauptwerbeplätze für die königlichen Heere fand)
die konfessionellen Reibungen immer häutiger und starker wurden,
bis schließlich die Unternehmungen Savoyens gegen Genf eine voll-
ständige Trennung der Eidgenossenschaft nach konfessionellen Ge-
sichtHpunkten zur Folge hatten (1560). Die Machinationen Tschudis
zu Gunsten des Katholizismus in Glarus 1556 — 64 werden S. 309 — 311
etwas kurz abgehandelt, und es will mir scheinen, daß man die Häß-
lichkeit des Charakters dieses bösartigen Intriganten und Geschichts-
fälschers in der Schweiz mit Rücksicht auf die großen wissenschaft-
lichen Verdienste, die er sich dennoch daneben erworben hat, noch
immer nicht ganz mit dem richtigen Namen nennen will. S. 278
Anm. 1 findet sich ein falsches Zitat. Der Fortgang der katholischen
Reaktion und der inneren Trennung der Eidgenossenschaft (S. 325
bis 377) schloß sich zunächst an die Wirksamkeit Karl Borromeos
1565 — 84 an, dessen großen Einfluß auf die Schweiz wir jetzt an der
Hand des ersten Bandes der von Steffens und Reinhardt bearbeiteten
Nuntiaturberichte aus der Schweiz (erschienen 1906, von Dierauer
noch vor der Veröffentlichung und wohl nur gelegentlich benutzt, vgl.
S. 335 Aum. 1) uälier verfolgen können. Immer verhängnisvoller er-
wies sich die konfessionelle Absonderung, die 1577 zu einem offenen
Bündnis der katholischen Orte mit Savoyen, 1584 zur Abweisung
einer Bündniswerbung Straßburgs, 1586 zur Lockerung der Bezie-
hungen zu Mülhausen sowie zur Abschließung eines formlichen kon-
fessionellen Sonderbunds durch die sieben katholischen Kantone (des
später so genannten Borromaischen Bandes) führte. Von da ab gab
es zwei getrennte Eidgenossenschaften mit entgegengesetzter Politik;
bis ins 19. Jahrhundert lassen sich die Folgeerscheinungen dieser
Sonderung beobachten. Unter ihrem Zeichen standen zunäclist die
drei Jahrzehnte von 1587—1617 (S. 378— 457) mit ihren Schwan-
kungen und Scheidungen zwischen Heinrich IV. und der Liga, zwischen
Frankreich und Spanien, zwischen Venedig und Oesterreich. Zu einem
allgemeinen Büudnis mit Frankreich kam es erst 1602 wieder, nach-
dem Heinrich IV. noch im Jahre zuvor die Landschaft Gex, auf die
CÜPHOl UNNEfOrt*
J. Dierauer, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. III 861
auch Bern und Genf Anspruch erhoben, an Bich gerissen hatte. Im
Westen trat dann nach dem mißglückten Anschlag Savoyens auf Genf
vom Dezember 1602 einige Ruhe ein, während nunmehr um so dro-
hender sich die Wolken im Osten türmten, in Graubünden, das zu
den zugewandten Orten zählte, aber ein Sonderdasein führte und nun
bei der Wichtigkeit seiner Alpenpässe ein Streitobjekt zwischen Venedig
und Krankreich auf der einen, Spanien-Mailand und Oesterreich auf
der anderen Seite wurde. Den überaus heftigen Graubundener Wirren,
die 1617 durch die erfolgreiche Auflehnung der spanischen Partei
gegen das Bündnis mit Venedig ausbrachen und durch die Geschichte
des Georg Jenatsch bekannt sind, sowie den gleichzeitigen Vorgängen
im Dreißigjährigen Krieg sind die beiden letzten Kapitel gewidmet
(S. 458—548). Mit knapper Not gelang es der Schweiz, wahrend des
großen Krieges wiederum eine neutrale Stellnng einzunehmen. Mau
mag darin mit Dierauer zu Recht einen Erfolg des Einheitsgedankens
gegenüber den konfessionellen Sonderbestrebungen erblicken, einen
Erfolg, der denn auch das formelle und endgültige Ausscheiden der
Eidgenossenschaft aus dem Deutschen Reich im Westfälischen Frieden
gezeitigt hat Indes wird nicht jeder Historiker auf eine solche Neu-
tralität in weltbewegenden Händeln und auf solches Sichbescheiden
mit der eigenen Kleinheit ebenso befriedigt wie der Schweizer blicken.
Zeigt sich hier nicht im Grunde von vorn herein die ganze Schwäche
der neuen autonomen Position? Bei&eitcstehen, wo es sich um allge-
meine Güter handelt, gilt sonst nicht als besonders rühmlich, und
nicht ohne Bewegung liest man S. 526 von dem Standpunkt der auf
einen Bund mit Schweden hinarbeitenden Aktionspartei: >Sie ver-
pönte jede Halbheit und Btellte in übermütiger Laune den Grundsatz
der eidgenössischen Einigkeit gegen außen als eine alte Leier, die
Neutralität als eine schimpfliche Faulheit dar. Ehrlich und not-
wendig, hieß es in ihren Reihen, ist ein Krieg, der geführt wird,
geistliche und weltliche Freiheiten zu erhaltene Sehr richtig. Und
zweifelt etwa jemand im Ernst daran, daß eine Vernichtung des
deutschen I* rotes tan tismus auch den schweizerischen mit sich gerissen
hätte? Schon neue Erwerbungen der Habsburger in Oberdeutschland
wären für die Unabhängigkeit der Schweiz sehr gefährlich gewesen.
Die Waffen anderer haben also zugleich die Sache der Eidgenossen
geführt, und deren gerühmte Neutralität war bei Licht besehen nur
ein neuer Erfolg der katholischen Partei.
Ueber die Bedeutung des Ausscheidens der Schweiz aus dem
Verband des Deutschen Reichs möchte man aber auch sonst noch
etwa» Näheres hören. Die gewöhnliche Feststellung, mit der sich
auch Dierauer beguügt, besagt lediglich, die Schweiz sei ih. frvlo
CÜRNfUUNNERSITY
3fi2 Gott, gel. An?. 1909. Nr. 6
schon 1499 (durch den Basier Frieden), de jure 1648 vom Reich ge-
schieden; der Akt von 1648 habe somit lediglich formelle Bedeutung.
Dennoch wäre es von Interesse, einmal die rechtlichen Beziehungen
der Schweiz zum Reich in dem Zeitraum von 1499 — 1648 im Zu-
sammenhang zu untersuchen ; denn was darüber vor bald einem halben
Jahrhundert K. KlUpfel in der Historischen Zeitschrift Bd. 16 zu-
sammengestellt hat, ist sehr der Ergänzung fähig. Was mir selbst
über diesen Punkt gelegentlich aufgestoßen ist, schaut wie ein Janus-
kopf nach beiden Seiten. Bei den Verhandlungen über den Augs-
burger Religionsfriedcn von 1555 z. B. scheint man vielerseits die
Schweiz als nicht mehr zum Reich gehörig betrachtet zu haben;
wenigstens fürchteten die oberländischen Grafen und Herren einen
Abzug ihrer vermöglicheren Untertanen nach der Schweiz, um ge-
wissen Bestimmungen des Friedens zu entgehen. Vgl. u. a. A. v.
Druffel, Briefe und Akten zur Gesch. des 16. Jahrhunderts Bd. 4
(vollendet von K. Brandi, 1898) S. 713 und V. Ernst, Briefwechsel
des Herzogs Christoph von Wirtemberg Bd. 3 (1902) S. 311 Amn. 1.
Auch rechnete der venezianische Gesandte Giacomo Soranzo im Jahre
1562 die Schweiz nicht mehr zum Reich; vgl. seinen von J. Fiedler
herausgegebenen Schlußbericht in den Fontes rerum Austriacarum
2. Abteil. Bd. 30 (1870) S. 182. Andererseits wurden die Schweizer
nicht nur immer wieder gelegentlich vom Reichskaminergericht in
Anspruch genommen (Klüpfel a. a. O. 42), sondern auch auf die Reichs-
tage eingeladen (G. Turba, Venetianische Depeschen vom Kaiserhof
Bd. 2, 1892, S. 297 f., Anm. 5) und gehörten teilweise zu den Ständen
des Schwäbischen Kreises; vgl. Ernst Langwerth von Simmern, Die
Kreisverfassung Maximilians I. und der schwäbische Reichskreis (1896)
S. 111, und dazu auch V. Ernst in den Württembergischen Viertel-
jnhrsheften f. Landesgesch. N. F. Bd. 10 (1901) S. 53 mit Anm. 3.
Ja am 10. März 1564 erließ König Maximilian II., der damals bereits
für seinen erkrankten Vnter die Reichsregierung führt**, einen Befehl
nn die 13 Städte (Kantone) der Schweiz, dem Herzog Emanuel Phili-
bert von Snvoyen die mit > Kriegsgewalt abgedrungenen und einge-
zogenen stattlichen und altväterlichen, auf sein Leib vererbten Graf-
und Herrschaften, nicht in geringer Anzahl«, wieder zurückzuer-
statten; A. R. v. Perger im Archiv f. Kunde österreichischer Ge-
Hchichtsquellen Bd. 31 (1864) S. 200 nr. 19. Es ist danach doch wohl
nicht richtig, wenn man die Sache einfach so darstellt, als ob die
Schweiz schon im 16. Jahrhundert tatsächlich nichts mehr mit dem
Reich zu tun gehabt habe, nber im einzelnen bedarf die Frage noch
einer neuen Untersuchung.
StraGburg i. E. Ro!>ert Holtzinann
COHMELL UHIVERSITY
Mario Krammer, Der Reichagedanke des Blaufischen Kaiserhauses 863
Mario Kranmer, Der Reichagcdanko des staufischen Kaisor-
h aus es. (Unterauchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte. Heraus-
gegeben von O. Gierkc. Heft 95.) Breslau 1908. M. und II. Marcos.
I.
Die jüngste Schrift von M. Krammer zerfällt in zwei verschiedene
Untersuchungen, die durch einen gemeinsamen Obergedanken zu-
sammengehalten werden. Ihr erster Teil Über die Reichsreform Hein-
richs VI. betrifft vor allem den durch die sog. Ann. Marbacenses
überlieferten Plan des Kaisers, seinen jungen Sohn vom Papste, nicht
vom kölnischen Erzbischof, zum römischen Könige krönen zu lassen ;
im zweiten Teile werden die »Kaiserwahlen« der Stauferzeit be-
handelt, die seit 1198 wiederholt statt deutscher Königswahlen vor-
genommen sein sollen. Den überraschenden Gedanken Heinrichs VI.
erklärt Kr. ebenso wie die merkwürdigen Wahlvorgänge aus dem
»staufischen Reichsgedanken«, an die Stelle des fränkisch-deutschen
nationalen Königtums ein im wahren Sinne römisches, dem Kaiser-
tum wesensgleiches zu setzen; Heinrich VI. und die Staufer nach
ihm seien darauf ausgegangen, die deutsche Königseinsetzung zu be-
seitigen. Sie seien gescheitert am Widerstände der deutschen Fürsten,
die zumal im letzten Kampfe gegen Friedrich IL unter der Führung
der rheinischen Erzbischöfe dem »bodenständigen« deutschen König-
tum den Sieg gebracht hätten.
Indessen — so wird im Schlußkapitel mehr anhangsweise dar-
gelegt — griffen die Päpste den staufischen Reichsbegriff auf. Inno-
cenz IV. und besonders Alexander IV. hätten sich zu Nutze gemacht,
daß Friedrich IL, »das Königtum seines deutschen Gehalts beraubt,
als ein vom Kaisertum hergeleitetes Institut« hingestellt habe, um
jetzt päpstliche rseits »das aus einem deutschen zu einem römischen
gewordene Königtum als ein der Kurie untergeordnetes Gebilde,
Deutschland als ein ihr unterstelltes Reich und die Königswahl als
eine ihrer uneingeschränkten Aufsicht unterworfene Handlung zu be-
trachten«.
Wenn ich hinzufüge, daß Kr. für diese Entwicklung dem kost-
baren Weistum von 1252, das wir Zeumer verdanken, entscheidendes
Gewicht beilegt, weil es »das Königtum einfach dem Kaisertum sub-
sumiere«, daß er gelegentlich die Staatsanschauung Eikes von Rep-
gow schildert, daß er parallele Ereignisse aus der Zeit Ludwigs des
Bayern entsprechend heranzieht, so glaube ich den Gedankenkreis, in
den Kr. uns einführt, angemessen umschrieben zu haben.
Zu ihm Stellung zu nehmen und das Buch nach Billigkeit zu
OtU. pl- Au IfOt. Mr. 5 26
COßNEU UNWERSITY
364 Gott. gel. Anz 1909. Nr. 6
würdigen, fällt ungewöhnlich schwer; denn alte und neue Wahrheiten
sind mit falschen Gedankengängen fast unlöslich darin verknüpft;
Nichtachtung älterer Literatur, Unkenntnis der Quellen verstimmt
nicht selten; schiefe Motivierungen, unzulängliche Schlüsse reizen
allerorten zum Widerspruch; daneben aber freut man sich wieder-
holt, auf glückliche Beobachtungen zu stoßen, bisher unberücksich-
tigtes Quellenmaterial fruchtbar gemacht, gewisse Zusammenhänge auf-
gedeckt zu sehen. Man spürt, ein ernster Forscher müht sich um
bedeutende Fragen, und schon darum wird man heute gern geneigt
sein, ihn zu loben.
Allerdings ist Kremmens selbständige Leistung nicht darin zu
Buchen, daß er den staunschen Imperialismus« neu geschildert habe;
was er über ihn sagt, nimmt in der Hauptsache auf, was Burdach
im Anhang zu seinem >Walthcr von der Vogelweide<, v. Zezschwitz,
Kampera dargelegt haben oder was etwa in Aufsätzen z. B. über die
Kaisersage und die Karlslegende berührt worden ist. Wenn sie fast
sämtlich unberücksichtigt blieben — Kr. gedenkt nur Burdachs 1 ),
ohne, wie mir scheint, sich dessen bewußt geworden zu sein, wie
stark er innerlich durch ihn beeinflußt wurde — , so hätte ein > Bei-
trag zur Staats- und Geistesgeschichtc des Mittelalters«, der den
Gegensatz des universalen Imperium zum nationalen Königtum be-
trifft, doch nimmermehr daran vorübergehen dürfen, daß vor aller-
dings einem halben Jahrhundert J. Ficker und v. Sybel in dem Ur-
teil über die Stauferzeit durch ihre Stellung zu diesem Problem be-
stimmt worden sind.
Der Fortschritt, den Kr.s Schrift bezeichnet, liegt darin, daß er
den Versuch macht, über allgemeine Erörterungen hinaus an ein-
zelnen Vorgängen der staunschen Epoche — wie der Reform Hein-
richs VI. und den Kaiserwahlen — das siegreiche Vordringen der
universalen Idee zu beobachten und auf diesem Wege zu ihrem
tieferen Verständnis zu gelangen. Man kann den Weg , den Kr.
gehen wollte, als einen richtigen anerkennen, und doch behaupten,
daß er, zur Wanderung nicht hinreichend gerüstet, dazu durch ein
Irrlicht getauscht, das rechte Ziel verfehlt habe.
Der trügerische Schein, der Kr. in die Irre gelockt hat, ist seine
vermeintliche Entdeckung vom Wandel, der sich im Begriff des römi-
schen Königtums seit dem Ende des 12. Jahrhunderts vollzogen habe;
sie steht im Mittelpunkte seiner Gedankenwelt; von ihr aus versteht
er die Entwürfe Heinrichs VI., die Kaiserwahlen, die kuriale Politik.
1) Sonat wird von der hierher gehörigen Literatur nur noch Pomtow ge-
nannt — Auch der Aufriß von Bryce, The Holy Romu Empire ist nicht
benotxt.
.ersty
Mario Kram m er, Der Reichsgedanke des stauliichen Kaiserhauses 365
Ohne Zweifel birgt seine Anschauung einen gesunden Kern: denn
offenbar tritt seit den Tagen Friedrichs I. der imperiale Anspruch
der deutschen Herrscher und ihr Streben zur Weltmonarchie ungleich
stärker hervor als bei ihren Vorgängern; und auch dos steht fest,
daß durch die staufische Politik Auseinandersetzungen über Art und
Umfang königlicher und kaiserlicher Gewalt hervorgerufen wurden.
Allein die Entwicklung geht organisch aus den Verhältnissen des
10. und 11. Jahrh. und der Stauferzeit selbst hervor; das heißt sie
zu gering werten, wenu man (S. 39) >den staufischen Reichsgedanken
im letzten Grunde aus persönlichen Erfahrungen und Eindrücken
Kaiser Friedrichs I.< erklären will; und es ist Ueberspannung eines
nur in bestimmter Beschränkung zutreffenden Gedankens, wenn man
in den Aeußerungen des Imperialismus im 13. Jahrhunderts einseitig
nur den Kampf gegen ein nationaldeutsches Staatsgebilde erblicken
möchte.
Wer Kr. folgt, hat den Eindruck, daß Friedrich I. mindestens
seit der Zeit, wo er seinen Sohn zum Caesar erhob, daß Heinrich VI.
und Philipp und Friedrich U. gleichmäßig gewillt gewesen wären, das
Reich vom deutschen Mutterboden zu lösen, die überkommene Ver-
fassung des Regnum Teutonicum umzustürzen zu Gunsten eines auf
Rom gegründeten universalen Imperium. Wirklich zielte auf eine
förmliche Verfassungsänderung Heinrich VI.; Friedrich I. aber und
die Staufer des 13. Jahrh. waren von einem Gegensatz gegen die
überkommene Stellung des Rex Romanorum weit entfernt. Sie
strebten danach, ihre imperialen Ansprüche gerade auf sie zu stützen:
schon der von den deutschen Fürsten erhobene König sollte alle
kaiserliche Gewalt üben dürfen. Nach Kr. hätte der staufische
Reichsgedanke ausschließlich dahin geführt, daß im Kaisertum das
Königtum völlig unterging; dagegen zeigen uns die Geschichte
Friedrichs I. und die Ereignisse des 13. Jahrh. vielmehr die Tendenz,
das Imperium aufgehen zu lassen in einer, kaiserliches Recht in sich
schließenden deutschen Königsherrschaft.
Kramraer ist keineswegs ganz verborgen geblieben, daß sich die
imperiale Idee nicht nur im Kampf durch eine Vernichtung des
Königtums, sondern ebensowohl auch durch dessen allmähliche Er-
hebung zu kaiserlicher Machtstellung verwirklichen ließ und daß
beide Richtungen in der Geschichte der Stauferzeit ihre Rolle spielen.
Aber die instinktive Einsicht führt ihn nicht zu gesonderter Betrach-
tung der verschiedenen Bewegungen, weil er glaubt, sie alle mit der
Zauberformel vom >BegriffswandeI des Rex Romanorum« deuten zu
können. Ihm haben Friedrich I. und Heinrich VI. >den Staat völlig
als römisches Imperium konstituieren«, Friedrich II. das deutsche
26*
COHHf U UHNfflSUY
S66 Gott. gel. Ans. 1909. Nr. 5
Königtum beseitigen und durch ein römisches nach dem Sinne Hein-
richs VI. ersetzen wollen ; ihm hat Innocenz IV., das staufische Sy-
stem kühn aufnehmend, >den Uebergang vom Begriff des deutschen
zu dem des römischen Königturas vollzogen«. Man sieht leicht, daG
dieses neurömische Königtum, das Kr. stabiliert, in seinen Erschei-
nungsformen nächst verwandt sein kann der mit kaiserlichen Befug-
nissen ausgestatteten königlichen Gewalt, von der ich sprach. Ein
tiefgreifender Unterschied aber liegt darin, daG Kr. die Staufer zu
einem Bruche mit der nationalen Vergangenheit der Herrscherge-
walt vorschreiten läßt, den imperialen Gedanken nur im Gegensatz
zu ihr durchfuhrbar sieht Darum vermag er die Fürsten den
Staufern gegenüber als Vertreter deutscher »bodenständiger Eigenart«,
als legitime Verteidiger der alten Verfassung zu schildern, die nur
gelegentlich »der imperialistischen Strömung der Zeit nachgeben«
mußten ; die Erkenntnis ist ihm verschlossen geblieben, daß die deut-
schen Fürsten geraume Zeit hindurch, nicht minder imperialistisch
als die Herrscher selbst, kaiserliche Gewalt für den römischen König
ihrer Wahl erstrebt haben. Es ist ihm vollständig entgangen, daß
die verschiedenartige Politik der Staufer und der Fürsten, die Kr.
betont, und daß die scheinbar gegensätzlichen Bestrebungen ver-
schiedener Zeiten, die Kr. oft richtig gesehen hat, nicht sowohl durch
Kämpfe deutscher Parteien um die nationalen Grundlagen des StaAts,
als durch die Stellung der Päpste dem Reiche gegenüber bedingt
worden sind. Angesichts der früheren Arbeiten des Verfassers ist es
rätselhaft, wie er hieran vorübergehen und sich damit begnügen
konnte, den Einfluß der imperialen Idee auf die kurialen Anschau-
ungen seit der Mitte des 13. Jahrh. zu prüfen, ohne irgend zu unter-
suchen, inwieweit der »staufische Reichsgedanke« mit seinen Abwand-
lungen auf Zeiten und Menschen durch dos welthistorische Ringen
zwischen Päpsten und Kaisern gestaltet wurde! Statt die Tataachen
aus den lebendigen Kräften geschichtlichen Werdens abzuleiten, knüpft
er sie an den von ihm beschworenen Schemen eines »Rex Roma-
norum«, »dessen Begriff zwiefach ausgelegt werden konnte«, so daß
(S. 34) der imperialistische Heinrich VI. sich darunter den neuen
»kaiserlich-römischen«, die harmlosen Fürsten noch immer den alten
fränkisch-deutschen König vorstellen durften, »der schon seit etwa
einem Jahrhundert Rex Romanorum hieß«.
Es ist nicht nur die alte Liebe zu dem gewaltigen Kaiser, die
mich dazu treibt, ihn der Schuld an solch einem politischen Vexier-
spiel, wie Kr. es ihm zumutet 1 ), ledig zu sprechen, sondern das
1) Hier ist eine der nicht seltenen Stellen, bei denen aeine Motivierung an
die Grüße der behandelten Probleme durchwa nicht heranreicht.
COfiHtU UNWERSIIY
Mario Kramraer, Der Reichigcdaiike des Blaufischen Kaiserhauses S67
Verlangen, die Forschungen über den stauäschen Reichsgedanken auf
die rechte Bahn zu leiten, das mich veranlaßt, sogleich an dieser
Stelle die Grundauflassung Kramruere an dem Reformplan Hein-
richs VI. zu prüfen. Denn sie findet ihre quellenmäßige Begründung
ausschließlich in der Nachricht der sog. Ann. Marbacenses von einer
durch den Papst zu vollziehenden Krönung des jungen Friedrich zum
römischen König. Durch diese Meldung ist Kr. zu seiner Ansicht
vom Begriffswandel des Rex Romanorum gedrängt worden; sie steht
oder fällt mit ihr.
II.
1. Der Erbkaiserplan Heinrichs VI. ist in Fickers trefflicher
Dissertation so eingehend behandelt worden, daß Toeche in den Jahr-
büchern Heinrichs VI. nur wenig Über seinen großen Vorgänger hin-
auBgelangen und seitdem jede Darstellung auf ihnen füllen konnte ').
Strittig blieb in der neueren Forschung fast nur die Frage, wie der
Bericht der sog. Marbacher Aunalen zu deuten sei, dem zufolge Papst
Coelestin von Heinrich VI. während der Verhandlungen in Italien im
Herbste 1196 gebeten worden sei, den jungen Constantin -Friedrich
Mii regem ungerec Die Ansichten stehen scharf einander gegenüber,
ob der Kaiser bei dieser Forderung an eine Krönung zum sizilischen
oder zum römischen Könige gedacht, oder ob er nicht vielmehr die
kaiserliche Salbung für den Sohn erbeten habe. Die Entscheidung
ist um so wichtiger, als von ihr aus die ganzen Reform entwürfe
Heinrichs zu erfassen und zu beurteilen sind.
Im Gegensatz zu Hauck, der mit Toeche sich für Heinrichs Bitte
um Krönung des Sohnes zum Rex Romanorum ausgesprochen hatte,
war neuerdings Hampe') auf die Meinung Winkelmanns zurückge-
kommen, wonach Heinrich die Weihe Friedrichs zum römischen Kaiser
habe erwirken wollen. Ihm tritt Krammer entschieden entgegen; er
will nachweisen, daß Heinrich VI. den Sohn vom Papste wirklich ge-
rade zum Rex Romanorum krönen lassen wollte.
Darüber allerdings gibt sich Kr. keinem Zweifel hin, daß der
Plan Heinrichs VI., so aufgefaßt, eine gnindstUrzende Aenderung des
Reichsrechts bedeute. Seit den Tagen Heinrichs IV. nannte sich
> König der Römer« der von den Fürsten gewählte, zu Aachen ge-
krönte und investierte Herrscher des Deutschen Reichs, der zugleich
über Italien und ßurgund gebot und dem ausschließlich der Anspruch
zustand, vom Papste zum römischen Kaiser gekrönt zu werden. Der
1) Ueber die erbebliche Förderung, die v. Kapherr brachte, vgl. unten
S 379.
2) Zum Erbkaiserplan Heinrichs VI. (Mitteil. des Inst für Österreich. Ge-
schieh U forsch. XX vn, l ff.). Dort ist die (rubere Literatur verxeichnet.
EU UNIVER9TY
368 Gott, gel. Am. 1909. Nr. 5
deutsche König, in dessen Titel sich seine erhöhte GeHang aus-
sprach, wurde in Deutschland und der Regel nach vom Kölner Erz-
bischof gekrönt; mit der Feier seiner Erhebung hatte der Papst bis-
her nicht das Geringste zu schaffen. Wenn daher — so schließt
Kr. — Kaiser Heinrich für seinen Sohn vom Papste die Krönung
zum Rex Romanorum erbat, so muß er unter dieser Würde etwas
anderes als die früher geltende Anschauung verstanden haben, die
im römischen König den Vertreter des fränkisch-deutschen Königtums
erblickt hatte, tn der Tat will uns Kr. (S. 33) darüber unterrichten,
wie der Staat schon unter Friedrich I. ein römisches Kaiserreich ge-
worden war; >alle Macht wurde vom Kaisertum hergeleitet; eine
Sondergewalt kraft eigenen Rechts, ein deutsches Königtum konnte 1 )
es neben und unter ihm nicht geben, und daher konnte auch der
als rex unter dem kaiserlichen Vater stehende Sohn nicht mehr als
fränkisch -deutscher König, sondern nur noch als Unterkaiser, als
Caesar aufgefaßt werden. So allein war seine Stellung mit dem
Staatsrecht des Imperium vereinbare Und nun werden Möglichkeiten
auf Möglichkeiten, und > Können < auf »Sollen« und »Müssen« ge-
häuft 1 ), bis endlich Heinrich VI. soweit gebracht ist, daß >sich ihm
von Belber der Ausweg ergibt, die römische Königskrönung dem
Papste zu übertragen« I ... »Mit Bestimmtheit k a n n gesagt wer-
den: durch diese Krönung (vom Papste) sollte der junge Friedrich
nicht als deutscher König, sondern als der Erbe des römischen Kaiser-
reichs anerkannt werden, der einstweilen bis zum Tode seines Vaters
Rex Romanorum oder Caesar hieß. Nicht das Teutonicum regnum,
das Romanum imperium wäre ihm durch des Papstes Vermittlung
Übertragen worden« (Kr. S. 35).
Kr. hat für seinen kühnen Bau kein einziges Fundament als jene
einzigen oben erwähnten Worte der sog. Marbacher Annalen. Von
ihrer Interpretation ist er ausgegangen. Die Erzählung des gleich-
zeitigen, zwar ungleich, aber »offenbar über einiges gut unterrichteten«
Geschichtschreibere Übernimmt er 9 ) fast selbstverständlich als den
wirklichen Plan Heinrichs VI. : jetzt bleibt ihm nichts anderes übrig,
als den »Reichsgedanken des staufischen Kaiserhauses« , wie oben
vorgetragen, so zu konstruieren, daß aus ihm die Erzählung des
Annalisten oder vielmehr der Gedanke Heinrichs VI. verstanden wer-
1) Im folgenden alles erst von mir gesperrt.
2) Aach in den übrigen Teilen der Schrift stößt man auf den gleichen be-
denklichen Brauch: S. II ff. Ober die Interpretation der Ann. Marbac.; 3. 41 ff.
über die Doppelwahl von 1198; S. 51 ff. Ober die Wahlen von 1208 und 1211;
B. 61 f. Über den jüngeren Reichs fürstenstand bei der Wahl von 1237.
3) S. 13: »wir können annehmen, hier war der Verfasser der Annalen
gut anterrichteU I
ER3TY
Mario Krimmer, Der Rcicbsged&oke dea stautischen Kaiserhauses 369
den kannl Unsere Prüfung hat daher, statt sich mit Staate- und
geistesgeschichtlichen Erörterungen zu beschäftigen, zunächst einzig
und allein die quellenkritische Aufgabe, Sinn und Wert jener Nach-
richt der sog. Marbacher Annalen zu untersuchen.
2. Nach den Ergebnissen der Neubearbeitung der Annalen ') be-
sitzen wir in ihnen eine um 1210 zusammengestellte Hohenburger
Chronik, in die als ihr wertvollster zeitgeschichtlicher Bestandteil
Straßburger Reichsannalen , Annales imperiales Argentinenses , von
1015 — 1200 aufgenommen sind. Sie rühren von einem Straßburger
Domherrn her, der den letzten — unB hier angehenden — Abschnitt
von 1194 — 1200 auf Grund guter eigener älterer Notizen wohl erst
um 1199 in der überlieferten Fassung niedergeschrieben hat. Er er-
zählt zum Ende seines Berichts von 1195 und zum J. 1196 von den
kaiserlichen Entwürfen (Handausgabe S. 67).
>lnterim imperator laborabat, quod principes filium suum, qui
iam erat duorum annorum , eligerent in regem et hoc iuramento
tirmarent; quod fere omnes, preter episcopum Colonieosein, singilla-
iini se facturos promiserunt. Quod si factum esset, ipsc etiam crucem
manifeste, sicut dicebatur, accepisset. Unde cum ad curiam vocati
venissent, quod promiserant non fecerunL Unde etiam ipse remissius
quam prius de expeditione cepit tractare.
1196. ... Ad eandem curiam [Herbipolim] imperator novum et
inuuditum decretum Romano regno voluit cum principibus confirmare,
ut in Romanum regnum, sicut in Francie vel ceteris regnis, iure here-
ditario reges sibi succederent; in quo principes qui aderant assen-
sum ei prebnerunt et sigillis suis confirmaverunt. . . . Interim missis
legatis suis, imperator cepit cum apostolico de concordia agere volens,
quod filium suum baptizaret — nondum enim baptizatus erat — et
quod in regem ungeret. Quod si fecisset, crucem ab eo aperte, ut
putabatur, accepisset. . . . Interea in Theutonicis partibus, raodionti-
bus Cunrado Maguntino archiepiscopo et duce Suevie Philippo, omnes
fere principes prestito iuramento filium imperatoris in regem elege-
runt«.
Wenn hier zumeist nur das Aeußere der Vorgange berichtet
wird, so geht unser Straßburger doch an zwei Stellen auf den Inhalt
der Pläne Heinrichs VI. ein. Zu Würzburg wollte der Kaiser im
Frühjahr 1196 mit den Fürsten über eine neue und unerhörte Ord-
nung für das Romanum regnum verhandeln, damit in diesem romi-
schen Königreiche, wie in Frankreich und den übrigen Reichen, die
1) Vgl. H. Bloch, Die Elsauiicbeo Annalen der Staufeneit (Kegelten der
Bischöfe von Strasburg 1, 1) und die Aufgabe der Scriptores rcram Gennanicarum :
Annale« Marbacenae* qui dicuntur.
COßNElt UNWERSlTY
870 Gott. gel. Ade. 1909. Nr. 5
Könige kraft Erbrechts aufeinander folgten. Als er nach erlangter
Zustimmung der anwesenden Fürsten nach Sizilien aufbrach und in
Italien mit dem Papste unterhandelte, wünschte er, daß dieser den
jungen Sohn taufe und >in regem ungeret«. Es liegt nicht der min-
deste Anlaß dazu vor, hier von der nächstliegenden Auslegung des
Wortlauts abzugehen, der zufolge die königliche Würde, zu der
Coelestin das Kind Friedrich weihen soll, eben die in dem >Romanum
regnum« sei, auf dessen Umgestaltung nach der Ansicht des Ver-
fassers Heinrich VI. abzielt. Und wenn wenige Zeilen später aufge-
zeichnet wird, daß fast alle deutschen Fürsten den Sohn des Kaisers
>in regem elegeruntc, — so ist erst recht aus der Fassung der
Straßburger Rcichsannalen nichts anderes zu schließen, als daß die
Wahl zum Könige durch die Deutschen und die Salbung zum Könige
durch den Papst — immer nach der Meinung des Annalisten — der-
selben Erhebung Friedrichs zum rex Romanorum im regnum Ro-
manum gelten sollen '). So wenig ich mich hiermit dem Beweisgange
Krammers anschließe, im Ergebnis stimme ich ihm Hampe gegenüber
durchaus zu : die Reichsannalen sprechen von einer Krönung zum
römischen König; es ist unzulässig, sie dahin zu interpretieren*), als
ob >rex< hier mehr die allgemeine Bedeutung »Herrscher« habe
oder gar >in der Bedeutung Kaiser vorkommen
Mit den Worten >in regem ungere< bezeichnet der Annalist
regelmäßig die königliche Krönung 9 ), mag er von Deutschland oder
von anderen Reichen reden. Niemals ist ihm eine Verwechselung
oder Verwischung der Begriffe >rex< und >imperator< nachzuweisen 4 ),
so daß es nicht erlaubt ist, ohne zwingenden Grund eine Unsicher-
1) Neben all dem Schlichen, wu Hampe ».».0. 8. 2 ff. überzeugend in-
eammen gestellt hat, ist daher auch aus formalen Gründen nicht an eine sizüiscbe
Königskrönung zu denken.
2) So Hampe a. a. 0. 3. 7 f.
3) Hampe S. 2: 1196 (Ann. Marb. S. 67,10): »qui regem Cypri ungereot in
regnum« (vgl. S. 64,24: »exaltari in regnum« von Armenien); 1198 (S. 73, Z. 13):
»Ottonem ... regem fecerunt atque Colonie eum in regem unxerunt«; 3.74 Z. 3:
»Philipp» ... inunct» est«. Vgl. »och 1197 (3. 72, Z. 1): »acceptis litten«
archiepiscoporum Coloniensis et Treverensis, qaonim unius iuris est regem inun-
gere, alterins vero, id est Treverensis, eum Aquisgrani in sedem regni locare«.
Von der Kaiserkrünnng sagen die Ann. imperiales Argentin. consecrare, imperialis
consecratio (1166. 1190. 1191, 3. 62, Z. 10, 16).
4) Wenn in den Reichsannalen der griechische Kaiser »imperator Conatan-
tinopolitanua« (1167, S. 49. 1194, S. 04), aber 1188 (S. 69) »rex Qraeciae« heißt,
so wirkt hier natürlich das griechische »ßaiiXrjc« nach. Irrig ist die Angabe
Hampes 8. 8, daß die Marbacher Annalen dem griechischen Kaiser nur den Titel
»rex« zugestehen; Krammer S. 16, X. 1 hat sie übernommen; seine daran ge
knüpften Folgerungen sind natürlich hinfallig.
k'
COHHfll UHIVER5JTY
Mario Krimmer, Der Reicbsgedanke des Blaufischen Kaiserhauses 871
heit des Sprachgebrauchs bei anderen Quellen zur Interpretation
der Straßburger Reichsannalen heranzuziehen '). Wie bewußt er der
staatsrechtlichen Unterschiede gewesen ist, beweist die Art, wie bei
ihm >Romanum iinperiunx und >Romanum regnum« nebeneinander
stehen. Dem Kaiser schworen der Fürst von Antiochia') und der
König von Cypern 1 ) den Lehnseid; von ihm will der König von Ar-
menien*) gekrönt werden; Richard Löwenherz*) trägt ihm das eng-
lische Königreich auf und empfängt es von ihm als Lehen zurück;
1) Da der Sprachgebrauch der Reiohaannalen einwandfrei festzustellen ist,
scheint mir Hampes Verfahren verfehlt, die Worte »in regem ungere« bei ihnen
zq isolieren und ihre Erklärung auf die Historiae Rcinhardsbrunnenscs zu stützen
(Hampe S. 8 ff.). Krammer (S. 16 ff.) bemüht sich allerdings nicht glücklich,
Uampes Auslegung der Stelle über die Krönung Heinrichs VI. in den Bist. Reinh.
(Mon. Genn. SS. XXX, 649) zu widerlegen; denn ihre Sprache entzieht sieb der
staatsrechtlich prlxiaen Auslegung, die Kr. »keinen Zweifel darüber besteben laßt,
daß die 'unecio regia', von der sie berichten, nur als die in Aachen zu voll-
ziehende Königskrönung aufzufassen« sei (Kr. S. 19), während Hampe sie auf die
kaiserliche deutete. Wie der Reinbardsbrunner Mönch »regnum« und »imperium«
unterschiedslos im Sinne von »Reich« gebraucht, ohne königliche und kaiserliche
Herrschaft zu scheiden — in dieser Feststellung stimmen Hampe S. 9 nnd Kr.
S. 17, N. 1 zusammen — , verwendet er »regius« und »imperialis«, »imperatorius«
etwa in dem allgemeinen Sinne, in dem wir »fürstlich« gebrauchen, ohne die Be-
ziehung auf königliche oder kaiserliche Würde zu bedenken. Man bemerke
S. 641, Z. 44: »Imperator ... regia largicione donavit« ; »ad regie profercionis
magniricos apparatus« (S. 643, Z. 21 von Friedrichs Kreuzfahrt); »cesar ...
apparatus regii scire desiderans integritatem* (S. 643, Z. 26); »corpus autem re-
gium« (S. 646, Z, 20 von Friedrichs Leirhnam); »itnperator augustns oecupationes
regias habens in Y'talia« (S. 666, Z. 30); »Constantinum . .. quasi herediurio suc-
cessioots regem ... cum impcrialibus preroniis ... declamabant« (S. 668, Z. 13;
dagegen dürfte S. 662, Z. 13 »Pbüippo . . . ie serviturum tamquam imperatorie
maieatatii opifici« nicht hierher gehören); »contra Ottonis [seil, imperatoris]
apicem et regiam eius praeminenciam« (S. 678, Z. 18). So berechtigt Hampe da-
her auch Ist, die »unecio regia« nach dem Zusammenbang in den Hiat Rein-
bardsbr. auf die Kaiserkrönung zu beziehen und so lehrreich das Ineinander-
fließen der Bezeichnungen im übrigen aueb erscheint, Hampe wird mir gewiß
selbst darin zustimmen, daß der Nachweis, es handele sich hier um eine beson-
dere Eigen Ulmlich keit der Reinhardsbrunner Quelle, die Uebertragnng ihres Sprach-
gebrauchs auf den Straßburger Annalisten untunlich macht.
2) 1190 (S. 61, Z. 31): »Et prineeps Antyocbie hominium fecit duci loco
imperatoris Homani, iurameoto et scripto privilegii contirmans seraper se vcllo
esse imprrio Romano tulritdum per omnia«.
3) 1196 (S. 67, Z. 11): »quod ipse semper veltet homo imptrii es*r Romam*.
4) 1194 (8. 64, Z. 24): »petebat ab eo ezaltari in regnum in terra sua,
disponens so semper esse oubuetum imperio Romano*.
6) 1191 (S. 63, Z. 23): »ipse Über et absolutus absque omni coactioue homo
factus est «mpcTH Bomani, tot* terra sua Anglia et alüs terris propriis impera-
tori datis et ab eo in beneficio roceptls«.
COPNf tl UNNERSHY
873 Gütt. gel. Aox. 1909. Nr. 5
sie alle unterwerfen eich dem Imperium Romanum und werden
Mannen des römischen Kaisers. Das Imperium — so begreift es der
Straßburger Annalist — umfaßt die Welt; der Kaiser ist das welt-
liche Haupt der Christenheit. Seine universale Herrschaft überragt
die grenzbeschränkten Reiche (die >regna<) der Erde mit Willen und
Kraft, sie alle sich Untertan zu machen.
Dahingegen ist ihm das >Homanum regnum c nur ein einzelnes
territorial festuinschlossenes Gebiet: eine an bestimmte Grenzen ge-
bundene Herrschaft >wie Krankreich und die anderen Königreiche« 1 ).
Sein Herrscher, der >Romanorum rex<, soll wie die übrigen Könige
seine Lande kraft Erbrechts verwalten; nur dadurch ist dies Reich
wesenhaft von den übrigen >regna< unterschieden, daß allein sein
König den Anspruch auf die kaiserliche Krone besitzt In solcher
Weise, meine ich, ist in den Straßburger Reichsannalen das welt-
beherrschende >Romanum imperium« dem auf ein bestimmtes Gebiet
beschränkten und darum den anderen Reichen zu vergleichenden
>Romanum regnum« entgegengestellt 7 ). Der »römische König«
— darüber gibt es im 12. Jahrh. keinen Zweifel — gebietet über
Deutschland, Italien, Burgund: die drei Länder, als seine Herrschaft
im > Romanum regnum« vom Straßburger Annalisten im Sinne seiner
Zeit als Einheit gedacht, bilden die Grundlage für das universale
Kaisertum, das sich über ihnen allumfassend erhebt.
Das Weltbild des Verfassers ist durch die Vorstellung von dem
allgemeinen Staatensystem bestimmt, dem das eine Kaisertum über-
geordnet ist. Nur in ihm, nur innerhalb des ihm zugänglichen Ge-
dankenkreises kann er die Reform Heinrichs VI. verstehen. Wie er
sie uns schildert, betrifft sie überhaupt nicht unmittelbar die Stellung
des römischen Kaisers, sondern sie bezieht sich allein auf den römi-
schen König; nicht das über den Völkern aufgerichtete Imperium,
sondern das territoriale Regnum Romanum soll zur Erbmonarchie
1) Vgl. oben S. 869.
2) Nur an jener einzigen Stelle gebraucht der Annalist die ausdrückliche
Bezeichnung, wahrend er sich tonnt begnügt, vom »regnum« m sprechen. Nur
hier mochte es ihm auf die genaue Angabe, die den Umfang des Erbreicbs fest
bestimmt, ankommen; er will das »Romanum regnum« Frankreich an die Seite
stellen; wio uns ähnlich in den Reichsannalen der Titel >rox Romanorum* nur
zwei Hai begegnet, wo er gegenüber anderen Kdnigen die deutschen Herrscher
hervorheben soll: 1148 (S. 45): »sub Cunrado rege Romanorum, Ludewico rege
Francorum« ;* 1 190 (S. 61) »regnum Sycilie post mortem Withelmi Syculi . . . Hein-
rico Romanorum regi . . . debebatur«. — Krammer 3. 14 hat den Gegensatz von
• Imperium« und »Regnum« in den SlraBburger Annalen bemerkt, aber nicht
scharf genug gefaßt. Vor allem scheint ihm entgangen, daß man in dem Bericht
von 1196 »Romanum regnum* und »ungere i» regem* nebeneinander stellen mal).
CORNEU UNIVERSlTY
Mario Krammer, Der Reichsgedanke des staahachon Kaiserhauses 373
umgestaltet werden, vielleicht — so mögen wir nach unserer Weise
es ausdrucken — zum Einheitsstaat; nicht einen Erbkaiser, sondern
einen Erbkönig sollen die deutschen Fürsten über sich anerkennen.
Seit den Tagen Ottos I. hatten die Herrscher danach gestrebt, schon
zu ihren Lebzeiten ihre Söhne zu Königen wählen zu lassen und da-
durch die Nachfolge zu sichern. Heinrich VI. will die Wahl besei-
tigen ; Deutschland und die beiden Länder, die mit ihm das regnum
Romanum ausmachen, sollen wie Frankreich und andere Königreiche
durch regelmäßige Erbfolge vom Vater auf den Sohn übergehen.
Schon haben zu Würzburg die deutschen Fürsten sich zum Verzicht
auf das Wahlrecht bereit erklärt; jetzt wünscht Heinrich, daß der
Papst feierlich die Neuordnung gutheiße und zum Zeichen dessen
den jungen, nicht gewählten Friedrich zum König der Römer kröne.
So und nicht anders scheint mir aus dem eigenen Berichte des
Schriftstellers heraus seine Erzählung zu deuten '). Gestützt auf den
Sprachgebrauch und den politischen Ideenkreis des Verfassers, tritt
durch die Interpretation im wesentlichen klar heraus, wie er den
Reformplan Heinrichs VI. aufgefaßt hat. Mag man im einzelnen noch
Bedenken hegen, zwei wichtige Ergebnisse sind sicher gewonnen:
die Straßburger Reichsannalen lassen nicht die Auslegung zu, als ob
sie uns — wie Hampe wollte — von einer Kaiserkrönung sprächen,
die Coelestin an dem jungen Friedrich vollziehen sollte; ihre Nach-
richten handeln nur vom römischen Königtum. Insoweit dürfen wir
Kr. also zustimmen; doch eben nur bis zu diesem Punkte. Denn
sein Versuch, die Würde des Rex Roiuanorum, zu der nach unserer
Quelle der Papst den jungen Staufen erheben sollte, als eine von
Grund aus verschiedene gegenüber der bis dahin üblichen Auffassung
darzustellen, findet in den Reichsannalen, die allein von einem solchen
Plane wissen, nicht die geringste Stütze: das Regnum Romanum, von
dem sie sprechen, ist bei ihnen so wenig von dem fränkisch-deutschen
Königtum zu trennen, daß es vielmehr deutlich als der überkommene
Herrschaftsbereich des deutschen Königs von dem Imperium unter-
schieden wird. Auf die Annales imperiales Argentinenses durfte sich
1) Bewußt gebrauche icb hier Worte, die in BresalauB scharfe Grenzsetzung
zwischen Interpretation und Kritik (Historische Zeitschrift 97, 145) erinnern. Denn
wie leicht beide vermischt werden, zeigt gerade dio hier erörterte Frage. Hampe
hat aus überlegener Kritik heraus mit Winkelmann begriffen, daß es sich bei dem
Plane Heinrichs VI. nur nm eine Reform des Kaisertums handeln konnte, und er
hat den Versach gemacht — um eine quellenmäßige Stutze zu gewinnen — , das
kritische Ergebnis in den Text der StraQburger Reichsannalen hinein zu inter-
pretieren. Krammer hat diesen Text richtig dahin interpretiert, daß er nur vom
rex Romanora m handele; aber er bat seine, nur für die einzelne Quelle rechte
Erkenntnis ohne Kritik auf den wirklichen Plan Heinrichs VI. übertragen.
(OtlHtil UNNERSHY
374 GOtt. gel. Anx. 1909. Nr. 6
Kr. nicht berufen, wenn er einen Wandel im Begriff des Rex Roma-
noruni aus zeitgenössischen AeuGerungen dartun wollte.
Allein ebenso wenig — und hierin scheide ich mich vollständig
von Kr. — darf man die Nachrichten der gleichzeitigen und im
ganzen wohlunterrichteten Quelle benutzen, um aus ihr überhaupt
auf eine tatsächliche Absicht Heinrichs VI., vom Papste die Königs-
krönung seines Sohnes zu erbitten , mit irgend einem Schein des
Recht« zu schließen. Indem wir nämlich daran gehen, den Wert
ihrer Angaben für die Erkenntnis der wahren kaiserlichen Pläne
kritisch zu beurteilen, zeichnen sich deutlich die Grenzen ab, bis zu
denen die Kenntnisse und das Verständnis des Straßburger Geschichts-
schreibers ausreichten und innerhalb deren allein wir uns ihm anver-
trauen dürfen.
S. Wer den äußeren Gang der Entwicklung von Heinrichs
Plänen auf Grund der Straßburger Reichsannalen darstellen wollte,
müßte von ihrem Bericht zum Herbste 1195 ausgehen 1 ). Damals soll
der Kaiser sich bemüht haben, die Wahl seines zweijährigen Sohnes
bei den deutschen Fürsten zu erwirken. Fast alle, außer dein Erz-
bischof von Köln, versprachen, das Kind zu wählen; doch auf dem
hierzu berufenen Tage erfüllten sie ihr Versprechen nicht — Darauf
legte Heinrich VI.- im Frühjahr 1196 der Würzburger Reichsversamm-
lung ein neues und unerhörtes Gesetz vor, das >regnum Romanum*
in eine Erbmonarchie umzuwandeln; die anwesenden Fürsten ver-
pflichteten sich urkundlich, ihm beizustimmen.
Hiermit sind die Angaben des Annalisten über das Vorgehen des
Kaisers in Deutschland erschöpft. Wir erfahren, daß er im Sommer
1196 nach Apulien aufbrach und auf dem Wege wichtige, aber er-
gebnislose Verhandlungen mit dem Papste pflog. > Inzwischen wählten
in Deutschland fast alle Fürsten unter Vermittlung des Erzbischofs
Konrad von Mainz und des Herzogs Philipp von Schwaben den Sohn
des Kaisers zum Königec
Heinrichs Verhalten, wie es hier geschildert wird, ist unver-
ständlich. Nachdem es ihm 1195 mißlungen sein soll, die Wahl des
Sohnes durchzusetzen, wagt er im Frühjahr 96 das ungleich Schwie-
rigere, die Verfassung des Reiches von Grund aus umzugestalten und
von denselben Fürsten, die nicht einmal dem unmündigen Kinde von
Apulien die Nachfolge hatten gewähren wollen, den dauernden Ver-
zicht auf ihr Wahlrecht zu fordern. Und trotzdem er — wie uns
scheinen muß, wider alles Erwarten — ihre Zustimmung hierzu er-
langt hat, bescheidet er sich — für uns wieder ganz unvermittelt 1 ) —
1) Vgl. den Text oben & 369.
2) Es sei denn, daß man eine (zeitlich noch nicht mögliche) Km Wirkung der
tergcblichen romischen Verhandlungen auf die deutschen annehmen würde.
CORNEU 0HWERS1TY
Mario Krummer, Der Reirhsgedankc des staufischen Kaiserhauses 876
schließlich doch damit, daß sein Sohn in alter Weise zum römischen
König erwählt wird , und er gibt die Verfassungsänderung voll-
kommen auf.
Niemand wird dem Kaiser ein so unüberlegtes Verhalten zu-
trauen'). Ganz anders erzählen die anderen Quellen, voran der Mönch
von Reinhardsbrunn, die Politik Heinrichs vom ersten Auftauchen
des Reformplans im Herbst 1195 bis zu dem Verzicht und zu der Wahl
Friedrichs im Dezember 1196*). Auf den großen Reichstagen von
1195*) hatten die anwesenden Fürsten sich schließlich bereit erklärt,
auf der beabsichtigten Reichsversammlung zu Würzburg bei der Ge-
samtheit der Fürsten für die kaiserlichen Vorschläge einzutreten.
Wirklich haben sich im März 1196 zu Würzburg — darin stimmen
der Mönch von Reinhardsbrunn und der Straßburger Annalist völlig
zusammen — die erschienenen Fürsten urkundlich gebunden, sich
dem Willen Heinrichs VI. zu beugen. Dagegen wurde der Wider-
stand der Gegner, die sich vom Hofe fern hielten, nicht überwunden ;
ihr Führer war der Erbe der antistau fischen Politik Kölns, Erz-
bischof Adolf von Altena*).
Als der Kaiser im Sommer 1196 in Deutschland keine Aussicht
sah, ihn und seine Anhänger zu gewinnen, und die Vorbereitungen
des Kreuzzuges seine Anwesenheit im Königreich Sizilien forderten,
benutzte er den Zug durch Italien, um durch Verhandlungen mit der
Kurie sein Ziel dennoch zu erreichen 5 ). Von dem Druck befreit, den
seine herrschbewußte, Gehorsam heischende Persönlichkeit ausübte,
und gewiß durch die Kölnische Partei aufgestachelt, die der Unter-
stützung des Papstes gewiß war ), begannen einzelne deutsche Fürsten,
ihre Zusage zu bereuen. Daher stieß Burggraf Gebhard von Quer-
furt, als er im Herbst 1196 mit kaiserlicher Botschaft nach Erfurt
kam, auf so heftigen Widerspruch der Fürstenversammlung, daß sich
die Anhänger des Kaisers von der Unmöglichkeit überzeugten, im
1) Vgl. die Charakteristik, die ich in den »Forschungen zur Politik Hein-
richs VI.« S. 79 ff. auf Grund der Jahre 1191—1194 gegeben habe.
2) Vgl. Toeche, Jahrbücher Heinrichs VI. S. 587 ff.
3) Vgl. Wem* in der Zeitschr. für Thür. Gesch. N.F. X.214, N. I. Es
handelt sich um die Versammlungen zu Gelnhausen, Mainz, Worms.
4) Vgl. Wolficblager, Krzbischof Adolf von Köln S. 26 f.
6) Die Briefe der Roulcaux do Cluny (jtlit in den Mon. Germ. Const.
11,623 ff.) bestätigen vollkommen die Meldungen der Straßburger Annalen über
den Aufbruch de« Kaisers, seinen Aufenthalt in der Umgegend von Tivoli, den
Abbruch der Verhandlungen.
6) Hierin stimme ich Hauck, Kircbengeschichte Deutschlands IV,G74f. durch-
aus xu. Die Gesandtschaft des Fidantius so harmlos wie Toeche 3. 443 aufzu-
fassen, beißt die päpstliche Politik gar zu sehr unterschätzen.
VERS
376 Gott. gel. An*. 1909. Nr. 5
Augenblick die Reform durchzusetzen. Der Kaiser selbst hatte auch
Tür diesen nicht unvorhergesehenen Mißerfolg schon Maßnahmen ge-
troffen: seine Vertreter erklärten, daß er auf die Verfassungsände-
rung verzichte ; sie lösten mit kaiserlicher Vollmacht die Fürsten von
dem Würzburger Versprechen. Hierdurch erreichten sie leicht bei
ihnen, die wie von drückender Verantwortung entlastet waren, daß
fast alle Fürsten zu Frankfurt im Dezember 1196 nach alter Weise
den zweijährigen Kaisersohn — der in der Taufe die Namen Friedrich
Roger erhielt — zum römischen König wählten. Noch stand Erz-
bischof Adolf abseits; aber im Sommer 1197 konnte auch er bewogen
werden, der Wahl beizutreten. —
Heinrich VI. hatte getan, was politische Einsicht forderte: er
hatte zuerst seine Kraft daran gesetzt, die Reichsreform im ganzen
Umfange durchzuführen. Als der volle Sieg nicht mehr zu erhoffen
war, zog er sich auf ein Kompromiß zurück, das zwar die alte Ver-
fassung des Reiches unangetastet ließ, aber wenigstens die Wahl des
unmündigen Knaben und damit dem Erben Siziliens die Nachfolge im
regnum Romanum sicherte.
Die Straßburger Reichsannalen fügen sich nicht dem Bilde ein,
das hier an der Hand der übrigen Quellen entworfen wurde. Sie
sind über den Verlauf des Würzburger Tages und über den Zug
durch Italien im J. 1196 gut unterrichtet, und sie kennen die Wahl
Friedrichs II. Aber aus ihrer Erzählung vom Ende des J. 1195 ist
für die Geschichte der Reform kaum etwas zu entnehmen '). Es ist
nicht wahr, daß sich damals fast alle Fürsten zur Wahl Friedrichs
verpflichteten; und ausgeschlossen ist, daß damals ein Reichstag zu-
sammengetreten sei, >auf dem die Fürsten, was sie versprochen
hatten, nicht erfüllten«, so daß der Kaiser die Rüstungen zum Kreuz-
zug lassiger betrieben hätte*). Hat er doch gerade die Kreuzfahrt
während jener Monate und bis zum Fortgang aus Deutschland uner-
müdlich vorbereitet! Kommen dafür aber nicht die eidlichen Zusagen
der Fürsten auf dem ersten Reichstage, von denen der Straßburger
berichtet, dem Ergebnis der Würzburger Versammlung ganz nahe?
und entspricht nicht die Weigerung, das Gelöbnis zu erfüllen, der
Krisis der Erfurter Beratungen? Hier zu Erfurt hat auch der Kaiser
die Notwendigkeit, das Reich vor dem Kreuzzuge zu ordnen, beson-
t) Umsonst litt Toecho S. 691 versucht, die Historiao Reinhardsbrunnensc«
and die Ann. Marbac. zu harmonisieren. Man könnte höchstens soweit geben, zu
folgern, daß einzelne Fürsten damals versprachen, zu Würzburg für die Ver-
fassungsänderung einzutreten, und da8 schon damals der Widerstand Adolfs von
Köln offenkundig war.
2) Diese Angaben mit Toeche auf den Wonnser Tag von 1195 zu beziehen,
zeigt, wohin schließlich Eklekük führt
COBNftlUMWERSIIY
Mario Krimmer, Der Rcirhsgcdankc des ataufischen Kaiserhauses 377
tlers hervorheben lassen '). Wenn ferner der Annalist schon in den
Anfängen der Unterhandlungen den Kaiser auf Friedrichs Wahl ab-
zielen laßt, so werden wir erwägen, daß die staufischen Kreise, mit
denen der Verfasser Fühlung hatte '), während des Frühjahrs und
Sommers 1196, als Heinrich am Oberrhein weilte und sich von hier
aus um die widerstrebenden Fürsten muhte, schon mit der Möglich-
keit eines Scheiterns der Erbmonarehic gerechnet und ihre Hoff-
nungen dann auf die Wahl des Kindes beschränkt haben werden.
So halte ich dafür, daß der Verfasser nicht wenige zutreffende
Meldungen über die äußeren Vorgänge erhalten und schätzenswerte
eigene Kenntnis erworben hat; aber sie reichte nicht aus, und zu
gering war sein Verständnis, als daß er in der Darstellung, die er
nach wenigen Jahren um 1190 auf Grund seiner früheren Aufzeich-
nungen niederschrieb, vermocht hatte, sich und uns die Abfolge und
gar die Verknüpfung der Tatsachen klar zu machen. Indem er die
Zwischenfälle, die im Herbst 111)6 den Kaiser dazu bewogen, seine
Absichten aufzugeben, vor den Würzburger Reichstag in den Aus-
gang des J. 1195 zurückverlegt, verhindert er jeden Hinblick in die
Ereignisse , die zum Verzicht auf die Rcichsreform geführt haben.
Der Bericht der Straßburger Reichsannalen ist psychologisch un-
schwer als das unklare Erinnerungsbild einer Reihe von Vorgängen
zu begreifen, deren jeder einzelne dem mitlebenden Verfasser bekannt
geworden war, deren Motive und Ziele, deren Einheit und inneres
Wesen ihm jedoch völlig verschlossen sind.
Es ist deshalb nicht richtig und es gehört in das Gebiet einer
heut nur zu oft geübten, am einzelnen haftenden Quellenkritik, wenn
Krammer (S. 13) meint, daß die Mangel der Erzählung von den
deutschen Verhandlungen >den Wert des Berichts über Heinrichs
Unternehmungen und Unterhandlungen in Italien während des J. 1196
keineswegs mindern konnen<; vielmehr beweist die unrichtige
Wiedergabe des äußeren Ablaufs der Entwicklung, daß dem Straß-
burger Annalisten zu keiner Zeit ihr Zusammenhang klar gewesen
ist, daß er niemals klare Einsicht in die großen Gedanken des Kaisers
besessen hat. Daher bleibt uns für die wichtigste Mitteilung der
Quelle, für die Forderung der Königskrönung, die Heinrich an den
Papst gestellt hatte, sorgsam zu erörtern, ob sie zu den einzelnen
guten Nachrichten gehören kann oder muß, die nach Straßburg ge-
drungen sind.
4. Die Interpretation der Ann. imperiales Argcntinenses hat uns
1) Hiitoriae Reinhard ibninn. (Mon. Germ. SS. XXX, 558).
2) Tgl. hier and Oberhaupt für die allgemeine Würdigung des Annalisten
»Klaaaaiscbe Annaleo der Staufeneit« 8. 75 ff.
(omtn uNWERSirr
S78 Gött gel. An*. 1909. Nr. 5
(vgl. oben S. 370) darüber belehrt, daß ihr Schreiber die zu WÜrz-
burg beratene Gründung einer Erbmonarchie nicht sowohl auf das
>Romanum Imperium«, als vielmehr auf das >Romanum regnum« be-
zogen habe; wir haben deshalb seine Meinung über die Absichten
Heinrichs VI. dahin zu verstehen, daß in dem mit Zustimmung der
Fürsten zu schaffenden römischen Erbkönigreiche der Papst den
jungen Friedrich zum König der Römer weihen sollte. Es handelt
sich darum zu prüfen, ob der Annalist hiermit in der Tat den Inhalt
des kaiserlichen Reformplans zutreffend wiedergegeben habe oder
nicht.
Wer den ausführlichsten und in mancher Hinsicht wertvollsten
Bericht der Historiae Reinhardsbrunnenses ') daraufhin durchgeht,
könnte wirklich glauben, daß unser Straßburger Autor das Rechte
getroffen habe. Denn so oft sie die Vorschläge Heinrichs VI. er-
wägen, immer gelten sie ihnen nur >de regno posteris suis heredi-
tando«. Und wenn wir auch wissen (vgl. oben S. 371 N. 1), daß ge-
rade in dieser Quelle > regnum < in dem allgemeinen Sinn von > Herr-
schaft«, »Reich» gebraucht wurde — , so viel dürfen wir doch mit
voller Bestimmtheit sagen , daß kein Wort des Reinhardsbrunners
etwa darauf hindeutet, Heinrich habe an eine die kaiserliche
Stellung berührende Neuordnung gedacht. Aber auch diesem Mönche
ebenso wie dem Straßburger Domherrn gegenüber muß eindringlichst
betont werden, daß beide von dem weltumspannenden Plane Hein-
richs VI. nur eine höchst unvollkommene Vorstellung gehabt haben ;
keiner von ihnen hat die geringste Ahnung davon, daß für den
Kaiser die Erbmonarchie zwar das eine Ziel, aber zugleich doch dos
wirksame Mittel zu dem gewaltigen Zwecke war, seine beiden Herr-
schaftsgebiete, das regnum Romanum, auf dem das Kaisertum
ruhte, und das Königreich Sizilien unlöslich zu verknüpfen. Nichts
zeichnet die Grenzen des Wissens, auf das jene unmittelbar gleich-
zeitigen Geschichtschreiber beschränkt waren, scharfer als der Um-
stand, daß ihnen die Beziehung von Heinrichs Entwürfen auf Si-
zilien vollständig verborgen geblieben ist!
Daß man überhaupt im Stande war, das Gefüge des Reichs-
reformplans aufzudecken, danken wir zwei andern Berichterstattern,
jenem Österreichischen Kleriker Ansbert") und der wertvollen Dar-
stellung in dem Auszug des Aegidius von Orval 1 ), die auf irgend
1) MO. SS. XXX, 566 ff.
2) Font« rerom Aaitriu. SS. V,89.
8) MO. SS. XXV, 132. VgL dazu auch die Annales Keinen (SS. XVI, 652):
■Imperator Heinricaa ex conoonsa prineipum imperio adiungit regnum Apnlio et
Sicilio, ita quotl lieredibus laii Imperium fiat hereditarium«.
COR« ll UNIVERSiTY
Mario Kr..i-.'- er. Der Reicbsgedanke des staufischen Kaiserhauses 879
welchem Wege auf unmittelbare Kenntnis über den Würzburger
Reichstag von 1196 zurückgeht. Beide leiten uns zu der Höhe von
Heinrichs politischer Gedankenwelt empor.
Nach der Geburt des Sohnes sah es der Kaiser als seine Aufgabe
an, die Stellung, die Friedrich I. und er selbst errungen, seinem Ge-
schlechte für immer zu wahren. In dem erblichen Königreiche der
Normannen, über das Heinrich als Gemahl der Konstanze gebot,
würde ihr Sohn Friedrich zwar der rechtmäßige Erbe sein; das
Kaisertum aber fiel nur dem römischen Könige zu, den bisher die
Fürsten Deutschlands durch ihre Wahl erhoben. Darum mußte Hein-
rich mit der Möglichkeit rechnen, daß — falls er unerwartet früh
sterbe — schon sein Sohn ihm nicht in Deutschland und in der
Kaiserwürde folgen werde: er würde auf das sizilische Erbreich be-
schränkt sein. Gelang es indessen, auch im regnum Romanum die
Erblichkeit der Königskrone zu sichern, so hätten allerdings Friedrich II.
und seine Nachfolger in beiden Reichen die Herrschaft ausgeübt;
aber beide wären immer nur durch Personalunion, wie wir es nennen,
verbunden, selbständig nebeneinander geblieben. Heinrich VI. war
hiermit nicht zufrieden; er ging darauf aus, Sizilien und die Länder
des Romanum regnum zu einer Einheit zusammenzufassen. Denn
ihm kam es darauf an, der staufischen Herrschaft in Sizilien einen
unantastbaren Rechtsgrund und zugleich die alte Unabhängigkeit zu
verschaffen; die Normannen hatten ihr Land und später die könig-
liche Krone als Lehen vom Papste empfangen, und die Nachfolger
Rogers II. hatten stets die päpstliche Lehnshoheit anerkannt ; Heinrich
aber leitete wie die Ottonen und die Salier, wie Lothar IU. und sein
Vater das Recht auf Sizilien von der kaiserlichen Gewalt her.
Ihm galt Sizilien als ein Teil des römischen Reichß; er und sein
Geschlecht sollte dort nicht als Lehnsträger der Kurie, sondern mit
kaiserlicher Freiheit herrschen 1 ).
Mit weltweitem Blick entwarf Heinrich VI. den Aufriß zu einer
neuen Ordnung seiner Reiche; Sizilien und das regnum Romanum
würden verschmelzen in der höheren Einheit des universalen Kaiser-
tums. In der Zukunft, auf die er hofft, ist kein Raum mehr für den
römischen König; nur ein Erbkaiser vermag mit gleichem Recht über
beide Reiche zu gebieten. Darum fordert er zwar von den deutschen
prineipes Romani imperii, daß sie in Zukunft auf ihr Wahlrecht ver-
zichten; aber das Reich, dem sie von nun an unter den staufischen
1) Ueber die hervorragende Rolle, die Sizilien in dem Reformptan Heinrichs VI.
einnimmt, in: ans erat die vortreffliche Untersuchung V. Kap-herra, Die »unio
regni ad imperinm« (Deutsche Zeitschrift für Oesehirhts wisse Dich aft I.Mff, be-
sonders S 104 ff.) über Ficker hinaas aufgeklart.
■.SU- i.i Au. 190». Kr. S 27
COßNEtl UNIVERSlTY
380 Gott gel. Am. 1909. Mr. 6
Erbkaisern angehören werden, ist nicht mehr das alte regnum Ro-
manum, sondern das Imperium mit seiner Herrschaft über Deutsch-
land und Burgund, über Italien und Sizilien, mit seinem in Über-
raschendem Grade damals verwirklichten Anspruch auf Oberhoheit
über alle Reiche der Welt.
In solchen Gedanken Heinrichs VI. fühlen wir, aber auch nur in
ihnen verstehen wir, daß die Aufhebung der Wahl in Deutschland
und die Verbindung Siziliens mit dem Reiche so eng zu einem ein-
zigen Plane gehören, wie die Quellen, die von beiden wissen, es dar-
stellen. Weit bleiben dahinter, wie die Reinhardsbrunner, so die
StraGburger Jahrbücher zurück; ihre Verfasser haben so wenig wie
die meisten der mitlebenden Geschichtschreiber dem hohen Kluge der
kaiserlichen Politik zu folgen vermocht; sie leben in der bestehenden
Staatenordnung und sind in ihren Anschauungen an sie gebunden ; sie
begreifen nur den Geist, der ihnen gleicht'). Wir aber haben es
nicht nötig, die Gestalt des kaiserlichen Staatsmannes nur mit ihren
Augen zu sehen und sein Ideal in ihr engeres Weltbild hineinzu-
zwängen. Uns steht es fest, daß Heinrich VI. ein Erbkaisertum
begründen wollte und daß die Straßburger Reichsonnalen irren, wenn
sie seine Absicht auf das Reich des romischeu Königs beschranken.
Die Quelle selbst bringt ein wichtiges Zeugnis dafür, daß die
Entwürfe des Kaisers viel weiter gingen als ihr Verfasser zu ahnen
im Stande war, indem sie allein unter allen den Zusammenhang
zwischen den Ereignissen in Deutschland und den Verhandlungen mit
Coelestin III. erkennen lehrt. Der Annalist hat aus Italien und am
Kaiserhofe gehört, was dort im Herbste 1196 allmählich über die
wiederholten und offenbar besonders wichtigen Gesandtschaften zwischen
Kaiser und Papst durchgesickert und gelegentlich nach der Heimat
berichtet worden ist; Taufe und Krönung seines Sohnes, so ver-
lautete, habe Heinrich VI. gefordert. Verführt durch die unvoll-
1) Deshalb würde es unbillig sein, von den gleich zeitigen Autoren Ober du
Ganze der Reform Aufechluü zu fordern. Hier gilt vielmebr da* Gesetz des ge-
Bcheidteren Minne», du 0. Loren« nur zu geistreich aufgestellt bat: erst J.
Ficker bat den Rubm, aus den Bruchstücken der Ueberliefcrung die Plane Hein-
richs VI. wiedergewonnen zu haben. — Mein Freund Hampc möge mir die L'ebcr-
zeugung verzeihen, daß Winkelraann und er in ihrer Auflassung vom »Erbkaiser-
plan« du Rechte wesentlich deshalb getroffen haben, weil sie beide von der
■taufischen Politik ungleich mehr verstehen als die Geachicbtachr eiber der stau-
fischen Zeit. Ketzerischer ist es, wenn ich es gar nicht für to bedenklich halte.
dail einmal höhere Einsiebt durch den Wortlaut selbst unseres einzigen Berichtes
nicht quellenmäßig belegt wird (vgl. Hampe a. a. 0. S. 7), — vorausgesetzt aller-
dings, daß wir dio Art dieses Berichts aus den erschlossenen Tatsachen, aus der
Persönlichkeit und den Kenntnissen seines Verfusers befriedigend erklaren
körnen.
■
C0fiH(UUN(V£RS11Y
Mario Krimmer, Der Reicbsgodanke des Blaufischen Kaiserhauses S81
kommene Kenntnis des Reformplans, den er auf ein Erbkönigtum be-
zog, und in dem damals weit verbreiteten Glauben befangen, daß
neben dem einen kaiserlichen Herrscher nur ein römischer König im
Reiche stehen dürfe ') , hat der Verfasser nur an eine Krönung
Friedrichs IL zum rex Romanorum gedacht und, man möchte fast
sagen, in seiner Lage einzig denken können ; daO sie vom Papste
vollzogen werden sollte, statt vom Kölner Erzbischof, dem sie zu-
stand, war ihm nur ein Teil des >Ncuen und Unerhörten< der Erb-
monarchie selbst*), auf die der Kaiser sann. Statt mit Krammer den
für uns verständlichen Irrtum des Annalisten als die wirkliche Ab-
sicht Heinrichs VI. anzunehmen und darauf eine überraschende Um-
gestaltung des römischen Königtums zu gründen, machen wir uns
von seiner falschen Autfassung frei und ordnen die Nachricht, die
ihm von Unterhandlungen über die Krönung Friedrichs IL zuging,
dem Gesamtbilde ein, das wir vom Erbkaiserplan Heinrichs VI. ge-
wonnen haben*).
Um Sizilien mit einem erblichen Kaiserreich für immer zu ver-
binden, bedurfte der Kaiser der Nachgiebigkeit, ja! der Unterstützung
der römischen Kurie. Sie mußte auf die Lehnshoheit über das nor-
mannische Königreich mindestens stillschweigend verzichten; für die
Verfassungsänderung im Reich war Heinrich auf die ausdrückliche
Zustimmung und die tatsächliche Anerkennung Coelestins III. ange-
wiesen. Denn es genügte nicht, daß die deutschen Fürsten ihr Wahl-
recht aufgaben und bereit waren, dem Sohne des Herrschers als erb-
lichem Kaiser zu huldigen; seit dem 9. Jahrhundert stand fest, daß
niemand Kaiser wurde, dem nicht der Papst zu Rom die Krone aufs
Haupt setze. Die Reform durchzuführen vermochte Heinrich VI. nur
dann, wenn das Papsttum sich bereit fand, immer den Sohn als Erben
des kaiserlichen Vaters zum Kaiser zu krönen. Wenn daher, wie wir
1) Vgl. die Berichte über den Zwei h aiser plan Friedrichs I. (Toeche a. a. 0.
S. 615). Chronica regia Colon, (ed. Waitx jt 134): >non esse conveniens duos
imperatores preesse Romano imperio« ; vgl. Arnoldi Luliec. Chronica III, c. 11
(S. 97): »dicebat enim apostolirus noo poese simul duos imperatores reg-nare nee
tilium imperialibus insigniri, nisi ea prius i] -■ diBposuieset«. Auf dieselben
Aeußerongen führen die Hiat Reinhardsbrunn. (SS. XXX, 650) zurück: »cum
Roma altitonans duos imperatores in eodem tempore et circa idem imperium ha-
bere non '-•'. ■■[■!'.' Innocenx III. hat spater die Aeunerung Lucius' III. aufge-
nommen; Tgl. Regiitrum de negotio imperü nr. 64 (Migne, Patrol. Lat. 216,1069):
•cum duo simul imperatores esse non possmt«.
2) »decretum norum et inauditum^. Wie nahe lag die Ansicht des Anna-
listen, wenn er obendrein wußte, daß Heinrich VI. die Aachener Krönung besei-
tigen wolltet
3) Im historischen Ergebnis stimme ich dabei vollständig mit Winkclmann
und Hampe zusammen.
27*
k'
COHKU UHIVER5JTY
382 Gott. gel. Anx. 1909. Nr. 6
wissen, Heinrich im Herbst 1196 sich mit allen Kräften muhte, zum
Einvernehmen mit Coelestin 1 i I. zu gelangen ') und, wie die Straß-
burger Annalen beweisen, von ihm die Salbung Friedrichs erbeten
hat, so dürfen wir mit Rüchsicht auf alles, was wir über die ReiehB-
reformversuche Heinrichs VI. zu erkennen im Stande waren, den
Schluß ziehen, daß es für ihn darauf ankam, den Papst zu bewegen,
daß er Friedrich zum Mitkaiser in dem Imperium Romanum kröne,
dem Sizilien eingegliedert war, und so der Neuordnung des Reichs
die feierliche Weihe des Hauptes der Christenheit erteile').
Heinrich führte seine Verhandlungen mit der Kurie in derselben
Zeit, zu der in Deutschland seine Bevollmächtigten auf dem Erfurter
Tage einen letzten Versuch machten, die Fürsten für die Erb-
monarchie zu gewinnen. Nach dem Scheitern bewirkten sie — sicher
kaiserlichem Auftrage gemäß 1 ) — schnell die Wahl Friedrichs zum
römischen Könige. So ließ sich in Deutschland der Kaiser auf ein
Kompromiß ein: er verzichtete auf die Umgestaltung der Reichsver-
1) Vgl. sein Schreiben vom 18. Dezember 1196 (Const 1,525). Ent in
diesem Rahmen werden die Anstrengungen des Kaisers zum Ausgleich mit der
Kurie *u gelangen und seine, wie er sagt, unerhörten Aoerbietungen verständlich.
Ks acheint mir sehr erwägenswert, ob nicht die Vorschlage, die uns Oiraidus
Cambreniis (MG. SS. XX VII, 420) überliefert, und auf dio v. Hoinemann in den
Mitt. des Inst, für Ost. Gesch. IX, 134 aufmerksam gemacht bat, hierher gehören,
wie Caro, Die Beziehungen Heinrichs VI. zur römischen Kurie S. 44 ange-
nommen hat
2) Wie weit Heinrich VI. alles für seine Wünsche vorbereitete, beweist, daS
er auch die Reicbsinsignien, deren man zur Kaiserkrönung in Rom bedurfte, aus
Deutschland mit sich geführt bat Vgl. die sorgfältige und ergebnisreiche Arbeit
von A. Hofmeister über die heilige Lanze (Gierkes Untersuchungen. Heft 90,
S. 30), wo allerdings H . unter Krammcrs Kiollufl, von dem Plane Heinrichs spricht,
den Sohn zum römischen König krönen zu lassen.
8) Man kann Kremmer S. 26, N S daxin beistimmen, daß ea nach der Er-
zählung der Hiat Reinhards brunn. unw ahne bein lieh ist, daß schon auf dem zu
Erfurt in der ersten Hälfte Oktober versammelten Tage der Reformplan zurück-
genommen wurde. Aber da die Ladung zum Wahltage nach Frankfurt spitesteos
Anfang November ergangen sein muß, bleibt für eine neae ans der N4be von
Rom einzuholende Instruktion keine Zeit Und bedarf es wirklich einer solchen?
ist es nicht durchaus Staats mannisch gebandelt, wenn der Kaiser seinem Vertreter
im Sommer die Weisung erteilte, wenn einmal — wie damals schon zu furchten —
das höchste Ziel nicht zu erreichen wäre, wenigstens den geringeren möglichen
Erfolg zu sichern? Was Kr. S. 29 darüber vorbringt, daß seit Mitte November
vor Rom vorwiegend über die siiiUsche Frage verhandelt worden sei, ist schon
gegenüber dem Brief vom 16. Dez. (vgl. oben N. 1) unhaltbar; diese Annahme
war für Kr. notwendig, weil in der Tat eine Königikrönung damals nimmer-
mehr von Heinrich erbeten worden sein kann. Gegenüber einer Kaiserkrönung
aber besteht, wie oben dargelegt wird, nicht das geringste Bedenken.
EU UNIYER9TY
Mario Krammer, Der Reichsgedanke des stauiischen Kaiserhauses 383
fassang, und er gewann durch die Wahl seines unmündigen Sohnes
innerhalb der alten Rechtsordnung den größten erreichbaren Erfolg.
Heinrichs Verhalten dem Papste gegenüber war in gewisser
Weise unabhängig von dem Ausgang in Deutschland; und wieder
tritt hierin das überlegene diplomatische Geschick des Kaisers zu
Tage. Ob die deutschen Fürsten der Reform zustimmten und dem
jungen Staufen als Erben des Reichs Treue schwuren, oder ob sie
ihn nach überkommenem Rechte zum Herrscher wählten, immer lag
alles daran, den Papst zu gewinnen. Selbst nach dem Aufgeben der
Reformpläne hätte alsdann der Realpolitiker, der Heinrich war, sich
rühmen dürfen, das wertvolle praktische Ergebnis errungen zu haben:
wenn der junge römische König und Erbe Siziliens zum Miücatser
gekrönt worden wäre, so durfte nach menschlichem Ermessen für
zwei Menschenalter das Ziel erreicht scheinen, an das Heinrich seine
Kraft gesetzt: die Vereinigung Siziliens und des regnum Romanum
in der Hand des weltgebietenden Kaisers.
Nur erinnern darf ich hier daran, wie solch ein Erfolg zugleich
ein entscheidendes Moment in dem Kampfe Friedrichs I. und Hein-
richs VI. mit der Kurie, in dem säkularen Ringen zwischen Kaisertum
und Papsttum bedeutet hätte 1 ). Gerade deshalb leistete die Kurie
den Widerstand, den Heinrich im Winter 1196/7 nicht zu brechen
vermochte. Ehe die neuen, durch die aiziliBche Empörung unter-
brochenen Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, ist Heinrich
im September 1197 vom Fieber dahingerafft worden.
Untergegangen ist mit ihm der Gedanke einer kaiserlichen Erb-
monarchie, den nach seinem weltpolitischen Gehalt wir hier zu zeichnen
versucht haben. In ihm, nicht in einem künstlich umgebildeten
> römischen« Königtum, wie Krammer es aus der Nachricht der Straß-
burger Reichsannalen verstehen wollte, hat Heinrich VI. die äußersten
Folgerungen der imperialen Idee gezogen, in der er erwachsen und
aus der sein Erbkaiserplan geboren ist
m.
Das Ergebnis unserer Untersuchung über den Reformplan Hein-
richs stimmt insofern wieder mit Krammer überein, als auch wir
darin wie er »die Idee des allbeherrschenden und allumfassenden
römischen Kaiserreichs« ihren höchsten Triumph feiern sehen, zumal
1) Der Kenner bemerkt leicht die Parallelen, die sich bei der vorgetragenen
Auffassung zwischen der Politik Heinrichs VI. und der seines Sohnes Friedrich 11.
ergeben. Die Probleme, vor die Heinrich VI. gestellt ist, sind die gleichen, die
Friedrich II. 1212—1230 zu löten hatte. Aber auch die Lösungen, die dieser
später versucht hat, lind ru einem gewiaien Teil in der Politik Heinrichs VI.
vorgebildet.
C0KHJU UNIVER9TY
38* Oött gel. Anz. 1909. Nr. 6
er hier dem Gedanken WinkelmannB und Hampes über die kaiser-
liche Politik überaus nahe kommt 1 ). Auch seine Betrachtungen über
den Zusammenhang mit den Ideen Ottos von Freising und Friedrichs I.
(S. 36 — 38) mögen wir uns bis zu einem gewissen Punkte aneignen ;
völlig abzulehnen ist dagegen, was für den Gesamtaufbau seiner
Schrift ihm das Wichtigste war : der Bericht der Straßburger Annalen
über eine römische Königskrönung Friedrichs II. Denn diese Nach-
richt entspricht nicht den Tatsachen ; Heinrich VI. hat nicht daran
gedacht, den Sohn vom Papste zum König krönen zu lassen. Damit
entfällt das einzige Zeugnis für die Behauptung, daß die staatsrecht-
lich.- Stellung des rex Romanorum in der Stauferzeit entschieden ver-
ändert, von den Wurzeln im fränkisch - deutschen Königtum losge-
rissen worden sei.
Einschneidender als bei dem Urteil über Heinrich VI. trennt uns
von Krammer die Abweisung seiner These in der Bewertung jener
Ereignisse, die er als > Fortführung der staufischen Reformidee < be-
zeichnet Unter ihnen stehen die >Kaiserwahlenc von 1198 — 1237
in vorderster Reihe.
Durch Hinweise, die ich Kr. vor etwa drei Jahren gab, ist er
zum guten Teil dazu veranlaßt worden, in Verbindung mit den Ent-
würfen Heinrichs VI. zum ersten Male zusammenhängend die in
Deutschland wirklich vorgenommenen Wahlen zum Kaisertum zu be-
handeln. Hier vertritt er meiner Ueberzeugung nach eine gute und
wertvolle Sache. Die Erkenntnis, daß wir — trotz der Zweifel, die
von neueren Gelehrten ausgesprochen wurden ') — Beit den Ereig-
nissen von 1198 wiederholt von Wahlen durch die deutschen Fürsten
hören, die unstreitig als Erhebungen zu kaiserlicher Gewalt ange-
sehen werden sollten, ist wie kaum eine andere geeignet, uns die
Tragweite der staufisch -imperialistischen Ideen vor Augen zu stellen
und uns in ihr innerstes Wesen einzuführen. Allein je fester es für
mich steht, daß Kr. in der Auffassung des Speierer Protestes 8 ) von
1199, in der Halberstädter Wahl von 1208, der Nürnberger Kur von
1211 (hier mit Scheffer-Boichoret) den rechten Standpunkt vertritt,
um so zweifelhafter ist es mir, ob er ihm zum Siege zu verhelfen
1) Hampe selbst hat in seinem schönen Bache S. 179 mit Recht darauf hin-
gewiesen.
2) Rodenberg, Ueber wiederholte deutsche Königswahlen (Qierkes Unter-
suchungen, Heft 26) S. 33; Hampe in der Zeite.br für die Qeach. des Oberrheins.
N.F. XX, 10. Doch hat H. (schon »or der Kenntnis von Kr.) in seinem Buche
S. 197 für die Wahl Ton 1211 seinen früheren Standpunkt aufgegeben.
3) Wie schon vor ihm Engelmann, Anspruch der Papst« auf Approbation
S. 86 ; Bnrdach a a. < >. S. 195 und Domeier, Die Päpste als Richter über die
Könige (Oierkei Untersuchungen lieft 53) S. 93.
CORHEU UNWfJtSJIY
Mario Krammer, Der Reichsgedanke des 6Uuh6cben Kaiserhauses 385
im Stande ist. Er hat den Edelstein nicht recht zu schleifen noch
ihn würdig zu fassen verstanden.
Er ahnt nichts davon, daQ die > Kaiserwahlen « eine Vorgeschichte
haben, die mindestens bis um 1125 zurückzu verfolgen ist; er weiß
— so wenig übrigens wie alle anderen, welche den Titel erörtert
haben — daß die in dem neuen Zusammenhang so beachtenswerte Be-
zeichnung ' in imperatorem Rom. electus«, die Innocenz 111. an Otto IV.
und Friedrich U. gegeben und die der letztere bis zu seiner Königs-
wahl von 1212 selbst geführt hat, nur die Anrede umbildet, mit der
Gregor VIII. im J. 1 187 , Heinrich VI. ehrte 1 ): »Heinrico Ulustri regi,
electo Iiomanorum imperatori*. Er zieht für die Wahl von 1198 nur
noch die Halberstadter Chronik heran und geht achtlos an den kost-
baren Meldungen der Kölner Königschronik und Rogers von Hoveden
vorüber, — von anderen minder erheblichen zu geschweigen ; er kennt
auch für die Vorgänge von 1211 nur die bisher allgemein genutzten
Quellen, die zumal aus Italien wertvoll zu ergänzen wären. Krommer
handelt von der >electio imperatoris< ohne die leiseste Kenntnis da-
von, daß die Briefe Innocenz' III. im Registrum de negotio imperii
ein unschätzbares, allerdings auch von anderen nicht gewertetes Ma-
terial hierüber enthalten; so hat er sich selbst der Möglichkeit be-
raubt , die beobachteten Tatsachen in den rechten Zusammenhang
einzureihen. Nur mit diesem Nichtwissen ist Kr. ein weniges zu ent-
schuldigen, wenn er immer wieder aus spielerischen persönlichen
Motiven die Kaiserwahlen zu erklären sucht*), die vielmehr großen
sachlichen Notwendigkeiten die Entstehung dankten: die Wahl von 1198
wird (S. 51) wesentlich nur aus einer persönlichen, »dem Königtum
und der Königswahl und -Einsetzung feindlichen Tendenz« Philipps
hergeleitet; die kaiserliche Erhebung Friedrichs von 1211 wird damit
glaubhaft gemacht (S. 53), daß ja schon >bei den Wahlen von 1198
und 1208 die Idee des Kaisertums hervorgetreten« sei: > Warum
sollte da nicht auch Friedrich, der doch ein Sproß des staufi-
schen Kaiserhauses war, zum Imperator erhoben worden sein?< Selt-
sam ist daneben (S. 54 \ i zu lesen, daß Friedrich ja auch >wobl
von einer Königswahl hätte sprechen können; doch er wußte offen-
bar, daß die Fürsten es liebten, ihre 'electio' als 'electio in im-
peratorem' zu betrachten«. Endlich wird die Kaiserwahl Konrads von
1237 auch damit erläutert (S. G2), daß es >dem Ehrgeiz der Fürsten
schmeicheln mochte, Wähler des Kaisers zu sein«! Wer solche
in jeder Hinsicht unzulänglichen Begründungen vorträgt, weckt den
1) Tgl. v. SimMD bei r. Giwebrecht, Kaiserzeit VI, 172. 671.
2) Vgl. dazu auch oben S. 306 die Entwicklung des Blaufischen Roichsge-
dankena aus persönlichen Eindrucken Friedrichs I.
«*„ JSSty
St*i Oött. gel. Au. 1809. Nr. 6
Widerspruch auch gegen die gerechte Sache, die er führt, geschweige
denn, daß er einen Gegner zu gewinnen vermöchte!
Indem Kr. die jeweiligen Kaiserwahlen aus einer mehr oder
minder idealen Zuneigung des Gewählten oder der Wähler zur im-
perialen Idee rechtfertigt, löst er sie aus dem realen politischen Leben
der Zeit; und es ist nur selbstverständlich, daß er jetzt nicht im
Stande ist, ihr Gegenstück in den ausdrucklich alB Königswahlen
vollzogenen deutschen Erhebungen richtig zu würdigen. Für ihn sind
diese deutsch-national, jene römisch -imperialistisch ; ein Schema, leicht
zu handhaben, aber weitab von geschichtlicher Wirklichkeit ')• Denn
— um nur bei der Doppelwahl von 1198 zu bleiben — die Kaiser-
erhebung Philipps war eine nationale Tat, weil sie die aus Jahr-
hunderten deutscher Entwicklung organisch erwachsene Stellung des
Herrschers in freier Unabhängigkeit sichern sollte. Die Königs wähl
Ottos war es dagegen, welche die Axt an die Wurzeln des »deut-
schen Grundcharakters des Reichs« legte. Jene verteidigte die Selb-
ständigkeit des zu kaiserlicher Macht emporgestiegenen deutschen
Staates; diese gab das kostbarste Gut der Selbstbestimmung preis.
Die Wähler Philipps proklamierten die Freiheit der höchsten welt-
lichen Gewalt und beanspruchten sie für Deutschland; die weifische
Partei Ottos unterwarf das »bodenständige < fränkisch -deutsche König-
tum dem wohlgefälligen Gutachten des Papstes I
Ein Blick in die Briefe Innocenz' III. lehrt, daß wir das Problem
der Kaiserwahlen nur in engster Verbindung mit dem päpstlichen
Anspruch auf Approbation der deutschen Wahl betrachten dürfen.
Freiheit oder Abhängigkeit von Rom, — das ist der Gegensatz, aus
dem die Geschichte des »staufischen Reichsgedankens <, soweit er sich
in »kaiserlichen« oder »königlichen« Wahlen seit 1198 wiederspiegelt,
allein zu begreifen ist.
Kr. würde sicherlich die rechte Fragestellung gefunden haben,
wenn ihm das Buch V. Domeiers*) »Die Päpste als Richter über die
deutschen Könige« nicht unbekannt geblieben wäre. Die sehr be-
achtenswerte Schrift hat unter den Historikern kaum eine Wirkung
geübt, obwohl sie in ihren letzten beiden Kapiteln meiner Meinung
nach den ernsthaftesten neueren Versuch darstellt, den Kampf
Friedrichs II. mit dem Papsttum und die Stellung der deutschen
Fürsten zwischen den Parteien aus den prinzipiellen Gegensätzen der
1) Daher halte icb auch die hierauf aufgebaute Charakteristik Eikes (S. 46)
all einet >echten Vertreters des im perialli tischen ('leiste« seiner Zelt, in der die
Idee des deutseben Reiches rerblaBte« für ganx Terfehlt.
2) Gierkw Untersuchungen Bd. 53 (1897). In seiner Dissertation hat Kr. es
siliert.
■ ■
Muio Krimmer, Der Reicbsgeduiltc des sUu flachen Kaiserhauses 387
Zeit zu erklären; sie darf als ein Muster dafür gelten, wie aus den
großen politischen Vorgängen ihr ideengeschichtücher Gehalt vor-
sichtig und in Bteter Rücksicht auf die Quellen unserer Erkenntnis
näher zu bringen ist Die ausdrückliche Anerkennung, die mir eine
Ehrenpflicht erscheint, möge der älteren Arbeit die ihr gebührende
Aufmerksamkeit verschaffen!
Allerdings hat Domeier sich vorwiegend mit den Ereignissen seit
1239 beschäftigt, während Kr. merkwürdigerweise von der Wahl
Konrads im J. 1237 sogleich zu dem Weistum von 1252 übergeht,
ohne sich um die Kämpfe zwischen Friedrich II. und den Päpsten und
die Wahlen der Gegenkönige irgend zu kümmern ! Wer das Verhalten
Innocenz* III. sich klar gemacht hat, wird gerade hier dasselbe Auf-
einanderstoßen eines staufischen und eines päpstlichen Imperialismus
überraschend erkennen und hier wie dort aus dem Ringen zwischen
Kaiser und Papst das Problem der Kaiserwahlen erfassen.
IV.
In dem letzten Kapitel über den Einfluß, den die staufische
Kaiseride auf die Kurie geübt habe, geht Kr., mit den Zeugnissen
aus der Zeit Innocenz' III. unbekannt, natürlich erst von Inno-
cenz IV. aus und erarbeitet sich hier — wenn ich von der unglück-
lichen, auf das > römische« Königtum gestellten Formulierung ab-
sehe — Einsichten, zu denen bereits Domeier (S. 98 ff.) gelangt war :
Innocenz IV. — so heißt es bei dem letzteren — > glaubte das durch
Alter geheiligte Dogma (von der kaiserlichen Weltherrschaft der
deutschen Nation) benutzen zu können, um damit auch das Königtum
vollends in die Machtsphäre Roms hinüberzuziehen <. Kr. will aller-
dings erst die Politik Alexanders IV. in dieser Weise aufgefaßt
wissen und sie von dem Verhalten Innocenz' IV. scheiden ; aber seine
Auslegung der Glosse, die Innocenz in seinem Kommentar der De-
kretalen zum Briefe Venerabilem gegeben hat, Übersieht, daß es sich
bei ihr durchaus nirgends, wie Kr. annehmen möchte, um die Un-
abhängigkeit« des deutschen Königtums handelt, daß sie vielmehr das
Recht des Papstes, den von den Fürsten erwählten König zu bestä-
tigen, überall zur selbstverständlichen Voraussetzung hat. Die Glosse
selbst herangezogen zu haben, darf wohl als ein besonderes Verdienst
Krammers gelten, wenn er auch weder ihren Inhalt noch was sonst der
Kommentar für die von ihm erörterten Probleme bietet, ausgeschöpft hat.
Ein Satz der Glosse und ein seinen Inhalt erläuternder Brief
Innocenz" IV. vom 22. April 124C (Const. II, 455 nr. 348) handeln von
den Befugnissen, die der König schon durch die Wahl besitzt. Hier
klingen die Fragen an, die in den Entscheidungen des Jahres 1252
COßNEtl UNIVERSlTY
368 Gott gel. Anx. 1909. Nr. 5
wiedersprechend beantwortet sind und die aufs engste mit der Staate-
auffassung der Stauferzeit verknüpft sind: ob bereits seit der Wahl
der Herrscher seines Amtes walten dürfe und ob der in Deutschland
erhobene König bereits kaiserliche Gewalt besitze. Ich brauche hier
nur darauf hinzuweisen, daß selbstverständlich die >Kaiserwahlen<
von der Absicht eingegeben waren, die Ausübung imperialer Rechte
für den Erwählten der deutschen Fürsten zu sichern, um klar zu
machen, wie eng mit jenen Vorgängen die Weistümer von 1252 sich
berühren.' So ist es unstreitig wieder ein Fortschritt zur Erkenntnis,
daß Kr. sie in den Bereich seiner Untersuchung gezogen hat; und
mit gutem Recht hat er den Gegensatz der beiden Reichssprüche
hervorgehoben '). Denn zu Braunschweig erkannte man im März dem
römischen Könige, sobald er einmütig gewählt sei, dieselbe Gewalt zu
wie einem Kaiser; zu Frankfurt ward im Juli als Reichsrecht ver-
kündet, daß erst der rechtmäßig erwählte, vom Papste bestätigte, zu
Aachen gekrönte Herrscher Regierungsrechte besitze. In der Aus-
legung der Sprüche jedoch vermag ich Kr. durchaus nicht zu folgen.
Ich begreife nicht, wie die Fürsten durch den Braunschweiger
Spruch mit Friedrich II. (S. 69) >dem deutschen Königtum seinen
historischen Gehalt genommen und es zu einer Vorstufe des Kaiser-
tums gemacht«, >das Wesen der königlichen Würde Wilhelms der
imperialistischen Staatsauffassung zu Liebe umgedeutet« haben sollen
(S. 82). DasWeistum, das völlig der Anschauung des Sachsenspiegels
(UI, 52,1) entspricht, verwirft meines Erachtens so wenig die »Insti-
tution des deutschen Königtums zu Gunsten des Kaisertums« (S. 65),
daß es vielmehr vollbewußt an ihr festhält, grade von ihr ausgeht
und den Umfang königlicher Rechte so weit umgrenzt, daß für
eine kaiserliche Sondergewalt kein Raum mehr bleibt Krammcrs
Ausspruch ist gradezu umzukehren: hier geht das Kaisertum im
Königtum unter. So wird auch an dieser Stelle deutlich, daß die
These von der Auflösung des deutschen Königtums durch den staufi-
schen Reichsgedanken, wie er sie fassen will, unhaltbar ist.
Und wieder ist es gerade das nach Kr. »imperialistische«, also
verderbliche, Weistum, durch das die Fürsten, wie einst die Kaiser-
wähler Philipps von 1198, den unabhängigen deutschen Staat gegen
römische Ansprüche verteidigen. Die Geistlichen aber, die — Erz-
bischof Konrad von Köln an der Spitze — zu Frankfurt »gegen jenes
Weistum protestierten, indem sie erklärten, daß Wilhelm rein als er-
1) Zeuraer hat im N. Archiv der Gesellschaft für deutsche Geschieht« künde
XXX, 4 13 den Frankfurter Spruch als eine Ergänzung des BraunBchweigera an-
gegeben. Im übrigens allerdings glaube ich nicht, daß Kr, wo er sich too Zeumer
entfernt hat, du Hechte getroffen hat
COHHEU UNIVtRSJrY
Mario Krammer, Dor Reicbsgedanke du stau6scben Kaiserhauses 889
wühlt er und zu Aachen gekrönter König sein Regierungsrecht habe<
(S. 69), sie haben dieses nach Kr. so >nationale< Königtum genau
ebenso wie die Königs Wähler Ottos IV., Erzbischof Adolf von Köln
voran, der Bestätigung des römischen Stuhles unterworfen! Kr. hat
übersehen, daß zu Frankfurt erklärt worden ist, rechtmäßiger Herr-
scher sei nur, wer erwählt, wer vom Papst bestätigt, wer ge-
krönt worden sei ') ! Das deutflehe Recht ist unter den von dem
päpstlichen Legaten vertretenen Willen Innocenz* IV. gebeugt*).
Wir begreifen daher, daß auch der Gegensatz der Reichssprüche
von 1252 mit den Schlagwörtern von > Imperialismus < und deutscher
Eigenart < nichts zu tun hat; ihr durchgreifender Unterschied liegt
vielmehr in der Stellung zum Papsttum. Die Frage, in der sie aus-
einandergehen, ob allein die Wahl oder ob erst Approbation und
Krönung Herrsche rgewalt verleihen, belehrt uns darüber, daß von
den Weistümern von 1252 dasselbe gilt wie von den > Kaiserwahlen c :
ihre historische Bedeutung ist nur in steter Rücksicht auf die päpst-
liche Politik Deutschland gegenüber zu ermessen. —
Ein Moment allerdings kommt daneben Tür den ganzen Umfang
der hier erörterten Probleme in Betracht, und wieder rühme ich
Krammer, daß er hierauf aufmerksam gemacht hat. Die Neuordnung,
die Friedrich II. 1220 und 1237 für Deutschland getroffen hat, ist
in der Tat von größtem Einfluß geworden. Allerdings hätte Kr. aus
den Jahrbüchern Friedrichs II. die letzten Ausführungen Winkelmanns
über Heinrich (VII.) zusammenstellen sollen, die der von ihm hervor-
gehobenen Selbständigkeit des jungen Königs ganz wohl gerecht
werden; aber mit der scharfen Gegenüberstellung der Lage des König-
tums unter Heinrich (VII.) und unter Konrad IV. wird in der Tat
von ihm auf eine Aufgabe hingewiesen, die bisher noch nicht gelöst
wurde. Zwar ist es gründlich verfehlt (S. 58), das Königtum Konrads
mit dem Heinrichs VI., Philipps und Friedrichs II. gleichzusetzen;
denn wenn diese, und schließlich auch Heinrich (VII.), als Reges Ro-
nianorum die volle Herrschaft für den Gesamtumfang des Reiches
1) Zeumer, Quell ensammlung S. 77, nr. G6: »electi ... in Romanoruro regem,
per . . . summum ponlificem confirmati, et consecrati ac coronati«. Ueber die
Stellung des Kölners spreche icb in anderem Zusammenhange.
2) Schon aus Braunschweig hat Kardinallegat Hugo in dem spater von den
Fürsten zu Frankfurt aufgenommenen Sinne geschrieben (Zeumer a. a. O. nr. 65).
Vgl. auch die Bemerkung de9 Kardinals von Ostia (Krammer S. 7t). Der Oegen-
satz, den Kr. S. 72 zwischen den Legaten und dem Papste hcrausinterp rotieren
will, ist nicht vorhanden; denn Kardinallegat Hugo hatte in seinem Briefe gar
keinen AnlaB, sieb Über du Verhältnis der königlichen zur kaiserlichen (Jewalt
zu äußern. Die gesamte päpstliche Partei war zur Zeit Innocenz' IV. darüber
einig, dafi der approbierte König kaiserliche Gewalt besitze.
EU UNIYER9TY
890 OMt geL Au. 1909. Nr. 5
übten oder zu üben suchten, für das Königtum Konrads (und, in den
Anfängen, auch Heinrichs VII.) ist das Charakteristische, daß es aus-
schließlich auf Deutschland beschränkt bleiben und in seinen Befug-
nissen umgrenzt sein sollte. Für Konrad trifft es wirklich zu, daß
der Kaiser bei ihm >eine Sondergewalt kraft eigenen Rechts« des
deutschen Königtums verhindern wollte (S. Gl). Allein wie darf man
gerade in Bezug hierauf von einem WiederauÖeben (S. 58) >von alten
Plänen des Staufenhauses< reden? Gleichsam gebannt in den Ge-
dankenkreis, den er nun einmal um sich gezogen, hat Krammer
keinen Blick dafür, daß die Maßregeln Friedrichs II. in seiner Or-
ganisation der Reichs Verwaltung ihre Stelle haben. Mußten nicht not-
wendig die Kompetenzen des Kaisers wie seines königlichen Stellver-
treters geregelt werden, sobald für das Regnum Teutonicum — etwas
bis dahin Unerhörtes — eine ständige Sonderregierung neben und
unter der kaiserlichen eingesetzt wurde? Darin liegt — vergeblich
sucht man bei Kr. ein klares Wort hierüber — das Außerordentliche
der Aufgabe, vor die Friedrich II. gestellt war und deren Lösung ihm
und seiner Zeit nicht gelingen konnte, daß neben der obersten unbe-
strittenen Gewalt des Kaisers fUr Deutschland eine zweite Obrigkeit
geschaffen wurde, die nicht nur wie die Gewalt eines Statthalters von
der kaiserlichen abgeleitet, sondern kraft der königlichen Wahl mit
eigenem Recht ausgestattet war und deshalb mit dem kaiserlichen
konkurrierte. Für die ungewöhnlichen Verhältnisse, die eingetreten
waren, — man wird gut tun, die Stellung der Söhne Heinrichs IV.
zum Vergleich heranzuziehen — bedurfte es besonderer Vorkehrungen.
So folgenreich sie für die Umbildung der politischen Welt im 13. Jahrh.
geworden sind, in der Bedingtheit ihrer Entstehung handelt es sich
um Maßnahmen der Verwaltung, die erst allmählich auf die Ver-
fassung des Reichs hinübergewirkt haben. Sie haben (S. 62) >mit
den denkbar höchsten Anschauungen, die Friedrich II. von der Macht
des Kaisertums hatte« so wenig zu tun wie mit einem Kampf gegen
das »freie deutsche Königtum« Überhaupt; und vollends ist es fehl-
gegriffen, die »Kaiser wähl« Konrads grade mit der Absicht
Friedrichs U., eine selbständige Herrschaft des Sohnes unmöglich zu
machen, zu begründen. Nicht weil, sondern trotzdem Friedrich
eine Wiederkehr der Zustande unter Heinrich VII. verhindern wollte,
hat er die Erhebung seines jüngeren Sohnes vornehmen lassen; wie
1220 kam hier das Interesse, dem staufischen Geschlecht die Nach-
folge zu sichern, mit dem Zwange, eine besondere deutsche Regierung
zu schaffen, zusammen. Daß diese Erhebung eine Wahl zum römischen
König und zugleich zum zukünftigen Kaiser war, das allerdings ist
eine Folge des »Btaunschen Reichsgedankens«, in dem jetzt auf der
COWKU UNIVIR5J1Y
Mario Krimmer, Der Reicbsgedanke dei staunscben Kaiserhauses 391
Hühe seiner Macht Friedrich II. und die Fürsten sich zusammen-
fanden — am Vorabend des Kampfes um Italien und gegen das
Papsttum! Um sich gegen ähnliche Gefahren zu sichern, wie sie ihm
von Heinrich (VII.) gedroht hatten, ließ Friedrich II. eine Krönung
des Sohnes nicht vornehmen ') noch von den Fürsten ihm schwören
und huldigen: so suchte er sich gegen die Folgen der Wahl zu
schützen, die aus höheren Rücksichten notwendig geworden war").
Ich breche ab. Nicht hier kann der Ort sein, den Aufsatz zu
schreiben, den Kr. uns hat geben wollen und uns doch schuldig ge-
blieben ist; nur die Schwierigkeiten sollten aus dein Wege geräumt
werden, die erst durch seine Behauptungen bereitet wurden. Seine für
das Ganze bestimmend gewordene Auffassung des Reformplanes Hein-
richs VI. hoffe ich endgiltig widerlegt zu haben; und für die >Kaiser-
wablenc, die kuriale Politik, die WeistUmer von 1252, die >Reforni<
Friedrichs II. wird der Leser sich davon zu überzeugen vermocht
haben, daß überall nur eben Ansätze zu einer befriedigenden Lösung
der Probleme von Kr. gemacht worden sind. Weshalb das wissen-
schaftliche Ergebnis seiner Schrift ein so bescheidenes geblieben ist,
war ich aufzudecken insoweit bemüht, wie dadurch der Boden für
eine reichere Ernte bereitet werden konnte.
Der Verfasser möge seine nach vielen Seiten hin angespannte
Arbeitskraft für eine bedeutende Aufgabe — wie seine Dissertation sie
anzukündigen schien — zusammenzufassen, seinen regen Geist in die
strengste Zucht der Methode zu nehmen lernen. In der Erforschung
der mittelalterlichen und nun gar der Geistesgeschichte sind Ge-
legenheitserfolge in anmutig leichtem Hinstreifen über lockende Ge-
biete nicht zu erringen. Hier gilt es, mit entsagungsvoller Mühe den
Quellen nachzuforschen und ihrer Sprache zu lauschen, den Ertrag
älterer wissenschaftlicher Arbeit in sich aufzunehmen und ihm nach-
zudenken, die Fragen an den Stoff unbefangen und bestimmt zu
stellen, die grollte Kraft zu eigener Leistung im kleinsten Punkt
und doch mit klarem Blick in die Weite bewußt zu sammeln.
Rostock Hermann Bloch
1} Krammer S. 63 behauptet, auch für Konrad sei nur die »römische«, nicht
eine deutsche Königs krön uog in Betracht gekommen; denn (3. 66) »§oin Königtum
war kein deutsches, sondern ein im wahren Sinne römisches«.
2) Um seine Annahme von dem inneren Zusammenhange der Verwaltung-
roaßregeln Friedrichs II. mit der Kaiserwabi Konradi zu ermöglichen, wurde Kr,
zu unhaltbaren Folgerungen gezwungen. Von einer »offenbaren Majorisiening der
rheinischen Erzbiscböfe bei der Wahl von 1237« wissen wir nicht das Geringste,
and von irgend welchen Versuchen Friedrichs II., »den Uebergang zum Erbkaiser-
tum wenigstens vorzubereiten«, kann erst recht gar keine Rede sein. Friedrich
hu niemals das Wahlrecht der Fürsten in Zweifel gezogen oder irgend bo-
sebrankeo wollen
EU UNIVER9TY
392 Gott gel. Ana. 1909. Nr. 6
Carl XII e : ',. t tägiplaoer 1707—1709 af Anhur Stille, med karta mar-
boted af Carl Beaaedleh. Land, C. W. K. Gleerups förlag, 1918.
Herr Professor Arthur Stille an der Universität zu Lund, be-
kannt durch eine Darstellung des Feldzuges in Schonen — Kriget
i Skäne 170 l J— 1710 — hat die umfangreiche Literatur über den
Nationalhelden Schwedens, König Karl XII., um ein weiteres Werk
bereichert. In diesem wird der Krieg Karls XII. gegen Rußland in
den Jahren 1707/O'J behandelt. Stille hat darin versucht, das Bild
des Königs, dessen Geschichte mit der Geschichte des Nordischen
Krieges unzertrennbar ist, in einem anderen Lichte erscheinen zu
lassen, als bisher. Zu dem Zweck hat er auf Grund umfangreichen
Quell enmaterials die fUr genannte Zeit in Betracht kommenden Feld-
zugspläne eingehend untersucht und besprochen. Er sagt selbst
darüber etwa Folgendos: > Karls XII. kriegerische Berühmtheit be-
ruhte zu späteren Zeiten oft fast ausschließlich auf seinem Mut, so-
wie der Fähigkeit, den Eifer seiner Soldaten anzufeuern und sie zu
rücksichtslosem Draufgehen hinzureißen. Die gemachte Darstellung
hat zeigen wollen, daß wir in ihm bei näherem Studium des Russi-
schen Krieges nicht nur den heldenmütigen Kämpfer und gewandten
Truppenführer, sondern auch den wirklichen Strategen, den Feldherrn
von Gottes Gnaden erblicken<.
Der Verfasser ist nicht der erste, der diese Feldzugspläne einer
Betrachtung unterzogen hat. Die im allgemeinen als bekannt voraus-
gesetzten Tatsachen werden nur in knappen Zügen erwähnt. Sie
bilden das Gerüst, das in der Betrachtung der Erwägungen und Ent-
schließungen des Königs seinen Ausbau erhält. Die Darstellung der
Gefechte und Schlachten erfolgt — als nicht im Rahmen der Arbeit
liegend — nur soweit als notwendig. Der Leser wird aber finden,
daß die Schilderung der Ereignisse von Abschnitt zu Abschnitt mehr
Raum einnimmt. Das Ergebnis des Quellenstudiums nötigt den Ver-
fasser hierzu, weil nach seiner Ansicht die bisherigen Berichte an
Lücken und vereinzelten Unrichtigkeiten leiden. So entwickelt sich
vor unseren Augen die Darstellung des Feldzuges selbst in drama-
tisch gesteigerter Weise. Schließlich legt der Leser, mag er den An-
sichten des Verfassers beitreten oder nicht, das Buch mit dem Be-
wußtsein aus der Hand, daß die Behandlung des zweihundert Jahre
zurückliegenden militärgeschichtlichen Stoffes eine überaus fesselnde ist
Das Werk ist in sechs Kapitel eingeteilt, deren Inhalt den ver-
schiedenen Abschnitten des fast zweijährigen Feldzuges entspricht
Bei dem damaligen Mangel an guten Verkehrsstraßen wie Verkehrs-
CORNftlUNIVERSirr
Carl XII:a flUtlgaplaner 1707—1709
mittelu, bei der Gleichförmigkeit des für den Kriegsschnu platz in Be-
tracht kommenden, im allgemeinen ebenen, von vielen Waldern und
Sümpfen durchsetzten , wenig bewohnten polnisch - russischen Tief-
landes bildeten die Flüsse die Hauptabschnitte. Das Erzwingen wie
das Verteidigen der Stromübergänge, sei es an den wenigen Brücken,
sei es an Kurten oder sonstigen Stellen, machen die Hauptereignisse
des anfänglich an Gefechten und Schlachten nicht reichen Feldzuges
aus. Namentlich kamen die Weichsel, der Bobr, Kiemen und der
Dnjepr mit Nebenflüssen in Betracht. Die nachstehend aufgerührte
Benennung der Kapitel trägt dieser Charakteristik mehrfach Rech-
nung:
1. Die Hauptabsicht für den Feldzug und die Bewegungen im
eigentlichen Polen westlich des Niemen.
2. Das Vorrücken bis an den Dnjepr.
3. Die Ereignisse unmittelbar nach dem Uebergang über den
Dnjepr und der Versuch zur Gewinnung der Straße nach
Kaluga.
4. Das Einrücken in die Ukraine, der gleiche Versuch in Rich-
tung auf Kursk.
5. Aufenthalt in der Ukraine und die Schlacht bei Poltawa.
G. Die Kapitulation bei Perevolotjna (südlich Poltawa am EinBuQ
der Worekla in den Dnjepr.)
Im ersten Kapitel nehmen die Ausführungen über die Haupt-
absicht für den Feldzug einen breiten Raum ein. Sie charakterisieren
sich als eine Polemik gegen die Auslassungen des schwedischen Hi-
storikers Ernst Carlson. Die Besprechung der vielumstrittenen Frage,
ob Karl XII. bei Ausbruch des Krieges von vornherein auf Moskau
direkt losmarschieren wollte, oder ob er diesen Entschluß erst während
»eines Aufenthalts in Smorgonje (60 km südöstlich Wilna) gefaßt hat,
bildet den Hauptinhalt. E. Carlson vertritt letztere Ansicht. Er hält
sie zwar nicht für vollkommen erwiesen, aber doch im höchsten
Grade wahrscheinlich. Die in den schwedischen historischen Kreisen
herrschenden Ansichten decken sich hiermit — Stille dagegen steht
auf dem Standpunkt, daß Karls XU. Bestreben von Anfang an darauf
gerichtet gewesen sei, Rußland ins Herz zu treffen und Moskau zu
erobern. Aus seinen Ausführungen geht hervor, daß Karl XII. ein
ebenso glühendes Verlangen beseelt hat, die märchenhafte Hauptstadt
mit dem Kreml und den goldenen Kirchen zu erreichen, wie dies bei
Napoleon I. der Fall war.
Zunächst zeigt die Verschiedenheit der Ansichten, daß man so
gut wie gar keine Kenntnis von den Absichten des Königs gehabt
hat. Das erklärt sich aus seinem verschlossenen Charakter. Verfasser
iU UHIYER9TY
394 G6tt gel Am. 1909. Nr. 6
zeigt, wie sich der königliche Feldherr auch im weiteren Verlaufe
des Feldzuges selbst gegen die nächste Umgebung in dieser Beziehung
schweigsam verhielt. Nur eine Ausnahme machte er bei seinem
Aufenthalt in Tatarsk (70 km südlich Smolensk) im Sommer 1708,
wo ihn eine gewisse Ratlosigkeit erfaßte. Darauf werden wir später
zurückkommen.
Worauf stützt sich nun die von E. Carlson verfochtene und den
übrigen Geschichtsforschern vertretene Ansicht? Erstens darauf, daß
Karl XII. schon vom Aufbruch aus Sachsen an wirklich eine auf die
Ostseeprovinzen gerichtete Marschrichtung einschlug. Man nahm an,
daß der König aucli wirklich in diese eindringen wollte. Sülle weist
aber nach, daß dies keineswegs der Fall war. Vielmehr führte so-
wohl das Verhalten des russischen Heeres als auch die Art und
Weise, wie Karl XII. sich den Maßnahmen des Feindes gegenüber
verhielt, zu dieser Marschrichtung. Die Russen hatten die FlußUber-
gdnge an der Weichsel, besonders Warschau, besetzt und beobach-
teten den Strom, soweit es in ihren Kräften lag. Karl XII. vermied
es, die besetzten Uebergangsstellen anzugreifen und ohne Not sein
Heer durch Verluste zu schwächen. Das zwang ihn, weit auszuholen.
Aber es gelang ihm, die Weichsel ohne Kampf unterhalb Warschau
zu überschreiten. Ein Uebergang oberhalb dieser Stadt hätte ihn zu
weit von den in Livland unter General Lewenhaupt stehenden schwe-
dischen Truppen entfernt. Auch die weiteren, scheinbar auf die Ost-
seeprovinzen zielenden Operationen wurden durch solche Motive be-
dingt Dazu kam, daß die in Östlicher Richtung liegenden Sumpf-
gebiete, die auch 1812 und 1831 eine große Rolle spielten, vermieden
werden mußten. So erweckte der Marsch allerdings den Anschein,
als ob er den Ostseeprovinzen gelte. —
Zweitens stützt sich E. Carlsons Ansicht auf die Erinnerungen
des schwedischen Obersten Gyllenkrook, damaligen Generalquartier-
meisters , die dieser später in russischer Gefangenschaft niederge-
schrieben hat. Gyllenkrook leitet eine seiner Niederschriften — Über
die Schlacht bei Poltawa — mit den Worten ein: >Ich habe bei
S. M. des Königs Karls XII. Armee kein Kommando gehabt Mein
Generalquartiermeisterdienst verband mich, auf S. M. mündliche Be-
fehle den Marsch der Armee und die Einquartierung einzurichten,
u. 6. w.< (Oeeterr. mil. Zeitschrift 1842, Band 2).
Nach seinen Erinnerungen habe der König vor Ausbruch des
Krieges bei einer Unterredung auf Gyllenkrooks Frage geantwortet,
er (der König) beabsichtige, den Feind aus dem schwedischen Lande,
d. h. aus den damals zu Schweden gehörenden Ostsee pro vi nzen zu
vertreiben. Der Zeitpunkt dieser in Sachsen geptiogenen Unterredung
k'
COHHfü UHIVER5JTY
C.u\ XII* ftlttlgspUner 1707—1709 395
liegt aber nach Sülles Ansicht gegen den Beginn des Feldzuges weit
zurück. Gyllenkrook habe sich darauf um Beschaffung von Karten
für den etwaigen Kriegsschauplatz bemüht, freiwillig einen ausführ-
lichen Feldzugsplan entworfen und diesen dem König unterbreitet.
In wie weit der Plan genehmigt wurde, ist nicht festgestellt. Jeden-
falls nahm man bisher an, daß der König auf Grund desselben die
Absicht verfolgte, in die Ostseeprovinzen einzudringen und die Festung
Pskov an der Südspto des Peipus-See zu erobern. — Aber Stille
beweist durch eingehende Untersuchung des Gyllenkrookschen Feld-
zugsplanes, daß diese Ansicht irrig sein muß. Er führt dem Leser
den Entwurf des Planes vor. Danach wurde vorgeschlagen, über
Wiln; bis Dorogobusch bei Smolensk vorzudringen, dann aber einen
Haken nach rückwärts in fast nordwestlicher Richtung zu schlugen,
gegen Pskov vorzugehen, und diese Festung im Verein mit den
Armeeabteilungen in Livland und Finland (General Lybecker) zu
nehmen. Sollte das nicht zur Niederwerfung der russischen Macht
führen, so wird die Fortsetzung der Operationen auf Moskau >i guds
namn< empfohlen.
Stille weist nach, daß der Verlauf des ersten Teils des Feld-
zuges bis Wilna mit dem Entwurf Übereinstimmt, und daß auch in
dem Kventual vorschlage, Moskau zu nehmen, eine Uebereinstimmung
mit den Absichten des Königs liegt — Gyllenkrook soll es aber
verstanden haben, gegenüber der vom König an den Tag gelegten,
an venneintliclie Unvorsichtigkeit streifenden Verwegenheit sicli als
Vertreter der vorsichtigen — auf die Ostseeprovinzen, nicht auf
Moskau gerichteten — Kriegführung aufzuspielen. Der Verfasser
konstruiert mit Recht hieraus einen Widerspruch Gyllenkrooks mit
sich selbst, da er nach seinem Plan gar nicht in die Ostseoprovinzen
eindringen will. Und diesen Widerspruch erklärt er damit, daß
Gyllenkrook im Jahre 1712 geisteskrank war, und daß sich diese
Krankheit schon vorbereitet haben müsse, als er seine Erinnerung in
den vorhergehenden Jahren niederschrieb.
Aus Stilles Darlegungen geht klar hervor, daß der König trotz
seiner Jugend sich um die Meinung anderer herzlich wenig kümmerte.
Der Verfasser nimmt auch an, daß kein hoher Offizier aus des Königs
Umgebuug ihm in dieser ersten Zeit Ratschläge erteilt habe. Es ist
das um so erstaunlicher, als in damaliger Zeit die Abhaltung eines
Kriegsrats keine Seltenheit, bei den Ronen sogar stete Üblich war.
Der Käme Gyllenkrook und seine militärische Stellung werden
in deutschen Geschichts werken selten erwähnt. Auch in dem Adler-
feldschen Werke »Leben Karls XII., 1742*, aus dem anscheinend viele
Ofttt mt Am 190». Hr. & 28
S' e (ORNEli'uNIvTrSlir
Carl XILs Altttgiphuier 1707—1709 S9ö
liegt aber noch Stilles Ansicht gegen den Beginn des Feldzuges weit
zurürk. Gyllenkrook habe sich darauf um Beschaffung von Karten
für den etwaigen Kriegsschauplatz bemüht, freiwillig einen ausführ-
lichen Feldzugsplan entworfen und diesen dem König unterbreitet.
In wie weit der Plan genehmigt wurde, ist nicht festgestellt. Jeden-
falls nahm man bisher an, daß der König auf Grund desselben die
Absicht verfolgte, in die Üstseeprovinzen einzudringen und die Festung
Pskov an der Südspitze des Peipus-See zu erobern. — Aber Stille
beweist durch eingehende Untersuchung des Gyllenkrook sehen Feld-
zugsplanes, daß diese Ansicht irrig sein muß. Kr fuhrt dem Leser
den Entwurf des Planes vor. Danach wurde vorgeschlagen, über
Wilna bis Dorogobusch bei Smolensk vorzudringen, dann aber einen
Ilaken nach rückwärts in fast nordwestlicher Richtung zu schlagen,
gegen Pakov vorzugehen , und diese Festung im Verein mit den
Armeeabteilungen in Livlond und Finland (General Lybecker) zu
nehmen. Sollte das nicht zur Niederwerfung der russischen Macht
führen, so wird die Fortsetzung der Operationen auf Moskau >i guds
namn< empfohlen.
Stille weist nach, daß der Verlauf des ersten Teils des Feld-
zuges bis Wilna mit dem Entwurf übereinstimmt, und daß auch in
dem Eventual vorschlage, Moskau zu nehmen, eine Uebereinstimmung
mit den Absichten des Königs liegt — Gyllenkrook soll es aber
verstanden haben, gegenüber der vom König an den Tag gelegten,
an vermeintliche Unvorsichtigkeit streifenden Verwegenheit sich als
Vertreter der vorsichtigen — auf die Ostseeprovinzen, nicht auf
Moskau gerichteten — Kriegführung aufzuspielen. Der Verfasser
konstruiert mit Recht hieraus einen Widerspruch Gyllenkrooks mit
sich selbst, da er nach seinem Plan gar nicht in die Ostseeprovinzen
eindringen will. Und diesen Widerspruch erklärt er damit, daß
Gyllenkrook im Jahre 1712 geisteskrank war, und daß sich diese
Krankheit schon vorbereitet haben müsse, als er seine Erinnerung in
den vorhergehenden Jahren niederschrieb.
Aus Stilles Darlegungen geht klar hervor, daß der König trotz
seiner Jugend sich um die Meinung anderer herzlich wenig kümmerte.
Der Verfasser nimmt auch an, daß kein hoher Offizier aus des Königs
Umgebung ihm in dieser ersten Zeit Ratschlage erteilt habe. Es ist
das um so erstaunlicher, als in damaliger Zeit die Abhaltung eines
Kriegsrjits keine Seltenheit, bei den Russen so«ar stets üblich war.
Der Name Gyllenkrook und seine militärische Stellung werden
in deutschen (leschichtswerken selten erwähnt. Auch in dem Adler-
feldschen Werke »Lehen Karls XII., 1742«, aus dem anscheinend siele
iMu pw. im. ii*t. »r. & .'s
COFN :R9TY
396 Gott gel. Am. 1909. Nr. 6
Historiker ihre Angaben über jene Zeit geschöpft haben, wird Gyllen-
krook nur beiläufig erwähnt.
Die in Schweden durch das Studium seiner Berichte heraufbe-
schworene Fehde über die Feldzugspläne des Königs ist noch nicht
beigelegt. Vielmehr wird sie in einer in Aussicht stehenden Kritik
des Stilleschen Werkes durch E. Carlson in der schwedischen Histo-
risk Tidskrift ihre Fortsetzung finden. Für den deutschen Leser ist
dieser Teil des Werkes jedoch ziemlich belanglos. Hat doch der so-
weit voraus disponierende Feldzugsplan, der hier nur mit wenig
Strichen skizziert ist, an und für sich wenig Wert. Immerhin erschien
seine Erwähnung erforderlich. —
Im zweiten Abschnitt des ersten Kapitels geht Verfasser naher
auf die KriegBereigniBse ein. Er zeigt, wie es Karl XU. noch seinem
zehnwöchigen Aufenthalt bei Slupzy (140 km westlich Warschau) ge-
lingt, fast ohne Verluste Anfang Januar 1708 die Weichsel bei
Wloziawsk — 150 km unterhalb Warschau, bald darauf den Narew
zu überschreiten und damit die zwischen Pultusk am Narew und
Ostrow befindlichen, damals kaum zu passierenden Moräste zu ver-
meiden; wie der König es dann vorzieht, die mosurischen unweg-
samen Wälder zwischen Prosznyscz, 90 km nördlich Warschau, und
Kolno zu durchziehen, sich dort der aufsässigen Bauern zu erwehren,
anstatt den Russen an den weiter südlich befindlichen Fluß Übergängen
entgegenzutreten, wie er bei Goniazd den Bobr überschreitet und
schließlich Ende Januar 1708 in Grodno festen Fufl faßt.
Der Zusammenhang dieser Bewegungen laßt ein zielbewußtes
Handeln des Königs erkennen. Stille sagt darüber: >Schon jetzt, zu
Beginn des Feldzuges tritt ein Charakterzug Karls XU., der in den
bisherigen Darstellungen seiner Geschichte vermißt wird, deutlich
hervor. Das ist die Abneigung gegen frontale Angriffe Überall da,
wo er ausweichen kann. Damit ist das Bestreben verbunden, so
lange als möglich durch umgehende Bewegungen und ohne unnötig
Kräfte zu opfern, den Gegner aus seiner Stellung he rauszu manövrieren.
Das schloß aber nicht aus, daß er — wenn nötig — energisch an-
griff. Ein Beispiel dafür ist der Angriff auf Grodno am Niemen. Für
den König wie sein Heer war es von Vorteil, daß er schon 1702 und
1706 die jetzt durchzogenen Gebiete kennen gelernt hatte. Aber
Stille rühmt ihm nicht nur hier, sondern auch bei späteren Gelegen-
heiten nach, daß er auf Erkundung des Geländes den größten Wert
legte. Sehr häufig verschaffte er sich vor einem Gefechte selbst da-
durch Einblick in die feindlichen Verhältnisse. Auch verstand er es
vortrefflich, den Vormarsch durch seine erprobte Kavallerie zu ver-
schleiern. Dadurch gelang es ihm, trotz der Wachsamkeit der Russen
■:tu.uiüvERSirr
Carl n;:- ftlttfgspliner 1707— 1709
den Bobr bei Goniazd ohne Schwertstreich zu überschreiten. Sagt
doch Adlerfeld in seinem bereiU angerührten Werk hierüber: >Es ist
zu verwundern, daß wir unseren Marsch biß hierher so wohl vor ihm
(dem Zaren) zu verbergen gewußt«.
So hatte Karl XII. die Barrieren der russischen Flußläufe Über-
wunden und die russischen Pläne durchkreuzt. Den ihm befreundeten
Polen hatte er damit die Ungelegenhoit eines langen Feldzuges er-
spart und es verhindert, daß Polen der Schauplatz blutiger Zusammen-
stöße wurde. Ohne eine Schlacht, ohne daß eine der schwedischen
Hauptabteilungen von den Russen gesehen bezw. erreicht worden
war, hatte Karl XII. die Russen aus dem eigentlichen Polen heraus-
manövriert. In diesem Sinne nennt Stille daher auch mit Recht den
bisherigen Abschnitt des Keldzuges einen >Manüverfeldzug<. Daß der
Zar seinerseits keine Neigung zeigte, Infanterie einzusetzen, und daß
seine an und für sich nicht auf der Höhe stehende Kavallerie ihrer
schwierigen Aufgabe nicht gewachsen war, waren Umstände, welche
die Erfolge des Königs begünstigten. Immerhin bleibt es das Ver-
dienst des Königs, diese Umstände richtig erkannt und ausgenutzt
zu haben.
Im zweiten Kapitel führt uns der Verfasser den Vormarsch
der schwedischen Armee an den Dnjepr vor Augen, der mit
dem siegreichen Treffen bei Golovtjin (nordwestlich Mohilew zwischen
Drut und Dnjepr) endet. Die Operationen nach der Einnahme von
Grodno gehen bis Smorgonje — (an der Straße Wüna-Minsk) — un-
unterbrochen weiter. Die schwedische Armee war dort durch Ver-
pflegungsschwierigkeiten und Witterungs Verhältnisse gezwungen, von
Mitte Februar bis Mitte März Rast zu machen. Smorgonje war da-
durch berühmt, daß man daselbst, wie Adlerfeld berichtet, >die Bären
tanzen Iehret<. — Gyllenkrook wird in Grodno beauftragt, eine Marsch-
route bis Minsk auszuarbeiten. Ein Blick auf die Karte lehrt, daß
die damit beabsichtigte Marschrichtung direkt nach Osten, in das
Innere Rußlands führt Man konnte sie zwar nicht inne halten, mußte
vielmehr in nordöstlicher Richtung auf Smorgonje abbiegen. Aber
Stille kommt zu der Ansicht, daß damit durchaus nicht die Absicht
verbunden war, auf die Ostseoprovinzen bzw. Pskov loszumarschieren.
Vielmehr zwangen Verpflegungsgründe dazu, sowie der Marsch polni-
scher Truppen unter König Stanislaus längs des oberen Kiemen.
Hierin stützt Stille seine Ansicht vorzugsweise auf Adlerfeld, aber
auch auf andere Autoren. Mit Sicherheit nimmt der Verfasser an,
daß selbst in Grodno weder der König noch sonst Jemand im Haupt-
quartier an den Marsch nach Pskov gedacht hat. — Mitte März 1708
bricht Karl XII. von Smorgonje in südlicher Richtung auf, bleibt je-
28*
EU UNIVER9TY
398 QÖtt gel. Au. 1909. Kr. 6
doch nach zwei Tagemärschen vor Minsk bei Radoschkovitschi stehen,
um fast ein Vierteljahr daselbst zu verbleiben. Mit diesem Abmarsch
war erwiesen, daß die Absicht des Königs nicht nach Norden
ging-
Nach allgemeiner historischer Auffassung soll der König — wie
eingangs erwähnt — die Absicht, sich gegen die Ostseeprovinzen zu
wenden, erst in Smorgonje aufgegeben haben. Aber schon der Ent-
schluß, von Grodno auf Minsk zu marschieren, spricht für die Un-
nahbarkeit dieser Ansicht Auch führt Stille eine Aeußerung des
Feldmarschalls Rehnsköld an, >daß der Feldzugsplan (auf Moskau)
lange vorher entworfen war und >glorieus< durchgeführte sei. In den
sich hieran anknüpfenden, größtenteils gegen £. Carlson gerichteten
Auseinandersetzungen erscheint wieder der Name Gyllenkrook. Je-
doch treten daneben noch weitere in der Umgebung des Königs be-
findliche Personen auf. Es sind dies der General Mühlenfels, ein
Ueberlaufer von der Russischen Armee, Rehnsköld, Kanzler Piper
und General Lewenhaupt Letzterer trifft auf Befehl dos Königs, aus
Livland kommend, in Radoschkowitschi ein, wo er sechs Wochen lang
verbleibt Ein Zeichen, daß in Livland einigermaßen friedliche Zu-
stände herrschten. — Bei den zwischen dem Könige und diesen Per-
sönlichkeiten gepflogenen Unterredungen soll der König u. a. gewarnt
worden sein, in das Innere von Rußland vorzudringen. >Er — der
König — würde sich und die Armee in größeres Unglück bringen,
als man glauben könnet, sagt ihm z. B. ein General. Verfasser mißt
diesen Erzählungen nicht viel Wert bei. — Ein wie festes Zutrauen
der König zu seiner Sache besaß, zeigt seine Erwiderung, als Gyllen-
krook auf die Kampfesart und Maßnahmen der russischen Kavallerie
hinweist: >AUe diese Befestigungen sind von keinem Wert und sollen
unseren Marsch nicht hindern«. Er will damit andeuten, daß er
bei seinem Umgehungssystem bleiben werde und damit auf Erfolg
hoffe.
Der Verfasser besitzt die Gabe, bei seiner Beweisführung die
besten Trumpfe bis zuletzt in der Hand zu behalten. So wird auch
hier erst zum Schluß in überzeugender Weise ausgeführt, wie
Karl XII. sich durch die politischen Verhältnisse geradezu gezwungen
sieht, auf Moskau vorzumarschieren. — Taub gegen alle Lockungen,
den Schwerpunkt der schwedischen Politik nach Westen zu verlegen,
hatte er einen offenen Blick dafür, daß das damalige Schweden eine
osteuropäische Großmacht war. Nachdem es ihm gelungen, Polen
auf Beine Seite zu bringen, war der Zeitpunkt zur Abrechnung mit
dem Zaren Peter gekommen, welcher den Schweden die Ostsee-
provinzen streitig machte. Da will sich Karl XII. nicht mit halben
EU UNIYER9TY
Carl XII* fUttlgspUner 1707—1709 309
Maßregeln, nicht mit isolierten Siegen, wie bei Narwa, begnügen.
Vielmehr hält er es fUr notwendig, nach Moskau zu kommen, um
dort den Frieden zu diktieren und dadurch Schwedens Großmacht-
stellung und Vorherrschaft Über die Ostsee zu sichern. Strategie und
Politik stehen daher nach des Verfassers Ansicht während des Feld-
zuges 1707/09 in Ueberein Stimmung, und das nach Osten gerichtete
Bestreben tritt nach dieser Auseinandersetzung klar hervor.
Nach dem Aufbruch von Radoschkowitschi Anfang Juni 1708 war
die schwedische Armee in südöstlicher Richtung auf den Dnjepr vor-
marschiert. Ohne nennenswerten Kampf waren die Russen sowohl
von der Berezina-, wie der Drutlinie fortmanövriert. Aber es gelang
nicht mehr, ohne ernsten Kampf an den Dnjepr zu kommen. Das
führte zu dem Treffen bei Golovtjin am 4. Juli 1708. Dieses ist ein
Glanzpunkt in der schwedischen Kriegsgeschichte. Ein schwedischer
Referent des Stilleschen Werkes sagt darüber in Nr. 4/1908 der
Dlustrerad MUitärrevy: >Der Tag von Golovtjin muß jedem Schweden
unvergeßlich bleiben*. (Dagen vid Golovtjin bor ingen svensk glörama.)
Mit Geschick weiß der Verfasser die Verdienste des Königs um den
Gewinn der Schlacht neben einzelnen Zügen persönlicher Tapferkeit
ins hellste Licht zu setzen. Wieder tritt die gründliche Erkundung
der feindlichen Stellung hervor. Dem König gelingt es dadurch, ihre
Schwäche auszunutzen und den Hauptangriff dorthin zu richten, wo
es den an Zahl Überlegenen Russen unmöglich ist, rechtzeitig Re-
serven heranzubringen. Auf Grund des Ergebnisses der Erkundung
hatte sich der König zum Angriff entschlossen, ehe er seine noch in
langer Marschkolonne befindliche Armee ganz zur Verfügung hatte.
Der dadurch bedingte Angriff mit ungenügenden Kräften wird dem
König zum Vorwurf gemacht. Der Erfolg aber sprach für ihn.
Längeres Warten hätte dem Feind Zeit zu geeigneten Gegenmaß-
regeln gelassen. Die Russen zogen in nordöstlicher Richtung ab.
Wenige Tage darauf hatte Karl XII. den Dnjepr bei Mohilew über-
schritten und damit eins der größten Hindernisse für seinen Vor-
marsch auf Moskau überwunden. Zur Erinnerung an die Schlacht
wurden mehrere Münzen geschlagen. Eine derselben zeigt des Königs
Brustbild mit der Ueberschrift: Carolus XII. D. g. rex suec Die
Kehrseite zeigt allerhand Siegeszeichen, unter welchen zwei Gefangene
sitzen. Oben stehen die Worte: Silvae, paludes, aggeres, hostes vidi,
an dem Rande der Vers von Lucan: victrices copias alium laturus in
orbein . und ganz unten: Moschi ad Holowzinum victi ao. 1708
4./14. Jul.
Das dritte Kapitel zeigt uns den Beginn der Verwickelung der
Lage Karls XII., zugleich aber auch, wie sein Stern zu sinken be-
COßHEll UNWÜtSJIY
400 Gott gel. Anz. 1909. Nr. 5
ginnt. So groß der letzte Erfolg auch war, so schwierig wurde die
Situation. Meiner Ansicht nach ist es zu wenig hervorgehoben, daß
die Umgehungstaktik den König zu weit nach Süden gebracht hatte.
Stille sagt selbst, die Aussichten auf ein Bündnis mit Mazeppa hatten
zu dieser Zeit noch keine feste Gestalt angenommen. Die Anlehnung
an ihn war daher vorläufig ein Phantom. Von den in Aussicht ge-
stellten 30000 Mann erschienen nach Monaten in Wirklichkeit
kaum 7000. Andererseits war auch Karls XU. linke Flanke entblößt
Welche Schwierigkeit es machte, die Lewenhauptsche Armee heran-
zuziehen, und in welchem Zustand sie schließlich bei der Hauptarmee
anlangte, ist bekannt. So hatte sich Karl XII. bei Mohilew zwischen
zwei Stühle gesetzt. Der Keim des von jetzt ab auf ihn herein-
brechenden Unglücks lag meines ErachtenB in der zu weit nach Süden
ausgeholten Operation, wenn sie auch an und für sich ein Meister-
stück gewesen war.
Aus Voltaires Geschichtswerk über Karl XII., das zwar nicht sehr
zuverlässig und vielfach mißgünstig gegen den König gefärbt ist, ver-
dient hier doch eine Aeußerung über dessen Bestreben, nach Moskau
zu kommen, Beachtung. Der Zar versuchte mit dem König nach dem
Treffen bei Golovtjin Friedens Unterhandlungen anzuknüpfen. Dabei
erzählt Voltaire: >Le roi, accoutume" ä n'accorder la paix ä ses
ennemis que dans leurs capitales, rgpondit: 'je traiterai avec le czar
ä Mobcou 1 ! Quand on rapporte au czar cette röponse hautaine: Mon
frere Charles, dit il, prötend toujours l'Alexandre, mais je me flatte,
qu'il ne trouvera pas en moi un Darius<.
Nach dem Ueberschreiten des Dnjepr folgt ein anscheinend un-
erklärliches Hin- und Hennaschieren der schwedischen Armee. Zu-
erst 70 km nach Südosten von Mohilew bis an den Sosch, linker
Nebenfluß des Dnjepr, von da 100 km in nordöstlicher Richtung auf
Smolensk zu ; wieder zurück fast auf demselben Wege, Ueberschreiten
des Sosch, und nun erst Weitermarsch in südlicher Richtung, um in
Severien die Straße nach Kaluga zu gewinnen.
Der Geschichtsforschung ist es auch hier nicht gelungen, authen-
tisch nachzuweisen, welche Absichten Karl XII. mit diesen Operationen
verfolgte. Stilles Untersuchungen in dieser Beziehung führen zu einem
neuen Gesichtspunkt. Er behauptet, der König hätte von Mohilew an
den Zweck verfolgt, die Aufmerksamkeit der russischen Armee von
Lewenhaupt, der im Begriff war, mit seinem Korps dem König zu
folgen, abzulenken. DeBhalb zuerst der Marsch nach Südosten, der
die Russen veranlaßte, ihre dem Lewenhauptschen Korps gefährlich
werdende Konzentration bei Gorki (südöstlich Smolensk) aufzugeben
und sich weiter südlich zu ziehen. Wäre Karl XU. jetzt über den
COPNftl UNWERSUY
Carl XII:s nuttlgipluer 1707—1709 401
Sosch gegangen, so hatte er ein schweres Hindernis zwischen sich
und Lewenhaupt gelegt. Ein Stehenbleiben an diesem Strom hätte
den Feind argwöhnisch gemacht. Deshalb blieb dem König nur übrig,
die Operation nördlich vom Sosch fortzusetzen. Die dabei einge-
schlagene Richtung führte zu mehrfachen, teilweise schweren Ge-
fechten, bei denen zum ersten Male russische Infanterie mitwirkte.
Der Feind wurde dadurch aber vom Dnjepr und damit zugleich vom
Lewenhauptschen Korps abgedrängt. Stille hat dem König damit ein
glänzendes Zeugnis für sein Feldhermtalent ausgestellt Immerhin
bleibt die Auslegung eine, wenn auch wohlbegründete Vermutung.
Noch bemerkenswerter ist das Ergebnis der Studien des Ver-
fassers über die Beweggründe, welche Karl XU. veranlaßten, nach
dem Abmarsch von Tatarsk den Sosch zu überschreiten und den
Marsch gegen Severien einzuschlagen, ohne das Eintreffen
Lewenhaupts abzuwarten. Daß der Weitennarsch über Tatarsk
hinaus in Richtung auf Smolensk durch die Maßnahmen der Russen
unmöglich wurde, hält auch Stille für sicher. Die angebliche Rat-
losigkeit des Königs in Tatarsk über das >Was nun?« laßt der Ver-
fasser in die Frage zusammenschrumpfen, welchen Weg Karl XI!.
nun nach Moskau einschlagen solle. Ob die Beweisführung hierfür
eine durchschlagende ist, muß dahingestellt bleiben. — Ein aus der
Gegend von Mohilew kommender Kosak meldet dem König in Tatarsk,
daß Lewenhaupt östlich des Dnjepr in der Nähe von Mohilew stehe.
Da Karl XII. diese Nachricht für zuverlässig hält, entschließt er sich
nun, wo er Lewenhaupt in seiner Nähe weiß, nach Süden abzumar-
schieren. Zugleich erhält Letzterer durch drei Boten erneuten Befehl,
sich zur Hauptanuee heranzuziehen. Hierdurch wird nach des Ver-
fassers Ansicht der dem König gemachte Vorwurf widerlegt, daß er
den General und seino Truppe im Stich gelassen habe. — Lewenhaupt
stand tatsächlich noch viel nördlicher, als der König annahm. Durch
den Abmarsch der schwedischen Hauptarmee erhielten die Russen
freie Hand. Sie fielen über Lewenhaupt bei Ljesna (50 km südöstlich
Mohilew) her. Die Folge war, daß dieser, wenn auch nach ehren-
vollem Kampfe, schließlich nur mit den Trümmern seines Korps, und,
was ebenso schwer empfunden wurde, ohne die mühsam bis Ljesna
mitgeführten, heiß ersehnten Vorräte beim Hauptheere in der Gegend
von Starodub im Herbst 1708 anlangte. — Der schwierige Marsch
der schwedischen Hauptarmee nach Severien erlitt durch das Ver-
irren der Abteilung Lagercrona unerwünschten Aufenthalt. Ent-
täuschungen und Entbehrungen häuften sich. Der Versuch, die Straße
nach Kaluga zu gewinnen, war gescheitert. Als der eigentliche Ur-
sprung aller dieser Mißgeschicke muß der vom Könige auf unsichere
Oil; ii ■
CORNEU wmf&Ti
402 Gött. gel. Am. 1909. Nr. 6
Nachricht hin beschlossene Abmarsch von Tatarsk angesehen werden.
Und mit Recht nennt Stille diesen Entschluß einen Fehler. —
Das vierte Kapitel führt uns in die Ukraine. Karl XU. hatte
in Severien nicht gefunden, was er erhofft. Das Land bot für den
kommenden Winter 1708/09 nicht genügend Verpflegung, war viel-
mehr verheert und verwüstet. Die Hauptstadt Starodub befand sich
in Händen der Russen. Diese hatten aus dem Kriege gelernt Fürst
Menschikoff legte sich mit seinen Reiterscharen zwischen den Dnjepr
und das schwedische Heer. Er bedrohte so fortdauernd dessen Ver-
bindungen mit der Heimat.
Welchen Entschluß sollte Karl XII. fassen? Zum Rückzuge konnte
er sich nicht entschließen. Verpflegungsnöte, der schwierige Ueber-
gang über den durchweg tief eingeschnittenen Dnjepr, die dann
schwindende Aussicht auf den erhofften Zuzug von Ukrainischen Ko-
saken, Saporogen, Donkosaken und Tataren ließen es ihm geboten
erscheinen, jeden Rückzugsgedanken aufzugeben. Also hieß die Lo-
sung vorwärts! Aber keineswegs wurde die Offensive in östlicher
Richtung auf Brjansk und Kaluga ergriffen. Die Abneigung gegen
frontale Angriffe, wie die verlockende Aussicht auf Mazeppas Ver-
stärkungen waren Gründe, welche gegen das Einschlagen dieser
Richtung sprachen. Des Königs Entschließungen verdichteten sich
vielmehr dazu, Mazeppa die Hand zu reichen und den Schwerpunkt
nach der fruchtbaren Ukraine zu verlegen. Von dort aus sollte dann
der Vormarsch gegen Moskau — möglichst über Kursk — unter-
nommen werden. Der schlaue Mazeppa scheint den König bei dessen
bisherigen zweifelhaften Erfolgen hingehalten zu haben. Erst als
dieser aus der Gegend von Starodub nach Süden abmarschierte, macht
Mazeppa seine Versprechungen wahr. Am 29. Oktober 1708 stellte
er sich — aber vorläufig nur mit 4000 Mann — dem König zur Ver-
fügung. Nach AnBicht des Verfassers hat Mazeppa es versucht, den
König von der Ukraine fernzuhalten, in der richtigen Voraussetzung,
daß die Russen hinterherkommen und die Ukraine verwüsten würden.
In südlicher Richtung geht nun der Vormarsch des schwedischen
Heeres, gewissermaßen mit >Augen links« an den nach Moskau
führenden Straßen vorüber bis in die Gegend von Poltawa.
Beim Ueberschreiten der Desna, linker Nebenfluß des Dnjepr,
läßt sich Karl XII. von Mazeppa bewegen, die strategisch einzig
richtige Uebergangsstelle bei Makoschin (östlich Tschemigow) aufzu-
geben und eine weiter östlich gelegene zu benutzen. Dadurch kommen
die Russen im Vormarsch auf die Hauptstadt der Ukraine, Baturin,
(südlich Makoschin) den Schweden zuvor. Die Stadt wird geplündert
und zerstört. Infolge dessen entgehen dem schwedischen Heere die
I.
COKtift; in'
Carl Xll:s [UtUgspluer 1707—1709 4»;i
dort vorhanden gewesenen Vorräte an Proviant, Geschützen und
Munition. An letzterer mangelte es im Heere bereits bedenklich. Ein
späterer Versuch, von der türkischen Regierung Munition zu be-
kommen, schlug fehl. Auf Ersatz aus der Heimat war vorläufig nicht
zu rechnen. Der Munitionsmangel machte sich in spateren Gefechten
sehr fühlbar. Daß der König Mazeppa nachgegeben hatte, stellte
sich somit als ein folgenschwerer Mißgriff heraus.
Ehe Karl XII. sich den nächsten Zuflüssen des Dnjepr, Psjol und
Worskla, zuwendet, bleibt er mehrere Wochen in Roraay (200 km
östlich Kiew, in der nördlichen Ukraine). Er will seinem durch die
Strapazen der letzten Zeit stark mitgenommenen Heere Ruhe gönnen.
Die Russen rücken unentwegt nach, ohne jedoch anzugreifen. Der
Nimbus, der die schwedischen Waffen, namentlich aber die Person des
Königs noch immer umgibt, halt sie davon ab. Immer fester werden
die Schweden jedoch von den Russen umklammert. Auch die vor-
wärts gelegenen, befestigten Punkte, wie Poltawa werden stark be-
setzt. Der Zar hatte die Absicht des Königs durchschaut. Alle russi-
schen Maßnahmen gehen darauf hinaus, die nach Moskau führenden
Straßen zu sperren. Auch wird General Goltz mit 6 Regimentern
Infanterie in die rechte Flanke der Schweden entsendet, um ihnen
den Bück nach der Heimat noch mehr zu verdunkeln.
Der Verfasser führt uns, stellenweise ins einzelne gehend, die
blutigen Ereignisse der nächsten Wochen und den verheerenden Ein-
fluß der außergewöhnlich strengen Kälte im Dezember 1708, wie des
unerwarteten Tau- und Regenwetters im Februar 1709 vor Augen.
Jene fürchterliche Kälte herrschte damals in ganz Europa. Schwere
Lastwagen konnten das Eis der Rhone passieren. Das Kattegatt soll
zugefroren gewesen Bein.
Die vielfachen verlustreichen Gefechte, vornehmlich die bei Gad-
jatz, Weprik und Krassnokutsch (in der mittleren Ukraine, nördlich
und nordöstlich Poltawa) sind die Folge eines Umschwunges in den
Entschlüssen des Königs. Er gibt die Umgehungsversuche auf und
ergreift mit größter Energie eine wohldurchdachte Offensive, um
sich die Zugänge zu der Straße nach Kursk über Bjelgorod zu er-
zwingen.
Das Gefecht bei Krassnokutsch am 11. Februar 1709 gehört zu
den besten Waffentaten der schwedischen Kavallerie. Der König
— wie stets im Gefecht an der Spitze — entging knapp der Gefahr,
gefangen zu werden. Aber eine unmittelbare Verfolgung unterblieb.
Die russische Reiterei entging der Vernichtung. Ob sich durch die
Ermüdung der Truppen die Verfolgung verbot , ist nicht bekannt.
Jedoch auch die für den nächsten Tag, nach dem Eintreffen von In-
COßNElt UNWERSlTY
404 Gott gel. Adz, 1909. Nr. 5
fiuite rie und Artillerie beabsichtigte Verfolgung kaui nicht zu Stande.
Der König hatte erfahren, daß die Russen sich im >Bjelgorod-Distrikt<
festgesetzt hatten, und dadurch die Straße nach Kursk völlig sperrten.
Nach seiner Meinung konnte hier nur eine Schlacht die Bahn frei
machen. Dazu hatte er aber die noch weit zurückstehenden Truppen
zur Hand haben müssen, und deren Heranziehung erforderte Zeit.
Der König nimmt sich diese nicht, sondern gibt die Offensive auf,
und wendet sich nacli Südosten, um die — allerdings in besserem
Zustande befindliche Straße Poltawa-Charkow-Bjelgorod zu erreichen.
Hier angekommen, sollte die Offensive wieder aufgenommen werden.
Aber das eingetretene Tauwetter, der ununterbrochene Regen und
die meilenweiten Ueberschwemmungen machen sie unmöglich. Das
unerhörte Wetter machte auch den Feind unbeweglich. Durch die
Verluste bei Krassnokutsch war er gelahmt. Der Zar hatte Bich
schon vor diesem Gefecht nach Bjelgorod zurückbegeben. Unter dem
frischen Eindruck von den Verlusten der letzten Tage eilte er am
13. Februar 1709 weiter nach Woronesch am Don. Dort befand sich
ein wichtiger Kriegshafen, von welchem aus alle russischen Unter-
nehmungen gegen die Völker im Süden ins Werk gesetzt wurden.
Ihn zu sichern, traf der Zar jetzt Anstalten. So hatte die Offensive
Karls XII. auf russischer Seite gewirkt 1 Auf der schwedischen hatte
man sich ihrer Vorteile begeben, ehe die Witterungsverhaltnisse ihre
Fortsetzung unmöglich machten.
Das fünfte Kapitel behandelt die Stellung in der Ukraine
und die Schlacht bei Poltawa. Karl XII. sah ein, daß seine
Streitkräfte zu gering waren, um die Offensive wieder aufzunehmen.
Es entstand eine längere Pause in den Unternehmungen, ein still-
schweigender Waffenstillstand, bedingt durch die Witterung. Bezeich-
nend für die damaligen Verkehrsverhältnisse ist es, daß man in
Moskau in Folge der Schneeschmelze und der damit zusammen-
hängenden Anschwellung der Flüsse lange Zeit keine Nachricht vom
Kriegsschauplatz erhalten konnte.
Der Gedanke, über den Dnjepr zurückzugehen, wird in Erwägung
gezogen. Aber der König gewinnt es nicht über sich, dem nachzu-
geben. Die Aussicht auf Verstärkungen durch Saporogen n. a. w.,
man möchte sagen, das darin liegende Abenteuerliche, lockt ihn zu
sehr. So entschließt er sich in einer, wie Stille sagt, »kolossalen
Brückenkopfposition c östlich dea Dnjepr zu bleiben. Adlerfeld er-
wähnt hierüber in seinem Werke >Leben Karls X1L<: >Denn da ihm
(Karl XU.) ohnmöglich fiel, mit einer so geringen Macht, wie die
seinige war, in Rußland einznbrechen, so wollte er noch viel weniger
wieder zurück marschieren, sondern die Ilülfsvölker abwarten, die
CDWfflt UNIVERSJIY
Carl XU:b ftlttlg» planer 1707—1709 405
ihm König Stanislaus an der Spitze der Cronarmee und der General-
major Crassau zuführen würden<-
Indessen stießen zu dieser Zeit 15000 Saporogen zum Heere.
Damit wird die Aussicht auf weiteren Zuzug aus dem Süden wieder
günstiger. Der König richtet seine Aufmerksamkeit mehr und mehr
auf den Uebergang Über den Dnjepr an der Mündung der Worskla;
eine Rückzugspforte , die sich der König offen halten wollte , um
eventuell bei den Türken Unterstützung zu finden und zugleich ein
EinlaGtor für weitere Verstärkungen. — Die Russen verstanden es
dagegen, das schwedische Heer weiter einzukreisen. Die Lage wurde
immer mißlicher. Der Entschluß, die Russen anzugreifen, koste es
was es wolle, ist daraus geboren und führte schließlich zur Schlacht bei
Poltawa. — Von besonderem Interesse ist die ausführliche Darlegung
der politischen Verhandlungen mit der Türkei. Sic ergaben das Re-
sultat, daß man Anfang Juni 1709 im schwedischen Hauptquartier
Aussicht auf Verstärkung durch Tataren hatte. Als Bestätigung hier-
für führt Verfasser u. a. einen im Berliner Staatsarchiv liegenden
Brief des bei der schwedischen Armee befindlichen preußischen Militär-
attache' Sittmann an. Es sei nicht zu leugnen, sagt dieser, daß
Karl XII. durch die Aussicht auf das Mitwirken der Tataren vor
einem gunstigen Wendepunkt stand und seine Sache nicht so aus-
sichtslos war.
KarlB XII. KriegBfÜhrung erscheint auch Stille im Hinblick auf
diese Umstände in einem günstigeren Lichte. Der König verhielt sich
abwartend. Weder versucht er ins Innere Rußlands einzudringen,
noch die das Heer ununterbrochen belästigenden Russen anzugreifen.
Poltawa war sein Ziel. Aber selbst die Belagerung von Poltawa war
eine Demonstration. Karl XII. wollte die Aufmerksamkeit der Russen
dort konzentrieren, um für anderweitige Pläne Zeit zu gewinnen.
Für diese Annahme führt Stille eine Aeußerung des Königs an, daß
er ein >Amüsement< haben wollte, bis Stanislaus mit den Verstär-
kungen komme. >AmüBement< bedeutete damals in militärischer Be-
ziehung: >den Feind hinters Licht führen<- — Noch einmal, und zwar
Anfang Juni 1709, wies Karl XII. den Vorschlag, in westlicher Rich-
tung zurückzugehen, ab; — angeblich weil er besorgte, dann die Ver-
bindung mit den Tataren aufgeben zu müssen.
So kam es am 28. Juni 1709 zu der denkwürdigen Schlacht von
Poltawa, nachdem der König am 17. Juni verwundet worden war.
Ein weiteres Glied in der Unglückskettc, an der der König und mit
ihm sein Heer seit dem Uebergang über den Dnjepr — seit einem
Jahre — schwer zu Bchleppen hatte! Er war nun nicht im Stande,
in seiner gründlichen Weise und mit dem hervorragend taktischen
COMKUUNIWKirr
406 Gott gel. Ar...- 1909. Nr. 5
Blick selbst zu erkunden. Auch war er verhindert, durch sein per-
sönliches Beispiel die Soldaten im Angriff mit sich fortzureißen.
Wiederum zeigt Stille, wie groß der Respekt der Russen vor
Karl XII. war. In einem russischen Kriegsrat am 16. Juni äußerte
man die Ansicht, daß es >zu gefährlich sei<, ein Treffen zu wagen.
Aber am 17., nach der Verwundung des Königs, wurde in erneutem
Kriegsrat beschlossen, eine Hauptschlacht zu liefern!
In längerer Ausführung beurteilt Stille die Lage der schwedischen
Armee kurz vor der Schlacht. Nach der allgemeinen historischen
Auffassung war ihre Situation eine sehr kritische und die Annahme
der Schlacht ein Verzweiflungsakt. Stille tritt dieser Auffassung mit
der Wendung entgegen, daß man in dieser Beziehung auch anderer
Ansicht sein könne. Die Hauptpunkte für seine Ansicht sind folgende.
Zunächst hält der Verfasser mit Recht die Stellnng der Russen tak-
tisch für ungünstig: Fluß und Sumpf im Rücken, nngünstige Ge-
ländeverhältnisse vor der Stellung und gefährdete Rückzugslinie.
Ferner: die Russen waren zwar an Zahl starker, aber über die russi-
sche Kavallerie bricht Stille den Stab. Ausbildung , Bewaffnung,
Rittigkeit der Pferde, Handhabung der Waffen waren mangelhaft.
Daher konnte man annehmen, daß die vortreffliche schwedische Reiterei
trotz ihrer Minderzahl — 7000 gegen 10000 — die russische über
den Haufen werfen müßte.
Der Mangel an Munition bei den Schweden wird zugegeben.
Aber für die Kavallerie kam das nach Ansicht des Verfassers nicht
in Betracht, trotzdem dio Geschichte den Verlust der Schlacht diesem
Umstand zuschreibt. Karl XII. legte das Hauptgewicht auf wuchtige
Attacke und nicht auf Feuergefecht. Bei der Infanterie lagen die
Verhältnisse an und für sich anders, aber bei Poltawa habe das
schlechte Pulver auch nicht den Ausschlag gegeben. Der linke Flügel
der schwedischen Infanterie trieb zum Beispiel die russische ohne
Schuß in die Flucht. Andere Umstände, namentlich das Fehlen der
Zusammen Wirkung der Infanterie und Kavallerie hätten das Unglück
herbeigeführt. Schließlich hatten die Russen 72 brauchbare Geschütze,
die Schweden dagegen keine Munition für die ihrigen. Karl XII.
legte aber nicht viel Wert auf das Vorhandensein der Feldartillerie,
da er mehrere Siege, wie bei Klissow und Fraustadt, ohne solche
erfochten.
Diesen Ausführungen eine gewisse Berechtigung abzusprechen,
liegt mir fem. Immerhin wird man zugeben, daß eine Unterstützung
durch Geschützfeuer auf schwedischer Seite in der ersten Phase des
Kampfes bei den Redouten willkommen gewesen wäre. Auch hätte
:UUNIVfR9TY
C«rl XÜ:s fÜttSRsplancr 1707—1709 407
sich General Roos vermutlich seiner Gegner besser erwehren können,
wenn seine Bataillone brauchbares Pulver gehabt hätton.
Stille tritt auch der Ansicht Sarauws (Die Feldzüge Karls XII.
von Christian von Sarauw, 1881) entgegen, daß Karls XII. Lage
ebenso hoffnungslos gewesen wäre, wenn er einen Sieg erfochten
hätte. Der Verfasser nimmt nämlich an: Im Fall eines Sieges wäre
die russische Kavallerie so gut wie vernichtet worden. Es ist frag-
lich, ob sich der Zar zugetraut hätte, mit dem Rest der Kavallerie
in der Ukraine zu bleiben, da Schweden auf das Eintreffen der tata-
rischen Heiterscharen rechnen konnte. Deren Kampfeslust wäre durch
einen Sieg erheblich gesteigert worden. Also sei anzunehmen, daß
der Zar nach einer Niederlage bei Poltawa sich ins Innere seines
Reiches zurückgezogen hätte!
Nach meiner Aulfassung wäre die Lage des schwedischen Heeres
auch dann wenig erfreulich gewesen, wenn die Küssen wirklich das
Feld hätten räumen müssen. Die Aussicht auf Verstärkungen durch
die TaUren und auf deren Brauchbarkeit war nach dorn Vorgang
mit Mazeppa unsicher. Und schließlich hätte Karl XII. die Geschäfte
dieser Nomadens tämme besorgt. Ob er dabei seinen Zweck, in
Moskau den Frieden zu diktieren, erreicht hatte, erscheint mehr als
zweifelhaft.
Die Vorgänge vor und während der Schlacht berührt Verfasser
nur in so weit, als er zeigen will, daß drei Hauptursachen den Ver-
lust der Schlacht herbeigeführt haben. Erstens hatte sich General
Roos mit seinen Bataillonen in dem Kampf um die Redouten un-
nötiger Weise verbissen. Seine Abteilungen wurden dadurch dezimiert
und fielen bereits zu Anfang der Schlacht ganz aus. Zweitens wird
der auch in anderen Geschichts werken erwähnte Fehler des Führers
der schwedischen Reiterei betont, daG dieser die Verfolgung der
weichenden russischen Kavallerie zu früh einstellte. Letztere wurde
dadurch vor der Vernichtung bewahrt Dieser Fehler wird auf
mangelhafte Erkundung des Geländes zurückgeführt. Noch einige
hundert Schritte Verfolgung, und die russischen Schwadronen wären
in ein morastiges und Schluchten reiches Gelände mit steilen Abfällen
geraten. Der König soll diese Unterlassung am Schlachttage sofort
erkannt und zu dem Führer gesagt haben: > Heute war Ihre Er-
kundung mangelhafte Aber Verfasser hebt lobend hervor, wie gut
die Disziplin war, indem die schwedischen Reiter dem Signal zum
Halten sofort Folge leisteten. Als letzte Ursache wird die ungünstige
Aufstellung der schwedischen Kavallerie beim Entacheidungskampfe,
nämlich >iu Klumpen« hinter der Infanterie, angeführt. Ein Zu-
Oid
gle
(ORNEU UNWERSTY
Carl XH:i fllttSgspUner 1707—1709 407
sich üeneral Uoos vermutlich seiner Gegner besser erwehren können,
wenn seine Bataillone brauchbares Pulver gehabt hatten.
Stille tritt auch der Ansicht Sarauws (Die Feldzuge Karls XII.
von Christian von Sarauw. 1881) entgegen, daß Karls XII. Lage
ebenso hoffnungslos gewesen wäre, wenn er einen Sieg erfochten
hätte. Der Verfasser nimmt nämlich an: Im Kall eines Sieges wäre
die russische Kavallerie so gut wie vernichtet worden. Es ist frag-
lich, ob sich der Zar zugetraut hätte, mit dein Rest der Kavallerie
in der Ukraine zu bleiben, da Schweden auf das Eintreffen der tata-
rischen Heiterscharen rechnen konnte. Deren Kampfeslust wäre durch
einen Sieg erheblich gesteigert worden. Also sei anzunehmen, daß
der Zar nach einer Niederlage bei l'oltawa sich ins Innere seines
Reiches zurückgezogen hätte!
Nach meiner Auffassung wäre die Lage des schwedischen Heeres
auch dann wenig erfreulich gewesen, wenn die Russen wirklich das
Feld hätten räuuieu müssen. Die Aussicht auf Verstärkungen durch
die Tataren und auf deren Brauchbarkeit war nach dem Vorgang
mit Mazeppa unsicher. Und schließlich hätte Karl XII. die Geschäfte
dieser Nomadenstämme besorgt. Üb er dabei seinen Zweck, in
Moekau den Frieden zu diktieren, erreicht hätte, erscheint mehr als
zweifelhaft.
Die Vorgänge vor und während der Schlacht berührt Verfasser
nur in so weit, als er zeigen will, daß drei Hauptursachen den Ver-
lust der Schlacht herbeigeführt haben. Erstens hatte sich General
Itoos mit seinen Bataillonen in dem Kampf am die Hedouten un-
nötiger Weise verbissen. Seine Abteilungen wurden dadurch dezimiert
und fielen bereits zu Anfang der Schlacht ganz aus. Zweitens wird
der auch in anderen Geschichts werken erwähnte Fehler des Fuhrers
der schwedischen Reiterei betont, daß dieser die Verfolgung der
weichenden russischen Kavallerie zu früh einstellte. Letztere wurde
dadurch vor der Vernichtung bewahrt Dieser Fehler wird auf
mangelhafte Erkundung des Geläudes zurückgeführt. Noch einige
hundert Schritte Verfolgung, und die russischen Schwadronen wären
in ein morastiges und schluchtenreiches Gelände mit steilen Abfällen
geraten. Der König soll diese Unterlassung am Schlachttago sofort
erkannt und zu dem Führer gesagt haben: >Heute war Ihre Er-
kundung mangelhaft«. Aber Verfasser hebt lobend hervor, wie gut
die Disziplin war, indem die schwedischen Reiter dem Signal zum
llalti*n sofort Folge leisteten. Als letStfl Dlttcbe wird die ungünstige
Aufstellung der schwedischen Kavallerie beim Entscheidungskarapfe,
afanlirh »in Klumpen* hinter der Infanterie, angeführt. Ein Zu-
CQNIEU. UNIVERSITV
406 Gott. geL Am. 1909. Nr. 6
saminen wirken der Infanterie mit der Kavallerie war dadurch nahezu
ausgeschlossen.
Diesen Ausführungen Stilles muß rückhaltslos zugestimmt werden.
Punkt 2 würde für heutige Verhältnisse nicht mehr voll zutreffen.
Aber damals war es bei der geringen Tragweite der Geschosse und
der geringen Ausdehnung des Schlachtfeldes möglich, dieses vorher
genau zu erkunden. Im übrigen können auch heute derartige Fehler,
selbstverständlich ins Moderne übertragen, für die Entscheidung von
schwerwiegendem Einfluß sein.
Der Rückzug begann unmittelbar nach der Schlacht, am 28. Juni
1709 nachmittags. Der König hatte die Führung wieder übernommen,
mußte aber im Wagen bleiben. Er schlug die südliche Itichtung ein,
teils gezwungen, teils in der Hoffnung, jenseits des Dnjepr Hülfe zu
finden. Man marschierte, vom Feinde wenig gedrängt, am rechten
Ufer der Worskla entlang bis an den Dnjepr. In der Nacht zum
1. Juli passierte der König diesen Fluß und reiste dann zu Wagen,
noch immer au seiner Wunde schwer leidend, nach Otjakow am Ufer
des schwarzen Meeres unweit Odessa. Am 1. Juli kapitulierte General
Lewenhaupt, dem der König den Überbefehl übertragen hatte, mit
der zusammen geschmolzenen Armee bei Perevolotjna, am Einfluß der
Worskla in den Dnjepr, und streckte vor Fürst Menschikoff die
Waffen.
Mit diesen Ereignissen beschäftigt sich das letzte Kapitel.
Der König litt nicht nur unter dem Eindruck der verlorenen Schlacht,
sondern auch körperlich unter seiner Verwundung. Die Erschöpfung
machte ihn matt und gleichgültig. Am Morgen des 29. Juni wird
ihm der Anmarsch der verfolgenden Russen gemeldet. Da hat er
keine andere Antwort als: »Macht was Ihr wollt< (ja, ja, gor som I
villi). Der Verfasser führt daraufhin auß, wie die unglückliche Armee
in diesen schweren Tagen des Rückzuges eigentlich ohne Oberbefehl
war. Den matten Händen des Königs begannen die Zügel zu ent-
gleiten. Er konnte sich aber nicht entschließen, das Kommando ab-
zugeben. Ebenso wenig besaß der rangälteste General Lewenhaupt
die Initiative, aof Herstellung eines festen Kommandoverhältnisses zu
dringen. So kam es, daß die Armee während des Rückzuges an zwei
günstigen Ue bergan gsstellen über die Worskla vorbeimarschieren
konnte, trotzdem der König das Uebersch reiten dieses Flusses und
den Uebertritt auf freundschaftliches tatarisches Gebiet als zweck-
mäßig erkannt hatte und die Uebergangsstellen als brauchbar er-
kundet worden waren. Der Rückzug endete am Dnjepr. Die Hoff-
nung, ihn mit der gesamten Armee überschreiten zu können, nach-
dem der Uebergang über die Worskla verpaßt worden war, erwies
.
Carl XII- falttfgspUner 1707—1709 409
sich als trügerisch. Die nötigen Transportmittel fehlten dazu. Man
sah sich in einer Sackgasse. Der einzige Ausweg war zurückzumar-
schieren und die zweite der erwähnten Furten durch die Worskla
— bei Kischenka, unweit Pcrevototjna — , zum Uebertritt in die
Tatarei zu benutzen.
Die Russen ließen sich mit der Verfolgung Zeit. Immerhin kam
es am Ende der schwedischen Marschkolonnen zu Rückzugsgefechten.
Unter dem Kindruck dieser Verfolgung und in der sicheren Aussicht,
daß das Gros der russischen Armee in kürzester Zeit den Schweden
auf den Fersen sein würde, sollten diese nun ihr Lager am Dnjepr
wieder aufgeben und, wenn auch nur für eine kurze Strecke, dem
Feind entgegen marschieren, um die Furt über die Worskla zu ge-
winnen! Das war für die der festen Führung beraubten, durch die
Schlacht und den fast dreitägigen Rückzug der Autlosung nahe ge-
brachten Truppe zu viel. Dabei inuÜte sie zusehen, wie Mazeppa mit
seinen Horden über den Dnjepr setzte, wie die Vorbereitungen für
den Uebergang des Königs und der ihn begleitenden, etwa 1500
Mann starken Bedeckung getroffen wurden, und wie schließlich das
Regiment Leibdragoner, dessen Kommandeur unbegreiflicher Weise
die Erlaubnis zum Ueberschreiten des Stromes erhalten hatte, ver-
gebliche Anstalten dazu traf.
Diese Umstände trugen wesentlich dazu bei, daß es Lewenhaupt
nicht gelungen ist, den Uebergang über die Worskla, noch dazu an-
gesichts des inzwischen eingetroffenen Feindes zu bewerkstelligen.
Aber der Verfasser ladet die Hauptschuld dafür auf die Schultern
dieses Generals. Der König hatte ihm boim Scheiden von der Armee
auf seinen, Lewenhaupts, eigenen Wunsch den Oberbefehl übertragen.
Er hatte ihm ausdrücklich dabei befohlen, das Heer über die Worskla
auf tatarisches Gebiet und dünn nach Otjakow zu führen. Das Ver-
halten des nunmehrigen Oberbefehlshabers und die Vorgänge bei der
Armee vom Zeitpunkt der Abreise des Königs bis zur Kapitulation
werden ausführlich geschildert. Das bietet um so größeres Interesse,
als sich die bekannteren deutschen Geschichtswerke hierüber weniger
eingehend aussprechen.
Bekannt ist, daß Lewenhaupt die Truppe erst nach ihrer Meinnng
gefragt hat, ehe er sich in die Kapitulationsverhandlungen einließ.
Diese Frage erfolgte dreimal. Das erste Mal mußten sich die Kom-
mandeure darüber äußern, ob sie versichern könnten, daß die Mann-
schaften bereit seien zu kämpfen. Mit den sehr verschieden ausge-
fallenen Antworten nicht zufrieden, ersucht Lewenhaupt die Führer,
die Mannschaften zu befragen, ob sie sich lieber verteidigen oder
ergeben wollten. Von den Kommandeuren gefragt, ob der König
CÜRNOlUNNERSITY
410 Gott, gel Am. 1909. Nr. 6
nicht einen bestimmten Befehl gegeben habe, antwortet Leweohaupt:
>Das können Sie sich wohl denken, daß S. M. keinen anderen Befehl
gegeben hat, als sich zu verteidigen, so lange man kann«. Der Be-
fehl wegen Uebersch reiten der Worskla u. s. w. wurde dagegen nicht
bekannt gegeben. Die zum Teil ausweichenden Antworten befrie-
digten den Oberbefehlshaber noch nicht. Die Obersten mußten noch-
mals zu ihren Leuten reiten und ihnen vorstellen , daß der Feind
dicht vor der Armee stehe und daß es nur zweierlei gebe, entweder
bis aufs Aeußerste kämpfen oder gefangen werden. Hierauf antwor-
teten einzelne Truppenteile gar nicht mehr. Sechs Regimenter waren
bereit sich zu schlagen. Einen Entschluß faßte Lewenhaupt aber
immer noch nicht. Dabei stand der Feind drohend auf den nächsten
Höhen. Augenzeugen besagen, daß ein kühner Angriff den Weg nach
der nur wenige Kilometer entfernten Furt freigemacht hätte. Aber
man überschätzte bei weitem die Zahl der Feinde. Bei einem Rück-
zuge sieht der Geschlagene gar zu leicht durch das Vergrößerungs-
glas der Angst, der Feind erscheint ihm dann doppelt und dreifach.
Schließlich übte die Aufforderung zur Ergebung seitens der
Russen den nötigen Druck aus. Aber immer noch stand der General
unentschlossen in der Mitte der ihn umgebenden Kommandeure. Es
begann eine förmliche Abstimmung. Der Verfasser sagt schließlich:
Es ist gar nicht so erstaunlich, daß die Offiziere, die Haltung des
Generals vor Augen und nach all* diesen Vorfragen und Ueberle-
gungen nun für die Kapitulation stimmten. Man begründete sie später
mit der Unordnung und Verwirrung unter den Truppen. Nach I^ewen-
haupts Angabe hätten es Alle besser gefunden, eine ehrenhafte Ka-
pitulation einzugehen, als weitere Versuche zu kämpfen zu machen.
Annähernd 15000 Mann wanderten in russische Gefangenschaft Auf
russischer Seite war man erstaunt, die gefürchtete schwedische Armee
so leichten Kaufes in die Gewalt bekommen zu haben. Auch heute
noch spricht diese kriegsgeschichtliche Episode eine beredte und
warnende Sprache. Nicht besser konnte der Verfasser das unent-
schlossene Verhalten des Generals Lewenhaupt charakterisieren, als
wenn et ihm einen Ausspruch des Königs gegenüberstellt Als diesem
über die Mutlosigkeit der Truppen während des Rückzuges berichtet
wurde, antwortete er: >Sie werden fechten, wenn ich eß
ihnen befehle«.
Das hoch interessante Kapitel bringt viele weitere Einzelheiten,
welche auf die Zustände in der Armee und ihre verzweifelte Lage
ein helles Licht werfen, welche aber auch für das hervorragende Ver-
halten einzelner Truppenteile und ihrer beherzten Führer ein glän-
zendes Zeugnis ablegen. Es ist hier leider nicht der Raum, darauf
COßH£U.UN(V£RSirr
Carl Xllra ftltUgspIaner 1707—1709 411
einzugehen. Stilles Darstellung der Ereignisse ergibt vereinzelte Ab-
weichungen von den bisherigen Veröffentlichungen. So sagt z. B.
Schels in seiner Schilderung der Schlacht bei Poltawa in der Oesterr.-
Mil. Zeitschrift (1842, Rand 2): Am 12. Juli (n. St) 1709 wollte
Lewenhaupt mit dem schwedischen Heere aufbrechen, um sich gegen
den Psol in Marsch zu setzen. Das war gerade die entgegengesetzte
Richtung, als diejenige über die Worskla! Der Plan über die
Worekla zu gehen, wird in keiner Darstellung so eingehend, wie in
der hier besprochenen behandelt. Da der Verfasser sein Werk unter
Benutzung aller vorhandenen Quellen geschrieben hat, darf es wohl
den gedachten Abweichungen gegenüber als authentisch angenommen
werden.
Die Feldzüge 1707/09 und 1812 haben teilweise dieselbe Gegend
Rußlands zum Kriegsschauplatz. Beide weisen mehrfach ähnliche
Verhältnisse auf. Es sei nur auf die Kampfesart der Russen, wie auf
die abnormen Witterungs Verhältnisse und deren Einfluß auf Führer
und Truppen hingewiesen. Das Süllesche Werk ist daher auch im
Hinblick hierauf für uns Deutsche von Interesse, ganz abgesehen von
dem Interesse, welches der Geschichtsforscher der von Sülle auf
jeder Seite in den Vordergrund gestellten Persönlichkeit des Königs
Karl XII. entgegenbringt.
Der Verfasser hat es vortrefflich verstanden, seine Ansichten über
die vermutlichen Pläne Karls XU. so klar, historisch getreu und un-
parteiisch als möglich zu entwickeln und darzulegen. Die hervorra-
genden Charaktereigenschaften des Königs werden dabei nicht in den
Schatten gestellt. Es darf nach meiner Meinung in der Beurteilung
dieser merkwürdigen Persönlichkeit nicht außer Acht gelassen werden,
daß er nicht nur Feldherr, sondern auch verantwortlicher Herrscher
über eine damalige Großmacht war. Von diesem Gesichtspunkt aus
erscheint mir die Operaüon nach der Ukraine nicht nur nicht glück-
lich, sondern verfehlt Starrsinn und Neigung zum Abenteuerlichen
haben deu jugendlichen, zu Beginn des Feldzuges 23 Jahre alten
König wohl auf diese schiefe Bahn gebracht. Abgesehen hiervon ist
es erstaunlich, wie der junge Herrscher schwierigen Kriegslagen
gewachsen war. Dem Verfasser sind wir zu Dank verpflichtet, daß
er diese Seite des Königs in das richtige Licht gestellt hat Mit dem
Urteil, der König sei ein Feldherr von Gottes Gnaden gewesen, ist
der Verfasser aber meines Erachtens zu weit gegangen.
Dem Werke ist eine von dem schwedischen Leutnant Carl Benne-
d.ch ausgezeichnet bearbeitete Karte des umfangreichen Kriegsschau-
platzes beigegeben. Der Maßstab ist 1 : 1785000. Zur Herstellung
hat reiches Quellenmaterial aus dem 17. und 1 8. Jahrhundert zu Ge-
Mtt. jt: Au. lWt. Hr. ft g
■
413 Oött. gel. Am. 1909. Nr. 5
böte gestanden. Bennedich hat eine Klassifikation der in Frage kom-
menden Straßen in gute, mittlere und schlechte vorgenommen und
sie in verschiedenen Signaturen eingezeichnet- Man erhält dadurch
einen ungefähren Anhalt für die Beurteilung der Marschsch Gierig-
keiten. Erwünscht wäre eine mehr ins Auge fallende Einzeichnung
der Landesgrenzen, namentlich des damaligen Königreichs Polen.
Die Beifügung einzelner Skizzen, z. B. von der Ukraine, in größerem
Maßstabe würde das Studium des Textes erleichtern. Diese Bemer-
kungen sollen den Wert der Karte nicht schmälern. Vielmehr muß
dem Bearbeiter für die jedenfalls sehr mühevolle Herstellung der
Karte volle Anerkennung ausgesprochen werden.
Nachtrag. Inzwischen ist in der schwedischen Historisk Tids-
krift eine Rezension des Stilleschen Werkes erschienen. Wie in vor-
stehendem angedeutet, ist damit der Fehdehandschuh von Herrn
Professor Ernst Carlson ') aufgenommen. Da dieser Historiker mehr-
fache Studien über Karls XII. Kriege in Rußland veröffentlicht hat,
halte ich es für angezeigt, den Leser über seine Stellungnahme zu
dem Stilleschen Werke zu orientieren, nachdem mir die Redaktion
in dankenswerter Weise noch den Raum dazu zur Verfügung ge-
stellt hat.
In der Einleitung bedauert E. Carlson, daß seine Erwartungen
arg enttäuscht seien. Er schreibt dies zweierlei Gründen zu. Einmal
wirft er dem Werke tendenziösen Charakter vor. Der Verfasser
Stille habe aus der Vorratskammer veralteteter Ideen die Behauptung
hervorgeholt, daß Karl XII. ein Feldherr von Gottes Gnaden gewesen,
und daß er die Schuld an dem Unglück während des Feldzuges
1707/09 nur in geringem Maße getragen habe. — Stille habe den
Versuch gemacht, den alten, für eine chauvinistische Art der Be-
trachtung der schwedischen Geschichte wohlgefälligen Heroen-Kultus
wieder aufleben zu lassen. Es sei dies aber auf Kosten der Generale,
deren Verdienste Stille herabzusetzen versucht, wie des in vieler Be-
ziehung bewunderungswürdigen Heeres geschehen. — Der zweite
Grund liege in dem zu knapp herangezogenen und in gewisser Hin-
sicht ganz willkürlich gewühlten Quellenmaterial. Zwei Hauptquellen,
die Erinnerungen der Generale Gyllenkrook und Lewenhaupt, habe
Stille als verdächtig und unzuverlässig hingestellt. Der Verfasser
habe sich dadurch die Möglichkeit verschaffen wollen, unbequeme
Aussagen dieser Männer verwerfen oder ablehnen zu können. In
1) Inzwischen ist Professor E. Carlson (am 7.4.09) in Stockholm verstorben.
Die schwedische Geschichtsforschung sowohl, wie das schwedische höhere Schul-
wesen, in welchem er als *Oefverdirektor« eine leitende Stellung einnahm, hahen
dadurch einen schweren Vorlust erlitten.
_
COßHEU UMIVERSHY
Carl XII i ftltügipluier 1707—1700 413
dieser Beziehung weist E. Carlson u. a. die Behauptung Stilles, daß
Gyllenkrook seine Niederschriften unter dem Druck beginnender
geistiger Umnachtung verfaßt habe, mit Entrüstung zurück.
Ehe E. Carlson auf die Einzelheiten näher eingeht, bespricht er
die Karte. Ihre Herstellung erkennt er als eine große und eifrige
Arbeit an. Immerhin werden mehrfache Ausstellungen gemacht. So
sei der Maßstab zum Studium von Einzelheiten des Geländes zu klein
und die Linien der politischen Grenzen träten zu wenig hervor. In
Bezug auf Wald, Wasser und Straßen spiegelt die Karte nicht die
damaligen Verhältnisse wieder, da als Quellen keine Karten damaliger
Zeit, vielmehr jüngere aus verschiedenen Zeitepochen benutzt worden
sind. — Der Versuch, die Straßen in drei Klassen einzuteilen, zeuge
zwar von Selbstvertrauen , müsse aber als mißglückt bezeichnet
werden. —
Zunächst wendet E. Carlson sich nun gegen die Auffassung, daß
Gyllenkrooks Feldzugsplan für den ersten Teil des Krieges (bis Dorogo-
busch bei Smolensk) im Wesentlichen mit dem Plan des Königs Überein-
gestimmt habe, und versucht, dem Verfasser Irrtümer nachzuweisen.
Ohne eingehende Kenntnis der schwedischen Quellen kann nicht be-
urteilt werden, welche Auffassung zutrifft Unanfechtbar bleibt, daß
Gyllenkrok als »ultima ratioc, wie E. Carlson sagt, eine eventuelle
Unternehmung gegen Moskau ins Auge faßt. E. Carlson erblickt
zwischen diesem als Notbehelf in den Hintergrund gestellten Plan
Gyllenkrooks und der Absicht des Königs, direkt gegen Moskau
vorzugehen, einen großen Unterschied, den Stille »vergeblich zu
verringern« sucht. Andererseits hat Stille >den Notbehelf« gar
nicht geleugnet. Ihm lag daran zu zeigen, daß sowohl der König,
wie auch sein Generalquaitiermeister — allerdings unter wesentlich
verschiedenen Voraussetzungen — sich die Einnahme von Moskau
als das Endziel des geplanten Feldzuges gedacht haben. Nur in
diesem Sinne kann Stille m. E. zu der Auffassung gelangt sein, daß
zwischen beiden Feldzugsplänen eine gewisse Uebereinstimmung vor-
handen war.
Zum Beweise dafür, daß der Gedanke Gyllenkrooks, nach Pskov
vorzudringen, ein gesunder war, fuhrt E. Carlson an, daß der Zar
Peter gerade dieses am meisten gefürchtet habe. Er höbe erleichtert
aufgeatmet, als Karl XII. in entgegengesetzter Richtung angriff. Die
Russen fühlten, daß sie nun im Stande sein würden, die Schweden
zu isolieren und schließlich — zu vernichten. E. Carlson verwirft
hiermit das absprechende Urteil Stilles über die Bedeutung der
Gyllenkrookschen Pläne, »für welche Stille von vornherein nur Hohn
und Herabwürdigung« hat. —
29*
COßNElt UNIVERSlTY
414 >•■■:: gel. Am. 1909. Nr. 5
Das Hervorheben der Neigung des Königs, den Feind aus seinen
Stellungen hinter Flußläufen fortzu manövrieren, bezeichnet E. Carlson
als freie Erfindung. Die Russen hätten Befehl gehabt, zunächst
überall zurückzugehen, sodaß diese Art der Kriegsführung für Karl
XU. keine große Kunst gewesen sein konnte. —
lieber die Frage, wann der König sich zum Vorgehen gegen das
Innere von Rußland entschlossen habe, gehen die Meinungen beider
Schriftsteller auseinander. Beide führen jedoch als Grund für das
wocheulange Verweilen des schwedischen Heeres in der Gegend von
Smorgonje und Radoskovitschi an, daß der König die Zeit der Schnee-
schmelze vorübergehen lassen und den Frühling, der den Pferden
Grasfutter bringen sollte, abwarten wollte. (Vgl. Stille S. 39 !) —
Darin stimmt E. Carlson mit dem Verfasser überein, daß der
Abschnitt des Feldzuges, der sich im Herbst 1708 zwischen dem Dnjepr
(Mohilew) und dem Sosch abspielte, als der dunkelste und am
schwersten zu erklärende dastehe. Aber Stilles > künstliche* Erklärung
werfe auch kein neues Licht auf die Geschehnisse dieser Episode.
Aus einer Zusammenstellung der vorhandenen Quellen gehe nämlich
hervor, daß neben dem Abwarten des Korps Lewenhaupt'die schlechte
Beschaffenheit der Straßen und ständiger Regen die Langsamkeit der
Märsche von Mohilew aus veranlaßten. Und ihre Richtung, erst nach
Südosten, dann nach Norden, sei wohl auch dadurch bestimmt worden,
daß der König während der Wartezeit unweit Mohilew die Spuren
verschiedener russischer Heeresabteilungen verfolgte, um diese zu
erreichen und zu schlagen. (Stille führt letztere, schon früher ver-
öffentlichte Erklärung von E. Carlson auch an. Vgl. S. 70). —
Wie der Verfasser, so hält auch E. Carlsun den Entschluß des
Königs, von Tatarsk nach Süden abzumarschieren, ohne das Heran-
kommen Lewenhaupts abzuwarten, für fehlerhaft Aber E. Carlson
bemängelt Stilles Versuch, die Schwere des Fehlers dadurch zu mil-
dern, daß er annimmt, der König habe sich nur durch falsche Mel-
dungen über Lewenhaupts Aufenthaltsort dazu verleiten lassen.
E. Carlson meint vielmehr, der König habe sich zum Abmarsch ent-
schlossen, weil er noch in einer fehlerhaften Vorstellung über das
mangelhafte Verständnis der Russen für die Kriegführung befangen
gewesen sei. Karl KU. habe geglaubt, daß das russische Heer es
nicht verstehen oder wagen würde, die durch seinen Abmarsch ge-
schaffene Gelegenheit zum Angriff auf das Korps Lewenhaupt auszu-
nutzen. Im Gegensatz zu diesem absprechenden Urteil ersehen wir
aus der von Stille in dieser Hinsicht entwickelten Ansicht, daß nach
seiner Meinung Karl XU. den Russen durchaus das Verständnis für
die Ausnutzung der Lage zugetraut hat. —
0>ni i
Ctrl XU:b falttigspUner 1707—1709 415
E. Carlson wendet sich des weiteren energisch gegen die Aus-
führungen des Verfassers über Karls XU. verfehlte Wahl des Gene-
rals Lagercrona zum Führer der mißglückten Expedition nach Se-
verien. Das vom Verfasser darüber Gesagte wird als ein mißlun-
gener, von Inkonsequenzen nicht frei gebliebener Versuch bezeichnet,
die Wahl des Königs zu verteidigen. Letzterer habe nicht die Gabe
besessen, die Persönlichkeiten seiner Umgebung richtig zu beurteilen.
— Uebrigens wird die Schuld Lagercronas in dem Werke von Fryxell
über Karl XII. (Deutsch von v. Etzel) insofern milder angesehen, als
dort behauptet wird, daß Lagercrona in den unwegsamen Waldungen
Severiens von russischen Bauern irregeführt worden sei. —
Daß der König in Severien zu langsam vorging und daß ihm in
Folge dessen Menschikof in der Einnahme von Baturin zuvorkam,
bezeichnet Stille als den >ärgsten Mißgriff des Königs während des
ganzen Feldzuges <- Das stellt E. Carlson als übertrieben hin, worin
ihm beigepflichtet werden kann. —
Die Bemühungen des Verfassers, aus den Operationen des
Königs nach und in der Ukraine die Absicht herzuleiten, daß dieser
immer wieder versucht habe, eine neue Straße nach Moskau zu ge-
winnen, hält E. Carlson für verfehlt. Es sei dem Könige in seiner
schon recht verzweifelten Lage nur darum zu tun gewesen, seinem
Heere genügende Unterkunft zu verschaffen, sich der vereinzelten
Angriffe der Russen zu erwehren und sich der drohenden Umzinge-
lung durch immer weiteres Ausweichen nach Süden zu entziehen. —
Auch erhebt E. Carlson den Vorwurf, daß Stille die durch Not, Ent-
behrung und verlustreiche schwere Kämpfe, durch die schreckliche
Kälte, sowie das frühzeitig und plötzlich hereingebrochene Tauwetter
herbeigeführten unerhörten Opfer des Heeres nicht genügend hervor-
hebt und dadurch das Andenken an die tapfere und opferfreudige
Armee nicht genügend würdigt. —
Ueber Poltawa geht E. Carlson hinweg, teils aus Raummangel,
teils weil die — »aus dem Zusammenhang herausgerissenen« — Be-
trachtungen nichts Neues bieten. Dagegen wendet er sich nachdrück-
lich gegen die als tendenziös bezeichnete Darstellung der Ereignisse
nach der Schlacht. Namentlich erhebt er im Interesse der historischen
Gerechtigkeit Einspruch dagegen, daß Stille die von den Generalen
Lewcnhaupt und Creutz vor der Kapitulation der Armee getroffenen
Anordnungen und Maßregeln herabzusetzen versucht.
Es Bei unwahr, daß Lewenhaupt den Oberbefehl erstrebt habe.
Eh sei aber natürlich, daß er, nachdem er erst in der Nacht vorher
den Oberbefehl übernommen, vor dem zu fassenden folgenschweren
Entschlüsse bei seinen Generalen und Obersten Unterstützung ge-
I,
CORNEU UNIVIRSITY
416 Gott. gel. An.-. 1909. Nr. S
sucht habe. Wenn man in dieser Beziehung auch anderer Meinung
sein könne, so halt er doch Stilles Urteil, das die Generale der Ver-
zagtheit zeiht, für hart und ungerecht. Er hält das Urteil zugleich
für einen Niederschlag der, von einer gewissen historischen Partei in
Schweden organisierten Verfolgung des Andenkens dieser verdienten
Männer. — Ohne an dieser Kritik Kritik üben zu wollen, kann ich
doch die Bemerkung nicht unterlassen, daG Stille wenigstens dem
General Creutz die Anerkennung zollt, er sei einer der energischsten
Generale gewesen, dessen Anordnungen nicht zum wenigsten ein
einigermaßen geordneter Rückzug zu danken war. (Vgl. Sülle
S. 202.) —
In Vorstehendem sind die wesentlichsten Punkte der Kritik auszugs-
weise angeführt Verschiedene Bemerkungen scheinen begründet Da-
gegen tragen manche, vom deutschen Standpunkt aus betrachtet, den
Charakter eines Streites um des Kaisers Bart. Im Ganzen empfängt
man gerade durch die eingehende, leider nicht immer objektiv blei-
bende Kritik den Eindruck, daG Herr Professor E. Carlson trotz
seines absprechenden Urteils dem Sülleschen Werk keino geringe
Bedeutung beilegt.
Göttingen v. Scheele
Bretbola, Dr. Bert., Landeaarrhivar, Das mährische Landesarcbiv. Seine
Geschichte, «eine Bestände, hrsg. vom LandeaausscbuMe der Markgrafscbaft
Mahren. Brunn 1908, Verlag des mährischen Landesaasschusscs. VII u. 161 S.
gT. 4° mit 16 I.ifhtdracktafeln.
Die Archive in Oesterrcich erfreuen sich sichtlich einer größeren
Wertschätzung als in Preußen. Die neuen Archivgebäude tragen
dort nicht so wie bei uns die Kennzeichen reiner Nützlichkeitsbauten
an sich und auch deren Inneneinrichtung namentlich in den der Ver-
waltung dienenden Räumlichkeiten zeichnet sich durch vornehmere Aus-
stattung aus. Die Herren Kollegen in Oesterreich können ferner
ihren Einzug in neue Amtsräume durch die Edition wahrer Pracht-
werke in Schrift und Bild feiern. Dem glänzend ausgestatteten Buch
von Gustav Winter über das 1903 fertig gestellte Haus-, Hof- und
Staatsarchiv zu Wien schließt sich das vorstehende Werk von Bret-
holz über das ständische Archiv der Markgrafschaft Mähren in Brunn,
das durch dessen 1907 erfolgten Umzug in zweckentsprechende Räume
veranlaßt ist, würdig an. Der Druck bei Bretholz ist noch präch-
tiger als bei Winter und zahlreiche Lichtdrucktafeln geben Abbil-
dungen der verschiedenen Archivsäle, Den den zweiten Abschnitt
COßNEU UNWfRSJlY
-i ■
tiretbolz, Du mahriichc Laodeurcbiv 417
des Werkes bildenden Katalog der archivalischon Ausstellung, die
dauernd im Landesarchiv eingerichtet ist, zieren Nachbildungen von
Prunkurkunden in Originalgröße, von künstlerisch bemerkenswerten
Miniaturen und Titelblättern aus Handschriften und Inkunabeln.
Ein eignes Heim hat das mährische Landesarchiv auch bei der
jüngsten Translokation nicht gefunden, es ist ihm vielmehr im II.
Stockwerk des Amtsgebäudes des Landesausschusses in Brunn eine
Stätte bereitet, wo es den Vorzug hat, mit der Landesbibliothek unter
einem Dache zu hausen. Die Unterbringung von Archivalien in dem
oberen Stockwerk eines allgemeinen Verwaltungszwecken dienenden
Gebäudes, in dem tagsüber ein reger Verkehr zu sein pflegt, er-
scheint nicht ohne Bedenken; doch sind, wie Bretholz S. G8 darlegt,
alle Vorkehrungen getroffen, um die Feuersicherheit der Archivräumc
zu garantieren. Ueberdies liegt die Hauptfront des Aratshauses des
I*andesausschusses nach einem freien Platze zu. Dessen eigentliche
Bestimmung als Verwaltungsgebäude hat naturgemäß aber die An-
lage der Archivsäle beeinflußt. Die Lagerräume, die den Platz- oder
Straßenseiten zugewandt sind, haben nicht bis zu den Fußböden
reichende Fensteröffnungen, sondern die gewöhnliche Zimmerbelich-
tung. Dieser Umstand mag mit dazu beigetragen haben, für diese
Teile des Archivs nicht die Magazingliederung zu wählen, sondern
Heposituren nur an den Innenwänden anzubringen. Diese, 4 Meter
hoch, werden durch Galerien von 0,66 Meter Breite geteilt. Auf
diese Weise konnte dem Bedürfnis nach Raum für AusstellungB-
schränke Rechnung getragen werden, die ihren Platz in übersehbaren
Sälen haben müssen. In den Archivsälen , die nach dem Hof zu
liegen, hat man das Magazinsy stein angewendet
Das neue mährische Landesarchiv scheint ein glückliches Beispiel
dafür abzugeben, wie verschiedene Modelle von Reposituren den zur
Verfügung stehenden Räumlichkeiten entsprechend praktisch ver-
wertet werden können. Es kommt nur darauf an, daß man die Maße
für die Tiefe der Gestelle, die in der HÜhenrichtung beliebig ver-
stellbar sind, den Formaten der unterzubringenden Archivalien an-
paßt. Auch in dieser Hinsicht hat offenbar Bretholz bei der Innen-
ausstattung der neuen Archivräume eine glänzende Probe seines Dis-
ponierungs Vermögens abgelegt Das veranschaulichen aber besser,
als Worte dazu im Stande sind, die schönen Interieuraufnahmen, die
dem Werke beigegeben sind.
Die Geschichte des mährischen Landesarchivs, die Bretholz der
Beschreibung der neuen Räumlichkeiten vorausschickt, hat für Fach-
leute besonderes Interesse. Sie verdient aber auch über diesen Kreis
hinaus Beachtung, weil sie zu einem Abriß der Entwicklung der
COPNfll UNIVERSUM
418 Gott. gel. Ans. 1909. Nr. 5
mährischen Historiographie in der behandelten Zeit geworden ist, in
dem der Verf. die Verdienste der Gelehrten, die auf dem Gebiete
mährischer Geschichte tätig gewesen sind, mit großer Unbefangenheit
würdigt. Es ist kennzeichnend für den Beginn des 19. Jahrhunderts,
daß der Dienstauftrag, der den ersten Archivaren des mährischen
Landesarchivs in dieser Zeit gegeben wurde, nicht dahin lautete, daß
sie der Ordnung und Verzeichnung der vorhandenen Archivalien und
der Sammlung etwa verstreuten Stoffes ihr Hauptaugenmerk zuzu-
wenden hätten, sondern daß man von ihnen die Abfassung einer Ge-
schichte Mährens oder aber einer solchen der mährischen Historio-
graphie und Quellenkunde verlangte. Von Anton Boczek, der das
mährische Quellenmaterial um eine ganze Anzahl von Urkundenfäl-
schungen bereichert hat, sind die auf ihn gesetzten Erwartungen
nicht erfüllt worden. Seinem zeitweiligen freilich nur interimistischen
Nachfolger, dem Professor Heda Dudik, wird eine Allgemeine Ge-
schichte Mährens in 12 Bänden verdankt, die aber erst in den Jahren
1860 — 1888 erschienen sind.
Dudiks Beschäftigung in der Eigenschaft eines mährischen Lan-
deshistoriographen verzögerte zunächst die Anstellung eines Landes-
archivars. Der seit 1850 dafür in Aussicht genommene Josef Cbytil
ward erst 1855 auf Betreiben des Mitgliedes des Landesa usschusses,
des Ritters Peter von Chlumecky, zum Archivar ernannt. Mit der
Tätigkeit dieser beiden Männer beginnt eigentlich der Zeitpunkt, von
dem ab die wissenschaftliche Behandlung des Archivwesens Mährens
datiert werden muß. Chlumeckys organisatorisches Talent und Chy-
tils aufopfernde fachmännische Arbeitsleistung haben das Landesarchiv
Mährens neu begründet.
Zunächst wurde überhaupt einmal ein Inventar des Archivs auf-
genommen, auf Grund dessen man an die Ausmittlung geeigneter
Unterkunfts räume ging. Dabei mußte auch die Frage der Trennung
von Archiv und Registratur des Landesausschusses entschieden werden.
Für das Sondern ngageschäft erwies sich die Anstellung eines Archi-
vars als dringende Notwendigkeit, für den eine neue Dienstanweisung
erlassen wurde, in welcher Weise die Neuordnung und Verzeichnung
der Bestände zu erfolgen habe. Auch sie ward von Chlumecky ver-
faßt. Es verdient besondere Anerkenonng, daß dieser Mann bereits
im Jahr 1855 den Einfluß der Zentralstelle auf die Ordnung der
Öffentlichen Archive im Lande zu begründen suchte. Der Mangel
eines staatlich organisierten Archivs der Markgrafschaft Mähren ließ
Chlumecky die Forderung stellen, daß >alle auf Recht und Geschichte
bezugnehmenden und zum kurrenten Dienst nicht mehr gehörigen
Schriften, Urkunden und Akten der Landesbehörden< entweder in
COPHftl UNWERSTY
Brethol*, Du mähriiche Ludcurrbiv 419
den Originalen oder in Abschriften dem Landesarchiv einverleibt
werden sollten. Auch der Erschließung und Erhaltung der nicht-
staatlichen Archive wandte er vom Anfang seiner Tätigkeit ab seine
Kürsorge zu. In Gemeinschaft mit Chytil sammelte er auf Reisen
für das geplante >Generalrepertorium aller historischen Materialien
im Lande« und war er eifrig bestrebt, durch schriftliche Belehrung
die Unterstützung weiterer Kreise für das Unternehmen zu gewinnen.
Die Archivstatistik, deren Plan Chlumecky 1857 in einer Eingabe
dem Landesausschuß zur Genehmigung unterbreitete, sieht für Mähren
schon die Aufgabe vor, die in Baden und Preußen erst etwa 25 Jahre
später, wenigstens in systematischer Weise, begonnen worden ist : die
Inventarisierung und Nutzbarmachung der im Besitz von weltlichen
und kirchlichen Gemeinden, von wissenschaftlichen Instituten und
Privaten befindlichen Archivalien. Chlumecky hat bereits im Jahr
1858 in den mährischen Archivkorrespondenten die Vorläufer der
Archivpfleger geschaffen, wie sie beispielsweise in den 80 er Jahren
in Baden eingeführt sind. Im Zusammenhang damit regte er auch
die Abfassung von Ortschroniken an. Chlumeckys Bestrebungen
waren natürlich nicht vollständig neue; in verschiedenen Gegenden
Deutschlands sind schon vorher ähnliche Versuche unternommen
worden und haben auch, soweit es die zur Verfügung stehenden Ar-
beitskräfte und andere Umstände zuließen, einige Resultate gebracht.
Bewundernswert aber bleibt an Chlumecky der weite Blick und das
zielbewußte Vorgehen, mit dem er seinen umfassenden Plan zur
Sammlung der archivalischen Quellen für die Geschichte Mährens zu
verwirklichen trachtete. Sein frühzeitiger Tod — Chlumecky starb
am 29. März 1863 im Alter von 38 Jahren — brachte sein Werk
ins Stocken, zumal sein tätiger Mitarbeiter Chytil bereits im Jahr
1861 einem längeren Leiden erlegen war. Vinzenz Brandl, der an
Chytils Stelle trat, setzte seine Kräfte vornehmlich zur Erforschung
des mährischen Landrechts und dessen Interpretation ein. Wert-
volles Material für diesen Gegenstand veröffentlichte er in den Libri
citationum et sententiarum. Die letzten 23 Jahre seiner archivali-
schen Tätigkeit beschäftigte ihn hauptsächlich die Fortführung des
Codex diplomaticus Moraviae, dessen ersten Band ( — 1200) Boczek
im Jahre 183G herausgegeben hatte; Brandl veröffentlichte in <> Bänden
die Urkunden der Jahre 1850—1407. Im Jahr 18'Jü gab Brandl
sein Amt auf und Bretholz folgte ihm darin.
Der Verf. des vorliegenden Buches wirft von S. 113 nb einen
bemerkenswerten Rückblick auf die Tätigkeit der früheren Landes-
archivare. Bei aller Anerkennung, die er den verschiedenen Persön-
lichkeiten zu Teil werden läßt, muß er deren archivalische Leistungen
copsf u UHivfRSjrr
420 Gott. gel. Aar 1909. Nr. 5
im Einzelnen wie im Ganzen als Stückwerk bezeichnen, vor allem
deshalb, weil keiner der Beamten die begonnene und unvollendet
zurückgelassene Arbeit seines Vorgängers aufgenommen und weiter-
geführt hat. Gewiß tragen daran die völlig verschiedenen Dienst-
vorschriften, die den mährischen Landesarchivaren im Laufe de« 19.
Jahrhunderts gegeben wurden, die Hauptschuld. Wenn zeitweise als
ihre Aufgabe die Abfassung einer Geschichte des mährischen Landes
proklamiert wurde, so konnte natürlich die Arbeit im Archiv dabei
nicht recht gedeihen. Die Auffassung von der beruflichen Tätigkeit
eines Archivars hat übrigens doch ganz allgemein in den verflossenen
lüü Jahren allerlei Wandlungen durchgemacht Daß die Begründer
unserer Provinzialarchivc in Preußen in den 20 er und 30 er Jahren
des vorigen Jahrhunderts ebenfalls die Verpflichtung empfanden, einen
Ueberblick über die Geschichte der Länderbezirke, deren Archive
ihnen unterstanden, zu geben, selbst wenn es ihre Dienstanweisung
nicht ausdrücklich vorschrieb, ist bei dem derzeitigen Stande der
Forschung vollkommen begreiflich. Daß diese Arbeiten heute als er-
weiterungs- und verbesserungsbedürftig bezeichnet werden müssen,
erklärt sich schon aus dem reichen Zuwachs an Quellenmaterial, den
die meisten öffentlichen Archive in der Zwischenzeit erfahren haben.
Da die Vermehrung der Beamtenzahl an dem einzelnen Archiv damit
in der Regel nicht gleichen Schritt gehalten hat, so sind die Ord-
nungsarbeiten in den Archiven ziemlich allgemein, wie eben auch im
Brünner Landesarchiv, bislang nicht zu einem wünschenswerten Ab-
schluß gelangt. Wird doch die Art der archivaliBchen Arbeit auch
durch die sich verändernde historische Forschungsmethode bedingt.
Und die Ausdehnung geschichtlicher Studien auf früher weniger be-
achtetes Quellenmaterial hat das Arbeitsfeld des Archivars im letzten
halben Jahrhundert recht erheblich verbreitert. Bretholz hat daher
sehr recht, wenn er (S. 116) die Archivordnungsarbeit mit einer
Schraube ohne Ende vergleicht. Deshalb muß das Gewinde der
Schraube dem einzelnen Archiv einigermaßen angepaßt werden und
es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Richtung, in der gebohrt
werden soll, für längere Zeit festgelegt wird. Dann wird sich ein
gleichartiges Vorrücken, die Tradition der Arbeit, wie Bretholz es
nennt, erreichen lassen, ohne die dauernde Resultate überhaupt nicht
zu erzielen sind.
Bretholz schneidet auch die Frage nach dem Verhältnis der Ar-
beit des Archivars im und für das Archiv und der aus dein Archiv
an. Ordnung und Repertorisierung von Urkunden und Akten etc.
wird dem NormalsUndpunkt zu Folge dem Amtspflichtenkreis, die
Veröffentlichung und Bearbeitung archivalischer Quellen dem Ehren-
■
•"OHnaiuNVQisrrr
Hretholi, Dm mährische Ludesuchiv 421
ptiichtenkreis des Archivars zugeschrieben. Bretholz freut sich
offenbar , daß ihm die Statuten des mährischen Landesarchivs ge-
radezu gebieten, beide Seiten dieser Tätigkeit als amtliche Aufgaben
anzusehen. Und das mit einem gewissen Recht. Wenn das Ordnen
und Verzeichnen von Arcbiv&lien im wissenschaftlichen Sinne ausge-
führt werden soll, so bedeutet das zugleich eine Bearbeitung der-
selben sowohl dem Inhalt wie der Form nach. Will man den Ar-
chivar davon zurückschrecken, indem man ihm die Grenzen seiner
amtlichen Tätigkeit so eng zieht, daß er das Regest einer Urkunde
oder die Inhaltsangabe eines Aktenstückes nur nach einem äußerlichen
Schema anfertigen darf und daß man seine Leistung dann nach der
Zahl der erledigten Stücke abschätzt? Man begünstige in dieser
Beziehung vielmehr eine individuelle, wenngleich umständlichere Be-
handlungsart des archivalischen Materials, vorausgesetzt daß sie
sichere Methode uud kritische Schulung erkennen läßt. Die größere
Bewegungsfreiheit, die man dem Archivar gönnt, wird, dessen bin ich
gewiß, auch seinen amtlichen Schaffensdrang beleben. Die Möglich-
keit, die Resultate solcher Arbeiten durch den Druck weiteren Kreisen
zugänglich zu machen als mit den Archiwepertorien den paar per-
sönlichen Benutzern eines Instituts, bietet sich, wenn der Gegenstand
es einigermaßen lohnt, heutzutage doch leichter als vor 25 Jahren.
In Norddeutachland freilich vermissen wir noch das Bestehen einer
oder mehrerer archivalischer Zeitschriften, durch die Urkunden und
Akten beschränkteren Umfangs über ein bestimmtes Thema veröffent-
licht werden können. Wenn Unternehmungen der Art, wie es seiner
Zeit LacoinbletB Archiv für die Geschichte des Niederrheins eines
war, in verschiedenen Gegenden wieder aufleben wollten, so würde
der Geschichtswissenschaft m. E. besser gedient sein, als durch die
Herausgabe der zahlreichen Zeitschriften historischer Vereine. Und
auch im dienstlichen Interesse der Archive scheint es mir zu liegen,
daß deren Beamte in den Stand gesetzt würden, für Fragen, die zur
Zeit im Mittelpunkt wissenschaftlicher Erörterung stehen, unveröffent-
lichte archivalische Zeugnisse in größerem oder geringerem Umfange
bereit zu stellen. Sie wissen, wo sie zu suchen sind und werden auf
entlegene Stellen in Handschriften und Aktenkonvoluten aufmerksam,
an denen noch verborgene Schätze schlummern. Deren schleunigero
Bekanntgabe vermag wohl gelegentlich längere theoretische Ausein-
andersetzungen überflüssig zu machen. Auf jeden Fall wird der
Wert, den sie besitzen, in öffentlicher Diskussion am sichersten fest-
gelegt werden.
Düsseldorf Th. llgen
COßNfUUMIVERSUY
42* GötL gel. Anx. 1909. Nr 6
Friedrich Bothe, Das Testament dos Frankfurter Großkaufmann«
Jakob Heller vom Jahre 1 & 1 9. Ein Beitrag zur Charakteristik der
bürgerlichen Vermögen und der bürgerlichen Kultur am Ausgange des Mittel-
alters Sonderabdruek aus dem »Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst«,
drille Folge, Uand IX. Berlin, Alexander I Juncker, 1907. IV und 61 S. mit
2 Bildern. — Derselbe, Frankfurter Patrisiervermügen im IG. Jahr-
hundert Ein Beitrag zur Charakteristik der bürgerlichen Vermögen und der
bürgerlichen Kultur. 11. Erganzungsheft des Archivs für Kulturgeschichte, her-
ausgegeben von Georg Steinhausen. Berlin, Alexander Duncker, 1908. XII und
189 S. mit 2 farbigen Bildorn und einer Autotypie.
Bothe führt uns hier die Persönlichkeiten, den Haushalt und die
wirtschaftliche Lage der Frankfurter Patrizier Jakob Heller (t 1522),
Claus Stalburg (t 1524) und Hans Bromra (t 15G4) je in gesonderter
Darstellung vor. Die Aufsätze über Stalburg und Bromm sind in der
zu zweit genannten Schrift vereinigt. Die Hauptquellen nebst mancherlei
Zugaben werden als Beilagen veröffentlicht. Kür Heller liegen ein
Testament mit ausführlichem Kodizill und ein Nachlaßinventar vor,
Tür Stalburg ein umfängliches Kachlaßinventar und 2 Testamente, für
Bromm mehrere Einkommenregister und ein Nachlaßinventar. Handels-
gesellschaf ta vertrüge, welche dieselben Familien, z. T. dieselben Per-
sonen betreffen, waren schon früher, meist auszugsweise, von Krieg,
> Bürgertum im Mittelalter, neue Folget, veröffentlicht worden. Die
Steuererklärung von Jakobs Vater, Bechtold Heller, hat Bothe früher
in seinem Buch >Kntwickelung der direkten Besteuerung in Frank-
furtt S. *70 f. veröffentlicht ; überhaupt berührt sich der Inhalt dieses
größeren Werkes vielfach mit den hier zu besprechenden Schriften.
Die vorliegenden Arbeiten erschließen ein wertvolles und viel-
seitiges Material, von dem bisher nur Bruchstücke bekannt gemacht
worden waren. Gegen die Behandlung der Texte sind manche Be-
denken zu erheben. Es ist nicht einzusehen, warum ein Teil der
Quellen, die Inventare Bromms und des Holzhändlers Schilling, durch-
weg statt im Wortlaut in einem halb modernisierten Deutsch vorge-
legt wird. Bei den meisten größeren Stücken hat Bothe einzelne
Teile gekürzt. Hierin ist er wohl zu weit gegangen. So hätte man
gern über die in Stalburgs Nachlaß befindlichen Urkunden mehr er-
fahren (>PatriziervemiÖgen< S. 94). Wenig glücküch ist namentlich
die Behandlung der Forderungen und Schulden in dem interessanten
Nachlaßinventar des Holzhändlers Schilling (ebd. S. 172 ff.). Ueber
die Forderungen gibt ßothe gleich nach einander 2 verschieden ge-
ordnete Uebersichten, deren Ziffern sich nicht in Einklang bringen
lassen. Ueber die Bedeutung der einzelnen zusammen addierten Zahlen
'ifüuNivERSirr
Bothe, Du TeeUmeot dee Frankfurter Großk»af mannt Jakoli Heller 423
wird sich wohl jeder Leser vergeblich den Kopf zerbrechen. Das Ver-
zeichnis der Schulden wird etwa zur Hälfte mitgeteilt. Wenigstens
über die auswärtigen Forderungen und Schulden Schillings wäre man
gern vollständig unterrichtet gewesen. Daß Heller sein Kodizill vom
31. III. 1519 später noch ergänzt hat, erfahren wir in der Schrift
Über Heller nicht, sondern erst beiläufig > Patriziervermögen« S. VI.
Der Raum für die vollständigere Mitteilung der Haupturkunden
hätte in dem > Patriziervermögen « durch die Fortlossung mancher an
sich interessanter, aber mit dem Gegenstand der Arbeit nur lose zu-
sammenhängender Beigaben geschaffen werden können. So veröffent-
licht Bothe S. 120IT. aus den Jahren 1361 und 1362 Listen des
Hausgeldes, welches die einzelnen Hausbesitzer von ihren Mietein-
nahmen in den Messen der Stadt entrichten. Die unentbehrlichen Er-
läuterungen fehlen hier, auch sind die Endsummen der langen Ver-
zeichnisse nicht aufgerechnet. Daher hätte Bothe diese Beilage besser
Air die angekündigte Arbeit über das Aussehn der Messe aufgespart.
Unter den übrigen Beilagen möchte ich als besonders interessant
hervorhoben die Tabelle der Steuerzahler von 1567, nach Beruf und
Steuersumme angeordnet (ebd. S. 174 ff.) und das Verzeichnis der
Mitglieder der 3 > Gesellschaften« von 1504 (»Heller« S. 39, ebenda
S. 5 die Aufklärung über die Kreuze und Sterne in dieser Liste).
Ueber den am Anfang der Liste von Krauenstein genannten Thomas
von Venrade vergleiche jetzt Stein , Hansisches Urkundenbuch X
S. 495.
In Bezug auf die Normalisierung der Schreibweise der edierten
Urkunden hat sich jetzt Bothe erfreulicher Weise den üblichen
Grundsätzen mehr angeschlossen. So verwendet er jetzt, wenn
auch nicht überall konsequent, bei den Eigennamen große Anfangs-
buchstaben. »Patriziervermögen« S. 123 finden wir wieder die selt-
same Wiedergabe des abgekürzten Wortes noU durch no". S. 117
und 119 oben vermißt man eine Angabe Über die Datierung. Auch
über die benutzten Handschriften wären nähere Angaben erwünscht
gewesen, und zwar bei den Beilagen selbst. Nur beiläufig erfahren
wir im Vorwort, daß Bothe Stalburgs Inventar nach einer Abschrift
Fichards ediert.
In den einzelnen Aufsätzen gibt Bothe von den persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen der 3 genannten Patrizier eine nicht
sehr prägnante, aber im allgemeinen zutreffende Darstellung und
bringt zu den mitgeteilten Quellen viel ergänzendes und erläuterndes
Material herbei. Die Lesbarkeit dieser Aufsätze hat dadurch gelitten,
daß Bothe zu oft von dem speziellen Thema abschweift, z. B. zu Er-
örterungen über die Steuerpolitik des Datei "der zu Auszügen aus
COBNEU UNIVfRSIFf
424 Gott gol. Am. 1909. Nr. 6
Geilere Predigten. Kerner sind manche Qu eil entstellen oder Ex-
zerpte in den Text eingeschoben, welche besser in die Beilagen ver-
wiesen worden wären, z.B. Stalburgs Testamente (>Patriziervermögen<
S. 43 ff.).
Am wenigsten befiiedigen die sehr aphoristisch gehaltenen allge-
meinen Betrachtungen über Handel und Wohlstand Frankfurts, welche
beiden Arbeiten, besonders dem > Patriziervermögen«, vorausgeschickt
sind. Vgl. hierüber Strieder, Deutsche Literaturzeitung 1908 Sp.
1139 ff. Insbesondere hätte Bothe Keutgens sehr berechtigte Mahnung
beherzigen sollen, die Spärlichkeit der handelsgeschichtlichen Quellen
des Mittelalters im Auge zu behalten (Hansische Geschieh tsblätter
1901 S. 111). /. B. behauptet Bothe (> Patriziervermögen« S. 1), daß
die Holzhausen und einige andere reiclie Patrizierfamilien niemals
eigentlichen Handel getrieben hätten. Richtig ist nur, daß keine da-
hin gehenden Nachrichten vorliegen. Bei der Spärlichkeit der Quellen
für den Frankfurter Handel des 13. und 14. Jahrhunderts ist es aber
mindestens für diese Zeit unzulässig, aus dem Schweigen der Quellen
für bestimmte Familien irgend welche Schlüsse zu ziehen. Eine
fruchtbringende Erörterung der Bedeutung des Frankfurter Handels
und der Quellen des Wohlstandes der Patrizier müßte sich auf viel
breiterer Grundlage aufbauen.
Im folgenden soll aus der Fülle vielseitiger Belehrung, welche
diese Arbeiten bieten, einiges herausgehoben werden. Hellers Testa-
ment bringt uns einen Mann von ernster Religiosität lebendig vor
Augen, welcher eifrig bedacht ist, sein Seelenheil durch fromme Werke
zu gewinnen. Sehr bezeichnend für ihn ist die im eigenhändigen
Kodizill bis in das kleinste Detail ausgeführte Anordnung einer Pilger-
reise nach Rom. Heller war selbst im Jubiläumsjahr 1500 nach Rom
gereist und hatte mit tiefer Andacht alle heiligen Statten besucht.
Nun soll der von seinen Erben zu entsendende Pilger mit einem in
Rom angeworbenen deutschen Priester die Hauptkirchen in bestimmter
Reihenfolge besuchen, dort Messen lesen lassen und Gebete verrichten.
Allen Reliquien und Wundererzählungen bringt Heller unbedingten
Glauben entgegen. Diese streng altgläubige Gesinnung ist, wie Bothe
mit Recht hervorhebt, nur bei einer Minderheit der Frankfurter Pa-
trizier seiner Zeit vorauszusetzen. Einen Vertreter ganz anderer An-
schauungen lernen wir in ClauB Stalburg kennen. Diesen sehen wir
früh von der Reformationsbewegung beeinflußt. In seinem Testament
vom Jahre 1518 streicht er fast gänzlich die Legate an geistliche
Anstalten, welche er freilich auch schon 1501 längst nicht bo reich-
lich wie Heller bedacht hatte (> Patriziervermögen < S. 41). Später
COHNfU. UNNERSlTY
Bothe, Du Teatameot dea Frankfurter Groükiufmanna Jakob Heller 426
linden wir in ihm einen Anhanger der Reformation und Freund Me-
lunchthons.
Sonst habeD die beiden Manner vieles gemeinsam. Als Stifter
von Kunstwerken sind sie wohlbekannt. Zu Bothes Mitteilungen
über die von Heller gestifteten Kunstwerke vergl. Merlo , Annalen
des Historischen Vereins für den Niederrhein 38 S. 103 ff. Darnach
hat Heller für die Kölner Stiftskirche Maria im Kapitol ein Glaagc-
mälde gestiftet, auf dessen unteren Feldern sich Bilder des Stifters
und seiner Ehefrau befinden, welche den von Bothe reproduzierten
Bildern derselben sehr ähnlich sind. Vgl. auch ebenda S. 110 zu
Bothe S. 28 die Notiz Merlos über die angeblich von Heller selbst
verfertigte Bibel.
Heller und Stalburg haben offenbar eine humanistische Bildung,
wie sie letzterer seinen Söhnen hat angedeihen lassen, nicht besessen;
ja in Hellers eigenhändigem Kodizill sind die häutig eingestreuten
lateinischen Wörter arg entstellt Aber wir wissen von beiden, daQ
sie gute Bücher schätzten. Stalburgs Bibliotheks Verzeichnis (S. 112)
enthalt vorwiegend religiöse und historische Werke, fast alle in deut-
scher Sprache. Etwas breit außgesponnen sind die Schlüsse, die
Bothe (S. 34 ff.) aus dem Geist einzelner dieser Bücher auf Stalburgs
Denkweise zieht. Wohltuend berührt bei diesen Männern die Für-
sorge Tür ihre Dienstboten, welche ein Zeitgenosse allgemein an den
Frankfurter Patriziern rühmt. Der kinderlose Heller hat fast seinen
gesamten Vorrat an Bargeld, Silber, Kleinodien und Getreide, 1619
auf 3200 Gulden geschätzt, zu religiösen, wohltätigen und gemein-
nützigen Zwecken bestimmt. Ob die von ihm ursprünglich vorge-
sehene Stiftung einer Wärmehalle, deren Kosten er auf 1200 Gulden
schätzte, zu Stande gekommen ist, wissen wir nicht Nachträglich
hat Heller bestimmt, daQ dieses größte Legat zuerst gestrichen
werden solle, wenn die verfügbaren Mittel nicht ausreichen würden
(>Patriziervermögen< S. VII).
Besonders ergiebig sind die von Bothe erschlossenen Quellen für
die Kenntnis des Hausrats reicher Bürger. Stalburgs InvenUr führt
uns die Möbel, die Kleidung, das Tischgerät, die Kleinodien, die
Münzsammlung usw. eines reichen, praclitliebenden Patriziers vor.
Auch 2 anscheinend alchemistische > Destillieröfen < sind aufgeführt
(S. 21 und 104, vergleiche den über de arte destillandi S. 112).
Hervorzuheben ist das von Stalburg selbst angefertigte Verzeichnis
seiner von Hartmann Kistener gegrabenen >Kuchelsteine< (Kuchen-
fonnen mit eingeschnittenen Bildern). Einen der aufgeführten Steine
hat Bothe im Frankfurter Historischen Museum entdeckt und dessen
Abbildung beigegeben.
Olli-
COH. fRSiTY
426 (WH. gel. Am. 1908 Nr. 5
Kür die Geschichte der Vorfahren der hier behandelten Patrizier
haben Fichards handschriftliche Geschlechtsregistcr und Urkundenab-
schriften die wichtigste Grundlage gebildet; auf jene Abschriften
gehen ja auch Kriegs oben genannte Auszüge meistens zurück. Es
wäre zu wünschen, daß Fichards Quellen nachgegangen würde, daß
ferner besonders aus den reichen Schätzen des Stadtarchivs neues
Material über die Anfänge dieser und anderer Kaufmannsfamilien
beigebracht würde. Bothe verfolgt nur Hellers Vorfahren bis in das
14. Jahrhundert zurück. 1382 ist dessen Urgroßvater, der Schuh-
macher Beehtold Heller, in Frankfurt Bürger geworden. Dieser
Bechtold erscheint spater als Kramer; die 3 folgenden Generationen
sind als Tuchhändler nachzuweisen, 2 Mitglieder der Familie treffen
wir in Venedig an. Eine weit größere Bedeutung kommt den unter
sich verwandten Familien Stalburg und Bromm in der Geschichte
des Frankfurter Handels zu. Diese waren in einer vor 1457 be-
gründeten (anscheinend schon 1449 bestehenden) und erst 1497 auf-
gelösten Handelsgesellschaft verbunden. Das Vermögen dieser Ge-
sellschaft, welche vornehmlich mit Venedig handelte, betrug im Jahre
1475 über 60000 Gulden, abgesehen von dem Sondervermögen der
einzelnen Gesellschafter. Das Einkommen aus den Gütern war bei
ihnen damals nocli unbedeutend gegen dasjenige aus der Gesellschaft
Siehe Bothe » Entwickelnng der direkten Besteuerung« S. 157 An-
merkung 2.
Claus Stalburg ist in früheren Jahren Kaufmann gewesen. Nach
seinem Ausscheiden aus der genannten Gesellschaft wird seine > Hand-
lung« noch einmal in seinem Testament von 1501 erwähnt, nicht in
dem von 1518 nach Bothes Auszug. Im Nachlaß fanden sich 12
Kaufhandelbriefe aus den Jahren 1457 — 1485, keiner aus jüngerer
Zeit. Diese Umstände machen es wahrscheinlich, daß sich Stalburg
schon längere Zeit vor seinem Tode vom berufsmäßigen Handel zu-
rückgezogen hat Zur Zeit seines Todes bestand nach Ausweis des
Inventars die große Handlung sicher nicht mehr. Dies erkennt auch
Bothe (S. VIII) nach anfänglichem Zweifel an.
Immerhin sieht Bothe in Stalburg noch immer zu sehr den Kauf-
mann. Einige Posten des umfänglichen Inventars, welches mit ge-
wissen hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen die gesamte
unbewegliche und bewegliche Habe verzeichnen soll, deutet er als
Handelswaren. Hier kann ich ihm nicht zustimmen. Er meint, Stal-
burg habe damals besonders mit Edelsteinen, vermutlich auch mit
Pelzwerk, vielleicht auch mit anderen Kostbarkeiten Handel getrieben.
Aber diese Briefe, BUchBchen usw. mit hunderten von ungefaßten
Edelsteinen fanden sich in einer Sammlung vereinigt mit alten und
I,
CORNEU. UN(V£R3ry
Bothe, Du Testament des Frankfurter GroBkiafmuins Jftkob Heller 427
fremden Münzen, welche sicher nicht zur Veräußerung bestimmt
waren; die Stücke dieser Sammlung waren mit fortlaufenden Buch-
staben signiert (S. 24 und 92 ff.). Und der doch nur bescheidene
Vorrat von 20 Marderfellen und 13 Marderrücken wird im Kleider-
schrank aufbewahrt.
Weiter gibt Bothe S. 47 Anmerkung 2 an, Stalburg habe bis
kurz vor seinem Tode mit Bechtold vom Rhein und Anderen eine
Handelsgesellschaft gebildet Daß Stalburg damals oder km/ vorher
mit jemand anders als Bechtold eine Handelsgesellschaft gehabt habe,
ist aus den von Bothe angezogenen Stellen nicht zu ersehen. Aber
auch bezüglich Bechtolds ist die Angabe irreführend. Die Gesell-
schaft mit ihm betraf ein reines Gelegen heitsgeschäft, das bei Stal-
burgs Tode noch nicht abgewickelt war. Dieser hatte seinem Schwager
Bechtold eine Summe Geldes zu einem > Kaufe anvertraut. Bechtold
führt nun die im Verhältnis zu Stalburgs Vermögen unbedeutende
Summe von rund 290 Gulden als Kapital und Gewinnanteil an den
Nachlaß ab ; außerdem haben die Erben noch Anteil an 3 Stück
Alaun und an Baumwolle im Wert von etwa 8 Gulden.
Wir können das Ergebnis so zusammenfassen: der frühere Be-
rufskaufmann Stalburg ist jetzt nur noch Gelegenheitshändler, sonst
im wesentlichen Rentner. Bothe hatte ihn (und ebenso Heller) daher
nicht schlankweg als Typus des Großhändlers behandeln sollen (S. 12,
vgl. >Jakob Heller< S. 4). — Wie schon das oben erwähnte Geschäft
bekundet, hat Stalburg nicht etwa in seiner späteren Zeit den Handel
mißachtet. Einen seiner Sohne läßt er die Kaufmannschaft erlernen.
Er soll, nicht lange vor Stalburgs Tode, durch Melanchthons Vermitt-
lung bei einem Breslauer oder Leipziger Hause als Handlungsdiener
eintreten (S. 40 Anmerkung 3). Durch diesen Sohn ist die Stal-
burgsche Handlung wieder aufgelebt. So hat er 1558 mit einem
Patrizier aus Hagenau (Bothe S. 54 nennt versehentlich Basel) eine
Gesellschaft erneuert, welche mit Italien, besonders Genua, Handel
trieb.
Auch Jakob Heller ist nur in jüngeren Jahren als Kaufmann
nachzuweisen, und zwar nicht nur als Großhändler, sondern auch als
Gewandschneider (>Jakob Heller« S. II). Ob er in seinen späteren
Lebensjahren Geld im Handel angelegt hatte, läßt sich nicht mit Be-
stimmtheit entscheiden, da die Quellen keinen vollen Ueberblick über
sein Vermögen geben. Stichhaltige Zeugnisse für Handelstätigkeit
Hellers fehlen nach dem Jahre 1490. So wird man nicht mit Bothe
(S. 23) annehmen, daß Heller die Reise nach Rom im Jahre 1500
wahrscheinlich in Handelsgeschäften unternommen habe. Das Jnbi-
Q*U. (.1. Am. 1t». »r. 6 30
0*1. fRSJTY
423 (iött. gel. Au. 1909. Nr. 6
läum dieses Jahres bietet in Anbetracht seiner religiösen Gesinnung
einen viel näher liegenden Erklärungsgrund.
Ueber die Größe und Zusammensetzung des Vermögens und
Einkommens der drei genannten Patrizier geben uns die vorliegenden
Quellen reiche Belehrung, wenn auch die Auskunft nicht immer voll-
ständig ist. Die Jahreseinnahme Stalburge, der notorisch einer der
reichsten Frankfurter war, betrug zur Zeit seines Todes sicher er-
heblich mehr als 1200 Gulden. Davon kamen über 1000 Gulden
auf Renten, über 200 Gulden auf Mieteinnahmen aus den Frankfurter
Häusern (>Patriziervermögen< S. 116 f., dazu S. XII und 50).
Genauer feststellbar ist Hans Bromms Einkommen. Sein Rein-
einkommen betrug (ebd. S. 63 und 129) im Jahre 1549 etwa 538,
im Jahre 1550 etwa 629 Gulden. Und zwar betrugen 1549 die Bar-
einnahmen rund 610 Gulden, wovon reichlich die Hälfte allein auf
Mieteinnahmen in den beiden Messen (vgl. S. 67 Tür 1556: ca. 320
bis 330 Gulden), der Rest hauptsächlich auf Renten zu rechnen ist.
Dazu kamen Einnahmen an Getreide und anderen Naturalien im
Werte von ungefähr 182 Gulden. An Schuldzinsen gingen 254 Gulden
ab. An Handelsgeschäften war Hans Bromm damals nicht beteiligt.
Im Jahre 1554 legte er oin Kapital von 6000 Gulden, das er
selbst bei Christen und Juden aufgenommen hatte, bei der Mansfelder
Kupferbergbaugescllschaft (Steinach ergesellschaft) ein, an der sein
Bruder Claus stark beteiligt war. Das Unternehmen brachte jahre-
lang keinen Gewinn; hauptsächlich hierdurch geriet Hans Bromm
immer tiefer in Schulden, so daß 1564 sein Nachlaß als überschuldet
gelten muß. Unsichere Außenstände und schwebende Prozesse machen
die Vermögenslage des Nachlasses sehr unübersichtlich. Ueber den
Verlauf jenes Unternehmens, bei welchem die Frankfurter Gesell-
schafter, namentlich die Stadt Frankfurt selbst, schließlich auch das
eingezahlte Kapital verloren, bringt Bothe eingehende, aber der Er-
gänzung bedürfende Mitteilungen.
Ueber Hellers Schwiegervater, den aus Köln stammenden Frank-
furter Kaufmann Johann von Meiern, aus dessen Gesellschaft Hellers
Frau über 7500 Gulden erhielt, bringt jetzt der zehnte Band des
Hansischen Urkundenbuchs wertvolle Nachrichten. Meiern war mit
Beinern Schwager Gotschalk von Eilse in Köln und dem hervorragenden
dortigen Großkaufmann Gotfrid (Godert) Sterzgin eine Handelsgesell-
schaft eingegangen. Im Jahre 1474 wurden Waren dieser Gesell-
schaft im Werte von 883 Pfund 6 Schillinge Fläm. in Seeland auf
2 neapolitanischen Galeeren verfrachtet und dann unweit der spani-
schen Küste gekapert. Siehe Stein a. a. 0. n. n. 357, 358 und 383.
Damit fällt zugleich neues Licht auf die von Bothe (>Patrizierver-
COMBI WWER51TY
Botbe. Du Testament des Frankfurter Großkaufmanns Jakob Heller 420
iuögen< S. 6) angezogene Stelle einer Frankfurter Steuerordnung von
1462, welche für >auf dem Wasser« verdorbenes Kaufmannsgut
Steuernachlaß gewährt
Es ist zu bedauern, daß die Benutzung der gediegenen For-
schungen Bothes durch ihre Formlosigkeit erschwert wird. Für das
in Aussicht stehende große Werk des Verfassers über den Fettmilch-
aufstand darf man wohl den Wunsch aussprechen, daß er sich mehr
als bisher an eine straffe Disposition halten und alle vom Thema zu
weit abführenden Erörterungen und Mitteilungen in Exkurse oder
besondere Aufsätze verweisen möge.
Ober-Stephansdorf Heinrich von Loesch
Dr. Felix Barekkare't, Die achweiieriicbe Emigration 1798— 1801.
VIII. u. 533 S. gr. 8. Baael, Helbing and Licbtenbabn, 1908.
Eine Seite der wechselvollen Geschichte der Schweiz in den Jahren
der helvetischen Republik und des zweiten Revolutionskrieges gegen
die französische Republik, an die die helvetische Republik gefesselt
war, ist zum ersten Male in umfassender Weise, mit Heranziehung
eines reichen Materials beleuchtet. Ein junger Basler Historiker legt
in dem stattlichen Bande seine den Eltern gewidmete Dissertation
vor. Neben einer umfangreichen gedruckten Literatur — das Ver-
zeichnis füllt nahezu sieben Druckseiten — sind die helvetische Ab-
teilung des eidgenössischen Archivs in Bern und die dort unterge-
brachten Kopien aus dem englischen Staatsarchiv, dann acht schwei-
zerische Archive und Bibliotheken, das Staatsarchiv und das Reichs-
archiv in München, das Innsbrucker Statthaltereiarchiv, das Augsburger
Stadtarchiv herangezogen worden, und briefliche Auskunft kam dem
Verfasser aus den Archiven von Wien und Berlin. Vierzehn urkund-
liche Beilagen, deren letzte den Offiziersetat des Emigrantenkorps
enthält, 54 Seiten Anmerkungen mit Quellennachweisen, ein gut ange-
legtes Register begleiten den Text.
Die Einleitung stellt in wohl überlegter Weise klar und objektiv
den Begriff des Wortes Emigration fest, und sie schließt mit dem
Urteil, daß die ausgedehnte, mannigfaltige und unermüdliche Tätig-
keit der schweizerischen Ausgewanderten, deren Schauplatz das halbe
Europa war, ihre Geschichte zu einer denkwürdigen Episode des
Revolutionszeitalters mache.
Der Stofi des Buches gliedert sich, entsprechend dem Verlauf der
Ereignisse, in drei Hauptabschnitte. Die erste Periode reicht von
30'
COßNEll UNfVERSlTY
490 Gott gel. Au. 1909. Nr. 6
März 1798 bis Mai 1799, vom Beginn der Emigration in Folge des
Umsturzes der alten Eidgenossenschaft bis zum Einrücken der Oester-
reicher in die Schweiz. Der zweite Zeitabschnitt umfaßt die Monate
März bis September 1799, während deren die Ostechweiz durch die
Verbündeten besetzt war. Der dritte und längste Zusammenhang geht
von 1799, der zweiten Schlacht bei Zürich, bis 1801, bis zu der auf
den Frieden von Luneville folgenden Auflösung der Emigrantenre-
gimenter und bis zu dem Erlaß der Generalamnestie durch den Senat
der helvetischen Republik.
Gleich der erste Teil, der die vorbereitenden Ereignisse schildert,
verdient nachdrücklich hervorgehoben zu werden. In scharfer Beur-
teilung treten die Häupter der Emigration entgegen, der für die ge-
heime propagandistische Arbeit wohl befähigte Berner Franz Salomon
von Wyss, der temperamentvolle Waadtläoder Oberst von Roverea,
der Kriegsmann in der Reihe der Emigranten, der aber zugleich auch
litterarisch — in seinem zwar anfangs gegen seinen Willen gedruckten
>Precis de la rövolution de la Suisse< — seine Pläne entwickelte,
endlich der gewesene Schultheiß der gestürzten Republik Bern, Nikiaus
Friedrich von Steiger, das stillschweigend in Ehrfurcht anerkannte
Haupt der Ausgewanderten. Weiterhin schließt Bich daran der Ver-
treter der > Perseveration monacale«, der vertriebene FtirsUbt von
St. Gallen Pankratius; in Wien suchte Johannes Müller, über den
sich der Verfasser in sehr zutreffender Weise, als über den charakter-
schwachen Politiker, ausspricht, in seiner Stellung als Untergebener
Thuguts, der Sache zu nützen; der allerdings zur Zeit aus dem
österreichischen DienBte entlassene Feldmarsch all -Lieutenant Hotze,
der 1798 der alten Eidgenossenschaft, als geborener Schweizer, sich
hatte zur Verfügung stellen wollen, kann nicht eigentlich als Emigrant
bezeichnet werden. Die Beziehungen dieser Männer zu einander, wo-
bei es von Anfang an an Reibungen zwischen Roverea und Wyss, auch
zwischen jenem und Hotze, nicht fehlte, berühren sich auf das engste
mit den Differenzen zwischen Oesterreich und England, ebenso zwischen
Oesterreich und Preußen; diese letzteren kamen in Betracht, als
Steiger im Juli 1798 von Wien nach Berlin reiste. Seit der im
gleichen Monat zu Feldkirch veranstalteten Konferenz wuchs nun die
gegenrevolutionäre Propaganda in der inneren Schweiz, auB der, durch
die Aufatachelung gegen den von der helvetischen Regierung aufer-
legten Bürgereid, die für Nidwaiden so verderblich gewordene ver-
einzelte Erhebung im September hervorging. Ganz zutreffend spricht
sich der Verfasser über die Herbeiführung dieses nachtraglich von
allen Seiten mißbilligten Vorganges dahin aus, daß neben den mit
unwahren Ausstreuungen verbundenen Agitationen des Kapuziners
EU universty
Felix Borckbirdt, Die schweiierische Emigration 1798—1801 4SI
Paul Styger, die Ungeduld Hotzes und Versprechungen des öster-
reichischen Generals Auffenberg mitgewirkt haben ; /war nicht be-
dingungslos, aber für den Fall eines Angriffes von Seite der Fran-
zosen war österreichische Hülfe in Aussicht gestellt, und Hotze selbst
hat sich nachträglich schuldig gewußt, in Folge seiner eigenmächtig
Stjger erteilten Instruktionen. Dann stieg mit dem Herbst, nach Ab-
schluß des Helvetien aufgenötigten Allianztraktates mit Frankreich und
bei der Abneigung gegen den Militärdienst für die helvetische Re-
publik, die allerdings vorübergehend abnehmende oder anschwellende
Auswanderung aus den nördlichen Kantonen, wobei der Verfasser die
Wichtigkeit des linksrheinischen noch österreichischen Fricktales, für
die Erleichterung des Austrittes, äußerst anschaulich (S. 125 — 127)
ins Licht rückt Zwar war für die Chefs der Emigration, je mehr Leute
zuströmten, die Lage eine sehr schwierige, da sich die als sicher er-
wartete Eröffnung der kriegerischen Operationen von österreichischer
Seite immer mehr hinausschob und andernteüs England, von dem die
finanziellen Mittel zu einer Rüstung erwartet werden mußten, sich
gleichfalls zurückhielt Auch schwankte man in den leitenden Kreisen
selbst zwischen den Entschlüssen. So kam Roverea im September,
nach einem Briefe Mullers aus Wien, von seiner Begeisterung für
Bildung eines Emigranten korpB vorübergehend ganz zurück; Hotze
war im November innerhalb weniger Tage zuerst ganz dagegen und
danach mit einer bewaffneten Vereinigung der Ausgewanderten völlig
einverstanden. So kam es schließlich zur Organisation der anfangs
uls > Schweizerbanner« bezeichneten > althelvetischen Legion« Roverea,
die auf der schwäbischen Besitzung Keu-Ravensburg des Abtes Pan-
kraz am 8. April 1799 nach ihrer Vereinigung feierlich beeidigt wurde
und jetzt, der Dinge gewärtig, zum Einmarsch im Anschluß an die
österreichische Kriegsführung bereit stand. Interessant ist noch das
Schlußkapitel (S. 206 ff.), mit dem Nachweise, daß auch nicht irgend
ein Dan über die zukünftige Gestaltung der Schweiz, im Fall eines
Sieges über die helvetische Organisation, zum voraus aufgestellt war,
was ganz vorzüglich der hemmenden Zurückhaltung Steigers zuzu-
schreiben ist, wie denn überhaupt bei dem Schultheißen im Winter
1798 auf 1799, durch das Alter, die Enttäuschungen, >senile Eigen-
schaften, Auswüchse seiner früheren Vorzüge« zu Tage treten. Eben-
so machten sich schon bis zum Mai 1799 unter den Knügranten
Partei un gen geltend, die mit der zwischen Oesterreich und England
herrschenden Uneinigkeit zusammenhangen. Steiger, anfangs auch
Roverea hielten zu England, die andern, selbstverständlich mit ihnen
Müller und Hotze, der jetzt übrigens auch als Kommandant für Vor-
arlberg und Graubünden wieder den kaiserlichen Dienst aufgenommen
COßNElt UNfVERSlTY
483 Gott gel. Au. 1909. Nr. 6
hatte, zu Thugut. Es waren jene entgegengesetzten Ansichten, die
dann auch im Verlauf des Koalitionskrieges, durch den Sommer 1799,
zu immer weiterer Zersetzung innerhalb der verbündeten Staaten
führten, wo Oesterreich durch Erzherzog Karl eine totale Nichtein-
mischung in die internen schweizerischen Verhältnisse festhielt, Eng-
land dagegen auf gänzliche Herstellung der vorrevolutionären Ein-
richtungen hinsteuerte, wie durch Absendung des Sir Wickham, der
seine Regierung schon 1795 bis 1797 in der Schweiz repräsentiert
hatte, klar dargetan wurde.
Auch die zweite und dritte Abteilung des Buches enthält eine
Reihe wichtiger Beleuchtungen des Sachverhaltes.
Insbesondere tritt hier innerhalb der Emigration in der Person des
Berners Karl Ludwig von Haller — des späteren > Restaurators« —
eine höchst befähigte Kraft, die allerdings in den Kreisen der helve-
tischen Politiker am meisten gehaßt war, in den Vordergrund. Haller,
nicht Steiger, wenn auch der Aufruf dessen Namen aufwies, war der
Verfasser der >Erklärung der zur Wiederherstellung ihres Vaterlandes
vereinigten Schweizer bei ihrem Wiedereintritt in die Schweiz«, jener
offiziellen Aeußerung der Emigration beim Beginn des Krieges, wo
in der historischen Einleitung in allerdings starken Worten ein nur
allzu wahres Bild dessen, was die französische Invasion der Eid-
genossenschaft gebracht hatte, entworfen wird. Während nun aber
hier die Frage nach der politischen Gestaltung der Schweiz, wann
sie befreit sein werde, nicht beantwortet erscheint, hat dagegen Haller
nachher seine Ideen darüber klar genug ausgesprochen und dabei ja
auch einen Bundesrat als >gleichsam die Krone des schweizerischen
Staatsgebäudes <, freilich mit viel zu geringer exekutiver Funktion,
postuliert. Allerdings fehlte diesen Vorschlägen, schon deswegen weil
Steiger vor der Befreiung Berns von einer offiziellen politischen
Tätigkeit nichts wissen wollte, jegliche Möglichkeit politischer Durch-
führung, und der Verfasser stellt mit Recht es als Tragik hin, daß
erst nach dem Verlust der Stellung in der Schweiz, im Winter 1799
auf 1800, im nunmehrigen Hauptquartier der Emigranten, in Augs-
burg, der Wille kräftiger sich regte, durch Bildung eines Ausschusses
der Emigrierten, zumal da mit der Entkräftung und dem Tode des
greisen Steiger ihr Berührungspunkt verloren war, Tür die Zukunft
eine Grundlage zu schaffen, daß dann aber die auf eigensüchtig eng-
lischen Erwägungen beruhende Gegenerklärung Wickhams der Aus-
führung in den Weg sich stellte. Je mehr darauf nach der Nieder-
lage von Hohenlinden die Notwendigkeit des Friedensschlusses für
Oesterreich unabwendbar wurde, mußte auch die politische Rolle der
Emigration ihrem Ende sich nähern, und mochten auch die ent-
G*i. ffiSlTY
Felix Borckturdt, Die KhweKerische Emigrition 1798 — 1Ö01 433
schiedensten unter ihnen, vor allem Wyss, sich noch nach dem Frieden
von Luneville, aus ihrem jetzigen Zufluchtsort Erlangen, dem Ge-
danken einer Neutralisierung der Schweiz widersetzen, in dem Wunsche,
sie eine passive Rolle im Anschluß an Oesterreich spielen zu lassen,
mit der in der Schweiz selbst sich einstellenden Abwendung von den
früheren alB unerträglich erachteten Extremen der helvetischen Ein-
richtungen, vollends mit der Aufstellung des Amnestiedek rotes vom
28. Februar 1800 und der Generalamnestie vom 18. November 1801,
war die politische Bedeutung der Emigration wesenlos geworden.
Ebenso kamen jedoch 1801 auch die Emigrantenregimenter zur
Auflösung.
Aus einem reichen Material ist die militärische Betätigung der
Emigration in den Jahren 1799 und 1800 gleichfalls zur Darstellung
gelangt Die Tätigkeit der Legion Roverea, die sich mehrfach
noch tapfer bewährte, wird verfolgt, und daneben erscheinen andere
Regimenter, die durch den Rückzug im Herbst 1799, nachdem sie
im Sommer gebildet worden waren, jetzt auch eigentliche Emigranten-
truppen werden; gerade die neue nach der Niederlage bei Zürich
eingetretene Massenauswanderung trug dazu bei, hier die Reihen
zu füllen. Dazu wuchs in den Augen der englischen Politik, mit dem
Rücktritt des Zaren Paul aus der Koalition, bei der Befürchtung,
Oesterreich möchte sich zum Frieden mit Frankreich hinneigen, der
Wert dieser im englischen Sold stehenden Militärkörper. Freilich er-
gaben sich hieraus auch Konflikte. Schon gegen Motze, der ja aller-
dings die R&umung der Schweiz nicht mehr erlebte, war, so sehr
Wickham persönlich ihn schützte, als gegen einen in österreichischem
Dienst stehenden Schweizer ein gewisser Argwohn erwacht Zwischen
Roverea und Wickham kam es am Anfang des Jahres 1800 zum
vollen Bruch, und Roverea trat von seinem Kommando ganz zurück.
Freilich hatte sich derselbe in seiner Leitung der Legion nicht über-
all bewährt, und besonders ein mit geradezu abenteuerlichen Plänen
verbundener ganz mißglückter Vorstoß aus dem Lande Glarus gegen
Schwyz, am 27. und 29. Mai 1799, wurde ihm dauernd zum Vorwurf
gemacht. A1b zuletzt mit dem Ende des Koalitionskrieges die Frage
sich erhob, was mit diesen von England besoldeten, von Oesterreich ver-
wendeten, am Ende in Steiermark konzentrierten Em igrantenregim entern
werden sollte, traten sich die rivalisierenden Bestrebungen Englands
und OesterTeichs wieder in den Weg — auch die Königin Maria
Karolina warb Tür Neapel um diese Truppen — ; aber gegen den
englischen Dienst bestand überwiegende Abneigung, und so geschah
im April 1801 die Auflösung. Nur ein neugebildetes Regiment von
CORH fRSlTY
431 OOU. gel. Ans. 1909. Nr. fi
Wattcnwyl verharrte im englischen Sohl und wurde danach nach
Aegypten eingeschifft.
Die Beilagen beziehen sich Überwiegend auf die Beziehungen zu
England, 179H und 1799. Der Verkehr des englischen Agenten Talbot,
der im Frühjahr 1799 abberufen wurde, seines Nachfolgers Oberst
Crawfurd mit dem Minister Lord Grenville, Grenvilles mit Steiger
tritt dabei hervor; dann ist ein für Grenville durch Steiger im April
1798 aus dem Zufluchtsorte Ulm abgeschicktes Memorandum, weiter
ein Brief Johannes Müllers an Steiger, Wien 1798, und ein zweiter,
Wien 1799, mitgeteilt.
Die in ihrem Aufhau vorzüglich geordnete Darstellung, in der
die Charakter Zeichnungen der Persönlichkeiten ebenso, wie dio Würdi-
gung der oft recht komplizierten politischen Verknüpfungen gleich
gut gelungen sind, ist einem in hohem Grade die Aufmerksamkeit
verdienenden historischeu Stoffe vollkommen gerecht geworden, und
ebenso ist es dem Verfasser, der nicht mit innerer Sympathie der
von ihm geschilderten politischen Partei gegenüber stellt, gelungen,
mit aller Objektivität den Ereignissen zu folgen.
Zürich G. Meyer von Knonau
Fnr die Redaktion verantwortlich i Prof. Dr. H. Oldenberf in Göttingen
I.- Origii
(ORNILLUNIWI:'.
484 Oott. gel. Adl 190t. Mr. 6
Wattenwyl verharrte im englischen Sold and wurde danach nach
Aegypten eingeschifft.
Die Beilagen beziehen sich Ut>erwiegend auf die Beziehungen zu
Kngland, 179* nihl 1799. Her Verkehr des englischen Agenten. Talbot,
der im Frühjahr 179» abberufen wurde, seines Nachfolgers Oberst
Crawfurd mit dem Minister Lord Grenville, Grenvilles mit Steiger
tritt dabei hervor; dann ist ein für Grenville durch Steiger im April
1798 aus dem Zufluchtsorte Ulm abgeschicktes Memorandum, weiter
ein Brief Johannes Müllers an Steiger, Wien 1798, und ein zweiter,
Wien 1799, mitgeteilt.
Die in ihrem Aufbau vorzüglich geordnete Darstellung, in der
die Charaktcr/eichnungen der Persönlichkeiten ebenso, wie die Würdi-
gung der oft recht komplizierten politischen Verknüpfungen gleich
gut gelungen sind, ist einem in hohem Grade die Aufmerksamkeit
verdienenden historischen Stoffe vollkommen gerecht geworden, und
ebenso ist es dem Verfasser, der nicht mit innerer Sympathie der
von ihm geschilderten politischen Partei gegenüber stellt, gelungen,
mit aller Objektivität den Ereignissen zu folgen.
Zürich G. Meyer von Knonau
Fftr die Redaktion verantwortlich : Prof. Dr, II. Ol den borg in Oottinjen
CÜRNOilMV£R$irr
Nr. 6 Juni 1909
Jakob Mich. Reinhold Lena Geiammelte Schriften. Herausgegeben
von FraDi Blei. Erster Band: Die Gedichte, Der Hofmeister, Anmerkungen
Üben Theater, Amor vüicit omni». München und Leipzig, Georg Muller, 1909.
VI« o. 546 SS. gr. 8».
Unter den Dichtern des Sturms und Drangs hat seit dem Er-
scheinen von > Dichtung und Wahrheit« keiner so andauernd das In-
teresse weiterer Kreise festgehalten, wie Jakob Lenz — den der Kreis
der Andächtigen lieber Reinhold Lenz nennen möchte. Seine Persön-
lichkeit, seine literarische Produktion und sein Nachlaß haben eine
umfangreiche Literatur hervorgerufen und ein Spezialistentum ge-
nährt, aus dem neben ernsten wissenschaftlichen Arbeiten Wind-
beuteleien und Gauklerstücke hervorgegangen sind, die anderwärts
unerhört scheinen: das selbe Jahr 1884, das uns aus K. Weinholda
Hand den »Dramatischen KachlaQ« bescherte, brachte eine Sammlung
> Lyrisches aus dem Nachlaß«, mit der der Berliner Lyriker Wilhelm
Areut (unter dem Pseudonym Karl Ludwig) eine gröbliche Mystifika-
tion verübte: anscheinend weniger um die Philologen zu nasführen,
als um in der Rolle des > geistesverwandten Reinhold Lenz« der
eigenen Persönlichkeit eino interessante Patina zu verleihen; und
jetzt nach 2"» Jahren erfahren wir aus dem ersten Baude einer Ge-
samtausgabe (S. 505. 533 1. 1. daG >Der lyrische Lenz-Nachlaß Jer-
zembskys. Herausgegeben von Paul Theodor Falck« in Sicht istl Was
wir davon erwarten dürfen, hab ich GGN. Philol.-hisL Kl. 1905
S. 98 ff. genügend deutlich gemacht — ich werde keinen Anlaß haben,
meine Meinung über den Wert dieses Nachlasses und mein Urteil
über die Persönlichkeit des Schatzhüters zu ändern.
Otlt je:. Au. lftW. Nr.« 31
am r£r»
436 Gott. gel. Ar:.- 1909. Nr. 6
Zunächst aber haben wir es mit der Ausgabe von Blei zu tun.
Es ist der erste Versuch einer Gesamtausgabe seit der dreibändigen
Sammlung Tiecks (1828), mit der wir uns bisher kümmerlich be-
holfen haben, und sie geht nicht von einem Philologen aus, sondern
von einem gebildeten Schriftsteller, der sich jedenfalls mit ehrlichem
Wollen in den Dienst des alten Autors stellt. Daß die Ausgabe aus
MUnchener Litcratcnkreiscn kommt, kann nicht Wunder nehmen: von
dort aus hat Max Halbe 1892 unsern Lenz als den ersten Verkünder
einer neuen Zeit überschwän glich gefeiert, und wenn Frank Wedekind
Neigung haben sollte, sich in der Literatur des 18. Jahrhunderts
nach Geistes- und Kunstverwandten umzuschauen — ich wüßte kaum
einen andern zu nennen neben dem Verfasser des >Neuen Menoza*
und des >£ngländers<.
Die Ausgabe von Blei soll vier Bände umfassen und schon im
Herbst d. J. abgeschlossen sein; für Band 4 wird uns auch eine
Sammlung der Briefe und eine Biographie verheißen — auf diese
letztere möchte ich gern verzichten; ich habe nicht den Eindruck,
daß der Herausgeber dafür genügend ausgerüstet ist. — Der Ver-
leger hat Tür ein stattliches Bibliotheksformat, gutes Papier und
vortrefflichen Druck Sorge getragen ; in der durchaus vornehmen
Ausstattung erscheinen mir nur die bildlichen Beigaben überflüssig,
und sie sind obendrein recht gedankenlos verteilt: ein Porträt Goethes
steht mitten im > Hofmeister* , das seiner Schwester Cornelia unter
den Gedichten aus Lcnzens Moskauer Zeitl — Der Preis würde
nicht zu hoch sein, wenn wir die Ausgabe als eine abschließende be-
trachten dürften. Aber das ist leider nicht der Fall — der Heraus-
geber selbst scheint sich davon in der Zeit, die zwischen der Ab-
fassung des Prospektes und dem Abschluß des ersten Bandes liegt,
überzeugt zu haben.
Die »Einladung zur Subskription« verspricht eine »kritische Ge-
samtausgabe* (ebenso sagt der Bestellschein) — in der Ausgabe
selbst ist davon nirgends die Bede, der Ton ist hier (ohne Ziererei)
auf eine durchaus bescheidene Note gestimmt. Dort hieß es, die
»kritische Ausgabe* werde »gestützt* sein »auf das gedruckte und
ungedruckte Material des Lebens sowohl wie Dichtens* — in Bd. 1
habe ich keine zwei Seiten gefunden, welche direkt handschriftliche
Ueberlieferung heranziehen, ja soweit meine Kontrolle reicht (ich
werde unten Rechenschaft geben), hat Blei nicht einmal die alten
Drucke zu Grunde gelegt: die »Gedichte* hat er in der Hauptsache
nach Weinhold (1891), die »Anmerkungen übers Theater« (nebst An-
hang) und ebenso den »Hofmeister* nach Tieck (1828), und den
^Verwundeten Bräutigam* nach Blum (1845) gegeben. Er hat weder
Ic
COPHf li UNIVERSltY
Lernt, Oesammelte Schriften *S7
die Recensio noch die Emendatio geübt — was bleibt da von einer
kritischen Ausgabe übrig? Da Blei im übrigen bescheiden ist und
keine künstliche Verhüllung des Tatbestandes anstrebt, hätte er
auch so gewissenhaft sein sollen, von seiuem Verfahren überall Rechen-
schaft zu geben. Seine Ausdrucks weise führt gelegentlich — wohl
ohne Absicht — in die Irre; so wenn es S. 506 von den > Land-
plagen heißt: >Abdruck bei TL III, 1 f., mit Aenderungen Tiecks,
und WLG 19 — 68, nach der Originalausgabe, der auch der hier ge-
gebene Text folgte — der Text folgt in Wirklichkeit Weinhold! 1 ).
Gegen die Anordnung der ganzen Ausgabe und speziell dieses
ersten Bandes kann ich einige Bedenken nicht unterdrücken. Bei der
Tendenz des Herausgebers, dem gebildeten Leser den Zugang zu
dem Dichter zu erleichtern, ist es wohl gerechtfertigt, daß er die
schülerhaften Arbeiten der ersten livländischen Zeit und ebenso die
Gedichte aus der Zeit des Irrsinns (diese in der gleichen Auswahl
und Beschränkung wie Weiuhold) in einen Anhang verweist (S. 423
bis 462), während eine zweite Beilage den > Verwundeten Bräutigam«
bringt (S. 4C3 — 501). Ueber das Bedenken, daß dabei zwei zeitlich
und inhaltlich eng zusammengehörige Stücke, das >Fragment eines
Gedichtes über dos Begräbnis Christi« (S. 55 — 59) aus dem Anhang
der »Landplagen« (1769) und »Der Versöhnungstod Jesu Christi«
(S. 425— 436), den der Pastor Oldekop schon 1766 zum Druck ge-
bracht hatte, auseinandergerissen werden, kann man hinwegkommen.
Andererseits öndet die Lyrik Lenzens mit den vier Stücken »Die
Demuth« {Ich tcucJis empor, wie Weidenbäume), »Hymne« (0 du mit
keinem Wort eu Kennen), »Ausfluß des Herzens« (Oft fühV ichs um
Mitternacht) und »An den Geist« (0 Geilt! Geist! der du in mir
lebst, Woher kamst du, daß du so eilst? verzeuch noch, himmlischer
Geist. einen ergreifenden und bedeutungsvollen Abschluß. Die Ab-
teilung »Gedichte« (S. 1 — 220) umfaßt nunmehr, mit den »Land-
plagen« einsetzend, die Nummern 6 — 100 der Ausgabe Weinholds : in
genau der gleichen Reihenfolge und nur unter Fortlassung der langst
als unecht erkannten Nr. 82. Aber Blei hat dabei offenbar nicht be-
dacht, daG sein Vorgänger, der nur eben »Gedichte« Lenzens sammeln
wollte, Bein Programm beliebig weit stecken durfte: eine Abteilung
»Die Gedichte« an der Spitze der Gesamtausgabc aber wird unge-
bührlich erweitert, wenn mau ihr lehrhafte und satirische Stücke
größeren Umfongs einverleibt, die anderwärts in einen bessern Zu-
1) Ich habe du Exemplar der Königsberger Stadtbibliothek ?erglichen:
kleine orthographische Schwankungen Weinholda und Abweichungen in der Wortform
kehren bei Blei regelmäßig wieder. — Im ganxen ist übrigem Weinholda Wieder-
gäbe des tauber gedruckten Originaia recht zuverlässig.
31*
.. .. . ■ .
439 Gölt. gel. Ans. 1909. Nr. 6
sammenhang gebracht werden konnten, oder gar erst aus einem über-
lieferten Zusammenhang losgelöst worden sind. Der unruhige und
fragmentarische Kindruck von Lenzens ganzer Produktion wird nur
noch mehr gesteigert, wenn die von Kayscr herausgegebenen > Flüch-
tigen Aufsätze« (177G), denen sich der >Petrarch« aus dem gleichen
Jahre leicht anreihen ließ, auseinander gerissen werden, bloß um die
gereimten Stücke daraus den >Gedichten< einzuverleiben: von den »Zwey
Reden über die deutsche Sprache« aus der Strafiburger Gesellschaft,
die offenbar für Hand 4 aufbehalten werden, hätte weder >Matz
Höcker* (hier S. 151—160) noch der >Neujahrewunsch< (1776) für
eben diese Gesellschaft (S. ICO — 164) getrennt werden sollen. Und
>Menalk und Mopsus« (S. 77 — öü) samt dem >Eloge de feu Monsieur
* • nd< (S. 8G — 92) hatten einen bessern Platz in der Nähe des
»Pandämonium Germanicum« und der >Vertheidigung des Herrn
Wieland gegen die Wolken« gefunden. Dem Bedürfnis, alles was
Lenz in Versen geschrieben hat (mit Ausnahme der lyrischen Einlagen
in den Dramen) beisammen zu haben, ist doch durch Weinhold ein
für allemal Genüge geschehen.
Meine Leser wissen bereits, daß sie es mit keiner Ausgabe zu
tun haben, die direkt auf die Originaldrucke und die Handschriften
zurückgeht. Wie steht es nun innerhalb dieser Grenzen mit der Zu-
verlässigkeit des Textes? Soll ich den Anteil der einzelnen Instanzen
prädizieren, so würde ich etwa sagen: der Schriftgießer hat sehr gut,
der Setzer gut, der Hauskorrektor (in Rudolstadt) befriedigend ge-
arbeitet, infolgedessen macht der Satz im ganzen einen säubern Ein-
druck — von einem Anteil des Herausgebers an der Textrevision
habe ich nichts wahrgenommen, manche von den Fehlern, welche ich
unten aufdecke (man vergleiche besonders die in den >Anmerkungen
übers Theater« S. 44G) sind derart, daß sie einen Anteil des Herrn Blei,
zum mindesten für die jedesmal in Betracht kommenden Bogen, völlig
ausschließen. Offenbar ist die ganze Herstellung von Satz und Druck
in Rudolstadt erfolgt — für eine Münchener Revision und ein Mün-
chener Imprimatur blieb freilich keine Zeit, wenn man in 8 — 9 Mo-
naten 140 — 150 Bogen bewältigen wollte!
Ebenso wie die erste Sorge, die Beschaffung der Original drucke,
und die letzte, die Ueberwachung des Satzes, hat dem Bande aber
auch alle Fürsorge gefehlt, die der Absendung der Textvorlagen an
die Druckerei vorausgehen mußte — jedenfalls wenn man nicht ge-
sonnen war, später eine Korrektur oder Revision zu lesen. Für die
Interpunktion (sie ist auch Weinholds schwache Seite) ist nichts, rein
nichts geschehen. Lenz selbst in terpun gierte nicht übel und er hielt
viel auf Sauberkeit des Druckes, den persönlich zu überwachen er
COHKU UMIVtRSJTV
Lenz, Gceimmelic Schriften 439
nur ganz ausnahmsweise in der Lage war. Mit den Setzern seiner
(in Königsberg, Leipzig, Winterthur u. b. w.) selbständig erschienenen
Werke hat er im allgemeinen Glück gehabt. Dagegen ist den nur in
fremden Abschriften überlieferten und in Zeitschriften, Almanachen
u. s. w. mit oder ohne sein Zutun gedruckten Gedichten allerlei
kleines Mißgeschick zugestoßen — woran z. T. die Art schuld war
wie Lenz, der im übrigen recht leserlich schrieb, das Papier auszu-
nutzen pflegte. Ich will hier nur einen Punkt hervorheben, den
Weinhold so wenig wie jetzt Blei beachtet hat In unstrophischen
Gedichten pflegt Lenz die starken Sinneseinschnitte sorgfältig zu
markieren und abzusetzen. Wo in einer sekundären Ucberlieferung
solche Absätze fehlen, haben wir die Pflicht, sie in Lenzens Sinne
aufzuspüren, keinesfalls aber darf man sie verwischen, wie S. 78,
Z. 14 und Z. 2 v. u., S. 79 Z. 9 und Z. 2 v. u., S. 119 Z. 1 v. o.,
S. 126 Z. 2 v. u., S. 129 Z. 10 t. u., S. 156 Z. 8 v. o., oder darf um-
gekehrt ein kurzes, einstrophiges Gedicht in zwei Scheinstrophen
zerlegen, wie S. 144 >Aus ihren Augen lacht die Freude<. — Ein-
zufügen ist ein Absatz S. 137 Z. 8 v.u. {Wer malet diesen Calehas
mir), S. 165 in dem Gedicht >An meinen Vater< V. 12, V. 26. Auch
das Poem >Auf eine Quelle u. s. w.< S. 142, das freilich von Weinhold
nach einer Originalhs. gedruckt wird, gliedert sich nach des Dich-
ters Absicht offenbar in 3 Abschnitte, die jedesmal mit »Heilige
Quelle, Wie so schön helle* beginnen. Des weitern mag ich mich bei
der Interpunktion nicht aufhalten: ich muß nur betonen, daß ein
Herausgeber, der einen älteren Dichter dem Verständnis heutiger Leser
nahe bringen will, dieso nicht ohne Not über den Sinn des Textes im
Dunkeln lassen darf. Das Gedicht >Nachtschwärmerey< z. B., das
Weinhold als Nr. 4G aus einem Briefe Lenzens an Goethe druckte
und das B. S- 131 f. wiederholt, bleibt, so wie es hier geboten wird,
vielfach unverständlich. —
>Die Orthographie hier wie sonst nach heutigem Brauch« (S. 506) —
ich will das gelten lassen, obwohl bei einer solchen Regulierung manches
Gefahr läuft getilgt zu werden, was anderwärts dem Reim zuliebe
bleiben muß (z. B. kömmt). Und dann darf man es nicht dem Setzer
überlassen, der nicht nur zahlreiche Spuren der alten Orthographie
mit einer doppelt störenden Inkonsequenz stehen laßt, verheelen neben
verhehlen, tödtlic/t neben tödlich und tötlich, teilnimmt neben Teil zu
nehmen , oft in unmittelbarer Nachbarschaft , druckt , sondern auch
Archaismen und Provinzialismen, wie etwa teutsch und kenntbar, be-
seitigt, und obendrein da wo er interpretieren muß, nicht selten
daneben trifft. Das gilt besonders für die Entscheidung zwischen
großen und kleinen Anfangsbuchstaben und in Fragen der Wort-
COBNfllUNIVERSiry
410 Gott. gel. An; 1909. Nr. 6
trennung: so steht auf S. 161 S. 3 v. u. zu lesen: Ob nicht ein Beßrer
uns zum Ziele führen muß — - aber ein beßrer, wie das Original
hat, ist >ein beßrer Pfad«! Auf derselben Seite Z. 8 v.o. ist das
Kompositum Mit Orpheustönen (sc. der Schwärmerei) irrerührend auf-
gelöst Mit Orpheus' Tonen 1 ). S. 87 Z. 13 ist der Ausruf o Lorbeer-
wert mit Lenzens Anlautschreibung beibehalten und muß nun in der
Orthographie unserer Ausgabe ein Substantivum bieten; S. 110 Z. 7
v. u. durfte nicht aufgelost werden Und jauchten Himmel an, son-
dern bei Beseitigung der lenzischen Orthographie war zu schreiben
himmelan \ Störend wirkt in der Orthographie dieser Ausgabe auch
das stehen gebliebene (Von jeder Prvfupysteit), ron jeder 'Jrähncn
Saat (1- Trähnensaat) S. 444 Z. 13 v. u. Gewiß, das sind Kleinigkeiten
— aber durch sie wird das Verständnis der Gedichte an vielen
Stellen bedenklich getrübt.
Ich will nun gleich beim Texte derGedichte, dem ich diese
Beispiele entnehme, bleiben und zunächst aufreihen, was ich mir bei
der Lektüre von z. Tl. sinnstörenden Textfeldern angemerkt habe; wo
diese bereits Weinhold zur Last fallen, ist es durch ein W ange-
deutet — mein Vorwurf, daß sich B. die Ausgabe der >Gedichte<
doch zu bequem gemacht habe, wird dadurch ausreichend begründet.
In den >Landplagen< , dem einzigen größeren Werke, dessen
Korrektur Lenz persönlich gelesen haben wird und wo die große
Sauberkeit des Druckes der Textkritik (gegenüber den schlechten
Hexametern) absolute Zurückhaltung auferlegt, stören bei Blei öfters
Vollformen für synkopierte und umgekehrt, wodurch die Metrik dieser
Jugenddichtung noch mehr verschlechtert wird: so fallen B. zur Last:
Beklemmt (für Behlemmet) S. 7 Z. 6 v.o., Ehemann (für Ehmann)
S. 9 Z. 3 v. o., andere S. 10 Z. 6 v. u., FleJien S. 1 1 Z. 16 v. o., fiwit
S. 12 Z. 15 v. u. Von dieser fortlaufenden Fehlerreihe abgesehen, ist
der Text leidlich gut, ich notiere neben Aendeningen wie vor (— W)
für für S. 5 Z. 4 v. u., Jetst (= W) für Itst S. 8 Z. 4 v. o. und
ähnlichen namentlich S. 34 Z. 16 v. o. ihr Kleid an der bebenden
Rechte Tür ihr Kind. — Von den Gedichten aus dem Anhang der
>Landplagen« ist das >Schreiben Tankreds an Reinald< (S. GO ff.)
gleich im Eingang wieder durch einen metrischen Fehler verunziert:
Z. 1 beginnt im Original richtig: Weine kriegrischcr Held. — In
Z. 11. 12 sind die beiden hatt' für hat offenbar von Lenz übersehene
Druckfehler. Aber Blei fällt zur Last S. 62 Z. 16 v. o. sie siegte für
ich siegte.
(Weiterhin nenne ich die Titel der Gedichte nur ausnahmsweise.)
Daß in dem Trauergedicht S. 67 das erste Wort Auch st Ach
1) Der Fehler stammt hier aus Wcinhold, wie ich sehe.
COPHf li UNWERSm
Leu«, Gesammelte Schriften 441
lauten müsse, war bei Weinhold S. 264 zu lesen. — S. 84 Z. 7 v. o.
I. unser einen (st. einer = W); S. 86 Z. 3 v. o. 1. Cytherens. — S. 87
Z. 2 v. o. I. Adlerflug \ S. 88 Z. I v. o. I. manches schöne (st. schöne
manches); S. 90 Z. 14 v.o. 1. staun«»; & 91 Z. 19 T. 0. 1. eines; S.92Z.14
v. o. I. der Venus. — S. 94 Z. 2 V. 0. I. ihr Krähn (st. ein KröJin).
— S. 99 >Die erste Frühliugspromcnadc< V. 1 1. Der Baum, der mir
den Schalten zittert (st mit den); S. 100 V. 4 I. mit wilderm Schmer*
(st. m. wildem Seh.); — S. 109 >Lottes Klagenc V. 4 1. Erleichtrung.
— S. 110 Z. 2 v. u. 1. Btto. — S. 117 Z. 10 v. u. 1. Vaterlande
(st Mutterlande), Z. 7 v. u. 1. dorten (st dort = W); S. 118 Z. 5
v. o. hat der Originaldruck In diesem Thal, der deinem Tluxle yleidit
(st das = W), und dieses ostdeutsche Maskulinum mußte ebenso
bewahrt bleiben wie S. 14 Z. 2 v. u. das Maskulinum Kinn; S. 118
Z. 9 v. u. 1. erfreun. — S. 125 Z. 11 v. o. 1. cum Ende (st ju);
Z. 1. v. u. 1. ihn (st in); S. 126 Z. 2 v o. 1. Trübicolkigt (st -uwttü?
= W !. Z. 4 t. u. 1. einen Wuchrer ; S. 127 Z. 2 v. n. mufi es mit
Beseitigung eines falsch eingesetzten Kommas und in der Ortho-
graphie dieser Ausgabe heißen: das gansc Abgebrochene, stoßweise
Seuf sende, Notgedrungene , waJtrhaftig Leidenschaftliche des Ori-
ginals; S. 128 Z. 7 v. o. hat der Druck (/n diesen Sonnenstraldcn der
Liebe) Eure Seele sieh sichtbar weißt — in der heutigen Ortho-
graphie müßte das teeist lauten, B. aber wiederholt Weinholds Fehler
weißl — S- 130 Z. 2 v. o. 1. heitgen (st. heiligen = W). — S. 140
Z. 13 v. o. 1. Thränclein (st Thränlein = W). — S. 142 Ueberschrift
1. Auf eine Quelle. — S. 147 Z. 5 v. o. 1. heiliger (st heiiger), Z. 2
t. u. 1. nit (st nicht). — S. 149 Z. 5 v. u. 1. meine Wursel (st eine
W. = W). — S. 151 Z. 5 v. o. 1. ans ganee (st an das g. = W);
S. 153 Z. 10 v. u. 1. Herrngott, Z. 2 v. n. 1. Gedcnkart (ßt Denk-
ort); S. 154 Z. 14 v. o. I. (Mir meine Bäuerlein auch 'fsuklären) Und
eintuUattem ihren Wind (st ihnen W. = W); S. 156 Z. 3. 4 1.
dauren : trauren ; S. 158 Z. 8 v.o. 1. alsdcnn, Z. 11 v.o. I. Kränz-
chens, Z. 7 und Z. 2 v. u. 1. »i* (st. nicht); S. 159 Z. 4 v. o. I. Saur-
teig. — S. 161 Z. 2 v. o. für teu'rgekaufle — gönnet, im Or. fett, war
Sperrdruck anzuwenden, wie in der Schlußzeile des Gedichtes. — S.
172 Z. 5 v. o. 1. Wem (st TFenn). — S. 177 Z. 1 v. u. L Wut durch
Duldung abzumatten (st W. und 1> \ — S. 183 Z. 9 !. D en Mann
(st .Der AT). — S. 187 Z. 8 v. u. L Völkeralter (st AfenscAenotter).
— S. 188 V. 1 1. Von (st Tom). — S. 192 Z. 3 v. o. 1. ordnendem.
— S. 203 »Auf die Stelle . . .«, die Ueberschrift rührt von Weinhold
herl — S. 266 Z. 1 v. u. 1. Je mehr ihm Aug* und Stirne glüht (st
im). — S. 213 Z. 4 ▼. u. 1. Ungesehen. — S. 216 Z. 5 t. o. L erhebt
(st erhebet - W). — S. 425 Z. 3 v. o. 1. von Adam (st vom); S. 428
..narr
442 Oött. gel. An/. 1909. Nr. 6
Z. 11 v. u. L holdseligem; S. 432 Z. 7 v. u. I. kehrt (st fcrAre* = W);
S. 43G Z. 5 V. o. 1. fliehen (st /fo/m = W), Z. 18 V. o. 1. Herrscltct
(st Herrscht = W). — S. 438 Z. 14 v. u. 1. Allmächt'ge. — S. 440
Z. 3 v. u. 1. stürm'sche. — Schließlich ganz zum SchluG noch ein
recht neckischer kleiner Druckfehler: S. 443 Z. G v. u. 1. Ist doch die
Lust nicht rein — nicht Luftl
Nachdem wir diese kleinen, aber zum Teil doch recht störenden
Unsauberkeiten getilgt haben, bleibt für die Textkritik nur wenig
zu tun.
Von der Romanze >Piramus und Thisbe« (S. 60 — 73) stellt die
Weimarer Abschrift >von Fraucnhand<, deren Lesarten Weinhold S.2G5
verzeichnet, unzweifelhaft eine revidierte Fassung gegenüber dem aus
Salzmanns Nachlaß publizierten Original dar: man kann zweifeln, ob
man aus ihr den metrischen Fehler in der ersten Strophe V. 3 mit
einer heißen Gabel durch mit heißer Gabel korrigieren darf. Aber
unbedingt liegt ein Fehler Stöbers vor in der letzten Strophe V. 1 :
ein Beispiel statt sein Beispiel.
In dem ersten der beiden Scsen heimer Lieder (> Wo bist du
itzt< S. 73f.) habe ich Kruses Lesart Stadt und Feld (Str. 3,3)
gegenüber Wald und Feld des Abdrucks in den Blättern für lite-
rarische Unterhaltung verteidigt (GGN. 1905, S. 73. 100) — immer-
hin gebe ich zu, daß man hier schwanken darf. Das ist aber ausge-
schlossen bei dem zweiten Gedicht (»Ach, bist du fort?« S. 74 f.), wo
die Kruseschen Lesungen itet (Str. 1,2), dick (Str. 1,3) und Thal
(Str. 5, 2) unbedingt einzustellen waren.
Wie hier stehen sich zwei aus verschiedenen Abschriften stam-
mende Drucke gegenüber bei den Gedichten >Die Demut« (S. 211
bis 214, Whld. Nr. 97) und »Ausfluß des Herzens« (S. 217 f., Whld.
Nr. 90): B. wiederholt nach Weinhold die älteren Drucke in Pfen-
ningers »Christi. Magazin« 1779 resp. in Ewalds »Urania« 1793, ent-
hält uns aber die Abweichungen des jüngeren Drucks in AI. Schreibers
Heidelberger Taschenbuch von 1812 vor, die Weinhold S. 314 und 317
verzeichnet hatte. Diese Lesarten sind bei den beiden Gedichten von
sehr verschiedenem Wert: während der Schreibersche Text für die
»Demut« unter 31 Lesarten Weinholds nur allenfalls drei oder vier
graphische (resp. metrische) Besserungen bietet, verdienen von den
11 Lesarten zum »Ausfluß des Herzens« einige unbedingt Aufnahme
in den Text (V.4. 8. 14. 17. 25), andere sind gleichwertig oder gleich-
giltig und nur V. 9 Wo ist's, dies Bild? würde ich unbedingt bei
dem Druck von 1793 bleiben (1812: Wo ist dies Bild?). Wem aber
die kritische Herstellung widerstrebt, der sollte jedenfalls den Text
Lern, Gesammelte Schriften 443
bei Schreiber und nicht den — wahrscheinlich von Lavater — etwas
lassig behandelten Text der >Urania< zu Grunde legen.
Mit Konjekturen muß man gegenüber diesen Gedichten, deren
Interpretation so viele Schwierigkeiten bietet, gewiß zurückhaltend sein.
Immerhin hatte in dem Festgedicht zur Igelströmschen Hochzeit der
Blumsche Druckfehler rang st drang S. 439 Z. 3 v.o. getrost ge-
tilgt werden können (s. GGN. 1905, S. 109).
Auf ein paar andere Stellen, die mir zweifelhaft sind, möchte ich
wenigstens den Finger legen. Im dritten Gesang des >Petrarch< heißt
es (S. 125 Z. II v.u.) 1 ):
Das arme Hert! sprach als ers las der Mann
Und sah gelassen auf, und seinen Himmel an.
Lenzens Stil wäre weit mehr gemäß:
Und sah gelassen auf, und sah den Himmel an.
Daß er wirklich so geschrieben hat, deutet vielleicht noch das stehen
gebliebene Komma an, das bei der I^csart des Druckes keinen
Sinn hat.
In dem Gedicht gegen die Dessauer Philanthropins (S. 182) lesen
Tieck und Wcinhold (und mit diesen Blei) nach der Handschrift
V. 15 f.
Das werden Kopfe nur ihr lieben Herrn! auf Erden
Ach lauter Dratmaschinen werden.
Ist dos nur richtig, dann suche ich vergeblich nach einem Gegensatz
im vorausgehenden wie im folgenden (etwa >Herz<, -Gefühl*). Und
sollte wirklich Köpfe $iur — lauter Dratmaschinen parallel gestellt
sein? Es ist doch nirgends von der Ausbildung des »Kopfes* die
Rede — es beißt vielmehr V. 1 5 ff.
Das reitet, ficht und tanst nach euren Winken,
Darf weder essen, weder trinken
Noch schlafen, noch verdattn, als sur gesetzten Zeit
Und kackt sogar mit Sittsamkeit.
Ich möchte doch vermuten, daß dasteht nie, daß es also heißen soll
Das werden Köpfe nie, ihr lieben Herrn! auf Erden usw.
In der »Epistel eines Einsiedlers an Wieland« heißt es nach dem
Erstlingsdruck im Deutschen Museum 1776 (hier S. 192,1):
So weiß auch Dein unsterbliches Lied
Der Thorheit küJd&tcn Mummeregen
Absichten, die sie nicht kennt, tu teilten usw.
Parallelen wie kecke Mummereien, unverschämte Mummereien (Goethe)
1) Ich habe den OrigüuJdnick tur Hand.
Ic
EU UNIVER3TY
444 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 6
legen es nahe, an kühnste Mummereien zu denken — aber freilich
auch kühlste läßt sich verteidigen.
Der Bestand der Gedichte hat sich gegenüber Weinhold
nicht vermehrt: vielmehr mußten die drei Zeilen ausgeschieden wer-
den, welche W. nach einem Blättchen des Großherzoglichen Archivs
in Weimar als Nr. 82 (»Beruhigung«) bot, da sich inzwischen heraus-
gestellt hatte, daß sie J. F. Hahn gehören und unter dessen Sigle
schon im Göttinger M.-A. 1774 stehen. Nachdem Blei die nähere
Bekanntschaft des Herrn Falck gemacht bat, würde er gewiß gern
auch die »kürzere Fassung« der »Liebe auf dem Lande« (S. 135 f.)
und den Vierzeiler »Ich bin ihr wahrer Jacob nicht« (S. 183) aus
seinem schönen Bande gestrichen haben : in den Anmerkungen S. 520.
523 gibt er sie beide preis, und so brauche ich hier nicht zu wieder-
holen, was ich früher gegen diese blöden Stümpereien Falcks vor-
gebracht habe. Gegenüber einer vermittelnden Auffassung, an der
einige mir bekannte Gelehrte festhalten wollen, erkläre ich aufs be-
stimmteste: ich halte es für ausgeschlossen, daß Lenz an der Version
A der »Liebe auf dem Lande« den geringsten Anteil hat.
Daß inzwischen von anderer Seite ein eher zu beachtender An-
spruch Lenzens angemeldet ist, hat Blei übersehen. In der Abhand-
lung von Th. Maurer, Die Sescnheimer Lieder, eine kritische Studie
(Straßburg 1907) wird S. 24 ff. der Versuch gemacht, das erste Stück
der Sescnheimer Sammlung, das ich als letzter und mit zum Teil
neuen Gründen Goethe vindizierte, in einen dreistrophigen Grundstock
von Goethe fr Erwache FVicderike< — >Es zittert Morgen Schimmer <
— »Die Nachtigall im Schlafe*) und in eben so viele Zusatzstrophen
von Lenz zu zerlegen. Das Ergebnis ist so hübsch, daß wir uns um
Goethes willen nur freuen dürften wenn es so wäre, und ich selbst
war nach dem ersten Eindnick sofort geneigt, die Position zu räumen.
Hinterher aber sind nicht nur die alten Bedenken erwacht, sondern auch
neue hinzugekommen: es steht fest, daß ein Hagedornsches Lied und
seine Melodie das Vorbild abgegeben haben, dies Lied umfaßt aber
gerade 6 Strophen, und eben diese Zahl hätte dann der Bearbeiter
Lenz erreicht, der seinerseits kein direktes Verhältnis zu Hagedorn
hat. Aber das mag Zufall sein: ich halte die Sache nicht für ent-
schieden und benutze gern die Gelegenheit, auf Maurers überraschende
Lösung der Kchtheits frage nachdrücklich hinzuweisen ').
I) Im übrigen hat die Polemik Maurers mir keinen Anlaß geboten, den
Goethiscben Grundstock des sog. iSesenheimer Liederbuchs« anders zu deuten,
als ich es getan habe: als Ueberreste der Liebeskorrespondent Goethes, aus der
sich Friederike die gereimten Stacke abgeschrieben bat. Dies Resultat wäre noch
einheitlicher, wenn außer Nr. 4 und & auch Nr. 1 von Lenzens Hand herrührte:
COKü
Lena, Gesammelte Schriften 445
Beim >Hofineister< (1774) verrät sich die Zugrundelegung
des Tieckschen Abdrucks 1 ) hauptsächlich durch die Tilgung von Ar-
chaismen, die anderwärts, speziell in den Gedichten, wo Weinhold
der Führer war, unbedenklich beibehalten sind, wie etwa S. 342
Z. 1.2 v.o. davor — alsdann für dafür — alsdenn; freilich geht
!'■.- Ausgabe noch darüber hinaus, wenn sie Halunken für Hollnnkcn
(332 Z. 3 v. o.), KSfig für Keficht (345 Z. 2 v. o.), starrköpfigen für
stanköpßschen (345 Z. 1 v. u.) einführt und dadurch für den Philo-
logen vollends unbrauchbar wird. In allen diesen Punkten ist der
saubere Abdruck von Sauer (in Kürschners D. Nat--Litt. Bd. 80 II)
konservativer und zuverlässiger. Auch direkte Satzfehler sind leider
nicht selten: S. 330 Z. 13 v. o. 1. der Herr geheime Roth; S. 331
Z. 5 v. o. I. Hein aufrichtig st. Rein aufrichtig; S. 331 Z. 10 v. u.
1. Eitervaters; S. 337 Z. 15 v. u. 1. nichts anzutreffen; S. 343 Z. 4
v. u. 1. meinem st. mein; S. 346 Z. 14 v. u. 1. brave Leut; S. 348
Z. 10 v. u. 1. würde st. wird u. S. w.
Der im ganzen korrekte Weygandscbe Originaldruck gibt zu
Emendationen wenig Anlaß: immerhin wird meine Besserung von
keinen andern soll sie sein {!) Lebtage bekommen (Act I Sc. 4, S. 338
Z. 5 v. u.) in kein anderer soll sie sein L. bekommen gewiß ein-
leuchten; — in derselben Szene (S. 337 Z. 11 v. o.) Er war doch...
ein gelehrter Mann ; auch und ein Hof'mann zugleich ist mindestens die
Interpunktion unerträglich, und recht befremdlich ist es, daß alle drei
mir vorliegenden Neudrucke in Act. II Sc I (S. 345 Z. 5 v. u.) das
dun wäre kein einzig« Goethescbes Autograpbon darunter. Maurer übersieht
ganz, daß der von ihm verfoihtene komplizierte Zustand der l'eberüeferung, wo*
nacb Ton den sieben »gereimten Briefs tückeo« — das ist für mich das Haupt-
ergebnis! — drei in Friederiken* und vier in Goethes Handschrift vorliegen
sollen, mit dem was wir sonst über die Schicksale der Sesenheimer Goethe-Hand-
schriften wissen, weit schwerer tu vereinbaren ist, als der Befund den ich wahr-
scheinlich aa machen versuchte, und den ich nicht zu gefährden glanbe, wenn ich
M. einräume: der Beweis, daß die Hn [G . 9. 10 Kruse in .der Handschrift
Friederiken vorlagen, ist nicht gefuhrt.
Was die Reimtechnik Lernens angeht, so hat mich Maurer offenbar miß-
verstanden: wenn Hagedorn und Lenz Keime von -g:-ch, •d-:-t-, •*-:-( meiden
im Gegensatz zu Goethe und Brentano, so tun sie das nicht, weil es ihrer mund-
artlichen Aussprache widerstrebt, sondern weil sie dem Hochdentechen unfrei
gegen überstehen und infolgedessen sieb, was den Konsonantismus angeht, an du
Schriftbild halten. — Ich will aber ausdrücklich bekennen, daß ich den Reim
heilnj ; unrfrtahlich, deaseu Träger die vorletzte Silbe ist, obwohl er hei Lenx keine
Parallelen hat (wie bei Goethe), nicht mehr für ein unubersteiglichei Hindernis
ansehe, die betreffende Strophe (und dann mit ihr iwei andere) Lenz zuzu-
sprechen.
1) Vgl. gleich S. 333 Z. 13 v. o. MÜchzan wie bei Tieck.
cm
446 Gfltt gel Ani. 1909. Nr. 6
Komma (statt eines Punktes) stehen lassen in dem Satze: Ihr be-
klagt Euch die Leute sahn Hofmeister wie Domestiken an, Harren!
was sind sie denn anders? — Ja, ja, die Interpunktion ! — Von der
Berliner Hs. des »Hofmeisters«, deren Kollation jetzt in der Disser-
tation von Stammler (s. u.) zu finden ist, steht in den »Anmerkungen«
kein Wort
Am übelsten ist es dem Werke ergangen, das gegenwärtig durch
die vortreffliche Arbeit von Theodor Friedrich (»Probefahrten < X1IJ)
wieder ein besonderes Interesse gewonnen hat, den »Anmerkungen
übers Theater< (1774) und der ihnen angehängten Uebereetzung
von Shakespeares »Loves Labour's loste, >Amor vincit omnia«
(S. 221—326). Hier hat B. (der in den Anmerkungen Friedrichs
Buch noch nennen konnte) einfach den Tieckschen Neudruck in die
Druckerei geschickt: man merkt das sofort an der Vorbemerkung
(S. 223), wo Tieck mit schöne Literatur ein Wort verdrangt hat, das
Air Lenz und seinen Straßburger Kreis eminent charakteristisch ist
(Friedrich S. 100): licllitteratur. Und B. kann hier nicht einmal eine
Korrektur gelesen haben, wenn er Druckfehler von T. wie besingern
für befingern S. 263 Z. 8 v. o. und gar geitsch deinen Kreisel Tür
peitsch d. K. S. 302 Z. 2 v.o. stehen läßt Unter diesen Um-
ständen hat der Setzer freie Hand gehabt, den Text seinerseits noch
um eine Reihe recht verdrießlicher Schnitzer zu vermehren. So fehlt
gleich S. 223 Z. 12 v. o. So (tief); S. 269 Z. 7 v. u. 1. machet
bleich st. wachet bleich, S. 299 Z. 11 v. o. 1. liebt r als st liebe, als;
S. 300 (Z. 12 v.o.) 1. auffliegend st aufliegend. — Die kleinen
Satzfehler des Originals — fast nur in fremdsprachigen Zitaten und
Eigennamen — hat Tieck meist stillschweigend verbessert, stehen ge-
blieben sind bis auf Blei: S. 264 Z. 7 v.o. Armando für Armado,
S. 273 Z. 15 v. o. Faulconbridgs für Faulconbridges.
•
Der größte Teil der »Anmerkungen« Bleis (S. 500- 535) ist
begreiflicherweise den »Gedichten« gewidmet Die Sorglosigkeit, mit der
der Münchener Herausgeber und Verleger dem Hudolstädter Setzer
und Korrektor die Herstellung des Bandes überlassen haben, erreicht
hier ihren Gipfel : schon beim Aufschneiden entdeckt man auf S. 509 ff.,
daß die Anmerkungen für S. 8C— 98 sich hinter die für S. 99 — 102
verirrt haben und stößt das Auge wiederholt auf Fehler in den Eigen-
namen, wie »Schubert« und »Bodner« (S. 540) u. 8. w. Der Inhalt
der Anmerkungen, welche die Uebcrlieferung (Drucke und Hand-
schriften), die Chronologie, die persönlichen Beziehungen betreffen,
geht in seinem sachlichen Teil großenteils auf Weinhold zurück, in
seinem unterhaltenden Teil beschäftigt er sich mit P. Tb. Falck.
CO*,, (Sff
Lenz, Gesammelte Schriften 447
Leider ist aber der sachliche Teil nicht nur unselbständig, sondern
auch venig sauber gearbeitet: er wimmelt von Flüchtigkeiten, Irr-
tümern und Mißverständnissen, sodaß es gar nicht lohnt, hier mit
der Kritik anzufangen. Nur ein paar Proben zur Begründung dieses
sehr harten Urteils: S. 508 zu S. 69 >lMramus und Thisbc« : >... Hier
ist die Lesart (sie) nach WLG ') S. 2G5, dem eine Handschrift aus
dem Weimarer Hausarchiv vorlag«. Aber nein ! der S. G9 — 73 ab-
gedruckte Text ist der von Stöber, den auch Weinhold S. 83—86
wiederholt, von den Lesarten der Weimarer Hs., welche dieser S. 2G5
verzeichnet, hat B. keinen Gebrauch gemacht! — S. 509 oben soll
Whld. die Lesart * Stadt und Feld* (s. o.) >nacli Falck« in Wald
und Feld > gebessert« haben — er folgte aber nur dem Abdruck
Stöbere. Wenige Zeilen später wird abermals übersehen, daß sich mit
doch und dich in dem zweiten Sesenheimer Liede Stöber und Kruse
gegenüberstehen. — S. 528 Mitte: >Boie bekam die Epistel durch
Köderer und schickte sie dem Herausgeber des Museum« — das war
er ja selber 1
Was die Anmerkungen über Weinhold hinaus bieten, hat großen-
teils Herr P. Th. I-'alck in Riga geliefert — aber er wird keine
Freude daran haben. Die Tage seines Fälsclierglücks sind zwar, wie
ich unten an Beispielen der jüngsten Zeit zeigen werde, noch nicht
vorüber, aber sie sind doch gezählt. Und zu den Aufgeklärten ge-
hört nun auch Franz Blei! Freilich noch nicht lange: denn auf dem
Prospekt würde Herr Falck noch in höchst ehrenwerter Gesellschaft
der Lenzforecher genannt, im Text unseres Bandes sind S. 134 f.
und 183 noch zwei seiner Fälschungen, dieselben welche Weinhold
aufnahm, gedruckt — im »Inhalt« werden sie unterdrückt, in den
> Anmerkungen« ausdrücklich abgelehnt. Blei ist nämlich inzwischen
von Falck mit den >Aushängebogen< seiner Gesamtausgabe des lyri-
schen Lenz- Nachlasses von >Jerzembsky< beglückt worden, aus dem
er in den Anmerkungen allerlei mitteilt: in einer Stimmung, die deut-
lich von Unbehagen zu Mißtrauen und von da zu Entrüstung und
Verachtung weiter schreitet. Tritt diese Publikation wirklich ans
Tageslicht, so wird sie allen die Augen öffnen, die Herrn Falck noch
tlen Besitz irgend welcher Lenzmanuskripte zugetraut haben: was B.
aus der Vorrede (S. 533) und aus den Texten mitteilt, ist so uner-
hört albern, daß es keinem Menschen einfallen wird, von einem lite-
rarischen Skandnl zu reden — es gibt höchstens eine Klownsposse,
und nicht einmal eine amüsante I
Das Bild das ich in unsern Nachrichten 1905 S. 98— 115 von
dem Treiben dieses Fälschers entworfen habe, war doch wahrlich
1) Weinhold, Gedichte von Leu.
C0*i. fRSiTY
448 Ott*, gel. An*. 1909. Kr. C
scharf genug umrissen ! Aber das hat nicht verhindert, daß sich noch
immer die Vorstellung erhielt: etwas von Lenz müsse Falck doch
besitzen — wie wäre er denn sonst zum Lenzfälscher geworden?
Und wenn seine lyrischen Darbietungen Fälschungen gewesen sind,
so brauchen es doch nicht seine Mitteilungen aus Briefen von Lenz
und Nachrichten Jerzembskys zu sein — so folgerten kurzsichtig
genug andere. Ich gebe zwei Beispiele.
Da ist vor kurzem (1008) in Halle eine Dissertation von Wolfg.
Stammler über den »Hofmeister« von Lenz erschienen. Das Kapitel
»Vorgeschichte« begiunt mit einem Brief von Lenz, der 1891 von
Falck in der mir unzugänglichen Düna-Zeitung publiziert ist'). Am
18. Sept. 1770 soll Lenz aus Königsberg an Oldekop geschrieben
habe: >In der vorigen Woche las ich Heichhardt meinen Hofmeister
vor. Es ist ein vaterländisches Stück wie der verwundete Bräutigam*.
