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Full text of "Goettingische Gelehrte Anzeigen 1909"

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Göttinsische 



gelehrte Anzeigen 



Unter der Aufsicht 



der 



Königl. Gesellschaft der Wissenschaften 



171. Jahrgang 



Erster Band 



Berlin 

Weidmannsche Buchhandlung 
1909 

T 






(IißNEU. UNIVER'JTV 



IV Verzeichnis der Mitarbeiter 

0. Gilbert in Halle 1002 
K. Güller in Rom 347 

F. Graebner in Köln 689 

H. Gressmann in Berlin 7 912 

F. LI. Griffith in Oxford 83 

1. Guidi in Rom 933 

ErnBt Hautsch in Göttingen 563 

Rud. Henle in Bonn 590 

0. Hey in München 323 

Alfr. Hillebrandt in Breslau 929 

Paul Hof er in Wernigerode 844 

Hob. Holtzmann in Straßburg 356 

P. Jensen in Marburg 580 
Th. llgen in Düsseldorf 416 
Ad. Jülicher in Marburg 523 

G. Kaufmann in Breslau 682 

H. v. Loesch in Ober Stephansdorf 422 

Aug. Messer in Gießen 175 

Phil. Meyer in Hannover 937 

G. Meyer von Knonau in Zürich 167 172 429 

W. Meyer-LUbke in Wien 138 

Rud. Much in Wien 87 

L. Nelson in Göttingen 979 
Carl Neumann in Kiel 128 

H. Oldenberg in Göttingen 66 

J. Partsch in Leipzig 286 

G. Pasquali in Göttingen 259 

E. Pfuhl in Basel 547 

Rieh. Pietschmann in Göttingen 151 

Karl Praechter in Halle 530 

0. Procksch in Greifswald 57 

Paul Rehme in Hallo 248 
Karl Rieder in Scherzingen 450 
S6b. Ronzevalle in Beyrouth 1 
M. Rostowzew in Mischor 603 

E. Schäfer in Leipzig 729 

t E. v. Scheele in Göttingen 392 

Edw. Schröder in Göttingen 142 435 






'fom 
HELE.UNIVERSITY 



Verzeichnis der Mitarbeiter 

L. I>. SchUcking in Göttingen 146 
F. Schultheß in Göttingen 893 920 945 
C. v. Schwerin in München 779 
Paul Stäckel in Karlsruhe 227 
Hans Stumme in Leipzig 881 

Ernst Troeltsch in Heidelberg 508 

Karl UhlirzinGraz 70C 

Kritz Vigener in Freiburg i. B. 760 
H. VondrAk in Wien 99 

Rieh. Weissenfeis in Göttingen 133 
Leop. Wenger in Heidelberg 301 312 
W. Wilmanns in Bonn 108 
Karl Wittich in Dresden 500 

Job. Ziekursch in Breslau 754 



Verzeichnis 

der besprochenen Schriften 






IHe («mischen Zahlen Yerweiaen auf die Hefte, die arabischen auf die Seilen 

Abhandinngen zum histor. Atlas der österr. Alpen- 

I'änder s. Archiv IX 706 

A. At 7 Evi)TT]c, ^ xXt>» t^c 'KXX4&* [Partsch] IV 28G 
Archiv für österr. Geschichte Bd. 94. 99,1 [Uhlirz] IX 70f> 
C II. Armbruster, Initia Amharica [Guidi) XI 933 
Histor. Atlas der öeterr. Alpenländer. 1,1 nebst Eri. 

füWirzJ IX 706 

B. Baentsch, Altorientalischer und israelitischer Mono- 
theismus [Procksch] I 

G. Baesecke, s. Oswald II 
Barhebraeus, Buch der Strahlen. Uebers. von A. Mo- 

berg. Einl. n. T. II |FrankenbergJ I 



57 
108 



61 



P. M. Baumgarten, Aus Kanzlei und Kammer [Göller] V 347 



■min- IIMvII 




Verxeichnii der Mitarbeiter 



L. I:. SchUcking in Göttingen 146 
F. Srhultheßin Göttingen 893 920 
G> v. Schwerin in München 779 
Paul Stäckel in Karlsruhe 227 
Il;nis Stumme in Leipzig 861 

Ems t 



945 



Karl 



Troeltsch in Heidelberg 
Ublirz in Gras 706 



Frita Vi gen er in Freiburg i. B. 
II. Vondrik in Wien 99 

Rieh. Weiasenfels in Gelungen 
Leop. W eng er in Heidelberg 301 
W. Wilmanns in Bonn 108 
Karl Wittich in Dresden 500 

Job. Ziekursch in Breslau 754 



508 

760 

133 

312 



Verzeichnis 

der besprochenen Schriften 



Di» iftakdicü Zableo »«weiten Auf die Hefte, die Uftbiuhen wif die Seiten 



Abhandlungen zum histor. Atlas der österr. Alpen- 
linder s. Archiv 

Ä. Air.vijtijc. rt xXCu« xffi 'ftXafoc [Parterh) 
Archiv für österr. Geschichte Bd. 94. 99,1 [Ublirz] 
C- H. Armbrustor, Initia Amharica (Guidi] 

Histor. Atlas der österr. Alpenlander. l p l nebst Erl. 
fUhlirz] 

B. Baentsch, Altorientalischer und israelitischer Mono- 
theismus [Procksch] 

O. Baesecke, s. Oswald 

Barhebraeus, Buch der Strahlen. Uebers. von A. Mo- 

berp. Einl. o. T. n [Frankenbcrgl 

T. Af- Baumgarten, Aus Kanzlei und Kammer [Göller] 



IX 706 

IV 286 

IX 706 

XI 933 

IX 706 



I 


57 


II 


108 


I 


61 


V 


347 







III 


196 


VII 


585 


XI 


903 


VI 


450 


X 


844 


VI 


435 


VIII 


685 


VIII 


667 



VI Verzeichnis der besprochenen Schriften 

E. Becher, Philosoph. Voraussetzungen der exakten 
Naturwissenschaften [Geiger] 

P. Bedjan s. Jacobus Sarugensis 

C. Bezoltl, Kebra Nagast [Flemming] 

K. Bihlmeycr s. Heinrich Seuse 

Carl Blasel, Die Wanderzüge d. Langobarden [Höfer] 

F. Blei s. J. M. R. Lenz 
X. Böhtlingk, Sanskrit-Chrestomathie. 3. Aufl. hrsg. 

von R. Garbe [Geiger] 
U. P. Boissevain s. Excerpta 
F. Bot he, Frankfurter Patrizier vermögen im 16. Jahrh. 

[v. Loesch] V 422 

F. Bothe, Das Testament des Frankfurter GroOkauf- 

manns J. Heller [v. Loesch] V 422 

H. Brennwalds Schweizerchronik, hrsg. v. R. Lugin- 

buhl I [Meyer v. Knonau] II 172 

B. Bretholz, Das mährische Landesarchiv [Ilgen] V 416 
A. E. Brooke 8. Testament VII 563 
Th. Büttner-Wobst s. Excerpta VIII 667 
H. Bulle, Orchomenos I [Pfuhl] VII 547 
bullingcr, Korrespondenz mit den Graubündnern, hrsg. 

von T. Schiess H [Meyer v. Knonau] II 167 

F. Burckhardt, Die schweizerische Emigration 1798 

—1801 [Meyer v. Knonau] 
J. Iiurnet, Early greek philosophy [Gilbert] 

Caecilii Calactini fragmenta coli. E. Ofenloch [Barczat] 

C. Cappeller s. Kalidäsa 
Charles et Diplomes rel. u l'histoire de France — Recueil 

des actes de Philippe I" p. p. M. Prou. — Recueil 
des actes de Lothaire et de Louis V p. p. L. Halphen 
avec la collab. de F. Lot [Cartelberi] V 353 

Columbia Univ. Oriental Studies IV s. Eiselen I 1 

Constantinus Porphyrogenitus s. Excerpta VIII 667 

H. Diels s. Kommentar VII 530 

J. Dierauer, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossen- 
schaft III [Holtzmann] V 356 
II. Duensing, Christi ich -palästinisch -aramäische Texte 
u. Fragmente [Greßmann] I 7 

F. C. Eiselcn, Sidon [Ronzevalle] I I 

Elepbantine-Papyri. Bearb. von 0. Rubensohn 
[Wenger] IV 312 



V 


429 


XII 


1002 


VIII 


643 


XI 


929 






EU UNIVERSJIT 



Verzeichnis der besprochenen Schriften VII 

F. Erhard t, Philosophie des Spinoza [Bacnsch] XII 1019 

Eusebius Werke I, hrsg. von J. A. Heikel [PasqualiJ IV 250 
Exeerpta hislorica iussu Imp. Constantini Porphy- 
rogen. confecta IV : Exe. de senlentiis ed. U. P. B o i s s e - 
vain. — 11,1: Exe. de virtutibus et vitiis rec. Th. 
Büttner-Wobst [Cohn] VIII fi67 

Festgabe für F. Dahn, gewidmet von der Breslauer 
juristischen Fakultät I [Rehme] III 248 

A. Fjelstrup, Ehescheid ungsprozeß zwischen König 
Christian VII. und Königin Karoline Mathilde [Wittich] VI 500 

R. Foerster s. Libanius VIII 657 

R. Garbe s. Böhtlingk VIII 685 

Fcrd. GUterbock, Der Prozeß Heinrichs des Löwen 

[Bernheini] IX 744 

Konr. Häbler, Geschichte Spaniens unter den Habs- 

burgern, Bd. 1 [Schäfer] 
J. G. Hagen, Synopsis der höheren Mathematik UI 

[Stäckel] 
K. Hagen, Die Ornamentik von Wuvulu und Aua (Mit- 
teilungen aus dem Museum f. Völkerkunde in Hamburg 

1908) [Graebner] 
L. Halphen, Recueil des actes de Lothai re et de Louis V 

s. Chartes 
r. Hambrucb, Wuvulu und Aua (Mitteilungen aus dem 

Mus. f. Völkerkunde in Hamburg 1908) [Graebner] 
iL Harnack, Der deutsche Klassizismus im Zeitalter 

Goethes [Weissenfeis] 

F. Haussmann, Der Irrtum im alten und im neuen 
Recht [Henle] 

K. II ei dr ich, Preußen im Kampfe gegen die französi- 
sche Revolution [Ziekursch] 

J. A- Heikel s. Eusebius 

II. Hermelink, Die theologische Fakultät in Tübingen 

vor der Reformation [Troeltsch] VI 508 

II. Hermelink, Die religiösen Reformbestrebungen des 

deutschen Humanismus [Troeltschj VI 503 

Horae Semiticae VIII s. Lewis XI 893 

W. v. Humboldt, Ges. Schriften VI, VII, hrsg. v. A. 
Leitzmann [Finck] XU 1028 



LX 


729 


III 


227 


VIU 


689 


V 


353 


VIII 


689 


II 


133 


VII 


590 


IX 


754 


IV 


259 






COfiKf U UNfVERSlTY 



VIII Verzeichnis der besprochenen Schriften 

K. Jaberg, Sprachgeographie [Meyer-Lübke] U 136 

Jacobus Sarugensis, Homiliae selectae. Ed. P. Bedjan 

Hl. IV [Brockelmann] 
V. Jagic s. Psaltyrfc 

Jahrbuch des Stiftes Klosterncuborg I [Schröder] 
0. L. Jiriczek B . S. MQUer 

Kälidäsa, Sakuntalä, hrsg. von C. Cappeller [Hille- 
brandt] 

J. Karst s. Rechtsbuch 

E. Kautzsch s. Schrift 

G. Kawerau, Reformation u. Gegenreformation. 3. Aufl. 
[Baur] 

Kebra Nagast s. Bezold 

Anonymer Kommentar zu Piatons Theaetet, bearb. von 
H. Diels und W. Schubart [Praechter] 

M. Krammer, Der Reichsgedanke des staunschen Kaiser- 
hauses [Bloch] 

Joh. I;. Kretzschmar, Entstehung v. Stadt u. Stadt- 
recht . . . zwischen Saale u. LauBitzer Neisse [Beyerle] 

E. König, Kant und die Naturwissenschaft [Nelson] 

Comte de Landberg, fitudes sur les dialectes de l'Arabie 

möridionale [Stumme] 
A. Leitzmann, s. W. v. Humboldt 
J. M. R. Lenz, Gesammelte Schriften, hrsg. von Fr. 

Blei I [Schröder] 
A. S. Lewis, Codex Climaci rescriptus [SchultheßJ 
Libanii opera rec. R. Foerster II — IV [Crönert] 

E. Löfstedt, Beiträge zur Kenntnis der späteren La- 
tinität [Hey] 

R. Luginbühl s. Brennwald 
N. M'Lean b. Testament 

F. Mai er, Der Judasbrief [Jülicher] 
A. Marty, Grundlegung d. allg. Grammatik [Bühler] 
Die M a t r i k e 1 der Universität Freiburg i. B. 1 460— 1 656, 

bearb. von H. Mayer I [Kaufmann] 
Konrad Maurer, Vorlesungen über altnordische Rechts- 
. geschiente 1,1.2 [v. Schwerin] 
H. Mayer s. Matrikel 
Me" langes de la FacnlW Orient (de) l'üniv. St Joseph 

III, 1 [Schultheß] XI 920 



VII 


585 


II 


99 


II 


142 


u 


87 


XI 


929 


XI 


924 


XI 


867 


XI 


942 


XI 


903 


VU 


530 


V 


363 


IX 


733 


XU 


979 


XI 


881 


xn 


1028 


VI 


435 


XI 


893 


vin 


657 


IV 


323 


ii 


172 


vu 


563 


VII 


524 


XII 


947 


VUI 


682 


X 


779 


VIII 


682 






■U UNIVER9TY 




Veneichnia der besprochenen Schriften 

E. Meumuun, Intelligenz uud Wille [Messer] 
Mitteilungen aus dem Museum Tür Völkerkunde in 
Hamburg 1008 s. P. Hambruch und K. Hagen 

A. Moberg s. Barhebraeus 

B. Monod f. Essai sur les rapports de Pascal 1J avec 
Philippe I w [Vigener] 

S. Müller, Urgeschichte Europas, deutsch vou (>. L. 
Jiriczek [Much] 

Octateuch s. Testament 
K. Ofenloch s. Caecilius 
Oswald, Der MUuchener. Text u. Abh. v. G. Bae- 

secke (Geraum. Abhandlungen Jl. 28) | Wilmami»] 
W. Otto, Priester u. Tempel im hellenistischen Aegypteu 

[Rostowzew] 

Papyri s. Elephantine-Papyri 

Demotische Papyrus vou der Insel Elephautine I s. 

Spiegelberg 
Griechische Papyrus der K. Univ. u. Landesbihliothek 

zu Straßburg, hrsg. v. F. Preisigke 1,2 jVVeuger] 
R. Pietschmann a. Sarmiento 
W. Pollack, Ueber die philosophischen Grundlagen der 

wissenschaftlichen Forschung [Dürr] 
F. Preisigke b. Papyrus 
E. Preuschen, Griechisch -deutsches Handwörterbuch zu 

den Schriften des neuen Testaments, Lfg. 1.2 [CrönertJ 
H. Prou, Recueil des actes de Philippe I" s. Charte» 

et DiplOmes 
Psalterium Bononiense s. Psaltyrt 
Sloveniakaja Psaltyri., ... ed. V. Jagic" [Vondräk] 

Quellen zur Schweizer Geschichte XXIV, XXV B.Bul- 
linger 

Quellen zur Schweizer Geschichte NF. 1, 1 s. Brenn- 
wald 

Armenisches Rechtsbuch ed. Jos. Karst (Knick] 

Recueil des actes de Lothaire et de Louis V s. Chartes 
et Diplomes 

Recueil des actes de Philippe J w s. Chartes et Di- 
plomes 

R, Richter, Der Skeptizismus in der Philosophie I 
[DyroffJ 



III ITO 

VIII 0*9 
I 61 



IX 760 

II 87 

VII 563 

VIII S43 

U 106 

VIII 603 

IV 312 

I 83 

IV 301 

II 151 

III 18G 

IV 301 

VIII 653 



V 


353 


II 


99 


11 


99 


II 


167 


II 


172 


XI 


924 


V 


353 


V 


353 


III 


241 



CORH ü ■ 





Verifirhniü der beaprorheQcn Schriften 

K. Meinioa, Intelligenz und Wille | Messer j 
Hitteilungen aus dem Museum für Völkerkunde in 
Hamburg 1908 s. P. Hambruch und K. Ilagen 

A. Moberg s. BarhebraeuB 

B. Munod f. Essai sur les rapports de Pascal II avee 
Philippe I" (Vigener) 

S. Müller, Urgeschichte Europas, deutsch von O. L. 
Jiriczek [Much] 

Octateuch s. TeHtament 
K. Ofenloch s. Caecilius 
Oswald, Der Müncheuer. Text u. Abb. y. G. lUe- 

secke (German. Abhandlungen H. 28) [Wilmanns] 
W. Otto, Priester u. Tempel im hellenistische» Ae^'pteu 

[Rostowzew] 

Papyri a. Elephantine-Papyri 

Demotische Papyrus von der Insel Elephantiue I s. 

Spiegelberg 
Griechische Papyrus der K. Univ. u. Landesbibliothek 

zu Strasburg, hrsg. v. F. Prcisigke 1,2 [Wcuger] 
lt. Pietschmann s. Sarmieuto 
W. Pollack, Ueber die philosophischen Grundlagen der 

wissenschaftlichen Forschung [Dürr] 
F. Preisigke s. Papyrus 
K. Preuschen, Griechisch-deutsches Handwörterbuch zu 

den Schriften des neuen Testaments, Lfg. 1.2 [CröuertJ 
M. Prou, Recueil des actes de Philippe I- s. Churtes 

et Diplomes 
Psalterium Bononiense s. Psaltyri. 
Soveniskaja Psaltyri, ... ed. V. JagU [Yondrak] 

Quellen zur Schweizer Geschichte XXIV, XXV s. Bul- 
linger 

Quellen zur Schweizer Geschichte NF. 1,1 s. Brenn- 
wald 

Armenisches Rechtsbuch ed. Jos. Karst |Finck] 

Kccueil des actes de Lothaire et de Louis V s. Charles 
et Diplomes 

Re< u.m! des actes de Philippe!« s. Charles et Di- 
plomes 

IL Richter, Der Skeptizismus in der Philosophie 1 
[DyroffJ 



IX 

III 175 

VIII 689 

I Gl 

IX 760 

IX 87 

VU 668 

VIU 643 

II 108 

VIII 60» 

IV 312 

I 83 



IV 

II 


301 
151 


III 

IV 


186 

301 


VIII 


65S 


V 

u 
II 


353 

99 
99 



11 167 



11 


172 


XI 


924 


V 


353 


V 


353 


ill 


241 



■ 




IV 


312 


IV 


343 


II 


151 


u 


167 



X Verzeichnis der heBprorbenen Schriften 

0. Rubensohn s. Elephantine-Papyri 
G. Rudberg, Textstudien zur Tiergeschichte des Aristo- 
teles [Dittmeyer] 

P. Sarraiento, Geschichte des Inkareiches, hrsg. von 

R. Piet8chmann [Selbstanz.] 
T. Schiess s. Bullinger 
Die heilige Schrift des alten Testaments, Übers, von 

E. Kautzsch [BertholetJ XI 867 

1«. v. Schroeder, Mysterium und Mimus im Rigveda 

[Oldenberg] 
W. Schubart 8. Kommentar 
G. Schumacher s. Teil el-mutesellim 
Heinrich Seuae, Deutsche Schriften, hrsg. von K. 

Bihlmeyer [Rieder] 
N. Sjb'berg, SvenBka Porträtt I. II [Neumann] 
W. Spiegelberg, Demotische Papyrus von der Insel 

Elephantine I (Demot Studien II) [Griffith] 
A. Stille, Carl XII» falttagsplaner 1707—1709 [v. Scheele] 
Studies, Columbia University oriental 8. Eiselen 

Teil el-mutesellim. Bd. 1: G. Schumacher, Fund- 
bericht [Gressmann] 

Altes TcBtament a. Schrift 

The old Testament in Greek 1 The OcUteuch, p. 1. 2. 
Ed. by Brooke and M'Lean [Hautsch] 

H. Unters weg, M. J. de Goeje [Schulthess] 
Aegyptische Urkunden 8. Elephantine-Papyri 

F. Vetter, Der junge Haller [Frensdorff] 

K. Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten 

Arabien [Geyer) I 10 

H. v. Voltelini, Entstehung d. Landgerichte im bayrisch- 
esten-. Rechtsgebiete [Caro] IX 691 

II. v. Voltelini, Immunität, grund- und leibherrliche 
Gerichtsbarkeit in Südtirol [Caro] IX 691 

F. H. Weis 8b ach, Babylonische Miscellen [Jensen] 
A. Wenzel, Die Weltanschauung Spinozas I [Baensch] 
M. J. Wolff, Shakespeare I. U [Schücking] 

Zeitschrift für Brüdergeachichte 1,2. II [Ph. Meyer] 



I 


6G 


VII 


530 


XI 


912 


VI 


450 


II 


128 


I 


83 


V 


392 


I 


1 


XI 


912 


XI 


867 


VII 


563 


XI 


945 


IV 


312 


VIII 


676 



VII 


580 


II 


161 


II 


14G 


XI 


937 






CQRNEU 



Nr. I Januar 1909 



Fre4erlek Carl Elselen, Pfa. D., Professor of Semitic Languages aad Old Testa- 
ment Eiegesia in the G&rrett Biblical Institute, Kvanstou, 111. Sidon, A 
Study in Oriental History (Columbia Uoiversity Oriental Stadici. IV). 
New York, The Columbia Univentiiy Press, 1907, 172 pp. gr. 8°. 

L'aunonce de 06 voluine ra'a cause une vraie surprise. Plus 
d'une fois, je me suis personnellement trouve face ä face avec uu 
projet, dont le livre de M. Eiselen serable nous offrir aujourd'hui un 
eomraencement de realisation: reconstruire l'histoire generale de la 
Phenicie a la lumiere des recherches nouvelles. Habitant la Phenicie 
depuis de longues annöea, ayant eu, plus d'une fois, l'occasion d'en 
sonder le passe ou d'en etudier lcs restes archeologiques, je m'etais 
dit que cette entreprise s'imposerait t6t ou tard, sinon ä moi, du 
moins ä d'autres, disposant de tous les loisirs et de toutes les 
ressources necessaires. Malgrä ses exasperantes difficultös, eile ne 
me paraissait pas totaleraent inabordable, d'autant que plus d'un 
specialiste s'est dejä exercö ä aplanir le terrain; du moins, une elude 
d'ensemble pourrait provisoirement tenir Heu de terminus a quo pour 
les travaux plus approfondis ou plus developpes de l'avenir. 

L'edifice eleve* par Movere croule de tous cÖWs: sur ce point, 
l'accord est unanime entre tous les savants qui ont eu ä raanier son 
volumineux ouvrage. Magasin de materiaux encore utiüsables aujour- 
d'hui, il ne reste guere d'invulne>able dans la partie constructiv« de 
cette oeuvre, qu'un seul point: le fait d'avoir nettement entrevu le 
röle mondial des Pheniciens dans l'antiquiW. L'archeologie nouvelle, 
presque entierement defavorable aux Pheniciens, finira pcut-etre par 
le reconnaitre, sans rien sacritier pour ccla de la precision qu'elle a 
su donner aux divers problemes qui concernent leuv passe. Qu'il me 
suffise de citer, apres les travaux si attaques de Heibig, les remar- 

G»u. (.1. Am. 1M9. Mr. 1 1 






3 Gott gel. Am. 1909. Nr. 1 

quable essais que M. Sirct vient d'inslrer dans plusieurs periodiques '). 
Toujours est-il que 1'historien moderne de la Phenicie se voit con- 
traint de tout reprendre ab ovo pour son compte: Pietschmann, — 
pour nc paa parier de Kenrick, ni surtout de Rawlinson et de von 
Landau dont les livres ont un earactere plus populaire, — a tout 
remis en question, et son enquete a accumul^ plus de poinls d'inter- 
rogation qu'elle n'a pu fournir de vraies Solutions. 

Le livre de M. Eiselen pose, sur de nouvelles böses, la premiere 
pierre de l'ödifice futur. J'aurais, je l'avoue, commence" par l'autrc 
bout: au Heu de livrer d'erablec uno monographic, j'aurais d'abord 
studio riiistoire phtSnicienne dans ses traits g£ne>aux. Tout bien con- 
siderä eependant, le pnrti suivi par M. Eiselen £tait le plus prati- 
que: letude d'ensemble, indispensable dans Tesprit de celui qui ecrit 
le inonographie, doit oecuper la derniere place dans la slrie des 
publieations dont eile est le couronnement naturel. Je suppose, bien 
entendu, que l'auteur ne nous donne ici qu'un premier essai: c'est, 
du moins, ce que Ton peut presumer, — ou espe>er, — non seule- 
ment du contenu de son livre, mais encore de la rollection n laquelle 
il appartient. Celle collectiou, due a rinitiative du distingue* pro- 
fesseur de la Columbia University de New York, M. Richard Gottheü, 
comprend dejä une autre monographic sur Gaza, appelle, eile aussi, 
ä remplacer un ouvrage bien d£mode\ le Gaia de Stark, autcur qu'on 
pourrait justement appeler le »Movere des Phiüstinsc Ce n'est donc 
peut-etre pas trop s'aventurer que d'attribuer ä M. Eiselen et ä ses 
collaborateurs le projet de publier peu ä peu une aerie de mono- 
graphies similaires destine^s ä pre'parer l'histoire d'une rlgion Orien- 
tale döternün^e. Les travailleure serieux ne fönt guere de7aut en 
Am^rique, notamment aux Etats-Unis: formte ä bonne £cole, comp- 
tant encore, dans ses prineipaux centres, nombre de savanta et pro- 
fesseurs Prangers, pour la plupart allemands ou d'origine allemande, 
la science am^ricaine se dlveloppe ä grands pas dans le sens de 
l'autonomie liberale qui caracterise la Constitution du plus grand des 
etat> du Nouveau-Mondc ; et Ic jour n'est peut-etre pas lloigne* oü 
Ton pourra dire, pour l'Orient lui-meme: ex America lux! 

C'est dire, du memo coup, que l'ouvrage de M. Eiselen possede 
les qualiWs qu'on doit y trouver. Sobrc, quoique suffisamment com- 
plet, il rfeume clairemeut V4UA actuel de nos connaissances sur le sujet 

Une premiere section est consaeröe ä la topographie de Sidon 
ancienne et moderne, & l'ltymologie de son nom et n la question 

1) Revue da question* teientifiquet. 3* iene, t X, 20 Octobre 1906-20 
Jfcavicr 1907; IS Anthropologie, 1907, p. 277 se q ; Revue ArcMoiogique, 1907, II, 
p. 373 seq. 



,'froft. 






coRNtauNivERsirr 



F. EUelen, Sidon 8 

obscure de rantenoriW de cette villi- sur les autres centres de civili- 
sation ph^nicienne. Cette partie est courte, comme il convenait ä une 
etude introductive. La 3* et la 4* parties, qui traitent des colonies, 
da commerce et des divinites de Sidon, ne sont pas beaucoup plus 
dSveloppees, vu la p&mrie des materiaux. Tout se concentre donc 
autour de l'histoire politique de Sidon, qui forme la seconde section 
de l'ouvrage, la plus longes de toutes. La encore, les matenaux ne 
sont pas precisäment abondants: Thistoire un pcu dtstaillöe de la 
Ph^nicie ne commence guere avant le döclin de l'empire Perse. Pour 
toutes les pe'riodes anWrieures, on en est rtduit ä quelques jalons 
claireemes, marquant plus de lacunes blantes qu'ils ne foumissent de 
points de repere. Mais, comme le cadre de M. Eiselen n'excluait pas 
les tfpoques posWrieures ä l'empire romain, il a conduit son esquisse 
jusqu'a nos jours, et cela seul a suffi pour grossir tres sensiblement 
cette partie de son livre. Une derniere section, la 5', est intitulee 
»Antiquities and Inscripüons< : titre et Bection ne laissent pas que 
de surprendre. Tout cela aurait pu etre fondu avec les sections 
pr£c£dentes : ce qui aurait epargn£ des redites inutiles. L'inconvenient 
est d'autant plus frappant que les trois appendices qui terminent 
1'ouvrage, reprennent encore les meines sujets, pour les Computer ou 
les preciser! n eöt mieux valu, ce semble, reserver pour la fin im 
chapitre sur l'histoire de l'art sidonien, dans la mesure autorisöe par 
les inatenaux actuellement disponibles. 

Malgrt l'abondance des sections et des chapitres, le volume n'a 
pas plus de 164 pages, non compris l'index qui est extreraement 
courl On aurait peut-etre mauvaise grace ä lui reprocher encore de 
n'etre pas illustre: il y aurait cependant notablement gagne". 

Les observations qui suivent ont une autre portee. Je m'en 
tiens d'aüleurs ä quelques remarques d'ordre g£n6ral, qui donneront, 
ä la fois, une id6e de la ra^thode de M. Eiselen et des desiderata 
que je me pennets de soumettre ä son appröciation. 

Et d'abord, je dois dire, sans deHours, que si la documentation 
de l'auteur est göne>alement etendue, eile n'est cependant pas aussi 
completc ni surtout aussi müre qu'elle aurait pu etre. Et ici, je ne 
parle pas tant des ouvrages de bibliotheque que de cette connaissance 
intime du sajet, qui rövele le speaaüste, qui, en tout cas, eflt pu 
faire £viter a l'auteur un nombre assez considlrable d'hösitations ou 
d'affinnations erronöes, sans parier de toutes ces fautes de transcrip- 
tion qui ddtonncnt vraiment dans un ouvrage se piquant d'acribie 
philologique '). 

1) Cf. par ex. p. 2 NaJir at-Zaherany et Am al-Kanlcrah, poar »i-Zfchft- 
rlny et 'Ain il-Ktnunh) p. 6 Kalat . . ., Ayaa et sartoat Abu Naklch! (l'uiltiu 

I* 






EU UNIVER9TY 



4 CötL gel. Anx. 1909. Nr. 1 

Pour composer son Hvre, M. Eiselen a eertAiDeiiient eu | sa dis- 
position la plupart des bona travaux modernes qui l'ont pr6par£ et 
grandeinent facilite: ouvragea d'ensemble, histoires anciennes ou ino- 
nographies variees, nombreux articles de revues ou d'encyclopedies 
dfls ä des plumes autorisecs. Devant rette niasse imposante de r£f£- 
rences, on est parfois tente de se demander jusqu'a quel point Tau- 
teur a recouru aux sources et travaill£ de premiere inain: qu'on 
n'oublie pas, en effet, que cette uionographie part des origines et se 
terra ine ä nos jours! Vn fait que je crois ä peu pres hora de doute, 
c'est que, pour tout ce qui concerne la periode medievale ou moderne, 
M. Eiselen n'a pas eu la teinps ou le desir de consulter toujours 
directement les auteura orientaux: autrouieut il aurait encore cit£ une 
masse d'ouvrages aral <i - ou meine syriaques dout ou ne possede pas 
de traduetion dans une langue europi?enne. Aussi bien, j'estime, pour 
tout dire, que cette partie de son livre aurait pu etre supprimee 
sans inconvenient ou du moins confiee aux soins d'un collaborateur 
sperialement prt*pare\ Je n'insiste cependant pas: l'inttfret de l'his- 

ignore t'vidomnieut que Nakhleh =- Micbel), etc. etc. ; p. 6, l'aqueduc vieut tout 

•a et 

simplement du Nähr que l'auteur appelle al-Auwaly (= Auli-(l) jJ^l ou ijl); p. 7, 

il est tout a fait ..■■•ntureux de croire que la ville sYtendait jusqu'au tcmple 
fouille" par M. von Landau: de la tour dile de St Louis jusqu'a ce temple, il y 
a 6 kilometrea en ligne droit«! Cette region n'etait mfine pas rertainement uu 
Suburb (p. 8} de la «ille: on s'en convainc de visu, a la premiere viaite des lieux. 
A la memo page, l'auteur prend parti pour l'inierpre"tatioD donnee par M Torrey 
aux textes pböniciens de co Tcmple, et cependant il ignore, en attaquant plus 
loin (p. 148) une lecture de M. Clermont-Ganneau, que les thiopbores de la forme 
~:Pr> i y rompris precialment tbtKr^, sont nombreux dans l'onomastique punique. 
A ce sujet, sa connaiss&nce des textes bibliques aurait da, au moins, lui rappeler 
les n. pr bKSrtt, TTPirU et, de nouveau, ibTHTO! p. 44, l'auteur n'a paa »u que 

Leastartoi = mr.Wb et FhelUg = 0^0; p. 9 et 51, le texte de Seonacherib 
ne sc refere pas a une diatinetion de quartiera, mais de tillea, comme on l'a 
prouvi' depuis longtempa; quant k l'emplacement de Makhallibu, ü eat V'galement 
connu et depuis longtemps. 11 suflirait d'ouvrir l'Histoire de Maaplro ou le 
manuel de g^ographie de Rubl, pour y trouver toutea lea informations mVessaires. 
Je pourrais allonger beaueoup la liste de ces imperfections de detail, qui, comme 
je Tai dit, aecoaent un certain manque de maturittf et dea lacunes dans Infor- 
mation. Je me contentenü encore d'un trait, tout a fait caract^ristique, mais dont 
M. Kieelcn n'eat paa seul responsable. 1'. 13H, ligne 3 et &, U est question d'airholes, 
faisant commuoiquer l'inttfrieur des srpulturcs avec l'exti : rieur. Cette erreur, due 
k Renan, a passi* depuis dans des ouvrages ilaasiques, romme VHnloirr de fort 
dann l'antiquite de Terrot et Cltipiex: llenan voyait dans ces •airholca* des troui 
de sondage. Or rien n'eat plus faux! Cea aoupiraux sont d'origine purement 
naturelle, et on lea retrouve dans toute la maase dea bancs de pierre de aable oü 
aont creusls les hypoge>s, ii Sidoo comme a Hyblos (cf. J. Rouvier, dans la 
Rtrur Bibliqur, ]-:•>, p. 560 seq.). 






COBNetl UNNERSiTY 



F. Eiselen, Sidon 5 

toirc de Sidon est presquc tout entier dans les p^riodes anWrieures 
au moyen-äge. Mais, meme parmi les auteurs europMis, j'ai £te* 
£tonn£ de ne pas voir utilise" Hans Prutz, Aus Phönizier», ni surtout 
V. Gutfrin, Galilte, dont les descriptions topographiques sont certai- 
nement excellentes 1 )- 

Une autre remnrque gtfn^rale qui se präsente d'elle-nu'mc a l'es- 
prit lorsqu'on Studie de prös la möthode de l'autcur, c'est qu'il sa- 
crifie trop facilement ä des a priori qui lui tiennent ä eocur. Je n'en 
prendrai qu'un seul exemple. 

On sait de reste combien sont vexantes les questiona d'origine. 
C'ontrairement ä l'opinion commune, elle-meme passablement fragile, 
M. Eiselen attribue ä Tyr la priorite* BOT Sidon, et il s'efforce de le 
prouver par une sene d'arguments, qui se r£petent en plusieurs 
endroila de ses premirss chapitres et finissent par s'enchevetrer en 
un vlritablc cercle vicieux. Dans le döbat intervient, on ne voit pas 
trop commcnt, lelymologie nienie du nom de Sidon, et ce processus 
conduit ä une conclusion donnee avec une assurance inattendue, ä 
savoir que Sid ftftft un des dieux pn'pheniciens de la cöte me*di- 
terraneenne. Le plus sage, dans ces discussions, c'est de ne pas 
prendre parti tant que les matlriaux n£cessaires fönt döfaut Car 
enfin, qui pourra jamais bien dire si Tyr a ete fondtfc avant Sidon? 
La question se pose-t-elte nienie sans distinction? S'agit-il de la 
prehistoire, qui n'est qu'un mot dans le cas qui nous occupe; ou bien, 
s'agit-il d'une epoque historique bien dtfterminee? Veut-on parier 
d'ant^rioritö dans l'existencc ou de prioriU politique? S'il fallait se 
baser sur la Chronologie des docunients qui nomment teile ville et 
pas teile autre, Byblos aurait bien plus de droits que toutes les au- 
tres ä rerlanier la priorite*)! Mais qui ne voit que c'est argumcnter 

1) Voici encore quelques lacunes: sur la protobistoire pb^nicienne, il y 
atait Heu de citer l'article de M. IL Dussaud: »Les premiors renfleiRnemcntn 
bistoriqurs sar la Syrie« dans la Revue de VEcole d" Anthropologie, t. XII (1902) 
p. 251 seq.; et sur la prtfbistoire les trcvaux bien connus de ZumofTen et de 
Blan«-keoborn. Dans la scrüoo consacrle aux antiquitft et ä la topographie, H y 
avait ttgalement liea de parier de den* comroanications de M. P. Perdritet, l'une 
sur les debris d'un palais de style perse qu'il a decouvert, apres M. Clenoont- 
Uanneau, dans la Tille moderne de Sidon (cf. Compte» rendua de l'Acadt^raie des 
Inscript. 190S, p. 254), et l'autre sar des Vcrres donuOs en prix dans des coo- 
fours {Memoire» He la Socitti det Anliq. t LXV (1906)). II faut y ajouter bien 
d'aatres antiqattes, dont la liste serait auesi intenoinable qu'inntile pour le mo- 
m*nt M. Kiselen aurait du, au moins, rappeler la dlrouverte — cncore enve- 
loppee de mystere — d'un Milhraeum (cf. surtout de Kidder, t IV du CataJoguc 
de la rollectioD de Clercq (1906, p. 62 seq.). 

2) Cf. Unna;:. ÄZ. 190G, p. 109, et Scthe, Siltungsber. d. Der). Akad. 1906, 
p. 366— 36S. 






COHNEU UNIVER9TY 



6 GöH. gel. Au. 1909. Nr. 1 

a silentio't Devant ces probleines, parfois entieremcnt oiseux, souvent 
d'importance tres secondaire, Thistorien doit se contenter du simple 
röle de rapporteur, suns pre'tendre raettre d'accord les donnöes con- 
tradictoires on inadäquates des auteurs de basse 6poque qu'il peut 
citer. II s'en faut, du reste, que Sid soit necessairement un dieu 
pr£ph6nici> :i ou, du moins, que son nom soit Ctranger aux idiomes 
sömitiques. II ne serait pas difficile de dömeler dans les cosmogo- 
nies dites de Sanchoniathon un dieu chasseur 1 ), auquel ce nom con- 
viendrait ä mervcille; et, d'autre part, prötendre que le sens de 
>pecher< pour le ^TS, n'existe qu'en araraöen, c'est encore abuser 
de l'arguraent a silevtio*). 

On le voit, la critique de M. Eiselen, si indgpendante qu'elle soit, 
n'est pas ä l'abri de tout reproche. II me serait facile d'en fournir 
plusieurs autres preuves de detail, rien que pour l'histoire ancienne 
de Sidon; mais ce serait allonger sans profit notable cette recension 
licjji trop longuc. 

Une derniere remarque: il semble bien que l'auteur n'est pas 
suffisamment arch&dogue. Pour l'histoire de la Phönicie en particu- 
lier, c'est lä une lacune regrettable, celle-lä meme qui a vicie l'oeuvre 
de Movere. Je ne crois pas, d'ailleurs, qu'un ärudit moderne puisse 
faire de l'histoire suffisamment vraie sans avoir pris, au prealable, 
un contact direct avec l'orient, hommes et choses, contenant et con- 
tenu. Le present est vrainient, pour 1'historien de l'orient, le miroir 
du passe\ 

Je dois dire, en terminant, que mes critiquee n'enleveront aucun 
de 8es m^rites spöciaux au livre de M. Eiselen. II a fallu du courage 
et de la science pour traiter dVnseiuble un sujet tant de fois abordö 

1) M. Eiseleo y a pense" loi-meme, p. 131, s. la suite da I' Lagrange (£lude* 
tur le* Religion* Semitique*, dont il ne connalt que la premierc Edition): pour- 
quoi s'etre arrett! en ai beau cberoin? 

2) Lea languea a*mitiques dous sont encore bien pea familiäres ponr la 
baute aotiquit^ a laquelle le probleme en queaüon dous reporte. Mais od peut 
avoir aujourd'hui une idee de la delicatesse particuliere de ces problemes lio- 
guiatiques pour dea tfpoquea bien plus rapprocbles de oous, en preoant con- 
DaisMoce de rtnscription arameeone rlcemment publiee par M Pogoon, dans ses 
Irucription* atmitique* de la Syrie, de la Mitopotamie etc. 1907—8, p. 157 seq. 
Ce texte, incontestabtement arameen, est tout plein de locutions et de proc£d& 
syntactiqaes que, jusqu'i nos jours, od < royait exclusivement propres a l'h^breu 
ou au groupe cananeen doot il fait partie. M Pogoon voit, dans ce fail, uoe in- 
Suence extencure; mais son opioioo est contredite par des pbe'oomenea analogues 
conatates dans la laogue aramdenne des inscriptions plus septentrionales de Zin- 
girll et de Kergfn. Ce n'est pas ici le lieu de traiter pareille question: on peut 
parcoorir utilement les n- Heuens de Chr. Sarauw: »Zu den Inschriften ron 
Sendschirli', dans la ZA. XX, p. 59 seq. 






COPHf lt UNWERSITV 



Y. Eiselen, Sidoa 7 

(Uns le dt'tail par des ■:• taörationes d'orientaliBteg. Le savant, le spe- 
cialiste n'apprendront assurtfment rien de bien nouveau dans cet 
ouvrage; üs seront raeme tentes d'y voir une simple compilation, ce 
qui serait manifesteinen t exagere\ Mais le lecteur ordinairc posscde 
aujourd'hui, dans ce consciencieux essai, la premierc monographie de 
Sidon : claire et comprehensive comme eile est, eile ne sera peut-etre 
pas de'passee de longtemps. 

Beyrouth Seb. Ronzevallc 



Hoifo Daeulaf, Christlich-ptl&itinUch-aramftiache Texte und 
Fragmente oebtt einer Abhan diu Dg liber den Wert der palflstiniflchen Septua- 
ginta. Mit einem WorterverzeicbnU und vier Schrifttafeln. Göttingen, Vandcn- 
hoeck and Ruprecht 1906. X + 160 S. 4 °. M. 8. 

Die hier edierten Texte stammen aus syrischen und georgischen 
Palimpsesthandschriften , die sich im Privatbesitz befinden. Etwa 
130 Blatter, teils gut erhalten, teils verfault, sind von Duensing un- 
tersucht und entziffert, wobei er sich an einigen Stellen der Hülfe 
des Herrn Professor Kahlfs erfreuen durfte. Eine schwere Krankheit 
hinderte den Verfasser an der schnellen Drucklegung des bereits 
1903 von Schultheß in seinem I-exicon Syropulaestinum verwerteten 
Manuskripts. Das Julius Wellhausen zugeeignete Werk umfaßt Stucke 
sehr verschiedenartigen Charakters, die nur durch die gemeinsame 
Sprache zusammengehalten werden. 

I. Aus der Lebensbeschreibung des Abraham von 
Q i d ü n. Der Text ist griechisch überliefert in Acta Sanctorum Mark 
tom. U 1 S. 744 ff., syrisch in den AnalecU Bollandiana tom. X S. 32. 
Aus derselben Erzählung haben Schultheß in der ZDMG 56 S. 254 ff. 
und Lewis-Gibson in den Palestinian Syriac Texts S. 77 ff. palästini- 
sche Fragmente veröffentlicht, die zuerst von Duensing identifiziert 
sind. Obwohl die Reproduktion des griechischen Urtextes sehr frei 
ist, ist sie dennoch für die lexikalische Ausbeute nicht ohne Wert. 

II. Aus der Erzählung des Abba Amnionitis über 
Väter auf dem Sinai und in Raithu, die von Barbaren 
getötet wurden. Das griechische Werk ist bei Combefis, Illu- 
strium Christi martyrum Paris ltiGO S. SSff. gedruckt. Dem Verfasser 
lag auch eine syrische Uebersetzung vor. Dazu kommen die von 
Schultheß publizierten palästinischen Stücke in der ZDMG 5Ü S. 257 f., 
die an das hier edierte Fragment genau anschließen. 

in. Erzählungen aus dem Mönchslcben. Diese um- 
fangreicheren Bruchstücke sind wertvoll, weil sie eine neue Literatur- 






[U-UNIYER9TY 



8 Gott gel Anz. 1909- Nr 1 

gattung kennen lehren : Erzählungen und Gespräche aus dem Mönchs- 
leben, die nach sachlichen Gesichtspunkten systematisch geordnet 
sind. Bisher war nur die lateinische Uebersetzung in Rosweyds Vitac 
patnun geläufig. Duensing ist es gelungen, auch den griechischen 
Text wieder zu entdecken, zuerst in italienischen Handschriften, 
später (vgl. Vorwort S. V) auch in dem Mönchsspiegel des EitBptetivd;, 
gedruckt zu Venedig 1783, wo das in Rede stehende Werk zitiert 
wird mit 'Ev t<jj l'epovTix^. In dankenswerter Weise hat der Ver- 
fasser hier den griechischen Text der palästinischen Version hinzu- 
gefügt und so eine bequeme Vergleichung ermöglicht. Das dem 
u.v7]i«öo[iai entsprechende (fflau.^1 S. 20 Kol. 2 Z.1 erinnert we- 
niger an das beigezogene ^»-x als an r^A besonders u-,» * > Bräu- 
tigam«. Sicher ist S. 22 Kol. 3 Z. 8 das überlieferte te^ro v \a»; 
nicht in v \^* \l zu verbessern , wie die Note will , sondern nichts 
anderes als |aä ^aj = o -[ipav 6 fieiva. 

IV. Aus den Katechesen des Cyrill. Die von Land, 
Anecdota IV S. 171 ff. als Theologica Petropolitana betitelten 63 Frag- 
mente werden hier um einige vermehrt, die aus derselben palästini- 
schen Handschrift stammen. Duensing weist nach, daß sie zu den 
Katechesen des Cyrill von Jerusalem gehören, und identifiziert 49 
von jenen 63 Bruchstücken. Leider druckt er den griechischen Ur- 
text nicht mit ab, sondern begnügt sich mit einigen Noten. S. 51 
fol. 22 Z. 4 scheint die palästinische Version ävtjtäv statt alaJbjtmv 
gelesen zu haben. 

V. AusEphraem. Die hier mitgeteilten Brocken sind zwar 
neu, entsprechen aber dem — mitabgedruckten — griechischen Text 
bei Assemani. Der Verfasser durfte auch die Kollationen des Herrn 
Professor Wilhelm Meyer in Göttingen benutzen und konnte so einen 
besseren, wenn auch keinen kritischen, Text bieten. 

VI. Nichtidentifiziertcs. Die hier veröffentlichten Frag- 
mente sind zum Teil neu, zum Teil aber identisch mit Land, Anec- 
dota IV S. 181 f. Das erste Bruchstück scheint aus einer Vita des 
heiligen Rabbula zu stammen. 

VII. Zur palästinischen Septuaginta. Duensing geht 
davon aus, daß man bei den palästinischen Bibeltexten unterscheiden 
müsse zwischen Texten, die aus einem Lektionar herrühren und 
solchen, die Bestandteile einer Bibel handschrift gewesen sind. Daß 
eine Uebersetzung des Neuen Testamentes in das palästinische Ara- 
mäische vorhanden gewesen ist, war schon früher bekannt und dürfte 
kaum bezweifelt werden. Dafür, daß dasselbe auch vom Alten Testa- 
mente angenommen werden muß, spricht folgendes: 1. In den Pale- 
stinian Syriac Texts stehen der Schluß des Hosea und der Anfang 



COßN&l UNIVER3TY 



H. Dueotiog, Chris tlich-palaestiniich-ar&m&eisctie Fragmente 9 

des Joe) auf demselben Blatte. (Die Anordnung ist nicht die der 
griechischen LXX, sondern des hebräischen Textes!) 2. Ein so 
langer zusammenhängender Text Jer. 20 n— 31 m, den wir in derselben 
Publikation voraussetzen müssen, eignete sich nicht als Lektion. 
3. In den Anecdota Oxoniensia Semit Ser. 9 weist die Notiz »An- 
fang des 22. Kap.«, auf einen in Kapitel geteilten Bibeltext. 4. Die 
Apokryphen, die sich in den palästinischen Handschriften finden, sind 
sicher nicht in der Kirche verlesen worden. — Eine weitere Frage 
ist die, ob das palästinische Lektionar Uebcrsetzung eines griechi- 
schen Lektionars oder ob es direkt aus der palästinischen Bibel, 
wenn auch nach griechischen Mustern, zusammengestellt ist. Nestle 
plädiert für die erste Annahme und beruft sich zum Beweise dafür 
auf Varianten in doppelt vorkommenden Lektionen, die auf ver- 
schiedene griechische Texttypen zurückgehen sollen. Demgegenüber 
betont Duonsing mit Recht, daß auch das palästinische Lektionar 
eine eigene Geschichte erlebt hat, in der es mannigfachen Einflüssen 
unterworfen war. Die bei Land publizierten Fragmente sind älter 
als die bei Frau Lewis; diese sind lediglich durch innerpalästinische 
Verderbnis verwildert und sind nicht auf einen anderen Urtext zu- 
rückzuführen. — Da nach dem Lektionar der Frau Lewis, das wahr- 
scheinlich den ursprünglichen Charakter bewahrt hat, Weihnachten 
auf den 25. Dezember fällt, so kann das Buch frühestens in der Mitte 
des fünften Jahrhunderts zusammengestellt sein, weil in Palästina 
erst seit dieser Zeit Weihnachten am 25. Dezember gefeiert ist. — 
Die palästinische Version trägt einen Misch Charakter, beruht in den 
historischen Büchern und den Propheten auf einem LXX-text, der 
mit Lucianlesarten durchsetzt, durch hexaplarische Zusätze bereichert 
und Einflüssen der Peschita, sei es von Anfang an, sei es nachträg- 
lich, offen gestanden hat, ist daher für die Gewinnung einer LXX- 
rezenaion wertlos und kann noch viel weniger für eine Kritik des 
Masso retischen Textes in Betracht kommen. — Die von Duensing 
mitgeteilten Texte sind Ex. 12»— n. u— n 14 u—n 157— u 16i— io. 
» — 1 7 « l'J 7 —i7 2Ü5— iL»«— « 384—«. Dtn. 12ii— u I Sain. lg— io 
I Kon. 8i»— u Sir. 12i 13a. 4. 1 Jer. 1 u— 17 Prov. 1 i&— 1« Dan. 3u— 37. 
VIII. Texte aus dem Neuen Testamente. Sie sind 
wichtig, weil sie ältere Texte enthalten und nicht aus Lektionaren, 
sondern aus Evangelienhandschriften stammen, wie die Eusebianischen 
Perikopenbczeichnungen lehren, die ebenso wie die Perikopenzahlen 
— abweichend von griechischen Manuskripten — mit denen der Pe- 
schita identisch sind. Mitgeteilt sind Mc. 4i — 19 5sg — so G«— 50 Tu — ti 
Ht— n 9t— u. «— 10t 14 Ti— 15 31 Lc. l»ff. 9?— it 10n— 1». n— U 






■Y'h.- ,.fl T, 



10 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 1 

20b— 14 Job. 7m— h Act. 14 6— t. u— it 16m— m. m— m 21m- 



in. 



M 99. 

IX. Aus einem Lektionar stammen Joel 2 n — 3» Act. 2i — 
ti Rom. 137 — u Eph. 4» — ai. 

Das Wörterverzeichnis, das den Schluß bildet, enthält 
nur diejenigen Worter, Bedeutungen und Formen, die durch diese 
Texte zum ersten Male belegt oder festgestellt sind. Die Kürze ist 
sehr lobenswert, doch fehlen leider einige Wörter, die man nur un- 
gern vermißt; vgl. namentlich die wertvolle Anmerkung auf S. 58. 

Dem Verfasser darf man danken für die ebenso mühselige Ent- 
zifferung der Palimpseste wie für die zeitraubende Identifikation der 
publizierten Texte, wenn freilich auch den Nachfolgern noch einiges 
zu tun bleibt. Am wertvollsten ist neben der Abhandlung über die 
palästinische Septuaginta die lexikalische Ausbeute, die vielleicht auch 
später noch einigen Gewinn abwirft Der Druck ist äußerst korrekt. 

Berlin Hugo Greßmnnn 



Karl Tollen, Volkssprache and Schriftsprache im alten Arabien. 
Stoßburg, Verlag vod Karl Trübner. 1906. V11I + 2-J7 S. in Ö". 

Die Nachrichten über die nltarabische Dialektspaltung bestehen 
im wesentlichen aus höchst unklaren, einander oft scheinbar wider- 
sprechenden und ungeordneten gelegentlichen Notizen der National- 
grammatiker; ihre Untersuchung und Verwertung hatte bisher trotz 
der eminenten Wichtigkeit des Gegenstandes keine oder nur unbe- 
deutende Fortschritte gemacht Umsoiuehr ist es freudig zu be- 
grüßen, daß ein Gelehrter von dem Range Völlers' in dem vorlie- 
genden Werke es unternimmt, Klarheit und Uebersichtlichkeit in den 
Wust des überlieferten Materials zu bringen und eine der schwierig- 
sten Kragen semitischer Sprachgeschichte in gewaltigem Sprunge ihrer 
Lösung näher zu bringen. Daß ihm dies denn auch in der Tat ge- 
lungen ist, unterliegt keinem Zweifel, wie es von ihm auch nicht an- 
ders zu erwarten stand. Auch ist es andererseits natürlich, daß man 
sich nicht mit jeder einzelnen der von ihm aufgestellten Voraus- 
setzungen, Meinungen und Folgerungen einverstanden erklären wird. 
Die Bedenken, die sich mir bei sorgfältigem Studium des sicherlich 
meisterhaft konzipierten Werkes aufgedrängt haben, richten sich aber 
hauptsächlich nicht so sehr gegen die Behandlung und Durchführung 
des durch den Titel bezeichneten Hauptthemas, als vielmehr gegen 
die Erörterungen über die Sprache des Quräns und die daraus abge- 
leiteten Schlüsse betreffend die Textgescbichte des heiligen Buchs, 






COßNEU UNWERSlTY 



K. Völlers, Volkaaprache und Schriftsprache im alten Arabien 11 

die meines Erachtens in einem nur sehr losen Zusammenhange mit 
jenem stehen, wenngleich der Verfasser geneigt scheint, gerade in 
diesen Exkursen die Hauptresultate seiner Untersuchungen zu sehen. 
Da es nun nach meinem Dafürhalten Aufgabe wissenschaftlicher 
Kritik sein muß, vor allem prinzipielle Anschauungsgegeusätze zur 
Austragung zu bringen, so wird man es hoffentlich gutheißen, daß 
ich in den folgenden Auseinandersetzungen mein Augenmerk haupt- 
sächlich jenen Teilen des Buches zuwende, welche sich mit der 
strittigen Frage nach der Ursprache des Qurans beschäftigen, wäh- 
rend ich die meiner Meinung nach weitaus wichtigere und wertvollere 
Darstellung der altarabischen Dialekte und die in der Hauptsache 
unanfechtbare Aufdeckung des alten Vulgärarabisch zunächst nur 
kurz erwähne. 

Die von der Nationalphilologie bezüglich einzelner Spracher- 
scheinungen angedeutete Spaltung der 'Arabiyyah in eine östliche 
(najdische oder tamlmische) und eine westliche (bijazenische oder 
quraiSitische) Dialektgruppe betrachtet Völlers als Indizium für den 
noch viel tiefer gehenden Gegensatz zwischen zwei im Verhältnisse 
von Literatur- und Vulgärsprache stehenden Idiomen. >In allen 
Teilen der Grammatik und im Wörterbuch kommt dieser Gegensatz 
zum Ausdruck. Aber es läßt sich nicht verkennen, daß die Einheit 
beider Gruppen den Philologen weit höher steht als ihre Differenzen. 
So erklärt es sich, daß diese nur gelegentlich erwähnt, nur unvoll- 
kommen beschrieben, Öfter durch ein Beispiel beleuchtet als prinzi- 
piell ausgesprochen werden und uns eine Menge von Fragen unge- 
löst hinterlassen« (S. 7 f.). Was hier von den beiden Dialektgruppen 
der 'Arabiyyah gesagt ist, sucht Völlers durch Anwendung einer 
höchst originellen Untersuchungsmethode zu einer Rekonstruktion der 
von ihm supponierten rjijäzenischen Vulgärsprache auszugestalten, 
indem er jene Andeutungen der arabischen Philologen mit eigenen 
Beobachtungen über die Entstehung der späteren arabischen xoivij 
und mit der Betrachtung der in der Tafsir-Literatur mitgeteilten 
Varianten zum offiziell rezipierten Quräntcxte, in denen zweifellos 
allerlei Vulgarismen konserviert sind, kombiniert. So gelangt er zur 
Darstellung einer von der klassischen 'Arabiyyah wesentlich verschie- 
denen Sprache, >die in vielen wesentlichen Punkten sowohl an die 
vorarabischen Sprachen, das Hebräische und das Aramäische, an das 
Assyrische und Aethiopische, als auch an die uns bekannten arabi- 
schen Mundarten der Folgezeit und der Gegenwart, ja auch an ge- 
wisse , weniger vornehme Typen der Literatur erinnert« (S. 177). 
Die Hauptverschiedenheiten zwischen der "Arabiyyah und der so er- 
schlossenen 'Araraiyyah Völlers' beziehen sich vor allem auf die Ver- 



COßMLl UNIVERS1TV 



12 GÖtt. gel. Am. 1909. Nr. 1 

wcndung des Trftb, der Hamzahartikulation und der 'Imalah, ferner 
auf den Gebrauch von Gleit- und Murmelvokalen und von veitgebender, 
hauptsachlich rück seh reitend er (= vorgreifender) Lautangleichung, 
endlich auf den Schwund des Feminin-t und die Verdrängung der 
Nominativ- durch die Genetiv-Endung im Dual und männlichen Plural, 
sowie den Gebrauch, bezw. die Unterdrückung bestimmter Nominal- 
und Verbalfonnen, Verschiebung des Worttons u. dgl. m. Welch un- 
geheuere Leistung an Sammeleifer und an Scharfsinn in diesem Re- 
konstruktionsuntemehmen vorliegt, braucht nicht ausführlicher dar- 
gelegt zu werden. Mit Recht verweist Völlers (S. 8) auf die solcher 
Arbeit sich entgegentürmenden Schwierigkeiten. Schon sein Versuch, 
die Kachrichten über die altarabischen Dialekt Verschiedenheiten zu 
sammeln und zu sichten, bezeichnet eine neue Epoche der Arabistik, 
und die Konzeption des behandelten Problems an sich müßte auch 
dann geradezu genial genannt werden, wenn die einzelnen Ergebnisse 
seiner Untersuchung sich als zum größten Teile irrig erweisen sollten. 
Denn hier wird die Erforschung der arabischen Sprachgeschichte mit 
einem Male auf eine diskutable feste Basis gestellt, werden aber 
auch weiter ausgreifend neue und überraschende Gesichtspunkte für 
die Beurteilung vieler Vorgänge der semitischen Sprachenentwicklung 
überhaupt gewonnen. Hier wird wohl eine neue Entwicklung sprach- 
geschichtlicher Forschung anknüpfen können, von der wir reiche 
Fruchte für die Scmitistik erhoffen dürfen '). 

Nicht ganz so klar treten Völlers' Anschauungen über das k u 1 • 
turelle Verhältnis zwischen den beiden Gruppen der 'Arabiyyah 
einer- und der Vulgärsprnche andererseits zutage. Für den Osten, 
wenigstens für die Beduinenstürome des Najd scheint er, teilweise im 
Gegensatze zu früher geäußerten Meinungen, an der Identität der 
poetischen und der gesprochenen Sprache im großen und ganzen 
festzuhalten ; dagegen spricht er sich darüber nicht ganz deutlich aus, 
ob er die rekonstruierte 'Ammiyyah für die im ganzen IJijÄz aus- 
schließlich oder vorwiegend gesprochene Sprache hält, oder ob er da- 
neben der 'Arabiyyah der westlichen Gruppe einen bestimmten Gel- 
tungsbereich als lebendiger Sprechsprache zugesteht Ich glaube 
nicht zu irren, wenn ich die von Völlers S. 172 angedeutete Auf- 
fassung des anzunehmenden Sprach gegen Satzes als eines wesentlich 
zwischen Nomaden und Ansässigen bestehenden auf letztere Nuance 
beziehe. Andererseits ließe die in dem Buche schließlich doch fest- 
gehaltene Gegenüberstellung von Volks- und Schriftsprache eher auf 

1) Kid vielversprechender Anfang dazu ist bereits gemacht durch Sarauwi 
auf Völlers z.T. polemisch sich beziehende Abhandlung >Dic altarabischc Dialekt- 
Spaltung« in Z. f. A. XXI 81 ff. 



coßNi rSr* 



K. Volle«, Volkupracho und Schriftsprache im alten Arabien 13 

die Annahme schließen, daß die 'Arabiyyah im IJijaz eben nur die 
Rolle der Literatursprache gespielt habe, in der sich die wirkliche 
Volksprache durch bestimmte Abweichungen von den Sprechgewohn- 
heiten des Ostens wiederspiegelte. Ich glaube aber nicht, daß Völ- 
lers mit einer derartigen Ausdeutung seiner Darlegungen wirklich 
einverstanden wäre ; die Unklarheit ist vielmehr wohl hauptsächlich 
durch die mit der Fülle der den Verfasser bewegenden Ideen häufig 
genug im umgekehrten Verhaltnisse stehende Knappheit der Dar- 
stellung bewirkt. Der Sachverhalt sieht darum auch viel kompli- 
zierter aus, als er tatsächlich ist. Behufs seiner Klarlegung wird es 
sich meiner Meinung nach empfehlen, zwei freilich in innigem Zu- 
sammenhange stehende Fakten zunächst einmal streng zu sondern. 
Das eine ist die altarabische Dialektspaltung, wie sie uns aus den 
Andeutungen der nationalarabischen Philologie bekannt ist, das an- 
dere die nach Völlers' Forschungen nicht mehr anfechtbare Existenz 
der altarabischen Vulgär- nnd Verkehrssprache, von der jene Philo- 
logie gamichts berichtet Diese beiden Tatsachen stehen insofern in 
unlösbarem Kontakt, als die westliche, bijazenische Dialektgruppe der 
'Arabiyyah unzweifelhaft in vielen Beziehungen durch die Vulgär- 
sprache beeinflußt ist, während vorläufig wenigstens derartige Ein- 
wirkungen auf die 'Arabiyyah des Ostens nicht nachweisbar sind. 
Halten wir diese Scheidung fest, so ergibt sich auch die Abgrenzung 
der Geltungsgebiete für die drei Sprachgruppen fast von selbst. Die 
'Arabiyyah ist eben die Sprache der >'Arab<, d. i. der nomadischen 
Steppenbewohner, und zerfällt, wenigstens für die zentrale Zone der 
Halbinsel (Völlers S. 7), nach Ost und West in zwei Hauptdialekte. 
Die Vulgärsprache dürfen wir uns im allgemeinen als die Sprache 
der Badran, also der ansässigen, Ackerbau und Handel treibenden 
Bevölkerung der Kulturgebiete und vor allem der Städte, vorstellen; 
ihr Verbreitungsgebiet dürfte nicht etwa auf das Hijaz beschränkt 
gedacht werden, sondern hat sich wohl in allerlei Mundarten über 
den größten Teil der Halbinsel und namentlich nach Nordeu bis zu 
den syrischen Randgebieten erstreckt. Ob wir in dieser x«v*j einen 
durch Abbröcklung entstandenen Ableger (Jargon) der 'Arabiyyah 
ansässig gewordener Beduinen oder die selbständige Artäußerung 
eines seit jeher ansässigen besonderen Bevölkerungselements zu seheu 
haben, entzieht sich heute noch konkreter Beurteilung, wenn auch 
die letztere Annahme viel Wahrscheinlichkeit für sich haben durfte. 
Innerhalb des eigentlichen Geltungsgebietes der 'Arabiyyah, also 
bei den Beduinen, haben wir nach allem, auch nach dem von Völlers 
selbst gesagten einen Unterschied zwischen Sprech- und Schriftsprache 
nur insoweit anzunehmen, als eben die bei allen literarisch festge- 






corneu iWNaan 



14 GOtt gel. Anx. 1909. Nr. t 

haltenen Nation als p rächen nach und nach namentlich in der Verwen- 
dung des Wortschatzes zwischen beiden entstehende gelinde Spannung 
in Betracht zu ziehen ist. Doch wäre zur Abschätzung dieser Span- 
nung das Heranziehen irgend einer der antiken oder modernen ari- 
schen Literatursprachen ganz unzulässig, weil bei diesen allen die 
Literatur eine in Wirklichkeit niemals vollständig vorhanden gewe- 
sene ideale Kultur widerspiegelt, die sich von dem tatsächlichen Kul- 
turzustande des betreffenden Volkes, ganz abgesehen noch dazu von 
allen mitunter geradezu kolossalen Ständeunterschieden, Behr bedeu- 
tend entfernt. Selbst in der Dialektdichtung unserer Sprachen wird 
zwischen deren Ausdrucksweise und der wirklich gesprochenen Volks- 
sprache ein immer noch viel größerer unterschied bestehen, als der, 
den wir zwischen der Sprache der altarnbischen Gedichte und jener 
der altarabischen Beduinen annehmen dürfen, deren scharf umrissene 
und relativ einfach bedingte Kultur eine unter ansässigem Volke 
welcher Rasse immer unmögliche und unerhörte Einheitlichkeit aller 
Lcbensüußerungcn zur notwendigen Folge hatte. Auch die Dialekt- 
verschiedenheiten der einzelnen Stamme können aus diesem Grunde 
keine wesentlichen gewesen sein ; befindet sich doch die Sprache 
dieser Leute, wie z. B. Musils Reiseberichte zeigen, auch heute noch 
sozusagen in einem stabilen Gleichgewichtszustande, bei dem alle vor- 
kommenden Schwankungen (in einem Volke mit so ausgeprägter Nei- 
gung zu Individualmundarten) automatisch zum Ruhepunkt zurück- 
führen. Es ist mir darum auch durchaus zweifelhaft, ob wir gewisse 
Verschiedenheiten der Wortforraen immer und unbedingt als dialek- 
tische in unserem Sinne betrachten dürfen. So nimmt Völlers S. 132 

die Kurzformen &Sb etc. als charakteristisch für die Vulgärsprache 

in Anspruch unter Hinweis auf SÜre XX 97 und LVI 65. Wenn diese 
Formen in der Poesie vorkommen, so kämen sie nach dieser An- 
sicht nur für die westliche Mundart in Betracht. Tatsächlich ver- 
weist Völlers auf ihren Gebrauch bei dem QuraUiten 'Umar ibn 'abi 
Rabi'ah. Nun finde ich aber dieselbe Form bei dem 'Asaditen 'Abid 
ibn al-'Abras (Muht. 1f) 

andererseits aber die ungekürzte Form bei dem Mahzümiten 'Abu 
Musafi 1 , einem waschechten IJijäzener (Diw. Hassan b. Täbit 1(1) 

Ich meine, solche Fälle, die sich nötigenfalls wohl in ziemlich großer 
Zahl nachweisen ließen, müssen uns gegen eine allzu bereitwillige 






CORNRl UNIVERSlTY 



K. Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten Arabien IG 

Annahme scharf geschiedener Stammdialekte zur Vorsicht mahnen. 
So dürfen wir die Dichtersprache wohl in einer Art Vermittlerrolle 
zwischen den Stamm- und Individualmundarten auffassen, ohne daG 
doch eine bewußte und kunstvoll festgehaltene Verschiedenheit 
zwischen ihr und dem Sprechidiom bestünde. Eine eigentliche Lite- 
ratur- oder Schriftsprache könnte es ja unter den Beduinen des alten 
Arabiens ohnehin nicht gegeben haben; es fehlt die schriftliche Fixie- 
rung der >Literatur<, und es fehlt die Verwendung einer gewähl- 
teren, besonderen Sprache durch eine Adelskaste oder sonstwie ge- 
sonderte soziale Oberschicht. 

Ganz anders müssen wir uns auch in dieser Hinsicht die Ver- 
hältnisse unter der ansässigen Bevölkerung Altarabiens vorstellen. 
Die Annahme einer Vulgärsprache für dieses Geltungsgebiet hatte 
von jeher a priori alle Wahrscheinlichkeit für sich ; jetzt nach Völlers' 
Untersuchungen läßt sie sich nicht mehr abweisen. Ihr steht aber 
die Tatsache gegenüber, daß schon in der Jahiliyyah, wie später im 
'Islam, auch die städtischen Dichter sich in ihren Gedichten aus- 
nahmslos der 'Arabiyyah bedienten und ihre, wie z. B. bei 'Umayyah 
ihn "abi-s-Salt uud anderen, von dem beduiniachen Ideenkreise oft so 
weit als möglich entfernten Gedankengänge in der Sprache der 
Steppen nomaden ausdrückten. Hier hätten wir es also faktisch mit 
einer Literatur- oder Schriftsprache zu tun, die in scharfem Gegen- 
satze zu der Volks- und Verkehrssprache ihres Gebietes steht. Aber 
sofort ergeben sich bei näherer Betrachtung dieses Verhältnisses 
ernste Schwierigkeiten, welche die Sachlage wesentlich verwickelter 
zeigen, als auf den ersten Anschein angenommen werden möchte. Es 
ist nämlich durchaus rätselhaft, wie gerade die 'Arabiyyah zu der 
Rolle der Schriftsprache unter den IJadrän der Jahiliyyah gekommen 
sein sollte. Das aus Haß, Furcht und Verachtung gemischte Gefühl, 
mit dem Bauern und Städter seit jeher die Beduinen betrachten und 
das von diesen entsprechend erwidert wird, kann auch zu jener Zeit 
kaum anders empfunden worden sein. Die mekkanischen Handels- 
herren werden als solche wohl niemals besondere Sympathie oder 
Hochachtung für die Kaubstämme gehegt haben, denen sie dos freie 
Geleit für ihre Karawanen durch hohen Tribut abkaufen mußten. 
Die verschiedenen Ableger der Zivilisation und Bildung des Zeitalters 
sind zudem den städtischen Verkehrszentren der arabischen Halbinsel 
aus den christlich-judisch-hellenischen und in azdäisch- persischen Kul- 
turgebieten des Nordens oder den sabäischen Staatstrümmern des 
Südens gewiß nicht durch die Beduinen und schwerlich durch die 
'Arabiyyah vermittelt worden. Gerade bei dieser Vcrmittelung muß 
die mit Völlers zu snpponierende xotv^j eine ganz hervorragende Rolle 






CORNEU UNNBtSn 



16 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 1 

gespielt haben, und es ist dann erst ganz unerklärlich, wie denn die 
Blute geistiger Kultur (und das war die Dichtkunst auch in den 
Städten des alten Arabiens) von deren Tragern in die Zwangsjacke 
einer künstlichen Sprache oder des Idioms barbarischer Räuberbanden 
gesteckt worden sein könnte, wenn diese Sprache nicht eben doch 
ihr eigenes, von ihnen selbst im gewöhnlichen Leben gebrauchtes 
Umgangsnrittel gewesen wäre. Wir stehn somit vor der Nötigung, 
Tür die altarabischen Städte zwei neben einander lebende Mundarten 
anzunehmen ; einerseits die 'Ammiyyah , gesprochen vom niederen 
Volk und zugleich der interurbanen und intergentilen Verkehrssprache 
nahestehend — andrerseits die Sprache der aristokratischen Familien, 
der Vornehmen und Gebildeten, die Sprache der Literatur. Im Ge- 
gensatze zur genealogisch unklassifi zierten uransässigen Plebs bestand 
diese vornehme Kaste der Städte, wie die verschiedenen Gentilsagen 
zeigen, offenbar schon in der Jähiliyyah wie in allen späteren Zeiten 
der arabischen Geschichte bis zum heutigen Tage aus den Angehörigen 
ganz oder teilweise (mitunter auch als Eroberer) ansässig gewordener 
Beduinenstämme. Die aristokratischen Ansprüche der städtischen 
Pntriziergeschl echter gründeten sich vorwiegend oder ausschließlich 
auf diesen genealogischen Zusammenhang mit den groGen Steppen- 
clans, und in diesem Kastenbewußtsein haben sie gewiß auch an dem 
Gebrauch der 'Arabiyyah sowohl im mündlichen Verkehre als auch 
bei höherer literarischer Betätigung lange Zeit festgehalten. So 
sprachen die Taqif in nt-T'Vif und die QuraiS in Mekkah die arabi- 
sche, d. h. beduinischc Sprache, wenn auch in westlicher, bijazenischer 
Dialektfärbung, und zwar noch lange bis in die islamische Zeit hin- 
ein. Das beweisen z. B. die in der Anon. arab. Chronik (Ahlwardt) 
m, Tv und ri. stehenden Nachrichten, wonach 'Abdalmalik ibn Mar- 
wfin sicli sehr mißbilligend über den Gebrauch einzelner sprachlicher 
Vulgarismen durch bestimmte Prinzen des umayyadischen Hauses, 
darunter seinen eigenen Solin, nachmals al-Walid I, äußerte. Selbst 
der lange Aufenthalt der 'Umayyadenfamilic in der plebejischsten Stadt 
Arabiens, Medinah, und das Großstadtleben der syrischen Residenz 
hatten also achtzig Jahre nach der Flucht nur vermocht, das glanz- 
volle Kennzeichen altadeliger Sitte, den Gebrauch der 'Arabiyyah, 
gerade erst anzunagen. Freilich zeigen sich einzelne Spuren leichter 
Vulgarismen in der Sprache städtischer Dichter schon zur Zeit des 
Propheten ; auf einige hat z. B. NÖldeke, z. Gramm, d. class. Arab. 25 
hingewiesen. Aber ganz unberührt von den Einflüssen der Vulgär- 
sprache konnte ja selbstverständlich auch die Sprache der Vornehmen 
nicht bleiben, und andererseits beweist das Vorkommen solcher Nach- 
lässigkeiten gerade, daß z. B. Hassan ibn Täbit die Sprache seiner 



K -i 



K. Vollen, Volkssprache and Schriftsprache im allen Arabien 17 

Qaaiden nicht nur geschrieben, sondern auch gesprochen haben muß; 

einer künstlichen Literatursprache gegenüber hätte er sich nicht so 

gehen lassen konneu. 

Wenn daher Völlers glaubt, Muhammad >als Mann des Volkesc 
habe vulgär gesprochen, so widerspricht dies aller Wahrscheinlich- 
keit. Als Handelsmann verstand und sprach er den inekkanischen 
Jargon und die allgemeine Verkehrssprache (zwischen beiden wird 
wohl noch ein wesentlicher Unterschied bestanden haben) ohne Zweifel 
sehr gut. Aber ein Mann des Volkes im Sinne Völlers' war er nicht. 
Da erst neuerdings Nöldeke in seiner Polemik gegen Caetanis gegen- 
teilige Annahme (W. Z. K. M. XXI 300 ff.) die Beweise für die vor- 
nehme Abstammung Muhammads zusammengestellt hat, so bin ich 
einer weiteren Argumentation in dieser Hinsicht überhoben; er ge- 
hörte der herrschenden Patriziersippe QuraiS an und seine Umgangs- 
sprache war von Haus aus sicherlich die 'Arabiyyah. Seine Sprach- 
gewohnheiten werden sich im wesentlichen nicht sehr von denen eines 
modernen europäischen Stadters der oberen Stände unterschieden 
haben. Im gewöhnlichen Gespräche Helltet man sich unwillkürlich 
nach dem Gegenredner und spricht mit einem Eckensteher oder 
Kutscher in mehr vulgärer Färbung, als mit einem Angehörigen der 
gebildeten Klassen. Anders wieder in öffentlicher Rede, in politischer 
oder religiöser Agitation ; da wird nicht nur der Gebildete, der Mann 
aus gutem Hause sich der höheren Sprache bedienen, auch der Mann 
aus dem Volke befleißigt sich in solcher Lage nach Kräften einer 
verfeinerten Mundart. 

Hier knüpft unwillkürlich ein Gedankengang an, der geeignet 
ist, die Un Wahrscheinlichkeit der Vollcrsschen Hypothese von anderer 
Seite zu beleuchten. Denn es bliebe selbst dann, wenn Völlers darin 
recht hätte, Mubammad als > Mann des Volkes* anzusehn, äußerst 
fraglich, ob er daraus mit Fug auf die vulgäre Abfassung des Qurftn- 
textes schließen dürfte. Alle Erfahrung in alter und neuer Zeit 
spräche gegen die Wahrscheinlichkeit einer solchen Annahme, zumal 
sich Muhammad zunächst mit seiner Predigt gar nicht einmal eigent- 
lich an das > Volke wandte. Seine ersten Anbänger waren Quraisiten 
und andere Aristokraten. Die Demokratisierung der jungen Partei 
erfolgte erst nach dem Erstarken des Widerstandes in den oberen 
Gesellschaftsschichten. Aber auch dann wird die Sprache seiner 
Reden nicht ins Vulgäre übergegangen sein. Auch in Berliner oder 
Wiener Volksversammlungen sprechen die Hedner hochdeutsch. 

Aber der Quran ist nicht eine bloße Sammlung von Ansprachen 
und Predigten, sondern vor allem ein Produkt bewußter poetischer 
und literarischer Tätigkeit. Daß Muhammad literarischen Ambitionen 

OMA. pL Am. lWt. Mr. 1 2 



COPNEU UNIVtRSJTY 



18 QOtt gel. Abk. 1909. Nr. 1 

nachhing, wird aus verschiedenen Anzeichen klar und wäre ja auch 

von vornherein anzunehmen. Schon die Konkurrenz mit den vU£1 tV*' 
mußte ihm die Notwendigkeit literarischer Fixierung seiner Lehre 
nahelegen ; der Parallelismus mit Torah und Evangelium wird ja oft 
genug ausdrücklich betont, der Qurftn selbst in absichtlicher Analogie 
zu jenen als v 1 -^ bezeichnet Die politische Wichtigkeit literarischer, 
vor allem poetischer Publizität war nirgends einleuchtender deutlich, 
uls gerade im Arabien jener Zeit. Die Qaaldendichtung nach dem 
Muster "Umayyahs ibn 'abi-s-Salt erschien indessen infolge der allge- 
meinen Anwendung dieser Komi nicht als das geeignete Mittel, jener 
Konkurrenz mit dem biblischen Schrifttum die gewünschte Grundlage 
zu geben; auch mochte es Muhammad an der nötigen formalistischen 
Begabung fehlen. So kam er auf den Gedanken, die freieren Formen 
der k&hinischen Zaubersprüche für die poetische Einkleidung seiner 
Offenbarungen zu verwenden (vgl. W. Z. K. M. XXI 301 u.). Mit 
Recht bezeichnet C. H. Becker als besten Beweis Tür diesen Zu- 
sammenhang »die Schärfe, mit der er (Muhammad) gegen einen sol- 
chen Vergleich polemisiert« (Christentum und Islam 10). Der Stil 
jener Sprüche entsprach auf jeden Fall viel besser als die Qasiden- 
diktion der getragenen Rhetorik eines Buches, das mit den biblischen 
Schriften in erfolgreichen Wettstreit eintreten sollte. Diese Absicht 
war ja wohl von jeher unverkennbar, ist aber ganz deutlich ge- 
worden, seitdem D. EL Müller vor nunmehr zwölf Jahren durch den 
unwiderleglichen Nachweis strophischer Gliederung in einer Reihe 
von Suren die Frage nach den poetischen Formen des Qurftns we- 
sentlich vertieft hat. Der Qurftn ist demnach ohne Zweifel in erster 
Linie als literarisches Erzeugnis anzuaehn; er war von seinem Ver- 
fasser von vornherein auf literarische Wirkung angelegt. Die Er- 
kenntnis dieser Tatsache würde nach meiner Meinung allein Bchon 
genügen, um die Möglichkeit einer Abfassung in der Vulg&rsprache 
auszuschließen. Wer in Mekka literarisch wirken wollte, konnte keine 
andere Sprache verwenden, als die 'Arabiyyah. Alle erhaltenen lite- 
rarischen Produkte mekkanischer oder sonst städtischer Herkunft 
jener Zeit sind in der als Schriftsprache gebrauchten Sprache der 
oberen Stände verfaßt. Nur gerade der einzige Muhammad sollte 
seine heilige Schrift in der Mundart des niederen Volkes geoffenbart 
und damit einen Fehler begangen haben, den seine gläubigen An- 
hänger höchstens zwanzig Jahre später als einen verhängnisvollen er- 
kennen und durch Uebersetzung in die Schriftsprache schleunigst 
wieder gut machen mußten? Ich meine, seinem zielbewußten, ge- 
scheiten und findigen Kopf ist eine solche Torheit kaum zuzutrauen ; 
er hatte wohl besseres zu tun, als literarische Experimente anzu- 






CÜßNOl UNNER3TV 



K Vollen, Volkssprache und Schriftsprache im alteo Arabien 19 

stellen. Wenn es in sprachlichen Dingen überhaupt eine Wahl ge- 
geben hätte (man vergegenwärtige sich doch nur die Situation!), so 
hatte er als Praktiker sich nur für die allgemein als Schriftsprache 
geltende 'Arabiyyah entscheiden können. Auch als Mann des Volkes ! 
Aber er war garnicht in der Lage, eine solche Entscheidung treffen 
zu müssen. Wie sollte er auf den Gedanken gekommen sein, eine 
>unliterarische Mundart< (Völlers 18'2) schriftstellerisch anzuwenden? 
Muhammad selbst bezeichnet im Qurftn dessen Sprache als ara- 
bisch«, freilich zunächst im offenbaren Gegensatze zu den Sprachen 
der biblischen Schriften ; er muß aber dabei doch eine bestimmte 
Mundart im Auge gehabt haben, und das kann nach allem, was wir 
wissen, nur die Sprache der 'Arab gewesen seiu, gleichviel ob diese 
Bezeichnung der Beduinenstämme in Arabien von jeher üblich oder, 
wie D. H. Müller (Pauly-Wissowa, Realencyclopaedie d. klass. Alter- 
tumswissenschaft Bd. II >Arabia<) will, von mekkanischen Handels- 
leuten erst aus Syrien mitgebracht worden ist. Wenn man auch nicht 

sagen kann, ob der ausschlie Gliche Gebrauch der Pluralform y 1 ^-/ 
anstatt des einfachen Kollektivums V;*J1 »» Qurän auf Absicht oder 
Zufall beruht, so ist doch sicher, daß damit ganz im Sinne des (seit 
jeher bis heute) feststehenden Sprachgebrauchs immer nur die noma- 
dischen Steppenetämme gemeint sind, und es ist ganz undenkbar, daß 

Muhammad die von ihm gebrauchte Sprache als ^^ uJ bezeichnet 
hatte, wenn sie nicht mit jener der WUstenbewonner im wesentlichen 
identisch gewesen wäre, wobei vor allem an den Trab als an deren 
auffälligstes Merkmal gedacht werden muß. Damit soll nun aller- 
dings nicht gesagt sein, daß der uns vorliegende offizielle den von 
Muhammad geoffenbarten Qurantext bis auf jede Einzelheit genau 
wiedergibt. Muhammad sprach und schrieb 1 ) wahrscheinlich die hi- 
jazenische Mundart der 'Arabiyyah. Der offizielle Qurantext wird 
aber dieser Mundart nur in wenigen Beziehungen gerecht, ignoriert 
vielmehr eine ihrer Haupteigentümlichkeiten, die Hainzahschwächung, 
nicht nur vollständig, sondern führt die Hamzahorthographie, wie auch 
den Trab mit einer auch in der Tamimsprache unerhörten Konsequenz, 
ja Hypertrophie durch. Das ist eine auffällige Erscheinung, für 
deren Einzelheiten ich auf Vollere" sorgfältige und eingehende Unter- 
suchung verweise. Aber zu ihrer Erklärung bedarf es nicht gerade 
der Annahme einer vollständigen Umarbeitung des Originaltextes, es 
genügt vielmehr schon der Hinweis auf die Möglichkeit, daß Wichtig- 

1) Durch diesen Ausdruck will ich natürlich keine Parteinahme in der 
Frage, ob Mohammad wirklich lesen und schreiben konnte oder nicht (Noldeke, 
Ueacb. d. Q. 8ff.), markieren, sondern nur seine literarische Betätigung schlecht- 
weg bezeichnen. 

2* 






mh„ . ,.,. fk-; ?■, 



20 Gfltt. gol. Aue. 1909. Nr. 1 

tuerei und Pedanterie spracheitler und halbgebildeter Menschen ge- 
legentlich der schriftlichen Fixierung eine Rolle gespielt haben 
mögeu. Wer nicht Schriftsteller von Beruf ist, wird bei solchen An- 
lässen leicht dazu verführt, scheinbare oder angebliche Feinheiten 
anzubringen und zu beobachten, an die er bei mündlicher Rezitation 
nicht denkt. Ob manches der Art nicht etwa auch auf Mubammads 
durchaus nicht so undenkbare eigene Neigung zu geschraubter und 
gesuchter Spracheleganz zurückzuführen sein möchte , ist Übrigens 
noch gartiicht ausgemacht 

Großes Gewicht legt Völlers auf die Untersuchung der qurani- 
sehen Reime, die er in einer mühevoll zusammengestellten Uebersicht 
sozusagen tabellarisch vorführt. Ich habe dagegen einzuwenden, daß 
Völlers' Darstellung auf einer einzigen Rezension (jener der Flügel- 
schen Ausgabe) beruht, während bekanntlich die Verseinteilung des 
Qurans sehr schwankend und unsicher ist (NÖldeke, Gesch. d. Q. 323 
und 329), sodaG sie in anderen Rezensionen ziemlich bedeutend ab- 
weicht. Diesem schon von Jwülino im >Bollettiuo delle lingue e 
letterature seiuitiche< (Rivista degli studi orieuUli 1323) gemachten 
Einwurf muß man umsomehr Gewicht beilegen, als Völlers von der 
Ansicht ausgeht, daß die Versenden reimen müssen, und sehr ge- 
neigt scheint in den allenncisten Fällen Reimeinheit für alle Verse 
einer Sure vorauszusetzen, was schon für seine Reimtabclle insofern 
verhängnisvoll ist, uls die Reime darin nicht in ihrer vollen Geltung 
erscheinen, sondem meist zu Gunsten einer uniformierenden sekun- 
dären Endung gekürzt oder auf die allervagesten Assonanzen redu- 
ziert sind ; auch die Bevorzugung der konsonantischen Reime vor den 
vokaüschen, die fast gänzlich unterdrückt werden sollen, wie z.B. in 
den Rekonstruktion versuchen zu Sure IV und XVII, hängt damit 
zusammen. Diese Rekonstruktionsversuche Bind natürlich auf Grund 
der angenommenen vulgären Urfassung des Qurans angestellt; wie 
es sich damit verhält, werden wir später sehen. Aber auch die nicht 
rekonstruierten Reime sind in der Tabelle zum großen Teile schon 
in der vorausgesetzten Vulgärform notiert ; konsequenter Weise hätten 
nicht bloß die Akkusativ- und Maqsürendungen, sondem auch die 
anderen Ausgange in der vollen Trabscureibung erscheinen müssen, 
so bei Sure I 1 ina, 2 imi, 3 ini, 4 inu, 5 ima, Ü aihim, 7 Ina, bei 
Sure II 1 Ina, 2 — 5 (Ina, 6 Jmun, 7 Ina, 8 — 14 üna, 15 ina u. s. w., 
bei SOre ÜI 1 ümu, 2 ftna, 3 ftmin, 4 imu, 5 abi, 6 Abu, 7 »da, 
8 ftri, 9 abi, 10 adu u. s. f. Daß dies nicht gleichgültig ist, wird 
sich z. B. bei näherer Betrachtung von Sure CX1I und CXIV zeigen ; 
jedenfalls gibt die Tabelle kein ganz vollständiges und objektives Bild. 

Daß Völlers auf die textkritische und philologische Wichtigkeit 



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fÜRNRl UNNERSirf 



K. Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten Arabien 21 

der Reimfrage so energisch aufmerksam macht, ist eines der vielen 
großen Verdienste seines Werkes. Allein diese Frage ist damit eben 
erst aufgeworfen ; daß sie durch Völlers' Theorie gelöst sei, muß be- 
stritten werden. Die Lösung ist ungemein erschwert durch ihren 
untrennbaren Zusammenhang mit der Frage der quranischen Texttei- 
lung überhaupt. Das Verhältnis zwischen Reim und Versende be- 
dürfte einer eingehenden Untersuchung, die an das von Nöldeke in 
seiner >Geschichte des Qorftns< gelegentlich vorgebrachte anknüpfend 
die Entwicklung der verschiedenen Qurftnrezensionen zu prüfen und 
die Grundsätze ihrer Verseinteilungen festzustellen hätte. Es ist 
klar, daß eine solche Untersuchung sich auch auf die Einhaltung der 
I^esepauscn und die verschiedenen darauf bezüglichen Traditionen 
sowie auf manche andere einschlägige Momente erstrecken müßte, 
also recht komplizierte Materien in ihren Bereich ziehen würde; aber 
alle Schwierigkeiten würden sich schließlich belohnt machen. Vor- 
läufig indessen sind die fraglichen Beziehungen ganz unklar, sicher 
nur, daß eine Betrachtung der quränischen Reime, die sich auf die 
Verseinteilung einer bestimmten einzelnen Rezension stützt, höchst 
fragwürdige Resultate ergeben muß. Dies zeigt sich sofort bei einer 
Verüleichung mit irgend einer anders abgeteilten Textfonn. Ich habe 
gerade keine andere zur Hand, als den von den Herausgebern des 
Ka*s*f von az-Zamahsari, W. X. Lees, Hadim tfusain und 'Abdalbayy, 
diesem Kommentar beigegebenen Quräntext. Obwohl gerade der Flü- 
geische Text ganz ungewöhnliche Anomalien in der Versteilung bietet, 
so ist doch auch der des Zam. (wie ich im Folgenden die Lees'sche 
Ausgabe kurz bezeichnen will, während die Flügeische durch Fl. an- 
gedeutet ist) in dieser Beziehung nicht immer ganz einwandfrei; in 
einzelnen Fällen bietet der Klügelscbe Text sichtlich das Bessere. 
Trot/dein wird man bemerken, daß bei Zam. nicht wenige Reim- 
schwierigkeiten wegfallen, wie denn auch manche von den Vollers- 
schen Aufstellungen in wesentlich anderer Beleuchtung erscheinen. 
Ohne der oben gewünschten Untersuchung vorzugreifen, wird sich 
durch diese Verglcichung auch bezüglich des Verhältnisses von Vers- 
ende und Reim einiges der Feststellung des Sachverhaltes, soweit dieser 
jetzt Bchon erkennbar ist, dienliche beibringen lassen. Ich verweise 
in dieser Hinsicht auf die bei einzelnen Suren vorgebrachten Bei- 
spiele künstlicher Reimverschränkungen, wobei zahlreiche Binnenreime 
eine große Rolle spielen, bemerke aber zugleich, daß diese Auf- 
stellungen nur gelegentlich verzeichnet sind und meiner Absicht nach 
ganz anders geführter gründlichster Beobachtung bedürfen, wozu sie 
eben nur die Anregung geben wollen, da ich selbst voraussichtlich 
kaum jemals dazu gelangen werde. AuGerdem bemerke ich vorweg- 



CORHEU umvERSJTY 



22 GOtt. gel. Au. 1909. Nr. 1 

nehmend, daß ich die Reimwörter meistens in jener Pausalforra an- 
führe, die sich aus den Regeln auch für die Qaaidenreime ergeben 
würden. 

S. I. Bei Zam. dieselbe Versabteilung wie bei Fl. ; die Treu- 
nungen hinter V. 1, 2, 5 und 6 sind mit dem Lesezeichen ** für das 
Verbot der Atempause versehen, über dessen Funktion weiter unten 
noch einiges beizubringen sein wird. 

S. II. Bei Zam. entfallen die Verstrennungen hinter V. 137, 173, 
193, 212, 216, 218, 220, 235, 258 und 269; dagegen hat er folgende 
Versteilungen, die bei Fl. fehlen : in V. 1 hinter ,JI '). in V. 3 hinter 

Äili, in V. 10 hinter ^fi &, V. 15 ^J^W. V. 16 \ß. V. 19 &J> 

vj und ;*X§ (dieses mit dem Zeichen e für das dritte ?t i , des 

ersten Abschnitts), V. 39 ' p*ß*, V. 61 ^|jm&3?0«j V. 63 ^ 

^L^üf. V. 73 ü& *i v - 173 i^ft* v - 273 >-i*cr« v - ' 2U * 

'>Iifai und in V. 277 hinter +*£ ; Jü ^J. Obwohl durch diese Ver- 

■ ■ » 

Schiebungen die Hauptanstoße in den Endreimen (vgl. Völlers 1 Ta- 
belle) ausgeschaltet werden, so hat die Reimgestalt der Sure auch bei 
Zam. scheinbar nicht wesentlich gewonnen, indem dafür die Unreime 

«Uli, Jojl, ,jö^, *** und { Jii\ eingesetzt sind. Doch dürften die 

Versenden bei diesen nur versehentlich notiert sein ; da die Sure laut 
Ueberschrift auch bei Zam. 286 Verse haben soll, so sind von den 
fünfzehn neuen Verstrennungen gegen zehn aufgehobene gerade fünf 
überzählig; durch Unterdrückung der fUnf genannten würde also die 
Verszahl im richtigen Umfange hergestellt. Dem prosaischen Inhalte 
der Sure gemäß beschrankt sich sonach in beiden Rezensionen der 
poetische Apparat beinahe völlig auf den Allerweltsreim in = Ün 
nebst allerlei Assonanzen dazu (im, ir, il, vereinzelt auch ür, üd, Id 
und ib), woneben einzelne anders reimende Gruppen ein ziemlich 
verlorenes Dasein führen; so 160 und 1G1 ab mit der Assonanz är 
in 162, dann 201—203 äd mit einer vorausgehenden Assonanzgruppe 
ftq, Ar, ab und am in 196—198 und 200 (199 ün wäre wohl zu 
unterdrücken), ferner 207, 208 Ab und endlich 272 ab, das mit 

dem neuen Versende Ar ; ,Lail in V. 273) eine assonierende Doppel- 

■ 

zeile bildet. Bleibt noch der Anstoß in dem neuen Versende t^U 
(V. 16), das zu keiner N achbar assonanz paßt. Wenn man der Ansicht 

1) Die Sigleo odrr Signa tu reo der Srtreo werden bei Zam. häufig als be- 
ioodere Verse gezahlt. 






COKHEU UNIVER5JTY 



K. Vollen, YolkMpradie und Schriftsprache im alten Arabien 23 

ist, daß alle Versenden im Qurän reimen müssen, so wird man bis 
auf weiteres die Unterdrückung auch dieser Teilung für notwendig 
halten ; daß das Wort in der (an und für sich auch im Qasidenreim 
möglichen) Pausalfonn nar mit den beiden benachbarten Ün reimen 
sollte, halte ich trotz der Gegenansicht Völlers' (S. 56) denn doch für 
ganz unwahrscheinlich. Dagegen würde man sich fragen müssen, ob 
denn die vielen innerhalb der Verse vorkommenden ün-, in- und im- 
Endungen nicht ebenfalls als mit den betreffenden Versenden reimend 
gedacht sind. Der traditionelle Vortrag ignoriert sie freilich schon 
durch Nichtanwendung der Pausalform; aber diese Tendenz der Iteim- 
unterdriickung trifft, so weit es tunlich ist, auch die Versenden. Hier 
eröffnet sich die Perspektive auf eine von der Verseinteilung füre 
erste gänzlich absehende Betrachtung der quränischen Reime, die wir 
indessen hier nicht weiter verfolgen können. So sei denn nur kurz 
darauf hingewiesen, daß wir sogar in den prosaischen Sätzen dieser 
Sure auch anderweitige Spuren vom Versende unabhängiger Reim- 

3 t 

büdung finden. Beispiele sind V, 9 y»J* und L».« (durch das Pausal- 
zeichen _ hinter dem zweiten Gliede gesichert ; das erste ist — nach 
einer noch zu besprechenden üebung — mit * versehen), V. 14 

zweimal \^S (durch _ hinter dem zweiten gesichert), V. 46 li*\J^\ 
und ^Sfl—j (Pausalzeichcn J? hinter dem zweiten Gliede), V. 51 zwei- 
mal jjjjl (.b hinter dem zweiten), V. 55 UÜJ und kxjr, V. 77 
ö^ilit und c>*jjl (auch V. 104 und 172), V. 91 j^i^ JÜ, V. 166 
lüi^ il>, V. 181 qUm), $lH und gö/Ilä. ebenda ytl und "m 

ebenda _— *Ji und . — aJl. Da mir ferner das die Atempause verbie- 
tende ^ an vielen Stellen mit der Reimfrage in Verbindung zu stehen 
scheint, so sei der Vollständigkeit wegen noch erwähnt, daß damit in 
dieser Sure versehen sind die Versteilungen nach V. 1, 17, 19, 24, 42, 
145, 150, 154, 156, 179, 217, 271 und außerdem die neuen Teilungen 
in V. 10 und 19 (■**). 

S. III. Bei Zam. entfallen die Teilungen nach V. 2, 18, 68, 91, 
98. 146, 160, 173, 175, 179, 191, 198, 194 und 198, wofür neue ein- 
treten in V. 1 hinter jjT, 4 .ülfi £ 27 ^*JI, 29 ^J, 30 ^JuS, 
31 ^LJI, 33 »ix'A, 43 J-^S^, 44 ^uh' s , 122 t*JJiS\* 126 ^W y 
Ml ^Jl&T, 160 (^Ujji, 196 oSut Auflassungen und Neuteilnngcn 

heben einander der Zahl nach auf. Durch die neue Versverteilung 
fallen alle Reimanstöße, damit aber auch einige von Vollere daran 






EU UNIVER9TY 



24 GOtt gel. Au. 1909. Mr. 1 

geknüpfte Folgerungen, so z. B. die Verkürzung des Suffixes ni zu n 
in V. 18, die Veränderung von ÜSS zu r ü inV. 68, die Unterdrückung 

der Akkusativendung an (ä) in V. 68, 91, 98 und 198, die Verkür- 
zung von y^faH zu ymfcl (der Reim würde ni. E. eher ^»sbSl er- 
fordern), in V. 173 u. dgl. in. Außerdem ist bei Zam. im ganzen und 
großen die Reimgruppierung dieser Sure klarer, als bei Fl. Nur im 
Anfang scheint durch die Unterdrückung des Reimes an in V. 2 eine 
weniger schöne Verteilung hervorgebracht zu sein, da der neue End- 
reim a' kaum als vollwertiger Ersatz für jenes gelten kann. Be- 
trachten wir aber die traditionellen Atempausen, so finden wir im 
Gebiete der Verse 1 — 4 fünf gleichwertige Haltpunkte, die alle mit 
dem Pausalzeichen für die allgemein eingehaltene Stimm Unterbrechung 
_fci (vgl. Nöldeke, Gesch. d. Q. 352) versehen sind, nämlich die Vers- 
trennung nach V. 1 r +~*J\ die Teilung nach V. 2 : jiJI, eine Pause 
nach l\>x£ in V. 3, das Interstitium nach V. 3 «Lttil, das neue Vers- 
ende (i)ü-JI^ in V. 4 und eine Pause nach (i)L£j im gleichen Verse; 
erst der Ausgang des V. 5 f^X^\ ist nur mit der festen normalen 

Verstellung versehen. Außerdem findet sich noch hinter J-^*"^l 3 in 

* - 
V. 2 das ausdrückliche Pausalverbot "i, das gerne hinter den Vorder- 
gliedern von Reimgruppen angebracht wird. Wir sehen hier also 

zwei Reimpaare (f*Äft!1 = *-x^' und (t)U-Jt — (i)lÄt) neben zwei 

Assonanzpaaren o-.^"/. = JmjJt und qö/J! ~ ^UUil); dabei ist 

aber zu bemerken, daß die Glieder des ersten Reimpaares (V. 1 und 
V. 4) ziemlich weit von einander getrennt sind, während die der an- 
deren drei Paare entweder unmittelbar oder nur durch Verschränkung 
mit dem einen Gliede eines anderen geschieden beisammenstehen. 
Daraus ergibt sich entweder die Nötigung, hier die von Fl. ge- 
brauchte Versteilung beizubehalten, oder die allgemeine Einsicht, daß 
die Einteilung mit der Reimgestalt nur äußerlich zusammenhängt, in- 
dem die natürliche Tonhaltung auf der Rcimsilbe (die ja häufig mit 
syntaktischen Einschnitten zusammenfällt) leichte Gelegenheit zur An- 
bringung von Versabschnitten gewährt. V. 5 — 16 bilden eine zweite 
Gruppe, in der die Reime ab, ad und är in dreifacher Wiederkehr 
dieser Reihenfolge mit je einem Doppelreim am Anfang (ab) und am 
Ende (ar) wechseln und wiederum der Ausgang Im den Abschluß 
bildet. Zum Ausbau dieser Gruppe gehört wohl noch der Binnenreim 

ftr foäl) in V. 13. Eine ähnliche Gruppe bilden V. 17—20 mit den 



V . -WVERSITY 



K. Vollen, Volkssprache und Schriftip räche im alten Arabien 26 

Endreimen Ab und Ar, der Binnenassonanz Am (Jü-l^l) in V. 17, den 

• - * 

Binnenreimen Ab (v^ 1 ) mV. 17 und 19, die den Endreim von V. 17 

stützen, und der Binnenassonanz Ag (£M) in V. 19; Paeder gibt der 
Endausgang im den Abschluß. Die vierte Gruppe, V. 21 — 31, baut 
sich aus einer Kombination der in- und der Ab-Assonanzen und -Reime 

auf in folgender Weise: In, Ab (jiül, Binnenreim in V. 22), in, Ar 

(yjji, Binnenreim in V. 23), ün, ün, Sr, Ab, Ir (neues Versende ".■■-*i" 

in V. 27), ir, Ad, im inen ^j in V. 29), in, In (neu j^JüJl in 

V.30), im, im (neu ,»*ÜJI in V. 31), im; in V. 25 bewirkt außerdem 

die viermalige Wiederkehr von (fc)LÜ ein melodisches Zwischenstück. 
Die fünfte Gruppe, V. 32—36, bietet ein Wechselspiel zweier Reim- 
gebilde, von denen das eine Ab und seine Assonanzen, das andere die 
Mamdüdendung A(') darstellt; zu ihrer vollen Ausgestaltung ist die 

llerbeiziehung der Binnenreime Ab iwi r <*'> in V. 32) und Am (l^jLc 
in V. 35 und fQ in V. 36) einerseits, von (*)W/j und PV"*5 in v - 32 

und 33 andererseits nötig. Die Endung On von V. 34 nimmt sich 
mitten in dieser Gruppe sehr verloren aus; dann folgt von V. 37 bis 
V. 186 die große Wüste der in-ün-Reime und ihrer verschiedenen 

Assonanzen 1 ); ob zu diesen auch Ja t & in V. 116 zu zahlen ist, 

möchte ich freilich bezweifeln; dieser Vers steht übrigens am Ende 
eines RukO' -Abschnitts, die nicht selten aus dem allgemeinen Reim 
der Umgebung herausfallen; die übrigen Störungen des Gruppenreims 
sind wie gesagt durch die Einteilung bei Zum. beseitigt. Das gleiche 
gilt von der siebenten Gruppe V. 187—199, deren Reimcharaktcr in 
der Abwechselung von Ab, Ar und Ad besteht, wobei auch die Binnen- 
reime Ji^iitj in V. 187, jLf&l in V. 197 und t^&fl in V. 198 zu be- 
achten sind. Das Pausenverbot trifft die Zwischenräume nach V. 8, 
40, 66, 73, 81, 82, 101, 127, 134, 1G3, 187 und die neuen Vers- 
trennungen in V. 30, 122 und 160. 

S. IV. Bei Zam. entfallen die Teilungen nach V. 5, G, 13, 14, 
15, 29, 48 und 170, wogegen andere in V. 3 nach j^n* in V. 32 

I) Du neo eingeuhobene Vereeode ^jr^lj in V. 43 erweckt durch «einen 
OleichklinR mit dem fonf Wörter spater folgenden l_Jll_l beinthe den Eindruck, 
abj ob hier rhcr ein besonderer Doppebrcim rorlice. — 






COßNEU UNWERSlTY 



28 <,.,<( gel. An/. ltfuO. St. 1 

hinter ü^, in V. 45 hinter Ü*f&< >" V. 47 hinter ,)*--lj», in V. 70 

hinter Uj . hr, in V. 100 hinter ^*-, in V. 10G hinter Uma>, in 

V. 118 hinter U> 3 1., in V. 156 hinter l!^' und in V. 174 hinter 

\j^a verzeichnet sind. Die Ueberzahl von zwei bei den letzteren 

macht sich in der Gesamtzahl der Verse bemerkbar, deren Zun. laut 
reberschrift 177 gegen 175 bei Flügel zählt. Behandelt man die 
Versenden dieser Einteilung bei Zam. nach den Reimregeln der 
Qasldenversc, so erhalt man für die ganze Sure bis auf die neue 
Endung ülü in V. 3 und die Ausgänge von V. lü, 17, 18, 30, 31 und 
175 die gleichmäßige Reimassonanz i (ü) + Konsonant + A (nicht an (ä), 

wie Völlers verzeichnet). Auch ,>«-Jl in V. 47 muß nach den ge- 

nannten Regeln mit ilfl reimen. Sehen wir zunächst von ulu ab, so 
bemerken wir sofoit, daß die auf im(fi) — in(ü) ausgehenden drei 
Verse IG — 18 eine Gruppe abschließen, die auch inhaltlich vom 
Folpenden getrennt und als besonderer Absatz erkennbar ist (vgl. 
Nöideke, G. d. Q. 145 f.); hinter V. 18 ist auch ein Rukü' verzeichnet; 
solche Absätze schließen gerne mit verändertem Reime (vgl. zu 
S. III 116). Von Binnenreimen sind in dieser Gruppe hesonders be- 
merkenswert £* und L*ji in V. 6 und die dreimalige Wiederholung 

des Wortes ^-p oder ^j an den Ausgängen der Kl.schen Verse 

13 — 15. Die neue Versendung \~-*^' fällt vollständig aus dem Reim 
und müßte es auch nach Völlers Rekonstruktion, da eine Verkürzung 

zu Jj*i doch schwerlich annehmbar ist Inhaltlich wäre hier ein Ab- 
schnitt zu vermerken, indem die allgemeinen auf die Waisen bezüg- 
lichen Moral Vorschriften bei der mit deren Versorgung zusammen- 
hängenden Anzahl der erlaubten Weiber abschließen, während im 
Folgenden die praktischen Gesetzesvorschriften behandelt werden. 
Sehen wir demgemäß den V. 9 bei Zam. als Abschlußvers einer be- 
sonderen Gruppe an, so wäre die Reimabweirhung erklärt. Der Aus- 
gang Ülü würde dann als Assonanz zu den Ausgangsreimen imfl (inü) 
der folgenden Gruppen fungieren, was umso bemerkenswerter wäre, 

als damit die Reimausspr&che des fl in _J^ etc. gesichert schiene. 

Die zweite (oder nach dem eben Gesagten die dritte) Gruppe reicht 
von V. 19 bis V. 31 und endet wieder mit doppeltem Imfl. Die dritte 
(vierte) Reimgruppe umfaßt den ganzen Rest der Sure und endet 
ebenfalls mit imü; sie zeigt auch eine Reihe von Binnenreimen, von 

denen ich Ü**-. in V. 38, 'ijL^ in V. 81 und Ü»^». in V. 124 notiert 






K. Vollen, Volkssprache und Srhrtftipracbe im alten Arabien 27 

habe. Das Pausalverbot ist verzeichnet bei den Zwischenräumen nach 
V. 27, 40, 56, 69, 91, 07, 99, 107, 137, 139, 141, 144, 149, 155, 
158, 166, 172, und nach den neuen Versausgangen in V. 70, 100, 106, 
118 und 156. Betrachten wir nun den Vollersschen Rekonstruktions- 
versuch (S. 60 f.), so sehen wir, daQ er den zum größten Teil du- 
biosen Versenden bei Fl., die keinen Akkusativausgang haben, zuliebe 
die Akkusativendung der Übrigen 162 Verse apokopiert; daß die an- 
gestrebte Heimeinheit der Sure dadurch doch nicht hergestellt wird, 
zeigt allein schon V. 13—15, von är (V. 5) und an (V. 29) abge- 
sehen. Die formale Berechtigung der auch bei Zain. verbleibenden 
sieben vom Gesamtreim abweichenden Versendigungen selbst bei an- 
genommener Einheitlichkeit der poetischen Form der Sure glaube ich 
oben gezeigt zu haben. Eine durch die Reimgestalt bewirkte Nöti- 
gung zum Abwerfen der Akkusativendung liegt also in keinem FaIIo 
vor. Dazu kommen nun aber noch die Satzkon struktionen in V. 12, 
20, 21, 27, 28, 36, 37, 39, 46, 59, 62, 78, 87, 88, 95, 98, 100, 101, 
102, 105, 106, 108, 109, HO, 111, 113, 125, 126, 127, 128, 129, 
130, 132, 133, 134 u. s. w., die beweisen, daß Muhammad an den 
betreffenden Stellen die Akkusativendung ausdrücklich 
brauchte und wollte. Wenn es für ihn gleichgültig war, ob im 
Reime der Akkusativ oder der Nominativ stand, warum gebrauchte 
er dann in Sure II oder III im Reime niemals die Konstruktion mit 

^LJ, die in Sure IV just am Versende unzähligemale wiederkehrt? 
Gerade die stabilsten Phrasen seines rhetorischen Apparates zeigen 

diese Umbiegung, wie j**ä- o**^ "^ ^'' ,H; ' 1 ;im '" 1 '-'■ Das richtet 

sich zugleich gegen die von Völlers S. 163 bezüglich der ^Ji o|^>i 
geäußerte Ansicht 

S.V. Bei Zam. fehlen die Versabsätze nach V. 2, 4, 8, 19, 35, 

• , a 

52 und 109 und sind ersetzt durch solche nach l ^y f! ^A in V. 18, _ou:i 

in V. 70, ^jLüÜ in V. 82, t ^y^J^l\ in V. 88, p^ffi in V. 93, pJ- 
in V. 98 und ^A» in V. 101. Die Sure beginnt mit einem Reimpaar 
jjAjJhj und j^, dessen zweites Glied den Ausgang von V. 1 bildet, 
dann folgt V. 3 und 6 ein Reimpaar auf ab, dem sich v ud im An- 
fing von V. 7 anschließt, aber unterbrochen durch im in V. 5. Von 
V. 7 — 95 läuft des Propheten Leibreim in mit seinen Assonanzen. 
V. 96 bat den Ausgang am, der recht verloren in der Reihe Bteht, 

wenn er nicht vielleicht in dem vorangehenden «üt£> und Uli« seine 
Reimergänzung findet Der Schluß hat wieder den Hauptreim. Von 






[■tuNiYERarr 



38 G«itt gel. Aoz. 1909. Nr. 1 

allerlei Binnenreimen notiere ich hier nur ^Ux^l = qU^*u in V. 7. 

Das Pausalverbot liegt auf den Absätzen hinter V. 34, 37 und 53 
und dem neuen Versende in V. 18. 

S. VI. Eine Verstrennung hinter 135 entfallt bei Zam.. wogegen 

hinter j-i^ in V. 6G und hinter ^^Jüwl in V. 163 neue Absätze 

vermerkt sind. Die Verszahl erhöht sich dadurch um eins, was in 
der Ueberschrift bei Zun. anerkannt ist. Der Reimcharakter bleibt 
unverändert eine tadellose Reihe von in und Im, nur fünfmal durch 
Assonanzen ersetzt. Dos Pausalverbot liegt hinter V. 70, 84, 85, 86, 
142, 143, 144, 153 und 156. 

S. VII. Wegfallende Absätze nach V. 139, 143, 146, 157, 186 

(lauter Akkusativendungen); hinzukommende ,-wJJl und ;->«i" in 

V. 28, j-JL-t in V. 103, dasselbe in V. 131, (^&ji- in V. 16G, und 

^jii-fo in V. 191. Die Verszahl erhöht sich um eins. Durchgehender 
Reim in (On) und im, nur zweimal durch assonierendes II ersetzt. 
Pausalverbot hinter V. 5, 15,20,42, 48, 8D, 102, 104, 106, 108, 117, 
118, 171, 181. 

S. VIII. Wegfallende Absätze nach V. 36 und 43, hinzukommend 

^a^Xl'i in V. 64. Die Verszahl ist um eins geringer. Erste Reim- 

gruppe V. 1 — 10 in, On und im. Zweite Gruppe V. 11 — 17 am, an, 
ab, ar, schließend mit ir und im. Dritte Gruppe V. 18 — 25 in (ün) 
schließend mit ab. Vierte Gruppe V. 26—50 In (Ün), im, ir, ür, ifc, 
schließend mit Ab. Fünfte Gruppe V. 51 — 54 im und Assonanzen da- 
zu, schließend mit üb. Sechste Gruppe (Schluß der Sure) Im und seine 
Assonanzen. Pausalverbot hinter V. 2, 7, 37, 44, 53, 55. 

S. IX. Der Absatz hinter V. 61 fallt weg, die Verszahl ist um 
eins gesunken. Reim durchweg in und seine Assonanzen. Pausalver- 
bot hinter V. 3, 14, 21, 34, 69, 92, 118. 

S. X. Bei Zam. entfallen die Unterbrechungen hinter V. 10 (am) 

und 65. Die neu hinzukommende Versendung ^A* in V. 80 erhöht 

die Verszahl auf 108, wozu die Ueberschrift bei Zam. (109) nicht 
stimmt. Der Reim bei Zam. ist ohne Ausnahme In (ün, im). Pausen- 
verbot hinter V. 7, 85, 94, 96 und 104. 

S. XI. Entfallende Absätze hinter V. 5, 6, U, 40, 54, 87 und 95, 

aufgehoben durch die hinzukommenden c ,.y * in V. 22, C) ._^— j iu 
V. 40, £>ji in V. 77, jyiU in V. 84, ^i in V. 99, ^oüiki in 
V. 120 und o^ in V. 122. Durch den Wegfall der Versenden 5 



f RSlTY 



V. Vollen, Volkssprache and Schriftsprache im alten Arabien 29 

'in>. 6 (An) und (ü) erhalten wir eine bis zum Schlüsse des V. 11 
(Rukü') reichende Gruppe von fünf reinen ir (ür) und drei in (On); 
eine zweite ähnlich gebaute Gruppe (vier Verse mit ür (ir, II) und 
elf mit in (On)) bildet den zweiten Rukn'nbsatz bis V. 26. Eine dritte 
Gruppe umfaßt die Verse 27—59, die (durch Wegfall des Absatzes 

nach V. 54 (t.ljjwi)) eine ungestörte Reihe von in(on, im)-Reimen 

/eigen. Die vierte, bezüglich ihres Aufbaus noch eingehender Unter- 
suchung bedürftige Gruppe V. 60 — 114 zeigt, nur viermal durch je 
einen In-Reim (V. 70, 86, 97 und der neue Absatz in V. 99) unter- 
brochen, mehrere assonierende Endungen, wie iz, id. üd, ib, ir u. s. w., 
die vielleicht auch verschiedene, nur kunstvoll verschrankte, strenge 
Keime sein könnten. Der Schlußabsatz V. 115 — 123 zeigt reinen in 
(Ün)-Ausgang. Das Pausalverbot ruht auf den Interetitien nach V. 1, 
2, 13, 21, 27, 57, 70, 97 und 108 und nach den neuen Versenden in 
V. 84, 99, 120 und 122. 

S. XII. Die den Reimcharakter störende Versendung 06 l.**u 

• t >• - 
fallt bei Zam. und ist durch einen neuen Absatz hinter >-+^ U 

V. 103 ersetzt. Sonst ist der Einheitsreim in (On, im) nur zweimal 
unterbrochen, nämlich durch die beiden Assonanzpaare ftr-ftn in V. 39 
und 42 und ir-ll in V. 65 und 66. Zu V. 39 verdient bemerkt zu 
werden, daß sowohl die Versendung .~&'.\ als auch die im V. 40 nach 

dem Worte *j£um eintretende Pause mit demselben Pausalzeichen -b 

versehen, also gleichwertig sind. Eine Verlegung des Versendes 39 
hinter rJÜm wäre al6o umsoweniger undenkbar, als auch inhaltlich 

nach diesem Worte abzusetzen ist. V. 39 und 41 würden dann ganz 
rein mit an(i) reimen ; die Unterbrechung durch den Versausgang 
40 On hat nichts zu sagen. Das Pausalverbot liegt hinter V. 8. 

S. XIII. Bei Zam. sind die Absätze hinter V. 5 und 30 durch 

andere nach JüAl in V. 18 und v^' in v - 28 ersetzt. Durch den 
Wegfall des störenden Id in V. 5 erhalten wir zu Beginn der Sure 
eine durchwegs auf On reimende Gruppe von fünf Versen, welcher 
der Rest mit seinen Reimen und Assonanzen auf ab gegenübersteht. 
Der Gleichklaog dieser zweiten Reihe wird durch die Unterdrückung 

der Verstrennung 30 (U*»»-) zwar verbessert, durch die Teilung nach 

v^iaJl (V. 28) aber wieder stark unterbrochen. Hält man an der 
Nötigung des Reims für die Versendungen fest, so gewährt die Tat- 
sache, daß in V. 29 eine mit dem gleichen Haltzeichen -b wie bei 



COKI. iHSJIY 



GötL gel. Anx. 1909. Nr. 1 



* f 



mmuI versehene Pause hinler dem sich besser dein allgemeinen Gleich- 
klang einfügenden Worte ^Ü>JJ4 vermerkt ist, Aussicht auf eine nahe- 
liegende Verbesserung. Von verschiedenen Binnenreimerscbeinungen 
mochte ich vor allem auf den Bau des Verses 3 aufmerksam machen, 

der durch das Reimpaar Ijliitj = lilflJI charakteristisch ist ; die beiden 
Glieder sind ausdrücklich durch Pausenhaltung (Signatur Js) gekenn- 
zeichnet Im zweiten, größeren Teil der Sure finden wir Binnen- 
assonanzen zum Hauptreim in V. 9 d1d3 ( 18 v-*^'» 35 ji^ unt * 
36 vUXJl "nd yftjfrW. Erwähnenswert ist die große Zahl von Parti- 
zipien aus Stämmen tertiae waw sive yft, wie V. 8 o-*, 10 ^ü&l, 
12 j£, 33 ,>li, 34 q\ 9 , 37 ^ij, und von Genetivendungen in den 

Reimwörtern; vgl. V. 7, 9, 11, 14, 15, 16," 19, 21, 22, 23, 24, 25, 
28, 29, 39, 41, 42, 43, wozu noch zweimal, V. 29 und 36, die i- 
Endung des Suffixes der I. Person kommt; auch von den Binnen- 
reimwörtern haben drei die Genetivendung. Pausenverbot hinter 
V. 19, 20, 22. 

S. XIV. Aufgehobene Teilungen nach V. 9, 11, 13, 24, 26, 44 

und 45; Ersatz durch jL^'**! und 'l^ljlj in V. 37, (»)üLjli in V. 41, 

(*)& in V. 42, (2)tj* in V. 44, jlivjl in V. 47 und *U1 in V. 51. 
Zunächst ist zu bemerken, daß durch diese Verschiebung der Akku- 
sativausgang in V. 11 und der Unreim in V. 24 verschwinden. Der 
Aufbau der Sure ist folgender: Der erste RukO'abschnitt der Sure 
(der zwölfte des dreizehnten Juz') bis V. 6 bildet eine Gruppe, die 
in zwei Unterteilungen zerfällt, nämlich V. 1 — 4 mit den Endreimen 
dreimal Idi (es liegt hier kein Grund vor, die Apokope der Kasus- 
endung vorzunehmen) und einmal imfl, und dann V. 5 und C mit 

zweimal Qri (Binnenreim ^Ijl und Endreim von V. 5) und einmal 

imu ; zusammengehalten sind diese beiden Unterteilungen außer durch 
den Refrainreim auch noch durch den schon im V. 1 auftretenden 

Binnenreim Üri f*JuQi der mit den beiden Üri der zweiten Unter- 
teilung korrespondiert. Auch hier haben wir ein Beispiel dafür, daß 
wir bei der Erforschung der QÜranreiine von der überlieferten Vers- 
einteilung zunächst absehen müssen. Der Sure nabschnitt zwischen 
dem zweiten und dem dritten Ruku r , V. 7 — 15 zeigt dreimal Od (in- 
klusive der bei Zam. wegfallenden und lediglich als Binnenreim wir- 
kenden Versendung 9), einmal ib und dreimal in (ün) ; die aus jeder 
Reimkorrespondenz heraustretenden Vereausgänge 13 und 14 sind bei 






M.:i ■ T . 



K. Tollen, Volkicprache and Schriftsprache im alten Arabien 31 

Zttn. ausgeschaltet Die dritte Gruppe umfaßt V. 16 — 27 und zeigt 
ein wohl aus dem Reim auszuschaltendes in, dann eine ungestörte 
Reihe von id nebst zugehörigen Assonanzen und das abschließende 
Huf:. Der Rest der Sure reimt auf Ar-al und deren Anklänge, nur 
in V. 39 — 42 Mitte unterbrochen durch eine fremde Sequenz von je 
einem im und On und drei ä (IV); die letztgenannte Endung findet 
sich auch in V. 29 und 32. Hält man an dem Ueimzwang für die 
Versenden fest, bo müßte man das Hamza hier (und dann auch V. 41 
Mitte, 41 Ende und 42 Mitte J als Konsonanten gelten lassen und 
zwar als schon von Muhammad (vokallos!) artikuliert; man wird aber 
wohl besser tun, entweder reimlosen Ausgang (V- 32 ist zugleich Ende 
des vierten Rukfl'abschnitts) oder aber Reimkonespondenz der ziem- 
lich weit auseinander liegenden Glieder V. 29, 32, 37 Mitte (Binnen- 
reim (J)L) mit den drei beieinanderstehenden 41 Mitte etc. bei rein 
vokalischem Auslaut anzunehmen. Das Pausalverbot liegt hinter 
V. 1, 2, 10, 18, 19, 22, 29, 33, 43, 46 und hinter der neuen Teilung 
in V. Gl. 

S. XV. In der Verseinteilung bei Zam. keine Veränderung. Der 
Reim ist durchwegs in (On, im, um), nur zweimal, V. 74 und 85, 
durch anklingendes 11 ersetzt. Pausalverbot hinter V. 12, 14, 16, 17, 
30, 34, 37, 39, 43, 49, 58, 59, 61, 63, 68, 73, 78, 80, 81, 83, 90, 
92, 95, 97, 98. 

S. XVI. Die Teilungen hinter V. 21 und 24 entfallen, dagegen 

setzt Zam. hinter ^yjJJI in V. 110 und ^,'Jui in V * 128 ■**■ t>er 

Keimcharakter erleidet dadurch keine Veränderungen; er ist in (im, 
On), nur V. 72 und 79 durch ir abgelöst. Aufgehobene Pausen hinter 
V. 7, 12, 15, 26, 29, 32, 33, 40, 43, 45, 47, 48, 56, 70, 74, 121. 

S. XVII. Fallende Versenden V. 9, 26 und 48, neue lö^x»- 

V. 53, lieft.* V. 106 und üAl V. 108. Der ReimzuBtand verbessert 

sich bis auf den neuen VersauBgang 108 zur Tadellosigkeit. Der 
Reim ist wieder, wie in S. IV, i (ü) + Konsonant + 4. Da die beiden 
Ausgänge auf in (9 und 26), die sich übrigens zur Kot auch als ins 
in den Gesamtreim einfügen ließen, wegfallen, so verschwindet auch 
jeder Anlaß zur Apokopierung der Akkusativendung, die übrigens 
auch hier wiederholt durch die sonst überflüssige Satzweudung mit 
tf gefordert und gesichert ist. Pausenverbot hinter V. 10, 47, 70, 
76, 88, 92, 93, 94, 105 und hinter den neuen Verstellungen in V. 53 
und 108. 

S. XVIII. Es entfallen die Teilungen hinter V. 21, 31, 55, »4 



COßNfU IIWVER9TY 



M Gott gel. Ant. 1909. Nr. 1 

und !»7; dafür trennt Zam. hinter lLL» V. 2, üi V. 23, tj£ V. 32 

und Uli V. 83. Wenn kein Versehen meinerseits vorliegt, so ist die 
Verszahl um eins geringer und die Ucbcrschrift bei Zam. unrichtig. 
Durch die neue Einteilung siud wesentliche Reimanstöße behoben. 
Der Reim ist aber, auch von den Assonanzen abgesehen, wenigstens 
nach den Begriffen der Qasidenpoesie nicht ganz ebenmäßig, indem 

Endungen von der Form &J oder 'ww u. ä. mit solchen von der 

Gestalt Ü«i wechseln ; daneben kommen noch andere Wortformen vor, 

wie (_«Ä> 12, und ^ü*l 103. Durch ^Ä» und dos noch heute vulgär 

gebräuchliche \JjL (V. 23 Mitte) ist das & der Akkusativendungen 
gesichert; es bildet scheinbar den Reimcharakter der Sure. Doch 
liegt dieser bei näherer Betrachtung offenbar im Gebrauch des 
Schemas : kurzer Vokal + Konsonant + ä. Die Endungen des Schemas : 
Konsonant + Konsonant + a könnten, immer die Forderung der Reim- 
unlformität als zu Recht bestehend angenommen, durch die Suppo- 
sition einzusetzender Gleitvokale (Völlers S. 17 und 97) damit in Ein- 
klang gebracht werden. Doch ist nicht zu übersehen, daß die En- 
dungen des zweiten Schemas in der zweiten Hälfte der Sure ganze 
zusammenhängende Partien umfassen, als z. B. V. 64 — 83, 84 — 87, 
89, 90, 92—101, 104, 105, während Bie in der ersten Hälfte nur 
sporadisch V. 17, 42 und 55 (bei Zam. aufgehoben) vorkommen. Das 

ganzlich aus der Norm fallende tiüil in V. 103 wird vielleicht in die 

Singularform ^ÜV umzusetzen sein. Aufgehobene Pausen nach V. 2, 
10, 12, 33, 38, 63, 83, 89, 94, 99, 100, 107 und nach den neuen 
Teilungen in V. 2, 23, 32 und 83. 

S. XIX. Bei Zam. Bind die aufgelassenen Trennungen hinter 
V.7, 2G, 76 und 78 ersetzt durch neue hinter yd V. 14, (jjj V. 91, 

"jJ, V. 93 und üIb' V. 94. Der Reimgestalt nach zerfällt die Sure 
in mehrere Gruppen, von denen die erste bis V. 42 (ruku r ) reichend 
bis V. 35 den Reim iyya aufweißt, dann aber in (Ün, im) hat. Die 
zweite Gruppe, V. 43 — 76 hat ebenfalls iyya. Dieser Reim ist Überall 

rein bis auf V. 3, der mit eeiner Endung U*£ auszuschalten sein wird, 
wenn man nicht eine Erweichung des ^ in der Aussprache etwa zu 
w annehmen will, welche die Assonanz mit den übrigen Reimen er- 
möglichte. Die Erhaltung des Akkusativ-a ist durch die Endung des 

ersten Verses UJTt (Flügels Schreibung »Itßl ist natürlich unrichtig ; 
Zum. hat Bie nicht) gesichert Interessant ist die durch den Reim ge- 



ERSTY 



K. Vollen, Volkuprache and Schriftsprache im alten Arnbien 33 

forderte Hamzaverschleifung in & V. 10, 43, Gl, 68, wofür der offi- 
zielle QurÄntext natürlich lLä hat; dagegen hat das a der vorletzten 

Silbe in Ui und ui V. 15, 32, 34, 67 (eventuell auch in ülft V. 3) 
nichts auffalliges; es kommt bei gleicher Sachlage auch in der Poesie 
vor. z. B. Dii. VIII 14. 25, 100. HO, 141. Die dritte Gruppe, V. 70 
bis 98, stunmt im Reim mit S. XY1II überein; Endungen des ersten 
Schemas sind 78. die neue Teilung in 91 und 93 und 93 Ende; die 
übrigen Ausgänge gehören dem zweiten Schema an. Das Pausenver- 
bot liegt auf den Haltungen nach 3, 5, 13, 16, 31, 32, 57, 60, 61, 
80, 81, 82, 84, 86, 88, 91, 92 und nach der neuen Teilung in V. 14.' 
S. XX. Bei Zam. unterbleiben die Absätze hinter V. 9, 15, 89 
41, 63, 79, 121 und 123; dagegen Bind solche vermerkt hinter iE 

in V. 1, £jtf V. 34, L^JJI V. 75, ^ V. 81, ^L-JI V. 90, 1^ 

V-94, ^yjl V. 96, lüL; V. 106, J»f V. 115; man kann nicht gerade 

behaupten, daß durch diese Versteilung eine wesentlich bessere Reim- 
Restaltung bewirkt wäre. Doch läßt sich die Anlage dieser Sure 
leicht überbhcken. Der Hauptreim ist ft, und zwar sowohl Maqsar- 
als auch Akkusativendung, wodurch deren Ursprüngüchkeit gesichert 
ist Von V. 1-25 ist dieser Grundreim, da wir bei V. 14 ,jj\xj 
nach Nöldeke, Gesch. d. Q. 270 die Lesart des Ibn Sihab ^/JjJ "(das' 
durch Mißverständnis der phonetischen Schreibung ^,/jJ zu JijJ 

entstellt zu sein scheint) einzusetzen haben werden, rein durchgeführt 
Dann folgt ein Zwischenstück, Moses Gebet V. 26—35, mit acht I 
und einem Abgesang von drei Irft. Eine zweite Unterbrechung bildet 
Allahs Ermutigung an Mose, die kunstvoll folgendermaßen gegliedert 
ist : zwei Zeilen mit £ (V. 39, 40), vier Zeilen mit kreuzweise ver- 
schränkten Reimen an (Binnenpause bei ^jiü in V. 41), ünft (V. 41 

Ende), an {^> V. 42 Mitte), üsÄ (V. 42 Ende), endlich zwei ZeUen 
mit i (V. 43, 44). Die dritte Unterbrechung ist durch das Intermezzo 
mit as-SAmiri bewirkt, das folgende Reime zeigt: Erat fünf Zeilen, 
von denen die erste (V. 87) und vierte (V. 89) auf i + Konsonant 
+ i ausgehen, während die zweite (V. 88), dritte (ü^ V. 89 Mitte) 
und fünfte (V. 90) mit Vokal + Konsonant + ä reimen; dann zwei 
Zeilen auf I + Konson. + a (V. 91 Mitte $j und 91 Ende); hierauf 
fünf Zeüen auf a + Kons. + l (V. 92, 94, 95 Mitte ^, 95 Ende 

und 96). In der folgenden Partie mit dem Grundreime sind bis 
o**t fi. iu not. Hr. 1 « 






COßNEU UNIVERSJIY 



34 Gott gel. An.- 1909. Nr. 1 

V. 114 irukiVi nur Akkusativendungen verwendet. Mit V. 115 be- 
ginnt die Geschichte vom Sündenfall, in der sowie auch im Schlüsse 
der Sure die Mamdndendung herrscht. Pausalverbot nach V. 1, 2, 11, 
13, 23, 26, 27, 28, 30, 31, 32, 33, 37, 38, 54, 77, 100, 101, 102, 
115, 110 und nach den neuen Teilungen in V. 34, 90, !)4, IOC 
und 108. 

S. XXI. Der Absatz nach V. 28 unterbleibt bei Zam. und wird 

B |t> . 

durch eine Teilung nach (Jj-uj in V. 67 ersetzt, vom Gesichtspunkte 
der Reimtechnik betrachtet entschieden eine Verschlechterung. Da- 
von abgesehen ist der Reim ohne die geringste Abweichung in (ün, 
im). Das Pausalverbot liegt auf den Versenden 2, 26, 49, 65, 69, 73, 
74, 82, 85, 101. 

S. XXII. Aufgehobene Teilungen nach V. 18, 25 und 77; dafür 

andere nach o^liuij V. 21, jv.:>, und -i-> V. 43. Der Reimcharakter 
besteht in einem System konsonantischer Ausgänge mit vorangehen- 
dem i (ü); die verwendeten Konsonanten sind Nasale (mit r-Asso- 
nanzen), Dentale und Gutturale, welche drei Gruppen wohl ausein- 
ander zu halten sein werden, obwohl ihre Glieder einander in mannig- 
fachen Verschränkungen folgen. Durch die Verschiebung in der 
Einteilung der Zeilen entfallen zwei gänzlich aus dem Reimcharakter 
heraustretende Ausgänge (V. 18 und 25); doch könnte das ab in 

V. 18 seinen Halt durch ^US in V. 20 haben. Dagegen ist (£)liJ 

in V. 19 ohne jeden Gegenwert, man müßte denn diesen in den so- 
eben besprochenen äb-(Binnen-)reimen sehen, also annehmen, daß 
Muhammad das stumme oder mit u versehene (die beiden Reim- 
korrespondenzen können auch abü gelesen werden) voll konsonantige 
Hamza gesprochen und gehört habe, was gewiß nicht der Fall war 
(gegen Völlers S. 56, Z. 16), mag er sich nnn der bei den QuraiS 
gebräuchlichen 'Arabiyyah oder der niekkanischen Vulgärsprache be- 
dient haben (vgl. das oben zu S. XIV gesagte). Pausalverbot hinter 
V. 3, 6, 8, 28, 31, 35, 40, 51, 52 und nach den beiden Teilungen 
in V. 43. 

S. XXIII. Die Teilungen hinter V. 27 und 34 entfallen und sind 
durch zwei andere in V. 117, yf^-J und Wj&I ersetzt. Der Reim- 
charakter in ist durch den Wegfall des flr in V. 27 ganz rein; sogar 
Im kommt nur viermal (V. 53, 75, 88 und 117 Mitte) vor. Aufge- 
hobene Pausenhaltung hinter V, 1, 2, 3, 4, 5, 8, 10, 19, 21, 35, 36, 
37, 38, 39, 47, 57, 59, 60, 61, 62, 68, 93, 95, 99 und 101. 






CORKfll UNIVERSJTY 



K. Vollen, Volkatpracbe and Schriftaprache im alten Arabien 35 

S. XXIV. Bei Zam. sind die beiden Absätze hinter V. 18 und 
60 ersetzt durch andere bei +Jkl V. 14 und !uu*il V. -44. Der 

Hauptreim in (ün, Im) wird zweimal durch besondere Zwischenstücke 
unterbrochen. Das erste ist die Verteilung von Licht und Finsternis 
durch Allah V. 35 — 40. Wenn wir von dem Versende 35 Im((l) ab- 
sehen, so haben wir bei Zuhilfenahme der vorkommenden Binnen- 
reime ß und jüät in V. 35, yrfli^ in v - 39 und v 1 ^- in v - 40 

folgende Sequenz: &r, ftl, al, ar; ftb, ab, ab, ab; Ür (rukü*!). Daran 
knüpft als zweites Intermezzo V. 41—49 der Hinweis auf Gottes 
Zeichen in der Natur, gegen die nur bösartige Verstocktheit blind 

sein kann; die Biunenreime (l*w und Utfj, «üJjt, *\J^ und *-^- in 

V. 43, jlfl.''«. aü und *l&jj in V. 44 geben mit den Versenden kombi- 
niert wieder eine rhythmische Reimfolge : lr, abft, araa; &Q &('), !(*); 
ir, ar, ar; IQ, ä('); Ir; im, in, Ün, in, Ün (ruku'). Bemerkenswert 
ist, daß der nächste, wieder im Hauptreim klingende Abschnitt V. 
50 — 5G, enthaltend die Mahnung zum Gehorsam gegen Allfth und 
den Propheten, durch den Refrainreim ir (mit rukü' !) an diese beiden 
Zwischenstücke anknüpft, und daß dieser sozusagen den Rahmen für 

die ganze Unterbrechungsreihe abgebende Reim schon in dem , v j 
gleich zn Anfang von V. 35 und dann nochmals in der Wendung 

,y i> c ;*j '" demselben Verse anklingt. Der Rest der Sure zeigt in- 
folge der Aufhebung des Absatzes nach V. 60 reinen Gleichklang im 
Hauptreim. Das Pausalverbot ist hinter V. 4, 8, 23, 35, 36, 37, 39 
verzeichnet. 

S. XXV. Zwei aufgehobene Trennungen (V. 3 und 20) werden 
durch zwei andere, L^aA in V. 60 und LLt in V. 6G ersetzt. Der 

Reim lautet bis inklusive Vers G3 irft = üra mit den Assonanzen 
Ha und ima ohne jede Störung, da mit der Trennung nach V. 3 auch 

der Reimanstoß ün und mit jener nach V. 20 der Unreim l^oi ent- 
fallt, von V. 64 an amä, nur in V. 70 durch ima unterbrochen. Eine 
Nötigung zur Apokope der Akkusativendung ergibt sich aus den 
Reim Verhältnissen nicht Die Pausenhaltung ist aufgehoben hinter 
V. 1, 8, 39, 45, 47, 50, 65, 68, 69, 75. 

S. XXV L Aufgehobene Versenden 48 und 227, neue Teilung 
hinter p~±>; die Verszahl sinkt um eins, auch laut Üeberschrift bei 
Zam. Der Reim ist ziemlich einheitlich In mit seinen engeren Vari- 
anten und nur viermal durch il ersetzt Pausenverbot hinter V. 9, 
15, 31, 33, 35, 37, 38, 45, 54, 55, 57, 58, 72, 75, 77, 78, 79, 80, 

3» 






COßNEU UNtVERSITY 



36 GOtt gel Am. 1009. Nr. 1 

81, 83, 84, 85, 8fi, 87, 88, 90, 91, 92, 94, 96, 97, 100, 107, 125, 
128, 133, 137, 143, 14G, 147, 151, 153, 157, 162, 165, 170, 178, 
185, 193, 194, 198, 201, 202, 205, 206, 214, 217, 218, 222, 225, 226. 

S. XXVII. Die Teilungen hinter V. 44 und 6fi sind bei Zam. 
unterdrückt, die Verszahl infolgedessen uin zwei kleiner. Der Reim 
ist in, da das einzige ir durch das Unterbleiben des Absatzes nach 
V. 44 wegfallt Die Pausen hinter V. 1, 2, 9, 10, 24, 30, 80, 93 
sind aufgehoben. 

& XXVIII. Die T rennung hinter V. 22 unterbleibt (ersetzt durch 
Abteilung hinter j*— b V. 1), wodurch der dritte Rukü' abschnitt der 
Sure, V. 21 — 28, der die Geschichte Moses mit Jethro und seinen 
Töchtern erzählt, folgende Reimgestalt erhält: il: ir, ir; in, in, in; 
il, so daß also il die beiden ungleichen Gesätzc in der Mitte ein- 
rahmt; sonst ist der Reim durchweg in. Aufgehobene Pausen hinter 
V. 4, 30, 44. 

S. XXIX. Der Absatz hinter V. 51 unterbleibt und ist dnreh die 
Trennung nach der Sürensignatur ersetzt. Der Reim lautet in etc.; 
eine Unterbrechung findet sich nur im zweiten Rukfl 'abschnitt V. 13 
bis 21, wo kurz an Noah und Abraham erinnert wird in dem Auf- 
gesang V. 13 — 17, die auf in-Ön reimen, während der Abgesang mit 
dem durch jenen begründeten Hinweis auf Gottes Allmacht, V. 18 — 21, 
die Sequenz ir, Ir, On, ir aufweist Pausenhaltung verboten nach 
V. 24, 37, 54, 58, 65. 

8. XXX. Trennung nach der Surensignatur; dafür ist der Absatz 
hinter V. 54 unterlassen. Reim ohne Unterbrechung in; sogar im ist 
im Hauptteil der Sure vermieden. Im Einleitungsgesätz V. 1 — 4, das 
die Reimfolge Üm(ü), An, ün, im(A) zeigt, ist es wohl als besondere 
Reimform zu betrachten. Die Pause unterbleibt hinter V. 1, 2, 3, 4, 
29, 30, 32, 43. 

S. XXXI. Die Anfangssigle bildet einen besonderen Vers, der 
durch die Teilungsaufhebung hinter V. 32 kompensiert ist. Der Reim 
ist in der Einleitung V. 1 — 10 (rukfl') in etc. Die Versfolge im 
zweiten Rukü'abschnitte , V. II — 18, der von Luqmftn handelt, ist, 
wie Nöldeke G. d. Q. 117 zeigt, in Unordnung geraten. Stellt man 
die ursprüngliche Reihenfolge nach Nöldekes Vorschlag durch Ein- 
reihung von V. 13 und 14 hinter V. 18 wieder her, so erhalten wir 
folgende Reimsequenz: id, tm (id kann eher Assonanz zu Im bilden, 
als Ir); ir, ür, ür, ir, ir, ün (rukü'!). Dann folgt V. 19—26 eine 
Reimgruppe, deren Ende allerdings nicht mit einem rukfl' zusammen- 
fällt, und die folgende Ausgänge zeigt: ir, ir, Ür, Ür; Sz, ün, id, im. 
Der Schluß der Sure hat reines ir (Ar). Die Pnusenhaltung ist auf- 
gehoben hinter V. 1, 2, 7. 



■ 

'Ifü. UNIVERSJTY 



K Vollen. Volkuprtclie und SchrifUprache im alten Arabien 37 

S. XXMI. Verstrennung hinter der Signatur und Aufhebung des 
Absatzes hinter V. 9 halten sich die Wage. Der Reim ist in, nur 
einmal durch im (V. 5) und einmal durch 11 (V. 23) erseUt Pausen- 
verbot hinter V. 65. 

S. XXXIII. Die aufgehobene Teilung hinter V. 49 ist durch eine 

andere hinter L^ in V. 41 ersetzt. Der Reim ist durchwegs i(Ü) 

+ Kons. + ä; nur V. 13 fällt mit der Endung Ü J heraus. Beachtens- 

wert ist die Schreibung 'jyhM in V. 10. Durch die Unterdrückung 
des Versendes 49 (in) entfällt jede reimtechnische Nötigung, wenn 
man überhaupt eine solche zageben könnte, zu einer Apokope der 
Akkusativendung. Das Pausenverbot ruht auf den Absätzen 1, 2, 7, 
18, 23, 38, 44, 64, 70, 72 und der Teilung in V. 41. 

S. XXXIV. Bei Zam. entfällt der Absatz 53 ; dafür ist ein solcher 

hinter «&-.L in V. 12 vermerkt: Der Reimzustand der Versausgänge 

wird dadurch entschieden verschlechtert. Die Silbe at kommt übrigens 
in mehreren Versen dieser Sure bei Binnenabteilungen vor, so daß 
sie mit den Endreimen gekoppelt Kreuzreime hervorruft, wie z. B. 
V. 1 »t-ir, V. 3 at-in, V. 4 ät-im, V. 10 at-ir, V. 12 at-ür, V. 18 ftt- 
ür, V. 21 at-ir, V. 23 ät-ln u. s. w. Die Endreime bilden ein ver- 
wickeltes System vielfach verschränkter Glieder, auf ir, im, id etc., 
in welchem nicht immer klar wird, was als selbständiger Reim und 
was als Assonanz wirken soll. Pausendämpfung hinter V. 3 und 50. 
S. XXXV. Vier Trennungsaufhebungen, V. 7, 34, 41, 44 kompen- 
sieren sich mit vier neuen Absähen : L-aJI und ^il in V. 20, jUftfl 

in V. 21 und o^- in V. 25. Im Reimcharakter lassen sich zwei 
Gruppen unterscheiden, von denen die erste, V. 1 — 36, ein System 
von Reimen und Assonanzen der Typen Sr, In und Id, die zweite, auch 
inhaltlich von dem Übrigen geschiedene, V. 38 — 45, die Ausgänge Urs, 
ili, Sri aufweist. V. 37, der mir seines Inhalts wegen nachträglich 
eingesetzt zu sein scheint, fallt ganz aus dem Reim. Eine Nötigung, 
den Reim für die ganze Sure zu uniformieren, sehe ich nicht Die 
Pause ist aufgehoben hinter V. 17, 29, 31, 40 und den Teilungen in 
V. 20. 

S. XXXVI. Die selbständige Zählung der Signatur ersetzt bei 
Zam. die aufgehobene Trennung nach V. 30. Der Reimcharakter ist 
durchaus in (ün, im). Aufgehobene Pausen hinter V. 1, 2, 4, 19, 25, 
34, 37, 41, 43, 60, 69, 79. 

S. XXXVII. Aufgehobene Teilungen 99, 100 und 101, ersetzt 

durch *tW * * n V. 29 und ^^t* in V. 47. Die Aufhebung der Teilung 






COßHEU UNfV£R9TY 



38 Gdtt gel. Am. 1909. Nr. 1 

nach V. 99 beruht möglicherweise auf einem Schreib- (oder Druck-) 
fehler. Von dem Hauptteile der Sflre hebt eich die Einleitung 
V. 1 — 11 sowohl dem Inhalte als der Reimform nach scharf ab. Sie 

besteht aus acht Zeilen mit Ausgängen der Norm ^u'ä. wobei die 

Konsonanten variabel sind. Die erste Zeile (V. 1 — 4) hat außer dem 

Endreime noch drei nach der Norm &* gebaute Ausgänge. Diese 
drei ersten Verse dürften wohl kähinischen Beschwörungsformeln nach- 
gebildet sein. Von Wichtigkeit für die Erkenntnis vom Wesen des 
Pausalverbots ist es, daß alle drei Ausgänge mit dem Lesezeichen ^ 
versehen sind und erst dos vierte Versende, also das Ende der ersten 

J^b Zeile der vollen Pausenhaltung teilhaftig ist Der Hauptteil 

der Sure von V. 12 an reimt ohne weitere Unterbrechung auf ün etc. 
und bietet in Folge der gefallenen Reimstörungen keine Besonder- 
heiten. Das Pausenverbot ruht auf den Versenden 1, 2, 3, 6, 8, 9, 

16, 24, 34, 38, 40, 41, 42, 44, 49, 54, 56, 62, 67, 69, 71, 76, 86, 
93, 104, 119, 125, 127, 129, 134, 137, 143, 149, 151, 156, 158, 159, 
161, 162, 164, 167, 168, 174, 178 und der neuen Teilung in V. 47. 

S. XXXV1H. Zwei Absätze, V. 43 und 75, fallen bei Zam. weg, 

finden aber Ersatz durch Teilung von V. 1 hinter jfoJt und V. 85 

hinter &j>\\ die Reimstörungen bei FI. sind also bei Zam. nur an an- 
dere Stellen verlegt. Dem Reimcharakter nach zerfällt die Sure in 
zwei große Gruppen. Die erste, V. 1 — 66 umfassend, zeigt zuerst, 
bis V. 25 i rukiV ). den Reim ab, ziemlich regelmäßig durch einzelne 
aq und damit assonierende Endungen (Äs, ad) unterbrochen, dann von 
V. 26 — 66 einen regelrechten Wechsel von Ar-äb-ar-ab-ar, wobei ab 
wieder stellenweise durch aq und dessen Anklänge abgelöst wird. 
Der Schlußteil der SÜre von V. 67 an bildet mit seinen Sn-Reimen 
die zweite Gruppe. Die Pausenhaltung ist aufgehoben hinter V. II, 

17, 20, 30, 35, 36, 54, 55, 57, 67, 74, 78, 81, 83 und der Teilung 
in V. 85. 

S. XXXIX. Aufgehoben sind bei Zam. die Verstrennungen 3 und 

9; neue Teilungen in V. 14 ..wJJ 1 , 19 iL* und 63 jLrf, die letzt- 

genannte wohl nur irrtümlich aus einer Atempause entstanden. Der 
Reimcharakter ist in der ersten, bis V. 48 (rukü*) reichenden Gruppe, 
ein Gemengsei von allerlei i- und ü-Silben (In, flr etc.) mit ä-Formen 
(at, ab, ad u. s. w.), deren Verschränkungsverhaltnissc noch mit Hilfe 
der zahlreichen Binnenreime zu untersuchen wären, in der zweiten 
Gruppe, V. 43—75, eine ununterbrochene Reihe von in und nn. Die 






COßNf U UNfVERSlTY 



K Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten Arabien 3fl 

Atempause ist aufgehoben hinter V. 16, 35, 40, 56, 57, 58 und (Ion 
Teilungen in V. 14 und 19. 

S. XL. Bei /.im. entfallen die Versendungen 2, 18, 32, 39. Da- 
für sind geteilt die Verse 56 nach v ^O, 60 nach ^*aJtj, 73 nach 

^^Amj und 74 nach ojfjü l>er erste Rukü'abschnitt V. 1—9 

zeigt bei Zuhilfenahme der Binnenreime v^UCl in V. 1 , v i«Jl im 

aufgehobenen Versende 2 , w^^"^ in V. 5 folgende Reimseqnenz : 
äb-im, Ab-ir: ad, ab, ab, Ar; im, im, hu; im zweiten ruku' V. 10 — 21 
haben wir: ün, il, ir, ib; fln, äq, Ar, ab; in, A', üt, ir. Von V. 22 — 62 
erstrecken sich vier solche Abschnitte, welche eine beinahe ununter- 
brochene Reihe von wechselnden Ab, Ad und Ar (AI) aufweist bis 
V. 57; dann kommen sechs Verse mit ir-ön, ir-ün, fln, In, womit die 
erste Gruppe der Sure schließt Die zweite Gruppe V. 63 ff. hat nur 
in und fln. Pausenverbot hinter V. 1, 8, 15, 24, 31, 34, 36, 38, 54, 
71, 72, 73 und den Teilungen in V. 56, 73 und 74. 

S. XLI. Die eine aufgehobene Versteilung hinter V. 26 wjrd 
durch die selbständige Zählung der Signatur aufgehoben. Zwei Reün- 
gruppen: Die erste V. 1 — 38 reimt auf in (im), nur V. 12 durch Öd 
unterbrochen; die zweite V. 39 ff. zeigt allerlei Assonanzen zu ir und 
id. Pausenverbot hinter V. 2, 5, 41. 

S. XLII. Die Verstrennungen hinter V. 11, 42 und 50 fallen; 

neue Absätze hinter beiden Signaturen und V. 31 f&itf'. Die Reime 
bestehen zum Teil aus im mit seinen Assonanzen (1b, in, Ün, id), 
zum Teil aus ir mit den seinigen (H, ur); das Am in V. 31 Mitte 
fällt ganz aus dem Reimzusammenhang, wenn man es nicht als Asso- 
nanz zu y**>JI V. 31 Anfang gelten läßt. Aufgehobene Pausen hinter 
V. 24, 31, 32, 48, 52. 

S. XI.11I. Keine Veränderung. Reim in (im, On), nur einmal 
V.59 durch II ersetzt Pausalverbot nach V. 1,8, 11, 12, 25, 32, 33, 

40, 51. 

S. XLIV. Die Verminderung der Verszahl durch Auflassung der 
Teilung hinter V. 36 ist bei Zam. durch die selbständige Zählung 
der Signatur aufgehoben. Reim durchweg in (On, im, Arn). Pausen- 
verbot hinter V. 1, 3, 4, 5, 9, 12, 16, 17, 22, 24, 25, 26, 29, 33, 40, 

41, 43, 44, 45, 47, 51, 52, 53, 55, 56. 

S. XLV. Keine Veränderung. Reim in (fln, im). Aufgehobene 
Pause nach V. 6. 

S. XL VI. Verstrennung unterlassen hinter V. 34, dagegen ange- 
merkt hinter der Signatur und nach .ÜJ1 in V. 33. Letztere i-t Über- 
zählig und hat keinen Halt im Endreim, wenn nicht Assonanz mit 



i 

CORNEU UWVER9IY 



40 Gott gel. Au. 1909. Nr. 1 



* * i 



w'.v-J 1 im gleichen Verse angenommen wird. Sonst ist der Reim in 
(Ün, im), nur V. 32 durch \r vertreten. 

S. XLVU. Die Absätze nach V. 4, 13, 16 und 22 fallen fort; 

b l . .hl, 

dafür ist V. 22 bei ^ i 5 l3 geteilt- Die Verszahl vermindert sich da- 
durch auf 37, während die Ueberschrift bei Zun. 38 angibt; doch 
dürfte das Wegbleiben des Trennungszeichens hinter V. 13 nur auf 
einem Druckfehler beruhen (V. 14 beginnt auf einer neuen Seite), 
wonach dann die Angaben stimmen. Durch die Verschiebung sind die 
gröbsten Reimanstöße beseitigt. Völlers' Uebersicht gibt keinen rich- 
tigen Begriff von den eigentümlichen Reim Verhältnissen dieser Sure. 
Der Hauptreim ist nämlich nicht ahum oder lahum, sondern Alahum 
(oder alahumü?), worin übrigens J durch ^ f j und und hura durch 

kum ersetzt werden kann. Da mit *ffc+3 und »4J1J auch ^ ^ys 
r*j '_*->, .«- fjA' reimen, so ist damit die Artikulierung der Kasus- 
endung gesichert. Sehr merkwürdig sind die Reime V. 1 4 *^J jeÜ "i 
und V. 23 ^ Ijaj», für die eine gedehnte Aussprache der Akkuaativ- 
endung (auch in lyaü!) vorausgesetzt werden muß, ganz wie im 

Qasidenreim, dagegen zwingt uns V. 36 mit -fi üJl, vollständiges 
Schwinden des h in der Pausalsprache anzunehmen. In V. 11 und 26 
tritt das Versende bezüglich des Pronominalsuffixes mit hü aus dem 
Reim. In beiden Fällen wäre eine Verbesserung im Sinne des Gleich- 
klangs durch Aenderung in hum syntaktisch möglich; die Abweichung 
in der Kasusendung dagegen könnte hingehen; dergleichen kommt auch 

im Qasidenrcim vor. Ob wir etwa an L^.lj^T in V. 5 ein mit den Vers- 
enden 11 und 26 korrespondierendes Element vor uns haben, muß 
dahingestellt bleiben; man beachte aber, daß dahinter ebenso, wie 

hinter V. 11 äijj folgt, das auch am Anfang von V. 27 ganz gut 



>' •»* _ -. • ** -*• 



stehen könnte. Auch ->,'•'■ könnte nötigenfalls in *^j '■■.-'• geändert 
werden; die Stelle hätte dann folgenden Sinn: >Wenn ihr jenen, die 
zweifeln (in der Fcldschlacht), begegnet, dann Hals ab!, auf daß ihr 
sie aufreibet; dann bindet die Fesseln und hernach entweder Frei- 
gabe oder Lösegeld, damit der Krieg ihre Lasten weglege«. Unter 
den Lasten sind die Blutgelder für erschlagene Feinde zu verstehen, 
wie so häufig auch in der Poesie; vgl. Goldziher zu IJutai'ah XL 20 
und Mb buka'u V. 39 (S. 147). Es wird hier also den Gläubigen jene 
Vorsicht anempfohlen, die in den Kriegen der Araber untereinander 
so oft zur Schonung der Kriegsgefangenen führte. Doch ist das alles 
natürlich angesichts der Textüberlieferung recht fraglich. Einen 






COßNEU UNWERSHY 



K Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten Arabien 41 

fernen Anklang an die Reimenden V. 11 und 2l> bietet ferner auch 

L^ljÄi in V. 20. Vom Hauptreime abweichend ist auch jener Passus 
der Sure V. 15—21 (nikü') gestAltet, der die Paradiesesfreuden der 
Gläubigen der Strafe der Zweifler gegenüberstellt; hier zeigen die 
Versenden durchwegs den Ausgang ahum(ü) (akum(Ü)). Das End- 

Hamzah in ,2i*£il V. lö und 19 und ^isüÜI V. 17 ist natürlich mit 

Jwi^ zu lesen; daß wir hier Kongruenzen zu ^U*! etc. annehmen, 
wie es die Supposition der Reimeinheit verlangen würde, ist un- 
denkbar, abgesehen von der gänzlichen Isolierung der Ausgänge 

fpt^i; (mit vorausgehendem Binnenreim (Li&tj) V. 19, ,Iil^ö V. 20 

und fj]yj* V. 21. Eine Wiede räum ahme dieses Schemas finden wir 

V. 33 Mitte : jlgU^j. Uebrigens schoint hinwiederum ^ ^<i in 

V. 20 an den Hauptreim der Sure anzuknüpfen. Die Versenden dieser 
Sure sind durchgehends mit Vollpausen versehen. 

S. XLVI1I. Keine Veränderung. Der Reimcharakter ist ä (Q) + 
Kons. + a. Pause nach V. 1, 2, 4, 5, 8, 18 und 20 aufgehoben. 

S. XI.IX. Keine Veränderung. Reim in (ün, im), nur einmal 
(V. 13) durch ir ersetzt; vielleicht ist aber das Doppelglied des Vers- 
endes umgestellt und lautete ursprünglich r >lr jrt; >. Die Pause 

hinter V. 7 ist aufgehoben. 

S. L. Die Versteilungen hinter V. 6 und 44 entfallen, dafür tritt 

nur eine Teilung bei J^J in V. 13 ein; die Weglassung des Trennungs- 
punktes nach V. 6 dürfte auf Irrtum beruhen. Der Reimchnrakter 
ist ein Assonanzensystem zu W, das nur durch den Doppelreim ir(ü) 
V. 42, 43 eine Unterbrechung erfährt. Pausenverbot hinter V. 7, 9, 
10, 12, 23, 24, 32, 40, 42. 

S. LI. Keine Veränderung. Die Eingangsformel V. 1 — 9 ist wie 
bei S. XXXVII von dem eigentlichen Texte durch den Reim unter- 
schieden ; scheint aber bezüglich der Versfolge in Unordnung geraten 
zu sein. Ordnen wir sie so, wie es der Zusammenhang des Sinnes 
zu erfordern scheint, nämlich in der Reihenfolge 1—4, 7, 9, 8, 5, 6, 
so erhalten wir folgende Reimsequenz wä, ra, rft, rft; uk, ik; if, 
adiq(fl), ftqi'(u). Die ersten sechs Verse bilden wieder eine Nach- 
bildung kahinischer Beschwörungen. Der auf if ausgehende V. 8 ist 
möglichei weise mit V. 5 in einen zusammenzuziehen. Die Ausgänge 
I — 4 dürften wohl mit Gleitvokal auszusprechen sein, also darawä 
(oder noch wahrscheinlicher dara), wiqaril, yusura, 'amara. Im Haupt- 
teile der SQre ist der Reim in (ün, Im, um) ohne jede Unterbrechung. 






C OfiNEli UNIVER3TY 



42 (.Ott gel. Am. 1909. Nr. I 

Aufgehobene Pausen hinler V. I, 2, 3, 4, ö, 7, 8, 10, II, 15, 20, 2G, 
32, 33, 45. 

S. MI. Keine Veränderung. Auch hier wieder ein Beschwörungs- 
gesätz als Eingang V. I— 10, mit der Reirasequenz üri, üri, Üri, Üri, 
ü'i, üri, wöqi\ dafi', maurä, saira; auffallend ist die Wiederkehr der 
fä'il-Reime im Abgesang (vgl. S. XXXVII und LI). Der Hauptteil 
der Sure reimt auf in (an, im. Um); nur V. 13 fallt mit dem Aus- 

gang ü> gänzlich aus dem Keim. Aufgehobene Pausen bei V. 1 — 10, 
17, 45, 48. 

S. 1 .111. Der wegfallende Absatz nach V. 26 ist durch die Teilung 



von V. 58 hinter dji\ ersetzt. Der Reim ist bis V. 57 a (darunter bei 

Fl. zweimal, bei Zam. einmal L^a; vielleicht ist aber auch das Ende 

von V. 29 bei JLS in V. 30 anzusetzen?), dann in V. 58 azifah und 
kääifah und zum Schlüsse viermal ün. Pausenvcrbot hinter V. 2, 4, 
5, 6, 8, 13, 16, 10, 34, 37, 38, 39, 40, 42, 43, 44, 45, 46, 48—56. 

S. LIV. Keine Veränderung. Der Reim ist reines ar (ir, ur). 
Pause bei 4—7, 11, 13, 19, 27 und 34 aufgehoben. 

S. IjV. Der Ausfall des Absatzes nach V. 16 wird durch Teilung 
von V. 1 bei (T . > .'.'■ wettgemacht. Der Reim ist fast durchwegs An 
Ihm) und nur in dem Verspaar 13, 14 durch är, in V. (16), 17 durch 
ain ersetzt Pausen au fhebung nach der Teilung in V. 1, dann V. 2, 
4, 6, 9, 13, 19, 26, 47, 63. 

S. LVI. Zwei unterlassenen Verstrennungen nach V. 46 und 91 
stehen drei neue Teilungen in V. 22 bei \fM, V. 40 bei 3uÜJ' und 

V. 66 bei ^y«jüJ gegenüber. Die Verszahl ist also um eins erhöht, 
wozu aber die Ueberschrift bei Zam. nicht stimmt. Die Sure zerfällt 
in zwei große Reimgruppen. Die erste reicht bis V. 43 und besteht 
aus lauter kurzen, meist zweiteiligen Absätzen von verschiedenem 
Reim (wobei aber die Binnenreime mit in Betracht kommen), als: 
V. 1—3 waqi'ah, kädibah, jatid&b, rftfi'ah; 4, 5 njjA und assa; 6, 7 
attah und atah; 8 zweimal mairaanah; 9 zweimal mas'araah ; 10 — 14 

flu (Im, in); 15 mit i^yay» fallt aus dem Reim, wenn man es nicht 



mit dem vorangehenden U^ "il koppelt; 16—23 ün (in); 24 mit 
U^3ii fällt aus dem Reim; entweder ist das vorhergehende bj«»-.< 

mit a zu lesen oder die Akkusativendung zu unterdrücken, was auch 

im Qasldenreira angeht; 25 zweimal L/L.; 26 zweimal Ini; 27 — 30 
üd, Od, Üd, üb; 31—33 irah, ü'ah, ü'ah, ü'ah; 34 ohne Reim; 35, 






■ 
ftivERSirr 



K. Vollen, Volkssprache and Schriftsprache im alten Arabien 43 

36 ara, aba; 37—39 in; 40 zweimal ai; 41—43 viennal im(i). Die 
zweite Gruppe von V. 44 an reimt mit in (ün, im, Um). V. 1 , 3 — 6, 
10, 13, 15, 17—20, 24, 27—32, 34, 35, 36, 38, 40—42, 47, 49, 51, 
52, 60, 65, 74—77, 80, 82, 83, 85, 87, 89, 92, 98 sind an den Aus- 
gängen sowie auch die neuen Teilungen in V. 22, 40 und 66 mit 
Pausen verbot belegt 

S. LVU. Bei Zam. entfallt die Teilung hinter V. 19 und wird 

dorch eine andere nach v&^JI in 13 ersetzt. Der Reimcharakter 
besteht im allgemeinen aus einem rhythmischen Wechsel von im (in, 
ün) und Ir (ür). Nur die neue Versteilung in V. 13, die mit dem 

vorangehenden ^ im gleichen Verse ein Reimpaar bildet, und die 
zwischen den rukü' 3 und 4 liegende Gruppe V. 19 — 25 fallen aus 
diesem Wechsel heraus; in dem letztgenannten Stücke bilden die 
Reime die Sequenz (id), Ür, im, flr, Id, id (25 Mitte), 1z. Das Pausen- 
verbot liegt auf den Versausgängen 22, 23 und 28. 

S. IA'III. Die entfallende Teilung hinter V. 2 ist durch eine an- 
dere bei a -oJ^i in V. 21 ersetzt. Der Reim ir (ür) wechselt anfangs 

mit im (in); nur V. 7 (rukü') hat id. Von V. 13 an herrscht aus- 
schließlich Im (ün, in). Durchaus Pausenhaltung an den Versenden. 
S. MX. Keine Veränderung. In den ersten sieben Versen der 
Sure herrscht ein aus den Kiementen Im (in), ir, ab und ftr ver- 
schränktes Reimsystem, das mit Berücksichtigung der Binnenreime 

V Ü*JI V. 1, v*j V. 6, b-/ t J^-Lll und 4^L)h V. 7 folgende Se- 
quenz zeigt: Im, Ab, ftr, ftr, ab, in; ab, Ir, ül, 11, Ül, ab. Der Rest 
der Sure reimt auf 1m (in, ün). Kein Pausenverbot. 

S. LX. Keine Veränderung. Der Reim besteht aus zwei Ele- 
menten, 11 und Im, die in unregelmäßiger Verschränkung auftreten. 

Beachtenswert sind auch die Binnenreime jy- Jt und (^ < )l_ v - in V. 1 
und j*Xt in V. 7; in den Versen 7 und 12 können durch die Um- 
stellung der beiden letzten, syntaktisch gleichwertigen Wörter ür an 
die Stelle von im kommen ; desgleichen bekäme auf dieselbe Weise 
das id von V. 6 an dem 1z in V. 5 eine Stütze. 

S. LXI. Keine Veränderung. Der Reim ist einheitlich im (ün. In) 
bis auf V. 4 mit fls, das aber nach Völlers' Vorschlage durch Lesung 

von **f für das gleichbedeutende o°yj* eliminiert würde. Pausen- 
verbot hinter V. 11 und 12. 

S. LXII. Keine Veränderung. Reim im (in, ün). Pause nach 
V. 2 aufgehoben. 

S. 1 .X III. Keine Veränderung. Reim in. 



COßNEU UHIVERSlTY 



44 Gott gel. Ade. 1909. Kr. 1 

S. LXIV. Keine Veränderung. Reim in der ernten Sürenhälfte 
bis V. I" ir und in, in der zweiten im und in. Pausenverbot nach 
V. 17. 

S. LXV. Zwei aufgehobene Teilungen nach V. 2 und 10 sind 

durch andere bei \sfJ9 in V. 2 und \J>6 in V. 1 1 ersetzt. Die Reim- 

anstoße verschwinden dadurch; der Reim ist & nach der Norm &i t 

indem die Üi Formen des offiziellen Textes mit Gleitvokalen zu 

sprechen sind, wie li-1^ zeigt Der letzte Konsonant ist bis auf 

drei Fülle r. Das Akkusativ-ä ist durch den Reim auf ^'j>\ V. 6 
gesichert. 

S. LXVI. Keine Veränderung. Die Sure zerfällt in sechs zwei- 
teilige Gesätze mit verschiedenem Doppelreim, und zwar der Reihe 

nach SniO, irt, Ära (das zweite Glied ist yi V. C Mitte), ün(ö), irt, 
in(ä) (dreiteilig; aber nach V. II steht Pausenverbot!). 

S. LXVU. Keine Veränderung. Der Reim ist in V. 1—21 ir (wo- 
zu auch ^jj V. 9 Mitte gehört), in V. 22—30 im (in, ün). Pausen- 
verbot hinter V. l f 2, 7, 16. 

S. LXVIII. Keine Veränderung. Reim un. Aufgehobene Pausen 
bei V. 1, 5, 10—13, 17, 20, 21, 23, 24, 26, 37, 42, 44. 

S. LXIX. Keine Veränderung. Dem Reimcharakter nach zerfällt 
die Sure in zwei große Gruppen, deren erste, V. 1 — 32, bei Fest- 
haltung des Reimausganges auf h, drei Unterabteilungen hat; die 
erste dieser Abteilungen V. 1—3 reimt auf ftqqah, die zweite V. 4 

bis 29 nach der Norm *!*£ mit wechselnden Konsonanten ') , die 

dritte V. 30—32 auf üh (Binnenreim in V. 30). Die zweite Sürcn- 
hälfte hat den Ausgang im (ün, in). Pausenverbot hinter V. 1, 6, 11, 
13—16, 22, 30, 31, 33, 35, 36, 38—41, 44, 45. 

S. LXX. Keine Veränderung. Die Sure zerfällt in zwei Hälften, 
davon die erste in verschiedene kleinere Abteilungen, die folgende 

Sequenzen zeigen: V. I — 3 vier Reime der Norm $di mit wechseln- 

den Konsonanten (Binnenreim fcj* in V. 1); V. 4 ist ohne Reim und 

sollte wohl mit V. 5 zusammengezogen sein; V. 5 — 10 vier Reime der 
Norm X-jJ bei wechselnden Konsonanten; die vierte Zeile dieses 

Gesätzes hat außer dem Knd- noch zwei Binnenreime der Norm ^ 

mit h als vorletztem Konsonanten; V. 11— 14 vier Reime auf ih(i); 

l) Auf die besonderen Reim Verhältnisse dieser Gruppe hat schon I>. II. 
Müller «Die Propheten« I S. 54 aufmerksam gemacht 






COfiNEU UNNÜtan' 



K Vollen, Volkupruhe und Schriftiprache im alten Arabien 45 

V. 15— 18 vier Reime auf ft; V. 19 — 21 drei Reime auf ß'A. Die 
zweite Sflrenbälfte zeigt den gewöhnlichen in-Reim., Pausenverbot bei 
V. 1, 2, 6, 8—13, 15—17, 19, 21—26, 32, 36, 38, 40, 42, 43. 

S. LXXI. Zwei Versenden, 22 und 25, entfallen. Eine neue Teilung 

in V. 5 bei >,-^ 3 . Die Verszahl sinkt auf 28, was die Ueberschrift 
bei Zam. anerkennt. Die Sure beginnt mit einem vierzeiligen Gesät/ 
des Ausganges im (in). Von V. 5 bis zum Schluß ist der Reim ärft 
(einmal V. 24 ala) mit einem scchszeiligen Zwischenspiel V. 14 — 10 
(Noahs Schilderung von Allahs Schöpfung), in denen die ungerad be- 
zifferten Versenden (15, 17, 10) auf ajä reimen, während die gerade 
Nummern tragenden damit assoniercnde Zwischenreime (ftqa, ätA, 

ata) aufweisen. Das Versende 23 mit I. — i fällt aus dem Reim und 
wäre wohl richtiger anstatt des gut reimenden Ausgangs von 25 zu 
streichen. Die Endigung von V. 22, die bei Zam. ebenfalls entfällt, 
klingt mit a'a wohl an den Hauptreim ära an; durch ihre Aufhebung 
ist die Klangreinheit aber doch wesentlich gebessert. Pausenverbot 
nach V. 2, 3, 5 Mitte, 7—10, 14, 16, 18. Die letztgenannten drei 
Stellen fallen mit den Zwischenreimen des Intermezzos zusammen. 

S. IAXII. Die entfallende Teilung nach V. 22 ist durch eine 
andere in V. 26 bei ljjl ersetzt; die einzige Reimstorung ver- 

vhwiudet somit Der Reim ist von der Norm SU* bei wechselnden 

Konsonanten; der letzte ist aber meistens d, häufig auch b. Aufge- 
hobene Pausen hinter V. 1—13, 15—18, 23, 26, 27. 

S. LXXUI. Keine Veränderung. Der Reim geht nach der Norm 

%*i, wobei aber der letzte Konsonant nur zweimal, V. 13 und 17, 

ein anderer als 1 ist. Nur V. 1 mit ,)*2jl und V. 20 mit ^^ treten 

aus dem Reim; diesen beiden Ausnahmen zu Liebe fällt Völlers in 
seiner Rekonstruktion die Akkusativendung bei allen Endungen der 
Sure. Nun ist aber V. 20, wie sein Inhalt erkennen läßt und Nöldeke, 
Gesch. d. Q. 78, nachgewiesen hat, der Sflre erst nachträglich ange- 
hängt, kommt also für die Ermittelung des ursprünglichen Reim- 
charakters nicht in Betracht. V. 1 hat aber eine so sehr von jedem 
Anklang an die Übrigen Versausgänge entfernte Endung, daß Vollem 
sie erst, eben um eine Art von Gleichheit herzustellen, >aus Gründen 

des Reimsc zu >*«pl umgestalten muß (S. 105). Alle Wahrschein- 
lichkeit spricht auch hier, wie an so vielen anderen Stellen des 
Qurans, für die Crsprünglichkeit des End-;\. Pausenverbot findet sich 
hinter V. 1 (!), 2, 3, 12, 17.. . 






COßNEll UNIVERSITY 



4« QOtt gel. Ade. 1909. Nr. 1 

S. LXX1V. Entfallende Absätze nach V. 31, 32 und 33; neue 
Teilungen in V. 41 bei IL>,, V. 42 bei ^y«UÜi, V. 51 bei V/äH* 

und V. 54 bei Iji Jd Die Verszahl erhöht sich auf 56. Die Sure 

zerfällt in mehrere verschieden reimende Absätze: V. 1 — 7 sieben- 
mal ir (ur); V. 8— 10 dreimal flr (ir); V. 11 — 17 siebenmal ktt 
(ndA); V. 18 — 40 cinnndzwanzig-(= 3x7)mal ar (dazu ge- 
hören auch ßs in V. lb und ^jl in V. 23); V. 41 — 50 zehnmal in 

(Ün); störend wirkt hier die neue Endung «i**,, derzufolge man für 

die übrigen Ausgänge dieser Gruppe die Aussprache inä erwarten 
könnte, wenn nicht V. 41, 47, 48 damit unvertraglich wären; V. 43 

mit J~ reimt noch in die frühere Gruppe, ist aber vielleicht mit 
V. 44 in öinen zusammenzuziehen; V. 51 — 55 zeigen wieder sieben- 
mal arah (irah). Aufgehobene Pausen hinter V. 1—6 (!), 8, il (!), 
11—15, 18—24, 35—39, 41 Mitte, 42 Mitte und Ende, 44—47, 50, 
;">1 Mitte, 52. 

S. I.XXV. Bei Zorn, entfällt die Teilung hinter V. 34, wohl nur 
irrtümlich, da laut Ueberachrift die Verszahl vierzig bleiben soll. 
Auch diese Sure weist mehrere Gruppen mit verschiedenem Reim 
auf. V. 1—6 hat sechsmal imah (ftnah); V. 7—13 siebenmal ar; 

V. 24, 15 zweimal irah; V. 16 zweimal einen Reim der Norm ^>jü, 

wobei die Konsonanten von £*& variieren; V. 17 — 19 dreimal ftnah; 

V. 20— 25 sechs Reime der Norm *l*li mit rah am Ende; V. 26 

bis 30 (rukü') sechsmal ftq (einschließlich von ^UJl in V. 29); 
V. 31—39 zwölfmal (= 2x6) ft. Pausenverbot bei V. 1, 7, 8, 9, 
14, 20, 22, 24, 26—29, 31, 32, 37, 38. 

S. LXXVI. Keine Veränderung. Der Reim ist durchaus irft und 
ilft bis auf die beiden letzten Verse, die auf im& ausgehen. Aufge- 
hobene Pausen bei V. 12, 15 und 30. 

S. LXXV1L Keine Veränderung. Kleine Reimgruppen: V. 1—6 

sieben Reime der Norm Ü (einschließlich von ÜXm in V. C); die 

ersten fünf Verse zeigen außerdem einen Binnenreim auf ftt(i). V. 7 

Bteht isoliert mit dem Ausgang öij. der in S. XXXVII, LI und LH 

für den Abschluß der Anfangs beschwörung charakteristisch ist. V. 8 
bis 12 fünf Reime der Norm siU-4, V. 13, 14 zweimal ^yJJ. V. 15—24 

zehnmal in (On). V. 25—27 dreimal att. V. 28, 29 zweimal in (ün). 






tORNfU-UNIVERSlIY 



K. Vollen, VoIVupracb« and Schriftsprache im alten Arabien 47 

V. 30, 31 zweimal abi. V. 32, 33 zweimal £. V. 34—50 in (ün). 

Pauaenverbot hinter V. 1—6 (!), 8—10, 20—22, 25, 26, 30, 35, 41. 

S. LXXVIII. Die Teilung hinter V. 40 Mit weg, die Verszahl 
verringert eich auf vierzig. Der Reim zeigt eine Einleitungsgruppe 
von fünfmal Ün (im); dann folgen durchwegs Ausgänge der Norm 
a + Konsonant + ft; bis V. 18 Überwiegt ftjft, von V. 19 an ftbä; die 
anderen vorkommenden Ausgänge erscheinen nur als Zwischenreime. 
Die Pausen hinler V. 2, 4, 6—10, 12—15, 17—19, 21, 22, 24, 25, 
27, 29, 31—33, 36 sind aufgehoben. 

s. I.W IN. Keine Veränderung. Die Reimgruppen sind folgende: 

V. 1 — 5 fünfmal die Norm üi, abwechselnd mit dem Binnenreim ftti. 

V. 6— 14 neunmal die Norm lÜB, wobei V. 11 wohl iyyi zu sprechen 

ist. V. 15—26 zwölfmal ä. V. 27—32 siebenmal aha, wobei li(c)ü 
in V.31 mitgezählt ist. V. 33 teilt sich in alakum-amakum. V. 34— 41 
achtmal ä, V. 42 — 46 fünfmal ähft. Pausenverbot bei V. 1—5, 6, 8, 
13, 18, 28, 29, 32, 35, 37, 38, 40. 

S. LXXX. Der Ausfall der Teilung nach V. 18 ist durch eine 

andere bei ijU. in V. 15 wettgemacht. Reimgruppen: V. 1 — 10 a; 
V. 11—23 elfmal arah, wozu amah in V. 13 and aqah in V. 17 nur 
den Anklang bieten. V. 24 mit amah ist isoliert V. 25 — 31 zeigen 

i —x, in V. 28 mitgezählt) acht Reime der Norm v Ii?. in denen b 

als letzter Konsonant überwiegt. V. 32 mit araikum (vgl. V. 24) und 
33 mit afahah sind isoliert. V. 34—37 viermal IM. V. 38—42 fünf- 
mal arah. Aufgehobene Pausen hinter V. 3, 5, 8, 9, 13, 14, 15 Mitte, 
19—21, 24—31, 34, 35, 38, 40. 

S. LXXXI. Keine Veränderung. Die Sure zerfällt in drei 
Gruppen: V. 1—14 Reim at, V. 15—18 Reim as, V. 19—29 Im (in, 
ün). Pausenverbot bei V. 1—8, 10—13, 15—20, 25, 27. 

S. LXXXD. Keine Veränderung. Reim V. 1—5 at, V. 6—18 im 
(in) ; die zweite Zeile der letzteren Gruppe ist durch aka, V. 7, 8, 
zweimal untergeteilt Pausenverbot hinter V. 1—4 (I), 6, 7, 9—11, 
13, 14, 17. 

S. LXXXUI. Keine Veränderung. Reim in (ün, Im, ün). Pausen- 
rerbot hinter V. 1, 4, 5, 10, 12, 20, 22, 23, 25, 27, 32. 

S.LXXXIV. Die TeUung bei V. 7 entfällt; die Ueberschrift bei 
Zam. zählt aber trotzdem 25 Verse. Vier Reimgruppen: V. 1 — 5, 

Norm sjj«4, wobei von Konsonanten nur das t fix ist; V. 8—15 
siebenmal irA (die V. G, (7) und 10 stehen außerhalb des Reim- 






■ 

rtiRHELiUNIVÜ&rf 



48 <;--.••. gel. Anc 1909. Nr. 1 

Zusammenhangs); V. 16 — 19 /äZ; V. 20—25 ün (Im). Aufgehobene 
Pausen nach V. 1—4, 8, 10, 11, 16—18, 20, 24. 

S. LXXXV. Keine Veränderung. Reim Id, einigemale durch 
Assonanzen abgelöst (V. 1, 10, 11, 19, 20, 22). rnuseneinstellung bei 
V. 1, 2, 4—6, 8, 14, 15, 17, 19, 21, 

S. L.XXXVI. Keine Veränderung. Drei Reimgruppen; die erste 

V. 1—10 zeigt die Norm i*tt mit wechselnden Konsonanten (V. 5 

fällt ganz aus der Reihe); die zweite Gruppe V. 11 — 14 reimt nach 

der Norm ^jä bei wechselnden Konsonanten; die dritte V. 15 — 17 
geht auf aidä aus. Pausenverbot nach V. 1—3, 6, 9, 11, 12, 13, 15. 
S. LXXXVII. Keine Veränderung. Reim durchwegs Ä. Aufge- 
hobene Pausen hinter V. 1—4, 6, 10, 11, 14, IG, 18. 

S. LXXXV1II. Keine Veränderung. Kurze Gcsätze mit verschie- 
denen Reimen: V. 1 — 5 fünfmal Norm «jxb; V. Ü, 7 zweimal l 1 ; 

V. 8—12 fünfmal Norm U*b; V. 13, 14 zweimal ü'ah; V. 15, 16 

zweimal Qfah (t als 'ibdäl für f häufig); V. 17—20 viermal Norm 
^Jjii; V. 21, 22 zweimal ir; V. 23, 24 zweimal ar(ä); V. 25, 26 

zweimal abahum. Pause hinter V. 2—4, 6, 8—10, 13—15, 22, 23 
aufgehoben. 

S. LXXXIX. Bei Zam. entfallen die Absätze nach V. 14 und 16; 

neue Teilungen bei jiüJi^' in V. 1 und bei ^UÜ in V. 25. Wieder 

kurze Reimgruppen: V. 1—4 als Eingangsbeschwörung fünfmal y-; 

V. 5 — 13 achtmal ad, dazwischen einmal ab; V. 15, 17 zweimal anl; 
V. 18, 19 Im, in; V. 20 — 23 zeigen viermal je einen Doppelendreim 

der Norm V*i : V. 24 und die Teilung in V. 25 reimen nicht; V. 25, 
26 zweimal adQ; V. 27, 28 innah, iyyah; V. 29, 30 zeigen viermal i. 
Pausenverbot nach V. 1 Mitte und Ende, 2, 5—12, 18—20, 22, 25, 
27, 29. 

S. XC. Keine Veränderung. Vier Reimgruppen: 1. siebenmal 
Ö-L V. 1 — 7 (darunter öJ niit apokopierter Kasusendung); 2. Zwei- 
mal Hin V. 9, 10; 3. sechsmal llll V. 11— IG; 4. Norm Unü 
V. 17—20 amah, anah, amah, adah. Aufgehobene Pansen hinter 
V. 1— 3, 8, 9, 11, 13—15. 

S. XCI. Keine Veränderung. Der Reim ist nicht hä, sondern 
ahll durch alle fünfzehn Verse. Pausen aufgehoben bei V. 1—9, 11, 
12, 14. 



. 



GKNEU. UMVERSITY 



K. Tollen, Volluapracbe und Schriftsprache im alten Arabien 49 

S. XCII. Keine Veränderung. Reim durchwegs &'). Pausenverbot 
nach V. 1—6, 8, 9, 12, 15, 17, 19. 

S. XCÜI. Keine Veränderung. Reim in V. 1—8 achtmal ft, in 
V. 9, 10 zweimal ar; V. 11 reimt nicht Pausenverbot bei V. 1, 2. 

S. XCIV. Keine Veränderung. Reim viermal JSy^, zweimal yusrft, 

zweimal <,«»,... Die Pausen hinter V. 1 — 3, 5 und 7 sind aufgehoben. 

S. XCV. Keine Veränderung. Reim in (Qn, im). PAUse aufge- 
hoben nach V. 1 — 3 und 5. 

S. XCVI. Keine Veränderung. Reim zweimal aq, viermal am 

<j^ in V. 4 mitgerechnet), neunmal ft, viermal j^jL. V. 19 reimt 

nicht. Pause verboten bei V. 3, 4, 6, 9, 11, 15, 17, 18. 

S. XCVII. Keine Veränderung. Reim ,*. sechsmal in fünf Versen 

(auch jjjül in V. 3). Pausenverbot bei V. 1, 2. 

S. XCVUI. Bei Zam. fällt der Absatz hinter V. 7 weg und ist 

ersetzt durch eine Teilung von V. 2 bei i^Im. Der Reim zerfällt in 
zwei Gruppen: 1. ayyinah, ahharah (?), ayyiinah, ayyinah, ayyimah 
(V. 1 — 4); 2. ariyyah, ariyyab, arabbah (V. 5—8). Pausenverbot 
nach V. 1. 

S. XCDC. Keine Veränderung. Die erste Gruppe V. 1 — 5 zeigt 
den Reim alaba, wozu V. 6 mit alahum eine Art Abschluß bildet; 
die zweite Gruppe V. 7, 8 zeigt doppelten Kreuzreim alft-arah, Alft- 
er.! h. Pausenverbot nach V. 1, 2, 4. 

S. C. Keine Veränderung. Vier Gesätze: 1. (V. 1—3) ati-abbil, 
ali-adbä, aü-ubha; 2. (V. 4, 5) arna-aq'ä, atna-am'ä; 8. (V. 6—8) 
dreimal Od(Ü); 4. (V. 9 — 11) dreimal ir. Pausenverbot nach V. 1 — 5, 
9, 10. 

S. CI. Bei Zam. in V. 1 bei Ii,üüt, V. 5 und G bei LLgt^ neue 

Teilungen, daher Erhöhung der Verszabl auf elf. Die Reimfolge zeigt 
dreimal ftri'ah, zweimal dt (US), viermal **iL, wobei die beiden ersten 

Glieder je von dem vorantretenden Zwischenreime ftzinuh begleitet 
und. Pausenverbot bei V. 3, 5 Mitte, 6 Mitte. 

S. CIL Keine Veränderung. Der Reim setzt mit zweimal jJl. ein, 

nm dann in das gewöhnliche Qn (in, im) überzugehen. Pause bei 
V. 1, 3, 6, 7 aufgehoben. 

1 1 Auf zwei besondere Reimgruppen weilt D. H. Müller »Die Propheten« 
I S. '■:<, Arun 1 hin. 

« ■ *u. ff Am. 1IW. »r. 1 4 






EU UNIVERSirr 



60 Gött gel. Am. 1909. Nr. 1 

S. CI1I. Keine Veränderung. Reim dreimal ^ Pausenverbot 

nach V. 1 und 2. 

S. CIV. Keine Veränderung. Reimfolge zweimal azah (Binnen- 
reim •!**), zweimal adah, zweimal amah, viermal adah. Die Pausen 
hinter V. 1, 2, 4, 6, 8 sind aufgehoben. 

S. CV. Keine Veränderung. Reim 11. Pausenverbot bei V. 2, 3, 4. 

S. CVI. Die Teilung hinter V. 3 ist bei Zam. nach o^Jjl in 

V. 2 verschoben. Der Reim ist ai (au) + Konsonant + i ; die Pausen 
hinter V. 1 und der neuen Teilung sind aufgehoben. 

S. CVII. Keine Veränderung. Reim in. Pausenverbot bei V. 2, 
4, 5, 6. 

S. CVI1L Keine Veränderung. Reim £L 

S. CIX. Keine Veränderung. Als Reim dürfte nur fln (in) zu 
betrachten sein; die Versendungen 3, 4 sind ohne Reim, denn die 
Uebereinstimmung des Ausganges in V. 3 und 5 wird durch die Iden- 
tität der beiden Verse überhaupt alB Reim verdächtig. Pause hinter 
V. 1, 2, 4 aufgehoben. 

S. CX. Keine Veränderung. Reim anscheinend a + Konsonant 
+ ft; V. 1 reimt nicht Pausenverbot hinter V. 1 und 2. 

S. CXI. Keine Veränderung. Reim viermal a + Kons. + ab, dann 
als Abschluß asad. Pausenverbot hinter V. 3. 

S. CXJI. Keine Veränderung. Reim ad, nach dein Typus jJS, 
wozu auch V. 3 Mitte zu rechnen ist Pausenverbot hinter V. 3. 

S. CXII1. Keine Veränderung. Der Heim nach der Norm j^i 
ist symmetrisch verteilt: zweimal aq, einmal ad, zweimal ad. Alle 
Zwischenpausen sind aufgehoben. 

S. CXIV. Keine Veränderung. Der Reim ist siebenmal ftsi (V. 4 
Mitte mitgerechnet). Alle Zwischenpausen sind aufgehoben. 

Ich denke, diese Vergleichung der beiden Rezensionen zeigt klar, 
daß Völlers* ReimÜbersicht und seine daraus gezogenen Folgerungen 
allzusehr durch den Zufall bestimmt sind, der ihm die Flügelsche 
Ausgabe vorlegte; hätte Völlers die Versausgänge der Leesschen 
KaäSftfausgabe zur Grundlage seiner Betrachtung gemacht, so wäre 
er schon zu wesentlich anderen Ergebnissen gekommen. Ich glaube 
aber auch gezeigt zu haben, daß einer Verwertung der quraniachen 
Reime zu sprachlichen Erörterungen vor allem einmal eine von den 
Zufälligkeiten der jeweiligen Verscinteilung unabhängige Erforschung 
der auf diesem Gebiete herrschenden akustischen und zahlenrhytluni- 
schen Regeln oder Gesetze voranzugehen haben wird. Meiner Mei- 



glc 



_.'"0fcNfU.UNMB5ITV 



K. Voller*, Volks* pr&cfao and Schriftsprache im ilteo Arabien 51 

nung nach wird bei dieser Erforschung anch die von D. H. Müller 
aufgedeckte Strophik des Qurans, vielleicht mit einigen Modifikationen, 
eine wichtige Rolle spielen. Jedenfalls aber geht aus meiner Gegen- 
überstellung der beiden Rezensionen hervor, wie wenig die Flügel- 
whe Quranausgabc unbeschadet ihrer unleugbaren Verdienste, den 
Anforderungen philologischer und literarischer Kritik entspricht Die 
Dringlichkeit einer wirklich kritischen, den Ergebnissen der Wissen- 
schaft in vollem MaGe Rechnung tragenden Textedition, die nicht 
nur eine Uebersicht der Textvarianten, sondern auch vergleichende 
Angaben der Verseinteilung, der Abschnitte, der RukÜ'vermerke und 
last not least der Pausenlesezeichen in den verschiedenen Rezensionen 
vermitteln und veranschaulichen müßte, könnte garnicht drasti- 
scher und einleuchtender demonstriert werden. Ist es nicht erstaun- 
lich, daß das heilige Buch einer WeUreligion , die mit jener der 
europäischen Zivilisation in Ursprung, Anlage und Entwicklung die 
nichtigsten Dinge gemein hat, eines der hervorragendsten Monu- 
mente einer Weltsprache von kaum vergleichlicher Verbreitung trotz 
dem hohen Stande der heutigen arabischen Philologie es noch nicht 
zu einer den wissenschaftlichen Bedürfnissen auch nur halbwegs ge- 
nugenden Textwiedergabe gebracht hat? In dieser Tatsache aber 
liegt die Begründung des grund sä tz liehen Einwandes, den ich gegen 
Völlers' Aufstellungen und Schlußfolgerungen, so weit sie sich auf die 
Reime des Qurans als Dokumente sprachlicher Eigenheiten beziehen, 
zu erheben genötigt bin. 

Dazu kommt aber noch, daß meines Erachtens das Wesen des 
quranischen Reims in Völlers' Darstellung durch eine viel zu sehr am 
Aeußerlichen haftende und allzu mechanisch vorgehende Beobachtung 
verdunkelt wird. Wenn er z. B. bei S. XIX für V. 2—34 und 42—98 
die Reimgestalt an (ä) verzeichnet, so wird er der Tatsache, daß 
hier in Wirklichkeit zwei gänzlich verschiedene Reimcharaktere vor- 
liegen (vgl. meine Darlegungen im betr. Absatz), nicht gerecht. 
Ebensowenig ist der in S. XLVIII vorliegende Reim der Norm 

ij*i durch den Vermerk an (ä) genügend gekennzeichnet; in S. XL VII, 

wo Völlers lahum, ahum u. dgl. notiert, herrscht in Wirklichkeit der 
Ausgang Alahum u. s. w. Zu solchem Notierungssystem wird Völlers 
zum Teil auch durch die Annahme geführt, daß in den qur&nischen 
Suren grundsätzlich Reimeinheit vorliege oder ursprünglich vorge- 
legen habe, somit bei der Rekonstruktion womöglich wieder herge- 
stellt werden müsse. Daraus folgt dann aber weiter die Nötigung 
sehr weitgehende Assonanzen anzunehmen , die ihren Namen aber 
vbr mit Unrecht führen, da kein wie immer konstruiertes Gehör 

4' 



■ 



62 GOtt. gol. Ade. 1909. Nr. 1 

z. B. einen Anklang zwischen im und flq wahrnehmen kann. Ich habe 
oben an verschiedenen Suren gezeigt, daß diese angeblich einheitli- 
chen Assonanzen in Wirklichkeit verschiedenen Keimsystemen ange- 
hören, die mitunter sogar inhaltlich auseinander gehalten werden 
können. Wer Sinn und Gehör für dergleichen hat, wird nach meinen 
flüchtigen Darlegungen stellenweise schon recht komplizierte und 
kunstvolle Gestaltungen wahrgenommen haben, deren Existenz auch 
für weitere Geltungsgebiete im Quran vielleicht durch gründlichere 
systematische Untersuchungen bestätigt werden wird. Ebenso wie 
die Reimeinheit fUr die Versausgänge muß ich feiner den Reim- 
zwang, den Völlers vorauszusetzen scheint, bestreiten. Es gibt im 
Quran, wie ich oben an einigen Fällen gezeigt habe, Verse genug, 
die jeder Einreihung in den Gleichklang spotten; häufig stehen sie 
am Ende eines Strophengebildes. Auch hier dürfte genauere Beob- 
achtung manche interessante Momente zu Tage fördern. 

Darin stimme ich Vollere aber unbedingt zu, daß die Reime des 
Qurans in der Schreibung des offiziell überlieferten Textes einer ent- 
stellenden Ueberarbeitung unterzogen sein müssen, die im Sinne einer 
totalen Unterdrückung aller Pausalformen bis auf geringfügige Reste 

(z. B. *1> für das Pronominalsuffix der ersten Person in S. LXIX 

19, 20. 25, 2G, 28, 29 oder ly&t S. XXX III 10 u. dgl. m.) er- 
folgte. Ob sie absichtlich oder aus bloßer Nichtachtung der Reim- 
gebilde geschah, läßt sich wohl kaum mit Sicherheit bestimmen ; 
jedenfalls waren die Bearbeiter keine philologisch geschulten Leute, 
denn ihr Werk ist, wie Vollere zeigt, Stüin perarbeit. Für die Re- 
konstruktion reiner Reime genügt jedoch die Anwendung jener Pau- 
salregeln, die auch im Qasldenreiin Geltung haben. Die auf diesem 
Wege sich ergebenden Wortformen gehören immer noch der 'Ara- 
biyyah an; zur Einsetzung ausschließlich vulgärer Formen geben die 
Reim Verhältnisse nirgends gegründeten Anlaß, ja gerade sie sichern 
nicht selten die Aussprache der Trabendungen, wie z. B. S. XIX, 
XLV1I u. Ö. An anderen Stellen, wo Vollere apokopierte Formen 
einsetzt, geschieht dies nur der Theorie zu Liebe, ohne daß der 
Reim dazu nötigte; ich habe oben gelegentlich auf S. XIV 1—6, 
L42.43, LI 5,6 LIIl— 10, LXXX 34— 37, LXXXII 7,8, LXXXIX 1— 
4, CVI, CXIV hingewiesen, wo die Kasusendungen im Gleichklang 
bleiben. Aber auch die unleugbar große Menge gesichert Btummer 
Endungen (die übrigens zum größten Teil auf den Bcqueralichkeits- 
reim ün (in) entfallen) kann nicht als eine spezifische Erscheinung 
des Vulgarismus gedeutet werden, sondern bleibt durchwegs im 
Rahmen der poetischen Sprache. Selbst die Apokope der Akkusntiv- 



CORHfÜ UHIVER^Tr 



K. Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im alten Arabien 63 

endung, auf die Vollere so großes Gewicht legt, würde aus diesem 
Rahmen nicht hinaustreten. Zwar herrscht in der Poesie unverkenn- 
bar das Bestreben, die Endstellung des indeterminierten Akkusativs 
bei stummem Reimausgange zu vermeiden; das wird wohl in dem 
syntaktischen Charakter des Akkusativs als Casus adverbialis be- 
gründet sein, bei dem die Wortstellung im Satze und damit die Un- 
zweideutigkeit des Sinnes nicht in jenem Grade gesichert ist, wie bei 
den beiden anderen Deklinationsfällen. Tatsächlich hat sich ja auch 
in der Vulgärsprache die Akkusativendung um vieles länger und häu- 
figer erhalten, als die übrigen Träberscheinungcn. Immerhin kommt 
aber auch im Qa9idenreime die Apokope des Akkusativ-ä vor. Dem 
schon von Nöldeke, Gesch. d. Q. 28 Anni. 2 beigebrachten Beiego La- 
bidXXl4 kann ich zu weiterer Bekräftigung in der Eile nur den 
Hinweis auf Tarafah V >. Zuhair App. XX 3, Imr'ulqais App. 12 und 
XIX 26, al-'Afwah Nas. »T Z.5 und MuUlammis XV 13 anfügen, was 
vorläufig genügen mag. Freilich erscheint diesen wenigen Stellen 
gegenüber die von Völlers S. 164 zusammengestellte Reihe jener 
Quranverse (darunter vier ganze Suren), in denen die Reimnötigung 
seiner Ansicht nach die Fällung des Akkusativ-ä gebieterisch erfor- 
dert, als unverhältnismäßig lang, wenn Bio auch meines Erachtcns für 
den vulgären Charakter der quränischen Wortformen nicht beweisend 
wäre. Bei näherer Betrachtung verringert sich aber die Zahl dieser 
Beweisstellen ganz wesentlich. In der Verseinteilung bei Zam. ent- 
fallen die betreffenden Reimanstöße, wie aus der oben angestellten 
Vergleichung erhellt, zum allergrößten Teile; damit verlieren sie von 
vornherein ihre Beweiskraft und sind daher aus der Volloreschen 
Liste auszuscheiden ; ebensowenig beweisen natürlich die bei Zam. 
ii' i] hinzukommenden Unregelmäßigkeiten II 16 und IV 3, da sie durch 
dal Teilungssystem bei Fl. hinfällig gemacht sind. Aber auch für 
die sowohl bei PL wie bei Zam. verbleibenden Stellen (davon abge- 
sehen, daß diese wieder durch eine dritte Rezension außer Kraft ge- 
setzt werden können) habe ich bei S. LXXIII und CX, sowie bei den 
Versen XXXV 37—45, LVI 25, 35, 36 und LXVI 5 die selbständige Be- 
rechtigung ihrer Endungen im Reimaufbau der betreffenden Suren 
oben dargelegt. Eine unzweifelhaft zwingende Nötigung zur Apokope 
des Akkusativ-ä besteht somit nur für die beiden Verse LVI 24 und 
XL* 6. So wenig man nun aus den oben zitierten Dichterstellen 
schließen darf, daß Labid oder Mutalaminis eigentlich ohne Trab 
Gesprochen haben, so wenig ist beim Propheten und seiner Offenha- 
run? ein solcher Schluß aus einzelnen (oder auch zahlreicheren) Reim- 
fillea anhängig- Und so gewiß auch die Reimendungen des Quräns 
in der überlieferten Form das Produkt einer absichtlich oder unbe- 



COF.h 



M Gült gel. An/. 1900. Nr. 1 

wüßt entstellenden Umformung sind, so darf man diese Tatsache doch 
nicht im Sinne der vulgären Urabfassung deuten, so lange die durch 
die Qaaidenreime gesicherten Regeln der 'Arabiyyah für die Rekon- 
struktion reiner Reime (und deutlicher Assonanzen) genügen. Es 

ist wahr: Hatte der Prophet iLi trb" i)'^ J H> wirklich waätA'arrrns- 
äaib ausgesprochen, so hätte er ja wohl trotzdem in einem Reimkom- 
plex mit der Endung & saiba sagen können; aber daß er ganze 
Suren oder Strophen auf den Reim des Akkusativ-a aufbaute, wäre 
dann undenkbar. Gerade die S. XIX, der Vollere den soeben zi- 
tierten Satz entnimmt, ist ein Beispiel dafür; man kann doch un- 
möglich annehmen, daß Muhammad dem einen Anfangsreim Qj'i zu 

Liebe die übrigen G8 (nach Völlers 90) in Krage kommenden Verse 
in eine Kasus-Endung hätte auslaufen lassen, die seiner Sprache, in 
welcher er den ganzen Quran offenbarte, fremd war; auch ein Stümper 
würde in solchem Falle lieber das £ine unbequeme Wort zu ver- 
meiden wissen. Gerade der ausgedehnte Gebrauch der Akkusativ- 
endung im Reime ist vielmehr ein Beweis für ihre Verwendung in 
der lebendigen Sprache des Propheten. 

Alle Gründe sowohl deduktiver Wahrscheinlichkeit als auch in- 
duktiver Erforschung der Qurftnsprache an der Hand der Reime 
sprechen also für die Bestätigung der historischen Nachrichten über 
die Pereon, die nähere und weitere Umgebung des Verfassers und 
des augenscheinlich in der Text Überlieferung und in der Darstellung 
der national arabischen Philologie vorliegenden Sachverhaltes : daß 
nämlich Muhammad die Sprache der Quraiä, d. i. die mit dem Trab 
versehene, aber sonst in vielen Einzelheiten von der 'Arabiyyah des 
Xajd abweichende beduinisch - patrizische Mundart des I.Iijh • ge- 
sprochen und in seinem heiligen Buche verwendet hat; nur sind hier 
die Eigentümlichkeiten dieser Sprache durch die sklavisch-getreue 
Ueberlieferung einer von snobistisch-halbgebildeten und rechthaberi- 
schen Redaktoren einmal eingeführten Orthographie und Orthoepie, 
die auch die (mit gewissen Vorurteilen und Traditionen ohnehin nicht 
recht vereinbaren) Reime nicht verschonten, verdunkelt, ja manchmal 
zu einer Karrikatur der östlichen (taminiischen) 'Arabiyyah verzerrt. 
Dem gegenüber stützt Vollere seine Theorie auf die Existenz der 
Varianten, die er als Uebcrreste der Urfassung ansieht. Aber eben 
dies scheint mir die allerunwahrscheiulichste I-ösung des Rätsels zu 
sein, ja das Dunkel desselben noch zu vermehren, da ich für den 
Fall der vulgären Urfassung des Qurans die isolierte Erhaltung ein- 
zelner Stellen dieser Fassung nicht begreifen könnte; der Zahn der 
Zeit, auf den Vollere sich beruft, reicht zur Erklärung der Tatsache, 



COMiiL UNIVERSUM 



K. Völlers, Volkssprache und Schriftsprache im allen Arabien 55 

daG nur ganz Vereinzeltes von der Urfassung auf uns gelangt ist, 
nicht aus ; viel plausibler wäre dann die vollständige Vernichtung der 
alten Tradition oder die Konstatierung prinzipieller Differenzen gegen- 
über dein aktuellen Text. Gerade die Erhaltung der Varianten be- 
weist aber, daG hier auffälliges, von der Übrigen alten Tradition in 
dem ganz bestimmten Einzelfalle abweichendes vorlag. Solcher Ein- 
zelfälle mögen ja ursprünglich noch mehr gewesen sein, aber sie 
waren immer etwas singuläres. Auf Völlers' Frage >wie wären die 
anerkannten Hüter der ältesten Ueberliefeiung dazu gekommen, die 
erhabene Sprache des Gesandten Gottes durch ein volkstümliches, 
ja plebejisches Idiom zu ersetzen ?< ist zu antworten, daG wir die 
Uebnng der ausgebildeten islamischen Tradition und Legende nicht 
auf die Zeit des Propheten und seiner unmittelbaren Nachfolger 
übertragen dürfen. Textkritische und philologische Fragen, die hun- 
dert Jahre später für das Weltreich des Islam von der höchsten, 
ans Leben greifenden Wichtigkeit sein mochten, waren den Genossen 
und den unmittelbaren Nachfolgen des Gottesgesandten gleichgültig. 
Außerdem darf man nicht vergessen, daG die Ueberlieferungsverhält- 
nisse des Quräns in und gleich nach seiner Entstehungszeit doch we- 
sentlich anders gewesen sein müssen, als die fromme Tradition es 
darstellt. Mit Recht macht sich Winckler, Arab. seinit orient 09 
über die naiven Vorstellungen von der Tätigkeit der Quränredak- 
toren, die ihren Text >aus Zetteln, Schulte rknochen, Palmblättern, 
dachen Steinen und dem Gedächtnis der Menschen < zusammenstellten, 
lustig. In den großen Handelsstädten Mekkah und Medinah sollte 
das Gesetzbuch einer rasch an Zahl und politischer Macht zuneh- 
menden Gemeinde keine regelrechte Aufzeichnung gefunden haben? 
Aber die muhammedanische Tradition, das mittelalterlich-asketische 
Ideal, in das sie hineinwuchs, brauchten diese Darstellung; ohne 
solche Anneleute-Romantik hätte der islamische Passionsmylhos bald 
seinen Heiz für Horasäner, Kufaner und Kairenser verloren. Die 
moderne Forschung aber darf sich durch solche Geschichtskonstruk- 
lionen nicht blenden lassen. Es kann ja garnicht anders sein, als 
daG die >Offenbarungen« des Propheten, von der allerersten Zeit 
etwa abgesehn , sofort aufgezeichnet wurden. Die verschiedenen 
Nachrichten über nachträgliche Korrekturen und Widerrufe bestimmter 
Vorschriften sind garnicht verständlich, wenn man jene > Sittenein falts- 
Hrhilderungen< der Legende ernst nimmt. Wie die Aufzeichnungen 
aber graphisch ausgesehen haben mögen, davon geben uns die Pa- 
pyros/unde aus der Zeit der Eroberung Aegyptens eine Vorstellung. 
I'aß nun bei der Vorlesung dieser Konsonantengerippe die Individu- 
zhut der Leser, ihre Herkunft, Bildung, Konsequenz und Aufmerk- 



co*„ . 



56 Qött. gel. Ans. 1900. Nr. I 

samkeit wesentliche und dabei bei einer und derselben Person wech- 
selnde Abweichungen bewirken mußten, läßt sich denken. Als der 
Kodex der Gesetze, unser Qurftntext, schon zusammengestellt war, 
werden jene einzelnen Aufzeichnungen wahrscheinlich noch eine Zeit 
lang unter den Leuten kursiert haben. Daß die offizielle Redaktion 
von jenen individualistischen Zufallsvelleitaten keine Notiz nehmen 
konnte, ist doch wohl begreiflich; aber wenn Völlers weiter fragt: 
>Welche Gründe hätten vorgelegen, diese Verunzierung der ursprüng- 
lichen Sprachform der Nachwelt zu überliefern«, so kann mnn erwi- 
dern, daß die Rabulisterei der islamischen Theologen und Juristen 
noch ganz andere Leistungen spitzfindiger, zum Teil oppositioneller 
Pedanterie aufzuweisen hat. Die medinische Verborgenheit, in welcher 
während der Zeit der umayyadischen Herrschaft die theologischen 
Studien blühten, ohne einen nennenswerten Einfluß auf die politische 
und soziale Entwicklung der Dinge ausüben zu können (vgl. Nöldeke, 
Gesch. d. Q. 264 f.), begünstigte in hohem Grade die Pflege solcher 
Kleinarbeit Als später der Qur&n die höchste Wichtigkeit als vor- 
nehmste Gesetzesbasis erlangte und die Philologie im Dienste des 
Gottesstaatos über der Reinheit und Unverfalschtheit des heiligen 
Textes zu wachen hatte, mußte sie sich notgedrungen mit allerlei 
auf solchem Kram beruhenden Fragen beschäftigen. So kamen auch 
die vulgären Varianten der ältesten Leser auf die Nachwelt, und so 
erklärt sich ihre Existenz ohne Widerspruch zu den historischen Be- 
richten und den textlichen Grundlagen. So dürfen sie als wichtige 
sprachliche Dokumente für die Erkenntnis der Volkssprache in den 
tfijftzenischen Städten der f ruhislamischen Zeit angesehen und benutzt 
werden, und ich halte darum die wegwerfende Art, in der sich 
Brockelmann (Grundr. d. vgl. Gramm. 1 24) über ihre sprachliche Be- 
deutung und ihre Verwendung durch Völlers äußert, für unberechtigt 
und ungerecht. Gerade darin, daß Völlers ihre Wichtigkeit für die 
Erkenntnis der altarabischen Vulgärsprache erkannt, und durch ihre 
Vergleichung mit den Eigentümlichkeiten der späteren Verkehrs- 
sprache und der heutigen Dialekte den Weg zur Darstellung und 
Erforschung dieser alten Mundart weist, liegt das große Verdienst 
seines Buches, und wenn ich ihm auch in den weiteren Folgerungen 
und Schlüssen auf die ursprüngliche Sprache des Qurftns selbst nicht 
beistimmen kann, so meine ich doch, daß er sich mit diesem Werke 
ein ehrenvolles und dauerndes Denkmal in der Entwickelungsge- 
schichte der Arabistik gesetzt hat. 

Wien R. Geyer 






COPNfll UNIVERSirr 



Haentsch, Altrömisrher und israelitisrber Monotheismus 57 



B. BaeaUeh, AMorientaliscber und israelitischer Monotheismus. 
Tübingen 1006, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). XII + 120 S. 8". 

Die vorliegende Schrift will ein Wort zur Revision der entwirk- 
lungsgesehichtlichen Auffassung der israelitischen Religionsgescl lichte 
sprechen. Und zwar meint Baentsch unter dem Eindruck der baby- 
lonischen Forschungen, es müsse ein engeres Verhältnis zwischen der 
babylonischen Theologie und der israelitischen Religion festgestellt 
werden, als in der von Wellhausen begründeten Schule geschieht. 

Zu diesem Zwecke hebt er zunächst die monotheistischen Strö- 
mungen in der babylonischen Religion hervor und findet sie in der 
nationalen Volksreligion, in der Religion der frommen 
Herzen und in der priesterlichen Religion. Auf dem 
ersten Gebiete kommt es wegen der Verwandtschaft von Religions- 
und Stanteleben durch die monarchische Ausgestaltung des babyloni- 
schen Staatswesens zu einer monarchischen Zuspitzung auch des 
Pantheons im höchsten Staatsgotte, also Marduks in Babel und As- 
surs in Assur. Doch führt diese Entwicklung nirgends über das 
Prinzip des Polytheismus hinaus (S. 6 — 12). Die frommen Herzen 
schließen sich zwar oftmals an einen Gott besonders eng an, auf 
den sich die religiöse Beziehung konzentriert, aber auch hier findet 
nur Annäherung an den begrifflichen Monotheismus statt, der Poly- 
theismus wird auch hier nicht überwunden (S. 12 — 19). Dagegen ist 
ps in der priesterlichen Religion zu einem Monotheismus gekommen, 
der auf der Spekulation vom suminus deus ruht. Der oberste Ilim- 
melskreis wird von Anu, der mittlere von Ninib, der untere von Sin 
regiert; diese drei summi dei »schreien« aber nach Identifizierung. 
Dazu kommt, daß die Planetengötter wieder eine enge Beziehung zu 
den WelUren habeu, die nach den Sternbildern des Zodiakus be- 
stimmt werden. Hierbei steht Sin als Herrscher zur Weltära der 
Zwillinge, Marduk zu der des Stiers u. s. w. Zwischen Sin und Mar- 
duk ist nun wieder durch Schamasch eine enge Beziehung vor- 
handen. Denn Sin-Mond und Schamasch-Sonne zeigen verwandte 
Ei genschaften, Schamascii aber verschlingt sich mit Marduk, dem 
Gotte der Frühjahrssonne, und Marduk wiederum als Jupiter ver- 
schmilzt mit Ninib-Mars, Nebo-Merkur, Nergal-Saturn, dn diese vier 
Planeten die vier Himmelsstellungen der Sonne bezeichnen. Das drängt 
zu der Anschauung, daß die verschiedenen Götter nur Teilerschei- 
nungen einer einzigen göttlichen Macht sind. Aehnliche Spekula- 
tionen finden sich in Aegypten (S. 19 — 38). Diese monarchische Ge- 
staltung des Pantheons hat nun auch auf die Kultur Kanaans cinge- 



COPNEU UHIVERSJTY 



68 Oött. gel. An, 1009. Nr. 1 

wirkt, wo der Begriff (Ich Kl 'cljön erscheint, an den eine monotheisti- 
sche Lehre ohne weiteres hätte anknüpfen können (S. 38—42). — Bei 
dieser Entwicklung hat der altorien tausche Monotheismus nun zwar 
den Polytheismus nicht prinzipiell überwunden und verläuft daher im 
Pantheismus, während der israelitische Monotheismus den Polytheismus 
prinzipiell verwirft und ethisch ist (S. 42—48). Aber dennoch be- 
stehen Zusammenhange zwischen beiden Formen. Zunächst zeigt die 
ursprünglich kanannäisclie Abrahamsage, daß der Begriff des El 'eljön 
mit monotheistischer Tendenz in Kanaan bis auf die Zeit der israeli- 
tischen Einwanderung lebendig war. Die Religion Abrahams hängt aber 
mit dem babylonischen Mondkult zusammen; der El 'eljön war gewiß 
wie Sin irgendwo am Himmel lokalisiert (S. 48 — 65). Ferner aber 
hat der Sinkult auch auf die vormosaische Wüstenreligion der He- 
bräer eingewirkt. Denn der Sinai ist der Berg des Mondgottes, die 
Midianiter wie die Minäer sind Mondverehrer gewesen, die ältesten 
israelitischen Feste, Neumond, Sabbat, Passa sind Mondfcstc, die 
Ahnen der Israeliten müssen Verehrer des Mondgottea gewesen sein. 
Mit dem Mondgotte ist der hebräische Wettergott Jahve identifiziert 
worden und hat astralen Charakter als Jahve Sebaot, d. h. Herr des 
Sternenheers, erhalten (S. 6j — 77). Damit wird er zum Hinunels- 
gott und an ihn hat Mose angeknüpft, obwohl ein schöpferisches Er- 
lebnis hinzukam. Mose hat nämlich den prinzipiellen Bruch mit der 
Naturreligion vollzogen, der sich nirgends sonst im altorientali sehen 
Glauben findet. Mit diesem Bruch hat er der Jahvereligion den 
Stempel des ethischen Monotheismus aufgeprägt ; und der neue Jahve- 
glaube hat sich im Kampf mit der Naturreligion im Laufe der Ge- 
schichte behauptet (S. 77—108). 

Ich fürchte, der Aussichtsturm, von dem aus Baentsch uns die 
genannten Zusammenhänge zeigt, ist zu schwach gezimmert, um halt- 
bar zu sein. Oder man muß die merkwürdige Brille des Panbabylonismus 
aufhaben, um sie zu sehen. Auf zwei Kulturkreise, den kanaanäi- 
sehen und den althebräischen am Sinai, soll der babylonische Mond- 
kult mit monotheistischer Tendenz eingewirkt haben. Mng nun der 
Mondkult in einzelneu Priester kreisen mit monotheistischen Spekula- 
tionen verbunden gewesen sein, wofür man den Bchönen Hymnus an 
Sin (4. Rawl. 9 f.) anführen mag, so vermisse ich doch gänzlich den 
Beweis, daß er in dieser Gestalt zwischen 1500 und 1000 v. Chr. auf 
nndre Völker eingewirkt hat. Sin war damals entthront durch Mar- 
thik, der mit dem Monde nichts zu tun hat. Zum Zweck einer Ver- 
bindung des Mondkultus mit Kanaan wird Abraham zu diesen beiden 
Begriffen fälschlich in Beziehung gesetzt. Der abu remnu (Vorn 
4. Rawl. U, 27) hat mit ab-räm (Von) kein« Verwandtschaft; wo Ur 



. . 



* I r ^ ' 



Baentsrb, AKrümiichfr and üraelitiscber Monotheismus ?'l 

Kasdim lag, das in LXX unbekannt ist, wissen wir nicht. Charrän 
kommt für die Vätergeschichte nicht als Kultstatte, sondern als Mittel- 
punkt der aramäischen Stämme in Betracht; die 318 Knappen in 
Gen. H auf die Tage des sichtbaren Mondes zu deuten, mag möglich 
sein, doch überzeugungskraftig ist es wirklich nicht; denn mit den 
>uralten UeberlieferungBelementen< in Gen. 14 ist nun einmal nichts 
anzufangen. Vollends die Behauptung, der El 'eljön der Abraham- 
zeit sei astralen Wesens und werde irgendwo am Himmel lokali- 
siert gedacht (S. hb. 62), schwebt völlig in der Luft. In Achi- 
jamis Brief ist schwerlich ein mächtiger babylonischer Einfloß auf 
das Westland (S. 57) zu entdecken; übrigens ist der Verfasser, falls 
Achijami =» WffV, ener € 'n Hebräer denn ein Kanaaniter. Ebenao 
willkürlich aber ist die Behauptung, Abraham sei eine kanaanäische, 
keine israelitische Gestalt. Wo besteht denn nur das geringste Recht 
zu dieser Behauptung? Abraham trägt den gleichen Nomaden- 
charakter wie Isaak und Jakob, der sich gleich schlecht aus kanaanä- 
ischer Sage erklärt Das zarte Kolorit seiner Religion ist dein kana- 
anäischen entgegengesetzt Denn alles Sinnliche fehlt und das Gei- 
stige ist an die Stelle getreten. Gerade in der Ueberwindung des 
kanaanäischen Menschenopfers wird von der altertümlichen Elohim- 
quelle die religiöse Tat Abrahams erblickt. Kr steht alBO in jeder 
Hinsicht in Gegensatz zur kanaanäischen Kultur. Er Btammt aus* 
Aram (Gen. 24, 10), wie alle Hebräer ans Arain stammen. Diese 
ethnologische Erinnerung gehört zu den sichersten Stücken der Väter- 
sage. — Aber auch den starken Einfluß des Mondkultus auf die alt- 
hebriÜBchen Stämme am Sinai bezweifle ich. Sicher scheint mir frei- 
lich, daß der Berg seinen Namen von Sin hat, und möglicher Weise 
waren die Midianiter Mondverehrer. Auch hängen Neumond und 
Sabbat ursprünglich mit dem Mondlauf zusammen, irgendwie wohl 
auch das Passa (S. 71). Doch lassen sich daraus gar keine zwin- 
genden Schlüsse auf eine Mondreligion der vormosaischen Hebräer 
ziehen. Baentsch fühlt das auch, wenn er den Jahve der vormosai- 
s-hen und mosaischen Zeit bereits eine recht komplizierte Größe 
nennt und neben den lunaren Zügen in ihm einen Wettergott und 
Valk&ngott und Stammesgott findet (S. 68 f.). Er glaubt in Jahve 
einen Wettergott mit dem Mondgott verschmolzen (S. 73 f.), meint 
aber, der astrale, genauer lunare Charakter dieses summus deus hebe 
Jahve über das heute vielfach angenommene Niveau hinaus, wenn 
auch nicht bis auf die Höhe der Mondverehrer von Ur (S. 76). Hier 
wird doch der Mondreligion eine religiöse Bildungskraft zuerkannt, 
die bei den Hebräern unerweislich ist, und dagegen werden die 
wirklich überlieferten frommen Züge der Vätcrreligion ganz unter- 






COßNEli UHIVERSlTY 



60 Gott gel. Aiir 1900 Nr. ! 

drückt. Die Gottcsvoretellung der Väterzeit läßt sich vielmehr aus 
der Gestalt des nial'ak jahve entnehmen , der gar keine astralen 
Züge aufweist Diese Gestalt des Engels Jahves ißt aus der nach- 
mosaischen Zeit nicht erklärbar, so oft man das auch versucht 
hat, sondern nur als die Hülse der ältesten israelitischen Gottes- 
erscheinung verständlich. Denn sie enthält das göttliche Subjekt 
häufig noch in sich, neben dem später ein geschöpfliches hinzuge- 
kommen ist. Hier sehen wir die cdeln, milden, friedlichen Züge des 
Gottes, der Hirt und Beschützer seiner Frommen ist und sie segnet' 
(Gen. 46, 15 f.). Am ehesten läßt er sich mit dein göttlichen Ahn- 
herrn des Stammes vergleichen, das Wesentliche liegt aber in der 
Sittlichkeit seines Wesens, der z. B. das altsemitische Menschenopfer 
nicht mehr entspricht (Gen. 22). Von astralen Motiven fehlt hier 
jede Spur. 

In den Bannkreis einer unbewiesenen Astralreligion wird nun 
auch Mose gestellt, aber glücklicher Weise nur, um ihn alsbald dar- 
aus zu befreien (S. 77 ff.). Abgesehen davon, daß ich den Grund für 
Moses Monotheismus nicht in einem letztlich babylonischen Mono- 
theismus sehen kann, halte ich Baentschs Ausführungen zur mosai- 
schen Religion für sehr beachtenswert und bedeutsam gegenüber der 
gegenwärtigen häufigen Unterschälznng. Nach ihm hat Mose mit der 
Astral religio n prinzipiell gebrochen, indem er den summus deus nicht 
mehr mit einer astralen Himmelserscheinung verband, sondern als 
lebendige sittliche Persönlichkeit erfaßte (S. 87). Damit ist etwas 
grundsätzlich Neues gegeben (S. 88), und richtig wird das ethische 
Pathos und die Intoleranz der Religion Moses sowie die Bildlosigkeit 
Jahves hervorgehoben (S. 88) und betont, daß es sich in der folgenden 
Zeit nicht um die Entwicklung eines religiösen Prinzips, sondern um 
den Kampf zweier Prinzipien handelt, der Mosereligion und der Na- 
turreligion (S. 94). Diese Gedanken haben bleibenden Wert, weil sie 
mit den geschichtlichen Zeugnissen in Einklang stehen, was die Vor- 
stellungen von der Wirksamkeit der babylonischen Astral religion auf 
die hebräische Religion leider nicht tnn. 

Man sieht, wie ernstlich Baentsch bemüht ist, der religiösen Ge- 
stalt Moses größere Umrisse zu geben, als in der > entwicklungsge- 
schichtlichen AufTassung< bisher vielfach geschieht; und mit Moses 
Bild vergrößert oder verkleinert sich ja stets das Totalbild der alt- 
testam entlichen Religion. Aber falsch ist es, als Hintergrund zu 
diesem Bilde die babylonische Astralrcligion anstatt der Patriarchen- 
religion zu wählen. Mose will nach der Ueberlieferung den Gott der 
Väter verkündigen (Ex. 3,6); daran dürfen wir nicht rütteln, wenn 
sich nicht alles in ein großes Phantasiebild autlösen soll. Und die 






[UUNNERSirr 



Baentsch, Altrömisrber und israelitischer Monotheismus Gl 

l'eberlieferung gibt auch genug Anzeichen, aus denen sich der Zu- 
sammenhang zwischen Mose und den Vätern verstehen läßt. Diese 
Anzeichen aufzusuchen ist eine der vornehmsten Aufgaben der hebräi- 
schen Sagenforschung, die mit dem gegenwärtigen Skeptizismus nicht 
sehr gefördert wird. Sonst kommt man auf so unglaubhafte Vor- 
stellungen, wie daß die mosaische Religion eine Wahlreligion ge- 
wesen sei und was dergleichen mehr ist. Immer neue treue Prüfung 
und Sichtung des überlieferten Sagengutes wird uns aber zeigen, daß 
der Zusammenhang zwischen Mose und den Vätern ohne jegliche 
Einmischung astraler Motive herstellbar ist. 

Freilich muß zum Schlüsse gesagt werden, daß der Entwicklungs- 
begriff, den auch Baentsch ja anwendet, überhaupt nur ein Hilfsbe- 
griff ist, um die Erscheinungen und Vorgänge des geistigen Lebens 
gegen einander zu ordnen. Eine erschöpfende Erklärung für die 
Entstehung der einzelnen geistigen Phänomene kann er niemals geben. 
Er muß auf jedem Punkte ergänzt werden durch den der Schöpfung. 
Jedes geistige Phänomen enthält in sich einen neuen Kern, der nie- 
mals auf dem Wege der Entwicklung restlos erklärbar ist, sondern 
als Neuschöpfung mitten im System der Dinge begriffen werden muß. 
Je größer ein geistiges Phänomen ist, je mehr es sich von seiner ge- 
samten Umgebung abhebt, desto mehr wird das Unableitbare in ihm 
vorwiegen. 

Greifswald 0. Procksch 



Dach der Strahlen. Die größere Grammatik des Itarhchraeas. Ueber- 
setxung nach einem kritiarh berichtigten Texte mit textkritischem Apparat and 
einem Anbang: nur Terminologie <on Dr. Axel Mobeif, Privatdoxeot an der 
rnivenitit zu Lund. Einleitung und xweiter Teil. Leipzig, Otto Harrassowitz. 
1907. 

Das Interesse, das wir an den syrisch geschriebenen Gramma- 
tiken nehmen, liegt nicht darin begründet, daß es die eingebornen 
Grammatiker verständen, die Eigentümlichkeit ihrer Sprache heraus- 
zuheben und in sachgemäßer und originaler Fassung uns vorzuführen; 
das leisten die syrischen Grammatiker noch weniger als die weit ori- 
ginelleren arabischen; unser Interesse liegt vielmehr, abgesehen von 
dem rein historischen Reize, die Uebernahme und Entwicklung der 
grammatischen Grundbegriffe zu verfolgen, in den mancherlei wich- 
tigen Einzelheiten, die uns bei Gelegenheit mitgeteilt werden und die 
in den richtigen Zusammenhang gebracht, zum besseren Verständnis 
anderer Erscheinungen viel beitragen köuueii. Es ist deshalb mit 






CORNEU UHWERSlTY 



62 Oölt. gel. Abi. 1909. Nr. 1 

Freuden zu begrüßen, daß uns in der vorliegenden Arbeit eine Ueber- 
setzung des wichtigsten, wenigstens umfangreichsten Werkes dieser 
Art, des Buchs der Strahlen des Barhebraeus, auf Grund eines kri- 
tisch berichtigten Textes geboten wird. Freilich, einen kritisch be- 
richtigten Text, dessen Ausgabe dein Verf. aus ökonomischen Gründen 
nicht möglich war, hätte man noch lieber gesehen; doch erweckt die 
Akkuratesse der Uebereetzung und die Sicherheit, mit der aus der 
handschriftlichen Tradition das richtige herausgefunden ist, ein gün- 
stiges Vorurteil auch für die Genauigkeit und Vollständigkeit des 
kritischen Apparates, den ich hier nicht nachprüfen kann. 

Das Buch bringt nach einer Vorrede zunächst eine Beschreibung 
und Würdigung der Handschriften, S. XV— XXIV— XUV. Die Aus- 
gabe des Abbe Martin 1872 basiert durchaus auf der minderwertigen 
Pariser Hs. (= P), die anno 1004 vollendet ist. Daneben ist be- 
nutzt aus dem brit. Museum eine Hs. add. 7201 (= L), die M. ins 
17. oder 18. Jahrh. verweist, aus der Vaticana ms. N. 416 (anno 1637) 
(= V), verglichen die Hs. des Joseph David, eborepiscopus von Mosul 
(= D, Datierung nach den Angaben Martins nicht sicher), kaum her- 
angezogen die 2 wichtigen Hs. der Bodleiana cod. Hunt 1 (= H anno 
1491) und cod. Poe. 298 (= anno 1572). Zu diesem nicht reichen 
auch vielleicht nicht ausgiebig genug benutzten Material MartinB 
kommen bei Moberg folgende 11 Hss. hinzu. Die älteste und wert- 
vollste ist die in Florenz bibliot. Mediceo Laurenziaua aufbewahrte, 
zum Teil noch zu Lebzeiten des Barhebraeus geschrieben, abge- 
schlossen 1292, = F; aus der library of Trinity College Dublin eine 
Hs. (= T), anno 1298 vollendet, und eine zweite (= Tr) vom Jahre 
1578; aus dem brit. Museum eine Hs. vom Jahre 1332 (= 2); aus 
der Kgl. Bibliothek in Berlin 4 Hs. (S, B, Sa, 6) ; aus der Göttinger 
Univ.-Bibliothek eine Hs. vom Jahre 1481 (= G) und aus der Univ.- 
Bibliothek in Cambridge zwei Hs. aus den Jahren 1750 (= C) und 
= 1736+ (=* Ca). In der vom Verf. S. XVII abgedruckten Nach- 
schrift des Abschreibers in der Hs. T scheinen einige Schreibfehler (?) 
zu stecken. Die Worte, die die Herkunft des Schreibers bringen, 
lauten r ra* {b^*w fk ~i-~ i&^^e ^oj. Mit Recht nimmt der Verf. 
an der Verbindung '<u)jk.v>.M» Anstoß, aber mit Unrecht, m. E., faßt 
er diese Worte zusammen. SUtt mit ihm »~?<^3? t&^*» zu lesen 
und einen sonst nirgends genannten Ort zu schaffen empfiehlt es 
sich i&j^iao für I&^m* zu lesen ; ib^^so wird ähnlich wie \t n; m m 
gebraucht. Der Ort -j-jo-a, kudaidi (nicht kudeid) liegt bei Mosul, 
Sachau Katal. S. 480. Unwahrscheinlich ist mir auch die Verbindung 
S. XVIII, 2 ich bitte (jeden): Jim J-^».-, Tj J^?^-o es ist sicher zu 
lesen i^» ^. S. XXV ff. werden die Hss. gewertet und aus drei 



CORNElL UNNDttlTY 



B&rhcbruos, Bach dar Strahlen, Oben. v. A Hoberg G3 

Fällen mit Recht der SchluO gezogen, daß im allgemeinen die Ueber- 
lieferung in FTG8 marg. S der in DFL vorzuziehen ist. In diesen 
letzteren Hss. liegt nach den von M. beigebrachten Beispielen fraglos 
ein »berichtigter* d. h. nach der jeweiligen Schulgrammatik absicht- 
lich veränderter Text vor. Der Entscheidung, die der Verf. in der 
Frage S. XXVIlfT. trifft, kann man nur zustimmen; danach würde die 
Auffassung von [t-va als plur. von Hi*a auf Barhebraeus zurück- 
gehen. Daß lh~p* Luc 14,21 so gut wie prov. 1,21 >Wege< be- 
deutet und mit ?Lua nichts zu tun hat, ist freilich sicher. Ich ver- 
mute, daß Barhebraeus die Bedeutung zu prov. 1,21 aus dem Griechen 
erschlossen hat, wie öfter. Aber der Irrtum scheint älter zu sein, 
cf. Martin I, S. 29,8. Die Schwierigkeit, das Wort Ib^i* (cf. J^ä etc.) 
von Wegen in der Stadt zu verstehen, half mit zur Umdeutung, 
vgl. die Bemerkung auf S. XXXI Anra. 3. Ich habe nicht die Mittel 
zur Hand um nachzuprüfen, ob etwa vor Barhebraeus platea und pa- 
latium (J.ß'v und ^frf ) verwechselt worden. 

Der zweite Teil des Buches bringt die Uebereetzung des letzten 
4. Buches der Grammatik des Bh. mit dem dazu gehörigen textkriti- 
schen Apparat, S. 1—161; sie umfaßt den Text von S. 193 bis 2G1 
in der Ausgabe Martins. Die Uebersetzung des allerdings ziemlich 
monotonen und keine sonderlichen Schwierigkeiten bietenden Textes 
ist sehr gut; ich trage kein Bedenken zu sagen, daß der Verf. sein 
Ziel S. V, wonach seine Uebersetzung soweit wie nur möglich den 
Text ersetzen will, erreicht hat Ich beschränke mich deshalb hier 
auf die Besprechung einiger Sätze, in denen wirkliche oder schein- 
bare Mißverständnisse des syrischen Textes vorliegen. Ich zitiere 
nach der auch von Moberg beibehaltenen Seitenzählung der Ausgabe 
Martina. S. 193,20 ist die durch den fetten Druck des >eines* an- 
gezeigte Betonung offenbar irreführend. 193, 24 ist das syr. 1161U t on» 
prägnant und wiederzugeben mit: >allein (schon) von den Buch- 
staben c = ipsis litteris. 194,2 wird wohl zu Übersetzen sein: >ohne 
Lesezeichen können vielleicht die Gelehrten unter ihnen (den Ara- 
bern) richtig lesen, aber die übrigen, Ungebildeten, vermögen es 
nicht wegen Mangel an dem, was die Griechen.. .. nennen*; es ist 
für V-ojo-o zu lesen Uajqä, für das ^*»-* vermute ich ipwva? -Vo- 
kale. Da« >Saron* 195,2 ist m. E. nicht richtig, aber ich kann nichts 
besseres geben. 196,8 gehört das J"»*^ lo.i.wb^ des Textes 
nicht nur, wie der Verf Übersetzt, zum 1 sondern auch zu o und - 
(w. and j.). 196,20 ist zu Übersetzen: das ihnen ähnlich ist darin, 
daß auch der Luftatrom dabei gezogen wird — statt: welcher ihnen 
hinsichtlich der Dauer des L. gleichkommt; es soll nur gesagt sein, 
daß das £ auch, wie die anderen »Zisch*lnute mit pfeifendem Luft- 






EU universjty 



04 Qütt. gel. Am. 1909. Nr. 1 

ström gesprochen wird, auf die Dauer desselben kommt es nicht an. 
S. 198,14 oüJä^* ot^u heißt wohl nicht >er hat seinen Kr. ausge- 
plünderte, sondern >sein Kr. hat ihn ausgeplünderte 201,2 ist 
v^jll mit > wurde zerrissen« falsch übersetzt; es wird von dem 
Jagen von Schafen ■ ^> - o>- i gebraucht und ist etwa Synon. von * J - -M 
cf. Philox. Mab. 140,20 (sie. leg.)- 203,15 statt: »so auch in dem 
Worte (des Buches) Iob.< — so auch beim Verb. lob. — . 204,12 
wohl nicht: der Schuldbrief tobt wie das Feuer; {toj, Höllenfeuer 
muß Objekt zu jaou sein. 204,25 nicht: da er mich ganz auf sich 
geladen hat ist nebst diesem auch das meinige bei ihm, sondern : 
indem er mich ganz darin (oder damit) trägt samt dem, was mir ge- 
hört. 205,7 ist f *»-&■-{ zwischen -fpa^aTcxT] und Xo?txij natürlich die 
T)»tx^, nicht 'Iddxr,; ebenso ist 205,12 -i»Ü nicht ipiujviux, sondern 
Armenia. Der Text 211,24 bedeutet nicht: und wenn die bewunde- 
rungswürdigen Ostsyrer diese Abgeschmacktheit in einer anderen 
Sprache, mit der sie vertraut wären, versuchten, entehrten sie sich« 
— sondern : wenn sie diese Ab. in einem anderen Alphabet, daß sie 
kannten, versuchten, käme ihre Torheit ans licht (convincerentur cf. 
z.B. Sirach 23,21). In dem unvollständigen syrischen Alphabet, das 
jene Unterschiede (zwischen media und aspirata etc.) nicht ausdrückt, 
bleibt ihr Fehler verborgen. 213, 17 ist l; n^. nicht > Wurzel«, son- 
dern, falls !wa zu lesen ist, kann nur das adj. unfruchtbar gemeint 
sein. 238,5 ist »s.n so wenig >biegen< wie arab. Juu. 244, 2 f. sind 
die Bedeutungen von l»t (>Schar<) J-ft*>t und IU^ (»Herde«), 
fk^aw (>Haufe<) nicht richtig angegeben. 246,24 bis 247,2 ist 
nicht recht verstanden. Barhebraeus redet hier von der Fixierung 
der Modulation des liedners, die dem Satz ganz verschiedenen Inhalt 
(U-j. intentio) geben kann, für die Schrift. Der Absichtssatz ist 
vom Verf. übersetzt worden : Damit jene verschiedenen Stimmodula- 
tionen, von denen jede einen besonderen Sinn anzeigt, wenn sie von 
dem Lesenden durchs Sehen, wie von dem Sprechenden durchs Hören 
erkannt werden, auch ausgedrückt werden mögen; richtiger wohl: 
damit eben jene verschiedenen Modulationen, von denen jede einen 
besonderen Sinn gibt, durch Zeichen festgelegt, vom Vorleser beim 
Sehen (in videndo) gerade so wiedergegeben werden wie vom Redner 
beim Vortrag. Der Satz ,01—,^ ^ ist vom Verf. falsch bezogen. 

247, 10—14 lautet bei dem Verf.: Diese modulatorischen Zeichen 
werden j^— o-a? !■ ■ 1 genannt, weil ebenso wie jede bedeutsame 
Stirn modulation zu einem beabsichtigten Sinne in einem besonderen 
Verhältnisse steht, das durch sie zum Ausdruck kommt, so steht auch 
jedes von diesen Punktzeichen zu einer bedeutsamen Stimmodulation, 
die auf einen beabsichtigten Sinn hinweist, in einem besonderen Ver- 



CORH&l UNWER3TY 



Barhebraeoa, Buch der Strahlen, übers, v. A. Moberg 66 

hältnis, das durch dies Zeichen erkannt wird. Ich würde übersetzen : 
Diese Notenzeichen heißen so, weil, gerade so wie jeder Satz für 
(oder gemäß) jeden beabsichtigten Sinn eine besondere Betonung 
itv\..». Spezialität) hat und durch sie zum Ausdruck kommt, so hat 
auch jedes derartige Notenzeichen für jeden Satz, der einen beab- 
sichtigten Sinn hat, eine besondere Betonung und wird mit ihr (oder 
auch ihm) bezeichnet. JL^oollo kann nicht bedeutsame Stimmodulation« 
bedeuten und »ou*» ist nicht das Verhältnis, sondern der tüsoc, der 
auf ein övrirjxov paßt, in diesem Fall der dein Inhalt kongruente 
Ton des Vortrages; p_~_a bedeutet die Stimme für den besonderen 
Kall exemplifizieren, modulieren und '»»j U~j sind die Zeichen dafür. 

Das Zitat aus Gregor Naz. 252, 15 f. ist sicher falsch übersetzt, 
alter ich kann das richtige nicht finden. Der U , ^ -i ^ 253 unten wird 
nicht deshalb genannt, weil >er bei Senkung nnd Beugung des Nackens 
und der Stimme (?) gebraucht wird«, sondern weil er unter Beugung 
des Nackens und unter Demütigung gelesen wird. 255, 5 ist zu über- 
setzen : weil in ihm (d. h. dem eben genannten Exempel) 3 Zeichen 
stehen etc. 259,17 nicht: >Wo aber Pagodha steht und Naphsu, 
dort lies erst Sainka oder, wenn du willst, lies Naphsa« — sondern: 
lies erst S. und (dann) wenn du willst, lies N. : den > uneigentlichen« 
Naphsa kann man nach dein vorhergehenden lesen oder nicht. 

Der letzte Teil des Buches S. 1 — 109 bietet unter der Uebcr- 
schrift >Zur Terminologie« eine dankenswerte Zusammenstellung der 
grammatischen Termini, soweit sie in der großen Grammatik des 
Barhebraeus vorkommen oder zu ihrem Verständnis beitragen. Der 
Verf. hat die lexikalische Form gewählt, die freilich für die schnelle 
Auffindung eines Term. bequem ist, aber den Stoff auch unliebsam zer- 
reißt und viele Verweise notig macht. Die Zusammenstellung scheint 
ziemlich vollständig zu sein, vermißt habe ich nur zu den Adverben 
den Term. p _*i >>-m lm.i ^.( Sever. (Merx text S. 5, 5) oder des 
yi.m K *4 Bhebr II, 12,5. Derselbe Term. scheint Bh. I, 82,9 ge- 
meint zu sein; vgl. diese Stelle mit der gen. in der kl. Grammatik, 
wo dieselben Beispiele wie dort genannt sind. Für unrichtig halte 
ich die Behauptung S. 44 zu tebba, daß Barli. keinen Unterschied 
zwischen Nominalsätzen und Verbalsätzen mache. M. E. geht aus 
den vom Verf. zu dem Artikel angeführten Stellen gerade das Ge- 
genteil klar hervor. Z. B. 44,8 (Text): Das tebba eines solchen voll- 
ständigen Satzes ist entweder aus Suraja und tebba zusammengesetzt 
— Beispiel : j.i^K.-» cm&~ia tjvs, . oibw^s ist suraja, vN.a tebba 
dazu und beide tebba von tja^. — oder besteht aus einem Verbal- 
satz i f yo ~> -k o t»A^»), Beispiel : ^o**t plo »L^o etc. ; zwischen tfo^*» 
uud Mo* wird" scharf unterschieden, vgl. 3C, 5 (Text) und sonst oft. 

Mit pi. in. ltot. k». 1 5 



■ 
CORHELL UMIVERSITY 



66 GAU. gel. Aor. 1909. Hr. 1 

— Den Inhalt des Ausdruckes } ^*~ - — ein paar mal bei Hoffm. 
op. Nest, vorkommend — gibt der Verf. S. 54 richtig au als gleidi 
mit J-joL |N.-k*l als > aussagende < Verbalforra; aber die Erklärung 
des Ausdruckes in Anlehnung an griecu. r, 6piat:xiJ, lat finitivus wird 
schwerlich richtig sein. Der Ausdruck ist nach jenen Stellen bei 
Hoffm. zu erklären als Gegensatz zum imperativ. Ijana. Das Ver- 
hältnis zwischen («oa* und ).\»ni ist ähnlich aufzufassen wie 
zwischen L^oo». und L*.*oa: vgl. J;o^.v| f»T»> -^o^o bei Sev. 7,2 
(Text bei Merx). Die Angabe S. 59 oben, wonach das Wort |*Jataj 
(= noiü. actionis, .Owoa) bei Barh. 1,5,24 (Text) ungenau das Ab- 
strakt. Überhaupt bezeichne, ist nicht richtig. Dort heißt es aus- 
drücklich: >wenn das Abstrakt, eine nicht qualifizierende Tätigkeit 
bezeichnet, wird es Tätigkeitswort i.Moa-iö., auch J^jot^j, genannt; 
Beispiele IKäa— Lia^a,<. Das Wort Ua^-o- ist nicht etwa allgein. 
abstr., sondern wie )jw\n.. S. 46, 17 (Text) ein echtes nom. actionis. 

Louisendorf W. Frankenberg 



Lcep. tob fckkreeder, Myiteriura und Mimui im Rigvcda. Leipzig, 
HmmpI, 1906. XI ii 490 S. 6*. 

Die dialogischen Süktas des rjgveda — z. B. der Dialog von 
Purüravas und UrvasI, von Agastya und Lopimudra — werden von 
der Mehrzahl der Forscher als Bestandteile prosaisch -poetischer Er- 
zählungen (Akhyana, Itihasa) aufgefaOt. Die Verse, überwiegend die 
entscheidenden Reden und Gegenreden enthaltend, Bind allein im 
Wortlaut fixiert und müssen von dem, der die Erzählung vorträgt, 
auswendig gewußt werden. Bei der umrahmenden Prosa kommt es 
nur auf den Inhalt an; jeder gibt den mit seinen Worten. Diese 
Prosa erscheint daher in der für das schulmäßige Auswendiglernen 
bestimmten Textaufstellung nicht 1 ). 

An die Stelle solcher Akhyänas nun setzt v. Schroeder — 
teilweise einer Andeutung M. M n 1 1 e r s sowie dem Vorgang -Levis 
und namentlich Joh. Hertels*) folgend — dramatische Auffüh- 
rungen. Er findet wahrscheinlich, >daß in frühvedischer Zeit, lange 

1) Man sehe darüber Windiscb, Vhdl. der 33. Philologe nvcrsammlung 24, 
meine AnfsaUe ZDMG. 37,54 ff.; 39, 62 ff; Literatur den alten Indien 44 ff., 
126 f. f 1 ÖS ff. ; Piicfacl-Oeldner, Vedisrhc Studien, an vielen Stellen; K 
Sieg, Die Sagenatoffe de« Kgreda and die indiaehe Hihäsatradition, u. i. w. 

2) M. Müller SBR. XXXII, 183; S. Ltfti, Le thrttre iodiea, 307; Hertel 
YVZKM. Iö,69ff.; 137 ff. 






C0PHOIUNIYER9TY 



L. ». Schroeder, Mysterium und Mimus im Rigred» «7 

bevor das Ritual der Yajurveden, Brähmanas und Sütras fixiert wurde, 
die dramatischen Lieder des Rigvedu auch wirklich dramatisch aufge- 
führt wurden und daß die Darsteller der GÖttergestnlten diese Lieder 
□icht nur sangen, sondern auch tanzten (S. 51)<. > Alles, was wir 
vom Ursprung des Dramas wissen , alle Analogien der primitiven 
Völker, die noch naher liegenden Beispiele des griechischen und dos 
mexikanischen Dramas, und die indische Tradition selbst in ihren 
sagenhaften Nachrichten über die Anfänge des Schauspiels, machen 
es wahrscheinlich im höchsten Grade, ja drangen geradezu auf die 
Voraussetzung hin, <laG auch hier, bei dem indischen Drama, Ge- 
sang und Aktion ganz intensiv mit dem Tanz verbunden war« (S. 67). 
Neben dem vornehmeren kultlichen Götterdrama, dem Mysterium, 
sUnd der volksmäßige, ausgelassene Mhnus, stark phallisch gefärbt. 
In diesem Sinne behandelt das Buch die dialogischen Rgvedatexte. 
>Ich habe gewissermaßen die Probe auf die Richtigkeit meines Exem- 
j" 1 !-- gemacht. Hoffentlich gelingt es mir nun, auch andere davon zu 
überzeugen, daß das Exempel selbst richtig gerechnet ist« (S. X). 