Die Briefstelle genügt dem jungen Doktoranden , um eine älteste
Fassung des Hofmeisters annähernd in der Technik des »Verwundeten
Bräutigams« anzusetzen — die soll L. mit nach Straßburg genommen
und in Fort Louis »umgearbeitet« haben I Die echte Briefstelle, die
hierfür zitiert wird, redet aber gar nicht von »Umarbeitung«, Bon-
dern von der »Zeitigung«, dem Reifen des Werkes. Nun male sich
einer eine Konzeption dieses Dramas in einer Zeit aus, wo Lenz
höchst wahrscheinlich noch nicht den Shakespeare kannte: einen »Hof-
meister« ohne freie Technik und ohne pädagogische Tendenzen —
aber ein »vaterländisches Stück« I
Die alberne Fälschung von Falck verwertet als einziges echtes
Ingredienz die aus dem J. 1815 stammende Mitteilung, daß man in
Livland die Fabel des »Hofmeisters« auf eine Skandal geschieh te zu-
rückführte, die in einer baltischen Adelsfamilie vorgekommen war.
War das wirklich der Fall, hatte Lenz diese Geschichte zum Ausgangs-
punkt genommen, so wird er sie gewiß nicht in Livland lokalisiert
haben : der deutsch russische Pastorssohn hatte als Königsberger Student
schwerlich Neigung, sich das Fortkommen in der Heimat, für das er
in erster Linie auf den dortigen Adel angewiesen war, zu unter-
graben. Wenn er aber diese unwahrscheinliche Keckheit oder Tor-
heit besaß — hatte er zugleich die Geschmacklosigkeit, ein solches
Skandalstück seinem »väterlichen Freunde« gegenüber als »ein vater-
ländisches« zu bezeichnen? Gewiß nicht! — ihm selbst wäre es auch
niemals eingefallen, die dramatisierte Anekdote »Der verwundete
Bräutigam« »ein vaterländisches Stück« zu nennen 1 Nicht Lenz liegt
1) Ich bibe (wie anscheinend auch Stammler) nur die Notizen im Jber. f. n.
Ljwjch. 1891 IV : 4, 16 (S. 102) iur Hud.
fRSITY
Lenz, Oesammcltp Schriften 449
ein solcher Ausdruck nahe, sondern seinem Landsmann, dem »Lenz-
forscher« Falck: ihn interessieren beide Stücke als Ralticn.
Ich kenne von Falck bisher nur Fragmente von Briefen; hat
er wirklich, wie es scheint, auch vollständige Briefe herausgegeben
(in baltischen Tageszeitungen), dann besteht der Verdacht, daß er
einen echten Grundstock mit literarischen und persönlichen Zusätzen
seiner Mache verfälscht hat — einen vollständigen Brief zu fabrizieren
ist er sicherlich ebenso wenig befähigt, wie er jemals ein unbekanntes
Gedicht von »Lenz« aus sich heraus zu Stande gebracht hat. —
Als Bruchstück aber ist mir im höchsten Grade verdächtig auch
der bei Froitzheim, Lenz und Goethe S. 14 mitgeteilte Passus von
>Jerzembsky< über die >Anmerkungen übers Theater«, den soeben Th.
Friedrich am Schlüsse seiner Untersuchung (S. 99) in Sperrdruck
wieder vorführt: mit freudigem Stolze, darin >das gewünschte äußere
Zeugnis, die volle Bestätigung des Resultates« beibringen zu können.
Mir scheint Friedrichs Beweisführung so woblgestützt und fest-
gefügt, daß sie dieses um seiner Herkunft willen mindestens zweifel-
haften ') äußeren Dokuments nicht bedarf. Bisher ist der echte
Jerzembsky in den Falckschen Mitteilungen noch nicht aufzu6nden
gewesen : noch immer waren Falck und Jerzembsky eine Person ! Von
Falck dürfen wir, nach dem was jetzt bei Blei I S. 533 f. zu lesen ist,
die Aufklärung niemals erwarten : er gibt selbst zu, daß er den Lenz-
Nachlaß des Mannes »nicht mehr« (I) in Händen habe: ein völlig mythi-
scher, nicht wieder aufzufindender >Lord Alfred Rüssel«, den er im
Eisenbahnkoupö kennen lernte, habe ihm alles abgekauft — nicht für
Geld, sondern für die eine Lenzsilhouette I — Unter diesen Umstanden
empfiehlt es sich nicht nur, sondern ist es direkt eine Forderung
wissenschaftlicher Reinlichkeit und literarischer Hygiene, die von Falck
ausgegangenen Mitteilungen jeder Art aus dem Bestände unserer
literarischen Urkunden auszuscheiden.
Göttingen Edward Schröder
1) Obendrein enthalten der erste und der dritte Salz der Notiz nachweis-
lich falsche*. Wenn alao die für Friedrich so erwünschte Angabe von den »vier
Vortragen über Aristoteles« nicht ein zufällig richtiger Einfall Falcks ist, dann
bliebe Dar allenfalls ein »echter Kern* übrig. Ich bia bisher noch nirgends bei
F. einem echten Kern begegnet, der sein Privatbesitz war.
am SSty
450 Gott, gel Am. 1909. Nr. ß
K. Blblneyer, Heinrich Seme. Deutsche Schriften im Auftrag der
Würt tem her glichen Kommiision fDr Lmdeegencbichte herausgegeben, gr. 8*
(XVIII, 164* + 628 3.). Stuttgart 1907. Kohlhammer. H. 16.
Erfreulicherweise hat sich die Erforschung der Geschichte der
deutschen Mystik in letzter Zeit einen gewaltigen Schritt vorwärts
gewagt. Die Arbeiten von Denifle und Preger sind von jüngeren
Gelehrten wieder aufgenommen worden, um dieselben teilweise neuen
Resultaten entgegenzuführen. Es ist auch alle Zeit, daß die Wissen-
schaft sich wieder darauf besinnt, daß hier noch viel ungepÖügtes
oder schlecht bebautes Feld sich findet. Auf die großen Kämpfe,
welche Denifle mit Preger, Schmidt und Jundt auf heiß umstrittenem
Gebiete der Geschichte der deutschen Mystik ausgefochten hat, ist
jahrelang eine Periode der Ermüdung und Abspannung gefolgt. Der
einzige stille Arbeiter war Ph. Strauch, der ähnlich wie Schön-
bach auf dem Gebiete mittelalterlichen Prodi gtwesens, langsam aber
gründlich seine Studien zur Geschichte der deutschen Mystik fort-
setzte. Was in dieser Hinsicht bis zum Jahre 1884 erschienen ist,
hat Rottmanner in einem trefflichen Referate: >Die neuere Literatur
der Geschichte der deutschen Mystik c (R. Jud, Geistesfrüchte aus
der Klosterzelle, Gesammelte Aufsätze von P. Odilo Rottmanner.
Münster 1908 S. 239 — 249) zusammengefaßt. Von jener Zeit an
fehlt uns noch ein klarer zusammenfassender Ueberblick, vor allem
auch über die Erforschung der niederdeutschen Mystik, der Langen-
berg in seinen > Quellen und Forschungen zur Geschichte der deut-
schen Mystik* (Bonn 1902) näher getreten war. Strauch selbst hat
sich nach der Herausgabe der Offenbarungen der Margaretha Ebner
und derjenigen der Adelheid Langmann dem Gottesfreundproblem zu-
gewendet, als dessen abschließendes Ergebnis der Artikel »Rulman
Merswin und die Gottesfreundc« in der 3. Aufl. der Realencyklopädie
für protestan tische Theologie und Kirche (in folgendem zitiert als
RE) anzusehen ist. Abgesehen von den Untersuchungen über das
Neunfelsenbuch (Zeitschrift für deutscho Philologie Bd. 34 B. 235—311),
den Schürebrandtraktat (Halle 1903), und der soeben erschienenen
Studie über >Mcrswins Banncrbüchlein« (Zeitschr. f. d. Phil. 41. Bd.
1909 S. 18—31), welchen noch eine Untersuchung über die gesamte
Meisterbuch Überlieferung folgen soll, hat Strauch auch seine Schüler
zur Behandlung mystischer Fragen angeregt So verdanken ihm die
Dissertationen Simons über >Ueberlieferung und Handschriftenver-
hältnis des Traktates 'Schwester Katrei'c (Halle 190G) und Pahnckes
Über die Untersuchungen zu den deutschen Predigten Meister Eck-
COPHi U. UNWERSirr
K. Bihlrneyer, Heinrich Sense. Deutsche Schriften 451
harts< (Halle 1905) ihre Entstehung, über dessen Lebensgang uns
Pummerer (Der gegenwärtige Stand der Eckhart-Forschung. Pro-
gramm Feldkirchs 1003) eine zusammenfassende Studie vorgelegt hat.
Die Untersuchungen über Eckhart wurden in jüngster Zeit in muster-
gültiger Weise aufs neue von Spam er (Zur Ueberliefcrung der
Pfeifferschen Eckeharttexte in Beiträge zur Geschichte der deutschen
Sprache und Literatur 1908 S. 307 ff.) aufgenommen, der seine Stu-
dien über die deutschen Schriften mit dem vielsagenden aber wahren
Satze schließen muGte, daß die Arbeit um die Erkenntnis der deut-
schen Schriften Meister Eckharts noch am Anfange steht (S. 418).
Was den Arbeiten über deutsche Mystik bisher durchweg fehlte,
war eine vorausgehende gründliche Untersuchung der Handschriften
und darauf aufgebaute gute Textausgaben. Es ist darum sehr er-
freulich, daß die Deutsche Kommission in Berlin in ihr Programm
auch den Abdruck mystischer Schriften aufgenommen hat. Will-
kommen in dieser Hinsicht ist die Ausgabe der Tösser Schwestcrn-
leben durch Vetter (Das Leben der Schwestern zu TöG beschrieben
von Elsbet Stegel samt der Vorrede von Johannes Meier und dem
Leben der Prinzessin Elisabet von Ungarn herausgegeben von Ferdi-
nand Vetter [Deutsche Texte des Mittelalters Bd. VIJ Berlin 1906),
der nns auch eine Ausgabe der Predigten Taulere in Bälde vorlegen
wird. Die Tösser Viten bilden ein würdiges Gegenstück zu der
Chronik der Anna von Munzingen im Kloster Adelhausen bei Frei-
burg, deren Wert und Bedeutung im Rahmen der Schwesternleben
jener Zeit Krebs (Festgabe für Finke S. 41. Münster 1904) in das
richtige Licht gesetzt hat.
Auch die Erforschung über die Predigten Bertholds von Regens-
burg, der Schönbach seit einer Reihe von Jahren seine Aufmerk-
samkeit gewidmet hat (Studien zur Geschichte der Altdeutschen Predigt.
2. — 8. Stück. Wien 1900 ff.) wird nunmehr einen Schritt weiter tun
dürfen, da die Ausgabe des sogenannten St Georgcner Predigers
(Der sogenannte St. Georgener Prediger aus der Freiburger und der
Karlsruher Handschrift herausgegeben von Karl Rieder [Deutsche
Texte des Mittelalters Bd. X] Berlin 1908) uns neue Aufschlüsse
über die Predigttätigkeit Bertholds in Klöstern zu geben im Stande
ist. Noch harren freilich die lat. Predigtsammlungen dieses hervor-
ragenden Volkspredigers der Herausgabe, die uns erst ein ab-
schließendes Urteil über Berthold von Regensburg gestatten werden.
Was Schönbach einstweilen an lateinischen Texten veröffentlicht
hat, ist leider ebenso unzuverlässig, wie die Ausgabe der »Sermones
ad rcligiosos< durch Hötzl (München 1882). Seit einer Reihe von
Jahren habe ich Materialien über die lateinischen Predigten Ber-
■■-■ v. r :. A.i. IM». Hr. I 32
CORHf Ü UMIVtRSJTY
452 Gott gel. Ans. 1909. Nr. 6
tholds gesammelt und sämtliche bedeutende lateinische Hand-
schriften, darunter auch solche in Rom, durchgesehen. Die Edition
dieser lateinischen Predigtsammlungen ist aber nicht so sehr eine
Frage der Zeit als des Geldes, da sie nur erfolgen kann, wenn eine
der Akademien die erforderlichen Mittel dazu bereit stellt Der große
Berthold von Regensburg hätte dies wahrlich verdient — Nicht
zu vergessen ist schließlich die zusammenfassende Darstellung über
das Lehrgebäude der Mystik und deren Bedeutung unter den Übrigen
theologischen Disziplinen, die Zahn mit feinem Verständnis für die
Sache vor kurzem vorgelegt hat (J. Zahn, Einführung in die christ-
liche Mystik. Paderborn 1908). Das Buch ist für alle diejenigen
empfehlenswert, welche in die Theologie der deutschen Mystik einen
näheren Einblick erhalten wollen. Auf allen Gebieten sehen wir also
ein Anlauf zum Bessern.
Die erbittertsten Kämpfe, die Denifle auf dem Gebiete der
deutschen Mystik ausgekämpft hat, drehten sich um das Gottes-
freund- und Seuseproblem. In beiden Fragen hatten Denifles
Untersuchungen zu keinem endgültigen Resultate geführt. Es kamen
größere, lohnendere Aufgaben für ihn, denen er seine ganze Arbeits-
kraft widmen zu müssen glaubte. Jahre vergingen, ehe die genannten
Untersuchungen aufgenommen wurden. Die Susofrage kann eigentlich
jetzt erst aufgerollt werden, nachdem Bihlmeyer uns eine gediegene
Ausgabe der deutschen Schriften dieses gottinnigen Mystikers vorge-
legt hat Aehnliches gilt von dem Gottesfreundproblera , das der
Referent erstmals unter genauer Berücksichtigung der Ueberlieferung
der einschlägigen Handschriften behandelt hat Zu beiden Arbeiten
hat die Kritik bereits Stellung genommen. Als einer der ersten
Kritiker heider Bücher ist der Altmeister auf dem Gebiete mittel-
alterlichen Predigt wesens, Professor Schönbach in Graz, auf dem
Plane erschienen (Literarische Rundschau 1905 Sp. 167 — 172 und
1908 Sp. 123— 12G), um den Verfasser des Gottesfreundbuches rück-
sichtslos zu Boden zu strecken, den Herausgeber der Schriften Susos
dagegen bis zu den Sternen zu erheben. Schönbach glaubte, Bihl-
meyer das höchste Lob zu spenden, wenn er sagte, >daß sein Werk
des Vorgängers, Heinrich Denifles, nicht unwürdig ist und daß der
große dahingeschiedene Forscher über diese Ausgabe sich gefreut
hätte«. So sehr man damit übereinstimmen kann, ebenso nach-
drücklich darf .tu dieser Stelle auch betont werden, daß Denifle sich
tatsächlich über das Gottesfreundbuch gefreut hat, ja sogar un-
mittelbar vor seiner Abreise nach München, wo er von raschem Tod
Übereilt werden sollte, einen Waffengang zu meinen Gunsten gegen
Schönbachs Rezension zu unternehmen versprochen hat Da er dies
■
COKHELl liHIVtRSJTY
K Biblmeyer, Heinrieb Sense. Deutsche Schriften 45S
ni( lii mehr ausführen konnte, sieht sich Referent genötigt, hier selbst
seiner Sache in einem so verwickelten Problem das Wort zu reden.
Das dürfte um so eher am Platze sein, als es den >Göttinger Ge-
lehrten Anzeigern nicht gelungen ist, einen Rezensenten des Buches
zu finden. Mag diese Tatsache auf den ersten Blick auffallig er-
scheinen, so ist sie doch leicht erklärlich, wenn man bedenkt, daß
Schönbach kurz nach dem Erscheinen des Buches als erster Kritiker
aufgetreten ist und durch seine Autorität, die er mit vollem Rechto
auf anderen Gebieten genießt, eine weitere selbständige Prüfung für
viele andere Überflüssig gemacht hat. Unter diesem Eindrucke
glaubten die Jahresberichte der Geschichtswissenschaften«, ebenso
kurz wie bündig schreiben zu können: >Die Kritik verhält sich ent-
weder sehr zurückhaltend zu dieser neuen These [Rieders] oder voll-
ständig ablehnend«. Will man jedoch die Stellung der Kritik zum
neu behandelten Gottesfreund problem richtig präzisieren, so kann
man vier Richtungen unterscheiden:
Die einen Kritiker verzichten vollständig auf jedes Urteil. Die
Darlegungen des Gottesfreundbuches sind ihnen zu schwierig, eine
Nachprüfung ist ihnen unmöglich. Dahin gehören die Besprechungen
von Helm, Gießen (Literaturblatt für germanische und romanische
Philologie 1907 Nr. 10); Otto Clemen (Zeitschrift für Kirchen-
geschichte Bd. 26, Heft 2 nr. 43) und die Analecta Bollandinna
XXV, 220.
Die große Mehrzahl der Rezensenten schloß sich Schönbach an,
so il Haupt, Gießen (Historische Zeitschrift Bd. 96 S. 466); Kro-
patscheck, Breslau (Theologischer Literaturbericht 1906 S. 371);
Birkle, Seckau (Literarischer Anzeiger XX, 246); Pfister (Annales
de Test et du nord 1906 S. 124); Kaiser, Straßburg (Zeitschrift
für Geschichte des Oberrheins 1906 S. 519); Bihlmeyer, Tübingen
(Theologische Revue 1906 Nr. 8); Grauert, München (P. Heinrich
Denifie, Freiburg 1906 2. Aufl. S. 12).
Unter den gegebenen Umständen gehörte schon ein gewisser
Mut dazu, von Schönbach abzuweichen, die Krage selbständig zu
prüfen und dadurch zu einem zustimmenden Urteil zu kommen. Es
sei darum verwiesen auf die Besprechungen von Linneborn, Arns-
berg (Literarischer Handweiser 1905 Nr. 22); Van Haelst (Revue
d*histoire ecclesiastique 1906 S. 117); A. Pelzer (Archives Beiges
1906 S. 267) und W. Martens, Konstanz (Mitteilungen a. d. histor.
Literatur XXXIV S. 489).
Ein Mittelding zwischen Zustimmung und Ablehnung sind endlich
die Besprechungen von A. Puminerer, Mariaschein (Historisches
32*
\S£sn
454 00« gel. Am. 1909. Nr. 6
Jahrbuch 1906 S. 825) und G. Ficker, Halle (Theologische Rund-
schau IX, 195), die ebenfalls mehr auf Schönbachs Seite neigen.
Bei dieser Sachlage durfte man gespannt sein, was Prof. Strauch
in Halle, der in erster Linie von dem Gottesfreundbuch betroffen
war, als tatsächliche Ausstellungen vorzubringen hätte. Seine
Gegenkritik erschien in der Zeitschrift für deutsche Philologie (Bd. 39
S. 101) in einem Umfang von zwei Bogen in Kleindruck, also eine
Leistung, die alle Beachtung verdient Da Strauch so ziemlich alle
Ausstellungen der Kritiker an meinem »Gottesfreund vom Oberland«,
vor allem die von Schönbach und Kaiser, in seine Kritik aufgenommen
hat, wird sie in Zukunft neben der von Pummerer allein zu berück-
sichtigen sein. Strauchs Kritik hat sich zur Aufgabe gestellt, >bis
ins einzelne klarzulegen, wie Biedere Hypothese, alB Schöpfer der
Gottcsfreundliktion könne nur Nicolaus von Löwen angesehen werden,
auf irrigen Voraussetzungen und voreiligen Schlüssen beruht« (S. 135).
Allein wer die Kritik näher prüft (ich habe dreimal nach längeren
Zwischen pausen die Nachprüfung aufgenommen), wird dieselbe gleich-
wohl mit dem Gefühl der Nichtbefriedigung aus der Hand legen, ein-
mal weil durch Strauch die Sachlage für den Uneingeweihten nur noch
verwickelter geworden ist, und sodann weil Strauchs Kritik rein nega-
tiver Art ist, aber nichts positives an die Stelle meiner Thesen ge-
setzt hat Ich habe mich ausdrücklich dagegen verwahrt, die Gottes-
freundfrage nach allen Seiten hin erschöpfend behandeln zu wollen,
ich habe auch von vornherein zugegeben, daß in meinen Unter-
suchungen »vielleicht der eine oder der andere Punkt einer Vertie-
fung, Erläuterung oder Verbesserung bedürftig ist«, gleichwohl kann
ich trotz Strauch nicht zur Ueberzeugung gelangen, daß auch nur
eine der von mir aufgestellten acht Thesen bisher von der Kritik er-
schüttert werden konnte. Ich verzichte darum darauf Strauch in
allen Punkten zu widerlegen. Falls sich die Deutsche Kommission
entschlieft, wie es wünschenswert wäre, den vollständigen Text des
»Großen Deutschen Memorials«, das die sog. Gottesfreundtraktate
enthält, in die Sammlung der deutschen Texte des Mittelalters auf-
zunehmen und so einmal mit den Texten zur Gottesfreundfrage reine
Arbeit zu machen, wird sich noch Gelegenheit geben, in der Einlei-
tung dazu unter Berücksichtigung aller Einwände in positiver Weise
die Frage ausführlicher zu behandeln, was am Ende für die Sache
ersprießlicher ist, als reine Kritik, der der Nichtein geweihte bei einer
so schwierigen Aufgabe doch nur mit Mühe oder überhaupt nicht
folgen kann. Es seien darum hier nur einige Vorbemerkungen zur
Klarstellung und einige Beispiele zur Richtigstellung angeführt.
Denifle hat die Gottesfreundfrage bis zu dem Punkte sicher
COßNEU UNWERSlTY
K. Bihlmejrer, Heinrich Seiue. DeuUclie Schriften 455
durchgeführt, daß er darlegen konnte: Der Gottesfreund vom Ober-
land und dessen geheime Gesellschaft hat nicht existiert. Es ist
eine reine Fiktion, die Rulmann Merswin, der Straßburger
Bürger und Gründer des Johanniterklosters zum Grünen wörth ins
Leben gerufen hat. Dieser ist auch der Verfasser der sog. Gottes-
freundschriften : der Traktate und Briefe. Er ist darum ein Be-
trüger, der seine Umgebung zum besten gehalten hat.
Diesem Resultate gegenüber betont nun das Schlußergebnis
meiner neuen Untersuchungen:
1. Die Memoria Ibüchcr des Hauses zum Grünenwörth vermitteln
uns allein die Kenntnis vom geheimen Gottesfreund im Oberlande
und seiner intimen Beziehung zu dessen Freund Rulmann Merswin,
dem Stifter von Grünenwörth.
2. Diese Memorialbücher sind insgesamt erst nach Ruluianns
Tod angelegt worden.
3. Sie verfolgen deutlich den Zweck, die Stiftung des Johan-
niterhauses zu verherrlichen und die dem Hause durch Rulmann ge-
gebene Ordnung gegenüber den mannigfachsten Anfechtungen auf-
recht zu erhalten und ßicher zu stellen.
4. Um dieses Ziel zu erreichen, erfahren die in den Memorial-
büchem ausgesprochenen Gedanken eine Entwicklung, die von schwan-
kenden und allgemeinen Andeutungen ausgehend von Stufe zu Stufe
sich erweitern, klären und vertiefen. Dabei sind deutlich zwei Perioden
zu unterscheiden:
a) die Zeit von 1382—1385 (?): Anlegung der drei Memorial-
bücher in ihrer ursprünglichen Gestalt;
b) die Zeit von 1390 — 1400: Umwandlung dieser Memorialbücher;
Anlegung der Pflege nnemoriale, des Meistermemorials und des
Briefbuchs.
5. Diese Entwicklung erfolgt auf Grund verschiedener anonymer,
mystischer Traktate, deren Verfasser, Entstehungsort und Entstehungs-
zeit unbekannt sind.
6. Nur derjenige kann Urheber dieser sich stetig entwickelnden
Gedanken sein, der die Memorialbücher angelegt hat.
7. Als Verfasser der Memorialbücher erweist sich aber ein Jo-
hanniterbruder, der in inniger Beziehung zu Heinrich Blankhart von
Löwen sowie zu Rulmann Merswin stand.
8. Dieser eine Verfasser kann nur Nikolaus von Löwen sein,
dessen Autorschaft über alle Zweifel erhaben ist.
Als unmittelbare Folge ergibt sich daraus, daß Rulmann Merswin
als Betrüger nicht in Frage kommen kann und daß er auch die
sog. Gottesfreundschriften nicht verfaßt hat. Dio Frage erklärt sich
COßNEU UNWERSlTV
4M Ott«, gel. Anx. 1909. Nr. 6
durch die angegebenen Thesen viel einfacher, schon deswegen, weil
hier zum erstenmal die ganze Untersuchung auf zwei feste Grund-
pfeiler gestellt wurde: das ist die Darstellung der Geschichte des
Johanniterhau8es und die umfassende Untersuchung der Memorial-
bücher, die uns allein von dem Gottesfreund und dessen Gesellschaft
im Überland erzählen.
Gegenüber diesen Thesen hätte die Kritik nun am besten den
Weg einschlagen können, daß sie ebenso präzis und klar aufgezeigt
hätte, welche der Thesen falsch sei und wo der Fehler stecke, der
zu dieser falschen These führen mußte. Keiner der Rezensenten hat
diesen Weg eingeschlagen. Sehen wir also selber zu, was in Folge
der Kritik von den acht Thesen übrig bleibt, was fallen muß.
Die zwei ersten Thesen sind von allen Kritikern zugegeben
worden. Zur ersten schreibt Schönbach : >Rieder hat sich das wichtige
Verdienst erworben, daß er durch genaue Beschreibung und Analyse
der Handschriften gezeigt hat, es gehe die ganze Literatur, welche den
Verkehr zwischen dem Gottesfreund und Rulmann Merswin bezeugt,
ja durch welche uns allein die Existenz und das Wirken des ober-
ländischen Gottesfreundes bekannt wurde, auf den Besitz des Johan-
uiterhauses zum Grünenworth in Straßburg zurück. Die Fälschung
also, deren Urheber Denifle in Rulmann Merswin vermutete, muß in
dem Kreise der Grünenwörther Johanniter entstanden sein«.
Nicht minder gibt Strauch die zweite These zu, wenn er sagt:
>Es hat sich ergeben, was m. W. aber überhaupt nie bestritten
worden ist, daß die uns bekannten Urkundenbücher ihre jetzige Ge-
stalt erst nach Merswins Tode, z. T. erst zwischen 1390 und 1400
erhalten haben < (S. 1 Iß), womit zugleich die oben in 4 a und b ge-
gebene Datierung im allgemeinen als richtig anerkannt wird.
Mit These 3 hat sich, soweit ich sehen kann, kein Kritiker näher
befaßt Man hat wohl hervorgehoben, daß der in These 3 angegebene
Zweck nicht hinreiche, um die Fälschung durch Nikolaus von Löwen
zu erklären. Allein das ist eine ganz andere Frage. Die Zweck-
bestimmung der Memorial buch er ergibt sich aus deren Inhalt und
beruht vor allem auf der Richtigkeit meiner Darstellung über die
Geschichte des Grünenwörths und der Bedeutung des Pflegerbriefes.
Da aber gerade dieser Abschnitt in meinem Buche allgemein als
bester hingestellt wurde (Strauch: >dagegen stehe ich nicht an, dem
Abschnitt über den Grünenworth im Lichte der Zeitgeschichte, in dem
Rieder an der Hand der Urkunden die Darstellung in der Chronik
nachprüft und Merswins kaufmännisches Geschick, ja Raffinement bei
der Erwerbung des Hauses und seiner Uebergabe an die Johanniter,
insbesondere die Bedeutung des Pflcgerbriefcs in das rechte Licht
■
K Biblmeyer, Heinrich Seuso. Deutsche Schriften 457
zu Reizen weiß, meinen Beifall zu zollen« S. 125), so dürfte die Zweck-
bestimmung der Memorial bücher zutreffend geschildert sein. Gerade die
Richtigkeit der zweiten Zweckbestimmung : >lic Stiftung im Sinne des
Stifters auch für die Zukunft zu sichern« hat Strauch mit dem Satze:
>was ja Schwierigkeiten gehabt haben mag* (S. 135) wenigstens im
Prinzip zugegeben. Ganz anders stellt sich nun die Frage, ob der
von mir angegebene Zweck hinreicht, um die Fälschungen zu
erklaren. Auf diese Frage haben sämtliche Kritiker, von SrhÖn-
bach verleitet, verneinend geantwortet. Wenn Rulmann der Fälscher
ist, sagen sie, dann lädt sich die Fälschung des Gottes freundes er-
klären und verstehen, aber niemals, wenn die ganze Fälschung erst
nach dem Tode Rulmanns einsetzte und im Kreise der Johannitcr-
bruder ausgeführt wurde. Für diesen Standpunkt hat Schönbach den
Ton angegeben, obwohl er von vornherein mit einer falschen Zweck-
bestimmung gegen mich zu Felde zieht. >Uud was war nun der
Zweck dieses ganzen künstlichen Baues von Fälschungen V«, fragt
Schönbach, und laßt mich darauf die Antwort geben, > Nieder sagt:
die Verherrlichung Rulman Merswins«, um dann fortzufahren: >Reicht
das zur Erklärung aus? Entspricht das der wissenschaftlichen Praxis,
die doch Fälschungen genug kennt? Bei diesen handelt es sich aber
in der Regel um sehr reale Ziele, die erreicht werden sollen und die
bei Nikolaus von Löwen gänzlich fehlten«. Wer nun näher zusieht,
bemerkt ohne Schwierigkeit, daß Schönbach gerade den wichtigsten
Teil meiner Zweckbestimmung völlig unberücksichtigt läßt, den Zweck
nämlich: >die dem 1 lause durch Rulmann gegebene Ordnung gegenüber
den mannigfachsten Anfechtungen aufrecht zu erhalten und sicher zu
stellen«. Es handelte sich also in der Tat >um sehr reale Ziele«, um
Sein oder Nichtsein der von Rulmann dem Johanniterhaus gegebenen
Verfassung. Haben aber diejenigen, welche auf dem Standpunkt
stehen, Rulmann sei der Fälscher, etwa eine bessere Erklärung? >\Vas
hat Merswin denn nun aber eigentlich mit dieser Fiktion gewollt?«
schreibt Strauch (RE220), und gibt als Antwort darauf: iSein Haupt-
zweck war, gegenüber dem entarteten Priestertum, dessen Leben
durchaus nicht im Einklang stand mit seiner Lehre, die Gottesfreunde
als die einzigen Stützen der Christenheit hinzustellen. . . . Aber noch
ein Nebenzweck kommt hinzu. Merswin wollte auch gewisse Schäden
der Kirche bloßstellen, er wollte Reformen einführen, ein Berater für
diejenigen seiner Mitmenschen sein, die sich in gleicher Lebenslage,
in gleichen Seelenzuständen wie die von ihm geschilderten Personen
befinden mochten. Und dazu war ein fingierter Autor das geeignetste
Mittel. Als schlichter Laie konnto er nicht so offen gegen die Schrift-
gelehrten zu Felde ziehen, nicht so scharf die zeitliche Sündhaftig-
CORNtll UWVERSITY
468 Gfltt. gel. Ade. 1900. Nr. 6
keit brandmarken. Durch den Gottesfreund aber weiß er sich ge-
deckte. Reicht etwa dieser Zweck bin, um die ganze Fälschung zu
erklären? Handelt es sich hier um reale Ziele? Und läßt sich dieser
Zweck aus dem Charakter Rulmanns, dessen > Raffinement bei der Er-
werbung des Hauses« ich ins rechte Licht gesetzt habe, überhaupt
noch erklären? Bei meiner Zweckbestimmung handelt es sich um
ein sehr reales, tief ins Leben einschneidendes Ziel, das wirklich, wie
die Geschichte des Grünenwörths beweist, auch erreicht wurde; bei
der Zweckbestimmung Strauchs dagegen um ideale Schwärmereien,
die von vornherein auf keinen Erfolg rechnen konnten. Dort steht
der ganze Zweck der Anlage der Memorialbücher im Einklang mit
der Geschichte des Hauses, hier aber im völligen Widerspruch dazu.
Dort erklärt gerade die innige Verbindung des Nikolaus von Löwen
mit Rulmann und die Liebe zum Stifter, wie er, als ältestes Mitglied
des Johanniter na uses, alles daransetzt, das Testament Rulmanns aus-
zuführen, während hier ein Geldmann als Reformer der Kirche und
ihrer Glieder auftritt und dos alles ohne den geringsten Wider-
spruch von kirchlicher Seite zu finden I Mit Rücksicht darauf wäre es
nicht notwendig gewesen, daß Schönbach sich so entsetzte und >seinen
Augen nicht traute«, als ich von Nikolaus von Löwen schrieb: >An
Beinern ehrlichen Willen und an seiner sittlichen Größe ist nicht zu
zweifeln« mit dem Zusätze, daß er jedoch um einen guten Zweck zu
erreichen, ein schlechtes Mittel verwandte, um andere zu tauschen
und in die Irre zu führen, da Strauch im Grunde genommen nichts
anderes von Rulmann Merswin sagt, wenn er schreibt: >Das Mittel,
das er [Rulmann] wählte, war die Täuschung. Er sali darin gewiß
nichts verwerfliches. Abgesehen von seinen persönlichen Inter-
essen am Straßburger Johanniterhause wollte er mit seinen Dich-
tungen Gutes stiften, sein Streben war ernst und entsprang einem
warm fühl enden Herzen. Und ferner: einen Betrüger wird man
den nicht nennen wollen, bei dem die guten Absichten Überwiegen«
(RE 221/2). Gleichwohl hat auch Strauch später (S. 135) sich
Scbönbachs Verdikt über meine — wie ich zugebe, nicht ganz präzis
ausgedrückte — Charakteristik Nikolaus von Löwens zu eigen ge-
macht!
These 4 — 6 hängen aufs innigste miteinander zusammen. Sie be-
ruhen im Grunde genommen auf einer kritischen Betrachtung der
Handschriften, durch welche ich genau festzustellen suchte, in welcher
chronologischen Reihenfolge die Hss. entstanden sind, wie stets bei
ihnen der eigentlich ursprüngliche Hauptteil von oft späteren Zu-
sätzen zu scheiden und welcher Unterschied zwischen den Traktaten
und den sie einleitenden Rubriken ist Mehr als einmal habe ich
COßNRl UNIVERSirf
K. Büilmeyer, Heinrich Seuse. DeulAclie Schriften
darauf hingewiesen, daß die Entstehungs weise der Handschriften bei
allen Schlußfolgerungen wohl im Auge zu behalten ist, falls man nicht
auf völlig falsche Bahnen gelangen will.
Hier nun setzt Strauch mit seiner Kritik ein, indem er nachzu-
weisen sucht, 1) daß meine Bemühungen, die Entstehungsweise der
llss. festzustellen, auf Phantasien beruhen und 2) daß von einer Ent-
wicklung des Gottesfreund gedankens in den Hss. keine Rede sein
kann.
Das erste sucht er zu erläutern am Großen Deutschen und dem
Lateinischen Memorial sowie an dem Briefbuch. Das zweite durch
Betrachtung des Zweimannenbuchcs, des Meisterbuches, der Neun-
felsen und der anderen Traktate.
Wie meine Ausfuhrungen in meinem Buche dargetan haben,
haben wir Urkundenbticher des Straßburger Johanniter hauses zu
unterscheiden: 2 lateinische (ein älteres und ein jüngeres; kleineres
und größeres), 2 deutsche (Das Große und das Kleine Deutsche Me-
morial), das Pfiegcrmemorial, das Meistermemorial, das Briefbuch,
das erweiterte Pflege rmemorial und das Bruderschaftsbuch. Drei
davon werden immer als >of6zielle Urkundenbücher < bezeichnet,
nämlich ein lateinisches, das Große und das Kleine Deutsche Memo-
rial. Es ist von vornherein klar, daß so viele und darunter so um-
fangreiche Memorial bücher nicht auf einmal, sondern nach und nach
entstanden sein müssen. Als Anfangspunkt der Entstehung haben
wir den Tod Kulmann Merswins (1382 Juli 18) anzunehmen, als End-
punkt das Todesjahr Nikolaus von Löwens (1402 April 3). Nach
dessen Tode schreibt man die vorhandenen Urkundenbücher im Grü-
nenwörth wohl noch ab, aber es entstehen keine neuen mehr.
Daß diese Zeitbestimmung im allgemeinen richtig ist, hat Strauch
zugegeben, indem er schreibt (S. 116): >Es hat sich ergeben . . . daß
die uns bekannten Urkundenbücher ihre jetzige Gestalt erst nach
Merswins Tode, z. T. erst zwischen 1390 und 1400 erhalten haben<.
Allein wenn so viele Urkundenbücher in Betracht kommen, wird es
auch von besonderer Bedeutung sein, welches Memorial zuerst und
welche darnach entstanden sind. Will man auf diese Frage eine
präzise Antwort haben, so wird man bei Strauch vergeblich anfragen.
Aus seiner verworrenen Darstellung (S. 102 — ll(i) scheint nur soviel
hervorzugehen, daß zur Zeit der Bestätigungsurkunde der Memorial-
bücher durch den Johann i terrae ister Konrad von Braunsberg, 1385
Jan. 91, bereits vorlagen: das Große Deutsche, ein Lateinisches und
das Kleine Deutsche Memorial und dtiG das lateinische >wol< nicht
die erste Stelle inne hat >aus chronologischen Gründen, sondern weil
COßNElt UNfVERSlTY
460 Gott gel. Am. 1909. Nr. 6
das Mittelalter der lateinischen Sprache immer den Vorrang vor der
Vulgärsprache eingeräumt hat< (S. 107).
Hier nun gehen unsere beiderseitigen Ansichten diametral aus-
einander. Meine Darlegungen gipfeln in dem Satze:
Wenn die Urkunde von 1385 Jan. 21 echt ist, dann lagen be-
reite vor: drei Memorialbüclier (ein lateinisches und zwei deutsche),
aber nicht in ihrer jetzigen, sondern in ihrer urprüngtichen Ge-
stalt. Zu ihrer jetzigen Gestalt kamen sie erst durch eine Umwand-
lung, die sie durchmachen mußten. Strauch dagegen: Die drei Me-
morialbücher haben keine Umwandlung durchgemacht, sie haben eine
durchaus einheitliche Anlage und lagen in ihrer jetzigen Gestalt be-
reite dem Johann itcrordensmeister 1385 Jan. 21 vor: >Ihre Ent-
stehung vollzieht sich ungezwungen und natürlich vor unsern Augen,
und es bedarf nicht der Annahme 'jener ganz ungewöhnlichen und
selteamen Manipulationen", die nach Rieder Nikolaus von Löwen an
den bereits bestehenden Handschriften vorgenommen haben solle
(S. 116/7).
Was die chronologische Reihenfolge angebt, so beruhen meine
Untersuchungen darauf, daß allen Urkundenbüchern zeitlich wie
sachlich ein lateinisches Memorial vorausgeht, ihm folgt der Haupt-
teil des Großen und das Kleine Deutsche Memorial. — Nach Strauch
dagegen steht das lat. Memorial an erster Stelle >woi nicht aus
chronologischen Gründen«. Mit dieser einen Bemerkung hat Strauch
den Boden verlassen, auf dem noch eine Auseinandersetzung möglich
ist; er gibt wol an, was wol (!) nicht an erster Stelle stand,
ohne jedoch zu untersuchen, welches denn von den vielen Memorial-
büchern zuerst angelegt wurde.
Daß die Urkundenbücher nun eine Umwandlung durchgemacht
haben, habe ich nachzuweisen gesucht an dem Großen Deutschen
Memorial und einem lateinischen Memorial, das in 2 Teile zerlegt
wurde, welche fortan die Namen >Uebriggebliebene Lateinbücher«
erhielten. Diese beiden wurden deswegen gewählt, weil Bie allein
(neben dem Briefbuch) uns originaliter erhalten sind: das Große
Deutsche Memorial in der Straßburger Universitätsbibliothek , das
zweite Übriggebliebene I^ateinbuch im Straßburger Bezirksarchiv.
Meine Darlegungen über das Große Deutsche Memorial
beruhen nun auf folgenden Sätzen: 1) Der ursprüngliche Teil des-
selben ist der jetzige erste Teil. Er umfaßte 12 Gottesfreund- und
4 Merewintraktate. Einige Jahre später wurde ein zweiter Teil hin-
zugefügt mit den Neun Felsen, dem Zweimannen- und dem Meister-
buch. Die Hinzufügung dieses Teiles machte Aenderungen oder Zu-
sätze notwendig a) im Titel, b) in der Einleitung, c) in der Inhalts-
mvt
K. Bihln: eyer, -Heinrich Seme. Deutsche Schriften 461
angäbe. Ihm schloß sich sogar noch ein dritter Teil an, der Tür uns
jedoch belanglos ist. Als letzter Teil der Hs. wurde eine Lage von
3 Doppelblättern an die Spitze gesetzt, welche neben andern ge-
schichtlichen Eintrügen auch das Titelblatt und die urkundliche Be-
glaubigung der 3 Memorialbücher von Konrad von Braunsberg 1385
Jan. 21 enthalten.
Strauch gibt zu, daß der 2. Teil >von vornherein nicht vorge-
sehen wart, daß die Neunfelsen, das Zweimannen- und Meisterbuch
> nachträgliche aufgenommen wurden. (Das zu leugnen, würde auch
schwer angehen, da der Schreiber [35*24 meiner Ausgabe] ausdrück-
lich versichert: Dise selben dri htindtrsten bfaker untrdent ntUge-
Mcinet eü schribende in kein dirre rtceyer tütschen memorialc bticher.)
Strauch macht auch darauf aufmerksam, daß für Bl. 124 — 131, auf
denen der Schluß des 1. Teiles steht, nur eine Lage von 4 Doppel-
blättern verwendet ist (statt der sonstigen Lagen von G Doppel-
blättern) und fügt bei: >Es fällt dieses Abweichen von der sonstigen
Lageneinteilung also mit der Anknüpfung des 2. Teiles an den
ersten zusammenc (S. 103 Anm.). Er gibt zu, daß Nr. 17 (23*2<>),
>die den Hauptinhalt des 2. Teils verzeichnete, »nachgetragen« ist,
daß mit Rücksicht auf den beigefügten 2. Teil auf Bl. 7 b (10*2) im
Text > nachträglich« eine Aendening vorgenommen wurde; daß »dem
so zu vorläufigem Abschluß gekommenen Memorial« >noch eine
Lage von 3 Doppelblättem an die Spitze gesetzt wurde, um etwa
weiteren die Geschichte des Grünenwörths betreffenden und das Fol-
gende zweckmäßig einleitenden Einträgen Raum zu geben. Zunächst
wurde Bl. 6 vom Schreiber für den Titel und die urkundliche Be-
glaubigung vom Jahre 1385 durch Konrad von Braunsberg verwandte,
um dann noch ausdrücklich zu betonen, daß Bl. 6 >erst jetzt als
letztes geschrieben wurde« (S. 103). Man sollte nun meinen, daß alles
stütze nur meine Darlegungen über die Umwandlung des Großen
Deutschen Memorials, gleichwohl glaubt Strauch meine Resultate ab-
weisen zu müssen, weil er annimmt, daß der 2. Teil, wenn er auch
nicht von vornherein vorgesehen war, sofort dem 1. Teile beigefügt
wurde, während dies nach meiner Ansicht erst einige Jahre später
erfolgt sein kann. Strauch führt als einzigen Beweis an, daß >in
der Beschaffenheit der Hs. und im Schriftductus« zwischen dem 1.
und 2. Teil keinerlei »Veränderung« wahrzunehmen ist. Strauchs
Beweis beruht also einzig und allein auf der äußeren Betrachtung
der Handschrift, Bieht aber (und das ist der Hauptmangel an Strauchs
Kritik) völlig von sachlichen Gesichtspunkten ab.
Ich bestreite nun Strauch zunächst, daß zwischen dem 1. und
2. Teil keinerlei Veränderung wahrzunehmen ist, da zwischen beiden
k'
COWtfll UNIVERSJTY
M2 GOtt. gel. Am. 1909. Nr. 6
deutlich ein Unterschied in der Tinte zu erkennen ist Da ferner
nach Strauch es nur eine Hund gewesen ist, die den eigentlichen
Text des Großen Deutschen Memorials schrieb, so sorgte eben diese
eine Hand für die Gleichheit in der Beschaffenheit der H-. und im
Schriftductus. Die Gleichheit in der Beschaffenheit der Hs. und im
Schriftductus bedingt also noch nicht eine sofortige Anfügung des
2. an den 1. Teil. DaG aber zwischen dem 1. und der Anfügung des
zweiten Teiles >einige Jahre< vergangen sein müssen, dafür sprechen
rein sachliche Gründe.
Nach Strauch begann der Schreiber mit Bl. 7 (ich lasse ihn be-
ginnen mit Bl. 9 b , was übrigens für unsere Frage völlig gleichgültig
ist), >mit einer allgemeinen Inhaltsangabe über das lateinische und
deutsche Memorial«. In der Einleitung erwähnt der Schreiber also
1) ein lateinisches Memorial, dessen Inhalt er genau angibt, und 2)
den Inhalt (des jetzigen 1. Teiles) eines deutschen Buches. Er sagt
femer ausdrücklich, daß beide Memoriale bestimmt sind, einander zu
ergänzen: Item atsus seit das latine buch ton allen disen vorgenanten
hAehern und vohet hie an ein ander buch cu tütsehe, in dem sint ge-
schrihen die üb er igen lächer der cgenanten unserrc eiceyer stißere,
die tiüt in dem latine bücke gesekriben stont. Und ist och keine
ander materie in dem latine noch hie in diseme gegenwertigen lutschen
buche geschriben, wennc alteine nuunnt die büchcre und materiell, die
durch unsere eteene vorgenanten lieben sti/terc harkummen sint. So
schreibt er dann fort bis zum 2. Teil, >der von vornherein nicht
vorgesehen war«. Plötzlich erwähnt er nun zu Beginn eben dieses
2. Teiles (35*25) >kein dirre ztoeyer lutschen memoriale btlchert,
von denen er das eine als >kleines deutsches Bucht bezeichnet. Von
diesem Kleinen Deutschen Memorial handelt dann erst wieder das
Titelblatt, das auch nach Strauch >zuletzt< geschrieben wurde. Da
also der Schreiber im ersten Teil, in dem er doch genau die Bücher
der Stifter nufzühlt, von einem Kleinen Deutschen Memorial noch
nichts weiß, im zweiten Teil aber plötzlich davon spricht, so schließe
ich daraus, daß die Anlage des Kleinen Deutschen Memorials zwischen
den 1. und 2. Teil des Großen Deutschen Memorials fällt. Strauch
lehnt diesen Schluß ab, ohne jedoch auch nur den Versuch zu machen,
die Entstehungszeit des Kleinen Deutschen Memorials zu bestimmen.
Er setzt also nichts positives an die Stelle, lehnt aber meine Dar-
legung ab mit dem Hinweis: >wenn es dort (35*25) heißt: kein
dirre zureyer tüf sehen memoriale bücher, so setzt das doch wol
eher [!] voraus, der Redaktor habe bei den Johannitern des Grü-
nenwörths das Vorhandensein der drei ofhciellen Urknndenbücher für
allgemein bekannt gehalten, als daß man annehmen konnte, er sollte
CÜRNtLLUWVERSirr
K. Bihlmeyer, Iloinrich Soose. Deutsche Schriften 463
ein inzwischen erat angelegtes Urkundenbuch in dieser Weise zum
ersten Male citieren« (S. HO). Allein der Schreiber konnte 35*25 >das
Vorhandensein der drei offiziellen Urkundenbücher« gar noch nicht
als >allgemein bekannte voraussetzen, weil er ja noch mit der Her-
stellung des einen beschäftigt ist! Von den 278 Blattern des Großen
Deutschen Memorials waren ja erst 130 Matter beschrieben! Setzt
er aber, als er auf Bl. I30 11 schrieb, bereits 3 offizielle Urkunden-
bUcher als allgemein bekannt voraus, dann kann unter dem zweiten
nur der jetzige erste Teil verstanden werden, was abermals meine
These beweist, daß das Große Deutsche Memorial ursprünglich nur
aus dem jetzigen 1. Teil bestand, dem einige Jahre später ein zweiter
und dritter Teil beigefügt wurde.
Daß die Zufügung des 2. Teils nicht sofort erfolgte, beweist
ferner die Abweichung in der Anzahl der Blätter (auf Bl. 124 — 131)
zur Bildung einer Lage, von der Strauch selbst zugibt, daß sie >mit
der Anknüpfung des 2. Teiles an den ersten zusammenfällt«. Wenn
der Schreiber sofort hätte weiterfahren wollen, dann hätte er dies
nicht bedurft. Er nahm weniger Blätter, weil er eben die IIa. mit
dem 16. Traktat schließen wollte. Dafür, daß trotzdem die Hand-
schrift >äußerlich durchaus einheitlichen Charakter« trägt, sorgte der
eine Redaktor (nicht Schreiber!).
Für die Zeit der Umwandlung des Großen Deutschen Memorials
habe ich etwa dos Jahr 1390 angenommen und zwar auf folgende
Gründe gestützt: Das jetzige Titelblatt kann, was auch Strauch zu-
gibt, erst nach der Beifügung des 2. Teiles geschrieben norden sein.
Es enthält eine Abschrift einer (angeblich) am 21. Jan. 1385 aus-
gestellten Urkunde, kann also selbst frühestens am 21. Jan. 1385
geschrieben worden sein. 1385 Jan. 21 ist also der Terminus a quo,
mit dem wir bei der Anlegung des Titelblatts zu rechnen haben, be-
sagt ober noch lange nicht, daß das Titelblatt auch kurz nach 1385
Jan. 21 geschrieben ist. Für eine spätere Zufügung spricht folgender
Grund: Auf der ersten halben Lage (sie umfaßt drei Doppelblätter),
auf der das Titelblatt steht, sind auch noch andere Einträge ent-
halten, von dunen der eine frühestens im Jahre 1391 geschrieben
sein kann. Da die erste halbe I<age G Blätter umfaßt, von denen
das Titelblatt und die Abschrift der Urkunde nur den Raum eines
(nämlich des letzten) Blattes einnehmen, so müssen die ersten 5
Blätter etwa gleichzeitig mit dem Titelblatt geschrieben sein, da ich
sonst nicht einsehe, aus was für Gründen der Schreiber der Hs. 4
bezw. 5 leere Blätter vorausschickte, um endlich auf dem G. Blatte
mit dem Titel einzusetzen. Daraus folgt aber, daß, wenn die Ur-
kunde von 1385 Jan. 21 echt ist, dem Johannitermeister im Jahre
ERsnr
4ci Gott gel. Anx. 1909. Nr. 6
1385 nicht das jetzige Große Deutsche Memorial, sondern nur dessen
erster Teil als >offizielles< Urkundenbuch vorgelegen hat
Daß auch Strauchs Aufführung von >kleineren Irrtümern < meiner-
seits in der Beschreibung des Großen Deutschen Memorials (abgesehen
von den wenigen Verschreibungen oder Druckfehlern) nicht in allweg
stichhaltig ist, dafür nur einige Beispiele: Ich lasse den Schreiber
mit Bl. 9 b beginnen, d.h. mit den eigentlichen Traktaten; Strauch
dagegen mit 7*, d. h. mit Vorwort und Inhal U Verzeichnis. Als Grund
führe ich an: in dem ganzen Großen Deutschen Memorial schreibt
der Schreiber mit 43, nur in Vorwort und Inhal tsverzeichnis mit 55
Zeilen. Das rührt daher, weil er glaubte, mit dem von ihm freige-
lassenen Räume rechnen zu müssen. Ferner, wenn er Bl. 7 nicht
erat Bl. 9 fc begonnen hätte, dann hätte er Bl. 9' nicht 45 Linien
(es sind nur 10 ursprünglich beschrieben) freigelassen, um mit neuer
Seite einzusetzen, sondern er hätte ruhig auf Bl. 9* weiter schreiben
können. Das sind doch gewiß Gründe, die nicht ohne weiteres von
der Hand zu weisen sind. Strauch dagegen sagt nur: >die 55 Zeilen
auf den der Einleitung gewidmeten Seiten gegenüber den 43 Zeilen,
die die Hs. den mit dem Text beschriebenen Seiten einräumt,
brauchen (!) nicht so erklärt zu werden, als habe der Schreiber mit
dem ihm zur Verfügung stehenden Raunte rechnen müssen«. Au
anderen Stellen dagegen bedient sich Strauch gerade dieses Argu-
mentes gegen mich. So schreibt er (S. 112) vom 14. und 15. Brief
des Brief buchea: >YYaa ist nun natürlicher, als daß der Schreiber,
damit rechnend, den 14. und 15. Brief, für die Bl. 32' Z. 6 ff. allein
zur Verfügung stand, mit etwas engerem Zeilenzwischenraum schrieb,
um dann am Seitenschluß doch noch einige Zeilen Übrig zu behalten.
Um auf jeden Fall mit dem Platze zu reichen, hatte er außerdem
noch den ersten der beiden Briefe am Anfang und Ende gekürzt«.
Was würde Strauch sagen, wenn ich ihm entgegenhalten wollte: Die
engeren Zeilen brauchen nicht so erklärt zu werden, als habe der
Schreiber mit dem ihm zur Verfügung stehenden Räume rechnen
müssen, um so mehr, als Strauch anderwärts betont, daß >aus der
ungleichen Zeilenzahl der einzelnen Seiten nichta zu schließen ist«
(S. 113 Anm. 1)1 Da ich auch im Schürebrandtraktat wieder auf
denselben Grundsatz zurückkomme, hält mir Strauch abermals
entgegen (S. 133): >Auch hier versagt sein [Rieders] 'Zauber-
schlüsselt Wenn er [Rieder], um Auslassungen und Kürzungen zu
motivieren, behauptet, der Schreiber habe mit dem ihm noch zur
Verfügung stehenden Platze rechnen müssen, wollte er den ganzen
Traktat noch auf dem freien Platze der 5. Lage unterbringen, so
wiid diese an sich schou unbegründete [oben war es natürlich!]
EU UNIVER9TY
K. Bihlmey«r, Heinrich Senie. DeoUche Schriften 465
Unterstellung auch dadurch aufgehoben, daß der Schreiber dennoch
den Anfang einer neuen Lage in Anspruch nehmen mußte<. Gleich-
wohl gesteht er 7 Zeilen weiter zu: >Der Schreiber hat nur
abgeschrieben, was ihm vorlag ... Er glaubte das, was er abzu-
schreiben hatte, auf dem noch vorhandenen Rest seiner (5.) Lage
bewältigen zu können und schrieb deshalb gedrängter.
Trotzdem reichte der Kaum nicht aus, und so begann er
eine neue (fi.) Lage«. Das ist doch die Aufhebung jeder kritischen
Methode, die ich wenigstens konsequent durchzuführen suchte, während
Strauch mit den methodischen Grundsätzen schaltet, wie es gerade
für seine Zwecke paßt — Dafür noch ein anderer Beleg: Im Großen
Deutschen Memorial führt sich Bl. l b Nikolaus von Löwen in der
ersten Person ein und bemerkt Bl. 2 B ausdrücklich: äarumb so habe
ich der vorgenante brader Claus von LSfen . . . eine tofele mit einre
tegelichen ordenunge in die sacristye gehencktt, die ouch hicnoch ge-
schriben stot . . . und umb das die ordenunge den briidern ewikliche
deste gegenwertiger si und niemer vergessen werde, so ist disc memorie
unde ouch das insiruniente und die tofele cii tütsch und eü latine ettwie
manigcnt halben geschriben in dise drü Urkunde bücher und in ette-
lichc andere bächer . . . Daraus schließe ich, daß hier Nikolaus von
Löwen selber schreibt, wir also in diesem Abschnitte seine Hand-
schrift vor uns haben. Strauch dagegen antwortet: diese Zitate ge-
hören einem Aktenstück an, das auch in andere Urkundenbücher der
Straßburger Johanniter Aufnahme gefunden hat (S. 105); »wenn Ni-
kolaus von Löwen hier in erster Person spricht, so mag das immerhin
beweisen, daß der Passus ursprünglich von ihm herrührt, nicht
aber kann daraus so ohne weiteres auf eine redactionelle oder gar
directe Tätigkeit an dem uns vorliegenden Großen Memorial ge-
schlossen werden«. Ich kehre nun die Sache um: Im Briefbuch be-
findet sich am Schlüsse die Autobiographie Nikolaus von Löwens. So
ist es bisher allgemein angenommen worden und auch Strauch be-
nutzt zu wiederholten Malen diese Tatsache, um gegen mich auf pa-
läographischem Wege zu Kelde zu ziehen. In dieser Biographie heißt es :
Alsus habe ich der vorgenante brüder flaues von Ldfene . . . die ISffe
mines harkommenen states kürUliche geschriben hie in dis gegenwertige
buch und in etieliche andere büchere. Was nun 7 wenn jemand sagen
wollte, diese Stelle gehöre einem Aktenstücke an, das >auch in andere
Urkundenbücher der Johanniter Aufnahme gefunden hat. Wenn
deswegen Nikolaus von Löwen hier in erster Person spricht, so mag
das immerhin beweisen, daß der Passus ursprünglich von ihm
herrührt, nicht aber kann daraus so ohne weiteres auf eine redak-
tionelle oder gar direkte Tätigkeit an dem uns vorliegenden Brief-
COBNEU UNIVERSlFf
466 Gott, gel. An*. 1909. Nr. 6
buch geschlossen werden*! Wäre das nicht die Auflösung jeder Me-
thode V Und ist dieser Schluß überhaupt angängig, wo hier wie dort
gerade auf das gegenwärtige Memorial Bezug genommen wird? So-
viel wird man doch zugeben müssen, daß N. v. L. beide Male wenig-
stens im vorliegenden Passus direkt an der Herstellung dort des
GroGen Deutschen Memorials, hier des Briefbuches mitgewirkt hat.
Wir haben also beide Male die Schrift Nikolaus von Löwens vor uns
oder konsequenter Weise nirgends.
An konsequenter Durchführung methodischer Grundsätze fehlt
ob auch bei der Erklärung, die Strauch für das lateinische Me-
morial zu geben sucht (S. 106 — 109).
In der Ueberlieferung des Johonniterhauses zum GrünenwÖrth
finden wir zwei lateinische Memorialbücher, ein kleines und ein großes,
ein älteres und ein jüngeres. Eines davon hatte wenigstens 109 Ka-
pitel, dos andere nur 51 Kapitel + Neunfelscn. Das jüngere verdankt
seine Entstehung dem Umstand, daß in das ältere der von Johann
von Schaftolzheim glossierte Text der Neunfclsen statt einer wörtlichen
Uebersetzung aufgenommen worden war. Sobald man dies erkannte,
setzte man das ältere lateinische Memorial außer Kurs, machte daraus
zwei neue Bücher, die man mit dem Namen >Uebriggebliebene Latein-
bücher« belegte, und verfertigte ein neues lateinisches Memorial. Es
sind also in der Tat >komplicierte Schicksale«, denen das ältere
unterworfen gewesen ist und die ich nach Strauch in > scharfsinnigen
Erwägungen« an dem Leser vorüberziehen lasse (S. 106). Von diesen
laL Büchern ist uns nun noch das >Zweite Uebriggebliebcne« in einer
Hs. des Straßburger Bezirksarchivs erhalten. Den Inhalt der übrigen
kennen wir einmal aus dem Großen Deutschen Memorial, das gleich
zu Beginn von einem lateinischen Memorial spricht und dabei dessen
Inhalt Kapitel für Kapitel angibt. Außerdem können wir aus späteren
Aufzeichnungen, die von Götzmann stammen, verschiedene Anhalts-
punkte für den Inhalt der tat. Memoriale gewinnen. Soweit stimmt
Strauch mit meinen Ausführungen Uberein. Handelt es sich jedoch
um die Frage, welche Stellung den beiden lat. Memorialen unter den
übrigen Urkundenbüchern zukommt und welches das ältere, welches
das jüngere ist, so gehen wir wieder Wege, die einander diametral
entgegengesetzt sind. Ich bezeichne das lateinische Memorial mit 109
Kapiteln als das große und das jüngere : Strauch als das kleine und
das ältere; das lat. Memorial mit 51 Kapitel + Neunfelsen (dessen
Inhalt im Großen Deutschen Memorial angeführt ist) ist nach meiner
Ansicht das kleine und das ältere (erste): nach Strauch dagegen das
große und das jüngere.
Nach meiner Beweisführung ist dos kleine (ältere, erste) Memu-
COßNEliUWVERSlTY
K. Biblmojer, Heinrich Seojc. DeoUche Schriften 4«7
rial zeitlich wie sachlich das allererste Memorial, das allen
Übrigen Memorialbüchern des Johanniterhauses zu Grunde liegt und
ohne das der Inhalt der Übrigen absolut unverständlich bliebe: nach
Strauch dagegen steht das lateinische Memorial an erster Stelle
>wol nicht aus chronologischen Gründen, sondern weil das Mittel-
alter der lat. Sprache immer den Vorrang vor der Vulgärsprache ein-
geräumt hat« (S. 107).
Sehen wir nun zu, zu welchen Ungereimtheiten Strauchs Dar-
legungen fuhren:
Einer der allerersten Grundsätze der Quellenkritik lautet, daG,
wenn in einer Quelle auf eine andere Bezug genommen wird, diese
andere bereits existiert haben muß. Dieser Grundsatz gilt auch
von unsem Memorialbüchern. Nun wird zu Beginn des Großen
Deutschen MemorialB (Bl. 7, mit dem nach Strauch der Schreiber die
l!s. begann) von einem lateinischen Memorial geredet und dessen
Inhalt Kapitel für Kapitel aufgezählt. Dieses lat. Memorial muß
also schon existiert haben vor Anlage des Großen Deutschen Memo-
rials, sonst hätte der Schreiber in dem Augenblicke, als er mit der
Anfertigung des Großen Deutschen Memorials begann, dessen Inhalt
nicht wiedergeben können mit der Einführung: Item rü dem ersten
ist in Inline lüsamene in ein buch gesehriben alle die Urkunde und
miraekele, domitte dis seihe hus tu dem Griinenwerde ist ernuteert
worden. Das lat Memorial ist also nicht deswegen ständig an erster
Stelle aufgeführt, weil das Mittelalter der lat. Sprache den Vorrang
vor der Vulgärsprache einräumte, sondern weil es zeitlich wie
sachlich dem Großen Deutschen Memorial vorausgeht
Ferner ist nach Strauch das im Großen Deutschen Memorial ge-
nannte lat Memorial nicht das ältere von den beiden, sondern die
jüngere Hs., >die an Stelle einer älteren getreten war<. Er muß
also konsequent annehmen, daß im Jahre 1385 nicht bloß das latei-
nische, Große und Kleine Deutsche Memorial vorhanden war, sondern
bereits 4 Memorial bücher, nämlich beide lateinische und die beiden
deutschen. Noch mehr, da das ältere lat. Memorial in die beiden
»Uebriggebliebenen Lateinbücher« verwandelt wurde (eine Umwand-
lung, welche mit der Anfertigung des neuen jüngeren doch im Zu-
sammenhang steht), das 2. Uebriggebliebene Lateinbuch aber bereits
3 Pflege rmemoriale zitiert, so müßte Strauch konsequenter Weise die
Anfertigung von 7 Memorial büchern in die Zeit von 1382 Juli —
1385 Jan. setzen. Es müßte also im Grünenwörth im Laufe von
2'/i Jahren sehr tüchtig gearbeitet worden sein.
Nach Strauch ist das im Großen Deutschen Memorial genannte
lat Memorial (mit 51 Kapitel + Neunfelsen) das große und jüngere,
OML g.l. lit 1«M. Mr. fl 33
COßNEU UNWERSlTV
4fi8 Gott. fd. An*. 1909. Kr. 6
das lat. Memorial mit 109 Kapitel dagegen das kleine und ältere. Da
aber schon auf den ersten Blick unwahrscheinlich ist, daß man ein
Memorial mit größerem Umfang als kleines, ein anderes mit geringerem
Umfang als großes bezeichnete, so sucht Strauch dies auf folgende
Weise zu erklären: >Mag auch letztere [das altere lat. Memorial] ur-
sprünglich umfangreicher gewesen sein als die, welche sie ersetzen
sollte: durch ihre Auflösung in zwei selbständige Teile verschob sich
das Verhältnis, und erstere [das jüngere lat Memorial] mußte nun
vollständiger, größer erscheinen als die beiden Teilhandschrifton. Die
Annahme, dieses neue, 48*4 einmal als '(iroßes' zitierte lateinische
Memorial sei an Umfang kleiner gewesen als das Erste lateinische
Memorial, wird man nicht von vornherein als unwahrscheinlich abzu-
weisen brauchen , wenn geltend gemacht werden kann [kann dies
Strauch?], daß das, was auf den Neunfelsentext noch folgte, wol
auf die Straßburger Johanniter Ilezug hatte, nicht aber die eigent-
liche Merswin-Gottesfreundfrage berührtec (S. 107)1
Wenn wir fragen, wie es komme, daß Strauch die Sache gerade
auf den Kopf stellt, daß er das lat. Memorial, das von mir als
kleines und erstes bezeichnet wird , großes und jüngeres genannt
wissen will, so gibt uns die Betrachtung des Zweiten Uebriggeblie-
benen Lateinbuches die Antwort darauf. Das Zweite Uebriggebliebeno
Lateinbuch (das, wie auch Strauch zugibt, ein Teil des älteren latei-
nischen Memorials ist), enthält die Neunfelsen und sodann 3 Kapitel,
welche als Kapitel 8G — 88 eingeführt sind. Nach meiner Darstellung
stammen nun die Neunfelsen aus dem kleinen und älteren lat. Me-
morial, die Kapitel 86 — 88 dagegen aus dem großen, jüngeren lat.
Memorial, sie sind also ein späterer Zusatz, um die Hs., als sie zu
den >Ucbriggcbliebenen< degradiert wurde, abzurunden. Nur so kann
verstünden werden, daß der Schreiber auf BI. 46* auf einmal be-
ginnt: Item odogesimnm sextum capihdum est derima huius lihri
materia, wo vorher weder ein Kapitel 85 noch eine 9. Materie ge-
nannt ist Ich habe auch darauf hingewiesen, daß man den einlei-
tenden Satz: die 4 Sexternen de novetn rupibujt cttm alüs sequen-
tibus maferiis et cnpüulis fuerunt una partietdarum pertineneium in
latinum memorialem librum, nicht pressen darf, da der Redaktor hier
beide lateinischen Memorial buch er nicht unterscheidet, während er es
im gleichen Buche an anderen Stellen tut. Strauch dagegen wendet
ein: man müsse diese Stelle wörtlich fassen, denn die Neunfelsen
samt Kapitel 86 — 88 waren ein Teil des älteren Memorials, >das da-
mals diesen Zitaten zufolge noch ungeteilt war« (S. 108). Sehen
wir zu, ob dieses überhaupt möglich ist Ich sage: die These Strauchs
ist schon unmöglich aus chronologischen Gründen. Kapitel 88
Ony.
COHHfU UMIVERSJTY
K. Whlmeyer, Heinrich Sense. Deutsche Schriften 469
enthält die Abschrift eines Briefes mit dem Datum >in oetava
beati Stephani anno 1385«. Kapitel 88 kann also unmöglich
vor 1385 Jan. 2 geschrieben worden sein. Da nun nach Strauch dem
Johanniterordensmeister am 21. Jan. 1385 die drei offiziellen Ur-
kundenbücher, das jüngere lateinische, das Große und das Kleine
Deutsche Memorial schon vollendet vorlagen, das ältere lateinische
Memorial (das nach Strauch die Neunfelsen + Kapitel 86—88 ent-
hielt) aber dem jüngeren zeitlich vorausging, müßten zwischen 1385
Jan. 2 und 1385 Jan. 21 sämtliche 4 Memorial bücher angefertigt
worden sein !
Die These Strauchs ist aber auch aus sachlichen Gründen
hinfällig. Nach Strauch haben »sicher« auch Kapitel 106, 108 und
109 ursprünglich dem älteren lateinischen Memorial angehört«
(S. 108), d. h. das ältere lateinische Memorial hatte nicht nur 88,
sondern wenigstens 109 Kapitel. Unsern Kapiteln 86—88 mußten
also im alteren lateinischen Memorial 85 Kapitel vorausgehen, und
89—109 mußten unmittelbar auf Kapitel 88 folgen. Nun geht aber
im ganzen Uebriggebliebenen Lateinbuch dem Kapitel 86, das die
10. Materie ist, kein Kapitel 85 voraus (Bl. 40 b steht vielmehr: ca-
pitulum deeimum), auch keine 9. Materie, noch folgt ein Kapitel 88
oder eine 11. Materie. Strauch muß sich deswegen auf Rechenkünste
verlassen und so erhält er schließlich 85 Kapitel und 9 Materien,
aber nur unter der Voraussetzung« , daß er die Neunfclsen
mit 34 Kapitel zählt, während das Große Deutsche Memorial nur 33
Kapitel hat (>weil das letzte umfangreiche sich im lat Texte des
Johann von Schaftolzheim auf zwei verteilt«) und unter der weiteren
Voraussetzung«, >daß der dem Meisterbuch beigegebene Be-
gleitbrief als eine Nummer gerechnet war«. Ginge diese Erklärung
allenfalls noch hin, so scheitern alle Versuche beim Kapitel 89, das
doch unmittelbar auf Kapitel 88 folgen mußte. Strauch erklärt sich
die Sache so: wenn wir Kapitel 89 ff. im Zweiten Uebriggebliebenen
Lateinbuch nicht besitzen, so kommt das daher, daß mit Kapitel
89 ff. eine neue Lage begann, >wodurch die Ablösung der Neun-
felsen [und dann selbstverständlich auch der Kapitel 89 ff.] noch
erleichtert wurde« (S. 109). Allein man kann mit Kapitel 89 nicht
so ohne weiteres eine neue Lage beginnen lassen. Im Zweiten
Uebriggebliebenen Lateinbuch steht der Schluß von Kapitel 88 auf
Bl. 49*. Eine neue Lage beginnt aber erst mit Bl. 50, es müßten
also im älteren lat. Memorial 18 Zeilen von Bl. 49' und die ganze
Seite 49* leergestanden sein, wenn Kapitel 89 erst mit neuer Lage
begonnen hätte. Schließlich möchte Strauch — jedoch >mit aller
Reserve« — >die Frage aufwerfen, ob nicht vielleicht Kapitel 89 ff.,
33*
OiyHk«! trom
CORHtU. UNNERSTY
470 Oft«, gel. Ant. 1900. Nr. 6
deren Inhalt sich vergleichsweise mit dem zweiten Teil des er-
weiterten Pflegermemorials berührt haben wird, da sie eich von der
eigentlichen Gottesfrcundfrage entfernen, auch zum Ausleihen weniger
Reeignet erscheinen mochten, aus diesem Grunde gleichfalls vom ur-
sprünglichen Ganzen abgetrennt worden sind* (S. 109). Strauch müßte
dann folgerichtig >Drei Uebriggebliebene Lateinbücher« annehmen,
obwohl in der ganzen Ueberlieferung der Johanniter nur von zweien
die Rede ist
Wir schon daraus, daß auch Strauchs Bemerkungen über die
lateinischen Memorialbücher hinfällig sind. Es gab im Johanniter-
haus ein kleines und ein großes lateinisches Memorial ; der Inhalt des
ersten wird im Großen Deutschen Memorial genau verzeichnet, geht
diesem zeitlich wie sachlich voraus, es erhält flpäter eine Zweiteilung
und wird zum ersten und zweiten >Uebriggebliebenen Lateinbuch«
umgewandelt, während nn dessen Stelle ein neues, größeres tritt, das
wie uns das 88. Kapitel beweist, erst nach 1385 Jan. 2 angefertigt
sein kann, also nicht zu den offiziellen* Urkundenbüchcrn gehörte,
die angeblich 1385 Jan. 21 vom Johann iterordensm eiste r be-
glaubigt wurden. These 4' und 4* meines Buches behalten also nach
wio vor ihre Gültigkeit.
Wenn Strauch zu so gewagten Hypothesen seine Zuflucht nehmen
muß, so kommt dies daher, daß ihn die äußere Uebereinstimmung
zwischen der Schrift der Neunfelsen und den folgenden Kapiteln dazu
verleitet hat Bl. 46* (auf dem die Neunfelsen schließen und Ka-
pitel 86 beginnt), so betont er, >trägt äußerlich absolut einheit-
lichen glei cli zeitigen Schriftcharakter< (S. 108). Dies ist darum auch
der einzige positive Grund, den Strauch dafür anführen kann, daß die
Neunfelscn samt Kapitel 86 ff. dem alteren Memorial angehört hnben
müssen. Allein die sachlichen Gründe müssen über die oft so un-
sicheren, subjektiven Eindrücke gestellt werden, welche die Schrift
eines Mannes zu erwecken vermag. Die Einheit in der ganzen
äußeren Gestalt der Handschrift besorgte eben der eine Redaktor,
der nach wohl überlegtem Plane seine Handschriften anlegte.
Ich könnte dies noch nachweisen an dem Briefbuch, allein bei
Widerlegung aller Irrtümer Strauchs würden wir doch wieder — wenn
ich auch Strauchs Zweifeln in manchen Punkten eine Berechtigung
nicht absprechen will — bei denselben Resultaten ankommen, wie
sie bereits in meinem Buche herausgestellt wurden. Während Strauch
in Reinem Artikel über Rulmann Merswin [RE220] über die Briefe
ganz auf der richtigen Fährte war (wohl unter dem ersten unmittel-
baren Eindruck meiner Beweisführungen), kehrt er wieder in seiner
Kritik zu der veralteten Anschauung von früher zurück. Dort schrieb
COtU 'RS1TY
K. Bihlnicyer, Heinrich Sense. Deutliche Schriften 471
er: >Es darf nicht übersehen werden und mahnt zur Vorsicht bei ihrer
Verwertung, daß die Briefe im Briefbuch in redigierter Gestalt vor-
liegen [wer hat diese redigiert?] : das ergibt sich abgesehen von Zu-
sätzen aus dem et cetera, mit dem einigemal der Text plötzlich abge-
brochen wird; die Datierung kann gleichfalls nicht immer
als einwandßfrei gelten, wenn sich konstatieren laßt, daß ein Teil
des achten Briefes vom 23. April 1377 schon vorher im Brief buch
als besonderes Schreiben vom 23. April 1375 begegnet, ein anderes
Stück nochmals im 12. Brief wiederholt wird; zudem ist der erste
Brief sicher mehrere Jahre zu früh angesetzt Der Schreiber der
Briefe 17 [8] und 19 [9] wird in den sie einleitenden Worten vom
Redaktor des Briefbuchs unbestimmter als sonst der eine liebe gottes
frünt unter mehreren: bezeichnet. Was die nicht unbeträchtliche
Zahl Briefe betrifft, auf die die vorhandenen Bezug nehmen, so läßt
sich wenigstens vereinzelt aus wiederspruchs vollen Angaben wahr-
scheinlich machen, daß sie nicht in Wirklichkeit existiert haben, viel-
mehr fingiert sein müssen<. In seiner Kritik meines Buches jedoch
sagt er: >Rieder verdächtigt sowohl die Datierung wie den Inhalt
der Briefe< ( weiß aber — obwohl er zugibt, daß man > gegen die
Datierung Bedenken hegen< kann — keinen anderen Gegengruud
anzugeben als: >Nikolaus von Löwen würde doch nicht selbst das
Material in dieser Weise vor uns ausgebreitet, uns selbst auf die
Spur seiner Fälschung geführt haben< (S. 130), während er selbst
anderseits wieder von Rulmann Merswin betont, daß bei Anfertigung
der Briefe dessen Talent nicht ausreichte, um seine Idee einheitlich
durchzuführen (RE220)!
Die 5. These ist eigentlich von Strauch als richtig zugegeben
worden. >Im dritten Kapitel: 'Die Memorialbücher von Grünenwörth
nach ihren einzelnen Bestandteilen' < heißt es in seiner Kritik S. 117,
> behandelt Rieder zunächst die asketisch -mystischen Traktate, um fest-
zustellen, daß die Mehrzahl von ihnen ursprünglich jeder direkten
Beziehung zum Gottesfreunde entbehrte und erst nachträglich mit
seinem Namen, der dann auch bisweilen den Merswins im Gefolge
hatte, verbunden worden ist. Das ist gewiß richtige Gleich-
wohl fahrt Strauch fort: >Ich sehe aber keinen Grund, diese Tat-
sache anders zu erklären, als mit dem an sich wühl begreiflichen
Streben, den großen Gottesfreund aus dem Oberland mit immer
strahlender Gloriole zu umgeben. [Es handelt sich aber darum, zu
untersuchen, wer und warum man dieses Streben hatte.) Hatte Merswin
ihn einmal ins Leben gerufen, [wann und womit? das ist der Kar-
dinalpunkt, den Strauch voraussetzt] so lag es für die Straßburger
Johanniter [zu denen doch auch Nikolaus von Löwen gehörte] nahe
CQRNÜ1 UNIVERSirf
472 QOtt gel. Au. 1909. Nr, 6
genug [!] auch einen oder den anderen der nicht genauer bestimmten
Gottesfreunde in den [in welchen V] von Merswin [unterlassenen Troc-
taten ohne weiteres [!] mit dessen großem Gottesfreunde aus dem
Oberland zu identifizieren. War doch bereite durch vereinzelte Be-
merkungen in der Ueberlieferung [durch welche?] dafür ein Anhalts-
punkt gegeben, der zur Verallgemeinerung und Ausdeutung gelegent-
licher Aeußerungen anregen konnte. Ein systematisches Vorgehen
des Nikolaus von Löwen aber vermag ich weder in der Ueberlieferung
der Tractate des ersten Teils vom Großen Deutschen Memorial noch
der lateinisch -deutschen Tractate zu. erkennen«. Ein systematisches
Vorgehen kann Strauch schon deswegen nicht anerkennen, weil er, wie
wir oben gesehen haben, die chronologische Basis verläßt, auf der
die Untersuchungen aufgebaut werden müssen. Er stellt sodann die
für die Kritik so wichtigen Korrekturen, welche wir gerade an den
Stellen finden, die eine Beziehung Merswins zum Gottesfreund aus-
drücken, oder die Autorschaft Merswins an Gottesfreundschriften be-
zeugen, entweder für völlig irrevelant hin oder verzichtet von vorn-
herein auf eine Erklärung derselben. Und doch ist es eigentlich
wieder nur ein Beweis für die Nichtigkeit meiner 5. These, wenn
Strauch bei der so wichtigen Korrektur in der Einleitung des Großen
Deutschen Memorials zunächst festzustellen sucht, wie der ursprüng-
liche Text gelautet hat, und dann fortfährt (S. 104/5): >Dies wurde
dann später [wann?], als man bereits die Tendenz verfolgte [es ist
also doch System darin! ferner: wer verfolgte diese Tendenz, und
warum verfolgte man sie?], an Stelle ursprünglich unbestimmt
gelassener Persönlichkeiten Merswins und des Gottes-
freundes Namen in die Tractate einzusetzen, in gleicher
Absicht verändert und damit recht unüberlegt und oberflächlich [!]
Merswin zum Teilnehmer an einem nicht unbedenklichen Abenteuer
bei einein falschen Einsiedler gemacht«. Von einer zweiten später
getilgten Stelle (24*4—6), in welcher schlankweg der in den ano-
nymen Traktaten genannte »Niderlender« mit Rulman Merswin, der
>Oberlender« mit dem lieben Freund Gottes im Oberland identifiziert
wird, sagt Strauch (S. 105) >Der Anlaß für das nachträgliche
Durchstreichen von 24*4 — 8 möchte, wie gleich in diesem Zusammen-
hange erwähnt sei, in der Erkenntnis liegen, das in jenem Tassus
Behauptete werde durch die folgenden 16 Stücke nicht völlig gerecht-
fertigt. Möglich auch, daß der, der sich zur Tilgung bewogen fühlte,
an dem >Niderlender« Merswin Anstoß nahm, womit ja nur der
Gegensatz zum oberländischen Gottesfreund bezeichnet werden sollte.
Auf alle Fälle scheint mir keine Nötigung vorzuliegen,
hier nach tieferen Gründen zu suchen«. Ja, wenn diese
COßMU UNIVERS1TV
K. Biblmeyer, Heinrich Scuso. Deutsche Schriften 473
Stellen und sie allein nicht gerade von der Beziehung Merswins zum
Gottesfreund reden würden, dann wiire es nicht notwendig, nach
tieferen Gründen zu suchen. So aber bedeutet der Verzicht darauf
die Auflösung jeder wissenschaftlichen Methode.
Das gleiche gilt, wenn Strauch (S. 118) von den Korrekturen im
Zweimannenbuch, wo über das unbestimmte >der cine<, >der
andere«, zunächst >der jüngere« und >der ältere«, dann »der jüngere«
mit dem Zusatz >ltulmanns Geselle« gesetzt wurde, eingesteht, daß
er >keinen einleuchtenden Grund« weiß, >weshalb dio Itasuren vor-
genommen wurden«, obwohl er meine Darstellung ablehnt und doch
wieder zugeben muß, daß im Großen Deutschen Memorial >nur con-
sequent in Anwendung gebracht wurde [es liegt also doch System
darin ?], was die zweite Hand im Sonderexemplar bereits angedeutet
hatte«.
Auch vom Meisterbuch gesteht Strauch ein, daß zwischen
dem lateinischen Text in Götzmanns Uebertragung und dem im
Großen Deutschen Memorial >keine Abweichungen bestehen, es sei
denn [!], daß der 'gewisse Weltliche', dann 'der vielgeliebte welt-
liche Freund Gottes im Oberland' auch hier wieder im Großen Deut-
schen Memorial den Zusatz 'Kulman Merswins Geselle' erhalten hat«
(S- 119). Wie trotzdem Strauch eine Entwicklung in der Gottcs-
freunddeutung leugnen kann, ist mir unerfindlich.
Auch bei dem lateinischen Text der Neunfelsen ist gleich zu
Beginn eine größere Stelle durchstrichen. Wir lesen nämlich daselbst:
tJncipU protoijus in librum qui intytulatur de novem rupibus, dann
folgt eine Rasur, worauf der Text weiter fährt . . . dus Rulmannus
Mersicin fundator noster, instrumentum dei fore oportebat coactus hoc
scribere, sicut pie est credendum per quam plura et diversa testimonia,
yuein presenti libro sunt prescripta*. Ich habe angenommen, daß die
Stelle ursprünglich nur lautete: Incipit prologiis in librum qui inty-
tutatur de novem rupibus, daß >später« der Zusatz mit Rulmann bei-
gefügt und dann wieder durchstrichen wurde. Nach nochmaliger
Einsicht in die Hs. muß ich Strauch Recht geben, wenn er sagt, daß
>die ganze Vorbemerkung gleichzeitig, in einem Zuge eingetragen
wurde«. Allein damit sind die Schwierigkeiten, die diese Stelle bietet,
noch lange nicht gelöst. Es ist nämlich wohl zu beachten, daß die
jetzige große Vorbemerkung von vornherein nicht geplant sein konnte,
weil der Schreiber, der doch in etwa die Größe der Rubriken kennen
mußte, für den Rubrikator einzig und allein '/' Zeile (nach ros
ointws c/instiani ascultatv) freigelassen hat. Dieser hatte m. E. ur-
sprünglich nur Raum gelassen für die Worte thuipit prologus de
uuiem rupibus*, entsprechend dem unten steheuden: » Incipit alter pro-
lc
COHNfU UNIVER3TY
474 QOtt gel. Au. 1909. Nr. 6
logus<. Sodann ist die auch von Strauch nicht geleugnete spatere
Rasur und Streichung obiger Stelle für die Geschichte der Fälschung
keineswegs >irrevelant< (S. 121). Nach meiner Ansicht erfolgte die
Streichung deswegen, weil es nicht wahr ist, daß Kulman der Ver-
fasser der Neunfelsen ist, und man diese ursprüngliche Behauptung
im Johanniter hause später doch zu gewagt fand. Strauch dagegen
sagt: »Der Absatz 50*3 — 5 entsprach dem Tatsächlichen nicht mehr,
sobald erkannt war, daß der Text nicht die UeberseUung des Mers-
winschen Originals, sondern die Hedaktion des Johann von Schaftolz-
heim enthielt, und nachdem die jetzige Hs. 2184 aufgehört hatte
Teil eines ursprünglich größeren Ganzen zu sein, eine Berufung auf
plura et di versa testimonia, que in presenti libro sunt pre scripta
nicht mehr am Platze war: der Satz wurde deshalb gestrichen«
(S. 121). Was nun zunächst den letzten Grund angeht, dann hätte
völlig genügt das per quam plura et diversa testimonia, que in pre-
senti libro sunt prescripta zu durchstreichen, oder statt presenti und
prescripta etwas anderes zu setzen. Er konnte das presenti und
prescripta aber auch ruhig stehenlassen, da ja in der vorhergehenden
Bemerkung erklärt ist, daß dieser Teil ursprünglich einem größeren
ganzen Urkundenbuch angehörte. Der Schreiber hat darum auch
gar kein Bedenken getragen, 59*29 das nono capitulo huius pre-
sentit tibri stehen zu lassen und ebenso Ü0*18: skut prescriptum
est in sexto capitulo presentis libri. Was dann den ersten der von
Strauch angeführten Gründe angeht, so müßte Strauch erklären,
warum man denn im Johanniterhause statt der wörtlichen Ueber-
setzung zunächst die erweiterte Redaktion des Johann von Schaftolz-
heim aufnahm und vor allem, wann und wer und warum man auf
einmal erkannte, daß der aufgenommene Text nicht die wörtliche
Uebersetzung ist und darum keinen Platz mehr in den »offiziellen«
Urkundenbüchern haben konnte, sondern in den Rang der >Uebrig-
gebliebenen Lateinbücher« wandern mußte. Als Antwort auf diese
wichtige Frage finden wir bei Strauch nur den Satz (S. 107): >AIs
man sich anschickte, die Geschichte des GrünenwÖrths und die be-
deutsamsten Lebensschicksale seiner Stifter durch Uebertragung ins
Lateinische gleichsam wissenschaftlich zu sanetionieren, nahm man
zunächst ohne Bedenken [warum ohne Bedenken V] (was immerhin
auffallen kann) [!] die Bearbeitung der Ncunfolsen durch Johann von
Schaftolzheim in die lateinische Redaction auf, trug sich dann aber
mit der Absicht [wcrV wannV warum V], sie durch eine wörtliche
Wiedergabe zu ersetzen, d. h. den glossierten Text aus der Hand-
schrift herauszunehmen und dafür in sie die wortgetreuere Ueber-
..■- .... ,
K. Hihlmeyer, Heinrich Scubc. Deutsche Schriften 475
selzuDg einzuschalten«. Damit ist doch wieder auf jede Erklärung von
vornherein verzichtet!
Nicht anders steht es bei der Betrachtung der deutschen Texte
der Neunfelsen. Drei Texte kommen hier vor allem in Betracht: das
sogenannte Autograph, das wir mit <x bezeichneten, die von Schmidt
zur Ergänzung des Autographs benutzte Hs. (= ß) und endlich der
Text des Großen Deutschen Memorials (— 7). Wenn Kulmann Merswin
dei Verfasser der Neunfelsen ist, und wenn wir in a wirklich sein
Autograph vor uns haben, so ist klar, daß ß und 7 von o abgeleitet
sein müssen. Strauch behauptet demgemäß, et sei in der Tat nach wie
vor als Autograph Merswins anzusehen, es liege darum kein Grund vor,
das Autograph zu »verdächtigen«, und ß und 7 sind von et abgeleitet
(S. 122), (vgl. auch Strauch, Neunfelsen S. 259: »Die frühere Straß-
burger Bibliothek besaß drei Abschriften von St (= a-Auto-
graph), aus der ältesten (ß) hat Schmidt in seiner Ausgabe die Lücken
im Original ergänzt«]. Demgegenüber suche ich nun nachzuweisen:
Nach allen Regeln der Textkritik kann weder der Text von ß noch
der von 7 aus a abgeleitet sein, sondern umgekehrt muß der Text
von a aus ß und 7 abgeleitet sein, d. h. a ist später als 7 ; und da
7 erst nach dem Tode Rulmanns geschrieben wurde, kann a nicht das
> Autograph Rulmanns sein*. Dies beweise ich aus 2 Gründen: 1) sage
ich, hat a die Kapitelüberschriften des Rügenbuchs zu Unrecht weg-
gelassen. Strauch dagegen: >Für die Schlußfolgerung: a habe die
Kapitelüberschriften zu Unrecht weggelassen , bedarf es anderer
Gründe« (S. 122). Gleichwohl schreibt Strauch >Das Rügenbuch
entbehrt einzig und allein im sog. Autograph der Kapiteleinteilung,
während die kürzere Textgestalt sowie sämtliche nach der
bisherigen Ansicht von a abgeleitete Handschriften des erweiterten
Textes die den einzelnen Ständen gewidmeten Abschnitte mit Ueber-
schriften, wenn auch mit gelegentlichen Abweichungen im Wortlaut,
versehen. Das spricht zunächst freilich [!] nicht zu Gunsten
der Handschrift, die gemeiniglich für das Original
galt<. Allein trotzdem weiß sich Strauch zu helfen, indem er er-
klärt: die späteren haben eben diese Ueberschriften eingeführt: >Die
anderen [= ß und 7] von diesem [~ a] Text abgeleiteten Hand-
schriften haben, was an sich ja gewiß als ganz zweckmäßig, doch
nicht als notwendig anzusehen ist [!] neue Ueberschriften einge-
führt< (S. 122). Die ganze Beweisführung Strauchs beruht also auf
Zweckmäßigkeitsgründen. Er erklärt aber keineswegs, wie die kürzere
Textgestalt und sämtliche nach ihm aus a abgeleiteten Ilss. auf
einmal auf solche Zweckmäßigkeitsgründe verfallen konnten.
Der 2. Grund, den ich anführe, um zu beweisen, daß a aus ß
Oriy
COHHOI UMIVERSITV
47C,
Oött. «ei. Anz. 1909. Nr. 6
und t (und nicht nnigekrlirt ß und y aus a) abgeleitet sein muß,
entnehme ich folgender Gegenüberstellung der Texte, »wo in der Tat
ein Ausfall im Autograph vorliegt* (Strauch S. 122).
herunibe wü got nül be-
iiÖm-a, das er dich welk',
teeren nfi dinr geM-lle-
schaft. du müsl och in den
iifsjirunr selber schhen.
Nä «Ion uf diene inrm
ogen und sieh. Der mensche
urschrarh von gründe tina
bercen und sprach
Ilarmub wü gol mit be-
uftfieii, das er dirh »eile
setwn zu dirre gesclle-
srhaft, du mfi*t oacb in
den Ursprung selber sehen.
Der mensche sprach : ach
hertzc liep mins, diso rede
het mich gar ein froniede
ndt, das du spricht»!, du
weitet«! mich armen sünder
In den Ursprung losten
Bellen.
Das drü und drissigete l
rapitel seil, wie der vor |
nantc monsche wart be-
twungen von gölte, das er
selber mflßto in den ur-
sprunc* sehen.
Die anlwurte sprach: tä
uf dine inren ougen und
sist gehorsam , du mfist
selber in den Ursprung
»eben.
Der mensche ersrhrag
von gründe sins berUen
und sprach . . .
Lateinische Reien-
sion
igitur apud deum non In
eunvenieus (iia «>t adopeio,
quin babitaturus cum in-
colis buins ntpi» sis, sed
eriam in dei fontale prin-
ripium introducendua.
Homo dixit: o dominc
non sum dignus illorum
cobabitacione quanto minus
vostre speclei contetnpU-
cione et Um Sacra visiooe.
Consequenter sequitur
quomodo hie homo a deo
coactus est, eciam In euum
introiro fontale prineipium.
Capitulum decinium.
Ilesponsio divioa dixit
ad bomineui : leva nunc
oculum tuum internum sur-
«um supra omnem sensum
humanuni et intrllectum et
sis obediens et faciam te
saluxe super onincni croa-
turam et intueri tuum fon-
tale prineipium,
Muj homo omniuo per-
territus dixit ad domi-
num , , ,
Strauch hat diesen Ausfall in Zeitschrift f. d. Philologie 34, 269
irrtümlich durch Homöotelentnn zu erklären versucht, >was Kieder über-
zeugend berichtigt. Dennoch vermag m. E. dieser zufallige Ausfall
die Hb. a, die diesen Ausfall selbst durch ein Kreuz kenntlich gemacht
hat (ob ein Nachtrag erfolgte, können wir nicht mehr feststellen),
nicht zu diskreditieren* (S. 122). Und warum nicht? Strauch fahrt
fort (S. 123): Ich erkläre mir den Ausfall durch folgenden Vorgang;
De« Schreibers Auge sprang von 122,32 in dm urxprunc selber {selber
ist von gleicher Hand übergeschrieben) sehhen, zu in den Ursprung
gehen ... am Schluß der folgenden Kapitelüberschrift. Das sich
daran anschließende Die entwürfe sprach überging der Schreiber, weil
ftVfl eutwarte (122, 25) (durch seine Auslassung) ja in der Tat noch
glc
Oiginal
(ORNÜlUNivtr
47f.
i . ■■ gel. Au. 1909. Nr. fl
und 7 (und nicht umgekehrt ß und 7 aus o) abgeleitet sein muß,
entnehme ich folgender (icgunüberstellung der Texte, >wo in di-r Tat
ein Ausfall 1111 Aut"i.'raph vorliegt < (Strauch S. 123).
herum Im* wil pul mit Ikv
oflgVD, tl.l« IT «ll'll Wt/Ile
sorrcn xQ dirre gewlle-
acbaft, du lnfist tV.h in
ursprunc selber sehnen
Nfl ilön uf diene inreu
ögcn und sich. Dexuienscbe
dnchrach ron grfinde sin*
und ■ |'! .1" 1.
70. ß.
Harumb «il gol nüt Im-
nageu, das er dich »eil»'
actum xü dirre net-ellc-
chaft , du iiMi-t oacli in 1
den Ursprung selber sehen ,
Der mensche sprach : ach
bertxe Hep mins. dwe rede
hei mich Rar ein frömede
rede, du du sprühest, du
welle*! mich armen Minder
io den Ursprung lowen
sehen.
Du drü und dräsigste
capitel seil, wie der vor-
nante mensche wart be-
llt ungun von Kulte, du er
selber niuiile in deu Ur-
sprung sehen.
Die antwurte sprach: tu !
uf dine inren ougen und
sist gehorsam, du mfist
selber in den Ursprung
sehen.
Der mensche ersehrag
von gründe sins herixen
und sprach ...
Lateinische Rosen-
■101
igitur apud deura non in-
ci-nvenieni tna rM adopr-n,
quin babitaturus cum iu-
colis buius rupia sie, sod
eciam ü» dei fonlale prin-
cipium introducendu.
Homo dtxit: domine
non sum dignus illorm
cohabitacione quanttt minus
vtslre speciei contempla-
cione et tarn sacra visione.
Conuqueoter sequi tur
quomodo hie homo a deo
coactiu est, eciam in suum
introirv fonUlc prinripium
Capilulum de- imuni.
Iteiponslo divina sUxit
ad nomine» : leva nunc
oculum tuom internum sur-
sum supra omnem sensu m
bumanum et intellectum et
■11 »bedieus et faciara le
salure super omnea crea-
turam et iutuerl tuum foo-
tale prineipium.
alox homo omnino per-
territui dixit ad domi-
dudi .. .
Strauch hat diesen Ausfall in Zeitschrift f. d. Philologie 34,26!»
irrtümlich durch Homooteleuton zu erklären versucht, >was Rieder Über-
zeugend berichtigt. Dennoch vermag m. E. dieser zufällige Ausfall
die Ha. a, die diesen Ausfall selbst durch ein Kreuz, kenntlich gemacht
hat (ob ein Nachtrag erfolgte, können wir nicht mehr feststellen),
nicht zu diskreditieren < (S, 122). Und warum nicht? Strauch fnhri
fort (S. 123): Ich erkläre mir den Ausfall durch folgenden Vorgang:
Des Schreibers Auge sprang von 122,32 in den unpriwr WtkF (setber
ist von gleicher Hand tlbergesch netten) ***Ar», zu in den Ursprung
m/ich ... am Schluß der folgenden Kapitelüberschrift. Das sich
daruu anschließende Die entwürfe sprach überging der Schreiber, weil
./<«/ trilwtirta (122, 25) (durch seine Auslassung) ja in der Tat noch
■
r lLUNIVER9TY
K. Bihlmeyer, Heinrieb Seilte. Deutsche Schriften 477
redete. Es hatte nun eigentlich folgen sollen: tun uf dine inrm ögen
und nist gehör sum, du müst selber in den unqirutig sehen, Merswin
Echrieb aber: Aü dün uf diene inten ögen und (hier Zeilenschluß)
sich, um dann seinen Irrtum zu erkennen. Er setzte das Kreuz und
brachte (vielleicht auf einer Einlage) die Ergänzung an, vergaß dabei
aber den Satz A'ii dün uf diene iure» ögeu und shh (123,1) auszu-
streichen, zu tilgen. DaÜ dies geschehen sollte, geht schon daraus
hervor, daß der Satz unvollständig ist ... Daß selbst der jetzige un-
vollständige Text die richtige Fassung voraussetzt, beweist 123,14:
Nun dün uf diene ogen und sist gehorsam und sich in den urttprunc . . .
Zudem hat 123, 14 keine Entsprechung in der kürzeren Textgestalt
bei Diepenbrock, sondern ist eigene Ausführung Merswins; auch das
weist also auf zufalligen Ausfall an der ersten Stelle < (S. 123).
Die Ausführungen Strauchs mußten hier wiedergegeben werden, damit
ihre Unnahbarkeit um so klarer vor Augen tritt. Einmal ist es im
Grunde genommen nichts anders als Homöoteleuton, wenn Strauch
den Ausfall dadurch erklart, daß das Auge des Schreibers von sehen
zu sehen sprang. Sodann handelt es sich gar nicht darum, den
Ausfall in a zu erklären, sondern den Zusatz in ß und 7. Strauchs
ganze Beweisführung dient dem Nachweis, daß 1 ganz gut aus ß und 7
erklärt werden kann ; er sollte aber beweisen, daß der Text ß und 7
aus a geflossen ist. Der jetzige unvollständige Text in a setzt in der
Tat die richtige Fassung von ,;*; voraus, d. b. aber, a ist eine
Ableitung aus £7, daher jünger als ß7 und darum kein Autograph
Kulmann Merswins.
Auch beim sog. Sendschreiben (10. Traktat des Großen
Deutschen Memorials) bat Strauch zugegeben, daß es nahe lag, >jenen
unbekannten, nicht zu ermittelnden Gottesfreund mit dem Gottes-
freund aus dem Oberland zu identifizieren, was in der Ueberschrift
zum Texte des Deutschen Memorials tatsächlich geschehen ist«
(S. 124). Wir finden also auch hier eine Entwicklung.
Desgleichen stimmt Strauch im Prinzip mit meiner Auflassung
über den 16. Traktat, die freie Bearbeitung aus dem ersten und
zweiten Buche von Ruusbroecs Geistlicher Hochzeit, überein, wenn
er schreibt: »Merswin excerpierte als Anonymus zunächst genauer,
später um vieles freier und selbständiger den Ituusbroectractat.
Deshalb wird eingangs gesagt, diese Lehre sei aus dem nnefmuje des
hrutlouf bftchtlins genommen, deshalb von anderer Seite [wer ist
diese andere Seite V] am Schlüsse ein erganzenderVermerk gemacht
[wann'.'J, unter welchen Umständen Merswin den Tractat verfaßt habe
und wie es gekommen, daß sich in ihm manches fände, was nicht
Ruusbroecs Eigentum, ihm nur beigelegt sei. Also gewissermaßen
CORHttl UNfVERSIFr
478 Gütt gel. Am. 1909. Nr. 6
eine Rechtfertigung für die Vermischung von Mein und Dein. Als
dann der Tractat . . . dem offiziellen Großen Deutschen Memorial ein-
verleibt wurde und damit in die Reihe der anderen Merswin- und
Gottesfreundschriften trat, wurde der nachgetragene Schlußsatz der
Uebersichtlichkeit wegen zur Einleitung und Ueberschrift« (S. 124/5).
Das alles wird genügen, um die These 5 und damit auch These 6
nach wie vor als richtig erwiesen zu haben. Denn wenn wir an der
Hand der noch vorhandenen Urkundenbücher, die sämtlich nach Rul-
manns Tod angelegt wurden, feststellen können, daß nur in ihnen
der unbestimmte Gottesfreund zu dem Gottesfreund wurde und eine
Beziehung zu Merswin bekam, so ist damit auch erwiesen, »daß der-
jenige, der die Urkundenbücher angelegt hat, auch der Schöpfer des
Gedankens ist: Rulmann ist ein Gottesfreund, lebt wie ein Gottes-
freuud , steht in regem Verkehr mit Gottesfreunden und schreibt
Schriften wie ein Gottesfreund<.
These 7 und 8 beschäftigen sich mit dem Redaktor der Me-
morialbücber. Sie gipfeln in den beiden Sätzen 1) es kann nur ein
Redaktor sämtlicher Memorialbücher des Johanniterhauses angenommen
werden. 2) Dieser eine ist Nikolaus von Löwen. Es handelt sich
in diesen Thesen also von vornherein nicht um den Schreiber,
sondern um den Redaktor. Nirgends habe ich, wie alle Kritiker
blindlings Schönbach nachgeschrieben haben, behauptet, daß Nikolaus
von Löwen alle Hss. selbst geschrieben hat. (Was ich als sicher und
als bloß wahrscheinlich behaupte, hat sehr schon Linneborn in seiner
Rezension zusammengestellt.) Der »paläographische Beweise wollte
auch keineswegs der >Eckstein< meiner Beweisführung sein, schon
deswegen nicht, weil alles zusammengerechnet, nur 2 — 3 Seiten des
ganzen Buches von paläographischen Fragen handeln. Auch wußte
ich wohl, daß in diesen Kragen oft 12 >Autoritäten< zu verschiedenen
Resultaten kommen können. Die paläographische Seite bleibt des-
wegen in Zukunft in der Gottesfre und frage viel besser aus dem Spiele,
zumal sie an dem Resultate nichts zu ändern vermag, mag nun Niko-
laus von Löwen alles selbst geschrieben, oder vieles durch andere in
Reinschrift haben übertragen lassen.
Wie unsicher oft die Urteile in paläographischen Dingen lauten,
davon scheint auch Schönbach überzeugt gewesen zu sein. Er betont
darum nicht mit Unrecht, daß er sich nicht »für einen Paläographen
von Fach halte<, und beruft sich darum >auf die Meinung solcher
Gelehrten, die auf die Bezeichnung (Paläograph von Fach) Anspruch
erheben dürfen*. Was das für Autoritäten sind und zu welchem Re-
sultat sie kamen, hat Schönbach leider nicht mitgeteilt. Er betont
nur, daß er den Eindruck gewonnen habe, >daß nicht zwei von den
[UUNNERSlTY
K. Hihlmejer, Heinrich Sense. Deutsche Schriften 479
abgebildeten (12) Stücken notwendiger Weiße von derselben Hand
herrühren müssen , daß aber gewiß nicht sämtliche Nummern von
demselben Schreiber aufgezeichnet sind<. Was das letztere anlangt,
stimme ich mit Schonbach völlig überein, schon deswegen, weil ich
die 12 Schrifttafeln dem Buch gar nicht beigegeben habe, >um die
Einheit der Schrift in den verschiedenen Notizen, Texten und
Urkunden der Grünenwörther Ueberlieferung zu beweisen*.
Auch Strauch stützt sich auf eine >paläographiBche Autorität*,
nämlich auf die des Straßburger Archivdirektors Hans Kaiser. Nun
hat Kaiser selbst eine Kritik in der Oberrheinischen Zeitschrift ver-
öffentlicht und es wäre darum am Platze gewesen, auf diese Frage
selbst näher einzugehen. Dort aber erfahren wir nur: >In Anbetracht
der Aufstellung, daß alle Schriften von der Hand des Erfinders auf-
gezeichnet seien [was ich gar nicht behaupte], durfte gerade hier der
Beweis nicht versagen . . . Aber eben dieser Stein, der zum Eckstein
für k ■ Dan hätte werden sollen, muß verworfen werden ; denn wenn
man die auf den Tafeln vertretenen Schriftzüge sämtlich einem
Manne zuweist [was ich nicht tuet], dann kann man, wie mir scheinen
will, in paläographischer Hinsicht eben alles beweisen*. Ausführlicher
verbreitet sich Kaiser Über die paläographische Frage in einem Briefe an
Strauch, den letzterer in seiner Kritik verwertet hat. Es verrät aber
doch sehr wenig sichere Schlußkraft, wenn Kaiser daselbst schreibt:
>Die Dorsualnotiz stammt von Nikolaus von Löwen, dagegen möchte
ich Über seinen Anteil an der auf den Bug geschriebenen Namenreihe
der Siegler kein ganz bestimmtes Urteil abgeben. Möglich
ist auch hier die Autorschaft des Nikolaus von Löwen, obwohl die
Schrift auf den ersten Blick einen anderen Eindruck macht als die
. . . Dorsualnotiz . . . < und anderwärts : > Auf den ersten Blick mag man
eine flüchtige Aehnlichkeit mit Nikolaus von Löwen herausfinden, doch
glaube ich auch hier nicht an seine Autorschaft*. Ich lehne darum
Kaiser als Autorität in paläographischen Fragen ab, zumal es für die
Gottesfreundfragß an sich völlig gleichgültig ist, wer den Pflegerbrief
und Pflegereid, oder die Urkunde über die St. Jakobsmesse geschrieben
hat. Neben dieser Berufung auf Kaiser verwendet Strauch auch sein
eigenes Urteil und zwar in einer so ausgedehnten Weise, wie ich es
nirgends in meinem Buche getan habe. Bei Strauch steht fast bei jeder
Beweisführung der paläographische Beweis im Vordergrund, bei mir
wurde er nur als Nebensache behandelt. So findet Strauch im Großen
Deutschen Memorial, das (in seinem eigentlichen Texte) nach seiner
Ansicht von einem einzigen Schreiber geschrieben ist, daß der
Schreiber sich für a bis Bl. 53 fc der geschwänzten Schriftform (9)
bediente, >venrandte dann aber nach kurzem Schwanken (auf Bl. 53 k
COßNfUUMIVERSUY
480 Oött gel. Am. 1900. Nr. 6
bis 55') von Bl. 55 b an dauernd das Schriftzeichen e\ nur in der
Verbindung f.- behielt er den geschwänzten Duktus bei« (S. 102). Ein
ganz flüchtiger Einblick in die Hs. zeigt nun, daß auch auf Bl. 56»,
sodann 112 b , 118», 132*, 133' noch die geschwänzte Form zu finden
ist, d.h. aber: eine strikte Regel ist nicht durchgeführt; derselbe
Schreiber schreibt bald z bald r. Eine sichere Schlußfolgerung wird
man aus solchen Beobachtungen deswegen überhaupt nicht ziehen
können. Das erhellt auch aus dem anderen Satze Strauchs (S. 103):
>Daß Bl. 6 erst jetzt als letztes geschrieben wurde, dafür dürfte
auch die Verwendung des Zeichons z (mit Ausnahme [!] von belügen
15*23 und $ulle 16*0 sowie regelmäßigem t$) sprechen «. Wie unzu-
verlässig Strauch auch sonst in palaographiBchen Dingen ist, das
zeigen seine Ausführungen S. 105/6 zur Genüge. Um nicht annehmen
zu müssen, daß Tafel 8b = 9=10=l — 12 ist, muß er den
so klaren Stellen 4*17; 6*14 und 10*24 jede Beweiskraft absprechen,
obwohl hier Nikolaus von Löwen in erster Person eingeführt ist mit
dem ausdrücklichen Zusatz : ich, Nikolaus von Löwen, habe eine tafele
mit einre tegelichen ordeniwge in die sacristyc gelimcket, die ouch
hienoch geschriben stat (nämlich 6*39ff.) und 10*22: alse ich
britder Ctaices von LSfene, ir executorr, teol weis und mir von in
beiden us gülcinr getrnwende uf minc conscienrir lnfolhcn toart, dos
müh och cü diseme schribendc getruugcn Itctt. Wer hier Niko-
laus von Löwen als Schreiber ablehnt, der muß es konsequenter
Weise, wie ich oben schon dargetan habe, auch bei der sog. Auto-
biographie tun (Schrifttafel 1), die dem Briefbuch angehängt ist
Dann aber haben wir überhaupt keine Anhaltspunkte mehr, um dieser
oder jener Person eine Schrift zuzuschreiben.
Da die paläographische Frage (ebensowenig wie etwaige sprach-
liche Untersuchungen. — Das bisher von Strauch veröffentlichte
Material widerspricht in keinem Punkte meinen Thesen, sondern
unterstützt sie — ) keineswegs der > Ecksteine ist, auf der meine
Untersuchungen beruhen, so wird es besser sein, diese Frage einst-
weilen ruhen zu lassen; denn der Nachweis, daß nur ein Redaktor
sämtlicher Memorial bücher in Frage kommen kann, beruht nicht auf
dem Nachweis der Einheit in der Schrift, sondern auf der sach-
lichen Einheit. Daß diese vorhanden ist, wird niemand leugnen
wollen. Darum schreibt auch Schönbach: »Besser steht es um die
Einheit der Anlage und Rubrizierung der Bücher des Grünenwörth.
Darin ist, wie ich meine, eine weitgehende Uebereinstimmung nicht
zn verkennen, die nun freilich nicht auf der Tätigkeit eines Schreibers
zu beruhen braucht [was ich auch nicht behauptet habe]. Wichtig
scheint mir in diesem Betrachte, was Rieder nicht beachtet hat, der
COßNfU UNIVERSUM
K. HlMmerer, Heinrich Seuio. Dcuücbe Schriften 4M
Gebrauch derselben Worte und Wendungen in den Ueberschriften,
der auf einen Redaktor dieser Rubriken zu schließen gestattet«.
Dieser eine Redaktor, behaupte ich schließlich, kann niemand
anders sein als Nikolaus von Löwen. Im Kreise der Johanniter sind
die Urkundenbücher angelegt worden, so geben alle zu, es muß also
auch unter den Johannitern jemand in Betracht kommen, der zwischen
1382 und 1400 (der Entstehungszeit der MemorialbÜeher) gelebt hat.
Ziehen wir den Inhalt der Memorialbticher zu Rate, so finden wir
nun Nikolaus von Löwen als Hauptperson genannt. Von ihm haben
angeblich die Johanniter aHein Kenntnis von den Dingen, die sich
zwischen Rulmann und dem Gottesfreund abspielten, er ist die Mittels-
person, er erhält Auftrag, einen Traktat des Gottesfreundes abzuschreiben,
er schreibt seine Autobiographie in das Briefbuch, macht Tafeln mit
Rubriken in die Sakristei, er schreibt (wie auch Strauch S. 127 zu-
gibt) die Urkunde, durch welche angeblich Konrad von Braunsberg
1385 Jan. 21 die drei offiziellen Urkundenbücher bestätigt, er schreibt
(was Strauch wiederum S. 126 zugibt) Dorsualnotizen auf den Ur-
kunden; er macht >in das bereits gebundene Exemplar« des Brief-
buchs >Einträge zum Zwecke der Vervollständigung des Materials«
[RE 225]. > Er trägt auch in diesen Sammelband (Briefbuch) ganz
am Ende Brief 22 mit eigener Hand nachtraglich auf frei gebliebenem
Räume ein« (S. 132). Wer trotzdem Nikolaus von Löwen als Re-
daktor der Memorial buche r ablehnt, der muß notwendig jemand an-
dere an dessen Stelle setzen können. Unter der Wucht der Beweise
hat deswegen Strauch auch zugegeben, »daß bei ihrer Herstellung
Nikolaus von Löwen mitbeteiligt gewesen ist« (S. 116). Wir wären
ein erheblich Stück weiter gekommen, wenn Strauch auch angegeben
hatte, wie weit diese Beteiligung sich erstreckte. Niemand wird
wenigstens befriedigt sein, wenn er sagt, daß sich >Genaueres über
dessen etwaige Beteiligung nicht sagen« läßt (RE 225). Ebenso-
wenig wird man sich zufrieden geben können, wenn Strauch auf
die so wichtige Abweichung zwischen dem sog. Autogrnph des Fünf-
mannenbuches und dem Text des Pflegermemorials nur die Ant-
wort zu geben vermag: >Kann ich mir auch nicht befriedigend er-
klären, weshalb dieser Abschnitt im Pflegermemorial ausgefallen
ist, so leuchtet mir anderseits doch keineswegs Rieders Versuch
ein, ihn als Zusatz des Nikolaus von Löwen zu erweisen. Wir
dürfen in der Gottesf reundfrage Überhaupt nicht alles
und jedes erklären wollen«! Solche Sätze kennzeichnen ge-
nug die eigene Schwäche und bedeuten den Verzicht auf methodi-
sches Forschen. Auch Kaiser erklärt: >daß Nikolaus von Löwen in
der Gottesf reundfrage irgend welche Rolle zukommt, ist nun doch
COßNtU UNfVERSITV
482 Qött gel. Ans. 1909. Nr. 6
wohl als sicher zu betrachten, wenn auch das Nähere una noch ver-
borgen ist«. Da nun sämtliche absprechende Kritiken auf das
>NÜhere< nicht eingegangen sind, so sind mir diese Zugeständnisse
einstweilen wichtig genug, um voll und ganz an These 7 und 8 fest-
zuhalten : Nikolaus von Löwen ist der Hedaktor sämtlicher Memorial-
bücher, bei deren Anfertigung er sich jedoch der Hilfe anderer Mit-
briider bedient hat
Unsere bisherige Untersuchung haben also bewiesen, daQ die 8
Thesen in der Tat >unumstoGlich< sind. Ich habe dabei nur wenige
Hauptpunkte bei Strauch herausgegriffen, die jedoch gezeigt haben
werden, daß die Untersuchungen Strauchs eines soliden Fundamentes
entbehren, weil sie Entstehungszeit der Hss. und deren eigentümliche
Entsteh ungsart unberücksichtigt lassen oder falsch bestimmen, und
weil sie nur das äußere der Hss. in Betracht ziehen, aber auf sach-
liche Gesichtspunkte ganz verzichten. Wollte ich Strauch auf allen
Punkten folgen, dann würde ein umfangreicher Band aus der Anti-
kritik entstanden sein. Das liegt aber nicht im Interesse der Sache ;
ich schlage darum Strauch vor, falls er auch jetzt noch meine Thesen
ablehnt (in untergeordneten Fragen gebe ich gerne zu, daß in meinem
Buche sich manches Schiefe, Ungeklärte oder gar Falsches findet:
>das wird aber derjenige nicht befremdlich finden, der die Schwierig-
keiten bedenkt, die in einer so verwickelten Frage zuerst aus dem
Wege geräumt werden mußten, bevor an eine auch nur einigermaßen
verständliche Abhandlung zu denken war«. Vorwort), er möge die
ganze Gottesfreundfrage unter Benutzung meines Buches von vorn
behandeln nicht in negativer Kritik, sondern in positiver Weise.
Denn daß sein Artikel in der protestantischen Reale ncyklopädio des
Rätsels Lösung nicht bringt, davon wird auch Strauch, denke ich,
überzeugt sein. Tut dies Strauch, dann werde ich ihm entweder bei-
treten, oder aber, wenn mir seine Ausführungen nicht zutreffend sein
soll!- 1,, nochmals in ergänzender Weise die Gottesfreundfrage behan-
deln. Damit dürfte der Sache, die schon verwickelt genug ist, mehr
gedient sein als durch negative Kritik, die wohl Einwände und
Zweifel aufzuwerfen, aber nichts Positives an die Stelle zu setzen
vermag. —
Daß man im Johann iterhau sc zum Grünenwörth in Straßburg
auf den Besitz mystischer Hss. großen Wert legte, zeigt die voll-
ständigste und beste Seu Schandschrift, welche Bihlmcycr seiner
Ausgabe der deutschen Schriften Seuscs zu Grundo gelegt hat, Sie
hat merkwürdige Schicksale erlebt. Lange Zeit galt die Hs. als ver-
schollen, man kannte sie nur aus den Auszügen, die K. Schmidt und
nachher Franz Pfeiffer davon geben. Bihlmeyer entdeckte sie in der
fLtUHIVERSJtY
K. Rihlmcjer, neinrieb Seme. Dentirhe Schriften 485
königlichen Bibliothek zu Berlin, wohin sie aus Pfeiffers Nachlaß ge-
kommen war. Sie ist inzwischen wieder nach Straßburg (Universitäts-
bibliothek) zurückgegeben worden und trägt jetzt dort die Bezeich-
nung L. germ. 721.
Daß eine kritische Textausgabe der Schriften Susos notwendig
war, wird niemand in Frage ziehen wollen ; denn Diepenbrocks Aus-
gabe war lediglich durch die Absicht bedingt, weiteren Kreisen die
innigen Schriften Seuses zugänglich zu machen. Auch Denifles Aus-
gabe, die zudem nie vollendet wurde, wollte dies. Bei der ganzen
seitherigen Seuseforschung stand überhaupt der Inhalt der so an-
sprechenden lieblichen Schriften Seuses in dem Vordergrund des In-
teresses, einer durchgreifenden methodisch kritischen Forschung
mußten darum zuerst die Wege durch eine gediegene Ausgabe ge-
ebnet werden. Das Verdienst, diese Arbeit geleistet zu haben, ge-
bührt Bihlmcyer. Betrachten wir zunächst seine Arbeit etwas ge-
nauer, um sodann einige Richtlinien zu geben, welche die Seusefor-
schung in Zukunft inne zu halten haben wird, im Bewußtsein, daß es
noch eine Seußefrage zu lösen gibt.
B. hatte seiner Ausgabe bereits 2 kleinere Abhandlungen voraus-
gesandt, von denen die eine (Hist-pol. Blätter 1902 II 46 ff.) sich
über Seuses Abstammung und Geburtsort, die andere (Historisches
Jahrbuch 1904 S. 17G) über die Chronologie einiger Schriften Seuses
verbreitete. Wenige Jahre darnach erschien die stattliche Ausgabe,
der lt. eine Einleitung von 163* Seiten vorausgeschickt hat. Diese
behandelt im ersten Teil : >Die Ueberlieferung< (von Seuses Werken),
im zweiten Teil >SeuBes Leben und Werke« selber. Besser und lo-
gischer wäre es wohl gewesen, die Werke im ersten Teil nach den
verschiedensten Gesichtspunkten zu behandeln und dem 2. Kapitel
die Ueberschrift >Seuses Leben und Wirken« zu geben. Der erste
Teil zählt zunächst die einzelnen Handschriften auf, um sodann ihr
gegenseitiges Verhältnis zu bestimmen. Es ist eine lange stattliche
Liste von Hss., die Bihlmeyer aufzählt und beschreibt Seinem Fleiß
und seiner Korrektheit in diesem Kapitel gebührt alle Anerkennung.
Wer eine Uebersicht über die' Seuse-Hss. selbst haben will, muß sie
scheiden in die Hss. des sog. >Exemplars« (d. i. das nach der bis-
herigen Ansicht von Seuse selbst redigierte Sammelwerk mit den vier
Hauptschriften : Vita, Büchlein der ewigen Weisheit, Büchlein der
Wahrheit und das kleine Briefbüchlein) und in die Hss., in welchen
nur eine einzelne Schrift Seuses Überliefert ist Das Resultat nun,
welches sich aus der von B. gegebenen Uebersicht über die Hss.
herauslesen läßt, geht dahin: Die älteste IIa. des Exemplars stammt
"Mi. r i ima. 190«. Hr. • 34
[UUNIYER9TY
484 Oött . gel. Au. 1909. Nr. G
aus dem Grünenwörth zu Straßburg. B. setzt ihre Entstehungszeit
in die 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts, ohne daß es möglich wäre, sie
genauer zu datieren; dagegen stammen alle übrigen Hss. erst aus
dem 15. Jahrhundert. In ihrer äußeren Anlage zeigt die Straßburger
Hs. große Aehnlichkeit mit den oben besprochenen Memorialbüchern,
wie ich mich durch Einsicht in die Hs. überzeugt habe. Ihre Ent-
stehungszeit würde ich etwa in dieselbe Zeit setzen wie die der Me-
morialbücher 1380 — 1400. Nun kann es ja vorkommen, daß spätere
Hss. einen besseren Text bieten, als früher entstandene. Hier ist
dies jedoch nicht der Kall. Die Straßburger Hs. ist nicht nur die
älteste, sondern auch die beste. Gleichwohl muß bei den Seusehand-
schriften noch ein anderes Moment berücksichtigt werden, nämlich
das der Provenienz. Das Wirken Seuses in Konstanz, seine Bezie-
hungen zu den nahen Frauenklöstern, vor allem zu Töß, legen es
nahe, Tür die Textkritik gerade die Hss. heranzuziehen, welche in
den genannten Klöstern entstanden sind ; dahin gehören nun A" aus
dem Dominikanerinnenkloster St. Peter zu Konstanz (2. Hälfte des
15. Jahrh.); {/aus dem Dominikanerinnenkloster Zofingen zu Kon-
stanz (15. .Iührh. i und S aus dem Dominikanerinnenkloster Oetenbach
bei Zürich (1. Hälfte des 15. Jahrh.). Letztere steht zu A in engster
Beziehung. Eine andere nicht zu übersehende Tatsache ist ferner,
(laß sämtliche Hss. des Exemplars, bei denen B. eine Provenienz an-
gegeben hat (abgesehen von der Straßburger), aus Frauenklöstern
stammen. Beide Dinge hier besonders hervorzuheben, scheint mir
für die Kritik des Inhaltes nicht unwichtig zu sein.
Neben diesen Hss. des Exemplars sind die einzelnen Schriften
Seuses aber auch in besonderen Hss. erhalten, welche B. S. 9* ff.
der Reihe nach aufzählt. Am meisten verbreitet war darnach das
Büchlein der ewigen Weisheit (= Bdew). Für die Kritik der Suso-
texte ist auch hier wieder die Frage nach der Provenienz der Hss.
zu stellen und zu untersuchen, ob und welche Hss. unabhängig
vom Exemplar entstanden sind oder auf Vorlagen zurückgehen,
die vor der Anfertigung des Exemplars bereits im Umlauf waren.
Von der Vita zählt B. zwei Sonderhandschriften auf, beide aus dem 15.
Jahrb., beide setzen das Exemplar voraus, beide (?) aus einem Do-
minikanerinnenkloster. Erheblich weiter hinauf geht das Bdew, als
dessen wichtigste Hs. JC (Engelberg) anzusehen ist, die auch, wie
mir das Nachwort zu beweisen scheint, unabhängig von dem
Exemplar entstanden ist Sic ist deswegen wichtig, weil sie aus Töß
stammt und in irgend einer Beziehung zu Elsbeth Stagel stand.
Leider ist die Hs. am Anfnng unvollständig, so daß über das Vor-
CORHf li UHIVERSirr
K. Bihlmeyer, Heinrich Seoae. Di itscho Schriften
handensein des Prologes und dessen etwaigen Wortlaut nichts fest-
zustellen ist Von Wichtigkeit iBt sodann die Hs. Z, weil sie aus
dem Kloster Oetenbach stammt und einen sehr guten Text aufweist.
Ob die Hs. aus dem Exemplar geflossen ist oder nicht, läßt sich aus
Bihlmeyers Angaben leider nicht feststellen. Ob das Vorhandensein
oder Fehlen des Nachwortes (325, 18) als Kriterium hinreicht, um
auf eine Sonderhs. oder auf Abschrift aus dem Exemplar zu schließen,
kann ich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln nicht beur-
teilen. Die spatere Untersuchung muß aber jedenfalls darauf ein
Augenmerk haben. Nicht so gut steht es wieder mit dem Büchlein
der Wahrheit (= Bdw). Die älteste Hs. B geht sicher auf das
Exemplar zurück, ebenso C (soweit ich wenigstens aus B.s Angaben
schließen darf); beide Hss. stammen aus Frauen kl östern. Wie bei
der Vita kennen wir also keine Hs. des Bdw, die unabhängig von
dem Exemplar entstanden ist. Ebenso ist das Kleine Briefbuch
(Kl Bfb) nur im Exemplar enthalten. Schwieriger gestaltet sich die
Ueber lieferung des Großen Briefbuches (Gr Bfb) und der Predigten.
Um dem Leser die Uebersicht zu ermöglichen, hat B. in dankens-
werter Weise die Ueberlieferung in einer Tabelle (S. 2G*) veranschau-
licht Hs. R und U zeigt, daß in manchen Hss. auf das vollstän-
dige Exemplar noch das Große Briefbuch ganz oder zum Teil folgte.
Die wichtigsten Hss. sind hier* und* (und c't), von denen B. eratere
dem 15., letztere dem 14./15. Jahrh. zuweist. Die Herkunft dieser
Hss. ist aus B. nicht zu ersehen, ebensowenig laßt sich feststellen,
ob diese Hss. bezw. deren Vorlage das Exemplar und mithin das
Kleinere Briefbuch gekannt haben. Auffallend ist, daß die einzigen
Hss., welche als Sonderhandschriften in Betracht kämen (s, e, e), sehr
spät Bind, und daß sie durchweg einen recht fehlerhaften Text bieten.
»Samtliche Texteszeugen sind vom Archetypus schon ziemlich weit
entfernt, und keiner derselben ist frei von zahlreichen Verderbnissen
und Auslassungen. Verhältnismäßig am besten ist b, dann folgen b
und s, hierauf ch JtU, Ctls 1 ; recht schlechten Text haben mN,
g zeigt viele starke Eingriffe des Schreibers, und n ist wegen seiner
zahlreichen Erweiterungen und Streichungen eher eine Umarbeitung
als Abschrift zu nennen < (S. 43*). Nicht viel besser steht es mit
den vier auf Suso zurückgehenden Predigten, während das von
Preger schon herausgegebene Minnebüchlein überhaupt nur in
einer Hs. bisher bekannt geworden ist; es ist dieselbe Hs. #, in der
auch die verhältnismäßig beste Ueberlieferung des Großen Briefbuches
erhalten ist.
Die Betrachtung der Hss. und deren gegenseitiges Verhältnis
34*
coftt. rSry
486 Oött gel. Am. 1909. Nr. fi
fuhren uns also zu folgendem Resultat: Abgesehen vom Bdew haben
wir die Schriften Seuses durchweg in Hss. überliefert, die zum Teil
erst lange nach dem Tode Seuses geschrieben sind. Die älteste ist
jedenfalls die Straßburger, deren Entstehungsjahr sich jedoch nicht
genauer feststellen läßt. Alle Hss. ferner setzen das fertige Exemplar
voraus oder kennen dasselbe, nicht entschieden ist dies vorerst bei
einigen Hss. des Bdew und des Gr Bfb. Abgesehen von A stammt
die Mehrzahl der Hss. aus Frauenklöstern (Predigerordens), so vor
allem die wichtigeren Hss. des Exemplars. Nur das fertige Exem-
plar kennt ferner Bilderschmuck, über den B. in einem eignen Ka-
pitel unter der Uebcrschrift : > Bilder und Sprüche des Exemplars.
Seuses Verhältnis zur Kunst« S. 45'— 02* handelt.
Auf Grund seiner Feststellungen über den Befund der Hss. und
deren gegenseitiges Verhältnis verfuhr nun B. bei der Textausgabe.
Er bringt zunächst S. I — 393 den vollständigen Text des Exemplare,
d. h. die Vorrede, die Vita, das Bdew, dos Bdw und das Briefbüch-
lein samt den Zusätzen: > Erzählung von der Verehrung des Namens
Jesu , Morgengruß und Sprüche«. Eine zweite Abteilung enthält
dann die nicht in das Exemplar aufgenommenen deutschen Schriften
Seuses : das große Briefbuch (S. 405 — 494), das hier zum ersten mal
veröffentlicht ist ; vier Predigten (S. 495 — 536) und das von Preger
Bchon früher herausgegebene Minnebüchlein (S. 537 — 554).
Dem Exemplar hat B. die Ha. A zu Grunde gelegt. Die
Wiedergabe der Hs. ist im allgemeinen genau. Ich habe aufs Ge-
ratewohl jeweils den Anfang und das Ende eines jeden Teiles des
Exemplars nach kollationiert und gebe im Folgenden einige der ge-
fundenen Fehler: 3,6 /. gfitü. 4,27 l. nider^ehenden. 4,31 mit] /.
nut ebenso 5,7. 6,3 l tod. 6,4 i. wa$. 6,13/. töne. 7,5 Mcundsami.
7,9/. zoh. 96, 10/. mite. 194, 14 /. scroib. 196, 16 /. capitel. 197,7/.
und bitterkeit. 197,15 /. sü in statt richtig sü im. 197,18 /. ewan-
gelio. 198,4 /. glichnüje. 198,8 /. gebetten. 198,23 /. teil wolt ze-
samen trejen. 200,10 /. dis. 277,29 do] /. so. 277,31 /. dannen
vfirten. 278,1 /.Zuversicht 279,22 /. verxereL 279,24 m. bewiset
hat usw. Im ganzen Bind es also bloß kleinere Versehen und Lese-
fehler, wiewohl man da und dort eine größere Exaktheit in der Edi-
tion des Textes gewünsciit hätte. In einer ersten Spalte bringt sodann
B. Varianten aus verschiedenen Hss. und zwar in Auswahl. Da
dabei die subjektiven Gesichtspunkte, über die der Herausgeber kei-
neswegs zu tadeln ist, in den Vordergrund treten, wird der Text-
kritiker bei der Berufung auf diese Lesarten Vorsicht walten lassen
müssen. Sämtliche Lesarten würde ich verzeichnet haben bei den
COßNEU UNIVERSirV
K Biblmejer, Heinrich Scusc. Deutsche Schriften 487
Ueberschriften, bei den Vorreden zu den einzelnen Teilen des Exem-
plars, bei allen Namen, Zeitbestimmungen und den Stellen, welche
auf vorhergehendes oder nachfolgendes verweisen wie z. B. bei der
wichtigen Stelle 18,12 u. b. w. Daß hier auch scheinbare Kleinig-
keiten oft für die Textkritik von großer Wichtigkeit sein können,
dafür nur ein Beispiel. Das Bdw wird eingeleitet in A mit: Hie
vaht an da$ drit buch. S hat statt drit bück] ander buckelin und
zwar weil S das Bdew ausgelassen hat. Sieht man nun näher zu,
dann schrieb auch A zuerst ander, was durchstrichen wurde, und
fuhr erat dann fort drit zu schreiben. Soll das ein bloßer Schreib-
fehler sein, den B. deswegen anzumerken nicht für notwendig fand?
Doch schwerlich, wenn man bedenkt, daß A auch sonst mit S in
innigster Verwandschaft steht. Dem ganzen Exemplar geht sodann
in /' zuerst ein Register voraus mit der Einleitung: Hie sind ge-
schriben die capüel des pücfies, das der süsse haissel, und die sai
derselben eapitel. Dann folgt : Das ist der proloyus das ist die vorred
dieses bfchlins, das da kaisset der siuse, also ähnlich wie in a W.
Durch solche Dinge läßt sich oft auf den ersten Blick das Hss.-Ver-
hülütis besser erkennen als durch lange Text-Untersuchungen. In
einer zweiten Spalte hat B. die Sachanmerkungen gegeben.
Hier erkennt man überall den tüchtigen Theologen, dem man alle
Anerkennung zollen muß. Denn von diesen Anmerkungen kann man
sagen, daß B. weit über das hinaus geleistet hat, was irgendwie hätte
gefordert werden können. Zu 18, 14 möchte ich noch die authentische
Erklärung des vielfach mißverstandenen Ausdruckes venje aus f bei-
fügen, welche eine 2. Hand dort an den Rand geschrieben: venien
ist als vil gesprocltcn als da$ der mensch sol nidervallen und küssen
>L;.: ertrich in diemütikeit seynes herben. Was die sonstige Behandlung
des Textes und des Registers angebt, wäre es zu wünschen gewesen, daß
die Grundsätze der Deutschen Kommission dabei Anwendung gefunden
hätten. Sie sollten wenigstens in Zukunft von niemandem unbeachtet
gelassen worden, der deutsche Texte edieren will. Sehr erwünscht
wäre es deswegen, wenn die Deutsche Kommission nach den Er-
fahrungen, die sie bisher bei der Herausgabe ihrer Texte gemacht
hat, für weitere Kreise eine Anleitung zur Herausgabc deutscher
Texte mit Beispielen ausarbeiten würde, so daß der Willkür für alle
Zukunft vorgebeugt wäre. Ein solches llilfsbuchlein vermissen vor
allem die Historiker schon lange.
Kehren wir nun nach der Betrachtung der Editionsweise wieder
zur Einleitung B.s zurück. Ich habe schon oben hervorgehoben, daß
sich an die Betrachtung der Hss. am besten die Untersuchungen
'*■
488 GOtt. gel. Au. 1909. Nr. 6
über dio einzelnen Schriften Seuses angeschlossen hätten, wobei die
Zeit und Ort der Entstehung, ihr Zweck, ihre Echtheit u. s. w. hätte
untersucht werden sollen, während in einem zusammenfassenden Ka-
pitel schließlich Seuses Leben und Wirken hätte geschildert werden
können. Vielleicht wäre es auch besser gewesen, den zweiten Teil
Überhaupt wegzulassen, da gerade hier die Kritik später am meisten
auszusetzen haben wird.
Die Hauptfrage wird sich in Zukunft darum drehen, ob wir im
Exemplar eine Redaktion der Seu Beschriften vor uns haben, die Seuse
selbst besorgt hat, und ob vor allem die Vita wirklich Erlebtes
schildert. Damit habe ich das Seuseproblem angedeutet, auf das wir
bei B. keine Antwort finden können, denn B. setzt mit allen seitherigen
Forschern voraus, daß das Exemplar von Seuse stammt, und auch
bei der Deutung der Vita vermag er sich nicht zu einem einheitlichen
Standpunkt durchzuringen. Wer diese Fragen beantworten will, muß
zunächst die Resultate wohl im Auge behalten, zu denen uns der
Handschriftenbefund geführt hat.
Betrachten wir das Exemplar (Bihlmeyer S. 132*) näher, dann
finden wir über dessen Entstehung und Zweck im Prolog und nur
hier Aufschluß. Das Exemplar ist darnach das Werk Seuses selber,
das den Zweck hatte gegenüber verstummelten und verderbten
Texten, welche von unkundigen Schreibern in Umlauf gesetzt waren,
eine authentische Ausgabe zu bieten. Ausdrücklich betont ist dieser
Zweck beim Bdew mit dem Zusatz, daß dies auch von >etlichen an-
deren seiner Bücher< gelte, unter denen B. das Bdw und das Bfb
verstanden wissen will. Auch die Zeit der Redaktion des Exemplars
gibt der Prolog an, wenn dort erwähnt wird, daß Seuse nach dem
Tode des Bartholomäus von Bolsenheim zur Zusammenstellung des
Exemplars geschritten Bei. B. setzt demnach >die Redaktion und
Veröffentlichung des Exemplars< auf 1362 bezw. 1362/3 (S. 133').
Da Seuse 1366 Jan. 25 starb, so muß nach den Angaben des Prologs
die Redaktion sicher zwischen 1363/66 erfolgt sein. Schon Vetter
hat nun die Echtheit des PrologB in Zweifel gezogen und zwar, wie
mir scheinen will, mit vollem Hechte. Wenn nämlich schon vor der
Redaktion des Exemplars Seuses Schriften in > fernen und nahen
Landen< verbreitet gewesen wären und zwar in verstümmelter Form,
dann müßte sich dies auch noch im Handschriftenbefund nachweisen
lassen; Sonderhandschriften der einzelnen Teile des Exemplars müßten
vorhanden und zahlreich vertreten sein. Der Handschriftenbefund
zeigt jedoch das Gegenteil. Die Betonung der Authentizität des Exem-
plars sodann ist meiner Einsicht nur eine leere Formel, die wir auch
■
CQRNEll UNIVER9TY
K. Bihlmeyer, Heinrich Sense- Deutecho Schriften
sonst in anderen Werken finden, z. B. in der Vorrede zu den latei-
nischen Predigtsammlungen Bertholds von Regensburg. Sie besagt
im Sinne des Schreibers nichts anders, als daß hier ein zuverlässiger
Text geboten würde und daß man diesen Text andern gegenüber, die
schon vorhanden sein können oder auch erst später geschrieben
würden, bevorzugen möge. Gerade wenn Seuse ein > gerechtes Exem-
plare hätte schaffen wollen, hätte er das Brief buch nicht kürzen
dürfen, sondern das große Briefbuch in richtiger Textgestalt Her-
stellen müssen. Wenn ferner das Exemplar unmittelbar nach dem
Tode des Bartholomäus von Bolseuheim zusammengestellt worden
wäre, dann würde dieser nicht als den Lesern völlig unbekannte Per-
sönlichkeit hingestellt werden, wie es 5, 14 ff. geschieht. Der Prolog
muß erhebliche Zeit nach dem Tode des Meisters geschrieben
sein. Auch die Stelle Vita 16,27: Er trug dm NOMON [Jesu] also uf
sinem herzen um an sinen tod dürfte am besten zu erklären sein,
wenn Seuse bereits tot war, die Redaktion des Exemplars also erst
nach seinem Tode erfolgte. Das dem so ist, dahin führt uns die Be-
trachtung der Vita.
Der Handschriftenbefund zeigte uns, daß sämtliche Vitatexte das
Exemplar zur Voraussetzung haben. Unter diesen Handschriften zeigt
nun eine Hs. M gegenüber A nicht unerhebliche Abweichungen, > tief-
greifende Aenderungen, Auslassungen und Zusätze, welche unmöglich
alle von bloßer Schreiberwillkür herrühren können« (S. 30*). Das
hat zu einer langwierigen Polemik zwischen Denifle und Preger ge-
führt, welche beide eine zweimalige Redaktion der Vita annahmen,
von denen Denifle in M die erste, Preger jedoch die zweite sah.
B. selbst hat sich im allgemeinen auf die Seite Denifles gestellt, nur
an einzelnen Stellen geht er über Denifle hinaus, um die Abweichungen
in M einem dritten Unbekannten zuzuschieben, der die Interpolation
gemacht und die Aenderung vorgenommen hat (S. 33*). Das Re-
sultat B'b. (S. 35*) [>wohl nur in Bezug auf den Anfang des 51. Ka-
pitels kann man mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit von einer doppelten
Redaktion der Vita reden; einen größeren Umfang hatte diese
schwerlich. Doch wird bei dieser Annahme der Ausdruck 'Doppel-
redaktion 1 besser vermieden, denn auch die Rezension von M war
von Anfang an für das Exemplar bestiinmU) kann schon wegen der
großen Vorsicht im Urteil und weil es auf den Kern der Sache nicht
zusteuert, nicht befriedigen. Die Sachlage ist m. E. viel einfacher,
als es auf den ersten Blick scheint Da es sich darum handelt, das
Hand Schriften Verhältnis von A und M zu bestimmen, braucht man
nur die Regeln der Textkritik anzuwenden. Sie zeigen uns, daß
COßNElt UNfVERSlTY
490 Gott gel. Am. 1909. Nr. 6
weder M aus A noch A aus M abgeleitet sein kann, daß aber beide
durch ein oder mehrere Mittelglieder auf eine uns unbekannte Vor-
lage X (eine Hs. des Exemplars) zurückgehen. Daher erklärt es
sich, daQ M bald einen besseren, ursprünglicheren Text hat als A,
in anderen Fällen wieder einen schlechteren. In welchen Fällen aber
der Text der einen Hs. besser und ursprünglicher ist, das zu ent-
scheiden, ist wieder allein die Aufgabe der Textkritik. Seuse hat
also weder mit A noch mit M direkt etwas zu schaffen, sondern
höchstens mit der Vorlage beider (X), vorausgesetzt, daß Seuse
das Exemplar (X) überhaupt redigiert hat B. hat darum Recht,
wenn er darauf hinweist, daß der Text von M bisher >ziemlich über-
schätzt worden ist<; er ist in der Tat >weder so alt noch so gut,
wie Donifle und Preger meintenc (S. 31*). Von Bedeutung für uns
sind eigentlich nur die sachlichen Abweichungen. Bei 15,4 und
82, II f. hegt sicher Homöoteleuton vor, dagegen bietet Af bei 122, 1 f.
und 159, 13 f. gegenüber A den besseren Text. Die Stelle 18, 11 f.
in M dagegen beansprucht gegenüber A absolut keine größere Wich-
tigkeit als die Lesarten in af und AK Es handelt sich auch hier
wieder um die Frage, welche von den verschiedenen Lesarten die
ursprüngliche ist; und da spricht die Priorität im Verhältnis von A
zu M keineswegs (wie B. meint) für A, sondern für .*/. A wie Af
setzt die Kenntnis eines Exemplars voraus, das die Zusätze zum ge-
kürzten Briefbüchlein tatsächlich hatte. A bezw. dessen Vorlage Y
hatte aber den Morgengruß nicht aufgenommen , konnte also nicht
mit M von dem nachgende» [nüwen?] briefbüchlin reden, er schrieb
deswegen tlHchü mitoe briefbüchli, die übrigen Schreiber machten
wieder anderes daraus. Auch 155,7 hat der Schreiber von A den
Zusatz weggelassen, eben weil er die Zusätze zum Briefbuch nicht
aufgenommen hat. Diese Aenderungen gehen lediglich auf den
Schreiber der Hs. zurück, SeuBe bleibt also auch hier völlig aus
dem Spiel. Daß aber die Urvorlage von A wie M die genannte
Stelle hatte, scheint mir sehr fraglich. Die Urvorlage brauchte näm-
lich den Zusatz nicht, da jedermann wußte, was für ein Gebet als
Morgengruß mit >Anima mea desideraviU anfing. Die Stelle konnte,
wie mir Bcheint, ursprünglich bloß lauten: mit dem loirrichen gebetlin:
Anima mea (vgl. unten 18*24: da* schön respons: JUuminare eic).
Da dieses Gebet spater einem fertigen Exemplar angehängt wurde,
machte der Schreiber hier einen Verweis, daß das Gebet im Wortlaut
am Ende des Brief büchleins folge, das nun jeder andere Schreiber
(wollte er nicht sklavisch abschreiben) ändern mußte, je nachdem er
die Zusätze am Ende des Brief biichleins aufnahm oder nicht Von
w
K. Rihlmeycr, Heinrich Seme. Deutsche Schriften 491
einer Redaktion Seuses kann also hier keine Rede sein. Das gleiche
gilt von Vita 130, 1 ff., wo in M die in A gegebenen Andeutungen
über die Untersuchung der Schuld Seuses durch die Ordensobern
ganz konkret gefaßt wurden. B. ist hier im Hecht, wenn er sagt,
>daß ein Unbekannter die Interpolation gemacht und dio Aenderung
vorgenommen hat« (S. 33'). Die Priorität spricht also hier für die
Lesart A. Anders dagegen ist es bei der Stelle 177, Iß. Was B.
hier zur Erklärung beibringt, fußt auf einer unrichtigen Fragestellung,
daher die Unsicherheit, mit der er die verschiedenen Möglichkeiten
gegeneinander abwiegt. Auf rein textkritischem Wege kommen wir
zur Ueberzeugung, daß der Text von M gegenüber A ursprünglich
sein muß. Die Auslassung in A erklärt sich am ungezwungensten
durch Homoöteleuton (Sprung von toesens zu wesen), das sich schon
in der Vorlage von A finden mußte. Damit ist der Erklärung De-
nifles, daß bei der Aenderung in A spekulativ theologische Schul-
fragen mitgewirkt haben, der Boden entzogen. Das Resultat einer
Vergleictaung von .'/ und A läßt sich demnach in folgende Sätze zu-
sammenfassen: An dem Text von A wie von M hat Seuse keinerlei
direkten Anteil, von einer zweifachen Redaktion der Vita durch Suso
kann also keine Rede sein. A wie M gehen durch ein oder mehrere
Mittelglieder auf ein bereits vorhandenes >Exemplar< der Schriften
Susos zurück, von dem bald A bald M die richtige Lesart bietet
Das von dem Schreiber A wie M benutzte Exemplar hatte die Zu-
sätze zum Brief büchlein und beide setzen die Kenntnis des Großen
Briefbuchs voraus.
Welchen Anteil hat nun Suso an der Vita selber? B. nimmt mit
allen seitherigen Forschern an, daß die Vita auf Aufzeichnungen der
Stagel zurückgehe (S. 133*). >Seuse hatte aus begreiflicher Scheu, die
Geheimnisse seines Seelenlebens bei Lebzeiten der Oeffentlichkeit
preiszugeben, ursprünglich die Absicht, seine Biographie bis nach
seinem Tode liegen zu lassen; allein die Befürchtung, sie möchte
dann aus Mißgunst oder Nachlässigkeit unterdrückt werden, und die
Erwägung, mehr vor Angriffen und Verunglimpfungen geaichert zu
sein, wenn er sie selbst Beinen Obern vorlege, bewogen ihn, sie
schon früher zu veröffentlichen (4, 29 ff.). Er überarbeitete daher jene
Aufzeichnungen und legte 'in der Person' der Elsbeth, die nicht
lange vorher gestorben war, 'etwas guter Lehre' hinzu (8, 2 f.). Die
letztere Bemerkung dürfte sich namentlich auf Kap. 40 — 53 beziehen,
welche in Form eines Gespräches zwischen Seuse und seiner geist-
lichen Tochter die Unterweisung in der eigentlichen MyBtik enthalten.
Im einzelnen läßt sich aber der Umfang der Bearbeitung und Er-
COßNEU UNWERSlTY
493 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 6
ganzung nicht mehr bestimmen: manchmal liegen zwar die Fugen
der Komposition noch bloß (vgl. S. 134* Anm. 2), auch lassen sich
zahlreiche Briefe, welche die Stagel hineingearbeitet hat, noch her-
ausschälen, aber in den meisten Fällen Bind Seuses Zusätze und
Aenderungen von Elsbeths Arbeit nicht mehr zu unterscheiden c
(S- 133*). Diese Darstellung B.8 beruht auf dem Prolog zum Exem-
plar und der Vorrede zur Vita. Nur aus ihnen erfahren wir, welchen
Anteil Suso an der Redaktion der Vita habe. Das allein hätte B.
schon zur Prüfung der Frage veranlassen sollen, ob Vorwort und
eigentlicher Text der Vita sich nicht widersprechen. Einige kleine
Ausätze zur Kritik finden wir z. B. einzig in den Anmerkungen
S. 133*2. 134*1,2, während er jedoch die ganz richtige Fährte
Vetters, die ihm zur exakten Fragestellung hätte verhelfen können
(Anm. 135* 3), zurückweist
Wenn Suso in der Tat die Vita verarbeitet hat, dann geht es
zunächst nicht an, zumal >die Ehrlichkeit der Berichterstattung und
die Lauterkeit von Seuses Absicht von keiner Seite bestritten ist<
(S. 83*), die bei B. S. 81/82* aufgeführten Geschichten unter die
»anmutigen Klostemovellen< einzureihen. Denn Suso ist ja nach B.
hier derjenige, der von sich selber erzählt, dafl ihm diese Dinge
passiert seien. Wer also auf dem Standpunkt steht, dafl Suso die
Vita redigiert habe, darf auch — will er dem Charakter Susos nicht
zu nahe treten — an der Tatsächlichlceit der geschehenen Ereignisse
nicht zweifeln. Bei all seinen Darlegungen (S. 80* — 85*) über Vi-
sionen und Ekstasenc hat B. darum keinen festen Boden unter den
Füßen. Seine Ausführungen verraten keine Konsequenz, denn wenn
die S. 80/81* erzählten >Wundergeschichten< nichts tatsächliches ent-
halten, sollen es dann die erzählten Kasteiungen, die Geschichte mit
dem Mörder am Ufer des Rheins (S. 95*), die Verläumdungsgeschichtc
(S. 112*) und die übrigen in der Vita erzählten »schmerzhaften Er-
fahrungen< (S. 119*)? Wenn B. auf dem S. 82* betretenen Pfade
konaequent weitergefahren wäre, dann wäre er zu folgenden Thesen
gelangt, die uns allein eine Erklärung der Vita geben: Suso hat
an der Redaktion der Vita keinen Anteil. Sie kann erst
nach dessen Tod entstanden sein. Die in ihr erzählten Vor-
gänge wollen darum auch nicht als wirkliche Erlebnisse aufgefaßt
sein, sondern haben vornehmlich den Zweck, den Weg der Voll-
kommenheit durch Gleichnisse und Bilder zu veranschaulichen. Ich
will dies nachweisen an der Erzählung von der Begegnung mit dem
Mörder am Ufer des Rheins und an der berühmten Verleumdungs-
geschichte. Beide Erzählungen faflt B. wie alle seitherigen Forscher
COßNEU UNWERSlTY
K. Bihlmeyer, Heinrich Seme. DeaUcfae Schriften 493
als wirkliche Erlebnisse Sauses auf. Das erste soll sich zuge-
tragen haben, als Seuse im Jahre 1327 von dem Kapitel zu Ant-
werpen nach Konstanz zurückkehrte (»damals mag sich auch jene so
ergreifend erzählte Begegnung mit dem Mörder am Ufer des Rheines
abgespielt haben« S. 95*); das zweite trug sich in Konstanz zu im
Jahre 1347 (»Konstanz ist wenigstens allem Anschein nach der
Schauplatz jener furchtbaren Heimsuchung, die durch Verleumdung
eines schlechten Weibes wohl im Jahre 1347 über ihn kam« S. 129*).
Allein weder die eine noch die andere Erzählung beruht auf einem
wirklichen Erlebnis. Sie können es gar nicht aus rein innerer Un-
möglichkeit. Um dies zu erkennen, braucht man die Erzählungen nur
mit Verstand zu lesen. Das Schematische tritt dann mit aller Deutlich-
keit zu Tage. Die erste Erzählung ist überdies aus theologischen
Gründen unmöglich, da sie eine fractio Bigilli enthält (Beicht auf dem
Wege!). Und was für eine Rolle spielt nicht der »geselle« beim
ersten wie beim zweiten Falle (vgl. auch sonst desBen Rolle z. B. im
Kapitel 151). Die Seuse Unrecht getan, sterben sofort 70, 10 ff. ;
128,24. 148,8. Anderes Schein atisches siehe bei B. S. 81* und
S. 77* Anm. 2 »Es wird kaum gelingen, wie es Preger, Vorarbeiten
124 ff., 130 ff. teilweise versucht hat, jene Kasteiungen in Seuses Leben
chronologisch zu fixieren. Dazu sind die Zeitangaben zu unbestimmt;
etwas Schematisches mag dabei wohl mit unterlaufen«.
Weil wir keine wirklichen Erlebnisse vor uns haben, deswegen gelingt
es auch nicht, irgend eine Erzählung sicher im Leben Seuses unter-
zubringen. Die Vereuche B.s operieren deswegen stets nur mit Wahr-
scheinlichkeitsgründen. Eine ganz andere Bedeutung gewinnen diese
Erzählungen, wenn wir bedenken, daß sie bloß einen asketischen
Zweck haben, um bestimmte Wahrheiten zu verdeutlichen. Sie waren
deswegen von vornherein nicht auf Suso gemünzt, sondern anonym
und erzählten von »einem menschen«, aus dem »der diene r der ewigen
wishait« wurde (vgl. 22, 3 ; 50,18; 51,19; 99,24; 113,12; 114,19;
133,28; 134,24; 173,17, wo wir die ursprüngliche Fassung noch
finden). Aus der Betrachtung des Inhaltes der Vita allein müssen
wir also zur Ueberzeugung kommen, daß die Vita nach Seuses Tod
zusammengestellt sein muß. Was ich oben bieten konnte, sind nur
Andeutungen , die jedoch bis ins einzelne ausgeführt und verfolgt
werden können.
Auch der Aufbau der Vita führt zu diesem Schlüsse. Das Vor-
wort zur Vita betont, daß Elsbet Stagel die ganze Vita geschrieben
hatte. Einen Teil verbrannte dann Seuse, den andern Teil ließ er
stehen, legte aber »etwas guter Lehre« dazu. Wenn dies wahr wäre,
lc
COKHfll UNIVER3TY
494 Oölt gel. Am. 1909. Nr. 6
dann könnte die Vita nicht ihren jetzigen Aufban haben. Die Vita
zerfüllt in zwei Teile: 1. Seuse mit zwei Unterabteilungen, a) an-
fangendes Leben (vgl. S. 8,4; 10,11; 11,24; 31,7; 34,4; 53,2) mit
äußeren Uebungcn, b) inneres Leiden mit ChristUB (53,16; 54,21;
55,1; 57,7; 61,24; 63,9; 90,6. Schluß 95,31). Im zweiten Teil:
Seuse in Beziehung zu £Isbct, beginnt die Sache eigentlich wieder
von vorn. Das erste Kapitel (Kapitel 33) ist die Einleitung zum
ganzen, dann folgt a) Belehrung über anvangendes Leben (99,22
bis 155,8, wo unvermittelt von dem anvany diser heiligen tohter die
Rede ist, während andere Kapitel von dem >Anfang Seuses< erzählen
(vgl. 149,4)1 b) »zunemende mensche« (S. 155, 14 [Uebergang 156, 1 f.J
bis 170,21), c) von den >hohen sinnen< (S. 170,25—190,20) Schluß:
Kapitel 53. Einteilung S. 194, auch 3, 3 ff. Der zweite Teil ist also
nach dem Wortlaut der Vita selber nur eine Unterweisung Seuses für
seine geistliche Tochter (194, 10 f.) im Anfang und Fortschritt des
geistlichen Lebens. Die ganze Unterweisung ist sicher erst nach
StagelsTod geschrieben (194,22; 109,3; auch 8,3). Könnte nun die
Vita diesen Aufbau haben, wenn das Vorwort zur Vita wahr be-
richtete? Wann hat sodann Elsbet die Vita Susos gesammelt? Ueber
welche Lebensjahre Susos konnte sie also allein berichten? Lauter
Fragen, die noch nie gestellt wurden, die aber doch einmal unter-
sucht werden sollten. Nach Prolog 4,29 ff. lag ferner der über-
arbeitete Teil vil jare heinlich beschlossen. Allein da der zweite Teil
erst nach Stagels Tod (f um 1360) angefertigt wurde, könnte unter
den > vil jaren< höchstens zwei Jahre verstanden sein. Mit der Be-
glanbigung endlich durch den Ordensmeister wird es sich geradeso
verhalten, wie mit der der Memorialbücher des Grünenwörths durch
den Johann iterordensmeister. Das heimliche Aufbewahren der Schriften
bis nach dem Tode kommt auch in den Gottesfreundtraktaten vor,
auch im zweiten Teil der Vita S. 112, 23 ff. Auf den Prolog zum
Exemplar und auf das Vorwort zur Vita ist demnach kein Verlaß,
sie sind aber erklärlich, wenn Vita und Prolog nach Seuses Tod (vgl.
4, 31 ; 16,27) zusammengestellt sind (vgl. die wichtige Lesart 6,3 in
M >etwas guter I^ehre ward nach Stagels Tod dazu geschrieben«, alt-
gemein, aber nicht wie A >von ihm« = Seuse!) und zwar in einem
Frauenkloster, wie uns der Handschriftenbefund lehrte und wie auch
aus 195,2 f. zu schließen ist.
Wer die Vita ganz verstehen will, muß seinen Ausgangspunkt
nehmen von dem Bdew, das in der Vita gleich S. 11,25 genannt und
S. 36,14 vorausgesetzt wird. Von ihm aus ist erklärlich, wie es kam,
daß >anmutige KJosternovellen< nach Seuses Tod zur Verherrlichung
lc
■-"HifUUNIVKSITY
K. Bihlmeyer, Ileinrlrh Spose. Deutsche Schriften
Seuses zusammengestellt wurden. Das Bdew fuhrt uns auch zum
Verständnis des Inhaltes der Vita, wenn es heißt (197,22): Die gesihte,
die hie nach stent, die geschahen och mit in lipikher wise, sti sint
allein ein usgrleitü hisehaft und Die lere git er also vür in rrngwise,
dar umb dar si dtst begirlicher sie, mit das er der si, den es an
gehöret, oder das er es von im selber hab gesprochen. Er meint dar
inne ein gemein lere geben, da beidü, er und ellü menschen, mugen
an vitiden, ein ieklicher dar, das in an gehöret. Das hinderte trotz-
dem nicht, das im Bdew allgemein Angedeutete konkreter zu fassen
und in Erzählungen über Seuse selber umzudeuten. Wie innig der
Zusammenhang zwischen Vita und Bdew ist, zeigen all die Verweise,
welche B. in den Sachanmerkungen zum Bdew gegeben hat Noch
klarer werden wir Behen, wenn auch das Horologium einmal kritisch
gesichtet ist. Wenn wir also in unseren Ausführungen die Vita, vor
allem aber den ersten Teil derselben, als Legendensammlung [welcher
jedoch geschichtliche Anklänge zu Grunde liegen können] bezeichnen,
mit deren Redaktion Suso nichts zu schaffen hatte und die so >tief
ergreifenden Erzählungen« vom Mörder und der Verleumdungsge-
schichtc samt dem haarsträubenden Kapitel über die Brunnen Vergiftung
ebenfalls unter die >anmutigen Klosternovellen« vorweisen, so treten
wir damit der Gestalt des innigen Mystikers keineswegs zn nahe, wir
stellen sein Bild vielmehr in seiner früheren Reinheit her und sehen
um so tiefer hinein in seine gottliebende Seele, von der uns das
Bdew Zeugnis gibt
Dieses Büchlein der ewigen Weisheit ist, wie B. S. 101* ff. und
früher schon im Hist Jahrbuch 1904 S. 183 ausführte, vor dein Horo-
logium sapientiac entstanden, dessen Abfassungszeit B. sicherstellen
zu können glaubt. Nun wäre aber der Text des Horologium zunächst
genauer zu untersuchen, vor allem der Prolog, der von einer Ueber-
sendung an den Dominikanergencrnl Hugo von Vaucemain (1333
biB 1341) berichtet Dann erst hätte man festen Boden für alle
weiteren Untersuchungen gewonnen. Die Datierungsversuche sodann
mit Hilfe der Allegorie vom Kampfe des Widders gegen die Söhne
Gottes halte ich nicht für stringent Daß dem Prolog die erste
Enzyklika des Ordensmeisters Hugo vorlag, ist richtig, aber daraus,
daß Seuse nur diese Enzyklika benutzt, folgt nicht, daß er die an-
deren nicht kannte. B. muß sogar (Hist Jahrb. S. 182) zugeben, daß
die vierte Enzyklika Hugos mit Worten beginnt, die auffallend an
das Horologium Seuses anklingen. Man würde also den Schluß er-
warten, daß Suso auch die vierte Enzyklika kannte, daß demnach das
Horologium erst nach 1337 verfaßt sein kann; allein B. kehrt nun-
G*i. fRSiTY
496 Oött gel. An*. 1909. Nr. 6
mehr seine Beweisführung um, und sagt: in diesem Falle ist Hugo
der Entlehner ! > Hätte Seuse die zweite bis vierte Enzyklika gekannt,
wie wäre es denkbar, daß er gerade nur auf jene wenigen Gedanken
verfallen wäre, welche in Nr. 4 stehen [argumentum de silentio t], wo
er doch sonst die erste Enzyklika inhaltlich fast ganz exzerpiert?
Auf der anderen Seite ist leicht begreiflich, daß Hugo von der Lek-
türe und Prüfung des Horologium her, das seinem Geiste gewiß sehr
zusagte, jene Gedanken noch gut im Gedächtnis hatte [warum nur
diese V], so daß sie ihm von selbst in die Feder flössen. Im übrigen
war er, wie seine Hundschreiben zeigen, ein Mann, mächtig des
Wortes, von feuriger Beredsamkeit, bilderreicher Sprache und tief-
innerlicher Empfindung; er brauchte [I] weitere Anleihen bei Seuse
nicht zu machen i. Solche Beweisgänge scheinen mir die Auflosung
jeder Methode zu sein. Die Datierung des Horologiums (erste Hälfte
des Jahres 1334) ist also keineswegs gesichert, wie B. annimmt
Ebenso verhält es sich mit der Datierung des Bdew, das Bihlmeyer
in die Jahre 1327/8 setzt Die einzige Stelle (279,33), welche von
dem Sterben handelt, paßt nicht allein auf die Seuche des Jahres
1328 (Pest 1348—13501). Auch fehlt im Horologium diese Stelle,
was doch zu denken gibt. B. glaubt zwar, dies sei > begreiflich (?),
denn eine derartige Anspielung auf lokale und zeitgeschichtliche Ver-
hältnisse hatte für räumlich und zeitlich ferner Btehende Leser
keinen Wert«.
Von der Datierung des Bdew ist ferner die des Bdw abhängig,
dessen Entstehung B. noch in das Jahr 1327 setzen muß. Das Bdw
wäre darnach die erste Schrift Seuses. Allein auch diese Datierung
gibt zu verschiedenen Bedenken Anlaß. Daß nämlich in der Stelle
Stelle Hör. 14 (S. Ol*) timens ne istud quoque simiMer pium opus
eornm drntibvs dtheeraretur nur das Bdw gemeint sein kann, ist
nicht so sicher, wie B. es hinstellt. Die Stelle über Eckhart setzt
dessen Tod voraus, kann aber schwerlich unter dem frischen Eindruck
seines Todes geschrieben sein. B. gibt deswegen auch zu, daß er die
»Schwierigkeit« nicht verkenne, >welche in der Annahme liegt, daß
Seuse so rasch hinter einander das Bdw und das Bdew verfaßt habe«
(S. 103* Anm. 2). Die Datierung, die B. von den Schriften Seuses
gibt, kann deswegen nicht befriedigen, sie beruht in all ihren Folge-
rungen auf dem Prolog des Horologiums, der jedoch zuerst einer
kritischen Untersuchung bedarf. Darnach müssen auch die in der
Vita (5, 11 ff. üb, 17 ff.) stehenden »Andeutungen Über Anfeindungen
und Verfolgungen* (S. 92/03*) anders bewertet werden, zumal wir die
Vita erst nach Seuses Tod zu setzen haben. Die Erzählung von der
EU UNIVERS1TY
K. Bihlmeyer, Heinrich Seme. Dentirhe Schriften 497
Anklage auf einem Kapitel in den Niederlanden wegen Büchermachens
(Kapitel 23 der Vita), steht unter solchen Geschichten, daQ an ein
wirkliches Erlebnis überhaupt nicht zu denken ist.
Ueber die Entstehung des vierten Büchleins des Exemplars, des
Briefbuchleins endlich finden wir bei B. S. 117" u. 37'ff. Auf-
schluß. Er folgt hiebei Denifle, und sieht demnach im Großen Brief-
buch die ursprüngliche Sammlung der Elsbet Stagel, während in das
Exemplar eine von Seuse gekürzte Sammlung aufgenommen wurde.
»Nach Seuses Zeugnis hat seine geistliche Tochter Elsbet Stagel aus
allen Briefen, die er ihr und andern seinen geistlichen Kindern ge-
sandt, ein Buch gemacht; er selbst nahm einen Teil der Briefe,
kürzte sie und machte ein neues Büchlein (373,22: ■■(>.■: klein ding)
von elf Briefen daraus, daG er als vierten Teil dem Exemplar ein-
verleibte; die Briefe, welche ihm zur Aufnahme nicht tauglich
schienen, vernichtete er (Prolog zum Exemplar 4, 18 ff.; ViU 18,12;
KlBb 3GO, Iff.; 373, 22 ff.)« (S. 37*/38*). Prüfen wir diese Dar-
stellung genauer, so beruht sie zur Hauptsache 1) auf dem Prolog
zum Exemplar, 2) auf dem Prolog zu den Briefen, 3) auf der Ein-
leitung zum 5. Brief. In keiner dieser Stellen ist nun zunächst von
einer >Vernichtung< der großen Briefsammlung die Rede. Der Aus-
druck, er [Seuse] verioarf den selben brief och (373,27) bedeutet nur,
daß ihm der Brief zur Aufnahme in das Exemplar nicht zusagte;
besagt aber nicht, daß er die Briefsammlung der Stagel vernichtete.
Es bedarf also keineswegs >der Annahme: es muß noch ein zweites
Exemplar des Briefbuches, Bei es in der Hand der Stagel oder einer
Gesinnungagenossin existiert haben, das erhalten blieb< (S. 42*). Aus
den Übrigen Stellen können wir mit Sicherheit schließen, daß bei der
Anfertigung des Exemplars das GrBfb vorhanden war. Anders aber
steht die Sache, wenn wir fragen, ob Seuse Belbst, oder nach dessen
Tod etwa der Redaktor des Exemplars die Kürzung der Briefe vor-
genommen hat. Die Untersuchung darüber hängt mit der Echtheit
des Prologs und der Entstehung der Vita aufB innigste zusammen.
Die Lösung ist mit unaern obigen Ausführungen schon gegeben und
geht dahin, daß die Kürzung erst nach Seuses Tod erfolgte, gleich-
zeitig mit der Zusammenstellung des Exemplars. Der BeweiB laßt
sich dadurch führen, daß man die Texte der Briefe des GrBfb mit
den gleichen des KIBfb zusammenstellt, und sich jeweils fragt, ob
die Kürzung des GrBfb in der Person Seuses einen Sinn hatte. Die
Veränderungen, die an dem GrBfb vorgenommen wurden, weisen
uns den richtigen Weg. Vetter hat darum das Richtige getroffen,
wenn er die Kürzung durch Seuse nur als eine entschuldigende Fik-
k'
COKWU UNIVDISITY
498 Gott gel. Am. 1909. Kr, 8
tion eines Späteren bezeichnete (S. 38* Anm. 3). B. hätte dieser
Spur nur zu folgen brauchen und er hätte den Beweis, zu dem wir
in den Anmerkungen (S. 38* ff.) wieder beachtenswerte Winke finden,
siegreich durchführen können. Die Zusammenstellung der Briefe er-
folgte in einer ganz bestimmten Tendenz, wie B. richtig bemerkt
(S. 39* Anm 1), und zwar finden wir dieselbe Tendenz wie in der
Vita. Im Exemplar sind die Briefe >so geordnet, daß darin in ge-
drängter Form eine vollständige 'Lehre' von der Bekehrung bis zur
höchsten Stufe des mystischen Lebens geboten wird* (S. 117/118*).
Das will aber auch die Vita. > Ihrem literarischen Charakter nach*,
bemerkt B. ganz richtig, »sind die Briefe Seuses, wie namentlich
Strauch und Steinhausen hervorgehoben haben, nicht Briefe im mo-
dernen Sinne des Wortes, sondern geistliche Schreiben, religiöse An-
sprachen in Briefform* (S. 11 9* f.) oder > Pastoralb riefe *, wie Preger
sie schon genannt bat, die vielfach in den Predigerton und in die
Predigtform übergehen.
Damit sind die Richtlinien gegeben, die eine genaue Untersuchung
über die Werke Seuses innehalten muß. Als älteste Teile finden
wir das Bdew und das GrBfb, diese geben den Untergrund zur
Bildung der Vita und des KlBfb., die jedoch erst nach Seuses Tod
bei der Zusammenstellung des Exemplars redigiert wurden. Der Aus-
gangspunkt dieser Bitdung ist in einem Frauenkloster zu suchen,
worauf uns schon der Handschriftenbefund gefuhrt hat. Wir werden
wohl das Kloster Töß annehmen mUssen, da von hier aus sich die
Verbreitung des Exemplars am besten verstehen läßt und am ehesten
ohne Aufsehen vor sich gehen konnte. Als Untergrund mögen tat-
sachliche Aufzeichnungen der Ebbet Stagel gedient haben und vor
allem die Sammlung der Briefe, wobei ich es einstweilen noch dahin
gestellt sein lasse, in wie weit der bei B. edierte Text des GrBfb
die ursprüngliche Fassung wiedergibt
Zur Schilderung des Lebens und Wirkens Seuses hat B. alles
zusammengetragen , was nur irgendwie möglich war. Zeitgenossen
oder spatere Geschichtsschreiber berichten nichts über Seuae, was sie
nicht aus seinen Schriften geschöpft haben. Wie bei der Gottes-
freundfrage kommt auch hier als erstes das Zeugnis des Dominikaners
Johann Meier in Betracht, das jedoch keinen selbständigen Wert hat.
Die Schriften Seuses selbst nber berücksichtigen »weit mehr das
innere Seelenleben als die äußeren Umstände* und bieten »zudem bei
dem Mangel einer streng chronologischen Ordnung nur wenige sichere
Anhaltspunkte* (S. 65*). Zieht man dann noch die »anmutigen Kloster-
novellen* der Vita ab, bo bleibt für den äußeren Lebensgang nicht
COßNEU UNIVERSlTY
K. Bihlmeyer, Heinrich San». DoaUchc Schrifton 499
viel sicheres bestehen. Als Geburtsjahr nimmt B. ungefähr das Jahr
1295 an. Seine Eltern waren Heinrich von Berg und seine Mutter,
deren Namen er annahm, Seusserin. Als Geburtsort verdient Kon-
stanz den Vorzug vor Ueberlingen, woher wahrscheinlich seine Mutter
stammte. In Konstanz wird er das Noviziat durchgemacht haben,
ebenso die vorgeschriebenen achtjährigen Studien. Dann besuchte er
das Geueralstudium in Köln, wo er mit Eckhart zusammentraf und
wohl mehrere Jahre dessen Schüler war (S. 88*). >In sein Heimat-
kloster ist Seuse wahrscheinlich 1327 zurückgekehrte (S. 89*). Daß
er dort als Lektor verwendet wurde, »dürfen wir als sicher annehmen«
(S. 100*), daQ er an der Pastoration teilnahm, vor allem an der der
Nonnenklöster, die ihn mit Elabet Stagel in Berührung brachte, wird
ebenfalls nicht anzufechten sein (S. 124*). Bis Ende des Jahres 1338
war Seuse, von seinen Pastorations- und Missionsfahrten abgesehen,
in Konstanz geblieben. Aber nun kamen unruhige Zeiten in Folge
des schärferen Vorgehens Ludwigs des Bayern (S. 127*). Die Do-
minikaner zu Konstanz mußten die Stadt verlassen, und konnten erst
1346 zurückkehren. Da die vermeintliche Absetzung um das Jahr
1348 nur auf der innerlich unmöglichen Verleumdungsgeschichte der
Vita beruht, wird man weiterhin nicht mehr an ihrer Tatsachlichkeit
festhalten können. Das einfachste ist die Annahme, daß Seuse in
Folge der Wirren unter Ludwig dem Bayern nach Ulm übersiedelte,
wo er am 25. Januar 1366 starb, das einzig sichere Datum im
Leben Seusest
Ein lehrreiches Kapitel Über »Nachwirkung Seuses in der Lite-
ratur« und ein anderes über die »Ucbersetzungen und Ausgaben von
Seuses Werken« beschließen die Einleitung B.s.
Fassen wir unsere Ausführungen über B.s Arbeit zu einem Ge-
samturteil zusammen, so können wir sagen: B. hat das große Ver-
dienst, uns erstmals eine gute Ausgabe der deutschen Schriften Seuses
geboten zu haben samt den wichtigsten Lesarten der hauptsächlichen
Handschriften und einem guten Sachapparat. In der Einleitung ist
die Zusammenstellung und Aufführung aller nur irgendwie zugäng-
lichen H88. dankbarst zu begrüßen ; ebenso gibt der zweite Teil über
das Leben und die Werke Seuses das gesamte Material wieder, auf
dem die seitherige Forschung über Seuse aufgebaut war. Dagegen
ist die kritische Untersuchung über die Werke Seuses, Über die Ent-
stehung des Exemplars, die Bedeutung der Vita, des Horologiums
und des Verhältnisses des KlBfb zum Großen nochmals aufzunehmen.
Sie wird sich aber in keinen andern Bahnen bewegen können, als
wie sie oben skizziert wurden, da sie allein das Seuseproblem zu
erklären im Stande sein werden. Die Lösung hat viele Aehnlichkeit
04*. i*l. Akt. ItM. ■». • 35
eoftt. rSry
.v« Uött gel. Am 1909. Nr. <;
mit der Lösung der Gottesfreundfrage, nur daß wir bei Sense keine
Originalhandschrift kennen, die wir auf ihn zurückführen können,
wahrend wenigstens einige der Memorialbücher des Johanniterhauses
zum Grüncnwörth uns noch im Original erhalten sind. Zur Fest-
stellung der Bedeutung der Vita sind sodauu die Gottesfreundtraktate
zum Vergleich heranzuziehen, so daß Gottesfreund- und Seuaeproblem
auch hier in Beziehung zu einander stehen.
Scherzingen bei Freiburg i. Br. Karl Rieder
Aoj. Fjelstrap, iCb ob chcidnngsprozoß zwischen König Christi an Vll.
und Königin Karoline Hatildo. Nacb neaen bisher unveröffentlichten
Urkunden ^asammengeti teilt. Berlin, Otto Janke, 1908. 170 8. 8°.
Der Titel dieser Schrift könnte irreführen. Der größte und be-
langreichste Teil der hier mitgeteilten Akten ist längst bekannt, von
anderen Forschern längst benutzt und auch längst, in deutscher wie
in dänischer Sprache, verüficntlicht worden. Wohl hat iu Bezug auf
diesen Prozeß von vornherein ein Prinzip der offiziellen Geheim-
haltung bestanden, das selbst bis heute noch von der Regierung
Dänemarks soweit als möglich gewahrt wird. Insbesondere ist das
Urteil über die unglückliche Königin seinem Wortlaut nach niemals
publiziert worden, wenn auch sein Inhalt uns ebenfalls längst be-
kannt ist. Andererseite freilich ist der Über Struensee gefällte und
an ihm vollzogene Urteilsspruch von der damaligen Regierung selbst,
und zwar aus politischen Gründen, sehr bald nach der Exekution
veröffentlicht worden (vgl. Wittich, Struensee S. 147). Ja, eine wei-
tere Publikation, die neben der Wiederholung dieses Urteils die
Schriften seines offiziellen Anklägers und Beines Verteidigers vor Ge-
richt sowie seine eigene Defensionsschrift enthält, erschien noch im
Jahre der Katastrophe, 1772 (ebendas. S. 148,2). Und man glaubte
diese Publikation, wieder ihrer politischen Tendenz wegen, mindestens
als eine halboffiziellc ansehen zu können — bis eine gleichzeitige
kursachsische Gesandtschafts - Korrespondenz aus Kopenhagen mir
zeigte, daß die eben erwähnten und hier ausdrücklich als authentisch
anerkannten Akten unter der Hand abschriftlich von einem unter-
nehmenden Buchhäudler erworben und eigenmächtig von ihm durch
diese Publikation in deutscher Uebersctzung nach Deutschland, zu-
mal über Leipzig, verbreitet worden waren. Die weitere Verbreitung
aber suchte das entrüstete dänische Ministerium durch Konfiskation
und außerordentliche Geldstrafen zu verhindern; und hierfür wußte
le
CORMELL UNIVÜfcnr
500 Gott gel. Am. 1909. Nr. 6
mit der Losung der Gottesfreundfrage, nur daß wir bei Seuse keine
Original handschrift kennen, die wir auf ihn zurückführen können,
während wenigstens einige der McmorialbUcher des Johauniterhauaes
zum GrUnenwörth uns noch im Original erhalten sind. Zur Fest-
stellung der Bedeutung der Vita sind sodann die Gottes freu ndtraktatc
zum Vergleich heranzuziehen, so daß Gotteafreuud- und Seuseproblem
auch hier in Beziehung zu einander stehen.
Scherzingen bei Freiburg i. Br. Karl Rieder
Aug. PJeltlra», Ebeacheidungiproaeß«wiichenKönig Christian VII.
und Küoigin Karoline Matilde. Nach neuen bisher unveröffentlichten
Urkunden xuNiinmcngestetlt. Iterlin, Otto Jmnke, 1908. 170 8. 6*.
Der Titel dieser Schrift könnte irreführen. Der größte und be-
langreichste Teil der hier mitgeteilten Akten ist längst bekannt, von
anderen Forschern langst beuutzt und auch längst, in deutscher wie
in dänischer Sprache, veröffentlicht worden. Wohl hat in Bezug auf
diesen Prozeß von vornherein ein Prinzip der offiziellen Geheim-
haltung bestanden , das selbst bis heute noch von der Regierung
Dänemarks soweit als möglich gewahrt wird. Insbesondere ist das
Urteil Über die unglückliche Königin seinem Wortlaut nach niemals
publiziert worden, wenn auch sein Inhalt uns ebenfalls längst be-
kannt ist. Andererseits freilich ist der über Struensee gefällte und
an ihm vollzogene Urteilsspruch von der damaligen Regierung selbst,
und zwar aus politischen Gründen, sehr bald nach der Exekution
veröffentlicht worden (vgl. Wittich, Struensee S. 147). Ja, eine wei-
tere Publikation, die neben der Wioderholung dieses Urteils die
Schriften seines offiziellen Anklägers und Beines Verteidigers vor Ge-
richt sowie seine eigene Defensionsschrift enthält, erschien noch im
Jahre der Katastrophe, 1772 (ebendas. S. 148,2). Und man glaubte
diese Publikation, wieder ihrer politischen Tendenz wegen, mindestens
als eine halboffizielle ansehen zu können — bis eine gleichzeitige
kursächsische Gesandtschaft«- Korrespondenz aus Kopenhagen mir
zeigte, daß die eben erwähnten und hier ausdrücklich als authentisch
anerkannten Akten unter der Hand abschriftlich von einem unter-
nehmenden Buchhändler erworben und eigenmächtig von ihm durch
diese Publikation in deutscher Uebersetzung nach Deutschland, zu-
mal über Leipzig, verbreitet worden waren. Die weitere Verbreitung
aber suchte das entrüstete dänische Ministerium durch Konfiskation
und außerordentliche Geldstrafen zu verhindern; und hierfür wußte
COHNEU UHIVERaiY
EhescbeidungsproscÖ zwischen König Christiao VII. u. Königin Karoline Mathilde 501
es selbst den Beistand des sächsischen Hofes zu gewinnen. Nur frei-
lich zu spät und so ohne durchgreifenden Erfolg 1 ). Jedoch auch sonst
ist, dieser wie den nachfolgenden Regierungen zum Trotz und ihrer
Gegenbestrebungen ungeachtet, von früh an ein mehr oder weniger großer
Teil der Prozeßakten durch unerlaubte Abschriften an angesehene, dem
dänischen Hof ursprünglich näher stehende Persönlichkeiten verraten
worden. Namentlich der in die Verhältnisse ohnehin besonders einge-
weihte und durchaus glaubwürdige Etatsrat Reverdil hat sich, dank
seinen intimen Verbindungen und Beziehungen daselbst, auch noch
nach seiner Verabschiedung und Entfernung wichtige Bruchstücke von
solchen Akten zu verschaffen gewußt; in seinen hinterlassenen Denk-
würdigkeiten liegen sie uns seit einem halben Jahrhundert gedruckt
vor (Struensee et la cour de Copenhaguc 1760 — 1772. Mlmoires
de Reverdil conseilier <T*tat du roi Chrelien VII. Paris 1858). An-
derer Memoiren bekannter Zeitgenossen, die wiederum andere Akten
im Auszuge bringen, hier zu geschweigen — wie vieles war nicht
längst schon durchgesickert, was nähere Einblicke in den Prozeß und
die ihm zu Grunde liegenden Tatsachen gewährtet Der neueste
dänische Autor, Herr Fjelstrup selber bestätigt, daß trotz der Unzu-
gänglichkeit der sämtlichen Original -Aktenstücke, die in den dänisch-
norwegischen Geheimarchiven noch immer unter Verschluß gehatten
werden, dennoch interessante, nach seiner Ansicht die interessantesten
Dokumente kopiert worden waren, >zum Teil wohl auf unrechtmäßige
Weise, und viele solcher Abschriften befinden sich sowohl in Bi-
bliotheken als in privatem Beaitz< (S. 31). In erster Reihe kommt,
neben der Universitätsbibliothek zu Christiania, die Manuskripten-
abteilung der Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen in Betracht.
Beide sind heute unschwer zugänglich; und wenn ich nicht irre, hatte
1) Bericht des kuTsäcbsiscben Legationssekretars Merbitz aus Kopenhagen
vom ß. Dezember 1772: »II y a quelque tomn que roulent dans le public bous
main des copies de plasieors pieces qai regardent le comte de Strucnsce, seavoir
racrasation da fiscal general contre le dit comte, la defense de l'avocat Uldall
devant la commission et la propre defense de ce ministre, qu'il avoit dressf'e
dans sa prison et fait remottre aux commjssaires ses jugts. Un libraire aride,
apparemment de cette residence. ayant trouvt 1 moyen d'attraper nne copie de ces
picres (qoi sont veritablemcnt aQthentiqaes), les a fait traduire en allemand, et
a eu mi-rnc la hardicsse de les faire imprimer et veodre pahliqaemont tant ici
qu'a Kerlin et a I.eipiig. 1,-' ministre extremement scandalisc* de cette hardiesse,
a d'abord fait conlisquer rette brochare, dont on avoit deja vendu ici 3 a 400
exemplairea, et en a defenda la vente dans ces pays ci sous peiae de millo ecus
d'amende an contreTenant, qui ose vendre an exemplairo.« U. s. w. (Sachsisches
Hanptstaatsarchiv za Dresden.) Dies zur Berichtigung der früheren Ansicht:
Wittich a. a. 0.
35 •
'■otn
.. . ■ ".
503 Oött. gel. Anz. 1909. Kr. G
aus letzterer Sammlung der dänische Schriftsteller Flamand bereits
kurz nach den Jahren 1848/40 in ausgedehntem Maße schöpfen
können, so daß sein deutscher Cebersetzer v. Jenssen-Tusch es als
ein Verdienst der >darch die Kopenhagener Revolution von 1848 er-
rungeneu freien Verfassung Dänemarks pries, daß nun endlich ge-
stattet worden sei, »die neun Dezennien lang verheimlicht« Wahrheit
an die Oeffentlichkeit zu bringen«. Ueberschwenglich fügt Jenssen-
Tusch hinzu, daß Jener die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Ori-
ginalakten in der ganzen fiskalischen Untersuchung und Anklage
gegen die Königin Karoline Mathilde, gegen Struensee und alle mit
ihm Angeklagten erhalten habe. Die Wahrheit ist, daß auch Finnlands
Veröffentlichung eine beschränkte ist, ubschon er unbeanstandet
— und er selber dankte dafür der neuen Preßfreiheit — ein paar der
wichtigsten Aktenstücke, nämlich die Anklageschrift des Kaiuiner-
advokaten Hang wider die Königin und die Verteidigungsschrift des
Höchstegerichts- Advokaten Uhln.ll für dieselbe, nach den ihm vor-
liegenden Abschriften dem Druck übergebeu hat 1 ). Aber nicht nur,
daß ihm das Urteil über die Königin vorenthalten blieb; auch die
Verhörspro tokollo blieben ihm sämtlich verschlossen.
In dieser Hinsicht war ich selber etwas glücklicher, als ich vor mehr
als dreißig Jahren meine Quellen Rammelte. Nicht, daß ich mich rühmen
darf, in Kopenhagen eine Erlaubnis erhalten zu haben, die den däni-
schen Forschern konsequent versagt war. Ein gewisser Ersatz wurde
mir indes zu Teil, als ich damals durch einen Zufall erfuhr, daü
das gesamte rrozeßmaterial in einer zweiten Originalausfertigung,
ursprünglich bei der dänischen Regierung zu Glückstadt niedergelegt,
von dort auf dem Wege über Gottorp in das neue preußische Staats-
archiv zu Schleswig gekommen war. Hior, wo es Übrigens nur
vorübergehend blieb, gewann ich eineu Einblick in das von so man-
chem vergeblich ersehnte. In drei sehr umfangreichen Bänden lag es
mir vor, und die Unterschriften bezeugten den Charakter des Ori-
ginals, zumal die der Kichter mit ihren schwarzen Siegeln unter den
Todesurteilen Struensees und seines »Komplizen* Brandt. Trotz eines
mehrtägigen Studiums, das ich einem größeren Teile dieses Materials
in Schleswig widmen durfte, wurde nun freilich auch mir die wört-
liche Verwertung unter Zugrundelegung eigener Abschriften und Aus-
züge >aus Courtoisie gegen Dänemark* nicht gestattet. Gleichwohl
war meine Mühe nicht umsonst, da mir die eingesehenen Akten und
1) li. J. Flamand, Christian den S/vendes Hof, eller Struensee og Caroline
Mathilde. KjohenhaTn 1854 '5. 0. F. von .Icnwen-Tusrh, Die Verschwörung gcgiii
die Königin Caroline Malhilde . . . und die ü raten Struensee und Brandt.
I*fptig 186«.
!
,1. . Oiginal
~ . CORNtLL UNWERSITY
603 OötL gel. Au. 1909. Nr. 6
aus letzterer Sammlung der dänische Schriftsteller Flamand bereits
kurz nach den Jahren 1848/49 in ausgedehntem Maße schöpfen
können, bo daß sein deutscher Uebersetzer v. Jenssen-Tusch es als
ein Verdienst der »durch die Kopenhagener Revolution von 1848 er-
rungenen freien Verfassung Dänemarks< pries, daß nun endlich ge-
stattet worden sei, »die neun Dezennien lang verheimlichte Wahrheit
an die Oeffcntlichkeit zu bringen«. Ueberschwenglich fügt Jenssen-
Tusch hinzu, daß Jener die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Ori-
ginalakten in der ganzen fiskalischen Untersuchung und Anklage
gegen die Königin Karoline Mathilde, gegen Struensee und olle mit
ihm Angeklagten erhalten habe. Die Wahrheit ist, daß auch l'lnmauds
Veröffentlichung eine beschränkte ist, obschon er unbeanstandet
— und er sellier dankte dafür der neuen Preßfreiheit — ein paar der
wichtigsten Aktenstücke, nämlich die Anklageschrift des Kammer-
advukaten Hang wider die Königin und die Verteidigungsschrift des
HöclistegerichU- Advokaten Uldall für dieselbe, nach den ihm vor-
liegenden Abschriften dem Druck übergeben hat'). Aber nicht nur,
daß ihm das Urteil über die Königin vorenthalten blieb; auch die
Verhörsprotokolle blieben ihm sämtlich verschlossen.
In dieser Hinsicht war ich Belber etwas glücklicher, als ich vor mehr
als dreißig Jahren meine Quellen sammelte. Nicht, daß ich mich rühmen
darf, in Kopenhagen eine Erlaubnis erhalten zu haben, die den däni-
schen Forschern konsequent versagt war. Ein gewisser Ersatz wurde
mir indes zu Teil, als ich damals durch einen Zufall erfuhr, daß
das gesamte I'rozeßraaterial in einer zweiten Originalausfertigung,
ursprünglich bei der dänischen Regierung zu Glückstadt niedergelegt,
von dort auf dem Wege über Gottorp in das neue preußische Staats-
archiv zu Schleswig gekommen war. Hier, wo es übrigens nur
vorübergehend blieb, gewann ich einen Einblick in das von so man-
chem vergeblich ersehnte. In drei sehr umfangreichen Bänden lag es
mir vor, und die Unterschriften bezeugten den Charakter des Ori-
ginals, zumal die der Richter mit ihren schwarzen Siogeln unter den
Todesurteilen Struensees und Beines »Komplizen« Brandt. Trotz eines
mehrtägigen Studiums, das ich einem größeren Teile dieses Materials
in Schleswig widmen durfte, wurde nun freilich auch mir die wört-
liche Verwertung unter Zugrundelegung eigener Abschriften und Aus-
züge »aus Courtoiaie gegen Dänemark c nicht gestattet. Gleichwohl
war meine Midie nicht umsonst, da mir die eingesehenen Akten um)
I) I.. J. Klamand, Christian den Syvendc* Hof, «Her Struenue og Caruliiir
Mathilda. Kj«Wnhavn 1851 '&. G. F. ton Jenssen-Tusch, Die Verarh wonnig gegen
die Königin Caroline Mathilde . . . und diu (trafen Struensee und Brasil.
Leipzig 1804.
!
■Ol»
tOhHELLLIMIVeRSirv
EhefcheiduDgBproeefl zwischen König CbriiÜui VII. u. Königin K aroline Mathilde 503
Dokumente zu einer unabweisbaren Kontrolle und damit zur Be-
stätigung, gelegentlich aber auch zur Berichtigung und zu — dis-
kreter — Ergänzung der früheren anderweitigen Mitteilungen dienten,
insbesondere der in jene Anklage- und Verteidigungsschriften doch
bereits zahlreich eingestreuten Zitate aus den Zeugen verhören wie
aus den Bekenntnissen der Angeklagten. Eben die Protokolle dieser
Verhöre und Bekenntnisse hatte ich in erster Linie einsehen können ;
und wohl wäre es mir möglich gewesen, wenn nicht das Verbot mich
gehindert hatte, ein nahezu vollständiges Bild von dem Gang des
Prozesses zu geben. Auch so ließen sich die drei Hauptverhöre
Struensees vom 20., 21. und 25. Februar 1772, mit Hinzuziehung
der Aufzeichnungen Reverdils und anderer, wenigstens in Umrissen
rekonstruieren (Wittich S. 212 f.).
Eine höhere Bedeutung gewinnt dieser Prozeß in der Tat da-
durch, daß er unsere psychologische Kenntnis wesentlich erweitert:
in erster Linie in Bezug auf die Hauptpersonen, die an sich ein
entschiedenes historisches Interesse beanspruchen, dann aber auch in
Bezug auf ihre Umgebung, besonders die Mitangeklagten, ferner eben-
sowohl auf die Zeugen als die Richter. Ueberall werden wir zu ein-
gehender kritischer Prüfung aufgefordert In dem Verhältnisse der
Königin und Struensees bemerken und finden wir näher bestätigt
die aufrichtige Dankbarkeit, die Bewunderung und hingebende Liebe
im Gegensatz zu dem >imbecillen« und mißachteten Monarchen auf
der einen Seite — den politischen Ehrgeiz, die kühle Berechnung,
neben äußerer Sinnlichkeit, und schließlich Mut- und Hoffnungslosig-
keit auf der anderen. Damit natürlich erschöpft sich weder die
Charakteristik der bedauernswerten und bei alledem bis zuletzt doch
sympathischen Fürstin, noch die des einst rastlos strebenden, rastlos
tätigen Mannes, der immer als ein Hauptvertreter des aufgeklärten
Despotismus« im achtzehnten Jahrhundert dasteht. Ihn als echtes
Kind seiner Zeit und dieser dann wieder vorauseilend, mit seinen Fehlern
und Vorzügen, seinen Verdiensten und seiner tragischen Schuld aus
dem Vollen zu schildern, iBt eine Aufgabe, Tür welche das in Rede
stehende Material allerdings nicht hinreicht, sondern noch eine große
Fülle anderer Quellen in Betracht kommt Jene Aufgabe hatte ich
mir einst in verschiedenen Arbeiten gestellt und, wie ich glaube,
nicht ohne Erfolg. Wenn Professor v. Noorden vor dreißig Jahren
in der Allgemeinen Zeitung (1879, Nr. 361) mir das Lob erteilte,
für Deutschland die Struensee -Legende abgetan zu haben, so kann
ich freilich dieses Lob für mich allein nicht in Anspruch nehmen ;
ebenso wenig hat der Beifall, den mein > Struensee < auch in Däne-
mark , teils im Original , teils , nach einigen Verbesserungen von
■
COKHELl HKIVERSJTY
Ö04 Gott, gel Anx. 1909. Nr 6
meiner Seite, in der Uebcrtragnng durch Chr. Blangstrup fand, mich
gegen die noch vorhandenen Mängel blind gemacht. Und keine ge-
ringe Erwartung erweckte mir nun die kürzlich in anderen deutschen
Zeitungen enthaltene Angabo, daß ein dänischer Autor, eben Herr
Fjelstrup, durch neue Entdeckungen zum ersten Mal eine authen-
tische Darstellung der Vorgänge, die der Hinrichtung Struensees
voraufgingen, ermöglicht habe. Der Erwartung folgte aber leider eine
Enttäuschung. Denn die Entdeckung Bchrumpft zusammen zu einer
Einsicht des Verfassers in Abschriften einiger dieser Prozeßakten,
besonders in den beiden genannten Bibliotheken zu Christiania und
Kopenhagen. In der teilweise, wenn nicht vorwiegend irrigen An-
nahme, daß dieselben, obwohl größere oder kleinere Auszüge daraus
gedruckt vorlägen, doch in ihrer Gesamtheit noch nicht veröffentlicht
seien, kopierte er sie; seine Absicht, diese Kopie mit den Original-
dokumenten im dänischen Reichsarchiv zn vergleichen, scheiterte an
der Unzugänglichkeit der letzteren. Mit gerechtem Bedauern kommt
er wiederholt darauf zurück, daß das > unzweifelhaft sehr interessante
Zeugenprotokoll t daselbßt >wohI verwahrt« — verschlossen liege
(S. 31, 44, 126). Von der neueren gedruckten Literatur nimmt er,
wenn er auch zum Schluß (S. 169) ein dürftiges Literaturverzeichnis
in alphabetischer Keihenfolge hinzufügt, wenig oder keine Notiz.
Sonst hätte ihm unter anderem nicht entgehen können , daß die
beidun wichtigsten und, als ein Ganzes betrachtet, zugleich umfang-
reichsten Dokumente, die er, übersetzt, nach seiner Kopie abdruckt,
sich längst schon bei Flamand im dänischen Urtext und bei Jenssen-
Tuscb in deutscher Uebersetzung finden; es sind die oben zitierten
Schriften wider und für Karolino Mathildo, die ihres Anklägers Bang
und die ihres Verteidigers Uldall. Dies letztere Dokument war als-
bald schon von Reverdil als eine kunstvolle juristische Arbeit ge-
rühmt worden, und es verdient auch heute noch eine weitere Ver-
breitung, sowie es sie neuerdings selbst in Hardens >Zukunft< (19.
Dezember 1908, Nr. 12) gofunden hat. Jedoch ist es eine unbewußte
Täuschung, wenn es dort als ein neues, erst von Fjelstrup ausführ-
lich veröffentlichtes Dokument erscheint. Mag man über Klamand und
Jensscn -Tusch als Geschichtsschreiber sonst auch hinweggehen, und
schon ihre ausgesprochene Tendenz kann <*egen sie einnehmen; den-
noch finde ich keinen Grund, an Flamands Versicherung zu zweifeln,
daß er diese ganze Akte nach seiner handschriftlichen Quölle wort-
getreu abgedruckt habe (S. 397). Und auch die deutsche Uebersetzung
des Schleswig-Holsteiners v. Jenssen-Tusch , der einst am Kopen-
hagencr Hof verkehrt hatte, kann einen Vergleich mit der Uebersetzung
des Dänen Fjelstrup sehr wohl aushalten. In der letzteren bleiben
f~Vv Hill ■ CVlljil .1
'5 K CORMEILUNMRS
,-■" i i :-K. gel. Ans. 1900. Nr 6
meiner Seite, in der Uebertragung durch Chr. Blangstrup fand, mich
gegen die noch vorhandenen Mängel blind gemacht. Und keine ge-
ringe Erwartung erweckte mir nun die kürzlich in anderen deutschen
Zeitungen enthaltene Angabe, daß ein dänischer Autor, eben Herr
Fjelstrup, durch neue Entdeckungen zum ereten Mal eine authen-
tische Darstellung der Vorgänge, die der Hinrichtung Struensees
voraufgingen, ermöglicht habe. Der Erwartung folgte aber leider eine
Enttäuschung. Denn die Entdeckung schrumpft zusammen zu einer
Einsicht des Verfassers in Abschriften einiger dieser Prozeßakten,
besonders in den beiden genannten Bibliotheken zu Christiania und
Kopenhagen. In der teilweise, wenn nicht vorwiegend irrigen An-
nahme, daß dieselben, obwohl größere oder kleinere Auszüge daraus
gedruckt vorlägen, doch in ihrer Gesamtheit noch nicht veröffentlicht
seien, kopierte er sie; seine Absicht, diese Kopie mit den Original-
dokumenten im danischen Reichsarchiv zu vergleichen, scheiterte an
der Unzugänglichkeit der letzteren. Mit gerechtem Bedauern kommt
er wiederholt darauf zurück, daß das unzweifelhaft sehr interessante
ZeugenprotokolW daselbst >wohl verwahrt* — verschlossen liege
(S. 31, 44, 126). Von der neueren gedruckten Literatur nimmt er,
wenn er auch zum Schluß (S. 169) ein dürftiges Literaturverzeichnis
in alphabe tischer Reihenfolge hinzufügt, wenig oder keine Notiz.
Sonst hätte ihm unter anderem nicht entgehen können, daß die
beiden wichtigsten und, als ein Ganzes betrachtet, zngleich umfang-
reichsten Dokumente, die er, übersetzt, nach seiner Kopie abdruckt,
sich längst schon bei Flamand im dänischen Urtext und bei Jenssen-
T usrii in deutscher Uebersetzung finden; es sind die oben zitierten
Schriften wider und für Karoline Mathilde, die ihres Anklägers Bang
und die ihres Verteidigers Uldall. Dies letztere Dokument war als-
bald schon von Reverdil als eine kunstvolle juristische Arbeit ge-
rühmt worden, und es verdient auch heute noch eine weitere Ver-
breitung, sowie es sie neuerdings selbst in Hardens > Zukunft < (19.
Dezember 1908, Nr. 12) gefunden hat Jedoch ist es eine unbewußte
Täuschung, wenn es dort als ein neues, erst von Fjolstrup ausführ-
lich veröffentlichtes Dokument erscheint Mag man über Flamand und
Jcnssen -Tusch als Geschieh taachroibor sonst auch hinweggehen, und
schon ihre ausgesprochene Tendenz kann gegen sie einnehmen; den-
noch finde ich keinen Grund, an Flamands Versicherung zu zweifeln,
daß er diese ganze Akte nach soiiu-r hauiisrliriftlii hen Quelle wort-
getreu abgedruckt habe (S. 397). Und auch die deutsche Uebersetzung
des Schleswig- H ölst o in ers v. Jensscn-Tusch , der einst am Kopen-
hagener Hof verkehrt hatte, kann einen Vergleich mit der Uebersetzung
des Dänen Fjolstrup sehr wohl aushalten. In der letzteren bleiben
COIIHF1I UNIVFW
C0RNEU UNIVER9TY
Ehescheidangsproieß zwischen König Christi«! VII. u. Königin Karoline Mithilde 605
charakteristische Ausdrücke fort, die sich in ersterer nach dem däni-
schen Original finden (so Jenssen-Tusch S. 247 : der Verdacht der
Zeugen >roulirte< u. 8. w.); und selbst dänische Zeugcnnamon sind
bei Fjelstrup S. 80 f. im Gegensatz zu dem früheren Uebersetzer
wiederholt falsch geschrieben. Wenn aber dieser neueste dänische
Autor nun ganz besonders hervorhebt (S. 5 u. s. w.). daß er die hier
erwähnten Dokumente zum ersten Mal >in extenso < mitgeteilt habe,
so tut er Flamand und Jenssen-Tusch in Bezug auf das Schriftstück
Uldalls entschieden Unrecht, ohne ihnen gegenüber in Bezug auf das
Schriftstück Bangs entschieden Recht zu haben. Dazu sei Folgendes
kurz erwähnt. Erbarmungslos hatten die Richter den Spuren des
unleugbar von Karoline Mathilde und Struensee begangenen Ehe-
bruchs nachgeforscht und Bang hatte keinen Anstand genommen, in
seine Klageschrift gegen die Königin auch die obszönsten Details
aus den Zeugenverhören und den von Struenseo selber beantworteten
Kragen aufzunehmen. Details, die nun aber Flamand, dem Jenssen-
Tusch folgt, sich gescheut hat, Wort für Wort nachzuschreiben, nach-
dem bereit* Reverdil die buchstäbliche Wiedergabe allzu indezenter
und umständlicher Einzelheiten für unmöglich erklärt hatte. Statt
dessen begnügten diese sich hier bei den anstößigsten Stellen mit Aus-
zügen und umschreibenden Andeutungen. Was ich deshalb vor dreißig
Jahren schrieb, glaube ich heute noch wiederholen zu dürfen: >Die
unmittelbare Einsicht in die Originalakten überzeugte
mich, daß beide Autoren schon aus ästhetischen Rücksichten nicht
anders konnten c (S. 216). Immerhin sind auch ihre Andeutungen
und Auszüge deutlich und umfangreich genug, um selbst den gra-
vierendsten Tatbestand festzustellen ; und es scheint mir kein Ver-
dienst, wenn Fjelstrup allen, um ein früheres Wort Noordens zu ge-
brauchen, >von den Prozeßverhandlungen aufgewühlten Schmutz* in
extenso glaubte vorführen zu müssen. Ausweichend erklärt er frei-
lich in seiner Einleitung S. 6: er sei darauf vorbereitet, daß eine
einseitige Kritik blos die skandalöse Seite der Einzelheiten in diesem
Prozeß schon werde.
Und diese Erklärung bezieht sich denn auch auf ein drittes
Aktenstück, das er aus seinen Abschriften in extenso wiederge-
geben hat, auf Struensces Endbekenntnis vom 25. Februar (S. 35 f.).
Der obszöne Inhalt desselben, im Anschluß an die inquisitorischen
Fragen der Richter, deckt sich mit den Angaben jenes Anklägers
oder richtiger: er liegt ihnen teilweise unmittelbar zu Grunde, nur
daß das Bekenntnis noch einige Einzelheiten mehr hat, die Fj. seinen
Lesern nicht glaubte vorenthalten zu dürfen. Wenn ich annahm und
aussprach, daß Struensees Bekenntnis, soweit es sich den anstoßigsten
COßNElt UNfVERSlTY
506 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 6
Zeugenaussagen anschließt, d. b. sie bestätigt, ebenso wenig als diese
>in extenso mitteilbar< sei, so ist der danische Autor ja auch hier
anderer Ansicht. Aber auch wenn er dafür den Dank seiner Leser
gewinnen mag, kann ich doch nicht zugeben, daG er damit wirklieb
Neues von Belang zu Tage gefördert habe. Und leider fehlt es auch
hier nicht an Irrtümern. Struensee sagte nicht, daß er in der Alter-
native gewesen sei, sein Glück zu verlieren oder der Königin nach-
zugeben in dem Gedanken, dem Könige andere Dienste leisten zu
können (Fj. S. 40); es muß hier vielmehr heißen: ihr, der Königin
(Wittich S. 185). — Schließlich kommt nur noch ein Aktenstück als
angeblich neu und bisher unveröffentlicht, nach einer Kopie auf der
Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen, in Betracht. Es ist das die
von einem der Richter abgefaßte sogenannte >Species facti«, in Wirk-
lichkeit ein Auszug aus den Struensee und die Königin hauptsächlich
belastenden Zeugenverhören (S. 96 f.). Sachlich bringt doch auch dieser
Auszug wenig, was nicht schon durch jene anderweitigen zahlreichen
Zitate aus dem umfassenden Zcugenprotokoll bekannt und großenteils
ebenfalls langst gedruckt war. Gleichwohl muß er, wio Fj. S- 126
erklärt, dies ihm verschlossene Protokoll ersetzen. Merkwürdiger
Weise ist (ebendaselbst) die Species facti, die ganz den Eindruck
macht, als sei sie noch während des Prozesses aufgesetzt worden,
erst vom 2. Mai 1772 datiert; Struensee war aber schon am 28.
April hingerichtet, Karoline Mathilde schon am 6. des nämlichen
Monats geschieden worden. Sollte nicht, statt 2. Mai, 2. März zu
lesen sein? (Vgl. meine chronologischen Angaben über die Zeugen-
verhöre und Struensees Verhör S. 204, 212.)
Alles in allem bezeichnet weder die Forschung noch die Dar-
stellung des neuesten Autors einen wesentlichen Fortschritt. Wohl
hatte er seine Aufgabe von vornherein beschränkt, indem er, von
kurzen einleitenden Bemerkungen abgesehen, nicht die Geschichte
Struensees, sondern nur die seines Prozesses, soweit es zugleich der
Prozeß der Königin war, zur Darstellung bringen wollte. Doch auch
auf diesem engeren Gebiet möchten die noch übrigen Lücken viel-
leicht erst nach völliger Freigebung der Akten auszufüllen sein. Auf
eine nähere- Kritik der Zeugen hat sich Fj. gar nicht eingelassen.
Es genügt aber nicht, mit Falkenskjold, einem durch den nämlichen
Prozeß schwer betroffenen Parteimann, die Dienerinnen Karoline
Mathilden», deren Verdacht und Neugier einmal leichtfertig erregt
worden war und die darauf spioniert hatten, deshalb als Zeuginnen
einfach zu verwerfen. Ihr unwürdiges Verfahren, das auch ich aufs
entschiedenste gebrandmarkt habe, schloß ihre Freimütigkeit, ihren
Mut nicht aus, womit sie die Königin warnten, und auch nicht ihre
EhNcheiduagBproxeß zwischen König ChrUtiin VII. u. Königin Karoline Mathilde 507
dauernde Anhänglichkeit an diese, trotz der ihnen drohenden Un-
gnade. Andere Momente kommen für die Zeugenkritik hinzu, die ich
für unabweisbar gebalten (S. 207 f.), die aber bei Fj. keine Beach-
tung gefunden. Und wo sonst hat er, wie die Reklame ihm nach-
rühmt, >neues Lichte in die Vorgänge gebracht, über die damalige
Hofrevolution solches verbreitet? Dazu hätte er freilich dann auch
sein Ziel weiter stecken müssen, vor allem auch an einer tieferen
psychologischen Untersuchung der handelnden wie leidenden Personen
nicht vorbeigehen dürfen. Die Errungenschaften der bisherigen
— dänischen wie deutschen — Forschung hat er jedenfalls nicht in
den Schatten gestellt —
Nachträglich möchte ich noch erwähnen, daO zwei Abhandlungen
dänischer Juristen, Niels Lassen und J. H. Thoresen, über den
Struensee-Prozeß in der dänischen Tidsskrift for RetsvidenBkab IV.
und V. in den Jahren 1891 und 1892 erschienen sind. Von Fjelstrup
übersehen, sind sie von dem Münchener Rechtsgelehrten Prof. Konrad
Maurer in Quiddes Deutscher Zeitschrift für Geschichtswissenschaft
Bd. VII (1892) S. 336 f. besprochen worden. Ich muß mich hier mit
dieser Besprechung begnügen, da die dänische Zeitschrift mir leider
nicht zur Verfügung steht Neues wird allerdings speziell für unsere
Frage auch hier nicht geboten. Doch möchte der deutsche Referent
einen wenigstens leisen Zweifel, ob die Geständnisse Struensees und
der Königin nicht erzwungen oder erschlichen seien, so lange nicht
unterdrücken, als die Verhörsprotokolle >der Oeffentlichkeit entzogen
bleibend Diesen Zweifel teilt Lassen, und wohl auch Thoresen,
keineswegs — wie ich glaube, mit Recht, da selbst ein an sich
lückenhaftes Protokoll (vgl. meine Anführungen: Struensee S. 213,
214) einen Schluß in dieser Richtung nach dem uns somit vorliegen-
den Material nicht zu gestatten scheint.
Dresden Karl Wittich
COBNEU. UHWERSlTY
608 Gott. gel. Ant. 1909. Nr. 6
Lic. Dr. Heinrich Ilernellak, Die theologische Fakultät in Tübingen
vor der Reformation. Tübingen, J. C. D. Mobr, 1906. TU 238 S. M. 4,30.
Der«., Die religiösen Reformbestrebungen des deutschen Hu-
manismus. Tübingen, J. C. B. Mohr, 1907. 66 S. Bt 1,20.
Das erste Buch ist aus den Studien des Verfassers zur Ver-
öffentlichung der Tübinger Matrikel hervorgegangen und sucht die
damit erlangten Aufschlüsse über die Tübinger Universität zu typi-
schen Ergebnissen zu verwerten, aus denen die Vorbedingungen der
geistigen Entwicklungen des Reformationszeitalters zu begreifen
wären. Die theologische Fakultät schließt die von ihr beherrschte
Artistenfakultät durchaus ein, so daß es sich in dem Buche nicht
bloß um die erstere, sondern um das Tübinger Studium in allge-
meinster Hinsicht überhaupt handelt; und das Tübinger General-
Studium dient in beständiger Vergleichung mit den Generalstudien
anderer Orte als Typus für die Hinüberbildung der Scholastik teils
in protestantische, teils in humanistische Wissenschaft und Denk-
weise. Es ist daher geradezu der Versuch, diese beiden großen, die
Scholastik ablösenden Richtungen in ihrer Entstehungsgeschichte und
in ihrem Verhältnis zur Spätscholastik klar zu machen, und dabei
nicht bloß die bisher stets betonte Gegensätzlichkeit, sondern vor allem
auch den positiven genetischen Zusammenhang aufzuzeigen, ein über-
aus dankenswertes Unternehmen, bei dem der Verfasser auch die an-
regendsten und wertvollsten Ergebnisse gewonnen hat Es ist frei-
lich ein erster Versuch, ein noch ganz dunkles Gebiet zu bearbeiten,
und insoferne hat H. gut daran getan, sich auf das besondere Thema
des aktenmäßig darstellbaren Tübinger Studiums zu begrenzen und
von da aus nur Streifzüge in sein allgemeineres und eigentliches
Thema zu unternehmen. Wenn das Buch damit etwas uneinheitlich,
vermutungs- und andeutungsreich geworden ist, so entspricht das
dem Zustande des ganzen noch wenig bearbeiteten Forschungsgebietes.
Immerhin kann man sagen, daß dabei die Geschichte des deutschen
Humanismus, die z. B. in Ludwig Geigers bekannter Darstellung aller
ideen geschichtlichen Zusammenhänge entbehrte, ein sehr belehrendes
Licht empfängt, und daß die von Denifle angeregte Forschung über
Luthers Verhältnis zur Scholastik in bemerkenswertester Weise fort-
geführt wird.
Das eigentliche Interesse des Buches liegt daher in dem zweiten
Teil: »die in Tübingen gelehrte Theologie«. Der erste Teil >die
[uifNiYERarr
H. Hermelin]«, Dio theologische Fakoltät in Tübingen vor der Reformation 509
äußere Geschichte der Fakultät« enthält von allgemeinerem Interesse
nur den sehr anschaulichen Nachweis über das enge Verhältnis der
artistischen Fakultät zur theologischen, dem gemäß die Lizentianden
der Theologie Lehrer in der Artistenfakultät blieben und diese in
allen Stücken ganz und gar theologisch durchsetzt war. Von da aus wirft
H. in Auseinandersetzung mit Kaufmann die Frage auf, ob diese
Universität eine staatliche oder kirchliche Institution gewesen sei,
und bezeichnet sie gegen Kaufmann als das letztere, weil sie bei
aller finanziellen und institutionellen Abhängigkeit von den Landes-
gewalten doch eine selbstverständlich dem kirchlichen Kulturzweck
dienende, mit päpstlichen und kaiserlichen Privilegien ausgestattete
Anstalt gewesen sei. Die ganze Kontroverse setzt, wie Walther Köhler
(Theol. Lit-Zeitg. 1908 S. 52) mit Hecht bemerkt, eine Unterscheidung
von Staat und Kirche voraus, wie sie dem mittelalterlichen Denken
fremd ist, das in kirchlicher und weltlicher Obrigkeit nur die zum
gemeinsamen christlichen Kulturzweck zusammenwirkenden Organe
der einen und ungeteilten christlichen Gesellschaft sieht Da kann
eine Anstalt sehr wohl eine kirchliche Anstalt sein, die zugleich
finanziell und im Rechtssinne von der > Obrigkeit« ganz oder über-
wiegend abhängt Es ist nur hinzuzufügen, daß ein Gleiches auch
noch von den Universitäten des Altprotestantismus gilt, weil hier die
gleiche Idee von der christlichen Gesellschaft fortdauert Erst die Frei-
gebung der Wissenschaft und die völlige Trennung der philoso-
phischen von der theologischen Fakultät hat die Universitäten zu
rein staatlichen, gegen den kirchlichen Lebenszweck der Gesellschaft
indifferenten Institutionen gemacht.
Der zweite Teil gibt eine Skizze der Spätscholastik seit Occom,
soweit das Tübinger Material unter Heranziehung der erreichbaren
Parallelen eine solche erlaubt Es ist bekannt, wie unbefriedigend
alte bisherigen Darstellungen der Geschichte der Scholastik sind und
wie überaus schlecht es vor allem mit der der Spatscholastik steht.
Das Beste bleibt immer Prantls großartige, wenn auch höchst parteii-
sche >Geschichte der Logik«, von der aus man sich in den wissen-
schaftlichen Prinzipien und Methoden der Scholastik zurecht finden
lernt Ihr dankt auch 11. seine wichtigsten Grundlagen, von denen
aus er dann interessante eigene Kombinationen unternimmt Der
wichtigste von ihm derart aufgehellte Gegenstand ist dio Unter-
scheidung der via moderna und der via antiqua, jene Teilung in
zwei Gruppen, die die artistischen und theologischen Fakultiten des
15. Jahrhunderts an vielen Orten offiziell gespalten hat und in
Tübingen geradezu paritätisch festgelegt war, indem die Berufungen
COßNfU UNIVERSHY
BIO Gott. gel. An*. 1909. Nr. 6
für das Gleichgewicht beider Richtungen zu sorgen hatten. Mit dieser
Unterscheidung wußte man bisher nur sehr unbestimmte Bilder zu
verbinden; H. hat für Tübingen und mit Hilfe besonders der For-
schungen von Georg Bauch auch für andere Orte eine bestimmte
Anschauung davon zu geben vermocht.
Die Via m od er na ist demgemäß der Occamismus mit be-
stimmten erkenntnistheoreÜBch- logischen Voraussetzungen und der
Entwickclung einer rein formalistischen wissenschaftlichen Methodik,
wahrend die Via antiqua der Scotismus ist, dessen Unterschied vom
Thomismus nach der neueren Erforschung überhaupt nur ein unwesent-
licher ist (diese Auffassung wird bestätigt von A. Ehrhard, Das M. A.
und seine kirchliche Entwickelung, Mainz 1908, S. 254 und 299) und
der mit diesem zusammen die Behauptung einer spekulativ-ontologi-
schen Erkenntnis, der Harmonie von Glauben und Wissen, und einer
dem eingeordneten ausgebreiteten Real Wissenschaft bedeutet H. ver-
sucht vor allem den Unterschied beider Methoden klar zu machen,
was ihm bei der Kompliziertheit der Sache freilich nicht ganz so ge-
lungen ist, wie das Ref. wünschen möchte. Doch treten die Haupt-
sachen deutlich zu Tage.
Der Unterschied liegt vor allem, wie H. im Anschluß an l'rantl
zeigt, in der Logik und Methodik, in der Theorie des Terminismus
oder Konzeptualismus , die der Gegensatz gegen die aristotelische
Logik und ihre metaphysische Voraussetzung, die ontologische Er-
klärung des Konkreten und einer ihm real immanenten Kraft der
allgemeinen Begriffe, ist. Nicht um Nominalismus, wie dereinBt bei
Roscellin im 12. Jahrhundert, handelt es sich, sondern um eine Ab-
lösung der Logik von jeder ontologisch-rcalon Bedeutung der allge-
meinen Begriffe. Die Wissenschaft bleibt auf die allgemeinen Be-
griffe als auf ihr Mittel und Wesen gewiesen, aber diese allge-
meinen Begriffe haben nur die praktische Bedeutung, ein nach logi-
schen Gesetzen verfahrendes Denken auch als ein praktisch-brauch-
bares und zum Ziel führendes zu gestalten, dagegen bleibt ihr Ver-
hältnis zu dem Realen völlig dunkel und belanglos. Dadurch wird
die Logik zu einer praktisch brauchbaren Denkkunst, die nur ihren
Gesetzen zu folgen braucht und dementsprechend sorgfältig ausge-
bildet werden muß, aber sie hat nicht den theoretischen Wert, die
Wirklichkeit zu erklären, in ihrem inneren Zusammenhang und Wesen
aufzuhellen. Damit entfällt dann jeder Streit über die universalia in
re; ihr Verhältnis zu den res ist überhaupt gleichgiltig und hoff-
nungslos dunkel. Es entfällt das Problem der Individuation , das
gegenüber dem Averroismus bo große Schwierigkeiten gemacht hatte
fU-UNKERSlTY
I! Hennolink, Die theologische Fakultät in Tübingen vor der Reformation 611
und das als ein rein metaphysisches nun überhaupt gegenstandslos
wird. Es entfällt die mühselige Erkenntnistheorie, die den Uebergang
der in den Dingen enthaltenen Univcrsalia in die Erkenntnis durch
Ablösung von species intellectuales von den Dingen sehr unklar zu
erklären versucht hatte und aus der nun die Frage nach dem Ver-
hältnis von Ding und Erkenntnis Überhaupt wegfällt, indem man sich
rein praktisch an die Gesetzmäßigkeit des nun einmal vorhandenen
Erkcnnens halt. Damit entfällt schließlich die Harmonisierung von
Wissen und Glaube, indem es ein spekulatives Wissen um die Dinge
Überhaupt nicht gibt und der mystische Glaube frei wird, in autori-
tativ-offenbarungsmäßiger oder in enthusiastisch -gefühlsmäßiger Form
das wahrhaft Reale zu erfassen. Von daher stammt dann eine tech-
nische Ausbildung der Logik und Methodik, die nur ein richtiges
Handeln mit den Termini und Conceptus erfordert, um praktisch
brauchbare Ergebnisse zu liefern, oder die bei der Abwesenheit prak-
tischer Interessen in ein rein formalistisches Spiel des Scharfsinns
und seiner Freude an sich selbst ausmündet. In Wirklichkeit ist der
Occamismus wesentlich das letztere geworden, da er bei dem Ueber-
wiegen des rein logischen Interesses über das praktische Erkenntnis-
interesse und bei der Schwäche der spätmittelalterlichen Realwissen-
schaften wesentlich nur die Virtuosität eines formalen Begriffsspiels
entwickelt. Bei dem Mißtrauen gegen die Auffassung des Realen und
der Wertlegnng auf die formalistisch -technische Begriffskunst ist der
Occamismus gerade nicht, was man ihm oft nachrühmt, eine Richtung
auf die Real Wissenschaften, sondern eine Auflösung dieser und eine
Konzentration auf abstrusen Formalismus. Soweit dagegen die onto-
logisch-metophysische Frage aufgeworfen wird, ist sie dahin zu be-
antworten, daß Realität nur das Einzelne hat, aber als in Gott ent-
haltenes und von Gott gedachtes, also nicht in seinem bereits durch
die menschlichen Konzepte bedingten Vorgestellt-Werden durch den
Menschen. Es kann daher vom menschlichen Intellekt nie in seinem
Wesen erfaßt, sondern nur vom Glauben als in Gottes Lebenafillle
enthalten geglaubt werden. Das wahrhaft Reale erfaßt daher nur
der Glaube, indem er Gott erfaßt; und, indem Gott in der biblischen
und kirchlichen Offenbarung ' sich kundgibt, enthält nur die Offen-
barung das wahrhaft Reale, um dessen Widersprüche gegen mensch-
liche Logik sich eine Denkweise keine Sorge macht, die ja überhaupt
in den All gemein begriffen keine ontologische Erkenntnis zu besitzen
sich klar geworden ist Damit ist das Korrelat jenes terministischen
Konzeptualismus eine Spiritual istische Mystik, der alles Reale nur
real ist als in Gott enthalten und der auch der menschliche Geist
CÜßNOl UNfVERSHY
&I2 Gott, gel. Am. 1909. Nr. 6
als in Gott enthalten erst sein Wesen erfaßt, oder ein autoritativer
Supranaturalismus, der die Offenbarung der Bibel und der Kirchen-
lehre, das Gesetz Christi und die Dogmen des Glaubens lediglich
als Gottes Kundgebung hinnimmt, während der Denker im übrigen
auf unerklärliche Weise durch richtige Termini und richtige Kon-
zepte praktisch die Wirklichkeit erfolgreich beherrschen und aus den
formalen Gesetzmäßigkeiten des Denkens einen endlosen Luxns wissen-
schaftlichen ScbarfßinnB erzeugen kann.
Es ist eine neue Lösung des mittelalterlichen Grundproblems,
das sich stets um das Verhältnis des Allgemeinbegrifflichen zum
Konkret-Individuellen gedreht hatte und sowohl metaphysisch das
letztere aus dem ersteren abzuleiten als erkenntnistheoretisch die
Begriffe zu dem real -on toi ogischen Allgemeinen in Beziehung zu setzen
versucht hatte. Der Occamismus beseitigt die Problemstellung selbst
und lehrt eine autonome formalistische Logik neben einer rein
mystischen oder auch autoritativen Glaubenserkenntnis der wahren
Realität. Daraus ergeben sich aber weitere wichtige Konsequenzen.
Die Zertrümmerung der ontologischen Konsequenzen der Allgemein-
begriffe hat zur Folge, daß vor allem im Gottesbegriff selbst die be-
griffliche Einheit und Notwendigkeit wegfällt und Gott damit zum
absolut irrationalen Willen wird, der grundlos setzt und durch keine
Rücksichten auf logische Möglichkeiten und Notwendigkeiten gebunden
ist. So tritt im Occamismus der irrationale und rein voluntaristische
Prädestinationsbegriff hervor, der sich von jedem rationalistischen und
pantheistischen Determinismus so charakteristisch unterscheidet, weil
er nicht die Notwendigkeit eines allgemeinen Gesetzes, sondern die
Willkür eines grundlosen Willens bedeutet. Wie am Gottesbegriff so
zeigt sich aber auch die gleiche Konsequenz am Begriff des Menschen.
Auch er ist nicht durch ein allgemeines Gesetz seines Wesens be-
stimmt, sondern eine Vielheit von Willensakten, die in einem völlig
in deterministischen Sinne zu fassen keine Schwierigkeit besteht. Denn
ihrem Begriffe nach verträgt die gesetzlose göttliche Willkür sehr
wohl neben sich eine indeterminisÜBche menschliche Willkür, über die
sie ja im übrigen verhängen kann was sie will. Es kommt auf die
religiöse Grundstimmung an, ob man mehr die absolute Prädestina-
tion von Seiten Gottes oder den Indeterminismus von Seiten des Men-
schen betonen will. Die occamistiBchen Dogmatiker haben im Inter-
esse des Moralismus das letztere getan und damit die bekannte Lehre
von den Dispositionen und vorbereitenden Verdiensten entwickelt,
während Luther sich an die erstere Seite hielt. (Hiermit glaube ich
H. ergänzen zu dürfen, der annimmt, daß lediglich das moralistische
.
COßNRl UNIVERSiTY
1! Hermelink, Die theologiirhe FakölUt in Tübingen vor der Itcformation 613
Bedürfnis zu einer solchen Inkonsequenz gegen die zu Grunde ge-
legte Prädestinationslehre gefuhrt habe und ganz willkürlich annimmt,
wie der Tenninismus stoischer Logik, so stamme dieser Moralismus
und Indeterminismus aus stoischer Ethik S. 118; in Wahrheit ist hier
keine Inkonsequenz; der Indeterminismus in Gott muß auch den im
Menschen logisch zur Folge haben, die Reformatoren haben ihn für
die justitia civilis ja auch anerkannt und nur für die justitia spiritualis
geläugnet.) Eine dritte wichtige Konsequenz ist ein dem klassischen
Mittelalter ganz entgegengesetztes Verhältnis von Glauben und Wissen.
Nicht bloß daß, wie bereits erwähnt, der Wegfall des rationalistischen
Allgemeinbegriffes der Autorität und der Mystik, dem Wunder und
der Irrationalität freiesten Weg bereitet; die ganze Objektivität der
Weltanschauung, die in Vernunft und Offenbarung auf objektive
Größen zurückgeht, die innere Einheit und Harmonie der aus natür-
lichen und übernatürlichen Kräften aufgebauten Kultur und Gesell-
schaft ist damit preisgegeben und ein rein autoritärer Dualismus ge-
lehrt. Diesen Charakter der occamis tischen Spätscholastik hat bereits
Linsenmann als Voraussetzung der reformatorischen Lehre betont; auch
Hitachi hat das stark hervorgehoben. Die Folgen für die Begriffe
von Kirche und Gesellschaft, deren innere Einheit und Harmonisierung
mit dem spekulativen System der Hochscholastik zusammenhängt, sind
dabei von H. nicht berührt. Auch ich weiß keine dieses Thema be-
handelnde Untersuchung zu nennen. Doch ist zu vermuten, daß der
reformatorische Dualismus von geistlicher und weltlicher Ordnung,
der an dem Gedanken der einheitlichen christlichen Gesellschaft trotz-
dem festhält, mit diesen Lehren ebenso zusammenhängt, wie der
theologisch -religiöse Antirationalismus der Reformatoren. Wenigstens
Andeutungen hierüber gibt K. Köhler , Die Staatslehre der Vor-
reformatoren (Jahrbb. f. deutsche Theologie XIX und XX). Occa-
mistische Lehren haben für Luthers Idee von dem Reformationsrecht
der Laien und von der Verschiedenheit der geistlichen und weltlichen
Gewalt ganz offenkundig die Anregung gegeben.
Dem gegenüber ist dann die Via antiqua die Reaktion des
aristotelischen Begriffsrealismus und der aristotelischen Sachwissen-
schaften gegen die rein subjektive Wertung der Begriffe und gegen
den bloßen Formalismus. Nos imus ad res ist die Parole der An-
tiqui und zwar in dem doppelten Sinne : metaphysisch -erkenntnistheo-
retisch und fachwissen schaftlich -realistisch. Sie pflegt die alte Meta-
physik, die alte Logik und die alten Real Wissenschaften der Mathe-
matik, Astronomie, Physik, Psychologie, Ethik in dem mittelalterlichen
Sinne der Kommentierung der klassischen Autoren.
coßNEu. uwvatarr
614 Gott. gel. Ade. 1909. Nr. 6
Diese Reaktion ist begreiflich genug und überdies durch die
Fortdauer der thoraistischen und scotistischen Traditionen in West-
europa leicht zu erklären. Schwieriger ist das Aufkommen der via
moderna zu verstehen. H. leitet es nach Prantl rein von der by-
zantinischen« Fortbildung der stoischen Logik her, und daran ist
sicherlich etwas richtiges. Aber ausreichend ist die Erklärung nicht,
da ja außer dem logischen Interesse und außer der Abneigung gegen
das erschöpfte Problem der Universalien doch noch andere Tendenzen
im Occamisraus enthalten sind, jedenfalls bei Occam selbst und ver-
mutlich wohl auch bei seinen Nachfolgern. Die mystische Ergänzung
dieser Logik ist jedenfalls mit ihr selbBt nicht gegeben S. 112. Hier
ist noch manches nachzuholen, um uns volles Verständnis zu geben.
iBt nun schon diese Schilderung der beiden Wege sehr inter-
essant, so erhält das Buch seine eigentliche Bedeutung durch die
beiden darauf begründeten Thesen, daß aus der Via moderna die lu-
therische Theologie herausgewachsen und dogmengeschichtlich zu-
nächst zu begreifen sei, während die voroccamistische Scholastik kaum
in Luthers Horizont tritt; auch die Berührung mit Augustin sei ihm
durch den Occamismus vermittelt Andrerseits knüpft H. an die Dar-
stellung der via antiqua die Ableitung des deutschen Humanismus,
indem er die klassischen Quellenstudien, den real wissenschaftlichen
Sinn und vor allem den Aristotelisrous als Hinleitungen auf den
Humanismus und sein Quellenstudium betrachtet und den kirchlich-
reformerischen Sinn der größtenteils kirchlich interessierten deut-
schen Humanisten aus ihrer Herkunft von der via antiqua erklärt
In der Tat sind eine große Reihe der humanististisch angehauchten
Reformer, wie Gailer von Kaisersberg, Sebastian Brant, der Graf
Stadion, Schüler der via antiqua und gehen aus ihr auch die Astro-
nomen von Copernicus bis zu den Lehrern Keplers hervor; auch auf
den wesentlich aristotelisch denkenden Lefevre d*EUples weist H.
mit Vorliebe hin. Der Gegensatz gegen den Aristotelismus an sich
sei kein Kennzeichen des Humanismus; er richte sich nur gegen die
scholastischen Kommentare.
Von diesen beiden Thesen halte ich die erste für durchaus
richtig. Es ist für jeden Forscher in der Dogmen geschiente des
werdenden Protestantismus auffallend , wie völlig abwesend oder
farblos und unbestimmt die Beziehungen auf den Theorismus sind.
Er kommt erat mit der jesuitischen Neuscholastik des 17. Jahrhun-
derts herein und zwar als moderne Theorie, nicht als der historische
Thomismus selbst Denifle hat darauf seinen Vorwurf begründet, daß
Luther die eigentliche Scholastik nicht gekannt habe, sondern sich nur
c<*t.
H nermelink. Die theologische Fakultät in Tübingen ror der Reformation 615
an die schlechte Spätscholastik gehalten habe. Allein das Wesentliche
für die Erkenntnis ist, daß Luther diese schlechte Spätscholastik nicht
bloß bekämpft und verworfen hat, sondern daß sie ihn in anderen
Beziehungen auch positiv bestimmt hat, wie dies übrigens auch schon
längst von katholischen Forschern behauptet worden ist Luthers
Prädestinationslehre, seine Schätzung der Bibel als rein positiver
Offenbarung (S. 113), seine ubiquistische Cbristologie stehen sicherlich
und erweislich mit ihr im Zusammenhang. Aber vor allem sein Anti-
rational ismus und Beine ursprüngliche Mystik, sein Dualismus zwischen
weltlicher und geistlicher Gemeinschaft stehen unter diesen Einflüssen
und bleiben, auch nachdem er für die Ermittelung des eigentlich re-
ligiösen Inhaltes sich längBt an die Bibel und Augustin hatte weisen
lassen und den moralistischen Indeterminismus wie die spitzfindige
Begriffskunst verworfen hatte. Bemerkenswert ist insbesondere die
Ausführung gegen Hunzinger, die Luthers anfänglichen starken
mystischen Spiritualismus statt auf durch Augustin vermittelte neu-
platonische Elemente auf okkam istischen Dualismus und Spiritualismus
zurückfuhrt. Das scheint sehr einleuchtend, wenn auch freilich die
okkamistische Mystik ihrerseits sicherlich irgendwie in der neuplato-
nisch -mystischen Tradition begründet ist Ich möchte dem hinzu-
fügen, daß einer der charakteristischesten Züge der lutherischen
Lehre die völlige Abwesenheit des thomistiBchen Gedankens eines
Stufensystems im Aufbau von der Katnr zur Gnade ist, worin neu-
platonische Gedanken wirken und womit der Thomismus allein sein
spekulatives und soziologisches Einheitssystem hatte erbauen können;
Vorbereitung und Grund hierfür ist vermutlich die okkamistische Zer-
störung der Einheit überhaupt, wenn auch freilich die neue von
Luther gestiftete Einheit von der nicht über, sondern innerhalb der
>natürlichen< Lebensformen sich auswirkenden Gnade seine eigene
neue Schöpfung ist Doch bedarf hier alles Einzelne noch der Auf-
hellung und gibt auch H. nur erst sehr allgemeine Vermutungen
(S. 111 und 122).
Sehr zweifelhaft dagegen ist mir die zweite These. H. gibt
allerdings eine Anzahl von Beispielen, daß der Uebergang zu huma-
nistischen Formen und Interessen von der Via antiqua aus vielfach
vollzogen worden ist und daß diese Art von Humanisten von vorn-
herein kirchlich -katholisch gesinnte Reformer waren, die nur eine
formelle und quellenmäßige Reinigung der Wissenschaften und Be-
seitigung kirchlicher Mißbräuche wollten, im Grunde aber wesentlich
katholisch waren und blieben. Daß dies der Charakter eines großen
Teiles des deutschen Humanismus war, ist nicht zu bezweifeln, und
von hier aus fällt in der Tat ein Licht auf jene kirchenfreundlichen,
OUt. (,-: Am. 1W0. Kr. * 3G
COßNElL UNWERSlTY
516 GOtL rcL Am. 1909. Nr. 6
im Grunde gut katholisch und nur in Nebendingen reformeriBch ge-
sinnten Humanisten. Aber diesen Charakter auch dem humanistischen
Poetenkreise zuzusprechen, auch Erasmus und Melanchthon aus der Via
antiqua ableiten zu wollen, das scheint mir eine außerordentliche Ge-
waltsamkeit, für die H. auch nicht die Spur eines Beweises erbracht
hat. Daß man >bei Melanchthon verfolgen könne, wie der scotistisch-
eklektische Realismus zu einem aristotelisch- platonischen Humanismus
sich weiter entwickelt«, S. 116, davon habe ich bei Melanchthon
schlechthin nichts entdecken können; der gleich zu nennende Alten-
stsig vollends ist Schüler und Lehrer der Bursa modernorum
S. 178! Im eigentlichen Humanismus lebt doch eben der italienische
Einfluß, die ästhetische Freude am Schönen als Selbstzweck, die phi-
lologische Kritik, die Verherrlichung des Menschen an sich, die Kultur
des Stils und des Wortes, bald mehr das eine, bald mehr das andere,
wie Brandi (Theol. Litztg. 1908, S. 24) mit Recht geltend macht.
Insbesondere die erasmische Ueformbeweguug geht ganz offenkundig
auf italienischen AnBtoß zurück, wie Wernle, die Renaissance des
Christentums, 1904 ausgefüllt t hat, und die besondere patrisiisch-
philologische Theologie sowie das biblisch -stoisch-platonische Reform-
programm sind eine eigentumliche Schöpfung des Erasmus, wie das
Dilthey (Archiv f. Gesch. d. Philos. V) gezeigt hat. Mit der Via an-
tiqua hat das schlechthin nichts zu tun, wenn auch deren Vertreter
leichter einen Weg zum Humanismus finden konnten als die Verehrer
der abstrusen okkamistiscoen Logik.
Diese zweite These hat bei Hermelinck ganz offenkundig ihren
Grund in lutherisch -apologetischen Bedürfnissen. Sie soll an ihrem
Teil den Satz begründen helfen, daß der Humanismus eine »völlig
mittelalterliche« Denkweise sei, die den alten Kompromiß von Antike
und katholischem Dogma nur neu nuanciere, dabei im nächsten Mo-
ralismus stecken bleibe und daher bei der Scheidung der Geister
beim Katholizismus verbleibe und in der Theologie der Gegenrefor-
mation ihre eigentliche Vollendung finde; der einzige Begründer einer
neuen Zeit sei Luther und niemand anders. Er veranschaulicht das
an einem obskuren Tübinger Humanisten, Altenstaig, und glaubt von
diesem die entsprechenden Rückschlüsse auf die Humanisten erster
Garnitur ziehen zu dürfen. >An ihren Früchten soll man sie er-
kennen«, meint II. Das letztere aber ist die reine Willkur, und die
ganze Konstruktion ist angesichts der wirklichen Tatsachen, ange-
sichts der Fortwirkung des Erasmus in der sozinianischen, armini-
anischen und philologisch-rationalistischen Aufklarungstheologie, die
Dilthej nachgewiesen hat, einfach unrichtig, ganz unabhängig davon,
ob die von Wernle und mir ausgesprochene Auffassung des erasmischen
-'= . usivERSirr
H. Hermcünk, Die theologische FakoHit in Tübingen ror der Reformation 517
Reform programms richtig oder falsch ist Der Verfasser bat eine
stark apologetische Ader, die zum Mißtrauen veranlaßt. In dieser
Hinsicht läßt eine Bemerkung tief blicken, die er bei Gelegenheit
der auch von ihm anerkannten Tatsache macht, daß die Vertreter
der TÖbinger Antiqua in volkswirtschaftlichen Dingen eine modernere,
dem Kapitalismus entgegenkommendere Haltung einnahmen als Luther.
Er setzt dann aber hinzu, daß trotzdem Luther auch in diesen Dingen
letztlich die tiefere und modernere Erkenntnis habe. >Er hat jeg-
lichen Wucher bekämpft aus seinem religiösen Idealismus heraus,
weil er das ZinBnehmen einfach für lieblos hielt. Er hat aber in
jenem religiös-sittlichen Idealismus prinzipiell den Standpunkt ermög-
licht, welcher jede in sich notwendige Ausgestaltung des praktischen
Lebens nicht nur von vornherein anerkennt, sondern auch durch das
Gebot der Liebe regelt Anders die gewundenen Ausführungen
Summenhards und Ecks, welche ein bestehendes kirchliches Gesetz
mit den späteren tatsächlichen Lebensausgestaltungen in Einklang zu
bringen genötigt sind. Sie erinnern in bedenklicher Weise an eine
gewisse Konzessionsethik, wie sie noch heute in beiden Kirchen ge-
genüber den tatsächlichen Gestaltungen des modernen Lebens (z. B.
Streiks, Nuditäten in der Kunst u. ä.) üblich ist« S. 159 ! 1 Hier bricht
die tendenziöse Art des Verfassers deutlich durch. Für Lnther war
das >in sieb Notwendige« durch die Lex naturae festgelegt, und diese
schloß bei seinem Verständnis den Kapitalismus aus, den überdies
nicht nach dem Gebot der Liebe regeln zu können ihm sehr verstän-
diger Weise klar war. Die Wirtschaftsethik der beiden genannten
Katholiken mag nicht viel wert sein, aber der »Idealismus«, der >alles
in sich notwendige« aeeeptiert und es obendrein durch das Gebot der
Liebe dann jedesmal zu regeln im Stande ist, das ist nach Form und
Inhalt jedenfalls kein lutherischer Gedanke, wenn es überhaupt ein
Gedanke ist
Ihren Triumph aber feiert die apologetischo Tendenz erst in dem
zweiten Buch. Hier wird der an Altenstaig erprobte Gedanke
der Zurückführung des Humanismus auf Scholastik, Via antiqua,
mittelalterlichen Geist und flachsten Moralismus auch auf den Fürsten
der Wissenschaft und Reformator der Theologie, auf Erasmus, ange-
wendet Humanismus und Renaissance sollen gegenüber Luther als
dem Herold der neuen Zeit auf das Niveau mittelalterlicher Rück-
ständigkeit herabgedrückt werden. Für die Renaissance im allge-
meinen konnte das nur angedeutet werden ; man liest mit Staunen :
>Die neueste Forschung Über die Renaissance hat das in glänzenden
Farben gemalte, aber gründlich verzeichnete Bild Jakob Burkhardts
verworfen und hat uns gelehrt, die italienische Renaissance seit Fran-
36»
COßNEU UNWERSlTY
618 Gött gel. Am. 1900. Nr. 6
ziskus und Dante als eine Reformbewegung auf mittelalterlich-kirch-
lichem Boden aufzufassen . . . Ganz ebenso und parallel hierzu ist die
Entwickelung des nordischen Humanismus vor sich gegangene Das ist
eine ungeheuerliche Uebertreibung der Sätze von Thode und Carl Neu-
manu, zu der man Brandi >Das Werden der Renaissance« 1908 und
Voßler Dante II 1908 vergleichen möge, wenn man den wirklichen
Sinn der stärkeren Betonung der Herausentwickelung der Renaissance
aus dem Mittelalter erfassen will. Für Erasmus dagegen will H. es
eingehender nachweisen, daß er rein > mittelalterlich« ist, aus der
Scholastik herausgewachsen, religiös ohne jeden selbständigen Gehalt,
höchstens als Moralist zu werten und der Vater der jesuitischen
Wissenschaft, während Luther die religiöse Tiefe, das neue Prinzip
und die Kräfte der modernen Welt für sich hat. Erasmus ist ledig-
lich einer der Fälle des Modernismus, der in allen kritischen Lagen
der katholischen Theologie wiederkehrt, die altkirchlichen und ratio-
nalistischen Elemente des katholischen Systems betont und schließlich
unter die Gewalt der Autorität sich wieder beugt Von irgend einem
originalen Prinzip, das Luthertum und Katholizismus gleicher Weise
gegenüber eine selbständige Bedeutung und Triebkraft hätte, ist nicht
die Rede. Am wenigsten kann von selbständigen religiösen Kräften
und Ideen in der erasmischen Bewegung gesprochen werden. Diese
setzen sich vielmehr zusammen aus den Refonnbestrebungen der Via
antiqua, aus der individualistischen Tendenz des spätmittelalterlichen
Laienchristentums und einer verstärkten Betonung der stoisch-cicero-
nianischen Deutung der evangelischen Moral, die übrigens durch kirch-
liche Gnadenhilfen und himmlischen Gnadenlohn unterstützt wird und
die stoische Ueberwindung von Welt und Affekten mit den eudäiuo-
nistischen Jenseitsfreuden des Katholizismus krönt. So geht auch
seine ganze Wirkung auf in der jesuitischen Theologie der Gegenre-
formation, der gegenüber seine Fortwirkungen zur protestantischen
Theologie der Aufklärung hin viel unbedeutender sind.
In diesen Sätzen ist nun die Bestreitung jeder Originalität und
Selbständigkeit des Erasmus gegenüber Protestantismus und Katho-
lizismus unbedingt falsch, genau so falsch und ungeheuerlich wie die
entsprechende Behauptung gegenüber der Renaissance im Ganzen.
Die philologische Bibelforschung und dio Patrologie des Erasmus
bedeutet die Anfänge einer konfessionell indifferenten, rein wissen-
schaftlichen und kritischen Behandlung der Dinge und ist insofern
in einem modernen kritischen Geist gedacht, der die Verständigung
über das Christentum zunächst in einer kritischen Quellenforschung
sucht. In dieser Hinsicht weisen auch seine Wirkungen aufs stärkste
hinüber zum theologischen Rationatismus der Aufklärung, wie die
iNIVtRSJTY
IL Uermelink, Die theologische Fakultit in Tübingen vor der Reformation 519
von H. nicht berücksichtigte Abhandlung Diltheys zeigt, und wie
kein Geringerer als der Vater der modernen kritischen Theologie,
Semler, selbst bezeugt mit den Worten: »Der große Erasmus ist
der unsterblich verdiente Mann, der allein der Theologie mehr ge-
leistet hat als alle anderen. In allen articulis der Theologie hat er
das Gute schon ausgerichtet, das sich hernach bei anderen findete
(Semler, Lebensbeschreibung U 2331), oder auch > Erasmus, Melanch-
thon und Luther haben mich gleichsam an sich gehängt, daß ich
vielen anderen Theologis sozusagen erst ins Gesicht zu sehen wagte,
ob sie auch diesen Geist der christlichen Wahrheit selbst hätten*
(Ebd. II Vorrede).
Eine andere Frage ist freilich, ob die religiös- theologische Beur-
teilung des Inhaltes der Erasmischen Reform, so wie sie Wende und
ihm im wesentlichen folgend ich vertreten haben, berechtigt ist.
Wende hatte Erasmus außerhalb der Linie Paulus-Augustin- Luther
gesetzt und ihn aus einer an das Evangelium Jesu sich anschließenden
Laien frömmigkeit verstanden, die zugleich die Religion Christi mit
aller wahren Ethik und Religion der außerchristlichen antiken Philo-
sophie gleichstellt und wie die pauliniBch-augustinische Gnadenlehre
hinter der stoisch gefaßten Moral des Evangeliums so auch die su-
pranaturalistisch-dualistische Apologetik der Erbsilndenlehre hinter
einen universalen Theismus zurückstellt. Darin hatte Wernle ein
neben dem paulinischen Diblizismus der Reformatoren berechtigtes
und wertvolles Element des synoptischen Biblizismus gesehen, während
ich dabei mehr die Annäherung an modernes kritisches und anti-
supranaturaliBtisches Denken betonte. Dem gegenüber behauptet
H. : »Der Weg zum historischen Verständnis des Erasmus wird nur
eröffnet, wenn man ihn mit Augustin und Luther vergleicht und dem
Erasmus seine Stelle bei den Vätern vor Augustin anweist* S. 54.
Aus dem ersten ergibt sich für Erasmus die Charakteristik, daß seine
Lehre ein stoisch -christlich gefärbter, zur Weltverachtung und Affekt-
überwindung durch himmlisch -jenseitige Belohnungen anreizender Mo-
raüsmus sei, aus dem zweiten, daß sie lediglich ein Zurückgreifen
auf die unklare und unentwickelte Verbindung christlicher und antiker
Elemente in der voraugustinischen Apologetik sei; das Ganze sei
dann- nur ein etwas verwaschenerer Katholizismus, ein die Tiefe der
Gnaden- und Sündenlehrc und den Ernst des Wunders verkennender
Modernismus, sei wesentlich nur Fortsetzung und Ausdruck mittelalter-
licher Denkweise. H. hat fUr diese Auffassung teilweise gute Gründe
geltend gemacht. Allein es ist damit nicht allzuviel gesagt. Auch
die Lehre der Reformatoren wächst aus mittelalterlichen Grundlagen
heraus und entwickelt ihre der modernen Welt entgegenkommenden
CQmt U UNIVtR^TY
520 Gott, gel Au. 1909. Kr. 6
Strebungen gerade aus dem Zentrum mittelalterlicher Gedanken
heraUB. Aehnlich konnte es bei Erasmus stehen, nur daQ er eben
andere Elemente des mittelalterlichen Denkens betont und von ihnen
aus anderen Tendenzen der modernen Weh sich nähert als die Re-
formatoren. Und so steht es in der Tat. Das >Mittelalter<, d. b. die
kirchliche Kulturidee ist eben eine sehr komplexe Größe, und aus ihr
führen sehr verschiedene Wege in die moderne Welt Der eine
dieser Wege ist die Herausgestaltung des religiösen Individualismus
und Personaliamus bei den Reformatoren; der andere ist die Auflö-
sung des uniformen Wahrheitsbegrifts durch den religiösen, zunächst
ganz supranatural verstandenen Subjektivismus, der aber in einen
subjektivistischen Wahrheitsbegriff ausmündet wie bei den Täufern;
der dritte ist die historisch -quellenmäßige Erhebung der reinen
Lehre Christi, die Reduktion des Christentums auf die philosophia
Christi und auf den Satz von der Identität dieser Moral Philosophie
mit dem ganzen Theismus des reineren Altertums unter kritischer
und philologischer Ablehnung aller kirchlichen Ueberlieferungen, die
über eine wunderbare Gnadenhilfe zur Erreichung dieses göttlichen
Zieles hinausgehen. Das letztere ist der Fall der erasmischen Theo-
logie. Sie knüpft instinktiv und unbewußt an das große Sonderele-
ment der christlichen Ueberlieferung, die synoptische moralische Jesus-
predigt an, die neben den panlinischen und augustin ischen Gedanken-
massen immer verhältnismäßig selbständig hergeht und als selbstän-
dige Größe in den mittelalterlichen Sekten je und je gewirkt hatte.
Sie knüpft weiter an die spätmittelalterliche Laienreligion, die ihrer-
seits gleichfalls mehr an die evangelische als an die paulinische und
vor ollem nicht an die augustinische Ueberlieferung sich anschließt
Sie setzt weiterhin die altkirchliche und mittelalterliche Apologetik
einer Identifikation christlicher und stoischer Sätze fort, in denen
Vernunft und Offenbarung Übereinstimmen und die in der Tat eine
starke innere Wahlverwandtschaft haben. Für alles das darf ich jetzt
auf meine »Soziallehren der christlichen Kirchen < im »Archiv für
Sozial Wissenschaften c verweisen. Damit hebt die erasmische Theologie
gerade diejenigen Elemente der kirchlichen Kultur heraus, die die
Reformatoren fallen lassen oder ganz anders begründen (das letztere
in Betreff des Laien Christentums), und die auch der erneuerte Katho-
lizismus stark in den Hintergrund gedrängt hat Aber nicht bloß um
eine einseitige Herausbebung dieser bestimmten Sonderelemente han-
delt es sich, sondern von hier aus ergibt sich eine Huraanisierung
der christlichen Ethik, eine Konzentration auf das Christentum Christi,
eine Zusammenfassung des christlichen und außerchristlichen Theismus,
die trotz der Beibehaltung der Guadenhilfen der Kirche in die Rich-
COMtfU
H. Hermelink, Die theologtache FaknlUt in Tübingen Tor der ReformiÜon 521
tong Mif die rationalistische Aufklärungstheologie und ihren ethisch-
religiösen Gehalt weist. Ueberdies verbindet sich damit eine gänz-
lich un mittelalterliche philologische Kritik der Ueberlieferung, eine
Bevorzugung dea natürlichen Geschehens und eine Reduktion des
Supranaturalismus auf Übernatürliche Autorisierung und auf Gnaden-
hilfen, die wiederum sämtlich in die Richtung der Aufklärungstheo-
logie und ihres supranaturaien Rationalismus weisen. Insofern ist die
Theologie des Erasmus ethisch und theologisch eine Fortbildung des
mittelalterlichen Denkens zu einer historisch- kritischen und human-
ethischen Theologie, wie sie denn ja in der Tat später aus ihm her-
ausgebildet worden ist, indem die von ihm beibehaltenen Beziehungen
auf die römische Kirche getilgt und diese philosophia Christi als inter-
konfessioneller, durch philologische Wissenschaft sicher zu stellender
Einigungspunkt betrachtet wurde. Daran kann m. E. kein Zweifel sein,
und insofern hat Wernles und meine Auffassung doch recht. Die Theologie
dea Krasmus vertritt eine in der Aufktiirungstheologie erst voll ent-
wickelte Tendenz und geht in ihrem Kerne auf eine kritische Her*
ausschälung der mit der Stoa identifizierten Moral des Evangeliums
hinaus. Wie man diese Theologie des Erasmus dann religiös bewertet,
ist freilich eine Sache für sich. Wenn man sie aber dabei hinter die
der Reformatoren zurückstellt, so tut man das nicht, weil sie mittel-
alterlich und die der Reformatoren wesentlich modern wäre, sondern
weil man diesen beiden das Mittelalter durchbrechenden Richtungen
eben eine verschiedene Wertschätzung entgegenbringt und für die
reformatorische ausschließlich Partei nimmt. Rein am Neuen Testa-
ment gemessen wird die erasmische Theologie m. E. allerdings wenig-
stens das für Bich anführen dürfen, daß sie faktisch und ohne Theorie
und ausdrückliche Unterscheidung evangelische Gedanken gegenüber
der Gnaden- und Erlösungslehre des Paulinismus und Augustinismus
geltend macht, die neben dieser immerhin ihr relatives Recht haben.
II. s Meinung >den Hauptsatz, daß Christus durch Verachtung aller
irdischen Dinge zur wahren Glückseligkeit, zur innocentia, simplicitas,
puritos, concordia et Caritas gelangt sei, den habe Erasmus weder in
der Bergpredigt noch sonst im neuen Testament gefundene kann ich
in der Tat nicht zutreffend finden, wenigstens dann nicht, wenn er statt
auf Christus auf die Christen bezogen werden soll. Die stoische
Färbung ist gewiß fühlbar, aber der Gedanke selbst ist schließlich
doch die WeltUbcrwindung in Gottesliebe und Bruderliebe und das
ist unzweifelhaft evangelisch. Wernle hat nur den biblischen Cha-
rakter der erasmischen Theologie vielleicht zu enthusiastisch geschil-
dert, an der Tatsache selbst kann aber meines Erochtens nicht ge-
zweifelt werden. Erasmus bleibt ein selbständiger Typus der Re-
COßHf U UNIVERSIfr
522 (1..I1. gel. An/. 1909. Nr.
form, den man völlig unparteiisch als solchen würdigeu kann oder
können sollte. Daß er hei der alten Kirche geblieben ist, ist bei
seiner ganzen Position nur selbstverständlich und beweist gar nichts
für einen >bloß mittelalterlichen Charaktere seiner Theologie; mit
Luthers Antirationalismus konnte er in der Tat nichts anfangen, auch
wenn er mehr Lust zur Revolution gehabt hätte, als er tatsächlich
hatte. Diese Tatsache sollte man endlich aufhören, ihm zum Ver-
brechen zn machen.
Von Einzelheiten erwähne ich, daß Krogh-Tomüngh, der letzte
Scholastiker, einmal als 1900 (S. 118) und das andere mal als 1904
erschienen bezeichnet ist (S. 129). Das letztere ist richtig.
Heidelberg Troeltsch
Für die Eod&ktion verantwortlich: l'rof. Dr. II. oUcnbergm Göttingen
COPHEliüNWII:'-
R22 0*tt fol. Am. 1909. Nr. 6
form, den man völlig unparteiisch als aolchen würdigen kann oder
können sollte. Daß er bei der alten Kirche geblieben ist, ist bei
seiner ganzen Position nur selbstverständlich und beweist gar nichts
für einen >bloß mittelalterlichen Charakter« seiner Theologie; mit
Luthers Antirationalismus konnte er in der Tat nichts anfangen, auch
wenn er mehr Lust zur Revolution gehabt hatte, als er tatsachlich
hatte. Diese Tatsache sollte man endlich aufhören, ihm zum Ver-
brechen zu machen.
Von Kinzelheiten erwähne ich, daß Krogh-Tonningh, der letzte
Scholastiker, einmal als 1900 (S. 118) und das andere mal als 1904
erschienen bezeichnet ist (S. 129). Das letztere ist richtig.
Heidelberg Troeltach
FOr die Redaktion verantwortlich : Prof. Dr. II. Oldenborg in Oottingen
CüRNRL UNIVERSJrv
Nr. 7 Juli 1909
Kaier, Friedrich, Der Jadasbrief. Sein Echtheit, Abfassangszcit nnd Leser.
Ein Beitrag zur Einleitung in die katholischen Briefe. (Biblische Stadien, hrsg.
v. 0. Bu-denbewer, XI. Band, 1. und 2. Heft). Freiburg f. Br., Herderscho Ver-
lagshandlang, 1906. XVI and 188 S.
F. Maier ist der Spezialist der neuesten Judasbrief- Wissenschaft;
diesem von ihm selbst als harmlos bezeichneten Briefchen von 25
Versen Umfang und Beinern Verfasser hat er in den Jahren 1904—6
mindestens sechs Aufsätze gewidmet, in der Biblischen Zeitschrift
n 4 IV 2 IV 3, in der Ttaeol. Quartalschrift 1905 H. 4, in der Z. f.
kuthol. Thcol. 1906, 4; vor allem die oben bezeichnete Monographie.
Maier begann diese Reihe mit einem Beitrag zur Erklärung des Judas-
briefs, der, durch FleiG und Umsicht ausgezeichnet, gute Hoffnungen
erweckte; das war aber nur eine Vorarbeit für die litorargeschicht-
liche Untersuchung vom Jahre 1906, zu der die sonstigen Publika-
tionen Ergänzungen und Bekräftigungen darstellen. Maiers jüngste
Abhandlung will >eine Antikritik, vornehmlich gegen H. J. Holtzmann<
sein; ich habe sie erst lange, nachdem ich die Besprechung des
Hauptbuches übernommen hatte, zu Gesicht bekommen. Andernfalls
würde ich es vorgezogen haben, mein Urteil über Maiers Werk der
Oeffentlichkeit nicht vorzulegen, denn M. faßt die Ablehnung seiner
Resultate als eine Beleidigung »des katholischen Exegeten« auf,
dessen »tatsächliche Stellung zu Echtheitsfragen < er dort auf 6 Seiten
prinzipiell darlegt.
Nur um so sorgfältiger gehe ich jedem Einmischen konfessio-
neller Polemik hier ans dem Wege. Doch schicke ich voran, was
etwa als solche Einmischung erscheinen könnte, und was auch nicht
unausgesprochen bleiben kann, weil Unsereiner seinen Lesern wie sich
üsti. k.i. au, im. nt. 7 37
.■"1-KfU UMVHSITY
52* Gött. gel. Ant. 1909. Nr. 7
selber eine Antwort schuldet auf die Frage: bei so viel guten Eigen-
schaften so unbefriedigende Ergebnisse?
Daß Maier sich nicht bewußt ist, sein Wissen auf anderem als
rein wissenschaftlichem Wege, dem Wege der historisch -philologischen
Kritik gewonnen zu haben, daß er ehrlich bemüht ist, jede Möglich-
keit, negativer wie traditionsfreundlicher Art durchzudenken und
durchzuprüfen, versteht sich von selbst: die Feststellung aber, ob ihm
die Loslösung von Vorurteilen gelingt, in denen er aufgewachsen ist,
muß er Anderen überlassen; und welcher Unklarheiten er, der gar
nicht genug auf seine Vorurteilslosigkeit und die Voreingenommenheit
der Kritiker hinweisen kann, doch fähig ist, beweist er wohl aus-
reichend, wenn er in der Z. f. kath. Th. S. 727 fast in einem Atem
betont, >der kirchliche Glaubenssatz sei ohne Einfluß auf die Praxis
des exegetischen Forschens« (das historisch -kritische wird doch wohl
mitgemeint seinV), und dann als kirchliches Glaubensurteil
dies definiert, daß Judas- und 2. Petrusbrief echt sind; wie
weit dies Urteil sich beweisen lasse, sei eine profanwissenschaft-
liche Frage, >theologisch nur insofern, als eine erweis-
bare Unechtheit ausgeschlossen ist«. Diesen Standpunkt
als den einer voraussetzungsloscn und wahrhaft freien wissenschaft-
lichen Forschung anzuerkennen, hindert mich die Logik; was ich bei
protestantischen Exegeten wie Nösgen oder Wohlenberg zurückweise
als — natürlich auch da unbewußte und ungewollte — Abhängigkeit
von kirchlichen Dogmen, dos verändert sein Wesen nicht, wenn es
zur Befriedigung katholischer Glaubensinteressen geleistet wird. Wie
wenig die deutsche katholische Theologie vom Modernismus oder
Loisismus angekränkelt ist, kann nichts beruhigender für Rom erweisen
als die Vergleichung dieser Arbeit eines der talentvollsten und frei-
sinnigsten Bibelkritiker deutscher Schule mit jedem beliebigen Aufsatz
von Alfred Loisy. Da für die Einzelexegese zumal bei einem so
inhaltsarmen Stück wie dem Judasbrief kein kirchliches Glaubensur-
teil< den Kritiker von vornherein belastet, so erklärt es sich einfach,
wie ich die Verdienste Maiers um die Auslegung verschiedener
dunkler Stellen in Jud. freudig betonen und gleichwohl von den Er-
gebnissen seiner literarischen Kritik nichts zur Annahme empfehlen
kann: eine so gebundene Kritik bringt uns eben nicht vorwärts.
Als solider Arbeiter bewährt sich zwar M. überall gleichmäßig.
Bei der Unmasse von Zahlen und Namen, die er vorbringt, ist die
Korrektheit des Drucks und die Verläßlichkeit seiner Angaben zu
rühmen; blos einen schlimmen Druckfehler habe ich bemerkt S. 66,
Z. 12, wo »älter < statt >jünger< gelesen werden muß. Der Stil des
\ erfasse rs ist im Ganzen klar und angemessen; über die Gefahr,
com
F. Maier, Der Jadaabrief
monoton zu werden, hilft ihm sein Temperament hinweg, das auch
in der mindestens freimütigen Censurierung seiner Gegner die Frische
des Judasbriefs widerspiegelt; die Neigung zu Superlativen, selbst
so monströsen wie einzigartigst«, >nächstliegeudst<, > tiefgehendste
Wirkung« >im einzelnen und einzelsten«, wird man seiner Jugend zu-
gute halten. Ebenso das Pathos, mit dem er seinen Lieblingsbrief
preist, z. B. die warnenden Straf drohun gen feiert, die ihn mächtig
durchklingen S. 3 n. 3, die ganze Redeweise in Judas > überaus leb-
haft und gedrängt, plastisch und konkret«; die Doxologie v. 24 f.
soll einzig kunstvoll und herrlich sein und eine Fülle von Vorstellungen
bergen (S. 168)1 Bedenklicher als solche ästhetischen Hyperbeln (die
stärkste >das herrliche innige Gebet zum Allretter« u. s. w. S. 128!)
ist es schon, wenn M. es als selbstverständlich bezeichnet, daß Judas
sich nur zugkräftiger Motive bediene (S. 103). Ist das selbst bei
einem Apostel und Bruder des Jakobus so selbstverständlich? Aehnlich
heißt es S. 162, Judas appelliere in v. 7 (Xdäoujx xal rdjioppa - • ■
jrpöxeivtai '".'.';;' i *upö<; attovioo Slxijv uns /'/■■; -j ■ .■ an die durch Augen-
schein konstatierbare Realität des sodomiti sehen Gerichts: dieser
Versuch habe doch nur bei palästinensischer Leserschaft, die das Tote
Meer kannten, wirkliche Pointe ; > Heiden Christen konnten das Deikti-
sche des Sätzchens überhaupt nicht empfinden«. Wiederum soll nach
S. 163 f. in 2. Petr. 2, 7 f. die qualvolle Situation Lots ohne innere
Not mit einer bei judenchristlicher Adresse unbegreiflichen Abun-
danz gezeichnet sein; nur die Rücksichtnahme auf heidenchristliche
Leser mache die petrinische Ausführlichkeit verständlich. Maier
merkt nicht, wie er mit all dem den Grundfehler > theologischer«
Exegese und Kritik zum Prinzip erhebt, nämlich den, die Zweckmäßig-
keit jedes Bibelwortes an seinem Platz vorauszusetzen, und obendrein
noch eine durchgängige Reflexion der Schriftsteller über die Zweck-
mäßigkeit ihrer Worte; die gedankenlose Verwendung von erbaulichen
Fonnelu und Phrasen gilt erst recht als ausgeschlossen. In Wahr-
heit wäre aus Jud. 7 höchstens zu schließen, daß der Schreiber selber
das Tote Meer kannte, aus 2. Petr. 2, 7 f. lediglich, daß der Verf.,
der hier den Judasbrief abschrieb, die von ihm vorgenommenen
Streichungen durch wertvolle Einschulte wettzumachen wünschte : ob
nicht vielleicht sein Geschmack in Sachen unbegreiflicher Abundnnz
von dem Geschmack Maiers abgewichen ist? Ich würde mich auch
über >pleonastische Ausführlichkeit« in Maiers Biblischer Studie
beschweren können und die Notwendigkeit so zahlreicher Wieder-
holungen, wie sie da vorliegen, bezweifeln: aber ich würde nicht auf
den Gedanken kommen, sie aus Rücksichtnahme auf den Leserkreis
Maiers zu erklären. Dergleichen Dinge werden verständlich nur aus
87*
COPH
52G fiött- gel. Ann. 1909. Nr. 7
der Individualität des Schriftstellers, dio ja bei ganz niedrig begabten
Individuen einfach mit der Manier der Zeitgenossen, mit der Mode
zusammenfallen mag: in keinem Fall reichen 40 Zeilen, die uns von
einem alten Autor erhalten sind, dazu aus, seine Eigenart so scharf
zu erkennen, daß wir Tür jedes uns auffällige Wort eine besondere
Erklärung suchen und anbieten dürften.
Das Ergebnis von Maiers Untersuchung ist die Ansetzung des
von dem Bruder des hochverehrten Bischofs Jakobus in Jerusalem
an palästinensische Judenchristen gerichteten Briefleins auf das Jahr
CG — oder ein wenig früher — , vor den spätestens 67 von dem
Apostel Petrus an die asiatischen Heidenchristen gerichteten 2. Pe-
trusbrief und hinter den etwa 63 von diesem selben Petrus nach
dem Norden Kleinasiens adressierten I. Petrusbrief. Die Bestimmung
des Verhältnisses von Judas zu 2. Ptr. verdient endgültige Annahme;
bedauerlich genug, daß sie noch einmal empfohlen werden mußte.
Neu sind eigentlich an der ganzen Konstruktion nur die Idee, daß
in 2. Ptr. 3, 1 der Apostel gar nicht auf I. Ptr. sondern auf einen
untergegangenen Petrusbrief hinweise — trotzdem aber S. 115: >Dcr
schriftstellerisch sehr wenig tätige Petrus < — , und die Versicherung,
daß 2. Ptr. 3, 15 f., > vorurteilsfrei betrachtete einen klaren Unterschied
macht zwischen dem einen, von dem damals noch lebenden Paulus
an die Adressaten von 2. Ptr. persönlich gerichteten Briefe und an-
deren paulinischen Briefen, die die Leser wohl nicht kennen, die da-
gegen Petrus gelesen hat. Beides ließe sich hören, wenn der Apostel
Petrus jenen dunklen >2. Petrus<-Brief verfaßt hätte. Aber eben
dies hat M. — troUdem er diese allerdings für das Judasbriefproblem
bedeutsame Frage mehrmals mit gewohnter Abundanz behandelt
§ 2,2, § 29 — 31, § 42 — 45 — um kein Haar wahrscheinlicher ge-
macht als es das bisher war. Die Abhängigkeit von Judas in 2. Ptr. 2
schließt diese Annahme ein für alle Mal aus. M. belehrt uns zwar
S. 110 f.: >die Benutzung von Jud. bei voller Freiheit, Selbständig-
keit und Originalität (von Plagiat, abschreiben u. dgl. spricht nur die
Oberflächlichkeit) ist kein Indizium der UnechtheiU, väterlich gütig
fügt er hinzu: >moderae Anschauungen sollten nicht in das Ur-
christentum übertragen werden«. Maier hat seine Gegner, darunter
auch mich, darin arg mißverstanden, wenn er glaubt, ihre Ehrfurcht
vor einem Apostelfürsten ertrüge den Gedanken nicht, daß dieser
sich des Plagiats oder auch nur der Abschreiberei schuldig ge-
macht habe: rechtlich-sittliche Bedenken gegen den Plagiator-Petrus
können doch nicht gut bei Historikern im Spiele sein, die mit aller
Energie den Pseudopetrus etwa von 1. Ptr. oder den Pseudopaulus
der Pastoralbriefe verteidigen gegen > moderne < Angriffe gegen die
CORNfllUNtVERSIIY
F. Maier, Der Judubrief 627
Anständigkeit ihres schriftstellerischen Verfahrens. Wir glaubten nur
und fahren nach Maiers Buch fort es zu glauben, daß der Petras,
den wir aus den Evangelien und aus den sicher echten Paulusbriefen
als das Haupt der Urgemeinde kennen lernen, ein zu reicher und
bedeutender Geist war, um bei einem verhältnismäßig armseligen
Autor wie Judas bo originell weitgehende Anleihen wie 2. Ptr. 2 zu
machen. Hätte er eine Apokalypse abfassen wollen, so könnte ichs
noch zugeben, daß selbst Petras ältere Stoffe, mit geringer Ueberar-
beitung in sein Werk aufgenommen hätte: die stillschweigende Ein-
schiebung eines fremden Briefs in den an einen bestimmten Kreis
von Gemeinden aus bestimmtem Anlaß gerichteten Brief wäre das
Zeichen einer ungewöhnlichen Armut Diese würde sogar zur Zeit des
Petrus als nicht gerade rühmenswert empfunden worden sein.
Mit was für einem Apparat von Vorstellungen M. bei seiner po-
sitiven Kritik arbeitet, dafür noch einige Belege. S. 119: Der tiefe
Abscheu des Vf. gegen Lüge und Unwahrheit (1,16a, 2, 1.3 18 f.)
soll vor allem einem gleichzeitigen, mit der Konsequenz der Lüge
and beispielloser Raffinerie durchgeführten Betrag widersprechen,
wie es der gefälschte 2. Ptr. wäre. — Ob die Raffinerie nicht gerade
auch darin zu Tage treten könnte, daß Lüge und Unwahrheit feier-
lich verdammt werden? Hat schon je ein raffinierter Fälscher seine
Gleichgültigkeit gegen die Wahrheit zur Schau getragen? Natürlich
eigne ich mir diese Auffassung nicht an, denn von jener Konsequenz
der Lüge etc. redet ja bloß M., trotzdem er moderne Anschauungen
nicht in das Urchristentum übertragen wissen wollte I — S. 118 fragt
M., ob die Stildifferenz zwischen 1. und 2. Ptr. bei einem Falsarius
erklärlicher sei als bei dem geschichtlichen Petrus, da doch vielmehr
der Falsarius allen Grand gehabt hätte, den petrinischen Typus
möglichst nachzuahmen. Er fragt, ob die mangelhafte Bezeugung
von 2. Ptr. im 2. Jhdt weniger rätselhaft ist, weun sein Ursprung
im 2. Jhdt. selbst als wenn er im apostolischen Zeitalter liegt »Stei-
gert sich da nicht vielmehr die Schwierigkeit ganz bedeutend?«
Nun, wer nach Zeugnissen für die Existenz eines Briefs aus einer
Zeit verlangt, wo er noch nicht vorhanden war, darf allerdings auch
verlangen, daß ein Pseudopetrus um 150 den Stil von 1. Ptr. getreu
nachzuahmen sich vornimmt, erst recht, daß der Fälscher dies auch
in vollendetem Maße fertig bringt. — S. 173 wird aus der >juden-
cbristlichen Bestimmung« von Jud. ohne Weiteres die palästinische
erschlossen, denn seit der paulinischen Mission seien vorwiegend
judenchristliche Gründungen außerhalb Palästinas ein Ding der Un-
möglichkeit gewesen. Angesichts dessen, was wir über die Kirchen-
geschichte in Syrien und Süd- und Ostarabien wissen, ist diese These
i , . :,om
528 Gott. gel. Am. 1909. Kr. 7
von erhabener Kühnheit. Daß >die Itala« Jud. enthält, ßilt S. 67
als natürliche Folge der gesicherten Stellung des Jud. im N.T. Roms:
daß »die Itala c auch schon vor Cyprian und der ersten Hälfte des
■J. Jahrhunderts (!!) den Brief enthalten hat, unterläßt M. leider zu
beweisen; das Schweigen Ilippolyts und Cyprians wird S. 69 in einer
Zeile, wo es nicht beachtet werden dürfte, erwähnt, aber in § 19,
>die negativen Zeugnisse« verschwiegen : S. ß9 muß Tertullian einen
»geradezu klassischen Beleg« für die Popularität von Jud. liefern,
indem er de eultu fem. I. 3 seine überaus kurze Argumentation zu
Gunsten des Henochbuchs, wobei Bekanntschaft mit dem Inhalt von
Jud. im einzelnen vorausgesetzt wird, den Frauen Karthagos vor-
geführt hat! Wie kann man mit Maier über Fragen der äußeren
Bezeugung noch debattieren, wenn er S. 62 f. durch eine bodenlose
Kombination der auf Hermas und der auf Judas bezüglichen Notizen des
Muratorianums folgert, nicht bloß, daß Jud. bereits im ersten Viertel
des 2. Jhdts. vorhanden war, sondern daß, soweit die Kenntnis des
in der Kanonsgeschichte sonst vorzüglich orientierten (!) Fragmen-
tisten reicht, sein ehrwürdiges Alter und urchristlicher Ursprung
überhaupt unantastbar (!) war? Fast noch naiver überträgt M.
seine Vorstellungen von hierarchischer Organisation in dos Urchristen-
tum, wenn er S- 93 uns belehrt, daß, solange Jakobus als Bischof von
Jerusalem auf der jerusalemischen Kathedra saß, kein auswärtiger
Lehrer — zu denen gottlob der Bruder des Jakobus für Gemeinden
innerhalb seiner Diözese nicht gehört — , vielleicht selbst Paulus
nicht, gewagt haben würde, in einer wichtigeren Angelegenheit »ohne
ausdrückliche Hinweisung auf den hochangesehenen Bischof in die
Verhältnisse seines Hirtengebietes überzugreifen«. Warum verlangt
M. nicht das Imprimatur des Jakobus für den Brief des Judas, der
nun S. 93 plötzlich einmal »so anspruchslosen, ephemeren Charakter,
einen so wenig weittragenden Inhalt, daher eine so wenig eneyklische
Bestimmung« hat!
Natürlich enthält Maiers Buch auch viele zutreffende Bemer-
kungen bei Ablehnung von Irrtümern und Gedankenlosigkeiten an-
derer Autoren. Doch läßt sich kaum feststellen, wie weit er zum
ersten Male solche Reinigung vorgenommen hat. Es ist das nämlich
ein fundamentaler Mangel in der Anlage des Buches, ein viel pein-
licherer noch als der in der Disposition — zunächst wird die Echt-
heit festgestellt, dann die Abfassungszeit und die Adressaten — sich
offenbarende, daß die Aufmerksamkeit des Lesers immerfort von den
Quellen auf die neueren und neuesten Forscher abgelenkt wird. Die
Belesenheit Maiers in der neu testani entlichen Literatur der letzten
Generationen ist bewunderungswürdig, blos daß sie sich zu einseitig
corncü unnhsty
F. Maier. Der Judubrief 529
auf deutsche Produkte beschrankt; aber die fortwahrende Ausein-
andersetzung mit den Kolonnen der Exegeten, Apologeten, Kritiker
und Kritikaster ist unerträglich. Das Autoren Verzeichnis füllt bei
ihm drei Seiten — ebensoviele hatte das Verzeichnis der »mit Ab-
kürzungen zitierten Werkc< gefüllt: obwohl die meisten von den ge-
nannten Autoren doch nur nachsprechen, was andere vor ihnen gesagt
haben. Gewiß wäre eine genaue, auch minderwertiges und ganz ab-
surdes einschließende Darlegung der Geschichte der >Kritik< am
Judas-Problem verdienstlich, aber ihr hätte ein besonderes Kapitel
gewidmet werden sollen und nachher muGtc Maier nur solche Ge-
danken und Hypothesen über seine Quellen noch berücksichtigen, die
in irgend einem Sinne noch lebendig sind und einer Widerlegung
oder Ergänzung bedurften. Es liegt hier ein für gewisse Zweige der
> wissenschaftlichen < Literatur über das N.T. fast verhängnisvolles
Streben nach Vollständigkeit vor, dem man ernst entgegentreten muß.
In einzelnen Fällen mag sich auch diese Behandlungsweise neutosta-
mentlicher Fragen empfehlen, wo die Größe des Gegenstandes das
Interesse wach erhält und eine sichere Hand aus dem Stimmengewirr
uns herausgeleitet zu dem Heiligtum; aber diese Kunst ist selten,
meisterlich übt sie unter den Heutigen nur Holtzmann, und da bei
der Auswahl immer mit einer gewissen Willkür verfahren wird
— natürlich auch bei Maier — , soll sie bewährten Autoritäten vor-
behalten bleiben. Das längst Abgetane, was vielleicht noch irgend
ein rückständiger > Theologe < mit seinem Namen vertritt, darf nicht
gleichen Platz neben der schon erworbenen Wahrheit oder den kräf-
tigen Irrtümern erhalten, und wenn unsere Bücher überhaupt lesbar
bleiben sollen, dürfen sie nicht zu neun Zehnteln mit dem angefüllt
sein, was schon neun Mal anderswo zu lesen war. Die speeimina
eruditionis werden neben den zahllosen, halb und ganz popularisieren-
den Darstellungen von Hauptproblemen zum Verhängnis der wissen-
schaftlichen Arbeit am Neuen Testamente: das Neue, das Eigene
wird erstickt von Unmassen mitgeschleppter Tradition — falls es
nicht aus Uebereättigung jeden Anschluß an die Tradition, was auch
wieder bedenklich ist, ablehnt. Wenn ich zum Schluß erwähne, daß
für M. solche Bestandteile der Tradition, wie die Vorladung der
Enkel des Judas nach Rom, das Alter des Bischofs Symeon von Jeru-
salem bei seinem Tode: 120 Jahre, die spätere Aposteltrennung,
Wirksamkeit außer Jerusalem als sicheres Fundament erscheinen, so
wird man begreifen, daß der Ertrag dieser Studie trotz der offen-
baren Begabung des Verfassers ein höchst bescheidener ist. Es war
ein unglücklicher Gedanke, die ersten Proben seiner Kraft gerade
■
CORHEtl UNIVERSJTY
650 GOtt gol. Air; 1909. Nr. 7
an dem schwierigsten Stück der neu testamen Mienen Literatur ablegen
zu wollen, auf dem doch nur lange Erfahrung und glückliches Takt-
gefühl bei dem Versagen der äußeren Zeugnisse und der Analogien
irgend einen und selbst dann wahrscheinlich ungewissen Erfolg ver-
heißen.
Marburg Ad. JUlicher
Anonymer Kommentar zu P 1 a t o n s Theietet (Papyrus 9782) nebst drei
Bruchstücken philosophischen Inhalts (Pap. N. 6: P. 9766. 9569) unter Mit-
wirkung von J. L. Heibert bearbeitet von B. DIeli und W. Seaubart. Mit
swei Licbtdrucktafeln. Berlin, Weidmanosche Buchhandlung 1905. (Berliner
Klassikertexte, herauegeg. von d. General Verwaltung der Kgl. Museen iu Berlin.
Heft II).
Daß schon in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung
die Arbeit der Akademie wesentlich dor Exegese der platonischen
Schriften wie die der peripatetischen Schule der Koramentierung des
Aristoteles gewidmet war, ist bekannt. Während wir aber für den
Peripatos in den erhaltenen Teilen von Aspasios' Kommentar zur
nikomachischen Ethik einen Rest solcher Tätigkeit aus der ersten
Hälfte des zweiten Jahrhunderte besaßen, fehlte uns für die Aka-
demie jede Probe auch nur annähernd gleichen Alters. Diese Lücke
ist nun durch ein Stück des nämlichen Papyrusfundes, der uns die
Schoben des Didymos und die ethische Elementarlehre des Hierokles
gebracht hat, in sehr erfreulicher Weise ausgefüllt worden. Dasselbe ent-
hält einen 75 Kolumnen füllenden, freilich durch größere Lücken unter-
brochenen Teil eines Theaitetkommentars (bis p. 153 DE) mit einigen
Fragmenten aus dem verlorenen Rest. In die Bearbeitung haben sich
die beiden Herausgeber, denen sich für einen umfangreichen mathe-
matischen Abschnitt Heiberg als dritter zugesellt, in der Weise ge-
teilt, daß sie den Text nach Vergleichung der von jedem einzelnen
hergestellten Abschrift und Ergänzungen und nach erneuter Prüfung
des Originals gemeinsam festsetzten, während Diels die Einleitung
— bis auf die von Schubart herrührenden Ausführungen über Her-
kunft und Beschaffenheit des Papyrus und einen Teil des paläo-
graphischen Kapitels — , die Anmerkungen zum Texte — mit Aus-
nahme der von Hoiberg beigesteuerten zum mathematischen Teile —
und die Indices verfaßte. Die auf diese Weiso zu Stande gekommene
Publikation ist nach allen Richtungen eine Musterleistung und bietet
neben einer ausgezeichneten Textesbearbeitung die sachkundigste Auf-
klärung über das Exemplar nach der technischen, paläographischen
und orthographischen Seite und über die Schrift selbst in ihrer philoso-
m*
uwvERarr
Aoooymer Kommentar zu Plalcma Theaetet 631
phischen und literaturgeschichtlichen Stellung. Höchstens möchte man
sich das Sachregister, das zugleich auch für sprachliche Dinge zu
befragen ist, etwas reicher wünschen. Ungern mißt man hier Termini
wie övoäXoöv (23,6), üvaxrüoostv (47,42), ävtaxoXoudfitv (11,16), das
absolut gebrauchte önoyatvo[tai (55,10; 59,15), tpätAtlfi (30,1), i£o-
u-aXiCctv (61,28), iooxpanjs (61,26), öu.«öt7j$ ([ou-ctwais?] ~y,; töv
dsöv 7,19; darüber unten), das vom Standpunkt der vergleichenden
Semasiologie interessante jrpoavaxotdatpiaihxt (> vorher bereinigen^
2,10, vgl. auch Porph. vit. Plot 3 p. 5,18 Müll, rciiv 'Amutvloo 607-
(tattuv, ä fiij iv zait äxpodaeotv abtöte ävsxexädapTo) u. a.
Der Pupyrus bereichert uns nach verschiedenen Seiten. Schon
durch Material, Raumverteilung und Schrift ist er höchst wertvoll.
Wir besitzen in ihm, wie in der Kinleitung ausgerührt ist, ein wohl
ausgestattetes Buchhändlerexemplar aus dem zweiten Jahrhundert
nach Chr., und zwar eher dem Anfang, als dem Ende desselben. Die
Schrift ist eine sorgfältige, nirgends undeutliche Buchscbrift mit
seltener Neigung zu kursiven Formen. Eine korrigierende Hand steht
der Kursive näher. Bei der Aufmerksamkeit, die er der Schrift zu-
wandte, ist die Orthographie des Schreibers von um so größerem In-
teresse. Von der Seltenheit der Verwechslung homophoner Vokale
und Diphthonge und der Spärlichkeit der Itazismen sticht hier ab
die auffallende Inkonsequenz in der Verwendung von ei und t für
langes i, im Gebrauch von tn und tt, vor allem aber die fürchter-
liche Verwilderung in der Anwendung des Iota adscriptum. Handelt
es sich hier um auch sonst bekannte Erscheinungen, so bietet der
Papyrus auch Neues, so einen Beleg für die noch heute übliche Me-
thode, ein getilgtes Wort durch untergesetzte Punkte zu restituieren
(S. XVI), und liefert der Diskussion alter Probleme weiteres Material,
wie z. B. in dem Nebeneinander von iro5c«ioc und so&aioc. Für diese
und andere die Schrift, den Korrektor, die Worttrennung und Inter-
punktion betreffende Fragen sei auf die inhaltsreiche Einleitung ver-
wiesen, ebenso auch für die Beurteilung des von dem Kommentator
zu Grunde gelegten Piatontextes. Der letztere ist für uns nicht ohne
Wert, insofern er einerseits an weiteren Beispielen zeigt, daß man
Piaton zu Anfang unserer Zeitrechnung im wesentlichen so las, wie
wir, andererseits in vielen Fällen dem Vindobonensis zu Hilfe kommt.
Diels' Ausführungen über diesen Punkt haben inzwischen Kud. llensel
zu einer genaueren Untersuchung und Wertung dieser Hs. veranlaßt
(Vindiciae Platonicae, Berlin 1906).
Die Erhaltung der Schrift des Papyrus ist im allgemeinen recht
gut. Ganze Kolumnen befinden sich in so günstigem Zustande, daß
nur wenige Ergänzungen nötig und diese durchaus sicher sind. Da-
coRsm
Gott gel. Am. 1909. Nr. 7
für stellten freilich manche anderen an die rekonstruierende Tätigkeit
der Herausgeber um so höhere Anforderungen. Die Art, wie diesen
Genüge geleistet ist, verdient das höchste Lob. Unter gewissen-
haftester Berücksichtigung des Zusammenhanges, der erhaltenen Silben-
und Buchstabe nreste und der auszufüllenden Räume ist es den Edi-
toren gelungen, einen Text herzustellen, der, von ganz vereinzelten
Stellen abgesehen, nirgends durch den Eindruck des Gezwungenen
und Erquälten den Verdacht der Unrichtigkeit erregt, und der Be-
nutzer wird beim glatten Durchlesen dieser Kolumnen kaum des
reichen Maßes von Mühe und Arbeit inne, das hier zu bewältigen
war. Es sind nun freilich genug Partien übrig geblieben, in denen
die Geringfügigkeit der Reste von vornherein jede Ergänzung, die
mehr als bloßer lusus sein will, ausschloß, aber auch solche, in denen
reichere Ueberbleibsel dem Scharfsinn und der Kombinationsgabe der
Herausgeber widerstanden. Wie so oft bei Papyrustexten macht
man auch hier wieder mit immer erneuter Verwunderung und Ent-
täuschung die Erfahrung, wie da und dort selbst in logisch scharfer
Gedankenentwickelung sogar kleinere Lücken aller kritischen Kunst
spotten (z.B. in dem mathematischen Stück 26, 19 ff.)- Bei der reifen
Durcharbeitung des Ganzen seitens der Herausgeber verspricht die
Nachlese keine große Ausbeute. Sehr ungern resigniert man z. B.
73, 22 ff., wo der im Gedicht Aetna 362 ff. (auch hier das vom Winde
durch Reibung der Aeste im Walde erzeugte und das vulkanische
Feuer nebeneinander; vgl. auch Aetna, erkl. v. Sudhaus S. 156 ff.)
beschriebene Vorgang behandelt sein muß. 7, 34 f. ist wohl herzu-
stellen a&[tf>v uiv e]x[c£v(dvJ. — 11,31 iXTOJHDu/iTa? ') (dann Z. 30
BvV). — 12,46 ist wohl nur £*aiv4enji möglich. Das s fehlt in Folge
des nämlichen Versehens wie 40,5 das a. — 13,26 f. ctv[at oo xdtXXJ
iot[a] S[iax*i|Uvov). — 14, 24 f. Xi[pto]5sot|ioc;l 6 8[t][4 ti sjnaivsdetc
...]? — 16, 33 f. vielleicht 8i[e]*p[dapiii]voc (der von Piaton hinsicht-
lich seiner syllogistischen Korrektheit zerstörte Schluß). — 17,25
«äv[tJ>j[tJV (die Andeutung der Sache, die der Verfasser 14,45 ff. bei
Plat. 145 C fand, war seiner Meinung nach keine so vollwichtige).
Gut würde xdXtv passen, doch entspricht es wohl nicht den Resten
und ist zu schmal. — 26,15 [i]x[5i]X6Tep]ov; vgl. 32,4 (oo/psotspooe),
44,51 ff. und Nicom. intr. arithm. 1,5,2 p. 11,10 Hoche. — 53,8f.
xiv r,u.[iv eJoxetJ tj txicopla x(oXiJ. & 8' ao] (zur Satzstruktur vgl. Ael.
v. h. 10,15 p. 111,12 Hercher). — 53, 12 f. tÄ] ui[v fAp] t[«]v [tow
(oder ixsi) jioftV ( |iot]a [s]vi)[v] ö#opoß>)roic töc $i>X*S •■! ci»u.4tu>v
(dem Sinne nach). — 60, 26 f. aTa*T)[otc- iojw>fi]4xn (?öp «]pi. —
1) Der crelo Buchstabe scheint Dach der Art, wie die obere Rundung Dach
rechts geachwa&xt ist, «her ■ alt o oder <f zu sein (nach dem Lichtdruck).
com iRSirv
Anonymer Kommentar ta Platons Theaetet 533
74, 5 ff. etwa oöx i][;rJäv|«otv (vgl. Sympos. 21 1 C) wc i\v tut [oJ»|i[itoaiut
tTpTjtJat gl u/J) [u,stä xoaaoJüc xäv[tdvouc itövoo]«, ein Gedanke, den
namentlich jemand der narh dem allgemeinen Eindruck und aus dem Ge-
dächtnis referierte, sehr wohl im 8ymp. 2 1 A ff. ausgedrückt finden konnte
(vgl. auch 210E oo '.r t ivsxev xai ot iu.itfioa&sv Jtävtcc xövoi r-,'v.
— Sicher scheint mir fr. 1,22 ff. die Ergänzung nach Theaet 157 D:
|uvf ( «ivai &i] [f.T)]xö« [äXXa • 1 Jiv[sJoftai [äsi ti aVfadJä x[atj; wahr-
scheinlich fr. 1,3 f. xoi xa]tä jj.Ep[oc oö"ü Xs] •[?■»] xai m[pl xoXJ.cuv]
[adpoJto\K[vwuv nach Plnton p. 157B'). — An einigen Stellen möchte
ich eine abweichende Herstellung vorschlagen. 8, 1 1 ff. versteht man
bei der vorliegenden Fassung nicht, warum ausdrücklich betont wird,
daß das xai ftdXXov exidujiü xtX. sich nicht auf die kyrenaischen
Jünglinge beziehe. Kein Leser würde hier auf eine falsche Auffassung
verfallen. Daß die gleich nach xai beginnende Parenthese anstößig
ist und man für sv&dös erwarten müßte 'A\H;v,t. kommt noch hinzu.
Der Fehler der Ueberliefemng liegt nicht in der Auslassung eines
oi, sondern in der Wiederholung des BspC. Man schreibe: xai xspi
tibv svdd£ö vdcov, sixs, [[itspij] *cöv iv KupijvQ uriXXov extdofuu , ßevat,
und man erhält eine erläuternde Paraphrase des Lemmas. — 21,21
oöx [äXXo] xotclc — 23, 10 f. erwartet man exäotoo; die Reste lassen
freilich nur exaotov zu. — 25, 2 ff. besteht, wie der Zusammenhang
lehrt, der Unterschied zwischen Wein und Lehm in der angeregten
Frage darin, daß der Wein nicht mehr Wasser ist und nicht wieder
zu Wasser wird, während der Lehm Erde bleibt und nach der Aus-
trocknung wieder zu Erde (im engeren Sinne) wird. Also ist Z. 9
statt S£ zu ergänzen oü. — 53,28 beginnt nach to'.oütoic offenbar der
Nachsatz: da die körper behafteten Seelen unter den verschiedensten
Lebensbedingungen existieren, so geht die Anamnese in verschiedener
Weise, rascher oder langsamer, oder auch gar nicht vor sich. Also
wohl: xa[v«oc; 5tj atj oder xä(vu 8-i t aij. — 53,36 vielleicht tJisoSo-
8o&oöotv (vgl. 58,28.35). — 55,31 [aotafc]. Der Raum ist freilich
sehr knapp. Am Schluß scheint der Rest eines o erkennbar. — 57,5
verlangt der Sinn die Tilgung des u.tj. — 59, 28 totoütov lonv ou oder
toioötöv 6a« xai. — Ist 65,8 ff. so wie der Text hier vorliegt richtig,
so muß av&iioiwv Svtwv als partitiver Genitiv zu 6 u.4v — 6 34 ge-
hören, was ausgeschlossen ist, da auch der schlechteste Skribent nicht
die heterogenen Genetive xävtmv rwvfie und ävou,&itov fvtuv in dieser
Weise nebeneinander gestellt haben würde. Auch kommt es nicht
darauf an, die Verschiedenheit der empfindenden Subjekte zu betonen,
1) Die Herausgeber setzen am Anfange der Zeilen kleinere Luckeo an. Bei
der Beschaffenheit dieses isolierten 1'apyruBfetiena, der den vorderen Rand völlig
verlorco bat, bleibt aber der Ansatz unsicher.
COPWu'NIVtRSJIY
534 Gott. gel. An; 1909. Nr. 7
wohl aber erfordert nach der Parenthese der Neubeginn mit 5ti
«dvrwv 76 t«v3e gebieterisch, daß die Gleichheit der Umstände noch
einmal hervorgehoben werde. Es ist also jedenfalls v-.vt.>v herzu-
stellen, sei es, daß das iv sich aus dem Z. 7 vorangehenden üw>iioi<oc
eingeschlichen hat, sei es daß es der liest eines xdu.*av oder XEccv
ist. Im Papyrus hätte ein Xiav wohl Platz. — 49, 20 ff. unterliegt das
unter dem Texte vorgeschlagene (6 70p Sv&pttsoc oö Äüvateu) eöpia*at
iv Toutote; ttyvTjv, iv otc u.7j Etc «ipov r.yviv.-.i: itvo Äii tiyvTjc einem
logischen Bedenken. Vor tB^vijc wäre irpooiiita am Platze, doch
scheitert die Herstellung ev oie. |;i.i- 5ii xEipac] xpof^xjrai x[pootu.l'.*
Tiyv7]c wohl am Gebrauche des Äpof,xrai (= ttcj f«< xpo^xiai). —
4'.», 48 empfiehlt sich nach dem Lemma (vgl. auch Plat. 151 A, im
Kommentar 56,48 f., 57,3f. 6) die Interpunktion fanoxsöSuoi, Tic.
wJiivac i7eipooot'). Auf einige weitere Stellen komme ich unten zu
sprechen f ).
Leider ist uns, was .das Altertum sonst noch von Kommentaren
zum Theaitet besaß, verloren. Können wir so auch keine Vergleichung
vornehmen, so läßt sich doch sagen, daß die vorliegende Arbeit in
der Form der Exegese und im Inhalt etwa die Mitte hält zwischen
einem Theaitetkommentar, wie wir ihn für die nächsten Generationen
nach Piaton uns vorzustellen haben*), und einem Produkte späteren,
neuplatonischen Ursprungs. Manche Spuren deuten auf vorange-
1) Auf Versehen oder Druckfehler beruht das Komma 5,38. — 17, 17 f.
interpungiere man entweder socpo'i;, i)j.i is-W?, TaÜT'fv oder tilge das Komma
nach taÜT«. — 17, 30 f. ist zu schreiben jfjxaöai« t6 »wpl. — Sonstige Druck-
fehler: 24, «f. L xaTT (T op€lTa., 46,27.2!) «L
2) Den SchluB des mathematischen Beweises 31,22 ff. muß ich bekennen
nicht verstanden zu haben. Der Papyrustext ist hier bis auf kleinere mit Sicher-
heit au ergänzende Lücken unbeschädigt. Von dem Sali«, daß C* 1 dem Parallelo-
gramm oi] inbaltsgleich ist, erfolgt hier ein Sprung zu der Behauptung, daß C« f
dem ai] asymmetrisch, d. b. daß seine Seite mit denen des Parallelogramms nicht
kommensurabel ist. Täuscht mich nicht meine Ungewandtheit in mathema tischen
Dingen, so fehlt vor dem Satze I ■ •■ ■ 4r ( äTippztpov u. s. w. ein Textstück, welches
den Beweis enthielt, daß x£ kleiner ist als zwei Seiten eines der einfüßigen (Qua-
drate, aus denen sich das Rechteck aij zusammensetzt, und großer als eine Seite
eines solchen. Dieser Beweis mußte folgendermaßen geführt werden: /'. als Ka-
thete ist kleiner als die Hypotenuse Sx. ix — 88, folglich / ; < 8», d. b. kleiner
als zwei Seiten eines jener Quadrate, Daß *' größer ist als eine solche Seite,
läßt sich indirekt beweisen. Seist man SC = 1, so ist 8x (« 8») «- 2. Ware
nun »C = K = l| *o erhielte man nach dorn pythagoreischen Lehrsätze die
falsche Gleichung 2 1 = 1 J -f 1*. Folglich *£>&»• An diese Beweise schließt sich
dann vortreftüch der Schlußsatz: larr» lr, äoi(*|iiTf>ov tö asi t^t (■?«$«*] R*M*>
3) Daß es nicht verwehrt isi, für diese Zeit einen solchen Kommentar über-
haupt voraus tusetzen, lehrt der Timaioskommentar des Krantor.
Ffsrr
Anonymer Kommentar zu Piatons Theaetet
gangonc längere exegetische Beschäftigung mit dem Dialoge. Wir
hören von aufgestellten Problemen, Kontroversen, Angriffen auf Piaton
u. dgl. '). Das durch die peri patetische Schule verbreitete logische
Interesse hatte Anlaß gegeben, Theaet 146 D durch Pressung der
Worte in) n &* ?P*C*ic einen Fehler herauszukonstruieren (19,40 ff.),
was der Kommentator (20, 24 ff.) sehr vernunftig zurückweist. In dem
mathematischen Abschnitt des Theaitet hatte es Kopfzerbrechen er-
regt, daß Piaton das Quadrat von 2 Fuß Fläche nicht erwähnt
(28,41 ff.) und daß er Theodoros in der Aufzählung der Quadrate bei
dem 17 füßigen stehen bleiben läßt (34, 32 ff.)- Auch den Streit der
Schulen hören wir widerklingen, wenn 45, 34 ff. Gegner bekämpft
werden, die Piaton äitetpoxaX'a oder ^iXonu-ia oder sonst derartiges
vorwarfen. Auch diejenigen Probleme, die ohne ausdrückliche Er-
wähnung fremder Urheber berührt werden (52, 44 ff. ; 56, 14 ff. ; 57,
23 ff.), mögen z. T. durch frühere Verhandlungen angeregt sein. Am
meisten interessiert uns der Eifer, mit dem der Verfasser den Ver-
suchen, Piaton zum Skeptiker zu machen, entgegentritt (55, 8 ff., an-
dere Stellen unten). Hierin und in der nachdrücklichen Versicherung
(54, 45 ff.), daß es nur eine Akademie gebe 1 ) und daß die Akade-
miker »mit Ausnahme von ganz wenigen« dogmatisch verfuhren und
in ihren Hauptlehren mit Piaton einig seien, fühlt man, duß die
skeptische Phase der Akademie noch nicht lange und nicht voll-
ständig — man denke an Plutarch und seinen Lehrer Ammonios —
überwunden war und der zum Dogmatismus zurückgekehrten Schule
noch Schmerzen bereitete. Daß die neuere Akademie ihre eito/ij bei
Piaton selbst nachzuweisen suchte, ist selbstverstiindlich, ebenso ist
klar, daß manche Stellen des Theaitet hierfür bei entsprechender
Interpretation verwendbar waren. Der Anonymus ergänzt hier in
willkommener Weise, was uns über diesen Punkt aus anderen Quellen
schon bekannt war 8 ). Energisch bemüht er sich, eine skeptische
Verwertung der Stellen zurückzuweisen, an welchen Sokrates von
seiner das eigene Gebären ausschließenden Hebammenkuust spricht
und seinen Weisheitsmangel betont. Unser Autor wird nicht müde,
hervorzuheben, daß solche Aeußcrungen sich nur auf Sokrates' Ver-
halten im Verkehr mit anderen bezögen: an und für sich hat So-
krates Dogmen, aber im Unterrichte stellt er sie zurück. So 53, 38 ff.,
1) Dm Eingehen uf diese Dinge ist für das exegetische Kolleg charak-
teristisch. Vgl Simpl. in Cat. p. 2, 12 f. KaJhfl. tV/» ü; *v 0/0X0I1 r.^ii tä; tV
2) M(«v &>asv 'Xwiipuv*. Man wird erinnert an den Titel der plutarchischen
Schrift ripl «9 pfa* livai tIj» «si 11/ i-ai .-.; '\xacr,fi{av.