Ich habe mich bemUht, Exempel samt Probe auf mich wirken zu 
lassen. Ich bin nicht überzeugt worden. Ich versuche darzulegen, 
weshalb nicht 

Seh. setzt, auf Grund indischer Zeugnisse wie ethnologischer Pa- 
rallelen, eingehend auseinander, daß Gesang und Tanz im vedischen 
Altertum viel geübt war: wer würde auch so Selbstverständliches be- 
zweifeln? Doch nun bedarf es eines weiteren Nachweises. Man er- 
innere sich der von Reich (Mimus 1,534) fUr Griechenland gege- 
benen Hindeutung darauf, »wie viele Jahrhunderte im allgemeinen 
die mimischen Gattungen zubrachten, bevor sie sich zu literari- 
scher Geltung') zu erheben vermochten«. Ist Seh. der Beweis 
gelungen, daß im rgvedischen Indien sich diese Entwicklung voll- 
zogen hatte, daß ihre Produkte in jenen Süktas vorliegen? 

Hier trefTen wir zunächst auf seine an Hertel anschließende 
Bemerkung, daß wir uns den Vortrag der vedischen Lieder niemals 
gesprochen, sondern immer in irgend welcher Art gesungen denken 
müssen, wie ja Verse in Indien sogar noch bis auf den heutigen Tag 
st*t* gesungen werden. Also konnten, so argumentiert er, jene Lieder 
uumöglich durch einen einzigen Sänger zum Vortrag gebracht werden, 
da die Singstimme nicht wie die Sprechstimme eines Deklamators 
die verschiedenen Personen auseinander halten kann. So müssen 
Wechselgesänge vorliegen, vorgetragen von so vielen Sangern oder 
Singergruppen, wie der Text sprechende Personen vorführt (S. 11 f.). 
In der Tat sind wir, wie bekannt, über den Vortrag der vedi- 

1) Von mir gciperrt. 

5* 






EU UHIVERSITY 



66 uo.tr gel. An:. 1909. Nr. 1 

sehen Lieder in der Schule wie auf dem Opferplatz für eine immer- 
hin recht alte Zeit durch die Vratisäkhyns und Örautasütras genau 
orientiert. Mag der rgvedisrhen Zeit manche Künstelei dieser Vor- 
tragsweise noch fremd gewesen sein: der Hauptsache nach dürfen 
wir die letztere aller Wahrscheinlichkeit nach in jenes Altertum zu- 
rückverlegen. Es ist richtig, daß wir so auf singende, wenigstens 
dem Singsang sich annähernde Rezitation geführt werden. Aber daß 
daraus für den Dialog mehrere Sänger folgen, ist durchaus zu be- 
streiten. Wie weit das Bedürfnis ging, den Charakter der verschie- 
denen Unterredner zu markieren, wissen wir nicht. Daß solche Cha- 
rakteristik der Singstimme unmöglich sei, wird, wenn Schroeders und 
Heitete Darlegungen Lesern in die Hände fallen, die Schuberts Erl- 
könig oder Locwes Douglas vortragen gehört haben, diesen neu Bein. 
Und, auf altindischem Boden zu bleiben, viele Jätakas werden so 
ihre eigene Existenz widerlegen: denn da ihre doch offenbar auch 
singsaugartig vorgetragenen Verse Reden und Gegenreden verschie- 
dener Personen bilden, enthält das Vorhandensein dieser Akhyänas — 
als solche erkennt wohl auch Seh. sie an — einen inneren Wider- 
spruch. 

Auf diese apriorische Entscheidung der Frage, ob Mysterien und 
Mimen oder Akhyänas, werden wir danach besser verzichten. Wir 
werden vielmehr alle Aufmerksamkeit den Spuren des Sachverhalts 
in der positiven Ueberlieferung zuwenden. 

Da führten mich nun jetzt schon Jahrzehnte zurückliegende Un- 
tersuchungen ') auf eine Reihe solcher Spuren, alle übereinstimmend 
auf Akhyänas hindeutend. Seh. hätte doch wesentlich eingehendere 
Sorgfalt aufwenden müssen, um diese Spuren — wenn anders das 
möglich war — als irreführend zu erweisen. Auch jetzt kann ich sie 
nur deuten, wie ich sie damals gedeutet habe. 

Die Hauptpunkte sind die folgenden. 

Als besonders wichtiges Zeugnis für die prosaisch-poetische Er- 
zählungsforra war mir — vor mir schon W i n d i s c h — die Weise 
erschienen, in der das Satapatha Brahmana (XI, 5, 1) die Geschichte 
von Purüravas und UrvasI gibt: prosaische Erzählung; in die Prosa 
da, wo die Wechselreden der beiden erscheinen, die rgvedischen Dia- 
logverse < Uv. X, 95) eingefügt. Eins der in Rede stehenden Süktas 
sehen wir hier, meinte ich, eben in der Umrahmung, für die es be- 
stimmt ist, anschaulich vor uns. 

Das war eine Täuschung, lesen wir bei Schroeder '). >Es mußte 

1) 8. oben 8. 66 Anm. 1. 

2) S. 6 (vgl. Rertd a. a. O. 149). 






corheu. uwvü&rr 



L. v. Schroeder, Mysterium and Mimus im Rigred» 69 

schon auffallen, daß die Verse des rjgvedaliedes im Satapatha Brkh- 
mapa ausdrücklich als ein Zitat aus dem Ijtgveda bezeichnet waren. 
Nicht minder, daß von den achtzehn Versen jenes Liedes nur fünf in 
der Erzählung de» Brähraapa eingestreut erscheinen, die Erzählung 
also keineswegs durch die im Rgveda gegebenen Wechselnden wirk- 
lich hindurch geführt wird. So konnte keine Rede davon sein, daß 
beide unmittelbar, wie der Teil zum Ganzen, zusammengehörten. 
Jenes Äkhyona, von dem das Lied des JJgveda einen integrierenden 
Bestandteil bildete, hätte doch noch ganz wesentlich anders aus- 
schauen müssen, als die Erzählung des Brähmana<. So entwickelt 
Seh. aus den Versen des Jjtv. statt der Erzählung eine Aufführung, 
über deren Verlauf er eingehende Vermutungen vorträgt (S. 258 f.). 
Zur Eröffnung Tanz der Apsarasen mit Urvaai in ihrer Mitte, dazu 
Musik der Gandharven. Purüravas tritt auf; die Apsarasen ziehen 
sich zurück; Dialog von Held und Nixe. Pause mit Rücksicht auf 
die Ergriffenheit des Publikums. Dann Rückkehr zum Frohsinn. 
Tanz der Apsarasen und Gandharven. Entbindung der UrvasI: Äyu 
das Opferfeuer lodert zu den Gottern empor. 

Der oben skizzierten Argumentation nun, durch die das schlicht 
bescheidene Akhyäna fortgeräumt werden soll , um diesem bunten 
rgvedischen beziehentlich Schroederschcn Ballet Platz zu machen — 
vielleicht nimmt sich einmal eine Bühne seiner an — , muß ich ent- 
schieden widersprechen. Was meinen Auffassungen als Einwand ent- 
gegengestellt wird, verhält sich zn ihnen absolut indifferent. Welches 
ist denn der Tatbestand? Das Brahinana gibt in dem Gespräch von 
Purüravas und Urvasi fünf Qgveroe, mit Zwischenbemerkungen wie 
>er sprach klagende, >die andere erwiderte ibm<, sowie mit kurzen 
paraphrasierenden Bemerkungen, die nur beim letzten der fünf Verse 
fehlen. Statt dessen folgt auf diesen die Angabe: tad etad uktapru- 
fyuliarti poücadasarcam bahvrcä^ prdhvh y )\ dann geht die Erzählung 
in Prosa weiter. 

Also eine ausführlichere Fassung des uhtapratyvktam, von welcher 
der Brihmanaverfasser weiß und in der er offenbar die normale Ge- 
stalt von jenem erkennt, kürzt er seinerseits ab, indem er sich darauf 
bezieht, daß der volle Wortlaut aus dem rgvedischen Lehrpensum 
bekannt ist: da begegnet man ihm ja in der Tat"). Er kürzt ab, 
meine ich, weil Mitteilung des Äkhylna für ihn nicht Selbstzweck 

1) Wu übrigem nicht beißt; »diesen Dialog in 15 Venen teilen die Ver- 
fuaer de« Rigveda mit* |$. 243). 

'.'i Die Differenz zwischen den 16 Venen, von denen du Bräbmaoa spricht, 
osd des 18 de* kt ., ist offenbar, wie sie auch ru beurteilen sein mag, für die 
gegenwärtige Erörterung irrelevant. 



COGl* l ftSlIY 



70 Gott. gel Anz. 1909. Nr. 1 

i-i, Hondem Mittel zum Zweck ritueller Belehrung (s. § 17); dafür 
ist die volle Ausführlichkeit entbehrlich. Aehnlich wie er III, 2,4, 1 
die Geschichte von Suparni und Kadrü anfängt und alsbald abbricht 
mit der Bemerkung tatl dhijrnyAntim bmhmane ryakhynyate saupar- 
nibidravam yutfui tad ä$a. Es ist mir schlechterdings unverständlich, 
wie dieser Umstand, daß das Brähniapa mit einem solchen >u. s.w.« 
eine ihm unbequeme Weitschichtigkeit abschneidet, oder der Umstand, 
daß es den für den Dialog näher sich Interessierenden auf den 
Rgveda verweist, etwas an der Sache selbst ändern soll — etwas ab- 
mindern soll vom Zeugnis des Brähmaoa dafür, daß die von den 
Bahvrcas gelehrte Verareihe mit der Reihe der in jene Prosaumrah- 
mung hineingehörigen, durch sie in ihren natürlichen Zusammenhang 
gestellten Wechselreden identisch ist 

Nun aber hat v. Seh. gegen mein Bild der prosaisch -poetischen 
Purüravas-Erzählung noch einen Einwand völlig anderer Art. Wenn 
Geldner der Deutung des ßk-sokta nach der Akhyänatheorie bei- 
stimmte, >klingt es fast wie ein Widerspruch dazu, wenn er aus- 
drücklich das enge Ineinandergreifen des Dialogs auch in diesem 
Liede anerkennt« (S. 237). Dieser Dialog ist so, wie er dasteht, ein 
Kunstwerk. >Wenn man diesem Kunstwerk eine prosaische Erzäh- 
lung vorausschickte, die einzelnen Verse des Dialogs durch erläu- 
ternde, erklärende, erzählende Prosa auseinander riß, dann war das 
Kunstwerk hin< (S. 7). 

Widerspricht es denn wirklich dem Wesen eines prosaisch-pocti- 
tischen Akhyana, daß Reden und Gegenreden in ihm auf das engste 
in einander griffen')? Oder dem Wesen machtvoll, seelenvoll in 
einander greifender Wechselreden, daß sie einem solchen Akhyana 
angehörten? War nicht vielmehr eben dies das Naheliegende, daß die 
poetische Ausstaftierung eines Akhyana leicht und gern in die Bahn 
solches Dialogs mit Schlag und Gegenschtag geriet? Wer dessen 
bedarf, suche in den Jatakas nach der Antwort auf diese Fragen ; er 
wird sie finden. Und wer sich durch die HinzufUgung der Prosa zur 
gedrungenen Wucht der Verse gestört fühlt, der erwäge, ob wohl in 
der Weltliteratur dies das einzige Beispiel dafür wäre, daß altfest- 
stehende Form einen Inhalt, der über sie hinausgewachsen war, mit 

1) Sehr charakteristisch bemerkt Sib. S. 297 über du Naünikft-Jätaka, das 
Aussehen seiner Strophen weise mit großer Wahrer heinlicbkeit nicht auf ein 
Akhyana, sondern auf ein kleines Drama der alten Zeit hin. »Es liegt ja gerade 
hier ein Wecbsclgespräcb vor, eine dramatische Szene. Und diese Verfübrungs- 
szene 'steht im Mittelpunkt des Ganzen«. Solche Argnmentation gegen Akhyana, 
für Drama nimmt es doch etwas leicht. Eben diese Weise des Folgen» aber 
spielt im Buch Sch.s eine geradezu entscheidende Rolle- 






COPHf li UNWERSITV 



L. v. Schroetter, Mysterium und Mimus im Itigveda 71 

der Macht des Ueberkommenen in sich festhielt — festhielt durch 
Innge Zeiten, bis es vielleicht endlich gelang, die Fesseln jener Form 
zu zerbrechen. »Wer wollte es ertragen, die göttliche Komödie oder 
den Faust mit prosaischen Erklärungen versetzt vortragen zu hö'ren< 
— fragt Seh. (S. 236). Kann man Unvergleichbareres vergleichen, 
ain Problem der rgvedischen Dialoghymnen vollkommener vorbei- 
treffen? Aesthetische Betrachtung müßte gelernt haben weiter zu 
blicken, als sie es in solchen Argumentationen beweist, wollte sie in 
die philologische Erwägung fördernd, nicht verwirrend eingreifen'). 

Bleibt nach alledem in Betreff der Purüravaagcschichte das 
Brähmapazeugnis für die Akhyflnanatur des rgvedischen Sükta be- 
stehen, so verfolgen wir jetzt weiter, wie vom IJgveda die Kontinuität 
der Zeugnisse sich schrittweise durch die jüngeren literarischen 
Schichten fortsetzt, immer wieder den Akhyänatypus bestätigend. 

Kein Gewicht lege ich auf den Dialog des Varupa und Atharvan 
Atharvaveda V, 11. Ob hier ein Akhyäna vorliegt, scheint zweifel- 
haft. Aber nun Behe man — längst habe ich auf sie hingewiesen — 
die äunabeepa-Geschichte. Bei einem rituellen Fest vorgetragen, in 
einem Brfthmana verzeichnet, ist sie, selbstverständlich jünger als die 
Rghymnen, doch durch keine sehr breite Kluft von diesen getrennt. 
Und ausdrücklich als Akhyäna benannt stellt sie uns auf das sicht- 
barste den prosaisch-poetischen Typus als einen in sakralem Zusammen- 
hang verwandten vor Augen'). Man denke sich allein die Gäthüs als 
das im Wortlaut zu lernende verzeichnet — die Prosa konnte ja in 
freigewähltcr Form erzählt werden — , so gelangt man zu einem 
Aussehn des Textes genau gleich dem vieler hier in Betracht kom- 
mender Rghymnen. Von Mysterium oder Mimus aber kann, wie die 
Geschichte uns überliefert wird, offenbar nicht die Rede sein. 

Weiter das kleine Suparna-Epos. Ich weiß nicht, ob Seh. (S. 4), 
wenn er dies als »sehr korrumpiertes, pseudo-vedisches Lied« be- 
zeichnet, damit seine Geltung für die Ute rargeschichtliche Unter- 
suchung herabdrücken will. In keinem Fall kann — man berück- 
sichtige die metrischen Kriterien — an seinem höheren Alter ver- 
glichen mit der altbuddhistischen Poesie oder mit der Behandlung 
desselben Stoffes im Mahäbhärata Zweifel sein. So ist die Arbeit 

1) Für di« Entbehrlichkeit prosaischer Zauten zu dem in Rede stehenden 
vediatben Poem würde sich Hertel wohl aof Schulen Gedicht von Hekton Ab- 
schied berufen (a a. 0. 69. 147). Bildete aber nicht die Geschichte von Pararavas 
and Urviii, kan wie sie ist, von der Liebe und Ehe der beiden bis zum letxten 
Kode, ein schwer trennbares Gute ? Ist da Heransgreifen der einzelnen Situation 
oder Gruppe von Situationen aas der Verkettung der von Natur lusammonge- 
Wrenden Vorgänge wahrscheinlich? 

2) Was Hertel a.a.O. 148 dagegen sagt, ist belangtos. 






CORNEU UHWERSlTY 



72 Gott. gel. Adx. 1909. Nr. 1 

des allerdings, wenn man ihn so nennen will, psoudo-vedischen Po- 
eten ein vollgültiges Dokument für die einer immerhin noch recht 
alten Zeit geläufige literarische Form. Hier finden wir nun, unter 
Weglassting der Prosabestandteile, allein die poetischen Elemente 
überliefert. Ueber die Notwendigkeit einer Verbindung dieser, die 
sonst sinnlos auseinander fallen, durch Bindeglieder, die der überlie- 
ferte Text nicht enthält, kann kein Zweifel sein. Daß diese Binde- 
glieder durch dramatische Aufführung geliefert wurden, darauf weist 
nichts, absolut nichts hin, und daran hat hier auch, wenn ich nicht 
irre, niemand gedacht. Die Parallele des Mahübhärata deutet viel- 
mehr auf Ergänzung zu einer epischen Erzählung. So enthalt ja 
auch das Mahäbharata selbst prosaisch- poetische Abschnitte von teil- 
weise recht altertümlichem Aussehen 1 ). Und was das Rämftyana an- 
langt, hat Luders 8 ) überaus wahrscheinlich gemacht, daß Valmiki 
Äkhyftnastrophen, die ün Volk in Umlauf waren, benutzt hat: wie 
aber diese Strophen inmitten prosaischer Rahmenerzählung standen, 
wird durch das Dasarathaj&taka veranschaulicht 1 ). 

Und damit sind wir bei den J&takas angelangt. Hier über- 
schüttet uns die Ueberlieferung mit prosaisch -poetischen Erzählungen 
des von mir behaupteten Typus zu Hunderten. Da sind, allein ka- 
nonische Geltung besitzend — darum, wo ausschließlich der kanonische 
Text in Krage kommt, allein überliefert 1 ) — die Verse. Da ist die 
Prosa Umrahmung, vom späteren Kommentator gegeben 6 ). Wir können 
in zahllosen Fällen eben diese Prosaumrahmung — oder event. eine 
von ihr aus durch Verbesserungen zu gewinnende, aber ihr prinzipiell 
ähnliche — als durch die Verse vorausgesetzt, den Versen allein eine 
verstehbare Existenz ermöglichend erkennen *). Wenn es sich aber 
nicht darum handelt, dem die kanonischen Texte studierenden Schüler, 
der die Jfttaka geschieh ten erzählen lernen will, die nötige Kenntnis 

1) II O., ZDMQ. 37, 84 f., Hopkins, The great Epic of India 266 ff. 

2) NGOW. 1897, 126 ff. 

3) Daß dessen rrosabestandtcUe, wie der Kommentar sie gibt, den ur- 
sprunglichen Verlauf der Erzählung nicht ohne Verwischungen aufweisen, tut dem 
naturlich keinen Eintrag. 

4) Mit den sogleich zu besprechenden Ausnahmen. 

6) Daher mit Mangeln behaftet; vgl. die vorvorige Anmerkung. 

6) Her teil (a.a.O. 147) Versuch, darum hemm zu kommen, veranschau- 
licht, daß sich eben nicht darum herumkommen laßt. v. Schroedcr will denn 
auch in der Tat »die Berechtigung und Bedeutung der Äkhyanatheorie für die 
Jätaka-Literator durchaus nicht in Abrede stellen« (S. 6). An einer andern 
Stelle freilich reservierter : für die Jätakas möge jene Theorie »ihre bedingte Be- 
deutung]haben€ (S. 236 A. 1). Wie diese Bedingtheit gestaltet ist, sagt er nicht. 
Fun die Diskussion der aus den Jätakas für den Rgveda herzuleitenden oder nicht 
herzuleitenden Wahrscheinlichkeiten wäre das von Bedeutung gewesen. 






CORNEU UNIVERSlTY 



L. t. Schroeder, Mysterium und Mimus im Rigveda 73 

des Wortlaute der Veree mitzuteilen, sondern wenn es in anderwei- 
tigem Zusammenhang zu berichten gilt, wie Buddha seinen Jüngern 
ein Jätaka erzählt hat, dann kann natürlich nicht von isolierter Mit- 
teilung der Verse allein die Rede sein; dann zeigt sich, für welche 
Verwendung diese bestimmt sind. Buddha erzählt die Geschichte, 
wie sie eben notwendig erzählt werden muß: mit der Prosau in hüll ung 
und mit den in sie eingelagerten Versen '). Im Veda das Verhältnis 
der Purüravas-Urvasi- Verse von Rv. X, 05 und der vollständigen') 
Purüravas-Urvasi -Geschichte des Brähmana — bei den Buddlüsten 
das Verhältnis der Jätakaverse und der vollständigen Jatakage- 
schichten: was kann evidenter gleichartig sein'.' Wo sind Motive, diese 
Gleichartigkeit für nur scheinbar zu haJten? Ich finde weder, daß Seh. 
solche Motive aufgewiesen hat, noch kann ich meineiseits welche 
entdecken. 

Von diesen jüngeren Parallelen kehre ich noch einmal zu den 
Rghymnen selbst zurück. Es handelt sich um VIII, 100 (89). Hier 
treffen Dialogverse, in denen Indra und — allem Anschein nach — 
Viyu *) einen Bund schließen, and solche, die sich auf den Vrtra- 
kampf beziehen, mit Versen zusammen, in denen von der Väc und 
ihrer Teilung in vier Viertel die Rede ist. Brahnianazeugnisse 
(ZDMG. 39, 58) geben den Schlüssel zu dieser Kombination, indem 
sie das Abkommen zwischen Indra und Väyu in Verbindung mit der 
Vac setzen, speziell mit dem Verstand lieh werden eines ihrer Viertel, 
wahrend die andern drei unverständlich bleiben. Von diesem Lied 
nun findet Seh. (S. 340) einleuchtend, >daß sich dasselbe so, wie der 
Text uns vorliegt, gamicht begreifen läßt«. Und indem er offenbar 
— wenigstens für die vorliegende Gestalt — an der Möglichkeit, mit 
der Annahme eines Mysteriums durchzukommen, verzweifelt, gesteht 
er zu: >Nur erläuternde, wahrscheinlich prosaische Einlagen konnten 
einen solchen Zusammenhangt — zwischen den scheinbar aus ein- 
ander fallenden Dingen, von denen die Verse reden — >herstellen<. 
i>amit gelangt er zu dem Zugeständnis: >Es ist möglich, daß Olden- 
bergs Idee an diesem einen — und, so weit ich sehen kann, ein- 

1) Klarermaßen ist da kein Gedanke daran, daß die umgebend.« Prosa Er- 
läuterung wäre in der Weise, wie der Lebrcr, der Schillers Gedicht tod Hektora 
Abschied erklären will, nicht umhin kann die betreffende Situation zu ichildern 
!*(/]. Hertela. a. 0. 147). Freilich auch die allein mit Kommentatorenprosa 
überlieferten Jfttakas braucht man nur anzusehen, um in einer übergroßen Menge 
ton Fallen solche Auffassung als ausgeschlossen iu erkennen. 

2) Der c Leeer des oben S. 69 Oeaagten sieht, in welchem Sinne hier von 
.Vollständigkeit« die Rede ist, obwohl der lange Dialog des R<r. im Brähmana 
Weglaasungen erlitten bat 

3) Meiner Deutung auf diesen (iott stimmt Seh. eu. 






fUUNKERSlTr 



74 Oött KCl. Aoz. 19()9. Nr. 1 

zigen — Punkte in den Dialogliedern de» Rigveda ihre partielle Be- 
rechtigung hat<. Freilich bleibt er doch bedenklich. Aus diesem 
einen, immerhin recht dunklen Fall dürfe nicht allzu viel geschlossen 
werden. Man begreife nicht, was die vier Viertel der Väc mit dem 
Vrtrakampf zu tun haben. >Und so mochte ich es für durchaus 
möglich halten, daß im vorliegenden Falle die Brähmaoaerzählung 
vielmehr die Veranlassung dazu gegeben hat, daß jene merkwürdigen 
Verse von der Vac nachträglich, in sekundärer Weise also, unserem 
Liede eingefügt worden sind. Ich halte es für das richtigste, die- 
selben auszuscheiden c .. S. 341). Mit solcher Radikalkur lassen sich 
Schwierigkeiten ja beseitigen. An einer andern Stelle (S. 401) mahnt 
Seh., >daß man sich gar sehr davor hüten sollte, auf oberflächliche 
Gründe hin den Überlieferten Text des Rigveda willkürlich zu be- 
schneiden und umzugestalten. Wir haben alle Ursache, diesen Text 
mit aller Ehrfurcht zu behandeln«. Vortrefflich I So wollen wir es, 
denke ich, auch mit VIII, 100 halten. Oder wo finden wir sonst 
Einschiebungen im rigveda, die aus einer Brähmaoaerzählung her- 
ausgesponnen Bind 1 )? Werden wir das Rätsel der Verbindung des 
Vac-Motivs mit dem Indra-Vayu-Motiv dadurch loa, daß wir es aus 
dem IJktext in den Brähmanatext abschieben V Ich schließe aus der 
Uebereinstimmung des Sükta und der Brahmanasteilen — auch nach 
Seh. (S. 340) ist diese Uebereinstimmung »sehr merkwürdig«, auf- 
fallend genug« — , daß hier eine in älterer wie in jüngerer Vedazeit 
bezeugte Vorstellung vorliegt 1 ), die wir nicht wegdeuten sollen. Da- 
mit aber ist dem Sükta die Gestalt gewahrt, in der nach Sch.a 
eigenem Eindruck >nur erläuternde, wahrscheinlich prosaische Ein- 
lagen« die Lösung des Rätsels geben können. So haben wir hier 
ein rgvedisches Äkhyäna, in Bezug auf das wir Uebereinstimmung 
auch mit Seh. erhoffen dürfen. Dann aber steht die Existenz dieses 
Typus — oder hätte es wirklich nur das eine Exemplar gegeben? 
— für den I.tv. fest, und die Wahrscheinlichkeit drängt sich auch 
von dieser Seite auf — wofern sich nicht die Existenz des Mysterium- 
MimuB-Typus ähnlich sichern läßt, worauf wir zurückkommen — , daß 
die andern in Frage kommenden Süktas entsprechend aufzufassen 

1) Man beichte noch, dat die vod uns hergestellten, du Sükta zusammen- 
haltenden Beziehungen dem indischen Wissen offenbar früh verloren gegangen 
waren: das zeigt Anukramanl und Brhaddevata. Wippen und Nichtwissen der 
Anukramani aber kann mit hinreichender Sicherheit iu die Hr&htnanazeit zurück- 
verlegt werden. Vgl. ZDMG. 42,222 f.. 

2) P. h. auch in jüngerer Vediueit wußte man von der Beziehung der Indra- 
Väyu-Freundscbaft zur Vac. Was man nicht mehr wußte (s. die vorige Ann.), 
war, daß das Lied VIII, 100 ei mit diesen Zusammenhangen zu ton bat. 






lORHf li UNWERSTY 



L. t. Schroetter, Mysleriutn und Mimits im Kigveda 75 

sind. So erkennt denn auch Seh. selbst schließlich die Möglichkeit 
an, daß diese Auffassung > vielleicht gar für gewisse Rigvedalieder< 
— also nicht nur Tür den einzigen Fall — >aich in Zukunft noch als 
fruchtbar bewahren mag< (S. 5). Für die von ihm behandelten Falte 
freilich weist er eine solche Vermutung ab; auf diese dürfe man von 
VIII, 100 nicht schließen. >Denn bei diesen bedurften wir einer 
Aushülfe nicht<. Die betreffenden Dialoge erscheinen, als dramati- 
sche Texte gefaßt, an sich zum Verständnis ganz ausreichend« 
(S. 340). Ist der Wahrscheinlichkeitsschluß vom einen Fall auf die 
andern wirklich so leicht zu beseitigen/ Ich bemerkte schon, daß 
sich nach der Natur der Sache die hervortretenden, für metrische 
Bearbeitung sich empfehlenden Reden innerhalb eines Akhyäna leicht 
zu Wechselnden zusammen ordneten : damit aber nahmen sie eine 
(jesUlt an, bei der sie, wenn mau dramatische Form voraus- 
setzt, sich in der Regel als durch die Zutaten der schauspielerischen 
Aktion verständlich gemacht denken lassen müssen'). An Fällen, bei 
denen das doch nur gezwungen angeht, fehlt es schließlich auch ab- 
gesehen von VIII, 100 nicht. Denkt man, was mir das einzig natür- 
liche scheint*), in der Purüravas-Geschichte, dem Sat. Brähmana fol- 
gend, auch die Erzählung von der Liebe, Ehe, Trennungskatastrophe 
mit einbegriffen, ist es doch recht schwer, mit den Versen des 
Rgveda und bloßer sie umgebender Mimik auszureichen. Konnte diese 
ausdrücken, wie Urvafii dem Purüravas die entscheidende Bedingung 
setzte ? Für III, 53 — mit welchem Sükta Sch.s Buch sich nicht be- 
schäftigt — gilt wohl Analoges. 

Nach dem allen ergibt sich, meine ich, eine sehr starke Reihe 
fest in einander greifender Indizien, die übereinstimmend auf die An- 
nahme rgvedischer Äkhyänas führen: das Aussehen von V11I, 100 und 
ähnlichen Hymnen, die Interpretation, die das Öat. Br. dem Purüia- 
vaslied gibt, die Kontinuität, mit der sich der betreffende literarische 
Typus durch die Sunabsepa- und die Suparna-Erzählung zu den Jä- 
Ukas und dem Mahäbharata verfolgen läßt 3 ). Haben wir hier nicht 

1) Ich füge hinzu: bin werden häutig auch ohne jede Zutat verständlich 
hid. bamit ist die Krage berührt, ob ea neben den in Äkuvanas eingebetteten 
Weih selgeapr sehen nicht in der Tat auch solche gegeben bat, die — ähnlich dem 
von Hertel berangciogenen Hektor-Andromachegespricb Schillert — darauf an- 
gelegt waren, ohne prosaische Erzählung wie ohne dramatische Aktion sieb in 
mi h selbst iu genügen. Die Möglichkeit ist, scheint mir, niebt zu bestreiten; für 
einen grollen Teil der von Seh. behandelten Kille halte ich ihr Zutreffen doch 
für aoigeschlossen. Weiterei Verfolgen der Krage »ei der Zukunft überlassen. 

2) VgL oben S. 71 Ann. 1. 

3) Kann zu alledem nicht endlich auch das Vorliegen altoordiacber und alt- 
keltischer prosaisch -poetischer Erzählungen gerechnet werden, sei es, daB prahi- 



CORNf tl UMWERSIIV 



76 Gott. gel. Aar. 1909. Nr. 1 

die Normalform der altindischen Erzählung vor uns — soweit diese 
überhaupt einen Ansatz zu künstlerischer Gestaltung nahm, — wo ist 
jene Form sonst zu finden'.' 

Widerlegt ist nun freilich die Existenz des rgvedischen Myste- 
riums und Mimus mit alledem nicht. Jene könnten ja neben dem 
Äkhyäna bestanden haben, und wer das glaubt, darf natürlich dem 
einzigen denkbaren Gegenargument, dem ex silentio, den geläu- 
figen Hinweis auf dessen mangelnde Beweiskraft entgegenstellen. 
Immerhin verleiht, scheint mir, die Lagerung der Materialien jenem 
Argument einige Kraft. So oft die Brähmapas und Upanisaden von 
Akhyäna, Itihäsa, Puräna etc. sprechen, nirgends erwähnen sie Lite- 
raturgattungen oder Aufführungen, die sich als Mimus, als Mysterium 
ansprechen ließen 1 ) (der sailasa in der Väj. Samhitä ist doch etwas 
wenig; ebenso aus dem Kv. selbst der nach dem Anupfubh-Takt sich 
im Siegestanz schwingende Indra und Aehni.): wonach es doch nahe 
liegt anzunehmen, diß dergleichen — unbeschadet des selbstverständ- 
lichen Vorhandenseins von Tanz, dem etwas von mimischem Charakter 
ja beigewohnt haben kann — in einer Gestalt, die für Literatur und 
Kultuswesen in Betracht kam, eben nicht vorhanden war. Seh. gibt 
auch selbst unumwunden zu, daß in den Yajurveden, ßrähmanas, Sü- 
tras, in denen doch »viel ödes Zeug drin steht, durch das man sich 
seufzend hindurch arbeitete (S. 3">), Über die Herrlichkeit der Kult- 
dramen absolutes Schweigen herrscht (S. 30. 68). Leider freilich 
macht ihn dieser doch sehr beachtenswerte Sachverhalt gegen seine 
Theorie nicht bedenklich: jene Aufführungen, meint er, hätten sich 
eben als >mit der göttlichen Würde nicht vereinbar (S. 70) nicht 
halten können. Sonst pflegt dem Ritual der Jüngern Vedatexte solche 
Delikatesse kaum eigen zu sein. Und von den kultischen Diamen, 
wie Seh. sie zeichnet, sind manche durchaus voll Ernst und Würde. 
Was aber die obszönen anlangt — nun, machen wir die Probe auf 
Sch.s eben berührte Auffassung an seinen eigenen Vermutungen über 
das >Fruchtbarkeitsdrama< von Agastya und Lopämudra. >Ein 
kleines kultliches Dran»«, sagt Seh. vom Liedc 1,179, und zwar — 
mir scheint ein wenig im Widerspruch mit dem von Seh. selbst be- 
haupteten absoluten Schweigen des Rituals über solche Dinge — 

storiseber Zusammenhang oder daU Parallelität vorliegt? Doch sei auf dieae mir 
fremden Gebiete eben nur fragend hingewiesen. Seh. seinerseits (S. 88 f.) findet 
wahrscheinlich, daß die dialogischen Eddalieder »auf einen Typus zurückgehen, 
der tatsächlich mm dramatischen Vortrag bestimmt war*. So gelangt er aar 
Hypothese eines • Mysteriums der arischen Urzeit*. 

1) Waxe derartig.-* nicht x. B. ib Bestandteil des Piriplavam (Sat Br. 
\11I,4,3) au erwarten? 






COPHfll UNIVERSIY 



L. v. Schroetter, Mysterium und Mimus im Rigveda 77 

> sogar eiu solches, das im Ritual noch nicht völlig vergessen und 
verschwunden ist« (S. 156 f->. Wie nämlich Lopümudrä den Agastyn 
zum Bruch des Brahmacnrya verlockt, laßt das Ritual — so faßt we- 
nigstens v. Schroeder (S. 161 A. 2) es auf 1 ) — bei der Mahävrata- 
feier einen Bralimacärin und eine Dirne sich innerhalb der Vedi 
Kexuell vereinigen: klarermaßen ein Fruchtbarkeitszauber. Seh. findet 
das vedische Dialoglied resp. dessen von ihm angenommene Dar- 
stellung in rituellem Spiel wesenseins mit dem Mahävratab rauch. 
Jenes Lied zeige diesen Brauch in der ältesten erreichbaren Form •) 
(S. 1 -■.; i. Mir ist das ganz zweifelhaft, auch wenn wirklich bei dem 
betreffenden Ritus der Brahmac&rin der Handelnde war 5 ). Die als 
leitend sich hervorhebenden Motive des Liedes scheinen mir nicht in 
diese Richtung zu deuten. Hier die Frau, die das Alter herannahen 
fühlt *) und die Freuden der Jugend nicht enthehren mag. Dort der 

1) Mao kann stark zweifeln, ob mit Recht Kity & MII.3,6. 9 weiß 
nichts davon, daß die gegen einander schimpfenden, Brahmacarin und Dirne, und 
die den Koitus vollziehenden Personen dieselben sind. Ware das die Meinung 
gewesen, wäre es sicher ausgesprochen. Deutlich schliefen denn auch I.4ty. 
IV, 3,9 ff. 17 und Apastamba XXI, 19, 5. 6 jene Identität aus. Die karte Dar- 
stellung von Tai IL Samb. VII, 6,9, 4 laßt die Sache im Unklaren. Als einzige 
Stütze der Ansicht Scb.s bliebe, soviel ich sehe, Käth. 34,5. Dort nun liest man 
(freundliche Mitteilung von 0. Strauss nach der Berliner Handschrift): brtthma- 
c <].' i ea jiutn-.rali cariiyett tartn hi hhüle väco radanit mifAunoifi caranli saifivvat- 
■ar.im erö ete praja'yamänäi rotram äsatt ttfäni aaiftwattarenaica prajananam 
anlardJtiyatc yan mitAunatn caranti larftrvatiaratyaiva prajananatyopAptyai. Datl 
r* hier »ganz deutlich ist, daß der Brehm. und die Dirne den Koitus ausüben*, 
finde ich nicht. Im Gegenteil. Auf den ersten Vorgang folgt der zweite mit nicht 
benanntem Subjekt caranti, für das im andern Fall Dual zu erwarten wAre, 
deutet auf eine unbestimmte Mehrheit von Personen. 

2) Ein ähnliches Spiel liest Scb. auch [S 292 ff.), Hertel folgend, aus den 
Strophen des Jataka von Ksyaipiga heraus, du ich schon oben (S. 70 Anm. 1) 
berührt habe. Mir gelingt es hier so wenig wie bei Agastya-Lopamudrfi, irgend 
triftige Anzeichen, die auf Dramatisches hinweisen, zu entdecken. Wo diese 
Strophen überliefert sind, bei den Buddhisten, gehören sie in einer akhyina- 
artigen Erzählung. Demgegenüber hat es kaum viel zu besagen, wenn an weit 
davon entferntem Orte der Harivamsa (Visqup. 98,7) Vorführung dieses Stoffe« 
als Nfttaka enrihnt — in einer Umgebung, die durch die Worte fidMrfyiti am 
mahükAryam uddeiam nätakikjiam charakterisiert wird. 

3) S. darüber die vorletzte Anmerkung. War er es, wie ich glaube, nicht, 
so fallen Vedalied und Ritus noch vollständiger auseinander. 

4) Scb. spricht Ton ihrem »hohen Alter«. Das liegt nicht im Text. Sic ist 
eher femme entre deus dges. AebnlichkcH mit der durch Mannhardt be 
kannten »Koramutter« (v. Seh. 167 f.) drangt sich recht wenig auf. Insonderheit 
wewig einleuchtend ist auch die Bekräftigung, welche Scb. für diese Beziehung 
Lopämudras auf >dte altgewordene, zu Ende gehende Vegetationskraft des Jahres« 
ihrem Xami» zu entuebmeu versucht. Kr läßt den etwa bedeuten: >dic das Siegel 






COßNEU UNWERSHY 



78 Gott gel. An*. 1909. Nr. 1 

Asket, der für die Stimme der Sinne taub ist — oder scheint. Der 
Konflikt, bei dem der fromme Mann den kürzeren zieht 1 ) — zum 
Schluß die Andeutung : es war für alle Teile gut, daG die Sache so 
ablief. Alles das scheint mir nicht Ititus, nicht Krocht barkeitszau ber, 
sondern eben nur eine vielleicht von Bosheit nicht freie Schilderung 
eines Vorkommnisses, das im Leben der Einsiedeleien nicht selten 
gewesen sein mag*) — ein Bild entworfen von einem Poeten, der in 
Kusteiungen schwerlich der Weisheit letzten Schluß sah. Wäre das 
alles eine Form jenes Kroch tbarkeitszaubers, wie seltsam, daß das 
rituelle Spiel von der rgvedischen Gestalt zu der jüngeren so ganz 
abgeblaßt wäre! Schien jene Gestalt wirklich mit sakraler Würde 
unvereinbar".' Aber gerade das Anstößigste, der Koitus, war doch 
geblieben, wie mancherlei ähnliches in dem keineswegs prüden Ritual 
geblieben ist. Nein, dieser Koitus, dazu die Zotenreden von Rrah- 
maeärin und Dirne, ebenso der Zotendialog beim Asvamodha zwischen 
Priestern und Frauen: alle diese Dinge geben uns, meine ich, das 
oben berührte Argumentum ex silentio ergänzend, deutlich den Maß- 
stab dafür, wie wenig weit es die phallischen Riten und Reden des 
Vedarituals in Bezug auf künstlerische Gestaltung gebracht hatten — 
nicht über ein Stadium hinaus, das tief, recht tief unter dem von 
Seh. angenommenen des von Poesie, von poetischer Genialitat durch- 

dea Verlustes, der Abnahme, dei Zu-Niclite- Werdens au sich tragt«. Das ist 
doch höchst gezwungen. Mir scheint der vedisebe Sprachgebrauch vielmehr auf 
Wurzel mud als auf mudrä »Siegel* zu führen. Ein zu jener Wurzel gehöriges 
mudrä ist Av. XV11I, 3, 19 belegt mud steht gern vom sinnlichen Genuß, z. B. 
'■'i'r.'h taha modamänab sat Br. XIV, 7, 1,14, und trifft somit eben auf den 
Lopamudri-Vorstcllungskrcis. Im Yuna-Yami-Dialog, der dem Lopämudrä- Dialog 
eng verwandt ist (vgl. X, 10, 7» mit 1, 179, 4»), lesen wir v. 12 anyina wät pra~ 
müdaf* kalpajftuva. Den ersten Bestandteil von Lopaioudriks Namen würde 
ich an rratatopa, kriyälopa, dharmalopa anschließen. Also wohl »die unter Ver- 
letzung (des vrala) (sinnlich) Erfreuende«, Akzent wie in tildniira (ebenfalls 
Determinativkompositum mit Adj. auf -ra als Hinterglied). 

1) Wenn ich ihn einst (ZDMO. 39, 66) rein waschen wollte und an die 
Möglichkeit dachte, daß sie ihm nahte etwa während er schlief, so mag das allzu 
wohlgemeint gewesen sein. Unverständlich oder unmöglich aber hätten Seh. S. 160 
A. 1 und Sieg, Sagenstofle 125 A. 1 diese Vorstellung nicht finden sollen. Ver- 
langt man Zitate Über derartiges, sei an die Ausnahmen von der ersten Parftjika- 
rcgel der Buddhisten anäptUti . . . qjänanttuia, anäpatli . . . tujnnantma and an 
die da*u erzahlten Geschichten (Paraj. 1, 10, 19. 22) erinnert. 

2) Sehr bezeichnend ist folgendes Argument Sch.s (S. 167) dafür, daß es 
sich um einen Ritus handelte, nicht um eine Erzählung von jener Verfehlung des 
Agastya *Als ob er [der Dichter] oder irgend jemand an der poetischen Dar- 
stellung einer solchen ein Interesse hatte halten können«. Ist es so gewiß, daß 
Niemand du haben konnte V 



.. 



L. t. Schroeder, Mysterium und Mimui im Rigveda 79 

drungenen Satyrspiels liegt 1 ). Hatte die rgvedische Zeit auf solcher 
Höhe geweilt und wäre man dann von ihr zum niedrigen Niveau der 
Folgezeit zurückgesunken? Wodurch wird das irgend wahrscheinlich 
gemacht? Das angebliche kultische Drama des Qgveda »das ist kein 
Anfang, — das ist weit eher ein Ende« ! sagt Seh. (S. 69). Merk- 
würdig zuerst, daß die sonst durchweg mit Händen zu greifende Kon- 
tinuität zwischen rgvedische m und späterm Ritual hier so ganz ab- 
reißt. Merkwürdig weiter, daß innerhalb des Rgveda es gerade die 
jüngeren, der Ritualliteratur zeitlich näher stehenden Teile der Samm- 
lung sind, in welchen dieser angeblich aussterbende literarisch- rituelle 
Typus vornehmlich zu Hause ist. Merkwürdig endlich, daß die Denk- 
mäler dieser endenden Produktion so zum Verwechseln ähnlich sind 
denen einer in der Folgezeit höchst lebendigen — der Akhyftna- 
poesie — , und daß von jenen zu diesen so viele, so feste Verbindungs- 
fäden führen. Hat es mit jenem »Ende« wirklich seine Richtigkeit? 
Oder sind die Gebilde, an deren frühes, befremdendes Sterben wir 
glauben sollen, nicht vielmehr deshalb im jüngeren Veda unauffindbar, 
weil sie überhaupt dem Veda fremd sind, im älteren Veda ihnen nur 
die Phantasie Sch.s Dasein verliehen hat? Hat Seh. sich nicht der 
Betrachtung der von Mannhardt, von Preuss beschriebenen 
Aufzüge, Tänze, Fruchtbnrkeitsriten der Deutschen und Russen, der 
Mexikaner und Cora-Indianer so lange hingegeben, bis deren Schein- 
bild am falschen Ort sich ihm entgegendrängte? 

Vom Hauptproblem des Sch-schen Buchs wende ich mich zu 
Seitenrichtungen und Einzelheiten. 

An die Spitze stelle ich einige Bemerkungen Über Sch.s Behand- 
lung von IX, 112 (S. 408 ff.). Sie gibt, glaube ich, ein anschauliches 
Beispiel dafür, wie dieser Forscher dem unterworfen ist, durch die 
eben berührte Vorliebe sich vom geraden Wege der Interpretation 
ablenken zu lassen. 

Das Lied spricht von den mannigfachen Berufen der Menschen, 
von der Verschiedenheit ihrer Wünsche und auch derer von nicht 
menschlichen Wesen. Der Zimmermann freut sich, wenn ein Wagen 
beschädigt ist; der Priester wünscht sich einen Somaopferer, Frosch 
und Pferd Wasser, einen leichtgehenden Wagen; und so fort, dazu 
Vers für Vers der Refrain: »fließe dem Indra, o Soma<. >Welches 

Bild steigt da ganz unwillkürlich vor unseren Augen auf? Es ist 

ein volkstümlicher Umzug beim Somafest, mit allerlei typischen Fi- 
guren, Charaktermasken und dergleichen mehr, wie auch unsere hei- 
mischen Umzüge sie kennen. Von einem Vorsänger geleitet ziehen 

1) Analogen Schluß ziehe ich aus dem Aussehen des Taniea der Midi hon 
mit den YV^ixerkriigeu beim Mahavratafcst (meine Ret dea Veda 4JG) 






COßNEU. UNIVERSity 



80 G-.-.u gel. Adz. 1900. Kr. 1 

sie daher, HeiltUmer mit sich führend, Fruchtbarkeitssyrabole, Vege- 
tationsdämonen < (S. 418) — und nun folgen Betrachtungen über die ein- 
zelnen in dem Lied genannten Wesen und ihre Bedeutung für den 
Fruchtbark eitsritu s. Beim Frosch, der das Wasser, beim Phallus, der 
die rümanvuntau bhedaü aufsucht, mag das angehen. Man wird viel- 
leicht etwas überrascht sein, sich aber doch hineinfinden, wenn die 
upamantrinah — nach meiner von Seh. angenommenen Deutung An- 
locker, Verführer — die Rolle als >mimetische Darstellungen der 
phänischen Fruchtbarkcitsdämonene (S. 428) übernehmen. Aber Pferd, 
Schmied, Zimmermann V Nun, für das Pferd schafft Mannhardt 
Rat : es ist der rossegestaltige Fruchtbarkeitsdämon ; der leichtgebende 
Wagen, den es sich wünscht, kann Sonnensymbol sein. Der Schmied 
— er ist Verwandter des Mamurius Veturius, des altgewordenen Ve- 
getotionsdamons, ein Verwandter des Hephaistos, der in den diony- 
sischen Zug, d.h. unter die Vegetationsdämonen, gehört 1 ), durch- 
tränkt von den geheimnisvollen Eigenschaften, dieAndree über die 
Erde hin für den Schmied nachgewiesen hat. Der Zimmermann — 
er steht naturgemäß neben dem Schmied, verbunden mit den schöpfe- 
rischen Vegetationsdämonen *). Aber genug : sieht man denn da nicht, 
wie die Phantasie des Auslegers, einmal verfangen und gefangen im 
Bann eines bestimmten Vorstellungskreiees, in den harmlosen Text 

Mythologie, Folklore, Mimik hinein geheimmst, die wirklich anderswo 
besser am Platz wären V Lesen wir doch den Sinn des ganzen zu- 
vorderst nicht aus Mannhardt, sondern aus dem Text selbst heraus 5 )! 
Versuchen wir, ob Frosch und Pferd nicht einfach Frosch und Pferd 
sein können. Der Text weist ja deutlich genug den Punkt auf, hei 
dem seine Linien konvergieren und der vom Vorstellungskreis eines 
Frucbtbarkeitszaubere *) wirklich weit abliegt. Der Frosch trachtet 
nach diesem, der Schmied nach jenem, Pferd, Zimmermann, Arzt 
nach anderm: für jeden gibt es etwas, wonach seine Natur verlangt. 
Ein Stück Lebensphilosophie. Trug der Verfasser sie vor, nur um 

1) Hit Befriedigung nimmt man übrigens »al;r, dafi der Vf. bei Hepbaistos 
trotz des pballischen Milieus, in dem sich die Unterjochung bewegt, auf die 
Deutung des Namens als •ydo/iay •",■! nicht zurückkommt. 

2) Dem entsprechend ist auch die Mama Müllerin (genauer nach Seh. : Fullerin 
des Mahlsteins) von f. 3 eine Erscheinungsform des ■ altgewordenen weiblichen Vege- 
tationsdamoos« (8. 440,ff.). Lopamudri (oben S. 77 Anm. 4) und die upalaprakfini 
nanm — man bemerkt, wie gefallig sich diese beiden Frauen der gleichen Deutung 
hergeben. 

3) Rgvidbäna III, 4, 3 hilft offenbar nicht weiter. Hier ist die Verwendung 
von IX, 112— 114 durch den Inhalt von 113 bestimmt. Noch sei auf Nirukta 
VI, 5 f. ; Brhaddevata VI, 137 ff. verwiesen. 

4) Khenso von dem eines Srblacliüiedui (Ludwig). 






COHKf lt UNIVERSlTY 



L. ». Schroeder, Mjiterium and Mimui im fUgvedi fil 

seine Hörer zu bilden? Ich denke, die Vermutung ist nicht gewagt, 
daß die Pointe sein Wunsch war, seinerseits zu erlangen, was ihm so 
notwendig war, wie das Wasser dem Frosch. Und da er uns verrät, 
daß er känih war, so ist weiter vielleicht zu vermuten, daß es im 
ganzen Lied die Worte brahmä sunväntam icctiati sind , die im 
nächsten Zusammenhang mit seinen eigenen Bedürfnissen stehen. 
Zieht man dann noch den Refrain vom strömenden Soma in Betracht, 
so ergibt sich, meine ich, daß wir hier den Text für das Wunsch- 
somaopfer eines Brahmanen haben werden, der einen sunwin suchte 
— vielleicht dann weiter auch andrer Leute, die für ihren Beruf 
Kundschaft wünschten. Während der Soma durch die Seihe floß, 
wurde das Lied von den nänädhiyo vasiiydvah vorgetragen. Es war 
bestimmt, der dhl dieses casüj/u die Erfüllung zu sichern. 

In die Einzelbehandlung mythologischer und folkloristischer Pro- 
bleme — öfter zu umfänglichen Exkursen auswachsend, wie in den 
Abschnitten über Indra und die Maruts, über die Wiedergewinnung 
des Agni — folge ich Seh. nicht. Nur dies sei hervorgehoben, daß 
durchweg, wie in Sch.s früheren Schriften, Anlehnung an Ad. Kuhn 
hervortritt. Daneben ist Seh-, wie natürlich, durch Mannhardt und 
in bestimmten Richtungen durch die Ethnologie beeinflußt, deren Be- 
deutung als einer >ungewöhnlich fruchtbaren Wissenschaft* er mit 
erfreulicher Entschiedenheit anerkennt (S. VIII f.). Kuhns Namenver- 
gleichungen und Deutungen aber haben für ihn volles Gewicht Sa- 
raoyü hat für ihn noch nicht aufgehört, »die dunkle Wetterwolke, 
die Erinnys« (S. 282 A. 2) zu sein. Saramä >die sich Bewegende, 
Gleitende, Laufende«, von der Wurzel sar, und ihr Sohn Sarameya 
fahren fort, wie in unserer Jugendzeit, mit Hermes-Hermeias zu- 
sammen zu gehören (S. 177 ff.)'). Der Vorsuch, einen solchen be- 
harrlichen Glauben zu erschüttern, wäre nicht nm Platz. Eine Be- 
merkung aber verlangt die persönliche Färbung dessen, was Seh. 
über die von Kuhn sich entfernende Richtung sagt. Er sieht deren 
Vertreter als >Xeider und Zweifler« >in öder Negation« bemüht, was 
Kuhn gepflanzt, »geradezu feindselig mit der Wurzel auszurotten«: 
»ein schweres Unrecht, nicht blos an der Wissenschaft, sondern auch 
an unserm Volke, dem es nicht gleichgültig sein kann, ob ihm der 
Blick in seine früheste Vorzeit, die Religion seiner Urzeit, erschlossen 
oder verbaut und verekelt wird. Hier haben viele gesündigt«; Seh. 
nennt besonders den Namen Otto Gruppes (S. VII f.). Zu denen, 
die gegen dessen Ansichten ihre Bedenken haben, gehöre ich auch. 

1) Beiläufig erwähne ich im Zusammenhing dieser Etymologien Sch.s Ver- 
mutung, daß der Name Priamoe zu irpfafisi gehört and für die »Kramerseelen der 
Trojaner« bezeichnend ist (S. 179 A. 1). Priamoi war ja io etwaa wie ein Paoi. 

WtL pl. in 1909. Hr. 1 6 



COßHEU VHMKftt 



S2 Gfrtt gd. Am. 1909. Nr. I 

Aber die tiefe, leidenschaftliche Wahrheitsliebe, die in seinen Arbeiten 
lebt, sollte niemand verkennen. Und das Recht darauf, die Freude 
daran, in solcher Wahrheitsliebe zu forschen, sei es auch auf Wegen, 
deren Richtung den Wünschen Sch.s für das Heil der Volksseele nicht 
entspricht, wird man sich nicht verkümmern lassen. Große Forscher 
aber wie Kuhn ehrt man am besten, indem man über sie hinauszu- 
kommen sucht 

Zum Schluß zerstreute Kleinigkeiten. Ich beschränke mich auf 
ganz weniges. 

Bei der Besprechung des Froschliedes VII, 103 (S. 396 ff.) wäre 
auf Bloomfield PAOS-, Apr. 1896, Bezug zu nehmen. Wenn als 
Verfasser dieses Liedes bei Seh. >Vasistha< erscheint, >der geniale, 
geistig wie moralisch hochstehende Sänger der herrlichsten Lieder an 
Varunac (S. 402), so glaube ich dieser Bewertung des traditionellen 
Liedverfassernamens durch meine Untersuchung ZDMG. 42, 199 (f., be- 
sonders 226 f., den Boden entzogen zu haben. Man beachte inson- 
derheit, daß VII, 103 zu den Anhangen an die ursprüngliche Samm- 
lung gehört. So glaube ich auch, daß die »nahe Beziehung* des 
>Verfassers< von IX, 112 Sifiu Angirasa »zum Atharvaveda, dem 
volkstümlichsten der vier Veden« (S. 411) illusorisch ist. Zu den 
Angirasiden in der Verfasse rüste des 9. Buchs vgl. ZDMG. a. a. 0. 
232. Natürlich muß, wer von einzelnen Verfassernamen Gebrauch 
machen will, das Problem der Verfasserlisten im ganzen erwägen. 
Ist solche Erwägung den betreffenden Aeußerungen Sch.s vorange- 
gangen? 

Bei der Behandlung von X, 124, S. 196 ff., vermisse ich Rücksicht 
auf Geldners Untersuchung über dieses Sökta, Ved. Stud. 11,292 ff., 
und auf den von Seh. durchweg vernachlässigten Bergaigne (Rel. 
v*d. III, 145 ff.). 

S. 375. »Ihr von Brhaspati erzeugt* (brluurpätiprasütäh X, 97, 19)? 
Vgl. ZDMG. 49, 174 Anm. 

S. 320. bkävayü X, 86, 15 nach Geldner > liebestoll <V Ich halte 
das wegen der Chronologie der Bedeutungsentwicklung von bhäva für 
unwahrscheinlich. 

S. 316. aryäh pttffcsH X, 86, 1 (vgl. 3) »Ariers reiches Gut«? 
Vgl. dagegen ZDMG. 54,168; s. auch 180; Geldner Ved. Stud. 
III, 86. — Im allgemeinen sei zu Sch.s hübscher und lustiger Her- 
stellung der Vraäkapi- Geschichte an meine Vermutungen Litt. d. 
alten Indien 52 erinnert. Daß der getötete Esel, den der Affe v. 18 
fandet, für ein Sühnopfer wegen verletzter Keuschheit bestimmt ist, 
ist ein recht ausgelassener Einfall: wohl möglich! 






L. v. Scbroedcr, Myiterium und Mimus im Rigveda 63 

S. 76. Wenn nach >der Tradition der Buddhisten <, d. h. dem 
Laiita Yistara, Buddfaa als Jüngling mit den Kegeln der Schauspiel- 
kunst vertraut gewesen ist, darf das nicht als Zeugnis für Pflege des 
Dramas > schon zu Buddhas Zeit, also im 6. Jahrhundert v.Chr.c ge- 
geben werden. 

Güttingen H. Oldenberg 



Pemotische Papvrni von der Insel Elephantine I nr. 1 — IS. Verrtfl>ntlirht 
und bearbeitet von Wllhrlm Splegelberg. Leipzig, J. C. HinrichMcbe Huch- 
lumdliiiw l'JOö (Spiegalberg, Demotücbe Stodien, lieft 2, Heft 1 erschien 1901 
u. d. T. : Aegyptücbe und Griechiacke Eigennamen). 27 S. kl.-fol. 10 Tafeln in 
Lichtdruck. Geh. M. 13. 

In the couree of his excavations in 18a« on the island of Ele- 
phantine, Rubensohn found a broken jar of rough pottery in r cellur, 
i-onUioing about 40 papyri more or less injured. Nineteen are 
Greek und nine demotic. Tbey fonn a closely connected group dating 
from 2Jj to 223 B. (,'., towards Üie end of the reign of Ptolemy 
Kuergetes I. Tbanks to Spiegelberg, Rubensohn was able to publisb 
translations of the demotic texts in his edition of the Greek papyri, 
and so discuss the wbole find together. 

From time to Urne the natives have raade similar bilingual hmis 
of papyri of the Ptolemaic period; nuinbers for instance of Greek 
and demotic papyri from Gebelen are cloeely connected together, 
referriog to the same pereons and property in the two longuages: so 
albo ore tboee of the >proc£88 of Hermias< and other series from 
Thebes. Rubensohn's First Find, consisting of five papyri of the reigns 
of Alexander Aegus, and Ptolemy Soter and PhiJadelphus concerned 
solely the affairs of Greek soldiers and, although a native is 
witness in no 5, there was no scrap of demotic in Fand L Fund LI 
is the earliest among the bilingual group» as yet mode known 
and is not many years later than the trilinguol decree of l'anopus. 
It concerns natives equally with Greeks: the priucipal affair is the 
bu&iness, among the locol Greek officials of the governnient in Charge 
of the leosing of temple property, whirh ensued on a bankruptcy in 
a fonüly of Egyption prieets at Edfu (Apollinopolis). The priest* 
mrite in demotic. The Greek officials write in Greek: so also do 
some persons bearing Kgyptian names who seem to have been outside 
the priesüy group. Tbus oll correspondence between the*ofticialB, 
and the copy of the regulations under wliich they leased the temple 
lands are in Greek: bids for purchaae, a petition and aflidavits of 

6* 






[liUNWERSrv 



R4 Gott gel. Am. 1909. Nr. 1 

the priest! and certain liste prepared by the temple scribes are in 
dcmotic. Not onl.v the affidavit of a bank-officcr Paniscua, and an 
offer of Xenon, but also a petition from Patous and an offer froni 
Phatres, both natives, are in Greek. The ofneial docket to a demotic 
affidavit (no XXVI) is likewise in the language of the ruling caate. 
One memorial from the priests appeara in botli languages, each version 
being signed in demotic: the model seems Greek rather than Egyptian. 

It is evident that the demotic portion of the find usefully Supple- 
ments the Greek and tbrows dirert light on it, helping to iil! in la- 
eunae and varying its technical expressions. To a much greater de- 
gree Üie Greek serves to Interpret the demotic, in regard both to 
the matter and the language. For the furtherance of demotic Stu- 
die« speedy publication of the demotic portion of the group waa very 
desirable, and this has been effected with the least possible delay by 
the indefatigable demotist of Strasburg, who has included with them 
two independant texts dated earlier in the same reign, and, for its 
palaeographic intereat, an isolated contract of the age of Augustus. 

Comparing Spiegelberg's publication with Rubensohn's, we find 
that nos VI and VII of the latter reappear as G and 7 in the demotic 
papyri, no XVI is 2, the draft of which is 3 on the bark of no XXIX, 
no XXII is 4, no XXVI is 5, no XXVII b is 1, XXVHa being the 
Greek original with demotic Bignatures now published under the 
number 10, no XXXI is 8, no XXXII is 9. 

Rubensohn having dealt with the matter of the texts, Spiegel- 
berg here conhnes his commentary for the most part to philological 
considerations. The corrections which he has made of the first 
translation affect only details. The documents are evidently obacure 
and injured so that in the photographs we can often do little more 
than follow the transliteration, congratulating Spiegelberg on his suc- 
cesssful deeipherment of difficult and injured writing. Spiegelberg is 
at once so brilliant and aecurate in his readings that we may aecord 
to hiiii the füllest ineasure of confidence given to any scholar. But 
it is tantalising to know thut there are interesting words and groups 
in the Originals indefinable in the photographs. Spiegelberg has fac- 
similed a few groups in the introduetory sections on the place names 
and personal names ; and in the case of the demotic text (no 1) which 
is a version of the Greek, with commendable particularity he Supple- 
ments the photograph of the original by a copy in which he hns 
strengthened the faded lines with iuk. Such a procedurc with all 
the papyri would probably have been too expensive ; but hand copies 
of all the more important groups and passages where they are ob- 
scure in the photographs would be a great advantage. 






COPNEU UHIVtRSJTY 



Spiegelberg, Demotiscbe P»\ >jrvt von der Insel Klephantine 85 

Spiegelberg has identified moet of the place names otcurring in 
the Apollinopolite documents with hieroglyphic names in the great 
endowment inscription of a later Ptoleniy at Edfu. Under Txottovj 
he quotes from other papyri several examples of a word which must 
read zicf, ftvf i. e. »«rr^ >papyruB<, not fio as ia there Buggested: 
whether the same ia also the last element in the group correspon- 
ding to Txwtooo is not clear to the present writer. Bereneptia with 
its varianta, is a particularly interesting but puzzling name. I do 
not feel satisfied that it is to be read Mr-nb-Pth' though as Spiegel- 
berg suggeats it may well repreaent the old royal name Mr-n-I*ih 
for which the equivalent in Manetho is Au4uvg<pfb)c. Perhaps Mr-(n)- 
'b-Pth is the true reading. 

A few criticisms may be offered of individual pointa in the ren- 
de rings. 

No 4 on p. 1Ü is a deolaration under oath by Milon of his good 
title to some land sold; II. 14 et seqq. are as follows: >(As to) the 
half of the land in the district (*i*) of Tsenane, amounting to one 
arura(V), which Euphronius the praktor sold ont of my aole(V) in- 
heritance (V) : — the land in question belonged to (es ** the ancient 
n-st) Eatephenis, my father; he wrote (a deed) for it to Thatre niy 
mother (nh-f «r-/" n T.) : it has no other owner than I (ge nb W-y) 
until the sale for (V) me by Euphronius (o An a p fy-s c.V ' Wpruys 
!■ ( '■') * r -y<- This sentence is füll of good illustrations of gramraa- 
ticaJ idiom. In no 5 (XXVI) the declaration is made to Euphronius 
himself, not to Milon. The gap at II. 7 — 8 can only contain >(Har- 
siesi) [saith to (8) Euphjronius the praktor<- This throws forward 
the advancement of Euphronius by one year to the year 224 — 3, cf. 
Ruhensohn p. 35. 

Turning now to the papyri outside of Fund U, in no. 11 we have 
an agreement under oath between threc partners who have leased 
the tax on salt and the tax on 'n-sn (V), a kind of objeeta (wigs?) 
«hich appear constantly in dowries in the later class of Ptolemaic 
marriage-contracts. The partners are to 9hare alike and keep aecounts 
in a book. 

No. 12 is dated in the third year of Euergetes 1, before the 
decree of Canopus, and gives a new and obscure title to Berenike. 
It concerns three women. Tahapi has had a lawsuit with Tasti about 
the ownership of a house in Elephantine with some furniture and a 
silver necklace (V). The judges deeided in her favour: but Tasti had 
sold these to a third party Tisemteu (the reading of her name is 
□ncertain) and in order to settle matters and make the sale complete 
Tahapi, who doubtless has had her demands satisfied, yields up her 






FuuNNER^rr 



8H UoU. gel. An.- 1909. Nr. 1 

rights to the above niimed property tu Tasti. So für Spiegelberg 
and Preisigke. The last paragraph is a little compücated. It 
ehould tun. 

>And whereas(orif)the woinan Tisemteu (V) daughter of Semteu (V), 
to whom the above house has been given, roakes a demand on Tasti 
daughter of Harniakhi (?) for this writiog for silver (xpäwc) and this 
writing of cession (äxootaotoo) of which Tasti said 1 will cause Ta- 
hapi daughter of Krrs to make it (sie)' : I will (or do) inake them 
for Ute vornan Ti semteu (V) daughter of Semteu (V)«. 

Thus Tahapi undertakes to give irpaai« and «ootcwtoo to Ti- 
semteu also, in aecordance with TastTs agreement with the latter. 
Probnbly the whole transaction, including the previous sale, had been 
by friendly arrangement between all the parties — a device to se- 
eure a safe title to the purchaser of a property the ownerehip of 
which might have been disputed in a higher court 

No. 13, dated in the 28th year of AugustUB, eontains interesting 
priestly title». Jt is the sale of a house, much ahattereü. 

We conclude with the hope that Spiegelberg will find time to 
continue a publication which is füll of Instruction aliko in text and 
commentary. 

Oxford F. LI. Griffith 



Für di« Redaktion verantwortlich i Prof Dr. Eduard Schwurt! tu Gottin gan 






COPNEU UNNERSITY 



-■■in 




Origii ■ 
CORNEtLUNIVERSiTV 



Hr. 2 Februar 1909 



S«pbn* Müller, Urgeschichte Europa», Grundlage einer prähi- 
storischen Archäologie. I>eutache Ausgabe unter Mitwirkung dea Yer- 
fusers besorgt von Otto Lultpold Jirleiek. Mit 160 Abbildungen im Text 
und 3 Tafeln in Farbendruck. StraÖburg, Karl J. Trühner 1905. I u. 
J04 S. 8*. 

Daß die verschiedenen Lander Europas zu aehr verschiedener 
Zeit höherer Kultur zugänglich werden, und daß diese Kultur in 
Beiner südöstlichen Ecke einzuströmen beginnt, ist eine nicht zu be- 
streitende Tatsache. Dementsprechend reicht die geschichtliche Zeit 
in verschiedenen Teilen unseres Kontinents sehr verschieden weit zu- 
nick. Aber auch schon in der Zeit, die fUr ihn in seiner ganzen 
Ausdehnung eine vorgeschichtliche ist, läßt sich an der Hand der 
Fuode dieselbe Richtung der Kulturströmungen beobachten wie später. 
Der fremde Einfluß an sich ist nicht zu verkennen, und nur über 
seine jeweilige Stärke und sein Alter, seinen Ursprung und Verlauf 
gehen eigentlich die Ansichten auseinander. 

Xoch von niemandem aber und noch nirgends ist diesem Einfluß 
eine solche Bedeutung beigemessen worden, wie es seitens des be- 
kannten nordischen Urgeschichtaforschera Sophus Müller in dem vor- 
liegenden Buche geschieht. Er betitelt es >Urgeschicbte Europas«, 
doch steht ihm die Frage der Herkunft und Ausbreitung der vorge- 
schichtlichen Kultur so sehr im Mittelpunkt des Interesses, daß dies 
eigentlich schon im Titel hätte ausgedrückt werden sollen. Das all- 
eemeine Ergebnis, zu dem er gelangt, faßt er in die Satze zu- 
sammen: 

>1. Der Süden war die leitende und spendende Kulturmacht; 
der äußere Kreis, besonders der Norden, folgte nach und empfing. 

2. Der Inhalt der südlichen Kultur wurde nur vermindert und 
im Auszuge übermittelt 

■■"' fr \. Am. im. Ki i 7 






COBHEU UHWERSlTY 



88 GOtt. gel. Adz. 1909. Nr. 2 

3. Gleichzeitig erlag er Acnderungen und Umbildungen. 

4. Er trat jedoch in den ferneren Gebieten oft in großer Fülle 
und mit neuer Eigenart auf, 

5. doch erst in anderer und späterer Zeit als der, in welcher 
dieselben Elemente im Süden sich ursprünglich geltend machen«. 

Man kann das im großen und ganzen für richtig halten und sich 
doch durch vieles einzelne in S. M.s Ausführungen zu entschiedenem 
Widerspruch veranlaßt fühlen. 

Schon über den Zeitpunkt, an dem der fremde Kultureinfluß ein- 
setzt, ist er nach Ansicht des Ref. in einem Irrtum befangen, der zu 
vermeiden gewesen wäre, wenn er sich klar gemacht hätte, woher 
eigentlich der Vorsprung des Orients vor Europa stammt. 

Läge sein Grund in geringerer Begabung der europäischen Men- 
schen, so wäre die Rolle nicht hegreiflich, die diese später spielen. 
Mit viel größcrem Recht wird man ihn in der Natur des Landes 
suchen dürfen; aber es wird dabei nicht die geologische Gegenwart 
ins Auge zu fassen sein, in der ältere Unterschiede sich ausgeglichen 
oder die Verhältnisse sich zu Ungunsten des früher besser bedachten 
Teils geradezu umgekehrt haben, sondern die letzte Eiszeit mit ihren 
Ausläufern. In dieser Periode ist von Europa nur ein Teil über- 
haupt bewohnbar, während die klimatischen Verhältnisse längs des 
Nordrandes von Afrika und im Zweistromland damals weit günstigere 
gewesen sein müssen als nach dem völligen Ablauf des Diluviums. 

Auch innerhalb Europas .selbst machen sich während der paläo- 
lithischen Zeit lange nachwirkende Unterschiede bemerkbar. Die 
von der Natur bevorzugte Stellung Frankreichs und Italiens in dieser 
Periode hervorhebend stellt S. M. mit Recht den Satz auf: >Die 
Hauptunterschiede in der Kultur, die sich im lAufe der ganzen Vor- 
zeit bis in die geschichtlichen Zeiten hinein geltend machen, beruhen 
im tiefsten Grunde auf den Naturverhältnissen während und nach 
der Eiszeit«. S. M. denkt hierbei nur an Europa. Aber vielleicht 
mit noch größerer Berechtigung läßt sich dieser Satz auf das Ver- 
hältnis Europas zum Orient anwenden. Damit ist nicht nur seine 
Ueberlegenheit erklärt, sondern auch ein Fingerzeig gegeben, inner- 
halb welcher Grenzen von solcher Ueberlegenheit die Rede sein 
kann. Denn sie ist eine bedingte und beschränkte. 

Das nachweislich älteste Auftreten des Menschen in Europa fällt 
in eine Zwischeneiszeit, sei es die letzte, wie Boule, sei es die vor- 
letzte, wie Penck annimmt. Es war damals eine ausgesprochene 
Wärmeperiode in Mitteleuropa, wie uns die Reste der Fauna aus 
dieser Periode dartun. Als in Deutschland Elefant, Nashorn und 



CORNEU UNIVERSlTY 



Sophns Maller, Urgeschichte Earopu, Oben, von 0. L. Jiriczek 89 

Flußpferd heimisch waren, inuO aber das Klima Mesopotamiens und 
ganz Vorderasiens und Nordafrikas ein geradezu heißes gewesen sein. 

Damals bot also der Orient dem Menschen keineswegs günsti- 
gere Lebensbedingungen als Europa. Wenn darum S. M. es an- 
sprechend und naheliegend < findet, schon die ältesten menschlichen 
Werkzeuge gleich dem spateren Kulturstrom, der zuletzt das Christen- 
tum gebracht hat, aus dem Orient herzuleiten, macht er sich eines 
Anachronismus schuldig, denn er schließt aus jüngeren Verhältnissen 
zurück auf eine Zeit, in der Natur und Menschheit ein ganz anderes 
Gesicht zeigen. 

Gewiß ist der Besitz von Werkzeugen, und seien sie noch so 
primitiv, ein Fortschritt gegenüber einer werkzeuglosen Zeit, aber 
ein Fortschritt, der mit dem Vorgang der Menschwerdung aufB innigste 
zusammenhängt. Wo diese erfolgt ist, dos ist noch eine ungelöste 
und vorläufig vielleicht recht müssige Frage. Aber wahrscheinlich 
ist es doch, daß der Mensch sich schon im Besitz von Werkzeugen 
über die Erde ausgebreitet hat, und wer den Standpunkt vertritt, 
daß diese dem europäischen Menschen erst aus dem Orient nachge- 
liefert wurden, als dessen erster Kulturexport, der müßte den älteren 
werkzeuglosen Menschen auf unserem Boden nachweisen oder doch 
mindestens zeigen, daß ein solcher hier sein Leben fristen konnte. 

Freilich ist sich S. M. Über die Bedeutung der ältesten paläoli- 
t bischen Zeit sichtlich überhaupt nicht klar, weil er sie sonst un- 
möglich in ihrem gesamten Ausmaß nach 10000 v. Chr. ansetzen 
könnte. Es ist natürlich schwer, gegen eine solche Annahme mit be- 
stimmten anderen Zahlen aufzurücken. Bedenkt man aber, daß die 
ältesten genauer datierbaren Menschenreste sich in nichts von den 
jetzigen Menschenrassen unterscheiden, daß dasselbe auch von den 
Resten aus jüngeren paläolithischen Perioden gilt, daß uns aber in 
jener Zwischeneiszeit und dem unmittelbar sich anschließenden Zeit- 
abschnitt ein Mensch entgegentritt, der allen spateren und heutigen 
Menschen als etwas besonderes und weitaus primitiveres gegenüber- 
steht, bedenkt man ferner, daß die Klimaschwankuiigen, die zur 
Bildung und Rückbildung der großen Gletscher führten, nur ganz all- 
mähliche sein konnten, so erscheinen jene 10000 Jahre wohl als nicht 
diskutierbar. 

Unannehmbar ist auch S. M.s Datierung eines jüngeren Ab- 
schnittes des Paläolithikums, der Mammuthzeit Weil nämlich aus 
dieser weibliche Figuren aus Elfenbein oder Stein bekannt sind, und 
in Acgypten in neolitliischen Gräbern, die in das 5. oder G. Jahr- 
tausend vor Christo gehören, ähnliche aus Ton gefunden werden, 
TUhrt er jene auf ägyptischen Einfluß zurück und möchte sie daher 

T 






COBNtll UNIVERSIIY 



90 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 2 

für gleich alt oder etwas jünger halten. Selbst unter Voraussetzung 
eines Zusammenhanges zwischen diesen plastischen Darstellungen, der 
doch nichts weniger als sicher ist, kommt die Möglichkeit in Betracht, 
daß die ägyptischen eine lange Vorgeschichte haben, und die Knltur- 
Übertragung weit früher erfolgt ist. 

Die paläolithische Zeit wird hei S. M. aber nicht nur in ihrer 
Ausdehnung unterschätzt, sondern kommt auch insofern zu kurz, als 
einer ihrer wichtigsten Abschnitte unter den Tisch fällt Was die 
Frage der Hauptgliedening des Paläolithikums betrifft, bemerkt er 
nämlich zusammenfassend: »In Mitteleuropa würde es somit nach der 
wannen Chelleszeit, in welcher der Mensch zuerst auftritt, nur eine 
große Kälteperiode gegeben haben ; im Laufe der Soluträzeit sich 
immer mehr abkühlend, wurde das Klima der Madelainezeit sehr kalt, 
dann aber stufenweise wieder milder bis herab auf die Gegenwart«. 
Da aber die Solutrezeitfunde zum großen Teile aus Lößlagen» 
stammen, die keine eiszeitliche Bildung sind, sondern durch zu- 
sammen gewehten Staub der Steppe in einer unmittelbar auf eine Eis- 
zeit folgenden vegetationsarmen Periode entstanden, muß zwischen 
Solutre* und Chelles eine Eiszeit Raum finden, und keineswegs kann 
es sich bei diesen beiden um unmittelbar aneinander grenzende Pe- 
rioden handeln. Dieser Eiszeit entspricht das Moustärien, das von 
S. M. garnicht in Rechnung gestellt wird. Das Magdal^nien hingegen 
hat sich als nach eiszeitlich erwiesen, und zwar als der Zeit nach der 
letzten Eiszeit angehörig, also jedenfalls nicht der Periode eines 
Kältemaximums. 

Wie der Mensch der Chellesperiode seinen Lebensunterhalt ge- 
funden, bedarf noch der Aufklärung. Mit Rücksicht auf die Unzu- 
länglichkeit seiner Jagdausrüstung, in der Pfeil und Harpune noch 
fehlen, und mit Rücksicht auf das warme Klima jener Zeit wird 
dabei der Ptianzennahrung eine größere Rolle zuzumessen sein. Der 
Mensch der folgenden paläolitliischen Epochen ist Jäger, und so lange 
er das auch im Orient war, ist eigentlich nicht einzusehen, was ihm 
dort eine bevorzugte Stellung verschaffen sollte, abgesehen davon, 
daß zu den Kunstleistun gen gerade des europäischen paläolithischen 
Jägers nirgends noch von gleicher Begabung zeugende Seitenstücke 
gefunden worden sind. Anders verhält Bich die Sache von dem Mo- 
ment an, als der Schritt zu neuen Wirtschaftsformen geschah, als 
Ackerbau und Viehzucht an Stelle des Jägerlebens traten. Und für 
diesen Schritt waren, wie wir oben angedeutet, im Orient (be- 
ziehungsweise im Süden) früher als in Europa die Vorbedingungen 
gegeben. Wir möchten uns daher keineswegs gegen die Annahme 
sträuben, daß auch die europäische Feld- und Viehwirtschaft — mag 






CORHf li UNIVERSirr 



Sopbue Müller, rrgeschicqte Europas, über», von 0. L. Jiricxek 91 

sie immerhin eigenartige Züge ausgebildet haben — im letzten 
Grunde abhängig ist von außereuropäischer. 

Das ausgeprägte Jagdleben mit Wurfwaffen, das in der späteren 
Steinzeit aufhört, findet S. M. noch heute bei den Polarvölkern er- 
halten, ja es däucht ihm wahrscheinlich, daß sich die Kultur der 
Renntierzeit wirklich nach dem Polarkreise zurückgezogen hat, als 
die Tiere vor dem allmählich wärmer werdenden Klima aus Mittel- 
europa in höhere Breiten hätten zurückweichen müssen. Doch lassen 
die menschlichen Knochenreste, die wir aus der europäischen Kenn- 
tierzeit kennen, einen Gedanken an Zusammenhang mit den Polar- 
völkern nicht zu; auch das skandinavische Renntier ist nicht auf ein 
von Mitteleuropa nach dem Norden zurückgedrängtes zurückzuführen, 
sondern stammt aus dem Osten: s. Sarauw, Aarb. f. nord. Üldk. 1903. 
p. 301 (und die dort angegebene Literatur: Sv. Nilsson in Korhandl. 
ved de skand. Naturf. 8. Mode i Kobenhavn 1860. p. 836, J. G. H. 
Kinberg: Utdrag ur arkäologisk Zoologi 1877. p. 238, Worsaac in 
Aarb. f. nord. Oldk. 1872. p. 328). Wer die Polarvölker oder auch 
nur ihre Lebensweise aus Europa herleiten wollte, dem obläge es 
überdies, die Mittelglieder nachzuweisen, die zwischen beiden ge- 
trennten Gebieten die Brücke herstellen und die Etappen der zu- 
rückweichenden paläolithischen Kultur auf dem Wege nach dem 
Norden bilden. Uebrigens ist bei den nordeuropäischen und nord- 
asiatischen Polarvölkern doch auch manches anders als in der paläo- 
lithischen Zeit Sie sind vor allem Henntiernomaden. Auch von 
Bogen und Pfeil machen sie ausgiebigsten Gebrauch. Schon Tacitus 
erwähnt der Knochenpfeile bei den Fenni; aus späterer Zeit haben 
wir in nordischen Geschichten Beispiele genug für die hervorragende 
Schießkunst der Finnen, d. i. I-appen : man denke an die 3 Pfeile des 
Finnenkönigs Gusi, an den Schützen (finnischer Herkunft) der in der 
Svojdrsehlacht Proben seiner Fertigkeit gibt (Heimskringla, O. T. c 108), 
an den Personennamen Finnbogi. Von einem Ueherwiegen der Wurf- 
waffen ist hier nicht zu sprechen. Viel näher stehen unsern paläo- 
lithischen Jägern die Eskimos, die aber aus Nordamerika in die an- 
grenzenden Polargegenden vorgedrungen sind, und deren Kulturver- 
wandtschaft mit jenen nur eine in der Aehnlichkeit der Lebensver- 
hältnisse begründete sein kann. Sind aber die Harpunen der Es- 
kimos sicher kein aus dem Orient bezogenes Kulturgut, so sollte man 
sichs doch auch gut überlegen, bevor man die Waffen und Werkzeuge 
der paläolithischen Europäer als solches ausgibt. 

Wie weit in Europa beim Uebergang zu den neolithischen Zu- 
ständen außer Kultureinfluß auch Einwanderung eine Rolle gespielt 
hat, ist eine Frage für sich, die wohl für verschiedene Gegenden 



con. 



W Gott gel. Ans. 1909. Nr. 2 

nicht die gleiche Antwort erfordert. Im wesentlichen scheint aber 
doch in der neolithischen Bevölkerung die paläolithische der nächst- 
vorhergehenden Periode fortzuleben, die geradeso unter Anstößen von 
außen ihre Lebensweise geändert hat, wie dies etwa bei den Fenni 
des Tacitus im Verlauf ihrer Entwicklung zu den jetzigen Finnen der 
Fall ist. Dafür sprechen vor allem anthropologische Gründe, denn 
der blonde Typus, der uns später in Nordeuropa entgegentritt und 
als indogermanisch bezeichnet werden darf, kann nur in einem nörd- 
lichen Himmelsstriche und gewiß nicht in der Spanne Zeit entstanden 
sein, die sein ältestes bezeugtes oder nachweisbares Auftreten vom 
Beginn des europäischen Ackerbaues trennt. 

Daß die über das Jagdleben emporsteigende Kultur Europas 
eine selbständige ist, behaupten auch wir keinesfalls und berühren 
uns insofern mit dem Verfasser; nur daß sich bei diesem, wie wir 
sahen, der Gedanke an diese Unselbständigkeit so festsetzt, daß er 
ihn auch in Beziehung auf Zeiten nicht los wird, bei denen er aus 
dem Spiel zu bleiben hat. Aber auch unter Verhältnissen, wo fremder 
Einfluß wohl in Betracht kommt, überschätzt und verallgemeinert er 
diesen so sehr, daß man wohl von einem Vorurteil sprechen kann, 
das sein ganzes Buch beherrscht 

So sollte man es kaum für möglich halten, daß nach all dem, 
was zur Aufklärung der Nephritfrage schon geschehen ist, noch ein 
Forscher ernstlich annimmt, daß wenigstens ein großer Teil der aus 
diesem Material gefertigten Beile aus dem Orient eingeführt 
worden sei. 

Vielleicht noch erstaunlicher ist aber das, was Über das Verhält- 
nis der Pfahlbauten zu den Terrarnaren und zu Mykenae gesagt wird. 
Obwohl die Terrarnaren im wesentlichen aus der Bronzezeit, die An- 
fange der Pfahlbauten weiter im Norden aus der Steinzeit stammen, 
sind für den Verfasser die erstcren mit ihrer scharf ausgeprägten 
Kultur das ältere Zentrum, an dessen Peripherie sich die Pfahlbau- 
dörfer der Steinzeit erhoben. >Die Veränderungen und Verringerungen 
derAnlage<, meint er, >sind eine natürliche Folge ihrer Ueberfuhrun« 
in einen kulturarmen Außenkreis<. Das bedenklichste dabei aber ist, 
daß die auf Pfählt- gestellten Häuser der Terrarnaren und Pfahlbauten 
Nachbildungen von mykenischen Häusern mit Steinunterbau sein 
sollen. Die Rolle, die Pfahlbauten heute noch bei vielen Völkern 
spielen, hätte S. M. schon von solchen Schlüssen zurückhalten sollen. 

Daß er das Potal im >Bronzealter< stehen läßt, während am 
Abhang der Alpen und in der Schweiz noch allgemein Stein verar- 
beitet wird, ist nur einer der Belege dafür, wie er sich die Dinge 
zurechtlegt, um die Abhängigkeit des Nordens konstruieren zu können. 



COftl» l RSlTV 



Sophui Müller, Urgescbicbte Europa«, üben, von 0. L. Jiriczek 93 

In diesem besonderen Falle hatte ihn aber doch vor dem Irrtum der 
Umstand schon bewahren müssen, daß die Steingerate der Pfahlbauten 
zunächst durch kupferne oder sehr zinnarme bronzene abgelöst 
werden von viel primitiveren Formen als die der Terramarenbronzezeit. 

Für ganz verfehlt und unglücklich halte ich auch die Ansicht, 
daO die viereckigen Hüttenanlagen der Pfahlbauten >zweifel)os< auf 
Einflüsse der entwickelten Architektur des Südens zur Mykenaezeit 
zurückzuführen seien, — von dem Anachronismus, der in dieser An- 
nahme liegt, ganz abgesehen. Denn so wie die runde Form die 
naturgemäße der geflochtenen Hütten ist, so ist die viereckige durch 
die Zimmerung von selbst gegeben, und die Hütten wenigstens in 
ihrem Gerüste zu zimmern, lag bei Pfahlbauten außerordentlich nahe, 
wo doch die Bühne, auf der sie standen, auf jeden Fall gezimmert 
war und sowohl höher aufragende senkrechte Pfahle als auch wage- 
recht liegende Stämme, die den Boden herstellten, in die Hütten- 
konstruktion sich wie von selbst einfügten. Damit ist natürlich nicht 
gesagt, daß Pfahlbauhütten viereckig sein müssen. 

Mit seiner ganzen Tendenz hängt es zusammen, wenn S. M. über- 
all das Alter der nördlicheren Funde herabdrücken will. So hört 
bei ihm die Bronzezeit in Griechenland auf, als sie im Norden be- 
ginnt. Wir möchten dagegen nur darauf aufmerksam machen, daß 
zahlreiche Schmuckperlen aus nordischem und zwar jütischem Bern- 
stein schon in den mykenischen also der griechischen Bronzezeit an- 
gehörigen Gräbern gefunden worden sind, die auf dem Wege nach 
dem Süden sicher gegen Metall eingetauscht wurden. Das weiß 
S. M. selbst. Um so unbegreiflicher ist es, daß er mit der Mykenae- 
bultur gleichzeitig, ja Bchon von ihr in den Wohnungsanlagen beein- 
flußt sogar noch in den Alpen die Steinzeit herrschen läßt. 

Es möge hier auch auf die südländischen, aus dem Roten und 
Indischen Meer stammenden Konchylien hingewiesen werden, die ge- 
legentlich, zu Schmuck verarbeitet, rein stein zeitliche Funde Mittel- 
europas begleiten, s. Reinecke, Westd. Zeitschr. 19, 235 f., Corr. Bh 
derWestd. Zeitschr. 20, 19 f. Man muß da doch fragen, warum, wenn 
gleichzeitig im Süden das Metall schon ganz allgemein war, nicht 
auch solches von dort bezogen wurde. 

Zurückzuweisen ist ferner die Annahme, daß sich der größere 
Reichtum der Westschweiz an Funden der »schönen Bronzezeit« 
daraus erkläre, daß sich im Osten die Eisenzeit früher geltend ge- 
macht habe. Aus der geographischen Lage würde sich das nicht er- 
klären, und wenn nuch die Bronzestationen im Östlichen Teil des 
Pfahl bautengebietes »gering an Zahl und minder reichhaltig sind<, 
so würde es für ihre Gleichzeitigkeit mit einer Eisenkultur in der- 






■ 

FLiUNNERSJTY 



94 Gott. gel. Au. 1909. Nr 3 

selben Gegend doch nur sprechen, wenn sie neben Bronze in der- 
selben Schiebte auch Eisensachen enthielten, die sich bekanntlich im 
Wasser vortrefflich erhalten. Wie die Dinge liegen, kann man nur 
annehmen, daß die Ostschweiz in der >schönen Bronzezeit< spär- 
licher besiedelt war als der Westen, oder daß man damals dort — 
und das ist das wahrscheinlichere — mehr in Landansiedelungen 
lebte. 

Als ein Anachronismus erscheint es auch, wenn versucht wird, 
die nordischen raegalithischen Gräber, die der Steinzeit angehören, 
aus südlichen Grabformen der ausgesprochenen Metallzeit, im beson- 
deren die Riesenstuben aus den mykenischen Kuppelgräbern abzu- 
leiten. S. M. scheut sich nicht, es durch diesen Zusammenhang als 
klar bewiesen zu betrachten, >daß die nordischen Riesenstuben 
keinesfalls alter sein können, als aus der Mitte des zweiten Jahrtau- 
sends vor Christo, da die entsprechenden Kuppelgräber in Griechen- 
land nicht weiter zurückgehen«. In Wahrheit müßten sie aber dann 
sogar bedeutend jünger sein, da sie doch nur langsam und auf einem 
Umweg über die westlichen Küstenländer — im Inneren Europas 
fehlen alle Seitenstücke — nach dem Norden gekommen sein könnten. 
Und es bleibt ein unlösbares Rätsel, wieso sie, deren auf Nachah- 
mung von Ort zu Ort beruhende Ausbreitung doch nicht rasch er- 
folgen konnte, das leicht fortzuschaffende Metall auf seiner Reise so 
sehr überholen konnten. Wir vermissen hier sehr eine Auseinander- 
setzung mit L. Zinck, Det nordeuropaeiske Dysse-Territoriums Sten- 
grave og Dyssernes Udbredelse i Europa, der über die großen Stein- 
gräber uns weit annehmbarere Ansichten zu entwickeln scheint. Aehn- 
liche Ideen liegen den nordischen und den mit ihnen verglichenen 
südlichen Grabanlagen allerdings zu Grunde, aber nur diese Ideen 
allein brauchten sich auszubreiten und fanden dann an verschiedenen 
Orten von selbst leicht ähnlichen Ausdruck. 

Wir müssen aber auch damit rechnen, daß gewisse Ideen bei 
allen Menschen sich sehr leicht selbständig einstellen, und das gilt 
vor allem von solchen, die sich auf das Fortleben der Toten be- 
ziehen und den daraus entspringenden Totenkult. Es kann ohne 
Mühe versucht werden, alle möglichen europäischen Bestattuugsgc- 
bräuche von orientalischen Vorbildern abzuleiten, allein die Beweis- 
kraft solcher Schlüsse erscheint doch recht gering, wenn man an ganz 
ähnliche Ersch ein un gen denkt, die uns auf völlig getrennten geogra- 
phischen Gebieten — z. B. in Amerika — entgegentreten. 

Wie in Beziehung auf Jenseitsvorstellungen und Totenpiicge, so 
ist für S. M. Europa auch in Beziehung auf andere mythologische 






Sophui Muller, Urgeatbicfatc Kuropaa, üben, von O. L. Jiric/.ek 95 

Vorstellungen unselbständig, rückständig und in seiner Entwicklung 
von äußeren Anregungen abhängig. 

Der Bronzezeit spricht er persönliche Götter bestimmt ab; »sie 
wurden sonst eine bildende Kunst hervorgerufen haben«. Ja, >es 
kann überhaupt in der älteren Vorzeit Europas keine Vorstellungen 
von Göttern in menschlicher, tierischer oder kombinierter Gestalt ge- 
geben haben, da sonst Götterbilder erhalten sein müßten, wenn schon 
uicht in Holz, so doch in Stein oder Bronze«. 

Diese altere bilderlose Religion ist ihm eine Verehrung von 
Himmelskörpern, verschiedenen Naturobjekten und allerhand materi- 
ellen Gegenständen — ohne den Gedanken an persönliche Wesen. 
Ob nicht doch auch im Seelenglauben eine Wurzel der Mythologie 
liegt, der naturlich sofort personliche Gebilde entsprießen, und ob 
nicht vom Seelenglauben aus früh schon die Vorstellung der Beseelt- 
heit in die Natur hineingetragen werden mußte, wird nicht weiter 
gefragt. Aus einer Bemerkung über die Zeit des Auftretens eigent- 
licher größerer Götterbilder in den Rhein- und Donauländern scheint 
hervorzugehen, daß S. M. den deutschen Stämmen die persönlichen 
Götter durch die Römer zukommen läßt. Aber besitzen wir denn 
Bilder von deutschen Göttern? Wenn sein Schluß für die Bronzezeit 
Berechtigung hat, so müßte er folgerichtig den Deutschen die per- 
sönlichen Götter überhaupt absprechen. Freilich bezeugt sie schon 
Tacitus Jahrhunderte vor dem Erlöschen des Heidentums und be- 
zeugt sie die Sprache für noch frühere Zeiten. Ein Name wie 
• Wödano* bezeichnet von Haus aus schon eine Person ; das erweist 
das Suffix, das für Worte kennzeichnend ist, die Herrscherbefugnis 
ausdrucken. Und wie findet sich S. M. mit idg. *deivo$ >Gott<, wie 
mit Juppiter, Dyäuxpitä, Zsi>« sanjp ab, Götternainen, die — ob man 
sie nun für urindogermanisch hält oder nicht — auf jeden Fall nicht 
erst in der Eisenzeit geprägt sind? Als Beweis dafür, daß man ur- 
sprünglich eine unpersönliche Sonnen gottheit verehrte, führt S. M. 
die goldbelegte Sonne nscli ei be von Trundholm in Nordseeland an, die 
als die Gottheit selbst zu gelten habe. Ich sehe freilich nicht ein, 
warum diese Darstellung es ausschließen soll, daß daneben auch die 
Vorstellung von der Sonne als persönlichein Wesen bestand. Wir 
kennen aus der Su-mundar Edda (Alvfsstnül 16) einen poetischen 
Namen für die Sonne fagra hvil >das schöne Rad«; anderswo 
(Grininismäl 28) begegnen wir einem vor die als Göttin gedachte 
Sonne gestellten Schild namens Svalimi, auf den doch auch nur 
die ScAeibengestalt der Sonne geführt hat. An dem Bild von Trund- 
holm warf also nichts auffallendes, wenn es nicht der Bronzezeit, 



■ 

CÜPNtU UNIVER5JTV 



9fi Gott. gel. Aoz. 1909. Nr. 2 

was ja seines Stile wegen feststeht, sondern der Vikingerzeit ange- 
hörte. Sogar bei Grimnismäl 37: 

Aruafcn ok Alsuipr 

petr skolo tipp fitpan 

suangir $61 draga 
braucht man an nichts anderes zu denken als an zwei die Sonnen- 
scheibe selber, nicht eine Göttergestalt ziehende Pferde. Daß dos 
kreisrunde Bild der Sonne, das man täglich vor Augen hat, aus der 
Mythologie nicht verbannt ist, begreift sich leicht, und mit ihm hat 
die Vorstellung von einer menschlich gestalteten Sonnengottheit wohl 
mitunter einen Kampf zu bestehen. Aber die persönliche Gottheit 
ist doch daneben in der Edda auch da und kann es ebenso in der 
Bronzezeit schon gewesen sein, wie ja der Trieb zu personifizieren 
hier auch später noch besondere kräftig ist: man braucht nur an die 
Frau Sonne unseres Volkslieds zu erinnern. Und vor allem kann es 
damals in der Bronzezeit abgesehen von der Sonne andere wirkliche 
Götter gegeben haben. Man beachte übrigens, daß schon vor das 
Sonuenbild von Trundholm ein Roß gespannt ist, daß also für die 
Erklärung der Bewegung des Himmelskörpers die Phantasie hier 
schon Sorge getragen hatte. Es war dann nur ein kurzer Schritt 
dahin, dem oder den Sonnenrossen eine Person als Lenker zuzuge- 
sellen und zwar zunächst an der Seite der daneben noch ganz gegen- 
ständlich vorgestellten Sonne selbst, so wie es z.B. Gylfaginning 10 
heißt : godin . . . Utu Söl (gemeint ist die Tochter des Glenr) keyra 
Jxi Hesta, er drögu kernt solar ßeirar, er godin hofdu skapat, til at 
hjsa heimana, of pari siu, er flaug ör Müspellzheimi. Und wenn man 
bereits in der Bronzezeit bei einer von selbst rollenden Scheibe nicht 
stehn geblieben war, wie sollen wir dann mit S. M. an das Beil 
glauben, das nicht ein Symbol, sondern das unmittelbare Bild der 
Gottheit gewesen sei, das heißt, den Leuten die Vorstellung von 
einem Gott in Gestalt eines Beiles zumuten, das im Gewitter sich 
selbst schleudert. An sich verdient das Beil, das frühzeitig als ein 
Bild von religiösem Werte — wir denken als Götterattribut und 
Göttersymbol — auftritt, allerdings unsere Aufmerksamkeit und im 
besondern dos Doppelbeil, dos im vormykenischen Kreta vorkommt. 
Mit ihm möchte ich unbedenklich die von Lissauer in der Zeitschr. 
f. Ethnoi. 1905 S. 519 ff. behandelten westeuropäischen kupfernen 
Doppeläxte zusammenstellen, die, wegen ihres viel zu engen Schaft- 
loches Tür praktischen Gebrauch untauglich, gewiß religiöse Bedeu- 
tung gehabt haben. Aber auch den Thorshammer aus dieser Doppel- 
axt herzuleiten, wie S. M. es tut, geht denn doch nicht so ohne wei- 
teres an, schon weil Axt und Hammer nicht dasselbe sind. Den 






COfiNEli UNNERSIIY 



Sopbui Muller, Urgeschichte Kuropas, übers, voo 0. L. Jiriczek 97 

blitz, der Bäume fällt und spaltet, einer geschleuderten Axt zu ver- 
gleichen liegt übrigens so nahe, daß diese Vorstellung auch an ver- 
schiedenen Orten selbständig aufgekommen sein kann, und ich denke 
mir allerdings auch den germanischen Donnergott der Stein- und 
Bronzezeit mit der Axt bewaffnet und halte mit anderen die großen, 
aus dünner über einen Tonkern gegossener Bronze hergestellten 
Aexte, wie sie in Södennannland , Schonen und Jütland gefunden 
worden sind, für heilige Symbole des Donnergottes, in dessen Kult 
sie eine Rolle gespielt haben werden. Dazu aber, dem Gotte einen 
Hammer als Waffe beizulegen, kam man wohl erst in der Eisenzeit, 
als man die wirkliche Bedeutung der nun lange schon gänzlich außer 
Gebrauch gekommenen alten Steinhämmer, die man auf den Feldern 
fand, nicht mehr kannte und sie sich als Blitzsteine zu erklären 
suchte. S. M. nimmt aber nicht nur den Thorshammer für die kre- 
tische Zeusaxt, sondern Thor selbst ist ihm der nach dem Norden 
gewanderte alte kretische Hauptgott. Dabei wird, da sonst die Mit- 
telglieder fehlen würden, stillschweigend vorausgesetzt, daß auch Zeus 
und Juppiter aus diesem geflossen sind. Der persönliche Gott ist 
also der vergötterten Axt gewissermaßen nachgeliefert worden. Was 
möchten sich wohl die Europäer und die Germanen im besondern 
nach S. M.s Ansicht für eigene mythologische Gedanken Über das 
Gewitter gemacht haben, wenn nicht jener fremde Einfluß gewesen 
wäre and sie der Nötigung überhoben hätte, sich mit solchen Ge- 
danken zu quälen? Die Wanderung der religiösen Ideen nach dem 
Norden vollzieht sich ihm dabei so langsam , daß die nordischen 
Götter — also auch ThorV — erst in der Völkerwanderungszeit ge- 
schaffen sind, und ihre unmittelbaren Vorgänger, »fremde, eingeführte 
Götter« — aber die nordischen sind ihm das ja auch! — >oder Ge- 
stalten, die in der später ausgebildeten nordischen Mythologie nicht 
zu finden sind*, abgelöst haben. Für diese sind ihm die großen 
Bilderreihen auf dem Silberkessel von Gundestrup und auf den Gold- 
hörnern von Mögeltondern ein Beleg; und zu dem ersteren, der unter 
andenn das getreue Bild des hirschgehömten, kauernden, Ring und 
Schlange haltenden gallischen Gottes Cernunnos zeigt, macht er noch 
die Bemerkung: »Zweifellos (sie) ist dieser zu Kultzwecken bestimmte 
Kessel im ersten Jahrhundert nach Christo in Dänemark verfertigt 
worden, aber von einem Künstler, der in Gallien gelebt und gelernt 
hatte. Er bildet ein sprechendes (sie) Zeugnis dafür, wie sowohl 
Kunststil als neue Vorstellungen, ja auch neue Götter durch persön- 
liche Verbindungen selbst bei den entferntesten Völkern eingeführt 
wurden*. Daß S. M. mit seiner Vermutung über den Verfertiger des 
Kessels recht hat, ist garnicht sicher. Doch nehmen wirs einmal an. 






COßNELL UMVflälTT 



98 OHt gel. Anx. 1909. Nr. 2 

Kann aber das Cernunnosbild nicht geradeso eine bloße mechanische 
Nachahmung einer Vortage sein wie die Bilder von Löwen, Greifen 
und Elefanten auf demselben Kessel V Es hat in der Tat nicht ein- 
mal beim Künstler selbst nähere Bekanntschaft mit dem Gott Cer- 
nunnos zur notwendigen Voraussetzung, und noch weniger braucht es 
dessen Kult im Norden eingeführt zu haben, von dem sonst keine 
Spur sicli zeigt. Und ähnlich ist es mit der ganzen >vornordischen< 
Götterwelt bestellt, mit der S. M. rechnet, wohl bemerkt in einer 
Zeit, Tür die uns die wichtigsten der späteren nordischen Götter, die 
ja gemeingernianisch sind — ein Begriff, den S. M. nicht zu kennen 
scheint — , für die Germanen schon bezeugt sind. 

Eine sehr auffallende Einseitigkeit ist die, daß stammeskundliche 
Probleme von dem Buche geradezu ausgeschlossen erscheinen. Die 
Indogermanenfrage z. B. oder die Frage nach dum ersten Auftreten 
der Griechen in ihren historischen Sitzen wird nicht einmal gestreift. 
Ebensowenig wie sprach lieh -ethnische Zugehörigkeit sind die Rassen- 
eigentümlichkeiten des prähistorischen Menschen für den Verf. von 
Interesse. Wenn er dabei bloß auf Einzelheiten nicht einginge, 
ließe sich das wohl begreifen vor allem wegen der wenig ergebnis- 
reichen und unbefriedigenden Art, in der das einschlägige Material 
bisher von denen, die es am nächsten anging, bearbeitet worden ist. 
Aber über so auffallende und bedeutungsvolle Tatsachen wie die oben 
berührten körperlichen Eigentümlichkeiten des früh paläolithi sehen 
Menschen sollte doch ein Buch nicht wortlos hinweggehen, das sich 
Urgeschichte Europas nennt. 

Natürlich ist bei einem Manne wie S. M. in vielen Dingen immer 
auch Belehrung zu finden, und unsere Einwände sollen auch keines- 
wegs seine Arbeit als eine wertlose hinstellen. Vor allem in seiner 
Charakteristik der einzelnen prähistorischen Kulturgruppen sagt er 
manches zutreffende Wort. Auch was er über die Wirkung fremder 
Einflüsse und über die Wege und Richtung der prähistorischen Kul- 
turetrömungen bemerkt, ist oftmals berechtigt. Allein er übertreibt. 
Und gegen diese Uebertreibungen Einspruch zu erheben, schien uns 
umso notwendiger, weil die Gefahr besteht, daß das schiefe Bild, das 
er zeichnet, auf seine Autorität hin von vielen angenommen werden 
wird. Anderseits ist freilich auch zu besorgen, daß gerade aus der 
teilwei6en Berechtigung des Widerspruches gegen ihn und aus seinen 
Schwächen eine Richtung neue Stärke ziehen wird, die in das ent- 
gegengesetzte Extrem verfällt und Selbständigkeit und Bedeutung 
der europäischen Urkultur überschätzt. Diese Richtung schließt be- 
wußt oder unbewußt, daß die Heimat der höchststehenden und lei- 



COßNflL UNWERSlTY 



Sophoa Müller, Urgeschichte Europa«, über«, von 0. L. Jiricxek 09 

ftungsfähigsten Menschen auch Altes Kulturland sein müsse, wahrend 
vielleicht die rassenschopferische Kraft Europas gerade mit seiner 
Au Genstellung gegenüber den ältesten Kulturzentren und seiner 
langen und nur schrittweis aufgegebenen Rückständigkeit diesen ge- 
genüber zusammenhängt. 

Wien Rudolf MupIi 



S l ■-> t i- n (. ■ „ i , .-, 1' saliyrfc. raalterium Bononiense. Interpretationen! 
veterem slavicam cum aliii codicibufi rollatam, adnotationibna ornatara, appcn- 
dicibtu aoctam adiutuft Aradcmiac scientianim Vindoboncnaia UberaliUte edidit 
T. Jafle. Accedant XIX ipeciarina codicum. Vindobonac. Berolini. Fetropoii. 
MDCCCCVII. XI + 968 8. + XJX Tafeln, (rroß 8*. 

Die Herausgabe von slavischen Sprachdenkmälern hielt Jagi6 
immer für eine der vornehmsten Aufgaben der Slavistik. Natürlich 
handelt es sich ihm hiebet immer nur um möglichst genaue Aus- 
gaben, die den jetzigen Anforderungen vollkommen entsprechen. Für 
ihn war also die Lebensweisheit: primum eäerc, lUinde philosoplwi 
mit der hier vorgenommenen kleinen Quantitätsvariation auch in der 
Slavistik immer maßgebend. In der Kegel besorgt er auch selbst das 
)phitosophari< schon bei der Herausgabe des betreffenden Denkmals, 
indem er seine Sprache analysiert, seine Stellung unter den anderen 
zu ermitteln trachtet, kurz alles beachtet, was für die Wissenschaft 
überhaupt von Interesse wäre. So haben wir ihm neben anderen 
schon eine ganze Reihe speziell von altkirchensla vischen, bez. kirchen- 
slavischen Denkmälern zu verdanken; darunter verdient insbesondere 
der Coda; Zograpkcnsis und Codex Marianus hervorgehoben zu wer- 
den, durch die das Studium des Altkirchenslavischen ungemein ge- 
fördert wurde. 

Zu dieser langen Reihe kommt nun durch die vorliegende Aus- 
tobe ein neues Glied hinzu. Es handelt sich um die Edition einer 
HamLschrift, die in der Universitätsbibliothek zu Bologna aufbewahrt 
wird und die den kirchen slavischen Text des Psalters enthält (>Psalter 
von Bologna< einfach genannt). In der Literatur war diese Hand- 
schrift schon frühzeitig bekannt. Sie wurde — entweder ganz oder 
wenigstens zur Hälfte — von einem gewissen Joseph und Tichota 
laaeh ein BtlosUv war beteiligt), während der Regierung des Bulgaren- 
fSrsten Asön in dem Dorfe Ravne 1 ) bei Ochrida geschrieben. Es 
kuiii sich hier nur um Ascn IL, der 1217—1241 regierte, handeln, 
iL sich die Herrschaft Aaens I. nicht auf jene Gebiete erstreckte, 

l, Ifenixntagt Ramie 



COPNEU UHIVERSlTY 



100 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 2 

während sie Äsen II. durch die Schlacht bei Klokotnica im J. 1230 
gewann (S. 797)'). Auf diese Art kann man den Zeitraum, innerhalb 
dessen die Handschrift entstanden sein muO, in ziemlich enge Grenzen 
einschließen. 

Dieser Text ist also zwar nicht durch ein besonderes Alter aus- 
gezeichnet, er hat aber doch seine Vorzüge und beachtenswerte Eigen- 
tümlichkeiten. Insbesondere muß hervorgehoben werden, daß er auch 
mit einem Kommentar zu den Psalmen versehen ist, der unserem 
ältesten Psalter (Psalt. sinaiticum) fehlt und bis jetzt in philologi- 
scher Hinsicht etwas stiefmütterlich behandelt oder überhaupt gar 
nicht beachtet wurde. 

Aber Jagic begnügte sich nicht allein mit der Herausgabe dieses 
Textes, sondern er hat auch zugleich noch den analogen einer älteren 
Handschrift, des sog. Pogodinschen Psalters, herausgegeben und zwar 
wurde die Ausgabe so eingerichtet, daß sich der Text des Pogodin- 
schen Ps. in der linken Kolumne, der Text von Bologna in der 
rechten befindet. Unter den Kolumnen folgt zunächst der Kommentar- 
text und zwar nach dem Ps. von Bologna, weiter unten folgen die 
Anmerkungen zum handschriftlichen Text, worunter die abweichen- 
den Lesarten von drei weiteren Handschriften mit demselben Text*? 
enthalten sind, nämlich einer in Sophia befindlichen vom J. 1337, 
dann einer jetzt in Bukarest aufbewahrten vom J. 1346 (Berbischer 
Provenienz) und natürlich auch des sinaitischen Psalters, und zwar 
sind hier zunächst die Abweichungen hinsichtlich des Psalmentextes, 
dann des Kommentars (der, wie schon erwähnt wurde, im Psalt -in. 
nicht enthalten ist). Aber nicht genug an dem I Es war auch noch 
möglich, die abweichenden Lesarten des Tolstojschen Psalters, der 
dem sinaitischen Psalter an Alter am nächsten kommt (Ende des XI. 
oder Anfang des XII. Jhd.) S. 742—780 beizufügen. Auf diese Art 
ist hier der Text von fünf Handschriften (darunter sind die bis jetzt 
bekannten ältesten Psalterhandschriften) der weiteren Forschung zu- 
gänglich gemacht worden. Nebstbei ergab sich für den Herausgeber 
hiebei noch die Gelegenheit, über zwei weitere Handschriften (die 
eine in Belgrad, die andere in München) — allerdings anderwärts — 
zu schreiben: >Zwei illustrierte serbische Psalter« (in den Denk- 

1) So datiert diese Handschrift auch V. Sc'epkio, der über sie unlängst 
eioe Monographie veröffentlicht hat: Bolonikaja paallyrt (in lultdovanija po 
rut$komu jaiyku. Tom. II, vjpmk 4-j. St. Peterab. 1906) and Ewar inibes. S. 3—8. 
In diesem Werke »acht der Autor neben der Erforschung der sprachlichen und 
palaeographischen Eigentümlichkeiten des Denkmals dasselbe hauptsächlich vom 
dialektologischen Standpunkte aas tu beurteilen uud mit den dialektischen Ver- 
hältnissen des bulgarischen Sprachgebietes im XIII. Jhd. in Zusammenhang zu 
bringen. 






■""MICH UNIVtRSJTY 



Pialteriam BononicnBe ed. V. Japc 1 101 

Schriften der Wiener Akademie der Wissensch. phil.-hist. Kl., Bd. 
LH, 1906). 

Wenn man nun bedenkt, daß die betreffenden Handschriften hier 
genau beschrieben werden und ihr Inhalt in sprachlicher Hinsicht ge- 
würdigt wird, daG ferner allen wichtigeren Ausdrücken des slavischen 
Kommentars die entsprechenden griechischen der in Betracht kommen- 
den Handschriften gegenübergestellt werden (S. 856 — 907) und daß 
schließlich noch ein griechisch-slavisches Verzeichnis aller Worte des 
Kommentars beigefügt wurde (S. 908—968, nur die aus den Evan- 
gelien, dem Apostel und Psalter geläufigen wie auch gewöhnliche 
Worte wurden nicht aufgenommen), so kann man sich beiläufig vor- 
stellen, welch mühevolle Arbeit eine solche Publikation voraussetzt. 
Nur wer mit einer derartigen Arbeit selbst je beschäftigt war, kann 
sie auch richtig beurteilen und schätzen. 

Mit dem ältesten Psaltertexte (Psalt. sin.) beschäftigte sich Jagic 
schon viel früher in seiner Arbeit: Cetyre kritiko - paleograßitskija 
slatbji. St. Peterb. 1884 (S. 42—73). Neben diesen Arbeiten muß 
— abgesehen von der oben angeführten Monographie Scepkina — 
auch noch V. Pogorelov: redakcijah slnvjanskago perevoda 
Psaltyri (in >Biblioteka moskovskoj synodaltnoy typografii. ÖasU 
pervaja. Rukopisi. Vypusk tretij: Psaltyri. Moskva. 1901 S. V— LXIV) 
erwähnt werden. Daselbst werden auch weitere diesbezügliche Auf- 
sätze besprochen. Viel früher hat sich V. Sreznevskij mit dem 
Psalter beschäftigt : >Drevnij slavjanskij perevod psaltyri. Izslfdovanie 
jego teksta i jazyka po mkopisjam XI — XIV vv.c Sanktpeterb. 1877. 
Casti vtoraja... 1878. Hier ist insbesondere ein griechisch-slavisches 
und slavisch - griechisches Wörterverzeichnis zum Psalter enthalten, 
leider ist es nicht erschöpfend und außerdem werden nur die Kapitel 
des Psalters, nicht auch die Verse zitiert. Es liegt also schon ein 
ziemtichea Material vor, immerhin sind aber einige Kragen, die sich 
an die altkirchenslavischc PaalterÜbersetzung knüpfen, vorläufig noch 
nicht so gelöst, daß sie einer allgemeineren Zustimmung sicher wären. 

So hat mnn eine wenn auch geringe Beeinflussung des slavischen 
Textes seitens der Vulgata bemerkt und zwar war es M. Valjavec, 
der zunächst darauf aufmerksam machte (im Rad, Bd. 98, S. 4 — 7). 
Dieser Ansicht trat auch Jagic bei. Nach seinem Dafürhalten hätte 
Valjavec mit Hilfe der von ihm zitierten Beispiele bis zur Evidenz 
nachgewiesen, daß die erste und älteste Ueberaetzung des Psalters 
in der Weise aus dem griechischen Text geflossen sei, daß der Ueber- 
.-' uer dann und wann auch in den lateinischen Text hineinblickte. 
Als Ergänzung zu den von Valjavec angeführten Stellen fugt Jagic 
Doch hinzu, daß dieselben nicht blos im sinaitischen, sondern auch in 



CORNRl UNNER9TV 



102 GötL gel. Am. 1909. Nr. 2 

verschiedenen südslavischen und russischen, aus dem XII., XIII. und 
späteren Jahrhunderten stammenden Texten ganz gleich lauten, d. h. 
<laß mit nur wenigen Ausnahmen, wo hie und da das Bestreben sicht- 
bar ist, nachträglich in der slavischen Uebersetzung eine größere 
Uebereinatimmung mit dem griechischen Texte herzustellen, in allen 
älteren slawischen Texten in den von Valjavec zitierten Beispielen 
den griechischen Infinitiv mit dem Artikel (zumeist im Gen.) in der 
Uebersetzung konsequent da mit dem Praesens (fast immer das 
Verbum imperfectum) vertrete, entsprechend dem lateinischen Texte: 
ul , . . (Zur Entstehungsgeschichte der kirchensla vischen Sprache. 
Zweite Hälfte, in den Denkschriften der kais. Akademie der Wissensch. 
in Wien, philos.-hist. Kl., Bd. XLVII, 1900, S. 51). 

Diesen lateinischen Einfluß leugnete F. Pastrnek in seinem 
Artikel: >Die griechischen Artikelkonstruktinnen in der altkirchen- 
slavischen Psalter- und Evangelienübersetzung. I. In der Psalter- 
Übersetzung« (im Archiv für slav. Phil. XXV, S. 36G— 391). Er 
kommt zum Schluß, daß bei der Herstellung des ältesten slavischen 
Psaltertcxtes an eine Benützung der lateinischen Uebersetzung, so 
verlockend eine solche Annahme in einzelnen Fallen auch sein möge, 
dennoch nicht zu denken sei (S. 390). Allein man kann diesen Ein- 
fluß kaum leugnen, wenn man Sätze berücksichtigt wie z. B. Ps. 
104.42: 8ti lu-v^oftr, toü XÖ700 *oö £7(00 sfafi toö *pöc 'AßpaAu., lat. 
quoniam memor fuit verbi saneti sui, quod habuit ad Abraham, Ps. 
sin.: pomfna. slovo svoe, cie imi H Avraamu. Hier muß doch 
— abgesehen vom Relativsätze — die dem lateinischen Texte ent- 
sprechende Phrase slovo im&i (st. reHi u. dgl.) auffallen. 

Ferner Ps. 82.15: gr. uoil röp 8 2ea?U£u 8pou.dv, waai yXö£ 
'.;:7xr'.i-i: SpTj . oÜtoic xataÄuöfist? . . . lat. S sicut ignis, qui comburit 
silvam et sicut flamma comburens montes. ita persequeris .... Ps. 
sin. : Jko ognb i(ze) ') popalfceti dqbrovv, öko plametib poi2gajt,i gory, 
tako pozenefti .... Hier haben wir also statt des griech. Verb. fin. 
entsprechend dem Lat. ein Partizip. 

Ps. C9. 1 : gr. sie tö oüoati u.« xöpiov, lat. quod salvum fecerit me 
Dominus, Ps. sin.: za?e sipase mje. gospodfc. 

Ps. 118. 130: gr. 7j StJXüht.c täv X^iov oo*j f<or.-: : xal oovsttsf 
vTjirlouc • • • lat. : declaratio sermonum illuminat et intelkäiim dat par- 

vulis Ps. sin.: stkazanie slovcsi. tvoicln prosveJUaeh i rasutm 

dad* nüadenbcerm. — Hier ist die Abweichung vom griechischen 
Text einerseits und die Uebereinstimmung mit dem lat gar auf- 
fallend. Zunächst steht im slav. wie im tat. Text das Praesens statt 
des griechischen Futurums. Dann wurde gegen den griechischen Text 

1) Im Pflll lin nur 1, doch im Hol. it. Pog. P». : ist. 



OH. 

CDPN 



I'ssJterium BonooIeiiM ed. V. Jagic 103 

cu einem transitiven Verbum ein intransitiver Ausdruck: rasum* 
dajati gestellt, so daß dieselbe Disharmonie entstand, wie sie auch 
im lateinischen Text besteht. Und so ließe sich noch so manches an- 
dere anführen. Früher hat man auch aus dem Ps. sin. r» orfiuc/it 
iv T.yxiv. 19. 8 angeführt in der Meinung, der Uebersetzer habe an 
lat. arnitt gedacht. Das finden wir dann auch in anderen Texten 
(neben na kokstnicaihi), selbst auch in IV Reg. 2. 12 einer Hand- 
schrift (vgl. Pogorflov S. 7), aber wie schon Oblak darauf hingewiesen 
hat, finden wir in griechischen Handschriften sehr häufig das lat 
Spu-T, Spinat« in der Bedeutung cft StXo, so daß das Mißverständnis 
leicht begreiflich ist (vgl. Du Cange, Gloss. med. 1 S. 120— 121). 
Jftgfc ineinte nun, wenn man auf Grund derartiger Stellen an der 
t'eberzeugung festhalte, daß der Einblick in den lateinischen Text 
dann und wann wirklich stattfand, so gewinne man daraus eine wich- 
tige innere Bestätigung für die Ansicht, daß Constantin in seiner 
literarischen Tätigkeit einiges vor der unternommenen Reise nach 
Mahren vorbereitete, anderes erst nach der Ankunft in Mähren fort- 
setzte. Zu einer solchen von ihm in Mähren fortgesetzten Arbeit 
dürften nun nach Jagics Ansicht einzelne Partien der Psalmenüber- 
setzung zählen. Die neue Umgebung, die er in Mähren vorgefunden 
habe, die zum Christentum bereits bekehrten Einheimischen, die viel- 
leicht etwas lateinisch verstanden, mögen in irgend einer Weise diese 
fortgesetzte Uebersetzungsarbeit beeinflußt haben, d. h. Constantin, 
obschon seinem ganzen Bildungsgange nach ein Grieche, mochte als 
kluger Mann gefühlt haben, daß er jetzt auf einem neuen Boden 
stehe, wo Konzessionen oder Rücksichten fUr das westliche Rom am 
Platze wären. So könne man sich auch diese bei der Uebersetzung 
des Psalters in den lateinüchen Text gemachte Einsichtnahme er- 
klären (1. &)• Allein eine solche Annahme stößt doch auf große 
Schwierigkeiten. Wenn schon Konzessionen in dieser Hinsicht not- 
wendig gewesen wären, so hätte man einfach den lateinischen Text 
zu Grunde gelegt, denn eine solche sporadische Einsichtnahme in den 
lateinischen Text, wobei doch der griechische maßgebend blieb, könnte 
kaum als eine Konzession oder Rücksicht für Rom aufgefaßt werden. 
Man könnte sich auch schwer mit dem Gedanken befreunden, daß 
Cyrill oder gar später Method den lateinischen Texten bei ihrer 
L'ebereetzungsUtigkeit auf Kosten der griechischen irgend welche 
Konzessionen gemacht hätte. Die Annahme einer Uebersetzung des 
Psalters oder einzelner Partien desselben seitens einheimischer SchUler, 
die zwar des Lateinischen schon kandig waren, das Griechische aber 
erst so weit erlernt hätten um daraus übersetzen zu können, ist auch 
kaum zulässig, da derartige SchUler dringenderes zu lernen hatten, 

CHLfiLiu IWt. Vi. t ö 






FUUNNERSirr 



104 Gott. «ei. An*. 1909. Nr. 2 

nämlich eben das Altkirchenslavische, das Air sie doch einigermaßen 
fremdartig war. Auch wurden wohl gar des Griechischen kundige 
Jünger aus dem Süden nach Mähren mitgenommen. Wenn ferner 
gleich bei der Uebersetzung der lateinische Text irgendwie auch 
maßgebend gewesen wäre, so würden wir jedenfalls eine intensivere 
Beeinflussung erwarten. Man könnte dann auch voraussetzen, daG 
vor allem dort in den lateinischen Text Einsicht genommen worden 
wäre, wo es sich um schwer verständliche Stellen im griechischen 
Texte handelte. Das ist aber nicht der Kall. Dio wirklich nachweis- 
bare Beeinflussung seitens des lateinischen Textes macht mehr den 
Eindruck des Zufälligen. Man könnte /war diesem Einwände durch 
die Annahme begegnen, der ursprüngliche slavische Text hätte wirk- 
lich eine intensivere Beeinflussung seitens des lateinischen gezeigt, 
frühzeitig wären jedoch diese Spuren auf Grund des griechischen 
Textes getilgt worden. Dem würden aber die auf kroatischem Boden, 
wo seit jeher der lateinische Ritus herrschte, erhaltenen alten Texte, 
die auch vor allem ein griechisches Original voraussetzen , wider- 
sprechen. 

Es könnte vielleicht eher an eine andere Möglichkeit gedacht 
werden, um die lateinischen Spuren zu erklären. Einige slavische 
Denkmäler, die den lateinischen Ititus voraussetzen, weisen hinsicht- 
lich ihres Ursprungs auf das Gebiet der pannonischen Slovenen hin. 
Es sind dies die Freisinger Denkmäler, deren Reflex sich auch im 
Euchologium sinaiticum zeigt, ferner die Kiever Blätter in ihrem ur- 
sprünglichen slovischen Wortlaute (vgl. Verf. >0 pflvodu Kijevskych 
listü ... 1904 S. 33—38). Diese weisen das Wort resnotittm 119 
auf und dabei ist zu bedenken, daß wir im Slovenischcn noch heut- 
zutage res >wahr<, resnica >Wahrheit< ( resnovit >ernst* u. dgl. finden. 
In den FreiB. Denkm. bietet sich keine Gelegenheit dazu. Dafür 
kommt aber auch im Psalt. sin. risnota für istina ungemein häufig 
vor (Jagic, Oet. krit. -pal. stak S. 45—47) wie auch rösnotitm. 
Wir müssen nun weiter annehmen, daß der Psalter jedenfalls in 
Mähren schon übersetzt war, sei es daß die beiden Slavenapostel mit 
der fertigen Uebersetzung einzelner Partien daliin kamen und dort 
die Uebersetzung vollendeten, sei es daß sie überhaupt erst dort den 
ganzen Psalter übersetzten. Es dürfte nun sehr schwer sein, anzu- 
nehmen, daß das Wort resnola u. dgl. schon in der ursprünglichen 
Uebersetzung vorhanden war, denn die ältesten und sprachlich homo- 
genen Evangelien texte (Zogr., Mar., Assem., Sav. Kn.) kennen es ab- 
solut nicht. Es ist also erst bei der Abschrift in den Text hineingeraten 
und das konnte bei den pannoniBchen Slovenen geschehen sein; even- 
tuell könnte auch ein Teil des kroatischen Sprachgebietes in Betracht 



_ 



\Üt UHIVERSITY 



pBiJteriam Boaoniente ed. V. Ja(i<f 105 

kommen. In den Liturgien zum Andenken an Cyrill und Method, die 
auf dieses Gebiet hinweisen, wurde auch das Wort istinbm der Le- 
gende von risnoth-h ersetzt (Verf. 1. c. S. 38, vgl. auch über utqgnaii 
mit dem Infinitiv hier S. 37). Sonst wurde im allgemeinen umgekehrt 
auf kroatischem Gebiet das Wort risnota von istina ersetzt. Hier 
überall bewegen wir uns auf einem Gebiete, wo der lateinische Ritus 
wohl ausnahmslos herrschte, soweit von dem vorübergehenden direkten 
Eingreifen der beiden Slavenapostel abgesehen wird. Bei der Ab- 
schrift des altkirchenslavischen Psalters, der offenbar von Mähren 
dabin kam, konnte nun Jemand, der z. B. das Wort istina mit risnota 
so häufig ersetzte, sonst auch den Text geändert haben, indem ihm 
der lateinische Wortlaut des Psalters in einzelnen Fällen vorschwebte. 
Daß der Text, wie er uns selbst auch im sinaitischen Psalter vor- 
liegt, nicht überall ursprünglich ist, dafür spricht auch noch anderes 
Material ; es kommt hier z. B. das merkwürdige Wort s«/» vor, das 
nur später hineingeraten sein konnte, da es abermals in den ältesten 
Evangelientexten nicht belegt werden kann. Ferner sprechen einzelne 
palaeographische Momente dafür, daß die Vorlage des Psalt. sin. die 
früher erwähnten Gebiete passierte. Später wurde wieder außerhalb 
dieser Gebiete das Wort r&mota von istina ersetzt 

Analog verhielt es sich auch mit dem Evangelientext , doch 
scheint derselbe zumeist auf einem direkteren Wege vom Norden 
nach Bulgarien und Mazedonien gelangt zu sein, soweit man eben 
aus dem erhaltenen Material schließen kann. Es gab aber doch auch 
solche Evangelien texte, die die Schicksale des Psalters teilten, und 
ihr Refiex zeigt sich noch in dem altertümlichen Karpinskischen 
Evangelium, wo resnota verhältnismäßig häufig vorkommt (die Belege 
bei Jagic, Cet. krit. pal. stat. S. 46). Umgekehrt ist auch die An- 
nahme erlaubt, daß es im SUden solche alte Psaltertexte gab, die 
den ältesten Evangelientexten (Zogr. Mar. u. s. w.) entsprachen, nur 
haben sie sich nicht erhalten. 

Bei den nun von Jagic herausgegebenen Denkmälern kommt 
weiter auch die Frage in Betracht, wann und wo etwa der Kom- 
mentar zum Psalter übersetzt worden ist. Von vorne herein kann 
man erwarten, daß er später übersetzt worden ist als der Psalter 
selbst, denn diesen brauchte man zunächst, nicht den Kommentar, 
das war mehr ein Luxusartikel. Es läßt sich auch wirklich sprach- 
lich nachweisen, daß der slavische Text des Kommentars aus einer 
späteren Zeit stammt als jener des Psalters selbst: wir finden näm- 
lich im Psaltertexte ältere Ausdrücke, im Kommentar dagegen solche, 
die wir überhaupt als ein Merkmal der späteren Redaktion auch bei 
anderen Denkmälern finden. So haben wir z. B. im Psalt. sin. die 

8* 






COHMfU UNIVER9TY 



IM Oött gel. Au. 1909. Kr. 2 

für die älteste Redaktion der altkirchensla vischen Texte charakteristi- 
sche Phrase twvr&rfu s*lroriti &xo£oxuidCsiv (117. 22); so auch noch 
in den anderen älteren Psaltern, selbst auch in jenem von Bologna. 
Im Kommentar dazu heißt es aber: eze est* kamen* of i$ku3enij 
(Pog. o. islutyiij'i), richtig kamen otiihtknfj (Ps. Buk.) gr. ä*o- 
2oxt|taodsU- Während ferner im Psaltertext ;ur ( nur mit iioot* über- 
setzt wird (so im Kap. 7, 15, 16, 20, 22, 29, 41, 55, 62, 127, 142), 
rinden wir im Kommentar neben iivol* auch schon tUnt und titie 
(Jagic S. 031). Weiter finden wir im Kommentar rasj-qti (7.5; 971b 
u. s. w.), was gegen juvj^i jünger ist Und so kämen hier noch an- 
dere derartige Ausdrücke der späteren Periode in Betracht Man 
würde weiter nun vor allem an Mazedonien oder Bulgarien denken, 
wenn es sich um die Beantwortung der Frage handelt, wo der Kom- 
mentar übersetzt worden ist Es hat sich aber im Kommentar zum 
Psalter Tolst noch erhalten: ot% r&noty zu 108,23; tisnoiy zu 
140b und restiotithtn zu 50,8. Weiter kommt hier sogar hin vor: 
prorothstvo hriia zu 10!t,2a; kniest ib. 2b; na kriii 136,2 (Jagic 
S. 855). Das würde allerdings nach dem früheren mehr auf das Ge- 
biet der pannonischen Slovenen, eventuell auf jenes der angrenzen- 
den Kroaten, hinweisen, falls man nachweisen könnte, daß diese Aus- 
drucke in der ursprünglichen Uebersetzung des Kommentare vor- 
handen waren. Allerdings könnte man sich aber nur schwer mit dem 
Gedanken befreunden, daß auf diesen Gebieten auch aus dem Grie- 
chischen übersetzt worden wäre. Jagic* denkt auch an die Möglich- 
keit, der Kommentar wäre zu jener Zeit übersetzt worden, als solche 
Worte mährischer oder pannonischer Herkunft noch im Gedächtnisse 
jener Männer waren, die das altkirchenslavische Schrifttum weiter 
pflegten und von denen sich der eine oder andere aus Mähren oder 
Pannonien nach Mazedonien geflüchtet haben konnte (S. 856). Mit 
solchen Flüchtlingen aus dem Norden, die im Süden tätigen Anteil 
an dem altkirchenslavischen Schrifttum nahmen und hierbei in ihren 
Produkten ihre Nationalitat unwillkürlich verrieten, müssen wir auch 
wirklich rechnen. Von den sprachlichen Spuren ihrer Tätigkeit han- 
delte ich in der Schrift >0 pftvodu Kyevskych listu ...< S. 40 f. Daß 
die Uebersetzung des Kommentare schon in Mähren zu Stande ge- 
kommen wäre, ist jedenfalls unwahrscheinlich. 

Von den grammatikalischen Eigentümlichkeiten unseres Denkmals 
kann hier nur einiges hervorgehoben werden. Die Vokalisierung der 
Halbvokale, nach welcher aus * ein o und aus t ein e wird und die 
wir vor allem in den nach Mazedonien hinweisenden Denkmälern 
finden, kommt auch im Ps. von Bologna vor, z.B. vpovafy 21.6, 
Pog. dagegen uptvaSq; vom 30,12; 40,7 (Pog. v»m); krön 88 






CQKNELi UWYERSirr 



Psalterium BononienM ed. V. J*gir 107 

Tit. (Pog. Jtiir»); i&ok* 11.21 (rog. pisth,); hrenie 17.43 (Pog. 
brbnijc); den» 31,3 (Pog. rfwifc) und zahlreiche andere Fälle (vgl. bei 
Jagic S. 809). , Dementsprechend hier auch tei 9,9; 54.23; 61,7 
u. s. w. (S. 822). Auch hier kommen Fälle vor wie v&nduly 8, 6 (Pog. 
tin&ah i); vy istinn 110,8 (Pog. ts ittinq) u. B. w. (S. 808). Ebenso 
/yi ixfamV» 90, 3 (S. 822). Nach /, r und sonst auch in gewissen 
Fällen erscheint e häufig als a : naslmliSi 81,8 (Pog. jtuslctfLU (xata- 
xXirjpovo|i^oitc) ; nusladqtt 68, 3G (Pog. »asf&tya , doch auch hier 
•,i>i- l'i'Uut* 82,13, wo der Ps. von Bol. nustediiiA hat) und and.; 
stimo 72,10 (Pog. semo); jxxlroio&q 79,7 (Pog. podrizaiq). In beiden 
Denkmälern variiert .'■<' a mit 'rata. 

In der 2. Du. kommt beim Fem. die Endung -te, -sti vor : (odi) 
viilite 16,2. Auch hier 6nden wir, allerdings vom Ps. 77 an bis 114, 
in der 3 PI. des Aor. statt 4q die Endung -cJtq, was übrigens in den 
bulgarischen Denkmälern schon seit dem XII. Jhd. beobachtet werden 
kann (vgl. Verf. Vgl. slav. Gramm. II S. 152): HSichq sq 77,30; 
proynevachq 77,56; bichq 80,14 u.b.w. (Jagid S. 824). St viid% 
kommt hier auch viiäi vor, wie z. B. im Euchologium sinaiticum. 

Wie durch jedes neu herausgegebene Denkmal unsere Kenntnisse 
insbesondere in sprachlicher Hinsicht erweitert werden , zeigt uns 
folgender Fall. In seinem Handbuch der altbulg. Spr. 4. Aufl. führt 
Leskien auf S. 103 als Adverb gludt >durch Hunger«, >Xiu.$< aus 
Snpr. 271,20 an, setzt aber hinzu: >doch wahrscheinlicher Ver- 
schreibung für gladonib (Instr. Sg. zu glath >Hunger<). Es handelt 
sich um die Wendung glath ramoriti. Da wir auch im Altbohm. 
mriti hlaJ haben (vgl. Verf. Vgl. slav. Gramm. II S. 314), so kann 
an dem erstarrten Akkus, nicht gezweifelt werden, das Altbohm. läßt 
uns hier nur darüber im unklaren, ob von gladt oder von glad* aus- 
zugehen sei. Ein gladb führt Miklosich (Lex. palaeoslov. S. 128) 
an, durch unser Denkmal ist es nun ganz gesichert, da wir hier seine 
unzweideutigen Spuren finden: Dat. Sg. gladju 36, 19; Gen. ylade ib. 
Soph., was eben ein gladb, yladi (woraus gladja, gtadju) voraussetzt 
(S. 821). 

Den palaeographi sclien Studien wird es sehr zu statten kommen, 
daß wir in der vorliegenden Ausgabe 19 äußerst gelungene Repro- 
duktionen finden und zwar 6 aus dem Psalter von Bologna (die erste 
Seite der Handschrift finden wir bei V. Sreznevskij reproduziert und 
zwar als seine letzte Tafel), 8 aus dem Psalt. Pog., 3 aus dem Soph. 
I's. und schließlich 2 aus dem Buk. Ps. Bei Sfiepkin finden wir aus 
dem Psalt. von Bol. vier Reproduktionen, drei davon haben wir je- 
doch in besserer Ausführung bei Jagiö. 

Bei der Besprechung dieses neuen Werkes, mit dem Jagic aber- 






. . ! |,i. 



106 Gott gel. Am. 1909. Nr. 2 

male die Slavistik bereichert hat, konnten wir uns nur auf gewisse 
Notizen beschränken. Seinen ganzen Inhalt in erschöpfender Weise 
zu besprechen, wäre hier nicht möglich, denn dann würde die Be- 
sprechung selbst fast den Umfang eines ganzen Buches annehmen. 
Zum Schluß müssen wir aber doch noch anführen, daß der gesamte 
von Jagic herrührende, behandelnde und erklärende Text in lateini- 
scher Sprache abgefaßt wurde, um ihn möglichst weiten Kreisen zu- 
gänglich zu machen. 

Wien W. Vondräk 



Der Munchener Oswald. Text und Abhandlung von Georg Baeaecke. 
Breslau, M u. K Marens 1907. [Germanis tische Abhandlungen, bcgrüodet von 
K. Weinhold, herausgegeben »on Fr. Vogt 29. Heft]. XVIII 445 S. Mk. 16. 

Die Handschriften und Drucke, in denen uns die Oswaldsage 
teils in Versen, teils in Prosa überliefert ist, zerfallen in drei Gruppen. 
Zu der ersten gehören die Gedichte in M, I, S und Mk (Hss. in 
München, Innsbruck, Schaffhausen und München), sowie die Prosn- 
auflöBung in s, b und u (Hss. in Stuttgart, Berlin und Budapest). 
Zur zweiten die Gedichte in W und (Hss. in Wien und Olmütz). 
Die dritte Gruppe bildet eine in Hss. und Drucken mehrfach über- 
lieferte Prosabearbeitung, die durch die Hss. z (Ausgabe von Zin- 
gerle) und n (nordische Bearbeitung) repräsentiert wird. — Die Be- 
arbeitung der Sage, die B. herausgegeben hat, ist in den Aufzeich- 
nungen der ersten Gruppe enthalten. Unveröffentlicht waren von 
diesen bisher nur Mk und u; doch ist B. auch für die andern auf 
die handschriftliche U eberliefe rung zurückgegangen und hat die An- 
gaben seiner Vorgänger in manchen Punkten berichtigen können. 
Für die Darstellungen der zweiten und dritten Gruppe, die zwar für 
die Geschichte der Sage, kaum aber für den Text in Betracht 
kommen, durfte er sich mit der Benutzung des gedruckten Materials 
genügen lassen. 

Kerne der erhaltenen Aufzeichnungen reicht über das 15. Jahr- 
hundert zurück. Als ihre gemeinsame Grundlage glaubt B. ein atro- 
phisches Gedicht erweisen zu können, das um 1170 zwischen Bother 
und Orendel in der Gegend von Achen entstand (S. 380). Alle drei 
Gedichte waren nach seiner Ansicht Vertreter des rheinischen Volks- 
epos. Der Verfasser hatte einen Heiligen zum Helden einer Braut- 
werbung gemacht, aber sein Werk hatte durchaus nicht legendari- 
schen Charakter. Sein Oswald war nur König wie Ortnit oder in 
Achen Karl der Große oder wie alle Könige der Brautwerbungs- 



ROT 



0. BiMerke, Der Mönchen« Oswald 100 

dichtungen. Auch den Charakter eines Spiel man nagedichtes hatte es 
nicht; in Wahrheit war es höchst ernsthaft, auch der Rabe weder 
spielmännisch noch komisch aufgefaßt. Die Strophen bestanden aus 
je zwei Reimpaaren ; ihren Abschluß bezeichnete eine Langzeile. Nur 
in Ueberarbeitungen, die die ursprüngliche Form mißachteten und 
den Charakter der Dichtung verwischten, ist uns das Werk erhalten. 

Die erste Bearbeitung (*MW) war das Werk eines frommen 
Mannes aber schlechten Dichters. Er dichtete nicht mehr für den 
mündlichen Vortrag, wußte nicht einmal die gegebene Strophenform 
zu bandhaben (S. 376) und sprengte durch Einfügung von Wunder- 
Uten gleich zuerst am gewaltsamsten das kräftige dichterische Gefüge 
des alten Gedichtes (385). — Alsbald teilte sich die Ueberlieferung. 
Zwei Männer bemächtigten sich des Stoffes. Der eine kannte 'MW 
nur aus mündlicher Ueberlieferung und schuf darnach ein ganz neues 
Gedicht, die Grundlage von W und (S. 385). Der andere war nur 
ein Bearbeiter; auf seinem Werk (*Mz), das bald nach 1188 ent- 
stand (S. 375) und die erste Spur spielmännischer Bearbeitung zeigt 
(S. 260), beruhen die übrigen Aufzeichnungen. 

Eine Abschrift von # Mz wurde der Archetypus zweier Gedichte. 
Das eine (*zn) ist nur in den Prosen unserer dritten Gruppe er- 
halten ; auf das andere (*MS) sind die Gedichte und Prosen unserer 
ersten Gruppe zurückzuführen. Noch im 12. Jahrhundert kamen zwei 
Bearbeiter über die Handschrift (S. 375). Der eine (*MSi) erweiterte 
die Dichtung im ersten Teil und brachte in der Episode von den 
Meerweibern das erste leicht Possenhafte in das Gedicht (S. 385), der 
andere (*MSt) erweiterte die Dichtung am Schluß. Beide aber ord- 
neten ihre Zusätze nicht ein, sondern schrieben sie auf den Rand 
oder eingelegte Blätter, woraus sich später manche Unordnung 
ergab. 

Bis hierher erfolgte also die Entwickelung noch im 12. Jahrb. 
Geraume Zeit später, aber nicht nach 1250 (S. 368) kam ein neuer 
Bearbeiter (MS«) über das Werk, der, ohne selbst Spielmann zu sein, 
das Gedicht zu einem spielmännischen machte, Handlungen und Cha- 
raktere ohne Rücksicht auf ihre Verhältnisse mit seinen dicken, leb- 
haften, alles andere überschreienden Farben vermalte (S. 386). Wie 
seine Vorgänger schrieb auch er seine Zusätze wieder auf den Rand 
(S. 365), und ebenso verfuhr endlich sein Nachfolger *MS*, ein Baier, 
zwischen 1240 und 1300 (S. 389). >L'nd nun fanden sich Leute, die 
den alten, über und über mit Beischriften und Zutaten versehenen 
Kodex säuberlich und Vers unter Vers abschrieben*. Auf diese Ab- 
schriften gehen dann die uns erhaltenen Aufzeichnungen zurück. 

In umfangreichen Untersuchungen mit allen Mitteln philologischer 






FU.UNNERSjrr 



110 Gott gel. Ar 7 1909. Nr. 2 

Kritik hat der Vorf. diese seine Ansichten zn begründen gesucht 
Die Lautbezeichnung der Hsa., Vers- und Reimgebrauch, Stil, Zu- 
sammenhang und Motive, das Verhältnis der verschiedenen Ueberlie- 
ferungen zu einander und zu andern Gedichten, in denen der Typus 
der Brautwerbungen ausgeprägt ist, alles ist eingehend und mit 
einem Scharfsinn, der vor keiner Schwierigkeit, aber auch vor keiner 
Folgerung zurückschreckt, erörtert Die Arbeit legt unwidersp rech- 
liches Zeugnis für den Fleiß, die Kenntnisse und Fähigkeiten des 
Verf.s ab, und doch muß ich sie in der Hauptsache für verfehlt 
halten. 

Der Verf. meint, daß erst unter den Händen der Bearbeiter die 
Oswalddichtung zu einer Legende geworden sei, ich bin der Ansicht, 
daß all unsere Ueberlieferung eine Legende voraussetzt, in der schon 
die Grundzüge der Handlung vorgezeichnet waren. Folgendes sehe 
ich als ihren wesentlichen Inhalt an: -Als Oswald sich vermählen 
wollte oder sollte, erscheint ihm Christus in der Gestalt eines Pilgers 
und lenkt seine Aufmerksamkeit auf die Tochter des HeidenkönigB 
Aron. Ein Engel, den er in der Gestalt eines Raben herbeiruft, 
richtet die Botschaft aus. Als dann Oswald selbst ausgezogen ist, 
um die Jungfrau heimzuführen, und ratlos vor der festen, streng be- 
hüteten Burg Arons liegt, kommt der Heiland zum zweiten mal. In 
der Gestalt eines goldenen Hirsches lockt er den Heidenkönig mit 
seinen Mannen zur Jagd aus der Burg und gibt dadurch der Tochter 
Gelegenheit zu entweichen. Aron verfolgt die Flüchtigen mit einem 
Btarken Heer; aber Gott schützt seinen Liebling. Als Oswald ihn 
um Hülfe angerufen und gelobt hatte, keinem etwas zu versagen, 
der ihn im Namen Gottes bitten würde, sendet er einen Sturm, der 
die Flotte des Heiden zerstreut Mit der Erfüllung des Gelübdes 
und der Erhöhung Oswalds zu einem Heiligen und Nothelfer schloß 
die Legende<. Um diese Ansicht zu begründen, will ich die Szenen, 
die hauptsächlich in Betracht kommen, besprechen. Ich beginne mit 
der letzten Szene, wie sie in *MS überliefert ist 

Als die Ankunft Oswalds in England bekannt wird, eilen Reiche 
und Arme herbei, und Oswald feiert sieben Tage lang ein großes 
Fest Dann ziehen die Gäste heim (3193—3209). Mit v. 3210 be- 
ginnt ohne Zusammenhang mit dem vorhergehenden die Szene, auf 
die es hier ankommt Oswald entbietet die Armen des Landes zur 
Bewirtung. In großer Zahl strömen sie seinem Hofe zu; unter ihnen 
auch der Heiland, der Oswald prüfen wollte, ob er leisten würde, 
was er einst auf dem Meere gelobt hatte. 9000 Arme sind zusammen 
gekommen, die in neun Abteilungen verpflegt werden. Christus zeigt 
sich als der unbescheidenste von allen. Er wandert von einer Schar 



: R9TV 



O. B« wecke, Der Muncheoer Oswald 111 

zur andern, um bei jeder seine Speise in Empfang zu nehmen. Dann 
ziehen die Armen ab. Christus abor kehrt bald wieder und verlangt 
von Oswald eine Spende. Die Kämmerer kennen den unverschämten 
Gesellen und warnen Oswald vor ihm. Aber der Bettler entschuldigt 
sich mit dem Hinweis auf seine große Familie und empfängt von 
Oswald neue Gaben, Brod und Fleisch und 12 Gulden. Darauf ent- 
fernt sich Christus, verteilt die Gaben unter die Armen und begibt 
sich zum dritten mal an den Hof. An dieser Stelle (v. 3292) be- 
zeichnet die Dichtung eine neue Situation. Oswald hat mit seinen 
Helden sich zu Tische gesetzt. Christus tritt zum Erstaunen der 
Diener an die fürstliche Tafel. Sie suchen ihn zu vertreiben, aber 
Oswald erhebt sich, fuhrt den armen Pilger mit eigener Hand zur 
Ofenbank und verspricht ihm Speise und Trank. Von diesem Sitz 
aus fordert der Pilger nun zunächst einen Braten, der vor Oswald 
aufgetragen wird, dann den goldenen Kelch, der auf seinem Tische 
steht, als dritte Gabe das Tischtuch. Alle drei Dinge tragt der 
König selbst ihm zu. Die Diener ärgern sich darüber, greifen zu 
ihren Messern und wollen den Pilger erstechen. Aber Oswald wehrt 
ihnen. Mit eigener Hand gibt er ihnen eine harte Züchtigung und 
erklärt, sie gehe es nichts an, was er spenden wolle. Er tue das 
seinem Gelübde gemäG um Gottes willen. Auch Christus verfehlt 
nicht, die Diener vor weiterer Mißhandlung zu warnen (3366 — 3409). 
Darauf nimmt Oswald wieder Platz, der Pilger aber erhebt sich von 
seinem Sitze und tritt, um höhere Forderungen zu stellen an Oswalds 
Tisch. Zuerst verlangt er sein Reich, und als ihm dies bereitwillig 
abgetreten ist, gar seine Frau. Mit ihrer Zustimmung bringt Oswald 
auch dies schwerste Opfer. So der Herrschaft und des Weibes be- 
raubt bittet er den Pilger um sein Bettlerkleid und zieht als anner 
Waller in die Fremde. Als er die Prüfung bestanden hat, ruft der 
Heiland ihn zurück, gibt ihm Herrschaft und Weib wieder, mahnt 
ihn aber in keuscher Ehe zu leben. In zwei Jahren würden sie beide 
sterben und in das Himmelreich einziehen, Oswald aber einer der 
14 Nothelfer werden. — Nicht alles in dieser Erzählung ist gleich 
alL Den Kern bildet die Szene, die in v. 3292 mit der Bezeichnung 
einer bestimmten Situation beginnt: Oswald sitzt mit seinen Fürsten 
zu Tisch, der Pilger tritt in den Saal und wird vom König ehrenvoll 
empfangen und zum Ofen geleitet. Alles was vorangeht: das Auf- 
gebot und die Bewirtung der 9000 Armen, die erste Rückkehr des 
bettelnden Heilands, seine Angabe, daß er ein Weib und 10 Kinder 
habe, und seine Beschenkung durch Oswald sind leicht als jüngere 
Erweiterungen zu erkennen- Die Erfindung dieser Einleitung ist 
armselig (vgl. namentlich v. 3216—37) und nicht auf das Ziel ge- 



cori.' rar* 



IIa Gott. gel. Adz. 1909 Kr. 3 

richtet, auf das es ankommt. Der folgende ältere Teil wird durch 
sie geschädigt; die Verwunderung der Diener, daß der Bettler in den 
fürstlichen Saal tritt, ihr Versuch ilin zu vertreiben und Oswalds 
freundliche Einladung verlieren dadurch ihre natürliche Voraus- 
setzung. — Noch deutlicher ist der Inhalt von v. 3366—3409 als 
jüngere Erweiterung zu erkennen, wo die Diener den Pilger zu er- 
stechen drohen, Oswald sie mit der Kraft seiner Faust vertreibt und 
selbst der himmlische Heiland sich zu Drohungen hinreißen läßt. 
Diese Episode trägt einen ganz andern Charakter als die Szene, in 
die sie eingelegt ist In dieser kam es darauf an, die Demut, Treue 
und opferwillige Gottergebenheit Oswalds ans Licht zu stellen, und 
sie erreichte ihr Ziel in wirksamer, scharf markierter Steigerung. 
Oder wer möchte die künstlerische Absicht verkennen, daß Christus, 
ehe er die höchsten Forderungen stellt, die Forderung der Herrschaft 
und des Weibes, seinen Platz am Ofen verlaßt uud hart an den 
Tisch Oswalds tritt, uud darin, daß Oswald, der alle vorangehenden 
Forderungen unverzüglich erfüllt hat, erschrak, als ihm das letzte 
und liebste, sein Weib, abverlangt wird, ihr einen traurigen Blick 
zuwirft und für seine Einwilligung ihre Zustimmung erwartet. Daß 
aber dieser Legendenheld, dies Idealbild strengster Askese nicht nach 
dem Geschmack des Spielmanns und seiner Zuhörer war, ist wohl 
begreiflich. Er wollte ihnen den Helden der Dichtung auch als tüch- 
tigen Kerl zeigen, zugleich auch etwas zu lachen geben und erfand 
deshalb die burleske Prügelszene. — Wenn ich so Jüngeres und Ael- 
teres unterscheide, will ich damit nicht behaupten, daß das Jüngere 
in unserer Dichtung interpoliert sei. Aus den vorstehenden Erwä- 
gungen schließe ich nur, daß der Kern der Szene früher und von 
einem andern erfunden ist als die Einleitung und die Episode, mag 
auch das Ganze von einem und demselben Dichter in die uns vor- 
liegende Form gebracht sein 1 ). 

In ähnlicher Weise verbindet die Dichtung ältere und jüngere 
Erfindung in dem Abschnitt, der Oswalds Heinifahrt erzählt. Als 
Pamige vernimmt, daß ihr Vater sie mit einer großen Streitmacht 
verfolgt, erschrickt sie; sie sieht den sichern Tod vor Augen und 
bricht in laute Klagen aus. Oswald sucht zu trösten. Er weiß, daß 
nichts ohne Gottes Willen geschieht und vertraut auf seine Hülfe. 

1) Demselben Freuutle eioei possenhaften Humors, der die Prügelszene er- 
fand, wird man auch zuschreiben dürfen, tu v. 3504— 35 II erz&blun. Der Heiland 
gibt da den frommen Eheleuten eine Anweisung, was sie tun sollen, wenn sie des 
KleUches Lust anwandelt. Deutlicher vielleicht als der Hat selbst kennzeichnen 
die beiden letzten Verse, die einen geringeren l.obn in Aussicht stellen, als vor- 
her verbeißen war, den jüngeren Zusatz. 



- 



COßNEU UNNERSITY 



G. Bieucl», Der Munchener Oswald 113 

Er läGt sich auf die Knie nieder und betet und tut sein Gelübde. 
Alsbald erhebt sich ein grauses Unwetter. Der Sturm entführt Os- 
walds Schiffe, die Heiden verirren sich im Nebel (2760—2822). Bis 
hierhin ist alles in Ordnung ; nun aber folgt eine Szene, die sich mit 
dem Vorhergehenden übel verträgt. Oswald, heißt es, ist inzwischen 
auf einer Insel gelandet, um dort der Ruhe zu pflegen '). Da er- 
scheinen plötzlich die Heiden. SiegesgewiG überfallen sie die Christen, 
werden aber schließlich in grimmem Kampf Überwunden. — Wunder- 
lich ist hier, daß Oswald, ohne der drohenden Gefahr zu denken, 
sorglos vor Anker geht; wunderlicher, daß der teuer erkaufte Schutz 
Gottes ihm so wenig hilft; nur eine kurze Galgenfrist wird ihm ge- 
währt, dem gefiirchteten Kampf entgeht er nicht. Wie die ungefüge 
Komposition zu erklären ist, liegt auf der Hand. Gebet und Ge- 
lübde gehörten der Legende an, der Kampf ist von einem Bearbeiter 
hinzugefügt, aus demselben Grunde wie die Prügelszene. Oswald 
sollte als Held auftreten. Während er vorher still ergeben alles Gott 
anheim stellt, tritt er in der Jüngern Szene als ein echter und rechter 
König und Heerführer auf, ermahnt die Seinen zu tapferer Gegen- 
wehr und stürmt, die Fahne in der Hand, ihnen voran. Gleiche Ge- 
sinnung beseelt das Heer. Alle Heiden, 30000 an der Zahl, werden 
erschlagen, König Aron gefangen. Selbstverständlich mußte nun die 
Taufe Arons folgen und sie gibt dem Bearbeiter Gelegenheit seinen 
Humor spielen zu lassen. Als Aron sich der Forderung Oswalds 
nicht mehr entziehen kann, erklärt er, er wolle sich ja gern taufen 
lassen, nur fürchte er sich, in die grundlose Salzflut hinab zu steigen 
(3031—3040). Oswald, bittet er, möge doch mit der Hülfe seines 
Gottes eine Quelle aus dem Felsen brechen lassen. So geschieht es 
denn, und die Taufe wird vollzogen. Hierauf konnte Oswald unge- 
fährdet und glücklich heimkehren ; sein Schwiegervater zieht mit ihm. 
Dieser letzte Zug ergab sich Tür den Bearbeiter von selbst; in der 
legendarischen Vorlage, die weder von Kampf noch Taufe wußte, 
konnte er sich natürlich nicht finden. Und daraus erklärt sich, daß 
auch der Bearbeiter weiterhin nichts mehr von Aron zu melden weiß. 
Er kümmert sich nicht mehr um ihn. Was in der Legende aus 
Aron und seinem Heer wurde, kann nicht wohl zweifelhaft sein. 
Sie ereilte das Schicksal der Aegyptcr im roten Meer, in dem Sturm 

I) Die (Jeher) ieferung ist an dieser Stelle m allen drei Hst. rerderbl. Hinter 
t. 3821 f mtiB, wie M richtig bemerkt, etwas ausgefallen sein. Vermutlich bildete 
da* Heimpaar d^n Anfang eines Zusaties, der narh der Absicht seines Verfassers 
auf ». 260ri folgt- n sollte. Vurkcbrte Einordnung junger Zusatte hat B. an nicht 
wenigen Stellen erkannt; so auch daß v. 2813 f. mit Unrecht hinter v. 2815 f. ein- 
gereiht sind. 






[liUNWERSTV 



II* GOtt. gel. An.-. 1909. Rr. 3 

gingen sie allesamt zu Grunde. Gott leistete ganze Hülfe und be- 
freite Oawals für immer von der Furcht vor den Heiden. 

Ehe ich diesen Abschnitt der Dichtung verlasse, habe ich noch 
eine Episode zu besprechen, welche in die vom Bearbeiter erfundene 
Szene verflochten ist. Als die Heiden erschlagen sind und Oswald 
den gefangenen König auffordert sich taufen zu lassen, stellt dieser 
die Bedingung, daß Oswald zunächst die Macht seines Gottes erweise 
und die Erschlagenen wieder ins Leben zurückrufe. Dann aber, als 
dies geschehen ist, bricht er sein Wort. Er will den Kampf von 
neuem beginnen und würde es getan haben, wenn seine Mannen ihm 
nicht den Gehorsam verweigert hatten. Sie haben, da sie als Heiden 
gestorben sind, die Schrecken der Hölle gesehen und sind entschlossen, 
fortan an Christus zu glauben. So sieht sich Aron verlassen und 
kann der erneuten Aufforderung Oswalds nicht mehr widerstehn. Es 
folgt also seine Taufe und selbstverständlich auch die seines Heeres. 
Die Taufe des Heeres bietet dem Dichter wieder Gelegenheit seine 
Spaße zu machen. Drei sommerlange Tage hat Oswald ohne Unter- 
brechung taufen müssen und doch sind am Abend des dritten Tages 
noch 72 übrig: 

3125 die vorhten, ez wurde in se sjhUc 

uude beyuuden 'den also dräte, 

si vorhten, si mitesten versümd sin, 

und Sprüngen mit einander darin 

unde würfen des waseers dri stunt in den munt: 

iegelichemc wart ein reiniu scle kunt. 
Und nun folgt das seltsamste. Da die Heiden in der Taufe den Tod 
überwunden haben, geben sie der Hoffnung Ausdruck, nimmer sterben 
zu müssen. Doch Oswald belehrt sie eines andern: 

ich tuon ee iu Heiden allen bekant, 
3140 ir sterbet in deine järc noch allesamt. 
Da erschrecken die Leute und erklären, lieber gleich wieder sterben 
zu wollen. Der Wunsch wird erfüllt. Daß der Dichter die Erschla- 
genen ins Leben zurückrufen und taufen ließ, ist verstandlich; als 
guter Christ wollte er sie vor der ewigen Höllenpein bewahren; daß 
er sie dann aber gleich wieder zum Tode befördert, ist nur darin 
begründet, daß seine Vorlage von dieser Masse bekehrter Heiden 
nichts wußte. Unverlegen um Mittel weiß der Spielmann die Rück- 
kehr in die alte Bahn zu finden. Ob diese Episode von demselben 
Bearbeiter erfunden ist wie der Kampf und die Taufe Arons, will ich 
nicht erörtern. Sic kann sehr wohl von einem jüngeren eingefügt 
sein. Das Qucllwunder erscheint jedenfalls schwach und unwirksam 
nach dem größeren der Totenerweckung. 



«*„ JSSty 



0. Bwwcke, Der Möncheoar Oswald 115 

Ich habe bisher nur die U eberliefe rung in *MS ins Auge gefaßt. 
Ihr gegenüber steht der Btark abweichende Bericht in *W0. Nur in 
der Einleitung herrscht Uebercinstimmung: Oswald wendet sich auf 
die Klagen seiner Frau mit Gebet und Gelübde an Gott, der Sturm 
bricht los, die Meiden werden zerstreut. Dann schlägt *W0 seine 
eigne Bahn ein. Ohne mit Aron zusammen gestoßen zu sein, ent- 
kommt Oswald nach England. Erst nachdem er ein starkes Heer 
gesammelt hat, treffen die Heiden ein. Teils werden sie erschlagen, 
teils ertrinken sie im Meer, Aron wird gefangen und eingekerkert. 
Da begab es sich eines Tages, daß ein Engel zu ihm kam und ihm 
einen Blick in die Hölle und den Himmel gestattete. In der Hölle 
sieht er eine große Wölfin, sein Weib, dem die Teufel Schwefel und 
Pech in den Hals gießen; daneben einen leeren Stuhl, der für ihn 
selbst bestimmt ist. Im Himmel erblickt er neben dem Thron der 
Jungfrau Maria drei leere Stühle. Der eine, sagt ihm der Engel, sei 
für Oswald, der andere für dessen Frau, der dritte für ihn selbst 
bestimmt, falls er sich taufen lasse (1252—130."»). Durch diese Ge- 
sichte erschüttert, teilt Aron seiner Tochter mit, daß er bereit sei, 
das Christentum anzunehmen, falls Oswald durch sein Gebet seino 
erschlagenen Leute wieder zum Leben erwecke (1306 — 1335). Oswald 
widerstrebt nicht, erwartet aber Erfolg nur, wenn Pamige oder Spange, 
wie sie in W heißt, ewige Keuschheit gelobe (1336—74). Als sie 
das tut, wird Oswalds Gebet sogleich erhört, die Toten stehen auf 
und werden mit ihrem Könige getauft. Aron empfängt in der Taufe 
den Namen Jobannes, kehrt in sein Reich zurück und breitet dort 
das Christentum aus. 

Welche der beiden U eberliefe rangen, die trotz der starken Unter- 
schiede offenbar dieselbe Grundlage voraussetzen, dieser naher ge- 
blieben ist, scheint mir nicht zweifelhaft *MS kann nicht auf *W0 
beruhen, dagegen läßt sich *W0 im ganzen recht wohl als eine freie 
l'mdichtung von 'MS oder einer nahe verwandten Darstellung be- 
greifen, als das Werk eines Geistlichen oder geistlich gesinnten 
Mannes, der der Spielmannsdichtung einen ernstern, frommern Cha- 
rakter und bessern Zusammenhang zu geben suchte. Die Schlacht, 
die in *MS lebhaft und nicht ungeschickt geschildert ist, hat er in 
wenigen Versen abgetan. Breiter ergeht er sich in den Gebeten und 
dt, wo er nach nahe liegenden Mustern von Himmel und Hölle redet. 
Auf die possenhaften Elemente, falls sie sich in seiner Vorlage schon 
fanden, hat er ganz verzichtet Den Kampf mit den 30000 Heiden 
— auch die Zahl stimmt — , die Wiedererweckung der Gefallenen, 
die Taufe , auch die enthaltsame Ehe finden wir in beiden Dar- 
stellungen, aber in *W0 ist alles in einen andern, fester gefügten 






.! 



116 Gült gel. An/. 1909. Nr. 3 

Zusammenhang gesetzt. Nur eine wesentliche Abweichung läßt sich 
nicht als beabsichtigt« Aendcrung begreifen: daß die Prüfung Oswalds 
durch den bettelnden Heiland fehlt. Denn daß unser Dichter gegen 
diese Szene ähnliche Bedenken wie der Bearbeiter in *MS gehabt 
und sie deshalb sollte beseitigt haben, weil ihm die über alles Maß 
gesteigerte Demut des Heiligen mißfiel, ist narh dem ganzen Charakter 
seiner Arbeit nicht anzunehmen; sie muß in seiner Vorlage gefehlt 
haben. Ich komme hierauf zurück und bemerke vorläufig nur, daß, 
wenn auch die Szene in der Vorlage von *W0 fehlte, sie doch durch 
diese Vorlage als existierend vorausgesetzt wird. Denn das Gelübde, 
das ohne die Prüfung bedeutungslos ist, erkennt auch *W0 an. Den 
Versuch B.s das Zeugnis von v. 1212 — 15 weg zu deuten, wird ein 
andrer nicht leicht anerkennen. 

Wenn Oswalds Kampf mit den Heiden der Legende nicht ange- 
hörte, so ist zu schließen, daß in ihr auch nichts von dem großen 
Heere vorkam, mit dem Oswald auszieht. Und in der Tat zeigt die 
Komposition, daß alles was davon erzählt wird, jüngere Weiterbildung 
ist 72 prächtige Schiffe läßt Oswald in *MS ausrüsten und jedes 
mit 1000 tapfern Rittern besetzen. Aber zur Verwendung kommt 
dieses gewaltige Heer erst in der Schlacht auf der Insel. Vorher ist 
es eine lästige Begleitung, die unglaubliche Erfindungen veranlaßt. 
Als Oswald im Heidenlande angekommen ist, muß sein Heer ver- 
borgen bleiben. Zwischen zwei hohen Bergen wird es gelagert und 
entzieht sich dort jahrelang der Kunde Arons, obwohl dessen Burg 
doch ganz in der Nähe liegen muß. Zu einem Angriff auf die Feste 
wird es nicht benutzt; denn sie einzunehmen ist keine Macht der 
Welt im Stande. Oswald trennt sich also von dem überflüssigen 
Heere, segelt nur mit einem einzigen Schiff und hundert Auserlesenen 
davon und schlägt heimlich unter dem Schutz der Nacht vor Arons 
Burg sein Zelt auf. Da wartet er nun geduldig auf eine günstige 
Gelegenheit. Das Heer stoßt erst wieder zu ihm, als er mit seinem 
Raube flieht Aber auch da noch wird es als nicht vorhanden vor- 
ausgesetzt Denn wie wäre Oswalds Furcht vor seinen Verfolgern, 
die Angst seiner Gemahlin, sein heißes Gebet und Gelübde zu ver- 
stehen, wenn er den 30000 Heiden mehr als die doppelte Anzahl 
tapferster Krieger gegenüber zu stellen gehabt hatte. Was das Ur- 
sprüngliche war, ist klar. Oswald war nur mit einem Schiff und 
wenigen Begleitern ausgezogen. — *W0 steht zu *MS wieder in 
demselben Verhältnis wie in den vorhin besprochenen Szenen. *MS 
ist ursprünglicher, *W0 hat die Widersprüche zu heben gesucht. 
Sein Verfasser läßt zwar Oswald auch 72 Schiffe ausrüsten und alle 
seine Dienstmannen mit auf die Reise nehmen, aber schon auf der 



COßNfU WNttQTt 



0. Bawwke, Der Münrheoer Oiwald 117 

Fahrt 71 Schiffe mit ihrer Mannschaft jämmerlich zu Grande gehn. 
So war der lastige UeberfluG beseitigt. 

Nicht das Heer, sondern der Hirsch ermöglicht die Entführung. 
Nach der Darstellung in *MS hat Oswald das Tier aus England mit- 
gebracht; wie es aber zu verwenden sei, gibt ihm erst ein Traum 
ein, als er ratlos vor Arons Feste liegt. Zwölf seiner Ritter, die in 
früheren Jahren Goldschmiede gewesen sind, sollen ihm den Hirsch 
zu einem Wunderwerk ausgestalten. Goldne Hufe, die er mit seidenen 
Schnüren an den FüGen befestigen will, sollen sie ihm anfertigen, ein 
goldenes, innen hohles Geweih und eine goldene bis zur Erde rei- 
chende Decke. Wenn Aron dies kostbare Wild erblicke, werde er 
mit seinem Gesinde eiligst zur Jagd nusziehn und die Burg unbehütet 
lassen. Was der Traum geraten und versprochen hat, geschieht. Die 
Goldschmiede rüsten den Hirsch aus, Oswald führt ihn an den Burg- 
graben, Aron verlaßt seine Burg. Im Folgenden werden nun die An- 
schauungen von der Beschaffenheit des Hirsches nicht festgehalten. 
Aron erkeunt ihn nicht als lebendes Tier, sondern als ein Meister- 
werk der Technik, als ein geübte der Goldschmiede. Und nachher, 
als er ihn jagt, erscheint er doch wieder als Tier. Er erschrickt als 
die Hunde los gelassen werden und entflieht auf einen unübersteig- 
haren, hoch in die Lüfte ragenden Berg. Dort verschwindet er in 
einem finstern Wulde. Wie ganz unglaublich und ungeschickt, auch 
abgesehn von den Widersprüchen, diese Erfindungen Bind, bedarf 
keiner Ausführung. Die Muster, nach denen der Spielmann arbeitete, 
fand er in der Literatur (s. B. S. 309); was ihm die Legende bot, 
habe ich schon angedeutet: der Hirsch war ein von Gott gesandtes 
Wunder, vielmehr der himmlische Heiland selbst. Schon seit Kon- 
stantins Zeiten war der Hirsch als Symbol Christi bekannt und in 
Legenden verwertet; s. W. Grimm zur goldnen Schmiede S. XXIII 
u. XXX. Bestätigt wird diese Auffassung durch *W0. Zwar gilt der 
Hirsch auch da als ein gewöhnliches Tier, Aron erjagt ihn sogar, 
aber er ist nicht aus England mitgebracht und nicht von Gold- 
schmieden bereitet. Er wird von Oswald erbetet und von Gott ge- 
i%andt Als Oswald sein Gebet gesprochen und durch das Versprechen 
eine Kirche stiften zu wollen bekräftigt hat, heißt es: 

eynen hirsch hrr do vor um meh 
1060 ap her aus dem parudise 

und yn alle der weyse 

und yn alle dem geberde 

ap ys eyn heiliger enget teere. 
Pas Verhältnis der beiden Bearbeitungen ist hier ein anderes 
ais Air die vorher besprochenen Szenen als möglich bezeichnet wurde. 






COßHEU UNfV£R9TY 



IIB Gott. gel. An.- 1909. Nr. 2 

In diesen ließ sich die Darstellung in •WO als eine freie Umdichtung 
von *MS verstehen, hier muß dem Dichter eine ursprünglichere Form 
der Sage bekannt gewesen sein. Nur folgt daraus nicht, was .ich 
nachdrücklich betone, daß er die Darstellung von *MS gar nicht ge- 
kannt und nirgend benutzt habe. Wie uns verschiedene, recht stark 
von einander abweichende Darstellungen der Oswaldsage bekannt sind, 
so dürfen wir es auch für die Bearbeiter des 13. und 14. Jhdts. vor- 
aussetzen. Wir müssen mit Mischformen rechnen, welche gesonderte 
Darstellungen, Altes uud Neues mit einander zu verbinden suchten. 
Eine solche Mischung hat an unserer Stelle stattgefunden. Ursprüng- 
lich hatte Oswald Gott natürlich nicht um den Hirsch, sondern um 
seine Hülfe gebeten; Gott brachte sie, indem er den Hirsch er- 
scheinen ließ. In *MS, wo das Wunder beseitigt ist, mußte auch das 
Auftreten des Hirsches anders begründet werden. Oswald bringt ihn 
auf den Rat der Pamige mit, die ihm — vergebens fragt man, wie 
sie dazu kommt — diese Weisung schon durch den Raben hat zu- 
kommen lassen. *W0 erkennt einerseits das Wunder, anderseits aber 
doch auch die Initiative der Jungfrau au. Sie veranlaßt Oswald, und 
zwar um einen Beweis seiner Heiligkeit zu haben, das Wunder von 
Gott zu erbitten. Man sieht: *W0 geht auch hier darauf aus, die 
überlieferten Elemente in festeren Zusammenhang zu bringen. 

Am weitesten haben sich unsere Gedichte in den Angaben Über 
den Raben vom Ursprünglichen entfernt, indem sie ihn zum ergötz- 
lichen Abbild des Spielmanns gemacht haben. Als etwas anderes hat 
ihn wohl noch niemand, der die Gedichte gelesen hat, angesehen und 
es ist mir unbegreiflich, wie B. das hat verkennen mögen. Auch in 
den Teilen, die er für den ursprünglichen Oswald, für dies »in Wahr- 
heit höchst ernsthafte Gedicht* in Anspruch nimmt, ist die Figur des 
Raben nur komische Maske, aus der unverkennbar ein Mensch, der 
sich selbst ironisierende Spielmann, hervorguckt. Schon in der Art, 
wie Oswald ihn gleich zu Anfang begrüßt, ihm Haupt und Schnabel 
küßt, erscheint er so, deutlicher in den Forderungen, die er an den 
König stellt, er solle schleunigst nach einem Goldschmied schicken, 
der ihm sein Gefieder mit Gold beschlage und ihm ein golden Krön- 
lein wirke. Was kann das anders bedeuten als den lächerlich ge- 
steigerten Anspruch auf reichen Lohn und fürstliche Ehre. Man ver- 
gleiche ferner die Stellen, wo der Rabe, sich höflich nach allen Seiten 
verneigend, den König Aron und Bein Gesinde begrüßt (v. 827 f.), wo 
Oswald ihm nach glücklich vollbrachter Botschaft entgegen eilt, ihm 
seinen Zobelmantel auf die Erde breitet, ihn ans Herz drückt und in 
die beste Kemenate führt (v. 1319 f.); ferner die, wo ihm Brot und 
Wein vorgesetzt wird, semde finde guoter win und teae da guotes 






COR« U UHIVtRSjrr 



0. Baeiccke, Der Mäncbener Oswald 119 

mähte gesin, tamex und tciltbroste, guoter koste allce gerate (v. 885. 
1079 f.), und vollends im zweiten Teil der Dichtung die Erzählung 
des Raben , wie er nach Oswalds Abreise von Dienern und Hof- 
knechten mißhandelt, seiner Pfründe beraubt und gezwungen sei, sich 
mit Hunden und Schweinen um das elende Futter zu zanken (v. 
1840 f. 1952 f.). Allen diesen Szenen hat B. einen Platz in dem ur- 
sprünglichen Gedicht eingeräumt, und das soll kein Spielmannsgedicht, 
ein in Wahrheit höchst ernsthaftes Heldenepos gewesen sein! 

In der Legende, die ich als Grundlage des Spielmannsgedichtes 
ansehe, kann der Rabe natürlich diese Rolle nicht gespielt haben. In 
ihr kann er nur wie der Hirsch ein Bote Gottes gewesen sein. DaÜ 
der Engel als Rabe erscheint, kann kein Bedenken erregen, da der 
Rabe schon früher in der sozusagen literarisch kanonisierten Ge- 
schichte und Legende < (B. S. 263 f.) zu dem Heiligen in Beziehung 
gesetzt war. 

Die ursprüngliche Bedeutung des Raben scheint mir außer Zweifel 
zu stehen, mögen auch in der spielmannischen Bearbeitung nur wenig 
Spuren davon erholten sein. Eine glaube ich in der Einleitung wahr- 
zunehmen. Nach den Angaben in *MS lebt der Rabe an Oswalds 
Hofe; zwölf Jahre hat er ihn schon genährt (v. 410). Aber erst als 
der Pilger auftritt, verleiht Gott ihm die Gabe der Sprache ; erst der 
Pilger belehrt Oswald, daß niemand geeigneter sei, die Botschaft ins 
Heidenland zu bringen. Da Oswald zweifelt, fordert der Pilger ihn 
auf, den Raben bringen zu lassen und die Probe zu machen. Aber 
der sitzt auf einem Turm und Oswald jammert, daß er ihn nicht 
kriegen kann. Der Pilger tröstet, Gott könne ihn wohl herabsenden, 
und so geschieht es (v. 390 f.). Die Angaben sind nicht recht ein- 
heitlich, ähnlich wie beim Hirsch. Wenn Oswald schon so lange den 
Halten hält, sollte es nicht der Hülfe Gottes bedürfen, ihn herbei zu 
locken. Ich vermute, daß die Inkongruenz sich daraus erklärt, daß 
der Spielmann mehr von seiner Vorlage beibehalten hat, als sich mit 
seiner eignen Erfindung wohl vertrug. Seine Erfindung ist, daß der 
Rabe von Oswald aufgezogen ist, in v. 390 f. kehrt er zur Legende 
zurück. In *WO ist die Unebenheit wieder ausgeglichen. Oswald selbst 
hat seinen Raben das Sprechen gelehrt; der himmlische Heiland wird 
gar nicht bemüht, der Pilger kann sich darauf beschränken, den 
Raben als Boten zu empfehlen (v. 110 f.). — Eine zweite, deutlichere 
Spur enthüllt Bich bei dem Besuch, den der Rabe gelegentlich seiner 
Fahrt 'wb Heidenland bei den Meerweibern abstattet. Da wird er 
geradezu als Engel bezeichnet: luoget lieben gespilen min, sagt die 
eine (v. 664), 






u 

COHHEll UHIVERSITY 



120 Gott gel. An.-. 1909. Nr. 2 

dar mac wol ein engel sin, 

der himlisclie heilnnt 

hat in uns her gesant, 

durdi den himlisehen vursten hcre 

sulen tetr itne erbieten gräte ere. 

Dieser Besuch der Meerweiber ist nur eine lose eingelegte Episode, 
die B. — und er mag damit recht haben — einer jüngeren Schicht 
der Dichtung zuschreibt. An Beweiskraft verlöre sie dadurch nichts; 
es fände hier dasselbe Verhältnis statt, dem wir in *WO begegneten. 
Ein jüngerer Bearbeiter kannte und benutzte die alte legendarisclie 
Ueberlieferung. — Mit der Botschaft hatte der Rabe in der Legende 
seine Aufgabe erfüllt. Daß er auch im zweiten Teil unseres Ge- 
dichtes auftritt, ist Erfindung des Spielmanns, der die interessante 
Figur nicht missen wollte ; und aus dieser spätem Einfügung erklart 
sich der wunderliche Einfall, daß Oswald es vergißt, diesen treuesten 
und geschicktesten Diener mitzunehmen. 

Am härtesten stoßen Angaben, die aus der Legende stammen, 
und andere ihr widersprechende in der Pnnleitung von # MS zusammen. 
v. 33 ff. erklart Oswald in einem Gebet, er wäre gern bereit sich zu 
vermählen, wenn es ihm vergönnt wäre, in heiliger keuscher Ehe zu 
leben. Unmittelbar darauf beginnt dann eine neue Szene, in der er 
den Entschluß ein Weib zu nehmen, in der Absicht faßt, sein Reich 
nicht ohne Erben zu lassen (v. 43 — 50), und während er sein Gebet 
mit den Worten schließt: 

ei himlittcker fürsle hcre 

ufi ijip mir rät und lere, 

folgen in v. öl die Worte 

er gap ime selber rät und ler 
und gedäiUc ouch hin und her 
an derselben stunde, 
tcä er sin genäsen runde. 

Einigermaßen ausgleichend, aber doch den Widerspruch nicht hebend, 
tritt dann in v. 59 ein Engel {sin enget) auf, der ihm rät, sich im 
Heidenland eine Gemahlin zu suchen und dadurch das Reich Christi 
zu mehren. Wie dieser Widerspruch zu erklären ist, deutet eine 
Vermutung B.s (S. 307) an. Er meint, die Erwägungen, die Oswald 
v. 45—54 anstellt, könnten den Rat von Oswalds Mannen enthalten. 
Ich glaube, daß es wirklich so war. Ursprünglich waren es die 
Mannen, die Oswald, als er zu seinen Jahren gekommen war, drängten 
sich zu vermählen. Er gab ihnen nach und sinnt nun nachts auf 



- 



CGRNHl UNIYER9TY 



0. EUesecke, Der Münchener Oswald 121 

seinem Lager, wie er trotzdem ein heiliges Leben fuhren könne 1 ). 
Am Morgen erscheint ihm dann Gott in der Gestalt des Pilgers und 
weist ihn auf den rechten Weg. Dieser echte und alte Zusammen- 
hang ist in "WO bewahrt; nur hat der Dichter kürzend die nächt- 
lichen Sorgen Oswalds ausgelassen. Er läßt nach der Beratung der 
Mannen sogleich den Pilger auftreten. In *MS dagegen ist die ein- 
leitende Versammlung der Mannen fortgefallen und ihre Wunsche und 
Absichten sind dem jungen Konig selbst zugeschrieben. Daneben 
aber haben in dieser Bearbeitung doch auch die Voraussetzungen und 
Angaben der alten Dichtung Platz gefunden, mit Oswalds Sorgen und 
Bitten um gottlichen Beistand beginnt sie, eine Versammlung der 
Manneu wird nachtraglich in Szene gesetzt (v. 75 ff.), verläuft nun 
aber natürlich ganz ergebnislos. Aus dieser Verbindung widerstreiten- 
der Element« ergab sich die konfuse Erzählung. Wer aber, ist die 
weitere Frage, hat diese Mischung vorgenommen? Den Bearbeiter, 
der Oswald in v. 45 — 51 aus eigener Initiative Beschlüsse fassen 
labt, dnrf man schwerlich dafür verantwortlich machen. Die Worte 
er yap ime selber rät und Ur weisen so deutlich auf einen gewollten 
Gegensatz zu der ursprünglichen Ueberlieferung hin, daß man nicht 
annehmen kann, ihr Verfasser habe zugleich das alte wollen gelten 
lassen. Nein. Seine Absicht war, den willenlosen, sich ganz der 
Führung Gottes überlassenden Heiligen zu einem selbständig handeln- 
den Manne zu machen. Erst spätere Bearbeitung suchte neben dem 
Neuen das Alte wieder zur Geltung zu bringen. 

Diese Erkenntnis eröffnet nun einen neuen Blick auf die Szene, 
von der unsere Untersuchung ausging. Wenn es einen Bearbeiter 
gab, der die Legende ihres legendarischen Charakters zu entkleiden 
suchte, den Helden der Dichtung nicht darnach streben ließ in einer 
enthaltsamen Ehe sich als Heiligen zu bewähren, sondern einen Nach- 
kommen und Erben seines Reiches zu erzielen, so kann dieser Be- 
arbeiter, wenn er einigermaßen verständig war, auch nicht die Schluß- 
szene, die Prüfung Oswalds und die ausdruckliche Forderung der 
enthaltsamen Ehe, in sein Werk aufgenommen haben. Und daß es 
wirklich eine solche Bearbeitung gab, ja daß diese Bearbeitung aller 
unserer Ueberlieferung zu Grunde liegt, hat B. richtig erkannt und 
ausgeführt Nur in den Hss. der Gruppe *MS findet sich die Szene 
und auch in ihnen erscheint sie als ein späterer, lose angefügter An- 

1) Aaf dfeeer Situation beruhen die öfter in onierem Oedicht wiederholten 

Vene 

tont Oncalt dannock in sorgen lac 

die langen naht ume an den tac. 

jgl. B. s.2*sr- 






COKHEU UNIVER5ITY 



122 Oött. gel. Am. 1909. Nr. 2 

hang. Das Fest, das v. 3203 — 8 in kurzen Worten schildern, bildete 
den Schluß; höchstens können noch einige Verse gefolgt sein, in 
denen Arons Abreise gemeldet wurde. Das Gedicht verlief ähnlich 
wie die Hildensage in unserer Gudrun: Entführung, Verfolgung, 
Kampf auf einer Insel, Sieg des Entführers, Aussöhnung und glück- 
liche Heimkehr. Die aus der Legende stammende Schlußszene wurde 
erst später wieder mit ihm verbunden. 

Wann die Legende, deren wesentlichen Inhalt und Verlauf ich 
darzulegen versucht habe, entstanden ist, weiß ich nicht, jedenfalls 
an einem Orte, an dem man den hl. Oswald besonders verehrte, 
vielleicht den Wunsch hegte, ihn als einen der Nothelfer anerkannt 
zu sehen. Es mag nicht unwahrscheinlich sein, daß sie bereits im 
12. Jh. vorhanden war und schon damals in gebundene Rede gefaßt 
wurde. Daß sie als Dichtung existierte, ist kaum zu bezweifeln. Die 
Annahme ist an sich wahrscheinlich und wird durch die Schlußszene, 
in der das feste GefUgc dichterischer Behandlung nicht zu verkennea 
ist, gestützt. Aber wie viel von dem geistlichen Gedicht in der uns 
vorliegenden spielmannischen Bearbeitung erhalten ist, wüßte ich 
nicht zu sagen. Gewiß wird der Mann, der sie vornahm, manche 
Wendungen und Verse aus ihm beibehalten haben, aber ich sehe 
kein Mittel, solche alten Werkstücke sicher zu erkennen. Der ersten 
Bearbeitung folgten andere. Die Fortdauer der alten Tradition der 
liegende lockte dazu, ebenso die humoristische Behandlung des 
Stoffes, endlich auch der Stoff selbst. Denn Brautwerbungen waren 
ein sehr beliebtes Thema. In einem inhaltreichen Kapitel hat B. 
eine ansehnliche Zahl dieser Gedichte verglichen und gezeigt, wie 
sie denselben Typus variieren und offenbar auch auf die Gestaltung 
des Oswald Einfluß gehabt haben. Besondere Wichtigkeit mißt er 
dem Ortnit bei. Er glaubt, daß die Rolle des Raben dem Zwerge 
Alberich, der Ortnit auf seiner Brautfahrt begleitet, nachgebildet sei. 
Ich kann von meinem Standpunkt nur zugeben, daß der Ortnit auf 
die Ausgestaltung der Rabenrolle Einfluß gehabt habe; die Botenrolle 
spielte er schon in der Legende 1 ). 

Das höchste Ziel der Forschung wäre nun, die verschiedenen Be- 
arbeitungen genau gegen einander abzugrenzen und in ihrer ursprüng- 

1) Nebenbei bemerke ich, daß ich auch die Ansicht, die B. von Voretzsch 
übernommen hat, daß das eigentliche Thema der Ortnitsage eine Brautwerbung 
gewesen und der Drachen kam pf erat nachträglich hinsugefugt sei, nicht für richtig 
halte Das Ursprüngliche war vielmehr Ortnita Begegnung mit dem Zwerg und 
Drachen; durch die Brautfahrt ist die Sage, die durchaus keine Liebesgeschichte 
war, erweitert und umgestaltet. In dem Heldenbucb Kaspars von der Rocq 
Str. 39 ff. tritt der Anfang der alten Sage und Dichtung deutlich zu Tage. 






[LiUNNERSjrr 



0. BuHcke. Der Muncbeoer Oswald 123 

liehen Fassung herzustellen. B. glaubt diesem idealen Ziele ziemlich 
nahe kommen zu können. Wenn er auch einsieht, daß der Wortlaut 
ach nicht wiedergewinnen läßt, die metrische Form vielen Zweifeln 
unterliegt, auch zugibt — namentlich in der Einleitung S. XIII — , 
daß die Sonderung des Aelteren und Jüngeren sich nicht immer zur 
Evidenz bringen lasse, so hat er es doch unternommen, Vers um Vers 
zu bestimmen , was dem ersten Dichter , was jedem seiner sechs 
Nachfolger gehört. Ich bin von solchem Vertrauen zu der Leistungs- 
fähigkeit philologischer Methode sehr weit entfernt, und halte na- 
mentlich die Voraussetzung, auf der B.s Kritik zum guten Teil be- 
ruht, die Annahme eines handschriftlichen Exemplars, das im Laufe 
von hundert und mehr Jahren ein Bearbeiter nach dem andern mit 
zahllosen großen und kleinen Zusätzen auf dem Rande und auf ein- 
gelegten blättern versehen habe, für möglichst unwahrscheinlich. 
Gewiß beruhen unsere Hss. M, I, S auf einem Exemplar, in dem 
jüngere Zusätze auf den Kand geschrieben waren. B.s Beobachtungen 
über die sogenannten Vierreime (S. 206 — 212) sind, wenn auch im 
einzelnen anfechtbar, im ganzen sicher zutreffend. Aber sie be- 
rühren doch nur die Oberfläche, lösen nur etwas von der obersten 
Schicht der Ueberlieferung ab, und sehr viel weiter wird die Kritik 
zu nachweisbaren Ergebnissen, zu Ergebnissen, die auf allgemeine 
Anerkennung rechnen dürfen, kaum gelangen können. Denn wenn 
ich auch dem Verf. beistimme, daß aller unserer Ueberlieferung das- 
selbe Gedicht zu Grunde liegt, so vollzog sich die weitere Entwicke- 
lung nicht auf dem Papier, sondern in der mündlichen, vielen Wechsel- 
fällen ausgesetzten, schwer kontrollierbaren Ueberlieferung der Spiel- 
leqte. Es unterliegt keinem Zweifel, daß mehrere Schichten von Be- 
arbeitungen über einander liegen; es ist durchaus glaublich, daß 
manche Widersprüche, Episoden und lästige Weitläufigkeiten durch 
jüngere Zusätze veranlaßt sind; viele Stellen lasseu sich ausscheiden, 
ohne daß eine Lücke wahrnehmbar wird : aber wie viele davon als 
Interpolationen anzusehen sind, und welche Interpolationen demselben 
Bearbeiter angehören, ist schwer zu erkennen. Der Verf. wünscht 
im Vorwort S. XIII, man möge wegen der Aufteilung der Verse in 
der Tabelle S. 349 ff. nicht mit ihm rechten. Ich komme dem Wunsche 
gern nach. Wie weit ich mich von manchen seiner Aufstellungen 
entferne, ergibt schon ein Vergleich seiner Tabelle mit dem, was ich 
aber die legendarische Grundlage des Gedichtes gesagt habe. — Die 
jüngste Bearbeitung des Spielmannsgedichtes setzt B. aus überzeu- 
genden Gründen nach Baiern. Ob es möglich ist, Ort und Zeit der 
Husten zu bestimmen, lasse icli dahingestellt B.s Ansicht, daß sie 
um J 1 70 '" ,ll ' r Gegen 1 * vo " Achen entstanden sei , scheint mir 



r...iV "i 



124 Gött. gel. Anz. 1909. Nr. 2 

durchaus nicht bewiesen. Sollte Hie aber richtig sein, so müßte man 
aus Wortschatz und Wertformen schließen, daß ihr ursprüngliches 
altes Gepräge bis zu vollständiger Unkenntlichkeit entstellt sei. 

Was den Text betrifft, so ist die Ausgabe des Münchener Oswald 
dankbar zu begrüßen ; denn die Münchener Hs. bietet den verhältnis- 
mäßig besten Text und gestattet Ettmüllers Ausgabe der Schaffhauser 
Hs. an vielen Stellen zu berichtigen. Aber warum hat der Heraus- 
geber den Text in die gewöhnlichen mhd. Formen umgeschrieben, da 
er doch selbst zugibt, den ursprünglichen Wortlaut nicht herstellen 
zu können, und die Reime zeigen, daß der Dichter diese grammatisch 
regelmäßigen Formen nicht brauchte? Selbst das für die Lokalisie- 
rung nicht gleichgültige und in allen Hss. überlieferte kunst hat er 
nicht gelitten und in v. 208 durch das landläufige kunft ersetzt. 
Der Wissenschaft wäre sicher ein besserer Dienst geleistet, wenn B. 
sich treuer an die Ueberlieferung gehalten und etwa das Verfahren 
beobachtet hätte, nach dem jetzt die Berliner Akademie die mhd. 
Gedichte erscheinen läßt Mir wenigstens sind die Ausgaben die 
liebsten, die ein möglichst treues und übersichtliches Bild der Ueber- 
lieferung geben, und ich meine, daß dies die selbstverständliche Auf- 
gabe aller derer wäre, die auf das hohe Ziel, das einst Lachmahn 
in seinen kritischen Ausgaben verfolgte, glauben verzichten zu 
müssen. In dem kritischen Apparat behält der Verf. ja die überlie- 
ferten Formen bei, aber weder daraus noch aus den Angaben in den 
Abhandlungen kann man ein vollständiges und anschauliches Bild ge- 
winnen. Denn in den Abhandlungen führt der Verf. nur an, was 
seinen Konstruktionen dient, und das Verzeichnis der Lesarten konnte 
nicht auf Abweichungen der Lautbezeichnung und Wortformen aus- 
gedehnt werden 1 ). Ich bedaure außerordentlich, daß B. wie Ett- 
müller einen normalisierten Text gibt und dadurch selbständiger 
Nachprüfung seiner auf die Sprachformen gerichteten Untersuchungen 
den Boden entzieht. Ich stände mancher seiner Folgerungen viel- 
leicht weniger skeptisch gegenüber, wenn ich ein reines Bild der 
Ueberlieferung vor mir sähe. 

1) Du ist selbstverständlich und soll Dicht getadelt werden. Aber unter 
Umstanden ist es doch mißlich So setzt II in v. 54 und 162 den Ak. genözen 
in den Text, in t. 174 dagegen, wie es der Reim fordert, genöt; von der l'chcr- 
liefemng schweigt er. Fand er die Form genöten Überhaupt in seinen Hss. vor? 
Sicherlich nicht in allen. Kumuller schreibt auch in *. 162 genöt, in ». 64 genöte 
und gibt -i -■■ i Mi- "-{lieh an, daß in S genaue geschrieben ist — v. 785, der nur in 
S überliefert ist, lautet bei B. si wat gar ir vater tari. Jeder wird tart hier als 
Adjektimm ansehen; aber die Hs. S bietet, wie man aus Kttm. sieht, irt vatera 
tari, also tari SubstantiTum. 






iMWERarr 



C, BuMcke, Der Mflodiaiier Oswald 125 

Abgesehen von der Normalisierung wird man mit der Textbe- 
handlung einverstanden sein können. Die Ha. M hat der Heraus- 
geber zu Grunde gelegt, andere Lesarten nur dann aufgenommen, 
wenn sie größere äußere oder innere Gewähr hatten. Einige Stellen, 
die ich anders beurteile, will ich anführen, v. 29 abent und den 
morgen M hätte beibehalten werden sollen ; der Artikel ist nach altem 
Gebrauch nur zum zweiten Gliede gesetzt. — v. 110. mit grösen 
eren S verdient den Vorzug vor ndcli gr. e. M; nach hat M unter 
dem Einfluß von v. 108 geschrieben. — v. 199. Das starke Part, er- 
trallen M kann richtig sein; vgl. Weinhold, b. Gr. § 323, al. Gr. 
§ 376. — v. 646. B. schreibt den visch er umier die kläwen gevic. 
Aber H&tcen ist nur in s überliefert, M schreibt clappen, u klattcti, 
S hat das Wort ganz ausgelassen. Ein so gewöhnliches Wort wie 
kid hätte die Entstellungen kaum veranlaßt. Ich vermute crappen ; s. 
DWB. 5, 2062 f. 2066. Im Ripuarischen ist das Wort noch jetzt in 
Gebrauch. — v. 809 leü oder sorn MI halte ich nur für ein Ver- 
sehen für liep oder sorn S. Ebenso, daß v. 812 herabe S, das Reim- 
wort auf rabt, in M fehlt. — Wie v. 1167 f. und 1395 f. ursprünglich 
Lauteten, ist nicht zu erkennen; aber für den Reim ist das Substan- 
üvum glast SI vorauszusetzen ; das Prat. erglaste M gibt keinen Sinn. 

— v. 1605. Die Vermutung, daß geeinde für gesinne gesetzt sei, 
scheint mir unbegründet gcsindc ist zwar sonst nicht belegt, aber 
als Kollektivbildung zu rint Zacken, Zinke leicht begreiflich. — Sehr 
auffallend ist, daß in v. 1623 und 2647 bei der Abfahrt der Schiffe 
die Anker ausgeworfen werden : die anker si üs geschuzsen. Von den 
Stellen, die B. vergleicht, kommen die aus Mor. von Craon 893, 
Kudr. 1142, DFL 1114 nicht in Betracht, weil da vom Festlegen der 
Schiffe die Rede ist Nur der Druck des Orendel verwendet in 
v. 2969 den Ausdruck ebenso unsinnig; da liegt aber, wie H und P 
zeigen, wohl nur ein Versehen vor (s. Bergers Anm.). — v. 1720. 
Ich halte den in S überlieferten Vers nä bin ich her körnen und tnae 
nickt geschaffen minen fronten für unentbehrlich. Denn nicht darüber 
hat Oswald zu klagen, daß er unter die Heiden gekommen ist, son- 
dern daß er nichts ausrichten kann. In MI fehlt der Hauptgedanke. 

— v. 1838. In den Worten mintr kraft bin ich worden uan hat S 
zweifellos Echtes bewahrt. Mit diesem und dem folgenden Vers be- 
gann der Rabe seine Klage; was vorangeht ist jüngerer Zusatz, 
dessen Inhalt nicht zum folgenden paßt (B. S. 254) und in S nicht 
einmal gereimt ist Die Frist von 12 Wochen und einem Jahr 
stammt aus v. 2302. — v. 1875. erweienete S verdient den Vorzug vor 
tteane Hl. — ▼. 2144. Beide Hss. lassen das Subjekt vermissen. Ett- 
ojdüer ergänzte es, indem er im Hinblick auf v. 2149 schrieb das 






COJWEli UNIVERSITY 



136 Gott. gel. Au. 1909. Kr. 2 

vremede gcste in die burc kamen waren. B. nimmt weniger wahr- 
scheinlich Hi:. daß ein ganzer Vers ausgefallen sei: manic werder 
kristenman. Denn der Bote meldet nur, daß fremde Gaste ange- 
kommen Kind, auf den Einfall, daß es Christen seien, kommt erst 
Aron in v. 2160. Ganz unglaublich ist B.s Text gleich nachher. Auf 
v. 2151 folgt in Ml der Vers siut dir diniu lant gewunnen an, in S 
unde wellen dir diu lant gewinnen an. Das sind doch augenscheinlich 
nur Varianten. B. aber setzt beide in den Text, siebt in dem ersten 
die Schlußzeile einer Interpolation, in dem andern den Vers der ur- 
sprünglich auf den erst von ihm gedichteten v. 2144" gefolgt sei. — 
2191. borgen MI hätte beibehalten werden sollen (borgen m. Gen. 
auf etwas achten). S und 8 haben das Wort nicht mehr verstanden 
und durch andere ersetzt: berugen dem Morn S, pflegen des siüde s. 
B. schreibt, wie schon Ettm. vermutet hatte, beruochen. — v. 2335. 
Daß die goldncn Hufe für den Hirsch bestimmt sind, sagt M in 
diesem, S im folgenden Verse; daß er weder hier noch dort genannt 
gewesen sei, wie B. will und I Überliefert, ist undenkbar. Vermut- 
lich war mir in dem ersten Verse ein Seh reiber versehen, minem 
hirsen als Verbesserung dazu geschrieben. Daraus erklaren sich 
die verschiedenen Lesarten. — 2427. Sollte S nicht den Vorzug 
verdienen? — 3035. Als Aron Bich vor der Taufe im Meere fürchtet, 
sagt er: 

nu ist da* tncre ein sulse {sola SI) und dasuo gruntlös 

darüf kän ich sorge also gros. 

In den Worten und darsuo gruntlös hat B. S. 211 richtig einen Zu- 
satz erkannt, als Reimwort auf gros vermutet er söt st. des überlie- 
ferten sulse od. salz. Naher liegend und sinngemäßer ist sös = 
salse, lat. salsa, afrz. und nd. sause, sösse (: mösse) erscheint im Sp. 
mhd., söhsse als Variante bei Mgb. 8. Lexer, Nachtrag. — v. 3077 
heißt es: 

von des swertts orte 

sich diu steinwant durchborte. 

sich durckborn wäre sehr merkwürdig. S liest enparte, und obwohl 
es damit allein steht, halte ich es für das Richtige; sielt enbam auf- 
decken, eröfihen. Der Reim wie v. 1890 vartihÖrV. — v. 3220. Die 
überlieferten Lesarten umrehen M, nit ruoehen I, verrücken S geben 
keinen Sinn. B. schreibt beruochen, besser ist ni)d verruochen =« 
nicht vergessen, nicht unterlassen. — v. 3372 ist nicht mit S lestern, 
sondern mit Ml bessern (; weiser) zu lesen, bessern bedeutet be- 
strafen; z. B. einen an Hb und guot bessern. — v. 241 f. Der Drei- 
reim vrouwe : getrouicen : gelouben wird nicht durch eine Lücke, son- 



OlLf' ■ 

COftt. .ffölTY 



0. Baeeecke, Der MuDchener Oswald 127 

dem durch eine Interpolation entstanden sein. Ich halte die Lesart 
von S für das Ursprüngliche. — Ebenso erkläre ich durch Interpola- 
tion die Unordnung nach v. 2106. Die Bemerkung in v. 2107 ist 
ganz zwecklos und 2108 neben 2110 ein Öder Flickvers. — v. 758 — 
760 sind nur in S und schwerlich richtig überliefert. Aber daß nach 
759 ein Vers ausgefallen sei, ist nicht anzunehmen. Für üf gtburte 
ist, wie schon Ettm. vermutete und auch B. in der Anmerkung an- 
zunehmen scheint, üf gebOrtc od. erhörte zu lesen. — Ebenso ist nach 
v. 501 keine Lücke anzunehmen. Die richtige Verbindung mit v. 502 
bietet S. du ist in M geschrieben, weil die Verse 478 — 501 ausge- 
fallen sind, und dieser Ausfall ist doch augenscheinlich dadurch ent- 
standen, daß ein Schreiber von dem Reim komm ; vernomen in v. 476 f. 
auf denselben in v. 500 f. übersprang. 

Ob die Angaben in dem kritischen Apparat überall vollständig 
und zuverlässig sind, kann ich nicht kontrolieren. Hin und wieder 
hat mir die Vergleichung mit Ettm.s Ausgabe Bodenken erregt. Zu 
v. 39 bemerkt B. mayedin M, megedlin S. Ist es nicht umgekehrt? 
Ettm. hat magedtn, ohne eine Abweichung zu verzeichnen. — v. 744 
wird mtre als Ueberlieferung in MI, uxueer als Lesart von S ange- 
rührt; aber Ettm. hat mar. — 1711. gar tugenÜiche, Ettm. sinnge- 
mäßer tougenlich, ohne eine abweichende Lesart anzuführen. — 2802. 
B. deine, Ettm. dat. — Den sinnlosen Vers und oueh durch die gröeen 
vorhat, den S eingefügt hat, um dem entstellten v. 3202 einen Reim 
zu geben, führt B. nicht an. Ebenso in v. 3474 nicht die Lesart 
durch gröäc not S, die anzudeuten scheint, daß dem Schreiber das 
alte formelhafte durch nU nicht mehr bekannt war. 

Sehr dankenswert sind die Anmerkungen am Schluß des Buches. 
Der Verf. bietet in ihnen wichtige Parallelstellen, gute Bemerkungen 
über Abweichungen der Hss. im Wortschatz (veraltende und mund- 
artlich beschränkte Wörter) und hat dadurch, daß er zu den ein- 
zelnen Versen und Versgruppen überall auf seine Abhandlungen ver- 
weist, deren Benutzung wesentlich erleichtert 

Bonn W. Wilmanns 






FuuNivERsrr 



128 Gott, gel. Adz. 1909. Nr- 3 



V. HJBber», Svenska Portritt i offentliga samlingar. I. Drottningholm, 
11106, II. C.rijiBholm. ViMtiden, 1907. Stockholm, Hasse W. Tullb«rg. 

Porträtsamnilungen und Porträtwerke gehen nicht in erster Linie 
den Kunsthistoriker an. Die Bildnisse geschichtlicher Persönlich- 
keiten interessieren zum Glück ein viel weiteres Publikum, das nach 
der künstlerischen Qualität der Darstellung zunächst nicht fragt Die 
erste bedeutende Porträtsammlung der neueren Zeit, die des Paul 
Giovio (aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts) besaß zwar 
künstlerisch wertvolle Originale, legte aber den Hauptwert auf die 
Sicherheit der Portratüberlieferung, die sie durch Kopieren nach 
vertrauenswürdigen Vorlasen, gemalten und plastischen, gewann. Ihre 
gemalten Porträts waren, soweit Originale nicht erreichbar gewesen 
sind, von solchen abgeleitet und durch Kopistenhände hergestellt, 
wie sie denn für spätere Sammler abermals kopiert worden sind. 
Der Wunsch, die echten Züge zu erhalten, war allemal das erste, 
und war man über die Zeit hinausgewachsen, da Hartmann Schedel 
in seiner Nürnberger Weltchronik in Ermangelung zuverlässiger Por- 
träts denselben Holzstock, bloß mit wechselnder Unterschrift, für die 
verschiedensten Personen verwenden ließ, so hatte der Bildnismaler 
doch nur dasselbe Bedürfnis zu befriedigen, für das man heute zum 
Photographen geht. Künstlerischer Wert ist eine Dreingabe ge- 
wesen. 

In den Ländern des entlegeneren Nordens von Europa, wo die 
bildende Kunst innerhalb der Gesamtkultur auf lange hinaus vor- 
wiegend Einfuhrware blieb, hat die Profankunst genau wie die kirch- 
liche alte Gewohnheiten und Nötigungen festgehalten. England hat 
sich die großen Künstler, mit denen dort die Malerei der Neuzeit 
anfängt, Holbein und van Dijck, vom Festland geholt, weil das Por- 
trätbedürfnis seiner vornehmen Klasse stark war. Schweden, dessen 
kirchlicher Schmuck seit langem niederdeutscher oder belgischer Her- 
kunft war, hat seinen Porträtbedarf aus den gleichen Bezugsquellen 
gedeckt. An Angebot fehlte es nicht. Künstler, die Geld ver- 
dienen wollten, mochten zumal im 17. Jahrhundert, seit Gustav 
Adolfs Kriege und Kristinens Konversion die Phantasie der Welt be- 
schäftigten, Schweden als ein Land unbegrenzter Möglichkeiten auf- 
suchen. Erzählte man sich doch in Florenz, der alte Rembrandt 
habe seine Tage in Schweden beschlossen. 

Die schwedischen Schlösser, die des Adels und der Krone, sind 
entsprechend dem hohen politischen Stolz der Dynastie wie der 
Ritterschaft, sehr reich an Bildnissen. Die vorliegende Veröffentli- 



coßt. fRSirv 



N. Sjöberg. Svenika Tortratt. I. II IM 

chung von Nils Sjöberg faßt zunächst die öffentlichen Sammlungen 
ins Auge und beginnt mit den großen Depots der königlichen 
Schlosser, deren Bildnisse in Auswahl, getrennt nach ihren Aufbe- 
wahrungsstätten mitgeteilt werden. Es ist kein Wort darüber zu 
verlieren, daß man auch planmäßiger hätte vorgehen, das gesamte 
Material sammeln uud nach Personen geordnet hätte herausgeben 
können. Wie es jetzt geschehen, ist die Folge, daß Zufälligkeiten 
des Vorkommens in dem oder jenem Schloß die Veröffentlichung be- 
stimmen, wie denn z. B. von Königin Christine eine Replik, deren 
Original im Nationalmuseum in Stockholm hängt, reproduziert er- 
scheint Aber das Bessere ist allemal der Feind des Guten. Ver- 
mutlich wird erst der abzuwartende Erfolg des Porträtwerks den 
Mut zur Weiterarbeit geben, und so hat man Ursache, eine Veröffent- 
lichung, die nicht wie eine gleichzeitige russische mit hoher Protek- 
tion und Staatsunterstützung erscheint, dankbar und bescheiden ent- 
gegenzunehmen und Herausgeber, Verleger und die biographische 
Gesellschaft, die das Werk unterstützt, zu loben. 

Die beiden vorliegenden Bände bringen je 50 Tafeln, denen ein 
genauer Katalog des vollständigen Porträtbestandes, aus dem ge- 
schöpft ist, vorangeht. Dieser Katalog ist alphabetisch, nach den 
Namen der Dargestellten geordnet, und wenn wir zuvor den sach- 
lichen Wert gegenüber dem künstlerischen herausgestellt haben, so 
darf erwähnt werden, daß jeder Band auch vereinzelt Porträts Unbe- 
kannter enthält, deren unmittelbarer Reiz für die mangelnde per- 
sönliche Bekanntschaft Ersatz gibt. Die Bildnisse des ersten Bandes, 
Drottningholm, fangen mit der Gründerin dieses Schlosses an, Königin 
Hedwig Eleonore (1G36 — 1715) und mit den Bildnissen des Hof- 
malers dieser Zeit, des Hamburgers David Klöker, der als Klöker 
von Ehrenstrahl in Schweden geadelt wurde. In Rom von denselben 
Kanstkreisen , die Lebrun gebildet haben , entscheidend beeinflußt, 
ist Klöker, von dem in Hamburg keine Spuren zu finden sind (Licht- 
wark, Bildnis in Hamburg I 126), der schwedische Vertreter des 
Stiles geworden, der nachher von Ludwig XIV. seinen Namen erhielt. 
Drei typische Porträts König Karls XI. von Klöker von Ehrenstrahl 
bringen die Tafeln 3, 4, 8. Das erste zeigt den 18jährigen (1673) als 
Apoll, der von einem Licblnimbus umflossen aus einer Wolke hervor- 
tritt, in kurzem Panzerrock mit bloßen Knien und Armen, nach dem 
Pfeil in dem Köcher greifend, um den Drachen zu toten. Das 
nächste ist ein Reiterbildnis in jener spanischen Pose des inB Trofil 
gesetzten Pferdes, das sich vorn aufbäumt, indes der Reiter gleich- 
mütig den Kopf umwendet und aus dem Bild heraussieht. Das dritte 
ein Sitzbild in weißem Hermelin unter rotem Baldachin; ein ruhender 






CQftNElL UNNERSITY 



180 Gott. gel. Am. 1909 Nr. 2 

Lowe zu Füßen. Diese und andere Gemeinplätze des Hofstils in der 
Malerei beherrscht Klöker, und seine triumphierende Suecia, umgeben 
von allen Tugenden, Künsten und Wissenschaften und ähnliche Alle- 
gorien pflegen dem Besucher Stockholms keinen dauernden Eindruck 
zu hinterlassen. Nur darf man nicht vergessen, daß solche sattel- 
feste Artisten Über ein beneidenswertes Können verfügen, und daß 
ihre phrasenreiche Kunstsprache bessere Möglichkeiten zudeckt. Von 
demselben Klöker zeigte eine retrospektive Ausstellung 1808 drei 
Halbfiguren eines Brunnenmeisters mit seinen zwei Söhnen, Wasser 
aus irdenen Kannen eingießend, von einer wahrhaft holländischen oder 
spanischen Natürlichkeit (abgebildet bei J. Kruse, in der Veröffent- 
lichung jener Ausstellung). Auf Klöker folgt sein Neffe David von 
Kraft mit den Bildnissen der Umgebung König Karls XII. Zwischen 
den beiden Malern waltet ein ahnlicher Unterschied der Auffassung 
wie zwischen Rigaud und Largilliere; die starre Pose weicht der 
momentanen, zwanglosen Bewegung. Aus dem folgenden sei hervor- 
gehoben, daß mitten im 18. Jahrhundert der Pastellist Lundberg das 
Profilbild und sogar bei einer Dame wagt. Es ist anzunehmen, 
daß diese Dame es so gewünscht hat Denn es ist die Schwester 
Friedrichs des Großen, Königin Luise Ulrike. Der Künstler hat 
jedenfalls nicht geahnt, daß man sich sehr bald für Silhuetten inter- 
essieren würde. Mit Alexander Roslin gelangen wir in die große 
französische Kunst. Die Pracht seiner Kostümmalerei kann, wer es 
nicht sonst wüßte, schwer aus den Abbildungen absehen. Der Band 
reicht bis auf Oscar IL, der in dem Porträt des gegenwärtigen Stock- 
holmer Akademiedirektors Björck in Marineuniform stehend in ganzer 
Figur erscheint. 

Für die Bildnisbestinde des am Malar gelegenen, aber von Stock- 
holm ziemlich entfernten Schlosses Gripsholm sind vier Bande in Aus- 
sicht genommen, von denen der erste >Wasazeiten< vorliegt und mit 
seinen Bildern ungefähr da aufhört, wo der Drottningholmer Band 
anfängt. Gleich über das erste Bildnis möchte ich eine längere An- 
merkung machen. Es ist die schöne Holzstatuette des knienden Kö- 
nigs Karl Knutsson vom Ende des 15. Jahrhunderts. Der Herr Her- 
ausgeber läßt als Künstlernamen, gleich als wäre der über jeden 
Zweifel festgestellt und bedürfe nicht einmal eines Fragezeichens, 
BerntNotke darunter drucken. Diese Attribution rührt von einem 
sehr tüchtigen Dozenten der Upsalaer Universität her, Dr. J. Roosval, 
der diese anonyme Statuette mit der herrlichen SU Georgsgruppe der 
großen Kirche in Stockholm zusammengebracht hat — und soweit 
ist die Sache zweifellos richtig — , diese beiden Werke aber dann 
dem Lübecker Meister Notke zugeschrieben hat, von dem gesicherte 



CQRtfU UMVERW 



N. Sjötwrg, Sventka Portritt. I. II IM 

Werke in Aarhus in Jütland und in Reval vorhanden sind. Diese 
sicheren Werke zeigen ungleiche Ausführung und erheben sich auch 
in den besseren Teilen nicht hoch Über den Durchschnitt, Werden 
aber auf Grund gewisser Ähnlichkeiten, auf die hier nicht einge- 
gangen werden kann, jene beiden anonymen Werke ihm zugeschrieben, 
so wird plötzlich Notke auf eine Höhe emporgeschraubt, die ihn mit 
den größten Künstlern des 15. Jahrhunderts auf eine Linie stellt. 
Daß er sich so »entwickelte habe, ist schwer anzunehmen. Denn der 
Aarhußer Altar ist von 1479; Notke ist aber schon 1484 als in Stock- 
holm anwesend bekannt und 1489 ist die Georgsgruppe fertig. 
Zwischen dieser und dem Aarhuser Werk liegt also keine lange Zeit. 
In anderen Fällen ist die Stilkritik entgegengesetzte Wege gegangen. 
Bei dem herrschenden Vorurteil gegen den Nürnberger Michel Wol- 
gemut ist mancher geneigt, Teile von Werken, die unter seiner 
Firma gehen und Tür »zu gut Tür ihn« befunden werden, auf Namen 
alterer Gehülfen zu taufen, die er in seiner Fabrik beschäftigt hat. 
Im Falle Notke dagegen soll der Firmanaine sich nicht mit den ge- 
ringeren, sondern mit den besten Leistungen decken, und ihm dar- 
aufhin Werke zugedacht werden , die hoch über dem gesicherten 
Xotkeschen Niveau stehen. Daß jene anonymen Werke, die Georgs- 
pruppc und die Knutssonstatuette von Notke sein können, diese 
Möglichkeit kann bei unserer lückenhaften Kenntnis niemand be- 
streiten. Einstweilen aber ist es eine Hypothese. Bis jetzt sind z. B. die 
Meister des Johannesaltars aus dem Lübecker Burgkloster mit der 
Gregorsmesse und der Meister der Lübecker Bibel nicht mit Namen 
bekannt. Der neueste Bearbeiter des Bibel meistere, Tronnier (Göttinger 
Dissertation 1904), ist zu dem Resultat gekommen (S. 63), daß fUr 
die Vergleichung der Gemälde Notkes mit den Bibelholzschnitten der 
Unterschied stärker wiege als die Aehnlichkeit. Da die Meister der 
Bibel oder der Skulpturen jenes Gregorsmessenaltars für uns einst- 
weilen anonym sind, dabei aber an künstlerischer Qualität die 
sicheren Werke Notkes überragen, wer will da behaupten, daß nicht 
auch in der Fabrik Notkes Gehilfen gewesen sein können, die künst- 
lerisch höher standen? Von solchen GehUlfen kennen wir zufällig 
nur einen mit Namen, einen gewissen Wylsynck. Ich würde also 
raten, die Autorschaft Notkes in den genannten Fällen nicht als fest- 
stehend zu popularisieren. Cebrigens ergänzt die Aufnahme, die 
Sjöberg gibt, sehr glücklich die Profilansicht, die Roosval mitgeteilt 
hat (Jahrbuch der K. Preußischen Kunstsammlungen 27 [1906] S. 106 ff.); 
dazn mein Aufsatz in »Studien aus Kunst und Geschichte«, Festgabe 
für Friedrich Schneider, S. 317 ff.). 






coßHf iL UNiVERary 



132 Gott. gel. Anz. 1909. Nr. 2 

Noch ein paar Einzelbemerkungen. Tafel 4 bringt ein vergol- 
detes Holzrelief Gustav Wasas von dem Schöpfer seines Grabmals 
im Dom von Upsala, dem Niederländer Wilhelm Boy. Diesem Relief 
hat wohl das auf der voranstehenden Tafel abgebildete Gemälde zur 
Vorlage gedient, und nun ist es von außerordentlichem Interesse, zu 
verfolgen, was der Niederländer des vorgerückten lü. Jahrhunderts 
aus seinein Modell gemacht hat Indem er Aufbau und Haltung 
genau festhält, erzeugt er durch kleine Korrekturen, Schuhe statt 
Stulpstiefel, Erhöhung der Stirn gegen die zurückgeschobenen Haare, 
überhöhter Itabmcn, der die Scheitelhöhe des Kopfs vom Rahmen 
entfernt, den Schein gestreckterer, vornehmer Haltung. Das gemalte 
Bild sieht ehrlicher aus; das Relief aber >schöner< im Renaissance- 
sinn, d. h. konventioneller. Von Tafel fi, die die Frau Gustavs I., 
Margarete I/öwenhaupt, bringt, möchte ich hören, wie sich das Bild 
zu dem im Gothenburger Museum verhält, das mir als Kniestück, 
ebenfalls mit reicher Perlenstickerei, mit Krone und Szepter, erinner- 
lich ist Ich weiß nicht, ob ich mich täusche, daß bei Königin 
Christine (Tafel 30. 42. 43) eine starke Aehnlichkeit mit ihrer Groß- 
mutter (Tafel IC) durchschlägt Aufler dem Kinderporträt Christi- 
nens, das ohne Künstlernamen erscheint, ist eine Replik nach Beck 
und ein Bildnis von oder nach Abraham Wuchters mitgeteilt Es 
steht nicht auf der Höhe seines mächtigen Kopenhagener Bildnisses 
des Bastards Christians IV., Gyldenlöwe. Beck gibt die bei van Dijck 
häufige Anordnung, Profilhaltung mit über die Achsel zurückblicken- 
dem Kopf, was allemal den gewollten, blasiert hochmütigen Ausdruck 
gibt. Das Bourdonbildnis des Stockholmer Nationalmuseums, das 
sympathischste der Kristinabildnisse, muß man sich hinzudenken. 

Das SjÖbergsche Porträtwerk will keine Prachtausgabe sein. Es 
ist ganz billig (15 Kronen der Band) und gibt natürlich nur Netz- 
drucke im ersten Band auf grauem Untersatzkarton, im zweiten auf 
den weißen Karton direkt abgezogen, mit größeren Bildflächen als im 
ersten Band. Das Format ist ein sehr anständiges (25 auf 32 cm). 

Kiel Carl Neumann 



. 



0. Harnack, Der deutsche KlasmismuB im Zeitalter Goethes 133 



Per deutsche Klasiitiiroua im Zeitalter Goethe ■■ Eine literarhisto- 
rische Skizze Ton Ott« Harnaek. Berlin- SchöDebers;, Emil Kelber, 1906. VIII, 
103 S. Mk. 2. 

Den beiden Büchern »Die klassische Aesthetik der Deutschen < 
und »Deutsches Kunstleben in Rom im Zeitalter der Klassik c hat 
Harnack ergänzend eine Skizze unserer klassizistischen Literatur an- 
gereiht. Er unterscheidet in ihr drei Stadien : die Vorbereitung, be- 
sonders bei Klopstock, VoG, Lossing, den Höhepunkt, in Goethes und 
Schillers Mannesalter, bei Hölderlin, \V\ von Humboldt u. a., die 
Nachblute, beim alten Goethe, bei Platen, Rückert, Grillparzer, 116- 
rike, in deren Dichtung »die klassische Tradition sich mit romanti- 
schen Elementen vermischte«. Außer den genannten großen Schrift- 
stellern ziehen viele kleinere vorüber, die in der Regel neben jenen 
nicht die genügende Beachtung finden, so im ersten Stadium Merck, 
dessen produktive Schriftstell erei neben seiner kritischen noch wenig 
Itekannt ist, die Schwaben Staudlin und Conz, im zweiten Stadium 
der neuerdings ausgegrabene Franz von Kleist, Knebel, Amalie von 
[iiihoflT, Luise Brachmann, Heinrich Keller, Kosegarten, Neutfer, Collin, 
im dritten Waiblingen Sie verbindet mit den Großen, im besonderen 
mit Goethe und Schiller, das >Stilprinzip<, das für Hamack das 
Wesen des Klassizismus ausmacht: ein »nach Erfassung des Typi- 
schen strebender und darum ideeller Realismus«, in dem ein sicheres 
Gefühl Tür innere und äußere Form und eine gesunde Gestaltungs- 
kraft in »notwendiger Jneinsbildung von Inhalt und Form« völlig har- 
monische, der Plastik zuneigende Kunstwerke geschaffen haben. Har- 
nacks Vorliebe für solche Kunst ist aus seinen früheren Schriften be- 
kannt. Das Recht seines Geschmackes wird ihm niemand bestreiten, 
aber die Opposition regt sich, wenn die Vorliebe zum Unrecht gegen 
andere Kunstrichtungen wird. 

Harnack ist in seinem Geschmuck durch den heutigen Kultus 
der Romantik bestärkt worden. Die Ueberschätzung, von der dieser 
sich nicht frei hält, mußte seinen Widerspruch wecken, und berech- 
tigt ist seine Abwehr einer »alles verromantisierenden Geschichtsbe- 
trachtung«, die auch Platen troU der »Verhängnisvollen Gabel« und 
dem »Oedipus« unter die Romantiker rechnet. Seine eigene Auf- 
fassung der Romantik aber ruft den Widerspruch des Aesthetikers 
wie des Historikers auf. Sie verkennt das rein Poetische in dieser 
Literaturrichtung, die Poesie des »Halbdunkels« und des MärchenB, 
die doch nicht mit einer Kennzeichnung wie »Nebelei und Schwebelei« 
abgetan werden kann, sie übersieht das Freiheitliche, Vorwärtsdrän- 



CORN TRSITY 



IM Götl. gel. Am. 1900. Nr. 2 

gende, das auch in der älteren Romantik lebte trotz dem von Har- 
nack immer wieder gerügten >Katholisieren<. Eine >Erziehung zu 
neuer geistiger Verfinsterung und politischer Verknechtung« sieht er 
in der Romantik, nicht nur in der späteren, und löst ganz von ihr 
die Stimmung und Dichtung der Befreiungskriege, in der die ge- 
sunden der romantischen Tendenzen mächtig waren und in der des- 
halb die romantischen Schriftsteller keine kleine Rolle gespielt haben. 
Kür Harnack stellt die Blütezeit der Romantik eine Niederung dar, 
aus der unsere Poesie sich während der zwanziger Jahre des 19. Jahr- 
hunderts erhob, als die klassizistischen Tendenzen Goethes und 
Schillers zu neuer Geltung gelangten. In den dreißiger Jahren setzte 
dann die zweite Literat urrichtung ein, der Harnack von seinem 
Standpunkt aus nicht gerecht wird. Mag die Schriftstellerci des 
jungen Deutschlands heute auch dem nicht gerade klassizistisch Ge- 
stimmten unsympathisch sein, geradezu > antipoetisch <, > widerkünst- 
lerisch« kann sie nur nennen, wer mit Harnack die Ansicht teilt, 
daG die Poesie überall, wo sie aus Lebenstendenzen der Zeit, zumal 
aus der politischen Zeitstimmung sieh nährt, keine wahre Kunst mehr 
sei. In solcher »Sklaverei« blieb die Poesie für Harnack, bis um 
18&0 die >große politische Ruhepause« begann; da erhob sie sich in 
neue Freiheit und erlebte, wieder rein künstlerisch bestimmt, in Hebbel, 
Otto Ludwig, dann in Gottfried Keller, Paul Heyse eine neue Blüte. 
Den Aufschwung der Poesie in den genannten und noch einigen an- 
deren Schriftstellern wird jeder empfinden, der vom jungen Deutsch- 
land her zu ihnen kommt, aber der Grund kann nur darin gesucht 
werden, daG sie größere schöpferische Genies waren als die Vertreter 
der voraufgehenden politisch-sozialen Literatur. Wie ein großes 
Dichtergenie auch politische Zeitstimmung zu echter Poesie zu ge- 
stalten vermag, hat Schiller in seinen Jugendwerken erwiesen. 

Harnacks Geschmacksrichtung spielt in die Charakteristik der 
einzelnen Dichter hinein, z. B. in einer leisen Ueberschätzung I'la- 
tens, in einer entschiedenen Waiblingen. Bei diesem fehlt die >In- 
einsbildung von Inhalt und Form«, die für Harnack sonst das Kenn- 
zeichen klassizistischer Poesie ist. Bei Mörike ist sie vorhanden, 
dennoch scheint es mit dem Gesamteindruck seiner Persönlichkeit 
und seiner Dichtung unvereinbar, daß er unter den klassizistischen 
Dichtern auftritt, wie denn auch Harnack selbst das starke romanti- 
sche Element in ihm betont Zu erwarten war, daß sein Urteil der 
Eigenart H. v. Kleists nicht gerecht werden würde. Er erledigt ihn 
mit wenigen Sätzen, die starke Bedenken erregen. Alt ist die Streit- 
frage, ob Kleist unter die Romantiker einzureihen sei. Harnack 
nennt ihn einen >der Anlage und dichterischen Begabung nach der 



COBMEU UNIVERSITY 



0. i t-.n.A. k. Der deutsche Kl&saiziinmB im Zeitalter Qoctbea 135 

Romantik fernstehenden Geist*. Andere finden in seinem Wesen 
und seiner Dichtung von Anfang an vieles, was sie veranlaßt, ihn, 
wenn auch nicht der romantischen Schule, so doch dem Geschlecht 
der Romantiker zuzuweisen. Gleich sein erstes Drama > Familie 
Schroffenstein < hat mit nicht wenigen Zügen romantische Stimmung, 
und romantisiert stellt in der Mitte seines Schaffens, in der sein 
ganzes Wesen am treuesten spiegelnden >Penthesilea<, die Antike 
sich dar. Die gegebene innere Verwandtschaft mit dem Geist der 
Romantik erklärt sein späteres entschiedenes Einlenken in ihre Rich- 
tung, das nach Hamack seine dramatische Produktion verhindert hat, 
die volle Höhe, zu der sie bestimmt schien, zu erreichen. Er exem- 
plifiziert da im besonderen auf >Kathchen von Heilbronn«, und 
>Prinz von Homburg< d. h. die beiden Dramen, die unter Kleists 
Stücken die stärkste Bühnenkraft bewiesen haben. Er bedauert, daß 
das liebreizende Naturkind zur > hysterischen Hellseherin* und der 
tollkühne Reiterführer zum Nachtwandler und Visionär haben werden 
müssen. Küthchen hysterisch? dieses Kind > gesund an Leib und 
Seele wie die ersten Menschen, die geboren worden sein mögen* V 
Kann die Szene unter dem Hollunderbusch auf irgend jemand den 
Eindruck des Ungesunden machen? Wie hier und im >Prinz von 
Homburg* der Somnambulismus künstlerisch gestaltet ist, führt er doch 
nicht einen > Nebelweg«. Der psychologischen Motivierung hat der 
große Charakteristik er ihn dienstbar gemacht und zugleich ihn be- 
nutzt, beiden Dramen die Stimmung des Märchens zu geben, die beim 
> Prinzen von Homburg* in den Erörterungen Über das Problem und 
über das Verhalten des Kurfürsten noch zu wenig in Rechnung ge- 
zogen worden ist Das ist freilich subjektiv und romantisch, aber 
doch nicht minder echte Poesie als die objektive der Klassizisten. 

Mit allen Einwänden, die eine andere Geschmacksrichtung gegen 
llarnacks Einseitigkeit erheben muß, soll dem Buch keineswegs sein 
Wert abgesprochen werden. Solche Uebersichten über eine lange 
Zeit der LiteraturentwickJung, solche Charakteristik ganzer Gruppen 
von Schriftstellern, solches Zeichnen großer Linien sind umsomehr 
erwünscht, je stärker die Wissenschaft dazu neigt, am einzelnen 
haften zu bleiben. Die Knappheit der Charakteristiken, durch die 
Skizzennatur des Ganzen bedingt, schafft den Vorteil, daß die ver- 
schiedenen Schriftsteller eng an einander rücken, daß Vergleiche sich 
aufdrängen, die der Feststellung der einzelnen Individualität dienen. 
So ergibt sich zwischen Platen und Rückert ein scharf formulierter 
Unterschied im Verhältnis von Foim und Inhalt ihrer Werke: die 
Forraschönheit bei Platen als notwendiger Ausdruck seines astheti- 
mheu Wesens, bei Rückert nur als eiu Gewand, in das eine »moral- 

Mlt pj. Abi. 190». Kr. 8 10 






COUNCIL UNIVERäTV 



IM flott, gel. Adz. 1909. Nr 2 

philosophisch bestimmte < Natur sich gekleidet hat. So tritt die ver- 
schiedene Bedeutung, die der Aufenthalt in Italien für die Entwick- 
lungen Goethes, Heinse«, Platens, Rückerta, Waiblingen gehabt hat, 
in ihren Nuancen klar hervor. Die Andeutungen, die nach dieser 
Seite für die genannten Dichter gegeben sind, sollten einmal weiter 
ausgeführt, auf andere ausgedehnt und so die Geschichte der Italien- 
reisen deutscher Schriftsteller geschrieben werden. 

An vielen Stellen läßt HamAcks zusammenfassende Darstellung 
auf vorangegangene Einzelforschung durchblicken, die sich in da» 
Wesen der Dichter und ihrer Werke nachempfindend versenkt hat. 
Ohne sie wären solche in Knappheit erschöpfenden Charakteristiken 
nicht möglich, wie er sie in den beiden ersten Abschnitten seiner 
Schrift z. B. für Klopstock, Johann Heinrich Voß, Heinse, Hebel, 
Hölderlin liefert. Bei Voß interessiert die seitwärts auf neueste 
mundartliche Dichtung blickende Bemerkung , daß er den Dialekt 
nicht nötig hatte, um den Eindruck des Bodenständigen zu erwecken. 
Bei Heinse regt die Behauptung, daß er als einer der ersten in der 
italienischen Renaissance die urwüchsige schöpferische Kraft erkannt 
habe, weitere Gedanken an. Sic richten sich im besonderen auf die 
Frührenaissance, an die der Sturm und Drang mit vielen Zügen er- 
innert, verglichen mit dem von Harnack als Hochrenaissance be- 
zeichneten Klassizismus. Richtig wird ein Zusammenhang der Ro- 
mantik mit Heinse wie mit Wieland konstruiert — einer der Falle, 
wo die leidenschaftliche Polemik der romantischen Schule die richtige 
Erkenntnis des Sachverhalts bisher erschwert hat. Ein anderer ahn- 
licher Fall liegt bei Schiller vor. 

Auch in der Formulierung, auf die in so knappen Charakteristiken 
viel ankommt, ist dem Verfasser manches gut gelungen, etwa wenn 
er von Klinger sagt, er habe >die ihm zugängliche Stufe der Klassi- 
zität erstiegen« oder wenn er Hölderlin >die notwendige tragische 
Gestalt unserer klassischen Periode« nennt Von Klinger ist nur 
das letzte Werk >Der Weltmann und der Dichter« für Harnack ein 
vollkommen klassisches, das er als solches im Anschluß an Riegers 
ausführliche Darstellung aus dem ganzen Wesen des Dichters herleitet. 

Daß nicht alle Charakteristiken bis zu voller Anschaulichkeit ge- 
diehen sind, begreift sich aus dem Umfang des Stoffgebietes und der 
gebotenen Knappheit der Darstellung. Karl Philipp Moritz sei hier 
herausgehoben, der in seiner Bedeutung für unsere klassische Lite- 
ratur, besonders auch in seiner Einwirkung auf Schiller, eine tiefer 
eingehende Untersuchung und Darstellung verdiente, als er bisher 
gefunden hat. Lessings dramatische Tätigkeit würde ich nicht nur 
>eine Reihe von Experimenten«, von > Probestücken« nennen, die in- 



_ fOKMEU. UHNERSrtY 



0. lUmick, Der deutsche KtuiizismDB im Zeitalter Goethes 137 

folge des > Mangels natürlicher Lebenskraft und darum auch natür- 
licher Ueberzeugungskraft nicht eine fernere reiche dramatische Pro- 
duktion hervorgerufen haben <. Jedes der großen Dramen Lessings 
ist ein ausgeprägtes Individuum für sich, wie nur er in seiner Viel- 
seitigkeit es schaffen konnte, ähnlich wie jedes der Dramen Heinrich 
von Kleists. Eine Schule dramatischer Dichter konnte damit nicht 
begründet werden, und doch wie vieles in der späteren Dramatik, 
auch bei Goethe, Schiller, Kleist, weist auf Lessing zurück. 

Im dritten Abschnitt des Buches sind die Charakteristiken breiter 
ausgeführt. Da ist besonders Grillparzers Originalität scharf heraus- 
gearbeitet Seine auch in der Dichtung sich ausprägende >mehr 
passiv als aktiv zum Leben sich verhaltende Persönlichkeit« wird zum 
österreichischen Stammeschnrakter in Beziehung gesetzt. Der Ver- 
gleich mit Goethe ergibt Aehnlichkeiten und Unterschiede. Den Un- 
terschied in der Dramatik stellt eine Betrachtung fest, in der 
»Sappho« mit >Iphigenie< und >Tasso« auf das Verhältnis zwischen 
dem psychologischen Gehalt und der äuGeren Handlung hin ver- 
glichen wird. Eine bedeutsame Aehnlichkeit findet sich in der Tat- 
sache, daß Grillparzer wie Goethe ihr Größtes in der Gestaltung 
weiblichen Wesens geleistet haben. DafUr nimmt Harnack Goethes 
Erklärung an, daß man sich selbst weniger gut erkennen und beur- 
teilen könne als das Entgegengesetzte. Eine weitere Umschau scheint 
dem zu widersprechen. Für Schiller, dessen Männergestalten im all- 
gemeinen die Frauenfiguren an Leben I Wirklichkeit überragen, war 
männliches Wesen gewiß nicht das ihm entgegengesetzte. Man wird 
erschließen dürfen, daß Goethe und Grillparzer in sich selbst viel 
von der weiblichen Psyche hatten, was man dann aber nicht im ver- 
ächtlichen Sinn als »Feminismus« bezeichnen darf. 

Wo Harnack, am Schluß des zweiten Abschnittes seines Buches, 
von der Nachwirkung des Klassizismus in unserem ErziehungBwesen 
und damit von seinem Einfluß auf die Geistes- und Charakterbildung 
der Nation spricht, da werden seinem Loblied auf die >klassi6che 
Bildung«, die das Griechentum und unsere große Poesie als gleich- 
wertig umfaßt, auch viele beistimmen, die seinen einseitigen literari- 
schen Geschmack nicht teilen. Aus der Einseitigkeit tritt er heraus, 
wenn er dem vorher nur flüchtig gestreiften Herder seinen Platz in 
unserem Jugendunterricht anweist, neuere Bestrebungen begrüßend, 
die >dem strengen Formgefühl , dem ernsten Wahrheitssinn des 
Klassizismus gemütvolle Frische durch die volkstümliche Lebendigkeit 
Herders beigesellen« wollen. Aber eine Frage erhebt sich hier: wie 
weit ist gerade Herder in der Schule verständlich und nützlich? 

Gottingen Richard Weissenfeis 






COfiNf U UNWERSlTY 



138 Oött. gel. An«. 1909. Nr. 2 



K. Jähen; , Sprachgeographie, Beitrag xum Verttindnii du AÜaa lin- 
gulstique de la France. Mit 14 farbigen Tafeln. Aaran 1907. H. R. SauerUnder 
tt. Co. 28 S. 8«. 

Gilliörons Atlas linguistique de Li France ist eine groß konzi- 
pierte und groß ausgeführte Arbeit, die alle bisher veröffentlichten 
Sprachkarten und Sprachatlanten hoch Überragt. Zu den mancherlei 
Vorzügen, die sie bietet, gehört auch der, daß uns die Expansions- 
kraft der Sprache hier mit einer Deutlichkeit um nicht zu sagen 
Aufdringlichkeit entgegentritt , wie sie uns Spezialuntersuchungen 
lautlicher und lexikologischer Art nicht oder jedenfalls ungleich we- 
niger klar geben können. Nicht als ob die Sache an sich neu wäre, 
als ob in unserer Auffassung vom Wesen und Leben der Sprache da- 
mit ein neuer Faktor eingeführt würde. Wer je Braunes schöne 
Arbeit über die zweite Lautverschiebung (Paul und Braunes Beitrage 
1 1 ff.) gelesen, wer Joreta Mitteilungen über die Grenze von ka und 
cha (Des caracteres et de Pextension du patois normand S. 124 ff.) 
genau studiert hat, wer Ascolis dialektologische Arbeiten kennt, 
weiß, daß man mit dem Prinzipe schon lange gerechnet hat, aber so 
deutlich kann man es namentlich Anfängern wohl nicht vorführen, 
wie jetzt an den Kalten des Atlas linguistique. Es ist daher sehr 
verdienstlich, daß Jaberg vor einem weiteren Publikum in der Ver- 
sammlung der schweizerischen Gymnasiallehrer auf diese Seite der 
Bedeutung des Atlas hingewiesen und an einer Anzahl geschickt ge- 
wählter Beispiele gezeigt hat, wie man die Karten lesen muß, um 
Gewinn aus ihnen zu ziehen, und es ist nur zu begrüßen, daß er 
diesen Vortrag nun durch den Druck allen denen zugänglich macht, 
die sich für solche Dinge interessieren. Freilich hat er, in begreif- 
licher Begeisterung, manches etwas übertrieben oder doch in einer 
leicht Mißverständnisse hervorrufenden Art dargestellt, und das ist ge- 
rade mit Rücksicht auf das Publikum, an das die Schrift sich wendete, 
zu bedauern. 

Der erste Abschnitt >Gibt es Lautgrenzen< ? gipfelt in dem Satze 
»Das Lautgesetz, das da sagt, daß ein gewisser (lateinischer) Laut 
unter gewissen Bedingungen an einem bestimmten Orte sich gleich- 
bleibt, oder sich zu einem bestimmten neuen Laute entwickelt, ist 
eine Abstraktion, in Wirklichkeit hat jedes Wort seine besondere Ge- 
schichte«. Das sieht nun so aus, als ob die an die Spitze gestellte 
Frage verneint werden sollte. Dann hätten wir also eine wissen- 
schaftliche Entwicklung in der Richtung, daß nachdem vor ungefähr 
einem Menschenalter die Dialektgrenzen geleugnet worden sind und die 






COfiKEli UNNERSlTY 



•Taberg, Sprachgeographie 139 

wissenschaftliche Forderung in dem Verlangen nach der Abgrenzung 
einer jeden Lautveränderung gipfelt, jetzt die Grenze jedes Wortes ver- 
langt wird. Die weitere Folge wäre, daß nicht das einzelne Wort in einer 
bestimmten Sprachgenossenschaft, sondern das einzelne Worte im Munde 
eines bestimmten Individuums und wiederum nicht wahrend der ganzen 
Lebensdauer und in jeder Gemütsstimmung, sondern im Augenblick 
der Aufnahme, unter den Gemütsstimmungen, die dann das Individuum 
beherrschen, das Substrat weiterer Forschung bilden müßte. Das ist 
kein Scherz; daß das alles in Betracht kommt, weiß man ja längst, 
aber die Krage ist, was man daraus für den wissenschaftlichen Betrieb 
folgern muß. W r enn dem so ist, sollen wir dann nicht einfach die 
Waffen strecken und uns sagen, bei der Unmöglichkeit, das alles in 
auch nur einer größeren Zald von Fällen zu ermitteln, fallen die 
Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeit, folglich soll man sich anderen 
Dingen zuwenden. Aber die Sache ist nicht so arg. Jaberg selber 
sagt unmittelbar darauf > Gebiete gleicher lautlicher Entwickelung bei 
verschiedenen Wörtern decken sich auch in sprachlich widerstands- 
fähigen Gegenden nur annähernd. Immerhin lassen sich bei sorg- 
fältiger Sichtung der Beispiele häufig die Normal gebiete ungefähr 
feststellen«. Ich hatte diesen zweiten Satz gesperrt gedruckt, nicht 
den ersten, oder beide, denn der zweite ist ebenso wichtig, er ist die 
Bejahung der Titelfrage, und so wichtig die Kritik, d. h. die Ver- 
neinung ist, weil sie klärt, so können wirkliche Fortschritte nur durch 
Bejahung erzielt werden. Man bat schon oft gerade die Sprach- 
wissenschaft mit den Naturwissenschaften verglichen und sie steht 
ihnen in der Tat unter allen Geisteswissenschaften am nächsten. 
Nun hat kürzlich der Wiener Physiker F. Exner in seiner geistvollen 
Rektoratsrede Ueber Gesetze in Naturwissenschaft und Humanistik 
gelehrt, >alle sogenannten exakten Gesetze sind nur als Durchschnitts- 
Besetze aufzufassen, die nicht mit absoluter Sicherheit gelten, wohl 
aber mit um so größerer Wahrscheinlichkeit, aus je mehr Einzelvor- 
gängen sie sich ergeben«. Das gilt, entsprechend angewendet, auch 
für die > Lautgrenzen <, mit denen wir nach wie vor als mit etwas 
reellem werden operieren dürfen. Das eine nur bleibt auch praktisch 
wichtig und ist bisher nicht immer genügend beachtet worden, daß 
nur eine Reihe von Beispielen, nicht ein einziges zur Feststellung der 
Grenze berechtigt, daß wir umgekehrt bei Einzelfällen mehr mit dem 
Wandern der Wörter rechnen müssen als es geschieht. Wenn ich 
z. 13. eine Dialektarbeit nennen soll, die, weil sie diese zwei Punkte 
nicht berücksichtigt, z. T. ganz ungenügende und vorlaufig unbrauch- 
bare Resultate bringt und in ihrem Versuche, die >Ausnahmen« zu 






COPHfU UMVIR5JTY 



MO Gött. gel. Am. 1909. Nr. 2 

erklären, zumeist fehlgreift, so ist das die Geographie phonetiquo 
d'une r£gion de la basse Auvergne von A. Dauzat. 

An ein paar guten Beispielen wird dann gezeigt, wie der franzö- 
sische Typus< (ich würde lieber sagen der Typus der Rcichssprache) 
eindringt, und im Anschluß daran die Gründe für das Wandern der 
Wörter untersucht. Das sind wohl die all erschwierigsten Fragen, 
deren Beantwortung in letzter Zeit namentlich von Gilltfron in einer 
Reihe von Aufsätzen in der Revue de philologie franc&ise und von 
Jud in einer Untersuchung über poutre (Archiv f. d. Stud. d. neueren 
Sprach. CX1X) versucht, aber wenigstens für mich nur z. T. überzeugend 
gelungen ist. Jaberg behandelt zunächst ttais neben iere als Imper- 
fekt von etre. >Man hat die teilweise oder vollständige Homony- 
mitiit des Futurum und des Imperfektum von estre als Grund des 
Zurück weichens der eram-Torm angesehen. In der Tat wird dieses 

Motiv nicht ganz abzuweisen sein Entscheidend scheint mir die 

Gleichheit des Stammes von etre und Huit, die dieses Imperfek- 
tum gegenüber dem aus dem Konjugationssystem herausfallenden iere 
stark in Vorteil setzte«. Zunächst besteht eine Homonymität 
zwischen Futurum und Imperfektum nicht Die 3. Sing, des Imperf. 
lautet ursprünglich ierrt oder eret, später icrl, ert, die des Futurum 
ioi, die 3. Plur. beider Seiten dort irent oder erent, hier icrent, die 
anderen Formen sind geschieden und wenn das Bedürfnis nach einer 
Scheidung auch in der 3. empfunden wurde, so konnte man ja einfach 
die n -Form des Imperf. fallen lassen. Aber ein solches Bedürfnis 
hätte Bich nur eingestellt, wenn eine Mißdeutung möglich gewesen 
wäre. Wo gibt es aber in der gesprochenen Sprache Sätze, bei 
denen man im Zweifel sein könnte, ob der Sprechende von der Ver- 
gangenheit oder von der Zukunft spricht? Richtig ist, daß etais das 
regelmäßige Imperf. von etre ist, das eben gebildet wurde, weil iere 
aus dem Schema hinaus hei. Wenn man nun aber weiter fragen 
will, dann meine ich lautet die Frage vielmehr: wie kommt es, daß 
gewisse Gegenden die ganz abnorme Form iere so lange, z. B. bis 
heute festhalten? 

>Daß lautlich zusammengeschrumpfte Wörter wenig konkurrenz- 
fähig sind, ließe sich schlagend nachweisen«. Auch diesem Satze 
kann ich nicht unbedingt zustimmen. Als Beispiel wird erwähnt, 
daß e bezw. a aus apis sich nur an drei peripherischen Punkten ge- 
halten hat. Die erste Frage ist hier die: > Warum werden andere 
Wörter gewählt« V Das weitere, daß das neue Wort das alte ver- 
drängt, ist ganz selbstverständlich: wenn das alte nicht gewisse 
Schwächen gehabt hätte, die dem neuen nicht anhaften, so wäre kein 
neues geschaffen worden. Kann man aber in anderen Fällen für den 






■ 

CORHtUUNNERSITY 



■labcrp, Sprachgeographie 141 

Untergang die starke Zusaramcnschrumpfung nicht in Anspruch 
nehmen, weil sie nicht da ist, so ist es einigermaßen Willkür, sich 
ihrer ohne weiteres zu bedienen, wo sie gerade paGt. 

Wenn lapin an Stelle von eonnil tritt, so soll der Grund darin 
liegen, daG con (eunnus) anklang. Das erinnert daran, daG sich die 
alten Rhetoren und Grammatiker nobisa/m statt cuunobis ebenfalls aus 
Anstandsrücksichten erklärten. Aber die Lautahnlichkeit zwischen 
cö und roni ist doch recht gering und zur Zeit wo man letzteres 
noch eotii sprach, ist lapin noch garnicht Üblich. Wenn dann aber 
Ifipin, nachdem es einmal in der Reichssprache vorhanden war, sehr 
rasch um sich greift, so ist dabei doch wohl die Kaninchenzucht und 
die kulinarische Verwendung der Kaninchen sehr stark beteiligt, zum 
mindesten kann hier die sprachliche Frage nicht losgelöst werden von 
der kulturgeschichtlichen. 