3} Vgl. OGA »902 S. 9G9f. Auch Elias in Categ. 110, 12 ff. bekämpft solche,
die Piaton tarn bpixml; machen wollen.
5SG Oött gel. Anx. 1909. Nr. 7
besonders 54, 6 ff.; 54, 23 ff., wo die Bestimmungen Stav äptutü tivac
(23) und wc Kpöc toiaunjv Ji&xaxaXiav (29 f.) zu beachten sind ; 55, 23.
42 ff. (wie das |ri| irdvo « oofdv verstanden wird, zeigt 53,41 ff.);
56, 3 ff. Aus der Vergleichung dieser Stellen ergibt sich nun auch
die Herstellung von 47,35, wo das von den Herausgebern Gebotene
nicht befriedigt. Liest man [aXXJm; u.[ft]v 70p äjEi[yaiv]cro [xjal e-^sv
[öo^liiara. fiv 8* t&i | ?'.8 4 ; jxsiy xtX., so liegt auch hier der so oft
wiederkehrende Gedanke vor. Zur Verbindung ärsfatvero xol sr*«*
; .''-V ! '''"•' vgl. 55, 8 ff. töv nXätuva I*/uv Sö-fu^ta %al äxo^aEvsodai 1 ).
Lehrreich für die verschiedene Nuancierung des Platonisrnus dieser
Zeit hinsichtlich seiner Stellung zum Dogmatismus ist eine Verglei-
chung der vom Anonymus gegebenen Lösung mit der Behandlung,
die Plutarch quaest. Plat. 1 der Krage tl StJjtots t6v Euxparnv 6 foöc
[taioöa&ai ;<:- £x&Xeuogv iripooe. aötöv 8i ^swdv äxsxüXwJsv, u>c tv
ÖsaitV/tc,» X4-fErot; angedeihen laßt. Auch hier wird die sokrntische
ixox4 wesentlich nach ihrer pädagogischen Bedeutung betrachtet,
aber von der Ausschließlichkeit einer pädagogischen Absicht und
ihrem Gegensatz zu einem sonst bestehenden Dogmatismus des So-
krates ist hier nicht die Rede. Im Gegenteil, was 2, 5 f. von der
zum Hören nötigen Schallfreiheit des Ohres u. s. w. bemerkt wird,
schließt feststehende Dogmen aus. In c. 3 wird die Möglichkeit, daß
&ö64v iott xatoXijfftöv ävdpäiKu xal -ptoaTtSv, offen gelassen, für den
Fall aber, daß es eine Wahrheitserkeuntnis gebe, betont, daß es (für
den Wahrheitsbesitz) gleichwertig sei, ob man die Wahrheit selbst
gefunden oder von dem (Mitunterredner), der sie gefunden, über-
nommen habe. In der Beziehung, in welche das pädagogische £xi-/ Btv
zur Anamnese gesetzt wird, stimmen beide Autoren überein (Plut,
c. 4; hier in 2 oöx ivn&cioav S£a»d6v xtX.; Anon. 47, 47 ff., 48,5f.
oux ivdfiaew«; u.a*t]jwfctojv ; 55, 26 ff.). Hier kommt alB dritter Olym-
piodor hinzu, der Proleg. phil. Piaton. 10 der Behauptung von der
Uebereinstimmung Piatons mit den Skeptikern und Neuakademikern
einen widerlegenden Abschnitt widmet Das letzte Argument der
Gegner lautet hier (p. 206,11 ff. Herrn.): afcöc >.;-,-: cv ScaX^w aütoü
Sri oüSiv oloa oüSi SiS&axta tt, äXXä ätaxopü u.övov Spa ouv x»c 6u.o-
X07« i5(w —■■i.i'\ 'n/A-, xatstXwp 4vai, worauf Olympiodor u. a. ent-
gegnet (Z. 18 ff.) icäXiv 8* »otätva c*i5dox<o< X$f«i avtt toü >ou&svl iv-
tldiju.! xä dÖ7[tota< • oü fäp i\ pa<j ..,. &oxsp BtpTjtoi -fpa^iu.atsiu slxaCst
rJ)v tartf wc *77p4tjiai aür$ u.^ fyo&trQ w itpoV[U,ata, äXX' ..,; av eic
cpüc ofwv xal |iövov äya|ii|LVijoxuv ävaxadaipsl Ö*ixy]v tüv :w.i::v.-
tuiv tdc X7)(ioc töc ^fcixpoadoüaac tote o^öoXjiotc. Noch durch eine
1) Die R&um Verhältnisse widerstreben nicht. <Par» in der Breite, die es
69,16 einnimmt, lieSe sich zu Anfang von Z. 36 gut unterbringen.
coMffu UHivtRSjrr
Anonymer Kommentar «u Piktons The&etet f>S7
andere Uebereinatimmung zeigen Plutarch und Olympiodor, wie der
Kommentator Gemeingut der Schule verwertet. Vorausaetzungs weise
berücksichtigt letzterer den Fall, daß der Weisheitsmangel des So-
krates absolut zu verstehen sei (54,31 ff.): $ «1 i*X»c äxotwriov ti
[U]3frv f/iiv ooföv, o&x lotat tai>n)v ffy oo^iav «xpdc, ty avattfrijotv
detfi vj -r. ot ■>'.'■-- toi? ootpiataie; (Über das Verhältnis zu diesen auch
58,7 ff.; vgl. auch Plat apol. 20 D). Dem ersten Gliede genau ent-
sprechend entgegnet Olympiodor p. 20C,14fT. auf das oben erwähnte
letzte Argument der Gegner: Ufojuv 8i xal icpo< tootooc Sn, 5tav
iIjc-q >oö£tv o:3a<, ö»c ''/,:. ti]v tüv dsüy 7vüoiv rrjv tSiav lEapaßäXXei
•; vi-« t.v ■ ixclvT] löp i>./. r $ati *apä TTjv ^[igtipiv. Kbenso Plutarch c. 4
Anf. und Henneias zum Phaidr. p. 70,10.
Eine Tradition der Exegese spiegelt sich auch in dem 2,11 ff.
über den Gegenstand des Dialogs Bemerkten. Auch hier zeigt sich
die Mittelstellung. Die Ausführlichkeit, mit der später die Frage
nach dem oxojtöc behandelt zu werden pflegt 1 ), ist hier noch fern,
so weit wir nach dem Erhaltenen urteilen dürfen. Immerhin sind
über diesen Punkt bereits verschiedene Ansichten geäußert, zu denen
der Verfasser Stellung nimmt, und der Gegenstand ist ihm wichtig
genug, um im Laufe der Exegese bei Gelegenheit darauf zurückzu-
kommen. Fr. 4, in welchem dies geschieht, ist schon aus äußeren
Gründen nicht zur Einleitung zu ziehen. Es ist hier vielmehr offen-
bar von einer bestimmten Stelle des Dialogs die Rede, die nach der
Meinung des Kommentators ein Indicium abgibt gegen die von der
Mehrheit der Platoniker verfochtene Ansicht, daß der Theaitet itipl
xpitT]p(ou — nicht, wie er selbst glaubt, npl £jkotV/ht]c — handele.
Man wird diese Stelle möglichst in der Nähe von 158 A (&v a&tote
■rrrvouiva?) suchen müssen. Da scheint nun ein Wort des Sokrates
163 A den Anforderungen zu genügen. Die Stelle lautet: rfj£s ty
QxoftwfLcv sl äpa Sotlv iTrianjp.71 « xoi aioibjat«; taütftv ij s«pov. sie
fäp toötö 100 ndc 6 Xöfoc Tj |Jli v ftitvi xai toötoo x*P lv rj
«oXXö xai Ätojra taüta 8XtvTj<w>}uv. Wer auf Aeußeningen über den
<3%ox6<z des Dialogs Jagd machte, konnte hier sehr wohl eine An-
deutung finden, daß das Gespräch der imarf^, also nicht dem xpi-
rfyxov gelte. Nach Z. 11 ff. muß die betreffende Stelle von einer
Seite als überflüssig oder unpassend angegriffen worden sein (9 [ttvtc
jii]v oüv'f). Auch dem kommen die ausgeschriebenen Sätze insoweit
entgegen, als der zweite, entscheidende unter ihnen sich ohne Stö-
rung des Zusammenhanges glatt ausheben laßt. Mit Rücksicht auf
1) Beiipiele bei Freudenthal, Hellenist Stud. III 316. Sie ließen sich durch
den Hinweis auf eine Reihe anderer jetzt durch die Comm. in Ariat. Graeca in*
ganglirher gewordene Kommentare leicht vermehren.
COßi. fRSiTY
638 Gött. gel. Ans. 1909. Nr. 7
diesen parenthetischen Charakter der Stelle könnte es im Folgenden
etwa heißen : Öoxsi 5t u.oi tfvd[sat]c f tvöu^vr] ') *p[öc tcä]c itXstooc t£[v
wX]atwvtxuj[v, otj xtX. *), d. h. eine Einlage zur vorsorglichen Abwehr
der später von der Majorität der Platoniker vertretenen Ansicht Daß
damit der Theai tetsteile schreiende Gewalt angetan wird, ist kein
Gegengrund, was für denjenigen keines Beweises bedarf, der sich
ähnlicher interpreta torisch er Leistungen unseres Kommentators (a. u.)
und späterer Piatone rkldrer erinnert.
Vor dem oxordc scheinen andere Vorfragen Erörterung gefunden
zu haben, über die der Leser unterrichtet sein muß, ehe er zur
Lektüre schreitet. Das Stück schließt mit einer Bemerkung über das
Verhältnis des Thcodoros zu Protagoras. Von letzterem muß nach
den z. T. erhaltenen Zeilenenden zu schließen auch im Vorausgehen-
den viel die Rede gewesen sein. 1,10 handelt es Bich vielleicht um
seine Verbannung (<p]o7fy ?) ■). Auf den Abschnitt über den oxoxöc
und daran anschließende Erörterungen über die imanj».-») und ihre
Behandlung in der Schrift folgt Näheres über das ProÖmium. Wert-
voll ist die Notiz Über die Existenz eines anderen Proöraiums. Die
Unterscheidung des > dramatischen < Dialogs (Laert. Diog. 3, 50 mit
Menagius' Anmerkung, Plut quaest conv. 7,8,3) von anderen Formen
ist dem Verfasser nach 3,38 bekannt. Sehr interessant für die
1) Aiir- dem Lichtdruck ersehe ich, daß der letzte Buchstabe kein t ( sein
kinn. Mm müßte also zu der immerhin bedenklichen Annahme einer Ver-
srhreibung Beine Zuflucht nehmen, um diese Ergänzung zu retteo.
2) "Kv8i3!c im konkreten Sinne von Einlago in ein Literatlirwerk vermag ich
nicht nachzuweisen. Stellen mit anderweitiger konkreter Bedeutung des Wortes
bei Pauow s. v.
3) ;..'■ durfte a keinen Akzent erhalten, da auch die Ergänzung ; jro2fj[}*aTaiY
tHasfJov offen bleiben muß. Die Punkte Z. 6. 7. 23 können nach dem S. VIII. XIX
Bemerkten nur die als Zeilen füllscl («nutzte pteij sein, in welchem Falle sie
nach S. VIII durch den KüllungB haken ersetzt werden mußten. Z. ß entspricht
die i.iiT, jenem Zwecke allerdings recht schlecht, indem sie nicht unter den über-
schüssigen letzten Buchstaben der vorhergehenden Zeile gesetzt, sondern dicht au
das schließende .■ herangerückt ist, so daß noch reichlich leerer Kaum bleibt.
Aehnlich ist sie aber auch 30,2 und besonders 44,33 angebracht. Völlig zwecklos
steht sie OB, 32, da hier keine Lücke auszufüllen ist. Auch 1,7 tritt sie etwas
aus der Zeile heraus. Ist dies Zeichen etwa aus einer zeilenweise getreu kopierten
Vorlage übernommen? Die Doppelbeit der Füllungszeichen könnte dafür zu
sprechen scheinen. Z. 1 ff. ließen sich — selbstverständlich neben vielen anderen
Möglichkeiten — etwa so herstellen : (xnl tb xn8' * ; uipav rjupßatavTa oder ahn-
liches} i'i;iy r.f>]iw:aji[pay. Ji,.'".' väp ' : -; j«;-», (von logischer Notwendigkeit wie
z.B. Arist. meteor. 2,7 p. 3G6b 16) [xotd Ttiv r^.i-.j];-;^,-- [liwvrac xot] imoor ( [fia>-
tmv Ifrjuz . j:. ct(&vni- ? ( vntp ot)&c [iiv |i<j:i/ .. u^hv]tixä« [&' ©6 IjvbtV, O.k. Pro-
tagons hebt den Unterschied von Wjrvr) und 6?tx* la Mf ( T Jl- &***- Empfar. adv.
math. 7, 394 895. 400), der unleugbar ist.
COßNf U UNIVERSJTY
Anonymer Kommentar zn Piatons Thc&ctet
Technik der Exegese ist 4, 17 ff. mpttyu 8i to xpooiu.iov töv irpon]-
xdvTotv xai xpaxuüv öxo^payijv, & oi ItühxoI xa&ijxovta ävou-äCoooiv. tö
5£ totaöTi n.r-^:i:-i xittai rcnpi tote EwxpatixoEe; xal oü 8«ttat ;;>,-
7^ogo)c'). Proklos zum Pannen, p. 658, 34 f. berichtet von einer ver-
schiedenen Stellung der alten Erklarer zu den Proömien platonischer
Dialoge: die einen schließen sie von der Erklärung überhaupt aus,
eine zweite Kategorie deutet sie rein ethisch'), eine dritte verlangt,
daß der Exeget das Proömium mit dem sachlichen Inhalte des eigent-
lichen Dialogs in Verbindung setze und so Proömium und Dialog als
Einheit behandle'). Aeltester nachweisbarer Vertreter des ethischen
Prinzips war bisher, soviel ich sehe, Porphyrios. Dank unserer Stelle
konuen wir nun diese Erklärung» weise um 100—150 Jahre weiter
zurückverfolgen. Es scheint, daß über diesen Punkt damals noch kein
Streit entbrannt war. Wenigstens erwähnt der Verfasser nichts von
einein abweichenden exegetischen Verfahreu. Damit stimmt, daß
Jamblirh als erster erscheint, der die Theorie des sie oxojrdc konse-
quent durchführte*). Was die Nichtberücksichtigung des Proö'miums
(ou Äcitai ilirpjacttc) betrifft, so erwähnt Prokl. zum Tim. 1204,17
Dicht, daß Severus, der zeitlich von dem Anonymus nicht weit ent-
fernt ist, in seinem Kommentar zum >Timnios< das Proömium uner-
klärt ließ.
Seiner Methode nach ist der Kommentar noch äußerst einfach.
Von den später üblichen , weit ausgesponnenen Erörterungen der
Disposition und des Zusammenhangs innerhalb größerer Partien der
zu erklärenden Schrift u. dgl. findet sich hier noch nichts; kaum daß
2, 13 ff. in wenigen Zeilen die Hauptteile der Untersuchung ge-
schieden werden. Eine gewisse Zurückhaltung wird freilich uuserm
Urteil durch die Un Vollständigkeit des Erhaltenen auferlegt. Doch
ist kaum anzunehmen, daß uns die allgemeine Haltung der Exegese
nach Auffindung des verlorenen Kestes in einem wesentlich anderen
Lichte erscheinen würde. — In dem elementaren Charakter seiner
Technik bildet der Theaitetkommentator den einen Pol einer Eut-
wickelung, an deren anderem Ende Olympiodor und seine Schule
stehen mit der Zerlegung der Interpretation in Praxeis, innerhalb
tleren wieder die den größeren Zusammenhängen gewidmete Theoria
von der Worterklärung gesondert wird. Auch darin wahrt unser
Kommentator seine primitive Art, daß seine platonischen Lemmata
1) Die gering fälligen Ergänzungen der Herausgeber sind gesichert.
2) P. 658, 2 ff. tüiv H o'!>4i TO-jtuiv (sc luv npooififtuv) tu; Itwjtcv rfsp&tupivuv,
3) Vgl über diese Frage OQA. 1900 S. 626 ff.
4) GOA. LLO.& 62G.
(HU. |al. Au. im. It. 7 38
COßNflLUNNERarV
540 Gütt. gel. Am. 1909. Nr. 7
zusammengelegt keineswegs den lückenlosen Thcaitettext darstellen.
Er springt von Punkt zu Punkt und behandelt nur, was ihm zur
Interpretation besonderen Anlaß zu geben scheint — auch hier
wieder im Gegensatz zu den späteren neuplatonischen Erklärern, die
unter der Herrschaft der allegorisicrenden Methode in jedem Satze,
wenn nicht in jedem Worte, einen Schatz zu heben finden. Die
Lemmata sind im allgemeinen — in der Art des Didymos, worauf
Diels S. XX hinweist — vollständig ausgeschrieben , doch existiert
einiges nur in der Paraphrase. So das auf 46,42 folgende Stück aus
148 D (paraphrasiert 47, 1 ff.), ebenso ein nach 56,2 stehender Passus
aus lüOD (paraphrasiert 5G,7ff.) und 152 E (paraphrasiert 67,45 ff.).
Die Besprechung des 2j, 30 — 37 aus 147 D ausgeschriebenen Lemmas
greift weit über den Inhalt desselben hinaus, da der mathematische
Abschnitt zusammenhängend erörtert werden mußte. Daraus ergeben
sich einige Wiederholungen im Nachfolgenden. Hier liegt also aus-
nahmsweise ein Ansatz vor zu der späteren Scheidung von Theoria
und Einzel erklarung. Auch 66, 19 ff. ist in das nächste Lemma über-
gegriffen.
Bei aller Einfachheit der Kommentierung wird nun doch das
Unterlegen an Stelle des Auslegens schon recht fleißig betrieben.
Statt vieler Belege genügt es auf die Deutung des Stta (145 C)
15,1 ff. und die 44,48 ff. an 148B fytat* xtX. angeknüpfte methodo-
logische Ausführung i-v.-7.ixwv rcü>c Cv'. : ' : '" ! hinzuweisen. Wie in
den neuplatonischen Kommentaren, nur in weit geringerem Maße,
galt es auch hier, die Gedanken einer weitergeschrittenen philoso-
phischen Entwickelung im platonischen Texte selbst wiederzufinden.
Was dabei am meisten in die Augen fällt, ist die Hereinziehung der
aristotelischen Logik, worauf schon Diels S. XXIV, XXX f. aufmerk-
sam gemacht hat. Wiederholt zeigt sich das Bestreben, die platoni-
schen Ausführungen in die Kategorien und Syllogismen des Aristo-
teles hineinzuzwängen. Man darf den neuen Fund schon deshalb
nicht unterschätzen, weil er uns in schöner Weise in Stand setzt,
dos von Albin in theoretischer und systematischer Form Gebotene in
die Praxis des kommentierenden Schulunterrichtes hinein zu ver-
folgen. Wir erhalten das erste Beispiel dafür, daß die Gepflogen-
heiten der neuplatonischen Kommentatoren schon um Jahrhunderte
früher im mittleren Platonismus zu Tage traten. Es kaun nun frag-
los für die logische Schulung des Hörers wie für die Kritik der
platonischen Beweisfüll rung sehr förderlich sein, wenn man die iu
freieren Formen verlaufende Argumentation des Philosophen au dem
Maßstabe einer strikten syllogistischen Methode prüft, nur muß man
dabei mit größerer Behutsamkeit, als es von unserem Anonymus ge-
■
_ _ __ EU UHIVERSJIY
Anonymer Kommentar zu Platona Theaetet 641
scbehen ist, jedes Zwängen und Pressen venneiden. So ist die Re-
duktion von äp' oü t6 jiav&dvBiv xtX. 145 DE auf einen Syllogismus
mit dem Schlußsätze 6 äp« |uxvddv<uv •-■.it-» ;...■_. emXau^avst (16, 23 f.)
unstatthaft, da dieser Satz weder explicite noch implicite in der pla-
tonischen Deduktion enthalten ist, Piaton vielmehr nur vom ;■-/.,> iv >i»
durch Vermittelung der Zwischenglieder ~.',y.- t und -■■■■:. x auf die
esianju.^ zu gelangen sucht, von der er im Folgenden handeln will.
Falsch ist die Reduktion 6G, 1 1 ff. Die Verwendung der aristotelischen
Kategorien 20, 32 ff., 68, 10 ff. fördert nicht und tut besonders au der
zweiten Stelle Piaton Gewalt an.
Was den dogmatischen Standpunkt des Kommentators betrifft,
so hat Diels in der Einleitung dargetan, daß es der des eklektischen
Piatonismus ist, wie ihn u. a. Albinos vertritt '). Die von Diels auf-
gezeigten Beruhrungen mit dem letzteren lassen sich noch vermehren.
Der Kommentator spricht 2,20 und 15,8 ff. von ä«X^ ejtiottjU.t] im
Gegensatz zur oüvdito? oder auonju.af.x^. Als dritte Stelle wird
17,27 hinzuzufügen sein, wo Wilaraowitz wohl mit Recht äxktfi er-
gänzt. Wenn das itapt 8 uavddvsi Tic 145 D ein Kennzeichen dafür
sein soll, daß es sich um die -»->.;, i. handle, so scheint der Verfasser
das S als distributiv (der jeweilige einzelne Gegenstand des Lernens)
empfunden zu haben. Das ist willkürlich, aber der Interpretations-
kunst dieses Exegeten wohl zuzutrauen. Mit diesen Stellen vergleiche
man nun: Alb. Eisag. 4 p. 155,376*. II., wo Piaton die Benennung
taocfyug äjiXii für die f\xii%t\ Iwowt zugeschrieben und weiter be-
merkt wird : fix fis toüttov ötcXüv ouaüv EXiorqtuÜv 6 f uotxbc xal Eiti-
orr]u.ovix&c ouvioTTjxi Xo^oc 3 ). Wenn 2,23 ff. die Bedeutung von
xpinipiov = tö öV oü xpivouev wc opfdvoo einer oder mehreren an-
deren Bedeutungen des Wortes entgegengestellt wird i /£-,(., &i vüv
xtX.), so findet dies Alb. Eis. 4 p. 154, 10 ff. eine Parallele. Zu 59.4G
atbihpi« = aiodTjTTjpiov (im vorliegenden Falle soll die Gl eichsetz ung
nicht statthaben) vgl. Alb. 4 p. 154,10 xptote « xptnjpiov (Alex, in
I. de sensu [Comm. in Aristot. Graeca IUI] p. 2, 5 f.), zum >.v,-.; als
Kriterium (61, 16 f.) Alb. 4 p. 154,15.
Sehr mit Recht hat nun Diels trotz der mehrfachen Berührungen
des Anonymus mit Albinos die Identi6zierung der beiden Autoren
1) Es iei liier aoeb auf ein wertvolles Tarergou der Einleitung hingewiesen:
Piels liefert an der Hand der autiken Zeugnisse den Ueweis, daß Allunos auch
Kommentare (sicher in Timaios und Politeia) verfallt hat.
2> Die Unterscheidung von 4rX/j and civtire* (909t))|MmKtp tovfc ist wohl
auf die Stoa zurückzuführen. Vgl. Hext. Emp. adv. rnath. 7, 40 f., wo die Jrut/^ij
allerdings nur systematisch erscheint, die Gegenüberstellung aber von dAr^M; als
•iXdüv and d>.',Sua als ;-:■. ',.■ i ■• ', eine Verwandtschaft mit jener Untcrscbei-
dang zeigt
3ö«
■ ■
642 Gott. gel. Anr. 1909. Nr. 7
von der Hand gewiesen, und zwar nicht nur wegen der S. XXXIII
sehr lehrreich besprochenen Divergenzen in Sül und Methode. Unter
allem was der Anonymus mit Albin gemein hat, ist nichts derart,
daß man Grund hätte, darin eine individuelle Anschauung des Autors
und nicht vielmehr Gemeingut der platonischen Schule dieser Zeit zu
erkennen. In erster Linie gilt dies von der zpÄ« xbv Ät6v ijtoiwotc 1 ),
die 7,17 f. als Eckstein der Ethik erscheint. In dieser Bedeutung
ist sie ein Kennzeichen des gesamten späteren Platonismus. Die Aus-
bildung, die der Telosbegriff in der Stoa gefunden hatte, führte da-
zu, auch Tür den Platonismus ein solches Telos aufzustellen 1 ). Eben-
dahin drängte die die verschiedenen Systeme unter einheitlichen
Gesichtspunkten abhandelnde doxographische Darstellung der Philo-
sophiegeschichte. DaG man dabei zu der Stelle Theaet. 176 B griff,
war ein äußerst glücklicher und folgenreicher Gedanke, da man da-
mit in der Tat dem religiös gestimmten Idealismus Piatons gerecht
wurde 8 ) und zugleich deu Platonismus für ethisch verwandte Rich-
tungen wie Stoa und Christentum bünd unfähiger machte. Innerhalb
der ersteren bot die Anschauung von der natürlichen Gottvcrwandt-
1) I>ie Herausgeber ergänzen '.|**4[ttjto]«. Ist &fiMÜ[uo>]{ möglich (was
mir der Fall zn sein scheint; ■ ■.:n-: von Z. 16 paßt gerade in den Raum), so hat
es Piaton 176Ü und die unten anzuführenden Parallelen auf seiner Seite.
2) Die Anwendung spaterer Gesichtspunkte auf den Platonismus neigt gut
Plut quaeat. conv. 1,1,4, 5 lUsftan i* Tip X»tn:wtf «pt t&w: eW.trlficv<>; ™l
toO spürtoj 4}al»oO Damit stimmt überein, daß schon Areios Didymos Stob. er). II
p. 50, C W. tu.« bei Fiat. Tim. 90D in dem spateren technischen Sinne nimmt,
der schon durch den platonischen Text ausgeschlossen ist. Ueber die ■ ■>■■ fu*o«s
Öc<f» (taxi tö &uvot<v) als platonisches Telos und ihre Verbreitung bis in die
spätere byzantinische Zeit vgl. GOA. 1906 S. 904. Neben dem dort Angeführten
siehe etwa noch Flut, de scr. niim. viod. 6 (p, 666, 1 f.), Theo Smyrn. p. 16, 1 f.,
Apul. do dogm. Fiat. 2,23 p. 98,9f. 90,3f. (wie die entsprechenden Albinosstellen
nach Oaios, »gl. Thadd. Sinko, De Apulei et Albini doctrinae Piatonina« adum-
bratione [Dissert. philol. rlass. Acad. litt Cracov. toin. 41 p. 171}), Porph. b.
Stob. Hör. 1,123 p. 91,11 f., 92,20f. H. (p. 19,6-, 20,17 Mommert), lambl. b. Stob.
Hör. 103,23 (d. comm. math. sc. 16 p. 63, 10 f. t»jy npot TdyaS&v hpaliotn), Anon.
vit. Fythag. b. Pbot cod. 249 p. 439a 12 Bekk. (6 p. 104 Kiessl.), lul. or. 6
p. 237,3, HicrocL in carm. aar. p. 416a 7, 483b 24 Mull, (an letzterer Stelle
t,*«iJT!j«)r SyT. in MeUpb. p. I4,19f. vgl. 11,26, Marin, vit Trodi 25, Olympiod.
prol. log. p. 16,25, in Phaed. p. 1,16 f. Als platonisch erwähnt die Bestimmung
auch das Scbolion zu Luc. rhet. praen. 1 p. 175, 8 f. Kabe, allgemein als jpx *tfi
«nXodoo.fae das Scholion zu Aristid. or. 46 p. 178,11 Dindorf (p. 179 KrommtJ)
Sie schwebte jedenfalls auch Aristcides a. a. 0. vor.
3) Vgl. Zeller III* S. 926 und dazu die weiteren bei Albin c 28 neben
Theaet 176B berücksichtigten Flatonstellen (leg. 7I6E— 716C, Pbaedr. 24 7 E 248A),
ferne* Tin, 90D.
COPHfUUNIVERSTY
Anonymer Kommentar zu Piatons Tbeaetet 543
schaft des Menschen ') und der Zeusgleichheit des Weisen An-
knüpfungspunkte. Aus der Gott Verwandtschaft wird die Gottgleich-
heit als ethisches Ziel abgeleitet von Musonius p. 90, 4 ff. Hense. Vgl.
auch Epict 2,14,12; 19,27; Seneca ep. 95,50"). Unter den christ-
lichen Autoren haben Klemens von Alexandreia (ström. 2,100. 131;
5,96) und Theodoret (Graec. affect. cur. 11 p. 985; 12 p. 1017 Schuhe)
jene Telosdefinition mit Beifall erwähnt und ihre Uebereinstiininung
mit biblischen Lehren hervorgehoben *). Auch Gregorios der Thauma-
turg verwendet sie ad Origin. 2,13 p. 4, 18; 12,149 p. 28,26 Koet-
schau*). Auch im Peripatos bediente man sich der Formel. Auf
Aspasios hat Diels, Einl. p. XXXII, bereite hingewiesen. Themistios
berührt sie or. 2 p. 32 D, or. 15 p. 189 A, und sie erscheint in der
peripatetischen Deduktion Comni. in Arist. Gr. XII 1 p. XI Z. 3 f.
t. u.
Es ist schade, daß das erhaltene Stück des Kommentars die
Besprechung von 176 B, auf die 7,19 wohl verwiesen wird, nicht
mehr umfaßt Hier war ohne Zweifel die 6p.oioiot« icpoc tiv deöv als
Grundlage der Ethik behandelt und die einzelnen Tugenden von der
Gottgleichheit abgeleitet. Einen Anhaltspunkt gab schon Piaton mit
dem Satze 6jj.otu>atc 5s ötxatov xal 3aiov u.«a ppwfMMC fevioda!, von
dem auch Apul. dogm. Fiat. 2,23 p. 98, 10 ff. ausgeht. Die hier vor-
genommene Scheidung der Nachahmung nach der theoretischen und
der praktischen Tätigkeit der Gottheit findet sich öfters, so Amm. in
Porph. Isag. 4, 7 ff.; 11,10 ff., Elias Prol. 27, 9 ff. (eine andere Schei-
dung bei Olymp, in Phaedon. 1,13 ff.).
Auch die auf die Stoa zurückgehende 3 ) Lehre von der Anta-
koluthie der (vollkommenen) Tugenden, in der der Kommentator
9, 40 ff. (vgl. 11, 13 ff.) mit Albin 29 p. 183,3 ff. übereinstimmt, darf
man der ganzen Schule dieser Epoche zuschreiben. Das Zusammen-
gehen von Albin und Apuleius dogm. Plat 2,6 p. 84, 26 ff. ergibt den
gleichen Standpunkt für Gaius. Wie diese, so trifft auch der Anon.
1) Vgl. Bonhüffer, Epict o. d. Sloa 76 ff. Soweit Poseidonios in Frage
kommt, ist allerdings mil der Wahrscheinlichkeit zu rechnen, daß die stoische
Lehre tod Piaton beeinfluBt ist. ti. auch Stoic. vet fr. 111245 fr. 333 ff.
2) Auch an dio beliebten Ausführungen über den Konig als Ebenbild des
Zeus mag erinnert «erden. Vgl. besonders Dio Cbrys. or. 53, 1 1 toi« JjaBoJe (fon-
iile Uov r.pi$ (xilvov (sc. töv A(o) BAiac -n; xiti'j8-j>iiy tijv dp//,* •iyuLWiÜYtit, ■(
Suwrtfv ijnv dvfyiünoi;, Stifi tA<# avrtbv Tjxiftov.
3) IHe Angaben beider über die platonische Tetosbestimmung führt R. Hoyer,
De Antiocho AacaL (Bonn 1883 Dtss.) S. 36 ff. auf Antiochos t. Ask. zurück.
4) DaB Gregor auch sonst den späteren Schul platoniiuius vertritt, zeigt
Brinkmann, Rhein. Mus. 56 (1901) S. 57 f.
5) Vgl. Stoic. vet, fr. 111 no. 295 ff.
CQHKEU
544 Gott. gel. Anz. 1909. Nr. 7
in eth. Nie. V (Comm. in Arist. Gr. XX) p. 209,26 ff. mit dem Theaitet-
kommentator darin zusammen, daß er die Antakoluthie nur für die
i£Xs'.ai äpetat, nicht für die cj^ösiai (Diels Einl. S. XXXII) gelten
lassen will: -r] fiixaiooövT), tpTjot (sc. Aristot. p. 1129b 25 f.), ziXtia
äperrj, «XX' oüy äsXwc; Xfrrstai piv 7*p x*t -rj Ävn^iaoTtXXojifivrj xpöe
t*QV q!*J0tx7)v te xai xat' «<><p'>?av XEYOuivrjv ävfipciav, iXX' ärsXfjC
aürrj. äteX-r,« uiv -fj iv t$ *A/iXXsf, tiXct* Ä8 ^ u-itä fpGvrjaetbc te
xai 6pöo r J XÖ700 önojwvrjux^ xüiv j«*jtoTa>v xivfiövwv ai oöv teXitai
ävTaxoXoodoöoiv aXXyjXaie;' ö 701p toötiov Äytov u.Eav xaoac Ej(siv
Xeferxi.
Als neues Dokument für diesen mittleren Piatonismus ist der
Theaitetpapyrus schon an und fUr sich wertvoll, zumal unser lite-
rarischer Besitz aus dieser Phase der platonischen Lehrentwickelung
bis jetzt sehr mäßigen Umfanges ist. Dazu kommt, daß der neue
Kommentar das bisher Vorhandene nach zwei Seiten ergänzt. Kr
bildet das einzige umfassendere Beispiel jenes Piatonismus in seiner
Anwendung auf die schulmäßige Piatoninterpretation, und er zeigt
— hier allerdings nicht als einzige Quelle ■) — die platonische Schule
dieser Zeit zugleich auch in ihrer Polemik gegen andere Schulen,
darunter auch die Stoa. Diese Seite ist m. E. in Diels' Einleitung
nicht ganz zu ihrem Rechte gekommen. Daß wir es mit einer durch-
aus eklektischen Lehre zu tun haben, die einen guten Teil ihres Be-
sitzstandes der Stoa verdankt, steht außer Frage. Das hindert aber
nicht, daß nun dieses Anleihegut stillschweigend als Eigentum be-
trachtet und wacker gegen die Stoa da polemisiert wird, wo der
Platoniker nun einmal nicht folgen konnte. Nicht das Liebäugeln mit
dem Stoizismus, sondern die Neigung, bei gegebener Gelegenheit die
Lehrunterschiede zur Sprache zu bringen und die abweichende Mei-
nung zu bekämpfen, scheint mir in dem Bilde des Kommentators der
hervorstechendere Zug, und der Theaitetkommentar bestätigt so die
— übrigens psychologisch notwendige — Tatsache, daß trotz der bei
Eklektikern hin und wieder auftretenden Versicherung von der we-
sentlichen Einigkeit der Hauptsysteme gleichwohl, solange geschlossene
Schulen nebeneinander bestanden, auch der Schulpatriotismus und
gelegentlich -Chauvinismus andauerte und insbesondere der Katheder-
1) Vgl. du im Uermcs41 (1906) S. 603 ff. 617 über liierax Bemerkte. Bei-
läufig sei liier 7.ur Krganxung des Aufsatzes über Hierax hervorgehoben, daß der
Ton Pamaskios bei PhoL tibi. p. 341b 18 f. als Zeitgenosse des AmmonioB (Her-
meiu) genannte Alexandriner Hierax als Verfasser der von Stohaios exzerpierten
Schrift nicht in Betracht kommt, da sich in den xiemlich umfangreichen Frag-
menten keine Spur des Neuplatooismus findet. Auch wäre er der einzige von
Stobaioa berücksichtigte Autor so später Zeit. Die jüngste Quelle des Florilegiumi
i« sonst Thomiatios,
coRHai uNNtRsirr
Anonymer Kommentar ru Piaton« TbeaetCt 545
Philosoph Anlaß nahm, durch polemischen Hinweis auf Dogmen an-
derer Sekten der Meinung vorzubeugen, daß in seinem Hörsaal gnr
nichts anderes und Wahreres zu lernen sei als in dem einer anderen
Schule. In der von Diels S. XXV als stoizisiorend bezeichneten oi-
xsUootc-Betrachtung 5, 18 ff. sind allerdings stoisch Begriff und Name
der oixetmote und die Grundlagen der oixtüooic-i.ehre 1 ). Aber der
Zweck, den der ganze Abschnitt verfolgt, ist antistoisch: es soll die
jedenfalls durch einen Teil der stoischen Schule vertretene*) Lehre
von der bestehenden oder anzustrebenden Gleichheit der otosbMtfi
npö? äaotöv xal Jtp6< 6vnvoäv ad absurdum geführt und damit der
Ableitung der otxatoaüvi] aus der otxciiuoic der Boden entzogen wer-
den, um nun erstere dem Prinzip dieses Piatonismus entsprechend an
die 6(ioüü3i« deeji anzuknüpfen. 70, 12 ff. ist es dem Verfasser zwar in
erster Linie darum zu tun, die (neuere) Akademie vor dem Verdacht
der Skepsis zu schützen. Aber man merkt doch das Behagen an
der Niederlage, die die Stoa hier erlitten haben soll. 11,22 ff. fehlt
jede derartige Spitze. Aber immerhin ist die Gelegenheit wahrge-
nommen, einen T/ehr unterschied zur Sprache zu bringen. Auch
Aristoteles geht bei der Polemik nicht leer aus; ein Punkt seiner
Definitionslehre wird 25, 2 ff. gerügt.
Der Papyrus enthält noch mancherlei , was teils als neu
teils als Bestätigung von sonst vereinzelt Bezeugtem Interesse
erweckt. Ich rechne dahin den prägnanten Gebrauch von 'Axa-
Ö^jista und 'AxaCTjuxtixö; im Sinne der neueren Akademie 54,40;
70,14 (vgl. auch 6,30)"), oi xoXotoi in Bezug auf die Platoniker
li Darunter auch die Einteilung der afitttmt 7,26 ff, zu der Uierokles Ktb.
Eiern. 9, 3 ff. iu vergleichen ist (liier Z. 12 vielleicht ^kp-nixt,]). 7, 20 ff. wird
übrigens nicht einmal der Ruhm, die »Kthjfy'il^nt* oixifrosi; erfunden xu haben,
den Stoikern gekonnt.
2) So von Hieroklej, dessen bei Stob. Hör. 64,23 p. 134,27 ff. M. (llierokl.
p. 61,24 ff. t, Arnim) vorgetragene Theorie sich mit der hier bekämpften deckt,
soweit es sich um die oiufwoic sich selbst und anderen gegenüber handelt Daß
nicht alle Stoiker die gleiche Anschauung vertraten, zeigt die auf I'anaitios zu-
rückgehende Darstellung hei Cicero d. off. 1,17,58. Der von mir, llierokles d.
Stoik. S. 13. 63, hervorgehobene Widerspruch zwischen dem Sloiker und dem Neu-
platoniker Hierokles besteht auch zwischen dem Stoiker und dem Theaitet-
kommentator, nur daß bei letzterem mehr von dem Verhältnis des Menschen zu
sieb selbst und zu anderen, als von den Abstufungen innerhalb des Verhältnisses
zu anderen die Rede ist; auch diese sind aber 5, löff. berührt in Anknüpfung an
das platonische Lemma.
3) Der gleiche Gebrauch bei Cicero (z. R. de nat- deor. 1, 1, 1) und Sextus
Kmp. (vgl. d. Stellen im Hekkercchen Index). Olymp, prol phil. Plat. 10 p. 205, 3 f.
Herrn, heißt ee: owinBoJvTie töv UA&iova tlc « : >s 'K^ixtwjä; ti m! to ; « 'Am&i)-
patxvtc, jedoch mit Lücke vor dem letzten Worte im Monacensis, wonach Hermann
wohl richtig ■!->- eingefügt hat.
FuuNWERSirr
546 Gott gel. Ana. 1009. Nr. 7
11,12'). Kadijxovta wird als speziell stoischer Terminus empfunden und
durch jrf.oaTjxovta xal npnxxi umschrieben 4, 19 ff. Von Epikur (22,39) I,
dem Chier Ariston (11,33) und den Ncuakudemikern (6,30; 70,14)
lernen wir neue Deduktionen kennen. Ferner bildet die Mitteilung über die
Stoiker 11,22 ff. eine Bereicherung, ebenso was 5,24ff. über die otxst-
tüaic gegenüber sich selbst und anderen (stoisch, 8. oben) und über
die Verankerung der Gerechtigkeit in der oixstwoic vorgetragen ist.
Zu 73, 26 ff. vgl. Cic. nat. deor. 2,15,41; Hermeiaa z. Phaidr. p. 69,3
Philop. act. mundi p. 518, 5 ff. 523, 11 ff., [Philop.] in de gen. an.
(Comm. in Aristot Gr. XIV 3) p. 86, 15 ff. Zu 13,1 ff. vgl. Prokl. zum
I. Alkib. p. 412, wo in gleicher Weise die Theaitet- und die Politeia-
stelle vereinigt sind. Auch sprachlich ist manches bemerkenswert, so
der den Superlativ _ vertretende Komparativ 50,31*). Ein merk-
würdiges Muster von Ungeschicktheit sind die Figuren zu Kol. 43.
Die nXiv&c und Äoxt? sind hier von oben gesehen, so daß die Höhen-
linie, auf deren Verhältnis zu den Seiten der Grundfläche es ankommt,
durch die Perspektive verkürzt erscheint Besonders die Zeichnung
der ßoxic verliert dadurch jede Anschaulichkeit.
Von den der Ausgabe des Theaitetpapyrus als Anhang beigo-
gebenen kleineren Stücken gehört das erste, ein Abschnitt eines
philosophischen Traktates mit PhileboB- und Phaidroszitat, der gleichen
Zeit und seinem Inhalte nach derselben Richtung an 5 ). Das zweite,
von den Herausgebern nach der Schrift dem ersten Jahrhundert vor
Chr. zugewiesen, enthält in 22 Zeilen einen Auszug aus Piatons Ge-
setzen 832 E— 837 C mit dem zu 833 AB (vgl. CD) beigefügten
Scholion $<piJt;;oo« Ja \iftt 5pöu.oo< toöc StaüXooc tpi-/ovta? tioosfiac.
Das dritte, vermutungsweise als philosophischer Dialog bezeichnete
Stück entstammt etwa dem 2. Jahrh. vor Chr. Es umfaGt drei
kleinere Fragmente mit unvollständigen Zeilen, denen bis zu einer
etwa erfolgenden Agnoszierung schwerlich ein zusammenhängender
Gedanke abzugewinnen sein dürfte*).
Die letzten Jahre haben uns durch epochemachende Papyrus-
funde verwöhnt, und es ist fast notwendig vor der Unterschätzung von
Funden zweiten und dritten Ranges zu warnen. Daß der Theaitet-
papyrus sich an Bedeutung mit manchem, was in Aegypten zu Tage
gekommen ist, nicht messen kann, ist unleugbar. Ebenso unleugbar
ist aber, daß uns in ihm ein wichtiges Aktenstück zur Geschichte
1) S. darüber Brinkmann, Rhein. Mus. 66 (1001) S. 58.
2) Vgl. Schmid, Atticismua I 238, Hl 62, IV 62. 614.
3) S darüber Hermes 42 (1907) S. 150 ff.
4) IIa 1 rieUcicht tö [«-» oüv tiipjityov [tsü™ cpofrfJfMt». Dun hudelt es
aich am eine Inhaltsübersicht, vielleicht in einem KommentV.
COHHEU UNIVER5JTY
Anonymer Kommentar zu Platons Tbeaetet Ö47
der Philosophie und des philosophischen Schulbetriebes wiederge-
echenkt ist. Wir dürfen uns glücklich schätzen, wenn uns die Berliner
Klassikertexte noch manches Stuck gleichen Ranges zu bieten in der
Lage sind, doppelt glücklich aber, wenn deren Bearbeitung in gleich
vorzüglicher, nach allen Richtungen fördernder Weise gelingt, wie es
hier der Fall gewesen ist.
Halle a, S, Karl Praechter
Orcbomeaos. I. Ilie liieren Ansiedlungoschichten von Heinrich Bulle. Aus
d. Abhdl. der IL Bayer. Akademie der Wiss. I. Kl. XXIV. Bd. IL Abt.
München 1907').
Bei der Besprechung von Furtwanglers Heiligtum der Aphaia
(G. G. A. 1907 S. 671 ff.) habe ich die großzügige Ausgrabungstätig-
keit geschildert, die Furtwangler seit einigen Jahren mit dem Kreise
seiner Freunde und Schüler entfaltet hatte; ich kann den Bericht
über die bedeutsamen Ergebnisse dieser Forschungen nicht fortsetzen
ohne ein Wort der tiefen Trauer Über den Tod des Mannes, dessen
jugendfrische sprühende Lebenskraft unerschöpflich schien. Es ist der
schwerste Verlust, den die Archäologie erleiden konnte in unserer
Zeit mit ihrer doppelten Forderung: planmäßiger Forschung durch
Vermehrung des schon fast unübersehbaren Stoffes, sorgsamster Ein-
zelarbeit, der auch das unscheinbarste Denkmal zum geschichtlichen
Zeugnis wird, und Erkenntnis des Wesens in der Fülle der Erschei-
nungen, Aufbau des großen Ganzen aus gesunden Steinen.
Das vorliegende stattliche Heft ist mit Beinen klaren Ergebnissen
ein Eckstein für den Bau der Frühgeschichte von Hellas, es ist mit
seinen Tagebuchnotizen, Dänen und Ansichten ein für die Ausgra-
bungBpraxis höchst wertvolles Musterbeispiel und es erfüllt selbstver-
ständlich auch schriftstellerisch die allmählich immer allgemeiner an-
erkannte Forderung: möglichst objektive und vollständige Darlegung
des Tatbestandes und erschöpfende Verarbeitung des Gewonnenen,
beides tunlichst getrennt, sodaß der vertrauende Leser rasch ein Bild
gewinnt, der selbständig prüfende andrerseits von den Gesichtspunkton
des Herausgebers unabhängig urteilen kann.
Die Ausgrabung von Ürchomenos beschloß Furtwangler, der die
Bedeutung der früheren unscheinbaren Scherbenfunde dort längst er-
kannt hatte, auf eine Anregung von Hermann Thiersch hin. Nachdem
er die Arbeiten im Frühjahr 1903 kurze Zeit selbst geleitet hatte,
1) Da das Manuskript dieser Anzeige schon vor Jahresfrist abgeschlossen
war, konnten nur die wichtigsten Neuerscheinungen ooeb kurz berücksichtigt
«erden,
<:OfCNEU. UMrVERSrry
618 Gott. gel. Adz. 1909. Nr. 7
überließ er die Leitung dieser wie der zweiten Campagne von 1905
Heinrich Bulle; ihm standen erst Walter Riczlcr, dann Paul Reinecke
zur Bearbeitung der Kleinfunde zur Seite. Ganz Bulles Werk ist
der vorliegende erste Teil der Veröffentlichung, der die ältesten An-
siedlungsschichton behandelt; das Buch ist Herrn Bassermann-Jordan
in Deideslioim gewidmet, dessen große Stiftung Furtwänglcrs meiste
Ausgrabungen ermöglicht hat; auch der Sohn des Stifters, Herr Ernst
Bassormann-Jordnn, hat bei der Grabung tätig geholfen.
Die Untersuchung beschränkt sich im wesentlichen auf den süd-
lichen Ausläufer des Stadtberges, der die ältesten Ansiedlungen trug;
dort konnten große Flachen freigelegt und zahlreiche Graben gezogen
werden. Oberhalb und unterhalb ist nur sondiert worden. Wie so
oft, hat die Ausgrabung anderes ergeben als was zu erwarten war:
kein stattlicher mykeniseher Herrensitz, keine goldreichen Kuppel-
gräber kamen zu Tage, sondern unter den stark zerstörten Resten
bescheidener Bauten der frühmykenischen Zeit fanden sich zwei ältere
Ansiedlungen, beide von ausgeprägter Eigenart. Damit ist zum ersten
Mal in Hellas selbst eine Abfolge von Knlturschichten gefunden, wie
wir sie bisher nur in Troja, dort jedoch architektonisch viel einför-
miger, besaßen; auch die gleichzeitige, an sich hochwichtige Ausgra-
bung von Sesklo in Thessalien bietet ein weniger wechselvolles Bild;
in den ältesten kretischen Schichten endlich sind bisher nur ganz
vereinzelte Baureste zu Tage getreten (vgl. BSA XI S. 263; in Melos
fehlen Bauten ältester Zeit ganz). Die älteste nachweisbare Ansied-
lung scheint ausschließlich runde Lehmhütten mit Steinsockeln ge-
kannt zu haben; die feine Keramik ist vorwiegend monochrom, doch
gibt es schon polierte Mattmalerei. In der zweiten Ansiedlung ist
kein einziger Rundbau mehr nachzuweisen (vgl. jedoch unten); es
herrschen Mischformen mit geraden und gebogenen Wänden (nach
Bulle Ovalbauten mit grader Front), neben welchen vielleicht schon
viereckige Häuser vorkamen. Die Keramik ist sogenannte >Urfimis-
wure«. Endlich sind dieser Schicht zahlreiche tiefe >Bothroi< voller
Asche, offenbar keine Herdgruben, eigentümlich. Wie die beiden
ersten, so sind auch die zweite und die dritte Ansiedlung scharf von
einander getrennt : in frühmy kenischer Zeit hat eine völlige Neube-
siedelung stattgefunden. Das viereckige mehrräumige Haus herrscht
jetzt ausschließlich, doch scheint es, daß auch ein ganz kleiner,
schwerlich bewohnter Rundbau mit Feuerstelle dieser Schicht ange-
hört. Bulle vermutet darin das Herdheiligtum der Gemeinde, doch
kann es auch die Küche eines Wohnhauses sein, vgl. unten. Die
Häuser stehen nach dörflicher Art einzeln in Höfen, im Gegensatz zu
dem städtischen Blocksystem von Kreta und Melos. Gräber sind in
..
U. Balle, Orcbomenoi. I 649
den älteren Ansiedlungen nicht gefunden worden; hier Hegen sie in
Mengen überall im Ort, höchst wahrscheinlich auch innerhalb der
Häuser selbst Es sind alles >Hegendo Hockcrc, meist in Platten-
gräbern aus Lehm und Stein mit spärlichen Beigaben. Die lange
Dauer dieser Ansiedlung gibt sich in drei Bauschichten kund, die
jedoch derart in einander übergehen, daß keine Keubesiedlungen an-
zunehmen sind; dementsprechend ist auch die Keramik gleichartig.
Von den Bauten der jüngeren mykenischen Zeit hat die Zerstörung
der oberen Schichten durch die Byzantiner fast nichts übrig gelassen
als versprengte Reste von Wandgemälden, die als lehrreichste Neuig-
keit die Nachahmung von Holzmaserung bieten : wodurch denn die
ägäische Kultur in der Schätzung strenger Stilrichter sinken dürfte.
Scherben aus dieser Zeit sind in Menge gefunden, viel mehr als aus
klassischer Zeit, deren Hauptzeugen ein Tempel fund am ent und (trüber
mit geometrischen Vasen sind. Ueber die vermutliche Ausdehnung
der einzelnen Ansiedlungen erfahren wir nichts Zusammenhängendes,
doch sind entsprechende Beobachtungen gemacht worden. (S. 72, 88,
97, 101); ich gehe darauf nicht ein, um dem zu erwartenden Schluß-
abschnitt des zweiten Bandes nicht vorzugreifen. Dort werden wir
auch erfahren, wann das Metall auftritt 1 ).
Die Ergebnisse der Untersuchung sind durch Versuchsgrabungen
in der Umgebung glänzend bestätigt worden : von drei kleinen An-
siedlungen zeigte die eine reichliche Reste der ältermykenischen und
der Rundbautenschicht, jedoch keine Spur der »Bothros« schiebt, eine
andere nur Reste aus der Rundbautenzeit, die dritte nur Aeltermy-
kenisches. Das ist die Probe auf die in Orchomenos mühsam ge-
wonnene Erkenntnis der dreifachen Besiedlung. Für die Frühge-
schichte dieser zentralen Landschaft ist damit eine feste urkundliche
Grundlage, für die Geschichte der ältesten Architektur hochwichtiges
Material gewonnen, weitere, für die Keramik der Vorzeit wahrschein-
lich grundlegende Belehrung dürfen wir von der Bearbeitung der
Kleinfunde erwarten und ein Gesamtbild der Kultur sowie der Ver-
such eines Geschichtsumrisses wird gewiß nicht ausbleiben. Di«e
Ergebnisse sind viel wichtiger als glänzende Funde aus der mykeni-
schen Blütezeit gewesen wären, die uns höchst wahrscheinlich doch
nur in Einzelheiten Neues gelehrt hätten. Wenn die Einwohner von
Skripu das Gewonnene nicht zu schätzen wissen, so ist das freilich
hegreiflich.
1) Nach den honen Ansahen ül*r Bulles Vortrag auf der Baaler Philo-
logeoversaaimluriK von 1907 (Verhandlungen 8. 82 f.) ist die älteste Schiebt neo-
litbiseb, die zweite entspricht ungefähr der Kamareskultur, die dritte den Scbarht-
grabern von Mykena. Auch die ethnologische Krage wird im 'i. Bande behandelt
werden,
ÖÖO Gott. gel. An*. 1909. Nr. 7
So einfach die Hauptergebnisse sind, so schwer sind sie errungen;
keine andere große Ausgrabung auf griechischem Boden ist je an-
nähernd so schwierig gewesen wie die Entwirrung dieser durchein-
ander gebauten, über einander gestürzten, von oben durch die By-
zantiner, von unten durch die Aschengruben aufgewühlten Lehmziegel-
niassen. Was Bulle und seine Mitarbeiter da geleistet haben — über-
dies in einem der giftigsten Fiebernester — ist bewundernswert. Es
ist ein Glück, daß diese Musterleistung grade jetzt geschah, wo die
alten Schichten in Mittelgriechenland vielfach angeschnitten werden:
das Studium der Grabenwände und des Ausgrabungsberichts mit seinen
vortrefflichen, meist dem Architekten Sursos verdankten Plänen und
guten Lichtdrucken ist eine viel bessere Vorbereitung als alle Er-
fahrungen an den gewonlichen griechischen Steinmauern. Auch den
Theologen, die in ahnungslosem Dilettantismus die alten Stidte von
Palästina verwüsten, ist die Lektüre dringend anzuraten.
Das Buch beginnt mit einer kurzen Geschichte der Erforschung
von Orchomenos, dann werden die vormykenischen und die mykeni-
schen Ansiedlungsschichtcn besprochen, getrennt durch einen allge-
meinen Abschnitt über Rundbauten und Ovalbauten, gefolgt von den
Erläuterungen zu Plänen und Tafeln, d. h. von einem möglichst ob-
jektiv gehaltenen reich illustrierten Ausgrabungsbericht. Die For-
schungen in der Umgebung bilden den Abschluß. In den Nachträgen
wird zu den Neuerscheinungen des zwischen Druckvollen düng und
Erscheinen verflossenen Jahres Stellung genommen. — In der Ge-
schichte der früheren Untersuchungen verbessert Bulle de Ridders
merkwürdige Mißverständnisse des Befundes; viele Besucher von Or-
chomenos werden wohl selbständig in de Ridders beiden Säulenhallen
die Reste eines Tempels erkannt haben, den Bulle mit gutem Grunde
dem Asklepios zuweist und in vorhellenistische Zeit setzt. Die eignen
Ausgrabungen schildert Bulle nur da ausführlich, wo ihr Hergang be-
sonders lehrreich ist. — In dem Abschnitt über die Rundbautenschicht
wird zunächst mit Recht als ganz unwahrscheinlich bezeichnet, daß
in der LehmfUUung der sehr unregelmäßigen Felsoberfläche Reste
ältester steinloser Lehmbauten erhalten seien : es handelt sich offenbar
nur um eine Planierung mit grobem Lehm. Die Häuser sind durch-
weg kreisrund, deshalb dürfte ein einzelnes grades Mauerstück von
einer Hof- oder Festungsmauer stammen, wozu die »Hüttenurne«
von Melos, abgebildet S. 45, zu vergleichen wäre ; unbedingt sicher
ist seine Zugehörigkeit zu dieser Schicht nicht einmal. Ein anderer
anscheinend gradliniger Rest, vor welchem Hofpflaster liegt, rührt
wahrscheinlich von einer Stützmauer her (S. 101). Die Rundhütten
haben einen senkrechten niedrigen Bruchsteinsockel, über welchem
COHNEU UMIVtRSJrr
H. Balle, Orcnomonos. I 561
erst die Wölbung der Lehmwände beginnt: im Keim liegt hier also
schon die Trennung von Trommel und Kuppel vor, was betont werden
muß, da die Wölbung im reinen Steinbau ja noch tausend Jahre lang
vom Boden anfängt. Ganz in der Erde kann der Steinsockel natür-
lich nicht gesteckt haben, weil er die Lehmmauer trocken halten
sollte. Ein anderer verlorener Keim ist die Einfügung von Keilen
in die Horizontalschichten rechteckiger Lehmziegel; auf ähnlichem
Wege waren die Aegypter schon viel früher zur echten KeilsteinwÖl-
bung gelangt Hier beruht die Wölbung natürlich auf Vorkragung,
deren Statik in dein Druck horizontaler Ringe liegt. Zur Herstellung
der Kurve benutzt Bulle moderne asiatische und afrikanische I^ehm-
hütten mit Recht mehr als die steinernen unterirdischen Kuppel-
gräber; bei jenen findet er auch Parallelen zu gelegentlichen Ver-
stärkungsrippen an der Wetterseite. Türen sind nicht erhalten,
dürften jedoch kaum viel höher als der Lehmestrich innen gelegen
haben. Der schon genannte kleinste Rundbau von 2 in Durchmesser
liegt in etwas höherer Schicht zwischen anscheinend frühmykenischen
Mauern ; er ist zweimal gepflastert mit gebrannten Dachziegeln in
Lehmbettung, wie solche sicher nur in den my kenischen Schichten
nachgewiesen sind; dort findet sich auch die einzige Analogie für
eine Lage feinen Sandes über dem Pflaster bezw. Estrich '). An der
Peripherie Hegt eine Feuerstelle. Als Wohnhaus zu klein könnte der
Bau auch in der ältesten Ansiedlung nur als Küche oder Herdheilig-
tum gedient haben ; für die mykenisebe Zeit trifft das erst recht zu.
Bulle denkt nur an den Gemeindeherd (S. 44), doch angesichts des
allgemeinen Fortlebens alter Hausformen auch in Wirtschaftsgebäuden,
nicht nur in Heiligtümern der Götter und der Toten (Gräbern), kann
ebensogut eine Küche vorliegen (vgl. Athenische Mitteilungen 1905
S. 363) ; der Befund gestattet keinen Entscheid, da über dem jüngeren
Pflaster nichts gefunden ist. Heilig ist ja auch das Herdfeuer des
Privathauses, aber es wäre dann eben keine xwvJj iaxla; eine solche
möchte man sich auch größer denken '). Dagegen ist eine öffentliche
Anlage der ältesten Ansiedlung vielleicht in einer sorgfältigen Pflaste-
rung zu erkennen — falls die einzelnen Reste wirklich von einem
großen Platz herrühren; sie können aber auch zu ein paar Höfen
gehören. Spuren gewaltsamen Unterganges zeigt diese älteste An-
siedlung nicht, doch ist die Scheidung von der nächsten Niederlassung
1) So Seile 24 ; S. 101 wird Zugehörigkeit snr Bothroucbkht all lehr wahr-
scheinlich bezeichnet.
2) Durch die Ergebnisse der Scbicbtengrabong ron 1906 werden meine auf
Autopsie tod 1903 beruhenden Bemerkungen, Atbeniacbe Mitteilungen 1905 S 343,
berichtigt.
WUR5JTY
662 Oött. gel. Ade. 1909. Nr. 7
in Schichtung und Funden so deutlich, daß eine Neubesiedlung sicher
ist; dein entspricht das völlige Fehlen der zweiten Schicht im be-
nachbarten Polijira (S. 115). Daß die neuen Ansiedler von andrem
Stamme gewesen seien, bezeichnet Bulle mit Recht als sehr wahr-
scheinlich; ganz ausgeschlossen ist es jedoch nicht, daß ein Kultur-
fortschritt desselben Stammes vorliegt; die Stätte scheint lange genug
verödet gelegen zu haben.
Die zweite Ansiedlung, die >ßothrosschicht<, ist lange und stark
besiedelt gewesen. Dicht unter der starken Hauptschicht liegt eine
viel schwächere und in Einzelheiten etwas primitivere Unterschicht:
man sieht den Fortschritt längeren gesicherten Besitzes gegenüber
der ersten Niederlassung. Ein vollständiger Grundriß ist nirgends
erhalten, doch stammt sicher kein einziger von einem kreisiunden
Bau. Fraglich kann nur sein, ob etwa der besprochene ganz kleine
Hundbau dieser Schicht angehört; wahrscheinlich ist es nicht. Wir
haben Kurvenmauern verschiedenster Art, die teilweise mit graden
Mauern Ecken bilden, ferner isolierte grade Mauern, zum Teil mit
Ecken, die selten oder nie ganz rechtwinklig sind. Aus diesem Be-
fund erschließt Bulle als Hegel Ovalbauten mit grader Front, neben
welchen vielleicht schon viereckige Häuser gestanden hätten; an
kurzen Mauern könne flache Krümmung jedoch leicht verkannt werden,
die Leitfonn sei jedenfalls der Ovalbau. Merkwürdigerweise scheint
keinem der Beteiligten ein Zweifel an der Sicherheit dieses Ergeb-
nisses gekommen zu sein, und doch beruht es auf einer völlig unbe-
wiesenen Voraussetzung, die nicht einmal Wahrscheinlichkeit für sich
hat: der Annahme, daß alle Reste symmetrisch zu ergänzen seien.
Da nie die volle Hälfte der ergänzten Bauten vorhanden ist, kann
nicht bewiesen werden, daß auch nur ein einziger sym-
metrischer Ovalbau vorhanden war. Das Gegenteil ist na-
türlich auch nicht erweislich ; mit Sicherheit läßt sich nur Folgendes
sagen: die Architektur der zweiten Ansiedlung befindet sich, ganz
entsprechend ihrer Lage zwischen den alten Hundbauten und den
rechteckigen mykenischen Häusern, im Uebergang vom Kurvenbau
zum Bau mit graden Wänden. Zu den Uebergangsformen gehören
auch symmetrische Ovalbauten mit grader Front; solche können also
vorhanden gewesen sein ; daß sie allein geherrscht hätten, ist sehr
unwahrscheinlich angesichts der vorliegenden gradlinigen Ecken und
der Analogie entsprechender Fundschichteu von den Kykladen bis
nach Spanien: unregelmäßige Mischformen mit zwei oder drei graden
Wänden und einer Bogenwand sind dort in Menge erhalten '). Die
1) Auch die neuen Ausgrabungen in Olympia scheinen bisher alte •ymnie-
triiche Oralbauien nicht ergeben au haben *, Tgl. jetzt auch Noack, Ovalhaus und
«*„
H. Bulle, Orchomenos. I 563
der ersten Ansiedlung gegenüber ärmliche BnuweiKe mit dünnen
Wänden spricht entschieden für diese Annahme. Die Parallele der
Kykladenfunde geht bis ins einzelne : reine Rundbauten sind dort
durch die steinernen >Hüttenurnenc erwiesen; die Uebergangszeit ist
durch ganze Ansiedlungen vertreten und alle Können leben im Toten-
kultus nach : in Thera haben wir die kreisrunde Tholos, symmetrische
Ovalgräber und verschiedene Mischformen neben einander ; Horizontal-
und Vertikalschnitt durch die Ueberlieferung führen zu dem gleichen
Ergebnis. Unter diesen Umständen erübrigt sich ein Eingehen auf
Bulles Rekonstruktionen; es sei nur bemerkt, daß halbrunde Hütten
im Mittelmeergebiet durchaus nicht beispiellos sind.
Die Belege für das Gesagte enthält mein Aufsatz über den
Kurvenbau, Athen. Mitteilungen 1905, der erst nach Abschluß von
Bulles Manuskript erschienen, von ihm jedoch noch mehrfach heran-
gezogen ist Ich freue mich, in vielen wesentlichen Punkten mit
Bulles allgemeinen Ausführungen in dem folgenden Abschnitt über
>Rundbauten und Ovalbauten< Übereinzustimmen und verzichte des-
halb darauf, hier einen vollständigen Auszug zu geben; ich hebe nur
Einzelnes hervor und begründe gelegentlich abweichende Meinungen.
Bulle arbeitet stark mit modernem ethnologischem Vergleichsmaterial
und bringt eine Menge höchst lehrreicher Analogien bei; dabei kommt
freilich der am Ende näher liegende antike VergleichBstofl etwas zu
kurz, zumal die italischen Hütten mit dem Lehmbewurf ihrer gefloch-
tenen Dächer, der halb unterirdischen Anlage, den Wandbänken, den
Ansätzen zur Mehrräumigkeit, zu axialer Symmetrie, zur Krontbildung
u. a. m. Etwas genauer geht Bulle nur auf die sardinischen Nu-
raghen ein; er stimmt mit Recht der wieder einmal neuesten An-
nahme .'ii, daß es Häuser, nicht Gräber sind 1 ); seine Charakteristik
dieser komplizierten zweistöckigen Rundbauten als Ergebnisse eines
krampfhaften provinziellen Versuchs, die alte Bauform gesteigerten
Bedürfnissen anzupassen, erscheint mir recht glücklich. — Bei der
Tal&it In Kreta, S. 6ß Anm. 83. DörpfcUfl Funde beweisen übrigem grade das
flegenteil von dem, was er daraus folgert: wenn wirklich im 3. Jahrtausend an
der Stelle der spateren Altis ein Dorf gestanden bat — was aus dem Vorhanden-
sein des Herrenhauses langst tu erschließen war — , so gab es ebeu damals das
Heiligtum so wenig wie später au den Zeiten von »Ulympowo«. Wenu sich dort
kelbsi Reste der alteren Steinzeit fanden — was hatte das mit dem Alter des
Heiligtums oder gar des Heraioni zu tun? — Wie alt die von Ooeßler, Berl.
philol. Wochensrhr. 1908 Sp. 1120 erwähnten •Ovalbauten mit Orthostaten« in
Leukas sind, bleibt abzuwarten. Dürpfeld, 4. Brief Ober Leuku-Itbaka S. 14 be-
seiebnet sie als prähistorisch.
1) S. darüber jetzt Taramellis lichtvolle Ausführungen in den Mon. dei
Uocei XVII!
FliUNNERSirr
554 Gott, gol. Am. 1909. Nr. 7
Besprechung der mykcnischen Kuppelgräbcr lehnt Bulle die zuerst
von DragendorfT entwickelte Herleitung von den älteren kleinen Grab-
kammern auf Syros ab mit der Begründung, daß der Hausbau dem
Grabbau vorangehe und daß erst unter dessen EinfluG aus den >Grab-
lüchern« der Kykladenkultur >wirkliche gewölbte Hauser <, die Kuppel-
grüber, entstanden seien ; es liege eine Verschmelzung zweier Ge-
danken vor. Demgegenüber ist zu betonen, daß nachweislich der
eine Gedanke vorliegt, dem Toten ein Haus zu bauen. Die Gräber
von Syra sind keine >LÖcher«, sondern getreue Abbilder der gleich-
zeitigen Häuser auf der dortigen Burg; das würde schon ihr Grundriß
beweisen (auch tue Wandnischen sind dem Hausbau entlehnt), unwider-
leglich wird es jedoch dargetoii durch die Anlage von unbenutzbaren
Scheintüren im Abhang; die Leiche wurde von oben hineingelegt.
Diese entscheidende, religionsgeschichtlich so wichtige Tatsache wird
freilich von den verschiedensten Autoren trotz aller Hinweise hart-
nackig ignoriert, offenbar, weil alle von Dragendorff abhängen, der sie
nicht erwähnt '). Die Dinge liegen also so : die Gräber von Syra sind
bewußte Nachbildungen der gleichzeitigen, im Uebergang vom Rundbau
zum Bau mit gradeu Wänden befindlichen Häuser; unter den Gräbern
gibt es noch ganz runde, unter den Häusern sind solche nicht mehr
nachzuweisen, für etwas frühere Zeit werden sie jedoch durch die
steinernen >Hüttenurncn« bezeugt; vielleicht liegt alBo hier schon ein
sakraler Archaismus vor, wie er in den mykenischen Kuppelgräbern
sicher zu erkennen ist, die als Konigsgräber ritueller sind als die
meist gradwandigen Kammern der allgemeinen Nekropolen *). In
Kreta scheint man infolge der näheren Berühruug mit dem Orient
zur selben Zeit freier gedacht zu haben; daß man dort schon viel
früher mächtige Kuppelgräber baute, zeigen die Funde von Hagia
Triada und Kumasa. Die Quadertechnik der späteren helladischen
Kuppelgräber ist natürlich auch über Kreta aus dem Orient ge-
kommen, neu ist nur ihre Anwendung auf die altvaterische Bauform.
Kreta ist daher ganz gewiß nicht >in diesem lalle statt des gebenden
der empfangende Teil gewesen«. Wir haben also in Hausbau und
Grabbau seit vormykenischer Zeit zwei parallele Entwicklungslinien,
1) Vgl Alben. Mitteil. 1905 S. 342, (i G. A. 1906 S. 345 ; richtig Em, Bull.
paletnol. it XXX S. 5, und Noack, Mitteil. d. anthropol. Vereins in Schtoswig-
Holstein Heft 17 s. 6. Diese Arbeiten waren mir bei der Drucklegung meine*
Aufsatzes noch unzugänglich.
2) Dies letztere iit doch wohl unbestreitbar. Gropengießer, Die Graber Ton
AUika S. 30 Anm. 58, icheint mich mißverstanden zu haben ; die runde Form
einzelner mykenischor Felskamraern halte auch ich nicht für bewußt rituell, son-
dern fiir eine Nachahmung der Kuppelgraber (vgl. Au,. Mitt 1906 8. 343,
SM, 366).
■
CORNfll UNN£R5m
H. Balle, Orchomenos. I 565
nicht etwa zwei konvergierende Linien, die erst im Kuppelgrabe zu-
sammenlaufen ; daß der Hausbau stets führt, versteht sich. Die Kon-
tinuität der Bauformen betrachtet Bulle als einen Fingerzeig für den
ethnologischen Zusammenhang; das kann aber tauschen, denn die
dorischen Theräer haben teilweise noch genau dieselben Grabforraen
wie die alten Karer von Svros. Erwiesen ist also nur der Kultur-
zusamm enhang, und der ist ja das weltgeschichtlich Entscheidende:
auf der Kultur beruht das Volkstum mehr als auf der Rasse; unter
den besten attischen Künstlern und Handwerkern sind Barbaren und
Thaies und Thukydides sind doch auch >nur< Mischblut.
Weiterhin geht Bulle auf Rundbauten mit Zeltdach, auf Oval-
bauten und schließlich auf die Frage nach der Herkunft der grad-
linigen Bauweise ein. Sehr hübsch ist die afrikanische Parallele zu
der steinernen GehöftbUchse von Melos, die gewiß mit Zeltdächern zu
ergänzen ist; die Auffassung als Pfahlbau lehnt Bulle mit Recht ent-
schieden ab. Hinzuzufügen wäre, daß die melische >Hütteuurnei im
Gegensatz zu dem afrikanischen Kastell ein friedliches Gehöft ist:
das > Propylon« verhindert eine Verteidigung der Tür, sein Dach
würde den Angreifer schützen wie eine Testudo. — Lehrreich ist
eine afrikanische peripterale Rundhütte mit Zeltdach. Bulle glaubt
hier den Schlüssel zum Verständnis der Peristasis des griechischen
Tempels gefunden zu haben: der am überragenden runden Zeltdach
entstandene Stützenkranz sei vom Rundbau auf den Bau mit graden
Wänden übertragen worden, das Bindeglied sei in der ovalen Peri-
stasis von Thermon gefunden'). Nun sind aber beim rechteckigen
Bau mit Walmdach, das ja für das zweite Jahrtausend in Griechen-
land nachgewiesen i-(. die Bedingungen genau so wie beim runden
Zeltdach: wir bedürfen also des Rundbaus nicht zur Erklärung. Mög-
lich ist es natürlich, daß der Stützenkranz in Hellas am Rundbau er-
funden ist, da dieser die ältere Form ist; nötig ist es aber nicht.
Primitive Peristasen oder auch nur Seitenhallen (bei Satteldächern)
kann man heut im Orient vielfach sehen; auch aus der Verbindung
von Seitenhallen mit Vor- und Hinterhalle des Megaron könnte die
klassische Peristasis entstanden sein. Endlich ist an die ägyptischeu
1) Die Kiistem eines ovalen Peripteraltempels in Ttiermoo bestreitet Soti-
rötbs, gegeD des sieb Hülle wendet, neuerdings wieder mit aller Entschiedenheit
(tu :.'. - ti-.v(, ; .- . : ipara •.',.■ h. , . , g. 30 f.): ds> keine Spur einer l'elln gefunden
sei, könne such keine vorbanden gewesen sein; die angeblichen Saulenbasen seien
Reste eines Zaunes oder eines tyijxfli Xf*W Ich halte den Beweis e silentio des
Ausgrabongabefundes nicht für xwingend: wenn der Tempel nicht verbrannte,
sondern in Gunsten eines stattlicheren Neubaus abgerissen wurde, konnten sich
keine Reste seines Lehmbewurfes erhslten. Hin offener Peribolos wäre auch
schwerlich io schmal gewesen.
Qiu. 4 . iu ISO», Hr. 7 39
COßNEU UHIVERSlTY
Ö5C Ofltt gel. Ans. 1909. Nr. 7
Vorbilder des schweren dorischen Steinbaus zu erinnern (Furtwängler,
Halbmonatshefte d. Deutschen Rundschau 1908 S. 287). Wir können
vorläufig nur wissen, daß die Elemente gegeben waren; ihre künst-
lerische Verwertung auf diesem oder jenem Wege hat nichts wunder-
bares.
Was die Entstehung des OvalbauB betrifft, so stimme ich mit
Bulle in der Hauptsache genau Überein: eine langgezogene Ellipse
bietet ohne Erschwerung der Dachkonstruktion mehr Raum als ein
kreisrunder Bau (Athen. Mitt. 1905 S. 345). Wie jedoch Bulle selbst
mit Recht davor warnt, sich die Entwickelung zu schematisch zu
denken, so möchte ich hier daran erinnern, daß die primitivsten
Hütten nur rundlich, nicht genau kreisrund sind, und daß der Weg
nicht unbedingt erst über dos kreisrunde zum ovalen Hause führt:
nur die gestreckte Ellipse ist ein Fortschritt, nicht die fast noch
runde. Deshalb scheint mir das ovale Kuppelgrab von Thorikos
nicht eine Neuerung im Hausbau zu spiegeln — dazu ist es ja in
jedem Falle viel zu jung — sondern im Gegenteil eine provinzielle
Unregelmäßigkeit darzustellen; es steht auf der selben Stufe wie die
kleinen Ovalgräber in Syros und in Kreta ('Ey^u-ept? 1899 S. 80, 5,
B. S. Annual VIII S. 252; vgl. jetzt auch Noack, Ovalbau und Palast
S. 67 Anm.). Aus ähnlichen Gründen bezweifle ich auch, daß die
Apsis aus dem Ovalbau stammt: sie ist eher ein Erzeugnis des ersten
Zusammenstoßes zwischen Kurvenbau und gradlinigem Plan, ist also
Ovalbauten mit grader Front neben geordnet, nicht nachgeordnet.
Dementsprechend sind die ältesten Apsiden — definiert als einzelne
Bogenwande an symmetrischen Bauten — Segmentapsiden, wie noch
im Kabirentempel von Snmothrake (vgl. Athen. Mitt. 1905 S. 336 f.). —
In der Ansetzung des OinomaoshauBes in Olympia auf dem ovalen
Fundament, das man fälschlich für den Zeusaltar gehalten hat, freue
ich mich, wieder mit Bulle zusammenzutreffen. Da jedoch das Alter
des Baus nicht feststeht, scheint es mir fraglich, ob man darin ein
Heroon erkennen darf; es kann sehr wohl ein altes Anaktenhaus
sein, dessen architektonische Rückstand igkeit ich aus der provinziellen
Abgeschlossenheit in der »nach Westen gekehrten, fast hafenlosen
Pisatis« glaube erklären zu können (Jahrbuch 1906 S. 150). Dann
wäre auch hier dem Palast das Heiligtum gefolgt wie auf der Akro-
polis, in Mykenai u. s. w. — Wenn Bulle in dem einen Ovalbau in
Thermon ein Buleuterion vermutet, so legt die Analogie von Olympia
das ja nahe; die Gräber darin könnteu älter und ohne Beziehung zu
dem Bauwerk sein; man denkt freilich wieder an die Heroengräber
im Buleuterion von Megara. Indessen spricht schon das Vorhanden-
sein des zweiten, vor kurzem ausgegrabenen Ovalbaus von gleicher
CORNEU. UWVERSirr
H. Bulle, Orchomenos. I 667
Grundform (auch für den ovalen Peripteraltempel vermutet Übrigens
Noack eine grade Front) entsclüeden gegen Bullea Deutung als Ver-
sammlungshaua der ätolischen Landgemeinde ') und die neuen Unter-
suchungen von Sotiriadis scheinen meine Annahme, daß der Bau ein
Heroon sei, entschieden zu bestätigen (a.a.O. S. 19 f.) Meine Be-
merkuug, zu der ovalen PeriatAsis in Thermon scheine, wenn auch
nicht ursprünglich, eine rechteckige Cella gehört zu haben, verwirft
Bulle mit Recht: die Cella liegt nicht genau in der Achse. — An-
regend ist der Versuch, die Ueberlieferung von den drei ältesten
delphischen Tempeln aus Lorbeer, Wachs und Erz zu erklären: es
sei eine Laubhütte — so schon Tsuntas — , ein Lehmbau und ein
Bau mit Erzschmuck wie die mykenischen Gräber gemeint. Für
letzteres wäre auch an die Arbeit des Gitiadas für die Athena Chal-
kioikos zu erinnern. Indeß bleiben solche rationalistischen Erklärungen
immer etwas bedenklich, zumal die Gleichsetzung von Wachs mit
Lehm, von Federn mit Schindelu.
Von allgemeiner Bedeutung ist die Polemik gegen die von Mon-
teliu8 und Sophus Müller radikal, von mir mit starken Einschrän-
kungen vertretene Ansicht, daß die gradlinige Bauweise aus den orien-
talischen Kulturländern nach Europa gekommen sei. Bulles und
meine Ansicht sind gar nicht so verschieden, widersprechen möchte
ich auch jetzt vorwiegend in Einzelheiten. Bulle gibt an andrer Stelle
(S. 37) selbst zu, daß der Kundbau die primitivere Form ist, uud be-
tont auch das längere Festhalten des Westens (und Nordens) am
Kuudbau. Auch ich rechne ja mit der Möglichkeit spontaner Ent-
stehung des viereckigen Hauses nicht nur im Norden, sondern selbst
in Italien und erinnere an die altamerikanische Kultur. Wenn man
jedoch die Entwicklung der Grabformen in Sizilien genau verfolgt,
so ist der Parallelismus von mykenisther Einfuhr und Vordringen der
Gradlinigkeit zu auffällig, um zufällig zu sein, und dazu kommt das
mehrräumige Anaktoron von l'antalica mit seinem Korridor — >ein
rein mykenisches Bauwerk« *). Hier ist der F.induß des Ostens wirk-
1) Gegen Pulle wendet sich Noack, a a. 0. S. G5 Anm. 78: man bat« den
Peripteraltempel doch wohl eher Über einem alten Sakralhau ala über dem Ver-
nammtungsbaua der Landgemeinde errichtet. Nun greift der spätere Tempel aber
nur eben auf eine Ecke des fraglichen Ovalbaua Über ; es scheint demnach, als
ob Noack Bullea Ausführungen irrtümlich auf den peripteralen Ovalbao unter
dem Apollontempel bezöge (aber diesen s. Bulle 3. 60 sowie meine folgenden
Bemerkungen).
2) Wichtige neue Funde bei Mosso, Mon. Lincei 18 S. 573 ff.: einzelne große
Tiererkige Hatten an bevorzugter Stelle in Kundhfittendürfem (S. C20, 630,
vgl. 624 f.). Uenau so überragen die nach deutschem Vorbild gebaoteo HauBer
mancher Kaffenihauptlinge die runden Pontoks ihrer Werften (z. B. Karow, Wo
sonst der Fuß des Kriegers trat S. 146; der Baumeister ein Grieche !).
3» #
[UUNNERSirr
Gott. gel. Anz. 1909. Nr. 7
lieh nicht zu leugnen; fraglich bleibt nur, wie weit er sich erstreckt.
Bei dem Hause von Großgartach würde ich auf die Gradlinigkeit
allein wenig geben; das gleichzeitige Auftreten von bemaltem Wand-
stuck in so alter Zeit gibt aber doch sehr zu denken. Wie stark
damals schon die Beziehungen des Nordens zum Südosten waren,
haben neuere Forschungen ja in überraschenderweise gezeigt (Furt-
wangler, Steinschnei de kunst III S. 22 f., Lindemann, Sitzungsberichte
der bayer. Akademie math.-phys. Kl. 1899). Was nun Orchomenos
betrifft, so scheinen mir die dortigen Funde filr unsre Frage nichts
zu beweisen. Wenn die Bewohner auch von Norden kommen, so
können die Kultureinflüsse doch den umgekehrten Weg gehen;
Thessalien öffnet sich frei aufs Meer, Böotien nicht. Der Tatbestand :
Rundbauten , Mischbauten , rechteckige mehrräumige mykenische
Bauten, entspricht genau den Funden auf den Kykladen, die doch
wirklich weder damals von Nordländern besiedelt noch kretischem
EintiuÜ entzogen waren. Doch das sind Einzelheiten, die ich nur be-
tone, damit wir nicht von dem einen Extrem, wie es Montelius und
Sophus Müller vertreten, ins andere fallen '). Noacks ausgezeichnetes
Buch Über Ovalhaus und Palast in Kreta hat inzwischen gezeigt, dnß
auch im ägäischen Kulturkrcise eine größere Mannigfaltigkeit der
architektonischen Entwicklung geherrscht hat, als ich annahm; ich
verlege meine Zwischenstellung bereitwillig mehr nach Bulles Seite
hin. Auf seine Ausführungen über das Verhältnis des helladischen
Palastbaus zum kretischen gehe ich nicht ein, obwohl sie einen Fort-
schritt bedeuten: Noack hat auch diese Frage weiter geklärt.
1) Sottriadis a. a. O. scheut mir (Urin bereits xa weit xa geben; moderne
Analogien sind nicht einmal bei abgeschlossenen »Naturvölkern« ohne weiteres
beweiskräftig — das Oreiaenalter unbegabter Stamme ist der Jagend schöpfe-
rischer Völker nicht gleichwertig — , italische Hirtan und Bauern roltends unter-
liegen zu vielen KaltureinHussen, als daß man ihre heutigen Bauformen sämtlich
für die Urzeit Toraussetzen dürfte. — Unter dem oben angedeuteten Vorbehalt
mochte Ich übrigens auf ein psychologisches Moment hinweisen, das bisher faat
nur in der Religion» Wissenschaft gebührend gewürdigt wird: wir setzen bei den
Primitiven vielfach unsere eigno Logik und Bewußtheit voraus, was im Qrunde
noch naiver ist als die Gewohnheit der »Wilden«, uns nach ihren engen Ge-
sichtskreise r.u beurteilen. Kur unseren Zusammenhang ist die Beobachtung lehr-
reich, daß die Neger und KafTern in Südwestafrika durchaus keine grade Mauer
bauen können, obwohl sie doch die deutschen Häuser and Stau d a mms vor Augen
habeu: der runde l'ontok, in dem sie seit Urzeiten hausen, beherrscht ihr Kmp-
tinden so sehr, daß die Maoern krumm werden — wie z. B. an den unregel-
mäßigen Ucbsrgangsbansem der Burg Ton Syros und bei den sog. Ovalbauten in
Orchomenos (vgL Margarete v. Kckenbrecher, Was Afrika mir gab und nahm
S. 112; Karow a. a. O. S. 173). Abesainische Beispiels für das s^oseitige Durch-
dringen der runden Negerhutte and des viereckigen arabischen Hauses | Aren.
Anz. 1907 S. 59,.
COfiNElL UNIVERSlTY
H. Bulle, Orchomenoi. I 659
Wir müssen noch einmal zur Bothrosschicht zurückkehren: zu
den Bothroi. Es sind meist runde Gruben von U-fönnigcm Vertikal-
schnitt, in der Hauptschicht gewöhnlich 0,6 — 1 m tief und breit,
selU-n, in der unteren Schicht jedoch stets viel kleiner (0,4 : 0,25) ;
in der Hauptschicht sind sie fast immer mit I«ehmplatten ausgekleidet,
in den unteren ist nur ihr Boden gepflastert; bisweilen sind halb-
kreisförmige Erweiterungen, vereinzelt bis zu halber Größe, angesetzt.
Fast alle enthielten Asche, deren allmähliche schichten weise Auffüllung
mehrfach beobachtet worden ist, oft mit wenig oder gar nicht ver-
brannten Knochenresten von Kleinvieh und einzelnen Scherben; nur
einmal fanden sich mehrere zerbrochno Gefäße; selten wurden Stein-
und Knochengerät und vegetabilische Fasern darin gefunden, verein-
zelt ein Eberhauer und Knochen eines kleinen Vogels (S. 107). Die
meisten scheinen in den Häusern, und zwar häufig zu mehreren im
selben Raum gelegen zu haben, andere in den Höfen; ihre Ränder
ragten bisweilen über den Estrich empor.; ein solcher ist bedeckt,
dafür fehlt aber vorn der Rand. Kein einziger zeigt Brandspuren:
damit ist der Erklärung als Herdgruben, der sonst keine unüberwind-
lichen Hindernisse entgegenstehen würden, der Boden entzogen. Ab-
fallgruben sollten mehr Scherben enthalten, wären auch schwerlich so
sorgfältig angelegt. Bulles weiteren Ausführungen wüßte ich nichts
Wesentliches hinzuzufügen: die Asche scheint aus sakralen Gründen
aufbewahrt worden zu sein; die Gruben werden mindestens da, wo
mehrere in einem Räume liegen, bedeckt gewesen sein. Bulle zieht
Opfergruben, Aschenschichten und Aschenaltäre zum Vergleich heran ;
sehr bemerkenswert ist sein Versuch, gewisse Aschenaltäre, zumal den
des Zeus in Olympia, neu zu erklären und herzustellen. Puchsteins
bekannte Annahme ändert Bulle dahin ab, daß er nur die Oberhache
des Altars mit Aschenstuck auf höhen laßt: so konnte der Altar im
Lauf der Jahrhunderte mehrere Meter wachsen; dort oben waren
dann die Stufen wirklich ans Aschenstuck. Dementsprechend nimmt
Bulle an, daß der von Pausanias verglichene BlutalUr in Didymoi
mit Blutstuck aufgehöht sei. Diese Erklärung hat sehr viel für sich,
kann und will jedoch nicht allgemeingiltig sein: Bulle erinnert an die
mit Asche gefüllten Altare in Neandria, Sizilien, Delphi (Marmaria).
Man sorgte eben in verschiedner Weise dafür, daß die Gottheit auch
die Asche vom Opfer noch zu eigen behielt. Eine lehrreiche Par-
allele aus dem Totenkultus ist nachzutragen: die Asche von einem
anderwärts verbrannten Opfer wird ins Grab geschüttet, so besonders
deutlich in Thera, aber auch sonst (z. B. in Samos; vgl. Athen. Mitt.
1903 S. 271, Böhlau, Ionische u. ital. Nekropolen S. 25). Asche vom
heimischen Herde hat man den Toten anscheinend auch bisweilen bei-
.
560 GOtt. gel. Anz. 1909. Nr. 7
gegeben ')• Auch eine Entwicklungslinie scheint mir deutlich: in
alter Zeit ließ man die Asche rings um die Altäre liegen, später ver-
feinerte sich Empfinden und Verfahren; die entsprechenden Fundtat-
sachen sind schwerlich zufällig. Bei den Selloi äv:trrö:to?ec. g*|Utu&vat
haben vir denselben altertümlichen Geruch der Heiligkeit. In dieser
Richtung sucht Bulle anscheinend mit Recht die Erklärung der or-
chomenischen Bothroi. Eine Analogie aus archaischer Zeit scheinen
die zahlreichen, im heiligen Bezirk und in dem einen Ovalbau von
Thermon vergrabenen Pithoi voll Opferasebe zu bieten (Sotiriadis
a, a. 0. S. 8fT., 15, 19 f.). Es gibt aber noch eine andere, freilich
ganz ferne Möglichkeit, die angesichts neuerer Funde Erwähnung ver-
dient: wenn sicher nachgewiesen werden sollte, daß es wirklich eine
fruhk retische Leichenverbrennung gibt, so könnten hier Gräber ander-
wärts verbrannter Leichen — der schichten weisen Füllung nach Fa-
miliengräber — vorliegen; ihre Lage in Haus und Hof würde den
Hockergräbern der folgenden frühmykenischen Ansiedlung entsprechen.
Das völlige Fehlen nachweisbarer Menschenknochen macht diese Er-
klärung freilich höchst unwahrscheinlich; die Vermengung mit Stücken
wenig oder garnicht verbrannter Tierknochen wäre andrerseits kein
entscheidender Gegengrund; denn wenn auch die Residua gemein-
samer Verbrennung von Mensch und Tieren, wie bei Patroklos, an-
ders aussehen würden, so könnten doch Reste vom Leichenschmaus
der Asche beigemengt sein. Daß die allgemeine Wahrscheinlichkeit
vorläufig entschieden gegen eine solche Annahme ist, brauche ich
nicht hervorzuheben, und schließlich spricht auch der Befund des
besterhaltenen frühmykeni sehen Hauses dagegen: auf dem Estrich
stand ein mindestens 0,4 m hoher Lehmkranz mit dem typischen
Bothrosinhalt, Asche und Scherben ; dies ist aber die Epoche der
Hockergräber ■).
Zu den mykenischen Schichten bemerke ich nur Einzelnes, die
Hauptzüge sind oben mitgeteilt Die älteste von den drei frühmy-
kenischen Schichten zeigt wieder primitivere Bauart und kleinere
Häuser ohne Spur einer Orientierung. Die mittlere Schicht ist am
stärksten. Der Mcgarontypus scheint ganz zu fehlen, es herrscht
Parataxe einzelner Zimmer — soweit die Reste ein Urteil gestatten:
verläßlich ist das Ergebnis nicht Die UnVollständigkeit der Grund-
1) Gropcngießcr, Gräber von Attika S. 52. Daß es sieb nicht etwa stets um
Herdasche hudelt, zeigt der Inhalt der Aschenschichten z. 0. in Tbcra mit
völliger Sicherheit.
2) Beschrieben S. 111; daneben stand ein kleiner Pithos. Obwohl Neube-
siedelung vorliegt, möchte man an einen Zunammenhang mit den llothroi denken,
deren Ränder ja teilweise Über den Boden emporragten. Die Acbnlichkoit kann
allerdings auch zufällig sein; vielleicht handelt es sich hier wirklich um Abfalle.
CQHKfU UHIVtRSJrr
H. Balle, Orchomenos. I 561
risse ist wohl zum Teil durch die Bauweise verschuldet: der Stein-
sockel der Lehmwände ist da, wo er unnötig schien, nicht durchge-
rührt; gelegentlich finden sich sogar ganz vereinzelte Bruchsteine
zwischen den Ziegeln. In Höfen und Häusern liegt starker Lehm-
estrich, oft vom Herdfeuer gerötet; einmal erscheint eine Herdanlage
aus hochkantig gestellten Ziegeln, sonst höchstens eine Steinschwelle
als Herd (S. 97) ')• Im selben Hause ist eine Wandbank und in der
Ecke eine I<ehmpUtte erhalten, auf der ein groGes Gefäß stand —
genau wie noch nach tausend Jahren in den Grabkammem; es ist
der erste »stumme Dienert, so niedrig wie die Tischplatte von Leuten,
die am Boden hocken ; dem entsprechen . die Vorläufer der Toten-
betten in den Kykladengräbern (vgl. Athen. Mitt 1905 S. 353). Auch
I'ithoi gehören zur Einrichtung, die größeren sind bis zur Schulter
vergraben. An Fruchtresten sind Weizen, Gerate, Hafer, verschiedene
Arten Erbsen, Saubohnen und bereits Weintraubenkerne gefunden. —
Die Hockergräber scheinen insofern orientiert zu sein, als fast alle
Köpfe nach Süden gerichtet sind. Die Toten liegen meist auf der
linken Seite, nie auf dem Rücken. Aus der starken Faltung mancher
Leichen erschließt Bulle wohl mit Recht, daß sie vor der Beisetzung
zusammengeschnürt wurden. Das geschah aber schwerlich erst nach
dem Aufhören der Starre; heutige > Wilde« lassen den armen Kranken
aus Geisterfurcht oft kaum Zeit zum Sterben; wer die Leiche bindet,
will eben den Geist binden, worauf auch Bulle hinweist. Die Platten
scheinen meist erat nachträglich um die Leiche herumgestellt zu sein.
Zur Bestattung im Hause, die hier leider nur höchst wahrscheinlich
gemacht, nicht zwingend erwiesen werden konnte, vergleicht Bulle
nur Thorikos; nach dem Bericht von Stais scheint der gleiche Fall
auch in Aegina vorzuliegen ('E^Tju-epfc 1805 S. 247 ff.). Das minde-
stens im Ort, wenn nicht im Hause gelegene Grab am Südabhang
der Athenischen Akropolis hält Bulle wie ich für eine Grube, nicht
für einen Tymbos (vgl. G. G. A. 1007 S. 4(10, 1). Bei einem Er-
klärungsversuch der Hockerlage scheint mir auch die Tatsache zu
berücksichtigen, daß es die Schlaflage ist, zumal wenn die Hand
unter dem Kopfe liegt oder ein Stein als Kopfkissen dient. Bei-
gaben, besonders Trinkgeschirr, finden sich oft dicht vor dem Gesicht
und widersprechen ja an sich schon dem Gedanken von der Bindung.
Mit Recht bemerkt Bulle im Anschluß an Dietcrich, daß >in der
Psyche auch des Primitiven mehrere Motive nebeneinander gewirkt
haben können«.
1) Solche als Unterlage für Opferfeuer z. B. in (heroischen Grabern, Athen.
Mitteil. 1903 8.276; es iit die einfachste Herd- und Altarform. Noch Primi-
tivere* in der Bothrosscbicbt, & 106 f.
COßNttl UNfVERSITY
562 OOtt. gel. Am. 1909. Nr. 7
> Sichere Baureste jüngermykenischer Zeit fehlen < heißt es S. 71,
doch werden S. 02 und 111 ein paar kleine Mauerzüge dieser Zeit
zugewiesen. Ein großes Fundament, das von einem Megaron stammen
könnte, wird überzeugend als Rest eines archaischen Tempels erklärt.
Die Wandmalereien umfassen Ornamentales, die erwähnte Nachahmung
von Holzmaserung und Bilder mit Bauten und Figuren, darunter die
üblichen xoßiarrjtTjps«. Bulles sorgfältige Besprechung enthält eine
Fülle wertvoller Beobachtungen, von der Technik, die nicht ausschließ-
lich Frescomalerei ist, bis zu den Folgerungen für die Geschichte der
Architektur. Ich hebe nur die Hauptpunkte hervor. Von prinzipieller
Bedeutung ist die wohl begründete Feststellung, daß die Maler wahr-
scheinlich der Wirklichkeit ganz nah geblieben sind, ohne komplizierte
Pseudoperspektive. Verschiedene Fußboden- und Gebälkhöhen lassen
auf verschiedene Dachhöhen schließen, entsprechend dem > abschnitt-
weisen Bauen« im Grundriß. Die >Kulthörner« stempeln nicht jeden
Bau zum Heiligtum; wiederholt ist nachzuweisen, daß sie nicht die
Intercolumnien versperren , sondern dahinter stehen. Konstruktive
Formen werden dekorativ verwendet. Die Frage nach dem Platze,
den die Architekturbilder an den Wänden eingenommen haben, führt
zu einem Herstellungsversuch: Sockelstreifen, Paneel, Bilder. Bulle
vergleicht die Architekturmotive am Oberteil pompeianischer Wände
dritten und vierten Stils; aber dort liegt der Reiz in der Perspektive,
die den Raum erweitert, nicht in der Darstellung. Den knosischen
Porphyrfries mit den Palmetten (Halbrosetten) setzt Bulle wohl mit
Recht an den Boden und neigt dazu, alle Steinfriese dorthin zu setzen ;
die Alabasterpaneele verlangen jedoch ein Gesims, das schwerlich
immer nur aus Holz war. Wie nah die kretischen Wände den klassi-
schen stehen, hat schon Hermann Thiersch ausgeführt (Zwei Graban-
lagen bei Alexandria S. 12 f.).
Endlich macht Bulle ergänzende Mitteilungen über das Kuppel-
grab und erklärt allerlei phantastische Mißverständnisse von Schlie-
mann, so die Angabe, daß über der Decke der Neben b um m er ein
Entlastungsraum mit Wänden aus angebrannten Lehmziegeln gewesen
sei : das waren offenbar Reste der älteren Ansiedlungen. Die Bruch-
steinmauern der Kammer erklärt Bulle als Ervatz für brüchigen Fels,
der die Decke nicht hatte tragen können. Dagegen spricht aber die
Analogie des Atrensgrabes. Vielleicht hat man an den Formen der
Schachtgräber absichtlich festgehalten; denn zu bequemerer Veran-
kerung der Wandverkleidung hätte es so starker Mauern nicht be-
durft.
Auf einzelne wichtige Angaben in den Erläuterungen zu Plänen
und Tafeln habe ich bereits hingewiesen; ich gehe daher gleich zu
■
COßNf tl UNNERSm
II Balle, Orcfaomeooi. I 663
den Korschangen in der Umgebung über. Angesichte des oben mit-
geteilten Ergebnisses ist Bulles Forderung sehr berechtigt, daß die
ganze Umgebung des Kopaissees systematisch untersucht werden
müsse: so könnte wirklich ein ziemlich vollständiges Geschichtsbild
und damit eine Handhabe zur Beurteilung der Ueberlieferung ge-
wonnen werden. Die vier untersuchten Stätten liegen rings um die
Nordwestbucht des alten Sees zwischen Akontion und Chlonwn. Auf
dem Hügel Tsamali lag anscheinend nur ein ländliches Heiligtum der
klassischen Zeit. Der Bergvorspning Polygyra mit Quelle und Bach,
alten Kanal- und Wegmauem zeigte oberhalb klassische Scherben,
die untere Terrasse jedoch trug unter starken mykotischen Schichten
aller Epochen eine Rundbautenschicht. Der Hügel von Avriokastro
(Aspledon) scheint für vorgeschichtliche Ansiedjungen zu hoch; er ist
mit Scherben aus klassischer Zeit bedeckt. Pyrgo-Tegyra am Aus-
gang der Bucht war seit früh my kenischer Zeit besiedelt Ein > Insel-
idol* ist dort oder in einer talaufwärts gelegenen Ansiedlung gefunden
worden. Der benachbarte FelshUgel Magula liegt noch heut wie eine
Insel in der Ebene; Bulle erkennt darin gewiß mit Recht das von
PItitarch erwähnte böotische Delos; demgemäß sind stattliche Reste
eines klassischen Heiligtums erhalten. Die älteste Ansiedlung ist
vor kurzem zerstört worden; da nur Keramik der Rundbautenschicht
vorliegt, möchte ich eine schwache Mauerecke als Rest einer grad-
linigen Hofmauer auffassen (vgl. oben).
Von den Nachträgen sind die Bemerkungen zu dem jetzt von
Noack glänzend behandelten Ovalhaus von Chamaizi auf Kreta sowie
die Vermutung hervorzuheben, daß die gekrümmten Quadern, auf
welchen das Gesetz von Gortyn steht, zur Apsis eines Buleuterions
gehört haben (vgl. jetzt auch Hermann Thiersch, Zeitschr. f. Geschichte
der Architektur 1908 S. 67,2 und S. 94).
Basel Ernst Pfuhl
Br«ok« aod M'Leau, The Old Testament in Greek. Vol. 1. The Octg-
teueb. part. 1 Genesis, pari. 2 Exodus and Leriticus. Cambridge
Cnirersity Pre«, li*>6 1909. VIII. 155; VIII, 251; 7 ah. 6d.; 12 sb. 6 d.
Von der seit langer Zeit vorbereiteten großen Cambridger LXX-
Ausgabe liegen jetzt die beiden ersten Teile, Genesis— Leviticus ent-
haltend, vor. Sie ist nach wesentlich demselben Plane gearbeitet, wie
die Handausgabe Swetes, die ja von vornherein als Vorläuferin dieser
großen Ausgabe gedacht war. Mit voller Absicht ist auf jeden Ver-
such einer Rekonstruktion des ursprün glichen LXX-Textes verzichtet;
es soll lediglich Material zusammengetragen und in übersichtlicher
FltUNWERSrr
564 Gott. gel. An*. 1909. Nr. 7
Weise zusammengestellt werden, um so für textkritische Arbeiten
eine sichere Grundlage zu schaffen. Daher wird, wie bei Swete, ein
gegebener Text abgedruckt; in der Regel der cod. Vat. (B) und nur,
wo dieser fehlt, die nächstälteste IIs., in der Regel der cod. Alex.
(A). Allerdings folgen die Herausgeber — und das ist ein ent-
schiedener Vorzug — vom Buche Exod. an ihrer Haupths. nicht
mehr so sklavisch wie Swete, sondern setzen, wo ß* allein steht, und
B* oder B b eine Lesart bietet, die sonst fast allgemein bezeugt ist,
diese in den Text ein; aber sie betonen dabei ausdrücklich, daß sie
dies nur aus praktischen Gründen getan haben, um den Apparat
einfacher gestalten zu können, ohne damit ein Urteil Über den ur-
sprünglichen Text der LXX abgeben zu wollen.
Der Wert einer solchen Ausgabe liegt also einzig
und allein in dem textkritischen Apparat Alles kommt
darauf an, daß dieser mit der größten Sorgfalt bearbeitet und zu-
gleich in möglichst übersichtlicher Form dargeboten wird.
Hier muß man nun zunächst der Anordnung des Druckes
unbeschränkte Anerkennung zollen. Auf jeder Seite stehen außer
dem Texte und der Aufzählung der für die Seite in Betracht kommen-
den Hss. nicht weniger als drei verschiedene Apparate, und doch ist
durch die Anordnung des Satzes dafür gesorgt, daß man sich überall
sofort orientieren kann. Dazu kommt die Vorzüglichkeit der (in den
Anmerkungen allerdings etwas kleinen) Typen und der übrigen Aus-
stattung, welche das Werk zu einer Musterleistung englischer Typo-
graphie macht
Was sodann die Sorgfalt der Bearbeitung betrifft, so legt der
erste Apparat schon durch seine bloße Existenz Zeugnis von ihr
ab. Er enthält nämlich die Nazismen und kleineren Irrtümer der-
jenigen Haupthss., die bereits von Swete zur Vergleichung herange-
zogen waren, von Gen. 21 an auch diejenigen Lesarten der Haupthss-,
welche nicht in den Text aufgenommen worden sind, oder Korrek-
turen in diesen Hss. | die ersteren sind, soweit sie für die Ueber-
lieferung wichtig erschienen, im zweiten Apparate wiederholt Meines
Erachtens war es jedoch nicht nötig, alle diese kleinen Schreibfehler
aufzuführen; wer sich genauer dafür interessiert, kann sie ja leicht
am Faksimile dieser Hss. studieren.
Im zweiten Apparate sind außer den bereits bei Holmes-
Parsons (Hör) und Swete benutzten Unzialen BADE F GL MS
noch drei Papyri (von BM als UiUaUi bezeichnet), welche Teile der
Genesis enthalten, und einige Pergamentfragmente der Gen. (Ai — Aa)
verglichen, dazu 30 Minuskeln auf Grund eigener neuer Kollationen;
The Old Toflament in Greek by Brooke and M'Lean. 1 u. 2 665
davon waren 25 bereits bei HoP kollationiert'). 5 haben UM neu
dazu aufgenouimen. Diese 30 Minuskeln sind auf Grund von Stich-
proben, die in allen bekannten IIss. des Oktateuchs vorgenommen
wurden, ausgewählt Leider haben die Herausgeber den Hss. auch
neue Sigeln gegeben und sind dabei von der doch recht praktischen
Bezeichnung bei HoP durch fortlaufende arabische Ziffern zu der
Bezeichnung mit kleinen Buchstaben des lateinischen Alphabets über-
gegangen; es wird dadurch zwar zunächst der Druck vereinfacht, in-
dessen ist nicht abzusehen, wie die Zählung bei der großen Anzahl
IIss., die für die späteren Bücher hinzukommen, weitergeführt werden
soll; schon für die Gen. mußten aj— d* zu Hilfe genommen werden,
und es macht den Eindruck, als ob sich die Herausgeber von vorn-
herein keinen festen Plan für die Bezeichnung gemacht hätten. Zu
den Varianten aus den ausgewählten 30 Minuskeln haben sie dann
noch Varianten aus anderen von HoP kollationierten Minuskeln nach
deren Angaben hinzugefügt, wenn diese in den übrigen Vertretern
überhaupt nicht bezeugt waren, und zwar in diesem Falle in <* >
mit der Nummer von HoP. Um den Apparat zu entlasten, sind die
hexaplarischen Zusätze in Exod. 28 und 36— 39 mit ihren Varianten
am Schlüsse dieses Buches besonders abgedruckt
Um über die Sorgfalt der neuen Kollationen ein Urteil
zu gewinnen, habe ich sie an photographischen Proben") aus den im
Vatikan befindlichen Hss. N (XI), b (108), h (55), j (57), k (58), r
(129), z (85) nachgeprüft
1) Ein Versehen, auf welches herciU Dan sc. Tei (kritische Studien I, ZaW
28, s. 12 aufmerksam gemacht hat, liegt in der Gletchsetzung von c = 38 = Kn-
corial. HIB vor. Der von UM mit c bezeichnete Codex ist zwar Escorial. V II 5
und enthalt auch, wie der Herr biüliothekar des Escorial freundlichst bestätigte,
die tod HM angezeigten Lücken Gen. I,— 4 t ; Il u — 16,*; er kann aber nicht
= HoP 38 sein, denn I) wird 38, wie ichon Dahse bemerkt, auch da zitiert, wo
c Lücken hat, und 2) sind die Abweichungen in den Varianten zwischen 38 und
c so stark, daö sie sich nicht durch L'ngcnauigkeiten der Kollation von HoP er*
klaren lassen: vgl. (ien. 1",« Anf»uu>tt 38, Aoapp^fUB c U>o Uwk>i (a sil) »ai
ltja> 38, tov Oyjav xai TW Itpotep c lipo* 38, «« to* Itj^sJl c 10,. EmAk 38,
t<i« A ■(■ , . c. Dal Versehen von HM ist jedoch um so eher entschuldbar, als bei
Hör 38 = Kscorial. T II 5 gesetzt wird, und die Beschreibung auf diesen paßt.
Es müssen bei HoP Kollationen vertauscht sein.
2) Diese sind mir vom Septuajrinta- Unternehmen der Kgl. Gesellschaft d.
Wht. tu Göttingtn zur Verfugung gestellt worden In jeder der genannten Hss.
aind 2 Seiten, eine aus Kxod., eine aus Lev. (in N nur eine aus l.c* , da die
Hl. erst hier beginnt) pbotograpbiert worden; auf ihnen sind in den einzelnen
Hss. folgende Stucke enthalten: N (Vat Gr. 2106): Lev. 17«— 19m o (Vat. Gr.
330): Exod. 36,_, 4 . Lev. 17,«— 18« b (Vat. Regin. Gr. I): Exod. 35„ ,„_„.
Lev. 17,-18« k (Vat. Regin. Gr. 10): Kxod. 36 M ,;_„. Lev. 17,-18,, j (Vat
Or. 7*7): Exod. 34„— 35„. L*t. 17,,— 18„, r (Vat. Gr. 1262): Exod. S5, M1 „. M .
Lev. lö,.,,, z (Vat Gr. 2068): Exod. 3&,_„. Ler 17„— 18,.
■. ■
CORKfÜUNIVERSJtY
566 Gott gel. Ar,.-. 1909. Nr. 7
Dabei ergab sich das erfreuliche Resultat, daß sie, soweit der
eigentliche Text der Hss. in Betracht kommt, bis auf zwei wirkliche
Fehler und einige wenige unwesentliche Versehen mit peinlicher Ge-
nauigkeit ausgeführt worden sind. Fälschlich notiert ist nämlich nur
zu Exod. 35» «loiXftnv h, wo in der Hs. deutlich stoeX&ovtac zu
lesen ist, und zu Lev. 18t [iwooi] k, wo die Hs. ilwoi] bietet. Un-
genau ist zu Lev. 16i die Angabe: jrapcoxTjoa« h"; in h ist von
erster Hand xatuxijaaTt geschrieben, und über xarto von spaterer Hand
itapo gesetzt, dazu am Rande ein 7p. Damach ist xapnxijosn nicht
als eine Korrektur, sondern als Variante anzusehen. Lev. 18»
hätten HM zu npooo^dioT) angeben können : SpMWVftlpv N, da sie
itpoowxÄTjo« n notieren, doch läßt sich für die Aufnahme derartiger
orthographischer Varianten schwer eine Grenze ziehen, und ich habe
auch bei der Nachprüfung weniger Gewicht darauf gelegt In dem
Apparat einer endgültigen kritischen Ausgabe müßten solche Va-
rianten natürlich doch verschwinden. Lev. 18» vermisse ich die An-
gabe, daß in teav vor ßätXo-rtLatuv in N das v über der Zeile nach-
getragen ist. Wahrscheinlich mit Absicht ausgelassen sind die Schreib-
fehler Exod. 35i7 eir.xaotpov j statt smoxaoTpov und Lev. I81 tspcic
N statt epEtc. Lev. 1 819 ist die Lesart von bw allzu mechanisch und
infolgedessen unübersichtlich notiert Anstatt anzugeben, daß bw
v. 13 auslassen und dafür nach v. 12 die Worte: oox anoxa).o'J»iic njv
aT/Tiiortv»;. aoruv haben, wird ihre abweichende Lesart in 3 Stücken
zu v. 13 mitgeteilt, nämlich: om. aaxT)|iooovT]v — 000 1° bw, airoxa-
Xwjtsic] -f tT)v oo^fTjjLoauvTjv (xdtcov b w, om. otxsici — eotiv bw, nur des-
halb, weil zufällig oox axoxaXo^etc auch in dem sonst dem Sinne
nach ganz verschiedenen Satze von bw vorkommt
Nicht das gleiche Maß von Sorgfalt scheinen die Kollatoren,
wenn man nach den Proben urteilen darf, den in einigen Hss. vor-
handenen Randnoten zugewandt zu haben: es finden sich hier ver-
hältnismäßig viele ungenaue oder mangelhafte Angaben. Ueber die
hexapl arischen Noten wird noch bei Besprechung des dritten Appa-
rates zu reden sein, bei den in den zweiten Apparat aufgenommenen
Randbemerkungen habe ich folgende 2 bzw. 3 Versehen konstatiert:
1) Exod. 35n fehlt in der nach dootctorrjpiov unter anderen aus
z angeführten Randnote die Angabe, daß in z nach to aoto-» ein mr
vorbanden ist; ferner ist nicht bemerkt, daß die Worte xcu navta ta
"'-■', auTou in z ebenfalls noch am Rande stehen.
2) Lev. 17u gehört die Randnote in z; «v tij «jw/i] entoo nicht
hinter aorot* 1°, sondern hinter oapxo? IV
Der Vorzug der Kollationen der Cambridger Aus-
gabe wird am besten erkannt werden, wenn man die Mängel des
•
CQRKOlUNIVERSirr
The Old Testament in Grook hy Brooke uid M«Letn. 1 u .' 6G7
Apparates von HoP damit vergleicht Ich gebe deshalb im fol-
genden eine Uebersicht der bei HoP ausgelassenen oder fehlerhaft
wiedergegebenen Varianten (abgesehen von ganz unwesentlichen) in
der Weise, daß ich den Text der Ausgabe von HoP vor der Klammer
gebe und dahinter die ausgelassene Variante oder die Berichtigung
einer falschen Angabe.
N = XI
Lev. 17n loftrtcr.] --■;■>:--- i« ifcoXodpeoihjaitat] -dpcoaitat.
Lev. 18i xopsooirsds] xopEusadc « otxita] nn otxtov, nicht aiu,a
oixstov i atr^TjjtoaovrJ -vr]v i sx p-Tjtpoc ooo] ora. ooo 1« aa^TflioouvTj]
-vtjv n oxGpuatoc aouj Ir. ti to ovo)ia] bis scr. u u.ocapov] aa über
der Zeile ti «fiaxootsXXio] -atclu m irpoao-/^07)] nWttjHpto n *av]
sv
av -:i',/.oitr,c-uh;-;ov:-j' j e£oXsofo]aavtat u sß3sXo-([iev<ov] ßc*fiXu7u.a?cDV
Lev. 19t eoEafte] tads 5 *ooGts] dunats, HoP geben dies un-
richtig zu duoTjra am Anfang des Verses an.
6 = 108
Exod. 35i Xaßsts] Xaßs g xoxxivov] pr. xat g tov xoSTjpi]] pr. gic
v xap&a] Äavoia is tooc 2°] om. u der ganze Vers fehlt, nicht nur
die 2. Hälfte, wie HoP angeben u uv] 01« u iovaix*av] + autwv
is */puocou] /y.v.h,.
Lev. 18s Atfoxtoo] pr. njc xopcooeade] xopsosads * xoprosodsl
nopEaasads 7 :", : V 7 a P 0ÖU I oni * 00ü * 7 S 7 C " V:'" ".-I IsfsvTUievTjc
■ s fehlt ganz u oux gi<uX«oot]J 00 xpoasXsuar] » ist derselbe lange
Zusatz vorhanden, den HoP aus 118 notieren.
h = 55
Exod. 35» XBitoop7T)oooatvJ -fooatv tt xav] pr. xat is ayaipepaxa
^pootoo xuptw] cHpatpsu.a xoptw, nicht, wie HoP angeben : af oupejia
/pooioo xupiw 1« aipatpsjia] pr. to » xat 70V7)] tj 7uv7j 10 o d*oc]
xupioc ix Ttfi ^uXtjc] om. ttjc.
Lev. 17t aoto t» xupiu] aotü» tw xupuo 10 tav uiwv] pr. «x vjj
om. ixtiTTjc» to xpoourxov (touj dazu notieren HoP fälschlich: >orf]oa>
ttjv ^'i/'.v |too m&rg. 55« ; es ist keine Randbote vorhanden is *t]-
pei^Laj ex ^rjpajia corr. Badstat] sadsts.
Lev. l.--i txtrrjo'Gutiata 1"] HoP notieren: + aottov, doch ist dieses
(wahrscheinlich vom Schreiber selbst) getilgt xatwx-noati] xapcu
von jüngerer Hand übergeschrieben und am Rande 7p. xoopcTE
2°] -toi « xotipctf] -tat <puXa£sod«| -taods 1 njv aa-/TjU.oouv7]v]
om. ajv ■ ttatpo< 1°] jüpc.
j - 57.
Exod. 34oi xaXumia] pr. to.
Exod. 35s xoptw 1°] pr. tu» * xoxxivov] xoxxov 1 et« tijv ihftp]
COJMEU UNWERSlIV
068 Gott gel. Am. 1909. Nr. 7
+xoi, HoP falsch: >pr. xai 57c io ta irapapuujxTa] oin. to n totk
2°] om. ii xat to tXatov— i« Schluß] om.
Lev. 17ic sadouaav — aunjv] om., nicht rrjv eoÄooaav — oorrjv oin.,
wie HoP angeben is ev tote TTpoo^XoTotc] sv über der Zeile.
Lev. 18i lopaijX] Aap*»v « xopeucads] jropsoasode t -jrrEwij-
U.BVTjc] 7«76VrrttlEV7}C.
. k tm 58
Exod. 35io xoTaxaXo(i(iatal xaTaXuu.aTa &3Tovta] + xat to? aavtoa«
is xat tooe Xi&ooc) om. xat tou? "je o>apa7oou) tooc au.apa75ouc,
bei HoP ist nur das Fehlen von rrje bemerkt m der gauze Vera
fehlt i» xai rrjv tpawCav] om. xat i« xai xavra ta oxgut) aunjc]
om., der Zusatz, welchen HoP nach diesen Worten notieren, steht in
Wirklichkeit schon hinter tou iptuToc io ouva7n>77j] pr. ij n o.f ai-
ps|ia (I") xat] om., HoP bemerken nur das Fehlen von afatpc[La
etc xaoa«] om., HoP >om. »aoac< u nav axeuoe] pr. xat » ayat-
: ..:i:/:-i ^pootou xuptw] t;t.[.^j.';. /yjotoo tu xopiu , nichl >a<paipeuva
yfüQKOu XDpta< u Boptib]] + irap auTOt? tu ta« oovihoeu;] pr. bic
xai ii« to sXaiov] om. etc; pr. xat to eXaiov etc to -. !■>;. HoP bemerken
falsch: >ei« to fiXatov] ei« to <p»c xai to eXaiovc xai rrjv auvfteaiv
too Äu[iiau.aTOc] xat ttjv tou {h>(i.iajiaToc ouvdsotv, HoP unrichtig: >tt,v
cjvdsaiv om.<. so Miouoyjc] Mtuaijc tov Qp] utou üp, nicht utov
Up, wie HoP angeben.
Lev. 17* atpi£oooiv] apaguotv 7 eotoi] tooto sotiv 10 «riarqa*
to Äpootiiirov u.ou] ottjoo) T7jv ^o/7jv jiou im Texte, nicht am Rande,
wie HoP angeben 19 eodtTat] io&ie«, HoP >sadtBTau u ootoo 1°]
auTou ev ^o-^Tj auToo, HoP »aoroo 6V «J^XI**
Lev. ltii McuuotjvI Miäot] t IapaijXl über der Zeile 9 6« aoTTj]
■v aurrje, nicht «ä aori]«, wie HoP notieren 4 Ta xpipaTa] pr. xat
hinter £7« 70p steht nur «tu* am Rande, nicht 70p bi[u (HoP).
r = 129
Exod. 35u tooe tt]c a t Lapa73ou]c ttj« ist erst nachträglich hinzu-
gefügt 14 to eXaiov] to om. it xaT6p7a] x«t ist erat nachtrag-
lich hinzugesetzt n nac] itaotov itav] pr. xat n i]v«7xav 2°] om.
14 : *lpl ;.'-i , pr. TO.
Lev. 18s 7T)c Xavaav] pr. ttjc iropsoosadi] xoptusa&i 4 871*
xi>pioc dsoc i>(uav — 6 C*]<i«at *v aoTotc steht am unteren Rande
nachgetragen 1 7B7swT]u,«v7)c]-ti.evoDc.
z = 85
Exod. 355 xupi» 1°] pr. tm - fehlt xai Xidouc 2° nicht, wie HoP
angeben ie xaTaxoXoji[iaTa] xaTa om. 11 tou? 2 n ] om. u am
Rande steht nicht nje dupa« oxtjvtjc (HoP), sondern rqc ftopac rr,;
ax^vTje " hinter xai to dootaorrjptov steht am Rande ein längerer
CqRHEliUHIVERSirY
The Old Testament in Qrcek hy Brooko and M'Lean. ) u 9 669
Zusatz; HoP notieren diesen Zusatz falsch zu v. 13, außerdem geben
sie folgendes unrichtig an: too (sie, lege xo) statt to, Xoor^pa statt
«v Aoonjpa, sictoitaarpov ti]c ooXtj« statt sffiaxaotpov nje xoAijc
i« XetTOupfijoouot] /.-:'.T'/.f.-'/j--.v.
Lev. 17u die Randnote gehört nicht zu oapxoc; 2°, wie HoP no-
tieren, sondern hinter oapxoc 1° is avojiTjiia] to ivo^t^ii, HoP un-
richtig: >ta ovojnjjta (8ic)<.
Lev. 18i xatuxTjaatsJ «apMxijaatE « itopcocads] Ttopsuenafte
& auGer a?ia Stxatufiata (HoP) steht noch axptßaajxata am Rande
sonjacn] jroiijoate .. die Randnote lautet ovrjp cxvTjp «poc itav Xtmia,
bei HoP fehlt ipo<; t narpo-c aoo] pr. too :■", v''- ooo] pr rqz.
Die Uebersicht läßt erkennen, 1) daß der kritische Apparat von
HoP für genauere textkriÜBche Untersuchungen keine genügende
Unterlage bietet, und 2) daß die neuen Kollationen einen erheblichen
Fortachritt über die Ausgabe von HoP hinaus bedeuten 1 ).
Außer den Varianten der ausgewählten Hss. sind im zweiten
Apparate ferner die Lesarten der wichtigsten alten Ueber-
setzungen der LXX (Arm. Bohair. Sahid. Aeth. Alt-Lat Palast. -
Aram. Syr.-Hex.), von wenigen Ausnahmen abgesehen, durchweg in
lateinischer Uebertragung dargeboten, lieber diesen Teil des Appa-
rates kann ich mir kein genaues Urteil erlauben, jedenfalls ist die
Ausnutzung der Uebersetzungen anzuerkennen, wenn auch die An-
gaben wegen der Unzulänglichkeit der vorliegenden Ausgaben noch
an Unzuverlässigkeit leiden werden.
Endlich sind in demselben Apparate noch die Lesarten des
Philo, Josephus und der wichtigsten Kirchenväter, so
weit Bie aus deren Zitaten zu erkennen sind, verzeichnet. Ich möchte
mir hierüber einen ausführlichen Bericht bis zum Schluß aufsparen
und wende mich zuvor der Beurteilung des 3. Apparates zu.
Im dritten Apparate sind die hexaplarischen Bemer-
kungen aus den in den übrigen Apparaten verglichenen Hss. zu-
sammen gestellt. Hier gilt das schon vorher über die Kollation der
Randnoten im allgemeinen ausgesprochene Urteil : sie sind weniger
sorgfältig als der Text kollationiert Es finden sich an den geprüften
Stellen folgende Kehler im Apparat:
k (58j Exod. 35tt steht nicht xepidsppE?, sondern 7p. xspiSsppea
1) Darob Dibse, a.a.O. 3. IS angeregt, welcher für den Codex 56 (i) be-
denkliche Abweichungen der Kollationen von HoP und BM konstatiert, habe irh
noch Gen. 411,-42,, d> eB " B* (P»ria. gr. fl) in Photographie nachgeprüft und
konnte feststellen, daß die Kollationen ron BM gegenüber HoP das Richtige ent-
halten. Eine Probe aua 63 (fj » Paria, gr. ITA bestätigte el>enralla die Tonüg-
lichkeit der Cambridger Kollationen.
■ „.- M-.Ettff
670 OOU. gel. Au. 1909. Nr. 7
am Rande, es ist also fraglich, ob dies eine hexaplarische Note ist
(Field, Hexapla hat sie richtig mit dem Zusatz 7p. vermerkt).
z(8ä): Exod. 3 f* gehört die Uandnote a'ft' Xoiiov nicht zu w
noftijpi], sondern zu sxwujÖa (Fie)d hat sie zum richtigen Worte, be-
merkt aber unrichtig >to« X0710V und >sine nomine<). Exod. 35iotiij
ist die Randnote zu u. ■'-//■'-'>; ! xat ta ; oavtSac «utrje ausgelassen (Field
hat sie, doch unrichtig ohne xai und >oawi6ac<)< Exod. '{".., ist
unrichtig angegeben: . . . BVBXoootaoato xva aoewv; es steht in der
Hb.: «v exf.ooia tö irva aütüv (bei Field richtig).
Ein Fortschritt gegenüber Field zeigt sich nur Exod. 35is,ii), wo
dieser die Randnote xptxooc aus 6(108) nicht belegt, Lev. 17u, wo
er die Randnote: 0' tu atu/ttt aonjc Tfwtat fälschlich zu aijLa autou
•9CCV 1° statt 2° bringt, und Lev. 18«, wo er die Randnote von 6(108)
nicht hat.
Ich komme nunmehr zu den Kirchenväterzitaten. Es ist
dies der am meisten heikle Punkt der ganzen Ausgabe. Die Heraus-
geber sind sich auch selbst der hier bestehenden Schwierigkeiten
und der Unsicherheit ihrer Angaben sehr wohl bewußt gewesen.
Dann, meine ich, wäre es aber doch vielleicht richtiger gewesen,
überhaupt auf die KirchenväterziUte zu verzichten; ihre Lesarten
und zwar mit der zahlenmäßigen Angabe der Häufigkeit und Ver-
teilung von verschiedenen Lesarten bei demselben Schriftsteller (durch
Ziffern in Bruchform) zu buchen, dabei aber gleichzeitig vor der Be-
nutzung dieses Materiales zu warnen, ist doch ein Widerspruch.
Vielleicht haben es die Herausgeber auch kaum geglaubt, wie voll
von Irrtümern oder Angaben, die falsche Vorstellungen erwecken, in
dieser Beziehung ihr Apparat ist. Ich habe in den vorliegenden
Heften die Zitate des Theodoret und Chrysostonius eingehend nach-
geprüft und möchte zur Erhärtung dieses Urteils im folgenden an
einer Reihe von ausgewählten Beispielen zeigen, wie unbrauchbar
in diesen Fällen die Angaben bei BM sind. Dabei sei im voraus
bemerkt, daß es auch trotz der mangelhaften Ausgaben dieser
Kirchenväter an vielen Stellen möglich ist, aus der Exegese Sicher-
heit über den Text des Zitates zu gewinnen. BM hätten sich nicht
mit der Aufstellung der übrigens vollkommen zu billigenden metho-
dischen Grundsätze über eine künftige Behandlung der Zitate be-
gnügen sollen, sondern hätten sie auch schon praktisch anwenden
können. Bei einem Kirchenvater wie Chrysostomus ist es äußerst
gefährlich, die Zitate einfach zu zählen und darnach die Bedeutung
einer Variante abschätzen zu wollen. Zudem ist es mir, da die
Stellen selbst nie genannt werden, nicht möglich gewesen, festzu-
stellen, nach welchem Prinzipe man die Zitate gezählt hat. Man darf
com
The Old Testament in C.rcek by Brooko and M»Lean I u. 2 671
doch jedenfalls das Zitat eines Verses, um dessen Erklärung es sich
bandelt, nicht mehrfach zahlen, wenn es im Laufe dieser wiederholt
wird. Die Nachprüfung der Chrysostornuszitate wurde mir insofern
erleichtert, als die englischen Herausgeber die von Lagarde nach der
Ausgabe Saviles angefertigte Sammlung von alttestament liehen Zi-
taten des Chrysostomus , welche auf der Göttinger Universitäts-
bibliothek aufbewahrt wird (cod. ms. Lagard. 33), benutzt haben.
Ich werde im folgenden regelmäßig die Angaben des kritischen Appa-
rates der Ausgabe über Thdt. und Chr. voranstellen. Thdt. zitiere
ich nach Schutzes Ausgabe, Chr. nach Saviles. Von ersterein kommen
wesentlich die quaestiones in Oct., von letzterem die exegetischen
Homilien zur Genesis in Betracht.
Gen. lio: >ora. tri ttjc ^tj«; Chr Thdt«.
Bei Thdt fehlen die Worte tatsächlich IV, 398; 1,1580 ist jedoch
von Schulze die Variante + em rrje r»]C angegeben.
Bei Chr. anderseits findet man die fraglichen Worte, wenn man
seine Homilien zur Genesis nachprüft, sowohl im Ijemma, d. h. dem
der weiteren genaueren Erklärung vorausgeschickten zusammenhängen-
den Bibeltexte eines oder mehrerer Verse, als auch in der nach-
folgenden Erklärung (1, 40 ff.). Sie fehlen zwar VII, 24 ha, doch be-
findet sich dieses Zitat in einer Schrift, welche sowohl nach Saviles
als nach Montfaucons Urteil nicht von Ohr. herrührt Es fällt dem-
nach als Zeugnis für Chr. weg. An den übrigen Stellen in echten
Schriften bricht das Zitat bereits früher ab.
>om. •.■!•. :-;■: wt'- ootuc Chr«.
Die Worte stehen 1,40 ff. im Lemma, und die Erklärung setzt
sie deutlich voraus, vgl. besonders 1 4ha ff. : eiaev >i£afa7*T« ti
E>£ata . . . toü oüpavoü< xotl üirVjXOooE t6 otor/elov xotl iffXiJpioas t6
ilttr/Mv, »xai i7$virö, frjatv, tmoici, w« ixiXcooev 6 3«ojron]c- Nur
aus unechten Schriften (VU,241i4) ladt sich ein sicheres Zitat ohne
diese Worte nachweisen.
Gen. 2,: >bxttj] tß8ou.Tj Thdt-cod<.
Es soll darnach also eine Hs. des Thdt in einem Zitate ej&du/n
statt ixt-Q haben. Die Stelle, die die englischen Herausgeber im Auge
gehabt haben, ist offenbar 1,37a, wo zu den Worten xal oovstiXsaev
o dsöc sv r$ T,iiip<$ rfl Sxrrj xi ffp^a ewoo die Variante notiert ist:
>ixnj] Cod. :{,'■',■ ai \< . Nun gehört aber jenes Stück der Erklärung nicht
mehr zur quaestio 21 in Gen. des Thdt, sondern zu der dieser in den
Hsa. hinzugefügten Exegese des Theodorus Mops.'), und Belbst ftir
1) I ' ai- derartige Erklärungen aus Anderiao Kirchenvätern nicht von Tbdt.
selbst seinen quacatioues beigefügt sind, bat schon Sinnend richtig erkannt (s.
die bei Schulze abgedruckte Vorrede p. XXI ff).
■■ : :i. |*I. Aas. i.v. Ki. 7 40
rll UHIVKSITY
G72 Oött. gel. Am. 1909. Kr. 7
dessen Text erweist sich die Variante als falsch, wenn man nur
einige Zeilen weiter liest, wo einander gegenübergestellt wird : osixvö«
öti i x l ji i v t^c sxttjc oo^leczXtJpuxs b i v ; 7 . . . isaboaTo 8t r ■(, e ß -
'- 11 r /.;).; r, 7_ toö Jtouiv etc.
Gen. :.':;: >rapa5no*o Chr } Thdt j] + ttjc tpofpTjc Chr
J Thdt J<.
Für den Text des Chr. ist die 14. Homilie zur Genesis (1,83 ff.)
ausschlaggebend. Dort steht nun, abgesehen davon, daß sich in der
Ueberschrift und dem Lemma der Zusatz r*)c tpo?1)c zu iv t$ xapa-
Äii^ findet, p. 85»o eine exegetische Bemerkung, in der Chr. aus-
drücklich bezeugt, den Zusatz gelesen zu haben: »xal IXaßev . . . rijc
Kfiwpffit. oüy_ äirXüc siittv >iv tij» irapao'itoijx, äXXä frpoafibjxe >ri)c
Tpwpf^c*, "va 'v ttxcpßäXXouoav fjoovijv . . . vy.i.--^ r ;c.v. Zitiert werden
die in Frage stehenden Worte unseres Verses außerdem noch 1,35» ff.,
und zwar heißt es hier: . . . rijv fpapfp* xal äXkayw X^oooav Zn ffftetc t&v
' \~,-i". iv Ti|> -.'.7.f,io?lnui, oox i*t:Ö7 ( 8v6frr]£cv aotov t<£ «apaSttotj» ÄXX' ort
itpoa£ta£cv aötov slvat iv t$> xapa8s(a<fi. Diese Stelle kann jedoch nicht als
vollwertiges Zeugnis für die Textform des Chr. in Betracht kommen.
Das Zitat ist frei und befindet sich in einer Homilie, in der es sich um
die Erklärung einer ganz anderen Stelle handelt. Es kommt Chr. an
dieser Stelle allein auf den Ausdruck xal fifoto an, dessen Bedeutung
er aufzuhellen versucht; dabei konnte er den übrigen Wortkomplex
ungenau zitieren. Wenn endlich VJ,588n zitiert wird: >E&ijxi fap
oütäv, (pTjat, ip?äCsada[ xal yoXäootiv töv xapdÄitaovc, so kennzeichnet
sich dieses Zitat von selbst als ungenaues und freies.
Nicht ganz 80 klar liegt der Fall bei Thdt, Im Dial. IV de
Spir. S. (V, 1050 f.) liest man folgende auf unseren Vers bezügliche
Wortgruppe: ixel 84 oö fupiC'i« xbv xatpöv xal tov 6£irriav, iliti xapä
tlvoc WirpJdT) xpwtoo *A3o{i, tiiviov iv t$ xapaoVo^ xpö *ifi xapa-
ßaoswc ip7aCso^at aütöv xal yuXatteiv; ...0. xattoqs sTp^xar >xal
Ideto aotov 6 äiö« iv t$ irapacVaip ip-jaCeodat xal foXatwvc. Will
man diese Stelle als brauchbares Textzeugnis für Thdt ansehen, so
muß man feststellen, daß er den Zusatz ri)c tpixpijc nicht kannte.
Nun findet sich zwar 11,912 ff. in dem Kommentar zu Ezechiel ge-
legentlich der Erklärung von Ez. 28u folgende Anspielung auf Gen.
2u: ix fäp toü xpoxatopos xatdftic (cod. B xata^iU) tb *r<v<K, S*
tö^üc SiaTtXaadEic iv t(j> r.iptxÖÜQy xffi tpuc^c i***T| iprdCeo&ai aotöv
xal ytiXartstv. Es ist jedoch sehr wohl möglich, daß hier der Zusatz
-■/,■; ':<■'■■:',.- durch die zu erklärende EzechielBtelle (28u) veranlaßt ist,
in der es heißt: xal iv x% tpo'p'ö toü napaSeioco toö #«oö iy w n|>nc.
Gen. 2»: >aotoiJ + xat' autov Chr J«.
Dazu ist zunächst zu bemerken, daß aus derjenigen Homilie, in
2i
COfiNEli UNNERSiTY
The Old Testament in Greek by Ürookc and M'Le&n. In.2 573
welcher Chr. V. 20 behandelt, ohne Zweifel hervorgeht, daß er am
Ende des Verses nur S|j.oioc aöty gelesen hat (vgl. besonders 1, 92n ff.) ;
indes auch jene Stelle, die die englischen Herausgeber als wieder-
sprechendes Zeugnis anführen — es muß V, 11m sein — verliert bei
genauerer Betrachtung vollständig ihren Weit als Textzeugnis. Chr.
sagt dort zunächst zwar : »sstor, . . . iva pA tiöv öouXuv vo(j.i(tqc «ivai
xai rjjv ■jma.txa, öpa ~iu; sout H\v Scaxpiatv ipavspdv. > v^v : "?■ »Hjptai
V V 1 '-"- cvüxtov too 'Avi;i xai oo^ eöpAiHj ßovj&bc 8[ioioc aÜTiji xat*
oötövc DaG aber in diesem auch im Übrigen freien Zitate die
Worte xat' aotöv willkürlicher Zusatz des Chr. sind, geht aus dem
Folgenden mit aller nur wünschenswerten Klarheit hervor: ti oüv;
. . . i.' '.' IVO [>-\ tOÜtO ■'!■;;,,'. Olä TOÖtO äxp'.ßl] ~v. ■: i COl rJ]V OtalpsOlV. 00-
Ss 70p tiifiv äitXüc, 5tt oo/ kÜoiätj autiji ßoi^ö?, äXX' 8tt oü^ lupil^
,Vj,' p ito; 3,u.ococ autiji. oütw xal tvtaüda, v.-v.i ->j:i-:-, v>/ äxXwc, äXXä
xa: aütöv ctxE (es handelt sich im Vorhergehenden um die Erklärung
von Gen. Shi: xot^au>jiEv aöt$ ßoijööv xat' aütöv). Eine dritte Stelle
(VI, 87»), an der sich ein Zitat des Schlusses von 2»o ohne den betr.
Zusatz findet, lassen BM unberücksichtigt, obwohl sie auch in La-
gardes Index verzeichnet ist.
Gen. 8ii: >t] 7i]]oo Chr |<.
Daß Chr. die gewöhnliche, richtige Lesart txixatapatoc *j jfj ftv
xoie Jp7oic ooo in seinem Texte hatte, geht aus seiner Interpretation
in den Genesishomilien klar und deutlich hervor. Die im Lemma
II15f«ff. überlieferten Worte werden besonders durch I116ioff. be-
stätigt: ixtxatäpatoc "ij rt * v W *C fy>70(C ooo. Spa fptXav#p<uitiav fifiaxd-
tOO, TU-,; [liv t&V ßf [V ttp^pEltai, X»C Ä? tÖ Xo^lXOV tOÜtO C*UOV. SX6lV<t>
■jap ^tjoiv* > ifftxatapatoc oü äxö tfj< ff^< ' ivtaütta 54 QBV out»?,
T.»'i tt; > txtxatapatoc ', - ;^ *v tote fp7otc oou< tj eixätuc. Die ein-
zige Stelle, an der Chr. oö statt fj ft} zitiert — es ist in einer
Fsalmenhomilie, 1636« — beweist nichts dagegen. Chr. zitiert hier in
einer Aufzählung von Verfluchungen die angeführte Stelle offenbar
ungenau oder versehentlich falsch in Erinnerung an Gen. 4m xal vov
tstxatdpatoc ou sxl :/■; ;i^, die Verfluchung Kains, auf die er an-
spielt, wenn er nach dem Zitat: Ixeivoc (Adam) fjxooocv >ixixati-
pato? au iv toi? tf^tm; aoo< fortlährt: xal 6 (i«t* 4x*ivov xäXtv.
Gen. Mn: xi in. xai «6'ta»4«v aotooe Chr<.
Wenn das Lemma 1 2ö4u f. den wirklich von Chr. gelesenen Text
enthielte, wäre die Bemerkung richtig: dort fehlen jene Worte tat-
sächlich; es stellt sich aber durch die p. 2ör>iiff. folgende Erklärung
des Chr. heraus, daß sie nicht schon in seinem Exemplare ausge-
fallen waren, sondern erst innerhalb der ChrysostomusÖberlieferung
infolge des Homöoteleutons vom Schreiber übersprungen worden
40-
COfiNEll UMIVERS1TV
&7< fiött. gel. Ad«. 1909. Nr. 7
sind. In dieser Exegese sagt er nämlich: xat dia jux ri)c 8ovö|utoc
toü dioö liw iuttpßoX^v, [UÄ' öotjc tayörrjioc tä ri)c vixtjc ^rffvrjtat.
ykxivtot fdp aütotc, "pr,«*, r$)v vüxta aOt&c xal oi xai&c aötoö xal 4xd-
ti;:v tj-vi; xal ££iu£fiv aüxoi>c< und im folgenden Satze: toüc
;l-:v :n:ii-:, toöc 8i eic f '»';>', ' ' p |i- i " * - xapioxeöaat. Dann
muß er doch wohl notwendig xal i8E»£ev aotoin vor Augen gehabt
haben.
Gen. 16*: >axoXüou.ai] axoXXou,ai Chr |<.
Darnach wären also beide Lesarten in gleicher Weise für Chr.
bezeugt. Dem ist in der Tat nicht so. Auszugehen ist hier wie
immer von der Homilie, in der die Stelle exegetisch behandelt wird.
Dort (1295m) lesen wir äxoXüou-xi nicht nur im Lemma, sondern es
geht auch aus der unmittelbar folgenden £xegese (vgl. Spa xü< fo
xpootfituv 6 Sixaio; fytXostyct äxöXuatv xaX«v rr ( v Wzt ■"»•>-.- 5£o3ov)
unzweideutig hervor, daß ijroXüottat kein Verschreiben eines Schreibers,
sondern wirkliche Lesung des Chrysostomus war. Dieselbe findet sich
im Zitat VI253i&f. Nun kämen die beiden Zitate mit axdXXuuat:
V4t;.i". befindet sich in einer unechten Schrift, VlUSut steht das
Zitat: '.:•//-:',,. ti u.oi Suoeic; ;;<.'■■ Zk äxäXXou,at Ätsxvoc, 8ii TOüto etc.
mitten in einem fremdartigen Zusammenhange, beruht also auf dem
Gedächtnis und kann gegen die oben angeführte Stelle nicht ins Ge-
wicht fallen. Das Verhältnis der Bezeugung der beiden Lesarten für
Chr. verschiebt sich somit bei genauerer Prüfung wesentlich.
Gen. 15»: »xat at?a tptsTtCooaav] om. Thdt (vid) om.
xat xpiov tptittCovTat Chr J«.
Bei Thdt. liegt die Sache folgendermaßen. In der Ueberschrift
der quaestio G6 fehlen zwar die Worte xal aqa TputiCoooav, daß
aber dem Thdt der Text vollständig vorgelegen hat, beweisen mit
Sicherheit seine weiteren Ausführungen, in denen er u. a. sagt (79n) :
5iä toöto tpta -(.<>-■ xaitapüv tetpacö^wv xal txaarov tputic roiHjvai
xpooitafctv etc. Zu der Angabe über Chr. ist zunächst zu bemerken,
daß man mit Benutzung des Index von Lagarde zur Aufzählung von
drei Stellen nur gelangen kann, wenn man 1) das Zitat YU265it,
das sich in einer unechten Schrift befindet, als Textzeugnis für Chr.
ansieht und 2) in der erklärenden Homilie l,300i« ff. die Worte des
Lemmas und der zugehörigen Exegese alB zwei getrennte Belege be-
trachtet. Daß letzteres aber nicht angäugig ist, wird jeder leicht ein-
sehen ; vielmehr ist, wenn Lemma und Erklärung hier nicht überein-
stimmen, eben nur die sich aus der Exegese ergebende Lesart wirk-
liches Zeugnis und die des Lemmas darnach zu korrigieren. In un-
serem Falle fehlen nun im Lemma läOOi« die Worte xal xplov rpistt-
Covr«, während sie in der sofort folgenden Interpretation des Verses
C0RHEU UNIYER9TY
The Old Testament io Greek by Brooke and M I.mh 1 u. 2 575
erwähnt werden. Chr. hat sie also gelesen ; folglich war im kritischen
Apparate Überhaupt nichts Über Chr. zu bemerken.
Gen. 15ia : >u.*t stpijvTjc rpa<psic] tpa<psi? sv stpqvT]
Chr-codd: om. [ist sipijvijc Chr-ed*.
Die Angabe ist zunächst formal unrichtig. Bei Savile steht näm-
lich I301n im Texte des Lemma: ;:;.o; toöc icatftpac ooo 'tpayslc iv
•pjpsi xa/ii« und dazu am Runde: 7p. h itpijv^. Der oder die betr.
Codd. haben aUo ev *tpij%rg vor tpa?sEc. Es ist dies wichtig zu be-
Ionen, da von der verschiedenen Stellung des sipty-Q seine ver-
schiedene Beziehung abhängt Ferner bedarf die Angabe noch einer
sachlichen Berichtigung. Saviles Ausgabe bietet mit der Auslassung
von u.«' iip^vijc in der Tat den von Chr. zu Grunde gelegten Text.
In der folgenden genauen Interpretation gedenkt nämlich Chr. mit
keiner Silbe dieser Worte, so daß der Schluß auf einen Defekt im
Texte des Chr. nicht unberechtigt sein wird. Dies also war allein
über Chr. im Apparate anzumerken.
Gen. 24n: >iva] xot Cbr<.
Diese Angabe ist ein bezeichnendes Beispiel für die mechanische
Art, in der die Lesarten des Chr. aufgenommen worden sind. Sie kann
sich nur auf 1392m, eine Stelle in den Genesishomilicn, beziehen.
Chr. gibt un dieser Stelle, wie überhaupt öfter in den Homilien zu
den späteren Büchern der Genesis, nur kurz den Gedankengang des
biblischen Textes an, wobei er Erklärung und Worte des Textes in-
einanderfließen läßt. So sagt er hier unmittelbar vorher periphrastisch:
> r,'.f ;iv. -;r:.- -ptspfocLTS, tva StSiVfltt E/i->. '.': SsOt p.E 8tCtXpä£e ~A' t. .
si 54 |ufr«, iva ct^pu&t rijv 65öv xoi^o«u.au und knüpft daran die
Fortsetzung des Textes an: >xai ixiotpi^« ^ ■.■; 8e£ta tj sie äpwtspi«.
Daraus kann man aber doch nicht xai als Lesart des Chr. fUr tva
entnehmen.
Gen. 25m: »tootoJ taota Chrc.
Diese Stelle iBt ein Beispiel für die Inkonsequenz, mit der die
Herausgeber die offenkundigen freien Zitate behandelt haben. 1 399# ff.
sagt Chr. in freiem Anschluß an den Bibeltext: >xoi Sts, oijot, >',-."."--"'
6 XOtpöe *OÖ TÖXOO, UljXdsv b ITpCfl '.;'.',->.'.; :: op p t/. f] ; oXStl Süpä foa*JC
xal \s:'i teurta i{1)Xdsv 6 aSsXyic aotod xa\ i, yslp ottoö eirsi) -<\y< i - r t
ti)c irrfpyijc 'Hoaö«. Aus diesem Wortkomplex finden wir zu V. 26
die oben angegebene Variante notiert, dagegen ist zu V. 2f> nicht
bemerkt, daß Chr. otöc auslasse. Es hätte keine von beiden als
Varianten aufgeführt werden dürfen.
Gen. 25«: >afpoixos — ijv 2°J St «Tpoixo« tjv Chrc.
Wieder ein Beweis für das mechanische Verfahren beim Sammeln
der Zitate. Die Stelle, die der Angabe zu Grunde liegt, ist l3U9iif.
COPNfll UNIVERSlTY
576 GOtt. gel. Anz 1909. Nr. 7
Dort sagt Chr., indem er Worte des Textes in seine Erklärung ver-
flicht : xai fcixvootv fatv £vudev xai ££ *p"/*)C exaatoo tö £mrrj5iou.a *
xai 5ti ö iiiv xipi tö xuvi^tCv ^<rxoXBEto, 6 84 a-jpotxoc tjv avöpwxoc,
aVXaatoc, oixiav oixä>v. Wenn man diesen Text unbesehen mit dem
Überlieferten Septuagin titext vergleicht, kann man allerdings dazu
kommen, eine derartige Variante anzuführen. Bei genauerer Prüfung
ergibt sich jedoch, daß die Stelle bei Chr. überhaupt korrupt sein
muß. Nach der dort überlieferten Fassung würde der Bibeltcxt aus-
sagen, daß Jakob (dieser ist & 84) ein äfpoixoc ävftpmiroc, ein $xXa-
otoc, oixiav oixüv war. Das widerstreitet aller sonatigen Ueberliefe-
rung, ist aber auch in sich ein Unsinn, da iTpotxe* und oixiav otxüv
Gegensätze sind. Eb ist undenkbar, daß Chr. einen derartigen Text
sollte gelesen haben, wenigstens sprechen Beine kurzen erklärenden
Bemerkungen nicht dafür, sondern eher dagegen. Ich nehme daher
an, daß ofpoixoc innerhalb der Chrysostomus Überlieferung von einem
Schreiber ausgelassen war und später an falscher Stelle nachgetragen
wurde.
Gen. 31i«: >xov»]pa] itovijpov Chr ^ ixXijpa Chr £ Thdt«.
Die Variante oxXijpä steht in Saviles Chr. 1955»; sie befindet
sieb in einer Schrift, welche nicht von Chr. herrührt, sondern nichts
anderes als ein Stück aus dem Psalmenkommentare des Thdt. ist.
Sie kann also nur für diesen in Betracht kommen. Da die Variante
für ihn noch besonders aufgeführt wird, ist hier dieselbe Stelle im
Apparat zweimal unter verschiedenen Namen gebucht, und es könnte
den Anschein erwecken, als ob oxXTipä durch Thdt und Chr. bezeugt,
ein Charakteristikum der Lucianrezen6ion sei.
Gen. 32m: >u.st' butod avdpcoiroc ••■] affEXoc [ist' auroo
Thdt (vid)<.
Die Ueberschrift der quaestio 92 des Thdt (p. 99 Schulze) lautet
allerdings: tivoc Evsxbv xaXaict t«j> 'laxöiß 6 aYfiXoc; aber hier kann
SftiXoc nicht ursprünglich sein. Diese Lesart wird durch folgenden
Sata der weiteren Erörterung in der quaestio selbst widerlegt:
p. lOOie ix'.OTju.avTiov 84 xqvtaöda »? t6v aötöv xai Sv&patxov £xäXc3&
xal deöv. Die weitere Begründung: »IvfaxWW 7«p. I^Qi »■«*« *«w.
xai jtstö öv&pü>x»v fax, 5ovattfc< darf nicht irreführen, als habe Thdt
bei dem fivdpwxov an V. 28 gedacht, vielmehr sollen diese Worte nur
ein Beleg dafür sein, daß der Schriftsteller dieselbe Person außer
fivdpuxoc auch dsdc genannt habe; daß er sie als fivftpwxoc be-
zeichnet habe, wird dabei als bekannt vorausgesetzt Also muß Thdt.
in V. 24 o'vdptoffoc gelesen haben, denn es ist sonst keine Stelle in
der Erzählung vorhanden, an der der mit Jakob Ringende av&pwicoc
genannt wird. Es stimmt dazu die Anspielung 11,692: oüto» töv '!«-
Ic
ttfiNtÜ UNNERSiTY
The Old TuUmeot in Greek by Brooke aod H«Lmd. 1 u. 2 577
xöiß $£tu.a£vovta röv 'Haaö tynyaftoTtyjai dtXiJoac, tu; £v$pu>Jto( ene-
yävTj. Freilich bleibt noch eine Stelle übrig, die ein Zeugnis für die
gegenteilige Lesart zu sein scheint: 11,1366, wo Thdt gelegentlich
der Interpretation von Hos. ].:.-.. (xal ivloxoocv jutä 1771X00 *■'
TjfiovTJdTj) mit folgenden Worten auf die Erzählung in der Genesis
Bezug nimmt: töv 6& aötöv xai daöv xal Äy;-''" xixXTjxfiv, ticctöi) xal
6 jtaxoptoc Mfj-jy,; ajiyötep* td&Btx* ta ovöu.ata. Ich bin jedoch der
Ansicht, daß diese Stelle kein wirkliches Zeugnis gegen die quaestio
über die Stelle selbst sein kann. Thdt. steht hier unter dem Banne
des Hoseatextes, daher konnte ihn sein Gedächtnis um so leichter zu
Gunsten des Hoseatextes irreführen. Ich halte demnach nur £vöpu>icoc
für die Lesart des Thdt
Gen. 35i: nti] + ovtt Chr-ed«.
Die Bemerkung war unnötig, denn Chr. selbst kann unter keinen
Umstanden den Zusatz ovn in seinem Texte gehabt haben; es würde
das seiner Erläuterung 1,465« ff. widersprechen (ttvo; Svtxtv npooijx«
tö '■::; oöx äicXüc, ja/, Tva si^h,.; öxi xal fjöY, iv tiji tdicip toüt<|> wpdi]
aüry ffpönpov etc.).
Gen. 41«: >oox] ora. abd etc.«
Hier fehlt die doch immerhin wichtige Angabe, daß Chr. das
güx nicht im Texte gehabt hat Und zwar geht das aus seiner
Exegese mit Sicherheit hervor, in der er 1,400« ff. ausführt: xai
Uy.oö ofoSpoö ?cvouivoi> ttoK iv z'yy,'.<x\<A-, oöSsjiiav aöto'ic aiodijotv
Xaßttv xifi ivJsiac oove^üpTjosv • >tv läa^ 70p, ipijai, rg At*pjat*|) tjosv
fafOtc.
Gen. 47i&: >to ap^opiov nav BJ Xocxov to ap7. Chr«.
Xoir.öv tö äp7Öpiov als Variante des Chr. anzuführen, kann wieder-
um nur durch eine mechanische Statistik veranlaßt sein. Denn jeder,
der die betreffende Stelle in den Genesishomilien 1504» einsieht,
muß erkennen, daß Chr. dort dem Texte nur frei nacherzählt So
wie er unmittelbar vorher frei im Anschluß an V. 14 erzählt: >oovV ( -
707!, fvjoiv, 'luo^f fiitav tö ip7üpiov tu>v « iv At7Öictt|> xal twv tv r§
Xataä* xal got« töv attov aÖToic ^X°f'^7 st< > ß 00 ^ er dann in freier
Anknüpfung zu V. 15 über mit den Worten: xal e££Xnce Xoixöv tö
äp7uptov.
Exod. 3«: >■■■/.■> a so oat : B] oxoXsoaiTs kc. ... 0x0X10-
oi)te in: oooxoXsoosts n: ooaxcoaoatg F* (oojox-) Mbehjp
twx: «itiaoaxftoaa*t» f (-ats) i* ? r: axooooxioao«ti I: 00-
oxtoaoiti A (-tat) V ' i* reit: ...<■
Eine Angabe über Thdt. fehlt, obwohl sie hätte gemacht werden
können. Die Ueberschrift der quaestio XXIII in Exod. des Tbdt lautet
nämlich: '- aiti»vt»i civi ■;, tö npooTGta^ivac töv deöv :-.■.; K,V.i '. ,
COPNfll UNIVERSIY
578 Gott. gel. Ana. 1909. Xr. 7
atrijiai tü'x; Ai*p>n«oo<; oxt'Vr) yj''3Cä xal äpf"?* xat sod^ta xal axoXsö-
aai to->c Al-roietiooc; o^t« fäp 6 EöjiU-xyoc tö axsrxxoao&ai
■^pnijvsüotv. Daraus ergibt sich, daß Thdt. in seinem LXX-Texte an
der Stelle, auf welche sich diese quaestio bezieht, eine Form desYer-
bums axE*>4<5aadai gelesen hat Nach der Schnizeschcn Ausgabe be-
zieht sich nun die quaestio XXIII auf Exod. I2»* 1 ). Doch scheint
ihre Stellung in den IIss. schwankend zu sein. Denn in der Cat. Nie.
findet sie sich zu Exod. 3« (s. Schulze V, 11 83), und dazu muß sie
auch ursprünglich geschrieben sein. Es sprechen für diese Annahme
verschiedene Gründe. Zunächst ein äußerer, nämlich der, daß die
folgende quaestio sich erst mit Exod. 12n beschäftigt. Sodann er-
scheint die Beziehung auf 3« durch die Eingangsworte (tt . . . rt
«poatetax^vat t&v deftv) geraten, da dort der Befehl Gottes
berichtet, 12m aber die Ausführung des Befehles geschildert wird.
Endlich ist Exod. 12s« die Form ioxfAiooav in allen Hss. der LXX
außer 32 (bwmkwv) überliefert, auch keine hexaplarische Note dazu
vorhanden, wahrend sich Exod. 3« nach BM Formen von ox-iXiö»
nur in sehr wenigen IIss. finden, die meisten dagegen eine Form
von oooxs')4Cö> bieten. Dazu kommt, daß wir hier in M die hexa-
plarische Randnote haben : a' o' oxoXsoae«, ebenso in v (ohne a 1 ) und
2 (ohne die Namen). Nun nennt zwar Thdt. axsodaaodai (nicht ot-
oxet>4Ce:v) als gewöhnliche I^esart, allein die Auslassung der Silbe
t> vor ox kann, da der Wortlaut noch nicht kritisch gesichert ist,
ein bloßer Schreibfehler sein, und daß er das Medium statt des in
der I.XX bezeugten Aktivs gebraucht , hat wahrscheinlich seinen
Grund darin, daß dieses Verbuin in der Bedeutung von oxuXeröa: nur
im Medium üblich war (vgl. die Belege bei Field, Hexapla 1,85
Anm. 29, der im übrigen die Thdt.-Stelle nur unsicher nach Mont-
fancon anführt). Es ergibt sich mithin aus quaestio XXIII, daß Thdt.
Exod. 3« (0ö)axEt>dt<wTa im Text gohabt hat. — Das Zitat 1,174 ist
zu frei gestaltet, als daß man es bestimmt auf 3n oder 12» beziehen
könnte, die Schlußworte: xal ioxöXt .-->■:.. n&c AipxTtoo? werdeu im
Anschluß an 12» gesagt sein.
Exod. 69: mStjXmo«] efvwptaa <32> Thdt f : actxaXo^d
Thdt )c.
Darnach wären h%i i \v><*x und i-jwüpnw für Thdt. gleich gut be-
zeugt. Indessen stellt sich bei genauerer Prüfung heraus, daß nur
t^Xwoa als Lesart der- Thdt. betrachtet werden darf. Es steht zu-
nächst fest, daß Thdt. in der quaestio, in der er Exod. 63 behandelt
(1,133), fi£>]X*3a voraussetzt, denn es heißt dort nicht nur in der
Ueberschrift : c£ ian »xal ib Kwt.i [xoo xöptoc oöx soV,Xoxja a-note«.
1> Hei BM findet suli auch xu dieser Stelle keine Angalw eher Tliilt.
Oigii .ii Frorn
k (OMIH HNivlKS r
678 Gott, gel. Ad«. 1909. Nr. 7
atrfj?» rw; Arpittieoc nu6vj Xf>o* xal opfopä x*l eoflijta xat oxoXiS-
01! t ', ■ : \ ■;■>-'.■■.■ . 7 i T ft> 7 Ä p ö £&|L|L1)[0C tö OXSQigjg&at
■^pjt^viootv. Daraus ergibt sich, daß Tlidt. in seinem I.XX-Texte an
der Stelle, auf welche sich diese quaestio bezieht, eine Forin desVer-
binns axfi*»aoaoftau gelesen hat. Nach der Schulzeschen Ausgabe be-
zieht sich nun die quaestio XXIII auf Exod. 12m 1 ). Doch scheint
ihre Stellung in den Hss. schwankend zu sein. Denn in der Cat Nie.
findet sie sich zu Exod. 3tt (s. Schulze V, 1183), und dazu inuG sio
auch ursprünglich geschrieben sein. Es sprechen für diese Annahme
verschiedene Gründe. Zunächst ein äußerer, nämlich der, daß die
folgende quaestio sich erst mit Exod. !3n beschäftigt. Sodann er-
scheint die Beziehung auf 3u durch die Eingangsworte (ti . . . rt
xpoatfita/ivai t&v dsöv) geraten, da dort der Befehl Gottes
berichtet, 12m aber die Ausführung des Befehles geschildert wird.
Endlich ist Exod. 13m dio Form ioxoXeoootv in allen Hss. der LXX
außer 32 (ioxcüaoav) überliefert, auch keine hexaplarischc Note dazu
vorhanden, während sich Exod. 3« nach BM Formen von oxuXi-mb
nur in sehr wenigen Hss. finden, die meisten dagegen eine Form
von ooox6'j4C<» bieten. Dazu kommt, daß wir hier in M die hexa-
plarische Itandnote haben : o' o' oxdXiooits, ebenso in v (ohne a') und
z (ohne die Namen). Nun nennt zwar Th.lt. oxtoäoao&at (nicht t>-
oxeoaCs-.v) als gewöhnliche Lesart, allein die Auslassung der Silbe
oo vor ex kann, da der Wortlaut noch nicht kritisch gesichert ist,
ein bloßer Schreibfehler sein, und daß er das Medium statt des in
der LXX bezeugten Aktivs gebraucht, hat wahrscheinlich seinen
Grund darin, daß dieses Verbum in der Bedeutung von oxoXt-ioai nur
im Medium üblich war (vgl. die Belege bei Field, Hexapla 1,85
Anm. 29, der im übrigen die Thdt.-Stelle nur unsicher nach Mont-
fancon anführt). Es ergibt sich mithin aus quaestio XXIII, daß Thdt.
Exod. 3n (oo)o%G<)doaTfi im Text gehabt hat. — Das Zitat 1,174 ist
zu frei gestaltet, als daß man es bestimmt auf 3t» oder 12m beziehen
könnte, die Schlußworte: xal tox&Xtoaav n6f Aifoxriooc werden im
Anschluß an 12m gesagt sein.
Exod. Gi: StjXwo«] a-p <•>;.'-■> <32> Thdt ]: ixixaXo^a
Thdt Jt *-
Darnach wären i^Xwwi und ifvöipioa für Thdt. gleich gut be-
zeugt. Indessen stellt sich bei genauerer Prüfung heraus, daß nur
a8i)Xw« als liesart des Thdt. betrachtet werden darf. Es steht zu-
nächst fest, daß Thdt in der quaestio, in der er Exod. 8» l*'han<l< !f
(1,133), i*r]X»oa voraussetzt, denn es heißt dort nicht nur iu der
Uebersehrift : tt ion >x»l xb 6"vojui jioo x6ptoc o£x t5f ( Xs»oa oötoCc*.
1» Uci BM findet si«h »ueb zu dieser Stelle keine Angst* üUcr Thdt.
■■
Tbe Old Testament ia Greek by Urooke snd Ml.u: 1 u. 2 679
sondern auch in der Erklärung: fi 70p tot« xxtpi&pxcuc °°* Wlj-
'. i-j ■ : v Svoua, toöto titiu Sj)Xov i k o . r -. ; . . Es käme iiüü noch dar-
auf an, zu untersuchen, ob Thdt vielleicht daneben noch 6-rvüptaet
oder 7:;: -.i/.'.-',7 als Lesart gekannt hat. Sämtliche weiteren vier Zi-
tate der Stelle finden sich in derselben Schrift, de saneta trinitate,
und zwar zitiert Thdt V, 975 eÖ^caaa, V.983 i«xdXtx|ia, V.'JSO 67-
vwptoa, V.987 ^vüptaa. Hier folgen also alle drei verschiedenen I.cs-
arten ziemlich dicht aufeinander. Daraus ergibt sich aber meines
Erachtens, daß wir nur die durch die quaestio bestätigte als gesichert
betrachten dürfen und die beiden anderen als freie Bildungen des
Thdt anzusehen haben.
Lev. 5i&: xjixXwv] pr. x' k: pr. quinquagintaS ocxXov g
etc. <+ v'18x.
Hier fehlt eine Angabe über Thdt Dieser muß die Zahl JO (V)
vor oixXwv im Texte gehabt haben. Er sagt nämlich 1,184 in der
quaestio über diese Stelle u. a. : sid' götu>c ösep rijc itX7]u.u.iXeisc
xpiöv itfivTijxovTa oixXwv 5£iov Äf.ooiV6-jX6iv etc upoopfiav.
Le v. 1 ! ■ ■ : > jßguipQOC] t p a 7 9 s M (m g) c g h j n s (t x t) v z (t x t) b* < .
Thdt. los hier und an den übrigen Stellen dieses Kapitels, an
denen x^f* « vorkommt, eine Form des Wortes tpsrfoc. Das lehrt
uns seine quaestio über die Amtspflichten des Hohepriester» zu Lev.
16* ff. Dort lesen wir (1,199, Z. 13 v.o.): öxip 34 Jtavtö« toö Xaoö
5öo t fiä 7 ■■.■■ ;- Bsp! äu.apctac Xaßiiv xat iva xpiov ::; ; ./.w. 7 '.:<..; 1.7 Die
weitere Erklärung zeigt, daß er auch in den folgenden Versen Überall
Tp*70« statt XH" 1 ?** im Texte gehabt hat. Bei BM ist Thdt nur zu
16» zitiert, wahrscheinlich deshalb, weil diese Stelle allein in der
quaestio wörtlich angeführt wird. Aber für die übrigen ergibt es sieh
eben noch sicherer aus der Interpretation.
Es sind also, um zusammen zu fassen, bei der Verwertung der
Zitate im kritischen Apparat vor allem folgende Fehler gemacht
worden :
1) ist nicht zwischen den echten und unechten Schriften des Chr.
geschieden,
2) sind Lemma und Erklärung nicht verschieden behandelt,
3) sind alle Zitate gleich bewertet worden, während es einen
Unterschied macht, ob das betreffende Zitat gerade erklärt wird oder
sich in fremdem Zusammen hange befindet,
4) ist nicht genügend berücksichtigt, daß Thdt und vor allem
Chr. sehr oft frei zitieren oder nur dem Bibeltext nacherzählen.
In dem Prospekte ihres Werkes charakterisieren die Herausgeber
da» Ziel, welches sie sich gesteckt hatten, mit folgenden Worten:
>The aim of the work is to supply füll information by incorporating
■
ftivERSirr
680 Gott. gel. Ana. 1909. Nr. 7
the results of the manual edition, by reproducing with greater accu-
rocy and clearncss all the iniportant cvidence collectcd in the great
Oxford edition of Holmes and Pareons and by completing it from all
the sources, which were not yet available, when that edition was
published (1798— 1827)«. Man muß sagen, daß sie ihre Aufgabe, was
das Handschriften-Material anlangt, in vorzüglicher Weise gelöst und
für die textkritischen Studien an der LXX eine sichere Grundlage
geschaffen haben, anderseits ist es ihnen leider wegen der mannig-
fachen begreiflichen Schwierigkeiten, die nur eingehende Spezialunter-
suchungen zu beseitigen imstande sind, noch nicht gelungen, das
Material der Kirchenväterzitate in einer abschließenden Form vorzu-
legen.
Göttingen Ernst liautsch
Wissenschaftliche Veröffentlichungen der Deutschen Orient-Gesellschaft, Heft 4.
Baby Ionische Miscellen, herausgegeben von P. H. Welubaok. Mit
einem Lichtdruck, drei Figuren im Teit und 16 au tograp biseben Tafeln. 62 £>.,
1 • Ifi Tafeln in fol. Leipzig, llinricbs, UKW.
Die gewaltigen Summen, welche die Ausgrabungen in Babylon
deutsche Orientfreunde gekostet, haben sich nicht in der von Vielen
erwarteten Art bezahlt gemacht. Ungeheure Erd- und Trüinmer-
massen sind fortbewegt worden, aber die Sehnsucht nach neuen In-
schriften, zumal sensationellen Inhalts, ist anders als einst und jetzt
noch auf dem Boden des alten Ninive, des alten Assur, des alten
Kippur und des alten Susa und, last not least in Boghazköi, in Ba-
bylon nur in bescheidenem Maße gestillt worden: die hittitische In-
schrift eines Kiliker-Königs ist die einzige Sensation geblieben. Indes
an und für sich geringfügig sind die Inschriftenfunde in Babylon denn
doch nicht und die kleine Auswahl daraus, die uns Wuskbach in
seiner Edition unterbreitet, bietet doch Vielerlei von Interesse, so
eine kleine Inschrift von einem neuen Könige des »Meerlandesc ; eine
Inschrift mit Heüef von einem Stadthalter von Sucht* und dem Lande
bezw. der Stadt >Maer< (Muri), die uns zeigt, wo ungefähr wenig-
stens dies bezw. diese gelegen war, eine Inschrift beiläufig, die auch
der Vergessenheit entrissen hat, daß ihr Urheber in seinem Regierungs-
bezirk die Bienenzucht eingeführt hat ; femer ein aus besonderen Gründen
wichtiges Siegel des Gottes Adad mit Inschrift (b. u.); einen Text Nabo-
polassars, in dem er die Assyrer, deren Joch er abschüttelte, ganz
unmißverständlich mit ihrem einheimischen Namen, nämlich Assyrer
nennt; ferner ein Bruchstuck von einem Duplikat zur babylonischen
COßHEU UNWERSm
WeU&bftcb, Babylonische Miszellen 681
Version von des Darius großer Bchistun-InBchrift, die 16 Zeilen von
ihr ergänzen hilft und eine von mir in der ZDMG LV p. 233 tt.
begründete Vermutung unterstützt (daß nämlich Darius laut einer
elamitischen Inschrift am Behistun-Felsen den Inhalt von seinen Bchistun-
Inschriften oder anderen seiner Inschriften auf Ziegelsteinen und Leder
(Pergament) in alle Lande geschickt habe); ferner ein neues großes
Fragment des so wichtigen Syllabars S\ das dies weiter vervoll-
ständigt und dabei eine Rekonstruktion Thureau-Dangins bestätigt,
ein Ritual für den Wiederaufbau eines Tempels, ein Amulett mit Bild
und Inschrift gegen die Fieberdamonin Labartu und sonstiges.
Wkissdich hat seinen vortrefflichen Autographien Transskriptionen,
Ueberset/ungen un i manche scharfsinnige und umsichtige Erörterung
dazu beigegeben, in denen er Vielerlei, namentlich chronologische
Daten, aus den Texten herausholt, aber doch nicht Alles, was sich
schon jetzt daraus herausholen Heß. Das ist indes nur allzu begreif-
lich, wenn man bedenkt, daß sein Manuskript im Hause der Ausgra-
bungsexpedition in Babylonien entstanden und von da aus in den
Druck gegeben worden ist. Dieser Umstand erklärt und entschuldigt
es auch wenigstens in der Hauptsache, wenn die philologische Inter-
pretation im Einzelnen Vielerlei zu beanstanden gibt.
Es hat nun keinen Wert, heute, 4 [6] Jahre nach dem Erscheinen
von Weissbachs Edition, solche Einzelheiten zusammenzutragen. Nur
ein paar Bemerkungen mögen das Gesagte illustrieren: Nach Nr. XII
seiner Texte soll, wenn die Mauer eines Tempels ikäii, d.i. nach her-
kömmlicher Deutung >einstürzt<, jemand auf dem uru dieses Tempels
Opfer darbringen. Nun habe ich für dieses nicht unwichtige Wort
uru eine Bedeutung > Dacht >SöIler< erschlossen, es scheint also (wie
auch Weissbach meint), daß der neue Text mir Unrecht gibt Indes
doch nur, wenn küjiu wirklich >einstürzen< oder meinetwegen auch
nur > einzustürzen drohen« bedeutet. Es hindert aber kein Text, ihm
eine modifizierte Bedeutung »baufällig sein« zuzuweisen, und § 2H3
des Codex Chammurabi verlangt eine solche Bedeutung, und darum
bleibt die, anscheinend auch unabweisliche, Deutung >Dach< für uru
in Kraft. Um Griechentumsfanatikern Gelegenheit zu neuer Ent-
rüstung oder neuer Regung des Mitleids mit einem hoffnungslos Ver-
blendeten zu geben, füge ich hinzu, daß diese Deutung durch 2 Homer-
Stellen, anscheinend rarallen zu einer Stelle des (»i/i/nmiÄrA-Epos,
vielleicht bestätigt wird!
Die Götternamen in Nr. XII, Z. 35: U-MÜ-TA-A-AN-KV <+V)
und U-MU-TA-A-AK-NAG (+V) sind natürlich nach II R 56, 16 f.
Mwa-Hul-toli und Mhta-i&li-bih zu lesen: U = Mm = »Herr«,
Mü = »meint = [, TA(-A-AN) = minu = »wasV«, KU = afofc
coßftfu. UNivERSirr
Gott, gel. Au. 1909. Nr. 7
= >esscn< und NAG = saia = >trinken*. Die zwei Götter in
unserem Texte heißen nach Wkis-sbachs Ergänzung beide iiiukä hih-
iio[bc...] d.i. >Darreicher von Brotopfern (oder dgl.) . . .< (s. Keil-
imchr. Hill. VI, i, 380), die gleichen Götter in U R I. c. aber wohl
beide, jedenfalls aber der Minä-ckul-bcli genannte, ein MV, d. L nuf^t-
timmu = syr. Krirrc > Bäcker« (Zuhikrs in ZDMG LIII p. 115 ff.).
Der neue Text lehrt also nebenbei, wie andere, daß der MI.' als solcher
nicht grade nur ein >Backer< sein muß, sondern ein >Speisemeister<
im weiteren Sinne sein kann (s. ZDMG LIII p. 119 und Keilinschr.
JtibL VI, I p. 406 f.).
Recht schätzenswert ist die bereite oben genannte Siegelinschrift
auf einem Siegel des Gottes Adud-Hadad, recht schätzenswert nament-
lich für ein Verständnis des Mythus vom Löwen- und Schlangenkampf,
der der ersten Plage ein Ende macht (s. mein Odgamcsch-Kims i»
der Weltliteratur p. 56 ff.). Diese Siegel inschrift besagt nämlich, was
im Grunde einer ausdrücklichen Beurkundung nicht bedürfte, daß das
zugehörige Bild (ein Gott mit einem Blitz bezw. Blitzen in jeder
Hand und 2 Tieren links von ihm, die er an einer Leine hält) ein
Siegel des Gewitter- und Wetterp ottes Adad ist. Nun wird der Löwe
der ersten Plage von einem Gotte mit Blitzen in der Hand besiegt,
einem Gotte, der vorher eine Wolke aufsteigen (V) und einen Sturmwind
dahinbrausen läßt (s. m. Gilyuinesih~Epos p. 56 ff.). Dieser Gott
scheint also derWettergott, nämlich .-Mari zu sein. Unser Siegelbild
bestätigt dies jetzt. Denn dasselbe geflügelte Tier, das der Gott auf
dem Bilde unmittelbar neben sich an seiner linken Seite hat, eben
dieses Tier trägt, wie sonst, so im Kampfe gegen den Löwen, dessen
göttlichen Bezwinger (s. die von IU-> .-.-■ Ward im Awcriran Journal
of Hein. Lmiyu. and Lit. XIV Nr. 2, p. 95 ff. abgebildeten Siegelbilder).
Damit ist endlich die Krage entschieden, wer der Löwentöter
(und Bezwinger der großen Wasscrech lange) ist: nicht der Gott
Tis fru (Tiipakfji den der Götterherr zunächst zum Kampfe gegen
den Löwen auffordert, sondern der Wettergott Adad (Jladad) (s.
schon m. Uilijamcscli-Kj>as p. 67 und p. 223 f. Daß der Edomitcr
Adad-Hudad ein Abbild des babylonischen Adad — und vielleicht nur
von ihm — ist, erhellt anscheinend auch aus dem zu seiner Sage gehö-
rigen Lebensbedrohungs- und Fluchtmotiv. Denn das gehört, wie sich
zeigen läßt, in seiner in der alttestamentlichen Adad-IIudud-S&ge vor-
liegenden Gestalt wohl zum Mythus von Adads Löwen- und Schlaageo-
kampf). Daß damit von neuem (s. 1. c. p. 60 ff.) die zählebige, aber längst
dem Tode verfallene Ansicht gerichtet ist, wonach dieses Gottes
Kampf gegen den Löwen (latibu) nichts anderes sein soll wie der
Kampf des Lichtgottes Merodach-.V(cr<f »fr gegen das Urweib Tiämal,
..
Weiwbacb, TUbylonurbe Mi- -D.-n
sei nur nebenbei erwähnt, und femer nur nebenbei darauf hinge-
wiesen, daß dem Wettergotte Jahwe als Schlangenbezwinger
in der babylonischen Mythe ein Gott ganz gleichen Charakters ent-
spricht. Folgeruogen hieraus für die Johannes-Apokalypse sowie die
griechische Mythologie und anderes, z. B. auch für das kosmische
Vorbild des Löwen- und Schlangenkampfes (vgl. schon p. 113 ff.
meines oben genannten Buches), ergeben sich dem Kundigen und Be-
lehrnngswilligen von selbst.
Der Besieger des Löwen hält nun bekanntlich beim Kampfe sein
»LebenssiegeN vor sich, als ein ihn schützendes Amulett (s. m.
Gilyanusch-EpoR p. 57 f.). Wir wissen nunmehr wohl auch, wie dieses
Siegel ausgesehen hat: es ist anscheinend das uns beschäftigende
Siegelbild mit seinem Bilde und den Tierbildern daneben. Was
die Griechen aus diesem schützenden Lebenssiegel des Donnergottes
gemacht zu haben scheinen, bezw. was ihm bei den Griechen zu
entsprechen scheint, darüber spater einmal.
Im Löwenkampfe führt der Wettergott nach dem bekannten Keil-
schrifttext offenbar in der Wetterwolke herab, in demselben
Kampfe aber nach etlichen Siegelbildern (s. o. p. 582) auf einem ge-
flügelten Tiere dahin. Damit ist gesagt, was dieses Tier dar-
stellen soll: es ist die Wetterwolke! Unnötig ist es darum, hin-
zuzufügen, daß dieses mehrfach mit B 1 i t z e u — Zickzacklinien — darge-
stellt wird, die aus seinem Maule horausgehn (Amrr. Joiim. of
Sem. Langt», und Liter. XIV No. 2 p. 95 f., p. 98 f.), die übrigens an
das Schwert erinnern müssen, welches aus dem Munde des apo-
kalyptischen Mannes auf weißem Rosse nach Apokalypse 19,15 her-
ausgeht Entspricht doch dieser, der Besieger des löwen-
mauligen Tieres, ohne jede Frage dem Besieger des babyloni-
schen Löwen, d.h. eines misch gestaltigen Tieres mit Löwenhaupt.
Jahve, der Wettergott, reitet auf Cheruben dahin, Jahve, der
Sieger über die mythische Schlange, und mit dieseu Cheruben
sind, wie man längst gesehen hat, Wetterwolken gemeint Wir
erkennen jetzt, daß diese Cherube in ßahylonieu ein genaues Gegen-
stück hatten: das geflügelte Tier, auf dem Ailatt, der Wetter-
gott, in seinem Kampfe gegen den Löwen (und die Schlange)
dahinfahrt, ist ein Cherub. Ich deute nur an, daß dies Tür die
Sündenfallgeschichte in Genesis 3 von Belang zu sein scheint. Hier
schon, daß die Schlange im Paradiese allem Anscheine nach der
Schlange der ersten Plage entspricht, Jahve, der sie verflucht,
ihrem göttlichen Bezwinger, dem Wettergotte, die Cherube
aber und die Klamme des Schwertes dem geflügelten Tiere
des babylonischen Wettergottes mit den Blitzen, den Blitzen, für die
COPNfll UNIVERSIIY
584 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 7
nach o. p. 583 in der Johannes- Apokalypse wohl ein Schwert ein-
getreten ist.
Auf einem — geflügelten — Cherub reitet der Wettergott
Jahve, der Besieger der großen Schlange, dahin, auf einem ent-
sprechenden geflügelten Tiere steht der babylonische Wetter-
gott in dem Kampfe gegen den Löwen (und die große rote (V)
Schlange), auf einem weißen Rosse reitet der Mann in der
Apokalypse Johanrüs im Kampfe gegen das löwenmaulige Tier
(und die große rote Schlange), und auf einem geflügelten Rosse,
dem Pegasus, reitet Bellerophon tes in seinem Kampfe gegen die
Chimäre, das Tier, das vorne ein Löwe und hinten eine Schlange
istl Wer Ohren hat zu hören, der höre! Freilich wird man hieraus
nicht klar heraushören, was sich heraushören läßt, ja wohl zumeist
nichts heraushören. Denn wer, oder besser welche Gestalten sich
unter Bellerophontes so gut wie unter zahllosen anderen griechi-
schen Sagen gestalten verbergen, wie diese entstanden und geworden
sind, darüber werde und würde ich wohl noch lange fast lauter völlig
tauben Ohren predigen. Wer sich aber bei dem Namen Gilyatnesch
oder bei Nennung Aiiad- Hadaiia, des Schlangen- und Lüwenbezwingers,
nicht vor Lachen schütteln muß, weil er nämlich als ein ernster
Mensch ernste Bücher ernst nimmt, der sei vorläufig auf Band 1
meines Gili/amfsch-Ej>os in der WeltUtatdur verwiesen und speziell
auf p. 56 ff., p. 497 Anm. 1 und p. 501 Anm. 2 darin, und wem
Bilderchen Freude machen, auf eine bildliche Darstellung des baby-
lonischen Schlangeukampfes, die man auch auf p. 202 des genannten
Buches findet (vgl. p. 63) und eine damit offenbar verwandte Dar-
stellung von Perseus' Kampf gegen das Seeungeheuer in Roscbkrs
Lexikon p. 2047 ! In Band II meines Werkes werde ich — hoffentlich,
hoffentlich einmal, aber leider wohl noch durchaus nicht so bald,
nämlich dann, wenn man sich mit dem etwas peinlichen ersten Bande
endlich einmal ernsthaft und gerecht auseinandergesetzt haben
wird — deutlicher über eigentlich selbstverständliche Dinge reden.
(Abgesandt nach Göttingen am 3. Sept. 1907.)
Marburg P. Jensen
.ERSITY
Mar Jacobi Sarugcnsia hnmiliae selertae od. Redjan. III. IV 585
^o^jxj O flia , -U)j fSa * m M iv-io^o Homiliae selectae Mar-Jacobi
Sarugenala. Edidit PauuTßedJaB. Tomus »II. XIV.914 SS. Tomus IV. XIV,
916 SS. Pariaiia, via dicta nie de Sotr«. Lipaiae, Otto Harraasowiu, 1907,
190S. a 26 M.
In diesen beiden Banden legt uns Bedjan aus Londoner, Ox-
forder, Römischen und Mossuler Hdsa. 74 Homilien des Jacob von
Sarug vor, die bis auf sieben bisher unediert waren. Die Nrn. 74—79
sowie No. 125 waren schon von Zingerle und Mösinger in den Monu-
menta Syriaca 121 ff., No. 100 von Schröter in der ZDMG XXV
S. 521 ff., No. 101 von Martin eb. Bd. 29, 107 ff. veröffentlicht worden.
Aber auch für diese Stücke hat B. z. T. neue Kollationen benutzen
können; die Erkenntnis, daß der Londoner Text der letztgenannten
Homilie dem der beiden vatikanischen Hdss. weitaus überlegen ist,
setzte ihn in den Stand, die mancherlei Mängel der Martiuschen Aus-
gabe zu vermeiden.
Wie in den beiden früher erschienenen Bänden ordnet er auch
in diesen die Homilien nach ihrem Stoff. Den Hl. Band eröffnet eine
lange Dichtung über das Hexaemeron, darauf folgen altteslament-
liche, dann neu testamentliche Themen, zwei Stücke nus der Legende
des Apostels Thomas, das Lied über den Fall der Idole und endlich
einige I'aränesen. Der IV. Band beginnt mit einer Homilie über die
Sintflut und berücksichtigt namentlich nlttestamentliche Propheten,
von denen die Geschichten des Elias und des Elisa in vier und sechs
Liedern dargestellt sind, ferner einige Wunder und Parabeln Jesu,
handelt dann von der Kirche, ihren Bischöfen und Mönchen, und end-
lich in acht Stücken von den Gnadengaben der Eucharistie. In wie-
weit etwa Jakob in seiner Darstellung der biblischen Geschichten von
der älteren Exegese der Syrer abhängt, und ob er etwa auch durch
die jüdische Hnggada beeinflußt ist, verdiente vielleicht einmal syste-
matisch untersucht zu werden. Im Vorwort zum I. Bande schließt B.
die Homilien historischen Inhalts von seinem Arbeitsplan aus, da
Jacob sich in ihnen allzu tief in die Legende einlasse. Wir können
das von unserm Standpunkt aus nur bedauern, da grade die legen-
darischen Texte uns vielmehr interessieren würden als die Para-
phrasen biblischer Geschichten. Aber B. arbeitet ja in erster Linie
eben nicht für uns, sondern zur Erbauung des syrischen Klerus, und
auch wir sind ihm für die Mitteilung dieser Sprachdenkmäler aus der
Blütezeit der syrischen Literatur schon zu großem Dank verpflichtet.
Hoffentlich nimmt sich das Corpus scriptorum Christ. Orient, recht
bald der von ihm verschmähten Legenden an.
Aesthetische Genüsse darf man beim Lesen solcher Predigten
CORNEti UNNERSlTY
56« Ofltt. gel Au. 1909. Nr 7
natürlich nicht erwarten, nur sehr seilen erfreut uns in diesen welt-
fremden Gedankengängen einmal eine sinnige Beobachtung oder eine
tiefere Empfindung, wie etwa in der Schilderung der ersten Eindrücke
eines geheilten Blinden, III 475 ff. Aber die Sprache entbehrt in
ihrer stilreinen Anmut allerdings nicht des Reizes. Höchst selten
verfällt der Dichter in die erst bei Späteren beliebten Künsteleien,
wie die Wiederholung desselben Wortes, mit der er 11127,3,599,
13,G11,8, IV43, lff., 743,3 spielt, oder längere Anapherketten, wie
er sie IV '234, 240, 243, 441, 782 verwendet. Nur ein einziges Mal
erliegt er der Versuchung, nach dem Scheine der Gelehrsamkeit zu
haschen, indem er die Vernichtung des Leibes im Grabe III 8GI u.
als «öf xot« bezeichnet. Sonst verwendet er von griechischen Wörtern
nur solche, die in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen
waren. Dahin gehören auch H*©j 5<op§d >Morgengabe« IV 784, 3, das
aus dem RechLsbuche Bruns-Sachau 8,4, Sachau 16,18 stammt,
uud das offenbar aus Anstandsrücksichten sehr verbreitete Lcdoj»;
öicooma für >Kot<, das er III 640, 11 und IV883 u. dreisilbig, also
als Ua&*{ gebraucht (ein Gegenstück zu Liaait, Nöldeke, Gr.
S. 82, n. 1). Den bekannten zwulfsilbigen Vers handhabt er mit großer
Gewandtheit Nur sehr selten, wie 111691,3,4, 709, 1,2, IV 469,3,4
entbindet er sich von dem ja auch in der arabischen Poesie herr-
schenden Gesetz, daß jeder Vers einen abgeschlossenen Gedanken
enthulteu muß. Nur sehr selten macht er auch von der Lizenz Ge-
brauch, eine mit ( anlautende geschlossene Silbe zu überspringen, wie
wenn er IV 848 u. u^ll und 689,10 v :4Nj als eine Silbe gelten
laut; Fälle aber wie im'nS '«jrrt > müraittl 1339,7 und tuen 'ajid >
m'nd'tha 11439,20 werden wirklich in der Aussprache Öfter vorge-
kommen sein.
Der Gewinn, den diese Texte für uus abwerfen, kommt in erster
Linie unserer Kenntnis der Sprache zu gute. Für die Grammatik
sind allerdings nur ein paar Kleinigkeiten zu verzeichnen. Nach
Analogie der Adjektiva mit der Endung v. bildet B. einmal 11363,7
auch zu Ui^ >eifemd< mit stammhaftein n das F. jK . > i r ^. Zu dem
einen von Nöldeke § 196 aus dem Itefrain eines alten Kirchenliedes
beigebrachten Beispiel eines Imp. der III. f im P*'al mit der län-
geren Form des Suff. H. I*. Su. nach Analogie des starken Verbs,
das sie seinerseits dem Muster der in Irans. III i verdankte (s. I'rä-
torius, ZDMG f)5,359), treten liier in <i**-i*# > schaue sie«, 111864,9
und H «fcJ«A >löse ihn«, U2f>2, 4 zwei «eitere Belege; dasselbe
Muster hat ein Schreiber auch auf das Afel in ©*-Jfc-{ >bringe sie<
IV 792, 13 übertragen, doch zeigt das Metrum, daß Jacob die regu-
läre Form «b-J geschrieben hat
'°S' € (ORNtll'uNIVERSITr
5&i Ofltt K H. Am. 1909. Nr 7
natürlich nicht erwarten, nur sehr selten erfreut una in diesen welt-
fremden Gedankengängen einmal eine sinnige Beobachtung oder eine
tiefere Empfindung, wie etwa in der Schilderung der ersten Eindrücke
eines geheilteu Blinden, III 475 ff. Aber die Sprache entbehrt in
ihrer stilreinen Anmut allerdings nicht des Heize*. Höchst selten
verfallt der Dichter in die erst bei Späteren beliebten Künsteleien,
wie die Wiederholung desselbeu Wortes, mit der er 11127,3,599,
13,611,8, IV 43, lff., 743,3 spielt, oder längere Anapherketten, wie
er sie IV 234, 240, 243, 441, 782 verwendet. Nur ein einziges Mal
erliegt er der Versuchung, nach dem Scheine der Gelehrsamkeit zu
haschen, indem er die Vernichtung des Leibes im Grabe III 8G1 u.
als ix«Sf »aic bezeichnet. Sonst verwendet er von griechischen Wörtern
nur solche, die in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen
waren. Dahin gehören auch (itof Scupsd >Morgengabe« IV 784, 3, das
aus dem KechLsbuche Bruns-Sachau 8,4, Sachau 16,18 stammt,
uud das offenbar aus Anstandsrücksichten sehr verbreitete J*ao»{
Äxwiia Tür >Kot<, das er 111646,11 und IV 883 u. dreisilbig, also
als Um&*{ gebraucht (ein Gegenstück zu Uäsöj,' . Nüldeke, Gr.
S. 82, n. 1). Den bekannten zwölfsilbigeu Vers handhabt er mit großer
GewaudtheiL Nur sehr selten, wie 111691,3,4, 709,1,2, IV 469, 3, 4
entbindet er sich von dem ja auch in der arabischen Poesie herr-
schenden Gesetz, daß jeder Vers einen abgeschlossenen Gedanken
eutlialten muß. Nur sehr selten macht er auch vou der Lizenz Ge-
brauch, eine mit J anlautende geschlossene Silbe zu Überspringen, wie
wenn er IV 848 u. i*?U und 689,10 X -*M als eine Sübe gelten
läßt; Fälle aber wie wäre ai/A > niflrozrd 1339,7 und wen 'a{k&
m'mithi 11439,20 werden wirklich in der Aussprache öfter vorge-
kommen sein.
Der Gewinn, deu diese Texte für uns abwerfen, kommt in erster
Linie unserer Kenntnis der Sprache zu gute. Für die Grammatik
sind allerdings nur ein paar Kleinigkeiten zu verzeichnen. Nach
Analogie der Adjektiv* mit der Endung v bildet B. einmal 11363,7
auch zu Ui^ >eifernd< mit Stammhaltern n das K. Pfllill Zu dem
einen von Nüldeke § 196 aus dem Kefrain eines alten Kirchenliedes
beigebrachten Beispiel eines Iinp. der III. i im I^'al mit der län-
geren Form des Suff. 3. P. Sg. nach Analogie des starken Verbs,
das sie seinerseits dein Muster der inIrans. III i verdankte (s. Pra-
turius, ZOMGW.35»), treten hier in m~U* »schaue sie«, III 864, U
und -•*— '^a >löse ihn«, 11353,4] zwei weitere Belege; dassell«'
Muster hat ein Schreiber auch auf das Afel in o^-It-f > bringe sie<
IV 792, 13 übertragen, doch zeigt das Metrum, daß Jacob die regu-
läre Konu «k^ geschrieben hat.
CORNEU UNIVERSJIY
M*r Jicobi Sarugcnsüi bomiliio selecUc et). Bcdjtn. III. IV 587
Weit erheblicher ist die Ernte für den Lexikographen. Der
größte Teil der syrischen Literatur ist ja leider so beschaffen, daß
immer nur ein recht geringer Teil des Wortschatzes der lebenden
Sprache darin zur Verwendung kommen kann; ein Dichter wie Jacob
dagegen sucht, obwohl auch er sich nur iu den herkömmlichen Ge-
dankengängen bewegt, doch nach einer gewissen Mannigfaltigkeit des
Ausdrucks. So finden wir denn bei ihm nicht wenige Wörter, die
bisher noch ganz unbekannt oder nur durch die Nationallexika zu
belegen waren. Wir besprechen diese kurz nach der Reihenfolge, wie
sie im Text auftreten. III 44, l. r i steht das bisher unbekannte ^ai
zurückhalten« (— J»^ »fesseln«). »Der göttliche Befehl (Gn. 1,9)
ging aus zu den Fluten und hielt sie zurück c, wie es mit demselben
Verbum Bd. 1175,5 heifit: »(Johannes) hielt (vor der Taufe Jesu)
die Schafe von der Quelle zurück«. 11190,5 ist ein neuer Beleg für
das Verb ^y^ »aufsteigen«, das ich in meinem Lex. für Ephr. ed.
Overbeck 123,12 mit Unrecht angezweifelt hatte; es findet sich
außerdem noch bei Jacob ed. Overbeck 386,23 (= Sähdönä ed. Bedjan
835,12), Apocr. Acts 24, 15 und 259,16, Julian. 47,4, Sähdönä 60,3
und ist auch hier Bd. 1304, 18 fUr Ui^ herzustellen; metaphorisch
als »fliegen« gebraucht es Isaak Ant. ed. Bedjan 1503, 10; dazu ge-
hörte auch ^-^^>hoch< (vom Berge), IV 627, 20, dessen Bedeutung
die Brücke zum hebr. bti schlagt 11192,5 wird unter Singvögeln
(»Rebhühnern*, denen die Syrer bekanntlich öfter eine gute Stimme
zuschreiben, Schwalben und Turteltauben), auch der tffihdio genannt,
der wie eine xtdäpa singt, das bisher unbekannte Wort ist vielleicht
verderbt. 111100,14 iLoj »Weide«, das bisher auB dem Aramäischen
noch nicht bekannte Aequivalent des arab. ^y, hebr. rns (s. Well-
hausen, Sk. und Vorarb. VI 255 n. 1), III 101 , 5 xU, »schreit«' vom Wild-
esel, wie M£p Job. 6,5 (= arab. /&f&, mit dem Schulthess, Hom.
Wurzeln 24 n. 3 schon ~qi» »riechen« mit Recht zusammengestellt
hat). 111225,7 .»^-»U »nach etwas streben« wie 1160,16 und Phi-
loxenos ed. Budge 61,15, dazu das af. »lenken« Isaak ed. Bedjan
1377. III 369 u. Ujöva» »Zischen«, sonst IK^o^mm, dessen zweite
Bedeutung »Flöte« Joo;«w auch bei Barhebräus, Lau gh. Stör. 111,14
hat. III 461,9 das bisher nur aus Bar Bahlül bekaunte um»L »ab-
messen« (s. Hoffmann, Ueber einige phön. Inschr., Abh. d. K. Ges.
d. Wiss. zu Gott. 1890, Bd. 36, S. 9), und dazu das gleichfalls bis-
her unbekannte Nomen, von dem jenes Verbum abgeleitet ist, j K . öin l
»Norm, Maß« IV16.10, 24,8. 111486,14 U»| »Flut« (»ein Fluß ist
reich, wenn das Meer ihm Fluten gewährt«), vgl. VlS>1 »Lache«.
111527,17 U^ji »Schmeichelei«, wie Mich. Syr. 1291a, 30. UI554.7
Laj »abschneiden« (das Haar in der Trauer, vgl. Robertson Smith,
u tu. (.1 An. IWfl. Nr. 7 41
CORNOl UNIVERSm
538 ('-.it. gel. Am. 1909. Nr. 7
Rel. S. 324), wie Ephr. Carm. Nis. 60,15. 111563,2, 611,10, IV 457,4
(wie bei Sähdönä 783 u.) sind die Vokale von »L^j- >Mutter< durch
das Metrum gesichert, gegen die Lehre der Opuscula Nest. 18,18,19,
daß (Lf^- nur >Hebamme<, (L^J dagegen >Mutter< heiße, so ist
auch arab. gj'i, »Wöchnerin« (s. Dozy) und »Hebamme« (in 'Oman,
Reinhardt 197). 111 678, 20 JLo^a »Wendung« (im Tanz) sonst
»Binde«. 111683,15 findet sich der von Schulthess, Ilom. Wurzeln
S. 82 angezweifelte IM. ff*T (sonst (b^ü) als J^ ? i L^*. >ge-
ronnenes Blute 111890,20, IV 774, 1 o IL* »seine schadenfrohe Lust
un etwas sehn< (andere Belege dieser Konstruktion auch in anderen
Bedeutungen bei Nöldeke, WZKM 12,361) wie Ps. 22,17, 54,9, aber
doch wohl nur als aus diesen und ähnlichen Bibelstellen stammender
Hebraismus (wie im Berl. Pap. 117), ähnlich o i_- »mißbilligend et-
was an jemand sehn< IV 782, 20. IV 27,11 LUaAcp »gehässig«.
IV 53, 10 f^>t »Tal« (wie Anecd. Syr. 11,73, 16, Nöldeke, ZDMG
54,161). IV 74, 13 lÄJ-^ »Ausreden« (wie 1678,4). IV 188,11 f^^-
»Umkreis« (wie 1687,5. 11528,4). lV376,8f. ££*.«&£* »gehorsam«.
IV 381,1 M A ;^ »Flüchtling«, ofTenbar nur eine dem Vers zu Liebe
geschaffene Gelegenheitsbildung, sowie J-;.j*> »widerspanstig« ebd.
397,14. IV 419, 17 ^*. iä »jemand zu eng werden« (von einem Hause
wie 420,11,14, von dem Bauch des Walfisches für Jona 421,7, von
dem Mutterleibe für den Fötus 874,10), dazu gehört wohl auch a vi
»treffen auf etwas« 1164,19, 168,4 wie Isaak ed. Bickell, II 284,
v. 883. 111180,16, IV 446,5 ttU» »Zornausbruch«. IV 480,2, jK*.
oder j&c*. »bereit sein«. 111160,20, IV 521, 14 t* Af. »in die Flucht
jagen, schiecken« (vielleicht auch Isaak ed. Bickell 1170,14). IV 585, 20
braucht das auch Ephr. ed. Lamy 1607,2, Julian 81,18 überlieferte
y*i»L »Abbild« nicht in ^a»L geändert zu werden; hier ist offenbar
das persische *üjj nach dem Muster \h.flnl umgebildet. IV 706,4
ym >war zu Ende«. IV 743, 8 y- t s> intr. »ließ sich einhüllen« (nach
dein Muster von .«-^n mit dem Akk. konstruiert) sonst >sich
drehen« von der Spindel, Barhebr. I>augh. St. 94,9 »sich ausbreiten«
Sap. 14,10. IV 791, 18, 809,20 1^ »mager werden« (wie 1383,17,
11228,7), dazu t-;_o »schwach« Abbeloos, de vita et scriptis J. Sar.
258, v. 36, Uol;^ »Magerkeit« Ps. 105,15, Aqu., übertragen »abge-
mattet sein« außer bei Joh. Eph. 371,23 auch noch laaak ed. Bedjan
371, G. IV 804, 20 (^l^ »Gespei« (wie 153,8, Buch der Natur-
gegenstände ed. Ahrens 19,8, Elias Nis. ed. Lagarde 32,33); es ge-
hört zu den von Nöldeke, Beitr. S. 31 behandelten Fu'al- Formen.
Daneben steht (K*£p<i^ Barhebr. Ethik ed. Bedjan 125,1, entweder
- __
CDfiNCU UNIVERSiTY
Mar Jacobi Sirugcosia üomiliie iclcct&e cd. Bedjao. III. IV 689
mit sekundärer Verdoppelung wie in den entsprechenden Formen des
'Oman. im. Grundr. 1352) oder vielleicht nur mit Erhaltung des u
wie in lUco. >Qazelle<, U^cld > Erdscholle <. IV 827, 9 |*^ > Blind-
heit (wie Acta Mart. Ass. II 8G u.) neben »Augenschmerz« Barhebr.
Nom. 155,6 (wie Elias 77,41); dazu ki^f >ward stumpf, erblin-
dete < Acta mart. Beoj.V 119,6, Isaak ed. Bickell 1 254, 79, ed. Bedjan
1217,3, PhiloxenoB ed. Budge II, CV. 12. IV 844,15, 846,13 aaj
U>o- >einen Tag zubringen* wie \&±m. -oäj >eine Woche hinbringen*
Acta Mart. Ass. II 170,7, als Parallelen zu dem häufigen von Nöldeke
Gr. S. 181 besprocheneu {Loa j»aj. IV 884,4 *6JLjL[ »überladen
sein« (mit Speise, wie 1591,3) wie ein Schiff durch zu schwere Last,
1236,8, S. Gregorii Liber carm. jamb. ed. Bollig 65,8. IV 912, 3,
111191,7, 206,15 i'ü-sub >Schulmeisterin<. IV 912,20 -,i. >zischen<
(von der Schlange), auch >schreien< (= ±j*o) Hoffmann, Ausz. 114.
Seinen Zwecken gemäß hat sich Bedjan begnügt, im allgemeinen
eineu lesbaren Text herzustellen, Varianten bietet er nur in sehr be-
schrankter Auswahl. Doch steht die Ueberlieferung keineswegs über-
all so fest, wie es danach scheinen könnte. Mit viel gelesenen Stücken
sind die syrischen Schreiber nicht viel anders umgegangen, als ara-
bische Räwijas mit ihreu Texten. Nur an einer Stelle, III 642, 16,
hat B. auf eine Herstellung verzichtet. Aber {och Lp—U als Prädikat
zu I&äcw kann doch wohl nur als Loöt LfwUj gelesen werden, und
r-~l Etp. muß hier in der sonst allerdings nicht belegten Bedeutung
»bezahlt werden* stehn: »da die gemeinsame Schuld (vgl. 11195,9)
durch dies Kind, Christus, bezahlt war«. An zwei Stellen ist B.s
Text aus metrischen Gründen zu beanstanden. UI 576, 13 ist das
überschießende {oöt zu streichen, ebenso 726,3 das zweite U. da die
von B. dem Metrum zu Liebe gewählte Punktation Ifewftt statt
Ijvo"* »Nachlese« unmöglich ist. 111511,18 hat er sich gleichfalls
durch das Metrum verführen lassen, statt jjöNä. »Eindringlinge« das
unmögliche (Jö^jk. zu schreiben, obwohl schon durch die jederzeit
freistehende Lizenz w<*i»I für — öÖm das Metrum hergestellt wird.
III 744, 13 paßt tfgfcj^»» »die verwirrte« (für Lea) nicht als
Gegensatz zu der »schönen« (Rohel); es ist wohl (^u» »die
befleckte« zu lesen. UI850, 5 paßt weder das ^i( »entweihte« des
Cod. Korn., noch das *^.o{ »verzweifelte« des Lond. als Prädikat
zur Sonne neben »der Mond ward finster« : 1. Vm| »ward schwach«.
UI 890, 3 steht ein sonst unbekanntes Verbum ü^a etwa im Sinne
»sie wurden schwach« (seine Augen vom täglichen Weinen); da es
aber Tür einen solchen Stamm an jeder etymologischen Anknüpfung
fehlt, so ist wohl ~~^j »schwanden hin« oder gar «-j^j (s. o. zu
41*
CORHEU. UMVER9TV
690 Gfitt. gel- Au. 1909. Nr. 7
IV 827, 9) dafür zu lesen. IV 36, 1 Uj L UjJ >die Vögel zwitscherten
angBtlich, fielen und ertranken«. IV 125 u. et^L <> -' W218.14
s.^l gibt es nicht, I. l~{ wie v. 17. IV 235, 5 \p\ I. IjjA. IV 496,8
Bedjan hat diese Texte, wie er pflegt, vollständig nach uesto-
rianischer Aussprache vokalisiert und damit auch seinen europaischen
Lesern eine sehr bequeme Handhabe fUr das Verständnis geboten.
Druckfehler sind dabei wie im Konstmantentext sehr selten, und ein-
zelne auffallige Schreibungen wie oik.a'i III 27 u. für otK..a*. »sie
begrub ihn«, *.on JbJkm 111138,11 für „»o_b-^io >du kamst zu
ihm< wie Lond. richtig schreibt, (j-^i 111446,4 für (m$^ »Kuchen«
und das seltsame, öfter wiederholte JteU (II 153,2, 847,14, 870,13,
III 622, 6, 640,12, 645,10, IV 643 u., 644,14) für U;^*. »Frage«
(vgl. Nöldeke, Gr. § 35) beruhen wohl nur auf Gedächtnisfehlern.
Kaum zulässig ist auch die Form tl&t&^j »Observanzen« (1332,15,
11721,11, 111450,11, IV 696 u.), obwohl auch bei BB. ed. Duval
1240 so gedruckt ist, das wohl als PI. zu i'L'ö^j gedacht ist. Aber
an den drei letztgenannten Stellen läßt sich ohne weiteres auch das
zu erwartende (Lö'fci^J schreiben und an der ersten Stelle läßt sich
das Metrum leicht durch Streichung des zweiten U herstellen. Für
H_^ß »Aehrenknoten« IV 879, 2 wird ;L£© zu schreiben sein, da
man es von l^^-c »Gelenke« Dn. 5,6 nicht wird trennen dürfen,
dessen Sg. Bedjan selbst Acta VI 201, 12 richtig tli^J» schreibt.
Hoffentlich haben wir dem unermüdlichen Herausgeber noch für
manche schöne Gabe zu danken, vor allem dürfen wir wohl auf eine
baldige Fortsetzung seiner Ausgabe des Isaak rechnen.
Königsberg i. Pr. C. Brockelmann
Friedrich llanutmann, Rerlitauwalf, Der Irrtum im »Wen und im neuen
Recht. Stuttgart 1907, W. Kohlliammer. 62S. 1,50 Mk.
Dem Mißtrauen, mit dem man Rechtsgeschichte und geltendes
Recht des Irrtums in einer Schrift bescheidensten Umfangs dargestellt
findet, tritt der Umstand entgegen, daß der Verfasser vorzugsweise
den Irrtum über Eigenschaften ins Auge gefaßt hat
I) Im ersten Abschnitt wird »Die rechtsgeschichtliche
Entwicklung« behandelt (S. 5— 15). V. legt zugrunde eine Un-
terscheidung von »Erklärungsirrtum« und »Motivirrtum« (S. 5), die
mit Saviguys Unterscheidung von unechtem und echtem Irrtum (er-
wähnt S. 9 Mitte) zusammenfällt: Irrtum über den Sinn der Erklärung
und Irrtum in den Voraussetzungen. Die Behauptung, zuerst habe
COPKtU. UNIVERSIY
Hkaumano, Der Irrtum im alten und neuen Recht 691
nur der ErklärungBirrtum die rechtliche Wesentlichkeit erlangt, trifft
für das römische Recht das richtige ; wenn aber V. den Grund dafür
in größerer Feststellbarkeit des Erklärungsirrtums gegenüber dem
>sich in der Tiefe psychischer Vorgänge vollziehenden« Motivirrtum
sucht, so darf der innere Gesichtspunkt nicht übersehen werden, daß
der den Irrenden bei dem Festhalten an der Erklärung treffende
Schaden beim Erklarungsirrtum durchschnittlich schwerer wiegt als
beim bloßen Motivirrtam (vgl. S. 7 Z. 4 f.) ; linden sich doch unter
den Irrtümern über den Sinn der Erklärung sogar Fälle, da der Er-
klärende überhaupt nicht das Bewußtsein, eine juristische Willenser-
klärung abzugeben, hat, so daß die Rechtsfolgen völlig unversehens
über ihn hereinbrechen. An jene Scheidung knüpft V. den Leitge-
danken, daß innerhalb des Motivirrtums eich eine weitere begriffliche
Sonderung vornehmen lasse: >zwischen dem Irrtum, der sich in eine
rein subjektive Reflexion einschleicht und dem Irrtum, der seinen
Grund in einer tatsächlichen Annahme hat, welche sich als ob-
jektiv irrig erweisU (5 f.). Um eine präzise Herausstellung des We-
sens dieses »objektiven Irrtums« (6) bemüht sich V. nicht; es erhellt
aber, daß er den Irrtum über Eigenschaften im Auge hat, und daß
innerhalb desselben das Moment des »Objektiven« in zweierlei Weise
einschränkend funktioniert: es soll dienen zur Abstoßung einmal ent-
legenerer Irrtümer — in der Richtung, wie § 119 Abs. 2 BGB sie
mit den Worten >die im Verkehr als wesentlich angesehen werden«
verfolgt — (13), sodann des Irrtums über den Wert der Sache als
solchen (bei dessen Subsumtion unter die Eigenschaften gehe der
»objektive Anhaltspunkt« verloren, 37). Unter dem aufgestellten
Gesichtspunkt geht nun V. der geschichtlichen Entwicklung nach. Er
will zeigen, wie sich von der Unwesentlichkeit jedweden Motivirrtums
allmählich die Wesentlichkeit von Eigenschaftsirrtümern, die in jenen
>objektiven< Rahmen fallen, abgelöst habe. Dabei wird der Gegen-
satz von »körperlicher« und »unkörperlicher, übertragener Auf-
fassung« (9, U o., 14, 26, 27) beobachtet- Anfänglich habe man nur
den Irrtum über das »Stoffliche« der Sache berücksichtigt (7 ff.);
darüber hinaus sei dann die unkörperliche Auffassung zum Irrtum
über die »Art« (9 f.), zu dem über das »Wesen« (II; 60 u.) — das
Verhältnis beider zueinander bleibt unerörtert (vgl. aber 40 Mitte) — ,
und weiter zu dem über »gewöhnlich als wertvoll betrachtete Eigen-
schaften« (13, »verkehrswesentliche Qualität« 9) gelangt. So äußere
sich das »der ganzen Entwicklung innewohnende Bestreben«, den
Irrtum bis zu jener »objektiven« Grenze zu berücksichtigen (13
Mitte).
Was den referierten Begriff des > objektiven Irrtums« betrifft, so
..
592 Gott. gel. An*. 1909 Nr. 7
ist seine Charakterisierung durch das Moment des Objektiven als
verwirrend abzulehnen. Jeder Irrtum hat eine objektive. Seite und
eine subjektive Seite, die objektive Seite betrifft den Gegenstand,
über den geirrt wird (a) Sinn der Erklärung, andere Umstände;
b) negotium, persona, res, Eigenschaften) - die subjektive Seite betrifft
das bestimmende Funktionieren des Irrtums. Diese Erkenntnis wird
durch die Aufstellung jenes >objektiven Irrtums« verwischt, und so
verkennt denn auch der V-, daß nicht nur sein >objektiver Irrtum«,
sondern ein jeder Irrtum eine »tatsächliche Unterlage« (6) und
»seinen Grund in einer tatsachlichen Annahme« bat. Dazu kommt
aber noch, daG man für die subjektive Seite des Irrtums, seine be-
stimmende Funktion, mit Grund einen »objektiven« (Durchschnitts-)
Standpunkt und einen »subjektiven« Standpunkt (insbesondere den sub-
jektiv-objektiven des § 119 Abs. 1 BGB a, E.) zu unterscheiden pflegt
(vgl. den V. selbst 22 f., »8 f.). Wenn man demgegenüber mit dem
V. — der wie referiert mit Hilfo des objektiven Moments den Irr-
tum über den Wort abstößt — auch für die objektive Seite des Irr-
tums (seinen Gegenstand) die Unterscheidung von objektiv und sub-
jektiv aufstellt, so wird die I,ehre überlastet
Im L'ebrigen mag man über das Unternehmen, innerhalb des
Motivirrtuius einen scharfen »begrifflichen« Unterschied festzustellen,
verschieden denken können. In jedem Falle sind aber die historischen
Darlegungen des V. zur Förderung nicht geeignet Sowohl 1. 21 D,
19,1 wie 1. 45 D, 18,1 werden 8f. vollkommen mißverstanden, da
diese Stellen gerade von der Wirksamkeit der Erklärung ausgehen
und lediglich eine Haftung des Verkäufers auf dem Boden des Kon-
traktes statuieren. Es kann daher keine Rede davon Bein, daß »über
den error in substantia hinausgehend, auch schon der error in quali-
tate heran drängte«, und die »gewöhnlich vorausgesetzten Eigen-
schaften« des § 81 des preußischen Allgemeinen Landrechts I 4 lassen
sich nicht an die rümische qualitas anlehnen (9 Z. 9). Abs. 2 des
Art 1110 Code Civil wird (10) nicht ins richtige Licht gesetzt; wenn
er fehlte, würde nicht etwa auch der nichtbestimmende Personen-
irrtum in Frage kommen, sondern im Gegenteil würde der ganze
Personenirrtum zufolge Abs. 1 unwesentlich sein. Zum preußischen
Recht will V. eineu Unterschied machen zwischen den »gewöhnlich
vorausgesetzten« Eigenschaften des zit § 81 — über die Znrück-
fühmng der Norm auf § 329 I 5 weiter unten — und solchen Eigen-
schaften, die »gewöhnlich als wertvoll betrachtet« werden; das ist
schwerlich greifbar und wird auch vom V. selbst spater (39) ver-
lassen, indem an Stelle des »gewöhnlich als wertvoll betrachtet« ein
»gewöhnlich, also im Verkehr vorausgesetzt« tritt Durchaus miß-
Oigina) f<o<n
592 Oött. gel. Am. 1909. Nr. 7
ist seine Charakterisierung durch das Moment des Objektiven als
verwirrend abzulehnen. Jeder Irrtum hat eine objektive Seite und
eine subjektive Seite, die objektive Seite betrifft den Gegenstand,
über den geirrt wird (a) Sinn der Erklärung, andere Umstände;
b) negotium, persona, res, Eigenschaften); die subjektive Seite betrifft
das bestimmende Funktionieren des Irrtums. Diese Erkenntnis wird
durch die Aufstellung jenes >objektivcn Irrtums« verwischt, und so
verkennt denn auch der V., daß nicht nur sein »objektiver Irrtum«,
sondern ein jeder Irrtum eine »tatsächlirhe Unterlage« (6) und
»seinen Grund in einer tatsächlichen Annahme« hat. Dazu kommt
aber noch, daß man für die subjektive Seite des Irrtums, seine be-
stimmende Funktion, mit Grund einen »objektiven« (Durchschnittt-)
Standpunkt und einen »subjektiven« Standpunkt (insbesondere den sub-
jektiv-objektiven des § 119 Abs. 1 BGB a. E.) zu unterscheiden pflegt
(vgl. den V. selbst 22t., 38 f.). Wenn man demgegenüber mit dem
V. — der wie referiert mit Hilfe des objektiven Moments den Irr-
tum über den Wert abstoßt — auch für die objektive Seite des Irr-
tums (seinen Gegenstand) die Unterscheidung von objektiv und sub-
jektiv aufstellt, so wird die I/?hre überlastet
Im L'ebrigen mag man über das Unternehmen, innerhalb des
MotivirrtUiUS einen scharfen »begrifflichen« Unterschied festzustellen,
verschieden denken können. In jedem Falle sind aber die historischen
Darlegungen des V. zur Förderung nicht geeignet. Sowohl I. 21 D,
19,1 wie 1. 45 D, 18,1 werden 8 f. vollkommen mißverstanden, da
diese Stellen gerade von der Wirksamkeit der Erklärung ausgehen
und lediglich eine Haftung des Verkäufers auf dem Boden des Kon-
traktes statuieren. Es kann daher keine Hede davon sein, daß »über
den error in substantia hinausgehend, auch schon der error in quali-
tate heran drängte«, und die »gewöhnlich vorausgesetzten Eigen-
schaften« des § 81 des preußischen Allgemeinen Landrechts I 4 lassen
sich nicht an die römische qualitas anlehnen (9 Z. 9). Abs. 2 des
Art 1 110 Code Civil wird (10) nicht ins richtige Licht gesetzt: wenn
er fehlte, würde nicht etwa auch der nichtbestimmende Personen-
irrtum in Frage kommen, sondern im Gegenteil würde der ganze
Personenirrtum zufolge Abs. 1 unwesentlich sein. Zum preußischen
Hecht will V. einen Unterschied machen zwischen den »gewöhnlich
vorausgesetzten« Eigenschaften des zit. § 81 — Über die Zurück-
fuhrung der Norm auf § 329 I 5 weiter unten — und solchen Eigen-
schafton, die »gewöhnlich als wertvoll betrachtet« werden; das ist
schwerlich greifbar und wird auch vom V. selbst später (39) ver-
):.. .-..|i, in. inn im sti'iie «i«- »gewfltaM dl mtferaU bebwfctot« sin
»gewöhnlich, also im Verkehr vorausgesetzt« tritt Durchaus raifi-
COHHEU. UNIVERSJFf
Hnussmann, Der Irrtum im alten und neuen Recht
glückt ist der Versuch, die Bestimmungen des schweizerischen Obli-
gationen rechte auf die älteren Rechtssysteme zurückzuführen: Art. 18
hat überhaupt keinen festen selbständigen Inhalt, und Art. 19 Ziff. 3
enthält die von Savigny begründete gemeinrechtliche Lehre vom Sach-
eige nschaftsirrtum (>Art< der Sache, System IU S. 2ö3), nicht die
des preußischen Landrechts.
Die Ausführungen über die Entstehungsgeschichte, mit denen der
zweite Abschnitt »Das neue Recht« (15—49) eröffnet wird (15—20),
gipfeln in dem Satze, daß § 119 BGB >aus sich selbst, d.h. ohne
Heranziehung des Beweggrundes und ohne Anwendung der römisch-
rechtlichen Theorie« zu interpretieren sei. Das Ziel, das V. mit
Aufstellung dieses sehr bedenklichen Satzes verfolgt, ist relativ un-
bedeutend. Er bestreitet nicht, daß der Motivirrtum abgesehen von
§ 119 Abs. 2 unwesentlich ist (18); er will lediglich dem § 119
Abs. 2 eine »unbefangene« (18 Mitte), nicht zu Restriktionen hin-
neigende oder gar schlechthin auf das römische Recht zurückgreifende
Auslegung sichern, und zu diesem Zwecke die Beibehaltung des rö-
mischen Satzes von der Unwesentlichkeit des Motivirrtums in ihrer
Gestalt als einer »Regel«, von der § 119 Abs. 2 eine »Ausnahme«
bilde, vermieden wissen (s. 17 Mitte). Man wird sich dem nicht
verschließen, daß die Beratung der Gesetzesbestimmung in der 2.
Kommission (19) auf eine gegenüber der Savignyschen Lehre vom
Sacheigenschaftsirrtum unabhängige Auslegung hindrängt (näheres
weiter unten). Mehr braucht man dem V. nicht zuzugeben; die »alte
gemeinrechtliche Theorie«, deren in § 98 Satz 2 des Entwurfs ver-
bliebener Rest von der Kommission gestrichen worden war (19 u. f.),
ist lediglich die Theorie, daß nur der Irrtum über bestimmte Punkte,
nicht z. B. der Über den Erfüllungsort, wesentlich sei, aber nicht
etwa auch die Theorie von der Unwesentlichkeit des Motivirrtums.
V., der in seinen Lehren über den Abs. 2 (23 — 49) im Uebrigen
vielfach auf das frühere Recht zurückgreift, hat sich unter dem Ein-
fluß jener These von der Interpretation des § 119 »aus sich selbst«
zu einer verfehlten Auslegung der Worte »der Person oder der Sache«
in Abs. 2 abdrängen lassen (37 f.). Er will die notwendige Begren-
zung dieses Begriffs nur aus Abs. 1 a. E. entnehmen : das Erfordernis
der bestimmenden Natur des Irrtums für den Erklärenden als einen
Verständigen (die Ansicht des V. s. 22 f.) stelle »eine bestimmte,
aber auch die einzige Begrenzung« dar; jede Person oder Sache
könne also in Betracht kommen. Das Meer von Motivirrtümern,
welches damit jegliche Sicherheit in den Rechtsbeziehungen der
Privaten hinwegschwemmt, ist von uferloser Unermeßlichkeit. V.
nennt (2Gf.) unter den Eigenschaften Blindheit bei Personen, Echt-
CORftfli UNIYflSTr
694 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 7
heit und Geschlecht von Tieren bei Sachen. Wer also für seinen
kleinen Neffen Weihnachtseinkäufe macht und, im Augenblick dessen
Blindheit nicht gedenkend, ein Bilderbuch kauft, kann anfechten; wer
sich einen > echten RafaeN hat aufschwatzen lassen und daraufhin
ein Werk über Rafael kauft, um beim Vorzeigen seines Besitzes den
Kunstsinnigen spielen zu können, kann anfechten; die Bäuerin, die
eine Kuh statt eines Ochsen geerbt zu haben glaubt und einen Melk-
eimer kauft, kann anfechten. Alles das geht nicht an. Nicht jede
I'erson oder Sache, sondern nur die vom Inhalt der Er-
klärung umfaßte Person oder Sache kommt in Betracht
Insbesondere gehört der > Anfechtungsgegner (§ 143)< als solcher
nicht hierher: wer den neben ihm sitzenden B., den er für lahm hält,
ärgern will und deshalb eine von B. begehrte Sache pro derelicto
wegwirft, damit sie ein Straßenjunge vor B.s Augen sich aneigne,
kann nicht anfechten, wenn B. sich erhebt und die Sache okkupiert
Ebensowenig gehört der »Empfänger der Willenserklärung« als solcher
hierher: auf die Eigenschaften des gesetzlichen Vertreters des Gegen -
kontinenten kommt nichts an. Ferner kommt doch wohl nur eine
fremde Person, nicht der Erklärende selbst in Betracht:
es ist durchaus unstatthaft, einen Käufer anfechten zu lassen, der
seine eigene Eigenschaft als Erbe« (mit 38 vb. 26 u.; von der
»age, ob die Eigenschaft als Erbe« nicht lediglich als Eigenschaft
der Kreditwürdigkeit anzuerkennen ist, sei abgesehen) angenommen
und sich daher für >um so viel reicher« gehalten hat — der Fall,
daß der Käufer allerseits irrig für den Miterben der Verkäufer ge-
halten und daraufhin der Preis um sein Erbteil niedriger gestellt
wird, ist der Lehre von der erkennbaren Voraussetzung zu über-
weisen; oder soll etwa der (weshalb?) anfechtende Käufer negatives
Erklärungsinteresse zahlen müssen? — . Bei solcher Urgierung des
tonlosen Verweisungsworts >der Person oder Sache« kann man es
verstehen, wenn V. die von Abs. 2 normierten Eigenschaften als >das
Ilauptkontingent für die Beweggründe bei Hechtsgeschäften« ansieht
(25), was in Wahrheit kaum haltbar sein dürfte.
In Erörterung des Begriffes >im Verkehr als wesentlich ange-
sehen werden* (38— 41) findet V. einen Unterschied zwischen ihm
und dem gewöhnlich vorausgesetzt werden« des weiter oben zit. § 81
des preußischen Landrechts (auch 33 u. f. ; s. ferner 40 ff.) ')• Nw*
1) Nicht in Einklang damit steht die Ifehraptnng 43, die 2. Kommission
hat« »kurzer Hand die lli-stimmung de» preußischen Laodrcrhts ubrrnoninicn«.
Sie findet in den Protokollen keinerlei Mutze Damit kann also die Lehre von
dir Anwendbarkeit des Abs. 2 auch anf Eigenschaften einen Rechts (41— 45) nicht
begründet »erden Abwegig ist die Berufung auf § 133 BOB (44). Sic ist
ebenso überflüssig wie unrichtig: letzteres deshalb, weil die Verwendung des § 133
CORHtLL UNIVuOT
Gott. gel. Aot. 1909. Nr. 7
heit und (icschlecht von Tieren bei Sachen. Wer also für seinen
kleinen Neffen Weihnachtseinkäufe macht und, im Augenblick dessen
Blindhe.it nicht gedenkend, ein Bilderbuch kauft, kann anfechten; wer
sich einen >cchten Rafael< hat aufschwatzen lassen und daraufhin
ein Werk über Rafael kauft, um beim Vorzeigen seines Besitzes den
Kunstsinnigen spielen zu können, kann anfechten; die Bauerin, die
eine Kuh statt eines Ochsen geerbt zu haben glaubt und einen Melk-
eimer kauft, kann anfechten. Alles das geht nicht an. Nicht jede
Person oder Sache, sondern nur die vom Inhalt der Er-
klärung umfaßte Person oder Sache kommt in Betracht.
Insbesondere gehört der > Anfechtungsgegner (§ 143)< alB solcher
nicht hierher : wer den neben ihm sitzenden B., den er für lahm hält,
ärgern will und deshalb eine von B. begehrte Sache pro derelicto
wegwirft, damit sie ein Straßenjunge vor B.s Augen sich aneigne,
kann nicht anfechten, wenn B. sich erhebt und die Sache okkupiert
Ebensowenig gehört der > Empfänger der Willenserklärung« als solcher
hierher : auf die Eigenschaften des gesetzlichen Vertreters des Gegen-
kontrahenten kommt nichts an. Ferner kommt doch wohl nur eine
fremde Person, nicht der Erklärende selbst in Betracht:
es ist durchaus unstatthaft, einen Käufer anfechten zu lassen, der
seine eigene > Eigenschaft als Erbe< (mit 38 vb. 26 u.; von der
Frage, ob die Eigenschaft als Erbe< nicht lediglich als Eigenschaft
der Kreditwürdigkeit anzuerkennen ist, sei abgesehen) angenommen
und sich daher für »um so viel reichen gehalten hat — der Fall,
daß der Käufer allerseits irrig für den Miterben der Verkäufer ge-
halten und daraufhin der Preis um sein Erbteil niedriger gestellt
wird, ist der Lehre von der erkennbaren Voraussetzung zu über-
weisen; oder soll etwa der (weshalb?) anfechtende Käufer negatives
Erkläningsinteresse zahlen müssen? — . Bei solcher Urgierung des
tonlosen Verweisungsworts >der Person oder Sachet kann man es
verstehen, wenn V. die von Abs. 2 normierten Eigenschaften als »das
Hauptkontingent für die Beweggründe bei Rechtsgeschäften < ansieht
(25), was in Wahrheit kaum haltbar sein dürfte.
In Erörterung des Begriffes >im Verkehr als wesentlich ange-
legen werden* (38—41) findet V. einen Unterschied zwischen ihm
und dem »gewöhnlich vorausgesetzt werden« des weiter oben ziL § 81
des preußischen Landrechts (auch 33 u. f.; s. femer 45 ff.) 1 ). Nach
1) Nicht in Einklang damit steht die Behauptung 43, die 2. Kommunion
halte »kurzer Hand die IW-Mimruung deR preußischen l.andrrchts übernommen«.
Sie findet in den Protokollen keinerlei Stütze. Damit kann also die Lehre ton
der Anwendbarkeit des Abs. 2 anrh auf Eigenschaften eines Rechts (41 — 45) nicht
begründet «erden. Abwegig Ist die Berufung auf § 133 BOB (44). Sie ist
ebenso überflüssig wie unrichtig: totaleres deshalb, weil die Verwendung dos § 133
COR»
Hausaminn, Der Irrtum im allen und neuen Recht 595
BGB brauche die Eigenschaft nicht zu den > gewöhnlichen <, >im Ver-
kehr vorausgesetzten < zu gehören; es genüge, wenn sie >im kon-
kreten Fall von dem Erklärenden < vorausgesetzt sei, falls sie nur
eben >im Verkehr als wesentlich angesehen« Bei. Lassen sich diese
Dinge auseinander halten? kann eine Eigenschaft >im Verkehr als
wesentlich angesehen« werden, ohne gewöhnlich vorausgesetzt« zu
werden? >Gewöhnlich vorausgesetzt« wird eine Eigenschaft dann,
wenn gewöhnlich oder genauer: durchschnittlich (vgl. Dernburg,
Preuß. Privatrecht I 5. Aufl. S. '229 Mitte f.) hac contemplatione er-
klärt wird, wenn ohne die Annahme des Vorhandenseins der Eigen-
schaft die Erklärung nicht abgegeben zu werden pflegt, m. a. Worten
die Annahme der Eigenschaft durchschnittlich bestimmend ist Vor-
aussetzung ist nichts Anderes als bestimmende Vor-
stellung, und gewöhnliche Voraussetzung ist durchschnittlich be-
stimmende Vorstellung. Gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften
sind also durchschnittlich bestimmende Eigenschaften. Und wie der
weiter oben zit. § 329 des preußischen Landrechts dem Verkäufer
Gewahrleistung für diese durchschnittlich bestimmenden Eigenschaften
der verkauften Sache auferlegt, so ist in § 459 Abs. 1 BGB im
Grunde zu finden die Gewährleistungspflicht für die durchschnittlich
oder nach dem konkreten Vertrage bestimmende Beschaffenheit: ins-
besondere die zur Tauglichkeit für den gewöhnlichen Gebrauch« er-
forderlichen Eigenschaften fließen völlig mit den »gewöhnlich voraus-
gesetzten« zusammen, denn die Brauchbarkeit der Sache ist ja das,
was das käuferische Interesse erweckt und bestimmt. Steht es nun
mit dem >im Verkehr als wesentlich angesehen« des § 119 Abs. 2
anders? Der Antrag 8, den die 2. Kommission nach den Protokollen
(Mugdan, Gesamte Materialien I S. 720) sachlich angenommen hat,
verlangt, daß die Eigenschaften >nach den im Verkehre herrschenden
Anschauungen bestimmend« seien! Man könnte freilich daran denken,
das > bestimmend« im Savignyachen Sinne auf die >Art« der Sache 1 )
zu beziehen; zumal in der Beratung das > bestimmend« in >als we-
sentlich anzusehen« übergeht Aber dem steht entgegen, daß dann
der Antrag doch höchst nachlässig gefaßt gewesen wäre: es hätte
eben von »für das Wesen« (oder »die Art«): »der Sache bestimmend«
gesprochen werden müssen. Und vor Allem: die Zusammenstellung
der Person mit der Sache vernichtet diesen Gedanken: die Personen
kann man hier nicht nach ihren Eigenschaften in begrifflich geson-
iur Auslegung des Gesetzes sellist zu dem unsinnigen Zirkel fuhren muß, daß
S 133 selbst Dich sich selbst ausgelegt werden muß (vgl. diese Anzeigen 1908
(Nr. 6) S. 468 Mille).
1) Vgl. die »Gattung« in Kölsch, d. K Q. Bd. 60 Nr. 60.
CQftNEU. UNIVfRSm
596 0*tt gel. Aox 1909. Xr. 7
derte Arten und Klassen teilen wie die Sachen, ein Lahmer wird
nicht zu einer andern >Art< von Person als ein Gesunder. So er-
wachst aus der Entstehungsgeschichte der Begriff der >im Verkehr
bestimmenden« Eigenschaft; und das >im Verkehre kann von dem
»gewöhnlich« oder »durchschnittlich« nicht mehr gesondert gehalten
werden. Der Text des Gesetzes aber: »als wesentlich angesehene
erweckt gegen die Beibehaltung dieses Begriffes gewißlich keinerlei
Bedenken. Die »im Verkehr als wesentlich angesehenem Eigen-
schaften der Sache sind danach dasselbe wie die zur Tauglichkeit für
den »gewöhnlichen Gebrauch« des § 459 erforderlichen Eigenschaften.
Daran darf die Ausdrucks Verschiedenheit nicht beirren: denn der
Ausdruck mußte ja in § 119, wo die Eigenschaften der Person mit
umfaßt werden sollten, ein anderer werden als der in § 381 des Ent-
wurfs enthaltene. Die Verkehrs wesentlichen Eigenschaften des Ge-
setzes zerfallen in a) verkehrswesenUiche Eigenschaften der Person,
b) Eigenschaften der Sache, die zur Tauglichkeit fUr den gewöhnlichen
Gebrauch erforderlich sind.
Die Verkehrs wesentlichen Eigenschaften des § 119 sind mithin
die bei einem Durchschnitte von Erklärungen der betreffenden Art
als bestimmend erscheinenden, die durchschnittlich bestim-
menden Eigenschaften. Indem V. dies verkennt, und ein Zwischen-
gebiet zwischen den durchschnittlich vorausgesetzten und den >im
Verkehr als wesentlich angesehenen« Eigenschaften festzuhalten sucht,
ohne doch andrerseits auf >die alte Doktrin von Wesen und der Art
der Sache« zurückgreifen zu wollen, macht er sich die Bestimmung
des gesuchten Begriffes unmöglich. Er strebt nach einer Bestimmung
des >wesontlich<, die dann durch die »Anschauung des Verkehrs« re-
guliert werden soll. Eben dies »wesentlich« vermag er naturgemäß
nicht zu fassen und muß es lediglich mit »von Belang«, > beträcht-
lich«, »erheblich« vertauschen, womit nichts erreicht werden kann.
Das zum Schluß auftretende letzte Anskunftsmittel, das »billige Er-
messen« zu Hilfe zu rufen, muß mit aller Energie abgelehnt werden:
durch diese Uniformulierung und Verschleierung der Frage wird hier
wie überall nichts gewonnen und viel, sehr viel verloren.
Zum Schlüsse der Darstellung erörtert V. das Verhältnis de«
§ 119 Abs. 2 zur Mängelgewähr der §§ 459 ff. (45 — 49). Er tritt
dafür ein, daß das Anfechtungsrecht wegen Irrtums durch den Gc-
währlei&tungsaii&pruch ausgeschlossen werde. Dabei geht er ent-
sprechend seiner Ansicht über das Verhältnis der Verkehrswesent-
lichkeit zu dem »gewöhnlich vorausgesetzt« des preußischen Land-
recfatS davon aus, daß nicht jede verkehrswesentliche Eigenschaft
auch der Gewährleistung nach § 159 unterliege; bei den restierenden
K tonn iiMvir.rr
596 Oött. tel. Anx. 1909. Nr. 7
derte Arten und Klassen teilen wie die Sachen, ein Lahmer wird
nicht zu einer andern >Art< von Person als ein Gesunder. So er-
wächst aus der Entstehungsgeschichte der Begriff der »im Verkehr
bestimmenden« Eigenschaft ; und das »im Verkehr« kann von dem
»gewöhnlich« oder »durchschnittlich« nicht mehr gesondert gehalten
werden. Der Text des Gesetzes aber: »als wesentlich angesehen«
erweckt gegen die Beibehaltung dieses Begriffes gewißlich keinerlei
Bedenken. Die »im Verkehr als wesentlich angesehenen« Eigen-
schaften der Sache sind danach dasselbe wie die zur Tauglichkeit für
den »gewöhnlichen Gebrauch« des §459 erforderlichen Eigenschaften.
Daran darf die Ausdrucksverschiedenheit nicht beirren: denn der
Ausdruck mußte ja in § 119, wo die Eigenschaften der Person mit
umfaßt werden sollten, ein anderer werden als der in § 381 des Ent-
wurfs enthaltene. Die verkehrswesenüichen Eigenschaften des Ge-
setzes zerfallen in a) verkehrswesentliche Eigenschaften der Person,
b) Eigenschaften der Sache, die zur Tauglichkeit für den gewöhnlichen
Gebrauch erforderlich sind.
Die verkehrswesentlichen Eigenschaften des § 119 sind mithin
die bei einem Durchschnitte von Erklärungen der betreffenden Art
als bestimmend erscheinenden, die durchschnittlich bestim-
menden Eigenschaften. Indem V. dies verkennt, und ein Zwischen-
gebiet zwischen den durchschnittlich vorausgesetzten und den »im
Verkehr als wesentlich angesehenen« Eigenschaften festzuhalten sucht,
ohne doch andrerseits auf »die alte Doktrin von Wesen und der Art
der Sache« zurückgreifen zu wollen, macht er sich die Bestimmung
des gesuchten Begriffes unmöglich. Er strebt nach einer Bestimmung
des »wesentlich«, die dann durch die »Anschauung des Verkehrs« re-
guliert werden soll. Eben dies »wesentlich« vermag er naturgemäß
nicht zu fassen und muß es lediglich mit »von Belang«, »beträcht-
lich«, »erheblich« vertauschen, womit nichts erreicht werden kann.
Das zum Schluß auftretende letzte Auakunftsmittel, das »billige Er-
messen« zu Hilfe zu rufen, muß mit aller Energie abgelehnt werden:
durch diese Umfonnulierung und Verschleierung der Frage wird hier
wie Überall nichts gewonnen und viel, sehr viel verloren.
Zum Schlüsse der Darstellung erörtert V. das Verhältnis des
§ 119 Abs. 3 zur Miingelgewalir der §§ 459 ff. (45—49). Er tritt
dafür ein, daß das Anfechtungsrecht wegen Irrtums durch den Ge-
währleistungsanspruch ausgeschlossen werde. Dabei geht er ent-
sprechend seiner Ansicht über das Verhältnis der Verkehrswesen! -
lii-hkeit zu dem »gewöhnlich vorausgesetzt« des preußischen Land-
n.hts davon aus, daß nicht jede verkehrswesentliche Eigenschaft
auch der Gewährleistung nach § 459 unterliege; bei den restierenden
COPNJLL UNIVERSJTY
HauGsmann, Der Irrtum im alten und neuen Recht
Mangeln soll dann wieder die Irrtumsanfechtung freistehen. Wie
hiermit die Opposition 62 Mitte gegen das Oberlandcsgericht Kiel
vereint werden könnte, ist nicht einzusehen; ferner scheint es, als ob
der Hinweis 48 u. auf die Mühsal für den Richter, selbst im Ver-
säumnis verfahren die Natur des eingeklagten Anspruchs prüfen zu
müssen, grade den V. selbst treffen müsse (inwiefern er seine Gegner
treffen soll, ist dagegen nicht zu ersehen). Doch mag das auf sich
beruhen, da eben zu behaupten ist, daß jede Eigenschaft, die -im
Verkehr als wesentlich angesehen« wird, auch die Tauglichkeit der
Sache zu dem > gewöhnlichen Gebrauch« betrifft und somit, wenn die
Kaufsache einer solchen Eigenschaft ermangelt, Raum fUr den Ge-
währleistungsanspruch ist.
Aber auch nur dann! In der Erörterung des V. fehlt völlig die
Beobachtung, daß keineswegs jeder Mangel einer verkehrswesentlichen
Eigenschaft der Kaufsache im Sinne des § 119 Abs. 2 auch ein
Mangel im Sinne der Gewährlcistungsbestimmungen ist. Das ist kein
Zufall: die Ausführung 12 u. f. (wonach der mehrzit. § 81 des preußi-
schen Landrechts >auf dem Umweg der Unterstellung eines still-
schweigenden Garantieveraprcchens für die >übliche< — von heim-
lichen Mängeln freie Beschaffenheit entstanden« sein soll) zeigt, daß
V. diesen Punkt tatsachlich übersehen und gemeint hat, bei jedem
Irrtum über Eigenschaften der Kaufsache komme auch Gewährleistung
in Frage. Das ist natürlich verfehlt. § 119 Abs. 2 spricht vom
Standpunkt des Irrenden, § 45'J steht auf dem Boden
des Kontrakts 1 ) 1 ). Das sind ganz verschiedene Dinge. Hier
trifft der Vorwurf der Störung der Harmonie den Verkäufer, dessen
Sache Mängel hat; dort trifft er den Irrenden, der sich einbildete,
die Sache habe Eigenschaften, an die der Verkäufer gar nicht dachte
und denken konnte; deshalb hat auch dort der Verkäufer Gewähr zu
leisten, hier der Irrende das negative Erklärungsinteresse zu ersetzen.
In § 119 wird geirrt über Eigenschaften, die, wenn der Irrende seinen
Standpunkt zur Geltung gebracht hätte, ädilizische sein würden;
in §§ 459, 460 wird geirrt Über Eigenschaften, die ädilizische sind.
Wer einen Ochsen kauft, den er Tür eine Kuh halt, irrt über eine
Verkehrs wesentliche Eigenschaft des Tieres, aber es kann keine Rede
davon sein, daß das Tier an einem Fehler leide und der Verkäufer
Gewähr zu leisten habe. In § 119 ist der Irrtum über die Eigen-
schaft Alles; in §§ 459 ff. ist die Voraussetzung der Eigenschaft
— sei es die ausdrückliche von § 459 Abs. I Satz 1 a. E. und Abs. 2
1) Schwerlich richtig, daher auch Kntach. d. R.O. Ild. G4 S. 269 Z. 8-13.
2) Eine ander« Bedeutung hat der Satz Kruckmanns in Arch- f. xir. Fr.
Bd. 101 S. 397 l. 8 ff.
CORHftl UNNER3TV
698 Gott. gel. Au. 1909. Nr. 7
oder die stillschweigende von Abs. 1 Satz 1 a. A. (v. gewöhnlichen«)
— der maßgebende Gesichtspunkt und der Irrtum nur von der se-
kundären Bedeutung, daß für die Voraussetzung Raum sein muß.
Ja genau genommen ist eben darum der Irrtum hier ohne Bedeu-
tung. Denn auch wenn der Käufer nicht irrt, sondern lediglich
Zweifel hegt am Vorhandensein der Eigenschaft, ist Raum Tür die
Voraussetzung ihres Vorhandenseins und ist nicht etwa »Kenntnis«
nach § 460 Satz 1 anzunehmen. In §§ 118, 119, 120 würde dagegen
ein bloßer Zweifel in der Regel nicht dem Irrtum gleichstehen (näm-
lich höchstens dann, wenn der Erklärende die Zweifelsvorstellung
wieder aus seiner Motivation ausgeschieden, also in >bewußter Fahr-
lässigkeit« im Sinne der Vorsatzlehre gehandelt hat).
Es muß nun aber dem V. zugute gehalten werden, daß ein reiner,
selbständig dastehender Irrtum über verkehre wesentliche Eigenschaften
mich § 119 Abs. 2 wirklich nur in Verbindung mit einem Gewähr-
leistungstatbestande vorkommen kann. Denn es wird offenbar: ein
solcher Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft kann nur
vorkommen, wenn entweder die Annahme der Eigenschaft bei dem
Kaufabschlüsse hervortritt und zur Gewährleistung wegen des Fehlers
fuhrt, oder aber wenn der Verkäufer annehmen muß, die
Eigenschaft sei gerade nicht vorausgesetzt. Eine Neu-
tralitat des Vertrages gegenüber einer Eigenschaft, die vom Stand-
punkt des Irrenden aus betrachtet eine verkehrswesentliche, eine
durchschnittlich bestimmende ist, ist undenkbar. Auf dem Boden des
Vertrages, vom Standpunkt des Verkäufers aus ist das Nichtvorhan-
densein einer solchen Eigenschaft entweder dem Käufer gleichgiltig
oder ein Fehler der Kaufsache. Wenn A von B den Ochsen kauft,
den er für eine Kuh hält, so muß B notwendigerweise annehmen,
A wolle einen Ochsen haben und wisse um das Geschlecht des ver-
kauften Stückes Rindvieh. Ebenso wenn A einen Motor von 4 Pferde-
kräften kauft, dem er 20 zuschreibt (S. 27). Entweder gingen die
Parteien davon aus, daß der Motor 20 Pferdekräfte leiste — bzw.
es leisten derartige Motoren gewöhnlich« 20 Pferdekräfte — , dann
hat der Verkäufer Fehlcrgewähr zu leisten; oder es liegt nicht so,
dann muß der Verkäufer annehmen, der Käufer rechne nur auf die
4 Pferdekräfte. Ein selbständiger Irrtum nach § 119 Abs. 2 ist also
unkonstruierbar: der Irrtum kann immer nur vorkommen in Verbin-
dung entweder mit einem Gewährleistungatatbestande oder mit einem
Irrtum über einen ferneren »sekundären« Inhalt der Erklärung,
nämlich über einen Inhalt, der über die Individualisierung des Rechts-
erfolgs, insbesondere über die räum lieh -zeitliche Individualisierung
seines sinnlichen Substrats, speziell der Sache, hinausliegt. Es ist
CORWU UMIVfRSJTV
lUosimaoD, Dor Irrtum im alten und neuen Recht 699
das ein Inhalt, der Voraussetzungen der Erklärung betrifft. Hier
schärfer zu sehen, wird erst dann gelingen, wenn man in der Be-
herrschung des Problems der erkennbaren Voraussetzung vorge-
schritten sein wird, mit dem der Eigenschaftsirrtum aufs engste ver-
wachsen ist. Vielleicht wird sich bei solchem Fortschreiten — wobei
auch die Natur eines Irrtums inbetreff der Zusicherung des § 459
Abs. 2 (A hält eine Zusicherung für erteilt, die nicht erteilt ist
u. s. w.) zu untersuchen wäre — auch die Möglichkeit ergeben, dem
Begriffe >Inhalt der Erklärung« in § 119 eine Ausgestaltung zuteil
werden zu lassen, die auch Voraussetzungen der Erklärung mit um-
faßt, und so den Abs. 2 als einen bloßen Anwendungsfall in den
Abs. 1 zurückfließen zu lassen , während die bisher unternommenen
Versuche iu letzterer Richtung als den Grundsatz von der Unwesent-
lichkeit der bewußt innerlich gebliebenen wie auch etlicher der Tür
erkennbar gehaltenen Voraussetzungen gefährdend oder gar antastend
zurückzuweisen sind. Innerhalb der erkennbaren Voraussetzungen die
wesentliche, die zum Inhalte der Erklärung gehörige Voraussetzung
abzulösen, das wird die Aufgabe sein. Dabei wird man sich mög-
lichst nicht mit einer einfachen Aufstellung der >durchschnittlich be-
stimmenden Voraussetzung« begnügen dürfen ; übrigens natürlich sehr
sorgfältig prüfen müssen, ob überhaupt außer jenem Irrtum, daß die
Erkläruug eine durchschnittlich bestimmende Eigenschaft der Person
oder Sache voraussetze, noch irgendwelche andere derartige Irrtümer
— darüber, wie die Erklärung sich zu einer durchschnittlich bestim-
menden Voraussetzung verhält — anzuerkennen sind.
II) Von dem Irrtum über den Inhalt (§ 119 Abs. 1) wird 20 f.
gehandelt Dabei wird die im Gesetze gemachte Unterscheidung mit
den Worten abgetan: >sei es daß der Erklärende von einem anderen
Inhalt seiner Erklärung ausging, oder daß er eine Erklärung dieses
luhalts überhaupt nicht abgeben wollte«. Ja V. meint sogar, in den
Grenzfällen zwischen Inhaltsirrtum (Abs. 1) und Eigenschaftsirrtum
(Abs. 2) werde die Praxis dahingestellt lassen«. Hier ist zu be-
merken, daß der Richter, im Falle der Abs. I durchschlägt, seine
Entscheid ungsgrün de mit der Erörterung des Moments der Verkehrs-
wesentlichkeit noch Abs. 2 unnütz belasten würde. Was aber die
Alternativen im Abs. 1 betrifft, so steht es der Wissenschaft von
einem Gesetzbuche schwerlich an, Unterscheidungen unerörtert zu
lassen, die das Gesetz getroffen hat. Sie würde sich von Studierenden
und auch von Praktikern, die das Verlangen fühlen, die Herrschaft
über das Gesetz zu gewinnen, an ihre Pflicht mahnen lassen müssen.
Dazu kommt, daß das erheblichste sachliche Gewicht auf der Unter-
scheidung ruht. Wenn die zweite Alternative fehlte, so würde die
COßNEU UNIVERSHY
COO Gott gel. Ade. 1909. Nr. 7
Krage auftauchen, ob nicht in den unter ihr gedachten Fällen wegen
der stärkeren Beschaffenheit des Willensmangels Nichtigkeit statt der
bloßen Anfechtbarkeit einzutreten habe. Fehlte aber die erste Alter-
native, so würde, wie die zweite einmal lautet, gefragt werden müssen,
ob nicht in den Fallen des eigentlichen Inhaltsirrtums (der ersten
Alternative) die Erklärung vollwirksam sein solle; und wenn die
zweite Alternative statt >eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt
nicht abgeben wo!lte<, lautete >eine Erklärung dieses Inhalts nicht
abgeben wollte <, so wurde es die Psychologie erklärungstheoretischer
Färbung, vor der sich die 2. Kommission hat sichern wollen (Mugdan
a.a.O. S. 71G u. f.), sein, die sich zum Wort melden wurde (s.
Mugdan S. 716 Z. 6 (v. u.) f.).
Besinnt mau sich auf die Fälle, in denen der Erklärende eine
Erklärung dieses Inhalts > überhaupt nicht abgeben wollte«, so zeigt
sich, daß die kärgliche Beinerkuug des V. immerhin nicht ganz er-
traglos ist Die Fälle zerfallen in 3 Gruppen: 1) es entsteht ein
anderes Zeichen, ein anderes Erklärungsergebnis, als der Er-
klärende beabsichtigte, obwohl im Handlungsprozesse selbst Alles in
Ordnung ist (man denke an schlechtes Schreibpapier, das die Tinte
nicht richtig aufnimmt und so andere Buchstaben oder Zahlen ent-
stehen läßt 1 ); sonstige Fälle s. in diesen Anzeigen 1908 S. 437);
2) das nichtgewollte Zeichen entsteht dadurch, daß die motorischen
Nerven nicht richtig funktionieren, während auf der Bewußtseinsseite
noch Alles in Ordnung ist: der von der Psyche erteilte Befehl er-
zeugt statt des Gehorchens der bestimmten Nerven bloß ein wirres
Durcheinanderlaufen irgendwelcher Nerven, einen Aufruhr (vgl. Zitel-
mann, Irrtum und Rechtsgeschäft S. 367 f.; Beispiel: Befangenheit
zu Beginn einer Rede in großer Versammlung); 3) das bekannte
Sichversprechen, Sichverschreiben, Sich vergreifen u. s. w. in Zerstreut-
heit (man schreibt in Gedanken 1000 statt 100). In den Fällen der
ersten beiden Gruppen ist es zweifellos, daß nicht bloß ein Irrtum
über den Inhalt der Zeichen, sondern auch ein solcher über die
Zeichen selbst vorlag: die Zeichen selbst sind nicht gewollt — sei es
nur die Zeichen selbst (erste Gruppe), sei es auch schon die Tätig-
keit der arbeitenden Nerven mit ihrem Resultate der Muskel- und
Körperbewegung (zweite Gruppe) — . In den Fällen der dritten
Gruppe dagegen ist es sehr bestritten und zweifelhaft, ob die Zeichen
selbst nicht gewollt sind und Wesens Verwandtschaft mit der zweiten
Gruppe gegeben ist oder ob nur der Inhalt der Zeichen nicht ge-
wollt ist; die Annahme hat viel fUr sich, daß die Zeichen gewollt
l) Mit Recht ietxt Oerlrauin, KotnmcnUr 1 xu § 119 Bern. 2d (S. 357) die
zweite AlternaÜTe dei § 119 in Beziehung zu den Killen des § 120.
CORNEU UNIVER9TY
Hausmann, Der Irrtum im alten und neueo Recht 601
sind, daß es eiu bewußter Wülensakt ist, auf dem die Nerventätig-
keit beruht, und daß lediglich die Helligkeit, mit der die Zeichen
vom Bewußtsein beleuchtet werden , eine sehr schwache ist (vgl.
Zitelmann, Rechtsgeschäfte 1 S. 95), nicht viel anders als z. B. bei
den gewohnheitsmäßigen Handlungen der Toilette. Für diejenigen,
welche in diesen Fällen dos Bewußtsein annehmen, entsteht die Frage
nach dem berechtigenden Grunde ihrer Zusammenstellung mit den
Fällen der ersten und zweiten Gruppe im Gegensatze zu den Fällen
der ersten Gesetzesalternative. Indem nun V. von diese» letzteren
Fallen lehrt, daß der Erklärende von dem anderen Inhalte seiner Er-
klärung >ausging<, lenkt er mit Hecht die Aufmerksamkeit auf die
Art, wie die irrige Vorstellung in dem Erklärenden funktioniert. In
der Tat: der eigentlich Irrende >geht aus* von der irrigen Vorstel-
lung, der Sichversprechende aber nicht.
Das kann man zunächst rein zeitlich nehmen. Wenn nicht alle
Selbstbeobachtung trügt, so taucht beim Sich versprechen u. s. w. die
irrige Vorstellung erst ganz kurz vor der Nerventätigkeit auf, in auf-
fallendem Gegensatze zum Irrtum der ersten Alternative, der auch
schon im Vorstadium der Handlung seine Hauptrolle spielt. Diese
Erscheinung ist aber tiefer verankert. Beim Sich versprechen des
Zerstreuten ist die irrige Vorstellung eine Süchtig in den Gedanken-
gang Bich eindrängende Ephemere, sie ist ohne Wurzel in der Psyche
des Erklärenden, ist ein gewissermaßen zufällig entstandenes und als-
bald wieder zerfließendes Gebilde. Beim eigentlichen Irrtum da-
gegen hat sie sich dauernd beim Erklärenden eingenistet, sie gehört
zu seinem Weltbilde, an dem der ganze Mensch gearbeitet hat, und
in ihrer innerlich begründeten Existenz muß Bie spätere gleiche Er-
klärungen ceteris paribus abermals irreleiten. Dem entspricht es,
daß der Erklärende bei einer nachherigen Betrachtung der vollzogenen
Erklärung dort alsbald die Entgleisung bemerken und die Erklärung
beanstanden würde, während hier, solange er nicht einer besonderen
Aufkläruug teilhaftig geworden, die Erklärung ihn nicht befremden
kann. Bei längerem Verweilen gegenüber dieser Situation stellt sich
aber noch ein Gedanke ein, der vielleicht den Kernpunkt des Ver-
hältnisses trifft: sollte nicht dies das Charakteristische des Sicbver-
sprechenB u. 8. w. beim Zerstreuten sein, daß die irrige Vorstellung
ausschließlich im Entschlüsse selbst die richtige Vorstellung
verdrängend funktioniert, ohne vorher, im VorsUdium des
Entschlusses, als Motiv aufgetreten zu sein? Während sonst
stets die Vorstellungen von Körperbewegung und Erfolgen sich im
Kampf der Motive bewähren müssen und nur so zur konkreten Ent-
schlußvorBtellung heranreifen können, drängt sich hier die Vorstellung
i. ,fi :,
G02 Gott. gel. Ade. 1909. Nr. 7
unter Umgehung des Motivstadiums, in dem sich ihre Fremdartigkeit
alsbald herausstellen müßte, im letzten und entscheidenden Augen-
blicke in den Entschluß selbst hinein und leitet diesen irre. Diese
Ansicht würde eine Vermittlung darstellen zwischen den beiden strei-
tenden Ansichten, deren eine das Bewußtsein ganz in Abrede stellt
(insbes. Brinz ; Zitelmann; neuestens Oertmann, Kommentar I S. 356 f.),
während die andere es wie sonst funktionieren läßt (insbes. Pemice;
Pininski, Sachbesitzerwerb S. 383 ff.).
Ist dem so, hat in den Fällen des Sich Versprechens, Sichver-
schreibenB u. s. w. in der Zerstreutheit die irrige Vorstellung das
Motivstadium nicht durchgemacht, dann ist es begreiflich, daß das
Gesetz diese Fälle mit denen des Irrtums über die Zeichen selbst
zusammenschließt und durch Einschiebung der zweiten Alternative
hervorhebt, daß auch in solchen Fällen schwereren Willensmangels
nicht etwa die Erklärung ohne weiteres nichtig sei, es vielmehr immer
erst der Anfechtung bedürfen soll.
Es dürfte sich empfehlen, diese Fälle der zweiten Alternative als
solche >uneigentlichen Irrtums« — der Ausdruck >unechter
lrrtum< würde Verwirrung stiften — gegenüber deneu der ersten
Alternative als solchen eigentlichen Irrtums« zu bezeichnen.
Diese Ausdrucke würden darin ihren Halt finden, daß zwar in den
sämtlichen Fällen ein Irrtum über den Inhalt der Erklärung, die Be-
deutung der gesetzten Zeichen vorliegt, daß aber nur in den Fällen
des eigentlichen« Irrtums eine Verkennung der Bedeutung der
Zeichen, die zugleich auf einer Uuvollkommenheit der Anschauungen
des Irrenden, auf einer Unrichtigkeit seines Weltbildes beruht, vor-
liegt —
Anhangsweise (50 — 62) gibt V. eine Sammlung von Entschei-
dungen höherer Gerichte zu § 119, mit kritischen Bemerkungen.
Letztere sind nicht durchweg befriedigend. So wird 52 u. übersehen,
daß das Urteil des Dresdener 0. L. G. in Rechtspr. d. 0. L. G. VI
S. 31 f. den Fall der bewußten Unkenntnis (s. 54 Z. 25 ff.) im Auge
hat. Ferner ist eine stoffliche Gruppierung der Entscheidungen fast
völlig unterblieben; eine Entscheidung ist gar zweimal abgedruckt
(54 u., 55 Mitte). Derartige Sprucbsammluugen können nur bei
gründlicher systematischer Bearbeitung und größter Sorgfalt in der
Kritik von Wert Bein.
Bonn Rudolf Henle
Kdr die Kediktion verantwortlich: Prof. Dr. H. Oldeoberg io Göttinnen
■■ ■
COHHfll UMVERS
Nr. 8 August 1909
Vf. Otto, Priester and Tempel im hellenistischen Aegypten. Ein
Beitrag zur KoltargMchichte des HellenismuK. Leipzig u. Merlin, B. O. Teabner.
Bd. I 1905. XIV + 4I8S.; II 190B. VI +417 S.
Das Thema, welches der Verfasser der großen Untersuchung,
deren Titel oben ausgeschrieben ist, behandelt, ist eins der wich-
tigsten auf dem Gebiete der Kulturgeschichte des Hellenismus. Man
bedenke nur, daß wir es mit einem Gebilde zu tun haben, welches
eine vieltausendjährige, an politischen, wirtschaftlichen und kulturellen
Erfolgen reiche Existenz bereits hinter sich hatte, als es mit der
hellenistischen Welt in Berührung kam. In dieser vorhellenistischen
Zeit hat sich die ägyptische Kirche — denn dies ist die richtige Be-
zeichnung (natürlich nur als Vergleich aufgefaßt, 8. weiter unten)
für die Gesamtheit der ägyptischen Priester und Tempel , wie
der Verfasser richtig hervorgehoben hat — eine feste Organisa-
tion, eine mächtige wirtschaftliche Basis, eine hervorragende soziale
Stellung geschaffen. Mit diesem festen, auf staatlich-nationaler Basis
aufgebauten, mit der Bevölkerung in tiefster, inniger Verbindung
stehenden Wesen trat das makedonisch-hellenistische Königtum in
Verbindung. Man begreift, wie wichtig es ist, festzustellen, was die
ägyptische Kirche in der neuen Verbindung verloren, was sie ge-
wonnen hat, welchen modus vivendi die Könige ausgearbeitet haben
in Bezug auf Religion und Verwaltung, wie steh der innere Aufbau
der ägyptischen Kirche in dieser Zeit modifiziert hat und nach wel-
cher Richtung, was in der festzustellenden Organisation der ägyptisch-
hellenistischen Kirche alt und was neueren Datums ist, woher dies
Neue kam und wie es sich weiter entwickelt hat, in welcher Gestalt
0*M ,- Im. 1W9. Hr.l 42
CORN fRSJTY
G04 Gott gel. Aal. 1909. Nr. 8
endlich die ägyptische Kirche mit der christlichen in Berührung kam
und inwieweit sie dieselbe beeinflußt hat. Alles Fragen von hoch-
wichtiger, welthistorischer Bedeutung.
Nun ist aber die Fragestellung leicht, die Beantwortung unge-
mein schwer. Zur Beantwortung ist es notwendig, nicht nur — was
schon ungemein schwierig ist — ein klares Bild von der Organisation
der Kirche in der griechischen und romischen Zeit zu entwerfen,
nicht nur, soweit es möglich ist, die Entwicklung innerhalb dieser
zeitlichen Grenzen festzustellen, sondern man muß auch eine klare
Vorstellung von der Organisation der alt-ägyptischen Kirche und von
den Modifikationen, welche dieselbe in den Zeiten der Fremdherr-
schaften durchgemacht hat, besitzen. Bei dem Stande unserer Kennt-
nisse über die letzten Zeiten des vorhellenischen Aegyptens, bei der
Mangelhaftigkeit und Schwerverständlichkeit des diesbezüglichen Ma-
terials ist der letzte Teil der zweiten Aufgabe vorläufig, besonders
für einen Nichtägyptologen, unlösbar. Ebensowenig ist aber der erste
Teil der Aufgabe, die Aufklärung der Organisation der Kirche in
den Zeiten des alten, mittleren und neuen Reiches — trotz des vielen
und wichtigen Materials — bis jetzt ernstlich in Angriff genommen,
geschweige denn gelöst worden.
Bei dieser Sachlage konnte das Werk des Verfassers — seine
Erstlingsarbeit, durch Wilcken angeregt und teilweise als Doktor-
dissertation eingereicht — den Rahmen einer Vorstudie keineswegs
Überschreiten und ein großes Verdienst ist es schon, daß der Ver-
fasser sich dessen vollbewußt ist
Als Vorstudie gefaßt ist das Werk sicherlich eine große und
schöne Leistung, welche nicht nur von der Belesenheit und dem
Fleiße, sondern auch dem klaren Urteil und der reichen Kombi-
nationsgabe des Verfassers ein glänzendes Zeugnis ablegt.
Rühmend hervorzuheben ist zuerst die reiche Materiatsainuilung.
Papyri, Inschriften, Literaturzeugnisse in griechischer und lateinischer
Sprache sind vollständig ausgenutzt und verwertet worden; inwieweit
die Vollständigkeit auch für Hieroglyphisches und Oeinotisches er-
reicht ist, entzieht sich meinem Urteil; vernachlässigt hat der V.
dieses ägyptologische Material keineswegs.
In bezug auf das Demotische scheint es mir — als Laien — ,
als habe der Verfasser sogar eher zu viel als zu wenig getan. Bei
aller vom Verfasser geübten Vorsicht in der Verwertung der von
Revillout übersetzten Texte wäre doch meiner Meinung nach etwas
mehr Reserve geboten gewesen; solange jene Texte nicht von An-
deren geprüft sind, hätte ich persönlich lieber darauf verzichtet und
■
COMKUUNIMRSTr
W. Otto, Priester und Tempel im hellenütiichen Aegypten. I. II 606
bedauere es lebhaft, diesem Prinzip in meinen eigenen Arbeiten nicht
immer gefolgt zu sein.
Ein noch größeres Verdienst ist es, daß der Verfasser das reiche
gesammelte Material auch vollständig durchgearbeitet und kritisch
geprüft hat, wobei er nicht nur die ganze vorliegende Literatur zu
Kate gezogen, sondern auch vieles Eigene beigetragen hat. Bei der
Gestalt, in welcher uns viele, besonders ptoleraäische Urkunden in
älteren Publikationen vorliegen, war das keine leicht zu bewältigende
Aufgabe.
Bei dem Mangel an tüchtigen zusammenfassenden Vorarbeiten
— abgesehen von einigen schönen Spezialuntersuchungen von Krebs,
Wilcken, Grenfell, Hunt, Mahaffy, Strack, Wendland, Kornemann,
Reitzenstein u. A-, welche nur einen kleinen Teil der vom Verfasser
besprochenen Probleme behandeln — war es für den Verfasser be-
sonders schwierig, in einem zusammenfassenden Werke das von
ihm gesammelte Material nach Rubriken einzugliedern, die Haupt-
fragen auszusondern und jede Frage in aller Kürze, ohne sich in
zahllosen Einzeluntersuchungen zu verlieren, zu behandeln. Dabei
sind es meistens Fragen sehr verwickelter Art, welche eng verknüpft
sind sowohl mit den Fragen der politischen Geschichte des Hellenis-
mus, wie mit zahlreichen Problemen der Religions- und Kultur-
speziell Literaturgeschichte einerseits und der Wirtschaftsgeschichte
andererseits; auch auf dem Gebiete des hellenistischen Staats- und
Verwaltuugsrechts mußte der Verfasser sich ganz zu Hause fühlen,
um manches Problem aus der Geschichte der ägyptischen Kirche
richtig zu stellen und zu erfassen. Man muß es rühmend anerkennen,
daß alle diese Gebiete dem Verfasser wohlbekannt und vertraut sind
und daß er überall nicht nur mit der vorhandenen Literatur operiert,
sondern Öfters auch eigene — mehr oder weniger glückliche — An-
sichten vertritt; das bezeugen schon die zahlreichen Verweise auf
mehrere, von dem Verfasser schon in Angriff genommene Spezial-
untersuchungen, besonders auf dem Gebiete des Staatsrechts und der
Wirtschaftsgeschichte des Hellenismus. Möge es der frischen Arbeits-
kraft des Verfassers glücken, die vielen — beinahe zu vielen — ver-
sprochenen Untersuchungen auch wirklich zu Ende zu führen.
Nicht leicht war auch die Aufgabe, den Stoff nach einzelnen
Problemen und Rubriken einzugliedern, die zu beantwortenden Fragen
zu stellen.
Diese Aufgabe hat Otto in folgender Weise gelöst. Er behandelt
zuerst (Kap. I) die Gölter des hellenistischen Aegyptens, indem er
sich bemüht festzustellen, inwieweit der Name eines Gottes uns be-
rechtigt, ihn dem ägyptischen, griechischen oder römischen Kultus
42*
EU UNIYER9TY
606 Gott. gel. An*. 1909. Nr. 8
zu vindizieren. Den Schluß bildet die Behandlung des neuen ptole-
mäischen Gottes Serapis. Das umfangreiche zweite Kapitel (182 S.
mit den Anhängen) behandelt die Organisation der Priesterschaft in
drei Unterabteilungen (Priester der ägyptischen , griechischen und
römischen Götter) und vielen Rubriken. Den Schluß bilden drei An-
hänge, welche Listen der höchsten ägyptisch - griechischen Priester
geben: 1) ■;://■::,-— AXe£av ".'..-: 7.; xat AI761ROU icäotjc "■ iictrpoitoi tcö
ISiou Xdfoo, 2) die eponymen Priester von Alexandrien und Ptolemais,
3) die UpcEc (ÄinoTÄtai) toö Mouoetoo ■■ ap/t5ixoot5i. Ohne sofort
auf den Inhalt dieses und der folgenden Kapitel einzugehen, möchte
ich nur bemerken, daß der Leser die Anhänge lieber am Schlüsse
des Buches haben möchte, dabei aber sehr gern eine weitere Liste,
nämlich eine Liste der in den Inschriften und Papyri genannten
Tempel, gesehen hätte. Aus seinen reichen Materialsnmmlungen wäre
es für den Verfasser ein Leichtes gewesen, sich eine Liste mit An-
gabe der Belegstellen zusammen zu stellen, für jeden weiteren For-
scher aber und auch für jeden Benutzer des Buches wäre solch eine
Zusammenstellung höchst willkommen. Daß Vollständigkeit nicht zu
erreichen war, ist irrelevant. Es hätten sich sofort viele gefunden,
welche neues Material beigetragen hätten. Die ganze Untersuchung
aber hätte in dieser Liste eine feste topographische Basis gehabt,
aus welcher sofort zu ersehen wäre, auf welche Teile Acgyptcns und
in welcher Verteilung sich unsere Nachrichten beziehen ')■ Es hätte
sich vielleicht dabei herausgestellt, was der V. bei seiner schemati-
sierenden Behandlung nicht genügend in Betracht zieht, daß die
Organisation der Tempel nicht überall dieselbe war; je nach den
Iyokalverhältnissen, der Geschichte einzelner Tempel und ihrer respek-
tiven Bedeutung konnte manches ganz verschieden ausfallen. Man
spürt einiges Derartige z. B. in der Titulatur, aber eine Basis zur
Entscheidung der Frage findet sich in OttoR Buche nicht
Im dritten Kapitel (S. 200—257) behandelt Otto wieder in zwei
Unterabteilungen (ägyptische und griechische Priester) und vielen
Rubriken die Priestorlaufbahn.
Mit dem vierten Kapitel beginnt die Untersuchung der wirt-
schaftlichen Verhältnisse der ägyptischen Tempel. Diesem Hauptteile
gelten drei oder sogar vier Kapitel: das vierte — Besitz und F.iti-
nahmen der Tempel (S. 258—405), das fünfte — die Ausgaben
der Tempel (B. II, S. 1—71), das sechste — die Kultuaverwaltung
(Bd. II, 72—166) und das siebente (Abt 1) — die soziale Stellung
1) Dagegen kann ich (Im Fehlen dea Verzeichnisses der Götter (s. Vorrede
mm zweiten Bande) leicht verschmerz- in, Solch eine Liste hitte man eher in
einer religioosgescbichtlichen Untersuchung erwartet.
COßHftLUNfVERSITY
W. Otto, Priester und Tempel im hellenistischen Aegypteo. I. II 607
der Priester, 1: die wirtschaftliche Lage (B. II S. 167—200)'). Man
sieht, die Behandlung dieser schwierigen Hauptprobleme ist auf
zwei Bände verteilt, von welchen der zweite drei Jahre später als
der erste erschienen ist. Diese Trennung ist der Hauptgrund ge-
wesen — um es beiläufig zu bemerken — , weshalb meine Besprechung
des Werkes von Otto erst jetzt erscheint; es war unmöglich, das
vierte Kapitel ohne die drei folgenden zu beurteilen ; auch die ersten
drei, besonders das dritte, sind mit den folgenden auf das engste
verknüpft und das Ganze wird erst durch das Schlußkapitel be-
leuchtet
Alle die vier eben erwähnten Kapitel zerfallen wieder in mehrere
Abteilungen und Rubriken, welche ich nicht aufzuzählen brauche.
Die zweite Abteilung des siebenten Kapitels (209—243) handelt
von der Bildung und Moral der Priester, die dritte (243 — 255) über
ihre staatsrechtliche Stellung, die vierte (255—259) über ihre Stellung
im und zum Volke.
Endlich beschäftigt sich das achte, Schlußkapitel, mit dem Ver-
hältnis von Staat und Kirche. Dazu enthält sowohl der erste wie
der zweite Band Nachtrage und Berichtigungen, und der zweite aus-
führliche, schön ausgearbeitete Register.
Ich habe die Gliederung des Buches ausgeschrieben, 1) um zu
zeigen, in welcher Weise der Verfasser seine Aufgabe aufgefaßt hat,
2) um auf die große Zersplitterung des Stoffes, welche keineswegs
eine Zierde des Buches ist, hinzuweisen. Man nehme nur irgend eine
Krage aus dem Gebiete der Tempel Wirtschaft, z. B. die Frage über
die *,i) Upä oder über irgend eine Tempelsteuer. Um die Meinung
des Verfassers darüber zu erfahren, muß man wenigstens fünf Ka-
pitel durchblättern, dann in den Nachträgen suchen und zwar zu
beiden Bänden. Eine andere, weniger zersplitterte Gliederung hätte
vielleicht dem Leser einen Teil der Mühe ersparen können. Wären
nicht die schönen Indices da, so könnte man bei dem Suchen der
Stellen, wo die eine oder die andere Frage behandelt wird und beim
Feststellen der endgültigen Ansicht des V. beinahe den Kopf ver-
lieren, besonders wenn man bedenkt, daß manchmal die wichtigsten
Daten, wodurch die früheren Ansichten des V. stark modifiziert
werden, erst bei der Bearbeitung des zweiten Bandes in die Hände
des Verfassers gelangt und von ihm in Anmerkungen untergebracht
worden sind. Ein besonders sprechendes, später zu behandelndes
Beispiel dafür ist die Behandlung der Käuflichkeit der Priester-
stellen.
1) Die beiden letztgenannten Kapitel behandeln auch, obwohl ei aas den
Titeln nicht sofort klar wird, mästend wirtschaftliche Fragen.
CORN [R9TV
60H Gott gel. Am. 1909. Nr. B
Damit komme ich aber auf eine Eigentümlichkeit des Buches zu
sprechen, welche überhaupt die Benutzung desselben sehr erschwert.
Jede Untersuchung, welche mit papyrologischem Material zu tun bat,
hat mit ganz besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Haupt-
schwierigkeit besteht darin, daß jedes Jahr, man möchte sagen, bei-
nahe jeder Monat, eine Fülle neuer Urkunden bringt. Eine zu-
sammenfassende Arbeit ist immer der Gefahr ausgesetzt, durch neue
Dokumente wenigstens teilweise sofort antiquiert zu werden. Nun
hat der V. sein Manuskript schon 1901 abgeschlossen. Das Material,
welches bis Ende 1902 erschienen ist, hat er in die Untersuchung
eingearbeitet, das übrige nur in Anmerkungen und Nachträgen er-
wähnt oder behandelt. Ich erinnere aber daran, daß der erste Band
erst im J. 1905, der zweite sogar erst im J. 1908 erschienen ist; es
liegt also zwischen dem Manuskript und der Publikation eine Zwischen-
zeit von drei resp. sechs Jahren. An sich ist das Verfahren des V.
nicht zu tadeln. Hätten die inzwischen erschienenen Urkunden nur
Zusätze und kleine Aenderungen gebracht, so müßte man die Me-
thode des V. ohne weiteres billigen. Im vorliegenden Falle war es
aber anders. Gerade für das Thema des V. erschienen in den er-
wähnten sechs Jahren grundlegende Texte: im J. 1902 erschien
Tebtynis I, dessen Urkunden, meiner Ansicht nach, eine neue, viel
sicherere Basis sowohl für das Verständnis des ptolemäischen Aegyptens
überhaupt, wie auch für die Behandlung der Stellung der Kirche
schufen. Eine Einarbeitung der Tebtynis Urkunden in einen schon
fertigen Text war m. E. aussichtslos; eine Basis kann nicht in An-
merkungen abgetnn werden, das Ganze mußte meiner Ansicht nach
umgearbeitet werden, besonders die Kapitel, welche die wirtschaft-
lichen Fragen behandeln. Ich glaube', daß der V. die Tragweite
mancher Tebtynistexte unterschätzt hat, und das hat seinem Buche
viel geschadet. Unten werde ich es an einigen Punkten zu beweisen
suchen.
Ebenso ging es mit dem zweiten Bande des Buches. Die hoch-
wichtigen Urkunden von Tebtynis II konnte Otto nur im letzten Mo-
mente benutzen und hat deshalb auch ihre Bedeutung unterschätzt.
Auch aus den Leipziger und Florentiner Papyri hat er lange nicht
Alles geschöpft, was sie ihm geben konnten; nur im Rahmen dieser
Urkunden könnte man die Verhältnisse des 3. Jahrh. n. Chr. richtig
einschätzen.
Und im letzten Moment (1907) kamen noch die Elephantine-
Papyri, welche für die ptolemäische Zeit ebenso wichtig sind wie
TebtyniB I. Sie wurden vom Verfasser nicht mehr berücksichtigt,
CORNEU UNWERSlTY
W. Otto, Priester und Tempel im bellenia tischen Aegypten. I. II 609
auch nicht in den Nachtragen, was wiederum dem Buche als Ganzem
sicherlich geschadet hat.
Ks liegt mir ferne, aus diesem zufälligen Tatbestände ein ab-
fälliges Urteil über das Buch als Ganzes abzugeben. Psychologisch
ist das Verfahren Ottos ohne weiteres zu verstehen: man wirft ein
fertiges Manuskript, welches teilweise schon gedruckt ist, nicht so
leicht über Bord. An der Tatsache aber, daß dies Verfahren dem
Leser und dem nacharbeitenden Kollegen große Unbequemlichkeiten
gebracht hat und dem Buche als ganzem viel geschadet hat, ändert
dies leider nichts. Es bleibt dabei, daß dos Lesen des Buches unge-
mein schwer und unerquicklich ist, das Nacharbeiten aber geradezu
zur Plage wird.
Daran aber ist der Verfasser nicht schuld und wir wollen dabei
nicht langer verweilen. Eine andere Eigentümlichkeit des Buches ist
aber vollständig eine Folge seiner Auffassung des Themas und muß
meiner Meinung nach direkt als Mangel bezeichnet werden.
Die Arbeit des V. ist im Grunde genommen keine historische,
sondern eine antiquarische, und zwar absichtlich. Der V. lehnt es in
mehreren Fällen ausdrücklich ab, eine Entwicklung in den Verhält-
nissen nachzuweisen. In manchen Fällen kann man das Verfahren
und die Vorsicht nur loben, aber als Prinzip durchgeführt hat es dem
Buche viel Schaden gebracht. In bezug auf die kirchlichen Verhält-
nisse erscheint das griechisch -römische Aegypten für den V. als ein
einheitliches Ganzes. Für den und den Zug bringt er öfters ptole-
mäische und römische Belege ohno Unterschied und nur selten be-
zeichnet er eine Urkunde als spät- oder frühptolemäisch, als spät-
oder frührömisch, geschweige denn, daß in den meisten Fällen das
genaue Jahr für ihn ins Gewicht fällt. Ich will nicht leugnen, daß
manches in der ägyptischen Kirche vom III. Jahrh. v. Chr. bis zum
IV. Jahrh. n. Chr. unverändert blieb, ob aber dies unveränderte ge-
rade das wichtigste ist, dies war eben festzustellen. Der V. setzt es
aber in den meisten Fällen als selbstverständlich voraus.
An sich ist diese Un Veränderlichkeit, diese Stagnation für das
griechisch-römische in demselben Maße wie für das alt« Aegypten
höchst unwahrscheinlich, besonders insofern es sich um finanzielle und
wirtschaftliche Fragen handelt. Inwieweit die ersten Ptolemäer das
von ihren Vorgängern übernommene geändert haben, ist eine Frage
für sich. Bei dem gegenwärtigen Stande unseres Wissens über das
Aegypten der näheren vorptole maischen Zeit sind darüber nur Ver-
mutungen möglich. Auch hier aber, wie später zu zeigen ist, ist viel
mehr, als der V. für möglich geholten hat, festzustellen. In der pto-
lemäischcn und römischen Zeit liegt aber die Entwickelung ziemlich
COfiNEU. UMVERSTY
610 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 8
klar zu Tage. A priori ist es unmöglich, daß die ersten Ptolemäer,
die großen Herren der damaligen Welt, mit großen auswärtigen Be-
sitztümern die ägyptische Kirche, besonders in bezug auf ihre finan-
zielle Stellung, in derselben Weise behandelt hätten, wie ihre späteren
Nachfolger, welche auf Aegypten allein angewiesen waren und mit
großen inneren Unruhen zu kämpfen hatten. Eine aufmerksame
Scheidung zwischen früh- und spätptolemäischen Urkunden hätte we-
nigstens dazu gedient, falls keine Unterschiede vorläufig sich heraus-
gelöst hätten, für spätere Untersuchungen eine feste Basis zu liefern.
Noch entschiedener ist aber eine Trennung des römischen von
dem ptolemäischen Material zu verlangen. Als politische Macht war
Aegypten, seitdem es römische Provinz geworden war, ohne weiteres
tot. Die römischen Legionen waren nicht umsonst da und für die
römischen Kaiser war es ein leichtes, was für die letzten Ptolemäer
so schwer gewesen war, jede Bewegung mit eiserner Faust ohne wei-
teres zu unterdrücken. Ein Liebäugeln mit der Bevölkerung und der
Kirche war bei dieser Sachlage ausgeschlossen. Ganz Aegypten ist
für Rom nur insofern wichtig, als es die höchstmöglichen Zahlungen
leistete, und nach diesem Prinzip ist das ganze Leben Aegyptens schon
von Augustus eingerichtet. Die Zügel wurden stramm angezogen
und dies mußte auch die Kirche zu spüren bekommen. Fiskalische
Rücksichten waren jetzt das allein maßgebende und zwar in viel
höherem Grade, als es unter den ersten Ptolemäern der Fall ge-
wesen war.
Darf man denn bei dieser Sachlage nur das Gemeinsame betonen
und nicht vielmehr den Unterschieden, welche auch ohne große Mühe,
wie wir sehen werden, zu konstatieren sind, mit größter Aufmerksam-
keit nachgehen?
Die römische Zeit selbst bildet aber auch in den ersten drei
Jahrhunderten keine Einheit. Abgesehen von den feineren Unter-
schieden zwischen der julisch-claudischen, der navischen und der an-
toninischen Politik bildet doch das dritte Jahrhundert mit der Muni-
zipalisierung des ganzen Lebens Aegyptens einen tiefen, von Otto
gar nicht hervorgehobenen Einschnitt. Aus einem Kaisergute wird
Aegypten zur richtigen ReichBprovinz und das mußte auch in der Or-
ganisation der Kirche irgendwie hervortreten. Ein ip^tspsü« des
Juppiter Capitolinus im III. Jahrh. kann doch mit einem äpx tE P 8 "c
eines ptolemäischen oder frührömischen, ägyptischen Tempels nicht
identisch sein!
Hätten wir nun in Aegypten nur undatiertes oder schwer zu da-
tierendes Material, so wäre es doch wenigstens nach größeren Ab-
schnitten zu trennen. Wo aber beinahe alle Urkunden auf das Jahr
k'
CORKfl( UNIVERSITY
W. Otto, Priester und Tempel im helleoütiirbeii Aegypten. I. II 611
datiert sind, da darf ein Historiker das ganze Material nicht als
eine gleichartige Masse behandeln. Das Gemeinsame in allen Perioden
hätte sich auch bei dieser Behandlungsweisc ohne weiteren ausgeson-
dert und die Unterschiede wären sicherlich nicht verloren gegangen.
Ich fasse nochmals das Gesagte zusammen: meiner Ansicht nach
liegen die Hauptvorzüge des Ottoschen Buches in den reichen
Materialsammlungen, dem vollen Beherrschen des zum erstenmal zu-
sammengebrachten Materials, der klaren und richtigen Kragestellung,
dem klaren und besonnenen Urteile in vielen Einzelfragen, der Bc-
lesenheit, nicht nur in der von ihm speziell behandelten Frage; dagegen
erblicke ich folgende Hauptmängel: eine zu große Zersplitterung
des Materials nach rein systematischen Gesichtspunkten und das voll-
ständige Fehlen einer historischen Betrachtungsweise, das Durchein-
anderwerfen von Daten, welche den verschiedensten Zeiten angehören
und im Rahmen der Zeitverhältnisse jedes Tür sich wohl eine ganz
andere Bedeutung gehabt hätten, dabei eine schwer übersichtliche
Betrachtungsweise, welche durch Angliederung frischen, grundlegenden
Materials an einen teilweise veralteten Stock hervorgerufen worden
ist. Diese vorläufig noch unbewiesenen Hauptpunkte, die ich bean-
standen möchte, werde ich auf Grund einiger Bemerkungen zu
manchen Kapiteln des Ottoschen Buches im folgenden zu beweisen
suchen.
Das Hauptproblem, welches der V. zu lösen hatte, ist die Frage
nach dem Verhältnis des Staates und der Kirche im hellenistischen
Aegyptcn. Im Rahmen dieses Hauptproblemen werde ich einige Re-
sultate der Ottoschen Untersuchung besprechen.
Zuerst die Frage uach den Beziehungen der Priester, und zwar
hauptsächlich der Oberleiter des Tempellebens, zum Staate.
Der Untersuchung dieser Frage hat der V. mehrere Kapitel ge-
widmet (bes. B. I Kap. U, (S. 38— 52) und H (S. 75— 125) und
Kap. HI, vgl. B.U Kap. VI, 3 und VII. .. .u Ueberall hat er m. E.
zwischen den Tempelleitern, den Epistaten und wie sie sonst heiGen,
einerseits und den Propheten, Stolisten, Schreibern und den übrigen
Priestern andererseits nicht scharf genug die Grenze gezogen. Dabei
hat er die geschichtliche Entwickelung fast gänzlich bei Seite ge-
lassen. Das eine, wie das andere hat zur Folge gehabt, daß er das
wichtige Problem nicht richtig erfaßt und gelöst hat.
Es ist von Nöten zuerst das Ptolemäische und Römische scharf
zu scheiden.
Maßgebend für die ptolemäische Zeit sind die Nachrichten des
EU univksity
612 GOtt gel. An; 1909. Nr. 8
P. Tebt I f i),«'2ff. und 70 ff., welche der V. im I. Bande nur in den
Anmerkungen berücksichtigt hat Diese Nachrichten bezeugen klar,
daß, wenigstens in den Augen der Regierung, also vom verwaltungs-
rechtlichen, nicht vom kultischen Standpunkte aus — das Kultische lasse
ich wie der V. beiseite — die Epistaten, mehrmals auch mit dem Titel
'j ;,-/ '.;:.■■■ ; ausgestattet , eine von den anderen Priestern scharf zu
scheidende Klasse bildeten. Der Unterschied liegt m. E. darin, daß
die Epistaten von der Hegierung als liturgische Halbbeamten,
die übrigen qualifizierten Priester als Inhaber von gewinn-
bringenden Priesterstellen, welche vom Staate verkauft wur-
den, angesehen wurden.
Dieses Prinzip, welches man beim V. nirgends angedeutet findet,
will ich im folgenden, soweit es im Rahmen einer Besprechung mög-
lich ist, zu beweisen suchen.
Schon die oben zitierten Stellen aus dem Tebt Papyrus 5 machen
es uns wahrscheinlich, daß die Epistatenstellen nicht, wie die übrigen
qualifizierten Pricsterstellen, vom Staate verkauft wurden. Wo in
P. Tebt 1, 5 von den Epistaten die Rede ist, bekommen sie einen
Erlaß für die von ihnen dem Staate geschuldeten Summen, welche
mit der Einsammlung des emotemxöv und der Verwaltung der Othonia-
fabrikation in Verbindung stehen. Sie erscheinen dabei als Vertreter
aller iepetc, welche auch insgesamt dafür haften. Dasselbe Bild geben
uns auch die neuen, von Rubensohn publizierten Elephantine- Papyri
und wohl auch der P. Petrie 111, 53, p (S. 154).
Dazu stimmt vortrefflich, daß wir im P. Leid. G dio Epistaten
unter den königlichen Beamten aufgezählt finden.
Dieser Auffassung der Epistatenstellung widerspricht keinesfalls
das wenige, was wir von der Besetzung der Epistatenstellen wissen.
Wir haben mehrere vom V. schön erläuterte Nachrichten, wonach die
Tempel epistasie als erblich in einer Priesterfamilie erscheint Daß
diese Erblichkeit auch rechtlich, nicht nur faktisch, bestand, erhellt
aus diesen Nachrichten keineswegs. Auch dor V. behauptet es nicht
Die Vererbung der Epistatenstellen ist also als rechtliche Norm aus-
geschlossen.
Also weder Käuflichkeit, noch Vererbung. Was dann? Der V.
neigt zu der Ansicht, die Regierung hätte den Priestern gestattet,
sich selbst ihre Epistaten zu wählen. Diese Behauptung scheint
mir höchst gewagt. Direkte sachliche Beweise kann der V. nicht bei-
bringen (s. B. I, 237 ff.). P. Affllt< 11,35 beweist in dieser Frage nichts:
daß Priester mit ihrem Vorsteher paktieren, beweist doch nicht, daß
der Vertrag bei der Wahl desselben abgeschlossen ist So bleiben
in den Händen deeV. nur Nachrichten aus der römischen Zeit, welche
EU UHIYER9TY
W. Otto, Priester und Tempel im hellenistischen Aegypten. I. II 613
von der von den Priestern bezahlten Taxe — eitiarcmxov icpfov han-
deln (B. 1,237 ff.; II, 47 ff.). Nun, meine ich, ist dies ixtotattx&v
auch für die ptolemäische Zeit durch den genannten Tobt p. I, 5 be-
zeugt (was Otto dagegen anführt lt. II, 47, '2, kann ich nicht für be-
weiskräftig halten; das i. erscheint in der Urkunde als eine wichtige
Zahlung der Tempel, welche von allen iepeic; geleistet wird und für
welche der fcpistat verantwortlich iBt, ist also gar nicht mit einer
Taxe wie das fpoXaxtixöv zu vergleichen). Und doch scheint mir die
These des V. verfehlt. In unseren Nachrichten über das Imaxav.x .-
finde ich nicht die leiseste Andeutung, daß sie in irgend welchem Zu-
sammenhange mit einer Wahl des Kpistates durch die Priester steht.
Die Wahl als solche ist nur ein einziges Mal in der ganzen Tempel-
verwaltung der ptolcmäischen Zeit mit Wahrscheinlichkeit vorauszu-
setzen: bei der Bestellung der ßooUutai Upüc (bezeugt ist sie auch
hier nicht). Nun sind die ßooXsutcü nur Vertreter der Priesters»' ha ft
ohne irgendwelche amtlichen Funktionen, die Epistaten aber sind
priesterliche Tempelbeamten, Leiter der Tempel, welche der Regierung
gegenüber als Beamte und Liturgen erscheinen. Ist es denkbar, daß
hier die Regierung einen Modus der Bestellung zugelassen hätte,
welchen sie sonst in der übrigen Verwaltung vollständig ignorierte?
Bei dieser Sachlage kann ich der Krklarung, welche der V. dem
cRHKauxöv gibt, nicht beipflichten. Auch innerlich scheint sie mir
nicht wahrscheinlich. Daß die Regierung ihr Recht, den Epistates
zu bestellen, den Priestern Tür eine Taxe verkauft hätte, klingt für
mich höchst seltsam. Ich ziehe doch die Erklärung Wilckens, daß
das Bjriatotixöv als Belohnung des Epistates aufzufassen ist, vor, ob-
wohl auch diese mir nicht recht wahrscheinlich ist
Mir scheint doch meine alte, von Otto abgelehnte Erklärung das
richtige zu treffen (ähnlich Grenfell-Hunt P. Tebt I, S. 40). Die
Taxe ist in derselben Weise wie das ptolemäische wXsemxöv und das
römische sloxptTixöv (resp. tiaxpioewe) zu fassen '). Es ist die Be-
1) Die i'ni'i' dieser Gebühren ist von Otlo an mehreren Stellen seines
Burbes behandelt wordeo, s. B. 1,2121".; H, 162; »7 t; 245; 327 f. ; 346.
Irh bin fest überzeugt , dab* die Gebuhr cinpfsout und das iiox^tköv eine
und dieselbe Gebühr int, das römische Aequivalent für du tiimniov. Jedenfalls
ist die Gebühr u :.■.:.■ -o... keinesfalls eine Gebühr, «eiche die Tempel für das
Recht niedere Priester wühlen zu dürfen, bezahlt haben. Die niederen Priester-
ttlmer hat man in derselben Weise verkauft, wie die oberen. Es ist mir sogar
zweifelhaft, ob wir den TermiouB »niedere Priesterstellen* gebrauchen dürfen ;
ein Beleg für diese Terminologie wird kaum anzubringen sein. Das Wort
• niedere* aber setzt eine regelrechte priesterlicho Karriere voraus, welche m. K.
für diu hellenistische Zeit nicht existiert zu haben scheint (s. m Kine neue
Prüfung des Materials über cfavptTtxöv und i(oap(uiu( ist dringend notwendig. Es
CORNELL UHIV ERSiry
614 Gott. gel. An.-. 1909. Nr. 8
stallungsgebühr für den Epistates, welche vom ganzen Tempel, von
allen icpeic zusammengebracht und in die Form einer jährlich be-
zahlten Taxe gekleidet wird. Dies letztere deshalb, weil der Epistates
nicht Inhaber einer gewinnbringenden Priesters teile (was er daneben
sein kann) ist, sondern ein liturgischer Hulbbeamter — Halbpächter
(s. unten Über die Othonia), welcher aus seiner Stellung de iure über-
haupt keinen Gewinn zieht Als solcher oberer, liturgischer Beamter
ist er auch Tür diese Taxe dem Staate verantwortlich.
Die Wahl ist also ausgeschlossen. Es bleibt demnach nur eines:
der Epistat wird von der Regierung ohne Mitwirkung der Priester,
aber aus der Mitte der Priesterschaft direkt bestellt und zwar, wie
bei allen anderen liturgischen Aemtern, aus der Mitte der reichsten
Priester, welche wohl auch früher als Leiter der Tempel fungierten.
Diese Annahme erklärt sowohl die Elephantine Papyri, wie auch
die faktische Erblichkeit der Stellung. In den ersteren sehen wir,
wie die Epistasie eine reiche Priesterfamilie zugrunde richtet: diese
Familie war also der Liturgie nicht gewachsen. Andere — wie die
von Otto angeführten — waren reicher, gewandter und glücklicher,
sie haben den Druck der Stellung ausgehalten, wohl auch nicht ohne
Unterbrechungen. Es scheint auch, daQ die Regierung nicht immer
so hart war, wie unter den ersten Ptoleinäern : der oben angeführte
Tebtynis- Papyrus zeigt, daß es gegen Ende der ptolemäischen Zeit
besser geworden ist; man schont die Epistaten, man vergibt ihnen
die Rückstande.
Bestätigen aber diese meine Auffassung auch die Nachrichten
aus der römischen Zeit? Im vollen Maße.
In der römischen Zeit (b. Otto 1,45 f.) existieren die Vorsteher
der Tempel teilweise weiter fort. Zwar nicht mehr unter dem alten
Namen (eitiaTdrqc xai ■;//■ ■ ptöc. ■. sondern meistens unter anderen Be-
zeichnungen (s. Otto 1. 1. Anm. 4 ; zu beaebten ist es, daß die ein-
wandfreien Beispiele alle der früheren Kaiserzeit angehören, s. Cagnat
Inscr. gr.-rom. 1, 1 1 7 1 — 11 73, 1 1 77 (npootdr-rjc), vgl. auch die von Otto
nicht angeführte Inschrift ibid. 1185 (*p-£itpth<;). Vollständig auszu-
scheiden sind aus dieser Reihe die von 0. mitangeführten munizipalen
äpXiepsi? des III. Jahrh. Dies ist etwas Neues und hat mit der
Praxis der ersten zwei Jahrhunderte n. Chr., wie unten gezeigt
werden wird, nichts zu tun.
würde Rar nicht gegen die Identifizierung gesprochen haben, wenn diese Gebühr
sich in einigen Fallen als jährlich zu leistende Zahlung herausgestellt hätte.
Erstens wäre dann mit lokalen Verschiedenheiten zu rechnen und zweitens konnte
man denken, daß diese Gebühr einmal ähnlich wie das imaraTtaov aus einer per-
sönlichen in eine unpersönliche, von der ganzen Priestenchaft au leistende Gebuhr
verwasdelt worden sei
■.
EU UHIVER5JTY
W. Otto, Priester and Tempel im bellenisüichen Aegypteo. I. ü 615
Die Regel scheint aber in der romischen Zeit, und zwar von der
ältesten Zeit an, ein anderer Modus der Tempel Verwaltung gebildet
zu haben. Ad der Spitze der Verwaltung stehen Priesterkollegien,
meist Äpeoßörepot oder t,?göu.evo( genannt, welche jährlich wechseln.
An eine Fortsetzung der ptolemäischen ßouXsutal Upsic ist gar nicht
zu denken. Das Institut steht in innerem Zusammenhange mit den
alten xpsoßünpoc in der Komen- und .Städteverwaltung, welche in der
römischen Zeit als halbamtliche liturgische Vertreter der Bevölke-
rung eine entscheidende Rolle spielen und in der Steuerverwal tung
besonders stark hervortreten. Eine Prüfung der Zeugnisse über die
npGoßuTGp« tipBic — welche hier leider nicht vorgenommen werden
kann — bezeugt mit voller Deutlichkeit, daß dieselben, wie auch
andere xpioßfitspoi, eben solche liturgische Halbbeamte waren. DaG
sie von der Priesterschaft der Tempel gewählt worden sind — was
derV. anzunehmen scheint — , ist vollständig ausgeschlossen. Es ist
vielmehr derselbe Modus der Besetzung, welcher auch sonst bei den
jcpaoßötapoi nachzuweisen ist, nämlich eine Bestellung durch die Re-
gierung aus der Zahl der reichsten Priester (cftxopot xat estrrjäEiot,
euoxT ( jtovic) anzunehmen.