DaG das der Verf. übersehen hat, fallt um so mehr auf, als er 
unter dem Schlagwort sprachliche Schreibung* die Ausdrücke für > Hose« 
zusammenstellt und zur Erklärung der sprachlichen Tatsachen den 
entsprechenden Abschnitt aus L. Quicherats >Histoire du costume en 
France« heranzieht Dieser Abschnitt mag zur Nachahmung allen 
empfohlen werden, die über Sachbezeichnungen schreiben wollen und 
eines Vorbildes bedürfen. Auch die Darstellung der Verhältnisse 
von chaudiire und peirol ist sehr einleuchtend. 

Als ein Beispiel für >Neu-Benennung« wird aubepine in seinen 
verschiedenen Formen gewählt. Nicht sehr glücklich, weil gerade 
hier die Neubenennungen nicht sehr zahlreich sind. Im einzelnen 
wären wohl nuch hier eine etwas zu weitgehende Tiftelci und einige 
direkt verkehrte Bedcutungareihen zu beanstanden, so namentlich, 
wenn aubepin blanc daraus erklärt wird, daG aubepin hier die allge- 
meine Bedeutung »Dornbusch« angenommen hat. Ich weiß nicht, 
worauf sich diese Behauptung gründet, jedenfalls nicht auf die Angaben 
im Atlas, aber auch wenn sie richtig sein sollte, kann doch die Be- 
deutungsentwickclung ganz andere sein: aubepin blanc verhält sich 
zu aubrpin genau so wie aajour <Chui zum einfachen Ära: auch hui 
hat keineswegs seine Bedeutung verallgemeinert und ist dadurch be- 
fähigt geworden, aajour a zu sich zu nehmen. Was den Weißdorn 
ganz besonders auszeichnete, fand man in aubepin nicht ausgedrückt, 
setzte es also dazu, schuf danach a. noir für den »Schwarzdorn« und 
nun konnte aubepin zur Bezeichnung von »Dornbusch < überhaupt ge- 
langen, wenn das wirklich der Fall sein sollte 1 ). 

I) Kernassinillation. Lmstellun? u. ügl. werden S. 26 aeädent* phonttiqiift 
«fuont, «um mich eines von Gillkron geprägten Ausdruckes zu bedienen-. Worin 
unterscheidet sich du von den aeeidenti generali, wie Aocoli mindestens seit 187S 






[uuNivERsrr 



143 Gott. gel. Ar.- 1909. Nr. 2 

Nicht gelungen ist der letzte >Zur Semasiologie« Uberschriebene 
Artikel. Er enthalt den ganz selbstverständlichen Satz, daß wenn ein 
altes Wort zur Bezeichnung eines neuen Begriffes dient, für die alten 
Begriffe eine neue Bezeichnung entsteht, und eine zu keinem Resultate 
führende Bemerkung über den Ersatz von cadena durch das reichs- 
sprachliche chaine im Gascognischen. 

Wien W. Meyer-Lübke 



Jahrbuch des Stiftes Klosterneu bürg. Herausgegeben von Mitgliedern 
des Chorherrenstiftes. I. Wien 190». Verlag fori Heinrich Kiracb. VI iL 252 S. 
mit 7 Tafeln, gr. 8°. 8 M. 

Unter den Klöstern und Stiftern Österreichs hat eine Anzahl 
sich bis heute den Ruhm bewahrt: nicht nur eines reichen Besitzes 
von literarischem und künstlerischem NachlaQ der Vorzeit, sondern 
auch der fortdauernden oder erneuerten Pflege der Wissenschaft, wie 
sie durch solches Erbe zur Pflicht gemacht wird. In ihren Studien- 
anstalten blüht unangefochten der Unterricht in den klassischen 
Sprachen, ohne daß dabei die deutsche Literatur zu kurz kommt, 
ihre alten Bibliotheken sind meist wohlgeordnet und soweit mit einem 
literarischen Apparat ausgestattet, daß sie die wissenschaftliche Be- 
schäftigung mit historischen und theologischen Fragen wohl ermög- 
lichen. In der vordersten Reihe dieser Ordenshäuser steht seit vielen 
Generationen das Chorherrenstift Klosterneu bürg, und man wird daher 
das Streben der Professoren, sich ein eigenes Organ für die Ver- 
öffentlichung ihrer gelehrten Arbeiten zu schaffen, wohl verstehn und 
sympathisch begrüßen, vorausgesetzt, daß die einzelnen Beiträge auch 
weiterhin einen so festen historischen und lokalen Mittelpunkt haben, 
wie in dem vorliegenden Bande. Ob es dann wirklich auf die Dauer 
zu einem >Jahrbuch< ausreicht, das ist eine Frage, die sich die hoch- 
würdigen Herren selbst beantworten müssen. Der erste Jahrgang 
erweckt in der Tat den Eindruck, daß Bibliothek und Archiv des 
Stiftes Schätze umschließen, welche das Hochgefühl rechtfertigen, das 
sich in mancher Zeile offenbart. Es ist doch eine schöne Sache, wenn 
eine heute blühende Körperschaft sich, wie es in der ersten Abhand- 
lung geschieht, eines Kodex rühmen kann, der höchst wahrscheinlich 
in ihren Mauern konzipiert und geschrieben, bereits anno 12<>3 von 

sagt? Wenn es äberbanpt einen Sinn hatte, solche «Prägungen« naefa ihrem 
»Erfinder« xu benennen, so hatte hier also der Name Aaeoli hingehört. Naturlich 
haben Aicoli and Gülilron so viel wirkliebe wissenschaftliche Verdienste, daß sie 
derartigen Aufputz nicht nötig haben. 






COR« U. UNWERSlTY 



Jahrbuch dw Stifte« Klostoroeuburg. I 1U 

einem urkundlich nachweisbaren Bibliothekar mit seinem Kamen 
signiert und dann anno 1330 von einem ebenwohl dokumentarischen 
Amtsnachfolger in dem Katalog der Stiftsbibliothek aufgeführt wurde. 
Diese stolze Gewißheit, an der Geschichte und an ihrer Hinterlassen- 
schaft einen wertvollen Anteil zu haben, die alle Mitarbeiter dieses 
Bandes erfüllt, erzeugt allerdings auch leicht eine Ueberschätzung 
seines Wertes und in der Vorführung aller Einzelheiten eine behag- 
liche Breite, die auf die Zeit des Lesers und auf den Geldbeutel der 
Bücherkäufer keine Rücksicht nimmt. Wenn das so weit geht, daß 
etwa drei Seiten (5 — 7) lang die Briefe eines Herren abgedruckt 
werden, der in den Jahren 1819 und 1820 um die Ermittelung einer 
Handschrift vergebens nachgesucht hat, dann laufen die Verfasser 
Gefahr, das wissenschaftliche Ansehen ihres jungen literarischen Unter- 
nehmens berabzudrücken, und dem möchte ich als Rezensent — 
besser Referent über diesen Probeband gern und aufrichtig entgegen- 
wirken. 

In den Inhalt des Klosterneu burger Jahrbuchs werden sich die 
Geschic htü Wissenschaften (im weitesten Sinne) und die Theologie teilen. 
Im ersten Bande tritt die Theologie ganz zurück: sie hat nur einen 
bescheidenen historischen Anteil an der ersten Abhandlung. Die Aus- 
wahl, darin können wir die Erwartung des Herausgebers bestätigen, ist 
glücklich getroffen. Es sind vier größere Aufsätze, die der Rahmen 
der Stiftsgeschichte mehr oder weniger fest umschließt : der erste 
bereichert die Geschichte der mittelalterlichen Literatur und des 
Gottesdienstes, der zweite bringt Aufschlüsse über die wissenschaft- 
lichen Interessen von Angehörigen des Stiftes, der dritte greift tief 
hinein in die politische, insbesondere die ständische Geschichte Nieder- 
Österreichs, der letzte erzählt von dem künstlerischen Mäzenatentum 
der Prälaten. Ein Blatt mit Notizen aus Bibliothek und Archiv 
schließt das ganze. Dem 13. Jahrhundert gilt der erste Aufsatz, dem 
15. der zweite, in den Anfang des 17. führt der dritte, ins 18. der vierte. 
Die Notizen schließlich erzählen u. a. von einem Besuch und einer 
Bücher-Stiftung des Rumänischen Konigspaares im Jahre 1907. 

Als den wertvollsten Beitrag bin ich geneigt den Aufsatz von 
Prof. Herrn. Pfeiffer über >Klosterneuburger Osterfeier und Oster- 
spiel« (S. 1 — 56) anzusehen. Dem Verf. als Stiftsbibliothekar ist es 
gleich bei Beginn der Arbeiten für den neuen Handschriftenkatalog 
gelungen, auf den letzten Blättern des Sammelkodex 574 das lateinische 
Osterspiel wieder aufzufinden, welches Bernhard Pez 171(1 flüchtig 
gesehen, aber dann aus den Augen verloren hatte: es ist ein ver- 
kürztes Zebnsilberspiel aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts, das 
dem von unserem Wilhelm Meyer in der Jubiläumsfestschrift von 






FuuNNERarr 



144 Gott gel. An.- 1900. Nr. 2 

1901 so fruchtbar behandelten Benedictbeurer Osterspiel dicht an die 
Seite tritt. Pf. hat es in übersichtlichem Druck herausgegeben und, 
den Spuren Meyers folgend, mit methodischer Sorgfalt erläutert. An 
die gesicherten Ergebnisse der Betrachtung schließt er die Vermutung 
an, daß gewisse Strophen, die das wiedergefundene Spiel mit dem 
Benedictbeurer allein gemeinsam hat, und in denen Meyer Einfluß der 
Pariser Theologie finden wollte, in Kl osterneu bürg entstanden sein 
möchten: er stützt diese Hypothese mit dankenswerten Hinweisen 
auf die reiche Vertretung der französischen Theologie in den alten 
Bücherschätzen des Stiftes und auf den berühmten Klostern euburger 
Altaraufsatz , ein Werk des Nikolaus von Verdun aus dem Jahre 
1181. 

Die beigegebenen 5 Lichtdrucktafeln ermöglichen eine vollständige 
Kontrolle des Abdrucks, der nicht ganz so sorgfältig ist, wie man 
erwarten sollte. Von groben Lesefehlern notiere ich: V. 42 irruere 
(obendrein verdruckt irruere) st. uiuere und im Rubrum vor V. 152 
ronthiuo st eminns. — Im Text zu belassen waren unbedingt die 
durch das Benedictbeurer Schwesterspiel gestützten Lesarteu V. 19 
Seduclores und V. 55 absorta (vgl. dazu Ducange), sowie V. Ml 
sompnus. — Dann stört die Inkonsequenz, mit der Besonderheiten 
der Schreibung wie das konstante pontiffkes behandelt sind; zu rügen 
ist auch die Ersetzung von Galileo durch Galiltua und die beständig 
widerkehrende Auflösung von p in prae, gle in gloriae, wo doch die 
Hs. nie ae, sondern ausschließlich e bietet — Sonst ist mir noch 
folgendes aufgefallen : Rubrum vor V. 47 1. proni cadant. — V. 73 
Hs. richtig posiurunt. — Der Vers 83 nee in eo uidi mortuum kann 
so nicht in Ordnung sein ; in der Doublette der Hs., V. 83a, steht nec 
uideo in eo mortuum, ist aber hier im Druck (S. 36) stillschweigend 
zu nec in eo uidimus mortuum geändert, statt allenfalls zu nec in eo 
uideo mortuum: denn nur Johannes Bpricht. — V. 100 Hs. vieiis. — 
V. 153 Hs. symon — Rubrum vor V. 82a Hb. richtig cantat — 
V. 84a Hs. richtig miror — Rubrum vor V. 102a Hs. richtig cantat 
(st. eanttt) und jedenfalls vorher Tunc st Cum — Rubrum vor 
V. 109a Hs. fehlerhaft Eoque. 

Bei der lange vergeblichen Suche nach dem Osterspiel (vgl. 
w. Meyer, Fragment« Buanca S. 126) war man in der Stiftsbibliothek 
auf eine Osterfeier gestoßen, die dann seit 1830 wiederholt ge- 
druckt und auch in dem bekannten Buche von Lange über die Oster- 
feiern an ihrer Stelle eingereiht wurde. Pf. hat nun in den Psalterien 
und Missalbüchern seiner Bibliotiiek nachgeforscht nnd noch sieben 
weitere Aufzeichnungen der Osterfeier gefunden, die mit geringen 
Veränderungen vom 13. bis zum 15. Jh. in Klosterneuburg aufge- 






■ 
fiivERSirr 



Jahrbuch de« Stiftes Klosteroeuburg. I 145 

führt worden ist. Wahrscheinlich hat diese Feier das Spiel verdrängt, 
jedenfalls hat sie es nicht zu dauernder Geltung kommen lassen. — 
Vf. druckt S. IG — 18 die bisher allein bekannte Hb. der OBterfeier 
(zum 5. Male!) ab und gibt in den Lesarten die Abweichungen der 
übrigen Handschriften, aus denen man sich das Ver wand Uchafts Ver- 
hältnis leidlich klar machen kann. Warum er nicht statt dieses Textes 
(K) aus dem 15. Jh. lieber eine der Hss. des 13. Jha. (etwa A, zu 
dem E aus dem 14. Jh. genau stimmt) zu Grunde gelegt hat, habe 
ich nicht eingesehen. 

Neues für die Geschichte der literarischen Kultur bringt auch 
der nächstfolgende Aufsatz (S. 57—94), in dem Berthold Cornik 
;Die Anfänge des Humanismus im Chorherrenstifl Klostemeuburgc 
behandelt. Er verfolgt zwei junge Ordensbrüder Johannes Swarcz und 
Wolfgang Winthager auf die Wiener Universität, wo sie, 1443 imma- 
trikuliert, 1446 das ßaccalnureat erlangen, seit 1449 als magistri 
docentes an der Artistenfakultät wirken, 1451 sich dem Rechtsstudium 
zuwenden: während Swarcz früh stirbt, bringt es Winthager zum 
Doctor jur. canonici und stirbt 1467 als Oberkellerer des Stiftes. 
Winthagera Nachlaß und seinen und seines Freundes persönlichen Be- 
ziehungen und literarischen Interessen weiter nachzuspüren, gestatten 
die handschriftlichen Schatze von Kl osterneu bürg und Wien, und es 
kommt einiges recht hübsche dabei heraus: schon 145*2 schreibt der 
Augustiner-Chorherr Winthager eine überzeugte Verteidigung der 
Klassiker und der humanistischen Studien (S. 77 ff.), er tritt zu Georg 
Peuerbach in nahe Beziehungen, möchte einem humanistisch ange- 
hauchten Minoriten gern einen Lehrstuhl der Rhetorik verschaffen 
(l'ernik überschätzt freilich S. 73 diese > Lieblingsidee < seines Helden), 
schreibt sich den ganzen Tcrenz ab und fertigt dazu einen Kommentar 
an, der aufler im Original in einer — unvollständigen — Abschrift 
existiert, welche Thomas von Cilli, jedenfalls einer seiner Wiener 
Freunde, 1471 dem jungen Erzherzog Maximilian überreicht hat. Das 
geistige Eigentum Winthagers an diesem Kommentar dürfte freilich 
noch bescheidener sein, als es sein Wiederentdecker einschätzt, und 
auch an dem Latein kann man noch keine reine Freude haben. — Aus 
dem Abdruck der Schriftstücke S. 77 — 94 ergibt sich, daß der Her- 
ausgeber mit der Orthographie spätmittelalterlicher Handschriften 
wenig vertraut ist: so wenn er beständig an loyca und arvnnctica An- 
stoß nimmt. 

Der Gegenstand der dritten, umfangreichsten Abhandlung: >Propst 
Thomas Ruef. Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Prä- 
latenßUndes« von Vinzenz Oskar Ludwig (S. 95 — 218) liegt meinen 
Intereswn und meinem kritischen Beruf am meistoq fern. Thomas Ruef 






COfiHf U. UNIVERäTV 



146 Gott g. !. Au. 1909. Nr. 2 

war von 1Ü0U bis IG12 Propst von Kloslerncubnrg und hat in den 
Jahren des Bruderzwists zwischen Rudolf und Matthias eine bedeu- 
tende Holle gespielt, besonders von ltiOÜ — ItiUH. Immerhin würden 
die Ergebnisse für die Zeitgeschichte die große Ausdehnung der Ar- 
beit und die Mitteilung so vieler Schriftstücke kaum rechtfertigen. 
Den Verfasser leitet offenbar ein anderes Interesse: er geht der Be- 
deutung der Prälatur in der Geschichte der Landstande nach, und 
das scheint allerdings ein Gebiet zu sein, das der Aufklärung noch 
sehr bedürftig ist. 

Mit den geringsten Ansprüchen tritt der Schlußartikel auf. Wolf- 
gang Pauker, der im vorigen Jahre monographisch den Architekten 
von Klosterneuburg, Donato Feiice von Allio behandelt hat, liefert 
mit einigen Erläuterungen allerlei Briefe und Aktenstücke, welche 
dem Wiener Kammermaler >Daniel Gran und seine Beziehungen zum 
Stifte Klosterneuburgc (S. 219—249) angehn. Auch hier scheint mir 
mit dem Abdruck von Quittungen etc. in extenso etwas zu viel Spreu 
geboten zu sein. Das kunstgeschichtliche Interesse konzentriert sich 
doch wohl auf das große Deckengemälde des Marmorsaals, das auf 
einer der beiden dein Aufsatz beigegebenen Lichtdruck tafeln vorge- 
führt wird. 

Göttingen Edward Schröder 



Dr. Max J. Wo! IT, l. > keape are, der Dichter und sei B Werk. 2 Bände. 
München, C. II. Beck, 1907 u. 1906, 477 S. u. 470 S. mit 2 Gravuren. 

Der Verfasser des vorliegenden großen Shakespeare- Werkes be- 
stimmt im Vorwort seine Aufgabe dahin, >das vorhandene Material 
zusammenzustellen und eventuell einer anderweiten Beleuchtung zu 
unterwerfen. Die Arbeit«, fährt er fort, > verfolgt in erster Linie 
ästhetische Zwecke, eine Behandlungsweise der Literatur, die meiner 
Meinung nach in den letzt i Jahrzehnten zu Gunsten der histori- 
schen Betrachtung zu stark vernachlässigt worden ist«. Die allge- 
meine Richtigkeit dieser letzten Behauptung wird niemand be- 
streiten können, der die wissenschaftliche Arbeit der neuern Philologie 
und Germanistik an den deutschen Universitäten während des letzten 
Menscbenaltcrs im Auge hat Von der Furcht, subjektiv und damit 
unwissenschaftlich zu erscheinen beherrscht, warf sie sich der Quellen- 
forschung großenteils bedingungslos in die Arme und blickte mißtrauisch 
auf jedes Bemühen, sich mit dem geistigen Gehalt eines Literatur- 
werks auseinanderzusetzen. Wo der feste Boden des rein Stofflichen 
aufhörte, da fing für sie der Morast der Phrase an. Wer Literatur- 



CMit" ■ 
COßt.- fRSlTV 



Max J. Wolff, Sbakejpeare nnd sein Werk. I. II 147 

geacbichte von einem höheren Gesichtspunkte behandelte, der suchte 
Philosophie in ihr. Wie denn Hermann Hettner noch 1881 im Vor- 
wort zu seiner Geschichte der englischen Literatur behauptete: >die 
Uteratur geschiente ist nicht Geschichte der Bücher, sondern die Ge- 
schichte der Ideen und ihrer wissenschaftlichen und künstlerischen 
Formen<. Die Ausführung seines Programms zeigt klar, daß er 
unter > Ideen < Philosophie verstand. Daß weder Quellen noch philo- 
sophische Ideen ein Kunstwerk zum Kunstwerk machen, blieb unbe- 
achtet Man erwog höchstens, daß freilich durch sie nicht die künst- 
lerische Wirkung bestimmt werde, daß diese aber subjektiv ver- 
schieden sei und deshalb unmöglich zum Gegenstand wissenschaftlicher 
Betrachtung gemacht werden könne. Und so verlor man nachgerade 
Überhaupt jede Methode aus der Hand, die geeignet gewesen wäre, 
zum Verständnis der innern Form eines Kunstwerks zu verhelfen, 
ja man büßte sogar die Fähigkeit zur Charakterisierung der Art des 
künstlerischen Eindrucks vielfach völlig ein. Als die Kunsthistoriker 
die Aufgabe, die Qualitäten eines Bildes zu erklären, schon längst als 
ihre vornehmste Arbeit erkannt hatten, standen die Literarhistoriker 
noch hau 6 g völlig ratlos vor dem Problem, warum etwa Goethes: 
> Füllest wieder Busch und Thal< besser als die Gedichte von 
Friedrich Wilhelm Schultze aus Posemuckel sei und halfen sich viel- 
fach mit der wunderschönen Behauptung, daß die Wirkung eben un- 
erklärbar wäre. 

Aber so zutreffend Wolffs Urteil im allgemeinen ist, für die 
Shakespeare-Philologie im besondern kann es nicht aufrecht erhalten 
werden. Wer sich um die künstlerischen Qualitäten der Dramen 
Shakespeares bemüht, dem hat sie im Gegenteil eine Fülle des 
wertvollsten Materials zur Verfügung gestellt. Einzelnes davon an- 
zuführen, hieße bei der großen Reichhaltigkeit des vorhandenen 
dem Nichtgenannten Unrecht zufügen. So viel gutes ist über 
Shakespeare geschrieben, daß es jemand wohl die Aufgabe ver- 
leiden könnte, aucli seinerseits alle diese Probleme noch einmal in 
Angriff zu nehmen, es sei denn, daß er etwas wirklich Neues über 
sie mitzuteilen hätte. Dazu bleibt gewiß die Möglichkeit immer 
weiter offen. Jede junge Generation hat sich mit der alten Kunst 
anfs neue auseinanderzusetzen. Der Geschmack wandelt sich und die 
Maßstäbe wechseln. — Aber man kann nicht sagen, daß aus dem 
Wölfischen Buch neues Licht auf Shakespeare fällt. Gewiß ist alles 
darin eigene Arbeit. Aber das erscheint hier nur als ein sehr be- 
dingter Vorzug. Dowden hat Über Romeo und Julie tieferes gesagt 
als Wolff, Brandes glänzenderes Über Richard IL und Moulton ge- 
diegeneres Über den Aufbau des Kaufmanns von Venedig. Wolffs 






[liUNWERSlTY 



148 Oött. gel. a •■..-. 1900. Nr. 2 

Sorgfältigkeit und Ausführlichkeit wird oft zur Breite. Was er bringt, 
ist treu erarbeitet, aber es wirkt ermüdend, denn es fehlt ihm die 
Konzentration, wie sie das treffende Bild oder der packende Vergleich 
gibt. Es mangelt ihm hierfür dos künstlerische Temperament, ohne das 
auch der Kritiker nicht auskommt, jene Fähigkeit, die Taine in so 
außerordentlichem Maße besaß und die namentlich in der Schilderung 
lies 18. Jahrhunderts in seiner englischen Literaturgeschichte so 
glänzende Triumphe feiert. Dabei kann man noch sachlich d. h. bei- 
spielsweise in der Auffassung der Charaktere, meist mit Wolff Über- 
einstimmen und es auch angenehm empfinden, daß er sich von den 
gänzlich unhaltbaren Rückschlüssen Brandes' vom Phantasie! eben 
Shakespeares auf sein Gemütsleben vorsichtiger zurückhält Und 
wessen Gaumen nicht durch die Delikatessen der genialen Shake- 
speare-Interpreten der Vergangenheit verwöhnt ist, der mag an der 
soliden Hausmannskost, wie sie dieses Werk bietet, auch unfraglich 
ein nahrhaftes Gefallen finden. Umsomehr, als es die Resultate der 
Shakespeare-Philologie im engern Sinne ziemlich gewissenhaft ver- 
arbeitet. Nur vereinzelt ist einmal eine wichtige Frage, wie die seit 
Thorndike nicht mehr zu umgehende nach der Beeinflussung des 
altem Shakespeare durch die Kunst Beaumont-Fletchers bei der Arbeit 
einfach unter den Tisch gefallen. Einwände kann man auch gegen 
manches in den einleitenden Kapiteln erheben. Die Bedeutung der 
Moralitäten beispielsweise schätzt der Verfasser ganz unfraglich zu 
gering ein. Man muß vielleicht ein Stück wie Everyman auf der 
Bühne gesehen haben und dessen erschütternden Eindruck auf sich 
haben wirken lassen, um völlig zu begreifen, eine wie starke Ver- 
innerlichung der Kunst diese Gattung Drama bedeutet. Für 
die Ent Wickelung des Schauspiels konnte das nicht ohne Einfluß 
bleiben. Wirklich erscheint mir manches aus der innerlichsten 
Seelenentwicklung des reifen englischen Dramas in den Moralitäten 
angelegt zu sein und zu wurzeln. Als Hamlet unter der Wucht der 
ihm auferlegten Last völlig zusammenzubrechen droht, da tritt der 
Gedanke des Selbstmordes, des Nicht-seins als eines lockenden Aus- 
wegs aus der Not des Seins vor seine Seele (Ul, 1). Wie in so 
vielem andern war auch hier Kyds geniale >Spanish Tragedy< Shake- 
speares Vorbild. Der alte Hieronimo hat einen Weg zu gehen, der 
dem Hamlete parallel läuft; und auch er sieht auf der gleichen Höhe 
keine andere Hülfo für sein gequältes Herz mehr, als seine Rache- 
aufgabe mit seinem Leben hinzuwerfen (Ul, 12). Aehnlich über- 
mannt den tief in Sünde und Schuld verstrickten Mankind in der 
gleichnamigen Moralität die Verzweiflung, so daß er nach einem Strick 
verlangt. Von hier geht die Handlung wieder aufwärts. 






CÜßNOl UNIVERSUY 



J. Wolff, Shikeapeure and sein Werk. I. II 149 

In der Charakteristik der Vorgänger Shakespeares kann ich 
Wolff in manchen der wichtigsten Urteile nicht beistimmen. Er tut 
gewiß recht, die Bedeutung der Spanish Tragedy verschiedentlich 
hervorzuheben. Freilich ist in dieser Kunst noch manches recht 
naiv, vor allem in den ganz unmöglichen Liebeszenen, aber die 
eigentlich dramatische Technik des Stückes, die enorme Spannung 
und das Pathos der Verzweiflung darin sind niemals wieder über- 
troffen. Indes Marlowes Kunst kommt zu schlecht weg. Es ist 
richtig, daß man früher vieles an Marlowe gelobt hat, was in Wirk- 
lichkeit bei ihm fehlt, oder doch nicht seine Erfindung ist. Und selbst 
in einer so geistreichen und durchaus neuen Betrachtung, wie sie 
Wetz dem elisabethanischen Drama zu Teil werden laßt, kommt 
manches auf Marlowes Konto, was schon seinen Vorgängern gebührt. 
Indes der dramatische Bramarbas, der elisabethanische Grabbe, zu 
dem ihn Wolff machen möchte, ist Marlowe doch nicht Von einem 
Mann, der die Verse schreiben konnte: 

(Faust, alB er die Helena erblickt:) 
War das der Blick, der tausend Schiffe trieb 
In's Meer, der Troja's hohe Zinnen stürzte? 
0, mache mich mit einem Kuß unsterblich I ! 

(übers, v. Wilhelm Müller) 
im Urtext: 

Was this the face that launched a thousand ships 
And bumt the topless towers of UiumV 
Sweet Helen make me inimortal with a kissl 

sollte man nur mit Ehrfurcht sprechen. Auch seine dramatischen 
Qualitäten sind nicht so unterwertig, wie sie Wolff darstellt. Bei 
Lilly ist ein kühlerer Ton schon eher verständlich. Aber es ist 
doch auch bei ihm unvergessen, welchen Fortschritt in der Dar- 
stellung von Frauen seine Komödien bedeuten. Seine graziösen 
FigUrchen sind auf der englischen Bühne etwas durchaus neues. — 
Sehr recht hat Wolff mit dem Wunsch, etwas mehr über die Art der 
schauspielerischen Kunst der elisabethanischen Zeit zu erfahren. Es 
wäre eine schwierige, aber gewiß nicht aussichtslose Arbeit, hier sub 
der Literatur das Einschlägige zusammenzusuchen. Dazu könnten 
auch die garnicht seltenen Stellen Fingerzeige geben, in denen der 
Text anf Einzelheiten der äußern Handlung Bezug nimmt. Wie le- 
bendig sieht man durch sie die Szene vor sich, wenn Lady Percy 
zum Heißsporn sagt (II, 3): 

Ich breche Dir den kleinen Finger, Heinrich, 
Wenn Du mir nicht die ganze Wahrheit sagst. 






COßNfll UNWERSlTY 



150 Gölt gel. Am. 1909. Nr. 2 

Namentlich Beaumont-Fletchers Werke sind an solchen instruktiven 
Bezugnahmen außerordentlich reich. Das Spiel in den klassizistischen 
Schauspielen der Universitäten war, wie eine Stelle in der > Rück- 
kehr vom Parnaß« zeigt, ein bewußt anderes. 

Damit sind schon Einzelheiten berührt, und es ergäbe sich die 
Möglichkeit einer Reihe von Ausstellungen. Daß Kempe vor dem 
deutschen Kaiser getanzt habe (S- 137), fuhrt auf das Mißverständnis 
einer Stelle in der >RUckkehr vom Parnaß« zurück. — Daß Shakespeare 
Stellen in Ben Jonsons >Sejanus< eingeschaltet habe, ist vollständig 
unmöglich und ich hoffe durch einen jüngst erschienenen Versuch: 
>Shakespeare im literarischen Urteil seiner Zeit« den Gegenbeweis 
für diese alte Behauptung erbracht zu haben, die nur durch die 
gänzliche Verkennung der literarischen Stellung Shakespeares in 
jenen Tagen, wie sie uns noch heute auf Schritt und Tritt begegnet, 
möglich gewesen ist. Der einzige, der Tür diese Mitarbeit ernstlich 
in Frage kommt, ist Chapman. In dasselbe Gebiet gehört die 
Behauptung (S. 144), daß Shakespeare als der berühmteste Dichter 
jener Periode angesehen sei. — So wichtig ferner der Einfluß Senecas 
auf das englische Drama war, gerade auf dem Gebiete der Charak- 
teristik (S. 101) konnte man von ihm am wenigsten lernen. Auf 
diese Seite der dramatischen Technik legte Überhaupt der Klassi- 
zismus das geringste Gewicht. Im übrigen überwog das Formale in 
seinen Vorschriften in solchem Maße, daß gewiß niemand, der den 
Scaliger, seinen Interpreten, auch nur oberflächlich studiert hat, auf 
den Gedanken kommen konnte, Shakespeare habe ein tragisches 
Musterbeispiel zu seiner Lehre im Titus Andronicus liefern wollen 
(S. 166). Daß die Folio von 1623 schließlich > Shakespeare , nur 
Shakespeare, aber auch den ganzen Shakespeare« bietet, erscheint 
mir höchst fraglich. Es sprechen manche, oft behandelten Gründe 
dagegen. Einen Einwurf, der mir bisher nirgends zu Gesicht ge- 
kommen, möchte ich zu den alten gesellen: Die Anthologie >Englands 
Parnassus« von 1(100 enthält einige Verse, als deren Verfasser Shake- 
speare genannt wird. Ihr Ursprung ist bisher nirgends aufgefunden. 
Woher stammen sie? — Gerade auf diesem Gebiet könnte uns die 
Forschungsarbeit Wolffs vielleicht noch wertvollere Resultate liefern, 
als indem sie Felder bebaut, denen andere vielfach reicheren Ertrag 
abgewonnen haben. 

Göttingen L. L. Schücking 



TRSirv 



Pedro Sarmiento de Qinbu, Gesch. d. Inkareiches, hrsg. r. R Pielscbmann 161 



Oesehiebte des Inksreirbes tdd Pedro Sarmiento de Gimboi 
Herausgegeben von Richard Pletsehmaas. (= Abhandlungen der Königlichen 
Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingeo. Philologisch-historische Klüse 
Neue Folge, Uand VI. Nr. 4). CXVIII, 161 Seiten. 4». Berlin 1906 (Weidmann- 
lehe Buchhandlung). Mk. 18. 

Meine ursprüngliche Abeicht war, der Ausgabe der Inka-Ge- 
schichte Sarmient08 bei ihrem Erscheinen einige Worte hier in un- 
seren Anzeigen auf den Weg zu geben. Ich habe keine Zeit ge- 
funden, möchte aber doch einige nachträgliche Bemerkungen noch 
jetzt hier vorbringen. Heber Tendenz und Wert des Buches hnbe ich 
in der Einleitung mich geäußert und brauche nur weniges darüber 
hinzufügen. Sarmientos Erörterungen in dem Anschreiben an König 
Philipp U. und besonders in den Kapiteln Über die Atlantis werden 
manchen Leser vielleicht wenig fesseln. Doch sind sie ganz unent- 
behrlich, die einen zur Beurteilung der Tendenz des Ganzen, die 
anderen zur Kennzeichnung des Autors. Ich habe sie nach Möglich- 
keit erläutert Um nur das eine hier hervorzuheben, wir begegnen 
dort zahlreichen Angaben, die wir nachzuprüfen vermögen, und sehen 
wir wie Sarmiento aus einem Gutachten, das der Vizekönig Toledo 
von einem seiner Ratgeber sich hat erstatten lassen, aus Büchern 
von Andre Tiraqueau, Francisco de Victoria und Pero Anton Beuter 
diese und jene Argumente und Redewendung vielfach sich wörtlich 
zu eigen macht, so wird er auch nicht minder getreu die einheimi- 
schen Berichte wiedergeben, die er zu seiner Geschichtsdaretellung 
verwertete. 

Daß dies auch in der Darstellung selbst noch hervortritt, daß 
in ihr manche Bestandteile deutlich sich als gesonderte üeberliefe- 
rungen abheben, hoffe ich gezeigt zu haben. Ich verweise hier nur 
noch auf das Kapitel 34, eine Erzählung, die, wie ich in der Ein- 
leitung allerdings kurz bereite erwähnt habe, ein ganz anderes Ge- 
präge aufweist als die übrigen Berichte über Eroberungen des 
Pachacuti Inca, deren Reihe sie eröffnet. Sarmiento hat sie sichtlich 
ganz in der Fassung belassen, in der sie ihm bekannt geworden ist, 
obwohl sie so im Grunde wenig zu allem stimmt, was vorhergeht! 
Bis zu diesem Abschnitte war im wesentlichen geschildert worden, 
wie von den Tagen des Mayta Capac an jeder Inka die Herrschaft 
über die Nachbarschaft von Cuzco weiter ausgedehnt hat, und wie 
der schwere Angriff auf diese Machtstellung, den zweimal die Chancas 
imternahmen, abgeschlagen wurde. Mehrfach kamen dabei auch die 
Avarmacas zur Erwähnung, ein Stamm, der in Sarmientos Zeit wohl 
längst geschichtlich in den Hintergrund getreten war, und ihr Fürst, 

0*11. |*L A... iso». Kr 1 , . 



■ 
CORNEU UNIVERSITY 



162 GOtt. gel. Am. 1909. Nr. 2 

der ständig, offenbar nach seinem Titel, Tocay Capac genannt wird. 
Schon unter den Taten des Inca Roca wird aufgeführt, daß er die 
Ayarroacas überwand und Tocay Capac lötete. Nun beginnt auf ein- 
mal mit dem Anfang von Kapitel 34 die Kntwickelung des Reiches 
von Cuzco ganz von neuem und zwar erst mit dem Inka Yupanqui. 
Zunächst wird berichtet, daß es nicht weit von Cuzco einen Stamm 
gab, den man die Ayannacas nannte, als ob von denen noch nie die 
Rede gewesen wäre. Weder sie noch ihr hochmütiger reicher Häupt- 
ling Tocay Capac wollten dem Inka sich ehrerbietig erweisen, sie 
wiegelten vielmehr andere Stamme gegen Cuzco auf. Das erfuhr der 
Inka Yupanqui , versammelte seine (Geschlechter und Sippen und 
bildete aus ihnen die beiden Verbände, die seitdem Hanancuzcos und 
Hurincuzcos — Ober- und Untercuzco — hießen, das sind aber die 
beiden Gruppen der Inkageschlechter von Cuzco, die nach Kapitel 19 
schon von dein Inka Roca ') geformt worden waren. So schafft er 
eine feste Einheit aus ihnen und beratschlagt mit ihnen, was zu tun 
ist. Sie beschließen auf Eroberung auszuziehen gegen alle Nationen 
des Reichs, d. h. Perus, und alle Widerstrebenden völlig zu ver- 
nichten, den Anfang nber mit dem mächtigen und eingebildeten Cinche 
der Ayannacas Tocay Capac zu machen. Sie überfallen die Ayar- 
macas, schlagen sie im Gefecht, verwüsten ihre Ortschaften und 
rotten diesen Stamm so gut wie völlig ans. Tocay Capac wird ge- 
fangen nach Cuzco geführt und stirbt dort im Kerker. 

Sanuiento folgt hier ganz, der Sage, die dem Reiche des Inka 
ein mächtiges Reich dos Tocay Capac gegenüberstellte oder voran- 
gehen ließ. Bei Garcilaso de laVega") lesen wir, daß in grauer Vor- 
zeit von Tiahuanaco aus die Welt unter vier Herrscher verteilt wurde, 
Manco Capac im Norden, Colla im Süden, Tocay im Osten und 
Pinahua im Westen. Mit zwei dieser Rivalen um die Weltherrschaft 
räumt nach Joan de Santacruz Pachacuti Yamqui schon Manco Capac 
auf, . er vernichtet den Curaca Pinao (d. i. Pinahua) Capac und über- 
windet Tocay Capac*). Auch nach der volkstümlichen Erzählung, die 

1) Vgl. auch Cabcllo IJalboa, Ki|>. 3 (5. 36 f. bei iVrnaux ). Diesem Inka 
wird du offenbar nachgesagt, weil mit ibtn die Iteiho der Inka aus dem Ilanan- 
caaco-Verbande anfangt. In Wirklichkeit wird man über die Entstehungsgeschichte 
der Scheidung zwischen Ober- and Untercueco nichts gewußt haben. Die Or- 
ganisation der beiden Verbände wurde, wie Cobo (Bd. S S. 145) erwähnt, von 
einigen nicht Inca Roca zugeschrieben, sondern schon Manco Capac. 

2) Garcilaso, Commtntarios rtalu, P. 1 libro 1 cap. 18 (Lissabon 1609 BL 
16 b). 

3) Tres Rdaäonu de an/igüedadu jxruanai (Madrid 1879) S. 244. In einer 
meines Wissens bis jetzt noch anbenutzten Quelle, Ober die ich demnächst an 
anderer Stelle zu berichten vorhabe, wird Capac Inra Tocay Capac Pinau Capac 



CO*. 



Pedro Sarmiento de Gamboa, Gesch. d. Inkareiches, hrsg. v. R, Pietschmano 153 

Sarmiento uns erhalten hat, macht das Ueich von Cuzco sich Luft 
durch Beseitigung des Tocay Capac, nur ist allen hier die Leistung 
eines Einzelnen, des Herrschers, der in den Augen des Volkes über- 
haupt Urheber aller Macht und aller Satzungen war, des Pachacuti 
Inca Yupanqui. 

Uns kann nur lieb sein, wenn sich ergibt, daß Sarmiento ent- 
weder keine Zeit oder keine Neigung gehabt haben muß, Wider- 
sprüche in den Ueberlieferungen auszugleichen. In die Reihe dieser 
Diskrepanzen gehört, wie hier erwähnt sein mag, auch, daß er den 
Ursprung des Namens Pachacuti für den Inka Yupanqui auf zweierlei 
Art erzählt (Seite 63 und Seite 6ü). Nach der einen Angabo führt 
der Inka diesen Beinamen seit seinem ersten Siege über die Chancas, 
nach der andern seit dem zweiten und nach seiuer Erhöhung zum 
Herrscher. 

Zur Vergleichung der Nachrichten würde erwünscht sein, den 
Originaltext des Buches von Miguel Cavello Baiboa zu haben. In: 
ganzen betrachtet ist Sarmientos Werk für die Kenntnis der einhei- 
mischen Ueberlieferung eine Quelle ohne gleichen. Daß freilich eine 
nur von mnemotechnischen Hülfsmitteln unterstützte mündliche Ueber- 
lieferung nicht dazu angetan war, uns ein korrektes Bild des wirk- 
lich Geschehenen zu erhalten, daß vielmehr bei ihr für alle älteren 
Zeiträume das Wort gilt: %ttCc 24 xXio; oiov öxoöou.sv oio£ rt totitv 
— unterliegt keinem Zweifel. In wie vielen Einzelheiten weicht selbst 
der Bericht über den Bruderzwist zwischen Huascar und Atahuallpa, 
den Sarmiento wiedergibt, von den Darstellungen ab, die wir anders- 
wo von denselben Ereignissen erhalten. Er ist von den Gewährs- 
männern beglaubigt worden, die am besten über den wirklichen Ver- 
lauf unterrichtet sein konnten, und doch bleibt manches selbst in 
dieser Fassung recht im Unklaren, und allem Anscheine nach wird 
darin mehr als einmal, ohne daß unser Autor es bemerkt, ein und 
derselbe Vorgang auf zweierlei Art jedesmal als eine besondere Be- 
gebenheit erzählt'). 

Was Sarmiento selbst anlangt, so wird vielfach angegeben, daß 
er es gewesen sei, der den Kronprätendenten Tupac Aruaru Inca auf 

all der erste aller Inka und Vorläufer des Manco Capac hingestellt, .der eben- 
falls au dem Tambotoco hervorgegangen ist als Sohn der Sonoe uud des Mondes, 
Bruder des Morgensterns. 

1) Eine dieser parallelen Erzählungen habe ich in der Einleitung auf 
S. LXVI erwähnt; der iweite Fall findet sich auf Seile 114 des Textes. Zwei 
Vornehme namens Hango (= Hauco, Anco) und Atoc werden von Huascar Inca 
ungeschickt and Ton Atahuallpa geuiartert und hingerichtet. Auf derselben Seite 
begegnen wir Dochmali offenbar denselben Atoc uud Hauco als rcldhcrrn, die von 
Baucu gegen Atahuallpa entsandt werden. 

11* 






COHWU. UWVERSlTY 



154 GOtt. gel. An*. 1909. Nr. 2 

der Flucht ergriff, den dann Francisco de Toledo hinrichten ließ. So- 
weit ich sehe, fehlt es jedoch völlig an Belegen, sowohl dafür, daß 
er (Einleitung, Seite XXXXVI Ann). 1) diesen Ruhm für sich in An- 
spruch nahm, als auch, daß er (ehendort, Seite LXXI Zeile 1) zu der 
Mannschaft gehörte, die Martin Garcia Oiiaz de Loyola zur Verfolgung 
des jungen Inka mitgenommen hat Nicht verantwortlich ißt Sarmiento 
wohl auch für das Projekt der Sperrung der Magelhaens-StraGo, von 
der übrigens schon der chemalipe Vizekönig Garcia Hurtado de Men- 
dnza in einer Denkschrift spricht, die bald nach Toledos Amtsantritte 
verfaßt sein wird'). Im .1. 1579 macht auch Philipp II. selbst zu 
einem Bericht über I>rakes Plünderungen an der Küste Perus die 
Randbemerkung: Man prüfe, ob gut sein wird, im Magallanes- Hafen 
ein Fort anzulegen : ). Sarmiento nahm aus seinerzeit keineswegs an, 
daß Drakc durch diese Meerenge die Südsee verlassen habe, sondern 
dachte an einen vermeintlichen nördlichen Seeweg, der in 43° nördl. 
Br. von der amerikanischen Westküste nacli Labrador hinüber führe *). 
Die Angabc des D. Marcos Jimenez Über das Datum der Hin- 
richtung des Tupac Amaru Inca, — por el nies de muyo del aHo de 
1572 — das für die Feststellung der Tendenz der Inkageschichte 
Sarmientos so wesentlich ißt (Einleitung, S. XXXXVI Anm. I), ist aus 
der Augustiner Chronik des Calancha 4 ) entnommen, die mir erat 
nachträglich zugänglich geworden ist. Außer Toledos anonymem Bio- 
graphen war bis dahin Calancha für uns der einzige eingehender 
unterrichtete Gewährsmann. Inzwischen sind jedoch zwei andere Be- 
richte veröffentlicht worden, der des BalUsar de Ocampo, eines Kriegs- 
mannes, der den Angriff auf die Aufständischen von Vilcapampa mit- 

1} Vgl. Coitcdon de doc. ined. p. la hixt de Kap., T. 04 S. 252. Seite 251 
spricht er von ciaer Entduck u Dg» fuhrt nach der Meerenge, die er 1554 angeordnet 
hat Dazu: Cbriitobal Suarez do Figueroa, Hechoe de D. Garcia Hurtado de 
Mendota, S. 86—90; 105. Relation del ultimo riage al Eitrecho de Magallanea 
de la fregala Sta Maria de la Caheia (Madrid 1788) S. 219—220. Jamea Burney, 
A Chronolog. Hislory of (he Discotcries in (he South Sea, P. 1 S. 247—249. 

2) Mirue ei »erd bueno hacer un Inerte en el Puerto He Magallanu (Co- 
leccion de docum. inediL p. la lustona de Eepoüa 91, 465). Kbendort (S. 470) 
eine analoge Bemerkung von Antonio de Padilla. 

3) Colecc. de doc. ined. p. la JUat de Etp. 94, 444 u. 445. Die Aussagen 
von der Riesengestalt der Patagomer gehen zunächst ichon auf die Begleiter 
Magelbaeus' zurück. Vgl. z. B. Juan Ochoa de la Saide, Primera Parte de la Ca- 
rolea (Lissabon 1686) Bl. 113 b. 

4) Antonio de Calancha, La Corönica moralitada del orden de San Angurtm 
en el Peru, T. 1 (Barcelona 1638) lib. 4 cap. 8; S. 831 : La muerte deste Aey fut 
el ano de mit i quiniento* i tetenta i do* por Mayo. Das Datum maä verfrüht 
sein, wenn, wie Calancha sagt, der Feldzug, der inr Oef an gennah me des Tupac 
Amaru fuhrt, erst am 30. Juli 1572 begann. 



COßNUl UWVERSITV 



Vcilro Sarmionto do Gamboa, Gesch. d. Inka reiche*, hrsg. v. lt. Pictschmann 155 

gemacht, aber erst lange danach (1610) darüber geschrieben hat 1 ), 
und eine Aufzeichnung des Priors von St. Domingo zu Cuzco, Gabriel 
de Oviedo, der im Oktober 1571 im Auftrage des Vizekönigs den 
vergeblichen Versuch machte, zu Titu Cusi Yupanqui vorzudringen, 
um mit ihm zu verhandeln, und zu den Geistlichen gehörte, die Tupac 
Amaru noch sclmell vor seiner Verurteilung mit den wichtigsten 
Glaubenslehren der katholischen Kirche vertraut machen mußten 1 ). 
Es bestätigt sich, daß Titu Cusi Yupanqui- bei den Spaniern für 
lebend galt, bis Vilcapampa eiobert wurde, damals aber bereits bei- 
nahe ein Jahr tot war, und daß er gegen das Erbrecht seinem Bruder 
die Regierung vorenthalten hatte. Ocampo verlegt Feldzug und Hin- 
richtung in das Jahr 1571, äußert sich jedoch selber, wenn auch nur 
beiläufig, nicht sehr zuversichtlich über sein Gedächtnis. Oviedo da- 
gegen Betzt wie Calancha und der anonyme Biograph Toledos beides 
in das Jahr 1572. Den Todestag des Tupac Amaru Inca nennt auch 
Oviedo nicht, dagegen den Tag, an dein er gefangen nach Cuzco ge- 
bracht wurde. Es war der Tag des heiligen Matthaeus, d. h. der 21. 
September 1572. Es stimmt das zu einer Reihe zuverlässiger anderer 
Zeitangaben, die wir über diese Begebenheiten besitzen. — 

Ich lasse hier noch einige Zusätze und Aenderungen folgen, zu- 
nächst zu der Einleitung. 

Seite VI Zeile 1. Die genauen Maße sind 292,5 mm: 199 mm. 

Seite VII Anm. 2 lies: Seile IV. 

Seite VIII Zeile 10 lies: wachsendes Engel. 

Seite XII Zeile 21 ües: ni que entender. 

Seite XIII Anm. 2 Zeile 5 lies: W. ßolluert and Clements li. 

Miirkkam. 

Seite XVI Anm. 2. Vergl. auch Jimönez zu Cobo, Bd. 3 S. 117 
über die ersten Ermittelungen der Spanier über die Herkunft der 
Inka und das Zustandekommen ihres Reiches. 

1) Vergleiche die englische UcbcreeUung, die Sir Clement« Markham im An- 
hange io leiner Ucbertragung des Werke« Sarmicnto* 1007 (Work$ istited by 
tkt Hakluyi Society, See. Ser., No. 22) veröffentlicht hat. Sir Clement« Markbam 
bitte die Gute, mir eine Abschrift dei Original-Texte« zu leihen. Nach einer Be- 
merkung, die Don E. I^rrabare y Unitaae in der Zeitung El Qmercio (Lima) 
Tom 3. Mai 1908 macht, gibt es : aobre loa iuceaoa de eaa epoea una mim de 
doemmemtoa y papelu, que he tenido en mit mnnoa cariai •-•'-, en la Real Aca- 
demi* de Hietoria, de Madrid. 

2) Der Original-Text iat in der Betintn Hiitorica, Orgnno del Irulituto Hi- 
nehco del Pen, T. 2 (Lima 1907) S. 66—73 gedruckt, eine Quelle, auf die mich 
raerit Sir Clement« Markham aufmerksam gemacht hat, der eine Uebenetxung 
»!• Supplement de« üben erwähnten Bandes der Hakluyt Society 1906 veröffeut- 

Itta 






ruuHKERSirr 



IM Gott gel. Am. 1909. Nr. 2 

Seite XVIII Anm. 2. Polo de Ondegardo verfaßte schon 1561 
eine ühnliche Denkschrift, wie er sie 1571 für den Vizekönig Toledo 
niederschrieb. Fernando de Santillan erwähnt (ZW* Rdaciones, 
S. 33 f.) ein Verzeichnis der Huaka von Cnzco, das Polo de Onde- 
gardo aufgestellt habe. Nach dem, was er darüber mitteilt, besteht 
kein Zweifel, daß Cobo seine in ihrer Art einzigen Nachrichten über 
die Huaka von Cuzco aus dieser topographischen Aufzählung ent- 
nommen hat 

Seite XVIII Anm. 3. Daß die Berichte über die Visita general 
des Vizekönigs vor 1570 nach Spanien geschickt wurden, geht aus 
einer Bemerkung hervor, die in der CoJcccion de doeumentos inidiies 
para 1a Instoria de Esjxitio, T. 94 Seite 521 abgedruckt steht 

S. XX X X III Am. 3. In der Sammlung Dr. Arthur Baesslers im 
Museum für Völkerkunde zu Berlin befindet sich die Mumie eines 
Puma mit Federgewand, goldenen Spangen und reichem Schmuck aus 
Ketten von Korallen, Muscheln und hartschaligen Früchten. Ein 
peruanischer Mythos, den Francisco de Avila mitteilt, enthalt gerade- 
zu die Vorschrift, den Kopf mit den Zähnen darin an dem Felle des 
erlegten Puma zu lassen wie auch Füße und Schwanz. Man stülpte 
dann sich den Puma-Kopf über. Doch wer das Puma-Fell tragen 
wollte, hatte zuvor ein Lama als Opfer darzubringen und dann mit 
dem Fell angetan zu tanzen und zu singen. 

Seite L Anm. 1. Von Gesängen als Quellen geschichtlicher Nach- 
richten spricht auch Cieza 2 Kap. 21 (S. 80). 

Seite LV, unten. Vergl. auch Cincbi Roca als Name eines Sohnes 
des Tupac Inca Yupanqui. 

Seite LVI Zeile 2 u. fgde. Vergl. Montesinos p. p. Jimönez 158 
und jetzt auch Pevista histörica, T. 2,44 — 45. 

Seite LVII Anm. 1. Vergl. unter anderm auch fidaciones geo- 
rjräf. 2 Ap., S. M VIII ; 3, 111; und über die Stellung der Indianer- 
Häuptlinge in Krieg und Frieden auch Th. Waitz, Die Indianer 
Nordamcricas (Leipzig 1865) 112—115. 

S. LXXVI Zeile 1. Diesen Bericht scheint Toledo in einem Briefe 
an den König (Col de doc. ini-d. p. la hisL de Esp. 94, 335) als La 
enlrada y notiaa de los Moxos zu bezeichnen. 

Seite LXXVH unten war zu erwähnen, daß im Anlaute und In- 
laute R für rr eintritt 

Seite LXXIX. Sind für auslautendes n nur die Beispiele beizu- 
behalten, in denen das damit endende Wort nicht den Genetiv vor 
sich hat und nicht im Satzverbande steht 

Seite LXXXVIII Zeile II. Die Iscayngas, d. i. Iscaicincas = 
Doppelnasen sind überhaupt ein Volk, das der Fabel angehört L'eber 



_ 



; r uUMW£RSJTy 



Pedro Sarmiento de Guntoa, Gesell, d. Inkueicbes, hrsg. v. R. PictBchmann 167 

die Wildheit der Pilcozoues kann man jetzt auch Baltasar de Ocampo 
vergleichen. 

Seit« LXXXXV Zeile 7. Zu dem Texte von Ranke vergl. auch 
die Bemerkung von Jimenez in den Hclacioncs gtogrät l.XCVI; 
2, XXIX— XXX. 

Seite LXXXXVI Zeile 8 lies quae solis ardore. Diese Angabe 
über die quam pars orbis ist ein Zitat aus den Etymologien des 
IsidoniB von Sevilla (14, 5). Vergl. auch Zeitschr. f. wissensthafil. 
Erdkunde, Bd. 4 S. 104. 

Seite LXXXXVI Zeile 23. Die Schreibung Metaca führt auf Anie- 
rigo Vespucci (vergl. die Ausgabe von F. A. de Varnhagen, Lima 
1865 S. 62) zurück. 

Seite LXXXXVI! Zeile 31 war hervorzuheben, daß gerade die 
Gebiete, die durch Vartemas Nachrichten erschlossen waren, als der 
>Novus Orbis« betrachtet werden. — Zeile 35. l'eber Lorenzo Esto- 
pinan de Figueroa vergl. auch Colecciön de doc. in id. p. I. hist. de 
Esp. 94, 161 u. 194. Relaciones gcogrdf. 2,93. Cieza, Gtterra de 
Quito, S. 19. 36. 79. 

Seite CIX Zeile 15. An anderer Stelle (Cot. de doe. iWA p. la. 
kist. de Esp. 94, 312) wird Miguel de la Serna als derjenige genannt, 
der Francisco Hernändez Girön gefangen nahm. — Zeile 34 wird 
Uancouyüu zu lesen sein. 

Zum Schlüsse noch einige Erläuterungen und Berichtigungen zu 
dem Texte. 

Seite 2 Anm. 2 Zeile 3 ist zu lesen : Eberhard Frommoll. 

Seite 3 Zeile 25. Zu dem Hinweise auf die überseeischen Be- 
sitzungen Spaniens, der in dem Motto Plus Ultra gesucht wird, vergl. 
auch die Auseinandersetzung von Pero Anton Beutcr, corünica general 
de Espuna (Buch 2 Kap. 38; S. 210—212), nach der es bedeutet 
Mos (i/.'.i del mar conoeido, »uis (Uta del mundo usailo, ä nuevo 
mundo. 

Seite 5 Zeile 17 wird del inmenso zu lesen sein. — Anm. 1 Zeile 5 
lies: Sarmiento. 

Seite 6. Vergl. auch die Aufzahlung der Ansiedlungen Jtelaeiones 
geogrdf. 3,10—11. Ueber Santa Cruz de la Sierra und Nuflo de 
Chaves Relac. geogr. 2,82 f.; 157; 162—169; 173; Ap. XLI— XL VII. 
Col. de doc. del Arch. de Jndias 4,378—390; 20,549 u. 559. Col 
de doc. ined. y. la hist. de Esp. 94, 488 Nr. j. — Anm. 2. Vergl. 
auch § 28 der sogenannten Xuevas leyes. 

Seite 7. Eine ähnliche Huldigung nahm Francisco de Toledo in 
Potosf von zwei Häuptlingen der Lipcs entgegen. Es soll daraus das 



Ic 



CORHEU. UNIVER3TI' 



15» (iotl. gel. An«. 1909. Nr. 2 

Sprichwort entstanden sein: Dos indios cngaHaron « un visoircy 
(Rehe, geogr. 2 Ap. XXIV f.). 

Seite 8 Zeile 2 und fgde. beginnt ein Satz, zu dem der Schluß- 
satz fehlt, weil die Konstruktion aus dem Gleichgewichte gekommen 
ist. Kr hatte ungefähr lauten sollen ; que probada la tiranfa, se en- 
tenderä el verdadero y santo titulo que V. M. tiene especialmente ä 
este reino y reinos del Peru. Man kann aber zur Not auch y dermis 
desto de sus tiid>iicas leyes y eoxttimbies se entenderä ... noch an das 
vorhergehende anschließen und es zu de stierte que nehmen. 

Seite 11 Zeile 18 ist bei näherem Zusehen in der Handschrift 
noch eine Korrektur zu erkennen, bei der IHolomeo in Plolcmeo ver- 
bessert worden ist. 

Seite 13 Zeile 27 lies: 6 u lo menos. 

Seite 14 Zeile 2. Rafael Pardo de Figueroa in seinem Aufsatze 
über das llegimiento de mutegacion des Pedro de Medina (Seite 14 
des Sonder- Abdrucks, Cadiz 1867) sagt: Vor altitra se defiue solo la 
meridiana del Svl y la del polo sobre el hontonte, ünicaa que entonces 
se usaban. Con el mismo tocahlo nombraban la latitud. 

Seite 16 Zeile 3 lies: algo en dttda. 

Seite 16 Zeile 16/17 como se lec en el registro de Ins erüniewi 
klingt vielleicht nur zufällig an an die Aufschrift des ersten Blattes 
von Hartmann Schedels Weltchronik: Registrum huius operis libri 
Cronicarum. 

Seite 16 Zeile 23 lies: nuinerosisimamenle. 

Seite 27 Zeile 15 ist mandato in den Text zu setzen, und Zeile 25 
dispusieiün zu lesen. 

Seite 32 Zeile 24/25 hat offenbar Sarmieutos Abschreiber ein 
Wort ausfallen lassen; es ist zu lesen: huho eua/ro hombres y aialro 
[mujeres] hertnanos. Zeile 25 lies: pensamieiitos; Zeile 27: cual- 
quiera. 

Seite 34 Zeile 8 lies: deste. 

Seite 35 Zeile 11/12 lies: y los (min embaidos; vergl. Seite 68 
Zeile 27 : y traellas embaidas. — Zu Zeile 36 fgde. vergl. was Gar- 
cilaso (P. 1 libr. 2 cap. 19) über den Kultus des weißen Lamas im 
Colla-Gebiete erzählt. — 

Seite 38 Zeile 3 guarachico = huaraehicuy heißt so nach Imara, 
dem Beinkleid, das bei dieser Feier dem Jüngling verliehen wurde. 
Das Durchbohren der Ohren nennt Baiboa (Kap. 1 ; S. 9) tocochiqui 
(wohl = tocochieuy), von toeo das >Loch«. 

Seite 39 Zeile 13. Den Stein von Cnzco: Kutko easa (wohl mit 
JimÄnez in caca zu ändern) oder Kutko rumi erwähnt auch Santa- 
cruz Pachacuti (Trcs Relaciones, S. 243). 






COPHf li UNWERSirv 



Pedro Swmicnto de Gamboa, Geicb. d. Inktreichea, hrsg. v. R. Piettdimann 159 

Seite 40 Zeile 19 ist wohl zu schreiben: [les] forsb [ä] colver 
las espaldas. — Zu der Erbauung von Indicancha vergl. auch Cobo, 
Bd. 3 S. 130. 

Seite 43 Anui. 2 und 44 Anm. 3. Die Chronologie des Genäbrard 
geht auf Marianus Scotus zurück. Der Papst Donnus kommt ins Jahr 
675 auch nach der Chronolo'jia des Mercator (Köln 1569). 

Seite 45. Vergl. Baiboa, Kap. 2 (S. 21 f.). — Anm. G Zeile 4 lies: 
citcrjto. 

Seite 48 Zeile 9 ist das giierian der Hdschr. in quariau zu 
ändern. 

Seite 49 Zeile 6 und fgde., ein Anakoluth. Der Satz hatte ur- 
sprünglich lauten sollen : Este Inga Hoca , aunqae ul prineipio . . . 
moströ brios . . ., diöse luego ä placercs . . . 

Seite 50 Zeile 3 vergl. Cicza 2 Kap. 11. 

Seite 55 Zeile 31 lies: sucediö. 

Seite 56 Anm. 4 lies : sudsudeste. 

Seite 57 Zeile 10 bezieht sich de linujc dv Ituju Itoca Inga nur 
auf Vicaquirao, denn Apo Mayta gehört dem Hause des Capac Yupan- 
qui an; vergl. S. 48. — Zeile 18 hat die Hdschr. behetritu. 

Seite 62 Zeile 13 ist wohl zu schreiben: de todos sus [untrj pu- 
mdos. 

Seite 65 Zeile 6 ist das Komma hinter paiecicr* zu tilgen. 

Seite 67 Zeile 29 ist statt medir wohl medio zu schreiben. 

Seite 69 Zeile 20. Cinga wird als Hügel in der Nachbarschaft 
von Cuzco auch erwähnt von Cobo, Bd. 3 S. 133. 

Seite 71 Zeile 23. Vergl. Baiboa (Kap. 5; S. 51— 53), der von 
einem alten Triumphliedc spricht, das den Sinn habe : ich trete meine 
Feinde mit Fußen. 

Seite 72 Zeile II. Nach Cobo, Bd. 3 S. 142 wohnen die Cuyos 
in den Anden. Vergl. im übrigen zu dieser Erzählung Baiboa 
(Kap. 4; S. 43— 46) und Joan de Santacruz Pachacuti (Tres Itela- 
cionts, S. 279). AyanquiUdama ist vielleicht nach dem letzteren Texte 
in Ynmquilalama zu andern. 

Seite 73 Zeile 27 ist zu lesen: dicitndule qiie que bitscaba. 

Seite 74 Zeile 12 ist wohl zu achreiben tuviesefnj. 

Seite 76 Anm. 6. Vergl. auch Tres litlacioncs, S. 309: Suvga- 
enncha. 

Seite 77 Zeile 17 lies: y Ins demäs. 

Seite 80 Anm. 4 tilge hinter 4 : Hdschr. 

Seite 81 Zeile 15 müßte mit DiüUs besser ein neuer Absatz be- 
ginnen. 






COBHEU UNNERSlTY 



160 Gölt. gel. Am. 1909. Hr. 2 

Seite 84 Zeile 14 lies: ya muy viejo. — Zeile 28 llayto (hier 
und Seite 87) = llaitu ist eine Nebenform von Uautu. 

Seite 86. Zu Kapitel 44 vergl. Cieza 2 Kap. 56 (S. 208—214). 
Balboa Kap. 6 (S. 75—77). 

Seite 87 Zeile 30 wird zu schreiben sein : Fiaja [y] Jalca. Nach 
Balboa marschieren die Truppen Über Chazmal, Xalca, Apia, Javante. 

Seite 89 Zeile 4 otras verbessert aus otros der Handschr. — 
Zeile 31. Man würde vielleicht erwarten: Topa Inga Yupanqui Cuzco 
Cuzco ; vergl. aber Capa[c] Inga auch Seite G6 und 94. 

Seite 95— 96. Vergl. J. Santacruz Pachacuti (Treu Heluciones, 
S. 289— 291). 

Seite 1 03 Zeile 7 ist in den Text zu setzen : U levanlaron = 
>man gab ihr Schulde — Zeile 31. Vergl. Tres Relaciones, S. 293 
bis 296. Cobo, Bd. 3 S. 178 f. 

Seite 104 Zeile 23. Vergl. Cobo, Bd. 3 S. 180. 

Seite 105. Zu Kapitel 60 vergl. Cieza 2 Kap. 66. Cobo, Bd. 3 
S. 182; 185—187. Balboa, Kap. 13; S. 175—180. 

Seite 108 Zeile 1 lies: y asi esta fue una gran perdida. 

Seite 110 Zeile 3 vergl. Tres Relacioncs, 273: Chincbacocha als 
Huaca. 

Seite 112 Zeile 14 liegt ein Versehen des Schreibers der Hand- 
schrift vor; lies wie Seite 105 Zeile 31: Topa Citsi. 

Seite 118 Zeile 4 ist zu schreiben l'reo Guarfaitjga. Vergl. 
Cieza 2 Kap. 73; S. 276. 

Seite 119 Zeile 23 lies: caer. 

Seite 121 ist Anm. 7 zu streichen. 

Seite 122 Zeile 9 lies: 67 und zähle dementsprechend weiter. 

Seite 123 Zeile 9 lies: destus muertes. 

Seite 126 Anm. 2. Mit foedifragus ist wohl eigentlich fidefmgus 
gemeint. 

Seite 134 Zeile 17 lies: h contenido deste testimonio. 

Seite 150. Unter Raura Panaca lies: Cobo 3, 135. Statt Sayre 
Sopa lies: Sayre Topa » Sayri Tupac. 

Göttingen Pictfchmann 



COfiHEU UN(V£R9IY 



A. Wenzel, Die Weltanschauung Spinozas. I 161 



Alfred Wenxel, Die v. , liioschiuung Spinozai, 1. Teil: Spinozas Lehre 
Ton Gott, von der Erkenntnis und dem Wesen der Dinge. Leipzig, Wilhelm 
Eogulmann, 1907. 8°. 479 Seiten. 

Der Verfasser spricht in der Vorrede seines Werks die Ueber- 
zeugung au-, >daO wir auf dem Wege einer mit dem Bewußtsein des 
BesserwisscnB sich spreizenden, ewig nörgelnden und daher stets nur 
zersetzend wirkenden Kritik dem Verständnis der spinoziscuen Thilo- 
Sophie nicht näher kommen <. >Mag<, fährt er fort, >dieser Weg von 
vielen auch für den einzig wahren und einzig wissenschaftlichen ge- 
halten werden, so bekenne ich mich doch freudig zu dem Grundsätze 
Goethes, daß man nichts kennen lernt, was man nicht liebt, und daß, 
je tiefer und vollständiger die Kenntnis werden soll, desto stärker, 
kräftiger und vollständiger die Liebe sein muß«. Goethes Grundsatz 
ist gewiß richtig: man kann etwas gründlich kennen lernen nur, 
wenn man sich völlig darin zu versenken im Stande ist, und hierzu 
bedarf es der Liebe, der hingebenden, sehenden und verstehenden 
Liebe. Diese Liebe ist aber des Verfassers Liebe nicht : seine Liebe 
ist gewalttätig und blind, er geht nicht in liebevoller Selbstvergessen- 
heit den Gedankenwegen Spinozas nach, sondern er sucht gewisser- 
maßen Spinoza dazu zu zwingen, so zu denken, daß er ihn lieben 
kann. Und hierbei entdeckt sich denn die wahre und eigentliche 
Liebe des Verfassers: sie heißt nicht Spinoza, sie heißt Wilhelm 
WundL So gehört das Buch des Verfassers in eine Klasse mit den 
Erzeugnissen, die wir dem modernen Kantianismus zu verdanken haben: 
wie in diesen alle möglichen Philosophen von (ich glaube) Parmenides 
an als Vorläufer Kants in Anspruch genommen werden, ebenso findet 
unser Verf. bei Spinoza allenthalben Antizipationen und Vorklänge 
Wundtscher Lehren. Ich gestehe, daß mir derlei Bücher unerträglich 
sind, weil sie das Verständnis der behandelten Denker durch die be- 
ständige Einmengung andersartiger Gedankenreihen nur erschweren 
und verdunkeln. Immerhin können sie in seltenen Ausnahmefällen 
außerordentlich anregend wirken, wenn sie aus der Feder eines 
scharfsinnigen und in der historischen Kritik geübten Mannes stammen; 
wofür ich als Beispiel Paul Natorps interessantes Werk über Piaton 
nennen darf. Unser Verfasser aber ist einer von denen, die Piaton 
einmal die advta ö.ioö xoxävtic nennt, und von historischer Kritik 
findet sich bei ihm kaum eine Spur. Man sollte doch meinen, daß' 
wer ein umfangreiches, mehrbändiges Werk über Spinoza schreibt* 
einige Seiten dafür übrig haben sollte, um eine Ansicht über die 
einzelnen Schriften Spinozas und ihre Bedeutung für die endgültigen 



COß« -, 



162 Gott, gel Aoz. 1909. Nr. 2 

Lehren seiner Philosophie kundzugeben und zu begründen. Allein 
davon ist nirgendwo etwas zu finden. Der Verf. zitiert alle Schriften 
Spinozas bunt durcheinander, und wenn er auch von den mannig- 
fachen Kontroversen, die sich an sie knüpfen, weiß, so geht er 
doch niemals genauer auf sie ein, sondern behandelt im ganzen die 
Opera omnia Spinozas als gleichwertige Quellen. Zwar sind seiner 
Ansicht nach »Meinungsänderungen der Philosophen < nichts seltenes, 
gleichwohl erscheint es ihm aber als die »ultima ratio« der Inter- 
pretationskunst, solche anzunehmen (Seite 194 Anm.); und so benutzt 
er für seine Darstellung frischweg den, wie Freudenthals Untersuchungen 
gezeigt haben, so widerspruchsreichen kurzen Traktat und die, wie 
allgemein bekannt, nur mit Äußerster Vorsicht zu gebrauchenden Co- 
gitata meUphysica in gleicher Weise, wie die späteren Hauptwerke 
des Philosophen. Entbehrt somit das Buch im ganzen einer kriti- 
schen Fundamentierung, so laut sich dasselbe Über die einzelnen 
Kapitel sagen. Anstatt daß die für das jeweilige Thema in Betracht 
kommenden Stellen sorgfältig gesammelt, gesichtet und in ihrer Be- 
deutung für die Lehre Spinozas gewürdigt werden, bekommen wir 
ein wüstes, oft weit von der eigentlichen Frage abschweifendes Rai- 
sonnement zu hören, nach dessen Lektüre wir weder die Meinung 
Spinozas noch die des Verfassers kennen. Der Verf. wollte, wie er 
sagt (Seite V), »Klarheit haben, Klarheit um jeden Preis<. Diesen 
Zweck hat er gründlich verfehlt. Das einzige, worüber sich der Leser 
des Buches klar werden kann, ist des Verfassers Unklarheit. Um an 
einem Beispiel die geschilderte Art des Verfassers zu illustrieren, 
greife ich den Abschnitt über »die Begriffe Cogitatio und Volnntas< 
heraus (Seite 80— 106). Diese Begriffe sind nach des Verf-s Meinung 
so bedeutsam, daß es lohnt, sie mit modernen Anschauungen zu kon- 
frontieren. Daher entwickelt er zunächst diese modernen Anschau- 
ungen, die keine andern sind, als diejenigen Wilhelm Wundts, und 
sich in den Sätzen des Verf. resümieren: »Kein Denken ohne Selbst- 
bewußtsein. Selbstbewußtsein aber ist nichts anderes als die Zu- 
sammenfassung einer Gesamtheit von Erlebnissen znr Kraft eines 
einheitlichen planvollen zielbewußten Willens«, »Denkgesetze sind 
Willensgesetze« u.s. w. Dieser Gedanke wird breit ausgeführt (bis 
Seite 89); es wird das Urteil besprochen, der Bogriff, das Erkennen, 
als Anwendung des Kausalgesetzes auf die konkreten Erfahrungs- 
inhalte, und so mancherlei anderes, was zur Sache nicht gehört Das 
' wesentliche ist (wie sich der Leser selbst klar zu machen hat) der 
in den eben zitierten Sätzen angegebene Grundgedanke, daß das Er- 
kennen ein Wollen ist, daß das logische Denken sich durch das ziel- 
bewußte Wollen von der bloßen Assoziation unterscheidet. Der Verf. 



CORNf 



A. Weniel, Die Weltuiichinung Spinoui. I 163 

geht nun zu Spinoza über (Seite 89) und kritisiert zuvörderst dessen 
Theorie von der Genesis der notiones transscendentales, die ihm nicht 
richtig erscheint, weil seiner Ansicht nach auch für das Zustande- 
kommen dieser Begriffe die Mitarbeit des bewußten willentlichen 
Denkens unerläßlich ist. Dann aber lobt er Spinoza: »Bloße Asso- 
ziationen sind noch keine logischen Denkhandlungen. Das war eben- 
falls eine Grundüberzeugung Spinozasc (Seite 90). >Liegt aber das 
Wesen des Denkens nicht in der assoziativen Verbindung, so war es 
um so nötiger ein Kriterium zu suchen für das, was im eigentlichen 
Sinne ein logischer Denkakt genannt werden muß. Als dieses Krite- 
rium hat Spinoza richtig das Moment der Aktivität und Produktivität 
erkannt, das nach seiner Meinung mit jedem logischen Denken und 
adaequaten Erkennen notwendig verbuudeu ist« (Seite 91). .Mau ahnt, 
worauf das hinaus will: Während für Spinoza gerade das charak- 
teristisch ist, daß er alle lebendige Produktivität in die Starrheit 
bloßer logischer Folgen umdeutet, so daß mithin nicht die Aktivität 
Kriterium des Logischen, sondern umgekehrt das Logische Kriterium 
der Aktivität ist, soll er hier zum Vertreter Wundtscher volun- 
taristischer Lehren gemacht werden. Und da kommt dem Ver- 
fasser das Coroll. zu Eth. II 49 sehr zu paß: >Mit Rccbt< sagt er 
(Seite 91) »hat Camerer den Satz voluntas et intellectus unuui et 
idem sunt als einen der wichtigsten Sätze in der Erkenntnislehre 
Spinozas bezeichnet. Was aber hat Spinoza unter voluntas ver- 
standen Vc Im Anschluß an Camerer stellt der Verf. zunächst ganz 
richtig fest, daß die volitio gleich dem Urteilsakt ist Aber bald 
zeigt sich der Pferdefuß: >diese facultas oder vielmehr, da Spinoza 
ein allgemeines Seelen vermögen nicht anerkennt, dieser einzelne 
Akt des Bejahens und Verneinens, wie ihn nach der Lehre des Phi- 
losophen jede Idee mit Notwendigkeit einschließt, bezieht sich nur 
auf die Idee selbst, zu der er gehört; er drückt das wirkliche W r esen 
der Idee aus (Eth. II, prop. 49 Dem. [hier steht aber keineswegs, wie 
der Verf. vermuten läßt: cssentiam formalem ideae exprimit, sondern 
lediglich: ad essentiam ideae pertinet, nee aliud praeter ipsam est; 
die volitio geht also in der Idee auf, nicht umgekehrt]) und stempelt 
damit diese Idee gleichsam zu einem inneren geistigen 
Schöpfungsakt [vom Verf. gesperrt]« u. s. w. Der ganze Ab- 
schnitt, der dann ein gleich noch zu erwähnendes Mißverständnis ent- 
hält, endigt mit der gründlich verkehrten Behauptung, »daß das 
Wesen alles Erkennens und Vorstellens ein und dasselbe nämlich 
Wille ist«. Als ob Spinoza jemals das Willensmoment in der Idee 
dem intellektuellen Moment als das Wesen gegenübergestellt hätte, 
als oh nicht vielmehr die ganze Tendenz Spinozas darauf ausginge, 






CORKEU UNIVERSIIY 



164 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 2 

das emotionale Seelenleben zu intellektualisieren ! Um die Sache 
schließlich noch ganz schlimm zu machen, zitiert der Verf. im An- 
schluß hieran und als Bekräftigung die Cogitata nietaphysica II 
Cap. XII § 9 und 11, in denen Spinoza unter ausdrücklichem Hinweis 
auf Descartes' vierte Meditation die cartesianische Lehre vom freien 
Willen als einem Grundvermögen der Seele vorträgt! II Was soll 
man dazu sagen? Nun aber noch das vorher angedeutete Mißver- 
ständnis: es handelt sich um die Worte in Eth. III 9 Schol. : >Hic 
conatus, cum ad mentem solam refertur, voluntas appellatur; sed 
cum ad mentem et corpus simul refertur, vocatur appetitus . . . 
Peinde inter appetitum et cupiditatem nulla est differentia, nisi quod 
cupiditas ad homines plenimque referatur, quatenus sui appetitus sunt 
conscii ete.< Der Verf. meint diese Worte so interpretieren zu 
müssen, daß die verschiedene Benennung des Strebens abhängig 
davon sei, ob das Ziel oder der Zweck des Strebens einzig und allein 
auf geistigem oder aber zugleich auf geistigem und körperlichen Ge- 
biete liege, und er tadelt Spinoza, daß er das Wort Zweck hier nicht 
gebraucht habe, wie er hätte tun müssen. Diese Interpretation ist 
natürlich ganz unrichtig. Die Stelle ist vielmehr so zu verstehen: 
denken wir nur an das Streben der Seele allein, als an den bloß psy- 
chischen Akt, so sprechen wir von Wille; denken wir dagegen daran, 
daß jedes Streben der Seele einem Streben des Körpers parallel 
geht und so mit diesem verbunden ist, so reden wir von Trieb. Um 
die Objekte des Strebens ist es Spinoza hier garnicht zu tun; er 
hatte daher auch nicht die geringste Veranlassung, den Zweckbegriff 
hier hereinzuziehen. - Man ist in den Geist des Spinozismus sehr 
wenig eingedrungen und unterschätzt den Scharfsinn des großen 
Denkers sehr, wenn man glaubt, er habe nötig gehabt, sich um die 
Anwendung des Wortes Zweck herumzudrücken. Im Zusammenhang 
dieser Erörterungen berührt der Verf. noch eine bekannte Schwierig- 
keit in der Auffassung des spinozistisehen Willensbegriffes und löst 
sie auf seine Weise. In der Ethik II 48 Schol. trennt Spinoza den 
Willen, als das Bejahen und Verneinen scharf von der Begierde als 
dem Erstreben und Verabscheuen, während in den späteren Büchern 
der Wille als das Bejahen mit der Begierde als dem Erstreben in 
eins gesetzt wird. Hier liegt ein offenbarer Widerspruch vor, der 
nur durch eine historische Betrachtung verständlich gemacht, aber 
durch kein Interpretati onskunststück weggedeutet werden kann, am 
wenigsten durch ein so harmloses, wie das des Verfassers. Dieses 
beruht auf dem soeben gerügten Mißverständnis der Stelle Eth. III 9 
Schol.; der Willensakt, meint der Verf., >ist nichts anderes als das 
Streben des Geistes, sich in der Form bestimmter Ideen zu modifi- 



CORMLl UNNERSm 



A. Wemel, Die Welt*n8«-h«uuDg Spinoru. I 106 

zieren und hat eben deshalb mit dem Begehren oder Verabscheuen 
der äußeren Dinge als solchen nichts zu schaffen. Dieses Begehren 
oder Verabscheuen ist zwar auch ein Streben . . . aber es bezieht sich 
stets auf Geist und Körper zugleich. Auch im Urteilen, also in der 
facultas affirmandi und [sie !J negandi, kommt die Tendenz der Selbst- 
erhaltung des Geistes zum Ausdruck, aber nur insofern sich diese 
Tendenz auf den Geist selbst bezieht. Auf Grund der Verschieden- 
heit des Objekts, auf welches sich das Streben richtet (heute würden 
wir für >Objekt< das Wort Zweck gebrauchen) ist auch der eigent- 
liche Inhalt des Strebens hier und dort verschieden«. Dies allen ist 
so unrichtig wie nur möglich. Nirgends hat Spinoza das Streben 
nach der Verschiedenheit seiner Objekte in Wille und Begierde spe- 
zifiziert, und es ist daher aussichtslos, mit Hülfe einer derartigen, 
seinem eigenen Denken fremd gebliebenen Spezifikation zwischen 
meinen AeuSerungen eine Einstimmigkeit herbeizuführen, die sie nun 
einmal nicht haben. Noch sei erwähnt, daß der Verf. sich fUr Spi- 
nozas Definition des appetitus wiederum auf die Cog. Met. II Cap. XII 
•i 12 beruft, wo die alte Lehre des kurzen Traktates vorgetragen 
wird, die am Ende des zweiten Buchs der Ethik noch ihr Wesen 
treibt, um dann vom dritten Buch an zu verschwinden. Jetzt weiter 
im Text. Von Seite 95 an sucht der Verf. nachzuweisen, daß die 
facultas affirmandi et negandi, wie er sich ausdrückt, >ein selbst- 
bewußter Wahlakt« sei. Hier gehen Wundtsche und Spinozistischc 
Psychologie aufs seltsamste durch einander. Man höre z. B. folgende 
Satze: >die Summe aller adäquaten und inadäquaten Ideen ist der 
menschliche Verstand. Aber dieser Verstand ist keine tabula rasa, 
auf welcher die Ideen >wie stumme Gemälde« eingezeichnet sind, 
sondern er ist die von der einheitlichen Kraft des Willens beherrschte 
und sich stets nur in einem gesetzmäßigen Zusammenhange seelischer 
Prozesse abspielende Aktualität des geistigen Lebens selbst« (Seite 97). 
Weiterhin zitiert der Verf. einen längeren Passus aus der Schluß- 
■nmerkung von Eth. II, worin der Satz vorkommt: >denn ich habe 
gezeigt, daß der Wille ein allgemeines Wesen ist, oder eine Idee, 
mit welcher wir alle einzelnen Willensakte, das ist das, was allen 
gemeinsam ist, ausdrücken«. Zu diesem Sata Spinozas fügt der Verf. 
die Erläuterung: »der Ausdruck 'der Wille ist ein allgemeines Wesen' 
ist also nur so zu verstehen, daß der Wille den Primat des 
Erkennens überhaupt bedeutet (vom Verf. gesperrt]. Als solcher 
ist der Begriff des Willens allerdings zugleich auch ein Allgemein- 
oder Gattungsbegriff, und es liegt hier ein Beispiel dafür vor, daß 
auch Spinoza nicht umhin kann, sich nicht bloß derartiger Begriffe 
zu bedienen, sondern stillschweigend ihre Berechtigung anzuerkennen« 






[UUNNERSJrr 



160 Qött. gel. Ans. 1909. Nr. 2 

(Seite 100). Ich für mein Teil brauche diesen Sätzen des Verfassers 
wohl nichts hinzuzufügen. In dem Stil der angeführten Stellen geht 
es ohne eigentliche Disposition und ohne daß das Thema streng fest- 
gehalten wurde fort bis Seite 103, wo dann Spinoza feierlichst zum 
»ersten konsequenten Voluntaristen< proklamiert wird, der >fur das 
ganze Gebiet des Erkennens den Primat des Willens sicher gestellt« 
habe. Wir wissen, wie das geschah, und werden uns daher hüten, 
mit einzustimmen. Den Beschluß des Abschnittes (bis Seite IOC) 
bildet eine kurze Betrachtung, wonach das Erkennen eine »ursprüng- 
liehe Funktion* des menschlichen Geistes ist, indem ohne Voraussetzung 
einer innern zum Wesen des Geistes gehörenden WillenBtätigkeit kein 
Erkenntnisakt zu Stande kommt. »Auch für Spinoza verbindet sich 
in jeden Erkenntnisakt ein apriorisches Element mit der empirischen 
Auffassung einer gegebenen Wirklichkeit. Zu jenem apriorischen 
Element gehört ... die volitio oder der Akt der Bejahung und Ver- 
neinung, durch den ein sinnliches Anschauungsmaterial oder ein Ein- 
druck der Außenwelt überhaupt erst den Charakter einer geistigen 
Schöpfung erhält*. Spinoza ist das natürlich nicht, das ist ledig- 
lich Wilhelm Wundt. — Sapienti sat! Ich denke, man wird mir 
dankbar sein, wenn ich auf das übrige Buch nicht eingehe. Man 
gewinnt überall den nämlichen Übeln Eindruck; der von mir näher 
besprochene Abschnitt ist durchaus typisch für das ganze Werk. 
Ueberall dieselbe Kritiklosigkeit, dieselbe Leichtfertigkeit der Inter- 
pretation, dieselbe Vermengung spinozischer und moderner Gedanken, 
dieselbe Dispositionslosigkeit der Argumentationen, überall dasselbe 
dürre Gestrüpp, nirgendwo empfängt man einen Tropfen wahrer Be- 
lehrung, belehrt wird man nur immer wieder aufs neue in peinlichster 
Weise über die gänzliche Verworrenheit des Verfassers. Es steht 
noch ein zweiter Band des Werks in Aussicht: es ist dringend zu 
wünschen, daß der Verfasser, bevor er ihn herausgibt, seinen, wie 
gezeigt, völlig disziplinlosen Geist, einer gründlichen historisch -kriti- 
schen Schulung unterwirft. Gewiß ist zum tieferen Verständnis eines 
großen Denkers noch sehr viel mehr nötig, als philologische Exakt- 
heit und historische Kritik. Aber ohne diese muß auch der schönste 
Enthusiasmus ergebnislos ins Leere verpuffen. 

Straßburg Otto Baensch 






COßNEU UNWERSHY 



Bullingers Korrespondent mit den Graubündncrn, hrsg. t, T. Scbiess. II. III 167 



Bullingers Korrespondenz mit den Graubündncrn, hr«. von T. 
BeMets. II. Teil; AprO 1557 bis August 1566. III. Teil: Oktober 1566 bis Juni 
1575. Basel, Verlag der Sanier Blieb- uod AntiqoariatshandluDg, vormals Adolf 
Geeriog, 1905—1906. (Quellen zur Seh weizergeschichte, hrs. von der 
Allgemeinen Gescliichtsfo rech enden Gesellschaft der Schweiz. Bd. XXIV, XXV.) 

Die GGA., 1905, Nr. 3, in ihrem ersten Bande zur Anzeige ge- 
brachte Edition ist durch die Arbeitskraft des Herausgebers in zwei 
starken Bänden von 824 und von 7G0 Seiten in einer unglaublich 
kurzen Zeit vortrefflich zu Ende geführt worden. Immerhin unter- 
scheiden sich die beiden letzten Bände vom ersten darin, daß bei der 
L'eberfülle des Materials die Briefe nicht mehr durchweg in extenso 
mitgeteilt sind, sondern daß nach Möglichkeit Kürzungen vorge- 
nommen wurden und bloße Regesten, mit Weglassung des Nebensäch- 
lichen und mit wörtlicher Aufnahme nur des Wichtigen, gegeben 
worden sind. 

Der zweite Teil weicht vom ersten hauptsächlich darin ah, daß 
Bullingers eigene Schreiben jetzt sehr viel zahlreicher sind: 327 
Nummern, und daß daneben nur ein einziger Korrespondent mit einer 
noch etwas größeren Zahl von Briefen vertreten ist. Das ist Johannes 
Fabricius, dessen Leben in der >Einleitung< vorgeführt erscheint. 
Johannes Schmid von Bergheim im Elsaß, der sich in Kabricius Mon- 
tanus umnannte, durch seine Mutter ein Neffe des Zürcher Mit- 
arbeiters an der Reformation Leo Jud, kam schon als Knabe nach 
Zürich und trat nach Vollendung der in Marburg fortgesetzten Studien 
1547 in den zürcherischen Kirchen- und Schuldienst, bis er 1557 
nach dem Tode des Comander als Prediger an die Martinskirche in 
Cur und so an die Spitze der bUndnerischen reformierten Kirche 
berufen wurde, in eigentümlicher Zurücksetzung des Gallicius, der als 
Pfarrer zu St. Regula in Cur zuerst zur Nachfolge berufen zu sein 
schien. Wahrscheinlich durch die Empfehlung Bullingers, unter dessen 
Augen Fabricius in Zürich wirkte, war dieser auserlesen worden, ob- 
schon er erst im dreißigsten Lebensjahre stund. Von dem Eintritt in 
Cur an beginnt nun der lebhafte Briefwechsel mit Bullinger, der 
sozusagen ununterbrochen zehnthalb Jahre dauerte, bis zum Tode des 
>überaus getreuen Mitbruders und hochgelehrten Mannesc, wie Bul- 
linger ihn benennt, der am 5. September 1566 der Pest zum Opfer 
fiel. Dazu kommt noch, daß nachweislich gar nicht alle Schreiben er- 
halten sind, wie denn Kabricius mitunter ausdrücklich Beseitigung 
von Briefen verlangte. Eingehend schildert der Herausgeber (S. XXI ff.) 
die vielseitige, oft recht schwierige Tätigkeit des Fabricius und bietet 

OSO. pi Am. ISOff. Hr. I 12 






FliUNWERW 



169 Gott- gel. Am. 1909. Nr. 2 

damit zugleich die beste Uebersieht des Austausches zwischen ihm 
und Bullinger. 

Von den weiteren in diesem Bande neu eintretenden Korrespon- 
denten Bullingers ist nur noch Friedrich von Salin durch eine etwas 
größere Zahl von Briefen repräsentiert. Ein humanistisch feinge- 
bildeter Mann, Schwiegersohn des Johann Travers, der in Bd. I schon 
erschien — drei Briefe stehen auch noch hier in Bd. II — , war 
Salis dadurch, daß sein Sohn Friedrich zum Behuf des I'< suches der 
Zürcher Schule Bullingers Hausgenosse geworden war, von 1557 bis 
1560 in einen regen Briefwechsel reichen Inhalts mit dem Zürcher 
Antistes getreten *). Wie schon früher, ist auch jetzt wieder die 
diplomatische Vertretung Frankreichs bei den droi rätischen Bünden, 
zuerst 1558 bis 1560 -lean .lacques de Cambray, hernach 1564 und 
15(15 Toniponne de Bellievrc, mit Bullinger in Verbindung gekommen. 
Von einem anderen wichtigeren Namen sind noch zehn Briefe mitgeteilt, 
dem italienischen Theoingen Hicronymus Znncliius, der von 1563 bis 
1566 die sehr schwierige Stellung eines reformierten Predigers in 
Chiavenna einnahm, dann aber einein Rufe an die Universität Heidel- 
berg folgte. Von den früher schon erwähnten Briefschreibern kehren 
Beccaria, Mainardus und besondere — mit 17 Briefen — Gallicius 

wieder. 

Die Briefe selbst lassen zumeist die Angelegenheiten, die Fabri- 
cius betrafen, hervortreten. Allein daneben verbreiten sich, wie in 
Bd. I, die Nachrichten über weite Gebiete. Mitteilungen aus Italien 
gehen über Cur nach Zürich, und besonders ist auch die dritte 
Session des Konzils von Trient ein Gegenstand großer Aufmerksam- 
keit, ferner Erledigungen des päpstlichen Stuhls und die Frage der 
Neuwahl. Die Vorgänge in Frankreich, des dortigen Religionskrieges, 
erregen lebhafte Teilnahme; einmal, 1558, redet Fabricius von einem 
Versuch , durch den französischen Gesandten auf den König zum 
Besten der Reformierten einzuwirken. Aber ebenso ist Bullinger Über 
die Vorgänge in England, zumal beim Regierungsantritt der Königin 
Elisabeth, gut unterrichtet 

In den Briefen des Fabricius spielen selbstverständlich die bünd- 
nerischen Sachen eine Hauptrolle. Seine Wirksamkeit ist ihm oft recht 
erschwert — ein Brief von 1558 (S. 74 — 77) entwirft ein anschau- 
liches Bild von den nicht erfreulichen Verhältnissen — , und noch im 
Todesjahre äußert Fabricius den Wunsch, aus seiner Stellung zurück- 
zutreten. Arge Aufregung erzengt der Wettbewerb Frankreichs und 
Spaniens um den Abschluß eines Bündnisses, und vorzüglich kehrt 

1J Vergl. »ach im Zürcher Tischenboch ron 1901 von T. Schieß: .Bullingers 
Bereitungen zur Familie Saht«. 



CQRWU 



BuHingers Korrespondenz mit den GrtubundDCrn, ling. v. T. Schie». II. III 169 

in den Briefen von 1564 diese Frage unaufhörlich wieder. Mit großer 
Besorgnis blickt Fabricius auf die Katholiken im Gebiete des oberen 
Bundes und daran anknüpfend mit den Glaubensgenossen in den fünf 
Orten der Urschweiz. Die gefährdete Stellung der Reformierten im 
Tale Misocco, wo zwar Beccaria von 1559 an zu wirken vermochte, 
die Anfechtungen der Gemeinden im Veltlin. dem immer wieder die 
Einrichtung einer Jesuitenschule bevorzustehen schien, geben ihm zu 
Befürchtungen Anlaß, und ebenso vermag Salis, der bis 1561 als 
Kommissar in Chiavenna amtete, über die Zustände in diesen Unter- 
tanengebieten der Bündner zu berichten. Daneben litt noch die Ge- 
meinde in Chiavenna unter bedenklichen dogmatischen Zwistigkeiten, 
deren Erwähnung in zahlreichen Briefen von 1561 wiederkehrt. Eine 
Sache, die Fabricius mit nachdrücklichem Eifer betrieb, war der 1558 
bis 1561 angestellte Versuch, das Bistum Cur zu säkularisieren, der 
in Bullinger schwere Zweifel erregte, wie denn ja auch eine Durch- 
führung sich als unmöglich herausstellte; immerhin warf darauf der 
1565 ausbrechende Streit über die Neubesetzung des durch Tod er- 
ledigten Bistums neuerdings heftige Zwietracht in das ohnehin er- 
regte Land. Denn in dem im gleichen Jahre wegen des Abschlusses 
des französischen Bündnisses entzündeten Engadiner Aufruhr ge- 
schahen Gewaltsamkeiten, unter denen nicht zum mindesten Bullingers 
Korrespondent. Salis zu leiden hatte. Neben diesen wichtigen politi- 
schen Dingen stehen jedoch wieder anmutige gegenseitige Aeuße- 
niDgen persönlicher und freundschaftlicher Beziehungen — wehmütig 
stimmt 1566 in der Zeit der immer mehr überhand nehmenden, in 
das Haus des Fabricius einbrechenden Seuche des Brief Schreibers 
klare Voraussicht, im letzten Briefe vom 31. August, daß auch an 
ihn bald die Reihe kommen werde — , oder es ist von literarischen 
Arbeiten die Rede, und Fabricius setzt in Cur seine der Natur- 
forsebung zugewendeten Studien fort und geht einmal einen ganzen 
Tag auf die Berge, um für seinen Lehrer, den großen Zürcher 
Konrad GeCner, seltene Pflanzen zu suchen. 

Mit dem dritten Teile tritt die Korrespondenz in die Jahre ein, 
in denen ein anderer in Cur tätiger in Zürich herangebildeter Geist- 
licher mit Bullinger in regem Verkehr steht. Tobias Egli war ein 
Zögling des Fabricius gewesen, als derselbe das Amt des Pädagogus 
am Alumnat der Zürcher Fraumünsterschule bekleidete. Nachdem er 
nachher, 1561, wegen seines Glaubenseifers von den Katholiken ver- 
folgt, von der Pfarrstelle aus Frauenfeld hatte weichen müssen, kam 
er, da die Davoser den Zürcher Rat um einen tüchtigen Prediger 
baten, nach Graubünden, so daß er ferner in den Briefen des Fa- 
bricius viel erwähnt wird. Trotz Bullingers Zureden verließ er je- 

12« 



con. 



170 Gutt. gel. Am. 1000. Nr. 2 

doch 1565 Davos, wurde aber schon 1000. nach Fabricius' Tod, als 
dessen Nachfolger, aus Zürich den Curern zugeschickt Kgli war an- 
fangs so ungern in seiner neuen Tätigkeit, daß er gegenüber Bullinger 
Monate lang schwieg und erst nach einer nachdrücklichen Ermahnung 
die früher von Fabricius geführte Berichterstattung in der Mitte von 
1567 neu aufnahm, bald dann so eifrig, daß, wären alle seine Briefe 
erhalten, das Quantum hinter jenem Briefwechsel nicht zurückstände. 
Doch schreibt der Herausgeber den Briefen Kglis eine >ermüdende 
Weitschweifigkeit« zu, und ebenso ist er der Ansicht, daß Egli in 
seinem hitzigen Temperament, seinem reizbaren, rechthaberisch pedan- 
tischen Wesen es weniger als sein Vorgänger verstanden habe, den 
ihm entgegentretenden, von ihm heftig beklagten Widrigkeiten die Spitze 
zu bieten. Egli starb noch vor Bullinger, 15. November 1574, jeden- 
falls als ein Opfer der Pest. Neben Egli stehen als namhafter reprä- 
sentierte Korrespondenten noch Ulrich Campell, der Geschichtschreiber 
Graubündens, dessen Werk früher, in Bd. VII— IX, 1884—1890, in 
diesen >Quellen zur Schweizergeschichte« herausgegeben worden ist. 
Nachdem Campell im Unterengadin, seiner Heimat, erfolgreich für 
die Reformation gewirkt hatte, kam er 1570 nach Cur und war da 
bis 1573, wo er sich durch Mißgriffe unmöglich gemacht hatte, neben 
Egli tätig. Von Hubenschmid, der 1575 an Egliß Stelle trat, sind 
nur wenige Briefe vorhanden, und man weiß überhaupt nicht viel von 
seiner wahrscheinlich bis 1595 sich erstreckenden Tätigkeit in Cur. 
Der Abstammung nach Bünden angehörig sind der schon in Bd. I 
vielfach genannte Rektor der Curer Nicolai-Schule Pontisella, der 
1574 Marl», und dessen Nachfolger Johann Baptist Müller, weiter der 
von Bullinger sehr geschätzte Bürgermeister von Cur, Stephan 
Willi, Herkules von Salis, neben dem auch Friedrich von Salis mit 
Bullinger in Verkehr blieb. Der Neapolitaner Centulus stand von 
1567 an der Kirche von Chiavenna vor, wo er aber auch durch die 
nicht aufhörenden Streitigkeiten aller Art Anfechtung erfuhr, so von 
einem anderen Italiener Sylvius, der ihm selbst als Prediger der Ge- 
meinde auf dem Berge von Sondrio, im Veltlin, nachgefolgt war. 
Von dem französischen Gesandten Pierre de Grantrye, seit 1 566 durch 
sieben Jahre Vertreter bei den drei Bünden nach Bellievre, liegt nur 
ein einziger Brief vor. 

So sind im wesentlichen in diesem Bande blos Bullinger und 
Egli in dauerndem Verkehr. Von jenem sind 180, von diesem etwas 
über 210 Briefe abgedruckt, abermals vielfach nur in der Form von 
Regesten. 

Auch hier wieder nimmt die gegenseitige Mitteilung von Nach- 
richten aus dem Ausland einen breiten Raum ein, und ebenso reichen 






COVHi IL UMIVERSITV 



Buüiagers Korrespondenz mit den Gr»ubündnern, hreg. t. T. Schiea«. II. III 171 

im Bd. II behandelte Angelegenheiten, so die Zänkereien in der Ge- 
meinde Chiavenna, der Streit über die Besetzung des bischöflichen 
Sitzes von Cur, in diesen Zusammenhang hinüber. Aber andere neue 
Dinge ziehen die Aufmerksamkeit auf sich, 1568 dio Entführung des 
Predigers Franciscus Cellarius, der Veltliner Gemeinde Morbegno, 
und seine Auslieferung an die Mailänder Inquisition, ebenso 1568 
und weiterhin die Frage über die Werbung für den Kriegsdienst in 
Frankreich. 1570 beginnt die peinliche Spannung zwischen Egli und 
seinem Kollegen Gantner, dem Pfarrer an der St. Regula-Kirche zu 
Cur, an dessen Stelle dann Campell gewählt wird; aber damit 
hören die von jener Seite in das Werk gesetzten Umtriebe nicht 
auf. Vollends jedoch stellt sich mit dem Jahre 1571 die Angelegen- 
heit des Dr. Johannes Planta, des damals mächtigsten Mannes im 
Lande, gegen den Egli und Campcl) als Ankläger auftraten, weil 
eine päpstliche Bulle ihm weitgehende Rückforderun gsansprüche auf 
eingezogenes Kirchengut einräumte, ganz in den Vordergrund, in mehr- 
fach viele Seiten füllenden Briefen Eglis. Die Sache ging mit Plantas 
Hinrichtung am 31. März 1572 zu Ende. Nach der Bartholomäus- 
nacht ist von Versuchen die Rede, die Handlungsweise König Karls IX. 
zu rechtfertigen, im Zusammenhang mit Werbungen für Frankreich; 
den Umtrieben des französischen Gesandten stellen sich die refor- 
mierten Prediger entgegen. 1573 folgte danach neue Beunruhigung, 
ein abermaliges tumultuarisches Strafgericht, bis endlich 1574 der 
sogenannte Dreisiglerbrief durch strenges Verbot aller Zusammen- 
rottungen die Ruhe herstellte; und endlich wies Egli nochmals den 
erhobenen Vorwurf zurück, daß die Prediger auch bei dieser Bewe- 
gung die Hand im Spiele gehabt hätten. Ein letzter sehr ausführ- 
licher Bericht Eglis, — vom 30. Juli 1574 — verbreitet sich über den 
großen Stadtbrand in Cur. Nach Eglis Tode übernahm Hubenschmid 
in Bullingers letzter Lebenszeit die Neuigkeitenmitteilung; er ging 
dabei in der Anordnung der Nachrichten aus Italien ganz besonders 
systematisch ordnend vor. — Neben diesen politischen Dingen gehen 
auch, zwar seltener, litterarische Fragen. Campell schreibt einmal, 
1571, über seine Vollendung der rätischen Topographie. Bullinger 
ermuntert den jüngeren Pontisella, der provisorisch in die Stellung 
de« im Frühjahr 1574 verstorbenen Vaters an der Schule eingetreten 
war, in einem sehr bemerkenswerten Briefe (S. 522—527), eine 
Bündner Geschichte zu bearbeiten, mit Erteilung von Ratschlägen. 

Eine Beilage enthält einen Bericht Eglis un die reformierten 
Graubündner Pfarrer vom 7. Januar 1572. Am Schluß von Bd. UI 
folgt das alphabetische Register über alle drei Bände. Verzeichnisse 
der Briefachreiber sind Bd. II und Bd. III gesondert beigegeben. Die 



corwü uHivnwrr 



172 Gott. gel. Ani. 1000. Nr. 2 

bei jedem Stücke am Rande gedruckten Nachweise zeigen die Fund- 
orte der Briefe an; es sind das die Abteilung Ell des Zürcher 
Staatsarchivs, ferner A 248 {Einzelakten, Graubünden), während die 
Sammlungen der Zürcher Stadtbibliothek — Hottinge r-Sauimlung, 
Simmler-Saramlung — in viel geringerem Umfang heranzuziehen 
waren. 

Auch zu diesen Banden fUgte der Herausgeber in der >Einleitung< 
Personalnotizen über die Briefschreiber, von denen besonders in 
Bd. II die Schilderung des Fabricius zu einer einläßlichen Biographie 
erweitert ist Dann aber hat er außerdem in Bd. 111 nochmals 
S. XXXIV ff. — >Bullingers Einwirkung auf Graubünden« zusammen- 
fassend gewürdigt und ganz besonders — S. XLI — CXX — hierzu 
noch eine >Uebersicht über die Reform ationsgeßch ich te Graubündens< 
beigesteuert, die mit ihren steten Hinweisen auf die abgedruckten 
Briefe und mit ihren Übrigen Angaben der Litteratur, in den Noten, 
die erwünschteste Vergleichung darbietet. Schiess erweist Bich darin 
als gründlichster Kenner dieser interessanten Periode rätischer Ge- 
schichte. 

Bd. II der Ausgabe ist vom Editor zum U. Dezember 1905 Dr. 
Hermann Wartmann, dem nunmehrigen Ehrcnmitgliede des Gesell- 
schaf tsrates, bei Vollendung des 70. Jahres gewidmet, in wohl ver- 
dienter Weise: denn seit 1877, fast von Beginn der Herausgabe der 
>Quellen zur Schweizergeschichtec an, ist die Leitung des Unter- 
nehmens in der festen Hand des wohlerfahrenen St. Galler Historikers 
gewesen. Mit dem Abschluß der Schieflachen Edition — in diesem 
Bd. XXV — erreicht die erste Serie der »Quellenc ihr Ende. Nach 
einem erweiterten Plane wird von 1907 an eine neue Serie folgen'). 

Zürich G. Meyer von Knonau 



lleioricli Brcnnwalds Seh weizerebronik, lirs. von Kodulf Luglnbubl. 
Kreter Band. Hasel, Verlag der Basier Buch- und Antiiiuariatsbandlnng, tot* 
mala Adolf Oeering, 1008. (Quellen .ur Schweizer Geschichte, hrs. 
tod der Allgemeinen Gescbicbtsforschenden Gesellschaft der Schweiz. Neue 
Folge- I. Abteilung: Chroniken. Band I.) 

Von der oben , angekündigten Neuen Folge der Quellen zur 
Schweizer Geschichte liegt ein erster Band vor, herausgegeben von 
Rudolf Luginbühl in Basel , der an der ersten Serie mit Band 

1) VergL im «Anzeiger für schweizerische Geschichte-, Bd. X, S. 182 ff., die 
Eröffnungsrede des Unterzeichneten für die 1906 abgehaltene .1 ah re* versammlang 
der Gesellschaft. 






FliUNWERSlTY 



Heinrich Brennw&lds SchweiurchroDÜt, hreg. von R. Lnginbübl. I 178 

XI und XII, 1891, beteiligt gewesen war, einem Beitrage zur neueren 
Geschichte der Schweiz: >Aus Philipp Albert Stapfers Briefwechsel <. 

Der letzte Propst des im Zürcher Gebiet liegenden Chorherren- 
stiftes Einbrach, Heinrich Brennwald, der 1525 sein Stift an den Rat 
von Zürich Übergab und 1551 starb, widmete sich geschichtlichen Ar- 
beiten und forderte insbesondere auch seinen Schwiegersohn, den 
Chronisten Johannes Stumpft", zu solchen auf. Brennwalds > Eidge- 
nössische Chronik < war bisher ungedruckt und erscheint hier aus dem 
auf der Zürcher Stadtbibliothek liegenden Manuskript zum ersten Mal. 

Der in diesem Bande vorliegende Teil enthält, von S. 343 an, 
auch den Anfang des zweiten Teiles der Chronik; dessen Schluß, so- 
wie das Nachwort Über den Verfasser und sein Werk, wird, nebst 
dem Register, der zweite Band bringen. 

Der Chronist beginnt mit den Helvetieru und Cäsar, schiebt dann 
sogleich lange Listen der >herren<, die in Helvetien »geregiert hand«, 
des gesamten Adels (S. 16—65), ein und verbreitet sich im weiteren 
über die Geschichte von Zürich von der ersten — ganz fabelhaft vor- 
gebrachton — Stiftung an, wobei sie bei den Gotteshäusern das Stift 
Einbrach (S. 06—102) einläßlich einrührt; auch bietet die Geschichte 
Zürichs den Anlaß zur Einflechtung der Geschichte der deutschen 
Könige von Rudolf an, und andernteils flicht der Chronist (S. 108 
bis 118) Ratslisten ein, die freilich 110 Jahre zu früh einsetzen. An 
die bis zum Jahre 1351, dem Jahre des Beitritts Zürichs zur Eid- 
genossenschaft, geführte Geschichte der Stadt schließt sich (S. 199 ff.) 
diejenige der Städte Bern und Luzern, woran sich die Kapitel über 
die Urschweiz und die weiteren sich an die Eidgenossenschaft an- 
schließenden Orte anfügen. Der Text schreitet da für St Gallen und 
Appenzell bis zum Jahre 1489 vor. 

Der >ander Teil < dagegen beginnt dann wieder mit dem Jahr 
1332, dem Beitritt Luzerns zum Bunde der Waldstatte, und von da 
an ist die eidgenössische Geschichte im Zusammenhang durch das 14. 
Jahrhundert und in das folgende hinein erzählt. Das hier schon da- 
von Abgedruckte reicht bis 1436. 

Der Herausgeber begleitet seine Edition mit einem sehr ein- 
gehenden, oft auch auf einzelne kritische Fragen eingehenden Kom- 
mentar, sowie mit Litteraturan gaben. 

Auf die Frage der Abhängigkeit des Chronisten von seinen 
Quellen ist in diesen Anmerkungen Bchon vielfach hingewiesen. Sehr 
weitgehend ist Brennwald von Hartmann Schede], den er auch in 
einer Kapitelüberschrift (S. 144) als >Nürenbergische Chronik< be- 
zeichnet, abhängig. Von schweizerischen Werken benutzte er vorzüg- 
lich den Luzerner Chronisten Etterlin, für Bern Justinger, für die 






[UUNWERSTY 



174 Gott gel. Am. 1909. Nr. 2 

Urechweiz und ihre Befreiungsgeschichte die 1872 in den GGA. 
(Stück 10) besprochene Schrift >Vom Herkommen der Schwyzerc 
(vergl. S. 258 n. 3, daß Brennwald der erste Chronut war, der dieses 
Buch fast wörtlich seinem Werke einverleibte). Für die zürcherischen 
Dinge stützte sich Brennwald auf ein Schriftwerk, dessen Bedeutung 
für die vorliegende Frage erat nach Drucklegung des Bandea zu Tage 
getreten ist. Wie der mit der Katalogisierung der Manuskripte der 
Zürcher Stadtbibliotliek beauftragte Verfasser des Buches >Novara 
und Dijon« (Zürich, 1907), Dr. Ernst Gagliardi, in seiner Abhandlung 
im > Jahrbuch für schweizerische Geschichtec, Band XXX IH (1908), 
betitelt: >Die Zürcher Chronik des Fridli Bluntschli«, darlegt, ist 
Kodex S 396 der Bibliothek die Grundlage des Brenn wal dachen 
Textes für die Abschnitte Über Zürich. Den Ausgangspunkt für die 
Zürich betreffenden historischen Tatsachen bildet selbstverständlich 
die in den GGA. von 1901 in Nr. 7 besprochene, durch Dierauer 
veröffentlichte Zürcher Chronik, und deren Angaben hat diese von 
Uagliardi hervorgezogene Erzählung an zahlreichen Stellen noch in der 
zuverlässigen Gestalt herübergenommen, während Brennwald an deren 
Stelle die irrige Tradition aus dem Material des früher durch Henne 
unter dem unrichtigen Namen Klingenberg edierten Chroniken Inhaltes 
einsetzte. Aber auch in dem, was Brennwald der durch Gagliardi 
behandelten Chronik entnimmt, hat er neben wörtlichen Anlehnungen 
vielfach Veränderungen, Erweiterungen eintreten lassen, die den 
wahren Sachverhalt verhüllen und zu Irrtümern Anlaß geben. Mit 
vieler Wahrscheinlichkeit legt Gagliardi dar, daß man in dieser neu 
aufgefundenen Chronik das längst vermißte Werk des Fridli Bluntschli 
(vergl. G. von Wyß, Geschichte der Historiographie in der Schweiz, 
S. 188 u. 217) vermuten dürfe. 

Noch muß bemerkt werden, daß zu dem zweiten Bande der 
Edition der Brenn wal dachen Chronik eine Reihe von Berichtigungen 
zur Form des schon gedruckten Textes zu bringen sein wird. 

Zürich G. Meyer von Knonau 



Für die Redaktion verantwortlich: Prof. Dr. Eduard Schwärt* in O&tüogen 






COßNEtl UNNERSlTY 



Nr. 3 März 1909 



E. Nriiniin, Utelligeni and Wille. Leipiig 1908, Quelle 4 Meyer. 
293 S. 3.80 M. 

Man hat ea den Vertretern der experimentellen Psychologie oft 
Torgehalten, daß sie sich fast lediglich mit ganz elementaren seeli- 
schen Vorgängen abgäben und daß sie darum nur ausnahmsweise zu 
Ergebnissen gelangten, die sich in den Geisteswissenschaften oder im 
praktischen Leben verwerten ließen, da die psychischen Erschei- 
nungen, mit denen wir es hier zu tun hätten, viel zu kompliziert 
seien. Ja man prophezeite wohl, die mühselige analytische Arbeit 
der experimentellen Psychologie mit ihrer künstlichen Isolierung 
dessen, was in Wirklichkeit zusammengeht, werde nie dazu gelangen, 
das Ut&tchlichHche Seelenleben mit seinen zahllosen, viel ver- 
schlungenen Fäden zu überschauen. Derartige Bedenken zu zer- 
streuen ist das vorliegende Buch Meumanns in hervorragendem Maße 
geeignet Es erbringt durch die Tat den Beweis, daß die experi- 
mentelle Psychologie schon in ihrem gegenwärtigen Entwicklungs- 
stadium unsere Einsicht zu fördern vermag für die Lösung so be- 
deutsamer praktischer Aufgaben wie Menschenbeurteilung, Erziehung 
und Selbsterziehung, und daß sie bereits geeignet iBt, den Geistes- 
wissenschaften als eine ihrer Grundlagen zu dienen. M. fußt in 
ßeinen Darlegungen allenthalben auf solchen Ergebnissen der experi- 
mentellen Psychologie, die man ohne Uebertreibnng als gesicherte 
bezeichnen kann, er dringt aber von hier aus vor zu den höchsten 
und verwickeltsten Problemen der Seelenkunde, /um Beleg hierfür 
verweise ich besonders auf seine Ausführungen über Talent und 
Genie, über die Temperamente, Über gewisse bedeutsame Menschen- 

QIU. ,.! AM- IMf.lf.l 13 






COßNEtl UNIVERSITY 



176 Gott. gel. Anz. 1009. Nr. 3 

typen wie den einseitigen Willensmenschen und den Intellektuellen, 
den Praktiker und den Gelehrten, den Gedächtnismenschen und den 
Denker, den analytisch -kritischen und den kombinatorisch -syntheti- 
schen Forscher, über die verschiedenen Formen der Beobachtung, 
des Gedächtnisses, der Phantasie, Über das Verhältnis von Intellekt 
und Wille zur Weltanschauung. 

Man sieht hieraus auch, wie reich der Inhalt des Buches ist, 
dabei ist es aber doch durchaus übersichtlich gegliedert und straff 
zusammengehalten ; alles dient doch der Hauptaufgabe, die Begriffe 
Intelligenz und Wille mit Hülfe der seitherigen experimentell-psycho- 
logischen Feststellungen zu klären und zu vertiefen. Diese Aufgabe 
ist auch in vortrefflicher Weise gelöst. Ein solches Gesamtuiteil 
kann ich aussprechen, wenn ich auch im einzelnen manche Bedenken 
vorzubringen habe. 

M. hat sachgemäß nicht eine bestimmte Definition der beiden 
Begriffe an den Anfang gestellt, sondern diese als Zielpunkt und Er- 
gebnis der ganzen Untersuchung gefaßt, nur eine vorläufige Fest- 
stellung der zwei Begriffsinhalte soll dem I/eser zur ersten Orientie- 
rung und dem Autor zum Ausgangspunkt dienen. M. will diese vor- 
läufige Begriffsbestimmung »teils dem Sprachgebrauch, teils den auf- 
fallendsten und sichersten Erfahrungen des Lebens entnehmen« (7). 
Seine weiteren Ausführungen lassen aber nicht klar erkennen, was er 
mit dieser zweiten Erkenntnisquelle hier eigentlich meint. Ich finde, 
daß er faktisch nur dem Sprachgebrauch nachgeht und sich an diesem 
zu vergewissern sucht über die allgemeine Auffassung von der Be- 
deutung der beiden Worte. Wollte er übrigens hier schon auf >Er- 
fahrungen< eingehen, d. h. doch wohl auf die Betrachtung der in 
Frage kommenden seelischen Phänomene selbst, so würde er damit 
bereits Über die vorläufige Bcgriffsfeststollung hinausgehen und in 
die eigentliche Untersuchung eintreten ; denn diese geht nun aller- 
dings darauf aus, »die Begriffe, Boweit nötig, aus vertiefter Erkenntnis 
der Tatsachen heraus zu korrigieren und umzubilden < (8) und sie 
damit auch von >Unklarheiten und Widersprüchen * (13) zu befreien. 
Die >konventionelle Natur aller Wortbedeutungen*, auf die M. im 
Anfang (7) selbst hinweist, läßt er dabei freilich außer Acht, wenn 
er z.B. schreibt: >Es gibt kein Wollen ohne Können. Diese 
paradox klingende Behauptung erklärt sich dadurch, daß alles, was 
man im Volksmund als das .bloße Wollen' bezeichnet, gar kein 
wahres Wollen ist, Bondem nur ein Wünschen und bisweilen 
sogar nur ein schwärmerisches oder gläubiges Hoffen auf die Ver- 
wirklichung eines Zieles« (214). Zutreffender wäre es doch, wenn er 
erklärte: es empfiehlt sich für die wissen seh aftli che Terminologie, 



coni ERSirr 



E. MeomuD, Intelligenz und Wille 177 

hier von dem allgemeinen Sprachgebrauch abzuweichen und die Aus- 
drücke Wollen and Wünschen klar zu scheiden dadurch, daß wir den 
ersteren auf die Prozesse einschränken , die (innere oder äußere) 
Handlungen herbeiführen. >Der Wille ist seinem Weilen nach 
Herbeiführung einer Handlung< (24): das klingt, als wüßten wir durch 
irgend eine mystische Intuition in das verborgene >Wesen< des 
Willens, was er sei. Tatsächlich ergibt sich uns aus der > konventio- 
nellen Natur aller Wortbedeutungenc, daß es sich bei solchen Aus- 
einandersetzungen um eine sehr schlichte Aufgabe handelt. Es gilt 
einfach, daß wir uns einigen, welche Art von Vorgängen wir so oder 
su nennen wollen. So äußerlich diese Sache auch scheint, so ist sie 
doch Tür alle wissenschaftliche Arbeit unentbehrlich, wie man gerade 
in der Psychologie oft besonders schmerzlich erfahren muß. Es wäre 
nur erwünscht gewesen, wenn M. in seine begriffsklärende Arbeit auch 
die Begriffe Verstand und Vernunft, die mit dem der Intelligenz in 
so naher Beziehung stehen, einbezogen hätte. 

Der Aufhellung der beiden Begriffe Intelligenz und Wille stehen 
übrigens gewisse versteckte Schwierigkeiten entgegen, die M. wohl 
nicht genügend als solche ins Auge gefaßt hat. Diese Begriffe in 
der Gestalt, wie sie im allgemeinen Sprachgebrauch umlaufen, sind 
nämlich keine rein psychologischen. Der Begriff Intelligenz zu- 
nächst ist vor allem kein rein theoretischer, sondern enthält ein Mo- 
ment der Bewertung. Es entspricht darum nicht dem Sprachgebrauch, 
wenn M. sagt: Intelligenz ist Denken und Urteilen, und der intelli- 
gente Mensch ist der denkende und urteilende Mensch < (157). Ver- 
hüllt wird diese Abweichung dadurch, daß wir in der Regel einem 
Menschen auch ein Wertprädikat beilegen wollen, wenn wir ihn 
einen >denkenden< Menschen nennen. Berücksichtigt man aber, daß 
der Sprachgebrauch andererseits das Denken und Urteilen keinem 
> normalen« Menschen abspricht, so wären nach jenem Satze M.s alle 
Normal menschen auch intelligente« Menschen. So zeigt sich — was 
auch in M.s weiteren Ausführungen zur Geltung kommt — daß wir 
nicht das Denken und Urteilen schlechthin, sondern gewisse Eigen- 
schaften (oder richtiger Grade) der Denkfähigkeit als Intelligenz be- 
zeichnen. Und zwar bemessen wir diese Grade nach gewissen 
Leistungen, sei es theoretischer oder praktischer, sei es künstlerischer 
oder technischer Art. Mit dieser Rücksicht auf die Leistung, die ja 
nur als >äußere< von anderen Menschen unmittelbar gewürdigt 
werden kann, ist der zweite Umstand gegeben, warum der Begriff 
der Intelligenz im allgemeinen Sprachgebrauch kein rein psychologi- 
scher ist. M. sucht hier allerdings die vor wissenschaftliche Auf- 
fassungs- und Redeweise zu berichtigen, indem er zeigt: nicht alle 

13* 



COßt. TRSITY 



17S Gott gel. Ade 1909. Nr. 3 

Leistungen, die muri im gewöhnlichen Leben als Wirkungen der In- 
telligenz auffaßt, Bind aus dem > Denken < hervorgegangen, sondern 
manche sind Produkte andersartiger psychischer Vorgänge wie be- 
sonders von Gedächtnisprozessen, die insofern als Aequivalente der 
Intelligenz auftreten. Indem so die Eigenart der Bewußtseinsvor- 
gänge selbst und nicht die Leistung als Kriterium für die Anwen- 
dung des Intelligenzbegriffes verwendet wird, erhält dieser insofern 
einen rein psychologischen Inhalt. Dagegen bleibt die Rücksicht auf 
die Leistung (auch die außerpsychischc Leistung) bestehen, ja sie 
tritt gegenüber der populären Begriffsfassung noch mehr in den 
Vordergrund in der Definition, die M. von dem Begriff Wille gibt 
Dieser wird darin lediglich als Ursache von (inneren und äußeren) 
Leistungen bestimmt, er ist > nichts anderes als Intelligenz (oder auf 
der niederen Stufe intellektuelle Elemente), die sich in Handlung 
umsetzt und mit der das intellektuelle Seelenleben aus seiner reinen 
Innerlichkeit zur Wirkung auf die Umgebung heraustritt« (281). 

W r ie hier Intelligenz und Wille in die innigste Beziehung ge- 
setzt werden, so ist M. überhaupt den Verflechtungen der verschie- 
denen »Seelenmächte« mit besonderer Sorgfalt nachgegangen. Dies ist 
deshalb wertvoll, weil die populäre Begriffsbildung dem Naiven immer 
wieder die Anschauung aufdrängt, als wirkten in der Seele verschie- 
dene, für sich gewissermaßen selbständige Vermögen mit- und gegen- 
einander — ein Vorurteil, dem freilich M.- Ausdrucksweise hie und 
da vielleicht Nahrung geben könnte, da sie in dieser Beziehung etwas 
sorglos ist. 

In diesen Verschmelzungen und Verwicklungen der seelischen 
Vorgänge liegt nun der Grund dafür, daß M. seine Untersuchung 
der Intelligenz nicht auf die Behandlung des >Denkens< beschränken 
kann. Mit Recht betrachtet er eingehend auch > die Voraussetzungen 
und Vorbedingungen« der Intelligenz. Diese sind teils formaler Art 
wie Aufmerksamkeit, Uebung und Gewöhnung, teils materialer Art 
wie Beobachtungsfähigkeit, Gedächtnis und Phantasie. Es würde dem 
Sachverhalt und M.s eigener Auffassung besser entsprochen haben, 
wenn sie auch als Voraussetzungen des Willens bezeichnet wären; 
denn wenigstens Aufmerksamkeit, Uebung, Gedächtnis und — wie 
sich uns noch zeigen wird — Phantasie spielen auch bei den Willens- 
handlungen eine höchst wichtige Rolle. 