Es ist also in der römischen Zeit eine wichtige Aenderung in der
Tempelverwaltung eingetreten. Der Zweck der Vorsteherschaft blieb
derselbe. Die Vorsteher waren jetzt, wie früher, liturgische Halb-
beamte, welche die Tempel der Regierung gegenüber, hauptsächlich
in Fiskalsachen, zu vertreten hatten und dafür mit ihrem Vermögen
hafteten, aber es sind nicht mehr meist lebenslänglich oder sogar
erblich ihres Amtes waltende, einzelne Vertreter der großen priester-
lichen Familien, sondern jahrlich wechselnde, bemittelte Priester. Jetzt,
wie früher, bildet jeder Tempel der Regierung gegenüber eine ad-
ministrative und territoriale Einheit, wie es eine Korne und eine Stadt
auch sind, aber jetzt wird die Annäherung an andere administrative
Bezirke viel weiter geführt: der Regierung gegenüber haftet jetzt
nicht mehr ein Vorsteher und dahinter die ganze Priesterschaft, son-
dern die Priesterschaft als Ganzes durch den jahrlich wechselnden
Vertreter fUr alle Verpflichtungen, welche der Tempel der Regierung
gegenüber zu tragen hat. Auch in der Tempelverwaltung äußert sich
also der demokratische nivellierende Zug, welcher der früheren Kaiser-
zeit auch außer Aegypten so recht eigentümlich ist Das Feudale
verschwindet, das Staatliche wird noch stärker als unter den Ptole-
mäern unterstrichen.
Die eben geschilderte Aenderung ist sehr bezeichnend. An eine
sich allmählich vollziehende Evolutiou ist dabei kaum zu denken, eher
haben wir eine, zwar nicht überall gleichzeitig vollzogene, administrative
I.
COPHEU UHIVtRSJTY
610 QÖtL gel. Anr. 1909. Nr. 8
Reform anzunehmen. Wir werden noch sehen, daß die Politik der ersten
Kaiser den Tempeln gegenüber keineswegs als Fortsetzung der Politik
der letzten Ptolemaer angesehen werden darf. Der Politik der Kon-
zessionen ist ein Ende bereitet worden. Wir werden noch sehen, daß
viele Tempelländereien konfisziert werden, daß manche Tempel statt
einer oövtafitc Landereien bekommen, daß die 4*6u.otpa den Tempeln
endgültig entzogen wird und a. m. Der Schlag hat sicherlich die
großen priesterlichen Familien besonders schwer getroffen und wird
auch wohl gegen dieselben hauptsächlich gerichtet gewesen sein. Eine
stramme Verwaltung, wie es die römische war, konnte erbliche Tempel-
leiter, steinreiche Halbfeudalen, wie die Epistaten es wohl auch in der
letzten Zeit gewesen waren, nicht weiter dulden. Sie hat ihnen auch
den Lebensnerv, den Reichtum beschnitten. Man brauchte aber auch
jetzt verantwortliche Vertreter und man griff überall da, wo sich
keine einzelnen inordttat oder xpoomxcu finden wollten, zu dem üb-
lichen System der Vertretung durch die sogen. Aeltesten d. h. die
Reichsten. Jeder, der etwas besaß, mußte frohnen und sein Jahr die
Verwaltung führen resp. die Verantwortung tragen.
So blieb es bis zum III. Jahrh. n. Chr. Im III. Jahrh. erfährt,
wie bekannt, die ganze administrative Struktur Aegyptens eine durch-
greifende Aenderung. Die Steuer und auch andere Zweige der Ver-
waltung werden munizipalisiert. Die städtischen Räte und ihre be-
mittelten Mitglieder müssen für die ausgesogene ländliche Bourgeoisie
eintreten. Meiner Ansicht nach spiegelt sich diese Reform auch in
der Tempelverwaltung wieder. Die Tempel bekommen wieder ein-
zelne Leiter, dieselben werden aber nicht mehr von der Regierung
bestellt, sondern von der ßooX9j der betreffenden Stadt gewählt, als
jährliche liturgische öp-/isp«tc der Tempel. Ob sie zur Priesterschaft
des betreffenden Tempels gehört haben, ist weder negativ noch po-
sitiv vorläufig nachzuweisen. Man müßte dafür zuerst den Nachweis
führen können, daß die reichen Priester, wie alle anderen Eigentümer
oder Besitzer im Territorium der Stadt, zur Last der Gemeindever-
waltung herangezogen wären, was an sich ganz plausibel ist. Wenn
es aber der Fall war, so ist es weiter irrelevant, ob der betreffende
'//■:•■'. Priester ist oder nicht Vor allem ist er Liturg und als
solcher kann er ebensogut zur ÄpytepwjovT), wie zur Gymnasiarchie
oder zur Dekaprotie herangezogen werden. Die Tempel als Verwal-
tungseinheiten sind jetzt — und das ist das wichtigste dabei — in
das Stadtterritorium hereingezogen, für sie haftet die Stadt und des-
halb stellt sie auch für die Tempel aus ihrer pouXJ) verantwortliche,
jährlich wechselnde liturgische Leiter. Dadurch unterscheiden sich
die .-»;//_'..;,:•; des III. Jahrh. total von den früheren itpsoßütspot und
COßNfll UNIVERSHY
W. Otto, Priester hu'! Tempel im hellenistischen Aegypteo. I. II 617
XsoüvEtc und noch stärker von den ptole maischen fcitiotAtai xal ■«:--/: ■
piCc Daß die Reform an allen Ecken und Enden Aegyptens, für alle
Tempel konsequent durchgeführt worden ist, möchte ich nicht be-
haupten. Wie in den ersten Zeiten der Kaiserzeit neben den xpso-
ßötsp« auch einzelne itpMtitat fungieren konnten und auch wirklich
nachzuweisen sind, so wird es wohl auch im III. Jahrh. gewesen sein.
Die Reform war als allgemeine gedacht; ob sie aber als solche durch-
zuführen war, ist eine andere Krage.
So sehen wir in der Leitung der Tempel eine sicher festzustel-
lende geschichtliche Entwickelung, welche vom V. nicht zum Nutzen
seines Werkes vollständig ignoriert wird. Und als allgemeines leitendes
Prinzip der Regierung konstatieren wir zuerst und vor allein eine
Fürsorge für ihre materiellen Interessen : die Regierung sieht je
weiter desto mehr in den Tempeln nur eine administrative Einheit,
welche für sie, zwar anders als die anderen, aber doch, zu steuern
hat. Das allmächtige fiskalische Interesse, welches zu allen Zeiten
in Aegypten maßgebend ist und welches der V. wiederum nur ganz
schwach angedeutet hat, tritt so klar wie möglich hervor.
Neben die Epistaten treten in ganz anderer Stellung die übrigen
Priester der ägyptischen Tempel. Da uns hauptsächlich die Be-
ziehungen zwischen dem Staate und den Tempeln interessieren, müssen
wir zuerst fragen: auf welchem Wege werden die Priestertümer, und
zwar die qualifizierten, besetzt. Hat die Regierung dabei mitzusprechen
und in welchem Maße?
Bei der Entscheidung dieser Frage müssen wir wiederum zuerst
zwischen verschiedenen Pries terkntegorien scheiden. Ich würde dabei
nicht, wie der V. es tut, zwischen höheren und niederen Priestern
eine Scheidegrenze ziehen, sondern ein ganz anderes Prinzip auf-
stellen. S. 201— 230 (B. I) hat der V. sehr schön ausgeführt, wie
man überhaupt Priester werden kann; ich will seine Resultate, die
ich durchaus für richtig halte, nicht wiederholen. In demselben Ka-
pitel aber (Kap. III b) behandelt der V. unter dem Titel »Aufrücken
in höhere Stellen« die weitere Karriere eines ägyptischen Priesters.
Dabei spricht er von einem priesterlichen »cursus honornm<, vom
>Uebersp ringen verschiedener Stufen« und iihnl. mehr. Er geht aber
hier überall von falschen Prämissen aus. Wir dürfen, meiner Ansicht
nach, nicht von höheren und niederen Priesterstellen in der helle-
nistischen Zeit reden. Ich will nicht leugnen, daß es angesehenere
und weniger angesehene Stellungen in den Tempeln gab. Bei der
Besetzung der Stellen kam aber dies kaum in Betracht Das maß-
gebende war: welche Einkünfte mit der einen oder der anderen Stel-
lung verbunden waren. Daraufhin wurde zwischen qualifizierten ge-
I,
CORNEU UHIVtRSJTY
C18 GMt. gel. Am. 1909. Nr. 8
winnbringendcn Stellen, welche als Besitzobjekt angesehen wurden,
und nichtqualifizierten Stellen, welche wohl nur an die aovtafcic An-
recht gaben, unterschieden. Alle die gewinntragenden qualifizierten
Stellen wurden vom Staate direkt oder indirekt vergeben und zwar
auf dem Wege des Verkaufes resp. des Verpachtens auf unbe-
grenzte Zeit.
Dabei machte es Tür den Staat keinen Unterschied, ob es sich
uin Verkauf von Propheten-, Stolisten- und ähnl. Stellen innerhalb
eines großen Heiligtums, oder um Verkauf von Choachyten, Taricheuten-
und Pastophorenstellen, oder aber um Verkauf von ganzen kleinen
Heiligtümern handelte.
Alles, was in Tempeln oder mehr noch im Bereiche des ganzen
religiösen Lebens Aegyptens irgend welchen Gewinn bringen konnte,
sah der Staat resp. der König als ObereigentUmer des ganzen Staates
als sein Eigentum an und nutzte es in seinem Interesse aus.
Dies erhellt meiner Ansicht nach mit vollständiger Klarheit aus
allen Nachrichten, die wir darüber besitzen. Zuerst aus den Tebtynis-
urkunden, welche auch hier ausschlaggebend sind und von welchen
auch hier auszugehen ist
Ich meine P. Tebt. I, 5, 65 ff. und 1,6. Daraus erhellt zuerst,
daß, anders als bei der Kpistasie, die Stellen der Propheten, heiligen
Schreiber, die sog. i&pa — gewinntragende Besitzobjekte im Tempel
und Xeitoyp7ioi d. h. das Recht, gewisse priesterliche Funktionen,
welche Gewinn tragen, auszuüben, vom Staate verkauft resp. ver-
pachtet und als Besitz der Kaufer angesehen werden. Dasselbe gilt
von kleineren Heiligtümern, welche P. Tebt I, 5, 70 ff. behandelt wer-
den. Diese Auffassung bestätigen auch die neuen P. Eleph. bes. der
väuAc »vijc P. XIV, vgl. XXIV. Der Gewinn aus diesen verkauften
Besitzobjekten heißt xopicsta und wird von dem Käufer eingesammelt
Einzelheiten aus dieser Praxis veranschaulichen uns die ptole-
mäisehen Urkunden Akt. der Th. Bank II (Wilcken Aren. 11,139;
Otto 1,235 f., 11,329) — Verkauf eines Asklepieion, und BGU 993
(Otto II, 175,1 — 2) — Testament Ich kann auf dieselben hier nicht
eingehen und bemerke daher nur folgendes.
Nach BGU 993 scheint der Besitz erblich zu sein. Theb. Akt. II
bezeugt aber, daß ein neuer Verkauf durch die Regierung unter ge-
wissen Bedingungen notwendig eintrat. Danach können wir angesichts
der Termini xpatitv und xupufrsiv (vgl. P. Tebt. 1,88) von einer Ver-
pachtung auf bestimmte Zeit nicht reden , ebensowenig aber von
einem Eigentumsrechte der Käufer oder Pächter. Den Schlüssel zur
Lösung dieses Probleins geben die römischen Urkunden (s. unten).
P. Tebt. 1,5, 65 ff. bezeugt weiter, daß die verkauften Besitz-
COftNI TRSllY
W. Otto, Priester and Tempel im hellenistischen Aegypten. I. II 619
objckte auch nach dem Verkaufe unter der Regicrungskontrollc
standen. Mit Recht oder Unrecht fordert die Regierung zeitweise die
xapiriioi der verkauften Stellen für sich 1 ), immer aber achtet sie
darauf, daG dieselben nicht über das vorgeschriebene Maß erhoben
werden; sonst bezahlen die Schuldigen Bußen.
In einigen Tempeln sieht es der Staat vor, nicht jede Stelle für
sich zu verkaufen, sondern alle insgesamt an den Tempel als Ganzes
zu veräußern (s. I*. Tebt. 1,5, 80 ff. und I,C). Ganz entsprechend ver-
kauft er ganze kleine Tempel an einzelne Personen. Die Tempel,
welche als Käufer erscheinen, dürfen das Kaufobjekt als ganzes nicht
weiter verkaufen. Einzelne Besitzobjekte vergeben sie an Priester
ihres Tempels oder vielleicht an andere Personen in Pacht oder
zwangsweise, unter der Bedingung, die betreffenden xapitetot dem
Tempel voll auszuzahlen (P. Tebt. 1,6,33 f.).
Die Bedingungen, unter welchen diese Besitzobjekte an die
Tempel verkauft werden, werden wohl dieselben sein, wie die, welche
für Privatleute gelten. Ein ewiges Recht wird durch diesen Kauf
jedenfalls nicht erworben, denn sonst wäre die Bestätigung dieses
Rechtes durch Euergetes II unverständlich.
Die Praxis scheint, wenigstens in den ersten zwei Jahrhunderten
n. Chr., auch in der römischen Zeit dieselbe geblieben zu sein. Dies
bezeugen uns Urkunden wie P. Gen. 7 (I. Jahrb. n.Chr.) 1 ); P. Ach-
mim (Wileken, Hermes 1888, 693; Otto, 1,233 f.) und mehrere P.
Tebt II (294— 14G ii. Chr.; Otto II, 328; 295— 12Ü— 138 n. Chr.;
296—123 n. Chr.). Aus diesen Urkunden erfahren wir aber manche
neue Daten. Es wird bestätigt, daß das erworbene Reibt erblich ist
(P. Tebt. II, 294, 17 ff.), man sieht aber, daß in einigen Kälten trotz-
dem ein neuer Verkauf eintritt (P. Tebt. II, 295) und zwar wird der
Grund wohl der sein, daß sich einer findet, welcher bereit ist, mehr
für die Stelle zu bezahlen (so fasse ich Ü öva^tßaau.0»"» auf). Sonst
wird die Stelle natürlich nur dann wieder verkauft, wenn der Be-
sitzer sie an den Staat als Pfandobjekt verloren hat.
Aus P. Gen. 7 ersehen wir, daß man mehrere Stellen zugleich
besitzen konnte und daß auch die Tempelleiter — und diese viel-
1) Solch ein Kall scheint auch in P. Peine 111,53 <S. 154) vorzuliegen.
Hier erscheint ein gewesener (also jetzt nicht mehr fungierender) äp/upü; für
Rürkntande ans den dem Staate geschuldeten ««pmfoi verantwortlich (ich lese:
tarafpCnffiStll | *viT«ii [«]p&c T-is HpKtfa; 3c [l ! '0\ | *||**I» a*)p(Cc:flai '* **fi Icpoü).
Es kann sich alier auch um einen Kall dea Kaufes der hetreffenden Wertobjekte
durch den Tempel handeln. Dann hatten wir einen Kingerxeig für die Bedin-
gungen, unter welchen der Staat die betretenden Ileaitzohjekte verkaufte.
2) Wileken, Archiv 111,381 ; Otto, 1.240 f.
"■: n |*l. Abi. IftW. Hr. 8 43
EU UNIYER9TY
G20 Gott, gel. Ani. 1909. Nr. 8
leicht am meisten — , wie in den Zeiten des Eleph. Papyri, als Be-
sitzer dieser Stellen erscheinen konnten.
Endlich wird es uns klar — was ich an einem anderen Ort bald
nachweisen werde — , daß der Verkauf der Priestcratellen ganz in
derselben Art von der Regierung gehandhabt wurde, wie ahnliche
Verkäufe in zeitlose Pacht anderer staatlicher Besitzobjekte.
Die Praxis des Kaufes seitens eines Tempels als Ganzem scheint
auch weiter zu bestehen (so fasse ich BGU 916 auf; den Altar, wel-
cher verkauft wird, fasse ich als einen Teil des vom Tempel ge-
kauften gewinntragenden Besitzes, ein ftpas).
In derselben Weise scheinen mir auch die Verhältnisse in betreff
der sog. niederen Priestertüracr geordnet gewesen zu sein. Auch die
Priester besitzen ^ufpflU X.sitoöp7ixal resp. öVrvEoTixat, also das Hecht,
an gewissen Tagen gewinnbringende heilige Handlungen vorzunehmen 1 ),
auch ihre Einkünfte sind xapmlat (s. Ottoll, 177 vgl. 1, 100 ff.). Nur
ein Unterschied scheint zwischen größeren und kleineren Heiligtümern
zu existieren; die letzteren werden Öftere an Privatleute als Ganzes
verkauft, in den ersteren geschieht der Verkauf einzelner Stellen an
Nichtpriester wohl nur ausnahmsweise.
Ob auch das Priestcrtum als solches verkäuflich war oder unter
Bedingungen verkauft werden konnte, bleibt vorläufig unentschieden
(8. Wilcken, OBtr. 167 Anra.; Otto 1,228,1).
Ich bin auf alle diese Verhältnisse eingegangen, um zu zeigen
1) daß der Staat der hellenistischen Zeit sich als Eigentümer der
gewinntragenden Priesterstellen ansah, was für seine ganze Stellung
den Tempeln gegenüber entscheidend ist, 2) daß er die ganze Sache
rein fiskal aufgefaßt hat: er suchte aus seinein Rechte vor allem eine
möglichst sichere Rente zu bekommen ; an zweiter Stelle standen
politische Rücksichten: abgesehen davon, daß die Priester bei der
Durchfuhrung des Systems, ihre Stellen zu verkaufen, in die stärkste
Abhängigkeit vom Staate gelangten , hat der Staat es auch ver-
standen, ihr Vermögen seinen Zwecken dienstbar zu machen: das
Vermögen der Epistaten im Wege ihrer Verantwortung für die Tempel
als Steuerobjekte, das Vermögen der übrigen Priester insofern, als
dieselben es größtenteils zum Kaufe der Priesterstellen aufwandten;
diese Priesterstellen bildeten wiederum Vermögensobjekte, welche dein
Staate obligiert werden konnten und auch wirklich mehrmals als Pfand
verwendet wurden.
Beide oben genannten, m. E. leitenden Gesichtspunkte hat der
1) So faane ich diese Bezeichnungen gegenüber Otto 11,33,2 auf. Richtig ist
dagegen, wie O. es aangeführt hat, daß man in den Urkunden Amoupyfa and
■ir-if" bfcufig ganz materiell ala Zahlungen dafür faßt, ■■ Otto II, 23 ff.
COßNEti UNIVERSlTY
W. Otto, Priester and Tempel im hellenistischen Aegypten. I. II 621
V. leider nicht berücksichtigt, was wiederum zur Folge hatte, daß
die Betrachtung der betreffenden Verhältnisse nicht gerade klar und
durchsichtig ist
IL
Ich gehe jetzt über zur Betrachtung der Verhältnisse des Staates
und der Tempe! in Bezug auf die sog. 7^ ispi, d. h. zur Aufklärung
d«*r Krage über die Priester und Tempel als Sachbesitzer. Vor allem
muG ich davor warnen, auch hier die ganze hellenistische Zeit als
eine Einheit zu behandeln. — Ziemlich klar werden die Verhältnisse
nur im Lichte einer genetischen Betrachtung. Deswegen werde ich
auch jetzt von der ptolemäischcn, dann von der römischen Zeit reden.
Zweitens muG ich betonen, daß man in keinem Falle berechtigt
ist, Grundbesitz innerhalb bewohnter Flächen und ländlichen Grund-
besitz in einen Topf zu werfen. Man muß sich stets bewußt bleiben,
was ich demnächst am anderen Orte ausführlich behandeln werde,
daß privates Eigentum sich zuerst in Bezug auf Häuser und Bau-
flachen bzw. in Bezug auf Garten* und Weinland und erst spät in Be-
zug auf Saatland entwickelt hat. Verkennt man diese fundamentale
Tatsache, so gerät man in unlösbare Widersprüche.
Die -r*) ispä behandelt O. hauptsächlich an zwei Stellen seines
Buches: B. I,2f»2ff., Kap. IV.2.A und B. 11,21 ff. Kap. VI,3,A,a; an
der erstgenannten Stelle registriert er unsere Nachrichten über den
Landbesitz der Tempel, an der zweiten Stelle spricht er über die
staatliche Verwaltung dieses Landbesitzes. Manches über dasselbe
Thema findet man aber auch an anderen Stellen des Buches: so
II. II, 30 ff., wo er die vermeintlichen Pfründen behandelt, B. II, 167 ff.,
wo er die wirtschaftliche Lage der Priester bespricht und an meh-
reren anderen Stellen. Dadurch wird die Prüfung seiner Aufstellungen
stark erschwert.
Verweilen wir zunächst bei der, meiner Ansicht nach wichtigsten
Frage: wem gehörte die -n} »p&? Bei der Behandlung dieser Frage
muß man vor allem Folgendes in Betracht ziehen. Trotz aller Unklar-
heit, welche in unserem Material über die Fragen des Landbesitzes
herrscht, kann man doch mit ziemlicher Sicherheit feststellen, daß die
1?l ispi prinzipiell von der sog. ff, Ävifipwuiv-rj der ptolemäischen
Zeit und der 7*) ßaaiXixtj, welche die Tempel bewirtschafteten, zu
trennen ist.
Betrachten wir also nur die ff t UpA. An zwei Stellen behauptet
der V. (B. 1,287 f. und II, 119 f.), daß die Tempel und nicht der Staat
resp. der König als Eigentümer des unter dem Namen des betreffen-
den Tempels gebuchten Landes anzusehen sind. Um dies beweisen
43«
COftHI
622 GÖtt gel. Am. 1909. Nr. 8
zu können, müssen wir sicher sein, daß die Tempel auch volle Ver-
fügung Über ihr Land gehabt haben, daß sie das Land veräuGem,
verpfänden, verpachten durften. Dies ist aber keineswegs der Kall.
Die spärlichen Beispiele, welche 0. dafür anführt, gehören erstens
nlle (P. Oxy. 11,242; P. Und. 11,285 (S. 201); CPR 1,221) der römi-
schen Zeit an, dann reden zwei, welche besser erhalten sind (P. Oxy.
11,242 und CPR. 1,221), sicher nicht über Saat- sondern über Hau-
land, das dritte aber ist zu schlecht erhalten, um daraus irgend
welche Schlüsse zu ziehen. Wir haben demnach kein einziges Bei-
spiel dafür, daß die Tempel die ispä yfl verkaufen durften, kein ein-
ziges auch, welches uns von einem Ankaufe eines Landstückes durch
die Tempel spräche.
Gegen die Ottosche Auffassung redet aber alles, was wir über
die Modalitäten der Bewirtschaftung der f^ «P« wissen. Es sind
wiederum die Tebtynis -Papyri und die Papyri aus Klephantine, welche
uns dieselben verständlich machen.
In den Kleph.-Pap. ist es zwar nirgends ausdrücklich gesagt,
daß es sich um fi) «pä handelt, aber angesichts der Persönlichkeiten,
welche genannt werden, und des ganzen Tenor des Pap. XIV er-
scheint es ziemlich klar, daß es sich kaum um anderes Land handeln
kann. In diesen Urkunden aber wird das Land in eben derselben
Weise behandelt, wie die oben besprochenen y=P*- Das Land wird
vom königlichen Beamten verkauft und der Preis gelangt in die
königliche Kasse, wenigstens zum Hauptteile. Dabei wird die Mög-
lichkeit vorausgesetzt, daß das verkaufte Land schon verpachtet ist,
natürlich vom Staate: die Rechte dieser (uofttatai werden beim Ver-
kaufe vom Staate garantiert
Dieselbe Zusammenstellung der 7iJ Itpöt und der Priesterstellen
bietet P. Tebt. 1 6.
Abgesehen davon, daß diese Urkunden den Satz Ottos über die
Verwaltung der \i t ispi seitens des Staates bestätigen, besagen sie
noch mehr. Wenn der Staat das Tempelland verkauft (d. h. in zeit-
lich unbegrenzte Pacht vergibt) und verpachtet und dabei die Kauf-
summe für sich in Anspruch nimmt, wenn er von diesen Ländereien
den Pachtzins einsammelt — ganz abgesehen davon , wie er dann
weiter die Pachtsunimen verwendet — , so ist es er und nicht der
Tempel, welcher als Eigentümer des Landes bezeichnet werden muß.
Daran ändert gar nichts, daß der Staat resp. der König das Tempel-
land als ganzes einem Tempel zur Bewirtschaftung vergibt- Sein
Anrecht an die £x<pöpta bewahrt er auch dabei im vollen Maße und
darüber und nicht über Steuer vom Tempellande redet auch das
Mon. Ros. 29 (vgl. P. Petrie III, XCIX (36 oder 37 J. des Ptolemäus
CÜRNfllUNNERSITY
W. Otto, Pritttcr und Tempel im bei leoU tischen Aegypten. I. II 623
Philadelphia). Der Tempel erscheint in diesen Fällen nur als Ver-
walter und zwar als Verwalter, welcher für die sxrpöpia des ihm über-
wiesenen Landes verantwortlich ist. Solch einen Kall bietet P. Tebt. 6.
Es ist dabei irrelevant, ob die Priester das Land selbst bewirt-
schaften (P. Tebt. 1,62, 7 f. cf. 84,03; Otto 0,880) oder es in After-
pacht, meist an die Priester ihres Tempels selbst, vergeben (s. z. It.
Grenfell, Gr. P. 11,33; Otto, 1,281,3).
Die Freiheit, mit welcher der Staat über die Toinpelländereien
schaltet, veranschaulicht z. B. eine Urkunde des 2. Jahrh. v. Chr.
P. Amh., 40. Hier hat die Regierung ohne weiteres ein Stück Land,
welches dem Gott Soknopaios gehört, und zwar das beste Stück an
Griechen vergeben. Nur mit Hilfe eines Geschenkes gelingt es den
Priestern, das Land zurückzubekommen.
Es erscheint also klar, daß die -ri] tepä den Tempeln als solchen
keineswegs gehört. Sie gehört aber ebensowenig — genau ge-
sprochen — dem Könige oder dem Staate. Der Eigentümer des
Landes ist der Gott. In allen Fällen, wo unsere Urkunden genau
sprechen wollen, reden sie vom Lande des einen oder des anderen
Gottes. Danach ist es auch klar, warum neben -;■', ßaotXtx^ als be-
sondere Landart die ?fj ispö erscheint und es wird selbstverständlich,
wieso der König über dieses Land frei verfügen konnte. Die Inter-
essen der Götter wahrt er, der König; die Priester sind nur dio
Diener des Gottes; es steht ihm also frei, das Land in der einen
oder der anderen Weise auszunutzen. Ob der Gott dabei zu seinem
vollen Rechte kommt, ist Sache des Gewissens des Königs, welcher
in dieser Beziehung durch keine andere Kontrollo, als die der Götter,
eingeschränkt wird.
Der Gott als solcher kann auch Geschenke bekommen und daraus
entsteht die -, /, äviip<o[iivTj, das Korrelat der 71) ev Stopft. Da die
Angaben Über diese Landart hauptsächlich aus den P. Tebtynis fließen,
so behandelt O. diese wichtige Landart mehrmals und immer nur
beiläufig (B. 1,401,5; 417; 11,90,3 und öfters, s. Index). Den
Schlüssel zum Verständnis dieser Landart geben, wie gesagt, die Tebt-
P. und die Inschrift Dittenberger Or., 168; Wilcken Arch. 111,882 1
Daraus wird es klar, daß das Land ebenso wie die -; », iepä einem
Gotte gehört, d. h. geschenkt wird, der Tempel hat nur die Nutz-
nießung (s. Dittenberger, Or. 168, Z. 42 u. 5'Jf. : iipdc 7^c «Jooo xa-
XoujiivTjc M/w avup<o[|L6vTjc deio]t Xvoö[uo N[eßcT|ßJ 7ecop7QUfUv>]c 3' sie
tö sv 'ElXsyavtfvrjt iipöv oder ähnl.). Als Land, welches frisch ge-
schenkt wird, genießt die 7^ aviep<o|iiv7] einige Privilegien: sie be-
stehen erstens darin, daß das Land fast steuerfrei ist (P. Tebt
1,5,59; Otto 11,59,2), zweitens darin, daß die Tempel es ohne
.
824 Gott, gel Am. 1909. Nr. 8
weiteres in ihrer Verwaltung haben (P. Tebt. 1,5,61, wenn die
Lesung richtig ist). Dies zusammen mit der Angabe der angeführten
Stelle aus dem Tebt.-P. 1,5, daß ganze xäuai in dieser Weise ver-
schenkt werden konnten, bestätigt meine Auffassung, daß wir in der
71J öviEpcopivT] eine Abart der rf iv Äcope^, der ptoleraaischen Lehn-
güter haben ')• Ganz verständlich ist es, daß diese Landart allmäh-
lich mit der -rf} t«pd verschmilzt. Da beide Landarten dem Gotto
gehören und die -,;, dvteptouivTj sogar öfters aus dem königlichen
Lande verschenkt wird (so sogar in dem Falle, wo sie von den Soldaten
geschenkt wird), da endlich durch die Schenkung wohl nur bedingtes
Besitzrecht entsteht, so liegt es für den König resp. seine Beamten
nahe, das Land ganz analog der x> t '-,'-'' zu behandeln (vgl. Otto,
11,90,3 und 88,3).
Und nun die letzte mit den Tompein in Verbindung stehende
I,andart, die ?*} ßaoiXixT], welche den Tempeln als solchen überwiesen
wird. Die Angaben des V. über diese Landart sind besonders un-
übersichtlich und, ich möchte sogar sagen, verworren. Den rich-
tigen Weg zum Verständnis dieser L&ndurt hat er sich durch die
vollständig bodenlose Annahme der Existenz von l'riesterpf runden
verlegt. Prüfen wir also zuerst, ob wirklich Pries terpf runden im
ptolemäisclien Aegypten existiert habeu.
Drei Beispiele kennt der V. dafür (II, 36 ff.). Besonders deut-
lich nennt er Dem. P. Louvre, Rev. 6g. 111,131; precis 11,1276.
Abgesehen davon, daß ich keinesfall auf dem. Urkunden, welche von
Revillout übersetzt werden , wichtige Schlußfolgerungen aufgebaut
hätte, so gibt die Urkunde, wie sie gelesen und übersetzt ist, nicht
die leiseste Andeutung einer Pfründe. Der Tempel verwaltet hier
selbständig die ihm überwiesene 7^ upö, einen Teil bewirtschaftet ein
Priester (wie später in der römischen Zeit P. Tebt. IL 309. 310),
welcher das Land in Afterpacht vergibt; die Bedingungen sind, daß
der Afterpächter die Hälfte der Pachtsumme an die Tempelkasse, die
andere an den Priester auszahlen soll. Der Fall, wenn er richtig
übersetzt ist, bezeugt nur, daß die Bewirtschaftung von 71) ispä
seitens der Priestor zuweilen vorteilhaft war. Von einer Pfründe
sehe ich keine Spur.
Beispiel 2 beruht auf der Deutung des dem. >5eti« als Pfründe
1) Die Urkunden über den Verkauf eines ISiotatpiTov mit einem Stucke von
faupnfa "pi (Wilcken Oatr. I,G6 — 67 Anm.) verglichen mit Urkunden, wo Tempel
yf, dvupwjüvT) besitzen (P. Tebt. 1,60,10; 62,7; 63,19; 89,10, besondere aber
6,73 f., wo gerade kleinere Heiligtümer ji ( dvicpcu^inj besitzen, welche mit dem
Heüigtume verkauft wird), lassen vermuten, daß jfj ätopiifc nur ein anderer Aus-
druck für Tf, -i. ■,-..■. „■ ..- ürt.
EU UNIVER9TY
W. Otto, Priester and Tempel im hei lenis tischen Aegypten. 1. II 625
(Rövillout), beweist also gar nichts. Und nun die schon erwähnte
Urkunde 1*. Anth. II, 35. Hier erscheint nach dem V. die ganze
Priesterschaft als Pfründeninhaber. Das schließt der V. daraus, daß
Priester, welche küniglichea Land bewirtschaften, von der Verwaltung
desselben ihren Xioüvic ausschließen. Doch bleiben die Priester alB
Ganzes Inhaber des Landes. Daraus kann ich nur schließen, daß das
dem Tempel überwiesene Königsland, als etwas neu hinzugekommenes
außerhalb der Verwaltungstätigkeit des Xcoövtc lag, welcher genau
begrenzte Pflichten und Vorteile bei der Verwaltung der Tempel
hatte. Diese Sachlage wird durch besonderes Uebereinkominen der
Priester mit dem Xio&vic. bestätigt Wir haben vor uns also einen
Fall von Ueberweisung des Königslandes an Priester eines Tempels,
d. u. an den Tempel selbst, keineswegs eine Pfründe '). Ebensowenig
beweiskräftig sind die dem V. nach Herstellung seines Textes be-
kannt gewordenen wichtigen Urkunden, welche er 11,3!», 2 behandelt.
Die Bewirtschaftung der xij Upä durch alle Priester eines Tempels
xoivrj (P. Tebt 1,62,7 vgl. 141 und 1,63, 18 ff.) kenneu wir schon;
was das mit einer Pfründe zu tun haben soll, bleibt mir unklar. Daß
kleinere Heiligtümer (P. TehL 1, 88) auch Teile von ;>, tepd besitzen,
kann doch nicht als Beweis dafür dienen, daß diese x*l >h Pfründe
der Inhaber dieser Heiligtümer anzusehen ist. Ein Unterschied
/.wischen t*i Upö, welche großen und der, welche kleinen Tempeln
überwiesen ist, existiert nicht
Ueber den Kall, wo ein ißioßoaxsiov ein Stück owpsaia 77) be-
sessen hat, s. oben. Eine Pfründe ist es keinesfalls, es ist ein dem
tßiößooiuiov geschenktes Laudstück; der Käufer kauft mit den an-
deren Erträgen des Heiligtums auch die Erträge dieser Boden-
parzelle.
Wirkliche Pfründen, wie sie die Entwickelung der christlichen
Kirche, vielleicht aus antiken Ansätzen geschaffen hat, köunen also
in Aegypten nicht konstatiert werden. Unter diesem Begriff bat 0.
eine Reihe disparater Elemente vereinigt
Typisch aber ist auch für die ptolemäische Zeit die Ueberweisung
mehrerer Parzellen königlichen I#andes au einen Tempel (Beispiele
aus den P. Tcbt I bei Grenfell-Hunt a.a.O., 412 f.; Otto U, 88, 3).
1) Mao küuDte in diesem Falle höchstens einen Zug der Kmaazipierung der
Priester von der wirtschaftlichen Diktatur der tttiistaten erblicken. Die Regierung
wäre diesen F.majuipalionsgelusten aus fiskalischen Rücksichten zuvorgekommen.
Hier köunten wir vielleicht eine der Ursachen, welche die EpufÜTtpoi der römi-
schen Zeit ins Leben gerufen haben, erblicken : als insgesamt haftende Masse
muüten die Priester der Regierung gegenüber durch bestimmte Liturgen vertreten
werden. Die Kpistaten waren dafür nicht zu gebrauchen, da sie von der Ver-
waltung dieser Landereien absichtlich ausgeschlossen waren.
COBNfUUMWERSIIY
836 Gott gel. Am. 1909. Nr. 8
Ob der Tempel als solcher das Land gepachtet hat, oder ob der
Staat dem Tempel das Land unter der Bedingung, das ex-föptov an
die Staatskassen auszuzahlen, einfach überwiesen hat, d. h. ob es ein
vorteilhaftes Geschäft oder eine Last für die Priesterschaft bedeutete,
läßt sich vorläufig nicht entscheiden. Insoweit die Priester solches
Land l>e wirtschaften, sind sie ßaraXtxol fecop-fot (P. Amh. 35) und der
ganze Tenor der zuletzt erwähnten Urkunde läßt eher an eine durch
Ueberweisuog des Landes an die Priester ihnen geleistete Hilfe, als
un eine ihnen aufgebürdete Last denken.
In diese Ordnung der Land Verhältnisse in Bezug auf die Tempel
hat die romische Zeit viel Neues hineingetragen. Die Tebtynis-Papyri,
besonders 1, 5, zeugen von weitgehenden Konzessionen, welche den
Priestern von Ptolemäus Euergetes II gemacht worden sind. Die An-
ordnungen über die av.epiouivr), die Unterstreichung in Tebt. p. 1,5
und 6 des Prinzips der Verwaltung ihrer Einkünfte, darunter auch
des ihnen überwiesenen Landes durch die Tempel selbst bezeugen,
besonders wenn man dies mit den Urkunden der früheren Zeiten
vergleicht (z. B. den Elephautine- Papyri) eine starke Bevorzugung
der Priester. Ob sich dies unter den letzten Ptolemäern geändert
hat, wissen wir nicht; ein Zurückkommen aber auf die Politik der
eisten Ptolemäer, welche, wie oben gezeigt worden ist, die Tempel-
vorhältnissc nach dem Prinzip der Oberhoheit der Monarchen auch
über den Tempelbesitz, unter hauptsächlicher Bevorzugung der fiska-
lischen Interessen geordnet haben, ist kaum wahrscheinlich.
In der römischen Zeit, vor allem unter Augustus, werden von
der Regierung energische Maßregeln getroffen ; Augustus wandelt in
der Bahn der ersten Ptolemäer, aber mit größerer Schärfe. Für ihn
sind die fiskalischen Interessen fast ausschließlich maßgebend.
Wir konstatieren zuerst, daß von einer 7^ dvispä>[iivq in der
römischen Zeit keine Silbe mehr verlautet. Wichtiger als dies ist
aber folgendes. P. Oxy. IV, 72] (von Otto nur beiläufig 1,408 und
11,92,1; 107,2 erwähnt) und P. Tebt. 11,302 (Otto 11,171 und 330
zur S. 262)') bezeugen uns, daß unter Augustus zur Zeit der epoche-
machenden Verwaltung Aegyptens durch Petronius, weitgehende Kon-
fiskationen des Kleruchen- und Tempellandes vorgenommen worden
sind. In welcher Weise Augustus das konfiszierte Kleruchen- und
wohl auch das übrige Lehnland ausgenutzt hat, darüber kann ich an
dieser Stelle nicht sprechen, es ist aber sicher, daß das konfiszierte
Tempelland, wie P. Oxy. IV, 721 bezeugt, anders als das übrige be-
1) VgL P. Tebt. 11,676 {Augusteische Zeit): die hier erwähnte r») Upcvnx»)
scheint der gewöhnlichen y ■, .;.:■.". i, vollständig analog behandelt iu nein j auch
ihre Bearbeiter bekommen du äaatdarlehea.
■"««HEU UMIVDWTY
W. Otto, Prieater und Tempel im hellenistischen Aegypten. L II 627
handelt worden ist Durch Konfiskation wird das Land vor allem zur
reinen 77) ßaoiXixTj '). Diese neue 77) ßamXix'J] durch die üblichen
Mittel (Verkauf, freie oder zwangsweise Verpachtung an Privatleute)
auszunutzen liegt der römischen Regierung fern. Sie macht davon
einen anderen Gebrauch. Das Land, wie P, Tebt. II,ttO*J zeigt, wird
den früheren Besitzern zurückgegeben, aber erstens unter der Be-
dingung, ein ixyöpiov — zwar in erleichterter Gestalt, also xowpo-
-'./.::'! — auszuzahlen und zweitens als Entgelt für die übliche oövta£cc.
Die neue Landart heißt jetzt ßaoiXixTj (resp. 877(10010) tcpttmxi) 7-fj und
bildet ein wichtiges Glied in der Kette der Mittel, durch welche die
Regierung das teilweise verödete Aegypten für ihre Zwecke auszunutzen
trachtete. Die Priester sind zwar von einer zwangsweisen Pachtung
der 77) ßoaiXixTj personell befreit, sie müssen dafür aber als Ganzes
unter kollektiver Haftung als zeitlich unbegrenzte Pächter größerer
Parzellen königlichen Landes auftreten und einen Teil der allgemeinen
I ..i>t des ackerbauenden Aegyptens dadurch auch auf ihre Schultern
nehmen. Die Pocht ist in den ersten Zeiten vorteilhaft, weil auf er-
leichterte Bedingungen hingegeben, aber mit der Zeit, wie dieselbe
Urkunde (P. Tebt IL 302) bezeugt, trachten die römischen Beamten
danach, die exföpta zu steigern und dus Land ganz auf eine Linie
mit der üblichen 7*; ßaoiXiXTj zu stellen. Dagegen wehren sich die
Priester in P. Tebt II, 302 *).
Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die von Ü. schön
erläuterten Verhältnisse, welche sich auf die Verwaltung der 7*) Upä
in der römischen Zeit (B. 11,91 fT.), beziehen, gehören in dieselbe Strö-
mung. Wenn früher die 77) tipä, trotz aller Einmischung der Regierung
in ihre Verwaltung, doch ein Ganzes für sich bildete und als solches
neben der 77) x/. ,',;■■ v .-/■.>. :, genannt wird a ), so verschmilzt sie jetzt mit
1) Ka handelt »ich wohl hau ptumh lieh um die y»i '*?* und ä.upi»(iivT ( , welche
sich in der Selbstverwaltung der Tempel befand, vielleicht auch von größeren
Besitztümern einzelner 1'ricster.
2) Diese Ländereien gut auf eine Stufe mit der ptolemaiscben ;-. ;■■-'■''•■•
welche dem einen oder dem anderen Gottc gegeben wird, zu stellen, wie es Oren-
fcll und Hunt tun, ist kaum möglich. Der Unterschied wird wohl in der licstim-
mun# der 1' acht Zahlungen zu suchen sein. In der römischen Zeit sind es gewöhn-
liche Staatseinkünfte ohne irgend welche spezielle Bestimmung Ka ist sogar frag-
lich, ob sie, wie die Zahlungen für die yfj Upä, in den <<i-..y.:-: tcpiüv gelangten.
3) Die Zeugnisse s. bei Otto 11,62, im Pap. Par 63 (P. l'etrie III p- 34),
177 f. wird die t>j «tf« der 7^ iv i-- c;i ' gegenüber gestellt, im V. Tebt. I,5,3U;
B9K und in den anderen 1'. Tebtynia (U2, l ff.; G3, 1 ff. ; 85, 1 ff.) scheint die jf,
iip4 als ein Teil der ;>; i. i^u gedacht. Das bezeugt m. K die schwankende,
unsichere Lage der 7^ Upi in der Mitte zwischen den an Private vergebenen
Landereieu und der richtigen 7^ ßait).ix^. Die t»i iv ifim verstehe ich als privi-
legiertes Land (in Bezug auf Steuerverb altniase).
C0ßNa±UN!V£R9TY
628 Gott gel. Ad«. 1»09. Nr. 8
den übrigen Kategorien des Staats- resp. Köuigslandes gäuzlich. Wie
das übrige Staats- und Königsland wird es an Stjjj 60101 resp. ßaotXixoi
l&utpyA, unter welchen auch Priester erscheinen, verpachtet; die
Pächter bekommen Saatdurleheu. Von irgend welcher Tätigkeit der
Priesterschaft selbst, von Land verkaufen in zeitlose Pacht an reiche
Priester, von Selbstverwal tung durch den Tempel, ausgenommen den
Fall der ßactXtxi) upcuxtxij, hören wir gar nichts; der Pachtschilling
Hießt in den dijooopoc iepwv, die Einkünfte bilden also eine ratio für
sich — dies ist alles, was wir darüber wissen. Was der Staat mit
diesem Pachtschilling angefangen hat — eine Krage von kapitaler
Bedeutung — liiQt sich leider nicht ermitteln.
So ist die 7^ ispö, soweit wir urteilen können, definitiv zu einer
Abart des Staatslandes geworden und damit ist das Werk der ersten
Ptolemäcr zu Ende geführt. Das Wenige, was den Priestern in der
ptolemäischen Zeit noch gelassen worden ist, wird ilmen im Laufe
der Kaiseizeit definitiv entzogen.
Wir sehen also auch hier eine klar hervortretende Evolution.
Nur die Hauptgmndla^cn sind in allen Zeiten gleich, der ganze
Aspekt der Verhältnisse ändert sich aber vollständig.
m.
Wichtig für die Erkenntnis der Beziehungen zwischen Staat und
Kirche sind noch einige Punkte, welche ich kurz berühren möchte,
insoweit meine Auffassung mit der des V. nicht übereinstimmt.
Ich verweile zuerst bei der ändu-oipa (Otto 1,340 ff. vgl.
11,306,2 und 333).
Die Hauptfragen, die dabei zu stellen sind, sind folgende, 1) von
wem wurde die Steuer bezahlt, 2) für wen wurde dieselbe geleistet,
3) inwieweit war der Staat dabei interessiert? Die Kragen des Ver-
waltungsmodus scheide ich aus, da sie von den früheren Forschern
genügend beleuchtet worden sind.
Also wer war der Zahler? Die Hauptstellc dafür ist K. L. 36
(vgl. 24). Dunach scheinen alle Besitzer (Kleruchen, x^xn^Uvoi vgl.
P. Tebt 5, 99 ff.), Lehninhaber (ev S»pi4) und alle Pächter (R. L.
36, 16 f.: ij fGJwpfoövTa« xatt' ovtivouv tpoirov sxaotov) die äiK>|i«pa
bezahlt zu haben. Unter den Pächtern sind natürlich die Pächter des
Staatslandes zu verstehen (gegen Otto, 1, 242, 2). An wen sonst sollte
denn der Gesetzgeber dabei gedacht haben? Eximicrt scheint dabei
unter Philadelphus nur die f*J lf p* gewesen zu sein (R. L. 36, 7 f.).
Ob aber diese Excmption auch dauernd war, bezweifle ich angesichts
des P. Eleph. XIV, 3 sehr. Wenigstens der Teil der 7^ Upö, welcher
—
■
■■-■!■ llfUUNIVHSITY
W. Otto. Priester und Tempel im hellenistischen Aegypten. I II ft29
von Seiten des Staates in zeitlose Pacht verkauft wurde, scheint da-
nach die äitöiiocpa bezahlt zu haben.
Eine alte Streitfrage ist weiter die, für wen die i. bestimmt war
(Otto 1,343, 11,333). Nach allen Zeugnissen scheint es klar, daß die
Inhaberin der Steuer seit I'hiladelphus die Göttin Arsinoe I'hiladelphos
geworden ist. Der Gott erscheint damit auch hier als Eigentümer.
Daß aus den Einkünften der ä. der Kult der neuen Göttin fundiert
wurde, ist zweifellos. Insoweit -stimme ich dem V. ohne weiteres bei.
Nun aber beginnen unsere Divergenzen. Otto (1,351) meint, die
ä. wäre nur den ägyptischen Tempeln zugewiesen, >in denen Arsinoe
als Ilauptgottheit verehrt wurde<. Ich muß diese Auflassung aufs
entschiedenste ablehnen. Gerade die neuen Zeugnisse, welche wir
darüber besitzen und welche der V. nur beiläufig erwähnt, wider-
sprechen dieser Auffassung. Man stelle nur I\ Tebt 1,5,51 ff. und
Mon. Ros., Uff.') zusammen und man wird sehen, daß alle Tempel
an der Abgabe interessiert waren, daß für sie alle die Krage der £.
eine wichtige Lebensfrage war, was sie bei der Otto&chen Auffassung
keineswegs sein könnte. Dann steht in dem erwähnten 1'. Tebt. 6
ausdrücklich : tic ÜRap^oooac toie ispois, wobei doch nicht an einige
wenige Tempel zu denken ist. Man stelle sich endlich die allgemeine
Sachlage vor. Es wäre wirklich eine Beraubung der Tempel ge-
wesen, hätte die Regierung ohne weiteres allen Tempeln die wichtigen
Bezüge abgenommen, um dieselben einigen wenigen Tempeln zu
überweisen. Ich bin nicht der Ansicht, daß die ersten I'tolewäer den
Tempeln so hold waren, wie es Otto glauben möchte, aber solch eine
Rücksichtslosigkeit ist auch den ersten scharfen Ptolemäern nicht zu-
zutrauen. Klein darf man sich zudem die Gesamtsumme, welche die
Steuer abwarf, keineswegs vorstellen. Brauchte man denn all das
Geld, um einige Tempel zu unterhalten?
I) Der hier angeführte Teil der Inschrift von Itosctte ist noch lange nicht
genügend erklärt (vgl. P. Tebt 1,37; Otto 1,20'2,'i). Die Stelle lautot: ö^olws U
xai xii Xafqxo&WC iro^olpiz tole Inlc irS, « tt ( ; dpnc/fciöoc T'i« "' "■>» mpMUSWV
xai Ttiiv öXXoiv wi:3f.;-m<ijv toij 8(ol( tzt toi ratf.ö; awTi'j p.4vciv iri /wpaä. Also die
ö. von Wein* und Gartenland und von dem anderen wu die Tempel besaßen
unlcr der Regierung Beines Vaters. Gibt das einen guten Sinn? Kann man denn
meinen, dafl die äfimMnc ttj xil ol itapawsoi als den Tempeln gehörend bezeichnet
sind? Ich finde dies unmöglich. Guten Sinn gibt dagegen die betreffende Stolle
in P. Tebt 1,5,53 1.: Ix w t[oiv xjTypefToiv xai tüv/[i:]api$ii(9ajv)x4i tüiv iUw>.
Das ist eine Verkürzung der Angaben in R. L., 36. Danach möcbto ich meinen,
daß der Text in den Mon. K. - nicht in Urdnung ist; man hat ihn beim Ab-
schreiben kontrahiert) ich hatte gelesen: x«l tü»> 'J)Jux xai tä i)Xi xä jz-ipziix* .
Dann bekommen »ir einen guten Finn: den Tempeln verbleibt alles, was sie be-
saßen: die npdooiot, die auvrd&tic, die dne>«pai and das Uebrigo was sie besaßen.
..
630 Gott gel. An*. 1909. Nr. 8
Bei dieser Sachlage sind alle negativen Gründe des V., welche
teilweise keine sind (s. 1,381; z. B. : warum muß man glauben, daß
die Einsetzung des Kultes in allen Tempeln und die Reform in Bezug
der ö. gleichzeitig sein müssen V Daß die dsoi 4>tXoiE&ropcc sich später
der Arsinoe zugesellt haben, ist doch nur natürlich usw.), hinfällig
und man bleibt lieber bei der allein richtigen alten Auffassung, daß
die i. für die Pundierung des Kultes der Arsinoe in allen ägyp-
tischen Tempeln bestimmt war, d. h. daß auch hier, wie in betreff
der i% «pa, die Reform hauptsächlich darin bestand, daß man die
Krhebung der Steuer verstaatlichte. Man wollte einen Staat iui Staate
nicht weiter dulden und dazu bedurfte es zuerst einer einheitlichen
Ordnung der ganzen Steuerverwaltung. Damit stimmt auch die Tat-
sache überein, daß die Regierung in den EL. besorgt ist, genau fest-
zustellen, inwieweit jeder einzelne Tempel an der eu interessiert war.
Mit der Vollziehung der Reform mußten sich aber unbedingt
große Vorteile für die Regierung und Nachteile für die Tempel her-
ausstellen. Nach dem Prinzipe, daß über alles, was den Göttern ge-
hört, ihr Vertreter auf Erden — der König frei disponiert, wurde
die wichtige Reform zustande gebracht. Der König konnte seitdem
von niemandem kontrolliert werden. Eine feste Summe konnte den
Tempeln aus der ä. keineswegs zugesichert werden: die Wein- und
Gartenkultur in Aegypten konnten eine ständige Größe keineswegs
darstellen. Bei dieser Sachlage konnte die Regierung nach ihrem
Gutdünken die ausgezahlten Summen vermindern, vergrößern, sogar
die Bezahlung ganz einstellen, besonders in schweren Zeiten. Daß
dies auch geschehen ist, bezeugen P. Tebt., 5 und das Mon. Ros.
Die Erhisse, welche in P. Tebt., 5 zusammengestellt sind, beziehen
sich alle auf Aufhebung von Mißständen, welche sich eingestellt haben
und wohl zu Klagen der Interessierten mehrmals geführt haben. Die
P riesterschaft wird sich beklagt haben, daß man ihr die i. tatsächlich
entzogen hat. Und der König versichert sie, daß es nicht mehr ge-
schehen wird (beachte das Futurum Xiju.'Jicodat). Dasselbe besagt
auch das Mon. Ros. Es ist nur natürlich, daß bei dieser Sachlage
die römische Regierung in ihrer Kürzung der Vorrechte der Tempel
bei der ä. keinen Halt machte; es kann sein, daß faktisch diese
Steuer schon in den letzten Zeiten der ptolemäischen Regierung nicht
mehr in die Hände der Priesterschaft gelangte.
In den IM . stehen die Verordnungen über die <z. neben denen
über das staatliche Oelmonopol. Damit kommen wir auf eine
weitere wichtige Seite der Tempel Wirtschaft, auf die gewerbliche
Tätigkeit der Tempel zu sprechen. Ich muß auch hier offen
bekennen, daß die Auffassung dieser Verhältnisse durch den V. mich
Om,
COBNfUUMWERSIIY
W. Otto, Priester and Tempel im hclleniatiichen Aegyptea. I. II G3I
keineswegs befriedigt Kr stellt sich den Vorgang in folgender Weise
vor. In der alten Zeit hätten die Tempel nur Tür ihren eigenen Be-
darf allerlei Gewerbe betrieben; unter den Ptolemäern habe sich ihre
Tätigkeit auf diesem Felde erweitert, sie hatten nunmehr auch für
den Markt produzieren wollen, was ihnen in mehreren Zweigen ihrer
gewerblichen Tätigkeit nuch erlaubt worden sei. Man habe sogar
zu ihren Gunsten das staatliche Oelinonopol durchbrochen und ihnen
auch weiter für ihren eigenen Bedarf auf ihren Oelpressen Oel zu
produzieren erlaubt (B. I, 291 ff.). Betrachten wir zuerst das Oel-
monopol, dann die wichtige Othoniafabrikation.
Aus den !■;!.. gewinnt man den Kindnick, daß die Oelproduktion
der Tempel vor dem Gesetze auf viel breitere Basis gestellt war, als
nach demselben (Otto 1, 293 f.). Besonders deutlich bezeugt diese
Tatsache das Verbot, mit den Oelpressen länger als zwei Monate im
Jahre zu arbeiten um! das Verbot, mit dem produzierten Oele Handel
zu treiben. Wann sind aber diese Oelfabriken entstanden V Ist es
möglich, diesen ganzen Aufschwung nur der kurzen Zeit von Soter
bis Ptolemaus Philadelphia zuzuschreiben? Ich bezweifle es sehr.
Mir scheint es viel natürlicher zu sein, vorauszusetzen, daß schon in
der vorptolemäischen Zeit, welche wohl kaum als eine Zeit tiefen
wirtschaftlichen Verfalls bezeichnet werden kann, die Oelproduktion
sich in den Händen der P riesterschaft konzentriert hat. Diese mäch-
tige Körperschaft war wie dazu geschaffen, um eine Reihe von Oel-
pressen zu bauen, Oel auf ihrem Grund und Boden zu produ-
zieren und durch ihren Großbetrieb den Kleinbetrieb zu unterdrücken.
Nur so wird mir die Politik der Ptolemaer verständlich. Sie sahen
sofort ein, wie vorteilhaft dieser Zweig der wirtschaftlichen Tätigkeit
ist und wie nützlich es wäre, ihn in den Händen der Regierung zu
konzentrieren. Dazu mußten aber zuerst die Tempel als Konkurrenten
eliminiert werden. Ihnen einfach die Produktion zu untersagen, war
unmöglich. Man griff zu milderen Maßregeln. Die Tempel Öl pressen
blieben, aber man ließ sie nur Für den Eigenbedarf der Tempel ar-
beiten. Der Staat als der größte Kapitalist errichtete seine eigenen
Oelpressen und konzentrierte die ganze Produktion in seinen Händen.
Ein wichtiges Mittel war für den Staat aucli sein Recht, die Tempel-
ländereien zu verwalten: soviel Oelpflanzen wie früher durften die
Tempel nicht mehr erzeugen.
Diese Auffassung paßt vortrefflich zu der mehrmals hervorgehobenen
Richtung der Politik der Ptolemaer in betreff der Tempel: ohne in
ihre Rechte scharf einzugreifen, wollte man ihren Einfluß auf das
Land, ihre finanzielle Macht und ihre Eigenverwaltung als eines
COHHEU UNIVIR5ITY
]
C32 OötL gol. Am. 1909. Nr. 8
Staates im Staat« kalt stellen. Wir werden sehen, daß nur so auch
die Gestaltung der Tempel fabrikation der Othonia klar wird.
In der römischen Zeit scheint eine große Aenderung eingetreten
zu sein. Wie ich an anderer Stelle ausgeführt habe (Arch. f. Pap.
IV, 31 3 f.), verschwand das Oelmonopol durchaus nicht. Man hat ea
aber insoweit geändert, alB man die Oelbereitung für Alle freistellte.
Nur den Verkauf, wie bei dem russischen Branntweinmonopol, hat
sich der Staat vorbehalten. Damit erklärt sich die große Zahl der
privaten iXatoop-ria ') der römischen Zeit und auch die Existenz der
vom V. schön und richtig erklärten Oelpressensteuer (tiXoc *ouiiv),
welche in der hellenistischen Zeit nicht nachzuweisen ist (mit der
professio der RL. hat diese Steuer nichts zu tun — gegen Otto
I, 295 f.).
Die Othoniafabrikation ist uns leider nicht so gut bekannt, wie
das Oelmonopol. Doch geben uns gerade die neuen Urkunden
(P. Tebt. I, r>, f,2ff. und 238 ff-, vgl. P. Eleph. XXVI und XXVII a— b)
wichtige Hinweise auf die Organisation auch dieses Zweiges der
Tempelwirtschaft.
Legt man die Nachrichten der Tebtynisurkunden und die Fetzen
der RL. zugrunde, so bekommt man folgendes Bild. Es scheint zu-
erst, «laß die Hauptrolle in der Fabrikation die Tempel gespielt haben.
Hier arbeiten die staatlichen oxo«Xetc des Monopols, hier stehen die
Xiwpovtixä und ßi»aaoopf txö spfaXiia (P. Tebt. I, 5, 238 ff.). Der Ver-
kauf aber der angefertigten Zeugstücke ist den Tempeln untersagt:
dies erhellt ebenso aus den RL., wie auch aus der zitierten Stelle
des P. Tebt. 1, 5 (24fi ff. : kSotooc 84 yj/ijadai fcv üotoie | toic ispoic
itpöc W)v oovtiXeiav t»v ßa(otX4»v) | xal töv atoXiau,6v tüv <$XX»v
dcüv). Danach arbeiten die Tempel für die Könige einerseits, für
die Bekleidung der Götter andererseits; zugleich ist diese Stelle ein
neuer Beleg dafür, in welcher Qualität die Ptolemäor auf die Tempel-
einkünfte ein Anrecht hatten. Das Monopol des Verkaufes hat also
der Staat, die Fabrikation betreiben die Tempel. Ein Teil des Pro-
duktes, welches die Tempe! erzeugen, gelangt in die Hände der Re-
gierung, als Zahlung des Tempels für die Erlaubnis, das Gewerbe
überhaupt betreiben zu dürfen'). In welcher Weise die Tempel dos
Rohprodukt erhalten haben, hat einmal in den RL. gestanden.
Wilcken hat wohl Recht, wenn er meint, daß der Flachsbau ebenso
beschränkt und reguliert wurde, wie der Anbau von Oelpflanzen. Die
Lieferung der Zeugstücke ist eine komplizierte Sache; das Material
1) Die KrklaruDg des V. (1,295, 1) halt meiner Ansicht nich einer genauen
Prüfung nicht »Und.
2) Mod. Roi., 17 f.
—
■
W. Otto, Priester und Tempel im hellenistischen Aegypten. I. II 633
muß gut und den Massen entsprechend sein, sonst bezahlen die Liefe-
ranten die Differenz (Mon. Kos. 29). Wer ist aber für die Lieferung
verantwortlich? Aus P. Tebt. 1,5, 63 f. erhellt, daß es die Tempel-
epistaten waren, und diese Nachricht wird durch die oben erwähnten
P. Eleph. aufs beste bestätigt. In den letzteren sehen wir, wie
schwer diese Art ZwangBpacht auf den Epistaten lastete: sie verlieren
dabei ein gutes Stück von ihrem Vermögen, sie und ihre Bürgen. Ob
sie sich dann an dem Tempel als solchen schadlos hielten, entzieht
sich unserem Wissen. Daß die Priesterschaft als Ganzes irgendwie,
wenigstens in der späteren Zeit, haftete, das dürfen wir aus dem
Wortlaute des P. Tebt. 1, 5, 63 f. und den angeführten Stellen des
Mon. Ros. schließen.
Die Organisation des Verkaufes seitens des Staates, wohl nach
dem Muster des Oelmonopols, interessiert uns hier nicht.
Das Bild, das wir oben gezeichnet haben, ist sehr merkwürdig.
Es ist sicherlich Produkt einer Evolution und könnte nur dann er-
klärt werden, wenn wir näheres über die Othoniaproduktion in der
vorptolemäischen Zeit wüßten. Aber auch das Bild allein laßt manches
vermuten. Es entsteht zunächst die Krage : wieso haben die Ptole-
mäer den Tempeln entweder erlaubt oder vorgeschrieben, die Last
der Produktion auf ihre Schultern zu nehmen. Es ist gänzlich un-
möglich, anzunehmen, daß die Tempel auf einen Befehl der Regierung
hin die komplizierte Produktion eingeführt hätten. Dagegen wäre
die ganze Lage sofort verständlich, wenn wir annehmen wollten, was
auch selbstverständlich ist, daß die Fabrikation in den Tempeln längst
eingebürgert war, daß die Tempelwerkstätten, wenn nicht rechtlich,
so doch faktisch, Monopolisten der Produktion waren und die Technik
der Produktion zu hoher Blüte gebracht haben. Bei dieser Voraus-
setzung wird alles auf einmal klar und verständlich. Oelpressen ein-
zurichten, war für die Regierung ein leichtes, aber die schwere Fa-
brikation der speziell ägyptischen Gewebe ohne die kundige Leitung
von Fachleuten, wie es die Priester waren, auf sich zu nehmen, war
für die Regierung ein Ding der Unmöglichkeit. Es blieb nichts an-
deres, als die Produktion den alten Produzenten zu überlassen; die
Produktion, aber nicht den Gewinn I Die PtolcmätT und als erster
Ptolcmäus Philadelphus seUten auch hier mit ihrem Prinzip ein, daß
es die Götter sind, welche den Gewinn haben müssen. Diesem
Prinzip gemäß beließen sie den Priestern die nötigen Produkte, um
sich selbst und die Götter zu kleiden, das übrige erklärten sie für
ihr Eigentum und organisierten nach diesem Prinzip das Monopol.
Daneben benutzten sie das Monopol, um aus den reicheren Prieater-
familien soviel wie möglich Geld herauszupressen, indem sie dieselben
CORN fRSlTY
034 Gott gel. Anx. 1909. Nr. 8
als Epistaten für die richtige Ausführung der Mooopolregeln verant-
wortlich machten. Es ist klar, wie stark der Druck dieser neuen
Verhältnisse auf den Tempeln lastete und es ist kein Zufall, daß der
1' riesterstein von Rosette so viel von den oftrfvta redet. Und dennoch
ist diese Lage für die Tempel mit ihrem starken Bedarfe an Leinen-
stoffen besser, als wenn die Regierung ihnen die Produktion einfach
untersaßt hatte. Solch eine Untersagung hätte sicherlich die Tempel
ruiniert, was keineswegs in den Absichten der Ptolemäer lag. Auch
zeigte sich der wahre Charakter der Reform nicht sofort Nicht un-
möglich ist es, daß auch früher die Tempel dem Staate Stoffe zu
zahlen hatten. Ks ist wiederum ein Zug der Zeit, daß Epiphanes
und nach ihm Euergetes unter ihren Wohltaten für die Priesterschaft
auch Erlasse in bezug auf die drückende Othoniaablicferung und die
Rückstände aus der Schätzung dieser Lieferungen aufzuweisen haben.
Trotz dieser Erleichterungen konnten die Zustände der Ptolemäer-
zeit nicht dauerhaft sein. Es ist kein Zufall, wenn unter den Römern
die blühende Othoniaindustrie der Tempel darniederliegt. Vielleicht
war Alexandrien die Erbin der ägyptischen Tempel, wie uns die RL.
es ahnen lassen, und vielleicht liegt darin die Erklärung dafür, daß
wir aus der römischen Zeit so wenig von dieser Industrie hören.
Wie dem auch sei, es bezeugen uns die oben erläuterten Zweige
der Tempelindustrie in ihrer so charakteristischen Uebereinstiinmung,
wie die Ptolemäer es verstanden haben, die Tempel auch in dieser
Hinsicht kräftig unter die Staatsoberhoheit zu stellen und sie und die
gesainte Priesterschaft für ihre fiskalischen Zwecke auszunutzen. Die
Othoniaindustrie erlaubt uns vielleicht noch einen weiteren Blick in
das Tempelleben zu werfen. Man sieht aus P. Tebt I, f>, 245 ff., was
mit den früheren Tempel leibeigenen für Industriezwecke geschehen
ist Wie auf den Tempelländereien die Xaol, so gelangen liier die
uxGTtXeic in eine direkte Abhängigkeit vom Staate. Für den Staat
sind sie jetzt gewöhnliche •jsmpiol und üxocsXei« , welche er auf
Tempelländereien und in den Tempel Werkstätten verbraucht Soweit
aber andere Handwerker zu anderen nicht monopolisierten Tempel-
industrien gehören, werden sie ganz wie die anderen Handwerker be-
handelt, mit der einzigen Ausnahme, daß für sie ihre Lohnherren als
verantwortliche Steuerzahler haften. Die Regierung berechnet ihre
Forderungen nach den Kontribuenten, aber fUr diese Forderungen
haften nicht sie persönlich, sondern die Tempel resp. die Tempel-
leiter, welche überhaupt für die jährlichen Zahlungen der Priesterschaft
verantwortlich sind. Dies, glaube ich, ist der kurze Sinn der langen
zum Teil richtigen und scharfsinnigen Ausführungen des V. über
dieses Thema (B. 1,304 ff.; II, 142 ff.).
_
~ CÜRMLl UNIVERSm
W. Otto, Printer and Tempel im hellenistischen Acgypten. I. II 635
IV.
Nach den obigen Ausführungen können wir jetzt die allgemeine
Krage stellen, inwieweit das Bild, welches 0. von den Beziehungen
zwischen dem Staate und der Kirche (B. II, 281 ff.) gezeichnet hat,
richtig ist
Ich will zuerst, dem V. folgend, die allgemeinen Züge behandeln,
welche, Boweit wir ersehen, in allen Zeiten sich gleich bleiben; erst
später komme ich auf die Frage der Entwickelung innerhalb der pto-
lemäischen und der römischen Zeit zu sprechen. Ks ergibt sich zu-
nächst die Krage, ob die einzelnen Tempel wirklich juristische Per-
sonen waren, wie es der V. meint (11,283). Die Hauptfrage dabei
ist, ob die Tempel als solche, also die Priesterschaft als Korporation,
als Eigentümer des Gottesbesitzes erscheinen oder nicht. I>ie Krage
ist insoweit zu bejahen, als der Inhaber jedes einzelnen Tempels —
der (iott — wirklich Eigentümer des Tempels und Tempelbezirkes,
der Tempelländereicn, der Tempeleinkünfte und der Tempelschätze
ist. Als sein Hauptvertreter auf der Knie als Mitinhaber der Götter-
rechte und selbst als Gott erscheint, wie oben ausgeführt worden ist,
nicht die Priesterschaft, sondern der König. Die Priester sind nur
Ministranten des Gottes und des Königs, Verwalter des Gottesbesitzes,
insoweit sie zu dieser Verwaltung vom Könige berufen werden. An
ihrer Spitze steht ein vom Könige bestellter, nicht gewählter Beamter,
die Besetzung der höheren Priestertümer geschieht durch Kauf, nicht
durch Wahl oder reguläres Avancement, die Aufnahme in die Priester-
schaft sogar erfolgt erst auf Grund königlicher Zustimmung und unter
königlicher Kontrolle. Die ganze wirtschaftliche Tätigkeit der Priester
entwickelt sich unter strenger beamtlicher Kontrolle und von freiem
Schalten mit dem Besitze des Gottes seitens der Priesterschaft ist
keine Rede. Darf man bei dieser Sachlage von den Tempeln als
juristischen Personen reden?
Ansätze dazu sehen wir mehrfach '), aber meistens gewinnen wir
I) Das wichtigste ist, erstens, daß die Priester nach dem P. Tobt, 1,6 die
ji, dvupuiplvTj selbständig verwalten, zweitens, da(i sie Über den (iottesbesitz,
welcher innerhalb des Tempel bezirk es liegt, freier als über die Ländereieu dispo*
nieren. Dan entere ist aber eine ziemlich ephemere Krscheinung, welihe das
Prinzip nicht durchbricht, sondern sich ihm im Laufe einer kurzen Zeit fügt, das
zweite wird erat im Rahmen einer vollständigen Geschichte der Kntstehung des
l'ri wi •(•sitees im griechischen Aegypten verständlich. Die ersten Beaitzolijekte,
welche dem Privatbesitze freigestellt wurden, waren die Häuser und »austeilen.
Die Tempel haben die Katwickelung nur mifgemacht. Wenn man trotz dieser
Einschränkungen doch geneigt wäre, auf Grund dieser Indizien von Tempeln
als juristischen Personen zu reden, so hutte ich nichts dagegen. Merkwürdig
csu. e-i taa, ISO«. Hr. b 44
CQKHJU UNIVERSITY
GOK. gel. An-. 1909. Nr. 8
den Eindruck, daß diese Ansätze nicht neue Schöpfungen, sondern
Ueberblcibsel einer alten besseren Zeit sind. Die Priestersynoden
(Otto 1, 72 ff.) — die einzige wichtige Vertretung der ägyptischen
Priesterschaft — haben ganz beschrankte Funktionen: Ehrendekrete
und wohl Petitionen sind das einzige, wovon wir hören ')• Unter den
Römern erfahren wir von diesen Synoden nichts mehr. Irgend welche
andere korporative Tätigkeit der Priesterschaft von ganz Aegypten
oder eines einzelnen Tempels ist nicht bezeugt. So gewinnen wir
den Eindruck, daß, wenn auch früher einmal die Priesterschaft als
richtige Korporation, die Tempel als juristische Personen auftraten,
alldem in der ptolo maischen Zeit ein jähes Ende bereitet worden ist.
Und dennoch, glaube ich, sind wir berechtigt, von einer Kirche
in Aegypten zu reden: die einheitliche Organisation, die, wenigstens
in den Priestersynoden und der einheitlichen Verwaltung, sich äußernde
Auffassung der Tempel und Priester als eines Ganzen seitens des
Staates, die Existenz eines Oberhauptes in der Person des Königs,
welcher als Inhaber auch des ganzen Götterbesitzes (s. z. B. den all-
gemeinen Ausdruck ■,-"', tepÄ) anzusehen ist, wobei dieser Besitz selbst
als Ganzes gedacht wird, sind für mich das maßgebende.
Die Politik der hellenistischen Zeit dieser Kirche gegenüber fasse
ich anders als der V. auf. Nach Otto (H, 285 ff.) ist der Staat be-
strebt, >die allgemeine Lage der Kirche möglichst günstig zu ge-
stalten!, zuerst >eine möglichst gute und gesichelte finanzielle Fun-
dierung der ägyptischen Kirche« zu schaffen.
Sehen wir zu, worin diese Bestrebungen der Regierung sich
äußerten, zuerst in der ptolemäischcn Zeit. Ich gebe zu, daß die
Götter berechtigt waren, Geschenke und Stiftungen zu erhalten.
Das Ziel dieser Geschenke war natürlich Fundierung des Kultes,
seine möglichst glänzende Gestaltung, welche im Interesse des Staates
lag. Was die sog. Kirchensteuern und Kollekten betrifft, so sind wir
darüber nur schlecht unterrichtet. Dagegen sehen wir, daß Stiftungen
z. It. Landbesitz sehr schnell mit der übrigen -rij isp& zusammen-
schmolzen, d. h. in die Disposition der Regierung gelangten.
Weiter, von einer Privilegierung des Besitzes« darf ich nach
dem Gesagten gar nicht reden. Abgabenfreiheit besaßen die Tempel
nicht, inbezug auf ihre industrielle Tätigkeit wurden sie stark be-
schränkt, ich möchte sagen, ihrer ehemaligen faktischen Privilegien
bliebe es doch, daß so wenige Tatsarhen dafür, so viele dagegen reden, was nur
auf dem Wege zu erklären wäre, dall wir keineswegs mit einer fortschreitenden
Kntwirkelung xn tun haben.
I) Nach reiferer Erwägung kann irb nicht mehr in den ftjfbsum P. Tebt.
1,0,28 I'riesicrdekrete sehen | es sind Königsbe fehle (■. Arch. f. Pap. IV, 669).
■
COBNfU UHIVfRSJTY
W, Otto, Priester und Tempel im hellenistischen Aegyptco. I, II 637
beraubt. Das einzige, was als Aeußerung der Bestrebung der Re-
gierung die Priesterechaft finanziell zu fundieren angesehen werden
darf, ist die Auszahlung der oövto&c an die Priester. Doch sind wir
darüber zu schlecht unterrichtet, um sicher urteilen zu können. Vor
allem wissen wir nicht, woher die Mittel Tür die Auszahlung der aöv-
to£ic geschöpft wurden. Bevor wir dies wissen und Über dies Schicksal
der Einkünfte der fj] tspd genau unterrichtet sind, müssen wir unser
Urteil über die oüvtafc« suspendieren '). Dagegen haben wir eine
Reihe positiver Zeugnisse, welche gerade das Gegenteil besagen. Die
Fürsorge ist problematisch, die Beschränkungen der Priesterschaft,
ihre Benachteiligung stehen fest.
Ich will nicht auf das oben Gesagte zurückkommen, aber ich
möchte doch wiederum betonen, daß in bezog auf die Priesterschaft
die Ptolemäer von zweierlei Gesichtspunkten geleitet wurden: erstens
die Priester als Ganzes nicht als einen Staat im Staate gelten zu
lassen, ihre Selbständigkeit in der Führung ihrer Wirtschaft zu ver-
nichten; zweitens sie als eine bemittelte Bevölkerungsklasse für die
fiskalischen Staatszweckc als Ganzes und als einzelne Persönlichkeiten
auszunutzen.
Das erstere bezeugte uns die Verwaltung der hauptsächlichen
Einkünfte, welche für die Tempel und Priester von Wichtigkeit waren,
durch den Staat: die Landereien und die Priesterstellen werden seit
den ersten Ptolemäern (wie es früher gewesen ist, weiß ich nicht)
von der Regierung verwaltet, die ganze übrige Wirtschaft wird streng
kontrolliert. Ob nun die Einkünfte der Ländereien nur für die
Tempel bestimmt waren und für sie allein von der Regierung ein-
gesammelt wurden, entzieht sich unserem Wissen.
Das zweite, was von 0. gar nicht berücksichtigt worden ist, steht
dennoch völlig fest. Man bedenke nur die oben hervorgehobenen
Momente: die Epistaten sind liturgische Beamten, die übrigen Priester
müssen die einkunftsreirhen Stellen vom Staate kaufen; die Priester-
schaft hat eine Reihe von Steuern zu zahlen, Steuern, welche mit der
Vergebung der Priesterstellen eng verbunden sind; die Priester sind
es, welche als Pächter resp. Käufer des vom Staate verwalteten heiligen
Landes erscheinen ; als Privatleute besitzen die Priester fast gar keine
Privilegien; in den Fällen, wo den Tempeln in der ptolemäischen Zeit
die Verwaltung ihres Besitzes oktroyiert wird, geschieht es wahr-
scheinlich auf die Weise, daß der Tempel als Ganzes für die Ein-
künfte des Götterbesitzes verantwortlich gemacht wird (die Zahlungen-
1) !•■-; sei noch bemerkt, daß unsere Hanptquellc — die Script ums papyri —
eine neue Publikation unliedingt erfordern. Wir warten mit Ungeduld auf Wilckeos
Ptole maische Papyri.
A4*
COBKU UNIVIRSJIY
ßüfl Oßtt. gel. An*. 1909. Nr. 8
erlasse, von welchen die Inschrift von Rosette spricht, haben wohl
diese Möglichkeit der Selbstverwaltung im Auge); es ist eine Art
Generalpacht, welche den Ptolemäern hauptsächlich in der späteren
Zeit bequemer erscheint, als der Einzelverkauf der Ländereien und
Priesterstellen.
Man sieht also, daß, wenn auch die Götter resp. die Priester die
Einkünfte ihres Hesitzcs aus den Händen des Staates vollzählig zu-
rück bekamen, was wenig oder BOgar ganz unwahrscheinlich ist, der
Staat wenigstens die einzelnen Priester für die richtige Einsammlung
dieser Einkünfte verantwortlich machte, also auch hier das ihm ge-
läufige Prinzip der Liturgie gelten ließ. Dem Gotte und seinem Kulte,
dem Staate als Wahrer der göttlichen Interessen opferte man die
Interessen der einzelnen Priester. Ob die Priester dabei als Gesamt-
heit etwas gewonnen haben, bleibt mir sehr fraglich. Freilich öffnete
sich durch diese Politik für die Priester ein Weg, auf welchem man
hoffen konnte, sich zu bereichern, der Weg der Staatspacht. Diese
Hoffnung aber erwies sich im großen und ganzen als trügerisch. Im
Endresultate verloren die meisten Priester bei diesen Geschäften ihre
eingesammelten Schätze; gewonnen haben wohl nur wenige. Zur Zeit
der Römer bleibt nur wenig von der früheren wirtschaftlichen Wohl-
habenheit der großen priesterlichen Familien übrig.
Dies sind die Hauptzüge, welche die Politik der Ptolemäer cha-
rakterisieren. Große, aber nicht rücksichtslose Schärfe unter den
ersten Ptolemäern, Scheidung zwischen Gott und Priester, Vernichtung
der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Tempel und des Wohlstandes
der einzelnen Priester familien und dadurch der politischen Bedeutung
der Priesterschaft, Einanzipierung der unteren Klassen der Land- und
Industriearbeiter von ihrem direkten Einflüsse und Vernichtung der
materiellen Abhängigkeit dieser Klassen von der Priesterscliaft, dies
sind die Hauptzüge der früh-ptolemäischen Kirchenpolitik.
Die Prinzipien bleiben auch unter den letzten Ptolemäern die-
selben. Wir bemerken nur einige Erleichterungen inbezug auf die
Tempelwirtschaft, eine gewisse Hebung der politischen Bedeutung der
Priesterschaft '). Einen Rückschlag bedeutet die römische Zeit;
1) Es kmn sein, diß in der Bpatptolcmiii sehen Zeit auch die wirtschaftliche
Lage der Priester »ich gehoben hat. Man wurde geneigt sein, dies daraus iu
schließen, daß gerade in dieser Zeit mehrere Falle von Hänfen eines militarivcbeD
*>.T,p4{ durch die Priester bezeugt sind; dies net*t sieb auch in der romischeu Zeit
fort (b. P. Tor. 1,4,1—2; Grenfell, (ir. Pap, II, IS (133 v. Chr.); die Heiiuiele aus
römischer Zeit (*X» ( f.oi Mmtmtet), Otto 11,900,3). Die Gleichstellung der *>.»,pw
mit garantierten erblicbeu Besitztümern, welche sich in dieser Zeit vollzieht, gab
den Anlaß su diesen Ankäufen,
COBHfUUMIvERSITY
W. Otto, Priester und Tempel im belleoietiBcLen \<-, ■]<'.■■:, I. II 6SS
es ist aber nicht eine einfache Rückkehr zu der Politik der ersten
Ptoleuiäer; es geschieht mehr.
Vier Zeilen hat der römischen Zeit Otto in seinem Schlußüber-
blicke (II S. 307) gewidmet. Er hat gar nicht bemerkt oder nicht
bemerken wollen, wie tiefgreifend die Aenderungen der römischen
Zeit waren.
Zuerst und vor allem muß man bemerken, daß das fiskalische
Prinzip auf der ganzen Linie triumphierend hervortritt. Als poli-
tische Macht findet die Kirche keine Berücksichtigung mehr. Die
Augusteische Zeit hat mit der politischen Bedeutung der Priesterschaft
gründlich aufgeräumt. Die Priesterschaft wird jetzt fast ausschließ-
lich ein Glied in der Kette der fiskalischen Auspressung des Landes.
Man bedenke nur, wie wichtig folgende teilweise bei Otto ver-
streuten, teilweise oben hervorgehobenen Tatsachen sind. Inbezug
auf die Administration wird die Kirche jetzt einem gewöhnlichen Be-
amten unterstellt, ihr Oberhaupt ist nicht mehr ein gekröntes Haupt;
an der Spitze der einzelnen Tempel erscheinen jetzt rein liturgische
jahrliche -% loßünpo'. fc* anz nacn dem Muster anderer Steuereinheiten,
die BKioT&Tat kommen nur selten vor und es hat den Anschein, daß
die Stelle eines Xsoüvtc ebenso wie die Prophetie usw. zu einer ver-
käuflichen Priesterstelle wird ; jeder Glanz verschwindet jetzt von dem
Haupt des ehemaligen Epistaten.
Dann weiter: die frühere 7^ ispA, welche früher wenigstens teil-
weise in Selbstverwaltung der Priester lag und in der ganzen ptole-
maischen Zeit doch als ein Ganzes für sich erscheint, wird entweder
zur iii ßaoiAix^ oder verschmilzt mit der übrigen 7^ $Tju.oo f .a zu einem
Ganzen. Teilweise wird die neue •»*, ßaoiXtxi] den Tempeln zurück-
gegeben, aber erstens als Ersatz für die entzogene aüvtate, zweitens
mit der Verpflichtung, einen Pachtzins dafür zu bezahlen. Die Tempel
sind also auf die Stufe der übrigen Großpächter, welche teilweise zur
Uebernahme der Landpacht gepreßt werden, gestellt.
Durch Steuer werden die Priesterschaften noch schwerer als
früher belastet: es kommt die Xoto7pa<pia hinzu, von welcher nur ein
Teil der Priesterscbaft frei ist. Natürlich hüten sich die Tempelvor-
steher, die Zahl der öxipalpovtec iepsic, für deren Kopfsteuer sie ver-
antwortlich sind, zu steigern.
Die ixöjtotpa wird den Tempeln definitiv entzogen. In bezug
auf die Industrie werden die Tempel auf eine Stufe mit der übrigen
Bevölkerung gestellt.
Alles, was früher die Priesterschaft drückte, bleibt und Neues
ist hinzugekommen. Ein genaueres Studium des Materials würde
dies Neue noch stark vermehren. Der V. hat aber auf die Fest-
EU UNIYER9TY
640 Gott gel. Au;.. 1900. Nr. 8
Stellung der Evolution verzichtet, wohl mit Unrecht. Man verfolge
nur folgendes instruktives Beispiel.
B. II, 208 £ wird von dein Asylrechte der Tempel gesprochen.
Ein Unterschied zwischen der ptolemaischen und der römischen Zeit
wird nicht gemacht. Es fallt aber jedem, welcher die angeführten
Zeugnisse prüft, sofort auf, daß alle Zeugnisse über die Tempelasylie
in die vorrömische Zeit gehören. Nun aber zitiert der V. B. II, 299, 2
zwei Beispiele aus der römischen Zeit und hält die Asylie auch in
der römischen Zeit für genügend bezeugt. Wie sehen aber diese
Zeugnisse aus? In der ptolemäischen Zeit garantierte man sich gegen
das Asylrecht durch eine besondere Klausel in den Kontrakten. Diese
Klausel kommt zweimal auch in der römischen Zeit vor BGU IV 1053;
T. Uxy. IV, 785, die erste Urkunde gehört in das J. 13 v. Chr., die
zweite in das Jahr 1 n. Chr. Kür die spätere Zeit keine Spur der
Asylic bis in die spätchristüchc Periode. Darf und muß man bei
dieser Sachlage nicht schließen, daß die obige Klausel in der römi-
schen Zeit einfach unnötig geworden ist, daß die Asylie unter den
Römern durch ein Gesetz, wenn nicht beseitigt, so doch sUrk be-
schrankt worden ist und deshalb auch in unseren anderen Zeugnissen
gar nicht nachzuweisen ist. Damit bekommen wir einen neuen wich-
tigen Zug, welcher auch wirtschaftsgeschichtlich von Belang ist: mit
dem Asylrecht versiegte für die Tempel auch eine Quelle billiger Ar-
beitskräfte, was wiederum zu dem Sinken der Tempelindustric in
dieser Zeit vortrefflich paßt.
Eine andere Neuerung der römischen Zeit ist vielleicht folgendes.
Die Frage der rriesterprivilegien in bezug auf die Liturgien bespricht
Otto B. II, 245 ff. Nun wirft er leider bei dieser Besprechung ge-
wohnheitsmäßig das Material verschiedenster Zeiten zusammen. Wir
müssen aber, wie immer, scharf scheiden. Außerhalb der Reihe der
liturgischen Aemter stehen die Aemter, welche Priester in ptole-
mäischen Zeiten bekleiden. Hier hätte ich lieber nicht von Priestern,
welche zu Beamten werden, gesprochen, Bondern umgekehrt von Be-
amten, welche sich in die Priestcrlisten einzuschreiben erlauben. Je-
denfalls ist von liturgischen Aemtern keine Rede. Anders wird es
in der römischen Zeit. Aus dem zweiten Jahrhundert haben wir eine
höchst interessante Nachricht (BGU 1, 194), aus welcher wir ersehen,
daß nunmehr die Priester verpflichtet sind, die liturgischen Aemter
einer xtöu/r] mitzutragen; daß sie diese Last, im Wege einer privaten
Abmachung mit der xüiu,^, von sich abwälzen, ist für die prinzipielle
Frage nicht von Belang. Was bedeutet nun diese Verpflichtung?
Nicht mehr und nicht weniger, als daß der Tempel jetzt zum inte-
grierenden Bestandteile einer administrativen und finanziellen Einheit
COBHfU UNIVtRSJIV
W. Otto, Printer und Tempel im bellen istiachen Aegypten. 1. II 611
— der xwpvr) geworden ist. Die Priester sind dadurch auf eine Stufe
mit der übrigen Bevölkerung gestellt. Kür die ptolemaische Zeit
haben wir dafür keine einzige Analogie. Alles, was wir wissen, spricht
vielmehr für eine Exterritorialität, wenn man so reden darf, der
Tempel. Die Tempel als solche werden als Bildungen, welche einer
xwu-r oder einer Stadt analog sind, angesehen, sie bilden sozusagen
einen Steuerbezirk Tür sieb. In der oben angerührten Nachricht haben
wir also ein Zeugnis dafiir, daß in der römischen Zeit die Tempo!
allmählich munizipalisiert werden und dies paßt vortrefflich zur Ge-
schichte der Xoo7pa^ia, zur Geschichte der ?■*) tepi, welche nicht mehr
nach abgesonderten Bezirken sozusagen Tempelterritorien gebucht und
ausgenutzt wird, sondern nach Klerucbien, wo sie mit der 7^ ßaaiXixJj
usw. ein ganzes bildet, und auch zu der bekannten Tatsache, daß die
Priester jetzt, wie die übrige Bevölkerung, zu der IasI der aufge-
zwungenen Landpacht faktisch hinzugezogen werden; sie wehren sich
zwar dagegen und ihr Vorrecht, von dieser I»ast frei zu bleiben, wird
ihnen zwar bestätigt, aber diese Bestätigung scheint, wie uns die
Nachrichten über , u»p70t Stju/Soiol — tspEic bezeugen, nicht standge-
halten zu haben; es ist auch ganz folgerecht: sind jetzt die Priester
nur gewöhnliche Bestandteile einer x<öu.i] oder xdXic, so müssen sie
auch zu allen Liturgien eines Dorf- resp. Stadtbewohners zugezogen
werden. Diese neue Praxis der römischen Zeit wird natürlich durch
das alte mehrfach durchkreuzt, ist wohl auch nicht für alle Tempel
und in allen Beziehungen durchgeführt, aber als Tendenz ist sie
sicherlich vorhanden. Das letzte Wort in dieser Richtung ist die
Munizipali8ierung der Tempel im 111. Johrh. n. Chr., von der oben
die Rede war und welche uns durch die Arsinoitischen Tcmpelrech-
nungen bo drastisch illustriert wird. Die Tempel Wirtschaft, wenigstens
für einen Teil der Tempel wird jetzt zu einem Teile der Stadtwirt-
schaft und es ist nur folgerichtig, wenn jetzt die früheren Tempel-
epistaten der ptolemäischen Zeit und ihre späteren Nachfolger — die
Tempelältesten — durch munizipale Beamte gewöhnlichen liturgischen
Schlages, durch die &px u P«c ersetzt werden. Ich kann dieser wich-
tigen Entwickelung nicht weiter nachgehen — meine Besprechung ist
auch so schon zu lang geworden — aber ich empfehle diese meine
Auffassung der Nachprüfung mitforschender Kollegen und vor allem
dem V. des besprochenen Buches selbst.
Das wenige, was ich über die römische Zeit zu sagen hatte, be-
zeugt doch mindestens eine Tatsache: die römische Zeit hat eine
solche Fülle neuer Erscheinungen mit sich gebracht, daß sie keines-
falls mit der ptolemäischen als ein Ganzes betrachtet werden darf.
Der frühere Feudalismus der Tempel, welcher in der ptolemäischen
COßHOl UNWERSIIY
642 Gott gel. Am. 1909. Nr. 8
Zeit uoch auf Schritt und Tritt zu belegen ist, welchen die Ptolemäer
zwar bekämpfen, ohne aber desselben definitiv Herr tu werden, wird von
der römischen Regierung fast gänzlich zu Boden geworfen, die Kirche
wird dem Staate, die Priester der übrigen Bevölkerung, die Tempel
den anderen Territorialbezi rkcn definitiv einverleibt üb diese Ten-
denz auch überall konsequent durchgeführt worden ist, ob nicht
manches geblieben ist, was von der christlichen Kirche später ergriffen
und als Ansatz zu neuer Feudalisierung der Kirche ausgenutzt worden
ist, ist eine weitere Frage, die gründlich erforscht werden muß.
Es bleibt mir noch übrig, ein paar Worte über die Behandlung
der religions- und kulturgeschichtlichen Kragen durch den V. zu
sagen. Ich maße mir keinenfalls an, hier ein selbständiges Wort
sagen zu können, aber ich kann doch mich dem Eindrucke nicht ent-
ziehen, daß in dieser Beziehung der V. in seinen zum großen Teile
negativen Resultaten doch am Ende nicht Recht behalten wird. Der
V. ist geneigt, jeden Einfluß der ägyptischen Priesterwissenschaft auf
die religiösen Bildungen der hellenistischen Zeit zu verneinen. Ich
befürchte sehr, daß ihn 6eine Polemik gegen Reitzenstein etwas zu
weit geführt hat. Ich meine, daß, bevor wir nicht alle oder wenigstens
die wichtigsten einheimischen Texte der ptolemäischen und römischen
Zeit in guten Lesungen und guten Uebereetzungen besitzen, wir über-
haupt kein Recht haben, negative oder positive allgemeine Behaup-
tungen aufzustellen. Wir müssen forschen und in dieser Beziehung
ist mir jede Forschung in der Art der Forschungen Reitzensteins
— mag er auch irren und zu weit gehen — viel wertvoller, als weit-
gehende, auf ungenügender Basis aufgebaute negative Schlüsse.
Ich muß schließen. Der Zweck der vorliegenden Bemerkungen
war, nicht dem Werte des Ottoschen Buches irgendwie Abbruch zu
tun. Ich schließe mit don Worten, mit denen ich begonnen habe:
das Werk ist und bleibt eine Fundgrube für alle weiteren Forscher
und ist für jeden Papyrologen und Historiker unentbehrlich. Ich
wollte nur zeigen, wie viel sich der V. selbst geschadet hat dadurch,
daß er sein Buch vor der Publikation nicht gründlich überarbeitet
hat, anno 1904 wie anno 1907, und noch mehr dadurch, daß er die
historische Behandlungsweise als zu dem Stoffe nicht verwendbar vor-
warf, lieber historisch irren, als antiquarisch verflachen!
Mischor Rostowzew
CORHEU. UNWER£jry
Caecüii CaUcÜnl fr»ffm«nU coli. Ofenlocb K43
Ca« C Uli Calactini fragmeota coli. Erae*luft Ofcalvch. Lripxif;, II. G.
Teubnor, 1007. XL, 241 8. 6 Mk.
Eine neue Herausgabe der Fragmente de8 Caecilius von Kaiakte
war ein dringendes Bedürfnis, da die Zusammenstellung Theophil
Burckhardts (Basel 1863) nicht mehr genügte. Caecilius, der in der
Geschieht« des Atticismus unstreitig oine beein Müssende Rolle gespielt
hat, ist gerade bei seiner trümmerhaften Ueberlieferung in den letzten
Jahren von allen Seiten so in Anspruch genommen worden, daß das
Material schier unübersehbar wurde. !■.- ist also ein großes Verdienst
Ofenlochs, mit anerkennenswerter Sorgfalt und Genauigkeit und einem
unermüdlichen Fleiß in der Suche noch Parallelen an die erneute
Sammlung gegangen zu sein. Aus den wenigen Blättern Burckhardts
sind 210 Tcubnerseiten geworden : es ist keine Fragment-, sondern
mehr eine Materialsaramlung über Caecilius; darin liegt der Vorzug
und der Fehler des Buches, je nachdem man sich zu der Ansicht des
Verfassers, alles abzudrucken, was Tür Caecilius irgendwo in Anspruch
genommen ist, stellt. Der Caecilius forscher wird ihm jedenfalls Dank
wissen, daß er ihm die Aufgabe, mit einem umständlichen Apparat
wirtschaften zu müssen, abgenommen hat.
Als Einleitung ist der Sammlung eine Geschichte des C. vor-
ausgeschickt. Den bekannten Tatsachen ist eine Vermutung Erich
Bethes hinzugefügt, daß der Zusatz zu KtxfXioc *u*tfapsöc' in einem
Madrider Kodex dahin zu deuten sei, daß ihm als einem hochbe-
rühmten Rhetor das Ehrenbürgerrecht vun Megara, wie häufig, ver-
lieben sei. Die Möglichkeit dieser Tatsache zugegeben, muß man
doch einer so jungen Ueberlieferung den Zweifel entgegensetzen, ob
nicht an eine Korruptel zu denken ist. Daß ferner außer den bei
Suidas namentlich aufgeführten Büchern eine größere Zahl verlorener
angenommen werden muß, ist an sich durch Suidas bezeugt. In erster
Reihe — und qarauf hat v. Wilamowitz (Hermes 34,626) schon hin-
gewiesen — sind Kommentare zu Deniosthenes und Aischines sicher
(Frgro. 163), für die zehn Redner mit einiger Wahrscheinlichkeit an-
zunehmen. Daß aber deswegen aus dem als Anhang gedruckten
Machwerk IIXoorAp^oo tj| KexiXiou aito^de^uxtTci iwxi-./.t ein ahnliches
Werk des Caecilius dem Titel nach angenommen wird, gibt der Nei-
gung jedes Sammlers, möglichst viel einzuheimsen, doch wohl etwas
zu viel nach.
I ■ - folgt eine kurze Zusammenstellung aller der Schriftsteller, die
C. benutzt haben. Der älteste ist Dionys von Halikamass, dessen
COßNElL UNWERSlTY
G44 Gott. gel. Au. 1909. Nr. 8
näheres Verhältnis ') zu C. angezweifelt wird. Wenn ihn aber Dionys
in dem bekannten Briefe an Pompeius (Flg. 158), also einem oflenen
Sendbriefe, der durch den Namen des Empfängers sicher in die brei-
teste Oeffentlichkeit kam, seinen >verehrten Freund« nennt, ohne daß
anderen diese Ehre widerfährt, so sehe ich wirklich keinen Grund,
warum dies Verhältnis immer wieder angefochten wird. Daß die
beiden Gelehrten sachlich des öfteren verschiedener Ansicht sind, än-
dert daran nichts; ja ich finde darin sogar eine Bestätigung, wenn
man den vorsichtigen Ton in ihrer Polemik beachtet Ich habe dar-
auf gelegentlich einer Stelle aus Dionys do comp, verb., die im deut-
lichen Gegensatz zu Caecilius steht, hingewiesen und meine denselben
Ton auch aus dem von (>. herangezogenen Frgm. 136 herauszuhören 1 ).
Es will ja leider nicht recht gelingen, eine genaue Datierung Cs zu
finden — eine mißglückte bietet 0. p. XIV — , aber soviel scheint
mir sicher, daß die Altersdifferenz zwischen C. und Dionys nicht groß
sein kann. Nach Quintilian (IX, 1, 12 zusammen mit III, 1, 18) ist
C. Schüler des Apollodor, dessen axu.i) Hieronyinus ins Jahr 691 63
setzt; das ist das Geburtsjahr seines Schillers Augustus, und er hat
den Ansatz offenbar aus Sueton Aug. c. 89, wo Apollodor als Lehrer
genannt ist. Wenn man nicht gerade den ungünstigsten Fall der
Wahrscheinlichkeit setzt, daß C. in den letzten lebenswahren Apollo-
dors sein Schüler geworden ist, ao wird mau die Geburt etwa um 60
ansetzen müssen, ein Ansatz, zu dem das Verhältnis zu Dionys mir
vollkommen zu passen scheint Was Suidas über alle Rhetoren der
Zeit (vgl. Hermagoras, Timagenes, Caecilius) bringt, ist eine heillose
Verwirrung, der aber die beachtenswerte Tendenz meiner Meinung
nach zu Grunde liegt, diese Leute zu einer Blüte der Rhetorik unter
Augustus zu konzentrieren und sie mit einer solchen unter Hadrian
zusammenzubringen.
Mit der Reihe derer, die C. im Altertum benutzt haben, müssen
wir uns bei den Fragmenten beschäftigen. Sie schließt mit Photius
(cf. p. XXV sq.), der C. überhaupt nicht in Händen gehabt, und Sui-
das, der mit sehr großem Mißtrauen zu betrachten ist Daß iut
12. Jahrhundert Gregor von Korinth noch Caecilius selbst benutzt
hat, wio 0. annimmt, bezweifle ich stark; aus Frg. v.<- läßt es sich
nicht erweisen : die Traktate über die cpÜTTjoic sind einen von den
ojpIpctM getrennten Weg gegangen (vgl. Frg. 49), weil sie infolge der
erforderlichen breiteren Behandlung sich nicht recht in die knappen
1) Die l.t'iV eingestreuten deutschen Brocken wie i. B. »quod expendentu
rix putabimui, ein innerlich eoges Verhältnis int er ulrumqw exsfiiÜM« stören
wirklich.
2) Do Ügurmnini duciplina,, In.'-. Gott. 04, p. 33, 1.
*
COßNEll UNWERSlTY
Caecilii Caiactini fragmenta coli. Ofeolocb 645
Einzelfiguren einrügten. Wenn man zudem Frg. 49 und 59* ver-
gleicht, bo können sie doch kaum einem Verfasser entnommen sein;
der Vergleich zeigt deutlich, wie gerährlich der ScbluG ist: >Die
Stelle enthält viel gutes Material, vielleicht geht sie also auf Caeci-
lius zurück« (vgl. p. XIX). Natürlich wird dieser Schluß durch Ueber-
einstimmungen gestützt, aber diese liegen meist in der Natur der
Behandlung selbst — so gehen sie in diesen Traktaten über Caeci-
lius hinaus auf die Stoiker und I'eripatetiker zurück — oder es sind
Beispiele, die als feste Verfilzung in dem 1000 jahrigen Wust gram-
matischer und rhetorischer Afterproduktion sich erhalten haben. Je-
denfalls widerspricht Gregore Büchlein über die Tropen (Rhetores
Graeci Sp. III, 215 sqq.) sicher der Annahme 0.s (p. XIX), daß er
Caecilius «pi oxr^ittov benutzt habe, da C.s Unterscheidung zwischen
Tropen und Figuren nicht gewahrt ist, wie neben anderem der Ver-
gleich der Frgg. 64, 6(i, (17 mit Gregors Tropen ergibt
Die nächste Notiz, die über den Kalaktiten in der Renaissance
auftaucht, steht bei dem byzantinischen Emigranten Konstantinos
Laskaris; er beruft sich auf Suidas 1 ). Die Tafel derer, die sich bis
Rurckhardt um die Sammlung seiner Ueberreste gemüht haben, schließt
die Ueberlieferungsgeachichte.
Im zweiten Teile, über die Ilauptquellen der Fragmente, gibt
der Verfasser Rechenschaft, nach welchen Gesichtspunkten er diese
ausgebeutet hat. Die Verantwortung verbleibt meist denen, die sich
mit den einzelnen Quellen beschäftigt haben, und so kommen wir bei
den einzelnen Werken darauf zurück. Diese Abhängigkeit von den
Einzel Untersuchungen ist schuld daran, daß die Fragmente der ein-
zelnen Werke mit einer gewissen Ungleichheit behandelt sind. Dos
hätte wenigstens äußerlich vermieden werden können, wenn die Va-
rianten nach einheitlichem Gesichtspunkt gegeben wären. So sind sie
bald knapp, bald zu weitgehend *). Seine eigene Stellung zu den
Fragmenten drückt der Verfasser durch ein Warnungssterachen und
eine Fülle verschiedener Drucktypen aus, meinem Gefühl nach des
Guten etwas zu viel.
Wenn wir von den beiden durch Athenaeus überlieferten ge-
schichtlichen Fragmenten absehen, sind nur Ueberreste rhetorischer
Schriften erbalten. Der Verlust des oder der historischen Werke ist
um so bedauerlicher, als beide Bruchstücke die heimatliche Geschichte
1) In 0.8 ZiUt aua Mifrnes Patrol. iat zu bessern : tElcganliaa AHicaa «•
'■t«hr/r,m clemcntai, quat adhuc apud Svidam Uguntur; du leutere weiß er aus
Suidaa Einleitung.
2) *. H p. 39—41, wo du notwendige Augment einige Mal im Vjndobonensii
fehlt, oder p. 207 — 209, wo dreimal lljppo;, zweimal *Aimo« als Besserung aus
». Arnims entern Abdruck übernommen iat.
COßNEU UNIVERSJri
MG Gott gel. An* 1909. Nr. B
betreffen, und dos äzb fio6X»v, £>< RW« lotopipiioiv bei Suidas eher
aus einer Andeutung im Buch über die Sklavenkriege als aus seinem
Titel hervorgegangen sein wird. Von den übrigen Werken erhält die
t4 X v1 3 PI™?** 1 ! die auffallende Zahl von 45 Bruchstücken, die zum
größten Teil dem Verfasser zweifelhaft erscheinen. Der Grund ist
darin zu suchen, daß diesem Teile Angerraanns Dissertation De Ari-
stotele rhetorum auetore zu Grunde liegt Dieser will die Unstim-
migkeiten in den aristotelischen Zitaten dadurch erklären, daß ein
Mittelmann angenommen wird. So wird für die Quintilianischen Ari-
stoteleszitate durchweg — es handelt sich um 24 Fragmente — Cae-
cilius als Quelle eingesetzt. Nun bezweifle auch ich, daß Quintilian
für die Niederschrift Aristoteles Rhetorik benutzt hat. Aber ebenso-
wenig glaube ich an eine direkte Benutzung von Caecilius t4/vij. Das
Verhältnis ist eben ein ganz anderes als bei der Benutzung C.s «pi
ox^tcuv; das war ein anerkanntes Schulbuch, das sich gerade wegen
seiner trockenen Anordnung im Schulbetriebe bewährt hatte. Eine
genaue Quintiliananalyse steht noch aus, soviel scheint mir aber sicher,
daß die lateinischen Quellen den größeren Raum einnehmen. Am
besten läßt sich die starke Abhängigkeit von dem Enzyklopaedisten
Celsus durch den Vergleich mit Julius Severianus und Isidorus His-
palensis beweisen '). Nun stehen aber beide mit Caecilius Namen bei
Quintilian überlieforten Fragmente (6; 31) in verdächtiger Nähe von
Celsuszitaten : Frg. 6 aus der Stasislehre nach Inst or. 111,6,38 CcUus
Cornelius ituos et ipse fecil sttitus yeneralcs . . ., Frg. 31 aus der Be-
weislehre nach V, 10,4 CcUus*) uutem iudkut... In letzterer Stelle
steht Caecilius ganz verdächtig nur zwischen lateinischen Autoren,
Cornificius, Valgius, Cicero. Beide Stellen nehmen auch Bezug auf
Aristoteles (III, 6,49; V, 10, 17), und dessen Benutzung durch Celsus
bezeugt Quintilian selbst (111, 7, 25). Infolgedessen ist anzunehmen,
daß Quintilian Cnecilius ziyvr} pijropixil nicht selbst zur Hand gehabt,
sondern durch Celsus Vermittlung benutzt hat. Also stammen die
Aristoteleszitate zunächst nicht unmittelbar aus Caecilius, und Anger-
mann ist darin zu weit gegangen. Das muß um so mehr festgehalten
werden, als die t4-/ytj in der vorliegenden Fragmentsammlung deu
Eindruck fast rein peripatetischer Lehre macht, wie sie sie schon aus
äußeren Gründen kaum enthalten haben kann.
Nun ist eine mittelbare Entlehnung aus Caecilius ja denkbar;
sie würde nur dann zu ermitteln sein, wenn sie perspektivisch mit
einer anderen Quelle zu rekonstruieren ist Das ist bei einer Anzahl
1) Vgl. Wöhror, Püwert Vindob. 1905 De A. Corneli Cehi rhetoric*.
2) CeUua, Korrektur in A, halte ich für richtig mit Rücksicht auf IX, 2, 106
(wo vielleicht doreelbo Eawrptxettel vorliegt,); dazu Wuiirer y. ü adn. 1.
CÜRNftl UNIVERSm
l'wr ilii ("ilmrtini fngmenU rolL Ofenloch 147
Fragmente aus Alexander Numeniu und dem von ihm abhängigen
Anonymus Seguerianus möglich. So kann Frg. 18: 18* nur auf Cao-
ciliua zurückgehen; gibt man dies zu, muß auch der Zweifel bei den
übrigen von Quinülian und dem Anonymus parallel Überlieferten Frag-
menten schwinden. So ist also das Sternchen zu streichen bei 17:17'
(21 : 21* sind wieder auffallend ohne Stern, obwohl ein gleiches Bei-
spiel in der Schulrhetorik fast nichts beweist); 23:23*; 28:28*;
(41 : 41* das Beispiel wieder nicht bezweifelt); 42 : 42». Wieviel ßonst
aus dem Anonymus auf Caecilius zurückgeht, ist nicht zu ermessen;
ich halte O.s Zweifel gegen Angcrmann für vollkommen berechtigt,
da ich den Grundsatz, alles was deu Stempel des Aristoteles tragt,
muß auf Caecilius zurückgehen, nicht für zulassig halte. Weil O.
Angermanns Arbeit vollkommen aufgenommen hat, ist zu befürchten,
daß man in Zukunft Caecilius tfy") ^r e * ne reme Paraphrase des
Aristoteles halten wird. Und das müßte man tun, wenn man im
Ernste Frg. 49, die Paraphrase zu dem Abschnitt «pl sponJosiK »«1
£xoxpto«uc aus Aristot. Rhet III, 18 in Cs -y/;", einordnet. 0. tut
es im Vertrauen auf Angermann, der p. 63 seiner Abhandlung Cae-
cilius für den tatsächlichen Verfasser des vorliegenden Bruchstückes
erklärt. Sein Beweis mit Hilfe des oben zitierten Gregor von Ko-
rinth ist aber keineswegs zwingend. Erweisen läßt sich nur, daß der
betreffende Aristoteleskommentar in der Figurentechnik wirklich von
Caecilius abhängig ist. Daß er ea ist, rührt daher, daß C.s Schrift
über die ox^uÄta — nicht aber seine ttyrij — tatsächlich die Rhetor-
achule beherrscht hat
Die Fragmente des Schriftchens Dipl axil tc ' ttov lehren deut-
lich, daß es in der rhetorischen Tradition eine durchschlagende Auf-
nahme gefunden und bis ins ausgehende Altertum die vorherrschende
Stellung behauptet hat Kurz dargestellt ist das Rekonstruktion b-
verhaltnis
[Caecilius]
i \
Alexander N. Quinülian
[Apsines] \ ' -^^
/ Phoibammo Aquila Romanna Carmen de figuris
Tiberius n. s. w. |
Martianus Capeila
Der wichtigste von diesen, Alexander Numeniu, ist bekanntlich nur
im Auszüge erhalten. Seine Nachfolger, die ihn noch vollständig ge-
habt haben, erhalten dadurch erhöhten Wert. Die Stellen aus Aquila.
wie Frg. 51, 52, 54 tragen ihr 8terncben mit Unrecht. Aus dem-
selben Grunde vermisse ich häufiger die Stellenangaben aus dem
CORN fRSJTY
648 OOtt. gel. Ade. 1909. Nr. 8
Carmen de figuris, dessen Abhängigkeit von Alexander selbst aus
der umgekehrten Anordnung der entnommenen Figuren hervorgeht.
Mit welcher Sicherheit Bich aus diesen Elementen die Wiederher-
stellung vornehmen läßt, möge beispielsweise Frg. 55 a, b zeigen, die
mit Sicherheit erkennen Inssen, daß bei Caecilius infolge einer falschen
spraehphilosophischen Vorstellung die Sinnesfiguren vor den Wort-
figuren behandelt waren.
Tiberius Rh. Gr. Quintilian IX, 1, 19
Sp. 111,59,22 ut vero natura prius
est, concipere animo res
quam enuntiare. ita de
xpütov o*»v ti tt)c wa-
VOCftC tf/iff.'XXI SitXTÄOV,
inet Sei tövvö'jv nivrmc figuris ante est loquen-
to'i WfGu icpoiffGiodat,
verblaßt aus Alexander,
dum, quae ad mentem
pertinent.
Alex. Sp. III, 27, 1
tä uiv Ti)c Siavoi'ac Brf-
X670V mlv • wavc&c 70p
XÖ700 xpodrfst Tj Siavoij-
'.1. ;to; EupTjaic, Eltfitat
Die caeci lianische Definition des ~/;' i \ i -i hat uns Phoebammo er-
halten in der leider durch Schreiberhand so verunstalteten Einleitung
(Frg. 50). Seine Absicht ist, die Definition Alexanders (RheL Gr.
Sp. III, 44, IG sq.) aus den Fehlern der Vorgänger zu entwickeln. Die
ganze Stelle kann nur aus Caecilius stammen. Zuerst wird Zoilus
erwähnt, der in seiner Definition garnicht unsere Figuren meint, bei
dem aber Caecilius offenbar zuerst den festen terminus gefunden hat.
Zoilus Schüler, Anaximenes, versteht mit Recht nur die etpwvsia
darunter (cf. Kap. 20). In Phoebammos Kritik an dieser Definition
ist tpi« äuAptävst sicher verderbt. Es ist keine Lücke anzunehmen,
sondern ich halte tpCo für das Zahlzeichen 7' und schlage vor toötö
7' 7.;j.if,T7.v:-.. An Caecilius Definition hat Phoeb. offenbar auszusetzen,
daß das a/tyia keine tpor^ kx\ rt yü$tn sein darf, ein Gedanke, der
durch den Zusatz iid -.', xpiittov in Alexanders Definition (Rh et, Gr.
Sp. III 44, IG = 11,1) hervorgerufen wird. Es fehlt also die Angabe,
welche Nichtfiguren unter Caecilius zu weite Definition fallen. Das
kann aber nach der Epitome Alexanders (Rhet. Gr. Sp. III 9 — 11)
und Phoebammo (44, 15 sqq.) nur der aoX01xtau.dc sein. Ich halte
daher tö Äft u.9) xaXöv Mir Doppelschreibung und lese: to oöv >u.i)
x«ä <püoiv« oü xaXöv (deswegen setzt es Alexander nicht; Grund:)
6 ?ip ooXoixiau.dc gotiv tponr, -.--. to /cipov. Ganz in Ordnung scheint
auch Caecilius Definition nicht zu sein : bis sie '-'> '.'■', xatd f ootv ist
sie nach npt 5<J»ooc Vahlen 39, 2 (Frg. 94) sicher.
Für Cs Behandlung der Sinnesfiguren fällt Quintilians Zeugnis
weg, er hat sie scheinbar nicht direkt benutzt. Frg. 57, die elpwvefa,
zweifle ich nicht an ; sie war sicher eingeordnet, wie der Vergleich
mit Quintilian IX, 1,3 zeigt, wo unter clari quoque auetores an C.
COPHftiUNlYEI
COPHELtUMYERSTY
Caecilii Calartini freffmenU coli. Ofeoloch 649
gedacht ist 1 )- Am sichersten vom gesamten Caec (Manischen Material
ist die Ueberlieferung in den Wortfiguren, die auch Quintilian ein-
gehend benutzt hat
Was von Fragmenten aus der Schrift vom Erhabenen heran-
gezogen ist, geht auf die Arbeiten von Coblentz, Kaibel, Rothstein,
Martins, von Wilamowitz zurück. Nach der ganzen Anlage der
Schrift — das spricht die Einleitung deutlich genug aus — müssen
die polemischen Stellen das meiste für C. ergeben. Aber zu eng ist
Kothsteins Ansicht (Hermes XXIII, 20), daß unmittelbarer Anschluß
an die Schrift des C. nur anzunehmen ist für den Abschnitt der Ein-
leitung und für die Behandlung der Tropen und Figuren. Für diese
ist es allerdings ganz sicher, daß der Verfiisser vielleicht schon von
Kind auf mit der caccilianischen Schultcrtninologie völlig vertraut ist
Aber unsere bessere Kenntnis gerade dieses Teils der caccilianischen
Lehre besticht uns gewiß. Viel zu weit ist dagegen Hammers Hypo-
these (vgl. p. XXXV), daß wir den echten Caccilius auch da haben
sollten, wo nicht ausdrücklich gegen ihn polemisiert wird. Zweifellos
wird manchmal gleiche Ansicht vorliegen ; aber Vorsicht ist am
Platze; ganz feine Nuancen eines versteckten Beifalls oder Wider-
spruches müssen da Fingerzeige geben. Das darf bei einer Gegen-
schrift, die sich gegen eine einzige noch dazu angesehene Schrift
richtet, nicht anders erwartet werden. Für Caecilius kann man daher
in diesem Falle der gesamten Schrift kaum entraten. Das bisher be-
sprochene Material ist in der Sammlung sorgsam zusammengetragen,
und es steckt in ihm mehr caecilianisches Gut als in der ttyvi), die
in der Sammlung einen farblosen Abklatsch des IVripatos bildet
Die Hauptfundstelle für C.s bedeutendstes Werk, das über den
Stil der zehn Redner bilden die pseudoplutarchischen Redner-
viten und Photius. Wahrend Burckhardt mehr das namentlich Ueber-
lieferte heraushob, macht Ü. den Versuch, und zwar hier mit größerer
Selbständigkeit, die Spuren des aus Caecilius stammenden Materials
aufzusuchen. Es ist eine mißliche Stiche, und 0. ist sich wohl bewußt,
mit wie großer Vorsicht vorzugehen ist (vgl. Einleitung p. XXI f.),
weil die anderen kompilierten Quellen zu wenig bekannt sind. Das
sicherste Gut bleiben die in Verbindung mit den von Keil festge-
stellten Heliodoretücken überlieferten Stellen. Die ganze Art dieser
ästhetisch-kritischen Notizen läßt am besten die Anlage des Werkes
erkennen. Besonders aufmerksam möchte ich auf die Stellen machen,
die sich mit dem -/',!' 7 --«- : - des betreffenden Redners befassen; in
sich einheitlich, bürgen sie für die Einheitlichkeit des ganzen Werkes.
Man geht am besten von den Figuren aus, weil wir gerade hier den
1) bir l'oterfguren siehe Quintilii.ii ¥111,6,58.
COßNai UNIVERaiY
G&O Gfltt gol. Am. 1909. Nr. 8
sichersten Boden Tür C. unter unB haben. Es ist eine große Zahl
(Frgg. 103, 107, 100, 121, 122, 125, 128, 144, 149); sie bedienen
sich stets der caecilianischen Namen, wobei zu erinnern ist, daß diese
sehr lange vor Caecilius nicht fest geworden sein können. Den An-
fang macht die Photiusstelle Frgm. 103: der Kalaktiner hat offenbar
zuerst die Behauptung aufgestellt, Antiphon enthalte keine Sinnes-
figuren. Da dies nun nicht der Fall ist, muß er seine Ansicht modi-
fizieren; so ist die ganze Stelle, weil sie so auffällig war, erhalten
geblieben. Daß die Entdeckung großes Aufsehen erregt hat, zeigt der
Verfasser itipt u<|k>»k (Frg. 103'), der aus dem Gedächtnis eine Be-
merkung darüber macht, ein Zeichen, daß er auch in den anderen
Werken C.s belesen ist Er Überträgt aber mit Recht die Behauptung
auf die alten Gerichtsredner, da Frgm. 107 zeigt, daß C. sie auch
von Andokides aufgestellt hat, natürlich mit derselben Einschränkung
des ät/jij;i/7.?'.i-'jc Und natürlicherweise kann dann Frg. !:!"■ aus dem
Isäus: spwtGc 64 xot a£T)(i.at(Cetv /,s«o xil tpfiaeiv ial tö xoXttixov
rrjV Stivotav S jidXtota |j.6y.i|j ■. 7 . Ay.i',^ 1 : .,.- (dazu Frg. 144) nur auf
C. zurückgehen. In Frg. 140 steht unmittelbar vor dem opgUKiCttv
die Angabe der Zahl der echten Reden, also genau wie in Frg. 125.
Aus diesem starren Zusammenhang ist wohl mit Sicherheit zu
schließen, daß diese kritischen Angaben auf C. zurückgehen, wie das
Frg. 100, 1 IG bestätigt In letzterer Stelle ist Dionys von Hali-
kamass mitgenannt, in 168 mit ihm zusammengeworfen, wie das
häufig geschieht. Mit großer Vorsicht hat C. in diesen Fällen nur
das in die Sammlung aufgenommen, whs bei Dionys entweder fehlt,
in Widerspruch steht, darüber hinausgeht oder andere Wnhrschein-
lichkeitsgründc für sich hat Die Stellen aus Harpokration Frg. 104.
105, *124 scheinen mir sämtlich zweifelhaft; die Kclitheitszweifel
können wer weiß auf wen zurückgehen, eine Sicherheit für die Her-
kunft aus dem Zehnrednerwerk liegt nicht vor. Den Zweifel in *110*
verstehe ich nicht, es ist durch HO besser verbürgt als 112, 118.
Im ganzen bildet die Zusammenstellung der 10 Redner gerade durch
die vorsichtige Behandlung die beste Leistung.
Dies Werk bildete CaeciliuB Hauptarbeit; es liegt menschlich
nahe, die Sonderschriften als vorhergehend zu betrachten, wenn schon
man Plutarchs ärgerliche Aeußerung über die aüfxpiaic A^itooftSvox
xai Ktxipowoc »ivtavietoaro« als einen Zornausbruch nicht für das
Lebensalter pressen Bollte. Ob man die vom Verfasser xtpi t>^o>>^
zitierte oo77p4[ijiaTo ö«*p Adoiod wirklich für ein besonderes
Buch halten soll, wage ich nicht zu entscheiden. Einordnen ließe es
sich schon bei 110, und das Zehnrednerwerk hat er ja gelesen. An-
tiphon wird auch vom Ps.-Plutarch zitiert: KextXioc 8' iv t$ sspl
11 COKHEU UNIVfRSJTY
CaocilÜ Calactini fragmenta col). Ofcnlocli GBl
aÖTGö i'.-.-: ■;■.■'.!. 7t:. noch dazu ebenfalls ein Vergleich mit Thukydides.
Ofenloch ist pg. XXXIII vom Gegenteil überzeugt. In der Tat müßte
es dann eine oü-fy-pioic IlXdtcuvoc xal Auoiou sein, wozu der I'haedrus
allerdings anregte. Wir haben dann die auffallende Erscheinung, daß
fast alle übrigen namentlich erhaltenen , nichtlexikalischen Werke
solche oivrxpfostc sind: Ttvt &a<p£pu 6 'Arnxoc CQXoc tod 'Amavtsiioö,
itepl A/M ■,-,;>-:■.■>,- >.t Aio-^ivou, beide ohne erhaltene Fragmente, xspl
^■•vio".-'---.-.-,; xat K-.-<,;.;..voc. Und in derselben Richtung bewegt sich
offenbar llcpt tüv xctft' tatoplav 7| sop totoptav Gipr}|iäva>v
tot« pV,topotv. Kine Zusammenstellung von Redner- und Historiker-
zitaten konnte einmal den Zwecken der historischen Erklärung dienen,
andererseits auch der ästhetischen Kritik. Daß aber unter Umständen
ein Vergleich auch für die Echtheitserklärung in Betracht kam, zeigt
ja der neue Pidymosfund. Mass hat geradezu Caecilius als den Vor-
gänger des Didymos vermutet, der die II. Dcmosthcnischc Rede als
aus Anaximenes GeschichUwerk stammend erkannt hat Spuren eines
caecilianischen Werkes dieser Art haben sich sicher erhalten. Wenn
man die Frgg. incertae sedis 164 — 166 betrachtet, so drängt sich
dieselbe literarische Tendenz auf. Von der Clemensstelle (Krg. 165)
hat Christ (Abhdlg. d. bair. Akademie d. Witt. XXI, 1801, p. 470 sqq.)
durch den Vergleich mit Porphyrius bei EuBebius praep. evang.
X,2 — 3 überzeugend nachgewiesen, daß Clemens und Porphyrius
ganze Weisheit auf alte Quellen zurückgehen, auf I.ysiniachus, Alcacus,
I'ollio und besonders Aretades «pi ao[iÄt6>ae«c. Porphyrius kennt
aber den Namen des Caecilius (Erg. 164) sicher nur aus seinen
Quellen, die diesen demnach benutzt haben. Auf ihn wird die Stelle
zurückgehen, die wir bei Clemens (Krg. 165 = p. 202,17) lesen: N«l
u.tjv BOMnSttM Xifovroc >Mapadüvt « (lövoi KpoxivSuvfiö'iat« Jwi-.-^-v rj ;
fiiitsv >jiä toöc iv Mapadüvi Äpoxiv^oveünavT-ic*. Das wird um so wahr-
scheinlicher, :il:- der Verfasser cspl ifyooc der Besprechung dieses
Beispiels zu Beginn des ganz von Caecilius abhängigen Abschnitts
(Kap. XVI sqq.) anfügt xaitot Jtopä t(ji V.< >-•..■ :.':■.. tot» opxoo tö onipjia
Oö fäp uxx fftv Mapa&ovt rijv 4u.tjv pAYM
XaEpiuv nc a&tüv to6u.öv aXfovei x£ap.
Sehr an Caecilius erinnert bei Theo, der ihn genau studiert hat,
das Vergleichszitat Thukydidcs -Theopomp -Demosthenes Übor den
«pdövoc (Frg. 166 = p. 204,9 sqq.), besonders durch die Erwähnung
der Sizilianischcn Geschichte des Philistos und der folgenden
Zitate der alten Redner. Obwohl man nun freilich nicht zu weit im
Einheimsen für Caecilius gehen darf, ist doch soviel durchsichtig,
daß auch Komödie und Tragödie berücksichtigt waren, und von einer
04U. pj in. igt». Hr. 8 45
CORNOl UNNERSITY
652 Gott gel. Am. 1909. Nr. 6
Stelle bestätigt das ja Porphyrius, wo die Abhängigkeit Menanders
von Antiphanes nachgewiesen wird (Frg. 1G4). Sind wir berechtigt,
ein größeres Parallel werk des Caecilius anzunehmen, aus dem viel-
leicht das oben genannte icepl tüv xod' toroptav ij *ap' Eotoptav sipi}-
jiivwv ",■"; pT]fopai ein Teil war, der für die Rhetorik das größte
Interesse beanspruchte? Denn nach diesem Gesichtspunkte sind bei
Suidas die Schriften angeführt. Ueber die Anlage läGt sich nur wenig
sagen; ob sie alphabetisch war, wie nach Frg. 164 — 1CG es zu sein
scheint, laßt sich mit Bestimmtheit nicht erkennen; die hier in die
Augen springenden Stichworte sind vielleicht der Ueberlieferung aus
dem caeciliani sehen RUchmann zuzuschreiben. Auffällig ist mir nur,
daß so viel Stichworte Aixüv 'Ovöjtata sind Frg. 164: p. 201,8
ßdaavo«; 11 ^oöXtjc (vgl. p. 161,1 9 sqq.); 13 aixia«; Frg. 1G5:
p. 201,21 «xu/fouov; p. 202,22 napaoxs»i) ; Frg. 166: p. 204,20
Gßptcl Die aus der alphabetischen 'ExXt/rfj U£s«v mit Caecilius
Namen erhaltenen Bruchstücke sind sämtlich der Art.
Für Caecilius lexikalische Arbeiten hat Ofenloch das Ma-
terial ganz Boysens Abhandlung De Harpocrationis lexici fontibus
quaest. rel. Diss. KU. 1876 entnommen. Ihm Überläßt er vollkommen
die Verantwortung (Einleit. XL), ohne zu verschweigen, daß er vieles
seihat nicht für caecilianisch halt Ein solcher Abdruck ist zwar für
die kritische Herausgabe von Fragmenten wenig zu billigen, laßt
sich aber deshalb verstehen, weil ein endgiltiges Urteil sich erst nach
Abschluß von Wenzels Arbeiten Tillen lassen wird. Die Wer Bruch-
stücke unter Caecilius Kamen «IaaffsXEa Lex. rhet Cantabr. ; i£oüXi)t
Harpocration ; ftswpixdv Ammonius; ziz:.; Lex. rhet Cantabr. ent-
stammen wohl sicher dem alten attischen Onomastikon, das Wenzel
in den Abhandlungen d. Berl. Akad. d. Wiss. 1895 p. 483 ansetzt
Nun ist aber zu beachten, daß an allen vier Stellen Suidas nur die
Erklärung des Caecilius, nie die der anderen, enthält Das Ono-
mastikon hat doch anscheinend in gegebenen Fällen verschiedene
Ansichten gebracht Es ist also zunächst nicht von der Hand zu
weisen, daß Suidas wirklich noch das Lexikon des Caecilius aufge-
stöbert hat, eine Annahme, zu der seine Erwähnung in der Ein-
leitung allein nicht zwingen würde. Soviel scheinen mir aber auch
die namentlichen Fragmente zu zeigen, daß sie kaum in einer KaXXi-
pT)u.03Öv7) betitelten Sammlung gestanden haben. Daß dies übrigens
ein Besserungs versuch von E. Rohde ist (G riech. Roman 326,2) fehlt
im kritischen Apparat O.s p. 1,8; 138. Die vielversuchte Suidas-
Btelle gibt nun Laskaris (s. Kinl. XIX) wieder mit >Elegantias Atlims
seeundum elrmcnta<, quac adhuc opitd Snidam legmitur. Daß das
Werk noch bei Suidas gelesen werden kann, weiß er aber sicher nur
CQMtfU UHIVfRSJTY
Caecilü CaUctini fragmenta coli. Orenloch G53
aus dessen Einleitung, wo es als KaixiXioo EauXtfeoO ixko^ M£m*v
zitiert wird. Bemhardy hat meiner Ueberzeugung nach mit Recht
fort 5ä — xoXXipTj[iooüvi]c. lott St für Randglosse zu ixXoriJ gehalten,
zumal der ganze Artikel am Schluß sich als glossiert erweist. Aber
Laskahs hatte sie in seinem Exemplar; denn die Uebersetzung >c/e-
yantiti<, einerseits = ixXo?*, övou^xtcov, andrerseits = xaUipT)|ioat>vT} ist
nichts weiter als elegante Spiegelfechterei des Byzantiners. Er hat
demnach die zweibändige Schrift gegen die Asianer auch nicht für
alphabetisch-lexikalisch gehalten , jedenfalls nicht die wunderliche
Meinung geteilt, daß Suidas glaube, >«doav X4£iv< sei in ihr ent-
halten gewesen. Was sachlich aus dem Zusammengehüuftcn Caceilius
gehört, ist vorläufig nicht zu ermessen; Artikel wie ea/TjUÄtiauivoc,
jtappTjsta u. a. können wirklich nicht von ihm stammen. Wenzels Ar-
beiten werden erst ein weiteres Vorwärtsschreiten gestatten.
Caecitius Bild hat durch die Sammlung jedenfalls an .Scharfe
gewonnen. Es ist das Bild eines strebenden Literaten, der den so
gut wie erkämpften Sieg des Atticismus zu einer ungeheuer fleißigen
schriftstellerischen Tätigkeit verwertet. Er hat es bei dem herrschen-
den Interesse auf einzelnen Gebieten zu einer für die Nachwelt
führenden Stellung gebracht, und darüber sind seine geschichtlichen
Schriften in Vergessenheit geraten. So sehr auch vieles >nach der
Lampe riechen« mag, muß man doch seine Lebensleistung als die
eines Chalkenteros achten.
Kawitsch W. Barczat
Vollständiges Oriechis ch*[>eatsches Handwörterbuch xu den Schriften
des Neuen Testaments und der übrigen archrintlichen Literatur von D.
Dr. Erwin Preaseben. 1. u. 3. Lief, (ließen, A. Tüpelmann (vormals J. Ricker),
1008. 8p. 1—320. Lex. 8°, je 1,80 M.
Ein umfassendes Urteil über die vorliegende Leistung kann nur
ein philologisch geschulter Theologe vorlegen. Ein solches hat Adolf
Deißmann in der Deutschen Literaturzeitung gegeben (1906, Nr. 30),
stark ablehnend, besonders hinsichtlich des Umfangs der Belege uud
der Art der Verarbeitung. Darnach wäre dem neuen Wörterbuche nur
ein beschränkter wissenschaftlicher Wert zuzusprechen : einige philo-
logische Beobachtungen hierzu.
Unter den benutzten Arbeiten der früheren Lexikographen führt
Prouschen außer dem Thesaurus die I,cxika von Pnssow, Pupc, Ja-
cobitz-Seiler, Suhle-Schneidewin an. Er kennt also das beste griechi-
sche Handwörterbuch nicht, nämlich das von Anesüs Konstantinidis
herausgegebene Mfrra As£ixov t^c 'EXXtjvix^c -(Xiüsoijc (Athen 1901
45*
EU UNIYER9TY
654 Gott, gel. Am. 1909. Nr. 8
bis 1907), eine neugriechische Bearbeitung der 8. Auflage des be-
kannten Greek-english lexicon by H. G. Lidilell and R. Scott (1897).
Dies englische Wörterbuch ist wiederum eine Bearbeitung der letzten
Ausgabe des Passow, aber sehr beträchtlich erweitert und verbessert,
und da auch Konstantinidis viel hinzugetan hat, so muC seine Leistung
unmittelbar neben den Thesaurus gestellt werden. Das ist gewiG
nicht erfreulich, da einem gToßen Notstand nur mit einigen Flicken
abgeholfen wird, da auch das Unvollkommene, das der Thesaurus
bietet, von keinem der Bearbeiter eine gründliche Kritik erfahren
hat, aber man muß doch zur Zeit mit dem Gegebenen rechnen.
Man vermißt aber auch einen Hinweis auf Herwerdens Lexicon
supplctorium (1002, 1904, 1906). Das ist freilich ebenfalls nichts als
ein großer Klicken, der dann noch durch zahlreiche N'achHickungen
erweitert wurde. Ware es nicht besser gewesen, der emsige holländi-
sche Philologe hiitte sich ein beschränktes Gebiet gewählt, etwa die
ganz vernachlässigten Ioner oder die noch niemals nach ihrem Wort-
schatz verarbeiteten DorerV Statt dessen jagt er im Libanios und
Synesios nach neuen Wortern, ohne darnach zu fragen, ob die Stellen
schon im Thesaurus stehen oder nicht, er schreibt den halben llesych
aus, der doch ebenfalls im Thesaurus steht, während er die anderen
Lexikographen kaum beachtet und überhaupt von der Verzweigung
antiker grammatischer Ueberlieferung kaum unterrichtet zu sein
scheint, er plagt den Leier mit unnötigen, grammatischen Anmer-
kungen, für die ein anderer Ort zweckmäßiger war, auch hier ohne
ausreichende Kenntnis der einschlägigen Literatur, und dennoch: zur
Zeit sind seine Sammlungen ein notwendiges Hülfsmittel, zehnmal
höher zu schätzen als der Konstantinidis. Denn Herwerden ist der
erste gewesen, der die Sprache der Inschriften und Papyri mit be-
sonderem Eifer verfolgt und dargestellt hat, so daß er für das volks-
tümliche Griechisch trotz der unmethodischen Sammlung unentbehrlich
ist'). Preu sehen spricht in seiner Ankündigung davon, daß durch die
rastlose Arbeit von drei Jahrzehnten die Quellen unserer Kenntnis
der griechischen Volkssprache ganz außerordentlich vermehrt worden
1) Inzwischen bat K. Krumbarber angekündigt, daß der in Leipzig lebende
Neugrierhe Dr. E. Pesopuloa bald ein weiteres Lexikon äftrpaupfiruiv M£i<uv, also
einen neuen Kumanudis, erscheinen lassen werde. Nach einer freundlichen Mit-
teilung de« Verfassers sollen es über 9000 neae Wort« Hin, die hauptsächlich
aus dem späigricchischen und dem ganzen byzautiniseben G«biet (bis ton Jahre
14o3) gesammelt sind. Dazu kommen neue Belege von selteneren, schon bekannten
Worten und neue Bedeutungen. Kine beigefügte Probe zeigte, daß die Arbeit
weit gründlicher angelegt ist als die von Kumanudis oder gar die trockene Aof-
sahlung bei Sopboklia.
—
I'reuachen, Griechisch -DeaUches Handwörterbuch iq den Schriften des N.T. 655
sind, doch er füllt das Fehlende nicht aus, weder nach dem Umfange
noch nach dem Inhalt
Aber der Verfasser hat Anspruch darauf, sorgfältig geprüft zu
werden, wie er das Einzelne erklärt. Dazu seien einige Worte aus-
gewählt, die der Hirt des HermaB im besondern hat. >ä3ioraxtoc, ov
nicht zweifelnd, . . . nur Adv. äSurtdxtuc unbedenklich . . . ungestört
im Gottesreich wohnen s. 9,29,2«. Darin fehlt eine deutliche Unter-
scheidung verschiedener Bedeutungen: die passive hätte nach der
üblichen Gewohnheit des Herausgebers durch die Zahl 2 abgeschieden
werden müssen. Die Stelle heißt: oi two-it« ot>v (Menschen von kind-
licher Unschuld) ctSiotdxTiuc xatoixijetoootv kv n/. ßaotXeiai tgü deoö.
Wie kommt das Wort zu der Bedeutung ungestört, so daß es also
zu vv :-/.>'.'. •>■■,!$, ävsinjpsdoTuc zu stellen war? Es heißt nichts an-
ders >was nicht zu bezweifeln ist, ohne Zweifel«, eine Bedeutung, die
bei dem Adverb sonst nur noch in dem hellenistischen Epigramm
Anth. Pal. XII 151 zu finden ist: tt tivi xoo xal&ov epattütatov ävdoc
fyovta eSoec- öfitotAxttu? iiSfi? ' Akq) ..-.■:,'>,:•/. . wo die Engländer, die das
ZeugniB zuerst vorgebracht haben, irrig das Aktivum, nndubling, an-
geben. — >äxrjöia . . . die Sorglosigkeit, 5apa5i3<$vat eaotöv täte; äx.
sich der Sorglosigkeit überlassen Hv 3,11,3«. Hier hat der Heraus-
geher sorglos aus Pape geschöpft und weder die besseren lexikalischen
Hilfsmittel noch auch den Sinn der Stelle beachtet. Der aber ging
sogleich ans dem Zusammenhang hervor: napGOwxaTs iooroöc sie; täc;
ötXTjSiae; xal oöx kvzpityi: i iaowiv täc u-eptp-vac, enl tftv xöptov, auch
hat die altlateinische Uebersetzung tradhlistis vos tmxielaiihus. Wie
?/(/-• 7 nun zu der Bedeutung Schmerz kommt, ist am besten bei
Schnei de win-Suhle dargestellt: Teilnah ml osigkeit — dumpfes Hin-
brüten, torpor — maeror. — >ävov6t£{oTtoc Adv. neidlos neben ä&oT&xTcoc :
X°P T jT* iv Tlvl Imd- d. helfen, Hs 9,24,2«. Das ist von den Gläubigen
gesagt, die jedermann helfen >ohne Vorwurf und ohne Zögern«.
Richtig hatte wieder die lateinische Uebersetzung: sine improperio,
sine dubitatione. Das war doch nicht schwer zu finden. — »iicö-
xsvoc . . . (verstärktes x»v<Se,), leichtfertig oder töricht (neben fynr/pf)
Hm 5,2,1. 12,5,2«. Das ist recht mangelhaft. Denn äicoxivöco ist
bis auf einen Bodensatz ausleeren, äicöxsvoc derart ausgeleert. Die
reiche Bildersprache des Hirten erklärt die eigentümliche, sonst nicht
nachweisbare , übertragene Verwendung , man kann aber auch den
Uebergang vortrofflich beobachten. An der 2. Stelle heißt es: Stav
6 -i-At-ptu-'. ; xtpdu.ict ixavoitata , ■■ f-lcnj*. otvoo xaXoü xat iv tote xspft-
u-ioic; ixeiv--.: - ; ..< ■',-> änÖxiva fy, Sp'/erat kni tä xepifua <.r. oü xaravoit
to irXiJpi) • oi£e fdp, 8tt xX^ptj ilot ■ xoravosi ife tö aioixsv«, ^oßoüu.tvo<;
(ujmti &£iaav. Im Folgenden wird xXiJpctc ev rfy xioi« gegen touc
CÜRNfUUNNERSITY
656 Oött. gel. Am. 1909. Nr. B
Ä«ox4v- •; gestellt, und ebenso auch an der 1. Stelle. Da also das
Bild stark geschaut ist, mußte darnach übersetzt werden: >bis auf
einen Rest der Flüssigkeit (des Glaubens) entleerte, kürzer »(glaubons)-
leer geworden«. Das Wort ist ein gutes Beispiel von der treffenden
und knappen Ausdrucksweise der Griechen. — >äxwntßäCio (nach d.
Int. ttipara gebildet?] wie es scheint, nur hier vorkommend ö. u sie
r?)v äjtoihjxijv etwas im Keller lagern Hm 11,15 [vgl. neugr. otißäCstv
aufschichten]«. Die Stelle ist falsch ausgeschrieben und falsch über-
setzt, sie lautet: Sav 7ap sie äxofrrjxijv o«ß&ai]tc oivov tj SXatov xal fiv
aotoie IHjW xepdjuov xevdv, xai itäXiv axootißdoai dsXiJa7)'-c rrjv äxo-
>>y. i->. ".'', xspdpiov :■/.:■■'.. 8 ßibjxae xsvdv, xsvöv xai sop^acic ' ootu» xai
ot itpwpTjtat ot xsvoi Ztav D.daioiv sU irvsüjiata otxatuv, öirotot fy&w,
toioOtot xai eüpioxovtai. Das Wort onßdC« ist in der bei dem ver-
wandten orotßäC» allgemein bekannten Bedeutung zusammenstellen«
bisher aus Epiphanios I 272 b und Schol. vulg. Soph. Ai. 770 bekannt
gewesen, nun erhält es ein älteres Zeugnis. Aber wie konnte nur
verkannt werden, was änoorißdCstv heiOt, wo obendrein noch in der
lateinischen Uebereetzung cum candetn apotheemn exhaurins steht? —
^xoro^Xöto blenden Pass. übertr. a. äic6 Ti)c dfa^c Äiavolac er wird
für die gute Gesinnung blind. Hm 5, 2,7<. Nicht ganz genau. Das
Kapitel handelt davon, daß einst das Gute im Menschen durch das
Böse ausgeschieden werden soll. Zu den mannigfachen Bildern, die
dabei verwendet werden, kommt zum Schluß noch die Blendung. Die
070W) oidvoia war im Menschen, nun wird ihre Sehkraft geblendet
Die auffallende Verbindung xal SX«u«; dxotwpXoikat ä*ö t^c otavoiac
v/ ( ; ■r; i,l ' 1 .' erklärt sich daraus, daß äxaraatatBl iv «Aotj: irpd£ii a&tcw
vorausgeht, so daß auch das nächste Verbum auf die Person zu be-
ziehen nahe lag. Ein Attiker hätte nun etwa äxotutpXoöTai r > i - fitä-
voiav gesagt. Aber dieser Akk. geht bei den Späteren zurück, und
xatd ist dieser Sprache ebenfalls weniger angemessen; so wurde die
Präposition wiederholt. Die Uebereetzung ist: >ihm wird die Er-
kenntnis des Guten abgeblendet«, wie es auch der Lateiner auffaßt:
et omn/s HU cogitatio prudentiae excaecatur et fallitur.
Der Bearbeiter zeichnet sich durch große Genauigkeit in der
Angabe der Stellenzahlen aus, auch scheint er nach den vorge-
nommenen Proben nichts Wesentliches auszulassen. Daß die antiken
Lesarten nicht sonderlich verwendet waren, erklärt der Zweck des
Buches, der >in erster Linie für die Hand der Studenten und der
Geistlichen« bestimmt ist. Gleichwohl war es auch unter dieser Be-
schränkung vielfach möglich, die Wissenschaft zu fördern. Auf dem
philologischen Gebiet indessen ist dies nicht überall, wo es möglich
war, erreicht worden.
Göttingen Wilhelm Crönert
■
CORHFU UHIVfRSJTY
Libanü opera rec. It. Förster. Vol. II. III. IV 657
I.ibanii opera recensuit Kiihmdu- Foerater. Vol. II, oratio nes XII — XXV;
Vol. III, or. XXVI— L; Vol. IV, or. LI— LXIV. Lipaiae, in acdibus II. 0. Tcub-
MTi MCMIV, MCMVI, MCMVIII (IV.672S., M. 12; LXVI, 487 S., M. 12,
V, 498 S., M. 10) ').
In ziemlich nischer Folge sind die Bande auf einander gefolgt,
so daß nunmehr schon alle Reden des Libanios in dem neuen Ge-
wände vorliegen. Die drei nächsten Bände sollen die Deklamationen
enthalten. Wir bewundern die umfassende Arbeitsweise, die Emsig-
keit und die Ausdauer des Herausgebers und wünschen ihm zu dem
glücklichen Fortgang von Herzen Glück.
In der Anordnung des Apparates würde F. nicht nur
Raum ersparen, sondern auch dem Benutzer ein schneller ergreif-
bares, klareres Bild gewähren, wenn er die Lesungen enger zu-
sammenrückte und der handschriftlichen Ueberlieferung den Vorrang
gäbe. So steht z. B. III 140 die Anmerkung: »logopraaCpiß scripsi, ut
codi Monnerius ioxuptooi(ti libri sed in io-/uptoai|M]v corr V, edd<.
Ihr Anfang erweckt die Meinung, die Stelle sei gegen die Hand-
schriften verbessert worden, während man doch Vermutungen Neuerer,
wenn sie durch eine später bekannt gewordene Ueberlieferung be-
stätigt wurden, entweder gar nicht oder nur anhangsweise erwähnt.
Es war also zu schreiben: toxi>ptoaiu.7jv V c (coni Monn)] la/opioaiiu
V" cett. Weiter zu III 131: »öpjpiÄfioc scripsi coli. t. IV 835, 2 (ex
emendatione Jacobsii) et Aristoph. fr. Thesm. 6 t. 111070,11 M et
Harpocr. s. v. öpjpiSSpata libri sed ?p Äu^i&ac in marg A, epata
in ras. I", paia in ao corr. I s , edd<. Dafür war zu geben: ipvptSi«c
AtpIM» ante ras. ut vid. (ci Jacobs, cf. t. IV 835, 2, Aristoph. fr.
320 K, Harpocr. b. v.)J ipvpifispaia AIP" cett. Die Entscheidung wird
richtig gefallen sein, auch die attischen Schatzinschriften kennen nur
äpjpiSfia und das davon abgeleitete äitpto'tl&ov. Aber äp^tätpaiov, das
an sich ebenso attisch sein kann wie xspiMpcuov, wenn es auch noch
nicht bezeugt ist (unbestimmbar ist äp.<pi$6paia * ajiXXia Hes.), muß
auch darum verdächtig sein, weil es in einem im Thes. Ling. Gr.
12,217* ausgeschriebenen Bruchstück eines späteren Lexikons als
Erklärung zu *«pi8*paiov benutzt wird.
Eine weitere Entlastung und Klarung des Apparates würde F. durch
Ausscheidung der Morelschen Lesungen herbeiführen. Was
der vielgescbäftige Philologe und Buchdrucker F. Morel an Handschriften
zur Verfügung hatte, ist so ziemlich bekannt, seine Verbesserungen
aber und Vermutungen Rind, wo sie nicht gerade leichte, durchsichtige
Versehen betreffen, von ganz geringem Werte, vgl. das vernichtende
IJ Vgl. Jahrg. 1904, Nr. 9, 8. 730 ff.
4
coßNEu uMvttarr
668 GölL gel. Am 1909. Nr. B
Urteil, was F. selbst I 75 und 267 über ihn fällt. Man gehe einmal
die Rede lUpi ffl* ouWhjxüv (111337—348) durch. Was hier 337»,
338«, ii, i&, 339t, i, ii, ii, n, 340», 341», so, 342», 343«, i», 344i», n t
«o, 345*, e, 347u, 348i6 an besonderen Lesungen Morels erwähnt
wird, ist zumeist minderwertig oder falsch, es ist aber auch schäd-
lich, da mancher Leser an einigen Stellen zu der Vermutung ge-
bracht werden kann, die Morelliana sei codicis instar. Das ist sie
aber, da ihre Quellen in dieser Rede bekannt und auch von F. ver-
glichen sind, nicht So hätte denn editio prineeps nicht die Ehre
einer vollständigen Wiedergabe finden sollen. Warum freilich V.
S. 338n lieber mit AEIB Morel äipjXaoe als mit Va V Reiske ö-eXcme
geben mochte, ist nicht ersichtlich, wo er doch anderwärts das rich-
tige »Raus vorzieht. Indes ist emjXaus, das zur Unterscheidung von
ÄadXaßs eine stärkere Augmentation erhielt, in den Handschriften
der Bpätgriechischen Schriftsteller bo häufig, daß man das Versehen
begreifen kann.
Endlich muß noch einmal die Bitte ausgesprochen werden, Ver-
schiedenheiten der Accente nur in wichtigen Fällen zu erwähnen.
Daß die Byzantiner z. B. gerne einige proklitische Worte an das
folgende anschließen, weiß jeder, der nur ein wenig mit Handschriften
oder Apparaten zu tun gehabt hat So hätte aus der angeführten
Rede 337« toxpwtov V, 338m &£oopU»v P, 34h» dtqxtoo B, >* 8iat£Xo«c
ABPV usw., 346»» »itoöv A nicht in die Anmerkungen gebracht wer-
den sollen. Auch nicht 341» ;■', & APBV, eine den Byzantinern sehr
gewöhnliche Schreibung, m oüÄäitm itoti CAIV, 347i* imiA* äv A,
348u '■■'./. U ' A. Allenfalls war 340i» ävtdoat (st avi&oou) der meisten
Handschriften von einer gewissen Bedeutung, doch hatte ©in Bolchor
Kall mehr Wert, wenn er in der Vorrede kurz mit andern zusammen-
gestellt wurde '). Auch das lose v macht dem Herausgeber noch un-
nötige Arbeit. Warum heißt es IV 401» zu toi« £ifoiaot xalj foftiaai
scripsi ;".»,;■.->.-■■, B Sieb? Hat etwa Libanios die bekannte Byzantiner-
regel befolgt oder waren für die Tilgung rhythmische Beobachtungen,
wie sie Blaß bei Demosthenes machte, maßgebend? Mit Bolchen
aäid^opa sollte der Leser nicht geplagt werden.
Nun, da bereis vier Bände vorliegen, ist es auch von einigem
Vorteil, die Scholien, über die früher noch kein rechtes Urteil
möglich war, im Zusammenhang zu betrachten. Sie verteilen sich
zumeist auf die einzelnen Handschriften. Etwa folgende sind der Er-
wähnung wert.
Der MonacenBis A (s. X) hat nur selten Randbemerkungen, kurze
grammatische, aus eigenem Denken entsprungene Erklärungen, >#ao-
1) S. 346io ''vi-'; P jpivüc I muß ein Druckfehler Torlicgea.
■ ■■: N r ' ■■■■■■ n
Libanii opora rec. R. Förster. Vol. IL III. IV
litfcCnvc ixö xoivoö II 104, tß(6cj övii toö &fv(bv III 217, xatafso-fdvttiiv]
ävtl toö xatafpej/fetcuoav 475, xatä xoivoö t6 >toTQ>« IV 19, itpooettov]
Ävtt toö ffjiirpoo&sv obEuv 77. Auf den Erzbiächof Arethas von Cäsaren
weisen einige Aehnlichkeiten , die sich in den Scholien zu Dion
Chrysostomus finden, z.B. zu I 2 xatd xotvoö tö xpaatv« (A. Sonny,
Ad Dionem Chrys. analecta, S. 95), VII 37 bxövxcovj 'Atttxüc avri toü
4x«to>aov (S. 103), XI 106 <x*ö xotvoö tö motetc (S. 109). So findet
»ich ixö xotvoö und xata xotvoö noch Öfter. Es wäre nun zu unter-
suchen, ob die Bemerkungen die Züge der Handschrift des Arethas,
die wir kennen, aufweisen. Stammen die Scholien von ihm, der so
viele Schriftsteller mit seinen Lesespuren versah, dann finden sich
sicherlich im Monaceusis häufige Ausrufe wie wp(atov) und '.^(siwaai),
vgl. die Bemerkung Försters 1 16.
Im ChisianuB C (s. XI) ist ebenfalls hin und wieder am Rande
etwas zu finden: II 39 (mit Suid. zu vergleichen), 314, IV 242 (mit
P S B\ aus Suidas). Besonders ist III 144 zu erwähnen: ootot fpopiftöv
oöSi oi»77va»u.T)v fyovj iap^txöc tpijutpoc outo« 6 otiyoc (mit Mo). Mit
dem Metrum hat Libanios an der mit großem Nachdruck gesprochenen
Stelle wohl ebenso eine Wirkung erzielen wollen wie einst De-
mosthenes. Daß dem Byzantiner der Vers auffiel, ist nicht zu ver-
wundern, da er mit der Vermeidung von Auflösungen und mit der
betonten vorletzten Silbe den Gesetzen seiner Zeit entsprach.
Im Palatinus P (s. XIV) sind von der 3. und 4. Hand ein paar
aus Suidas genommene Stellen zu bemerken, vgl. III 232, 418, dazu
eine selbstergründete Erklärung IV 77. Der 2. Hand sind einige
ziemlich gelehrte Scholien eigentumlich, die sich meist in der Hs. B
wiederfinden, vgl. 183, 87, 116, 134. Zu bemerken ist ein aus den
Aristeidesscholien (III 326 D.) abgeschriebenes Stück: 1146, vgl.
Hendess, Oracula graeca Nr. 51.
Der Barberinus B (s. XIV) ist mit häufigen Anmerkungen ver-
sehen, besonders von der 2. Hand. Davon geht das Meiste, wie schon
von Förster hervorgehoben wurde, auf Thomas Magister zurück,
manches auf das Etymologicum Magnum und Suidas, einzelnes auf
die Scholien zu Aristophanes (1 512) und Pindar (530).
Unsere besondere Aufmerksamkeit erheischt der Vindolxmensis V
(s. XU), nicht etwa um alter Gelehrsamkeit willen, die nur wenig
vorhanden ist, als darum, weil er uns zeigt, wie man einst den Li-
banios gelesen, verstanden und beurteilt hat. Daß die Hände V und
V* auf dieselbe Quelle zurückgehen, ist offenbar, woraus weiter er-
hellt, daß der Urheber der Scholien in einer Vorlage von V zu suchen
ist, eine Beobachtung, die noch durch Verschreihungcn (vgl. IU 54)
bekräftigt wird. Nun wird man auch die junge Hand, V r (s. XV nach
COfiNEU UNIVERSiTY
660 Gott gel. Am. 1909. Nr. 8
Förster 1 35) mit den alten zusammenstellen dürfen , denn außer
Aehnlichkeiten in der Schreibweise gibt sie auch deutlich eine frühe
Entstehung zu erkennen : 11 524 tö »fjÄTjc toüto övti toü >xoxk< io^-
(ttxvTOv töbtouivou /pövou, Ök fiixaiiuc, öv icapaXau.ßdvs3dGU aötö ■/.?-. npö
BTcbv iiaxoaiav xai jtXhövoiv ftt. In das 10. Jahrhundert aber gehört
sowohl Arethas als auch der ihm zugewiesene Monacensis A, und
wenn es sich auch als unmöglich erweisen wird, bei den Schoben der
Hs. V denselben Ursprung anzunehmen '), so genügt es schon, eine
ähnliche Entstehung und den Abstand von späterer byzantinischer
Scholienarbeit zu erkennen.
Lexikographisches ist kaum aufzutreiben (rcsoihjv II 295 hat
Aehnlichkeit mit Schol. Luc. Thal. 1 10, S. G Rabe), eine Benutzung
des Suidas nicht zu erkennen, aber auch nicht des Diogenianos, den
Arethas hatte. Einmal (III 131) werden zwei Worte mit den Aus-
drücken der Volkssprache erklärt, wie es jener Erzbischof öfter zu
tun pflegt (Sonny a. a. O. 88 f.). Hingegen sind einfache Glossen nicht
selten. Dabei wird dann einmal fehlgegriffen: 111 3 1H :/dp5eusv| ■JJtgi
ixidapiC«v, vgl. Förster z. d. St.
Oefter findet sich grammatische Erklärung einzelner Formen oder
Verbindungen. Auf attische Besonderheiten wird hin und wieder auf-
merksam gemacht, vgl. II 41)7 tö 6t4du.svov] f^tot t&üc 5e£ouivooc ew-
dpüitouc' Attaxöv oütoK. Daß der Infinitiv nach attischem Brauche
für den Imperativ stehe, wird immer wieder eingeschärft, vgl. 1291
>X£f*tv« iJTOt Xfrre* rffi 'Attix^c xai toüto ouvqdfiiac 1 xai itotTjtal tobwot
ypiüvtai . «£o*poxXiJc * tot" j)8q (paoxciv f[ii uLavttxfy (ujolv <ppovitv (0. R-
462). xai 'ApiotctÖTjc itoXXa^oö tüv eaotoü Xöftuv toötut ypipat, vgl.
noch 1142, Hill, 333, IV 422*).
Ein Augenmerk richtet der Byzantiner auf den Gebrauch der
Casus bei Verben. Im Coislinianus 345, dessen Zusammenstellung
auf Arethas zurückgeführt wird, ist eine beträchtliche alphabe tische
Sammlung über bemerkenswerte Konstruktionen von Zeitwörtern er-
balten, das vierte Bekkersche Lexikon (Anecd. 119 — 180); ein späteres
1) Nur einmal trifft eine Itemerkuug von A mit V zusammen: III 217 »,//'«]
övrl toü Q7a]"I> A, /|t04 dyaj'Iv xil •Apwrf.ft»,; ■ »w piv j-ip AaziöfltpiWout i, oup-
<pipä &i r jpo tyt xi\ UMfit* ■ fjT<>i t.yytt V. Vgl. auch IV 77, wo in F* weiter
ausgeführt wird, was A kurz erklärt.
2) Vgl. Srhol. T BU l( 10 mivMi prf).' »Tpixfois njopcudp.» t»C JU BsMl] «TW«
swe' *yiixw Mw^nc« ■-!■!. Kl. 9). So ist richtig bei Bekker dio leirhte Ver-
derbnis ^iixdv (i^x'jva; vcrltcsscrt, wahrend Maaß das Scholion nicht verstanden
hat Aber Lesbonax XVHI (6. 46 Müller): 'l ■ t> .. x*\ Aüpi'W iart tö «vri kc«S*
TaxTixtüv drapifi^Ti Mrtiv, und nach Rost (Gr. Gr. § 125,3 Anna. G) ist der Ge-
brauch in der epischen Sprache häutig, bei den Atükern selten, vgl. auch dio
zahlreichen Beispiele bei A. Matthiä $ 647.
CORHEU UNIVERSlTY
Libuü opera rec. R. Förster. Toi. II. III. IV 661
Erzeugnis, etwa der moschopulischen Zeit, steht z. B. bei G. Her-
mann, De emend. rat graec. gramni. S. 353 — 422, die Syntax des
Johannes Glykys bewegt sich hauptsächlich in diesen Fragen. Man
vgl. z. B. III 54 «"xstoJ ^toi sxpatsito xal Ali toöto 2otix7ji OOVtyCTttt
drEvavtiac toö sfyato avtl toö ijjrteto -reviv^t (Sotixi) V 1 , verb. v. F.)
owrattouivoo mit BA 141 iysadai' fevtxfy' A(«v teaaapaxootatt evd-
:n>: ßißXiioL " *xsXsooao-fjc «ötoji ttüv itpoxGiuivuv lr/ia$ai<, oder I 129
ifooyEpatvov tö )ß>pfa>] fjtoi su.iocuv xal 8;ä toöto irpöe. aittar.x-ijv oov-
tfenat, oW/Epatv» öi ävtt toö Xoäoöu/u, Äx^ !""« Sotixfy (ähnlich
III 223) mit BA134 fioayepatvü» oottxty* ax toö 'F-ntofptoo usw. und
mit Lex. Herrn. S. 368 ^-. -y i^, rc-ir, auvtaoast'ii 'Attixwc uiv aittatixfy,
xai SflMi tö äicoatp£?o}iai xai u.io<i> xai ßSiXüttojiat, xotvwc. 5b Sotixty,
xii otjXqC tö ävunuAi xai öpftCojiaL (folgt eine Ubaniosstelle). Hierher
noch U74 (jtfmn 7*vtx1)i) und III 2'J5 (daupäCu ?svixty). Arethas
macht in den Dionscholien ähnliche Beobachtungen, vgl. besonders
zu X 29, doch enthält er sich der Beispiele und ist im Sprachge-
brauche verschieden.
Zu erwähnen sind auch die Unterscheidungen /wischen Aktiv
UQd Medium (I 146 icpsoßsö« ~ ouxjrpGoßeöetai, III 234 äx£oyov ™
Hia-/öu.i2v) oder Simplex und Kompositum (II 78 jrpdttoujti ~ aio-
rpättouat, ebenso III 13, 195, und zum Teil II 526'). v g'- ttucn 4 ^4
fo^ov ävti toö fi«4a-/ov, zwischen einzelnen Komposita (1 108 ivto?-
X*mv ~ oovtuf/Avsiv), zwischen Singular und Plural: II 169 bvSijXoi
xXTjÄQvttxQjc, Kv&nXov Je ooftKorc, «ÜStjXov 5s\ eine durchaus verfehlte
Bemerkung; hierher noch IV 454: ävipsia io^^tata f,toi dvSpäai xpl-
«ovtfl- ov3p(öta 5e oix:f/u.ata tä eu.j«piexovta avSpac;, und über den Ge-
brauch einer Präposition an Stelle einer andern III 2 16, 258.
Bei den Sätzen macht der Scholiast auf Auslassungen aufmerk-
sam, wie 189 to^wv toö IIoosiSüvoc] fjtoi otürijpo«, ay^xs 84 'Atrix-ty
swijdtiat- xal 'Apiat«l8T]c >to-/«v trje *soö«, edoac; Ginaiv oöiiuä/üu,
weiter 256 und 295. Doch sind die Bemerkungen ohne Belang oder
gar hinfällig, Arethas widmet diesen Fragen größere Aufmerksamkeit
Zu bemerken ist jedoch, daß die Brachylogie des Libanios den Sr-ho-
liasten zur Bewunderung hinreißt: 1 319 tö atponöXov tfjc 7Xütrn.c
xavtaü&a JtscpdvT] xai tö ÖV ÖXquv noXö ÖTjXwaai.
Besser sind die Beurteilungen des Periodenbaues, besonders der
Anakoluthe, vgl. 1315, wo darauf hingewiesen wird, daß auf töv uev
1) Die häufige Wiederholung xeigt wie in den. vorher erwähnten Falle, daß
«ich der Scboliast auf die Entdeckung einer nicht bekannten Sache nicht wenig
einbildete. Seinen Eifer wird man verstehen, wenn man annimmt, daß er, dunh
'»Whe Vorstellungen getauscht, einen Vorganger des Thomas Magistros bfr-
fc »np't, der S. 317 R. richtig lehrt: irpdTro,*ai U xal fu-ri -r^c irpoWoto* xal ymfr
^fi Kpolinu,; xal to dtioiTÜ xal iö dxatxoüiiai.
■ -Ml . .ffviT,
662 Gott gel. An*. 1909. Nr. 8
äwpiÄoaaa nicht nach einem St ein anderes Partizip folge, sondern
ein neuer Satz, ferner I 87 (nach einer Parenthese wird :: y . 'f ,.",-
. . . xats/oüci]« durch 76^0637]? . . . Xdfou r*)c udXeuic wieder aufge-
nommen), I 309 und HI 194. Der Scholiast bewundert diese Kunst
(III 194 iroXXä tootou tä toiaöta, «7auu,aarä irävra) und auch Johannes
Glykys erkennt sie als eine bemerkenswerte Eigentümlichkeit an '),
während PhotioB darin einen Grund der Un Verständlichkeit des Mannes
findet 8 ). Auch technische Ausdrücke aus dem Ithctorenunterricht
kommen vor (lil 96 ivt :•>---,: ; i , r^xX-rjitattXTJ und r t Xuocc; r utaX7jimx , i)
änö toö rpöKoo, weiter 101, 125, 214), während die cr/ijjLara des I.ea-
bonax, die Rudolf Müller bei Arethas nachgewiesen hat 8 ), nicht be-
nutzt sind.
Wie Arethas, so meistert auch der Scholiast des Monacensis des
öftern seinen Schriftsteller, so I 275 Xoirrji tc tf,i xapd t«v euäv 07a-
ftiüv] ^ jtapd Eni -i^v/v. toüto 3e oüx oioa ort-, .; cit^Xde tut p^topt
EiitBiv, 318 00 xaXöy to »ävijXwpivov« evtaöda, III 181 toöro oö^ eftetat
tau XÖ7UH oütcüc XEfuvsvov. Absonderlich ist II 78 oiadoj oü r*)c; 'EXXtj-
wxt)? aovYjdsioc ävtl tootou 70p >o*.öac xaXüc fiouvai xai u,i] 3oüvai<.
tö £s otada oütok Xau.ßävBcat änoXeXuuivtöc; ' >oioira töv Äv3pa< xai
>otoda tö toü Ssivoc 7«voc«. Diese Unterscheidung wird sonst nicht
gemacht, denn die Grammatiker verwerfen entweder oiöac; gänzlich
alt* nichtattisch (Moiris) oder geben wenigstens der Korni doda den
Vorzug (Thomas M.). Hier muG eine bei einem späteren Schrift-
steller, etwa Aristeides, gemachte Beobachtung irre geleitet haben,
was vielleicht ein anderer ergründen wird. Noch merkwürdiger ist
11)115 opa xai tö xaTau,övac Ö 1 7Ü1 ouzot' äv 67T6Äiiau,T]v toötov
a&iboat spu,TjV8iac r^c aütoO. Man ist darüber verwundert, daß eine
Form angegriffen wird, die bei den Attikern des öftern vorkommt
und auch von Byzantinern vermerkt wird (Lex. Vind. 115). Aber die
1) De vera syot. rat S. 62 Jahn: ftt ri ( i rtapt(*öo/i ( < xai Ti,i i$] a'jrije fiiaiorrfji
xai 6 ootptar^c Aißdvi',; Catipov iyp^a-to ... (folgt ein Beispiel, in dein nach einem
KinacbuL mit einem Wechsel de» Subjekts fortgefahren wird) tiJ.tjv oüto» yiv xai
ojlo; ~f ( i Mi/'i'y vpijSapivo; i.;j«lli t'> -r-vi';, 1 :■,■-',:< -. iv a/Xotc & a.TivotO(Jliv
xi xai a*>T*c npo/j(pr,Tai xal Tf ( « llCMlH^ '/<•*?); ttjy ffma&v suvrj^* * Xp'j™ T'p T ^"
ax^fiaii äSiimitw; xal avvamt täc irtitt?tt< iMvifaK, J»*| täi (8«i xaJapAc ZP'j^-
[iivoi usw. nÄ> ( > AtßsMK f»* v SW rfAa'yniov o ; irtuii tiüi JY^WW (yp'/OTto, *» f-nlp«;
■i:i -;, iL- . usw. Kl folgt l'hiloBtratos, der darum getadelt wird, daü er so
häufig Anakoluthiun zulasse, die weder diirrh eine richtig verbundene Parenthese
noch durch andere Mittel ertraglich gemacht sind, daß er also vi; irrüs«« <üc
Izvyt xol iöi (?o;iv ait&i Aiw'uuu
2) Cod. 00: Ko)Xi p«v (risx'JTi'Cüj'. «apfyflyjxai;, fwa 8' ttctaipiou xal toü
J-rtTxafcu.
3) De Lesbonacte grammaüco S. 106— 112. & auch oben S. 660 Anm. 2.
1
CORNER UNIVERS1TY
Ubanii oper» rec. R. Förster. Vol. II. III. IV
Verdächtigung ist ziemlich nlt, da sich schon der Antiattizist S. 101 B.
dagegen wehrt : xatäujävctc* Ävtl to6 lÄtar HgoxuckStjc; xpiötoH, Ssvo^äv
Axou.vTju.ov6ou\at(i>v ztxipzm. Es ist also wahrscheinlich, daß der
Scholiast auf irgend einem Wege sein falsches Urteil dem bekämpften
Attimten verdankt
Es ist im Laufe der Verhandlung deutlich geworden, daß der
Scholiast V mit Arethas, der eine viel schärfere Beobachtung und
umfassendere Bildung besaG, nicht eins sein kann. Aber er ist doch
für die Erkenntnis sowohl der Ueberlieferung des Libanios als auch
des grammatischen Betriebes im 10. Jahrhundert von einigem Werte,
und wenn die Vermutung wahr sein sollte, daß der Monacensis A
mit Arethas zusammenhängt, dann erhält die Textgesehichte einen
weiteren, noch wertvolleren Anhaltspunkt. Die Wichtigkeit solcher
Ergebnisse rechtfertigt denn auch die Durchnahme der zerstreuten,
sachlich wenig anlockenden Masse, und so mag nun ein anderer diese
Untersuchungen nachprüfen und fortführen ').
Das große kritische Vermögen des Herausgebers tritt vornehm-
lich an einem Stücke hervor, das erst nach Keiske bekannt geworden
ist, der Rede Txsp 'OXou-icfoo (IV 387— 404). Sie ist in der
Hauptsache nur in einer Handschrift, dem Barberinus 1141, erhalten,
und hat in ihrem ersten Herausgeber Siebenkees keinen eindringlichen
Bearbeiter gefunden. Hingegen ist durch Förster ein recht lesbarer
Text hergestellt worden und das oft an Stellen, deren Heilang durch-
aus nicht leicht zu finden war. Hier und da indessen darf ein an-
deres Urteil vorgetragen werden.
H87n 6v (seil. Xöfov) st |töv ot XoiSopwivttc; oöx ötovro losafcu,
'■:.:.■-,-.!.■ OOX &pi>ÜC UKBtXTJfÖTK' Et 54 t4 SlXOUa (JLS XGlOÖVTg fpd^&lV
aloypdv, x -t P m P-« zi l< tÄV e/tyxüv ^Xxtöoc ixtSet/^vat. Der Gegensatz
in ohx 5o£o&at ist fpA^siv, nicht fpad^tv atcr/pov, und da auch bxi-
taqßtfm keine rechte Beziehung hat, so ist ohne Zweifel st 8k ta
Öxoid (18 xoioövta 7pa<|»siv (gjiovto), aia/pöv */s{p(a ju ti)c täv iydpmv
Üxi&oc ixi8fiiytH)vat zu schreiben. Mit diesem scharfen Gedanken
>dann wäre es doch schimpflich, hinter der Erwartung der Feinde
zurück zu bleiben« Bchließt die Einleitung wirkungsvoll ab.
1) Aua dem cod. Monac. 529 hat Albert Jahn (zu Basillus und Joh. Glykys)
einige wertlose Scholien ausgeschrieben, andere« steht mir aus eigenen Aufzeich-
nungen zur Verfügung. Wir befinden uns ganz im Fahrwasser mosrbopuliacher
Erklarunge weise, Thomas Magistros und das Etymologicum sind benutzt Auf-
fällig erscheint die Bemerkung fol. 217* 5B»v ial mrpa xoie dp<8fiijTixoic to5 iv«
rp'J; id h'tt tat tüiv öjo npö; ii Wswpi yüpa - : ;i - <: Diese Bedeutung von "/''■:■■<
finde ich weder bei den Alten noch hei den Byzantinern; im Rechenbuch des
Planades heißt g^pa die Stelle, wie z. B. die Zahl G005 vier gäp« hat (S. 3
Oerbardt).
fRSirv
664 Gfitt gel. An*. 1909. Nr. 8
388s XGiuivoo 26 el <paivofp.i)v .;uX(üv S pLÖvov :v.; otyopivois fcotlv
■fj xapö twv CüvTttv icpöc toüc xatTflopoövrac <ßoi$deia>, oü5s|tidc äv
«p&pdaewc istetxoüc siitopTjoaiju. Ein gelinderes Mittel als die Ein-
fügung von ßoijäsia ist die Streichung von r,. worauf dann xsi^iivou
als Gen. abs. gefaßt wird und 3 auf äjisXüv geht: >wenn ich aber
nach seinem Tode das vernachlässigte, was die Toten einzig und
allein noch von den Lebenden gegen ihre Angreifer erhalten können«.
Damit entgehen wir zugleich der schon von Förster eingesehenen
Notwendigkeit, 3 in iv ü>t zu verwandeln, eine Acnderung, die ohne
die Einsetzung von u.Övtot nur ein halbes Mittel wäre.
389* ot 34 — icötc dp' äv d£itiK sfrtotfit ispl nje dvujiaXiac ; — et
rcdvta t6v '/pövov Tjoav 4v toi« *pö< aütöv ^xX^itaat fi^cqövTec xal
<ta&T*> td piv Tj3iXT)[livOl, td fifi 7j5lX7)XÖTSC. OüX Sv aÜtOÜ tOOOÖTGOC
xati/cav X^ouc xtX. Die durch xat toöta angegebene Steigerung oder
Hervorhebung ist durchaus nicht am Platze, es liegt vielmehr eine
nähere Bestimmung der B7xX^u.«a vor. Man streiche also das xa(.
389is t( 3' "qv xal t6 oixaiov oitoie xp^c 'OXinunov; ofiw 70p 6Söv
p.axpdv egopeuihjaav ixst'voo xgXs'>ovtoc o&tg äXoöv xoXbv « xal ^aXesftv
üjcip ttöv EXGtvaj'. luji^epövtuv $jvG7xav o5tG vaüc Suvapivac ßXdßrjv
ive7Xitv :-.■-:■'/■'.■;-! .'T', Da Olympios in Phönizien Güter besaß und
auch sonst vermöge seiner angesehenen Stellung als konstantinopoli-
Uni scher Senator viel zur See gewesen sein muß (vgl. Seeck, Die
Briefe des Libanius S. 223), 90 versteht man recht wohl, nachdem
die Erduldung von Land- und Seereisen erwähnt war: >noch brachten
sie Schiffe herbei, die ihn hätten sicher fortbringen können (Äovo-
li£vac a£sXaß?| GVG7X:. * So heißt es in dem neuen Sappholiede aus
Oxyrhynchos: w y{Xo]t Nijp^Edtc, dßXdßTjv S[jtov xaaifrvTjTGv 3[<5]ri
tul5' 'xsa&ai Indem aber Förster vaöc 3ovauiv9c ßXdßTjv iv67xeiv
a^GiXxuaavro schreibt, bringt er den Gedanken auf, daß Olympios
entweder feindliche Schiffe zu fürchten oder bei einer Meerfahrt mit
der Seeuntüchtigkeit der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge zu
rechnen hatte. Bei jenem Gedanken ließe sich an Seeräuber denken,
doch müßte es dann etwa d]njpj>vav heißen, dieser ist zu nebensäch-
lich, um für etwaige Verdienste in Betracht zu kommen.
3!'"., üva [igv op.tv ivopwv Irr/üv. tiva 36 do&e'vsiav iv sootüt; Mit
Reckt vermutet Forster in der Anmerkung <iv> ö^tv, denn Libanios
ahmt den Demosthenes nach: XIX 193 riva iv ktxuxön 1 *po«^>-/iav ...
Svewpoxüc; Auch gleich darauf war zu yoßGpft« xal ÄtxjjroUp/ntoc
(395n) Dcmosth. XI 18 (yoßspbv xal SryjicoXip.^TOv) anzuführen, wäh-
rend hingegen die 898h angegebene Stelle Dem. c. Aph. I p. 818,8
nicht stimmt. Warum zeigt übrigens Förster den Demosthenes in
veralteter Weise nach den Reiskischen Seiten an?
CORNEU. UNIVERarr
Libanii opera rec. R. Förster. Vol. II. III. IV 065
398« iptuza 8 töv 'A/tXXsa xai xXaUtv snoist xal xadsöSetv oux
Eia. oü fäp tö 7ivoc a&röv stallst tgü teöveiütoc, äXXä icXoia ts xal
T70* :;.!.:-■.. & y.:'.' äXX^XtüV ÖVjVGfXaV «XeOVTSC TB Xal XÖXeic XSVOÜVTSC. So
gebräuchlich xgXejio'); ö'iafpspBtv ist, so hißt sich doch itXoiov 8 crpepBiv
nicht damit verbinden, auch für sich allein wäre es hier ohne Sinn.
Man lese xXot « xai sdXipoc.
398u äXX' 6 [liv oüttöt töv o'xov ifää&Cs, itpä-fiia Ixixovov, 6 S 1
gö juxpöv ä^iarato xoitöv tö xeXEuoy-evov . . . xai tö Xuxoöv eXoüv<dv xal
:;-;;.::' jv-,;f :■.-..; xtX. Das heißt also , daß der eine als Verwalter,
der andere als Kammerdiener tätig war. Da nun ßa&Ceiv recht auf
den alles in Augenschein nehmenden glxovöu.oc zutrifft, so wird es
nicht in etau-isoe zu Ändern sein, und dies um so weniger, als auch
in oü u.txpöv 'i'y.—i-; ein passender Gegensatz folgt; wenn man aber
aütön in aji^t ändert, ist alles in Ordnung, vgl. äujptßaivstv. Im Folgen-
den sähe man lieber xal tö Xoxoüv äu-övinv. Beide Aenderungcn bieten
keine palaogruphische Schwierigkeit Die gleich darauf folgende
Wendung xadBÜSstv ix«tauivoc stammt aus Xenophon Synip. IV 31.
398u &ors Et xal toü äovtöc exsxoiijxei XttpfODCi eixötuk av
tdautiäCeto. Nachdem die ausnehmende Tüchtigkeit der Diener ge-
schildert ist, von denen es vorher hieß, daß ihnen ü; itXiiota ver-
macht worden sei (397«) , fahrt Libanios fort: »wenn er sie also
darum gar zu Herren über alles gemacht hätte, dann wäre das ge-
wiß nichts Verwunderliches gewesen <, d. i. tixdtcöc <oöx^> 4v i&ai>-
pACno.
40fli fuvaixd? tb axstpooe 'A<ppoöitT]«, aX ävtl xoXXüv ^aav fopa-
sovrav 'OXofixfax, Xs7ü>v xaxäK, tue eiäv tt iv aio-^paic "jjöovat? xal
tpapuäxoic ts xal iitcniSaic äsavra 2uva[iivaic. Es ist notwendig, Suva-
u.ivai zu lesen, da doch die rfiovxi nicht die ^dp(j.axa und inutSat
als Mittel gebrauchen. Vielmehr sind das sivat ev alaxpai« -Jjöovatc
und das -: apy ixw ; « xai sxat'Saic Snavra oovao&at zwei verschiedene,
freilich einander verwandte Vorwürfe, weshalb sie denn auch durch
te— xai mit einander verbunden sind.
40'2i ejloI 3b ä tG xapä Cüvtoc dx7}p£bv 'OXuu.xioi>, |iif lata xixpttat
ttdvTwv t(öv xap' wvtivüv ■fE'[svi'}uiv«ov, ta te ^5t] jtedeonjxö: ',; 6fiSäu.6va,
-: ': uixpä JW) xaTa töv üpitspov Xö^ov, uci'Cu ^iXiwv t,;. ■'.>>. xal tö 7s
ouö"sv oöx äv r.; •;>.- XuxTjv . . ., cl xal uipoc toöY äxßxonjxsi TMV ÄiaftT)-
xwv, njv tgö u.tjg'ev sl< E[iä« bs-m', v WfiQM atttav XÄftov, 5n tüi ^>tX-
tatau Sb tö XBXBioftai iui u.t,3ev aÜTÖv C>]t6iv. Förster schrieb tüi
fiATäTtoi Ion xEREtoftai, aber die Stelle ist ganz heil und bedarf nur
der Hinzudeutung des Zeitwortes, das bei einem Vermächtnisse das
vornehmste und wichtigste ist. Libanios denkt sich das Testament
mit der üblichen Formel: iüv 34 ti üv&pümvov itädu, xaTaXEixw Tut
lf
COHHfll UNIVER9TY
6ß6 Gött. gel. An«. 1909. Nr. 8
Äeivi [iiv .... twi Saivt 8b usw. Darnach ist also tl xal uipo? toöt'
■' ~: ~v v* :: tmv £tadi]Xb>v . . . 5ti >tüt -f.? ■/."».,■ 5e tfc «irtiadat aui,
(njSftv a&töv Ctjwiv« ganz in Ordnung. Man würde wohl nach dem
vorauf gehenden tooto eher x6 erwarten, doch ist 8n bei namentlichen
Anführungen in spaterer Zeit sehr gebräuchlich. So steht z. B. in
einem Zauberpapyrus (Dieterich, Abraxas 192is): Ui y u ay tö u^a
ovojia xat tb t^c "rovatxöc xal on >uij ouvrivjodio tj 8itva eripu avSpl
nXfjv eu.oö toö 8eivoc<. Da würde Didymos eher xal tö »(VJ) ... 3*ivoc<
geschrieben haben.
402i« (isECovi to6tur VBpiCtf|UV06 tÄK tä Svihj tptpävttov brI T&05
ta^ooci fi xal u.io«v äv tt? Evg?xai <pößa>t toO vöjiou. Weshalb Förster
qstfßoo toü ^sftövoo vermutet, ist nicht einzusehen. Denn es gab doch
Verordnungen von Vereinen und Stiftungen genug, die das Schmücken
der Gräber, das po&Cstv der bithynischen Inschriften, betrafen.
403ü slt' oTcodc toöta koioövtbc äo^aXüc aoeX7alveiv uot' of>4K
6ptüU.svoi irapä twv tedvewimv xrX. Hier macht Förster den Gedanken
mit ü* ofttt* 6ptou.Bvot richtig, noch treffender aber und der Ueber-
lieforung naher ist 5k 7' o&{>' 6püu.6vot.
Die Rede llspl tüv aovS-rjxüv (UI 337— 348) ist ziemlich rein
überliefert. Unter den Keiskischen Besserungen hätte noch avaftrrai
33% die Aufnahme in den Text verdient, anderes hat Förster mit
Kecht zurückgewiesen (337n, 339i); auch 341s ist alles in Ordnung,
da xipÄoc auf das vorhergenannte rijv ixtidsv tpoy^v zu beziehen ist.
Unter den eigenen Besserungen ist ßtoic 348io statt ßtßMoic ausge-
zeichnet und die Einfügung von *pi)viöv 347io gibt der Ueberliefe-
rung einen klaren und gefälligen Sinn. Aber 340u ist xfixpa-füc . . .
t6 </poo(ov> xal töv -^pävov aürw t7]vdXXu>c •-- '.d*adai ganz verkehrt,
denn mit dem Geld kann doch nicht das Honorar gemeint sein,
dessen verweigerte Bezahlung eben gerade den Streitpunkt bildet,
auch nicht der Lebensunterhalt, da dies doch genauer, etwa durch
TporfVj, hatte bezeichnet werden müssen. Der substantivierte Infinitiv,
den Libanios so gerne zu verwenden pflegt, ist auch nach xexpa-jiöc
nicht auffällig, und im besondem noch nach dem dazwischen ge-
stellten Satz durchaus zweckmäßig.
Göttingen Wilhelm Crönert
_
amm
Excerpta liistorira iu- u Imp. CooiUntini Porphyrogentti confccta ?oI. IV. II 667
Excerpta historica iusiu Imp. Oonstantini Porphyrojfcniti confecU cdidcrant
1 . I'li. BolBUTaln, C. de Boor, Th. Büttner- Wob st. Vol. IV. Excerpta
de seilten tüs ed. Ursulas Phitippus Boissevain. Adierta est tabula pboto-
typica. nerolini, apud WeidmsDnos 1906. XXVIII, 478 S. — Vol. II. Kx-
cerpta de Tirtntibos et vi t üs. Pars I rcrens. et praefatus est Tbeodorus
Büttner* Wobst Editionen curavit Antonios Oerardus Roos. Bcrolini, apud
Weidminnos 1906. XLII.H69S.
Dero ersten und dritten Band des Kons tan umsehen Exzerpten-
werkes (s. GGA 1904 S. 391 ff. und 1907 S. 495 ff.) ist in erfreulicher
Schnelligkeit der vierte Band gefolgt. Er enthalt die Abteilung irepl
-rvai(Lüv (Excrrpta de senfeiUiis) und ist von U. Ph. Boissevain bear-
beitet, dem verdienten Herausgeber des Cassius Dio. Die Vorrede
berichtet in klarer Auseinandersetzung über das, was bisher für diesen
Teil der Exccrpta geleistet ist, und über Inhalt und Beschaffenheit
der Handschrift. Der Excerptentitel sspl tvwiiüv oder, wie er nach
der Unterschrift am Ende der Auszüge aus Polybios vielleicht rich-
tiger lautete (vgl. de Boor, Hermes XIX 140 ff.), nspl 7vo>[ux<I>v axoaTo-
uMojtdTiuv ist nur in einer einzigen Handschrift erhalten, einem l'a-
limpsest. Cod. Vaticanus gr. 73, eine in schöner Minuskel geschriebene
Pergamenthandschrift aus dem 10. — 1 1 . Jahrhundert, besteht jetzt aus
177 Blättern, hatte aber ursprünglich einen größeren Umfang. Im
14. Jahrhundert wurde die Hs. neu beschrieben, die Exzerpte icepl
•fvoiuwv wurden soviel wie möglich verwischt und Reden des Aristeides
und Piatons Gorgias darüber geschrieben. Bei dieser Gelegenheit
wurde die ganze Hs. auseinandergenommen und anders zusammen-
gesetzt, zahlreiche Blätter und ganz besonders solche, auf denen die
Auszüge eines neuen Schriftstellers begannen, wurden gänzlich be-
seitigt Als die Hs. bekannt wurde, galt es also die auseinander-
gerissenen Stücke aus den verschiedenen Autoren zusammenzubringen
und, wenn möglich, die einzelnen Teile (Quatcrnionen) der Hs. in
ihrer ursprünglichen Ordnung wiederherzustellen. Die wichtigste Ar-
beit, die Verbindung der Bruchstücke eines jeden der ausgezogenen
Schriftsteller und die Herstellung ihrer Reihenfolge, leistete der Ent-
decker der Hs. und erste Herausgeber der Excerpte, der Kardinal
Angelo Mai. Ihm kam es zunächst darauf an, die in der Hs. zu
Tage tretenden neuen und bis dahin unbekannten Stücke der Histo-
riker bekanntzugeben. Seine Publikation in der Scriptorum vetcrum
nova collectio e Vaticanis codieibus edita, Tom. II (Romae 18*27), ent-
hielt daher nur diese und überging alle Exzerpte aus den erhaltenen
Autoren Xenophon, Aman, I*rokop, Agathias, Theophylaktos, sowie
die Stücke aus Polybios und Diodor, die aus erhaltenen Büchern der
beiden Schriftsteller exzerpiert sind. Die von Mai edierten Exzerpte
wurden dann von den Herausgebern der betreffenden Autoren benutzt
oiu. i'< *»■■ "»• «'• n 46
CORNfU UNNERSm
6C8 üött. gel. Am. 1909. Nr. 8
und vielfach einendiert. Die Hs. selbst untersuchte nach Mai zuerst
Theodor He\ ■■ , der alle Auszüge aus Polybios, auch die von Mai
übergangenen, sorgsam verglich und neu herausgab (Polybii Histo-
riarum excerpta gnomicA . . . retraetavit Th. Heysc, Iterolini 1846).
H. van Herwerden unterzog dann alle übrigen von Mai edierten Ex-
zerpte einer erneuten Prüfung und veröffentlichte die Ergebnisse
seiner Kollation mit zahlreichen kritischen Bemerkungen in dem
Spicilegium Vaticanum (Lugduni Batav. 1360). Einzelne Teile der
Hs. wurden auch später noch für bestimmte Zwecke verglichen, so
besonders die Auszüge aus Cossius Dio und Petros Patrikios von
Boissevain für seine Ausgabe des Dio und von de Boor die Auszüge
aus Theophylaktos Simokottes Tür seine Ausgabe dieses Schriftstellers
(Leipzig 1887). Für die vorliegende Ausgabe hat nun Boissevain im
Jahre 1002 die ganze Hs. (abgesehen von den Dio- Exzerpten) von
neuem sorgfältig verglichen. Boissevain bietet also in diesem Bande
zum ersten Male den vollen Inhalt des PalimpseaU, soweit er sich
gegenwärtig noch entziffern läßt.
Die Entzifferung des Palimpsests war, wie Mai klagt, mit großen
Schwierigkeiten verknüpft und erforderte unsägliche Mühe und Aus-
dauer. Damit die unteren Schriftzüge wieder hervortreten und lesbar
werden, bediente er sich zur Beseitigung der oberen Schrift chemi-
scher Mittel. Diese aber hatten da, wo er sie in zu reichlichem MaGe
angewandt hatte , die Wirkung , daß die Blätter eine schwärzliche
Färbung annahmen und viele der behandelten Stellen mit der Zeit
■-'im/, schwarz und unlesbar wurden. Schon Herwerden fand An zahl-
reichen Stellen des Palimpsests, den man deshalb scherzhaft >die
Kohle« (il caihanaean) nannte, die Schrift gänzlich zerstört und ganze
Zeilen, die Mai noch bequem hatte lesen können, fast spurlos ver-
nichtet '). So bedurfte es bei der Kollation der Hs. und bei der
Nachprüfung der Maischen Lesungen für Herwerden und die späteren
Vcrgleicher nicht geringer Mühe und Anstrengung. Für Boissevain
traf es sich noch dazu ungünstig, daß sein Aufenthalt in Korn in
einen ausnahmsweise nassen und nebligen Frühling fiel, so daß ihm
oft der blaue italienische Himmel und das helle Licht fehlte, das Tür
die Arbeit an einem Palimpscst unbedingt notwendig ist Um so
dankbarer müssen wir ihm für die mühevolle Arbeit und ausdauernde
Anstrengung sein, die er trotzdem auf die Hs. verwandt hat und
durch die es ihm geglückt ist, an vielen Stellen über seine Vorgänger
hinauszukommen und die richtige Lesung zu finden. Vieles bleibt frei-
lich unsicher und wird bei dem Zustande der Hs. unsicher bleiben müssen.
I) In ähnlichem Zustande befinden sirh bekanntlich auch andere von Mai
behandelte 1'alimpBeBte. Auch der Philo- Palimpsoat Vat gr. 316 neigt auf
mehreren Seiten die *eratt»rrnde Wirkung der ron Mai angewandten Chemikalien.
COHHELl UMIVtRSJTV
Excerpta hintorica iussu Imp. Conatantini Porpbyrogeniti conforta vol. IV. II G6i»
Der Palimpsest enthält Auszüge aus folgeuilen Schriftstellern:
Xenophon (Cyropädie), Agathias, Menander, Theo phylak tos, Prokop
(Vandalen- und Gotenkrieg), Aman (Anabasis), Appian, Eunapios,
Polybios, Dcxippos, Jamblichos (Erotiker), l'etros Patrikios, Diodor,
Cassius Dio. Fast überall finden sich infolge des Ausfalls von Blattern
große Lücken. Von Xenophon sind nur Auszüge aus dem 7. und 8.
Buch der Cyropädie vorhanden. Von Polybios bietet die Hs. zahl-
reiche Exzerpte aus fast allen Büchern; aus dem IC. Buch ist aber
nur ein Bruchstück erhalten, das mitten im Satze abbricht, weil das
nächste Blatt ausgefallen ist, dann folgen sogleich Auszüge uus dem
20. Buch, die Bücher 17 — 19 scheinen für diese Exzcrptenabtciluiig
gar nicht ausgezogen zu sein; die letzten Auszüge sind aus dem 8tt.
Buch und am Ende findet sich die Notiz: CV/tgi töv ;i.' Wfov, das 40.
Buch hat also dem Redaktor nicht vorgelegen. Am zahlreichsten sind
die Exzerpte aus Diodor (481), sie beginnen aber erst im 7. Buche,
verloren sind die Auszüge aus Buch 1 — 6 und Anfang von Buch 7,
die vielleicht zwei Quaternionen gefüllt haben; außerdem ist noch ein
Quaternio ausgefallen, der Auszüge aus den Büchern 12 — 14 enthielt.
Von Cassius Dio haben wir hier nur Exzerpte aus den ersten 15
Büchern, nach Boissevains Berechnung müssen am Ende etwa 12
(Juaternionen verloren gegangen sein. Auffallend ist auch, daß Dionys
von Halikamass in dieser Abteilung gar nicht vertreten ist.
In welcher Reihenfolge die Autoren in dem Titel xspl 7vü>|uov
exzerpiert waren, läßt sich bei dem Zustande der Handschrift sehr
schwer feststellen. Das Prooemium, in dem die Namen der Autoren
aufgeführt waren, ist verloren. Soviel scheint sicher zu sein, daß dio
Reihenfolge eine andere war als in dem Titel de virtutihna it citiia
(und in dem vielleicht ebenso geordneten Titel de insidiis). Hingegen
scheint eine gewisse Uebereinstimmung mit dem Titel de hyatinnihns
ijentium vorhanden zu sein. Kür sicher halt Boissevain die Reihen-
folge von 1) Xenophon Agathias Menander, 2) Thcophylaktos Prokop
Aman ... Eunapios Polybios, 3) Dcxippos Jamblichos. In dem Titel
dr Irgatiüifbus gentium haben wir nun einerseits eine Reihe Agathias
Menander Thcophylaktos Prokop Arrian Appian Malchos Priskos
EunapioB, andererseits eine Reihe Polybios . . . Dexippos . . . Patrikios
Diodor Dio. So ergibt sich nach Boissevains Auseinandersetzung für
unsern Titel eine gewisse Wahrscheinlichkeit für folgende Ordnung:
Xenophon Agathias Menander Thcophylaktos Prokop Arrian Appian
(Priskos) Eunapios Polybios Dexippos Jnmblichos Patrikios Diodor
Dio. Daß Priskos, von dem in der Hs. nichts erhalten ist, in unserm
Titel berücksichtigt war, ergibt sich aus der Vorbemerkung vor den
Exzerpten aus Eunapios. Da es aber nicht sicher ist, ob uns in den
Exzerpten de kgationilua gentium die ursprüngliche Reihenfolge er-
46*
COM ERStt
670 Gfltt. gel. Am. 1909. Nr. 8
halten ist (in dem Teil de Ugationibus Jiomanorum ist die Reihenfolge
anders), so ist auch für den Titel de sententiis eine sichere Ent-
scheidung nicht möglich. Befremden erregt unter diesen historischen
Kxzerpten das Bruchstück aus den BaßoXwvtaxö des Erotikers Jam-
hlichos. Die Betitelung des Werkes iotoetai BaßoXomaxai war wohl
die Veranlassung zur Aufnahme.
Die Exzerpte «ept -rvwu-üv enthalten nicht bloß, wie man nach
dem Titel erwarten sollte, Sentenzen und sentenziöse Aussprüche.
Der Ausdruck -tvüuai ist vielmehr in weiterem Sinne gefaßt. Aufge-
nommen sind auch Charakteristiken bestimmter Personen, Betrach-
tungen politischer und ethischer Natur, die die Historiker an die
Schilderung der Ereignisse knüpfen, und solche Stellen, in denen die
Autoren sich über ihre Person, über den Plan ihres Werkes und
dergl. äußern und mit Vorgängern oder andern Schriftstellern aus-
einandersetzen. So erklärt es sich z. II., daß die Auszüge aus Euna-
pios, deren Anfang zufällig mit erhalten ist, mit dem Prooemium des
Schriftstellers beginnen, das in extenso aufgenommen ist; ebenso
finden wir darin die Einleitung des zweiten Buches, wie durch eine
Notiz am Rande ausdrücklich bezeugt ist (S. 76,14). An einer Stelle
hat der Schreiber sogar eine Invektive gegen Eunapios (onjXttnmxöc
xaxä Eovautoo), die wohl ein christlicher Leser an den Rand ge-
schrieben hatte, getreulich aus der Vorlage mitabgeschrieben
(S. 81, 16 ff.). Wenn de Boor (Rhein. Mus. XLVII321 ff.) richtig ver-
mutet, daß die Vorbemerkung vor dem Prooemium (S. 71) von dem
Buchhändler herrührt, der die vii SxSoai; des Eunapios veranstaltete,
so würde der Schreiber auch diese aus seiner Vorlage abgeschrieben
haben. Aus Polybios ist am Anfang das Wesentlichste aus den ein-
leitenden Kapiteln des ersten Buches aufgenommen, worin er über
die Wichtigkeit seines Unternehmens und den Plan Beines Werkes
spricht; ebenso aus anderen Büchern die Einleitungen. Mit Vorliebe
sind überhaupt solche Stellen exzerpiert, in denen Polybios sich per-
sönlich äußert, wo er seine historiographiseben Grundsätze entwickelt,
wo er politische oder moralische Exkurse einflicht, wo er gegen an-
dere Schriftsteller polemisiert So verdanken wir dem Titel icepl
7vut[iüv zahlreiche wichtige Exzerpte aus der ausführlichen Polemik
gegen den Historiker Timaios im 12. Buche, wodurch die im Urbinas
erhaltenen Bruchstücke eine starke Ergänzung erfahren haben. Dns
letzte Exzerpt aus Polybios ist das Fragment aus dem BS. Buche,
worin der Schriftsteller den gesamten Inhalt seines Gcschichtswerkcs
rekapituliert (das 40. Buch enthielt nur chronologische Tabellen und
Register). Unter den sehr verderbten und schwer lesbaren Auszügen
aus Dexippos ist am wichtigsten dos Bruchstück No. 23 (S. 230, 18 ff.),
worin ein Brief des Kaisers Decius an Priscus, den Befehlshaber in
C0PHEU UHMRSITY
KxcerpU hintorira ionu Imji. Constantini Porphjrogeniti confecta vol. IV. II 671
der von den Skythen (Gothcn) belagerten Stadt Philippopel, mitge-
teilt wird, den dieser in einer Volksversammlung verlas. Aus den
ersten Büchern des Diodor (VII — X), aus denen Exzerpte im Palimp-
sest erhalten sind, hat der Exzerptor vorzugsweise Orakelsprüche und
Berichte über die sieben Weisen aufgenommen; das letzte Exzerpt,
von dem nur der Anfang erhalten ist, stammt aus dem Epilog des
40. Buches.
S. XXIV— XXVIII der Einleitung gibt B. einen Ueberblick über
den Inhalt einer jeden Seite der Hs. in ihrem gegenwärtigen Be-
stände mit einem kurzen Vermerk über die Lesbarkeit der Schrift-
zügo. Wir ersehen aus diesem Conspectus paginarum, daß die Ex-
zerpte de sentmtiis sehr schlecht überliefert sind, denn ein starker
Prozentsatz der Seiten erhält die Noten pessimc oder male oder mr-
dioeriter. Daß Mais chemische Reagentien zum Teil daran schuld
sind, ist bereits bemerkt worden. Häufig hat I'. nur noch geringe
Buchstabenreste unterscheiden können, wo Mai und Herwerden ganze
Worte gelesen hatten. Man wird sich daher nicht wundern dürfen,
daß im ganzen der Text der Exzerpte durch die neue Bearbeitung
keine große Veränderung erfahren hat. Immerhin aber ist es B.
gelungen, an vielen Stellen, die bei Mai, Heyse, Herwerden u. s. w.
zweifelhaft geblieben waren , entweder die richtige Lesart zu er-
mitteln oder die verschiedenen Möglichkeiten genauer anzugeben,
nicht selten aber auch falsche Angaben seiner Vorgänger zu be-
richtigen. Z.B. Polyb. No. 81 S. 150,10 «!— |i£toy*po[uv für ex— ju-
T7T :;.-.:, tv»v. No. 83 S. 155,28 ÄXXou« [tsv Tür «V&c uiv. No. 85
S. 164,27 toorö MfW (Mai) für xaraxoXou&etv (Heyse). Das große
Exzerpt (23) aus Dexippos, das auch Herwerden als sehr verderbt
bezeichnete, ist durch Boissevains neue Lesungen bedeutend lesbarer
und verständlicher geworden als es bei Mai (und danach bei Müller
KHü III 676 und bei Dindorf Histor. gr. min. 1 180 ff.) aussah. Einige
neue Lesarten verdankt B. auch dem scharfen Auge Mercatis, des
bekannten Bibliothekars der Vaticana: z.B. Diod. No. 365 S. 375, 21
opa /;■■'"■' ättixuv (Mai las üverptätv), Cass. Dio No. 31 süto^slv (io/öv
= /•--■'' las Mai, loyostv schrieb Bekker).
Der kritische Apparat ist in diesem Bande etwas anders einge-
richtet als bei de Boor in den Exccrpta de Ici/ationibns und de in-
sidüs. Er ist in drei Rubriken geteilt: die erste gibt die Lesarten
des PalimpsesU, die im Text verbessert sind, die zweite führt für
verderbte Stellen Verbesserungs vorschlage, sowohl eigene als fremde,
an, die dritte gibt kurz an, in welcher Weise der Eclogarius den
Wortlaut, besonders am Anfang der einzelnen Exzerpte, geändert hat.
Hei den Auszügen, deren Text auch sonst erhalten ist, kommt noch
eine vierte Rubrik hinzu, in der die wichtigsten Varianten der son-
COKi; ERSITT
672 Gott. gal. An«. 1909. Nr. 8
stigen Uebcrliefcrung des betreffenden Autors mitgeteilt werden. So
hat der Benutzer alles bequem beisammen, was zum Verständnis der
Exzerpte nötig ist; an der Hand dieser Angaben ist er auch in den
meisten Fallen imstande, ßich über den vom Herausgeber herge-
stellten Text ein Urteil zu bilden, ohne erst zu andern Hilfsmitteln
greifen zu müssen. Was nun die Textgestaltung selbst betrifft, bo
folgt Boisscvain mit Recht im wesentlichen denselben Grundsätzen
wie de Boor in den von ihm bearbeiteten Bänden. Der Herausgeber
dieser Exzerpte hat nicht die Aufgabe, den ursprünglichen Text der
betreffenden Autoren soviel wie möglich herzustellen, sondern diese
Auszüge in der Fassung zu bieten, in der sie von den Urhebern der
Sammlung aus den ihnen zu Gebote stehenden Hss. aufgenommen
wurden. Sind nun die Werke eines Autors erhalten, so ist der Text
der aus ihm entnommenen Exzerpte so zu geben, wie er überliefert
ist, auch mit allen Fehlern, sofern diese sich auch in den Hss. des Autors
oder in einem Teil von ihnen finden ; nur solche Verderbnisse, die
sich in keiner Hs. wiederfinden, dürfen als Fehler des Schreibers der
Exzerpte angesehen werden und sind möglichst zu verbessern. Wo
diese Kontrolle fehlt, bei Exzerpten aus verlorenen Werken oder aus
verlorenen Teilen eines Werkes, muß bei verderbten Stellen der Her-
ausgeber sich ein Urteil bilden, ob die Verderbnis wohl von dem
Schreiber herrührt oder ob anzunehmen ist, daß er sie aus seiner
Vorlage übernommen hat. Boissevain ist bescheiden genug, selbst
Zweifel zu äußern, ob er in dieser Hinsicht immer das richtige ge-
troffen. Eine sichere Entscheidung ist häutig, zumal bei der gegen-
wärtigen BeschatTenheit des Palirapsests, überaus schwer. Im ganzen
ist anzuerkennen, daß Boissevain bei der Behandlung solcher Stellen
mit aller Vorsicht verfahren und in der Aufnahme von Konjekturen
in den Text sehr zurückhaltend gewesen ist. Ueber einzelnes kann
man natürlich verschiedener Meinung sein. Z.B. Eunap. S. 72,7
war wohl für «Xewtspa ohne Bedenken Bekkers Verbesserung ica-
XatÖTBpa aufzunehmen. 73,21 hat für das verderbte »Tcepöpcov Kuiper
dem Sinne nach richtig ürrepö/uv vorgeschlagen ; da dies Wort aber
in der Prosa nicht vorzukommen scheint, vermute ich öxep^xuiv.
76,15 hätte B. lieber xp^vooe als Mais xatpoue einsetzen sollen. 77,4
scheint Herwerdens äxpißi? für axptßto? notwendig. 77, 28 ebenso
Mcinekes btitotttv für eu-notii. 78,7.9 waren für nuda-föp'.oi und Xot-
ptittovoc unbedenklich die richtigen Formen einzusetzen, ebenso 80,3
'HpAxXuoc für 'HpixXcitoc, zumal 83,17 der Palimpsest selbst richtig
'HpixXetoc bietet 82, 28 £irtx7]pov rührt nicht von Dindorf, sondern
von Meineke her (vgl. Dindorfs Praef. p. XLV), ebenso 88,24.26 die
Konjekturen äxpdtoo und dtvSpüv ts. 88,11 schreibt B. öpt'ioov, Din-
dorf mit Recht i,fitaav, denn 89,15/16 hat der Palimpsest selbst
COßNEU. UWVERSirr
Exeerpt» biBtorica iusau Imp. Constantim I'orphyropeniti confecta vol. IV. 11 673
itpvrifhaav. 91,19/20 hätte B. für äXijihv^v Xe?ouaav nach den Exr.
ile trijathnibun iX7]ft^ rijv Xfrro'joav, wie er vorschlägt, in den Text
setzen sollen, statt mit Dindorf tfjv einzuschieben. 94, 20 war fpi-
fotto unbedingt in -fpäfoi zu korrigieren (Dindorf); die Verwechslung
der Aktiv- und Medialfonuen kommt bei den byzantinischen Abschrei-
ben zu häufig vor. In den P o 1 y b i o s - Exzerpten hat B. in strenger
Konsequenz alle Fehler im Text unverändert stehen lassen, wenn sie
sich auch in dem Exzerpten- Kodex Urbinas finden, er geht darin so
weil, daß er selbst itazistische Formen wie xHpuz für xtion? 135, C. 19
und Kdpoßov für Kdpoißov 144,2 beibehält (161,22 dagegeu xtio.ic)
und Unformen wie Lopaxoooowv, Iopaxo-x»atc, £>>paxoöaaac 136, ß.
145,10.13. 160,24. 173.1.3 nicht korrigiert. Umgekehrt sind auch
schwerere Verderbnisse des l'alimpsests, wenn sie der Urbinas nicht
teilt, stillschweigend korrigiert, wie 135,29 ttxäpxovtoc tö in t>jrdp/iiv,
t»p, 143,11 ouvnj&sta in ßoijdeta. 136,2 konnte ffpoor/övriuv für irpo-
aydvtwv in den Text gesetzt werden, ebenso 162,9 xpooc/ovtgc für
spoayövrec und 145,20 npooix 01 f ur tpfatfK* 147,24 mußte u,ctfyii
in funfera verbessert werden, da solche Verwechslungen von Indikativ
und Konjunktiv sonst korrigiert sind: vgl. 136,24 xpoßauVg — aovafQ,
136,25 oufxed'ö, 140,4 rpoaipijwi. 151,28 ist «(« vor ix ßößXoo
xußspvüHKv ausgelassen, wohl nur aus Versehen. 1G4,3 bemerkt B.
zu jcapio^emai ganz richtig requiro i'urtUijmtm, die Worte sind ein-
fach so zu korrigieren : axsptoicäotiuc «apaoydvtec irpöc toöto tö pipoc
(tä) xarä töv ßiov. 168,2 druckt B. getreu nach der Hs. oö tag £v
xt(öv Sociv itüv icpifieic xata«Tdx*uev ei? p.lav ßißXov. Für b xttüv
schreiben die Herausgeber nach Spengels Vorschlag ex twv. B. be-
merkt im Apparat: sertpsitne l'olybiits 5) i ■ tüv (€NKcjOAAC)? Das
scheint recht unwahrscheinlich. Sollte nicht in €NKTb)N einfach evtbe
twv stecken'/ 172,29 und 30 sind 5T,[uonxfj<; und effioxösttov im Text
unkorrigiert gelassen ; solche Verwechslungen von o und u sind ein-
fach zu verbessern, wie ja auch B. selbst 183, 10 l£au.ctpTdvxu>v für
eSauapTcüvtoiv schreibt. In den Diodor-Exzerpten fällt die Inkonse-
quenz in der Aufnahme von Emendationen in den Text auf. 281,5
steht im Text Tjpavioio (sie) für Dindorfs Kpovlom, 291,15 cticsiv für
eiicev, 292, 13 Äsopö für Uop$, 297,20 trj« Küpüsrjc für ttjv Eüpäsijv.
Andererseits z. B. 280, 1 oxoki (Dindorf) für dirapsi, 280, 26 eitiö*xea*ai
(Dindorf) für effiT07y_avov«c, 281,5 dsiaai (Dindorf) für ejitoöot. 295, 15
können in der Aufzählung der pythagoreischen vier Lebensalter xai&c,
ve&Tj. veavioxoo, fipovroc die Worte vtoo vsavtaxe» nebeneinander nicht
richtig sein ; entweder veoo oder vsavioxoo ist überflüssig und dafür,
wie sich aus dem folgenden ergibt, ävSpoc einzusetzen. 299,6, wo
die Hs. xal nap' Sxaata ttj» ßaaiXsi auvdov itpoasRoiy ( &i] '.><■,%■■.-, eivett
bietet, hatte Mai oovdov stillschweigend in aövöowoc verbessert, B.
COKWU UMVERSITY
674 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 8
schreibt dafür aovcov (doch wohl oov&vV); vorzuziehen wäre vielleicht
ouCüv. 312,0, wo in der Hb. nach ftgijtoi» töicov v ein Wort nicht
lesbar ist, will B. toötov ergänzen; besser wird wohl die Lücke aus-
gefüllt durch ein Adjektiv, das >passend, geeignet« bedeutet, also
etwa v'v.v, oder otxsiov.
Sehr dankenswert ist die am Schlüsse gegebene tabellarische
Uebersicht der Exzerpte dieses Bandes, die einem vom lief, ausge-
sprochenen Wunsche (GGA. 1D04 S. 404) entspricht.
Gleichzeitig mit dem vierten Bande erschien der erste Teil des
zweiten Bandes. Die Bearbeitung dieses Bandes, der die Exzerpte
icepl öperijc xai xaxlac (de virtutibus et vitiis) umfaßt, hatte Theodor
Büttner- Wobst, der bekannte Herausgeber des PolybioB, übernommen.
Leider war es ihm nicht vergönnt, die Arbeit zu vollenden; er hatte
den ersten Teil abgeschlossen und samt der Vorrede dem Druck
übergeben, als ihn am 2. September 1905 der Tod ereilte. Auf Emp-
fehlung von Boissevain wurdo A. G. Roos berufen, in die Lücke ein-
zutreten und das begonnene Werk fortzuführen. Bei diesem ersten
Teil konnte Roos sich damit begnügen, den Druck zu überwachen,
den zweiten Teil wird er mit Hilfe der von Büttner-Wobst hinter-
lassenen sorgfältigen Kollation des Peirescianus selbst bearbeiten.
Im ersten Kapitel der Praefatio bandelt Büttner-Wobst ausführ-
lich über die Handschrift, der wir die Exzerpte de virtutibus et vitiis
zu verdanken haben. Die Ha., die nach dem ersten Besitzer N. C.
F. Peiresc in Aix, der sie im Jahre 1627 erwarb, gewöhnlich codex
Peirescianus genannt wird, gelangte im Jahre 1716 in den Besitz
eines Klostere in der Nähe von Tours und von da zur Zeit der
französischen Revolution in die Stadtbibliothek in Tours, wo sie sich
noch jetzt befindet. Salmasius hatte zuerst die Hs. in Händen und
schrieb daraus dio Exzerpte aus M, ilalas und einige aus Diodor und
Cassius Dio ab (Bie sind handschriftlich vorhanden im cod. Paris.
2550). Dann aber übernahm Henri Valois (Valesius) die Bearbeitung
der Hs.; er ließ die Exzerpte aus Georgios Monachos und Malalas
ganz beiseite und veröffentlichte die unbekannten Stücke, die er in
der Hs. gefunden hatte, mit Hiuzufügung einer lateinischen Ueber-
setzung und vieler anderer Bruchstücke des Polybios, Nikolaos von
Damaskos und Cassius Dio, besonders aus Suidas. Seine Ausgabe,
die unter dem Namen Excerjtta Vulcsianu bekannt ist, erschien 1634
unter dem Titel: Polybü, Diodori Siculi, Nicolai Damasceni, Dionysü
Halicar., Appiaui Alexand., Dionis et Joannis Antiocheni excerpta ex
collectaneis Constantini Augusti Porphyrogenetae. Von neuem ver-
glichen wurdo die Hs. von E.Gros in Paris, der sie seit 1844 viele
Jahre hindurch benuUen durfte und in seiner Ausgabe des Cassius
■
Excerpta hutoric* iuesu Imp. CoobUdUdi Porpbyrogeniti coofecU vol. IV. II 675
Dio (Paris 1845) eine ausführliche Beschreibung gab. Später haben
verschiedene Gelehrte einzelne Teile verglichen und ihre Kollationen
zur Herausgabe einzelner Autoren entweder selbst benutzt oder an-
deren Herausgebern zur Benutzung überlassen. Zuletzt hat Büttner-
Wobst selbst im Jahre 1893 die Hs. vollständig verglichen und 1904
einzelne Teile zum zweiten Male; eine sehr sorgfältige Beschreibung
des Kodex gab er in den Sitzungsberichten der sächsischen Gesell-
schaft der Wissenschaften 1893 S. 261—352. Die Ausgabe, von der
wir hier den ersten Teil erhalten, bietet also zum ersten Male voll-
ständig alle Exzerpte, die im Peirescianus enthalten sind. Der Kodex
(Turonensis C 980), eine in schöner Minuskel geschriebene Perga-
menthandschrift des 11. Jahrhunderts, besteht jetzt aus 333 Blättern
oder 666 Seiten, er hat aber im Laufe der Zeit verschiedene Verluste
erlitten. Zu der Zeit, als Valesius die Hs. abschrieb, waren vorn
und hinten noch je zwei Blätter vorhanden, die jetzt verloren sind.
Auf den ersten 2 Blättern standen das Prooemium und 15 Verse auf
den Kaiser Konstantin Porphyrogennetos ; das Prooemium war schon
so zerstört, daß Valesius es größtenteils nicht mehr lesen konnte und
aus Hoeschels Ausgabe der Exzerpte de legationilius ergänzen mußte.
Größere Verluste hatte die Hs. schon, bevor sie in den Besitz von
Peiresc gelangte, erlitten; denn es fehlen in den Exzerpten aus Dio-
dor, Xenophon und Cassius Dio je ein Quaternio und mehrere Blätter
an anderen Stellen. Die Reihenfolge der Blätterlagen ist von fol. 104
an gestört, die ursprüngliche läßt sich aber nach der im Prooemium
gegebenen Ordnung der ausgezogenen Schriftsteller leicht wiederher-
stellen. Erhalten sind uns in dem Titel de virinttims rt viiiis Aus-
züge aus folgenden Schriftstellern: losephus, Georgios Monachos,
loannes Malalas, Ioannes Antiochenus, Diodor, Nikolaos von Damaskos,
Herodot, Tbukydides, Xenophon (Cyropädie und Anabasis), Dionys von
Halikarnass, Polybios, Appian, Cassius Dio. Der vorliegende erste
Teil enthält die Exzerpte aus den sechs ersten Schriftstellern (lo-
sephus — Nikolaos). Die Hs. ist ziemlich nachlässig geschrieben, der
Schreiber verwechselt die Vokale und Diphthongen sehr häufig und
begeht sehr viele Flüchtigkeitsfehler, besonders in der AuHosung von
Abkürzungen seiner Vorlage. Da die Hs. an ungeeignetem Orte
lange unbeachtet lag, hat sie durch Feuchtigkeit stark gelitten und
ist jetzt an vielen Stellen fast unlesbar. Eine Abhilfe gegen die
Verderbnisse und Lücken der Hs. gewährt einigermaßen Suidas, der
aus dem Konstant! nischen Titel xept äp«tf)c xal xaxia; zahlreiche Bruch-
stücke stillschweigend in sein großes Lexikon aufgenommen und eine
Hs. benutzt hat, die älter und korrekter war als der Peirescianus;
freilich hat er selbst in sorgloser Weise den Wortlaut oft willkürlich
COHHEU UNIVIR5ITY
676 Qötl gel. Adz. 1909. Nr. S
geändert. Büttner-Wobst erläutert dies an Beispielen im zweiten
Kapitel der Praefatio.
Auf den Text der Exzerpte gedenken wir zurückzukommen,
wenn der zweite Teil erschienen sein wird, der hoffentlich nicht mehr
lange auf sich warten läßt.
Breslau Leopold Cohn
Der junge Malier. Nach seinem Briefwechsel mit Johannes GeBner aas den
J. 172B-1738. Von Ferdinand Vetter. Mit einem Titelbild »der junge Malier«
nach Hugo Siegwart Bern, Verlag von A. Krancke, 1909. VIII und 104 SS.
Die kleine Schrift ist durch die vor kurzem in Bern begangene
Feier von AlbrechU von Haller zweihundertjährigem Geburtstag her-
vorgerufen. Wie das beigegebene Titelbild nicht die am 16. Oktober
1908 enthüllte Statue widergibt, sondern einen früheren Entwurf des
Künstlers, Hugo Siegwart, der den jugendlichen Haller darstellt, so
ist auch die Schrift allein dem jungen Haller gewidmet. Sie behan-
delt Haller vom 20. bis zum 30. Lebensjahre, eine Zeit, die er mit
Ausnahme der zwei letzten in Göttingen zugebrachten Jahre in seiner
schweizerischen Heimat verlebte. Zu einer vollständigen Schilderung
dieses Jahrzehnte lag nach Ludwig Hirzels (f 1897) eingehender Ar-
beit ') kein Bedürfnis vor, wenn nicht eine neue Quelle sie zu er-
gänzen möglich machte. Diese fand sich in den Briefen Maliers an
seinen Züricher Freund Johannes Geßner. Der andere Teil des Brief-
wechsels, die Briefe Geßners an Haller, war längst bekannt. Haller
selbBt hatte sie in dem umfassenden Werk >Epistolae ab eruditis
viris ad Albertum Hallerum scriptae« (Bern 1773 — 75) veröffeutlicht.
Die Briefe sind chronologisch geordnet, und jeder der sechs Bände
bringt Briefe Geßners, meistens in sehr großer Zahl. Die Briefe
Hallers Bind erst neuerdings aus Privatbesitz in die öffentliche Bi-
bliothek zu Zürich gelangt und dadurch dem Verfasser zugänglich ge-
worden.
Die vorliegende Schrift, die keine gelehrte Publikation sein will,
gibt die Briefe nicht in ihrem lateinischen Text wieder, aber auch
nicht in deutscher Uebersetzung, sondern in Auszügen, die bald wört-
lich, bald inhaltlich die Vorlage mitteilen. Die Darstellung ist nach
Jahren gegliedert; innerhalb des einzelnen Jahres sind dann Vor-
kommnisse und Aeußerungen nach sachlichen Gruppen zusammenge-
stellt Da den Hauptgegenstand der brieflichen Unterhaltung geistige
Interessen, Urteile Über Menschen und Sachen bilden, erscheint eino
1) Albrecht t. Mallem Gcdirhtc (Frauenfcld 1882). Die DXXXVI Seilen
umfassende Einleitung ist im Folgenden mit arabischen Ziffern litiert, die Seiton
des Textes der Gedichte davon durch ■>■■.] unterschieden.
COR«!
Vetter, Der junge Haller 677
annalistische Verteilung des Stoffs wenig zweckmäßig. In den Briefen
sind viel wissenschaftliche Dinge aus dem Gebiet der Botanik und
der Medizin besprochen, deren vollständige Mitteilung dem volkstüm-
lichen Zweck der Schrift nicht entsprochen hätte. Da außerdem das
Latein nicht immer klar und zweifellos ist, inuG der U\ser oft Aus-
lassungen und Fragezeichen in den Kauf nehmen. Die Kinschiebung
von Anmerkungen und Erklärungen in den Text kommt hinzu, um
die Lektüre zu erschweren.
Der Korrespondent Hallers, Job. Geßner (1709—1790), fast gleich-
alterig mit Haller, stammte aus der berühmten Züricher Familie, der
der große Naturforscher des 16. Jahrhunderts, Konrad Geßner, und
der Idyllendichter Salomon Geßner (1730 — 88) angehören. Die Be-
kanntschaft zwischen Haller und Geßner hatte sich in den Universi-
tätsjahren 1726 u. ff. geknüpft. Sie waren zusammen in lieyden
Schüler Boerhaves gewesen, hatten sich in Paris wieder getroffen und
zuletzt in Basel bei Johann Bernoulli I Mathematik studiert Beide
waren Mediziner und betrieben mit Vorliebe Botanik. In der Ueber-
sicbtstafel , die dem ersten Bande der Epistolao vorangestellt ist,
nennt Malier >Gesnerus botanicus ez praeeipuis, vetustissiuius Hallen
amicorum«. »Gründe des Berufs und angeborne Liebe ziehen mich
zu den Pflanzen hin«, sagt Haller von sich (98), oder wie er es
später in einem Lebcnsüberblick ausdrückte: >ich hatte mich zur
ärztlichen Praxis vorbereitet und daneben zur Erholung Botanik stu-
diert« (Henle in Göttinger Professoren 1 187*2) S. 43). Die Wande-
rungen in die Alpen, die er und sein Freund unternehmen, geschehen
vorzugsweise, um zu botanisieren. Hallers Schüler, unter ihnen sein
späterer Göttinger Prosektor, Huber, erzählen, wie unermüdlich ihr
Lehrer auf solchen Reisen gewesen sei (K>). Eine gemeinsame Fahrt
Hallers und Geßners ist literarhistorisch denkwürdig. Die im Juli
und August 1728 unternommene Wanderung wurde die Veranlassung
zu Hallers Gedicht: die Alpen, das im März 1729 vollendet wurde.
Die wissenschaftliche Unterhaltung überwiegt in den Briefen:
vor Botanik, Medizin, Mathematik tritt das Persönliche zurück. Erst
sechs Wochen nach seiner Verheiratung und erst auf der vierten
Briefseite teilt er dem Freunde mit, daß er vor einigen Wochen mit
Jungfrau Mariane Wyß Hochzeit gehalten habe (13). Haller hat viel
zu klagen. Sein Gesundheitszustand macht ihm zu schaffen; unter
seinen Leiden erwähnt er schon das Wechselfieber, das ihn später in
Göttingen so sehr plagte (Henle S. 38). Die ärztliche Praxis drückt
ihn mehr als sie ihn erfreut, da sie seine wissenschaftliche Tätigkeit
hemmt. Der Mangel an Anerkennung und Beförderung in seiner
Vaterstadt bildet dauernd einen Gegenstand seiner Unzufriedenheit.
Seine Landsleute haben keine Achtung vor der Wissenschaft; ein
COPNEU UmvtRSJTY
678 Gott gel. Arn. 1909. Nr. B
Mediziner gilt bei ihnen wenig; Botanik ist eine brotlose Kunst.
Gutes Leben und Politik ist ihnen alles. Noch von Gottingen aus
schrieb er seinem Freunde, dem Landvogt Sinner von Sanen: je suis
ä Berne fils d'un secretaire, gendre d'un marchand, mödecin, nomine
ä 20 voix en cas de promotions (1738, HÖßler, Gründung der Univ.
Göttingen [1855] S. 323). Obschon Hallers Familie zu den regiments-
fähigen Familien gehörte, da sie schon 1640 das Bürgerrecht besaß,
wußte doch das Berner Patriziat innerhalb dieses Kreises eine engere
exklusive Gruppe zu bilden, die alle Aemtcr unter sich verteilte.
In dem Jahrzehnt, das unsere Schrift behandelt, entstanden die
meisten Dichtungen Hallen. Sie liefen unter den Freunden hand-
schriftlich um und fanden großen Beifall. Geßner berichtet ihm
davon, wie in Zürich alles danach fragt; nur einzelne Theologen
nehmen Anstoß an Wendungen, die ihnen zu naturalistisch lauten (22).
Dem berühmten Ven des an den Freund Stähelin gerichteten Ge-
dichts: über Vernunft, Aberglauben und Unglauben: >was böses ist
geschehn, das nicht ein Priester tat?«, in den früheren Ausgaben:
>das nicht der Glaube tut< (Hirzel Ged. S. 53 und 309) lautend, wird
die Schärfe durch die Vorbemerkung des Verfassen genommen, daß
er nur den falschen Glauben gemeint habe. Die Freunde, sein
Bruder, der den ereten Buchladen in Bern errichtet hatte (Hirzel S. 3),
drängten Haller zum Druck der Gedichte, während er an ihnen zu
bessern und zu ändern fortfuhr. Erat 1732 erschien anonym in Bem,
bei Nikiaus Emanuel Haller der >Venuch schweizerischer Gedichten t,
der nur zehn Stücke enthielt. Auch die beiden folgenden Auflagen
von 1734 und 1743, um eine kleine Anzahl Nummern vermehrt, er-
schienen ebenda. Die sieben Aullagen von 1748 — 1768 sind alle aus
deui Verlage von Vandcnhoeck in Göttingen hervorgegangen. In der
zweiten Autlage erscheint zum entenmal eine 1733 gedichtete Ode
an Geßner, überschrieben : Vergnügung aus denen Wissenschaften
(Hirzel S. 100). Geßner ging es anfangs ähnlich wie Haller: er
mußte auf Beförderung und Anerkennung warten. Die Ode weist,
um ihn aufzurichten, auf Natur und Wissenschaft hin. Geßner erwarb
sich um den Dichter Haller das besondere Verdienst, daß er die Be-
kanntschaft mit J. J. Bodmer vermittelte, der, ein warmer Bewun-
derer Hallen, durch seine literarischen Verbindungen dafür sorgte,
daß sich seine Gedichte nach Deutschland verbreiteten.
Von besonderm Interesse sind die Briefe der letzten beiden Jahre,
so wenig ihrer sind. Zumal für Göttingen, fallen doch Göttingens
und Hallen akademische Anfänge zusammen. Eine abgeschieden lie-
gende Gegend der Stadt, wenig verändert gegen 170 Jahre früher,
weckt dem Kundigen noch heute dio Erinnerung an Haller. Die
hannoverschen Aerzte, von Hugo und Werlhof, besonden durch die
CORNOl UNfVERSITY
Vetter, Dar junge Haller 679
botanischen Veröffentlichungen Hallers aufmerksam gemacht, hatten
seine Berufung Tür Anatomie und Botanik dem Kurator vorgeschlagen,
als der erste für das Fach ernannte Albrecht von Erfurt schon ein
Jahr nach dem Antritt seiner Professor im Januar 1736 gestorben
war. Am 30. September 1736 kam Haller nach langer und beschwer-
licher Reise mit seiner Familie in Göttingen an. Schon am 5. Oktober
schreibt er an Geflner. Die ersten Zeilen gelten wieder der Botanik
(84). lieber Kosinus, von dem in diesem Brief die Rede ist, habe
ich vor kurzem durch eine neu entdeckte Quelle über das Göttingen
der ersten Universitätszeit Auskunft erteilen können (Göttinger Jahr-
buch 1909 S. 73). Der zweite Brief vom 14. Dezember berichtet von
dem tragischen Geschick, das Haller vier Wochen nach seiner An-
kunft ereilte, dem am 31. Oktober erfolgten Tode Mariannens. Die
alte Erzählung von dem Sturze des Reisewagens bei der Einfahrt in
Göttingen als der Todesursache hat schon Hirzel bezweifelt (S. 1G1
A. 3) und aus dem Mißverständnis einer Stelle in dem Buche Zimmer-
manns über Halter (S. 157) herleiten wollen. Die Tatsache des
Wagensturzes läßt sich allerdings nicht wegleugnen. Hollmann, den
Hirzel nicht kannte, ein Augenzeuge der ältesten Göttinger Zustände,
berichtet sie mit allen Einzelheiten in seinem > Fragment einer Ge-
schichte der Georg- A ugusts-Universi tat < (1787) S. 54. Wenn er aber
zugleich den Schrecken, in den Hallers Gattin durch den Sturz ver-
setzt wurde, für ihre nachherige Krankheit verantwortlich macht, so
spricht aus seinem Bericht die Tradition, die sich des Gegenstandes
in den fünfzig Jahren, die zwischen dem Vorfall und Hollmanns Pub-
likation lagen , bemächtigt hatte. Denn die gleichzeitigen Briefe
wissen nichts von solchem Zusammenhange. Der erste Brief au
Geßner erwähnt keinen Unfall (84). Ein Brief Münchhausens vom
8. Oktober 1736, auf den ich früher schon einmal aufmerksam ge-
macht habe (Briefe zweier hannov. Aerzte an Haller, Zeitschr. des
hist. Vereins f. Niedersachsen 1891 S. 115), spricht sogar von der
glücklichen Ankunft: >es ist mir aus K. H. geeintestem vom 4. hujus
besonders erfreulich zu vernehmen, daG dieselben nebst dem lieben
Angehörigen nicht nur glücklich in Göttingen angelangt, sondern auch
daselbst zufrieden und vergnügt seyn< (Rößler S. 361). Dazu kommt
nun, daß Haller in dem zweiten Göttinger Briefe Geßner positiv mit-
teilt, welche Umstände den Tod herbeigerührt, welcher Befund sich
bei der Sektion herausgestellt hat (85). An den Tod Mariannens,
dem durch die schönste Dichtung Hallers ein dauerndes Denkmal in
der deutschen Literatur errichtet ist, knüpft unsere Schrift Mitteilungen
über die Begräbnisstätte. Leider haben die erneuten Nachforschungen
nur ein negatives Resultat gehabt. In der Jakobikirche ist keine
Spur mehr zu finden; nur das Kirchenbuch enthält einen Eintrag
COßNOl UNWERSJrV
680 Gott gel. An». 1909. Nr. 8
Über Tag und Ort der Beisetzung (99). Die Erhaltung der Inschrift
de» Denksteins verdankt man Zimmermann, der sie unter mitleidenden
Tränen bei dem Grabe abgeschrieben (S. 160); die Inschrift der
Bronzetafel für die zweite Gemahlin Hallers, die gleichfalls in der
Jakobikirche beerdigt ist, ist durch seine eigene Mitteilung in einem
Briefe an Sinner aufbewahrt (Rößler S. 331).
Was die Briefe sonst noch über Göttingen bringen, betrifft Hallers
Vorlesungen und wissenschaftliche Arbeiten. Die Zahl der Mediziner
ist noch gering; zuerst zwölf (90), nachher siebzehn (92) Er macht
botanische Exkursionen, aber nicht nach Thüringen, wie der Verfasser
beharrlich die Hercynios montes übersetzt (86. 89), sonden in den
Harz. Das zeigen die bei Kubier S. 324 erwähnte Reise mit Holl-
mann, dem Güttinger Philosophen und Physiker, und die Dissertation :
Observationen botanicae ex itinere in sylvam hereyniam anno 1738
suseepto, die gleich im Eingang Clausthal, den Ramraelsberg, den
>montem Bructerum, qui in hac boreali Germania altissimus habetur«,
erwähnt. Wie die Botanik Haller den Weg nach Göttingen gebahnt
hatte (Hirzel S. 158), so bandelte auch seine Inauguraldissertation
zum Antritt der Professur am 12. Oktober 1736 de methodico studio
botanices sine praeeeptore, eine Schrift, die Linnfi veranlaßte, mit ihm
in Briefwechsel zu treten (Epistol. I n. 137). Auf dem Titelblatt
nennt er sich Med. Doctor, societ. regiae scient. Suecicae sodalis,
reipublieae Bernensis hactenus bibliothecarius. In dem Index lectionum
für das Wintersemester 1736/37 gibt er noch gar keine bestimmten
Vorlesungen an. Er las aber, wie aus dem Brief an Geßner zu er-
sehen, Über Ostcologie und Physiologie und hielt anatomische Uebungen
(H6). Außerdem behandelte er in einer Vorlesung die tabulae ana-
tomicae des Italieners Eustachio (aus dem 16. Jahrh.), von denen es
in einer etwas spätem Vorlesungsanzeige heißt: quibus anatomes uni-
versae quaedam quasi repetitio continetur. Wie er schon in der
ersten ausführlichen Vorlesungsanzeige — für den Sommer 1737 —
neben den Privatvorlesungen medizinischen Inhalts eine Öffentliche
Vorlesung über die Pflanzen >et earum vires medicas* ankündigt, so
geht nun immer die Botanik neben den andern her. Die Anlage des
botanischen Gartens, des hortus medicus, ist eine seiner Huuptsorgen.
Er ist aber nicht zufrieden mit der Pflege, die diese Wissenschaft
erfährt. >In Deutschland tut niemand etwas fUr die Botanik; niemand
überhaupt versteht vielleicht etwas davon* (103).
Die Stimmung, die die Göttinger Briefe Hallers durchzieht, ist,
wie man sich denken kann, tief traurig. Doppelt schwer fällt es ihm,
sich an den fremden Ort zu gewöhnen, der nichts durch Natur oder
Kunst bietet, was ihn zerstreuen könnte. »Auf einer öden Au an der
gelinden Leine« blickt er zurück nach seinem angebornen Lande, der
CÜßNfll UNMtRSHY
Vetter, Der junge Haller 681
SonnenBtraße zu, > wogegen hier mein Sinn, vielleicht wohl ungerecht, |
die Schöpfung traurig findt und Titans Licht geschwächt« (Ged.
S. 179ff.: an Bodmer). Die Menschen, der kollegiale Umgang sind
ihm wenig sympathisch. Er war keine Natur, die die Menschen leicht
für sich gewann. So sind es allein die Studien, die ihn aufzurichten
vermögen. In solcher Lage kann nichts trösten als die Arbeit. Das
kehrt immer wieder. Sehr natürlich stellt sich der Zweifel ein, ob
er recht gebandelt habe, das Vaterland zu verlassen. Er erwägt das
ehrenvolle und reichliche Auskommen, das er genießt, die angenehmen
Amtspflichten, die ihm obliegen, die vorzüglichen Anstalten und An-
regungen, die er in Göttingen für seine Forschungen findet. Von
alledem hat er in Hern nichts, nur Freunde (95). Bodmer, der nach
dem Tode Mariannen» ein Gedicht an ihn richtet, flicht die Mahnung
ein: > Flieh den unselgen Ort, an dessen düsterm Band | der unwill-
kommne Tod dein liebst und bestes fand«, und verfehlt auch nicht
den politischen Gegensatz in der Frage geltend zu machen: >Was
für ein böser Stern trieb ihn aus Ziihrings Bern | für einen freyen
Stand zu preisen einen Herrn ?« (Ged. S. 338 und 339). In seiner
Antwort an Bodmer (das. S. 176 ff.) berührt er diesen Punkt nicht.
Als ihm die gleichen Wünsche und Pläne anderer Freunde in der
Schweiz bekannt werden, schwankt er: bald will, bald will ich nicht
(95). Er blieb bekanntlich in Göttingen bis zum Frühjahr 1753.
Noch seiner Rückkehr in die Heimat kam eine Zeit, in der er auf
die Aufforderungen nach Göttingen zurückzukehren ebenso hätte
antworten können : Bald will, bald will ich nicht. — Wenn er in
spatern Jahren auf sein Leben zurückblickte, so erkannte er doch,
daß die Göttinger Zeit seinen wissenschaftlichen Ruhm geschaffen,
ebenso wie man auch in Göttingen, wenn auch weniger willig, zuge-
stehen mußte, daß Haller zu dem so überraschend schnell errungenen
Weltruf der Universität am meisten beigetragen hatte.
Der Herausgeber hat sich das Verdienst erworben, auf eine neue
wertvolle Quelle für Hallore Leben aufmerksam gemacht und mit
ihrer Verwertung begonnen zu haben. Ihre vollständige Bekannt-
machung wird eine viel weiter reichende Belehrung gewähren, als
hier versucht ist. Neben dem, was Tür die Erkenntnis von Hallers
Persönlichkeit zu erwarten ist, werden sich vorzugsweise Beitrage zur
Geschichte der Wissenschaft und zur Gelehrtengeschichte ergeben.
Schon in dem Rahmen der vorliegenden Publikation hätten die Aus-
züge mehr über J. Fr. Schreiber (5), Werlhof und Hugo (91), Cotta,
den alten Studien genossen von Tübingen und nunmehrigen theolo-
gischen Kollegen (91), verraten können als hier geschehen ist. Eine
Schwierigkeit der künftigen Veröffentlichung bietet allerdings das la-
teinische Gewand der Briefe. Neulateinische Briefe haben nicht all-
corneu umvtRSjrr
682 flött. gel. Adi. 1909. Nr. 8
zuviel Leser zu erwarten. Deutsche Uebersetzungen Bind schwierig
und ersetzen den Text nicht. Aber gegenüber dem Interesse, dos
das Leben eines für Wissenschaft und Poesie so bedeutenden Mannes
wie Datier bietet, werden diese Hodenken schwinden. Einstweilen
wird der I^eser mit dem hier Gebotenen zufrieden sein und dem Her-
ausgeber danken für das, was er für das Jugendbild Hallers geleistet hat.
Göttingen F. Frensdorff
Dr. Herrn aaa Mayer, Die Matrikel der Universität Frei barg i. B. von
14(10— 1056. Im Auftrag der Akademischen Arrbivkommission hearbeitet and
herausgegeben. I. Band Einleitung und Text XC1V a. 943 S. 6°. Freibarg i. Br.
Herderurhc Verlagsbuchhandlung 1907.
Der Titel erweckt die Vorstellung, als sollte die Matrikel über
lGfiG hinaus nicht abgedruckt werden und auch die Vorrede beseitigt
diese Sorge nicht, denn sie sagt nur, der zweite Band, für dessen
baldiges Erscheinen gesorgt sei, solle die Tabellen enthalten, auf
welche in der Einleitung mehrfach Bezug genommen sei. Hoffen wir,
daß dem nicht so ist. Kür die Matrikeln des 18. Jahrhunderts gelten
zwar manche Publikationsgründe nicht oder nicht in gleichem MaGe
wie für die früheren Jahrhunderte, aber doch die meisten und über-
das noch andere. So das genealogische Interesse zahlreicher Fami-
lien, wie jeder Verwalter von dergleichen Schätzen weiß.
Die Edition dieser ältesten Matrikel von Freiburg bildet eine
lang erhoffte Ergänzung zu den bisher publizierten Matrikeln, eine
bedeutende Erweiterung unserer Materialien zur Geschichte der
deutschen Universitäten, im besondern dieser altberühmten, für den
Südwesten Deutschlands, seine geistige Bildung, seinen kirchlichen
Charakter und auch für seine politische Entwicklung vielfach ent-
scheidenden Bildungsstätte. Die Matrikeln geben uns nicht blos
allerlei statistische Notizen über Zahl und Herkunft der Studenten
und Professoren, sie lassen uns die Statuten und die Angaben anderer
Akten oftmals erst verstehen, geben uns Anschauung. Freilich die
meisten Namen, die hier verzeichnet sind, haben keine Spur hinter-
lassen. Sie Bind uns jetzt nur Elemente der Masse. Aber auch die
Elemente der Gruppen, aus denen sich die Masse zusammensetzte.
Wir sehen die Gruppen der Kleriker und der Laien, der Mittellosen
und der Vornehmen, der noch nicht eidfähigen Knaben (non jurati)
und der Erwachsenen, der wirklichen, den Studien lebenden Scho-
laren und der Fremden oder Vornehmen, welche sich blos in die Ma-
trikel eintragen ließen, um die Privilegien der Korporalion zu ge-
nießen oder um die Korporation zu ehren und zugleich an ihrer
ausgezeichneten Stellung teilzunehmen. Die Matrikel ist am besten
geeignet uus die Vorstellung deutlich zu machen, daß die Universitäten
■
COPNEU uwvtRsirr
II. Mayer, Die Matrikel der Universität Freibarg i. B.
in jenen Jahrhunderten zwar Lehranstalten waren und daß manche —
unter ihnen auch Freiburg — aich als vom Staate beaufsichtigte und
in letzter Instanz vom Staate geleitete Anstalten fühlten, daß aber
trotzdem die Korporation überwog, daG ihre Interessen und ihr Leben
die Entscheidungen und Schicksale der Universität vorzugsweise be-
herrschten.
Mitglied der Korporation wurde man durch Eintrag des Namens
in die Matrikel unter Leistung des Treueides. Blieb man am Ort, so
galt der Eintrag für die Lebenszeit, verließ man Freiburg, so erlosch
das Recht nach r> Jahren. Immatrikuliert wurden nicht Mos die Stu-
denten sondern auch die Professoren. In dieser Periode war die Grenze
zwischen Lehrern und Lernenden noch nicht so scharf gezogen wie
namentlich im 18. und 11). Jahrhundert. Die Statuten der Universität
von 1460 wurden beschlossen und genehmigt per omnes eiusdem [uni-
veratatis] regentes d.h. durch alle graduierte Genossen der Univer-
sität, welche eine der durch den I>ehrplan verlangten Vorlesungen
übernahmen, gleichviel ob sie eine Besoldung bezogen und eine Lehr-
verpflichtung übernommen hatten oder nicht Als Mitglieder der
Korporation hatten alle Magister und Doktoren und weiter auch die
übrigen Graduierten bestimmte, ihren akademischen Graden ent-
sprechende Rechte und Pflichten der Teilnahme an der wissenschaft-
lichen Arbeit der Universität und ebenso an den sonstigen Aufgaben
und Ehren der Korporation. Endlich, allerdings mit stärkeren Be-
schränkungen, auch die nicht graduierten Scholaren. Umgekehrt
mußten die mit einem Lehrauftrag und mit Gehalt bemfenenen Pro-
fessoren sich wie die Scholaren immatrikulieren lassen, um ihre Tätig-
keit beginnen und an der Leitung und den Ehren der Universität
teilnehmen zn können. Mit Recht hat Mayer deshalb auch in der
Einleitung sehr eingehend über die Immatrikulation gehandelt, hier
und da etwas zu breit Vergessen ist, so weit ich sehe, nur eine
Belehrung Über die Münzen, in denen die Gebühren bezahlt wurden.
Im folgenden Bande wird das hoffentlich nachgeholt, zugleich mit
einigen Vergleichen über die Kaufkraft der genannten Münzen in ge-
eigneten Abschnitten der Periode. Der Herausgeber kann diese An-
leitung verhältnismäßig leicht geben, der gelegentliche Benutzer ent-
behrt meist der nötigen Hülfsmittel. Und es trägt, abgesehen von
anderen Beziehungen, doch erheblich zur Klarheit über die wirt-
schaftlichen Verhältnisse der Universität bei, wenn mau siebt, wie
wenig die Gebühren der Immatrikulation eintrugen.
Vor der eigentlichen Matrikel steht der Anfang des Johannes-
evangeliums In prineipio erat verbnm etc. ähnlich wie in der Frank-
furter und der Leipziger Matrikel. Es folgt der Schwur, der bei der
Inskription zu leisten war und der namentlich das Gelübde des Ge-
UtU. |»l. ***, IBM. Hr. 8 47
COBNEll UNIVfRSIIY
Gott gel. Am. 1909. Nr. 8
horsams gegen den Rektor und die gegenwärtigen wie gegen die
künftig zu erlassenden Statuten enthielt. Die Matrikel selbst beginnt
mit einer Erzählung, daß diese neue Hochschule von dem Landes-
fürsten, dem Erzherzog Albert von Oestcneich, dem Bruder des Kaisers
Friedrich III., gegründet, und daß Matthaeus Hummell von Villingen,
Doktor der freien Künste, der Medizin und des kanonischen Rechts,
am Tago zuvor (26. April 1460) im Münster zu Freiburg solemniter
et publice zum ersten Rektor >ernannt und erwählt sei<. Wer ihn
erwählte, ist hier nicht gesagt, nach Schreibers Geschichte der Uni-
versität Freiburg waren >die ordentlichen Professoren < die Wahler.
Der Ausdruck paßt nicht für die Zeit, da ja alle Doktoren und Ma-
gister damals an den Geschäften Anteil hatten. Mayer gellt auf
diesen Tunkt nicht ein, auch nicht auf die Tatsache, daß Hummell
selbst nicht in der Matrikel selbst steht In Köln hat sich der erste
Rektor Hartlebus de Marka auch in die Matrikel eingetragen (edit.
Kcussen 1 S. 6 No. 20), in der Rostocker Matrikel steht der erste
Rektor Petrus Stenbeke als erster Name in der Matrikel. In Leipzig
ist es ähnlich, aber hier wurde zunächst eine Anzahl Magister als
Fundament der Universität berufen, und es wäre möglich, daß sie in
etwas anderen Formen verpflichtet wären. In Krankfurt wurde Wim-
pina von den Landesherren zum ersten Rektor ernannt und nahm die
Immatrikulation vor, ohne sich selbst in die Matrikel einzutragen.
Mayer zeigt, wie großes Gewicht die Universität darauf legte,
daß sich jeder, der Vorlesungen hören oder als Universitätsgenosse
in Freiburg leben wolle, alsbald immatrikulieren lasse, daß sich dem
aber trotzdem viele entzogen. So stolz die Korporation war, so fehlte
es ihr «loch an den Machtmitteln, um Hundertc von teils recht an-
spruchsvollen und wilden jungen Männern im Zaum zu halten. Die
Handhabung der Gerichtsbarkeit war an allen Universitäten ein
schwacher Punkt, ähnlich freilich auf allen Grundherrschaften.
Großen Fleiß und viel Scharfsinn hat M. aufgewendet, um mög-
lichst viele Namen der Matrikel zu erläutern und mehrfach ist es
ihm gelungen, den ganzen Ijebenslauf eines Scholaren in den Haupt-
wendepunkten festzulegen. So belehrt uns S. 166 eino Anmerkung,
daß der 1505 immatrikulierte Caspar Neil von Bregenz nach einem
Jahre Baccalar, 1510 Magister artium, dann Pedell der Artisten-
fakultät, dann 1517 Dekan derselben Fakultät und 1516—1521 Con-
ventor d. h. Aufseher über die Burse zum Pfauen war. In den Jahren
1520 und 1521 erwarb er dann die theologischen Grade, Baccalar,
Licentiat und Doctor theologiae, uud vollendete damit die Laufbahn
des scholastischen Gelehrten. Wenn in der Anmerkung S. 168 zu
dem unter Nr. 32 immatrikulierten Namen Jeroniinus Baidung de Ga-
mundia manches zweifelhaft bleibt, so muß man doch die Sorgfalt an-
CORHELl UHIVtRSJlT
H. Mayer, Die Matrikel der Universität Froiburg i. K.
erkennen, mit der alles herbeigeholt wurde was Aufklärung versprach.
Und auch darin möchte ich M. beistimmen, daß G. [irrtümlich ist
II. gedruckt] Bauchs Vermutung Gamundia sei in Tübingen oder
Löwen zu ändern, Bedenken entgegenstehen. Uebrigens ist die Lauf-
bahn dieses Poeten und Juristen besonders lehrreich Tür die Mischung
von freier Lehre und I/Chraufträgen, oder Professuren im engeren
Sinne, die jene Periode charakterisiert Baidung wurde berufen, um
dem berühmten Juristen Zasiuß die Vorlesung über Poesie abzu-
nehmen, welche der übermütige Humanist Locher aufgegeben und
Zasius aushilfsweise versehen hatte. Baidung erwarb aber sofort den
juristischen Doktor und suchte auch in der juristischen Fakultät einen
Lehrauftrag zu erhalten, ging jedoch, nachdem er das eben erreicht
hatte, als Rat der vorde rösterreich ißchen Regierung nach Knsisheim.
Sehr lehrreich sind auch die Anmerkungen Über Capito S. Ifil f.,
S. 239 f. über den Polyhistor Pictor, den Juristen Biteibrun S. 240 u.a.
Aber diese Zusammenstellungen über berühmte Namen waren gewiß
nicht leichter als die weniger ins Auge fallenden kärglicheren Notizen
über die Unbekannten.
Die Ausstattung des Werkes ist nicht nur gut, sondern sie nähert
sich schon den reichen, wenn sie auch von Leipziger Verschwendung
fern bleibt. Ich möchte darauf hinweisen, daß eine bescheidenere
Ausstattung die Hoffnung auf weitere Publikationen von Matrikeln
vermehrt. Welche Mühe hat ea gekostet, den Druck der Rostocker
Matrikel und ähnlicher Akten zu Ende zu führen. Ich schließe mit
dem herzlichen Danke an den Verfasser, der uns durch 14 Jahre
hindurch ausdauernde Arbeit diese wertvollen Akten zugänglich ge-
macht und in ihre Benutzung eingeführt hat.
Breslau G. Kaufmann
Otto BBhtllnirks Sanskrit-Chrestomathie. 3. verb. u verm. Aaß . brig.
v. Rieh. Garbe. Leipxig, Haesecl, 1900. VI.4IKS. 8°. M. 2.&0.
Mit der Neuherausgabe von Böhtlingks Sanskrit-Chrestomathie
hat Garbe gegenüber einem Altmeister unserer Wissenschaft einen
Akt der Pietät vollzogen. Dafür werden die Fach genossen, vor allein
Böhtlingks besondere Freunde und Verehrer, ihm Dank wissen. An
sich kann man ja über den Nutzen einer Chrestomathie verschiedener
Meinung sein. Zweifellos gibt die Böhtlingksche einen vorzüglichen
Uebcrblick über die Sanskrit-Literatur, wenn man auch das eine oder
das andere Stück — Garbe nennt in der Vorrede selbst einige —
mit Bedauern vermißt. Allein man fragt sich, für wen nun ein solches
Lesebuch bestimmt ist Für den Anfänger, der die Elementar-
47*
C0*r> fälY
Gütt. gel. Ana. 1909. Nr. 8
grouiuiaük absolviert und einfache Stücke gelesen hat, sind doch
immerhin manche Texte zu schwierig und können nur unter Bei-
ziehung anderweitiger Hilfsmittel bewältigt werden oder wenn aus-
führlichere Erklärungen beigegeben sind. Das hat der Herausgeber
selbst empfunden, wenn er sagt: Auch eine Erweiterung der er-
klärenden Anmerkungen nach Art der >Notee< zu Launians vortreff-
lichem Sanskrit - Reader wäre entschieden nützlich gewesen (Vorw.
S. IV). Fortgeschrittenere auf der anderen Seite, die mit den Texten
der Buchen Chrestomathie — auch mit den schwierigeren nament-
lich aus der älteren Literatur — zurecht kommen, werden, so sollte
man glauben, es vorziehen, etwas ganzes, ein größeres Stück im Zu-
sammenhang zu lesen.
Indessen diese Erwägungen wurden durch die unbestreitbare Tat-
sache des großen Erfolges widerlegt, den das B-sche Buch gehabt
hat. Die erste Auflage erschien im Jahre 1845, die zweite 1877.
Auch diese war 1895 bereits vergriffen und ebenso ist es Beit vier
Jahren der anastatische Neudruck. Die Bedürfnis frage ist also er-
wiesen und ebenso dio Berechtigung einer Neubearbeitung.
Bei dieser Neubearbeitung war nun Garbe in doppelter Hinsicht
gebunden. Einerseits durch die Bücksichten der Pietät Ein Werk
aus Böhtlingks Hand konnte nicht einfach umgemodelt, sondern ledig-
lich den veränderten Verhältnissen angepaßt werden. Andrerseits
kommt dem Buche und seiner Benutzung der Umstand sehr zu statten,
daß Cappellers Wörterbuch darauf Bezug nimmt, das ja ursprünglich
geradezu als Glossar dazu gedacht war, dann aber erweitert wurde.
Die Aufnahme umfangreicherer neuer Texte verbot sich daher auch
deshalb, weil dadurch der Zusammenhang mit Cappellers Wtb. ge-
lockert worden wäre.
So hat sich Garbe darauf beschränkt, zu den alten Texten nur
noch 14 Lieder aus dem Atharvaveda, den B. ganz unberücksichtigt
gelassen hatte, hinzuzufügen, ferner die KathopanUad , sowie vom
Hitopadeäa die Einleitung und den Anfang des I. Buches, so daß die
Einschachtelungsmetliode an der Erzählung von dem Wanderer und
dem Tiger, die auch bei B. steht, deutlich hervortritt Die Wahl der
neuen Stücke ist zu billigen. Bedenken könnte vielleicht von den
Atharvaveda-Liedern das letzte (Nr. 14 = AV. 16. 53) erregen wegen
der außerordentlich schwierigen, ohne Kommentar kaum verständ-
lichen Verse 2 — 4. Freilich sind die folgenden Verse gerade recht
hübsch.
Eine Konsequenz wäre in. E. gewesen, als Anhang eine 1 J.-t»-
der Wörter aus den neu aufgenommenen Stücken zu geben, die in
CappellerB Wtb. fehlen. Es wäre dadurch der Charakter des Werkes
nicht beeinträchtigt worden, seinem Zwecke aber gedient gewesen.
cot«. eSty
Böbtlingk, Suukrit-Chrestomftthte «ö7
Hat so zwar die Neuaasgabe die äußere Physiognomie des Werkes
im ganzen bewahrt, so ist doch im einzelnen die nachbessernde Hand des
Herausgebers wohl zu verspüren. Daß er in den vedischen Hymnen
die Akzentbezeichnung, die Böhtlingk sieb ausgedacht und eingeführt
hat, beseitigt und an ihre Stelle die indische der Sainhitä-Textc ge-
setzt bat, wird allgemeine Zustimmung finden. Ebenso der engere
Anschluß an die Sainhitas in Bezug auf den Sandhi. Die Texte sind
durchweg revidiert und die seit 1877 erschienenen Neuausgabeu
überall verglichen und berücksichtigt. Für das Aitareyabrahmana
stand die Ausgabe von Aufrecht (1879) zur Verfügung, für das
Visnuporana die Bombayer Ausgabe (1889), für das Kathäsaritßägara
die von Durgäprasad und Käsinäth Pärujurang Päräb (1903) u. s. w.
Desgleichen sind auch die neueren Uebersetzungen berücksichtigt
wordeu. So tritt der Unterschied zwischen der 2. und der 3. Auflage
in den >Anmerkungen« wohl am äugen fälligsten in die Erscheinung,
in den erklärenden Noten sowohl wie in den Li teratu ran gaben. Viel-
leicht haben manche Benutzer des Buches den Wunsch, daß Garbe
hier, mit Rücksicht eben auf die minder Geübten, zuweilen noch
mehr hätte geben dürfen. Ein integrierender Bestandteil des B.schen
Werkes wäre damit wohl kaum getroffen worden. Zuweilen vermißt
man bei einer schwierigen Stelle eine erläuternde Notiz oder bei
einer neu eingeführten Lesart die Begründung. Beim Mahübhürata
(S. 401) und Ramüyana (S. 403) wäre ein Hinweis auf die gerade für
die Orientierung über den immensen Stoff so vorzüglichen Bücher
Jacobis wünschenswert gewesen. Man sieht nicht ein, weshalb der
Herausgeber sich so vollständig auf Ausgaben und Uebersetzungen
beschränkt hat
Was die von Garbe geübte Textkritik betrifft, so kann sie als
sehr vorsichtig und besonnen bezeichnet werden. Sehr oft kommt
die Ueber lieferung wieder zu ihrem Recht gegenüber irgend einer
zweifelhaften oder doch unnötigen Konjektur. Ich glaube, daß auch
da der Herausgeber auf allgemeine Zustimmung rechnen darf.
Ich will nur ein paar Beispiele anführen. In der Manu-Ge-
schichte des Satapathabrähmana auf S. 36, Z. 8 setzt G. die Worte
iuscaddha jhu$a äsa, sa hi jyeffftai/i curdhatc wieder in den Text
ein. Er gibt nicht einmal eine Begründung in den Anmerkungen.
Bei B.* ist der Passus als eine >ganz ungehörige rationalistisch ge-
färbte Glosse« (vgl. die Bern, auf S. 356, Z. 1) gestrichen. Ich glaube,
mit Unrecht Wir haben es hier mit einer parenthetischen Zwischen-
bemerkung des Erzählers zu tun, die durch die Ueberlieferung ge-
schützt wird, und die ganz gut an ihrem Platze ist
In der 9. Erzählung aus der Vetälaparicavimäati V. 22 (S. 150,
Z. 11) behalt G. den handschriftlich überlieferten Namen poiicaphutti-
eSty
Gott gel. Ah. 1909. Nr. 8
Iah bei, während er B. f in jiaficapaffikah geändert wird. Man ver-
gleiche die Begründung auf S. 406, Z. 1 5 ff.
In der Sunahsepa- Geschichte des Ait. Br. setzt Garbe V. 7 (S. 30,
Z. 17) die überlieferte Lesart db/mtir esä bhulir bijam etan nidhiyale
wieder ein gegenüber der konjekturalen Aenderung in B. f ä blmmir
■■-■•: bhavaii bijam etan tri dhtgate. Eine Notiz in den Anmerkungen
wäre hier wohl am Platze gewesen. Der hdschr. Text scheint ja
allerdings nicht in Ordnung zu sein, wie schon das Metrum zeigt.
Gleichwohl ist es zu billigen, daß G. eine vorschnelle Korrektur ab-
lehnt
Wenige Zeilen vorher (13) behält G. das überlieferte duhiUi bei,
das in B.' dem Metrum zu liebe in kanyfi geändert ist. In der
Kathop. 6. 18 (S. 54, Z. 7) liest G. vimjo und registriert lediglich den
Aendenings Vorschlag vijuro von M. Müller und Böhtlingk. Angesichts
des im gleichen bloka vorkommenden tmeiketo kann wohl auch viruju
nicht befremden. Ich hätte übrigens in der gleichen Valli V. 4
(S. 03, Z. 9) auch aargepn beibehalten statt der Lesung B.s svargrsu.
Auf S. 35, Z. 17, 19 u.s.w. liest G. mit den Hdschr. prajighya/u,
bzw. °ti, während bei B. 1 jnajigatv, "ti korrigiert ist Auch Pischel
(KZ. 41, S. 179) rechtfertigt die überlieferte Lesart, indem er jighyati
von einer Wz. gha >gehen« als Spielart von g/i (wie Wz. ham,
gham eine solche zu gam sei) ableitete. Selbst wenn man Pischels
Ausführungen nicht ganz beistimmen sollte, wird man aus rein text-
kritischen Erwägungen die Formen jighyatu, °ti nicht ändern dürfen.
Sie sind, worauf G. S. 395 hinweist, je fünfmal in allen Mss. bezeugt
Man wird, um mein Urteil zusammenzufassen, gewiß gerne und
mit aufrichtigem Danke anerkennen, daß Garbe die ihm gestellte
Aufgabe der Neuherausgabe von B.s Sanskritchrestomathie mit Takt
und Sorgfalt gelöst hat Sicher wird das Buch in der neuen Gestalt
sich wieder zahlreiche Freunde erwerben. Vielleicht kann bei einer
vierten Auflage, die über kurz oder lang voraussichtlich notwendig
werden wird, von den geäußerten Wünschen der eine oder der andere
erfüllt werden.
Der Druck selbst ist sehr korrekt. Auf S. 1G0, Z. 32 ist mir
dedinoh statt dehitiah aufgestoßen.
Erlangen Willi. Geiger
■
Mitteilungen aus dem Museum fiir Völkerkunde in Hamburg 689
»Umbruch, Paul, WotuIu undAua (Maty- und Durour-Insch. auf Grund der
Sammlung F. E. Ilcllwig aus den Jalircn 1902 und i " - : Mit 88 Abbildungen
im Text und 375 Abbildungen auf 32 Tafeln. Mitteilungen aus dem Museum
für Völkerkunde in Hamburg. 1908 {4. ßeibeft zum Jabrburh der Hamh.
Wissensch. Anstalten XXV). S, 1-156. — Hagen, K., Die Ornamentik
ron Wuvulu und Aua auf Grund der Sammlungen des Museums. Mit 21
Abbildungen im Text und 36 Abbildungen auf 6 Tafeln. Mitteilungen aus dem
Museum für Völkerkunde in Hamburg (wie oben). 19;»8. 8. 167—180.
Als Mitte der neunziger Jahre die eigenartige Kultur der Maty-
Insel, die aus dem ethnographischen Hilde Melanesiens vollständig
herauszufallen schien, entdeckt wurde, regten sieh auch sofort Ver-
suche, sie auf Grund des einen oder anderen Merkmals an irgend
eine der bekannten Kulturen anzuknüpfen. Diese Versuche konnten
im besten Falle nur einseitig richtig sein, so lange das völkerkund-
liche Bild der Insel selbst nicht vollständig vorlag. Eine solche Voll-
ständigkeit ist aber erst durch die vorliegende Publikation geschaffen
worden. Das anthropologische Material ist, soweit es sich um ge-
nauere Maßangaben handelt, so gut wie ganz neu. Hellwigs Sprach-
aufnahmen ergänzen die Dem p wölfischen und schließen auch den
allerdings wenig abweichenden Dialekt von Aua ein. Die Daten über
geistige Kultur, insbesondere über politische und religiöse Verhält-
nisse, bringen am wenigsten zu dem schon durch Dempwolff be-
kannten hinzu, und des Verfassers Mißtrauen gegen die älteren Nach-
richten scheint mir im wesentlichen unbegründet. Besonders inter-
essieren ferner die Abschnitte über Sicdclungsart und Landbau, sowie
über Hausbau und Technik. Ueberaus reichhaltig und Überwiegend
gut ist das Abbildungsmaterial; nur etwa bei den Speeren wäre eine
Wiedergabe ganzer Stücke und nicht nur von Spitzenformen er-
wünscht gewesen. Die Darstellung ist übersichtlich, klar und ver-
meidet überflüssige, weitschweifige Beschreibungen und Rubrizierungen.
Weniger den berechtigten Erwartungen entsprechend ist der
Versuch ausgefallen, die kulturgeschichtlichen Beziehungen der Inseln
aus dem Materiale herauszuarbeiten. Der Verfasser schließt auf eine
nur schwach hervortretende melanesische Unterschicht, starken mi-
kronesischen Bestand und einen nicht unerheblichen indonesischen
oder überhaupt südostasiatischen Einschlag. Leider sind die zu
Grunde liegenden Kulturvergleiche häufig nicht systematisch durch-
geführt, sondern nur auf willkürlich herausgegriffenes Material ge-
gründet So kommt es, daß z. B. allgemein mikropolynesische Ele-
mente, wie der Feuerpflug — auch sonst in den verwandten me-
lanesischen Kulturen vorhanden — als besondere Bezüge zu Mikro-
nesien gedeutet werden. Die ältesten melanesischen Kulturbestand-
teil i . zu denen etwa noch Beilformen, Speertypen — z, B. mit einer
■
COPNEU UNMRSITY
690 Gott. gol. Am. 1909. Nr. 8
Widerhakenreihe — , die Trommel trotz des allerdings ebenfalls vor-
handenen Bezuges zu Ponape, gewisse Schüsselformen, besonders
australischer Verwandtschaft, und anderes gehören, treten viel zu
stark in den Hintergrund. Mikroncsien ist zu sehr als Einheit be-
handelt, alle Beziehungen zu den Admiralitiitsinscln und den zwischen-
liegenden Gruppen zu sicher auf direkte Entlehnung zurückgeführt.
Einzelne Probleme sind wesentlich verwickelter als H. anzunehmen
scheint. So zeigt das Muschelbeil durchaus nicht >nur das allgemein
in der Südsee gebräuchliche Instrumente, sondern weist eine Reihe
von Typen der verschiedensten Kulturzugehörigkoit auf; die Hai-
zahnwaffen und verwandten Objekte gehen auf eine recht alte Waffen-
und Goräteform zurück, und ihr Verhältnis zu den Parallelen des
südlichen Indonesien und Mikronesiens ist gar nicht ohne weiteres
eindeutig. Dies nur einige Beispiele für das, was der vorliegenden
Arbeit fehlt. Eine erschöpfende Kulturgeschichte der Gruppe bleibt
nuch zu schreiben und ist vielleicht auch besser in größerem Zu-
sammenhange zu geben. Der Hauptwert der Publikation liegt in der
Veröffentlichung des guten Materials und dafür wissen wir dem Verf.
und dem Hamburger Museum Dank.
Die anschließende Behandlung der MAty-Omamentik durch K.
Hagen besitzt natürlich ebenfalls zunächst den Publikationswert. Aber
auch die Deutungsversuche und die angegebenen Entwicklungslinien
können in wesentlichen runkt.cn als richtig gelten, ohne daß sie des-
haJb für die allgemeinen Fragen der Omamententwicklung nutzbar
zu machen wären; denn ihre Richtigkeit beruht nur auf dem stark
physioplasti sehen Charakter der Maty-Kunst. Ebenso ist der enge
Zusammenhang mit Mikronesien richtig erkannt. Doch dürfte auch
hier, wie in der vorhergehenden Arbeit, eine Spezialisierung am
Platze sein: bei der Fischornamentik handelt es sich nämlich augen-
scheinlich um einen direkten kulturgeschichtlichen Bezug zu dem
heute besonders im Östlichen Mikronesien herrschenden, ursprüng-
lich nber wohl gemeinmikronesischen Omamentstil. Anders bei den
eigentlich figürlichen, oft szeuenhaften Darstellungen, die ihre näch-
sten Parallelen auf den westlichen Karolinen finden. Da hierbei die
Uebereinstimmung nicht in bestimmten Forme lernen ten, sondern nur
im allgemeinen Charakter besteht, Darstellungen gleicher Art aber
auch in der Südsee in anderen Gebieten älterer Kulturzugehörigkeit,
z. B. in Australien, mehrfach vorhanden sind, so muß es zweifelhaft
bleiben, ob es sich um einen relativ jungen Kulturzusamnicnhang
oder nicht vielmehr um eine sehr frühe Kulturverwandtschaft handelt.
Köln F. Graebner
Für die Redaktion varut wörtlich : Prof. Dr. II Oldenberg in ftüttiogen
CQftHtlL UNNflänY
Nr. 9 September 1909
H. ». Volt*llai, Die Entatehnng der Lindgerichte im bayrisch-
öslcrreichiBchen Rcr hUgebietc. Wipn, C. Gerolds Sohn. 1905. 40 S.
8°. (S.-A. aas dem Arcbfr für österreichische Geschichte B. 94 S. 1 ff). — H.
t. Ycltellal, Immunität, grund- und 1 1 1 1 b i ir r I ic h e- Geric h ts bar-
keit tn Südtirol. Wien, A. Holder. 1907. 163 S. 8°. (S.-A. ans dem ArchiT
für österreichische Geschichte B. 94 T. 2 S. 811 ff.).
Die erste der beiden zusammen gehörigen Arbeilen, die aus einem
vom Verfasser auf der HiBtorikerverBamralung zu Salzburg 1904 ge-
haltenen Vortrag hervorgegangen ist, behandelt unter vorwiegender
Berücksichtigung der Verhältnisse in Südtirol eine besonders für das
bayrisch -österreichische Rechtsgebiet wichtige Krage. Die Landge-
richte, die dort Jahrhunderte lang >die örtliche Grundlage für die
Verwaltung« bildeten , sind meist in Zusammenhang mit älteren
Hundertschaften gebracht worden; dagegen wollte sie Luschin v.
Ebengreuth »auf die Zersetzung der Grafschaften durch Immunitäten*
und >die Fortbildung grundherrlicher Gerichtsbarkeit« zurückführen.
Indem nun Voltelini keiner von beiden Ansichten beipflichtet, gelangt
er (S. 39) zu dem Ergebnis, daß die Landgerichte >neue Gebilde«
sind, entstanden nach »Aufteilung der alten Grafschaften« und an-
knüpfend >an Immunitäten und Exemtionen, vor allem aber an Burg-
frieden« ; jedoch sei alle Landgerichts barkeit »öffentlich-rechtlichen
Ursprungs und nur durch Uebertragung oder Usurpation der Graf-
schaftsgerichtsbarkeit erwachsen«. Zur speziellen Begründung dieser
AuffassungBweise bringt die zweite Abhandlung bemerkenswertes Ma-
terial, das seinen Wert behält, auch wenn manche Aufstellungen sich
als anfechtbar erweisen sollten. Es erscheint daher gerechtfertigt, auf
die hier niedergelegten Untersuchungen zuerst einzugehen.
U«U. *•!. Ah. Ir/ Mr. 9 48
COBHEU UNIVERSITY
692 Gott gel. An; 1909. Nr. 9
Gleich der erste Abschnitt, >die Immunität des Domkapitels von
Verona in Südtirol« (S. SIC ff.) liefert einen wertvollen Beitrag zur
Lösung von neuerdings mehrfach behandelten Fragen, weil er die Ent-
wicklung der Immunität an einem bestimmten Einzelfall darzulegen
sucht unter Heranziehung und teilweiser Veröffentlichung (S. 434 ff.,
Beilagen nr. 1 — 13) von Urkunden aus dem Archiv des Domkapitels.
Uebrigens bietet ein etwa gleichzeitig erschienener Aufsatz von L. Simeoni,
I comuni di Bondo, Breguzzo e Bolbeno nei secoli XII. e XIII. (Tri-
dentum, Jahrg. 9, Trento 1906, S. 333 ff.), noch Ergänzungen zu den
Ausführungen Voltelinis. Bischof Notker von Verona hat 927 einem
von ihm gegründeten Xenodochium in der Stadt testamentarisch ver-
macht >decanias meas proprias, quam habeas in Iudicaria Summa
Laganense in locis et fundis Bruguzio, Belveno et Bundo cum censoras
et omnes redibiciones legibus mihi dandi< (Trid. I. c. S. 334); auch
ein Hof >ßadabiones< sollte an das Xenodochium fallen, das nach
Verfügung des Stifters (Ughelli 5,727) dem Archipresbyter, Archi-
diakon und Domkapitel Verona unterstellt war und daher mit seinem
Zubehör in die Immunitätsbestätigung Ottos I. für das Domkapitel
(M. G. Dipl. 1,217 nr. 137. 951) einbezogen worden ist. Otto II. be-
stätigte 983 (ibid. 2, 305) dem Domkapitel samt anderen Höfen den
in der Grafschaft Trient gelegenen Hof Badabiones, >quem tribuit
Notkerius Veronensium episcopus pater Veronensium clericorumc, mit
der Kapelle und allem Zubehör. Ausführlicher gefaßt ist die Be-
stätigung Heinrichs II. von 1014 (ibid. 3,310), die den Hof Bada-
biones mit den drei >villis< Breguzzo, Bondo und Bolbeno und all
ihrem Zubehör aufführt; ebenso sind die drei Dörfer neben dem
Hofe in den späteren kaiserlichen Besitzbestati gun gen genannt und
auch in der von Papst Lucius IU. 1184 erteilten (Trid. I. c. S. 335).
Dagegen fehlt der Hof in dem Privileg Friedrichs I. von 1182 und
wird seitdem nicht mehr erwähnt; seine Lage kann ohnehin nicht
sicher nachgewiesen werden. So dürfte eher der alte Mittelpunkt der
Villikation abgegangen sein, als das Domkapitel den Besitz eingebüßt
haben (S. 327), zumal dafür anderweitig der Ort Zuclo in Verbindung
mit den drei anderen erscheint.
Nach der Verfügung des Bischofs Notker fielen die Einkünfte
aus der Schenkung dem Xenodochium zu , über dessen Schicksale
nichts näheres ermittelt ist (Trid. 1. c S. 335); das Domkapitel seiner-
seits hat anscheinend keine rein grundherrlichen Einkünfte aus den
drei Dörfern bezogen (S. 331). Voltelini hält es für ausgemacht
(S. 328), >dafl die Grundstücke im Eigen der ImmunitäUleute, nicht
aber in einem Leihverhältnisse« standen.
Indessen ergibt sich aus dem Weistun) für Bolbeno von 1236
'■om
C0RMUU«IVER5m
¥. Voltelini, Die Entstehung der Landgerichte im bayr.-üiterr. Rechtngebiete 093
(S. 442, Beil. nr. 11) nur, daß die Leute Verfügungsfreiheit über ihre
Güter hatten, jedoch nicht, daü* sie deren Eigentümer waren; Li-
bellarpächter können sie freilich auch nicht gewesen sein. Das Be-
sitzrecht war übrigens schwerlich von jeher ein ganz festes. 1192
(S. 342 n. 2, s. Kicker, Forsch. 4 nr. 180) erhob der Erzpriester vor
einem Konsul zu Verona Klage gegen Zenellus und Luscus von Bre-
guzzo wogen der Besitzungen des Kapitels an dem Orte, >et dicebat,
quod d. Zenellus et Luscus impediebant eum pro eccleaia de Ulis
terris et mansis, dando eos et eas ad laborandum, et dantes et aufe-
rentes, cui voluntc Die beiden Beklagten und Miretus von Breguzzo,
der die gleichen Rechte beanspruchte, müssen als erbliche Inhaber
des Meieramts dortselbst betrachtet werden, da sie ihre Befugnisse
30, 40, 60 Jahre lang und seit undenklichen Zeiten ausgeübt zu haben
versicherten. Es war eben Sache des Meiers, Tür die Besetzung der
Hufen zu sorgen und sie ungeeigneten Bebauern zu entziehen; daß
ihm Abgaben von den Hintersassen des Grundherrn und auch Fronden
zukamen, wäre nichts ungewöhnliches. Mit dem Meieramt (vilicatio)
in Breguzzo und Bondo hat der Domherr Heginzo namens des Kapitels
(vor 1140) den Ribaldus, Sohn des Ubertus de Bondo, investiert,
zugleich setzte er zum Dekan für Bolbeno und Zuclo den Lanfrancus
ein (Trid. 1. c. S. 338 n. 4). Nach einem spateren Zeugnis (1213)
galt das Meier-(oder Gastalden-)amt des Hofes Bondo als rechtes
(und daher erbliches) Lehn (Trid. I. c. S. 345).
Dem Meier können nur die Hintersassen der Grundherrschaft
unterstanden haben, seine Gewalt erstreckte sich ausschließlich über
den Boden des Grundherrn; es war aber an den drei Orten das
Domkapitei-Xenodochium nicht der allciuige Grundherr.
Voltelini führt selbst (S. 329) die Urkunde an (Fontes rer. Austr.
S. 2 B. 5 nr. 24), aus der hervorgeht, daß nicht nur gewisse Rechte,
sondern auch Güter und Leute in Breguzzo und Bondo dem Grafen
Heinrich von Eppan gehörten, auf die er 1185 zu Gunsten des
BischofB von Trient verzichtete. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat
der Bischof diese Besitzatücke den Herren von Campo zu Lehn ge-
geben, deren Streitigkeiten mit dem Domkapitel sich in der Folge
so lange hinzogen. Die Grundherrschaft des Domkapitels war keine
geschlossene; sind doch auch die Ausdrücke in der Urkunde Notkers
nicht auf eine Schenkung der ganzen Dörfer zu beziehen. Demnach
müßt« die Frage, wie es kam, daß die Gerichtsbai keit des Dom-
kapitels sich über fremden Boden und Hintersassen anderer Herren
ausdehnte, in den Vordergrund der Untersuchung geschoben werden.
Voltelini hat das nicht getan, indessen bringt er zur Beantwortung
mancherlei bei. Vor allem verweist er (S. 325) auf die »Erweiterung«
48*
COßNHl UNIVERSirf
694 Oött gel. Am. 1909. Nr. 9
der Immunität im Privileg Friedrichs I. von 1154, nach der nicht
nur die Hintersassen des Domkapitels dessen Gerichtsbarkeit unter-
geben waren, sondern auch alle, die ihm sonst Leistungen schuldeten.
Diese Leistungen müssen in erster Linie aus dem Almendregal
stammen. 1193 wurde anerkannt (S. 328), daß das ganze Gebiet von
Breguzzo, Bondu und Bolbeno, Weide, Wald und Wasser in Berg
und Tal, dem Domkapitel gehöre. Folglich hatte, wer dort Nutzungen
bezog, einen Zins zu zahlen, offenbar den >fictus< (S. 331), dessen
geringfügiger Betrag sein hohes Alter erkennen läßt. Wer aber den
Weidezins entrichtete, stand unter der Jurisdiktion des Domkapitels.
Eine Verleihung des Almendregals ist freilich nicht ersichtlich ;
es wird bereits dem Bischof Notger gehört haben, die Erträge sind
wobl in den ihm von Rechts wegen zustehenden einbegriffen. Der
territoriale Abschluß des Gerichtsbezirks beruhte auf alten Grund-
lagen und ebenso die Gerichtsbarkeit selbst. Im Hinblick auf spätere
Ausführungen Voltelinis ist es auffällig, daß er nicht den naheliegen-
den Schluß gezogen hat, die Hintersassen des Domkapitels in den
drei Dörfern seien ursprünglich Aldien gewesen; der Hinweis
(S. 323 f.) auf die von Notger verfügte Freilassung der Unfreien
eines anderen Hofes wäre dann erst ganz deutlich. Eben diese Frei-
gelassenen traten offenbar in die Stellung von Aldien ein : sie blieben
fron dienstpflichtig, hatten vor dem Privatgericht des Herrn ihren Ge-
richtsstand und bedurften vor dem öffentlichen Gericht der Ver-
tretung, jedoch erhielten sie — aus besonderer Gunst — Grund-
stücke zinsfrei und wurden als Freie bezeichnet; auch Tür die Be-
wohner von Bolbeno und Zuclo galt 1238 (S. 328), als längst die Er-
innerung an die Halbfreiheit verschwunden war, die Bezeichnung
>liberi horaines«. Anderwärts sind freilich die Aldien als Unfreie be-
trachtet worden (vgl. für den Hof Limonta Jahrb. f. Nat. u. Stat.
S. 3. B. 3fi, 1908, S. 292 ff.).
Die Immunität der Besitzungen des Domkapitcl-Xenodochiums an
den drei Orten beruhte nicht auf dem falschen Privileg Berengars I.,
dessen Entstehung Voltelini (S. 321 ff.) vor die Bestätigung durch
Heinrich 111. (1047) ansetzt (Simeoni, Trid. 1. c. S. 335 f., will sie ins
13. Jahrhundert verlegen). Indessen besaß das Domkapitel bereits
die Immunität, als sie ihm Otto I. 951 unter Einschluß des Xeno-
dochiums und der Besitzungen desselben bestätigte. Die weitergehende
Spezialisierung der Güter sowohl als der mit der Immunität zu-
sammenhängenden Rechte in den folgenden Bestätigungen bringt nur,
was im Wesen der Sache lag, zu deutlicherem Ausdruck. Mit Recht
erblickt Voltelini (S. 325) erst in der bereits erwähnten Bestimmung
COMtlL UNNÖtSIFr
v. Voltetini, Die EnUtehung der Landgerichte im bayr.-önten\ Kechtsgebiete 696
von 1154 eine >gewisse< Erweiterung, die jedoch schwerlich etwas
vollkommen neues schuf.
Offenbar hatte ohnehin das Domkapitel im ganzen Hezirk der
drei Dörfer kraft des Almendregals Zwing und Bann (diatrictus),
konnte also Verordnungen erlassen und deren Befolgung durch eine
darauf gesetzte Bannbuße erzwingen (S. 329 n. 1). Im übrigen stand
ihm allerdings nur über seine Hintersassen eine Gerichtsbarkeit
zu, der die Immunitätsprivilegien Schutz vor Eingriffen der öffent-
lichen Beamten und schließlich ausdrückliche Bestätigung gewahrten.
Andere Bewohner des Bannbezirks dieser Gerichtsbarkeit zu unter-
werfen, hat das Privileg von 1154 nicht ausgereicht; das Ende der
offenbar deswegen erforderlichen Prozesse gegen die Herren von
Campo ist nicht ersichtlich (S. 344). Es kann selbst fraglich Bein, ob
das Domkapitel die volle Gerichtsbarkeit, die es in Anspruch nahm,
innerhalb der im Weistum von 1238 (S. 327, s. Beit. nr. 11) ange-
gebenen Grenzen wirklich erlangt hat. Der Treueid, den die Leute
von Bolbeno und Zuclo damals leisteten, geschah vorbehaltlich des
Kaisers >et suis anterioribus dominis, si quos haberenU.
Die Gerichtsbarkeit des Domkapitels erstreckte sich auch auf die
schwersten Verbrechen, Mord und Diebstahl (S. 334), wurde aber
nicht vom Vogt geübt, sondern vom Erzpriester selbst oder Vertre-
tern des Kapitels (S. 335) und war unblutig. >AUe Verbrechen
werden (nach den Statuten von 1214, Beil. 8) mit Geld gesühnt,
Leib- und Lebensatrafen scheinen zu fehlen, wie so vielfach in ähn-
lichen Satzungen gerade aus geistlichen Immunitaten Italiens« (S. 333).
Wiewohl also eine Blutbannleihe nicht stattgefunden hatte, blieb die
Immunität gewahrt Immerhin reichte sie nicht bis zum völligen
Ausschluß der Grafengewalt. Wenn auch Ansprüche, wie sie deren
Inhaber, der Bischof von Trient, 1193 erhob (S. 343), zu weit gingen,
so lagen doch die Orte in der Grafschaft Trient (S. 341), die kein
bloßer geographischer Begriff war. Gerichtliche Exemtion und Frei-
heit von öffentlichen Abgaben, die der Grundherrschaft zufielen, galten
nur für deren Hintersassen oder, nach Durchrührung der Erwei-
terung, für die Bewohner des Immunitätsbezirks, aber nicht für den
Iminunitätsherrn selbst. Reichsunmittel barkeit hat das Domkapitel
nicht erlangt, vielmehr erkannte es die auf der Grafschaft beruhende
Landeshoheit an, indem es 1242 dem kaiserlichen Podeste, der da-
mals Stadt und Bistum Trient verwaltete, seine Privilegien vorlegte
(S. 345).
lieber die Entwicklung der Gemeindeverfassung an den Orten
des Immunitätsgebiets spricht sich Voltelini nicht bestimmter aus
(S. 325 f.), während Simeoni (Trid. 1. c. S. 355) zum Jahre 1213 das
COM
Gott (tel. Ans. 1909. Nr. 9
Vorhandensein von Konsuln feststellt 1184 hatte Friedrich I. unter-
sagt, in den Kastellen und Dörfern des Domkapitels ohne dessen Zu-
stimmung Konsuln zu wählen oder sonst eine Gemeindebehörde ein-
zusetzen. Die Ernennung des Gemeindevorstands fiel dem Domkapitel
zu, als es 1210 von Otto IV. die Befugnis erhielt, an den seiner Ge-
richtsbarkeit unterworfenen Orten Konsuln, Podeatas oder Vicecomites
zu bestellen, und es machte auch bald davon Gebrauch (Ö. 338). Die
von ihm eingesetzten Vicecomites, die zugleich das Amt des Gastalden
(Meier) bekleideten, übten die Gerichtsbarkeit als Vertreter des Erz-
priesters, der >eine übergeordnete Stellung einnahm« (S. 340). Das
Verhältnis des Vicecomes zu den Gemeinden bleibt unklar; es wäre
denkbar, daß unter ihm Konsuln standen. Andererseits wird, wie der Zu-
sammenschluß der Ortsbewohner, so auch die Einsetzung eines ständigen
Vertreters, statt der gelegentlich vom Domkapitel ernannten, zur Ab-
schließung des Gerichtsbezirks beigetragen haben. 1210 versprachen
Bevollmächtigte der Leute von Breguzzo und Bondo dem Domkapitel
100 Ib. zu zahlen, wenn dieses sie von den Herren von Campo be-
freie (S. 342 n. 3). In den ruhigen Besitz seiner Herrsch aftsrechte
ist das Domkapitel kaum je auf längere Zeit gelangt, ihr finanzieller
Ertrag (S. 331 ff.) kann nicht sehr erheblich gewesen sein, >mit 1284
liegt das letzte Zeugnis für sie vor< (S. 345). Das Domkapitel wird
wenig spater den unrentabeln Besitz verkauft haben, und so ver-
siegen die urkundlichen Quellen , deren ausgiebige Verwertung ein
sehr glücklicher Gedanke Voltclinis war.
Es bedarf zwar im einzelnen noch manches der Aufklärung,
auch hätten sich die Ergebnisse gelegentlich schärfer hervorheben
lassen; jedenfalls aber ist die Behandlung eines speziellen Falls,
dessen Verhältnisse einigermaßen deutlich erkennbar sind, das ge-
eignetste, wenn auch bisher noch erst viel zu selten angewandte
Verfahren zur Lösung des ImmunitätsproblemB. Was in den älteren
Kaiserurkunden als dürre Formel erscheint, wird durch Heranziehung
des jüngeren Materials für bestimmte Lokalitäten zur lebendigen
Wirklichkeit.
Damit soll nicht gesagt sein, daß die weiteren Untersuchungen
Volteünis, die mehr zusammenfassend den Stoff behandeln, weniger
beachtenswert sind. Der zweite Abschnitt, >das Hochstift TrienU
(S. 346 ff.), erörtert Institute, >die an einstige Immunität anknüpfen«,
vor allem die > Gastaldenverfassung < und die A'ogtei«. Völlig;
zutreffend wird (S. 370) >das ganze System der Gastaldien, Dekanien,
Skarien« als ein >durchaus wirtschaftliches« aufgefaßt, entsprechend
»dem, was die Wirtschaftsgeschichte als Villcnverfassung bezeichnet«:.
Die >8caria< ist der Wortbedeutung nach der Fronhof, der vom scario
■
CÜRNt-llUtWERSm
v, Voltelini, I'ie KntstebuDg der Landgerichte im bayr.-öBtcrr. Rech tage biete 697
(Kellner oder Meier) verwaltet wird. Auch die Dekane waren »herr-
schaftliche Beamte*, deren Funktion sich wohl auf Einsammeln der
Abgaben beschränkte (S. 367). »Gastalde« ist >ein vieldeutiger Titel,
der an sich über seineu Begriff und Rechtsinhalt keine Auskunft gibt«
i s. 354). Im Rahmen der grundherrschaftlichen Organisation wäre
der Gastalde etwa der dem Meier übergeordnete Probst, doch wird er
auch schlechthin dem villicus gleichgesetzt Als »Wirtschaftsbeamter«
war der Gastalde »von Haus aus nur betraut mit der hof- und leib-
herrlichen Gerichtsbarkeit über die Hörigen, die zum Hofe gehören«.
Dagegen übt« er »öffentliche Gerichtsbarkeit« nur kraft besonderen
Auftrags. Wurde ihm ein solcher zu Teil, so lag eine »Aemterku-
mulation« vor (S. 350), und die konnte um so leichter eintreten, als
(durch Schenkung Heinrichs II., wie jetzt Bresslau, N. A. 34, 106 ff.
nachgewiesen hat) die Grafschaft Trient an das Bistum gelangt war;
auch militärische Befugnisse (Burgwacht) fielen dem Gastalden zu
(S. 356).
In wie weit nun die Grafschafts Verwaltung mit der grundherr-
lichen verschmolzen ist, hat Voltelini nicht genügend aufgeklärt. Um
hier abschließende Ergebnisse zn bringen, hätte die Untersuchung
wohl mehr ins Einzelne gehen müssen. Das Verzeichnis der bischöf-
lichen Höfe, von denen Servitien zu leisten waren (Font. I.e. nr. 286),
stimmt nicht mit dem der Gastaldicn, die Wachszinse entrichteten,
überein (ibid. nr. 284). Voltelini meint, daß >der Umfang der Ga-
staldie ein schwankender und fließender« war (S. 352); es müßten Ab-
lösungen von Bestandteilen der Höfe und Zusammenlegungen statt-
gefunden haben. Dabei wäre zu beachten gewesen, daß mit der
Grafschaft nicht nur »Grafscbaftegut« (S. 364), sondern auch die nutz-
baren Grafenrechte und sämtliche öffentlichen Einkünfte (Regalien)
an den Bischof gekommen sind, deren Verwaltung ebenfalls eine Or-
ganisation erfordert haben wird. Andererseits ist nicht eigentlich der
Nachweis geliefert, daß es nichts anderes als die gräfliche Gerichts-
barkeit war, die den bischöflichen Gastalden zugewiesen wurde. In
den S. 356 f. angeführten Fallen könnte os sich schließlich auch um
erweiterte Iramunitätsgerichtsbarkeit handeln.
Wenn Voltelini des ferneren (S. 363) für den Nonsberg »das Ge-
richt des Vizedoms im Gegensatze zu dem des Gastalden als ein öffent-
liches, dem bischöflichen gleichgeordnetes« hinstellt, so ist garnicht
abzusehen, weswegen nur dort ein (vom Vizedom des Bistums wohl
zu unterscheidender, S. 361 f.) lokaler Richter dieses Titels vorhanden
gewesen sein sollte. Auch das Uebereinkommen zwischen dem Bischof
und den Leuten des Val di Ledro von 1159 »weist die Beurteilung
schwerer Verbrechen, Mord, Ehebruch, Inzest, dem Vizedom und
■
CORMllUNIVERSm
698 Gfttt gel. An«. 1909. Nr. 9
Archidiakon zu< (S. 362). Es ließe sich annnehmen, daß vom Bischof
für die Teile der Grafschaft, die er in eigener Verwaltung behielt
und nicht an (Unter-)Grafen zu Lehen vergabte, vicedomini zur Aus-
übung der hohen Gerichtsbarkeit eingesetzt wurden. Indessen hat
doch auch > Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Sachen der Bischof selber
oder durch Delegaten und Assessoren« geübt, während >die Kriminal-
gerichtsbarkeit an eine Familie von Judices zu Lehen gegeben« war
(die della Bella von Verona), >deren Mitglieder Bie verwalteten, wenn
sie Judices (Rechtsgelehrte) waren« (S. 382). Voltelini bemerkt
durchaus zutreffend, daß >damit derselbe Zweck erreicht war, dem
anderswo die Belehnung des Vogts mit dem Blutbann diente, der
Bischof kam nicht in die Lage, als Kriminal richter tätig zu sein«
(S. 382 f.); aber daß nun dieser Kriminalrichter gerade in Befugnisse
eingetreten wäre, die sonst dem Vogt zustanden, ist weder ersichtlich
noch wahrscheinlich. Nur in der Grundherrschaft konnte der Vogt
Gerichtsbarkeit üben , jedoch trat er nicht an Stelle des Grafen,
wenn der geistliche Grundherr eine Grafschaft erworben hatte, und
da nun für die Vogtgerichtsbarkeit ohnehin sich Ersatz schaffen ließ,
wie die Verhältnisse im Immanitätsbezirk des Domkapitels Verona
zeigen, so hat die Annahme, daß die Blutgerichtsbarkeit der della
Bella >von dem Amte des Vogte abgezweigt« worden sei (S. 383),
wenig für sich; sie wird vielmehr aus der gräflichen Gewalt des
Bischofs stammen, oder aber auf missatische Befugnisse italienischen
Gepräges zurückgehen, die dem Bischof wohl auch zustanden.
Der Vogt des Bistums übte keine Gerichtsbarkeit auB; dagegen
besaß er das Regalienrecht, kraft dessen er während der Sedisva-
kanz die Temporalien des Bistums verwaltete. Für die Herausgabe
an den Neugewählten pflegten die Tiroler Grafen als Vögte von Tri-
ent Bedingungen zu stellen, auf denen das* spätere Verhältnis der
Bischöfe zur Landesherrechaft beruhte. So legt Voltelini (S. 386 ff.)
völlig überzeugend die Unterschiede in der Stellung des Trientiner
Vogts und deutscher Kirchenvögte dar und erklärt die damit zu-
sammenhängende jüngere Verfassungsentwicklung.
Auf die Immunität kommt Voltelini nochmals in Abschnitt III
zurück, der >andere geistliche Immunitäten« in der Diözese Trient
behandelt; denn für die des Bistums, die unzweifelhaft vorhanden
war, sind keine Urkunden erhalten, und über die Grundherrschaft
Castellaro (bei Mantua), auf der ihm hohe Gerichtsbarkeit zustand
(S. 347), fehlt es an näheren Nachrichten. Auch Immunitätsprivilegien
des Domkapitels sind nicht überliefert; demnach bleibt ungewiß, woher
die hohe Gerichtsbarkeit stammte, die es in Sover, Sevignano und
Montagna besaß (S. 397). Voltelini hebt hervor, daß an den drei
EU UNIVER9TY
f. Voltelini, Die Entstehung der Landgerichte im b»jr.-ö»terr. Rechtsgebiete t>99
Orten die Grundherrschaft des Domkapitels eine geschlossene war,
während es anderwärts nur Güter in Streulage hatte, und vermutet,
daß die Gerichtsbarkeit auf eine bischöfliche (-gräfliche) Exemtion
zurückgehe (S. 402). Geistliche Stifter jüngeren Ursprungs haben
Immunität im alten Sinne überhaupt nicht mehr erlangt; so blieben
das Chorherren stift Au und das Kloster S. Michael an der Etsch
(S. 395 ff.) im wesentlichen auf die niedere oder xlie gruud- und
leibherrlicbe Gerichtsbarkeit« beschränkt, die im vierten Abschnitt
ihre spezielle Behandlung findet.
Unter grundherrlicher Gerichtsbarkeit versteht Voltelini (S. 402)
»jene, die dem Grund* und Leibherrn vermöge seiner grund- und
leibherrlichen Rechte zukommt, ohne daß es einer besonderen Ver-
leihung der Gerich tage w alt bedurfte«. Die grundherrliche Gerichts-
barkeit war also eine Folgewirkung der Rechte, die dem Herrn über
seinen Boden und die persönlich abhängigen Leute ursprünglich zu-
gestanden haben, und sie soll für Südtirol aus den Zeugnissen des
13. .Jahrhunderts noch mit völliger Klarheit erkennbar sein. In wie
weit das tatsächlich der Fall ist, erscheint allerdings fraglich. Die
zum Ausgangspunkt der Untersuchung genommene Stelle des Weis-
tums, »das Ezelin von Romano im Jahre 1258 über die Rechte des
Bistums im Lagertale von den Edlen des Lagertales schöpfen ließ«,
besagt, »daß die Grafschaftsgewalt und Gerichtsbarkeit (comitatus
et iurisdictio) im ganzen LagerUlc dem Bistum zustehe, nur ge-
bühre es den Ritterlichen (milites) über ihre Masnada und die grund-
hörigen Knechte (servi glebe) in bürgerlichen Sachen (in iure civili)
Recht zu sprechen«, vorbehaltlich daß bei Rechtsverzögerung der Fall
vor den Bischof oder seine Beamten gebracht werden kann (S. 403J.
Die Gerichtsbarkeit der Ritterlichen erstreckte sich also Über Un-
freie, als welche die homines de macinata (gleich familia) aufzufassen
sind; es können ihr nicht die Freien (arimanni) unterstanden haben,
auf denen der Königszins (arimannia) ruhte. Gleichwohl waren Ari-
mannen der Gerichtsbarkeit von Rittern oder Gotteshäusern unter-
geordnet (S. 413). Die Erklärung hierfür sucht Voltelini gewiß richtig
in der Zuweisung einzelner Untertanen mit ihren öffentlich-recht-
lichen Leistungen an Private, wie sie schon in der fränkischen Zeit
durch die Könige vorgenommen wurde. Als Regal muß die arimannia
mit der Grafschaft an den Bischof von Trient gelangt sein, der des
weiteren Veräußerungen vornahm ; nur kann eben die über Arimannen
erworbene Gerichtsbarkeit definitionsgemäß nicht unter den Begriff
der grund-leibherrlichen subsumiert werden.
Betreffe der Unfreien ist zu beachten, daß in der Langobarden-
zeit die (halbfreien) Aldicn unzweifelhaft einen sehr beträchtlichen
■
CORMUUMIVERSm
700 Gott. gel. Aiu 1909. Nr. 9
Teil der persönlich abhängigen Hintersassen ausmachten. Die Krage
nach ihrem Verbleib erfordert um so mehr Aufmerksamkeit, als den
Sklaven gegenüber die bloße Disziplinargewalt des Herrn ausreichen
mochte, wahrend bei Halbfreien die Ausübung des Hufrechts gericht-
liche Können erfordert haben wird. Nun setzt Voltelini die Gerichts-
barkeit, die den Ritterlichen >über ihre Leute und Höfe« zustand,
dem >Twing und Baun< (iurisdictio und districtus personarum) gleich
(S. 404 f.). Twing ist das Recht, >Gebote und Verbote zu erlassen
und unter eine Bannbuße zu stellen« (S. 424). Der Bann ist die
»Abgabe, die an den Richter durch die unterliegende I'artci gezahlt
werden muß« und allerdings wohl mit den »Kannbußen, die gegen
den im Prozeß ungehorsamen Teil verhängt wurden«, verschmolzen
sein wird (S. 421). Zwing und Bann standen auch dem öffentlichen
Landrichter zu, sofern er die niedere Gerichtsbarkeit nicht verloren
hatte, können aber deswegen nicht als öffentlich-rechtlichen Ursprungs
angesehen werden (S. 422), sonst bliebe für die grund-leibherrliche
Gerichtsbarkeit gar nichts übrig. Voltelini gerät hier in einen Wider-
spruch mit sich selbst, den die Bemerkung, daß sich Zwing und Bann
>im Hofgerichte in Analogie zur öffentlichen Bann- und Gerichts-
gewalt ausgebildet« haben, nicht auszugleichen vermag. Entweder
war die niedere Gerichtsbarkeit öffentlich-rechtlichen Ursprungs, dann
bedurfte der Grundherr einer besonderen Verleihung, oder sie war
es nicht, dann stand sie dem Grund- Leibherrn über seine Leute und
Güter von jeher zu. Zur Entscheidung der Frage reicht das beige-
brachte Material um so weniger aus, uIb der gewiß sehr häufige Fall
gar nicht in Erwägung gezogen ist, daß der Ritter Gerichtsbarkeit
über die auf seinem Lehen sitzenden Unfreien oder sonstigen Hinter-
sassen übte. Die Immunität kann bei einem zu lachen vergabten Gut
nicht weggefallen sein, und ganz offenbar gingen die Rechte des Ini-
munitätsherrn kraft der Lehensvergabung auf den Vasallen über;
Ministerialen vermochten die Immuuität des Diensthorm wohl auch
auf ihr Eigengut zu beziehen. Allenfalls nur auf Eigengut von freien
Herren, deren Zahl in Südtirol gering war (S. 411), könnte sich die
grund-leibherrliche Gerichtsbarkeit in unvermischter Gestalt erhalten
haben. Was Voltelini dafür »nsieht, ist offenbar bereits durch die
Immunität beeinflußt. Seine Ausführungen legen die Zustände des
12. und 13. Jahrhunderts dar und nicht auch deren Zusammenhang
mit den älteren. Gewiß hat es eine grund-leibherrliche Gerichtsbar-
keit von jeher gegeben; aber ihr Umfang erscheint nach dem Weis-
tum von 1258 zu beschränkt, wenn >in iure civili« bedeuten soll >in
Zivilsachen«. Bereits im Zwing und Bann steckte doch Kriminaljuris-
diktion, und es umfaßte die bayrische llofmarksgericlitsbarkeit sowohl
COßNOlltNIVtRSirf
v. Voltelini, Die Eotatebung der Landgerichte im bayr.-usterr. Rerhtagebicte 701
als die niedere Vogtei in den von Voltelini selbst (S. 422) zum Ver-
gleich herangezogenen schweizerischen Gebieten noch die (mittlere)
Frevel gerichtsbarkeit. Möglich wäre allerdings, dnC die Uebernahme
des Bistums Trient in Reichsverwaltung durch Friedrich 11. (1236)
eine Beschränkung der privat herrschaftlichen Rechte nach italieni-
schem Vorbild herbeigeführt hat; gerade dann würde aber das Wcis-
tum von 1258 nicht mehr für die ursprüngliche Ausdehnung beweis-
kräftig sein.