Die »intellektuellen« Vorgänge nun (worunter Beobachtung, Ge- 
dächtnis, Phantasie und das »Denken« zu verstehen sind) haben das 
gemeinsame Merkmal, daß das Bewußtsein in ihnen auf »Gegen- 
stände« (im weitesten Sinne) gerichtet ist, daß es irgend welche Ob- 
jekte »meint«, auf sie gewissermaßen abzielt. Die »Aufmerksamkeit« 






COHHf li UNWERSTY 



E. Meumano, Intelligenz und Wille 17t 

dürfte aber wohl am besten als eine Eigenschaft des Gegenst&nds- 
bewußtseins gefaßt werden. Ich vermisse bei M. die Charakterisierung 
der intellektuellen Prozesse als Phänomene des Gegenstandsbewußt- 
seins. Mit diesem Mangel bringe ich es auch in Verbindung, daß 
er sich einmal über die Aufmerksamkeit in einer Weise äußert, die 
ich als mißverständlich bezeichnen muß. »Die klar bewußten Wahr- 
nehmungen und Vorstellungen heißt es S. IG >... sind zugleich 
Gegenstand unserer Aufmerksamkeit«. Tatsächlich sind die Walir- 
nehuiungs- und Vorstellungsobjekte Gegenstand der Aufmerksam- 
keit. Die Wahrnehmungen und Vorstellungen selbst sind es nur, 
wenn wir unsere Bewußtseins Vorgänge beobachten; wovon aber hier 
nicht die Rede ist. 

Als zusammenfassender Terminus für alle eingliedrigen Akte 
des Gegenstandsbewußt£eins (im Unterschied von den zweigliedrigen 
wie den Urteilsakten) dürfte sich übrigens der Ausdruck »Vor- 
stellung« empfehlen. Freilich legt der Sprachgebrauch auch nahe, 
das Wort auf die anschaulichen Vorstellungen (der Wahrneh- 
mung, des Gedächtnisses und der Phantasie) einzuschränken und 
diese damit den unanschaulichen (den «Begriffen«) entgegen zu 
setzen. Aber oft ist es zweckmäßig, einen Ausdruck zu haben, der 
beide Klassen umfaßt, und darum erscheint es ratsam, »Vorstellung« 
auch in dieser weiteren Bedeutung zu gebrauchen. Auch M., der 
den Terminus »Vorstellung« ausdrücklich auf die »rein anschauliche 
inhaltliche Vergegenwärtigung, das innerliche Sehen oder Hören des 
Vorstellungsinhaltes« einschränkt (152 f.). kommt doch unwillkür- 
lich dazu, ihn auch in weiterem Sinne zu verwenden. So bezeichnet 
er die »Vorstellung« des Ziels als notwendigen Bestandteil der 
Willensbandlung (184 u. ö.), aber die »allgemeinen« Ziele, die per- 
sönlichen Ideale und unpersönlichen Grundsätze, die (wie M. 202 ff. 
treffend darlegt) bei höherer Willensentwicklung unser Handeln immer 
mehr beherrschen, brauchen doch offenbar durchaus nicht stets an- 
schauliche Vorstellungen zu sein, können es oft wohl garnicht sein. 

Eine Zwischenbemerkung über den Terminus »anschaulich« mag 
hier gestattet sein. Daraus daß M. dies Wort durch den Hinweis auf 
Sehen und Hören erläutert, glaube ich schließen zu dürfen, daß er es 
in gleichem Sinne gebraucht wie ich in meinein Buche »Empfindung 
und Denken« (Leipzig 1908; vgl. besonders S. 78). Es ist in der 
Tat kaum möglich, den Terminus in anderer Weise zu erläutern als 
durch den Hinweis auf die Eigenart der Gesichtswahrnehmung in 
erster Linie, auf die sich ja auch der Ausdruck ursprünglich bezieht. 
Es ist damit gemeint, daß der (iegenstand dieser Wahrnehmung ver- 
möge ihres Einpfindungsbestands sicli als etwas sozusagen leibhaftig 






COfiNEUUNIVfRaiY 



180 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 8 

Greifbares, deutlich und sicher Erfaßbares darstellt. Aehnliches wie 
für die optischen Empfindungen gilt für die meisten anderen Emp- 
findungsklassen. Eine Schwierigkeit für die Verwendung des Terminus 
zur Abgrenzung der Empfindungen (und ihrer Reproduktionen) über- 
haupt gegen andere Bewußtseinselemente liegt nur darin, daß die 
kinästhe tischen und manche Organempfindungen den eben beschrie- 
benen Charakter von > Anschaulichkeit < in weit geringerem Grade 
zeigen. Immerhin dürfte dieser Uebelstand zu ertragen sein und 
sich der hier erörterte Gebrauch des Terminus > anschauliche eher 
(durch seinen Zusammenhang mit dem allgemeinen Sprachgebrauch) 
empfehlen, als eine andere Verwendung des Wortes, gemäß der jede 
auf Einzelnes bezügliche Vorstellung als >anschaulich< bezeichnet 
wird. 

Vor allem aber ist es wichtig, diese beiden Bedeutungen aus- 
einander zu halten. Gewiß wird alles, was vermöge erlebter Emp- 
findungen als >anschaulich< sich darbietet, »Einzelnes« sein; aber es 
braucht nicht umgekehrt alles >Einzelne< für uns >anschaulich< zu 
sein. Wenn man z. B. innerhalb der Bewußtseins Vorgänge neben den 
Empfindungen »wahrnehmungsflüchtige« (und insofern »unanschau- 
1iche<) >Funktionen< oder >Aktec (des Denkens und etwa auch des 
Fühlen8 und Wollens) anerkennt, so würde das Erleben solcher etwas 
»Einzelnes«, aber doch nichts >Anschauliches« sein (abgesehen von 
den etwa begleitenden Empfindungen). Endlich dürfte es auch möglich 
sein, einen (physischen oder psychischen) Gegenstand, der seiner Be- 
schaffenheit nach anschaulich vorgestellt werden kann, doch bloß in 
unansebaulicher Weise zu >meinen<- 

Bei den vielen Bedeutungen, die der Terminus >Vorstellung< 
ohnehin hat, ist es natürlich auch diskutabel, ihn auf die »anschau- 
lichen« (eingliedrigen) Akte des GegenBtandsbewußtseins einzuschränken 
und die > unanschaulichen < als >Begriffe< oder »Gedanken« zu be- 
zeichnen. Die Hauptsache bleibt bei dem allen, daß man über die 
sachlichen Unterschiede sich klar ist und daß man die einmal ge- 
wählte Terminologie festhält. Gerade letzteres dürfte aber (wie ge- 
zeigt) bei M. hier nicht der Fall sein. Daß er aber den Terminus 
>Vorstcllung< nicht in jener engeren Bedeutung festzuhalten ver- 
mag, legt doch auch wieder den Gedanken nahe, daß es nicht rätlich 
ist, ihn lediglich auf die anschaulichen« Akte des Gegenstand sbe- 
•wußtseins zu beschränken. 

Nicht minder dürfte M. die Bedeutung des Terminus >?hantasie< 
in unzweckmäßiger Weise einengen. Er definiert: »Phantasie ist 
kombinierende Vorstellungstätigkeit, bei welcher die Vorstellungen 
als solche der Zweck und das Ziel der inneren Arbeit werden« (127). 






COMtüi UNNERSiTY 



E. Meumaoo, Intelligenz und Wille 161 

Damit ist zunächst gesagt, daG nur anschauliche Vorstellungen 
zu der Phantasie zu rechnen seien. Dieses Merkmal ist schon mit 
M.s Definition der »Vorstellung« gegeben. Kr bezeichnet es zwar 
bei der Begriffsbestimmung der Phantasie als »weniger wichtig«, aber 
er hält doch ausdrücklich daran fest, wenn er z.B. bemerkt: >Das 
Denken arbeitet mit den bestimmt formulierten Begriffen «, 
(tut es das übrigens immer?!] »die Phantasie mit der anschaulichen 
Vorstellung!« (147). Aber das Merkmal der Anschaulichkeit läßt 
sich für die Phantasievorstellungen nicht aufrecht erhalten, wenn 
man daran denkt, welche Rolle die »Phantasie« im wissenschaftlichen 
und philosophischen Denken spielt. M. Belbst deutet gelegentlich 
(145) darauf hin, aber es hatte sich dies noch leicht eindrucksvoller 
ausführen lassen. Sind ja doch die Objekte der Idealwissenschaften 
wie z. B. der reinen Mathematik, ferner die Theorien und Hypo- 
thesen der Real Wissenschaften — psychologisch betrachtet — vielfach 
Phantasiegebilde, nicht minder auch die Ziel- und Idealvorstellungen 
des Wollen« '). Sehen wir aber in dem allen (wie es auf Grund des 
Sprachgebrauchs und der sachlichen Uebereinstimmungen rätlich sein 
dürfte) Betätigungen der »Phantasie«, so können wir auch das Merk- 
mal, welches M. in der angeführten Definition als wesentlich be- 
zeichnet, nicht als solches anerkennen. Bei allen diesen seelischen 
Betätigungen sind nämlich die Phantasievorstellungen (mögen sie nun 
anschauliche oder unanschauliche sein) nicht Selbstzweck, sondern 
sie dienen der Erkenntnis oder Verwirklichung irgend welcher anderer 
Ziele. Ja selbst für die Arbeit der Künstler (an die M. bei seiner 
Begriffsbestimmung ausschließlich denkt) ist das Phantasiegebilde doch 
wohl meist nicht eigentlich Selbstzweck, sondern Mittel und zugleich 
leitendes Vorbild für die Gestaltung des Kunstwerkes. — 

Als charakteristisch für das eigentliche »Denken« nennt M. mit 
Recht eine »eigenartige beziehende Tätigkeit, durch welche 
zu der bloßen Aufeinanderfolge der Vorstellungen in unserem Geiste 
eine neue und eigenartige Arbeit der Seele hinzutritt, bei welcher 
die Vorstellungen in bestimmter Form aufeinander bezogen werden« 
(151 ff.) 1 ). Die anschaulichen »Vorstellungen« dienen dem Denken 
nur als »Mittel- und Anknüpfungspunkt oder Ausgangspunkt für 

1) leb vorweise dafür auf die Ausführungen von Heinr. Maier, »Psychologie 
des emotionalen Denkens« (Tübingen 1908), besonders S. 282 — 318. Cebrigens 
kommen auch zahlreiche Bemerkungen des 4. und 5. Abschnittes in Betracht. 

2) Ich bezweifele allerdings, daß mit der Konstatierung dieser «beziehenden 
Tätigkeit*, das «Denken* (sofern wir es mit ■•Urteilen« identifizieren) aus- 
reichend charakterisiert ist. Ich norde auf die Frage weiter unten zurück- 
kommen. 



COHNEU UNIVERSJTY 



IM Gott. g«l. An- 1909. Kr. 3 

die Aufsuchung von Beziehungen« wie der >Gleichheit, der Aehn- 
lichkeit, der Verschiedenheit, der Ueber- und Unterordnung, der Ein- 
ordnung in andere Beziehungszusammenhänge, oder Beziehungen von 
Abhängigkeit, Grund und Folge, Ursache und Wirkung u. dgl. m.< 
(153). Indem das Denken diese Beziehungen zusammenfaßt, > bildet 
es an Stelle der Vorstellungen ganz andersartige Elemente«, 
> die wissenschaftlich definierten Begriffe, die überhaupt nicht mehr 
eigentlich anschaulich vorgestellt, sondern nur in Form von defi- 
nierenden Urteilen oder Sätzen entwickelt werden können« (153). Ich 
möchte hier aber betonen, daß die neuern Untersuchungen der Denk- 
vorgänge dies mit Sicherheit gezeigt haben, daß auch bei Worten, 
von denen wir durchaus keine wissenschaftliche Begriffsbestimmung 
zu entwickeln vermögen, die Bedeutung in ganz un anschaulicher Form 
gewußt sein kann. Es erscheint darum als ganz zweckmäßig, auch 
diese Bedeutungsvorstellungen als »Begriffe« zu bezeichnen, etwa ge- 
nauer als »verwissenschaftliche« Begriffe. 

Ob »Begriffe« steta der Anknüpfung an eine Wortvorstellung 
(die als solche ja etwas »Anschauliches« ist) bedürfen oder auch ohne 
solche im Bewußtsein vorkommen können, das sehe ich noch als eine 
offene Frage an, über die ich mich in meinem Buch »Empfindung 
und Denken« (S. 100 — 110) naher ausgesprochen habe. 

Jedenfalls scheint es mir leicht zu Mißverständnissen zu führen, 
wenn M. als »Trager und Ausgangspunkte« der Denkbeziehungen (die 
für ihn den Inhalt der Begriffe bilden) die Worte nennt (154). Das 
würde doch im eigentlichen Sinne nur für das Denken des Sprach- 
forschers gelten, der die Worte selbst zum Gegenstand seiner Unter- 
suchung macht und sie dabei mannigfach in Beziehung setzt. Gegen 
die Ansicht aber, daß der gesamte Begriffsinhalt nur aus »Bezie- 
hungen« bestehe, spricht, daß doch alle Beziehungen »Beziehungs- 
punkte« voraussetzen, also irgendwelche direkt gemeinten Objekte 1 ), 
die in Beziehung gesetzt werden. Das direkte »Meinen« von Ob- 
jekten dürfte aber auch in unanschaulicher, also »begrifflicher« Form 
Torkommen. — 

Den Ausdruck »Willenshandlung« schränkt M. ein auf diejenigen 
psychischen Vorgänge, in denen mindestens die folgenden Momente 
unterscheidbar sind: 1) die Zielvorstellung, 2) das zustimmende Urteil 
zu dieser, 3) das Herbeiführen der auszuführenden Handlung durch 
diese beiden Elemente und dos Bewußtsein ihrer Herbeiführung (lö8). 
Daß die Bewcgungsvorstellungen und die Gefühle lange nicht die Be- 
deutung für die Willenshandlungen haben, die man ihnen vielfach 

1) In solchen können natürlich durch spätere Denkakte selbst wieder >Be- 
rieliungen« konstatiert werden. 






CORNELL UNWHtarf 



E. Meumann, Intelligent und Willp 1Ö3 

zugeschrieben hat, betont er mit Recht. Er selbst legt allen Nach- 
druck darauf, daß die ganze Willenshandlung uns nur verständlich 
werde, »wenn wir sie unter dem Gesichtspunkte der Assoziation 
zwischen Motiven und Handlungen und der reproduzierenden Wirk- 
samkeit eines Motivs (oder einer Summe motivierender Vorgange) 
betrachten< (201). Unter Motiven oder Motiv versteht er dabei — 
abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch — »alle die Vorgänge, 
welche die Handlung herbeiführen« (214). Ist so die Verbindung von 
Motiv und Handlung eine Assoziation und die Herbeiführung der 
Handlung durch das Motiv ein Iteproduktionsvorgang, so können die 
wohlbekannten Gesetze der Assoziation und Reproduktion auf die 
Willenshandlungen angewendet werden. Dadurch fällt auf diese neues 
Licht; auch erfährt die Psychologie damit eine bedeutsame Verein- 
fachung. Eine solche erzielt M. auch dadurch, daG er überhaupt alle 
BewuGtseinselemente, die sich bei der Willenshandlung unterscheiden 
lassen als »gleichartig«, als »intellektuell« auffaßt (217); wobei frei- 
lich dieser Terminus nicht definiert wird. Die »Motive* nämlich 
können nach ihm nur bestehen aus Vorstellungen (einschließlich Be- 
wegungsvorstellungen), begrifflichen Elementen, Urteilen und Ge- 
fühlen (die er als Verschmelzung von Urganempfindungen auffaßt)'), 
and aus dem gleichen Material setzen sich die »Handlungen« für 
das Bewußtsein zusammen; nur auf der physischen Seite besteht 
hier eine Verschiedenheit, insofern sich sensorische und motorische 
Innervationsprozesse assoziieren. M. schließt sich also den Psychologen 
an, die in dem Wollen keine besondere Art von Bewußtseinselementen 
finden. »Das Wollen ist seinem Wesen nach nichts anderes als in- 
tellektuelle Vorgange, die sich in Handlungen umsetzen« (274 f.). 
Auch die »Zustimmung« zu der Zielvorstcllung, in der M. ein not- 
wendiges Element der Willenshandlung sieht, rechnet er ausdrücklich 
zu den intellektuelleu Prozessen (256). Hier ist nun freilich ein 
Punkt, über den näherer Aufschluß erwünscht wäre. M. nennt diese 
»Zustimmung« gewöhnlich (z.B. 186, 187 u. ö.) »zustimmendes Ur- 
teil«. Er nimmt also wohl an, daß das damit gemeinte Erlebnis 
identisch sei mit dem »Denken« oder »Urteilen«, das er als charak- 
teristische Leistung der Intelligenz bezeichnet hat (157). Nun scheint 
mir aber das Beziehungserlebnis, das bei der Verbindung von Sub- 
jekt und Prädikat stattfindet, von dem der Anerkennung oder Ver- 
werfung wohl unterscheid bar zu sein. Gewiß können wir auf beide 

1) Auffälliger Weife wird diese Anaich!, für die pich M. auf Grund neuerer 
pathologischer Beobachtungen mehrfach (317, 276, 290) mit »Her Bestimmtheit 
rrkUn. S. 248 nur als Vermutung angeführt Faktisch dürfte dies dem 
gegen wirtigen Stand der Forschung besser entsprechen. 






COMT ..['•'■< 



164 Gott. gel. Aoz. 1909. Nr. 8 

den Namen Urteil anwenden, die Anerkennung kann sich auch mit 
der Beziehung in einer für das Bewußtsein untrennbaren Weise ver- 
schmelzen, aber nie dürfen doch nicht ohne weiteres gleichgesetzt 
werden. Einleuchtend scheint mir doch die Bemerkung Brentanos: 
>Man mag Vorstellungen zusammensetzen und auf einander beziehen 
wie man will, wie wenn man sagt ein grüner Baum, ein goldener 
Berg, ein Vater von 100 Kindern, ein Freund der Wissenschaft: so- 
lange und sofern man nichts weiter tut, fällt man kein Urteilt 1 ). 

Eine weitere Frage ist, ob das (theoretische) Anerkennen und 
Verwerfen, das im Urteil neben dem >Beziehen< konstatiert werden 
kann, mit dem Zustimmen und Ablehnen, das bei Willensentschei- 
düngen vorkommt, ganz gleichartig ist Sollte nicht auch darin Bren- 
tano recht haben, daß er Akte des Gefallen und Mißfallens (und 
ähnliche) von dem >Urteilen< unterscheidet. Damit kamen wir frei- 
lich zur Anerkennung* einer besonderen Klasse von elementaren 
Willonseiiebnisscn, mag diese > Anerkennung« uns bei unserem 
natürlichen Streben nach Einfachkeit auch wenig >gefallen<. 

Uebrigens bemüht sich M. schließlich doch auch wieder, einen 
eigenartigen Bewußtseinscharakter der Willenserscheinungen aufzu- 
decken; er findet ihn in der > unmittelbaren Ich-Bedingtheit intellek- 
tueller Prozesse« (290). Nur wäre es auch hier wünschenswert ge- 
wesen, wenn M. näher erklärt hätte, was er dabei unter dein >Ich< 
versteht. Wenn: die psych ophyßiche Persönlichkeit in ihrer Totalität, 
so sind doch schließlich alle BewuGtseinsprozesse (zum mindesten 
teilweise) unmittelbar durch das >Ich< bedingt Meint M. aber das 
IchbewuCtsein, so läßt sich geltend machen, daß ein besonderes Ich- 
bewnßtsein nicht bei allen Willenshandlungen im Sinne M.s kon- 
statierbar ist, und daß das Ichbewußtsein >schon wegen seiner 
gleichbleibenden Beschaffenheit den verschiedenen Willcns- 
handlungen gegenüber nicht motivierend wirken kann«*). 

Doch noch ein weiteres Bedenken erhebt sich gegen M.s Willens- 
theorie, das auch eine gewisse praktisch -pädagogische Bedeutung hat. 
M. bezeichnet es als »eine gänzlich falsche und im höchsten Grade 
schädliche Ermahnung«, wenn der Erzieher zum Kinde sage: Du 
kannst, wenn du willst (217). Das erwecke in ihm die irrige Vor- 
stellung, daß es eine Handlung herbeiführen könne, auch ohne daß 

1) »Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis« (Leipzig 18S9) S. 15. Ich »er- 
weise auch auf die Darlegungen St Wilaseks »Grundlinien der Psychologie« 
Leipzig 1906. 8. 76 ff. und S. 379 ff., 353 ff, gegen die ich freilich im einzelnen 
manche Bedenken habe, wie ich auch der Urteilsichre Brentanos durchaus nicht 
in jeder Hinsicht mich anschließe. 

2) Vgl. E. Dürr, Einführung in die Pädagogik. Leipzig 1903. S. 2GG. 






_ CORNfllUNfVERSlTY 



E. Meumann, Intelligenz and Wille 1S5 

8ie erlernt worden sei, d. h. >auch ohne daß eine Assoziation zwischen 
Entschluß und Handlung gebildet wurde« (218). Das Kind »könne« 
aber auch auf dem Gebiet des Wolfens nur, was es ^ erlernt« habe. 

Nun müssen aber doch (wie natürlich auch M. nicht entgeht), 
die Assoziationen selbst einmal zuerst gestiftet werden. Die Stiftung 
der Assoziationen selbst ist aber auch Willenshandlung. Für diese so 
bedeutsame Gruppe von Willensakten, auf der ja aller Fortschritt 
beruht, gilt also nicht, daß sie durch Assoziation von Motiv und 
Handlung sich erklären, und daß der Eintritt der Handlung eine 
Reproduktion sei. Hier haben wir also doch ein Wollen, das etwas 
bewirken kann, was es vorher noch nicht »erlernt« hat; und in er- 
höhtem Maße gilt dies, wenn schon bestehende Gewöhnungen durch 
Bildung von »Gegenassoziationen« (218) beseitigt werden sollen. 

Ich möchte dabei nicht in Abrede Btellen, daß jene populäre 
Auffassung von dem »freien« Willen, der stets und unter allen Um- 
ständen auch ausführen könne, was er wolle, in der Erziehung schäd- 
lich wirken kann, sofern sie dazu führt, die Bedeutung von Uebung 
und Gewöhnung zu übersehen oder wenigstens zu unterschätzen. 
Andererseits darf aber doch nicht unbeachtet bleiben, daß das Be- 
wußtsein des Könnens zumeist dem »echten« Wollen (im Sinne M.s) 
innewohnt und wo es vorhanden ist, die Ausführung der Handlung 
befordert, wie sich bei experimentell-psychologischen Untersuchungen 
gezeigt hat 1 ). Der Satz: Du kaunst, wenn du willst, wird darum als 
Aufruf zu energischer Kraftanspannung bei der erziehlichen Ein- 
wirkung seine Stelle behalten dürfen. — 

Zum Schlüsse noch ein Wort über die Darstellung. Sie ist 
schlicht und klar gehalten, und das Buch dürfte darum auch für 
weitere Kreise der Gebildeten wohl verständlich sein, da speziellere 
psychologische Kenntnisse nicht vorausgesetzt werden und vielfach 
das Gesagte durch geschickt gewählte Beispiele veranschaulicht wird. 

Gießen August Messer 

1) Vgl. N. Ach, »Experimentell-psychologische Untersuchungen über den 
Willen* in dem >Bericht über den II. Kongreß für experimentelle Psychologie in 
Warzburg 1906« (Leipzig I9u7) S. 365 f. 






fUUNNERSirr 



Gott gel. Am. 1909. Nr. 3 



Walter Pol lack , Uebor die philosophiachenGrundl»genderwiBsen- 
schaftlichon Forschung, als Beitrag zu einer Methoden politilc. Derlio, 
Dümoler, 1907. 154 8, 

»Welcher philosophischen Anschauung soll der Gelehrte im Augen- 
blick des wissen seh aftlichen Forschens zugetan sein?< In dieser 
Krage formuliert Pollack sein Thema. Dabei versteht er unter einer 
philosophischen Anschauung nicht einen metaphysischen, sondern einen 
erkenntnistlieoretischen Standpunkt, speziell eine Stellungnahme zum 
Wahrheitsproblem. 

Der wissenschaftlichen Arbeit soll nicht der Glaube an eine ab- 
solute Wahrheit zu Grunde liegen. Wissenschaft ist nicht Repro- 
duktion von etwas schon Bestehendem, sondern Neuschöpfung. Die 
wissenschaftliche Produktion geht von bestimmten, willkürlich zu 
wahlenden > Gesichtspunkten« aus und entwickelt daraus nach selbst- 
gegebenen Gesetzen ihre Welt. Für jede besondere Disziplin sind 
die Gesichtspunkte« andere. Die einzelnen Disziplinen unterscheiden 
sich nur durch diese Verschiedenheit der Gesichtspunkte, nicht durch 
die Besonderheit der zu behandelnden Objekte. Auch wenn ver- 
schiedene Wissenschaften scheinbar >denselben< Gegenstand behan- 
deln, darf man nicht glauben, daß ihre Ergebnisse nur neben ein- 
ander zu ordnen sind, um die Totalität des Objekts gewissermaßen 
durch Zusammenstellung seiner einzelnen Seiten zu bilden. Aber 
nicht nur die verschiedenen Wissenschaften sind durch die Verschie- 
denheit der Gesichtspunkte grundsätzlich von einander getrennt, auch 
innerhalb einer und derselben Wissenschaft sollen alle möglichen Be- 
trachtungsweisen möglichst unabhängig von einander entwickelt 
werden. Selbst ein Zurückgreifen auf >historische< Standpunkte ist 
nicht zu verachten. Keine Gebundenheit an irgend welche Erfahrung, 
an irgend welche Wirklichkeit darf die Freiheit der wissenschaftlichen 
Produktion beeinträchtigen. Nur immanente Folgerichtigkeit in der 
Entwicklung des einmal eingenommenen Standpunktes ist von Ge- 
lehrten zu verlangen. »Hypothese und Wirklichkeit sind (allgemein 
methodisch) ihrem Wert nach gleich einzuschätzen«. Und mit dem 
Glauben an den Unterschied von »Tatsachen« und »Hypothesen« muß 
auch der Glaube an die absolute Gültigkeit der Axiome verschwinden. 

Das sind die Grundgedanken der Lehre, die Pollack als »hypo- 
thetischen Perspektivismus« bezeichnet. Auf die Frage: Warum soll 
diese relativistische Auflassung der wissenschaftlichen Forschung zu 
Grunde gelegt worden? erhalten wir die Antwort: Weil dadurch der 
wissenschaftlichen Arbeit die größtmögliche Freiheit und Gestaltungs- 






COBNEU UNfVERSITY 



W. Pollack, Ueber die philosophischen Grundlagen der wissen seh aftl. Forschung 187 

moglichkeit gesichert wird. Wer diesen Standpunkt als die gemein- 
same Basis aller Forscher betrachtet, der kunn privatim immer noch 
von dem Glauben an die dereinst zu gewinnende absolute Wahrheit 
beseelt sein. Aber der Glaube an die absolute Wahrheit als Grund- 
lage der Forschung läßt eine Reihe von Kntwicklungsmöglichkeiten 
verkümmern, macht engherzig und intolerant. 

Nachdem Pollack diese seine Auffassung in der Einleitung und 
im ersten Kapitel seines Buches allgemein entwickelt hat, geht er in 
zwei besonderen Abschnitten auf die Philosophie der naturwissen- 
schaftlichen und auf die Philosophie der geisteswissenschaftlichen For- 
schung ein. Dabei sucht er zu zeigen, daß sich Tendenzen zu dieser 
Auflassung des > hypothetischen Perspektivismus c spontan in den 
Natur- und Geisteswissenschaften zu regen beginnen, daü gewisse 
Methodiker auf beiden Gebieten in der Losung einzelner Spezial- 
fragen Ansichten geäußert haben, die nur verallgemeinert zu werden 
brauchen, um in die oben dargelegten Gedankengänge überzugehen 
und daß die bewußte Anwendung der Grundsätze des hypothetischen 
Perspektivismus die Behandlung ganz bestimmter Probleme in Natur- 
und Geistes Wissenschaft tatsächlich günstig zu beeinflussen vermag. 

Im Schlußparagraphen werden Stellen aus »Nietzsche« angeführt, 
in denen dieser als Vorläufer und Prophet der betreffenden Geistes- 
richtung erscheint. 

Versucht man, zu dieser Darstellung des hypothetischen Perspek- 
tivismus Stellung zu nehmen, so hat man sich offenbar zunächst aus- 
einander zu setzen mit dem Begriff des »Gesichtspunktes«. Weiter 
ergibt sich die Frage, inwieweit die von der Wissenschaft zu wählcndeu 
Gesichtspunkte willkürlich angenommen sind und willkürlich ange- 
nommen sein können. Ferner wird man sich mit dem Problem der 
Gesetzmäßigkeit in der Bearbeitung der Gesichtspunkte beschäftigen 
müssen und schließlich ist die Wertfrage aufzurollen, von deren Be- 
antwortung es abhängt, ob wir der Pollackschen These von der Gleich- 
wertigkeit zwischen Hypothese und Erfahrung und ähnlichen Sätzen 
zustimmen werden oder nicht. 

Was ist also vor allem ein »Gesichtspunkt«? Darauf antwortet 
PoUack: »Unser Gesichtspunkt kann zunächst als eine Gesamtvor- 
st^llung charakterisiert werden. Wir dürfen auch sagen: Ein Ge- 
sichtspunkt ist eine bestimmte Anschauungsfomi. Die Gesichtsp unkte 
spielen in unserm Leben eine große Rolle und zwar nicht bloß vom 
.Standpunkt der Methodenlehre sondern auch in anderen Wissens- 
zweigen«. 

»Die Bedeutung der Gesichtspunkte wird bereits von Ricke rt 
teilweise anerkannt, wenn auch noch nicht in ihrer vollständigen 






■■■4,, . ,.,. fk-; m 



1R8 GOtt gel. Am 1909. Nr. 3 

Tragweite gewürdigt. Ihm ist es bereits klar, daQ die Begriffsbildung 
von gewissen Prinzipien geleitet wird, der Methodiker hat nach 
Rickert die Aufgabe, die die Einzel Wissenschaften beeinflussenden, 
ja bestimmenden Gesichtspunkte aufzudecken. Nur so vermag man 
methodische Verschiedenheiten zweier Grenzen von Wissenschaften 
zu d n ich schauen. Indessen hat er den Gedanken noch nicht bis zu 
seiner äußersten Konsequenz fortgesponnen, er spricht daher von 
Regriffsbilriung, anstatt von Bildung der Gesichtspunkte. DaQ der 
Ausdruck »Begriff« zu seiner fortgeschrittenen Auffassung nicht recht 
paßt, hat er selbst empfunden. Dem > Begriff« haftet stets die Vor- 
stellung des Allgemeinen an; von Begriffsbildung kann ich also genau 
genommen nur auf dem Gebiet der Naturwissenschaft im Rickert- 
schen Sinne, nicht aber bei der das Individuelle erfassenden Ge- 
schichtswissenschaft im weiteren Sinne reden. Rickert sucht dem- 
entsprechend mit der Ausdehnung des Terminus »Begriff« sich zu 
helfen. Wer jedoch, wie Rickert, als das Wesen der beiden logi- 
schen Prozesse in Natur- und Geschichtswissenschaft die Umformung 
der empirischen Wirklichkeit proklamiert, wird sicherlich gegen den 
»Gesichtspunkt« nls terminus technicus nichts einzuwenden haben«. 

Aus diesen Darlegungen zu ersehen, was unter dem »Gesichts- 
punkt« verstanden werden soll, ist offenbar unmöglich. Erst er- 
fährt man, daß der Gesichtspunkt eine Allgemeinvorstellung sei. 
Dann wird gesagt, statt der Bezeichnung »Begriff« müsse der Ter- 
minus »Gesichtspunkt« gewählt werden, weil dem »Begriff« die Vor- 
stellung des Allgemeinen anhafte. Da muß man doch fragen: Haftet 
denn der Allgcmeinvorstellung nicht die Vorstellung des Allgemeinen 
an? Ueber das Verhältnis von Begriff und Allgemeinvorstellung 
gehen die Auffassungen besonders bei nicht psychologisch geschulten 
Erkenntnistheoretikern leider noch beträchtlich auseinander. Aber 
daß die Allgemeinvorstellung dem Individuellen besser gerecht zu 
werden vermöge als der Begriff, diese Ansicht dürfte außer von 
Pollack wohl von niemand vertreten werden. Doch sehen wir einmal 
ab von der Bezeichnung des »Gesichtspunktes« als Allgemeinvor- 
stellung. Gelangen wir zu größerer Klarheit, wenn wir den Gesichts- 
punkt nls »eine bestimmte Anschauungsform« charakterisiert erhalten? 
An Anschauungsformen im Sinne der Kantschen Philosophie darf man 
offenbar nicht denken; denn die Gesichtspunkte von Raum und Zeit 
reichen nicht aus, die Fülle der Wissenschaften, die Pollack im Auge 
hat, zu konstituieren. Aber was soll man dann unter »einer be- 
stimmten Anschauungsform« verstehen? Die Definition läßt uns 
völlig im Stich. Der Satz: »Ein Gesichtspunkt ist eine bestimmte 
Anschauungsform c ist überhaupt keine Definition. Nun mag man es 






COßNEll UNIVERSITY 



W. PoUack, l'eber die philosophischen Grundlagen der wissen schiftl. Forschung 189 

empirische» Eiuzel-Untersuchungen, welche ihren Gegenstand erst am 
Schluß zu allseitig klarer Erkenntnis gelangen lassen, immerhin ge- 
stAtten, daß sie statt mit einer exakten Definition mit einer allge- 
meinen Umgrenzung oder gar bloß Andeutung ihres Objekts be- 
ginnen. In der Entwicklung logischer Prinzipien fragen aber ist eine 
derartige Abweichung von der logischen Strenge ganz unverzeihlich. 

Wenn wir nicht gezwungen sein sollen, die weitere Verfolgung 
der in Rede stehenden Gedankengange aus Mangel an klarer Ver- 
ständigung mit dem Autor aufzugeben, dann müssen wir versuchen, 
aus der Gesamtheit der Ausführungen Pollacks zu ergründen, was er 
unter einem Gesichtepunkt eigentlich versteht. Er spricht beispiels- 
weise davon, daß 100 Willen unter einem Gesichtspunkt, >aus einer 
bestimmten Distanz gesehen» als ein Wille erscheinen. >Wenn in 
einer Versammlung hundert Mitglieder den Entschluß fassen, ein neues 
Vereinshaus zu bauen, und alle bei der Abstimmung den gleichen 
Willen bekunden, so wird Bchon im täglichen Leben nur von dem 
Dasein eines einzigen Willens die Rede sein. Von einem andern Ge- 
sichtspunkt aus mögen nun allerdings hundert verschiedene Willens- 
äußerungen vorliegen, die sich zufällig in ein und derselben Richtung 
bewegen .. .< Was bedeutet hier das Wort >Gesichtspunkt<? Offen- 
bar nichts anderes als die Relation, in welcher von einem bestimmten 
Gegenstand eine bestimmte Aussage Gültigkeit hat. Wenn nur zwei 
Terschieden farbige und gleich geformte Objekte vorliegen und ich be- 
zeichne sie als gleich, so betrachte ich sie unter dem Gesichtspunkte 
der Form. Nenne ich sie verschieden, so ist dies richtig unter dem 
Gesichtspunkt der Farbe. Sage ich: Die Farbe der beiden Körper 
ist gleich, bo kann ich mir scheinbar die Angabe eines Gesichte- 
punktes, unter dem dies Urteil gültig ist, ersparen. Aber wenn ich 
beachte, daG der Begriff der Farbe wiederum mehrdeutig ist, daß die 
Farbe als chemische Substanz oder als physikalischer Vorgang oder 
einfach als Gegenstand der Farbenwahmehmung gemeint sein kann, 
so bedarf ich wiederum einer Determination. Daß dagegen 2x2 = 4 
ist, daß gilt nicht unter einem bestimmten Gesichtepunkte, sondern 
allgemein, weil die hier in Beziehung gebrachten Begriffe der Viel- 
deutigkeit entbehren, so daß man nicht erst angeben muß, in welcher 
Hinsicht die ausgesagte Beziehung gilt 

Was soll es nun aber heißen, wenn Pollack sagt, die Wissenschaft 
sei die Kombination von Gesichtepunkten V Ist es nicht viel richtiger, 
zu sogen, die Wissenschaft betätige sich in der Trennung der Ge- 
sichtspunkte? Sicher ist jedenfalls, daß die Wissenschaft Abstrakti- 
onen rollzieht und eben dadurch zu möglichst eindeutig bestimmten 
Begriffen zu gelangen sucht. Wenn beispielsweise die Naturwiasen- 






COßNtU. UNIVERSHY 



190 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 5 

schaft in einer gewissen Phase ihrer Entwicklung bemüht war, die 
Welt nur unter dem Gesichtspunkt der Bewegung zu betrachten, so 
kann man demgegenüber doch nicht gut von einer Kombination der 
Gesichtspunkte sprechen. Es ist auch nicht recht einzusehen, inwie- 
fern Gesichtspunkte schöpferisch sein sollen, inwieweit man ron >dem 
formenden Prinzip des Gesichtspunktes < sprechen darf oder inwieweit 
eine >ganze Gedankenkette seine Emanation darstellt«. Solch bild- 
liche Redewendungen wirken nur irreführend. Halten wir uns wieder 
an ein Beispiel! Die Nationalökonomie betrachte die Menschen etwa 
nur unter dem Gesichtspunkt der egoistischen Güterproduktion und 
des egoistischen Güteraustausches. Inwiefern könnte dieser Gesichts- 
punkt die Gedankenentwicklung beeinflussen? Zunächst offenbar in 
der Weise eines >Beachtungsmotivs<. Man wird unter der Leitung 
des betreffenden Gesichtspunktes diejenigen Verhältnisse des mensch- 
lichen Lebens bemerken und herausgreifen, die neben anderen auf 
diesem Standpunkt mehr oder weniger gleichgültigen wirklich in der 
Erfahrung gegeben sind. Man wird aber auch Fragen stellen können, 
die das Leben, so wie es tatsächlich sich abspielt, nicht beantwortet, 
/. B. die nach dem Verhalten eines nur Ökonomisch interessierten 
Wesens unter bestimmten Verhältnissen. Ist die Antwort hierauf 
eine > Produktion« des > Gesichtspunktes«? Offenbar nicht. Welches 
Verhalten als Wirkung einem bestimmten Interesse als der Ursache 
entsprechen kann, das entnehmen wir der Erfahrung. Wir wissen 
aus dieser Quelle etwa, daß der Mensch lieber gut« Ware um billiges 
Geld als schlechte Ware zu hohem Preis kauft. Die Anwendung 
dieses allgemeinen Satzes auf einen besonderen fingierten Fall, wo es 
sich um eine bestimmte Ware handelt und wo das Verhalten nur 
durch das ökonomische Interesse determiniert werden soll, ist aber 
gewiG keine von dem Gesichtspunkt als formendem Prinzip hervorge- 
brachte geistige Leistung. 

Koch besser läßt sich der in Betracht kommende Tatbestand an 
einem naturwissenschaftlichen Beispiel durchschauen. Man kann 
sagen, vom Standpunkt des Atomismus aus werde die Natur unter 
dem Gesichtspunkt der Bewegung betrachtet. Dieser Gesichtspunkt 
hat auch hier zur Folge, daß zunächst auf die zu beobachtenden Be- 
wegungserscheinungen besonderes Augenmerk gerichtet wird. Weiter- 
hin werden auch hier Phänomene dem betreffenden Gesichtspunkt 
nnteretellt, bei welchen derselbe nicht einfach als >Beachtungsmotiv< 
in Frage kommt. Aber wenn der »Gesichtspunkt« selbst in dem Satz 
formuliert werden kann : Alles Naturgeschehen vollzieht sich in Be- 
wegungen oder: das Naturgeschehen interessiert die Wissenschaft 
nur, insofern es in Bewegungen sich darstellt, dann besteht zwischen 



CQPH ERSTTf 



W. Pollick, lieber die philosophischen Grundlagen der Wissenschaft!. Fonchong 191 

diesem Satz und spezielleren Urteilen, wie z. B. : Wärme ist ein Be- 
wegungsgeschehen, sicherlich kein mystischer Produktionszusammen- 
hang. Der Gesichtspunkt bildet nur insofern das > formende Prinzipc 
wissenschaftlicher Ergebnisse, als das Besondere aus dem Allgemeinen 
deduziert werden kann. Es wird nicht die Erscheinung der Wärme 
durch den Gesichtspunkt der Bewegung geschaffen und auch der Ge- 
danke an die Wärme als Bewegungsform kann nicht als Schöpfung 
des Gedankens, daß alles Naturgeschehen Bewegung sei, bezeichnet 
werden. 

Freilich ist mit dem Satz, Wärme sei Bewegung, noch nicht ge- 
sagt, als was für eine Art der Bewegung die Wärme aufzufassen sei. 
Es bedarf unter Umstanden noch einer respektablen Forschungsarbeit, 
um derartige genauere Determinationen durchzuführen. Aber die 
Entscheidung etwa zwischen einer Emissions- und einer Undulations- 
theorie und ähnliches, was zu solchen Determinationen gehört, wird 
doch nicht durch den »Gesichtspunkt* sondern durch die Erscheinungen 
bedingt. Die Erscheinungen aber sind, auch wenn man sie ganz im 
Sinne idealistischer Philosophie auffaßt, von Gesichtspunkten jeden- 
falls nicht hervorgebracht. 

Wie steht es nun mit der Willkurlichkeit bei der Wahl der Ge- 
sichtspunkte? Pollack weist unter anderem darauf hin, daß man eine 
Naturauffassung ebenso gut unter emergetischem wie unter atomisti- 
schem Gesichtspunkt durchführen könne. Daraus scheint zu folgen, 
daß der für die Wissenschaft richtunggebende Gesichtspunkt tatsäch- 
lich willkürlich gewählt werden kann. Aber diese Willkür ist von 
vornherein eine eng begrenzte. Man kann offenbar in der Betrach- 
tung irgend welcher Erscheinungsgruppen nur solche Gesichtspunkte 
anwenden, die wenigstens in einer Anzahl dazu gehöriger Er- 
scheinungen wirklich hervortreten. 

Aber auch in der Anwendung solcher Gesichtspunkte ergeben 
■ich ganz bestimmte Schranken. Der Zweck des ganzen Verfahrens 
ist stets der, die Erscheinungen vergleichbar zu machen. Es muß 
also diejenige Seite ins Auge gefaßt werden, die allen gemeinsam ist, 
und nur sofern man annehmen darf, daß verschiedene Seiten allen 
gemeinsam sind, steht die Wahl einer von diesen Seiten dem Forscher 
wirklich frei. Aber gerade dann hätte es keinen Sinn, verschiedene 
Betrachtungsweisen durchzuführen. Es müßten dann vielmehr aus 
Gründen der Arbeitsgemeinschaft die Forscher sich auf einen Stand- 
punkt einigen. So könnte man z. B. die Längenmaße ganz beliebig 
wählen. Ein Bruchteil jeder Maßeinheit ist in jedem ausgedehnten 
Körper als >Seite< enthalten, d.h. es gibt in dieser Hinsicht unend- 
lich viele Seiten, die allen Körpern gemeinsam sind. Es wird aber 

OML |.l. Ju ItOt. Hr. 8 14 



C*(it" i 
COfiNEU UNIVERSlTY 



192 Gott. gel. Auz. 1909 Nr, 3 

keinem Menschen einfallen, die konventionelle Einheit des Maßsystems 
zu Gunsten einer Mannigfaltigkeit der Gesichtspunkte aufzugeben. 
Und wenn es beispielsweise möglich wäre, jede Kraft d. h. jede Ur- 
sache einer Bewegungsänderung ihrerseits als Bewegung aufzufassen, 
dann wäre garnicht einzusehen, warum man eine allgemeine Betrach- 
tung der Natur unter dem Gesichtspunkt der Bewegung zu Gunsten 
irgend eines andern Standpunktes aufgeben sollte. Nur wenn die 
Schwierigkeiten in der Durchführung eines Gesichtspunktes zu groß 
werden und wenn infolgedessen die Ueberzeugung dem Forscher sich 
aufdrängt, daß er nicht das all seinen Gegenständen Gemeinsame ins 
Auge gefaßt hat, sondern eine spezielle Eigentümlichkeit einzelner 
Erscheinungen mit Unrecht verallgemeinert, nur dann ergibt sich die 
Nötigung zu einem Preisgeben des zunächst eingenommenen Stand- 
punkts. 

Hier muß Übrigens ein Einwand berücksichtigt werden: Es wurde 
oben gesagt, daß die Längen au sdehnung etwas allen Naturkörpern 
Gemeinsames ist. Warum begnügt man sich dann nicht mit der Be- 
trachtung der Natur unter diesem Gesichtspunkt? Die Antwort 
lautet einfach: Weil die Natur nicht nur aus Naturkörpern, sondern 
auch noch aus andern für die Naturwissenschaft in Betracht kommenden 
> Gegenständen« (z.B. aus Naturgeschebnissen) besteht. Die Gescheh- 
nisse lassen sich nicht auf Körper, wohl aber die Körper auf Ge- 
schehnisse zurückführen. 

Dies mag genügen, Pollack gegenüber unsere Auffassung von der 
>Willkürlichkcit< in der Wahl der Gesichtspunkte zu präzisieren. Was 
nun die Gesetze anlangt, die bei der Verarbeitung der Gesichts- 
punkte in Betracht kommen, Gesetze, von denen Pollack zwar gele- 
gentlich spricht, auf die er aber nirgends näher eingeht, so handelt 
es sich dabei offenbar in erster Linie um die Regeln der Deduktion. 
Die Gesichtspunkte selbst werden durch Induktion gefunden. Daß die 
Induktion ihrem Wesen nach vor allem Abstraktion ist, wurde schon 
öfters betont In der Anwendung der Gesichtspunkte kommt dann 
die Deduktion und das Denken in Analogien zu seinem Recht. 
Sonstige Gesetze einer schöpferischen Produktion, unter deren Wirk- 
samkeit sich eine Art freischwebende Geisteswelt gestaltet, sind nir- 
gends zu entdecken. 

Der Gedanke einer wissenschaftlichen Weltschöpfung hat gewiß 
etwas ungeheuer Imponierendes. Wenn man bedenkt, mit wie ganz- 
anderen Augen der wissenschaftlich geschulte Geist die Welt an- 
schaut, und wenn man die Wissenschaft als eine freie Schöpfung des 
Menschen betrachtet, so gelangt man nur zu leicht zu dem erhebenden 
Bewußtsein, daß unsere Wirklichkeit eine ganz andere sein könnte, 






COPHf li UHNERSITY 



W. Pollack, Uehcr die philosophischen Grundlagen der Wissenschaft!. Forschung 193 

wenn wir nur wollten. Aber dieser indeterrainistische Standpnnkt ist 
nur haltbar auf Grund einer ganz unhaltbaren Psychologie. Es wäre 
endlich einmal an der Zeit, daß man aufhören wurde, die Verschie- 
denheit von Erkenntnistheorie und Psychologie zu proklamieren, um 
eine falsche Psychologie als Erkenntnistheorie verzapfen zu können. 
Wenn man einsieht, daß der Wille kein Vorstellungen erzeugendes 
Prinzip ist, wenn man erkennt, daß strengste Gesetzmäßigkeit nicht 
nur die Leistungen der Aufmerksamkeit, die Abstraktion und das 
Denken ebensogut wie die Reproduktion der Vorstellungen beherrscht, 
sondern daß auch das Bewußtsein von Richtigkeit und Falschheit als 
ein notwendiges Resultat gesetzmäßig verlaufenden Geschehens be- 
trachtet werden muß, dann hat es doch gar keinen Sinn, zu sagen, 
es gebe kein Richtig und Falsch oder die Wirklichkeit sei von un- 
serm Willen abhängig. Man kann darauf hinweisen, daß es verkehrt 
ist, Richtigkeit und Falschheit in der Uebereinstimmung oder Nicht- 
übereinstimmung einer Erkenntnis mit einem transzendenten Gegen- 
stand erfassen zu wollen. Dann ergibt sich die Frage, inwiefern die 
(als Erscheinungen im Sinn der Kantschen Philosophie aufzufassenden) 
Wahmehmungsgegenstände wissenschaftliche Erkenntnisse von ihnen 
als richtig oder falsch sich erweisen lassen können. Man kann auch 
darauf hinweisen, daß nicht einmal die Beschreibung der Wahr- 
nehmungsgegenstände eine Abbildung derselben bedeutet, deren Ueber- 
einstimmung mit dem Original geprüft werden könnte. Aber damit 
ist nicht gesagt, daß nicht diejenige Beschreibung eines Wahr- 
nehmungsgegenstandes, die wir als richtig erfassen, charakteristische 
Verschiedenheit aufweist gegenüber derjenigen, die uns falsch er- 
scheint. Es handelt sich also darum, das Kriterium der Richtigkeit 
und Falschheit anders als der naiv realistische Dogmatiker zu be- 
stimmen. Zu behaupten, ein solches Kriterium existiere nicht, ist 
vollkommen unberechtigt. 

Wenn Pollack den Unterschied zwischen Tatsachen und Hypo- 
thesen in Abrede stellt, so denkt er offenbar nur daran, daß auch 
die Erkenntnis der Tatsachen niemals das überspannte Wahrheitsideal 
vollkommener Identität mit ihrem Gegenstand erreichen kann. Aber 
so wenig es einen Sinn hätte, zwei verschieden hohe Berge für gleich 
hoch zu erklären, weil sie beide niedriger sind als ein dritter, so 
wenig berechtigt ist es, den Wertunterschied zwischen Tatsachen und 
Hypothesen zu ignorieren, weil beide hinter einem absoluten Weit 
zurückbleiben. 

Etwas anderes als die Frage nach dem Wertunterschied zwischen 
Tatsachen und Hypothesen ist die Frage der Bewertung möglichst 
Hypothesen freier, auf Grund des Glaubens an eine absolute Wahrheit 

14* 



CORNElLUWVERSlTV 



194 Gott. gel. Au. 1909. Nr. 3 

vorsichtig entwickelter Wissenschaft einerseits und möglichst unge- 
bundener auf Grund der Weltanschauung des hypothetischen Per- 
Bpektivismus sich entfaltender Spekulation andererseits. Beide Rich- 
tungen haben Vorzüge und Nachteile und es läßt sich nicht so ohne 
weiteres entscheiden, welche zu bevorzugen ist Wenn Pollack Bich 
für die letztere entscheidet und wenn er mit Rücksicht auf diese Ent- 
scheidung verlangt, man solle nicht so ängstlich zwischen Tatsachen 
und Hypothesen unterscheiden, so kann man diesem Standpunkt zu- 
nächst nur mit demselben Recht den entgegengesetzten gegenüber- 
stellen. Eine sachlich begründete Wahl zwischen beiden läßt sich 
nur treffen unter Berücksichtigung der Leistungen, die von dem einen 
und von dem anderen zu erwarten sind. 

Nun läßt sich nicht leugnen, daß die Wissenschaft in der Rich- 
tung, die sie bisher eingeschlagen hat, d. h. bei dem Bestreben, Hypo- 
thesen nur insoweit zu bilden, als sie zur Erklärung der Tatsachen 
erforderlich sind, recht erfolgreich gewesen ist. Dagegen sind die 
Beispiele, an denen Pollack die Bedeutung des hypothetischen ivr- 
spektivismus für die Forschung der Zukunft demonstrieren will, derart 
gewählt, daß sie der neuen Richtung kaum viel Anhänger gewinnen 
dürften. 

Als erstes dieser Beispiele behandelt er das Problem des Deter- 
minismus und des Indeterminismus. 

>Wenn ich erwäge, ob ich lieber zu Hause bleibe... oder einen 
Spaziergang . . . unternehmen soll, so fühle ich absolut keinen Zwang . . . 
Die Entscheidung hängt nach meinem augenblicklichen Glauben in 
letzter Linie allein von meinem Willen ab . . . Und nun kommen wir 
zu der merkwürdigen Erkenntnis, mit der auch der eingefleischteste 
Determinist nichts anzufangen weiß: >Der Menschenwille ist 
höchstens scheinbar durch äußere Ursachen begrenzt«. 
Denn denken wir uns einen Allwissenden, der den Kausalzusammen- 
hang vollständig durchschaut, so vermag dieser den angeblich not- 
wendigen Weltlauf zu durchbrechen, indem er sich gerade für die 
Richtung entscheidet, die nach allwissenschafllicher Erkenntnis für 
seinen Willen ausgeschlossen ist Aber wird er dann hierzu im Stande 
sein? Muß er nicht trotz besserer Einsieht den kausal notwendigen 
Weg einschlagen? > Allerdinga« ! würde der Determinismus sagen 
und zu sagen gezwungen sein, wenn er sich nicht in arge Verlegen- 
heit bringen wollte . . . Gerade aber die Konsequenz, daß der All- 
wissende auf einer bestimmten Straße notwendiger Weise wandeln 
muß, widerspricht unserer allgemeinen, heutzutage herrschenden 
Ueberzeugung, sofern wir die WUlensrichtung des Individuums aus 
seinen Vorstellungen zu begreifen pflegen . . . Trotz aller Beweise 



COM 



W. PolUck, lieber die philosophischen Grundlagen der wissenschiftl. Forschung 195 

kann die Empfindung dioseB Widerspruchs nicht vom Determinismus 
hinwegdeduziert werden . . . Der Widerspruch, zu dem wir gelangten, 
erklärt sich aus den verschiedenen inkomme nsurabelen Perspektiven, 
welche den streitenden Theorien zu Grunde liegen. Indeterminist bin 
ich im Augenblick des Handelns, Determinist bei rllckschauender Be- 
trachtung. Als Indeterminist stelle ich meinen Willen aus der Welt 
heraus; ihr gegenüber betrachte ich ihn als letzte Ursache, mein Ich 
als Agens. Ich erkenne mich frei; mögen auch tausend Antriebe in 
der Richtung A wirken, ich kann immer noch die Straße B entlang 
ziehen . . . 

Bei Reflexion unter Anwendung des Kausalitätsgesetzes ist mein 
Wille nicht alB eine von den sonstigen Tatsachen qualitativ verschie- 
dene, Bondern als eine gleichartige, als eben solche Erscheinung wie 
die mich umgebende Körperwelt aufzufassen. Auch der eigene und 
der fremde Wille sind Außenwelt und können dann kausal erfaßt 
werden. Betrachte ich also die Zukunft jetzt kausal unter der Per- 
spektive der Notwendigkeit, und zwar nicht nur die Zukunft der 
Körperwelt, sondern auch diejenige meines Willens, so müßte ich 
eigentlich gar nicht »wollene, sondern im Grunde Fatalist sein«. 

So glaubt Pollack dem Determinismus und dem Indeterminismus 
unter Anwendung verschiedener Gesichtspunkte gleichmäßig Recht 
geben zu dürfen. Aber tatsächlich ist es nur eine weitgehende Un- 
klarheit der Begriffe, die aus diesen Darlegungen spricht. Vor allem 
handelt es sich bei dem Streit zwischen Detenninismus und Indeter- 
minismus ja offenbar garnicht darum, ob der Wille als eine von den 
sonstigen Tataachen qualitativ verschiedene Erscheinung aufgefaßt 
wird oder nicht. Auch bei größter Verschiedenheit, die zwischen dem 
Willen und Tatsachen von der Art x bestünde, müßte der Wille, wenn 
er auf Tatsachen von der Art x kausal einzuwirken vermöchte, durch 
derartige Tatsachen auch seinerseits bestimmbar sein. UebrigenB ist 
die ganze Hypostasierung des Willens durch und durch verkehrt und 
irreführend. Die Argumentation mit dem allwissenden Wesen steht 
rollends auf ganz schwachen Füßen. Denken wir uns einen All- 
wissenden, der den Kausalzusammenhang vollständig durchschaut, so 
müssen wir natürlich annehmen, daß er ihn so durchschaut, wie er 
auf Grund seines Vorauswissens und auf Grund des dadurch in ihm 
veranlagten Verhaltens sich gestalten wird. Es handelt sich nicht 
um ein Vorausdenken an die Art, wie man sich in einer bestimmten 
Situation benehmen wird und an die Folgen, die das haben wird und 
dann um eine tatsächliche Modifikation dieses Benehmens eben auf 
Grund des Voransdenkens. Es liegt garnichts Widerspruchsvolles in 
der konsequent durchgeführten Fiktion, daß jemand alle seine Gefühle, 






COßNRl UNIVERSlTY 



196 Gott, gel. Ans. 1909. Nr. 3 

Gedanken, Vorstellungen und Willenshandlungen von vornherein kennt 
und sie dann erlebt so wie er im voraus gewußt hat, daß er sie er- 
leben wird, mit all den kapriziösen Wendungen des >Nun gerade 
nichU u. s. w., mit denen er, wie von vornherein feststeht, sich von 
seiner TJngebundenheit wird überzeugen wollen. Der einzig mögliche 
Standpunkt bei kausaler Betrachtungsweise des Bewußtseinslebens 
ebenso wie des äußeren Naturgeschehens ist der Standpunkt des De- 
terminismus, sofern man diese Auffassung dahin präzisiert, daß es 
nirgends in der Welt eine Ursache gibt, die nicht notwendige Wir- 
kung einer andern Ursache wäre. 

Wenn Pollack behauptet, im Augenblick des Handelns sei man 
Indeterminist, so verwechselt er einfach das »Nicht denken an etwas, 
das ist« mit dem »Denken daran, daß etwas nicht sei<. So gut ich 
in der äußeren Naturbetrachtung von Ursachen einer Erscheinung 
sprechen kann, ohne daran zu denken, daß diese ihrerseits auch Wir- 
kungen anderer Ursachen sind, so gut kann ich in meinem Innen- 
leben eine Entscheidung als Ursache weiteren Geschehens betrachten, 
ohne daß ich genötigt wäre, diese Entscheidung gleichzeitig auch als 
Wirkung sonstiger Ursachen ins Auge zu fassen. Wenn ich nicht 
daran denke, daß diese Entscheidung kausal bedingt ist, so denke 
ich doch nicht daran, daß sie nicht kausal bedingt sei. Ich bin also 
keineswegs Indeterminist. 

Wenn man die Begriffe Determinismus und Indeterminismus nicht 
in nebelhafter Unbestimmtheit läßt, sondern schlicht und klar defi- 
niert, dann ist es bei dem kontradiktorischen Charakter der beiden 
Auffassungsweisen einfach Unsinn, zu sagen , daß sie beide Recht 
haben, wenn man das WUlensleben nur unter verschiedenem Gesichts- 
punkt betrachtet. 

Auf naturwissenschaftlichem Gebiet versucht Pollack nicht eigent- 
lich selbst auf Grund seiner Methodenpolitik einzugreifen in die Dis- 
kussion über irgend ein einzelnes Problem. 

Aber im Gebiet der Geisteswissenschaften glaubt er den Wert 
seiner Auffassung nochmals in der Lösung einer Streitfrage bewähren 
zu können. Es handelt sich dabei um die »Realität der juristischen 
Person*. Darüber wird hauptsächlich Folgendes gesagt: 

»Rein vom Standpunkt der Rechtswissenschaft kann die Frage 
nach der Realität und dem Wesen der juristischen Person entschieden 
werden. Vielfach hat man Argumente für und wider die Realexistenz 
methodisch fehlerhaft der Philosophie des täglichen Lebens oder an- 
dern nicht juristischen Anschauungen entnommen . . . Die juristische 
Person, so sagt man, ist Abstraktion, nicht Realität, wie etwa ein 
Haus oder ein Schreibtisch. Dies ist dann unrichtig, wenn man der 






CÜßNEU UNNERSlTY 



W. Pollick, l ■■'-■■■ r die puilosophiBcben Grundlagen der Wissenschaft!. Forschung 197 

sogenannten Wirklichkeit eine größere, absolutere Realität beilegen 
will, als der Existenz der juristischen Person, insofern man dabei die 
hypothetische Natur auch unserer täglichen Erfahrung übersieht. Die 
juristische Person besteht ebenso wahr und sicher; die dem Bürger- 
lichen Gesetzbuch vorschwebende Wirklichkeit ist ebenso gut existent; 
sie ist höchstens eine Wirklichkeit anderer Art. Die Frage kann nur 
sein, ob die juristische Person im Recbtsleben existiert und ob sie 
hier als ebenso real hingestellt wird, wie der Mensch. Sollte man 
hier zu einem positiven Resultat gelangen, so wird damit entschieden, 
daß die juristische Person ebenso gut vorhanden ist, wie die Dinge 
im gewöhnlichen Leben oder die Elemente der Chemie. In der Rechts- 
welt ist möglicher Weise etwas als Wirklichkeit aufzufassen, was in 
der natürlichen Welt der Dinge als Abstraktion sich darstellt«. 

Diese Entwicklung wird man kaum als glücklicher bezeichnen 
dürfen als die Ausfuhrungen Pollacks über Determinismus und In- 
determinismus. Was versteht man unter Wirklichkeit? Das Wort 
ist offenbar sehr vieldeutig. Wirklich ist, was unabhängig ist vom 
Gedachtwerden. Wirklich ist, was kausale Wirksamkeit ausübt. Wirk- 
lich ist, was keines fremden Trägers seiner Existenz bedarf. So kann 
man einige von den Bedeutungen des Begriffs Wirklichkeit formu- 
lieren. Wirft man nun die Frage auf nach der Wirklichkeit der ju- 
ristischen Person, so soll man einfach angeben, was dabei unter Wirk- 
lichkeit zu verstehen ist. Unter Voraussetzung einer solchen Defini- 
tion ist es vollständig unmöglich, »etwas in der Rechtswelt als Wirk- 
lichkeit aufzufassen, was in der natürlichen Welt der Dinge als Ab- 
straktion sich darstellt«. 

Eindeutig bestimmte Begriffe machen die > Gesichtspunkte« 
überflüssig. Je unklarer und vieldeutiger die Begriffe sind, desto 
verschiedener schillern sie unter verschiedenen Gesichtspunkten. Der 
hypothetische Perspektivismus bedeutet die Proklamierung der logi- 
schen Anarchie. 

Bern E. Dürr 



COfct* 



196 Gott, gel. An.-. 1909. Nr. 3 



Erich Becher, PhiloaophiBcheVoraüüetiangen der exakten Natur» 

wimen ich i ft > : Leipzig, Johann Ämbrotioe Barth, 1907. V.243S. 

Das Wiedererwachen philosophischer Interessen in Deutschland 
hat in den letzten Jahren eine große Zahl von Werken entstehen 
lassen, die von verschiedenen Seiten her die philosophischen Grund- 
lagen der Naturwissenschaften einer Prüfung unterziehen. Nicht all- 
zuviel Wertvolles haben diese Untersuchungen gebracht: Hervor- 
ragende Naturforscher glaubten die philosophische Arbeit von Jahr- 
tausenden oinfach bei Seite schieben zu dürfen, und Philosophen 
schrieben über Naturphilosophie, ohne sich darüber zu unterrichten, 
daß seit ihren Schuljahren die Naturwissenschaften ein ganz anderes 
Ansehen gewonnen hanen. 

Umsomehr verdient das vorliegende Werk Beachtung: Der Ver- 
fasser, von Beruf Philosoph, zeigt sich vollauf vertraut mit der mo- 
dernen und modernsten Entwicklung der Naturwissenschaften. Ja, 
vielleicht liegt zuweilen gerade in diesem Hereinziehen modernster, 
noch nicht ganz gesicherter Theorien für den physikalisch nicht ge- 
schulten Leser des Buches eine Gefahr. Denn es tritt nicht immer 
klar zu Tage, wo man es mit Theorien zu tun hat, die zum festen 
Besitz der exakten Naturwissenschaften gehören, und Bolchen, um die 
noch heute gestritten wird. 

Die Kritik der Verwendung dieser modernsten Theorien der 
Naturwissenschaften muß der Referent dem Fachphysiker überlassen, 
ihm kann es nur darauf ankommen den philosophischen Gedanken- 
gehalt des Werkes zu prüfen. Und von diesem Standpunkt aus wird 
man anerkennen mÜBsen, daß der Verfasser es verstanden hat, von 
philosophischer Warte aus, die Details physikalischer Einzelforschung 
zu überblicken und zu durchdringen — mögen immerhin die philo- 
sophischen Probleme nicht in ihrer vollen Tiefe gefaßt sein. 

Eb ist das Problem naturwissenschaftlicher Hypothesen bil düng, 
dessen Lösung sich der Verfasser zur Aufgabe gesetzt hat. Es ge- 
hört vielerlei unter diesen Titel: Die Hume-Kantische Frage nach 
der Existenz einer Außenwelt; die Frage nach der Subjektivität des 
Raumes, jenes Problem, das die Mathematiker heute beschäftigt; der 
Gegensatz von energetischer und mechanischer Naturansicht ebenso- 
sehr wie das Problem der Annahme von Fern Wirkungen. Zu all 
diesen Problemen nimmt der Verfasser wohl erwogene Stellung. Es 
ist die Stellung des Empirismus, die er vertritt; und gerade wenn 
man diese Stellungnahme für verfehlt hält, wird man nicht umhin 
können anzuerkennen, daß Becher in vollendeter Klarheit die Ge- 



cowwtuwvBtsirr 



£. Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 199 

dankenreihen aufzeigt, die für den Empirismus, etwa in der Färbung, 
in der ihn Helmholtz vertreten hat, zu sprechen scheinen. 

Für alles, was wir annehmen, muß in der Erfahrung entweder 
die Begründung oder doch die Bestätigung gesucht werden, so etwa 
ließe sich die Grundmaxime des Buches formulieren. Selbst da, wo 
Voraussetzungen nicht unmittelbar aus der Erfahrung entnommen 
werden können, wie bei der Gewißheit des unmittelbar Gegebenen, 
der Gewißheit der logischen Axiome, bei der Annahme einer Ver- 
gangenheit, wird die Berechtigung solcher Voraussetzungen darin ge- 
sucht, daß die sich gegenseitig stützen und bestätigen. 

Die allgemein philosophische Kritik dieser Anschauungen ist hier 
nicht am Platz, nur ihre besondere Anwendung auf die Grundlagen 
der Naturwissenschaft so wie sie Becher gibt, soll hier einer Kritik 
unterzogen werden. 

Im ersten Abschnitt schickt Becher eine ausführliche Untersu- 
chung desjenigen Begriffes voraus, der der Grundbegriff bei Be- 
sprechung aller Einzelfragen ist, die Becher in sein Werk hereinzieht. 
Es ist der Begriff der Hypothese. Er tut recht daran, diesen Be- 
griff gesondert zu behandeln, ganz ohne Rücksicht auf irgend welche 
spätere Anwendung, ihn nicht etwa erst in gelegentlichen Bemer- 
kungen, wenn nicht gar in einer Anmerkung, bei Besprechung irgend 
eines Einzel problems heranzuziehen, wie es die meisten Bearbeiter 
dieses Gebietes zu tun pflegen. 

Gleich dieser erste Abschnitt stellt sich in bewußten Gegensatz 
zn jener großen natur philosophischen Bewegung, die verkündet, die 
Naturwissenschaft solle hypothesenfrei sein. Becher glaubt zeigen zu 
können, daß hier Verwechslungen vorliegen : die Verwechslungen von 
Hypothesen mit Fiktionen. Fiktionen sind unbewiesene Annahmen, 
die mit dem Bewußtsein ihrer Unrichtigkeit gemacht werden. So ist 
die Annahme eines idealen Gases eine Fiktion — eine Fiktion von 
unschätzbarem wissenschaftlichen Wert, aber doch immer eine Fik- 
tion. Hypothesen dagegen, wie die von der Drehung der Erde um 
dfe Sonne, werden nicht als unwirklich, sondern als wahr, zum min- 
desten als wahrscheinlich, gedacht. Eine Hypothese ist eine unbe- 
wiesene Annahme, freilich eine, die nicht um ihrer selbst willen von 
Interesse ist. Wenn der Zoologe auf Grund von Analogien das Vor- 
handensein eines bei einem Tier bisher noch nicht entdeckten Organs 
vermutet, so ist das eine unbewiesene Annahme, die um ihrer selbst 
willen gemacht wird, nnd darum keine Hypothese. Eine Hypothese 
dient Erklärungszwecken; sie wird gebildet, damit andre Tatsachen 
oder Annahmen einen Ableitungsgrund erhalten. Sie wird als wirk- 






CORNEUUNIVERSirr 



200 Gott gel. Au. 1909. Nr. 3 

lieh angenommen, damit die Tatsachen, die zu ihrer Bildung dienten, 
daraus gefolgert werden können. 

Der Wert der Hypothesen ist daraus klar ersichtlich: Sie haben 
einmal als wahrscheinliche Annahmen schon an sich einen hohen 
Wert; fernerhin aber haben die Hypothesen Wert, weil durch sie die 
wahrscheinliche Erklärung von Tatsachen geliefert werden kann. Wie 
groß der Wert einer Hypothese ist, wird einzig durch den Grad ihrer 
Wahrscheinlichkeit bestimmt sein — und alles wird darauf ankommen 
zu bestimmen, wovon der Grad der Wahrscheinlichkeit abhängt. 

Alles was Becher bis zu diesem Punkte aufstellt, wird auch der 
Hypothesengegner zugeben. Denn auch Behauptungen wie die, daß 
die Erde eine Kugel ist, sind in Bechers Hypothesen definition noch 
eingeschlossen; überhaupt alles, was erst aus anderem erschlossen 
werden muß, alles was nicht unmittelbar wahrgenommen werden kann. 
Wenn also Becher den Satz aufstellt, daß eine Wissenschaft, die neben 
den Tatsachen noch Hypothesen zuläßt (in dem von Becher defi- 
nierten Sinn), wertvoller ist, als eine die nur Tatsachen zuläßt — so 
könnte diese Behauptung auch derjenige unterschreiben, der sich als 
Hypothesengegner ausgibt Er würde einfach dem meisten, was 
unter Bechers Hypothesendefimtion fällt, den Kamen der Hypothese 
verweigern. 

Die Diskrepanz zwischen dem Verteidiger und dem Gegner der 
Hypothese wird erst dann beginnen, wenn es sich darum handelt, 
festzustellen, wovon der Grad der Wahrscheinlichkeit einer Hypothese 
abhängt und vor allem welcher Grad von Wahrscheinlichkeit noch als 
Bereicherung unseres Wissens anzusehen ist. Man wird nicht sagen 
dürfen, jeder Grad von Wahrscheinlichkeit muß uns recht sein. 
Man wird ja doch — theoretisch gesprochen — etwa spiritistische 
Erklärungen merkwürdiger psychischer Tatsachen nicht als vom Wahr- 
scheinlichkeitsgrade anzusehen haben. Mag auch praktisch die 
Wahrscheinlichkeit sehr gering sein, sie ist jedenfalls größer als die, 
daß der pythagorische Lehrsatz nicht gilt Dennoch wird der Wissen- 
schaftler die spiritistische Erklärung auch da ablehnen, wo er keine 
andere Erklärung weiß — er wird die spiritistische Hypothese nicht 
einfach, weil ihre Wahrscheinlichkeit übersteigt, als eine Bereiche- 
rung unseres Wissens ansehen. 

Das wird also zur Richtfrage werden müssen: Welcher Grad 
von Wahrscheinlichkeit ist noch hinreichend, um in den Natur- 
wissenschaften eine Hypothese als wertvolle Vermehrung des Wissens 
ansehen zu lassen? Hier werden sich die Geister scheiden müssen. 
Nicht daß die Möglichkeit besteht (also eine Wahrscheinlichkeit größer 
als 0), die Welt bestehe aus Molekülen, wird der Hypothesen gegner 






.. 



E. Becher, Pbilosophiirhe Voraussetzt! Dgen der exakten Naturwissenschaften 201 

leugnen, sondern er wird bestreiten, daß hier mehr vorliegt als eine 
vage Möglichkeit. 

Wie scheiden sich die nur möglichen Hypothesen von den in 
prägnantem Sinn wahrscheinlichen, unbegründete Annahmen von solchen, 
die ein Hausrecht in der Wissenschaft haben? Die Antwort auf 
diese Frage gibt Becher nicht. Er untersucht einzig, wovon der 
Wahrscheinlichkeitfigrad einer Hypothese abhängt, nicht aber welcher 
Wahrscheinlichkeitfigrad sie wissenschaftlich verwertbar macht. Und 
deshalb werden seine prinzipiellen Ausführungen auch keineswegs den 
überzeugen können, der ein Gegner seiner Auffassung ist. 

Becher prüft — ausführlich und gründlich — einzig, wovon die 
Wahrscheinlichkeit einer Hypothese abhängt. Er zeigt, daß die Ver- 
mehrung der unabhängigen Teilhypothesen zwar die Wahrscheinlich- 
keit einer Hypothese herabsetzt; daß aber dennoch Einfachheit nicht 
eine notwendige Forderung für eine Hypothese ist. Eine Hypothese 
ist um so wahrscheinlicher, von je mehr unabhängigen Tatsachen sie 
ausgeht, und je weniger Annahmen sie zu machen braucht. 

Von besonderem Interesse — gerade weil viel umstritten — ist 
die Frage der Verifikationen: Es ist ohne weiteres einleuchtend, daß 
unter Umständen eine Hypothese zu Konsequenzen führt, die nicht 
Konsequenzen derjenigen Tatsachen sind, auf Grund deren die Hypo- 
these gebildet wurde. Finden solche Konsequenzen der Hypothese 
ihre Bestätigung, so erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit der Hypo- 
these. Becher zeigt, daß in noch größerem Ausmaße als man ge- 
meinhin annimmt, die Verifikationen die Wahrscheinlichkeit von Hypo- 
thesen erhöhen. 

Comte hat daraus die Folgerung gezogen, daß nur Hypothesen 
gebildet werden dürfen, die Verifikationen zulassen. Dem wider- 
spricht Becher mit dem Hinweis darauf, daß einzig die Wahrschein- 
lichkeit einer Hypothese darüber entscheiden dürfe, ob eine Hypothese 
zulässig sei. Ist daher eine Hypothese auch ohne Verifikation ziem- 
lich sicher, so hat sie gleiches Lebensrecht mit jeder andern Hypo- 
these gleicher Wahrscheinlichkeit. 

Ebenso wendet sich Becher gegen diejenigen, die da meinen, 
eine Hypothese müsse >ihrer Natur nach* wenigstens verifizierbar 
sein, wenn auch die tatsächliche Verifikation noch fehlt. Wie soll 
denn eine a priori Entscheidung darüber möglich sein, was »seiner 
Natur nach< eine Verifikation zuläßt? Mußten nicht einem Natur- 
forscher des Altertums alle Hypothesen die etwa die Zusammen- 
setzung der Luft betrafen, ihrer Natur nach als unverifizierbar er- 
scheinen? Gar mit Ostwald die Anforderung zu stellen, eine An- 
nahme sei nur zulässig, wenn sie später einmal direkt bewiesen 



I. 

COßNEU UNNHßlTY 



202 Gott. gel. An«. 1909. Nr. 3 

werden könne, eine solche Anforderung würde den Kreis des Er- 
laubten unnötig einschränken. Ist doch die Wissenschaft stets ge- 
neigt das Wahrscheinliche anzunehmen, wenn ihr das Wahre un- 
erreichbar ist. 

Gerade gegen diese Behauptungen Bechers wird der Wider- 
spruch der Energetiker einsetzen. Es gibt in der Tat Hypothesen, 
die ihrer Natur nach unverifizierbar sind. Ein neutrales und daher 
wohl unumstrittenes Beispiel möge es erläutern : Es stelle sich je- 
mand die Frage, woher stammen die Anziehungskräfte in der Natur? 
er suche eine >Erklärung< für diese Anziehungskräfte. Er möge die 
Antwort erhalten: Anziehung und Abstoßung beruhen auf seelischen 
Momenten. Es sei das Hassen und Lieben der Körper, das sich 
darin verrate, ihr Streben und Widerstreben. Aber solches Streben 
und Widerstreben gehe nicht gesetzlos vor sich, sondern es folge be- 
stimmten Gesetzen, die wir als Naturgesetze zu bezeichnen pflegen. 
So wie die Bewegung meiner Hand meinen Willen folgt, so die Be- 
wegung in der Natur dem Willensstreben der Atome. 

Man wird solchen Behauptungen den Namen der Hypothese nicht 
absprechen können. Sie versuchen auf Grund einer Analogie eine 
Erklärung für bestimmte Tatsachen zu geben. Aber eine solche Hy- 
pothese hat geringen Wert, weil sie ihrer Natur nach unverifizierbar 
ist Jedes beliebige Anziehungsgesetz würde sich ihr unterordnen 
lassen, weil sie garnichts über Anziehung im speziellen aussagt, son- 
dern nur den allgemeinsten Begriff der Anziehung erklärt. Ihre spe- 
zielle Ausgestaltung aber wird sich stets knechtisch an die Empirie 
anschließen, und wie sich die Formeln empirisch gestalten mögen — 
man wird stets im Psychisch-Metaphysischen sich ihr Analogon als 
ein Spiel von Hassen und Lieben denken können; man wird sagen, 
daü die Anziehung empirisch dem Newtonschen Gesetz folgt, kommt 
daher daG ein solches Gesetz für die zu Grunde liegenden psychi- 
schen Kräfte existiert. 

Dies einzelne Beispiel ist Bicher für den Naturwissenschaftler 
wertlos, aber es enthält karikiert gerade das in sich, was die Ener- 
getiker der mechanischen Theorie vorwerfen: daß sie in wesent- 
lichen Dingen das, was empirisch gefunden ist, einfach noch einmal 
setze. Wenn etwa der Chemiker sagt: Daß sich N und niemals 
in anderen Gewichts Verhältnissen verbinden als 14 und 16 (und Mul- 
tipla von diesen) liegt daran, daß die Stoffe aus Atomen bestehen, 
für die dasselbe gilt — so bestreitet der Enorgetiker, daß in dieser 
Behauptung ein Erklärungswert liegt. 

Er weist darauf hin, daß man einfach noch einmal in einer tie- 
feren Etage, der Atomenetage, gesetzt habe, was man in der Er- 



■ Ä 



E. Becher, PhUosophiscbe Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 203 

fahrung vorfand ; daß demnach in der Tat eine solche Hypothese uu- 
verifizierbar ist Becher kann von seinem Standpunkt aus, der keinen 
Wesensunterechied der Hypothesen anerkennt, solchen Einwänden 
nicht gerecht werden ! Ganz gleichgültig, ob sie zutreffen oder nicht 
zutreffen. 

So kommt es, daß auch ein anderer prinzipieller Unterschied 
zwischen Hypothesen bei Becher nicht zu seinem Recht kommt, der 
unausgesprochen den Kampf um die mechanische Weltanschauung 
beherrscht: £9 gilt nicht nur die Wahrscheinlichkeit der Hypothese 
zu prüfen, sondern zu prüfen, ob überhaupt eine Hypothese ge- 
macht werden muß. Um bei dem oben angeführten Beispiel der 
Zurückführung der Anziehungen auf seelische Kräfte zu bleiben, so 
wird der Naturforscher jene Hypothese schon deshalb ablehnen, weil 
er gar nicht einsieht, weshalb diese Anziehungen noch einer weiteren 
Erklärung bedürfen. Wenn es sich dagegen um die Erklärung von 
Erdbeben handelt, so wird niemand im Zweifel sein, daß hier eine 
Hypothese am Platze ist, auch wenn sie un verifizier bar sein sollte. 
Deshalb wird man sich im letzteren Falle mit einer weit geringereu 
Wahrscheinlichkeit der Hypothese selbst begnügen können. So haben 
manche Hypothesen von sehr geringem Wahrscheinlichkeitsgrad in 
der Astrophysik Eingang (wenigstens bis auf weiteres) gefunden, weil 
in vielen Fällen irgend eine Hypothese gemacht werden mußte. 
Gerade darum aber handelt es sich bei der mechanischen Weltan- 
schauung; verlangen die Erscheinungen des Lichts, der Wärme, der 
Elektrizität, überhaupt eine hypothetische Erklärung, oder genügt es 
die Erscheinungen als solche in Gesetzmäßigkeiten zu fassen'.' Es 
ist klar, daß derjenige, der geneigt ist, sich bei den empirischen Ge- 
setzmäßigkeiten zu beruhigen, weit stichhaltigere Argumente für die 
mechanische Weltanschauung verlangt, ehe er sich dazu versteht sie 
anzuerkennen, als der, dem die Hypothese als solche schou Wahr- 
scheinlichkeit hat. Becher stellt sich — ohne Begründung — auf 
den letzteren Standpunkt, und mancherlei erscheint ihm daher als 
Verifikation, was nur dann Verifikation ist, wenn man die Notwendig- 
keit der Hypothese schon vorher eingesehen hat. Er zählt im Ab- 
schnitt über die Diskontinuität der Materie in glänzend aufgebauter, 
klarer Darstellung all die Gründe auf, die fUr die Annahme der Mo- 
lekularhypothese sprechen ; er wertet diese Gründe zwar in ihrer 
physikalischen Beweiskraft, aber er prüft sie nicht in ihrem philoso- 
phischen Wert für den, dem überhaupt in diesem Fall Hypothesen 
überflüssig erscheinen; davon wird noch zu sprechen sein. 

Dadurch daß sich Becher darauf beschränkt, die Wahrscheinlich- 
keit der Hypothesen selbst zu untersuchen, nicht aber den natur- 






CÜßNai UNIVERSITY 



201 Gött gel. Ans. 1909. Nr. 3 

wissenschaftlich berechtigten Wahrscheinlichkeitsgrad, entgleiten ihm 
die Hypothesengegner unter den Fingern. Sie werden das meiste in 
seiner Argumentation unterschreiben und doch in jedem einzelnen 
streitigen Fall ruhig ihrer Argumentation treu bleiben können. 

Die in dem ersten Kapitel vorgetragene Anschauung über Hypo- 
thesen, soll in dem folgenden Abschnitt in einer Anwendung die 
Feuerprobe bestehen : Sie soll sich bewähren an der Frage nach der 
Existenz der Außenwelt. Die alte Frage wird aufe Neue behandelt, 
vom Standpunkt der modernen Naturforschung aus. Die Annahme 
einer Außenwelt ist von so vielen als unnötig verworfen worden, daß 
es sich wohl verlohnt, daß Becher das anführt, was für diese An- 
nahme zu sprechen scheint. Die Fragestellung Bechers ist hier die 
des Empirismus : Welche Gründe sprechen daflir, den Wahrnehmungen 
eine Außenwelt zu Grunde zu legen? Erfüllt die Außenweltsannahme 
alle Anforderungen, die wir an eine Hypothese stellen dürfen? Der 
bejahenden Antwort voraus geht eine Kritik jener naiven Anschau- 
ung, die die Existenz der Außenwelt als selbstverständlich hinnimmt. 
Dem naiven Menschen sind Wahrnehmung und Außenwelt identisch. 
Das Hot, das er sieht, ist das Rot der Rose selbst! An Stelle dieser 
numerischen Identität tritt infolge einer Kritik, die schon der naive 
Mensch vollzieht, die Abbildtheorie: Die Wahrnehmung ist eine mehr 
oder weniger ähnliche Kopie der Außenwelt, die Wahrnehmung des 
Rot ähnelt mehr oder weniger dem wirklichen Rot. Aber auch 
dieser Standpunkt erweist sich als unhaltbar, sodaß die moderm: 
Physik sich zur Annahme der Subjektivität der Sinnesquali täten ent- 
schließt. Nur die sogenannten primären Qualitäten, Ausdehnung, 
Gestalt , Lage , Bewegung schreibt sie dem Körper auch in der 
Außenwelt zu. 

Hat die Wissenschaft hierzu ein Recht? Oder sprechen nicht 
vielmehr ganz ähnliche Gründe, wie sie zur Annahme der Sinnes- 
qualitäten geführt haben, auch für die Subjektivität der Rauman- 
schauung? Die Farbe durfte nicht als Bestandteil der Außenwelt 
angesehen werden, weil unter verschiedenen Bedingungen der Be- 
leuchtung die Farbe eines Gegenstands wechselte. Genau so wechselt 
jedoch auch die Gestalt eines Körpers. Ein Würfel ist meiner opti- 
schen Wahrnehmung bald kleiner, bald größer; eine quadratische 
Platte erscheint bald als Quadrat, bald als Rhombus, dann wieder als 
Parallelogramm, oder als unregelmäßiges Viereck. Auch die räum- 
lichen Eindrücke unterliegen also einer Deutung, können nicht ohne 
weiteres als richtig anerkannt werden. 

Entscheidend jedoch für Becher ist ein Anderes: Gesichtswahr- 
nehmung und Tastwahrnehmung übermitteln uns beide den Raum. 









E. Berber, Philosophische VoranssctiungeD der exakteo Naturwissenschaften 20G 

>Die beiden Arten von Wahrnehmungen sind jedoch so verschieden, 
daß die Ausdehnung in der Außenwelt nicht beiden gleichen kann. 
Keine der beiden Wahrnehmungen des Nebeneinander besitzt beson- 
dere Eigentümlichkeiten, die uns veranlassen können gerade sie, und 
nicht die andere der Außenwelt zuzuschreiben«. Es liegt kein Grund 
vor zu behaupten, daß das Nebeneinander in der Außenwelt dem 
Nebeneinander des Gesichtssi nnns, oder des Tastsinns gleicht. 

»Faßt man die Wahrnehmung auf als Wirkung von Gegenständen 
der Außenwelt, so ist auch die Wahrnehmung der Ausdehnung als 
Wirkung von etwas aufzufassen das der Außenwelt zukommt. Hat 
aber die Wirkung mit der Ursache keine Aehnlichkcit im allgemeinen, 
so wird auch im besonderen vorliegenden Falle die Ursache jenes 
Etwas in der Außenwelt nicht einer der beiden Arten von Wahr- 
nehmungen der Ausdehnung gleich oder ähnlich zu sein brauchen«. 

Ja, noch weiter läßt sich die Skepsis gegenüber der Außenwelt 
treiben. Was soll denn noch eine Außenwelt, der man alle sinnlich 
wahrnehmbaren Qualitäten gestrichen hat! Existieren heißt ja doch 
Qualitäten haben. >Der Begriff der Existenz kann nur von dem uus 
bekannten entnommen sein, d. h. unseren Wahrnehmungen des äußeren 
und inneren Sinnes. . . . Das Qualitäten — Inhalte — haben, oder 
sein, ist also als Existieren aufzufassen. So lange ich der Außenwelt 
Qualitäten zuschreibe, habe ich ein Recht zu sagen, sie existiert. 
Eine Außenwelt ohne ein Bestimmbares, ein So-und-So-Sein , kann 
auch nicht existieren«. 

So wird nach und nach vou der Kritik die ganze Außenwelts- 
annahme zersetzt. Nichts, was nicht wahrgenommen wird, existiert; 
nicht Aetherschwingungen und nicht Atome. Mögen auch noch manche 
konservativer gesinnte Geister die Außenwelt als bequeme Fiktion 
beibehalten, die ehrliche Konsequenz der Radikalen verlangt den Ver- 
zicht auf Kompromisse, treibt zur absoluten Verwerfung der Außen- 
weltsannahme. 

Jedoch dieser Standpunkt absoluter Ablehnung ist nicht der 
Standpunkt Bechers: Gewiß läßt sich in dem gewöhnlichen Sinn die 
Außenweltsannahme nicht halten. Vielleicht daß sie als Hypothese, 
alß Hypothese von sehr hoher Wahrscheinlichkeit dennoch zu retten ist. 

Becher geht den De&cartischen Weg: Er prüft unseren Bestand 
an unmittelbarem, an sicherem Wissen, um von hier fortschreitend 
zu den Hypothesen zu gelangen, die für die Naturwissenschaft not- 
wendig sind. Er findet ein solch unbedingt Gewisses im unmittelbar 
Gegebenen, in den Vorstellungen und Empfindungen, den Gefühlen 
und Wallungen. Daneben existiert noch ein Zweites: Die Gewißheit 
logischer Axiome. Sie sind unbeweisbar, denn jeder Beweis würde 






[liUNWERsrr 



206 Gott gel. Aox. 1909. Nr. 3 

mehr voraussetzen als die Gewißheit des unmittelbar Gegebenen, das 
einzig zum Beweise verwandt werden durfte. 

Neben der GewiGheit des unmittelbar Gegebenen muß bo auch 
der logischen Deduktion unbedingte Gewißheit zuerkannt werden: 
Aber diese Deduktion aus dem unmittelbar Gegebenen fuhrt uns 
nicht weiter, wenn nicht noch ein drittes hinzugenommen wird: Die 
Existenz einer Vergangenheit, Wir wissen von ihr nur aus Erinne- 
rungen; aus der Deutung von Vorstellungen, die wir auf eine Ver- 
gangenheit beziehen. Diese Hindeutung der Vorstellungen auf ein 
Vergangenes mag trügerisch sein. Es kann sich daher jemand auf 
den Standpunkt vollkommener Ablehnung stellen; praktisch wird er 
freilich diese Vergangenheitsannahme nie umgehen können. Aber 
auch theoretisch ist die Annahme der Vergangenheit eine Annahme 
höchster Wahrscheinlichkeit Mögen sich auch im einzelnen Erinne- 
rungsdeutungen als falsch herausstellen, es gelingt dennoch aus dem 
Material meiner vergangenen und gegenwärtigen Bewußtseinsinhalte 
eine Geschichte meines individuellen Bewußtseins zu konstruieren, die 
nirgendwo mit logischen Axiomen in Konflikt gerät. 

Noch immer sind neue unbewiesene Voraussetzungen nötig. Ohne 
deduktiven Beweis aus dem Vergangenen und dem Gegenwärtigen 
muß das Zukünftige anerkannt, muß die Existenz einer Zukunft ein- 
geführt werden. 

Das Wie der Zukunft aber wird erschlossen auf Grund der 
wichtigen >RegeImäßigkeitsvoraussetzung<. Auf Grund dessen, daß 
zwanzigmal auf das Abdrücken des Gewehrs ein Knall erfolgte, wird 
die gleiche Aufeinanderfolge auch für die Wochen meines Lebens 
angenommen, an die ich mich nicht mehr erinnere. Genau auf Grund 
derselben Regelmäßigkeitsvoraussetzung werden meine Annahmen über 
die Zukunft gemacht, die sich dann in so vielen Fällen bestätigen, 
daß der Annahme auch für noch nicht bestätigte Fälle eine hohe 
Wahrscheinlichkeit zukommt. 

Von jetzt ab ist es die Regel mäßigkeitsvorauasetzuug, die für 
Becher zum Sprungbrett wird, das zu neuen Hypothesen führt; sie 
begründet und bestätigt mit einer an Gewißheit grenzenden Wahr- 
scheinlichkeit die Annahme fremden Bewußtseins, und sie ist es, die 
zur Hypothese von der Außenwelt führt Diese Annahme einer 
Außenwelt soll die Lücken ausfüllen, die noch vorhanden sind, um 
die Aufeinanderfolge der Wahrnehmungen als regelmäßig geordnete 
aufzufassen. Ich muß auf Grund meiner Wahrnehmungen Dinge an- 
nehmen, die ich nicht wahrnehme. Die Laterne, die ich und andere 
sehen, muß in der Außenwelt vorhanden sein. Wie käme es sonst, 
daß alle Menschen Aussagen über ihr Auftauchen und Verschwinden 



__ 



OfKl 

COHtfÜ UHIVfRSJTY 



E. Becher, Philosophische Voraussetzungen der eiakten Naturwissenschaften 207 

machen, die mit einander in Uebereinstimmung stehen? Die Außen- 
weltshypothese geht von unendlich vielen Tatsachen aus, sie wird 
unendlich oft verifiziert, sie hat daher den höchsten Grad von Ge- 
wißheit, der eine Hypothese zukommen kann. 

Mit ein paar Worten streift Becher noch die Einwürfe gegen die 
so gefaßte Außenweltshypothese: der wichtigste, daß es eine ihrer 
Natur nach nicht beweisbare Hypothese sei, erledigt sich dahin, daß 
die Beweisbarkeit keine an eine Hypothese zu stellende Aufforderung 
ist, daß einzig möglichst hohe Wahrscheinlichkeit verlangt wer- 
den darf. 

So bleibt die Außenweltshypothese als vollgültige Annahme be- 
stehen, und auch speziellere Annahmen ergeben sich über sie mit 
Hilfe der Regelmäßigkeitsvoraussetzung : wie z. B., daß es in der 
Außenwelt relative beharrliche Existenzen, wie auch Veränderungen, 
gibt. So weisen die Verschiedenheiten der Wahrnehmungsinhalte auf 
entsprechende Verschiedenheiten in der Außenwelt hin, sowohl die 
qualitativen als auch die raumlichen. Die Außenwelt ist selbst un- 
räumlich, aber es entsprechen den räumlichen Verschiedenheiten der 
Wahrnehmung Verschiedenheiten der Außenwelt Deshalb darf man 
in übertragenem Sinn von > Entfernungen < in der Außenwelt reden, 
so wie man in geometrischem Bilde davon spricht, eine Variable 
bewege sich auf einer Strecke von a nach b. Die Subjektivität der 
Kaumanscbauung, wie sie die Kritik ergeben hat, bleibt also auch 
beim positiven Aufbau der Außenwelt bestehen. 

Was von dem Raum ausgesagt wird, gilt freilich nicht in gleicher 
Weise von der Zeit. Die Gleichstellung beider durch Kant laßt sich 
sachlich nicht rechtfertigen. Die Regelmäßigkeitsvoraussetzung, die 
Voraussetzung zeitlich regelmäßiger Aufeinanderfolge ist wesentlich 
für die Hypothese von der Außenwelt in allen ihren Teilen. Die 
Außenwelt ist ja gerade die Gesamtheit nicht wahrgenommener zeit- 
licher Antezedenzien der Wahrnehmung; der Zeitbegriff liegt also 
schon durch ihre Entstehung in ihr. Becher ist daher geneigt, der 
Zeit im Unterschied vom Raum, Geltung für die Außenwelt, — nicht 
nur in übertragenem Sinn, — zuzuerkennen, wenn auch seine Stellung- 
nahme in diesem Punkte keine all zu entschiedene ist. 

So wird der Außenwelt das was ihr erst genommen war, mit 
vollen Händen zurückgegeben. Was ihr die Kritik raubte, bringt ihr 
die Regelmäßigkeitsvoraussetzung wieder. Die Subjektivität der 
Sinnesqualitäten, wie der räumlichen Anschauung freilich sind nicht 
mehr zu bezweifeln, aber die Zeit kommt der Außenwelt zu, und mit 
ihr eine Reihe von qualitativen Verschiedenheiten, die alle verwoben 
sind in dem Regelmußigkeitszusammenhang unserer Wahrnehmungen. 

G«IL («I. Au. uot. Ht. s 10 



CORNfU UKIVERSirV 



306 Gott gel. Am. 1909. Nr. 3 

Jetzt erst kann Becher daran denken, die speziellen Annahmen über 
die Außenwelt zu prüfen: die Existenz von Körpern in der Außen- 
welt, die Atomhypothese, die kinetische Auffassung der Außenwelts- 
vorgänge. 

Auch der Begriff des Körpers gehört zu jenen Begriffen, die die 
Naturwissenschaft aus dem Weltbild der naiven Anschauung hcrüber- 
genomraen hat, ohne sich ganz klar darüber zu sein, ob diese Her- 
übernahme berechtigt ist. Die genauere Prüfung erweist, daß unter 
den Existenzen in der Außenwelt sich auch solche befinden, denen 
die Merkmale zukommen, welche den Begriff des Körpers ausmachen. 
Es gibt beharrende Existenzen in der Außenwelt, die einen Raum 
erfüllen. Mehr Merkmale als die, die hierin liegen, sind nicht not- 
wendig, um den Begriff des Körpers zu konstituieren. 

Dagegen ist das Merkmal der Undurchdringlichkeit dem Körper- 
begriff nicht wesentlich. Für die naive Anschauung durchdringen 
sich zwei Flüssigkeiten, also zwei Körper, vollständig, wenn sie ge- 
mischt werden. Mag auch die Wissenschaft diese Auffassung ab- 
lehnen, so geht doch daraus hervor, daß die Undurchdringlichkeit 
nicht zu den Merkmalen gehört, ohne die der Begriff des Körpers 
sinnlos wird. 

Der Körper ist so einzig aufzufassen als raumerfüllende Qualität. 
Er darf keineswegs als Träger oder als Substrat allen Qualitäten 
gegenübergestellt werden. 

Durch diese Auffassung des Körpers als raumerfüllender Qualität, 
erscheint das Undurchdringlichkeitsgesetz in einem neuen Licht. 
>Wären zwei Qualitäten immer in demselben Raum, so würden wir 
sie als den gleichen einen Körper auffassen; sind Qualitäten in ver- 
schiedenen Räumen, so betrachten wir sie als verschiedene Körper. 
Das Undurchdringlichkeitsgesetz wäre demnach zu formulieren: zwei 
Außen weltsqualitäten, die verschiedene Räume erfüllen, können nicht 
in denselben Raum erfüllend eintreten«. Wo die naive Erfahrung 
eine Durchdringung zweier Körper zu zeigen scheint, da suchen wir 
entweder diese Durchdringung als Schein aufzuzeigen, oder wir 
sprechen einfach vom Entstehen eines neuen Körpers. 

So muß zwar jener Substanzbegriff aufgegeben werden, der die 
Substanz den Qualitäten als etwas Neues und Fremdes gegenüber- 
stellt, aber der Substanzbegriff überhaupt erhält seinen guten Sinn, 
wenn man die Substanz als die beharrlichen Qualitäten den nicht 
beharrenden gegenüberstellt 

Eine Kritik dieser Substanztheorie würde in die schwierigsten 
erkenntnistheo retischen Fragen hineinfuhren und demgemäß über- 
mäßig viel Raum beanspruchen. Doch ist eine eingehendere Be- 






CößNEU. UN(V£RSm 



E. Berher, Philosophische Vortasietiangen der endeten Natorwisienichafteo 209 

sprechung dieser Theorie nicht erforderlich. Sie ist so eng mit der 
Auffassung Bechers von der Außenwelt verknüpft, daß eine Ableh- 
nung dieser Außenweltsauffassung zugleich auch die Substanztheorie 
treffen muß. 

Becher stellt der Außenweltsan nähme gegenüber die Berech- 
tigungsfrage — und es wird besonders dem Naturwissenschaftler 
gegenüber fast selbstverständlich erscheinen, daß der Weg, den er 
dabei einschlägt, der richtige ist Wer etwa die Annahme prüfen 
will, ob die Erde sich um die Sonne dreht, wird erst fragen, welche 
Tatsachen aus dieser Abnahme erklärt werden sollen, was die An- 
nahme für diese Erklärung leistet, welche Verifikationen die Annahme 
zulaßt. Gerade das ist der Weg, den Becher gegenüber den Außen- 
weltsannahme einschlägt; er scheint der gegebene zu sein. 

Der Zweifel wird bei der Frage einsetzen müssen, ob in der Tat 
die Außenweltsannahme eine Hypothese in naturwissenschaftlichem 
Sinn ist. Solche Hypothesen übertragen Tatbestände, die bei anderer 
Gelegenheit Gegenstand meiner Erfahrung waren, in modifizierter 
Form auf Bereiche, in denen aus irgend welchen Gründen keine 
Möglichkeit vorhanden war, diese Tatbestande zu erfahren. Man hat 
oft genug Gelegenheit gehabt zu erfahren, daß sich ein Körper um 
einen anderen dreht; diese Erfahrung wird auf das Verhältnis der 
Erde zur Sonne übertragen, und so bildet man die Hypothese von 
der Drehung der Erde um die Sonne. 

Nicht alle Voraussetzungen, die in mein Weltbild eingehen, sind 
dieser Art. Becher selbst führt ein Beispiel einer unbewiesenen Vor- 
aussetzung an, die ganz anderen Charakter tragt. Es ist die An- 
nahme der Existenz einer Vergangenheit. Hier, bei der Vergangen- 
heit, handelt es sich um etwas prinzipiell Neues gegenüber allem 
Gegenwärtigen . nicht einfach um eine Uebertragung allbekannter 
Charaktere auf neue Falle, wie bei den naturwissenschaftlichen Hypo- 
thesen. Deshalb ist auch, wie Becker mit Recht betont, irgend 
welche Begründung der Vergangenheitsannahme unmöglich ; jede solche 
Begründung würde auf einen Zirkel auslaufen. Man darf den Hin- 
weis, der in den Erinnerungs Vorstellungen auf die Existenz einer 
Vergangenheit liegt, nicht als eine solche Begründung ansehen. 
Dieser Hinweis ist ein psychologisches Faktum, keine logische Recht- 
fertigung. 

Diese Vergangenheitsannahme unterscheidet Bich in vielen Rich- 
tungen von den Hypothesen. Sio ist nicht begründbar, und jede Be- 
gründung schließt einen Zirkel in sich. Aber sie ist auch nicht 
widerlegbar, jede Kritik ist nur eine scheinbare. Gewiß, einzelne 
Erinnerungen mögen als falsch verworfen werden; um sie aber ver- 

15« 






FU.UNWERSTV 



210 0611. gel. Adi. 1909. Nr 3 

werfen und korrigieren zu können, müssen andere Tatsachen bereit- 
stehen, die Tür denselben Vergangenheitszeitpunkt etwas Gegenteiliges 
behaupten. Eine solche kritische Zersetzung aber ist für die Ver- 
gangenheitsannahme selbst unmöglich. Es kann immer nur Tatsachen 
geben, die behaupten, die Vergangenheit sehe anders aus, als ich 
glaubte; die Nichtexistenz der Vergangenheit ist unbeweisbar. Auch 
diese Nichtbeweisbarkeit des Gegenteils unterscheidet sie von den 
naturwissenschaftlichen Hypothesen. 

Es bleibt nur bedingungslose Annahme oder bedingungslose Ab- 
lehnung der Vergangenheit« Voraussetzung. Nur daß die Ablehnung, 
worauf auch Becher hinweist, positiv nicht durchführbar ist Auch 
das trennt diese Voraussetzung von einer naturwissenschaftlichen 
Hypothese. Wenn jemand auf dem Standpunkt steht, die Sonne drehe 
sich um die Erde, so mag dieser Standpunkt falsch sein; aber es ist 
eine mögliche wissenschaftliche Auffassung. Wer die Vergangenheits- 
voraussetzung ablehnt, wird überhaupt keine Naturwissenschaft zu 
Stande bringen können. 

Es gibt also unter den wissenschaftlichen Annahmen zwei grund- 
verschiedene Typen; die unbewiesenen Voraussetzungen, wie die An- 
nahme einer Vergangenheit, und die echten Hypothesen. 

Zu welcher Gruppe von Annahmen gehört die Außenweltsan- 
nahme? Der Standpunkt Bechers gegenüber dieser Frage ist klar, 
auch wenn man davon absieht, daß er ausdrücklich von einer Außen- 
welthypothese spricht. Er gibt eine kritische Zersetzung der Außen- 
weltsannahme, er sucht die Außenweltsannahme zu begründen, wie 
man Hypothesen begründet; er hält den Standpunkt Machs, der die 
Außenwelt ablehnt, für möglich innerhalb der Naturwissenschaft, wenn 
auch nicht für richtig. All das bedeutet eine Gleichstellung der 
Außenweltsannahme mit den echten Hypothesen. 

Die Aufgabe desjenigen, der diesen Standpunkt für verfehlt hält, 
ist darnach klar. Er muß zeigen, daß die kritische Zersetzung dea 
Außenweltsbegriffs nur eine scheinbare ist, daß ebenso Bechers Be- 
gründung nur eine scheinbare ist, und daß endlich der Außenwelts- 
begriff eine notwendige Voraussetzung des naturwissenschaftlichen 
Denkens überhaupt ist. 

Der Außenweltsbegriff, den Becher verwendet, ist kein einheit- 
licher. Zum Teil ist ihm die Außenweltsannahme die Annahme, daß 
für unsere Wahrnehmungen Ursachen besteben, die von den Wahr- 
nehmungen verschieden sind. Dieser Begriff spielt eine Rolle in den 
kritischen Ausführungen , in denen die Subjektivität der Wahrneh- 
mungen begründet werden soll. In anderen Teilen des Buches da- 
gegen ist die Außenweltsannahme etwas prinzipiell davon verschie- 



■ 

COßHEU UNlVERSiff 



K Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 211 

denes: Es ist die Annahme, daß es Dinge gibt, die existieren, auch 
wenn wir sie nicht wahrnehmen. Im einen Fall ist die Außenwelt etwa 
die Ursache unserer Wahrnehmung einer Bewegung, die jedoch selbst 
nicht Bewegung ist Im anderen Fall ist in der Außenwelt eine Be- 
wegung, wie wir sie sonst auch wahrnehmen können, nur daß wir 
sie in diesem speziellen Fall nicht wahrnehmen (weil sie zu schnell 
ist, z. B.). Es ist klar, daß die letztere Annahme, daß Dinge existieren, 
auch wenn wir sie nicht wahrnehmen, eine echte Hypothese ist. Wir 
übertragen Bewegungen, wie wir sie wahrnehmen, auf Tatbestände, 
in denen wir sie nicht wahrnehmen. Becher führt folgendes Beispiel 
in einem späteren Zusammenhang an: Ein Zahnrad bewegt sich an 
einem Kartonblatt vorbei. Geschieht es langsam, so sieht man die 
hin und hergehende Bewegung des Kartonblattes; geht die Bewegung 
rasch vor sich, so sieht man statt des hin und herschwingenden 
Kartonblattes, einen durchsichtigen Keil. Becher gibt die Begründung 
dafür, daß wir dennoch das Recht haben, anzunehmen, daß in der 
Außenwelt nicht der Keil existiert, sondern daß sich das Kartonblatt 
jetzt nur schneller bewegt. Ee läge ebenso in Bechers Sinn, wenn 
wir das Beispiel etwas anders wenden: Auf Grund der Regelmäßig- 
keite Voraussetzung nehme ich auch an, habe ich ein Recht anzu- 
nehmen, daß die Bewegung fortdauert, auch wenn ich sie nicht sehe, 
wenn nur das charakteristische Geräusch andauert, daß das Vorbei- 
streichen des Zahnrads an dem Kartonblatt begleitet 

Diese Rechtfertigung der Annahme, daß Dinge existieren, auch 
wenn wir sie nicht wahrnehmen, oder anders als wir sie wahrnehmen, 
ist zweifellos richtig. Aber diese Annahme ist nichts als eine An- 
nahme über ewe spezielle Gestaltung der Außenwelt, nicht die An- 
nahme der Außenwelt selbst Schon in den Ausgangspunkten dieser 
speziellen Hypothese steht die Existenz der Außenwelt fest. Das 
Zahnrad, das ich wahrnehme, ist als Außenweltsgegenstand wahrge- 
nommen, so gut wie das Kartonblatt, und die Existenz beider ist in 
dem Beispiel unbestritten. 

Vielleicht ist die Ableitung der Außenwelt anders gedacht Nicht 
als Außenweltsgegenstande sollen Zahnrad und Kartonblatt in Be- 
tracht kommen, sondern als Wahrnehmungen. Zwanzigmal, so wendet 
Becher selbst ein anderes Beispiel an, habe ich das Abdrücken des 
Gewehrs wahrgenommen und den folgenden Knall gehört; zum ein- 
undzwanzigsten Mal bleibt die Wahrnehmung des Knalls aus, aber 
auf Grund der Regel mäßigkeits Voraussetzung nehme ich an, daß auch 
diesmal der Knall existiert hat; zumal da ihn andere Menschen auch 
diesmal gehört haben. 

Eine doppelte Interpretation läßt dies Beispiel zu : Entweder sagt 



cor« ü. UHivnwrr 



213 Gott gel. Abz. 1909. Nr. 3 

es: zwanzigmal: Wahrnehmung des Abdrückens, Wahrnehmung des 
Knalls; beim einundzwanzigsten Mal: Wahrnehmung des Abdrückens, 
und — so müßte die Regelmaßigkeitsvoraussetzung weiterführen : 
also auch diesmal Wahrnehmung des Knalls. Tatsächlich aber habe 
ich eine solche Wahrnehmung nicht gehabt. Mein unmittelbares Be- 
wußtsein Bagt mir: Es war keine Wahrnehmung des Knalls vor- 
handen. Die Regelmaßigkeitsvoraussetzung sagt: Es war eine solche 
Wahrnehmung vorhanden. 

Es besteht also ein Widerspruch zwischen unmittelbarem Be- 
wußtsein und Regelmaßigkeitsvoraussetzung : Die Wahrnehmung soll 
existieren und existiert doch nicht. Da mein unmittelbares Bewußt- 
sein das Gewisseste ist, das es gibt, so ist der einzig mögliche Schluß 
der, daß die Regelmäßigkeitsvoraussetzung unrecht hat — es war 
keine Wahrnehmung vorhanden — daß also nicht die Regelmäßigkeits- 
voraussetzung uns das Bewußtsein der Außenwelt verschafft. 

Aber der EmpirismuB, wie ihn Becher vertritt, will uns zu einem 
anderen Schluß überreden. Wir sollen von der Welt der Wahr- 
nehmung auf einmal überspringen auf eine ganz anders geartete 
Welt, auf die Außenwelt, auf die Welt einer gesonderten Existenz. 
Die Wahrnehmung existiert nicht, sollen wir folgern, aber der Knall 
existiert als Objekt in der Außenwelt. 

Und noch mehr soll die Regelmaßigkeitsvoraussetzung können: 
Nicht nur überhaupt zu einer Außenwelt soll sie uns hinfuhren, son- 
dern zu einer Außenwelt gänzlich verschieden von der, die wir wahr- 
nehmen, unraumlich, unfarbig, nichttönend und nichttastbar. 

Gewiß ist der tatsächliche Ausweg aus dem Dilemma der: >Der 
Knall hat existiert, auch wenn ich ihn nicht wahrgenommen habe«. 
Aber dieser Ausweg stammt nicht aus dem, was von Becher angegeben 
ist. Es ist nicht einzusehen, wie auf einmal die gesonderte Existenz 
hereinkommen soll, nachdem bisher stets nur von Folgen von Wahr- 
nehmungen die Rede war. Es ist nicht zu sehen, wo irgendwie die 
Regelmaßigkeitsvoraussetzung über die Wahrnehmungen hinaus führen 
soll zu einer gesonderten Existenz, unabhängig von aller Wahr- 
nehmung. 

Das Bechersche Beispiel läßt jedoch noch eine Interpretation zu : 
Zwanzigmal folgte auf die Wahrnehmung der Existenz des Ab- 
drückens des Gewehrs die Wahrnehmung der Existenz des 
Knalls; jetzt, beim einundzwanzigsten Mal folgte keine solche zweite 
Wahrnehmung; dann kann die Regelmaßigkeitsvoraussetzung auch 
hier, auch das einundzwanzigste Mal die Existenz des Knalls an- 
nehmen lassen, ohne daß ich die Wahrnehmung habe. 

Dieser Fall ist im Prinzip identisch mit dem oben erwähnten der 



CORN [RSITV 



E. Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 213 

nicht gesehenen und doch vorhandenen Bewegung; auch im jetzigen 
Beispiel ist die Existenz, die Außenweltsexistenz des Abdrückens 
des Gewehrs, wie des Knalls, vorausgesetzt; und über die Begrün- 
dung der Außenwelt sagt dieses Beispiel nichts. 

Was also Becher als eine Begründung der Außenweltshypothese 
angibt, ist nur eine scheinbare. Es ist die Begründung der spezielleren 
Hypothese, daß Dinge in der Außenwelt auch existieren, wenn ich 
sie nicht wahrnehme, und zwar gerade so existieren, wie wenn ich 
sie wahrnehme. Von einer Autfassung der Außenwelt als der >Ur- 
sachc< von Wahrnehmungen ist hier keine Rede. 

Diese Auffassung ist dagegen entscheidend 'in den Stellen, an 
denen es sich um eine Kritik der naiven Außenweltsauffassung handelt 
Hier wird neben der Subjektivität der Sinnesqualitäten auch die Sub- 
jektivität der Raum Vorstellung behauptet, sodaß als Außenwelt nichts 
übrig bleibt als ein unräumlicher, unsinnlicher Ursachenkomplex un- 
serer Wahrnehmungen. Wir wollen die Argumentation für die Subjek- 
tivität der Sinnesqualitäten einmal anerkennen. Weil dieselbe Farbe 
bei verschiedener Beleuchtung bald blau, bald grün erscheint, so ist 
die Farben Wahrnehmung überhaupt nur subjektiv. Was anders macht 
einzig eine derartige Ueberlegung möglich, als daß es sich in beiden 
Fällen um denselben Gegenstand handelt, der bald grün, bald blau 
erscheint? Daß es derselbe Gegenstand ist, heißt in diesem speziellen 
Fall nichts weiter, als daß es dieselbe Ausdehn ungsfläche ist, an der 
ich jetzt blau und jetzt grün sehe. Jeder Widerspruch setzt Einheit 
voraus, und das Einheitgebende ist hier >dieselbe< Fläche. Wäre 
diese Beziehung auf dieselbe Fläche nicht vorhanden, so würde ich 
einfach sagen: Jetzt sehe ich blau und jetzt sehe ich grün; aber ein 
Widerspruch zwischen diesen beiden Wahrnehmungen könnte niemals 
zustande kommen. Erst die Beziehung beider Wahrnehmungen auf 
dieselbe Fläche läßt ihn auftreten. 

Wenn man nun aber dieselbe Argumentation auf die Rauman- 
schauung übertragen will, so versagt sie. Darauf, daß dieselbe qua- 
dratische Platte das eine Mal quadratisch, das andere Mal rhombisch 
aussieht, soll auf die Subjektivität der Raumanschauung geschlossen 
werden. Was macht die Beziehung dieser beiden Ansichten auf den- 
selben Gegenstand? Was macht, daß wir die Linie, die jetzt länger 
und jetzt kürzer erscheint, immer noch als dieselbe Linie anerkennen? 
Doch wohl nur dies, daß wiederum nicht die Räumlichkeit als das 
Subjektive angesehen wird, sondern einzig die scheinbare Länge der 
Linie. Sehen wir auch die Räumlichkeit als subjektiv an, so fehlt 
uns die Möglichkeit von derselben Linie zu sprechen, die bald so, 






CGRnm UNNERSm 



214 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 3 

bald so aussieht, sondern wir müßten davon reden, daß eine Linie 
tatsachlich wächst, wenn sie grüßer aussieht. 

Die Bestreitung der Objektivität der Räumlichkeit setzt eben 
diese Objektivität voraus: das ist das Resultat dieser Ueberlegung, 
die hier nur angedeutet werden kann. 

Zudem ist es. nicht richtig, daß die quadratischen, rhombischen, 
viereckigen Ansichten einer quadratischen Platte gleichberechtigt 
nebeneinander stehen, wie die verschiedenen Karben eines Gegen- 
standes bei verschiedener Beleuchtung. Wir wissen sehr genau, 
welche Ansicht die >wirkliche< ist; wir haben genaue Kriterien, nach 
denen wir entscheiden können, wie die Platte wirklich aussieht. Wenn 
einfach daraus, daß es einander widersprechende Ansichten derselben 
Platte gibt, die Folgerung gezogen werden dürfte, daß keine die 
richtige ist, so müßte dieselbe Argumentation gegen irgend zwei 
widersprechende Urteile gerichtet werden. 

Mehr Wert noch legt Becher auf den Gesichtspunkt, daß der 
Raum uns durch die Wahrnehmung zweier Sinne übermittelt werde. 
Ein Gemeinsames der Tastwahrnehmungen und der Gesichtswahr- 
nehmungen ist nicht aufzufinden, ebensowenig aber haben wir das 
Recht, die Wahrnehmungen eines Sinnes zu bevorzugen und zu be- 
haupten, :■!" seien es, die uns den Raum geben, wie er ist Es bleibt 
kein anderer Ausweg, so meint Becher, als die Wahrnehmungen 
beider Sinne als subjektiv anzusehen. Die Frage taucht natürlich auf, 
wieso es kommt, daß wir sowohl beim Gesichtssinn wie beim Tast- 
sinn vom Raum reden, obwohl die Wahrnehmungen beider Sinne 
nichts gemein haben. Die Antwort gibt Becher dahin: Trotz aller 
qualitativen Verschiedenheit besteht eine > weitgehende Uebereinstim- 
mung«, nämlich der numerischen Verhältnisse: Vier getasteten ent- 
sprechen vier Punkte im Sehfelde. — Durch diese numerische Ueber- 
einstimmung wird eine eindeutige Zuordnung ermöglicht. Dadurch 
daß die beiden Arten von Ausdehnungswahrnehmungen aufeinander 
eindeutig bezogen werden können, wird es möglich, daß sie auf ein 
gemeinsames Drittes, eine Ausdehnung in der Außenwelt bezogen 
werden können«. 

Man ist erstaunt, daß dieselben Argumente nicht auch auf die 
Zeitanschauung Anwendung finden. Auch bei der Zeit kommen 
Längentäuschungen vor. Auch die Zeit kann uns durch die Wahr- 
nehmungen verschiedener Sinne vermittelt werden, ohne daß einem 
Sinn ein Vorzug gebührt. Weshalb sollen diese Argumente Halt 
machen vor den Wahrnehmungen der Zeit? Freilich würde diese 
Auffassung von der Subjektivität der Zeit sich in Wiederspruch setzen 



ERSTY 



K Becher, Philosophische VorauBsetrunfren der exakten Natur wiiwcniM: haften .: i .'■ 

zu der Objektivität der Zeit, die die Regelmäßigkcitsvoraussetzung 
fordert. 

Die Kritik kann freilich diese Argumente ebensogut prüfen, wo 
es sich um den Kaum handelt. Da muß zunächst bestritten werden, 
daß in den Rauuiwahrnehmungen von Gesichtssinn und Tastsinn nichts 
Gemeinsames zu finden sei. GewiG, die einfachen Gesichtsempfindungen 
und Tastempfindungen enthalten dies Gemeinsame nicht. Aber sie 
sind nur Teübes tandteile des gesamten Komplexes, den wir als Wahr- 
nehmung eines Räumlichen bezeichnen. Wenn ich etwa eine Wand 
sehe, so sind die Farbenemptindungen gleichsam nur Anhaltspunkte, 
durch die ich auf das eigentlich Räumliche abziele; ich meine in 
ihnen ein Räumliches, ich sehe es in ihnen — die genauere Analyse 
würde hier viel zu weit führen — , und ebenso sind mir die getasteten 
Punkte nur solche Hinweise auf das Raumliche. Ist es da wirklich 
noch merkwürdig, daß dann nicht die Empfindungen, sondern jenes 
Geraeinte, jenes auf das abgezielt wird, in beiden Fällen identisch 
ist? Es sind neben den eigentlichen Empfindungen noch besondere 
deskriptive Charaktere vorhanden, eben die des Abzielens auf ein 
Räumliches. Wenn man die vollen Wahrnehmungen beider Sinne ver- 
gleicht, so ist das Gemeinsame sehr wohl vorhanden; es ist in beiden 
Fällen das gleiche Räumliche, auf das abgezielt wird. 

Damit verliert auch die Frage ihren Sinn, welcher der beiden 
Sinne nun den Vorzug verdiene, welcher mir den Raum richtig über- 
mittle. Sie > meinen« ihn beide und es wird von allem Möglichen 
abhängen, welcher gerade den Raum >richtig< gibt. 

Auch der Ausweg, das Gemeinsame in beiden Sinnen in der 
Gleichheit der numerischen Verhältnisse zu suchen, ist nicht stich- 
haltig. Denn genau dieselben Argumente, die für die Subjektivität 
des Raumes sprechen sollen, sprechen ebenso für die Subjektivität 
dieser numerischen Verbältnisse. Werden nicht diese numerischen 
Verhältnisse ebenfalls durch verschiedene Sinne übermittelt? Und 
kommt es nicht vor, daß wir drei Punkte zu sehen glauben, wo wir 
vier zu tasten meinen? Oder auch umgekehrt? Welchem Sinn soll 
man da Glauben schenken? 

Dazu kommt weiterhin noch, daß durch die Subjektivität der 
Itaumwahmehmung gerade das entwertet wird, was dadurch be- 
gründet werden soll: Die mechanische Naturauffassung. Denn was 
soll es noch für einen Sinn haben, die mechanischen Anschauungen 
etwa vor den Temperaturempfindungen zu bevorzugen, wenn Bewe- 
gung ebenso subjektiv ist, wie Farbe und Wärme? Man führt doch 
die Sinnesqualitäten gerade deshalb auf mechanische Vorgänge zu- 
rück, weil man etwas Objektiveres an ihnen zu haben glaubt. Wenn 






(OMiil UNNERSm 



21G OötL gel. Ad*. 1909. Nr 3 

das aber nicht der Fall ist, wenn die Außenwelt wirklich ebenso un- 
räumlich wie unfarbig ist, weshalb geht man dann nicht gleich auf 
die unräumliche und unfarbige Wirklichkeit zurück, wenn diesen Mo- 
lekularvorgängen nicht mehr Wirklichkeit zukommt als den Wärme- 
emp6ndungen oder den Farbenempfindungen? 

Und warum behauptet dann Becher, der Keil (in dem Zahnrad- 
beispiel) sei subjektiver als jene schnelle Bewegung des Kartonblatts, 
während er doch nur sagen dürfte, bei sogenannter langsamer Be- 
wegung erzeugen die unbekannten Außenwelts Vorgänge die Wahr- 
nehmung einer Bewegung, im zweiten Fall die Wahrnehmung eines 
Keils. Aber Keil wie Bewegung müßten gleich wirklich oder gleich 
unwirklich sein, wenn Raum und Farbe von gleichem Subjektivitäts- 
grad wären. 

In der Tat, 80 fanden wir, sind die Argumente für die Subjek- 
tivität der Raumanschauung nicht stichhaltig. Die Versuche, die 
Subjektivität der Raumanschauung beweisen zu wollen, setzen die 
Objektivität der Raumanschauung voraus. Die kritische Zersetzung 
der Außenwelt ist ebenso unmöglich, wie ihre Begründung 
es war. 