Durch besondere Verleihung konnte zu der niederen und mitt-
leren die hohe Gerichtsbarkeit treten und vermöge Ausdehnung über
ein bestimmtes Gebiet raumlichen Abschluß erlangen. Wird ein auf
diese Weise gebildeter Gericht* bezirk als Landgericht bezeichnet
(S. 25), so fällt die von Voltelini in seinem ersten Aufsatz be-
handelte Entstehung der Landgerichte mit der Territorialisierung der
Gerichtsbarkeit zusammen. Beides schärfer auseinander zu halten,
wäre vielleicht ratsam gewesen, schon um das bayrisch-Österreichische
Rechtsgebiet besser mit anderen vergleichen zu können. Hohes Ge-
richt übte seit alters der Vogt, wenn ihm vom König der ltlutbann
verliehen war, und selbst in einem abgegrenzten Bezirk, wenn die
Grundherrschaft sich über eine oder mehrere Dorfmarken erstreckte.
Im Gegensatz zum Vogtgericht müßte unter Landgericht im engeren
Sinne dasjenige Gericht verstanden werden, das der Graf oder der
I«aienfürst als Inhaber der Grafschaft persönlich oder durch seinen
Landrichter abhält. Jedenfalls ist, wie das nach dem Bericht über
die auf dem Salzburger Historikertag an den Vortrag Voltelinis ge-
knüpfte Diskussion (S. 37) Below hervorgehoben hat, rechtsgeschicht-
lich das entscheidende die Herleitung aus der alten Grafschafts-
kompetenz.
Landgericht ist Grafschaftsgericht ; eben deswegen kann es nicht
Hundertschaftsgericht sein. Der Landrichter übte die gerichtlichen
Befugnisse des Grafen, aber nicht die des Centenar. Eine ganz an-
dere Frage wäre die, ob der Landgcrichtsbezirk sich mit dem
Hundertschaftsgebiet deckte. Voltelini glaubt sie verneinend beant-
worten zu müssen (S. 4 ff.), schon weil >die Bayern Hundertschaften
als lokale Unterabteilungen der Grafschaften nicht gekannt haben<.
Durchschlagend ist der Grund nicht, denn Unterbezirke der Graf-
schaften, die nicht Hundertschaften hießen (S. 6 n. 3), gab es, wie
das Reichgutsurbar von 831 (s. M. I. Ö. G. 28, 201 ff.) zeigt, in Rätien.
In einem derartigen Unterbezirk, dem Tale Bergell, sind die Grafen-
rechte, von der Grafschaft abgesondert, an das Bistum Chur ge-
kommen (vgl. Jahrb. f. Nat. u. St. S. 3 B. 36 S. 308). Hier würde
also ein auf dem Unterbezirk der Grafschaft beruhendes »Landge-
comuummn
702 Gütt (jel. Ans. 1909. Nr. 9
richte entstanden sein, nur daß es weder diesen Namen trug, noch
einen »Landrichter« hatte. Aller Wahrscheinlichkeit nach zerfiel auch
der mit Bayern vereinigte Teil von Rätien (Unterengadin und Vintsch-
gau, wo die Grafenrecbte an das Itistum Trient kamen) in solche
Unterbezirke. Voltelini selbst weist auf die iudicinria summa lacuensis
(Judikarien) in der Grafschaft Trient hin, nimmt an, daß eine zweite
iudiciaria im Nons- und Sulzberg bestanden habe, und vermutet deren
Zusammenhang mit Amtsbezirken langobardischer Schultheißen (S. 10);
auch in Itatien stand der Unterabteilung des Gaus ein minister
(Pfleger) oder Schultheiß vor. Gleichwohl kann der Landgerichtsbezirk
nicht schlechthin mit der räumlich abgegrenzten Hundertschaft iden-
tifiziert werden.
Offenbar steht der in Bayern zur Dingstätte des Landgerichts
gehörige Scherge dem alemannischen Freiweibel der Hundertschaft
gleich, und es haben die Landgerichte nicht selten mehrere Schergen-
amter umfaßt. Bereits die Zersplitterung der alten bayrischeo Gaue
wird nicht in der Weise erfolgt sein, daß die Grafen, die sich in sie
teilten, je eine Hundertschaft erhielten.
Was nun die Zersetzung der Grafschaften durch die Immunitäten
betrifft, so hat Voltelini nicht mit genügender Schärfe hervorgehoben,
daß deren Folgewirkungen gerade im bayrisch -österreichischen Rechts-
gebiet, wie übrigens auch anderwärts, vielfach wieder rückgängig ge-
worden sind, indem die Grafen immune Güter geistlicher Grund-
herren zu Lehen erwarben, oder wenigstens die Vogtei darüber.
Kirchenlehen und Vogteien sind nun in Bayern beim Aussterben der
alten Grafengeschlechter an die Herzöge aus dem Hause Witteisbach
übergegangen. Die von ihnen eingesetzten Pfleger verwalteten Eigen-
güter, Lehen und Vogtrechte; demgemäß sind die letzteren ebenso
wie die rein grundherrlichen Einkünfte in den Urbaren des Herzog-
tums Bayern (Mon. Boica 36) aufgeführt. Steuern, die dort seltener
erwähnt werden (s. dafür die Rechnungen, Oberb. Arch. 26, 288 ff.),
entrichteten die bäuerlichen Freien an den Grafen, die Vogtleute an
den Vogt, und natürlich auch die Hintersassen auf Eigen und Lehn
an den Grundherrn und Grafen uder Vogt Die mit den Pflegen
zusammenfallenden Landgerichte übten auf Eigen und Lehen die
niedere Gerichtsbarkeit, Tür die hohe im ganzen Bezirk genügte
schließlich die Grafschaftskompetenz. Bei späteren Veränderungen
der Pflege- und Landgerichtsbezirke waren wohl spezielle Rücksichten
der landesherrlichen Verwaltung maßgebend ; der ursprüngliche Um-
fang wird durch den Zufall des Erwerbs bedingt sein. Jedenfalls darf
die organisatorische Leistung der Begründer des Territorialstaats
nicht allzu gering veranschlagt werden; sie haben auf alter Grund-
COBN
t. Volteliol, Die Entstehung der Landgerichte im biyr -österr. Rechtsgebiete 703
läge dauerkräftiges Neues geschaffen. Daß »gefährlicher* noch als
die geistlichen Immunitäten >fur den Zusammenhang der Grafschaften
die Exemtion weltlicher Herren* sein konnte, ist Voltelini (S. 19)
zuzugeben. Immerhin gehörten doch auch die von Landesfürsten er-
teilten Exemtionen in den Bereich der Territorial Verwaltung. Luschin
v. Ebengreuth hat darauf hingewiesen (Bericht S. 38), daß die Her-
zöge von Bayern die Landgerichtsbarkeit selbst in der Hand be-
hielten, während die Herzoge von Oesterreich >dem Wunsche ihrer
Landherren, die Landgerichtsbarkeit in kleinen Bezirken auszuüben*,
willfahrteten. >Die verschiedene Politik der Landesfiirsten* war >für
die Gestalt und Geschichte der Landgerichte* maßgebend.
Die Erörterungen Voltelinis laufen auf die These hinaus, daß
>zur Ausbildung der Landgerichte in den landesfürstlichen Graf-
schaften den wichtigsten Anstoß wohl die Burgen Verfassung* gab
(S. 25). Offenbar will er vor allem diesen Aufschluß dem reichen
urkundlichen Material aus Südtirol, »das den Gang der Dinge näher
beobachten läßt als anderswo* (S. 10), entnehmen. Nun haben be-
kanntlich schon vor dem 12. Jahrhundert sich die Grafen nach ihren
Burgen benannt, Freiherrn und Ministerialen folgten dem Beispiel;
schließlich konnte die Summe der grundherrlichen, Vogtei- und Graf-
schaf ts rechte, die in der Hand eines Burgherrn vereinigt waren, als
Zubehör der Burg aufgefaßt werden. Auch die landesherrlichen Be-
amten erhielten in der Folge zum Sitz Burgen angewiesen, die so-
nach Mittelpunkte der Amtsbezirke wurden. In wie weit jedoch ein
rechtliches Band den tatsächlichen Zusammenhang verknüpfte, darauf
fällt der Schwerpunkt der Frage. Voltelini hat die uralte öffentlich-
rechtliche Last des Burgwerks erwähnt (S. 29), die gewiQ eine größere
Rolle spielte, i-.Is sich noch in der Ueberlieferung erkennen läßt Der
Burgbann gab die Berechtigung, Umwohner der Burg zu den Be-
festigungsarbeiten heranzuziehen. So hat ihn Otto 1. 961 für Magde-
burg verliehen (vgl. Rietschel, Das Burggrafenamt S. 269 n. 1), zum
Mauerbau von Worms waren die Bewohner der Umgegend ver-
pflichtet (s. Keutgen, Urk. z. städt. V. g. S. 23 nr. 31). Als freilich
Heinrich I. die Errichtung von Befestigungen verfugte, da haben zum
Bau der Klosterburg Hersfeld nur die Hintersassen des Klosters
Dienste geleistet (vgl. Waitz , Jahrb. Heinr. I. S. 95 n. 4) , und das
Kloster Weißenburg erhielt von Otto I. das eigentlich schon in der
Immunität enthaltene Recht, daß seine Hintersassen auf selbst be-
wirtschafteten und Lehensgütern zu keinem anderen Burgbau heran-
gezogen werden sollen, als für das Kloster selbst (ibid.). Gewiß
haben Grafen oft genug von ihren Gerichtseingesessenen und Grund-
herren von abhängigen Leuten bei Erbauung einer Burg Fronden
rilVERSJTY
704 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 9
gefordert, aus denen gelegentlich dauernde Leistungen hervorgingen;
es sind auch verschiedentlich Territorien nach Burgbezirken gegliedert
worden, in denen Kastellane die Gerichtsbarkeit übten. Indessen
waren (Itietschel I.e. S. 72, 334 ff.) gerade die bayrisch -österreichischen
Burggrafen »einfache Burgkommandanten*.
Kietschcl hat des ferneren nachgewiesen, daß der Satz, auf den
Voltelini (S. 29) seine Burgtheorie stützt, hinfällig ist. Die Vereini-
gung des militärischen Kommandos mit der richterlichen Tätigkeit
durch die Burggrafen der rheinischen BischofBStÄdte beruhte nämlich
auf >Aomtcrkumulation<. Es ist schlechterdings unmöglich, daß die
Stadt deswegen »in gerichtlicher Beziehung* aus der Grafschaft aus-
schied, weil sie >einen eigenen militärischen Bezirk bildete* und
»nicht dem Kommando des Gaugrafen unterstand*. Kraft des Burg-
banus müssen doch die Befugnisse des Burggrafen von Worms wie
dessen von Magdeburg sich über die Umgegend erstreckt haben;
der Burgbannkreis und der Stadtgerichtsbezirk deckten sich nicht I
Abgesehen von besonderer Verleihung muß der Anspruch auf
Burgbann und Burghut als eine Dopenden z der öffentlichen Gerichts-
barkeit sowohl als der in Grundherrschaften geübten angesehen wer-
den; es erscheint daher begreiflich, daß »häufig genug der Burg-
frieden mit dem Landgericht* zusammenfiel (S. 31), und daß »neue
Siedlungen* »bestehenden Burgfrieden zugewiesen* wurden (S. 32).
Denkbar wäre auch, daß für spätere Veränderungen in der Gerichts-
organisation Burgbannbezirke die Grundlage bildeten. Voltelini meint
(S. 19): »Als sich die Notwendigkeit ergab, die Zahl der Landgerichte
zu vermehren*, habe man »auf die Bezirke gegriffen, welche durch
die Burgen Verfassung entstanden waren, und dem Burghauptmann die
Ausübung der Gerichtsbarkeit innerhalb des Burgfriedens übertragen*
(S. 32). Indessen kann es fraglich sein, ob gerade die Ausdehnung
der Burgdienstptlicht maßgebend für Abgrenzung des Gerichtssprcngels
war. 1210 (Font 1. c. nr. 87) hat der Bischof von Trient den Anteil
der Söhne des Grafen Egno von Ulten an der Burg Tenno und den
Einkünften aus dem Pfarrbezirk fplebatus) durch Austausch erworben
und dazu 1211 (ibid. nr. 98) den Anteil des Grafen Ulrich von Kppan.
Bald darauf (ibid. nr. 100) erkannten die Bewohner des Pfarrbezirka
ihre Verpflichtung zur Burg wacht (wnita) an. Aus der Urkunde er-
gibt sich, daß sie eine »coinunitas* bildeten. Die Ortsgemeinde Tenno
deckte sich also mit dem Burgfrieden, war aber nicht durch ihn in
ihrer Abgrenzung bestimmt, sondern, wie so vielfach in Italien, durch
die kirchliche I^andcseinteilung. Der kleine (Land-)Gerichtssprengel
Tenno (S. 11 u. 357) dürfte daher eher auf die Pfarre (Ortsgera ei nde-
bezirk) zurückzuführen sein als auf den Burgfrieden.
CQHHEU UNIVERSJTY
t. Yoltelini, Die Kotatehung der Landgerichte im biyr.-österr. RecbUgebiete 705
Voltelini stützt seine Ausführungen des öfteren auf ungedrucktes
Material und zeigt zudem eine ganz spezielle Kenntnis der lokalen
Verhältnisse. So verdient gewiß Beachtung, was er über die Hurgen-
verfassung beibringt; für die Krage nach Entstehung der Ij&ndge-
richte vermag es jedoch nicht gar viel auszutragen. Seiner eigenen
Ansicht nach (S. 11) ist >der l'rozeß der Auflösung der alten Ge-
richtssprengel nicht überall in Südtirol zum Abschluß« gekommen.
Von der alten Judiciaria summa lacuensis sowie vom Nons- und Sulz-
berg blieben große Stücke zusammen, nur daß durch Exemtionen
in älterer und jüngerer Zeit kleine Geriehtssprengel ausschieden. Bei
dem Immunitatsbezirk des Domkapitels Verona ist die Exemtion
wieder rückgängig geworden, bei Tenno blieb sie bestehen oder wurde,
falls die Grafen von Ulten und Eppan dort das hohe Gericht nicht
besessen haben sollten, erst völlig ausgestaltet, nachdem der Bischof
ihre Rechte an sich gebracht hatte. >ln der Pfarre Areo« erhielten
die Herren von Arco 1317 >als bischöfliche Vikare die Zivil- und
Kriminalgerichtsbarkeit* (S. 24). Zur Verleihung des >comiUtus< in
der Pfarre Lizzana an Jakob von Lizzana durch Bischof Gerhard
1225 (S. 37) hatte freilich wohl die Zustimmung des Kaisers gehört
und nicht bloß die kireheurechtlich erforderliche des Patriarchen von
Aquileja.
Südtirol darf gerade vom verfassungsgeschichtlichen Standpunkte
aus als ein Uebergangsgebiet aufgefaßt werden (S. 8), in dem deutsche
und italienische Institutionen sich mit einander verbanden. Das tritt
ganz besondere hervor bei der eigentümlichen Stellung des Adels, die
in der ersten Abhandlung berührt (S. 33) und in der zweiten näher
erörtert wird. Von den zwei, dein langobardischen Lehensrecht ent-
sprechenden Klassen sind die >capitanei< den freien Herren gleich-
zusetzen, während die >homines de uobili macinatn« als Ministerialen
für unfrei galten (S. 410 ff.). Bei den letzteren ist wiederum >zwischen
den Gotteshausleuten und den unfreien Rittern, die im Besitze eines
anderen Adeligen stehen«, zu scheiden. Die einen hatten >gleich den
freien Edlen ihren Gerichtsstand vor dem Bischöfe oder seinem Vize-
dom, Assessor oder Vikar, nicht aber wie die bäuerliche Bevölkerung
vor dem Gastahlen oder Hauptmann! (S. 418), die anderen blieben
>der Gerichtsbarkeit ihres Herren unterworfen« (S. 419). Erhebungen
von freien Bauern (Arimannen) und von Unfreien in den Adelastand,
die recht häufig vorkamen, erfolgten durch Belehnung mit Zwing und
Bann (S. 423). Der neue Ritter wurde von der (niederen) Gerichts-
barkeit des Gastalden eximiert und empfing die bisher von ihm zu
leistenden Abgaben zu Lehen, brauchte sie also nicht mehr zu ent-
richten (S. 420). Sein Gerichtsstand war fortan vor der Vasallenkurie
COMKUUWVHttlTV
706 Gott, gel. Am. 1909. Nr. 9
des Lehensherrn oder doch (in M&lefizsachcn) unmittelbar vor dem
Inhaber der Grafengewalt, dem Bischof oder dessen Vertreter (S. 33
n. 4). Die erlassenen Abgaben tragen öffentlich-rechtlichen Charakter
und sind die gleichen, die in den Immunitaten dem Immunitätsherrn
zufielen; ihr Wesen näher zu untersuchen, wäre wohl eine ersprieß-
liche Aufgabe. Ueberhaupt kann die Landgerichts frage nicht einseitig
unter dem Gesichtspunkt der Gerichtsorganisation aufgefaßt werden.
Gerade die Ausführungen Voltelinis haben gezeigt, daß sie aufs engste
mit der Entwicklung des Standesrechts und der wirtschaftlichen Ver-
hältnisse zusammenhängt. Gar manche der in seinen Erörterungen
zerstreuten Bemerkungen würden erst durch eine systematische Dar-
stellung der Landesverfassung und ihrer Ausbildung in voller Trag-
weite hervortreten. So geben außer den gewonnenen Ergebnissen die
beiden Abhandlungen auch reiche Anregung für weitere Unter-
suchungen.
Zürich G. Caro
Historischer Atlas der Ocsterreicb lachen Alpenlinder. Heraus-
gegeben von der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien. I. Abteilung:
Die I.andgerichtskartc. Bearbeitet unter 1-eitung von weiland Kduard Richter.
I. Lieferung: Salzburg (von Eduard Richter), O beröste rreieh (von Julius
Strnadt), Steiermark (von Anton Meli und Harn Pirchegger). Wien 1906.
Vorlag von Adolf Hol/hausen. — Erläuterungen «um Historischen Atlas der
Oeatcrreicbisrhen Alpeuländer. Herausgegeben von der kau. Akademie der
Wissenschaften in Wien. I. Abteilung: Hie I<&ndgerichukarle. 1. Lieferung:
Salzburg, Ober .-.r.T f-'i. '.. Steiermark. 2°, 4 a. 49 S. Samt den Karten 12 Kr.
— Archiv flir Oes Irr reich ische Geschichte. Herausgegeben von der Historischen
Kommission der kais Akademie der Wissenschaften. 94. Itd. Wien 1907. In
Komm, bri Alfred Holder. 99. Rd. I. Hälfte. Ebenda 1906 — Abhandlungen
zum Hiatoriarhen Attas der Oesterreicbiscben Al|»enlaiider I — VII.
Zu den ersten und wichtigsten Aufgaben, die der plänerciche
Josef Chmei der neu gegründeten Wiener Akademie der Wissenschaften
schon im J. IH47 in Vorschlag brachte, gehörte der Historische Atlas
der Österreich beben Erblande, der in fünf Zu Standskarten die Zeit
von MOO— 1282 veranschaulichen sollte (Mühlbacher, Die literarischen
Leistungen des Stiftes St. Florian S. 338 ff.). Die Akademie gab dieser
Anregung Folge, es wurden historisch -topographische Vorarbeiten ein-
geleitet und vom k. k. militargeographischen Institut angefertigte
Terrainkarten ausgegeben, in die von vertrauenswürdigen, geschieh ta-
kundigen Männern geographische, topographische und antiquarische
Einzelheiten eingetragen werden sollten. Trotzdem Chmel mit großem
OuLJIIl lt(n,l"
Historischer Atiu der Oeaterreichischen AlpeoUnder 707
Eifer an die Arbeit gegangen war und tüchtige Mitarbeiter gewonnen
hatte, gelangte das Unternehmen über diese Vorbereitungen nicht
hinaus. Erst achtund drei Gig Jahre später kam Eduard Richter, der
von der Geschichte den Weg zur Geographie gefunden hatte, im Zu-
sammenhange seiner Untersuchungen zur historischen Geographie des
ehemaligen Hochstifts Salzburg (Mitt. des Inst. f. öst Geschichtsf.
Ergbd. 1,691 ff.) auf das Problem des Historischen Atlas zu sprechen,
und legte bei dieser Gelegenheit seine Ansichten über die Anlage
geschichtlicher Karten dar. Schon damals hat er die Hauptgesichts-
punkte entwickelt, an denen er fortan festhielt, die Auswahl der auf
der Karte eingetragenen Siedelungen, die Dauerhaftigkeit der Grenzen
für die Hochgerichtsbezirke , die ihre Zurückführung auf frühere
Zeilen ermöglichen sollte. Die der Abhandlung beigegebene Karte
ohne Gelaudebezeichnung und Straßen bietet die alten Gaugrenzen,
die alten GrafschafUgrenzen , die Gerichtseinteilung der späteren
Zeiten, die Entstehung des Balzburgischen Tcrritorialstaates. Die
Grenzen der Landgerichte, ihrer Unterabteilungen und der Hofmarken
sind mit schwarzen, die des Territorial Staates mit roten Linien, die
der Gaue mit Farbbändern wiedergegeben, die Veränderungen der
Territorial grenzen eingezeichnet
Eine im Jahre 1893 gegebene Anregung Hermenegild v. Jireceks
zur Herstellung eines geschichtlichen Schulatlas veranlaßte Richter im
J. 1895 mit einem ausführlich begründeten, wohldurchduchten Vor-
schlag zur Herausgabe eines historischen Atlas der österreichischen
Alpenländer hervorzutreten, der ihm als die notwendige Vorbedingung
für den Schulatlas galt (Festgabe für Franz v. Krones, Graz 1895.
Wiederholt in den Mitteil, der k. k. Geographischen Gesellschaft in
Wien 39 (1896), 629 ff.). Hierbei knüpfte er an die Gedanken von
1885 an, erweiterte aber den damaligen Plan durch die Forderung
nach Aufnahme der Oberflächengestalt, die in den Alpenländern nur
geringfügige Veränderungen erfahren, naturgemäß den größten Ein-
fluß auf Abgrenzungen aller Art geübt hatte. Wenn er auch die
Wichtigkeit der Herrschaftsgebiete voll würdigte, meinte er doch, daß
hofrechtliche und grundherrliche Verhältnisse sich auf einer Karte
nicht darstellen ließen, man sich auf die Einzeichnung der Hochge-
richtsbezirke zu beschränken habe; da ferner von Territorien, wie sie
der historische Atlas der Rheinprovinz dargestellt hatte, in den salz-
burgisch-Österreichischen Landern nicht die Rede sei, so könnte nur
die Landgerichtskarte die Grundlage weiterer Arbeiten bilden. Im
folgenden Jahre brachte er seine Ansichten auf dem Iunsbrucker
deutschen Historikertage vor (Mitt. des Inst Ergbd. 5, 62 ff.), wobei
er namentlich auch den Wert der von den neueren iu die älteren
Gfttt. >-■: Im IM* Nr. • 49
COHWU UHIVtRSJTY
708 Gott. gel. Anx 1909. Nr. 9
Zeiten rückschreilenden Forschung, für die er sich schon 1885 aus-
gesprochen halte, und die auch für den Historischen Atlas der Rhein-
provinz angenommen worden war, nachdrücklich betonte. Jetzt nahm
sich Älfons Huber der Sache an, ihm glückte es, die Akademie zur
Uebernahme der Fürsorge für das Unternehmen zu bewegen; als er
starb, trat Mühlbacher an seine Stelle und im J. 1899 konnte die
Leitung der Arbeiten für den Historischen Atlas eingerichtet werden.
Es wurden eine Kommission in Wien, Lokalkommissionen für die ein-
zelnen Arbeitsgebiete gebildet, die erstere wählte noch MUhlbnchers
Tod (17. Juli 1903) Eduard Richter, nach dessen Ableben (6. Februar
1905) Oswald Redlich zum Vorsitzenden.
Mit größtem Eifer hatte Eduard Richter die Arbeit in Angriff
genommen, taücräftig unterstützt von Anton Meli, von dem im J.
1900 als Begründung der rückläufigen Methode und als Probe des
Atlas eine Abhandlung über den Comitatus Liutpoldi und seine Auf-
teilung in die Landgerichte des 19. Jahrhunderts veröffentlicht wurde
(MitL 21,385 ff.). Im folgenden Jahre handelte Richter über die
kartographischen Fragen, zu denen der Atlas Anlaß gab, sowie über
sein Verhältnis zu den von Thudichum und Lamprecht vorgeschlagenen
Grundkarten (MitL Ergbd. C, 858 ff., vgl. jetzt Korrespondenzblatt des
Gesamtvercins 57 (1909), 79) und zu gleicher Zeit schilderte einer
seiner SchUler, Anton Kapper, im Anschluß an Mells Abhandlung
den Werdegang des Historischen Atlas (Deutsche Geschichtsbl.
2, 217 ff.). Im J. 1902 berichtet Meli über die Vorarbeiten tür Krain
(MitL des Musealvereins f. Krain 1902, 1 ff.), im J. 1903 gab Richter
einer für den deutschen Historikertag in Heidelberg, bei dem er nicht
erscheinen konnte, veranstalteten Ausstellung ein Geleitwort mit
(Deutsche Geschichtsbl. 4 ( 145fl.) und im nächsten Jahre erstattete
Meli in Vertretung Richters der fünften Konferenz landesgeschicht-
licher PubükationsinBtitute in Salzburg Bericht über den Stand der
Arbeiten (Ebenda 6, 54 ff.).
Diese waren von allen Beteiligten rüstig gefördert worden, Ende
1904 konnte Richter das Vorwort zur ersten Lieferung nieder-
schreiben. Für ihn war der Atlas zur Herzenssache geworden, der
er seine ganze Kraft widmete, für die er jederzeit mit dem vollen
Einsätze seiner Begabung, seiner Kenntnisse, seines gewinnenden und
durchgreifenden Wesens eintraL Und gerade ihm sollte die erschüt-
ternde Tragik des Gelehrtenlebens nicht erspart bleiben. Im helden-
mütig ertragenen Kampfe gegen ein schweres, qualvolles Leiden
mußten sich seine Kräfte vor der Zeit verzehren, es war ihm nicht
einmal vergönnt, die Ausgabe der ersten Lieferung zu erleben, nur
den einen Trost konnte er mit sich nehmen, daß die Fortfuhrung
_
CÜRNfLl UMWERSITY
Hintorierber Atlu der OesUrrcichuchen Alponl&nder 709
des Unternehmens, das er mit vollem Recht als das seine betrachten
durfte, gesichert, es in guten Händen geborgen sei.
Im Jahre 1906 wurde die erste Lieferung aasgegeben, die im
Maßstäbe 1 : 200000 die Blätter 1* Passau, 1* Freistadt, 4 Innvierlel,
5 Linz, 9 Salzburg, 10 Admont, 17 Pongau, 18 Murau, 19 Graz, 26
Marburg, 27 Luttenberg (a) und Pettau (b) enthält, also fast ein
Drittel der auf 37 Blätter veranschlagten Landgerichtskarte bietet
Beigegeben ist ein Heft Erläuterungen, das die Kronländer Salzburg,
Oberösterreich samt den einbezogenen bairischen Gebieten und Steier-
mark behandelt, also einerseits mehr enthält als die Karten, ander-
seits weniger, da in die Karten auch die angrenzenden Teile Nieder-
österreichs und Kärntens aufgenommen werden mußten.
An der ersten Lieferung sind Eduard Richter für Salzburg, Julius
Strnadt für Oberösterreich, Anton Meli und Hans Pirchegger für
Steiermark, A. v. Jaksch und M. Wuttc für Kärnten, Alfred Grund
für Niederösterreich beteiligt, schon diese Namen bürgen für die
Sorgfalt der Bearbeitung, die durchweg auf ein drin gliclister Sach-
kenntnis beruht Die rückschreitende Methode hat ein ungemeines
Maß archivalischer , bei den Österreichischen Verhältnissen doppelt
schwieriger Vorarbeiten bedingt, denen namentlich Julius Strnadt mit
erstaunlicher Rüstigkeit, aber auch lohnendstem Erfolge Zeit, Kraft
und Geschick gewidmet hat Es ist zu bedauern, daß auch dieser
Forschung einzelne Archive verschlossen geblieben sind, in gewohnter
Weise das fürstlich Starhembergische zu Eferding, aber auch das des
Klosters Schlägl. Nicht geringere Anerkennung als die wissenschaft-
lichen Arbeiten verdient die technische Ausführung, die neuerdings
ruhmvolles Zeugnis ablegt von der hohen Leistungsfähigkeit des k.
und k. militär-geographischen Institutes in Wien. Unzweifelhaft haben
wir eine wissenschaftliche Leistung ersten Ranges und vornehmsten
Gepräges erhalten, der in allem uneingeschränktes Lob zu spenden
ist Gerade die hervorragende Bedeutung der Arbeit macht es aber
zur Pflicht, zu einzelnen Fragen, die sie angeregt hat, Stellung zu
nehmen.
Vom Standpunkte des Geographen hat R. Sieger über die vor-
liegende Lieferung eingehend berichtet (Mitt der k. k. geogr. Ge-
sellschaft in Wien 1907, Heft 4 u. 5), dabei auch etliche Ungleich-
mäßigkeiten in den Karten und den Erläuterungen nachgewiesen, die
der Benutzer wohl zu beachten haben wird. Ich kann diese Dinge
daher beiseite lassen, möchte mir nur über die eine und andere
Frage, die für den Historiker von besonderem Belange ist, ein paar
Bemerkungen erlauben.
Dargestellt sind dem früher dargelegten Plane gemäß die Land-
49*
■
CORKEti UNNERSTY
710 GöU gel. Am. 1909. Nr. 9
gerichte, die Bezirke der hohen Gerichtsbarkeit samt den Burgfrieden
und Hofmarken, und zwar in ihrer letzten Gestalt. Der Abschluß der
Entwickelung ist aber nicht in allen Ländern zu gleicher Zeit erfolgt
Für Oberösterreich hat Straadt das Jahr 1781 angenommen, für die
anderen Länder dürfte 1849 als Endjahr gelten (Meli in Mitt des
Musealvereins S. 3), ganz bestimmt ist das nicht ausgesprochen. Die
Anschauung von der zähen Dauerhaftigkeit der Landgerichtsgrenzen
hat es Richter als möglich erscheinen lassen, mit ihrer Hilfe zu den
ursprünglichen Bezirken und Gebieten, zu den älteren Landgerichten,
von diesen zu den Grafschaften, endlich zu den Gauen zu gelangen,
wobei er von der Annnuhme ausging, daß auch in bairischem Lande
die Hundertschaftseinteilung bestanden habe. Da die Zenten nicht
zer- sondern verteilt werden, müssen ihre Grenzen auch die der Graf-
schaften sein, da die Landgerichte den Zenten entsprechen, könne
man also von den Landgerichten aus die Grenzen der Grafschaften,
von diesen aus die der Gaue feststellen (Mitt. d. Inst Ergbd. 1,603).
Es sollte also auf der Karte, die von vorneherein als Veränderungs-
karte gedacht war, die zusammenhängende Entwickelung vom 8. bis
zur Mitte des 19. Jahrhunderts dargestellt werden (Kapper S. 226,
Meli, Deutsche Geschichtsbl. 6, 62). Damit hatte jedoch Richter eine
Ansicht vorweggenommen, die erst durch den Historischen Atlas
hätte erwiesen werden müssen, da gegen sie gewichtige Bedenken
bestehen. Felix Dahn (Könige der Germanen IX, 2, 71) und Voltelini
(Archiv f. Ost Gesch. 97,4 ff.) bestreiten das Vorhandensein von
Hundertschaften bei den Baien), für die in der Tat keinerlei un-
mittelbarer Beleg nachzuweisen ist und Schwerin (Die altgerman.
Hundertschaft S. 151), der geneigt ist, sich Richters Ansicht anzu-
schließen, hat keinen zwingenden Beweis für die bairische Hundert-
schaft zu erbringen vermocht, sich daher auch nur mit allem Vorbe-
halt unter stetem Hinweis auf die durchaus hypothetische Eigen-
schaft seiner Vermutungen geäußert. Unbestritten bleibt daß auch
nicht eine bairische Hundertschaft urkundlich nachzuweisen ist und
daß daher von ihrer Darstellung nicht die Rede sein kann. Zudem
hat Voltelini neuerdings nachgewiesen, aus wie verschiedenen Ur-
sachen Landgerichte cntsUndcn sind (vgl. früher Luschin, Gesch. des
älteren Gerichtswesens in üesterreich S. 117 ff.), wir können seinen
Ausführungen entnehmen, daß wir nicht allein mit fortschreitender
Auflösung und Aufteilung, sondern auch, wie das in kleinerem Maß-
stabe bei der Mark geschehen ist, mit den von innen heraus erfolgen-
den Veränderungen zu rechnen haben. Ferner scheint mir der recht-
liche und natürliche Unterschied zwischen den für den Historischen
Atlas in Betracht kommenden Gebieten nicht in dem erforderlichen
EU UNIYER9TY
Hutorucher AtUa der Owterroichuchen Alpenlinder 711
Maße gewürdigt worden zu sein. Wir haben da altbairisches Land,
in dem der Bestand von Hundertschaften bestenfalls vermutet, aber
nicht nachgewiesen werden kann, Kolonisationsgebiet und von Slawen
besiedelte Landschaften, in welch beiden die Hundertschaft von vorn-
herein keinen Platz gefunden hat (Schwerin S. 215); wir haben Hoch-
gebirgsland mit starren, scharf ausgeprägten natürlichen Grenzen,
in dem sich alte Verbände am ehesten und längsten erhalten konnten,
dagegen das HUgel- und Flachland, das freiere Bewegung gestattete,
zu weitestgehender Zersplitterung Möglichkeit und Anlaß bot. Die
Grenzen der späteren Landgerichte sind aber auch an und für sich
nicht so fest und dauerhaft gewesen, wie man meinen möchte, das
zeigen uns die vielfachen Veränderungen und die fortwährenden
Streitigkeiten. Endlich stoßen wir auch in dieser Frage auf die
Mängel der Ueberlieferung. Aus diesen Verhältnissen mußten sich
der beabsichtigten unmittelbaren Zurückführung in die frühesten
Zeiten große Schwierigkeiten entgegenstellen. Sie sind auch in der
Abhandlung Mells nicht überwunden. Die Lücke zwischen den Jahren
895 oder 1007 und dem Jahre 1265, seit dem die iudicia provincialia
dieser Gegend nachgewiesen sind, ist nicht ausgefüllt; man kann nur
sagen, daß in dem von den späteren Landgerichten gebildeten Ge-
biete Orte liegen, die Ende des 9. und Anfang des 11. Jahrhunderte
als in den Grafschaften Liupolds, bezw. Adalberos gelegen bezeichnet
werden. Nebenher bemerke ich, daß der von Meli aus DH. II. 136, 137
gezogene Schluß auf den Bestand zweier Grafschaften Adalberos nicht
ganz einwandfrei ist; es steht nirgends geschrieben, daß über in
einer Grafschaft gelegene Orte nur eine Urkunde ausgestellt wer-
den dürfe, und es hätten die verschiedenen Interventionen der beiden
Diplome beachtet werden sollen. Die akademische Kommission hat
sich diesen Schwierigkeiten nicht verschlossen und sich am 5. No-
vember 1905 mit den Bearbeitern dahin geeinigt, daß von der Ein-
tragung der Grafschafts- und Gaugrenzen abzusehen sei, damit die
Aufgabe der Landgerichtskarte in durchaus richtiger Erkenntnis auf
die Darstellung der Landgerichte vom 13. bis an das Ende des 18.,
bezw. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderte eingeschränkt, wie auch für
die östlichen Provinzen des preußischen Staates die Darstellung der
Kreise in einem zeitlich abgegrenzten Abschnitte vom 14. — 17. Jahr-
hundert als erste Aufgabe in Aussicht genommen wurde (Cursch-
mann in Hist. Vierteljahrsschrift 12, 29). Die Erläuterungen ent-
sprechen, da sie schon gedruckt waren, jenem Kommissionsbeschlusse
allerdings nicht, in ihnen ist mehrfach die Rückführung auf die
ältesten Gebiete versucht worden- Die ruckschreitende Methode hat
W
COJMFU UNIVER5JTY
7ia Gott. gel. Am. 1909. Nr. 9
also an dem entscheidenden Punkte hier ehenso versagt wie bei dem
Historischen Atlas der Rheinprovinz, wie hier mußte man auch in
Oesterreich sich der Einzeluntersuchung zuwenden, die man in Baiern
von Anfang an als unbedingt erforderlich betrachtet hat. Ich mochte
die Bemerkung nicht unterdrücken, daß in der Zerlegung von Arbeits-
richtungen, die der denkende Forscher in sich vereinigen muß, an
und für sich ein methodischer Fehler steckte und das Verfahren, die
eine dieser Richtungen als die maßgebende hinzustellen, gerade bei
der geschichtlichen Forschung nur eine sehr beschränkte Möglichkeit
des Erfolges in sich tragen konnte (vgl. auch Schwerin a. a. 0. S. 2).
Die Bearbeiter haben sich daher auch weder an die Zerlegung, noch
an den ihnen vorgeschriebenen Weg gebalten , sie mußten selbst-
verständlich an einem sicheren früheren Zeitpunkte einsetzen und
dabei stets die späteren Verhältnisse beachten.
Kann man in dieser Frage der akademischen Kommission nur
beipflichten, so möchte ich mein Bedenken über den anderen Be-
schluß äußern, die endgiltigen Grenzen der Landgerichte durch Ueber-
druck mit roten Linien hervorzuheben. Wegen der technischen Un-
zukömmlichkeiten, zu denen das geführt hat, verweise ich auf die
Bemerkungen Siegers (a. a. 0. S. 252 ff.), vom Standpunkte des Hi-
storikers möchte ich darauf aufmerksam machen, daß durch die roten
Linien das für ihn belangloseste ausgezeichnet ist, während die für
ihn wichtigeren älteren Grenzlinien zurücktreten. In dem Vorworte
wird als Zweck angegeben, daß >dem Benutzer die Unterscheidung
der nicht mehr zu Recht bestehenden älteren Landgerichtsgrenzen c
ermöglicht werde. Abgesehen davon, daß es zu Recht bestehende
I-andgerichtsgrenzen überhaupt nicht mehr gibt, wird der angegebene
Zweck durch die Farblinie für die Endgrenze nicht zum besten er-
reicht. Es hätte sich empfohlen, in dieser Weise die alten großen
Landgerichte und vielleicht durch Farbbänder die schon jetzt er-
mittelten größeren Gebietseinheiten zur Anschauung zu bringen, wie
das Richter getan hatte. Man hätte daran auch deshalb festhalten
sollen, weil die Erläuterungen von den älteren Gebietseinheiten aus-
gehen.
Auch in zwei anderen Tunkten möchte ich mir einen Vorbehalt
erlauben. Klar und anschaulich hat Richter über die Aufgabe und
über die Leistungsfähigkeit historischer Karten gehandelt, er hat aus-
geführt, daß sie drei Gruppen von Gegenständen zur AnBehauung
bringen können: Punkte (Siedlungen), Linien (deren Verbindungen),
Flächen (politische, rechtliche oder sonstwie zusammengehörige Ge-
biete). Für die Landgerichtskarte war die Fläche bezw. nach dem
cÄÄ
Historischer AÜu der Oeiterreichiscben Alpenlander 71S
früher erwähnten Beschlösse die Grenzlinie die Hauptsache. Hinsicht-
lich der Siedelungen hat Richter von Anfang an den Standpunkt ein-
genommen, daß sie auf einer historischen Karte nur in Auswahl zu
bringen seien (Mitt- des Inst Ergbd. 1,591 ff.; 5,ü6ff.; Mitt der k.
k. geogr. Gesellschaft 39, 533 ff.)- Begründet hat er dies damit, daß
es an Kaum fehlen möchte, daß man ferner zu sehr von der zu-
fälligen Ueberlieferung abhängig sei, bei der Aufnahme aller quellen-
mäßig belegten Ortsnamen die Karte ein falsches Bild gebe, daher
die Anlage solcher historisch-topographischen Karten für die erste
Hälfte des Mittelalters eigentlich den Herausgebern von Urkunden-
bücuern zufalle. Die Raumfrage ist wesentlich eine Frage der vor-
handenen Mittel, darüber läßt sich im allgemeinen wenig sagen, da-
gegen wird man sich mit den anderen Gründen nicht recht befreunden
können. Mit der Ungleichinäßigkeit und Unvollständigkeit der Ueber-
lieferung hat der Historiker stets zu rechneu, er muß sich fort-
während der aus ihr sich ergebenden Fehlennöglichkeiten bewußt
-■'.11. darin liegt nichts, was ihn stören darf. So wird er es als eine
Enttäuschung empfinden, wenn der Geograph sich ihm gerade bei
einer für ihn doch höchst wichtigen Sache versagt. Wenn Richter
ganz im allgemeinen von einer Auswahl nach der Wichtigkeit, von
der Aufnahme von Namen, die etwas besagen, spricht, so dürfte das
bei der Ausführung große Schwierigkeiten hervorrufen. Daher konnte
Redlich dem Grundsatz für die Auswahl der in die Landgerichtskarte
aufzunehmenden Ortsnamen nur eine recht unbestimmte Fassung
geben: »Solche Orts-, Fluß- und Bergnamen wurden aufgenommen,
die für die Geschichte der Landgerichte, Burgfriede u. s. w. und für
die Bestimmung ihrer Grenzen irgend eine Bedeutung besitzen«.
Auch das ist nicht ganz wörtlich zu nehmen, da sich eine Menge
Namen finden, die man nicht unter den angegebenen Gesichtspunkt
bringen kann, anderseits Namen fehlen, die man nach demselben er-
warten durfte. Dazu kommt, daß auch die älteren, oft recht ab-
weichenden Namensformen und auch alte, von den neuen ganz ver-
schiedene Namen nicht berücksichtigt sind. Der Historiker muß sich
also bei der Benützung der Landgerichtskarte gegenwärtig halten,
daß sie mit Ausnahme der Burgen seinen Ansprüchen für die ältere
Zeit in topographischer Hinsicht nicht entgegenkommt, sondern nur
die gegenwärtigen Verhältnisse zur Anschauung bringt.
Eine empfindliche Lücke für den Historiker wie für den Geo-
graphen wird durch die Vernachlässigung der Linien hervorgerufen.
Aufgenommen sind nur die Flüsse und Bäche und sie in der Regel
nur in ihrem gegenwärtigen Laufe. Das hat für die vorliegenden
[UUNIYER9TY
714 Gott gel. Am. 1909. Nr. 9
Blatter nicht gerade große Bedeutung, dürfte mehr für Niederöster-
reich in Betracht kommen , wo namentlich die Donau auf lange
Strecken das topographische Bild wesentlich umgestaltet und selbst
durch die neue Regulierung einschneidende Veränderungen erfahren
hat (vgl. auch Curschmann in der Hist. Viertcljahrsschrift 11,540;
12,29). Empfindlicher ist, daß Straßen und Fahrwege ganz wegge-
lassen sind. Gerechtfertigt soll dies dadurch werden, daß die Ver-
änderungen im Straßenwesen nur durch schwierige und zeitraubende
Untersuchungen festzustellen wären. Das ist nicht ganz stichhaltig.
Man darf die Schwierigkeiten dieser Arbeit nicht unter-, aber auch
nicht Überschätzen, gerade im Zusammenhange mit den anderweitigen
Nachforschungen hätte auch sie erheblich gefördert werden können.
Maßgebend aber konnte doch nur sein, daß sie unbedingt notwendig
war. Nicht allein weil die Straßen ein wichtiges Mittel sind, um Bich
auf der Karte zurechtzufinden, durch sie jetzt ganz zersplittert herum-
liegende Orte in Zusammenhang gebracht werden, sondern auch, weil
Wege und Brücken naturgemäß mit Vorliebe zur Abgrenzung der
Landgerichte verwendet wurden (vgl. z. B. Erläuterungen S. 1 1
(Helmonsöd), S. 15 (Wels, Ort), S. 16 (Spital), S. 19 (Donautal), Ar-
chiv f. österr. Gesch. 94,622 nr. 3; 99,297 nr. 4). Es hätten daher
nicht allein, wie das auch Curschmann (Hist Vierteljahrsschr. 12,
14, 33) vorgeschlagen hat, die Hauptstraßenzüge, sondern auch jene
Neben- und Verbindungsstraßen, die als Grenzen der Landgerichte
dienten, und deren Zug ja ohnehin festgestellt werden mußte, einge-
tragen werden sollen.
Was die Erläuterungen betrifft, so will ich mich bei ihrer äußeren
Gestalt, dem unbequemen Format und dem für ihre Zwecke unge-
eigneten Petitdruck, nicht aufhalten, da, soweit ich unterrichtet bin,
die akademische Kommission diesen Uebelständen abzuhelfen be-
schlossen hat. Dagegen möchte ich mit meiner Ansicht über die
innere Anlage nicht zurückhalten. Als raustergiltig durch ihre Klar-
heit und knappe Fassung kann Richters Abteilung gerühmt werden.
Strnadt und Pirchegger waren nicht in so günstiger Lage wie Richter,
der einfachere Verhältnisse von größerer Stetigkeit darzustellen hatte
und sich auf seine eindringenden Vorarbeiten stützen konnte. Die
beiden anderen Bearbeiter mußten sich erst durch einen sehr ver-
wickelten Stoff durchringen, das hat sie zu größerer Breite, zur Auf-
nahme vieler Einzelheiten veranlaßt, worunter die Ueb ereich tlichkeit
leiden mußte. Schon Sieger hat betont, daß sie bei dem Benutzer zu
viele lokale Kenntnisse voraussetzen (S. 271), in Strnadts Abschnitt
ergeben sich andere Schwierigkeiten auch aus dem Hin- und Her-
CÜRNEU UNWERSJTY
Historischer Allan der OesterreichiseheD AlpenlAnder 715
verweisen von den Erläuterungen auf die Abhandlungen, von diesen
auf jene. Nach meinem Dafürhalten ist in den Erläuterungen die
größte Kürze am Platze, sie sollen das Kartenbild nicht im einzelnen
begründen, sondern erklären. Kür diesen Zweck wäre es förderlich
gewesen , wenn bei jedem Kronlande in übersichtlicher Form die
älteste Landgerichtseinteilung, daran anschließend der Vorgang der
Aufteilung, der Entstehung neuer Landgerichte dargestellt worden
wäre. Auch ein alphabetisches Verzeichnis der einzelnen Landgerichte,
Burgfrieden und Hofmarken mit Angabe der Blattnummern und der
Seitenzahl der Erläuterungen vermißt man bei der Benutzung. Die
aus den Landgerichtsbeschreibungen mitgeteilten Stollen hätten da-
gegen wegbleiben können, da man zumeist nicht im Stande ist, sie
auf der Karte zu verfolgen. Das bringt mich auf die wiederholt aus-
gesprochene Forderung, daß diese Landgerichtsbeschreibungen ge-
wissermaßen als Codex probationum gedruckt werden sollen. Strnadt
hat den von ihm gelieferten Abhandlungen mehrere beigegeben, die
kärntnerischen sollen in der Carinthia veröffentlicht werden. Da-
gegen ist mit Rücksicht auf den reichen Schatz topographischer und
antiquarischer Einzelheiten, die sie enthalten, nichts einzuwenden, den
angestrebten Zweck kann der Abdruck aber nur erreichen, wenn ihm
für jedes Landgericht eine Karte in entsprechendem Maßstab beige-
gäben wird, auf der die in der Beschreibung angegebenen Grenzlinien
und Grenzmale, soweit sich ihre Richtung und Lage überhaupt fest-
stellen läßt, eingetragen sind. Das schiene mir für die Allgemeinheit
zweckdienlicher als die von Sieger vorgeschlagene Hinterlegung rein-
gezeichneter Arbeitsblätter bei einer Zentralstelle (S. 247), und es
könnte im Zusammenbange damit auch der von Sieger ausgesprochene,
vollberechtigte Wunsch (S. 243) nach Veröffentlichung der noch er-
haltenen älteren kartographischen Darstellungen einzelner Landgerichte
erfüllt werden.
Bei der außerordentlichen Sorgfalt, die auf die Vorarbeiten und
die Ausfertigung verwendet wurde, kann von Berichtigungen und Er-
gänzungen im einzelnen nicht gut die Rede Bein, nur das eine oder
andere, das mir aufgefallen ist, möchte ich anmerken. Auf Blatt 5
ist die alte Grenze des LG. Ruttenstein nicht eingezeichnet, vgl.
Erläut S. 10. Zu Erläut. S. 14 (S. Florian) bemerke ich, daß die an-
gezogene Urkunde Leopolds VI. ÜB. des Landes ob der Enns 2, 553
nr. 386, S. 566 nur die deutsche Uebersetzung gedruckt ist Erläut
S. 15 (Schlierbach), die Urkunde für Kremsmünster (ÜB. 87 nr. 70)
ist inBoferne nicht ganz genau benutzt, als es darin heißt: ine omni
iuri sive exaetioni, quam in posaessionibus ecclesie in Chremsmunster
«*,, ISm
716 Gott. gol. Am. 1909. Nr. 9
ego et antecessores mei quomodolibet dinoscimus habere, ... renunciasse,
Hartnid vou Ort sich aber die Auslieferung der auf deo Besitzungen
des Klosters ergriffenen rei mortis vorbehält. Ebenda (Wildenstein)
ist die Urkundenlage hinsichtlich der Kirch Bchlagwi es e in der Gosau
richtig zu stellen. Nach gütiger Mitteilung des hochw. H. P. Berthold
Cernik befindet sich in dem Archiv des ehemaligen Uorotheenkl osters
in Wien, das dem Archive des Stiftes Klosterneuburg einverleibt ist,
ein Transsumt des Schottenabtes Johann vom J. 1467 (Lade 33 Nr. 1,
Beil. B), das die Urkunde Herzog Albrechts V. vom 26. November
1412 und eine Urkunde der Brüder Oswald und Jacob die Nuczze
vom 27. April 1413 enthält Letztere ist noch im Original vorbanden
(Lade JJ Nr. 1, Beil. A). In der ersten, die schon in der Kirchl.
Topographie 15, 12 benutzt worden ist, stellt Albrecht V. der Doro-
theenkapelle das ihr von seinem Vater geschenkte, dann aber ent-
fremdete Wismad, genannt der Kirchschlag, gelegen in der Gosacb,
zurück, in der zweiten nehmen die Brüder Nuczze es in Bestand.
Als Siegler dieser Urkunde erscheinen Ulreich der Veter, diezeit
lantrichter in dem Yschelland , und Kolman der Windner. Eine
Schenkungsurkunde Albrechts IV. ist nicht aufzufinden, dagegen er-
wähnt Albrecht V. seine Wiederverleihung iu der Gesamtbestatigung
vom 15. August 1414 (Quellen zur Gesch. der Stadt Wien 1,3,10
nr. 2322). Zu Erläut. S. 25, Sp. 1 (b u. c) ist darauf hinzuweisen, daß
die Hofmarken Eitzing und Wippenham in einer Urkunde vom 6.
Jänner 1443 erwähnt werden, letztere darin als von dem Passauer
Bistum lehensrührig bezeichnet wird (Verzeichnis der Originalurkunden
des Wiener Stadtarchivs 2,217 nr. 2887). Auf Blatt 5 (Tillysburg) ist
als Grenzpunkt die Straussmühle eingetragen, die Archiv 94,622 nr. 3
Krau8sniühle heißt Erläut S. 29 scheinen hinsichtlich der Hengist-
burg die Ausführungen Chrousts (Neues Archiv 15,587) nicht be-
achtet zu Bein.
Nicht ganz begründet scheinen mir die Abweichungen von der
üblichen Schreibung einzelner Ortsnamen in den Abschnitten über
Steiermark zu sein (vgl. auch Sieger a. a. 0. S. 264). Die Ersetzung
von gg durch ck halte ich nicht für notwendig, da die auf das 15.
Jahrhundert zurückgehende Schreibung in Pernegg, Peggau, Eggen-
berg u. a. ganz eingebürgert ist (Zahn, Ortsnamenbuch der Steier-
mark S. 26, 34), auch ist mir nicht klar, warum Pem in Pernegg
durch Barn ersetzt wurde, man vergleiche die mit dem gleichen Be-
stimmungswort gebildeten Ortsnamen bei Zahn, a. a. 0. S. 34, insbe-
sondere auch »in der Pernschitzzen<.
Man kann dem in so vortrefflicher Weise begonnenen Unter-
• [I. 7,
Historischer Atlas der Oeiterreichischen AlpenlÄnder 717
nehmen nur den besten Fortgang wünschen. Der Aufgaben, deren
Lösung wir von ihm erwarten und die es eigentlich erat zu einem
Historischen Atlas machen werden, gibt es so viele, daß eher eine
Zersplitterung der Arbeit als ihr Versiegen zu befürchten ist. Wenn
nach dem Vorworte schon ein neues Problem, dos der kirchlichen
Einteilungen, in Aussicht genommen wird, bo möchte man es doch
vielleicht für rätlicher halten, daß vorerst auf der durch die Land-
gerichtskarte geschaffenen Grundlage weitergearbeitet werde. Viel
dringlicher als die Darstellung der Pfarrbezirke schiene mir die der
Herrschaftsgebiete, für die neuestens von den Brüdern Alfred und
Hugo Schröder ein gutes Muster aufgestellt worden ist (Die Herr-
schaftsgebiete im heutigen Reg. -Bez. Schwaben und Neuburg um
Mitte 1801. Hrsgg. vom Histor. Verein für Schwaben und Neuburg
1906. Alfred Schröder, Die staatsrechtlichen Verhältnisse im bayrischen
Schwaben um 1801. Dillingen 1907). Man kann diese Aufgabe nicht,
wie Sieger will (S. 261), den Abhandlungen zuweisen, denn der Hi-
storiker bedarf in diesen Fragen neben der Einzeluntersuchung der
GesamtUbersicht, von der er wichtigere und vielseitigere Aufschlüsse
erwarten darf als von den Grenzen der Landgerichte (s. auch Meli,
Musealverein S. 4). Als zweite dringliche Aufgabe wäre die Dar-
stellung älterer Gebietseinheiten anzusehen ; hat man sie als den
eigentlichen Zweck, als die Idee des historischen Atlas hingestellt, so
darf man sie, weil sich die vorherzusehenden Schwierigkeiten in der
Tat eingestellt haben, nicht ohne weiteres aufgeben oder in eine
ferne Zukunft verweisen. Nur unter der Voraussetzung, daß diese
Fragen sobald wie möglich gelöst werden, kann man sich mit der
Landgerichtskarte befreunden, die andernfalls eine Grundlage ohne
Aufbau bliebe; es würde sich daher empfehlen, alle Kraft auf sie zu
verwenden, erst dann zu anderen durch die Ansiedelungsformen des
Volk: - veranlaßten Gebietseinteilungen überzugehen. Ueber die Art,
wie die anderen Verhältnisse zur Anschauung gebracht werden sollen,
scheinen sich die leitenden Kreise noch nicht klar geworden zu sein.
Richter hat seinerzeit an Oleate gedacht, sie oder Uebersichtsk arten
werden auch von der akademischen Kommission in Aussicht gestellt
Man dürfte die Verwendung von Oleaten Bchon mit Rücksicht auf
den roten Ueberdruck der Landgerichtsgrenzen, dann aber auch des-
halb für keinen sehr glücklichen Gedanken halten, weil sie den
schwierigen und verwickelten Aufgaben, die der Historiker mit ihrer
Hilfe lösen soll, nur wenig genügen könnten.
Von Wichtigkeit sind auch die Abhandlungen, die dem Hi-
storischen Atlas teils als Vorarbeit, teils zur Begründung und Er-
■ n
716 Üött gel. Au/. 1909. Nr. 9
läuterung dienen sollen. Bis jetzt sind in dem 94. Bande des Archivs
für Oesterr. Geschichte und in der ersten Hälfte des 99. Bandes
folgende erschienen: 94. Bd. Hans v. Voltelini, Die Entstehung der
Landgerichte im bayrisch -österreichischen Gebiete, S. 1 — 40; Eduard
Richter, Immunitat, Landeshoheit und Waldschenkungen; S. 41— 62;
Eduard Richter, Gemarkungen und Steuergemeinden im Lande Salz-
burg, S. 63 — 82; Julius Strnadt, Das Land im Norden der Donau,
S. 83—310; Voltelini, Grund- und leibherrliche Gerichtsbarkeit in
Südtirol, S. 311 — 463; Julius Strnadt, Das Gebiet zwischen der Traun
und der Enns, S. 465— 661. 99. Bd. Julius Strnadt, Hausruck und
Atergau, S. 1—396.
Die allgemeinste Bedeutung und den größten sachlichen Wert
wird man den beiden Abhandlungen Voltelinis beimessen dürfen. Mit
den in der ersten Abhandlung Strnadt« enthaltenen Ausfuhrungen
über die tres comitatus habe ich mich an früherer Stelle dieser Zeit-
schrift (1908, 304 ff.) auseinandergesetzt. Der daselbst gelieferte
Nachweis, daß die für die Ausdehnung baben bergisch er Herrschaft
bis zur Rotensala wichtige Stelle des Breve Chron. Austriae Melli-
cense nicht, wie Strnadt behauptet hatte, erst den sechziger oder
siebziger Jahren des 13. Jahrhunderts angehöre, sondern von dem
Schreiber des Chronicon selbst, also noch im 12, Jahrhundert, nach-
getragen worden sei, hat Strnadt Anlaß zu einer Entgegnung ge-
geben, die in den Forschungen zur Geschichte Bayerns 16,294 ff.
veröffentlicht ist Er hält hinsichtlich der Schrift seine frühere Be-
hauptung nicht mehr aufrecht, sucht sich aber damit herauszuhelfen,
daß er auf Grund der bekannten Ausführungen Meillers den geringen
Wert des Chronicon als einer Geschichtsquelle von neuem hervor-
hebt und , nachdem er einleitend meine amtliche Eigenschaft als
>Grazer Univeraitätsprofessor, Vorstand des Historischen Seminars«
betont hatte (S. 296;, mir vorhält, ich hätte >mit der Zuerkennung
des Ranges einer Geschichtsquelle an den Melker Aufsatz« >keine
kritische Schärfe bewiesen« (S. 303). Strnadt hat wiederholt einen Ex-
kurs in den Jahrbüchern Ottos II. zum Gegenstand polemischer Er-
örterung gemacht, er hätte also auch wissen können, daß ich mich
in dem folgenden Exkurse ganz unzweideutig über die vollständige
Wertlosigkeit des Chroniron hinsichtlich der älteren Zeiten ausge-
sprochen habe (Jahrbücher Ottos II. S. 237 ff.). Es ist mir selbstver-
ständlich auch später niemals in den Sinn gekommen, dem Chronicon
>den Rang einer Geschichtaquellc« zuzuerkennen, ich bin mir aber
Btets bewußt geblieben, daß dies abfällige Urteil nur die eigentliche
Geschichtserzählung, nicht aber einen Nachtrag über ein Vorkommnis
COPNFlt UNWERSJTV
Historischer Atlas der Oesterreichisrheti Alpenlftnder 719
treffen könne, dem der Schreiber zeitlich und örtlich nahestand, über
das man gerade in Melk bei den nahen Beziehungen zum herzog-
lichen Hofe unterrichtet sein konnte. Es ist doch etwas ganz anderes,
wenn die wichtige Stelle, wie Strnadt behauptet hatte, nach der
Mitte des 13. Jahrhunderts nachgetragen worden sein soll, und wenn
ich auf Grund einer von mir neuerdings vorgenommenen Schriftver-
gleicbung feststellen konnte, daß da» jedenfalls unrichtig, die Stelle
vielmehr von dem Schreiber selbst, also in den letzten drei Jahrzehnten
des 12. Jahrhunderts nachgetragen worden sei. Stmadt selbst hat
das Gewicht dieses Nachtrags seinerzeit sehr lebhaft empfunden und
sich daher bemüht, ihn durch die Verweisung in die zweite Hälfte
des 13. Jahrhunderts zu beseitigen. Wenn er es mir als Ueberhebung
auslegt, daß ich in diesem Falle, wie früher bei der Continuatio
Vindobonensis, zu anderen Befunden hinsichtlich des Wechsels der
Hände >gekommen sein will«, als Wattenbach, der >bisher zu den
bedeutendsten paläographischen Autoritäten zählte und zum mindesten
nicht weniger Handschriften gesehen und geprüft hat als Uhlirz«, so
wirkt das köstlich, wenn man daran denkt, daß nach Strnadts frü-
herer Behauptung Wattenbach sich in der Schriftbestimmung um ein
ganzes Jahrhundert geirrt haben müßte. Zwischen Wattenbach und
mir besteht aber ein Gegensatz nur insofeme, als er Nachtragung
von zweiter Hand annimmt, ich aber von derselben Hand. Auch die
manus seennda setzt Wattenbach in das 12. Jahrhundert, ja er
spricht sich sogar dafür aus, daß erst zu ihrer Zeit die Eintragung
der Abschrift des Chronicon erfolgt sei, wozu ihn eben die sehr nahe
Verwandtschaft der beiden Schriften veranlaßte. Nimmt man Watten-
bachs Ansicht an, so verschlechtert sich die Lage für Strnadt nur
noch mehr, da dann die beiden Melker Mönche, der Abschreiber und
sein Korrektor, an den Verfehlungen des Chronicon ganz unschuldig
sind, der Nachtrag dadurch an Gewicht nur gewinnen kann. Daß
übrigens das Chronicon nicht, wie Stmadt erklärt, nur >eine Stilübung
eines Geistlichen, eine Schreibschulaufgabe, verfaßt unter der eigenen
oder ihm aufgegebenen Supposition, er berichte einem Landesfürsten
über die Geschichte seiner Vorfahren«, sei, ergibt sich fürs erste aus
den Verbesserungen und sachlichen Zusätzen, dann aber auch daraus,
daß es schon im 12. Jahrhunderte mit dem ersten, das Kalendar und
Nekrolog enthaltenden Hefte der Annalenhandschrift verbunden wurde.
Das ist ein Beweis dafür, daß man das Stück in dem Kloster sehr
hoch schätzte, darin ebensowenig einen Schulaufsatz sah, wie in dem
Marienliede, das etliche Jahrzehute früher in dasselbe Heft einge-
tragen worden war.
EU UHivERSTY
720 Gott gel. An«. 1909. Nr. 9
Halte ich diese Frage für erledigt, so kann ich nicht umhin,
eine andere, wichtigere zu berühren. In der zweiten Abhandlung ist
Strnadt neuerdings auf die von ihm schon früher behandelte Frage
nach der Herkunft und Reihenfolge der steirischen Otakare
zurückgekommen. Er versucht von neuem in ausführlicher Er-
örterung seine Ansicht zu begründen, die der Hauptsache nach
darauf hinausläuft, daß wir die Vorfahren der steirischen Markgrafen
in jenen ütakaren zu sehen haben, die von 959 — 1049 als Inhaber
einer Grafschaft im Chiemgau nachzuweisen sind, daß diese Chiem-
gauer erst beim Aussterben der Lambacher Arnolde, also nach 1050,
im Traungau begütert worden sind, und daß nach dem Tode des
ersten Markgrafen Olakar und seines alteren Sohnes Adalbero die
Karantanenmark an die Eppensteiner Übergegangen, Adalberos Bruder,
Otakar II.. aus der Reihe der Markgrafen zu streichen, die Mark erst
wieder nach dein Aussterben der EppenBteiner (1122) an dessen Sohn
Liutpold gekommen sei. In dem ersten Punkte ist Krones der An-
nahme Stmadts beigetreten (Die Markgrafen von Steier. Archiv für
üsterr. Gesell. 84 (1898), 139—270), in den anderen hat er ab-
weichende Ansichten geäußert, gegen die eben Strnadts Ausführungen
gerichtet sind.
Ich vermeide es, auf die genealogischen und verfassungsge-
schichtlichen Fragen einzugehen, da einer meiner Hörer, P. Josef
Winkler, eine Dissertation vorgelegt hat, in der er über sie mehr-
fach zu eigenartigen Ansichten gelangt ist, deren Vertretung ihm
vorbehalten bleiben soll. Nur darauf möchte ich hinweisen, daß
Strnadt und Krones es unterlassen haben, die von ihnen behauptete
Anknüpfung der steirischen Otakare an die Chiemgauer zu beweisen,
und daß, wenn diese Annahme besser begründet werden sollte, man
in dem Arnulf der Urkunde Ottos II. vom 11. Oktober 980 (DO.
II 230) den ersten der Idimbacher Arnolde vermuten könnte. Auch
darf schon jetzt gesagt werden, daß Strnadts Ausführungen zu nicht
geringem Teile auf wenig begründeten, manchmal ganz haltlosen Ver-
mutungen und Aufstellungen beruhen, deren schlimmste wohl jene
sind, mit denen er die ihm sehr unbequeme Erwähnung des inarchio
Odachorus, eben jenes OUkar II., in dem Diplom Heinrichs V. vom
16. Juli 1112 (Stumpf Reg. 3088) zu beseitigen sucht. Darin, daß er
den unter den Zeugen vorkommenden comes Bertholdus de Nueringis
nach einer Vermutung von Hanns Hirsch Tür Berthold von Zähringen
erklärte, glaubte er ein Mittel zur Herabsetzung der Zeugenreihe des
nur in späteren Transsumten erhaltenen Stückes überhaupt gefunden
zu haben, und daraus leitet er die ph an tasie volle Behauptung ab, daß
_
COßNf 11 UNfVERSJTY
Historischer Atlu der Österreichischen Alpenlander 721
bei der Transau mierung in der Kanzlei Friedrichs II. auch der Name
des einen Markgrafen verlesen worden sei. Das sei leicht zu er-
klären, Odachor = Otachar sei aus sprachlichen Gründen -unzulässig,
die Endung -chor sei sardinischen Namen eigentümlich, zur Zeit der
Transau mierung obigen Diploms seien am Hofe Friedrichs II. die sardi-
nischen Angelegenheiten > aktuell« gewesen, es liege also nichts naher,
als daß die kaiserliche Kanzlei statt des ihr unverständlichen Zeugen-
namens, als den Strnadt Tietbaldi annimmt, den savdinischen Namen
Odachor in das Transsumt einsetzte. Von Bresslau darauf aufmerk-
sam gemacht, daß in Nueringis kein Fehler stecke, es einen Grafen
Berthold von Nüring gebe (Draudt in den Forsch, zur deutschen
Gesch. 23,367 ff., 444,448), hat Strnadt nicht etwa seine Ueschul-
digung gegen das Transsumt hinsichtlich des Odachorus marchio
zurückgezogen, sondern weiterhin von ihm verlangt, daß es für
diesen Namen >aufkomme< (Archiv f. öst. Gesch. 99, 5) und noch-
mals behauptet, daß es, da »gegen die Gleichung Odachor-Otachar
sprachliche Gründe streiten«, >zum mindesten nicht beweiskräftige
sei. Ein wahres Glück, daß gegenüber einem so unerbittlichen Richter
dem armen Transsumt die Klosterneuburgcr Geschichta werke zu Hilfe
kommen. In dem Chronicon pÜ marchionis findet sich die Form Ota-
korus (Mon. Germ. bist. SS. 9,612) und zum J. 1164 haben die
Hdsa. der Contin. Claustroneob. II. die Formen Otachorua, Otakorus
(ebenda p. 616). Da nicht anzunehmen ist, daß sardinischer Einfluß
sich bis ins Donauland erstreckt habe, ist also Otakar II. als marchio
für das J. 1112 durch eine Königsurkunde verbürgt
Nicht besser begründet ist die andere Behauptung Strnadts, daß
die Beziehung des Namens Ozi auf Otachar ausgeschlossen, weder
urkundlich, noch sprachlich zu rechtfertigen sei (S. 517, 547, 550,
579). Schon die vorsichtige Aeußerung eines ungenannten »Germa-
nisten von Ruf«, die Strnadt anführt, hätte ihn von einer so ent-
achiedenen Ablehnung zurückhalten sollen, der auch die von ihm ge-
botenen Zusammenstellungen über das Vorkommen des Namena nicht
zur Stütze dienen können. Bei dein häufigen Gebrauche dieser und
verwandter Namenaformen erscheint es mir nicht überflüssig, die Sach-
lage durch die folgende, nach Jahrhunderten und Formen geordnete
Uebersicht möglichst klar zu stellen. Ich bemerke, daß eine voll-
ständige Aufzählung aller Belegstellen weder beabsichtigt noch mög-
lich war. Große Urkundensammlungen , wie die Hauthalers und
Bitterauf8, entbehren noch der Register '), ganze Reihen von Urkunden
1) Inzwischen ist der «weite Band von Ititteraufa Veröffentlichung mit dem
Register erschienen. Die in ihm enthaltenen Belege, die bis 1 ICH -81 reichen,
bieten nur eine Ergänzung obiger Zusammenstellung.
rSry
722 Gott. gel. Ans. 1909. Nr. 9
Hegen nur in recht wenig zuverlässigem Drucke vor. Doch glaube
ich, irgendwie belangreiche Stellen nicht übersehen zu haben. Durch-
genommen habe ich Mon. Germ. In.-: . Diplomatum 1. 1 — III, Necro-
logia t. II, v. Jaksch, Mon. hist. duc. Carinthiae t. III, ferner die
Urkunden und Traditionen folgender Stifte und Klöster: Brixen (Die
Traditionsbücher des Hochstifts Brixen. Hrsgg. von Oswald Redlich.
Innsbruck 188G), Chiemsee (Mon. Boica 2, 284 ff.), S. Florian (ÜB.
des Landes ob der Knns 2. Bd.), Formbacb (ebenda 1,625 ff.), Freising
(Die Traditionsbücher des Hochstifts Freising. I (744 — 926), hrsgg.
von Theodor Bitterauf. München 1905), Garsten (ÜB. des Landes ob
der Enns 1,1 15 ff.), Kremsmünster (Urkundenbuch des Stiftes Kr.,
bearb. v. Theodorich Hagn, 1852), Michaelbeuem (Salzburger ÜB-,
bearb. v. P. Willibald Hauthaler 1, 769 IT.), Mondsee (ÜB. des Landes
ob der Knns I, 1 IT.), rassau, Hochstift (Mon. Boica 28*), — S. Nico-
laus (Ult. des Landes ob der Enns 1, 531 ff.), Ranshofen (ebenda
S. 207 ff.), Regensburg, S. Erameram (Quellen und Erörterungen zur
bayrischen und deutschen Geschichte I, I ff.), — Obermünster (ebenda
S. 155 ff.), Salzburg, Hochstift (Salzburger ÜB., bearb. von P. Willi-
bald Hauthaler 1,3 ff.), — S. Peter (ebenda S. 249 ff.), — Domkapitel
(ebenda S. 583 ff.), Suben (ÜB. des Landes ob der Enns 1,425 ff.),
Tegernsee (Mon. Boica 6, 1 ff.).
VIII. Jahrhundert. Freising: Oazo 148 n° 143 (791); 149 n°I44;
Ozo 157 n*157.
IX. Jahrhundert. Freising: Oazilo 427 n° 499b (824); 479 n° 556c
(828).
X. Jahrhundert. Ozi. Passau 18 n° 117; S. Emmeram 10 n° 5,
11 n°8; Salzburg 137 n° 76 (930), 194 n ö 10, 197 n° 14; Brixen G
n° 12; Kremsmünster 28 n° 18 (Ozy).
Özi. Salzburg 182 n° 17; Mondseo 89 n° 15G.
Oci, qui et waltpot, coincs, missus de imp. Jaksch 3,74 n° 186
(994 Villa-Vicenza).
Öza, testis, Freising II, 140 n- 1231 (972—976).
Öza, maneipiura, Salzburg 123 n* 61 (931); 178 n° 13.
Oza, manc, Brixen ü n* 12, 9 n° 18, 19 n* 96.
XI. Jahrhundert. Ozi. Passau 80 n° 101, 90 n° 119; Salzburg 219
n« 15, 234 n» 4, Necrol. p. 80; Altaich, Necrol. p. 51; Salzburg, S.
Peter, 257 n- 7, 258 n" 9, 266 n° 26, 278 n* 51, 285 n° 66, 288 n° 72,
301 n° 102; Michaelbeuem 780 n* 20; Kremsmünster 31 n° 23 (Ozy);
Jaksch 3, 78 n" 205 II; Brixen 47 n" 120, 49 n° 12G (Krain), 49 n ü 128
(Kram), 64 n° 175, 82 n° 229.
advocati Ozini. Salzburg 241 n° 21 ; Ozini Salzburg, S. Peter 308
n" 120; Brixen 49 n° 126.
E&TY
Historischer AÜm der Österreichischen Alpenlindcr
Ozi, manc. Passau 83 n" 108 (dreimal); Brixen 125 n 8 362.
Otzi. Jaksch3,93 n* 215.
Oci. brixen 70 n' 191 ; Michaelbeuern 777 n° 9.
Ocini. Brixen 45 n°115.
Oci, manc. Hautlialer 1,586 n° 1 (1058 am Tagliamento).
Özi (Ovzi) Regensburg, Necrol. p. 52 ; S. Emmeram 20 n 26, 40
n° 90; Passau 75 n' 93, 80 n° 102, 82 n° 105 (1038), 85 n g 111, 92
n" 122; Iianshofen 207 n° 1; Michaelbeuern 777 n° 10; Salzburg, S.
Peter, 256 n°4, 257 n'5, 258 n" 10, 262 n" 17, 265 n°23, 267 n°29,
275 nM5, 46, 281 n° 58, 282 n° 60, 283 n° 62, 283 n°63, 284 n°64,
286 n n 69, 288 n" 70, 71, 289 n° 74, 76, 290 n' 77, 291 n° 79, 293
n" 83, 84*. 294 n° 84% 299 n" 97, 301 n' 102, 302 n° 110, 305
n" lll\' e , U3; Brixen 23 n" 69 (scabinus de Norica valle), 24 n° 60,
25 n°61, 62, 26 n* 64.
Oze. Salzburg, Necrol. p. 80; Salzburg, S. Peter, 267 n° 29, 279
n* 53, 289 n° 76, 290 n° 78, 291 n" 79 (andere Hss. Ozi), 292 n" 82,
293 n°83, 294 n° 84°, 295 n" 86, 87», 296 n" 90, 297 n° 93, 298
n c 94, 302 n° 107, 303 n» 108 e , 305 n° 111*-», 113, 306 n° 114, 307
n 8 117, 308 n°119, 120; Michaelbeuern 774 n* 3.
Öze. Salzburg, S.Peter, 259 n° 12, 267 n° 28, 29, 289 n a 75,
292 n°81, 82, 293 n n 83, 294 n° 85, 296 n n 88, 89, 90, 297 n° 91,
298 n° 94, 302 n° 107, 305 n" 113, 306 n" 114, 307 n° 116, 117.
Ozie. Salzburg, Necrol. p. 99, 112 (comes); Michaelbeuern
779 n° 17.
^zie. Michaelbeuern 775 n a 6.
Ozo. DO. III. 385 (1000) vicus Ozonis bei Piacenza. Ozo de Li-
vurno DH. II. 322 k .
Özo de Scrotcstein. Michaelbeuern 773 n° 1 B.
Ozzo, serriens, Brixen 51 n a 113 (Bozen).
Ovoza, manc. Passau 83 n ü 108 (1058).
Öziman. Salzburg, S. Peter 262 n* 18, 275 n° 45.
Vziman. Michaelbeuern 777 n° 9.
XII. Jahrhundort Ozi. Regensburg, Obennünster 197 n" 82;
Seeon, Necrol. p. 217, 222, 230, 233; Michaelbeuern 781 n° 22, 782
n°24, 789 n'42; Garsten 125 n' 12, 137 n° 29, 148 n" 72, 73; Salz-
burg, Necrol. p. 57, 95, 126, 140, 148, 160, 163, 174, 181, 184, 193;
Salzburg, S.Peter, 321 n° 145, 332 n°159; Admont, Necrol. p. 301 ;
S. Lambrecht, Necrol. p. 331; Seckau, Necrol. p. 385; de Ortenberg,
Jaksch 3,411 n°1096; lignariua, Salzburg, S.Peter, 591 n°491 (1127).
Ozi, manc, Salzburg, S. Peter 587 n° 2; S. Emmeram 62 n* 136.
servuin Ozinum, Michaelbeuern 781 n B 24.
Otzi. Tegernsee p. 62.
U6U. f*l. Anm. 1»9. Hr. t 50
734 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 9
Ozzi. Tegernsee p. 71.
Oci. Michaelbeuern 782 n* 26; Jaksch 3,374 n» 988 (S. Paul).
özi. Fonnbach 717 n B 299, 732 n° 359, 735 n° 384 (= Vzi bei
Suben); Michaelbeuern 322 n" 149 (miles Friderici de Haunsperch);
S. Florian 141 n* 92; Salzburg, Necrol. p. 55, 57; Salzburg, S. Peter,
322 n° 149; 324 n° 153, 328 n* 157*. 334 n° 160 b , 337 n* 166, 345
n' 182, 364 n° 213, 365 n* 216, 366 n° 218, 367 n' 220*. 379 n" 240,
382 n°246, 521 n° 489, 490, 574 n* 681 ; s. Ozo de Chuchila.
Özi de Ponte. Salzburg, S. Peter, 320 n* 144 (Öze), 322 n* 149
(Vzi de Prucca), 339 n° 169, 170, 344 n° 180 (de Prucca), 347 n* 185
(de Salzpurch), 350 n" 190 (de S.), 356 n' 198* (de Pr.), 360 n° 204
(de S.), 367 n' 220* (Vzi de S.), 384 n° 251\ 409 n° 290* (de Prukki)
(nach 1121—1146). Sein Bruder Walchün (de S-, ponticus), 350
n° 190, 357 n* 199, 371 n - 227, 410 n° 290\ 521 n° 489 (c 1135
—1146). Später kommt vor Ödalrich de Salzpurch 413 n" 295 (1147),
UlricuB de Ponte 497 n* 451 (1199—1231).
Oezi. Regensburg, Obermünster 195 n° 75.
Vzi. Suben 429 n* 9, 430 n° 11 (s. Formbach, Özi; Özi de
Ponte).
Vzi s. Özi de Ponte.
Oze. Regensburg, Obermünster 195 n" 73; de Hohinperch, Chiem-
see284 n°6; Garsten 134 n° 23, 139 n°36, 144n°57, I50n°78, 152
n°85, 153 n*90, 91, 154 n°93; Salzburg, Necrol. p. 110; Salzburg,
S. Peter, 312 no 125, 126* \ 316 n° 135, 317 n* 138, 319 n° 142, 327
n° 155; s. Ozo de Chuchila.
Oze de servientibus. Formbach 727 n° 351.
Öze. Formbach 661 n° 118 (derselbe 681 n* 183 Vzo), 724 n*332,
758 n°354, 355; Salzburg, Domkapitel 608 n' 49, 611 n°53*; Salz-
burg, S. Peter, 312 n° 125, 126*-", 313 n" 127, 315 n° 134, 316 n 8 136,
388 n° 256, 389 n°257; s. Özi de Ponte.
Oeze. Regensburg, Obermünster 181 n* 44.
Özen s. Ozo de Chuchila.
Ozie. Michaelbeuern 781 n" 23; Salzburg, Necrol. p. 148.
Özie. Salzburg, S. Peter 317 n° 137*.
Ozo. Michaelbeuern 823 n" 103; S. Florian 145 n° 98; Villaci in
domo Ozonis, Jaksch 3,473 n* 1252 (1179); Salzburg, Domkapitel
591 n° 10.
Ozo de Chuchila. Salzburg, S. Peter, 371 n. 228, 442 n' 350
(Özen, Özi), 527 n°515 (Özo); Salzburg, Domkapitel 611 n° 53* (Oze).
Ozo. Formbach "24 n'336; Garsten 160 nM20; Salzburg, Dom-
kapitel 647 n° 26, Salzburg, S. Peter 393 n° 262; s. Ozo de Chu-
chila.
-
■
Historischer Atlu der Outerreicbiscbeo Alpenlfcnder 725
Vzo de Torriswanch. Salzburg, Domkapitel 603 n°36; s. Öze,
Formbach.
tzo. Salzburg, Domkapitel 619 n« 72.
Özman. Salzburg, S. Peter 425 n' 318.
Oza, matrona nobüis. Brixen 89 n* 249 (Bozen).
Öza. Salzburg, Necrol. p. 55.
Oza, famula, manc. Brixeo 145 n 417; 158 n° 451.
Ozza, libera femina, KanshofeD21I n° 20.
XIIL Jahrhundert. Oezo. Regensburg, Obermünster 185 n° 52
(1209).
Ohne Zweifel haben wir es mit einer deminutiven Bildung zu
tun, wie sie bei zusammengesetzten Eigennamen (Socin, Mhd. Namen-
buch S. 176) durch Weglassung des zweiten Teiles der Zusammen-
setzung (Grimm, Deutsche Grammatik 3, 663 ff.) und Anfügung der
hypokoriatischen Endung an den ersten Teil zustande kam. Als
Endung wäre entweder -so, das mit dem Zahnlaute z gab (Socin,
S. 182, 191, über c statt z s. Schatz, Altbair. Grammatik S. 64), oder
altes -ja (Wrede, Die Deminutiven im Deutschen, Deutsche Dialekt-
geographie 1,114) anzunehmen. Im letzteren Falle wäre das i der
Endung ursprünglich, im ersten durch Abschwächung des o ent-
standen, wie bei Gundacharus = Gund-so = Gunzo = Gunzi =
Gunze. Die Deminutiven auf -i konnten auf -ilo (-a, -i) weitergebildet
werden: Razilo (i), Totili, Hezilo. In der Deklination stimmen beide
Formen überein, vgl. Schatz S. 111, der Genetiv auf -ines (inas, s.
Schatz S. 104) findet sich in zahlreichen Ortsnamen (Opinesaldaha von
Opi, Spuotinesgane von Spuoti, Ozinasperige, Ozzindorf, Uczenisse von
Ozi), der deutschen Deklination entsprechen die latinisierten Formen
-ini, -ino, -inum, woraus der Nominativ auf -inus abgeleitet wurde.
Daraus ergibt sich, daß Ozo, Özo aus allen Namen zu bilden
war, die mit Ot(d), Öt(d) beginnen, wie auch sonst ein Kurzname
verschiedenen Hauptnatnen entsprechen konnte (Socin S. 192). Darin
liegt aber eine um so größere Schwierigkeit, als bisher nur eine be-
stimmte unmittelbare Aussage über die Beziehung von Ozo auf einen
vollen Namen bekannt geworden ist, die in Grimms Deutscher Gram-
matik angeführte Stelle der Casus mon. Petrishus. (Mon. Germ. hist.
SS. 20, 629 c. 4): ipsum Oudalricum ob leporem vocant Ouzonem, wo
vorher S. 628 c 3 die Formen Ouzo, Outzo, Houtzo, Huotzo vor-
kommen. In den Brixcner Traditionen finden sich Belege, die den
Schluß auf die Gleichung mit Ödalscalh zulassen. In der Zeugenreibe
von 6 n° 12 setzt Hds. A 1 Ödalscalh statt Özi, in 11 n u 22 folgen
sich Reginolt, Özi, in 10 n* 23 Reginolt, Ödalscalh, in 11 n* 24
Uuolfheri, Ödalscalh, in 11 n* 25 Wolfheri, Özi. Aus DH. ü. 322
50«
CORWU. UNIVERS
720 Gott. gel. An«. 1909. Nr. 9
(p. 406 Sp. 1, Anm. t und p. 407 Sp. 2, Z. 4) könnte auf Gleichstellung
von Ozo mit Odo geschlossen werden, hier hätte die Analogie mit
den auf Od- anlautenden zusammengesetzten Namen eingewirkt.
Ueberblicken wir das vorstehende Verzeichnis, so nehmen wir
hinsichtlich des Aulautes wahr, daß als früheste Formen die mit 0,
das aus ursprünglichem Au entstanden sein kann (Schatz S. 22), auf-
treten (in Freising Oa, vgl. Schatz S. 16, 22), ihnen im 10. Jahr-
hundert die mit (Ov) zur Seite treten. Beide behaupten auch im
11. und 12. Jahrhundert den Vorrang, vereinzelt kommen V und V
vor. In Urkunden des 12. Jahrhunderts erhalten wir bestimmte Be-
lege dafür, daß 0, Ö, V, v* keinen Unterschied bedingen (Schatz
S. 17, 19), also für eine etwaige Sonderung nach dem Anlaut der
Hauptnamen nicht zu verwerten sind. Der Umlaut begegnet zuerst
im 12. Jahrhundert und zwar in den Traditionen des Regensburger
Klosters Obermünster. Im Austaut finden wir zuerst o, aber schon
im 9. Jahrhundert läßt Oazilo auf die Kurzform *Ozi schließen, die
dann die häutigste bleibt; für andere Namen kommt die Endung i
in Freisinger Urkunden schon 776—778 vor (Otti 100 n* 75, 101
ii" TU; Gunzi 109 n" 85). Im 10. Jahrhundert findet sich Ozo nur in
einer italienischen, im II. Jahrhundert in einer italienischen, einer
Bozener Urkunde und in einer Tradition von Michael l>e nein. Etwas
häufiger wird es in bäurischem Gebiete während des 12. Jahrhunderts
gebraucht An Stelle des -i tritt im 11. Jahrhundert c (Schatz S. 56)
bezw. ie (Schatz S. 105) oder vereinzelt im 12. Jh. -en. Für diesen
Wandel auch bei den anderen Kurznamen bieten vor allem die Salz-
burger Traditionen zahlreiche Belege. Für Frauen gilt die Endung
-a, die ein einziges Mal auch für einen Mann verwendet wird. Die
Namen Ozi, Oza u. s. w. werden von Angehörigen aller Stande, der
höheren und mittleren. Adeligen und Bürgern, aber auch von Hörigen
gebraucht. Die räumliche Verbreitung des Namens erstreckt sich, wie
schon Strnadt festgestellt hat (S. 520), über das ganze Gebiet des
bairischcn Stammes; gleich den andern Kurznamen auf -zo wird er
auch in den südlichen Alpenländem und in Oberitalien gebraucht,
die häufigste Verwendung hat er aber im Passauischen und Salz-
burgischen gefunden.
Schon diese Ausführungen ergaben, daß die Beziehung von Ozo
(i) auf Otakar nicht ausgeschlossen ist Für sie spricht vor allem die
Analogie mit Gundakar, das in dieselbe Reihe gehört (Socin S. 176);
wie aus Gundakar Gunzo, konnte aus Otakar Ozo gebildet werden,
ja diese Analogie spricht m. E. sogar dafür, daß diese Ableitung als
die ursprüngliche zu gelten hat. Wenn Strnadt dagegen einwendet,
daß Ozi in denselben Urkunden neben Otakar vorkommt, so ist das
™
copiiEii UNivtRSirr
Historischer Atlat der OeaterTeicbUchen Alpeoländer 727
belangtos, denn die bypokoristische Form findet sich in denselben
Urkunden auch neben jenen Namen, hinsichtlich deren wir einen im-
mittelbaren oder mittelbaren Anhalt für die Gleichstellung besitzen,
so besonders häutig neben Odalrih (Mon. Boica 2B\ 75 n* 93, 82
nM05; Hauthaler 258 n' 9, 267 n n 29, 283 n°62, 288 n°72, 293
n«83, 298 n" 89, 305 nMll"; Mon. Boica 6,62 n° 71 ; ÜB. des Landes
ob der Enns 1,153 n°91, 160 n° 20; ebenda 137 n° 29: S'dalricus
eiusque frater Ozi; Hauthaler 258 n° 72: Ozi et Ödalrih), aber auch
neben Ödalscalh (Hauthaler 290 n» 79), Ötilo (Mon. Boica 28*. 80
n*101), Ötwin (ÜB. des Landes ob der Enns 1,153 n° 90). Wollte
man Stmadt beitreten, dann wäre für Baiern die Beziehung von Ozi
auf diese Namen noch bestimmter ausgeschlossen, wie die auf Otachar.
Kür diese spricht über noch, daß der Name Otachar in den Salz-
burger Urkunden nicht so oft vorkommt, als man seiner deutlich er-
kennbaren Beliebtheit nach annehmen müßte, was seinen Grund eben
in der häufigen Verwendung der Kurzform haben dürfte.
Ist also, wie auch Straadts Gewährsmann richtig bemerkt hatte,
die Beziehung der Kurzform Ozo (i) auf Otakar durchaus nicht un-
bedingt abzulehnen, ist sie vielmehr, wie ich nachgewiesen zu haben
glaube, ganz zulassig, so gewinnen im Zusammenhalt mit dem vor-
stehenden Verzeichnis jene Stellen, an denen der Sohn des ersten
karan tan i sehen Markgrafen Otakar, gleiches Namens mit seinem Vater,
Oezo oder Ozy genannt wird, besondere Bedeutung. Oezo, marchio
de Stire, kommt als Zeuge in der Urkunde des Markgrafen Ernst für
das Kloster Melk vor (Meiller, Babenberger Regesten 9 no 11, Sickel,
Mon. graphica Fase V t tab. III). Sie ist, wie Strnadt richtig erkannt
hat, in der vorliegenden Gestalt nicht echt ; Bloch und Bresslau haben
der Schrift nach ihre Entstehung um die Mitte des 12. Jahrhunderts
angesetzt und damit ungefähr dos Rechte getroffen; aus der Ver-
gleirhung mit den Melker Annalen hat sich ergeben, daß der Schreiber,
der die Jahre 1136, 1137, 1138 — moritur eintrug, der Urkunde am
nächsten steht, so daß ihre Anfertigung nicht über das Jahr 1150
heraufgeruckt werden könnte, der von Mitis (Studien zum alteren
österr. Urkundenwesen S. 217) vermutete Zusammenhang mit den
Fabeleien des Breve Chronicon kaum anzunehmen sein dürfte. Nach
seiner gewöhnlichen Auffassung hat Strnadt ohne weiteres erklärt,
daß die Urkunde als Fälschung für das 11. Jahrhundert nicht zu
verwerten sei, dagegen hat sich aber Mitis ausgesprochen, er ist ge-
neigt, einen echten Kern, etwa eine Traditionsnotiz mit Zeugennamen
zuzulassen. Die ursprüngliche Zeugenreihe ist jedenfalls überarbeitet
und erweitert worden, wobei arge Versehen unterliefen. Zu diesen
möchte ich aber nicht grundsätzlich die Familiennamen, die um 1079
CQMIÜ1 UNIVERSirf
728 Ofltt. gel. Am. 1909. Nr 9
auch in Salzburger Urkunden (Hauthalcr 28Ü n° 56, 282 n* 59) und
erheblich früher in Tegernsoe (Mon. Boica 6, 9, 33) vorkommen (vgl.
auch Socin S. 234), und auch nicht den Kurznamen des marchio de
Stire rechnen. Allerdings, Oezo dürfte in der Vorlage nicht gestanden
haben, wohl aber Ozo oder Ozi. Ich lasse auch hier die verfassungs-
rechtlichen und geschichtlichen Fragen beiseite, enthalte mich auch
der Entscheidung darüber, ob der Titel marchio de Stire in der Zeit
vor 1075 möglich war, das eine aber scheint mir durch die Melker
Urkunde verbürgt, daß man in dem Kloster um 1140 Oezo für die
Verkleinerungsform des Namens Otakar hielt Das dient wiederum
der Vorauer Genealogie, in welcher derselbe Otakar als Ozy ange-
führt wird, zur Stütze. Die Verwendung des y statt i entspricht
hier ebenso wie in Kremsmünstcr dem Gebrauch der gotischen Mi-
nuskel (vgl. W. Meyer, Die Buchstaben Verbindungen der sogen, goth.
Schrift S. 95). Strnadt selbst gibt zu, daß der Verfasser der Genea-
logie die Melker Urkunde nicht gekannt hat, was ja auch daraus
hervorgeht, daß er sich nicht der in dieser gebrauchten Form Oezo,
sondern der älteren Ozi bedient. Man kann hier ebensowenig wie in
der Melker Urkunde Erfindung annehmen, wie Strnadt es tut, denn
es wäre ein seltsamer Zufall, daß unabhängig von einander ein Mönch
in Melk, später ein anderer in Vorau auf den Einfall geraten wäre,
für ein und dieselbe Persönlichkeit einen Namen zu erfinden, von
dem wir gesehen haben, daß auch die sprachliche Untersuchung ihn
als ganz passend erscheinen läßt. Auf die Gefahr, neuerdings des
Mangels > kritischer Schärfe« beschuldigt zu werden, glaube ich mit
Sicherheit annehmen zu dürfen, daß der Sohn des ersten karantani-
schen Markgrafen aus der Reihe der Otakare den Namen Ozi ge-
braucht, die Vorauer Genealogie uns darin, wie in so manchem an-
dern, gute Kunde überliefert hat Etwas zu voreilig dürfte ihr
Strnadt >das Requiem gesungene haben.
Graz Karl Uhlirz
-
CORNEU UNWERSHY
Habler, Geschichte Spaniens unter den Habsburgern 729
Hivler, Koar., Geschichte Spaniens unter den Habsburgern. Krster
Band: Geschichte Spanions unter der Regierung Karls I. (V.). (Geschichte der
europäischen Stuten von Heeren, l'kert, Lamprecht. S6. Werk). Gotha, Fr,
A. Pertbea A.-G. 1907. XV1.432 S. M. 10.-.
Die Geschichte Spaniens in dem großen, jetzt von Karl Lamprecht
herausgegebenen Heeren und Ukertschen Sammelwerke hat ein be-
merkenswert buntes Schicksal gehabt Schon im Jahre 1831 erschien
aus der Feder von Fr. W. Lembke der erste Band, der bis etwa
zum Jahre 650 reicht. Der Verfasser starb darüber hin. und Hein-
rich Schäfer führte das Werk in Band 2 und 3 (1844 und 1861 er-
schienen) bis zum Jahre 1500 fort Zwanzig Jahre aber vergingen,
ehe sich in Fr. W. Schirrmacher ein neuer Bearbeiter fand. Die
Wissenschaft war unterdessen auch auf diesem etwas entlegenen Ge-
biet, besonders durch die Fortsetzung der verschiedenen spanischen
Quellenpublikationen, stark voran geschritten, sodafl Schirrmacher eine
Neubearbeitung des in dem letzten Scbäferschen Bande enthaltenen
Stoffes begann, die so umfänglich angelegt war, daß aus dem einen
Bande vier geworden sind. So verdienstlich diese Gründlichkeit war
und so sorgsam die Arbeit, bin ich doch der Meinung, daß etwas
weniger hier mehr gewesen wäre, da die Uebersichtlichkeit der schon
an sich durch die Teilung der Herrschaftsgebiete Spaniens recht ver-
wickelten Darstellung notwendigerweise leiden mußte. Indessen ist
es dem Verfasser, der vor einigen Jahren kurz nach Vollendung des
letzten, siebenten Bandes hochbetagt starb, doch wenigstens noch ver-
gönnt gewesen, zu einem gewissen Abschluß zu gelangen, sodaß nun
sein Nachfolger, Konrad Häbler, freies Feld vor sich hatte, um die
Geschichte Spaniens unter den Habsburgern als selbständiges Werk
bearbeiten zu können. In dem vorliegenden ersten Bande haben wir
nun in schöner Abrundung die Geschichte des ersten Habsburgers,
Karls V. oder nach spanischer Zahlung Karls I., vor uns. Wir müssen
der Redaktion des großen Sammelwerks zu aufrichtigem Dank ver-
pflichtet Bein, daß sie gerade diesen Forscher zur Bearbeitung der
neueren Geschichte Spaniens gewonnen hat. Denn kein anderer ist
so wie er dazu geeignet, sie zu schreiben. Er hat sich schon früher
durch manche wertvolle Arbeiten auf dem von deutscher Seite leider
nur zu wenig bearbeitetem Felde als trefflicher Kenner der großen
Zeit Spaniens erwiesen und ist von vornherein über die Literatur in
weitestgehendem Maße orientiert durch jahrelange Mitarbeit an den
> Jahresberichten der Geschichtswissenschaft«, wo sich seine Kritiken
am r£r»
790 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 9
der spanischen Geschichtsliteratur vorteilhaft gegenüber manchen an-
deren durch Gründlichkeit auszeichneten. Außerdem ist er durch
längeren Aufenthalt in Spanien ein gründlicher Kenner von Land und
Volk.
So durfte man mit Sicherheit eine gediegene, großzügige Dar-
stellung von ihm erwarten, und diese Erwartung ist in keiner Weise
getäuscht worden. Ich habe das Buch mit dem regsten Interesse
gelesen und oft nur mit Mühe mich von der Lektüre losgerissen. In
der Tat ist ja auch schon dem Stofl nach die Geschichte der spani-
schen Erblande Karls V. ungemein ereignisreich und bunt: In ihren
Anfängen liegen die mannigfachen Wirren nach dem Tode des großen
Don Fernando und seines gewaltigen Kanzlers Jimenez — des treuesten
und klügsten Dieners, den ein Fürst nur haben konnte, und der doch
so wenig Dank geerntet hat — , dann die großen Revolutions versuche
der comunidades in Castilla und der gennania in Valencia. Zehn
Jahre später beginnen die Kämpfe mit den Mauren, die sich bis zum
letzten Abschiede Karls aus Spanien hingezogen haben, und dazwischen
liegen außer den jedermann aus der deutschen Geschichte genugsam
bekannten Verwicklungen der außerspanischen Politik Karls die großen
Eroberungen jenseits des Meeres, die heroischen Taten eines Cortcs,
Pizarro, Magallanes. So ist der Stoff umfangreich und vielseitig genug,
der in diesem einen Hände zur Darstellung kommen mußte. Gerade
diese Vielseitigkeit ist für den Bearbeiter eine nicht unbedenkliche
Gefahr, nur zu leicht zersplittert sich dadurch die Schilderung, die
Großzügigkeit leidet und der Fortgang der Ereignisse wird unklar.
Dazu kommt die Schwierigkeit, die in der Lösung der Frage beruht:
Inwieweit sind in einer Geschichte Spaniens die Taten Karls als
Kaisers zur Darstellung zu bringen?
Habler hat mit geschickter Hand alle diese Klippen zu umschiffen
verstanden. Zwar die altgebräuchliche Kapiteleinteilung, die schon
bei seinem Vorgänger zu finden ist und die ich lieber in dem Sinne
modifiziert gesehen hätte, daß dio einzelnen dem Inhalt noch zu-
sammengehörigen Kapitel unter gemeinsamem Titel eu größeren
Teilen zusammengeschlossen worden wäreu, hat auch Habler beibe-
halten. Ich führe ihre Ueberschriften, da sie leicht den Gang des
Buches erkennen lassen, im folgenden an: 1. Die Regentschaft des
Kardinals Jimenez; 2. Karls erstes Auftreten in Spanien; 3. Die Er-
hebung der Comunidades ; 4. Die Herrschaft der Comunidades ; 5. Das
Ende der Comuneros; 6. Die Germania; 7. VerwaJtungsrefonu in
Kastilien; 8. Auswärtige Verwickelungen; 9. Mauren und Morisken;
10. Friedensbemühungen; 11. Finanzpläne; 12. Algier; 13. Karls po-
litische Testamente; 14. Die Kolonien; 15. Die Eingeborenenfrage;
.fUUHWERSIIY
Habler, Geschichte Spaniens unter den Habsburgcrn 7S1
16. Das spanische Volk; 17. Die Stünde; 18. Wissenschaft, Literatur
uod Kunst; 19. Karls Ende.
Es ist, wie man unschwer sieht, in der Hauptsache die Chrono-
logie, welcher diese Kapitel ein teilung folgt. Aber die darin liegende
Gefahr ist, wie schon die Ueberechriften der Kapitel zeigen, glücklich
vermieden dadurch, daß llabler diese chronologische Folge sich nicht
zu einem Gesetz der Mcdcr und Perser gemacht hat Das Zusammen-
gehörige ist, wenn irgend möglich, auch beieinander gelassen worden
(vergl. Kap. 3 — 7; 9.10; 14. 15; 16—18); und die dazwischen ge-
schobenen Abschnitte stören durchaus nicht, denn das achte Kapitel
leitet geschickt von dein einen großen Gesichtspunkt des Karolinischcn
Zeitalters in Spanien (Innere Wirren) zu dem zweiten (Kämpfe mit
den Ungläubigen) über, und das dreizehnte Kapitel bildet eine scharfe
und gut gezogene Grenze gegenüber den im folgenden behandelten
Kolonialereignissen und der Volks- und Kulturschilderung, während
der Schlußabschnitt das ganze in wohltuender Weise abrundet. So
kann schließlich der Aufbau des Buches wohl als ein bei der Sprö-
digkeit des Stoffes vortrefflich geratenes Kunstwerk — trotz der
Kapiteleinteilung — bezeichnet werden. Man sieht überall, daß der
Verfasser das Zeitalter beherrscht und daß ihm, wie er im Vorwort
erklärt, die Bearbeitung seit langer Zeit ein Herzenswunsch und eine
Freude gewesen ist
Ein Herzenswunsch, dessen Erfüllung freilich, wie er weiter
meint, durch äußere Ereignisse fast peinvoll geworden ist, da ihn
diese äußeren Umstände schließlich zu sehr stückweisem Arbeiten ge-
nötigt haben, sodaß er die Befürchtung ausspricht, es seien die schäd-
lichen Spuren dieser Arbeitsnotwendigkeit nicht ganz wieder zu ver-
wischen gewesen. Was den Aufbau des Werkes betrifft, so habe ich
schon konstatieren können, daß solche Spuren an ihm jedenfalls nicht
zu finden sind. Aber auch sonst sind es nur ganz geringfügige Ein-
zelheiten, die etwa darauf lündeuten und die sich bei einer Neuauf-
lage leicht beseitigen lassen würden. Ich gehe auf einzelnes kurz
ein. Auf S. 14 wird zur Regentschaft des Jimenez folgendes be-
richtet: >!'■■! Dey von Algier, Selim Eutemi, gehörte auch zu den
Herrschern, die sich zu Vasallen der spanischen Könige erklärt
hatten. Selim hatte nun aber, sei ej, um das spanische Joch wieder
abzuschütteln, sei es auch nur, um in den nie aufhörenden Kriegen
mit den Nachbardynasten Bundesgenossen zu gewinnen, den gefürch-
teten Piraten Horruch Barbarossa nach Algier gerufen . . .< Das
stimmt nicht ganz mit der kurzen Rekapitulation derselben Ange-
legenheit auf S. 237 f.: >So kam es, daß die von Algier dasVasallen-
verhältnis zu Spanien durch Ferdinands Tod für gelöst erklärten, die
■
CORtKti UNIVERSiTY
753 Gfitt. gel. Au. 1909. Nr. 9
Zahlung des Tributs verweigerten und die Bpanische Besatzung der
Zwingburg des Peiion, wenn auch vergeblich, angriffen. In dieser
Verlegenheit riefen die Mauren einen bekannten Korsaren, den Harudj
Barbarossa, zu ihrer Hilfe . . .< Der Unterschied liegt ja wesentlich
nur, wie man sieht, in der Reihenfolge der beiden Tatsachen und der
Begründung der Berufung des Barbarossa, sowie in der Form seines
Namens. Ich selbst halte die Version von S. 237 für die korrektere.
Aehnliche kleine Differenzen finden sich in der Beschreibung des
Kampfes zwischen Diego de Vera und Harudj und seinen Folgen auf
S. 15 und 238. Ferner sind auf S. 5, besonders aber S. 34 und 36
die Verhältnisse am Hofe Karls I. in Brüssel mit ganz ähnlichen
Worten wiederholt erzählt, hier wäre vielleicht etwas mehr Kürze am
Platz gewesen. Ueberhaupt sind die ersten beiden Kapitel nicht die
stärkste Seite des Buches. Ich wage nicht zu entscheiden, woran das
gelegen haben mag, denn der Verfasser bewährt sich weiterhin in
reichstem Maße als kundiger und gewandter Darsteller selbst der
verwickeltsten Ereignisse und diplomatischen Verhandlungen, während
wir in diesen beiden Abschnitten, abgesehen von den schon erwähnten,
auch sonst allerlei freilich nicht sehr bedeutenden, aber doch das Bild
etwas trübenden Widersprüchen begegnen, insbesondere was die Per-
sönlichkeit und die Regierungsart des Jüucnez betrifft. Ich kann
nicht finden, daß der Regent wirklich seine Aufgabe >weit mehr in
dem Sinne einer wirklichen Herrschaft als in dem einer Vertretung
des fernen Monarchen« erfaßt hat (S. 24), und Häbler selbst erklärt
auch andererseits: >Zwar bewies Jimenez auch in diesem Falle eine
blinde Ergebenheit und wagte es höchstens, mit untertänigsten Vor-
stellungen darauf hinzuweisen, wie sehr das Ansehen der Regierung
unter einer solchen Politik leiden müsse . . .< Ich halte entschieden
dafür, daß Jimenez trotz seines Herrschertalents und seines, wie zu-
zugeben ist, herrischen Charakters, doch auch durch seine Taten sich
nur als Vertreter des fernen Monarchen gezeigt hat und daß mög-
licherweise gar die Entwicklung der nächsten Jahre eine ganz andere
geworden wäre, wenn der Regent weniger Rücksicht auf Brüssel ge-
nommen hatte.
Doch alles das sind Ausstellungen, die im Verhältnis zu der aus-
gezeichneten Gesamtleistung von der untergeordnetsten Bedeutung
sind und unB die Freude an dem trefflichen Werke nicht stören
sollen, dessen besondere Vorzüge ich in der bei aller Sorgsamkeit in
den Details doch großzugigen Schilderung, in der scharfen Präzi-
sierung der wichtigen Momente und besonders der Ausscheidung alles
für die spezielle Geschichte Spaniens nicht unbedingt Notwendigen
erblicke. So ist es gelungen, diese ereignisreiche Zeit auf einem
COßNOl UNfVERSirr
Habler, Geschichte Spaniens unter den Hab&burgern 733
gegen den Umfang der früheren Bände erheblich knapperen Räume
darzustellen, und das gibt uns die Hoffnung, daß die Bearbeitung
dieses Gebietes von jetzt an etwas raschere Fortschritte machen wird,
als es bisher der Fall war. Ich würde mich aufrichtig freuen, wenn
es mir vergönnt sein würde, binnen kurzem eine ähnlich treffliche
Darstellung Häblers über die folgende, schon durch die rätselvolle
Persönlichkeit des mächtigsten Mannes doppelt schwierige Epoche
der spanischen Geschichte lesen und anzeigen zu können, und wünsche
dem Autor dazu Kraft und Muße. Des Dankes der deutschen Ge-
schichtswissenschaft für seine mühevolle Arbeit kann er versichert
sein, denn jetzt kann sie endlich eine abgeschlossene und wohlge-
lungene Darstellung der spanischen Regierung Karls V. ihr eigen
nennen, was bisher trotz mancher Ansätze immer ein unerfüllter
Wunsch geblieben war.
Leipzig E. Schäfer
Die Entstehung ton Stadt und Stadtrocht in den Gebieten
zwischen der mittleren Saale und der Lausitzer Neisse Ton Dr.
Jeh. R. Kretzichmar. (Gierko, Uotersudiungen zur Deutschen Staats- und
Recbtsgesrbicbte. 76. Heft). Breslau, Marcus 1905. Mit einem Plane. X u. 106
Seiten. 5 M.
Ein in seinem Hauptinhalt verdienstliches Buch, das sich zur
Aufgabe stellt, die Anfänge von Stadt und Stadt Verfassung eines
größeren geschlossenen Gebietes im einzelnen sorgfältig zu prüfen
und gemeinsame Züge auf Grund dieser Prüfung herauszustellen.
Unsere schier unübersehbar gewordene stadtgeschichtliche Literatur
wird noch viele derartige Untersuchungen bedürfen, die die rechte
Mitte halten zwischen der lokalen Forschung und den zusammen-
fassenden Darstellungen der Stadtverfassung. Sie mehren sich ja auch
in jüngster Zeit in erfreulicher Weise. Ihre Aufgabe muß es sein,
für die lokalen Fragen die gesicherten wissenschaftlichen Ergebnisse
festzustellen und sie vom Gestrüpp kritikloser Lokalhistorie zu be-
freien; der großen Forschung müssen sie aber den Ueberblick Über
die rechtsgeschichtliche Entwicklung in einem begrenzten Gesichts-
felde ermöglichen.
Freilich gewinnt man den Eindruck bei dem vorliegenden Ver-
such dieser Art, daß es dem Vf. an einer hinreichend vertieften
rechtsgeschichtlichcn Vorbildung zur allseitigen Bewältigung seines
C0Sl>
7S4 Gott. gel. Aiu. 1909. Nr. 9
Stoffes gefehlt habe. Man begegnet bin und wieder unjuristiBcher und
unpräziser Diktion und zweifellos sind die Partien des Buches, worin
der Vf. ins allgemeine geht, seine schwächsten Teile. Aus einem
Arbeitspläne, der zunächst nur die Aufhellung der Entstehung
von SUdt und Stadtrecht in Leipzig im Auge hatte, ist ihm die
weitere Aufgabe erwachsen, den Anfängen aller wichtigeren Staute
des Königreichs Sachsen nachzugehen. Verfassungsgeschichtlich um-
faßt dieses Uutersuchungsfeld das ganze Gebiet der Mark Meißen,
greift aber erheblich darüber hinaus; durch Einbeziehung der wich-
tigen Saalestadte Halle, Naumburg, Merseburg, des einstigen Reichs-
bodens im Pleißnerlaiul und des von Böhmen zu Lehen gebenden
Bautzener Gebietes. Sein Thema präzisiert der Vf. nicht sehr glück-
lich dahin, daß er >die Entstehung des bürgerlichen Hechte an sich,
den Ursprung der eigentümlichen Rechtsverhältnisse, die für den
Bewohner der Marktniederlassung als Norm galten«, im eben be-
grenzten Räume aufzeigen, daneben aber besonders >das siedelungs-
gcschichtlich-topographischc Moment< berücksichtigen wolle. In Wahr-
heit ist ihm aus der Nebensache die Hauptsache geworden. Die
Rechtstopographie der heute sächsischen Städte steht in der Aus-
führung durchaus im Vordergrund, in ihnen liegt der Hauptwert der
ganzen Arbeit. Finden sich auch darin, was bei der stellenweisen
Dürftigkeit des Materials nicht allzuschwer anzurechnen ist, manche
Willkürlichkeiten, so stehen denselben doch eine solche Fülle ge-
sicherter Ergebnisse gegenüber, daß man diese Aufarbeitung des ur-
kundlichen Materials und der topographischen Hülfsinittel (alte und
neuere Stadtplane) für ein größeres Gebiet nur lebhaft begrüßen
kann. Uebrigens ist die urkundliche Ueberlieferung für zahlreiche
der behandelten Städte eine so ansehnliche, daß sie sich mit der-
jenigen vieler westdeutschen Städte getrost messen kann. Dagegen
war ea dem Verfasser lünsichtlich der Fragen über den Ursprung
von Markt und Stadt bzw. Markt- und Stadtrecht nicht vergönnt, er-
heblich Neues beizubringen. Das ist indes auch nicht nötig. Es be-
deutet schon einen Fortschritt, die seit Rietschels bahnbrechenden
Arbeiten gesicherten Ergebnisse der allgemeinen Forschung auf einem
engeren Gebiete zu bewähren. Dabei soll nicht verkannt werden,
daß auch aus diesen Partien des Buches manche wertvolle Beobach-
tung, die original ist, abfällt.
Die Disposition entbehrt insoweit des strafferen Aulbaus, als das
Leipzig gewidmete dritte Kapitel in die allgemeinen Ausführungen
eingeschoben ist, statt da Platz zu findeu, wo es nach der vom Vf.
beobachteten geographischen Anordnung hingehört. Inde9 mag dem
Vf. zugebilligt werden, daß er sich hier in einer gewissen Verlegen-
COBKEll UHIVtRSJfV
Kretucbmar, Die Entstehung von St&dt nnd Stadtrerht etc. 736
heit befand; denn die breiteren Ausfuhrungen Über Leipzig hätten
alsdann den Rahmen der rechtstopographischen Einzelausführungen
zu sprengen gedroht In der folgenden Besprechung soll Leipzig an
seiner Stelle — geographisch gesprochen — angereiht werden. Der
Inhalt des Buches reduziert sich bei einer solchen Anordnung auf
3 Kapitel:
1) Die Entwicklung de8 .Städtewesens im Reiche und die innere
Entwicklung der Mark Meissen bis zum Jahre 1200.
2) Der Ursprung der städtischen Siedlungsanlagen zwischen
Saale und Ncisse.
3) Die Entstehung von Markt und Marktgericht in den sächsi-
schen Mark Lsiedelun gen (sächsisch immer im Sinne von zum König-
reich Sachsen gehörig gebraucht!).
Eine wenig eindringende Skizze über die Entstehung des Städte-
wesens im Reiche bis 1200 leitet ein, der offenbar schwächste Teil
des Ganzen. Sie ist in der Hauptsache auf Rio t schel s Markt und
Stadt und auf Keutgens Untersuchungen über den Ursprung der
deutschen Stadt Verfassung aufgebaut, bei aller Anerkennung dieser
Vorläufer eine zu schmale Basist Welche wertvollen Anknüpfuugs-
punkte hätten z. B. dem Vf., der sich so sehr um die Deutung der
sächsischen Suburbia bemühte, die entsprechenden Ausführungen von
Rietschels Civitas bieten können. Uebcr die Marktgründung in
den älteren Bischofsstädten huldigt der Vf. (S. 4) noch älteren ver-
schwommenen Auffassungen, die heute als verlassen gelten können.
Auch in ihnen, namentlich soweit sie sich aus romischen Kastellorteu
entwickelten, haben echte Marktgründungen seit dem 9. Jh. stattge-
funden. Angesichts des raschen Aufblühens der zähringischen und
anderer Städte der Stammgebiete sollte nicht von langsamem Wachs-
tum (S. 5), angesichts der auch hier vielfach vorhandenen Regel-
mäGigkeit der Anlage nicht von unregelmäßiger Anlage aller west-
deutschen Marktansiedelungen gesprochen werden. S. G findet sich
eine dankenswerte Zusammenstellung der ältesten Belege über das
besondere Recht der Mercatorcs und seinen interlokalen Charakter.
Aber die gerichtliche Eximierung der Märkte verdankt ihre Ent-
stehung nicht einer farblosen unverkennbaren Bevorzugung, welche
die Mcrcatores genossen« (S. 8), sondern dem bewußten Gegensatz
zur Grundherrschaft und Immunität. Sie erfolgte um der Freiheit
der ältesten Mercatores willen, die doch eines Gerichtes nicht ent-
behren konnten, denen aber auch nichts ferner lag, als unter ein
vorwiegend für Hörige zugeschnittenes Gericht der Grundherrschaft
oder Immunität zu treten. Die Aufzahlung der ältesten Stadtrechte
(S. 9) leidet daran, daß der Gegensatz von Handfeste und Satzung
INIYER9IY
736 Gölt. gel. Anx. 1909. Nr. 9
nicht zu Tage tritt; zudem sind die Datierungen der ältesten Stücke
nach dem heutigen Stand der Forschung z. T. unhaltbar.
Die folgende Skizze der Entwicklung der Mark Meiosen bis
1200, welche die Einleitung beschließt, gibt eine orientierende Ueber-
sicht, ohne Anspruch auf eigene Forschung, in der Frage der Burg-
wardverfassung ist sie inzwischen durch Rietsch eis Burggrafenamt,
S. 215 ff. überholt. Wie schon Rauch in der ZRG Bd. 27,467 her-
vorgehoben hat, kommt den Zuteilungen der einzelnen Märkte und
gar Städte, die der Vf. Tür die Burgwardeien vornimmt, nur ein sehr
problematischer Wert bei, da in den Zeiten der zahlreichsten Markt-
gründungen die Burgwarde schon durch die viel größeren Burggraf-
schaftsbezirke abgelöst worden waren.
Das zweite Kapitel, der Schwerpunkt der ganzen Arbeit, ist der
Rechtstopographie der sächsischen Städte gewidmet In durch-
schlagender Weise tritt hier der Vf. den Beweis für die Haltlosigkeit
früherer Auffassungen an, welche dieselben aus slavischen Dörfern
oder sonstwie durch Erhebung älterer Siedelungen zu Märkten ent-
stehen lassen wollten. Die räumliche und rechtliche Selbständigkeit
der Märkte, ein durch Rietsch ei zum Gemeingut der Wissenschaft
erhobener Satz, tritt uns vielmehr auch im Beobachtungsgebiet des
Vfs. klar entgegen. Die Erkenntnis ferner, daß man im 10. und
11. Jh. unter urbes Burgen und nicht befestigte Städte, die es noch
nicht gab, zu verstehen hat, erwies sich für die Deutung der ältesten
Nachrichten sehr fruchtbar. Eine Hauptaufgabe war sodann für den
Vf. die Aufhellung der suburbia, wie sie uns bei Thietmar und in
Urkunden entgegentreten. Sie galten bislang vielfach als die räum-
lichen Vorläufer der Märkte. Kretzschmar tritt mit Recht dafür
ein, daß sie alte Burgweiler waren, die oft jahrhundertelang eine
räumliche und rechtliche Sonderstellung einnahmen, ehe sie mit den
inzwischen erblühten Städten zu einem Ganzen verschmolzen. Indes
ist es dem Vf. nicht vollkommen gelungen, den sich an diese suburbin
anknüpfenden Fragen allen gerecht zu werden. Darüber soll unten
noch ein Wort gesprochen werden. Nach zwei Gesichtspunkten sind
die topographischen Forschungen des Vfs. gerichtet. Er untersucht
das Verhältnis der Markt- und Stadtgründungen zu urbs und sub-
urbium der ältesten Quellen, und er rollt bei jeder der betrachteten
Städte die Frage auf, ob das topographische Gesamtbild auf eine
nach einheitlichem Plane vollzogene Marktgründung oder auf all-
mähliche Entwicklung in unregelmäßiger Raumverteilung hinweist;
die erstcren Bildungen gehören natürlich einer jüngeren, namentlich
im Kolonisationsgebiet des Ostens vertretenen Gruppe an. Es ist
klar, daß das Material nicht überall eine absolut sichere Einreihung
COHHEU UNIVIR5ITY
Kretxtchtn&r, Die EoUtebang von SUdt and Stadtrecht etc. 737
gestattet, man wird aber dem Vf. zugestehen müssen, daß er Überall
mit gutem historischem Takte zu Werke gegangen ist, daß er wieder-
holt unsere Erkenntnis selbst über die soliden Forschungen von
Er misch hinausgeführt hat. Um von dem Ergebnis eine Vorstellung
zu geben, scheint es am geratensten, die wichtigsten Daten hier an-
zuführen.
a) Gebiet der Saale, Weißen Elster und Pleiße.
Merseburg: 1) Aelteste Burganlage und suburbium (9.— 11. Jh.,
später sog. Altenburg); 2) Domfreiheit (urbs, Dom und Königspfalz,
10. Jh.); 3) Markt, ohne Planmäßigkeit der Anlage, 10. Jh.); 4) Neu-
markt.
Halle a. S. : 1) Salzniederlassung (fränkische Zeit, spätere Tal-
stadt); 2) Urbs (nach Kretzschmai Giebichenstein, seit Karl d.
Gr., in Beziehung zu Halle noch 9G1); unter Otto I. (966) neue Burg
(nova urbs) im Orte selbst, später Moritzburg und Domfreiheit;
3) Doppelstadt: Talstadt mit altem Markt, Siedelung der Halloren,
Bergstadt als Marktsiedelung des 11. Jhs. ohne regelmäßigen Plan,
beide noch im 14. Jh. völlig getrennt mit eigenem Rathaus und
Seh offen kol leg.
Naumburg: 1) Urbs (Burg und seit 1028 Dom mit 2 Kloster-
immunitaten: St Georg, St. Moritz); 2) Markt, gegr. 1033 ohne
regelmäßigen Plan.
Zeitz: 1) Burg (Erste rwahnung 970), bildet mit dem Dom die
Domfreiheit; 2) Unterstadt, sog. Brühl, das suburbium der alten
Zeitzer Burg (hier seit alters eigener Lebensmittel markt zu Gunsten
der Einwohner und der Kanoniker, auch sog. Brühlkirmeß, vom Vf.
als Jahrmarkt bezeichnet); 3) Oberstadt mit Neumarkt, Marktan-
siedelung, entstanden vor 1152 ohne regelmäßigen Plan.
Altenburg: 1) Urbs, castrum (heute herzogliche Residenz)
10. Jh. ; 2) Alter Markt (Brühl genannt), nach dem Vf. ursprünglich
Marktanlage des beginnenden 12. Jhs., nicht suburbium der Burg;
3) mit 2 verschmolzen, Neumarkt, regelmäßige Anlage des ausgehen-
den 12. Jhs.
Zwenckau: 1) Burg (974); 2) Markt, unregelmäßige Anlage
des ausgehenden 11. Jhs.
Schkeuditz: 1) Burg (9&1); 2) Marktanaiedlung (vor 1210).
Taucha: 1) Urbs Cotuh, Burg (979); 2) Markt, planmäßige
Anlage des ausgehenden 12. Jhs., mit einer Neustadt, die vielleicht
einem älteren suburbium entsprungen ist.
mu eSty
733 Gott gel. Anz. 1909. Nr. 9
Borna: 1) Altes (Blav.) Dorf Wenigenborna in einiger Ent-
fernung; 2) Burg (10. Jh.); 3) Altstadt, Buburbium von 2; 4) Markt,
regelmäßige Anlage, 1294 als ummauert bezeugt.
Pegau: 1) Benediktinerklostcr (1090—1100); 2) daneben vor
1181 Marktansicdlung.
Leipzig: 1) Altes slavisches Dorf? 2) Burg (urbs Libzi, später
sog. Altenburg, belegt Bcit 1015); 3) Suburbium der Burg (im Lehen-
buch von 1350: residentes uf der Aldenburg), als eigener Gerichts-
sprengel bis 1545 von der Stadt getrennt; 4) Jakobspar och ie : Im-
munität des Erfurter Schotte nklosters, aus dem 10. Jh.; 5) Naun-
dörfchen (villa Nuwindorph, 1050 durch Heinrich III. dem Bistum
Merseburg geschenkt); 6) Markt, 1156 — 1170 durch Otto den Reichen
als planmäßige Anlage großen Unifangs ins Leben gerufen (nicht
Doppelmarkt, wie ErraiBch wollte).
b) Gebiet der Mulde.
Eil en bürg: 1) Burg (urbs, 961); 2) Markt, regelmäßige Anlage
des ausgeheuden 12. Jha.
Würzen: 1) Urbs, bestehend aus Burg (061) und Chorstift mit
Klerikcrwohnungen (gegr. 1114), zusammen als Freiheit bezeichnet;
2) Altstadt, suburbium von 1, im Jahre 1413 mit 3 verschmolzen;
3) Markt, regelmäßige Anlage von um 1200, früh zu eng ummauert,
daher 2 alsbald hinzugetretene Vorstädte.
Grimma: 1) Burg Döben (urbs Dewin, erst 1117 erwähnt), in
ziemlicher Entfernung; 2) und 3) Unregelmäßig angelegter Altmarkt
und Neumarkt in regelmäßiger Anlage, früh verschmolzen, erste Er-
wähnung 1203.
Rochlitz: 1) Bnrg (1009); 2) Altstadt, suburbium von 1, ge-
richtlich von 3 geschieden; 3) Regelmäßige Marktaulage, späte Erst-
erwähnung 1347.
c) Nordabhang des Erzgebirges.
Zwickau: Anfänge dunkel, pagus Zwicowe seit 1118 belegt als
Bezeichnung der Gegend, Grundherr Kloster Bosau bei Zeitz: 1) Un-
regelmäßige klösterliche Marktanlage des 12. Jhs. (Alter Markt);
2) Regelmäßiger neuer Stadtteil mit kurz nach 1212 erbautem Schloß
der Wettin er.
Chemnitz: Anfange bestritten, Grundherr das 1125 gegründete
Benediktinerkloster auf dem >Schloßbergo<, 1143 mit Marktregal aus-
gestattet: regelmäßige Marktanlage des 12. JhB.
KretzBchmar, Die Eatstcbuog tod Stadt and Stadtrecht etc. 789
Freiberg: Durch den MUnzbach in eine kleinere Östliche und
eine größere westliche Hälfte geteilt; erstere die Bergmannstadt der
Tom Harz herbeigezogenen Gewerken, selbständige Gemeinde der
montani; letztere Marktansiedlung, bestehend aus unregelmäßigem
Altmarkt (Unterstadt) und regelmäßig angelegtem Neumarkt (Ober-
stadt), seit 1227 als civitas erwähnt Daher im Ganzen Doppelstadt
wie Halle, besaß 1227—1255 24 consulea, d. h. zwei Gemeindever-
tretungen.
d) Gebiet zwischen Mulde und Elbe.
Leisnig: 1) Altes (slavisches) Dorf, heute Alt-Leianig, 20 Mi-
nuten entfernt; 2) Burg (1040); 3) Sog. Altstadt, suburbium von 2,
mit Fronpflichten an die letztere; 4) Altmarkt, unregelmäßige An-
lage; 5) Neuraarkt, früh mit 4 verschmolzen.
Döbeln: 1) Burg (981); 2) Markt, unregelmäßiger Plan, Ent-
stehungszeit ungewiß.
Oschatz: 1) Burg? 2) Slavisches Dorf, Alt-Oschatz; 3) Unregel-
mäßiger alter Markt (Unterstadt); 4) Regelmäßiger Neumarkt (Ober-
stadt).
MUgeln: 1) Dorf Alt-Mügeln; 2) Burg (984); Altmarkt (12. Jh.);
4) Neumarkt
e) Westliches Eibufer.
Strehla: 1) Urbs (Burg, 10./11. Jh.); 2) Markt in regelmäßiger
Anlage, Ersterwähnung 1224.
Meißen: Komplizierte Verhältnisse, daher sich widersprechende
Auffassungen. Nach dem Vf. 8 Bestandteile: 1) Dorf Meisa in einiger
Entfernung, ältester Teil; 2) Obere Burg (sog. Albrechtsburg, nach
Kretzschmar >urbs Mimik Heinrichs I., nach Ermiscb aus der
späteren Ottonenzeit) ; 3) Wasserburg (nach dem Vf. jUnger als 1,
nachErmiBch von Heinrich I. erbaut 928); 4) Suburbium, 1015 von
Wenden bewohnt, in alten Plänen alter Jahrmarkt genannt; 5) Dom-
stift; 6) Kloster St Afra; 7) Marktansiedelung 10./11. Jh.; 8) Neu-
markt, seit 1270.
Dresden: 1) Slav. Dorf Alten-Dresden, rechtselbisch, seit 17. Jh.
D. -Neustadt; 2) Zweites kleines slav. Dorf linksclbisch (Umgebung der
Frauenkirche); 3) Markt, regelmäßige Anlage aus der Mitte des
12. Jhs.; 4) Die nw. von D. entfernt gelegene Burg Briesnitz (1071).
Pirna: 1) Schloß (Sonnenatein) ; 2) Markt, regelmäßige Anlage
des 13. Jha.
o*t». c .i. in. int. Ki. t 51
CO.S
740 Gött. gel. Am. 1909. Nr. 9
f) Das Gebiet zwischen Elbe und Neiße.
Großenhain: 1) Slav. Dorf, vom Vf. m. E. zu Unrecht be-
stritten; 2) Markt, regelmäßige Anlage.
Kamenz: 1) Schloß; 2) Suburbium (?) ; 3) Marktanlage auf der
Stelle einer älteren abgebrannten Siedelung (vielleicht == 2).
Bautzen: 1) Urbs (Burg), Beit 1002 bezeugt; 2) Markt (Anfg.
13. Jhs.).
Löbau: 1) Slav. Dorf?; 2) Markt, regelmäßige Anlage aus dem
Anfg. des 13. Jhs.
Zittau: Marktgründung in regelmäßiger Anlage.
Görlitz: 1) Slav. Dorf, in einiger Entfernung, 11. Jh.; 2) Un-
termarkt (Altmarkt), aus dem Anfg. d. 13. Jhs.; 3) Obermarkt (Neu-
markt), Erweiterung von 2.
Für jeden Einsichtigen ergibt schon diese knappe Uebersicht,
wie wertvoll der Hauptteil der Untersuchungen des Vfs. ist Liegen
erst einmal für weitere Territorien derartige Aufarbeitungen des lo-
kalen topographischen Materials vor, so wird die städtegeschichtliche
Forschung mit viel größerer Sicherheit ihre allgemeinen Schlüsse
ziehen können. Erst dann auch wird sich in großen Zügen das Ge-
samtbild der Marktgründungsbewegung zeichnen lassen.
Was zu einzelnen Punkten der Detailuntersuchung zu bemerken
ist, mag am besten mit der Besprechung der allgemeineren Aus-
führungen des Vfs. verbunden werden, denen es jetzt nachzugehen gilt
Ueber das Verhältnis von urbs, suburbium und Markt ergeben
sich dem Vf. folgende Leitsätze: Urbs ist bis ins 12. Jh. der Name
für Burg, nicht für die städtische Ansiedelung. Erst seitdem wird
die Bezeichnung castellum für Burg gebräuchlich. Zahlreiche Burgen
enthielt das linkselbische Okkupationsgebiet der Mark Meißen, nur
selten finden sie sich auch rechts der Elbe, wo die Germanisierung
ein Werk friedlicher Kolonisation war. Die meisten der älteren
Burgen, die selbst tunlich in der Nähe vorgermanischer Siede-
lungen nach Befestigungsgrundsätzen errichtet wurden, boten ihrer-
seits den Anlaß zu Marktgründungen. Ihnen gegenüber treten die
auffallend wenigen geistlichen Märkte sehr in den Hintergrund. Zeit-
lich zwischen die Errichtung der Burg und die Gründung des Marktes
sucht Vf. die Entstehung der Suburbien zu verlegen. Indes ist es
dein Vf. nicht gelungen, in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Be-
wertung zu klaren Vorstellungen zu gelangen. Mag auch die Haupt-
schuld daran die dürftige Ueberlieferung über diese Gebilde tragen,
mehr und zuverlässigeres, als der Vf. darüber vorträgt, hätte sich
gewiß sagen lassen. Von Einzelfällen abgesehen, tauchen die Subur-
CORNEli UNNfltary
KreUachmftr, Die KoUtobong tod Sudt and Stadtrecht etc, 741
bien erst spät in der Ueberlieferung auf und sind dann schon Vor-
orte der inzwischen gegründeten Märkte, manchmal als deren Alt-
lnärkte bezeichnet. Auf v. Belows Spuren wandelnd, weist der Vf.
die ursprüngliche Sonderstellung dieser Suburbien nach und widerlegt
endgültig frühere Anschauungen, die in denselben die Kerne der
späteren Markte und Städte erblicken wollten. Aber schon die zeit-
liche Einreihung zwischen Burg- und Marktgründung hat etwas Ge-
künsteltes an sich. Wo die Burgen grün dun gen sich, nicht unmittelbar
an eine ältere slavische Ansiedelung anschlössen, da war die Be-
schaffung wirtschaftlicher Subsistenzmöglichkeiten das erste und
dringendste Bedürfnis. Es ist klar, daß es sich bei allen Suburbien
der Grenzburgen in den Marken um gm nd herrliche Anlagen handelt.
Nach dem Vorbilde der Stammlande mußten sich diese Burgen angesichts
ihrer erhöhten naturalwirtschaftlichen Abgeschlossenheit mit mehr oder
weniger hofrechtlich gearteten Burgweilern umgeben. Der Wirtschafts-
betrieb bedingte dabei von selbst, daß diese Burgweiler, seit die
Burgen in der Höhe erbaut wurden, nicht innerhalb derselben, Bon-
dern au ihrem Fuße angelegt wurden. Damit stimmt der von
Kretzschmar festgestellte Befund gut überein. So mögen diese
Suburbien als selbstverständliche Zubehörstücke der Burgen vielfach
gleichzeitig mit diesen selbst ins Leben getreten sein.
Indes sowohl die wirtschaftliche Stellung der Suburbien wie ihre
ständische und gerichtliche Sonderung finden in der vorliegenden Ar-
beit keine genügende Beleuchtung von allgemeinen Gesichtspunkten
ans. Auch ist der Versuch, sie mit den Suburbien der älteren west-
deutschen Städte in Beziehung zu setzen, nirgends unternommen.
Und doch hätten die mancherlei Einzelheiten, die der Vf. über ihre
Bedeutung bei Besprechung der einzelnen Städte zusammenträgt, hin-
reichende Fingerzeige nach dieser Richtung abgeben können. Es
fehlt durchaus nicht an Hinweisen, daß wir dem Wesen dieser öst-
lichen Suburbien am nächsten kommen, wenn wir hinter ihnen den-
selben Voretellungsinhalt vermuten, den wir für die westdeutschen
Suburbien seit langem besitzen. So wissen wir für Worms, daß unter
Suburbium die ländliche Umgebung der frühmittelalterlichen Bischofs-
burg, insonderheit die Fronhofaiedelung des geistlichen Stadtherrn
selbst, verstanden werden muß. Für Konstanz haben neueste Unter-
suchungen ein gleiches erwiesen. Man wird daher nicht fehlgehen,
wenn man auch in jenen Suburbien der Meißenschen Städte Burg-
weiler nach Art alter Fronhöfe erblickt Damit stimmt die vom Vf.
für Zeitz gemachte Beobachtung, daß in dem dortigen Suburbium
sich lange Zeit der Lebensmitte) markt zu Gunsten seiner Einwohner
und der Kanoniker des Zeitzer Domes erhielt, während alle übrige
51*
mu
742 Gött. gel. An.- 1909. Nr. 9
Markthaltung in der Marktsiedelung stattfand. Wir stehen hier
offenbar einer mit Immunität begabten grundherrlichen Anlage gegen-
über. Immerhin war es, an westlichen Verhältnissen gemessen, nichts
Gewöhnliches , daß der Lebensmittelmarkt in der Fronhofsiedelung
abgehalten wurde; so erklärt sich das Bestreben der Marktleute,
auch diesen Teil des Marktverkehrs an sich zu ziehen. Als der Markt
von Zeitz 1262 durch einen Brand starke Schädigungen erlitten hatte,
baten sie ihren Stadtherrn, er möchte der geschädigten Stadt da-
durch aufhelfen, daß er den Viktualienmarkt aus dem Suburbium in
den Markt selbst — wenigstens auf Zeit — verlegte. Wenn die
alte Zeitzer Vorstadt ferner eine eigene Kirmeß hatte, so braucht die-
selbe m. E. nicht notwendig als selbständiger Jahrmarkt gedeutet zu
werden, wie dies der Vf. tut; aber für die kirchliche Sonderstellung
des Suburbiums ist die Tatsache selbst jedenfalls ein wertvoller Hin-
weis. Daß wir uns die Suburbien mit Hörigen, jedenfalls mit gerin-
gerem ständischen Material, als die Märkte besiedelt zu denken
haben, beweisen die Verhältnisse des Suburbiums von Leisnig (S. 71 f.),
dessen Bewohner zu Fronden an die Burg verpflichtet sind, von denen
die Marktbewohner zu */• befreit sind. Der Punkt hätte eingehendere
Untersuchung verdient. Die gerichtliche Sonderstellung der Suburbien
gegenüber den Märkten ergibt sich sowohl negativ daraus, daß sie
dem Marktrecht nicht unterliegen; Vf. hat aber am Beispiele von
Leipzig und Rochlitz auch positiv gezeigt, daß sich in den dortigen
Suburbien die gerichtliche Sonderstellung sehr lange erhalten hat
Wir werden sie daher getrost als die Stätten hofrechtlicher Gerichts-
barkeit in Anspruch nehmen dürfen. Dann geht aber der Vf. sicher
darin fehl, daß er die Bevölkerung der Suburbien hauptsächlich aus
den Familien der Burgmannen zusammengesetzt sein läßt (S. 97).
Gewiß mögen in den Frühzeiten, ehe sich die Abechichtung der
Ministerialität aus der Gesamtfamilia des Grundherrn deutlicher voll-
zogen hatte, in den Suburbien auch als Ministerialen verwandte Un-
freie befunden haben. Sie waren aber ebenso sicher zu keiner Zeit
deren einzige Insassen ; denn die wirtschaftliche Subsistenz der Burg
wurde nicht von ihnen, sondern von hörigen Bauern aufgebracht.
Wird man daher auch dem Vf. gerne folgen, wenn er für die räum-
liche und rechtliche Sonderung des Marktes gegenüber den Suburbien
eintritt (S. 98), so muß man doch nach dem Gesagten den weitem
Satz des Vfs. sofort mit einem Fragezeichen versehen, daß im Gegen-
satz zu dem Weichbildrecht der Märkte in den Suburbien das > ge-
wöhnliche Landrecht« gegolten habe; eine derartige Aufstellung wird dem
offenbar ho frech tlichen Charakter der Suburbien nicht gerecht Dann
darf man aber auch denselben nicht, wie es der Vf. an einer Stelle
!'.■
■
fORHfd UNNER9TV
Kretucbm&r, Die EoUtehang »on Sudt und SUdt recht etc. 743
tat, den Charakter besonderer Rechtsgomeinschaften überhaupt ab-
sprechen.
Das Gesamtbild seiner rechtste) [»graphischen Ausführungen faßt
der Vf. folgendermaßen zusammen: Die Stadtanlage des betrachteten
Gebietes ist nicht ein einheitliches Gebilde, etwa ein befestigter Markt.
Es überwiegen, namentlich für die altere Zeit, dio Kombinationen von
Märkten und Suburbien alter Burgen. Dabei scheiden sich die Markt-
anlagen selbst in eine ältere Schicht unregelmäßiger Gebilde und in eine
jüngere Schicht planmäßig angelegter Märkte. Auch die Kombination
beider Arten von Märkten als Alt- und Neumarkt ist nichts Verein-
zeltes. Eine besondere Stellung nehmen die beiden Bergstädte Halle
und Feiberg ein. Sie sind von Anbeginn Doppelanlagen und Doppel-
gemeinden. Bedauerlicher Weise hat der Vf. bei der Erörterung der
älteren Geschichte von Freiberg die Parallele von Goslar, die doch
so nahe lag, nicht herangezogen.
Der Entstehung von Stadtrecht und Stadtgericht in den beob-
achteten Gebieten ist das Schlußkapitcl (S. 140 ff.) gewidmot. Im Ge-
gensatz zu Titel und Einleitung ist dieser Teil der Arbeit, wie der
Vf. selbst eingesteht und wie schon oben bemerkt wurde, etwas kurz
ausgefallen. Er bekämpft zunächst die Landgemeindentheorie. Der
>Erhebung< eines Dorfes zur Stadt begegnet man in dem Gesichts-
feld der Arbeit nirgends. Die Marktsiedelungen stehen räumlich
überall selbständig da und haben ihr eigenes Recht (ius fori), als
dessen Kern die absolute oder relative Freiheit des stadtischen Grund-
besitzes erscheint. Oestlich der Elbe findet sich dabei mehrfach das
unvermittelte Auftreten von Märkten als völlig selbständiger Schöpfungen
der Siedetungspolitik. Mit dem topographischen Gegensatz allmählich
entstandener Märkte in unregelmäßiger Anlage und regelmäßig ange-
legter Neugründungen seit der Mitte des 12. Jhs. glaubt der Vf. auch
den von Rietschel herausgearbeiteten Gegensatz der älteren Markt-
und der jüngeren Grundungsstädte in Einklang bringen zu können.
In den ersteren entwickelt sich aus den gemeinsamen Grundlagen
des personalen Kaufmannsrechts der Frühzeit ein eigenes, wenn auch
noch so unbedeutendes Stadtrecht; in den letzteren dagegen wird das
fertige Stadtrecht einer schon entwickelten Stadt auf die planmäßige
Neugründung übertragen. Hinsichtlich der Bewidmung mit solch
auswärtigem Rocht scheiden sich die sächsischen Städte in solche mit
magdeburgischem und in solche mit dem eigenen frei bergischen Rechte.
Als besonders wertvolles Ergebnis der Untersuchung begrüße ich die
vom Vf. neben Naumburg auch für das kleine, aber alte Pegau ge-
machte Feststellung des von Anbeginn freien Markteigens, während
sich anderwärts Wortzinsc finden. Außer aus der Freiheit des Markt-
coPNaiuNivEFtsirr
74* Gott. gel. An*. 1909. Nr. 9
eigens erwächst dem Vf. das selbständige Marktrecht aus der gericht-
lichen Exemption der Märkte und aus der auch im Beobachtungsgebiete
des Vfs. früh auftretenden Maß- und Lebensmittelpolizei der Bürger-
schaften. Das ist gewiß alles richtig. Dagegen sind die Aus-
führungen des letzten Abschnittes des Buches, wonach in den Öst-
lichen, böhmisch-branden burgischen Gegenden die gerichtliche Excmp-
tion der Märkte nicht notwendig von vornherein bestanden habe,
nicht durchschlagend. Da schon Rauch (ZRG 27, 467 ff.) auf diesen
Punkt ausführlicher eingegangen ist, erübrigt sich hier eine dahin-
gehende Nachprüfung. Eigentümlich berührt es auch, daß Vf. in den
wenig glücklichen Schlußausfüh rangen die Markttheorie, auf der
eigentlich das ganze Buch aufbaut, ohne ersichtlichen Grund wieder
fallen läßt. Doch sollen diese Mangel das Wertvolle an demselben
uns nicht verkümmern.
GÖttiDgen K. Beyerle
DerProießHeinriehsdeBLöweo Kritische Unteren chungen von l'tri I oi cd
Güter bock. Berlin, Georg Reimer 1909. X und 210 3. in 8°. Preii 6 Mk.
Zu den Problemen, die immer wieder die Forschung heraus-
fordern, gehört der Prozeß Heinrichs des Löwen und was damit zu-
sammenhängt. Gewöhnlich handelt es sich bei solchen Problemen um
unzureichendes, mehrdeutiges Quellenmaterial, und das trifft auch in
diesem Falle zu : die entscheidende Urkunde läßt verschiedene Deu-
tungen offen, die berichtenden Quellen sind z. T. ungenau und wider-
sprechen einander. Was unter diesen Umständen mit konsequent
durchgeführter Analyse, scharfsinniger Kombination, umsichtiger Be-
herrschung der einschlagenden Verhältnisse erreicht werden kann,
ist wesentlich durch die Schrift G.8 geleistet Der bezeichnete Cha-
rakter der Quellen gestattet allerdings nicht in allen Punkten sichere
Lösung ; doch wird hier und da zur Sicherang der erzielten Resultate
noch etwas beizubringen sein.
Mit vollem Recht geht G. von der einzigen urkundlich authenti-
schen Darstellung des Prozesses aus, die in der kaiserlichen Urkunde
vom 13. April 1180 zu Gelnhausen (M.G. LL. Sectio IV tomus I
Constitutione et acta publica imp. et regum tomus I S. 365 f.) ge-
geben ist. Zu ihrer Interpretation hat er die Schlüssel, welche Ju-
lius Kicker u. a. bereits in Händen gehabt aber z. T. wieder fallen
lassen haben, fest gefaßt, von Unebenheiten befreit und in erfolg-
reicher Weise angewendet (S. 52 ff.).
i'.'ERS
Güterbock, Der Pro** : Heinrichs des Löwen 745
Diese Schlüssel sind: erstens die Unterscheidung von zwei
ProzeG verfahren, nämlich land rechtlichem und lehnrechtlichem, und
zwei entsprechenden Urteilssprüchen in der Urkunde, nämlich der
Achtverhängung und der Aberkennung der Keif hslehen ; zweitens
die Feststellung, daß jenes land rechtliche Verfahren durch die Ge-
walttaten des Herzogs gegen Fürsten und Kirchen veranlaßt ist, das
lehnrechtliche Verfahren wesentlich durch den dem Kaiser erzeigten
>multiplex contemtus<, besonders durch die fortgesetzte Nichtachtung
der Ladungen zum Gericht (den gerichtlichen Ungehorsam, contu-
maciam welche als >evidens reatus majestatis« in der Urkunde be-
zeichnet ist.
Das erste Moment befreit G. (S. 76 ff., 105 von der Unzu-
traglichkeit, die namentlich Ficker durch die Annahme hineingebracht
hatte, es handle sich hier nicht nur um die vorläufige Acht sondern
um die definitive, die völlige Rechtlosigkeit bewirkende Acht, die
sogen. Oberacht '), welche kraft eines zweifachen land rechtlichen Ver-
fahrens auf Grund der H och verratsk läge ausgesprochen sei*). Und
er erhärtet nun S. 106 ff. das Nebeneinandergehen von je einem land-
und lehnrecbtlichcn Verfahren in einer und derselben Prozeßsache
beim Reichsgericht durch die Analyse von derartigen Prozessen der
Zeit. Hier hat sich G. merkwürdiger Weise, wie die bisherige For-
schung überhaupt 1 ) — auch Quellenstellen haben >sua fata< — , eine
glänzende Restatigung entgehen lassen, nämlich den Prozeß gegen
den Grafen von Genf im Jahre 1186 (M.G. Constitutione» et acta I
432 f.), der wegen Gewalttaten gegen das Bistum Genf anhängig ge-
macht war, und in dessen Verlauf der Graf sich der Stellung vor dem
Hofgericht entzogen hatte. In der darauf bezüglichen Urkunde vom
]. März 1186 aus Casale sind deutlicher und einwandfreier, als irgend
sonst und als namentlich in der Geinhäuser Urkunde, zwei gleichzei-
tige Urteilssprüche geschieden. Es heißt da nach der Erwähnung
der Gewalttaten und der >contumacia« des Grafen (I.e. 432,21 ff.):
Habito igitur prineipum pmdenturaque nostromm consilio con-
sultisque curie nostre judieibus , jitdiriali sententia ipsum comitem
banno imperial! subjeeimus, legali jndicio condemnatum ad omnimo-
dam restitutionem darapnorum, que predicto episcopo et ecclesie
irrogavit u. s. w. (land gerichtliches Urteil). Judiciario quoque ordine
data est in ipsum comitem srntentia, ut omnia feoda et beneficia, que
1) Hinsichtlich der technischen Beieirbnung Terwrise ich auf die Bemerkung
Ton 0. Seite 77 Note 1,
2) Jul. Kicker, Forschungen t deutschen Geschichte Bd. XI S. 312.
3) Jul. Ficker, Forschungen zur Reichs- und Rerhtsgesch. Italiens Bd. I
S. 166 zitiert /.war die Urkunden, iber in ganx anderem Zusammenhange.
am rar»
746 Gott gel Am. 190G. Nr. 9
habuit ab episcopo et ecclesia Gebennensi, ad ipsum episcopum et ad
ecclesiam libere revertantur, quibuß comes per culpam et contumaciam
suam justo est privatua judicio a. s. w. (lehn rechtliches Urteil).
Man sieht, der Graf wird durch den ersten Spruch in die Acht
getan und zur Schadloshaltung des Klagers angewiesen, was durchaus
Sache landrechtlichen Verfahrens ist, während er durch den zweiten
Spruch zum Verlust der Lehen des geschädigten Lehnsherrn verur-
teilt wird.
Der materielle Grund des landrechtlichen Verfahrens be-
steht hier, wie in der Geinhäuser Urkunde, in Gewalttaten gegen
den fürstlichen Kläger und seine Kirche, und es tritt hier deutlich
hervor, daß die verhängte Acht und die Ausdrücke (1. c. 432, 35)
>precipimus quatenus sepius dictum comitem tamquam bannitum et
publicum hostein imperii habeatis< u. s. w. nicht die Überacht invol-
vieren ')• denn dem Grafen werden seine Allodien und seine Lehen
außer den bischöflich Genfer nicht aberkannt, vielmehr wird dem
Kläger (I.e. 432, 24 ff.) die Befugnis einer Entschädigungsforderung
bis zu einer festgesetzten Summe de prediis antedictis comitis und
außerdem die Einziehung des PÖngeldes von 1000 Pfund Gold wegen
Verletzung des kaiserlichen Privilegs für das Bistum Genf) >ab
eodein comite et bonis ejus exigendi« zugesprochen, also blieben dem
Grafen einstweilen seine predia et bona erhalten. Zudem ist in
diesem Falle direkt nachzuweisen, daß die Verhängung der Oberacht
erst später, und zwar durch einen besonderen Hofgerichtssprucb, er-
folgt ist. Da nämlich der Graf auch nach dem 1. März in seiner
Widersetzlichkeit verharrte und sich trotz eines inzwischen, wie es
scheint, mit dem Bischof abgeschlossenen Schiedsvertrages (gedruckt
bei Spon 1. c. S. 85 ff.) neue Gewalttaten erlaubte, erfolgte nach
der Rückkehr des Kaisers aus Italien ein abermaliger Gerichts-
spruch, den Friedrich in einer Urkunde vom 27. August 1186 zu
Mühlhausen verkündet*): >attendentes desperatam rebellionem et
pervicaciam Willelmi quondam dieti comitis Gebennensis, quem pro
1) So auch Ficker I. c. S. 156 ond S. 168 letzter Absatz.
2) Das Privileg vom B. September 11G2, Stumpf Nr. H9G7, gedruckt bei
(Jacob) Spoo, Uiatoire de Genove, OkUvausgabe, Genf 17S0, Hd. S S. 64 ff., ist ge-
meint, worin die Püosumme von 1000 Pfund Oold angedroht wird; vgl. aueb
Stumpf Nr. 3968, der diese Urkunde vom 8. Sept, die andere vom 7. Sept datiert,
wahrend es umgekehrt richtig ist ; Ludwig Meyer von Knonau , Archiv für
Schweizerische Geschichte 1843 Bd. 1 S. 3 ff. halt St Nr. 3968 für verdachtig. —
Die Streitigkeiten zwischen den Biichöfen und den Grafen von Genf spielen schon
Jahrzehnte lang, s. die Urkunden bei Spon L t S. 4 vom Jahre 1124 bia S. 92
vom Jahre 1186.
3) Stumpf Nr. 4447, gedruckt nur bei Spon 1. c. S. 61 f.
«*„
Güterbock, Der Prozeß Heinrichs des Löwen 747
sceleribus et excessibus miis, quos in Gebennensem ecclesiam exerctiit
ä txercere non desinit, legali sententia curie nostre proscriptum auc-
toritatis nostre banno publice subjecimus tamquam manifestum hosteui
imperiic u. s. w. Das Urteil ist entsprechend der Mitteilung an den
Bischof nur insoweit angegeben, als es den Empfanger angeht, und
berührt daher nur die Aberkennung der btaehöflichen Leben, wie am
1. März, zeigt aber durch die Ausdrücke >quondam dicti comitis Gc-
bennensis< und »exercere non desiniU '), daß jetzt die völlige Absetzung
des Grafen auf Grund seiner fortgesetzten Gewalttaten, also die Ober-
acht verhangt ist, bei der sei bstverständ lieh die Scheidung von land-
und lehn rechtlichem Verfahren fortfällt. Auch in der Geinhäuser Ur-
kunde heißt es freilich >IIeinricus quondam dux Bawarie et West-
phaliei, aber hier entspricht der Ausdruck >qtiondam< nur dem
lehnrech tlichen Urteil der Aberkennung jener Reichslehen und ist
daher nicht etwa als Folge eines Oberachtspruches anzusehen, während
bei dem Grafen von Genf das lehnrechtliche Urteil am 1. März sich
nur auf die bischöflichen Lehen desselben bezieht, sodaß er im Besitz
seiner sonstigen Güter und Rechte, also auch der Grafschaft, bleibt,
die ihm erst der Oberachtspruch vom 27. August >pro sceleribus et
excessibus suis< u. s. w. abspricht.
Als Anlaß des lehnrechtlichen Verfahrens gegen den Grafen
vom 1. März wird in der Urkunde angegeben »culpa et contumaciam
Auch das ist lehrreich. Es wird darnach dem Grafen nicht nur die
Verfehlung gegen seinen Lehnsherrn, den Bischof, als Strafgrund an-
gerechnet, sondern auch der gerichtliche Ungehorsam (contumacia),
und es wird somit die von G. betonte Tatsache deutlich erwiesen,
daß der gerichtliche UngehoiBam an und für sich als Delikt, auch
auf lehnrechtlichem Gebiete, gelten kann.
Höchst bemerkenswert ist auch der GerichtsBpruch gegen den
Grafen zu Gunsten des Bischofs von Lausanne, der am 2. März ver-
kündet wird (MG. I.e. 433). Hier handelt es sich nur um einen
Urteilsspruch, dessen Gründe Schädigungen der Lausanner Kirche
und gerichtlicher Ungehorsam des Grafen sind, und verhängt wird
nur eine Strafe, die Acht; also haben wir es hier ganz deutlich nur
mit einem land rechtlichen Verfahren zu tun — ein lehn rechtliches
Verfahren schließt sich hier nicht an, wie es in der Sache des Genfer
Bistums der Fall ist, ohne Zweifel, weil der Graf von der Luusanner
Kircbe keine Lehen innehatte.
1) Beiläufig ergibt sieb aus dem Fehlen der hervorgehobenen Worte in der
andauerten Aufforderung tu die Lehnsleute des Onfen dem Gerieb tssprueb i ■ h
zukommen (Spon I. c. 8. 83 f.), daß diese sich auf den Sprach vom 1. Marx be-
zieht, nicht :>.tif deo vom ST. August, auf den Stumpf Kr. 4467 sie bezieht.
Ic
COßMf U UNWERSJTY
748 Gö«. gel. Am. 1909. Nr. 9
Die dargelegte Interpretation der Geinhäuser Urkunde, wie sie
G. bietet, und alles, was sich daraus ergibt, darf m. E. nun als ge-
sichert angesehen werden.
Es ist damit namentlich abgetan die vielfach beliebte Erklärung
des »evidens reatus majestatis< als Hochverrat in modernem
Sinne und damit die Ansicht, daß der eigentliche und wesentliche
Rechtegrund für die Verurteilung des Herzogs seine Verweigerung der
Heeresfolge nach Italien sei. G. hat diese Frage, abgesehen von
ihrer Verneinung zufolge der urkundlichen Interpretation, einer be-
sonderen eingehenden Untersuchung (S. 5 bis 51) unterzogen. Er
zeigt m. E. einleuchtender, als es bisher gelungen ist, durch scharfe
Sichtung und chronologische Ordnung der berichtenden Quellen, daß
die Erzählung von einer Zusammenkunft des HerzogB mit dem Kaiser
wegen der HUlfsleistung mit ihren mannigfachen Varianten und Aus-
schmückungen in das Gebiet sagenhafter Tradition gehöre; er legt
zudem dar (S. 41), daß die Unterlassung der Heeresfolge au sich da-
mals nicht als Hochverrat qualifiziert worden sei. Ferner erörtert er
(S. 94 ff., 37 ff.), daß auch die nicht ganz unverdächtigen Beziehungen
des HerzogB zu auswärtigen Mächten unter dem evidens reatus ma-
jestatis der Urkunde nicht verstanden sein können , und ebenso
wenig die Tatsache, daß der Herzog sich auf das Anerbieten des ge-
richtlichen Zweikampfes nicht eingelassen habe. Vielmehr begründe
der gerichtliche Ungehorsam Heinrichs in erster Linie den Tatbestand
des evidens reatus majestatis (S. 62 ff., 98 ff.), und alles, was sonst
in seinem Verhalten zu Kaiser und Reich dem Herzog vorgeworfen
wurde, sei als hinzukommender Nebengrund des lehnrechtlichen Ur-
teils unter dem Ausdruck »multiplex coriteintiibt zusammengefaßt.
Diesen Darlegungen ist m. E. wesentlich zuzustimmen; nur muß
man, wie mir scheint, die Nebengründe des lehnsge richtlichen Urteils,
die den Tatbestand des >multiplex contemtus« bilden, gewichtiger
mitsprechen lassen, als G. es S. 41 und 102 f. zu tun geneigt ist,
namentlich die Weigerung der Heeresfolge. G. hat freilich S. 43 ff.
gegen Schäfer von neuem betont, daß unter den Gründen der all-
mäligen Entfremdung zwischen Herzog und Kaiser jene Weigerung
es war, die den entscheidenden Bruch herbeiführte, aber er will darin
(S. 41 f.) nur den Verstoß gegen eine >moralische Verpflichtung«
sehen, nicht gegen eine verfassungs- und rechtsmäßige Verpflichtung.
Dagegen sprechen, auch wenn die Versagung der Heeresfolge durch-
aus nicht in verletzenden Formen stattgefunden hat, wie die sagen-
hafte Tradition behauptet, außer anderem ') die Ausdrücke, womit
1) Vgl. die Ausführungen top L. Weiland, Forschungen zur deutschen Oesch.
BtL 7 8. Ml ff., der aber die Aufgeboüchreiben nur korr berührt (S. 142).
COR« tl UNIVERSUY
Güterbock, Der Proieß Heinrich* den I-owen 74»
durchweg in den un8 erhaltenen Aufgebotsach reiben die Heerfolge
verlangt wird. Es sind uns solche Schreiben gerade aus Friedrich
Barbarossas Regierungszeit mehrfach erhalten, und wenn diese auch
zufolge der bekannten Ueberlieferungs Verhältnisse nur an geistliche
Fürsten gerichtet sind, so dürfen wir sie doch nicht bei Seite schieben,
wie G. will, weil die Dienstpflicht des Reichsklerus stärker anzu-
schlagen sei als die der weltlichen Fürsten. Mag letzteres auch der
Fall sein, so beruht die Dienstpflicht der weltlichen doch auf dem-
selben Rechtsgrunde, und das kommt gerade in dein Aufgebotschreiben
für den verhängnisvollen Feldzug von 1176 zum Ausdruck, von dem
wir in dem Mandat Friedrichs an die Würzburger Geistlichkeit (M.G.
1. c. 346) erfahren : Der Kaiser sagt da, er berufe den Elekt von
Würzburg >sicut et alios prineipes — also nicht nur geistliche — f
qui nomen et honorem nostrum diligunt et imperio servire tenentur«.
Und so finden wir entsprechende Wendungen überall in den Aufge-
boten, Wendungen, die nicht nur auf die geistlichen Fürsten, an die
sie gerichtet sind, zutreffen, sondern auf die Reichsfürsten überhaupt.
Die Heerfolge wird da geboten >sub debito fidelitatisc (1160 M.G.
273, 31) als Pflicht eines membrum imperii et sibi fidelia (ibidem 32),
unter der Mahnung an >honor imperii< (1160 M.G. 275,2) ! ); dem
mehrfach säumigen Erzbischof von Salzburg wird (1161 I.e. 277)
schwer gedroht und sein Verhalten wird (ibidem Zeile 39) als >con-
temptus et injuriac bezeichnet Auch ist bemerkenswert, daß analoge
Wendungen in den Ei nladungsb riefen zu einfachen Reichstagen herr-
schen, wie: commonemus te in ea fide quam debes imperio (1162
1. c. 291), honorem imperii et nostram dilectionem ante orulos mentis
tue modo reponas (1164 l.c 312) und zwar unter Hinweis auf die
sonstige fidelitatiB exhibitio (ib. 312, 1). In gleicher Weise erscheint
also Heer- und Hotfolge als schuldige Lehns- und Reich spflicht,
keineswegs nur als moralische Verpflichtung, und deren Vernach-
lässigung ist als schwerer Verstoß gegen jene Pflicht anzusehen '), die
Heinrich dem Löwen mit zur Last fällt
Es könnte nun befremden, daß unter den Gründen des Lehns-
spruebes in der Geinhäuser Urkunde die fortgesetzten Unbilden Hein-
richs gegen Fürsten und Kirchen, die dort schon vorher zur Begrün-
dung des landrechtlichen Urteils angerührt sind, nochmals aufgeführt
1) Vgl. auch frühere Beispiele, wie du Mandat Heinrichs V. (1. c. 133J «per
fidelitatem, qua in nobis et regno debea . . ., sicat booor est regoi atque tuuia, du
Lothars 111. (1. r. 170) »requirentea fideliutis et subjeetionis tue debttnnu.
2) Ali »Hochverrat* freilich nicht, wohl aber als »contemtus« ; nur gegen
entere Auffassung kehrt lieh 0. Waitz in den Forschungen zur deutschen Gesch.
Bd. 10 S. 161 ff, die letstere laßt er gelten.
COfil.
750 GOtL gel. Ans. 1909. Kr. 9
werden. G. zeigt aber S. 116 ff., 123 ff. in. E. zutreffend, daß man
sieb dadurch nicht verleiten lassen darf, an dem lehnsrechtlichen
Charakter jenes Spruches zu zweifeln: jedes schwere Verbrechen
konnte damals als die Ehre des Lehnsträgers mindernd ihn seines
Lehens unwürdig erscheinen lassen und Anlaß zur Einleitung oder,
wie hier, zur Mitbegründung lehn rechtlichen Strafverfahres geben. G.
zeigt das S. 116 ff. an entsprechenden Prozessen jener Zeit; auch auf
den Prozeß des Grafen von Genf (s. oben S. 745 f.) kann hier verwiesen
werden, insofern der gerichtliche Ungehorsam des Angeklagten, womit
zunächst der Achtspruch begründet ist, auch bei der Begründung des
lehn rechtlichen Urteils neben der Bonstigen culpa mit angerührt wird.
Zeigt sich in diesen Dingen der hinsichtlich systematischer Schei-
dung der Begriffe ungenaue Geist des Mittelalters, so darf man sich
dadurch doch nicht darüber täuschen lassen, daß trotzdem Haupt-
unterschiede konsequent und bestimmt festgehalten wurden, wie hier
der des 1 and gerichtlichen und des lchnsgeri entliehen Verfahrens. Daß
diese Unterschiede sich im Laufe der Zeit, etwa seit Beginn des 12.
Jahrhunderts, schärfer herausbildeten, ist mit G. wohl anzunehmen,
dürfte aber, wie G. S. 199 anerkennt, noch erst eingehender zu un-
tersuchen sein, als er und vorher Franklin es getan haben.
Durch die Klarstellung des ganzen Prozeßverfahrens, die G. ge-
geben hat, wird auch die ungemein strittige Bestimmung der ver-
schiedenen Gerichtstage S. 147 ff. wesentlich beeinflußt. Es kommt
hier ein Moment besonders in Betracht, das mit der Interpretation
der Geinhäuser Urkunde zusammenhängt.
In der Urkunde heißt es, der Herzog sei >sub feodali jure Iegi-
timo trino edicto ad nostram citatus audientiam«, womit unzweideutig
das lehn rechtliche Verfahren unter dreimaliger Ladung bezeichnet ist
Nun hat man gemeint, auch das landrechtliche Verfahren, das zur
Aechtung führte, erfordere eine dreimalige Ladung, und man hat
diese doppelt dreimalige Zitation in mannigfachster Weise auf die in
der Zeit irgend genannten Reichstage verteilt, ja einige, welche Ficker
folgend noch ein zweites landrechtliches Verfahren mit dem Endurteil
der Oberacht annehmen wollen, haben sogar neun Ladungen unter-
bringen müssen. G. macht dagegen (S. 125 ff.) geltend, daß in der
Urkunde da, wo von dem land rechtlichen Vorfahren die Rede ist,
nicht von dreimaliger Ladung gesprochen wird, sondern es nur heißt
>citatione vocatus<, und er sucht nachzuweisen, daß in Landrechts-
prozessen jener Zeit gegen Fürsten tatsächlich nur eine einmalige
Ladung mehrfach vorkomme ! ), wenn nicht das übliche sei.
1) 0. hat nhenehen, daß Franklin. Du Reicbihofgericht im Mittelalter
Bd. 2 3. 239 f. Note, mit Hinblick auf dieselben Pi ■■;--■■•■. du Vorkommen nur
COßN£U UNIVfRSnY
Güterbock, Der Prozeß Heinrich! des Löwen 761
Hier mahnt nun der Hinblick auf die oben erwähnten Prozesse
gegen den Grafen von Genf zur Vorsicht: in der Urkunde vom
2. März betreffs der Lausanner Sache, die ja nur von einem land-
rechtlichen Verfahren handelt, wird gesagt 1 ), daß der Graf >ter ci-
tatus legitime fuisset«, aber iu dem Teil der Urkunde vom 1. März,
der sich auf das landrechtliche Verfahren in der Sache des Genfer
Bistums bezieht, ist nur von »legitima citatio< schlechthin die Rede *),
obwohl nicht zu bezweifeln sein wird, daß auch hier, in dem ganz
analogen und gleichzeitigen Prozeß, drei Ladungen stattgefunden
haben, die eben nur summarisch als >legitima citatio< bezeichnet
sind. Ebenso könnte in der Geinhäuser Urkunde eine dreimalige
Ladung unter dem summarischen >ciUtione vocatus* wohl ver-
standen sein.
Wenn daher auch die Berufung G.s auf die Urkunde nicht un-
bedingt sicher erscheint, so ist doch nach den von G. angeführten
Beispielen von Fü raten prozeasen der Epoche, auf die, wie erwähnt,
auch Franklin hinweist, zuzugeben, daß in solchen Fällen nur einmalige
Ladung vorgekommen ist und als statthaft gegolten hat, daß daher G.s
Annahme einer nur einmaligen Ladung nach Landrecht nicht von der
Hand zu weisen ist.
Dieser Annahme gemäß setzt G. Seite 159 ff. die drei lehnrecht-
tichen Termine auf die Reichstage von Worms Mitte Januar 1179,
Magdeburg Ende Juni 1179, Kaina Mitte August 1179 — außerdem
postuliert er noch einen vierten lehnrechtlichen Termin auf dem
Reichstag zu Würzburg im Januar 1180, worüber wir weiterhin han-
deln werden — , und er setzt den einzigen landrechtlichen Termin
auch auf den Reichstag zu Magdeburg Ende Juni 1179.
Was zunächst die letztgenannte Datierung des 1 and recht-
lichen Termins betrifft 3 ), so gewinnt er sie S. 170 ff. durch die
scharfsinnige Folgorung, daß die Erklärung der Oberacht, die er aus
haltbaren Gründen S. 1 7 1 f. in die Zeit zwischen dem 27. April und
dem 25. Juli 1180 setat, gemäß der Sitte jener Epoche etwa ein
Jahr nach der Verhängung der vorläufigen Acht zu erfolgen pflegte :
einmaliger Ladung in jener Zeit zugibt und nomit seine an anderen Stellen aus-
gesprochene Ansicht ron der L'nerlaßlichkcit dreimaliger Ladung einschränkt.
1) M. O. 1. c. 433,16.
2) Ibidem 433, 17.
3) Daß 0. für das I and rechtliche Verfahren nicht einen eigenen Gerichtstag
annimmt, sondern ihn mit auf einen der lehnrechtlichen Gerichtstage verlegt, ist
nicht iu bemängeln: der Prozeß des Grafen vod Genf bietet einen besonders
deutlichen Beleg dafür, daß auf einem und demselben Reichstage jene zwei Ver-
fahren und entsprechende zwei Urteile erledigt werden können, und man bat das
auch sonst angenommen.
am rSr,
762 Gott gel. Ans. 1909. Nr. 9
darnach ergäbe sich die Datierung des Achtspruches zwischen 27. April
und 25. Juli 1179 und damit auf den einzigen Reichstag, der in
dieser Zeit in Betracht kommt, den zu Magdeburg.
Man sieht, die Haltbarkeit dieser Schlußfolgerung hängt wesent-
lich davon ab, ob zwischen Acht und Oberacht die Einhaltung einer
einjährigen Frist als damals zu Recht bestehend nachweislich sei.
Allerdings zeigt G. in einem eigenen Exkurs S. 203 ff. einwandfrei,
(iüü der gerichtliche Terminus >Jahr und Tag« im frUhern Mittelalter
nicht, wie später (vielleicht erst im 14. Jahrhundert), eine Frist von
einem Jahr sechs Wochen und drei Tagen bedeutet, sondern eben
nur die Frist eines Jahres; er beruft sich ferner (S. 170 and 77 ff.)
auf den bekannten Recht&satz, daß die Acht zur Oberacht wird, wenn
der Geächtete sich nicht binnen Jahr und Tag gelöst hat 1 ). Aber
es läßt sich doch nicht mit Sicherheit achließen, daß der Oberacht-
spruch gegen Heinrich gerade erst ein Jahr nach dem Acbtspruch
verhängt sei: die einzige dahin lautende Angabe der beträchtlich
später geschriebenen, vielfach irrenden Sachsischen Weltchronik darf
kaum geltend gemacht werden, und wenn die Oberacht nicht eo ipso
durch Versäumnis des Schuldigen eintritt, sondern aus besondern
Gründen in direktem Verfahren verhängt wird (vgl. G. S. 77 Note 1),
braucht die Jahresfrist nicht eingehalten zu werden. Einen Beleg
dafür bietet wiederum der Prozeß des Grafen von Genf nach der
vorhin S. 745 f. gegebenen Darlegung: der Graf ist am 1. März in die
Acht erklärt worden, beharrt aber in seiner Widersetzlichkeit und
setzt seine Gewalttaten fort, wird daher am 27. August oder kurz
vorher — wir besitzen ja nicht den Gerichtsspruch selbst, sondern
nur die Mitteilung desselben an den Bischof von Genf unter dem
27. August — in die Oberacht verurteilt. Heinrich der Löwe ging
ebenso, nach der Aechtung und nach einem kurzen Waffenstillstand
bis zum 27. April, von neuem gewalttätig vor, und es ist daher nicht
unmöglich, daß er deswegen ebenso wie der Graf von Genf alsbald,
vor Ablauf der Jahresfrist, in die verstärkte Acht getan wurde, wenn
es auch möglich ist, daß man ihm die sonst übliche Frist langmütig
gegönnt hat. Es ergibt sich hieraus, wie mir Bcheint, daß die Be-
weisführung '•.:■ nicht unbedingt sicher steht, so bestechend sie
auch ist.
1) Zar Unterstützung kann man auf die Analogie dei Kirchenbannes Ter-
weiseo, der, wenn nicht binnen Jabr und Tag gelöst, zum verstärkten definitiven
Banne führt, and in Verbindung damit anf die Tatsache, daf) die Forsten zu
Tribnr dem König Heinrich IV. zur Losung vom Bann die Frist vom Darum des
Bannapruches, d. i der letzten Februarwocbe 1076, bis zu der auf den 2. Februar
1077 angesetzten Reichs versammlang bestimmten, und zwar unter Berufung auf
•legei palatinae«.
iU UNIYER9TY
Güterbock, Der Proicß Heinrichs de« Löwen
Wie verhält es ßich nun mit der Bestimmung der lehnrech t-
lichen Termine? Es ist hier daran zu erinnern, daß außer dem
Termin des Würzburger Tages, der in der Gebhäuser Urkunde ge-
nannt ist, keiner der Gerichtstage urkundlich gesichert ist, während
die Angaben der berichtenden Quellen der Art sind, daß, wie G.
S. 159 mit Recht sagt, keine ohne offenbare Irrungen, keine absolut
zu bevorzugen ist; die überhaupt bezeugten Reichstage, auf denen
die Termine stattgefunden haben können, häufen sich aber in der
Zeit so, daß für die Zuweisung der Termine zu diesem oder jenem
Reichstage ein weiter Spielraum bleibt Unter diesen methodisch
äußerst mißlichen Umständen kann es sich m. E. bei der Datierung
der Gerichtstage nur um Wahrscheinlichkeiten handeln. Allerdings
gelingt es der vorsichtig abwägenden Kritik G.s S. 147 ff. auf Grund
seiner Ansichten über das Gerichtsverfahren, außer dem jedenfalls ge-
sicherten Würzburger Tage die Termine Magdeburg und Worms mit
größter Wahrscheinlichkeit zu fixieren, und diese Datierungen werden
u. a. in gewissem Maße dadurch bestätigt, daß in einer gediegenen
Straßburger Dissertation vom Jahre 1873, betitelt >Der Tag von
Würzburg 1180 Januar 13<, die G. übersehen hat, der Verfasser,
Oswald Grober, zu denselben Resultaten gekommen ist. Aber der
Termin zu Kaina scheint mir nicht mit entsprechender Wahrschein-
lichkeit belegt werden zu können (s. S. 151 f.), und ich möchte ihn
mit Grober streichen, um so mehr, da Güterbock durch seine An-
nahme genötigt ist, den ja unumstößlich bezeugten Würzburger Tag
als einen vierten lehnrechtlichen Termin anzusetzen, was er S. 162 ff.
nur recht künstlich zu motivieren vermag; man wird bei unbefangener
Lektüre der Geinhäuser Urkunde schwerlich zu der Annahme ge-
langen können, daß der dort erwähnte Würzburger Termin ein vierter
sei, der zu den dort vorher erwähnten drei Ladungsterminen hinzu-
komme; an diesem Punkte scheint mir G. von seinem sonst trefflich
bewährten Grundsatz (S. 52) abzuweichen, daß der Urkunde Überall
das erste Wort gebühre und sie zunächst aus sich selbst heraus zu
interpretieren sei.
Wenn nun auch nach dem Dargelegten nicht alle Punkte des
vorliegenden vielseitigen Problems so sichergestellt sind, wie G. Seite
181 meinen möchte, so ist doch die Sicherung wesentlichster Stücke
und damit nicht wenig durch G.s Untersuchungen gewonnen worden.
Darüber hinausgehend ist, wie man gesehen haben wird, durch ein-
dringende Fragestellungen manche Unklarheit in der Kenntnis der
allgemeinen verfassungsrechtlichen Verhältnisse beseitigt oder es ist
zu noch erforderlicher Aufklärung verdienstlich Anregung gegeben.
Greifawald Ernst Bernheim
764 Ofitt gel. Ans. 1909. Nr. 9
Kort Held rieh. Preußen im Kampfe gegen die französische Revo-
lution bis zur zweiten Teilung Polens. Stuttgart o. Berlin 1906, J.
0. Cottaacbe BnchhandL Nacbf. XVI u. 491 8. Preis 9 H.
Die von dem Prinzip der Volkssouveränität beherrschte französi-
sche Revolution und ihr Kampf gegen die absolute Monarchie, den
Feudalismus und die alte Kirche muGten früher oder später mit Not-
wendigkeit zu einer langwierigen kriegerischen Auseinandersetzung
zwischen dem neuen Krankreich und dem alten Europa führen. In
der Verwand tschaft der Dynastien und des Adels, der Internationalität
der christlichen Konfessionen, dem Austausche geistiger und wirt-
schaftlicher Kulturgüter, den auf internationalen Verträgen wie dem
Westfälischen Frieden beruhenden wechselseitigen Verpflichtungen
kam die enge Gemeinschaft der europäischen Völkerfamilie so stark
zum Ausdruck, sprach sich auch gerade damals in dem vorherr-
schenden Bewußtsein des Weltbürgertums so offen aus, daß die
grundstürzende Wandlung eines Gliedes alle anderen in Mitleiden-
schaft zog und ziehen mußt«. Nur durch ßlut und EiBen konnte sich
eine neue Staats- und Gesellschaftsordnung in Europa bilden und be-
haupten. Diese besonders von Ranke betonte Tatsache dürfte gegen-
wärtig von keiner Seite mehr bestritten werden.
Den äußeren Anstoß zum Ausbruch des ersten Revolutionskrieges
gaben der Streit um die Emigrantenfrage und die Entschädigung der
im Elsaß begüterten deutschen Reichsfürsten, schließlich Oestärreichs
Versuche, die Macht und Selbständigkeit des französischen König-
tums durch Drohnoten gegen Republikaner und Jakobiner zu er-
halten und zu starken. So bleibt noch die Beantwortung der Frage
nach den einzelnen Urhebern des Krieges und ihren persönlichen Be-
weggründen übrig; derartige, für die Erkenntnis der historischen Zu-
sammenhänge doch erst in zweiter Linie stehende Probleme lassen
sich häufig mit Sicherheit nicht restlos lösen, geben Wahrscheinlich-
keiten und Möglichkeiten Raum, weil wir den Menschen nur selten
ins Herz blicken können ; aber gerade der Reiz des psychologischen
Rätsels und die bunte Fülle der möglichen Lösungen wirken um so
stärker auf viele Historiker.
>Die großen Weltereignisse rufen, wie sie eintretenc, so betont
Ranke in der Vorrede zu Beinern 1875 erschienenen Buche über Ur-
sprung und Beginn der Revolutionskriege 1791 und 1792, >Sympathie
und Antipathie in denen hervor, die daran teil haben oder davon be-
troffen werden; doch pflegt sich eine Tradition zu bilden, welche die
späteren Anschauungen bestimmt Den Franzosen war es gelungen,
der Auffassung der Begebenheit, die ihrer Stellung dazu entspricht.
COR« U UMWERS1TY
üeidricb, Preußen im Kampfe gegen die französische Revolution 765
beinahe eine allgemeine Herrschaft in der Litteratur zu verschaffen.
... In unseren Tagen ist dies Verhältnis bereits ein anderes geworden.
Deutsche Historiker von Talent haben sich das Verdienst erworben,
die hergebrachten Ansichten zu erschüttern und besser begründete
an ihre Stelle zu setzen c Die bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
geltende Anschauung, daß der legitimistische Uebereifer Kaiser Leo-
polds II. und König Friedrich Wilhelms II. die Franzosen zum Kriege
herausgefordert hätte, zerstörten Hausser und Sybel hinsichtlich Leo-
poldfl völlig; bei Friedrich Wilhelm leugneten sie das Vorbandensein
und die Einwirkung dieses Motivs nicht, betonten aber, daß aus den
verschiedensten Ursachen heraus die maßgebenden Faktoren in Frank-
reich den Krieg herbeisehnten und tatsächlich vom Zaune brachen.
Dieser Auffassung stimmten im allgemeinen Hanke, Albert Sorel, in
neuester Zeit K. Th. Heigel im ersten Bande seiner Deutschen Ge-
schichte vom Tode Friedrichs des Großen .bis zur Auflösung des alten
Reiches und, soweit Friedrich Wilhelm in Frage kommt, R. Koser 1 )
zu. Sybel, Sorel und Koser heben gelegentlich noch hervor, daß sich
in der Brust Friedrich Wilhelms neben seinem antirevolutionären
Kampfcseifer das Verlangen rührte, auf Kosten des zerrütteten Frank-
reichs Eroberungen für Preußen vorzunehmen.
Der Versuch der französischen Historiker aus der ersten Hälfte
des lü. Jahrhunderts, den deutschen Fürsten alle Schuld aufzubürden
und die Franzosen reinzuwaschen, war glänzend zurückgewiesen. War
man im Kampfeseifer vielleicht ein wenig zn weit gegangen? Diese
Frage warf 1896 auf und bejahte für Oesterreich Hans Glagau in
seiner Dissertation : Die französische Legislative und der Ursprung
der Revolutionskriege 1791-1792'). Er kommt zu dem Schluß S. 271 :
>Bei dieser Betrachtungsweise des Konfliktes zwischen Oesterreich
und Frankreich erscheint jenes ohne Zweifel als Urheber des Krieges.
Führte es doch mit der Androhung des Konzertes der Mächte in der
Dezembernote — von der Paduaner Erklärung sehen wir ab — den
ersten herausfordernden Schlage Glagau weist sofort aber darauf
hin, daß er bei diesen Worten nur die letzte äußerste Veranlassung
meine.
Jetzt unternimmt K. Heidrich in dem vorliegenden Buche unter
Ablehnung der Glagauschen These (s. z. B. S. 52), unter Betonung
französischer Friedfertigkeit (S. 45) für Preußen den gleichen Versuch ;
er will, wie er im Vorwort hervorhebt, >den Nachweis erbringen, daß
1) Die preußische Politik von 1786 bis 1806 in der von 0. Hötxsch heraus-
gegebenen Deutschen Monatsschrift für du gesamte Leben der Gegenwart, Hd. XI
(Berlin 1907) S. 463 ff
2) Eherings Histor. Stadien Heft I. Berlin 1896.
osu. ,j.l . i >• ItOf. Hr. 9 52
COßH(UUN(V£RSlTY
756 Gott gel. Am. 1909. Nr. 9
die preußische Politik nicht so sehr von persönlichen, als von sach-
lichen Momenten bestimmt und daß ihr vielfacher, oft jäher Wechsel
durch die allgemeine Lage bedingt wurde«. Dos sachliche Moment
sei der Eroberungs- und Ausdehnungstrieb des noch unfertigen
preußischen Staates gewesen. Preußen war gegen Ende der Regie-
rung Friedrichs des Großen isoliert, den Engländern seit dem Bündnis-
bruch im siebenjährigen Kriege entfremdet; zu Oesterreich hielten
Rußland und Frankreich; der Fürstenbund bot doch nur eine kümmer-
liche Stütze. Durch den holländischen Feldzug kam Friedrich Wil-
helm zur Tripelallianz mit England und Holland; sie erwies sich aber
zur Befriedigung des preußischen Machthungers, so fuhrt Heidrich
aus, als unzureichend. Deshalb mußte sich Friedrich Wilhelm 1791
nach einem neuen Bundesgenossen vornehmlich gegen Rußland um-
sehen ; er fand ihn schließlich in Kaiser Leopold durch das Bündnis
vom 7. Februar 1792, das nun aber seitens Preußens nicht mehr
gegen Rußland abgeschlossen wurde, sondern hauptsächlich zu dem
Zweck, mit Oesterreich gegen das (lurcli die Revolution gelähmte
Frankreich vorzugehen und dadurch ein Stück Land, die von Bran-
denburg-Preußen seit vielen Dezennien so heiß begehrten Gebiete von
Jülich und Berg, als Entschädigung für die preußischen Kriegskosten
in dem nur dem äußeren Anschein nach in erster Linie zur Nieder-
werfung der Revolution unternommenen Feldzuge zu gewinnen; der
Landesherr von Jülich und Berg, der Kurfürst von Pfalz-Baiern, und
Oesterreich sollten sich an dem französischen Elsaß-Lothringen schad-
los halten. >AIIes zwingt dazu, das preußische Vorgehen als Offen-
sive zu bezeichnen* (S. 21). Die antirevolutionäre Stimmung Friedrich
Wilhelms sei nicht ins Gewicht gefallen. Nebenbei habe der König
darauf gerechnet, nach der Wiederherstellung wahrhaft königlicher Macht-
fülle in den Händen Ludwigs XVI., aber auf konstitutioneller Basis,
an dein neuen Frankreich den alten Bundesgenossen Friedrichs des
Großen aus der Zeit der ersten beiden schlesischen Kriege wieder-
zugewinnen. Als dann im Sommer und Herbst 1792 mit Oesterreich
eine Verständigung über die preußische Kriegsentschädigung, diesmal
auf polnische Kosten, trotz der bundesfreundlichen Haltung Preußens
nicht zu erzielen war, da Oesterreich unannehmbare Gegenforderungen
erhob, habe das gleiche sachliche Moment, das Preußen in den Krieg
gegen Frankreich führte, der Ausdehn ungstrieb des nichtsaturierten
Staates, nunmehr Friedrich Wilhelm zur zweiten polnischen Teilung
im Einverständnis mit Rußland und unter Ausschluß Oesterreichs ver-
anlaßt. Darüber kam es tatsächlich zum Bruch zwischen Preußen
und Oesterreich. Weil nun Preußen sein Ziel erreicht hatte und weil
bei der Entwicklung der inneren Verhältnisse Frankreichs die Aus-
CÜRNfll UMWERSITY
Hcidricb, Prcufleo im Kampfe gegen die frwuösiacbe Revolution 757
sieht auf die oben erwähnte künftige Bundesgenossenschaft des kon-
stitutionell restaurierten Frankreichs immer mehr schwand, habe der
Krieg gegen die Revolution seinen Hauptreiz für Preußen verloren.
Daß vom Sommer 1792 ab die Hoffnung auf Erwerbungen in
Polen die preußische Politik beherrschte, war schon bekannt; Heidrich
weicht also von seinen Vorgängern hauptsachlich in der Motivierung
des preußischen Verhaltens in den vorhergehenden Monaten ab. Hatte
Heidrich recht, was ich nicht zuzugeben vermag, so wäre der Unter-
schied zu der bisherigen Auffassung nicht allzu bedeutend, denn, ob
ich sage, Friedrich Wilhelm wollte die monarchische Gewalt Lud-
wigs XVI., aber nicht die Zustände vor der Revolution wiederher-
stellen und rechnete dabei selbstverständlich auf eine Entschädigung
Tür Preußens Blut- und Geldopfer, oder aber: Friedrich Wilhelm for-
derte zuerst diese Entschädigung, nebenbei die Stärkung der fran-
zösischen Monarchie, das macht so viel nicht aus. Um so weniger,
als auch Heidrich zugibt, daß der preußische Kriegseifer, gleichgiltig
aus welchen Motiven entsprossen, auf die Entwicklung der Dinge bis
zur französischen Kriegserklärung keinen nennenswerten Eintluß aus-
übte.
Heidrich begründet seine These nicht mit neuen zweifeis freien
Quellenstellen, sondern mit dem Hinweis darauf, daß Preußen von
Anfang an — etwa seit dem September 1700 — seine Teilnahme
am Kampfe gegen die revolutionären Gewalten in Frankreich von der
Mitwirkung Österreichs abhängig machte, daß es ängstlich darauf
achtete, sich auch nicht einen Schritt weiter als Oesterreich vorzu-
wagen, daß es aber zugleich Oesterreich zum Handeln anspornte und
von vornherein auf einer Kriegskostenentschädigung mit Eifer be-
stand. Was ist aber damit bewiesen V Hatte auch einzig und allein
der legitimistische Eifer bei Friedrich Wilhelm den Ausschlag ge-
geben, so hatte er kaum anders handeln können. Ohne Oesterreich
konnte er unmöglich in den Krieg gehen, wenn er das Schicksal
seines Staates nicht auf Gnade und Barmherzigkeit an Oesterreich
und Rußland überantworten wollte. Das in Preußen doch recht starke
Mißtrauen gegen Oesterreich aus den Tagen Friedrichs des Großen
zwang zur Vorsicht, auch noch während der Mobilmachung. Ein
zweites Mal wie Holland gegenüber auf den Ersatz der Unkosten zu
verzichten, ging doch bei dem Zustand der preußischen Finanzen und
der Größe des Unternehmens nicht mehr an, und sich mit Geldver-
sprechungen seitens des bankerotten Frankreichs zu begnügen, wäre
mehr als leichtsinnig gewesen.
Im September 1790 dachte Friedrich Wilhelm an einen Erobe-
rungskrieg gegen Frankreich im Bunde mit Oesterreich, wie er
52*
COßNfUltNIVtRSnY
758 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 9
Lucchesini Bchricb: >Le Prätexte de Venger lea Avanies faites & son
(König Leopoldß) beaufrere (Ludwig XVI.) et ä sa soeur serait plua
que sufisant pour autoriser le Roi d'Hongrie dagir coiume je le pro-
pose il pourait ajouter a ces raisons Celle de soutcnir les Princes de
l'Erapirc voisin de l'Alsace, qui ont soufert considerablement par les
desordrea eomis depuis la r£volution. En agissant de la maniere que
je propose il ne aera pas dificüe de parveuir a aon but, apres 8'etre
arrange' au prealable que r Au triebe aurait la lisiere de la Flandre
francaise qui touche le Hainaut, l'Electeur Palatin recevrait une
partie de l'Alsace et me cederoit Julie et Bergue ai l'Autriche veut
avoir davantage il faudroit dabord penser ä la haute Silesie 1 )«. Aber
hier handelt es aich um einen flüchtig auftauchenden, bald wieder
verwehenden Einfall, der nicht einzig und allein die preußische Po-
litik der nächsten zwei Jahre beherrschte, denn bei den eraten ernst-
haften Verhandlungen zwischen Preußen und Oesterreich Ende Mai
1792 über die Kriegskostenentsehädigung waren nach Heidrich S. 227
>die alten preußischen Pläne auf Jülich und Berg wie in einer Ver-
senkung verschwunden«. Die menschliche Natur ist nicht so einfach
organisiert, daß sie in der Regel ein einziger Gedanke ausschließlich
beherrscht. Ich schließe mich den Wurten Kosers an (a.a. 0. S.463):
>Für Friedrich Wilhelm II. ist die lebhafte Empfindung für den
grundsätzlichen Gegensatz zwischen Legitimität und Revolution, die
ritterliche Teilnahme an dem Unglück der französischen Königafamilie
im ganzen Verlaufe seiner Aktion gegen Frankreich ein stark und
immer starker treibender Beweggrund gewesen. Aber nicht der
einzige Beweggrund«.
Sei dem nun, wie ihm wolle, selbst wenn Heidrich recht hätte,
>sachlicher«, soll wohl heißen: realpolitischer kann ich deshalb das
Verhalten Preußens nicht finden. Von Westen und Osten zogen im
Beginn des Jahres 1792 schwere Wetter auf. Daß nach dem end-
giltigen Friedensschluß mit der Türkei, der den Russen die Herr-
schaft über die Mündungen des Dnjepr, Bug und Dnjeatr und über
die Küate von Otschakow und Odessa sicherte, daß nach der dadurch
herbeigeführten Umklammerung des polnischen Gebietes im Süden
durch die Russen und daß bei der Haltung der Zarin Katharina
gegenüber dem polnischen Staatsstreich vom Mai 1791 die polnische
Frage nunmehr aufgerollt und wahrscheinlich zu einer neuen Teilung
führen würde, wußte fast jeder Diplomat in Europa. Hier im Osten
hatte Preußen seine wichtigsten Interessen wahrzunehmen, Danzig,
Thorn und das Gebiet zwischen Schlesien und Ostpreußen an aich zu
bringen. Anstatt aich dieser dringendsten Aufgabe zu widmen, sich
I) Forsch. lur brmdenb. u. preuß. Geich. Bd. XVII (Leipiig 1904) S. 25B.
_
CÜRNRl UMWERSirf
Heidricb, Preußen im Kampfe gogea die französische Revolution 759
zurückzuhalten, bis die Russen und mit Notwendigkeit bei dem wach-
senden Gegensatz zu Krankreich auch die Österreicher mit positiven
Anerbietungen an Preußen herantraten, oder nach Art Friedrichs des
Großen das von Preußen begehrte Gebiet wie einstens Schlesien ein-
fach mit Beschlag zu belegen, schloß Friedrich Wilhelm am 7. Fe-
bruar 1792 einen Vortrag mit Oosterreieh, der die Integrität Polens
garantierte und Preußen in einen Krieg im Westen verwickelte, ohne
daß ihm bindende Zusagen auf eine Gebietserweiterung gegeben
worden wären. Daß Preußen 1790/1 die österreichische Freundschaft
bei der Spannung mit Rußland suchte, leuchtet ohne weiteres ein,
daß es aber die Osten eirhische Notlage Anfang 1792 nicht ausnutzte,
nicht mehr herausschlug als vage Entscbädigungsversprechungen, war
ein grober real politischer Fehler, der sich sehr bald schwer rächte,
da er den Oosterreieh era in den Mainzer Konferenzen die Möglichkeit
gewährte, die Abtretung Ansbachs und Bayreuths zu fordern. Die
Macht der Verhältnisse drängte schließlich Preußen in die rechte
Bahn, zu einer Verständigung mit Rußland und zur Besetzung der
von Preußen begehrten polnischen Gebiete. Daß es ob der zweiten
polnischen Teilung zum Bruch zwischen Oesterreich und Preußen
kam, lag zu einem guten Teil an Oesterreich, zugleich aber auch an
der dilettanten haften Gefühls politik Friedrich Wilhelms im Frühjahr
1792. Wie viel realpolitischer verfuhr Friedrich der Große, der seine
im Sommer 1740 verfolgten Pläne einer Erwerbung Jülichs und
Bergs sofort fallen ließ, als im Osten mit dem Tode Kaiser Karls VI.
die österreichische Erbfolgefrage aufgerollt wurde.
Die Fehler der preußischen Politik im Frühjahr 1792 beweisen
doch indirekt die Stärke des legi Um istischen Eifers Friedrich Wilhelms.
Man denke forner an den holländischen Feldzug, an Wöllners Kampf
gegen die Aufklärung in Preußen, noch ehe dieselbe Gedankenwelt
zur Revolution in Frankreich führte, an den Erlaß des Manifestes
des Herzogs von Braunschweig, mag es auch, wie Heidrich S. 150
im Gegensatz zu Brünettere und Heigel betont, mit seinen prahle-
rischen Drohungen den Absichten und Ratschlägen des französischen
KÖnigspaares entsprochen haben. Wie konnte Friedrich Wilhelm persön-
lich den Feldzug in die Champagne mitmachen, wenn es ihm einzig und
allein auf Erwerbungen in Polen ankam? Warum setzte er es durch, daß
der Marsch auf Paris, also der Kampf gegen die Revolution, unter-
nommen und nicht mit der Eroberung dos Elsasses begonnen wurde ?
Ich muß noch einmal Koser zitieren: ><ianz seiner persönlichen
Politik und zum guten Teil seiner GcfühlBpolitik, der Selbstgefällig-
keit seines Edelmutes, einer romantisch-sentimentalen, ja mystischen
Laune war jene Lieblingsunternehmung entsprungen, von der er sich
CÜßNfUUNfVtRSnY
760 Gott. gel. Adi. 1909. Nr. 9
mit wahrem Schmerz losgerissen hat und die er nach ihrem völligen
Mißerfolg doch selber als Abirrung verurteilte: der Krieg gegen
Frankreich (S. 477). Mit Friedrich Wilhelm II. zogen jene Zeiten
herauf, in denen universale Tendenzen die Realpolitik der großen
Machte durchdrangen, jene Zeiten, deren Verständnis Fr. Meineckes
Buch vom Weltbürgertum und Nationalstaat stark gefördert hat
Wenn ich also auch die These Heidrichs ablehnen muß, so er-
kenne ich gern an, daß das Buch mit ungeheurem Fleiße gearbeitet
ist, auch von den entlegensten Stellen das Material für den in Frage
kommenden Zeitabschnitt zusammentragt, dadurch jedem, der sich
mit dieser Periode beschäftigt, gute Dienste leistet und daß es in
mancherlei Einzelheiten die früheren Darstellungen berichtigt.
Stilistische Härten, allzu große Ausführlichkeit, plötzliche Bezug-
nahme auf unbekannte Einzelvorgänge, die dem Leser erst Bpäter
geschildert werden, zu weit gehende Sparsamkeit mit Jahresangaben,
vor allem mangelnde Plastik verraten, daß wir es mit einer An-
fangerarbeit zu tun haben.
Breslau Joh. Ziekursch
Bernard Mouud fr, Essai mit lei rapports de Pascal II irre Phi-
lippe In (1099-1108). Paria, Honort Champion, 1907. XXVII 163 S. (= Biblio-
tbeque de l'Ecole dea Ilautes Ktudei | Sc. hüt. fatc. 164). 6 Franken.
Die Arbeit eines früh Vollendeten. Zusammen mit einer Unter-
suchung Über die Beziehungen Paschalis II. zu Ludwig VI. von Frank-
reich ist diese Abhandlung im Frühjahr 1004 der Ecole des Hautes
Etudes als These vorgelegt und von ihr angenommen worden; drei-
viertel Jahre später, am 6. Januar 1905, ist der Verfasser, noch nicht
26 Jahre alt, gestorben. Erfreulicher Weise hat Gabriel Monod der all-
zustrengen Selbstkritik des Sohnes, der die ganze These unveröffent-
licht lassen wollte, nicht Recht gegeben und den ersten Teil zugäng-
lich gemacht Auch dieser Teil erscheint nicht so, wie der Vf. ihn
hinterlassen hat L. Halphen und Martin-Chabot haben ihn über-
arbeitet und gekürzt, ein außerordentlich eingehendes Register (S. 139
— 158) ist von Boutillier du Retail beigefügt worden. — Die Schrift
zerfällt in zwei Bücher. Das erste behandelt die Beziehungen
Paschais zu Philipp, das zweite will die Verhältnisse der französi-
schen Kirche in dieser Zeit untersuchen mit besonderer Rücksicht auf
die Stellung von Papst und König zum Klerus,
Schon in den ersten Sätzen der Einleitung setzt B. Monod mit
der ihm eigenen Lebhaftigkeit auseinander, was sich ihm als wich-
CORK
Modw! f, Eaaai sur lea rapports ds Pascal II avec Philippe I« 761
tigste Erkenntnis aus seinen Untersuchungen ergeben hat. Ihm ist
Paschalis II. aus der Mittelmäßigkeit eines eifrigen Kirchenmannes,
in der er wohl bisher erschien, emporgestiegen in den Kreis der
großen Politiker; Paschalis hat den gegen wartsstarken und zukunfts-
reichen Gedanken einer engen Verbindung zwischen Papsttum und
französischer Krone mit tiefster Ueberzeugung erfaßt und allsogleich
zum guten Teile verwirklicht. Dieser Papst ist nicht mehr allein der
milde Priester und überzeugte Reformfreund — >la tinesse politique
s'alliait ä Pesprit de mansuftude et de charittf« (S. XIX); er ver-
steht es, sich dem Hauptfeinde, Heinrich V-, gegenüber in dem fran-
zösischen König einen Bundesgenossen zu gewinnen, ohne doch die
fruchtbare Reformarbeit innerhalb der französischen Kirche zu ge-
fährden. Diese hohe Vorstellung von der Staatekunst des Papstes hat
M. übrigens keineswegs auf Kosten der Schätzung des Königs ge-
wonnen. Im Gegenteil, die ziemlich anerkennende Beurteilung, die
Philipp I. neuerdings fast allgemein erfahren hat, genügt ihm nicht. Die
Kirchenpolitik Philipps will er höher gewertet wissen, als es z. B. von
Luchaire geschah (S. 94). Er >glaubt<, daß Philipp stets. daran fest-
gehalten habe, die Investitur nur vor der Weihe zu erteilen, und er
findet, daß dieser Herrscher kein höheres Ziel kannte als >une France
unie. un clerge collaborant ä Tteuvrc nationale, imltfpendant, soumis
a son roi, et non a Kome< (S. 96). Dos große Werk des Vaters
habe der Sohn nicht verstanden ; Ludwig VI. sei es gewesen, der dem
Papsttum gegenüber nachgegeben habe, freilich sei auch der franzö-
sische Episkopat nicht mehr durchdrungen gewesen von dem Ver-
ständnis für den Segen einer Unabhängigkeit von Rom.
In der Geschichte des Jahrzehntes von 1099 — 1108 Hegt also
für den Verfasser eine glänzende Betätigung der päpstlichen sowohl
wie der königlichen Politik beschlossen. Aber Paschalis steht durch-
aus im Vordergründe. Er schloß mit Philipp »une alliance qui lui
permit de lutter avec plus d'autorite* contre l'empercur, tout en tra-
vaillant au progres des principe» de la reformc en France«. Das ist
es, was der Verfasser vor allem beweisen will. Mit dieser Meinung
wird sich eine Kritik des Buches zunächst auseinandersetzen müssen.
Die Einleitung will die päpstliche Politik vor Paschalis II. kenn-
zeichnen, um die Art ihrer Wandlung deutlich hervortreten zu lassen.
Auch in Krankreich gingen die Päpste seit Gregor VII. darauf aus,
die Geistlichkeit, die Bischöfe zumal, für die Reformgedanken und
deren praktische Folgerungen zu gewinnen, sie aus dem engen Zu-
sammenhang mit dem Königtum zu losen. Philipp I., der schon seit
reichlich 6 Jahren die Herrschaft selbständig führte'), als Gregor VU.
1) Zur / ■-'■' ■ ■-tinimuntr der UroöjabriRkcit Philipps vgl. M. I'rou, Kecueil
um acte* de Philippe 1« (Paria 1908) S. XXXII ff.
COfiNHl UNIVERS1TY
762 Gott, gel. Ans. 1909. Nr. 9
erhoben wurde, hat in seiuem Reiche allenthalben die Besetzung der
Bistumer nach seinem Willen zu lenken gesucht und sich in der Ver-
gebung kirchlicher Benefizien eine ergiebige Einnahmequelle zu sichern
gewußt Er fühlte sich zugleich in seinen Rechten und in seinen
Einkünften bedroht, als Gregor VII. den Kampf gegen die Simonie
eröffnete. Gregor wagte es, französische Bischöfe zu ernennen und
abzusetzen, dennoch findet Monod bei ihm eine Rücksichtnahme auf
den König; Gregor habe es geschickt verstunden, den persönlichen
Zusammenstoß zu vermeiden. Erst bei Urban II. siegte der Eifer
Über alle Bedenken. Er hatte nicht >le meme Uct< (S. XXV) wie
Gregor VII. Monod weist dabei auf das höchst bestimmte Investitur-
verbot hin, das Urban in Clermont erließ. Aber den sichersten Be-
weis dafür, daß dieser >theocrate intransigeanU (S. XXVI) nur mit
den >moyens extremes« wirken wollte, sieht er in dem Verhalten
des Papstes gegenüber den Ehehandeln des Königs. Diese Ansicht
ist nicht neu. Man braucht nur nach der zusammenfassenden Dar-
stellung Luchaires zu greifen, um hier ähnlichen Gedanken und ähn-
lichen Worten zu begegnen. Luchairc (Lavisse, Histoire de France
112 S. 217) spricht von dem >opportunisme< Gregors VII., er nennt
Urban II. >le vrai pape intransigeant de cette pöriode«, er hält diesem
Papste vor, daß er den König verdammt habe, »pour une afaire de
vie privee ... osant rexcommunier« ! ). Ich lasse es dahin gestellt,
ob Urban in der Tat gegenüber dem opportunistischen« Gregor
als der schroffe Verfechter des Prinzips dasteht. Jedenfalls ist das
Verhalten des Papstes gegenüber dem >Privatleben« des Königs ein
schlechter Beleg für diese Auffassung. Man muß doch daran er-
innern, daß eben erst unter Urban II. die ehebrecherische Verbindung
Philipps mit Bertrada von Anjou begann (1092 verstieß er seine Ge-
mahlin Hertha von Holland), und daß Urban den König vom Banne
befreite, als dieser ihm versprach, sich von Bertrada loszusagen*).
Erst sein Eidbruch hat dem König die Erneuerung der Exkommuni-
kation eingetragen. Aber Behen wir davon ab. Unser Interesse wird
von dem Vf. auf Paschalis II. gelenkt. Der König war gebannt, die
französische Kirche durch den Investiturstreit in eine königliche und
eine päpstliche Partei gespalten, als Urban starb. Wie hat Paschalis,
1) Vgl. dazu Moood S. XXV : »Non content de i'oppoBer m» envahiasemeaU
du pouvoir royal sur le terrain religieux, U n'hi'sit* plus k poursuivre Philippe I«
(Jiüb bb, vie j'rii-.'f et k l'accabler d'excommunirations«.
3) Aach darauf möchte ich Doch hinweisen, daB ho von (hart res, der
keineswegs m den Heißspornen unter den Reformfreonden gehörte, wegen seiner
Hai long gegenüber dem königlichen Ebesk&ndsJ von Philipp gefangen gesetzt,
dann aber freigelassen worden ist auf Bitten — Urban» II.
COfiHEU uMVERSHY
Monod f, Emiu aur les repporta de PaacaJ Ü »?ec Philippe I" 763
den an8 Monod von vornherein als >homme de conciliation et de
paix« vorführt, die Erbschaft angetreten?
Einen sicheren Beweis für die Friedenssehnsucht des neuen
Papstes und vielleicht auch das erste Anzeichen dafür, daß Paschal
>ramitie de la France< suchte, >pour mieux rösister ä i '■ mpereur«
(S. 10), glaubt M. bereits darin finden zu können, daO im Jahre 1100
nicht der Erzbischof Hugo von Lyon, der als päpstlicher Legat eine
der Hauptstützen Urbans II. gewesen war, mit der Ordnung der
kirchlichen Verhältnisse Frankreichs betraut wurde. Aber man braucht
nur zu sehen, wem die Legation übertragen wurde, um die Unnah-
barkeit dieser Meinung zu erkennen. Es sind zwei italienische Kar-
dinäle von der resolutesten Reformergruppe, die nach Frankreich
kamen. Was sie brachten, war alles eher als Frieden. Sie gingen
ohne Nebenrücksichten gegen die Simonisten vor. Nicht nur das. Sie
wandten sich unmittelbar und aufs schärfste gegen den König selbst.
Auf dem Konzil zu Poitiere im November 1100 wurde von neuem
die Exkommunikation Philipps feierlich verkündigt. Die Legaten be-
gnügten sich nicht mit der Verkündigung, sie überwachten auch die
Beobachtung des Urteils. Das Verfahren der Legaten in einem be-
stimmten Falle (gegen den Bischof von Autun) hat Paschalis nach-
träglich mißbilligt und für nichtig erklärt. Um so bezeichnender ist
es, wenn wir ihn mit dem schroffen Vorgehen seiner Beauftragten
gegen den König einverstanden finden. Nicht ein Versuch der Ver-
söhnung, sondern die entschiedene Fortsetzung der Politik Urbans II.
kennzeichnet die Anfänge seines Pontifikats. Es ist dieselbe, durch-
aus von kirchlichen Gesichtspunkten bestimmte Haltung wie dem
Kaiser gegenüber. Er wollte den Kampf gegen den Kaiser durch-
fuhren. Und in derselben Zeit, da Heinrich IV. als Gegner noch
ernstlich gefährlich werden konnte, hat Paschalis den simonistischen
und ehebrecherischen französischen König verdammt und gebannt.
Jetzt jedenfalls war ihm der Gedanke eines Bündnisses mit Frank-
reich noch nicht gekommen.
Monod freilich sieht den Papst schon zu Beginn des 12. Jahr-
hunderts beherrscht von der Sehnsucht nach dem französischen Bündnis.
Er weist hin auf das Verhalten des Papstes in dem Streite um das Bis-
tum Beauvais (1102—1104). Aber gerade hier läßt sich mit seltener
Deutlichkeit zeigen, daß es dem Papste damals vollkommen fern lag,
um die Freundschaft des französischen Königs zu werben und politi-
sche Absichten mit kirchlichen Angelegenheiten zu vermengen. Wir
müssen die Hergänge in Kürze betrachten ')•
1) Vgl. Hooud 27 ff. und 74 ff., aus der alteren Literatur Lucbaire, Louia VI
le Gros (Paria lbOOJ CLX1 ff.
CORHEU UMVERUIY
764 Gott gel. An*. 1909. Nr. 9
Um die Mitte des Jahres 1100 war in Beauvais Stephan von
Garlande, ein Sohn des Seneschalls von Frankreich und GUnstling
des Königs, zum Bischof gewählt worden. Die Reformpartei focht die
Wahl als unkanonisch an, aber ein Konzil unter dem Vorsitz des
Erzbischofs von Reims erklärte sich für ihre Gültigkeit, und Ivo von
Chartres, der zuerst bei den päpstlichen Legaten, dann beim Papste
selbst Einspruch gegen die Wahl erhoben hatte, wurde sogar beredet,
sich brieflich beim Papste für Stephan zu verwenden. Stephan selbst
hatte sogleich versucht, in Rom auf seine Anerkennung hinzuarbeiten.
Aber der Papst, der so von allen Seiten angegangen wurde, den
Erwählten, dem kein Mitbewerber gegenüberstand, zu bestätigen, hat
es verschmäht, diese günstige Gelegenheit zur Annäherung an Phi-
lipp I. zu benutzen; in bewußtem Gegensatz zu dem Willen des
Königs forderte er eine Neuwahl. Die Refonnfreunde im Kapitel von
Beauvais wählten nun einen eifrigen Gesinnungsgenossen, Galon, den
Abt des Quintinsklosters zu Beauvais. Der König wollte von diesem
Manne natürlich nichts wissen; er und sein Sohn Ludwig schwuren
sogar, sie wollten niemals dulden, daß Galon den Stuhl von Beauvais
besteige. In der Tat vermochte Galon nicht in den Besitz seines
Bistum zu gelangen. Aber der Papst, der ihn sogleich bestätigt
hatte, hielt an ihm fest In Rom fand der >consecratus« von
Beauvais — so nennt ihn Ivo von Chartres (Monod S. 32 Anm. 1) —
Zuflucht; als einstweilige Entschädigung erhielt er die Legation für
Polen. Selbstverständlich macht M. nicht den aussichtslosen Versuch,
diese Haltung des Papstes gegenüber dem König als Politik der
Gunstbewerbung zu deuten. Aber er weiß auch hier zu finden, was
er sucht. Er klammert sich an die polnische Legation des Bischofs
von Beauvais. Der Papst sandte den Bischof nicht nach Frankreich
zurück , also war er bemüht >a ne pas blesser directement Phi-
lippe«, also bedachte er, >qu'il pourrait avoir besoin de son appui
contre l'empereur, les antipapes et les ennemis qu'on lui suscitait«.
Diese Schlußfolgerung ist verblüffend einfach. Aber unmittelbar vor-
her macht M. die sehr begründete Feststellung, daß der Papst >dut
se rendre compte que tout resistance 6tait inutile pour le momentc
M. hat damit selbst zugestanden, daß seine Folgerungen in der Luft
schweben. Uebrigens zeigt auch der weitere Verlauf des Streites um
Beauvais, daß von Erwägungen, wie M. sie dem Papst zuschreibt,
nicht die Rede sein kann. Galon wurde im Frühjahr (nach dem
8. April, vor dem 30. Juli) 1104 zum Bischof von Paris gewählt. Daß
die Wahl gradezu auf den Wink des Königs geschehen wäre, läßt
sich nicht nachweisen. Aber sie war ihm willkommen (vgl. Luchaire,
Louis VI. S. CLXVf. und S. 18; Monod S. 32 f.). Er und Ludwig
-COBHEll UNIVERSilY
Monod f, Essai gor tes rapports de Pascal II ktk Philippe I* 765
stimmten zu >auH Liebe zum Papste< (so schrieb Ivo von Chartres
an Pnschalis). Sie wollten ihren Eid halten und zugleich dem Papste
Entgegenkommen zeigen. Der Papst aber bedachte sich lange, ehe
er diese Lösung guthieß. Ivo von Chartres mußte ihm vorstellen,
daß Galon keine Aussicht habe, das Bistum Beauvais zu erlangen.
Galon selbst mußte nach Rom gehen, um sich die päpstliche Geneh-
migung zu erwirken. Erst im Frühjahr 1105 hat Paschalis einge-
willigt Dabei sollte die Versetzung Galons nach Paris keineswegs
die Auslieferung des Bistums Beauvais an den vom Papst verworfenen
Günstling des Königs bringen. Stephan von Garlande mußte viel-
mehr verzichten; durch kanonische Wahl sollte das Bistum neu be-
setzt werden 1 ). Konnte der Papst mehr erwarten? Wenn er dennoch
nur zögernd eingewilligt hat, so mag man sich seine Haltung er-
klaren, wie man will — vielleicht war es eben die merkliche Mit-
wirkung der Könige, die ihn stutzig machte — , jedenfalls läßt sie
alles eher erkennen als die Sehnsucht nach der Verbindung mit
Frankreich.
Nicht der Papst will den König gewinnen, Philipp bemüht sich
vielmehr um die Gunst des Papstes. Daher seine Nachgiebigkeit. Im
Streite um Beauvais hat er sie am deutlichsten , aber nicht zum
ersten Mal gezeigt. Das Domkapitel von Chartres") hatte sich (1103)
in Zwistigkeiten mit der energischen Gräfin Adela von Blois an den
König gewandt. Er stellte sich auf die Seite des Kapitels. Der Papst
aber billigte den Standpunkt der Domherron nicht, er entschied den
Streit in einer Weise, daß die Grätin in der Hauptsache sich den
Sieg zuschreiben konnte. Der König hat das ruhig hingenommen.
Und bei der Neubesetzung des Bistums Amiens im Jahre 1104 trug
er eine berechnet korrekte Haltung zur Schau, wie das auch Monod
(S. 40 f.)") zugibt Der König hatte eben ein ganz bestimmtes Ziel im
Auge: er wollte vom Papste die Lossprechung von der Exkommuni-
kation erlangen. Mit kirchenpolitischen Zugeständnissen konnte er sie
sich freilich nicht verdienen, wohl aber erleichtern. Die Hauptsache
war, daß er und Bertrada sich bereit erklärten, auf ihr Zusammen-
leben zu verzichten. Die Erneuerung des Eides, den Philipp einst
1) Gottfried von Pieaelcu wurde (1105) gewählt. Die Behauptung von Im-
bart de la Tour, Les electioni episeopale* (1890) S. 444, daß Stephan Bischof
von Beauvais geworden sei, wird von Monod (S. 77 Anm. 1 und S. 89 Anm. 2)
mit Recht als falsch zurückgewiesen. Inibart beruft sich auf Luch.iire, aber dieser
(Louis VI S. CLXVI) sagt das genaue Gegrnteil.
2) Monod 38 f. Vgl. I.uchaire, Louis VI. S. 13 nr 23; Barth, Hildebert v
Uvardin (Kirchenrechtl. Abhandl. hg. v. StuU, 34-36. Heft, 1D06) S. 160ff.
3) In anderem Zusammenhang (S. 81) gibt or freilich mit unbegründeter
Zurückhaltung nur die Möglichkeit tu.
[uuNiYERarr
766 • Oött. gel. Anx. 1909. Nr. 9
Urban II. geleistet hatte (vgl. oben S. 762), war die Voraussetzung
eines Friedens zwischen König und Papst Sie war unbedingt notig,
durfte aber auch als unbedingt wirksam gelten- Was der >intransi-
gente* Urban gewährt hatte, konnte der milde I'aschalis nicht ver-
weigern. Aber auch den Unterwerfungserklärungen des Königs gegen-
über zeigte er sich vorsichtig. Er wäre in der I^age gewesen, den
König ohne weiteres loszusprechen, aber er wollte es nur in Ver-
bindung mit der französischen Kirche tun. Er gab dem Kardinal-
legaten Richard von Albano die bestimmte Weisung, die Absolution
nicht zu erteilen ohne den Rat wohl unterrichteter Männner (Monod
S. 41). Zwei Synoden, im Frühjahr und im Hochsommer 1104, be-
faßten sich mit der Angelegenheit, ohne sie zu erledigen. Der König
wandte sich von neuem unmittelbar an den Papst, und Ivo von
Chartres, der den Frieden in der Kirche Frankreichs ersehnte, ohne
doch zu den Freunden des Königs zu gehören, hielt es für nötig,
den Papst um Milde und Nachsicht für den >schwachen< König zu
bitten. Erst jetzt, im Oktober 1104, tat Paschalis den entscheidenden
Schritt: der Bischof von Arras sollte Philipp und Bcrtrada wieder in
die Kirche aufnehmen, nachdem sie den vom Papste im Wortlaut
vorgeschriebenen Eid geleistet hätten. Durch sein Verhältnis zu
Bertrada hatte der König sich die Exkommunikation zugezogen; der
Schwur, auf den Verkehr mit Bertrada verzichten zu wollen '), brachte
ihm die LoBSprechung (2. Dez. 1104). Das persönliche Verhältnis des
Papstes zum König ist bis zum Ausgang des Jahres 1104 lediglich
durch diese kirchlich -moralische Frage bestimmt worden. Für die
Zeit bis zum Jahre 1105 muß Monods Vorstellung von den auf die
Gewinnung des französischen KÖnigB gerichteten Absichten Paschais U.
durchaus abgelehnt werden.
Natürlich leugnet auch M. nicht die Bemühungen des Königs um
seine Absolution, aber er läßt nicht hervortreten, daß die Initiative
einzig und allein bei Philipp lag, er bleibt im Banne der willkürlich
konstruierten Anschauung, daß der Papst es gowesen sei, der durch
seine Haltung gegenüber Philipp den Frieden herbeigeführt habe *),
1) Luchaire S. CXXU (and abnl>«h Monod 43) sieht es als ganz • Ihslvor-
atindlirh an, daß Philipp diesen Kid nicht «ehalten noch daß jemand geglaubt habe,
or werde ihu halten. Man wird wedor dieses noch jenes mit solcher Sicherheit
behaupten dürfen; der König stand damals immerhin mindestens im G3. Lebens-
jahre (Kr ist spätestens im Frühjahr 1052 gel»orcn, vgl. Prou ». a. 0. S. XV ff.)
2) Im muMfl fassenden Schlußteil heißt es (S. 135): Nous atooa . .
montre, commont, par son attitude vis-ä-via du roi de Krance, Pascal II avau
retsbli des rapports picifiqucs entre le baint-Siege et la monanhie capetienoe
(rapporu compromis par la politique violente d'Urhain 11). . . . Hier ist vom König
überhaupt nicht mehr die Rede!
_
■
EU UNIVERSJTY
Monod t, Essai aur les rapportft de PucaJ II avec Philipp« I ar 7G7
um die Hand des französischen Königs zum Schutze gegen den Kaiser
und andere Feinde (vgl. oben S. 763) zu gewinnen. Noch ein Bei-
spiel dafür: Die Legaten Paschais, die nach Beendigung des Konzils
von Poitiers (siehe oben S. 763) zum Papste zurückgekehrt waren,
sind nicht von neuem ausgesandt worden. Vielmehr wurde, übrigens
erst im J. 1102, Richard von Albano nach Frankreich gesandt. M.
meint nun (S. 35), der Papst habe dieses >I6gat plus humainc be-
durft, >pour donner un nouveau caractere aux relations entre la
France et Ie Saint-Siege«, und diese Wandlung gewünscht, denn >il
craignait dejä asscz l'Alleraagne pour chercher peut-etre ä se recon-
cilier avec Philippe !•'<.
Den bestimmten Ausdruck und zugleich die Krönung der franzö-
sischen Bündnispolitik des Papstes sieht übrigens auch M. erst in
Paschais Reise nach Frankreich (Dez. 1106— Juli 1107). Ks ist ge-
wiß, daß damals Gedanken ähnlicher Art, wie M. sie schon in den
früheren Jahren entdecken wollte, in Paschalis lebendig waren. Kr
hat in Frankreich auch am französischen König Rückhalt gesucht.
Aber die Art, wie M. (im vorletzten Kapitel des 1. Buches» im ein-
zelnen die Haltung des Papstes und des Königs darstellt und wie er
ihre Verbindung beurteilt, fordert zum Widerspruch heraus. Auch
hat der Vf. hier die Quellenüberlieferung nicht in ganz ausreichender
Weise herangezogen.
M. stellt von vornherein den Wunsch des Papstes nach einem
>Bündnis< mit Philipp schlechthin als den Zweck seiner Reise hin.
>Peu sür des aentiments de Henri, le pape se mettait sur ses gardea,
cherchait une alliance; rien de plus« (S. 48). Diese >alliance« ist
gedacht als Bündnis gegen Heinrich. Daß der Papst vielmehr von
Frankreich aus mit Heinrich verhandeln wollte, daß er den fried-
lichen Ausgleich suchte, das tritt garnicht hervor. Monod hätte viel-
leicht Anlaß gefunden darauf hinzuweisen, wenn er eine Notiz in den
Paderborner Jahrbüchern beachtet hätte. Wir erfahren hier 1 ), daß
bei Heinrich V. in Quedlinburg Anfang Februar 1107 Gesandte Phi-
lipps erschienen mit der Einladung zu einer Besprechung (pro mutuo
colloquio). Es ist selbstverständlich, daß diese Gesandtschaft in Zu-
sammenhang steht mit der Ankunft des Papstes auf französischem
Boden und mit seinem Anliegen. Weihnachten 1106 war Paschalis
bereits in Cluny, aber erst dritthalb Monate später, als er sich dem
1) Scbeffer-Boicbont, AnniJ. Patherbarn. 8. 116 = Chronic* regia Colon,
od. Wiitx S. 46. Vgl. Meyer von Knonau, Jahrliiiroer Heinr. IV. q. Heinr. V.,
Band 6 S. 33 f. — Monod kennt weder die Paderborner Annalen noch die Waitx-
acbe Ausgabe der Kölner Königschronik. Aber auch in der veralteten Folioaua-
gabe der Chronik, die er benutit bat, hatte er die wichtige Nachriebt finden
können.
[ItUNlYERSirr
7C8 GOtt. gel. Au. 1909. Nr. 9
eigentlichen Köuigslande näherte, wurde er — am 8. März, in La
CbariW-sur-Loire (etwa 25 km unterhalb von Nevers) — durch den
Seneschall des Königs feierlich begrüßt Von einer früheren Ver-
bindung zwischen Pascha! und Philipp hören wir nichts. Aber man
wird sie doch mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen können. Ohne
Monods einseitige Anschauung von dem bündnisbegehrenden Papste
zu teilen, vermag ich es mir doch kaum vorzustellen, daß Pascbalis
5 Wochen lang in der Bourgogne umherzog, ohne mit Philipp Füh-
lung zu suchen. Ka ist durchaus nicht unwahrscheinlich, daß es im
Einvernehmen mit dein Papste, vielleicht auf den Wunsch des Papstes
geschehen ist, wenn Philipp jene Gesandtschaft an den deutschen
Herrscher schickte. Jedenfalls zeigt sich hier Philipps Bereitwilligkeit
zur Vermittelung, und über des Papstes Wunsch nach Verhandlung
und Ausgleich haben wir ja unmittelbare Zeugnisse.
Bei M. freilich erscheint Paschalis recht als der kampflustige
Ponlifex, und der Kapetinger ist ihm der hilfsbereite Bundesgenosse
des Papstes. Gewiß, Suger weiß in seiner Biographie Ludwigs VI.
(hg. von Molinier in der Collection de textes, 1887, S. 26) recht ein-
drucksvoll zu erzählen, wie der Papst (Anfang Mai 1107) in St Denis
mit Philipp und Ludwig zusammentraf, wie er die Könige, die sich
ehrerbietig vor ihm beugten, mit eigener Hand aufrichtete und »tan-
qu&in duvotissinios ApoBtoIorum filius« ihm zur Seite sich niederseUen
hieß. Auch mag Suger es aus guter Quelle erfahren haben, daß
Paschalis die beiden mit schmeichelhaftem Hinweis auf Karl den
Großen um Hilfe bat — sie möchten »tyrannis et ecclesie hostibus
et potissimum Henrico imperatori audacter resistere* — und daß sie
ihrerseits den Papst >ihrcr Freundschaft, ihrer Hilfe, ihres Ratcs<
versicherten. Aber über solche freundliche Verheißungen sind die
Könige auch nach Sugers Bericht nicht hinausgegangen. Von einem
Bündnis ist keine Rede. Luchaire, in dessen Buche über Ludwig VI.
(S. CXXI ff.) sich wichtige Züge von Monods Anschauung bereits vor-
finden 1 ), ist doch bedachtsam genug, über dieses »Bündnis« zwischen
dem Papst und den Königen zu sagen (S. CXXUI): >0n ne peut
croire qu'il esp^rät les amener ä jouer un r61e actif dans cette
grande querelle. A cette tfpoque, le gouvornement capltien n'avait ni
la volonte", ni les moyens d'aider le chef de l'Eglise autrement que
par sa sympathiei. Monod dagegen erklärt: »Philippe £tait l'aide
et le conseil du pape, et la France allait menter le uom, quelle
1) Esmein, I.li question de* investiturcs dans les lettre« d'Yvoa de Cbartres
i d. llibl. de l'ecole des baut« rtudes, Science« religieuBes 1 (1889) S MS Anra. 1
beruft lieb lediglich auf die soeben angeführten Satze Sugira, wenn er sagt >ce
fnt rraiment son [ Frankreichs] allianre contre l'Kmpire qne i'tot en 1 107 demander
Pascal n .
■
■
..•ÜUNNERSITy
Monod t, Essai snr lei rapporta de Pascal II avec Philippe I«
769
devait garder pendant deux (I) siöcles, de fille ainee de p£glisec
(S. 5G) 1 ). Er meint ohne Einschränkung aussprechen zu dürfen, der
Papst habe >l'alliance de la France< gewonnen (S. 58), habe eine
>alliance< mit Philipp geschlossen, >qui lui penuit de lutter avec
plus d'autoritö contre l'empereurc (S. 135).
Gegenüber solchen Sätzen muß man doch bescheidentlich nach
den Tatsachen fragen, die uns den >accord< bezeugen könnten, den
Philipp mit dem Papste geschlossen hatte >pour le proteger contre
l'eiupereur« (S. 84J. In der Tat, Philipp und Ludwig haben etwas
für den Papst getan. Auf ihr GehciG (Suger S. 28) begleiteten etliche
Erzbischöfe und Bischöfe sowie der Abt von St. Denis den Papst nach
Ch&lons-sur-Marne, zu der Zusammenkunft mit den Gesandten Hein-
richs V. Die Könige selbst sind nicht mitgegangen. Monod behauptet
es zwar (S. 54), aber seine Meinung beruht auf falscher Uebersetzung
der Worte Sugers (S. 2Ü) 1 ). Ich sehe natürlich keine Unfreundlich-
keit gegen Paschalis darin, daß Philipp und Ludwig sich zurück-
hielten. Da Heinrich V. fernblieb, hatten sie keinen (»rund, persönlich
zu erscheinen. Aber sie haben auch in keiner Weise auf die Ver-
handlungen von Chalons einzuwirken versucht. Sugers Schweigen ist
um so beredter, als er diesen Verhandlungen persönlich beiwohnte
und sie sehr genau geschildert hat.
Auch der Papst seihst war ganz und gar nicht von Kampfes-
stimmung erfüllt. Hätte Monod die Haltung Heinrichs V. schärfer ins
Auge gefaßt, so wäre auch er wohl dazu gekommen, die Versöhn-
lichkeit Pascbals mehr hervortreten zu lassen. Heinrich hat dem
Papste das Entgegenkommen wahrlich nicht leicht gemacht. Dew-
noch zeigte sich Paschalis, wenn er auch nicht daran dachte, seinen
Grundsätzen etwas zu vergeben, zu Verhandlungen geneigt. Selbst
unmittelbar nach dem scharfen Zusammenstoß von Chälons (ihn hat
Monod S. 54 f. ziemlich genau behandelt) ") und trotz der schroffen
Haltung Heinrichs V. trat er mit dem königlichen Kanzler in Ver-
bindung. Monod (S. 55) berührt diese Tatsache nur flüchtig. Gewiß,
dieser Anstoß zu neuen Verhandlungen blieb vergeblich, aber daß er
1) Aehnliche Worlc finden aich übrigens bei I.urhaire S. C'XX II: • l.cCaprticn
COmnnc* donc ■ mtTiter vi : rit ablernen t i-e siirnom de ■::!■- alne de l'Kglise« i(ui
devait reater atlaebr k tuuit seil surcesseurs juüqu'ii la tin de Tannen regime*
2) Auch ton Früheren (*. II. Menr.el, (iesih. d frank. Kaiser 1,616) int
dieselbe Stelle mit! verstanden worden Da bereits M< yer von Knonaa a. a. O. 45
(mit Aom. 22) sie richtig ausgelegt hat, genügt es auf ihn /u verweisen. Richtig
auch Luchaire, Louis VI. S. 26 nr. 48.
3) Aus seinem Nachlaß sind iniwischen (Revue biator. 101, S. 80— 87) noch
einige Bemerkungen über die Inveetiturfrage auf dem Tage von Chulona veröffent-
licht worden. (Nachtrag bei der Korrektur).
On<,.
CORHftl UHIVERSITY
770 06ii .-1. An«. 1909. Nr. 9
erfolgte, daß er vom Papste persönlich ausging, das ist zur Kenn-
zeichnung der päpstlichen Politik von wesentlicher Bedeutung. Und
der Vorschlag war ernsthaft im Sinne des Friedens gemeint. Sugers
Worte (die M. nicht anführt) zeigen das aufs klarste (S. 28): > Verum
papa quamplures viros approbatos et peritos ad caocellarium roisit,
qui eum super bis compositeet placide convenirent, et audiren-
tur et audirent, et ad pacem regni eum operam dare obnixe exo-
rarent«. Das Konzil von Troyes, dessen wichtigste Reformkanones
Monod (S. 56) gut hervorhebt, erscheint bei ihm doch wieder in ein-
seitiger Beleuchtung, »li-'-uni quelques jours apres la Conference de
Chalons, e'etait une rtfponse directe ä l'emperourc Diesen Satz über
das Konzil stellt M. an die Spitze. Aber der Satz isl unrichtig. Es
ist einmal ohne weiteres klar, ergibt sich überdies auch aus den
Quollen, daß das Konzil einberufen worden ist, ehe überhaupt der
Papst und die deutschen Gesandten in Chalons zusammentraten l ).
Dann aber ist es ja gerade der deutsche Herrscher, dem Paschalis
in Troyes ein besonderes Zugeständnis macht Die Annahme der In-
vestitur aus Laienhand hat er (wie auf der Lateransynode von 1102)
verboten. Aber erst auf einer allgemeinen Synode in Rom Bollte die
Investiturfrage zwischen Pascha! und Heinrich geregelt werden. Für
die Beurteilung von Paschais Stellung und Verhalten ist diese Nach-
richt der Paderborner Jahrbücher') natürlich von größter Bedeutung.
M. kennt sie nicht. Vielleicht hätte ihre Kenntnis ihn vor jener über-
spannten Anschauung von der Bedeutung des päpstlichen >Bund-
nisses« mit Philipp I. und der Machtgeltung Paschals bewahrt. Wenn
der Papst vornehmlich deshalb nach Krankreich gekommen ist, um
dort mit Hilfe des französischen Königs und der französischen Kirche
seine kirchenpolitischen Streitigkeiten mit Heinrich V. auszukämpfen,
so bezeugt gerade die Synode von Troyes das Fiasko dieser Politik.
Suger (S. 24 f.) sagt in der Tat ausdrücklich, Paschalis sei der Ueber-
zeugung gewesen >propter Rontanoruni conducüciam pertidiam, de
1) Die Zusammenkauft von Cliilons bat Dach dem 3. Mai begonnen und ist
vor dem 13. beendet worden; sie dauerte wobl (vgl. Meyer v. Knonau 46 f. mit
Addi. 23) drei Tage. Der Papit ist seit dem 21. Mai in Troyes nachweisbar und
eröffnete das Konzil am 23. Mai. — Die l'aderborner Annaleo (S. 117 — Chron.
regia Colon. 46) verzeichnen die Berufung der Synode unmittelbar nach Krwab-
nung des Osterfestes von 1 107, bevor sie von der nach Clialons gehenden Ge-
sandtschaft sprechen. Das »generale concilium« wird auch von Suger (S. 28) als
»diu Buhmonitutn« bezeichnet.
2) S. 117 (= Chron. reg. Col. 46): Ibi causae, super qua ipso et rex ron-
venturi erant, inducias ad Romanam sedem ponit, ut super ea canonice agatur.
S. 118 (= 47): Apustolic.ua enim apud Trecu banno cootLrmavit, ut nemo in-
vestituram neque aeccleeiasticam dignitatem a laicali manu suseiperet, quoadusque
quaestio haec inter eum et regem ainodaliter terminaretur.
___ \k
iU UNIVERSJTY
Monod f, Essai srr lea rapports de PascsJ II avec Philippe I" 771
prefatis [nämlich 10 Zeilen vorher: quibusriam molestiis et novis in-
vestiture ecclesiastice querelis, quibus eum et infestabat et magis in-
fesUre miaabatur Henricus imperator], iromo de omnibus questionibus
tucius regia et regia filii et ecclesie Gallieane in Fiancia quam in
Urbe diaeeptare suffragiot '). Deshalb also kam der Papst nach
Frankreich. In Frankreich aber, unter dem Schutze seines > Ver-
bündetem vertagt er die Entscheidung nach — Rom.
Ich glaube, es bedarf keines Wortes mehr, daß M ■ Auschauung
von der »alliance« Paschais und Philipps I. gegen Heinrich V., seine
Vorstellung von dem König, der dem Papste >un profond devouement
dans sa lutte contre l'empereurc (S. 90), bezeugte nicht nur unbe-
wiesen, sondern auch unhaltbar ist. Die Position des Papstes gegen-
über Heinrich V. ist durch Philipp nicht verstärkt worden. Und was
Paschaiis in Frankreich selbst erreichte, das verdankte er vor allem
der französischen Kirche, nicht dem französischen König. Die Synode
von Troyes bezeugte in wirkungsvoller Weise die Macht der Reform-
gedanken in Frankreich im Gegensatz zu der damals vorherrschenden
Stimmung in Deutschland 1 ); sie brachte aber auch diese Gedanken
in einem bestimmten Falle (Streit um Reims, siehe unten) dem fran-
zösischen König gegenüber unbedenklich zur Geltung.
Mit den Beziehungen des Papstes zur französischen Geistlichkeit
befaßt sich M im zweiten Buche seiner Schrift, das deren größere
Hälfte einnimmt Unser besonderes Interesse wendet sich hier den
Bischofs wählen zu. Der Vf. hat sie im einzelnen sorgfältig untersucht.
Allerdings zum großen Teil schon im ersten Buche. Man muß sich
in verschiedenen Kapiteln umschauen, um ein vollständiges Bild zu
gewinnen. Ich wüßte im übrigen gegen diese Darstellung, soweit sie
den Hergängen bei den Wahlen gilt, nichts einzuwenden; sie ist mit
selbständiger und genauer Quellenforschung klar und anziehend ge-
schrieben. Monods Anschauung über das gegenseitige Verhältnis von
Papst und König in Bezug auf die Besetzung der Bistümer seit der
Versöhnung beider muß ich indes als unbewiesen und unbegründet
bezeichnen.
Luchaire (Lavisse, Hist. de France 211, 220 f.) glaubte feststellen
zu können, daß Philipp I. seit dem Beginn des 12. Jahrh. in der
1) Aach diese Stelle hat M. nicht verwertet.
2) Dai hat Suger im Auge, wenn er (S. 28) aagt: . .. dominus papa Trecas
venit. diu aubmouitum universale concilium bonoriBce relebravit, et eum anwre
trancorum, quia nultum tervierant, et timore tt odio Theutonüorum ad saneti
Petri sedem propere remeavit«. Monod verwertet diese Worte *ur Kennzeichnung
von Paarbals Stimmung nach der Zusammenkunft von Cbalons und vor dem
Konzil (S. &6: »Pascal quitta Cbalons et, »lo cocur plein d'amour pour la France
et de baine poux l'AUemagne*, U ae dirigera vers Trojea ...)«. Das ist eine unzu-
lässige Verschiebung dieses Stimmungsbildes.
nau. f»i. ah. im. Hr. t 53
-um
[LtUHivERarr
772 Oött gel. Arn. 1909. Nr. 9
Frage der Besetzung von Bistümern vor den Forderungen der >Gre-
gorianer« zurückgewichen sei, und er meinte von einem Triumph des
Reform papsttums sprechen zu dürfen. Wenn M. diese Ansicht für
irrig erklärt, muß man ihm Recht geben. Obwohl es unverkennbar
ist, daß der kirchliche Einfluß des Papstes in Frankreich seit der
Zeit, da Philipp die Versöhnung suchte, im Wachsen begriffen war
und im französischen Episkopat einen starken Rückhalt fand (Konzil
von Troyes) 1 ), so kann doch davon nicht die Rede sein, daß Philipp
vor Paschal die Waffen gestreckt hätte.
M. weist mit Recht auf den Kampf um das Erzbistum Reims
hin, der die beiden letzten Jahre Philipps erfüllte'). Nach dem Tode
des Erzbischofs Manasses war von dem re form freundlichen Teile der
Wähler der Dompropst Radulf erkoren worden. Der König, den die
Wähler Radulfs ganz aus dem Spiele gelassen hatten, erklärte sich
für Gervasius, einen Sohn des Grafen von Rethel, dem ein Teil des
Klerus von Reims anhing. Gervasius erhielt die Investitur und wurde
fortan von Philipp und Ludwig VI. mit allen Mitteln gegen Radulf
unterstützt Dieser aber war als der Erkorene der Reformpartei auch
der Mann des Papstes. Auf dem Konzil von Troyes wurde die Er-
hebung des Gervasius verworfen, Paschalis weihte den Radulf und
forderte von der Stadt Reims dessen Anerkennung unter Androhung
des Interdiktes; er hat das Interdikt dann in der Tat verhängt
Papst und König stehen sich also aufs schroffste gegenüber. Man
wird an die Anfänge des Streites um Beauvais erinnert. Aber der
Gegensatz ist jetzt schärfer, der Kampf wird von Seiten der Könige
ohne jede Rücksicht geführt. Damals, da der König sich des Papstes
Gnade sichern wollte, gab er den von ihm ernannten Bischof preis
und überließ das Bistum Paris dem Manne, der sich ihm zum Trotz
vom Papst zum Bischof von Beauvais hatte weihen lassen. Jetzt
sieht er sich nicht mehr auf den Papst angewiesen, jetzt will er zwar
keinen Bruch mit dem Papste, aber er will nicht zurückweichen, er
will es gegen den Papst durchsetzen, daß ein Mann seiner Wahl das
Erzbistum erhält, zu dessen Rechten die Krönung des Königs gehört Der
Streit um Reims beweist, wie ich meine, aufs deutlichste, daß Philipp
von der Nachgiebigkeit, die er drei Jahre zuvor aus Berechnung dem
noch unversöhnten Papst gegenüber gezeigt hatte, jetzt, da der
Papst sein Verbündeter« war, nichts mehr wissen wollte. Dieser
Auffassung, die mir nach I>age der Ueberlieferung allein berechtigt
1) Wu Monod S. 96 von dein französischen Episkopat unter Ludwig VI.
sagt, gilt nicht weniger für die Zeit Philipps.
2) AuBer Monod BS IT siehe Imhart de U Tour 444, Esmein 1K8, T.acbtire
CI.XV1 f. Vgl. aorh Monod M (Anmerkg. 3) mit Hinweis anf Säger 8. 40. Sager
spricht — was M. nicht bemerkt — nur von Ludwig; seine Worte können aller-
dings auch aar Kennzeichnung von Philipps Haltung dienen.
CORHEU UNIVIR5JTY
Moood f, !■ ssai sur les rapports dp Pucal II btcc Philippe I" 773
scheint, hat sich auch M. nicht ganz verschlossen. S. 84 f. lesen wir :
>Philippe ne faisait un aecord avec le pape que pour le proWger
contre l'empereur, mais i) prtttendait rester libre de gouverner son
clerg£ comme il l'entendait. I* pape, de son eftte, taut en demandant
aide et conseil au roi, ne voulait pas renoncer ä ses prttentiona de
directeur supreme des eglises de France«. Wenn ich von dem >pro-
tlger contre Pempereur< absehe, so könnte ich diese Sätze einfach
unterschreiben. Aber sie bezeichnen nicht die eigentliche Meinung
des Verfassers. Nicht ohne Erstaunen siebt man ihnen die nach-
stehenden Worte folgen: >Mais, par courtoisie d'höte ä höte, chaeun
laissait l'autre faire ce qui lui plaisait ( "est ainsi que Philippe laissa,
sans meme protester, le pape sacrer Raoul en plein concile de
Troyes, tandis que, de son cöte\ il faisait pillcr le territoire rtraois
et les domaines ecelfeiastiques, pour marquer son autoriW, et con-
tinuait ä soutenir Gervais contre son coneurrent« '). Eine seltsame
Courtoisiel Aber diese Betrachtungsweise steht eben in Zusammen-
hang mit M.s Auffassung von der Stellung der beiden Gewalten
gegenüber den Bischofs wählen.
M. nimmt (S. 56 f., 88 ff.) ein Kompromiß zwischen Papst und
König an. Er möchte nicht behaupten, daß ein förmliches, urkund-
liches Konkordat abgeschlossen worden sei, er begnügt sich mit der
Annahme einer >entente tacite« (S. 57). Es war, sagt er (S. 92), >un
simple compromis, une entente tacite de ne rien faire de purt et
d'autre qui put nuire aux intörets legitimes du clerge\ de la papaute"
et de la couronne<. Die Auseinandersetzungen des Verfassers, der
sonst, wenn nicht immer überzeugend doch überzeugt schreibt, sind
hier unentschieden und unsicher. Schon über den Beginn dieser En-
tente scheint er nicht ganz im klaren mit sich selbst zu sein. S. 57
sagt er, es sei unbestreitbar >quc, depuis 1104, un modus vivendi
nouveau rtfsulte de l'absolution de Philippe en ce qui concerne les
elections episcopales et le role qu'y joue le roi< ; nach S. 90 faßt er
dagegen wenigstens Philipps Kirchenpolitik für die ganze Zeit von
1099 — 1108 als einheitlich auf, während er S. 90 wiederum meint:
>L*attitude respective de Pascal et de Philippe de 1102 ä 1104 et
depuis rabsolution du roi jusqu'au voyage du pape en France denote
une politique nouvelle<. Aber auch die Darlegungen über Inhalt und
Tragweite des > Kompromisses« sind nicht ganz widerspruchsfrei.
S. 92 lesen wir: >Si Tun des deux partis faillissait ä ses engagements,
l'autre ne se conside>ait plus comme liö: c'est co que nous consta-
tions ä Reims oü des ill^galites avaient ete* commises de part et
d'autre <. Die Vorgänge von Reims, die hier als Beispiel Tür das
Außerkrafttreten der Entente herangezogen sind, sollen dagegen
1) Vgl. die Ähnlich gearteten Worte auf S. 90.
53*
rusjrr
774 Gott gel. An«. 1909. Nr. 9
S. 56 (mit Anmerkung 4) als Beweis dafür dienen, daß daa Investitur-
verbot von Troyes kraft der Entente für Frankreich nicht gelten
sollte: >Ce canon, proraulgue" en France, ne semble paa s'appliquer
aux elections qui avaient lieu dans le clergö francais. Le roi et le
pape vivaient sur un compromis commodc et qui ne creait pae de
conflit<. Zu dem ersten Satze die Anmerkung : >Nous voyona au meme
moment, ä propos de l'election de Reims, le roi donner rinvestiture
ä Gervais, non consacr£, et le pape consacrer Raoul, non investi<.
Gegenüber diesem Trugschlüsse bedarf es kaum eines Wortes, daß
Paschalis gerade im Reimser Falle ausgesprochener Maßen die Re-
forradekrete befolgte 1 ). Wenn Philipp seinerseits sich rücksichtslos
darüber hinwegsetzte, so sehe ich damit eben den durch kein Kom-
promiß gemilderten kirchen politischen Gegensatz beider aufs hellste
beleuchtet (vgl. oben S. 772).
M. sucht trotz seiner etwas schwankenden Auffassung die Be-
deutung der Gegensatze, die bei dem Kampf von Reims hervortreten,
keineswegs abzuschwächen. Aber er will diesen Kampf gleichsam
außerhalb der Entente unterbringen (vgl. S. 95). Er sucht seine An-
nahme eines Kompromisses dadurch zu sichern, daß er es bei zwie-
spältigen Wahlen außer Kraft treten läßt und seine Geltung auf die
>regelmaßigen< Wahlen beschränkt. Wir müßten uns mit dieser An-
schauung auseinandersetzen, wenn uns der Vf. auch nur an einer
> regelmäßigen« Wahl die Wirksamkeit des von ihm angenommenen
Kompromisses nachgewiesen hätte. Aber dieser Nachweis fehlt. Monod
selbst gibt wiederholt zu, daß wir von derartigen Wahlen >mal-
heureusement« nichts genaues wissen (S. 80, S. 95, auch S. R7)").
Also, für die Wahlen, die wir allein genau kennen, trifft das Kom-
promiß nicht zu, und die, bei denen es gelten soll, kennen wir nicht.
Dennoch meint M. den Inhalt dieses Kompromisses dahin bestimmen
zu können (S. 95), daß der König sich verpflichtet habe, >ä ne pas
faire d'opposition aux elections r£gulierement faites, ä ne pas abuser
de son pouvoir sur le clerge" seculier«, der Papst aber >ä observer
de son cöte" la meme ncutralitä«. Diesen >accord< möchte er als das
Ergebnis der > friedlichen Politik« Paschais und Philipps angesehen
wissen. Allerdings fügte er an dieser Stelle ein bescheidenes >autant
que nouB pouvons le supposer« hinzu. Ich glaube indes mit ziem-
1) liAti I'aschalis die Verfügung über Reims geradezu als in seine Hand
gestellt ansah, zeigt sich darin, daß er xuerst beabsichtigt hatte, du Erzbistum
dem Arcbidiikon von Verduo, Richard von Grandprä, tu verleihen. Vgl. Monod 84
Anra. 1 and ftti Ahm 1 (dort steht bcidemale irrig »Richer«; so hieß der Bischof
von Verduu, dem Richard dann gefolgt ist), sowie Meyer von Knooau 6 S. 46 f.).
2) Die »elections reguliere««, die er S. HO ff. bespricht, liegen vor dem J.
1106. Dfa Rechtmäßigkeit der Wahl Galderichs von Laon (S. 4Hff„ S. 83) wurde
vom Papst auf einer Kirchenversammlung zu Langres (Febr. 1107) entschieden.
COBNfUUMWfRSIIY
Honod f. Emu «r I« repports de Pascal II avec Philipp« I» 775
licher Sicherheit zeigen zu können, daß seine Meinung auch als Ver-
mutung nicht zu halten ist.
Als den Hauptpunkt der von ihm angenommenen >entente< sieht
er eine Vereinbarung über die Investitur an. Seiner Meinung nach
— er kann sich auch hier weder auf eine Tatsache noch auf ein
Quellenzeugnis stützen 1 ) — beruhte dieser >accord< über die In-
vestitur, der >vielleicht< während des Konzils von Troyes zustande
gekommen sei, auf einem beiderseitigen Zugeständnis: >le pape
renonca a interdire toute investiture an roi; !e roi, de son cöte"
renonca a investir annulo et bactdo*. Es scheint mir, daß uns ein
Brief Ivos von Chartres, dem wir die genaue Kenntnis vom Aus-
gang des Streites von Reims verdanken, das Recht gibt, M.s An-
nahme abzulehnen. Ludwig VI. zeigte sich nach seiner Krönung
(3. August 1108) bereit, den vom Papste geweihten Erzbischof Radulf
von Reims anzuerkennen 1 ), doch verlangte er den Lehenseid. Ivo
von Chartres, der als Vermittler tätig gewesen war, und Radulf selbst
zeigten sich einverstanden. Aber dem Papste gegenüber — das ist
es, was uns hier interessiert — fühlte Ivo sich genötigt, in einem
sorgfältig ausgearbeiteten Schreiben seine Haltung zu rechtfertigen.
Die i rostlose Lage der Kirche von Reims habe ihn veranlaßt, sich
an den König zu wenden. Am Hofe habe man erklärt, Radulf müsse
vor dem König den Lehenseid ablegen, der auch den früheren Herr-
schern von allen Erzbischöfen von Reims und den Bischöfen des
französischen Reiches — auch von frommen und heiligen Männern —
geleistet worden sei. Um des Friedens der Kirche willen habe man
die Forderung erfüllen müssen, obwohl es nach der Strenge des Ge-
setzes nicht hätte geschehen sollen. Es sei ein Werk der Nächsten-
liebe gewesen, und indem er es getan habe, glaube er den Ge-
setzen gehorcht zu haben, denn auch das Gesetz gehe auf die Liebe
zurück. Kniefällig bitte er den Papst, um der Liebe willen mit
väterlicher Nachsicht dieses Verhalten zu verzeihen, das ja nicht die
>aeterna lex« unerlaubt mache, sondern ein zur Erlangung der Frei-
heit der Kirche von ihrem Oberhaupte ausgegangenes Verbot (sed
intentione acquirendae liberUtis praesidentium sola prohibitio). ... Man
müsse etwas nachlassen von der Strenge der kirchlichen Vorschriften,
wenn es die Not des Volkes fordere. Der Papst möge Nachsicht
walten lassen, da es nicht möglich sei, nach strenger Gesetzlichkeit
zu verfahren.
1) Er erkUrt einfach (S. 98 Anm. 6): »Accord qui resulu de tonte la poüüque
qui suit co concil?« I
2) Vgl. lom folgenden Kirnein l&9ff., Luchura CLXVIlf. nod 32 f., auch
Barth, Hildflbert V, Lavardin 360. Monod 93 Anm. 6 (vgl. 86) beleuchtet nur du
Verhalten Ludwig! flüchtig. — Das ttchreiben Ivos an Puchal ist gedruckt i Bouqoet,
Kecaeil 15, 146 nr. 116 (epist. 190). Vgl. auch S. 144 epiit 189.
CORni rSry
77« OÖH. gel. Am. 1909. Nr. 9
Solcher Bitten und Vorstellungen bedurfte der Bischof Ton
Chartres, um es dem Papste annehmbar scheinen zu lassen, daG ein
Bischof — ein vom Papst geweihter Bischof, der nur so seinen Platz
erlangen konnte! — dem König den Lehenseid leiste. Wird man
ernstlich behaupten wollen, daß dieser Papst 1 '■'.• Jahre zuvor dem
französischen König die Investitur zugestanden habe, das will nach
M.8 Meinung (vgl. seine Darlegung Über die Reihenfolge von In-
vestitur und Weihe unter Philipp, S. 94 f.) sagen: das Recht, den
erwählten Bischof vor der Weihe zu investieren? Und dabei soll es
ja (Monod S. 91 und 92 f.) gerade Ivo gewesen sein, der den Papst
zu dem Verachte auf das Investiturverbot gegenüber Philipp veran-
laßt habe. Gewiß, Ivo war der Mann der Vermittlung. Aber seine
kirchen politische Stellungnahme, die M. ganz richtig kennzeichnet
(S. 90 f., 92 f.) 1 ), war nicht die des Papstes. Das zeigt neben anderem
dieser Brief, in dem sich Ivo die größte Mühe geben muß, dem Papste
in einem für die Kirche sonst so günstigen Falle ein Zugeständnis
als notwendig hinzustellen, das weit bescheidener war als jenes an-
gebliche Zugeständnis in der Investiturfrage. Für Ivo aber hätte
dem Papste gegenüber nichts naher liegen können als der einfache
Hinweis auf den >accord< von 1107, wenn dieser >accord< nur be-
standen hätte.
Wir müssen dabei bleiben, daß es, nach allem was wir wissen,
ein Kompromiß über die Bischofs wählen zwischen Philipp I. von
Frankreich und Papst Paschalis U. niemals gegeben hat.
Ich habe die Ablehnung der Leitsätze M.s genau zu begründen
gesucht, da sie in beiden Büchern der Schrift stark hervortreten
und ohne Frage mit Geschick vorgetragen werden. Ich kann die
Darstellung nicht weiter ausbauen — daß weder Philipp noch Pascha],
wenn wir ihr geschichtliches Bild festhalten wollen, in M.s Beleuch-
tung bleiben dürfen, ergibt sich von selbBt — , wir müssen mit
raschem Schritt den übrigen Teil der Schrift durchmessen.
Der zweite Abschnitt des zweiten Buches (S. 97 — 120) ist den
Klöstern gewidmet und untersucht insbesondere ihr Verhältnis zu den
Bischöfen. Ich hebe hervor die Mitteilungen Über Abgaben der Klöster
an den Bischof, namentlich Send gerech tsame (S. 102 f.), über päpst-
liche Exemtionsprivilegien (S. 105 ff.), die bisweilen sogar auf bischöf-
liche Anregung zurückgehen (S. HO), aber im ganzen keine große
Bedeutung gewinnen, wie M. in sorgsamer Untersuchung überzeugend
1) M. hattr noch erwähnen können, daß Ivo dem Konr.il »on Tmycs, das
du uneingeschränkte Invwititurverhot erließ, femgeMiebcn ist Er war »krank«.
Der leise Zweifel, den Esmein 167 Anm. 2 dieser Krankheit gegenüber hegt, ist
vielleicht nicht unl* rechtigt. — Zu der »Üicoric nouvelle« hos (S. 93) vgl. übrigens
Ilaock, Kirchesgcscb. Deutschlands 3*, 914 (auch schon in der 1. Aufl., S. 906)
and Buth 358 mit Anm. 1,
CQfcr.
Monod f. Kasai sur Ins rapports de Pascal II ayec Philippe I« 777
darlegt; einige Bemerkungen über die Abgaben der exiraierlen Ab-
teien an den römischen Stuhl finden sich S. 117 f.
In den beiden Kapitelchen Über die regulierten Chorherren
(S. 121 — 134) betont Monod, daß die Kanomkatstifte in engerer
Verbindung mit dem Episkopat standen als die Kloster. Aber
seine Darstellung läßt das Verhältnis zwischen Bischof und Chor-
herren etwas gar zu freundlich erscheinen. Wie das Eindringen
der Mönche in die Seelsorge, so ist doch auch die seelsorgerische
Tätigkeit der Kanoniker den Bischöfen keineswegs durchaus erwünscht
gewesen: Barth gibt in seinem Buche über llildebrand von Lavardin
S. 253 Anm. 3 aus Briefen Ivos von Chartres Belege für den Wider-
stand der Bischöfe gegen die Seelsorgetätigkeit der Kanoniker. Die
Rivalität "zwischen Chorherren und Mönchen hebt M. gut hervor;
Paschal II. (vgl. S. 133) zeigte sich den Kanonikern besonders geneigt.
In der Zeit Paschais haben sich zahlreiche regulierte Chorherren-
stifte gebildet, zum großen Teil bischöfliche Gründungen. M. zählt
S. 125 f. die Stifte auf, die Paschalis bestätigt hat Allerdings hat
sich die Blüte nicht ganz so rein entfaltet, wie man nach M.s Dar-
stellung annehmen sollte. Das Medardusstift von Nantes, das M.
S. 126 Z. 1 erwähnt, kam so rasch in Verfall, daß es schon 1109 den
Benediktinern von Marmoutier überlassen wurde (Barth 302). Die
interessante Gründungsgeschichte dieses Stiftes hat M. ebensowenig
näher behandelt wie die der übrigen. Von einem Buche, das dem
Titel nach lediglich den Beziehungen Paschais II. und Philipps I.
gilt, ist das gewiß nicht zu fordern. Aber da nun einmal ein großer
Teil des Buches über die > Organisation de l'gglise de France< handelt,
muß man doch bedauern, daß der Vf. seine reiche Quellcnkenntnis
und seinen Scharfsinn nicht für eine tiefer gehende Darstellung
nutzbar gemacht hat Von dem niederen Klerus, von der Pfarr-
geistlichkeit wird überhaupt nicht im Zusammenhang gesprochen.
Auch die Stellung der Laien, der großen Machthaber zumal, zu den
bischöflichen und den übrigen Kirchen hätte man gern behandelt ge-
sehen. M. hat diese Frage — und zugleich die Frage nach der Be-
deutung des Eigenkirchenrechts — gestreift, ohne es selbst zu merken.
In seltsamer Verkennung des Sachverhaltes sieht er (S. 25, vgl. auch
S. 66 und 73) in dem Spolienrecht des Grafen von Blois und Chartres
ein — Plünderungsrecht des Pöbels (le peuple conside"rait comme une
de aes Prärogatives de venir piller le palais gpiscopal des qu'il appre-
nait la mort de l'öveque) ').
Wenn ich schließlich noch die sorgfältige Tätigkeit der Heraus-
geber in ganz bescheidener Weise ergänzen darf, so möchte ich
folgendes anmerken : S. 48 Anm. 2 ist die Chronik Ekkehards von
1) K« genüge, auf Barth 44er. tu verweben.
C0RWU.UWER9TY
773 QfltL gel An«. 1909. Nr. 9
Aura irrig Chronicoo Urepergense genannt. Die aus der Chronik
angezogene Stelle (Mon. Genn., Scriptores 6 S. 241) ist übrigens von
M. irrig ausgelegt worden, obwohl schon Waitz in der Ausgabe selbst
den Kingerzeig zum Verständnis gibt Zur Sache vgl. zuletzt Meyer
t. Knonau, Jahrbücher Hs. IV. u. V. Band 6 S. 33 Anm. 44. — Zu
S. 58: Paschalis war noch am 21. Juli in Valence. Eine (von M. über-
sehene) Bulle mit diesem Datum ist von P. Kehr in den Götting. Nach-
richten, phil.-hist. Klasse, 1902 S. 89 veröffentlicht — Neben anderen
Druckfehlern ist S. 84 als Jahresangabe für das Konzil von Troyes
1106 (statt 1107) stehen geblieben.
Es wäre Unrecht, wenn ich von diesem, mit ungewöhnlicher Warme
geschriebenen Werke so kühlen Abschied nehmen wollte. Gewiß, das
Buch läßt manche Wünsche unerfüllt und vermag mit den Sätzen, die
dem Vf. besonders am Herzen lagen, nicht zu überzeugen. Aber so
sehr jene Leitsätze, die wir ablehnen mußten, hervortreten, sie be-
herrschen doch nicht durchaus die Darstellung. Ein gesunder histo-
rischer Sinn und unbefangener Forschungsdrang haben den Vf. fast
immer davor bewahrt, der geschichtlich en Darstellung selbst eine
falsche Zielstrebigkeit einzuimpfen. Und auch da, wo man das Ziel
Tür verfehlt halten muß, wird man dem Vf. mit lebhaftem Interesse
folgen und mannigfache Anregung mitnehmen. Die Fehler des Buches
entspringen einer Tugend: dem energischen Streben, den großen Zu-
sammenhang der Dinge zu erfassen. Wie Gabriel Honod mit be-
zeichnendem Worte sagt (S. XU): eine >ing£niosiW parfois tem6raire<
beherrschte den Verfasser dieses Buches.
Freiburg i. B., März 1909') Fritz Vigeoer
1) !■ !i benutze die Korrektur, um auf eine Besprechung von Monoda Ruch
hinzuwi'i • :■.. die Augustin Fliehe im Moyen Age 22 (2. s<*rie 13), 1909, 8. S8— 44
(Januar- Februar heft, im April aufgegeben) veröffentlicht hat. Anch ex wende*
■ich d. *. gegen Ms. Einscbatxung der Politik Paachals. Aber naher begründet
bat Fliehe nur seine, wie ich glaube durchaus berechtigte, Ablehnung tob M.«
Urteü über Urban II. (5. oben S. 762).
Für die Redaktion verantwortlich: Dr. J. Joachim iii Qottingen
COM
Nr. 10 Oktober 1909
Koarad Maarer, Vo r I ■■ i a n l* e :i über altnordiirhe Rech tsgeachicbte
Au» dem Nachlaß dei Verfassen berauageRpben von der Gesellschaft der
Wissenschaften in Kristiania. Hand I Abt 1 n. 2 (XV und 4«) l.rw. 2liO Seiten).
Leipxig, A. Deichen i,. Verlagsbuchhandlung Nacht, 1007.
In jedem Wissenschaftszweig gibt es Forseher, deren Werke
nicht nur im Augenblick ihres Krscheinens und der unmittelbar fol-
genden Zeit von Bedeutung für den Fortgang der Wissenschaft sind,
sondern noch lange über den Tod ihres Verfassers hinaus die feste
Grundlage für die weitere Forschung abgeben, zu denen derjenige
immer wieder greifen muß, der eben diese Disziplin kennen lernen
will, die von der jüngeren Erkenntnis und Arbeit zwar ausgebaut,
aber auf viele Jahrzehnte hinaus nicht ersetzt werden können. Ks
sind dos in erster Linie die Werke derer, die als die Begründer
eines mehr oder weniger selbständigen Forschungszweiges zu gelten
haben. Und wie auf friesischem Gebiete Richthofens bahnbrechende
Arbeiten diesen Platz einnehmen, so auf dem der skandinavischen
Hechtsgeschichte die besonders zahlreichen Abhandlungen K. Maurers
(verzeichnet in Tidsskrift for Retsvidenskab 1903 durch M. v. Meuten,
vollständiger durch Golther in Ztsch. f. d. Phil. XXXV S. 68 ff. ; doch ist
hier zu ergänzen >Die Limburger Inschrift« in Ztsch. f. d. Altertum XVIII,
wogegen ich den Artikel >Norwegen«, den Golther angibt, in keiner der
mir zur Verfügung stehenden Auflagen von Herzogs Kealencyklopädie
finden konnte). Während aber jener in seineu > Untersuchungen zur
friesischen Rcchtsgeschichtec ein groß angelegtes Werk begann, hat
dieser die Ergebnisse seiner Forschungen von Ausnahmen, wie
der >Bekehrung des norwegischen Stammes zum Christentum« und
>Island« abgesehen, der weiteren Oeffentlichkeit in der Form einer
Keine umfänglich wenig bedeutender Einzeluntersuchungen mitgeteilt.
C«U. «*L Abi. u. Kr. 10 54
CORHf U UNIVERS1TY
78U 06tt gel. Aoz. 1909. Nr. 1Ü
Nur in deu Vorlesungen, die Maurer an der Universität München und
in Kristiania über norwegische Rechtsgeschichte hielt, hat er größere zu-
sammenhängende Stoffe vorgetragen; die hierin enthaltene > grundlegende
Arbeit des Meisters nordischer Rechtsgeschichte in weiterer Ausdeh-
nung ... für die Wissenschaft zu retten und zugänglich zu machen«,
ist der Zweck der mit dem vorliegenden Bande beginnenden Ver-
öffentlichung. Die Zeichnung des Vorworts und im wesentlichen die
Herausgabe selbst hat Ebbe Hertzberg übernommen, der dabei die
Unterstützung von K. Lehmann, K. Mayer und A. Taranger genoß.
Es steht außer Zweifel, daß die Vermittlung der Ansichten
eines Mannes von der überragenden Bedeutung Maurers ein höchst
begrüßenswertes und dankenswertes Unternehmen ist. Auf einem an-
deren Blatt aber steht die Frage, wie die gegebene Aufgabe zu lösen
war, und ob sie hier richtig gelöst ist. In dieser Beziehung einige
Bedenken anzubringen, kann ich mir nicht versagen; sie sind mir
gekommen, je mehr ich mich mit dem Werke beschäftigt habe. Ge-
wiß ist es hoch zu schätzen, daß der Herausgeber die Darstellung
Maurers selbst, >wie sie aus des Altmeisters eigener Feder geflossen,
voll und unverändert« uns geboten hat, und man muß ihm dafür an-
gesichts der häufigen , ebenso pietätlosen als unwissenschaftlichen
Neubearbeitungen« Dank wissen. Maurers Werk hätte gelitten,
wenn man die Ergebnisse neuerer Forschungen zustimmend oder ab-
lehnend hineingearbeitet hätte. Aber das vorliegende Werk scheint
mir die Bestätigung des alten Satzes: »Incidit in Scyllam, qui vult
vitare Charybdim«. Es gibt einen Weg, der in der Mitte liegt
zwischen dem bloßen Abdruck früher entstandener Werke und einer
Umarbeitung. Kipp hat ihn bei der Herausgabe der Windscheid-
schen Pandekten mit Glück begangen, Lotmar bei Herausgabe
der Brinzschen Pandekten. Ohne ein Jota am Maurerschen Text
zu ändern hätte die Literatur, die seit der Niederschrift der Vor-
lesung entstanden ist, in derselben Weise wie in diesen Büchern
berücksichtigt werden können. Insbesondere wäre es angezeigt ge-
wesen, doch wenigstens Maurers eigene, spätere literarische Tätig-
keit anzumerken. Auf diese Weise hätte aus der Veröffentlichung
bezüglich der behandelten Materien ein Handbuch werden können,
und um so wertvoller noch dann, wenn der Herausgeber nicht nur
über Neuerscheinungen referiert, sondern sie auch in Anmerkungen
gegen Maurers Ansichten abgewogen hätte. Doch mag man darüber
verschiedener Meinung sein, und so wie die Sache nun unabänder-
lich liegt, möchte ich weniger darauf ausgehen, zu zeigen, wie die
Ausgabe noch hätte verbessert werden können, als darauf, selbst zu
der Verbesserung zu helfen, und ich bespreche deshalb im Folgenden
COPIIEU UWVERSITY
Maurer, Vorlesungen »her altnordische Rechtsgrsrhirhtc 7öl
besonders (He Teile des Buches, die in der Literatur der späteren
Zeit mit anderen Ergebnissen oder auf breiterer Grundlage behandelt
wurden. Dabei im Rahmen einer Besprechung Vollständigkeit zu er-
reichen, ist allerdings ausgeschlossen und ist nicht beabsichtigt Ferner
suche ich Maurers eigene spätere, auch frühere Arbeiten durch Zitate
mit dem vorliegenden Band zu verknüpfen, so daß an Hand dieser
Besprechung wohl jede Stelle der Schriften Maurers festgestellt wer-
den kann, an der sich dieser zu einer der im vorliegenden Bande
berührten Kragen in wesentlichem Umfang geäußert hat. Erschöpfung
dos Stoffes habe ich dabei angestrebt; sie erreicht zu haben, wage
ich nicht zu behaupten. Zur allgemeinen Literatur bemerke ich noch,
daß ich nicht planmäßig nach einschlägigen Arbeiten geforscht habe,
sondern das angeführt, was mir zur Hand war. Leider konnte ich
Sarß, Udsigt over den norske historie nicht in 2. Auflage erhalten.
Auf dieses Buch sei aber hiermit noch verwiesen.
Die erste Hälfte des vorliegenden Bandes ist dem altnorwegischen
Staatsrecht gewidmet und aus einer Reihe von einzelnen Stücken zu-
sammengesetzt, die den Jahren 1868 — 84 entstammen. Den Anfang
macht eine Einleitung (S. 1 — 30) aus den Vorlesungen von 1871 als
>Ucbersicht über die äußere Staatsgeschichte«. Maurer beginnt die
Geschichte Norwegens mit König Haraldr harfagri, der, um 860 zur
Herrschaft gelangt, um das Jahr 872 nach der Schlacht im Hafrs-
fjördr das Einkönigtum in Norwegen aufrichtete, womit bekanntlich
die Auswanderung nach Island und dessen Besiedlung im engsten
Zusammenhange steht. Nur kurz behandelt sind unter Quellenangabe
die Vorfahren dieses Königs seit Olafr tr^telgja, noch kürzer die An-
gaben antiker Autoren , mittelalterlicher Geschichtsschreiber (Pro-
copius, Jordanes, Paulus Diaconus), isländischer Schriftsteller. Insbe-
sondere der Letztgenannten Glaubwürdigkeit schätzt Maurer gering
ein (vgl. Boden ZRG. XXXHI 149 Anm. 1 ; ferner Maurer, Weitere
Mitt. z. Huldaraage Abh. d. bayr. Ak. 189G/97 S. 319 ff. Anders aber
z. B. bezüglich der Gulljwrissaga in >die Gull-fiöris Saga etc. etc<
S. 37). Die weitere Geschichte Norwegens ist ausführlicher bis zur
Union mit Dänemark fortgeführt, dann deren Schicksal bis zum Kieler
Frieden (1814) angegeben. Wertvoll sind verschiedene in den An-
merkungen gegebene Stammbäume, der des Philippus jarl (1207 —
1217) bis zu Haraldr gilli, dem unehelichen Sohn von Magnus Ber-
frettr, der König Albrechts bis zu Hakon haleggr, der Erichs bis zu
Waldemar, endlich zwei verschiedene für die zweifelhafte Abstammung
des Häkon Jönsson und des SigurOr Hafpörsson (zur Geschichte vgl.
auch Maurer, Die Bekehrung des norw. Stammes z. Christent. I; zu
den Beziehungen zum Süden insb. Ztschr. f. d. Phil. II 440 ff.). (Das
54*
.
782 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 10
Folgende entstammt nach den Angaben des Herausgebers einem
Manuskript von 1884. Dabei ist aber zu bemerken, daß wohl noch
später Ergänzungen erfolgten. So dürfte S. 43 unten und 44 oben
erat 1885 eingefügt sein, da Norges gamle Love IV erst 1885 er-
schien.)
Der § 1 beschäftigt sich (S. 31 — 37) mit dem Namen und den
Grenzen Norwegens. Der Name ursprünglich Norövegr (vgl. hierüber
Noreen, altisl. Gramm. 9 § 227) ist von der geographischen Lage des
Landes hergenommen und entspricht einem Vestrvegr (britische Inseln,
Frankreich), Austrvegr (Finnland, Litauen, slavische Lander) und
Suörvegr (Deutschland, Italien). Ob er im Norden oder im Süden
entstanden ist, mochte ich mit Maurer unentschieden lassen, nicht
mit Taranger (Udsigt over den Norske Kots Historie II, 1 S. 45)
in der zweiten Richtung entscheiden. Die Grenzen Norwegens ent-
sprechen der heutigen Ansicht, wie sie z. B. die Karte bei Bremer,
Ethnographie der germanischen Stämme (Pauls Grundriß UPS. 831)
wiedergibt.
Hat dieser § 1 mehr einleitenden Charakter, bo tritt Maurer mit
der Besprechung der weltlichen Bezirkseinteilung Norwegens in § 2
(S. 37 — 68) in den Stoff selbst ein. An seinen Ansichten hat die
spätere Forschung im wesentlichen nichts mehr ändern können (vgl.
Maurer Island S. 20 f.; Brandt II S. 89 ff. ; Maurer Art GulapingslQg
in Krscli n. Grubers Enzyklopädie II S. 415 f. u. »Die Huldarsage< ,
S. 264, femer >Die Entstehungszeit der älteren Frostupingslög« S. 3 ff.;
Entstehung des isl. Staates S. 8 ff.). >Ihren Schwerpunkt findet die ältere
norwegische Bezirks Verfassung in dem Begriffe des fylki oder Volk-
landes« (S. 37). »Ursprünglich ein selbständiges Staatsgebiet bildend,
hat sich dieses in die Zeit nach Herstellung eines Gesamtstaates
hinübererhalten, nur daß der bisherige Kleinstaat nunmehr zu einer
bloßen Abteilung des Gesamtreiches geworden ist< (S. 37). Auf die
Namen der einzelnen Volkslande geht Maurer so wenig ein wie auf
die bekannte Aufzählung aus dem Anfang des 12. Jahrh. Hier kann
Sterins Aufsatz in Hist Tidskrift IV, 478 und Taranger Udsigt II, 1
S. 42 f. ergänzend eingreifen (vgl. sodann Maurer, Die Entstehungs-
zeit der älteren Gulajiingslög). — Das Wort fylki leitet Maurer ab
von folk als einer Bezeichnung der zur Schlacht geordneten Mann-
schaft »wie denn auch das Zeitwort fylkja das Ordnen der Schlacht-
reihe bezeichnet*. Damit stimmt jedoch die neuere Forschung nicht
ganz überein. Insbesondere haben Falk und Torp in ihrem etymolo-
gischen Wörterbuch (deutsche Ausg. v. Davidson) zwar s. v. fylke
den Zusammenhang zwischen fylki und fylkja festgehalten, aber nicht
k
EU UNIVERSITY
Maurer, Vorlesungen über altnordische Rci-htsgcsrliirlite 7»3
8. v. folk erwähnt, so wenig wie fylki; sie nehmen keinesfalls eine
Ableitung von fylki aus folk an. Und zwar mit Hecht
Als Unterabteilung des fylki erscheint das höraö, ein seit Maurer
stark umstrittener Begriff. Zunächst sprachlich, dann aber auch sach-
lich. In jener Beziehung folgt Maurer der Ableitung von herr durch
Guöbrandr Vigfüsson, die auch heutzutage noch Anhänger hat. In-
zwischen aber haben sich gerade skandinavische Philologen um die
Erklärung des Wortes bemüht. Brate hat zuerst die Krage behandelt
und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß heraö zurückgeht auf eine
Bildung *hiwa-raö mit der ursprünglichen Bedeutung von >hem<
oder >familj< (Arkiv for nordisk filologi IX S. 133 f.). Er ist auf
dieser Ansicht in einem späteren Aufsatze stehen geblieben (ebd.
XXU S. 206) und hat sie verteidigt gegenüber der Meinung von
Axel Kock, der heraö auf urn. *hari-reiöa zurückführt und in dem
ganz parallel skipreiöa entwickelten Wort eine Bezeichnung ur-
sprünglich für die HeeresausrÜstung (Schiffsausrüstung), spater für
den Distrikt, den ein Heer (Schiff) auszurüsten hat, sieht (ebd. XXI
S. 351 f. insbes. 363). Ich selbst habe (Altgerm anischc Hundertschaft
S. 202) die Kontroverse unentschieden gelassen, ebenso Rietschel
(ZRG. XLI S.355f.); Tamm (Etymologisk ordbok s. v. härad) glaubt
beide Deutungen vereinigen zu können, Noreen (Altschwed. Gram-
matik ■ § 80 1, 3) nimmt die Möglichkeit einer Zusammensetzung mit
ha i r an. Nach neuerlicher Prüfung der Frage bin ich dahin gelangt,
die Losungs versuche von Kock abzulehnen. Ohne ihre philologische
Zulässigkeit zu bestreiten, scheint mir dies aus sachlichen Gründen
geboten. Was wir über das heraö wissen, läßt diese Deutung als
unzulässig erscheinen , die skipreiöur sind allerdings Bezirke , aus
deren jedem eine bestimmte Anzahl von Schiffen gestellt werden
mußte, parallel den skiplaghar im schwedischen Ropin. Aber eine
Krage für sich ist es, wie alt diese Bezirke sind, ob sie nicht von
Voraussetzungen abhangig sind, die wir in verhältnismäßig junger
Zeit erst gegeben finden. Allerdings ist gerade hier Maurer anderer
Ansicht. Er bezweifelt (S. 54 ff.) die Angabe der Heimskringla Ha-
konar s. gööa, die ihre Einrichtung König Hakon göÖi (935 — 961)
zuschreibt und so in die Mitte des 10. Jahrhunderts verlegt, und hält
die skipreiöur auf Grund der ähnlichen Einrichtungen in Schweden
und Dänemark für >eine uralte, den sämtlichen nordgermanischen
Stämmen gemeinsame Einrichtung<. Dieser Ansicht vermag ich mich
nicht anzuschließen. Die Einrichtung der Schiffsbezirke können wir
genau verfolgen in England, wo sie erfolgte durch Alfred den Großen.
Wie dort ist sie auch hier nur denkbar von einer Zentrale aus. Eine
Zentralgewalt nur kann befohlen haben, daß so und so viele Leute,
COßNHl UNIVERSirf
7K1 Cött gel. An/.. IMB. Nr. 10
der und der Bezirk ein Schiff auszurüsten haben. Der Vorgang setzt
staatliche Verhältnisse voraus, die bei dem urnordischen Volke noch
nicht gegeben waren. Gerade angesichts der Tatsache, daß diese
allerdings auch in Schweden und Dänemark vorkommenden Schifls-
bezirke verschiedene Namen tragen, scheint mir eine Zurückdatierung
in frühere Zeit umsoweniger nötig, als diese ebensogut wie in Eng-
land in den drei Ländern parallel aus dem Bedürfnis sich entwickelt
haben, als sie ebensogut in den drei Ländern aus England über-
nommen sein können. Aber ganz gleich wie es sich mit diesen
skipreiöur in Hinsicht auf ihr Alter verhält, erscheint mir doch die
Parallele mit *harireiöa ausgeschlossen. Eine Ausrüstung von Heeren
oder, an was wohl hier allein zu denken wäre, von Heeresteilen,
findet sich da, wo sich eine allgemeine Wehrpflicht nicht mehr
findet. So lange jeder Volksmonn ein Heermann ist, kann man nicht
davon sprechen, daß ein Gebiet einen Heeresteil >ausrüstc<- Jeder
rüstet sich selbst aus, nicht einer den anderen, oder mehrere zu-
sammen einen Anderen. Wenn nun auch G|)l. schon nicht mehr ein
unbeschränktes allgemeines Aufgebot kennt, sondern nur bei Heeres-
not nach ii|>l. 312 Jwgn ok |>ra?II auszieht, so wissen wir doch, daß
früher ein solches allgemeines Aufgebot, wie es nun nur in be-
stimmten Fällen erfolgt, Regel war. Und in diese Zeit zurück reicht
die Bezeichnung heraö. Darüber besteht mindestens für Schweden
kein Streit, und auch das schwedische tan]) will Kock trotzdem in
der angegebenen Weise erklären. Aus diesem in der Sache liegenden
Grunde muß ich die Erklärung ablehnen. Besser bestellt ist es aber
m. E. um die Erklärung Brate». Allerdings dann nicht, wenn man
mit Brate selbst für »hiwa« die enge Bedeutung >Heim< oder »Fa-
milie« ansetzt. Denn für alle Fälle ist an das Ansicdlungsgcbiet
einer »Familie« nicht zu denken, wenn man diesen Begriff in dem
üblichen, engeren Sinne oder auch als Großfamilie faßt. Wohl aber,
wenn man beachtet, in welcher indogermanischen Wörterumgebung
dieses hlwa sich befindet. Gehören dazu Wörter wie civis (civitos),
sowie andere die auf den Bedeutungsinhalt von > ansässig sein, An-
siedlung, Sippe, Gemeinwesen« hindeuten (vgl. Walde, Etymolo-
gisches Wörterbuch s. v. civis), so kann sehr wohl hiwa-raÖ ur-
sprünglich eine größere Personen gm ppe, späterhin deren Ansiedlungs-
gebiet gewesen sein. Allerdings ist mir aus den bis jetzt erschienenen
philologischen Erörterungen auch noch kein Grund entgegengetreten,
der eine früher schon von Maurer vertretene Ansicht (Entstehung
des isländ. Staates S. 1 Anm. 1), die Ableitung des Wortes heraö von
her mit dem Suffix -a|» trotz dessen Seltenheit (vgl. Noreen, Alt-
schwed. Gramm." S. 167) ausschlösse. Jedenfalls muß ich mich
■ .
EU UNIVER5JTY
Maurer, Vorlenungeti über altnordische HerliUgcsrlikhte "65
entschieden gegen die Meinung von Kock wenden, möclito jedoch im
übrigen der Ansicht Brätes vor der Maurers den Vorzug geben.
Erheblicher sind die Differenzen auf dem sachlichen Gebiet. Bis
in die neueste Zeit (vgl. y. Schwerin, Hundertschaft S. 202) wurde
das norwegische heraö als die Parallele des schwedischen hicrap an-
gesehen, gleich diesem in die älteste Zeit, die der Ansiedlung, zurück-
verlegt, und für eine sogenannte > Hundertschaft« erachtet. Neuerdings
hat nun Rietschel (a. a. 0- S. 380 f.) die >Hundcrtschaftsnatur< dieses
norwegischen heraö geleugnet, und sich so in direktem Gegensatz
zu der von Maurer in diesen Vorlesungen (S. 39 f.) und auch sonst
(z. B. Artikel Gulapingslög in Ersch u. Grubers Enzyklopädie) ver-
tretenen Meinung gestellt. Rietschel bemerkt, daß >aus dem Worte
Härad an und für sich irgend welche Beziehung zur Hundertschaft
nicht herauszulesen ist« und meint, das zeige >am besten Island,
wo von einer Härads Verfassung nirgends die Rede ist, und das Wort
herap in einem gauz unbestimmten Sinn für die verschiedensten Ge-
biete und Landstriche verwendet wird«. Er wendet sich so in erster
Linie gegen die auch von Maurer s. 4U geübte Verwendung der
Stelle >herr er hundrat« aus den Kenningar, wonach, da heraö sich
von herr ableitet und herr eine Zahl von 100 oder 120 Männern be-
deutet, das heraö mit der Hundertschaft zusammenfallen muß. Er
sieht in der Stelle lediglich >ein Glied in einer Stabreimspielerei, in
der sämtliche Zahlen von 1 bis 20 und von da an die Zehnerzahlen
bis 100 einem mit der betreffenden Zahl alliterierenden Worte gleich-
gesetzt werden«. > Dafür, daß die Gleichung 'Heer ist hundert' irgend
eine reale Grundlage hat«, fehle »jeder Anhaltspunkt«. So einfach
kommt man aber über die Sache doch nicht hinweg. Maurer hat mit
Recht darauf hingewiesen, daß in dieser >Stabreimspielerei« einigen
Gleichungen eine bestimmte juristisch-technische Geltung« zukommt.
In Gpl. 154 heißt es z.B. >Dat heiter tiocer er V menn ero saman at
feesta koste« und ganz ebenso Gpl. 1Gb >Dat er flockr er V menn ero
saman eöa hm fleiri«. Man darf also ein Eingehen auf diese Stelle
nicht mit dem Hinweis auf deren Charakter als >Stabreimspielerei« ab-
lehnen. Sodann hat Rietschel die Parallelen anderer Volksrechte nicht
genügend beachtet (vgl. auch Maurer in Germania XVIII S. 126). Im
an gel sachsächsischen Recht besonders deutlich, aber auch im bairischen,
ist >her« die Anzahl von Verbrechensteilnehniern, über die hinaus man
nicht mehr zählt, die »Menge«, der »Haufe« schlechthin. Und da hundraö
unbestritten auch eine Mengezahl ist, so kann die Gleichung »herr er
hundrat« allerdings guten Sinn haben. Das Heer ist eben die Menge,
die man nicht mehr zählt Doch ist auch von hier aus noch zu
beachten, daß Maurer die Ableitung des heraö von her für sicher
COPNaiUNIVERSm
7fti Gott. gel. Aoz. 1909. Nr 10
halt. Man konnte, da sie dies nicht ist, deshalb der Stelle jeden
Erkenntnis wert für unsere Krage abstreiten. Aber nicht mit Recht
Wenn auch horaö nicht von her abzuleiten sein sollte, vielmehr
mit Heute von hiwa, so wird doch diese Ableitung in der Zeit,
in der die Kenningar geschrieben wurden (Anfang des 13. Jahr-
hunderte; vgl. Mogk in Pauls Grundriß II * S. 700), nicht mehr be-
kannt gewesen sein und Snorri Sturluson wird ebenso an her ange-
knüpft haben, wie etwa später Stjernköök (de jure Sveonum et
Gothorum vetusto (1672) S. 29 f.). — Was sodann den Hinweis auf
Island betrifft, so scheint mir denn doch aus dem Nichtvorkommen
der Heradseinteilung gerade hervorzugeben, daß das heraö keine
künstliche Einteilung ist, sondern auf den Ansiedlungsverhältnissen
beruht, wie ich schon früher ausgeführt habe (Hundertschaft S. 207 f.).
Und im Laufe der Zeit kann allerdings die Bedeutung des Wortes
heraö so in Vergessenheit geraten sein, daß in späteren Quellen,
allenfalls auch in einem norwegischen Pro vi nzial recht, heraö einen be-
liebigen Bezirk bedeutet Aber daß dies die Regel oder gar, wie
Rietschel für Norwegen annimmt, die ausnahmslose Regel war, dafür
sehe ich in den Darlegungen Rietschels nicht den geringsten Beweis.
Am wenigsten läßt sich der Mangel einer Ilufenverfassung als solcher
ansehen. Mit diesem Argument begeHt Rietschel einen Zirkelbeweis.
Selbst wenn man, was ich aber keineswegs tue, annimmt, daß in der
Tat, wie Rietschel will, das dänische hieneth und das schwedische
httrap auf der Hufenverfassung beruhen, so ist der Schluß, daß sie
Hundertschaften sind, das norwegische heraö aber nicht, genau so
berechtigt oder unberechtigt wie der gegenteilige. Warum sollte
nicht das heraö eine Hundertschaft sein, ha?rath und hffiraj) aber
nicht? Rietschel wird antworten, weil das schwedische ha;ra|> sicher
identisch mit dem hundari, dieses aber ebenso sicher eine Hundert-
schaft ist Ich erkenne an, daß die Parallele für das schwedische
hffra|) durchschlägt. Aber wie steht es mit dem dänischen haneth?
Darauf antwortet Rietschel : >Ist aber das gotische haeraf) mit dem
hundari der Svear identisch, so muß das auch für das unmittelbar
angrenzende dänische haeraeth gelten<. Ich erkenne auch diesen
Schluß an, muß ihn aber dann auch für das unmittelbar angrenzende
norwegische heraö in Anspruch nehmen. Daß der Schluß, der
dort recht, auch hier recht sein muß, übersieht Rietschel vollständig,
und deshalb vermögen Beine Ausführungen auch nicht Maurers An-
sicht zu erschüttern, daß das norwegische heraö eine >Hundertschaft«
ist (vgl. hierüber v. Schwerin ZRG. XLU, S. 261 ff., insbes. S. 264 f.
Was Rietschel in seinen neuesten Ausrührungen ZRG. XLIII bringt,
die mir in Korrektur vorlagen und von Rietschel >Zur Abwehr« S. 6
■
Maurer, Vorlesungen über altnordische Kechlsgcscliichlc 787
Anm. 1 angeführt werden, gibt sachlich nichts Neues. Die heftigen
persönlichen Angriffe und die nun einsetzenden Versuche, die Arbeits-
methode des Gegners herunterzusetzen, veranlassen keine Erwiderung.
Zu ergänzen aber wäre, daß sich inzwischen auch Delbrück, Ge-
schichte der Kriegskunst *il S. 2G f. über K.s und meine Ausführungen
geäußert hat).
>Nicht selten werden nun aber, und zwar in den Legalquellcn so-
wohl als in den Urkunden, auch noch ganz andere Bezeichnungen ge-
braucht, welche zwar auch mit Zahlbegriffen zusammenhängen, aber
mit Zahlbegriffen von ursprünglich territorialer, nicht personlicher
Geltung«. Hierher gehört die Einteilung der Volklande in hülfur,
I>riöiüngar, fjoröüngar, settüngar und atttingar und ist dabei die Mei-
nung doch wohl die, daß die Sechstel als Unterabteilungen der Drittel,
die Achtel aber als Unterabteilungen der Viertel gelten, also die
Drittel und Viertel sich gleichmäßig in Hälften teilen sollten. Man
sieht, alle diese letzteren Abteilungen gehen von dem Volklande als von
einer Einheit aus, durch deren Zerlegung in zwei, drei oder vier,
dann sechs oder acht Teile sie sich bilden, wogegen die Hundert-
schaft, soweit deren ziffernmäßige Bedeutung in Krage kommt, nur
durch die Summierung einer Anzahl von kleineren Einheiten erwachsen
sein kann; jene entstehen also durch Division, während diese durch
Multiplikation sich bildet, und sind Überdies von Anfang an Abtei-
lungen des Landes gewesen, wogegen diese ursprünglich jedenfalls
nur eine persönliche Abteilung des Volkes gewesen sein kann. Da
entsteht nun die Krage >ob beide Bezirksabteilungen in der für uns
geschichtlichen Zeit wirklich von einander verschieden gewesen seien,
oder ob es sich bei ihnen nicht vielleicht bloß um verschiedene Namen
für dieselbe Sache gehandelt habe« ? An diese Krage hat sich eine
Kontroverse angeschlossen, an deren Austrag sich Maurer selbst
noch beteiligt hat. In den Vorlesungen vertritt er die Meinung, daß
>die Drittel und Viertel, in welche sich die Volklande teilten, ur-
sprünglich mit den Hundertschaften identisch gewesen waren, daß
jedoch hinterher, als sich in den Sechsteln und Achteln weitere Unter-
abteilungen bildeten, die Bezeichnung heraft auch auf diese letzteren
überginge. Für diese Ansicht sprechen in der Tat eine Stelle der
Heimskr. Haralds s. härfagra und t . J.l. 266, wogegen mir die Heran-
ziehung des oberschwedischen Kju.'prundaland, Attundaland, Tiunda-
land nicht sehr glücklich erscheint, da man aus diesen Namen auf
eine größere Unregelmäßigkeit schließen könnte, als sie in Norwegen
sich zeigt; es ergibt sich daraus nur, daß ein fylki aus einer belie-
bigen Zahl von Hundertschaften bestehen kann. Gegen Maurer hat
sich K. A. Munch gewendet (Det norske Kolks Historie II S. 1003
7MÖ GÖtt, sei. Anz. 1909 Nr. 10
An in. 1), mit besonders eingehender Begründung aber Taraiiger in
t'inem Aufsatz : Um Uctydningen af Heraö og Heraös-kirkja i de a?ldre
Kristenrettcr (Norsk hist. Tidskr. 2. Reihe Bd. VI S. 337—401), der
hier umsomehr Interesse verdient, als ihn Maurer selbst besprochen hat
(Krit. Vierteljahrsschr. XXXI, S. 223 f. ; vgl. auch Maurer zustimmend
v. Amira Recht * S. 72, sodann Maurer selbst in Studien zum sogen.
Christenrecht K. Sverrirs S. 22 ff.). Taranger behandelt der Keine
nach die Gebiete des Borgarping, Eiösivaping, Gulaping und Frostu-
ping, worin ich ihm nunmehr folge. Im Christenrecht der Bpl. finden
sich nur zwei Gebietsbezeichnungen, heraö und fylki ; es scheidot in-
folgedessen für die gegenwärtige Frage aus. Dagegen kennt das
Christenrecht des Eiösivaping neben einander priöjungr und heraö,
ohne aber des fylki zu gedenken. Taranger beginnt nun seinen Be-
weis dnfUr, daß hier das heraö eine Unterabteilung des priöiüngr ist
und mindestens drei hero{> in jedem priöjungr sind mit der Heran-
ziehung von Epl. I 33: »Nu skal lata hirimta rffiiöu biskups pann er
hann skipar til oc ha a nia up sta'fnu boö i heraöe oc lata pat fylgia
boöe at pingat kome aller mecö ra'iöu biskups til steefnu byar: paür
menn sem pa gera skil a pa Iwtr hanu par uiö tacka. En pa'ir er
oskill gera oc oM koraa par niceiÖ ro-iöa biskups hann skal sUufna
pu-ini i heraö annat n-ftir ser; aller p<rir er par gera skill p;i ma
hann uiö tAka. Kn pu'ir er par gera <ri skill pa ma stirfna pa'im i
priöia lieraö oeftir ser. En ef pa?ir gera oskill par pa skal fara tu
houuö kirkiu oc lysa pui at hann hafe hu'imt ra'iöa biskups; oc aller
ptt'ir menn er mer geröo skill tok ek uiö pui. En pa'ir er oskill
geröo pa sta'fndi ek pa-iin hingat skill at gera. Nu ef pa-ir uilia
tenn her gera skill pa uill ek uiö taka. Ef paar uilia nu o;i skill gera
pn ero peeir su>kir III morkum uiö biscupt. An dieser Stolle meint
Taranger könne man heraö unmöglich anders auffassen , denn als
Teil des priöjungr. Maurer hält diese Auffassung für möglich (a.a.O.
S. 225), aber auch die, daß unter den heraö >die 3 zu einem und
demselben Volklande gehörigen Drittel zu verstehen sind und unter
der Hauptkirche, an welcher der letzte Aufruf zu erfolgen hat,
die Ilauptkirche desjenigen Drittels, welches der Bischof zuletzt
auf seiner Visitationsreise besuchte. Gewiß sind nach dieser Stelle
allein, wenn man sie nicht im Zusammenhang betrachtet, beide Aus-
legungen möglich. Aber schon die Heranziehung der vorhergehenden
Stelle gibt den Ausschlag zu Gunsten von Taranger. Es heißt
in Ep). 132: >Nu skal biscup koma i hucern priöiung a huurium tolf
nianaöora oc syngia par tiöir at houud kirkiu oc fffrma born manna
pa oöloz hann fe manna ef hann gurcr sua. En ef hann k<rmr reigi sua
mannum tiöir at ua>ita oc ganga a-ngar nauÖsyniar hans til pa er
COBHfU UNIVERSUM
Maurer, Vorlesungen über altnordisrbo Itorlitsgesrbichlo 780
hann af ra'iöu sinni Jmt ar er hann kutmr tri«. An diese Stelle
schließt sich unsere obige fast unmittelbar an. Lediglich stehen da-
zwischen als Schluß von Epl. I 32 die echten Notfalle, die den Bischof
entschuldigen, und die Gastungspflicht des Priesters an der Haupt-
kirche. Daraus ergibt sich die Sachlage, daß der Bischof zur
höfuökirkja kommt, damit seine vreiöur verdient und nun von dort aus
einen Mann aussendet, der zunächst in jedem heraö einen Termin zur
Zahlung der reiöur abhält, dann vom letzten stefnuba>r im dritten
heraö zur Hauptkirche zurückkehrt und dort Bericht erstattet und
die eingenommenen reiöur abgibt. An der Hauptkirche rindet ein
letzter Zahlungstermin für die bis dahin Saumigen statt. Da der
Bischof zu jeder der drei Hauptkirchen kommt und davon seine
reiöur in der betreffenden sokn abhängig sind, ist es sehr verstand-
lich wenn bei jeder Hauptkirche die aus deren sokn fälligen reiöur
zusammengebracht wurden. Es wäre unverständlich, wenn die reiöur
aus sämtlichen soknar gerade in einer von ihnen gesammelt würden.
M. K. ist demnach hier das heraö eine Unterabteilung des priöjüngr,
wie Taranger annimmt. Die zweite Stelle, auf die sich Taranger
stützt, ist Ej>Ll48: >En ef maör fcor or heraöe eöa or priöiüngi
sinura or uteröer i aörum priöiüngi dauör pa skal sa hafa legr kaup
er syngir iuir liki hans oc uigir groft. En hinn halft er uigir mat
oc uiungat hans par sem hann uar hu:ims uistum«. Er hält es für
>unmöglieh«, daß der Gesetzgeber von heraö oder priöjüngr
in dieser Fassung geschrieben hätte, wenn beides nur das gleiche be-
zeichnete. Maurer findet dagegen die Stelle Überhaupt nur unter
Voraussetzung der Identität von heraö und priöjüngr verständlich.
Denn da doch nur der hofuöprestr des priöjüngr begraben konnte,
bedurfte es einer Regelung des Gebührenbezugs nur dann, wenn je-
mand den priöjüngr verließ, >wogegen völlig gleichgültig bleibt, in
welchem Teile des Drittels der Tod den Menschen erreicht!. Diese
Argumentation wäre richtig, wenn die Stelle nur vom hofuöprestr
handelte. Das ist aber nicht der Kall. Die Stelle ist m. E. zu über-
setzen: >Wenn aber ein Mann aus dem Herad geht oder aus seinem
Drittel, und stirbt in einem anderen Drittel, da soll der die Grabge-
bühr haben, der über seiner Leiche singt und das Grab weiht; aber
jener die Hälfte, der Speise und Gel weiht, da wo er zu Hause ist«.
Aber wovon die Hälfte? Maurer und Taranger scheinen an die Hälfte
der Grabgebühr zu denken. Das ist m. E. unrichtig. Das legrkaup
erhält derjenige, der die Begräbniszeremonie vornimmt d. i., da nur
die höfuökirkjur Grabkirchen sind, der hofuöprestr. Aus Epl. 147
aber ersehen wir, daß erst nach dem Tode eines Mannes nach dem
hofuöprestr gesandt wird. Das Beten am Krankenbett, die letzte
■
COPNEU liHIVfRSJTY
700 Götl gol. An*. IÜU9. Nr. 10
Oelung, die letzte Wegzehrung obliegt dem >prestr< schlechthin, der,
wie der Zusammenhang ergibt, nicht der höfuöprestr ist. Von hier
aus erscheint es nicht verständlich, daß das legrkaup geteilt werden
sollte zwischen dem, der begräbt, und dem, der nur die letaten Dienste
leistet, also auch dann nichts vom legrkaup bekäme, wenn der Mann
in seiner Heimat gestorben wäre. Es kann sich daher in dem
zweiten Halbsatz der Stelle nicht um das legrkaup handeln, sondern
nur um andere der in Epl. 1 47 genannten Gebühren. Wenn einem
Mann außerhalb seines herab ein Priester die letzten Dienste leistet,
dann muß er die Gebühr mit dem zuständigen Priester teilen. Das
legrkaup erhält der begrabende Priester allein , wenn nicht etwa
nauösyniar vorliegen (Epl. 1 48). So wird die Nennung des heraö
verständlich; sie ist von Bedeutung fUr diese besonderen Gebühren
(vgl. Maurer, Der Hauptzehnt der nordgerm. Hechte, S. 18 f.). Und
dementsprechend ist auch diese Stelle, wie durch Taranger, allerdings
nicht mit genügender Begründung, geschehen, alB Beweis für die
Teilung des priöjüngr in hcrop anzusehen. — Der letzte Grund, den
Taranger anführt und den ich hier antizipiere, ist entnommen aus dem
interessanten Bruchstück des weltlichen Hechts der E]>l. (N. G. L. II
S. 522 f.). In der entscheidenden Stelle ist die Rede vom buhögg und
nach Feststellung der strafrechtlichen Folgen dieses Delikts folgt die
prozessuale Vorschrift : >Sa scal flytia dorn eptir {>eim til priöjunghs
pinghs eöa holvu |>inghs, af holvu pingi oc til fylkis |)inghs eda alycta-
pinghs, af fylkispingi oc til III fylkna pinghs<. Taranger nimmt nun
an, daß unter dem flytia dorn eine Berufung vom örvarping an das
priöjungsping zu verstehen und das örvarping das ping des heraö sei.