Aber auch die Ablehnung der Außenwelten nähme ist für den 
Naturwissenschaftler unmöglich. Die Außenwelt Hegt in jeder Wahr- 
nehmung schon eingeschlossen. Die Farbe ist nicht erst ein subjek- 
tives Phänomen, und wird dann als zu einer Außenwelt gehörig ge- 
deutet, sondern sie wird unmittelbar auf eine Außenwelt bezogen, 
und späterhin kann diese Beziehung sich als eine falsche heraus- 
stellen. Aber nur, indem andere Tatsachen widersprechen ; indem sie 
behaupten, daß die Außenwelt anders aussieht, nicht indem sie be- 
haupten, daß es keine Außenwelt gibt. Wie in jeder Erinnerung die 
Beziehung auf die Vergangenheit liegt, die nicht allgemein widerlegt 
werden kann, so in jeder Wahrnehmung die Beziehung auf eine 
Außenwelt. Dem kann niemand entschlüpfen, der überhaupt wahr- 
nimmt. 

Wenn es jemand Vergnügen macht, statt zu behaupten: Diese 
Rose ist rot, mit den Analytikern der Empfindung zu sagen: Ich 
habe eine Rotempfindung, die eine Empfindung im Komplex der Em- 
pfindungen ist, die ich als Wahrnehmung der Rose bezeichne, so 
möge er es nur tun. Nur darf er sich nicht einreden, auf diese Weise 
zu einer Naturwissenschaft kommen zu können. Und, wenn er kon- 
sequent ist, so muß er weiter gehen. Wenn er statt von dem Em- 
pfundenen von seinen Empfindungen redet, so muß er ähnlich mit 
der Vergangenheit verfahren wie mit der Außenwelt Der Satz: 
Gestern hat es geregnet, wird zu dem andern: Ich habe jetzt eine 



«*„ JSSty 



E. Becher, Philosophische Vor&auetzungen der exakten NaturwiMenac haften 217 

Erinnerunga Vorstellung des Inhalts, daß ich gestern eine Regenwahr- 
nehraung hatte. Die Geschichte wird so zu einem System von Er- 
innerungsvorstellungen, die Naturwissenschaft ein System von Wahr- 
nehmungen. Ist eine solche Auffassung jemals ernstlich zu Ende ge- 
dacht worden? 

Die Ablehnung der Au ßenweltaan nähme ist daher ebenso unmög- 
lich wie die der Vergangenheitsannahme. Die kritische Zersetzung 
der Außenwelt scheitert an der Objektivität des Raumes, die Be- 
gründung der Außenwelt als Hypothese erweist sich als unmöglich. 
Nicht in einer Reihe daher mit den echten Hypothesen steht dio 
Aoßenweltsannahme, sondern mit den unbewiesenen Voraussetzungen 
wie der Vergangenheitsannabme. Und wir haben kein Recht mehr 
von einer Außenweltshypothese zu reden. 

Wenn man so auch Bechers Lösung des Außenweltsproblems 
ablehnen muß, so schließt diese Stellungnahme keineswegs auch eine 
Ablehnung der im zweiten Teil von Bechers Arbeit aufgestellten 
naturphilosophischen Anschauungen in sich. Becher zieht hier nur 
gelegentlich die Ausführungen über die Außenwelt heran. Man 
braucht nur die Rede von der Räumlichkeit der Außenwelt, die 
Becher als eine kurze Ausdrucks weise angesehen wissen will, wört- 
lich zu nehmen, und man wird dann die Aufstellungen des zweiten 
Teils gesondert prüfen können. Zudem ist er glücklicherweise inkon- 
sequent genug, in diesem zweiten Teil die räumlichen und zeitlichen 
Eigenschaften der Dinge, die primären Qualitäten praktisch zu der- 
jenigen Sonderstellung heranzuziehen, die ihnen die moderne Natur- 
wissenschaft einräumt. 

Es ist die mechanische Theorie, die Zurückfuhrung alles physi- 
kalischen Geschehens auf mechanische Vorgänge, die ihn hier be- 
schäftigt. Welche Gründe sprechen für die mechanische Theorie, 
und wie ist die Ausgestaltung dieser Theorie im Einzelnen zu denken V 
Becher beantwortet diese Fragen an Hand des überaus reichen Tat- 
sachenmaterials, über das er souverän verfUgt. 

Er wendet sich in ausführlicher Darlegung gegen die Gegner 
der mechanischen Theorien. Freilich scheint mir, daß er in seiner 
Argumentation zwei Klassen von Gegnern dieser Theorien nicht 
scheidet, die wohl geschieden werden müssen. Eine Ablehnung der 
mechanischen Theorie kann radikal sein und behaupten, daß es über- 
haupt keine unsichtbaren Bewegungen gäbe ; aber sie muß nicht not- 
wendig dieser Art sein. Nur dieser radikaleren Anschauung gegen- 
über ist der Beweis Bechers, daß auch im Alltagsleben unsichtbare 
Bewegungen angenommen werden müssen, vollkommen am Platze. 
Nicht notwendig braucht die Ablehnung der mechanischen The- 



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218 (»ötf. gel. Ar». 1909. Nr. 8 

"i !■■ sich auf die Ablehnung unsichtbarer Bewegungen überhaupt zu 
versteifen. DaQ das Pendel noch unsichtbar kleine Schwingungen 
macht, auch wenn keine Bewegung mehr sichtbar ist, daß das Kar- 
tonblatt wirklich sich unwahrnehmbar schnell bewegt, wahrend ein 
Keil im Gesichtsfeld vorhanden zu sein scheint, das kann auch der 
Gegner der mechanischen Hypothesen zugeben. Ja, er kann noch 
weitergehend zugeben, daß das schnelle Vorbeistreichen des Zahnrades 
einen Ton erzeugt Er kann also die mechanische Theorie des 
Schalles vollkommen anerkennen. Und wenn Becher darauf hinweist, 
daß auch diese Theorie in weitestem Umfang Hypothese ist, da für 
hohe Tone überhaupt niemals die mechanische Theorie direkt nach- 
geprüft ist, so wird dieser Gegner geneigt sein, auch dies hypothe- 
tisch mit in den Kauf zu nehmen. Nicht daß die Welt ergänzt wird 
nach Analogie des Wahrgenommenen; nicht daß ungeprüft auch den 
hohen Tönen Schwingungsbewegungen zuerteilt werden , stört ihn ; 
sondom sein Einwand richtet sich gegen eine ganz andere Seite, 
üstwald hat es in den Worten ausgesprochen: >Du sollst dir kein 
Bild machenc. Die Zuordnung von Tonen zu Bewegungen ist kein 
Bild, so wenig wie die Behauptung, daß jener Keilfigur ein hin- und 
herschwingendes Kartonblatt entspricht. Ein Bild dagegen ist die 
Behauptung, die Verbindung von H und dieser durchsichtigen ho- 
mogenen Körper sei nichts anders als die Verbindung von Atomen, 
von denen stets auf einen gleichen Raum unter gleichen Druckver- 
hältnissen gleich viele gehen u. 8. w. Eine Tatsache wird hier nicht 
etwa nur in kausale Abhängigkeit von einer andern gebracht, wie 
der Schall von der ßewegung der Luft, sondern die eine Tatsache 
wird durch eine grundverschiedene ersetzt, wie sichtbare Verbindung 
von luftformigen Körpern durch die Verbindung von Atomen. Das 
ist das >Bild<, das üstwald verwirft. 

Freilich wird man daraus nicht die Folgerung ziehen dürfen : 
Also ist die Aufstellung solcher Abhängigkeiten, wie sie die mechani- 
sche Schalltheoric bietet, erlaubt, >Bilder< wie die Molekularhypothese 
verboten. Nur so viel wird man zugeben müssen: Während relativ 
wenige Anhaltspunkte genügen, um eine funktionelle Abhängigkeit 
wahrscheinlich erscheinen zu lassen, wird man schwerwiegende Argu- 
mente verlangen, bis man sich entschließt, in diesen Bildern Dar- 
stellungen wirklicher Vorgänge zu sehen. 

Aber die prinzipielle Möglichkeit mechanischer Theorien be- 
weist Becher in der Tat in diesem Teil seiner Arbeit, in seinen Bei- 
spielen. Er zeigt einmal, daß es in der Tat unsichtbare Bewegungen 
gibt, und zweitens, daß beim Schall unsichtbare Bewegungen die 



CORNEll UMVERSlTY 



E. Berher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 219 

Antezedenzien von Empfindungen sind, die keinerlei Gemeinsamkeiten 
mit diesen Bewegungen aufweisen. 

Die Atomtheorie jedoch verlangt mehr als einfach unsichtbare 
Bewegungen. Sie verlangt, daß diese unsichtbaren Bewegungen die 
Bewegungen kleinster Körper, der Atome, sind. 

Mit Recht weist Becher jedoch die Anschauung zurück, als 
sollten in den Atomen nun auch wirklich in absolutem Sinn unteil- 
bare Körper zu finden sein; sie sind unteilbar in relativem Sinn; 
unteilbar in dem Sinn z. B., daß sie die kleinsten Mengen sind, die 
chemische Verbindungen eingehen, oder die in einem Gas gesondert 
existieren können. 

Die Möglichkeit der Atomhypothese beweist Becher wiederum 
dadurch, daß er zeigt, daß auch das Alltagsleben gezwungen ist, 
Teilchen anzunehmen, die zu klein sind um wahrgenommen zu werden; 
wie im Fall des Staubteilchens auf dem Papier, das von der Feme 
nicht gesehen wird; und, 2. daß aus Teilchen, die einzeln nicht 
wahrgenommen werden, Komplexe gebildet werden können, die den 
Eindruck des Homogenen machen: Steinhaufen, ein Stück Kreide, 
Nebelflecke, trübe Lösungen sind passende Beispiele dieser Art 

Für die Behauptung, daß die Struktur der Materie als inhomogen 
angenommen werden muß, führt Becher eine Reihe von Argumenten 
an : Wenn eine Drucksteigerung auf eine Materie nicht stetig zu 
einer Auswalzung führt, sondern an einem Punkte bei weiterer 
Dracksteigerung keine stetige Zusammenpressung stattfindet, so kann 
diese Tatsache einzig auf die Inhomogenität der Materie zurückge- 
führt werden. Solcher Tatsachen der unstetigen Veränderung der 
Materie stetig sich ändernden Einflüssen gegenüber bestehen mehrere, 
die Becher bespricht. 

Ebenso führt nur auf eine Inhomogenität der Materie, nicht aber 
auf eine Molekularkonstruktion auch das, aus verschiedenen Gründen 
sehr schwache Argument, daß nur aus der Annahme der Inhomoge- 
nität verständlich werde, daß die Kohäsionskraft nicht dem Newton- 
schen Gesetz folgt 

Mehr Wert als auf dieses Argument legt Becher auf ein anderes, 
das er ausführlich erörtert: es beruht auf der Tatsache, daß die 
Fortpflanzungsgeschwindigkeit des Lichtes in scheinbar homogenen 
Stoffen wie Wasser, Gas u. s. w., in hohem Maße von der Schwin- 
gungszahl abhängig ist. Diese Tatsachen der Dispersion sind mit den 
mechanischen Sätzen der Wellentheorie nur in Einklang zu bringen, 
wenn man eine inhomogene Struktur der Materie annimmt. Kur dem 
freilich, von dem die Wellentheorie schon vorher als richtig anerkannt 






■ 
ftivERSirr 



220 GÖIt gel. An«. 1909 Nr. 3 

wird, wird dieses Argument überzeugend vorkommen ; es hat so mehr 
einen esoterischen als esoterischen Wert 

Noch eine ganze Reihe anderer Argumente, die Becher anführt: 
die Tatsache z. B., daß das spezifische Brechungsvermögen in weiten 
Grenzen konstant ist, wird mit Hülfe der Molekulartheorie verständ- 
lich gemacht; so auch die Unabhängigkeit der inneren Reibung von 
Gasen von der Dichte, und noch eine Reihe anderer Erscheinungen. 

Alle diese Erscheinungen werden als Verifikationen der Mole- 
kularhypothese betrachtet. Es mag ja sein, daß sich für die eine 
oder die andere Erscheinung auch ohne Molekularhypothese eine Er- 
klärung finden läßt. In ihrer Gesamtheit liefern sie jedenfalls ein 
so überzeugendes Material, daß derjenige, der unbefangen sich ihnen 
gegenüberstellt, die Molekularhypothese nicht ablehnen kann. 

Vor allen Dingen werden die zahlenmäßigen Verifikationen als 
von erdrückender Wucht anzusehen sein: So wenn man z.B. das 
Verhältnis der spezifischen Wärmen bei konstantem Druck und kon- 
stantem Volumen für einatomige Gase, mit Hülfe der Atomtheorie, 
als 6 /i berechnet; und die Erfahrung bestätigt diese Berechnung: 
man wird fragen müssen: wie müssen denn Verifikationen aussehen, 
die eine Hypothese bestätigen, wenn Verifikationen dieser Art, von 
denen es eine Menge gibt, nicht dazu im Stande ist? 

Becher hat vollkommen Recht, wenn er gegen die Gegner der 
mechanischen Theorie ausrührt: Verhält sich etwas in den Punkten 
1, 2 und 3 wie eine Wellenbewegung, so ist die Tatsache, daß es 
auch in Punkt 4 sich wie eine Wellenbewegung verhält, eine ekla- 
tinte Bestätigung der Vermutung, daß hier nicht nur ein Zufall oder 
ein glückliches Bild vorliegt. Die Wahrscheinlichkeit für eine grund- 
lose Ueberein Stimmung ist so gering, daß man sie ohne weiteres ver- 
werfen darf. 

Freilich scheint mir Becher einer andern Seite dieses Argumente 
der Hypothesengegner nicht gerecht zu werden (einer Seite, die z. B. 
Ostwald betont). Man kann ruhig zugeben, daß das Licht alle 
Eigenschaften einer Schwingungsbewegung zeigt, ohne daß es doch 
deshalb eine Schwingungsbewegung ist So wie etwa Zahlen und geome- 
trische Figuren in einer Reihe von Eigenschaften derartige Ueber- 
einstimmung zeigen, daß sich Eigenschaften der einen Gruppe aus 
Eigenschaften der anderen voraussagen lassen; gerade so wie Eigen- 
schaften des Lichtes aus Eigenschaften der Wellenbewegung. Dennoch 
wäre der im Irrtum, der deshalb auf vollkommene Identität schließen 
wollte und vermuten wollte, daß die Formel x' + y' = *' auch nun 
tatsächlich ein Kreis sei. 

So fügt das mechanische >Bild<, iudem es annimmt, daß nicht 






CORKf li UHIVERSIIY 



E Becher, PhiloHophiscbe VoriusBcUuDgen der exakten NaturwisBAQich&fteo 221 

our eine Erscheinung vorliege, die Gemeinsamkeiten mit einer 
Schwingung zeigt, sondern daß tatsächlich eine Schwingung vorhanden 
sei, noch Eigenschaften hinzu, die nicht in der Analogie begründet 
sind. 

Dieses Argument gegen die Molekulartheorie kann nur widerlegt 
werden, wenn man zeigt, daß zur Voraussagung der Erscheinungen 
tatsächlich von allen Eigenschaften der Schwingung Gebrauch ge- 
macht wird, nicht nur von denen, auf denen die Analogie beruht. 
Ich glaube, daß es wohl möglich wäre, einen derartigen Beweis zu 
fuhren. 

Daß es sich bei der Inhomogenität der Materie tatsächlich um 
Moleküle von gleicher Größe handelt, sucht Becher aus einer Reihe 
von Tatsachen zu erhärten. Wohl der schlagendste Beweis ist die 
Tatsache, die aus der Krystallographie entnommen ist. Beim Aufbau 
eines Körpers aus gleichen Teilchen, von denen jedes auf die be- 
nachbarten nach denselben Gesetzen wirkt, ergeben sich als allein 
möglich gerade alle jene Arten von Symmetrie, die wir bei den Kry- 
stallen finden. Diese Uebereinstimmung als eine rein zufällige an- 
zusehen, geht wohl nicht an. 

In höchst anschaulicher Weise erläutert und begründet Becher 
die Anwendung der Molekulartheorie auf die verschiedenen Aggre- 
gatznstande. Er nimmt an, daß ein Staubhaufen sich einmal am 
Boden eines Gefäßes liegend befinde, und daß er dann durch eine 
Schaufel bewegung der Luft über den ganzen Raum verteilt wird. 
Dann bleiben eine ganze Reihe von Eigenschaften des Staubhaufens 
dieselben wie vorher; so z.B. seine Maße, sein Gewicht; andere, da- 
gegen, haben sich beim Schütteln verändert. Der Staubhaufen hat 
z. B. im letzteren Fall keine eigenen Begrenzungsfiächen, sondern nur 
die des Gefäßes, in dem er sich bewegt. Becher zeigt wie 6ich aus 
ähnlichen Ueberlegungen die Unterschiede der Aggregatzustände voll- 
kommen erklären lassen. So wie kein Mensch daran zweifelt, daß 
der Staubhaufen in Bewegung und in Ruhe derselbe ist, so wird mau 
sich den ganz ähnlichen Ueberlegungen in Bezug auf die Aggregat- 
zustände nicht verschließen können. 

Es ist wohl verständlich, daß sich der Kampf der Energetiker 
und der Mechanisten von Anbeginn besonders um die chemischen 
Tatsachen gedreht hat Gerade weil die Anhänger der mechanischen 
Anschauung, wie auch Becher, in den chemischen Tatsachen die beste 
Stütze der mechanischen Theorie erblicken, suchen die Energetiker 
gerade hier mit ihrem Widerspruch einzusetzen. Deshalb wäre es 
wohl wünschenswert gewesen, wenn Becher etwas ausführlicher gerade 






COßNEU UNWERSHY 



222 Oött gel. An*. 1909 Nr. 3 

auf die&e Argumentationen und Gegenargumentationen nach ihrer 
philosophischen Seite hin eingegangen wäre. 

Eines dieser Argumente der Energetiker ist schon oben erwähnt 
worden. Es ist keine Erklärung, wenn ich die Tatsache, daß sich 
2.14 Teile Sauerstoff bald mit 1.16, bald mit 2.16, bald mit 3.16 
Teilen Stickstoff verbinden, darauf zurückführe, daß die Atome in den 
Gewichts Verhältnissen 14 und 16 stehen und sich die Atome ent- 
sprechend verbinden. Es ist nur einfach im Unwahrnehm baren die 
beobachtete Tatsache noch einmal gesetzt. Ist es denn eine Erklä- 
rung, wenn ich sage: Daß 2.14 kg sich mit 16 kg verbinden beruht 
darauf, daß 2.14 g sich mit 16 g verbinden, und daß 1 kg 1000 g 
hat? Wenn man etwas derartiges als eine Erklärung ansehen würde, 
so hätte man nicht« getan, als den einen Spezialfall des Gesetzes 
durch den anderen erklärt. Es kann so, wird man sagen, keine Er- 
klärung daraus werden, wenn ich statt der g den besonderen Spezial- 
fall der Atome heranziehe. 

Die Antwort kann einzig in einer besonderen Eigenschaft ge- 
sucht werden, die die Atome vor irgend einem anderen Spezialfall 
des Gesetzes voraus haben. Dieser Vorzug der Atome ist ihre (re- 
lative) Unteilbarkeit. Aus ihr erklärt sich warum stete nur 1 mal 
16, 2 mal 16, 3 mal 16 u. s. w. Gewichtsteile in die Verbindung ein- 
gehen und nicht zufällig einmal 23. So hat Becher vollkommen 
Recht, wenn er Bagt, daß nicht das Gesetz der konstanten Verbin- 
dungsgewichte, sondern erst der ganzzahligen multiplen Verbindungs- 
gewichte eine Stütze für die Atomtheorie biete. 

Dagegen kann ich eine solche Stütze nicht in dem andern Ge- 
setze finden, dos Becher anführt: >In der Verbindung Na OH kommen 
auf 1 Teil WasBerBtoff 23 Teile Natrium. In der Verbindung HCl 
kommen auf 1 Teil Wasserstoff 35,5 Teile Chlor. In der Verbindung 
NaCl kommen auf 23 Teile Natrium wieder 35, 5 Chlor. DicVerholt- 
niszahlen gelten also nicht für eine Verbindung, sondern für alle, in 
denen dieselben Stoffe wiederkehren. Diese überaus merkwürdige 
Tatsache ist ohne Atomtheorie ganz unverständlich!. 

Mir scheint sie nur dann ohne Atomtheorie unverständlich zu 
Bern, wenn man sie Überhaupt für erklärungsbedürftig hält Daß 
zwei Stoffe, die mit einem dritten in chemischem Verbindungsgleich- 
gewicht stehen, mit einander im Gleichgewicht stehen, ist nicht 
merkwürdiger, als daß zwei Korper, die mit einem dritten in Tempe- 
raturgleichgewicht stehen, auch unter einander im Gleichgewicht sind. 
Diese Erscheinung des gegenseitigen Gleichgewichte findet sieb auf 
vielen Gebieten der Naturwissenschaft, und sie ist auf dem einen 
Gebiet nicht unverständlicher als auf dem andern. 






CORNEU UNWERSIY 



E. Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 223 

Das gilt überhaupt für eine ganze Reihe von Gesetzen, die 
durch die Atomtheorie >erklärt< werden. Sie selbst verlangen 
keine Erklärung, sondern lassen ebensogut sich als letzte Tatsachen 
hinstellen. So fordert der Satz, daß die meisten Körper sich bei 
Erwärmung ausdehnen, keine Erklärung. Wird die Erklärung ge- 
geben, um so besser. Aber man kann nicht sagen, daß die Tatsache 
vorher unverständlich war. 

Wohl aber wäre das Gesetz der multiplen Verbindungsgewichte 
ohne eine Erklärung unverständlich. Der Energetiker wird freilich 
leugnen, daß die Erklärung dieses Gesetzes durch die Unteilbarkeit 
der Atome eine Berechtigung habe. Es ist, so wird er sagen, eine 
Erklärung ad hoc. Ist es etwa verstandlicher, daß ein (relativ) un- 
teilbares Atom 16 wiegt, ein anderes 14, als es das Gesetz ist, das 
daraus erklärt werden soll? In der Tat, beständen nicht Hinweise 
anderer Art, Verifikationen and dergleichen für diese Unteilbarkeit 
der Atome — auf Grund dieser einfachen chemischen Tatsachen 
allein dürften wir die Atomhypothese nicht als mehr als ein Bild an- 
sehen. Nur daß noch eine ganze Reihe andrer Tatsachen sich in 
diese Annahme einfügen, verleiht ihr die wissenschaftliche Berech- 
tigung. Die nähere Ausführung dieser Gedanken würde jedoch den 
Rahmen dieser Besprechung überschreiten. 

Auch auf die weitere Frage geht Becher ein, in wie weit die 
Regelmäßigkeiten, die sich in den Atomgewichten finden, auf den 
Aufbau der Atome aus einer oder mehreren gemeinsamen Grund- 
substanzen hindeuten. Er bespricht kurz — für denjenigen, der mit 
den Theorien nicht bekannt ist, wohl allzu kurz — die Elektronen- 
theorie. Er schließt sich der Vermutung an, daß die Elektronen die 
einzigen Bausteine der Atome sind, und zeigt, wie sich aus dieser 
Annahme die Trägheit der Materie zurückfuhren läßt auf die schein- 
bare elektro- mag netische Trägheit der Elektronen, und wie auf dieser 
Grundlage die Proportionalität von Masse und Gewicht verständ- 
lich ist. 

Werden so die Elektronen als die für unsere Erkenntnis letzten 
Strukturelemente angenommen, die der Beobachtung keine Verän- 
derung zeigen, so müssen alle Erscheinungen und Vorgänge, die sich 
an der greifbaren Materie abspielen, als Bewegungsvorgänge aufge- 
faßt werden: Eine kinetische Naturauffassung ist die Konsequenz 
dieser Theorie. In allen Gebieten hat man an dieser kinetischen 
Auffassung gearbeitet. So hat die kinetische Wärmetheorie die Warme 
als unregelmäßige Bewegungen der Moleküle aufzufassen gelehrt, und 
zahlreiche Verifikationen haben die Richtigkeit dieser Auffassung dar- 
getan. Es ist freilich nicht recht einleuchtend, daß, wie Becher 

Ctu. (.;. Abi. ISOf Hr. I 16 






COßNEU UNWERSHY 



224 Oßtt. gel. Am. 1909. Nr. 3 

meint, diese Hypothese eines direkten Beweises fähig sein soll, weil 
nach Brown in einer Flüssigkeit die feinsten Suspensionen unter dem 
Mikroskop in lebhaftester Bewegung sind, wahrend die größeren Par- 
tikelchen in Ruhe sind. Man mag daraus ableiten, was man will, es 
wird nie mehr sein können, als daß unsichtbare kleine Bewegungen 
in der Flüssigkeit existieren. Das wird auch dem Gegner der Mo- 
lekulartheorie nicht wunderbar vorkommen. Dagegen wird er nicht 
den Zusammenhang solcher Bewegungen mit den Wärmebewegungen 
der Moleküle anerkennen. 

Neben der kinetischen Gastheorie , die Becher gegen Stallos 
Einwände verteidigt, bespricht er ausführlicher die kinetische Theorie 
des Lichts: Die weitgehende Analogie zwischen einem leuchtenden 
Körper und einem Erreger elektro-magnetischer Schwingungen läßt 
die Annahme wahrscheinlich erscheinen, daß auch im leuchtenden 
Körper kleine elektrische Schwingungen in den Molekeln stattfinden, 
und v die Bestätigungen, die diese Annahme findet, macht die Optik 
zu einem Teil der Elektrizitätslehre. 

So fügen sich alle Tatsachen in eine kinetisch-elektrische Natur- 
auffassung ein, gegenüber der früher herrschenden kinetisch -elasti- 
schen. Letztere hat als Grundprinzip zur Erklärung aller Natur- 
erscheinungen einerseits die Trägheit der Massen, andererseits Druck 
und Stoß. Die Trägheit der Massen wird durch die kinetisch-elektri- 
sche Auffassung untergeordnet dem Begriff der elektrischen Induktion. 
Wie es sich bei der Induktion um die Wirkung eines Elektrons auf 
andere Elektronen handelt, so bei der Trägheit um die Wirkung 
eines Elektrons auf sich selbst. Die kinetisch -elektrische Natur- 
auffassung hat nur ein einziges Grundprinzip: Es besteht in den 
Wirkungsweisen der Elektronen, die diese zu elektrischen Ladungen 
stempeln. 

Noch ein letztes, viel umstrittenes, Problem bespricht Becher, in 
dem physikalische und philosophische Fragen verquickt sind: Die 
Frage der Fernwirkungen und die damit zusammenhängende des 
Aethers. Becher nimmt Stellung gegen die im allgemeinen herr- 
schende Auffassung, daß keine Fernwirkungen angenommen werden 
dürften: Die Regel mäßigkeitsvoraussetzung, die Kausalität, verlangt 
keineswegs einen räumlichen Zusammenhang der sich folgenden Pro- 
zesse. Einzig aus dem Zwang zahlreicher Erfahrungen rührt es her, 
daß uns die Erklärung aus Druck und Stoß die näherlicgende zu sein 
scheint. Der Mensch vermag selbst nur da zu wirken, wo er an- 
faßt. Es wird vom naiven Menschen beim Fallen eines Steines über- 
haupt nicht an eine Wirkung der Erde auf ihn gedacht, und elektri- 
sche und magnetische Anziehungen spielen in den gewöhnlichen Er- 






C0RNEU UNWERSHY 



E. Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Na turwisBensch aften 225 

fahrungen überhaupt keine Rolle. So wirken die Erfahrungen des 
Alltagslebens alle darauf hin, es uns als selbstverständlich erscheinen 
zu lassen, daß ein Körper nur auf einen anderen wirken könne, wenn 
er ihn berührt 

Befragen wir dagegen die naturwissenschaftliche Erfahrung, so 
ist es auflallend, daß seit Newtons Tagen, bis heute, keine Erfahrungen 
beigebracht worden sind, die den Charakter der Gravitation als einer 
Fernwirkung im mindesten auch nur hätten erschüttern können. An- 
dererseits aber sind Druck und Stoß auch nichts anderes als Fern- 
Wirkungen der Molekel auf einander, wie eine Betrachtung der 
Elastizitätsgesetze zeigt. Durch die Zurückführung der Fernkräfte 
auf Druck und Stoß ist also nichts gewonnen, als daß man die Fern- 
wirkungen aus größerer Entfernung auf solche geringer Entfernung 
zurückgeführt hat. 

Gegen die Fernwirkungen scheint es freilich zu sprechen, daß 
die elektrisch-magnetischen Wirkungen sich nicht zeitlos, sondern mit 
einer endlichen Geschwindigkeit durch den Raum fortpflanzen. Be- 
steht die elektrische Erklärung der Gravitation zu Recht, so müßte 
auch die Gravitation einer Ausbreitung mit endlicher Geschwindigkeit 
unterliegen , was sich freilich bisher noch nicht hat nachweisen 
lassen. 

Aber der Nachweis der zeitlichen Ausbreitung, so führt Becher 
aus, spricht keineswegs gegen den Fernwirkungscharakter, denn es 
ist durchaus nicht unverständlich , daß eine Wirkung zum Ueber- 
schreiten eines wenn auch leeren Raumes eine entsprechende Zeit 
gebraucht. 

Man wird sich Becher vollständig darin anschließen können, daß 
prinzipiell die Annahme von Fernwirkungen nicht zu verwerfen ist 
Aber dann bleibt die Frage immerhin noch offen, ob Licht, Elektri- 
zität und Gravitation wirklich als Fernwirkungen auf größere Ab- 
stände aufzufassen sind. Mir scheint — darin teile ich Bechers An- 
sicht nicht — zeitliche Fortpflanzung gegen den Fernwirkungs- 
charakter einer Erscheinung zu sprechen. Ich kann keinen Sinn da- 
mit verbinden, daß eine Wirkung zur Uebersch reitung eines Raumes 
Zeit brauche, wenn sie doch nicht an irgend ein Medium geheftet 
sein soll. Man nehme einmal an, während die Fernwirkung in der 
Mitte des Raumes angelangt ist, werde plötzlich der wirkende Körper 
entfernt Soll dann die Fernwirkung allein durch den Rest der 
Strecke weiter laufen, ohne dennoch an irgend etwas zu haften? 
Eine solche Annahme scheint mir mit dem Charakter der mechani- 
schen NaturaufTassung vollkommen unverträglich. Dagegen ist es bei 
Annahme eines vermittelnden Mediums vollkommen verständlich, daß 

lü« 






[uuNivERsrr 



226 Qött. gel Arn. 1909. Kr. 3 

es die Wirkung gar nicht mehr berührt, ob der Stern, dessen Licht 
zur Erde gelangt, plötzlich aufhört zu existieren. Durch die An- 
nahme eines solchen Mediums wird, wie Becher in der Tat gezeigt 
hat, die Kernwirkung keineswegs beseitigt, sondern einzig die Fern- 
wirkung auf große Entfernung durch solche auf kleine Entfernungen 
ersetzt. Aber sie erklärt, warum eine zeitliche Fortpflanzung der 
Erscheinungen eintritt. 

Nicht die Fortpflanzung selbst ist es in diesem Fall, die Zeit 
beansprucht, sondern die Auslösung der Wirkungen bei Uebertragung 
von Strukturelement zu Strukturelement. Man wird also wohl Überall 
da, wo zeitliche Fortpflanzung einer Erscheinung vorliegt, mit einer 
Vermittlung der Wirkung durch räumliche Zwischenglieder rechnen 
müssen, zwischen denen immerhin eine Fernwirkung stattfinden mag. 
Dagegen ist kein Grund einzusehen, warum bei zeitloser Fortpflanzung 
keine Fernwirkung angenommen werden darf — ja, es ist umgekehrt 
gar nicht einzusehen, wie eine Wirkung, die auf Druck und Stoß zu- 
rückgeht, sich auf weite Strecken fortpflanzen soll, ohne Zeit zu be- 
anspruchen. 

Andererseits liegt eine Schwierigkeit darin — darauf weist Becher 
mit Recht ausfuhrlich hin — , daß es unklar ist, wer die Vermittlung 
dieser Fernwirkungen übernehmen soll. Dem Aether, dem man diese 
Rolle zuzuschieben pflegt, müßten ganz entgegengesetzte Eigen- 
schaften zuerteilt werden: Einmal müßte er unbeweglich sein, die 
Körper müßten durch ihn hindurchgehen wie durch einen völlig sub- 
stanzlosen Raum , andererseits soll er doch die Vermittelung der 
Fernwirkungen übernehmen. Das sind Widersprüche, die sich nur 
durch kühne Hypothesen beseitigen ließen, deren für und wider 
Becher vorsichtig erwägt Da jedoch die einzige positive Stütze 
der Aetherhypothese die ist, daß durch sie die Fernwirkungen be- 
seitigt werden sollen, so neigt Becher eher zu einer Verworfung als 
einer Anerkennung der Aetherhypothese. Er zeigt, daß sich alle Er- 
scheinungen auch ohne die Annahme der Aetherhypothese vollkommen 
verstehen lassen. So erscheint ihm denn heute die Aetherhypothese 
nur als eine Möglichkeit, der keine allzuhohe Wahrscheinlichkeit zu- 
kommt«. Man würde sich diesem Verdikt anschließen können, wenn 
nicht eben die Annahme zeitlich sich fortpflanzender Fernkräfte ein 
unmöglicher Gedanke wäre. 

So muß der Widerspruch gegen Bechers Werk an vielen Stellen 
einsetzen. Da wo es sich um rein philosophische Probleme handelt, 
ist es der Empirismus der Fragestellung, der zur Ablehnung zwingt. 
Daß die Außenwelt zu jenen Voraussetzungen gehört, durch die 
naturwissenschaftliche Erfahrung überhaupt erst möglich wird, die 






tll UNIYER9TY 



E. Becher, Philosophische Voraussetzungen der exakten Naturwissenschaften 227 

also nicht als Hypothese durch irgend welche Tatsachen begründet 
werden kann — das entgeht Becher, wie es dem Empirismus Über- 
haupt entgeht. Aber innerhalb der einmal eingeschlagenen Richtung 
baut Becher konsequent seine Anschauungen auf, mit einer anschau- 
lichen Klarheit, der man die naturwissenschaftliche Schulung anmerkt. 
Wo es sich mehr um die philosophischen Prinzipien der Naturwissen- 
schaften handelt, als um rein philosophische Probleme, da dürfen 
diese kritischen Bedenken schweigen, und — von einzelnen Punkten 
abgesehen — liest man mit Genuß die fesselnd geschriebene und, 
wie ich glaube , in den wesentlichsten Punkten einwandfreie Ver- 
teidigung der mechanischen Theorien der Naturwissenschaft. 

München M. Geiger 



Hasjea, J. 6., Societaüi Jesu. Synopsis der höheren Mathematik. 
Dritter Band. Differential- und Integralrechnung. Berlin, Felix L. Dames, 1900 
bis 1D05. VI u. 471 8. 4°. 

Mehr als zwölf Jahre sind vergangen, seitdem ich an dieser 
Stelle (Jahrgang 1896, No. 3, S. 211 — 227) die beiden ersten, 1891 
und 1894 veröffentlichten Bände der Synopsis der höheren 
Mathematik besprochen habe. Unterdessen ist dem Werke Hagens 
die Encyklopadie der mathematischen Wissenschaften 
an die Seite getreten, von der im November 1898 das erste Heft 
herauskam, und wenn ich damals meine Ausführungen mit einer 
Schilderung der Versuche begann, die vor Hagen mit einer systema- 
tischen Darstellung der mathematischen Disziplinen gemacht worden 
sind, so will ich beute die beiden neuesten Zusammenfassungen mit 
einander vergleichen. 

In einem anonymen Beiwort zu der sechsten Lieferung des 
dritten Bandes, das sicherlich die Ansichten Hagens zum Ausdruck 
bringt, wird hervorgehoben, daß gerade der dritte Band der Synopsis 
Gegenstände enthalte, die gleichzeitig und also unabhängig« in beiden 
Werken erschienen seien, wodurch die Bedeutung der Synopsis erst 
in ihr wahres Licht trete. In der Tat werden in den ersten vier 
Heften des zweiten Bandes der Encyklopadie, die vom August 1899, 
April 1000 (Doppelheft) und Juli 1900 datiert sind, im wesentlichen 
diejenigen Kapitel der höheren Analysis behandelt, über die Hagen 
in seinem dritten Bande berichtet. Da jedoch die sieben Lieferungen 
der Synopsis im Februar 1900, Januar und Oktober 1901, August 
1903, April 1904, Juli und Oktober 1905 ausgegeben worden sind, 
fo darf die Encyklopadie die Priorität beanspruchen, und es war 






■ 

FIIVERS4TY 



228 OOtt. gel. Anz. 1909. Nr. 3 

eine freiwillige Beschränkung, daß Hagen jene Hefte nicht zu Rate 
gezogen hat UebrigenB hat sich Hagen dem Einfluß der Encyklo- 
pädie doch nicht ganz entziehen können; er hat nämlich kein Be- 
denken getragen, für die beiden letzten Abschnitte VI: Totale 
Differentialgleichungen und Vü: Partielle Differential- 
gleichungen E. v. Webers Vorlesungen über das Pfaffsehe Pro- 
blem und die Theorie der partiellen Differentialgleichungen erster Ord- 
nung zu benutzen, ein Werk, das seiner Entstehung nach als eine 
eingehende, mit Beweisen versehene Darstellung der Abschnitte II, 
III und IV des Weberschcn Encyklopädie- Artikels II A5: Partielle 
Differentialgleichungen zu bezeichnen ist, wenn es auch kurze 
Zeit vor der Ausgabe des Artikels in den Buchhandel kam. 

>Ein Vergleiche, heißt es weiter in jenem Beiwort, >wird jedem 
Fachmanne zeigen, daß Synopsis und Encyklopädie nicht nur in ihrem 
Titel, sondern diesem entsprechend auch in ihrem Zweck und beson- 
ders in ihrer Anlage gänzlich von einander verschieden sind. Was 
beide Werke mit einander gemeinschaftlich haben, besteht im Allge- 
meinen darin, daß sie mit Auslassung der Beweise auf die Quellen 
verweisen und also hauptsächlich zum Nachschlagen dienen . . . Ab- 
gesehen aber von diesem gemeinschaftlichen Berührungspunkt ver- 
folgt jedes der beiden Werke seinen besonderen Zweck auf seine be- 
sondere Weise . . . Während nämlich die Synopsis ihr Hauptgewicht 
auf die Übersichtliche Gruppierung und Unterordnung des großen 
Materials legt, hingegen die Ausführung im Einzelnen als Nebensache 
betrachtet und dadurch bei einer ersten Orientierung nur als Weg- 
weiser dienen will, hat sich umgekehrt die Encyklopädie zum Haupt- 
ziele gesetzt, das ganze Material, namentlich das neueste, in seiner 
Vollständigkeit zu liefern, hat sich aber dadurch gezwungen gesehen, 
die verschiedenen Gegenstände mehr neben einander als unter ein- 
ander zu stellen, mit anderen Worten, die übersichtliche Gliederung 
des ungeheueren Stoffes als untergeordneten Zweck zu betrachten. 
Eine Encyklopädie kann eben nie Synopsis sein, sowie auch umge- 
kehrt eine Synopsis ihrem Wesen nach keine Encyklopädie ist. Es 
ergibt sich aber aus diesem verschiedenen Charakter der beiden 
Werke auch notwendig, daß, während zu einer Encyklopädie viele 
Mitarbeiter gehören, eine Synopsis nur von Einem geschrieben 
werden kann*. 

Wenn auch für eine erschöpfende Beurteilung des großen Unter- 
nehmens der Encyklopädie eine Reihe von Gesichtspunkten in Be- 
tracht kommt, die bei den vorhergehenden Ausführungen nicht zur 
Sprache kommen, so wird man ihnen doch in dem Sinne zustimmen 
können, daß die Berechtigung und der Nutzen einer synoptischen 






COPtfLI UHIVERSJTY 



Hagen, SynopiU der höheren Mathematik. III 

Darstellung durchaus anzuerkennen iBt, wie das auch alle Rezensenten 
der beiden ersten Bande getan haben. Allerdings lassen sich zwei 
Bedenken nicht unterdrücken, auf die ich schon in meiner ersten 
Besprechung hingewiesen habe, erstens ob sich eine solche > über- 
sichtliche Gruppierung und Unterordnung des großen Materials< wirk- 
lich durchfuhren laßt, und zweitens, ob ein einzelner Mann, mag er 
auch hervorragende mathematische Begabung , ungewöhnliche I ;■■- 
zeptivitÄt und riesenhafte Arbeitskraft in sich vereinigen, den unge- 
heueren Stoff so bemeistern kann, wie es für eine synoptische Dar- 
stellung nötig ist. 

Was das erste Bedenken betrifft, so hat die Erfahrung zur Ge- 
nüge gezeigt, daß es kein natürliches System< einer rein sachlichen 
Anordnung der mathematischen Disziplinen gibt Wie man es auch 
angefangen hat, immer sah man sich nur allzu oft gezwungen, den 
mannigfachen Zusammenhang der verschiedenen Wissensgebiete zu 
zerreißen ; denn auf den Faden der fortlaufenden Darstellung lassen 
sich nur einzelne, herausgeschnittene Stücke der viel verzweigten Ent- 
wicklung aufreihen. 

Fragen wir, um dies an einem Beispiel zu erläutern, nach der 
Stelle, die den Lieschen Theorien in der Synopsis zukommt, so 
finden wir in dem Abschnitt IV des dritten Bandes eine zusammen- 
fassende Darstellung der Lehre von den kontinuierlichen 
Gruppen auB Funkt- und Berührungstransformationen, 
und zwar bildet dieser Abschnitt zusammen mit dem Abschnitt Ol: 
Neuere Rechnungsarten den Uebergang von der Differential - 
und Integralrechnung, denen die Abschnitte I und II ge- 
widmet sind, zu der Theorie der Differentialgleichungen, 
über die in den vier letzten Abschnitten berichtet wird. Dabei wird 
die Liesche Gruppentheorie den >neueren Rechnungsarten« einge- 
reiht, die, wie es S. 85 heißt, aus dem Bestreben hervorgegangen 
sind, die Infinitesimalrechnung zu verallgemeinern. Einige dieser 
neueren Methoden hätten sich aus dem praktischen Bedürfnis, ge- 
wisse Aufgaben zu lösen, allmählich entwickelt, andere dagegen be- 
ständen in einer gewissen spekulativen Erweiterung unserer Begriffe, 
und diese fielen oft bald der Vergessenheit anheim. >Ueber die Lie- 
schen Transformationsgruppen dürften die Ansichten heute noch ge- 
teilt sein«. 

Mit der letzten Bemerkung hat Hagen wohl nur seine Objekti- 
vität bekunden wollen ; denn in den Abschnitten V bis vin. welche 
die Theorie der Differentialgleichungen betreffen, hat er sich mit Er- 
folg bemuht, den unvergänglichen Leistungen Lies auf diesem Ge- 
biete gerecht zu werden. Freilich zeigt die Darstellung nicht immer 






COPKfU UNIVERSlTY 



330 Gott. gel. An? 1909. Kr 3 

die Schärfe und Klarheit, die aus der unbedingten Beherrschung des 
Stoffes entspringt Vor allem vermißt man eine deutliche Sonderung 
der beiden Richtungen, nach denen hin, wie Lie selbst wiederholt 
betont hat, Integrationsprobleme gruppen theoretisch behandelt werden 
können; nämlich erstens in Hinsicht auf die Theorie der Funkti- 
onsgruppen, wohin insbesondere Lies Theorie der allgemeinen 
partiellen Differentialgleichungen gehört, und zweitens in Hinsicht auf 
die Theorie der Transformationsgruppen; die Untersuchungen 
Lies, die der zweiten Richtung angehören, lassen sich alle dem 
Hauptproblem unterordnen, daß ein sogenanntes vollständiges System 
mit bekannten infinitesimalen Transformationen integriert werden soll. 
Gewiß bilden diese analytischen Anwendungen der Gruppen- 
theorie eins der schönsten und wichtigsten Kapitel der modernen 
Mathematik, allein es wäre ein großer Irrtum zu meinen, daß damit 
die Bedeutung der Gruppentheorie erschöpft sei. Vielmehr ist, um 
ein bekanntes Wort Leonardo da Vincis zu variieren, die Geometrie 
das Paradies der Gruppen I heoretiker ; wie tief die Gruppentheorie in 
die Geometrie eingreift, zeigt sich darin, daß in den neueren franzö- 
sischen Lehrbüchern der Elementargeometrie von gruppentheore- 
tischen Ueberlegungen reichlicher Gebrauch gemacht wird. In der 
Encyklopädie ist zwar die Theorie der kontinuierlichen 
Transformationsgruppen dem zweiten Bande: Analysis 
zugewiesen worden, wo sie in dem knappen, aber inhaltsreichen Ar- 
tikel II A 6 von L. Maurer und H. Burkhardt dargestellt wird, da- 
neben aber hat in dem dritten Bande: Geometrie G. Fano (Ar- 
tikel III AP. 4b) die kontinuierlichen geometrischen 
Gruppen und die Gruppentheorie als geometrisches 
Einteilungsprinzip ausführlich behandelt, und außerdem steht 
für dieBerÜhrung8transformationen ein besonderer Artikel 
III D 7 von G. Scheffers in Aussicht. Daß auf diese Art die Lehre 
von den kontinuierlichen Gruppen in drei Stücke zerrißaen wird, hat 
allerdings seine Nachteile. Ich denke hierbei weniger an die Schwie- 
rigkeiten, die dem Leser daraus erwachsen, daß er die gewünschte 
Auskunft aus drei Teilbänden zusammensuchen muß; denn wer ein 
größeres Sammelwerk, sei es die Encyklopädie, sei es die Synopsis 
mit Nutzen gebrauchen will, darf die Mühe nicht scheuen, sich von 
vorn herein mit der Disposition genau vertraut zu machen. Ich 
denke vielmehr an die Schwierigkeiten, die bei einer solchen Teilung 
der vollständigen Darstellung einer Disziplin entgegenstehen, Schwie- 
rigkeiten, die zu mildem die Redaktion der Encyklopädie nach 
Kräften bestrebt ist, die sich aber doch wohl erst bei der zweiten 
Auflage ganz überwinden lassen werden. 






Hagen, Synopsis der höheren Mathematik III 231 

In der Synopsis ist die geometrische Seite der Gruppentheorie 
zu kurz gekommen. In dem zweiten Bande ist in den betreffen- 
den Abschnitten, I Grundlagen der Geometrie und II Die 
projektivische Geometrie von Gruppentheorie überhaupt 
nicht die Hede. Freilich könnte Hagen dies damit verteidigen, daß 
in seinem System die Gruppentheorie erst an einer späteren Stelle 
auftrete und deshalb in dem zweiten Bande noch nicht benutzt 
werden konnte, womit er allerdings einen Mangel dieses Systems zu- 
geben würde. Er könnte auch vielleicht hinzurügen, daß am Anfang 
der neunziger Jahre, als er den zweiten Band bearbeitete, noch nicht 
abzusehen war, ob die geometrischen Anwendungen der Gruppen- 
theorie zu den > bleibenden Ergebnissen der mathematischen For- 
echung< gehören würden, auf deren Mitteilung er sich beschranken 
will. Auf jeden Fall hätte jedoch nach dem Jahre 1900 diese Lücke 
in dem dritten Bande ausgefüllt werden müssen, sei es in einem be- 
sonderen Hauptstück, sei es in der Form von Zusätzen zu den The- 
oremen, und es ist sehr zu bedauern, daß die Bemerkungen über 
die Zusammenhange mit der Geometrie in dem Abschnitt IV so 
kümmerlich geraten sind. 

Ich würde ein Unrecht begehen, wenn ich diesen Beanstandungen 
nicht sogleich die Versicherung hinzufügen würde, wie sehr ich Ha- 
bens Leistung gerade in dem Abschnitte IV bewundere. Daß er sich 
in dem sechsten Jahrzehnt seines Lebens in die ihm ganz fern lie- 
genden, höchst eigenartigen Betrachtungen der Gruppentbeorie hin- 
eingefunden und nicht eher geruht hat, als bis er den gewaltigen 
Komplex mathematischer Tatsachen, die in den sechs dicken Bänden 
Lie-Engel und Lie-Scheffers aufgehäuft sind, sorgfältig in seine Ein- 
zelheiten zergliedert und dann systematisch wieder aufgebaut hatte, 
das verdient wahrlich die höchste Anerkennung. 

So schätzenswert aber die Qualitäten Hagens für synoptische 
Darstellungen sind, so läßt sich doch nicht verschweigen, daß der 
Natur der Sache nach auch seiner Begabung Grenzen gesteckt sind, 
and damit komme ich zu dem zweiten Bedenken, das ich vor- 
bringen wollte. 

In der Besprechung der beiden ersten Bände hatte ich unter 
Anführung zahlreicher Belegstellen nachgewiesen, daß die Synopsis 
überall da versagt, wo es sich um Dinge handelt, die ein Verständnis 
der modernen Funktionentheorie erheischen. Diesen auf- 
fallenden Mangel hatte ich dadurch zu erklären und somit auch zu 
entschuldigen versucht, daß Hagen, so lange er in Deutschland lebte, 
sich auf diesem Gebiete keine eindringenden Kenntnisse erworben 
hatte, was damals auch nicht leicht war, und daß er später als Di- 



• n 



GOtt. gel An/ 1909. Nr. 3 

rektor der Sternwarte des Georgetown-College in Nordamerika nicht 
Gelegenheit fand, das Versäumte nachzuholen. Diese Erklärung war 
jedoch falsch. Der dritte Band der Synopsis zeigt nämlich mit der 
größten Deutlichkeit, daß Hagen der modernen Funktionentheorie 
keinen erheblichen Wert beimißt und sich mit dieser Disziplin nicht 
eingehender beschäftigen will. Gewiß ist Hagen überzeugt, auch 
hier die Objektivität zu wahren, die er überall anstrebt, und ich 
möchte daher ausdrücklich erklären, daß es mir durchaus fern ge- 
legen hat und fern liegt, ihm mit den alten Beanstandungen und den 
neuen, zu denen ich mich leider genötigt sehe, einen Vorwurf zu 
machen. In Hagens Stellung zur Funktionentheorie erblicke ich le- 
diglich eine Grenze seines individuellen Auffassungsvermögens, in 
deren Feststellung ebenso wenig ein Vorwurf liegt, als wenn ein 
Augenarzt feststellt, daß jemand farbenblind ist; freilich darf man 
mir nicht verwehren, hier wie dort die praktischen Konsequenzen zu 
ziehen, nämlich die Wahrnehmungen und Urteile des Betreffenden 
einer Nachprüfung zu unterziehen und, wenn es angebracht erscheint, 
auch andere zur Vorsicht zu mahnen. 

Bevor ich jedoch auf die Stellung der Funktionentheorie in der 
Synopsis genauer eingehe, erscheint es mir zweckmäßig, einige Worte 
über den zweiten Band der Encyklopädie zu sagen, nämlich zu 
zeigen , daß hier gerade umgekehrt die einseitige Hervorhebung 
funktionen theoretisch er Gesichtspunkte schädlich gewirkt hat 

In der Encyklopädie ist die Analysis in zwei Hauptteile zerlegt 
worden, die Analysis der reellen Größen und die Analysis 
der komplexen Grüßen; hierbei ist der große Unterschied 
maßgebend gewesen, der zwischen den Funktionen reeller Veränder- 
licher und den Funktionen komplexer Veränderlicher besteht. Stu- 
diert man aber den zweiten Band, von dem der Teil A fast vollendet 
ist, während der Teil B leider arg im Rückstände bleibt, so ergibt 
sich, daß es nicht möglich gewesen ist, diese Unterscheidung festzu- 
halten, und zwar gilt das besonders für die Artikel IIA 4 bis 7, in 
denen über die Lehre von den Differentialgleichungen 
mit reellen Veränderlichen berichtet werden sollte. Wenn 
es sich nämlich schon bei den bestimmten Integralen nicht ver- 
meiden ließ, wiederholt auf den Cauchyschen Integralsatz Bezug zu 
nehmen, so mußte man bei der Frage nach der Existenz von Lö- 
sungen gewöhnlicher und partieller Differentialgleichungen in reellen 
Veränderlichen über die Berührungspunkte mit der Analysis kom- 
plexer Größen hinaus weit in dieses Gebiet selbst übergreifen. Ja in 
dem Artikel II A 4 a von 1\ Painlevö : Existenz der Lösungen 
gewöhnlicher Differentialgleichungen überwiegen die 






CÜßNai UNIVERSirV 



Hagen, SynopBit der höheren Mathematik. III 

Betrachtungen im komplexen Gebiete so sehr, daß von dem zweiten 
Abschnitt an nur noch gelegentlich > Anwendungen auf das reelle Ge- 
biet« vorkommen; aber auch in den folgenden Artikeln sind die 
Stellen zahlreich, wo man, der Not gehorchend, nicht dem eigenen 
Triebe, auf das komplexe Gebiet übergetreten ist; (vgl. SS. 297— 300, 
432, 473, 501 u.s.w.). 

Hierzu kommt der wichtige Umstand, daß die modernen Forscher 
nicht selten bei einer und derselben Untersuchung einen Wechsel des 
Gebietes vornehmen, auf dem sie sich bewegen ; so bat ! linleve in 
einer Note über Reihenentwicklungen von Funktionen, 
die den Lecons sur les fonctions des variables reelles von E. Borel 
(Paris 1905) als Anhang beigegeben ist, als Ausgangspunkt die kon- 
forme Abbildung genommen, deren analytische Darstellung ihn so- 
gleich ins komplexe Gebiet führt. Die so erhaltenen Ergebnisse 
werden im reellen Gebiet gedeutet, und hieraus ergeben sich wiederum 
Satze für das komplexe Gebiet, die zum Schluß auf Probleme des 
reellen Gebietes angewandt werden. 

Endlich darf man nicht übersehen, daß ein großer Teil der Satze, 
die in dem Teil A untergebracht worden sind, zum Beispiel die ele- 
mentaren Integrationsraethoden von Differentialgleichungen, einem Ge- 
biete angehören, das jenseits von reell und komplex Hegt, weil man 
es bei diesen formalen oder besser algorithmischen Untersuchungen 
nur mit >Buchstaben< zu tun hat. Hiermit hängt es auch zu- 
sammen, daß die algebraische Analysis bei der ursprünglichen 
Disposition des zweiten Bandes ganz ausgefallen war und nun in 
einem Ergänzungsteil nachgeholt werden muß. 

Alles in allem wäre es besser gewesen, den zweiten Teil nach 
den Gegenständen zu ordnen, über die darin berichtet werden soll. 
Versucht man, eine solche Einteilung aufzustellen, bo ergibt sich die 
üben-asebende Erscheinung, daß die einzelnen Artikel fast ohne Aus- 
nahme beibehalten werden können ; nur müßte bei einigen der Titel 
genauer gefaßt werden. Der Stoff würde sich so in eine Reihe von 
Kapiteln gliedern, auf deren feinere Einteilnng ich hier nicht einzu- 
gehen, brauche. Etwa so : 

1) Algebraische Analysis, 2) Funktionen reeller Veränderlicher, 
3) Funktionen komplexer Veränderlicher, 4) Differential- und Inte- 
gralrechnung, 5) Reihenentwicklungen, G) Transformationsgruppen, 
7) Differentialgleichungen , 8) Funktional gl eich un gen , 9) Besondere 
Funktionen ; wobei die Reihenfolge der Kapitel nur als vorläufig 
gelten soll. Es würde sich empfehlen, in der französischen Ausgabe 
eine solche, leicht zu bewerkstelligende Umordnung vorzunehmen. 

In dem Plan der Synopsis, zu der ich mich jetzt wende, zeigt 



CÜßNEtL UNIVERSlTY 



234 Gült KCl. An*. 1909. Nr. 3 

sich ein gewisser Zwiespalt, der besonders für die funktionentheoreti- 
srhen Dinge verhängnisvoll geworden ist. »Was die Vollständigkeit»- 
grenze angeht*, sagt Hagen in einer Selbstanzeige der beiden ersten 
Bande, >so sind die Hauptlehrbücher und namentlich die gesammelten 
Werke der großen Meister aIs maßgebend betrachtet worden. Damit 
greift die Synopsis rückwärts bis auf die Anfänge eines jedes Zweiges, 
bleibt aber allerdings hinter der Gegenwart um mehrere Jahrzehnte 
ciiriid*, und ähnlich hat er sich auch in der Vorrede zum ersten 
Bande und neuerdings in dem Beiwort zu der sechsten Lieferung des 
dritten Bandes ausgesprochen. Als Gründe für diese Beschränkung 
führt Hagen an, daß erstens nur Theorien, die zu einem gewissen 
Abschluß gekommen sind, sich für eine synoptische Darstellung eig- 
neten, und zweitens nur auf diese Art das Werk von einem Einzelnen 
bewältigt werden könne; das sind Gründe, denen gewill jeder zu- 
stimmen wird, der sich einmal mit geschichtlichen Forschungen be- 
faßt hat. 

Indessen ist Hagen bei der Ausarbeitung der Synopsis nicht 
selten über diese Grenzen hinausgegangen und hat es versucht, die 
Darstellung bis auf die neueste Zeit fortzuführen. Diese Neigung 
tritt schon bei den ersten beiden Bänden hervor, sie hat sich aber 
allmählich verstärkt, und kommt an zahlreichen Stellen des dritten 
Bandes zum Durchbruch. 

Einer solchen erweiterten Auffassung des Planes der Synopsis 
entspricht es, wenn diese in der schon erwähnten Selbstanzeige als 
ein Nachschlagebuch charakterisiert wird, >das einen Ueberblick gibt 
einerseits, wie die einzelnen Teile der Mathematik sich dem ganten 
Bau einfügen, und andererseits, wie weit der AuBbau eines jeden 
Teils bis jetzt gediehen ist, mit Hinweis auf die hauptsächlichsten 
Bearbeiter und mit Andeutung der noch vorhandenen Lücken« (die 
Hervorhebung durch Kursivdruck findet sich nicht im Original). Wäh- 
rend also die Synopsis nach dem ursprünglichen Plan etwa schildern 
sollte, wie weit die mathematische Forschung um das Jahr 1860 ge- 
langt war, wobei, wie Hagen in dem Beiwort sagt, das Referat sich 
im Allgemeinen auf die Arbeiten beschränken sollte, »welche für die 
Geschichte der Mathematik bleibenden Wert haben c, berichtet er jetzt 
häufig Über Spezialuntersuchungen aus den neuesten Bänden der Zeit- 
schriften und äußert seine Ansicht über den gegenwärtigen Stand der 
Forschung. 

Würde hierdurch nur eine gewisse Ungleichformigkeit in die 
Darstellung kommen, so könnte man diesen ästhetischen Mangel in 
Kauf nehmen; es würde sogar nicht an Mathematikern fehlen, bei 
denen die Freude über den Zuwachs an Material überwöge. Allein 






niUNKERSJTY 



Hmgflo, Sjnopiis der höheren Mathematik. III 295 

so steht es doch nicht Freilich weiß Hagen in den alteren Perioden 
der Mathematik gut Bescheid; hier schöpft er vielfach aus dem 
Vollen, sodaß Moritz Cantor erklären konnte, viel aus der Synopsis 
gelernt zu haben. Jene Zusätze aber enthalten oft nur Einzelheiten, 
die aus dem Zusammenhange gerissen sind, oder Urteile, die auf 
unvollständiger Kenntnis der neueren Literatur beruhen. Weniger 
wäre hier mehr gewesen. 

Was soeben im Allgemeinen gesagt wurde, das gilt besonders 
für die Stellen der Synopsis, bei denen die moderne Funk- 
tionentheorie hereinspielt. 

In der Vorbemerkung zu dem Abschnitt V Differential- 
gleichungen im Allgemeinen ist Folgendes zu lesen (S. 141): 
>I)ie Untersuchungen über Differentialgleichungen sind so ausgedehnt 
und mannigfaltig, daß eine vollständige Zusammenfassung derselben 
nahezu unmöglich ist, namentlich in einem Bande, der die ganze 
Differential- und Integralrechnung zur Darstellung bringen soll. Vor 
allen» ist der Einfluß der Funktionentheorie auf die Entwicklung der 
Differentialgleichungen noch unabsehbar und hat auch keineswegs die 
vollendete Gestalt angenommen, welche eine notwendige Voraussetzung 
einer synoptischen Darstellung ist. Derselbe soll daher in diesem Ab- 
schnitte über Differentialgleichungen nur gelegentlich erwähnt werden<. 

Wenn hiermit der Stand der Lehre von den Differentialglei- 
chungen etwa im Jahre 1860 gekennzeichnet werden soll, wenigstens 
soweit der Einfluß der Funktionentheorie damals weiteren Kreisen 
zum Bewußtsein gekommen war, so könnte man einverstanden sein. 
Ist aber der Stand von 1900 gemeint, so verhält es sich anders; 
denn inzwischen hat eine Reihe fundamentaler Probleme aus der 
Theorie der Differentialgleichungen auf Grund funktionen theoretischer 
Untersuchungen ihre Klärung und endgiltige Lösung erfahren. Daß 
diese Tatsache in der Synopsis nicht in Evidenz tritt, ist richtig; es 
beweist aber nur, daß Hagen die betreffende Literatur entweder 
gar nicht kennt oder sie doch nur unvollständig kennt; schon der 
Traite* d'Anolyse von K Pic&rd, den er S. 454 unter den benutzten 
Lehrbüchern anführt, hatte ihm zeigen müssen, daß nach der ge- 
nannten Richtung hin nicht blos > Ansätze* vorliegen, wie er einmal 
(S. 151) etwas geringschätzig sagt, sondern Ergebnisse, welche für 
die Geschichte der Mathematik bleibenden Wert haben. 

Gewiß wird man kleinere Versehen bei einer Synopsis damit ent- 
schuldigen, daß, wie Hagen selbst hervorhebt, ein so umfangreiches 
Werk, das überdies von einem Manne geschrieben ist, notwendig im 
Einzelnen mangelhaft ist«. Allein es handelt sich hier nicht um 
Einzelheiten, es handelt sich darum, daß die prinzipielle Auf- 






COPNfll UNIVERSlTY 



236 GOtt. gel. Am. 190». Nr. 8 

faßsung, die doch bei einer Synopsis die Hauptsache ist, beanstandet 
werden muß. Sehen wir zu, wie dies bei den Hauptfragen der Diffe- 
rentialgleichungen zu Tage tritt. 

Auf S. 146/147 werden drei Arten der Integration unter- 
schieden : 

a) > Differentialgleichungen werden als integriert betrachtet, wenn 
es gelingt, die abhängigen Veränderlichen mit den unabhängigen Ver- 
änderlichen durch bekannte Funktionen zu verbinden«. 

b) >Die Integration wird als geleistet angesehen, wenn es ge- 
lingt, dieselbe auf gewisse Operationen zurückzuführen, die man 
als erledigt oder ausführbar voraussetzen will«. 

c) >Da auch die in b) erwähnte Integration der Differential- 
gleichungen nicht allgemein ausführbar ist, so versuchte man aus 
den Differentialgleichungen selbst die Eigenschaften der Funktionen 
abzuleiten, durch welche die abhängigen Veränderlichen mit den un- 
abhängigen verbunden sind, ohne daß man diese Funktionen durch 
Formeln oder Operationen darzustellen im Stande wäre. . . . Die ge- 
nannten Untersuchungen bilden jedoch keine eigentliche Integration 
der Differentialgleichungen, sie gehören vielmehr in die Theorie 
der durch Differentialgleichungen definierten Funk- 
tionen«. 

Es genüge zu bemerken, daß hier zwei Fragen mit einander ver- 
mengt werden, die ganz unabhängig von einander sind, nämlich 
erstens, ob man in dem Sinne Riemanns eine Funktion als bekannt 
ansieht, wenn man ihre charakteristischen Eigenschaften kennt, oder 
eine analytische Darstellung der Funktion fordert, aus der jene Eigen- 
schaften gefolgert werden können, und zweitens, was man unter Inte- 
gration einer Differentialgleichung zu verstehen hat; denn es ist eine 
ganz willkürliche P^estsetzung, daß nur unter den höchst unbestimmten 
Voraussetzungen a) und b) von Integration gesprochen werden dürfe. 

Etwas abweichend wird der Begriff der Integration an einer 
späteren Stelle gefaßt. >Eine Differentialgleichung«, heißt es S. 189, 
No. 19, Zusatz 2, >wird [im Sinne der Auffassung c)] als integriert 
betrachtet, sobald festgestellt ist, daß die durch dieselben definierten 
Funktionen entweder auf andere als bekannt vorausgesetzte Funk- 
tionen zurückführbar oder wesentlich neu, wenngleich im übrigen 
noch unbekannt sind«. Unmittelbar hinter diesen Worten findet sich, 
gewissermaßen als Erläuterung der Ausspruch: >Bei Differential- 
gleichungen erster Ordnung ist man nicht zu wesentlich neuen Funk- 
tionen gekommen«. Hiernach wären wir also in der erfreulichen 
Lage, daß alle Funktionen, die sich durch Differentialgleichungen 
erster Ordnung definieren lassen, auf Funktionen zurückgeführt wer- 






coBHfuiiMWEfary 



Hagen, Synopsis der höheren Mathematik. III 237 

den können, >die als bekannt vorausgesetzt werden<. Leider gibt 
Hagen nicht an, welches diese als bekannt vorausgesetzten Funk- 
tionen sind, und es fehlt auch gerade an dieser Stelle die Verweisung 
auf eine Abhandlung, aus der man sich Auskunft verschaffen könnte. 
Vermutlich ist aber eine Abhandlung I'.iinleves die Quelle gewesen; 
denn S. 192, No. 2 berichtet Hagen : > während die Differentialglei- 
chungen erster Ordnung auf keine wesentlich neuen Funktionen fuhren 
(oben S. 189), haben diejenigen zweiter Ordnung schon drei solche 
geliefert (Painleve\ Bull. Soc. Math. t. 28, 1900, pp. 201— 261)*. In 
der angeführten Abhandlung betrachtet Painleve" Differentialgleichungen 
zweiter Ordnung, deren allgemeines Integral eindeutig ist, und trifft 
die Festsetzung, daß ein solches Integral nur dann als eine wesent- 
lich neue Transzendente bezeichnet werden solle, wenn sich die Diffe- 
rentialgleichung nicht mit Hilfe einer endlichen Anzahl von Diffe- 
rentialgleichungen erster Ordnung und von linearen Differentialglei- 
chungen integrieren laßt. Bei dieser Einteilung der Transzendenten 
werden also, wenn man von den Differentialgleichungen erster Ord- 
nung zu den Differentialgleichungen zweiter Ordnung aufsteigt, die 
schon gewonnenen, durch Differentialgleichungen erster Ordnung defi- 
nierten Transzendenten als > bekannt« angesehen. Dies scheint Hagen 
dahin mißverstanden zu haben, daß Painleve' meine, die Differential- 
gleichungen erster Ordnung führten überhaupt auf keine »wesentlich 
neuen Funktionen«; dabei hat er auch ganz übersehen, daß eine 
solche Behauptung mit den Bemerkungen über die singulären Stellen 
der Integrale in Widerspruch steht, die er vorher, S. 148, No. 2, 
Zusatz 4 gemacht hatte und auf die ich noch zurückkommen werde. 
Es läßt sich übrigens beweisen, daß es bei der Voraussetzung, eine 
endliche Anzahl von Funktionen, die durch Differentialgleichungen 
erster Ordnung definiert werden, sei bekannt, immer Differentialglei- 
chungen erster Ordnung gibt, die sich nicht durch Verbindungen der 
bekannten Funktionen integrieren lassen, bei denen jede bekannte 
Funktion nur eine endliche Anzahl von Malen benutzt wird (vgl. J. 
Petersen, Göttinger Nachrichten 1878, S. 67). 

Ein wichtiges Hilfsmittel bei der funktionen theoretischen Be- 
handlung von Differentialgleichungen sind die Reihenentwick- 
lungen. Wie Hagen hierüber denkt, zeigt die folgende Aeußerung, 
die sich S. 159 findet: >Die Integration der Differentialgleichungen 
mittels Reihenentwicklung ist, wenigstens was die allgemeine Theorie 
anbelangt, noch nicht so ausgebildet, wie die entsprechende Methode 
für Integrale und kaum über das Stadium hinausgekommen, in wel- 
chem sie von Euler belassen wurde, mit Ausnahme der Konvergenz- 
untersuchungen Cauchys. . . . Unter den Reihenentwicklungen allge- 






COßNELL UNIVERSirr 



2S8 Qött gel. Anx. 1909. Nr. 8 

meiner Art finden besondere zwei häufige Verwendung: diejenige nach 
dem Taylorschen Satze, für Werte der Veränderlichen, die sich 
nur wenig von den Anfangswerten unterscheiden, und diejenige mit 
unbestimmten Koeffizienten, für beliebige Werte der Ver- 
änderlichen. . . . Außerdem aber gibt es noch eine unabsehbare Zahl 
spezieller Entwicklungen, z. B. nach Kettenbrüchen, . . . dann nach 
hypergeometrischen Reihen, nach Kugel- und Zylinderfunktionen oder 
nach elliptischen Funktionen, auf welche man bei Behandlung spezieller 
Aufgaben stößt«. Zur Erläuterung sei bemerkt, daß Hagen unter den 
Reihen mit unbestimmten Koeffizienten, welche > für be- 
liebige Werte der Veränderlichen« gelten sollen, Reihen der Form 

^J,*** <r^ 0,1,2,8,...) 

versteht, also — Taylorsche Reihen, die mit einer Potenz von x 
multipliziert sind. 

Gehen wir jedoch weiter, fragen wir, was uns die Synopsis 
von den Eigenschaften der Integralfunktionen lehrt. Auf 
S. 143 erklärt Hagen, es wurde wichtig sein, wenn man analytische 
Merkmale der Differentialgleichungen hätte, aus denen man erkennen 
könnte, zu welcher Gattung von Funktionen ihre Integrale gehören. 
»Solche Untersuchungen sind aber erst in einigen besonderen Fällen 
dor Mechanik, nämlich in Bezug auf die Differentialgleichungen des 
Vielkörperproblems von Bruns und Poincare" angestellt worden*. Hier- 
bei handelt es sich bekanntlich um die Frage, ob es erste Integrale 
gibt, die in gewissen Argumenten algebraisch sind; das ist jedoch ein 
Problem, worüber eine große Literatur vorliegt, und zwar kommen 
dabei keineswegs bloß die Differentialgleichungen der Mechanik in 
Betracht Andere Untersuchungen über die analytischen Merkmale 
der Differentialgleichungen werden von Hagen selbst an späteren 
Stellen angeführt So heißt es auf S. 148: >Die Frage, unter welchen 
Umständen die Integrierbarkeit algebraisch sei, wurde für besondere 
Fälle von linearen Differentialgleichungen mit rationalen Koeffizienten 
von Frobenius, Fuchs und Klein behandelt« ; S. 237 kommt Hagen 
auf diese Frage zurück, und es werden jetzt FuchB, Pepin, Jordan, 
Painleve\ Boulanger und Fano genannt; die Namen Riemann und 
11. A. Schwarz fehlen dagegen. Die mindestens ebenso wichtige 
Frage nach der Existenz eindeutiger Integrale hat leider in der 
Synopsis keine Berücksichtigung gefunden; nur für den speziellen 
Fall der Gleichung F(y, y') = findet sich auf S. 191 eine An- 
deutung. 

Wenn man die Eigenschaften der Integralfunktionen ermitteln 
will, hat man vor allem sein Augenmerk auf deren singulare 



COßt. TRSITY 



FTagen, Srnoptis der höheren Mathematik. III 299 

Puokte zu richten. >Wie weit man aber noch«, sagt Hagen S. 148, 
»von einer allgemeinen Methode dieser Untersuchungen entfernt ist, 
ersieht man aus den von Briot und Bouquet gegebenen Beispielen 
über Integrale, für welche in Betreff der kritischen Punkte besondere 
Voraussetzungen gemacht werden und aus dem von Poincar6 be- 
handelten Falle einer gewöhnlichen Differentialgleichung erster Ord- 
nung und ersten Grades Pdy — Qdx = 0, wo nur jene kritischen 
Punkte in Betracht gezogen sind, für welche P-^«0 wird<. 
Die Schwierigkeiten, die bei der Ermittelung der singulären 
Stellen auftreten, werden durch diese Bemerkungen gar nicht ge- 
troffen, und es hatte hier wohl auf auf den Absatz F des ersten 
Hauptstückes (S. 189 — 192) verwiesen werden sollen, wo in durchaus 
sachgemäßer Weise zwischen festen und verschiebbaren Singularitäten 
unterschieden wird. Nicht sehr glücklich ist freilich die Kennzeich- 
nung der verschiedenen Arten der Singularitäten; nach Hagen gibt 
es nämlich: 

1) sogenannte Pole, in denen das Integral unendlich wird; 

2) Verzweigungspunkte, in denen da* Integral mehrdeutig wird; 

3) Punkte der Unbestimmtheit , mit wesentlichen (nicht alge- 
braischen) Singularitäten. 

Besser steht es mit den Definitionen der Singularitäten für die 
linearen Differentialgleichungen (S. 230); allein der Gebrauch, den 
Hagen davon macht, läßt erkennen, daß er auch hier nicht zu voller 
Klarheit durchgedrungen ist. Nach ihm besteht bei einer linearen 
Differentialgleichung 

p.(x)y+i' 1 (*)y'-"+-+j»..,(*)y , +p.(x)y = o 

zwischen den Singularitäten der Differentialgleichung und den Singu- 
laritäten der Integrale folgender Zusammenhang: 

>Sind die Koeffizienten nach Division durch />. [in dem Sinne 
von Weierstrass] regulär, so sind daselbst die Integrale regulär. 

»Sind die Koeffizienten rationale Funktionen, so sind die 
N'ullstellen von p c außerwesentlich*' Singularitäten der Differential- 
gleichung, und die Integrale können an diesen Stellen höchstens 
außerwesentliche Singularitäten haben. 

>Ist aber ein Punkt für die Integrale ein wirklicher Unstetig - 
keits- oder Verzweigungspunkt, so bildet er eine wesent- 
lich singulare Stelle der Differentialgleichung«. 

Wenn es sich hier auch um elementare Fragen handelt, bei denen 
selbst ein Anfänger nicht fehlgreifen darf, so sei es doch gestattet, 
durch zwei einfache Beispiele die Unrichtigkeit dieser Behauptungen 
darzutun. Die Differentialgleichung: 

04U, f*l . Alt. IM. Kr. I 17 






COßNEU UNWERSIIY 



240 fif.tf. gel. An?. 1909. Nr. 8 

*V + y = 

hat ratio » nie Funktionen zu Koeffizienten ; die Kullstclle x = 
von p ist aber eine wesentlich singulare Stelle des Integrals 

y = 0»>K 

Der Punkt x = ist ein Verzweigungspunkt für die Funktion 

dieae genügt aber der Differentialgleichung : 

*y'-\y = o. 

Air die x = eine außerwesentlich singulare Stelle ist. 

Daß auch in anderer Beziehung Hagens Vorstellungen über die 
Natur der Integrale der linearen Differentialgleichungen von den 
üblichen abweichen, zeigt die Aeußerung (S. 219): >Die durch die 
linearen Differentialgleichungen definierten Funktionen reihen sich den 
elliptischen und Abelschen Funktionen als neue Gattung an<. Eine 
gewisse Aufklärung über den Sinn dieser Worte erbalten wir auf 
S. 241/242, wo davon die Rede ist, wie man zwei Veränderliche x 
und y, die durch eine algebraische Gleichung f(x, y) = verbunden 
sind, als eindeutige Funktionen eines Parameters m darstellen 
könne. Die Möglichkeit (?) dieser Darstellung hänge von dem Ge- 
schlechte p der Gleichung f(x, y) = ab. Ist nämlich p = 0, so 
seien x und y rationale Funktionen von e, ist p = 1, doppeltperio- 
dische Funktionen von r, ist aber p größer als Eins, >so kommen 
statt der elliptischen Funktionen die hyperelliptischen und allgemeiner 
die automorphen Funktionen zur Verwendung. Die eindeutige Dar- 
stellung der Veränderlichen x und y ist aber bisher nur in beson- 
deren Fällen gelungen, namentlich in Bezug auf Differentialgleichungen 
erster Ordnung«. Hier kann ich mir ausrufen : Lasciate ogni speranza, 
voi ch'entrate. 

Es wäre leicht, die Anzahl der Belegstellen zu vermehren, aber 
die angeführten Proben werden zur Bildung eines Urteils genügen. 
Ich möchte indessen nicht schließen, olme hervorzuheben, daß den 
Mängeln der Synopsis, die aufzudecken ich mich verpflichtet fühlte, 
viele und große Vorzüge gegenüber stehen. Die gewaltige Arbeit, 
die Hagen geleistet hat, ist nicht vergebens gewesen; denn die drei 
Bände der Synopsis enthalten eine Fülle wertvoller historisch-literari- 
scher Notizen, besonders aus den älteren Perioden der Mathematik, 
die sie zu einer unentbehrlichen Ergänzung der Enzyklopädie machen, 
bei der nur über die Entwicklung während des neunzehnten Jahr- 
hunderts berichtet wird. Aber auch für die ueuere Zeit erweist sich 






CÜMtüi UNNERSiTY 



Hagen, Synopsis der höheren Mathematik. III 241 

Hagen in den zahlreichen Gebieten, in denen funktionentheoretische 
Gesichtspunkte nicht in Betracht kommen, als zuverlässiger und 
kenntnisreicher Führer; im Besonderen erfüllen die Abschnitte über 
totale und partielle Differentialgleichungen fast Überall 
die Korderungen, die man billiger Weise an eine synoptische Dar- 
stellung des ungeheueren Stoffes stellen kann, zumal, wenn sie in den 
Händen Eines Mannes liegt. 

Es ist menschlich, allzumenschlich, daß Hagen den Wunsch hat, 
das Riesenwerk, das er allein begonnen hat, auch allein zu Ende zu 
führen, und ich kann es wohl verstehen, warum er meinen Rat, einen 
jüngeren Mitarbeiter hinzuzunehmen, nicht befolgt hat. Dennoch wage 
ich es, diesen wohlgemeinten Rat zu wiederholen; denn ich bin über- 
zeugt, daß für den vierten Band, der die transzendenten Funktionen 
behandeln soll, eine solche Hilfe unentbehrlich ist Hagen wird meine 
Absicht richtig aufzufassen wissen; geht sie doch aus dem hervor, 
was uns beide vereinigt, aus der Liebe zu unserer schönen Wissen- 
schaft. 

Karlsruhe Paul Stäckel 



rUoal Richter, Der Skeptizismus in der Philosophie. I. Leipzig 1904 
1 Darr). XXIV u. 364 S. (C M.) ')• 

Die antike Philosophie bleibt nicht nur immer anregend und im 
Gegensatz zu der übrigens keineswegs zu unterschätzenden indischen 
Philosophie durch ihre Gabe der Diskussion, ihre Vielseitigkeit und 
bei aller Abstraktion kräftige Ursprünglichkeit vorbildlich, sondern hat 
auch in verschiedenen Punkten heute noch eine innere Bedeutung. 
Aristoteles kamt heute nicht leben und nicht sterben, Pamienides, 
Zenon der Eleate, Heraklit, Plnton, Demokrit haben uns immer noch 
etwas zu sagen. Unausweichlich ist für jeden Philosophen eine Ant- 
wort auf die Frage des Skeptizismus und, wenn auch die einschla- 
genden indischen Gedankengange nicht vernachlässigt werden dürfen, 
höher ausgebildet ist doch wieder das Entwicklungsprodukt der grie- 
chischen Geisteakultur. Darum ist es nicht nur erwünscht, sondern 
geradezu notwendig, von Zeit zu Zeit eine Abrechnung mit solchen 
Standpunkten zu halten. 

1) Der zweite Rand mit dem etwas reranderten Titel: »Der Skeptizismus 
in der Philosophie und seine Ueberwindung«, II, ebd. 1906. VI u. 664 S , dessen 
Erscheinen in einer Mitteilung des Verlags an den Herausgeber der >0. O. An- 
zeigen* eben kurz Tor der Niederschrift dieser Anzeige als unwahrscheinlich be- 
zeichnet wurde, lag zur Besprechung nicht vor. 

17* 



I Out" ■ 

COftt. fRSlTY 



242 GOtt. gel. An > 1909. Nr. fl 

An eine Bearbeitung des Skeptizismus dachte in neuerer Zeit 
mancher — vielleicht eines der /eichen unserer Zeit, von denen 
Richter spricht. Es gereicht dem Verf. zum Verdienst, daß er aus 
dem Gedanken die Tat machte. 

Kr beginnt, das Urteil über die verschiedenen Definitionen 
des Skeptizismus auf das Ende des ersten Buches, also auf den 
zweiten Band, ersparend, mit einer Auseinandersetzung seines Be- 
griffes von Zweifel. Die qualitative Analyse kommt dabei gegenüber 
der quantitativen etwas 711 kurz, indem nicht mit gehöriger Schärfe 
betont wird, daß Zweifel nicht Negation der Wahrheit, sondern nur 
der Gewißheit ist (weniges Allgemeine nur S. XVII), daß der Zweifel- 
gedanke an und für sich etwas anderes ist als das sich damit ver- 
bindende, bald lust- bald unlustvolle Zweifelgefühl u. s. in. Sehr nütz- 
lich ist dagegen die quantitative Untersuchung, die auch bei der 
Eigenart des Zweifelbegritfs ausgiebig sein kann. Mit Recht schneidet 
It. kräftiger, als es sonst geschieht, den populären Stimmungsskepti- 
zismus und den Kinzelzweifel von dem systematisch gerichteten und 
methodisch geleiteten Zweifel der Philosophie ab, um letzteren in to- 
talen und partialen (»partiellen«) und letzteren wieder in den »imma- 
nenten«, d.h. im Erfahrungsbereich verharrenden und in den trans- 
zendenten d. h. gegen das L'nerfahrbar-Uebersinnliche gewendeten 
Skeptizismus einzuteilen (die Ausdrücke »immanent« und »transzen- 
dent« sind natürlich in Verbindung mit »Skeptizismus« mißverständ- 
lich). Der »Intensität« nach unterscheidet It. den radikalen und den 
gemäßigten Skeptizismus (auch der Ausdruck »Intensität« ist zu be- 
anstanden). Offenbar um der »philosophisch nicht geschulten Leser« 
willen (S. V) hat es Verf. mehr auf eine rasch über das Wesentliche 
unterrichtende, als auf eine gründlich saubere Erörterung abgesehen, 
sonst hätte er gewiß über den Gegensatz des »absoluten« zum 
»relativen«, des prinzipiellen zum methodischen Zweifel (R. gebraucht 
XVIII die Ausdrücke »grundsatzlich« und »methodisch« in anderem 
Sinne) ein Mehl eres gesagt. 

An die Einleitung sclüicßt sich der erste Abscluütt des ersten 
Buches, das der geschichtlichen Darstellung und systematischen Wür- 
digung des totalen Skeptizismus gewidmet ist. Wir erhalten in den 
drei Kapiteln dieses Abschnittes ein Bild von der griechischen Skepsis, 
die kurz als »der extrem-realistische und der eudämon istische Skep- 
tizismus« gekennzeichnet wird. Zum ersten stark an Brochard an- 
gelehnten Kapitel: »Vorgeschichte und Verlauf des griechischen 
Skeptizismus« wäre im einzelnen mancherlei nachzutragen und kritisch 
zu bemerken. Aber der Verf. köunte sich dagegeu mit dem Hinweis 
auf seine mehrfache Versicherung wehren, er sehe es (dies ein Gegen - 






COßNOl UNIVERSITY 



K. Richter, Der Skeptizismus in der Philosophie. I 243 

satz zu dem inzwischen erschienenen Buche Alb. Goedeckeineycrs, 
Die Geschichte des griechischen Skeptizismus. Leipzig 1905) nicht 
auf die Geschichte des philosophischen Skeptizismus, sondern auf den 
Skeptizismus in der Philosophie ab (III 22). Daher sei nur des Ge- 
schicks, das It. in der Herausbebung des Wichtigeren und in der 
kurzen Darstellung der historischen Fragen bewährt, anerkennend und 
der Tatsache bedauernd gedacht, daß die Vorgeschichte zu rasch und 
die Einwirkung des Schulenkampfes auf den > geschichtlichen Ver- 
lauf« zu spärlich behandelt ist (S. 352 scliimmert eine Antipathie 
gegen die Beachtung dieses Moments leise durch) und daß Aristoteles 
Metaphysik (III — IV) nicht ernstlich in Betracht gezogen wurde. 
Nur eine »Kleinigkeit«, hinter der jedoch Größeres sich verbirgt, sei 
genannt: S- 24 und 315,83 findet R. in der Wendung toi« ?aivoftivo'.c 
äxoXoodiiv auch ausgedruckt, daß sich das >Urteilen< oder die »Aus- 
sage« nach den Erscheinungen zu richten habe; ich vermisse den 
Nachweis, der in u,7j uivrtx 7' äipoopdtcoc Sxaota itpdrrficv nicht 
liegt 1 = »handle mit Zurückhaltung des Urteils, aber im Einzelnen 
nicht ohne Vorsicht«. Die von Aristoteles Met. 1, 1 ausgesprochenen 
Ansichten lehnte Pyrrhon jedenfalls ab). Dasselbe gilt von Richters 
Auffassung des Timon. M. E. schränkt die pyrrhoneische Skepsis 
die Vorbereitung des menschlichen Handelns auf das instiuktäbnliche 
Funktionieren der vorgreifenden Phantasie ein, die B. Erdmann »vor- 
bildende Phantasie« nennt. Das Wertverhältnis der Richterschen 
Arbeit zur Goedeckemey ersehen liißt sich kurz so bezeichnen: R. ist 
sachlich interessanter, aber abgesehen von der »Vorgeschichte«, die 
(r. leider noch stiefmütterlicher behandelt, philologisch weniger gründ- 
lich; zu berücksichtigen sind in Zukunft beide. Zum Teil erstreckt 
sich dieses Urteil auch auf das zweite Kapitel, welches erst dazu be- 
stimmt ist, den Inhalt der antiken Zweifellehren auseinanderzusetzen. 
K. geht nach einander durch: »das allgemeine Prinzip der Isosthenie«, 
»die sensuale Skepsis«, »die rationale Skepsis«, »die Skepsis gegen 
einzelne Wissensinhai te (Naturzusammen hang — Gott — Werte)«, 
einzelne »negative und positive Konsequenzen des Skeptizismus«. R. 
findet, daß zwar alle Skeptiker der Vorzeit »die sensuale wie die ra- 
tionale Erkenntnis leugnen, aber doch vorzugsweise die früheren 
Skeptiker auf die Unmöglichkeit der sinnlichen, die späteren auf die 
Unmöglichkeit der vernünftigen Erkenntnis den Strom ihrer Gründe 
gerichtet haben« (S. 47) — was historisch bei Berücksichtigung des 
Schtilenkampfes sehr verständlich ist. Als klassischer Ausdruck des 
wnsualen Skeptizismus werden zunächst die zehn Tropen des Aine- 
sidemos analysiert; vgl. hierzu Goedeckcnieyer S. 217 ff-, der eine un- 
dere Anordnung wählt und im Zusammenhange damit eine zum Teil 






uwvm n 



2(4 Oött. gel. Am. 1909. Nr. 3 

andere Auffassung der Tropen im einzelnen gewinnt: Nach R. bilden 
Tropus 1 — 4 (völlige Relativität der sinnlichen Erkenntnis selbst), 
und 4 — 8 (die Unmöglichkeit wahrer Erkenntnis infolge der Verhält- 
nisse in den Objekten) je eine Gruppe, der S. (die Relativität aller 
Wahrnehmungen schlechthin) und der 10. (Widerspruch in den Mei- 
nungen der Völker und der Einzelnen) aber stehen mehr oder weniger 
isoliert. Nach G. gehören 1—5 und fi — 10 enger zusammen, dort 
werden die subjektiven, liier die objektiven Ursachen für die Ver- 
schiedenheit der Wahrnehmungen und Urteile dargelegt (dabei ist 
5 G. = 10 R., 10 G. = 8 R., 7 G. = 5 R., 8 G. = 7 R.). Wenn 
R. selbst sagt, daß sein zehnter Tropus sich nicht mit der Sinnes- 
wahrnehmung befaßt, so gibt er die Unrichtigkeit seiner Gesatnt- 
auffassung zu; viel klarer ist G.s Gesamtauffassung: In den Gründen 
für die Disharmonie unserer Erkenntnisse seien unmittelbar auch 
die Gründe für die Forderung der >Zurückhaltung< dargelegt. Gut 
gesehen aber hat lt., daO es sich in 9 von 10 Tropen nur um sinn- 
liche Erkenntnis handelt; auch sind einzelne Tropen, so 1 — 4, 7 
(= 8 G.), von R. besser erläutert als von G-, der übrigens bei 
Tropus 5 (= 10 Ki hätte sehen können, daß sein Tropus 5 die 
sozialen Verhältnisse oder das Verhältnis zwischen mehreren 
Subjekten als Grund für den Widerstreit aufzeigt und daß es gut 
gewesen wäre, zum Vergleich die aristotelische (und epikureische, 
vielleicht auch schon demokritische) Methode der >Aporicn« (s. G. 
217,1) heranzuziehen. Goedeckemeyers Auffassung ist sehr gefällig; 
wenn andere Skeptiker, auch Agrippa (R. S. 70 f.), Veränderungen 
an der Tropenlehre des Ainesidemos vornahmen, so beweist das 
höchstens, daß sie das Einteilungsprinzip des Meisters nicht erfaßten 
(und zwar auch im Sinne der Richterschen Interpretation) oder sich 
vorzugsweise von der populär- wissenschaftlichen Tendenz der Verein- 
fachung treiben ließen, wie sie späterer Zeit eigentümlich ist Nütz- 
licher ist bei R. die Besprechung der (skeptischen) Polemik gegen 
die dogmatische Begriffs-, Schluß-, Definition* . Induktions- und Kri- 
terienlehre, bei welch letzterer auch die skeptische Theorie der >er- 
innemden Zeichen« zur Sprache kommen mußte, ein weiterer Hinweis 
auf die Neigung der Skeptiker, das Rationale auf das Instinktähnliche 
und somit die logischen Zusammenhänge auf mechanische Wirkungen 
im Sinne der Assoziationspsychologie zurückzufuhren , woraus sich 
wieder die Vorliebe gerade von Medizinern für die Skepsis erklärt 
(man vgl. etwa Th. Ziehens philosophische Stellung). Ebenso enthält 
auch der folgende Abschnitt Über die Skepsis gegen einzelne Wissens- 
inhalte (vgl. mit S. 83 f. bei R. über die 8 Tropen des Ainesidemos 
gegen die Kausalität G. S. 224, daneben auch Alb. Lang, Das Kau- 






coßHeu. universitv 



R. Riebtor, Der SkeplüismuB in der Philosophie I 245 

salproblem I., Köln 1904, S. 133 ff.) und besonders der über negative 
und positive Konsequenzen des Skeptizismus gelungene Partien. 
Das wichtigste Kapitel ist indes das dritte: Die Kritik der griechi- 
schen Skepsis, das im einzelnen sich an die Anordnung des zweiten 
anschließt. Nach allen Seiten sucht R. dem antiken Skeptizismus 
gerecht zu werden, aber auch ihn in seine Schranken zu verweisen. 
Kr halt an dem psychologischen Kriterium der Wahrheit, dem un- 
mittelbaren und unausrottbaren Evidenzgefühl, und dem logischen 
Kriterium: >Das, was mit allen Erfahrungen und Denkgesetzen sich 
in Einklang befindet, ist wahr« fest, verweist auf die Widersprüche 
in den skeptischen Theseu und scheidet vom heutigen Standpunkte 
der Philosophie aus das Verdienstliche von dem Wertlosen und minder 
Wertvollen an der dialektischen Leistung der alten Philosophen- 
gruppe. Es ist schwer, seine Ergebnisse kurz zu umschreiben, da 
es sich um zahlreiche Einzelheiten handelt. Darum nur Folgendes. 
Wir haben vom antiken Skeptizismus zu lernen: Wahrheit an sich 
ist ein unvollziehbarer Gedanke. Die für uns sicher erreichbare 
Wahrheit ist nur auf den Menschen bezogen und die für uns vor- 
stellbare Wahrheit nur auf gleichartige Wesen bezogene Wahrheit. 
Wir müssen uns bescheiden, die für den gesunden Menschen be- 
stehenden Wahrheiten zu finden. Aber die Skepsis trifft in der Frage 
der Sinneserkenntnis zu Tode nur den Standpunkt des extremen Re- 
alismus, den die antike Skepsis allerdings voraussetzt. Der gemäßigte 
Realismus wie der extreme Idealismus vermeiden von vornherein Po- 
sitionen, die zum Skeptizismus führen. Eine letzte Entscheidung 
über den Vorzug einer dieser beiden Richtungen ist nicht zu geben. 
Was die Formen der Vernunftserkenntnis anlangt, so hat die SkepBis 
fast überall teilweise Recht, teilweise Unrecht, letzteres) besonders, 
indem sie die Leistungsfähigkeit der Begriffe, Schlüsse, Induktionen, 
Definitioneu unterschätzt. Hinsichtlich der Kausalität, des Gottesbe- 
grifts und der Moral Philosophie ist sie die große Fragestellerin ; aber 
überall geht sie zu weit. Endlich gibt es noch andere Wege zum 
Glück zu kommen als den Zweifel; R. halt den Skeptizismus augen- 
scheinlich für eine ungesunde Gemütsrichtung. So dankbar man dem 
Verf. für seine lehrreiche, in einer Fülle von Einzelheiten an- 
sprechende Auseinandersetzung sein muß (s. z.B. S. 126 f. für den 
Vergleich zwischen Kants >Antinomien« und den skeptischen Isosthe- 
nien, S. 126, 141 u. ü. für den Hinweis auf den naiven Realismus, 
der, wie er bei den andern Griechen offen behauptet oder voraus- 
ersetzt ist, «loch nuch in der griechischen Skepsis sich spiegelt und 
die Besonderheit ihrer Angriffsmethoden bedingt, für die psychologi- 
Jtlien Erörterungen, S. 156 f. für mehrere Stellen über skeptische 






COßNftlUNNERSJTY 



246 Gott. gel. Au. 1909. Nr. S 

Zeitströmungen) , so wenig man auf die Unbebaglichkeit Gewicht 
legen wird, die da und dort seine vermeintlich populär wirksame 
Breite erregt, so wenig kann ich andererseits sagen, daß ich das 
> Evidenzgefühl < votler Befriedigung habe. It. hat sich in der mo- 
dernen Erkenntnistheorie gut umgesehen, aber zuweilen wäre größere 
Schärfe und Entschiedenheit wünschenswert Mit Vorliebe vertieft er 
sich in die Gedanken vorginge des Empirismus wie des Idealismus 
und des Kationalismus, ohne eine Entscheidung wenigstens anzu- 
bahnen. Das ist vorsichtig. Aber zu einem klaren Urteile über den 
antiken Skeptizismus gelangen wir doch nicht; man sieht nicht, be- 
kennt sich der Verf. nun doch zu einem eingeschränkten Skeptizismus, 
dem Ideal realismus und extremer Idealismus, Empirismus und Rationa- 
lismus gleichwertig sind, oder nicht. Daß mit dem » Evidenzgefühl <, 
neben dem ein wohl ebenso unausrottbares, freilich schwächeres und 
nicht unmittelbares Zweifelgefühl steht, ein nicht zuverlässiges Kri- 
terium eingeführt ist, sieht der Verf. S. lüti selbst; er erkennt es 
als »unvollständig. ErnBÜiche Bedenken gegen das >Gewißheitsge- 
iniiU und Gründe für seine Einschränkung sind längst geltend ge- 
macht Der >modeme< Erkenntnistheoretiker müßte besonders das 
Selbstbewußtsein (s. z.B. S. 161 unten das >wir< und >ich<. 179 
unten: Unmittelbar erfahren = sich bewußt sein) und den Charakter 
der Intuition hervorheben, Dinge, die der vorskeptischen Philosophie, 
auch dem Aristoteles, nicht in ihrer ganzen Bedeutung entgegen- 
traten und erst von Augustinus (oder schon Neu platoni kern V) gegen 
die Skepsis verwertet wurden. Widersprurhslosigkeit bedeutet an 
sich, was ebenfalls längst gesagt wurde, nur die Mögliclikeit eines 
Dinges, wie sich an den mathematischen Dingen zeigt. Das Evidenz- 
gefühl schließt sich nur an einzelne >Erfahrungen< an (S. 153); be- 
haupte ich aber, etwas steht mit allen (!) Erfahrungen im Einklang, 
so ist das ein am Evidenzgefühl nicht meßbarer Bewußtseinsinhalt, 
was 1t gegen Schluß seiner Ausführungen auch klarer geworden zu 
sein scheint (s. aber auch noch S. 211 oben). Zudem ist jede blos 
empirisch gewonnene allgemeine Aussage durch Erfahrung widerlegbar 
(vgl. bekannte Ausführungen und Aussprüche bei J. St Mill und 
Mach). Jener Satz wäre iu seiner Allgemeinheit auch unbegründet, 
da wir über die Erfahrungen prähistorischer Menschen empirisch nicht 
viel wissen; es läßt sich nur sagen: dies und jenes wird durch keine 
historisch faßbare Erfahrung widerlegt. Eine bestimmtere Stellung- 
nahme hätte K.s Beleuchtung der antiken Skepsis nur heller machen 
können; daß sie nur einen relativen Wert in Anspruch nimmt, durfte 
nur ausgesprochen werden, um von jedem Einsichtigen verstanden zu 
werden. Die beachtenswerte Frage, warum die nach aristotelische Philo- 



CQPH 



B. Richter, Dei* SkeptizUmuB io der Philoaophie. I 347 

Sophie so lebhaft nach den > Kriterien < forschte, für uns aber dieses 
Gebiet der Erkenntnistheorie nur mehr eine untergeordnete Bedeutung 
hat, hätte dann wohl auch eine Klärung gefunden. Eine Auseinander- 
setzung mit dem Wahrheitsbegriff Augustins, der mit dem platoni- 
schen durchaus nicht zusammenfällt, sondern ein dem Menschen in 
gewissem Maße gleichartiges« Wesen (S. 134) voraussetzt, würde 
nichts geschadet haben. Auf Einzelheiten darf ich nicht eingehen. 
Neben viel Zustimmung würde ich auch manchen Widerspruch ver- 
lautbaren müssen (S. 172 war zu betonen, daß Rose = nicht duf- 
tendes, nicht farbiges, nicht weiches, aber raumfüllendes, in Aether- 
wellen und farblosen Gasen wirkendes Ding eine Abstraktion zumeist 
der l'hytik ist, daß auch die Rose der Chemie und selbst die Rose 
einer physikalisch-chemischen Betrachtung Abstraktion ist. S. 275 
ist wie auch bei andern »Allgemeingültigkeit« mit dem consenaus 
gentium verwechselt, Philosophen und Gelehrte sind femer keine 
Ausnahme vom consensus gentium). Nur eines noch von allge- 
meinerer Bedeutung: Wäre es nicht besser gewesen, zuerst den ge- 
schichtlichen Verlauf der Skepsis vom Altertum bis auf heute zu 
entwickeln, dann die Grundurteile und Hauptrichtungen des Skepti- 
zismus herauszustellen und endlich eine Gesamtkritik zu üben? R. 
muß schon im I. Bd. öfter auf Berkeley, Hume, Kant, Mach ver- 
weisen. Es bestehen sicher irgend welche historische Verbindungsfäden 
zwischen dem antiken und dein modernen Skeptizismus; die mittel- 
alterliche Skepsis, die nicht vernachlässigt werden darf, hängt stark 
von der alten ab, obwohl die scholastische Methode des Sic et non, 
ihrerseits aus dem tatsächlichen Widerspruch von >Meinungen< (sen- 
tentiae) mit entsprungen, zu skeptisch scheinenden Thesen führen 
mußte (die »luipossibiüa« u.a. bei Siger v. Brabant); die Einwürfe 
Algaxela (M. Worms) und des Nikolaus von Autrecourt (Joe. Lappe) 
gegen den Kausal- und den Substanzbegriff reden eine deutliche 
Sprache. Rein inhaltliche Berührungen bestehen auch mit indischer 
Skepsis. Da ist Zusammenfassung des Verwandten geboten, wenn 
anders man ein umfassendes Werk schreiben will. 

Nicht unerwähnt bleibe, daß der Verf. Über gewandten Ausdruck 
und geschickte Beispiele verfügt, wogegen mehrere Stilwidrigkeiten 
und andere Flüchtigkeiten (s. B. S. 61 Zeile 3 von unten. S. 246 > Un- 
mittelbare Erlebnisse über Raum-, Zeit- und Tatsachenzusammen- 
hange«, was mit anderen im Widerspruch steht) kaum ins Gewicht 
fallen. Trotzdem trage ich gegen ein Verfahren Bedenken, das dazu 
fuhrt, sich bald an das größere philosophisch interessierte Publikum 
bald an die Kachgelehrten zu wenden. 

Um einige Vollständigkeit der Berichterstattung zu erzielen, sei 



lc 



CÜRNÜi UNNERSiTY 



GAU. gel. Anx. 1909. Nr. S 

Zeitströmungen) , so wenig man auf die Unbehaglichkeit Gewicht 
legen wird, die da und dort seine vermeintlich populär wirksame 
Breite erregt, so wenig kann ich andererseits sagen, daQ ich das 
> Evidenzgefühl t voller Befriedigung habe. II. hat sich in der mo- 
dernen Erkenntnistheorie gut umgesehen, aber zuweilen wäre größere 
Schärfe und Entschiedenheit wünschenswert Mit Vorliebe vertieft er 
sich in die Gedanken Vorgänge des Empirismus wie des Idealismus 
und des Kationalismus, ohne eine Entscheidung wenigstens anzu- 
bahnen. Das ist vorsichtig. Aber zu einem klaren Urteile über den 
antiken Skeptizismus gelangen wir doch nicht; man sieht nicht, be- 
kennt sich der Verf. nun doch zu einem eingeschränkten Skeptizismus, 
dem Ideal real ismus und extremer Idealismus, Empirismus und Rationa- 
lismus gleichwertig sind, oder nicht. Daß mit dem » Evidenzgefühl <, 
neben dem ein wohl ebenso unausrottbares, freilich schwächeres und 
nicht unmittelbares Zweifelgefühl steht, ein nicht zuverlässiges Kri- 
terium eingeführt ist, sieht der Verf. S. 15t» selbst; er erkennt es 
als >unvollständig<. Ernstliche Bedenken gegen das >Gewißheitsge- 
fühl< und Gründe für seine Einschränkung sind längst geltend ge- 
macht. Der >moderne< Erkenntnistheoretiker müßte besonders das 
Selbstbewußtsein (s. z.B. S. 161 unten das >wir< und >ich<. 17'.) 
unten: Unmittelbar erfahren = sich bewußt sein) und den Charakter 
der Intuition hervorheben, Dinge, die der vorekeptischen Philosophie, 
auch dem Aristoteles, nicht in ihrer ganzen Bedeutung entgegen- 
traten und erst von Augustinus (oder schon Neu platoni kern V) gegen 
die Skepsis verwertet wurden. Widerspruchslosigkeit bedeutet an 
sich, was ebenfalls längst gesagt wurde, nur die Möglichkeit eines 
Dinges, wie sich an den mathematischen Dingen zeigt. Das Evidenz- 
gefühl schließt sich nur an einzelne > Erfahrungen < an (S. 153); be- 
haupte ich aber, etwas steht mit allen (!) Erfahrungen im Einklang, 
so ist das ein am Evideuzgefühl nicht meßbarer Bewußtseinsinhalt, 
was H. gegen Schluß seiner Ausführungen auch klarer geworden zu 
sein scheint (s. über auch noch S. 211 obeu). Zudem ist jede blos 
empirisch gewonnene allgemeine Aussage durch Erfahrung widerlegbar 
(vgl. bekannte Ausführungen und Aussprüche bei J. St Mill und 
Mach). Jener Satz wäre in seiner Allgemeinheit auch unbegründet, 
da wir über die Erfahrungen prähistorischer Menschen empirisch nicht 
viel wissen; es läßt sich nur sagen: dies und jenes wird durch keine 
historisch faßbare Erfahrung widerlegt. Eine bestimmtere Stellung- 
nahme hatte i:.- Beleuchtung der antiken Skepsis nur heller machen 
können ; daß sie nur einen relativen Wert in Anspruch nimmt, durfte 
nur ausgesprochen werden, um von jedem Einsichtigen verstanden zu 
werden. Die beachtenswerte Frage, warum die nacharistotelische Philo- 



con. 



H Richter, Der Skepüxiinuu in der Philosophie. I 247 

Bopbie bo lebhaft nach den > Kriterien < forschte, fUr uns aber dieses 
Gebiet der Erkenntnistheorie nur mehr eine untergeordnete Bedeutung 
hat, hätte dann wohl auch eine Klärung gefunden. Eine Auseinander- 
setzung mit dem Wahlheitsbegriff Auguatins, der mit dem platoni- 
schen durchaus nicht zusammenfällt, sondern ein dem Menschen in 
gewissem Maße gleichartiges« Wesen (S. 134) voraussetzt, würde 
nichts geschadet haben. Auf Einzelheiten darf ich nicht eingehen. 
Neben viel Zustimmung würde ich auch manchen Widerspruch ver- 
lautbaren müssen (S. 172 war zu betonen, daß Rose = nicht duf- 
tendes, nicht farbiges, nicht weiches, aber räum füllendes, in Aetlier- 
w eilen und farblosen Gasen wirkendes Ding eine Abstraktion zumeist 
der Physik ist, daß auch die Rose der Chemie und selbst die Rose 
einer physikalisch -che mischen Betrachtung Abstraktion ist. S. 275 
ist wie auch bei andern >Allgemeingü)ügkeit< mit dem consensus 
gentium verwechselt, Philosophen und Gelehrte sind ferner keine 
Ausnahme vom consensus gentium). Kur eines noch von allge- 
meinerer Bedeutung: Wäre es nicht besser gewesen, zuerst den ge- 
schichtlichen Verlauf der Skepsis vom Altertum bis auf heute zu 
entwickeln, dann die Grundurteile und Hauptrichtungen des Skepti- 
zismus herauszustellen und endlich eine Gesamtkritik zu UbenV R. 
muß schon im I. Bd. öfter auf Berkeley, Hume, Kant, Mach ver- 
weisen. Es bestehen sicher irgend welche historische Verbindungsfäden 
zwischen dem antiken und dem modernen Skeptizismus; die mittel- 
alterliche Skepsis, die nicht vernachlässigt werden darf, hängt stark 
von der alten ab, obwohl die scholastische Methode des Sic et non, 
ihrerseits aus dem tatsachlichen Widerspruch von >Meinungen< (sen- 
tentiae) mit entsprungen, zu skeptisch scheinenden Thesen führen 
mußte (die >Iiupos8ibilia< u.a. bei Siger v. Brabant); die Einwürfe 
AJgazels (M. Worms) und des Nikolaus von Autrecourt (Jos. Lappe) 
gegen den Kausal- und den SubsUnzbegriff reden eine deutliche 
Sprache. Rein inhaltliche Berührungen bestehen auch mit indischer 
Skepsis. Da ist Zusammenfassung des Verwandten geboten, wenn 
anders man ein umfassendes Werk schreiben will. 

Nicht unerwähnt bleibe, daß der Verf. über gewandten Ausdruck 
und geschickte Beispiele verfügt, wogegen mehrere Stilwidrigkeiten 
und andere Flüchtigkeiten (z. B. S. Ol Zeile 3 von unten. S. 246 »Un- 
mittelbare Erlebnisse Über Raum-, Zeit- und Tatsachenzusammen- 
hänge< ( was mit anderen im Widerspruch steht) kaum ins Gewicht 
fallen. Trotzdem trage ich gegen ein Verfahren Bedenken, das dazu 
führt, sich bald an das größere philosophisch interessierte Publikum 
bald an die Fachgelehrten zu wenden. 

Um einige Vollständigkeit der Berichterstattung zu erzielen, sei 






C0RNEU UNWtRSJIY 



246 Gott gel. Am. 1900. Kr. 3 

vom zweiten Baude in KUrze gesagt, daß darin die skeptischen 
Anwandelungen des Mittelalters nur in ganz ungenügenden Andeu- 
tungen, dagegen Montaigne mit Charron, Huuie und Nietzache mit 
liebevoller Ausführlichkeit beliandelt sind. Nicht alle mit Namen ge- 
nannten Philosophen (ich rechne dabin z. lt. Aenesidemus-Schulze, die 
Positivisten und französische, italienische, spanische, englische Zweifler 
nnd Agnostiker) erfahren das Maß von Beachtung, das ihnen ge- 
bührt. Und doch wäre durch das Ausgehen auf mögliche Vollständig- 
keit im Geschichtlichen für die Sache etwas erreicht worden: eine 
Art von Induktion für die engen Beziehungen, die die Hypermystik 
ebenso wie die Fieigeisterei mit der Skepsis verbinden. Das >zweite 
Buch<, das den >partiellen Skeptizismus* darstellen sollte, wird gar 
nur als > Programm* auf nicht ganz 20 Seiten gegeben; der Verf. 
sucht S. 305 ff. dies auffallende Mißverhältnis zwischen dem ersten 
Buch, das fast beide Bande ausfüllt, und dem versprochenen zweiten 
zu rechtfertigen. Der zweite Band teilt im allgemeinen Vorzüge und 
Schattenseiten des ersten, nur fühlt sich augenscheinlich der Verf. in 
der neueren Zeit besser zu Hause als im Altertum. 

Bonn Adolf l)y roff 



Festgabe für Felix Dabn, zu seinem funzigjnbrigfn lloktorjubilium ge- 
widmet von gegenwärtigen und früheren Angehörigen der Bretlauer JarlaUKba* 
Fakultät, I. Teil: Deutsche KecbtigcicfaicbtB. Breslau, Vorlag von 
M ii. II. Marcos, lOOü. 

Die Festgabe enthält fünf Beiträge. Zwei von ihnen scheiden 
bei der folgenden Besprechung aus, beide aus ganz verschieden- 
artigen Gründen : »Ergebnisse einer alanmnniBchen Ur- 
barforschung* von Konrad Beycrte (S. 05 — 128) und: 
»Dogmengeschichte der Arten mittelalterlicher 
Ehrenminderungen« von H üb ert Naendrup (S. 221— 382). 
— Beyerles Untersuchung kann in diesen Anzeigen satzungs- 
gemäß nicht besprochen werden, da der Herr Verfasser inzwischen 
in den Lehrkörper der Göttinger Universität eingetreten ist; ich 
hatte von ihr nur Gutes sagen können. Naendrups Leistung ent- 
behrt des wissenschaftlichen Wertes; zumal nach der vernichtenden, 
aber durchaus zutreffenden Kritik, die Rietschel in der Savigny- 
Zeitschrift für Rechtegeschichto Bd. 27 Germanistische AbL S. 437 ff. 
an ihr geübt hat, ist ein Eingehen auf dieselbe überflüssig. 

1) >Die Stellung der deutschen Rechtsgelehrten 






CORHEHUNIVERarr 



Fectgtbe für Felii Dabo. I 349 

der Rezeptionszeit zum Gcwohnheitsrecht< von Sieg- 
fried Brie (S. 129—164). 

Wer von dem hohen Wert und der unvergänglichen Kraft des 
Gewohnheitsrechtes überzeugt ist — und glücklicher Weise sind es 
noch viele — , wird für jede tüchtige Arbeit dankbar sein, die sich 
mit demselben befaßt, zumal für eine Arbeit von einer Hand, die 
auf diesem Gebiete bereits erprobt ist. B r i e s gediegene Abhand- 
lung bedeutet einen Fortschritt der Wissen sei mfl. 1)enn sie wider- 
legt in ein wandsfrei er Weise die herrschende, wohl auf Puchta zu- 
rückgehende Meinung, daG die deutschen Rechtsgel ehrten der Rezep- 
tionszeit eine dem Gewohnheitsrechte feindliche Stellung eingenommen 
haben, und daß gerade dieser Umstand wesentlich die Zurückdrängung 
des nationalen Rechtes gefördert hat. Daß die Doktrin des 16. Jahr- 
hunderts das Gewohnheitsrecht zu unterdrücken suchte, ist eine un- 
bestreitbare Tatsache. Höchst interessant ist es, nunmehr zu wissen, 
daß eine geraume Zeit vergangen ist, ehe diese Richtung einge- 
schlagen wurde: bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts bekundet die 
deutsche Recbtsliteratur eine dem Gewohnheitsrechte günstige oder 
wenigstens nicht ungünstige Tendenz. > Soweit trotzdem eine Zurück- 
setzung der einheimischen Gewohnheitsrechte gegenüber den gemeinen 
geschriebenen Rechten sich geltend machte, bezog sie sich wesentlich 
auf das partikuläre Recht als solches und erstreckte sich daher in 
gleicher oder ähnlicher Weise auf das partikuläre Gesetzes recht, die 
Statuten < (Brie S. 132 f.). Aber Brie beschrankt sich nicht darauf, 
die grundsätzlichen Ansichten des Zasius, Oldendorp, Gail, Gylman, 
Wesenbeck, Carpzov, Mevius u. a. über die Bedeutung des Gewohn- 
heitsrechtes zu ermitteln, prüft vielmehr auch deren Stellungnahme 
in den Einzelheiten der Lehre (Begriff, Entstehungs- und Geltungs- 
kreise, Erfordernisse, Kraft, Interpretation und Beweis des Gewohn- 
heitsrechtes). Auch hier sind die Ausführungen sehr wertvoll. Ein 
Eingehen auf dieselben möge unterbleiben, da bei der Sorgsamkeit, 
mit der Brie jene Literatur durchforscht hat, im Grunde nur das 
wiederholt werden könnte, was er selbst sagt. 

2) >Die Fürsorge des Gutsherrn für sein Gesinde 
(B rande nbu rgUch -Preußische Geschichte)< vonJustus 
Wilhelm Hedemann (S. lGü — 220). 

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Gutsherrn und seinem Ge- 
sinde setzte sich aus zwei Elementen zusammen: einem öffentlich- 
rechtlichen und einem privatrechtlichen — dem Herrschafts Verhältnis 
und dem obligationenrechtlichen Dienstvertrags Verhältnis. Den Herr- 
sebafts rechten des Gutsherrn entspricht seine Fürsorgepmcht. Die 
Stellang des ländlichen Gesindes in Deutschland war bereits wieder- 






COPNfll UNIVERSrv 



250 Qött. gel. Au. 1909. Nr. 8 

holt zum Gegenstand eingehender geschichtlicher Untersuchungen ge- 
macht worden. Die Fürsorge des Gutsherrn ist dabei jedoch im all- 
gemeinen in den Hintergrund getreten. Darum ist es mit Freuden 
zu begrüßen, daß sich Hedemann gerade dieser Frage zugewandt 
hat. Hedemann ist seiner Aufgabe voll gerecht geworden: es ist 
ihm gelungen, ein klares Bild von der Kntwickelung zu geben. Dabei 
ist es besonders interessant zu beobachten, wie die Zeiten dem Ge- 
sinde bald günstiger , bald ungünstiger waren. Hedemann be- 
gnügt sich nicht damit, den jeweiligen Rechtszustnnd festzustellen, 
geht vielmehr auch den Ursachen des Wundeis nach. Dies sowie 
die Eleganz und Frische der Darstellung verleihen der Abhandlung 
einen besonderen Reiz, und die Sorgfalt, mit der das recht zerstreute 
Qucllenmaterial verwertet worden ist, läCt Zweifel an der Richtigkeit 
der Ergebnisse, zu denen Hedemann gelangt, nicht aufkommen. 

Hedemann zeigt, wie im Mittelalter die Lage des Gesindes 
verhältnismäßig günstig war, wie der Herr — der Ritter wie der 
Bauer — verpflichtet war, reichliche Nahrung, billige Behandlung, 
Schutz in Gefahr, Hülfe im Unglück, zumal Krankenpflege, zu ge- 
währen, wie der Herr nicht berechtigt war, die Eheschließung des 
Gesindes zu verhindern ; wie aber seit dem Ausgange des Mittelalters 
nach Unterdrückung des Bauernstandes der Adel darauf ausging, 
alle Fürsorge pflichten zu beseitigen — trotz der zunehmenden Ar- 
beiternot, wie sich das I^ohntaxenwesen einbürgerte und der Zwang 
zum Dienen, von dem die Bauern und namentlich die Uutertanen- 
kinder ergriffen wurden — die erste Spur des >Gesindezwangs- 
dienstes< der Untertanenkinder findet man in dem Landtagsschlusse 
von 1518; wie dann Gesindeordnungen aus der Zeit des dreißig- 
jährigen Krieges, zumal die kurmärkische von 1645, wieder die Ten- 
denz zeigen, dem Gesinde durch Milderung des Zwangsdienstes ent- 
gegenzukommen; wie darauf eine starke Reaktion folgte, bis seit 
der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts — gefordert durcli die Lite- 
ratur — die Lage des Gesindes allmählich endgültig verbessert und 
so die Grundlage der Gesindeordnung vom 8. November 1810 gelegt 
wurde. 

3) >Gcrüfte und Marktkauf in Beziehung zur Fahr- 
nis Verfolgung« von Alfred Schnitze (S. 1 — 63). 

Dieser Beitrag behandelt einige Probleme des alteren deutschen 
Sachenrechtes, mit denen sich die neuere germanistische Literatur 
wiederholt befaßt hat Schultze hatte sich bereits kurz vor dem 
Erscheinen der vorliegenden Festgabe über dieselben geäußert in 
einer Abhandlung in Jlierings Jahrbüchern für die Dogmatik des 
bürgerlichen Hechts Bd. 49 S. 159 ff. Im folgenden soll gelegentlich 






[uuMvERSirr 



Festgalw für Felix Dalin. 1 2M 

auch auf diese Abhandlung eingegangen werden ; ich bezeichne sie 
dann gekürzt mit Jb. 

Du ältere deutsche Recht bestimmt bekanntlich die Passivlegi- 
timation bei der Fahrnisklage verschieden: wem eine Sache ge- 
stohlen, gerauht (Hier sonstwie gegen seinen Willen abhanden ge- 
kommen ist, der hat den Herausgabeanspruch gegen jeden dritten 
Besitzer der Sache; im Falle freiwilliger Aufgabe des Besitzes steht 
der Anspruch dem Eigentümer nur gegen denjenigen zu, welchem er 
die Sache in die Hand gegeben hatte. Diese beschrankte Verfolg- 
barkeit anvertrauten <iutes, die mau durch das KeehUsprichwort: 
>Hand wahre Hand« ausdrückt, wird neuerdings nach dem Vorgange 
Hube rs') gewöhnlich aus dem Publizitätsgedankeu *) erkliirt, uud 
dieser Auffassung schließen sich beispielsweise 0. G i e r k e *), II. 
Meyer*) und neuestens Hubner 4 ) an, ebenso Schultz? (S. 4 ff. 
uud Jb. S. ICO f.): l'ublizitätsfonu sei die Gewere; wer die Sache 
aus seiner Gewere gibt, nehme seinem Rechte die Publizitätsform, 
und darum sei er nicht gegen jedermann geschützt, sondern nur 
gegen seinen Kontrahenten, der sich durch ITebemahme der Resti- 
tutionsptikht dem dinglichen Recht unterworfen habe. 

Man hat jedoch den Publizitätsgedanken auch zur Krklärung der 
entgegengesetzten Behandlung der abhanden gekommenen Sachen 
verwenden wollen: hier sei die Gewere des Inhabers offenkundig mit 
einem Mangel behaftet, da bei den engen genossenschaftlichen Ver- 
hältnissen des Mittelalters der Diebstahl oder Raub oliue weiteres 
bekannt geworden sei, zumal infolge des (ierüftes des Bcstohlenen 
oder Beraubten: so Huber*) und ihm folgend II. Meyer'). Diese 
Ausdehnung des Publizitätsprinzips ist um deswillen gekünstelt, weil 
hier mit einer ganz anderen Art der Publizität operiert wird als 
dort, und sie ist unbegründet, weil man nicht behaupten darf, daß 
der Verlust ohne weiteres offenkundig geworden sei — denn das Ge- 
rüfte brauchte nicht erhoben zu werden, abgesehen von dem Kall« 1 , 
ilaG der Eigentümer im Wege der Selhsthülfe, der sog. Spurfolge, 

I) Die llcdeutnng der Gewere im deutschen Sachenrecht, Hern 1Ö94, nament- 
lich S. 11 f, 46 ft. 

JJ Schon vor Hu her hatte die lledcutung dieses Gedankens für das Ver- 
ständnis der Gewere erkannt O. tiierke, Das deutsche Genossenschaft srerht, 
M, 2, Berlin LOTS, 8. 187. 

3) Die Bedeutung des Fahrnis l>ositzc* für streitiges Kcdit, Jena H97, 
S. 2 ff, II f. und Deutsches Priratrecht, IUI. 2, Leipzig 1901«, S. 200. 

4) Kntwerun« und Kigentum im deutschen Kahmisrerht, Jona 1902, S ' :: 
~i,i ' ■rmidiiige des deutschen l'hvatrerhts, l^ip^ig 190% **. 39f». 

•)) a.0. S. VA ff, IG f., 60 f. 
7) a. O. 8. 8 f., 13, 43 L, 48 1 



Je 



COBNEtl UNIVtRSITV 



Festgab« für Felix Palm. I 2M 

auch auf diese Abhandlung eingegangen worden ; ich bezeichne sie 
dann gekürzt mit Jb. 

Das ältere deutsche Recht liestimmt bekanntlich die I'assivlegi- 
timation bei der Kahrmsklage verschieden : wem eine Stehe ge- 
stohlen, geraubt oder sonstwie gegen seinen Willen abhanden ge- 
kommen ist, der hat den Ilerausgubcaiispruch gegen jeden dritten 
Ik-sitzer der Sache: im Falle freiwilliger Aufgabe des Besitzes stellt 
der Anspruch dein Eigentümer nur gegen denjenigen zu, welchem er 
die Sache in die Hand gegeben hatte. Diese beschränkte Verfolg- 
linrkeit anvertrauten Gutes, die man durch das RechLssprichwort: 
• Hand wahre HarnU ausdrückt, wird neuerdings nach dein Vorgänge 
Ilubers 1 ) gewöhnlich aus dem Publizitätsgedanken*) erklärt, und 
dieser Auffassung sehließen sich beispielsweise 0. Gierke"), II. 
Meyer 1 ) und neuestens Hübner 3 ) an, ebenso Schultze (S. 4 ff. 
und Jb. S. 165 1): I'ublizitätsform sei die Gewere; wer die Sache 
aus seiner Gewere gibt, nehme seinem Rechte die Puhlizitatsform, 
und darum sei er nicht gegen jedermann geschützt, sondern nur 
gegen seinen Kontrahenten, der sich durch llebernahme der Hesti- 
tutionspflicht dem dinglichen Recht unterworfen habe. 