Darin unterstützt ihn, daß tatsächlich nach der vorausgehenden Stelle
in diesem Bruchstück das örvarping als vorbereitendes Ding erscheint
und ihm das heraösping folgt Von hier aus ergäbe sich auch aus
diesem weltlichen Teil der Epl. die Unterordnung des heraö unter
den priöjüngr. Maurer dagegen hält diese Deutung des flytia dorn
zwar nicht für unmöglich, für wahrscheinlicher aber, »daß unter dem
Ausdrucke an unserer Stelle nur das Urteilen am Drittelsding, nicht
aber das Ziehen eines anderwärts gefundenen und gescholtenen An-
teiles an dasselbe zu verstehen sein möchte«. Er zieht insbesondere
andere Verbindungen mit flytia, so >flytia tiöif><, >rlytia fömir<,
»flytia järnburÖ< oder »skirsluc heran und verweilt auf den techni-
schen Ausdruck >skjöta domi« oder >skjöta mäh d ping«. Jedoch
kann ich auch hier Maurer nicht folgen, denn er übersieht, was Ta-
ranger besonders hervorhebt, daß ein dorn flytia nicht nur stattfindet
til priöiunghspinghs, sondern auch til fylkispinghs und sodann til III
fylkna pinghs. Diese Parallele scheint mir entscheidend. Jedenfalls
■
- — LÜiillfll UNIVfRSJTY
Maurer, Vorlegungen über altnordische RecliUgesrhichto 701
läßt sich ein Gegenbeweis gegen die aus tlen Chrißteiirechten ge-
wonnene Ansicht aus dein Bruchstück, wie auch Maurer implicite zu-
gibt, nicht entnehmen. Von hier mag endlich auch die Untersuchung,
die Taranger über die späteren herop im Gebiete der Kf»I. angestellt hat,
mit Vorsicht als Stütze verwendet werden. Doch ist Maurer darin bei-
zustimmen, daß bei diesen Gebieten der Name horaö »in Verlaufe der Zeit
wohl verengerte Geltung angenommen, oder auch erst iu einer Zeit sich
gebildet haben« konnte, >in welcher die ursprüngliche Bedeutung des
heraft bereits verschollen war«. Immerhin aber scheint mir Taranger
darin gegen Maurer Recht zu behalten, daß das heraÖ der E|>1. eine
Unterabteilung des (möjüngr war, und wir kommen nun zur Erörte-
rung der Bezirke im Gula|>ing. Dort finden wir eine größere Anzahl
von Bezeichnungen, nämlich außer fylki und heraö noch ättüngr und
fjoröüngr. Was Maurer über das Verhältnis dieser Bezirke sagt, hatte
er zum größten Teil schon in seinen >Studieu über das sogenannte
Christenrecht K. Sverrirs« (S. 22 ff.) vorgetragen. Nur nimmt er auch
hier wie schon K.-V.-Schr. XXVUI S. 60 seine Mutmaßungen Über die
Kompilation von Gf>l. 12 angesichts der Herausgabe der Ulafschen
Rezension in NGL. IV S. 4 zurück. Im Ergebnis aber bleibt er bei
der Annahme stehen, daß heraÖ und fjoröüngr identisch sind, während
die a*ttüngar durch Hälftung der fjoröüngar entstanden sind. Taranger
widerspricht auch hier und erklärt die hero|> für mit den fjoröüngar
und ättungar nicht identische Distrikte, von kleinerem Umfang als
diese. Die Beweisführung ist hier beiderseits eingehender, und das
Bild der Kontroverse verschiebt sich dadurch, daß Taranger bereits
die eingehende Begründung von Maurers Standpunkt in der eben er-
wähnten Schrift vorgelegen hat, als er seinerseits zu dem Problem
Stellung nahm. Es sind hauptsächlich drei Gründe, die Maurer
ebenda und in den vorliegenden Vorlesungen für seine Ansicht vor-
tragt Er verweist auf die Nachricht der Heimskringla, daß K. iu-
ra! dr härfagri über jedes fylki einen jarl setzte und jedem dieser
4 hersar, d. h. vier Herads Vorsteher unterstellte, behauptet, daß die
Schilderung des Rechtszuges an das Volklandsding in Gpl. 26G die
Identität der Begriffe fjöröüngr, pingsukn und bona voraussetzt und ent-
nimmt endlich den oberschwedischen Gebietsbezeichnungen Fjajprunda-
land, Attundaland und Tiundaland, >daß die Zahl der heröö im fylki
keine sehr große gewesen zu sein pflegte«. Dem ersten Grund setzt
Taranger entgegen, daß die tatsächlichen Verhältnisse die Richtigkeit
der Nachricht der Heimskringla unwahrscheinlich machen, daß ferner
hereir durchaus nicht den Herads vorstand bezeichnen müsse, sondern als
Ableitung von hersa — herrschen, den Herrscher schlechthin bezeichnen
könne. Dies mit Recht, und in der Tat will auch Maurer (K.-V.-Schr.
■
.. . ■ -.
792 Oölt. gel. Ani 1909. Nr. 10
S. 229) > hierauf hei der zweifelhaften Glaubwürdigkeit dieser Angabe
weiter kein Gewicht legen«. Mehr Schwierigkeiten macht Taranger
Gpl. 2(16. Dos Kapitel handelt vom Odalsprozeß und fahrt nach der
Schilderung des skiladomr fort: >En ef peiruiliahava XII pegnadom VI
af huartsvcggia hendc |>a scolo |ieir reiöa aura II huerr peirra |ut
ero aurar XII er [>eir scolo leggia undir iamna hond oc skirskota
veöian sinni anftir valenkunna menm er utan standa uiö dorn. En peir
er dorn scttu veriandc oc scckiande scolo skiota dorne veöenftom a
fiorftongs ping. En |ia er l>eir koma a pat ]>ing \--.i scolo peir vitni
sin frani fora peirra manna er peir male sinu undir skutu pa er peir
veAiafto; pa scolo pingmenn um derma hvarr sannare hevir; pa er vel
ef peir veröa a satter ; pa ero aörer veöiaöcs oc skra'cuattar oc af
sokn sinni. En ef |»eir veröa eigi a satter ]« scolo pingmenn skioU
dorne peirra vediaöom a fylkisping; pa er vel ef peir veröa aller a
put satter. En ef peir veröa eigi a pat satter vill annar skiota dorne
sinum en annar vill eigi pa scal sa po at hann mege eigi skote orka,
pa scal hann po skirskota logrone pvi er pingmenn hava hanom veitt
undir ütheraörs menn pa er eigi ero pingat pingsoknar menn pa
scal hann po skiota dorne sinum a fylkisping«. Es ist hier zunächst
die Stelle als solche zu untersuchen, und ich kann hier gleich auf ihre
Auslegung durch Maurer selbst in der 2. Hälfte des vorliegenden
Buches S. 116 ff. eingehen, wobei die Ausführungen von v. Arnim Voll-
streckungsverfahren S. 266 ff. , Brandt Forelasninger I S. 318 ff. und
Boden ZRG. XXXV S. 109 ff. pass., endlich von Maurer selbst in >Zwei
Rechtsfälle aus der Eyrbyggia« insbes. S. 45 f heranzuziehen sind.
Das Folgende schließt hierbei, soweit nichts bemerkt, an die vorliegende
Darstellung Maurers an. Das oöalsbrigöi beginnt mit einer forsögn,
auf die, wenn der Angesprochene sein Eigentum behauptet, eine
heimstefna folgt. Am stefnudagr bringt der Kläger seine kvaöa vor
und sie führt, wenn der Beklagte bei der auf die forsögn hin er-
teilten Antwort stehen bleibt, zur domfesta, der Vereinbarung des
nun folgenden duradomr. In diesem beginnt sofort das Boweisver-
fahren, zuerst bezüglich der formellen Richtigkeit des bis dahin durch-
geführten Verfahrens (forsagnarvitni, heimstefna vitni und kvööuvitni),
sodann des oöalsvitni über die materielle Klagebegrüodung. Der
Kläger >skal . . fram fora oöalvitni sin arova pria pa er tvitugir varo,
pa er faöer peirra varft dauAr. En pa aöra er vitni peirra sänne
peir scolo XV vetra garnier vcera er fader peirra varö dauör«. Dieses
Zeugnis gibt zu verschiedenen Fragen Anlafl, die von den genannten
Autoren nicht gleich beantwortet sind. Zunächst die Frage, wer die
arofa sind. Maurer vermag die Bezeichnung nicht zu deuten, meint
aber annnehmen zu dürfen, »daß der sie bezeichnende Ausdruck eher
COrnj l
CORNEU UNWK1TY
Maarer. VorlwuDgen über altnordiBrlie Rech teßesrli ich te 793
ihre Eigenschaft aU HnupUeugen gegenüber den bloß unterstützenden
Nebenzeugen, oder etwa das von ihnen geforderte höhere Alter be-
tonen werde« (S. US Anm. 2), llrandt (a.a.O. S. 320) will das Wort
> vielleicht von rjüfa< ableiten und übersetzt S. 328 mit loaningsvidner,
Fritzner, Ordbog s. v. verzichtet auf eine Erklärung. Einläßlich hat
sich E. Hertzberg (Ark. f. nord. fil. V S. 227 ff. und schon Process S. 36)
mit der Frage beschäftigt, nachdem Falk bereits (ebenda III S. 243)
sich hiezu geäußert hatte. Hertzberg kommt zu dem Ergebnis, daß
>arofar« tarde derfor va're de vidner, ved hjitlp af hvilko et kjob og
salg af en jordeiendom bringer ül — i kraft af lösningsretten — at
gaa om igjen, hvorved fülgelig opstod en art lcgaliscret >kauprof<«,
wobei dann zu rofar die auch sonst mit rof in Verbindung stehende
Präposition ä getreten sei. Er setzt die ürnfar den tryggvüttar und
den schwedischen fastar gegenüber. Bei der Untersuchung, ob diese
Deutung richtig ist, müssen wir uns klar werden, ob das von Hertz-
berg (Glossar s. v. ärofi) angenommene I de ntitäts Verhältnis von ärofi
und oöalsvitni maör besteht Hertzberg entnimmt es mit Recht
K. Hakon Magnussons >Rettrbod om Odelslösning« (NGL. III S. 120f.,
Bergen 1316), insonderheit der Stelle >Somoleid ef arofue odalds
vitnismadr bera soghn fodur fodur sins pa vilium ver at pat se
iamfullt sem pa ef hann bcare sogn fodur sins<- Die arofar sind
nach allen Stellen, die überhaupt über sie Aufschluß geben, Zeugen,
tauglich zum oöalsvitni. Fraglich aber ist, auch weder von Maurer
noch von Hertzberg klargestellt, was sie bezeugen. Die vorliegende
retUrbod weist uns darauf hin: >par nost skul hann framlcida odals-
vitni sin ok arofua pria pa er pa vara tvitughir er fader peirra an-
dndezt ok par odalborner i poi fylki ok pat i eidi at peir skolu bera
ord fodur sins en enkins manz annars ; pa gerdi pat ifuadsa'ind huart
er peir varo loghlighir arofuar ok odalsvitni sem yngri varo en tui-
tugir, pa er fader peirra feil ifra ok po tuitughir rcda ellri er fodur-
f'i ilr peirra lifdu ok baro soghn faudur fotdra sinna greüiande skill-
uislrcgha langfoidgatall tili haughs ok tili heidni eptir pui sem vattar
odals soghni i landabrighda bolkinum huart pat vrrre iamfullt at
bera soghn fodur fodur sins sem fodur sins*. Früher d. h. vor
Erlaß dieser rettarböt, auch noch nach NL. VI 8, 9 konnten also die
drei arofar nur bera ord fodur sins, jetzt können si bera soghn
fodurfodur sins. Daraus geht hervor, daß die arofar zu sagen
haben, was sie in verständigem Alter d. h. mit 20 oder mehr Jahren
von ihrem Vater, jetzt auch von ihrem Großvater gehört haben und
diese von ihren Vorvätern gehört hatten. Sie sind Zeugen für einen
Unvordenklichkeitsbeweis. Von hier aus aber scheint mir bei Erklä-
rung des Namens arofi davon auszugehen zu sein, daß nicht eine
!.."
CORNftlUNNERSm
79* flölt gel. Abb. 1909 Nr. 10
Zusammensetzung mit ä- sondern mit eben dem auch in ärborinn
steckenden är- vorliegt Die Zahl der nötigen arofar ist drei, dazu
kommt ein samiadarvitni. Ob auch hier drei Zeugen beigezogen werden
mußten, hält Maurer für zweifelhaft, während Brandt ohne weitere
Begründung von zweien spricht (a. a. 0. S. 321). Daraufhin ergeht
das Urteil, das dem Kläger das Land zuspricht. Ist der Beklagte
damit nicht zufrieden, so mag er rjüfa döm und in einem zweiten
Gericht mit 4 arofar und einem zahlreicheren sannadarvitni den
Kläger überbieten. Bis hierher sind sich die bisherigen Interpreten
einig; hier beginnen sich aber die Ansichten zu scheiden. Der Text
fährt fort: >pa scal stekiande oc veriande leggia domstemno at mar-
camote peirra a mellom telia rostom oc fjoröongom oc skapa til loiöar-
lengd par sem peir scolo dum setia pat kalla menu skiladom er peir
scolo annatt tveggia veöia ccöa af lata annurrtveggia af sinu male. En
af pwir vilia ...< (Fortsetzung s. oben S. 792). Maurer meint in Ueberein-
stimmung mit Ilertzberg (Glossar s. v. marcamöt), es werde nun nach
dem zweiten duradomr ein drittes Gericht nicht >fyrir durum verianda<
sondern in der Mitte des Weges von dem Wohnort des Klägers zu
dem des Beklagten, v. Amira spricht von Anberaumung >am Ort der
belegenen Sache<- Brandt (Korel. II S. 321) läßt das Gericht auf der
Grenze zwischen Besitztum des Klägers und des Beklagten stattfinden.
Gegen Brandt spricht, daß nach dem Tatbestände Besitztum der
beiden Parteien überhaupt nicht zusammenstößt; keine wesentlichen
Bedenken lassen sich gegen v. Amira geltend machen. Maurer
aber scheint mir sachlich zu einem richtigen Ergebnis zu kommen.
Wenn im zweiten Ding die Zeugen des Beklagten jene des Klägers
überboten >pa er hinn af sinu malec, wenn dies nicht gelang, dann
folgt ein drittes Gericht at marcamote. Auch Hertzberg sagt (Glossar
s. v. skiladömr) unter Hinweis auf unsere Stelle und Frpl. X 25, es
fänden sich Spuren, daß man bisweilen als skiladömr besonders das
dritte, abschließende Gericht bezeichnete, das notwendig würde, wenn
zwei vorausgehende dömar zu widersprechendem Urteil gekommen waren.
Dabei ist es ein unven* ländlich es Versehen von Maurer, weno er das
dritte Gerichtat marcamote ein >13 pegnadöm, Vlafhvärstveggja hendi«
nennt Denn erst noch Schilderung dieses Gerichts heißt es > Wenn sie
aber ein 12 pegna döm haben wollen, da soll jeder von ihnen 2 Oere geben,
das sind 12 Oere, welche sie legen sollen in gleiche Hand und ihre
Wette klarstellen vor unparteiischen Männern, die außerhalb des Urteils
stehen«. D. h. wenn der skiladömr, der allerdings auch aus 12 Män-
nern besteht, zu keinem einigenden Ergebnis kommt, dann erfolgt ein
Uebergang vom Privatgericht zum öffentlichen Gericht (vgl. hierzu diese
Vorl. I, 2 S. 83 f. ; Kr. V. Sehr. XXXII S. 337 f. ; Die Rechtsrichtung d.
■
CORHELL UKIVERSJTY
Maurer, Vorlesungen über altnordische Recht iResrhirhte 79G
alt. islilnd. Rechts S. 144). Pas Urteil wird nun an das fjoröüngs
l'ii.L' gezogen, wenn dort keine Einigkeit erzielt wird, an das fylkis
|)ing und von da allenfalls bei den gleichen Voraussetzungen an das lög-
ping. Wenn nun aber am fjoröüngs ping keine Einigkeit zu Stande
kommt über den Zug zum fylkis ping, dann soll der, der skjota will
und das Ein verstund nis nicht erreicht, >skirekota tö'grani , . . undir
u i hcraös-menn pn er eigi eru pingat pingsoknar-mennc. Dies ist
nun die streitige Stelle, aus der Maurer die Identität von fjoröüngr,
hdraö und pingsökn folgert, Taranger die Ueberordnung des fjoröüngr
über das heraö. Taranger meint, es sei bei Identität des fjoröüngr
mit dem heraö und ebenso, wenn das heraö großer ist als der fjoröüngr
der Helativsatz >er eigi eru pingat pingsoknar-mennc überflüssig.
Maurer sucht dem zu begegnen mit dem Hinweis darauf, daß ja ge-
rade in diesem Falle die auch sonst vorkommende Verbindung mehrerer
gleichbedeutender Bezeichnungen recht sehr am Platze sein mochte,
weil der Ausdruck höraö neben seiner technischen Bedeutung nicht
selten auch in ganz untechniachem Sinne gebraucht wurde, und somit
sich immerhin empfehlen mußte, ausdrücklich hervorzuheben, daß er
hier die pingsökn des fjoröüngr bezeichnen solle. Unter Anerkennung
des Scharfsinns, mit dem Maurer den Gründen Tarangers zu be-
gegnen sucht, muß ich doch seine Argumentation ablehnen. Denn
Maurer erklärt nicht, wer die utheraös-menn sind, wenn alle am fjor-
pungs-ping anwesenden pingsoknar-menn, wie das bei Identität von
heraö und fjoröüngr sein müßte, heraösmenn sind. In aller Hegel
sind am Ding die Dingpflichtigen anwesend. Handelt es sich um ein
Heradsgericht, dann sind die Heradsleute da, aber nicht ütheraös-
menn. An zufällig anwesende nicht Dingpflichtige kann der Gesetz-
geber nicht gedacht haben. Der als unverrückbarer Ausgangspunkt
festzuhaltende Tatbestand ist vielmehr folgender: Am fjorpungsping
veröa I>ingmenn eigi asatter. Nun soll ein skiota des Urteils an
das fylkis ping erfolgen. Dies gelingt nicht mangels Zustimmung aller
Beteiligten. Trotzdem soll der hierdurch Geschädigte des Zugs an
das fylkis ping nicht verloren gehen. Er kann seine Sache am fylkis
ping entscheiden lassen, muß aber dort, da die Sache nicht auf dem
normalen Wege des skiota an das ping kam, >fra lograne pvi
herma er hann a fioröongs pingi fcccc Um dies zu können, muß er
das lögran sofort nach seiner Begehung am fioröongsping feststellen.
Hierzu bedarf er der ütheraös-mcnn, er eigi eru pingat pingsoknar-
menn. Hier ergibt es sich nun schon aus der Sachlage, daß man zu
dem Zeugnis nicht die heranzog, die selbst das lögran begangen
hatten, sondern andere Leute. Das können aber am fjoröongsping
nur dann ütheraös-menn sein, wenn das heraö kleiner ist als der
r.ta C ol. Ah. itoa. Nr. 10 55
tOßNfllUNIVtRSirV
7% G«Ht gel. Anx. 1909 Nr. 10
fjoröüngr und die Leute aller zum fjoröüngr gehörenden herop am
fjoröongs Jtiiii: zusammenkommen. Und femer muß man annehmen,
daß die Urteilsfällung am fjoröungs ping nicht durch die fjoröungs-
menn als Gesamtheit erfolgte, sondern daß auch an diesem ping ein-
zelne Heradgerichte gebildet werden. Unter dieser Voraussetzung
kann der durch das logran benachteiligte am fjoröungs ping als
Zeugen sicher utheraös-menn finden, er eigi eru pingat (d. h. in das
llerad) pingsoknar menn und die ein unparteiisches Zeugnis am fylkis
ping ablegen können. Allerdings ist von solchen Heradsgerichten
nirgends die Rede. Aber unsere Stelle erhält nur so eine befrie-
digende Erklärung, und deshalb muß ich sie zugleich als Beweis für
diese Einrichtung des fjoröungs ping anführen. Sic zeigt aber auch,
daß Hertzberg mit der Unterordnung des heraö unter den fjoröüngr
Recht hat (vgl. zu Gul. 266 noch Maurer, Verdachlszeugniß S. 550;
ders. Entstehungsz. d. Frostupingslög gegen Vorhandensein einer
lögretta an einem anderen als dem lögping; ebenso Taranger Tidskr. f.
Retv. XU 69). Damit sind aber die Fragen der Bezirksverfassung im
Gulaping keineswegs gelöst. Es entsteht die weitere Frage, wie der
attungr einzureihen sei. Maurer hält ihn für eine Unterabteilung,
die Hälfte des fjoröüngr. Damit könnte Tarangers Auffassung des
heraö sich so vereinen, daß man heraö und attungr identifiziert.
Maurer tat das nicht, weil er im fjoröüngr das heraö sah. Er mußte
im attungr ein halbes heraö annehmen und hat dies auch immer
getan (Vorl. 1,1 S. 42; Entst. d. isl. Staates S. 119; Sverrirs Christen-
recht S. 22 f.). Infolgedessen ist Tarangers Polemik dagegen, daß
Maurer im attungr ein Achtel des Viertels sehe, grundlos, Ta-
ranger scheint hier Maurers Worte falsch aufgefaßt zu haben.
Sieht man nun mit Taranger im heraö einen Distrikt, der kleiner
ist als der fjoröüngr und dessen Hälfte, der attungr, 60 ergibt sich
allerdings , wie Maurer hervorhebt eine ziemlich komplizierte Be-
zirksverfassung. Diese Kompliziertheit sucht Taranger zu erklären
durch die einleuchtende Hypothese, daß die Einteilung des fylki alt
ist und mit der Besiedlung gleichzeitig, die in Viertel und Achtel
jünger und durch Bedürfnisse einer jüngeren Periode veranlaßt; erst
später soll dann das Viertel sich an die Stelle des heraö gedrängt
haben. Dieser Vermutung den Mangel quellenmäßigen Beweises ent-
gegenzusetzen, halte ich nicht für richtig. Denn sie ist an sich nicht
unwahrscheinlich, um so weniger als eine ganz ähnliche Verdrängung
ursprünglicher Bezirkseinteil ung durch zahlenmäßige Einteilung in
England bei Anlegung das Domesdaybook erfolgte. Zu erwähnen
aber sind die sonstigen > Bedenken«, die Maurer gegen Taranger er-
hebt
EU UNIVERSTY
Mmrer, Vorlesungen über altnordische Rechtsgc*chicbte 797
Maurer fragt, warum die Einteilung denn nicht auch auf das
Egöafylki und Sunnma'ri ausgedehnt wurde , warum Überhaupt K.
Olafr die Einteilung in Viertel vorgenommen habe, nachdem erst
>knapp hundert Jahre« zuvor K. Häkon goöi seine Einteilung in
Schiffsrheden durchgeführt hatte. — Das sind Fragen, die sich in
der Tat aufdrängen, deren Nichtbeantwortung aber die schon fertige
Entscheidung nicht zu beeinflussen vermochte. In beiden Fällen
können Grunde vorliegen, die wir nicht mehr zu erkennen vermögen.
Innerhalb des FrostuJ>ing endlich finden sich halfur, priöjungar, fjor-
öungar, settungar. Daneben kommt auch noch die Bezeichnung heraö
vor. Allerdings nach Maurers Annahme in völlig untechnischer Bedeu-
tung. Aber mit Recht bemerkt hiergegen Taranger, daß heraö in den
Frpl. neben der allgemeinen Bedeutung des Landes im Gegensatz
zur Stadt auch die eines bestimmten Bezirkes hat. Eine Frage für
sich ist es dann immer noch, ob damit das fylki oder ein kleinerer
Bezirk gemeint sei. Ich stimme mit Taranger vollkommen überein
darin, daß das heraö der Frpl. hier wie anderswo ursprünglich eine
Unterabteilung des fylki war. Ich muß ihm mit Maurer darin wider-
sprechen, daß es später gleich dem fylki ist. Man kann aus Frpl. IV, 7
(Ef maör er drepinn til dauÖs pa ä sä vera bane er vigi lysir a heudr
ser, en lyst scal vigi samdu;gris innan fylkis oc nemna sie ä namn
oc nättstaö sinn oc heraö pat er hann er or) und Frpl. III, 19
schließen, daß das heraö einen bestimmten Bezirk überhaupt be-
deutet. Aber weder aus Frpl. IV, 30 noch aus Frpl. IV, 5G ergibt
sich eine Identität von heraö und fylki.
Alles in allem muß man Tarangers Arbeit als einen entschie-
denen Fortschritt bezeichnen, den auch Maurers mehr hartnäckige
als tiefgehende Kritik nicht aufhalten konnte.
Die Vereinigung der einzelnen fylki zu größeren Verbänden er-
ledigt Maurer S. 44 — 53, ohne naturgemäß an Reichhaltigkeit seine
eigenen Spezialarbeiten erreichen zu können.
Sodann folgt die Besprechung der Veränderungen, die die welt-
liche Bezirksverfassung Norwegens späterhin erfahren hat. Maurer
geht ein auf die Einrichtung der skipreiöur samt der manngerö, das
Aufkommen der syslur, der föhiröslur, endlich der Lögmanns bezirke
(lögmannsumda>mi, logsaga, lögsögn).
Bezüglich der skipreiöur bestreitet Maurer, daß ihre Einrichtung
dem König Hakon goöi zuzuteilen sei, wie dies noch immer ange-
nommen wird (vgl. Taranger, Udsigt II, 1 293). Die Nachricht der
Fagrskinna ist aber an sich keineswegs unglaubwürdig und das Vor-
kommen analoger Einteilungen in Schweden und Danemark ist kein Be-
weis dafür, »daß es sich hier um eine uralte, den sämtlichen nordgerma-
5Ü*
COPNaiUNIVERSm
708 Oött. gel. Abi. 1909. Nr. 10
nischon Stämmen gemeinsame Einrichtung handelte, welche K. Ilakon
in seinem Reiche nur etwa verbessert und im einzelnen neu geregelt
haben möge, oder deren Einführung vielleicht sogar von der Sage
ohne allen Grund an seinen gefeierten Namen geknüpft worden sei«.
Doch ist hier die Annahme der Ursprünglichkeit um deswillen nicht
so naheliegend, weil es sich keineswegs um eine Institution handelt, die aus
einer bestimmten Eigenart entsprungen ist, vielmehr um eine solche, die
bei entsprechender Sachlage von selbst sich darbot und daher sehr wohl
in jedem dieser Länder unabhängig vom andern entstanden sein kann.
Mit dem Aufhören allgemeiner Wehrpflicht ergab sich die Notwendig-
keit, einen festen Modus für die Aushebung zu stellen. Und wie
schon vordem aus rein natürlichen Ursachen Zusammenwohnende ein
Schiff ausgerüstet haben werden, so hielt man sich auch jetzt an
territoriale Merkmale: die Leute eines bestimmten Bezirks rüsten ein
Schiff aus. Um zu dieser Lösung zu gelangen, bedurfte man keiner
Anleihe bei anderen Völkern (Ueber skipsyslur vgl. Vorl. 1, 1 S. 346).
Maurer geht nun über zu den syslur, wo Anhang I des vorlie-
genden Bandes >Ueber die Landherrn und die Sysselmänner< (S. 345 —
364; verfaßt ca. 1880) einschlägig ist, eine Abhandlung von K. Leh-
mann >Der Ursprung des norwegischen Sysselamtes, eine Besprechung
dieser durch Maurer Belbst (Kr. V. Sehr. XXXI 208 ff.), endlich Hertz-
berg LtSn og veizla in Germ. Abhdlgn. f. K. Maurer und Tidskrift f.
Retvidenskab II S. 499. (Vgl. auch noch Brandt, Forelsesninger II 103,
Taranger II, 1 244 ff.).
Alle Autoren sind darüber einig, daO sysla die allgemeine Be-
deutung von Geschäft, Verrichtung, Dienst, Auftrag hat, daG von hier
aus die sysla jeden beliebigen Amtsbezirk bezeichnen kann ; aber auch
darüber, daß die syslur zugleich ein bestimmter von den übrigen ver-
schiedener Amtsbezirk sein kann und da und dort auch ist, der
syslumaör ein von den übrigen verschiedener Beamter (vgl. Hertzberg
im Glossar z. N. G.L. s.v. sysla; v. Amira, Nordgerm. Obl.-R. II
S. 772; ders. Recht 1 S. 74; Maurer, EntaL d. Frostupingslög S. 68).
Nur welcher Art dieser bestimmte Amtsbezirk und dieses bestimmte
Amt waren, ist streitig. — Um zunächst beim Bezirk zu bleiben, so
fragt es sich, in welchem Verhältnis die sysla zu herab und fylki
stand. Lehmann stellt sie (S. 197) an Größe über das Herad, unter
die Landschaften; >am nächsten standen sie also den Volkslanden«.
Und genauer noch S. 200: >Zwar entsprach nicht jedem fylki eine
Syssel, aber jede Syssel entsprach einem fylki«, wobei nur die Teilung
von Vikin östlich vom Kristianiafjordr in Oslösysla, Borgarsysla und
Elfarsyslu eine Ausnahme machen soll. Aber das stimmt keineswegs
mit Maurers Meinung im vorliegenden Band, der zwar annimmt, daß
CÜRNfll UNNERSITY
Maurer, Vorlesungen über altnordische Itcrhisgoiuhichip 7fW
kleinere fylki mit der sysla zusammenfielen, in anderen Füllen aber
das fylki drei bis acht syslur umfaßte, Vestfold und Vingulmörk zu-
sammen sogar drei syslur bildeten. Jedoch löst sieh die Differenz
unschwer. Aus dem was Lehmann an Quellenbelegen beibringt, geht
deutlich hervor, daß in fast jedem fylki mehrere Sysseltniinner vor-
handen waren. Und es ist eine willkürliche Annahme Lehmanns,
wenn er diese Mehrzahl zu erklaren sucht durch die Behauptung, daß
jede Syssel in der Regel zwei Syssel iniin nern unterstellt war. Es
liegt doch weit näher anzunehmen , daß jedem Sysselmanne eine
.sysla entsprach und somit das Verhältnis zwischen sysla und fylki so
war, wie es Maurer angegeben hat
Eine andere Streitfrage ist die Über das Verhältnis zwischen
syslumaör, armaör und lendrmaör. Was Maurer hierüber vorbringt
ist nicht vollkommen klar. Immerhin geht deutlich hervor, daß sich
nach Maurers Ansicht das syslumaör vom armaör dadurch unter-
scheidet, >daß seine Stellung nicht von der Verwaltung bestimmter
Königshöfe ausging, und erst von hier aus durch die Fürsorge für
die anderweitigen Einkünfte des Königs vermittelt in verschiedene
Zweige des Staatsdienstes hinübergrifT, sondern vielmehr umgekehrt
in einer Uebertragung der königlichen Hechte staatlichen Ursprungs zur
Ausübung in einem bestimmten Bezirke wurzelte, und dafür mit den
Königshöfen und deren Bewirtschaftung nichts oder doch nur bei-
läufig zu tun hatte«. Der armaör sei Wirtschaftsbeamter gewesen,
der syslumaör dagegen ein > bevollmächtigter Vertreter des Königs«,
woraus sich auch dessen höheres Ansehen erklären lasse (S. GO). (Vgl.
hierzu Taranger, Udsigt II, 1 S. 230 ff. mit einiger neueren Literatur;
Maurer, Die armenn d. norw. Rechts; Hertzberg in Tidsskr. f. Retv.
II 499 f.). Kurz behandelt Maurer die Entstehung der Schatz in ei stcreien
(föbiröslur, thesaurariae), die von dem ursprünglich alleinigen Schatz-
meisteramt am Königshof ausgehend in einer Verordnung von 13. VII*
1308 schon in der Zahl von vieren erscheinen, zu Nidaros, Bergvin,
Oslo, Tunsberg (NGL. III S. 79, auch Dipl. Norw. XI S. 1 1), zu denen
sich dann später nach Maurer eine fünfte zu Bagahüs gesellt. Nicht
klar ist dabei das Verhältnis des ursprünglich einzigen fthirdir zu
den späteren genannten vier dargestellt. Wenn Maurer zunächst
sagt, es fänden sich neben dem einzigen später vier und dann noch
eine zu Bagahüs, und dann immer nur von fünf Schatz m eis tercien im
ganzen spricht, so weiß man nun nicht, ob die eine alte in den neuen
aufgegangen ist oder — etwa zu anderem Zwecke — neben ihnen
fortbestand. Diese Frage wird auch von Taranger, der sich sonst
Udsigt II, 1 S. 229 ziemlich eingehend mit den fähiröslur befaßt, nicht
erörtert Er meint allerdings, daß der in der Verordn. v. 13. VI. Ob
COF.M iftSJTY
800 Gott .:■■! Am. 1009. Nr. 10
(a. a. 0. S. 74) genannte fehiröir Erlend Styrkursson das alte Amt
versieht. Und in der Tat scheint mir hierin auch die Losung der
Frage zu liegen. Die Verordn. v. 1308 sagt zu Beginn: >Stiorn hiröar
värrar vitium wer at mest se vndir oss en oss til letta skipum wer
Asulf Aslaks son merkisman varn ... Sira Eriends Styrkarssyni skipum
wer fehiröi varn med XX marka rentu (. . . skulu {>otta uptaka i tueim
salum a XU monadum af varom fehyrdum sem vier gerum raö firir —
Zusatz in Kod. C). Und spater heißt es dann: >]>at vilium wer ok
fullkoiul iga bioöum a>llum fehiröum vrerum i Nidaröse Berguin i Oslo
ok Tunsbergi . . .< Eb handelt sich in der ersten Stelle um die stjorn
hiröur, und, wie die gleichzeitige Erwähnung des Fahnenträgers und
des Truchseß zeigt, um Aemter am Königshof. Ein solches versieht
auch der hier genannte fehiröir. Dabei mag es dahingestellt bleiben,
ob er nur noch nominell das Amt eines Schatzmeisters und ebenfalls
wie der fränkische thesaurarius (camerarius) den Hort des Königs zu
verwalten hat, oder wirklich mit der Leitung des Finanzwesens be-
traut ist. In der zweiten Stelle folgen dann die vier fehiröslur, in
die das ganze Reich geteilt ist und denen die Erhebung der Ein-
nahmen wie die Auszahlungen obliegen. Es ist aber keineswegs aus-
geschlossen, daß das alte Schatzmeisteramt örtlich mit einem der
neuen zusammengefallen ist. Dafür könnte insbesondere eine Urkunde
aus Bergen vom 6. II. 1392 sprechen (Dipl. Norv. XII S. 04), wo
Hakon Jonson als fehiröi und hiröstjori genannt wird, wozu auch
wieder die zwei fehiröslur in Bergen stimmen würden, die Maurer
allerdings nur aus der Bedeutung gerade dieser fehirösla zu Bergen
erklären will. Nicht minder würde gerade hierzu stimmen, daß die
Hauptkasse wechselt (vgl. Taranger a.a. 0. 229, S. 270, insbes. Anm. 3
und zum ganzen 1\ A. Munch, Det norske folks historie IV, 2 S. 484).
— Die von Maurer erwähnte fehirösla zu ßagabus wird von Taranger
nicht erwähnt. Zuzugeben ist Munch, an den sich Maurer in dieser
Frage anschließt, daß die Nichteinbeziehung der Elfarsysla und
Ranrikissysla unter keine der 4 Schatzmeistereien das Bestehen einer
fünften wahrscheinlich macht Andererseits aber ist ein ftfhiröir von
Bagahus nie erwähnt. Auch in der oft zitierton Verordnung von 1308
fehlt er, obwohl die beiden syslar damals zum Reiche gehörten (vgl.
auch 0. Doublier in der unten erwähnten Schrift).
Den Schluß des Paragraphen bilden Ausführungen über die
Lügmannsbezirke. Das Alter dieses Amtes und seine mehrfachen
Umgestaltungen werden nicht erörtert. Im wesentlichen behandelt
Maurer nur die Tatsache der Zersetzung der alten Dingbezirke durch
diesen neuen Bezirk und sodann die Frage, wie angesichts dieser Zer-
splitterung die Sprachweise der Rechtsbücher zu erklären ist, die
►j
CORNf MEfÖTi
Maurer, Vuriwungen über altnordische ItcrhtBeescliiclitu Ö01
immer nur von einem lögniaör in jedem der vier Dingbezirke roden.
Maurer erklärt sie durch den Hinweis darauf, daß das Landrecht
nur für das damals noch nicht zersplitterte Frostuping erlassen wurde
und so die Ausdrucks weise des Gesetze» überhaupt nicht von Anfang
an inkorrekt war, sondern dies erst durch die unveränderte Ueber-
nahme des Textes für Gulaping und Eiösifjaping wurde (vgl. auch
Maurer, Die Huldarsage S. 311; v. Amin, Recht* S. 74; Maurer
Kr. V. Sehr. X 347 ff. ; ders. Entstehungsz. d. alt Gulapingslög S. 69 ff.;
ders. Entstehungszeit d. älteren Frostapingslög S. 1U, 61 f. ; ders. EnUtt.
d. isländ. Staates S. 136 ff.; Gulaping S. 412; SigunVSiguröarson,
Gaves der noget Lagmandsembede i Norge for Sverres Tid).
§ 3 behandelt die kirchliche Einteilung Norwegens, von der bei
Besprechung des Bandes II dieser Vorlesungen zu handeln sein wird.
§ 4 >Die norwegischen Nebenlandet beschäftigt sich mit den so-
genannten skattlönd, den dem norwegischen König schatzp nichtigen
I-ändern und Inseln, mit Finnmörk, den Orkneyjar, Ficreyjar, Island
und Grönland.
Zu Finnmörk sind die Ausführungen bei Taranger II, 1 S. 61 — 68
zu vergleichen, wo im Anschluß hieran auch von den sonstigen
Schatzländern die Rede ist. (Ueber die Schatzlande überhaupt innnches
bei Maurer, Bekehrung insbes. II 559 — 644; vgl. auch Register in
Bd. II unter dem Namen der Länder; EnlaL d. isländ. Staates S. 32 ff.;
zu Grönland vgl. Maurer, Geschichte der Entdeckung Ostgrönlands
[in >Die zweite deutsche NordpolfahrU 1873 1,1 S. 203 ff.], insbes.
S. 219 ff. 226 ff. [ebd. 232 f. über die übrigen SchatzlandeJ. Zu Island
vgl. insbes. >Island von seiner ersten Entdeckung bis zum Untergange
des Freistaats*, >Entstehung des isl. Staates und seiner Verfossungt
und verschiedene Schriften modern politischer Richtung, insbes. Über
den Streit Islands mit Dänemark : >Zur politischen Geschichte Islamist ;
Allgem. Ztg. 1856. Beil. Nr. 277, 285 [hier historische Erörterungen]
286; ebd. 1870. Nr. 66, Beil. zu Nr. 84 u. 85, Nr. 101 u. Beil. zu
102, ebd. 1874 Beil. Nr. 21, 27, 28, 210, 222, 223; Deutsche Zeitschr.
f. Geschichtswissenschaft V S. 268 ff. VIII S. 160. Einiges auch in dem
Artikel >Gragaast bei Ersch u. Gruber).
Abschnitt II behandelt >das norwegische Volk< in § 5 >die Un-
freien«, § 6 >die Schuldknechtet, § 7 >dic Freigelassenen t, § 8 'die
Vollfreient, §9 > den Adelt, § 10 »die königlichen Dienstleute* (dazu
Brandt, Forel. I S. 65— 85 ; Taranger, UdsigtU.I S. 30— 36, 135—172;
O. Büchner, Die Geschichte der norwegischen Leiländinger [1903]
S. 5 — 12 und possim).
Die grundlegende Einteilung des Volkes ist die in Freie und
Unfreie, eine Einteilung, die, von Maurer benützt, der Klarheit der
COßNai UWVERSITY
802 Gölt gel. Am. 1900. Nr. 10
Darstellung nur forderlich gewesen wäre. In der Formel pegn ok
I>ricll kommt sie zun» Ausdruck, seltener durch pegu ok pjönn (vgl.
hierzu Gul. Wi, 215, 312). Die Rechtsstellung der Unfreien (|>nell,
|ijönn, anibott, Jiy) charakterisiert Maurer durch den Mangel der
»mannholgi, d.h. des der Person gebührenden Rechtsschutzes; sio
erscheinen als > Sachen, nicht als Personen«. Aber nicht konsequent
führen die Quellen diesen Gesichtspunkt durch. Maurer betont ins-
besondere die Androhung von Strafen, die Anwendung der Kolter und
die Möglichkeit eines Vemiögensbesitzes (orka). Jedoch vermag ich
die Folterung als solche nicht hierher zu rechnen. Auch, wo der
Sklave als Sache in strengster Folgerichtigkeit behandelt wurde,
mußte man sein Sprach vermögen anerkennen, und auch als Sache
kann man ilin zwingen, es auszuüben. Und im übrigen darf man
in. E. die in den Quellen schon sehr starke Zurückdrängung der
Sachquulität nicht so kurz abfertigen. So heißt es z. B. Gul. 312 bei
Eiörterung des örvarskurör: >En ollom monnom er or komr til hüs
Im gerir hon fimtarstemnu til skips. En ef pn sitr nokorr kyrr um
]>a er sa utlagr, af [>vi at pa scal fara btede pegn ok prielW.
Wer utlagr werden kann, muß einmal im lag gewesen sein. Wenn
man die Bezeichnung utlagr auf den ungehorsamen Sklaven au wandte,
so ging man von der Vorstellung einer Person aus, die zunächst
Rechtsschutz genießt, und das verträgt sich nicht mehr mit einer rein
Sachen rechtlichen Stellung. Der Sklave hat, abgesehen von der orka,
eine wenn auch beschrankte Erwerbsfähigkeit ; er steht hier sogar
besser als der omagi (Gul. 56). Daß die Rechtstollung des Sklaven
noch in vielen Beziehungen die einer Sache ist, kann natürlich nicht
geleugnet werden. Aber man darf auch die Besserung seiner Stellung
nicht zu gering einschätzen (vgl. außer den S. 95 Anm. 1 Angeführten
noch Maurer, Die Freigelassenen; v. Amira, Grundriß S. HS ff.; Ta-
ranger a. a. 0. II 30, Lehmann, Die Rigspula).
Die Entstehung der Unfreiheit führt Maurer >im großen und
ganzen auf die Kriegsgefangenschaft zurück«. Daneben gedenkt er
der Vererbung durch Geburt, ohne aber das wesentliche Moment der
Geburt gerade von unfreier Mutter hervorzuheben, und der Strafe der
Vorknechtung in Gul. 71.
Die Aufhebung der Unfreiheit im allgemeinen ist kurz behandelt
Dagegen fehlen einzelne Endigungsg runde. Wohl ist erwähnt Gul. 4,5,
wonach jedes Jahr Knechte vom Volk aus freizulassen sind, nicht
aber die Bestimmung von Gul. 312, derzufolge der prall, der mannz-
bana wird, durch seine Tat die Freiheit erwirbt
Zu der nun folgenden Abhandlung über die Schuld knechtschaft
ist vor allem heranzuziehen v. Amira, Obl.-R. II, 164 — 169, wo die
■
COMKUUNIWKm'
Maurer. Vorlesungen über altnordische lteclitsgescbichtc
Materie weit eingehender behandelt ist, als bei Maurer, und korrekter,
auch weitere Literatur angegeben ist Es muß, bei Eingehung der
vertragsmäßigen Schuldknech tschaft, nictit nur, wie Maurer sagt, u'in
Einstandsrecht des geborenen Erben« berücksichtigt werdun, sondern
aller Blutsfreunde. Im übrigen scheidet Maurer zwischen Vertrags-
mäßiger und strafweiser Begründung der Schuldkneihtsehaft nich-
tiger wäre wohl die Gegenüberstellung von vertragsmäßiger und ge-
setzlicher Begründung. Bei der strafweisen Schuldknecht&ehaft er-
scheint als erster Grund die Verwirkung einer Unzuchtbuße durch
Weiber, ein Fall den Maurer früher (Seh uldknech tschaft) ausdrück-
lich ausgeschlossen hatte. Dagegen wird die Begründung einer
Schuldknechtschaft abgelehnt für Frost. X 26 — 27, wonach der ob-
siegende Kläger den nicht ausgelosten Schuldner zur Verstümmelung
erhält. Dies im Gegensatz zu v. Arnim, VoIIstreckungsverfahren
262— 63, der aber Übl.-R. II 172 Aum. 3 seine frühere Ansicht selbst
berichtigt
Die Wirkungen der Schuldknechtschaft siud durch die Bemer-
kung, daß der Schuldkuccht in ein >der Unfreiheit ähnliches Ver-
hältnis versetzt wird< nicht richtig gekennzeichnet Der Unfreiheit
kann das Verhältnis nicht ähnlich sein. Die Unfreiheit ist im Prinzip
Negation alles Hechts. Der Schuldknecht ist im Besitze des Hechts.
Der Vergleich seiner mit dein Unfreien mag naheliegen, aber er ver-
schleiert zu sehr dun grundlegenden Unterschied (über die Spuren
einer älteren zur Unfreiheit führenden Schuldknechtschaft vgl. v. Amira
a. a. Ü. II 162 f.; in der Sache richtig, im Ausdruck wie Maurer un-
richtig, Brandt, Koreliesninger I 6'J). Im einzelnen hat Maurer un-
recht, wenn er sagt, der Schuldknecht sei >dem Gläubiger, dessen
Krau und dessen Sklaven gegenüber rechtlos, wogegen andere die
dem Schuldknecht zugefügte Verletzung nach ihrem Geburtsstond
büßen müssen«. InGul. 71 heißt es: >Eigi scal bann (der Schuldherr)
meÄ hoggum raÖa hanom til verca nema hann megi eigi fa af hanom
skullÖ sina en sidan er hann rett laus viÖ hann oc hans kono oc man
hans allt oc sva heert J>eirra viÖ annat«. Daraus geht aber nicht der
von Maurer aufgestellte Satz hervor. Vielmehr wird der Schuld-
knecht erst dann relativ — gegenüber den bezeichneten Personen —
rettlaus, wenn er durch Schläge zur Arbeit angehalten werden
mußte. So lange dies nicht der Fall ist, für nicht durch den Zweck
der Schuldknech tachaft gebotene Schläge hat auch, wie v. Amira
(a. a. 0. II S. 158) ganz richtig hervorhebt der Herr samt den übrigen
genannten Personen zu büßen wie jeder Dritte. Anderes ergibt sich
auch nicht aus der von Maurer noch zitierten Stelle Gul. 19H, die
von legorö und rettarfr handelnd zu unserer Materie nur bemerkt,
coßNaiuNivERSirr
804 0«t. gel. Ans. 1909. Nr 10
daß der Sehuldhcrr die Buße für Beilager mit seinein Schuldweib
einklagt wie für Beilager mit seiner besten ambatt Mindestens
schief ist aus demselben Gesichtspunkte die Behauptung, daß der
Schuldherr den Schuldknccht >wic seine Unfreien , . . durch Schläge
zur Arbeit anhalten* darf. Schlagen mag er sie beide. Aber die
Grundlage des Züchtigungs rechts ist eine verschiedene, wie die Vor-
aussetzungen. — Die Befugnis des Gläubigers, bei Nichtzahlung der
Schuld den Schuldmann als Satisfaktionsobjekt zu ergreifen und >von
ihm abzuhauen« ist vom obligationenrechtlichen Standpunkt aus nicht
entsprechend gewürdigt (vgl. hierzu v. Amini, Öbl.-R. II 172 f.; bei
Besprechung des dritten Bandes der Vorlesungen wird hierauf zu-
rückzukommen sein. Die hier sich findende Polemik gegen v. Awira,
Vollatrcckungs verfahren S. 265, ist wohl durch Amiras eigene Be-
merkung zu Obl.-R II 172 A um. 3 erledigt).
Zum Schlüsse verfolgt Maurer die Schuldknechtschaft in die
spätere Gesetzgebungsperiode. Kr findet auch hier noch (im gemeinen
Landrecht und im neueren Stadtrecht) die > Arbeitskraft des Schuldners
... als Kxekutionsobjekt, aber von einer Schuldknechtschaft ist in
demselben doch nicht mehr die Rede«.
Der folgende §7 behandelt die > Freigelassenen«. Hierbei schließt
sich Maurer seiner eigenen Abhandlung (s. S.-B. d. b. Akad. 1878)
U (vgl. noch Maurer, Kr.-V.-Sch. XIII S. 26Gf.).
Zu § 8 über die Vollfreien vermißt man Maurers eigene Abhand-
lung über die liöldar. Doch ist der Mangel deshalb nicht so fühl-
bar, weil M. schon in seinen Vorlesungen die Ansicht vertreteu hatte,
der er in dieser Abhandlung eine breitere Grundlage gab. B|il. und
E|il. bezeichnen mit dem Ausdruck hauldr den gemeinfreien Mann
schlechthin, G[>1. und KrJ.L einen besonders ausgezeichneten Stand,
der sich über die bondar erhob und zwischen diesen und den landsraenn
steht, seit B]>1. und Epl. zwischen diese beiden Gruppen hineinge-
schoben ist. Jene Gesetze weisen die ältere, diese die jüngere Stufe
der Entwicklung auf. Diese Meinung, die von Neueren auch Taranger
vertritt, ferner Lehmann, Die Rigsjwla (1904) S. 29; v. Amira, Recht 3
S. 84 f., ist aber inzwischen von Heck (Die Gemeinfreien der karo-
lingischcn Volksrechte S. 398—442; Fries. Standes verhaltn. S. 182 f.)
als unhaltbar hingestellt worden. Es ist daher zu prüfen, ob sie
gegenüber der Behauptung Hecks, daß auch auf der jüngeren Ent-
wicklungsstufe die höldar als die Gemeinfreien anzusehen seien, noch
zu hulten ist. Dabei muß allerdings, um Heck folgen zu können,
Maurers Abhandlung zu Grunde gelegt werden.
In einem eigenen Paragraphen seiner Ausführungen (S. 406 f.)
wendet sich Heck gegen >die Argumente Maurers«, die er in drei
CORNtU UNIVERSITY
Maurer, Vorlesunpen über altnordische Rech lägest Lichte 805
Gruppen ointeilt, von denen die erste den Nachweis der Verschieden-
heit von bondi und hauldr in den jüngeren Texten liefern, die zweite
die höhere Stellung des hauldr aus dem Besitz des odal erklären soll, die
dritte zu Unterstützung der Definition des hauldr in L.VII 64 heran-
gezogen wird. Er geht aus von dem ganz richtigen Satz, daß bondi un-
serem deutschen >Bauer< entspricht und infolgedessen eine weite Be-
deutung hat, und wendet sich auf dieser die allgemeine, auch hüldar um-
fassende Bedeutung des Wortes beweisenden Grundlage zunächst gegen
die Behauptung Maurers, daß die Bedeutung des Wortes hauldr in
I '■}'!., !'!>!. und I.. verschieden von der des Wortes bondi sei, in K|il.
aber und in Bpl. sich mit ihm decke. Maurer hatte für seine Be-
hauptung zwei Argumente aufgestellt, nämlich, daß bei Aufzählung
der Stände zwischen dem lendnnaör und dem frjalsgjafi (zu diesem
Wort Maurer, Germania XII 238) nur der hauldr steht, und daß inner-
halb des Kirchhofs ein bestimmter Platz bald »höldslega< (bei Heck
höldalega), bald >bondnlega< heiße. Heck kann nicht einsehen, >in-
wiefern dieser Schluß der weiteren Bedeutung von bondi entgegen-
steht«. Wir hätten auch «sichere Zeugnisse dafür, daß auch in I
(d. i. bei Heck — E|>1. u. Bpl.) andere Stünde als die hüldar zu den
bondar gerechnet wurden«, so gäben Epl. 1,32; 1,12; 1,34, sodann
Bpl. 1,12; 1,14; 1,8 Vorschriften für den bondi, bei denen unter
bondi kein Geburtsstand, sondern ein Berufsstand zu verstehen sei.
Dies ist richtig, widerlegt aber nicht Maurers Behauptung. Denn
erstens könnte bondi bald einen Geburtsstand (in den von Maurer
angeführten Fällen), bald einen Berufsstand (in den Fallen Hecks)
bezeichnen, und zweitens will Maurer Überhaupt nicht bestreiten, daß
bondi auch noch andere Leute als hüldar bezeichnen könne, sondern
nur, daß sich zwischen höldr und bondi kein Standesunterschied er-
gibt, so daß man sowohl mit bondi als mit hüldr Leute des gleichen
Standes bei der Berechtigung zum Kirchhof wie bei sonstigen Ab-
stufungen in der Hechtsstellung bezeichnen kann. Aehnliche Kehler-
quellen führen sodann Heck dazu, auch die zweite Behauptung
Maurers, es seien in den späteren ltechtsbttcliern die hüldar ein an-
derer, höherer Stand als die Bauern, als unrichtig hinzustellen. Aller-
dings linden sich in diesen jüngeren Quellen Vorschriften, die von
bondar sprechen und auch die hüldar einbegreifen. Es soll durchaus
nicht geleugnet werden, daß die Bezeichnung bondar eine sehr um-
fassende ist. So führt Heck an, daß nach Fpl II, 7 (bandr skolu
fylkiB kirkiu lata gera fylkis meenn alla) alle bondar die Kirchen bau-
pflicht trifft, daß nach Fpl. II, 33 nur der bondi und der einleypr
maör zur Gabe von korndeild verpflichtet sind (Aller menn skolu
olmoso gera a huita sunnn dcgi bonde buer oc husprceya .sin leif
coftStuÄ
806 Gott. gel. Au. 1909. Nr. 10
livart ]>eirra ok sufl a. Kn einheypr maör hver pening ok sva Jona
messo dagli), daß der Unteriaoeneid, den alle außer >dem Land-
lurrn und sonstigen Beamten« schwören, in Hk. bondaeiö heißt, daß
in (i)»I. nur leudmiadr eda boande als Eigner von Privatkirchen er-
wähnt werden, daß an vielen Stellen die Dinggenossen als Träger
öffentlicher Rechte und Pflichten bondar genannt werden. Aber ebenso
übersieht Heck, daß gerade in solchen Fallen, in denen sich die
ständische Abstufung in einem Mehr oder Weniger von Rechten
zeigen muß, die höldar von den bondar getrennt sind. Maurer hatte
nämlich unter anderem darauf gefußt, daß nach Gpl. verschiedentlich,
z. lt. 200: (>Nu a ; ysingi a serVI aura at einoröom rette. En sunr
hans mork at einoröom rette. Boande XII at einoröom rette. Haulld-
maör III merkr at einoröom rette. Lendnnaör ok stallare VI merkr
at e. r. Jarl ok Biskap XII merkr at einoröom rette) >die Buße des
höldr der des gewöhnlichen Bauern gegenüber im Verhältnis von 1:2
steigt«, daß ferner nach Frpl. XIV, 7 zum Zeugnis verlangt werden
>haullda XII eöa ba'ndr hina beztu ef eigi eru haulldar til«, also
auch die besten btrndr noch keine haulldar sind. Hierzu bemerkt nun
Heck im Anschluß an seine obigen Ausführungen: >diese allgemeine
Bedeutung des Wortes ermöglichte natürlich eine Verengerung
des Sinnes durch die Ausscheidung einzelner Bestandteile. . . . Wenn
in der Bußenordnung von G. eine Klasse von bondar zwischen den
höldar und den Leysingen auftritt, so sind dies eben diejenigen
Bauern, die woder höldar noch Leysinge sind. Ihr Geburts-
stand läßt sich nicht aus der allgemein gehaltenen Bezeichnung er-
mitteln, sondern nur aus ihren Bußen und durch die nähere Unter-
suchung derjenigen Klassen, die eine speziellere Bezeichnung tragen.
Wenn in F. für gewisse Funktionen höldar verlangt werden und sub-
sidiär »die besten Bauern, wenn höldar nicht zu haben sind», so folgt
daraus nicht . . ., daß überhaupt auch die besten Bauern noch keine
höldar sind. Vielmehr ist auch in diesen Fällen der Begriff bondi
durch das bereite vorgenommene Ausscheiden der höldar verengert.
Die Nächstbesten sind die Besten gewordene Ich kann in Hecks
Ausführungen auch nicht den leisesten Ansatz zu einer Widerlegung
Maurers finden. Da doch nach allgemein herrschender (auch von
Heck noch neuestens in >Friesische Sundesverhältnisse« anerkannter)
Ansicht die Verschiedenheit der Bußen und Wergelder eine Standes-
verschiedenheit begründet, so kann man doch gegenüber Gpl. 200
nicht behaupten, höldr und bondi seien nicht verschiedenen Standes.
Die Interpretation der 1 i p\. ist mir überhaupt unbegreiflich und nur
durch Autosuggestion zu erklären. Wenn es z. B. heißt, es seien zu
einem Hausbau Granitblöcke zu verwenden, und wenn solche nicht
eu UNivERarr
Maurer, Vorlcaaneen über altnordische Hcrliüpesrhicbtc 807
vorhanden sind, der beste Gneis, so geht doch daraus deutlich her-
vor, daß auch der best« Gneis nicht Granit ist, und bleibt anderer-
seits die Möglichkeit, daQ sowohl Gneis als Granit einer größeren
Gruppe einzuordnen sind. Deshalb bleibt xlas erste Argument
Maurersc nach wie vor bestehen. Das Verhältnis »des höldr zu dem
bondi« zeigt, daß der hauldr vom bondi in G|>l., Frpl. und L. scharf
zu scheiden ist und, wenn man diesen als den Gemeinfreien be-
zeichnet, jener einen Über den Gemeinfreien stehenden Stand reprä-
sentiert.
Heck sucht jedoch seine Ansicht auch auf Grund der >Buß-
vergleichung« zu beweisen (S. 415 f.). Diese Vcrgleichung führt zu
folgenden Sätzen: 1. >Die Bußen der holdar in II< (d.h. Kr|>l. u.
G|»l.) »sind in ihrem Betrage identisch mit den Bußen der höldar
in I< (d. h. Kjil. u. B|>1.). 2. >Die Bußen der arborinna men und
der bondar in II entsprechen in ihrem Betrage den Bußen der
Leysingersöhne und Leysinger in I. Nur ist für die ganze Klasse
Unifizierung eingetreten. 3. >Die Bußen der untersten Klassen in II
entsprechen in ihrem Betrage den Bußen der Frialsgjafa in I. Nur
ist Differenzierung und in F. eine spätere Erhöhung eingetreten«.
Daraus nun, daß die bondar in II die gleiche Buße haben mit den
Libertinen in I, soll ihre Libertinenqualität und unter Berücksichti-
gnng dieses Ergebnisses aus dem Bußunterschied zwischen bondar
und höldar die Gemeinfreienqualität dieser folgen. Diese Argumen-
tation hat, wie ich keineswegs leugne, auf den ersten Blick etwas
Bestechendes. Wenn die höldar in der jüngeren Periode über die
übrigen bondar emporgestiegen sein sollen, dann möchte man in der
Tat nicht dieses Resultat erwarten, sondern vielmehr, daß die bondar
die Buße der höldar der Klasse I haben und die höldar der Klasse II
sich zwischen die bondar und die lendrmenn einschieben. Aber die
Schlußfolgerung ist nicht, wie Heck anzunehmen scheint, unausweichlich
zwingend. Die Entwicklung kann auch die gewesen sein, daß der von
der Gesamtmasse der bondar sich abhebende Stand der höldar für sich
die Rechtsstellung der bondar bewahrt hat, während die übrigen
bondar, die sozial hinter den höldar zurückblieben, auch rechtlich
zurückgestellt wurden. Dies aber scheint mir in der Tat der Fall zu
sein, und auch Heck selbst hält seine Meinung nur für wahrschein-
licher, ohne ihr eine durchschlagende Beweiskraft beizulegen.
Heck begnügt sich aber nicht mit der Feststellung, daß die höldar
keine über den Gemeinfreien stehende Klasse waren, sondern bringt
auch Gründe vor für die Gemeinfreiheit der höldar und die Libertinen-
qualität des bondi und des arborinn maör.
Für jene wird an erster Stelle angeführt die Tatsache, daß der
CO«S rSr,
HOB Gott. gel. Ann. 1009 Nr. 10
ItiiuKlr in G])l. und in Frjil. als Normtritger auftritt, d. h. seine Buße
fixiert ist und nach ihr die Bußen der übrigen Stande bemessen
werden. Allerdings sagt G|il. 180: >Nu ero giolld told i Gula; giallda
haulld XVIII morkom logeyris. Nu skolo peöan giolld vaxa oc sva
pverra sem retter aÖrer* und Gpl. 218: »Sa er baugr hinn fysti er
liofuö baugr heiter; par ero X merkr i I>eim |>at er kyr tvrer oc
l>rir tigir ef sa er oöalboronn er viginn er; vaxa oc Jiverra J>eöan
niannzgiolld sva sem aörer retter manna*. Auch finden sich in Frpl.
II 41), und X 34 ähnliche vom hauldr ausgehende Bestimmungen. Aber
die Schlüsse, die Heck daraus zieht, sind unrichtig. Heck übersetzt
zunächst die Stellen falsch. Der Schluß >vaxa oc pverra sem retter
aörcr* heißt nicht > wachsen oder geringer werden, entsprechend den
Hechten anderer* sondern >wachsen und schwinden wie die anderen
Rechte*. Heck ist hier in denselben Fehler verfallen, wie in seinen
friesischen Arbeiten, und hat die Kasus verwechselt; aörer ist ein
Nom. Plur. zu annarr, während der von Heck angenommene Gen.
Plur. annarra hieße (vgl. Noreen, altislandische und altnorwegische
Grammatik 8 S. 271). Sodann beachtet Heck nicht, daß der hauldr
in den Rechten der Klasse I tatsächlich der Gemeinfreie war und
sich in dieser Eigenschaft als Normträger fortsetzte. Von hier aus
ist verständlich, daß er auch in der späteren Periode der Normträger
geblieben ist. — Das andere Argument für die Gemeinfreienqualität
der höldar faßt Heck folgendermaßen: > Endlich haben die Bußen der
höldar in zwei Fällen eine Verallgemeinerung erfahren. Sie
sind in F. im Stadtrechte ausgedehnt auf alle Stände, mit Ausnahme
der untersten Libertinen. Und die Isländer, die sich vorübergehend
in Norwegen aufhalten, haben in G. »Höldarrecht«. Da das >Erbgut<
im Stadtrechte keine Rolle spielte und in Island überhaupt fehlte,
so zeigt diese Verallgemeinerung, daß das Höldarrecht nicht galt als
Zeichen des Erbguts, sondern als Zeichen der Vollfreiheit Es wäre
in der Tat unverständlich, wie man dazu gekommen sein sollte, die
stammverwandten aber doch reichsfremden Isländer höher zu stellen
als die eigenen Gemeinfreien. Dagegen ist die nach unserer Deutung
vorhandene Zurücksetzung sonstiger Fremder verständlich*. Heck
läßt hier gänzlich unberücksichtigt, was Maurer in dieser Beziehung
schon früher vorgetragen hat Für das Verständnis des Stadtrechts
ist es sehr wesentlich, daß nach Bj. III 47 alle Leute mit Ausschluß
des leysingi er eigi hefir gjört frelsiaöl sitt und der Unfreien gleiches
Recht haben. Auch der lendrmaoT, der doch sicher im Landrechte
über dem hauldr steht, hat im Stadtrechte denselben rettr wie jeder
ändert 1 Freie. Sodann ist nicht zu übersehen die Fassung von Bj.
III 47: »Sva er staöfest at allir eigu jafnan r&t i kaupangi, liaulds-
COfiNEliUNIVERSITY
Maurer, Vorlesungen über 1)1 nordische Rechtsgearhirtate
reit )>at eru III inerkr; slikan reit lendrmaör Bern leysingi manns sa
er gert hefir frelsisöl sitt<. Keineswegs werden hier die Leute als
holdar bezeichnet, sondern sie haben ein gleiches Recht wie ein
hauldr. Und daraus folgt für den Hüldarbegrifl: überhaupt nichts.
Allerdings mag es im Stadtrecht kein Erbgut geben und deshalb
keine holdar, aber das Recht kann irgendwelche Leute so behandeln,
wie es die holdar behandelt, ohne damit über deren oder jener son-
stige rechtliche Qualität irgend etwas auszusagen. Die Besser-
stellung des Isländers fällt nur auf, wenn man sie isoliert betrachtet,
seine Erhebung über die Gemeinfreien wird verständlich im Zu-
sammenhang mit dem gesamten norwegischen Krcmdcn recht. Der
Fremde ist in Norwegen nicht schlechter gestellt als der Einheimische.
Der Isländer ist besser gestellt als die übrigen Fremden. Der Fremde
ist meist Gemeinfreier, weshalb alle Fremden das Recht des Gemein-
freien haben, der Isländer hat besseres Recht; da er hauldsrett hat,
zeigt sich nicht, was Heck will, die Gemeinfreiheit des hauldr sondern
seine bessere Stellung (vgl. über diese Dinge Maurer im vorliegenden
Werk 1,1 S. 366 ff.).
Den Beweis für die Libertinenqualität der arbornir menn (Heck
Bchreibt beständig arborinna menn, ohne zu bemeiken, daß orborinna
der Gen. Plur., menn der Nom. I'lur. ist) beginnt Heck mit einer
terminologischen Fixierung der Begriffe >Neulibertinen< und >Alt-
libertinen«, wobei er unter jenen die vier ersten Generationen einer
leysingr-Familie einschließlich der des Freigelassenen selbst versteht,
unter diesen die vier folgenden Generationen. Die Unterscheidung
der beiden Kategorien ist richtig. Ob die neue Terminologie nötig
war, scheint mir fraglich. Die Altliberlinen sind eben, wie sich auch
aus Maurers früherer Arbeit >Die Freigelassenem nach altnorwegi-
schem Rechte* und ebenso aus den einschlägigen Ausführungen des
vorliegenden Buches ergibt, der leysingr und die leysingiasynir. Doch
dies nur nebenbei. Wesentlicher schon ist die Deutung des Wortes
arborinn. Es bedeutet den >frUh geborenen*, wie auch Maurer meint,
es werde an die Tatsache anzuknüpfen sein, daß nach dem prand-
heimer Rechte erst derjenige zu keiner leysingjaaHt mehr gehorte,
dessen Urgroßvater bereits, wenn nicht eines vollfreicn Mannes, so
doch eines Freigelassenen höherer Ordnung Sohn gewesen wäre*.
Heck will arborinn beziehen auf das Geschlecht Ein Geschlecht
werde geboren durch Freilassung. Arborinn maftr solle derjenige
Mann sein, dessen Gesehlechtsgeburt ziemlich weit zurück liege, also
sehr wohl ein späterer Nachkomme eines Freigelassenen. Mir scheint
Mnurers Ausführung richtig, was Heck ausführt, unzutreffend; denn
gerade nicht das Geschlecht wird als arborinn bezeichnet, sondern
COßNHl UNIVERS1TY
flIO Gott. gel. An*. 1909. Nr. 10
der Mann seihst. Sodann Übersicht Heck, daß gerade von seinem
Standpunkt aus die Bezeichnung arborinn nicht den Freigelassenen,
sondern erst recht das altfreie (rcschlecht treffen müßte. Denn dieses
ist doch das > frühest geborenec Die Altlibertinen könnten nur vom
Standpunkt der Neulibertincn aus die Frühgebomen sein. Aber die
allgemeine Terminologie geht doch nicht von diesem Standpunkt aus.
Sachlich aber finde ich auch bei Maurer keine erschöpfende Erklä-
rung, und in den >Vorlesungen< ist der arborinn maör nur kurz be-
handelt. Allerdings, die Quellenstellen, die sich mit ihm beschäftigen,
sind spärlich. Die Gpl. kannten ihn noch nicht; erst in den Frf>l. tritt
er auf. Hier gehört zu den bedeutendsten die auch von Heck heran-
gezogene Stelle IX, 10: >Um vorn eöa söcn meöal leysingia oc scap-
riröttins. J>ess scal hverr vera leysingi er frelsi gaf, ef sä gaf er gefa
i'ttti. En ef II tungum leicr hvert hann er undan peim kominn er til
vamar bans kallaöi eöa eigi oc dular sialfr, pa fare sä til er scap-
rfrüttinn hans callaz oc niöti II vatta a pingi at hann er undan
honum kominn. pa er hann hans nema hinn hafe aigilldis vitni a
möte II manna arborinna oc scilva in :i . at froelsisöl hans var gört
eöa inaltrygt- pa ef hann flytr pat vitni fram pa er hann or pyrrnslum
viö pann mann ; en ef sa callaz arborinn er fyrir söc verör, pa teli
hann fiöra langfeftr sfna til arborinna manna en sialfr hann hinn
V. oc hafi til pess II buanda vitni arborinna. En ef hann er sva
Hölauss at hanu firr pat eigi oc hefir pö pessa vorn fyrir ser pa
Banni a»tt sfna ärborna meö guöscfrslum. En ef hann verör scirr
med iarae eöa vitnisburö pa gialldi hinn honum fullrelti en biscopi
eiöa sect. En ef hann fo?r sie eigi scirt pa hefir hann fyrirgort fe*
sinu öllu viö scapdröttinn oc liggia & 111 mercr sylfrmetnar, nema
hann launi af ser; oc sva um vanar mann. En ef fleiri menn calla
ä pd hafe hann hina sömu vom fyrir ser<. Da Heck die Stelle
wiedemm ganz falsch übersetzt hat, muß ich zur Aufzeigung seiner
Fehler die m. E. richtige Uebersetzung folgen lassen : >Von Verteidigung
und Klage zwischen einem leysingr und dem Herrn. Dessen soll
jeder leysingr sein, der freiließ, wenn der freigab, der zu geben hatte.
Und wenn zweifelhaft ist, ob es von dem gekommen ist, der das
Schutzrecht über ihn beansprucht, oder nicht, und er selbst leugnet,
da fahre der hinzu, der sich seinen Herrn nennt, und er genieße
zwei Zeugen am Thing, daß er von ihm gekommen ist, da ist er sein
außer er habe ein vollgiltiges Zeugnis zweier frühgeboraer und glaub-
würdiger Männer entgegen, daß sein Freilassungsbier gehalten oder
der Vertrag durch Treugelöbnis ersetzt ist. Wenn er dieses Zeugnis
vorbringt, dann ist er frei von Ehrfurchtspflichten gegen diesen Mann.
Wenn aber der sich einen arborinn maör nennt, der beklagt wird, so
COßNEU UNMtRSITY
Manrcr, Vorlesungen Ober altnordische RecbtBgcsrbirbte 811
zähle er auf seine vier Vorväter, frühgeborene Männer und er selbst
(sei) der fünfte und habe dafür das Zeugnis zweier frühgeborener
Bauern. Und wenn er so hilflos ist, daG er das nicht kann, und er
hat doch dieses Schutzmittel für sich, da beweise er sein frühge-
borenes Geschlecht mit einem Gottesurteil. Und wenn er rein wird
mit dem Eisen oder mit Zeugnis, da gölte er ihm mit vollem Geld
und dem Bischof die Meineidsbuße. Und wenn er sich nicht reinigt,
da hat er all sein Gut verloren gegen den Herrn und büße drei
Silbermark, außer er kaufe siel» frei; und ebenso um vanarmenn«
(bezüglich der vanarmenn vgl. Maurer, die Freigelassenen S. 50 ff.
Vorl. 1,1 & 118; v. Amira, Obl.-R. II, S. 676).
Heck hat diese Stelle dahin interpretiert, daß »nachdem die Li-
bertinenqualität des Beklagten nachgewiesen ist<, dieser >die Aufhe-
bung der Achtungspflichten behauptet«. Zuerst werde die Ablösung
besprochen, dann die Generationen folge. Dieser sei die zweite Hälfte
der Stelle gewidmet. Die Annahme, daß die Darstellung übergehe
zur Bestreitung der Libertinenqualität, sei durch den Zusammenhang,
insbesondere den vorher erwähnten Nachweis des Patrons und durch
sachliche Gründe vollkommen ausgeschlossen. In einer Rechtsordnung,
welche zum mindesten in Bezug auf das Erbrecht des Patrons, die
Libertinenqualität über dio fünfte Generation hinaus fortdauern ließ,
habe die Negation der Libertinenqualität nicht durch den Nachweis
von vier freien Vorfahren bewirkt werden können. Somit sei an
dieser Stolle arborinn ganz sicher eine technische Bezeich-
nung der Altlibertinen unter Ausschluß der Gemeinfreien.
Dabei Übersieht Heck, daß er sich in Widerspruch setzt mit Aus-
führungen, die Maurer schon früher gemacht hatte, und die auch jetzt
seinen Sätzen zu Grunde liegen. Maurer sagt geradezu, daß die Fr|»l.
•den Manne, der vollfrei (arborinn) zu sein behauptet, während ein
anderer ihn als seinen Freigelassenen in Anspruch nimmt, den Beweis«
auferlegt, >daß bereits 4 seiner Vorfahren in gerade aufsteigender
Linie frei gewesen seien«. Maurer nimmt also geradezu den von
Heck bestrittenen Uebergang zur »Bestreitung der Libertinenqualität«
an. Und darin hat er m. E. Hecht Fest steht, wie Heck sagt, die
»Libertinenqualität«, oder, wie Maurer richtig hervorhebt, der »Akt
der Freilassung«, und behauptet wird, daß der Beklagte f>vrmslamadr
sei. Diese Behauptung entkräftet er, indem er die Abhaltung des
frelsisöl oder einen Ersatz dafür nachweist. Ein BeweiB durch Ge-
nerationen folge, wie ihn Heck annimmt, ist durch die Sachlage völlig
ausgeschlossen. Denn gerade, wenn, wie Heck behauptet, der arbo-
rinn madr ein Altlibertine ist, also ein Freigelassener der 5. bis 9.
Generation, dann kann man von ihm nicht 4 Vorfahren verlangen, die
nill f«L AU. lTCt. Nr. 10 56
EU UNIYER9TY
Hl> flfltt. Rol. Anz. 1909. Nr. 10
auch Altliberlincn sind. Wie sollte dieser Beweis der 5. bis 9. Ge-
neration gelingen- Das würde erat der 10. möglich, und die 10. ist
nicht mehr Libertineuk lasse. Das im zweiten Teile der Stelle ge-
schilderte Verfnhren ist nicht als Fortsetzung oder als Alternative
des Verfahrens der ersten Hälfte zu denken. Vielmehr ist diese
Hälfte so zu verstehen: A wird von 11 als pyrmslamaör in Anspruch
genommen. A erwidert, er sei ein ärborinn maör und muß nun
seine vier Vorfahren nennen und zwar >frühgeborne Männer«. Dieser
Zusatz macht Schwierigkeiten. Heck übersetzt til ärborinna manna
mit >bis zu dem frühgeborenen Manne«. Aber das ist unzulässig.
Der Akk. Sing, von maör heißt mann, der Gen. manz, nie manna,
was die Form des Gen. Plur. ist (vgl. Noreen n. a. 0. § 405).
Von hier aus sind m. E. nur zwei Möglichkeiten gegeben. Ent-
weder hängt der Genitiv > manna« von til ab oder er ist eine Appo-
sition. In jenem Fall wäre til Präposition, in diesem vom Vcrbum
getrennte Vorsilbe (telja til mit Gen. — tiltelja). In jenem wäre zu
übersetzen: >er zähle seine vier Vorfahren auf bis zu den frühgeborenen
Männern«, in diesem Falle >er zähle auf seine vier Vorfahren frühge-
borener Männer d. h. wie sie ärbornir menn haben oder vier von der
Qualität frühgebnmer Männer«. Wenn man zwischen beiden Fällen zu
wählen hat, scheint mir der zweite vorzuziehen. Und zwar aus sach-
lichen Gründen, denen zwingende sprachliche nicht entgegenstehen. Es
gibt allerdings die Wendung »telja kyn sitt til e — s« (vgl. Fritzner Ordbog
s. v. telja), aber wenn man z. B. sein Geschlecht >til Olafs en helga« auf-
zählt, dann ist Olaf der Endpunkt, nicht auch der Ausgangspunkt Wenn
jedoch hier der ärborinn maör zahlt, und man nimmt an, er zähle bis
zu den ärbornir menn, so ist Ende und Ausgangspunkt gleich. Nimmt
man aber die zweite der vorgeschlagenen Deutungen an, so steht
man vor einer Bestimmung wie sie sachlich z. B. auch Ssp. in 51 § 3
gibt. In dieser Deutung bestärkt mich auch Gul. 266. Denn wenn
es dort heißt >|>eir scolo telja til langfeöra sinna V er ätt hava«, so
haben wir da nicht nur das telja til, sondern auch eine Zahl von
langfeögar, die man »haben muß«. Daß hier til nicht als regierende
Präposition zu langfeögar gehört, zeigt wiederum Frost IX, 10, wo das
was aufgezählt wird, im Akkusativ steht, so wie hier V (vgl. auch das
Substantiv tiltala; Fritzner s. v.). Es wird sich dann allerdings bei
der ersten Alternative unseres Falles noch fragen, welche Vorväter
denn ein ärborinn maör haben muß: aber das ist cura posterior.
(Aehnlich erklärt Brandt Forela?sninger 1 79 den ärborinn maör als
einen Mann, »hvis (frie) Oprindelse gaar tilbage til de fjerne Fortid«.
v. Amira Recht 1 85 setzt m. E. nicht zutreffend hönde = Ärborinn
maör, Sollten die ärbornir denn nicht die »besten Bauern« von Frost.
o
CÜKHELlUNIVERSITY
Maurer, VorlcsongOD über altnordische Kerlitsgeschirhte H13
XIV, 7 seinV Vgl. noch Hertzberg in Arkiv for nord. filologi V S. 22. r >).
Jedenfalls scheitert Hecks Deutung schon an dem Gesagten.
Auch die weiteren Gründe, die Heck für die Lihertinenqualität
dieser Klasse beibringt, sind nicht durchschlagend. Heck zieht weiter
heran Fpl. X.4G: >Ef maör scerr af rossi manns tögl pn gialldi
aura III. En ef hala höggr af ]>a scel meta ross; en hinn reiöi peim
verö fyrir er ätte oc öfundarbüt ä ofan haulldi aura VI en ärbornum
nianni luilfa mörc reespegni III aura leysingia syni II aura en ley-
singia eyri; en sUfmietit er ärborinna IV en sac gilt pyrmslamanna
U •<. Durch den Gegensatz im letzten Halbsatz würden die niedriger
stehenden Klassen als pynnslnmcnn (Hock schreibt beharrlich thyrmsla-
m a n u u , obwohl dies der Gen. I'lur. ist) bezeichnet. Das Wort könno
diejenigen Personen bezeichnen, die zu Achtungsdiensten verpflichtet
sind, oder auch diejenigen umfassen, die ihrer Geburt nach achtungs-
ptiiehtig sein würden, wenn sie sich nicht losgekauft hatten«. Aber
es könne schlechterdings nicht auf die Altlibertinen erstreckt werden,
die in F. schon durch Gencrationenfolge befreit waren«. Der Schluß
geht jedoch fehl. Wenn man mit Heck richtig annimmt, daß ärbo-
rinn maör in dieser Stelle nur eine Bedeutung hat, so zeigt dio Stelle
ganz deutlich, daß der ärborinn maör kein Altlibcrtine ist; denn
der Altlibertino, der leysingiasunr in dem oben erörterten Sinn, ist ja
neben ihm genannt; daß auch er im letzten Halbsatz als pyrmslamaör
bezeichnet wird, ist keineswegs sicher. Maurer (Vorl. 1, 1 S. 1 18) rechnet
auch offenbar den leysingiasunr an dieser Stelle nicht zu den pyrmsla-
menn; denn er legt sie dahin aus, daß »die Buße aller anderen Leute,
insbesondere der arbornir menn, >silfrmetit fö« sei, nachdem er kurz
zuvor gesagt hatte, daß die Frpl. als pyrmslamenn die niedere Klasse
der Freigelassenen bezeichne; ebenso sagt Hertzberg (Glossar s. v.
pyrmslumaör) >saaleder betegnedes de luedlemmer af en frigivens tt'tt
over hvilke frigiveren aller hans nsttmrend endnu udovede visse lioi-
hedsrettigheder«. Aber jedenfalls ist der Schluß unrichtig, den Heck
zieht Denn man kann nicht ohne weiteres annehmen, daß die Silber-
zahlung bei den »oberen Klassen« ohne weiteres verstandlich war und
daher ohne der Vollständigkeit zu schaden wegbleiben konnte. Es
wird in Frpl. IV, 49 und 33, X, 35 schon erwähnt, daß die Bußo des
haulldr silfrmetit sein muß. Hier ist die Fassung unvollständig.
Weder ist über die Qualität der Buße des hauldr etwas bestimmt,
noch des leysingr, noch dessen Sohn, noch des rekspegn. Es ist
reine Willkür anzunehmen, daß hier der Begriff des Ärborinn maör
auch andere Personen, den leysingr, seinen Sohn und den i ■■'-• - |--.-i.
umfasse. (Maurer nimmt in »die Freigelassenen« S. 82 ungenauen
Sprachgebrauch an).
56*
cwiffÄHärv
614 Qfitt. gel. Au. 1909. Nr. 10
Hecks dritter und letzter Grund für die Libortinenqualität des
drboiiun raaör wird gewonnen aus der allerdings sehr kurz geratenen
Betrachtung der unter diesem stehenden Klassen des reks[>egn und
des leysingi. Diese und ebenso der leysingiasunr sollen Neulibertinen
sein, wie sich »aus der gemeinsamen Bezeichnung thyrmslamanna (!)<
ergebe >und aus den Bußen, welche in sakgild denen der frjalsgjafa
in 1 entsprechen«. Was zunächst die gemeinsame Bezeichnung an-
langt, so ist die hierauf gerichtete Behauptung quellenwidrig. Nir-
gends ist der reksfttgn, und nirgends ist der teysingiasunr ein t>yrmsla-
raaör genannt. Ebenso quellenwidrig ist die Behauptung Über die
Bußen. Wenn man die Bußen dieser drei Stände in sakgild ansetzt,
so ist nach Fpl. X 35 die Buße des rekspegn ■> t; aura, des leysingia-
sunr = 4 aura, des leysingi ef frelsisöl hans er gört = 3 aura, en
ef eigi er gört = 2 aura. Der frjalsgiafa aber erhält nach Bpl. n.
E|>1. lediglich '/» eynr» Es stehen dieser einen Buße vier ver-
schiedene gegenüber. — Von hier erledigten sich die folgenden
Ausführungen Hecks, wenn sie nicht eine von Maurer ganz abwei-
chende Klassifizierung der Libertinen enthielten. Leysingi ist nach
Maurer in der Krjil. die höhere Klasse der Freigelassenen, rekspegn
ein altfreier Mann ohne eigenes Haaswesen und darum genötigt
»seinen Unterhalt im Dienste eines Herrn zu erwerben«. Dem ent-
gegen ist nach Heck der leysingi »nicht der Gelöste, sondern der
Löaung8bercchtigte«. Der »Nachkomme des Gelösten« soll dann der
reks|>egn sein. Die Begründung, die Heck hierfür gibt, ist zwar um-
ständlich aber nicht einleuchtend. Sie beginnt mit einem philologi-
schen Exkurs, mit der Feststellung, daß dem Wortsinne nach leysingi
der »Lösungsmannt ist, womit gemeint sein könne >der Gelöste«
oder >der Lösende« oder der »Lösungsberechtigte«. Gerade die
letzterwähnte Bedeutung soll in II anzusetzen sein. >In II heißen
die Neulibertinen Lösungsleute; sie sind allein lösungsbedürftig, da
die Altlibertinen durch Gesetz befreit werden«. Von hier aus sei es
auch sehr verständlich, daß in I die Altlibertinen leysingar heißen,
die Neulibertinen nicht so, sondern frjalsgjafar. Damals seien sie
»allein lösungsberechtigt« gewesen. In der Verschiebung der Termi-
nologie zeige sich die Hebung der Stände in II, wo die Altlibertinen
als ärborinna menn und böndar auftreten. Aber diese Schlußfolgerung
ist quellenwidrig. Heck führt allerdings die am deutlichsten gegen
ihn sprechende Stelle der Gpl. nicht an, aber wohl wiederholt Maurers
Abhandlung über die Freigelassenen, wo diese Stelle behandelt ist
Es sagt nämlich G]>l. 63 : >Nu foer leysingi kono ffittborna sa er gort
herer froüaisol sitt . . . BU fo?r leysingi kono rettborna sa er eigi hever
gort fntlsisol sitt . . .< Hieraus geht doch mit aller nur wünschens-
CORNI FRS11Y
Maurer, Vorlesungen aber altnordische Reclitsgeachichte 615
werten Deutlichkeit hervor, daß der leysingi nach dem Sprachgebrauch
der GJ>1. nicht nur ein >LÖBungsberechtigter< sein kann, ein Neulibertine,
sondern auch ein > Gelöster«, ein Altlibertine. Zu allem Ueberfluß spricht
auch Kr|>l. IX, 1 1 diese Terminologie deutlich aus. Es ist deshalb nicht
weiter erforderlich auf die ganz willkürliche Uebersetzung von leysingi mit
> Lösungsberechtigter« einzugehen. Jedenfalls ißt Hecks Annahme, daß
leysingi in II der Neulibertine allein sei, falsch und direkt quellen-
widrig. — Auf einem anderen Blatte steht die Deutung des reks-
pegn. Er soll der Sohn des Lösungsbe rechtigten sein, der die Lö-
sung vollzogen, sein Freilassungsbier gehalten hat. Dabei hat Heck
offensichtlich vergessen, daß gerade nach seinen vorhergehenden Aus-
führungen die Losung in der Abhaltung des Kreilassungsbieres be-
steht, damit die Stellung der Altlibertinen erreicht wird und endlich
der Altlibertine der ärborinn raaör ist. Mit seinen eigenen Sätzen
käme er, wenn er sie fortführte, zu einer Gleichstellung des reksjtegn
mit dem ärborinn raaör, während er doch diesen als unter jenem
stehend behandelt Die Ausführungen Hecks widersprechen sich
demnach schon selbst. Aber auch abgesehen hiervon kann ich mich
mit seiner Auffassung des rekspegn nicht einverstanden erklären.
Maurer hat in seinen Vorlesungen den reksf>egn erklärt als einen
freien Mann, >der keinen eigenen Haushalt hat und darum genötigt
ist, in fremdem DienBte seinen Unterhalt zu suchen« und hat ganz die
gleiche Deutung auch später noch vertreten (Arkiv for nordisk filo-
logi VI S. 280) mit dem Beifügen, daß der reks[>egn zwar nicht wegen
seines Geburtsstandes, wie Hertzberg wollte, aber wegen seines Be-
rufBstandes im Gegensatz zum büpegn oder böndi stehe. M. E. ist
zwischen dieser und Hecks Meinung die Mitte zu halten. Heck ist
zuzugeben, daß die von Hertzberg angenommene Ableitung der ersten
Worthälfte von reka = vagari und damit die Bedeutung von rekspegn
als Wandermann zulässig ist. Ich gebe dieser Ableitung umsomehr
den Vorzug, als ja Maurer dem Sinne nach ebenfalls auf den haus-
haltlosen und eben deshalb nicht stäten Mann hinauskommt Leitet
man mit ihm von rekkr = gut, tüchtig ab, so muß man die Haus-
hai tslosigkeit vollkommen hineintragen. Auf der andern Seite aber
kann ich Heck nicht zugeben, daß Bein Schluß zwingend ist Der
rekBj>egn könnte Bezeichnung für den sein, der die Freizügigkeit erst
erlangt bat, aber kann es ebenBo gut sein für den, der sie nie ent-
behrte, und zwar gerade dann, wenn er sich durch ihre Ausübung von
den übrigen Freizügigen, die, wie eben der büpegn, von ihr keinen
Gebrauch machen, unterscheidet Der Wortsinn ist demnach nicht
entscheidend; er erhält durch den Sachsinn den Ausschlag. In dieser
Iüchtung nun ist wiederum Maurer der Vorzug zu geben. Heck geht
CORHW UNIVtRSJTV
Bld Götl. gel. An*. IlXO. Nr. 10
über die Stellen, die den reks]>egn zwischen den Ieysingiasunr und den
ärborinn maör einschieben, mit einer sie keineswegs erledigenden Be-
merkung hinweg. Ks ist ganz gleichgültig, ob in den einzelnen
Stellen, die den rekspegu erwähnen, dieser zwischen den ärborinn maör
und den leysingi oder zwischen den iirborinn madr und den Ieysin-
giasunr eingeschoben ist. Denn in diesen Fallen ist es ohne weiteres
außer Zweifel, daß an sich leysingi den Ieysingiasunr umfaßt. Sehr
deutlich zeigt das Verhältnis fr'rpl. X 46, wo in der Bußenreihe folgen
haulldr, ärborinn maör, rekspegn, Ieysingiasunr, leysingi und pyrmsla-
maör und zwar im Verhältnis 6 : 4 : 3 : 2 : 1 : '/»• Hier ist jeder
Zweifel ausgeschlossen, daß der reksj>egn -weder ein Altlibertine noch
ein Neuliberline ist, denn diese Klassen sind durch Ieysingiasunr,
leysingi und I>yrmslamaör vertreten. Wozu ich noch bemerke, daß
das Verhältnis haulldr : ärborinn maör : rekspegn = G : 4 : 3 in allen
Stellen, die des rekspegn gedenken (FrpL IV 49, 53; X 35, 41, 4G;
XIII 15; Bj. III 162), wiederkehrt. Das Verhältnis zu den unteren
Klassen ist verschieden. Was aber endlich die auch von Maurer nicht
behandelte Krage anlangt, warum der rekspegn, wenn er doch ein
Altfreier ist, schlechter gestellt wird, als die übrigen Altfreien, so ist
darauf hinzuweisen, daß das westnordische Recht überhaupt, sowohl
das isländische wie das norwegische, die einhleypir menn, die eben
doch meist auch Unstäte sind, schlechter stellt als die ansässigen
Leute (vgl. Maurer, Island S. 146 f.; Vorlesungen 1, 1 S. 121 f.). Mag
auch der einhleypr maör keinen Stand im politischen Sinne darge-
stellt haben, seine rechtliche Stellung war doch eine andere, und sehr
wohl kann eben rekspegn die Bezeichnung des so gesondert behan-
delten rechtlichen Standes sein (ähnlich wie Heck bezüglich des reks-
pegn Brandt a. a. 0. I 79).
Parallel mit dem ärborinn maör der FrJ>l. steht nach Maurer der
böndi der G|>l. Er ist der Vollfreie, der Gemeinfreie. Auch an dieser
bisher unbestritten vertretenen Meinung sucht Heck zu rütteln und
die bondir wie den Ärborinn maör zum Libertinen zu stempeln. Die
Gründe sind gleich unzureichend. Richtig ist die Methode, den Stand
der böndar nicht aus dem Wortsinne der Bezeichnung, sondern durch
Untersuchung der anderen Klassen zu bestimmen. Aber indem dann
Heck diese Klassen falsch interpretirt, kommt er auch lür die böndar
zu falschem Resultat. Immerhin aber darf nicht übersehen werden,
daß in Frpl. der böndi niederere Bußen erhält als der ärborinn maör.
Nicht berührt habe ich im Vorausgehenden die Krage, ob, wie
Maurer meint (auch Weitere Mitteilungen über die Huldarsage S. 312;
Germania XIV S. 27 ff.), der hauldr durch den Besitz eines Stammguts
charakterisiert ist. M. K. ist dies trotz der Angriffe von Heck auf die
_
CQRKEU JMNHSIT1
Maurer, Vorlesungen über allnordische Kochtsgeschiilito 817
bisherige Lehre (a. a. 0. S. 410 ff.) anzunehmen. (So auch v. Aiuira Recht'
S. 84 f.; Maurer Zeitschr. f. d. Phil. 144, 122; ferner Boden a. a. O.;
Khanuu, Großhufen d. Nordgermaneu S. 19 f.; 788 Anin. 2; Schröder
Rg. ■ S. 447 Anm. 6, 52, 60; J. Nielsen, Hist. Tidskr. 4. R. IV 1—98;
E. Hertzberg, ebenda S. 161 — 192; A. Taranger, Hamid Harfagres
tilegnelse af Odelen (1906); Maurer, Entst d. isländ. Staates S. 21 ff.
Alles in Allem muß festgestellt werden, daß Maurers Darstellung
des norwegischen Freien- und Freigelassenenstandes durch Hecks
Auseinandersetzungen nicht erschüttert ist.
Der folgende § 9 behandelt den »Adel«, die jarlar und lendir-
menn, jener Stellung in den Schatzlanden und die Uerzogswürde.
Das Wort jarl bringt Maurer in Zusammenhang mit einem
Stamme >ir< , der auch in jara -* Kampf, im angelsächsischen yrre =
Zorn, im Namen des Gottes Er wieder erscheinen soll. Aus ihm sei
>inittcls der bekannten Schlußsilbe -ill oder -all* jarl gebildet Des-
halb bedeute jarl > ursprünglich nur den streitbaren Manu oder den
Kriegsmann<. Dagegen gibt die neue Forschung (vgl. Falk und Torp,
Etymologisches Wörterbuch s. v. jarl ; ebenda ist auch Zusammenhang
mit dem Namen der »Herulerc angenommen, den Maurer dahinge-
stellt sein läßt), die Grundbedeutung »Mann« und Ableitung aus der
Wurzel *er; jedoch wird auch hier für air. err die Bedeutung >Krieger,
waffenfähiger Mann< angesetzt (ebd. s. v. aarfugl.). Vgl. auch erilar
in Runeninschriften (Noreen a. a. 0. § 2G7, 3).
Den Ausgangspunkt für Maurers Darstellung bildet wie auch bei
anderen die Rigspula, wo Jarl als Mann einer Hersirtochter als Vater
des Königs erscheint Maurer schließt aus dieser Zusammenstellung
und dem Liede im ganzen, >daß man die Königs-, Hersen-, und Jarl-
geschlechter als Zweige eines Stammes, und somit als zusammenge-
hörig betrachtete, und daß man sie als edle den verschiedenen Klassen
der Gemeinfreien sowohl, als der Unfreien gegenüberstellte«.
Die Datierung des Gedichts durch ca. 1200, wie sie Maurer gibt,
ist in neuerer Zeit wesentlich geändert worden. Mogk (in l'auls Grund-
riß U ' S. 602) setzt die Abfassung in die erste Hälfte des 10. Jahr-
hunderts. Lehmann (s. u.) S. 33 denkt nn das Ende des 10. Jahrh.
oder noch spätere Zeit Auch ist die Kigajmla als Quelle für die
nordische Ständegliederung angezweifelt worden. Neuesten« hat ihr
K. Lehmann eine eigene Abhandlung gewidmet (Die Rigsl>ula. In
Festschrift zum fünfzigjährigen Jubiläum ... Dr. Julius v. Anisberg,
1904), in der er im Gegensatz zu Maurer und auch der herrschenden
Anschauung (vgl. Brunner, RG 1*8. 198; »der mit Herrsch err echt
ausgestattete Adel des Nordens« : v. Arnim, Recht ' 80 spricht vom
> Manne von Adelsart«) die Behauptung aufstellt, es sei »nicht wohl
CQHHEU UHIVtRSJrr
818 Uütt. gel. Au«. 1909. Nr. 10
aus den Geschieht»- und Rechtsquellen nachzuweisen, daß ein Stand
von Jarlen in Norwegen existiert hat, der den nobiles entsprach
(vrI. auch K. Lehmann, Der Königsfriede der Nordgerinanen S. 169 f.).
In der Tat ist Lehmann zuzugeben, daß die Grundlage der herr-
schenden Meinung keine sehr feste ist, die Rechtsquellen kennen den
Jarl als Adeligen nicht mehr. Auch K. Maurer gibt zu, daß vor der
Zeit des Königs Haraldr härfagri schon jarlar der Art vorkommen,
wie wir sie später deutlich in den Quellen vorfinden, der Jarlstitel
insbesondere dem Vorsteher einer bestimmten Landschaft ohne Rück-
sicht auf seine Abstammung zukommt (vgl. auch v. Arnim Recht '
82, 97); und wenn der Abfasser der Rigspula auch schon Anfang des
10. Jahrhunderts lebte, kann er die Dienstjarle sehr wohl im Auge
gehabt haben. Aber Lehmann übersieht m. E. zu Unrecht, daß die
von ihm selbst zugegebene Möglichkeit, daß nämlich >das Bild der
li!.':;|'i;l.\ das ursprüngliche ist«, durch Formeln wie nord. >karl ok
jarl«, ags. >corl and ceorl« auch >erl und cerl« eine gewisse Stütze er-
hält. In der Verbindung >ge eorl ge ceorl«, wie in den alteren
angelsächsischen Gesetzen, ist der eorl ein >Vomehmer, Adliger« (vgl.
Liebermann, Gesetze d. Angelsachsen II, 1 S. G4 s. v. eorl. ; Chadwick,
Studies on Anglo-Saxon Institutions S. 362 f.; Pollock and Maitland,
History of English Law 132 f.). In den spateren Gesetzen tritt er
als ein Mann im Königsdienst auf, wie der iarl der norwegischen Ge-
setze. Dieselbe Entwicklung, die sich bei den Angelsachsen vollzogen
hat (vgl. insbes. I'ollock and Maitland a. u. 0. ; Stubbs, Constitutional
History of England l 6 S. 168 f.), kann auch bei den Norwegern vor
sich gegangen sein, und die Wahrscheinlichkeit spricht dafür.
Wie dem auch sein mag, jedenfalls führte die Begründung des
Einkönigtums durch Haraldr härfagri zur Entstehung einer jüngeren
Art von jarlar, als Untergebenen des Königs, von diesem als Re-
gierungsorgane über eine bestimmte Provinz gesetzt. Die Erinne-
rungen an den älteren Geburtsstand sind damit allerdings noch nicht
geschwunden. Jarlbornir menn treten vereinzelt noch fernerhin auf,
ebenso wie konungbornir menn. Und Maurer nimmt deshalb an, daß der
König bei der Verleihung der Würde eines iarl nicht ohne besonderen
Grund von den alten Jarlgeschlechtern abzugehen vermochte: sein
Ernennungsrecht scheine nur an Stelle der früheren Volkswahl ge-
treten zu sein, die ja auch bei den Unterkönigen stattgefunden habe.
Diese Satze scheinen jedoch den Verhältnissen nicht zu entsprechen.
Von vornherein wären sie da nicht zutreffend, wo die bisherigen Herrscher-
geschlechter auswandelten , ebensowenig aber auch da, wo Harald
Jarltume an Angehörige seines Geschlechts vergab. Die Zahl der
Familien, die demnach Überhaupt in Betracht kommen könnten, ist
CÜRNfllUNNERSITY
Maurer, Vorlesungen über litoordiicbe RechtSReschichtc 819
so schon ziemlich vermindert. Und auch bezüglich ihrer geben die
Rechtsquellen keinen Anhaltspunkt für Maurers Annahme. Ja es ist
sogar schon in Gul. 200 ausdrücklich damit gerechnet, daß der Sohn
des iarl nicht auch die Jarl würde erhält: >Biscops sunr oc iarlssunr
oc stallara sunr ok skutilsveins sunr oc prest sunr oc armannz sunr
scolo taca, slican rett sem peir eigu kyn til ef J>eir fa eigi slict nafn
sem faöer fwirra fec<. Dabei ist nicht nur der iarl zusammengestellt
mit Personen, deren Wert einzig und allein auf ihrer Stellung be-
ruht, sondern es sind auch kyn und nafn ausdrücklich in Gegensatz
gebracht Dies gewinnt noch größere Bedeutung dadurch, daß der
Sohn des lendrmaör ein für allemal scal taca haullz rett, ef hann fu*r
eigi lond. Hier handelt es sich um Leute, die ohne Rücksicht ihr
nafn schon kraft ihres kyn immerhin haullzrett nehmen, dort aber, bei
den iarlar, kann das kyn ein sehr verschiedenes sein. Sodann darf
man nicht übersehen, daß die Recbtsquellen zwar einen hauldborinn
maör kennen, nicht aber einen iarlborinn oder hersborinn maör, eben-
sowenig, daß, so weit zu sehen, nur einmal in der Litteratur diese
beiden letztgenannten auftreten, und zwar in zwei isländischen Quellen,
Floamannaaaga und Hyndluljöd (vgl. Fritzner, Ürdbog a. v.). Auch die
Hirdskraa gedenkt mit keiner Andeutung eines Folgerechta eines
Sohnes. Doch soll oll dies nicht bestreiten, daß tatsächlich in vielen
Fällen der König dfin iarlssunr zum iarl ernannt haben mag. Aber
einen Anspruch hatte der sunr auch nicht in dem Umfange, der sich
aus Maurers Fassung ergäbe. Eine Sache für sich ist es auch, in-
wieweit aus einer Ernennung mehrerer sukzessiver Deszendenten eines
iarl allmählich wieder ein Jarlsgeschlecht entstand. Zugegeben
muß auch werden, daß in den obigen Stellen vielleicht nur an die
Söhne gedacht ist, die im Gegensatz zu einem der Söhne nicht in
die Stellung des Vaters einrücken. (Zum zeitlichen Vorkommen der
Jarlswürde vgl. Maurer, Entst. d. Frostupingslug S. 65).
Die Jarle mit den von Maurer hier kurz gestreiften hersar und
Königen bildeten zusammen die herrschenden Geschlechter. Aber
schon bald — zu Beginn des 11. Jahrhunderts — änderte sich nach
Maurer ihre Stellung dadurch, >daß die Würde fortan jeder Erblich-
keit entbehrt und der Dienst- und Amtscharakter bei derselben über
ihre frühere patrimoniale Bedeutung den entschiedensten Sieg davon-
trägt«. Maurer bringt sie in dieser Beziehung in Gegensatz zu den
hersar, deren Würde »immerhin noch eine halbwegs erbliche bliebe
Im 11. Jahrb. findet sich >nur in den Guöbrandsdalir, also einem Be-
zirke, in welchem sich die Kleinstaaterei bis auf des heil. Olaf Zeit
herab erhalten hat«, der Hersentitel gebraucht. Anderswo erscheint
der hersir jetzt als lendrmaör. Für diese Gleichstellung führt Maurer
COfiNf U UNWERSJTY
6:20 GOtt gel. An*. 1909. Nr. 10
insbesondere eine Stelle der Edda an: >ok i einu landi eru mörg hßruÖ
ok er pat hüttr konunga, et setja |ur rettara yfir svä miirg faerud,
seni hann gefr vald yfir ok heita J>eir hersar eöa lendirmenn i danskri
tünga, en greifar i Saxlandi, en barünar f Englandi<. Man mag hier
darüber hinwegsehen, daß die Stelle in der Gleichstellung von Hersen,
Grafen und Baronen (über diese vgl. Pollock and Maitland. Ilistory
of Knglish Law I- 279 ff.) jedenfalls fehlt, und kann annehmen, daß
hier in der Tat eine Gleichstellung der Ausdrücke hersar und lendir-
menn gewollt ist. Aber diese Annahme scheint mir nicht richtig;
denn es ist unwahrscheinlich, daß man im Ausdruck wechselte, wenn
die Sache dieselbe blieb. M. E. sind hersir und lendrmaör gerade nicht
identisch und erklärt es sich auf dieser Grundlage, wieso denn überhaupt
hersar als lendirmenn bezeichnet werden konnten. Diese Frage ist von
Maurer überhaupt nicht berührt. Wenn eine Person bald als lendr-
maör bezeichnet wird, bald als hersir, wie Arinbjöm in der Eigla und
ebenda Asgerör, die Tochter eines farmaör mikill, der stundum i vi-
king, en stundum i kaupferöum war (vgl. Eigla XXXII, 2 und XXXV, 1),
aber nie hersir genannt wird, als lendborinn bezeichnet wird, so ist
daraus doch wohl zu schließen, daß hersir und lendrmaör verschiedenen
Standes sind (so auch Maurer, Die Huldarsage S. 264 ; vgl. auch
v. Amira Recht" S. 173), jener ein Berufsstand, dieser aber ein Ge-
burtsstand, wenn auch vielleicht erst in der Ausbildung begriffen.
(Es ist dabei nicht anzunehmen, daß Asgerör deshalb lendborin ge-
nannt wird, weil ihr Großvater nach Maurer S. 142 hersir oder
lendrmaör war. Das konnte man allerdings aus dem Zitat ebenda, in
dem AsgcrÖr als >uöalboriu ok lendborin ok tiginborin fram i attir<
bezeichnet wird, schließen; aber die Stelle heißt nicht so, sondern
(Eigla c. IA'1,46 der Ausgabe von Jonsson): »SagÖi hann at Asgerör,
döttir Bjarnar, en ciginkona Egils, var til komin arfsins, ok hon vasri
uöalborin ok lendborin i allar kynkvfslir, en tigin-
borin framm f ffittir*. Es wird also geradezu darauf hinge-
wiesen, daß auch ihr Vater ein lendrmaör war). Und auf diesem
Verhältnis beruht auch die Erklärung für die Bezeichnung der hersar
als lendrmenn. Diese bildeten einen angesehenen Geburtsstand, und
wegen deren gleich großem Ansehen behandelte man im Laufe der
Zeit auch die hersar als lendrmeun. Es tritt eine Vermischung von
Geburtsstand und Berufsstand ein.
Von hier aus wird denn auch die Sonderling erklärlich, die
zwischen > Grafen- und Landherrnhäusern einerseits und den Jarls-
nii'l Kunigsfamilien andererseits... sich geltend macht*. Während
zuerst hersar, iarlar und konungar zusammengefaßt werden, treten
nun die hersar eben wegen dieser Umstände von diesen beiden ab
■
ittSITY
Maurer, Vorlesungen über altnordische Heibtsgescliiclite 821
und neigen sich zu den Ijuidherrn. Sie gehören nun zu einer be-
deutenden, angesehenen Klasse des Volkes; die iarlar und konüngar
unterscheiden sich als herrschende (Geschlechter) durch die >tign,
d. h. fürstliche Würde« von ihnen, den ütignir inenn, eine Tatsache
für die Maurer zahlreiche Belege aus den Sagen beibringt.
Anschließend an die Ausführungen über die jarlar folgen solche
über den lendrmaör, zu denen ein S. 345 — 364 als Anhang I abge-
drucktes Fragment über die Landherren und die Sysselmänner hervor-
zuheben ist Ihrer wird jedoch wegen des Zusammenhangs mit der
königlichen hirö erst nach dem folgenden Paragraphen gedacht, der
die königlichen Dienstleute behandelt.
Neben der unfreien Dienerschaft gab es auch im Norden schon
frühzeitig freie Hausdiener, die als vinumenn, verkinenn, griömenn,
heimamenn, leigumenn, hüskarlar auftreten. Innerhalb dieser freien
Hausdienerechaft vollzog sich am Hofe vornehmerer Herrn und zumal
dem des Königs, wo sie naturgemäß weit zahlreicher war, »eine Schei-
dung zwischen einer geringeren Klasse von Bediensteten, welche die
niederen Verrichtungen der Haus- und Landwirtschaft besorgte, und
einer höheren, welche lediglich zur persönlichen Bedienung des Herrn,
dann zum Waffendienste und zu anderen höheren Dienstleistungen
herangezogen wurde«. Diese höhere Klasse führte ursprünglich den
Namen drött, den Maurer von einein Verbum drjugan = otpatsüstv
ableitet. (Nach Falk und Torp a. a. 0. s. v. drot, hängt es zusammen
mit got. drjugan = > Kriegsdienste tun< und gehört zur idg. Wurzel
•dhrugh; vgl. auch Walde, Ktymol. Wörterb. d. lat. Sprache s. v.
drungus). Schon bald erscheint sie als des Königs hirö, ihre Mit-
glieder als hiromenn kouungs. Diese Bezeichnung ist, wie auch Maurer
annahm (vgl. z. B. auch A. Bugge, Vesterlandnes Indflydelse S. Gl),
nicht einheimisch in Norwegen, sondern vom angelsächsischen hireO
übernommen.
Bei der Aufnahme in die Gefolgschaft zeigen sich Formen, wie
wir sie ähnlich von der Eingehung von Lehnsverhältnissen auf dem
Kontinent kennen : eine Huldigung (ganga konungi til handa) ver-
bunden mit einem Treueid seitens des Aufzunehmenden (sverja ko-
nongu hollostu eiö) und einer eigenartigen Berührung des königlichen
Schwertes (taka viö sveröi konungs). Von diesen Formen führen die
hirömenn die Namen : handgengnir menn, eiÖsvarar oder sverötnkarar.
Näher ist Maurer jedoch auf diese Formalitäten nicht eingegangen
(vgl. dazu z. B. v. Amira, Die Investitur des Kanzlers MJÜG. XI
S. 521 ff.). Daher kommt er auch nicht auf die charakteristische Form
des Handgestus zu sprechen, den Hirdskra 31 erwähnt. Wenn es
dort heißt: »Siöan skal han falla a kne firir kononge oc lu'ggia baöar
coßNEuuNrvtRsirf
KiJ Gott. gel. Au. 1909. Nr. 10
Binar hendr saman ok konongr sinar baöar um hans ha?ndr<, so haben
wir hier den gleichen Komme ndalionsgeetus, der auch anderen ger-
manischen Rechten bekannt war (vgl. insbes. v. Araira, Handgebärden
S. 242). Der hirömaör gibt sich in die Schutzgewalt des Königs.
Des Kusses hat Maurer nicht gedacht und ebenso wenig wie
Taranger (11,1 S. 144) hervorgehoben, daß sich an die angeführten
Formalitaten weitere zwischen dem neuen hirömaör und den alten
hirdmenn anschließen, die insbesondere in Kuß und Handschlag (vgl.
Pappeuheim, Schutzgilden S. 80 f.) bestehen. Uebrigens ist auch die
Reihenfolge der Formalitaten vor dem König nicht ohne Interesse.
Zu Beginn läßt sich der Vasall vor dem König, der mit dem Schwert
auf dem Knie vor ihm sitzt, auf beide Knie nieder, legt die rechte
Hand unter den Schwertgriff und küßt des Königs Hand. Dann folgt
der Eid, dessen Formular H. 31 gibt, und auf diesen die eben be-
schriebene Handzeremonie. Wir haben es also mit drei verschiedenen
zeitlich aufeinander folgenden Akten zu tun. Vergleichen wir den
Gesamtvorgang mit dem uns bekannten Kommen dationaakt des konti-
nentalen Rechts, so scheint der Eid dem Treueid des Vasallen, die Hand-
umfassung dem sogenannten >Hulde tun« zu entsprechen. In diesem
ist ja nach herrschender Meinung (vgl. Brunner, D. Rg. U ' S. 270)
die Ergebung des Mannes und die Aufnahme in den Schutz seitens
des Herrn vereinigt. Welche Bedeutung aber hat der erste Akt, dessen
die Hirdskra gedenkt V M. E. ist gerade er die Hulde, auf die der Eid
und dann die Aufnahme in den Schutz folgt So erscheint hier getrennt,
was auch dem inneren Wesen nach zu trennen ist, denn Hulde und
Aufnahme sind auch ihrem Wesen nach zwei grundverschiedene Dinge.
Ob nun allenfalls in dem kontinentalen Rechte der Huldigungsakt
weggefallen oder in der Kommendation aufgegangen ist, das ist
eine Frage, die hier nicht entschieden werden kann. Für das nordi-
sche Recht aber ist es unrichtig, gerade den Handgestus, wie dies
insbes. Taranger a. a. 0. tut, als Huldigung zu bezeichnen. Nicht
minder unrichtig ist es, wenn Taranger und Maurer diese Eintritts-
form als generelle für die ganze hirö darstellte.
Die Gefolgsleute schulden ihrem Herrn Dienst und Treue und
stehen dafür in seinem besonderen Schutz. Wer Bie tötet, hat neben
der sonstigen Buße ein besonderes hüskarlargjöld an den König zu ent-
richten, analog der angelsächsischen manbot (Vermutlich hatte es, wie
v. Amira Obl.-R. II 427 f. hervorhebt, der König nur als Hausherr zu
fordern ; vgl. über die genossenschaftlichen Beziehungen zwischen den
hirdmenn Papponheim, Schutzgilden S. 79 f., 113f.).
Schon am Hofe des heiligen Olaf scheidet sich die freie Diener-
schaft in drei Klassen. Die unterste Klasse bilden die hüskarlar, die
CORW U UNfVERSlTY
Maarer, Vorlesungen über altnordische Rechtsgescnichte 823
nächste die geatir, die oberste die hirömenn im engeren Sinne (da/u
auch Maurer, »GulapingslÖg« S. G7IT.). Zu ihnen gesellen sich so-
dann die skutilsveinar und kertisveinar, die aber Maurer trotz der
eingehenden Behandlung in der Hirdskraa >nur als Unterabteilungen
der hirömenn« betrachtet, die ohne politisch oder militärisch eine be-
sondere Rolle zu Bpielen, wohl zu den Inhabern von Hofäintern ge-
hören, die zu eigentümlichen Dienstleistungen verpflichten und dafUr
einen besonderen Rang gewähren. Bei der Bestimmtheit, mit der
andererseits Taranger gestützt auf Hirdskraa die hirö gerade in die
drei Klassen der hirömenn, gestir und kertiBveinar teilt, dürfte es sich
lohnen, der so entstehenden Kontroverse nachzugehen.
Maurer muQ, was auch Taranger bemerkt, zugegeben werden,
daß die von ihm angegebene Einteilung unter dem hl. Olaf bestand
und nicht minder unter Olaf kyrri. Sehen wir nun auf die Bestim-
mungen der hiröskra, so finden wir dort in c. 47 eingehend die Tä-
tigkeit der kertisveinar beschrieben. Ihre Hauptaufgabe ist, es vor dem
König und anderen Häuptlingen, so oft dies verlangt wird, insbesondere
aber am Julfest die Kerzen voranzutragen. Sie sind aber >oc skyldugir til
allar l>eirra hionostu sem konongr leeter kroefia ser til lettes oe su>mdarc.
Ihre Tätigkeit ist also keineswegs die einem höheren Hofamt ähn-
liche. Im Gegenteil verrichten Bie Dienste, die zwar ingenuili ordine,
aber von geringerer Bedeutung sind. Und dem entsprechend kommt
ihnen auch nicht ein besonderer Rang zu. Sehen wir näher zu, so
zeigt sich insbesondere noch, daß die kertisveinar anders in die hirö
aufgenommen werden, als die hirömenn i. c. S., daß also der Auf-
nahmeakt, den Maurer als solchen in die hirö darstellt, tatsächlich
nicht für alle Mitglieder der hirö Geltung hat. Der kertisveinn legt
seine Hände um die des Königs und küßt diese, wobei die
Berührung des Schwertes entfällt, sodaß der kertisveinn auch nicht
zum sverötakar wird; daß sodann gerade an Stelle der Schwertbcrüh-
rung der König ihm ein Handtuch um den Hals legt, wird man nicht
behaupten können. Das Handtuch aber ist Symbol der Funktion des
kertisveinn. Schon hieraus und ebenso aus dem Übrigen Inhalt des
c. 47 ergibt sich, daß die kertisveinar die jungen in die hirö eintre-
tenden Männer sind, und zutreffend gibt Hertzberg (Glossar) ihren
Namen mit Page wieder. (Zu den Aufnahmeformen vgl. noch Maurer,
Germania XIX S. 319 f.).
Anders allerdings steht es mit den skutilsveinar, die in der Tat
nur durch ihr besonderes Amt und den Namen ausgezeichnet sind
und mit anderen zur hiröstjom gehören.
Dagegen die hüskarlar sind der Hirdskraa als eine besondere
Klasse in der hirö überhaupt nicht bekannt. So sehr also Maurer
ms
H24 Oött. gel Ans 1909. Nr. 10
für ilic frühere Zeit bis etwa 1270 recht hat, bo sehr weicht Beine
Darstellung von dem in der hiröskrä geschilderten Zustande ab. Die
Verschiedenheit der Zustände laßt sich nur so erklären, daß im I*ufe
des 13. Jahrh. — mit Rücksicht auf das speculum regale wäre
wohl an das letzte Drittel zu denken — in der hirö eine Verände-
rung vor sich gegangen ist. Der hüskarl ist aus der hirö ausge-
schieden, die immer mehr zu einem Verbände von Kriegsdienst
leistenden Männern wird, wie gerade H. c. 35 >Hurcr vopn er hand-
gengin maör scal hava< sehr gut zeigt. Die hüskarlar sind nicht nur,
wie Maurer seihst beiläufig meint, von der eigentlichen« G«folgschaft
auszuscheiden, sondern aus der jüngeren hirö Überhaupt, aus der äl-
teren aber wohl überhaupt nicht. In der hirö scheiden sich deutlich
die jüngeren, die kertisveinar, in der löguneyti vereinigt, von den
älteren. Sie haben ihren eigenen Anführer, ihr eigenes Schiff und
ihre eigene Fahne. Nicht haben sie sich aber, wie Maurer annimmt,
von den gestir nach unten abgezweigt, wie von den hiröraenn die sku-
tilsveinar nach oben. Ihre Besonderheit liegt in ihrer Jugend. Sie
bilden den Nachwuchs, während die gestir zur älteren Gruppe ge-
hören. Diese gestir nun (vgl. über das Wort Hertzberg, Glossars, v.
und dort Angerührte) werden nun wiederum in anderen Formen auf-
genommen als die kertiHveinar und die hiromenn und zwar fehlt hier
der Kommendationsritus vollständig, während die Schwertberührung
etwas modifiziert, der Eid gleich dem der hiromenn ist. DarauB dürfte
sich ergeben, daß die gestir nicht in demselben Verhältnis zum
König stehen, wie die hiromenn.
Die sonstigen Ausführungen Maurers über die hirö bringen teils
auch anderswo, insbesondere bei Taranger, angeführte Details, vor
allem eine Besprechung der einzelnen Aemter innerhalb der hirö,
teils eine eingehende Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Auch hier aber vermißt man eine klare Besprechung der hiröstjom,
die nur S. 186 kurz gestreift wird.
Zum Schluß kommt Maurer auf die >eigi boröfastirc-Dienstleute
zu sprechen, um dann zu den Schicksalen des Dienstgefolges in spä-
terer Zeit überzugehen.
Kehren wir nun zurück zu den lendirmenn. Ihr Name leitet
sich her von lenda = mit Land versehen >und bezeichnet somit einen
mit Land ausgestatteten Mann«. Die lendirmenn sind die Inhaber
der veizlur, über die Hertzberg in seinem Aufsatze >Len og veizla
i Norges sagatid< eingehend gehandelt hat (in Germanistische Ab-
handlungen für K. Maurer S. 285— 331; vgl. auch diese Vorl. 1,1
S. 328 f., 355 ff. und Mittl. über d. Huldarsaga; Lit Z.-Bl. 1889
S. 1 270 f. S. 312; Büchner a.a.O.; Storni in Hist Tidskr. 1884
CORHEU UHIVERSITY
Mfturcr, Vorlesungen über altnordische Ilerhtsgcsrhirhtc 8'JG
S. 129—189; L. Daae, ebd. 1901 Bcibd. S. 43 ff.). Aber auch solche,
die ihre veizla wieder verloren haben, und die Söhne des IcmlnnaOr
bis zu 40 Jahren haben den Stand der lenilirnicnn. Maurer bemerkt
zutreffend, daß sich gerade hierin ein Ansatz zur Erblichkeit des
Standes des lendinnenn findet, von der schon oben die Heile war. Der
lendrmaör kommt aber auch, was Maurer hier nicht mit berücksichtigt,
in der hiröskrä wiederholt vor. So nennt ihn die Ucbcrschrift zu
'■ap. -: »lendra manna eidar«. Sehen wir dann iu den Text, ho zeigt
eine Handschrift >barunarc, wo eine andere lendirmenn hat, eine
nicht bedeutungslose Abweichung. Insbesondere aber cap. 18 — 20
sind von großer Bedeutung für die Stellung der lendirmenn. (Vgl.
hierher und zur Gefolgschaft überhaupt 0. Doublier, Die Entstehung
d. altnorw. Gefolgschaft in Festschrift f. K. v. Amira 1908).
Abschnitt III behandelt das Königtum , beginnend mit einem
§11 über die Entwicklung des norwegischen Königtums überhaupt
(vgl. Brandt, Forel. II S. 200—208; Tarangcr, Udsigt II, I S. 48—54,
172 — 202). Zwei Gruppen von konungar sind demnach von Anfang
an zu unterscheiden, die Landkönige (Jtjoökonüngar, fylkiskon Ungar,
hcradskonüngar) und die See- oder Heerkönige (herkonüngar, su'ko-
nungar, neakonüngar). Maurer wendet sich hier gegen die gerade von
skandinavischen Autoren viel verteidigte Herleitung des Königtums
aus der Gefolgschaft (vgl. auch Island S. 20 Anm. 2; Kr. V. Sehr. X
S. 370 f.). Er stellt zunächnt das höhere Alter des Landkönigtums
fest und erklärt das Seeköuigtum als eine > Nachahmung und Neben-
form« jenes. Das Landkönigtum sodann führt er zurück auf die
Stellung der hersar und — soweit es solche gab — der fylkir. Deren
Gewalten schieden sich aber nicht in ihrer Kompetenz. Der hersir hatte
als heraöBkonungr inhaltlich dieselbe Kompetenz wie der fylkiskon ungr
und der fyoökonungr. Der Unterschied zwischen diesen und dem ko-
nungr scheint nur in der Art zu liegen, in der die Würde erworben
wurde. Dies ergibt sich auch aus der Bezeichnung. Konungr, das
patronymisch zu kon gehört, weist darauf hin, daß Tür das Königtum
die Abstammung maßgebend war, während hersir und fylkir eben nur
den Vorsteher eines heraö bezw. eines fylki bezeichnen; die Erblich-
keit mag also das Königtum von diesen älteren Gewalten unter-
schieden haben. (So auch Maurer, Upphaf S. 2; Krit. V. Sehr. X
370). Zieht man aber nun noch in Betracht, daß bei der norwegi-
schen Thronbesteigung noch in der späteren Zeit manches an ein
ursprungliches Wahlrecht erinnert, so ist es nicht unwahrscheinlich,
>daß die Vorsteherechaften der einzelnen Gaue und Volklande an-
fänglich durch die Volkswahl vergeben worden seien, und daß sie
demnach erst hinterher durch eine kraftige Entwicklung der Erbbe-
CORNtll UWVERSUY
826 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 10
rechtigung der hcrsir und fylkir in einen heraös- oder fylkiskonüngr
sich entwickelt haben« (vgl. auch Entst d. isländ. Staates S. 10 ff.).
Dieser Entwicklungsgedanke hat in der Tat viel bestechendes
Tür sich. Aber man darf dabei nicht übersehen, daG auch die reges
des Tacitus schon aus der nobilitas genommen werden. Und ferner
ist, wenn man bei konungr auf die etymologische Bedeutung zurück-
geht, jeder Angehörige eines alten Geschlechts zunächst ein konungr,
und überall da, wo man solche Mitglieder alter Geschlechter an die
Spitze stellt» überall da hat man einen konungr mit der Leitung be-
traut. Dabei ist es denn zunächst ohne Bedeutung, ob immer aus
demselben Geschlecht gewählt wird. Auch im reinen Wahlreich kann
es einen konungr in diesem Sinne geben.
In der Erörterung der Aufrichtung des Einkönigtums durch Ha-
raldr härfagri bekämpft Maurer insbesondere die Ansicht, daß Harald
seine Reformen mit einem Schlage und wohlüberlegt durchgeführt
habe. Es kommt hierbei insbesondere darauf an, wie man sich
zu der bekannten Behauptung der Heimskringla über die Einziehung
allen Odalsgutes stellt, und mit Recht wendet daher Maurer diesem
Punkt seine besondere Aufmerksamkeit zu. Im Ergebnis will er diese
Berichte nicht buchstäblich nehmen, sondern in ihnen nur einen Be-
richt über >eine teilweise Beschränkung des Rechts der Grundeigen-
tümer« sehen. Und zwar soll diese Beschränkung in der Weise vor
sich gegangen sein, daß Harald die Güter einzog, aber den be-
troffenen Geschlechtern die Wiedereinlösung vorbehielt und so nur in
der Brandschatzung in Höhe der Einlösungsgelder eine fiskalische
Maßregel durchführte. Maurer hat sich später Storm angeschlossen,
ohne aber diese Meiuung befestigen zu können. Allerdings ist Boden
(ZUG. XXXV S. 1 14 Ann». 1) ihr teilweise beigetreten, aber entschieden
hat sie neuestens Taranger (Udsigt II, 1 S. 188 Anm. 2) abgelehnt
Und so sehr man Maurer auf der einen Seite darin Recht geben
muß, daß eine Zueignung des Odalsrechts in Eigentum eine undurch-
führbare Maßregel gewesen wäre, a so sehr muß man andererseits Ta-
ranger (und mit ihm auch teilweise Boden) gegenüber bemerken,
daß die Auffassung des ganzen Vorgangs als eine Besteuerung des
ganzen Landes mit den Quollen sich nicht leicht vereinigen läßt
Denn der Bericht der Eigla, der Harald sich >ööal oll ok al lt Und,
byggt °k ubyggt, ok jafnvel sjöinn ok vötntn« aneignen läßt, ist
gegenüber dem knapperen der Heimskringla vorzuziehen , der nur
von >6Öal ölW Bpricht und eino Besteuerung des übygtland ist doch
etwas gewagt. Man wird hier mit Boden eine weitere Bedeutung des
Begriffes ooal annehmen und im ganzen Vorgang die Geltendmachung
eines ltodenregals sehen dürfen.
\LUM(VERSJTV
Maurer, Vorlesungen aber altnordische Rcchtsgesrliichte 827
§ 12 handelt von der »Thronbesteigung«, aber genau genommen
nicht nur von ihr, sondern auch von ihren Voraussetzungen.
Das norwegische Königtum stellt sich demnach von Anfang an
als ein erbliches dar, und zwar ist ihm die Erblichkeit > geradezu ein
charakteristisches Merkmal« (vgl. auch v. Amira, Recht ■ S. 96).
Schwierigkeiten bereitet nur die Feststellung, in welcher Ordnung die
Sukzession erfolgte, und diese Frage löst auch Maurer nicht. Leh-
mann (Königsfriede S. 168) spricht nur von einer Fortpflanzung in
langer Ahnenreihe, und Taranger gibt zwar 11,1 S. 50 f. eine Schil-
derung der Thronfolge, die mit dem Satz beginnt, daG sich der Thron
nach privatrechtlichen Regeln vererbte, und erwähnt, daß mehrere
Sühne gemeinschaftlich regierten oder durch Volkswahl der Tüchtigste
ausgesucht wurde, aber alle seine Ausführungen scheinen — eine
Quellenangabe fehlt — nur spätere Zustande zu antizipieren. Man
wird in der Tat mit Maurer erst von K. Haralds Hausgesetz an
festen Boden unter den Füßen fühlen können, demzufolge sich die
Thronfolge an die Folge in Stammgüter angeschlossen zu haben Bcheint.
Nach dieser Regelung galt vor allem der Grundsatz der Männererb-
folge und zwar nach Gradesnähe berechnet >mit Rücksicht auf den
gemeinsamen Stammvater«. Aber schon früh wurde er durch die
Erbberechtigung gewisser Weiber (baugrygjar) durchbrochen. Ob
dann allerdings gerade diese Ausnahme auch auf die Thronfolge
wieder übernommen wurde, erscheint Maurer zweifelhaft. Als bedenk-
lich bezeichnet Maurer die Zulassung der unehelichen Söhne zur
Thronfolge, >für ernsthaft gefahrlich« sogar >von dem Momente an,
in welchem man anfing, die Eisenprobe als Beweismittel für die außer-
eheliche Vaterschaft und somit als ein Mittel zuzulassen, die Berech-
tigung zur Thronfolge nachzuweisen«. (Die Darstellung selbst ist er-
weitert, insbesondere mit mehr Beispielen belegt in Maurer, Die un-
ächte Geburt S. 55 — 61). Nicht minder bedenklich erscheint ihm mit
Recht die durch Anlehnung an die Stammgutsfolge veranlaßte Teilung
des Reiches unter gleich nahe Berechtigte, die in der Tat bis zu
gegenseitigem Blutvergießen führte (vgl. auch Hertzberg, HiBt. Tidsskr.
1908 S. 116—157 über K. Sverrirs Abkunft, und Daae ebda. 1905
S. 1 — 29). — Die Volljährigkeit begann nach Maurer mit dem zu-
rückgelegten 12. Lebensjahre, womit Maurer sich ausdrücklich in Gegen-
satz zu Keyser stellt, der das 15. Jahr als Termin angesetzt hatte
(vgl. auch J. Nielsen in Hist Tidsskr. 4. ):. IV 1—80).
Im Jahre 1164 wurde eine neue Thronfolgeordnung erlassen,
die in G|>. 2 aufgenommen ist und von Maurer hinsichtlich ihrer Be-
deutung einer eingehenden Kritik unterzogen wird (hierzu Storni,
Magnus Erlingssons lov om Kongevalg 1880; Maurer, EntetehungB-
OSU. *•!. Am. ISO«. Nr. 10 57
■
C0RNmu«IV£R5irr
828 '•■■•-' gel. Am. 1909. Nr. 10
zeit (I. älteren Gulafiingslöß S. 29 ff. ; Entstehungsz. d. Frosta|>ingslög
S. 51 ff.; Schenkung an d. hl. Olaf 12ff., 26 ff., 54ff., 76, 92). Aber
in Norwegen ist sie nicht zur dauernden Geltung gelangt. Unter
der Regierung des Königs Hakon Hakonarson kam der Vorzug der
ehelichen Geburt deutlich darin zum Ausdruck, daß Hakon nicht
seinen älteren unehelichen Sohn Sigurftr, sondern seinen jüngeren
ehelichen Sohn Hakon ungi zum Mitkönig erwählen ließ; 1260 wurde
sodann auf einem Reichstag zu Bergen ein neues Thronfolgegesetz
erlitten und zuerst auf dem Frostuping, dann auch auf den übrigen
Landesdingen angenommen (hierzu Maurer, Entstehungsz. d. Frosta-
[lingslög S. 28 ff.)- Dreizehn Jahre später folgte ein neues Gesetz
unter Magnus lagaba?tir, das dann nur noch einmal vor der Union
Norwegens mit Schweden, im Jahre 1302, abgeändert wurde. Zu all
dem, im wesentlichen bekannten, gibt Maurer zahlreiche historische
Details, insbesondere zu der Frage, inwieweit die jeweilige Thron-
folgeordnung eingehalten wurde, und was für die Abänderungen maß-
gebend war. Besonders mag bemerkt werden, daß Maurer schon hier
(S. 245 Anm. 1) die Schenkung der Krone an den hl. Olaf als eine
Fälschung erklärt, wofür er dann bald darauf in seiner Abhandlung
Über >Norwegens Schenkung an den heiligen 01af< (Abhdl. d. B. Ak.
1877, insbes. S. 54 ff.; vgl. auch Hertzberg, Hist Tidsskr. 4. R. IH
S.29f.; Maurer, Bekenntnis d. chriatl. Glaubens S. 552 ff., 577ff.; Ein-
gangsformel der altnorw. Gesetzb., passim; Das Christenrecht des K.
Sverrir, passim) den Beweis erbrachte.
An diese Erörterungen schließen sich die über die »Thronbestei-
gung« selbst. Das Erbrecht machte den durch es Berufenen zum
konungsefni. Erst die feierliche Annahme des Berechtigten durch das
Volk, die konungstekja, ein »Urteil der Landschaftsversammlung über
des Thronfolgers Erbrecht« (v. Amira Recht ■ S. 96) machte den Be-
rufenen zum König. Diese tekja aber war wiederum ein aus for-
mellen Handlungen zusammengesetzter Akt, über deren Bedeutung
und Reihenfolge keine Klarheit herrscht; einer ist eine förmliche,
urteilsmäßige Zuerkennung des Reiches (deema riki, land, land allt ok
l>egna), ein anderer die feierliche Beilegung des Königsnamens (gefa
konungsnafn) , ein dritter die Eidesleistung von König und Volk.
Maurer läßt es unentschieden, in welchem Verhältnis die beiden
ersten Akte zu einander standen, insbesondere wie sie zeitlich auf
einander folgten, doch neigt er sich im Gegensatz zu R Keyser der
Meinung zu, daß das gefa konungsnafn vorausging >und zwar nicht
nur darum, weil in den Quellen gelegentlich das gefa konungsnafn
dem d<rma land vorangestellt wird, sondern auch aus dem weiteren
Grunde, weil diese Auffassung besser zu der allgemein germanischen
■
C0ßN(UUN(V£RS11Y
Maurer, Vorlemingcn über altnordische Rerlitsgesrhiclite
Art der Beschlußfassung zu passen scheint*. Von Neueren laßt Ta-
ranger (Udsigt U, 1 S. 176 f.) die Frage unerörtert; auch E. Mayer, der
ZRG. XXXVI S. 22 f. die konungstckja erörtert , geht nicht darauf
ein. Und K. Lehmann (Der Königsfriede S. 17G f.) beschäftigt sich
zwar mit den fraglichen Akten, auch mit ihrem zeitlichen Verhält-
nis zu der Huldigung, nicht aber mit dem untereinander. Man
wird Maurer wohl Hecht geben müssen, und zwar scheint mir hierzu
schon der Bericht der Sverris-saga auszureichen. Dort heißt es: >ä
pvi pingi var Sverri gefit konungnavn ä utta fylkna |>ingi ok deemt
uieö vapnataki ok svarit honum land ok pegnar eptir fornum lands-
lüguin«. Dies ist doch wohl dahin zu verstehen, daß einer dem König
den Namen gab und dem die übrigen durch vapnatak zustimmten.
Daraus ergibt sich dann nicht nur die innere Zusammengehörigkeit
der beiden Akte, sondern auch ihre zeitliche Reihenfolge (vgl. noch
Brunner RG. I" S. 178). Beide Akte zusammen stellen die konuugs-
tekja dar, auf die dann die gegenseitige Eidesleistung von König und
Volk folgt (Literatur hierzu führt Maurer Kr. V. Seh. XXXV S. 483
an). Gegen einen Eid des Königs wendet Taranger (Udsigt 11,1 S. 17'J
Anin. 1) neuesten ein, daß des Königs Wort allein schon, ohne Eid,
genügend Glauben besaß und jedenfalls nicht eine Eidesleistung son-
dern nur ein Gelübde stattfand. Er beruft sich dabei auf v. Amira
und Brunner. Aber bei beiden findet sich nur die allerdings zu-
treffende Tatsache erörtert, daß des Königs Wort höhere Glaub-
würdigkeit genießt; daß gerade auch der norwegische König statt
eines Eides nur ein Gelübde abzulegen hatte, wird dort nicht be-
hauptet und ist um so weniger anzunehmen, als auch das in der
Königawahl so ähnliche schwedische Recht eine Eidleistung des Kö-
nigs kennt (vgl. auch Maurer, Schenkung an d. hl. Olaf S. 78 f.).
Den Schlußakt bildet die Königskrönung (konungs vigsla), die zum
erstenmal stattfindet bei Magnus Erlingsson im Jahre 1164 (über
diese ausführlich E. Hertzberg, Hist. Tidskr. 4. Reihe 111 S. 30 ff.;
vgl. auch ders. ebd. 3. R. IV S. 197 ff.). Sie stellt sich als einen rein
kirchlichen Akt dar (über die Verhandlungen K. Hakons mit dem
Papst über die Krönung vgl. Maurer, Entst d. Gulapingslög S. 61).
In § 13 werden ausfuhr! iclist >die Rechte des Königtums« er-
örtert (hierzu insbes. Taranger, Udsigt H, 1 S. 183ff.) ( in § 14 sodann
>die Einkünfte des Königtums« (vgl. ebd. 11, 1,310 ff.; sodann Lehmann,
Abhandlgn. z. germ. Rechtsgesch. [die Gastung d. german. Könige]
und hierzu die Besprechungen v. K. Maurer, Krit. V. Sehr. XXXI
S. 197 ff.; v. Amira in dieser Zeitsuhr. 1889 S. 266 ff. und Maurer,
Lit. Z. Bl. 89 S. 1267; Maurer, armenn S. 72 ff. Vgl. auch zu den
Zöllen (S. 337) Maurer, Kr. V. Sehr. XXXV S. 483, zu >den sakeyrir«
57*
COfiNEUUNIVtRSIIY
H30 Gott, gel An*. 1909. Nr. 10
(S. 340), die übrigens bei Besprechung eines späteren Bandes noch
zu erörtern sind, ebd. XXXVIII S. 3G9 f.).
Mit diesem Paragraphen schließt die erste Hälfte des ersten
Bandes im Haupttext und es folgen zwei Anhänge, deren erster
>Ueber die Landherren und die Sysselmänner« schon oben herange-
zogen wurde. Der Anhang II beschäftigt sich in einem $ 1 mit den
»Fremden und Ungläubigen«, in § 2 mit den >bescholtenen Leuten«,
in § 3 mit den >vogtbaren Leuten«.
Aus dem § I erfahren wir, daG die älteste Stufe des germani-
schen Fremdenrechts, die völlige Rechtlosigkeit des Fremden in den
Rechtsquellen schon verschwunden ist und der Ausländer, wenn er
ins Inland kommt, nicht mehr als rechtlos behandelt wird, sondern
nach dem Recht eines böndi, ist er ein Isländer, sogar nach dem
eines hauldr lebt. Im weiteren Verlauf werden dann insbesondere die
besonderen Privilegien der Isländer behandelt, darunter die eingehende
Bestimmung über das gegenseitige Nehmen von Erbe (vgl. hierzu
Bd. III S. 204 der Vorlesungen), und auch die folgenden Ausführungen
beschäftigen sich fast nur mit den privilegierten Dänen, Schweden
und Isländern, sodaO die allgemeinen Sätze, die Maurer S. 384 ins-
besondere aufstellt, dem allgemeinen Fremd enrechte nicht ohne
weiteres entsprechen dürften und Grimm RA. I * 39G f. nahezu reichere
Ausbeute gibt — Die wenigen Worte über die Ungläubigen zeigen
im wesentlichen nur, daß das Heidentum wie überall so auch in
Skandinavien gegen andere Religionen sehr tolerant war, wogegen
mit der Annahme des Christentums eine Versagung der Rechtsfähig-
keit gegenüber den Ungläubigen eintritt, ja sogar der Verkehr mit
ihm untersagt wird.
§ 2 beginnt mit Erörterungen über die Friedlosigkeit, die zum
Teil bei Besprechung von Bd. V heranzuziehen sein werden, zum Teil
auch durch v. Amira, Vol 1s treck ungs verfahren S. 1—169, Oblig.-R. II
11 5 — 146, Lehmann, Königsfriede (passim) wesentlich ergänzt werden.
Inwiefern, soll seinerzeit zur Erörterung kommen.
Erat nach ihnen kommt Maurer zur »Rechtlosigkeit«. Im Er-
gebnis zeigt sich hier, daß nur das Recht von prandheimr und an
dieses anschließend das allgemeine Landrecht eine Rechtlosigkeit als
Folge irgend welcher Vergehen oder Verbrechen kennt, ferner das
spätere isländische Recht. Diese Rechte und auch das frühere isländi-
sche Recht kennen eine Rechtlosigkeit des freiwilligen Bettlere (hierzu
Maurer, Island S. 147 f.). Folge der Rechtlosigkeit war zunächst
Entziehung der Buße, des rettr, daher der betreffende rettlaus heißt,
»wahrscheinlich« auch der Eidesfahigkcit und der »Gesamtheit aller
Öffentlichen Rechte« , endlich »wenigstens unter Umständen« auch
CÜßNOl UWVERSITY
Haarer, Vorlesuogen über altnordische Rcchtogeschiclite 8'.il
der »Erbfähigkeit«. Eine »halbe RechtlosigkeiW kennen die Jarn-
siöa und das norwegische Landrecht Keiner Rechtlosigkeit waren
die unehelichen Kinder ausgesetzt (Dieser letzte Satz wird beson-
ders klar auf Grund von Maurers Abhdlg. über »Die unächte Geburt nach
altnordischem Rechtem Sitzungsber. d. B. Ak. 1883, Heft I, insbes.
S. 47 ff. ; vgl. auch Stobbe, Deutsches Privatrecht I * S. 363).
§ 3 bebandelt 1. die Minderjährigen, 2. die Weiber, 3. die Geistes-
kranken und sonstigen vogtbaren Leute (vgl. dazu Maurer, KritV.
Seh. II S. 75 ff. ; IV S. 4 1 2 ff. ; XXXI S. 1 9, 55 ; Rechtsf. a. d. Eyrbyggia
S. Uff., 13, 23; Wolff in Ztfichr. f. vergl. RW. VI, 2—14).
Der 2. Band ist dem »Altnorwegischen Gerichtswesen« gewidmet
und bringt nach einer Uebereicht hierüber und über die einschlägige
Literatur im 1. Teil eine Schilderung der Gerichtsverfassung. Er
dient vielfach einer Auseinandersetzung mit E. Hertzbergt Grund-
tra*kkene, wozu auch noch zu vergl. Maurer, K. V. Seh. XVI
S. 32—77.
Die Uebereicht erörtert zuerst die ursprüngliche Zweiteilung aller
norwegischen Gerichte, in die mit den Ding Versammlungen in Zu-
sammenhang stehenden öffentlichen Gerichte (ist |>i'ngadömar) und die
Privatgerichte (an. skiladömr). Später treten zu diesen Gerichten
besondere für die Städte, Dienstverbändc und die Kirche, endlich
eine Rechtsprechung durch königliche Beamte.
§ 3 wiederholt im wesentlichen nur die Grundzüge des § 2 der
ersten Hälfte. Zum Ort des Frostaping wäre noch zu vergleichen
Aubert in Tidskr. f. R. II 137 f., hierzu und zur Zuständigkeit des
Frostaping Maurer, Zwei Rechtsfälle in der Eigla S. 71 f., ferner Maurer,
Die Entstehungszeit d. älteren Frostapingslog S. 4.
§ 4 behandelt sehr eingehend die einzelnen lögping für die »als
durchgreifende Regel« der Satz galt, »daß dieselben zwar von jeder-
mann besucht werden konnten, aber immer nur von einer beschränkten
Anzahl von Personen besucht werden mußten«, nämlich von Vertre-
tern der einzelnen Bezirke, den nefndarmenn, die, von des Königs
Beamten gewählt, von den zur Dingfuhrt nicht Verpflichteten Unter-
stützungsbeiträge (pingfararfe\ faraeyrir) erhielten. Aus diesen am
Gulaping etwa 400 Vertretern wurde am ping wiederum durch
königliche Beamte ein engerer Auschuß, die lögretta, gebildet, die dann
tatsächlich die Dingangelegenheiten besorgte und aus 36 lögrettumenn
bestand. Die nicht in diu lögretta berufenen Männer bildeten den
»Umstand« (vgl. hierzu auch Maurer, Art Gulapingslög bei Ersch u.
Gruber; Die Entstehungszeit d. älteren Gulapingslög S. 5 ff. ; die Ent-
stehungz. d. älteren FroBtapingslüg S. rGff. ; Entöt. d. isländ. Staates
S. 150 f., insbes. S. 150 Anm. 1 ; Rechtsricht d. alt island. Rechts
COßNOl UNNERSIIY
SSI <i»« «cl. AM. 1WW. Nr. 10
S. 138). Aber weder hier noch später (S. 178 ff.), wo Maurer von
den Richtern handelt, werden wir über die Tätigkeit dieses Um-
standes und sein Verhältnis zur lögretta aufgeklärt Ausführlicher
handelt davon F. Brandt (Forehcsninger II 171 f.), demzufolge das
Urteil der lögretta ursprünglich nur ein vorläufiges war und der Be-
stätigung durch die übrigen pingmenn bedurfte, die dann allerdings
bald zur reinen Formsache wurde. Dein schließt sich auch Brunner
KG. I ■ 207 Anm. 57 an. Daß die Entwicklung diesen Weg gegangen
ist, dürfte die Geschichte des fränkischen Schöffentums, auf die
Brunner zutreffend verweist, ebenso zeigen, wie die Geschichte der
Gerichtsverfassung im MA. überhaupt Eine Frage für sich ist dabei,
ob tatsächlich, wie Brandt annimmt, schon NL. I, 2 den Umstand als
eine Formalie erscheinen läßt — Anschließend spricht Maurer über
Dingort und Dingzeit, dann über das Eyraping, in dein er ein inner-
lich vom Frostaping nicht tiefgreifend verschiedenes Ding sieht (ebenso
in >Die Kntstehungszeit der älteren Frostapingslög« S. 4 f.), indem
nur >der König die Landsgemeinde von prandheimr je nach den Um-
ständen bald nach den Eyrar, bald nach Frosta berief, während sie
sich als ungebotenes Ding stets an der letzteren Stelle versammelte«.
Der herrschenden Meinung (vgl. Brandt II S. 175) entspricht das
nicht Sie sieht im Eyraping ein Sonderrecht der 8 Hauptvölker
prandheiins und somit ein vom Frostaping verschiedenes Ding. Und
dies m. K. mit Hecht, wenn auch ein Sonderrecht der 8 Völker kaum
anzunehmen ist, denn zu einer Zeit wo die andern Völker hinzukommen,
ist das Eyraping verschwunden. Man muß beachten, daß nach
Fr. 1, 4 das Eyraping in jedem Jahr zu bestimmter Zeit stattfand —
einen halben Monat vor Johunnistag — und alle Bauern, die eine
Arbeitskraft zu Hause hatten, kommen mußten, sodaß also weder das
Zusammenkommen als solches, noch der Kreis der Personen im Be-
liehen des Königs lag. — Sodann spricht Maurer vom Dingfrieden,
wobei er unterscheidet zwischen einem heidnischen, lokalen Ding-
frieden, der sich von alters her an die Dingstätte knüpft, und einein
nach dessen Wegfall in christlicher Zeit allein bestehenden zeitlich
begrenzten Dingfrieden, > welcher allen und jeden Personen zukam,
die das Ding besuchten«. Davon ist jedenfalls soviel zuzugeben, daß
die Dingstätte ursprünglich schon als Kultstätte geheiligt sein und
im besonderen Frieden stehen konnte (vgl. v. Amira Recht" S. 145;
v.Schwerin, Hundertschaft S. 200 ff.). Dies aber jedenfalls nur, wenn
sie Kultstätte war. Und so gut wir auch annehmen dürfen, daß dies
Tür die echte Dingstätte der Landgemeinde zutrifft, in der Staatsopfer
dargebracht, Kultstrafen vollzogen wurden, so können wir doch an-
C0ßNOlUNfV£R9Ff
Maurer, Vorlesungen über al (nordische Kethtsgeschictitc
dererseits diese Annahme nicht auf alle Dingstätten erstrecken (vgl.
hierzu Maurer, Bekehrung U 218 f. und die zunächst auf Island be-
züglichen aber allgemein interessanten Item, in Germania X 8.491 f.).
Und gleichwohl hat es auf allen Dingstätten einen Dingfrieden ge-
geben, der eben in der Hegung seinen Grund hatte und sich so weit
ausdehnte, als die {>inghelgi festsetzte. Darum heißt es Grägos Ia
S. 1)7: >En goöi scal queöa ajmigmorc hver ero<. Hiermit noch nicht,
wenigstens nicht unmittelbar erklärt ist die auch von Maurer erwähnte
über nicht näher begründete Ausdehnung des Dingfriedens auf die
Personen, die zum Ding gehen und vom Ding nach Hause kommen.
Maurer meint, der Friede sei »ein vorwiegend zeitlich begrenzter«.
Aber man muß fragen, auf welche Zeit? Die Dingfahrt dauert Tür
die einzelnen Dingleute verschieden lang, weshalb auch vermutlich
der pingfararkaupr nach der Entfernung abgestuft war. Da nun
nicht anzunehmen ist, daß der Dingfriede für alle Dingleute begann,
wenn der zuerst aufbrechende die Dingfahrt begann, so könnte man
nur zu dem Schlüsse kommen, daß Tür jeden Dingmann der Friede
begann, wenn er die Heise antrat Dieser Schluß entspricht wohl
auch den Tatsachen. Aber mir scheint, es handelt sich da nicht um
einen zeitlich begrenzten Frieden, sondern um einen Frieden, der den
einzelnen wegen seiner Beschäftigung schützte. Der Dingfahrer ist
gefriedet als Dingbesucher. Es handelt sich um einen persönlichen
Sonderfrieden. Dabei fragt es sich aber noch, in welchem Zusam-
menhang dieser mit dem Dingfrieden steht, der durch die |>inghelgi
erzeugt wird. Auch über diese Frage verbreitet sich Maurer nicht
Und doch ist sie deshalb sehr naheliegend, weil ja nach allgemeiner,
auch den Quellen entsprechender Meinung durch die pinghelgi der
Frieden auf der Dingstätte begründet und wohl auch durch die
|>inglausn wieder aufgehoben wird, die Fahrt aber gerade außer-
halb des durch diese beiden Akte begrenzten Zeitraumes stattfindet.
Durch einen speziellen Rechtssatz sind bestimmte Personen mit
Rücksicht auf eine bestimmte Tätigkeit unter einen höheren Frieden
gebracht Die Person ist befriedet, so lange sie auf der Dingfahrt
ist und zwar unabhängig von dem durch die pinghelgi herbeigeführter
Frieden. — Im folgenden erwähnt Maurer die pinglausn und die
Einhegung des Dingplatzes mit den ve'bönd. Richtig ist bemerkt, daß
diese ve'bönd den Platz der Urteilfinder, der lögrettumen, umspannten.
Es ist nicht ganz treffend, wenn Brunner RG. I 1 S. 198 die vebönd
um die > Dingstätte < gezogen sein läßt (ebenso Schröder RG. 5 S. 43).
Egils Saga c 57 läßt deutlich erkennen, daß nur die Urteilsfinder
im Haselring saßen (vgl. auch Fritzner s. v. vöbönd; Maurer, Ent-
stehungsz. d. Frostu Jungs log S. 17; ders. Germania XVI S. 317 — 333;
CORNtll UNfVERSirf
&M Uött. gel Ad*. \"-"J. Nr. 10
Anzeiger f. Kunde d. d. Vorzeit IÖG4 Sp. 432). Xu Maurers Bemerkung
über die Verwendung von Haselstangen bei Errichtung der v£bönd
wäre zu verweisen auf die Ausführung von Weinhold über deren Be-
deutung in S.-B. d. Akad. Berlin 1891 S. 550 f. u. Ztschr. d. Ver. f.
Volksk. 1901 S. 1 ff. — Ein kurzer Ueberblick über die nun am Ding
folgenden Handlungen und Über die Tätigkeit der lögrelta bietet
nichts von besonderer Bedeutung. Zum Schlüsse wird das vapnatak
besprochen (hierzu noch Hertzberg, Ark. for. n. filol. V 356; Maurer,
Bekehrung II 219 Anm. 116, sodann über pinghelgi u. pingmark
Maurer, Germania XII S. 139 f.).
§ 5 beschäftigt sich mit den >Dingversammlungen< >geringercr
Verbände*. An eine solche Dingversammlung denken nach Maurer
die Hechtsbücher immer dann, wenn sie >ohne nähere Bezeichnung*
vom Ding schlechthin sprechen; sie meinen damit das fylkis[>ing in
Throndheim, sonst das heraösping. Der Paragraph gibt Maurer Ge-
legenheit neben einigen Bemerkungen über die Art der Ladung auch
solche polemischer Natur gegen diejenigen Autoren vorzubringen, die
wie Brandt, Keyser und Hertzberg neben dem lögping noch andere
gesetzlich festgesetzte Dinge annehmen. Zu jenem Thema linden
sich nunmehr ausführliche Erörterungen bei v. Araira, Der Stab in
der germ. Rechtssymbolik S. 36 ff. Von den Schriftstellern zur
zweiten Frage hat inzwischen Brandt (II 162 f.) seine frühere Ansicht
wiederholt und angenommen, daß sowohl um Mittfasten ein varping,
als im Herbst ein haustping in jedem häraö stattfand. Prüft man
die beiderseitigen Beweisführungen, so muß man Maurer zugeben, daß
eine Berufung auf isländische Verhältnisse durch das Kehlen gebotener
Dinge in Island bedeutungslos wird. Ebenso wird man ihm nicht be-
streiten können, daG E{>I. I 30 und U 36 für ein gesetzliches Ding
keinen Anhaltspunkt geben. Und was Gul. 35 anlangt, so möchte ich
noch entschiedener als Maurer annehmen, daß auch hier von gebo-
tenen Dingen die Rede ist Dagegen scheint mir nicht richtig die
Erklärung, die Maurer dem var|>ing oder miöföstuping geben will,
dessen Bestehen ihm doch aus anderen Quellen sicher erscheint Er
meint darin ein Ding sehen zu können, das >zuuächst... lediglich
militärischen Zwecken zu dienen hatte«. Diese Meinung stände völlig
in der Luft, wenn Maurer das varping nicht mit dem vapnajiing
in Gul. 309 identifizierte. Sie steht und fällt mit dieser Identifizie-
rung. Was nun zunächst das vapnaping anlangt, so ergibt sich aus
Gul. 309 mit Sicherheit, daß es der Waffenschau diente, im Herbst
einberufen und im Frühling abgehalten wurde (vgl. auch Lehmann u.
Schnorr a. a. 0. S. 29). Fr. X, 3, wo das Zusammentreffen von Dingen
auf einen Tag behandelt wird, setzt vapnaping und fylkisping gleich.
COR«
Mfttircr, VorlesuDgeu über altnordische KechUgosrliicbtc
Da nur die Konkurrenz mit dem zu jeder Zeit möglichen örvarping
(über dessen Identifizierung mit dem manndrüpsping vgl. Maurer,
Entsteh ungszeit d. Gulapingslög S. IG) besprochen wird, ist ein Schluß
hieraus auf den Zeitpunkt des vapnaping nicht möglich; die Bestim-
mung in Bj. 137 betrifft nur städtische Verhaltnisse; die ganz aus-
führliche Vorschrift für dos vapnaping in L. III, 12 läGt es als ein
Ding für die skipreiöur erscheinen, also nicht als ein Ding für ein
heraö, da ja skiproiöa und heraö verschiedene Gebiete sind. Schon
hieraus ergibt sich, daß es mit dem als heraösping gedachten var-
ping nicht identisch sein kann. Dasselbe geht daraus hervor, daß es
an Maria Reinigung beginnen und Mittfasten beendigt sein soll. Wir
haben also davon auszugehen, daß vapnaping und varping nicht
identisch sind. Nun erwähnt L. 1,1, daß am miöfostuping die Leute
ausgesucht werden sollen, die das lagping zu besuchen haben am
17. Juni. Dieses Ding, das nicht auch im Bereich des Eidsifaping
(L I, 2) erwähnt wird, mußte jedes Jahr stattfinden zu diesem Zweck.
L. VII, 44 nötigt zu dem Schluß, daß es ein heraösping war. Es ist
demnach wohl nicht zu beanstanden, ein varping oder miöfostuping
in jedem heraö anzunehmen, das, wie L. VII, 44, 4ä zeigen, auch nicht
nur zu militärischen Zwecken stattfand. Maurers Annuhme, daß dieses
Ding ein gebotenes war, ist dabei wenig wahrscheinlich; kein Grund
acheint mir für sie zu sprechen (Ueber das vapnaping in der königl.
hirö, Vorl. 1, 1 S. 183 f.). — Etwas anders liegt die Sache bezüglich
des naustping, das in den Rechtsqucllen nicht vorkommt. Es mit
Maurer aus Gul. 30 ( J abzuleiten, scheint mir unrichtig; denn mit
keinem Worte ist gesagt, daß die Einberufung des vapnaping ihrer-
seits auch auf einem Ding erfolgte. Wohl aber zeigt uns L. I, 7 ein
piog, das jeweils 3 Wochen nach der Heimkunft vom lagping abzu-
halten ist üb dieses Ding zu urteilen hatte, mag aber fraglich er-
scheinen, zumal die Aufzählung seiner Funktionen ebenda einen er-
schöpfenden Eindruck macht
Den Schluß des Abschnittes bildet ein Vergleich zwischen dem
lögping und den Dingen der geringeren Verbände, der zur Fest-
stellung tiefgreifender Unterschiede fuhrt.
Kurz behandelt werden in § Ü die städtischen Gerichte, in § 7
die Dienstmannengerichte, in § 8 die mit Bd. II zu besprechende
kirchliche Gerichtsbarkeit, wogegen § 9 sich eingehend über die Ge-
richtsbarkeit königlicher Beamten verbreitet. Eine solche hat nach
Maurer ursprünglich nicht bestanden, auch nicht, wie Hertzberg an-
nimmt, für den gjaldkeri. Bei der späteren Umgestaltung spielte die
Hauptrolle das Amt des lögmaör, über das Maurer lange handelt.
Er hält hierbei insbesondere gegenüber Hertzberg an seiner schon
CÜRNOlUNNERSITY
836 Ofltt gel. An*. 1309. Nr. 10
vorher vertretenen Ansicht fest, daß das Amt des lögmaör in die
heidnische Zeit zurückreicht, nicht erst dem Ende des 12. Jahrhunderts
angehört. Seine eigene Studie über >das Alter des Gesetzsprecher-
amts in Norwegen« (S. 21 ff.) ist aber noch nicht berücksichtigt,
d. h. sie ist nicht angeführt. Ein Vergleich des vorliegenden Textes
mit ihr zeigt, daß eine nahezu wörtliche Uebereinstimmung unseres
§ 9 mit dieser Studie besteht. Dies veranlaßt mich dazu, auf ihn
nicht weiter einzugehen. Es genüge der Hinweis, daß Taranger 1 4 1 f.
die lögmenn als eine alte Institution betrachtet, aber eine Verwand-
lung ihres An:*--; in ein königliches unter Sverrir annimmt Für
hohes Alter spricht sich auch v. Amira, Recht 1 ' S.50f. uud Übl.-R.
I S. 25 f. aus (vgl. auch Brunner, RG. I ■ 208 ; Schröder, RG * S. 45
Anm. 21 ; Lehmann und Schnorr, Njala S. 26 ff.).
Viel Interessantes bietet der § 10 in kurzer Fassung über das
Verhältnis koordinierter Gerichte, des höheren zum niederen Gericht,
des Stadtgerichts zum Landgericht, der Sondergerichte zu den ordent-
lichen Gerichten. Dagegen vermißt man Bemerkungen über die Gilde-
gerichtsbarkeit, bezüglich deren jetzt Pappenheim, Schutzgildestatut
S. 63 f.; Brandt a. a. 0. 11423; v. Amira GGA. 1889 S. 262 zu ver-
gleichen sind.
Das zweite Kapitel behandelt »die rrivatgerichte« und beginnt
mit der Darstellung des Verfahrens >in liquiden Schuldsachen« (§ 11),
dem das >in illiquiden Schuldsachen« (§ 12) folgt Zur angeführten
Literatur ist noch hinzuzufügen v. Amira, Obl.-Recht II S. 145, 445 f.
und Öfter (vgl. Register unter >Privatgericht*); Maurer, Zwei Rechts-
fällc aus der Eigla S. 117 ff.; der». Lit ZB1. 1885 S. 811.
Das Verfahren mit liquiden Schuldsacben, die krafa, beginnt be-
kanntlich mit einer heimstefna. Maurer erörtert, wohin nach den ge-
setzlichen Bestimmungen die heimstefna zu erfolgen habe, wird aber
an Ausführlichkeit von der Darstellung in v. Amiras Vollstreckung^ ver-
fahren S. 242—244 übertroffen (vgl. Maurer in K. V. Sehr. 1876
S. 82 — 108); ebenso findet man hier eingehendere Behandlung der
Ladungsfristen, bezüglich deren Maurer insbesondere Fr]>l. X, 39 be-
spricht. Ueberhaupt bietet hier Amiras Darstellung mehr, sachlich in
den wesentlichen Punkten mit der Maurers übereinstimmend. Auch in
der Festlegung der allgemeinen Voraussetzung der krafa zeigt sich
Uebereinstimmung. Maurer sieht sie in der Möglichkeit, die Be-
gründung des zu verfolgenden Anspruchs durch Solennitatszeugen
darzutun, womit dieselbe nicht auf einer gesetzlichen Vorschrift be-
ruht und somit ohne allen Beweis schon von selbst liquid ist«. Die
einzelnen Fälle des vitafe sind eingehend aufgezählt nicht ganz einig
mit v. Amira. Dieser übersetzt z. B. (Vollstr. S. 238) Fr. X 21 ohne weitere
—
Maurer, Vorlesungen über ftllnordüube !;<■■ !■,;-:•«■-. i.i htc 837
Erklärung: >das ist das dritte bezeugte Geld, wenn man sich zusammen
durch Handreichung gelobt und zu beiden Händen sechs Leute sindc,
ohne sich über die VI menn af hvärtsveggia hendi zu äußern; Maurer
bezieht die Stelle auf einen Schiedsspruch, > welchem sich die streitenden
Teile durch Handschlag zu unterwerfen hatten«. M. E. ist dieser An-
sicht zuzustimmen. Auch v. Amira scheint Obl.-K. II S. 8315 Anm. 8
dieser Meinung zu sein, in Uebereinstimmung mit Hertzberg (Prozeß
S. 106) und den Obl.-R. II S. 310 dargelegten Formen des Abschlusses
des Schiedsvertrages. Zu den durch v. Amira so genannten »Zustands-
obligationen«, die, weil notorisch, gar nicht bezeugt zu werden brauchten,
rechnet Maurer noch das krefia krossvitis (Gulp. 111). nicht aber wie
v. Amira Vollstr. S. 239 (richtig Obl.-R. II S. 445 Anm. 2 1) auch An-
sprüche aus dem Erbrecht (Gulp. 121). Unter den Deliktsschulden
steht an erster Stelle Gulp. 91, wobei die von Hertzberg (Process
S. 81 Anm. 1) vorgeschlagene Korrektur von »vitnfe sem landnam
annat« in >landnam sem vitafö annat« mit Recht gebilligt wird.
>Eigentümlich< ist, daß in diesem und in einem zweiten Deliktsfall
>die Vornahme der krafa sofort auf frischer Tat zugelassen wird,
unter Verzicht also auf eine vorgängige heimstefna«. Das gleiche
kommt nach Gpl. 36 vor bei eindagat fö, bei denen >in Bezug auf
Art und Zeit der vorzunehmenden krafa der eindagi an die Stelle der
heimstefna trat< (vgl. hierzu v. Amira, Obl.-R. II S. 449 und die Zi-
tate ebd. Anm. 5; zum vitafö überhaupt vgl. noch Pappenheim,
Schutzgildest-itut S. 86 mit Zitaten).
Die Bedeutung der krafa sieht Maurer darin, »daß durch sie die
formellrechtliche Widerrechtlichkeit des gegnerischen Verfahrens for-
mell festgestellt würde, was dann zur Folge hatte, daß von jetzt ab
die fortgesetzte Nichterfüllung des kliigerischcn Anspruchs als ein
formelles Unrecht erschien«, als ein ran, unter dem Maurer >nur den
offenen Eingriff in das fremde Vermögen, nicht mit v. Amira einen
wirklichen und von hier aus dann etwa auch einen fingierten Raub
verstehen möchte« (S. 99). Er tritt damit den Ausführungen bei, die
Hertzberg (Prozeß S. 13 Anm. 1) gegen v. Amira gemacht hatte,
ohne aber die Frage, warum hier von ran und ranbaugr die Rede
ist, in anderer Weise zu lösen. Hierzu sei lediglich bemerkt, daß
v. Amira seine Entwicklung des Bedeutungswandels von ran in-
zwischen selbst als >schief< bezeichnet hat (vgl. Obl.-R. II 437 Anm. 9
mit Zitaten).
Folge der krafa ist, daß der Beklagte nunmehr >den doppelten
Betrag seiner ursprünglichen Schuld zu entrichten hat« und überdies
nach den Gpl. 12 aurar, nach den Frjil. 3 Mark als ranbaugr an den
König. Der technische Ausdruck für die Verdoppelung, das >halfu
■
.. . ■ -.
83H Gott gel. Am. 1909. Nr. 10
meir«, ist aber bei Maurer (S. 89 Anm. 2) nicht genügend erklärt
Wenn Maurer sagt >hälfu meir, d. h. nicht um die Hälfte mehr,
sondern das Doppelte«, so ist das schlechthin unverständlich. Denn
hälfu meir heißt in der Tat >um die Hälfte mehr* ; v. Amiras rich-
tige Erklärung (Vollstreckung S. 249 f., vgl. auch Obl.-R. II S. 456)
hätte nicht bloß durch Angabe des Fundorts, sondern inhaltlich an-
geführt werden müssen.
Ziemlich ausführlich behandelt sind die zahlreichen Modifikationen,
denen diese Folge der krafa unterliegt. Der einfachste Fall ist der
der Verdoppelung der schon ursprünglich geschuldeten Buße (GJ>1.
91: landnam; 92: äfang). Bei Holzfrevel (Fr|>l. XIII 11) ist nach
Maurer Holzwert und landnam zu verdoppeln und daneben der
ninbaugr zu zahlen , nach v. Amira aber auch dieser verdoppelt,
v. Amira schließt dies wohl mit Recht aus dem Satz >(>a beiör
swkiandi ba'ndr atfarar at taca U- sh'ct sem hann er secr oc annat
slict ä ofan<. (vgl. auch Gph 91). In wieder anderen Fällen geht die
Klage nicht auf Verdoppelung sondern auf ütlegö. An sie schließt Maurer
solche, in denen durch fyrirbjüöa eine Abweichung herbeigeführt wird ;
das Einzelne hat schon Hertzberg behandelt, von dem Maurer nur
insofern differiert, als er G]>1. 100 nicht hierher rechnen will, aber
Gpl. 121 hinzufügt.
§ 12 behandelt sodann äußerst ausgedehnt das Verfahren in illi-
quiden Sachen, das Verfahren mit kvaöa; zuerst (S. 106 — -137) nach
den GJ>1., dann (S. 1 37 — 171) nach den Frpl., worauf schließlich eine kurze
Zusammenfassung der Ergebnisse folgt. Auch hier sind neuere Ar-
beiten hinzuzufügen, nämlich Maurers eigene Ausführungen in Kr. V.
Sehr. XVIII S. 39—66, Brandt Forel. II S. 293—404, v. Amira Voll-
streckung S. 266—300, Obl.-R. II 89 f.
Die Darstellung Maurers unterscheidet sich hier in den Grund-
anlagen von der v. Amiras. Während nämlich dieser alle das Ver-
fahren beschreibenden Bestimmungen zusammen behandelt, scheidet
Maurer zwischen dem Verfahren noch Gul. 37 auf Grund von f6 I>at,
er eigi vitu vüttar, und dem nach Gul. 266 in Stammgutsachen. Aber
da doch auch Maurer anerkennt, daß es sich um zwei Formen des
im Grunde gleichen Verfahrens handelt, wird man diese Teilung nur
begrüßen können, da ja doch der Odalsprozeß infolge der durch den
Gegenstand des Streites notwendigen Abweichungen gewissermaßen
eine selbständige Art des Verfahrens darstellt. Daß sodann bei dem
Regel verfahren in Gul. 37 die Olafsche Rezension des Textes von der
Magnusschen erheblich abweicht, ist auch von anderen schon festge-
stellt worden. — Maurer schildert zuerst das Verfahren in engem
Anschluß an Gul. 37, und geht dann zur Frage über, in welchen
_ cofiu rSry
Maurer, Vorlesungen über altnordische RecbUgeacbicbte
Killen es anzuwenden war. Dabei nimmt er Veranlassung gegenüber
Hertzberg (Grundträkkeno 43—46) zu betonen, daß Gul. 8 nicht, wie
dieser meinte, drei verschiedene Fälle behandele, sondern als Konglo-
merat zweier Textrezensionen aufzufassen sei. Vor allem ist dazu zu
bemerken, daß weder Maurer noch Hertzberg, dem sich übrigens
Brandt (II 316 f.) anschließt, den Anfang der Stelle berücksichtigen.
Es kommt in Gul. 86 zuerst ein Abschnitt (NGL. 142 /. 11— 14), der
wie ein zweiter (Z. 14 — 19) mit den Worten beginnt >Hvenritna I>csb
er menn skilr a um sretr< und inhaltlich mit dem zweiten nicht zu-
sammenpaßt. Denn im ersten siegt bei beiderseitigem Zeugenangebot
die Partei, die mehr Zeugen hat, im zweiten wird in diesem Fall auf
einen Eid abgestellt, und wenn keine Partei schwören will oder beide,
dann gibt nicht etwa die größere Zeugenzahl den Ausschlag, sondern
dos Land wird gleichheitlich verteilt. Die Selbständigkeit der beiden
Abschnitte zeigt sich auch darin, daß die Jarnsiöa 104 den zweiten
allein aufnehmen konnte. An die beiden Abschnitte reiht sich ein
dritter, nach Maurer die jüngere Rezension darstellend, nach Hertz-
berg die Fälle behandelnd, in denen der Kesitz des streitigen Grund-
stücks durch eine oder durch beide Parteien feststeht. Nun hat
Maurer mit Recht hervorgehoben, daß hier anders als in den ersten
Abschnitten die Entscheidung zu Gunsten dessen fällt, der 20 Jahre
im ungestörten Besitz war. Daraus aber ergibt sich wiederum, daß
der dritte Abschnitt den beiden ersten gegenüber zu Btellen ist, und
man wird Maurer im ganzen zustimmen müssen mit dem Beifügen,
daß schon der erste Teil kein einheitliches Ganze darstellt. Möglicher-
weise stehen wir auch hier schon vor zwei Rezensionen.
Eine Analogie zum Verfahren mit kvaöa findet Maurer in ver-
schiedenen Fällen der Vermögensliquidation, um dann auf drei be-
sonders gelagerte Fälle, den Vindikntionsprozeß nach Gul. 40 und 78,
die Erbschaftsk Ingen nach Gul. 121 und ein Verfahren in Holzfrevel-
sachen nach Gul. 121 zu sprechen zu kommen. Bei dem ersten Fall
bezeichnet es Maurer als auffällig, daß der erste Käufer einer Sache
nicht unter Heranziehung seiner Kaufzeugen mit krafa vorgeht, son-
dern einen skiladomr benötigt und nun die Kaufzeugen im skiladomr
vorgeführt werden. Hertzbergs Erklärung, daß hier die Vertragszeugen
nicht gegenüber dem Vertragsgegner auftreten und also nur als Er-
fahrungszeugen zu behandeln sind, also kundliche Schuld nicht vor-
liegt, will er nicht gelten lassen. Und doch scheint mir Hertzberg
Recht zu haben. Es ist sehr wohl denkbar, daß die Personen, die
beim Kaufe als Solennitätszeugen zugegen waren, gegenüber anderen
Personen nur als Erfahrungszeugen verwendet werden können. Erat
recht dann, wenn es sich garnicht um Forderungen zwischen den
cÄ'uNIVfl
840 Ott*, gel. Am. 1909. Nr. 10
Personen handelt, die den solennen Vertrag geschlossen haben. Schon
v. Amira deutet (Vollstr. 237) ganz mit Recht durch ein Frage-
zeichen an t daß ihm nicht sicher ist, ob in Gul. 40 vitafe* gegeben ist.
Auch die Fassung von Frost. X, 19: >|>at er vitale* er fest er fyrir
vättum«, will doch wohl nur sagen, daß der, dem fe* vor Zeugen ver-
sprochen wurde, vitafö verlangt Wenn es sich aber darum handelt,
daß eben diese begründete Schuld einem anderen zur Substanziierung
des Anspruchs diene als dem ursprünglichen Kontrahenten, dann ist
nicht mehr vitafö gegeben. Von hier aus ist es aber nicht auffallend,
wenn im vorliegenden Fall ein skiladomr zusammentritt.
Nach kurzer Behandlung von Gul. 124 und 91 geht sodann
Maurer Über zum Odalsprozeß, dessen Behandlung außerordentlich
breit ausgefallen und im wesentlichen schon oben berücksichtigt ist
Es folgt die Darstellung der krafa nach den Frostapingslög, die
sich im wesentlichen an den Text von Frost anschließt und wiederum
zuerst die kvafta im Vertragsrecht, dann im Odalsprozeß erörtert. —
Sodann bespricht Maurer das fyrirbjööa in Gul. und lögfesta in Frost
Er nimmt dabei Veranlassung zu Auseinandersetzungen über die
hmtarstefna, wobei er in der fimt die heidnische Woche vermutet (so
auch v. Amira, Obl.-R. II 533 ; zur fimtarstefna auch Lehmann und
Schnorr Njalssaga S. 15). Auch sonst werden einige interessante
Fragen eingehender behandelt So die Frage, inwieweit das Verbots-
verfahren auch außerhalb des Kreises der Liegenschaften Anwendung
finden könne. Hier nimmt Maurer in verneinendem Sinne insbeson-
dere gegen Brandt Stellung, der Übrigens jetzt (Forel. II 376) selbst
sagt, daß das lögfesta in der Regel nur bei Liegenschaften zur An-
wendung kam. Ferner erörtert Maurer die Bedeutung des lagakefli,
ohne aber zu einem entscheidenden Ergebnis zu kommen, v. Amira
(Stab S. 141 f.) hat nunmehr diese Frage wohl gelöst
Sehr angenehm berührt nach den langatmigen Ausfuhrungen
über die kvaöa eine kurze Zusammenfassung der >fiir die Privat-
gerich tsbarkeit maßgebenden Grundsatzes
Mit Kap. III kommt Maurer zu dem >in den Gerichten tatigen
Personale, von dem in § 13 die Richter, in § 14 die Streitteile, in
§15 die Parteien bebandelt werden (zu § 15 vgl. auch Th. Wolff,
Ztsch. f. vgl. R. VI S. 1—87).
Unter dem >Richter< versteht Maurer den »Urteüer«, nicht den
nur das Gericht leitenden Vorsitzenden. Im wesentlichen beschäftigen
sich die sehr knappen Ausführungen nur mit der Tauglichkeit zum
Richterdienst, und damit im Zusammenhang mit der domruöning, der
Zahl der Richter und ihren Pflichten (vgl. Boden in ZRG. XXXVII
S. 1—59).
CORN
Mturer, Vorieiangeo über altnordische Rechugeictntfit« 841
Weiter behandelt sind die > Streitteile«. Nach der Erörterung
der Partei fähigkeit und Prozeßfähigkeit verschiedener Personenklassen,
bei denen diese vielleicht fehlen könnte, wie der Unfreien, Schuld-
knechte, Geächteten, Rechtlosen, Minderjährigen und Geisteskranken,
folgen Ausführungen, die man hier an sich nicht suchen möchte. So
wird der Satz aufgestellt und an Hand der Quellen beleuchtet, daß
der altnorwegische Prozeß ein >Anklageprozeß« war, nicht nur in
seinem Beginn, sondern auch in der Durchführung und im Voll-
streck ungsstad iura. Doch wird auch gezeigt, wie schon früh die
öffentliche Gewalt durch die dem König zustehende Buße am Prozesse
beteiligt war und ihr Interesse insbesondere durch die Hinderung
außergerichtlicher Vergleiche zu wahren suchte. Leider wird ge-
rade hier die Nichtberücksichtigung der inzwischen erfolgten Fort-
schritte der Wissenschaft sehr empfindlich. — Die Schilderung des
»Verdachtsverfahrens« und des hierzu gehörigen heimiliskviöarvitni
wird ergänzt durch Maurers eigene Abhandlung über >das Ver-
dachtszeugnis des altnorwegischen Rechts«, die 1S83 erschienen ist
(S.-B. d. b. Akad. S. 548 ff.). In dieser Abhandlung ist insbesondere
gegenüber Hertzberg und Zorn die Bodenständigkeit des Instituts
und sein Unterschied vom fränkischen RUgeverfahren auf breiterer
Basis auseinandergesetzt. Es ist Maurer darin Recht zu geben, daß
sich das Verdachtszeugnis von der Rüge grundlegend unterscheidet
(vgl. auch Maurer, die ärmenn S. 79 ff. 97 ff.).
Der 2. Teil von III behandelt das »Beweissystem« und beginnt mit
den Beweismitteln*, unter denen >die Zeugen« (S. 210 — 232) voran-
gestellt sind, »Parteieneid, mit und ohne Eideshelfer« (S. 232—237)
und >das Gottesurteil« (S. 237—243) folgen. Diese Systematik ist je-
doch m. E. nicht korrekt. Der Zeuge ist, wie von verschiedener Seite
hervorgehoben (vgl. z. B. Brunner, Grundzüge' S. 167), nicht Beweis-
mittel. Vielmehr verdient diese Bezeichnung nur die Zeugenaussage
oder die beeidete Zeugenaussage (vgl. noch Maurer, Krit. Ueberechau
V 186—250, 332—393).
Unter den Zeugen unterscheidet Maurer »gezogene Zeugen« und
»Erfahrungazeugen«. In den Ausführungen über das Solennitätszeugnis
vermißt man eine eingehende Behandlung der Terminologie, die ge-
rade auf diesem Gebiete sehr reich ist Die Arbeiten von Brandt
(ForeL II S. 238 ff.) und Hertzberg (Process) hätten dadurch eine be-
deutende Erweiterung und Ergänzung erfahren. So ist der ganze
Abschnitt neben diesen Arbeiten und v. Amiras Ausführungen (Obl.-R.
1314, II 320 f.) ziemlich gegenstandslos.
Auch sonst ist er nicht einwandfrei. Zu beanstanden ist z. B.
die Behandlung der lysing. Die lysing kann, wie v. Araira (Obl.-R.
CORNEU UMtVERSJIY
842 CA«, gel. Anz. 1909. Nr. 10
II 330 ff. 337) zutreffend auseinandersetzt, Geschäftaform, d. h. zum
rechtsgi lügen Zustandekommen eines Rechtsgeschäfte« notwendig sein,
sie kann den Vertrag bestärken, kann seine Wirkungsweise verlängern.
Aber auch abgesehen vom Vertragsrecht gibt es eine lysing, die
schlechthin Bekanntmachung einer Tatsache ist zum Zweck der Ver-
hinderung sonst eintretender rechtlicher Folgen. Die lysing beim
Vertrag erfolgt unter Zeugenziehung, Bteht insofern in Verbindung
mit einem Beweismittel. Sie selbst ist ein Beweismittel. Eine scharfe
Trennung der einzelnen Fälle und Feststellung der Unterschiede fehlt
bei Maurer (vgl. Grägäs III Glossar 8. v. lyBing). Wenn Jemand i fjolda
manna die Vaterschaft eines unehelichen Kindes anerkennt (G]>l. 57),
oder die Einschließung eines Baren oder einen Fund bekannt gibt,
so ist Zweck dieser Bekanntgabe nicht Sicherung der Beweismittel,
sondern Sicherung der Hechts Verhältnisse. Dies ist noch deutlicher
bei der viglysing, durch die der Totschläger den Verdacht des Mordes
entkräften will. Nicht deshalb findet die viglysing statt, damit man
später besser beweisen kann, daß kein Mord vorliegt, sondern damit
der Tat das Moment der Heimlichkeit genommen wird, damit die
Tötung nicht Mord sondern Totschlag ist. Nicht minder deutlich ist
der Zweck der lysing, wenn ihre Vornahme den Uebergang eines
Konkubinats in rechtmäßige Ehe verhindern soll (Gpl. 125), wenn die
Beweisverjährung in Odalssachen verhindert werden soll (GJ>1. 272).
Auch hier kommt es nicht auf einen Beweis oder eine BeweiBer-
leichterung an, sondern auf Sicherung von Rechtsverhältnissen.
Daß Maurer das nicht scharf erkannt hat, liegt zum Teil daran,
daß er die Bedeutung der Oeffentlichkeit überhaupt verkennt »Zu-
weilen«, sagt Maurer, >und zwar in den meisten Fällen, beschränkt
sich« dos ältere Recht >auf die Forderung, daß Zeugen zugezogen
werden<. Und dem stellt er dann gegenüber: »Andere Male wird
dagegen gefordert, daß gewisse Rechtshandlungen vor einer größeren
Versammlung von Leuten vorgenommen werden sollen<. In beiden
Fällen handle es sich aber um eine »Beiziehung von Zeugen«.
Dem ist aber nicht so. Unter den Fallen, die Maurer filr die
zweite Art des Zeugnisses anführt, finden sich solche, in denen
an Beweiszeugen nicht zu denken int. Wenn eine Erbschaftsvergabung
oder eine Liegenschaftsveräußerung in der Oeffentlichkeit vorzunehmen
sind, so handelt es sich da um Erwägungen, ahnlich dem Publizitäts-
prinzip. Von Beweis kann da nicht die Rede sein.
Da Maurer schon hier nicht scharf genug unterschieden hat, so
ist es leicht erklärlich, daß er S. 213 die Frage, warum bei dem
einen Geschäft Zeugenziehung erfordert wird, bei dem anderen Oeffent-
lichkeit nicht zu lösen vermag, v. Amira hat sie inzwischen gelöst,
CORNEU UNIVERSITY
Maurer, Vorlesungen iilicr altnorclisrlie KcrlitsgesrhirMe 843
wenigstens im Prinzip, indem er gezeigt hat, daß die Funktion dieser
Formen nicht die gleiche ist, sondern verschieden (vgl. z. R. Obl.-R.
1312 ff.; II S. 290).
§ 17 behandelt den > Parteieneid mit oder ohne Eideshelfer«.
Hieraus mag besonderes Interesse die Feststellung erwecken, daß die
Terminologie der Quellen die Zeugen von den Eidhelfcrn nicht
scheidet. Es hängt dies damit zusammen, daß, wie auch hei v. Amira
Recht* S. 166 mit 1G6 zu ersehen, vattr schlechthin den >Verkünder<
bedeutet Dies ist allerdings sowohl der Eidhelfer als der Zeuge
(vgl. Maurer >Die unachte Geburt« S. 25; ders. in Germania XIX
S. 139—148).
§ 18 bringt kurze Bemerkungen über das > Gottesurteil« (dazu
Maurer, Zeitschr. f. d. Phil. II S. 443). Zu der Eisenprobe wären hier
zu vergleichen die in 1,1, S. 245 und 1,2 S. 190 ff. der Vorl. ge-
brachten Einzelfalle, sodann Maurer, Das Bekenntnis des christlichen
Glaubens in den Gesetzbüchern des K. Magnus S. 546; Bekehrung
II 221 — 23, 431; ferner noch Ficker, Nähere Verwandtschaft zw. got-
span. und norw.-isl. Recht S. 41, und gegen ihn Maurer selbst Kr.
V. Sehr. XXXI S- 193. — Bezüglich des »ganga undir jaröannenn«
trägt Maurer auch hier seine in Germ. XIX S. 139 — 148 entwickelte An-
sicht vor, die inzwischen in der Literatur mit Hecht vielfach aufgegeben
ist (vgl. Brunner RG. I* S. 265 mit dem Anm. 67 Zitierten und v.
Amira, GGA. 1896 S. 208). — Den Zweikampf hält Maurer ursprüng-
lich richtig nicht für ein Gottesurteil, sondern für ein Mittel den
Prozeß zu beenden, wenn das Urteil diesem Zweck nicht genügt
(vgl. Bekehrung 1506 Anm. 4, II 183, 223; Entat d. ist. Staates
S. 196 ff-, bo auch v. Amira, Recht" S. 167 und Für die Nordgermanen
wenigstens zustimmend Brunner, RG. I' S. 264 f.; Schröder, RG. 5
S. 89).
Den Schluß des Buches bildet ein Kapitel über den >Charakter
des altnorwegischen Beweissystems«, das sich in § 19 mit der >Stellung
der Parteien zur Beweisrührung« in § 20 mit den >Spuren von Ge-
schworenen im altnorwegischen Prozesse« beschäftigt, wobei deren
Vorkommen in Norwegen ebenso bestritten wird wie auch Germania
XU S. 238 (vgl. auch Brandt Forel. II 276 f.).
Manche kleinere Ausstellung ist im Vorstehenden gemacht worden,
da und dort ist Maurers Arbeit von der neueren Forschung überholt.
Aber wir dürfen nie vergessen, daß er selbst die Bahn brechen
mußte auf dem Gebiete der nordischen Rechtügeschichte. Weit ab
von den Hilfsmitteln, die uns jetzt in Gestalt gründlicher philologischer
Arbeiten und in den Ergebnissen vieler Jahrzehnte angestrengter
Forschung auf dem Gebiete der gesamten germanischen Rechtsge-
0»il < .1 In. IM». Kr. 10 58
■
«44 Gott HCl. Anis. 1900. Nr. 10
schichte zu Gebote stehen, hat er einen Quellenschatz erschlossen,
dessen Bedeutung für die germanische Uechtsgeschichte von einzig-
artiger Bedeutung wurde. Sein scharf juristisches Denken und sein
philologischer Sinn haben dabei in den vorliegenden Vorlesungen ein
Werk geschaffen, das die germanistische Wissenschaft als kostbares
Vermächtnis eines ihrer Größten bewahren wird, als die Gruudlage
aller weiteren Forschung.
München v. Schwerin
Carl Bluel, Die Windcriüie der Langobarden, ein Beitrag zur Ge-
scliicnte und Geographie der VOlkervudcruogseeiL Krcslau, Müller u. Svifferl,
1009. XIX, 133 S.
Zu einer wissenschaftlich brauchbaren Darstellung der ältesten
Langobard engeschichte ist bei dem meist sagenhaften Quell enmaterial
und gegenüber einer sehr mannigfaltigen Literatur vor allem ein
gesundes kritisches Urteil und eine auf richtigen Grundsätzen beru-
hende Methode der Prüfung erforderlich. Blasel bewährt ein gutes
Urteil bei Durchmusterung der massenhaften Spezi all iteratur, die er
uns auf S. 3 — 23 vorführt; gerade die unkritische Willkür der beiden
letzten Bearbeiter hat ihn zur Neubehandlung der Frage veranlaßt.
Das gesunde Urteil steht ihm auch zur Seite bei Beantwortung der
Frage nach der Urheimat der Langobarden im zweiten Kapitel
S. 24 — 53; er entscheidet richtig, daß gegenüber den Angaben der
antiken Schriftsteller über die Sitze der Langobarden in Norddeutsch-
land der Behauptung des Paulus Diakonus von der Herkunft der
Langobarden aus Skandinavien ein Wert nicht beizumessen ist Die
Angaben bei Vellejus, Strabo, Tacitus und auch Ptolemäus bezeichnen
die Langobarden alB ein nordgermanisches Volk, das seine Sitze am
linken Ufer der Niederelbe hatte, südlich von den Chauken; das ent-
spricht dein Landstrich um Lüneburg und Bardewieck, der noch im
Mittelalter der Bardengau heißt. Diese nüchternen und bestimmten
Angaben zeitgenössischer, glaubwürdiger Schriftsteller haben selbst-
verständlich einen ganz andern Wert, als die aus Volkssagen ge-
schöpften, durch gelehrt« Vermutungen ergänzten Ueberlieferungen
eines langobardischen Schriftstellers des 8. Jahrhunderts, dem die
sorgfältige Unterscheidung von Dichtung und Wahrheit nicht ge-
geben war.
Dennoch scheint mir die Schlußfolgerung des Verfassers auf
diesem Punkte nicht lückenlos und deshalb nicht zwingend zu sein.
Er geht von der Ansicht aus, daß die Angaben der Römer von der
— — mm wmrt
niancl, Die Wuidnmiftr <lcr Langobarden B-lfi
niederelbischcn Heimat der Langobarden und die der langobardischen
Ueberlicferung von der skandinavischen Heimat sich ausschließen
mußten. Das wird nicht jedem einleuchten ; sprechen doch die lango-
bardischen Schriftsteller von einer Zeit, da ihr Volk den Namen
Langobarden noch nicht trug, sondern angeblich Winnili hieß, die
klassischen Autoren dagegen von einer Zeit, da das Volk nur unter
dem Langobardennamen bekannt war; die Folgerung liegt also nahe,
daß in der Langobardensage der Ursitz des Volkes genannt wurde,
den es inne hatte, ehe es die den Römern bekannt gewordenen Sitze
an der Niederelbe einnahm. In der Tat haben auch manche Vor*
ganger Blasels das Verhältnis der entgegengesetzten Angaben in
dieser Weise aufgefaßt und halten die Sitze an der Niederelbc für
eine der Wanderstationen angesehen, die das Volk nach Verlassen
der skandinavischen Urheimat eingenommen haben soll. Nach dieser
Auffassung würde die Nachricht von der skandinavischen Herkunft
sich auf den vorgeschichtlichen Zustand des Volkes bezichen , sie
hätte demgemäß durch die Mittel der vorgeschichtlichen Forschung
geprüft werden müssen, falls sie nicht von vornherein aus inneren
oder äußeren Gründen als unglaubhaft erwiesen wird.
Von einer Prüfung durch vorgeschichtliche Argumente sieht der
Verfasser ab. Während er sonst mit großem Fleiß alle Stimmen be-
fragt und beurteilt, die jemals eine Ansicht über die Langoburden-
wanderung geäußert haben, begnügt er sich in diesem Falle damit,
gegen die Arier-Hypothese von Wilser und Penka einige abfällige
Bemerkungen zu richten, obwohl es sich hier doch nicht um die Aus-
breitung der Arier oder Indogcrmanen handelt, die in der Steinzeit
stattgefunden haben muß, sondern um die Wanderung eines germa-
nischen Stammes etwa in der La Tene-Zeit, das bedeutet einen Zeit-
unterschied von mindestens L r >00 Jahren. Auf diesem Punkte läßt
uns also die Blaselsche Arbeit im Stich.
Wenn nun in neuester Zeit Forscher von umfassender Kenntnis
uud größter Sorgfalt wie Montelius und Kossinna zu der Ucber-
zeugung gelangt sind, daß wirklich Teile der Germanen, nämlich die
Ostgermanen, aus Skandinavien stammen, so geht es doch nicht an,
diese Forscher mit Phantasten des 17. Jahrhunderts zusammen zu
werfen, wie Blasel leider S. 27 tut, sondern es war zu prüfen, ob
etwa die Langobarden zu jenen ostgermanischen Völkern gehören.
Es würde sich ergeben haben, daß dies nicht der Fall ist, daß die
Langobarden Westgermanen, Verwandte der Sueben, sind, daß sie
aber im Laufe ihrer Wanderung lange Zeit zwischen Ostgermanen
gewohnt haben und daher leicht zu einer Ueberlieferung kommen
konnten, die ursprünglich ostgermanisch war, nämlich zu der Ueber-
5ö*
COßNHl UNIVERSirf
84C QMt ßcl. Anx. 1909. Nr. 10
lieferung von der skandinavischen Herkunft. Daß aus diesen nahen
Beziehungen zu den ostgermanischen Völkern die Verwandtschaft
langobardischcr Roehtssatzungen mit skandinavischen Rechten zu er-
klären ist, gibt Blascl S. 29 zu, während er andererseits auf S. 53
die Abstammung der Goten aus Skandinavien verwirft, ein Wider-
spruch, der durch tieferes Eindringen in die Forschung nach dem
Ursprung der Ostgermanen hätte vermieden werden können.
Auch den anderen Weg schlägt Blasel nicht ein, um die Ansicht
von der Aufeinanderfolge der skandinavischen und der niederel bischen
Heimat zu widerlegen. Er hätte vielleicht beweisen können, daß die
ganze Tradition der Langobarden von ihrer Herkunft und ihrer
Wanderung eine Fiktion sei ; die Widersprüche innerhalb derselben
(z. B. wenn die eine Quelle die Ursitze des Volks an den amnis Vin-
dclicus, einen Seitenfluß der Rhone verlegt, blos dem angeblichen
Urnamen Vinnili zu Liebe), die mythischen Bestandteile der Tradi-
tion in der Erzählung der Namengebung durch Wodan, die Märchen
von hundsköp6gen Menschen, den Assipetera, den Amazonen, auch
die Spuren eines zu Grunde liegenden epischen alliterierenden Liedes
(die Blasel S. 76 erwähnt), sie alle zeigen deutlich genug, auf was
für Boden diese Stammesnachrichten erwachsen sind.
Aber Blasel verwirft nicht diese ganze Tradition, sondern ver-
sucht aus der Masse des Mythischen und Sagenhaften einige Körn-
chen Wahrheit herauszusuchen, ein Verfahren, das in jedem Falle
willkürlich und unsicher ist, sobald nicht echte geschichtliche Ueber-
lieferung als Prüfstein der sagenhaften zur Hand ist.
Blasel glaubt einen Beweis fUr die teilweise vorhandene Echtheit
der langobardischen Ueberlieferung, eine Uebereinstimmung derselben
mit der wahren Tatsache gefunden zu haben, und gerade dies ist das
Neue, das er uns zur Lösung der Langobarden frage zu geben hat,
ein Fund, durch welchen er beweist, daß die langobardische Tradition
ursprünglich dieselbe Urheimat genannt habe wie die klassischen
Autoren, und daß nur Paulus Diakonus die heimische Tradition falsch
verstanden habe, daß also die Verlegung der Ursitze des Volkes nach
Schweden ein durch Mißverständnis des eigentlichen Sinnes hervor-
gerufener Irrtum sei. — Man versteht, daß bei solcher Erkenntnis
eine Widerlegung des Paulus Dinkonus durch prähistorische Unter-
suchungen als überflüssig erscheinen konnte, und daß durch diese
Auffassung der Langobarden frage eine neue Wendung gegeben
worden ist.
Es fragt sich nun, ob der Beweis wirklich erbracht ist, daß mit
der Ortsbezeichnung der langobardischen Tradition Scathanavia (bei
Fredegar), Scadanan (in der Origo gentis Langobardorum), Scatenauge
_
— 'OßNEiLUNiVERarr
Rlucl, Dio WandcrxüRe der Langolurden 817
(im Chronicon Gothanum) ursprünglich nicht das heutige Skandinavien,
die Scadinavia des Melas und 1'liniuB gemeint sei, sondern das jetzige
Deutschland, speziell die Gegend an der linken Seite der Unterelbe.
Der Beweis Blaseis gründet sich auf einen Ausdruck des frünkisch-
burgundischen Schriftstellers, der den ersten und Hauptteil der nach
Fredegar genannten Chronik 624 geschrieben hat. Dieser erzählt
(lib. III c. 65) die Sage, daß >das Volk der Langobarden, bevor es
diesen Namen annahm, ausgehend von Scathanavia, welches zwischen
der Donau (Danubium) und dem Ozean liegt, mit Weibern und Kin-
dern über die Donau (Danuvium) gesetzt sei« und dort, nachdem die
Frauen ihr Haar um Backen und Kinn gelegt hatten, von Wodan
den Namen Langbärte und den Sieg über die Hunnen erhalten hätte.
— >Deutlich und klar<, sagt Blasel, »werden wir durch diese An-
gabe belehrt, daß Fredegar von einem Aufenthalt auf der skandina-
vischen Halbinsel nichts weiß, sondern die Heimat der Langobarden
in das Herz von Deutschland hinein verlegte Scathanavia bedeutet
Schattenau im Sinne von Nordland, die »durchaus glaubwürdige
Quelle aus dem 3. Jahrzehnt des 7. Jahrhunderts weist also den
Langobarden das Nordland zwischen Donau und Meer, also Germanien,
als Urheimat zu<.
Das berührt gewiß überraschend und fesselnd, und man kann
sich denken, wie eine solche Entdeckung den Forscher mit Freude
erfüllt. Aber sollten sich nicht doch auch Bedenken eingestellt haben?
Zunächst ist zu bemerken, daß zwar Fredcgars Geschichtsschreibung
»durchaus glaubwürdig« ist, daß dieses Prädikat doch aber nicht den
Sagen zukommt, deren er mehrere erzählt. Wäre die Sage glaub-
würdig und die Deutung Blasels richtig, so müßten wir ja — ganz
abgesehen von dem Eingreifen Wodans — daran glauben, daß die
Langobarden in ihrer Heimat »im Herzen Deutschlands* noch gar
nicht Langobarden hießen, sondern diesen Namen erst an der Donau
erhalten haben; wie steht es dann mit den I.angobarden des Vellejus
und des Tacitus?
Und nun die geographische Bestimmung dieser Quelle? Ist sie
wirklich so deutlich und klar, daß die skandinavische Halbinsel aus-
geschlossen und »das Herz von Deutschland« bezeichnet ist? Der
Verfasser übersieht den großen Unterschied zwischen Deutschland
und Germanien. Der Ausdruck »zwischen Donau und Ozenn< be-
zeichnet das alte Germanien, wie es schon Agrippa umschrieben hat
(a septentrione Occano, a meridie iugis Alpium et äumine Danuvio)
ähnlich Strabo, Tacitus, Pomponius Mela, Ptolemäus (»die westliche
Seite Germaniens begrenzt der Rhein, die nördliche der Germanische
Ozean, die südliche Seite die Donau«); aber dieses Germanien umfaßt
■
CORHEll UNIVEKJIY
B4H Holt. pol. An/. 1909. Nr. 10
auch Skandinavien oder die »Inseln Skamliat, also weit mehr als
Deutschland. Nach allen den genannten Schriftstellern, auch Plinius,
ist diese Insel ein Teil Gcrmnniens.
In den Worten »Scathanavia, que est inter Danubium et mare
Ocianunx ist also nicht die Angabe enthalten, daß Scathanavia im
Herzen Deutschlands liege, denn unter Ozean ist hier keineswegs die
Ostsee verstanden, welche sinus Codanus bei Mela und Plinius, niarc
Suebicum bei Tacitus heiGt, sondern der Oceanus septentrionalis
(IMin.lV.U4), der Skythien und das nördliche Germanien umzieht
(Ptol. VIII cnp. 6), nämlich das Polarmeer und der Atlantische Ozean.
Die Worte >inter Danubium et mare Ocianum< sind allerdings eine
recht unbestimmte Angabe, und man möchte vermuten, daß Fredegar
ursprünglich Daniam statt Danubium geschrieben habe, und daß der
entere Name nur durch Abschreibernachlässigkeit dem gleich darauf
folgenden Danuvium gleich gemacht sei. Dania ist beim Kosmo-
graphen von Ravenna und dem Geographen Guido der Name für die
einstige eimbrische Halbinsel, das Land nördlich von Sachsen; inter
Daniam et mare Ocianum würde eine gute geographische Bestimmung
bieten. Allein wir können bemerken, daß bei den geringen geogra-
graphischen Kenntnissen der damaligen Zeit die Schriftsteller sich
gern mit den unbestimmtesten Ausdrücken behalfen. So sagt Fre-
degar in der Sage von der Herkunft der Franken (Chron. II, 5), daß
ein Teil dieses Volkes, von Phrygien nach Kuropa gelangt, sich
zwischen dem Rhein oder der Donau und dem Meere niedergelassen
habe (inter Renum vel Danuvium et mare consedit), und im folgenden
Kapitel: ein Teil sei über dem Ufer der Donau zwischen dem Ozean
und Thracien(!) sitzen geblieben. In der aus dem 7. Jahrhundert
stammenden Burgundersage ist die Lage der Insel Scadanavia nur
mit den Worten bestimmt: insula quam mare Oceanura cingit Uebri-
gens hat auch Paulus Diakonus die Lage der Insel Scadinavia nicht
genauer angegeben, als daß er sie zu Germanien rechnet.
Die unbestimmte geographische Bestimmung in der Sage bei
Fredegar besagt, daß Scathanavia, die Heimat der Langobarden, in
Germanien liegt, weiter nichts; sie kann demnach nicht als Beweis
dienen, daß in dieser Sage eine andere Gegend verstanden sein müsse
als die von Plinius, Mela, Ptolomäus, Jordan K Paulus Diakonus als
Scadinavia oder IxavSia vijooc und Scondza insula bezeichnete nord-
germanischc Halbinsel.
Noch weniger wird Blasels Ansicht durch die Origo gentis Lango-
bardorum ') unterstützt, obwohl er in dieser idie erheblichste unver-
rückbare StUtzc< finden will dafür, daß unter Scathanavia nur —
I) Mon. denn Scr. rer. Lang, et ltal. S. 1.
- — — €Ow«u usivfRSjrr
ßlucl, Dia Wanderz üg« der Langobarden 849
»Nordland« zu verstehen sei. — Aber das stand ja nicht zum Be-
weise, ob Scathanavia so viel ist wie >Schattenaue< oder > Nordland«,
sondern das, ob mit diesem Namen eine bestimmte Gegend Deutsch-
lands, nämlich die Gegend von Lüneburg und der unteren Elbe, ge-
meint sei. — Gerade die nach C. Meyer (Sprache der Langobarden
S. 303) gegebene Ableitung des NamenB von Schatten und dessen
Verwandtschaft mit owSto^ — Finsternis spricht doch nicht gegen die
möglichst nördliche Lage der insula Scadanan, ebenso wenig der Zu-
satz (oder die Umschreibung) in partibus aquilonis; die Namensform
Scadanan aber, welche diese Quelle (von «68 — 671) unabhängig von
den lateinischen Autoren darbietet, nähert sich schon auffällig der
späteren und noch jetzigen Bezeichnung für Südschweden an, nämlich
Schonen. (Der jüngere Schriftsteller, Paulus Diakonus (787 — 707)
hat dagegen absichtlich und ausdrücklich die ältere Form des Na-
mens aus Plinius wieder aufgenommen). Die Origo ist also ebenfalls
nicht für Blaseis Annahme zu verwenden, im Gegenteil will auch sie
eine skandinavische Herkunft der Langobarden behaupten.
Günstiger für die Annahme, daß unter Scathanavia, Scadanan ur-
sprünglich eine Gegend Deutschlands gemeint sei, scheint die dritte
Quelle zu sein, das Chronicon Gothanum, eine erweiterte und wesent-
lich abweichende Redaktion der Origo aus der Zeit von 807 — 810'),
die von Paulus Diukonus unabhängig ist, die ganze Wandersage mit
Wodanmythus, Amazonenmärchen u. dgl. wegläßt, dagegen uns von
den Sitzen des Volkes an dem Ufer der Elbe, von Berührung mit
den Sachsen, von Grenzstreitigkeiten, Gefahren und Kriegen gegen
die Sachsen Nachricht gibt. Da das Chronicon auch aus der spä-
teren Geschichte des Volkes gute Angaben macht, so müssen wir
glauben, daß dem Verfasser eine wertvolle Tradition zur Verfügung
gestanden hat, die neben der Sage vom skandinavischen Ursprung
und märchenhaften Wanderschicksalen sich im langobardischen Volke
erhalten hat, obwohl Origo und Paulus nichts davon sagen. Neben
der nüchternen Tradition , welcher der Verfasser des Chronicon
Gothanum folgt, ist ihm auch die poetische Sage von Ursprung aus
Skandinavien und von der Namengebung durch Wodan bekannt ge-
wesen, denn auch er fängt damit an, daß das Volk ursprünglich den
Namen Winili geführt habe, der später des ungeschorenen Bartes
wegen in Langobardi verwandelt sei. Dazu erfindet er, daß diese
Winili, die er wohl mit Vindili verwechselt, ursprünglich am Vinde-
licus amnis an den äußersten Grenzen Galliens gesessen haben, einem
Fluß, den er aus Isidor entlehnt hat; iBidor glaubt nämlich, daß die
Vandali von diesem Flusse ihren Namen haben. Um nun seine Wi-
1) Moa. <>. Btt. rar. I*ngob. et I-al. S. 7.
EU UHivERSjrr
850 Gott. gel. Am, i9uo. Nr. in
nili-Lai ■ I urdi von dem Vindelicus amnis, dem Nebenfluß der Rhone,
an das Ufer der Elbe zu bringen, macht der Verfasser die neue gro-
teske Erfindung, daß dieser Vindelicus oder Ligurius-Fluß ein Neben-
fluß (canalis) der Elbe sei. Man sieht: bei seinen gelehrten Zutaten
verfährt der Verfasser höchst willkürlich und unbekümmert um die
Wahrheit, er ist schuld, daß man die ganze Quelle schon für eine
Fälschung gehalten hat. So macht er auch bei Nennung des Sachsen-
landes den Zusatz, daß dort der Ort Patespruna sei, und Blasel be-
merkt richtig, daß dieser Ort dem Verfasser jedenfalls durch den
Reichstag von 777 bekannt geworden sei. Aber durch diesen will-
kürlichen Einschub hat er das Mißverständnis hervorgerufen, als hätten
nach seiner Angabe die Langobarden lange bei Paderborn gewohnt.
Nicht anders ist m. E. auch der Ortsname Scateuauge zu beur-
teilen, den der Chronist einschiebt da, wo er das Ufer des Elbflusscs
als neue Heimat der Langobarden nach Verlassen des Vindelicus-
tlusscs nennt. Er konnte die Ucberlieferung von der Herkunft seines
Volkes aus Scadanan oder Scadinavia und wollte sie mit seinen An-
gaben vom VindelicusHusse und mit der Uebertieferung vom Ufer der
Elbe vereinigen, er setzte also den Namen Scatenauge ohne jede
grammatische Verbindung vor die Bestimmung Albiae ihm ripa. —
Es kann aber auch sein, daß Scatenauge eine liandnote oder ein
späterer Einschub zwischen den Zeilen ist; wir können das leider
nicht kontrollieren, da vom Chronicon Gothanum nur eine Handschrift
und zwar eine aus dem II. Jahrhundert vorliegt. Daß der Text der
Handschrift verunstaltet ist, gibt blase) (S. 45) zu.
Also eine scheinbare Stütze für die Blaselsche These von einem
deutschen Skandinavien liegt in dieser dritten Quelle, dem Chronicon
Gothanum, vor; aber ich kann mir von diesem Gewährsmann ein
>Scatenauge (am) Ufer des Eibflusses < nicht verbürgen lassen, eben-
sowenig wie ich auf seine Autorität hin einen Vindelicus oder Ligu-
rischen Fluß als Nebenfluß der Elbe annehmen werde.
Es sprechen gewichtige Gründe gegen eine solche Hypothese:
Von einem Namen wie Skatenauge am Ufer der Elbe müßte doch
sonst noch etwas erwähnt sein ; die antiken Geographen nennen nach
Möglichkeit einheimische Namen, und der Kosmograph von Ravenna
führt die seinen gothischen Gewährsmännern bekannt gewordenen
Fluß- und Ortsnamen an, aber unter diesen sowie unter den früh-
mittelalterlichen Namen erinnert nichts an Scatenauge. Der Name
will offenbar eine Insel bezeichnen ähnlich wie Wangeroog, Spie-
keroog, Lange oog; nun sind uns von den sächsischen und friesischen
Inseln der Nordsee eine Reihe alter Namen von Mela, Plinius, Ptole-
mäus und dem Ilavcnnaten überliefert, aber kein Scatenauge oder
CÜRNfliUMIVERSm
Blaset, Die Waoderzuge der Langobarden 851
ähnliches. Eine Insel versteht auch Blasel unter diesem Namen,
denn er meint, daß Paulus Diakonus, wenn er sich auf Augenzeugen
beruft , welche die Insel Scadinavia besucht haben , den Bericht
dieser Leute fälschlich auf Skandinavien bezogen habe, wahrend
eigentlich Scatenaugc an der Elbmündung gemeint sei; die dort an-
geführte (unklare) Beschreibung jener Insel ') passe ganz bestimmt
nicht auf Skandinavien, sondern >viel natürlicher auf eine Insel des
Wattenmeeres, welche bei Ebbe in Verbindung mit dem Festlande
stand, bei Flut zur Insel wurde«.
Als eine solche bei der Eibmündung ins Wattenmeer hineinra-
gende, bei Flut als Insel erscheinende Halbinsel sollen wir uns diu
Oertlichkeit Scatenauge des Chronicon Gothanum, den Wohnsitz der
Langobarden an der Elbe vorstellen.
Aber dieser Vorstellung steht ein großes Hindernis im Wege:
Nach dem Zeugnis der klassischen Schriftsteller, dem wir und auch
Blasel bei Ermittelung der Langobardensitze an der Niederelbe allein
folgen , wohnten die Langobarden garnicht an der See oder auf
einer Insel oder Halbinsel am Wattenmeer. Das Küstenland gehörte
vielmehr den Chauken, und zwar zwischen der Weser- und der Eib-
mündung den Großchauken; an sie stießen rechts der Elbe die Sachsen
(Ptol. 11,11). Die Inseln längs der Mündung der Elbe nennt schon
Ptolemäus Inseln der Sachsen. Dagegen gehörten die Langobarden
zu den binnenlandischen Völkern (tüv Ü ivtbz xtti u-soofeEcov edvüv),
saßen zwischen Angrivariern und Angeln, letztere hatten als Nord-
grenze den nordwestwarts fließender Lauf der Elbe vom Eibknie bis
zur Jeetze, von da bis Seve oberhalb Hamburg reichte der Barden-
gau ; das Wattenmeer ist dorthin nicht zu verlegen, und mit einer
Insel hat die Lüneburgische I^ndschaft keine Aehnlichkeit
Auch das Chronicon Gothanum hat in seinem besseren Teile die
richtige Angabe, daß die Langobarden an das Land der Sachsen ge-
grenzt haben. Die Sachsen hatten nach der Zeit des Ptolemäus die
Elbe überschritten und das Land der Chauken sich unterworfen, sie
waren nun die nördlichen Nachbarn der Langobarden, sie besaßen die
Meeresküste und die Inseln, die Langobarden waren auch nach dein
Chronicon Gothanum ein binnenländisches Volk.
So muß es aUo für uns dabei bleiben, daß mit der insula Sca-
danan, mit Scathinavia und Scatenauge in der langobardischen Sage
die niedere] bischen Sitze der Langobarden nicht gemeint sind, daß
1) Die Beschreibung bei Paulus DiaW. In -t l,angob. |,2 lautet: »Haee igitur
insula, sicut retulcruot nobia, qui eam lustraverunt, non tarn in niari est posita,
quam maiinia Quclibiu plamücm margmum terra« anibienlibus ijrcumfuaat.
EU UNIYER9TY
852 Gatt. gel. Anx. 1909. Nr. 10
vielmehr unter diesen Namen die bekannte nordische Insel oder
Halbinsel Sradinavia verstanden worden ist.
Es fragt sich nun, ob dieser I an go bardischen Tradition ein Kern
von Wahrheit zu Grunde liegt, ob etwa wirklich die Ursitzc des
Volkes in Skandinavien lagen, und die aus dem ersten Jahrhundert
n. Chr. uns bekannt gewordenen Sitze an der Unterelbe eine jüngere
Heimat sind, die erat nach der Auswanderung gewonnen wurde. Diese
Frage kann, wie schon oben gesagt, nur auf dem Wege der prä-
historischen Forschung beantwortet werden, wenn man sich nicht mit
subjektiven Meinungen und Suggestion begnügen will.
Die indogermanische Urheimat hat mit der Herkunft der Lango-
barden nichts zu tun, denn der Sprach- und Kulturzusammenhang
der indogermanischen Völker gehört der jüngeren Steinzeit an, eine
Erinnerung an diesen Zustand ist für die historischen Zeiten ganz
ausgeschlossen. Die Steindenkmäler dieser Periode in der Lüneburger
Heide sind von den J^angobarden mit demselben Staunen des Unver-
ständnisses betrachtet worden, wie von der Bevölkerung des l'J. Jahr-
hunderts.
Jene zahlreiche steinzeitliche Bevölkerung verwandter Kultur,
deren Nachlaß Südsrhweden, Dänemark, Norrideutschlaud bewahrt,
hat sich zum großen Teil gegen Ende der Steinzeit, unterstützt von
immer neuen Nachschüben , nach Süden gewandt Die verlassene
Landschaft Nordwestdeutschlands erhielt im Laufe der zweiten Periode
der Bronzezeit (1550—1250 v. Chr.) von Dänemark und Schleswig-
Holstein aus eine der früheren verwandte Bevölkerung, ähnlich wie
in der dritten Periode (1250 — 1050) die nordöstlichen Gegenden
Deutschlands bis zur Oder und Mittelbrandenburg. Die Nachlaßfundc
lehren diesen Zusammenhang, Kossinnas scharfsinnige Untersuchungen
geben Aufschluß über denselben ').
Diese Bevölkerung, die infolge ihrer längeren Abgeschlossenheit
sich in Kultur und gewiß auch schon in Sprache von den südlichen
Urverwandten unterschied, ist als germanische zu bezeichnen, denn
von ihr stammt die viel später, zur Zeit des Augustus, den Römern
bekannt gewordene Bevölkerung Deutschlands, welche man Germanen
nannte. Von dieser Bevölkerung rührt auch jenes Volk her, welches
von Römern an der linken Seite der Unterelbe unter dem Namen
Langobarden angetroffen und von Tacitus beschrieben ist. — Irgend
eine Kenntnis von der Herkunft ihrer Vorahnen aus nördlicheren
Gegenden, eine Erinnerung an Vorgänge, die 12 bis 15 Jahrhunderte
1) Die vorgeschiihtlirhe Ausbreitung der Germanen in Deutschland; Zeit sehr,
des Ver. für Volkskunde 1R% S. 1—14. Vgl aurh Korr.-Dl. f. Antltrop. 38, 1907,
S. 57-62.
—
Itlanel, Die Wnnder?.üge der Langobarden 853
zurücklagen, hat ihnen nicht beigewohnt. Sie hielten sich, wie nach
Tacitus alle Westgermanen, für tireinh ei misch und keineswegs durch
Hinzutritt oder gastliche Verbindung anderer Volker vermischt
(Germ. 2).
Andere steht es mit den Ostgermanen jenscit der Oder. Das
früheste Auftreten ihrer von der westgermanischen sich wesentlich
unterscheidenden Kultur zeigt sich an der Weichselmünduiig zuerst
um 700 oder 750 v. Chr. in den Steinkisten grabe rn mit Gesichta-
umen. Handeltreibende Scharen, vermutlich aus Skandinavien, die
den Bernfltein ausbeuteten, mögen hier zuerst als Gäste, dann als
Herren sich niedergelassen haben, ähnlich wie später Juten, Angeln
und Sachsen in Britannien, Waräger in Rußland, Normannen in Nord-
fraokreich und Sicilien. Kossinna, dem wir die archäologische Unter-
scheidung der Ostgermanen verdanken, nennt diese frühesten, all-
mählich bis Schlesien vordringenden Ostgerniancn Wandilier auf
Gmud des Völkernamens Vandili bei Plinius').
Eine zweite Einwanderung über die Ostsee läßt sich im Beginn
der jüngsten La Tene-Periode (150 — 100 v. Chr) erkennen in einer
Kultur, deren eigentümlicher Grabritus (Brandgruben) auf Bornholm
als Hauptausgangsland hinweist, und die man deshalb Burgunder
nennen darf").
Eine dritte kurz vor Christi Geburt beginnende Uebersiedelung
dokumentiert sich durch die in Steinkisten stattfindende Skelettbe-
stattung als von (lotland ausgehend und wird deshalb mit Kecht den
Goten zugeschrieben"). — Die Unterscheidung und die Grenzen der
ostgermanischen Ty|>en von den westgermanischen hat Kossinna bis
um die Zeit von 350 n. Chr. nachgewiesen, wo das Gros der Ostger-
manen, wie die Kunde beweisen, Norddeutschland verlassen hat.
Bis dahin haben die Goten die Beziehungen zu ihrer skandinavi-
schen Heimat aufrecht erhalten, ja als sie schon in Südrußlaml saßen,
hat noch immer eine rege Verbindung mit Skandinavien geherrscht,
wie das Einströmen südrussischer Kulturprodukte nach dem Norden
von 375—500 n. Chr. und Rückströmungen von dort beweisen*).
Darum ist es hinsichtlich der Goten durchaus nicht unwahrscheinlich,
sondern ganz natürlich, daß sie im i». Jahrhundert noch die Erinne-
rung an ihre ursprüngliche nordische Heimat bewahrten, sehen wir
I) G. Kossinna, Zar Archäologie der Oitgcrmaaen, Zeitsrhr. f. Ktbn. 11*0.1.
H. '2,3 S. 3tt7.
Q Bornholm heifit altnordisch UorgUDdarholmr.
3) KoBainna a. a. 0. & 391.
4) B. Salin, Die alt germanische Tierornamenük , Stockholm 1904. — (1.
Kowinoa a. a. 0. S. 400—406.
■
COWffU UNIVERSJTY
854 Gott. gel. Am. 190B. Nr. 10
doch, daß die Hernier, die den Goten auf ihrem Wanderzug bis zur
Müotis gefolgt waren, um 512 schwer geschlagen, vom Donaugebiet
sich auf die Rückwanderung nach dem Norden begaben und an den
Danen vorbei den Ozean erreichten, von wo sie nach Thule über-
setzten und bei den Gauten Platz fanden (Procop, de bello Gothico II, 15).
Daß unter Thule Skandinavien (Schonen) verstanden ist, geht aus der
Nennung der Gauten und der Skritbifinnen als Einwohner von Thulo
hervor.
Bei den Ostgermanen ist also die Ueberlieferung von ihrer
skandinavischen Herkunft nicht ausgestorben, und man hat kein Recht,
Jordanis, der diese Ueberlieferung 551 erzählt, deshalb des Fabulie-
rens, ja der > Unverfrorenheit« zu beschuldigen, wie Blasel S. 53
tut '). Wir werden diese Ueberlieferung ebenso wie bei den Goten
und Herulcm, auch bei den Rugiern und Gepiden voraussetzen
dürfen.
Dagegen haben wir oben gesehen, daß bei den Langobarden die
Sage von einer Abstammung aus Skandinavien nicht auf geschicht-
licher Grundlage beruht; dennoch werden wir die Meinung verwerfen,
als habe sie Paulus Diakonus lediglich der Gotensage des Jordanis
nacherzählt. Die übereinstimmende Angabe in den vier verschie-
denen schriftlichen Aufzeichnungen der Langobarden über diese Her-
kunft, von denen zwei älter sind als Paulus, spricht vielmehr dafür,
daß die Sage wirklich bei den Langobarden im 7. Jahrhundert ver-
breitet war. Ihre Entstehung werden wir durch den Umstand zu er-
klären haben, daß die Langobarden seit ihrer Niederlassung im Ru-
gierlande 488 bis zu ihrem Auszug aus Pannonien 568 immer unter
ostgermanischen Völkern gewohnt, mit ihnen friedlich und kriegerisch
verkehrt, ihre Rechtssatzungen kennen gelernt und gewiß auch die
Sänger und Sagenerzähler jener in ihren Höfen gehört haben, viel-
leicht sogar im Anschluß an ihre Nachbarvölker, besonders die Heruler,
denen sie längere Zeit dienstbar waren, Beziehungen zum Nordlande
gepflegt haben.
Zu den Ansichten Blasels über die Heimatsage der Langobarden
verhalte ich mich also teils zustimmend, teils ablehnend : zustimmend
zu der These, daß die Langobarden nicht aus Skandinavien, sondern
aus dem Gebiet der Niederelbe, dem späteren Bardengau, stammten;
1) Um Jordanis noch mehr herabzusetzen, behauptet Blase), dieser Schrift-
steller halte zu dunsten seines Volkes die Geschichte dergestalt gefälscht, daB er
die Goten mit den Ucten identifiziert; dabei übersieht er, daB Jordanis diesen
Irrtum aus seiner (Quelle Cassiodor übernommen bat, und daB lange vor ihnen
»ebon griechische und römische Schrifutellur dieselbe Verwechselung begangen
hatten, vgl. Cl. Claudianus, De hello Uetico.
CCIRKEU UHIVERSJTY
Blase), Die Wanderrüge der Langobarden 8S5
ablehnend zu den Thesen 1, daß Scathanavia und ähnliche Formen
ein Name für Deutschland oder für eine Insel an der Klbeuiüiidung
sei, 2, daß erat Paulus Diakonus die echt überlieferten Namen der
elbischen Heimat Scathanavia, Scadanan, Scatenauge durch Hinblick
auf Jordanis mit der Scadinavia des Plinius verwechselt habe. —
Wir sagen anstatt dessen: Scathanavia und die verwandten Formen
haben nicht Deutschland oder ein deutsches Gebiet bezeichnet, son-
dern das seit Mela, Plinius, Tacitus bekannte germanische Nordland,
die skandinavische Halbinsel; 2, die Erzählung von der Auswande-
rung aus Skandinavien hat das Volk der Langobarden in der Zeit
von 488 bis 5G8 von ihren nord- und ostgermanischen Nachbarvölkern,
den Rugiern, Herulern, Gepiden, Goten übernommen.
Auf eine Deutung der in der Wandersage genannten Länder
oder Gegenden sich einzulassen bringt keinen Gewinn; wir wissen
garnicht, ob die genannten Wanderstationen nicht ebenfalls aus ost-
germanischer Sage entnommen sind . gerade so wie Scathanavia.
Wenn die erste Station >Scoringa< alB » Uferland < gedeutet wird
(Müllenhoff), und man dabei nur an das Südufer der Ostsee, im be-
sondern in Pommern, soll denken können (Blasel), so wird man diese
Station, ebenso wie den dortigen Zusammenstoß mit den Vandalen
wohl nur einem ostgennanischen Volke zuschreiben können '), aber
nicht den Langobarden. Dagegen ist nicht erwiesen, daß erst Paulus
durch Kombination diese Station in die Wandersage hineingebracht
habe.
Von der angeblichen zweiten Station >Mauringa« wissen wir
etwas mehr als von Scoringa. Nach der Kosmographie des unge-
nannten Ravennaten hieß im G. Jahrhundert so das ganze Gebiet
rechts der Elbe zwischen dem Lande der Dänen und den beiden Da-
cien weit nach Osten hin sich ausdehnend, auch Baias (Böhmen) mit
umfassend. Dies weite Gebiet kann natürlich auch, wenigstens in
seinem östlichen Teile, Station eines ostgermanischen Volkes gewesen
sein, ebenso wie die weiterhin genannten unbekannten Gegenden Go-
laida, Anthaib, Burgundaib. — Wenn ich dem Lande Mauringa mehr
Bedeutung für die Langobarden Wanderung zuschreibe, als den übrigen
angeblichen Stationen, so geschieht das natürlich nicht deshalb, weil
die Sage davon berichtet, sondern weil historische und geographische
Erwägungen für einen Aufenthalt der Langobarden in diesem rechts-
elbischen Gebiet sprechen.
Das angelsächsische Vidsid-Lied, eine epische Erinnerung an
1) Man vergleiche den Zusammenstoß der Goten mit den Vandalcn bei
JordanU, Getica cap. IV, 24.
COfiNEÜ. UNIVflülIY
(161t gel. An». 11W9. Nr. in
festländische Verhältnisse, aus der Zeit vor der letzten Abwanderung
der Angelsachsen nach Britannien 575, weiß ebenfalls von dem Myr-
gingalaude zu berichten, das sich von der Donau bis zur Kider er-
streckt und von Svaefen (Sueben) bewohnt wird, der Sänger stand
im Dienste des Königs der Myrginge, Endgil (Audgisil) mit Namen,
der ein Schwiegersohn des ].augobardenkönig8 Eadvine (Auduin) und
Schwager des Alfvine (Albuin) war. — Diese (von Blase! nicht be-
lichtete) angelsächsische Erinnerung an ein suebisches Volk östlich
der Elbe Mitte des 6. Jahrhunderts stimmt gut zu andern Nach-
richten von suebischer Rewohnung des ostelbischen Landes. Schon
diu antiken Schriftsteller Strabo, Tacitus, Ptolemius kennen üstlicli
der Elbe bis zur Oder das Urvolk der Sueben, die Semnonen, mit
denen alle nach Südwest und Süden vorgedrungenen suebischen Ab-
zweigungen in regelmäßiger und geheiligter Verbindung blieben. Die
Sueben des Widsid im Myrgingaland müssen die Nachkommen dieser
Semnonen -Sueben sein, es sind dieselben, die vom Frankenkönig
Theudebert als Nordschwaben bezeichnet, sich diesem Herrscher frei-
willig unterwarfen, nachdem er mit seinem Vater das Königreich
Thüringen besiegt hatte 1 ); dieselben, die bald darauf vom Kranken
konig Chlothar 1 (f 561) und von desseu Nachfolger Sigibert links
der Elbe im sog. Schwabengan zwischen Saale, Bodc und Harz an-
gesiedelt wurden 7 ).
Auch die Langobarden sind bei den klassischen Autoren meist
als Sueben bezeichnet und ihre suebiseke Herkunft wird auch durch
die Tatsache bestätigt, daß sie ursprünglich mit den Semnonen zum
Völkerbund des Marbod gehörten, d. h. zu der suebischen Völker-
gru])j)c, deren Zusammenhang nach Tacitus durch jahrliche Zusammen-
künfte in der Semnonischen Heimat aufrecht erhalten wurde. Der
Abfall der Semnonen und I^ngobarden von Marbod im Jahre 17 n.Chr.
(Tac. Ann. II, 45) bedeutet also eine Abtrennung des markoinanni-
schen Gliedes vom alten Suebenbunde.
Diese alte und geheiligte Verbindung der Langobarden mit den
Semnonen und ihren Nachkommen mußte den Langobarden den
Uebertritt in das Itechtsel bische erleichtern, das vermutlich noch
immer als die geheiligte Urheimat unbesehen wurde und ihnen schon
in alter Zeit Zuflucht und Schutz gewühlt hatte '). Ein nicht zahl-
1) Vgl. den Iirit'f Theudeberts an Juntinian, Kesihriebcn &34 — 547, Mon.
flerm. ep. Merov. et KaroL T. I S. 152- -133.
2) Vjl. Höfrr, l»ie iiiirhsisrhe liegende «um frunkisrli-lbürinfriftrlien Kriege
im Jahre 531 n. Chr. (Zeitarbr. f. riniHni'. Qttcfa. n. Alt Bd. XXV. Jena I9M)
b. 21, aa, 9»,
U) VfL Stralio, Ucogr. VII, f. 1 p. 2111.
,!c
Oiginalfioni
(ORNELL UN|V[RSIIY
ftött gel. Au. 1909. Nr. 10
festländische Verhältnisse, auB der Zeit vor der letzten Abwanderung
der Angelsachsen nach Britannien 575, weiß ebenfalls von dem Myr-
gingalondc zu berichten, das sich von der Donau bis zur Eider er-
streckt und von Svaefen (Sueben) bewohnt wird, der Sänger stand
Jim Dienste de» Königs der Myrginge, KAdgil (Audgisil) mit Namen,
der ein Schwiegersohn des I^angobordenkönigs Eädvine (Auduin) und
Schwager des Alfviue (Albuin) war. — Diese (von Blasel nicht be-
achtete) angelsächsische Erinnerung an ein suebisches Volk östlich
der Elbe Mitte des 6. Jahrhunderts stimmt gut zu andern Nach-
richten von suebischer Bewohnung des ostelbischen Landes. Schon
die antiken Schriftsteller Strabo, Tacitus, Ptoleinäus kennen östlich
der Elbe bis zur Oder das Urvolk der Sueben, die Semnonen, mit
denen alle noch Südwest und Süden vorgedrungenen suebischen Ab-
zweigungen in regelmäßiger und geheiligter Verbindung blieben. Die
Sueben des Wldsid im Myrgingaland müssen die Nachkommen dieser
Semnonen-Sueben sein, es sind dieselben, die vom Frankenkönig
Theudebert als Nordschwaben bezeichnet, sich diesem Herrscher frei-
willig unterwarfen, nachdem er mit seinem Vater das Königreich
Thüringen besiegt hatte'); dieselben, die bald darauf vom Kranken-
küuig Chlothar 1 (| 5(il) und von dessen Nachfolger Sigibert links
der Elbe im sog. Schwabengau zwischen Saale, Bode und Harz an-
gesiedelt wurden T i
Auch die Langobarden sind bei den klassischen Autoreu meist
als Sueben bezeichnet und ihre suebische Herkunft wird auch durch
die Tatsache bestätigt, daß sie ursprünglich mit den Semnonen zum
Völkerbund des Marbod gehörten, d. h. zu der suebischen Votker-
gruppc, deren Zusammenhang nach Tacitus durch jährliche Zusammen-
künfte in der Semuonischen Heimat aufrecht erhalten wurde. Der
Abfall der Semnonen und Langobarden von Marbod im Jahre 17 n. Chr.
(Tac. Ann. 11,45) bedeutet also eine Abtrennung des markomanni-
scheu Gliedes vom alten Suebenbunde.
Diese alte und geheiligte Verbindung der Langobarden mit den
Semnonen und ihren Nachkommen mußte den Langobarden den
Uebertritt in das Hechtselbische erleichtern, das vermutlich noch
immer als die geheiligte Urheimat ungesehen wurde und ihnen schon
in alter Zeit Zuflucht und Schutz gewährt hatte '). Ein nicht zahl-
1) V'kI. den lirief Theudebert« u Juitiniui, geschrieben Ö34 — M7, Mon
(ierm. ep. Merow. et Karol. T. 1 8. 132 -133.
2) Vgl. Ilaf«r, I>ie sicb.'is'he l^emle zum fr&nkurh-tufiriniriiirhcn Kriege
im J*lirr 631 n. (ur. (Zeittchr. f. Thttrinit. G«tk o. All. Bd. XXV. Jeu IMf)
S. ai, a.;. _»...
I) Vjl. Strml-., OttOgr. Vit, c. 1 p. 201.
■
rilUNIVERSJTY
Blasel, Die YVanderziigc der Langobarden Hö"
reiches Volk wie die Ijingobarden, das seine heimischen Sitze gegen-
über einem stärkeren Oranger nicht hatte behuupten künnen, war
nicht im SUnde sich auf einen Erobeiungs/.ug in die Fremde zu he-
geben, sondern war auf stammverwandte Unterstützung angewiesen.
Diese Erwägung macht es mir wahrscheinlich , daß das aus-
wandernde Volk zunächst über die Klbe nach Mauringa sich gewandt
und dort in der Nähe der Sueben Unterkunft gefunden hat Derselbe
völkische Zusammenhang mußte auch den Zug noch Böhmen erleich-
tern, wo die Markomannen ihre suebische Herkunft noch nicht ver-
gessen haben werden, und wo seit dem Abzug und dem Untergang
vieler Markomannen im großen Markomannenkriege (169 — 180) Raum
zur Aufnahme des stammverwandten Volkes vorhanden war 1 ).
Den Aufenthalt in Böhmen nehme ich, wie den in Mauringa,
nicht deshalb an, weil die Wandersage in der Origo gentis Lango-
bardorum die Station ltninaih nennt (uach MüllerhofT - Bajina aib =
Roirum regio, also Böhmen), sondern weil die rasche Besetzung des
Rugilandes (am Norddonauufer zwischen Linz und Wien) gleich nach
der Wegführung der Einwohner durch Odoaker 488 ein vorher-
gehendes Wohnen der Langobarden im südlichen Böhmen voraus-
setzt. Außerdem weiß der auf guter Ueberlieferung beruhende Teil
des Chronicon Gothanum zu berichten, daß die I^ngobarden, nachdem
sie zuerst verlassene Länder besetzt hatten, von dort aus in das Ge-
biet der Beovinidi (Tschechen) vorgedrungen seien. Wenn hier der
Verfasser des Chronicon anachronistisch den Namen des Volkes
nennt, das zu seiner Zeit Böhmen bewohute, aber noch nicht im 4.
und 5. Jahrhundert, so kann uns dieser »häufig vorkommende Fehler
mittelalterlicher Schriftsteller« (Blasel) durchaus nicht an der Er-
kenntnis hindern, daß eine echte lango bardische Ueberlieferung
Böhmen als Aufenthaltsort der Langobarden vor ihrem Uebergang in
die Donauland schaften bezeichnet hat. In der Deutung der Beovinidi
stimme ich Blaset also durchaus zu, während ich die Nennung der
Stationen Golaida, Antbaib und Burgundaib in der Origo und bei
Paulus als höchst problematisch bei Seite lasse. Nur die Wander-
stationen Mauringa und Böhmen sind durch historische Erwägungen
gestützt und wahrscheinlich gemacht.
Blasel macht den sympathischen Versuch, auch archäologische
Beweise für den Aufenthalt der Langobarden in Böhmen heranzu-
ziehen ; er hat die richtige Empfindung, daß die prähistorische Archäo-
logie durch Prüfung und Vergleichung des menschlichen Kulturuach-
1) Noch 203 waren Markomannen über die Donau gegangen nnd hatten
schließlich in Darien Platx gefanden; 2t)0 waren Markomannen nach Oberitalien
vorgedrungen und hatten Sitae in Pannonien erlangt.
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COßNfU UNMERS1TV
(lütt. gel. Am. 1900. Nr. 10
la<ses in den verschiedenen Gebieten wohl im Stande sein wird, das
Verwandte zu erkennen und sowohl das Ursprungsland der verschie-
denen Kulturen und Kulturerscheinungen als auch die Wege der Ver-
breitungen oder Wanderungen derselben zu erkennen. — Aber Blasel
hat die Leistungen und Fortschritte dieser Wissenschaft nicht so ein-
gehend verfolgt, um wissen zu können, daß die Fähigkeit ethnologische
Schlüsse nus den Nachlaßresten zu ziehen nur durch ein so ein-
gehendes und umfassendes Wissen von allen Funden, eine so genaue
Datierung und scharfe Unterscheidung auch kleiner Abweichungen in
Form und Technik zu erlangen ist, wie sie erst in den letzten Jahren
der archäologischen Forschung immer stärker ausgebildet worden
sind. — Indem er seine Belehrung über langobardische Keramik äl-
teren Gewährsmännern entnimmt, anderes ohne die richtige Datierung
verwendet, mußte er leider fehl gehn.
So wird das Vorkommen des Darzauer Gefäßstils im WaagUlo
in Ungarn als Beweis Mir langobardische Uebertragungen ange-
nommen. Aber der Typus der Mäanderurnen, der auf dem Hannover-
schen Urnenfelde von Darzau besonders reichlich zu Tage gekommen
ist, ist weit Über das Hannoversche Gebiet hinaus verbreitet, er ge-
hört allen Westgermanen bis in die Nähe der Oder an, kann also
nicht als spezifischer Nachlaß der Langobarden angesehen werden.
Außerdem gehört er nur dem ersten und dem größten Teil dea zweiten
Jahrhundert* n. Chr. an, war also schon erloschen, als die Lango-
barden ihre Hannoversche Heimat verließen.
Chronologisch richtiger ist es, wenn Blasel auf den Typus der
Schalenurnen hinweist, welcher der Völkerwanderungszeit, genauer
dem 3. — 4. Jahrhundert, angehört Die Gefäßart kommt u. a. auch
in Böhmen vor, und sie könnte eine Uebersiedelung der Langobarden
dorthin beweisen, wenn sie diesem Volke allein angehörte. Aber die
Begräbnisse in Schalenurnen linden sich in dem ganzen Gebiete der
Westgennanen, und wenn einige Beschreiber solche im alten Lango-
bardengebiet gefundene Grabgefäße als langobardisch bezeichnet
haben, so kann man mit demselben Rechte die in Böhmen gefundenen
Gefäße dieser Art als Nachlaß der (suebischen) Markomannen be-
trachten, wie jetzt wohl die meisten Forscher tun.
Aehnlich verhält es sich mit den gerippten und gebuckelten Ge-
räßen, einer Weiterbildung des römischen Faltenbechers, die seit etwa
400 n. Chr. in niedersächsischen Urnengräbern Hannovers häufig vor-
kommen, aber auch in Mecklenburg, Schleswig-Holstein, England
(durch Sachsen und Angeln übertragen), in Thüringen und Süd-
deutschland vertreten sind. Wenn dieser Typus vereinzelt auch in
Böhmen auftritt, so folgt auch darauB für eine Uebertragung durch
f RSlTY
RlaBel. Die Wander/uge der Langobarden 859
Langobarden nichts, zumal er in Nordhannover erst längere Zeit nach
dem Abzug der Langobarden auftritt. Ucbrigens hat Blaset auf
diesen letzteren GefaGtypus sich nicht berufen. Wir schließen diesen
Ausflug in die Archäologie mit dem Krgebnis, daß es eine besondere
langobardische Keramik nicht gibt, und daß wir bis zur Auffindung
spezifisch langobardischen Gerätes auf den Versuch verzichten müssen,
eine langobardische Wanderstation durch die Archäologie zu er-
weisen.
Wichtiger als den mehr oder weniger unsicheren Aufenthalts-
orten nachzuspüren, scheint mir die Aufgabe zu sein, die Zeit und
die Veranlassung der langobardischen Auswanderung zu ermitteln. —
Die Angabe bei Prosper von Aquitanien, daß der Auszug im Jahre
370 n. Chr. stattgefunden habe, ist schon länger als Einschiebsel des
15. Jahrhunderts erkannt und wird deshalb von Blascl mit Recht als
auf willkürlicher Berechnung beruhend verworfen (S. 50). Eine Zurück-
rechnung von dem historisch bekannten Einzüge in Rugiland ist
ebenfalls nicht möglich, da keine Angabe über die Dauer der Wan-
derschaft vorliegt, als etwa die unsicheren Regierungszeiten der
ersten fünf Könige, deren Geschichtlichkeit fraglich ist.
Es bleiben noch 2 Erwähnungen für die Datierung der Aus-
wanderung: 1, die Nachricht bei Petrus Patricius (aus Dio Cassius
geschöpft), daß im Jahre 161 eine Schar von 6000 Langobarden,
Obiorn (Avionen), Markomannen und andern Völkern in Pannonien
eingebrochen, aber geschlagen und nach erlangtem Frieden abgezogen
sei. Blasel beweist, daß unter diesen kämpfenden Langobarden keines-
wegs das ganze Volk nach seiner Auswanderung zu verstchn ist, son-
dern eine Raubschar, die der Beute wegen (oder auch zur Erkundung)
nach Süden vorgedrungen und wieder heimgekehrt ist (S. 55) *).
2, eine Nachricht in der armenischen Geschichte angeblich des
Moses von Choren, daß der armenische König Warazdat (384 — 86)
vor seiner Thronbesteigung im Dienste Thcodosius d. Gr. tapfer
gegen das Volk der Langobarden gefochten habe. Blascl glaubt be-
weisen zu können, daß diese Tat vor das Jahr 365 gefallen sein
müsse (S. 62), daß die Ueberlieferung aber unglaubwürdig sei, weil
ein Krieg des Theodosius gegen die Langobarden bei Ammianus
Marcellinus, dessen vorhandene Bücher die Jahre 353 — 378 umfassen,
nicht enthalten sei. Er entscheidet sich dahin, daß der erst im An-
fang des 8. Jahrh. lebende Verfasser die Verhältnisse seiner Zeit in
frühere Jahrhunderte übertragen habe und deshalb die zu seiner Zeit
berühmten Langobarden an Stelle der längst unbekannten Quaden
1) Letztere« ist ausdrücklich gesagt I'ctri Patricü Fragment* (Historici
graeci mioorea ed Dindorf, Vol. I, I<eipzig 1870 fr. 6 p. 428) »iixmi ywpoOsiv«.
<16M. ,♦!. A». ISO«. Hr. 10 59
COBHFLt UKIVERSJTY
8C0 OÖtt. Rel. Anz. 1009. Nr. 10
oder auch Goten gesetzt habe. — Eine zuverlässige Bestimmung über
die Zeit des Auszugs der Langobarden ist auch aus dieser Nachricht
nicht zu gewinnen, und der Verfasser hat mit der Ansieht recht, daß
man, um die Zeit der Auswanderung zu bestimmen, lediglich auf
zeitgeschichtliche Erwägungen angewiesen sei.
Aber die einzige Erwägung, die er anstellt, ist die, daß das
kleine Volk der Langobarden nicht im Stande war mit Waffengewalt sich
einen Weg zu erzwingen, daß aber östlich der Elbe sich noch 538
viel ödes Land befunden habe, und deshalb sei es wahrscheinlich, daß
der Auszug der Langobarden in jene Gegend »etwa um die Wende
(Hier an den Anfang des 5. Jahrhunderts gesetzt werden muß<
(S.G1).
Diese Erwägung ist m. E. nicht ausreichend, um darauf den er-
wähnten Schluß zu gründen. Seitdem die Alamannen bald nach
200 n. Chr. aus dem Osteibland aufgebrochen waren, um schließlich
das Zehntland von den Kömern, Untermain, Wetterau und Nassau von
den Chatten zu erobern (234—280); nachdem ferner gegen Ende des
3. Jahrb. auch die ostgermanischen Burgunder ihre südostlich von
den Semnonen gelegenen Sitze aufgegeben hatten und durch Mittel-
deutschland in die von den Alamannen verlassenen Sitze am oberen
Main vorgedrungen waren, da stand im ostelbischen Lande soviel Ge-
biet öde, daß schon vor 300 die Langobarden Platz genug zur Sie-
deluug duselbst gefunden haben würden und nicht bis 400 zu warten
brauchten.
Entscheidend für den Zeitpunkt des Auszugs ist m. E. die Er-
wägung der Gründe, aus denen die Langobarden ausgesogen sim 1 .
Hier aber läßt uns Blasel im Stich oder fühlt sich von den Quellen
im Stich gelassen. Er weiß nur das anzugeben, was Paulus Diakonus
über die Gründe der Auswanderung von der Insel Scadinavia an-
gibt, also diejenigen Gründe, welche die Goten, Wandalen, Hugier,
Herulcr, Turcilinger von dort vertrieben haben sollen, nämlich der
Mangel an Land bei vermehrter Volksmenge (S. 47 und r»6). Da wir
aber (ebenso wie auch Itlascl) ganz bestimmt wissen, daß die Lango-
barden nicht von der Insel Scadinavia ausgewandert sind, können
wir die für die Auswanderung der nordischen Völker von der Insel
angegebenen Gründe keineswegs für die Langobarden mit gelten
lassen; ebensowenig die Teilung der Bevölkerung in 3 Teile, die Lo-
sung, und die Auswanderung nur des durch das Los bestimmten
dritten Teiles.
>Schade, daß Paulus nicht die anderen Gründe anführte, die er
noch kannte« (licet et aliae causae egressionis eorum asseverentur)
(Viyn.«l
(OBNELLUNUir
bCO C.ött frei. Am. 1009. Mr. 10
oder auch Goten gesetzt habe. — Eine zuverlässige Bestimmung ül»er
die Zeit des Auszugs der Langobarden ist auch aus dieser Nachricht
nicht zu gewinnen, und der Verfasser hat mit der Ansicht recht, daß
man, um die Zeit der Auswanderung zu bestimmen, lediglich auf
zeitgeschichtliche Erwägungen angewiesen sei.
Aber die einzige Erwägung, die er anstellt, ist die, daß das
kleine Volk der Langobarden nicht im Stande war mit Waffengewalt sich
einen Weg zu erzwingen, daß aber Östlich der Elbe sich noch 538
viel ödes Land befunden habe, und deshalb sei es wahrscheinlich, daß
der Auszug der Langobarden in jene Gegend >etwa um die Wende
oder an den Anfang des 5. Jahrhunderts gesetzt werden muß*
(S.C1).
Diese Erwägung ist m. E. nicht ausreichend, um darauf den er-
wähnten Schluß zu gründen. Seitdem die Alamannen bald nach
'200 u. Chr. aus dem Osteibland aufgebrochen waren, um schließlich
das Zehntland von den Römern, Untermain, Wetterau und Nassau von
den Chatten zu erobern (234—280); nachdem ferner gegen Ende des
3. Jahrh. auch die ostgermanischen Burgunder ihre südöstlich von
den Semnonen gelegenen Sitze aufgegeben hatten und durch Mittel-
deutschland in die von den Alamannen verlassenen Sitze am oberen
Main vorgedrungen waren, da stand im ostelbischen Lande soviel Ge-
biet öde, daß schon vor 300 die Langobarden Platz genug Jtor Sie-
delung daselbst gefunden haben würden und nicht bis 400 zu warten
brauch Uli.
Entscheidend für den Zeitpunkt des Auszugs ist m. E. die Er-
wägung der Gründe, aus denen die Langobarden ausgezogen >i;.J.
Hier aber läßt uns Blase] im Stich oder fühlt sich von den Quellen
im Stich gelassen. Er weiß nur das anzugeben, was Paulus Diakouus
über die Gründe der Auswanderung von der Insel Scadinavia an-
gibt, also diejenigen Gründe, welche die Goten, Wandalen, litigier,
Ucrulor, Turcilingcr von dort vertrieben haben sollen, nämlich der
Mangel an Land bei vermehrter Volksmenge (S. 47 und 56). Da wir
al>er (ebenso wie nnch Blaset) ganz bestimmt wissen, daß die Ijingo-
barden nicht von der Insel Scadinavia ausgewandert sind, können
wir die für die Auswanderung der nordischen Völker von der Insel
angegebenen Gründe keineswegs Tür die Langobardon mit gelten
lassen ; ebensowenig die Teilung der Bevölkerung in 3 Teile, die Lo-
sung, und die Auswanderung nur des durch das Loa bestimmten
dritten Teiles.
»Schade, daß Paulus nicht die anderen Gründe anführte, die er
noch kannte« (licet et aliae causae egressionis forum asseverentur)
i
'MvERsirr
Blase), Die Wander/üge der Lupo-hanlen 86 1
— so fahrt Blasel fort und beruhigt sich dabei. — Aber gerade diese
anderen Gründe, d. h. die wirklichen Gründe für die Auswanderung
aus den wirklichen alten Langobardensitzen an der Niederelbe waren
in. E. durch zeitgeschichtliche Erwägungen zu ermitteln :
Soweit wir die Geschichte der Langobarden kennen, bemerken
wir, daß sie meistens ihr Land vor dem Druck eines Stärkeren auf-
gegeben haben. Der Verlust des fruchtbaren Rugilandes geschah 005
durch die Uebermacht der Heruler, durch welche die Langobarden
gezwungen wurden, sich im >feld< zwischen Donau und Theiß (campi
patentes) niederzulassen. Nach drei Jahren konnten sie freilich, durch
höchste Not zum Kampf gezwungen, ihre Peiniger besiegen und
deren Gebiet in Nordungarn besetzen , von dort auch 546 nach
Pannonien Übertreten, da das Land von den Goten verlassen war.
Das gute Land Pannonien aber gaben sie noch 22-jährigem Besitz
wieder auf, nicht durch Verlockung des Narses, sondern vor dem
Drucke der stärkeren Avaren. — So liegt es nahe, auch bei der
ersten Auswanderung des Volkes an den Druck eines übermächtigen
Feindes zu denken. Und dieser Keind ist zweifellos in demjenigen
Volke zu erkennen, welches später das alte Langobardengebiet, den
Bardengau, besitzt und dessen Ausdehnungsbedürfnis durch die Unter-
werfung der Angrivarier (Engem) und Brukterer bis über die Lippe
hinaus und bis zur Ruhr und Diemel bekannt genug ist.
Die langobardische Auswanderung habe ich vor nicht langer Zeit
als die Folge der südlichen Ausdehnung des Sachsenvolkes be-
zeichnet 1 ), ohne damit etwas Neues sagen zu wollen; es ergibt sich
aus der zeitgeschichtlichen Situation. Warum Blasel diesen eigent-
lichen Grund der langobardischen Auswanderung nicht nennt, ist mir
unverstandlich.
Wenn wir nun in einer bisher wenig beachteten, aber wegen
ihrer richtigen Angaben gerade von Blasel (S. 110) hochgestellten
langobardischen Quelle, dem Chronicon Gothanum, neben einigen
willkürlichen Zutaten des Verfassers die zweifellos richtige Nachricht
finden, daß die Langobarden am Ufer der Elbe gewohnt hätten, so
müssen wir schon aus dieser im Unterschiede von den anderen
langobardischen Quellen geinachten Angabe schließen, daß im Chro-
nicon Gothanum eine ursprüngliche Ueberlieferung zu Worte ge-
kommen ist, die sich neben der vielfach bevorzugten ostgerraanwehen
Tradition und trotz Paulus Diakonus im Langobardenvolke bis ins
9. Jahrhundert erhalten hat. Spricht nun diese selbe Quelle davon,
1) Die «klinische Legende zum thüringisch- iraakischeQ Kriege 631 u. Chr.
tZeitscbr. für Tour Gesch. u. Altertum«*. Ltd. XXV, 1U06) S. 46.
59«
FK UHIVEW
HG2 Gütt gel. Anx. 1909. Nr. 10
daü die Vorfahren dort unter Kämpfen an das Sach&enland ange-
grenzt hätten , beruft sie sich auf Versicherungen der alten Vater
(sicut nostri antiqui patres . . . asserunt), daß sie dort lange gewohnt
und in vielen Teilen Kriege uud Gefahren bestanden haben, so
werden wir dieser ganz unabhängigen Mitteilung die allergrößte Be-
achtung schenken müssen ; denn in der Tat konnte sie der Verfasser
aus keiner anderen Quelle entnehmen als aus einer echt longo-
bardischen, da die Sachsen über diesen Teil ihrer Geschichte nicht
die geringste Kenntnis haben; ja wir können aus diesen wichtigen
Angaben Schlüsse ziehen auf Art und Mittel der sächsischen Aus-
breitung überhaupt Denn während noch vielfach geglaubt wird, die
Sachsen hätten ihre Ausdehnung über die Gebiete der Chaukcn, An-
grivarier (Engem), Langobarden, Cherusker durch Verträge und frei-
willigen Anschluß der genannten Völker erreicht, hören wir hier eine
alte Ueberlieferung, daß die Unterwerfung oder Verdrängung durch
Grenzstreitigkeiten und Kriege bewirkt worden ist, also gewaltsam,
ebenso wie es in Britannien und in der Boraktra (südlich der Lippe)
geschehen ist.
Paulus Diakonus hat diesen Grund der Iangobardischen Aus-
wanderung nicht genannt, wahrscheinlich deshalb, weil er sich mit
der angeblich skandinavischen Heimat nicht vereinigen ließ.
Nach derselben Quelle, dem Chronicon Gothanum, haben die
I.angobarden schließlich dort — in ihrer niedere! bischen Heimat —
deu ersten König erhoben, mit Namen Agelmund ; während die an-
deren Quellen, die den Auszug der ostgormamschen Völker nacher-
zählen, die Königswahl ziemlich unbestimmt einem späteren Teil der
Wanderung anfügen. Ich gebe auch hierin dem Chronicon Gothanum
den Vorzug.
Unter diesem Könige sind die Langobarden aus ihrer Heintat
ausgezogen in Länder, die vorher Völkersitze gewesen waren (in
antea patrias) und haben sie Mir sich eingenommen l ). Später haben
sie die Beovinider (Slaven in Böhmen, vgl. oben S. 857) sich unter-
würfen.
Die Worte »in antea patrias ... expugnare coeperunt« kann ich
1) Das Chron Oolh macht zn den Worten »certantes Suoniae patria atti-
gerunt« den Zusatz ( «locus uhj Patespnwa cognominantur*, und Hl. versteht, dafi
■das Volk sodann einen Einfall in Sachsen bis nach Paderborn« gemacht habe
Das iat aber nicht aas den Worten sa entnehmen, sie sind lediglich eine er-
klärende Apposition so Saxoniao patria für die Landsleute in Italien, die von
Sachsen (Saionia) keine rechte Vorstellung mehr hatten j der Sinn ist: das iat
jenes Land, in welchem das (durch Karls Reichstag) bekannte Paderborn Legt.
Ein Wuhnen der Langobarden bei Paderborn bekundet die Quelle nicht.
COHMfU UNIVER9TY
Blase), Pio Wauderzüge der Langobarden 803
nicht mit Blase! (S. 107) so verstehen, als seien die Langobarden in
die von ihnen früher bewohnten Länder zurückgekehrt; patria be-
zeichnet in damaliger Zeit, wie nicht blos das Chron. Goth. selbst
(Hl. S. 108), sondern auch der Kosmograph von IUvenna zeigt, nicht
Heimat, sondern das von irgend einem Volke besessene und be-
wohnte Land; es kann deshalb ganz unbestimmt ohne Hinzufügung
eines Besitzers gebraucht werden'); der Ausdruck >in antea patrias«
meint also, daß die Gegenden, in welche die Langobarden zogen,
früher patriae gewesen waren, d. h. von Völkern bewohnte Lander,
daß sie damals aber leer standen.
Die geschichtlich wichtige Quellenangabe des Chronicon Gotha-
num über Kämpfe mit den Sachsen wird von Blasel nicht gewürdigt;
er sagt von ihr: »Der Zug der Langobarden nach Sachsen (sie) er-
klärt sich aus dem Bestreben, die Geschichte der Langobarden mit
diesem Volke in Verbindung zu bringen, welches sie auf ihrem Zuge
nach Italien begleitet* < (S. 108), — eine Verlegenheitsauskunft, als
ob aus den früheren Kämpfen mit den Sachsen das spätere Zu-
sammengehen mit einer Abteilung derselben erklärt würde! — Ich
halte es für das wichtigste Ergebnis meiner Nachprüfung der Blasel-
schen Arbeit, daß eine echte Nachricht von der eigentlichen Ursache
der Langobarden-Auswanderung und von der Methode der sächsischen
Ausbreitung zu geschichtlicher Würdigung gelangt, nämlich die Nach-
richt von Grenzstreitigkeiten und kriegerischen Zusammenstößen der
Langobarden mit den Sachsen.
Für die chronologische Fixierung der Auswanderung haben wir
mit dieser Feststellung zunächst noch nichts gewonnen, denn es gilt
als ausgemacht, daß von dem Vordringen der Sachsen in den römi-
schen oder griechischen Schriftstellern keine anderen Nachrichten
vorhanden sind als solche von räuberischen Einfällen in römisches
Gebiet (z. B. 350, 373), während die innergermanischen Vorgänge mit
Schweigen bedeckt sind.
Dennoch ist es kaum glaublich, daß die Kriege der Sachsen
gegen ihre Nachbarn nicht zur Kenntnis der Römer gekommen seien.
Ich finde eine Spur dieser Kenntnis in jenem Frohlocken des I'ane-
gyrikers zum Jahre 287, wo der Lobredner das Glück des Herrschers
(Maximian) preist, weil die Barbaren sich untereinander zerfleischen,
1) Cosmogr. Rav. IV, 14: »ad partem quasi meridianam . . . sunt patriae
spatiosissimae, quae dieuntur Datia prima et seeunda .. . ; sed ego secuoduin aar-
datium ipsas patrias dnaignavi«, 17: »Coufinalis praeuoiniiiatau Daniae est patria,
quae nominatur Saxouia«. 18: »Itctn ad partcin quasi meridianam est patria,
quac dicitur Alois«,
COfiHEU UNNERSlTY
H04 Oött. gel. An*. 1909. Nr. 10
weil der Wahnsinn der Bürgerkriege durch die Götter von den
Hörnern auf die Barbaren Übertragen ist, von der Maotis bis zum
Norden, wo die Donau ihr Haupt erhebt und die eisige Elbe Ger-
manien durchschneidet, »alle diese Völker vergießen unter einander
ihr Blut, denen es niemals zuteil geworden ist, römisch zu werden,
sie zahlen nun freiwillig Buße für ihre halsstarrige Wildheit« ').
Wenn ausdrücklich die Elbe als Gegend jenes Blutvergießens
genannt ist, so liegt es sehr nahe, an die Kämpfe der Sachsen mit
den Langobarden und anderen Nachbarvölkern zu denken. Verstärkt
wird diese Vermutung durch die Beobachtung, daß unter Constantius
ein starkes Drängen fern wohnender Nationen >aus ihren Ursitzen
und von den Küsten des äußersten Barbarenlandes« nach dem Rhein
und über den Rhein stattfand (296—297)'), und noch stärker unter
Constantin (307 — 309). Aus dieser Zeit werden uns die Namen der
zäh andringenden Völker genannt, es sind hauptsächlich solche, die
lange nichts hatten von sich hören lassen, Brukterer, Chaniaven,
Cherusker, Tubanten, außerdem Vangionen und Alamannen 9 ). Con-
stantin wandte die schlimmsten Grausamkeiten gegen die Gefangenen
an, um die übrige Masse abzuschrecken; aber die Einfälle und
Plünderungen wiederholteu sich trotzdem (310, 313)*) ; offenbar
waren die heranströmenden Scharen durch die äußerste Not ge-
zwungen.
Man behauptet zwar, daß die Lobredner hier absichtlich alter-
tümliche und berühmte Namen genannt hätten, um den Eindruck der
Taten ihrer Herrscher zu vergrößern. Ich halte das nicht für glaub-
lich. Die Lobredner übertrieben zwar die Bedeutung der Kriegstaten,
die Wichtigkeit der Kriedensbedingungen und Verträge; aber Völker
aufzuzählen, mit denen der Herrscher gar nichts zu tun gehabt hatte,
seine Erfolge oder Gefahren gegen diese zu rühmen inmitten der
Offiziere und Beamten in Trier, die ganz genau wußten, was in Wirk-
lichkeit geschehen war, — das konnte auch ein dreister Schmeichler
nicht wagen gegenüber kräftigen und kriegerischen Charakteren, wie
Constantius Chlorus und Constantin waren ; außerdem ist es uner-
wiesen und unwahrscheinlich, daß der Cheruskername 300 Jahre nach
seiner kurzen Berühmtheit, nachdem inzwischen ganz andere Völker,
Markomannen und Quaden, Goten, Franken und Alamannen sich
furchtbar gemacht hatten, Überhaupt noch Eindruck machte oder der
1) Ct Mamertinui, panecyricus Maximiano dirtus. htrautig. von Baehrens,
XII panrgyrici latini, Lipa. 1874.
2) Incorti panegyricoa Constanti dietaa.
3) Naxarius, panegyricua Conatantino Aaguato dietae.
ii i '>; •.•tu.».!.:..... c__^i-_ii. .i;_....
— i ■■ ■■■■( r""^/*""™ UHU =•—•■*• UM ■•■■•i~
4) Incerti panegyricua Constantino dictua.
tm
Bluel, Die Wandcr*uge der I.aiiguliardon 86fi
Menge bekannt war; Nazarius z. B. weiD von dem Chcruskernamen
nichts anderes zu sagen als von dem der Ilruktcrcr, Chamaven, Tu-
ba nten, Vangionen, Alamannen, nämlich, daß sie kriegerisch klingen
und daß die barbarische Wildheit der Worte Schauder erwecke ').
Widerlegt wird ferner dio Meinung vom schmeichlerischen Ge-
brauch alter Völkernamen durch die Erwähnung derselben bei Geo-
graphen und anderen Leuten, die keine Schmeichler waren. Den
sehr alten Namen der Vangionen gehraucht noch Ammianus für deren
Hauptstadt Worms. Der Geograph Julius Honorius nennt zwischen
Cauci und Uaippi die Cerisci (oder Lesart Cerissi), kennt dieses Volk
also um 360 am unteren Rhein; weder diese Namensform noch diese
Sitze konnte er aus den alten Schriftstellern oder der Karte des
Augustu8 entnehmen. Um etwa die gleiche Zeit (365) setzt die nach
Peutinger benannte Kurskarte das Volk Crhepstini (wahrscheinlich
= Cheristini) ebenfalls an das rechte Ufer des Niederrheins zwischen
Haci (= Chauci) und Chamavi.
Cherusker werden auch zum Jahre 398 erwähnt, indem Claudian
rühmt, welche Völker am Rhein Stilicho um Frieden gebeten haben ' ),
— und als Stilicho 403 die I«egionen von Britannien und Nieder-
rhein abruft zum Schutze Italiens gegen Alarich, so sind es nach
Claudian die Scoten, Picten, Sicambrer, Catten, Cherusker, welche
bisher durch diese Legionen in Schranken gehalten sind; alle diese
werden von nun an lediglich durch die Achtung vor Stilicho von der
Uebersch reitung der Reichsgrenze oder des Rheins zurückgehalten *).
Die Cherusker oder Teile des Volkes sind also gegen Ende des
3. und Anfang des 4. Jahrhunderts aus ihren Ursitzen zum Rheine
hin gedrängt und sind wiederholt plündernd über den Strom gegangen
zusammen mit Chamaven (Hamaland), Brukterern, Tubanten (Twente).
Sie alle mußte der sächsische Stoß treffen, nachdem die Angrivarier
(Engern) sich unterworfen hatten; ein Teil des Hamalandes gehört
später zu Sachsen, ebenso das Bruktererland bis zur Lippe 4 ); von
einer Auswanderung der Angrivarier (Engem) ist nirgends etwas zu
merken, sie sind aber später ein Teil der Sachsen. Auch das
Cheruskerland gehörte später zu Sachsen; aber aus den genannten
zusammenstimmenden Nachrichten gleichzeitiger Schriftsteller und
1) Rellicum atrepant nomina et imraanitaa barbariae in ipaia vorabulia ad-
hibet horrorem cap. 18.
2) De quarto cooBaUtn Honoril Aogoati v. 462. Von den Cheruskern sagt
Hau dun dort, dal) sie die Elbe vertäuen hatten.
3) De bello Getico v. 416-429.
4) Cosmogr. Itav. IV, 17, vgl. Zcitachr. f. ThQr. Qesch. n. Alt. XXV, ■'.--)
S. 46 und XXVII, 1909 S. 306.
COMKlt UNIVER9TY
806 üött. gel. Anx. I9()9. Nr. 10
Geographen ist, trotz des panegyrischen Bestrebens der ersteren,
doch zu entnehmen, daG die plötzlich am Rhein erscheinenden Che-
rusker vor den Sachsen gewichen sind und nach schweren Verlusten
Sicdelpliitze am rechten Ufer des Niederrheins erlangt haben. Ihrem
Auszug aus der alten, südlich vom Langobardenlande und dem An-
grivariergebiet liegenden Heimat muß die Auswanderung der Lango-
barden vorangegangen oder spätestens gleichzeitig gewesen sein.
Diese wird also nach den dargelegten Erwägungen an den Ausgang
des 3. Jahrhunderts zu setzen sein.
Wernigerode Paul Höfer
Kür die Redaktion verantwortlich: Dr. I, Joachim in Oöttingen.
; ,-
COßNEU- UNIVERS1TY
Nr. II November 1909
Die beilige Schrift <JeB Alten Teitamcnti .... übersetzt and hrsg. von
E. Kaatueh. Dritte, völlig neugearboitote Auflage. TDhingen, J. C. H. Mohr
(Pul Siebeck) 1908 Lieferung 1— 6. Jede Lieferung 0.80 Mir.
Kautzschs »Heilige Schrift des AT.< tritt in dritter Auflage in
wesentlich veränderter Gestalt in die Welt. Aus einer Bibelüber-
setzung ist so viel wie ein neues Bibelwerk geworden. Jede Bücher-
gruppe innerhalb des Kanons, jedes einzelne Buch und innerhalb eines
Buches jeder einzelne Abschnitt der Uebersetzung wird mit einer be-
sonderen Einleitung oder Einführung eröffnet, worin über Inhalt, Auf-
bau, Kompositions Verhältnisse und etwaige Tendenz in Kürze Auf-
schluß gegeben wird. Den Text selber begleitet im Anschluß an fort-
laufende kleine Buchstaben eine Fülle von Fußnoten nicht blos text-
und literarkri tischen, sondern auch sachlich -erklärenden Charakters.
Man darf diese Neuerung mit Freuden begrüßen; denn es sei
gleich voraus genommen, daß diese Beigaben, so knapp sie zum Teil
gehalten sind, dank ihrer Zuverlässigkeit die Leser in vortrefflicher
Weise über das Wissenswerteste orientieren. Die Leser V Als solche
denkt sich der Herausgeber auf der einen Seite Theologen, deren
Bedürfnis er entgegenkommen will, >sofern ihnen neben der Ueber-
setzung auch das Material, das sie sich anderwärts in größerem Um-
fang und streng wissenschaftlicher Gestalt anzueignen haben, in
knapper und handlicher Fonn zu bequemer Verwertung dargeboten
wird«, auf der andern Seite aber auch gebildete Laien, »die sich aus
religiösem und religionsgeschichtlichem oder sonst historischem Inter-
esse dem AT. zuwenden und Über den heutigen Stand der wissen-
schaftlichen Forschung dieses altehrwürdigen Buches verläßliche Aus-
kunft begehren«. Ich weiß aber nicht, ob die gegenwärtige Anlage
des Werkes nicht dazu angetan ist, den Kreis der Leser aus der
CISU. ,-.i. Au. IN?. Kr. II 60
riiUHIVERSJtY
Oött gel. An*. 1909. Nr. II
Laienschaft, die das Werk in seiner bisherigen Form gerne benutzten,
in gewisser Weise zu beschränken. Zwar darf von der grüßen Mehr-
zahl derer, denen es in erster Linie um eine heutigen Anforderungen
entsprechende Uebersetaung zu tun war, billig erwartet werden,
daG sie für die rein sachlichen Anmerkungen, die ihnen ein besseres
Text Verständnis erschließen sollen, nur dankbar sein werden. Aber
bei der gegenwärtigen Anordnung, wo textkritische und sachliche Be-
merkungen ungetrennt neben einander hergehen und diese durch jene
stellenweise sogar überwuchert werden, ist es dem Leser ungleich
schwerer gemacht, den gelehrten kritischen Apparat, der früher einer
eigenen Beilage zu Nutz und Frommen der Kenner des Hebräischen
zugewiesen war, einfach zu überschlagen, und ich fürchte, das werde
manchem Laien die Benützung der Anmerkungen und damit vielleicht
des W f erkes überhaupt verleiden. Es ließe sich also doch wohl über-
legen, ob bei einer künftigen Auflage die lextkritischen und die sach-
lichen Anmerkungen nicht besser in zwei Rubriken zu drucken waren,
damit Laien wie Hebraisten auf ihre Rechnung kämen; denn bei
einem Werke wie dem vorliegenden, das auf möglichst weite Ver-
breitung angelegt ist, sind auch Aeußerlichkeiten nicht gering anzu-
schlagen.
Erschienen sind bisher die ersten sechs Lieferungen '), enthaltend
Gen. 1 — 1. Sani. 4,3, im ganzen 384 Seiten gegenüber 284 der zweiten
Auflage, wozu noch einige Seiten der Beilagen der zweiten zu rechnen
wären, deren Inhalt in der dritten in Einleitungen und Anmerkungen
aufgearbeitet ist. Die räumliche Ausdehnung ist also im Verhältnis
zur Fülle des neu Hinzugekommenen keine übermäßige, und das ist
gebührend anzuerkennen. — In die bisherige Arbeit teilen sich der
Herausgeber mit Gen., Ex. 25 — 31. 35—40 Lev. Num. l,i — 10,is.
12,17—20,11. 25—36. Jos. 12—24. Holzinger, der an Stelle des ver-
storbenen Socin getreten ist, mit Ex. 1—24. 32—34. Num. IO.m
—12 ( i«. 21—24. Jos. 1—11, Marti mit Deutn. , Kittel mit Jud.
und Sam.
Durchweg haben die Genannten an die bisherige Uebersetzung
bessernde Hand angelegt. Ich erwähne nur kurz z. B. folgende
Aenderungen: Gen. 2,6 "1K, > Wasserschwall« statt >Nebel<; — 21, 7
ornawb bip "»c, >wer hätte je dem Abraham verkündigt?« statt: >wer
hätte je von Abraham gedacht!«? — Ex. 9,t4 rn^bnp fh*, »massen-
haftes« slatt: »unaufhörliches Feuer«; — 28,4 und sonst: "riwt,
»Schurz« (eine Uebersetzung, die allerdings nur als Notbehelf be-
zeichnet wird), statt: »Schulterkleid«; — Deutn. 33, • ina'np »den
1) Seit Abschluß des Manuskriptes ist der erste Hand (bis und mit Hesckiel)
zum Absrliluß gekommen.
com.
E. Kulnrb, Die hoilire Schrift des Alton TesUraenti 869
du bekämpftest < statt: »für den du kämpftest«; — Jud. . r >,& Vt !
>das ist der Sinai« statt: >dieser Sinai«. In einzelnen Falten ist
wörtlicher übersetzt worden, z.B. Gen. 42, t6 ]? oni VT* (Für VT*
wäre übrigens wohl besser WT* zu lesen), > nachdem man ihnen so
getan« statt: >nachdem man sie demgemäß versorgt«; — Ex. 18, n
nvy np* it : » wn ata nfc >die Sache ist nicht zweckmäßig, wie du
sie betreibst« statt: >daran tust du nicht gut«, was allerdings sehr
viel flüssigeres Deutsch war; — oder der Sinn ist deutlicher heraus-
gestellt worden, z. B. Gen. 43, ia ff^3 inpS qp?-n:«n3i sie »nahmen
auch den gleichen Betrag an Geld noch einmal mit sich« statt: sie
»nahmen auch anderes Geld mit sich«; — Ex. 17, it nm» TT "TO
»so blieben seine Hände unbewegt in der richtigen Haltung« Btatt:
»da blieben seine Arme beständig ausgereckt«. In anderen Fällen
ist stilistisch geglättet worden, z. B. Gen. 2,s rvröyS orft* in»-«»,
»das er schaffend gemacht hatte« statt: »das er geschaffen und ge-
macht hatte«. — Ex. 12, « nm ai*n nxya »genau auf den Tag ge-
rechnet« statt: »an eben diesem Tage«, was mehr wörtlich als gut
deutsch war. Zuweilen ist der Grund der Aenderung weniger ersicht-
lich, z.B. Gen. 2,i "-■" »da formte« statt »da bildete«, während
doch im unmittelbar folgenden Verse *Y\ wieder mit »bilden« Über-
setzt wird.
Zu bedauern ist, daß die Uebersetzung des Pentateuchs, oder
besser des Hexateuchs, nicht in eine einzige Hand gelegt wurde;
denn es ist selbstverständlich, daß, trotz allem Bestreben nach äußerer
Angleichung, verschiedene Uebersetzer das Original nie so gleich-
mäßig wiedergeben können, daß es dem Leser nicht erschwert würde,
die feineren Stileigentümlichkeiten der einzelnen Quellen zu erfassen.
Wohl hat sich der Herausgeber bemüht, die einzelnen Quellen nicht
zu stark zu zerreißen, indem er, wenigstens von Exodus ab, Holzinger
die Kapitel zuwies, die im wesentlichen von JE stammen, für sich
selber diejenigen behaltend, die im Ganzen zu P gehören. Aber ab-
gesehen davon, daß Genesis doch wieder als Ganzes vom Herausgeber
selber bearbeitet ist, läßt sich bei den bekannten Redaktions Verhält-
nissen des Hexateuchs die Grenze nun einmal nach einem äußeren
TeilungB prinzip nicht ziehen. So ist es unvermeidlich, daß Ausdrücke,
die vielleicht gerade zu den charakteristischen einer Quelle gehören,
an verschiedenen Orten verschieden Übersetzt sind. In dieser Be-
ziehung nenne ich zunächst aus dem charakteristischen Sprachgebrauch
des Priesterkodex z. B. ornyn y» Ex. 12,i: »zur Abendzeit« (18, n:
»um die Abendzeit«), dagegen 29, » und in den übrigen vom Heraus-
geber bearbeiteten Stellen: »gegen Abend«; D^ristTE ;-- Ex. 1 2, so :
»überall, wo ihr wohnt«, dagegen 35, s: »in allen euren Wohnungen«
CO«
t Li UNIVERSJTY
870 Gott. gel. A.i. 1909. Nr. 11
oder Lev. 3,it und sonst: >in allen euren Wohnsitzen«; OVn p«5 hb
Lev. 11,«: »alle geflügelten kleineu Tiere«, dagegen in der Parallel-
stelle Deutn. 14,19: »die ganze Schar der kleinen Vogel«. — Das für
den deuteronomistischen Sprachgebrauch charakteristische rron wird
Deutn. 3, so mit >Kuhe verleihen<, Ex. 33, u, Jos. 1, is.it mit >ans
Ziel bringen« übersetzt. — Noch mehr in die Augen fallend sind die
Differenzen in der Uebersetzung der Paralleltexte des Dekalogs, wo
sich eine gleiche Wiedergabe der gleichen Ausdrücke schon ira Inter-
esse der Leser, die eine Vergleichung der beiden Dekalogrezensionen
vornehmen wollen, empfohlen hätte. Nun aber lautet Ex. 20,«: >Du
sollst keine andern Götter haben neben mir«, Deutn. 5,7: »Du sollst
keinen andern Gott haben neben mir«; Ex. 20, t»: >Du sollst nicht
töten«, Deutn. 5,u : »Du sollst nicht morden« mit der ausdrücklichen
Bemerkung, dos Verbum rfisach, das doch auch Ex. 20, u Bteht, be-
zeichne nicht einfach »töten« sondern »morden« 1 Ex. 20, is: »Du sollst
nicht als falscher Zeuge auftreten«, Deutn. 5,h: »Du sollst nicht als
falscher Zeuge aussagen«, während sich doch im Original die Stellen
nicht durch das Verbum, Bondern durch die Eigenschaftsbestimmung
des Zeugen unterscheiden (npaj gegenüber trrt); ferner lautet die
Uebersetzung von Tnm-13 Ex. 20,io: »Dein Vieh«, Deutn. 6,u: »Deine
Lasttiere«; von Trn Ex. 20, n: »begehren«, Deutn. 5,i«: »Verlangen
tragen«. — Auch daß ein Begriff wie onpT durchweg gleich über-
setzt worden wäre, hätte ich gewünscht; statt desseu wechselt dafür
»Aelteste« (z. ü. Ex.3,u) mit Vorgesetzte« (z.B. Deutn. 22, u) »Vor-
nehme« (z.B. Jnd. 2,r) und »vornehmste [Bürger]« (z.B. Jud. 8,u).
— tti rnrc Jus. ll.i, natürlich = Tn te? 12,m wird hier »Naphat
Dor«, dort >Höhenzug von Dor< übersetzt.
Aber auch bei einem und demselben Uebersetzcr tiude ich in
einer großen Anzahl von Fällen dieselben hebräischen Ausdrücke bald
n> bald anders wiedergegeben, ohne daß sich dafür ein bestimmter
Grund einsehen ließe. Es wäre Pedanterie, durchweg auf Gleichheit
dringen zu wollen ; trotzdem muß ich urteilen, daß sich mehr Gleich-
mäßigkeit in der Wiedergahe derselben hebräischen Ausdrücke als
eine Hauptbediugung empfiehlt, wenn der Eindruck des hebräischen
Originales möglichst ursprünglich erhalten bleiben soll. Als Beispiele
ungleicher Uebersetzung bei einem und demselben Uebersetzer sind
mir u. a. aufgefallen: rrnVir pijk Gen. 2,4 : »Das ist die [Geschichte
derj Entstehung«, 0,»: »Das ist die Familiengeschichte«, 10, i: »Dies
ist die Geschichte«, 3G, i: »Dies sind die Nachkommen«; — , »r' , "xrn
vpv Gen. 17, «l »und ich will machen, daß deine Nachkommen zahl-
reich werden«, dagegen "in&fc T^tm 17,»: »ich will ihn fruchtbar
sein lassen«, worauf: >und will machen, daß deine Nachkommen zahl-
(ORHELL UNIVERSiTr
870 Oött. gel. Au. 1909. Nr. 11
oder Lev. S,M und sonst: >in allen euren Wohnsitzen«; qiyn fi|j bb
Lev. ll.io: »alle geflügelten kleinen Tiere«, dagegen in der Parallel-
steile Deutn. 14,i»: >die ganze Schar der kleinen Vögel«. — Das für
den deuteronoraistischen Sprachgebrauch charakteristische rran wird
Deutn. 3,so mit »Ruhe verleihen«, Ex. 33, w, Jos. 1, u.u mit >ans
Ziel bringen« übersetzt. — Noch mehr in die Augen fallend sind die
Differenzen in der Uebersetzung der Paralloltexte des Dekalogs, wo
sich eine gleiche Wiedergabe der gleichen Ausdrücke schon im Inter-
esse der Leser, die eine Vergleichung der beiden Dekalogrezensionen
vornehmen wollen, empfohlen hätte. Nun aber lautet Ex. 20,»: »Du
sollst keine andern Götter haben neben mir«, Deutn. 5,»: >Du sollst
keinen andern Gott haben neben mir«; Ex. 20, i»: >Du sollst nicht
töten«, Deutn. 5,n: >Dn sollst nicht morden« mit der ausdrücklichen
Bemerkung, das Verbum räsach, das doch auch Ex. 20, ■■ steht, be-
zeichne nicht einfach >tÖten« sondern >morden«! Ex. 20, u: »Du sollst
nicht als falscher Zeuge auftreten«, Deutn. 5,n: »Du sollst nicht als
falscher Zeuge aussagen«, während sich doch im Original die Stellen
nicht durch das Verbum, sondern durch die Eigenschaftsbestimmung
des Zeugen unterscheiden (~~z gegenüber Kit); ferner lautet die
Uebersetzung von T^rnana Ex. 20,i»: »Dein Vieh«, Deutn. 5,i«: »Deine
Lasttiere«; von Ton Ex. 20, n: »begehren«, Deutn. 5, n: »Verlangen
tragen«. — Auch daß ein Begriff wie CT3.pT durchweg gleich über-
setzt worden wäre, hätte ich gewünscht; statt dessen wechselt dafür
»Aelteste« (x. b. Ex. 3, u) mit »Vorgesetzte« (z. B. Deutn. 22, i«) »Vor-
nehme« (z.B. Jud. 2,t) und »vornehmste [Bürger]« (z.B. Jud. 8,u).
— "VTl nies Jos. ll.i, natürlich = -vn nB3 12,»» wird hier »Naphat
Dor«, dort > Höhenzug von Dor« übersetzt.
Aber auch bei einem und ilemselbea UeberseUer finde ich in
einer großen Anzahl von Fällen dieselben hebräischen Ausdrücke bald
so bald anders wiedergegeben, ohne daß sich dafür ein bestimmter
Grund einsehen ließe. Es wäre Pedanterie, durchweg auf Gleichheit
dringen zu wollen ; trotzdem muß ich urteilen, daß sich mehr Gleich-
mäßigkeit in der Wiedergabe derselben hebräischen Ausdrücke als
eine Haiiptbedingung empfiehlt, wenn der Eindruck des hebräischen
Originales möglichst ursprünglich erhalten bleiben soll. Als Beispiele
ungleicher Uebersetzung bei einem und demselben Ueltersetzer sind
mir u. a. aufgefallen: rrrtnr ni* Gen. 2, 4 : »Das ist die [Geschieht«
der] Entstehung«, 6,»: »Das ist die Familiengeschichte«, 10, i: »Dies
ist die Geschichte« , 30, i : »Dies sind die Nachkommen«; — 1*J?N
TT* Gen. 17,«: »und ich will machen, daß deine Nachkommen zahl-
reich werden«, dagegen "ir* WJHtrn n, M : »ich will ihn fruchtbar
sein lassen«, worauf: »und will machen, daß deine Nachkommen xahl-
■
ER9TY
E. Kantzstb, Die beilig« Schrift des Alten Testaments 871
reich werden« als Uebersetzung von ip«t TVFil folgt; — p*"H 17,*:
»Eigentum«, dagegen Jos. 21, n: »Erbbesitz« (so übersetzt auch Marti
Deutn. 32,49); — ?pM Ex. 1,13: »gewaltsam«, dagegen im unmittel-
bar folgenden Verse zwangsweise« (wieder anders Kautzsch in Lev.
25,u.m.m: >mit Härte«); — Hff\ ""rbj Lev. 24,12: >auf Grund eines
Ausspruchs Jahves«, Num. 4,k: »gemäß dem Befehle Jahves«. Dabei
handelt es sich in dem bisher Angeführten um lauter Ausdrücke, die
wiederum Tür P mehr oder weniger charakteristisch sind ! Ich er-
wähne femer -r\ das, wie oben erwähnt, Gen. 3,i mit >formen<,
V. s dagegen obwohl in derselben Verbindung stehend, mit >bilden<
übersetzt ist, so daß man denken müßt«, auch im Hebräischen
wechsle der Ausdruck; — ^:sm: ytt Gen. 2,»: > wohlschmeckend <,
3,s: >gut zum Essen«; — Ti» Gen. 4,u: »Zither«, 31,tr: >Harfe<
— ;r, ^ Gen. 6,8 u. a.: »Gnade finden bei jemandem«, 47,»:
»einem etwas gelten«, 33, ■: »jemanden freundlich stimmen«, 32,«:
»etwas tun, damit jemand einem wohlgeneigt werde«. — «V n»
Ex. 33.li : »soll ich selbst mitgehen«? unmittelbar darauf aber pk~D8
ffpVr" T3B V. i&: »wenn du nicht persönlich mitgehst«; — ^ajpw? l?
-.•?n-;2 orit Jos. 8,«: »daß wir sie außer Fühlung mit der Stadt
gebracht haben«, im selben Kapitel aber dann V. i«: "pyn~pp ipni*}:
»sie ließen sich von der Stadt abziehen«. — "rx- pa* Jud. 14. inner-
halb desselben Kapitels bald: »sein Vater und seine Mutter« (V. if. i«),
bald: »seine Eltern« V. «ff. ■). Sollte die vermeintliche Differenz des
Sprachgebrauches, die doch nur in der Uebersetzung existiert, nicht
einen findigen Leser einmal locken, sich auf Grund dieses Kriteriums
an eine Zerlegung des Kapitels in zwei Quellen zu wagen? oder ist
sie vielmehr ungewollte Warnung vor zu viel Konsequenz im Quellen-
scheiden überhaupt? — Jud. 6,i« wird der Name des Altars mrr
xftot durch Jahves Wort an Gideon: t£> oibi V. » erklärt. Diese
einfache Beziehung wird durch die Ungleichheit der Uebersetzung
völlig verwischt. Der Altar: »Jahve i-( Heil«, Jahves Wort aber:
»beruhige dich«! Warum nicht z.B.: »Heil dir«! womit die Bezie-
hung klar hergestellt wäre. Auch der Parallelismus in 11,«« "\ti*
sprb* vras tr-»v» un d irrtb* pirp srnip -\ti M kommt durch die Ueber-
Setzung: »wen dir dein Gott Kamos zuweist — wen Jahve, unser
Gott, vor unB vertrieben hat« zu keiner Geltung; allerdings heißt es
im MT. vor srnas : snpvyp; aber hier geht doch wohl, wie auch schon
Andere richtig erkannt haben, das 1[ am Verb auf Dittographie
zurück.
Zuweilen scheint mir die Uebersetzung eine zu große Aengst-
lichkeit vor wörtlicher Wiedergabe lebendig-anschaulicher und kräftig-
sinnlicher Ausdrücke zu verraten, die doch gerade für hebräisches
COßNEU UNWERSlTY
hr> Oött. gel. Am. 1909. Nr. 11
Denken bezeichnend sind. Ich nenne- in dieser Hinsicht z. B. Gen.
4,1» nb (von der Krde): »Ertrag«; — 16,* sgvia w: : >ich habe
dir abgetreten« ; — 29,« rrern-r« riPt*i: >er machte sie fruchtbar<;
49,4 o*E3 thb: »weil du von überwallender Leidenschaft«; —
Ex. 14,n •wi'p: J. »trieb« (wörtlich: schüttelte) die Aegypter gerade
ins Meer hinein; — Num. 10,»i trrvb vb n^m: du >sollst uns als
Führer dienen* (in der letzten Auflage: »Wegweiser«); — 11..-.
ury*n f% *ST9 "ta&n: »während sie noch von dem Fleische aßen« ;
— Deutn. 25,i9 O^flsn nniwo: »von der Erde< (vertilgen); — Jud.
Ifijt ex irrnna: »wenn er (seil, der Wergfaden) dein Feuer zu nahe
kommt«. — Wenn dabei im einen oder anderen Falle der deutsche
Sprachgebrauch eine wörtliche Wiedergabe ausschließt, so wären we-
nigstens die Anmerkungen die gegebene Stelle, um auf die wörtliche
Bedeutung hinzuweisen. Denn das bezeichnet ja der Herausgeber ge-
rade als das Ideal, das ihm und seinen Mitarbeitern vorschwebe,
»den Leser tunlichst genau erfahren zu lassen, was wirklich dasteht«.
Allerdings sollte dabei ein Ausdruck, der so gut hebräisch ist wie
ayb ntfy nr» ich rwn "Oin nr Ex. 18,n nicht in so schwerfälligem
Deutsch herauskommen wie: »was ist das für eine Einrichtung, wie du
dir mit dem Volk zu schaffen machst« ! Hier war die frühere Ueberaetziing:
»was machst du dir mit den lauten zu tun«? entschieden besser. —
Wörtliche Anlehnung an den Original ausd ruck hätte ich dagegen an
anderen Stellen aus rein theologischen Gründen gewünscht. Wenn z. B.
Num. 20,11 vrg^ übersetzt wird: »er verherrlichte sich«; — 25, u
aibo 'P^stk Tb ]rt ^::n (ein übrigens keineswegs unanfechtbarer
Text): »icli sichere ihm zu, daß ihm beständig Heil von mir wider-
fahren soll«, — Deutn. 34, u *■ ni& rfös rrnn rfr. »du wirst vor J.
rechtschaffen dastehen«, — oder auch -25,« rn» Ctrbr C?v »er wird
seinem Bruder zugerechnet werden« — so trifft ja in allen diesen
Fallen die. Uelwrsetzunu dem Sinne nach das Richtige, aber der Leser
erfährt nicht, dal* hier im Original termini zu eirunde liegen, die ihn
vielleicht als solche theologisch oder, wie im letzten Beispiel, speziell
religionsgcschichtlich interessieren.
In anderer Beziehung habe ich zur Uebersetzung hin und wieder
ein Fragezeichen oder eine Korrektur anzumerken, z. B. Gen.
27,«.7.t etc.: C^r'J 1 ? bedeutet doch mehr als gewöhnliches »Essen«;
es ist der Leckerbissen des Feinschmeckers, der Schmaus; — Gen.
if,U r** 1 ? "r"'* ''r^P™ »0' c Augen trübe vom Wein«; aber trübe
Augen wären, wie Gunkel mit Rocht bemerkt, ein Schönheitsfehler,
und der Zusammenhang verlangt ein Lob für Juda: — Ex. 9,ti muß
es »dem M«»i . statt »ihm« heißen: - 15,*« würde ich ^ als »denn«,
nicht als 'Sondern« fassen; — 30, is »zur Deckung ihres Lebens«:
(Vigir n'
(OlillEtl.lN.n:'. ■
R73 '•■'»■ g*' *»■■ 1909. Nr. 11
Denken bezeichnend sind. Ich nenne in dieser Hinsicht z. B. Gen.
4,ii nb (von der Erde): > Ertrag«; — Ifi.a ^tq-pt:: »ich habe
dir abgetreten« ; — 29, u rwn-rs« npr*i: »er machte sie fruchtbar«;
— 49.« tTE2 ttw: »weil du von Überwallender Leidenschaft« ; —
Ex. 14,n *&?*'• J- >trieb« (wörtlich: schüttelte) die Aegypter gerade
ins Meer hinein; — Num. 10, u ffrrt «tÖJ rjWIJjl du »sollst uns als
Führer dienen« (in der letzten Auflage: »Wegweiser«); — 11,»
error "ps vrö "tan: »während sie noch von dem Fleische aüen« ;
— Deutn. 25,i» o^ren nnrna: »von der Erde« (vertilgen); — Jud.
16.» CK irr-MTi: »wenn er (seil, der Wergfaden) dem Feuer zu nahe
kommt«. — Wenn dabei im einen oder anderen Falle der deutsche
Sprachgebrauch eine wörtliche Wiedergabe ausschließt, so waren we-
nigstens die Anmerkungen die gegebene Stelle, um auf die wörtliche
Bedeutung hinzuweisen. Denn das bezeichnet ja der Herausgeber ge-
rade als das Ideal, das ihm und seinen Mitarbeitern vorschwebe,
»den Leser tunlichst genau erfahren zu lassen, was wirklich dasteht«.
Allerdings sollte dabei ein Ausdruck, der so gut hebräisch ist wie
srt nfcy nn» irä rvn nyjn rvq Ex. 18, m nicht in so schwerfälligem
Deutsch herauskommen wie: »was ist das für eine Einrichtung, wie du
dir mit dem Volk zu schaffen machst« ! Hier war die frühere Uebersetzung :
»was machst du dir mit den Leuten zu tun«? entschieden besser. —
Wörtliche Anlehnung an den Originalausdruck hätte ich dagegen an
Radaren Stellen aus rein theologischen Gründen gewünscht. Wenn z. B.
Num. SO,» shE*? übersetzt wird: >er verherrlichte sich«; — 25, u
aibc *p" , -"rK 'S ir: ""n (ein Übrigens keineswegs unanfechtbarer
Text): »ich sichere ihm zu, daß ihm beständig Heil von mir wider-
fahren soll«, — Deutn. 24, u '*» *aft njns rvnp Tp* >du wir«t vor J.
rechtschaffen dastehen«, — oder auch 25,« TrW ü&^T Cp^ : »er wird
seinem Bruder zugerechnet werden* — so trifft ja in allen diesen
I;illen die Uebersetzung dem Sinne nach das Richtige, aber der Leser
erfährt nicht, daß hier im Original tenuini zu Gründe liegen, die ihn
M.lleicht als solche theologisch oder, wie im letzten Beispiel, si>eziell
religionsgeschichtlich interessieren.
In aii<l'T.i Beziehung habe ich zur Uebersetzung hm und wieder
ein Fragezeichen oder eine Korrektur anzumerken, z. B. (im.
27,4.1. f etc.: Fiöttai! bedeutet doch mehr als gewöhnliches >E*<*en< ;
es ist der Leckerbissen des Feinschmeckers, der Schmaus; — Gen.
49,i» v^c fpt ^'^an: 't" e Augen trübe vom Wrin« ; aber trübe
Augen wären, wie Gunkel mit Rocht bemerkt, ein Nhe-nheiufehler,
und der Zusammenhang verlangt ein Lob für Juda; — Ex. 2.» muß
es »dem M ■■■- . sUtt »ihm« heißen; — 15.» würde ich r: als »denn*,
nicht als 'sondern« fassen; — 30,i» »zur Deckung bVe> Leln-n -<:
■ ■
■ rsty
E. Kaotzscb, Die heilige Schrift des Allen TesUments 873
im Grundtext steht das Pronomin als uffix der 2. Plural.; — 36, i sind
die Schlußworte: njjrr rni iok Sab in der Uebereetzung übergangen;
— Num. 5,n ist py »133 nicht zu übersetzen »Verschuldung auf sich
laden« sondern >die Schuld tragen«; — Deutn. 31, n wird znv "»p
im Sinne von >ein doppelter Anteil« gefaßt; aber es bedeutet wahr-
scheinlich */■• I m Assyrischen wenigstens ist das entsprechende Sinipu
das Wort für '/■ (vgl. P. Jensen, Das Gilgamesch-Epos in der Welt-
literatur s. 994 Anm. 1); — Jos. 18,h sind Zela und Haeleph nicht
zwei Städte, wie das fohlende 1 zwischen ihnen zeigt, vgl. auch
l.XX \ X * -. i >. ■ -; und Luc. ItXasXdif; — Jud. 8,io bezeichnet z^t:r.
wohl nicht die »Gefallenen« sondern die »Eingefallenen« wie 7,n,
Hiob |,i»; — 16, t»: »damit ich für eines meiner beiden Augen mit
einem Schlage an den Philistern Rache nehme« gibt mehr als im
Grundtexte steht und ist eine, wie mir scheint, wenig glückliche
Kombination der beiden einander gegenüberstehenden üblichen Ueber-
setzungen, entweder: »damit ich für eines meiner beiden Augen an
den Ph. Rache nehme« oder: »damit ich mit einem Schlage für
meine beiden Augen an den Ph. Rache nehme« (wobei man inat cg:
oder nn* m$3 liest).
Nicht einwandfrei ist die Transkription einzelner Eigennamen.
Ich bedaure, daß zwischen V und c nicht unterschieden wird. Das
hat beispielsweise zur Folge, daß innerhalb eines gleichen Verses
(Gen. 10, i) Seba zweimal erscheint, das erste Mal = «0, das
zweite — vac; allerdings macht eine Anmerkung auf die Differenz
aufmerksam; aber ob an späteren Stellen unter dem gleichen deut-
schen Namen das eine oder das andere Volk gemeint sei, erfährt der
Leser nicht, es müßte ihm denn schon in jedem einzelnen Fall wieder
besonders gesagt werden. Nur in der Schibboleth geschieh te kann die
Unterscheidung der beiden Zischlaute auch in der Uebereetzung na-
türlich nicht umgangen werden (Jud. 12,«). Im übrigen sei zu den
Transkriptionen folgendes angemerkt: Gen. 10,? erscheint »Havila« ;
warum nicht »Chavila«, wie z. B. 10, n oder 2, u, da der hebräische
Name doch stets rkrm lautet? -- 36, b wird VW (K*re, Knhibh:
mr») mit »Jehus« wiedergegeben, * durch h; vgl. dagegen z. B.
»Jearim« »= z m -? m , Jos. 15, io. — Gen. 36, n und h steht »Basmath«
für »Basemath« (V. »f. io, 26,»), was das Richtige ist («= nröa); —
46,it »Bria«, ob wohl nur als Druckfehler für Beria Nuin. 26, *
(=* run-o)V — warum lautet der bekannte Ortsname DTiri Ex.
17,i.8, 19, *, Num. 33, u f. Rapbidim statt Rephidim? nur wegen der
Lutherbibel? — Num. 13, u ißt rare natürlich mit »Nachbi« nicht
»Nabi« wiederzugeben. — Statt der Namensform Zelophchad (Num.
26,11 und öfter) hätte ich gerne, wenigstens in einer Anmerkung, die
COßNEU UNWERSlTY
R74 OMt gel. Ans. 1909. Nr. 11
Aussprache Zelpachad (= "int> bx) gesehen (vgl. Nbldeke, Unter-
suchungen S. 89 Anm. 1); — Num. 33, m: warum im Deutschen die
Pausalform Riminon PaiezV — Jud. 13,t.B6, 16,», 18,*. 8 .ii heiGt die
Stadt, die Jos. 15,»s, 19.« richtig Zora (= rsrct) geschrieben wird,
unrichtig Zorea; — Jos. 17,t ist in Michmethath der Artikel unter
den Tisch gefallen : nrBDisn ; dagegen steht er mit Recht z. B. in
Beta Hainmarkaboth (19,0, una * hier ist auch der ihm folgende erste
Konsonant, wie es sich gehurt, verdoppelt Um so auffälliger, daß
anderwärts diese Verdoppelung unterbleibt, so Num. 33, n in Chor
Hagidgad T3"JD "fy oder Num. 33.« in Abel Hasittim -tTtt^n bar-.
Ueberhaupt zeigt sich die Uebersetzung in der Wiedergabe von
Konsonanten Verdoppelungen nicht konsequent: "vw wird Num. 34,4,
Jos. 15.« »Ate«, Jos. 18,i» dagegen »Aridarc geschrieben; — "«TEbK wird
S. 28 Anm. g richtig >ül schaddaj« transkribiert; warum dann aber
vjt-n?.! Num. 1,«, 2,», 7,i«, 10,» >Zurisadai< (7,4i plöUlich in zwei
Worten >Zuri Sadai<) und '"ffftfft Num. 1,«, 2,t5, 7,m.u, 10,is
>Ammisadai<, was mit seinem doppelten m und einfachen d für sich
allein schon ein typisches Beispiel inkonsequenter Wiedergabe ist?
— Und warum Num. 13, u "na >Gaddi« und in unmittelbarer Nähe
(13, w) *ir*l* >Qadiel<? — oder Jos. 15,« r*y »Ijjims aber wenig
Verse zuvor (15,»0 nvpp >Kerijoth<V — oder Ex. 6, u n. s. biriy
»Ussieh, aber Num, 34,». yp Ana? — oder Jos. 19, n Iran Hanna-
thon, aber Num. 34, » bsnn Chaniel ; und dabei ist wieder, wie im
oben angeführten Beispiel Havila-Chuvila n im ersten Fall mit H, im
zweiten mit Ch wiedergegeben! — Bei anderen Inkonsequenzen der
Transkription will ich mich nicht lange aufhalten, weil sie durch das
Herkommen teilweise entschuldigt werden. Aber richtig ist es im
Gnade natürlich nicht, nur bei t und p den Unterschied zwischen
aspirierter und nicht aspirierter Aussprache zu bezeichnen; was für
die einen begadkephat recht ist, ist für die anderen billig, und wer
AnathotU schreibt (Jos. 21, u), sollte auch Arabha statt Araba (18,u)
schreiben; aber jeder weiß, wie weit das führen würde. Ungleich
einfacher ließe sich die richtige Trauskription der Formen auf ajim
durchführen, und es dürfte füglich verlangt werden, daß Mizrajim
l'ien. 10,«), Machanajim (32,«, Jos. 13, w.», '2l t u) t Zemarajim (Jos.
18, ji), Kibzajim (21, n) statt Mizraim, Machanaiui u.s. w. geschrieben
würde.
Nur im Vorübergehen erwähne ich noch einige Kleinigkeiten, die
mir in der Uebersetzung aufgefallen siud, wie z. B. die Uebergehung
des Prunominalsuftixea in "Wns Gen. 17, io, wo das Suffix für das
Verständnis des hebräischen Bi'-rihVs der b'rilh dm-h nicht ganz be-
deutungslos ist, oder Abweichungen im Numerus wie Deutn. 37,«,
)e COM [RS
874 Oött. gel. Au. 1909. Nr. 1t
Aussprache Zelpachad (= int bx) gesehen (vgl. Nöldeke, Unter-
suchungen S. 89 Anm. I); — Num. 33, u: warum im Deutschen die
Pausalform Rimmon Parez? — Jud. 13,!.«, 16,«, 18,i.i.n heißt die
SUdt, die Jos. 15, u, 19,4t richtig Zora (= irra) geschrieben wird,
unrichtig Zorea; — Jos. 17,? ist in Michmethath der Artikel unter
den Tisch gefallen : nrWEn ; dagegen steht er mit Recht z. B. in
Beüi Hammarkaboth (1*9,6), und hier ist auch der ihm folgende erste
Konsonant, wie es sich gehört, verdoppelt. Um so auffälliger, daß
anderwärts diese Verdoppelung unterbleibt, so Num. 33, it in Chor
Hagidgad tn»n ih) oder Num. 33.« in Abel Hasittim ffnpin bar.
Ueberhaupt zeigt sich die Uebersetzung in der Wiedergabe von
Konsonantenverdoppelungen nicht konsequent: -n» wird Num. 34,«,
Jos.l5,s >Adar*, Jos. 18,ii dagegen »Addar< geschrieben; — ^TOiKwird
S. 28 Anm. g richtig >ül schaddajt transkribiert; warum dann aber
vjtjwis Num. l,i, 2,ii, 7,it, 10,i» >Zurisadai< (7, 41 plötzlich in zwei
Worten »Zuri Sadai<) und "Hrä? Num. l.it, 2,«, 7,«.«, 10,«
>Aminisadai«, was mit seinem doppelten m und einfachen d für sich
allein schon ein typisches Beispiel inkonsequenter Wiedergabe ist?
— Und warum Num. 13, u "HJ >Gaddi< und in unmittelbarer Nahe
(13,io) br«ia >(jadiel«y — oder Jos. 15, m F 1 *? >Ijjim< ( aber wenig
Verse zuvor (15,n) rrnp >Kerijoth<V — oder Ex. 6,u n. s. brwy
>Ussiel(, aber Num. 34.« tf? AsanV — oder Jos. 19, u ir*n Hanna-
thon, aber Num. 34, u biwri Chaniel; und dabei ist wieder, wie im
oben angeführten Beispiel Havila-Uhaviln n im ersten Kall mit H, im
/weiten mit Uli wiedergegeben! — Bei anderen Inkonsequenzen der
Transkription will ich mich nicht lange aufhalten, weil sie durch das
Herkommen teilweise entschuldigt werden. Aber richtig ist es im
(■runde natürlich nicht, nur bei t und p den Unterschied zwischen
aspirierter und nicht aspirierter Aussprache zu bezeichnen; was für
die einen begadkephat recht ist, ist Tür die anderen billig, und wer
Anathoth schreibt (Jos. 21, u), sollte auch Arabha statt Araba (ltt.i»)
schreiben; aber jeder weiß, wie weit das führen wurde. Ungleich
einfacher ließe sich die richtige Transkription der türmen auf ujim
durchfuhren, und es dürfte füglich verlangt werden, daß Mizrajim
(den. 10,.). Maehanajiin (32, 1, Jos. I3,u.», 21, u), Zemarajim (Jos.
18.ii), Kibzajim (21, n) statt Mizraim, Machanaim u. s. w. geschrieben
würde.
Nur im Vorübergehen erwähne ich noch einige Kleinigkeit«!, die
mir in der Uebersetzung aufgefallen siud, wie z. B. die Uebergehnu-
dt* Proiiominttlsufhxes in *rrna lien. 17, 10, wo das Suftix für das
Verständnis des hebräischen Begriffes der b'rith doch nicht ganz be-
ileutungHliw ist. oder Abweichungen im Numerus wie Iteutu. -'7, «,
.lLLUNWERSITT
E. KaalzBch, Die beilige Schrift du Alten TenUmenu 876
wo der Singular p*tbi übersehen ist, ferner Lev. 7,is, wo die Worte
>der das Blut und das Fell des Heilsopfers darbringt«, dem hebräi-
schen Wortlaut abnrmin fftAtin dttw a^npisn nicht ganz genau
entsprechen. Marti hat eine gewisse Vorliebe für Umstellungen der
hebräischen Wortfolge, z. B. Deutn. 18,«, 19,u, 25,», 26, u,
27,1.11.16, 28,m.
Natürlich ist der Uebersetzung der masoretische Text zu Grunde
gelegt. Ein Fortschritt über die bisherigen Auflagen ist es, daß der
Textkritik größeres Hecht eingeräumt worden ist. >Wenn früher
Textanderungen nur dann vorgenommen wurden, wenn sie sich als
unumgänglich und wohlbegründet erwiesen, ist nunmehr eine geringere
Zurückhaltung beobachtet und die Notwendigkeit einer Verbesserung
des Textes sehr häuhg da anerkannt, wo wir früher mit dem Ueber-
lieferten auszukommen glaubten«. Ueber die Notwendigkeit« einer
Verbesserung des Textes kann man selbstverständlich noch in vielen
Fällen verschiedener Meinung sein; denn daß auf einem Gebiet, auf
dem die Subjektivität des Urteils so oft das letzte Wort zu sagen
hat, nicht zwei Forscher ganz gleich vorgehen würden, liegt in der
Natur der Dinge. Um so rühmender ist anzuerkennen, daß sich die
Bearbeiter des bisher Erschienenen im allgemeinen durchaus in den
Grenzen des dem Zweck Entsprechenden zu halten gewußt haben,
indem sie in textkritischer Hinsicht weisen Takt walten ließen. Ich
wüßte keinen Fall zu nennen, wo mir der masoretische Text gegen-
über einer der vorgenommenen Aenderungen Recht zu behalten
schiene. Eher läßt sich eine Reihe von Stellen namhaft machen, wo
er sich vermutlich ebensowenig halten läßt. Ich habe dabei z. B.
Folgendes im Auge: Gen. 0,(8, wo man nicht einen Lobpreis Jahves
sondern Sems erwartet, sei es nun, daß man statt dv v<3» njrp yro
mit Budde DO http ipna, sei es, was mir persönlich noch das Ein-
leuchtendere scheint, daß man mit Giütz oti **5nij mrp r: liest; —
41,40 mag die Uebersetzung: >deinem Befehle soll sich mein ge-
samtes Volk fügen«, den Sinn treffen (vgl. das i>jcfltxot>«tgu derLXX);
aber daß p~" das bedeute, ist mir mehr als zweifelhaft, man müßte
denn schon, um es zu halten, statt TB"'?" 1 ' C8en "T^T). was sich
immerhin vielleicht überlegen ließe (vgl. meine Konjektur zu Ps.
2, ii f., ZaÜ.W. 1908, 58 f. und 193); — Ex. 10, 15 ist (pcijipBTOi,
was übersetzt wird: >so daß der Boden unsichtbar wurde«, sehr frag-
lich, zumal LXX iyttApT] übersetzt, Vulgata: vastantes omnia; es ist
also wohl nrnrön einzusetzen ; — Num. 10, 11 ist nach fünf hebräischen
Codd. und Samar. vor lavi offenbar na zu lesen, entsprechend sämt-
lichen Parallelen (>SÖhne Judas, Söhne Issachars« u. s. w.); — 24, iv,
müßte der Leser erfahren, auf was für schwachen Stützen die Ueber-
COßNEU UNWERSlTY
876 06» t<A. An*. 1909. Nr. II
Setzung ruht: >(wehe, wer wird loben bleiben), wenn Gott solches ver-
hängt« (— bKYöite); — Jos. 13,w ist der Ortsname "lrt nicht zu
verantworten; ^a"pib zu lesen (vgl. 2. Sam. 9,* f., 17, n, Am. S,u),
ist natürlich verlockend; aber vielleicht beruht b auf bloüer Ditto-
graphie (a. Kittels Biblia Hebraica z. St.), und der Name reduziert
sich auf ^21; — 21, i» ist für >Almon< wohl >Alometh< zu lesen,
wie I. ''Iiiuii. 6,1$, 7,8 = heute 'Almft (vgl. Buhl, Geographie des
Alten Palästina, S. 175), 2],m statt Dimna wohl sicher Rimmona
u. b. w. Aber das dehnbare Kapitel der verbesserungsfähigen Orts-
namen des Grundtextes soll nicht weiter verfolgt werden.
In «ollen Fällen sollten die Abweichungen der TJebersetzung vom
masoretischen Text, auch die kleineren, in den Anmerkungen ange-
geben sein. Das finde ich nur in dem von Marti bearbeiteten Teile
ganz durchgeführt; die übrigen Bearbeiter haben einzelne unwesent-
lichere Aenderungen stillschweigend vorgenommen. Sie betreffen zum
Teil die bloße Punktation, so, wahrscheinlich wenigstens, Nun». 5,n
r^sxb und bKb statt niasb und be: 1 ? des Textes; — 16,m tr>«n statt
r-etn; — 38,i.u np>p (V) Hiphil statt Niphal m qrf}\ — 31, i ny^nn
statt »sbnn; — Jos. 11, i yinro statt fmra; — Gen. 7,ta wird über-
setzt: »so vertilgte er alles Bestehende«: das setzt die Baersche
Lesart rvo^ voraus, die auch David Ginsburg bietet; Kittels Biblia
Hebraica vertritt dagegen die Niphal punktation rnrn. Im übrigen
handelt es sich bei diesen Veränderungen z. B, um HinzufUgung eines
Artikels (Nun. 29,u: mfin statt Bf9S — 29,15: D->B2:rt statt
trfcas) oder eines *b (Ex. 18,««), um Vertausch ung von Präpositionen
und Aehnlichem, "Fi* statt Xßk (Jos. 14, iO» DP» statt orri* (Jos.
10, «s), b» statt r« (Gen. 41,»), ferner Jos. 15, u rrr\ statt wrij
Jud. 19,i2 c^d: statt ■■•d: h. s. w. Dergleichen in den Anmerkungen
ausdrücklich anzugeben, läge schon im Interesse der Konsequenz, hat
Marti doch sogar Differenzen zwischen K're und Kthibh (z.B. S. 249
Amin, n; vgl. dagegen Jos. 20, b) anzumerken nicht unterlassen.
In metrischer Beziehung dürfte Gen. 7, u b schon durch den Druck
als Zweizeiler herausgehoben werden. Im übrigen ist die Zurück-
haltung, welche der Herausgeber gegenüber der metrischen Behand-
lung der Geschichts- und Gesetzes buche r zur Zeit noch für geboten
hält, durchaus am Platze.
Eine wesentliche Umgestaltung hat die vorliegende Auflage auch
nach der literarkri tischen Seite hin erfahren. Mit Kandbuchstaben,
welche, die subtileren Unterscheidungen innerhalb der Hauptquellen
angeben sollen, ist nicht gespart, und für die Begründung ist in Ein-
leitungen und Anmerkungen viel geschehen. Natürlich ist gerade
hier, wo die Subjektivität noch viel stärker mitspricht als auf dem
(Orn mm •
876 GMt. -,.]. An/ 1909. Nr. 11
Setzung ruht: >(wehe, wer wird leben bleiben), wenn Gott solches ver-
hängte («■ bK-hwr); — Jos. 13, m ist der Ortsname Wb nicht zu
verantworten; "OTTfcb zu lesen (vgl. 2. Sam. 9,4 f., 17,«, Am. 6,»),
ist natürlich verlockend; aber vielleicht beruht b auf bloßer Ditto-
graphie (s. Kittels Biblia Hebraica z. St), und der Name reduziert
sich auf "OT; — 31,1« ist Tür >Almon< wohl »Alemeth« zu lesen,
wie I. Chron. 6,«, 7.« — heute 'Almlt (vgl. Buhl, Geographie des
Alten Palästina, S. 175), 21, n statt Dimna wohl sicher Himmona
u. s. w. Aber das dehnbare Kapitel der Verbesserung fähigen Orts-
namen des Grundtextes soll nicht weiter verfolgt werden.
In alten Fällen sollten die Abweichungen der Uebersetzung vom
masoretischen Text, auch die kleineren, in den Anmerkungen ange-
geben sein. Das finde ich nur in dem von Marti bearbeiteten Teile
ganz durchgeführt; die übrigen Bearbeiter haben einzelne unwesent-
lichere Aenderungen stillschweigend vorgenommen. Sie betreffen zum
Teil die bloße Punktation, so, wahrscheinlich wenigstens, Num. 5,n
r.Ssib und bKb statt rviatb und bß;b des Textes; — 16,«« r»*n statt
tr»n; — 23,4.1« "^ (?) Hiphil statt Niphal i^n; — 81, « vbnn
statt *ibnn; — Jos. 11, i Tiwre statt rrop; — Gen. 7,«« wird über-
setzt: >so vertilgte er alles Bestehende c : das setzt die Baersche
Lesart rre*? voraus, die auch David Ginsburg bietet; Kittels Biblia
Hebraica vertritt dagegen die Niphalpunktation rre*\ Im übrigen
handelt es sich bei diesen Veränderungen z. B. um Hinzufügung eines
Artikels (Num. 29, u! Citri statt BHfi — 29, i«: cfcasn statt
""-3*) oder eines "ib (Ex. 18, 14), um Vertauschung von Präpositionen
und Aehnlichem, "»n* statt ■*** (Jos. 14, 1«), CP* statt vrf* (Jos.
10, ts), bjt statt r» (Gen. 41,»), ferner Jos. 15, u Of) statt wn;
Jud. 19,i« 0^3: statt "■•3: u. s. w. Dergleichen in den Anmerkungen
ausdrücklich anzugeben, läge schon im Interesse der Konsequenz, hat
Marti doch sogar Differenzen zwischen K're und Kthibh (z.B. S. 249
Anm. n; vgl. dagegen Jos. 20, *) anzumerken nicht unterlassen.
In metrischer Beziehung dürfte Gen. 7,u b schon durch den Druck
als Zweizeiler herausgehoben werden. Im Übrigen ist die Zurück-
haltung, welche der Herausgeber gegenüber der metrischen Behand-
lung der Geschichts- und Gesetzesbüclier zur Zeit noch für geboten
hält, durchaus am Platze.
Eine wesentliche Umgestaltung hat die vorliegende Auflage auch
nach der lite rarkritischen Seite hin erfahren. Mit Kandbuchstaben,
welche die subtileren Unterscheidungen innerhalb der Hauptquellen
angeben sollen, ist nicht gespart, und für die Begründung ist in Ein-
leitungen und Anmerkungen viel geschehen. Natürlich ist gerade
liier, wo die Subjektivität noch viel stärker mitspricht als auf dem
Original from
corheü uwvtftäry
E. KauUsch, Die heilig« Schrift dei Alten Testaments 877
Boden der Textkritik, viel Raum für abweichende Meinungen im ein-
zelnen. Zu wie wenig abschließenden Ergebnissen die Detailscheidung
namentlich in gewissen Teilen des Josaabuches zu gelangen vermag,
lassen die Einleitungen einzelner Abschnitte mit Recht durchblicken.
»Die Randbuchstaben können zu einem guten Teil nur vermutungs-
weise gesetzt werdenc, sie >können nur einen relativen Wert bean-
spruchen« u. s. w., heißt es z. B. zu Kap. 16—18 (S. 328. 330). Ich
will mich denn auch hier darauf beschränken , nur einige wenige
Punkte namhaft zu machen. Wenn Gen. 4, it_>s zwischen .V und J*
unterschieden wird und in Ex. ein Sternchen hinter einem Randbuch-
staben, auch hinter .) (z. B. ' ( . ,*■ ■■*. bedeutet, daß der Text der be-
treffenden Quellenschrift nicht unangetastet geblieben sei (S. 88), so
wundert man sich, zu Gen. 7, im am Rand einfach die Sigle J zu
finden, als läge hier reiner jahvisüscher Text vor, was nach Anin. c
auf S. 17 auch nicht die Meinung des Uebersetzers selbst zu sein
scheint Aber von der Sintflut, deren Geschichte die genannten Verse
angehören, weiß, wie Budde längst nachgewiesen hat, die älteste
Schicht von J überhaupt nichts. Warum wird dann nicht in 6,6 «,
7,i ff. u. s. w. die Sigle J' verwendet wie in Kap. 4? Auch außer-
halb der Urgeschichte wird innerhalb J in der Genesis nicht mehr
unterschieden. Darin scheint mir dem gegenwärtigen Stand der Frage
doch zu wenig Rechnung getragen (vgl. Cornill, Einleitung 6 S. 55).
— Gen. 27,11 ist nicht zu E zu ziehen, sondern gehört sicher J an;
gerade hier ist daB Kriterium des Gottesnamens: V. «: >Jahve<,
V. ii : >Gott< selbst in der Uebersetzung in die Augen springend. —
Ex. l,ii..u, mit J* bezeichnet, dürfte bestimmt E angehören. — Daß
innerhalb Ex. 35 — 40 Pg nachzuweisen sei, ist mir sehr zweifelhaft.
— Daß Lev. 2,11.18 Einschub in P o1 sei, wird zwar in der Einleitung
des Kapitels richtig bemerkt, aber die entsprechende Randbemerkung
fehlt. — Lev. 15 sollte mit einem neuen Randbuchstaben (P f ) ver-
sehen sein, da P'*, womit die Kachträge von 14, n, ab bezeichnet
sind, sich nicht auf den neuen Abschnitt erstrecken kann. — Nicht
konsequent finde ich das literarkritische Vorgehen beim Heiligkeits-
gesetz. S. 169 erfahren wir, da die Grenze zwischen seinen drei
Schichten : ursprüngliches Heiligkeitsgesetz (z. T. in parallel laufenden
Bestimmungen), im Sinne von P redigiertes Heiligkeitsgesetz und
selbständige redaktionelle Zutaten, nicht immer mit Sicherheit festzu-
stellen sei, werde auf den Scheidungs versuch überhaupt verzichtet.
Kap. 17 — 22 unterbleibt denn auch jegliche Randbezeichnung. Aber
mit Kap. 23 bebt sie wieder an, und zwar werden alle nicht zu H
zu rechnenden Stücke ohne Rücksicht auf ihr Alter mit P bezeichnet,
also z. B. auch ein so später Nachtrag wie 23, m-ii, den schon
COBHEU UmvERSJTY
678 Gott. gel. Au. 19U9. Nr. IL
Hupfeld (de primitiva et vera festorum apud Hebraeos ratione II 3 f.)
als fremden Bestandteil erkannt hatte. Wenn dafür nicht, wie zu er-
warten stünde, P* verwendet wird, warum erscheint dann diese Sigle
P" plötzlich doch in den beiden folgenden Kapiteln, 24 und 25, zur
Bezeichnung alles nicht zu H Gehörigen (mit Ausnahme von 24, ti,
welcher Vers R zugewiesen wird)? — In besonderer Cebereinstim-
mung weiß ich mich mit Martis literarkritischer Behandlung des
Deuteronomiums. Kr sieht (S. 239) weder in der Komposition von
Dtn. 1 — SO noch in dem Berichte II Reg. 22 f. eine Nötigung, die
Entstehung des Urdeuteronomiums in die Zeit vor Josia zu verlegen.
Aehnüch wie es in meinem Kommentar zum Deutn. geschehen ist,
unterscheidet er zwei verschiedene Hauptausgaben des Deutn., die
eine mit der Einleitung l,i — 4,», die andere mit der Einleitung
4,<& — 5,M (beide mit dem Schluß in den Kapp. 27 — 30), wahrend
den übrigen Stücken 4,» ff. und 6 — 11 vielleicht eine große Paränese
zur Empfehlung des Gesetzes zu Grunde liege, die einer besonderen
dritten Ausgabe angehörte; daneben hatten aber wohl noch andere
Ausgaben existiert, von denen manche Elemente bei der schließlichen
Zusammenarbeitung in Kap. 1 — 30 Aufnahme gefunden hätten.
Genug, mag sich, wie das nicht anders sein kann, im einzelnen noch
manches als der Korrektur bedürftig erweisen, als Ganzes gibt das
vorliegende Werk einen ganz vortrefflichen zusammenfassenden Ueber-
blick über das, was literarkritische Forschung, namentlich im Laufe
der letzten 30 Jahre, an diesen ersten Büchern der Bibel erarbeitet
hat. Heute mehren sich in erfreulicher Weise die Zeichen, daß neben
den rein Hterarkritisehen Problemen die eigentlich litcraturge-
scbichtlichen, wie sie vor allem Gunkel neuerdings betont hat,
die gebührende Berücksichtigung finden werden. Zu ihrem vollen
Rechte sintl sie bisher entschieden nicht u'e'^rnnnien, und auch int
vorliegenden Werk würde man gerne öfter einer stilistischen Cha-
rakteristik oder einer ästhetischen W r ürdigung begegnen (vgl. immer-
hin z. B. die Einführung in Gen. 24, S. 38).
Im übrigen darf ich im Blick auf Einleitungen und Anmerkungen
das zu Anfang ausgesprochene Lob nur bekräftigen. Soll ich aus der
Fülle etwas herausheben, so mache ich z. B. aufmerksam auf die Er-
örterung des Begriffes der Sühne (S. 129 Anm. d), wo in beachtens-
werter Weise zwischen einem (älteren) prophetischen und einem
priesterücheu Sprachgebrauch unterschieden wird, ferner auf die ein-
leuchtende religionsgeschichtliche Erklärung der Gebote betr. Be-
freiung vom Kriegsdienst Deutn. 20, s_«, auf die feine psychologische
Bemerkung zu nw Deutn. 1,«: »der Unglaube läßt das übliche und
verheißungsvolle Epitheton 'unser Gott' weg«. Gefreut hat mich, daß
CORNtLL ti i.i I
678 Oött. .'.'I. Am. 1909. Nr. 11
Hupfeld (de primitiva et vorn festoruui apud Hebrneos ratione II 3 f.)
als fremden Bestandteil erkannt hatte. Wenn dafür nicht, wie zu er-
warten stünde, P' verwendet wird, warum erscheint dann diese Sigle
I" plötzlich doch in den beiden folgenden Kapiteln, 24 und 25, zur
Bezeichnung alles nicht zu II Gehörigen (mit Ausnahme von 24, u,
welcher Vers R zugewiesen wird)? — In besonderer Uebereinstim-
mung weiß ich mich mit Martis literarkritischer Behandlung des
Deuteronoiniums. Er sieht (S. 239) weder in der Komposition von
hm. l — 30 noch in dem Berichte II Reg. 22 f. eine Nötigung, die
Entstehung des Urdeuteronoiniums in die Zeit vor Josia zu verlegen.
Aehnlich wie es in meinem Kommentar zum Deutn. geschehen ist,
unterscheidet er zwei verschiedene Hauptausgaben des Deutn., die
eine mit der Einleitung l,i — 4,i, die andere mit der Einleitung
4,is — 5,io (beide mit dem Schluß in den Kapp. 27— 30), wahrend
den übrigen Stücken 4,» ff. und 6 — 11 vielleicht eine große Paränese
zur Empfehlung des Gesetzes zu Grunde liege, die einer besonderen
dritten Ausgabe angehörte; daneben hätten aber wohl noch andere
Ausgaben existiert, von denen manche Elemente bei der schließlichen
Zusammenarbeitung in Kap. 1 — 30 Aufnahme gefunden hatten.
Genug, mag sich, wie das nicht anders sein kann, im einzelnen noch
manches uls der Korrektur bedürftig erweisen, als Ganzes gibt dal
vorliegende Werk einen ganz vortrefflichen zusammenfassenden Uebcr-
blick über das, was literarkriüache Forschung, namentlich im Laufe
der letzten 30 Jahre, an diesen ersten Büchern der Bibel erarbeitet
hat. Heute mehren sich in erfreulicher Weise die Zeichen, daß neben
den rein literark ri tischen Problemen die eigentlich literatur ge-
schichtlichen, wie sie vor allem Gnnkel neuerdings betont hat,
die gebührende Berücksichtigung linden werden. Zu ihrem vollen
Rechte sind sie bisher entschieden nicht gekommen, und auch im
vorliegenden Werk würde man gerne öfter einer stilistischen Cha-
rakteristik mler einer ästhetischen Würdigung begegnen (vgl. immer-
hin z. B. die Einführung in Gen. 24, S. 38).
Im übrigen darf ich im Blick auf Einleitungen und Anmerkungen
das zu Anfang ausgesprochene Lob nur bekräftigen. Soll ich aus der
Kulle etwas herausheben, so mache ich z. B. aufmerksam auf die Er-
örterung des Begriffes der Sühne (S. 129 Anm. d), wo in beachtens-
werter Weise zwischen einem (älteren) prophetischen und einem
priesterlichen Sprachgebrauch unterschieden wird, ferner auf die ein-
leuchtende religionsgeschichtliche Erklärung der Gebote betr. Be-
freiung vom Kriegsdienst Deutn. 20, &_*, auf die feine psychologische
Bcinerkuiif! *u ---- U.iitn. I,«: »dei Unglaube läßt das Übliche und
verheißungsvolle Epitheton 'unser Gott' weg«. Gefreut hat mich, daß
'rom
■wvKarr
K. Kaatuch, Die beilige Schrift des Alten Testament« 879
gewissen panbabylonistischen Erklärungen der Eingang versagt ge-
blieben ist. Auch darin scheint mir der Herausgeber durchaus im
Recht, daß er gegen die Auffassung, wonach die Jahvelade einen
tragbaren Thron bedeutet habe, auf dem man Jahve unsichtbar mit-
ziehend dachte, Stellung nimmt; >deno 'arön (Lade) bedeutet sonst
einen Kasten oder Sarg, nirgends einen Throne, sagt er (S. 120). An
anderen Punkten habe ich zur Erklärung ein Fragezeichen zu machen,
z. B. kann ich mich dem Herausgeber nicht anschließen, wenn er
Gen. l.fi den bekannten Plural >laßt uns Menschen machen< als
>Plural der Selbstberatung zur Hervorhebung der hohen Wichtigkeit
dieses letzten Schöpf ungs wer kes« verstehen will. — S. 6 ist von > ur-
sprünglichen sieben oder acht Schöpfungswerken« die Rede; daß es
ihrer vielmehr ursprünglich zehn waren, scheint mir Duhm (Kosmo-
logie und Religion S. 25) überzeugend nachgewiesen zu haben. —
Daß die bekannte Erzählung vom blutschänderischen Ursprung der
Moabiter und Ammoniter (so ist natürlich S. 33 statt »Amoriter« zu
lesen) nicht eine Beschimpfung der beiden Völker bezwecken soll, will
mir schwer eingehen. — Zur ausdrücklichen Ablehnung der Hypo-
these eines besonderen > Priesteranteilgesetzes« (S. 154 Anm. k), die
zuerst Merx (Zw.Th. 1863, 164) aufgestellt hat, und die mir sehr
wahrscheinlich ist (vgl. meinen Kommentar zu Leviticus S. 18), Bcheint
mir nicht genug Grund. — Die Notiz, daß das Reiten auf Eselsfüllen
>Zeichen der Vornehmheit« sei, sollte sich natürlich nicht erst zur
zweiten Stelle (Jud. 12, u), wo von solchem Reiten die Rede ist,
sondern schon zur ersten (10,«) finden; dabei vermisse ich zu dieser
ersten zugleich eine Bemerkung über das offenbar beabsichtigte Wort-
spiel zwischen wry > Eselsfüllen« und D*ny, »Städte«, wie mit Recht
nach den alten Uebersetzungen gelesen wird. Und das bringt mich
darauf, zu erwähnen, daß es wohl noch manche andere Stelle gäbe,
zu der ein kurzes Wort der Erklärung willkommen oder gar geboten
gewesen wäre. Was versteht z. B. der Autor von Gen. 2 f. unter der
»Erkenntnis des Guten und Bösen«? Darüber wäre um bo eher etwas
zu sagen, als der Durchschnittsleser gerade an diesem Punkt vielleicht
eine Erklärung für überflüssig hält, weil er sich die »selbstverständ-
liche«, die sicher unzutreffend ist, selber meint geben zu können. —
Gen. 20,ie verlangt die Wiedergabe der Schlußworte: >so daß du vor
jedermann gerechtfertigt bist« (überlieferter Text : nirs&} bi nin) eine
Begründung. — Ex. 29,m, worauf Lev. 6, u sogar ausdrücklich zu-
rückverweist, wäre der Ausdruck >dem Heiligtum verfallen sein« zu
erklären, ebenBO Nura. 13, n die bekanntlich öfter wiederkehrende
Ortsbestimmung, »da, wo es nach Chamath hineingeht«. — Zu Jud. &,u
dürfte bemerkt werden, daß neben der vermutlich richtigen Fassung
coBwai uNivfRsm
Ö60 (iött. gel. Am. 1WI9 Xr. 11
TOD !?■*■) niabo als »Sippen Uubens« die Uebersetzung »Bache
j,:. . iiv. wie sie auch die frühere Auflage bot, nicht nur nicht un-
möglich ist, sondern auch heute zum Teil noch vertreten wird. —
Uebei den Sinn der Geschichte von der Opferung der Tochter
Jephtas (Jud. 1 1 , av f.) hätte ich gerne etwas mehr mitgeteilt gesehen
als nur Luthers allerdings unanfechtbares Urteil, daß es sich dabei
um wirkliche Opferung handle. — Zu Jud. 17 io fehlt die textkritische
Begründung zur Uebersetzung: >so nötigte er den Leviten«.
Natürlich gibt es auf der anderen Seite Fälle genug, wo die
Uebersetzung selber zur verdeutlichenden Erklärung wird, so z. B.
wenn trm Ex. 35,», 88, m mit »Schmied und Zimmermann« oder
bon raö 16,is mit > tauender Nebele übersetzt wird, oder Gen. 6,u:
rvpyra rrwVjn D*itp D*pnn »in drei Stockwerken mit lauter Zellen sollst
du ihn (den Kasten) erbauen«. — Ex. 21, n mniMp 1 ^ »denn [djer
[Täter] kommt um sein eigenes Geld« (in der früheren Auflage:
»denn [djer [Sklave) ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum«). —
Num. 5.1« srer» rnr\ nnoc moc »b-oar »wenn du dich nicht ver-
gangen und verunreinigt und so die Pflicht gegen deinen Mann ver-
letzt hast« (entsprechend V. 20). — Jud. 9,» rvn rrn »Geist der
Zwietracht«, u. s. w.
Zum Schluß seien noch einige der unvermeidlichen Druckfehler
und kleinen Versehen angeführt. Zu Gen. 12 S. 23 Anm. g sollte es
nicht heißen: »zwischen V. 16 und 17« sondern »innerhalb V. 17 muß
ein Bericht darüber gestanden haben, wodurch Pharao den Grund
der Plagen erfuhr«. — Gen. 19,t ist in Anm. d die Transkription
w'jisehpot statt Wjischpat zu lesen; übrigeus sehe ich nicht ein,
warum das lmperfectum consecutivum des überlieferten Textes nicht
möglich sein sollte, vgl. Gesenius-Kautzsch, Grammatik § Ulm. —
S. 37 fulgen einander zwei Anmerkungen i; Num. 11, is muß auf
Anm. h statt i, Num. 25.» das erste Mal auf Anm. e statt d ver-
wiesen werden: Peutn* 98, i. f. -in.l in i. n Verwi ■isiinuen auf die A:i-
merkuugen die Buchstaben s und t vertauscht: S. 362 sollte Anm. c
über Tob schon zu 1 1 , s statt 11, t gezogen sein. — S. 181 f. sind
die Seitenüberschriften unrichtig, Num. 13 steht die Bezeichnung des
28. Verses zu früh. - S. 147 oben und Anm. f., S. 149 Anm. d und
150 Anm. d wird immer wieder auf die Note zu Ex. 29, i» statt zu
29,i» verwiesen, S. 148 Anm. d für Näheres über das Speisopfer auf
»zu Ex. 29,41«, wo darüber aber nichts steht. — Jos. 19,w lies
»Harama« statt »Haama«; — S. 361 Anm. h ist als Lesart des MT.
Acgypten angegeben, während er doch Maon bietet. — Jud. G,m ist
der Satzbau durch die irrtümliche Wiederholung eines »war« zerstört
Ich würde mich in dieser Besprechung weniger über Einzelheiten,
>Ie rt,;
COPHEIL UNIVERSnr
UOtt gel. Abz. 1WI9 Nr. 11
von I 3W 1 nSibc als > Sippen Rubens« die Uebersetzung >Bäche
Rubens«, wie sie auch die frühere Auflage bot, nicht nur nicht un-
möglich ist, sondern auch heute zum Teil noch vertreten wird. —
Ucbei den Sinn der Geschichte von der Opferung der Tochter
Jephtaa (Jud. 1 1 , h f.) hätte ich gerne etwas mehr mitgeteilt gesehen
als nur Luthers allerdings unanfechtbares Urteil, daß es sich dabei
um wirkliche Opferung handle. — Zu Jud. 17io fehlt die textkritische
Begründung zur Uebersetzung: >so nötigte er den Leviten«.
Natürlich gibt es auf der anderen Seite Fälle genug, wo die
Uebersetzung selber zur verdeutlichenden Erklärung wird, so t. B.
wenn tirm Ex. 35. m, 38, n mit >Schmied und Zimmermann« oder
^»n rast 16,u mit >tauender Nebel« übersetzt wird, oder Gen. 6,u:
PtafjR cobep d*:i> D*nnn »in drei Stockwerken mit lauter Zellen sollst
du ihn (den Kasten) erbauen«. — Ex. 21, ■■ #-r -tc: -: >denn [d]er
[Täter] kommt um sein eigenes Geld« (in der früheren Auflage:
>denn [d]er [Sklave] ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum«). —
Num. 5,n Trar* nnp tuvbc mto stb-wri >wenn du dich nicht ver-
gangen und verunreinigt und so die l'flicht gegen deinen Mann ver-
letzt hast« (entsprechend V. '20). — Jud. 9,ts run rvn >Geist der
Zwietracht«, u. s. w.
Zum Schluß seien noch einige der unvermeidlichen Druckfehler
und kleinen Versehen angeführt. Zu Gen. 12 S. '23 Anm. g sollte es
nicht heißen: »zwischen V< 16 und 17« sondern >innerhalb V. 17 muß
ein Bericht darüber gestanden haben, wodurch Pharao den Grund
der Plagen erfuhr«. — Gen. 19,» ist in Anm. d die Transkription
w'jischpot statt w'jischpat zu lesen; Übrigens sehe ich nicht ein.
warum das linperfectum consecutivum des überlieferten Textes nicht
möglich sein sollte, vgl. Gesenius-Kautzseh, Grammatik § Ulm. —
S. 37 folgen einander zwei Anmerkungen i; Num. 11, « muß auf
Anm. h statt i, Num. 25, i daa erste Mal auf Anm. e statt d ver-
wiesen werden; Deutn. 33, u f. sind in den Verweisungen auf die An-
merkungeu die Buchstaben s und t vertauscht; S. 362 sollte Anm. c
über Tob schon zu 11.» statt 11, i gezogen sein. — S. 181 f. sind
die Seitenüberschriften unrichtig, Num. 13 steht die Bezeichnung des
28. Verses zu früh. — S. 147 oben und Anm. f., S. U9 Anm. d und
150 Anm. d wird immer wieder auf die Note zu Ex. 29, u statt zu
29,i# verwiesen, S. 148 Anin. d für Näheres über das Speisopfer auf
>zu Ex. 29,4i«, wo darüber aber nichts steht. — Jos. 19,m lies
>1 Urania« statt >Haaiua<: — S. 301 Anm. h ist als Lesart des MT.
Aegypteu angegeben, während er doch Maon bietet. — Jud. «>,u ist
der Satzbau durch die irrtümliche Wiederholung eines »war« zerstört.
Ich würde mich in dieser Besprechung weniger über Einzelheiten,
■
liUMIVERSlTV
E. Kautuch, Die heilige Schrift des Alten Teataraenta 881
die z. T. geringfügiger Natur sind, ausgelassen haben, wenu ich nicht
annehmen dürfte, daß die geschätzten Bearbeiter der vorliegenden
Lieferungen die ersten sein werden, daraus selber, im wohlverstan-
denen Interesse ihres schönen Werkes, für eine künftige Auflage, an
der es ihm nicht fehlen kann, das eine oder andere zu verwerten.
Inzwischen sei der gegenwärtigen ein gedeihlicher Fortgang gewünscht.
Basel Alfred Bertholet
Etudei ior lei dialertes de l'Arabie Mlridionale par le Comte de
Laa4h«rf. Deuxieme Volume: Datfnah. Premiere partie: Textes et tradurtion.
Librairie et imprimerie ct-devaot l. J. Brill, Leide. 1905. X u. 278 8. 8 B .
1 bild in Buotdnick. — Deuxieme partie: Commenuire dea textea prosalquos.
ib. 1909. XI (neubegionend numerierte) Seiten □ S. . ■;■< 1 U ■ Mehrere lila-
■trationen ala Vollbilder oder im Text angebracht.
Gegen das Ende meiner, sich auf S. 422—427 des 56. Bandes
der Zeitschr. der Deutsch. Morgenland. Gesellsch. vorfindenden An-
zeige des Premier Volume dieses großangelegten Werkes aus der
Feder des Grafen Landberg sprach ich Hoffnung und Wunsch aus,
daß dieser bewährte Erforscher der arabischen Vulgärdialekto sein
weiteres Material über das Südarabische recht bald veröffentlichen
möge. Nunmehr ist jenem Premier Volume (>rJaiJrainout< ; 795 S.
stark) bereits ein gutes Stück des Deuxieme Volume nachgefolgt,
— wie aus der obigen Titelaufführung ersichtlich: die Datinah-Texte
und deren Uebersetzung als Premiere Partie und der Kommentar der
Prosatexte von ihnen als Deuxieme Partie ; der Band ist mithin recht
weitläufig angelegt und wird, genau genommen, ein Konglomerat von
4 Bänden bilden ; denn wir sollen ja noch den Kommentar der Poesie-
texte erhalten, sowie ein Glossar. Alles in allem sind über den
Dialekt von Datinah nun schon 1461 S. von L. veröffentlicht worden;
e9 erreicht aber das gesamte Datinah-Werk bei der weitausholenden
Kommentierungsart des Verfassers und angesichts der Tatsache, daß
Poesie an und für sich schwerer verständlich und deshalb kommen-
tier ungsbedürftiger ist als Prosa, gewiß einmal mindestens die Seiten-
zahl 3000. Und endlich soll noch ein Troisieme Volume publiziert
werden, >qui en forme de compltfment, donnera la g^ographie et
l'ethnographie des pays entre 'Oman et Yeman< i l.hujr. S. XVI). Es
ergiebt sich also ein Riesenwerk für die Domäne der südarabischen
Dialektologie, dessen endgültige Fertigstellung natürlich eine ganze
Anzahl Jahre beanspruchen wird. Der Graf steht jetzt im 62. Lebens-
jahre; hoffen wir, daß er noch lange so rüstig und schaffenstüchtig
bleiben möge, wie er es bis jetzt geblieben I Er seibat hegt diese
COßNf U UNfVERSlTY
882 Gott gel. An»:. 1909. Nr. 11
Hoffnung; das lesen wir auf S. 8 der > Festgabe«, welche er sich
selber zu >seinem vierzigjährigen Jubiläum als Orientalist« schrieb
und seinen Freunden und Bekannten (zu denen auch ich mich zählen
darf) als Privatdruck verehrte ')• Die ZUge des Jubilars, die wir auf
einem, die Festschrift eröffnenden, mit der Unterschrift >Ein alter
Schwede« versehenen Porträt erblicken, sind die eines, trotz der
jy-_Ä jugendfrischen Gelehrten. In dieser seiner Festschrift redet der
wackere Förderer der Wissenschaft a.a.O. von der Möglichkeit >des
Aufhörens seiner Weltreise vor dem gehofften Terminus« (d. h. vor
der Verwirklichung aller seiner literarischen Pläne); die orient&listi-
sehe Welt wird aber dann einmal (^3db ^ *lli denke ich auf Tunisisch
dabei) dem Grafen dankbar sein, daß er > testamentarisch dafür ge-
sorgt, daG ein lieber, jüngerer Fachgenosse seinen wissenschaftlichen
Nachlaß zur etwaigen Publikation erhalte, samt dem nötigen nervua
rerum, um dies zu verwirklichen«.
Da der Kommentar der poetischen Texte der vorliegenden
Sammlung über das Datinesische noch aussteht, werde ich diese Texte
und ihre Uebersetzung nicht eingehend besprechen können ; sie um-
fassen S. 99—173, ihre Uebersetzung S. 241—275 des Werkes. Die
prosaischen Texte dagegen umfassen S. 7 — 94, ihre Uebersetzung
S. 179 — 235. Das ist nun nicht gerade viel Textmaterial in Datinah-
Prosa; doch sinkt der Bestand noch mehr zusammen, wenn wir
wahriH'hmen, daß einerseits jeder Umschrifttext noch einmal in ara-
bischer Schrift wiederholt wird, anderseits Fußnoten die Zeilenzahlen
kürzen, drittens nicht alle, auf diesen 88 Seiten aufgezeichnete Texte
riatinesische sind, sondern auch solche in anderen arabischen Dialekten,
stammend aus dem Hau ran (S. 29. 55*), dem Üebel ed-Drflz
(S. 35), von tOnäizah (S. 3fi), Hag' r am fit (S. 48. 53*. 58. 73*.
74*. 78*), Damaskus (S. 54*), Negd (S. 59), Tripolis in Nord-
afrika (S. 82*), Bejbftn (S. 86*) oder IlammAm (S. 91*) 1 ). Es
1) o- Joder tut, was ihm paßt, denn reden werden die Leute immer. Ara-
bisches Sprichwort im Dialekt von Haurln and Datlnab mit Uobersetzuag, Kom-
mentar und Glossar. Festgabe zu seinem »ierxigj übrigen Jubiläum als Orientalist
von Dr. Carlo Graf von Laudberg. Leiden, E. J. Drill. 1909. 98 Seiten «• (Vor-
wort: München, Juni 1909).
2) Die Texte an den mit * bezeichneten Stellen sind zweispaltig* Synopsen
datinesisch und anderodialek tisch ; es liegt entweder I'eliersetxung aus dem 1 tat
in den andern Dialekt vor, oder das Umgekehrte ist der Fall, so x. B. ist der
tripolitanische Text ins Dat. übersetzt worden; das hetr trinol. Stjick ist
Text 1 meiner »Märchen nnd Gedichte aus der Stadt Tripolis in Nordatrika»
ll*ip*ig 1H9H). Für VergteichongsK wecke ist eine derartige F.inrichtung recht
praktisch und z. H. in meinem eben genannten Boche (S. JSG) und anderswo auch
von mir angewandt worden. Tehcr die Reproduktion dieses tripolit. Textes durch
L. s. hier S, .«Sil Z. 20 ff.
(orneIi'univTrsity
882 Oött gel. Am. 1909. Nr. 11
Hoffnung; das lesen wir auf S. 8 der >Festgabe<, welche er rieb
selber zu »seinem vierzigjährigen Jubiläum als Orientalist* schrieb
und seinen Kreuuden und Bekannten (zu denen auch ich mich zählen
darf) als Privatdruck verehrte 1 ). Die Züge des Jubilars, die wir auf
einem, die Festschrift eröffnenden, mit der Unterschrift >Ein alter
Schwede« versehenen Portrat erblicken, Bind die eines, trotz der
k^ä jugendfrischen Gelehrten. In dieser seiner Festschrift redet der
wackere Förderer der Wissenschaft a.a.O. von der Möglichkeit >des
Aufhörens seiner Weltreise vor dem gehofften Terminus« (d. h. vor
der Verwirklichung aller seiner literarischen Plane); die orienUlisti-
scheWclt wird aber dann einmal ( ,jüli v j *U1 denke ich auf Tunisisch
dabei) dem Grafen dankbar sein, daß er »testamentarisch dafür ge-
sorgt, daß ein lieber, jüngerer Fm-hgi-ntisse seinen wis.*enschaftlichen
Nachlaß zur etwaigen Publikation erhalte, samt dem nötigen nervus
reruni, um dies zu verwirklichen«.
Da der Kommentar der poetischen Texte der vorliegenden
Sammlung über das Datinesische noch aussteht, werde ich diese Texte
und ihre Uebersetzung nicht eingehend besprechen können; sie um-
fassen S. 99— 173, ihre Uebersetzung S. 241— 27ft des Werkes. Die
prosaischen Texte dagegen umfassen S. 7 — 94 ( ihre Uebersetzung
S. 179—235. Das ist nun nicht gerade viel Textmaterial in Datinah-
Prosa; doch sinkt der Bestand noch mehr zusammen, wenn wir
wahrnehmen, daß einerseits jeder Umschrifttext noch einmal in ara-
bischer Schrift wiederholt wird, anderseits Kußnoten die Zeilenzahlen
kürzen, drittens niclit alle, auf diesen 88 Seiten aufgezeichnete Texte
datinesische sind, sondern auch solche in anderen arabischen Dialekten,
stammend aus dem IJaurAn (S. 29. 6.'»*), dem ftebel ed-Dräz
(S. 35), von tOn6Uah"(S. 36), HadramQt (S. 48. 53». 58. 73*.
74*. 78*), Damaskus (S. 54*), Negd (S. 59), Tripolis in Nord-
afrika (S. 82*), Bejbftn (S. 86*) oder HammAra (S. 91*)»). Es
I) D- Jeder (ui. was ihm pißt, denn reden werden die tante immer. Ara-
bisches Sprichwort im Dialekt »on Maiirin and Datlnah mit Uelienetirang, Kom-
mentar und Glossar. Festgabe nu seinem rierxigjuhrigen Jubiläum als Orientalist
von Dr. Carlo Graf »on Landberg. Leiden, E. J. BrilL 1909. 98 Seiten »■ <Vur-
wort: München, Juni 1909).
Ji Die Tute an den mit * bezeichneten Stellen sind iweispaltige Synopsen
datlnesiach and andendialek tisch ; et liegt entweder Ueberaetzang au deas Dat.
in den andern Dialekt tor, oder du Umgekehrte ist der Kall, so a. B. ist der
tripolltanlache Text ins Dat. üherwtit worden; daa betr. Irinoi. Stflrk ist
Tri» l mein-r .Mur.ht-n und li> hie aus der Stadt Tripolis in Nordatrika«
(Leipaig 1096). Kur Vergleich unga« wecke ist eine derartige Hinrichtung reckt
praktisch und r.. H in meinem elten genannten Huebe (S. 280) und anderswo auch
TM mir angewandt worden. 1'eber die Reproduktion dieses tri pol it Textes durch
I.. S. hier S. •*** /.-Off.
'*(VERS4Tr
I.andhcrg, Ktudes sur les dialortcs dp l'Arahie Mi'ridionalo f*83
umfaßt dann «Ihm eigentliche Grundniaterial iles Werkes, d. h. der
datfnesische Prosa-Trausskriptioustext, nach einem Ueberechlage bloß
± 30 fußnotenlos gedachte (32 zeitige) Seiten. Das ist, wie gesagt,
nicht gerade viel Datfnah-Prosa. Was ihren Inhalt betrifft, so bieten
diese Prosatexte erstlich das >Drame de Saratah*. das aber wirkliche,
ergreifende Dramatik nicht enthält, sondern sich bloß als die nüchterne
Schilderung einer datinesischen Kamilienfehde aus dem Jahre 189G
darstellt; zur I' r o s a - Partie dieses »■...:.. ^ (deren Umschrifttext
176 Zeilen umfaßt) gehören 18 Liedchen (zu durchschnittlich 2 — 4,
höchstens 9 Doppelversen), von jenem nüchternen Gepräge der süd-
arabischen Poetik, das also auch den übrigen Poesien dieser Samm-
lung aufgedrückt ist. Das Tiefere, Gemütvolle fehlt in den poetischen
wie in den prosaischen Volkstumsprodukten der Bewohner jenes ent-
setzlich heißen Erdenvierlels, wie es scheint, ganz und gar. Wirklich
zum Herzen sprechende Volksmärchen oder Volkslieder sind uns von
dort her noch nie Übermittelt worden: realistisch und anschaulich
darzustellen, das vermögen jene Dunkelhäuter aber ganz gewiß. Man
mustere zu diesem Behufe die übrigen Prosastücke der Sammlung
durch, namentlich etwa die Stücke: Campeinent des B6douins. L'en-
clos. Le patre. Le manage. Le proscönötisme chez les lArwal. Le
ventouseur. Le four au pain. La pröparation du cafe. Le battage ä
beurre. Le beurre cuit. La fouleuse. La coupe de la main du voleur.
Qui est-ce qui m'a tapö sur le derriere 1 )? Le canal de däviation du
wftdi. La saillie de la chamelle. Wie aus dieser Aufführung von
Titeln erkennbar sein wird, finden Ethnograph und Ethnologe in der
vorliegenden Schrift genug des Interessanten vor.
Um über ± 50 Seiten Grundtext (die nichtdatlnesischen Prosa-
texte sind ja auch kommentiert) ± 1100 Seiten Kommentar aufbringen
zu können, muß man notgedrungen etwas weit ausschweifen. Es soll
indeß nicht gesagt sein, daß uns der Kommentar jemals langweile;
im Gegenteile interessiert er uns, trotz seiner begreiflichen Systera-
losigkeit auf jeder Seite ; denn der werte Verfasser weiß so viel und
kann so viel Neues sagen'), und endlich ist auch seine Darstellungs-
1) Vgl. dazu im Kommentar (S. 1220): »«la eil im Reste forte mal vu cbei
les litfdouins, et la jiuverie a la llarden u'j aurait pai de mjet pour one chro-
Dtque scandaleuae«. Interessant ist ein I. c. mitgeteilter Vers: .^tXo J***»-
». - - - '
,c~^-> ^ ->JJV ***■ M* pre-fere qu'il mc donne une balle atec le pist ölet qae
de me taper sar le derriere«.
2) Nach 3. 9 der Jubilaumsscbrift weiß L. für manrben deutschen Arabisten
sogar luviel. Wir lesen 1. c : »ich bin derselben Methode gefolgt, wie in meinen
vorhergehenden Worten: mit denselben langatmigen Erklärungen und Abschwei-
fungen. Jedes Tiorchcn hat sein Pläsierchen. Wenn it-h nicht so vorgehe, weiß
OHL (■.! in, 1109. Mr. II 61
CORNflL UNNERSITY
884 Gott gel. An*. 1909. Nr. 11
weise eine fesselnde und ästhetische. Nur daß L. gelegentlich zu
Kehr persönlich-angreifend auftritt 1 ), will mir nicht recht gefallen, —
auch die Angriffe auf die Kasse 8 ) nehmen sich nicht gut aus. Aber
der Deutsche braucht sich nicht zu beklagen, denn Landberg bringt
Deutschland und deutscher Gelehrsamkeit die wärmste Verehrung
entgegen ').
Die Materien des Commentaire sind selbstverständlich unter ein-
ander verschiedenartig. Zu einem Dritteil etwa sind sie grammati-
schen Charakters, — vgl. in dieser Hiusicht z. it. die Artikel: r-
Einfügung in den Stamm S. 358 — 362 ; Beziehungen zwischen _, »
und 4 S. 673f.; d.t = Ä:f? S. 1189—1193; Verba tf\ und J^l
S. 1206—1212; Verba tert. semivoc. S. 319— 331 ; Partizip mit Suffix
5. 720—736 ; Infinitive, bes. der Formen Jl^i, jüäi S. 535—543 ; der
Artikel des Noineus S. 281—290'); J^b S. 590— 593; ^*J als Uui-
tätsnomen S. 708— 710; ,y*5, xJ^Ui S. 1162— 1164; Demonstrativ-
pronomen S. 447 — 150; Interrogativpronomen S. 398 — 400; Präposi-
tion müla S. 426 ß ); Konjunktion Ivhaimna S. 465—474*); Konj.
ii'h nicbi, wo ich Platz und Zeit finde, All» zu sagen, was ich im Orient gelernt,
gesehen und erfahren halte. Kin verehrter norddeutscher Anbist schrieb mir
i ■■■ üli. h, ich sei »zu bewandert* : a huon intenditore poche parole Imstano, aber
das ist kalt mein > Pläsierchen*.
1 ) Sogar Verstorbenen gegenüber (so S. X der Deuxieme partic gegea
F.duard Glaser; S. 97«, N. gegen einen Franzosen Arnotis). Lebende kommea
schlecht weg a-ft S.2fi3, N.2; 92«, N. l\ 333, N.2f.S.; 479, N. 1 ; 562, N. 2;
029, N i 780, N. 2; 812, N. 2; 107«, Note. — Namen will ich nickt neuuen;
wer denkt, daü sein Name an diesen Stellen figuriert, mag sie nachsrhlagen !
Häufig aber ist 1.. scher Tadel gerechtfertigt.
2) Vgl. schon Note 1 der vor. 8.; ferner S. 182, N. 2, sowie das », 4. und
6. Zitat der vorigen Note hier.
3) S. namentlir.li auch S. 9 der ».I libiläamssfjmft« : »Gegen meine Gewohn-
heit habe ich diese »Festgabe« in deutscher Sprache verfallt Ich bin ein deut-
scher Doktor; an der Brust der Mutter Germania habe ich gesogen, ja geradeso
gesotten; in Deutschland und aus deutschen Büchern habe ich unendlich viel ge-
lernt und, last not least, in Deutschland habe ich meine glücklichsten Jahre ver-
lebt; dort habe Ich auch meine besten Freunde*. Nies ta Oerei paladini, donnom
augli, — raus bic-cait! Die nies ta Oerei sind übrigens die Nordländer überhaupt,
auch die Schweden.
4) Der Artikel lautet im Datinesischen i. A. cm (so beginnt dor erste Test
der Sammlung mit em~Iieitawi { j *i » ! { i\) ; doch vor einem mit w anlautenden
Namen setzt man in der Rcgol om oder aw (om-watda »das Madeneu*. Plural
OK-%raiadäl\ S. 281).
6) Z. B. (1. c.) millamlahr »du cote de la mer«, ana millik »je suis a cote
de toi«, iü dt miileh »qui vient apres lui?*. An eine Verwandtschaft dieses
Wortes mit dem bekannten algirischen lhe\k), millhe.h) u. a. wird man wohl nicht
»Google _
(ORHrll IIMVII:
884 Oött. gel. Am. 1909. Nr. 11
weise eine fesselnde und ästhetische. Nur daß L. gelegentlich ru
sehr persönlich -angreifend auftritt 1 ), will mir nicht recht gefallen, —
auch die Angriffe auf die Rasse*) nehmen sich nicht gut aus. Aber
der Deutsche braucht sich nicht zu beklagen, denn Landberg bringt
Deutschland und deutscher Gelehrsamkeit die wärmste Verehrung
entgegen *).
Die Materien des Commentaire sind selbstverständlich unter ein-
ander verschiedenartig. Zu einem Dritteil etwa sind sie grammati-
schen Charakters, — vgl. in dieser Hinsicht z. B. die Artikel: r-
EinfUgung in den Stamm S. 358— 362; Beziehungen zwischen -, ^
und 4 S. 673 f.; <l:l = d:I? S. 1189—1193; Verba y\ und &*1
S. 1206—1212; Verba tert. semivoc. S. 319— 331; Partizip mit Suffix
5. 720—736 ; Infinitive, bes. der Formen jü*. jüü' S. 585—548 ; der
Artikel des Nomens S. 281—290*); J>*»b S. 590—593; Jj»i als üni-
tätsnomen S. 708— 710; ,y*i, kJjJjd S. 1162— 1164; Demonstrativ-
pronomen S. 447 — 450; Interrogativpronomen S. 398 — 400; Präposi-
tion mala S. 426 6 ); Konjunktion fahnrntmi S. 465—474*); Konj.
i< li nicht, wo ich I'laU und Zeit linde. Alles xu sagen, was ich im Orient gelernt,
gesehen und erfahren IisIn*. Kin verehrter norddeutscher Arabist arhrieb mir
neulich, ich sei »711 bewandert«: a baon intenditore poche parole hastano, aber
das ist halt mein »Pläsierchen*.
1) Sogar Verstorbenen gegenüber (so S. X der Dcuxieme partie gegen
Kduard Glaser; S. 978, N. gegen einen Franzosen Amoux). Lebende kommen
schlecht weg x. B. S. 2CS, N. 2; 826, N. 1; 383, N. 2 f. S.; 479, N. 1; Z-*±, S. 2;
629, N. 3; 780, N. 2; 812, N. 2; 1076, Not«. — Namen will ich nicht nennen,
wer denkt, dati sein Name an diesen Stellen figuriert, mag sie nachschlagest!
liAufig aber ist I..srher Tadel gerechtfertigt
2) Vgl. schon Note 1 der vor. S.; ferner S. 182, N. 2, sowie das 3., 4. und
6. Zitat der vorigen Note hier.
3) S. namentlich auch S. 9 der ».lubiläumsschrift« ; »Gegen meine Gewohn-
heit habe ich diese »Festgabe* in deutscher Sprache verfallt. Ich bin ein deut-
scher Doktor; an der Brust der Mutter Germania habe ich gesogen, ja gerade**
gesoffen; in Deutschland und aus deatschen lliichem hal« ich unendlich viel ge-
lernt und, last not least, in Deutarbland habe ich meine gluckliebsten Jahre ver-
lebt; dort halte ich auch meine besten Freunde*. Nies ta Ürrri paladlni, donnom
augli, — raus bic-cait! Die niei In Uerti sind übrigens die Nordlander überhaupt,
auch die Schweden.
4) Der Artikel lautet im Dailnesisrhen i. A. em (so beginnt der erste Test
der Sammlung mit rm-Ueitttmi L -.»A*S ( il); doch vor einem mit tr anlautenden
Namen setzt man in der Kegel om oder ov {om-waUta »da* Mädchen-, Plural
ou-traladdt; S. 281).
6) Z, B. (1. c.) fwitVuMOoAr »du cote de la mer«, ana mittele »je suis * oo«
de toi*, ii ili millrh »qui rxeni apri* Im?*. Ao eiue Verwandtschaft dieses
Wortes mit dem bekannten algirischen \he\h), mtUk^h) u. k. wird man wohl nicht
mn
I.andlierg, Etudes sur Im dialertes de l'Arabie Mendionale
{in)hihh S. 1084 f. 1 ); verbaler Exponent rat S. 48ft— 495*); v. K.
tai S. 495— 501»); v. E. ma mit Suffixen S. 695 f.; die Themata
ht(n), ihn, bnm S. 474— 492 4 ): Wiedergabe von >nur< S. 658— C6C;
Konstruktion der Vcrba metuendi und cavendi S. 5C7 f. — Zu zwei
Dritteln sind die Materien dos Commentaire dagegen lexikalisch
und zwar sowohl im Sinne des philologisch-linguistischen Vokabulars
als des Reallexikons, wobei sich allüberall dem Verfasser erwünschte
Gelegenheit zu mächtigen Exkursen bietet; man beachte die hohen
denken dürfen (L. erwähnt es auch gar nicht); du algier. Wort ist ja schließlich
auch anderer Bedeutung (»dort«, »dorther«; s. W. Marcais, La dialecte arahe
pari«' a Tlemcen [Paria 1908} S. 181 and dess. Le dialecte arabe de« Uläd BrHhlm
de Salda [Paris 19081 S. 182 f.).
6) lafcimma irdselu 13,7 »als sie ankamen«. L. analysiert (465,18) b&mma
ganx richtig als m» 4- U. Weiterhin geht er energisch gegen meine Behaup-
tung for, daB lä in diesem Zusammenhange (und Überhaupt in der Bedeutung
»als«) aus lül entstanden sein könne; auch der oben 3.884 zitierte Artikel über
die Frage nach der Existenz einer Gleichung d-.l = d:l geht gegen jene meine
Annahme vor. Obwohl Parallelen für »d (od. d) zu U aus der Sphäre des Semi-
tischon mir nicht ru Gebote stehen, möchte ich in Ansehen ton Mxpw-ternM,
Madagaskar* Malagasten (u. a. Fallen eitra semitismum) bei meiner Annahme
stehen bleiben, aber doch auch einen Wechselfall beifügen, hei dem wenigstens
die eine Form arabisch ist: Cid ix nennen die Marokkaner qätes, qätn (in
Tanger: 'cUfr).
1) S. I0H4: enteh btV Urir'f inkalal enleh ina'i bäsir m »tu veux partirV —
Si tn es avec moi, je paxtirai- ; fen martnq? — kalah »arah em-tüq = »oü est
Marxaq? — Mail il est allt- au man he!« Ich mu0 gestehen, daß ich für den
Komplex lab an ^J ^ gedacht habe, zu welcher Idee mich Formen wie. «Li m ^f*
oder berber, auk ^ arab. ^U\ (vgl. etwa auch X IS meines in N. 2 zitierten
Baches) veranlaßt haben.
2) el-jöm ra'.na raqafna min em-bard »nous avons tremblö de froid aujour-
d'hoi« S. 485; ta ralni mutt — tn tan mutt »je serais certsinement (j [so? der
Referent]) mort« S. 486. Im Verlaufe de« Artikels wird untenuebt, oh man auf
cF ; oder auf jf\. zurückzugehen habe.
>
8) Z. B. (S. 496, im Vers) **«y s*'i\ j U *U»l* £Ä »c'est que ton ami
n'a pas one oenue (de poadre) dans son atiirail de tireur«. L. geht beim Ety-
mologiaieren dieses Ausdrucks auf ein sudarab. L r«^*-> >voir, regarder« zurück.
4} Ganz eigentümliche Themata, die xukunftiges oder eventuell notwendiges
Eintreten einer Handlung anzeigen, mit der 3. Person des Singulars konstruierend I
Beispiele: 8. 474 waiia btnä' (oder ibnä') rigal »par Dieu, nous reviendrons hien
a voas!«; 3.476 tcaüa bdni täb min iurb ed-doffän »je cesscrai poar sflr de
famer« ; S. 476 iciUa bhtak saqqa min es-sil td-dahaf »par Dieu, tu seraa abreuvf 1
par le torrent impe^ieux!« ; 8, 477 icaUa bnik yd' »p. D., il faul qae tu viennea!« ;
8.482 ma la bdnnak min töleh (oder tun bennak oder auch kinnak!) »est-ce que
ta ne serais pas des löleh?«.
61*
COßNEU UnWERSHY
88« Oött gel. Anz. 1909. Nr. 11
Seitenuinfänge bei mehreren derjenigen lexikalischen Artikel, die wir
als besonders interessant hier nennen niüchtcn : j^ S. 549 f., ^j
S. C50— 657, y S. 1201—1204, Oc-I und o**> S. 1237—1240, eff&Mft
»Flaschenkürbis« S. 609— 614, »-**/- »"*» t^/ S. 638— 647, Ul— u
und sJl-j S. 618—622, yfci S. 684— 690, ^^ S. 502—518, ^Jj
S. 1215—1224, entreißen« S. 1342—1347, »springen« S. 1244—1265
(aber auch 1346—1348), >seheu< S. 1294—1301, »Kaffee« S. 1055
—1079, »Wein« S. 1353—1359, >Katze< S. 1133—1138, >SeU<
S. 1122— 1124, »Schiff« S. 894— 902, »Schüssel, Eimer, Schlauch«
S. 606—609, »geschlechtlicher Verkehr« S. 907—973, »Hochzeit«
S. 817 — 869. Artikel, wie die beiden letztgenannten, gehören wirklich
schon mehr in eine große Enzyklopädie, da sie mit ihren kultur-
historischen und ethnographischen Detaillierungen sich so weit aus-
dehnen; sie Hefern ans aber anch kommentierende Parallelen aus dem
Bereiche des gesamten Arabcrtums, des Seniitcntiinis oder schließlich
der gesamten Welt, hierbei noch manchen vulgär- oder klassisch-
arabischen Text mitteilend oder auch — in Uebersetzung — griechi-
sche oder babylonische Texte beibringend. So figuriert innerhalb des
an vorletzter Stelle genannten Artikels ein Bestand von 107 Zeilen
an arabischem Texte, ferner das 199. Kapitel (nicht >le Chapitre
CXC1X1I«; b. S. 957) des 1. Buchet} des Herodot und endlich 30
Zeilen aus der Uebersetzung des Gilgameä-Kpos durch Phorrae, —
alles Texte bezw. Textübersetzungen, an denen L. natürlich nicht
ohne Konimentierung vorübergehen darf. Wir erhalten mithin ge-
legentlich .SuperkommenUre. Dem Babylonischen wird von L. in
seinen letzten Publikationen Überhaupt sehr häufig Beachtung ge-
schenkt, uud mit jenem Idiom hält jetzt auch Mythologisches
mehr und mehr seinen Einzug in die Schriften des sonst bedächtigen
Forschers. Man findet mythologische Stoffe z. ß. auch unter dem
Artikel iahbak (der S. 374—398 einnimmt) oder aber beim Artikel
**.lL> (S. 748 ff.). Doch auch ägyptische Gottheiten treten auf und
nicht bloß babylonische, — so die ägyptische Göttin Bust beim Ar-
tikel >Katze< (speziell J*i betreffend; S. 1136). — Um einmal zu
zeigen, in welchem Umfange ein Artikel seine Materie erörtert, sei
das sub »Katze« vorgeführte Wortmaterial hier gebucht: — j, i^-*,
jkö, t/^L» &<**«*•<*, hesäin, bisen, biseni, (_^-L-^ f j^ba jo* -*. o^*°
OjLto (arabisch); taiuün (mehri); Bast (äg. Gottin); Muse, Bise
(deutsch); pnite (lit.); piso (alban.); puSük (nenpers.); piiik (knrd.);
püö (afghan,); piS (pamir.); mich (ital.); mite (franzöe.); Jffcftf, Mies
(
O'njii ■■
COJ n u unuersity
U8B Gott. gel. Am. 1909. Nr. 11
Seitenumfange bei mehreren derjenigen lexikalischen Artikel, die wir
als besonders interessant hier nennen möchten : k*- 9 S. 549 f., y,j
S. 650—657, y S. 1201—1204, Ou-1 und Ou**> S. 1237—1240, dibbäh
»Flaschenkürbis« S. 609— 614, v^/- und v*i!/ S. 638— 647, *_a-^
und vJl-J S. 618—622, ^AJ S. 684—690, ^*., S. 502—518, >1Jj
S. 1215—1224, »entreißen« S. 1342—1347, »springen« S. 1244—1265
(aber auch 1346—1348), »sehen« S. 1294—1301, > Kaffee« S. 1055
—1079, »Wein« S. 1353—1359, »Katze« S. 1133— 1138, »Seil«
S. 1122— 1124, »Schiff« S. 894— 902, >Schüssel, Eimer, Schlauch«
S. 606—609, »geschlechtlicher Verkehr« S. 907—973, »Hochzeit«
S. 817 — 869. Artikel, wie die beiden letztgenannten, gehören wirklich
schon mehr iu eine große Enzyklopädie, da sie mit ihren kultur-
historischen und ethnographischen Detaillierungen sich so weit aus-
dehnen ; sie liefern uns aber auch kommentierende Parallelen aus dem
Bereiche des gesamten Arabertunis, des Semitentums oder schließlich
der gesamten Welt, hierbei noch manchen vulgär- oder klassisch-
arabischen Text mitteilend oder auch — in Uebersetzung — griechi-
sche oder babylonische Texte beibringend. So figuriert innerhalb des
an vorletzter Stelle geuannten Artikels ein Bestand von 107 Zeilen
au arabischem Texte, ferner das 199. Kapitel (nicht >le Cbapitre
CXC1X1I«; s. S. 957) des 1. Buches des Herodot und endlich 30
Zeilen aus der Uebersetzung des Gilgame5-Epos durch Dhorrae, —
alles Texte bezw. Textlibersetzungen, an denen L. natürlich nicht
ohne Komnientierung vorübergehen darf. Wir erhalten mithin ge-
legentlich .Superkommentare. Dem Babylonischen wird von L. in
seinen letzten Publikationen Überhaupt sehr häufig Beachtung ge-
schenkt, und mit jenem Idiom hält jetzt auch Mythologisches
mehr und mehr seiuen Einzug in die Schriften des sonst bedächtigen
Forschers. Man findet mythologische Stoffe z. R auch unter dem
Artikel lahbeik (der S. 374 — 398 einnimmt) oder aber beim Artikel
k~. uj (S. 748 ff.). Doch auch ägyptische Gottheiten treten auf und
nicht bloß babylonische, — so die ägyptische Göttin Ji'i^t beim Ar-
tikel »Katze« (speziell ^ betreffend; S. 1136). — Um einmal zu
zeigen, in welchem Umfange ein Artikel seine Materie erörtert, sei
das sub »Katze« vorgeführte Wortmaterial hier gebucht: ^«^ J^^
jÜ, u^ia* IcMtünc, Usdin t bist*, biseni, i^L-^ u-*!*, Ü, ^*, 11ä
^»U> (arabisch); taiicun (mehri); Bast (äg. Göttin); liunr, Jtise
(deutsch); jmiie (lit); pito (alban.); pufiik (nennen.); piük (kurd.);
pi*6 (afglmn.); pH (pamir.); m*W»(ital.); mite (franzöa.) ; Afirtr, Mirs
NivcRarr
Landberg, £tudes Bar lei difttettes de l'Arabie Mlridionale 887
(deutsch); misse (schwed.); rattn t atttu* (lat.'t; xitro? (spätgriech.).
Es werden hier also sehr viele Formen vorgeführt, und doch sind es
— wenn nun einmal eine Wortwanderung im großen Stile verfolgt
werden soll — noch nicht genug Formen: es dürfte aus inneren
Gründen z. B. kaii (osman., und andere Formen in den Türksprachen),
";■■■■■' (ma£rebinisch-arab.) , nmtiä (herber.), umrska (ungar.), koska
(russisch, und andere Formen in den slaw. Sprachen) etc. etc. nicht
unberücksichtigt gelassen werden : sonst bleibt die angeregte Nach-
spürung auf einem Drittel des Weges stehen. Große Ausblicke über
Wortverwandtschaft soll z. B. auch der Artikel »UL> >Kugel< (S. 1229
— 1236) eröffnen, der dies Wort durch die semitische und die indo-
germanische Welt rollt; mächtig reichliches Material zum Studium
der Wortverwandtschaft innerhalb des Semitischen dagegen bietet die
sich aus *oj > entreißen« entwickelnde Untersuchung (S. 1342 ff.), bei
der wir gegen 40 semitische Verba (#j3, gü, fjzj, pro, <Jjü, m. ntök,
£ü, ^üi, f/ i, yn^^j, m. vetöb, ui, gju, nra, j^j f ere, *bj, JUJ-t*,
jro t Oiü, jXi, m. vetör, iro, ^jü, JJO, J-Ui, Jtf, jXi t Jü, ii, Ja und
noch andere) vor unseren Augen defilieren sehen. Wir können die
L.schen Filiationen i. A. ohne Skeptizismus annehmen; aber ich habe
immer eine gewisse Abneigung gegen Zusammenstellen semitischer
Wurzeln, deren 1. oder 2. Radikal ein u oder ein t ist, wegen der
Möglichkeit ursprünglicher Servilittt dieser Laute an jener Stelle des
Themas.
In Bezug auf die Frage, ob Landberg ein gutes Ohr für die
Aufnahme des lebenden Arabischen besitze, habe ich mich ZDMG
56, 422 dahin geäußert, daß »in der Esaktität der Aufzeichnung dem
Grafen Landberg kaum ein anderer europäischer Gelehrter gleich-
komme«. Dabei bleibe ich stehen: L. hört keinen Konsonanten
falsch. Aber man kann nicht behaupten, daß seine Umschrift-
Systeme das Nonplusultra an Feinheit und Exaktheit seien; man muß
.sogar zugeben, daß er sich auf diesem Gebiete zuweilen recht merk-
würdige Voreingenommenheiten zulegt. Im letzten Sinne fällt auch
hier wiederum seine sonderbare Abneigung gegen die Anwendung des
ö für den Fall, daß es aus u entstanden sei, recht sehr auf; L
meint, man müsse den verschiedenartigen Ursprung des doch auch
irgendwie in der Schrift zur Darstellung bringen. Das Ganze ist
aber eine bedenkliche Systemlosigkeit, die ich schon 1. c, Note 1 ge-
rügt habe (warum soll dann etymologisierende Schreibweise nur gerade
den '}-Laut treffen? L. schreibt doch ohne Skrupel i für datin. £
und t, oder aber i für d und **£■>/); s. zu diesem Tunkte im
vorliegenden Buche bes. S. 113, N. 1. Andererseils diskrepieren mit
COPNEU UNIVERSITY
Gott gel. Adx. 1909. Nr. 11
der ausgezeichneten Hörfähigkeit des L. (sie abor trotzdem nicht
herabsetzend und bloß eine gewisse Indolenz des Verfassers be-
weisend, oder aber etwas wie Ungewandtheit in der technischen Aus-
drucksweise) Aeußerungen aus seiner Feder wie die folgenden : S. 6,
Z. 7 ila transcription d'un texte ne saurait jamais rendre toutes les
nuances deüeates de la prononciation arabo«; S. 12 in Note 1 zu
imlurrab Z. 1 des Textes: »j'ecris mdurraO, mais il est evident que
le in n'cst prononcablc qu'avcc un son vocalique qni, dans les cas
analogues, est tellement imperceptible, que la transcription tiindarruh
serait meme ici de trop< ; 8. 33 in der Note zu einem reimenden
ittäje »Wassere des Textes, dessen reinen ä-Vokal L. erst selber
aus Reiwskrupuln geschaffen hat: imdgn (L. schreibt das ^ mit y)
etait pres de möyc, mais la rime prouve que möye n'est pas la juste
prononciation. Memo ca» chez Littmunn NAVP p. 14« ; S. 700 (augen-
scheinlich in einiger Aufregung über das Bestehen der Aufsprenguugs-
Betonungen mäiersa etc. im Magren [s. über Aufsprengungen auch
S. 321 f.]): >dans mädrasah, la penultime, ötant breve, ne saurait
porter Tictus, mais dans le nordafricain mederseh (h? der Ref.) eile
devient longue et doit le porter. C'est la la regle generale en arabe,
et il est inutilc de la compliquer par des noms qui n'expliquent rien;
Stumme, Tunis. Gramm. § 70 et ss., Marcais, Gramm. 5. 56c
Es will uns üiuUich muh vorkommen, als ob L. mit seinen Kom-
plexen von langem Verbal und Hainz im Silbenschlusse
etwas anderes meine, denn das, wofür man die Sache halten muß.
Er schreibt z. R. S. 11, 13 £d hüUo »der Bruder ihres (ko aus ha
durch das dumpfe u) Vaters< ; S. 158,21 mü' ha in »ich will sie nicht« ;
Note 4 auf S. 88ä dieser Anzeige bmd' (•&*#) und #ä' *i> ; S. 8, 5 gar
tnä'tösar »zwölf«. Vielleicht meint hier L. etwas wie gestoßenen
Ton mit Ilaniz am Silbenschlusse; da hätten wir aber doch
zn erwarten, daß die Vokale als kurze bezeichnet würden. S. 1206,7
wird eine solche Fassung sogar auf luagrebinische Formen ange-
wandt (kfä\ &rfä'). Auffallig sind uns verschiedene Wortforraen in
dem damaszenischen Texte auf S. ä4 und 55; doch hier liegen
wahrscheinlich bloß Flüchtigkeiten vor (der Verf. wird gedacht haben,
er schriebe datinesisch). Wir meinen die Formen mild, trjif, mmnoh,
inälU. Ich habe fast ein Jahr in jenem Paradiese gelebt und ver-
meine, man bekommt daselbst ein j— «. ^a*£ .. *-»*, ^ nie anders zu
hören als m'Uit, jif> >«»»»", mdlli. — Nicht genügend ist öfter der
Ton bezeichnet worden: S. 30, 14 lesen wir ^afh-feuiM, dagegen
fyift-rhwn S. 31, Z. 4; sollen denn hier — und in den häutigen analogen
Fällen — Unterschiede in der Betonungsweise gemacht werden-
■.■iIHllLUNMRSITY
Gott, gel. Am. 1909. Kr. 11
der ausgezeichneten Hörfähigkeit des L. (sie aber trotzdem nicht
herabsetzend und bloß eine gewisse Indolenz des Verfassers be-
weisend, oder aber etwas wie Ungewandtheit in der technischen Aus-
drucksweise) Aeuflerungen aus seiner Feder wie die folgenden : s. 6,
Z. 7 >la transcription d'un texte ne sauroit jamaia rendre toutes lea
nuances delicates de la prononciation arabe« ; S. 12 in Note 1 zu
nularrab '/.. 1 des Textes: »j'ecris iiulurrab, mais il est evident que
le »i n'eat prononcable qu'avec un son vocalique qui, dans les cas
onalogues, est tellement imperreptible, que la transcription ündarnio
scrait meme ici de trope; S. 32 in der Note zu einem reimenden
mäje »Wasser* des Textes, dessen reinen ü-Vokal L. erst selber
aus Reimskrupeln geschaffen hat: >mdye (L. Bchreibt das ^ mit jr)
etait pres de niüyc, mais la rime prouve que rnöyc n'est pas la juste
prononciation. Meme cas chez Littniann NAVP p. 14« ; S. 700 (augen-
scheinlich in einiger Aufregung über das Bestehen der Aufsprengungs-
Betonungen mMcna etc. im Ma£reb [s. Über Aufsprengungen auch
S. 321 f.]): >dans mädrasah, la penultime, 6tant breve, ne saumit
porter l'ictus, mais dans le nordafricain medirsch (k? der Ref.) eile
devient longue et doit le porter. C'est la la regle g6n£rale en arabe,
et il est inutile de la compliquer par des noms qui n'expliquent rien;
Stumme, Tunis. Gramm. § 70 et ss., Marcais, Gramm. §. 56«.
Es will uns endlich auch vorkommen, als ob L. mit seinen Kom-
plexen von langem Verbal und Hamz im Silbenschlusse
etwas anderes meine, denn das, wofür man die Sache halten muß.
Er schreibt /. li. S. 1 1, 1 I h>'< büho »der Bruder ihres (hu aus A*i
durch das dumpfe u) Vaters« : S. 158,21 md' bd'ha »ich will sie nicht« :
Note 4 auf S. 885 dieser Anzeige b>itä' (tbnä') und t)ä' »l»; S. 8,5 gar
'»ii'-''"» »zwölf«. Vielleicht im-int hin L efem wifl gettofl*B6l
Ton mit Ilamz am SilbenschlusBe; da hatten wir aber doch
zu erwarten, daß die Vokale als kurze bezeichnet würden. S. 1206,7
wird eine solche Fassung sogar auf magrebinische Formen ange-
wandt [klä\ fefä'). Auffällig sind uns verschiedene Wortfonnen in
dem damaszenischen Texte auf S. 54 und 55; doch hier liegen
wahrscheinlich bloß Flüchtigkeiten vor (der Verf. wird gedacht haben,
er schriebe datineaiach). Wir meinen die Formen mitd, erfif, minnuh,
Hin 1 !- . Ich habe fast ein Jahr in jenem Paradiese gelebt und ver-
meine, man bekommt daselbst ein JJU, w*-*,, «— *, *I* nie anders zu
hören als mitSt, fif, minnu, tnätti. — Nicht genügend ist öfter der
Ton bezeichnet worden: S. 30, 14 lesen wir ffäfrtkum, dagegen
ffifwKvm 8.81, Z. 4; sollen denn hier — und in den häutigen analogen
Fällen — Unterschiede in der Betonungsweise gemacht werden?
WIVER9TY
Landberg, £tudes nur Im diilectea de I'Arabie Mlridion&le 689
— Ueber mehrere der Lautzeichen, die L. anwendet, werden wir
unter der Rubrik >Transcription< (S. X der Premiere partie) leider
nicht informiert (sehr wahrscheinlich findet man diesbetreffende An-
gaben allerdings wohl in früheren Worten des Herrn Grafen); wir
meinen hier z. B. ein q mit einem Punkte darunter (z. B. in der
Umschrift von ^J^iä* JB S. 9, 14) oder ein u mit Punkt darüber (z. B.
in der U. von s^ S. 32, 6 ö\). Uebrigens sind im vorliegenden Werke
manche Accentuierungs- oder Kopulierungszeichen der Vokale z. T.
von unschönem Aussehen, wie etwa die mächtigen Klammern über
triphthongischem aou {laoun S. 10, 17 und kaown S. 8, 2 haben
solche sperrige Zeichen über sich [es liegt ^.? vor], die freilich
weniger stören als die entsetzlichen Klammern, die die minimal-
wertigsten Vokale in Schriften B. Meißners und anderer signalisieren),
die Accente über den ö und über anderen Vokalen (namentlich bei
Anwendung der kleineren Schrift der Anmerkungen; s. z.B. S. 124,
N. 2). Die Sache ist zwar äußerlich; doch tadellose Typen heben
entschieden den Genuß bei der Lektüre eines Buches.
Entschiedene Nachlässigkeiten läßt sich L. häufig beim Anbe-
quemen vulgärarabischer Texte anderer Sammler an sein Typen-
system zu Schulden kommen. Beispielsweise setzt er in dem, S. 82 — 86
vollständig reproduzierten Märchentext Nr. 1 meiner (S. 682 Arno. 2
zitierten) Sammlung aus dem nordafrikanischen Tripolis für mein t
(— französ. j) ohne Skrupel ein $ ein, das man doch eben als ein
fach auffassen wird, wie femer die Unterscheidungen ff, $, ?, 2 in
jener meiner Textsammlung von L. zu einem v uniformiert weiden;
Nach L.scher Umwertung wird { J^* zu einem w.<c, und jeder wird
denken, diese Verbalform laute in jenem Tripolis mehe (französisch
gefaßt); ich schreibe aber stets »"■-;. denn ihr \ ist ein offenes, d-
ähnliches. L. gibt ferner (S. 302) ein tirftqisches hol > Kraft*, h-d
»Rosse<, ?äf >Sommer« aus F. H. Weißbachs Anzeige von B. Meißners
> Neuarabischen Geschichten aus dem Iraq< (die Anzeige umfaßt
S. 931— 948 des 58. Bandes der ZDMG; jene Nomina stehen dort
auf S. 935) ohne weitere Umstände mit reinem d wieder; ein ä
würde L. an jener Stelle (S. 302) freilich nicht ins System passen.
Auf derselben Seite der Weißbachschen Anzeige iet übrigens auch
nicht zu lesen, daß >le dialecte de Mesopotamie offre aussi une ten-
dance du passage de d en <5< (wie L. S. 296 zitiert), sondern es heißt
daselbst, das ä von rät >du hast gesehen« u. ä. Formen habe >viel-
fach einen Klang nach ö hin<. Das ist etwas ganz anderes!
Eine Anzahl von Stellen sei hier aufgeführt, zu denen wir Zu-
sätze zu machen bezw. Korrekturen anzubringen haben; doch ist der
■ 'httEK UNIVER5JTY
890 ÜÖtt. gel. Am. 1909. Xr. 11
Bestand von Druckfehlern oder sonstigen Kehlern im vorliegenden
Werke sehr gering (mich stellt der Verfasser auf S. 277 f. und 1437
— 1440 deren Hauptbestand richtig). Wir geben in dieser Beziehung
Folgendes: S. 8, Z. IG: lies yJzü für yc'iü || 47, 24 : I. nicht. Jim f.
nuff || 289, N. 1 : I. lilh'titda f. hihhuhi || 300, N. 1 : worauf geht das
Relativ »denc in 55.7? || 306, N. 2 (wie auch 705,9; in anderen Fällen
aber richtig) : 1. Burckhardt f. Burkhardt || 340, 7 f. : zur Schreibweise
fl6? jj^I und ,._ö (j-fc>, welche ein ungebildeter Jerusalemer Araber
an Littmann mitteilte, vergleiche man die maltesische, durchaus sank-
tionierte eilyfai t'ijim, haiiu* t'ijlin etc. || 441, 12; 1. Jayakar f. Jayakar
462, 13: man könnte denken, I,. wolle hier sagen, i König« hieße
bei den Slawen krot (u. a.) und bei den Magyaren ko»ol ; bei den
letzten lautet das Wort aber kinify || 466, Z. 4 v. u. : für conjonetions
suilafricaines 1. conjonetions nordafricaines || S. 475,3: Kampff-
meyers Aufsatz hat den Titel Die arabische Verbalpartikel b (m)<
! 488, N. 3 : zu v _-\^ .<■', vgl. ein *^.y- ■ .< J in meinen Tripolitanisch-
tuniBischen Beduinenliedern (Leipzig 1894), Vers 693 || 489, 9: fadii-
ican* >da suchten sie< ist wohl irgendwie andere zu lesen || 571, N. 1
Z. 12: f. de Metelynski 1. de Motolynski || 591,13: zu >*£•& — nache
(Algörie)« möge doch auch bemerkt werden, daß dieses Wort fremden
Ursprungs ist, nämlich vom lat tKCMr stammt | 655 f. : die Haare auf
der Körperhaut des Menschen heißen sonst stets «-ii; hier merk-
würdigerweise v,y U 694, 8 ff. : mit id-drtm meint Manzoni auf S. 71
seines Buches >EI-Yenien< (daselbst lesen wir: >nelle montagne vi-
vono a truppe gli sciacalli [rtl-tW»]; e pur facile nello Yemen l'incon-
trare delle magnifiche volpi [al-<lrim]*) gewiß eine Form von -*oi ■
vgl. Lisäu al-jArab XV, 9311 733,2: ein MßuuHm gibt es in Tunis
nicht und steht auch nicht an der aus meiner Tunis. Grammatik
zitierten Stelle H 937 : mit der Terminologie in (homosexuellen Dingen
scheint L. nicht immer auf dem Laufenden zu sein (was an und für sich
kein Fehler ist). Soviel weiß ich aber doch, daß man die Antin ous-
statuen nicht expreß als >une expression du Budisme romain< be-
zeichnen kann; der Jüngling macht doch weder einen sadistischen
noch einen masochis tischen Eindruck. L. meint mit >sadisme« wohl
mehr >p6dcrastie« || 1206,12: 1. A. Fischer, Zum Wortton im Ma-
rokkanischen f. A. Fischer, Wappen |1 S. 1319: Interessant ist auch
folgender Entwickelungsgang von Uxävi], nämlich X. zu türkisch
IckcH, Icyai, hjeii, und aus der letzten Form tunisisch jäu (das spe-
ziell >Barbierbecken« bedeutet) || 1345,9; bei A. Jahn (Mehri- Sprache)
bteht 1. c. titök, nicht iiäuk | 1393, N. 1 : Es ist nicht richtig, daß
ich die Endvokale des Vulgärambischen, wenn unbetont, aber ety-
. __ COKHEÜ UHIVCRSITV
m
I.andberg, Etüde* sur les dialeetcs de l'Arahie Mcridionale 891
mologisch lang, immer mit dem übergesetzten Striche bezeichne ;
dos habe ich nur in meinen frühesten Schriften getan, mich späterhin
aber von falschen Voreingenommenheiten freigemacht.
lieber das Metrische, Rhythmische und Musikalische
der datinesischen Lieder redet L. an verschiedenen Stellen seiner
Sammlung; 8. namentlich S. 100—103, 146, 152, 325 und 554. Auf
S. 103 (Z. 13—18) äußert sich L. folgendermaßen: >Devant publier
en allemand une critique assez dltailltie des ouvragcs des dcux
savants precites '), dont les vues ne sont pas toujours les miennes et
qui paraissent se baser sur des conclusions fausses, amenees par l'in-
suftisance de leur observations (Dank I), je ne veux ici discuter une
question qui demande ä eile tout un livre«. Dem Erscheinen dieser
Studie sehe ich mit Neugier, aber auch mit Gelassenheit entgegen.
L. wird jedoch guttun, sich vor ihrer Veröffentlichung die diesbe-
treffenden Auseinandersetzungen in den in Frage kommenden Publi-
kationen aus meiner Feder erat noch einmal gründlich anzusehen,
damit er nicht fernerhin und uicht wie Martin Hartmann (s. Deut-
sche Literaturzeitung, 1895, Sp. 1000) aus meinen Schriften Sachen
liest, die gar nicht in ihnen stehen! Während M. II., weil ich Noten-
schrift (aber es war doch linienlose!) zur Schematisierung von Rezi-
tationsrhythmen verwandte, zu der Ansicht kam (s. I. c), ich wolle
dem Zusammenhange von Veremetrik und Gesangsrhythmus beim ein-
zelnen Gedichte nachgehen "), und während ihm entgeht, daß ich den
Beziehungen des starren metrischen Schemas zum lebendigen Rhythmus
des Rezitierenden nachspüre, verfallt L. auf die Anschauung: meine
Em endations texte stellten die Gesangsform der betr. Stücke
dar (s. S. 554, N. 2)1 Meine Emendationstexte sind aber weiter nichts,
als die rein mechanisch skandierend vollzogenen Veränderungen des
diktierten Textes nach den Erfordernissen des metrischen Schemas
mit seinen — , u oder (das Vorhandensein der metrischen Schemata
wird L. nicht deshalb leugnen wollen, weil volkstümliche Dichter sie
mitunter nicht kennen). Diese Emendationsarbeit verlangte eines-
teils das Hinzufügen von Vokalen zum diktierten Texte
(diese von mir eingesetzten Vokale werden ja wohl sehr oft beim Ge-
1) lietrifft den »Divan aus Zentralarabien* von Albert Socio und meine*
■Tri|ioÜtanis(:h-tuni&ischen lleduinenlieder« (oder andere von meineu Liedersamm-
lungen).
2) vu er mir aber doch aurh nicht hatte verbieten dürfen, und was mir
I. ja erlaubt (S. 101.20 — 24). — L. wird namentlich auch meine Erwiderung auf
M. Hartmaaoa Beanstandungen iu lesen haben; diese findet sich in meinem
kurzen Artikel »Neue tunisische Sammlungen« im 2. Hände der A. Scidelschen
»Zeitschrift für afrikanische und occanisthe Sprachen« |spez. s, S. 99).
COANEU jM.ff'-r,
Hüü Oött. gel. Adz 1909. Nr. 11
bange zum Vorschein kommen, aber das braucht nicht mit absoluter
Notwendigkeit der Fall zu sein; ein diktiertes tamik udAicäibek
Mit, qallir.k eq'clil cddtbärn [cf. Tunis. Märchen und Gedichte, S.91]
z. B. ist metrisch aufzufassen als lainike uAhicäiebek $&d, qalbek
qeiü aldcharä [ w_ |_w J, aber beim Singen wurde es da-
gegen gegeben [s. Tripolitan.-tunis. Beduinenlieder, S. 4] als utinik
HähiuiiOtk nid, !>i/L,i- ',-,,, ai cildthdnaiiauard!), andernteils das
Tilgen von Vokalen aus den diktierten Texten (so wurde
z. B. in Stück VII der Trip.-tunis. Bedl. an 5 Stellen wortbeginnendes
ufä zu lu verändert). Mit einigen wenigen Ausnahmen klappt in allen
Gedichten meiner Sammlungen die metrische Emendationsarbeit ao
schön; ich möchte sehen, an welcher Stelle die mir zugesprochenen
conclusions fausses und die insuftisance meiner Beobachtungen zum
Vorsehein kommen sollten!
Die das interessante Werk schmückenden Illustrationen sind sehr
instruktiv. Dem Titel der Premiere Partie geht voran das kolorierte
Bild eines jawüliqischen Sängers; Vollbilder bei S. 597, 1310 und
1406 führen uns »Poterie en terre cuite (Marche de Öibri«, bezw.
»La qusla liamyarftyah< und den Coitus zweier Kamele vor.
Die übrigen Bilder stellen Gerätschaften und Werkzeuge dar. Der
Text der an zweiter Stelle erwähnten Abbildung der süd arabischen
Haartracht trägt (wie Textstellen hier und da) schon Verweis auf das
zukünftige >Glossaire«. Was wird uns dieses bringen? Wie es
scheint: nicht nur alphabetische Buchung des Materials für Nach-
schlagezwecke, sondern auch Neues, d. h. neues Material fürs süd-
arabische Lexikon und weitere Kommentierungen und Exkurse, Bodaß
man späterhin dem werten Herrn Grafen für dieses Glossar ebenso
großen Dank wissen wird, wie man ihm heute zu danken hat für die
erste Hälfte seines Uatiuah- Werkes.
I^eipzig Hans Stumme
C0BNEL1 UNIVER
GM«, gel. Anz 1V09. Nr. 11
sänge zum Vorschein kommen, aber das braucht nicht mit absoluter
Notwendigkeit der Kall zu sein; ein diktiertes tainlk träAtcatbck
aiii/, nalbik eqelil cdd&artt [cf. Tunis. Märchen und Gedichte, S. 91]
z. It. ist metrisch aufzufassen als taintkn wäAicaiebek surf, qalbek
qelil tddebara [__ v _|_w J, aber beim Singen wurde es da-
gegen gegeben [s. Tripolttan.-tunis. Beduinenlieder, S. 4] als tainlk
uäfimiibck swi, yälUk v'/iUl eddthänaitanarä!), andemteils das
Tilgen von Vokalen aus den diktierten Texten (so wurde
z. B. in Stück VII der Trip.-tunis. Bedl. an 5 Stellen wortbeginnendes
uld zu In verändert). Mit einigen wenigen Ausnahmen klappt in allen
Gedichten meiner Sammlungen die metrische Emendationsarbeit so
schön; ich möchte sehen, an welcher Stelle die mir zugesprochenen
conclusions fausses und die insufnsance meiner Beobachtungen zum
Vorschein kommen sollten!
Die das interessante Werk schmuckenden Illustrationen sind sehr
instruktiv. Dem Titel der Premiere Partie geht voran das kolorierte
Bild eines lawäliqischen Sängers; Vollbilder bei S. 597, 1310 und
1404» führen uns »I'oterie en terre cuite (Marchä de Sifcr)«, bezw.
>La qusla hamyarayah« und den Coitus zweier Kamele vor.
Die übrigen Bilder stellen Geratschaften und Werkzeuge dar. Der
Text der an zweiter Stelle erwähnten Abbildung der sUdurabischen
Haartracht trugt (wie TexUtellen hier und da) schon Verweis auf das
zukünftige >Glossaire«. Was wird uns dieses bringen? Wie es
scheint: nicht nur alphabetische Buchung des Materials für Nach-
schlagezwecke, sondern auch Neues, d. h. neues Material fürs sud-
arabische Lexikon und weitere Kommentierungen und Exkurse, sodaU
man späterhin dem werten Herrn Grafen für dieses Glossar ebenso
großen Dank wissen wird, wie man ihm heute zu danken hat für die
erste Hälfte seines Datiuah-Werkes.
Leipzig Hans Stumme
MVER9TY
Hone Semitica« No. Till 893
Hone Semiticae No. VIII. Codex Climaci Reacriptus. Fragments
of sixth Century I'aleatinian Syriac texta of tfae Goapela , of the Acta of the
Apostles, etc Transcribed and edited by Agaes Bmltfc Lewli, M.R.A.S. Witb
aeven facaimilea. Cambridge 1909. XXXI, 201 S., 7 Taf. 4*. — 10 l. 6 d. -
Codex Climaci reacriptus nennt Mrs. S. S. Lewis diesen Palim-
psest, weil seine obere Schrift die syrische Uebersetzung des KXiujxS
tod napadeiooo enthält, dessen Verfasser Johannes, ein wol bald nach
600 gestorbener sinaitischer Mönch, von diesem seinem Werk den
Beinamen Climacus erhalten hat (Dasselbe ist griechisch gedruckt
z.B. bei Migne, P. G. tom. 88, 631 ff.) Die Papierlagen, die der
syrische Kopist (oder vielleicht Uebersetzer) benutzte, waren zum
größeren Teil christlich-palästinisch , zum kleineren mit griechischen
Bibeltexten beschrieben; vier Blätter waren noch leer. Nachdem
Mrs. L im J. 1895 ein einzelnes Blatt der Hs. in Kairo erworben
(mitgeteilt in Stud. Sinait VI, p. CXXXIX), gelangte sie 1905 via
Suez in den Besitz von 89 Blättern, die sie 1906 in Port Tewfik um
weitere 48 Blätter ergänzen konnte. Das Mittelstück hat sich bis
jetzt leider nicht auftreiben lassen.
In der Einleitung handelt Mrs. L. in Kürze von der ehr.- palästin.
Schrift und Literatur überhaupt, führt die Geschichte der diesbezüg-
lichen Wissenschaft bibliographisch vor, teilt sodann die griechischen
Texte des Palimpsestes mit, und gibt zum Schluß Erläuterungen und
Betrachtungen zu allerlei problematischen Lesarten, manchmal im
Namen ihres langjährigen Beirates in solchen Dingen E. Nestle. Sie
ist geneigt, die Entstehung der chr.-pal. Bibelübersetzung vom 4. Jht
an zu datiren ; ferner betont sie wieder die besondere Verwandtschaft
dieses Dialekts mit dem galiläischen : its Hkeness to Uie GaUlmu hm-
guaye of the Turgums (p. XIII), U represents the homehj Galilean
speerh tehidi bewrayed St Peter (p. XVI). Beides, glaube ich, mit
Unrecht. Die erste Ansicht hat seit F. C. Burkitts Darlegungen
im Journ. of Theolog. Studies II, auf die Mrs. L. selbst verweist, für
antiquiert zu gelten; auch Nöldeke ist inzwischen vom 4. ins 5. Jht.
hinuntergegangen (Kultur der Gegenwart: Die oriental. Literaturen,
1906, p. 121), wenn auch nicht bis ins 6., wie es Burkitt tut Für
das Andere könnte Dalman als Gewährsmann angeführt werden,
der auch noch in der 2. Aufl. seiner Grammatik den chr.-pal. Dialekt
mit dem galiläischen dem judäischen gegenüberstellt '). Gegenüber
I) Unter dem »judätachen* Dialekt will er iwar jetxt »ein io Judaa ur-
aprünglich geformtes Schrift aramäisch« verstanden haben, nicht »ein in Judaa
gesprochenes Aramaiach«, wie man irrtümlich aua der I. Aufl. hcrauageleacn habe
(Vorwort p. V. VI). Mit diesem Gesichtspunkt Ernat gemacht, wurde aber seine
Grammatik des jüd.-palaat. Aramäisch eine weaentlich andere Anlage zeigen
m Oasen-
COßNEll UNIVERSITY
mi Gott gel. Ans 1909. Nr. 11
den unklaren Begriffen, die z. T. bis heute in diesen Dingen herrechen,
ist es besondere wertvoll, ja sogar der eigentliche Hauptwert der in
ro erfreulicher Wciso wieder entdeckten ehr. -pal. Literatur, daß sie
beweist, daß die aramäische Sprache Palästinas im 6. und 7. Jht
eine äußerst gleichmäßige gewesen ist Die Unterschiede reduzieren
sich auf da« Lexikon — hior zeigt sich das ältere Samaritanisch zu-
gleich als Grenze und Vermittler zwischen Galilaisch und Judäisch
d.h. christlich Palästinisch — , verflachen sich aber anch hier zu-
sehends, je mehr chr.-pal. Dokumente wir kennen lernen 1 ). Ein
grammatisch separiertes >Judäisch( kann nicht daneben existiert haben.
Die Targume zum Pentateuch und zu den Propheten sind nicht nur
rabbinische Kunstsprache, sondern in Babylonien bis zur Unkennt-
lichkeit entstellt.
Zwei der Konvolute, die der Syrer später als Schreibmaterial
benutzte, enthalten umfangreiche Stücke aus Evangelien, Apostel-
geschichte und Briefen , die zu einer Bibelübersetzung gehören, also
nicht aus Lektionarien stammen; das dritte enthält Stücke aus ver-
schiedenen Lektionarien, z.T. aus der PeSItä übersetzt; das vierte
besteht aus einem Blatt apostolischer Apokryphen und 4 Blättern
einer noch nicht identifizierten Homilie. Die biblischen Stücke werden
noch auf ihr Verhältnis zu den bisher bekannten zu untersuchen sein.
Die Perikopen und Verse, die hier zum ersten Mal vorkommen,
sind: Ex. 4n— is. Lev. 8u-n, 11« — 12s. Dt 617 — 7m. 1 Sam.
2i»-», 4i-«, 65— 11. Hiobln, 6i—7ti. Ps.41i.<, 61 1, 109 1. Prov.
lio-n. Ct. 5t~a. Jes. 63»— 11. Jer. lli* — 12is. Jo. 2 11— 11. tt-io.
Mich. 4i— 6. — Mc. 1 w— »0, 2iB-»t. Joh. 13 1»— *». Act 19n— 20 u,
21a— u, 24h— 26i, 26tt— 27». Rom. 4i?— >&, 5u-is, 614 -7 11,
8»— *i, 15 11 -ri. 1 Cor. \i— 17, 3n — 4i», 13h — 14u, 14«* — 15io,
IS««-«, 16i§— 2 Cor. li. 2 Cor. Im— 2h, 4ii— 5i t , 611— 7 ■. Gal.
li-is, 3to— «, 4is — Du, 5i4 — 6u. Eph. 4u- «, 5i— u, 61t. Phil.
2i*-i8. Col. 4b -it. 1 Thess. 1 <-b, 5i» — 2 Thess. 2n. 1 Tim. 6 T .
2 Tim. Si— 14. Tit. 27-10, 3i-b. Philem. 11—25. Hebr. 2io, fti.t,
7 11— is, 9 1*— is. 2 Petr. 1 1— it, 3 «-ib. 1 Joh. 1 1— t.
Den aramäischen Texten ist durchweg der griechische beigesetzt,
und wo dieser fehlt, d.h. bei den beiden Fragmenten am Schlüsse,
eine versuchsweise englische Uebersetzung.
Nach den 7 Faksimiles zu urteilen , gehört der Palimpsest nicht
zu den desperatesten; im Durchschnitt ist die untere Schrift sogar
1) M. Neumarkfl „Lenikaliiche rntersurhunpen xiir Sprache der jenina-
lc mischen rcntateuch-Tarpume", Iterlio 1905, waren demnach iclion bei ibrem
Erscheinen nntiquierl; um so mehr, als er den cbr.-pal. Dialekt nor au» den
n-ünnelhafiestcn yucllen kannte oder kennen wollte (p. 11).
Gi I -
CORNI IJNIVtRS
8t4 Gott. pel. Am. 1909. Nr. 11
den unklaren Begriffen, die z.T. bis heute in diesen Dingen herrschen,
ist es besonders wertvoll, ja sogar der eigentliche Hauptwert der in
so erfreulicher Weise wieder entdeckten ehr. -pal. Literatur, daß sie
beweist , daß die aramäische Sprache Palästinas im 6. und 7. Jht
eine äußerst gleichmäßige gewesen ist Die Unterschiede reduzieren
sich auf das Lexikon — hier zeigt sich das ältere SamariUnisch zu-
gleich als Grenze und Vermittler zwischen Galiläisch und Judäisch
d.h. christlich Palästinisch — , verflachen sich aber auch hier zu-
sehends, je mehr chr.-pal. Dokumente wir kennen lernen'). Ein
grammatisch separiertes >Judäisch< kann nicht daneben existiert haben.
Die Targume zum Pentateuch und zu den Propheten sind nicht nur
rabbinische Kunstsprache , sondern in Babylonien bis zur Unkennt-
lichkeit entstellt.
Zwei der Konvolute, die der Syrer später als Schreibmaterial
benutzte, enthatten umfangreiche Stücke aus Evangelien , Apostel-
geschichte und Briefen , die zu einer Bibelübersetzung gehören, also
nicht aus Lektionarien stammen; das dritte enthält Stücke aus ver-
schiedenen Lektionarien, z. T. aus der PeSif* übersetzt; das vierte
besteht aus einem Blatt apostolischer Apokryphen und 4 Blättern
einer noch nicht identifizierten Homilie. Die biblischen Stücke werden
noch uuf ihr Verhältnis zu den bisher bekannten zu untersuchen sein.
Die Perikopen und Verse, die hier zum ersten Mal vorkommen,
sind: Ex. 4u-ie. Lev. 8ii-k, 11 « — 12«. Dt 6i?— 7«. 1 Sam.
2it-tt, 4 1-8, 6»-u. Hiobln, 6 i—7»i. Ts. 41i.4, 61 1, 109 1. Prov.
1 10-fi. Ct 5*-». Jes. 63» 11. Jer. litt— 13». Jo. 2u— u. u-10.
Mich. 4i-ä. — Mc. l,o— w, 2i»-ii. Job. 13i»-w. Act lflai— 20 u,
21i-h, 24n— 26i, 26 n— 27 it. Rom. 4n-u, 5i«_n, 6u-7u,
811— », ISu-ti. 1 Cor. lt— 17, 3u— 4i», 13i— 14n, Um— Iftw,
lf>n-4t, I61.— 2 Cor. 1 1. 2 Cor. In— 2n, 4it— 5it, 611— 7 1. Gal.
li— m, 3 io—8i, 4 16 — 5u, 5 11 — 61t. Eph. 4 u— ii, 5i— h, 61t. Phil.
2i>-h. Col. 4§-n. 1 Thess. 1 i-t, 5i»-2 Thess. 2n. 1 Tim. 6t.
2 Tim. Bt-u. Tit 2t-io, 3i-i. Philem. 11—25. Hebr. 2io, Si.i,
Tu— 1«, 9it— «. 2 Petr. 1 1— 11, Bu— it. 1 Joh. 1 1— t.
Den aramäischen Texten ist durchweg der griechische beigesetzt,
und wo dieser fehlt, d. h. bei den beiden Fragmenten am Schlüsse,
eine versuchsweise englische Uebersetzung.
Nach den 7 Faksimiles zu urteilen, gehört der Palimpsest nicht
zu den desperatesten ; im Durchschnitt ist die untere Schrift sogar
1) M. Neamirki „Lexikalische UntentubanRco iur Sprache der jeniu-
tcmtecliM FaatatMrli-Tarcumc". Itrrlin 1H0Ö, waren demnach tchon bei ihrem
Kracheinrn antiquiert; um so mehr, als er den <hi |ul Dialekt nur au« den
[leiten Quellen kannte oder kennen wollte (p. 11).
■
'.IVERSirr
—
Horu Semitic« No. VIII 895
ganz ordentlich erhallen , nur fehlt es natürlich nicht an mehr oder
weniger verblauten Stellen. Da der Syrer in derselben Richtung
schreibt wie sein Vorgänger, liegt die Sache allerdings ungünstiger,
als wenn er querüber geschrieben hätte, denn vom unteren Text ist
auf diese Weise erheblich mehr verdeckt worden, und es bedarf schon
sehr gründlicher Schrift- und Sprachkenntnisse, um bei verschiedenen
Lese mögt ich keiten die richtige herauszufinden. Wenn übrigens, wie
es in der Einleitung heißt, auf einigen Faksimiles die untere Schrift
durch ein Verfahren des Cambridger Photographen im Negativ viel
deutlicher hervortrat, als sie sich dem unbewaffneten Auge zu er-
kennen gibt, so wären möglichst viele solcher Koproduktionen erwünscht
gewesen, denn die Nachprüfung dürfte noch allerlei Verbesserungen
liefern. Einstweilen ersehe ich aus den Proben, daß p. 24, 1. Sam. 6i,
«fc^ statt otbw steht, p. 108, III, Z. 15 1K statt Jl a^s und Z. l'J
o^s statt ||{, IV, Z. 3 v. u. |bt statt 11. p. 198, III, 1 aj| statt
*m*t t Z. 3 J-flvif statt l^AU, Z. 8 *KaII statt «*b^-\ Z. 12
Uim .-tat t Vi» , IV, Z. 6 ^aorC*. Statt ya 7 n n^ .
Ich lasse nun eine Anzahl weiterer Verbesserungen folgen , teils
solche, die sich mir beim erneuten Durchgehen der Texte ergeben
haben, teils solche, die ich Mm. L. während des Druckes vorschlug,
die sie aber, als mit ihren Lesungen unvereinbar, zurückstellte.
Pag. 2, Mich. 4 a ai^< = xaraxö^Gooiv ist verlesen (oder
event. verschrieben) aus ^o^. Es ist derselbe Fehler wie in
*^***'^- Jo. 3 io.
Pag. 4, Lev. 8« U i_o . Wenn diese Ergänzung richtig wäre,
so müßte der Uebersetzer das xavoü irrtümlich als >Rohr< gefaßt
haben. In Wirklichkeit wird er wol %m geschrieben haben (das
natürlich m ist, nicht f, wie ich im Lex. 137 versehentlich angab).
Ebenda, V. 28 | t^. .\a «. ist Schreibfehler für fUu^*. vgl.
V. 29.
Pag. 6, Lev. 12« ist jjaf richtig (ohne !i.
Ebenda, Lev. 12s lii^ai. 1 =~ tö ixawSv ist ohne Frage falsch.
Vielleicht Jj>»oj.
Pag. 8, Jo. 2 1? v o^oV<> : 1- ^o^oi-o.
Ebenda, V. 18, o£wo*o ^o oc* .m.,o ist unhaltbar, denn >m,,
wird nicht mit ^o konstruiert. Sowol Lect, 46 1 als auch S. F. 40 «
haben o^-oto^*- ^d— o.
Ebenda, V. 20 'odaj»\ Mit diesem Lückenbüßer aus der Pes.
kann man sich nicht einverstanden erklären , denn das Wort ist im
Chr.-Pal. bisher nicht belegt und das übliche Wort für ßp<Ju.o« ist
COKHfU UNIVER9TY
Gott. gel. Abi. 19t«. Nr. 11
oi_»; : also otlov*; — wenn man überhaupt so weit gehen will, ganze
Würter einzusetzen. Unangebracht ist es jedenfallH, pag. 10, 1, 1
(Dt. Gi») für die im Ms. weggeschnittene Zeile y-ki>? J-AoAmf ein-
zusetzen , denn bei Land p. 222, auf den verwiesen wird, steht ja
'a» J -**-,- a , und so wird auch im Climacus gestanden haben , da
beide Texte im übrigen meist genau zusammenstimmen. Jene Er-
gänzung dagegen hat MrR. L. offenbar aus Dt. 1 1 » Lect. 54) her-
geuummen.
Pag. 14, II, Z. 4/5 ist der st. abs. ^»o^» \x(?Joo beizubehalten
(vgl. p. 12, I, 2)3).
Tag. 16, II, Z. 3 kann in L^o? kaum etwas andere» stecken als
v o^v Solche Verbindungen entsprechen dem hehr. Inf. abs.: um
den Kasus des griechischen Wortes kümmert sich der Uebersetzer
dabei nie.
Pag. 18, I, Z. 7 (Dt 7te) fjjt jOjj = spoao);dia[iati. ffpoao-xditi«; :
1. *ai.L *oii-, vgl. Anecd. 165 (Lex. 152*).
Ebenda, Hiob 6« lUSoo : 1. ^;*oo.
Ebenda, V. 13 — j **♦: J. j—t oder j~w*. und in V. 15 »*» statt — «.
Pag. 20, III, Z. 1 v \}->w scheint Mrs. L. aus PeS. eingesetzt
zu haben, aber der griechischen Vorlage toö pd) ftuXsüttv xxX. eut-
spricht das kaum.
Ebenda, IV, Z. IG N.^.S. = 14» öHUf. Mau erwartet ^,->N .
Pag. 22, TI, Z. 5 v. u. o ? *xi.Lo: 1. ojbcUfo.
Pag. 20, Prov. Isi La-j- = aopsSpsüs*. : 1. Ja~&..
Pag. 28, Hiob fi»« -j^>*j: 1. VV**H-
Ebenda, III. paen. U<: I. |l.
Pag. 30, I, Z. 1/2 ist die Ergänzung kaum ganz richtig, minde-
stens wäre ,rfc^ "»*» statt ,-*>■*■ ** - zu setzen.
Ebenda, I, ult. ist nach dem Pitt li*xa statt M « zu lesen «*a
= 3Kptj5Xi(|>6«U (IS.
Ebenda, II, Z. 1 f . ist ..-*>.-■■ durch ..vt.> ? , und das (syrische,
aber nicht chr.-pol.) — fc»^. durdi L! ^-^. zu ersetzen; in Col. III.
Z. 1 f. H'icl^jo _^- ^x durch {^0 *^*., und /lux. durch jl-u-iL,
da Ifop». fem. ist. (Besser würden, wie gesagt, solche abgeschnit-
teneu Zeilen einfach punktiert).
Ebenda, III, Z. 12 ist **i*Uo zu zerlegen in **a* L(o (asaXXd^K?).
Pag. 34, i:i. Z. 5 Li u**-»: 1. II JuAm. Schon die Nachstel-
lung des Pronomens zeigt, daß die Stelle aus der PeS. übersetzt ist.
Pag. 36, Mt. 1 19 t*.»JL.f — Sstiu-atiszi. So hat auch das Evau-
geliar p. 253. Es ist ein neues Beispiel für die Fortpflanzung von
le 0li
■: ■ " r 1 ii'-i. ii:-. -
fW GOtt. gel. Abi. 19419. Nr. 11
et«;; also otLe^j — nenn man überhaupt so weit Rehen will, ganze
Wörter einzusetzen. Unangebracht ist es jedenfalls, pag. 10, I, 1
(Dt. 6*) für <lie im Ms. weggeschnittene Zeile ^-&i»f i~»asux>: ein-
zusetzen , denn bei Land p. 222, auf den verwiesen wird, steht ja
'o; |.w^.> , und so wird auch im Climacus gestanden haben , da
beide Texte im übrigen meist genau zusammenstimmen. Jene Er-
gänzung dagegen hat Mrs. L. offenbar aus Dt 11« Lect 54) her-
genommen.
Pag. 14, 11, Z. 4/5 ist der st. ans. *»#fag %|||m beizubehalten
(vgl. p. 12, I, 2/3).
Pag. lfi, II, Z. 3 kann in L^ef kaum etwas anderes stecken als
v o^A r . Solche Verbindungen entsprechen dem hebr. Inf. ans.; um
den Kasus des griechischen Wortes kümmert sich der Uebersetzer
dabei nie.
Pag. 18, 1, Z. 7 (Dt. 7ib) }*j1 fo«j = spM'//ft!o|w:t xpoocr/iHrfc :
I. »oaJ. *o***, vgl. Anecd. 165 (Lex. 152*).
Ebenda, Hiob 6« H->;*^ : I. "Wb^.
Ebenda, V. 13 -j-*: luA oder ^t, und in V. 15 ** statt -f.
Pag. 20, III, Z. 1 ^.Sfl->w Bcheint Mrs. L. aus I '•'■-. eingesetzt
zu haben, aber der griechischen Vorlage toö u.4) ^ouXsüttv xtX. ent-
spricht das kaum.
Ebenda, IV, Z. 10 K»t,N = ttj> o?xt*. Mau erwartet fk.Vt.
Pag. 22, II, Z. 5 v. u. ojb^J.o: 1. ojb^J.lo.
Pag. 2fl, Prov. Iti Ja-j. = w p rf jp töw : 1. )->.K..
Pag. 28, Hiob fi*. -j—»,: i. ^ y~ *j.
Ebenda, 111. paen. IK. 1. V.
Pag. 30, I, Z. 1/2 ist die Ergänzung kaum ganz richtig, minde-
stens wäre ,,-»■»- ^■■w* statt , , * v ^ r zu seLzeu.
Ebenda, I, ult. ist nach dem Prte. ,'jnrw sUtt — t zu lesen o
= ztppkktyixxi u.1.
Ebenda, U, Z. 1 f . ist ■ ■»., ,; durch *aa~» . und das (syrisch.',
aber nicht ehr. -pal.) J^. durch W R^». zu ersetzen; in Col. III.
Z. 1 f. IUo^* -N- ^x durch ;^> J^*. . und jo-*a- durch j^~-jL.
da Icd^. fem. ist. (Besser würden , wie gesagt , solche abgeschnit-
tenen Zeilen einfach punktiert).
Ebenda, 111, Z. 12 ist oaLi'o zu zerlegen in oj Ljo (äzoü\Xd£itc >•
Pag. 34, m, Z. 5 Li ^E^jo 1. U (u*&». Schon die Nachstel-
lung des Pronomens zeigt, daß die Stelle aus der Pes. übersetzt ist.
Pag. 3fi, Mt 1 1» >*.iA-j « 5ct7ji3Tt03L So hat auch das Evan-
gelüu- p. 253. Ea ist ein neues Beispiel für die Fortpflanzung von
Hone Semitiru No. VIII 897
Schreibfehlern in Lektionarien (ZDMG. 61, p. 220 h), denn die ur-
sprüngliche Lesart muß \v T °-? gewesen sein, vgl. Col. 2i& (Lect. 13).
Pag. 37. Dem zu Mt. 1 n als Lesart des Palästiners angegebenen
M X ylja t t ai entspricht (i-oU (p. 36, 111, 1) doch nicht, sondern viel-
mehr (;_ök—
Pag. 64, Mt 27 4i ;->m. : 1. ;-»m.
Ebenda, V. 46 ^Nn-> m ist natürlich ein Kompromiß zwischen
aramäischem t^oth und griechischem oaSa^dav«! , wie in 6—=»
■mw.t 1 Sam. '■;- (p. 26) gegenüber <ju&^ K-a V. 14 und in
manchen andern Eigennamen. Mit dem Schibboleth (Introd. p. \ \ 1 1 1
hat das nicht* zu tun!
Pag. 88, III, Z. 3 v. u. olo^ ->. 1. v oUttr>. . denn auch wenn
man Jussivformen in unserm Dialekt anerkennt, ist eine solche hier
durch den Sinn ausgeschlossen.
Ebenda, IV, Z. 13 < - -~ = auv»f.fnrtovtec (Act 21 u) gibt
keinen Sinn. Es wird ^.rma (schwerlich v . n .. > v> > zu lesen sein.
Pag. 90, II, Z. 11 ^o- (dJ^L* ^> (Act 25 1) ist sinnlos; die
Hs. hat gewiß ^<L {&^.L *bo ^>
Ebenda, 111, Z. 5 v. u. ;-*^ (Act 25«) = ^tatptßwv ist sicher
falsch. Man kann höchstens schwanken zwischen ^^ und pax
Letzteres steht für das griech. Verbum Joh. 3ti 11 m; »&*. mit fol-
gender Zeitbestimmung ist allerdings nicht blos syrisch (für spät-
griech. Rottiv -■ 8iotp[ßetv), sondern auch jüd. -aramäisch (vgl. auch
crom Qoh. Git). Ich vermute ;yi^ und lese so auch p. 92 (Act
25 u) ojäa. statt opx. Vgl. ZDMG. Gl, 213i-io.
Ebenda, IV, X. 6 o *— ^ ist in diesem Dialekt ungebräuchlich,
I. tvX^j'. — Z. 11 (Act 25?) ist ^A \ » = xatatpdpovtsc durch
r b~oo zu ersetzen und die Lesart Xifovtec p. 91 zu streichen. (Das
hieße ja überdies ^2kat»).
Pag. 92, II ,-ifr*T - o; ->s. (ot-*; 1^~* = ^Bpüv 54 3tafevouivuv.
i'cm bei Zeitangaben ist zwar im Syrischen beliebt, würde aber an un-
richtiger Stelle stehen. Man erwartet qj-»% y «j U^ (vgl. Act 27 b
p. 98, II ult, wo übrigens für ho zu setzen ist U^i.
Ebenda, IV, Z. 5 v oU> : I. oLtt (ouvsX&Jvtwv). — Z. 4 v. u. ^n.ä?
= Ctjt^uäto. Da das 7 von vornherein stört und ein Subst "Vo**.
(abgesehen von Scheol) nicht existiert, ist dafür awaa zu lesen,
was die Hs. zweifellos hat. Es kehrt ja auch gleich in V. 20 (p. 94)
wieder (für C^njmc). wo der Uebersetzer die Vorlage übrigens in an-
derer Hinsicht mißverstanden hat
Pag. 96, I, ult t.wfr^. ist natürlich falsch ; 1. \ ~l
COfiNEU UNWERS1TV
Hflfl '.ött. gel. Anz. 1!>09. Nr. 11
Ebenda , IV, Z. 1 f. jlo^j ^i-li? scheint verlosen für ^U?
Tag. 9t$, I, Z. 8 «fcaLna = vofre <pU«K Act. 27 b ist uumöglüh,
teils wegen der Bedeutung, teils weil boJfr nicht mit Suffixen ver-
bunden wird. Es ist zu lesen .uui , und demnach die betr. An-
merkung zum griechischen Texte p. 99 zu streichen.
Ebenda, II, Z. 9 ist das o vur .--***»^ zu tilgen , denu hier
beginnt der Nachsatz.
Tag. 100. I, Act. 27 i« J-n>fcoo : 1. U^«.
Ebenda, II, Z. 1 qpq^j.m |/n^^, — sie i '. ' ~'-y.., verstehe icli
nicht; et« tt ( v uiiTjv 2. (p. 101, Eußn.) kann das natürlich nicht
bedeuten.
Ebenda, IV, Z. 6 wird hinter -i». ein Wort für 5ei ausgefallen
sein , etwa ^*sj uder («u (vgl. V. 26).
Tag. 102, II, Z. lf. Kakud ot^aA«: soll heißen oi^oa->
L»} , ferner ist Z. 4 od.ofc«Ä=»o zu lesen statt aLok*io»o , weil
gleichfalls von ^oo»! abhängig.
Ebenda, IV, Z. 6 v.u. l< t o..^ : 1. L»a *.S . ( v Oj***. ist ganz
davon zu trennen).
Pag. 114, IV, Z. 4 fc^cuo: I. «Kis^-o, und Z. 15 *ä-:
I. M (Ptc.).
Pag. 120, II, Z. 4 ao W = ö?gXov 1 Cor. 4* ist, weil in
diesem Uialekt ungebräuchlich, durch — a X : zu ersetzen.
Pag. 130, IV, ult. J-jo*.*; 1 Cor. 15 si (aitspudwuv p. 131) stammt
aus der PeS. (Jia*.?i).
Pag. 168, II, paen. Das unverständliche &*^oi? Eph. 4i» =
än/|X7^xöt6c wird kaum in der Hs. stehen. Um sicher zu eiuendieien,
müßte man wissen, welcher Buchstabe undeutlich oder verdeckt ist ;
einstweilen vermute ich m\»!i (als Intrans.), vgl. *-jLi.*i — ^t.cov
Ual. 4t7 <p. 150), |*a*^> = aooitia Eph. 5u (p. 160), sowie ^jü{
= jt[,or.z*.tlc »überstürzt, hastig« 2 Tim. 3«. (p. 174), wofür eben
y-.ai^.f zu lesen sein wird.
Ebenda, III, Z. 6 o_j.v» : I. ^j.*»-» (sv irXeova£ia).
Pag. 162, IV, Z. 13 -ja-! (Phil. 2») ist unmöglich, 1. ^1.
Pag. 168, IV, Z. 15 f. *lo- lf oo. wird verlesen sein für ^o^j
(Low? >dafür daß im Uebermaß<-
Pag. 172, IV (2 Tim. 2i)^ajU. Meinem Vorschlag *-ajU zn
lesen (vgl. Lex. 124* und jetzt noch Duensing 20 paen., wo für |;
o-ajtl zu lesen ist n.atll Jlj — «ßXaßitc, mit Fraenkel ZA. 20,444),
hat Mi--. L. die Ansicht eine» Herrn Norman Mac kau vorgezogen,
CORNElI'uNIVtRS
(lött. Ml Am. 190». Hr. II
Ebenda , IV, Z. 1 f. ao^m ^-U? scheint vorlesen für ^iL,'»
Ao^AJf = expiftr, toö inojrXiiv i/ 1 *?*
Tag. 98, I, Z. 8 rwui-» = co6« fftm* Act 27 1 ist unmöglich,
teils wegen der Itedeutung, teils weil jat.irt nicht mit Suffixen ver-
bunden wird. Es ist zu lesen --«»«■» --* , und demnach die betr. An-
merkung /um griechischen Texte p. 99 zu streichen.
Ebenda, II. Z. B ist dos V vor >.ioni zu tilgen , denn hier
beginnt der Nachsatz.
Tag. 100. I, Act 27 m J-^xA*»: 1. L_o^ ?
Ebenda, Ii, Z. 1 <mn^-, ,nt> |m^ — sie rr ( v Xöptiv verstehe ich
nicht; eic ",v uJtqv )'. (p. 101, FuOn.) kann dos natürlich nicht
bedeuten.
Ebenda, IV, Z. 6 wird hinter ^. ein Wort für £«i ausgefallen
sein, etwa ^aj oder l*. (vgl. V. 26).
Pag. 102, 11, Z. lf. K.viyi o^oä.: soll heißen «^oas
b-Mj, femer ist Z. 4 od-ob-aa^o zu lesen statt »UÄ**»^, weil
gleichfalls von wJDf! nbhängig.
Ebenda, IV, Z. 6 v. u. Ji^o*^.: I. Juja*&.. \o^s_ ist ganz
davon zu trennen).
Pag. 114, IV, Z. 4 b^o^o: I. <*&i»^a~o , und Z. 15 |ä. :
I. fca (Ptc).
I'og. 120, 11, Z. 4 joU = &>«Xov 1 Cor. 4s ist, weil in
diesem Dialekt ungebräuchlich, durch «o. X zu ersetzen.
Pag. 130, IV, ult. J-jai.n 1 Cor. 16» (oxip|tAt4»v p. 131) stammt
aus der I'<- . boin).
Pag. 158, II, paeu. Das unverstandliche oa^i Eph. 4i9 =
*«TjX7T]xä«c wird kaum in der 11s. stehen. Um sicher zu emendieren,
müßte nuui wissen, welcher Buchstabe undeutlich oder verdeckt ist;
einstweilen vermute ich o*^.tt; (als Intrans.), vgl. >*m±M — ^4ov
üal. 4i7 (p. 150), lioi^i = äocuTta Eph. 5 n (p. 160), sowie ^joa?
= xpoxettte >überstürzt, hastige 2 Tim. 3 4 (p. 174), wofür eben
^*oxi zu lesen sein wird.
Ebenda, III. Z. 6 a-j.^i : 1. v a.j-i=» (sv ■-> ■■ ■ - \ | .
Pag. 162. IV, Z. 13 wj<x-; (Phil. 2») ist unmöglich, 1. ^
Pag. 168, IV, Z. 15 f. U.O.IY ooi wird verlesen sein für ^*.j
*Lojo» »dafür daß im Obermaß«.
Pag. 172, IV (2 Tim. 2i)^ajU. Meinem Vorschlag uaAJ zu
lesen (vgl. Lex. 124' und jetzt noch Ducnaing 20 paen. , wo für 11?
o~öjU zu lesen ist n.niU U* = äj&aßifc, mit Fraenkel ZA. 20,444),
hat Mrs. L. die Ansicht eines Herrn Norman MacUan vorgezogen,
'NIVERSTV
Horio Scmiticae No. VII!
^xjLi sei eine Spielform von ^ojU , denn >his Jewish students
often confound ^ and e in pronouncing them« (p. XXII). Zu solchen
Erklärungen greift man schließlich, wenn man die Lesart einer Hs.
(und dazu eines Palimpsestes) ohne Weiteres für die des ersten
Schreibers (Uebersetzers) hält!
Um die Identifizierung der beiden letzten, auf weite Strecken
sehr stark entstellten, Fragmente konnte ich mich jetzt nicht bemühen.
Vom ersten , einem Apostelapokryphon , existiert eine abweichende
arabische Rezension in den Horae Semit IV, 186 f. Das andere
scheint aus einer Festrede auf einen asketischen Heiligen zu stammen,
denn, die Richtigkeit des Textes vorausgesetzt, heißt es p. 194, I:
>DaG ich aber unsern ehrwürdigen Vater mit der Braut (Cant 5)
verglichen habe, so habe ich das mit gutem Grund getane. Einiges
laßt sich aber doch schon jetzt dazu bemerken:
Pag. 100, III, Z. 5 v. u. ^i+ (>was troubled«) ist unverständlich.
Es muß doch wol heißen: >und als Petrus im Geiste erkannte,
daß<, also ^- r *.
Ebenda, IV, Z. 9 steht ft-^ (>die Stadt«). Das wäre der ein-
zige Fall , wo dieses so häufige Wort ohne n geschrieben wäre. Ich
bezweifle die Richtigkeit der Lesung lebhaft.
Pag. 194, i 1 1 , ult ota^. ^a^o U >doth not bow his heart«. Da
aber ^»t{ in dieser Bedeutung ganz gebräuchlich ist (Lex. 194 h ),
muß — ^i_» gelesen werden und *S (N. 2) außer Betracht bleiben.
Ebenda, IV, Z. 3 v. u. (sie) v o^ bo^ |i{ &^w, Zitat von Ct.
5 a, wo LXX xäc uäXdvw autottc; ebenso p. 196, II, Z. 1 (wo ^qjoC^-
jn ,->c^ d. h. wol ^jo^. verbessert ist). Dadurch scheint jenes
N>...o<iN = äp-öXova Jes. 63 s (s. Lex. 104") bestätigt. Indessen unter-
scheidet sich ein .a von einem * in chr.-pal. Hss. kaum, wenn die
rechte Hälfte von der obern Schrift verdeckt ist, und so zwingt uns
nichts, an der Lesart festzuhalten. Es wird hier wie dort das Pa'el
von a^ , oder event das von «aa^. zu lesen sein, falls das targum.
*v<toa Jes. 9* richtig ist
Für die Grammatik und namentlich für das Lexikon liefern die
Texte, vorsichtig benutzt, ziemlich reiche Ausbeute. Neue Verbin-
dungen von Verbum mit Suffix sind v oo<Äoa^ >ich vergewaltigte
sie« Act. 25io (p. 92)'), »A frft o >habe es empfangen« 1 Cor. 15s
(p. 128), QflNtt. >er befreit uns« Gal. I« (p. 144).
1) ^2 2 Tim. Sil (p. 174) = m Ipüwto ist, wie mir Mrs. L. mitteilt,
unsicher, vielleicht sei es -jo-,Ä. Jedenfalls ists Perf, nicht Ptc. (p. XXII); es
fragt sich nur, ob mit Verbal- oder (wie ^oiixn^) mit Notninalsuftix. Die letz-
tere Art war bisher für das Chr.- Pal. nicht belegt, und man wftrdo gern auch
über die Lesung v -^- vK; Sicherheit haben.
Mit pl. Abi. IM«. Hr. II 62
COßNEtl UNWERSlTY
900 GOtt. gel. Ah. 1909. Nr. 11
w.iQ-0. y»«-«* kommt auch hier vor (Rom. 15 1« p. 114, Philem.
19 p. 178). Seit auch Fraenkel ZA. 20, 445 vergeblich über Ety-
mologie oder etwaige Entstellung nachgesonnen hat, dürfte die ZDMG.
61, 215, Anm. vorgeschlagene Erklärung an Wahrscheinlichkeit etwas
gewinnen.
Wertvoll ist ^.t-m*» W = OÄ*v8ouai Phil. 2 n (p. 162). Dem-
nach ist ^nNm = asov8^ Jo. 2u (wofür in S. F. Juaoj) nicht aus
^.q^.« verderbt (Fraenkel I.e. 443), sondern richtig. \&.btmjo (=
ot£&t» in dem Zitat Anecd. 178*«) und ^d^ro gehören natürlich
mit südarab. Jtbo > Weihung« zusammen.
*ok^9 — ujJtüic4C»v 2 Petr. 1« (p. 186). nni ist so im Syri-
schen nicht selten. Cowley-Neubauer wollten es im hebr. Sirach
finden, s. Smend zu Sir. 43 u.
fraafcjftM = &jnxop7j-p')*"tyMTai ebenda V. 1 1 bestätigt meine Emen-
dation von ^o» (Stud. Sin. I 101) in .namv> Lex. 139*.
^^ = Äftsau-oc 2 Petr. 3n (p. 188), vgl. hebr., targ. 11*
>auf Abwegen sein*. (Im Syrischen etwas andere Bedeutung.)
i» ;.'4 steht Lev. 8i* (p. 4) scheinbar (s. p. XXI) für xöxXq>,
also adverbial. Das Verbum *cdi^, bisher aus Hom. Ox. 9, 70 u,
Damasc. 100», Duens. 77, 1, 6 v. u. bekannt, kommt in diesen Texten
3 mal vor: Mt 2 las (p. 44) Af. o^o^l «pit^wv, Mt23is (p. 48)
lio- ^oo»-£ %oU "■:-:■'■■, :'= tty &<xXa<3MV, GM. lt I p. 144) ^*>i-£ yOll
[israti*saas. Neben u-yli» (Lex. 77 b ) kann jetzt noch auf i>jk >ab-
suchen< (faire tles ineursions u.s. w.) in einem Texte des 15. Jhts.
verwiesen werden: Mälanges (Beyrouth) I, 1906, p. 317 ■*.■., vgl.
351, N. 1, und ftttftjfrAb >Reiscnder«, >Bote<, jfeljLi Rück-
kehr« im Dialekte von Datlnah: Graf v. Landberg, Festgabe
zu seinem vierzigjährigen Jubiläum als Orientalist, 1909, p. 77.
Gegen |L£*o = oxdipT] d.h. >Boot< Act 27 n (p. 100) habe ich
meine Bedenken. Daß es lat. cutillus sei (p. XXII), scheint mir
schon der Bedeutung wegen ausgeschlossen. Wenn Nestle und
Mcrx um ihr Gutachten über die Schreibung des Wortes an Hand
des Originals gebeten wurden, so wird dieselbe nicht über alle Zweifel
erhaben und mithin ein Emendationsvcrsuch erlaubt sein. Sollte nicht
U£ia = lia^is > Ponton« (syr. in Wright's Apocr. Acts 174 ■ und
bei Bcdjan 7, 394 it.>) dastehen, das ja graphisch nicht weit abliegt?
Möglich aber auch, daß der Palüstiner, in begreiflicher Verlegenheit
gegenüber diesen griechischen termini technici (vgl. |*St V. 18 für
t6 oxeüo? = Segel), ox4<pi] ungeschickterweise als > Gefäß« gefaßt
und mit li^m. U^m sifula (PSm. 2611«) übersetzt hat. Schade,
daß kein Faksimile von diesem Stück mitgegeben ist!
CORNEU UMWERSIIY
Horae Semiücae No. VIII 901
Sehr merkwürdig ist wyg.N b—f für dfopaioi Sffwm Act. 10m
(p. 84). Mrs. Lewis (p. XV) erklärt es mit Hbri ; dann wäre aber
das a. unbegreiflich und schwer zu erraten, was der Uebersetzer sich
dabei gedacht Vielmehr scheint er aiopaioi (sc aüvoSoi, s. Bloss E.
St.) als > Marktgesindel, Pöbel« verstanden zu haben 1 ).
UoJjo fUr i-/up — eine Variante könne ich nicht — Hiob 7 5
(p. 30) ist ein neues Beispiel dafür, wie griechische Wörter durch
andere ersetzt werden , denn es ist = (tofX.dc und demnach wol Uicoo
zu schreiben.
1) Vgl. Loa* bei White. — Ich stelle hier das Material zusammen, das für
die Erklärung des Wortes in Betracht kommt.
a) In dem wenigstens dem Grundstock nach sicher echten und einer Unter-
suchung dringend bedürftigen Testament des Efraim Syrus sieht sich der Ver-
fasser beim Sterben von Schergen in Fesseln gelegt, um vor den göttlichen Richter-
atuhl gefuhrt zu worden;
(sie) k£&. Uxoo Ldx> hw^qao -o-oi.«
ed. Duval (Journ. aa. IX, 1901, tom. VIII, 244 1) nach den II- FO, wahrend
dio andern statt l.i-.ii haben po^tj oder -m;' I.ct/tcrcs hei Ovcrh. 187b. Da/u
Ephr. Opp. i:r ■!...!. II 230: iriptix'jxXiuadv ji« hs' i^fia $1) ■!.•/•• ai, ol tt ( c '.r'rv^-ztt
iTtrcraf. Vgl. 255 11 f. — Overb. 142 lof. , wo er sie mit Dieben und Gefangen-
nebmeni vergleicht, wie Isaak von Antiocbia ed. Itedjan I 27G paen.
b) Tiberius üefl bei seiner Hypatic die Reichen und ; .-x;v profitieren, den
Armen aber nichts su Oute kommen: Joh. Ephes. 172 7.
c) al Walid b. 'Abdalmalik rottete alle |muO )i2iA aus und erbaute (restau-
rierte) die Stadt fiU ^ (zwischen Libanon und Antitibanon gelegen , j^ ^i
bei Ps.-Dionysius cd. Chabot p. otfj 10, vgl. auch Weil, Cbalifcn I CSrt f., N»ldckc
ZDMG. 29, 441): Anoynmc Chronik ZDMG. 51, 573h.
d) Im J. 9 Konstantins kamen Römer ins Libanongebirge. Man nannte sie
L r >;*0 oder Im i.\ , die einheimischen Syrer aber nannten sie Uxx;^...-. Sic be-
setzten das Land von den Gebirgen Galiläas bis 'um Amanus und beunruhigten
es auf Anstiften der Römer durch ihre Raubzuge (1. r AO statt ^iüO), In» sie
dann von den Arabern in dio Schranken gewiesen wurden: Michael Syr. 487.
Vgl. barhob r. Cbron. 114 cd. Bruns- Kirsch. Uebor Uixi,,_. N ... . r , ' . - _ s.
Niebuhr, Arabien 397, Lammens io »Mclangea« (Bcyrouth) I, 14 — 22. Sachau,
Zur histor. Geographie von Nord-Syrien (1892) p. 323.
e) rroW? DT0D1 DDßni "lßlSn K3 Bamidbar r, sect. X, fol. 240':
»Es kam der Scherge, ergriff sie und überantwortete sie der Regierung«. —
lieber ißiS ist viel geraten worden, vgl. Buxtorf 218 VmBv^lM *f'/J-
Wnapoc (? nach Dal m ans Wurterb. 39" 1 vielmehr 4p-/i).^ittT,p »Ohcrhascher4),
Dal man 209" 446 b (rufilua), Sara. Krauss II 311 f. Vielleicht ist jnvfy zu
lesen und mg ;«-^ I ^.<r-\ '. ■ damit identisch, wio auch }z&ctk unter b), wovon
dio Glossen PSm 1912 paen. nicht zu trennen sind, also möglicher Weise Xirap'.';.
j-ä\, l-^A c) d) haben Arnold i.I'Si:. 1942), Sachau 1. c. und Chabot (zu
Mich, Syr. 455, N. 1) mit i*npupaY*uTo( oder ).a-p'jpflTui7ojvT*;( erkliirt, vielleicht über.
flüssig. Ein Gentilicium , das an sieb nicht unwahrscheinlich würe, würde L'oai.
heißen. —
62«
■
903 04«. gel. Ans. 1909. Nr. 11
Neu ist ©j^a = vöv Mt 27 u (p. 04), = Xoucöv Mt. 27 <n (ebenda),
Oj-j> Im — vöv V. 42, OfAL* ^> = Xoiköv Mt. 26 « (p- 58).
(va »schwere Act 27 ib (p. 100) = L** der Peä., von der die
Perikope abhängig ist, tot (sie) = »*ißap& 2 Cor. 2» (p. 13fi), lp>»
,v. - ßapoi>|t«voi 2 Cor. 5« (p. 138) erweisen die Existenz dieser
Wurzel (Lex. 31>) definitiv.
llU^> — Wpoii Hiob 6» (p. 28) ist = ££»>, folglich »rron
zu sprechen. Es gehört zu den Wörtern, die das Chr.-Pal., soviel
wir bis jetzt wissen , nur mit dem Arabischen gemeinsam hat : ^m
>voraus sein oder tun« (jL), «ou »durchbohren« (^ und Ji^i),
>~i f >erschreckenc (jj*j; auch samaritAnisch , aber hier vielleicht
Arabismus), ♦*.* »donnern < (^Xc ; )-
In o-i .a-p = WW* F*P 6v W* m - 7 " (P' 16 > bUckt noch
der Substantiv. Gebrauch durch.
^*6oo = xd*?iC4u»« 1 Cor. 4u (p. 120) dürfte aus
^-otco verlesen sein, vgl. o^-jä Luc. 20« bei Duens. 148.
ofc^fcoo steht für WOOprta 1 Cor. 3» (p. 118) und Eph. 4 i«
(p. 158). Daraus und aus Duens. 11 1 |i£»? ow*äj MM* (Gr.
etwas anders: ™v roixUcov tw T tö»v toö Siaß&o«) ergibt sich, dafl
auch an der verdorbenen Stelle 2 Cor. 4i in S. F. 50 o**Aä* zu
lesen ist. Die Erklärung des Ausdrucks geben «bJiJ. »Zwischen-
träger« und die »dritte Zungo< der jüdischen Literatur (b. Smend
zu Sirach 28 u) an die Hand.
Das Ptc. ttt für sonstiges fAa. findet sich erstmalig Act. 20 1.
t. ii (p- 86)-
Diese Beispiele mögen genügen. Mrs. Lewis hat sich durch die
Ausgabe ein neues großes Verdienst erworben , für das wir ihr zu
Dank verpflichtet sind. Nur wird man leider die Empfindung nicht
los, es hätte sich aus den zahlreichen und leider ja z. T. Btark ver-
derbten Handschriften, die sie seit Jahren bearbeitet, noch mehr
herausholen lassen, als der gedruckte Text gibt
Göttingen * S*ultheß
(OMRIUMVM
Neu ist «v** = vöv Mt 27 «. (p. 64), = XoiwSv Mt 27 « (ebenda),
^..^ (o, — v&v V. 42, Oy^j» £» = >-otxöv Mt 26 u (p. 58).
(«» >schwer< Art 27 n (p. 100) — U+* der Peä., von der die
Perikope abhängig ist, fcat(sic) = iirtßaptb 2 Cor. 2» (p. 136), tva ?
,.^ - ßapoütuvot 2 Cor. 5* (p. 138) erweisen die Existenz dieser
Wurzel (Lex. 31 fc ) definitiv.
flw . = X*po 7 £ Hieb 6» (p. 28) ist = £$», folglich KP-tfn
zu Bprechen. Es gehört zu den Wörtern, die das Chr.-Pal., soviel
wir bis jetzt wissen , nur mit dem Arabischen gemeinsam hat : «ab*.
»voraus sein oder tun* MM, ***u »durchbohren* (^ und ^i).
>*aU »erschrecken* (jd-i; auch samaritanisch , aber hier vielleicht
Arabismus), ^»* »donnern* &X»p.
In ä-j k-ja = *«* juxpöv uixpdv Dt 7» (p. 16) blickt noch
der Substantiv. Gebrauch durch.
^tAb*> - xoXa?i«ti*&x 1 Cor. 4 11 (p. 120) dürfte aus
v »n~ verlesen Bein, vgl. oä.,3 Luc. 20h bei Duens. 148.
obi»A*» steht für novoopiia 1 Cor. 3 i» (p. 118) und Eph. 4u
(p. 158). Daraus und aus Duens. 11 1 U£»? *****? Uob^boo (Gr.
etwas andere : t«v «otxiXtov *a 7 C2«v too fcxßöXoo) ergibt sich , datt
auch an der verdorbenen Stelle 2 Cor. 4i in S.F. 50 o^^b^a zu
lesen ist Die Erklärung des Ausdrucks geben _*JU »Zwischen-
träger* und die »dritte Zunge* der jüdischen Literatur (s. Smund
zu Sirach 28 u) an die Hand.
Das Ptc. ttt für sonstiges j-äa. findet sich erstmalig Act 30 a.
t. ia (p. 86).
Diese Beispiele mögen genügen. Mm. Lewis hat sich durch die
Ausgabe ein neues groOes Verdienst erworben , für das wir ihr zu
Dank verpflichtet sind. Nur wird mau leider die Empfindung nickt
los, es hätte sich aus den zahlreichen und leider ja z. T. stark vr-
derbten Handschriften, die sie seit Jahren bearbeitet, noch mehr
herausholen lassen, als der gedruckte Text gibt
GÖUingen *■ 8chuIÜ»ett
com HrBtarr
C. Berold, Kobra Nagaat, die Herrlichkeit der Könige 903
Kebra N a g a s t, die Herrlichkeit der Könige, nach den Handschriften
in Berlin, London , Oxford und Paris zum ersten Mal im äthiopischen Urtext
herausgegeben und mit deutscher UeberseUung rersehen <on Carl Be»14.
München 1906. (LXI, 176, 1G0 S. 4°). (Aus d. Abhandlungen d. K. Bayer.
Akademie d. Wim. I. Kl. XXU1. Bd. I. Abt).
Ich muß um Entschuldigung bitten, daß diese Besprechung erst
jetzt erscheint, aber infolge meiner Versetzung in ein neues Amt und
einen neuen Wirkungskreis war es mir zunächst nicht möglich, mich
anderen Arbeiten als denen, welche mit dem Dienstbetrieb auf das
engste zusammenhingen, zu widmen, und sodann erforderte der große
Umfang und die nicht geringen Schwierigkeiten der zu besprechenden
Arbeit selbst erhebliche Zeit zu ihrer Bewältigung.
Es ist ein sonderbares Werk, das uns hier Bczold zum ersten
Male vollständig vorgelegt hat, es läßt sich nicht einem bestimmten
Gebiet zuweisen, es hat keinen einheitlichen Charakter, sondern schil-
lert sozusagen in allen Farben ; Sage und Geschichte, alttestamentliche
und christliche Anschauungen, Mystik und Üogmatik haben zu seiner
Entstehung mitgewirkt, und alle diese vielgestaltigen Elemente werden
zusammengehalten durch die Fiktion, daß das Ganze eine Erklärung
und Erzählung der 318 Orthodoxen (Kap. 1) sein will, oder
mit anderen Worten : die Akten über die Verhandlungen des Konzils
von Nicaea.
Die 318 orthodoxen Väter wollen darlegen: welchen von den
Königen der Erde vom ersten bis zum letzten wir hin-
sichtlich des Gesetzes und der Einrichtungen, des
Ruhmes und der Größe mehr und welchen wir weniger
verherrlichen sollen (Kap. 2). Gregorius Thaumaturgus — der
Verfasser meint aber vielmehr den Gregorius Illuminator — beginnt
seine Betrachtung mit Adam, den Gott zum König über alles gemacht
hat, und verfolgt die biblische Urgeschichte bis Noah. Mit Noah
schloß Gott jenen Bund und schwur ihm zu, daß er Zion, die Bundes-
lade, in Zukunft für seine Nachkommen wolle herabkomraen lassen.
Hier tritt uns zum ersten Male die Bundeslade entgegen, die in
diesem Buche eine ganz außerordentliche Rolle spielt, um die sich
gewissermaßen die ganze Erzählung dreht. Sie ist von Gott vor aller
Kreatur erschaffen zur Erlösung des Menschengeschlechts (Kap. 10.
11), für sie hat Gott den Himmel gegründet und sie zum Wohnsitz
seiner Herrlichkeit auf Erden bestimmt, sie wohnt im Himmel und
wandelt auf Erden ; Moses hat auf Gottes Geheiß ein Abbild von ihr
gemacht (Kap. 17). Kurz durch das ganze Buch hindurch werden
alle ehrenden Prädikate auf sie gehäuft, und die größten Wunder
[UliNIYER9tY
904 Gott. gel. An*. 1900. Nr. 11
durch sie bewirkt (Kap. 52. 53. 55. 59); sie ist ein Talisman, der
gegen jedes Ucbel schützt und alles Gute bringt (Kap. 94). Von
Xouh wird die Geschichte in gedrängter Kürze weiter verfolgt bis zu
den Erzvätern und von den Erzvätern bis David. Dann tritt Domitius,
Patriarch von Rom, d. i. Konstantinopel, auf und berichtet von einer
Schrift (Kap. 19—94), die er in der Sophieukirche gefunden habe,
nach der die ganze Welt dem König von Rom und dein
König von Aethiopion gehöre (Kap. 19. 20). Beido Herrscher
sind Nachkommen Sems und Kinder Salomos, der König von Aethiopieu
sein ältester, und der König von Rom ein jüngerer Sohn. Und nun
hebt der Bericht an wie Makedä, die Königin des Südens, d. i. von
Acthiopien, durch den Kaufmann Tamrin von der Macht und Weis-
heit Salomos Kunde erhalten habe und zu ihm gereist sei. Es wird
ihre glänzende Aufnahme am Hofe Salomos geschildert, ihr Beilager,
ihru Abreise und die Geburt eines Sohnes mit Namen Baina-lehkeni,
d. i. Ibn-al-hakim , Salomos Erstgeborener. Als dieser großjährig
geworden ist, verlangt er seinen Vater kennen zu lernon; er reist
nach Jerusalem und wird von Salomo mit Freuden aufgenommen. Da
er aber nicht in Jerusalem bleiben, sondern in sein Land zurück-
kehren will, so entläßt ihn schließlich Salomo, macht ihn zum König
von Acthiopien unter dem Namen David und gibt ihm als Begleiter
und Berater die Söhne der vornehmsten Israeliten mit Auf Betrieb
eben dieser und mit göttlicher Billigung wird die Buudeslade heimlich
entführt, und sie bewirkt die schnelle und wunderbare Rückreise hoch
über den Erdboden hin und über das Meer hinweg; sie wird das
Unterpfand für das Glück und die künftige Größe Aethiopiens. Zorn
und Trauer ergreifen Salomo und sein Volk, als der Verlust entdeckt
wird, aber sie müssen sich in die göttliche Schickung fügen. Gegen
Ende seines Lebeiis wird Salomo durch seine ägyptische Gemahlin
.Maqsärä zum Götzendienst verführt, aber nichtsdestoweniger bleibt
er bei Gott in Gnaden als der Prophet, der nicht nur in seinen
Werken Christus voraus verkündigte, sondern auch in seiner Person
eine Weissagung auf Christus war (Kap. 66). Auf Salomo folgt sein
zweiter Sohn, der im Kebra Nagast Jerobeam heißt, und noch ein
dritter wird ihm zugeschrieben : Adrami ; der heiratet die Tochter
des Königs von Rom, und so sitzen die Nachkommen Salomos auf
den drei mächtigsten Thronen der Erde. Dann folgt eine Aufzählung
der Übrigen semitischen Könige und ihrer Reiche: Midian, Babylon,
Forsten, Moab, Amalek, das Reich der Philister und der Ismacliton.
Endlich wird berichtet, wie der junge König David wieder in Acthiopien
ankam, die Herrschaft Übernahm und den ersten Krieg fühlte. Hier-
J*-'
Original
CORN UNIVIRSITY
WH Oött. gel. Am. 1909. Nr. 11
durch sie bewirkt (Kap. 52. 53. 55. 59); sie ist ein Talisman, der
gegen jedes Uebel schützt und alles Gute bringt (Kap. 94). Von
Noah wird die Geschichte in gedrängter Kürze weiter verfolgt bis zu
den Erzvätern und von den Erzvätern bis David. Dann tritt Domitius,
Patriarch von Rom, d. i. Konstantin« pel, auf und berichtet von einer
Schrift (Kap. 19 — 94), die er in der Sophien kircho gefunden habe,
Dtcfa der dio ganze Welt dem König von Rom und dem
König von Aethiopien gehöre (Kap. 19. 20). Beide Herrscher
sind Nachkommen Sems und Kinder Salomos, der König von Aethiopien
sein ältester, und der König von Rom ein jüngerer Sohn. Und nun
bebt der Bericht an wie Mäkedä, die Königin des Südens, d. i. von
Aethiopien , durch den Kaufmann Tamrin von der Macht und Weis-
heit Salomos Kunde erhalten habe und zu ihm gereist sei. Es wird
ihre glänzende Aufnahme am Hofe Salomos geschildert, ihr Beilager,
ihre Abreise und die Geburt eines Sohnes mit Namen Baina-lehkem,
d. i. Ibn-al-bakim , Salomos Erstgeborener. Als dieser großjährig
geworden ist, verlangt er seinen Vater kennen zu lernen; er reist
nach Jerusalem und wird von Salomo mit Freuden aufgenommen. Da
er aber nicht in Jerusalem bleiben, sondern in sein Land zurück-
kehren will, so entläßt ihn schließlich Salomo, macht ihn zum König
von Aethiopien unter dem Namen David und gibt ihm als Begleiter
und Berater die Söhne der vornehmsten Israeliten mit. Auf Betrieb
eben dieser und mit göttlicher Billigung wird die Bundeslade heimlich
entführt, und sie bewirkt dio schnelle und wunderbare Rückreise hoch
über den Erdboden hin und über das Meer hinweg; sie wird das
Unterpfand für das Glück und die künftige Größe Aethiopiens. Zorn
und Trauer ergreifen Salomo und sein Volk, als der Verlust entdeckt
wird, aber sie müssen sich in die göttliche Schickung fügen. Gegen
Ende seines Lebens wird Salomo durch sein« ägyptische Gemahlin
Muqsiirä zum Götzendienst verführt, aber nichtsdestoweniger bleibt
er bei Gott in Gnaden als der Prophet, der nicht nur in seinen
Werken Christus voraus verkündigte, sondern auch in seiner Person
eine Weissagung auf ObrUtOI VU ik.t['. <■<< . Aut BtiMN Wgl sein
zweiter Sohn, der im Kebra Nagast Jerobeam heißt, und noch oin
dritter wird ihm zugeschrieben : Adrftmi ; der heiratet die Tochter
des Königs von Rom, und so sitzen die Nachkommen Salomos auf
den drei mächtigsten Thronen der Erde. Danu folgt eine Aufzählung
der übrigen semitischen Könige und ihrer Reiche: Million, Babylon,
Persien, Moab, Amalek, das Reich der Philister und der Ismaeliten.
Endlich wird beliebtet, wie der junge König David wieder in Aethiopien
ankam, die Herrschaft übernahm und den ersten Krieg führte. Hier-
. ...
C. Ilczold, Kebra Nigut, die Herrlichkeit der Könige 905
mit schließt der Bericht, den Doniitius in der Sophienkirche gefunden
haben will (Kap. 94).
Mit Kap. 95 Mitte setzt nun ein ganz neues Stück ein, das den
Zusammenhang dem Anschein nach unterbricht, nämlich die Weis-
sagungen der früheren heiligen Propheten über Christus
unsern Heiland, und erst in Kap. 113 wird der Faden wieder
aufgenommen und ein Ausblick in die Zukunft der drei Heiehe ge-
geben, die von den Söhnen Salomos beherrscht werden. Das Reich
der Juden wird untergehen , und Rom und Aethiopien werden die
Welt unter sich teilen, da aber der König von Rom auch den Namen
eines Königs von Aethiopien annimmt, also sein Reich gewissermaßen
zu Aethiopien rechnet (Kap. 117), so umfaßt dieses Reich den ganzen
Erdkreis.
Es läßt sich nicht leugnen, daß in Kap. 63 (S. 60 der Ueber-
setzung) ein größerer Einschnitt ist, aber ich kann doch nicht glauben,
daß das Stück Kap. 63 — 83 nur em späteres Anhängsel zu dem von
Bezold als Hauptteil und Kern des Werkes betrachteten ersten 62
Kapiteln sein soll, denn es gehört noch zu dem Bericht des Domitius,
der ja nach seinen Eingangsworten (Kap. 20) auch davon handelte,
daß ein Sohn Salomos König von Rom geworden sei, und daß Gott
den Nachkommen Sems Herrlichkeit verliehen habe; beides wird in
den besagten Kapiteln des weiteren ausgeführt.
Der größte Teil des Sagenmaterials, das in dem Buche verwandt
ist, gruppiert sich um die Person Salomos; es stammt zunächst aus
jüdisch-arabischer Tradition, wie sie uns besonders im zweiten Targum
zum Buche Esther, im Koran und seinen Kommentatoren, Zamabsarl
und Baidäwl, in den Chroniken des Tabaii, Ibn-al-Atir u. a. über-
mittelt ist — vgl. dazu besonders M. Grünbaum : Neue Beiträge zur
semitischen Sagenkunde, Leiden 1893 p. 189 fF. und W. Hertz: Ge-
sammelte Abhandlungen, Stuttgart 1905 p. 413 ff. — , läßt Bich aber
sicher bis in weit ältere Zeit, vielleicht sogar bis nach Babylonien
zurückverfolgen. S. Greßmann in ZDMG. 60 p. 669/700. Die abes-
sinische Tradition, wie sie im Kebra Nagast vorliegt, ist nun aber
gegen die arabische vielfach verändert und rationalistisch abgeschwächt
worden. Alles Mythische und Phantastische ist verschwunden : die
Abstammung der Königin von einem weiblichen Dämon, ihre Esels-
füße, das Durchwaten des Wassers und die Beseitigung des Schön-
heitsfehlers durch ein Enthaarungsmittel, das die Dämonen erfunden
haben, die Rätselfragen und noch anderes mehr; wir haben vielmehr
eine in ihrem Kern ganz schlichte Erzählung vor uns, die allein durch
sehr umständliche Schilderung der Begebenheiten und lang ausgespon-
nene Rede und Gegenrede das Interesse des Lesers zu erwecken
COßHEU UNfV£R9TY
906 flött. gel. Am. 1909. Nr. 11
sacht. Nur ganz vereinzelt findet sich noch eine blosse Erinnerung
an den alten mythischen und märchenhaften Hintergrund der Ge-
schichte, wenn es z. B. von Salomo heißt, daß er die Sprache der
Tiere und Vogel verstanden und diu Dämonen durch seine Weisheit
sich Untertan gemacht habe. Vgl. S. 18* und Sura 27, 16. Bemerken
möchte ich auch noch, daß an einer Stelle (Kap. 73) eine Geschichte,
die in der arabischen Tradition von David und Salomo berichtet wird
(vgl. Sura 21, 78. 79; Tabari 1, 573; Ahmad Ibn-Mubammad at-
LVlabi: 'Ara'is al-magalis, qisaa al-anbija, Kairo 1296 p. 252), hier
mit einigen Abweichungen auf Salomos dritten Sohn Adr&mi über-
tragen ist, nämlich das Urteil in dem Prozeß über die Schafe, die
einen Weinberg verwüstet haben. Die Herleitung dieser Legende
aus einem Schiedsspruch des noch in der Alexandrinerzeit volkstum-
lichen Bokchoris (Bezuld p. 75) ist ganz unsicher.
Neben dem Salomonischen Sagenkreise sind besonders in der
zweiten Hälfte des Werkes noch viele andere Sagenstoffe berührt,
die für die Forschung manche Ausbeute liefern werden, ich erinnere
nur an die Geschichte der Geburt Nebukadnezars (Kap. 75. 76), die
arabischen Ursprungs sein muß, an die Geschichte des Sohnes Simsons
und der Delila (Kap. 80. 81), an die Legende von der Perle (Kap.
68. 96. 98 und p. XL), an alles das, was Kapitel 100 über die ab-
trünnigen Engel berichtet wird.
Ganz besonders interessant ist aber das arabische Schriftstück,
das Bczold auf S. XI JV — LI publiziert hat ; es behandelt den Ueber-
gang des Davidischen Königtums von Salomo auf den König von
Abessinien, also denselben Stoff wie das Kebra Nagast, doch im en-
geren Anschluß an die arabische Tradition, und beweist dadurch seine
großer© AJtertümlichkcit. Rationalisierende Absch wach un gen und Um-
bildungen der heidnischen Züge der Sage in christliche kommen natür-
lich auch hier vor und um so mehr, als die arabische Sage von der
Königin Balqis liier mit der Geschichte des Kreuzesholzes vor Christus
verknüpft ist Vgl. darüber Hertz Abhandlgn. p. 436 ff. Salomo
baut den Tempel, aber die Bauleute sind nicht imstande , die Steine
zu behauen; da läßt er das Junge eines Roch fangen und unter einen
kupfernen Kessel setzen. Als der alte Vogel dies bemerkt, fliegt er
/um Paradiese und findet daselbst ein Stück Holz liegen, er trägt
es fort, läßt es auf den Kessel fallen, derselbe spaltet sich in zwei
Teile, und das Jungo wird frei. In der arabischen Tradition (vgl.
Ta'labi: 'Ara'is al-ma^älis p. 270; G. Weil: Biblische Legenden der
Muselmänner, Frankfurt a. M. 1845 p. 234 ff.) ist der lÄrm beim
Tempelbau so stark, daß es niemand ertragen kann, da rät der Dämon
Safer, der erst mit vieler List gefangen werden muß, ein Adlerjunges
■
CORHELLUNMRS
Gott. gel. Au. 1909. Nr. 11
sucht Nur ganz vereinzelt findet sich noch eine blasse Erinnerung
an den alten mythischen und märchenhaften Hintergrund der Ge-
schichte, wenn es z. B. von Salomo heißt, daß er die Sprache der
Tiere und Vögel verstanden und die Dämonen durch seine Weisheit
sich Untertan gemacht habe. Vgl. S. 18* und Sura 27, 16. Bemerken
mochte ich auch noch, daß an einer Stelle (Kap. 73) eine Geschichte,
die in der arabischen Tradition von David und Salomo berichtet wird
(vgl. Sura 21, 78. 79; Tabarl I, 573; Ahmad Ibn-Mubammad at-
iVlabl: "Ara'is al-magalis, qisas al-anbija, Kairo 1296 p. 252), hier
mit einigen Abweichungen auf Salonios dritten Sohn Atlrami über-
tragen ist, nämlich das Urteil in dem Prozeß über die Schafe, die
einen Weinberg verwüstet haben. Die Herleitung dieser Legende
aus einem Schiedsspruch des noch in der Alexandrinerzeit volkstüm-
lichen Bokchoris (Bezold p. 75) ist ganz unsicher.
Neben dem Salomonischen Sagenkreise sind besonders in der
zweiten Hälfte des Werkes noch viele andere Sagenstoffe berührt,
die für die Forschung manche Ausbeute liefern werden, ich erinnere
nur an die Geschichte der Geburt Nebukadnezars (Kap. 75. 76), die
arabischen Ursprungs sein muß, an die Geschichte des Sohnes Simsons
und der Delila (Kap. 80. 81), an die Legende von der Perle (Kap.
68. 96. 98 und p. XL) , an alles das, was Kapitel 100 über die ab-
trünnigen Engel berichtet wird.
Ganz liegendere interessant ist aber das arabische Schriftstück,
das Bezold auf S. XLIV — LI publiziert hat; es behandelt den Ueber-
gang des Davidischen Königtums von Salomo auf den König von
Abessinien, also denselben Stoff wie dos Kebra Nagast, doch im en-
geren Anschluß an die arabische Tradition, und beweist dadurch seine
größere Altertümlichkeit. Nationalisierende Abschwächungen und Um-
bildungen der hoidnischeu Züge der Sage in christliche kommen natür-
lich auch hier vor und um so mehr, als die arabische Sage von der
Königin Bnlqls hier mit der Geschichte des Kreuzesholzes vor Christus
verknüpft ist Vgl. darüber Hertz Abhandlgn. p. 436 ff. Salomo
baut den Tempel, aber die Bauleute sind nicht imstande, die Steine
zu behauen ; da läßt er das Junge eines Itoch fangen und unter einen
kupfernen Kessel setzen. Als der alte Vogel dies bemerkt, fliegt er
zum Paradiese und findet daselbst ein Stück Holz liegen, er tragt
es fort, läßt es auf den Kessel fallen, derselbe spaltet sich in zwei
Teile, und dos Junge wird frei. In der arabischen Tradition (vgl.
Ta'labl: 'Ara'is al-magälis p. 270; G. Weil: Biblische Legenden der
Muselmänner, Krankfurt a. M. 1845 p. 234 ff.) ist der Lann beim
Tumpelbau so stark, daß es niemand ertragen kann, dA rät der Dämon
•Sab»", der erst mit vieler List gefangen werden muß, ein Adlerjunges
■ .{I ,
C. Resold, Kebra Nagwt, die Herrlichkeit der Könige 907
in einer Steinkiste (bei Weil: Rabeneier in einer Kristillschale) zu
verstecken, die der alte Vogel dann mit Hilfe des Wundersteines
Sämür zerschneidet Fernerhin stimmt auch der Empfang der
Konigin bei Salomo mehr mit dem, was die arabische Sage zu be-
richten weiß, uberein (GrUnbaum: Neue Beitr. p. 219), nur daß die
Königin in der Tat durch wirkliches Wasser watet, dabei jenes Holz,
das im überschwemmten Tempelvorhof lag, berührt und dadurch ihren
Ziegenfuß verliert. Jenes wunderbare Holz aber ist zum Kreuzesholz
prädestiniert Die Königin erweist sich nun nicht als Prophetin des
Kreuzes, wie in der griechischen und lateinischen Legende des Mittel-
alters (vgl. Wilhelm Meyer: Die Geschichte des Kreuzesholzes vor
Christus in den Abhandlungen d. Bayer. Akad. Cl. I Bd. XVI, 1882;
Hertz : Abhandlungen p. 436), aber sie bezeugt doch dem Holze ihre
Verehrung und schmückt es mit einem silbernen Ringe, dem Salomo
und seine Nachfolger bis auf die Zeit Christi noch weitere 29 hinzu-
fügen, so daß es gerade 30 sind. Zu diesem Schmücken mit 30 sil-
bernen Ringen finden wir eine interessante Parallele in einer lateini-
schen Fassung der Legende aus dem 13. Jahrhundert bei W. Meyer
a.a.O. p. 137 ff. Dort ist der Vorgang allerdings verständlicher als
hier: David legt um den jungen Stamm, der später zum Kreuzesholz
werden soll, jedes Jahr einen silbernen Ring, um sein Wachstum zu
messen; nach 30 Jahren ist der Baum ausgewachsen. Bezold will
den arabischen Bericht ebenso wie Zotenberg direkt aus dem Kebra
Nagast ableiten, ich muß offen gestehen, daß ich das nicht für richtig
halten kann. Die Stücke, die jener mehr hat, habe ich bereits er-
wähnt, und die, die beiden gemeinsam sind, zeigen so erhebliche
Verschiedenheiten, daß eine direkte Abhängigkeit unmöglich ist Der
ganze Tenor der Erzählung ist im arabischen Textstück viel ein-
facher, knapper, realistischer und ohne alles überflüssige Beiwerk,
man vergleiche zum Beispiel die nächtliche Szene mit der Königin,
wo ihre Ueberlistung viel natürlicher vor sich geht und keine hinter-
haltigen EidschwUre geleistet und dann höchst rabulistisch ausgelegt
werden. Ganz besonders aber fällt der Unterschied in das Auge bei
dem kecken Auftreten des Königssohns David, als er am Hofe seines
Vaters ankommt, und bei der Entführung der Bundeslade durch ihn
selbst Im Kebra Nagast sind es die Sohne der vornehmen Israeliten,
die den Plan, die heilige Lade mitzunehmen, fassen und mit Engels-
hulfe ausführen , weil sie glauben , nicht ohne sie leben zu können.
Hier begehrt sie David selbst, weil sie durch ihr Erheben von der
Erde ein untrügliches Zeichen gab, ob das Volk Gott wohlgefällig
sei oder nicht, und er raubt sie mit List und Gewalt; er erscheint
also keineswegs als der Ausbund von Tugend und Frömmigkeit, wie
CORNfU UKIVERSITV
008 Gfllt gel. Am. 1909. Nr. 11
ihn uns das Kobra Nagast schildert, sondern wie ein leibhaftiger
skrupelloser abessinischer Herrscher. Ich möchte glauben, daß wir
in diesem arabischen Stück die volkstumliche Erzählung — oder
wenigstens eine Gestaltung derselben — von Saloino und der Königin
von Saba und von der Fortführung der Bundeslade vor uns haben,
die dann der Verfasser des Kebra Nagast, den Stoff nach seinen
Zwecken modelnd, zu einem umfangreichen theologisierenden Romano
mit frommen Ermahnungen und dogmatischen Erörterungen, mit mysti-
schen Spekulationen und eschatologischen Weissagungen weiter aus-
gesponnen hat. Und diese Erwägung führt mich auch dazu , das
Kebra Nagast als ein einheitliches Werk anzusehen (vgl. auch Prä-
turiu8 im Liter. Zentralbl. 1905 Sp. 1528), denn alle scheinbaren
Abschweifungen erklären sich eben aus dem literarischen Charakter
des Werkes, das keineswegs allein abessinische Urgeschichte vor-
tragen, sondern vor allem — man lese nur die Eingangsworte —
theologisch belehren und erbauen will.
Das Kebra Nagast hat in Abessinien, wie die von Bezold p. V
bis YIII angeführten Zeugnisse beweisen, einst in hohem Ansehen
gesunden , ohne Zweifel um Beines ersten Teiles willen , und noch
heute lebt die Sage von der Königin von Saba und ihrem Sohne
Menilck im Volke weiter (vgl. Bezold p. XLIff. ; Littmann: The Legend
of the Queen ofSheba in the Tradition of Axuin. Leyden 1904); jetzt
aber ist es als Literaturdenkmal nur noch wenig bekannt, ich habe
wenigstens auf meiner Reise durch das Land von der Süd- bis zur
Nordgrenze, wo ich über 70 Kirchen und Klöster besucht habe, nur
ein einziges Exemplar zu Gesicht bekommen, in Axum, und noch von
einem anderen in Debra Berhän in Semien, der ehemaligen Residenz
Ubies, Kunde erhalten.
Das Werk ist, wie allgemein angenommen wird, bald nach der
Thronbesteigung des Jekueno-Aiuläk , also noch im 13. oder Anfang
des 14. Jahrhunderts, verfaßt worden und zwar nach einem arabischen
Konzept (vgl. p. XXXV), und soll die Tendenz haben, den Königen
von Aethiopien, speziell der mit Jekueno-Amläk anhebenden Dynastie,
Davidischen Ursprung nachzuweisen. Diese Absicht tritt, soweit sie
die neue Dynastie betrifft, jedenfalls nicht zu Tage, denn die einzige
darauf bezügliche Stelle (p. 30 b , 6) ist auch anders zu verstehen. Vgl.
Prätorius, Lit. Zentralbl. 1905 Sp. 1528. Die Ausgabe beruht auf
sechs, und für die Geschichte der Königin von Saba auf sieben, Ilss.
Die Grundsätze, nach denen Bezold bei der Konstituierung des Textes
verfahren ist, verdienen durchaus unsere Billigung, und wir sind ihm
für seine äußerst mühevolle Arbeit, die die Herstellung dieses oft
schwer verständlichen und durchaus nicht leicht flüssigen Textes, so-
COPHEU.UHIVERSHY
C. Bexold, Kebra Nagut. die Herrlichkeit dor Könige 909
wie seine Uebersetzung verursacht hat, zu lebhaftem Danke ver-
pflichtet. Die folgenden wenigen Ausstellungen, die ich zu machen
habe, sollen ihm eher ein Beweis dafür sein, mit welchem Interesse
ich seine Arbeit von der ersten bis zur letzten Seite durchgegangen
bin, als eine Verkleinerung seiner vortrefflichen Leistung.
S. -', 12 hat Bezold: da beneidete der Satan Cain usw., es ist
aber zu lesen: da beneidete der Satan ihn (nämlich Abel) und senkte
(auch) jenen Neid in das Rere Cains.
S. 5*. 15 bereitet emant (Cod. B emam-ia) Schwierigkeiten. Be-
zold übersetzt : vor aller Schöpfung, sowohl den Engeln als vor Himmel
und Erde, aber auch, wenn man ein zweites 'emani noch in Gedanken
ergänzen wollte, emant — emant heißt nur »entweder — oder«, nio
»sowohl — als auch<. Die einzig mögliche Uebersetzung wäre >oder<
(vgl. Exod. 22,9), aber vor aller Schöpfung oder den Engeln gibt
keinen befriedigenden Sinn. Die Schwierigkeiten würden gehoben
sein, wenn man emant resp. emant-la in emqedma ändern würde : vor
aller Schöpfung, (nämlich) vor den Engeln und vor Himmel und
Erde usw.
S. 6\ 17. Ich kann die Uebersetzung von jasagela fä'otäta: sie
machten Wahrsagcgöteen, obwohl sie durch Dillmanns Autorität ge-
stützt ist (p. XXV), für keine glückliche halten: asgala könnte dann
nur als Denominativum von sagal >Wahrsagegerät< gefaßt werden.
Ich glaube, daß die Uebersetzung: sie ließen die Idole wahrsagen,
oder sie fragten die Gölten um Orakel mindestens ebenso nahe liegt
— denn der Stamm II, 1 vereinigt ja im Aethiopischen öfter die Be-
deutung des Grundstammee und des Causativums — und jedenfalls
einen besseren Sinn gibt
S. _ - ' . 9 möchte ich statt telke'a mit 4 Hss. lieber telaktto lesen,
das stimmt dann auch zu dem tanaberä des folgenden Satzes.
S. SC, 12 ff. scheint mir der Zusammenhang nicht klar erfaßt zu
sein. Wir haben hier offenbar zweimal eine Ellipse, und zudem be-
deutet sa-makara ba-febabn an dieser Stelle nicht: die (worauf sich
beziehend?) er mit seiner Weislieit prüfte, sondern: was er in seiner
Weislieit sieh vorgenommen hatte. Also: Wie Paulus es ausgesprochen
und gesagt hat: Gott hat die Weisheit dieser Welt cur Torheit ge-
macht — (so war es Salomo ergangen, denn) was er in seiner Weis-
heit sich vorgenommen hatte, indem er sprach: Von tausend Weibern
will ich tausend Männer zeugen usw. (das ging nicht in Erfüllung),
und Gott gab ihm nur drei Kinder.
S. 46', 19. Ich verstehe nicht, warum hier Bezold jcsthcqu, sie
spraclwn vor ihm im Spott übersetzt, sie lachten vor ihm paßt doch
viel besser zum ganzen Zusammenhang und wird zudem durch die
M.:i ■ T .
»10 Gott. gel. Am. 1909. Nr. II
Varianten sie frohlockten vor ihm (A), sie ergingen sich in Lobsprüchen
vor ihm (B) gestützt
S. 49\21 wollen wir mesmak doch lieber mit Gestell oder Gerüst
als mit Balkenwerk überaeteen.
S. 50 b , 8 ist mit jebelä zu lesen, statt jeb&ö der andern Ilss.
Bezold übersetzt übrigens auch ganz richtig: da wird er ihm sagen.
S. 54*, 19 iva-ge'ezfi daqiqa fyiileja kann ich auch nur mit Prii-
torius, .Zs. f. Assyriol. 19 p. 189 übersetzen: weil fortgegangen ist
dieser mein Sohn . . . und weggezogen sind die Kinder meiner Macht.
S. 55», 23 macht die Ergänzung von Keruhcn hinter dem Zahl-
wort zwei die Uebersetzung schwerfällig und unverständlich: nimm
dir dieses Gewand . . . und bekleide sie (Zion damit) über den beiden
(Kcruben) darunter. Da wir aus der Stelle S. 63', 20 wissen, daß die
Bundeslade mit drei Gewändern bekleidet war, und da vier Hss.
hinter der Zahl zwei noch das Wort Gewand hinzufügen, so ist zu
übersetzen: nimm dir dieses Gewand und sielte es ihr an über die
beiden (hinweg), die darunter sind.
S. 57", 15 ist eüa jeseUmu : welche ritten, aber nicht welche aufge-
laden hatten.
S. 74\ 21 öerawihä: seine Wurzeln, d.h. sein Fundament war von
Ere und sein Dach von Silber. Balken, wie Bezold übersetzt, würde
s"arw€ oder Saräwit lauten müssen.
S. 75 k , 25 la-amlaka qedüsa Esra'ei kann nicht heißen den heiligen
Gott Israels. Hier ist gegen V mit den 5 andern Hss. nach umlaka
noch sumaj zu lesen: den Gott des Himmels, den Heiligen Jsraels.
S. 77*, 25 ist statt hat sich Gott Saiomos erbarmt um dieser Ver-
irrung willen, seiner Sünde, die auf ige schrieben ist? besser zu über-
setzen: wird sich Golf Saiomos erbarmen, um dieser Verirrung willen,
die ihm als Sünde (wörtlich: seino Sünde) aufgeschrieben ist?
S. 77 k , 5 hat Bezold die Lesart von B ubujjvnn liegen wa-bajjcnu
der anderen Ilss. in den Text aufgenommen. Allein die Bedeutung
von bajjenü: entscheidet paßt busser als die von abajjenü: merket auf
oder erkennet klar, nur das wu davor ist überflüssig und besser zu
tilgen.
S. 84*. 8. So wird es geschehen, daß sie sein Kreue überlaufen
werden. Prätorius (vgl. Zs. f. Assyriol. 19 p. 191) hat diese Ueber-
setzung beanstandet und für jedbejewö die Bedeutung verstecken, die
dem Verbum im Tigriiui zukommt, vorgeschlagen. Ich gluubt* doch,
daü wir bei den Bedeutungen bleiben können, die das äthiopische
Lexikon uns bietet, nur überlaufe», darin hat Prätorius zweifellos
Hecht, gibt keinen befriedigenden Siun. Wenn deine Leute in ihrem
Eifer ihn gekreuzigt haben werden, wird es geschehen, daß sie steJi auf
- — ' - - k ■ corSb unmrs ■
910 GOtt gel. Au. 1909. Nr. 11
Varianten sie frohlockten vor ihm (A), sie ergingen sich in Lohsprüchen
vor ihm (B) gestützt
S. 49 fc ,21 wollen wir rnesmäk doch lieber nüt Gesielt oder Gerüst
als mit Jinlkentcerk übersetzen.
S. 50*, 8 ist mit C jebelo zu lesen, statt jebdo der andern Hss.
Bezold übersetzt übrigens auch ganz richtig: da wird er ihm sagen.
S. 54', 19 wa-gc'esil daqiqa /.-...'■ /i kann ich auch nur mit Prä-
torius, .Zs. f. Assyriol. 19 p. 189 übersetzen: weit fortgegangen ist
dieser mein Sohn . . . und weggezogen sind die Kinder meiner Macht,
S. 55*, 23 macht die Ergänzung von Keruben hinter dem Zahl-
wort zwei die Uebersetzung [schwerfällig und unverständlich: nimm
dir dieses Gewand . . . und bekleide sie (Zion damit) über den beiden
(Keruben) darunter. Da wir aus der Stelle S. 63*, 20 wissen, daß die
Bundeslado mit drei Gewändern bekleidet war, und da vier Hss.
hinter der Zahl zwei noch das Wort Gewand hinzufügen, so ist zu
übersetzen: nimm dir dieses Gewand und rieiw es ihr an über die
beiden (hinweg), die darunter sind.
S. 57*. 15 ist clla jesd'anu: welcfte ritten, aber nicht welche aufge-
laden hatten.
S. 74 b , 21 Serawthä: seine Wureeln, d.h. sein Fundament war von
Ere und sein Dach von Silber. Balken, wie Bezold Übersetzt, würde
Sarwe oder sarawit lauten müssen.
S. 75', 25 la-amlaka qediisa Esrä'el kann nicht beißen ilcn heiligen
Gott Israel*. Hier ist gegen P mit den 5 andern Hss. nach andäbt
noch samaj zu lesen: den Gott d> < Ilimunh, dm Ilttli-j'-n Israels,
S. 77*. 25 ist statt hat sich Gott Salomos ei formt nm dieser Ver-
iirung uillen, seiner Sunde, die aufgeschrieben ist? besser zu über-
setzen: wirtl sieh Gott Salomos erbarmen, um dieser Verirr ung willen,
die ihm als Sünde (wörtlich: seine Sünde) aufgeschrieben ist'/
S. 77 b , 5 hat Bezold die Lesart von B abujjenu gegen uxt-baj/enu
der anderen Hss. in den Text aufgenommen. Allein die Bedeutung
von fojjtnü: entscheidet paßt bisser als die von abajjenü: merket auf
oder erkennet klar, nur das wa davor ist überflüssig und besser zu
tilgen.
S. 84*. 8. So wird es geschehen, daß sie sein Kreus überlaufen
werden. Prätorius (vgl. Zs. f. Assyriol. 19 p. 191) hat diese Ueber-
setzung beanstandet und für jedbejmvÖ die Bedeutung verstecken, die
dem Verbum im Tigrina zukommt, vorgeschlagen. Ich glaube doch,
daß wir bei den Bedeutungen bleiben können, die Jus äthiopische
Lexikon uns bietet, nur überlaufen, darin hat Prätorius zweifellos
Hecht, gibt keinen befriedigenden Sinn. Wenn deine Leute in ihrem
Eifer ihn gekreuxigt hüben werden, wird es geschehen, daß sie swh um/
■
C. Bezold, Kehr» Nftgut, die Herrlichkeit der Könige 911
sein Kreus stürzen (an sein Kreus drängen) werden, wegen der Menge
der Zeichen, die daran geschehen werden ist vollkommen verständlich.
Wollte man versiechen Übersetzen, so würde das Folgende: und sie
xcerden sich schämen wenn sie seine Wunder sehen keinen rechten
Sinn geben, denn nicht Scham, sondern höchstens Aerger würde doch
der Grund des Versteckens sein können.
S. 84 b , 1 1 la-sewd'a möt marir, den bittern Kelch des Todes, nicht
den Kelch des bittern Totles.
S. 94', 4 ff. bietet mehrfache Schwierigkeiten. Bezold hat ierawön
ihre Herde (aber Seraw resp. seraw ist doch Plural!) übersetzt: ihre
Herde und sie alle gehören dir, das ist eine unerträgliche Tautologie
und veranlaßt uns , uns nach einer anderen Deutung umzusehen.
Prätorius (a. a. 0. p. 191) faßt es als Imperativ 1,2 von Sarawa, in-
dem er der Lesart der besten Hs. P folgt, sarrewön (die anderen
haben Sarawön): vertilge sie und alles gehört dir. Das gibt zweifellos
einen besseren Sinn. Dann heißt es weiter: nimm, scheere ihre Wolle
und die Jungen die noch nicht cum ersten Mal geboren haben; hier
wäre nun entweder laka hinzuzufügen, gehören dir, oder man müßte
mit Bezold nM nimm vom Anfang des Satzes in Gedanken ergänzen.
Beides ist möglich, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich. Ich mochte
folgendes zur Erwägung stellen. NeSä' ist ohne Objekt, statt des Im-
perativ qeree liest die beste Hs. P einen Akkusativ qesra, das ist
natürlich ein Fehler und hat zweifelsohne qerea heißen sollen, etwa
mit der Bedeutung Schur als Ertrag des Scheerens; also: nimm die
Schur ihrer WoUe und die Jungen, die noch nicht tum ersten Mal ge-
boren haben; die aber eum ersten Mal (und öfter) geboren haben, laß
dem Besitzer der Schafe.
S. 97 b ,4. Daß sie ihr Trinkgelage, zu dem sie goldene Becher
benutzen, in einem gemeinsamen Räume, in einem >Stall< abhalten,
muß Wunder nehmen. Ich kann auch hier nur wie Prätorius über-
setzen : in einem Zimmer zusammen auf einem Lager. Vgl. zu dieser
Bedeutung von meeenga 1 Dillmann: Chrestomathia aethiop. p. 141
V. 22.
S. 127*, 9 ist mit ALR and auch G maja Abäwi zu lesen, ge-
meint ist der heutzutage Abai genannte blaue Nil.
S. 144\ I. Es wurde ihnen samt seinem Gebote Fleisch, Blut und
ein Menschenhere verliehen. Ich glaube, daß wir hier die ursprüng-
liche Bedeutung von mesla (mesf) vor uns haben, dos Gleichsein, die
Uebereinstimmung , also : in Uebereinstimmiing mit seinem Gebote. Diese
Ansicht wird bestätigt durch die Variante von A bakama,
S. U A 20 ff. hat Bezold übersetzt: oder er hätte dem Wasser der
Sintflut, die wie eine Mauer war, befe/üen können, sich dem einen
eu uNivERarr
912 GOtt. gel. Am. 1909. Nr. 11
Berge nicht tu nähern. Es muß heißen: er hätte dem Wasser der
Sintflut befehlen können, daß es wie eine Matter (fest stehend) sich
dem einen Berge nicht nähere.
S. 168 b , 15 haben wir nicht das Verbum bafala, aufhören, im
Text, sondern bafullu: durch den Tau. Wenn aber die Toten auf-
erstehen werden durch den Tau seiner Gnade, der die Erde tränken
Wird, dann werden sie vor ihm stehen mit ihren Taten usw.
Berlin Flemming
Teil cl-mutcsellim. Kcrirht Ober die 1903 bis 1905 mit Unterstützung Sr.
Majestät des Deutschen Kaisers and der Deutschen Orient gesell Mfcftft vom
Deutschen Verein *ur Erforschung Palästinas veranstalteten Ausgrabungen.
Band 1: G. Schumacher, Fundbericht. Text und Tafelo, Leipzig 1903.
Rodolf Haupt. XV, 192 S., 1 farbige Taf. und IV S., 50 Taf. 40 Hk.
Die Ausgrabungsfunde auf dem Teil el-mutesellim, dem >Gouver-
neurshügel« der Ebene Jesreel, dessen Identität mit dem biblischen
Megiddo zwar nicht absolut sicher, aber doch sehr wahrscheinlich ist,
sollen in dem vorliegenden Bande von Schumacher möglichst objektiv
dargestellt werden, abgesehen von jeder Deutung, von jeder geschicht-
lichen und archäologischen P'olgerung, die vielmehr einem späteren
Bande vorbehalten bleibt. Diese Beschränkung ist dem Verfasser
offenbar vom Vorstande des Vereins auferlegt worden, der damit der
einseitig kultischen Auslegung entgegentreten will, die den Funden
durch Schumacher in den vorläufigen Berichten der > Mitteilungen
und Nachrichten< der ZDPV. widerfahren war. Denn die profanen
Gegenstände sind durchweg, wo man ihre Bedeutung überhaupt er-
kannte, mit ihrem Namen genannt worden. Anders ist es bei den
Dingen, die Schumacher früher für sakral ausgegeben hat.
Wir müssen das Bestreben des Verfassers, objektiv zu sein,
durchaus würdigen und werden es begreifen , wenn er das ihm ge-
steckte Ziel nicht überall erreicht hat. So ist der spezifisch kultische
Terminus technicus >Massebc« nicht konsequent vermieden worden
(vgl. S. 43. 85. 105 ff. 110 ff. 124 ff.). Wollte Schumaher den Gegen-
stand objektiv bezeichnen, so hätte er von einer > Säule« oder einem
>Pfeiler< sprechen müssen. Die Benennung der Bauwerke am Ost-
rande des Teils als > Tempelburg« (S. 110 ff.) könnte man sich gefallen
lassen, wenn es sich nur um einen unterschiedlichen Ausdruck han-
delte; aber es wird direkt hinzugefügt, daß einzelne Anlagen >dem
Kultus gewidmet« seien , was mindestens fraglich ist, jedenfalls aber
eine bestimmte Deutung enthält. Dasselbe gilt von dem Fels>altar«
eu unwersuy
Teil el-mute»ellim. Bd. I 913
der Nordterrasse (S. 156 ff.), wo ein objektiver Beobachter wohl
Schalen Vertiefungen oder Napflöcher, aber keinen Altar wahrnimmt.
Ob die mehrfach erwähnten primitiven Figuren >Götzenbilder< oder
>Idole< waren (z.B. S. 51 Abb. 51), ob das Gefäß (S. 126 ff.) wirk-
lich ein > Raucher« gefäß war, läßt sich bezweifeln. Aber man wird
dem Verfasser diese Ausdrücke gern verzeihen, da er nicht der Ein-
zige ist, der von ihrer Richtigkeit überzeugt ist, und da er sich auf
wissenschaftliche Autoritäten, zum Teil sogar (wie bei den angeblichen
Götzenbildern) auf klassische Archäologen berufen kann. Nur das
populäre »Tränenfläschchen« (S. 189 f.) sollte in einem wissenschaft-
lichen Werke nicht oder höchstens in Anführungsstrichen vorkommen.
Eine andere Frage ist die, ob das Ziel einer > objektiven« Be-
schreibung ohne subjektive« Deutung überhaupt erstrebenswert war.
Darauf muß mit einem runden Nein geantwortet werden. Die sub-
jektive« Benennung der profanen Fundstücke wie der Schleuderkugeln,
Websteine, Lanzenspitzen, Lampen usw. hindert niemanden , anderer
Meinung zu sein. So sind, um nur ein Beispiel anzurühren, die S. 71
Abb. 94, S. 86 Abb. 120, S. 130 Abb. 192 a als »Bronzepflüge« be-
zeichneten Gegenstände falsch gedeutet ; denn mit einer solchen breiten
Schaufel zu pflügen, war damals wie heute unmöglich. Wie wirkliche
Pflüge ausgesehen haben, kann man aus S. 130 Abb. 192 b und Abb.
193 lernen: sie waren spitzhackenförmig , wie die heute sogenannte
»moabitische Pflugschar«. Nun ist gerade bei solchen Objekten, deren
Bedeutung fraglich ist, die Ansicht des Entdeckers von Wert, da er
sie leibhaftig vor Augen hat und mit anderen Fundstücken vergleichen
kann, während wir auf mehr oder minder zuverlässige Nachbildungen
angewiesen sind. Dasselbe gilt in noch erhöhtem Maße für die Bauten
und ihre Anlage: wer sie nur aus der Beschreibung, den Plänen und
Photographien kennt, ist in einer sehr prekären Lage gegenüber dem,
der die Bauten ausgräbt und sich an Ort und Stelle über ihre Be-
deutung klar zu werden sucht. Entweder man glaubt den Theorien
des Entdeckers oder — man glaubt ihnen nicht Aber eigene Theorien
aufzustellen, ist doch sehr gewagt, und wir sind gespannt, wie der
künftige Bearbeiter die Aufgabe einer »subjektiven« Deutung der hier
vorliegenden »objektiven« Funde lösen wird. Solange diese Deutung
nicht geboten wird, werden wir uns an Schumachers vorläufige »Berichte«
zu halten gezwungen sein und uns mit ihnen auseinandersetzen müssen.
Noch mehr zu bedauern ist es, daß man jede Datierung der Schichten
aufs sorgfältigste vermieden hat. Auch hier muß man die vorläufigen
»Berichte« zu Rate ziehen; als ein dankens wertes Hilfemittel sei
ferner auf die Rezension Watzingers in der Berl. Phil. Wochenschrift
1908 No. 43 Sp. 1342 ff. verwiesen. Diese Kritik richtet sich nicht
CORHEU. UNWERiJrr
914 061t gel. Ans. 1909. Nr. 11
gegen Schumacher; im Gegenteil, es zeugt von großer Selbstverleug-
nung, wenn er sich den ihm auferlegten Bedingungen gefügt hat
Da man ihn einmal mit den Ausgrabungen betraut hat, so hatte man
auch seine Resultate hinnehmen müssen, wie er Bie fand oder ge-
funden zu haben glaubte. Jedenfalls aber dürfen wir erwarten, daG
der zweite Band sich nicht nur mit Schumachers Auffassungen ein-
gehend auseinandersetzt, sondern auch seine Mitarbeit in möglichst
weitem Umfange heranzieht
Wenn wir die Funde nach sachlichen Gesichtspunkten durch-
mustern, so ist zunächst mit großem Schmerz zu konstatieren, daß
in literarhistorischer Beziehung keine Ausbeute gemacht ist:
Inschriften fehlen gänzlich. Die wenigen, althebräischen Buchstaben
ähnlichen Steinmetzzeichen können uns darüber nicht hinwegtröBten.
Damit fehlt das wichtigste Mittel zur Datierung der Funde, und wir
sind hier wie anderswo auf indirekte Schlüsse aus der Keramik an-
gewiesen.
In rcligionshistorischer Hinsicht sind die Funde ebenfalls
ganz unbedeutend. Denn die sakrale Auffassung mancher Objekte
durch Schumacher wird sich schwerlich halten lassen. In Betracht
kommen I. die Napflöcher auf dem Urfels (S. 9f. 154ff.). Ihr
kultischer Sinn wird von Thiersch (Archäol. Anzeiger 1907 Sp. 281 ff.)
mit unzureichenden Mitteln und auf Grund ungenügender Kenntnis
des Materials bestritten ; vgl. die instruktive Abhandlung von Dal-
man: Die Schalensteine Palästinas im Pal. Jahrbuch 1908 S. 23 ff.
und dazu Greßmann: Dolmen, Masseben und Napflöcher ZATW. 1909
S. 113 ff. 2. Die Altäre (vgl. M. u. N. 1905 S. 11 f.) im Vorhof der
Nordburg. Aus einzelnen Tatsachen geht deutlich hervor, daß die
Räume nicht sakralen, sondern profanen Zwecken dienten. In dem
Vorhof g (S. 48) steht zunächst ein simpler Backofen (tannür), wie
er heute noch für Nord Palästinas Kellachenwohnungen charakteristisch
ist. Von einem > Opferkessel < kann also nicht die Rede sein. Dicht
neben ihm lag ein kleiner Basaltblock mit merkwürdigen Aushöh-
lungen; einen ähnlichen Stein hat man am SUdende des Teils ge-
funden. Da die Löcher keine Flüssigkeit aufnehmen können, so
möchte ich vermuten, daß in ihnen der Brotteig geknetet und geformt
wurde. Die Steine würden dann also die sonst übliche baUifa ver-
treten (vgl. die Beschreibung des Backofens GGA. 1908 S. 741).
Sonst wurden in diesem Räume nur noch zwei Säulen gefunden, die
man nicht als >Massebcn« aufzufassen braucht, sondern auch als
Stützpfeiler für ein Dach oder sonstwie erklären kann. In dem an-
stoßenden Eckzimmer g l entdeckte man zwei Gruben und allerlei
Gegenstände, unter denen die vielen Reibschalen (Abb. 57, merk-
_
- CORNtll UNNER5JTY
Tel) ol-mntesellim. Bd. I 910
würdigerweise als >Schalensteine< bezeichnet) und der Mörser (Abi).
50) sicher profanen Zwecken dienten und auf eine Vorratskammer
weisen. Beachtenswert scheint mir die rechteckige Kalksteinplatte
(Abb. 49 d) mit der Rille und dem Loch; denn sie stellt ohne Zweifel
den $urn einer Oelpresse dar (vgl. GGA. 1908 S. 742). Dann aber
werden die beiden daneben abgebildeten Walzen (Abb. 49 f. g) nicht
>zura Festwalzen des Estrichs« (S. 53), sondern zum Quetschen der
Oliven benutzt worden sein. Dieselben Quetschwalzen kennt man
noch heute in Syrien (vgl. de Vogite, Syrie Centrale Bd. II pl. 113).
Man könnte danach weiter vermuten, daß die beiden Gruben (S. 49)
ebenfalls der Oelgewinnung dienten; doch sprechen die darin lie-
genden Steine dagegen und deuten eher auf zwei Preßkufen fUr Zu-
bereitung der Weintrauben, deren Saft nach Wilson (Peasant life in
tln- holy Land S. 237) noch heute so ausgepreßt wird, daß man flache
Steine über die Trauben breitet und einige Männer darauf treten
laßt. Die von Schumacher versuchte Aufrichtung der Steine nach
Art eines Dolmens ist daher nicht berechtigt ; und selbst wenn sie
richtig wäre, hätten wir noch lange keinen >OpferaItar«, da die Dol-
men keine Altäre sind, und da hier nicht das Geringste zugunsten
einer sakralen Auffassung geltend gemacht werden kann. Die an den
Vorhof stoßende Halle d führt zu einer um vier Stufen erhöhten
Terrasse im Osten, auf der sich eine ähnliche Grube p befindet (Abb.
39 S. 43). Auch hier liegen in der Grube Steine, die Schumacher
zu einem Altar aufgebaut hat, obwohl nichts dazu nötigt Ich halte
sie ebenfalls für eine Weinpresse, um so mehr, als noch weiter östlich
eine auch vom Ausgrabenden anerkannte Anlage von Oelzisterneo
(S. 72 ff.) sich daran schließt. Endlich ist der >kleine Altar«, der in
den M. u. N. 1906 Abb. 27 publiziert ist, mit Dalman (Pal. Jahrbuch
1908 S. 34) als Mörser aufzufassen. 3. Die von Schumacher als
> Masseben« bezeichneten Pfeiler sind nirgendwo mit Sicherheit sa-
kraler Bedeutung. Da die meisten in Wänden gefunden wurden und
Steinmetzzeichen tragen, so ist vielmehr an ihrem profanen Zweck
kaum zu zweifeln. 4. Die primitiven >Götzenbilder< werden auch
von Vincent u. a. anerkannt, wie mir scheint, mit Unrecht. Eigen-
tümlich ist allen diesen Figuren, daß sie zwar die menschliche Gestalt
nachzuahmen versuchen, aber in der Ausführung sehr roh sind und
Über ungefähre Umrisse nicht hinauskommen. Bald ist nur der Hals
angedeutet, bald fehlt der Mund, am häufigsten vermißt man die
Ohren, die ja am schwersten zu modellieren sind. Die Gründe, die
man für die Auffassung dieser Figuren als >GÖtzcnbiIder< oder >Haus-
götzen« geltend macht, sind nicht zwingend (vgl. besonders Vincent,
Canaan S. 152 ff.). Wir haben in diesen Figuren vielmehr die ersten
QM. pl. An». IM». Hr. II 63
COBMFU UMVERS.TY
916 Gott gel. Ans. 1909. Nr. 11
primitiven Versuche des menschlichen Spieltriebes zu sehen, aus dem
spater die bildende Kunst hervorgegangen ist. Irgend eine Uneben-
heit des Steines oder des Tones, die von ferne an eine menschliche
Gestalt erinnerte, veranlaßte den >Künstler<, seine Phantasie spielen
zu lassen und die Gestalt etwas weiter herauszuraode liieren. Wenn
ein Stein an der oberen Hälfte einen tiefen Einschnitt hatte, der als
Hals aufgefaßt werden konnte, so konnte durch Hinzufügen von Nase
und Augen die menschliche Gestalt noch deutlicher markiert werden.
Warum soll man diese Figuren, die nicht einmal MenBchen darstellen,
Tür Götterbilder halten V Wer freilich in dem berühmten >GÖtzen<
von Gezer (Quart. Statements des PEF. 1904 pl. 19 Fig. 5 = Vin-
rent S. 155 Fig. 99) das naturgetreue >Profil eines Troglodyten< mit
Prognathismus und fliehender AfFenstirn — aber ohne Ohren! —
wiederzuerkennen vermag, wird auch geneigt sein, derartigen Figuren
religiöse Bedeutung zuzuschreiben. Er müßte aber, wenn er kon-
sequent wäre, auch den vielen tierähnlichen Figuren, die an Kalber,
Enten usw. erinnern, denselben sakralen Sinn beilegen und sie für
tiergestaltete Götter erklären. Es ist ja möglich, daß diese Scherz-
gegenstande für ängstliche Leute, denen alles Sonderbare zauberhaft
vorkommt, zu Amuletten wurden. Das läßt sich an einzelnen Stellen
sogar beweisen, so bei dem Siegel aus grünem Email, dem nur eine
Gesichtsmaske aufgedrückt ist (Abb. 72 b), aber das braucht durchaus
nicht immer der Fall gewesen zu sein. Und gerade in dem zuletzt
angeführten Beispiel scheint der scherzhafte Ursprung noch ziemlich
deutlich, da, wenigstens nach der Zeichnung, die Form eines vor-
springenden Henkels (wie beim Topfe) zuerst die Idee der Augen-
brauen hervorgerufen hat. 5. Die zahlreichen sogenannten >Astarte-
figuren< sind ohne Zweifel Darstellungen weiblicher Gottheiten;
aber auch sie sind nicht Götterbilder im eigentlichen Sinne, jeden-
falls nicht für den Öffentlichen, schwerlich auch nur für den privaten
Kultus bestimmt, sondern Amulette. Aber sie sind viel wertvoller
als die unter Nr. 4 genannten >Götzen<, da sie nicht wie diese über-
all in der Welt begegnen, sondern einem Örtlich beschrankten Kultus-
kreis angehören. Die Herkunft und Verbreitung dieser Figuren muß
näherer Untersuchung vorbehalten bleiben. Männliche GÖttergcstalten,
die man als Baal bezeichnen könnte, sind hier so wenig wie in Teil
Ta'annak gefunden worden. 6. Die Amulette sind sehr zahlreich
vertreten. Hier macht sich vor allem ägyptischer Einfluß bemerkbar.
Die vielen Skarabäen und Siegel, die man im weiteren Sinne hierher
rechnen darf, scheinen nach den Andeutungen des vorliegenden Bandes
eine besondere Ausbeute zu versprechen. 7. Die Bau- und Funda-
men topf er, schon aus den anderen Ausgrabungen bekannt, werden
Uli tnatn
Teil elmatotellim. Bd. I 917
wiederum durch einige unanfechtbare Beispiele illustriert (vgl. Abb.
41). Dagegen sind Erstgeburtsopfer mit Sicherheit nicht zu erkennen.
Leichen, die unter Häusern gefunden werden, brauchen nicht not-
wendig Opfer zu sein, da man sich auch >im Hause< begraben ließ
(vgl. I. Sam. 36 1 I. Reg. 2u). Wie sich freilich diese >Hausgräber<
zu den Felsgräbern verhalten, ist eine bis jetzt ungelöste Frage.
Ebenso unerklärt ist die Tatsache, daß kleine Kinder, die meist in
Krügen beigesetzt werden, bisweilen ebenso wie die Erwachsenen
bestattet werden (S. 57). 8. Die Gräber, die für die religiösen
Anschauungen sehr wertvoll, freilich noch wenig dafür ausgenutzt
sind , haben auch in Megiddo wichtige Ergebnisse geliefert. Es hat
sich dort bestätigt, was Macalister (Quart. Statements des PEF. 1904
S. 320 ff.) für Gezer festgestellt hat: die ältesten Grabformen, die
WaUinger nach den Funden um 1000 v. Chr. anzusetzen geneigt ist,
sind die Schachtgräber (S. Uff. 171 f. Gruppe F). Charakteristisch
ist der Schacht, den man senkrecht in den Felsen trieb und an den
man unten eine kleine Kammer anschloß, deren Oeffnung man ver-
mauern konnte. Dieselbe Form begegnet unter den ältesten Gräbern
Aegyptens (vgl. Erman: Aegypt. Kel. S. 116). Auf einen Zusammen-
hang mit Aegypten deuten auch die Skarabäen, die man in einem der
Gräber von Teil cl-mutesellim gefunden hat. Die in der Stadt selbst
unter dem Boden der Burg aufgedeckten Gräber unterscheiden sich
von den Folsgräbern dort und anderwärts darin, daß sie aus Kalk-
steinen gewölbeartig aufgemauert sind. Die Kammern dienten als
Massengräber und enthielten überaus reiche Beigaben. Die Toten
lagen mit hochgezogenen Knien, zum Teil auf Bänken, die also bis
in die älteste Zeit zurückreichen. Bisher einzigartig sind die Gräber
der folgenden Schicht, die nach ihren Funden ins 10. — 8. Jahrhundert
gehören. Charakteristisch ist für sie, daß sie von Feldsteinen ein-
gefaßt und annähernd von Nord noch Süd orientiert sind, daß einige
im Süden einen zugespitzten Randstein aufweisen, der an der äußeren
Seite ein spiralförmig ausgebohrtes oder kreisförmig ausgehauenes
Loch trägt Der plötzliche Wechsel in der Art des Begräbnisses
— die letztere erinnert an Beduinengräber — ist nur zu erklären
durch die Okkupation des Ortes von einem fremden Volke oder durch
die Rezeption einer fremden Sitte. Die übrigen Grabarten wind auch
sonst bekannt und bieten nichts Neues.
Der Hauptwort der Funde Hegt auf dem Gebiet der Kultur-
geschichte, genauer der Zivilisation. Da Schumacher Architekt
ist, so verdanken wir ihm eine genaue Beschreibung der Bauten, von
denen fast jeder Stein mit peinlicher Exaktheit verzeichnet, von denen
viele auch gewissenhaft vermessen sind. Die sauberen Pläne sind
03*
CORHEU UNWIRSirr
918 Gott gel. An*. 1909. Nr. 11
eine Zierde des Werkes und verdienen besondere Anerkennung. Mag
man auch einzelne Tatbestände verschieden auffassen, so ist nicht zu
leugnen, daß hier die Vorarbeiten zu einer Geschichte der palästinen-
sischen Architoktur vorliegen. Es ist zu bedauern, daß der Ver-
fasser nicht in einem Schlußkapitel diese Geschichte, soweit er sie
aus seinen Ausgrabungen erkannt hat, in großen Zügen zusammen-
faßt. Vielleicht dürfen wir hoffen, daß das Versäumte in einem spä-
teren Bande, der die Resultate der Ausgrabungen zugleich historisch
und systematisch darstellt, von seiner kundigen Hand nachgeholt wird ;
ein Vergleich mit den Bauten Thaauachs, die dem Verfasser ja ebenso
sehr vertraut sind, dürfte sich dabei empfehlen.
Die Paläste sind so angelegt, daß sich die Räume rings um
einen mächtigen Innenhof gruppieren. Die Technik des Mauerbaus
hat zwischen dem 10. und 8. Jahrhundert gewaltige Fortschritte ge-
macht. So klein und armselig auch die Zimmer, die wohl meist nur
als Vorratsraume und Wirt.schaftskamniero dienten , nach unserem
Geschmack erscheinen, so imposant sind selbst für uns die Mauern
des aus der Zeit Jerobenms II. stammenden Palastes. An die Stelle
der bisher verwandten kleinen unbehauenen Feldsteine, die in losem
Gewirr unsolide durcheinander lagen und nur durch Massen von Erd-
mörtel zusammengehalten wurden, sind jetzt große, gutbehauene
Quadern getreten, die teils als Läufer teils als Linder gelegt werden
und ein festes Gefüge bilden, Besonders sorgfältig sind die recht-
winkligen Eckeu gebaut; flir sie hat man die schönsten und größten
Quadersteine ausgesucht, die bis 2,0:'» m Länge und 0,55 m Schicht-
höhe erreichen, und deren Randschlag an der Oberkante äußerst sauber
ausgeführt ist (vgl. Abb. 137. 138). Wir verstehen jetzt nicht nur
die Drohworte eines Arnos über die luxuriösen Quaderbauten seiner
Zeit besser als früher (Am. 3» 5*n), sondern gewinnen auch ein
neues Verständnis fiir Worte, zu deren Krklärung man früher auf
ägyptische Karyatiden verwies; Ps. 144» heißt es: »Unsere Sohne
mögen sein wie Pflanzen , die man von (lies "'6) ihrer Jugend an
(sorgfältig) großgezogen hat, unsere Töchter wie Kcksteine, die (sorg-
fältig) ausgehauen sind wie an einem Paläste«. Auf die »kostbaren
Kcksteine« des Tempels sei nur flüchtig hingewiesen.
Der Aufgabe des vorliegenden Bandes entsprechend erfahren wir
über alles, was zum alltäglichen I*hen gehört, nur soweit Ge-
naueres, als es sich um gemauerte Gegenstände handelt: also Über
die Backöfen (vgl. besonders Abb. 217), die Oelzisternen (S. G9;
Taf. XIX) und Oelpressen (S. l"*i), die Fruchtpressen (S. 135). Die
übrigen Funde sind zwar auch mitgeteilt und zum Teil abgebildet,
aber meist nicht genauer beschrieben ; sie harren noch der systemati-
.
Origi
(ORNELLUNIVir
918 Gott gel. Abi. 1909. Nr. 11
eine Zierde des Werkes und verdienen besondere Anerkennung. Mag
man auch einzelne Tatbestände verschieden auffassen, so ist nicht zu
leugnen, daß hier die Vorarbeiten zu einer Geschichte der palästinen-
sischen Architektur vorliegen. Es ist zu bedauern, daß der Ver-
fasser nicht in einem Schlußkapitel diese Geschichte, soweit er sie
aus seinen Ausgrabungen erkannt hat, in großen ZUgcn zusammen-
faßt. Vielleicht dürfen wir hoffen, daß das Versäumte in einem spä-
teren Bande, der die Resultate der Ausgrabungen zugleich historisch
und systematisch darstellt, von seiner kundigen Hand nachgeholt wird ;
ein Vergleich mit den Bauten Thaanachs, die dem Verfasser ja ebenso
sehr vertraut sind, dürfte sich dabei empfehlen.
Die Paläste sind so angelegt, daß sich die Räume rings um
einen mächtigen Innenhof gruppieren. Die Technik des Mauerbaus
hat zwischen dem 10. und 8. Jahrhundert gewaltige Fortachritt« ge-
macht So klein und armselig auch die Zimmer, die wohl meist nur
als Vorratsraume und WirtMhnftskammern dienten , nach unserem
Geschmack erscheinen, so imposant sind selbst für uns die Mauern
des aus der Zeit Jerobeams II. stammenden Palastes. An die Stelle
der bisher verwandten kleinen unbehauenen Feldsteine, die in losen
Gewirr unsolide durcheinander lagen und nur durch Massen von Krd-
mörtel zusammengelullten wurden, sind jetzt große, gutbehaueno
(Quadern getreten, die teils als Läufer teils als Binder gelegt werden
und ein festes Gefüge bilden. Besonders sorgfaltig sind die recht-
winkligen Ecken gebaut; filr sie hat man die schönsten und größten
Quadersteine ausgesucht, die bis 2,05 m Länge und 0,:if> m Schicht-
hohe erreichen, und deren Randschlag an der Oberkante äußerst sauber
ausgeführt ist (vgl. Abb. 137. 138). Wir verstehen jetzt nicht nur
die lirohworte eines Arnos über die luxuriösen Quaderbauten seiner
Zeit besser als früher (Am. 3>« 6*u), sondern gewinnen auch ein
neues Verständnis für Worte, zu deren Erklärung man früher auf
ägyptische Karyatiden verwies; Ps. 144 n heißt es: »Unsere Söhne
mögen sein wie Pflanzen , die man von (lies "r) ihrer Jugend an
(sorgfältig) groo>'/n^.>]i hat, unsere Töchter wie Ecksteine, die (sorg-
fältig) ausgehauen sind wie an einem Palaste<. Auf die »kostbaren
Ecksteine« des Tempels sei nur flüchtig hingewiesen.
I>er Aufgabe des vorliegenden Bandes entsprechend erfahren wir
über alles, was zum alltäglichen Lehen gehört, nur soweit Ge-
naueres, als es sich um gemauerte Gegenstände handelt : also über
die Backöfen (vgl. besonders Abb. 217), die Oelzisternen (S. 09;
Taf. XIX) und Ölpressen (S. 17G), die Kracht pressen (S. 135). Die
übrigen Kaudfl sind zwar auch mitgeteilt und zum Teil abgebildet,
aber meist nicht geuauer beschrieben; sie harren noch der sysiemati-
CüftNEÜ. UNIVEBSirr
Toll el-muteMltim. Bd. I 1)19
sehen Bearbeitung. Immerhin kann, wer will, sich ein Urteil über
die Tonwaren, die Bronze-, Eisen-, Knochen-, Feuersteingegenstände,
die Mühlen, Mörser, Reibschalen, Lampen usw. verschaffen. Als be-
sonders schöne Fundstücke seien genannt das wundervolle Raucher-
gefäß aus weichem Kalkstein, mit geometrischen Figuren und stili-
sierten Blättern, mit matter, rotbrauner, ockergelber und kobaltblauer
Farbe bemalt (S. 126 f. ; Tafel vor dem Titel) aus der Zeit Jerobeams II. ;
der DreifuO mit der flötenblasenden weiblichen Figur (S. 84 Taf. L)
aus derselben Zeit; dahin gehören auch die Siegel des Schema' und
Asaph (S. 99). —
Wenn wir nun das Fazit ziehen, so dürfen wir sagen, daß trotz
der fehlenden Inschriften und trotz der dürftigen sakralen Funde die
Ergebnisse der Ausgrabungen in kulturhistorischer Hinsicht einen
erheblichen Wert besitzen und unsere Kenntnisse von dem Leben
Israels bereits bereichert haben und noch weiter bereichern werden.
Man darf darum dem Vorstände des Deutschen Palästinavereins und
seinen Gönnern Glück wünschen zu dem erfolgreichen Werk, damit
zugleich aber die Bitte verbinden, die begonnene Arbeit auf dem Teil
el-mutesellim vollenden zu wollen. Der Anfang hat soviel aufs deut-
lichste gelehrt, daß die Ruinen noch mancherlei Ausbeute versprechen
gerade aus der Glanzperiode Nordisraels unter Jerobeam II. Eine
gründliche Verwertung der bereits gemachten Funde und eine sichere
Datierung und Abgrenzung der verschiedenen Schichten ist überdies
nur zu gewinnen, wenn man von neuem den Spaten da ansetzt und
systematisch da auszugraben fortfährt, wo man notgedrungen hat auf-
hören müssen.
Ein besonderer Dank aber gebührt dem Leiter der Ausgrabungen,
der seinen vielen Verdiensten um die Erforschung Palästinas ein
neues Ruhmesblatt hinzugefügt hat. Vor den Leistungen Schumachers,
dieses Selfmademan im besten Sinne des Wortes, kann die Wissen-
schaft trotz mancher Ausstellungen im Einzelnen nur unbedingte
Hochachtung haben.
Berlin Greßmann
C0KHOI UNIVEW
92» GötL gel. An.-. 1909. Nr. 11
UBlversttt St. JoBfph, Melange* de la F&cult« Orientale. III, Fase. 1.
l'aria, Loodoo, Leipzig 1906. (479 S.)
I. Auf Veranlassung von P. Cheikho, der bereits zwei Mal Ab-
schnitte aus dem in Damaskus befindlichen lexikalischen Werke ge-
mischten Inhaltes, betitelt Kitäb ol-Garätim bekannt gemacht
hat, legt jetzt P. Bouyges einen neuen Abschnitt vor, worin allerlei
Tiere, vor ollem aber das Kamel, behandelt sind. Der Autor ist un-
bekannt, keinesfalls ist es Ibn Qutaiba, wie der Katalog der betreffen-
den Damasker Bibliothek meint. Inhaltlich reiht sich die Schrift den
von llaffner und Geyer herausgegebenen Monographien ol-Asma'Is
an, wie denn auch bei mehreren Schriften dieser Art die Tradition
über die Autorschaft uneinig ist und z. B. zwischen den berühmten
und fast gleichzeitigen Philologen der bosrischen Schule, al-Asma'i,
Abu Ubaid, Abu rjatim as-Sigisüni schwankt — Das Kitäb an-
Na'ai" (Buch von den Kamelen und Schafen) ist, wie der Heraus-
geber darlegt, nichts mehr und nichts weniger als ein teilweise etwas
willkürlicher Auszug aus Abu 'Ubaids (+224 IJ.) Garlb al-Mu-
sannaf, dem umfänglichen Hauptwerke dieses Gelehrten, das, einst
berühmt und viel studiert, im Laufe der Zeit durch Speziol Schriften
einer-, alphabetische Lexica anderseits zurückgedrängt worden ist
und heute nur noch in je einem Exemplar in Stambul und Kairo
vorhanden zu sein scheint- Der Text, in welchem Bouyges das K.
on-Na'am vorlegt, beruht auf einer älteren Kopie (wi) der Damasker
Hs. (M), die er mit dieser verglichen hat Wegen des vorhin er-
wähnten literarischen Verhältnisses der Schrift zum Musonnof hat er
sich die Mühe genommen, eine ihm von B. Moritz gelieferte Kopie
dieses Werkes bis ins Kleinste zu vergleichen und in fortlaufenden
Anmerkungen die Varianten dieses Werkes zu vermerken und außer-
dem im Texte selbst die Nomen der Gewährsmänner (mit Siglen)
einzutragen, wie sie Abu 'Uboid gibt Auf diese Weise hat er den
Charakter und Wert der Schrift ins rechte Licht gestellt Wenn von
Originalität nicht viel mehr bleibt als die gelegentliche Einstreuung von
Zitaten aus anderen Werken, z. B. solchen des G&biz '). so vermittelt sie
uns einstweilen doch eine genauere Kenntnis der betreffenden Kapitel
Abu 'Ubaids; und sollte das Musannaf einmal eine Herausgabe er-
leben, so würde Bouyges Arbeit immer noch ihren Wert behalten,
denn er hat außerdem noch für jeden einzelnen Paragraphen auf die
Parallelen in Ibn Sidohs (+ 458 1.1 . ■ K. al-Mubossos verwiesen (der
1) Der Text den K. al-Hajagan laßt sieb nach B.b Arbeit vielfach verbessern.
Lcidor ist der kürzlich vollendete Druck dieses Werkes hinter den bescheidensten
Erwartungen zurückgeblieben.
CQRNEU. UNIVERarr*
Mäinges de la Ficultö Orientale 921
das Musannaf ebenfalls geplündert hat), so daß der Wortlaut, wo er
ihn nicht selbst mitteilt, mühelos im Drucke eingesehen werden kann.
Nehmen wir endlich noch das weitschichtige Material hinzu, das der
Herausgeber aus der gesamten Literatur herangezogen hat, so müssen
wir ihm zugestehen, daQ er seinem Texte nichts schuldig geblieben
ist. Unter anderra läßt sich jetzt auch, wie er gleichfalls bemerkt,
sicher konstatieren, daß die großen Lexica wie T. 'A. (und folglich
L. 'A.). das Material, welches sie, durchaus nicht immer unter Nen-
nung der Gewährsmänner, dem Musannaf entnommen haben, oft zwei-
und mehrfach geben, indem sie verschiedene Ueberlieferungen der
nämlichen Texte unkritisch aneinander reihen. Wer Cheikhos,
Haffhers, Geyers Texte gelesen hat, wird sich ohne Not nicht leicht
an die mühsame Lektüre dieses neuen machen; aber zum Nach-
schlagen ist es unentbehrlich und durch genaue Indices hierzu bestens
eingerichtet. Insbesondere wird sich ein künftiger Freytag redivivus
seiner liebevoll anzunehmen haben. — Da dem Anonymus das Mu-
sannaf in einer alten und guten , Überdies reichlich vokalisierten
Handschrift vorgelegen hat, so ist der Text im wesentlichen sehr
korrekt. Obendrein scheint die Damasker IIa. das Autograph des
Verfassers zu sein (vgl. p. 119, N. 13). Nötige Aenderungen hat B.
meist selbst besorgt Unbelegte Wörter sind seiton (z. ß. JJsib
124s = *JJ=). unverständliche wie iUt. 124i vereinzelt. Daß sich zu
den Anmerkungen, so large sie sind, noch allerlei nachtragen ließe,
versteht sich von selbst So wäre zu 56* auf Freytags Proverbia 1 67
zu verweisen, wo der betreffende Vers anders gefaßt ist — Die
Richtigkeit der Form «LäJji (neben bU^ä oder ul£y£.) 43 1 erhellt
aus dem Verse Alfäz 370 4 und dem andern im Muhassas IV, 95«.
(Vgl. modernes *-ya, pl. ol — , Sonneck (t) Chants arabes du
Maghreb, Gloss. p. 65, Joly, Remarques sur la po&ie moderne chez
les nomades algöriens : Rev. Afric 48, p. 26, V. 4). — Die Redensart
L^-ltf »>.6S 64s, für die B. in den >Add.< anf I'rov. II 455 verweist,
findet sich z.B. in einem Verse des Muhalhil: Cheikho, Nasr. 176
ult (vgl. Abkarius, p. 374 f.). — Für JU3 75 4 (>Add.< p. 13 f.) zitiert
B. in N. 5 einen Vers des Ibn Muqbil, in welchem freilich auch JUü
gut bezeugt ist, und Prov. 191 oben, wo Majdänl ed. Büläq wieder
JUÜ hat: es kann noch Hudh. 97» und Ta'Iab (Barth) 30b hinzuge-
fügt werden. Daß aber JUÜ (d. h. JUO, wie oUki-) an sich zu ver-
werfen sei, glaube ich nicht, vgl. 48, N. 7. Das in Baiän 1 134 ge-
druckte JUti, dos B. p. 14 für falsch erklärt, ist nichta weiter als
ein Druckfehler, s. NagftSi, ZDMG 54, p. 450 u. — Ueber den Unter-
EU UNIVERSlTY
922 Uött. gel. Ade. 1909. Nr. U
j>
schied zwischen j* und ^ p. 73, N. 11 ; 76, N. 5 spricht auch das
Scholion Xaqäia' ed. Bevan 525 1. — Zu 74, N. 1: Majdani od. Büläq
I 200 gibt dazu den Vers des Aus b. Ungar = XVII, 17 ed. Geyer.
— ijU»- >Eselin< 111, >*. 4, braucht doch schon Farazdaq: Ntq.
281 a. — Zu ^ys* 55» kann Prov. 1358 oben, zu £*■ (ebendort) und
.L> 56* öüliiz, Opusc. 29 ult. zitiert werden. Diese Zurufe (Inter-
jektionen mit Verbalderivaten) an die verschiedenen Tiere, haupt-
sächlich Haustiere, von denen übrigens gerade in unserer Schrift nur
nebenbei einige erwähnt sind, gehören, da sie auch im besten Wörter-
buch nur zerstreut vorkommen können, zu den Kapiteln, die einmal
eine monographische Behandlung verdienten. Die Angaben der Philo-
logen gehen zum Teil auseinander, während die reiche Ausbeute,
welche die alte und neue Literatur, vorab die Prosa, liefert, zur
Feststellung dos wirklichen Sprachgebrauches in weitem Umfange
dienen kann. — Das auf xill (vgl. Ibn tallad 127«) bezügliche
Sprichwort 126, N. 2 (dazu Muzhir I 242 u) erscheint noch in anderer
Form Prov. 11186, N. 48. — Gelegentlich verbreitet sich B. über
sprachwissenschaftliche Dinge, z. B. 79, N. 10, wo er die neuerdings
beliebte Gleichsetzung von tf* und r yu mit Recht verwirft. Aber
in der Erorterunß der verschiedenen Formen des Namens für >Nas-
horn< 80, X. 7 dürfte syr. jj;^^, assyr. hwkizannu (s. Muss-Arnolt
s. v.) und ^IJ^y (Beauss. u. s. w.), a \*>**J (Eidenschenk und Cohen-
Solal 206 b ) nicht fehlen, da ja gerade sie die Aussprache öJ/, die
von den Philologen für vulgär bezeichnet wird, als die richtige er-
weisen, zu Ungunsten des sonderbaren ^S.
II. P. 145—312 enthalten die Schluflkapitel von H. Lammens'
>Etudes sur le regne du Calife Omaiyade Mo'äwia I*<. Da sie
nur im Zusammenhang mit den vorhergegangenen besprochen werden
können , begnüge ich mich hier mit dem Hinweis , daß diese für
die politische und die Kulturgeschichte der Umajjadenzeit gleich
wichtige Monographie inzwischen in Buchform erschienen ist (unter
demselben Titel, Beyrouth 1908, 448 Seiten). Sie wird sich gewiß
binnen Kurzem großer Verbreitung erfreuen 1 ).
HJ. L. Jalabert, »Aelius Statutus, gouverneur de Pheaicie (c.
293—305), p. 313— 322, stellt in der von Y7. Bacon 1907 edierten
griechischen Inschrift von Gisr el-Ghajar und einer von ihm selbst
(Bd. I dieser >M6langes< p. 150) edierten Inschrift von Djermana den
Namen ATXioc Etatoütoc her und erschließt aus dem naheverwaudteu
1) Vgl. einstweilen floldrihers Leitartikel in der Deutschen Litereturwitung
tom 23. Jul 1909.
lc °"°'
0*1111 MM. MM V
922 GOtt. gol. Ans. 1909. Nr. 11
schied zwischen -b und ^ p. 73, N. 11 ; 76, N. 5 spricht auch das
Scholion Naqäty ed. Bevan 526 1. — Zu 74, N. 1: Maidäni ed. Büläq
1200 gibt dazu den Vera des Aus b. IJagar = XVII, 17 ed. Geyer.
— i.L*> >Eselin< 111, H. 4, braucht doch schon Farazdaq: Naq.
281 •. — Zu vj^. 55» kann Prov. 1358 oben, zu ^>- (ebendort) und
■L> 56 1 Öübiz, Opusc. 29 ult. zitiert werden. Diese Zurufe (Inter-
jektionen mit Verbalderivaten) an die verschiedenen Tiere, haupt-
sächlich Haustiere, von denen übrigens gerade in unserer Schrift nur
nebenbei einige erwähnt sind, gehören, da sie auch im besten Wörter-
buch nur zerstreut vorkommen können, zu den Kapiteln, die einmal
eine monographische Behandlung verdienten. Die Angaben der Philo-
logen gehen zum Teil auseinander, während die reiche Ausbeute,
welche die alte und neue Literatur, vorab die Prosa, liefert, zur
Feststellung des wirklichen Sprachgebrauches in weitem Umfange
dienen kann. — Das auf fci— (vgl. Ibn tallad 127«) bezügliche
Sprichwort 126, N. 2 (dazu Muzhir I242n) erscheint noch in anderer
Form Prov. II 186, N. 48. — Gelegentlich verbreitet sich B. über
sprachwissenschaftliche Dinge, z. B. 79, N. 10, wo er die neuerdings
beliebte Gleichsetzung von r yL« und r yu mit Recht verwirft. Aber
in der Erörterung der verschiedenen Formen des Namens für »Nas-
horn« 89, N. 7 dürfte syr. JjfoiJ, assyr. kurkuannu (s. Muss-Arnolt
s, v.) und oUüji (Beauss. u. s. w.), ^thXi.1 (Eideuscuenk und Couen-
Solal 206 b ) nicht fehlen, da ja gerade sie die Aussprache «**/, die
von den Philologen für vulgär bezeichnet wird, als die richtige er-
weisen, zu Ungunsten des sonderbaren o 0>SS.
II. P. 145—312 enthalten die Schlußkapitel von H. Lammens 1
»Ktudes sur le regne du Calife Omaiyade Mo'awia I"«. Da sie
nur im Zusammenhang mit den vorhergegangenen besprochen werden
können , begnüge ich mich hier mit dem Hinweis , daß diese für
die politische und die Kulturgeschichte der Utnajjadenzcit gleich
wichtige Monographie inzwischen in Buchform erschienen ist (unter
demselben Titel, Beyrouth 1908, 448 Seiten). Sie wird sich gewiß
binnen Kurzem großer Verbreitung erfreuen ').
III. L. Jalabert, »Aelius Statutus, gouverneur de Phenicie (c
293—305), p- 313—322, stellt in dor von W. Bacon 1907 edierten
griechischen Inschrift von Gisr el-Ghajar und einer von ihm selbst
(Bd. I dieser »Melanges« p. 150) edierten Inschrift von Djerman* den
Namen AfXto« XtacoüToc her und erschließt aus dem nahe verwandten
1) Vgl. einstweilen (ioldzibcri Leitartikel in der Deutschen Liter»tuneitung
*om 33. Ju. 190J).
■
iLiumvEftyrr
Meluges de la Ftculte Orientale 923
Inhalt beider, daß diese bisher unbekannte Persönlichkeit ein t,7G|iü>v
Phoniciens unter der Tetrarchie sei.
IV. In den >Notes de lexicographie hebraSquesc (p. 323—336)
faßt P. Joüon rxyäm als »conscil, dessinc, nj^iöp als >efFort pour do-
uüner ou gagner q.<, mri Thr. 3», Ps. 42« als rrvb, *rm (rmn)
>malheur, calamitö«, als eine Singularform, wsvo 1. Reg. 18u als
>bCquilles<, was aber auf eine ganz unsemitische Ausdrucks weise hin-
ausläuft. Nicht billigen können wir auch die Ansicht, "pKn rmtr
Gen. 43 n bedeute »produits du pays«. pp f)WtDI Jes. 12», vgl.
Ex. 15 t, durfte nicht zu Gunsten dieser Hypothese umgedeutet werden.
Mir scheint, LXX haben mit ihrem xapitot bereits falsch gelesen oder
geraten '), und mw sei in man, d. h. PTOn oder PTnn zu ändern :
>was unser Land an Begehrenswertem erzeugte 1 ). Und so ist
J. auch in dem Artikel über by aaypn = >s'appuyer sur q.< weiter
gegangen, als es der Stand der Textkritik erlaubte. Hiob 22 m (wo-
von Jes. 58h abhängt) hat man gut in n?yn geändert; dagegen Ps.
37 a hat das Verbum seine gewöhnliche Bedeutung, ebenso Jes. 57 t
ia»PP ■nrty wozu man ov >«l» *X% Süra 53« vergleichen kann:
V. H. Wiesmann, > Kehrverspsalmen < (p. 337 — 386) sucht (im
Anschluß an E. Baumann, ZDMG 59, 129 ff.) die Psalmen 107, 80, 42
+ 43, 99 alB Bolche zu erweisen.
VI. B. Moritz berichtet (p. 387—436) über > Ausflüge in der
Arabia Petraea<, die er in den Jahren 1905 und 1906 von verschie-
denen Punkten der rjigäzbahnlinie unternommen hat. Er gibt zuerst
eine einläßliche Beschreibung der alten Wasserleitung bei Ma'än, in
der er nicht, wie v. Domaszewski, einen Teil einer Kestungsanlagc,
sondern die Tränkrinne eines großen Karawanenlagerplatzes sieht,
woraus sich dann ergibt, daß Ma'än eine Hauptstation der alten
Handelsstraße von Südarabien nach dem Norden war. Aus Petra ■) teilt er
zwei kleine, bisher übersehene nabatäiBche Inschriften mit und weist
auf dem Plateau der Bergmasse al-Ghubte (**-.*!') einige Opferplatze
nach. Anläßlich der Beschreibung des Ruinenfeldes der südlicher ge-
legenen alten Stadt Greje (iüyi) gibt er einige Graffiti bezw. kleine
Inschriften in thamüdäischcr, nabataischer und kufisch -arabischer
Schrift Auf p. 412 — 415 bespricht er eine Anzahl Ortsnamen unter
Heranziehung des Ptolemaeus und der arabischen Geographen. Weiter
veröffentlicht er vom Schloß Charäne die letzten Zeilen einer (bei
1) Vgl. höh. 0*2.04, * Pe *
2) Prov. 19 „ sieht xapciSs für niMPl
3) Bezüglich des /**— bei Muqaddasi 44 (p, 397) ist auf de Goeje, ZDMG
61, 336 zu verweisen.
eu uhivershy
924 GWt. gel. Ana. 1909. Nr. 11
Musil fehlenden) altarabischen Inschrift, aus welcher hervorgeht, daß
das Schloß im J. 92 (710) bereits existiert bat. Kr vermutet umajja-
dischen Ursprung. Den Ümajjaden schreibt er auch die Erbauung
des Qas' 'Amra zu, dem er den Schlußabschnitt p. 424 ff. widmet Kr
benutzt hin und wieder die Gelegenheit, Detailangaben bei Brünnow
und Musil zu berichtigen. Der Anhang enthält drei arabische In-
schriften von der syrischen Pilgerstraße und ein Verzeichnis von Be-
duinen-Stammeszeichen.
VII. Der Faszikel schließt mit einer Arbeit von G. de Jerphanion
und h. Jalabert über >Inscripüons d'Asie Mineure« (p. 437 — 477).
Die MFO, wie man dieses Organ mit Lammens am besten zitiert,
sind für die semitistische Wissenschaft schon jetzt unentbehrlich, so
verschieden die bisherigen Arbeiten auch wohl an Qualität sein
mögen. Erfreulicher Weise nimmt sich der Herausgeber auch des
in europäischen Bibliothekon liegenden Materials an; die nächsten
Hefte sollen die soit Jahren erwartete I.Iamäsa des Duhturi (nach
dem Irdener Unikum) bringen.
Gottingen Friedr. Schultheß
ArmeoiBchcB Kechtsbuch, ediert und kommentiert von J»sef Karst. Mit
Unteretützung der K. Ab. d. Wies, zu Berlin. 2 Bde., XXXlI.iUM u. VII,
434 S. «r. 4, Straßburg; K. J. Trübner liK)6. Bd. I: Sempadscher Kodex
aus dem 13. Jahrhundert oder Miuelarmenische* Kechtsbuch nach dm- Venediger
und Eischiniadsinor Version unter Zurück führung auf seine Quellen heraus-
gegeben und übersetzt Bd. II: Sempadscher Kodex aus dein 13. Jahrhundert
in Verbindung mit dem groß armenischen Rechtsbucb des Mcchithar Gösch (aus
dem 12. Jahrhundert) unter Berücksichtigung der jüngeren abgeleiteten Gesetz-
bücher erläutert.
Verschieden nach Anlage und Bedeutung, haben die beiden
größten Denkmäler armenischen Rechts, das Werk des scharfsinnigen
Wnrdapets Mechithar Gösch und das des Kronfeldherrn Sempad, auch
ein recht verschiedenes Schicksal erfahren. Mechithars Kechtsbuch
ist seinem stark kompilatorischen , systemlosen Charakter zum Trotz
doch eine wesentlich individuelle Schöpfung gewesen, insofern als
in ihm das je nach dem Distrikte schwankende, durch romisches und
griechisches Rezeptionsrecht mehr oder minder modifizierte, gewisser-
muCeu überwucherte armenische Gewohnheitsrecht mit dem kodi-
fizierten mosaisch-kanonischen zu einem gelehrten Ge-
meinreiht im Sinne eines Entwurfs verarbeitet worden ist. Sem-
pads Rechtsbuch dagegen ist, obwohl äuüerlicli eine Umarbeitung und
Systematisier 1111^5 «lis genannten Werks, im Wesentlichen doch mehr
ein Rechtsspiegel, die Feststellung des damals im kilikischen Kö-
iw —
■M|f| hm, ||
924 Oött gel Au. 1909. Nr. 11
Musil fehlenden) altarabischen Inschrift, aus welcher hervorgeht, daß
das Schloß im J. 1)2 (710) bereits existiert hat. Er vermutet umajja-
dischen Ursprung. Den Umajjaden schreibt er auch die Erbauung
des Qasr 'Amra zu, dem er den Schlußabschnitt p. 424 ff. widmet Er
benutzt hin und wieder die Gelegenheit, Detailangaben bei ßrUnnow
und Mu-.il zu berichtigen. Der Anhang enthält drei arabische In-
schriften von der syrischen PUgerstraße und ein Verzeichnis von Be-
duinen-Stammeszeichen.
VII. Der Faszikel schließt mit einer Arbeit von G. de Jerphanion
und L. Jalabert über >lnscriptions d'Asie Mineure« (p. 437 — 477).
Die MFO, wie man dieses Organ mit Lammens am besten zitiert,
sind für die semitisüsche Wissenschaft schon jetzt unentbehrlich, so
verschieden die bisherigen Arbeiten auch wohl an Qualität sein
mögen. Erfreulicher Weise nimmt sich der Herausgeber auch des
in europäischen Bibliotheken liegenden Materials an; die nächsten
Hefte sollen die seit Jahren erwartete IJitinäsn des Buhturi (uarh
dem I^eidener Unikum) bringen.
Göttingen Friedr. Sehultheß
Armenisches BeehtBbnch, ediert and kommentiert von Jssef Karst. Mit
rmmtut/ung der K. Ak. d. Wi». xu Berlin, ü Bde., XXXII, 234 u. VII.
424 S. gr. 4, Straflburg: K. J. Trulmer 1906. Bd. I: Sempadscher Kodex
aus dem Kl. Jahrhundert oder Mittelarmenurbes Bcclitubuch nach der Venediger
und Fisch miadsiner Version unter Zurückfuhrung auf seine Quellen beraus-
i- i»i-n und 1 1 ■ i '-t - ]■■! ii -M| .•■■-> hat I i i im di ■ II fakftanditi
in Verbindung mit detn irroßarmeniiichen Rcchtabticli des Merhithar Ooirh (xus
dem 12. Jahrhundert) unter Berücksichtigung der jüngeren abgeleiteten (iesot/;-
bücber «rlautert
Verschieden nach Anlage und Bedeutung, haben die beiden
größten Denkmäler armenischen Rechts, das Werk des scharfsinnigen
Warilapcts Mechithar Gösch und das des Kronfeldherrn Seinpad, auch
ein recht verschiedenes Schicksal erfahren. Mec.hithar.s RivhUliurli
ist seinem stark kompilatorisclieu , systemlosen Charakter zum Trotz
doch eine wesentlich individuelle Schöpfung gewesen, insofern als
in ihm das je nach dem Distrikte schwankende, durch römisches und
griechisches Rozeptionsrecht mehr oder minder modifizierte, gewisser-
maßen überwucherte armenische Gewohnheitsrecht mit dem kodi-
fizierten mosaisch-kanonischen zu einem gelehrten Ge-
meinrecht im Sinne eines Kntwurfs verarbeitet worden ist. Sem-
pads Rechtsbuch dagegen ist, obwohl äußerlich eine Umarbeitung und
SystemutisierunK des genannten Werks, im Wesentlichen doch mehr
Big UcditaBuiegel, die Feststellung des damals im kilikischen Ko-
■
J, K:u-- 1. Armenisch« Rechtabuch 935
nigreiche tatsächlich herrschenden Volksrechts. Ist Mechi-
thars Buch demnach zunächst als das Denkmal von Interesse, das
ein bedeutender Mann sich selbst gesetzt hat, so ist das Werk des
kilikischen Kronfeldherrn in erster Linie als getreuer Spiegel der
kulturellen Verhältnisse eines für die armenische Geschichte wichtigen
Zeitabschnitts von Wert, und dann auch als eine Ausdrucksform der
geistigen Eigenart des Volkes überhaupt, die in Mechithars Werk
durch das sich vordrängende fremde Recht stark verschleiert wird.
Die zunächst durchaus unverbindliche Gesetzessammlung und Gesetzes-
interpretation des scharfsinnigen Wardapets ist jedoch tatsachlich
schon bald über die Grunzen" des Stammlandes hinaus als Norm für
die praktische Rechtsprechung angenommen worden und bis in die
neueste Zeit hinein in Geltung geblieben, während das von vornherein
staatlich anerkannte Buch Sempads mit dem Untergänge des kiliki-
schen Königreichs außer Kraft gesetzt worden und dann völlig in
Vergessenheit geraten ist.
Gewissermaßen im Einklang mit diesen verschiedenen Schicksalen
ist denn nun auch das nie aus den Augen verlorene Rechtsbuch des
Mechithar Gösch zwar auch spät genug, aber immerhin doch beträcht-
lich früher allgemein zugänglich gemacht worden, als das des Kron-
feldherrn Sempad. Schon im Jahre 1880 bat Vaban Bastamjanths
den Text des ersteren herausgegeben, mit Anmerkungen versehn und
außerdem noch mit einer beachtenswerten rechtshistorischen Einleitung
ausgestattet Sempads Kodex erscheint dagegen zum ersten Mal in
dem vorliegenden Werk, wie zur Entschädigung für sein spätes Er-
scheinen aber in einer ganz vortrefflichen Bearbeitung, die weit über
das hinausgeht, was Bastamjanthsens fraglos auch durchaus verdienst-
liche Tätigkeit geschaffen hat Es kann, wie mir scheint, kein Zweifel
darüber herrschen, daß Josef Karst eine ftir die vorliegende Arbeit
in jeder Beziehung geeignete Persönlichkeit war. Vielleicht läßt sich
sogar mit Recht behaupten, daß kein anderer gleich ihm befugt war,
sich an eine so schwierige Aufgabe zu wagen. Eine glückliche Kom-
bination verschiedenen und verschiedenartigen Wissens, vor allein
eine wohl einzig dastehende Vereinigung strenger juristischer Schulung
mit einer außergewöhnlichen Kenntnis des Mittelarmenischen läßt ihn
wie eigens zu vorliegender Arbeit bestimmt erscheinen.
Das Wesentliche der Einleitung zum ersten Bande ist die Unter-
suchung des Wertes der von Sempads Rechtsbuch vorliegenden Ver-
sionen sowie eine Klarstellung des Verhältnisses, in dem Sempads
Werk wenigstens äußerlich zu dem älteren des Mechithar Gösch steht,
als dessen Umarbeitung es in formaler Hinsicht erscheint. Wie die
ßorgfältige Untersuchung des ersterwähnten Punktes zeigt, sind niin-
Or«,.
CORHftl UHIVERSITY
Gott gel. Am. 1900. Nr. 11
destens zwei , anscheinend aber auch nicht mehr Redaktionen vor-
handen, eine, die durch Handschrift Nr. 107 der Mechitharistenbiblio-
thek auf S. Lazzaro bei Venedig repräsentiert wird, und eine, die in
der Handschrift Nr. 4i»l der Bibliothek zu Etschmiadsin vorliegt Es
wird nun in unanfechtbarer Weise klargelegt, daß die erstgenannte
dieser beiden sprachlich und sachlich stark von einander abweichenden
Redaktionen die ursprüngliche ist, und daß die durch das Etschmiad-
siner Manuskript repräsentierte eine spätere Anpassung an eine der
Vorsionen des älteren Rechtsbuchs von Mechithar Gösch darstellt,
und zwar eine Anpassung, die nicht nur in sachlicher Hinsicht, sondern
auch in dem Versuch des Ersatzes der ursprünglichen mittelanneni-
schen Ausdrucks« eise durch eine der klassischen Sprache angenäherte
zu Tage tritt. Hinsichtlich der formalen Umgestaltung des älteren
Kodex, von der freilich die mehr im Kommentar behandelte sachliche
nicht ganz getrennt werden kann, ergibt sich aus den klaren Aus-
führungen der Einleitung, daß die ziemlich planlose Kompilation des
älteren Werkes durch eine im Vergleich zu dieser überraschend
Btrenge systematische Anordnung verdrängt worden ist. Sempads
Werk gliedert sich in zwei, auch äußerlieh gesonderte Teile, von
denen der erste das öffentliche Recht mit Einschluß des Ehe- und
Familien rechts behandelt, der zweite dagegen das Privatrecht, Der
erste dieser beiden Teile zerlegt sich dann wieder in drei größere
Abschnitte, von denen der erste dein Staatsrecht, der zweite dem
kauemischen Rechte und der dritte dem Eherechte gewidmet ist. Der
zweite, das Privatrecht behandelnde Teil weist deren sieben auf,
allerdings nicht mittels besonderer Kennzeichnung durch Aufschriften,
aber doch durch die Anordnung des Stoffs. Von diesen behandelt
der erste das Erbrecht, der zweite das Familicurecht mit Ausschluß
des dem ersten Hauptteil zugewiesenen Eherechts, der dritte das
Pfand- und Hypothekenrecht nebst sonstigem Sachenrecht, der vierte
das Kauf- und Handelsrecht, der fiiufte das Testierrecht, der sechste
das Recht der Sklaven und Hörigen in Beziehung zu ihren Herren,
der siebente die Dcliktsobligationen.
Wenn nun der Herausgeber seiner Feststellung der Handschriften-
Verhältnisse entsprechend seinen Text in erster Linie auf das Vene-
diger Manuskript gründet, so werden doch die Lesarten der Etsch-
miadsiner Handschrift mit Recht ständig herangezogen und je nach
dem Zeugnis des (in kleiner Schrift mit aufgenommenen) Quell entextes
verwertet. Die Notwendigkeit dieses Übrigens mit vollendeter philo-
logischer Sicherheit eingeschlagenen Verfahrens ergibt sich besonders
aus dem Umstände, daß die allerdings ältere Version des Sempad-
scheu Buches, wie sie in der Voncdiger Handschrift vorliegt, doch
...in ii'.lii:'. -
Gott gel. Am. 1909. Nr. II
zwei, anscheinend aber auch nicht mehr Redaktionen vor-
handen, eine, die durch Handschrift Nr. 107 der MechiÜiaristenbibuo-
thek auf S. Lazzaro bei Venedig repräsentiert wird, und eine, die in
der Handschrift Nr. 491 der Bibliothek zu Etschmiadsin vorliegt Es
wird nun in unanfechtbarer Weise klargelegt, daß die erstgenannte
dieser beiden sprachlich und sachlich stark von einander abweichenden
Redaktionen die ursprüngliche ist, und daß die durch das Etschmiad-
siuer Manuskript repräsentierte eine spätere Anpassung an eine der
Versionen des älteren Rechtsbuchs von Mechithar Gösch darstellt,
und zwar eine Anpassung, die nicht nur in sachlicher Hinsicht, sondern
auch in dem Versuch des Ersatzes der ursprünglichen mittelarmeni-
schen Ausdrucks weise durch eine der klassischen Sprache angenäherte
zu Tage tritt. Hinsichtlich der formalen Umgestaltung des älteren
Kodex, von der freilich die mehr im Kommentar bebandelte sachliche
nicht ganz getrennt werden kann, ergibt sich aus den klaren Aas-
führungen der Einleitung, daß die ziemlich planlose Kompilation des
älteren Werkes durch eine im Vergleich zu dieser überraschend
strenge systematische Anordnung verdrängt worden ist Sempads
Werk gliedert sich in zwei, auch äußerlich gesonderte Teile, von
denen der erste das öffentliche Recht mit Einschluß des Ehe- und
Familienrccht.s behandelt, der zweite dagegen das Privatrocht Der
erste dieser beiden Teile zerlegt sich dann wieder in drei größere
Abschnitte, von denen der erste dem Staatsrecht, der zweite dem
kanonischen Rechte und der dritte dem Eherechte gewidmet ist Der
zweite, das Privatrecht behandelnde Teil weist deren sieben auf,
allerdings nicht mittels besonderer Kennzeichnung durch Aufschriften,
aber doch durch die Anordnung des Stoffs. Von diesen behandelt
der erste das Erbrecht, der zweite das Familienrecht mit Ausschluß
des dem ersten Hanptteil zugewiesenen Ehcrechts, der dritte das
Pfand- und Hypothekenrecht nebst sonstigem Sachenrecht der vierte
das Kauf- und Handelsrecht, der fünfte das Testierrecht, der sechste
das Recht der Sklaven und Hörigen in Beziehung zu ihren Herren,
der siebente die Deliktsobligationen.
Wenn nun der Herausgeber seiner Feststellung der Handschriften-
verhältnisse entsprechend seinen Text in erster Linie auf das Vene-
diger Manuskript gründet, so werden doch die Lesarten der Etsch-
miadsiner Handschrift mit Rocht ständig herangezogen und je nach
dem Zeugnis des (in kleiner Schrift mit aufgenommenen) Quellentextes
verwertet Die Notwendigkeit dieses übrigens mit vollendeter philo-
logischer Sicherheit eingeschlagenen Verfahrens ergibt sich besonders
aus dem Umstände, daß die allerdings ältere Version des Sempad-
ficheii Buches, wie sie in der Venediger Handschrift vorliegt, doch
'WERsrr
J. Kant. Armenisches Rechtsbach 1*37
auf eine jüngere Redaktion des Werkes von Mechithar Gösch zurück-
geht, als diejenige, mit der die im Etschmiadsiner Manuskript vor-
liegende jüngere Version von Sempads Werk später kollationiort
worden ist Vgl. hierzu Karate > Grundriß der Geschichte des arme-
nischen Rechtest im 19. und 20. Bande der Zeitschrift für verglei-
chende Rechtswissenschaft (I 56 ff. des Sonderabdrucks). Auf alle
Einzelheiten der in diesem ersten Bande entfalteten Herausgeber-
tätigkeit einzugchen, dürfte hier kaum angebracht sein. Alles in
uliein ist, wie mir scheint, fast nur uneingeschränkte Anerkennung
des Geleisteten am Platz.
Die dem Texte beigegebene Uebersetzung ist, wie es von einem
so gründlichen Kenner des Mittclanncnischen zu erwarten war, im
großen und ganzen vorzüglich, trotz einer gewissen Freiheit, die hier
und da vielleicht ohne Schaden für die Sache ein wenig hätte ein-
geschränkt werden können. Ich glaube nicht, daß sich unter den
lebenden Forschern einer befindet, der diesen schwierigen Teil der
Arbeit besser hätte ausführen können. Unter den geborenen Arme-
niern mag ja wohl der eine oder andere dem Herausgeber des vor-
liegenden Werkes in Bezug auf Kenntnis des Mittel armenischen ge-
wachsen sein, obwohl ich auch dies nur als eine nicht gerade fern
liegende Möglichkeit, nicht als eine mir bekannte Tatsache hinstellen
kann. Aber es dürfte dann kaum das Maß der Beherrschung des
Deutschen vorliegen, das bei einer Uebertragung in diese Sprache
doch auch nicht entbehrt werden kann. Unter den Nicht-Armeniern
befindet sich aber wohl keiner, der den Text des Sempadschen Buches,
ganz abgesehen von den nur durch juristische Schulung zu über-
windenden sachlichen Schwierigkeiten, in rein sprachlicher Beziehung
mit größerer oder auch nur gleicher Sicherheit würde haben erklären
können. Ich halte mich für verpflichtet hierauf besonders nachdrück-
lich hinzuweisen, weil ich, mit dem Mittelarmenischen einigermaßen
vertraut, auf jeden Fall beträchtlich mehr als mit dem Altarmeni-
schen, in Ermangelung eines Fachmanns im strengsten Sinne unter
den Deutschen vielleicht in erster Linie berufen bin, in der hier vor-
liegenden Frage ein Urteil abzugeben.
Geradezu bewunderungswürdig erscheint mir der den zweiten
Band bildende Kommentar. Er schließt sich zunächst möglichst an
den Text des Sempadschen Kodex an, je nach Bedarf durch lose
aneinandergereihte Artikel erläuternd, fängt da, wo die Behandlung
des Eherechts beginnt, an, eine mehr systematische Darstellung der
Quellen zu werden, um sich in dem dem Privatrecht gewidmeten Teil
zu einer weit über das zu Erwartende hinausgehende, zusammenfas-
sende Klarlegung armenischer Rechtsentwicklung in ihrer Beziehung
CORNElL HNIVERSlTY
Gott gel. Ans. 1909. Nr. 11
.'ii den benachbarten Kreisen zu gestalten. Erscheint so die Anlage
des Kommentars nicht ganz dem Plan zu entsprechen, den mancher
erwarten mag, bo wäre es doch recht wenig angebracht, darüber
Klage zu führen, daß so bedeutend mehr geboten wird, als gefordert
werden durfte. Es ist nicht möglich , mit einigen Worten die Fülle
von Gelehrsamkeit zu veranschaulichen, die in diesem Buche zu einer
ohne weiteres verstand liehen, klaren Darlegung verarbeitet wird. Es
liißt sich kein Bild davon geben, mit welcher Sorgfalt die entlegensten
Quellen aufgesucht und benutzt werden. Das Einzige, was ich über-
haupt an diesem bewunderungswürdigen Buche auszusetzen wüßte,
ist die Tatsache, daß ihm, dem so in halt« reichen Werke, ein Ver-
zeichnis dieses Inhalts fehlt
Es mag sein, daß ein aufs Nörgeln erpichter Rezensent, wenn
er sich die nötige Mühe nicht verdrießen läßt, vielleicht noch das
Eine oder Andere ausfindig machen könnte, was zu beanstanden wäre.
Ich bin nicht darauf ausgegangen derartiges aufzuspüren und glaube
es verantworten zu können, wenn ich infolge dessen etwa kleine
Mangel übersehen haben sollte. Alles in allem wage ich das, was
ich Karsts 1901 erschienener Grammatik des Kilikisch- Armenischen
nachrühmen zu dürfen geglaubt habe, daß sie ein Markstein in der
Geschichte der armenischen Sprachwissenschaft sei (Zeitschr. f. arm.
rhu. I 171), mutati8 mutandis mit noch bedeutend größerer Bestimmt-
heit dem vorliegenden Werke nachzusagen. Als Linguist kann ich
mich freilich eines gewissen Bedauerns darüber nicht erwehren, daß
Karst seine rein sprachwissenschaftliche Tätigkeit, von der man nach
seinein durch die mittet armenische Grammatik erbrachten vorzüglichen
Befähigungsnachweis so viel erwarten durfte, anscheinend mehr und
mehr zugunsten juristischer Arbeiten zurücktreten läßt. Er scheint
nun atier in so besonderem Maße dazu begabt und bestimmt zu sein,
die Kultur Armeniens in ihrer Gesamtheit zu erfassen und aus
ihrer Stellung in weiterem Kreise verwandter Kulturen zu deuten,
daß demgegenüber einseitige Linguisten wünsche doch wohl besser
dem einen nicht engherzigen Wunsche Platz machen , es möge ihm
als dem anscheinend berufensten Vertreter einer armenischen Philo-
logie unter den Deutschen auch bald der seiner Lehrtätigkeit an-
gemessene Platz angewiesen werden.
Südende u. Berlin. Franz Nikolaus Finck.
C0RNÜ1 UMVERSTY
C. CappeUer, Kälidaau ^kunUU 929
Kalidasaa äaknntala (kürccre Tcxtfonn). Mit kritischen und orlantorndon
Anmerkungen herausgegeben von Carl CappeUer. II. Haesscl, Verlag in
Leipzig. 1909. XX, 160 3. ö M.
Als R. Pischcl im Jahre 1870 seine Dissertation de Kalidäsac
Sakuntali reeeosionibus und sieben Jahre später seine Ausgabe des
Textes in der Bangällrezension veröffentlicht hatte, war die Frage
nach der besten Rezension des feinsinnigen indischen Dramas wieder
in Fluß gekommen. P. hatte mit größerem Material als jemand zuvor
sie zu Gunsten des Bangälltextes beantwortet. Aber die Besprechung,
welche P.s Ausgabe durch CappeUer (Jenaer Litteratur-Zeitung 1877,
Artikel 117) erfuhr, ließ alsbald erkennen, daß das letzte Wort noch
nicht gesprochen, sondern wir noch weit entfernt von dem Ziel einer
befriedigenden Ausgabe sind und wohl bleiben werden. CappeUer
führte aus, daß P. daran zwar Recht getan habe, die Bangällsche
Rezension wieder zu Ehren zu bringen, sie aber in ihrem Wert über-
schätzt, die Devanagarirezension unterschätzt und Über das Ziel hin-
aus geschossen habe. Die Frage sei nicht abgeschlossen, die Parteien
könnten sich nur auf dem zwischen den einzelnen Rezensionen liegenden
Boden des Eklektizismus die Hand reichen.
Weiter als bis zu diesem Ziel werden wir auch heute nicht
kommen, wenn nicht besonders alte Handschriften irgend wo verborgen
sind. Wir werden uns darüber klar sein müssen, daß jeder Eklektizismus
einen starken Grad von Subjektivität bedeutet und einen starken Appell
an das Gefühl der Herausgeber, die nur selten so vorsichtig und überlegt
ihres Amtes walten werden, wie es der Herausgeber vermag. Ist es
doch keineswegs ausgeschlossen, daß Kälidasa der Autor zweier ver-
schiedener Bearbeitungen sein könnte, wie verschiedene Bearbeitungen
von Kunstwerken der Neuzeit auf den ersten Autor zurückgehen.
Der ausgezeichnete Kenner des indischen Drames, dem wir soeben
die zweite Auflage der Ratnavali verdanken, hat uns gleichzeitig mit
einer 2. Auflage der A-Rezension der Sakuntalä, wie sie in BÖhtlingks
AuBgabo vorlag, beschenkt und diesen Text mit kritischem Verständnis
und Takt revidiert. Wenn man den Text in der Bangäll mit dem
in dieser Ausgabe vergleicht, wird man sich von der Richtigkeit des
Cappellerschen Urteils überzeugen und finden, daß die kürzere Fassung
vielfach auch die feinere und schönere ist, weil sie oft nur durch die
kurze Andeutung die Rede feiner gestaltet. Es zeigt sich, daß die
längere Rezension trotz manchem Guten Geschmacklosigkeiten enthält,
deren Streichung wie eine Erleichterung wirkt. P. sagt zwar in
seiner Streitschrift gegen Weber (Die Rezensionen der Sakuntalä
OfiKfli UNNERSlTY
930 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 11
S. 2fi), daß vom ästhetischen Standpunkt aus eine Einigung in der
Rezensionen frage unmöglich sei. Ganz können wir aber, wenn es sich
um Meisterwerke der Dichtung handelt, jenen Faktor aus der Beur-
teilung nicht ausschalten, so schwer es uns auch im einzelnen fallen
mag, uns in indisches Denken und Kühlen hinein zu versetzen. Ohne
die Vorzüge der Bangaliversion in einer Reihe von Fällen, namentlich
für die Gestaltung des Prakrit, zu verkennen, sehen wir an sehr
viel Stellen die Ueberlegenheit der A-Rezension im kleinen wie im
großen. Im kleinen z.B. ed. Cappeller 31,20 in dem Ausdruck kiippi
lalidapadabandhanatp gegenüber ed. Pischel 54, 8 kiyipi lalidovani-
Ixmdkunaip yhlauip, wo gUlaaip wohl nur eine aus dem folgenden
i/Ulavntthu (32,13) resp. gidia (55,8) entnommene Erklärung ist;
ebenso wird jatlhnsamihidaphalussa (P. 56, 4) vor avilambino (C. 33, 1)
nur ein erklärender Zusatz sein. Wenn C. S. XV äußert, >daß die
Verfertiger von B an einigen Stellen geradezu mit Absicht gewissen
sprachlichen oder grammatischen Schwierigkeiten aus dem Wege ge-
gangen sind, die sich in dem ursprünglichen Texte finden« , so glaube
ich, daß das Lesen der Stücke in den Schulen und die erklärenden
Noten, die Lehrer oder Schüler dann an den Rand ihrer Mss. machen,
bei der Veränderung des Textes eine große Rolle spielen. Es kommt
dann hei unvorsichtigem Kopieren vor, daß nicht nur die eine Lesart
durch die andere ersetzt wird, sondern beide neben einander in dem
Text stehen. In meinen Bemerkungen zur Kritik der Mudräräkaasa
habe ich S. 430 Beispiele derart hervorgehoben und mir seither noch
weitere notiert; die ed. Calc. II des MR druckt sogar öfter zwei Les-
arten neben einander, wenn auch die eine in Klammem. Die leichte
Möglichkeit dieser Tcxtumgestaltung ist mir bei Vorlesungen, die ich
im Queens College in Benares hörte, so recht deutlich geworden, weil
die fortwährende Notwendigkeit besteht, schwierige Worte oder Stellen
durch leichtere zu umschreiben. Man kann daher auch nicht mit P.
von >Kälschern< oder >Fälschungen< sprechen, die die Texte ab-
sichtlich umgestaltet hätten.
Im großen zeigen sich die Schäden der Bangallrezensionen in
einer Reihe von Zusätzen prosaischer wie poetischer Natur; besonders
im 3. Akt Wenn der König Sakuntala bittet, ihm einen Platz auf
dem Lager einzuräumen, auf dem sie geruht hat, und Priyamvadä
sagt, damit würde s. wohl nicht zufrieden sein, so ist dos eine
Wendung, die im Munde des Vidüsaka sich humoristisch ausnehmen
würde, in dem der Priyamvadä aber zu einer Geschmacklosigkeit
wird, ähnlich den von Cappeller S. IX getadelten. Ebenso wird man
es nicht sehr hübsch finden, wenn §. Seite 61, 18 (ed. P.) sagt
anirdiapiirao vi inpbliösunawelfacna paricido aaip juno na visuimi-
.. . . ,
C. Cappeller, Klliddau S&lcunUlft 931
ridavvo oder sich dann mit wenig natürlichem Respekt hinter den
Bäumen versteckt, um des Königs bh/tvüiutbandha sich entwickeln zu
sehen. In A fallt die ganze lang ausgesprochene Szene, die den
PürusproG recht wenig würdig darstellt (cf. die Worte tlhik vrlifito
*smi), weg und gibt dem Vorgang einen knappen, wirksamen Ab-
schluß. Man wird daher, so scheint auch mir, keineswegs sagen
können, daß alles gute auf Seiten von B und alles schlechte auf seiten
von A zu finden sei.
C. spricht in dem Vorwort sich ausführlich über die von ihm be-
folgten kritischen Grundsätze aus. Besonders wichtig ist die Dar-
legung der Gründe, die ihn bestimmt haben, ein Reihe von Versen
überhaupt aus beiden Rezensionen auszuscheiden. Schon in der
erwähnten Besprechung der P.schen Ausgabe finden wir bei Cappeller
die Beobachtung, daß Kälidäsa sich der bei andern Dichtern so häu-
figen Partikel api ca so gut wie niemals bediene. C. hat daher
Häufungen von Strophen beseitigt und die durch dieses Prinzip ausge-
schiedenen in den Anhang verwiesen.
Bei der Mehrzahl dieser Strophen unterstützt ihn die Tatsache,
daG sie nur in einem Teil der Handschriften stehen, daß sie nur
eine und zwar gewöhnlich eine schwache Wiederholung ihres Vor-
gängers enthalten oder sich an ein Vorbild in der äußeren Form an-
lehnen. C. stellt Einzelstrophen überall her, auch an den beiden
Stellen, wo alle Handschriften Strophensysteme übereinstimmend be-
zeugen. Nach meiner Ansicht geht C. hierin zu weit. Selbst wenn
er im Prinzip recht haben sollte, würde ich doch vorziehen, dem tat-
sächlichen Handschriftenbefund Rechnung zu tragen. Mir ist aber
nicht gewiß, daß C. im Prinzip ganz recht hat. Wenn Kälidäsa in
den beiden anderen Dramen Strophensysteme vermied, so bleibt doch
immer noch die Möglichkeit bestehen, daß er bei diesem, vielleicht in
einer anderen Periode seines Lebens entstandenen Drama andere An-
sichten befolgte, und zweitens könnte man nach meiner Meinung für
die Erhaltung wenigstens von A 32 (der Böhtlingkschen Ausgabe)
geltend machen , daß das Metrum und damit auch die Melodie
wechselt.
Zwei der schönsten Strophen unseres Dramas finden sich auch in
Bhartrharis Centurionen. Cappeller hat sie mit gutem Grunde bei-
behalten. Die Frage, ob Bhartrhari oder Kälidäsa der entlehnende
Teil sei, ist keineswegs zu Gunsten von Bhartrhari zu beantworten;
ich möchte hierzu auf meine Ausführungen (Ucber das Kautillyaääatra
Breslau 1908) verweisen sowie auf das, was Hertel vor mir Über
Bhartrhari gesagt hat.
Wertvoll sind die Bemerkungen, durch die Cappeller wieder
Oflll. |»1. Ami. ltOT. Mr. II 64
932 GOtt. gel. Anz. 1909. Nr. 11
unser Verständnis des Präkrit gefördert hat. Ich bedauere, daß ich
in Mudräräksasa nicht seinem Rat gefolgt und nicht lieber statt iatp
villi mit ihm iamhi geschrieben habe. Leider hat C. seinem mit
größtem Dank zu begrüßenden Index nicht auch die Stellen selbst
hinzugefügt. Ich halte das darum für wünschenswert und habe mein
Verzeichnis der Präkritworte zum MR mit einem Stellennachweis ver-
schen, weil es die einzelnen Stellen nachzuschlagen und die Praxis
der M8S. einzusehen .erleichtert. Diese ist für uns noch immer
nicht ohne Wert; ich habe z. ß., da die Dramenhandschriften bei
kurz gemessenem am das Anunäsikazeichen nicht kennen, wieder
davon Abstand genommen, dieser von Konaw-Pischel dafür etwas
künstlich eingeführten Schreibung zu folgen und halte es für richtig
dort, wo nur wie im Gen. Plur. eine Kürze gefordert wird, am oder
a zu drucken, während der Anusvara lang zu messendes um mar-
kiert. Die Zweifel , wann yahido und gihido zu schreiben sei,
scheinen mir die besten MR-Handsch ritten dahin zu beantworten,
daß jenes ohne, dieses nach Präpositionen steht. Ebenso veranlassen
mich meine guten Mss. dfini für danim zu lesen. Die Schreibuug
U-Am, tti nach kurzen Vokalen habe ich angenommen; aber mich nicht
entschließen können, diese Worte mit dem unmittelbar vorhergehenden
Worte zu verbinden, sondern das nur bei kimpi, wo die Worteinheit
schon eingetreten ist, getan. Nur mit Hilfe der Mss. läßt sich ferner
die Frage beantworten, ob nicht neben der Enklise im Präkrit auch
eine Proklise anzunehmen sei. Ich würde zwar dann die Worte nicht
zusammenschreiben, aber doch es vorziehen in gewissen Fällen (ebenso
wie im Inlaut) pp, (nie ppasädo), Hh u. 8. w. anzusetzen. Ich selbst
habe darauf leider zu spät geachtet, wann im Anlaut Konsonanten-
verdoppelung eintritt.
C. hat keine Stellung zu dem von mir GGN 1905, S. 439 ausge-
sprochenen Vorschlage, auch in Versen gelegentlich ftaurasenl anzu-
setzen, genommen. Für die Sakuntalä kommt sie bei den Versen
P. 151. 152. (Bö. 129. 130. G. 124. 125) in Betracht Auch zu diesem
Gedanken bin ich durch die Beobachtung der Handschriften ge-
kommen; auch bei Böhtlingk finden wir die Variante ciida, i/ahiihi,
harida. Mir scheint, daß die Beschränkung der äaurasenl aussehließ-
auf Prosa doch zu weit geht, und Pischel selbst ist in letzter Zeit
dieser Erwägung nahe getreten. Wenigstens schrieb er mir in der
Antwort auf die Uebersendung meines MR- Aufsatzes unter dem IG.
2. OG: »Die Frage, ob Verse in Öaurasenl anzunehmen sind, hat mich
in den letzten Semestern wiederholt in den Vorlesungen beschäftigt.
Ich habe Bie wesentlich in Ihrem Sinne bejaht«.
Den Schluß des Werkes, das überall die prüfende, wägende Hand
CORH
C. Cappeller, Kalidäsas S"akuntala 033
verrät, bildet ein Verzeichnis der Metra (S. 126 lies für
w) und 26 Seiten kritischer und erklärender Anmerkungen und
zwei Anhänge (ein Verzeichnis der ausgeschiedenen Stellen und ein
Verzeichnis der Strophen). Wollte er uns doch noch mit mehr Gaben
aus dem reichen Schatze seiner Kenntnisse auf diesem Gebiete er-
freuen.
Deutsch-Lissa bei Breslau Alfred Hillebrandt
Initia Amharica An Introdurtion to Bpokco Amharic by C. H.
Arm fernster, M. A. Sudan Civil Service; lale of H. M. Administration, British
Central Africa; aome timc Minor Scholar of King's College, Cambridge. Part. I:
Grammar. Cambridge: University Press 1908. In-8°. XXlll,398 pag. 12 s.
Quando lessi dapprima l'annunzio di questa nuova grammatica
amarica, che avea intenti non filologici ma pratici, io provai, lo con-
fesso, un senso di diffidenza. Da aleuni decenni gli scritti sull' Abis-
sinia si sono straordinariamente moltiplicati, e non vi e quasi viag-
giatore che ne ritorni, il quäle non ci paili della storia di quel
paese c delle sue lingue, quasi che per ciö fare basti averlo per-
corso, foss' anthe frettolosamente. Ma nel caso attuale la diffidenza
non era giusta; il libro delP Armbruster, originale e ben ordinato, e
scritto con molta conoscenza della materia e con aecuratezza stra-
ordinaria. I numerosi esempi, tratti dal parlar familiäre, sono in
amarico genuino ed aecompagnati da trascrizione esattissima, sebbene,
a raio giudizio, troppo complicata, specialmente per un libro che in
molta parte ha scopo pratico. Perocche certe sfumature nei suoni
delle vocali e nominatamente l'accentuazione non si ridueono a regole
generali e conatanti, e lo stesso Autore nota giustamente (p. 24) che
>the pronunciation of Amharic varies not only in the mouth of indi-
viduals of different districts, but also, as in English, in that of the
same individual in different occasions, aecording as he speaks slowly
or fast, carefully or carelcssly, to a superior or to a companion<. Un
esempio se ne ha neu' accentuazione del perfetto del verbo, in ri-
guardo della quäle il mio amico Prof. Afevork dice (Grammatica della
lingua amarica, Roma, 1905, pag. 24). >I1 verbo trilittero ha I'accento
sulla media radicale. Esempi HZ3 zereggga (stendere) X,')A.
degghefe (aiutare) ecc«. Lasciando stare il primo esempio che e
di verbo in originc quadrilittero ('zargaba tiia HC71) e nel quäle
I'accento deve in ogni caso restare sulla penultima, certo e che negli
64*
Ärr
934 Qött. gel. Am. 1909. Nr. U
altri verbi ei suolc comunemcnte acccntarc la prima sillaba: däggafa
ecc. Cosl ho inteso pronunciare da molti Abisaini coi quali ho avuto
occasione di parlare, taluno dei quali mi assicurö essere quesla
1 accentuazione piü comune. Cosl accentua il Mondon-Vidailhet
(Grammaire de la langue Abyssine, Parigi, 1898, pag. 24) cosl il Mitt-
woch neu 1 esatti88ima trascrizione colla quäle accompagna i testi da
lui pubblicati (Proben aus amharischem Volksmuudo, nelle Mitteil, des
Seminars für Orient. Spr. X, 185); solo il vcrbo ICH* ha qui talvolta
l'accento sulla 2' sillaba. Anche l'Armbruster segue l'accentazionc
consueta. Ma d'altra parte non e possibile non tener conto dell'
accentuazione iudicata dall' Afevork , nativo di Zage , in regione
prossima al Tänft, dove si parla un ottimo amarico, e conoscitore
profondo della sua Hngua materna cui scrive con eleganza, come
vedesi dal suo recente romanzo o A"fl ! Ü)AJ?*I J"^Mi primo
scritto abissino di tal genere. II Bcguinot (Rivista degli Studi Orien-
tali II, 250) ha esprtsso il dubbio che l'Afevork parli dell* accento
musicale, non dell' espiratorio, ma non par probabile. Anco r Arm-
bruster non segue sempre, come ha seguito nel perfetto, l'accen-
tuazione comune. Per es., nei verbi di 3* gutturale scomparsa come
i'io9 egli pone l'accento sulla penultima: yisimä, bisamä, e
giunge perfino ad accentuare cosl l'imper., p. es., 9^h tfrä, forme
tutte e Bpecialmente 1'ultima, che ho inteso gcneralmentc pronun-
ciare: bisamä, t*rä, come e confermato altresl dalla trascrizione
del Mittwoch nel citato articolo. Vale il mcdesimo per il genindio
che PA. non accentua sull' ultima, p. es.: läqm B o; e cosl anco
•fliV» w fl*\, parole comunissime, che io non ricordo mai aver udito
pronunciare se non chiaramcnte b*16, b'lä, con un Murmelvokal
dopo il b, come lo conferma pienamente la trascrizione del Mittwoch.
La grammatica dell' Arm. riguarda specialmente I 'amarico parlato
e non le questioni glottologiche o comparative ; ne porge spesso occa-
sione a note di tal genere; anche nel menzionare forme quali „EU
e -H.U non si accenna alla causa della differenza. Farö tuttavia qui
qualche breve osservazione, seguendo l'ordine stesso della grammatica.
Nel § 6 (p. 13) si ragiona della reduplicazione di consonanti finali, la
quäle del resto non ha nessuna funzione grammaticale. Neil' amarico,
come in altre lingue, la reduplicazione e dement« che, originato da
varie cause, modifica stabilmente la forma o il significato della pa-
rola: A"flfl, pronunziato llbbls ha un senso, pronunziato llbs no
ha uno diverso. Ma non e questo il caso per il raddoppiamente finale
che dipende spesso dall' accento della proposizione e dall* enfasi, ne
puö avere leggi constanti e generali. P. es. il f* 3 finale di f^'Jf-**
dovrebbe essere doppio avanti vocale e sdoppio avanti consonante,
— -fORMf U UNIVIRSITT
H. ArmbniBter, Initii Amharica 935
ma como puö essere sdoppio nel primo caso (cf. Mittwoch, art cit
220 1. 23 — 24) puö altresi esser doppio nel secondo, se abbia l'enfasi,
p. es. ml nimm kazih alnabbaram » nesau'na cosa affatto
era qui. Anche ü 't- del plurale, 86 Bulla parola sia enfasi, si Bente
doppio p. es. farasoSc mattu = i cavalli Bono venuti (non, p.
es., i muli). § 9d (p. 52). Quantunque la desinenza >a< dello stato
costrutto ge'ez sia quella dell' accusativo, usata anche per gli altri
casi, non e esatto, speciahnente in una grauimatica non puramente
seien tifica , parlare di > • rhiopic accusativc< a proposito p. es. di
"J7-UJ \ WP 3 ^* nc il nome seguente ha un >objectiv sense«. § 11
(p. 54). Si menziona la forma che ha l'articolo femrainino nello Scioa,
quella cioe del suffisso di 3* femm. AZflY per A+Z.fl.'k- Questo
uso si spiega facilmente per l'analogia dell' articolo niasc. che e il
sufösso di 3* masc., ma, come ha notato il Mondon-Vidailhet e mi ha
confermato il Prof. Äfevork, non e uso generale di Scioa, ma special-
mente del volgo e dei contadini. Anche altrc parole scioane sono di
questo genere, come AA7\f^ per ÄAflHl^f 70 , dove non solo
la forma grammaticale e scorretta, ma la velare esplosiva e ridotta
a Ä< come in parecchi dialetti modemi deir arabo e in altre lingue
semitiche (cf. Dalman, Grammat, des jüd. paläst. Aramäisch*, 61;
U rock ei mann, Vcrgl. Gramm. § 45 m.). L'Armbruster sembra dare
questa pronunzia come la consueta di Scioa, il che non e punto
esatto, e per es-, la forma scioana data dall 1 Afevork (Gramm. 328)
HAA per fV£A non era nota, neppur come forma volgare, all 1
Alaqä Sähle, nativo di Scioa. Anche il parlar familiäre ha qualche
particolarita; p. es. il cambiamento di *} finale in j> (p. 33) si
osserva nel nome di un alto dignitario del re Iyäsu II chiamato
Pfl.fi: IMf. dove altri codici hanno PA.fi: IMJB (Cod. Bodl.
aeth. XXX11; Cod. D'Abbadie. 118 etc.). § 20c (p. 89). Le parole
»Kractious are expressed by tbe ordinals, usually by the form in .P«
non sono chiare. 11 numero ordinale esprime anco la frazione, come
in italiano ecc, ma vi e una forma piü elegante col .1' aggiunto al
numero cardinale, la quäle del resto non si usa che da 3 a 10. 1/4
si dice A^/t\P e men elegantemente ÄA - !*?! si dice anche
/,.■(! Questa risponde alla forma semitica della frazione (qutl) la
quäle tuttavia non pare che esistesse, almeno con questo valore,
nelle lingue abissine, e il ^."fl amarico e derivato forse direttamante
dal £ij arabo, colla consueta perdita del c e colla iunga ö; se fosse
antica forma abissina avrebbe piuttosto la forma C.'i ) § 23b (p. 95).
L'Autore distingue nelP imperfetto del verbo un modo indicativo
(.EA^tftA) e un modo soggiuntivo o Kontingent«, secondo la termi-
D!M> flött gel. Ans. 1909. Nr. 11
nologia dell' Isenberg, ecc Dubito della giustezza di ciö. So l'imp.
aemplice ha talvolta valore di soggiuntivo come in .EA^f** '. H"5.^*i
la sua forma e il valore primitivo sono semprc quclli doli' indicativo,
come scorgesi non solo per l'anaiogia del ge'ez, ma anco per 1'amarico
arcaico, nel qualc ancora non si aggiunge l'ausiliare, del quäl uso ä
mostrano csempi raolti proverbi ; vale il medesimo per il verbo nega-
tivo, per il verbo composto, come fZA^PP^*. iCiC. ecc. forme tutte
puramentc indicative, anche per il significato. § 32 c (p. 104). In
quceto paragrafo si parla di un perfetto composto che sarebbe comune
nel Goggiam, e che consiste nell' aggiungere S"A alle forme del
perfetto semplice: A^^fA >egli ha raecoltoe A*t > <^ 3 ^l*5'A >08sa
ha raecolto« ecc; anche altrove l'Autore ricorda questo perfetto.
Esso a mc c affatto ignoto; ne mi e State mai menzionato dal com-
piaoto dabtarä Kefle che avea passato molti anni nel Goggiam e ne
conosceva bene il dialetto, ne mi e mai oecorso in non poche lettere
provenienti da questo paese, e che ho avuto occasione <li leggere.
Anche morfologicamento la sua fonuazionc non e chiara. Ne ho
interrogato il mio amico Afevork, il quäle non crede che questa forma
sia usata ')• Si trntta forse di aleuna forma volgarc usata in qualrhe
regione del Goggiam o di paese vicino; ma per la sua singolarila
sarebbe desiderabile averne notizie precise. § 37b (p. 117). >Trans-
ference of -{**<. U trasportare ^ ad altra parola da quella prece-
ilutu dal ueg. AA e uso antico, ma noa sempre implica enfasi.
Questa trasposizione oecorre in un liqso o lamento per la morte
del re Iyäsu II (17Ö5); il llqso e cantato da due enri uno dei
quali dice: VjE^:TA^IK^¥>^:^A:TttW^frlh::
(>comc State V siete forse stati vinti prima di comhattere?«) e l'altro
cororispondo: HUP*: AATA* :«"i , * c i , 3:*'A:*WlI/* :.' (>Non
istiamo bene; siamo stati vinti prima di combattere<). § 37e (p. 118)
si dicc: »The conj. -f 3 ^ and, even, also, may take the place of the
negative -f*^ which las been droppedc. l/espressione qui non c
felice; il £*> di f\J*AAlf*> .' fliUGT nulla ha che fare col -f*=>
della negazione. II primo e semitico, per dir cosl, o si trova anche
ueir assiro, e si collega col &> enclitico dell' etiopico ; il secondo e
speciale all' amarico, anzi non s'incontra ancora in proverbi che con-
servano forme arcaiche della lingua (cf. i miei > Proverbi, Strofe e
Iiaccouti abissini, Koma, 1894, pag. 3). £ perciö doppiamente inte-
ressante la sua somiglianza con forme di lingue cuscitiche (cf. Prae-
1) Kgli rori mi •cri«: A4>4°?A - • ■ • ttfal \ ITM?«*» '.
n pi"ja>Af^ : A7C : ä"?ä.u : PfrAAH : höuäi : Aa :
— -tt»NEUrUMf[RaiI
G&tt. gel. ai./ 1909. Nr. 11
nologia doli' Isenbcrg, ecc. Dubito dolla giustezza di cid. So Pimp.
Komplice Im talvolta valora di soggiuntivo coine in J2A*l > f ;Q ."H"?,J?"i
la ■ 1..1 fonna e il valoro primitivo sono serapre quclli doli 1 indicativo,
come scorgesi non solo per Panalogia del ge'ez, ma anco per Pamarico
arcaico, nel (juale ancora uon si aggiungo Pausiuare, dol quäl uso ci
mostrano esempi molti proverbi ; vale il medeaimo per il verbo noga-
livo, per il verbo composto, come JBAtpP^'.iClfcccc forme tutte
puramenle indicative, anche per il significato. § 32 c (p. 104). In
questo ]>aragrafo si parla di un perfetto composto che sarebbe comune
nel Goggiam, e che consiste nelP aggiungere 5"A alle fonne del
perfetto semplice: A^^fA >egli ha raecolto« A^^^f-^A >essa
ha raccolto< ecc; anche altrove PAutore ricorda questo perfetto.
Esso a me e affatto ignoto; ne mi e State mai menzionato dal com-
pianto dabtarä Kcflc che avea passato molti anni nel Goggiam e ne
coDosceva bene il dialetto, ne mi e mai oecorso in non poche lettere
provenienti da questo paese, e che ho avuto occasione di leggere.
Anche morfologicamente la sua lunnazione non e clüara. Ne ho
interrogato il mio amico Afovork, il quäle non crede cho questa fonna
sia usata')- Si tratta forse di aleuna forma volgare usau in qualche
regionc del Goggiam o di paese vicino; ma per la sua singolarita
sarebbe desiderabile averne notizie precUe. § 37b (p. 117). >Trans-
ference of -f 70 «. II trasportare f* 3 ad altra parola da quella prece-
duta dal neg. AA e uso antico, ma non sempre implica enfasi.
Questa trasposizione oecorre in un llqso o lamento per la morte
del re Iyäsu 11° (176Ö); il llqso e cantato da due cori uno <U-\
quali «lice: Mä* ! YA^lh ! ■Y^YT-'I : J^A :*MU^MK :
(»come State V siete forse stati vinti prima di combatteroVt) o l'altro
coro rispunde : n1f*> .* AATAi : «"ifTU : J^A '. -piWi .' : (>Non
istiamo bene; siamo stati vinti prima di combattere<). § 37e (p. 118)
si dice: »The conj. -f^> and, even, also, may take the place of the
negative -f 70 wliich has been dropped<. L/espressione qui non fe
felico; il -f*» <ü QjtAJflP*thßMF nulla ha che fare col -t?^
della negazione. II primo e semitico, i>er dir cosi, e si trova anche
nelP assiro, e si collega col G* enclitico delP etiopico ; il secondo e
speciale all' amarico, anzi non s'incontra ancora in proverbi che con-
servano forme arcaiche della lingna (cf. i miei > Proverbi, Strofe e
Racconti abissini, Roma, 1894, nag. 3). E perciö doppiamente inte-
ressante la sua somiglianza con forme di lingue cuscitiche (cf. Prae-
I) EgU co.» mi Krive: A^^'A • • • • WtXl \ O TXf*> l
nfft'Mf*» : MC : mau : p-rnAH : tä/S : aa :
II. Armbruster, loitia Amharica 937
torius, Zur Grammatik der Gallasprache 180) e in generale col modo
di negazionc delle lingue camitiche. Un 1 altra espressiono poco
csatta c al § 69a (p. 179) ove leggesi che: »Prepositions are cons-
tructed with the nominative«.
Una metä del libro delP Armbruster 6 occupata da una >Appen-
ilix < nella quäle egli ha riunito c diaposto in ordine alfobetico i verbi
occorsi nella grammatica, e di cui egli da il perfetto composto, e
tutte Je altre forme. Queste sono date con molta esattezza c tutte
trascrittc in lottere latine, ma non si vede chiara Putilita di questa
lunga appendice, in luogo della quäle sarebbe stato piü opportuno
porre dei dialoghi ovvcro dei brevi e facili testi. L'amarico ha ben
pochi verbi irrcgolari, e lc facili regole della coniugazione si appli-
cano agevolmente a qualsiasi verbo. In questa appendice (cf. anche
pag. I7G) fe registrato anco il verbo "t^^fll cui, oltre il senso di
>to sit< si da anche quello di >to ride«. Korso in qualche provincia
't^&ttlt da solo, avrä qucsto senso, ma Puso comune e generale
e di dire (\A./,tl '. 't"4 ) ^ 3 fll, conie mi ha pienamente confermato
il Prof. Afevork che miscrisse: PA.^tllh^l^JBiUI'.'t'^^ai:
-ny : nfi^f^ : MC : A.EzfCD*.
La correzione tipografica c straordinariamente esatta, nonostante
i molti e complicati segni di troscrizione ; gli crrori di stampa notati
nelP Errata-corrige sono, per la massima parte, di poca importanza
(p. 56, 7 1. ^mC'VFGT). L'edizione c bellissima.
Roma I. Guidi
Zeitschrift für Brüdergeschichte. I. Jahrgang 1907, Heft 2; II. Jahr-
gang 1908, lieft 1 und 2. Ilerauagegebeo von D. Joe. Th. Mllller. Archivar
in Herrnhut und Lift Gcrh. Releiel, Doxent in Gnadenfetd. Uerrnhut, im
Verlage dea Vereins für Brtkdergescbichte, in Kommission der Unitatsbuchhand-
long in Gnadau. 8°.
Das erste Heft des ersten Jahrganges dieser Zeitschrift wurde in
Nr. 11 des vorigen Jahrganges der G. g. A. angezeigt. Heute liegt
dem Berichterstatter das zweit« (Schluß-)IIeft des ersten und der
zweite Jahrgang vollständig vor.
Besondere Aufmerksamkeit zieht unter den gehaltvollen Veröf-
fentlichungen das früheste Tagebuch des Grafen Zinzendorf auf sich,
das im ersten Jahrgang (S. 114 — 204) beginnt und in Jahrgang II,
S. 80—129 seine erste Fortsetzung findet. Gn. E. v. Natzmer hatte
COßt. f RSlTY
038 Gott. gel. Ans. 1909. Nr. II
1894 versucht dieso Aufzeichnungen herauszugeben, doch bietet die
Ausgabe einen willkürlich gekürzten ungenauen und fehlerhaften Text
und ist daher für den wissenschaftlichen Gebrauch ungenügend. Wir
dürfen den Herausgebern — es sind die Heransgeber der Zeitschrift
selbst — daher nur dankbar Bein, daß sie sich der Arbeit einer Neu-
herausgabe unterzogen haben. Die Ausgabe genügt den wissenschaft-
lichen Anforderungen. Die Handschrift ist unverkürzt wiedergegeben.
Wenn die Rechtschreibung des Verfassers, da »wo sie den Sinn ver-
dunkelte, um das Verständnis zu erleichtem, geändert ist, so hätte
man vielleicht die ursprüngliche Form in den FuGnoten bemerken
können, auch wenn es sich wesentlich nur um Vertauschungen von
>daß< und >das< handelt Soll es einmal eine genaue Ausgabe sein,
so mügo sie auch ganz ■_!■:. i i sein. Die schon erwähnten Fußnoten
sind reichlich ausgefallen. Das war zu wünschen. Denn es kommen
in den Aufzeichnungen eine Anzahl von unbekannten Personen vor.
Auch gilt es manche Seltsamkeiten und Spielereien zu erklären.
Das Tagebuch umschlieGt die Jahre 1716—1719, also die Zeit
zwischen dem Aufenthalt des jungen Zinzendorf auf dem Pädagogium
zu Halle und seinen Bildungsreisen. Es sind wesentlich die Uni-
versitätsjahre, in die wir einen Einblick erhalten. Zur Zeit liegt der
Abschnitt vom 10. Mai bis 29. Juli 1716 und vom 27. Aug. bis
22. üktolwr desselben Jahres vor. Lücken im Tagebuch, so schreiben
die Verfasser, finden sich noch häufiger. Als Anlagen erhalten wir
Briefe von Zinzendorf, Stammtafeln der nahestehenden Familien und
die Instruktion für das Studium.
Der erste Abschnitt (10. Mai bis 29. Juli) darf in seiner Ab-
geschlossenheit für besonders wirblig angesehen werden. Er behandelt
die Zeit zwischen Halle und Wittenberg. Wir lernen den Jüngling
kennen, wie er von der Schule kam, noch unberührt von dem Einfluß
der Universität. Er ist zurückgekehrt in das Haus seiner Großmutter
der bekannten Frau Landdrostin von Gersdorf auf GroÜ-llermersdorf.
Auch trifft er die Schwester seiner Mutter, dio Tante Henriette, dort
wieder au. Die erste zweifellos eine sehr bedeutende, auch allgemein
gebildete Frau, die letztere wohl einseitig religiös interessiert, beide
eingenommen und durchdrungen von der Wahrheit pietistischor Fröm-
migkeit. Der Abschied von Halle ist dem jungen Zinzendorf offenbar
nicht schwer geworden. Er hat sich schnell in das ihm wohlbekannte
und sympathische Leben im Hause der Großmutter wieder gefunden.
Er hat auch selbst angefangen , sich unter die Pietisten zu zählen.
(I, 124). Regelmäßiger Desuch der Gottesdienste in der entfernten
Kirche, regelmäßige häusliche Betstunden namentlich mit der Taute
sind Ordnung. Er liest Luther und Johann Arnd, den Tauler hat
i .
CORNtLLiM.M
!»S8 OÖtt. gel. Ani. 1909. Nr. II
1894 versucht diese Aufzeichnungen herauszugeben, doch bietet die
Ausgabe einen willkürlich gekürzten ungenauen und fehlerhaften Text
und ist daher für den wissenschaftlichen Gebrauch ungenügend. Wir
dürfen den Herauegebern — es siud die Herausgeber der Zeitschrift
selbst — daher nur dankbar sein, daG sie sich der Arbeit einer Neu-
herausgabe unterzogen haben. Die Ausgabe genügt den wissenschaft-
lichen Anforderungen. Die Handschrift ist unverkürzt wiedergegeben.
Wenn die Rechtschreibung des Verfassers, da >wo sie den Sinn ver-
dunkelt«, um das Verständnis zu erleichtern, geändert ist, so hätte
man vielleicht die ursprüngliche Form in den Fußnoten bemerken
können, auch wenn es sich wesentlich nur um Vertäu seh ungen von
>daß< und >das< handelt Soll es einmal eine genaue Ausgabe sein,
so möge sie auch ganz genau Bein. Die schon erwähnten Fußnoten
sind reichlich ausgefallen. Das war zu wünschen. Denn es kommen
in den Aufzeichnungen eine Anzahl von unbekannten Personen vor.
Auch gilt es manche Seltsamkeiten und Spielereien zu erklären.
Dos Tagebuch umschließt die Jahre 1716 — 1719, also die Zeit
zwischen dem Aufenthalt des jungen Zinzendorf auf dem Pädagogium
zu Halle und seinen Bildungsreisen. Es sind wesentlich die Uni-
versitätsjahre, in die wir einen Hinblick erhalten. Zur Zeit liegt der
Vbschniti vom i". Mai bii '-".'. .luli i~lfl nd ran .:. tag. Mi
22. Oktober desselben Jahres vor. Lücken im Tagebuch, so schreiben
die Verfasser, finden sich noch häufiger. Als Anlagen erhalten wir
Briefe von Zinzendorf, Stammtafeln der nahestehenden Familien und
die Instruktion für das Studium.
Der erste Abschnitt (10. Mai bis 29. Juli) darf in seiner Ab-
geschlossenheit für besonders wichtig angesehen werden. Er behandelt
die Zeit zwischen Halle und Wittenberg. Wir lernen den Jüngling
kennen, wie er von der Schule kam, noch unberührt von dem Einfluß
der Universität. Er ist zurückgekehrt in das Haus seiner Großmutter
dei bekannten Kran Landdroffin TOB Qotldorf hü Groß-Henaenitar£
Auch trifft er die Schwester seiner Muttor, die Tante Henriette, dort
wieder an. Die erste zweifellos eine sehr bedeutende, auch allgemein
gebildete Frau, die letztere wohl einseitig religiös interessiert, beide
eingenommen und durchdrungen von der Wahrheit pietistischer Fröm-
migkeit. Der Abschied von Halle ist dem jungen Zinzendorf offenbar
nicht schwer geworden. Er hat sich schnell in das ihm wohlbekannte
und sympathische Leben im Hause der Großmutter wieder gefunden.
Er hat auch selbst angefangen , sich unter die Pietisten zu zählen.
(1, 134). Hegelmäßiger Besuch der Gottesdienste in der entfernten
Kirche, regelmüßige häusliche Betstunden namentlich mit der Tante
sind Ordnung. Er liest Luther und Johann Arnd, den Tauler hat
■
HIIV£R9TY
Zeitschrift für Brüdergeechichte 939
er zu seinem Mittagsprediger gewählt (I, 150). Todesgedankeo be-
wegen ihn häufig, auch Anfechtungen über die Ewigkeit (I, 151).
Er deutet Vieles als besondere Fügungen Gottes, sieht Träume für
bedeutungsvoll an. Seine frommen Wünsche, denen er häufig Aus-
druck gibt, sind ausführlich und in der Form wohl ausgeprägt. Die
gehörten Predigten geben ihm Anlaß, selbst homiletische Betrach-
tungen zu entwerfen, oder zu geistlichen Liedern. So ragt das Reli-
giöse bedeutend in seinem Leben vor. Und wenn auch manches auf
die bestehende kirchliche Sitte und den persönlichen Einfluß der
Frauen zurückgeht, so darf man doch wohl schon jetzt das religiöse
Genie erkennen, das sich offenbaren will. Doch hat der junge Zin-
zendorf auch wiederum viel Natürliches. Hier ist kein Heiligenleben.
Das soll in gutem Sinne gesagt sein. Seine >Sozietät«, auf die von
den landläufigen Darstellern seines Lebens so viel Gewicht gelegt
wird, ist ihm halb und halb aus dem Sinn (I, 199). Sein Freund
Walbaum muß ihn erst wieder dazu anregen. Die häufiger erwähnte
Medaille des Ordens ist nicht von ihm selbst erdacht, sondern ein
Geschenk der Frau von Gersdorf, die ihm ein Goldstück, in der Größe
eines Talers dazu verehrt Es hat gerade die geeigneten Inschriften
(I, 145). Seine Beschäftigung in Hermersdorf geht auch nicht allein
auf Religiöses. Er liest auch Belletristisches, auch Erasmus und land-
wirtschaftliche Bücher. Er reitet gern aus und hat lebhaft seine
Eindrücke dabei geschildert (z. B. 1, 129). Er freut sich, wenn seine
Großmutter ihm ein Präsent von 6 Kaiscrgulden macht, oder wenn
er eine Limonade bereitet hat, die Anklang findet (I, 163). Er be-
richtet auch getreulich, wenn er eine Remonstration wegen mangelnden
guten Benehmens erhalten hat. Einen gewissen Huntor tragen die
Bemerkungen über Zusammenstoße mit seinem Informator, Herrn
Crisenius. Er ist ihm aber auch sehr dankbar für weitreichende
Hülfe bei der Anfertigung eines schwülstigen Gedichtes, das einen
Glückwunsch zu der Geburt des Sohnes von Kaiser Karl VI. bedeutet
(I, 163). Der ihm gemachte Vorwurf des Adelsstolzes ist doch auch
wohl nicht ganz berechtigt. Man muß daran denken, daß um 1700
die Standesunterschiede gerade sehr stark ausgebildet waren. In dem
Sinne seiner Zeit gehörte Zinzendorf den höchsten Ständen an. Er
war in dem Gedanken aufgewachsen, daß die Friesen, die Gersdorf,
die Zinzendorf die größten Familien der Oberlausitz waren (I, 140).
Er war Erb-, Lehns- und Gerichtsherr. Als Gutsherr durfte er die
Bewohner seiner Dörfer als seine Untertanen ansehen. Er gehörte
zu den Obrigkeiten. Gewiß klingt es bisweilen durch seine Aeuße-
rungen, daß er sich seines Standes bewußt ist. Aber das war für
jene Zeit selbstverständlich. Es berührt auch seltsam, daß er seinen
CORNEU IWNK3TI
040 ÜÖtt. fiel. An«. 1909. Nr. 11
Freund Walbaum in den Briefen mit >Er< anredet Doch sind die
Briefe auch wieder sehr herzlich. Gerade das Herzliche, das mehr-
fach durchbricht, laßt vermuten, daß er den Menschen im Menschen
rinden konnte. Wäro ein unberechtigtes StandesgcfUhl in ihm gewesen,
mußte es sich gerade in diesen Tagebuch blättern zeigen. Denn in
dem Alter von IG Jahren pflegt dergleichen lebhaft auszubrechen.
Ueber den zweiten Teil des Tagebuches, der die Universitäts-
jahre beginnt , darf man sich um so kürzer fassen , als es nur die
ersten Eindrücke in einer neuen Zeit festhalten konnte. Doch mag
die Instruktion erwähnt werden, auf die Crisenius die Verpflichtung
erhielt. Sie trägt den Namen des Vormundes vom jungen Grafen,
des Grafen Zinzendorf auf Gauernitz. Man darf ihren Inhalt modern
in gutem Sinne nennen. Das starke Hervortreten des Religiösen,
die Forderung regelmäßig die Gottesdienste zu besuchen, das Gebet
nicht zu versäumen teilt sie mit allen Schulordnungen bis ins Ende
des 18. Jahrhunderts. Daß aber die Kunst gut Teutsch zu reden
und zu schreiben dem Hofmeister als etwas ganz nötig zu Erlernendes
vorgestellt wird, ist etwas Besonderes. Das Teutsche steht so vor
dem Französischen. Auch in der Vorliebe für die Mathesis und das
Studium hi8toricum zeigt sich der moderne Geist. Unter den juristi-
schen Kollegien steht das Naturrecht oben an. Freilich hatte es in
Wittenberg wohl nur recht zahme Vertreter. Wittenberg war über-
haupt damals keine moderne Universität. Aber nach Halle wollte
der Vormund den jungen Zinzendorf wohl des Pietismus halber nicht
gehen lassen. Indessen hat der moderne Zuschnitt der Studien doch
wohl so manches Moderne in des Grafen Weltanschauung hinein-
getragen, das man mit Staunen wahrnimmt.
Haben wir uns bei diesen Stücken der beiden Jahrgänge vielleicht
etwas lange aufgehalten, so dürfen wir doch auch an dem Uebrigen
nicht vorüber gehen. Die Person des Grafen berührt noch nahe ein
Artikel von W. Jannasch, der das Leben des bekannten Sohnes vom
Grafen, Christian Renatus, behandeln will und das Leben des Jünglings
von seiner Geburt 1727 bis 1744 schildert (U, 45—80). Man erlebt,
wie eine Individualitat, ohne sich entscheiden zu können, ganz von
den übermächtigen Gewalten eines eigenartigen kirchlichen Lebens
absorbiert wird. Es ist eine Märtyrergestalt Der Artikel ist inter-
essant geschrieben. Zuweilen verliert man allerdings den Faden der
Einzelheiten, während man an einigen Stellen die Belege vermißt,
z. B. S. 54, wo für die schweren Beschuldigungen gegen Steinmetz
und Urlsperger erweisende Tataachen nicht genannt sind.
Die übrigen Artikel berühren die Beziehungen der Herrnhuter
zu der alten Brüderkirche. W. Bickerich, Pastor in Lissa schildert
C0RHEU UNIVIR5JTY
Zeitschrift für Bildergeschichte Ml
die Verbindung zwischen der polnischen Brüderkirche und der deut-
schen (II, 1 — 74). Um Lissa als Hittelpunkt hatten sich von Anfang
an die Auswanderer aus Böhmen und Mähren geschart. Um 1724
bestanden dort noch 10 Gemeinden der alten Unität. Für die Ver-
bindung Zinzendorfs mit den Polen ist der auch durch die Unions-
verhandlungen bekannte Ilofprediger Jablonski bedeutsam. Dem
Grafen kam es besonders dabei an auf die Uebertragung der alt-
brüderischen Bischofsweihe an die neue Unitat. Sein Wunsch ging
1737 in Erfüllung. Die späteren Beziehungen haben kein größeres
Interesse.
Ganz in die alten Zeiten versetzt uns der Artikel von J. Th.
Müller (dem Herausgeber) über eine Inquisition gegen Waldenser in
der Gegend von Altenburg und Zwickau (II, 75 — 88), die 1462
stattfand. Die Täufer fanden dort später also wohlvorbereiteten
Boden.
Die gleiche Richtung hat ein Artikel von Prof. Skalsky in Wien,
der von Bruder Lukas von Prag und den Anweisungen für Pricster<
von 1527 handelt, Lukas gehört zu den hervorragendsten Organi-
satoren der alten Unität. Unter seinem Seniorat fand auch die
erste Berührung der Brüder mit der deutschen Reformation statt
(U, 1-44).
Im ganzen darf man getrost sagen , daß die Zeitschrift für
lirüdergoschichte auch durch die vorliegenden Publikationen einen
guten Platz unter den wissenschaftlichen Fachzeitschriften behauptet
Zum Schluß mögen noch die > Bilder aus der Brüdergeschichte«
Erwähnung finden. Das erste Heft handelt von David Hans und er-
zählt aus dem Leben des mährischen Emigranten. Wenn diese kleinen
Begleit- Hefte sich genau an die Quellen halten, können sie für die
Geschichte der Herrnhuter Frömmigkeit sehr interessant sein.
Hannover Ph. Meyer
'
CORNEU UHIVERSJTY
912 GOU. gel. Ade. 1909. Nr. 11
linsUn Kiiwerno, Reformation und Gegenreformation (a. u. d. Titel:
Lehrbuch der Kircbengescbirbte von Dr. WUbelm Müller, 3. Band). 3. über-
arbeitete und vermehrte Auflage. Tübingen, 1907. Mobr. XVI u. 49G S.
B°. M. 11.
Der Verfasser spricht sich in der kurzen Vorrede mit vollbe-
rechtigter Genugtuung darüber aus, daß schon nach acht Jahren der
2. Auflage seines Werkes nun eine dritte habe folgen dürfen. Es er-
fordert eine umfassende Beherrschung des Tag für Tag sich mehr
vordrängenden Stoffes, um den ganzen Zeitraum von 1517 — 1648
auf 479 Seiten zur Darstellung zu bringen. Daß der Verfasser mit
größter Umsicht bemüht war, wo ihm neues Material zugewachsen
ist, dasselbe sofort seinem Zwecke dienstbar zu machen, zeigt neben
der Vorrede auch der Nachtrag mit seinen Berichtigungen S. 478 f.
Um dem Lehrer oder dessen Schüler eine möglichst umfassende Dar-
stellung zu geben, wurde von dem kleineren Druck in weitgehender
Ausdehnung Anwendung gemacht. Wenn ein Lehrbuch seinem Zwecke
dienen soll, so muß der zu lesende Stoff in einer Form gegeben
werden , welche ohne besondere Schwierigkeiten zu bereiten , ein
schnelles Verständnis ermöglicht, aber denselben doch wiederum so
straff zusammenfaßt, daß die Aufmerksamkeit stets gespannt, auf
das Wesentliche konzentriert und vor der Zerstreuung in Unwesent-
liches und Nebensächliches bewahrt bleibt Ich halte dafür, daß
diesen Forderungen in dem vorliegenden Werke völlig genug getan
ist. Ich habe es mit nie abnehmender Aufmerksamkeit und Spannung
durchgelesen und durchgearbeitet und in einzelnen Abschnitten, denen
ich meine besondere Prüfungsarbeit zuzuwenden hatte, eine Meister-
schaft in bestimmt und sprachlich scharf zusammenfassender Dar-
stellung gefunden, dio mir ein lebendiges Zeugnis dafür geworden
ist, daß der Vf. nicht blos äußerlich seinen Stoff geschickt zusammen-
gestellt hat, sondern geistig wie innerlich desselben völlig Herr ge-
worden ist; ich möchte hierfür insbesondere auf die Darstellung
Calvins verweisen.
Der Stoff zerfällt in sieben Abteilungen. Die erste berichtet über
die deutsche Reformation von 1517 — 1555; in dieselbe ist auch
Zwingiis Wirken mit aufgenommen (wovon nachher), die zweite Ab-
teilung behandelt die außerdeutsche Reformation und den Calvinismus
(die Reformation in Dänemark und Norwegen, in der französischen
Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, England, Polen, Lithauen,
Ungarn, Siebenbürgen), der dritte erzählt die Restauration des Ka-
tholizismus und umfußt u. a, den Jesuitenorden und das Konzil von
CORNfU. UNNERSITY
0. K.iwcrao, Kefonn«ion nnd Gegen refortnation 943
TrioDt, dehnt sich aber noch ans auf die katholischen Missions-
eroberungen bis zum Jahre 1G60. Die vierte Abteilung schildert die
Zerklüftung und konfessionelle Abschließung des deutschen Prote-
stantismus, wobei zuerst die dogmatischen Kontroversen im Luther-
tum, dann die dogmatischen Einigungsversuche und das Konkordien-
werk und endlich das Vordringen des Calvinismus in Deutschland
zur Sprache kommen. Die fünfte Abteilung stellt die Kampfe zwischen
Reformation und Gegenreformation in Spanien und den Niederlanden,
in Krankreich und der Schweiz, in England und Schottland, in Polen,
Schweden und Ungarn, Siebenbürgen, in Deutschland seit dein Augs-
burger Religions frieden und zuletzt im dreißigjährigen Krieg bis zum
westphiili sehen Frieden dar. Die sechste Abteilung hat zum Gegen-
stand die inneren Zustände der evangelischen Kirchen in Bezug auf
Verfassung, gottesdienstliches Leben und kirchliche Kunst, auf die
Entwicklung des theologischen Geistes seit dem Bekenntnisnbschluß,
auf den Einfluß der Reformation auf Sittlichkeit und Itildung, und
endlich auf die Stellung der Refonuationskirchen zur Mission. In der
siebenten Abteilung wird noch nachgeholt, was auB dem Zeitalter
der Reformation und Gegenreformation über die kleineren akatholischen
Gruppen Merkwürdiges zu berichten ist, nämlich über die Waldenser
1538 — 1630, über die Utraquisten und höhmischen Brüder 1 522
— 1653, über die Wiedertäufer seit 1535, über die A nti tri ni tarier
und Socinianer, und endlich über den mystischen Spiritualismus, d. h.
über Sebastian Kranck und Caspar Schwenckfeld, die sich ja in keine
Denomination einreihen lassen. Für den, der sich im einzelnen noch
genauer unterrichten will, ist in vortrefflicher Auswahl die Literatur
aufgezeichnet.
Im einzelnen hätte ich nach Maßgabe des mir zuständigen Urteils
folgende Ausstellungen zu machen und Wünsche vorzutragen.
1. Was Zwingli betrifft, so ist es m. E. durchaus ungerecht,
gegen denselben, wenn man die von ihm ausgehende Bewegung nur
als eine Nebenerscheinung der allgemeinen deutschen, von Luther
ausgehenden Bewegung ansieht und darstellt. Ich verweise dagegen
auf die schlagende Widerlegung bei Fr. v. Bezold (Geschichte der
deutschen Reformation in Onckens AUg. Gesch. in Einzeldarstellungen
III, 1) 3.5091 und den Protest von G. Meyer von Knonau in den
>Zwingliana< 1908 Nr. 2 S. 243 ff. Seine Selbständigkeit gegenüber
von Luther hat Zwingli von jeher mit allem Nachdruck behauptet;
und nur dann kann man die Echtheit dieses Selbstzeugnisses an-
fechten, wenn einem das Verständnis für Zwingiis Bildung und
Lebenszweck noch nicht klar geworden oder durch den überwälti-
genden Einfluß Luthers verdunkelt und verschoben worden ist
OfK,
COPHftl UHIVERSITY
944 GDtt gel. Am. 1909. Nr. 11
2. Die Linien von den Ursprüngen der Gegenreformation an
bis zu dem entscheidenden Eintreten dieser Bewegung sollten weit
bestimmter gezogen und herausgehoben werden. Kalkoffs Arbeiten
über Aleander haben mit aller Klarheit herausgestellt, wo und wie
die Gegenbewegung einsetzt, und zwar auf dem Punkt der politischen
Machtsphäre; auf dem Gebiet der kirchlichen Disziplin gehören hier-
her Hadrians VI. Schreiben an den Reichstag zu Nürnberg vom
25. Nov. 1522 und die Instruktion Hadrians VI. für Chieregati. Die
Wirkung von Aleanders Tätigkeit und von Hadrians Eingreifen liegt
offenbar im Regensburger Konvent vor (auch Regensburger Refor-
mation genannt), dem schon Ranke eine viel größere Bedeutung zu-
gemessen hat als nun Kawerau, und welchen die Zeitgenossen ganz
richtig nach seiner entscheidenden Stellung in der Entwicklung be-
urteilt und gewürdigt haben (vgl. Oskar Schade, Satiren und Pas-
quille III, S. 136—195; dazu Alfred Götze in der Zeitschr. f. deut-
sche Philologie 1905 Bd. 37 S. 66— 113). Von diesen Anfängen und
Erfolgen wäre dann der Lauf der Dinge bis zum Tridentincr Konzil
zu zeigen. Denn dos Tridentiner Konzil bringt eigentUch doch die
Erfüllung der Wünsche Hadrians und die Abstellung der von ihm
so scharf getadelten Mißbrauche.
3. Eine solche klare Linieoziehung vermisse ich auch in der
Zeichnung der Bewegung von Luther zum >Luthertum( als kirch-
lich-theologischer Erscheinung. Denn in demjenigen, was > reines
Luthertum < genannt wird, treten doch Züge hervor, die schon der
Person Luthers eigen sind, Züge allerdings, die uns weniger sympa-
thisch sind, weil Bie uns daran erinnern, daß Luther sein Leben lang
nicht ganz über den scholastischen Dialektiker und mittelalterlichen
Mönch hinausgekommen ist. Man darf diese Seite an Luther nicht
vergessen oder, sei es aus Begeisterung, sei es halb absichtlich, über-
malen und bei Seite setzen. Sie sind einfach da und werden in der
Folge bei seinen bewundernden und vergötternden Anhängern so
Übermächtig, daß darüber die guten Wirkungen, die von Luther in
überreichem Maße ausgegangen sind, vollständig in den Hintergrund
gedrängt worden sind und noch werden.
Diese Ausstellungen oder Wünsche können und sollen der Hoch-
schätzung für Kaweraus Buch keinen Eintrag tun, sondern sind hier
ausgesprochen, um es in seiner Vervollkommnung und Brauchbarkeit
zu fördern.
Weinsberg August Baur
"HIVERSITY
II. Untersweg, Michael Jan de Ooeje 940
Michael Jan de Goeje. 1886—1909. Von Dr. Hans Unters wer Graz,
Leuachner & Liibcnakyi Univ.-Buchbandlung, 1!K>9. SS S. M. 1.
In diesem Sehriftchen wird der Versuch gemacht, dem am 17. Mai
d. J. verstorbenen Leidener Arabisten >als Gelehrten und als Lehrer
zu würdigen«. Zu diesem Zwecke gibt der Verf. nach ein paar kurzen
Daten über de Goejes akademischen Werdegang eine Uebersicht über
seine schriftstellerische Tätigkeit im Stile eines objektiven Referates,
zwar mit gelegentlichen Worten der Bewunderung, aber doch ohne
sich wesentlich Über den Staudpunkt eines Registrators zu erheben
und ohne zu verraten, ob er über das Lebenswerk des großen Ge-
lehrten ein fachmännisches Urteil, und ob er den Vorzug gehabt
habe, ihn als Lehrer kennen zu lernen. Die 23 Seiten umfassende
Darstellung ist im Uebrigen nicht ungeschickt gemacht und liest sich
gut. Man sieht indessen nicht ein, warum in den Fußnoten bereits
sämtliche Schriften mit vollem Titel angeführt werden, da sie doch
im zweiten Teil (S. 28 — 37) bibliographisch zusammengestellt sind ;
es hätte völlig genügt, auf diese Bibliographie zu verweisen, die dann
allerdings mit fortlaufenden Nummern hätte bezeichnet werden
müssen. Schade, daß man von de Goejes Persönlichkeit nichts erfährt.
War der Verf. in der Lage, ihn als Menschen und Lehrer zu charak-
terisieren, so hätte er es tun sollen; der Wissenschaftlichkeit des
Schriftchens wäre dadurch kein Abbruch geschehen. Mancher jüngere
Seinitist, der dem liebenswürdigen , bescheidenen und zugänglichen
alten Herrn bei irgend einer seltenen Gelegenheit, etwa auf einem
Kongreß, begegnete und seine Bekanntschaft machen durfte, wird
nachträglich den Wunsch gehegt haben, den Gelehrten, dessen Werke
zu seinem unentbehrlichen wissenschaftlichen Hausrat gehören, auch
von der menschlichen Seite genauer zu kennen. Als ihm im J. 1891
anläßlich seiner 25jährigen Lehrtätigkeit einige Schüler und Freunde
eine Festgabe überreichten, zeichnete M. Th. Houtsroa im > Eigen
Haard< (Hartem 1891, S. 644 f.) ein Bild des Jubilars. In Deutsch-
land dürfte es wenig bekannt geworden sein , um so eher hätte Un-
tersweg darauf hinweisen sollen. Und ist es nicht etwas kümmerlich,
wenn die versprochene Würdigung de G.s als Lehrers in der bloßen
Aufzählung der an jenem > Feestbundel < Beteiligten besteht V wobei
übrigens dem Theologen G. Wildeboer konsequent das Malheur pas-
siert übergangen zu werden (S. 27. 38).
Die eigentliche Bibliographie (S. 28—37) zerfällt in zwei Teile:
die selbständigen Arbeiten mit 71 bezw. 72, und die Rezensionen
mit 55 Nummern. Jene sind chronologisch geordnet, bei diesen laßt
■
COM EU. UNIVERSITY
I
<<!.; Gott gel. An«. 1900. Nr. 11
sich kein Anordiiuugsprinzip erkennen, was die Benutzung unbequem
macht Daß gleich auf den ersten Wurf Vollständigkeit erzielt worden
wäre, wird man billigerweiso nicht erwarten, zumal da de ü.s Auf-
sätze und Anzeigen zutu Teil in Zeitschriften niedergelegt sind, die
in Deutschland nur schwach kursieren. Wer sich nicht auf einer
ganz erstklassigen Bibliothek umsehen kann, wird Arbeiten wie >IIa-
dhramaut« oder >IIet verval van het Khalifat van Bag-
dad« t die Untersweg entgangen sind, und die auch ich nur aus
Buehhiin dl erk atalogen kenne, nicht leicht heimzuweisen imstande sein.
Aber wenn der Verf. S. 25, N. 4 (Ende) einige solcher Organe als
ihm unzugänglich bezeichnet, so fragt es sich doch, ob sich dieser Um-
stand mit dorn Zwecke einer Bibliographie vereinigen läßt Es fehlen
bo nun z.B. alle Anzeigen, die d. G. im Groninger >MuBeum< ver-
öffentlicht hat; sie betreffen u. A. auch die moderne arabische Dia-
lektforschung. »De Gidst scheint der Verf. zur Hand gehabt zu
haben, oder er hat indirekt Nachricht davon bekommen, aber mau
vermißt die Besprechung von Xöldokes Iranischem Nationalepos (189C,
Nr. 11) und von desselben AlttesUnientl. Literatur (1869, Bd. II,
S. 174 ff.). Im >TVung-pao< beendet sich (111,1, S. 94— 97) einu
Anzeige von Schwabs Itinöraire juif, im >Athenaoumc 1887, 23. Juli,
S. 123 eine Notiz aus Jbn Kostah unter dem Titel >Cleopatras Needles«.
Kino Durchmusterung von L. Schermanns >Orienta1. Bibliographie*
bitte den Verf. auf solche Lücken aufmerksam macheu müssen. Wenn
ich nicht sehr irre, hat de G. seiner Zeit auch über die Lewissrhe
Ausgabe des sinaitischen Evangelienpalinipscstes irgendwo referiert,
einer der wenigen Kiille, wo er zum Aramäischen dos Wort ergriffen hat.
Aus dem Gesagten geht hervor, daß sich das Verzeichnis noch
erheblich bereichern lioGe. De Gocjcs Name verdiente es, und die
Arabistcn würden es mit Dank begrüßen, wenn die Bibliographie bald
in vermehrter Auflage neu herausgegeben würde, — und zugleich in
verbesserter, namentlich hinsichtlich einer ganzen Anzahl von holländi-
schen und transkribierten arabischen Wörtern auf S. 38.
Göttingen F. Schul theß
Kür die KedaLUun verantwortlich: Dr. J. Joachim in Oüttiogcn.
(QfiNI LINIVERS '
I
9i6 GOtt gel. An/.. 1909. Nr. 11
sich kein Aliordnungsprinzip erkennen, was die Benutzung unbequem
macht Daß gleich auf den ersten Wurf Vollständigkeit erzielt worden
wäre, wird man billigerweise nicht erwarten, zumal da de G.s Auf-
sätze und Anzeigen zum Teil in Zeitschriften niedergelegt sind, die
in Deutschland nur schwach kursieren. Wer sich nicht auf einer
ganz erstklassigen Bibliothek umsehen kann, wird Arbeiten wie >Ha-
dhrnmnut< oder >Hct verval van het Khalifat van Bag-
dads die Untersweg entgangen sind, und die auch ich nur aus
Buchhändlerkatalogen kenne, nicht leicht heimzuweisen imstande sein.
Aber wenn der Verf. S. 25, N. 4 (Ende) einige solcher Organe als
ihm unzugänglich bezeichnet, so fragt es sich doch, ob sich dieser Um-
stand mit dem /wecke einer Bibliographie vereinigen laut. Es fehlen
so nun z.B. alle Anzeigen, die d. G. im Groninger >Museum< vor-
oflentUcfat hat; sie betreffen u. A. auch die moderne arabische Dia-
lektforschung. >De Gidsc scheint der Verf. zur Hand gehabt zu
haben, oder er hat indirekt Nachricht davon bekommen, aber man
vermißt die Besprechung von NÖldekes Iranischem Nationalepos (189G,
Nr. 11) und von desselben Alttestumentl. Literatur (1809, Bd. II,
S. 174 ff.). Im >To'unR-pao< befindet sich (III, 1, S. 94— 97) eine
Anzeige von Schwabs Itintfrairo juif, im >Athenaoum< 1887, 23. Juli,
S. 123 eine Nutiz aus Ihn Bostah unter dem Titel iCleopatraa Needlea«.
Eine Durchmusterung von L. Schcrmanns »Orieutal. Bibliographie«
hätte den Verf. auf solche Lücken aufmerksam machen mllssen. Wenn
icli nicht sehr irre, hat de G. seiner Zeit auch Über die LewisM-li«<
Ausgabe des sinaitisehen Kvjin^elienpalimpsostes irgendwo referiert,
einer der wenigen Fälle, wo er zum Aramäischen das Wort ergriffen hat.
Aus dem Gesagten geht hervor, daß sich das Verzeichnis noch
erheblich bereichern ließe. De Goejcs Name verdiente es, und die
Arabisten würden es mit Dank begrüßen, wenn die Bibliographie bald
in Vermehrter Auflage neu herausgegeben würde, — und zugleich in
verbesserter, namentlich hiusiehtlich einer ganzen Anzahl von holländi-
schen und transkribierten arabischen Wörtern auf S. 38.
Göttingen F. Srhulthnfi
Für dia Redaktion verantwortlich: Dr. J. Joachim in Göttinnen.
Nr. 12 Dezember 1909
InioB Marty, UnteraachangeD xar Orundlegung der »Ugemeinen
Grammfttik and Sprach philoso phie. I, Band. Helle 1906, Niemeyer.
XXXI d. 764 S. M 16.
L
Auf fünf Stücke ist das breit angelegte Werk Marty s im ganzen
berechnet; die zwei ersten sind in dem vorliegenden ersten Band
enthalten. Der Name Sp räch philosop hie ist mit dem Verruf der spe-
kulativen Philosophie in Miskredit geraten, und es gehört ein gewisser
Mut dazu, ihn überhaupt wieder einzuführen. Marty widmet denn
auch ein gut Teil seines ersten Stückes der Rechtfertigung dieses
Namens.
Zählt man alle Forschungen, deren Objekt die Sprache ist, zur
Sprachwissenschaft, dann ist die Sprachphilosophie ein Teil der
Sprachwissenschaft und trägt als solcher einen durchaus empirischen
Charakter. Marty verwahrt sich gegen die Erwartung, die man seinem
Buche entgegen bringen könnte, er werde wohl im Sinne der alten
Sprach Philosophie die Probleme der (empirischen) Sprachwissenschaft
noch einmal, nur mit Hilfe einer anderen (>spekulativen<) Methode
behandeln. Die Disziplinen der Sprachwissenschaft zerfallen viel-
mehr nach ihm in zwei Gruppen, in konkrete Sprachgeschichten
und in Gesetzes Wissenschaften der Sprache. Die letzteren lassen
sich nach den Vorgängen, um die es sich in ihnen handelt, in Sprach-
physiologie und Sprach philosophie einteilen. Die Gegen-
überstellung von Physiologie und Philosophie ist hier gewiß über-
raschend; man würde doch den psychischen Vorgängen entsprechend
Psychologie erwarten. Marty nennt denn auch den theoretischen Teil
seiner Sprachphilosophie Sprachpsychologie; aber es gibt, wie er
meint, doch auch eine ganze Reihe von > praktischen« Wissenschaften,
IMU ,rei. Au. 190«. >r it 65
CORNEU UNIVERSlTY
948 Holt. gel. Am. 1909. Nr. 12
die hieher gehören. Die Logik, Ethik, Aesthetik und andere Wissen-
schaften stellen Anforderungen an die Sprache, und daraus erwachsen
Probleme, die man vereint in einer eigenen Wissenschaft, der
Glossonomie, behandeln kann. Und darum soll für diese und die
Sprachpsychologie der gemeinsame Name Sprach Philosophie verwendet
werden.
Die Glossonomie gründet sich auf die Tatsache, daß die
Sprache ein Organ ist, mit dem gewisse Zwecke erreicht werden
sollen. Wie diese möglichst vollkommen erreicht werden können,
das eben ist ihr Problem. Bezeichnet man nun die BeeinOussung
fremden Seelenlebens als den Generalzweck der Sprache, so
lassen sich die Spezialzwecke durch die engeren Ziele dieser Be-
einßussung charakterisieren. Bald will man ästhetisches Wohl-
gefallen im Anschluß an bestimmte Vorstellungen erzeugen; da er-
hebt sich die Frage, was die Sprachmittel für diesen Zweck geeignet
macht und wie man das fördern und ausgestalten könne. In anderen
Fallen dient die Sprache unseren Erkenntnisz wecken ; da tritt denn
der Logiker mit gewissen Korderungen an sie heran, die sich
z. B. auf die Nomenklatur, die Definitionen und vieles andere be-
ziehen. Die Krönung der Bestrebungen, die in dieser Richtung ange-
stellt werden müssen, wäre eine von den traditionellen Sprachen
möglichst unabhängige Idealsprache ; Marty hält sie für keine Utopie,
sondern glaubt, sie könnte im Sinne eines auf die exakte Analyse
unserer psychischen Phänomene und ihrer Inhalte gebauten und deren
Znsammensetzung nachbildenden Zeichensystems einmal verwirklicht
werden. Wieder andere Ansprüche erhebt der Ethik er und philo-
sophische Politiker und schließlich gibt es auch ein Ideal der ge-
meinpraktischen Sprachvollkommenheit, das z.B. höchste
Bequemlichkeit und Mühelosigkeit der Verständigung, Fehlen aller
Lücken und aller übertlüssiger Zutäte unter den Sprachmitteln in
sich schließt.
Von diesen glossonomiBchen Problemen wird keins in Martys
Werk behandelt werden; es wird also (nach seiner Terminologie)
nur Sprachpsychologisches enthalten. Wenn man Kritik an dieser
ganzen Einteilung üben wollte, so könnte man vor allem darauf hin-
weisen, daß sich die praktischen« philosophischen Disziplinen nicht
ausschließlich um die psychischen Vorgänge des Sprechens bemühen,
sondern auch um die physiologischen; die Sprachästhetik z. B. wird
doch auch die klangliche Seite nicht vernachlässigen dürfen, und auch
bei der Frage nach der gern ein praktischen Vollkommenheit einer
Sprache wird die Lautierung eine Rolle spielen. Es wird sich also
von vornherein nur um eine denominatio a potiori handeln können
CÖJWEU UNIVERSlTY
Martv, Untersuchungen mr Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 949
und es würde sich fragen, ob es nicht zweckmäßiger wäre, den
Sammelnamen Sprachphilosophie doch lieber wieder fallen zu lassen.
Im Mittelpunkt der Sprachpsychologie steht die Semasiologie;
einem Teil von ihr, den deskriptiven Problemen der Semasio-
logie, gilt Martys Arbeit. Er rechtfertigt die Trennung der deskrip-
tiven von den genetischen Fragen der Bedeutungslehre mit dem
Hinweis auf andere, z. B. das biologische Wissensgebiet, auf wel-
chem jene Trennung schon längst zu den selbstverständlichen Ein-
richtungen gehört und reichen Nutzen gebracht hat. Sicher wird man
ihm darin beistimmen müssen; bei einem seiner Beispiele allerdings
hat er sich offenbar vergrifTen, nicht die Physiologie durfte er in
seinem Sinne der (deskriptiven) Anatomie gegenüberstellen, sondern
die Ontogenie und Phylogenie, soweit sie anatomische Probleme be-
handeln. Welche Ziele nun kann man einer »allgemeinen deskrip-
tiven Semasiologie« stecken? Marty formuliert drei Aufgaben:
1. >Welcher und wie vielerlei Art ... sind die Funktionen, welche
für die Sprache unentbehrlich sind, falls sie ein lückenloses Ganze
von Ausdrucksmitteln für die fundamentalen Kategorien des Auszu-
drückenden (oder die logischen Kategorien in diesem weiteren Sinn)
sein soll< (53 f.)? 2. Es sollen die allgemeinen Gesetze der Form auf-
gedeckt werden, >welche die Ausdrucksmittel überall annehmen und
annehmen müssen < (55). 3. Es wird unter Berücksichtigung der
psychischen und physischen Kräfte, auf die alles Streben nach Mit-
teilung unter den Menschen angewiesen ist, die Frage zu stellen
sein, wie denn jene Funktionen ihre Erfüllung finden können. Es
soll aber dabei nur auf das abzusehen sein, »was übereinstimmen
und überall in irgend welcher Gestalt gefunden werden wird«, und
nicht auf das, >was entsprechend den verschiedenen Anlagen und
Schicksalen der verschiedenen apracli bildenden Völker variieren konnte,
ja mußte« (55).
Diese Fragen berühren zum Teil das, was Husserl die reine
(= apriorische) Grammatik genauut hat, und darum fühlt Marty
das Bedürfnis, sich in Einzelpunkten mit Husserl auseinanderzu-
setzen. Husserl war bei den Fundamen tierungsarbeiten für seine
reine Logik auf gewisse apriorische Gesetze der Bedeutungskom-
plexionen und -Modifikationen gestoßen. Gesetzt, so wird man unge-
fähr seine Idee formulieren können, alle Bedeutungen oder auch nur
alte Hauptklassen der Bedeutungen irgend einer Sprache (oder auch
allgemein: alle die in allen Sprachen zusammengenommen vor-
kommen) seien gegeben, dann wird man apriorisch alle Komplexionen
dieser Elemente angeben können, die wieder einheitliche Bedeutungen
geben, denn das wird von Gesetzen bestimmt, die in jenen Klassen
65»
COßNEU UNWERSlTY
950 fir.tr gel. Am. 1909. Nr. 12
als solchen gründen. Man wäre mit Hilfe dieser an sich trivialen
Gesetze imstande, das Gebiet des Sinnes aus dem Meer des Unsinns,
das jene Komplexionen in ihrer Gesamtheit ergeben, herauszuheben.
Von dieser logischen Arbeit hatte dann üusserl weiter behauptet, sie
lege >das ideale Gerüst bloß, das jede faktische Sprache ... in ver-
schiedener Weise mit empirischem Material ausfüllt und umkleidet«
(Husserl, Log. Unters. 11,318 f., Marty 56 f.).
Dagegen wendet sich nun Marty. Er fallt den Inhalt seiner
»allgemeinen« (nicht »apriorischen«) Grammatik und ihr Ver-
hältnis zu den Einaelsprachen wesentlich anders. Er denkt sich einen
vollendeten psychologischen Analytiker; der wäre auf Grund seiner
vollendeten »mikroskopischen Anatomie des Bewußtseins« imstande,
eine Sprache zu schaffen, welche die »Elemente und Seiten des Aus-
zudruckenden durch elementare Zeichen wiedergeben und ... ihr
konstantes Zusammenvorkommen oder ihre wechselnde Verknüpfung
durch, nach festen Regeln gebildete, Verbindungen jener elementaren
Zeichen« zum Ausdruck bringen wurde. Diese Sprache »würde so,
soweit dies überhaupt möglich ist, das innere Fadenwerk des ver-
schlungenen Gewebes unseres psychischen Lebens in der Syntaxe der
Ausdrucksmittel nachzeichnen« (59). Vergleicht man nun, meint
Marty, mit dieser wissenschaftlichen Idealspracbe die wirklichen Einzel-
sprachen, dann muß man sich von vornherein vor dem Irrtum hüten,
welchen das Bild des Gerüstes nahelegt, als müßte jenes »Gerüst«
in jeder Einzelsprache aufzudecken sein. Denn das wahre Verhältnis
sei vielmehr nur so zu gewinnen, daß man sich denkt, jene Ideal-
sprache habe gewissermaßen jeder Einzelsprache als Vorlage gedient.
Es ist, als ob die Sprachbildner jene Vorlage hätten nachzeichnen
wollen und, »soweit ihre unvollkommene psychologische Erkenntnis
es erlanbt und die Not dazu [gedrängt], oder die Bequemlichkeit
nicht zum Gegenteile geführt hat, auch nachgezeichnet hätten (60).
Es ist durchaus berechtigt und dient sicher dem richtigen Ver-
ständnis seines Unternehmens, wenn Marty seine eigenen Ziele recht
scharf abhebt, von denen anderer. Mit der Verwerfung des Husserl-
schen Bildes vom Gerüst wird er auch recht haben, denn Husserl
konnte ja nicht (und wollte wahrscheinlich auch nicht) behaupten,
jede Sprache mache etwa gleich umfänglichen Gebrauch von all den
möglichen Komplexionen , die ihr zur Verfugung stünden, so daß
auch in jeder das ganze SyBtem jener sinnvollen Komplexionen ent-
halten wäre. Aber im übrigen versteht man nicht, warum Marty
seine »allgemeine« an die Stelle von Husserls »apriorischer«
Grammatik setzen will. Anstatt des entweder-oder, wäre doch viel-
mehr ein sowohl-als auch am Platze. Was Husserl will, liegt doch
-
(9RNELL UNIVERSIir
960 OfiM . gel. im, 1909. Nr. 12
als solchen gründen. Man wäre mit Hilfe dieser an sich trivialen
Gesetze imstande, das Gebiet des Sinnes aus dem Heer des Unsinns,
das jene Komplexionen in ihrer Gesamtheit ergeben, herauszuheben.
Von dieser logischen Arbeit hatte dann Husserl weiter behauptet, sie
lege >das ideale Gerüst bloß, das jede faktische Sprache ... in ver-
schiedener Weise mit empirischem Material ausfüllt und umkleidete
(Husserl, Log. Unters. II, 318 f., Marty 56 f.).
Dagegen wendet sich nun Marty. Er faßt den Inhalt seiner
»allgemeinen« (nicht »apriorischen«) Grammatik und ihr Ver-
hältnis zu den Einzelsprachen wesentlich anders. Er denkt sich einen
vollendeten psychologischen Analytiker ; der wäre auf Grund seiner
vollendeten »mikroskopischen Anatomie des Bewußtseins« imstande,
eine Sprache zu schaffen, welche die »Elemente und Seiten des Aus-
zudrückenden durch elementare Zeichen wiedergeben und ... ihr
konstantes Zusammenvorkommen oder ihre wechselnde Verknüpfung
durch, nach festen Regeln gebildete, Verbindungen jener elementaren
Zeichen« zum Ausdruck bringen würde. Diese Sprache »würde so,
soweit dies Überhaupt möglich ist, das innere Fadenwerk des ver-
schlungenen Gewebes unseres psychischen Lebens in der Syntaxe der
Ausdrucksmittel nachzeichnen« (59). Vergleicht man nun, meint
Marty, mit dieser wissenschaftlichen Idealspracbe die wirklichen Einzel-
sprachen, dann muß man sich von vornherein vor dem Irrtum hüten,
welchen das Bild des Gerüstes nahelegt, als müßte jenes »Gerüst«
in jeder Einzelsprache aufzudecken sein. Denn das wahre Verhältnis
sei vielmehr nur so zu gewinnen, daß man sich denkt, jene Ideal-
sprache habe gewissermaßen jeder Einzelsprache als Vorlage gedient
Es ist, als ob die Sprachbildner jene Vorlage hätten nachzeichnen
wollen und, »soweit ihre unvollkommene psychologische Erkenntnis
es erlaubt und die Not dazu [gedrängt], oder die Bequemlichkeit
nicht zum Gegenteil« geführt hat, auch nachgezeichnet hätten (60).
Eb ist durchaus berechtigt und dient sicher dem richtigen Ver-
ständnis seines Unternehmens, wenn Marty Beine eigenen Ziele recht
scharf abhebt, von denen anderer. Mit der Verwerfung des Husserl-
sehen Bildes vom Gerüst wird er auch recht haben, denn Husserl
konnte ja nicht (und wollte wahrscheinlich auch nicht) behaupten,
jede Sprache mache etwa gleich umfänglichen Gebrauch von all den
möglichen Komplexionen , die ihr zur Verfügung stunden, so daß
auch in jeder das ganze System jener sinnvollen Komplexionen ent-
halten wäre. Aber im übrigen versteht man nicht, warum Marty
seine »allgemeine« an die Stelle von Husserls »apriorischer«
Grammatik setzen will. Anstatt des entweder-oder, wäre doch viel-
mehr ein sowohl-als auch am Platze. Was Husserl will, liegt doch
■
— mHiU. UNIVER9TV
Marty, Untersuchungen iur Grundlegung der allgemeinen Qrtmm&ük etc. 951
klar auf der Hand ; man kann es für unwichtig erklären, aber man
braucht es doch nicht als falsch gestellte Aufgabe erweisen zu
wollen. Auch der Tadel, den Marty Husserl erteilt ob seiner Behaup-
tung, der natürliche Ort seiner apriorischen Grammatik sei die Logik,
will dem Ref. nicht berechtigt erscheinen. Husserl sagt doch ganz
unmißverständlich >diese Gesetze . . . des zu vermeidenden Unsinns,
weisen der Logik die möglichen Bedeutungsformen zu, deren objek-
tiven Wert sie allererst zu bestimmen hat< (II, 317 f.). Die »reine«
Grammatik gehört also nur als Vorzimmer zur Logik, nur insofern,
als man in einem ganz bestimmten Sinn auch die Frage aufwerfen
kann , wie denn die Logik zu ihren Gegenstanden kommt. Die
Probleme dagegen, die Marty in seiner »allgemeinen« Grammatik
behandelt, würde Husserl sicher nicht zur Logik rechnen.
Der allgemeinen Umschreibung seines Ziels laßt Marty eine
historische Orientierung folgen. Aristoteles wird da zitiert,
die Stoiker, Locke, Leibniz, die Schule von Port Royal und andere;
etwas einigermaßen Fertiges ist bis heute nicht zu Stande gekommen.
Ja man hält sogar vielfach die Idee einer allgemeinen Grammatik
für gänzlich verfehlt. Und man tut das meist unter Berufung auf
die Tatfache, daß sich das menschliche Denken ja selbst erst zu-
sammen mit der Sprache »entwickelte hat. Es existiert also, so
schließt man daraus, gar nicht jenes Konstante, um dessen mög-
lichst adäquate Darstellung sich die verschiedenen Völker auf den
verschiedenen Stufen ihrer Entwicklung mit verschiedenem Erfolge
hätten bemühen können. Darum könne jede Sprache als Darstellungs-
mittel mit Fug und Recht nur inbezug auf das Denken beurteilt
werden, das sie eben darstellen sollte. Und es sei sehr wohl mög-
lich, daß eine an unserem Maß gemessen höchst unvollkommene
Sprache jene wahre Adäquatheit zu ihrem Denken nach irgend einer
Seite hin in höherem Grade besessen habe als unsere eigene oder
irgend eine andere Sprache. Es ist Wundt, der diese Anschauung in
neuerer Zeit in ihrer vollen Schärfe vertreten hat. Aber achon vor
ihm war, was nach Marty Wundt ganz übersehen hat, Steinthal ihr
überzeugter Anhänger; und Steinthal hatte sie, ohne daß ihm ihr
Gegensatz zu gewissen Grundanschauungen der sonst von ihm ver-
tretenen Herbartschen Psychologie zum Bewußtsein gekommen wäre,
von W. von Humboldt übernommen.
Es muß Marty natürlich sehr viel daran liegen, klar und scharf
diese, wie es auf den ersten Bück scheint, sein ganzes Fundament
bedrohenden Lehre als irrig zu erweisen. Und er hat das auch
versucht. Es gibt, können wir etwa in seinem Sinne sagen,
ebenso sicher Gesetzmäßigkeiten der menschlichen Bewußtseinsvor-
952 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 12
gange, die sich bei der Entwicklung des Seelenlebens im Laufe
der Geschichte nicht geändert haben , als es auf dem Gebiet
des phjsischen Geschehens Gesetze gibt, die ebenso in der fernsten
Vorzeit unseres Planeten gegolten haben, wie sie heut« gelten. Das
ist natürlich ebenso sicher als die Annahme, daß es überhaupt
Naturgesetze des psychischen Geschehens gibt; und hatte Wundt
bei der Behauptung, der Gedanke einer allgemeinen Grammatik sei
in einer Zeit entsprungen, >der die Idee der AU gemein giltigkeit und
Ewigkeit der Denkgesetze tiefer eingewurzelt war als der unseren*
(Sprache II 1 S. 43 1 , Marty S. 73), wirklich jene Gesetze im strengen Sinne
der Naturwissenschaft im Auge gehabt 1 ), dann bedeutete jener Aus-
spruch allerdings nicht mehr und nicht weniger, als daß sich Wundt
den Ast absägt, auf dem er selbst sitzt
Das ist gewiß leicht einzusehen; aber praktisch liegt die Schwie-
rigkeit doch ganz wo anders. Welches sind denn jene strengen
Naturgesetze des psychischen Geschehens? Soweit Marty sie kennt,
kann er freilich behaupten, daß sie für die Erlebnisse des Wilden
nicht weniger als für unsere eigenen gelten. Darin aber, wie man
diese Gesetze finden könne, steht nun gerade die Anschauung Martys
in diametralem Gegensatz zu der Wundts. Wundt behauptet, eine
Psychologie des Denkens (auf dio es doch in erster Linie hier an-
kommt), lasse sich überhaupt nur auf dem Umwege Über gewisse
Sprachtatsachen, insbesondere solche der Sprachgeschichte gewinnen,
während Marty die Selbstbeobachtung an den eigenen Denkerleb-
nissen für die primäre und im wesentlichen ausreichende Quelle der
Denk Psychologie ansieht Ist er damit im Recht, dann wird es frei-
lich nicht unmöglich sein, gewisse Behauptungen auch über das
Denken des Wilden aufzustellen, bevor man noch seine Sprache
untersucht hat; freilich nicht daß er diese oder jene bestimmten
Denkerlebnisse hat, wird man im Sinne Martys zu wissen erklären,
sondern nur z. B., daß bestimmte Erlebnisse nicht ohne bestimmte
andere vorkommen können, daß sein Seelenleben nicht mehr allge-
meine Klassen von Erscheinungen aufweist als unseres (als es über-
haupt gibt) und ähnliches mehr.
Wir sagten, wenn Marty Recht hat mit seiner Behauptung über
die Quellen der Denkpsychologie; aber wer kann das ent-
scheiden? Aus dieser Sachlage wird zu entnehmen sein, daß jene
Hauptfrage, auf die es Marty ankommen muß, die nach den in jedem
menschlichen Seelenleben gleich bleibenden >allgemeioen Zügen<,
1) An die NormgeaeUe der I.ogik kann er, wie Marty hervorhebt, nicht
gedarbt haben. Pu wurde ibn übrigem in noch weit größere Schwierigkeiten
verwickeln.
-
..ruuwvfRSin'
Mir?;,. Untersuchungen zar Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 953
schlechterdings nur soweit beantwortet werden kann, als jene Vor-
frage erledigt ist. Vorderhand kann Marty nichts anderes tun, als
einerseits anzugeben, wie er sich den tatsächlichen Fortschritt im
Denken eines Volkes, den zu leugnen ihm nicht in den Sinn kommt,
vorstellt, und andererseits zu zeigen, daQ all die Beweise, welche
seine Gegner für die angebliche Veränderung der > Denkformen < vor-
bringen, nicht stichhaltig sind. Er erledigt beides nur andeutungs-
weise. Die angeblichen Verschiedenheiten der Denkforraen, die man
da und dort bei verschiedenen Völkern gefunden haben will, sind
nach ihm in der Regel nichts anderes als Verschiedenheiten der
inneren Sprachformen, z. B. der Kunstgriffe, welche die Sprachen an-
zuwenden pöegen, um den Hörer auf das eigentlich Gemeinte hinzu-
führen, oder der Methoden, deren sie sich beim Aufbau komplexer
Bedeutungen bedienen. Die näheren Beweise fUr diese Behauptungen
zu erbringen, bleiben dem zweiten StUck vorbehalten, in dem all das
systematisch abgehandelt wird. So bleibt denn Marty bei seiner ur-
sprünglichen Problemstellung und Überläßt es im Grunde seiner Lehre,
sich selbst zu rechtfertigen.
Als Leitstern für die ganze folgende Darstellung hat er sich die
Unterscheidung von Form und Stoff auf dem Gebiet der
Sprache gewählt Er meint von dieser Unterscheidung aus, die bo
recht im Mittelpunkt der Semasiologie stehe, ließen sich alle Haupt-
probleme der Bedeutungslehre behandeln. Der Ref. hält dieses Vor-
gehen nicht für zweckmäßig. Die Grundlage, so scheint ihm, einer
Semasiologie müßte die I<ehre von den verschiedenen Funktionen
bilden, welche unsere Sprachmittel erfüllen; von da aus wäre über-
haupt erst eine endgiltige Abgrenzung der Phänomene, die man mit
zur Sprache rechnen will, zu gewinnen. Die weitere Einteilung wäre
mit der Einteilung der Funktionen von selbst gegeben; es müßte
eben jede Funktion Tür sich untersucht werden. Nun vernachlässigt ja
Marty die Funktionen lehre gewiß nicht; ja vielleicht liegt der Haupt-
wert seines Werkes gerade in dem, was er über sie zu sagen weiß.
Aber er weist ihnen nicht die ihnen gebührende Stellung an der Spitze
seiner Untersuchung an. Und daraus ergibt sich dann, daß er uns kein
natürliches, sondern höchstens ein künstliches System der Semasiologie
zu bieten vermag. Die Unterscheidung von Form und Stoff wird
darin immer und immer wieder verwertet; was erst Stoff war,
zerfallt wieder in Form und Stoff, ebenso was erst nur Form war
u. 8. f. Und doch erhalten wir nirgends eine erkenntnistheoreti-
sche Rechtfertigung dieses Gebrauches der Begriffe Form und Stoff.
Gewiß eine historische; man hat eben seit Aristoteles diese Termini
im Gebrauch und hat sie schließlich für alles in der Sprache ver-
corni rar*
9M G* tt. gel. Anr. 1909. Nr. 12
wendet Auch soll nicht verkannt werden, daß Marty immer genau
angibt, was er im speziellen Falle mit Form und Stoff meint. Aber
es würde einem systematischen Versuch doch schlecht anstehen, wenn
er sich auf diese Tradition allein berufen wollie. Das einzige, waa
man zu Martys Verteidigung sagen könnte, wäre wohl das, daß er
gar nicht vor hat, uns ein System zu bieten, sondern gelegentlich
selbst sagt, er wolle nur Beiträge zur Semasiologie liefern.
11,1.
Marty beginnt also das zweite Stück seines Werkes, das den
Titel trägt >Ueber Form und Stoff in der Sprache, insbesondere
auf dem Gebiet der Bedeutungen«, mit einer sehr dankenswerten
Uebersicht Über die Verwendungsweise der Begriffe Form und Stoff
überhaupt. Zwei verschiedene Bilder, so erfahren wir, schweben
dieser Verwendung vor, das vom Marmorblock, den die Form zur
Statue macht, und das vom Gefäß, in welches ein Inhalt gegossen
werden kann. Beide Bilder führen zu verschiedenen Konsequenzen.
So ist die Form das eine Mal das Besondere, Einzelne, Individuali-
sierende wie bei der Natur, das andere Mal ist sie das Allgemeine
(Gefäß), in das ein verschiedener Inhalt gegossen werden kann. In
einer anderen Richtung erscheint die Form als das Feinere, Wert-
vollere dem Rohstoff gegenüber, aber auch als das Leere, Wertlose,
wie der Rahmen oder das Gefäß, denen ein Inhalt fehlt
Den Begriff Forin im Sinne von Gestalt verwendet man nach
einer einfachen Bedeutungserweiterung auch für Verhältnisse
überhaupt, wie z. B. für Einheit, Mannigfaltigkeit, Ordnung, Synthese
etc. und korrelativ dazu trägt dann das, was im Verhältnis steht, den
Namen Stoff. In diesem Sinne wird man auch Raum und Zeit Formen
genannt haben. Marty betont, daß diese Ausdehnung des Begriffe«
Form von den Gestalten auf die Verhältnisse ihm völlig gerechtfertigt
erscheine, da ja die Gestalten selbst evidentermaßen nichts anderes
seien, als besondere Verhältniskomplexe. Und er versucht dann aus
diesem Satze, den ihm sicher niemand streitig machen wird, die
Folgerung abzuleiten, also könne auch die Gestaltauffassung der Re-
lationBauffassung gegenüber nichts Neues darstellen, wie die meinen,
die mit von Ehrenfels von GestaltqualitÄten sprechen. Dem Ref. er-
scheint dieser Versuch die bekannte psychologische Streitfrage zu
entscheiden, nicht geglückt zu sein.
Es gibt aber noch eine ganze Reihe anderer Bedeutungen der
Begriffe Form und Stoff, die von den ursprünglichen Bildern aus
nicht so leicht abzuleiten Bind. So nannte man oft das, was von
innen kommt, der Seele angehört, Form, was von außen kommt,
fSlY
Marty, Untersuchungen nur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etr. Bfifl
Stoff, ohne daß es eich entscheiden ließe, ob dabei das Bewußtsein
das Gefäß Bein soll, in das etwas aufgenommen wird, oder das von
außen kommende ein Rohstoff wie das Wachs oder der Ton, dem
von der Seele eine Gestalt aufgeprägt wird. Begritfe tragen im Sinne
dieser Bezeichnungsmethode das Epitheton formal, SinnesempHndungcn
sollen ihre Materie sein. Wenn man in wieder anderen hallen alle
apriorischenErkenntnis.se formal nennt, so mag man dabei, meint
Marty, von der > reinen« Mathematik und Logik ausgegangen sein,
deren Erkenntnisse eine Darstellung durch >Formeln< ertragen, die
dann durch das Spezielle ausgefüllt werden können ; auch hat vielleicht
• ■in Hinblick auf die Gegenstände der Mathematik, die >Formen<
Raum und Zeit, dabei unterstützend mitgewirkt. Wenn die ursprüng-
lichen Bilder noch weiter verblassen, dann bedeutet schließlich Form
gar nichts anderes mehr als Klasse, Typus.
Eine negative Ergänzung gibt Marty dieser seiner Auffassung
von den ursprünglichen und abgeleiteten Verwendungsweisen der
Begriffe Form und Stoff durch eine Abweisung der Deutung, die
Wundt in seinem System der Philosophie zu geben versucht hat. Ver-
gebens aber erwartet man nun zum Schluß eine allgemeine Auskunft
darüber, welches Verhältnis denn Marty selbst mit seinem Wortpaar
nachbilden oder darstellen wolle. In welchem Verhältnis müssen die
Teile eines Ganzen stehen , die hinfort als Form und Stoff einander
gegenübergestellt werden sollen V Sollen es unselbständige Momente
eines Ganzen sein, wie im Falle der Statue oder selbständige Teile
wie beim Gefäß mit seinem Inhalt V Soll denn schlechthin jedes
Ganze in Form und Stoff zerlegt worden können V Auf all das gibt
uns Marty keine Antwort ; und wenn wir uns diese aus seiner Praxis
zu verschaffen suchen, so finden wir, daß er sich gar keine Beschrän-
kung auferlegt. Jedes der genannten Verhältnisse, jedes Ganze, das
auf irgend eine Art zerlegt werden kann, gibt ihm gelegentlich Ver-
anlassung sein Wortpaar zu verwenden. Es fällt uns der Schöpfer
der Idealsprache ein , der hätte das sicher anders gemacht Der
Semasiologie aber wäre vielleicht der beste Dienst erwiesen, wenn
man die abgeschliffene Münze völlig außer Kurs setzte oder wenig-
stens die Verwendung von >Fonn< auf den einen Fall einschränkte,
wo etwas unbestimmt als eine Klasse oder Gruppe bezeichnet werden
soll ; das wäre wohl ebenso vorteilhaft wie die Ausmerzung des Be-
griffes Apperzeption, die man gegenwärtig in der Psychologie vor-
nimmt. An passenden Ersatzworten würde es der Wissenschaft von
der Sprache sicher nicht fehlen.
Martys Vorgehen ist diesem radikalen Vorschlag freilich , wie
bemerkt, nicht günstig. Wenn wir ihm folgen, dann haben wir zu-
OfKr
CORHftl UHIVERSITY
9&G GOtt. gel. Adz. 1909. Nr. 12
nächst einmal alle sprachlichen Erscheinungen als Formen
aufzufassen. »Man kann . . . alle Ausdrucksmittel der Sprache als
Formen, d. h. als Formendes bezeichnen, in dem oder in denen als
Stoff oder Inhalt das Mitzuteilende, die Bedeutung, zur Darstellung
komme, und man hat die» auch getan« (121). Marty ist ohne De-
batte damit einverstanden, nur schlägt er vor, gleich zwischen äußeren
und inneren Sprachformen zu scheiden. Und er steckt sich nun zu-
nächst das Ziel diese Begriffe zu »klären<.
Als äußere Sprachform soll all das bezeichnet werden, was
an der gegenwärtigen Beschaffenheit eines aktuellen Sprachmittels
sinnlich wahrnehmbar ist. Dagegen soll das, was an ihm nur inner-
lich, d. h. mit Hilfe der Selbstbeobachtung wahrnehmbar ist, den
Namen innere Sprach form tragen. Und um nun auch dem, was
man in beiden Richtungen nur aus der Sprachgeschichte weiß, aber
ohne diese Hilfe gegenwärtig nicht mehr würde erkennen können,
perecht zu werden, unterscheidet Marty als dritte Gruppe geneti-
sche Eigenheiten unserer Sprachmittel. Man muß sich hüten bei
>Forra< hier an etwas Allgemeines, etwa Klasse oder Gruppe, zu
denken ; es ist vielmehr etwas ganz Konkretes, soviel Sprechakt«, so-
viel >Formenc gibt es. Will man die Klassen dieser Individuen
wieder als Formen bezeichnen, dann kann man ohne Widersinn Bagen,
es gebe Formen von äußeren Sprachformen und Formen von inneren
Sprachformen, wenn das, wie Marty feststellt, auch einem feineren
Sprachgefühl nicht recht zusagen will.
Ins Gebiet der äußeren Sprachform gehört z. B. die ganze
Analyse der akustischen Phänomene der Sprechsprache, dann die ganze
Lehre von der Lautbildung, ferner die Analyse der Gebärden, die
man ja sehen kann u. s. f., kurzum die ganze physische und physio-
logische Seite der Sprache. Aber all das soll nnr soweit in Betracht
gezogen werden, als es in direkter Beziehung zur Bedeutung steht.
Warum Marty sich diesen Vorbehalt macht, ist klar; er allein er-
möglicht es ihm nachher, d i e Gruppenbildung seiner äußeren Sprach-
formen zu vollziehen, die er allein brauchen kann. Ein Gleichnis
mag das verdeutlichen. Dem klassifizierenden Zoologen würde es
wohl nie in den Sinn kommen zu sagen, dies Pferd unterscheide sich
von jenen Hunden unter anderem auch dadurch , daß es nur ein In-
dividuum, jene aber drei ausmachten ; ganz verständlich aber wäre
ein solcher Vergleich, wenn es etwa auf den Preis oder die Leistungs-
fähigkeit ankäme und man erklärte, jene drei kosten oder leisten so
viel als dies eine. Genau so geht es mit den Sprachformen ; zu
betonen, daß of the man drei Worte und hominis nur ein Wort sei,
bat doch nur im Hinblick auf die Funktionsgleichheit einen Sinn.
I,'
Marty. Unterlucbungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 957
Daraus aber ergibt sich umgekehrt, daß die Klassenbildung unter
den physischen oder physiologischen Phänomenen , die man auch als
äußere Sprach formen bezeichnet, nicht im Sinne eines natürlichen
Systems, wie es z. B. die Phonetik bietet, erfolgen kann, sondern nur
mit Hilfe von Gesichtspunkten, die jenen Phänomenen gegenüber als
äußerliche bezeichnet werden müssen. Und die Hauptschwierigkeiten
liegen eben in der Ausfuhrung dieses künstlichen System s, nicht
in der Bestimmung dessen, was man alles zu der äußeren Sprachform
rechnen könne. Das dürfte wohl Marty bei seiner Kritik der Begriffe
>äußere Sprachform<, wie er sie bei Delbrück, Wundt und anderen
fand , nicht genügend beachtet haben ; sein Erfolg wäre unbestreit-
barer, wenn er erst selbst einmal eine Klassifikation durchgeführt
und dann gezeigt hätte, wieviel brauchbarer sie Bei, als die von ihm
kritisierten.
Die innere Sprach form machen nach Marty zwei unter-
scheidbare Gruppen von psychischen Vorgängen aus. Zunächst einmal
kommt es häufig vor, daß im Anschluß an die äußere Wahrnehmung
im Hörer nicht direkt die Bedeutung, sondern zuerst andere psychische
Phänomene auftreten, die offenbar nur die Funktion haben, auf die
Bedeutung hinzuleiten. Man braucht dabei nicht nur an die im en-
geren Sinn metaphorischen Ausdrücke zu denken wie >er ist auf dem
Holzweg«, >seine Ansicht hat weder Hand noch Fuß u.b.w. , auch
in tausend anderen Fällen lassen sich diese bedeu tu ngs vermittelnden
psychischen Vorgänge finden. Häufig weisen Bie auf verlassene Ge-
wohnheiten eines Volkes in Religion, Sitte, Recht etc. zurück ; manch-
mal entspringen sie Fiktionen, die man ersonnen hat, um gewisse
Erschein ungskompl exe theoretisch bewältigen zu können; in anderen
Fällen hängen sie mit Bedeutungsmodifikationen im eminenten Sinn
des Wortes zusammen, wie wenn man von einem unmöglichen Be-
tragen«, einem >angeblichen König« oder einer »geraalten Landschaft«
spricht.
All das rechnet Marty zu der Gruppe der figürlichen inneren
Sprachformen, der er die Gruppe der konstruktiven inneren
Sprachformen gegenüberstellt ')• Eine scharfe Scheidung der beulen
Gruppen bietet Marty nicht, er hielte sie wohl auch nicht für aus-
führbar ; vielleicht ist bemerkenswert, daß die konstruktiven eben nur
auftreten können, wo eine Gesamtbedeutung aus einzelnen Teilen auf-
gebaut wird, während die figürlichen auch ohne solchen Aufbau vor-
kommen. Bei einer derartigen Gesamt-Bedeutungskonstruktion gibt
1) Ei dürfte im Sinne Martys wohl zweckmäßiger sein, bier stet* den Plural
■Sprachformen« tu gebrauchen , an Stelle dei zu Mißverständnissen ateU von
neuem herausfordernden Sing., den Marty verwendet.
COßNRl UNWERSlTY
Qött gel. vi.- 1909. Nr. 12
es, wenn wir uns kurz mit einem Gleichnis behelfen wollen, einmal
viel Baugerüst: vorbereitende, vorläufige Vorstellungen, Erwartungen
u.s. f., und dann ist zweitens auch manche Ergänzung vorzunehmen,
d. h. es sind auch Bestandteile einzufügen, die das Ganze wohl for-
dert, für die aber keine direkten Anweisungen in den Sprachzeichen
vorhanden sind. All das soll zusammen den Namen konstruktive
innere Sprachformen tragen.
Und dft ist denn der Ort, wo Marty zeigt, wie sehr man all
diese Hilfsphänomene verkannt hat, und wie dadurch die Lehre von
der Veränderung der Denkkategorien hat entstehen können. Die
Anschauungen \V. von Humboldts, Steinthals, Delbrücks und Wundta
werden unter diesem Gesichtspunkt einer scharfen und eingehenden
Kritik unterworfen. Insbesondere Wandt muC sich da viele Ver-
wechslungen und Unklarheiten nachweisen lassen. Es ist, das springt
klar in die Augen, freilich etwas anderes, ob etwa bei der >Auffas-
sung< eines Gegenstandes diese oder jene Teile des ganzen Empfin-
dungsmaterials mehr hervortreten, andere vernachlässigt werden, oder
ob es gilt, durch Vermittlung dieser oder jener Zwischen Vorstellungen
einen Hörer an jenen Gegenstand denken zu lassen. Und von diesen
beiden müssen wiederum die Denkkategorien wie Ding, Eigenschaft,
Vorgang u. s.f. geschieden werden. Darüber kann wohl kein Zweifel
bestehen, und ebenso einleuchtend ist es, daß eine Verwechslung
dieser Dinge arge Verwirrung anrichten kann. In der Frage aber,
ob der oder jener Forscher diese oder jene Verwechslung begangen
hat, und in der anderen Frage, ob diese oder jene Eigentümlichkeit
eines Sprachbaus, z. B. der synthetische oder analytische, der flek-
tierende oder agglutinierende Charakter u. s. f. aus den Eigentüm-
lichkeiten der Bezeichnungs- und Konstruktionsmethoden oder der
Auffassungsweisen der Dinge oder gar der Denkformen erklärt werden
müsse, kann sich der Ref. kein eigenes Urteil zutrauen.
Noch vieles andere berührt die Kritik Martys. Es ist wohl nichts
geeigneter, einem das Wort Form bis zum UeberdruO zu verleiten,
als das Durchdenken all der scharfen Distinktionen, die er da bringt.
Warum spricht er nicht von bedeutungsvermittelnden Vorgängen, oder
von Bezeichuungsmethoden oder Konstruktionsmethoden u. s. f.,
sondern immer wieder von Formen? Auch ein anderer Nachteil tritt
in diesen Ausführungen Martys zutage. Was ist denn die Be-
deutung der Sprachzeichen, mit der hier immer jene hinfuhrenden
und aufbauenden psychischen Phänomene nicht verwechselt werden
sollen, und welches Kriterium gibt es denn für diese Unterscheidung?
Darauf wird uns die Antwort erst in einem viel späteren Teil des
Werkes gegeben. Wäre Marty von einer Erörterung der sprachlichen
COMKll UWVERSITV
Marty, Untersuchungen mr Grundlegung der allgemeinen Grammatik etr. 969
Funktionen ausgegangen, dann brauchte man sich über diesen Mangel
nicht zu beklagen.
Nach all dem widmet nun Marty in einem eigenen Kapitel dein
Terminus Wort form seine spezielle Aufmerksamkeit. Wir erhalten
wieder eine hübsche Musterkarte von Bedeutungen. Zunächst ist
Wortform ein Sprachmittel, das ein Wort ist, Gebiirdeform dagegen
ein Sprachmittel, das eine Gebärde ist, geradeso wie eine Eisenform
oder Holzform eine Komi aus Eisen oder Holz vorstellt; man geht
eben dabei von der Vorstellung aus, daß jedes Sprachmittel Form
für ein zu Formendes sei. Verbreiteter ist wohl eine zweite Bedeutung,
bei der Form = Klasse zu setzen ist; es gibt so viel >Wortformen<
als es Redeteile gibt. Die Entstehung dieser Ausdrucks weise hat
man sich nach Marty etwa so zu denken : Ursprünglich nannte man
gewisse trennbare Bestandteile eines Wortes, die bei Vielen seines-
gleichen wiederkehrten und allen eine bestimmte Funktion d. i. eine
gewisse partielle Gleichheit der Bedeutung gaben, seine Forin. Dann
übertrug man die Bezeichnung auf die Gruppe, die durch jene Funk-
tion charakterisiert wird, und nannte dagegen die ganzen Einzel-
worte die Exemplare jener Gruppe oder Klasse. So kommt es, daG
man bis heute fast überall noch ein gewisses Schwanken bemerken
kann, wenn es gilt, solche Klassen zu definieren ; soll man die Laut-
gest< dabei allein im Auge haben oder die Funktion allein oder
beide zusammen V Soll man ein anderes iiuGeres Merkmal jener
Funktion, die Stellung im Satz, dabei berücksichtigen oder nicht?
Eine einfache Modifikation dieser Bedeutung Form =* Klasse liegt
vor, wenn man für die umfassendsten derartigen Wortgruppen das
Wort Klasse gebraucht und sich das Wort Form für die Unterklassen
vorbehält. Substantiv bezeichnet in diesem Sinne eine Wortklasse,
Genetiv eine Wortform.
Schließlich bedeutet aber Wortform auch gar nicht selten soviel
wie Ausdrucksmittel für etwas Formales an der Bedeutung. Dieses
Formale ist hier das Concretum zu jenem Allgemeinen, das die par-
tielle Gleichheit an Bedeutung begründet, und das man auch Funktion
nennt. Man zerlegt also eine einzelne Bedeutung in einen materialen
und einen formalen Bestandteil und sucht eine parallele Teilbarkeit
des Ausdrucksmittels jener Bedeutung. Findet man sie hier nicht,
dann bleibt man trotzdem dabei, das Wort enthalte einen materialen
und formalen Bestandteil rein auf jene Zerlegung der Bedeutung
gestützt
Wie nun, wenn man etwa diese vevschiedenen Bedeutungen des
TerminuB >Wortform< promiscue gebrauchte, würde das wohl großen
Schaden verursachen V Marty meint: ja, und will uns das beweisen
CORNÜl UtWERim
Gott. gel. Am. 1909. Nr. 12
an Wundts Sprachpsychologie. Da herrecht denn freilich, das muß
man zugeben, jener unbeschrankt wechselnde Gebrauch; innerhalb
weniger Sätze, oft — und das gerade in dem entscheidenden Kapitel,
wo es gilt, Grundsätzliches über die > Wortform < festzulegen — kommt
man bei der Feststellung dessen, was denn da und dort und an einer
dritten Stelle mit »Wortforra« gemeint sein könne, zwei-, drei- oder
viermal zu Verschiedenem. Insbesondere ist auch die Bedeutung des
Terminus »innere Wortform*, den Wundt einführt, keineswegs fixiert
Das verdient denn auch den methodologischen Tadel Martys. Und
doch möchte man vielleicht die Bemerkung nicht unterdrucken, daG
man eigentlich beim Lesen der Wundtschen Ausführungen recht
gut verstanden habe, worauf er hinaus will, und daß über das, was
er dort behauptet, mit einer Kritik der Terminologie noch nichts aus-
gemacht sei.
Mit einem Rückblick auf die Verwendungen Beines Wortpaares
Form und Stoff, die er selbst für sachlich berechtigt hält, und einer
Nachlese von Gelegenheitsverwendnngen, die er besonders bei älteren
Sprachforschern gesammelt hat, und die im vorausgehenden noch nicht
ihren Platz gefunden haben , schließt Marty den ersten Teil . seines
zweiten Stückes. Die Liste, die in diesem Schlußkapitel enthalten ist,
weist die Nummern a bis t auf und davon beruhen, soviel ich sehen
kann, nach Marty die Nummern a bis i zurecht. Ceterum censeo ...
n, 2.
Was kann man an einer Bedeutung die Materie und was die Form
nennen V Tatsächlich getroffen wird nach Marty eine Unterscheidung, die
unter diesem Namen geht, von allen Sprachforschern ; fragt man aber
nach dem Gesichtspunkt der Unterscheidung, dann erhält man diver-
gierende Antworten. Die einen gehen von der Morphologie aus und
übertragen von da den Unterschied auf die Bedeutungen ; die anderen
gehen den umgekehrten Weg, sie acceptieren die Behauptung, daß
man an unseren Denkerlebnissen auch abgesehen vom Sprechen mate-
riale und formale Elemente unterscheiden könne, und suchen für sie
die Parallelen in den Sprech mittein. Und die dritten endlich meinen
den Unterschied selbständiger und unselbständiger Bedeutungen, wenn
sie von Form und Stoff einer Bedeutung sprechen. Ihnen will Marty
sich anschließen. Und diesen Unterschied von selbständigen und
unselbständigen Bedeutungen samt dem parallelen Unterschied
innerhalb der Sprachmittel, der durch die Namen autosemantische
und synsem an tisc he Sprachmittel festgehalten werden soll, zu
klären und bis in seine letzten Konsequenzen durchzuführen, das
macht er sich nun zu seiner Hauptaufgabe.
com
Marty, Uoteriarhangen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 961
Noch immer wissen wir nicht, was denn eine Bedeutung sei, da
erfahren wir vorläufig wenigstens das, daß Bedeutungen psychische
Phänomene sind. Autosemantisch soll nämlich, so wird festgesetzt,
ein Sprachmittel dann heißen, wenn es >schon allein genommen der
Außdnick eines für sich mitteilbaren psychischen Phänomens« ist (205).
Synsemantisch dagegen ist ein .Sprachmittel, weno es nur mithilft
einen solchen Ausdruck zu bilden. Statt Sprachmittel sagt Marty
gelegentlich auch Zeichen, er könnte ebensogut >äußere Sprachformt
sagen, denn seine >inneren| Sprachformen< kommen hier zunächst
nicht in Betracht, Nach dieser Definition würde sich naturgemäß die
Frage erheben, ob sich die nun ihrer Funktion nach definierten Ein-
heiten auch abgesehen von dieser Funktion charakterisieren lassen.
Kann man, das ist der Sinn dieser Frage, jene Einheiten etwa auch
phonetisch (wenn es sich um die Lautsprache handelt) oder mit ent-
sprechenden Hilfsmitteln (wenn etwa die Gebärdensprache in Frage
kommt) definieren?
Marty stellt sich jedoch das Problem in dieser extremen, aber,
wie dem Hef. scheint, einzig konsequenten Form nicht, sondern bleibt
gewissermaßen auf halbem Weg stehen, indem er fragt: >was dabei
— in der üblichen grammatischen Terminologie aus-
gedrückt — unter >Zeichen< geraeint seiV Ob nur Worte und Wort-
gefüge oder auch Bestandteile von Worten« (208). Damit sieht er
sich dann freilich sofort den Schwierigkeiten gegenübergestellt, denen
der Versuch begegnet exakt festzustellen, was ein Wort sei, und
fühlt sich veranlaßt, seine Behauptungen auf den >Bereich der uns
näherliegenden flektierenden Sprachen« einzuschränken. Für sie gibt
er dann die Antwort auf die oben gestellte Frage: es seien nicht
immer Einzelworte oder Wortkomplexe sondern häufig auch Wort-
teile, die als semantische Elemente (sei es autosemantische oder syn-
semantische) angesprochen werden müßten. Die gewiß nicht unwich-
tige Frage dagegen, ob nicht auch die Melodie, die Betonung und
andere unselbständige Momente einer Rede etwa als Ausdrucksmittel
einer selbständigen oder unselbständigen Bedeutung fungieren können,
erhebt er gar nicht.
Eingehend dagegen beschäftigt sich Marty mit der Abgrenzung
der unselbständigen Zeicheneinheiten nach oben und unten.
Daß nicht etwa schon jeder Buchstabe oder Lautkomplex als solche
Einheit anzusehen sei, wird ihm leicht zu zeigen ; hat doch der Buch-
stabe für sich überhaupt keine Bedeutung. Auch die entgegengesetzt
extreme Ansicht , was als ein Wort zusammengesp rochen werde,
könne auch immer nur e i n Zeichen sein , wird bündig abgewiesen.
Doch innerhalb des nun so gewonnenen Spielraumes ist eine genauere
ORKUl UNNERSiTY
962 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 12
Abgrenzung recht schwer. Marty definiert schließlich: > Wortbestand-
teile [sind] solange als besondere Hedeglieder anzusehen, als sie, aus
Zusammensetzung ursprünglich selbständiger Worte hervorgehend,
jedes mit dem ihm entsprechenden, noch ein selbständiges Leben
fortführenden Sprachmittel so große Aehnlichkeit bewahrt haben, daß
die Bedeutung dieses letzteren als figürliche innere Sprachform wirk-
sam zu sein vermag für die Funktion seines Verwandten in der Zu-
sammensetzung < (209). Wenn aber nun diese selbständigen Ver-
wandten zufällig alle ausgestorben sein sollten? Soll z.B. das >ur<
in Urgroßvater bloß deshalb nicht als synsemantische Einheit betrachtet
werden dürfen, weil für einen Versuch mit der inneren Sprachform
keine selbständigen Verwandten da sind?
Nun werden die beiden Gruppen der semantischen Einheiten
einzeln näher zu behandeln sein. Die Besprechung der A u tose-
in antik a nimmt den ganzen Rest des zweiten Stückes ein, die Syn-
semantika dagegen sollen erst im folgenden Bande ihre eingehende
Erörterung finden. Wieviel Klassen selbständiger Sprachmittel wird
es geben ? Wohl soviel als es Klassen psychischer Phänomene gibt ;
denn wenn die Sprachmittel den Zweck haben, psychische Phänomene
>auazudrücken< rcsp. im Hörer zu erwecken, dann wird man sie wohl
nach dem, was sie ausdrücken, waB sie erwecken einteilen können,
und es wird auch zu erwarten sein, daß alle psychischen Phänomene
ihre Ausdrucksmittel haben. Marty scheint das alles für selbstver-
ständlich zu halten ; doch wird man leicht einsehen, daß es das keines-
wegs ist Auch die Einteilung nach dem was des Ausgedrückten
und Mitgeteilten ist durchaus nicht die einzig denkbare. Man könnte
doch wohl, bevor man etwas Näheres weiß, z.B. auch nach dem >wie<
der Mitteilung fragen. Was wird im Hörer in Bewegung gesetzt,
wird das Ziel direkt oder auf Umwegen erreicht? Oder was da noch
alles zu berücksichtigen wäre.
Doch halten wir uns jetzt mit Marty an die Einteilung nach dem
>was<, dann wird festzustellen sein, wieviel Klassen psychischer
Phänomene es gibt Marty erklärt mit Brentano, es gibt nicht mehr
und nicht weniger als drei, das Vorstellen, das Urteilen und das
Interesse nehmen (Lieben und Hassen, Sichfreuen und Trauern) ; und
er geht nun mit großem Eifer und unter Aufwendung vielen Scharf-
sinnes daran , die reine Lehre Brentanos gegen alle Neuerungen zu
verteidigen. Bekanntlich nehmen Husserl und Stumpf eine viel größere
Anzahl »psychischer Funktionelle an als Brentano, das findet nicht
die Billigung Martys. Ganz besonders energisch aber wendet er sich
gegen Meinongs >Annahmen<, die eine Zwischenform zwischen Vor-
stellen und Urteilen abgeben sollen. Windelband und Rickert wie-
Marty, Unters achungen snr Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 9ß3
derum scheiden ihm das Urteilen nicht scharf genug vom Wollen ;
da gilt es ihm, die Auffassung der Wahrheit von der Vermischung
mit dem, was im Reich des Objektiven nur dem W r ollen gegenüber-
steht, den Werten, frei zu halten. Es ist hier nicht der Ort, auf all
diese Dinge näher einzugchen.
Den drei Grundklassen psychischer Phänomene werden also drei
Klassen autosemantischer Sprachmittel entsprechen: Vorstellungs-,
UrteilB- und Interesseakts-mitteilende Zeichen. Die ersten sollen
Vnrstellungssugge8tive (oder nach ihrer wichtigsten Unter-
klasse auch Namen), die zweiten Aussagen und die dritten Emo-
tiv e heißen.
Bevor Marty sie einzeln vornimmt, sagt er endlich einiges >über
das Bedeuten im allgemeinen«. Ihre Ergänzung finden dann
diese Bemerkungen in einem späteren Kapitel Ergänzendes Über
das Bedeuten im allgemeinen«. Da erfahren wir denn, daß Marty
der Funktion des Bedeutens die Funktion des Kundgebens gegenüber-
stellt; den Ausdruck > Zeichen sein für etwas« gebraucht er für beide
Funktionen. Im Sinne der Kundgabe Zeichen sein heißt soviel wie
Anzeichen sein für etwas und kann für den gänzlich unwillkürlichen
Schrei, der uns einen Schmerz des Schreienden anzeigt, und für den
Donner, der uns eine elektrische Entladung in den Wolken anzeigt,
ebensogut verwendet werden wie für die Sprachmittel, die uns auch
anzeigen, daß im Sprecher etwas Bestimmtes vorgeht. Logisch
betrachtet liegt hier immer ein Schluß von einem gegebenen Glied
eines objektiven Zusammenhanges (es handelt sich meist um einen
mehr oder minder verwickelten Kausalzusammenhang) auf ein anderes
(nicht gegebenes) Glied desselben Zusammenhanges vor; das Gegebene
ist also Erkenntnisgrund für das Nichtgegebene, Angezeigte. Eine
psychologische Analyse der hiebei beteiligten Vorgänge wird na-
türlich nicht immer ein explizites Schlußverfahren finden lassen, meist
wird ein assoziativer Zusammenhang von der Wahrnehmung des
Zeichens aus das Denken an das Angezeigte und die Ueberzeugung,
daß es besteht, direkt herbeiführen ').
1) Marty bezeichnet das psychologische Verhältnis, In welchem die Akte
eines expliziten Schluß Verfahrens zueinander stehen, auch als Motivationo*
verhaltnis und geht von ihm aus bei der Definition des Verhältnisses zwischen
Erkenntnisgrund und F.rkcnntnisfolge. Dem Ref. will es scheinen, als ob Marty
wenn er mit der Bezeichnung Motivation Brentano und Husserl folgt, eigentlich
seiner scharfen Trennung zwischen Urteil und Willensakt, die er Windelband
gegenüber verfochten hat, nicht gani treu bliebe. Oder hält er es für wahr-
scheinlich, daß zwischen den Akten der beiden verschiedenen Klassen dieselben
Zusammenhange besteben? Oder, und das wäre naturlich ein Ausweg, halt er
etwa die WillensmotivaÜon für einen Zusammenhang der in die Willensakte ein-
OSU. f»l. Abi. ISO». Hr. 11 6G
COßNf U UNfVERSlTY
%4 QÖtt gel. An«. 1909. Nr. 12
Mit dem Bedeuten aber bat es eine andere Bewandtnis. Wir
schreiben einem Zeichen eine Bedeutung nur zu im Hinblick auf eine
ganz bestimmte Absicht im Zeichengeber (speziell dem Sprecher), zu
der es im Verhältnis vom Mittel zum Zweck steht; diese Absicht geht
allgemein dahin, >eine gewisse Beeinflussung oder Beherrschung des
fremden Seelenlebens im Hörenden< auszuüben (284). >Ein Sprach*
mittel habe die Bedeutung oder Bedeutungsfunktion . . . heißt uns
also: [es] sei in der Regel bestimmt (und in gewissen Grenzen auch
fähig), dem Hörer ein [psychisches Phänomen] von bestimmter Art zu
suggerieren oder zu insinuieren< (286). Die Absichtlichkeit allein
charakterisiert also die Bedeutungsfunktion nicht, das Ziel muß im
Seelenleben des Hörers liegen; eine Absicht aber kann sich auch mit
der Kundgabe verbinden, absichtliches Kundgeben nennt Marty auch
Ausdrücken. Im allgemeinen ist das Ziel, das die Bedeutungsfunktion
charakterisiert, das primäre Ziel des Sprechers, das andere dagegen
das sekundäre, das als Mittel jenem ersten untergeordnet werden kann.
Aub diesen Feststellungen nun folgt mehreren. Zunächst beachte
man, daQ das Wort »Bedeutung« eine Funktion bezeichnen soll; daß
irgend ein physisches Phänomen (ein Lautkomplex, eine Gebärde)
[oder ein besonderes Moment an einem solchen Phänomen, z. B. ein
bestimmter Tonfall) überhaupt Bedeutung hat, kann nur heißen, es
komme überhaupt als Glied einer Reihe von Vorgängen der geschil-
derten Art vor ; und die Frage, welche Bedeutung ein Sprachmittel
habe, kann nur so beantwortet werden : es diene dieser oder jener
Beoinflussungsabsicht '). Und damit ist schon ein weiteres angedeutet.
Wenn man einmal das bewußte Ziel und zwar spezieller dos primäre
Ziel des Sprechers zum Einteilungsgesichtspunkt der Sprachfunktionen
macht, dann soll man dos auch konsequent durchführen. Wir werden
an verschiedenen Stellen sehen, daß Marty das nicht tut; er weicht
von diesem Grundsatz z.B. ab bei der Behandlung der Wunschsätze
(vgl. unten S. 970). Als Konsequenz jenes Grundsatzes müßte aber
gehenden Urteile ? Das dürfte wohl kaum anzunehmen sein ; Marty würde da-
durch übrigens gewissermaßen zum Antipoden Windelbands. Wieder etwas anderes
ist natürlich die Frage, ob die Definition des Verhältnisses von Grund und Folge
von jenem (psychologischen) Verhältnis der Urteilsakte auszugehen habe. Marly
denkt dabei offenbar nur daran ein Kriterium anzugeben , das uns festzustellen
gestattet, ob im Einzelfall jenes Verhältnis vorliegt oder nicht. Darauf deutet
wohl du versteckte Wörteben »berechtigtes» bin, das vor Motiv steht (Vgl.
S. 2ÖS.)
1) Und dabei sind dann natürlich immer die Beschränkungen *uf eine be-
stimmte Gruppe von Menschen einer bestimmten Zeit oder auf einen einzelnen
Menschen oder gar einen einzelnen Fall mit zu denken . die man bei der Frage
nacb einer Bedeutung schon im Auge bat.
... ..
*— - C08HFU UNtvERSHY
Mirty. Untersuchungen zur Grnndlegung der allgemeinen GnmmtÜk etc. 966
auch der Satz anerkannt werden, daß überall da, wo die primäre Ab-
sicht des Sprechers weder als eine Beeinflussungsabaicht noch als eine
Au8drucksabsicht bezeichnet werden kann, eben eine neue Funktion
des Sprach mittels vorliegt
Es gibt ganz gewiß in unserem Sprach leben Fälle genug, auf die
das zutrifft. Wer etwa eine soeben gemachte Beobachtung sprachlich
• fixiert«, der braucht nicht die leiseste Spur einer Beeinflussungs-
abaicht fremden Seelenlebens dabei zu haben. Er will das Objektive,
um das es sich handelt, den Tatbestand, darstellen, und dazu be-
dient er sich des Sprechens, wie er sich vielleicht auch des Zeichen-
stifts oder des photographischen Apparats bedienen könnte. Mag es
immerhin sein, daß ihm bei dieser Darstellung der Tatbestand selbst
klarer wird, oder daß er sich später leichter und treuer an ihn zu
erinnern vermag, jene Darstellungsabsicht kann ganz sicher die pri-
märe Absicht des Sprechers sein. Der Funktionen der bewußten
Kundgabe (dem Ausdrücken) und der Beeinflussung fremden Seelen-
lebens (dem Bedeuten) müßte also vom Standpunkt Martys aus als
dritte Funktion die des Darstellens an die Seite gestellt werden.
Darstellen hat hier analoge Verwendung gefunden, wie z.B. in > dar-
stellender Geometrie«.
Marty würde demgegenüber erklären, er habe jene Beziehung
unserer Sprachmittel zu etwas Objektivem, unseren Gegenstanden und
Tatbestanden , keineswegs übersehen. Das gewiß nicht, wir werden
sehen, daß er z. B. bei den Namen das, was sie nennen, wohl unter-
scheidet von dem, was sie als Beeinflussungsmittel bewirken, und das
Entsprechende bei den Aussagen. Aber er erkennt dieses Darstellen
nicht als eine selbständige Funktion an. Zu unserem Beispiel würde
er wohl erklären, es handle sich da um eine absichtliche Kundgabe ;
es seien zwar nicht die eigenen Akte, die der Sprecher im Auge
habe, aber doch die >Inhalte< dieser Akte. Denn jenes Objektive,
auf das er gerichtet ist, sei ihm doch nur als Korrelat Beiner Erleb-
nisse, nur in und mit diesen gegeben. Darum erklärt auch Marty
gelegentlich, jenes Objektive sei in einem engeren Sinne selbst kund-
gegeben. In anderen Fällen begreift Marty das, was wir Darstellung
nennen möchten, in die Beeinflussung- (Bedeutungs-)funktion ein und
nennt die > Inhalte* der erzielten Erlebnisse des Sprechers die Be-
deutung eines Sprachmittels im engeren Sinn. Als die Bcdeutnng
des Aussagesatzes: Gestern wurde der Krieg erklärt, wäre darnach
im weiteren Sinn das bestimmte Urteilserlebnis des Hörers, im en-
geren Sinn der objektive Tatbestand anzusehen.
Der Ref. meint indes, hier handle es sich um zwei Funktionen,
die Darstellung des Tatbestandes trete in den Dienst der Beeinflussung,
66«
.
966 Gott, gel. Abi. 1909. Nr. 12
wenn es dem Sprecher wirklich in erster Linie um die Erlebnisse im
Hörer zu tun ist Und ähnlich wäre das oben besprochene Beispiel
aufzufassen, dort tritt die absichtliche Kundgabe, ßoweit überhaupt
eine solche vorhanden ist, in den Dienst der Darstellung. Die Be-
rechtigung dieser Scheidung der Darstellungsfunklion voo der Kund-
gabe und der Beeinflussung wird sich wohl am besten dadurch er-
weisen lassen, daß man zeigt, daß doch eine wesentliche Verschieden-
heit in der Richtung der Aufmerksamkeit vorliegt, wenn ein Sprecher
bei denselben Worten einmal an etwas Objektives denkt, und das
andere mal nur bei sich selbst bleibt, und daß diese Verschiedenheit
Beiner Aufmerksamkeitsrichtung auch Verschiedenheiten im Verlauf
seines psychischen Geschehens bedingt Man denke sich zwei Sprecher
demselben Objektiven, etwa einem gesehenen Kunstwerk gegenüber;
dem einen sei es am eine möglichst treue Darstellung, dem anderen
um eine Kundgabe seiner Auffassung des Gesehenen zu tun; würden
ihre Reden nicht recht verschieden ausfallen? Die Vollständigkeit
der Darstellung fällt keineswegs zusammen mit der Vollständigkeit
der Kundgabe ; eine erschöpfende Darstellung des Tatbestandes enthält
an Kundgegebenem vielleicht nur Bruchstücke der Erlebnisse des Auf-
fassenden und eine vollständige Kundgabe an Dargestelltem nur eine
Reihe von Fetzen, die kein Ganzes zu geben brauchen. Und ebenso
wird der Aufbau ihrer Reden ein recht verschiedener sein. Zu ana-
logen Verschiedenheiten kommt man, wenn man sich zwei Hörer dem-
selben Sprecher gegenüber denkt, von denen der eine nur auf das
dargestellte Objektive, der andere dagegen vorwiegend auf die kund-
gegebenen Erlebnisse des Sprechers gerichtet ist Dem ersten braucht
der Aufbau des Objektiven keineswegs über den Umweg der Erleb-
nisse des Sprechers zu gehen , d. h. er braucht sich dieses Objektive
nicht erst als das vom Sprecher Vorgestellte und Geurteilte zu denken,
wie es die Konsequenz der Martyschen Auffassung verlangt ')•
Wenn die Unterscheidung verschiedener Funktionen der Sprach-
mittel Überhaupt einen Wert hat für die Sprachpsychologie, dann
liegt er, so meint der Ref., in der Richtung der angedeuteten Tat-
sachen, und darum wird das Angeführte die vorgeschlagene Trennung
der Darstellungsfunktion von den beiden anderen zu rechtfertigen im-
stande sein. Aufgabe einer Funktionenlehre müßte es Bein, all
die nur berührten Fragen systematisch zu erledigen. Es wären alle
Funktionen aufzusnchen, in ihrer Eigenart zu erfassen, ihre Kom-
binationen, die Ueber- und Unterordnung und ihr Durcheinander-
1) Gelegentlich icheint Marty vod dieser strengen Konsequenz abzuweichen.
So 3. 362, wo er erklärt, ei gehöre zum Verständnis einer Aussage »nur das
Bewußtsein, da& er im allgemeinen bestimmt ist, ein gewisses Urteil an erwecken«
COHNEU UNIVERSTY
Murty, Untersuchungen aor Grundlegung der allgemeinen Grimmttik etr. 967
laufen in einer gegebenen Rede zu beschreiben u. s. f. Es will dem
Ref. scheinen, als ob viele Meinungsverschiedenheiten der Sprach-
psychologie z. B. auf dem Gebiet der Sutzdefinition und der Einteilung
der Sätze sich aus Verschiedenheiten der Funktion, die man im Auge
hatte, begreifen und damit verhältnismäGig einfach erledigen lassen
müßten. Auch sonst wird die Auseinandcrhaltung der verschiedenen
Funktionen viel Nutzen Btiften können; es wird Martys Verdienst
bleiben, sie zuerst angeregt zu haben.
Nach dieser prinzipiellen Auseinandersetzung über die verschie-
denen Funktionen der Sprache können wir uns über das Einzelne
kürzer fassen. Wir sehen jetzt, daß Marty bei seiner Einteilung der
Sprachmittel in selbständige und unselbständige von der Beeinflussung
fremden Seelenlebens, der die Sprachmittel dienen, der Bedeutungs-
funktion, ausgegangen ist. Offenbar könnte man ebenso gut von der
Kundgabe oder von der Darstellung ausgehen. Jenes findet man
z. B. bei Wund; , dieses in der klassischen englischen Philosophie, wo
man meist noch spezieller die Funktion des Nennens zur Grundlage
der Sprachbetrachtung gemacht hat. Es ist freilich damit nicht ge-
sagt, daß man mit jeder Betrachtungsweise gleich weit kommen wird.
Es könnte ja sehr wohl sein und ist wahrscheinlich auch der Fall, daß
nicht allen Sprachmitteln alle Funktionen zukommen. Wenn man etwa
gefragt würde: was stellt »obgleich c dar? wurde man um eine Antwort
recht verlegen sein, dagegen wäre verhältnismäßig leicht zu sagen, was
es kundgibt und auch was es im Hörer bewirken soll. Und so ginge
es einem auch bei manchen anderen Konjunktionen, Partikeln und an-
deren Wörtern; vielleicht haben sie gar keine darstellende Funktion.
Und so könnte es schon sein, daß wohl alle Sprachmittel kundgeben
und eine bestimmte Beeinflussung ausüben, aber nicht alle etwas
darstellen oder darstellen mithelfen. Dann wäre es freilich vorteil-
hafter in einer Semasiologie, wie Marty es getan bat, von der Be-
deutungsfunktion auszugehen.
Es werden nun die Grundklassen der autosemantischen Sprach-
mittel einzeln zu besprechen sein.
1. An die Spitze stellt Marty die Aussagen. Die Bedeutung
einer Aussage ist es, im Hörer ein Urteil von bestimmter Art zu
erwecken. Marty sagt mit Wegener dafür auch, die Aussage >solle<
ein Urteil im Hörer erwecken, warnt aber davor, dieses Sollen als
eine Aufforderung an den Willen aufzufassen; auch bei der Erörte-
rung der Namen kehrt diese Warnung wieder, und nur für gewisse
Emotive, nämlich für die Befehle, will Marty jene Auffassung gelten
lassen. Der Ref. hält indes diese Ausnahmestellung, die Marty da
den Befehlen einräumt, nicht für gerechtfertigt. Was Marty bekämpft,
CO'
CORNi
068 Üfltt. gel. Am. 1909. Nr. 12
ist doch wohl nichts anderes als die Auffassung, dem Hörer werde
zunächst das Ziel des Sprechers als solches bewuOt und dann müsse
er durch Mitwirkung seines Willens dieses Ziel erreichen helfen, also
etwa die bestimmte Vorstellung oder das bestimmte Urteil in sich
erwecken. Das wäre natürlich eine sehr verkehrte Anschauung; aber
wäre es nicht ebenso verkehrt, wenn man annehmen wollte, bei den
Befehlen werde erst der zu vollziehende Willensakt — einen solchen
zu erwecken ist ja nach Marty die Absicht des Befehlenden —
vorgestellt und dann erst durch einen zweiten Willensakt wirklich
erzeugt? Das ist natürlich nicht die Ansicht Martys, er erklärt viel-
mehr, der beabsichtigte Akt des Wolfens werde dem Hörer vom
Sprecher >suggeriert<. Aber dann besteht in Hinsicht der Ueber-
t ragung kein Unterschied mehr gegenüber den Vorstellungen und
Urteilen, denn auch diese werden >suggeriert«.
Es gibt natürlich auch einen berechtigten Sinn der Behauptung,
manche Sprachmittel stellten geringere, andere größere Anforderungen
an den Willen des Hörers. Mnn meint damit, ein richtiger Ver-
ständniserfolg könne nur erzielt werden, wenn der Hörer z. B. mit
gespannter Aufmerksamkeit bei der Sache ist, oder bei komplizier-
teren Sprachmitteln, wenn er gewisse Zusammenfassungen oder
Zwischen Operationen vollziehe u. s. f. All das trifft doch aber bei
Aussagen und komplizierteren Namen ebenso gut zu als bei den
»Emotionen«.
Der Sprecher einer Aussage wird in der Regel selbst auch
ein Urteil vollziehen, und es wird (wieder nur in der Regel) dieses
Urteil das gleiche sein, wie das, welches im Hörer erweckt werden
soll. Nun darf man aber nach Marty nicht meinen, jene Erweckun£
bringe das ganze Urteil zustande. Es gibt vielmehr ein wichtiges
Moment an vielen Urteilen, das überhaupt nicht sprachlich übertragen
werden kann; dieses Moment ist die Evidenz. Richtig gefaßt ist
diese Behauptung einleuchtend : das Bewußtsein der Evidenz wird
durch eine isolierte Aussage rein Tür sich genommen deshalb nicht
erzeugt, weil dieses Bewußtsein nur aus der Begründung des mit-
geteilten Urteils hervorgeht. Es muß also (wenn wir einmal von den
Axiomen absehen) im allgemeinen mit einem anderen Urteil, das Tür
den Hörer schon evident ist, im Begründungszusammenhang stehen.
Solange nun jenes andere und dieser Zusammenhang nicht bewußt
geworden sind, wird ihm das mitgeteilte Urteil nicht evident Bein.
Aber ist man darum schon berechtigt zu behaupten, Evidenz sei
nicht »mitteilbar«? Wenn der Sprecher sagt: alle A sind B, alle B
sind C, und darum sind auch alle A C, dann dürfte er damit doch
imstande sein, einen Hörer, der alle seine sprachlichen Anweisungen
_ CORHEU UNIVERSTY
Marty, Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 969
befolgt, zum Bewußtsein der Evidenz hinzufuhren. Marty müßte
zeigen, daß dieses Hinführen etwas anderes ist als die Beeinflussung,
die sonst zu einer »Mitteilung« gehört, um uns zu überzeugen, daß
Evidenz ganz allgemein gesprochen nicht >mitteilbar< sei.
Da Marty, wie wir sahen, die Darstellungsfunktion unserer
Sprachmittel von der Bedeutungs- (d. i. Beeinflussungs-) Funktion nicht
slreng scheidet, so erklärt er auch das, was eine Aussage dar-
stellt, den Sachverbalt (um mit Stumpf zu sprechen) als ihre »Be-
deutung im engeren Sinn«. Und er erhebt die Frage, was für Sach-
verhalte (oder Urteilsinhalte) es gäbe. Er zahlt auf: das Sein oder
Nichtsein von etwas Bestimmtem (A), das Dies- oder Jenessein von
A und die Notwendigkeit resp. Unmöglichkeit, die unter Umstanden
zu jenen zu rechnen wären. Notwendigkeit und Unmöglichkeit können
sprachlich nicht dargestellt werden, gerade wie ihr Korrelat unter
den psychischen Phänomenen, das Bewußtsein der Evidenz nicht mit-
teilbar ist. Die Begründung dieser Thesen führt Marty tief in logi-
sche, erkenntnis theoretische und metaphysische Probleme hinein. Da
werden die Begriffe Sein (Existenz) und Realität, Evidenz und Wahr-
heit »geklärt«, Fragen wie die, ob ein Schein unabhängig vom Sein
besteben könne, oder die, ob es ein ideales (zeitloses) Sein gäbe, das
man etwa mit Husserl allen unseren universalen und nicht mit einem
Widerspruch in sich behafteten Gegenständen zuschreiben müsse, und
ähnliche werden da in breitester Ausführlichkeit behandelt (S. 294
— 360). All das steht natürlich mit der Sprachpsychologie in nur
recht losem Zusammenhang und soll daher hier übergangen werden.
Der psychologisch sehr wichtigen Frage dagegen, wie eine Aus-
sage verstanden wird, widmet Marty nur eine halbe Seite. Es go-
hört nach ihm zum Verständnis nur die Vorstellung des Sachverhalts,
nicht ein wirkliches Urteilen und das Bewußtsein, daß das wahrge-
nommene Sprachraittel überhaupt dazu bestimmt sei , ein gewisses
Urteil zu erwecken.
2. Emotive nennt Marty die Sprachmittel, welche »im Kreise
der die betreffende Sprache Verstehenden, in der Regel bestimmt
und in gewissen Grenzen auch fähig [sind], eine Emotion zu er-
wecken« (363). Praktisch wird es häufig schwer fallen zu entscheiden,
ob in einem bestimmten Falle eine Aussage oder ein Emotiv vor-
liegt; das kommt daher, weil die Phänomene des Interessenehmens
häufig auf Urteile sich stützen und diese Urteile eben im Hörer mit
erweckt werden müssen. Wie sollen z. B. Worte des Trostes oder
Tadels semantisch klassifiziert werden? Marty bestimmt in Ueberein-
stimmung mit seiner allgemeinen Charakteristik der Bedeutungsfunk-
tion, man müsse da die Entscheidung nach der primären Absicht des
fSlY
970 Gott. gel. An». 1909. Nr. 19
Sprechers treffen. Geht diese dahin zu belehren, dann haben wir es
mit einer Aussage /.u tun, auch wenn der Sprecher sehr wohl weiß,
daß dem Hörer aus der Belehrung Gefühle oder Willensakte er-
wachsen werden, und wenn er auch diese ferneren Wirkungen seiner
Worte schon mit im Auge hat. Geht die primäre Absicht des
Sprechers dagegen auf jene Phänomene des Wollens und Fuhlens,
dann ist das Sprachmittel als ein Emotiv zu bezeichnen.
Zunächst wird man hier wohl daran zu erinnern haben, daß es
oft recht schwer sein mag, die »primäre Absicht* des Sprechers
festzustellen; vielleicht ließen sich aber gewisse Unterschiede im
ganzen Aufbau einer Hede aufweisen, je nachdem es der Sprecher
in erster Linie auf das eine oder andere abgesehen hat, und damit
wäre dann die Fruchtbarkeit dieses Einteilungsgesichtspunktes er-
wiesen. Kaum aber wird man es billigen können, daß nun Marty
gleich darauf seinem Gesichtspunkt wieder untreu wird. Er macht
sich nämlich selbst den Einwand, daß bewußte Ziel gewisser Be-
fehle liege doch offenkundig nicht in bestimmten Erlebnissen des
Hörers sondern gewissermaßen jenseits des Hörers. »Wer e. B.
[befiehlt]: Sprich lauter I dein komme es nicht wesentlich darauf
an, daß der Angeredete Neigung und Wille dazu habe; genug, wenn
er es tuc< (365). Dem will jedoch Marty nicht Recht geben, sondern
er behilft sich mit der Erklärung, was man tue, das wolle man doch
im allgemeinen auch, um dabei bleiben zu können, auch hier müsse
als das Ziel des Sprechers die Erweckung einer Emotion (speziell
eines WUlensaktes) angesehen werden. Also hier soll dasselbe Weiter-
hinaus- oder Weiterzurückliegen des »primären Ziels< innerhalb der
Kausalreihc von Vorgängen, die an die Wahrnehmung des Sprach-
mittels sich anschließen, keinen Unterschied bedingen, während doch
gerade vorher bei dem Trostwort auf dasselbe Weiterhinaus- oder
Zurückliegen die Scheidung von Aussagen und Emotiven gegründet
war 1 ). Auch sachlich dünkt dem Ref. diese Inkonsequenz nicht ge-
rechtfertigt, denn es dürfte doch wohl unwahrscheinlich sein, daß
hier keine Unterschiede auftreten, je nachdem sich der Sprecher
etwa beim Aufbau eines komplizierteren Befehles oder Wunsches das
eine Mal an den psychischen Vorgängen seines Hörers, dos andere
Mal dagegen an jenen physischen Vorgängen der Befehlsausführung
orientiert.
Auch bei den Emotiven besteht im allgemeinen eine gewisse
Aehnlichkeit der (kundgegebenen) Vorgänge im Sprecher mit
den (bedeuteten) Vorgängen im Hörer. Doch geht hier die Ungleich-
1) I>abri ist noch ganz abgesehen von der Frage, ob die Behauptuog, was
man tue, wolle man auch, Überhaupt richtig UL
L
COPNElt UNIVERSlTY
Marty, Untereutbuogeo zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. !)71
heit weiter als bei den Aussagen. Von dem Urteil des Sprechers ist
nach Marty nur das Moment der Evidenz nicht übertragbar; auch
die Akte des Interessen eh mens enthalten, so lehrt er, ein Analogon
zu dem Moment der Evidenz, nämlich den Charakter der (sittlichen)
Berechtigung, der nicht >mitteilbar< ist. Aber noch mehr. Die
Aeußerung meines Schmerzes z. B. entspringt meist nicht der Ab-
sicht, einen irgend wie ähnlichen Schmerz im Hörer hervorzurufen,
sondern etwa der Absicht, Mitleid oder den Willen zur Hilfe zu er-
wecken. Noch weiter geht die Diskrepanz bei den Kragen; da be-
Bteht im Sprecher der Wunsch etwas zu erfahren ; der Hörer dagegen
coli bestimmte Willenstakte vollziehen , um das Gewünschte mit-
zuteilen.
Wird von den Emotiven auch etwas dargestellt? Marty ant-
wortet (natürlich in unsere Terminologie übersetzt): ja, die Emotive
stellen Werte dar. Und er sucht uns das nahe zu bringen, indem
er zunächst einmal im Sinne Brentanos zu beweisen versucht, daß es
im Reiche des Objektiven überhaupt etwas Drittes neben den Gegen-
ständen und Sachverhalten, nämlich Werte gibt, und daß es gerade
die Akte des Interessenehmens sind, in welchen wir zu den Werten
in Beziehung treten. Wie es zu jedem wahren Urteil ein Seiendes
gibt, auf das eben die Wahrheit des Urteils sich gründet, so gibt es
darnach zu jedem Akt berechtigten Interessenehmens etwas, auf dem
diese Berechtigung ruht, und das ist eben ein besonderer Wert. Als-
dann hält es Marty für ausgemacht, daß jeder, der einen Akt des
Liebens oder Hassens, des Sichfreuens oder Trauerns erlebt, auf
einen solchen Wert in diesem Erleben bezogen ist Nur zeigt es
sich, daß wir den Werten gegenüber im allgemeinen viel gleichgiltiger
sind als dem Seienden gegenüber, und daß wir viel häufiger bewußt
unberechtigte Akte des Interessenehmens vollziehen, als wir ein be-
wußt falsches Verhalten dem Seienden gegenüber einnehmen. Und
dem entsprechend verhalten wir uns auch unseren Mitmenschen gegen-
über. Sehr häufig insinuieren wir ihnen einen Akt des Interesse-
nehmens, ohne uns überhaupt um seine Berechtigung oder Nichtbe-
rechtigung zu kümmern, und nicht Belten suchen wir auch solche Akte
in ihnen zu erwecken, trotzdem wir von ihrer Nichtberechtigung
überzeugt sind. Daraus aber ergebe sich die Einschränkung, daß
man von den Emotiven nicht immer sagen könne, sie stellten
etwas dar, sondern daß dies nur Boweit gelte, als sie >von der Ab-
sicht getragen sind, anderen etwas als gut an- oder als schlecht ab-
zubefehlen« (375).
Diese Einschränkung, die der letzte Satz enthält, wird Marty
wohl sehr weit treiben müssen, wenn er nicht mit alltaglichen Er-
■
972 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 13
fahrungen in Konflikt geraten will. Denn wenn man Umschau hält
unter unseren Wunsch-, Befehls-, Fragesätzen etc., so wird man doch
wohl finden, daß es höchstens in einer verschwindenden Minderheit
von Fällen überhaupt in Frage kommen kann, ob wir es in ihnen
auf einen Wert abgesehen haben oder nicht Meist wird wie in den
Sätzen: mach das Fenster zu! oder: wo treffen wir uns? keine Spur
von einer Berufung auf einen Wert zu entdecken sein, an dem die
(sittliche) Berechtigung des kundgegebenen oder beabsichtigten Aktes
erhärtet werden könnte. Mag es daneben immerhin für die paar
Fälle, in denen wir sittliche Gebote formulieren, dahingestellt bleiben,
ob Bie die Werte, auf die sie sich in letzter Instanz berufen, in
analogem Sinne darstellen, wie die Aussagen ihre Sachverhalte; im
allgemeinen wird sicher der Satz gelten, daß die Emotive keine Werte
darstellen.
Nun hat Husserl gemeint, sie stellten etwas anderes dar, nämlich
die psychischen Vorgänge im Sprecher. Dem Sachverhalt der (gewöhn-
lichen) Aussagen entspreche bei Wunsch- und Fragesätzen der Akt
des Wünacbens, der Akt des Fragens, die der Sprecher erlebt. Der
Sprecher urteile also über seine Erlebnisse und gebe dieses Urteilen
in jenen Sätzen kund ; und so seien die Wunsch- und Fragesätze nur
Aussagesätze bestimmter Art. Husserl hat sich selbst eingewendet,
was er da von den Befehlen, Fragen u. 8. f. behaupte, ließe sich doch
auch auf die (gewöhnlichen) Aussagesätze ausdehnen, womit man dann
zu der merkwürdigen Anschauung komme, auch ein Satz wie: es
regnet draußen stelle eigentlich den psychischen Vorgang dar, den
der Sprecher im Augenblick erlebt und müsse demnach umschrieben
werden mit: ich urteile, daß es draußen regnet Demgegenüber hat
dann Husserl darauf aufmerksam gemacht, daß hier der umschreibende
Satz dem ursprünglichen keineswegs äquivalent sei, denn er könne
ja wahr sein, während der andere unwahr sei, und umgekehrt Das
gelte aber von den Befehls-, Wunsch- und Fragesätzen nicht Marty
bestreitet das nicht, fügt aber hinzu, das komme nur daher, weil eben
die ursprünglichen Wunsch- und Fragesätze überhaupt nicht wahr
und nicht falsch sein könnten.
Und darin ist er offenbar im Recht Wenn aber, dann dürfte
die Anschauung Husserls kaum mehr haltbar sein , denn etwas, auf
das die Prädikate wahr und falsch nicht anwendbar sind, dürfte
doch etwas anderes sein als etwas, auf das sie es sind. Was aber
dann? Da wird es doch das nächste sein zu sagen, die Befehls-,
Wunsch- und Fragesätze stellen überhaupt nichts dar. Sie geben
etwas kund, und sie üben einen bestimmten Einfluß auf den Hörer
aus (d. i. nach Marty: sie bedeuten etwas), aber jener Beziehung zu
COHKEU UHIVERSITY
Marl), Untersuchungen *ur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 973
etwas Objektivem, welche das Wesen des Darstellens ausmacht, er-
mangeln sie '). Der Ref. meint, diese Annahme enthebe uns endlich
niler Schwierigkeiten; und warum sollte es keine Sätze geben, denen
eine Darstell ungsfunktion nicht zukommt'/ Wenn man einmal einge-
sehen hat, daß es Worte gibt, von denen das gilt, dann wird man es
auch bei Sätzen flir möglich halten.
Mit Wandt stimmt Marty in der Sonderstellung der Emotive
überein; dagegen billigt er es nicht, daß Wundt die Fragesätze
als Zwischengebilde auffaßt, die etwas vom Aussagesatz und
etwas vom Wunschsatz in sich vereinigen. Jeder Kragesatz, lehrt
Wundt, äußert einen Wunsch und enthält auch eine (vollständige oder
unvollständige) Aussage (eben die, welche der Sprecher zu erhalten
wünscht). Dazu bemerkt Marty, dieses Enthaltensein einer Aussage
könne ebensogut in echten Wunschsätzen vorkommen. In dem Satz:
>Bitte haltet den Diebt ist implicite nicht bloß angedeutet, daß da
einer flüchtet, sondern auch, daß er ein Dieb sei« (378). Das wird
man wohl zugeben müssen. Aber sollte die >implicierto< Aussage
in Fragesätzen nicht doch eine andere Funktion in dem Gesamtprozeß
der Mitteilung ausüben, als diese >implicierten« Aussagen der Wunsch-
sätze? In dem Satze: ist das Fenster geschlossen? ist die nahe-
gelegte Aussage das Ziel, das der Sprecher im Auge hat; in dem
Satze: mach das Fenster auf! dagegen spielt die implicierte Aussage
doch sicherlich eine ganz andere Rolle.
Wie die Emotive verstanden werden, darauf dünkt Marty die
Antwoit >einfach« zu sein. >Zum Verständnis genügt . . . allgemein
gesprochen die Vorstellung und das Wissen, welches Interessephänomen
zu suggerieren fUr gewöhnlich ihre primäre Bestimmung sei< (382).
Der Ref. hat die Ueberzeugung, daß die Sachlage nicht so einfach
bleibt, sobald man sich mit solchen unbestimmten Andeutungen nicht
mehr begnügt, sondern sich bestimmtere Fragen stellt.
3. Von den Vorstellungssuggestiven behandelt Marty
nur die Gruppe der Namen ausführlicher. >Es sind dies diejenigen,
welche wahrhaft als subjektischer Bestandteil in einer prädikativen
Verbindung fungieren oder fungieren können« (383). Das sind Sprach-
mittel wie >ein Mensch«, »ein gleichseitiges Dreieck«, >Rotes-Rumtes«,
>alle Hände voll zu tun haben« u.s. f.
Die Namen geben in der Regel ein Vorstellen des Sprechers
kund, das bedarf keiner weiteren Erörterung. Dagegen enthält die
Bedeutungsfunktion der Namen manches Beachtenswerte. Nicht alle
Vorstellungen, lehrt Marty, Bind durch Namen >mitteilbar«, sondern
1) Soweit sie Namen oder Urteile enthalten, kommt Urnen natürlich diese
Üeziebung tu, aber das bleibt hier ja außer Betrat ht.
COßNEU UNWERSHY
974 Gott. gel. Ade 1909. Nr. 12
nur solche, die nicht Anschauungen Bind. Die Anschauungen aber
deshalb nicht, weil sie »ins Unendliche variieren könnenc, >von sprach-
licher Mitteilung im strengen Sinne [aber] nur soweit die Rede sein
kann, als durch sie ein gleiches psychisches Erlebnis im Hörer erzeugt
wird wie im Sprechendem (433). Dagegen dürfte sich denn doch
manches einwenden lassen. Zunächst wird man sich daran erinnern,
daß in der Definition des Begriffs >Bedeutungsfunktion< von dieser
Gleichheit nicht die Rede war; da kam es nur auf die Absicht
des Sprechers an und darauf, daß er diese Absicht erreicht. Und
wenn man aagen wollte, diese Absicht müsse wegen der »Variier-
barkeit ins Unendliche« bei den Anschauungen unbestimmt bleiben,
dann wäre das kaum verständlich. Ist denn nicht jedes psychische
Phänomen, auf das überhaupt irgend eine Mitteilungsabsicht gehen
kann, >in Unendliche variierbar« schon alB konkreter psychischer
Vorgang ? Und wenn nun die Bedeutungsabsicht irgend eines Sprechers
bei einem Namen doch einmal auf eine bestimmte Anschauung
ginge? Dann wäre durch dies eine Faktum jedenfalls die Behauptung
Martys widerlegt > Unter dieser Voraussetzung können 1 ) also die
Namen ... nur Vorstellungen zu erwecken intendieren, die nicht An-
schauungen sind* (433 f.). Marty würde wohl sagen, wer eine solche
Absicht hegen sollte, der würde sie nicht erreichen. Nun, das hinge
doch wohl in erster Linie von dem Gedächtnismaterial des Hörers
ab ; befindet sich unter ihm die Anschauung, auf welche der Sprecher
abzielt, warum sollte der Name nicht gerade die richtige reproduzieren
können? Also nicht die »unendliche Variierbarkeit« der Anschauungen,
sondern ganz andere Dinge kämen da zunächst in Betracht.
Etwas anderes ist natürlich die Frage, ob die Namen in der
Regel bestimmt sind , Anschauungen im Hörer zu erwecken und
ob Bie das erreichen oder nicht Wenn Marty in diesem Sinne den an-
schaulichen Vorstellungen eine bescheidene Rolle zuschreiben würde,
dann könnte er sich auch auf die Erfahrung berufen, die man bei
bestimmten psychologischen Experimenten machen konnte. Nur muß
man aus der Tatsache keine Notwendigkeit konstruieren wollen.
Wie verhält es sich denn mit der Daretellungsfunktion
der Namen? >Vor allem spricht man allgemein nicht bloß von etwas,
was der Name bedeutet, sondern auch von etwas, das er nennt, und
es fragt sich, wie sich dies zu dem Bedeuteten verhalte« (385). ^Marty
wendet sich gegen die Anschauung, die man etwa hegen könnte, die
Namen nennen die wirklichen Gegenstände und bedeuten die im-
manenten. Denn erstens hält Marty den Begriff des immanenten
Gegenstandes überhaupt für eine Fiktion, und zweitens würde er,
1) Dort nicht gesperrt.
■
COfiWU UNIVERSJTY
Martj, Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik elr. 975
selbst wenn es so etwas wie einen immanenten Gegenstand gübe, sein
Verhältnis zu dem Namen nicht Tür das des Bedeuteten zum Bedeu-
tenden halten. Auf die sehr ausführliche Begründung, die Marty
diesen Thesen beigibt (S. 385—433), soll hier nicht eingegangen werden.
Was er nun aber Positives zu der aufgeworfenen Frage zu sagen
weiß, ist dem Ref. nicht in allen Punkten klar geworden. Wenn man
mit Marty sagt, die Namen nennen die (transzendenten) Gegenstände,
dann denkt man doch wohl, damit sei ein Analogon zu dem Satz aus-
gesprochen, eine Aussage stelle ihren Sachverhalt sprachlich dar; und
man denkt sich ferner, genannt werden, bezeichnet werden, könne
jeder Gegenstand, denn alles, worauf man bezogen sein kann, kann
doch auch dadurch fixiert und von anderem unterscheidbar gemacht
werden, daO man ihm ein besonderes (sprachliches) Zeichen beilegt 1 ).
Das letztere läßt indes Marty nicht gelten. Er erklärt: >wenn
auch diejenigen zu weit gehen, welche sagen, daß nur Wirkliches
genannt sein könne, so ist doch soviel richtig, daß dazu wenigstens
nur das gehört, was ohne Widerspruch wirklich sein könnte«. Und
auch jene Analogie zwischen dem Gegenstände und dem Namen
einerseits und dem Sachverhalt und der Aussage auf der anderen
Seite soll keine vollständige sein. Denn beim Gegenstand gäbe
ee ja kein Pendant zu dem Anerkennen oder Verwerfen auf dem
Gebiet des Urteilens. Dieser Begründungssatz gibt uns schon einen
Hinweis darauf, daß Marty mit dem >Nennen< offenbar noch etwas
anderes mit im Auge haben muß, als wir. Und die Begründung,
die er der eben zitierten Behauptung: genannt werden können nur
wirkliche Gegenstände etc., hinzufügt, führt noch etwas weiter. Er
schreibt: >Denn nur hier [bei den wirklichen Gegenständen] hat es
einen Sinn zu sagen, es sei unvollständig vorgestellt und so auch, es
sei durch einen Namen genannt, dessen Bedeutung den Gegenstand
nicht erschöpft« (437). Hier meint Marty offenbar den Akt der
Nennung. Bei diesem Akt ist dem Sprecher mehr von dem Gegen-
stand bewußt als das, worauf der Name im engeren Sinn geht. Das
scheint er bei der >Unvollständigkeit< in dem eben zitiertem Satz im
Auge zu haben; und dasselbe möchte er wohl auch treffen bei der
Unterscheidung des Gegenstandes im engeren und Gegenstand im
weiteren Sinn (oder des Genannten im engeren und weiteren Sinn).
Nun fragt man natürlich, wie dies Engere und Weitere Bich von
einander abheben. Und darauf wird man versucht sein, die Antwort zu
geben : das sei überhaupt nur dadurch möglich, daß man verschiedene
1) So allgemein gilt dies von allen Gegenständen , daß Marbe ea geradezu
zur Grandlage einer (Nominal-)l>efinition dea Terminus Gegenstand machen konnte.
(VgL Vierte^, f. wiu. Pbüoi. 30 (190ti) 3. 4t!5 f.).
fSlY
97fi (Jütt gel. An«. 1909. Nr. 12
Akte des Nennens, in welchen derselbe Name fungiert, mit einander
vergleicht Da wird sich zeigen, daß nicht in allen diesen Nennungen
vollständig derselbe Gegenstand wiederkehrt, sondern daß es einen
ganzen Bereich von Gegenständen gibt, welche der Name innerhalb
einer gewissen Sprachgemeinschaft zu nennen vermag. All diese
Gegenstande aber enthalten gemeinsame Seiten oder Merkmale, und
dieses Gemeinsame könne man wohl dann als das Genannte im en-
geren Sinne fassen. Aber es wird nun kaum jemand darauf verfallen
zu meinen, jenes Gemeinsame hebe sich auch im Bewußtsein des
Sprechers in dem einzelnen Fall der Nennung von dem übrigen ab,
was außerdem noch mit bewußt ist. Marty jedoch scheint dieser
Meinung zu sein und den alten Satz: die Namen nennen ihre Gegen -
stände unter Vermittlung von Begriffen (medianübus conceptibuB), iu
diesem Sinne zu verstehen.
Es soll nicht bestritten werden, daß es besondere Fälle gibt, in
denen man von einer derartigen Trennung sprechen kann. Wenn jemand
/. B. bei einem bestimmten Gegenstand sich überlegt, welchen Namen man
ihm geben könne, oder wenn er sich in dem umgekehrten Fall über-
legt, welche Gegenstände mit einem gegebenen Namen wohl gemeint
sein können, dann wird sich ihm jenes Gemeinsame wohl irgendwie als
eine Art Prüfungsmaßstab aus dem übrigen, was ihm mitbewußt ist,
abheben. Aber das gilt doch sicher nicht von den Akten des gewöhn-
lichen Nennens, etwa innerhalb einer Rede. Und es dürfte daher viel
zu weit gehen, wenn Marty (wie es scheint, in diesem von uns kriti-
sierten Sinne) schreibt: >So z.B. nennt der Name Mensch diesen
oder jenen einzelnen Menschen ; er bedeutet aber den Inhalt der all-
gemeinen Vorstellung 'Mensch'« (507 f.) 1 ).
Der Schlüssel zu dieser Anschauung aber (die noch einmal nicht
als die klar hervortretende Meinung Martys hingestellt werden soll,
sondern nur als das, was der Ref. aus der Fülle seiner Unterschei-
dungen glaubt herauslesen zu können) scheint in dem zn liegen, was
Marty über die >Benennung< der Gegenstände in wieder einem an-
dereu Sinn des Wortes Benennung, nämlich im Sinne der Namen -
gebung, wie sie ein Volk im Laufe seiner Entwicklung vollzieht, zu
sagen weiß. Einer solchen Namengebuug liegt ein gewisses (natürlich
nicht klar bewußtes) System von Auffassungsweisen der Gegenstände
zugrunde. Und wenn man meint, diese Auffassungs weisen müßten
•ich auch im Bewußtsein der die Sprache nicht schaffenden Bondern
1) Noch ist zu bemerken, daß Marty bald den Umfang bald den Inhalt des
■Genannten« und des »Bedeuteten- mit einander vergleicht und dementsprechend
jenes bald das (uiufangB-)weitcre, bald daa (inbalu-)CDgere (statt inhaltsarmere]
nennt.
-eOßNEUUNIVERSlTY
Marty, Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etr. 977
nur benutzenden Individuen noch nachweisen lassen, dann kann man
leicht zu jener Behauptung von der aktuellen Mittlerrolle der Begriffe
kommen. Marty hätte dem Leser das Verständnis seiner Ausführungen
über die Namen um vieles erleichtert, wenn er ausdrücklich all diese
Dinge auseinander gehalten und im Einzelfall immer angegeben hätte,
was er mit >Nennung< meine. Eine Berechtigung der Behauptung,
nur Wirkliches, oder was ohne Widerspruch wirklich sein könnte,
könne > genannte werden, wird freilich wohl aus keiner dieser Fas-
sungen zu gewinnen Bein.
Zwei Unterscheidungen, die Marty bei den Akten des Vorstellen»
durchfuhrt, seien hier nur noch kurz erwähnt. Er stellt dem eigent-
lichen ein uneigentliches und dem deutlichen ein konfuses
Vorstellen gegenüber. Uneigentlich nennt Marty z. B. die Vorstel-
lungen, die der Blindgeborene nach Beschreibungen sich von den
Farben zu machen vermag, und so auch alle Vorstellungen, die ihren
Gegenstand nur »nach gewissen Propria, Relationen und relativen
Bestimmungen erfassen (458). Es gibt Grade der Uneigentlichkeit ;
wenn man sich z. B. einen Vorgang als die Ursache dieses oder jenes
anderen Vorganges vorstellt, dann ist das in geringerem Grad un-
eigentlich, als wenn man ihn nur als den so oder so bezeichneten
sich vorstellt Bedeutsam werden die uneigentlichen Vorstellungen
dadurch, daß sie in vielen Operationen als Surrogate Tür die eigent-
lichen funktionieren können. Marty meint, das sei deshalb möglich,
weil sie denselben Umfang besäßen wie ihre eigentlichen. Allgemein
dürfte das indes nicht richtig sein; sondern nur, wo es auf den Um-
fang ankommt, z. B. in wirklichen Umfangsurteilen (S gehört zu P)
gründet sich die Vertauschbarkeit auf die Umfangsgleichheit. In
vielen anderen Fällen dagegen können wir uns deshalb mit uneigent-
lichen Vorstellungen begnügen ohne Gefahr zu laufen, Fehler zu be-
gehen, weil es uns im Zusammenhang nur auf die Relationen an-
kommt, die ihren Inhalt ausmachen.
Marty versäumt es nicht, die Uneigentlichkeit des Vorstellens von
den Erscheinungen, die er als die figürlichen inneren Sprachformen
bezeichnet hat, zu unterscheiden. Die letzteren gehören gar nicht
zu den Bedeutungserlebnissen, sondern sollen nur zu ihnen hinführen;
die uneigentlichen Vorstellungen dagegen vertreten die eigentlichen,
wo diese gar nicht erweckt werden. Pointiert tritt diese Verschieden-
heit dort hervor, wo ein Sprachmittel zunächst eigentliche Vorstel-
lungen erweckt, diese aber nur die Funktion (der inneren Sprachfonn)
haben, zu einer uneigentlichen Vorstellung des wirklich gemeinten
hinzuführen. So mag der Ausdruck : Löwe des Salons zuerst eine
CORNfU UKIVERSITY
978 Gott koI. Anr. 1909. Nr. 12
(eigentliche) Vorstellung des Raubtiers hervorrufen, dagegen das, was
gemeint ist, nur uneigentlich vorgestellt bleiben.
Die Tatsache, daß Sprecher und Hörer beide uneigentliche Vor-
stellungen, und zwar zwei verschiedene uneigentliche Vorstellungen
desselben Gegenstandes erleben können und die Mitteilung dann doch
nicht mißverstanden zu sein braucht, macht Marty einige Erklärungs-
schwierigkeiten. Er schreibt: > Würden wir . . . den Inhalt der Sur-
rogat Vorstellungen alB die Bedeutung des Namens bezeichnen, dann
wären Namen wie ... Tausend, Million u. s. w., die wir doch fllr ein-
deutig erklären, in Wahrheit mannigfach vieldeutig« (463), und er
meint, da bliebe nichts übrig als die vertretene Vorstellung, die also
>weder der Sprechende noch der Hörende besitzt« (ibid.)
als die Bedeutung des Namens im engeren Sinn des Wortes zu be-
zeichnen. Man wird diesen Ausweg kaum für befriedigend erklären
können und finden, daß da die Husserlsche Unterscheidung von be-
deutungverleihenden und erfüllenden Akten den Tatsachen doch viel
besser gerecht zu werden vermag.
Eine konfuse Vorstellung liegt nach Marty vor, wenn man sich
z.B. bei >Quadrat< nur vorstellt: gewisse regelmäßige Figur; auch
da findet er Grade der Konfusion resp. Deutlichkeit.
Von dem Verstehen der Namen weiß uns Marty wieder nur
recht wenig zu berichten. Er Bchlägt vor, man solle von einem Ver-
stehen im engeren Sinn oder einem absoluten Verstehen nur dann
sprechen, wenn im Hörer eine eigentliche Vorstellung erweckt wurde
im Gegensatz zu dem relativen Verstehen bei uneigentlichen Vor-
stellungen.
Damit dürfte denn im Wesentlichen das, was Marty über die
Autosemantika lehrt, erschöpft sein. Der folgende Band seines Werkes
soll mit einer Erörterung der Synsemantika beginnen. Andeu-
tungen Über das, was dort ausgeführt werden soll, bringt ein Schluß-
kapitel: > Allgemeines über die verschiedenen Klassen synsemantischer
Zeichen«. >Ee gäbe keine [Synsemantika], wenn die Sprachen nicht
syntaktisch gebildet wären«, d.h. wenn nicht Zeichenkombinationen
gebildet würden, >die als Ganzes . . . eine Funktion haben, welche
den einzelnen Elementen für sich nicht zukommt« (533). Die Ent-
stehung einer derartigen Syt&xe setzt unter anderem voraus ein
> Vermögen des Menschen, die mitzuteilenden psychischen Phänomene
und ihre Inhalte zu analysieren« (534). Bei derartigen Analysen stieß
man dann auf Momente an den psychischen Phänomenen, die nicht
mehr für sich, sondern nur noch in Anlehnung an das ganze Phänomen
mitteilbar waren. Ordnete man diesen Momenten besondere Sprach-
mittel zu, so waren damit Synsemantika geschaffen.
COHNfU UMIVERSJTY
Marty, Untersuchungen znr Grundlegung der allgemeinen Orammatik etc. 979
War nun diese Zerlegung der psychischen Phänomene eine natür-
liche, dann will Marty die ihr entsprungenen Synsemantika logisch
begründete nennen, war sie eine nur scheinbare (fiktive) Zer-
legung, dann sollen sie logisch nicht begründete heißen. Zu
der letzten Gruppe sind auch andere Synsemantika zu rechnen, die
nicht dem Bedürfnis nach Zerlegung sondern einem gewissermaßen
entgegengesetzten Bedürfnis, nämlich dem nach Zeichenerepamis, ihre
Entstehung verdanken. >Wo kürzend zusammengefaßt wird, wird ja
auch getrennt, und wenn dabei die natürlichen Linien der Struktur
des Auszudrückenden nicht eingehalten werden, wenn vielmehr die
Sprache . . . sich willkürliche Durchschneidungen und Einkerbungen
gestattet, so entstehen auch hier Synsemantika, welche logisch nicht
begründet sind« (539). Die logisch begründeten Synsemantika wird
dann Marty weiter einteilen in solche, die eine Vorstellung, solche,
die ein Urteil, und solche, die ein Phänomen des Interessenehmens
mitbedeuten helfen.
Ein Anhang: >Zu Wundts Lehre vom regulären und singulären
Bedeutungswandel und seiner Kritik der 'teleologischen Sprachbetrach-
tung'c (S. 543— 738) enthält eine detaillierte Auseinandersetzung Martys
mit Wundt über alle Fragen des Bedeutungswandels, die nach dem
Ursprung der Sprachen und eine Reihe anderer. Auf all das hier
einzugehen, scheint dein Ref. nicht geboten.
Würzburg K. Bühler
Kant and die Naturwissenschaft Von Kam SkSnlg. (Au: Die Wissen-
schaft, Sammlung natorwineaschafUicher und mathematischer Monographien,
22. Heft.) Brannschweig, Vieweg und Sohn 1907, VI, 232 S. 6 M.
Die vorliegende Schrift stellt sich die Aufgabe, die naturphilo-
sophischen Lehren Kants in ihrer Bedeutung für die gegenwärtige
Lage der Naturwissenschaft darzustellen. Ohne von vornherein in
den schwebenden Streitfragen für oder wider Kant Partei zu nehmen,
geht der Verfasser vielmehr überall von einer unbefangenen Ver-
gleichung der modernen naturwissenschaftlichen Theorieen mit den
Ergebnissen der kritischen Philosophie aus. Diese Unbefangenheit,
sowie eine in diesem schwierigen Grenzgebiete wohl selten anzu-
treffende, nach beiden Richtungen hin gleich ausgebreitete Sach-
kenntnis, verbunden mit einer äußerst glücklichen und klaren Dar-
stellungsweise, geben dem Buche einen in wissenschaftlicher und di-
daktischer Hinsicht gleich hohen Wert- und sichern ihm, wie man
auch im einzelnen über seine Ergebnisse denken mag, einen hervor-
WU. p). aas. ISO». Kr. II 67
COßKEU UNWERSHY
960 GOtt. gel. Au. 1909. Nr. 12
ragenden Platz in dem von dilettantischen Produktionen aller Art
überfluteten Gebiete der Naturphilosophie.
Zur Charakteristik des allgemeinen Ergebnisses der sehr sorg-
fältigen Einzel Untersuchungen mag zunächst der Hinweis genügen,
daß der Verf. den bei der Mehrzahl unserer philosophierenden Natur-
forscher heute herrschenden Empirismus ablehnt und sich auf den
Boden des Kantischen Kritizismus stellt, dabei aber die einzelnen
Resultate der Kantischen Naturphilosophie in mehrfacher Hinsicht zu
berichtigen und dem veränderten Stande der Wissenschaft anzupassen
sucht.
Es scheint uns, daß der Verf. hierbei seinen Zweck, die lange
verkannte Bedeutung der kritischen Philosophie für die Naturwissen-
schaft geltend zu machen, auf das glücklichste erreicht und sich da-
durch ein unschätzbares Verdienst um die beiden beteiligten Wissen-
schaften erworben hat. Der überhandnehmende Empirismus in
der Naturforschung wäre nicht die ernsthafte Gefahr, die er tatsächlich
darstellt, wenn er nicht — in einem seinen Vertretern unbewußten
Uebergange — durch die allmähliche Aufhebung aller vernünftigen
Kriterien bald in einen ihm auf den ersten Blick wenig verwandt
erscheinenden Mystizismus umschlügo, wie sich dieser z.B. schon
auf biologischem Gebiete unverkennbar geltend macht So möchten
wir denn auch der eingehenden Kritik, die der Verf. den verschie-
denen in der Biologie wieder um sich greifenden viUlistischen Ten-
denzen widmet, besonderen Wert beilegen.
Je mehr wir uns aber mit dem Verf. in der Ueberzeugung einig
wissen, daß nur von einer gesunden Fortbildung des Kantischen Kri-
tizismus das Heil für die Naturphilosophie zu erwarten ist, desto mehr
müssen wir es bedauern, daß er gerade die unserer Meinung nach
bedeutendsten Vorarbeiten, die bisher in dieser Richtung vorliegen,
für seine Zwecke ungenutzt gelassen bat. Wir meinen einmal die
von Fries und Apelt ausgegangene Neubegründung und Fortbildung
der Kantischen Naturphilosophie und deren Anwendung auf die mathe-
matischen und induktiven Wissenschaften, und andererseits die ähnlich
gerichteten Bestrebungen Whewells. Die Schuld an dieser Unter-
lassung trifft allerdings wohl ausschließlich die Historiker der Philo-
sophie, die, größtenteils noch heute unter dem Einflüsse der Hegel-
schen Schule stehend, es verschuldet haben, daß jene für die kritische
Naturphilosophie wertvollsten Leistungen, die freilich von Natur-
forschern ausgegangen sind, in völlige Vergessenheit geraten und
aus der historischen Ueberlieferung so gut wie ganz gestrichen worden
sind. Um so größere Beachtung scheint es uns zu verdienen, daß
sich die vom Verf. vurgeuomuieuen Ergänzungen und Berichtigungen
-tWtu mtSsm
König, Kant and die NttarwiiMDicbaft 981
der Kantischen Lehren in wichtigen Punkten mit der bereits von
Fries vollzogenen Fortbildung dieser Lehren decken. In mehreren
anderen, nicht weniger wichtigen Punkten scheinen uns dagegen die
Ausführungen KönigB hinter dem schon von seinen Vorgangern Ge-
leisteten zurück zu bleiben ; und eine Berücksichtigung und Würdigung
der Arbeiten dieser letzteren dürfte daher nicht nur der Forderung
historischer Gerechtigkeit entsprochen haben, sondern auch im Inter-
esse der Behandlung der Probleme selbst zu wünschen gewesen sein.
Es mag uns gestattet sein, diese letzte Behauptung an einigen Bei-
spielen zu erläutern.
>Vielleicht< , heißt es in der Einleitung des Buches (S. G),
>mÖchte man einwenden, daß der Ruf: 'Zurück zu Kant* in der
Philosophie selbst längst verklungen sei, und daß dem Naturforscher
doch nicht zugemutet werden könne, sich in ein System zu ver-
tiefen, das der Vergangenheit angehöre.« Mit Recht weist der
Verf. diesen Einwurf durch den Hinweis zurück, daß die Philo-
sophie seit Kant nicht einen geradlinigen Fortschritt, sondern eine
Anzahl divergierender Richtungen zeigt und daß deshalb, wer nicht
kritiklos eine dieser Richtungen bevorzugen will, die von Kant auf-
geworfenen Probleme selbständig von neuem durcharbeiten müsse, ehe
er sich für die eine oder andere der neuen Schulen entscheidet Uns
scheint aber, daß, wenn schon eine Bekanntmachung des naturwissen-
schaftlichen Lesers mit den Grundgedanken der Kantischen Erkennt-
nislehre vor dem Eintreten in das eigentliche naturphilosophische
Gebiet nicht entbehrt werden kann, eine Beschränkung auf die für
das Verständnis der kritischen Naturphilosophie notwendigen Teile
der Lehre um so mehr geboten ist, wenn das darüber Hinausliegende
nicht der strengsten Kritik stand zu halten vermag. Wer an philo-
sophische Lehren den Maßstab >exakter mathematischer Methodik«
zu halten gewohnt ist, der wird sich kaum durch die Darlegungen
des Verfassers davon überzeugen lassen, daß die Art, wie Kant in
der Kritik der reinen Vernunft seine »sämtlichen« grundlegenden
Annahmen über die Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung ent-
wickelt, als ein »Beispiel exakter Methodik in logischer Hinsicht dem
mathematischen Schlüsse von einem bestimmten Sachverhalte auf seine
notwendigen und hinreichenden Bedingungen vollkommen an die Seite
gestellt werden kann«. (S. 44.) Als einer der für den Naturforscher
wichtigsten Bestandteile dieser Kantischen Lehren gilt dem Verf. die
»Verbindung des Apriorismus mit dem Idealismus« (S. 64),
ein Lehrstück, das unseres Erachten» nicht nur zu den am wenigsten
solide begründeten Teilen der Kritik der reinen Vernunft gehört,
sondern auch — glücklicherweise — auf die Grundlegung der Kanli-
67*
FU.UNNERSJTY
Gott. gel. Abc. 1909. Nr. 12
sehen Naturphilosophie von gar keinem Einfluß ist. Die Schwäche
dieses Lehrstücks tritt auch in der Königschen Darstellung unver-
kennbar hervor, und zwar zunächst schon darin, daß aus derselben
nicht mit Deutlichkeit hervorgeht, wie diese >Verbindung des Aprio-
rismus mit dem Idealismus< zu denken ist. S. 64 heißt es:
>Der Idealismus Kants unterscheidet sich gerade dadurch sehr
wesentlich von demjenigen Berkeleys, Humes und der heutigen Phüno-
menalisten, daß die Idealität des gesaraten Erfahrungsinhaltes nicht
als eine evidente oder aus den Bedingungen der sinnlichen Wahr-
nehmung zu erschließende Wahrheit von vornherein eingeführt wird,
sondern sich erst im Verlaufe der Untersuchung ergibt, weil die er-
kannte Aprioritat der Formen des objektiven Seins seine realistische
Deutung ausschließt. <
Hiernach wäre der Kantische Idealismus eine Folgerung aus
der Lehre von der Aprioritat der Formen des Anschauens und
Denkens. Im geraden Gegensatz hierzu erscheint aber dieser Idea-
lismus als eine unmittelbar im Ausgangspunkt des Kantischen Denkens
eingeschlossene Voraussetzung, wenn es z.B. heißt:
>Die Auffassungs weise, welche Kant die dogmatische nennt, basiert
auf der Voraussetzung, daß die Objekte der Erkenntnis als 'Dinge
an sich 1 , d.h. unabhängig von jeder Beziehung auf ein erkennendes
Subjekt, existieren«, wogegen >der Kritizismus grundsätzlich alles
Wirkliche zunächst als das nimmt, als was es gegeben ist, nämlich
als Bewußtseinsinhalt« (S. 36, 38.) Ebenso, wenn (S. 46) gesagt
wird, daß >nach dem ersten Prinzip des Kritizismus jedes Erfah-
rungsobjekt die Bedeutung eines Bewußtseinsobjekts und nicht die
eines Dinges an sich hat<. — Wir wollen diese beiden Auflassungen
gesondert betrachten.
Da vermissen wir zunächst eine eindeutige Deönition der Aprio-
ritat. Nach S. 40 scheint es, daß unter >a priori« dasjenige ver-
standen werden soll, das seinen Ursprung nicht in der Empfindung
hat. Wie gelangen wir aber, wenn wir diesen Begriff der Aprioritat
zu Grunde legen, zu dem Satze von der Idealität des a priori
Erkannten? Der BeweiB, den die > transzendentale Aesthetik« für
diesen Säte führt, stellt sich, wie der Verf. (S. 41) selbst bemerkt,
>im Anfang« auf den Standpunkt des gewöhnlichen Realismus; er
macht >dogmatisch< (S. 41) die stillschweigende Voraussetzung, daß
es Dinge an sich gibt, die uns affineren und durch solche Affektion
Empfindungen in uns erregen, und daß eine solche Affektion durch
die Dinge an sich die notwendige Bedingung objektiv -gültiger Er-
kenntnis iBt. Aus diesen Voraussetzungen folgt denn freilich, daß,
wenn uus das empfundene Mannigfaltige in gewissen Formen geordnet
CORNEU UNIVERSITY
König, Kaut und die Natur wisienschaft 968
erscheint, diese (nur a priori erkennbaren) Können nicht den Dingen
an sich zukommen können. — Offenbar sollen wir nach der Ansicht
des Verfassers in dieser Beweisführung nur eine vorläufige argumentatio
ad horainem sehen. Und in der Tat springt ihre Unzulänglichkeit in
die Augen, wenn man bedenkt, daß die Konsequenz, die er selbst
aus dem bewiesenen Satze zieht, daß nämlich »der Begriff des Dinges
an sich vollkommen entbehrlich ist« (S. 58), die Voraussetzung des
Beweises wieder aufhebt.
Dieser Mangel kann aber auch nicht durch die Betonung der
»inneren Ungleicbartigkeit des formalen und des materialen Bestand-
teils der Bewußtseinsinhalte« (S. 41) ergänzt werden. Denn daß >in
dem letzteren 1 ) eine unübersehbare Mannigfaltigkeit und ein bestän-
diger Wechsel herrscht«, während »die Form etwas Feststehendes
ist, das alle Bewußtseinsinhalte gleichmäßig durchzieht«, sagt doch
nur aus, was schon in den Begriffen »Materie« und »Form« Hegt,
und man sieht nicht, inwiefern »hieraus zu schließen« sei, daß »höch-
stens die Empfindung, keinesfalls aber die Anschauungs- und Denk-
formen« zu den Dingen an sich »in irgend welcher Beziehung stehen
können«. (S. 41 f.)
In der Tat wird alsbald zugestanden, daß wir »den Ursprung
dieser Formen keineswegs im empirischen Subjekt, im individuellen
persönlichen Ich« zu suchen haben, dem sie vielmehr »ebenso ge-
geben« seien »wie die ganze gegenständliche Außenwelt, die in ihnen
geordnet erscheint«. (S. 42.) Nur daß sie auch dem »transzendentalen
Subjekt«, dem »unpersönlichen Bewußtsein« »gegeben, d.h. von ihm
unabhängig« seien, haben wir keinen Grund anzunehmen, »wenn auch
vielleicht die bisher angedeuteten Gründe noch keinen zureichenden
Beweis des Gegenteils darstellen«. — Hierzu ist zunächst zu be-
merken, daß der Begriff eines »unpersönlichen Bewußtseins« oder
»transzendentalen Subjekts« bisher noch in keiner Weise eingeführt
oder definiert worden war, wir also erst recht noch keinen Grund
haben, das Vorhandensein eines solchen anzunehmen und die Frage
aufzuwerfen, in welchem Verhältnis die fraglichen Formen zu ihm
stehen.
Es wird zwar beiläufig (S. 37) gesagt, daß »der Begriff des Sub-
jekts« bei Kant »ein zweideutiger« sei, »indem darunter einmal das
logische Korrelat der Erkenntnis überhaupt, das andere Mal das
psychologische Individuum verstanden« werde und daß »der Philosoph
1) Im Buche stobt, offenbar versehentlich, »orateren«. Die Stelle würde
auch dadurch leichter verständlich werden, daß das »nämlich« im vorhergehenden
Satze vor, statt hinter den in Kommata eingeschlossenen Nebensatz gestellt
wurde.
COPKOi-UNIVERSirr
984 Gott gel. Am. 1909. Nr. 12
für diesen Unterschied besondere Fachausdrucke (transzendentales und
empirisches Subjekt) geschaffene habe. Uns ist aber weder bekannt,
daß und wo Kant eine solche Unterscheidung macht, noch können
wir in dem Ausdruck >logisches Korrelat der Erkenntnis überhaupt«
eine Verdeutlichung, geschweige denn eine Definition des fraglichen
»Fachausdrucks« finden.
Daß ohne die Annahme des fraglichen > transzendentalen Subjekts«
der Idealismus ein psychologischer 6ein würde, was der Gedanke des
Verfassers zu sein scheint, kann doch nur dann als Grund dieser
Annahme gelten, wenn der Idealismus bereits vorausgesetzt ist; wie
kann man aber zu diesem Idealismus gelangen, ohne wiederum schon
das > transzendentale Subjekt« vorauszusetzen, wenn doch dieser
Idealismus kein psychologischer sein sollV Hier scheint uns ein un-
auflöslicher Zirkel vorzuliegen.
Ferner aber: wenn die bisher angeführten Argumente nicht als
zureichender Beweis des formalen Idealismus gelten können, so hatten
sie bestenfalls den Wert von Wahrscheinlichkeitsschlüssen.
Welches aber sollten die Prinzipien solcher Wahrscheinlichkeitsschlüsse
sein, da doch die Induktion in dieser Art von Fragen offenbar nicht
in Betracht gezogen werden kann?
Indessen, wir werden auf >weitere überzeugende Beweise« ver-
wiesen. (S. 43.) Einen solchen Beweis soll offenbar das Argument
enthalten, daß, >wo Bewußtseinsinhalte, wie in der empirischen An-
schauung äußerer Objekte, bereits geformt auftreten, der Formanteil
dem auffassenden Bewußtsein und nicht den aufgefaßten in ihrer
qualitativen Verschiedenheit jedem Versach der Nacherzeugung (Kon-
strnktion) im Bewußtsein widerstrebenden Daten zuzurechnen ist«.
(S. 44.) Hier scheint uns jedoch eine petitio prineipii vorzuliegen.
Daraus, daß der Fonnanteil nicht den qualitativ verschiedenen Daten,
d. h. also : nicht dem nur empirisch aufzufassenden Mannigfaltigen
zuzurechnen ist, kann nicht geschlossen werden, daß er dem auffas-
senden Bewußtsein zuzurechnen ist; es sei denn, daß man die still-
schweigende Voraussetzung zu Hilfe nimmt, daß keine Erkenntnis a
priori von Dingen an sich möglich sei, den Satz also, den es gerade
zu beweisen gilt.
Etwas anderes ist es, wenn man, wie an gewissen Stellen die
Absicht des Verfassers zu sein scheint, den Begriff der Aprioritat von
vornherein so definiert, daß er den der Idealität einschließt (S. 45
wird ausdrücklich gesagt, daß > transzendentale Aprioritat« und
»transzendentale Idealität« »dasselbe« seien. Ebenso wird S. 42
»das Apriori« als »Zutat des Subjekts definiert«. Nach S. 49 f. soll
hingegen wieder ein Unterschied zwischen beiden Begriffen bestehen.)
__ CORNEU UHNB T .
König, Kant uod die Naturwissenschaft 986
Nun wohl, dann kann gewiß aus der Apriorität auf die Idealität ge-
schlossen werden. Aber der bo erschlossene Satz ist ein bedeutungs-
loses analytisches Urteil. Denn um nach diesem Sprachgebrauch die
Apriorität irgend einer Erkenntnis behaupten zu können, müßten wir
uns schon zuvor ihrer Idealität versichert haben, und die Möglichkeit
der transzendentalen Gültigkeit von nicht-empirischen Erkenntnissen
wäre so wenig ausgeschlossen wie vorher. Nur der Titel >a priori«
dürfte ihnen nicht mehr zuerkannt werden.
Wie versucht nun der Verf., diese dritte Möglichkeit dennoch
auszuschließen? >In Wahrheit*, sagt er, »besteht diese dritte Mög-
lichkeit nur für den, der noch ganz in dem Gedankenkreise des Dog-
matismus befangen ist, sie verliert jeden Sinn, sobald man auf den
kritischen Standpunkt hinübertritt« (S. 47.) Das kommt, antworten
wir, ganz darauf an, was man unter den Worten »Dogmatismus« und
»Kritizismus« verstehen will. Definiert man, wie der Verf. an den
bereite angeführten Stellen (S. 38, 46) tut, den Kritizismus als den
formalen Idealismus, so verliert allerdings diese dritte Möglichkeit
jeden Sinn, sobald man auf den kritischen Standpunkt hinübertritt.
Aber was ist hiermit anderes gesagt, als daß in einer Lehre, die
durch den Ausschluß dieser dritten Möglichkeit definiert ist, die Be-
hauptung eben dieser Möglichkeit ausgeschlossen ist? »Aus einem
Begriffe«, bemerkt der Verf. treffend (S. 46), »lassen sich keine Sätze
ziehen, die über das in der Definition Enthaltene hinausgehen.« So
läßt sich denn auch nicht aus dem Begriffe einer Lehre der Satz
ziehen, daß diese I.ehre richtig ist. Es sei denn, daß man in Ana-
logie zum ontologischen Gottesbeweise das Merkmal der Richtigkeit
Beinerseite mit in die Definition des Begriffs aufnimmt. — Der An-
schein, daß der kritische Standpunkt ohne weiteres auch der richtige
sein müsse, wird hier nur erweckt durch die irreführende Anwendung
des Wortes »Kritizismus«, das im gewöhnlichen Sprachgebrauch die
Maxime bedeutet, sich aller unbegründeten Urteile zu enthalten.
Legt man aber diesen gewöhnlichen Sprachgebrauch zu Grunde,
so ist zu sagen, daß die fragliche dritte Möglichkeit keinegswegs jeden
Sinn verliert, wenn man auf den kritischen Standpunkt hinübertritt
Vielmehr die entgegengesetzte Behauptung des Nicht -Bestehens oder
gar der Sinnlosigkeit der fraglichen Möglichkeit wird, da sie nach
unseren Nachweisungen ein unbegründetes Urteil ist, durch den Kriti-
zismus ausgeschlossen. ')
1) Inwiefern doreb die Lehre der »kritischen Erkenntnistheorie«, daß es
>nur einen Raum« gibt, ausgeschlossen wird, daß es »eine RaumTorstellung und
einen realen Raum nebeneinander« gibt, ist uns nicht, ersichtlich. Niemand wird
ja behaupten wollen, daß die Hau nnors teil ung, d, h. die Vorstellung des Raumes,
ihrsneitfi üa »weiter Raum sei.
CORNEU UHIVERSlTY
966 GOtt. gel. Ade. 1909. Nr. 12
Wenn wir die bisherigen kritischen Bemerkungen zusammen-
fassen, so ergibt sich uns, daß wir, ohne der Frage des Realismus
oder Idealismus vorgreifen zu wollen (wozu wir um so weniger be-
rechtigt sind, als der transzendentale Idealismus, wie auch vom Verf.
angedeutet wird, in der Kantischen Antinomieenlehre eine von jenen
Scheinbeweisen unabhängige Stütze findet), doch eine strengere Son-
derung dieses Problems von der Frage der Apriorität (im Sinne des
nicht-empirischen Ursprungs gewisser Erkenntnisse) wünschen müssen,
als sie der Verf. vorgenommen hat Nur daran mag in diesem Zu-
sammenhang noch erinnert werden, daß mit den von uns als unzu-
länglich erwiesenen Beweisen auch die weittragenden Konsequenzen
hinfällig werden, daß die >Ideen<, darum weil ihre Gegenstände nicht
in möglicher Erfahrung gegeben werden können, >nur Truggebilde«
seien und daß das >Unbedingte, Absolute«, darum weil es >niemals
tatsächlich aufgewiesen werden kann«, nicht >an sich gegeben« sein
könne (S. 62 ff.), — falls man nämlich hier unter >gegeben« die Exi-
stenz versteht und nicht, was den Satz zu einer bloßen Tautologie
machen würde, das Wahrgenommen werden. — Diese ganze Aenderung
bleibt jedoch auf die Naturphilosophie ohne Einfluß; denn was den
Naturforscher als solchen angeht, ist zwar allerdings die Frage, ob
er die Entscheidung über die obersten seine Forschung leitenden
Grundsätze von der Erfahrung zu erwarten oder einer anderen Instanz
zu überlassen habe, keineswegs aber die Frage, ob die Objekte seines
Beobachtens, Experimentierens und Berechnens einem transzendentalen
Subjekt oder unpersönlichen Bewußtsein immanent seien oder nicht
Auch dürfte leicht die Verquickung dieser beiden Fragen den Nach-
teil mit sich bringen, daß der naturwissenschaftliche Leser, der von
der Behandlung der zweiten Frage nicht befriedigt wird, eben damit
auch die Antwort auf die erste als eine unbegründete und unbefrie-
digende zu verwerfen veranlaßt wird, womit am Ende nur dem Em-
pirismus Vorschub geleistet wäre.
Wenn wir nunmehr die objektive Frage nach der Realität der
Gegenstände der Erkenntnis beiseite lassen und uns den Erörte-
rungen zuwenden , die der Verf. der subjektiven Frage nach den
Quellen der Erkenntnis widmet, so tritt uns zunächst die
Kantische Einteilung aller Erkenntnis in anschauliche und begriff-
liche entgegen. (S. 38.) Der Verf. schreibt dieser Einteilung > funda-
mentale Bedeutung« zu, aber leider gibt er nicht an, in welchem
Sinne er den Ausdruck >Anschauung< verstanden wissen will. Dies
hat zur Folge, daß nicht deutlich erkennbar wird, ob die fragliche
Einteilung lediglich eine logische Disjunktion ist, wonach jede
nicht-begriffliche Erkenntnis als solche als Anschauung zu gelten
COBHfU UHNERSlTY
König, Kut und die N«urw«Moscb»ft
hätte, oder vielmehr ein >axioraatischer< Satz, durch den die Tat-
sache behauptet wäre, daß es außer anschaulicher und begrifflicher
Erkenntnis keine andere geben könne. Die Entscheidung dieser
Unbestimintheit int von der größten Tragweite für die Beurteilung
der weiteren Entwickelungen des Verfassers. S. 46 wird nämlich
aus der Feststellung der synthetischen Natur der geometrischen Ur-
teile, d.h. auB der Unmöglichkeit, diese Urteile auf Begriffe zu
gründen, auf ihren anschaulichen Ursprung geschlossen, und aus
diesem Ergebnis werden alsbald weittragende Konsequenzen auf den
Geltungsbereich der geometrischen Gesetze gezogen (S. 49), wahrend
bei den synthetischen Prinzipien des reinen Denkens trotz ihrer syn-
thetischen Natur dieselben Konsequenzen abgelehnt werden. (S. 49 f.)
Diese Prinzipien werden vielmehr auf gewisse > vorbewußte synthetische
Funktionen« zurückgeführt, >welche das Mannigfaltige der Anschauung
zur Einheit verbinden und dadurch Begriffe erst möglich machen«.
(S. 58.) Diese >Funktionen< können, als >vorbewußte«, > das Mannig-
faltige der Anschauung zur Einheit verbindende«, offenbar nicht selbst
zur Anschauung gehören. Andererseits können sie, da sie ja > Begriffe
erst möglich machen« sollen, nicht selbst begrifflicher Art sein. Wenn
wir aber sonach in diesen > Funktionen« eine weder anschauliche
noch begriffliche Erkenntnis anzunehmen haben, so geraten wir
in Widerspruch mit der an die Spitze dieser Betrachtungen gestellten
Disjunktion zwischen anschaulicher und begrifflicher Erkenntnis. —
Vielleicht liegt hier jedoch ein bloßer Wechsel im Sprachgebrauch
vor, und während in jener Disjunktion unter > Anschauung« alle nicht-
begriffliche Erkenntnis als solche verstanden war, wozu also auch die
vorbewußten synthetischen Funktionen zu rechnen sind, ist in den
weiteren Ausführungen, dem gewöhnlichen Sprachgebrauch gemäß,
mit dem Ausdruck > Anschauung« der Begriff einer unmittelbar be-
wußten Erkenntnis zu verbinden, wozu natürlich die vorbewußten
synthetischen Funktionen nicht gehören können. Durch eine solche
Interpretation läßt sich allerdings der Widerspruch zwischen der frag-
lichen Disjunktion und der Annahme der vorbewußten synthetischen
Funktionen beseitigen, aber es ist wohl zu beachten, daß dabei jene
Disjunktion zu einem leeren analytischen Urteil wird, das es nicht
erlaubt, wie der Verf. tut, aus der synthetischen Natur der geometri-
schen Urteile ohne weiteres auf ihren anschaulichen Ursprung zu
schließen, wenn dabei das Wort >Anschauung< in jenem zweiten Sinne
genommen wird, wonach der Ursprung der ebenfalls synthetischen
Urteile des reinen Verstandes nicht in der Anschauung liegen soll.
Wir möchten deshalb vorschlagen, jene mißliche Disjunktion lieber
ganz fallen zu lassen, da sie, soweit sie überhaupt als gehaltvoll
COßNfU UNNERSUY
988 Gott. gel. Ans. 1909. Nr. 12
gelten kann, mit den eigenen weiteren Ausführungen des Verfassers in
Widerspruch steht.
Wenigstens scheinen uns diese weiteren Ausrührungen jener Dis-
junktion gegenüber das weitaus Wertvollere zu sein. Ja wir möchten
in diesen freilich nur sehr knappen Ausführungen über den Unter-
schied der »Reflexion< vom > transzendentalen Verstände* (S. 58 f.)
eines der Hauptverdienste der Königschen Schrift erblicken. Es ist
dies einer jener Punkte, an denen der Verf. sich — hier allerdings
ohne es selbst auszusprechen oder vielleicht auch nur zugeben zu
wollen — ziemlich wesentlich von der urkundlich belegbaren Kanti-
schen Lehre entfernt, obwohl seine Ausführungen, wie auch wir meinen,
durchaus in der Linie einer konsequenten Ausgestaltung des bedeut-
samsten Bestandteils der Kantischen > transzendentalen Deduktion«
verlaufen. Zugleich ist dies einer der Punkte, an denen sich die vom
Verf. vollzogene WeiterfUhrung Kantischer Gedanken mit der schon
von Fries in seiner »Neuen Kritik der Vernunft* entwickelten Theorie
berührt. Nur dafl bei Fries derselbe Grundgedanke bereits von jener
unglücklichen Verquickung mit den Hypothesen vom formalen Idea-
lismus und vom transzendentalen Subjekt befreit und dadurch an sich
klarer und in der Darstellung einleuchtender auftritt.
Ohne auf diesen verwickelten Teil der in mehr oder weniger
engem Anschluß an Kants transzendentale Deduktion und transzen-
dentale Beweise gehaltenen Ausführungen des Verfassers näher einzu-
gehen — wobei wir besonders die Darstellung dieser »Beweiset (S. 53,
56 fT.) in mancherlei Hinsicht zu beanstanden hätten ') — , mag in
diesem Zusammenhange nur noch darauf hingewiesen werden, daQ
eine für die Naturphilosophie höchst bedeutsame Entdeckung der
Kritik der reinen Vernunft in der Darstellung des Verfassers nicht
die Berücksichtigung und Würdigung erfahren hat, die sie unseres
Erachtens erfordert, wenn nicht in der kritischen Grundlegung der
Naturphilosophie an der entscheidenden Stelle eine Lücke bleiben
soll. Es handelt sich um die Frage der Anwendbarkeit der meta-
1) Ich darf hierfür wohl auf die ausführliche Kritik io meiner Schrift »über
du sogenannte Erkenntnisproblem« (Göttingen, 1908) verweisen, insbesondere auf
das dritte Kapitel: »Der transzendentale Beweis als erkenn tnistbeoretisches Kri-
terium«. Aurh hinsichtlich des Verhältnisses der «Erkenntnistheorie* xur Psycho-
logie mag auf diese Schrift Terwiesen sein, da wir aar Begründung unserer ia
diesem Punkte von deo Darlegungen des Verfassers (S. 75 f.) sehr abweichenden
Ansichten nur das dort Ausgeführte zu wiederholen bitten. Nur die eine Frage
möchten wir hier dem Verf. zn einer Nachprüfung anheimgeben, ob wirklieb, wie
er (S. 75) behaupten 211 wollen scheint, eine Wissenschaft (die »Erkenntnistheorie«)
möglich sei, die (im Gegensätze zur Psychologie) die Voraussetzung der »Möglich-
keit objektiv gulliger Erkenntnis« entbehren kann?
FliUNWERSTY
König, Kant uod die Naturwi*aenicbaft
physischen Grundbegriffe oder — wie Kant sie nennt — der Kate-
gorieen auf die Erfahrung; um die Frage, nach welchen Kriterien
zu entscheiden ist, weicher Kategorie wir im bestimmten Falle
ein empirisch gegebenes Mannigfaltige unterzuordnen haben. Dies
ist die Kernfrage der ganzen Naturphilosophie; in der Beant-
wortung dieser Frage muß die kritische Philosophie die Probe be-
stehen, wenn sie für die Naturwissenschaft Bedeutung haben soll.
In der Tat ist diese Frage von Kant in der Kritik der reinen Ver-
nunft auf das bündigste beantwortet worden, wenn auch leider gerade
in Hinsicht auf diese Antwort die Kritik der reinen Vernunft ihren
meisten Interpreten bisher sozusagen ein Buch mit sieben Siegeln
geblieben zu sein scheint Auch hier sind es wieder Fries und Apelt,
die zuerst die rechte Bedeutung dieses Kantischen Lehrstücks erkannt
und die es von Mißverständnissen befreit und für die Probleme der
Naturwissenschaft fruchtbar gemacht haben. Es ist dies die Kantische
Lehre vom mathematischen Schematismus« der Kategorieen ;
eine Lehre, die in engem Zusammenhang steht mit der Bestimmung
des Verhältnisses der Kategorieen zu den Grundsätzen des reinen
Verstandes, welches Verhältnis denn auch aus der Kö'nigschen Dar-
stellung keineswegs klar wird. Der Leser erhält nur die unbestimmte
Andeutung, daß Kant den >Gedanken benutzt, daß jede Erscheinung,
die auf ein Objekt bezogen werden soll, in zeitlicher Hinsicht bestimmt
gedacht werden mußt. (S. 53.) Dieser Gedanke hat bei Kant eine
ganz bestimmte, sehr tiefe Begründung. Das Kriterium der Anwend-
barkeit einer bestimmten Kategorie auf bestimmte Erscheinungen kann
nämlich zunächst kein empirisches sein, da wir ja schon ein allge-
meines Kriterium haben müßten, um ein angebliches empirisches Kri-
terium als solches erkennen zu können. Das fragliche Kriterium kann
aber andererseits auch nicht metaphysischer Art sein, d. h. es kann
nicht in bloßen Begriffe! liegen, da wir ja für jedes solche meta-
physische Kriterium schon ein anderes Kriterium haben müßten, das
uns den Fall der empirischen Anwendung des metaphysischen Kri-
teriums bestimmte. Das gesuchte Kriterium ist also weder empirischer
noch metaphysischer Natur; d.h. es muß einer Erkenntnisart an-
gehören, die Aprioritat mit Anschaulichkeit vereinigt Diese Erkennt-
nisart ist die mathematische, d. h. die aus der reinen Anschauung
des Raumes und der Zeit entspringende Erkenntnis. Da aber nur
die Zeit die allgemeine Form der Erscheinungen überhaupt, der Kaum
dagegen nur die Form der äußeren Erscheinungen ist, so können die
allgemeinen Kriterien (>Scheniata«) der Anwendung der Kategorieen
nur in Zeitbestimmungen bestehen. Für die Naturwissenschaft im
engeren Sinne, d. h. für die äußere Naturwissenschaft, die es nur
CORNftL UHIVfRaTY
990 r.oit. gel. Anx. 1909. Nr. 12
mit den räumlichen Erscheinungen zu tun hat, kommt dann, wie Fries
gezeigt hat, zu dem allgemeinen zeitlichen Schematismus der Kate-
gorieen noch ein spezieller räumlicher. Hierdurch erklärt sich die
eigentümliche Rolle und Bedeutung, die der Mathematik in der Natur-
wissenschaft zukommt. Die mathematische Erkenntnis bringt einer-
seits — vermöge ihrer Anschaulichkeit — den einzelnen Kall zu dem
metaphysischen Prinzip, andererseits — vermöge ihrer Apodiktizität —
das allgemeine Prinzip zu dem empirisch gegebenen Fall hinzu; die
Mathematik vermittelt also den Uebergang zwischen Empirie und
Metaphysik. Zugleich sieht man, daß jene eigentümliche Verbindung
der Mathematik mit der Metaphysik eine eigene Wissenschaft konsti-
tuiert, die sich als der aller Naturwissenschaft zu Grunde liegende
reine Teil derselben isolieren und für sich behandeln läßt: die von
Fries entwickelte > mathematische Naturphilosophie«.
Weiterhin aber läßt sich aus dieser Betrachtung auch das Ver-
hältnis zwischen Kategorie und metaphysischem Grundsatz verstehen.
Die Kategorieen sind die metaphysischen Grundbegriffe, und die meta-
physischen Grundsätze sind nichts anderes als die Satze, die uns die
Kriterien der Anwendbarkeit für die einzelnen Kategorieen geben. ')
So enthält jeder dieser Grundsätze die Verbindung einer Kategorie
mit dem zu ihr gehörigen >Schema<, d. h. einer allgemeinen Zeit-
bestimmung. Und wenn auch diese Zeitbestimmung anschaulicher Art
ist, so ist doch der Grundsatz selbst metaphysischen Ursprungs, denn
die Verbindung der Zeitbestimmung mit der Kategorie fällt ihrerseits
nicht mehr in die Anschauung. 7 )
1) Vgl. dagegen z.B. König 3. 117.
2) Daher ist es auch gegen den Kantischen Sprachgebrauch, wenn der Verf.
diese Satze als »Axiome« bezeichnet (Vgl. Kritik der reinen Vernunft, transzen-
dentale Metbodcnlehrc, 1. Hauptstück, 1. Abschnitt: Von den Axiomen: »Da nun
riiiloeophie bloß die Vemunfterkenntnis nach Begriffen ist, so wird in ihr kein
Grundsatz aniutrcffen sein, der den Namen eines Axioms verdiene. .. . Die Philo-
sophie bat also keine Axiomen. € Dagegen König, z. B. S. 60, 62.) Die aus dieser
Uexeichnung entspringenden Mißverständnisse (vgl. König S. 117) können daher
Kant nicht zur Last gelegt werden.
Uebripena ist dies nicht das einzige Beispiel, daß ein strengeres Festhalten
an dem bestimmten Kantischen Sprachgebrauch ein besserer Schutz gegen die
Möglichkeit von Mißdeutungen gewesen wäre als die vom Verf. vorgezogene An-
passung au die unbestimmtere Terminologie desjieutigen philosophischen Sprach-
gebrauchs. Dies gilt namentlich für die faat durchgehende Ersetzung des Kanti-
schen Ausdrucks »metaphysisch« durch den Ausdruck »logisch«. Der Verf. be-
schrankt die Bedeutung des Wortes »Metaphysik« offenbar auf den Begriff einer
Wissenschaft aus Ideen, wenn er z. B. behauptet, Kant habe »der Metaphysik ihr
Urteil gesprochen« (S. 60), wahrend Kant unter »Metaphysik« ganz aUgemein das
System der synthetischen Urteile a priori aus bloßen Begriffen versteht und dem-
gemäß selbst bemuht war, eine Metaphysik der Natur sowohl wie der Sitten zu
'Ifll UNIVERSJTY
König, Kant und die Naturwissenschaft 991
Und noch in einer anderen Beziehung dürfte vielleicht diese
Lehre vom mathematischen Schematismus der Kategorieen für die vom
Verf. behandelten Probleme bedeutsam sein. Mit Recht legt er Wert
auf die Frage, >ob es möglich ist, die Notwendigkeit der mechani-
schen Deutung der Erscheinungen zu erweisen, d. h. die Voraus-
setzungen, auf die sie sich gründet, aus den allgemeinen Bedingungen
des Erkennens abzuleiten <, und mit Recht erblickt er in dem Fehlen
einer solchen Deduktion bei Kant > vielleicht den größten Fehler seiner
'Anfangsgründe' <- (S. 12C.) Sollte sich nicht, wenn man bedenkt, daß
die Prinzipien der Mechanik ja nichts anderes sind als die aus dem
räumlichen Schematismus der Kategorieen entspringenden Grundsatze
der mathematischen Naturphilosophie, ein Weg eröffnen, diese bei
Kant vermißte Deduktion auf einleuchtendere Weise auszuführen, als
dies mit Hilfe der vom Verf. (S. 126 f.) für > durchschlagend« gehal-
tenen von Descartes herrührenden Argumente geschehen kann?
Ein weiterer Punkt, an dem der Verf. Anlaß findet, sich von der
Kantischen Naturphilosophie zu entfernen, betrifft die Atomistik.
Gegen Kant glaubt er Lasswitz darin Recht geben zu müssen, daß
die Atomistik >ein nach den Prinzipien des Kritizismus unabweisbares
Postulat der theoretischen Naturwissenschaft darstelle«. (S. 149.) Wenn
wir diesen Satz recht verstehen, läuft er auf die Behauptung hinaus,
daß wir aus philosophischen Gründen die Konstitution der Materie
atomistisch zu denken haben. Welches aber diese Gründe sind, ist
uns uro so weniger klar geworden, als an anderen Stellen ausdrück-
lich zugestanden wird, daß, wenn wir den Begriff der Materie über-
haupt festhalten wollen, wir sie auch als raumlich ausgedehnt denken
müssen und daß damit zugleich die Kontinuität, also auch die un-
beschränkte Teilbarkeit notwendig vorausgesetzt werden müsse. ')
Wenn der Verf. Kant die > Gleichung: Materie = Kraft« zuschreibt
(S. 152) und mit dem gewiß sehr berechtigten Nachweis der > Wider-
sinnigkeit« einer solchen Gleichung die Kantische Theorie der Materie
schaffen. Alles dies aber, ja das ganze Gebiet der synthetischen Urteile a priori,
scheint der Sprachgebrauch des Verfassers zur »Logik« zu rechnen, io daß er z. B.
behaupten kann, 'die euklidische Geometrie« sei »schon rein logisch betrachtet
die primäre« (S. 93), was nach diesem Sprachgebrauch auch durchaus richtig ist,
den an diese Terminologie nicht gewohnten Mathematiker aber geradezu '.um
Widerspruch herausfordern muß und daher zum mindesten paradox und irre-
führend erscheint
1) »Eine extensive Größe ist all solche auch teilbar, und wenn man sagt,
daß mit der mathematischen Teilbarkeit nicht zugleich die physische gegeben sei,
so ist das nur eine Ausrede in Worten, sofern unter physischer Unteilbarkeit
mehr verstanden wird, als eine mit einer bestimmten Art von Hilfsmitteln un-
ausfahrbare Teilung.c (S. 160. Vgl. auch S. 101 unten.)
COPKfU UNIVERSHY
992 Oött gel. Anz. 1909. Nr. 12
zu widerlegen sucht, so scheint er uns Kant sehr Unrecht zu tun.
Kant unterscheidet nämlich genau zwischen > einen Raum einnehmen c
und >einen Raum erfüllen«. Die Materie nimmt einen Raum ein
durch ihre bloße Anwesenheit im Räume Überhaupt; sie erfüllt ihn
aber nur vermöge des Widerstandes, den sie dem Eindringen anderer
Materie in den von ihr eingenommenen Raum entgegensetzt. Und
dieser Widerstand erfordert zu seiner Möglichkeit eine Repulsivkraft.
Auf diesen letzten, wie uns scheint, völlig klaren Gedanken gründet
Kant seine Widerlegung der Atomistik. Und dieser Gedanke wird
auch von König anerkannt, wenn er sagt, daß >mit der Annahme
eines im Räume vorhandenen Etwas noch nicht das bestimmte kausale
Verhalten geaetzt< sei, >welches wir Widerstand nennen«. (S. 157.)
Wenn also nach Kants ausdrücklichen Erklärungen der Begriff der
Materie die Raumerfüllung noch nicht einschließt, so Hegt ja hierin
schon, daß auch nach Kant der Begriff der Materie jedenfalls logisch
von dem einer bewegenden Kraft unabhängig ist. ') Die Kantische
Theorie ist daher, wenn schon sie für die Möglichkeit der Raum-
erfüllung eine bewegende Kraft fordert, doch weit entfernt von der
Phantasie der Schelliugschen Naturphilosophie, die Materie selbst in
ein bloßes Produkt bewegender Kräfte verwandeln zu wollen. *)
Für geradezu fasch aber müssen wir es erklären, wenn der Verf.
mit Boltzmann behauptet, daß >die atomistische Auffassung der Materie
als notwendige Voraussetzung für die Formulierung von Differential-
gleichungen* anzusehen sei. (S. 228.) Es war kein glücklicher Gedanke
von Boltzmann, bei seiner Apologie der Atomistik die Autorität der
Mathematik ins Feld zu führen ; denn mathematisch betrachtet ist
vielmehr gerade die Stetigkeit eine notwendige Bedingung der Diffe-
renzierbarkeit einer Funktion ; wo wir also nicht Stetigkeit voraus-
setzen, da ist auch keine Anwendung der Differentialrechnung, sondern
nur eine solche der Differenzenrechnung möglich. Hatte Boltzmann
seine atomistische Differentialrechnung ernstlich durchzuführen ver-
1) Vgl. die mit der Kultischen durchaus übereinstimmend.' Definition der
Materie bei König 8. 127: • Abstrahieren wir von den Qualitäten, bo gelangen wir
eben tu dem der mechanischen Naturlebre eigentümlichen Begriffe der Materie,
als eines Dinges , das einen Ort im Räume einnimmt und diesen Ort verändern
kann, dessen etwaige soustige Eigenschaften aber sunachst gani unbestimmt
bleiben.«
2) Es ist merkwürdig, mit welcher Zähigkeit sich dieses seit Srhelling tradi-
tionell gewordeno Miß Verständnis forterbt. Auch Windelband behauptet, daß uach
Kants »metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft* »die Subatanx des
im Räume Beweglichen das Produkt xweier einander in verschiedenem Maße das
Gegengewicht haltenden Kräfte, der Attraktion und der Repulsion, sei*. (Ge-
schichte der Philosophie, 2. Aufl. 1900, S. 445.)
COßNfUUMMERSirV
Kftnlg, Kant und die Naturwissenschaft 993
sucht, so hätte er schon bei den einfachsten Beispielen auf Wider-
sprüche stoßen müssen. Betrachten wir z. B. die Funktion y = x 1 .
Denken wir uns nach atom istischer Auffassung, daß x der Reihe nach
die sprungweise auf einander folgenden Werte 0, 1 und 2 annimmt.
Diesen Werten von x werden für y die Werte 0, 1 und 8 entsprechen.
Wollen wir nun für die Stelle x = 1 den Differentialquotienten bilden,
so zeigt sich zunächst, daß er sich gar nicht eindeutig bestimmen
laßt : er ist ein anderer, je nachdem wir ihn für zunehmendes oder
für abnehmendes Argument bilden. Für wachsendes x erhielten wir
äy (als den kleinsten möglichen Zuwachs von y) ■- 7 rix, für ab-
nehmendes x erhielten wir dy = rfz. Der Differeotialquotient wäre
also im ersten Falle = 7, im zweiten = 1. Er ist aber in der Tat
= 3.
Wir haben bereits anfangs unsere Zustimmung zu der prinzipiellen
Stellung ausgesprochen, die der Verf. den Grundfragen der Biologie
gegenüber einnimmt. Es sind dies diejenigen Fragen, in deren Be-
urteilung er sich wohl am weitesten von Kant entfernt, liier wird
es gewiß ein jeder allem Mystizismus abholde Naturforscher dem Verf.
Dank wissen, daß er an die Stelle der schwankenden Erklärungen
der Kantischen >Kritik der teleologischen Urteilskraft« eine klare
und eindeutige Abweisung jeglicher teleologischen Erklärungs weise ge-
setzt hat. Auch hier wieder trifft die Entscheidung des Verfassers mit
der schon von Fries der Sache gegebenen Wendung genau zusammen.
Nur in der Begründung dieses Ergebnisses weichen beide Forscher
an einer wichtigen Stelle von einander ab. Mit Recht bezeichnet der
Verf. als den > entscheidenden Punkt« den >bei der Erörterung des
Zweckproblems sehr häufig nicht gehörig beachteten« Umstand, >daß
von einer realen Bestimmung nach Zwecken nur gesprochen werdeu
kann unter Voraussetzung einer zwecksetzenden und Zwecke realisie-
renden Intelligenz«. (S. 192.) Steht dies einmal fest, so ist ohne wei-
teres klar, daß sich die ganze Streitfrage schließlich auf das Problem
der Möglichkeit einer psychophysischen Wechselwirkung
zuspitzt Nach diesem Gesichtspunkt führt denn auch der Verf. die
Untersuchung. Seine Entscheidung, die zu Ungunsten der Wechsel-
wirkungshypothese ausfällt, wird jedoch nur durch eine eigentümlich
umständliche und bei näherer Prüfung wenig einleuchtende Beweis-
führung erreicht Diese Beweisführung geht aus von einer Bestreitung
der von Locke und Kant begründeten Lehre von dem Unterschiede
des äußeren und des inneren Sinnes. (S. 207 f.) An die Stelle dieser
Lehre setzt der Verf. eine der Machschen ähnliche Ansicht, wonach
nicht für die unmittelbare Beobachtung, sondern nur für die mittel-
bare Reflexion eine Trennung des Physischen und Psychischen besteben
[itUNWERsrr
994 Gott, gel An*. 1909. Nr. 12
soll. Der physische oder psychische Charakter eines Phänomens soll
nach dieser Ansicht lediglich davon abhängen, in welcher Weise wir
über dasselbe reflektieren, d. h. in welcher Weise wir es zu anderen
Phänomenen in Beziehungen setzen. 1 )
Nach dieser Darstellung scheint es, als sollten wir einerseits ein
unmittelbar Gegebenes annehmen, das als solches hinsichtlich des
Unterschieds des Physischen und Psychischen völlig indifferent wäre,
und andererseits zwei von einander verschiedene, aber koordinierte
Bezugssysteme, so daß der physische oder psychische Charakter eines
unmittelbar Gegebenen sich danach bestimmte, in welches dieser
beiden Bezugssysteme wir es einordnen. Allein, diese Auffassung
gelangt zu keiner strengen Durchführung. Vielmehr wird im Wider-
spruche zu ihr behauptet, daß als Objekt wissenschaftlicher Unter-
suchung überhaupt nur das Physische in Betracht kommen könne,
während das unmittelbar Gegebene als solches das Psychische sei.
(S.208f.) Während nach jener Auffassung der Unterschied des Phy-
sischen und Psychischen auf dem Unterschiede zweier koordinierter
Reflexionsweisen gegenüber einem und demselben unmittelbar Gege-
benen beruhen boII, wird er hier auf den Gegensatz mittelbarer — d. h.
durch Anwendung der Kategorieen vermittelter — und unmittelbarer
Erfahrung zurückgeführt
Diese beiden mit einander unvereinbaren Auffassungen gehen in
der Darstellung des Verfassers ungetrennt durcheinander. Uns scheint
die eine so wenig befriedigend wie die andere. Was zunächst die zweite
Auffassung betrifft, so durfte sie sich schwer mit der Tatsache der
Psychologie vereinen lassen. Der Verf. spricht selbst von den
>Abhängigkeitsbeziehungen der subjektiven Erlebnisse« (S. 211), von
der > Verknüpfung der Erscheinungen nach psychologischen Gesetzen«.
(S. 215.) Wie gelangen wir denn aber zur Erkenntnis dieser »Ab-
hängigkeitsbeziehungen« und dieser »Verknüpfung«, wenn nicht ver-
mittelst der Anwendung der Kategorieen der Relation? Wenn das
der »Kardinalfehler« der »Wechsel Wirkungstheorie« wäre, daß sie das
Psychische zu einem »Gegenständlichen« macht (S. 212), so wäre dies
ein Fehler, den alle Psychologie mit ihr teilte. Die Anwendung der
Kategorieen auf die Erscheinungen ist keine ausschließuche Eigentüm-
lichkeit der physikalischen Betrachtungsweise, sie kann daher auch
nicht den Grund des Unterschiedes des Physischen vom Psychischen
enthalten. — Es kommt hinzu, daß die fragliche Auffassung keines-
wegs, wie der Verf. (S. 214) behauptet, dem »Standpunkt des trans-
1) Vgl. . ■ H. 8. 210: »dasselbe Phänomen, du Dar swei verschiedenen Be-
siebungtsystemen eingeordnet wird«, und S. 211: »dieselbe Reibe UDter verschie-
denen Gesichtspunkten betrachtet«.
COfiHEÜ. UMIVfRSHY
König, Kant uni die Naturwissenschaft
zendenUlen Idealismus« entspricht, wie dieser im ersten Teile des
Buches entwickelt worden ist, sondern vielmehr auf einen durchaus
> psychologischen Idealismus« hinausläuft >Jetzt ist das Bewußtsein,
das 'innerliche 1 Erleben das Prius und die Materie . . ■ das Poste-
rius«, so charakterisiert der Verf. seine eigene Theorie. (S. 214 f.)
Das allumfassende Bewußtsein« (S. 215) ist nicht mehr das »trans-
zendentale Subjekt«, sondern das individuelle Substrat des »Seelen-
lebens«, und das Physische ist nichts als >ein Teil«, ein >relativ
selbständiger Komplex« des Seelischen. (S. 209; vgl. auch S. 208.)
Was aber jene erste Auffassung betrifft, wonach dem Psychischen
wie dem Physischen »dasselbe Phänomen« zu Grunde liegt, das nur
in verschiedener Weise gedeutet, nämlich »zwei verschiedenen Be-
ziehungBsyBtemen eingeordnet« wird (S. 210), so scheint sie uns den
Tatsachen ebenso wenig zu entsprechen. Ist es wirklich wahr, daß
der »innere Willensakt« und die entsprechende »äußere Handlung«
»ursprünglich nicht zwei Sachen, Bondero eine und dieselbe Sache«
sind, »dasselbe Phänomen, das nur zwei verschiedenen BeziehungB-
Systemen eingeordnet wird«? (S. 209 f.) Ist wirklich, rein phänome-
nologisch betrachtet, mein Entschluß, den Ann zu bewegen, dasselbe
wie die Bewegung des Armes? Oder, falls man behaupten wollte,
der offenbare Unterschied beider (z. B. die Räumlichkeit beim zweiten,
die Unrauralichkeit beim ersten) Hege nicht im »Phänomen« selbst,
sondern hänge nur unserer DeutungBweise desselben an, was bleibt
dann überhaupt noch im einen oder anderen Falle als »Phänomen«
übrig, wenn von den angeblich unserer Deutung angehörenden Unter-
schieden abgesehen wird? Uns scheint, daß, was dann übrig bleibt,
etwas rein metaphysisch Erdachtes, nicht aber etwas unmittelbar Er-
lebtes ist') Der Verf. sagt selbst, daß »Innerlichkeit, subjektives
Erleben niemals als Erscheinung im Räume gegeben sein kann«.
(S. 211.) Hiermit ist ja im Grunde die ursprüngliche Verschiedenheit
des Psychischen vom Physischen schon zugestanden, vorausgesetzt nur
die Möglichkeit, daß auch »Erscheinungen im Räume gegeben«, näm-
lich unmittelbar gegeben sein können. Eine Möglichkeit, die doch
auch der Verf. nicht in Zweifel zieht, wenn er unbedenklich von ge-
1) Wir möchten hier auf die eigenen früheren Satze des Verfassers verweisen:
»Die Annahme des Phänomenal ismus, diu uoi als Inhalt oder Objekt der rcinca
Erfahrung eine Summe von Empfindungen, d. h einfachen and untereinander nicht
verknüpften Elementen gegeben seien, die erst durch das Denken in mannigfache
Beziehungen aneinander gesetzt worden, ist demnach in jeder Hinsicht vollkommen
willkürlich.« >Aber ebensowenig bat man ein Recht, die empirisrbe^Realitat des
formalen Bestandteils gruods&txlicb zu bestreiten und ibn als eino willkürliche
Zutat anfxufasseo, die ... als solche im Unterschiede von dem Tatbestände der
reinen Erfahrung zu registrieren wiire.« (S. 106 f.)
OW, f«.!. Abi. ISOf. Hr. 13 68
il
>-■ 'HlfLl UNIVHS)TY
MC Gott. gel. Am. 1909. Nr. 12
wissen »im Räume enthaltenen Wahrnehmungsdaten« spricht (S. 213,
ebenso S. 208.) Gibt es also überhaupt einen Vereinigun gapunkt für
Psychisches und Physisches, so kann er, Bcheint uns, nicht empirisch,
im unmittelbar Gegebenen, sondern nur metaphysisch, im Dinge an
Bich, das jenseits der uns möglichen Erfahrung liegt, gesucht werden.
Es verdient auch Beachtung, daß die Theorie des Verfassers ihren
eigentlichen Zweck, nämlich die Begründung des psychophysischen
Parallelismus, gar nicht erreicht Der psychophysische Parallelismus,
wie ihn auch der Verf. versteht, bezieht sich auf gewisse zeitliche
Regelmäßigkeiten, die (erfahrungsgemäß) zwischen unseren psychischen
Erlebnissen einerseits und irgend welchen Nerven- und Gehirnprozessen
andererseits bestehen. Nach der Theorie des Verfassers aber käme
man, um ein von ihm selbst (S. 213) benutztes Beispiel zu nehmen,
nicht auf einen Parallelismus zwischen einer »Lichtempfindung« und
einem »physiologischen Gehirnvorgange«, sondern auf einen Paralle-
lismus zwischen der Lichtempfindung und der empfundenen Licht-
erscheinung selbst, mag man diese nun rein qualitativ oder nach der
theoretisch -physikalischen Deutung als eine Wellenbewegung oder als
elektromagnetische Zustandsänderung des Aethers auffassen. Wie ja
auch nach den Ausführungen des Verfassers der Wahrnehmung eines
Hauses nicht etwa die Erregung des Sehnerven oder der Hirnrinde,
sondern das wahrgenommene Haus als das physische Analogon ent-
sprechen soll. Und so würde nach der fraglichen Theorie auch um-
gekehrt einer Nerven- und Hirnrindenerregung nicht etwa die nach der
gewöhnlichen parallel istischen Ansicht zu ihr gehörige Wahrnehmung
der die Erregung erzeugenden Lichterscheinung, sondern die Beobach-
tung der Nerven- und Hirnrindenerregung selbst entsprechen.
Der ganze Streit um die psychophyBische Wechselwirkung hätte
sich, scheint uns, auf weit einfachere Weise nach den allgemeinen
Grundsätzen des Kritizismus entscheiden lassen. Diese Entscheidung
wird auch von dem Verf. mehrmals gestreift. >Es ist*, sagt er
S. 202, >keine Aussicht vorhanden, daß die Streitfrage, ob in den
Lebensersch einungen eine PByche mitwirkt oder nicht, jemals auf
empirischem Wege entschieden werden könnte.* Mit dieser Feststel-
lung — daß nämlich das Psychische kein Gegenstand möglicher äußerer
Erfahrung ist — ist ja bereits die ganze Frage entschieden, und der
Verf. hätte unmittelbar mit dem fortfahren können, was er erst auf
S. 213 auf allerlei mißlichen Umwegen erreicht: >Da Begriffe nur
soweit einen Erkenntnis wert haben und auf objektive Gültigkeit An-
spruch machen können, als sie sich durch sinnliche Anschauung be-
legen lassen, so ist die psychophysische Kausalität ein wissenschaftlich
unbrauchbarer Gedanke,* —
U
TllEU
König, Kant and die Nttarwiiipruchift 997
Absichtlich haben wir uns vorzugsweise bei solchen Stellen auf-
gehalten , an denen wir der Darstellung und Beweisrührung des
Verfassers nicht beistimmen können; die Diskussion solcher Diffe-
reuzpunkte erscheint uns fruchtbarer als die Hervorhebung über-
einstimmender Ansichten. Die besprochenen Fragen sind aber auch
fast die einzigen und sie sind in der Tat die einzig wesentlichen, in
deren Beurteilung wir von dem Verf. abweichen. Es erübrigt sich,
von dem sonstigen Inhalte des Buches einen Bericht zu geben. Die
Gedrängtheit seiner Darstellung ließe einen solchen kaum zu; auch
ist das genaueste Studium des Originals für jeden an der naturwissen-
schaftlichen Grundlagen-Theorie Interessierten unerläßlich. Indessen
wollen wir noch auf einige Kragen besonders hinweisen, die, nachdem
sie schon lange durch die in ihrem Gefolge auftretenden Streitigkeiten
eine gewisse Berühmtheit behaupten, durch die eindringende Unter-
suchung des Verfassers in ein so helles Licht gerückt worden sind, daß
man wohl hoffen könnte, sie würden als Fragen endlich aus der
Diskussion verschwinden, wenn ihre hier gegebenen Lösungen ernst-
liche Beachtung fänden.
Zu diesen Fragen gehört erstlich die nach dem Verhältnis der
Kantischen Erkenntnistheorie zur Sinnesphysiologie. Der Verf. weist
in überzeugender Weise die Irrtümer nach, auf denen die noch heute
verbreitete, besonders von Helmholtz popularisierte Behauptung von
der nachträglichen Bestätigung des Kantischen Idealismus durch die
neuere Physiologie beruht. (S. 67, 69.)
Eng hiermit hängt die Frage nach der Objektivität oder Subjek-
tivität der Sinne8quali täten zusammen. Der Verf. weist die Aussichts-
losigkeit aller Versuche nach, die Subjektivität der Sinnesqualitäten
empirisch zu beweisen. (S- 128.)
Es kommt hier weiter die berühmte Frage nach dem Verhältnis
der Kantischen Philosophie der Mathematik zur Nicht-Euklidischen
Geometrie in Betracht. Es wird der Trugschluß aufgewiesen, der
der landläufigen auf einige unvorsichtige Aussprüche von Gauß und
ltiemann zurückgehenden Beurteilung dieses Verhältnisses zu Grunde
liegt (S. 87 f.) — Es wird ferner mit treffenden Gründen der von
Helmholtz gegen die Apriorität des ParallelenaxioraB erhobene Ein-
wand zurückgewiesen, daß dasselbe als Urteil a priori eine unzulässige
materiale Beschränkung der formalen Raumanscbauung enthalten
würde. (S. 94 f.)
Wir weisen ferner auf die Kritik des physikalischen Agno-
stizismus hin, nach dessen besonders von Hertz ausgebildeter
Lehre der Zweck der physikalischen Theorieen nicht in einer adäquaten
Erkenntnis der Naturvorgänge liegt, sondern nur in der Herstellung
60«
COPNfll UNIVERSirr
998 Ottt. gel. Ans. 1909. Nr. 12
irgend welcher >Zeichen« oder >Bilder<, von denen lediglich verlangt
wird, daß ihre denknotwendigen Folgen stets wieder die Bilder von
den naturnotwendigen Folgen der abgebildeten Gegenstände sind. Es
wird gezeigt, daß dieser Agnostizismus nur auf halbem Wege stehen
bleibt, wenn er auf die Notwendigkeit und Objektivität der mechani-
schen Naturau ffassung verzichtet und diese als ein bloßes willkürliches
Bild der Natur betrachtet, dabei aber dogmatisch an der Voraussetzung
eines objektiven, unseren Bildern zu Grunde liegenden, durch sie aber
nicht adäquat faßbaren >Wesens< der Dinge in Raum und Zeit fest-
hält Dieses unfaßbare innere »Wesen« der Naturdinge ist in der
Tat, wie schon Kant bemerkt, eine bloße >Grille<, und der Machsche
Phänomenalismus ist, nach den treffenden Nachweisungen des Ver-
fassers, jenem Agnostizismus gegenüber durchaus im Rechte, wenn er
die Annahme eines unerfahrbaren von den Erscheinungen verschie-
denen > Wesens* der Dinge aus der Naturwissenschaft zu beseitigen
und durch den rein mathematischen Begriff der funktionalen Ab-
hängigkeit der Erscheinungen von einander zu ersetzen strebt. (S. 101 ff.)
Der Verf. zeigt aufs klarste, wie wenig gerade in dieser Beziehung
zwischen dem Machschen Phänomenalismus und dem Kantischen
Kritizismus Streit bestehen kann und wie der erstere nur darin irrt,
daß er den Begriff der funktionalen Abhängigkeit nicht &1b einen
selbständigen, der Empfindung koordinierten Erkenntnisfaktor aner-
kennt, sondern, durch eine ungerechtfertigte lufAßaotc ins Genetisch-
Biologische, als ein Produkt >denkökonomischer< Annahmen oder
»Konventionen« verflüchtigt, während nach den Nachweisungen Kants
gerade in ihm und nur in ihm der feste Widerhalt der Objektivität
unserer Natur erkenntnis zu finden ist (S. 106, 108 ff., 123.)
Dieser Teil der Darlegungen des Verfassers dürfte vielleicht am
ehesten auf Verständnis rechnen in einer Zeit, wo bereits namhafte
Naturforscher wie Seeliger '), Schuster *), Planck *) sich mit mehr oder
weniger Entschiedenheit von dem phänomenalisti sehen Dogma los-
sagen. Es ist merkwürdig, daß keiner von diesen Forschern erkannt
hat daß die biologische Verflüchtigung der naturwissenschaftlichen
Grundbegriffe, gegen die sie protestieren, eine notwendige Folge des
Empirismus ist und daß daher ohne Preisgabe dieses Empirismus
1) Hugo Seeliger, Debor die sogenannte absolute Bewegung. Sitzungsberichte
der mathem.-phvs. Klüse der Kgl. Bayer. Akademie der Wissenschaften , Bd.
XXXVI, 1906, Heft I, S. 94 f.
2) Arthur Schuster, Einführung io die theoretische Optik. Deutsch roa II.
Konen. 1907. Vorwort.
S) Max Planck, Die F.inhcit des physikalischen Weltbildes. Physikalische
Zeitschrift, 10. Jahrgang, 1909, Heft 2, S. 72 ff.
f>ly.i ■
CORNEll UNIVERSiTV
König, Kant und die Naturwissenschaft
aller Kampf gegen seine phänomenalistischen und biologiatischen Kon-
sequenzen inkonsequent und vergeblich bleiben muß. Wenn Planck die
Frage aufwirft, wie es erklärlich sei, daß eine mit der tatsächlichen
Denkweise jedes besonnenen Physikers so schroff in Widerspruch
stehende Erkenntnistheorie wie die Machsche eine so große Ver-
breitung unter den Naturforschern finden konnte, so scheint uns der
Grund hierfür nicht so sehr, wie er meint, in dem Fehlschlagen ge-
wisser übertriebener an die mechanische Naturanschauung gestellter
Erwartungen zu liegen, als vielmehr in der logischen Unanfechtbar-
keit, mit der diese Erkenntnistheorie die Konsequenzen aus dem von
Freunden und Gegnern in der Naturwissenschaft anerkannten Em-
pirismus gezogen hat Mit ernsten und beredten Worten hat Planck
auf die Gefahren hingewiesen, die aus dem Ueberhandnehmen der
phänomenalistischen und biologistischen Denkweise für den Fortschritt
der Naturwissenschaft und der geistigen Kultur im allgemeinen ent-
stehen müssen. Wie will man aber diesen Gefahren mit Erfolg ent-
gegentreten, solange man &ich nicht entschließt, sie an der Wurzel
anzugreifen und also das Vorurteil aufzugeben, daß die >Sinnes-
empfindungen den einzig legitimen Ausgangspunkt aller Nalurfor-
schungc 1 ) bilden? 1 )
Wie sehr übrigens eine unbefangene Prüfung der Tatsachen des
naturwissenschaftlichen Erkennenß zu der dem Empirismus entgegen-
gesetzten Kantischen Auffassung drängt, das laßt sich besonders, deut-
lich auch bei einem Forscher beobachten, dem der Verf. verhältnis-
mäßig geringe Beachtung schenkt, bei Poincare. Es steht in selt-
samem Miß Verhältnis zn seiner konventionalistischen Grundanschauung,
wenn Poincarö bei seiner Untersuchung des Begriffs der »Objektivität
der Wissenschaft zu einem Ergebnis gelangt, das sich in Sätzen wie
folgenden ausspricht: »C'est dans les relations seulement que I'objec-
tivite* doit etre cherchee; . . . ce sont les rapports Nah qui peuvent
etre regardes comme objeetivs. Les objets extörieurs . . . ne sont
pos seulement des groupes de Sensation», mais des groupes eimentes
par un lien constant. C'est ce lien, et ce lien seul qui est objet en
1) a.a.O., 8. 74.
2) Ich kann mir nicht versagen, in diesem Zusammenhang auf eine erst nach
der Fertigstellung vorliegender Besprechung erschienene Arbeit hiniuweisen, die
auf der bewußten und konsequenten Durchführung der bei den eben genannten
Forschern nur halb bewußt und ohne Konsequenz hervortretenden Einsicht beruht
and daher sor Hoffnung auf eine allmähliche Ausbreitang des Verständnisses für
die kritische Philosophie in mathematischen and physikalischen Fachkreisen be-
rechtigt. Et ist dies die Abhandlung von Georg Harne): »Ueber lUum, Zeit und
Kraft als apriorische Formen der Mechanik* im Jahresbericht der Deutschen
Mathematiker- Vereinigung, 18. Band, Heft 7—8, S. 3Ä7-S85.
C0RNELL uwvERSirr
1000 GOtt. gel. Au. 1909. Nr 12
eux, et ce lien c'est un rapport« ') Deutlicher kann man den Kanti-
schen Grundgedanken nicht aussprechen, daß nur durch die Konstanz
gewisser Verhältnisse, d. h. nur durch den Begriff der Gesetzmäßig-
keit, eine naturwissenschaftliche Definition des Objekbegriffs möglich
ist.*) Aber gerade dieses Beispiel Poincarcs kann uns wiederum
lehren, wie verzweifelt schwierig es ist, in Fragen dieser Art zu
einer Verständigung zu gelangen. Denn nachdem Poincare soeben
mit der Behauptung, daß die gesetzmäßige Einheit das Kriterium der
Objektivität sei, ein Kapitel geschlossen hat, beginnt er das nächste
wieder mit der Erklärung, daß, was man gewöhnlich die > Wahrheit«
einer wissenschaftlichen Annahme nenne, in der Tat nur ihre Be-
quemlichkeit sei. —
Unmittelbar hiermit hängt eine letzte Frage zusammen, auf deren
lichtvolle Behandlung durch König wir kurz hinweisen wollen: die
Frage nach der absoluten Bewegung und der eigentlichen Be-
deutung des Trägheitsgesetzes. (S. 144 fl.) Ohne auf die dies-
bezüglichen Ausführungen des Verfassers näher einzugehen, wollen wir
auch hier nur auf eine bestätigende Darlegung bei Poincare auf-
merksam machen, — auf eine Darlegung, die ihrerseits durch die
Geschichte der Naturwissenschaft vollauf bestätigt wird. Was veran-
laßt uns, die Kopernikanische Theorie der Ptolemaischen vorzuziehen?
Dies ist die Frage, die Poincarö sich vorlegt. Eine absolute Bewe-
gung » ist kein Gegenstand möglicher Erfahrung. Der Vorzug der
Kopernikanischen Theorie scheint daher wirklich nur in ihrer größeren
Einfachheit und also Bequemlichkeit zu liegen. Und so verhält es
sich in der Tat, so lange wir die beiden Theorieen lediglich unter
kinematischem Gesichtspunkt vergleichen. Gehen wir aber zur
mechanischen Betrachtungsweise über, so zeigt sich ein prinzi-
pieller Unterschied: die zahlreichen Erscheinungen, die nach der
Ptolemaischen Konstruktions weise ohne kausalen Zusammenhang neben
einander stehen, lassen sich nach der Kopernikanischen auf eine ge-
meinschaftliche Ursache zurückführen. >Est-ce par hasard que toutes
les planetes admettent une inegalite dont la penode est d'un an, et
que cette periode est precisement egale ä cclle de l'aberration, pre-
cisement egale encore ä celle de la paraHaxe V Adopter le Systeme
do Ptolemee, c'est repondre oui; adopter celui de Copernic c'est
repondre non.< >Dans le Systeme de Ptolemee, les mouvements des
corps Celestes ne peuvent s'expliquer par Pactum de forces centrales,
la Mecanique Celeste est impossible. Les rapports intimes que la
1) Henri Poincare^ La taleur de la scieoce, p. 266.
2) Vgl. auch den über ein st mimenden Aussprach Plancks, a.a.O., S. 74:
> Dieses Konstante ... ist nun aber das, was wir das Reale nennen.«
— £ÜßH£tl UNNER5JIY
Kunig, Kut und die Naturwiaseiuchaft 1001
Mecanique Celeste nous rövelc entre tous les phenomenes Celestes
ßont des rapports vrais; affinner rimmobilite* de la Terre, ce serait
nier ce» rapports, ce serait donc se tromper.< ') In diesen Worten
kommt die kritische Auffassung aufs klarste zum Ausdruck. Kine-
matisch kann man nur fragen: welche Konstruktion weise ist die be-
quemere? Mechanisch aber gibt es eine objektive Entscheidung
zwischen beiden Konstruktionen; es ist nämlich diejenige Konstruk-
tion die richtige, die eine Einsicht in den kausalen Zusammenhang der
Erscheinungen ermöglicht, d. h. die eine Anwendung der Mechanik
gestattet. Die mechanischen Prinzipien werden hier also als objektive
Kriterien der Bewegung in Anspruch genommen; sie dienen — nach
Kantiechem Sprachgebrauch — als Bedingungen der Möglichkeit der
Erfahrung, nämlich der Möglichkeit einer objektiven Erkenntnis der
Bewegungen. Wenn wir sonach auch physikalisch die einfachere
Theorie bevorzugen, so tun wir dies doch nicht wegen ihrer subjek-
tiven Einfachheit, sondern wegen ihrer objektiven (kausalen) Ein-
heitlichkeit; und nur wer diese beiden Dinge verwechselt, kann wieder
in die Behauptung zurückfallen: >Ces deux proposilions, la Terre
tourne, et, il est plus commode de supposer que la Terre tourne,
ont un seul et meme sens.«') —
Möge das vorliegende Buch dazu beitragen, das noch in weiten
Kreisen bei den Naturforschern bestehende Mißtrauen gegen die
Kantische Philosophie zu zerstreuen, und ihr neue und erfolgreiche
Anhänger gewinnen. Möge es dadurch den Boden bereiten für einen
künftigen umfassenden Aufbau der Naturphilosophie, und möge es
den Freunden der kritischen Philosophie vergönnt sein, fUr die Lo-
sung dieser ihrer schwierigsten t und dringendsten Aufgabe in dem
Verf. auch weiterhin einen Führer zu finden. Und so schließen wir
mit dem Wunsche, daß der Verf. Gelegenheit finden möchte, noch
einmal auf den Gegenstand des vorliegenden Werkes zurückzukommen,
daß er dann aber die historischen Fragen in den Hintergrund stellen
und dafür die prinzipiellen Probleme, deren manche von ihm bisher
nur gar zu kurz gestreift, manche wohl auch völlig übergangen worden
sind, in systematischem Zusammenhange und mit der ihrer Bedeutung
und Schwierigkeit entsprechenden Ausführlichkeit behandeln möge.
Göttingen Leonard Nelson
1) a.a.O., S. 273 f.
2) a.a.O., S. 271.
i|,i
COPNEU UHIVERSlTY
1002 GöU. gel. Ans. 1909. Mr. 12
Job» Baraet, Early greek philoiophy. 2* editioa. Loodoo, Adam 4 Charles
Black. 1906. XI, 433 S. 8. 13 ib. 6 d.
Burnets Buch enthält so viele und treffliche Gedanken, es fordert
aber zugleich zu so entschiedenem Widerspruch heraus, daß es sich
lohnt, dasselbe einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Es liegt
aber nahe, Burnets Auffassung der vorsok ratischen Philosophie zu-
gleich mit derjenigen Auffassung in Vergleich zu stellen, welche die
neuesten deutschen Darstellungen der älteren griechischen Philosophie
zum Ausdruck bringen, A. Döring im 1. Bande seiner Geschichte der
griechischen Philosophie und W. Kinkel im 1. Bande der Geschichte
der Philosophie. Wir erhalten so die Möglichkeit festzustellen, einer-
seits, wie weit eine Uebereinstimmung wenigstens Über die Haupt-
lehren der Vorsokratiker erzielt worden ist; anderseits, welches die
hauptsächlichen Differenzpunkte sind, in denen die Forschung ein Ein-
vernehmen noch nicht geschaffen hat. So wird es uns gelingen, den
Stand unseres Wissens von den Anfangen der griechischen Philo-
sophie zu fixieren und zugleich zu kontrollieren. DaG alle drei ge-
nannten Werke in erster Linie auf dem unverrückbaren Grunde der
Dielsschen Sammlungen beruhen, braucht nicht besonders hervorge-
hoben zu werden.
Den Hauptwiderspruch, zu dem Buraete Buch herausfordert, bietet
seine Wertung des Aristoteles. Er sagt über diesen S.59: >when
he seems to attribute an idea to some earlier thinker, we are not
in the least bound to believe, that he says in a historical sense.<
Denn überall modelt Aristoteles, das ist Buraete Meinung, die An-
sichten der älteren Philosophen, um dieselben als die noch unbe-
holfenen und ungenügenden Formulierungen seiner eigenen Ideen
darzustellen. Da unser Wissen von den älteren Phasen der griechi-
schen Spekulation — abgesehen von den dürftigen Schriftresten der
Denker selbst — im wesentlichen aus zwei Quellen , Aristoteles
und Theophrast, schöpft, so ist es von höchster prinzipieller Bedeu-
tung, wie wir Über diese beiden Gewährsmänner zu urteilen haben.
Diels sagt mit Recht (Philos. AufeaUe für Zeller S. 253), daß die
Beurteilung der älteren Systeme in allen Schulen das treibende
Ferment für die Weiterbildung der Gedanken gebildet hat. »Man
kann beobachten, wie diese kritische Beschäftigung mit der älteren
Philosophie immer mehr anschwillt und schließlich in der aristoteli-
schen Schule zur Geschichte der Philosophie führt«. Müßten wir mit
Burnet annehmen, daß Aristoteles in einer so befangenen, ja geradezu
unwahren Weise die ältere Spekulation für seine Zwecke verwertet
hätte, so wäre uns das erste und wichtigste Hülfsmitti'l für die Er-
C0PKELIUNIYER9TY
Burnet, Ewly greek philosophy 1008
kenntnis jener genommen. Glücklicherweise ist das aber nicht der
Fall. So bestimmt man auf der einen Seite zugeben darf, daß Aristo-
teles an einzelnen Punkten die alteren Denker nicht richtig wertet;
daQ er je nach dem Standpunkte, den er gerade den einzelnen Fragen
gegenüber einnimmt, seine Meinung verschiebt, ja auch mitunter par-
teiisch wird: an seiner Ehrlichkeit im allgemeinen ist nicht zu
zweifeln; und ebenso ist seine Fähigkeit, die einzelnen Denker voll
zu würdigen, über jeden Zweifel erhaben. Aristoteles' Urteile über
die Voraristotetiker bilden somit für unsere Erkenntnis die unantast-
bare Grundlage und Bumet hat sich, indem er sich dieser Ueber-
zeugung verschloß, selbst in vielen Fällen die Möglichkeit genommen,
die Gedanken der älteren Forscher zu erkennen und zu würdigen.
Dieses Mißtrauen in die Urteile des Aristoteles und die aus
demselben resultierende Vernachlässigung seiner Angaben zeigt sich
sofort in der Einleitung. Ich erkenne der letzteren an und für sich
einen hohen Wert zu. Burnet hat den Gedanken, aus dem die ältere
Forschung, speziell der Ionier, erwachsen ist, richtig erkannt. Das
Prinzip, sagt er S. 10, welches all ihrem Denken zu Grunde liegt, ist
die Erkenntnis der Ewigkeit des Stoffs. Sie sehen, daß alle Dinge
entstehen und vergehen, und daß ihnen deshalb ein wahres Beharren,
eine wirkliche Existenz nicht zukommt: das einzige was wahrhaft
existiert, ist die Materie als solche, der Uretoff, der allen verschie-
denen Formen der 5Xi] zu Grunde liegt und in ihnen sich erhält.
>There must then be something which always is, something fundamental
which persists throughout all change, and ceases to exist in one form
only that it may reappear in another.« Dieser Gedanke entspricht
tatsächlich der treibenden Grundidee, von der die ältere Forschung,
speziell die ionische, beherrscht wird. Burnet unterläßt es aber, aus
Aristoteles selbst die Beweise hierfür zu holen. Für den Gedanken,
daß ein Entstehen aus einem uvr, öv unmöglich, beruft er sich allein
auf Parmenides: weshalb führt er nicht das Urteil des Aristoteles
an, der wiederholt und sehr bestimmt hervorhebt, daß diese Ueber-
zeugung von der Ewigkeit des Stoffs die xoivtj $6i* aller fooixol sei?
Ich verweise auf Stellen wie 187*27.34; 3I7 b 29; 984-32; 1062*24.
Aristoteles hat also mit klarem Blick erkannt, welches der Grund-
gedanke war, von dem aus seine Vorgänger ihre Systeme aufgebaut
haben. Und für das Hauptdogma der Ionier von dem einen Grund-
stoffe glaubt Bumet den Beweis nur aus den einzelnen Lehrsystemen
selbst erbringen zu können: er hat nicht beachtet, daß Aristoteles
immer wieder — ich habe aus meiner Aristoteleslektüre zirka 30
Stellen notiert, die dieses besagen — jenes Dogma hervorhebt Es
ist das Sv Sv, die pta tu <pDOu> das Sv u.dvov, das Sv ti xai ndv, die
.
1004 Ofttt. gel. Am. 1909. Nr. 12
üx&x&cpivTj (lia üät], die eine bleibende oüoia, und wie Aristoteles sieb
sonst ausdrückt, welches allem unendlich mannigfaltigen Werden der
Dinge zu Grunde liegt und in allen Einzelphasen der sich entwickeln-
den -".', im Kerne sich erhält. Ich denke also, Aristoteles hat sehr
wohl die älteren Systeme, speziell die ionische Spekulation, in ihren
Grundgedanken erkannt und uns fehlt jedes Recht, ihm Befangenheit
oder gar Parteilichkeit vorzuwerfen.
Neben dem Stoffe, welcher als ein einheitlicher allem kosmischen
Werden zu Grunde liegt, ist es die Bewegung, welche Burnet S. 15
in der Auffassung der Ionier in Betracht zieht Er meint, es sei
nicht anzunehmen, daß die letzteren irgend etwas über Bewegung
gesagt haben: Aristoteles' und seiner Nachfolger Angabe von der
ewigen Bewegung sei nur ein Schluß; erst die Leugnung der Bewe-
gung durch die Eteaten habe die Aufmerksamkeit auf dieses Moment
gelenkt. Das ist nicht richtig. Aristoteles bezeugt es ausdrücklich
250 b 15, daß itdvtec ot nepi cpüaeüc tt Xf^ovTsc auch über xtvipic
gehandelt haben und die Charakteristik der ionischen Forschung
lB4 b 15 ff. durch die uia apyjij (d. h. hier 5Xi]) xivoouivi] zeigt, daG
gerade die Bewegung neben dem Einheitsstoffe den Mittelpunkt der
ionischen Spekulation gebildet hat. Die Bewegung der einheitlichen
uXtj hat darin ihre Erklärung, daß die letztere selbst lebendig ist.
Bumct nimmt zwar an, daß der primitive Animismus, nach dem alle
Einzeldinge belebt waren, vor oder durch die ionischen Denker über-
wunden sei: der einzige aus Anaximanders Schrift erhaltene Aus-
spruch (Simplic. --•---.. 24, 15ff.) zeigt aber, daß tö övta nicht nur
lebendig, sondern sogar moralisch verantwortlich sind; und noch He-
raklit gibt dieser amnestischen Auffassung, wonach wenigstens die
einzelnen Elemente leben und sterben, wiederholt Ausdruck. Döring
faßt deshalb auch sehr gut diese ältere Forschung als Hylopsychismus
zusammen. In diesem Lebendigsein der Einzeldinge, bezw. der ele-
mentaren Bildungen, liegt die völlig genügende Erklärung des xi-
vitodeu.
Bumet identifiziert mit dem von der älteren Spekulation ange-
nommenen Einheitsstoffe Begriff und Ausdruck <pöotc: indem die
Forscher ihren Schriften die Bezeichnung "■;:-■ <poo«oc gaben, deuteten
sie damit schon ihr Grunddogma an. Ich kann ihm auch darin nicht
recht geben. Es ist bekannt — es genügt auf Bonitz Index s. v. zu
verweisen — , daß für Aristoteles mit dem Wort q>6oic regelmäßig der
Begriff der Bewegung verbunden ist. Mir scheint, daß schon die
älteren Philosophen diesen Begriff mit ihrer Titelgabe haben andeuten
wollen: 9601« ist die sich bewegende Materie. Joel (Ursprung d.
Naturphilos. S. 71 f.) hat mit Hecht darauf hingewiesen, daß dieses
•:Sty
Barnet, Early greek pbilosopby 1005
schon in dem Worte selbst liegt: füatc ist >die allgemeine Wand-
lung«, »die Erzeugung, die lebendige Entstehungi. Aber man kann
zugeben, daß in der einheitlichen ?i>oi« die alten Denker neben der
Bewegung schon die Einheit des Stoffs haben andeuten wollen. <*>öa:s
ist ihnen die Bewegung, die Umwandlung der einheitlichen Materie,
in ihren einzelnen Phasen verfolgt
Jedenfalls hat, das muß noch einmal hervorgehoben werden,
Burnet den Grundgedanken, aus welchem die älteste Spekulation er-
wachsen ist, richtig erkannt: es ist der Begriff der Einheitesubstanz,
welche, dem Kosmos immanent, allem Stoffwechsel zu Grunde liegt
und, von Ewigkeit her existierend, in allen Phasen der sich gestalten-
den Materie intakt sich erhält Dörings (S. 6) Erklärung des Grund-
wesens der Dinge als des lebendigen Stoffs, dem infolge seiner Leben-
digkeit nicht nur Eigenbewegung, sondern auch die unbegrenzte
Fähigkeit, sich in alle möglichen andern Stoffe umzuwandeln, zuge-
schrieben wird, hebt allerdings ein wichtiges weiteres, von Bumet
— wie wir sahen — unberücksichtigt gelassenes, Moment hervor,
betont aber anderseits den einheitlichen Substanzbegriff nicht ge-
nügend; auch Kinkels Definition der ionischen Forschung (S. 52) als
der dogmatischen Versuche, die Einheit der Welt in einem stoff-
lieben Substrat« zu begründen, ist nicht erschöpfend. Burnet betont
mit Recht, daß es für die ersten Philosophen sich nicht um die Er-
klärung einzelner ?aivöu.sva, der u.6tftwpa, gehandelt habe, sondern
daß es in viel tieferem Sinne die Aufspürung des wahren Grundes
alles Weltgeschehens gewesen sei, der ihre Forschung gegolten habe.
Er verweist dafür auf Piatos Phaedo 96*; auf Solons Ausspruch vor
Kroesus (er meint Herodot 1,30): aber auch hier ist es zu bedauern,
daß er es verschmäht, Aristoteles zu Rate zu ziehen. Er hätte sonst
den hohen Preis der Philosophie und speziell der Anfänger und Be-
gründer aller philosophischen Spekulation, wie wir ihn im Anfange
der Aristotelischen Metaphysik (a 1.2) lesen, nicht ignorieren können.
Ich wende mich jetzt zur Betrachtung der einzelnen Schulen.
Bumet (und ebenso Döring) trennt von den älteren Ioniern Thaies
Anaximander Anaximenes (Kap. 1) den spätem Ionier Heraklit (Kap. 3)
ab, indem er diesem eine Sonderstellung einräumt Das ist nicht
richtig. Aristoteles bat konsequent alle diejenigen, welche die uia
äp/r, xtvoouiv-r] vertreten, als eine zusammenhängende Schule gewertet
und wir sollten nicht klüger sein wollen, als dieser erste und gründ-
lichste Kenner der Vorsokratik. Eine Vergleichung der Stellen
IM" 17-. 328*33; 984*3 zeigt, daß ihm Thaies und Hippon; Anaxi-
menes und Diogenes v. Apollonia; Heraklit und Hippasos; endlich
Anaximander die zusammengehörenden Vertreter eines und desselben
CORNfU UKIVERSITV
100« (iött. gel. Am. 1909. Nr. 12
Grunddogmas sind. Die hier genannten Manner unterscheiden sich
nur dadurch unter einander, daß sie die kosmische Entwicklung, das
Werden und Umbilden des Stoffs, von verschiedenen Ausgangspunkten
annehmen: vom Wasser, von der Luft, vom Feuer, oder endlich von
einem qualitätslosen xpdtipov oder [lctcxIö. Diels a. a. 0. 239 ff. hat
allerdings gleichfalls die ephesinische Schule Heraklita von der mile-
sischen Schule der Älteren lonier losgetrennt Aber kann man wirk-
lich annehmen, daß Heraklit, der in seiner Grundaufiassung von der
kosmischen Einheitssubstanz sich unmittelbar an die älteren lonier
anschließt, nicht durch eben diese angeregt und in seinem Denken
beeinflußt and bestimmt worden ist? Ich möchte deshalb, so be-
stimmt ich die Bedeutung der >Schule< auch für diese ältesten
Phasen der Spekulation anerkenne, hier viel lieber von einer gemein-
samen ionischen Weltanschauung sprechen. Aristoteles hat auch hier
in der Zusammenstellung der genannten Forscher — womit übrigens
Simplicius ?ws. 23,21 — 25,12 völlig übereinstimmt — den Weg ge-
wiesen, den wir nicht verlassen sollten.
Unter den Ioniern nimmt Anaximander durch seine Lehre vom
äxsipov eine besondere Stellung ein : es handelt sich hier vor allem
um die Feststellung dieses Begriffs. Daß das imipov ein räumlich
unendliches bedeutet, ist allgemein anerkannt: Burnet beschränkt es
auf diesen Begriff. Nun wird aber zweimal von Theophrast der
qualitativ ungeschiedene Charakter des iitsipov als des iöpiotov betont
(vgl. dessen Phys. opin. Fr. 2. 4 Doxogr. 476. 479) : es ist also jeder
Zweifel, daß es sich hier um einen qualitativ noch un geschiedenen
Urstoff handelt, unangebracht und Döring sowohl wie Kinkel heben
dieses Wesen des Sxiifov richtig hervor. Namentlich der letztere
weist auf den Charakter einer solchen, der unmittelbaren Sinneswahr-
nebmung entzogenen, Stoffsubstanz hin. Ich muß auch hier auf das
Zeugnis des Aristoteles verweisen, der in Bezug auf das £xsipov
Anaximanders 204* 32 hervorhebt, daß roioötov oü^a aiodijtöv irapä
tä OTot)rGia xaXoDfuva — o&&v tpalvcrat. Und ich muß ferner zum
Verständnis der ionischen Lehre im allgemeinen auf eine wiederholt
von Aristoteles gegebene Charakteristik derselben hinweisen, die man,
wie mir scheint, bisher zu wenig beachtet hat. Aristoteles bezeichnet
nämlich als die gemeinsame Lehre aller ?txjixoi die Lehre von den
hvavxla, der er eine besondere Abhandlung yoo. o 4 — 7 widmet. Ge-
rade in Bezug auf die ionischen Forscher wird diese Lehre als
eine Wandlung des Stoffs je nach seiner kompakteren oder auf-
gelösteren Struktur charakterisiert und wieder gerade bezüglich
eines mittleren Stoffs — als welcher hier nur Anaximanders 4x«pov
verstanden werden kann — wird gesagt 189 b 2ff., daß dieser der
COKWll UHIVERSTY
Barnet, Exrly greek philo lopby 1007
geeignetste sei, die Entwicklung nach der einen Seite der xoxvdnjc,
nach der andern Seite der uavönjc zu erklären. Zu wieder-
holten Malen (ich verweise auf 188' 22; 265*30; 308* 16 J 330 K 9)
wird als die Lehre aller Ionier dieses Dogina von den svavtta
der «oxvönjc und [iavönjc des Stoffes hervorgehoben, weshalb Sim-
plicius auch richtig 700. 149,32 sagt: kxi 70p to6tou u^voo (es ist
von Anaximenes die Rede) 8sd<p paococ tv rfl latopt^ rijv |uivuotv ifpTjx«
xol xdxvwolv, oi^ov oe m; xai oi £XXoi rjj ;ir/, :;_:■. xol xuxvdnjn
fcyp&vto. Theophrast hatte also in der Spezi&lnbhanrilung über Anaxi-
menes diese Lehre eingehend dargelegt: sie war aber in Wirklichkeit
die gemeinsame Lehre aller Ionier. Wenn Burnet und Andere für
Anaximander dieses leugnen, so setzen sie sich mit dem wiederholt
über die ionische Stoffwandlungslehre abgegebenen Urteile des Ari-
stoteles in Widerspruch.
Bekanntlich knüpft sich an die Lehre Anaximanders die Kontro-
verse, wer unter dem Vertreter des |uto£d zu verstehen sei, den
Aristoteles öfter erwähnt. Ich freue mich, in dieser Frage völlig mit
Burnet übereinzustimmen. Die Sache liegt so: Die Fassung der
Worte 303 b , 12, wo es heißt, daß das taipov ,-.-: :,■.=/■•. adviac toüc
oöpavob«, läßt nur den Schluß zu, daß hier derselbe Philosoph ge-
meint ist, von dem es 203 b 1 1 heißt, daß sein äxstp ov xspii/st äxavta.
An der letzteren Stelle wird aber als Vertreter dieser Lehre be-
stimmt Anaximander genannt; und danach muß auch jene erste Stelle
auf Anaximander bezogen werden. Dort heißt es aber weiter von
diesem Äxeipov, daß es üäatoc pAv Xextitepov, cUpo< 5£ icuxvÖTcpov sei.
Daraus folgt also, daß Anaximanders äxnpov — wenigstens in Aristo-
telischer Auffassung — ein (istafcö war und es sind die zahlreichen
Stellen, an denen von einem ionischen Philosophen die Rede ist,
welcher als Urstoff ein uatogfr lehrte, tatsächlich auf Anaximander zu
bezieben. Diels hat, einer Anregung Zellers folgend, die Angaben vou
einem }LiTa£6 als Urstoff einem Idaios gegeben, von dem die einzige
Notiz, die wir über ihn haben (Sextos 9, 360), bemerkt, daß er als
Anhänger der Lehre des Anaximenes den ä^p als Urstoff annahm:
daraus folgt, daß er keinesfalls für das |lko£u in Betracht kommen
kann. Es bleibt also nur die Beziehung auf Anaximander übrig. Die
verschiedenen Urteile des Aristoteles, der bald von einem uioov oder
{i«Ta&6 zwischen Luft und Wasser, bald zwischen Luft und Feuer;
bald von einem ixxptvtiv, bald von einem *rswdv; bald von einem
äöptotov, bald von einem t"7jia spricht, sind nur als Schlüsse und
Folgerungen zu verstehen, die er zu verschiedenen Zeiten und vuu
verschiedenen Standpunkten aus zieht Anaximander hatte offenbar
nur vom ixstpov, ohne weitere Erklärungen, gesprochen: damit war
COßNEU UMIVfRSUY
1006 Qu;' gel. Anz. 1909. Nr. 12
den Späteren die Möglichkeit gegeben, diesen Begriff verschieden zu
deuten.
Auf Einzelheiten der Anaximanderschen Lehre kann ich hier
nicht näher eingehen. Ich will deshalb hier nur andeuten, daG in der
Auffassung der äläioc xtvijaic, des Nacheinander der £sstpot xöou-ot,
der ÄpxTJ, welchen Ausdruck Anaximander zuerst für seinen Urstoff
nach einer bestimmten Angabe angewandt haben soll, Döring und
Kinkel richtiger urteilen, als Burnet. Der letztere hat auch hier, wie
so oft, seine Quellen nicht verstehen, sondern meistern wollen.
Heraklit erfährt von Burnet Kap. 3 eingehende Würdigung. Ich
kann in den wesentlichsten Punkten hier mit ihm übereinstimmen.
Das gilt namentlich, wie schon oben bemerkt, dem Hauptgedanken,
der Heraklits Weltanschauung beherrscht: es gibt eine einheitliche
Substanz, welche in allen Veränderungen des KosmoB sich erhält.
Und zwar ist es das Feuer, d. h. die Materie in ihrer feinsten und
leichtesten Struktur, aus der alle Stoffverdichtung (diese leugnet
Burnet mit Unrecht) und Stoffwandlung hervorgeht und in die sie
sich wieder auflöst. Nur hatte Burnet betonen sollen, daß dieses
Feuer nicht aus seiner Verbindung mit der Wanne gelöst werden
kann: in Wirklichkeit ist es also die Wärmeenergie , die als die
eigentlich schöpferische und erhaltende Weltsubstanz erscheint. Jeden-
falls ist Heraklits Lehre nur eine andere Form der ionischen Sub-
stanzlehre. Dieses verkennt Kinkel , dessen Behauptung , Heraklit
fehle ganz der fundamentale Begriff der Beharrung der Substanz
(S. 79), deshalb nicht richtig ist. Aristoteles sagt gerade von Heraklit
(298*26— 33), daß es in allem Fluß der Dinge ein h n juJvov ono-
uivov gebe : das Feuer, d. h. die Lebenswärme, erhält sich also in
allen Dingen intakt und bleibt so die unvergängliche Grundsubstanz.
Damit ist nicht ausgeschlossen, daß diese Lebenssubstanz in Ab-
stufungen zur Erscheinung kommt, wonach die Dinge naher oder
ferner mit der Gottheit, d. h. dem «öp ätlC»ov, verbunden sind.
Döring, der im Übrigen alle Momente eingehend und sachgemäß prüft
(S. 82 ff.), löst Heraklits Lehrsystem zu sehr in Einzelheiten au/: und
doch ist gerade die Energie des Gedankens, mit der die eine Grund-
idee bis in ihre äußersten Konsequenzen verfolgt wird, für Heraklit
charakteristisch.
Auch die viel umstrittene Gegensatzlehre Heraklits wird von
Bumet sehr verständig erklärt Er erkennt einmal die Gegensätze
als die für den Naturprozeß notwendigen >two sides of Üie same pro-
cess< an (S. 186), er betont anderseits (S. 188) die Relativität des
Standpunkts bei der Beurteilung der Dinge. Ich habe gleichfalls in
meinem Aufsatz über die Schrift Heraklits in den Jahrbb. f. d. klass.
CQPKELt UNIYER9TY
Boroet. Early irrcek philosopby 1009
Altert. '23, 161 ff. dargelegt, daß wir bei der Beurteilung der Lehre
Heraklits diese beiden Seiten der ftwtvcfat, einmal die tatsächlich vor-
handenen, sodann die nur verschieden {p3ivdu.sva auseinander halten
müssen. Auch hierin urteilt Kinkel nicht richtig (S. 75 ff.), indem er
Aristoteles' angeblichen Tadel Heraklits, dieser habe den Satz des
Widerspruchs geleugnet, fUr nicht unberechtigt erklärt. Der soge-
nannte Heraklitsche Satz, 6 'HpaxXtitoo Xdfoc (Aristot. 185 b 20), geht
keineswegs in dieser Form auf Heraklit zurück; das kann man schon
aus der Fassung schließen, in welcher derselbe von Aristoteles
1005*24 angeführt wird: äfövarav ?ip övnvoäv wwriv ÜÄoXajißiveiv
Etvat %a\ ;i < p stvai xa&xxsp ctvic oTovtat Xtjsv* 'Hpäxkeixov. Aus den
letzten Worten geht hervor, daß der so formulierte Satz nur auf der
tendenziösen Deutung Heraklitscher Aussprüche durch eine bestimmte
Schule beruht. Man konnte der ionischen Substanzlehre von dem ev
oder der u.t'o SXtj (als appj) den Vorwurf machen, daß damit im
Grunde alle Dinge der Welt gleich seien, und diesen Vorwurf erhebt
Aristoteles tatsächlich tpoa. a 2 u. ö. (vgl. Bonitz, Ind. Aristot. S. 320
Zeile 3 ff.) : denn derselbe einheitliche Stoff entwickelt sich in die ver-
schiedensten Dinge, die somit in ihrem letzten Grunde identisch sind.
Aber Heraklit hat diese Identität der Dinge, die er selbst wiederholt
betont, dadurch erklärt, daß er die Evolution des Stoffes nach ver-
schiedenen, ja entgegengesetzten Seiten hin durch die Zeit bestimmt,
also allmählich und nach einander sich vollziehend, annahm: erst die
Sophistik (vgl. Natorp, Forschungen z. Gesch. d. Erkenntnisprobl.
S. 19 ff.) hat diesem Gedanken die pointierte Formulierung gegeben,
daß dasselbe Ding gleichzeitig sei und nicht sei, oder daß das-
selbe Ding zu gleicher Zeit entgegengesetzte Qualitäten habe. So ist
der angebliche Satz des Heraklit zum Terminus technicus der sophisti-
schen Dialektik geworden und in dieser seiner Bedeutung zitiert ihn
Aristoteles. In dieser Formulierung tritt der Satz in enge Beziehung
zum Satze des Protagons, worauf Aristoteles |utwp. 7 3. 4. 5 hin-
weist.
In der Lehre von der ->,a:<„ und £vu> Ö2öc erkennt Burnet mit
Recht die Darstellung des Diogenes LaertiusIX.8 — II als grundlegend
an. Im einzelnen weicht meine Auffassung vielfach von der seinigen
ab: doch will ich nicht näher darauf eingehen. Nur seine Auffassung
des xp-rjonjp (S. 105) muß ich bestimmt zurückweisen. Die Erklärung
des letzteren als >hurricane aecompanied by a fiery waterspoutc macht
eine singulare Naturerscheinung zum Mittelpunkte des regelmäßigen
Naturprozesses: das ist unmöglich. Ich kann in dem -yt-.^;, nur
eine andere Bezeichnung der ävafk^footc erkennen : die von Burnet
zitierten Stellen beweisen nicht das, was er meint Entscheidend ist
0»ij 1
CORNEU. UNIVER3TY
1010 Qütt. gel. Adi. 1909. Nr. 12
die von ihm nicht angeführte Stelle Hesiod theog. 844 ff., wie nicht
minder Heraklits eigene Worte nur diese Deutung zulassen.
Die eleatische Lehre zerreißt Burnet in ihrem Zusammenhange,
indem er Kap. 2 Xenophanes, Kap. 4 und 8 die anderen Eleaten be-
handelt Auch Döring trennt den ersteren (S. 63 ff) von seinen Nach-
folgern (S. 119 ff.). Das erklärt sich daher, daß beide, Burnet sowohl
wie Döring, dem Xenophanes eine Sonderstellung geben. FUr Burnet
ist Xenophanes nur der Spötter, dessen einziger Zweck sei, die reli-
giösen Vorstellungen nicht nur seiner Zeitgenossen , sondern über-
haupt, herabzuziehen und lächerlich zu machen. Döring unterscheidet
zwei Perioden in der Entwicklung des Xenophanes, indem er sich
hierfür auf Timons Darstellung in seinen aiXXot stützt. In der früheren,
jugendlicheren Periode habe Xenophanes in seinen attXoi die her-
kömmlichen Göttervorstellungen angegriffen, spater im Alter habe er
in seinem Lehrgedichte aspl ydosiuc seine positive Ansicht über das
Göttliche formuliert. Ich habe mich nicht überzeugen können, daß
die Verspottung des Volksglaubens etwas anderes ist, als die nega-
tive Seite seiner positiven Gotteslehre: jedenfalls kann ich Burnets
Erklärung der Worte xpwroc 4v(oac (Aristot 986 b 21) und toö öXco
oraoudTatt (Plato Theaet 181 A) durch partisan bezw. partisans nur
als Kuriosität bezeichnen. Im Gegensatz zu Burnet faßt Kinkel
(S. 134 ff.) Xenophanes als sittlich hochstehenden Verkünder des Mono-
theismus: der Einheit des natürlichen Kosmos entspricht die Einheit
des Gottes; Gott wird so zur Weltvernunft, zur Weltkraft, die aber
nicht transzendent ist, sondern der Welt immanent bleibt Wenn
Kinkel aber zugleich die Sinnendinge als das Mittel faßt, durch
welche die Gotteskraft sich offenbart, so wird er damit dem tief-
gehenden Zwiespalt nicht gerecht, der die ganze Lehre aller Eleaten
durchzieht und zwischen der Gottheit und der Erscheinungsweit einen
unausgleichlichen Widerspruch schafft Ich habe im Rhein. Mus. 64,
185 ff. zu zeigen gesucht, daß Xenophanes — und ihm folgend die
anderen Eleaten — sich aufs engste an die ionische Substanzlehre
anschließt: das eleatische fv ist die einheitliche, dem Kosmos imma-
nente WeltsubBtanz. Aber indem die Eleaten das Sein dieses fv o*v
unter dem Zwange des logischen Begriffs zum absoluten machten und
dasselbe damit in Gegensatz zum Werden setzten, brachten sie ihre
Lehre zugleich in schärfsten Gegensatz zur ionischen Lehre: das
Werden der Erscheinungswelt wurde ihnen völlig unvereinbar mit
dem Sein der GotteasnbsUnz. So haben sie zwischen der Einheit
ihrer Weltoubstanz und der Vielheit der Erscheinungswelt einen un-
überbrückbaren Gegensatz geschaffen; sie stehen ratlos und ver-
ständnislos der letzteren gegenüber. Bewunderungswürdig klar ist die
CORNEllUMIVERarT
Barnet, Eu\y greek philoiophy 1011
Formulierung der ionischen und der elektischen Lehre in ihrem
Wechselverhältnis von Uebereinstimmung und Gegensatz durch Aristo-
teles 184*, 15 ff. so bestimmt, daß die Ionier die u.lo ipx»] xtvoouiv»},
die Eleaten die ui« ocpx'Q äxtvTjroc lehrten.
Bei Parmenides ist die entscheidende Frage, wie wir dieses Ev
zu fassen haben. Die Mehrzahl der Forscher, sagt Kinkel S. 33, ist
der Meinung, das Parmenides das ev und ov als räumlich dinglich
gedacht habe: diese Meinung verwirft Kinkel. Burnet (und auch
Döring ist wesentlich derselben Ansicht) tritt entschieden für die
stoffliche, die materielle Wesenheit dieses Sv ein (S. 208), weshalb er
erklärt, daß >all materialism depends on his view of reality«. Ich kann
Burnete Erklärung nur zustimmen : das elektische iv ist als ein mate-
rieller Stoff gefaßt, der aber zugleich, wie das ionische 2v, als ver-
nünftig und göttlich gedacht ist. Schon Zeller hat auf lOlO'l hinge-
wiesen, wo es heißt: ti 6vta ojciXoßov eivai cä atoihjTä u-ävov; und
398*21, wo es bestimmt von den Eleaten heißt, daß sie u.i]Mv ÄXXo
x*pä rijv t»v alofriiröv oooiav öjioXau.ßivoooiv sivat (Diels bricht das
Referat 18A25 unmittelbar vor diesen entscheidenden Worten ab).
Kinkels Hinweis auf Plato Theaet 180E oix Äx ov x<*P4 v iv -g xivsitai
widerlegt nicht, sondern bestätigt nur diese Auffassung des «v: denn ,
auch Parmenides charakterisiert sein ev als aovtyac und icdv SfixXsov
eövto? (Fr. 8, 23 ff. Diels), wie die Eleaten denn überhaupt entschiedene
Bekämpfer des xcvdv waren. Unklar erscheint allerdings die Stelle
986* 18 ff. Ilap|isvi37jc uiv -jap eqix« toö xati töv Xd*rov evo? SiKia&ou,
MeXiaao« Si toü xaxd rf,v oXt]v: Kinkel hält deshalb auch schon diese
Worte für beweisend. Das sind sie aber nicht. Einmal spricht schon
die Fassung der Worte e'oix« — Sjctsadai dafür, daß wir es hier nur mit
einer Vermutung zu tun haben; sodann läßt sich auch leicht der
Grund erkennen, der Aristoteles auf diese Annahme führt. Jeder
Xd^oc (Begriff) ist für Aristoteles ein 6ptoiid«; und dieser 6piou.de und
dessen uptouivov erscheint in dem jreiKpaou.evov des Parmenides ge-
geben und bestätigt zu werden. Daher Aristoteles zur Motivierung
seines Urteils hinzufügt : Stö xal ö uiv xsffGpaouivov, 6 o Äx-stptSv ^rjatv
sivat aorö. Wir haben es hier also nur mit einer Spielerei und Diftelei
zu tun, zu der sich Aristoteles mitunter hinreißen läßt: das Panue-
nideische Kfiitspaauevov scheint von selbst auf einen 6piou.de oder Xd70«
hinzuweisen. Die wörtliche Annahme des Aristotelischen Urteils ist
schon aus dem Grunde unmöglich, weil sie einen Gegensatz des
Parmenides und des Melissus schaffen würde, der durch kein sonstiges
Moment bestätigt wird. Denn die Differenz in der Auffassung des
Kosmos und des ihm immanenten Sv als iteftepaouivov oder als Sxitpov
tangiert nicht das Wesen des ev nach seiner Substanz und kommt
lifrlL K«>- an IM». Vi. u 6U
,ÄS
1012 GOtt. gel. Ar,.- 1909. Nr. 12
hier nicht in Betracht Vor allem aber ist für das Verständnis des
eleatiscben 2v auf Aristoteles' Einleitung in die Physik hinzuweisen
1 84 b 1 5 fF. , wo die Eleaten ohne jedes Bedenkon unter die übrigen
Vertreter physikalischer Lehren eingereiht werden. Hatte Aristoteles
das eleaüsche Sein tatsachlich als das rein begriffliche gefaßt, so
wäre seine leidenschaftliche Polemik gegen dasselbe völlig unver-
ständlich. Denn er erklärt wiederholt (vgl. z.B. 1010*32 ff.), daG die
Lehre von dem Sv 6v öxtv>j«v an und für sich innerlich berechtigter
sei, als das ionische äel xivetoddi, da jenes sich mit Aristoteles' eigener
Lehre von dem iv ixivTjtov der Gottheit deckt. Aber gerade von
physikalischem Standpunkte aus, erklärt Aristoteles 184* 25 ff., sei die
Lehre unannehmbar. Wir können also nicht zweifeln, daß die Eleaten
ihr Sv dxivTjtov als Stoffsubstanz mit dem Kosmos in Verbindung
brachten und eben hierdurch gerieten sie mit dem Werden der Er-
scheinungswelt in Widersprüche, die unausgl eichlich sind, und die
Aristoteles wiederholt ihnen vorwirft
Was die Welt des Scheins in Parmenideischer Darstellung be-
trifft, so erkennt Burnet sowohl wie Kinkel die Einwirkung pytha-
goreischer Vorstellungen an. Beide aber verwerfen die Angaben des
Aristoteles, wonach das 6v und |rij 5v mit Feuer und Erde, mit Licht
und Dunkel, mit -\''tyy und «>-: vi//., mit roxvtfv und uavdv identifiziert
wird: 188*20; 318*6; 330*14; Theophr. Fr. 6 (Doxogr. 482) ; Simplic.
yno. 25,15. Solche Zweifel sind unberechtigt Die gesarate antike Physik
hat seit den ältesten Zeiten die Identität dieser Begriffe gelehrt Par-
menides selbst hat Feuer und Erde als die Pole, die ävotvria, d. h. als die
reinsten und signifikantesten Erscheinungsformen seiner beiden Welt-
prinzipe gelehrt 330M3, während er die dazwischen liegenden Ele-
mente Luft und Wasser als u^ua™ jener beiden faßte, wie auch
Döring S. 129 anerkennt An dieser W£a aller Physik zu zweifeln,
liegt nicht der geringste Grund vor.
Auf Einzelheiten, namentlich auf die Lehre des Parmenides von
den himmlischen Sphären einzugehen, muß ich mir wieder versagen:
in der Auffassung derselben herrschen noch große Differenzen, die
aber ohne ein genaueres Eingehen auf die Details nicht zum Ver-
ständnis gebracht werden können.
Ich gehe zu den Pythagoreem über. Burnet behandelt dieselben
in Kap. 2 und Kap. 7 : auch hier hat das Zerreißen der Materie dem
Verständnis nicht zum Vorteil gereicht. Döring geht noch weiter, in-
dem er an vier verschiedenen Stellen 50ff.; 108ff.; 137 ff.; 182 ff.
die pythagoreische Lehre behandelt Kinkel sucht dieselbe in ihrer
einheitlichen Entwicklung S. 101—133 darzustellen. Es ist ja aller-
dings zweifellos richtig, daß keine Lehre so sehr, wie gerade die
COR«
[turnet, K»r1y greek philoaopfay 1013
pythagoreische, eine allmähliche Ausgestaltung erfahren hat, und
Döring hat im Prinzipe Recht, wenn er die Lehre nach den ver-
schiedenen Phasen ihrer Evolution zu scheiden sucht Aber diese
Entwicklung ist in ihren einzelnen Phasen noch so unklar — eine
Geschichte des Pythagoreismus soll erst noch geschrieben werden — ,
daß eine Scheidung nach bestimmten Kriterien und Einzeldogmen,
vorläufig wenigstens, ohne eine gewisse Willkür sich nicht voll-
ziehen läßt.
Für die Beurteilung der pythagoreischen Lehre ist es von ent-
scheidender Bedeutung, wie wir über Philolaos zu urteilen haben.
Burnet sowohl wie Döring bezweifeln die Echtheit der unter seinem
Namen überlieferten Bruchstücke: der Autor dieser letzteren könne
nicht derselbe sein, wie der Philolaos der Mcnonschen Sammlung. Das
ist nicht richtig. Menon hatte nur die Tendenz, die medizinischen,
bezw. physiologischen und biologischen Angaben aus der Schrift des
Philolaos wiederzugeben, während die Bruchstücke allgemein philo-
sophischen und kosmologischen Inhalts sind : die einen schließen die
andern nicht aus. Aber während Bumet nur im allgemeinen Zweifel
ausdrückt, spricht sich Döring in sehr temperamentvoller Weise über
die angebliche Unechtheit der Bruchstücke aus. Ich denke aber,
wenn Männer wie Boeckh und Diels an der Echtheit nicht zweifeln,
so kann es um diese nicht ganz schlecht bestellt sein. Die Echtheit
dieser Bruchstücke (Fr. 1 — 19 Diels) steht meiner Ansicht nach
zweifellos fest: auch Kinkel nimmt sie als selbstverständlich an. Von
diesen Bruchstücken, als der ältesten Formulierung der pythagorei-
schen Lehre, ist auszugehen: sie müssen den Grund legen, von dem
aus die letztere zu gestalten ist Aus ihnen geht aber hervor, daß
sowohl die Lehre vom --:;,*,- und ÄR«pov, wie die Zahlenlehre ur-
sprünglich sind, und diese beiden Hauptteile des pythagoreischen
Dogmas gilt es in enge Beziehung zu einander zu bringen. Daß
zip*, und £x«pov ursprüngliche Lehre, Ut, wie ich sehe, von allen
drei Forschern anerkannt, auch die Bedeutung des ;rfpac als des
formgebenden Prinzips, wenigstens von Döring und Kinkel, erkannt:
im übrigen aber scheinen mir in der Auffassung dieser Prinzipien
wieder große Differenzen zu herrschen. Vor allem ist gegen die
Identifizierung des innerkosmischen und des l£to toö o&pavoö befind-
lichen (Arist 203*7; 213*22) Xxnpov, wie dieselbe von allen drei
Forschern vertreten wird, zu protestieren. Denn das ixetpov S£a> toö
oüpavoö wird ausdrücklich als xavöv charakterisiert und hat nichts mit
dem stofflichen Äxsipov innerhalb des Kosmos, d. h. der ungeschie-
denen und ungeformten Materie im Sinne des Anaximanderschen
iöptotov, zu tun. Hier hat der schwankende Begriff des Äseipov,
69
•
COßNElL UHIVfRaTY
1014 Gott gel. An«. 1909. Nr. 13
welches bald in ganz allgemeinem Sinne (xati sVty&oc, xatöi -.uv >*'■<:.
xat 1 ;'-■>,; Arist. 187*8.9), bald in engerem Sinne (von dem unendlich
vielen und der Teilung ins unendliche, oder von dem räumlich un-
endlichen, oder endlich von dem ungeformten) gebraucht wird, Kon-
fusion gestiftet. Daß das 8£o> toö oöpavoö angenommene xivtfv von
dem fiicstpov als alodijtöv zu unterscheiden, sagt Aristoteles ausdrück-
lich 203*5 ff. : und diese Scheidung der beiden erscheint mir zweifellos.
Döring laßt das au Gerkosmische Sxupov als xevdv und doch zugleich
als den eigentlichen Weltstoff in den Kosmos einströmen (S. 111):
das ist eine unmögliche Annahme. Haben die ältesten Pythagoreer
das außerkosmische xevdv von ffvcöfia erfüllt angenommen, wie be-
stimmt bezeugt wird, so stehen sie noch auf dem Standpunkte der
vulgären Meinung, die Luft und xsv<Sv identifiziert: Aristoteles stellt
wiederholt diesen Volksglauben (213*27 ff.: oi ÄvdpwKw ßoöXovwu — ;
419*34 5ox«i sEvai xsviv, 6 afjp; 656*15 xb xtvöv xaXa>iuvov üpoc
-t.ifckz iortv) der wiseenschaftliehen Auffassung, nach der die Luft
auch in ihrer Unsichtbarkeit Materie ist, gegenüber. Aber die Be-
tonung , daß der Kosmos nach pythagoreischer Lehre nur seine
ivaxvor) aus dem außerkosmischen xcvrfv schöpfe, zeigt schon genügend
an, daß der kosmische Stoff als solcher, also das innerkosmische
äxeipov, unabhängig von dem äußeren Xmtpov ist Auch Kinkel
(S. 113) kommt nicht zum Verständnis der pythagoreischen Lehre,
wenn er beide ä«ipa in der Weise verbindet, daß er sie als einheit-
liches an die Peripherie des Kosmos verlegt: wie in dieser Fassung
das &utpov die Grundlage für die Bildung aller innerkosmiscben Svta
werden kann, bleibt unverständlich. Die Fragmente des Philolaos wie
die Referate des Aristoteles weisen mit Sicherheit darauf hin, wie
wir das Verhältnis des innerkosmischen und des außerkosmischen
äxGtpov aufzufassen haben: das letztere umgibt als der unendliche
leere Weltenraum den Kosmos, während dieser selbst von einer un-
geschiedenen und ungeformten Stoffmasse erfüllt ist, die dann durch
Hinzutritt des xipac als des Formprinzips gestaltet wird. Dieses Ver-
hältnis von ittpa< und £xcipov hat weder Bumet, noch Heide], Archiv
f. Gesch. d. Philos. 14,384ff. f noch Newbold daselbst 19,204 richtig
erkannt: am nächsten kommt dem Verständnis Berger in seiner Ab-
handlung über Piatos Philebus, Philologus 62, 489 ff.
Den Wert und die Bedeutung der Zahlen im allgemeinen hat
Kinkel (S. 104 ff.) vortrefflich dargelegt. Bezüglich der Entdeckung
der musikalischen Harmonie stützt er sich auf Max C. P. Schmidt,
der ebenso geistvoll wie überzeugend in seinen kulturhistorischen
Beitragen 1,64—84 diese Entdeckung durch Pythagoras an der
ägyptischen Harfe nachweist, welche letztere so die Mutter des Mo-
f RSlTY
Ilarnet, Early zroek pbiloiophr 101!»
nochords wie der Hypotenuse wurde. Wenn aber Kinkel das Zahl-
prinzip als solches von aller unmittelbaren sinnlichen Wahrnehmung
abtrennt und die Pythagoreer somit nicht nur den Idealismus vorbe-
reiten, ja sie selbst Idealisten sein läßt, so erheben sich gegen eine
solche I«oslöaung der Zahlen von der Materie doch sehr schwer-
wiegende Bedenken. Die enge Beziehung des xtpac zum «v und dieses
wieder zum göttlichen schöpferischen Weltfeuer macht es wahr-
scheinlich, daß die älteste und ursprüngliche Auffassung das jrtpac.
als Formprinzip, mit dem sv, als Zahlprinzip, identifiziezte und dieses
Einheitsprinzip zugleich alB ein materielles, eben als das Feuer- oder
Wärmeprinzip, faßte. Jedenfalls sind die unzähligen Einzelformen der
Dinge zugleich als itipaz* und als Zahlen, d. h. als Zahlen- und Mali-
verhältnisse, gedacht und erscheinen so als die maunigfachen Mani-
festationen des einen Form- und Zahlprinzips. Ich habe dieses in
meinen Abhandlungen Über die Pythagoreer im Archiv f. Gesch. d.
Philos. 22, 28 ff.; 145 ff. näher dargelegt
Ueber die vomwyiat, die Aristoteles 986* 22 ff. als charakteristi-
sche Lehre der Pythagoreer — wenn auch nur einer einzelnen Schule
derselben — bezeichnet, handeln Döring S. 112 ff. und Kinkel S. 11 5 ff.
im ganzen sachgemäß und erschöpfend, während Burnet sich nicht
näher darüber ausspricht. Den Gegensatz des äpi&|iöc £pttoc und
Ttsptaodi; betont schon Philolaos Fr. 5: hier hat die Entdeckung des
gnomonischen Charakters der Ungeraden bestimmend eingewirkt. Die
weitere Entwicklung der Lehre von den toaneffm kann aber erst
einer späteren Zeit angehören : Aristoteles unterscheidet die Vertreter
dieser Lehre durch die Fassung der Worte (fapot 81 Xtfouoiv) be-
stimmt von der Hauptechule der Pythagoreer.
Wie hier, so treten uns auch sonst tiefgehende Differenzen in
der Auffassung einzelner pythagoreischer Dogmen entgegen. In Bezug
auf die regelmäßigen Figuren, die mit den elementaren Stoffen in
enge Beziehung gesetzt sind, glaubt Burnet S. 329 aus einem Scholion
zu Euklid (ed. Heiborg V p. 654, 1) schließen zu dürfen, daß die
Entdeckung des Oktaeder und lkosaeder erst durch Theaetet erfolgt
sei: dem gegenüber muß darauf hingewiesen werden, daß Eudemus
(Fr. 84 Sp.) rfjV röv xoo^uxüv r/r^uuv ouoTaoiv schon auf Pythagoras
selbst zurückführte, wie die Scheidung in die vier bezw. fünf kosmi-
schen o»iiara zweifellos schon von Philolaos (Fr. 12) gelehrt wird.
Nicht minder bietet die Kosmologie noch manche Differenzpunkte:
auch hier aber muß ich mir in meiner Besprechung Beschränkung
auferlegen.
In Kap. 5 behandelt Burnet Empedokles. Hier stehen die Ele-
mente im Vordergrunde des Interesses. Burnet läßt (S. 263) Empe-
COßMEU UNWERSHY
1016 Gott gel. Am. 1909. Nr. 12
dokles die Vierzabl der Elemente feststellen, indem er die Entdeckung
macht«, daß die atmosphärische Luft >a distinct corporeal substance<
sei. Ich kann ihm darin nicht folgen. Die Annahme, der d^p des
Anaximenes sei teils als xcvöv, teils als eine unvollständige Substanz
von vapour oder mist gefaßt, wird meiner Ansicht nach schon dadurch
widerlegt, daß Anaximenes seinen tojp als Uratoff und äpx^j an die
Spitze aller Weltbildung stellte. Ich spreche hier allerdings pro
domo, da ich in meinen Meteorolog. Theorien die Ansicht vertreten
habe, daß die Vierzahl der Elemente ein alter biß in Homerische Zeit
nachweisbarer Volksglaube gewesen sei. Die auf Theophrast zurück-
gehenden Referate über Anaximenes 1 Lehre (Simplic. tpa. 24, 26 ff.
[Plut] Strom. 3; Hippol. ref. 1,7), sowie die eigenen Worte des
Anaximenes (Fr. 1.2 Diels) zeigen, daß ihm der Begriff der at-
mosphärischen Luft in allen ihren Wandlungen aus der feinsten
Struktur, in der sie noch unsichtbar und nur durch das Gefühl er-
kennbar, bis in ihre stärksten Verdichtungen zu Wolke und Nässe
sehr wohl bekannt war. Anaximander ließ seinen Urstoff in Feuer,
Erde, Luft, Wasser sich scheiden, und Bumet selbBt führt diese Lehre
(S. C6) ohne Bedenken an : nichts deutet an, daß der äijp hier seiner
Bedeutung und seinem Range nach von den andern drei Elementen
unterschieden wird. Und ebenso läßt sich von Xenophanes und Panne-
nides nachweisen, daß sie die Vierzahl der Elemente kannten und
lehrten. Auch hier gibt uns Aristoteles die Direktive, wie wir das
Verhältnis der E in pedokl eischen Elemente zu denen der älteren Auf-
fassung zu werten haben, indem er den Ioniern uiav äpx^v. dem Em-
pedokles «'trapac öp^d« gibt. In älterer Auffassung waren die Ele-
mente erst eine sekundäre Bildung und Wandlung aus dem einheit-
lichen Urstoffe, der u.tct ipx*j : l!| Empedokleischer Auffassung dagegen
waren die Elemente primär, alle vier gleich ewig, von der Natur
M-lli.-.r als gleichartig geschaffen. Ich stimme hierin mit Döring (S. 33.
202) durchaus überein; vielleicht will Kinkel (S. 174) dasselbe sagen,
wenn er bemerkt, Empedokles habe in den vier Elementen die Lehreu
seiner Vorgänger zusammengefaßt. Empedokles hat diese seine, von
der älteren Auffassung der Elemente abweichende, Lehre in den Worteu
Fr. 17,27 taüra 7*p lad ti xdvta xal yXxxa 7*wav fast, in denen sehr
bestimmt die Gleichheit und Gleich ursprunglichkeit aller vier Ele-
mente betont wird, zum Ausdruck gebracht, und Aristoteles hat es
für nötig gehalten, diese ioörqc der vier atot/iia ftv. ß G einer aus-
führlichen Untersuchung zu unterziehen.
Burnet nimmt ferner an, Empedokles habe zuerst die vier Quali-
täten V'/K'' und »spiiöv. i>7p6v und £-qpöv mit den vier Elementen
verbunden, indem er jedem derselben eine spezifische Eigenschaft
C0HWU
Rarnet, Early greek pbiloiopby 1017
gab : der Begriff der Qualität, meint er S. 266, sei vorher noch nicht
erfaGt. Das ist meiner Ansicht nach undenkbar. Wir haben die be-
stimmte Nachricht, daß schon Anaximenes (Fr. 1 Diels) die Begriffe
des •'•? </■/■' nnd i'-yy.- nicht als oöaieu, sondern als ndÖT) xwvä -.•;;
SXijc BS'.Yt-rvtffuya Tai« iistaßoXoi? faßte, und diese Verbindung der
Qualitäten mit den wechselnden Stoffformen müssen wir als die ge-
meinsame Lehre aller Physiker ansehen. Burnet spricht auch gegen
die Scheidung der Elemente in $paüoiu«a. Es ist zuzugeben, daß
die von ihm zitierte Stelle Aristot. 325' 19 ff. nicht klar ist, ja zu
Mißverständnissen Anlaß geben kann. Dieser Stelle gegenüber ist
aber auf 334' 16 ff. zu verweisen, wo die Elemente xatö [itxpd ge-
schieden sind; sowie auf 325* 5; 305*1, wo die Scheidung der Ele-
mente in Atome bestimmt angedeutet wird, weshalb auch 327M1— 16
(«iajrsp ftxol Ttvs?) mit Wahrscheinlichkeit auf Empedokles zu beziehen
ist. Ich kann deshalb Buraets Zweifel an der Richtigkeit der Angaben
Aetius 1, 13, 1; 17,3, Emkedokles habe seine orot^ia in dpaüoiutra
oder u.txp<5taTot £-fxot geschieden angenommen, als berechtigt nicht
anerkennen. Auch hierin stimme ich mit Döring (S. 202) überein.
Durch diese Scheidung der Elemente in kleinste und praktisch nicht
weiter zu teilende Stückchen ist Empedokles der eigentliche Begründer
der Atoinentheorie geworden.
Die Empedokleischen Begriffe vitxoc und •;:>.• -x faßt Burnet (S. 267)
als körperliche Bildungen. Sie sind insoweit körperliche Bildungen,
als auch der Anaxagoreische voü« körperlich ist Wir ersehen daraus
nur, wie schwer es den älteren Denkern geworden ist, abstrakte oder
geistige Begriffe zu erfassen: ohne einen körperlichen Träger er-
schienen dieselben undenkbar. Damit kommt ein Widerspruch in die
Lehre des Empedokles, in dem einmal die vier Elemente als die
Quelle aller Dinge bezeichnet werden (Fr. 23,10), anderseits aus-
drücklich vfliXGc und *f.'.:7. als v>/* tiöv (näml. der Elemente) und als
Ibi) (iijxöc ts jcXAtoc w (Fr. 17, 19 f.) charakterisiert werden. Dadurch
ist auch in die Referate des Aristoteles ein Zwiespalt gekommen, in-
dem er z. B. 188* 34 vstxoc und fiXin als ivavtta der Stoffbildung
selbst bezeichnet, anderseits beide als gleichberechtigt neben die vier
elementaren Bildungen stellt. Aber Simplicius <?»o. 154,7 hebt mit
Recht hervor, daß ?tX(a und vetxoc in Wirklichkeit nur als das 8v
TToioöv, d. h. als die einheitliche xiv-rjat«, zu fassen Bind. Ihre, Bowie
des voüc Verkörperung ist nur als Unbeholfenheit und Ungeübtheit
des Anaxagoras und Empedokles im Denken und Abstrahieren auf-
zufassen.
Im übrigen bietet auch Empedokles noch viele Unklarheiten und
Rätsel, und dem entspricht es, daß die Auffassung einzelner Lehren
CORNf U UNfVERSlTY
1018 nett. gel. Am. 1909. Nr. 12
von Seiten der genannten Forscher vielfach unter einander differiert Ich
muß aber auch hier mich mit dieser allgemeinen Andeutung begnügen.
In Kap. G behandelt Burnet Anaxagoras, den er vor allem in
seinem Verhältnis zur ionischen und eleatischen Schule betrachtet:
der Einheit der Substanz steht die Vielheit der Dinge gegenüber.
Richtiger wäre es gewesen, den Gegensatz der dynamischen oder
vitalistischen und der mechanistischen Weltanschauung in den Vorder-
grund zu stellen. Ergab sich für die Ionier von ihrem aiiimis tischen
Standpunkte aus die Bewegung des Stoffes, als des lebendigen, von
selbst, so mußte nun, als der Stoff der eigenen Bewegung entkleidet
wurde, diese letztere von außen an ihn herangeführt werden: und
so werden veixoc und fiXia, sowie w>; zu mechanischen Kräften
außerhalb des Stoffes. Dieses Neue, wie es in die Spekulation ein-
tritt, hat Kinkel (S. 171 ff.) richtig hervorgehoben. Die Atomisten
lassen dann die Bewegung von selbst entstehen; daher Aristoteles
640*7 vsixoe vo&c aÜTÖfiatov zusammenstellt So bilden Empedokles
und Anaxagoras den Uebergang von der vitalistischen Weltanschauung
zur rein mechanischen der Atomisten. Von den letzteren hat Burnet
nur Leukipp (Kap. 9) einer kurzen Betrachtung unterzogen, während
er Demokrit von seiner Darstellung ausschließt Er hätte besser
getan, auch Leukipp auszuschließen, da beide Haupt Vertreter des
Atomismus in Weltanschauung und Lehre so eng zusammenhängen,
daß eine gesonderte Betrachtung des älteren ohne Vergleich seiner
Lehre mit der bekannteren und ausgestalteteren seines Nachfolgers
nicht in vollem Maße zur Würdigung und zum Verständnis gebracht
werden kann. Kinkel sowohl als Döring knüpfen deshalb auch die
Betrachtung des Atomismus speziell an Demokrit an und erkennen
beide ihn als den eigentlichen Begründer einer neuen und groß-
artigen Weltanschauung an. Da meine Besprechung aber in erster
Linie dem Buche Burnets gelten soll, so schließt sich ein näheres
Eingehen auf die atomistische Lehre, und speziell auf Demokrit an
dieser Stelle aus.
Das Resultat unserer Besprechung des Burnetachen Buches und
eines Vergleichs seiner Auffassung der vorsokratischen Lehre mit
derjenigen der deutschen Forscher ist insofern nicht sehr erfreulich,
als wir gelernt haben, welch tiefgehende Differenzen noch, nicht nur
über Einzelheiten, sondern auch Über die Grunddogmen der älteren
griechischen Denker herrschen. Es wird noch eingehendster und gründ-
lichster Durchforschung der Quellen bedürfen, um hier mehr und
mehr eine Uebereinstimmung der Auffassang, und damit ein wirkliches
Verständnis der älteren griechischen Spekulation anzubahnen.
Halle Otto Gilbert
COMKU UNIVER9TY
Krhtrdt, Die Philosophie des Spinoia im Lirhlc der Kritik 1019
Die Philosophie des Spinota im Lichte der Kritik. Von Fr» tu
Erbardt. Leipzig, U. R. Reiilaod 1908. VIII, 602 S. 9 M
Die Philosophie Spinozas hat bekanntlich ein eigentümliches
Schicksal gehabt. Nachdem sie zunächst lange Zeit zwar nicht unbe-
achtet, doch wie etwas Fremdes abseits der lebendigen philosophi-
schen Entwicklung geblieben war, wurde sie über hundert Jahre nach
dem Tode ihres Urhebers, wahrend der Ausbildung der großen Sy-
steme des nach kantischen Idealismus, zu einer wirksamen Macht ersten
Ranges. Und das hierbei gewonnene Ansehen bewahrte sie auch nach
der Mitte des 19. Jahrhunderts, als diese Systeme im wesentlichen
ihre Geltung verloren hatten. Denn wenn sie die idealistischen Philo-
sophen vor allem durch ihre Systematik und ihre spekulative Gottes-
lehre angezogen hatte, so kam ihr nun bei dem neuen Aufschwung
der Naturwissenschaften ihr an ti teleologischer Naturalismus zu statten
und erhielt ihren Einfluß aufrecht. Heute, wo neben der naturwissen-
schaftlichen Betrachtung der Dinge auch die Grundgedanken des
deutschen Idealismus wieder mehr und mehr an Boden gewinnen, be-
sitzt Spinoza auf beiden Seiten zahlreiche Bewunderer. Dabei unter-
stützt ihn jetzt wie in Herders und Goethes Tagen noch besonders
die äußere Fassung seiner Lehre in dem wenig umfangreichen Haupt-
werk, das trotz oder vielleicht gerade wegen seiner Btrengen mathe-
matischen Form in der fast künstlerisch zu nennenden Geschlossen-
heit seines Aufbaus und in der schlichten Ruhe seines Vortrages die
Welt- und Lebensanschauung einer großen Denkerpersönlichkeit in
tief ergreifender Weise zum Ausdruck bringt. So >nimmt das Spino-
zistische System in unserer Zeit eine wesentlich andere Stellung ein
als die übrigen Systeme, die der vorkantischen Periode der neueren
Philosophie angehören; während die unmittelbare Bedeutung der
Systeme eines Cartesius, eines Leibniz und Wolf, die einst eine so
große Rolle spielten, schon seit langer Zeit verhältnismäßig nur gering
gewesen ist, bildet die Spinozistische Philosophie noch heute eine
lebendige Macht nicht nur im Gebiete des philosophischen Denkens,
sondern des modernen Geisteslebens überhaupt. Ohne Uebertreibung
kann man mit einer gewissen Paradoxie des Ausdrucks von ihr sagen,
daß sie eines der wichtigsten von den philosophischen Systemen des
19. Jahrhunderts gewesen ist. Unter diesen Umstanden ist es für den
kritischen und systematischen Forscher nicht möglich, sich ihr gegen-
über auf die rein historische Betrachtung zu beschränken; vielmehr
gilt es, die Frage nach dem Wert und dem Wahrheitsgehalte der
von Spinoza vertretenen Weltanschauung aufzuwerfen und sie in ganz
■ i
COMKU UNIVERSlT*
1020 OÖtt. gel. Am. 1909. Nr. 12
bestimmtem Sinne zu beantworten«. Diese Aufgabe hat Erhardt in
seinem neuen Werk zu lösen gesucht Er brachte dazu zwei Eigen-
schaften mit, die sieb nicht allzu häufig vereinigt finden, und die hier
doch unerläßlich sind: einmal den Besitz eigener ausgesprochener
systematischer Ueberzeugungen und zum andern die Fähigkeit, eine
historische Erscheinung unbefangen so aufzufassen, wie sie sich gibt,
also die Fähigkeit zu historischer Objektivität. So enthält das Buch
einerseits eine ausgezeichnete Darstellung der Hauptlehren Spinozas,
wobei die sich an einige von diesen knüpfenden Kontroversen eine
sehr umsichtige Behandlung erfahren haben (z. B. die Frage der
Realität der Attribute, die Frage nach den unendlichen Modis, und
andere mehr), und andererseits scharfsinnige kritische Betrachtungen,
die sich nicht bloß darauf beschränken, logische Inkohärenzen aufzu-
decken, sondern auch in rein systematischer Weise von einem modernen
Standpunkte aus, der hier natürlich kein anderer sein kann, als der Er-
hardts, die Positionen Spinozas und ihre Fundamente grundlich er-
örtern und sich in dem sehr häufigen Falle eines negativen Ergeb-
nisses zugleich zu zeigen bemühen, >in welcher Richtung die wahre
Lösung der Probleme zu finden sein dürfte«. Durch diese Verfassung
wird das Werk vorzüglich allen denen zu empfehlen sein — und
deren Zahl ist beträchtlich — die an der Hand Spinozas in den Be-
reich der Philosophie eingetreten sind. Sie finden hier sachkundige
Erläuterungen dunkler Punkte, die freilich nicht immer die Dunkel-
heiten aufhellen, sondern gelegentlich auch den befreienden Nachweis
bringen, daß die Dunkelheiten an sich vorhanden und durch keine
Interpretationskunst zu beseitigen sind; und sie finden weiter eine
lebendige Diskussionsbeziehung hergestellt zwischen den Gedanken
Spinozas und moderner Art zu philosophieren, eine Beziehung, die
allerdings zumeist den Charakter der Gegensätzlichkeit trägt. Aber
wenn Erhardts Werk solchermaßen hervorragend geeignet ist, über
Spinoza hinaus- und in die Philosophie unserer Zeit einzuführen, so
ist das doch nicht sein Hauptzweck. Dieser ist vielmehr der, ein
Werturteil über die spinozistische Gedankenwelt zu begründen und
auszusprechen; der Hauptzweck also ist, wie es der Titel aus-
drückt und der vorher angeführte Passus aus der Einleitung be-
sagt, eben der kritische. Das Resultat nun, zu dem der Verfasser
durch seine Kritik gelangt, wird, wie er selbst sagt, >vielen Ver-
ehrern Spinozas wenig willkommen sein«; >denn ich sehe mich ge-
nötigt«, fährt er fort, >gegen sein System in formeller wie in sach-
licher Beziehung sehr viele Einwendungen zu erheben und zu seinen
Lehren meistenteils eine durchaus ablehnende Stellung einzunehmen«.
So gelangt er dahin , >der Spinozistischen Philosophie die Würde
_
COHHfU UHIVtRSJfY
Krharilt. Die Philosophie dea Spinoza im Lichte der Kritik 1021
eines Systems vom allerersten Range abzusprechen ; sie >kanu
nicht die auüerordentliche Bedeutung in Anspruch nehmen, die mau
ihr seit dem Ende des 18. Jahrhunderts meistenteils zugeschrieben
hat. Zwar fehlt augenblicklich noch sehr viel daran, daß eine solche
Auffassung in weiteren Kreisen zum Durchbmch gelangt wäre. Doch
ist es, wie wir glauben, nur eine Frage der Zeit, wann auch in dieser
Hinsicht ein Umschwung der Anschauungen eintreten wird«. Diese
Bemerkungen darf man jedoch nicht mißverstehen. Erhardt will
keineswegs die hervorragende Bedeutung Spinozas leugnen, und er
wendet sich trotz aller Einwände, die er selbst zu erheben hat, gegen
die ungerechten und zum Teil gänzlich verständnislosen Kritiken, mit
denen Männer wie Herbart, Fries oder Apelt Spinoza bedacht haben.
Nur will er hinwiderum auch nicht in den übertriebenen Spinoza-
enthusiasmus mit einstimmen, wie er seit den Tagen Jacobis, Schleier-
machers und Schellings bei uns üblich geworden und in weiteren
Kreisen auch heute noch lebendig geblieben ist. Diese negative Ten-
denz tritt nun freilich ganz besonders in den Vordergrund, wenn Er-
hardt auch beflissen ist, zu Gunsten Spinozas immer wieder Ein-
schränkungen zu machen. Das Buch ist sehr objektiv, aber es ist
gar nicht wohlwollend geschrieben. In der Sache wird man dem Ver-
fasser meistenteils Recht geben müssen, aber — c'est le ton, qui fait
la musique: man könnte dasselbe sagen wie er, nur in etwas anderer
Weise, und der Eindruck würde weniger ungünstig sein. Dies zeigt
gleich der erste Teil des Werkes, die >forraelle Kritik<, in der die
geometrische Methode Spinozas und ihre konkrete Anwendung in der
Ethik besprochen wird. Erhardt führt hier im Anschluß an kantische
Lehren zutreffend aus , daß Spinozas Versuch , die Philosophie zu
geometrisieren, prinzipiell verfehlt ist, und er zeigt im besonderen,
wie Spinoza oft genötigt wird, seine Deduktionen durch ohne Skrupel
bei der Erfahrung gemachte Anleihen zu ergänzen. Im weiteren
spricht er die einzelnen Definitionen und Axiome des ersten Teiles
der Ethik durch und geht dann auf die Lehrsätze und ihre Beweise
genau ein, indem er sie vor allem auf die logische Folgerichtigkeit
ihrer Beweise prüft; auch die übrigen Teile der Ethik finden eine
ähnliche, wenn auch nicht so detaillierte Kritik. Das ist alles mit
großem Scharfsinn ausgeführt, klar in der Formulierung und inter-
essant und belehrend zu lesen ; auch wird man dem Verfasser nur
selten widersprechen können. Und doch glaube ich, wie gesagt, daß
eine andere Art der Darstellung möglich gewesen wäre, bei der
Spinoza besser gefahren sein würde. Es ist mir z. B. aufgefallen,
wie wenig Erhardt den Grundsatz >ne bis in idem< beherzigt. Wenn
er die Unrichtigkeit eines Lehrsatzes nachgewiesen hat, so kommt er
COßNEU UNWERSHY
1022 Gott gol An/ 1909. Nr. 12
auf diese fast in jedem späteren Falle zurück, wo der Lehreatz als
Beweismittel benutzt wird. So wendet er (S. 119) gegen den Beweis
des 14. Lehrsatzes des 1. Teils ein: >Es ist weder bewiesen, daß
Gott zahllose Attribute besitzt, noch daß er existiert, noch daß es
nicht mehrere gleichartige Substanzen geben kann. Also ist auch
Lehrsatz 14 eine in formeller Hinsicht grundlose Behauptung<. Es
ist ja gewiß richtig, daß Lehrsatz 14 zu einer formell grundlosen Be-
hauptung wird, wenn De6nition 6 und die Lehrsätze 11 und f», auf
die sein Beweis sich stützt, unhaltbar sind. Aber das versteht sich
doch von selbst, und daraus darf man nicht gegen Spinoza Kapital
schlagen; ihm muß man jene drei Sätze als giltig zugeben, wenn
man seinen Beweis kritisiert; tut man dies, so zeigt der Beweis sich
als durchaus korrekt und unangreifbar, und seine Betrachtung wird
dann nicht, wie in der Erhardtschen Art der Darstellung, den Respekt
vor Spinozas logischem Können und vor der logischen Strenge seines
Werks vermindern, sondern ihn vielmehr festigen und erhalten. Leider
macht Erhardt von der eben geschilderten Art der Darstellung (und
es handelt sich ja nur um eine Art der Darstellung) wieder und
wieder Gebrauch: Seite 121 heißt es zu Lehrsatz 15: >Da die uns zur
Genüge bekannten Voraussetzungen dieser Behauptung nicht wirk-
lich feststehen, so kann auch die Behauptung Belbst nicht als be-
wiesen angesehen werden < ; Seite 126 zu Lehrsatz 18: >Dieser Satz
ist allerdings aus den früheren Sätzen richtig abgeleitet; da aber
weder ein kausales Wirken Gottes noch das Enthaltensein aller Dinge
in ihm bewiesen ist, so muß auch die jetzige Behauptung a)B unbe-
gründet bezeichnet werden<- Aehnlich lauten die Bemerkungen zu
Lehreatz 24 (Seite 132), 25 (Seite 133: > Natürlich sind auch diese
Beweise nicht stichhaltig, da ihre Voraussetzungen unerwiesen sind«)
29 (Seite 139), 30 (Seite 140), 32 (143), 3G (144); ich nenne noch
die Seiten 156 unten, 158 unten, 166 gegen die Mitte, 169 gegen
die Mitte, 170 unten, 171 gegen die Mitte und unten, 176 gegen die
Mitte. Daraus, daß jemand Satze, die er für per se nota hält oder
die er bewiesen zu haben glaubt, als feststehende Giltigkeiten be-
handelt, erwächst ihm kein Vorwurf. Hätte Erhardt hierauf mehr
Rücksicht genommen, so wäre dies Spinoza sicherlich vorteilhaft ge-
wesen und die Meinung von der Schlüssigkeit seiner Beweise wäre
viel günstiger ausgefallen. In der Tat stecken die Mängel der spino-
zistischen Darlegungen nicht so sehr in der Schlußfolgerung als
vielmehr in der Willkür der Voraussetzungen, von denen er aus-
geht, und in dem Zwange der Begriffe, in denen er sich bewegt.
Wenn Erhardt (S. 123 f.) ausführt, daß Lehrsatz 16 (aus der Not-
wendigkeit der göttlichen Natur muß Unendliches auf unendliche
COßNEU UNWERSHY
Krhirdt, Die Philosophie des Spiooxa im Lichte der Kritik 1023
Weisen folgen) nur in seiner logischen, nicht aber in seiner realen
Bedeutung bewiesen ist, insofern, als Spinoza >noch in keiner Weise
gezeigt hat, daß Gott Überhaupt als ein wirkendes Wesen aufzu-
fassen isU, so ist das sehr fein bemerkt und unzweifelhaft richtig.
Aber wenn Erhardt dann fortfährt: >Zwar mag er ja sagen, daß es
sich von selbst versteht, daß das Wirken zur Natur Gottes gehört;
trotzdem aber hätte er vom Standpunkte seines deduktiv begrifflichen
Verfahrens die Verpflichtung gehabt, sich hierüber . . . näher auszu-
sprechen <, so kann man dem nur bedingt beistimmen. Ohne Zweifel:
an sich hätte Spinoza diese Verpflichtung gehabt, aber die von Erhardt
gemachte scharfe Unterscheidung von realem und logischem Folgen
ist ihm noch fremd, und so konnte er glauben, wenn er den Satz in
seiner logischen Bedeutung bewiesen hatte, damit zugleich auch die
reale Bedeutung gerechtfertigt zu haben. In formeller Hinsicht ist
Spinoza hier also eigentlich nicht zu tadeln, der Kehler, den er be-
geht, wurzelt in den ihm geläufigen Begriffen und untersteht daher
der sachlichen Kritik. So wird man Erhardts Einwände gegen dio
Form auch sonst öfter auf sachliche Bedenken zurückführen müssen;
zumal sind seine Ausführungen über die Definitionen und Axiome,
wie er selbst auch fühlt (Seite 86), im Grunde alle sachlicher Natur
und dürfen daher gegen die formelle Seite der Philosophie Spinozas
nur in bo weit geltend gemacht werden, als sie die Naivität zeigen,
mit der Spinoza komplizierte Gebilde seines Denkens für grund-
legende Selbstverständlichkeiten ansehen konnte. Im Hinblick auf
diese Naivität unterliegt es allerdings keinem Zweifel, >daß wenige
philosophische' Systeme so mangelhaft und unzureichend begründet
sind, wie das was in der Ethik niedergelegt ist«. Was aber die aus
den angenommenen Voraussetzungen gezogenen Folgerungen und deren
Stringenz anlangt, so meine ich doch, daß Spinozas logische Kraft in
ihnen sich im großen und ganzen bewährt, wenn auch der Scharf-
sinn unseres Verfassers so manche Inkonsequenz und Lücke aufge-
deckt hat Der Schwerpunkt des Erhardtschen Werkes liegt nun
aber in seinem zweiten Teil, der sachlichen Kritik des Spinozismus
(Seite 196—439). Hier geht Erhardt dio einzelnen Lehrstücke, die
Gotteslehre, die Naturphilosophie, die Psychologie und Erkenntnislehre,
sowie die Ethik und Religionsphilosophie genau durch, indem er sie
zugleich auf ihren Geltungswert hin untersucht. Dabei gelangt er
fast überall zu dem in der Vorrede angekündigten ablehnenden Urteil,
und es ist eigentlich nur die Affektenlehre, der er ein, allerdings auch
eingeschränktes Lob spendet. Ich muß auch den Ausführungen dieses
Teiles gegenüber denselben Standpunkt einnehmen, wie gegenüber
denen des ersten Teiles : sachlich habe ich gegen die Polemik Erhardts
CORNftl UNIVERSirr'
1024 (Wtt gel. Abz. 1909. Nr. 12
wenig einzuwenden, finde sie vielmehr scharfsinnig, vielfach aufklärend
und " l;r anregend zu lesen. So ist z. B. die Zurlickführung der
Schwierigkeiten des spinozisti sehen Gottesbegriffs auf >vier wenn nicht
gar fünf verschiedene Auffassungen vom Wesen Gottes, die sich durch-
aus nicht mit einander vereinigen lassen« (Seite 277 ff.), sehr lehr-
reich. Diese fünf Auffassungen sind nämlich folgende: 1) Gott auf-
gehend in der Welt; 2) Gott die Summe aller Attribute; 3) Gott als
subsUnzieller Träger der Attribute; 4) Gott als die Identität der
Attribute; 5) Gott als einzige Substanz, die nur der Verstand unter
der Form mehrerer Attribute denkt, eine Auffassung, die indessen
bei Spinoza ziemlich zurücktritt, wenn sie auch zweifellos als vor-
handen nachzuweisen ißt Verzichtet man darauf, bei Spinoza durch-
aus und durchum einen widerspruchslos-einheitlichen Gottesbegriff zu
finden, so werden einem diese Erhardtschen Unterscheidungen beim
Studium seiner Metaphysik gute Führerdienste leisten. Sehr klar ist
dann weiterhin das Kapitel über die Naturphilosophie, in dem Erhardt
unter anderem sich mit Recht der von Spinoza gewiß mit unzu-
reichenden Gründen bekämpften Teleologie annimmt In dem von
>dem Wesen der Seele und ihrem Verhältnis zum Körper« handeln-
den ersten Abschnitt des dritten Kapitels (Seite 319—356) tritt Er-
hardt energisch der von Spinoza erdachten Theorie des psychophysi-
schen Parallelismus entgegen. Es spielt ja diese spinozistische Lehre
auch heute noch eine große Rolle, ja man kann wohl sagen, daß sie
der Punkt ist, in dem sich Spinoza mit der modernen wissenschaft-
lichen Philosophie noch am ehesten berührt. Nichtsdestoweniger
schließt Erhardt seinen Abschnitt mit den strengen Worten, daß
Spinozas »Identitätslehre und sein psychophysischer Parallelismus zu
den verkehrtesten und unhaltbarsten Theorien gehören, die in der
Philosophie jemals aufgestellt worden Bind*. Er Belbst entscheidet
sich zu Gunsten der Wechselwirkung zwischen Leib und Seele und
weiß diese Annahme gegen Spinoza sehr geschickt mit zum Teil aus-
gezeichneten kritischen Argumentationen zu verfechten. Ich gestehe,
daß ich ihm hierin vollständig beistimme; auch ich halte den psyebo-
physischen Parallelismus für eine durchaus verfehlte Annahme. Nur
möchte ich diese meine Ablehnung seiner Theorie nicht in der Weise
gegen Spinoza geltend machen, wie Erhardt es tut Gerade hier zeigt
sich meines Erachtens wiederum eine Ungerechtigkeit in der Art Er-
hardts. Sie scheint mir darin zu liegen, daß er den Wahrheitsgehalt der
spinozistischen Philosophie ohne weiteres zum Maßstab ihres Wertes
macht. Seine Darlegungen beweisen meiner Meinung nach wohl, daß
wer heute Philosophie treibt, von Spinoza im allgemeinen nur wenig zu
lernen haben wird. Sie sind deswegen auch sehr geeignet, die vielfach
■
■ .
Erhardt, Die l'hitoiophie des SpinoiB im Lichte der Kritik 1025
verbreitete und ziemlich erklärliche Ueberschatzung der aktuellen Be-
deutung der spinozistischen Philosophie zu mäßigen. Sie setzen dosFuktum
in helles Licht, daß Spinoza im großen und ganzen >historisch< geworden
ist Aber mit dem Beweis für die Unrichtigkeit seiner Theorien ist
doch Über Spinoza noch nicht der Stab gebrochen. Erhardt sagt
selbst von Spinozas Substanzlehre, >daG es ein großer und überaus
tiefsinniger Gedanke war, Gott als die alleinige, allumfassende Sub-
stanz und die einzelnen Dinge als die Modi anzusehen, die ihre
Realität und Existenz ganz allein von der Wirksamkeit Gottes zu
Lehen tragen. Mit der Aufstellung dieser I^ehre, die den eigentlichen
Kern seines ganzen Systems bildet, hat Spinoza ohne Zweifel eine
Leistung von außerordentlicher Bedeutung vollbracht und einen wirk-
lichen Fortschritt des philosophischen Denkens herbeigeführt. Man
wird das sogar danjn zugeben können, wenn man die
Lehre selbst oder ihre besondere Ausführung nicht für
zutreffend hält; denn in der Philosophie bedeutet die
neue geistreiche Lösung eines schwierigen Problems
fast immer einen Fortschritt, mag auch die endgültige
Wahrheit vielleicht in anderer Richtung zu suchen 6einc.
(Von mir gesperrt.) Meiner Ueberzeugung nach gilt ähnliches auch
vom psychophysischen Parallelismus. Ich halte ihn zwar für falsch,
aber doch für eine sehr geistreiche Hypothese; und ich glaube auch,
daß diese Hypothese, indem sie Polemiken herausfordert, wie z. ß.
unter anderen diejenige Erhardts, und uns zwingt, uns auf die Prin-
zipien unserer Unterscheidung von Leib und Seele, von psychisch
und physisch zu besinnen, wesentlich zum Fortschritt der philosophi-
schen Erkenntnis beigetragen hat und beitragen wird (ich verweise
hier im besonderen auf des bedeutenden französischen Denkers
Bergson originelles Werk über >Materie und Gedächtnis«, das seine
Entstehung z. T. der Opposition gegen den psychophysischen Par-
allelismus verdankt). Ebenso möchte ich mich zu Spinozas Versuch
stellen, die Philosophie aus der Erkenntnis des Urgrundes der Dinge
deduktiv zu entwickeln. Gewiß, ich sage mit Erhardt, daß dieser
Versuch >ira Prinzip unhaltbar und verkehrt ist< ; aber nichtsdesto-
weniger ist und bleibt er doch trotz aller Mängel im einzelnen ein
großartiges Unternehmen, das Bewunderung heischt. Und würde un-
sere Ablehnung dieses Versuches so zuversichtlich lauten, wenn nicht
Spinoza selbst und Fichte und Hegel bei seiner Ausführung ge-
scheitert wären? Der Systematiker in Erhardt ist zu temperament-
voll, um sich bei der Abwägung derjenigen Bedeutung eines Gedankens
länger aufzuhalten, die unabhängig von seinem Wahrheitsgehalte be-
steht. Und doch wäre dies notwendig gewesen, wo ein endgiltiges Wert-
CORftfU UKIVERSITY
1026 Gott gel. Anz. 1909. Nr. 12
urteil über Spinozas Lehrt) begründet werden soll. Spinoza wäre un-
zweifelhaft in einer viel günstigeren Beleuchtung erschienen, wenn Er-
hardt außer für die Bedeutung der zuletzt erwähnten >falschen< Gedanken
auch Sinn gehabt hätte etwa für das sicherlich ebenso verfehlte Bestreben
Spinozas, dos Wesen der Seele als ein rein vorstellungsmäßiges zu
begreifen, um so sein Ideal des erkennenden Menschen aufs tiefste in
der Realität verankern zu können, oder fUr die Begründung einer
hohen und edlen Moral auf den bloßen Egoismus, eine Begründung,
die ich übrigens nicht inkonsequent linden kann (wie Erhardt Seite
413 tut), wenn ich auch zugebe, daß ihre Voraussetzungen ganz falsch
sind. Noch wichtiger aber, als eine solche rein ideale Schätzung der
spinozistischen Gedanken, unabhängig von ihrer Richtigkeit, wäre Tür
ihre Bewertung die Rücksichtnahme auf Spinozas historische Stellung
gewesen. An dieser läßt es Erhardt fast ganzlich fehlen. Dazu hat
er nun freilich ein gewisses Recht, insofern, als sich seine Kritik
ausgesprochenennaßen gegen den Spinozismus, als >eins der wichtigsten
von den philosophischen Systemen des 19. Jahrhunderts< kehrt; nnd
ich stehe sogar nicht an, dieses fast völlige Abstrahieren von dem
historischen Gesichtspunkt in gewisser Weise für einen großen Vor-
zug des Erhardtschen Buches zu erklären, weil es infolge dieses
Mangels den durch Spinoza in die Philosophie eingeführten Leser nur
um so tiefer in den Strom des philosophischen Lebens selbst hineinzieht,
anstatt ihn auf das wenig fruchtbare Ufer der historischen Betrach-
tungen zu drängen. Im Sinne der kritischen Wertungsabsicht des
Verfassers aber ist es wirklich ein Mangel. Dies zeigt sich schon in
den fallen, in denen Erhardt die logische Einheitlichkeit der spino-
zistischen Lehren beanstandet. Was z. B. Spinozas >bedenkliches 11m-
und llerschwanken< zwischen den vorher bezeichneten Gottesbegriffen
betriflt, so wird dies viel verzeihlicher, wenn man es sich historisch
verstündlich macht und darauf achtet, wie Spinoza von der anfäng-
lichen Auffassung Gottes als des substanzielien Trägers der Attribute
unter dem Einfluß der sich mehr und mehr herausbildenden Pa-
rallelismustheorie zu der Identitätslehre übergeht, ohne daß diese
Entwicklung doch zum vollen Abschluß gekommen wäre. Noch em-
pfindlicher aber wird das Fehlen der historischen Gerechtigkeit bei
Erhardt in der eigentlich sachlichen Kritik. Spinozas Schützung der
geometrischen Methode z. B. und sein Vertrauen in sie ist zwar an
sich unstreitig nicht gerechtfertigt; aber mehr oder minder haben
von Galilei bis Kant (exklusive natürlich) alle bedeutenden Philo-
sophen ebenso gedacht, wie er; und wenn Erhardt Spinozas Methodik
unter namentlichem Hinweis und gestützt auf Kants Darlegungen
über die Mathematik widerlegt, so vermisse ich eine ausdrücklich zu
COHKEU UHIVERSJTY
Erhardt, Di* Fklkwphi» dm ypÜHiia in IJrblt der Kritik 1037
■iK
lt.'
Spinozas Gunsten kpiiuli lile Hervorhebung davon, d&B eben erst Kant
fs gewesen i*t, der uns die Einriebt in die hier vorliegenden Unter-
schiede beschert hat, und dafi Spinoza nur eine allgemeine Tendenz
der mrjjeschriuensten Geister seiner Zeit in sehr kühner Weise zum
Ausdruck brachte. Ebenso kann historisch geriehen Spinoza au.*- seinem
Ontologismua und seiner unkritischen Benutzung des Begriffs vom
vollkommensten Wesen kein schwerer Vorwurf gemacht werden; denn
der Unterschied von logischer Entgegensetzung und realer Repug-
w * ? nanz iirt trotz der von Krhardt aus Thomas von Aquino zitierten
IL '* interessanten Stelle (Seite 202) erst Ton Kant su deutlicher Er-
■*•■ kenntnis erhoben worden, gleichwie diu Unhaltbarkeit dos e-atoUrgv
,JP ' sehen Gottesbe weises. Auch Spinozas wenn auch unzureichende rück-
sichtslose lYoklamienin^ des Mechanismus und sein Versuch ihn auf
'* t * geistiges Gebiet zu übertragen, sowie sein daraus sich ergebender
Kampf geg«Q alle Teleologie erscheint unter dem historischen Ge-
■^ sichtspunkt ganx anders, als in der klugen systematischen Kritik
Erhardta. Es ist gamseht auszudenken, was die moderne Kultur rinn
" * Glauben an die mechanistische Beschaffenheit des Universums zu ver-
■ u danken hat, und historisch ist und bleibt es deshalb ein Verdienst
* Spinozas, in einer theologisch befangenen und in ihrer Natura unaseung
*" allgemein noch von Aristoteles abhängige« Zelt diesen Glauben ge-
leilt, ja ihm vielleicht die großartigste Fassung gegeben zu haben;
tf* das können wir anerkennen, ohne im mindesten uiib selbst auf eine
t ' so einseitige Naturauffassung beschranken zu wollen. So gewinnt
J« : Spinoza an Wert und Bedeutung, wenn wir ihn aus der zeitlosen
Isolation, in die ihn Krhardt versetzt, befreien und, anstatt ihn mit
■-- der rhiloaophie in ihrem heutigen Stande xu konfrontieren, seiner
1* Zeit zurückgeben. Nun hat allerdings Krhardt, wie die ausgezeich-
nete, die Geschichte des Spinozismus bis auf unsere Zeit darstellende
& Einleitung (Seite 1 — 66) und der, einzelne Werke der älteren und
neueren Spinozaliteratur (darunter auch, nebenbei bemerkt, das von
d mir in diesen Anzeigen beurteilte Werk W r enzels, wie es nicht anders
*■ sein kann, in derselben abfälligen Weise) besprechende Anhang (Seite
* 46ä -502) bekunden, nach die vorkaatische Spinozakritilt des 18. und
17. Jahrhundorts eingehend durchgearbeitet und gerade hier viel treffende
r nnd grundliche Einwand*, gefunden. Immerhin glaube ich doch, dafl die
* größere Heranziehung der historischen Bedingtheit Spinozas Erhard ts
i Urteile im einzelnen gemildert und dadurch such das Gesamturteil
(Seite 440—465) freundlicher gestaltet haben würde. Uebrigens aber
b mochte ich nicht unteTlAsscn zu bemerken, daß auch ich mit ' dem
* Verfasser einverstanden bin, in Spinozas Philosophie kein System
»allerersten Rängest zu sehen, vor allem weil die i unbefangene
SM. pL Sm. 1*H. Vi. t»
■
COWtttiWNt
G4U. Ril. Ajm. 19i» Nr 11
Untersuchung der Sache gel bau hinter den irein theoretiseben Kon-
struktionen* in einer gan?, außergewölinbehen Weise zarurkifteht.
Nur habe kfa mein so da» lledurfni*, Jus* Kegati» Hit in meinem
Verhallen 2U Spinoza beenden iu betonen, erar ziehe es vor, mich
an der unleugbaren und auch ton fc-hurii nwht U'trtrittenen Gruße
seines Weltbild«! zu erbeben. In weinen Augen ist freilich SninoBa,
nur Mein ich mich längere Zeit mit ihm beschäftigt haJw, Jas* ganz
Inrttorueh geworden, und insofern wendet sich Erhard 1a Kritik nicht an
mich. Eben darum aber, weil ich mich mit ihn in der Hauptaadiö
eins weifl, wünsch* ich seinem liicbtigva Werke im Krabe der äpinvza-
verehrer und tierer, die noch beute mehr odnr minder iiu Spino-
zümus eingeschloaaeB sind, ahl reiche und eifrige Leser; möge es
viele anregen su vorurteilsloser lebendiger beackaitiguag mit der
Hiil-osophie seihet, die zwar, wie keine Wissenschaft sonst, diu Namen
ihrer Förderer an sich bindet, um sich aber doch auch schließlich
nach keinem Ton ihnen endgültig zu benennen.
SWaööurg i- >' Otto Baeosrh
ffHaclw v. HiiB»*lflto QciimbcIc« Srhrifun- Urs*, »ob der K. PnuBi-
■eben Afeadenia der WuHiMcluftta Üd. VI 1,1, Vll 1,2; Wilbalrt f. II un
boldliWirkc. Ilrn »ott Allicrt LoitcDBan. Uerlia. U. bohr 1307,
1W8- f a fiis, «7b S. U t 14 H,
Mit dem Krscbeinea «lieser vier Halbbande ist die im großen
und ganzen fraglos bedeutendste Aliteilung: der großangelegten Hum-
boldtausgabe, die der Werke im engeren Sinne, d. h. die der wissen
schaftlichan Veröffentlichungen, zum AbachluO gelangt Der vhon
m vierten Bande anHekündigte Ausschluß des grollen Kawiwcrks und
der übrigen facbwissenschafUJchtn Arbeiten ist leider erfolgt Ich
will nicht wiederholen, was ich dazu vhon in diesen Anzeigen (190H
Nr. 9) bemerkt nahe, muß nber all gewissenhafter Berichterstatter
immerhin kurz feststellen, daß die in gewisser Ttoziebung monumentale
Ausgabe ihrer anerkennenswerten , vielleicht Sogar bewunderungs-
würdigen RöiebhAltigkeit zum Trota doch nicht alle trUhoren Ver-
öffentlichungen von Werkt» Humboldts entwertet.
Von des vorliegenden vier Halbbandea enthalten drei Humboldt«
mehr oder minder abgiörhlossene Arbeiten ans den Jahren 1827 bi*
I&3j, während einer unter der Aufschrift »Paralinoniena* eine Reihe
kleiner, mm Teil ganz skizzenhafter Stucke aus veraeliiedeaen Lebens-
epochen — von 17Sj — 1820 — vereiiugt. Von den 21 Abhandlungen
des seelisten Randes erscheinen nur 4 zum ersten Mal im Druck;
■
Wilhelm t. Jluu bohlt* limmmrllr Schrifi« nun
aber gerade unter diesen befinden sich zwei schon wegen ihres Um*
fange* bt'Bffclfiwwertp. httuui-htltrh ihres Inhaltes aber geradezu be-
deutende Arbeiten, die man kennen muß, um die Entwicklung des
S|ira^hTorecbun IlMmbolüt *vl!»,«f begreifen zu können: ein gedanken-
reiches Iragment: >Ueber di« Yerschiedenhtfilen des menschlichen
Sprachbaues« und ein ihm ebenbürtig«, ong mit dem genannten öt-
aaramen hangend es mit dem Titel: »Von dem grammaüAchen Kaue der
Sprachen«. Allerdings ist einzelnes au* fl— beiden Abhandlungen
schon vod Steinlhal für seine Ausgabe der spracliphilosophischcn
Werk ff Humboldts verwertet worden. Aber die dort gebotenen Aus-
luge vermögen doch nicht im entferntesten das Bild zu schaffen, das
■o jetzt gewinnen kann. Erst jetzt, nach der Veröffentlichung der
genullten Abhandlungen, ist jeder in den Stand gesetzt, die unver-
gängliche Einleitung m dem Werke über die Kawisprache gewisser-
maßen wer de n 211 sehen.
Die beiden anderen bisher ungedruckten Stücke des sechsten
BUHki sind ein Aufsatz: »Heber die Verwandtschaft des griechischen
IVIusQuamperfelctum, der reduplizierenden Aoriste und der attischen
I'erfekta mit einer sanskritischen Terupusbildung« sowie ein im Jahre
182$ In der Akademie der Wissenschaften gehaltener Vortrag: >L"eber
die Sprachen der Sildseeinseln«, hinsichtlich dessen jedoch zu be-
merken ist, daß er allerdings nicht selbständig im Druck erschienen,
aber größtenteils in das Kawiwerk aufgenommen, mithin immerhin
schon allgemein zugänglich war.
Die erste Hälfte des siebenten Randes enthalt die bekannte,
schon wiederholt veröffentlichte Einleitung in das Kawiwcrk: >Ueber
die Verschiedenheit des menschlichen Sprachbaues und ihren EinHnO
auf die geistige Entwicklung des Menschengeschlechts* samt Alexander
t. Humboldts Vorwort. Die zweite Hälfte dagegen enthalt, von zwei
Stücken abgesehen, nur bisher Ungedrucktes und auch wohl im all-
gemeinen Unbekanntes.
Obwohl nicht jede* dieser kleinen Stücke von großem Werte ist,
mub man doch für die Aufnahme eines jeden dem Herausgeber
danken. Bei einem Manne wie Wilhelm von Humboldt liegt kaum die
Gottf vor» daß man zu vieles von seinen Erzeugnissen aufspeichere;
für ihn gilt vielleicht mehr als für jeden anderen, daß er nur aus
der Gesamtheit seiner Wirksamkeit verständlich wird. Die Arbeit des
.Herausgebers, hat sich jedoch keineswegs nur durch dio Sammlung
bisher angedruckter Schriften Humboldts Verdienst« erworben. Da-
durch, daß nach Möglichkeit auf die Handschriften zurückgegriffen
worden ist, erscheinen auch die bisher im großen und ganzen zu-
gänglichen Arbeiten, von deren Aufzahlung in diesem Berichte wohl
V
U-HL tffcl Au. im. Mr. 12
ab^eirfhen «erden darf, in eudi Teil beachtenswert neuer Gesttlt So
ist dafür gearbeitet worden, daß Wilhelm w. Humboldt mehr und
mehr erkennbar wird, wie er wirklich war, daß er mehr und mehr
die ihiu gebührende Wertschätzung erfahre und zu neuem Leben er-
wache. Es fehlt nicht an Anzeichen dafür, daß diese Möglichkeit bald
zur Gewißheit werde. Daß vir dies aber nicht nur hoffen, sondern
ziemlich bestimmt erwarten dürfen, dafür gebührt dem Herausgeber
von Humboldt* Werken ein beträchtlicher Teil unseres Dankes.
Südende bei Berlin Kranz Nikolaus Flock
Fi« die KedahttoD mrul»onlich Dr J. Jotrkln in «Mlingrn
-
CWWlLIW-