Man hat jedoch den l'ublizitätsgedonken auch zur Erklärung der 
entgegengesetzten Behandlung der abhanden gekommenen Sachen 
verwenden wollen: hier sei die Gewere des Inhabers offenkundig mit 
einem Mangel beiladet, da bei den engen genossenschaftlichen Ver- 
hältnissen des Mittelalters der Diebstahl oder Raub ohne weiteres 
lwkannt geworden sei, zumal infolge des Gcrüftcs des Bestohlenen 
oder Beraubten; so Huber") und ihm folgend II. Meyer*). Diese 
Ausdehnung des Publizitutsprinzips ist um deswillen gekünstelt, weil 
hier mit einer ganz anderen Art der Publizität operiert wird als 
dort, und sie ist unbegründet, weil man nicht behaupten darf, daC 
der Verlust ohne weiteres offenkundig geworden sei — denn das Ge- 
rufte brauchte nicht erhoben zu werden, abgesehen von dem Falle, 
daß der Eigentümer im Wege der Selbsthülfe, der sog. Spurfolge, 

1) l»ie Bedeutung der flewere im deutschen Sachenrecht, Bern 1894, nament- 
lich S. II f, 45 ff. 

2) Schon vor llubcr hatte die Bedeutung diesea (ledanketu für das Ver- 
itindais der f.ewcro erkannt 0. Uiorke, Daa deutarhe (ienossenacliaftsrerlit, 
IUI. 2, Berlin 1*7.1, 8. IM. 

3) Die Bedeutung des Kahroishctitzc* fiir streitiges Jte.ht, JflU I8OT, 
8.267, II f. und Iteutacbe* Pritatrecht. IM. 2, Uipxig VM>:>. s 20* 

4) Kntwcrung und Eigentum im deutschen Kahrnisreeht. Jena VMU, S 2 ff. 
&) tirundstigo des deutschen 1'rivatrechts, Leipzig IMS, S. 89B 

«) *- S. 12 ff., III, W)I 
7| S.O. S. 8 f., 13, 42 f., 48 f. 






COHNELL UHWnWTY 



252 Qött gel. An- 1909. Kr. 3 

seine Sache wieder zu erlangen versuchte'). So ist denn Schultze 
durchaus beizustimmen, wenn er es ablehnt, die Verfolgbarkeit der 
abhanden gekommenen Sachen gegen Dritte aus dem Publizitatsge- 
dankcn herzuleiten. Schultze gibt eine andere Erklärung: Klage- 
grund ist »die Tatsache de& dieblichen Verlustes der Gewere, des 
Gewerebruchs* ; »der Gewerebruch ist aber Bruch des Rechtsfriedens 
und soll als solcher nicht blos an dein Friedebrecher kriminell ge- 
sühnt, sondern auch privatrechtlich geheilt werden«:, und die beste 
privat rechtliche Heilung des Fried ensbru dies ist es, >die gebrochene 
Gewere wiederherzustellen, don Bestohlenen, Beraubten, wenn die 
tatsächliche Möglichkeit durch Entdeckung der Sache und Identitäts- 
feststellung sich eröffnete, unter allen Umständen wieder zu seiner 
Sache zu verhelfen < (S. 58 f.). Diese Erklärung hat inzwischen Zu- 
stimmung gefunden, so von Seiten Rietschcls*), Rauchs") und 
HUbners*). Ist die Erklärung richtig? 

Sic hat zur Voraussetzung, daß — mindestens in der ältesten 
Zeit — die auf Wiedererlangung der Sache gerichtete Klage, die 
Anefangsklage, nur im Falle des Diebstahles oder des Raubes zu- 
lässig war, nicht auch in anderen Fällen des Abhandenkommens. 
Schultze (S. IG und Jb. S. 173) ist — nach dem Vorgange H. 
Meyers*) — in der Tat der Ansicht, daß die Klage ursprünglich 
auf gestohlene und geraubte Sachen beschränkt gewesen sei, und daß 
erst später der Diebstahls fall »durch eine Art Attraktion < andere 
Fälle des unfreiwilligen Besitzverlustes sicli angegliedert habe. Dem- 
gegenüber wird jedoch geleugnet, daß jene Beschränkung dem älte- 
sten Recht entspricht, und, wie ich glaube, mit guten Gründen •). 

1) Hierzu schon meine Ausführungen bei der Besprechung des »geführten 
Mey ersehen Buches in dieser Zeitschrift Jahrgang 1905 S. 976fr, Ferner jetzt 
auch Schul tze in der vorliegenden Schrift S. 21 ff. und Jb. S. 168 ff. sowie 
Rauch, Spurfolge und Anefang iu ihren Wechselbeziehungen , Weimar 190tf, 
S. 63 Anm. 1. 

2) In der Zeitschrift der Savigny -Stiftung für Rechtsgeschichtc Bd. 27 Ger- 
manistische Abteilung S. 433 f. 

8) a. 0. 8. 60 f. 

4) a. 0. S. 402. — 0. Oierke, Deutsches Privatrocht, Bd. 2 S. 663 Ann. 3 
ist der Ansicht, dafi H. Meyer »in dem Bestreben, als Grundlage der Klage 
Publizität des Verluste« einerseits und des RechtamsngeU andererseits zu er- 
weisen, zu weit geht*. 

6) a. O. 8. 27 ff, 42 ff. So neuesten» auch Rauch a. 0. 8. 61 f., 80 Anm. 3. 

6) Hierzu meine Ausführungen a. O. 8. 978 ff. — Auch Hübner a. 0. 
8. 896 f. vertritt die Auffassung, daß den gestohlenen »sicher von früh au auch 
die verlorenen oder sonst abhanden gekommenen Sachen gleichgestellt« worden 
sind. Inkonsequent ist es hiernach, daß sich H Oboer (oben Anm. 4) der 
Schultsescheu Friedens bruebtheorie anschließt. 



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>!KfU UNIVKSITr 



Fortgab« für Felix Dabo. 1 203 

Aber selbst gesetzt den Fall, die Beschränkung sei ursprünglich 
Rechtens gewesen, kann der von Schnitze gegangene Weg nicht 
zum Ziele führen. Schultze (S. 58 und Jb. S. 170) sucht seine 
Anschauung zu begründen mit der gerade bei den Germanen beson- 
ders starken Reaktion der Rechtsordnung gegen den im Diebstahle 
liegenden Friedensbruch; > tiefer und vielseitiger als der Germane 
hat«, so meint Schultze, > keine andere Rasse die Idee des Rechls- 
friedens erfaßt und praktisch verwertet«. Mag den Germanen auch 
eine besondere hohe Aulfassung vom Recht eigen gewesen sein, mag 
sich ihr Recht darum besondere energisch gegen den Friedenabruch 
gewandt haben , — hinsichtlich der Vindication gestohlenen Gutes 
stehen wahrscheinlich alle, sicher sehr viele Völker auf dem gleichen 
Standpunkte wie das deutsche. Bekannt ist es vom römischen. 
Es gilt aber beispielsweise auch vom indischen 1 ), jüdischen'), 
japanischen , ) Rechte, nicht minder vom Rechte der Azteken'), 
der Amaxosa (Kaffern)*), der Kameruner Neger*), der Suaheli 1 ), der 
Papuas '). Man hat also eine Schwierigkeit gesucht, wo keine solche 
vorhanden ist. Ein Naturrecht gibt es zwar nicht. Aber es gibt 
eine Reihe von Rechtsanschauungen, die allen oder doch den meisten 
Völkern gemeinsam sind, wie es Charakterzüge und Bedürfnisse gibt, 
die bei den Angehörigen aller Rassen auftreten, begründet in der 
Natur des Menschen — trotz noch so weitgehenden Verschieden- 
heiten im übrigen. Wie wohl überall der Mord vom Rechte verpönt 
ist, so kann wohl überall der Bestohlene seine Sache bei jedem 
Dritten vindizieren, weil das Eigentum, wenn es überhaupt anerkannt 
ist, des rechtlichen (auch des privatrechtlichen) Schutzes bedarf. Wir 
haben es also mit einem universellen Rechtssatze zu tun, dessen Er- 
klärung in einem der allerobersten Rechtsprinzipien zu linden ist. 
Dieses Prinzip als das Friedensschutzprinzip zu bezeichnen , wäre 
nicht angebracht. Denn der Friede ist das Ziel des Rechtes über- 
haupt"), und so hat man jegliche Reaktion des Rechtes gegeu ein 

1) Juliiia J o 1 1 y im Grundritt der indo-ariscben Philologie und Altertums- 
kunde, bcrausg. von Georg Bühler, Bd. 2 lieft 8, Strasburg 189G, S. 110. 

2) Kobler in der Zeitschrift für vergleichende Rechts Wissenschaft Bd. 20 
S. 200. 

S) Kohler in derselben Zeitschrift Bd. 10 S. 420 f. 
4) Kohler in derselben Zeitschrift Bd. 11 S. GG. 
G) Post in derselben Zeitschrift Bd. 11 S. 246. 
G) Kobler in derselben Zeitschrift Bd 11 S. 444. 

7) Wedel 1 in derselben Zeitschrift Bd. 18 S. 134. 

8) Köhler in derselben Zeitschrift Bd. 14 8. 374. 

9) Beispielsweise R. von Jhering, Der Kampf ums Recht, Ö. Aufl., Wien 
1886, S. 1. 



Oiif- 

CÜti. fRSiTY 



2M Gfitt (toi. An». 1909. Nr. 8 

Tun oder Nichttun auf jenes Prinzip zurückzuführen. Noch weniger 
darf man bei der Erklärung des in Frage Gehenden Satzes mit dem 
spezifisch > germanischen Kriedensschutzgedanken ! )< operieren; denn 
mit derselben Berechtigung müßte man sich für das jüdische Recht 
auf den jüdischen Friedensschutzgedanken, für das japanische Recht 
juif den japanischen Friedensschutzgedanken bemfen. Selbstver- 
ständlich ist jener Satz dem Rechte schlechthin, wie es etwa der 
Sprache selbstverständlich ist, daß sie Bezeichnungen für Mann und 
für Frau hat. Darum bedarf es keiner tiefgründigen Untersuchung, 
warum nach deutschem Rechte der Bestohlene gegen jeden Dritten 
den Herausgabeanspruch hatte, el)ensowenig wie es einer Unter- 
suchung bedürfte, warum nach ihm der Mord verpönt war. 

Wohl aber bedarf es der Untersuchung, warum das deutsche 
Recht die Vindikation beschränkt durch Anerkennung des Grund- 
satzes: >Hand wahre Hand«. Denn hier gehen die Rechte weit aus- 
einander; man denke nur an das römische Recht mit seiner einfachen 
Regel: >ubi rem meam invenio, itn vituliax, die für anvertrautes wie 
für gestohlenes Gut galt. Hier handelt es sich um ein wahres Pro- 
blem, und hier werden nur Rechtsanschauungen Aufschluß geben, die 
einem Volk eigentümlich sind. Es ist ein methodischer Fehler, in 
den auch Seh ultze verfallen ist 1 ), bei der Behandlung der Fahrnis- 
vindikation im deutschen Rechte von dem für anvertrautes Gut gel- 
tenden Satze; >Hand wahre Hand< auszugehen und sodann zu 
fragen: warum gilt dieser Satz nicht auch für gestohlenes Gut? Um- 
gekehrt ist zu verfahren: von dem selbstverständlichen Satz ist auszu- 
gchen und sodann zu fragen, worin es begründet ist, wenn ein Recht 
nicht auch die Vindication anvertrauten Gutes bei jedem Dritten zu- 
läßt Was insbesondere das deutsche Recht anlangt, so ist das Pro- 
blem zu lösen mit Hülfe des eigenartigen deutsch rechtlichen Institutes 
der Gewere, und zwar ist in diesem Punkte ganz zutreffend die vor- 
hin 9 ) mitgeteilte Auffassung Hubers, die, wie gesagt, auch die 
Billigung Schultzes findet 

Der Grundsatz der unbeschränkten Verfolgbarkeit abhanden ge- 
kommener Sachen ist in einigen deutschen Quellen des späteren 
Mittelalters hinsichtlich der auf offenem Markte gekauften Sachen in- 
sofern modifiziert, als der Kaufer diese nur gegen Ersatz des von 
ihm gezahlten Preises herauszugeben hatte: an Stelle des unbe- 
schränkten Herausgabeanspruches steht hier der Losungsanspruch. 
Die Ermittelung des Grundes für diese Behandlung des Marktkaufes 

1) Schal tie im Jb. S. 174. 

2) Neuestem auch Hühner a. 0. S. 393 ff. 
BJ S. 251. 






Out" i 
COfiMEU. UNNERSiTY 



Festgabe fdr Felix Dahn. I 555 

bildet den zweiten Hauptgegenstand der Schultzeschen Abhand- 
lung. Schultze betrachtet den Marktkauf als eine Abart des 
Kaufes von Unbekannten; beim Marktkäufer sei typisch Redlichkeit 
vorhanden, und deshalb solle er im Interesse des Verkelirsschutzes 
nicht schlechter stehen als derjenige, welcher seinen Verkäufer kennt 
und in ihm seinen Gewähren hat; so sei dem Beklagten als Ersatz 
Für seinen nicht realisierbaren Gewährschaftsanspruch gegen seinen 
Verkäufer gegeben worden der Anspruch auf das Minimum der Ge- 
wiihrschaftaleistung, nämlich nur auf den Ersatz des gezahlten Kauf- 
preises, nicht auf das Interesse; mit dieser Maßgabe sollte dem 
Käufer an Stelle des unbekannten Verkäufers der bestohlene Eigen- 
tümer Gewahr leisten (namentlich S. 51 f. und Jb. S. 178 f.). Die 
deutschen Satzungen, in denen jene Regelung des Marktkaufes ge- 
geben ist, sind äußerst gering an Zahl '). Keineswegs darf man aber 
daraus mit einigen Schriftstellern — zu denen auch Schultze 
<S. 50, 52) gehört*) — schließen, daß es sich hier nur um eine 
höchst partikuläre Erscheinung des deutschen Rechtes handelt: 
nicht oft genug kann für das deutsche Mittelalter betont werden, daß 
nicht ohne weiteres die Geltung eines Rechtssatzes für ein Rechts- 
gebiet abgelehnt werden darf*), dessen Statuten ihn nicht aus- 
sprechen, stand doch damals das Gewohnheitsrecht dem gesetzten 
Rechte quantitativ mindestens gleich. Auffallender Weise gehören 
jene paar Quellenstellen räumlich sehr weit von einander entfernten 
Gebieten an. Dies könnte eher für als gegen die allgemeine Gel- 
tung des Satzes im deutschen Rechtsgebiete sprechen. Nicht minder 
könnte in diesem Sinne der Umstand verwertet werden, daß man es 
bei der in Frage stehenden Norm garnicht mit einer deutschrecht- 
lichen Eigentümlichkeit zu tun hat: sie findet sich — whs Schultze*) 
(S. Mi f. und Jb. S. 178) nicht übersieht — auch im englischen und 
französischen Rechte des Mittelalters; sie findet sich ferner im tal- 
mudischen *) und vielleicht noch in weiteren Rechten. Sicherlich kann 
man den Satz also aus einer spezifisch deutschrechtlichen — sei es 
gemeinen, sei es partikulären — Reclitsanschauung nicht erklären. 
Das will wohl auch Schultze nicht tun. Es muß Bich um einen 
Rechtsgedanken handeln, der bei verschiedenen Völkern selbständig 

1) Zusammengestellt bei II Meyer a, 0. S. 128—131 

2) Ferner II. Meyer a. 0. 8. 129 1 II B b e r a. O. S. «04. 

3) Dasa auch meine Ausführungen a. 0. S. 979, 981. 
4i Im Anschluß an H. Meyer a. O, S. 127 ff. 

5) Kohl er in der Zeitacbrift für vergleichende Rechts Wissenschaft Bd. SO 
S. 200. lieber das islamitische Recht Kohl er in derselben Zeitschrift Bd 12 
S. 18: sollte in dieiem der Lösungsanspnicb wirklich allgemein — ohne Rück- 
sicht auf den Markterwerb — bestehen? 

0«U. pl. Au. ltot. Kr. t 18 



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COHNfU UHIVER9TY 



35« Gott. gel. Au. 1*10 Nr. S 

zum Durchbruche gelangt ist. Derartige Gedanken sind aber durch- 
weg einfache, sozusagen natürliche Gedanken, Gedanken, auf die man 
aus praktischen Gründen ohne mehr oder minder kompliaierte Kon- 
struktion gekommen ist. Daß die Erklärung Schlitzes einfach 
ist, wird man nicht behaupten können; sie ist so subtil, daß »an 
sogar Bedenken tragen müßte, ihr zuzustimmen, wenn sie sich auf 
einen ausschließlich im älteren deutschen Rechte geltenden Satz 
bezöge '). 

Ohne weiteres ist klar, daß durch jenen Satz der Mnrktkäufer 
günstiger gestellt werden sollte als der sonstige Käufer. Es ist nun 
interessant zu sehen, daß manche Rechte der Vindication abhanden 
gekommener Sachen in anderer Weise eine von der Regel abweichende 
Behandlung zuteil werden lassen: so ist auf dem Markte zu Berbern 
die Vindication feilgehaltener Sachen, sogar wenn sie geraubt sind, 
ausgeschlossen ■) ; nach indischem Rechte hat jemand, der eine Sache 
in einem Bazar und vor den Angen königlicher Beamten gekauft hat, 
dieselbe dem Eigentümer nur gegen Erstattung der Hälfte des Preises 
herauszugeben *) ; nach dem in Dekkan geltenden Rechte ist, wer eine 
Ware von einem allgemein bekannten Kaufmanne nicht unter dem 
Werte gekauft hat, der Vindication nicht ausgesetzt'). Um den 
Marktkauf handelt es sich in den letztgeführten Sätzen nicht. Lassen 
sich diese nicht aber doch vielleicht auf einen gleichen Grundge- 
danken zurückfuhren wie jene Bestimmungen für den Marktkanf? 
Daß das Bedürfnis, den Kauf vom Unbekannten unter besondere 
Normen zu steifen, als das Motiv all' der Sätze nicht in Frage 
kommen kann, liegt auf der Hand, ist doch einmal geradexa die 
Rede von dem Kaufe von einem allgemein bekannten Kaufmann. 
Aber es gibt doch ein Merkmal, das den sämtlichen abweichend von 
der Regel normierten Tatbeständen eigen ist: die Offenkundigkeit, 
mit der sich Angebot und Nachfrage und Vertragschluß vollziehen. 
Zunächst ist OefTenttichkeit des Erwerbes für den Marktkauf zu be- 



1) So findet auch Rietscbel a. 0. S. 4M, d*6 die Seboltiflsch* Er- 
klaruag etwaa Konitnlctivu in sich tragt, du rächt gana eu dea einfachen G«- 
änahatnjhanla dM miUelalterikbra Rechtes passen wiD. 

2) K Ö h □ e in der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft Bd. 1 1 
S. 214; Friedrichs, universales Obligationenrecht, Berlin 1896, S. 92. Dazu 
»<■br.ii meine Bemerkung a. 0. S. 985 f. 

SJ Jolly a.0. S. 110. 

4) Kohler in der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft Bd. 8 
S. 128; Post, Grundriß der ethnologischen Jurisprudenz, Bd. 2, Oldenburg und 
Leipsig 1896, S. 614 Anm. 2; Friedrichs a. 0. S. 91. 



CO.S 



Feetpbe fr ¥till Däob ] M7 

kauptaa ') — trotz den Einwendungen Schultzes. Sehultze 
<S. 54 f.) meint: der Markt erfülle die Puhüatätsfunktion am wenigsten, 
der einzelne Kauf werde durch den Abschluß auf dem Markt« nicht 
kaadhar, im Gegenteile verschwinde er dort geradem unter der 
Masse der abgeschlossenen gleichartigen Geschäfte*). Es ist H be- 
achten, daü der Markt ein Öffentlicher Ort ist, daß die Waren auf 
dem Markte vor aller Blicken feilgehalten werden, daß ein Vertrags- 
schluß zwar nicht von allen Marktbesuchern wahrgenommen zu werden 
bracht, aber doch leicht von anderen sls den beiden Kontrahenten 
wahrgenommen werden kann und im allgemeinen wohl auch wahr- 
genommen wird. In gewissem Grade ist dies auch der Fall bei dem 
Verkauf in einem Laden ; denn hier können leicht neben dem Händler 
and dem Käufer andere Kunden anwesend sein oder jeden Augen- 
Mick erscheinen. Anders beim Kauf in einer Wohnung : normalerweise 
int dies ein heimlicher Kauf. Der Erwerber, der die Oeffentlkhkeit 
nkht schent, ist unverdächtig, der öffentliche Kaaf ist ein redlicher 
Kauf, und darin ist die Erklärung jener Bechtsaatze zu suchen: der 
Käufer soll besser gestellt sein als beim heimlichen, nicht unver- 
dächtigen Kaule. Mit dem Momente der Redlichkeit operiert — wie 
wir ganehen haben") — auch Schultze bei seiner Betrachtung des 
deutachen und französischen Rechtes. Schultze vermag indessen 
keil» befriedigende Antwort darauf zu geben, warum denn der Markt- 
kaiif >Trpus des redlichen Kaufes« (S. 52 und Jb. S. 177) ist. 
Schnitze betrachtet, wie schon erwähnt, den Marktkauf als einen 
Sproß, eine Abart des »Kaufes vom Unbekanntem (S. 37); das Un- 
vermögen des Erwerbers, den VerÜuAerer namhaft zu maehwi, sei an 
sich Verdachtsmoment für Diebstahl , Hehlerei oder Unredlichkeit 
(8.41 and Jb. S. 177); »aber der Abschluß auf dem Markt räumte 
diesen Verdacht fort«; >er war ein Adelsbrief für den Kauf vom 
Unbekannten« (Jb. S. 177). Den Grund hierfür findet Schnitze 
(S. 43) in den > Umstanden des Marktverkehrs« oder — genauer — 
in wörtlichem Anschluß an Heusler*) darin, >daß der Käufer in 
solchem Falle nicht verpflichtet erscheint, sich die Person seines Ver- 
käufers genau zu merken, um ihn nötigenfalls als Autor stellen zu 
können, und daß bei Ausbietung einer Sache auf offenem Markte der 

1) Du bat eebon II. Meyer ■ O. S. 102 ff. betont So ucb O. Oierke 
a. 0. 8. IM f Dun schon meine Bemerkung a. 0. S. 966. 

2) Aber Schnitt* bexeicbnet docb gelegentlich eelbat an einer anderen 
Beeile der fortlegenden Schrift (8. 61) den Merktarwerb als »öffentlichen Er- 

Ml 
8) 8. 266. 
4) IneaHationen aea beoUcbea Pmatrecfau, Bi. % Laifiug löt't», b. 216. 






■ ■ ■.-. r\ 



"268 Gott. gel. Au. 1909. Nr. S 

Verdacht des Diebstahls nicht auflcommt<. Warum aber kommt bei 
Ausbietung einer Sache auf dem Markte der Verdacht des Dieb- 
stahles nicht auf? Eben mit Rücksicht auf die Oeffentlichkeit des 
Feilhaltens und des Erwerbens; hierin bestehen die eigentümlichen 
»Umstände des Marktverkebrs<. Wie nahe liegt es doch gerade für 
das deutsche Recht, beim Marktkaufe den Zusammenhang zwischen 
Redlichkeit und Oeffentlichkeit anzunehmen! Man denke nur bei- 
spielsweise an die Regel: >Fund verhohlen ist gestohlen«. 

Neben der Rücksichtnahme auf die Redlichkeit mag bei der Ent- 
stehung jener Sondemormen, durch welche die unbeschränkte Ver- 
folgbarkeit abhanden gekommener Sachen modifiziert wird, ein an- 
derer Gedanke mitgewirkt haben: die Absicht, den Handel, insbe- 
sondere den Markthandel zu fördern. Auch Schultze (S. 52 f.) 
glaubt, diesen Gedanken zu erkennen. Gerade für das deutsche und 
französische Recht des Mittelalters ist ja charakteristisch die Ten- 
denz, den Marktverkehr durch die verschiedensten Maßregeln zu 
heben. Aber es geht zu weit, darin allein — wie Rietschel 1 ) und 
HUbner*) wollen — den Grund der in Deutschland und Frankreich 
erfolgten Verwandlung des unbeschränkten He rausgabean Spruches in 
einen Lösungsanspruch zu erblicken , ist doch in französischen 
Quellen 3 ) der Lösungsanspruch nicht nur für den Marktkauf aner- 
kannt, sondern für den Kauf an einem öffentlichen Orte schlechthin. 

Wenn ich Schul tzes Darlegungen in zwei Hauptpunkten wider- 
sprechen zu müssen glaubte, so bin ich doch weit davon entfernt, 
den Wert seiner Untersuchung zu verkennen. Einem Forscher, der 
in so geistreicher und origineller Weise die Losung von Problemen 
sucht wie Schultze, ist man unter allen Umständen zu Danke ver- 
pflichtet, auch wenn man den von ihm eingeschlagenen Weg nicht 
für richtig hält 

Halle Paul Rehuie 

1) a, U. S. 434. 

2) i, O. S. 40« f. 

3) Zitate bei II. Meyer a. 0. S. 134 f. 



Kar die Redaktion YeraotwortUcfa : Prof. Dr. Eduard Schwarti in Göttinnen 






COfiNEU UNW£RS1IY 



Nr. 4 April 1909 



Eusebius' Werke. Krater Band: Ceber -U ■ Leben Constantins, Con- 
stantins Redo 10 die heilige Versammlung, Triecnnatsrcde an 
Constautin herausgegeben im Auftrage der Kirchenväter-Kommission der 
kCnigl. preußischen Akademie der Wissensch al'ten von Dr. Irar A. llelkel. 
Leipzig, Hinrichs'sche Buchhandlung. 1902. CVII, 858 S. 

Eusebius kündigt V. C. IV 32 die Absicht od, Konstantins Rede 
an den ispöe 06AA070C seinem Buche beizufügen ; ebd. IV 46 tut er 
kund, ilaü er gedenkt, auch eine eigene dem Kaiser gewidmete Schrift 
über den Bau der Märtyrerkirche in Jerusalem im Anhang zur Vita 
zu veröffentlichen und damit seine kurz darauf in Anwesenheit des 
Kaisers zu dessen Tricennatsfeier in Konstantin opel gehaltene Hede 
zu verbinden '). Daß Eusebius seine Gedanken in die Tat umgesetzt 
hat, ist nicht zu bezweifeln. Freilich sind uns die sogenannte Vita 
Constantini und die Rede an die heilige Versammlung einerseits, die 
Tricennatsrede andererseits in verschiedenen Handschriften überliefert ; 
das aber bestätigt nur, was Heikel (p. XXIV) aus anderen Gründen 
richtig erschlossen hatte, daß unser Text, wenigstens was die beiden 
erstgenannten Teile betrifft, als eine byzantinische Rezension anzu- 
sehen ist. Es ist wohl möglich, daß Photius (cod. 127) nur den soge- 

1) Was Heikel p. LXV über diese Stelle vorgetragen bat, ist ganz haltlos. 
El lohnt sieb nicht mehr darauf einzugehen, nachdem P. Wendland (Berl. phil. 
Wocbenschr. 1902, 333 f.) and E. Schwartz (Pauly-Wissowa VI 1428) stillschwei- 
gend den Fehler richtig gestellt haben. Scbwart« bat auch ebendort gexeigt, wie 
der ganze '■:■■:■"■■. sebr geschickt auf den Bau der Kirche in Jerusalem zuge- 
spitzt ist, und damit erklärt, wie er der Inhaltsangabe des Eusebius entspricht. 
P. Wendland hat zuerst in seiner Besprechung der rieikclschcn Ausgabe den 
Jiw.ni« von dem -:'"- ''t' 1 .!'" • ' ni Anschluß an den Par. II getrennt. 
OIH. pl.AiL 1909. Mi.« 19 






CÜßNEU UNWERSJTY 



Gott gel. Ani. 1909. Nr. 4 

nannten ßto<, nicht aber die Anhange (nicht einmal die Rede Kon- 
stantins) gelesen hat Das Hauptgewicht seines Referats liegt viel- 
mehr in dem Urteil über die dogmatische und kirchengeschichtliche 
Stellung, die Eusebius in dieser Schrift eingenommen hat, und in der 
Polemik dagegen als auf der Skizzierung des Inhalts; doch scheint 
es mir geradezu unglaublich, daß Photius eine solche Rarität wie ein 
authentisches Stück des Konstantin mit Stillschweigen Übergegangen 
habe. Es spricht jedenfalls für mich, daß Photius das Buch als eine 
d-pUDU.taoTtxi) «Tpdß'.ßXo« bezeichnet; die drei sehr langen Anhange 
konnten unmöglich in das vierte Buch einbezogen werden. Daß die 
Rede an den 0710c 0ÖXX070C in unseren Handschriften noch mit dem 
'.','.'.: zusammensteht, bedeutet eigentlich nichts ; vielleicht hat erst der 
byzantinische Redaktor die Rede Konstantins, die einzeln überliefert 
war, wieder mit der Vita verbunden. Ob auch die anderen Stücke 
eine Ueberarbeituiu erfahren haben, ist mir zweifelhaft; darauf komme 
ich später. Jedenfalls kann die Rezension der Vita und der konstan- 
tinianischen Rede nicht lange nach Photius fallen; der älteste und 
beste Kodex, der Vaticanus V, gehört nach dem übereinstimmenden 
Urteil von zwei guten Kennern, Franchi dei Cavalieri und Mercati, 
noch in die erste Hälfte des X. Jahrhunderts ')• Die Frage nach 
dem Exemplar, das dem Photius vorlag, laßt sich schwerlich ins Reine 
bringen; glücklicherweise ist sie nicht so wichtig. 

Heikel hat die alte Einheit in seiner Ausgabe wiederhergestellt. 
Seine Arbeit macht einen trefflichen Eindruck; der Index ist sehr 
sorgfältig gearbeitet. Ich stehe nicht an, die Einleitung als eine her- 
vorragende Leistung zu bezeichnen; die wichtigsten Fragen, die sich 
an diesen Kranz eusebianischer Schriften anknüpfen, werden darin 
behandelt und fast alle der Lösung naher gebracht. Einzelne Mängel 
kommen dagegen durchaus nicht in Betracht. Auch der Methode der 
Recensio kann ich im großen und ganzen beistimmen. Heikel hat 
zuerst die Haupthandschrift der zwei ersten Stücke, V, in der Vnti- 
cana entdeckt und ihre Vortrefflichkeit von vornherein erkannt'). Ich 
betone ausdrücklich am Anfang meines Aufsatzes die großen Ver- 
dienste Heikels, damit man das Folgende nicht mißverstehe. 

Die Ausgabe von Heikel kann nicht als die abschließende gelten 
und zwar hauptsächlich deswegen, weil die Kollation der Haupthand- 
Bchrift V (Vat 149), die freilich nur die Vita und Konstantins Rede 
enthält, nicht zuverlässig ist Einer Anregung von Seiten meines 

1) Auf Grand mündlicher Mitteilung; ich babe in solchen Dingen kein maß- 
gebendes Urteil. 

2) Vorläufige Mitteilungen iibor dio Handschriften in den Nachrichten der 
Güttinger Gesellschaft 1895, 434 ff. 






CORNftlUNNERSITY 



Eusebius» Werke. I., Ire*, v. Heikel 261 

Lundsinannes Augusto Muncini') folgern 1, habt- ich Juni 1908 den 
ganzen Kodex nacli verglichen. Selbst verstand lieh kann auch mir et- 
was entgangen sein; diu Schrift ist so schön und klar, daß man nur 
schwer der Versuchung entgeht, zu schnell zu lesen. Eine neue 
Kollation wird wahrscheinlich nur Kleinigkeiten nachtragen; jedenfalls 
ist sie uicht aussichtslos. Was ich gesammelt habe, genügt aber 
hoffentlich vollkommen, mein hartes Urteil über die Ycrglciehung von 
Heikel zu rechtfertigen. 

Ich bezeichne im Folgenden durch ein Sternchen Losungen, die 
ohne weiteres meinem Crteil nach in den Text aufgenommen werden 
müssen; durch zwei Sternchen Lesungen, die Heikel aus anderen 
Codices faktisch aufgenommen hat. Ich füge an einzelnen Stellen 
kurze lateinische Anmerkungen bei. Wufeni die Inhaltsangaben 
doppelt überliefert sind — als Itandscholien und als Kephalaia — 
beziehen sich die Varianten, wenn nichts notiert wird, auf die Ke- 
phalaia. Die Abkürzungen sind die in den lateinischen Apparaten 
üblichen. Ich habe mich entschlossen, auch einige Orthographie» (vi 
i-ssXxoartxöv, volle und elidierte Schreibung u. s. w.) zu verzeichnen, 
um mich nicht von den Prinzipien, denen Heikel gefolgt ist, zu ent- 
fernen. Wenn ich dazu komme, eine neue Ausgabe zu veranstalten, 
wird manches davon wegbleiben. 

4, 8 ff 11 jia&idvw (nou \t.xZiy.m\>) in textu 12 6 om. in indiee 
17 xnTaXstjrdvtos sie 21 xaTaaTpr/pf i i t. t. *nH5^mj3:<i cXb,r t in textu 
5,11 *^Tta t«uv sv iwXia u.3£svtioo o^xts'jy^iTwv Gnö MtvorayvCwo in 
iml. et in textu 16* t&MOOOvn in ind. et in textu 20* &fpo>v in ind. 
et in textu 26 vjdsXe 6, 2* vjbo Xvoöo in ind. et in textu 5 rcapa- 
vojiwv in textu (xai om.) 8 offfpaAtv in ind. 8,30* apottinta V, 
EpMctitas V 9,16* oijrXaoiovi 27 tojto 10,13 aptCov 

11,27 auoTpaffad 12,9* &ö fy *po<3. 13,22* Öa-»[t. tvxpisia 

a«. 14,16* •fzkrpbv 29 «owl (cum MB) 15,7* lX«w. 

ilvcn sapioxajaouiva 21 un statu 27* igooataia 16,13 oU 21 

wi. Jfcov (tov om.) 22 f/ov t6 (fr/ov Heik. e coniectura Wila- 
inowitzii) 24 jis^aX^viv 17,1* *ftpq)UÄo69t( 24 xiXXo;, o super 

1) Mancini hatte schon früher für einige Teile der Oratio Constantini V 
wgUrhon; als die Hcikelschc Ausgabe erschien, veröffentlichte er die Differenzen 
■wischen den zwei Kollationen in der Turiner ricitta di f-lvlof/ia XXX1II355IT. 
Die Angaben von Mancini sind rech! genau. Der Aufsatz, enthält auch einen 
verdienstlichen Versuch, die Ueberliefcrnngageschirhte der vier Stücke H zeichnen, 
wahrere treffliche Konjekturen, auch einen I teil rag zur trage der Echtheit der 
in der Vita enthaltenen Dokumente, dessen Schlüssen ich freilich nicht beizu- 
ttimaen vermag. Zu dieser Schrift habe ich im folgenden oft Gelegenheit, 
Stellung zu nehmen. 

19* 



Je 



CORHELL ÜNIVERSHY 



EusebiuV Werke I , hrsg. v. Heikel 2G1 

I.andsmannes Augusto Manciui 1 ) folgend, habe ich Juni 190« den 
ganzen Kodex unchverglieheu. Selbstverständlich kann auch mir et- 
was entgangen sein; die Schrift ist so schon und klar, daß mau nur 
schwer der Versuchung entgeht, zu schnell zu lesen. Eine neue 
Kollation wird wahrscheinlich nur Kleinigkeiten nachtragen; jedenfalls 
ist sie nicht aussichtslos. Was ich gesammelt habe, genügt über 
hoffentlich vollkommen, mein hartes L'rtril über die Vergleichung von 
Heikel zu rechtfertigen. 

Ich bezeichne im Folgenden durch ein Sternchen Lesungen, die 
ohne weiteres meinem Urteil nach in den Text aufgenommen werden 
müssen; durch zwei Sternchen Lesungen, die Heikel aus anderen 
Codices faktisch aufgenommen hat. Ich füge an einzelnen Stelleu 
kurze lateinische Anmerkungen bei. Wofern die Inhaltsangaben 
doppelt überliefert sind — als Rnndscholicu und als Kephalaia — 
beziehen sich die Varianten, wenu nichts notiert wird, auf die Ke- 
phalaia. Die Abkürzungen sind die in den lateinischen Apparaten 
üblichen. Ich habe mich entschlossen, auch einige Orthographien (vi 
EysXxoorcxiv, volle und elidierte Schreibung u. s. w.) zu verzeichnen, 
um mich nicht von den Prinzipien, denen Heike) gefolgt ist, zu ent- 
fernen. Wenn ich dazu komme, eine neue Ausgabe zu veranstalten, 
wird manches davon wegbleiben. 

4,8 8* 11 ils&iuvo'j (non (u&u,tvo4) in textu 12 6 om. in indiee 
17 xataXifaivcoc sie 21 xatampo^f,? r. t. oTriuvfjati iXt*,7j in textu 
5, 1 1 *$CC8 ttöv iv fo&fo ji»;wioo atpatrjjiätcüv üzb XHVOtavtboo i» 
ind. et in textu 15* i'Vpporörn in ind. et in textu 20* &ppcov in ind. 
et in textu 26 y,di).! 6,2* rata Xaofa in ind. et in textu 5 zapa- 
vdjuiv in textu (xal om.) 8 wi7pa$sv in iml. 8,30* xporftuot V, 
XpcK&Btti V 9,16* oizXaoiovt 27 to*ito 10,18 äpiCov 

11,27 ga w fff fa a 12,9* £tö *r, tpw. 13,22* daofL. ha^tla 

a«. 14,16* ^aXijvöv 2i) a&tOO (cum MB) 15,7* rXsov. 

t, 
ttv« x»p.iax«oaouiv« 24 kmaw 27* igoootaua IC, 13 otc 21 

&•£. JMov ^t6v om.) 22 f/ov tö (ffy&v Heik. e eoniectura Wila- 
iimwit/ii) 24 |M?a).T ( vov 17, I* ffap^xoXoWu 21 xxXXo;. o super 

1) Manch» hatte schon frulicr für einige Teile der Oratio Coiutantim V 
i*tk liehen; al- die Ilcihelirb4 aWgabt mitn. n, »< r<>t!<-ntli< lii" M die Itiffi -i.-n/.-u 
i»i*<hen den >«ei K»üaüonea in der Tariner mrrfa >li filoioyia X X X 1 1 1 .16.'. ff. 
Die Angaben ron Mancini sind recht genau. Der Aufsatz enthalt auch einen 
'cnl*-**tlirhen Versuch, die l> herlief rruug&gesclm-hte der vier Stucke /u xcichnen, 
■wnrert treffliche Konjekturen, auch einen Beitraf zur Frage der KrUli-it 1 i 
io dar ViU enthaltenen ltokumcnte. dessen Schlüssen i<h fr-ili. h ni. Iii heixn- 
itimneo vermag. Zu dieser Schrift habe ich im folgenden oft (Iclcgcnheii, 
Mellonff *n nehmen. 

19* 



■ 
rraiiFü ihivfki 



COHNfU UNIVER5JTY 



262 Oött. gel. An«. 1909. Nr. 4 

vera. V* 29 ti 18,16 rfr,v om. 22 oünj 6" äXoopyifia jrcttpixTjv 

xciivaravTivoc 31 t* 20,1 |i. "td 70p itpwta 2 otöc t* 25 «poX^v 

21,16* oovEOtauivov 33,26 igttaaxov (0 ex e) 29 ti)c] toi« 34 ÄsEv 
in inarg. V* (non super vers.I) 33,1 <uptidto 3 ta&n)v 6* dv3. 

täc x. (td« **x Hiat. Eccl. reccpit Heik.) 16 fivö*. aotr)c (tto om.) 2f>* 
5b tot« to'.oöt. 84,6 tdts 7 töte 10** pAp. wp. (non 6 top.) 26,6* 
toü ts $boo. 8* xatd td aütd (11t Hist- Eccl.) 16 o&tov (non om. 1) 
25 3^t« td 96, 17* fie cum JM 27,4 xadapwtÄptov cum JBA (non 

/'! ■'-'_.■-. I :pGv) 7 ;v:;,i-vvj::n 28, 2* |LSV 70p 07p. 20 '/.■;:: Jtaji ! VC ; 

cum J 29, G xiv^oeiev 7 tid. ßao. (too om.) 12 dypatvowtuv, 00 

ir. 13* ünepßoXi) 30,8 8* 16 tola in marg. V* 31,13 *W ddpdcoa 
32,3* Jft td x. (tä e conioctura Wilamowitzü recepit Heik.) 6* ßaai- 
Xixüv otxuv toöo 25 xoivij)] xadapw 33, 7 tpuXaxea (non (püXaxea) 
20 sdvta cum J 27* ivr/efpst 28 u.ixpd 34,7 xot 1 8 (tst^p^sto 
(non xaTTjp/sto) 20* twv om. cum J 35,8* u.axpöv (quod ci Heik.) 
12 JTEpivoei 26* t7fpdfoic cum J 27 /piotiavöv 36,9 xat «pl toü 
in textu 37,6 txTJpotte in textu 10* Jx tüv mX. in inrl. et in textu 
11 twv sup. vere. V* 17 dtitiw&ivtwv in textu 25 tä om. 38,3* 
napaiväaBio 7* äirr^opeÖBto in iml. et in textu 16* ir. t. *. x. ort 
yiXöfc«) (non fptXo&eoo) in textu 29* (pwttoavta in ind. et iu textu 

39. 1 tö in ind. et in textu (non tä) 3 it.pl ante u.eX. om. in textu 

4 *7pail»Gv (non t^pa^s) in textu 5 tov ante iirlox. om. 13 irapoiviota 
in textu 40,8* tdo — ixxXTjolao 41,11** aßäXXsto cum cett. 
43,3 irop' 8v 21 oo(i3ooXilc cum M 23 wf&at] £? 28 tä om. 
44,3 stta 9* -■■-:■; sivev (cum cett, non auvaviyatvfiv) ^ 12* Sxxpi- 
tooa 45,18* atpatids 48,2* ÄiwhjVTO 10* u.dvtGuiv 49,12 ÄS 
14 ö«Bp (sie) 50,7 SwpEtat 25 ^oXdttoito 27 54 s£ 31 xwvatav- 
tioo] xuvotavttvoo 51,25 8' 52,2 t-rr/dve-vtas 53,26 8' 28 oö8' 

54.2 spo&ou.T)dsioi 14 olxV t 3cot 55,3 otxAta'.o (non oixitaa) V, ot 
xal tda in marg. V 8 6* npoo 8t]|i~ (toi« om.) 9 dij&faa 10 ftcoövtco 
in marg. V» 66,6 dvt' iXsötepov 57,12* Sixaiav 16 8" 
19 toötou to xp. 22 dicoXXo|iivm 58,11 tW 12 stt' — itd' 
17 xad« :.-. i v. 24 8' 59,4 dTO^T)aooa( 12 7 ( ydv.a- 13 Sitfdetpi 
8' 17 ßadio« 60,7 ^loatpä 20* ßaatXfoc unatoX-f) icspl ttj? twv 
fautXijatüv oixo5ou.^c semiuncialibus litteiia apatio interiecto post Sta- 
re [i^d^svc-? 28 6\oixt,o. to'j d. 61,4* u.siCov (quod ci Wilamowitz) 

5 xai post. a»Jt. om. 62,16 dvdpüxo-j] *ouww (seil. oipavoO) 17 
Su.3o8ov (non bu.äöSov) 27* xataßpo/dtaa« cum J. 30 xatitattsv 
(non xatitatts) V 64, 15 dopijäsiav •äxoyipwvtai 20 **oou cum 
cett. 65,16* swvdrjosv 19 dvciTxdCeiv 20 ä;rsxp{>4<aa&ai 
66,1* tat« ßaoiXÄtoO xaXX. (toö ßa^. J) 15* pis. toi« töv 20* äffav- 






Eusebius" Werk«. I , hrsg. v. Heikel 363 

tayoö 29 *t,v om. 67,3 imoxoXii ßooiXfoo- semiuncialibus litteris 
spatio interiecto post tpöxov 12* äiropp. tija &av. 32" tfj xacd t&v 
68,4 jrXsiovao 17 pnpn*« 25 tf 69,10 *v tta ivr.(otafy) in 

nwg. V 8 14 npötspov (non itöwpov) 18 «plj örsp 70,1 u.S7dXvj 
Om. 2 dXXijXoo 12 aötoö;] *dv 31 rtjv om. 71,3 ftmm cum J 
13* (tot t^tj «poa 27 8' 29 Äp^v] •vojj.jjv 73,10 KpogfotClV f«vitf- 
öai xwvatavTivoc in textu 23 oovtsttiJh] in ind. et in textu 73, 6 
pipsi rfja oixoojiinjo in textu 15 (öxoSo^sfadca in textu 22* cftv 
isiax&JTOv UpoooX&iiwv (nou lepöa 6u»v!) S^pa^av in textu 29* 'lap. -q 
sxxX. in textu 74,12 t^o ä?iaa iUvijo in textu 75,1** Tispiaipsaio 
in indice (non Kspia-.pdaeio) et in textu 6 ^Xtoon&st 7G,2 wpAyooa 
(topoxoba J) 3 &otnj5s£aa 13* $epdxovra< (noo fopa«t6ono<) 22 
xal om. 77,16* äapp. tote sSv. cum J 27 xataXdfi^avrac 

78,0** swßpovöjisvoo 23* W zbv Spdxovta ffftv t6v axoXiöv, §ict t4v 
Spdxovta 6^tv töv yaÖYOVtct 71», 1* o/ioji.. ÄXXo xaxöv 9* dp-f. tda 

5xxXT ( alaa cum J 10 jiiv om. 11* Tika.'wp.&wa (quod c coniectura 
Wilamowitzii restituit Heik.) 23** rqv cum J 28 irpoaxaXo-Jiisvoa 
29 OTvifrsips 80,6* ari?. o&v ttva 10 t« 12 iraXaiarivo-w 18* 

aÜTÖo 81, 16* mp^oa» cum J 22 5i 23* dXo-jpY. tt (cum J) 

Ol 

K0(MMri)a 28 xaXX«r;a(iivoo 82,14 oovavuiv 15 ratöv 19 Wslv 

um. 83, 9 äu,?tXoTtae] *au^'.3oX:a3 84, 4 fiYVÖiuvov (t exp.) 

10 m 15 Ipapq (non TP*f)) 25 « 27** dpTjOxsia cum cett. 
85,6 rr^v tijo V (do lectioiio dnbitavit Heik.) 86,2 pqhpA (non 
u.T ( oijiia) 18 toüto 87,9 86/softai 10 xal *siav om. 21 pXd- 
;:■. (non 5ia?-j*i;ei) 27* önondeu-evoa 88,4 iXX^Xotw 9** cl 
:d (non stta) *^aivotro 10** 06 toto (uon outo:) 31 ?, om. 
89, 13 ffaXaiattvwv 90,4 eiyov V, - sup. vers. V 1 11 xor' aüt^a 
15** t6v 5i5ijXu»tUvov (non t. 6i 5s57]X.) 22 xa&aipsito 23 pjjv S' 
cum J 91,11 «poat5»i!jjivoa 12* iöv. täv iirt 32** xlotia (e 
Öocrate et Theodoreto suppl. Heik.) 92,16 3paxiXX:avo» (GpaxiXXidvu 
J, Socr. Theodor.) 17 Xo|*^potdc«v sKopytüv 1 ) 19 sp\. IfioMbu xai 
B**osßsiaa 25 [Letavey^vac »3,7 yoXdcij (non ÄtayuXdSr,) 94,14 
8Rip«t5ovro 18* Simxpoo 19* ßaoiX. otx&D cum J 22 evä^vSs 25 ta 
31 £s 95,2 nX-^dij xotxtXJaa (xal om.) tgiftvai 12 Ip?» 18 Xo^Uu 
32* oixoSoiiaia 96,3 xat. toöo 4v 9* l5p6sco 23 (UfdXXov 
97,19 oöxj »jitj 30 «aXaiativwv 98,20 xat«-.pYaaiiivov cum JB' 
21* «ertur 25* ri om. (cum J) 99,25 äsdvota 100, 22** e\a- 
7»v cum cett. 25* tu> om. 101,3 «poar^dpstwiv 7 cov om. 

11 -o et i?a sup. vere. V* 28 äftipoouivMv 103,7 stpannt^'lao 

1) Xa(*af«raTw» i»t vielleicht (ich kenne die anderen Handschriften nicht) 
nur aus Venoben von Heikel weggelassen worden. 



OUU^K (ORNELL UNIVERStlV 



iua' Werke I., hrsg. f. Heikel 

tayoö 29 tf,v om. 67,3 bäiotgXi} ßaaiXttoa semiundalibus litteris 
npatio interiecto post tpöxov 12* isopp. xf t n Siav. 32* xf, xatä twv 
68,4 xXsiovaa 17 (ivijotriit 25 8* «0,10 *v na ävnf>ta{i}) in 

Barg. V" 14 icpdtspov (non «6«pov) 18 »iplj örsp 70, 1 ttrjiXoo 
om. 2 ÄXXrjXooa 12 aöto'Jc] *5v 31 r*,v om. 71,3 fivitat cum J 
13* |ioi t^t, *poa 27 8' 29 6p^v] *vo{tV 72,10 icpooerativ 7^-3- 
dat xwvotavtivo«; in textu 23 aowottaih] in ind. et in textu 73, 6 
jtipsi zip ',>./.■; \-y-j.-t-, in textu 15 toxoSojisEoftai in textu 22* tqv 
sxiaxonov '.-■■/,',',). : '\\ .(.,-, (non tspöa üuiöv!) i^pa^sv in textu 29* 'Isp. m 
exxX. in textu 74,12 tija ärEaa iXfrrrja in textu 75,1** mprfjMma 
in indice (non ffipia'.ptoi'.o) et in textu fi ^XtoojröXii 76, 2 ntpdryooa 
(topa^o-Jo J) 3 *oit7j8«iaa 13* öipäsovra? (non »spassöovTac) 22 
x*l om. 77, 16* dapp. to*w s5v. cum J 27 x«aXi<r|,avTac 

78,6** ivaßpovöjisvoa 23* tnl tftv Äpäxovta Ä^ctv tov oxoXtöv, ist tov 
Spixovra &p.v tov tpH'jyovta 70, I* <r/iafi. 4XXo xaxöv 9* ip7- täa 

flxxX»]3{ao cum J 10 uiv om. 11* JtXavo>[i6v&oa (quod c coniectura 
Wilamowitzii restituit Heik.) 23** rr/v cum J 28 xpoMaXo^evoa 
29 oovVjaips 80,6* otfcp. otöv tiva 10 ts 12 RaXaianvo-w 18* 

aöröa 81, 16* rap fro aw cum J 22 8i 25* AXoop7. 84 (cum J) 

tl 

tQpMC^d 28 xaXXuÄiouivoa 82, 14 owvfuv 15 toiov 19 i8flv 

om. 83,9 ä|tfiXo7ta«j 'i^ißoXiaa 84,4 vifv^avov (7 exp.) 

10 « 15 tpzfii (non tpi^) 25 w 27** dpijaxfita cum cett. 
85,6 T7 ( v ttyj V (de lectione dubitavit Heik.) 86,2 p.rfitp\& (non 
:i..-:-:i'.t 18 toöto 87,9 8i-/eo&cu 10 xat Ösiav om. 21 foXA- 
|n (non 9npU6*) 27* önottde>«voo 88,4 äXXißiooo 9** tl 
ti (non sita) *faivotto 10** 06 tota (uon oScoc) 31 i t om. 
89, 1 3 xaXaiativwv 90, 4 ti/ov V, t sup. vers. V* 1 1 xat' aÄCQa 
15** töv 8s87jX«ttivov (non t. 8i 8s3t]X.) 22 xa&a-pstto 23 pr? 8' 
cum J 91,11 «pooTs&eiuivM 12* i»v. twv iirl 32** xtatta (e 
Socrate etTheodoreto suppl. Heik.) 92, IG SpaxiXXiavw (8paxtXXiiv» 
J, Socr. Theodor.) 17 Xaji-potAtwv iirap/Köv ') 19 ip.. t;ouaEio xai 
söosßsiaa 25 (UTavr/dlJvai 93, 7 y*)X4$Tj (non &«f oXocr,) 94, 14 
istpstÄovra 18* Svttxpoa 19* ßao:X. otxo-j cum J 22 svÖ4v8e 25 t* 
31 8* 95,2 »X^di] jtotxiXlaa (xal om.) ifcivai 12 «p7<u 18 Xo7[o» 
32* otxo8ou.ato 96,3 xat. 1060 iv 9* t8p6sto 23 (utdXXov 
97,19 oox] *jt^ 30 saXatotivwv 98,20 x«stp7SOfLivov cum JB' 
21* 8ox«{ 25* ti om. (cam J) 99,25 iÄÖvota 100,22** iva- 
7*v cum cett 25* tw om. 101.3 zpoortfipriatv 7 tfev om. 

11 -o et t,o sup. vers. V* 2b np»poo|UvMv 108,7 atparoisMdNi 

1) J «ftsfATiTa» ist vielleicht (ich kenne die anderen Handschriften nicht) 
nur um Versehen von Heikel weggelassen worden. 



G Original from 

°°8 K CORNEll UHIVFR^TY 



2fil Gott ßd. Anz. 1900. Nr. 4 

10 siri&apaoövrsa 13** f »päv (non <pd«pav) ') 19 äUc 23 (ieteIt, 

103,5 SiEfdopöat (« V) 6 TowioEO (iövvi3sa Wil.) äitoatdni 15* 
6i) cum J 25 äv ävtixpoo , 105,8** Jiporjtiivoc cum J 10 xpoo- 
xpsziv 106,4** toi? semel tantum 5 toia bis 27* 6p$üa oin. 

28* Xp^O&OU 107,4 T,[tßv 108,16* xai 6 cV 22* Sta^ptüv 

101*. 6 jcXTjpiotinjv (non nX-rjpiota) isioT. (rt,v om.) 10 e>c] Sit 
l(i 8t] Tt 25* ri)V Äv Ävtioxeta oövo8. 110,20* äpetowaiov 

(qnod c coniectura Wilamowitzü restituit Heik.) 23* toüo tb cum 

COtt. 111,13 '.>.i.:'/.; : 17 VOOOTtaVOt 22* (LE*V 01>V Df. filXTjV 

ex*j (sie) 112,6 xai om. 11 -p&oafops'jojiev 21 avTjUÄTtxwv 

2!» 7' 113,1 |i.V ( T! ante 18. 114,4 i£io«oia xai non om. in textu 
5 jyi>}-i\\ xat (non /;/(,;< inx ' 12 tu ante IIspo. et in ind. et in textu 
115,3 t6 ante ev et in ind. et in textu 6 spooEux 83 * 01 * 2 txüXuoiv 
et in ind. et in textu 15 In et in ind. et in textu 25 g/XeoACetg 
xiovotavtivoo in textu 27 k-v-'.-i-l: 29* ^xoosv et in ind. (ubi xo'jsv 
ir.) et in textu 116,30 o'j-jxEyiopTjiiiviov in textu 117,6 u.vi)ji. eaotw 
eIo zayrp (eio tayt.v semel.) *jrpo(uxo5öjLT,OEv et in ind. et iu textu 
15* eta xuvcKavTivoDJc&Xiv et in ind. et in textu 118,8* rtv cum J 
17 ftapEOXEÜaCsv 23* xnjropaa 119,6 xnj}j.ciTa] *xp"r)iia«i 34* svsxa 
120,9 8s xat om. (del. Heik.) 12* epuftaivsto 121,15 ayiartatou 

***XEtv cum cett. 16 t/w 122,19 t^v 123,7 -tffi saoroö 

-. a .^;,.ti- ■.-!- 21 avatstausvoo 125,16 tw 126,8* äpo xai 

aütöo itt) esiox. 14* snaXX. v^u-ota te xai 34* itaX. vd^oi 127,27 
XpionavMV 128, 13 'foüv 23 ffpoorjxoi 32 xipl uipoo;] *Esi 

u.sp. 33 8' 12!», 15* 8oou.a&Bio 30 Bits] « 130,18 to« 

19 tot« 28* iip&c tÖv iju.. 131,6* 8vT£$pa<p&ai 20 avtsdsixEv 

132,7* .:')Xä£si 15 itaXatoiivtüv 17* aRo^avftsioa 2G* imxsXBÜaavtoo 
133, 5 8e om. 7 eatüra 135, 1 1 apofisvierr]« 22* ypo seil. VpiOBOB 
(non ftsoö) 136,2 tupävtov 137,8 aütoic] roia 17 1-: ';■:■-,■. 

seil. *ö»Bfaiviv 23 8t om. 25 saXautxTooc ts cum JM 138,16* 

iftKEfpooa aüroüa etp-faC. 139,31* «piXaXijftsa 140,29 t6v 

om. 31 qnod post ätEtüxoo folii SO* restat, vaeuum est ; lineac 

duetae; capituli numerus vC exstat in margine, et paullo inferius Ct) 
142,21 81 22 Motiv 26 8' 23 aMp^aadai 143,6* 8i$wvtl ts 

xai 20** ti cum cett, non 73 21 te] 7a 22 8s 23 8s 144,1* 

ra£tap*/oi 12** 8' cum J 26 Xo/aftufoi 145,22* xai cum J 

146,5 8s 24*JxBn;ptxaia 31 8' 147,8 ev8si£ajMVGi 11 «3 öpäv 

ineipit caput oa, non (12) to [iiv 12 tcü] to 13** tw cum J 30 £7- 
xcxaXuuivov 151, G Stopdüaaodat 13 i&tfja in ind., i : r.i-. in textu 

1J Heikel hat aus Versehen die Siglen der Codices, die (fenpäv haben, im 
Apparat weggelassen 



lc 



ru OHIVERSJTY 



EuMbiiu' Werke. I., brsg. v. Heikel 265 

16 •.::«''" l t-:v* 152, 19 ipodataa in textu 23 lp uda -i- in textu 

25 tutifpaasv in textu 28 sqq. non om. in textu 153, 6 ävraxd- 
Sootv in ind. et in textu 7 aöpiXXiavoö in textu 154, 7 post Öbw 

T 

complurium verborum spatiura ; Cf) in nmrgine 8 post exioroo versus 

vacuus; Ci] in margine 9 itpooafopBödiiivoc (alterum o ir.) 11* xävtcov 
afciw xal t^o (rijo o&olac aftioc 13 &] *tä 18 fioas^xXTjtov 155,11" 
bxtbXoCto 14" 84 om. V cum cett. 18 j] il 156,3** ipd«iiouiv« 
cum cett. 7 ixtvotao 13 7qvo(L6vi]o 157,1 liatfi&xma (non i$atps- 

täo) 5 X^roia 30 xpooXaßüv 158,8 7ivbtoi 10" tisiu*miivoio 

22 ts om. 23 not« (non «d«) 24" «Xt^6ovto<3 (quod iam ci Heik.) 
28 ixtnodsa 159,16* < ante siuappivr} (sie deineeps) om. 20 xat' 
64tap(jiv7]v 26 xat' tti&apitsVqv 29 fj tlo 160,7** jiJvtoi 28 8ia- 
8*axou 33 « 161, 9" imxsp«^ 20* aötöv 162, 5* xat ^ voxt. 
12 xöapoo te xol 13" u.sta£6 7« <p€i8. 15 otxo8ou.^v « vowv xal 
•xataaxfo^v 26 na 163,4 äxoxp&xwai 23 8i)Xov Sti 28 xapd] 

xspl 164,3* [U[i.op^o>u4vaa 12 to jtev] 6 jiiv 24 4vrV/< aot 165,5 
ävdpuxadfito 166,11* rijo om. cum J (neque alii Codices hunc 

locum servant) 15 Ixooot 16 i^ü» (non Jrjto) 19* öpa cum J, seil. 
MTfjpa 26 ixtuiXomai 167, 11 xävra 15 8* 32 8' 168,11 

'/>(. toö dioö "xptfvwa 169,4 ävdpuxEvq 5 avov 8i3aaxaXiav cum 
J 16 t« 19 Ävta] *8Xa cum JM 24* «Äro/taa jutaöifiwsv 25 ju- 
Taoxövtso 170,19* ox* ävdpiuxtav (täv om.) 23* ax«xa{Harato 

171,9* totaötijo 12* xtippaTu- däpaxi xpoa (dativum desiderari vidit 
WUamowitz) 13 otsyovooa 15 xpo*ö|icoo om. 18 « om. cum JM 
172,7 ofitoüoiv 10 ätLOtpöitooo 11 ftXoiov 26* ipsft. piv 70p 
30* tvdivöi (lestituit WilamowiU) 178,4 8' 12 ilovov t«v 

(84 om.) 24 -rtXotov 175,5 a&toöo 176,6 (utauiXstv 8 t6v 

om. "70p toi ri)a 14* tnj8«u.(av 8' ix 19* ixstvo cum JM 23* 
exsövta 29 aaopptooc 177,18" — 20 80 roooütov — 76V8O1H.'. om. 

V 25 xatä 178, 14 xataipidsfarjo 22 post 86vaiuv spatium 

fi fere Ütterarum 35 tavSpoo 179,1* xpdodsv xataxptdivta 

7 

xoXaxeöoavita 6 S^Xov ou 8 ipo&aia 27 iTxa&OT] 180, 1 1 r$ 

15 «ort (non xo'rt) 181,7 ipodatav o;36XXav 15* <Jito8cbo 182,4* 
ap' aul 4xmv •ßpvotat 11 ineipit caput x' 16 «] d' 25 w 
183,7 xoXxxaa taxavdio 11 fijoi 19 tcu-xta tiäpov 184,5 

rei8<iud 30 toüt' lotiv 185,13 SÜ76 15 ixüXuasv 

18* XÖP70W xat xXoüv xal xöXiaov 26 toöt' iotiv 186,2 

axoxtov 4 xodT,oc u.ev 23 f,tot (non $j rot) 24 ip7ärT]a 
187, 1 ipodaia 188, 14* axataxaöot«? (e coniectura restituit 

Heik.) 15 — 16* tooa d»»itBvooa afcota' Mfa [liv oöv fttyitooc) 




fSiy 



266 Gött. gel. Am. 1909. Nr. 4 

18 afaöo 189,19* ?,tot (e coaiectura rcstituit Heik.) 21 eüxa- 
ptatuv 190,30 VBU.ouivqc] (Latvopivrjc 191,18 xavtciov 24* 

oiwviov 192,12 «poitapaaxfiixxCii 21 XtTavttxov] *Xatp«öuv 27* ri)c 

Es liegt mir die Absicht fern, die einzelnen Lesungs Verschieden- 
heiten zwischen Heikel und mir zu kommentieren; ich will nicht ein- 
mal alle meine Sternchen rechtfertigen; auch daB würde zu weit 
führen. Nur einige Punkte hebe ich besonders hervor, wo erst die 
Lesart, die ich in V sozusagen entdeckt habe, einen passenden, oder 
überhaupt erst einen Sinn ergibt. Im übrigen verweise ich auf 
Ilcikels Ausführungen (p. XII), nach denen überall, >wo sowohl die 
Lesart von V wie die der übrigen Hss. dem Sinne und dem Sprach- 
gebrauche des Verfassers gemäß sind*, V den Vorzug verdient. 

5, 20 5n«c xal tiuv «ppövuv ft uCya w (seil. Kwvaravrivoc) ist we- 
nigstens sehr matt. Der Index pflegt die Sachen mit ihrem wahren 
Namen zu nennen, sogar in Fällen, wo der Text vorsichtige Um- 
schreibungen anwendet. Mit V ist *A<ppwv einzusetzen; das Kapitel, 
dessen Inhalt hier angegeben wird, spricht eben von den Donatisten 
der Provinz Afrika, die die Geduld des Kaisers auf die Probe 
stellten: vgl. 29,2 toüc, 4jü rijc 'Aqsptov X^P a C SiaaxaoiäCovtae; — 15,7 
«iJHvrac Tip X&jif tö u.^j ökö 7<Jiov prp i£ äo'ixoo *Xiove£iac; sapeoxe-)- 
aouiva, xal vöv uiv aftpoioat ;:ap' kmzy taüra xxX. ergibt keinen 
Sinn ; JtapBOxsoaofie'va hängt vollkommen in der Luft. Nun hat V 
E-vtrt vor xapeoxtMioiiiva. Das partieipium perfecti hat hier seine 
gute Bedeutung: ntvat «apsoxeoaapivaic, lateinisch etwa in promptu 
esse. Man braucht nur eine ähnliche Wendung, die in der vorigen 
Seite von demselben Constantius gebraucht wird , zu vergleichen : 
14, Iß ÄXurcov toie äp-/o|iivoic xal ^oXtjvöv') -apaoxeuäoac ri)v öp*^v. 
Ks ist vielleicht mit leichter Aenderung toöta oder, wie Prof. Schwartz 
vorschlägt, nävta statt tä zu schreiben und azb föuv und e£ äSixoo irXso- 
vtlbjj; mit napsaxsoaauiva zu verbinden. — 45,18 man kann nicht 
eine otpottiEa versammeln, denn orpatsta, so viel ich weiß, heißt, we- 
nigstens bei Eus., meist nicht Heer, sondern militärische Expedition; 
atpatiäc, was V schon hat, hätte eigentlich schon konjiziert werden 
sollen. — 48, 10 liest man, daß Licinius' Parteigänger nach dem Siego 
Konstantins anerkennen mußten, daß der christliche Gott ein wahrer 
Gott sei : die Heidenpartei heißt im Text von Heikel ol rQ« &«oji.a- 

'/.''- jöjißooXGi, o? te ouaxpÖv e^iffpoodsv r^ tüv {lata luv £Xitto*i {U- 
tfiwpto&BVTEt;. Aber was bedeutet tüiv u,aTatwv in einem solchen Zu- 
sammenhang'/ ot p,dtaiot sind eben ot aöpßooXoi, o$ (letecopto^evTsc;; 
der vergebens erhoffte Sieg des Licinius konnte schwerlich mit ti 

1) So V iutt 7aXnv))<» wohl richtig. 



Ärr 



Euubiu' Werke. I., hrng. ». Heikel 267 

uätaia ohne weiteres bezeichnet werden. Nur die Lesart von V, die 
Heik. nicht erwähnt, twv u.dvtß<uv kann richtig sein. Licinius war 
eben von Orakeln, Wahrsagern u. s. w. zum Krieg gegen die Christen 
aufgehetzt worden: vgl. 42, 10ff. — 62, IG tov 'AköXX» xb njvixaüta 
&paoav ■:.; fivtpoo nvöc xal axottoo \wyoö oöyl 6" :» ävdpcuxoo yjplpai 
ist barer Unsinn; was kann e£ avdpwxou heißen? 8t' ävdpwico? V ki 
oöpavoö ist die Leeart von V. >Jener Apollon war nur ein Höllen- 
teufel, kein Himmelsgott«. — 109,25 ßaotXiuc ejrtatoXi] npo« rijv 
'AvtLoytuv oüvoSov ist falsch; die Bischöfe, die in Antiochia sich 
versammelten, wurden darum noch lange nicht 'Avnoystc; V gibt 
tadellos irpö« rijv ev 'Avno/ilq aövoäov, was auch den darauf folgenden 
Worten angemessen ist: Ntxijrijc Kwvatovtivoc u. s. w. ft to Sdty, Öso- 
Säiptf — xal toi? Xotitoic ^äioxoxocc to?« owkv iv 'Avrio/eia. Uie 
Adresse ist, wie man sieht, sehr genau konzipiert; vgl. 134,1 Baot- 
Xfoc ÄxiatoX-f) irpöc rijv Äv Töptj) oüvo8ov. Nixtjttjc Kwvatavtivoc . . . 
rg «T 1 » oovÖScj» rq xatä Töpov. — 118,22 8iä «TtAptav aou-ßatvEtv 
ivtaatüv ävtioqsdpouc T^fveadat toüc t»v {rrpüv olxijtopac. Der Aus- 
druck ist ungenau. Nicht die Bewohner, die auch Sklaven sein 
konnten, waren dem Staat gegenüber für die Steuerzahlung verant- 
wortlich, sondern die Besitzer, xnjtopac, wie V hat. — Die Ver- 
wirrung ist noch schlimmer im textus reeeptus 119,6 a*pn uiv xnj- 
liata, £pn 5i xnioat« ä7pä)v. Welcher Unterschied besteht zwischen 
xtV,ii»T<i und xnjoaic? Erst V verhilft der Stelle zu einem passenden 
Sinne: äpti uiv ^pTJu.ata, Spti 8i xr^osic öTptiiv. Die wahre Lesart 
•f£i$/rza ist in den minderwertigen Handschriften zu einer Variante 
zu xtTjast« Ö7pwv geworden, yyffpasa, ist natürlich hier >eine Gcld- 
entschadigung*. — Heik. hat schon richtig bemerkt daß 161,9 •'«■> 
oö [idvov &rtTip!TTjC rj Wa, ä^Xi xal *fj XP^atQ eiutipit?)?, der Ge- 
brauch unmöglich als ergötzlich gelten konnte, und hat schon, der 
Bedeutung nach, richtig taattsX^C vorgeschlagen: das enxepS^c, das 
V uns gibt, ist tadellos 1 ). — 171,12 avwrtDvtattf) deiac apetTj« *e- 
^pa7|iivi] spdc to (Laprüptov ergibt keinen Sinn. Wilaniowitz hat die 
Lücke erkannt und sogar festgestellt, daß nur ein Dativ fehlt. V 
gibt heute uns den Dativ wieder: dtiac äperijc i:s?pa7uivrj däpaxi. 
Dasselbe Bild ist von Eus. auch in dem tpiaxovrairrjptxöc 219,0 an- 
gewandt ö 8'BÜ(Mßstac dtbpaxi n?pa7u4voc. — Kein Kehler ist in der 
Berliner Ausgabe häufiger als die Weglassung von Wörtern, die, wie 
es scheint, nur in V überliefert sind. Es lohnt sich nicht, alle Fälle 
anzuführen, d. h. mehr als die Hälfte meiner Kollation wieder vor- 
zulegen. Nur eine Stelle erwähne ich: 179,1. Es handelt sich um 
Daniel : die Tiere, die ihn respektiert hatten, fraßen die Magier ohne 

1) Mnncini 8. 369 hat icboo den Wert dieser Lcsirt erkannt. 






COßNEU UNIVERSITY 



2ßri Gott. gel. Anz. 1900. Nr. 4 

Skrupel ; das müßte heißen oi f^psc 01 töv ittxpü rpoadsv x&Xaxeü- 
oavrGC fiRSfpoittov toi? u.d"i&tc xal irdvtctc; aötoöe; xatd djv eautiöv tpöoiv 
iXojiTjvavto ; töv u/xpä npoadfv was'/ Oder müßte vielleicht ö (uxpü 
jrpdadsv so viel gelten wie >der vor kurzem Genannte« ? tbv juxpw 
xpäa&iv xataxpi&£vta, wie V hat, ist unbedingt notwendig. Die Aus- 
lassung erklärt sich leicht : -poodsv und -pt^sv sind nicht so unähn- 
lich. — Diese wenigen Beispiele solcher Stellen, denen erst die Nach- 
vergleichung von V einen Sinn gegeben hat, können für jetzt ge- 
nügen. 

Es gilt nun, solche Stellen anzuführen, wo nur die von Heikel 
Übersehene Lesart von V nicht gegen den sonstigen Sprachgebrauch 
des Euscbius (bezw. des Konstantin) verstößt. Hier auch gebe ich 
nur wenige, fast zufällig gesammelte Beispiele; man braucht sich nur 
zu bücken, um zu sammeln. — Etou ßaoiXixüv 32,6 ist bei Eus. we- 
nigstens in diesem Werke ganz ungewöhnlich ; der königliche Palast 
heißt im ß(oc ßaotXixot o-xot: 80 7,22. 16,6. 32,8*). 77,15. 197,1. 
199,29. 200,3. 222,2; oder td ßaotXita, aber nie td ßaotXixd. ßaoi- 
Xix&v otxuv gibt hier V; wie ofxu>v nach -txüv fallen konnte, ist sehr 
leicht zu ersehen. — 33,26 Maximinus in der letzten Zeit seines 
Lebens raXivip&ac; ta oovetatcEv, ... v6u,otc xal ButfritYpttOtV 677 pd- 
tptat tt,v oixetav sspl oG? ijisto fteoöc ffXdvrqv ÖU.3X07&V. k-ftpäj<ü$ würde 

an und für sich erträglich sein ; aber fiffpdfote entspricht vollkom- 
mener dem Sprachgebrauch des Eusebius. o\atdxu.aaiv inpdyon; ist 
einstimmig überliefert 76, 18. iftpdpftKj SifaoxaXtotc hat eine ähn- 
liche Bedeutung. Der Ausdruck ist belegt 105,6, und hier auch er- 
scheint tVffpd^toc als Variante in zwei geringeren Handschriften. Man 
konnte noch zweifeln, so lange an der ersten Stelle die Lesart tr-rpa- 
901c nor von einer so launenhaften Handschrift wie J beglaubigt war; 
nun taucht sie auch im besten Kodex auf. — 40,8 geben die an- 
deren Handschriften tote wr* aötöv ixxXTjolaie; toö dsoö uoXsjuiv 
ttöXu,«; V hat, wohl richtig, td« — SxxXtjoi'o?. Eus. schreibt im 
eigentlichen Sinne 24,29 'Po>u.ai&tc noXe[utv; aber noXe|isiv, wenn 
von der Religions Verfolgung gesagt, regiert bei ihm den Akkusativ; 
vgl. 13,24 töv eiri irdvtiov Oeöv jroXauvafv ö l yrniivo\ und 148,7, wo 
ganz entsprechend unserer Stelle gesagt wird t^v ixxX-rjaiav aötoö 
(seil, toö äbo'j) KoXsjiefv wpn-rjxötic — 71,27 wird einstimmig über- 
liefert <i>c aüfifjd^vat u.ftv Äxl u.6iCov tty tüv StauA/ou.6v(äV £piv. 
Nun, schreibt Konstantin 61,4 dem Euseb, andere Geistliche zu er- 
mahnen, ö~ot>3dCsiv srepl td Ip?« tüv ixxXijeuüv, tj tzavopdoüodat td 
övta tj st« (tsiCova aB£itv. Witamowitz hatte tU [tsiCov kon- 

1) 18, 8 ist in Heikeli Index vermutlich nur Verschon, es ist wohl gemeint 
S2,8. Die Sammlung ton Heikel ist hier nicht so vollständig wie sonst. 



COft'r. 



Eusebiua' Werke. I . hrsg. ?, Heikel 

jiziert, und seine Vermutung wird trotz des Widerspruchs von Ileik. 
(im Ind. s. v. a&£iiv) von V zur Gewißheit erhoben. — fi4,15 7v* xal 
aoxol rf,v {rojrn&av äva?4p»vtai ist in den geringeren Hand- 
schriften überliefert, äxofipcovtai aber in V. Die letztere Le- 
sung verdient den Vorzug, xi «U OtwtoB p.W,u.i]v äva?6p<5u>6va 97,27 
sind >was vom Verstorbenen berichtet wirdc ävivs^xsiv rj) p-W^ 
34,27 heißt >memoriae imprimerec ; xpo^ iui «od4a>c ivivt-pufv aro»- 
M<jtj 93, 5 ist, wie Heik. im Ind. richtig gedeutet hat, üebersotzung 
des lateinischen Ausdrucks >ad me referre«. aitofipsaftai heißt ge- 
wöhnlich >einen Preis oder einen Sieg davontragen«; vgl. 214,7; 
219,11; auch 251,7 ist im Grande nicht verschieden, toooötov 
äpsr*); aicif}vif xato . ... »c »awwv twv eirt fffi ävdpüxtov äxo^v xai 
lAAtrav iij.r.n^T.: rijc aöt&ö xpoorjopto? bedeutet aTrrjviTxato, wie der 
Nachsatz zeigt, noch immer »sich einen Preis erkämpfen*, in diesem 
Fall den eigentlichen Preis der äpm), der Vortrefflichkeit, den Ruhm '). 
243,25 bietet aber die schlagendste Parallele: ßXaßoc ex tüv toü 
aäpazos iradüv äxoyipßadai. Wenn ßXaßoc;, warum nicht das di- 
rekte Gegenteil dazu, dou.i}6tav? — 67,32 Spa -roüv xtj u^aX-Q vix-q 
xal rü xatä t«v t/dpwv aATjdsi $ptap.ß«(a. xata, was nur in V steht 
und von Heik. übersehen worden ist, ist durchaus unentbehrlich. An- 
dere Beispiele für dpiap.ßi(a sind, wie es scheint, weder in diesem 
Werke des Eus.*) noch in den Büchern xaw MapxtXXoa vorhanden; 
vgl. aber 12,25 tp&caca tä xat* S/Opiov dptäpßoiK et; 90,4 töv xatä 
t'/j davdtoo ßpaßsfa äva8Tjodu.ivov ; 221,19 und 247,8 tä xatä toö 
davätoo tpöxata; 224,8 und 259,24 tpdxata (oder tpdsaiov) trje xatä 
i'/i davatot) v£xtjc. Diese Beispiele geben hoffentlich den Ausschlag. 
— 71,29 impften 8' ite; ffäoac täc ävatoXixäc; ixap^tac; toö xaxoö rfyv 
Äpjt^v. V gibt, statt ippTJv, vop.y}v, wohl besser. v4u.sö&xi ist aucli 
an anderen Stellen der übliche Ausdruck zur Bezeichnung eines 
Uebels, das alles herum zerfrißt; vgl. 34,13 toöttuv avtato? vou.i] 
xatä tüv ivÄoratw oxXdfyvtüV und 190,30 äi«vip.ouivoa oxTjatoö viu.o- 
a-vr,; « o&paviac -:'Of6q 8 ). — 88,10 xä xad' Tjjidc aoroie C^Xiotä 
^aivotvto klingt eigentümlich; Eus. gebraucht mit dem pluralis 

1) Ei kann dahingestellt bleiben, ob etwa -■-.-.. <l£> if*rij; *n ichreiben iit. 
Der Zusatz würde in einer lolcheo Ueberliefenmg nicht bedenklich sein. 

2) Der Index mr Kirchengeschichte war, all ich diesen Aufsatz ichrieb, 
noch nicht publiziert worden-, über manches hat mir aber Profeiior Ed. Srhwartx 
mit gewohnter Freundlichkeit and Liberalitat Ansknnft gegeben. 

3) Di« Korruptel '.pfW, latt vo^ ist, nebenbei gesagt, ein Indiz dafür, daS 
der Archetypus von JME ichon mit Minuskeln geschrieben war; wenigstens ist 
die Verwechselung von p and v die nächstliegende Erklärung der Korrupte). 
Uebrigens iit J nicht io alt wio Heikel meint, aondern, wie mich Ed. Schwartx 
belehrt, gehört er vielleicht erst ins XII. Jahrhundert. 






[UUNIYER9TY 



270 GOtt. gel. Aoz. 1900. Nr. 4 

neutrius nur ausnahmsweise den Plur. des Verbs. Das (portvoito ist 
also zu bevorzugen; die Korruptel konnte sieb während der Byzan- 
tinerzeit sehr leicht in den Text einschleichen, weil bekanntlich die 
Griechen des Mittelalters und der Neuzeit nach pluralis neutrius 
immer verbum plurale setzen. — 95,32 toö täv 3X»v aurty>oc... rijv 
u,vt)u\t]v ejrqpuivatc; oixo8ou.tate; ovö<|>oo: oixo8o(iotc V, nach dem 
sonstigen Sprachgebrauch des Eusebius; vgl. 5,16; 38,11; 60,10; 
73,21.24.31; 74,8. Besondere 60,10 bietet eine schlagende Pa- 
rallele: tüv süxrrjptmv oixwv ticolxo80u.aco4.otlv. — Das Passiv 
(im eigentlichen Sinn, nicht etwa mit medialer Bedeutung) von ä*g- 
(paivitv lautet im ߣoc und in den Anhängen zweimal (10,8; 92,0) 
«wpavdljvat, was bekanntlich dem klassisch -attischen Sprachgebrauch 
vollkommen entspricht. Ein drittes Mal (132,17) geben die gerin- 
geren Handschriften önapavsfoa, V aber meiner Vergleichung nach 
iKotpovdEia«. Die Auswahl ist nicht schwer zu treffen, denn die Be- 
deutung ist ohne Zweifel hier auch echtpassivisch: -r) Ktovoidm* rijv 
oconjptov iai7pa(J*ajj.-v rj > , :^: i ;-:iv xat icap' aöt<f ^etj> xal xetpä ßa- 
otXii ";''.; xpeitTovoc 7 ( £toÖTO, xdXtc... tVcQV avdstao 6 |it] spö- 
Tfipov f,v kann nichts anderes bedeuten, als daß der Kaiser das Dorf 
zur Stadtgemeinde erhoben hatte. — 144,1 ist Tatiipx« 1 . das Heile, 
im Text hat drucken lassen, unmöglich; nur rotlap/ot, das ich in V 
gefunden habe, ist richtig; vgl. 138,19; 144,25; 145,32, wo ta£i«pyoi 
einstimmig überliefert ist 1 ). — 164,3 handelt es sich um die öXö^iatot 
cd» ävdpüffov, - 1; cixövac (der Götter) avdpiojtsioic "- xat sripuv Cytov 
tüirotc |.<. ■::' ;i. '.;.';'-■' [i 4 v a c ssßdvrac;. ;> . : :i [iop : oüodai tm ist bedenk- 
lich ; man erwartet vielmehr «Tc ct. Und dann, kann man die Götzen- 
bilder wirklich als >in menschliche und tierische Gestalt verwandelte 
Götterbilder < bezeichnen? Die Hypollage ist unerträglich; auch 
können die Götzenbilder durchaus nicht als Bilder meUmorpbosierter 
Götter gelten. Das Rätsel lost sich, wenn wir mit V u.sp.op9«u4vac 
lesen. 

Das Schlimmste ist aber, wenn Heik. auf die Autorität hin von 
V Lesarten, die in den anderen Handschriften, wie es scheint, nicht 
vorkommen, und die tatsächlich nicht einmal in V sich finden, in den 
Text aufnimmt Glücklicherweise ist ihm das nur ausnahmsweise 
passiert. Ich muß diesmal aber die ganze Liste hier vorlegen; denn 

1) Im Index zitiert Ueik. sonderbarerweise unsere Stelle als Beispiel ton 
tocfaf.;(«. Nebenbei gesagt, ist es nicht eben bequem, daß Heik. viele Fehler nur 
im Index und nicht auch in den Nachträgen und Berichtigungen korrigiert Es 
handelt sich nicht nur um Druckfehler, falsche Accente u. s. w., sondern auch um 
Stellen, wo er entweder schlechte Lesarten bevorzugt oder das Gebcrliefcrte zu 
Gunsten unnötiger Konjekturen vertrieben bat 



cm 



Kasebios' Werke. I., hrsg. t. Heikel 271 

die Sache scheint mir außerordentlich wichtig für die Benutzer der 
Berliner Ausgabe. Die erstere Lesart ist immer diejenige, die Ilcik. 
aus V anfuhrt; die letztere die, die sich tatsächlich in V wie in den 
anderen Handschriften findet. 

44,9 oovavfyaivev : oove^saivev 110,23 toöoSgitou? « 155,14 8a:oiu. 
ICC, 11 nj«:om. 

Und nun zur Recensio ! und zuerst natürlich nur der Stücke, die 
in V überliefert sind. Ich lasse die indirekte und die Parallelüber- 
lieferung vorläufig aus dem Spiel. Heik. hat erkannt, daß V der 
beste Kodex ist; daran ist nicht zu rütteln 1 ). Gemeinsame Lücken 
und Korruptelen berechtigen vollkommen, alle andere Handschriften 
zu einer einzigen Klasse zusammenzufassen. Nun gilt es deren ge- 
meinsame Vorlage zu charakterisieren : ich nenne sie il. d euthiilt 
nicht nur mechanische Fehler: daß hier und da ein Kolon wegen 
Homoeotcleuton ausgefallen ist, daß viele Korruptelen rein mecha- 
nisch sind, bestreite ich natürlich nicht. Auch das Exemplar, auf 
dem die Recensio d fußt, war zweifellos nicht fehlerfrei. Das aber 
ist nicht das wichtigste. Ich will nur auf eine kleine Anzahl von 
Auslassungen aufmerksam machen. IV, 8 spricht Eus. von den freund- 
schaftlichen Beziehungen Konstantins zum Perserkönig, der den 
Christen immer Ruhe und Freiheit ließ. Hierauf spricht V von einem 
Briefe, den Konstantin dem König zuschickte ; er sagt, er lege ihn in 
griechischer Uebersetzung vor, damit die Leser ihn mit geringerer 
Mühe verstehen. Endlich gibt Eus. den Text des Briefes, d liißt 
alles das weg; von (121,2) xijSe^wv itdXiv xivnüda rr ( v ösep iffävtwv 
siafjt (so statt isotsito) Äpdvotav springt er zum Text des Briefes 
über. Was vorher steht, muß offenkundig als Anzeige und Inhalts- 
angabe der Epistel genügen. — Nach 189,27 erhalten die Menschen 

1) Daß in einem einzigen Falle (cfr. Heik. XII) V lieh einer Interpolation 
schuldig gemacht hat, beweist nicht viel gegen seine Vortrefflich keit Nur die 
Art der Interpolation kommt hier in Betracht Die Zahl der an der Nicänischen 
Sjnode teilnehmenden Bischöfe wird 81,2, statt, wie in den anderen Handschriften mit 
r<YT/ ( v.vT3 xal '.laxoiiwv ?öv ipby'iv iinpaxMriCovaa, durch vatumtm Mti xz\ 4x?ni 
t. i. j. angegeben. Die Wendung »sie überschoß« wird bei einer bestimmten Zahl 
absurd, sie ist dagegen bei einer annäherndcu Berechnung sehr passend. Schon 
die Ungeschicklichkeit der Interpolation beweist ihre Harmlosigkeit. Und dann, 
jeder byzantinische Schreiber kannte sehr gut die 4tuutöttj rivoÄoc iwv thj. Wie 
sieb die Interpolation in den Text einschleichen konnte, zeigt sehr hübsch die 
von Ed. Srbwartx seinem Aufsatz »Zur Geschichte des Athanasius VII« (in 
flottinger Nachrichten 1008) beigefügte Photographie einer Seite des syrischen 
Cod. parisin. G2 Der Schreiber bat da — mit Unrecht — geglaubt, daB es sich 
am da* Konzil von Nicaa handele und dieselbe Zahl am Rande beigesoh rieten. 
Wenn wir eine Abschrift des Parisinus hatten, würden wir sio wahrscheinlich im 
Test linden, obwohl sie durchaus nicht in den Zusammenhang paßt. 



COßMUUNIVERSlTY 



272 Gott gel. An«. 1909. Nr. 4 

von Gott erst nach dem Tode die vollständige Belohnung ihrer guten 
Handlungen, denn rcäoa fäp ^ toö ßioo M$Of tWWWÄw Xo-fo&äTsiTat. 
Hierauf erklärt V, d.h. der echte Eusebius, das rqvtxa'JTa, >in dem 
Augenblick, in dem sich die Seele vom Leib trennt und ti^ 6-iip 
nähert«. Es folgt noch eine kurze Hervorhebung der göttlichen 8i- 
xaioauvij: tj5r fiiv o'jv tj toü ftslou S'.xaioayvrj xal gotoc uiv 6 tüv Ät- 
xaeuv ; :;--v.;!',;. irslpac 76vojAiv»]c xatä t&v ßfov ithtiioc t< xal e-fxpa- 
tsIoc, xal diaifiiv Taüra xaXüc fcflBi u.iodö; izaxoXoudei rijc auovioo 
Cw-^c u. 8. w. rf Überspringt alles, was zwischen Xo-joftsTEitai und 
(190,1) xal fcjretöav taüta steht Der Sinn wird dadurch nicht ver- 
dunkelt, und wenn die übergangenen Worte in allen Handschriften 
fehlten, würden wir sie schwerlich vermissen. Selbstverständlich muß 
TaöTtx jetzt nicht mehr auf storiv und ■■,■-/.;.-<■:: lo v, sondern auf die 
ganze Lebensführung bezogen werden. Die Verkürzung wird kaum 
zufällig sein. — Die Auslassungen nehmen gegen das Ende zu; 
dieses kann aber nicht ausschließlich damit erklärt werden, daß die 
letzten Blätter defekt gewesen seien. Dem bösen Teufel Zufall kann 
eine so große Geschicklichkeit nicht zugetraut werden. Z. B. wer 
unaufmerksam das Stück liest, der kann glauben daß xal rtje frii'ac 
a-faddrrjToc 173,10 an 172,14 oöÄft Ta tqO auu.iTocxaOiJu.aTa toIc t? ( c 
'-■■■/'.; :".-.''.':■' -■' aüta unmittelbar anschließt. Der Sinn der ersteren 
Periode ist im Grunde nichts anderes als (172,10) tö toüc ävdpcÖj-Qo; 
icavtac ijLoiotpöirooc sivai ä£ioöv xor.^, * ( -4Xoiov; was darauf folgt, ist 
nur eine bestätigende Analogie. Die zweite Periode sagt auch nur, 
daß nicht alle Menschen im selben Grad an der göttlichen Güte 
teilnehmen. Natürlich wenn man auf den Zusammenhang aufmerksam 
gemacht wird, vermißt man etwas, aber das beweist nur, daß die 
unterdrückte Partie echt ist. — Auch die 191,4 — 18 übergegangenen 
Worte sind zum größten Teil nichts mehr als rhetorische Floskeln, 
und durch die Unterdrückung leidet die Syntax nicht und der Zu- 
sammenhang nicht viel. — 190,22 berichtet Konstantin, wie nervös 
Diokletian nach der Christen Verfolgung wurde und versichert ausdrück* 
lieh Augenzeuge der Aengste des alten Mannes gewesen zu sein; den 
Hinweis auf persönliche Erinnerung, eine wohl abgerundete Periode 
(190,25 siSov — 29 imxoopiav), hat d ausgetilgt. Ich könnte noch drei- 
mal so viele Beispiele anführen, aber das soll vorläufig genügen. — 
Warum die Lücken gegen das Ende immer mehr zunehmen, ist leicht 
ersichtlich. Der Redaktor interessierte sich für Tatsachen ; die inhalt- 
lich leere Rede des Konstantin war ihm, wie manchem modernen 
Leser, unleidlich; er kürzte immer mehr. 

Wer an dem Charakter der gemeinsamen Vorlage der geringeren 
Handschriften noch zweifelt, mag sich eiu paar Varianten ansehen. 



Ic 



CORHfUUNNERSITY 



Ewebius' Werke. I., hrsg. ?. Heikel 273 

Wenn d 76, 1 fptovoc durch äsiuojv, dem Sinne nach vollkommen 
richtig, ersetzt, wird das kaum als mechanische Korrupte! gelten ; 
ebenso, wenn er 140,3 u.^wc mit ÄIxtj; 47,30 ft&uX« %a^.6vxmv mit 
sßwXa davovwov; 120,31 Ä&vo« mit 7*voc; 104,30 I&vtj mit iXX-rjvsc; 
50, 22. 26 vv-; ;-■ a mit -, p iu-tia glossiert. Audi daß öitoxptvsadoii an 
beiden Stellen, wo es vorkommt, durch öitoxoplCeodai ersetzt ist, wird 
kaum Zufall sein, oder sollte etwa beidemal das v im Archetypus 
so geschrieben worden sein, daß die Verwechselung mit p nahe lag 
und beidemal daraus durch Korrektur üscoxopiCso&eu entstand V Das 
scheint kaum möglich. Noch ein weiteres: iu^XixEtv mit Akkusativ 
kommt in V zweimal vor 49,3. 82,13; beidemal wird von d der 
Dativ eingesetzt. Auch die Variante 48,10 ist lehrreich; wir haben 
»'hon in einem anderen Zusammenhang die Stelle behandelt (vgl. 
S. '_:>.-). Es steht in V o7 te quxpöv ?u.npoadsv - 1 ( tüv uävtsesv iX- 
-•Z\ pjTtnipiatHvTcc '={>';<■■ ''>'• Kcnvotavtivoo dibv Sems l r icapcXäpßavov ; 
d hat, statt (tivtsBüiv, paTafov, was wohl nur Schreibfehler ist, und 
statt l(ixpoa&sv das direkte Gegenteil uoripov. Ich denke mir die 
Sache so: d hat das dunkle (lataiuv schon in der Vorlage gefunden 
und ist dem sinnlosen Wort gegenüber stutzig geworden. Worauf 
sollte das fu,xpoodcv sich beziehen? Dann hat der Schreiber ohne 
Skrupel üotspov geschrieben, oitt als Pronomen demonstrativum ge- 
faßt und [uxpöv (so d) üotipov auf das Verbuni xapsXäp.ßavov bezogen ; 
>und jene (seil, oi rf)c #M|Mtx(ac aöu.ßooX«), nachdem sie sich einer 
tollen (?) Hoffnung ergeben hatten, empfanden kurz darauf, wie 
mächtige u. s. w. — Die Sündenliste von ä kann, wer will, leicht aus 
Heikels Apparat und aus meiner Nachkollation vermehren. 

Ans all dem kann der Herausgeber nur eine Folgerung ziehen: 
den von d vertretenen Lesarten gegenüber ist die grüßte Vorsicht 
nötig. Wir können leider die interpolierten Codices nicht entbehren; 

V wimmelt von Schreibfehlern, auch kleine Lücken sind nicht selten, 
und wir brauchen eine Kontrolle. Wir müssen uns nur erinnern, daß 

V eine zwar fehlerreiche, aber ehrliche Handschrift ist'), daß d da- 
gegen stark überarbeitet war. Die Sache wird darum schlimmer, 
weil d nicht mehr vorhanden und nur aus den Abschriften zu rekon- 
struieren ist Jedenfalls kann man nur in einzelnen Fällen zweifeln, 

1) Der Widersprach von Mancini (S. 9 16 ff.) scheitert daran, daß J in die- 
selbe Familie wie MDAE gehört Man braaebt nur za decken, wie viele Lucken 
J mit MBAF gemeinsam hat Sollte V, beiw. seine Vorlage, ursprünglich die- 
selben aufgewiesen haben, die dann durch Kollation mit verlorenen Handschriften 
ergänzt worden? Eine vereinzelte Glosse wie ftfov statt vtfftev 63,12 beweist 
nichts dagegen; noch weniger die unbedachte Wiederbolong einos vorhergehenden 
Wortes (C2, 20), die Mancini (S. 324) zu Glosse stempeln will. 



CORni rSry 



274 Gott. gel. An*. 1909. Nr. 4 

welche Lesart den Vorzug verdient. Heik. hat seine Aufgabe rühm- 
lich gelöst. Nur ganz vereinzelt kann man der Versuchung nicht ent- 
gehen, die Ueberlieferung von V gegen ihn in Schutz zu nehmen. 
So z. B. 122,11 statt toutov eva dsdv würde ich mit V töv Eva öcäv 
schreiben : von welchem Gott und von welchem Kult es sich handelt, 
hat schon das vorige Kapitel klar genug gezeigt: vgl. 121,15 Taötrjv 
rfjv XaTpiiav; toöto'j tgö dsoö; 121,21 toötov töv dsöv; 121,24 toötov 
xov ösöv; 25 toötov. Jeder Leser mußte verstanden haben, daß Kon- 
stantin den Christengott meinte, und toötov Sva #söv scheint mir eine 
unerträgliche Verbindung. Man erwartet wenigstens toötov (töv) ?va 
*söv. Oder soll nur toötov als direktes Objekt und bv* &tbv sivtwv 
ay/r^bv xai jraTGp« als attributives Komplement des Objektes gefaßt 
werden? Die Wortstellung spricht nicht dafür, töv statt toötov 
bringt jedenfalls dem ganzen Satz eine große Erleichterung. — 127, 17 
schreibt Heikel mit d xSicetTot täv t6v ßiov jieTaXXaTTdvTMv 6u.ottuc 
noXaioi [tlv vöu.ot eti' «ÖTiJc tovdtnK ivajrvo?,c axpißoXofsEo&ai ßiju.itav 
X££s3t t%c oyvTaTTou.fivas Siod^xa? . . . upiCov. Der Genitiv to>v u,»- 
TaXXaTTövtiflv soll von Tic aovTaTTouivac fcadijxac abhängen, das jeden- 
falls eine lange Strecke entfernt ist; auch der logische Anschluß ist 
nicht tadellos: in Tic ouvraTTOuivac o'ia&VjXac tiov töv ßiov tisTaXX«- 
tävtuv klingt aimaTTouiva« überflüssig. V gibt xfat, d.h. xwrl; xäitl 
Tüiv töv ßiov u.cTaXXaTTdvTuv, >und in Beziehung auf die Sterbenden«. 
Heikel hat offenbar gemeint, daß x$nt nur ein Schreibfehler aus 
x&reiTa sei. — 129,22 äXK 1 o6ÄJva toöto Xtfiav tg x*l npiTTtov irnaosv 
6 u-axipioc, Ti zpi^u-aT« 8' dvapfüc aÖTOtc deojrpoxiotc itWOtV äXV oö 
y./.v:,- p^uetTiotc gosxgvgh Ta ßaoiXewc ^: -.::■.-;[ -itj. aötotc ist nicht ein- 
wandfrei. Was soll an einer solchen Stelle ipsis bedeuten? aÖTOöc 
ist die Ueberlieferung von V ; aöTol sind natürlich die von Konstantin 
angeredeten, die in der Negativform oöSävo stecken. Die Endung 
-oo« wurde in d dem folgenden lhoitpoictotc assimiliert. — 161,32 
ist das $saJttaao* von V ohne Zweifel besser als das dGOiriCouoa von 
d. — 159,1) ist toütüiv isavTow, das nur in V überliefert ist, fast not- 
wendig: toutüjv bezeichnet das Ganze, die Weltordnung nicht scharf 
genug. Die ganze Stelle ißt von Heik. etwas stiefmutterlich behan- 
delt worden. Ich interpun giere so : oi fie nXeioToi töv dv&püxuy, äypo- 

VEC OVCSC, Cf)C TlilV ItÖVTloV '■'.'. XXG :j .- | " :i->; tt,v ^ÖOIV aiTlWVTat' oi U tivsc 

aoTüv ttjV : : .;j.7;-;i ■: -? ( v t] tö aÖTÖu-aTov, t^v toötcov aicivTtov igoooiav T^J 
G'.u.apuivQ Xo7tCo*tiEvoi, oö?ft aov.äot xtX. Ich verbinde also Xo7iCd[isvot 
mit of A4, welches auch Subjekt des folgenden Satzes bleibt. Daß 
Eus. öfter in der Antithese vom pnrt. zum verbum finitum übergeht, 
hat schon Wendland in seiner Besprechung l>emcrkt (BphW. 1902, 
234). 






CÜRNtll UMWER5IIY 



Enaobiaa' Werke. I., hrsg. v. Heikel 476 

Alles das sind Kleinigkeiten, und man mnG eigentlich nur eins 
tief bedauern, nämlich daß die schlechte Kollation von V so vieles 
Unheil nicht nur unmittelbar Bondern auch in einem gewissen Sinne 
mittelbar gestiftet hat Viele Lesungen von J würden von Heik. 
nicht verschmäht worden sein, wenn er wüßte, daß sie sich auch in 
V finden. 

Diese Bemerkung leitet über zur Frage nach dem Wert von J. 
Wir sehen noch einen Augenblick von der indirekten und von der 
Parallel Überlieferung ab. J ist ohne Zweifel in einem gewissen Sinne 
der beste Kodex der Familie d. Man braucht nur zu rechnen, wie oft 
er mit V gegen die anderen geht, wie oft er noch Stellen hat, die in 
den anderen Handschriften der Familie d ohne Spur ausgefallen sind. 
Jede Seite der Ausgabe von Heikel bringt eine Anzahl von Belegen. 
Doch gehört er ohne Zweifel, wie schon die vielen gemeinsamen Lücken 
beweisen, der Familie d an; und wenn er sich gleichzeitig von V 
und von den anderen Handschriften entfernt, gibt er gewöhnlich Fal- 
sches. Alle Falte, in denen nur J die wahre Lesung gibt, können 
d. b. müssen auf Konjektur zurückgeführt werden. Meine Nachkolla- 
tion iBt namentlich dem Ansehen dieses Manuskripts verhängnisvoll 
geworden. Alles Gute, welches er enthält und das nicht in den 
übrigen Abschriften von d steht, bietet schon V x ). Gegeninstanzen 
sind, so viel ich sehe, nicht vorhanden. aoto) statt o&toft 9,8; toöcov 
statt fo&ttsv 35, 7 ; jiopTOpö^avoc statt juapropoo^uvoc 35, 28 ; xpö statt 
*po< 102,4 konnte jeder Leser finden. Auch 62,19 u.aviac; statt 
ILavtsIoc und 128,25 £v t<»c statt oötoüc waren nicht schwer zu eru- 
ieren. Es ist erwähnenswert, daß A, eine Handschrift die sonst nicht 
viel mit J gemeinsam hat, Behr oft in diesen Heilungs versuchen mit 
J zusammengeht 

Und nun zur indirekten Ueberlieferung ! Die Kapitel 24 — 42 
des zweiten Buches des Lebens Konstantins (d. h. das Edikt an die 
Provinzialen von Palaestina) sind auch als Anhang zur Kirchenge- 
schichte in einigen Handschriften dieses Werkes erhalten. Sokrates 
und Theodoret haben dem Leben Konstantins einige Urkunden ent- 
nommen, ferner auch manches anderes daraus abgeschrieben; leider 
steht eine kritische Bearbeitung der beiden Kirch enhistoriker noch 
aus, sodaß jede Folgerung aus ihrem textus reeeptus in die Irre 
führen kann. Mit dem Edikt läßt sich zuversichtlicher operieren. 
Heik. hat die zwei Ueberlieferungen (S. XX — XXIV) mit einander 
verglichen und ist zu folgenden, wie mir scheint, unanfechtbaren Be- 
il) Heik. hat lieh übrigens von dem scheinbaren oder wirklieben Wert einiger 
Lesarten von J nicht verblenden tasten. Wu er darüber vortragt (9. XIT. XXIV. 
XXVII), ist vollkommen richtig; es konnte sogar scharfer ausgedrückt worden. 
uu. (•!. Au. IBM. Mr. 4 20 






COHKfll UHIVERSirr 



270 Gott gel. Ant. 1909. Nr. 4 

sultaten gelangt, die ich zum größten Teil mit seinen eigenen Worten 
wiedergebe. Die direkte Ueberlieferung b bietet einen revidierten 
Text; daß V in der Gruppe 6 der zuverlässigste Zeuge ist, gehtauch 
aus dieser Vergleichung hervor. Es gibt aber auch Fälle, wo J gegen 
VMBA mit der indirekten Ueberlieferung a zusammengeht. Gemein- 
same Fehler der beiden Rezensionen beweisen, daß beide in letzter 
Linie auf einen einzigen Archetypus zurückgehen. Bis hier Heikel, der 
dazu neigt, die guten Lesarten, die J und nur J aufweist, zum Teil 
auf Konjektur, zum Teil auf gelegentliche Kollation mit einem Exem- 
plar von a zurückzuführen. Ein Fall, wo J eine Korruptel einer 
einzigen Handschrift des Sokrates treu wiedergibt (Eus. p. 69, 28 ; 
Heik. S. XXVII), liefert seiner Theorie eine starke Stütze. — Ich 
möchte noch eine andere Erwägung gelten lassen. Das Verhältnis 
von J zu den anderen Handschriften ist an den Stellen, wo indirekte 
Ueberlieferung vorhanden und in den anderen Teilen unseres Textes 
ganz verschieden. In den Kapiteln II 24 — 42 weicht J am häufigsten 
von der übrigen Ueberlieferung ab. Dieses scheint mir zu dem 
Schluß zu zwingen, daß J aus der Rezension a wirklich geschöpft 
hat. Aber die Tatsache, daß, wo wir noch eine indirekte Ueberlie- 
ferung besitzen, J sich mehr als anderswo von der Familie d und 
von V entfernt, scheint mir auch der Ansicht, wie sie Mancini 
(S. 324) für möglich erachtet, durchaus zu widersprechen. Nach der 
Ansicht des scharfsinnigen italienischen Gelehrten könnte die Vor- 
trefflichkeit von V davon abhängen, daß dieser Kodex aus einer voll- 
ständigen Rezension a (oder vielmehr *a), von dem unser a nur ein 
Bruchstück sei, schöpfte. Wenn V, warum nicht auch J, der aus 
dem vorhandenen a nachweislich schöpft? Dann würde J einen 
besseren Text auch in den anderen Teilen geben und würde sich 
überall mehr von den anderen Handschriften der d-Familie ent- 
fernen '). Damit leugne ich natürlich nicht, daß es eine Rezension 
*o einBt gegeben hat, ich behaupte aber, daß J uur zu dem Bruch- 
Btück, das wir noch besitzen, in Beziehung getreten ist, d. h. daß es 
seine guten Lesarten Handschriften der Kirchengeschichte entnommen 
hat Ebenso hängt J auch in der Kirchengeschichte mit L (= E) 
zusammen ; d. h. er hat wahrscheinlich auch die Urkunde im ßloc aus 
der Vorlage von L. Wenn ich J nenne, meine ich natürlich nicht so 
sehr die Handschrift selbst, die ohne Zweifel Kopistenarbeit ist *), als 
die gelehrte oder halbgelehrte Vorlage, aus der J abgeschrieben 
wurde. Die Existenz von *a ist schon damit bewiesen, daß nicht 

1) Nur eins gebe ich gern Mancini za, daß der Ausdruck »indirekte Ueber- 
lieferung« für den von FW> vertretenen Text ungenau ist 

2) Mancini bat srkou dieses richtig hervorgeholten, S. 316*. 






COPHOl UNIYERSIIY 



Easebius* Werke. I., hrsg. t. Heikel 277 

Eus. selbst die Urkunden der Kirchen geschieht« zugefügt hat (vgl. 
Schwartz, Pauly-Wissowa VI 1428), daß also jemand sie irgendwoher 
holen mußte; aber mit dieser unbekannten Größe ist nichts anzu- 
fangen. 

Ueber die anderen Handschriften kann ich mich kurz fassen. 
Heikels Urteil und Schätzung ist, meiner Ansicht nach, durchaus ge- 
sund. M geht gewöhnlich mit B zusammen (vgl. S. XV); A (vgl. 
S. XVI) ist von einer anderen Vorlage abgeschrieben, die aber von 
dem gemeinsamen Exemplar von MB nicht sehr weit entfernt ist. 
Per Stammbaum, wenn Heikel ihn zu zeichnen gewagt hätte, würde 




ungefähr so aussehen. Ich vernachlässige Kodex E, den Heik. nur 
für die Rede benutzt hat, und der wie er S. XVU bekennt, nichts 
taugt. Es erhellt schon aus dem Bild, daß Heikel zu viele Hand- 
schriften herangezogen hat Zwei Codices können leider für die 
Feststellung von d nicht genügen; denn J, die beste Handschrift, ist 
zu sehr geneigt den Text auf eigene Kaust zu ändern, und A, die 
von Schreibfehlern wimmelt, enthält auch nicht selten Konjekturen. 
Aber entweder M oder B konnten ausbleiben (welcher, ist im Gründe 
einerlei). Das hätte den Apparat bei Heikel fühlbar entlastet 1 ). 

In der Recensio ist eines dunkel: welchen Wert hat die Hand- 
schrift X, Marcianus 340? Die Beispiele, die Heik. S. XVII f. gibt, 
scheinen wirklich zu beweisen, daß sie mit dem überlieferten Wort- 
laut ziemlich frei schaltet und den Benutzer nur irreführt. Heik. hat 
also darauf verzichtet, seine vollständige Kollation im Apparat zum 

1) Der Apparat ist auch aas anderen Gründen nicht eu loben: er konnte 
i. B. übersieh tl ichex angelegt werden ; die in den Text aufgenommene Leiart wird 
gewöhnlich an erster Stelle verzeichnet; warum nicht immer? Orthographica, 
fiUcbc Accente u s. w. werden m oft umständlich angegeben. Druckfehler 
kommen nicht iclten vor, and einigemalc sind sie solcher Art, daß man nicht 
mehr sicher sein kann, waa wirklich fiborliofert Ut. Die Kränklichkeit des II- : 
aaigeliera entschuldigt aber ihn vollkommen. 

20* 



mu rSry 



378 Gott gul. Ans. 1909. Nr. 4 

ߣoc anzuführen und es für zweckmäßiger erklärt, nur >einige glück- 
liche Konjekturen aus dieser Handschrift zu erwähnen<. In der 
Laus aber, d. h. im TptaxovratTr,pexdc und im ßaaiXtxöc müsse er 
leider auch N heranziehen, weil die Ueberlieferung ziemlich dünn sei. 
— Der Kodex, ohne Zweifel eine etwas überarbeitete Handschrift, 
scheint mir doch nicht ganz seinen schlechten Ruf zu verdienen. We- 
nigstens in der Laus, wo H ein sehr guter Führer ist, entfernt N 
sich nicht oft davon, und, wenn das geschieht, ist das für den Text 
gewöhnlich kein Unglück. ' Eine eigentliche Kontrolle ist freilich nur 
im Tpioxovtacrrjptxö« möglich, weil auch J den ßaotXixö« nicht enthält 
In welchem Verhältnis N in dem ßtoc und in der Rede zu den an- 
deren Handschriften steht, ist mir noch zweifelhaft, trotz der Beweise 
und der Behauptungen von Heikel. Er führt Lesarten, oder, wie er 
sagt, Konjekturen von N nur gegen das Ende des vierten Buches des 
Lebens und in der Rede mit einer gewissen Häufigkeit an; und alle 
diese Lesarten sind ausgezeichnet Daß viel auf Konjektur zurück- 
geführt werden kann, bezweifle ich nicht; aber ein kleiner Rest laßt 
sich nicht erklären. 159,12 5v statt uiv und 173,25 xai statt ei 
sind schon mehr als leichte grammatische Korrekturen, obwohl sie 
natürlich der Konjektur zugetraut werden können, üsap^ixäv ä£ko- 
ir&Ttov statt oxatix&v a^iu^dToiv 118,11 würde schon eine Divination 
sein, die manchem modernen Philologen Ehre bringen könnte. Fühlen, 
daß etwas fehlt und die Lücke passend auszufüllen, das ist bei einem 
solchen Satz wie 147,7 xäv Toü?t|> toö d.oö xpo< töv aitoO dsparovra 
ifyuveiav :■,-;: :;-.f.i.'. vv), 3ti S^i xal täXocaüTOÖ tot? ä-fainjToEc xai 
•rvija'.wc ofoc ÄaSö^ot« rf^v ßaoiXetav £8<opsito nicht allen vergönnt. 
Mehr als ein Leser hätte riXoc ohne weiteres adverbiell verstanden 
und a&toü als von oiofc abhängig gefaßt N hat juta zwischen xal 
und zikoz mit Recht eingefügt oder behalten, während das Wort in 
den anderen Handschriften ohne Spur ausgefallen ist: also vielleicht 
[Uta <tö> täXoc. — Aber ein wahres Mirakel würde 184,2, wenn 
Heikels Erklärung richtig ist, stattgefunden haben. Es handelt sich 
um die Schlange, die toüc xpcoTOfcXdarouc r^u-üv xpätoc ££Tjxora xapd- 
•jwv täc Äiavotac aürüv äso ri)c i\t.fb*QO 8*1 -ri]v töv TJSoväiv äird- 
Xaootv. an* rijc bji? ütoo . . . was? Valesius hat gewiß richtig ow^po- 
ouvtj« ergänzt; B&ppooüvTjc hat X, das natürlich keinen Sinn gibt, und 
also keine Konjektur sein kann, aber das als Korruptel eben von 
otDfptxüvTfi gelten mag. Damit wird die Konjektur von Valesius zur 
Gewißheit erhoben, aber damit auch bewiesen, daß N auch auf guter 
Ueberlieferung fußt 

Die erste Pflicht des künftigen Herausgebers des Eusebius wird 
•ein, die Handschrift V noch einmal zu vergleichen, die zweite, sich 



_ 



COKNEU UNIYERSJTY 



Eusebiua' Werke I., br»g. ». Heikel 279 

über den Kodex N genauer zu unterrichten. Nur dann wird man 
über den Wert der Form, in der die Zeilen 154,6 — i* in N er- 
scheinen, ein sicheres Urteil haben. 

Ich komme jetzt zur Recensio der sogenannten Laus. Ich habe 
hier den Ausführungen Heikels nur weniges hinzuzufügen Die Ueber- 
lieferung ist hier sehr dünn; J hat darauf verzichtet, den abstrusen 
ßaatX;xöc abzuschreiben und hat ebenso den jrpiXo-foc zum tpiaxovta- 
irrjpixö« ausgelassen. Also konnten für den zweiten Teil, den ßaot- 
Xixöc, nur zwei Handschriften benutzt werden. Erwünschten Ersatz 
bietet glücklicher Weise die syrische Version der Theophanie: dar- 
über später. — Im eigentlichen tptax&vtaBnjptxöc gehen J und N 
meist zusammen, sogar in schlechten Lesarten. Das rechtfertigt viel- 
leicht die Annahme, daß es einst auch hier eine d-Familie gegeben 
hat, obwohl eben das Hauptkennzeichen, welches das Verhältnis von 
J und Gesellen zu V in der Vita charakterisiert, fast völlig fehlt; 
ich meine die bestandige Glossierung seltener Wörter durch verbrei- 
tetem und leichtere Ausdrücke. Trotz der beschrankten Anzahl der 
Zeugen kann man aber getrost sagen, daß die Ueberlieferung des 
tp'axovraerrjptxoc viel einstimmiger ist als diejenige der Vita. Daß 
hier und da N und J auf eigene Faust gesucht haben, der Textver- 
wilderung durch Konjektur abzuhelfen, ist ihnen nicht zu verargen. 
Auch kommen in beiden Handschriften d. h. in ihrer Vorlage ■/ (?) 
einige Verkürzungen vor; am merkwürdigsten ist die Auslassung 
einer ganzen Seite 217,27 — 218,33. Die Lücke ist aber diesesmal 
rein mechanisch entstanden; N versucht vergeblich, den Hiatus des 
Sinnes und der Syntax einigermaßen zu verdecken; kein erträglicher 
Anschluß ist zu konstruieren. Heik. hat hier auch N unterschätzt. 
Daß die Handschrift von Konjekturen nicht frei sei, ist nicht zu be- 
zweifeln; aber sie enthält auch manches Gute, und einige Lesungen, 
einerlei ob sie echter Ueberlieferung oder wohlgelungener Vermutung 
entstammen, verdienen schlechthin den Vorzug. Ein einziges Beispiel 
kann hier genügen. Konstantin opfert dem Gott nicht die gewöhn- 
lichen Holokauten, sondern seine Seele, seinen Geist, sich selbst; Eus. 
führt das sehr klar 200, 1 IT. aus, dann faßt er seine Betrachtungen 
mit folgenden Worten zusammen (200, 13 ff.) toöto (seil, eaotöv) fit] 
jii*fiarov iipttov jcpi rwv i-ävtcov xaXX'.ipit ßaotXiöj, döat 8 5tb rotjitjv 

ä-jadoc oöx 

'Apvwv xputo-fävuv piCuiv xXsitd? gxaTÖu-Jäac, tüv ~. aÖTtj» -v.jiai- 
•rtjii'/wv X071XÜV dpsu.[iiT(ov tdc ty y /ßi *t a '*™'' 7VWOE! xai - >;,';ai^ 

»pood7aiv. Es ist so viel wie sicher, daß etwas fehlt, denn die zwei 
Participia praesentis können unmöglich so ohne irgend eine Partikel 
an einander anschließen. N hat aber zwischen twv und ös' aötij> das 






2Ö0 Gott. gel. Anx. 1909. Nr. 4 

notwendige 5': der Sinn ist tadellos und die vorangehenden Zeilen 
geben passende Parallelen. Es heißt 200, !, daß Konstantin ti y%- 
f»:orrjpi« seinem Gott äjco&Scua'.v, oo xatä to*!>c naXatoöc aijiaai xa ' t ^" 
ftf>o:c '.','■; ':,-*-■'> ■/.'/'»; oixooc u.iaivuv, oofift xaxvcf xai ffopl *q>uiv ts 
öXoxaütaiv #oatac x* &v *°°* Äaijiova? axou.iiXi330u.ivoc. t^jv 8' aöt(ji tip 
ßaaiXct täiv SXcov ttMOttXfl xai )jaf*Uaoav dooiav, aöri)v ÖTjXaoTj rr,v 

aütoü ,'-■; -:/.'.xt]v ^'JXV xa * T ^ v w*** T ''' &«0Jif>Bx4oTatov äfufräv aöriji. 
Die zwei Stellen entsprechen sich semosiologisch und syntaktisch voll- 
kommen; beidemal wird der Gegensatz zu oö nicht durch öXXi, son- 
dern durch 84 ausgedrückt, wie übrigens auch z. ß. in der folgenden 
Seite 201,30. Aber Heikel, offenbar aus Mißtrauen gegen N, hat 
die allercinfurhste Losung nicht angenommen, sondern hat sich viel- 
mehr von Wilamowitz verleiten lassen, das oöx vor dem Zitat zu 
streichen. So opfert Konstantin, ohne Zweifel freilich in metaphori- 
schem Sinn, seinem Gott Lämmerhekatomben, obwohl die lange Reihe 
Antithesen, die vorangeht, durch diese rhetorische Figur völlig zer- 
stört wird. Solche Partikeln kann man ohne Skrupel, wenn man es 
braucht, aus jedem Kodex und, wenn es nötig ist, auch aus Konjektur 
entnehmen '). 

Mehr laßt sich für die Textgeschichte aus dem ßaaiX-.xdc ge- 
winnen. Bekanntlich halte Eus. fast alle Gedanken, die hier vorge- 
legt werden, schon einmal in einer anderen Schrift, der Theophanie, 
mit fast denselben Worten vorgetragen, deren griechisches Original 
verloren ist (nur dürftige Exzerpte sind uns in den Katenen des Xi- 
ketas von Herakleia überliefert), die aber in syrischer Uebeisetzung 
noch vorhanden ist 1 ). Heik. konnte leider für seine Ausgabe nur die 
oft fehlerhafte englische Uebersctzung von Lee benutzen. IL Gress- 
mann hat nachher im Jahre 1903 (Studien zu Eusebs Theophanie, 
TU. X. F. VIII 3) eine treffliche Inhaltsangabe der Theophanie gelie- 
fert, deren Verhältnis zur Laus näher bestimmt, die Quellen anch 
der in der Laus nicht vorhandenen Stellen festgestellt, den Wert der 
syrischen Uebersetzung für die Einendatio der Laus und die Rekon- 
struktion des griechischen Urtextes der Theophanie mit aufopfernder 
Genauigkeit geprüft, endlich ein syrisch -griechisch es Wortregister an- 
gefügt! das zeigen soll, welche griechischen Ausdrücke ein einziges 
Wort des viel ärmeren Sprachschatzes des syrischen Uebersetzers er- 
setzen muß. Kurz darauf hat derselbe Gelehrte in der Berliner 

1) Die syrische UebcrseUung beweist auch, daß 233,28 die Losart von N 
H-jffe; die richtige ist; so auch 23G.25. 

2) Eus. beuutxt die Theophanie gelegentlich auch im ?pi?%'.v;aiTi}fw>;, Die 
syrische Handschrift ist lau* einer Subscriplio im Jahre 111 n Chr. geschrieben 
worden (vgl. Eusebius 111,2, S. XII«). 






EU UNIVERSJTY 



EDeebiiu' Werke. I., hrsg. v. Heikel 231 

Kirchen vatersanimlung (Eusebius 1 Werke III 2, Leipzig, Hinrichs 1904) 
eine Zusammenstellung der griechischen Fragmente und eine deutsche 
Uebersetzung des syrischen Textes veröffentlicht. Eine griechische 
Rückübersetzung wurde passender gewesen sein ; die Studien aber, in 
denen fast immer ein Rekonstmktions versuch des griechischen Ur- 
exemplare gegeben ist, bieten einen guten Ersatz. Der Vergleich des 
tputxovtatrqptxäc mit den betreffenden Teilen der syrischen Theophanie 
lehrt, daß der Text des ersteren nicht als überarbeitet bezeichnet 
werden kann. S (so nenne ich die syrische Theophanie) gibt oft 
Saue, die in der Laus fehlen; aber man muß beachten, daß die Laus 
aus der Theophanie nur dasjenige excerpiert, was in eine Prunkrede 
passen kann. So sind die zwei letzten Bücher nicht mehr herange- 
zogen. Die in der Laus weggelassenen Partien sind auch solcher 
Art, daß man sie leicht entbehren kann. Also gibt meistens ein 
MinuB im griechischen Text gegenüber der syrischen Theophanie 
nicht das Recht, Lücken im ersteren zu statuieren. Die syrische 
Nebenüberlieferung zeigt auch, daß der Text der Laus in unseren 
Handschriften nicht so entsetzlich entstellt ist, wie Wendland (Bph 
W. 1902,227) zuerst angenommen zu haben scheint. Vielmehr der 
Vergleich des direkt überlieferten Textes des ßto< mit der in- 
direkten Ueberlieferung zeigt, wie oben gesagt, daß die Hauptschrift, 
nicht die Anhänge, in schlechter Form vorliegt. Das schließt selbst- 
verständlich nicht aus, daß nur die syrische Ueberlieferung vielen in 
den griechischen Handschriften korrupten Stellen abhilft, sodaß es 
jetzt möglich ist, einen auch positiv verbesserten Text der Laus vor- 
zulegen '). Aber die rühmlich genaue Arbeit von Gressmann beweist 
besonders, daß die Klammem in der Ausgabe von Heikel meistens 
falsch sind. Das leitet zur allgemeinen Emendationsfrage Über. 

Heikel hat sehr viel als Glossem ausgeschieden, trotzdem bekennt 
er in der Vorrede (S. XXXVI11) den Eindruck zu haben, >eher zu 
wenig als zu viel als fremdes Gut« bezeichnet zu haben. Die syri- 
sche Theophanie macht sein Grundprinzip hinfällig. Ich führe, wie 
gewöhnlich, nur ein paar Beispiele an. S hat den gestrichenen oder 
verdachtigten Worten entsprechende Ausdrücke 227,1 (toö 91X006^00); 
230,8 (eV); 231,13 (x*l |ut' aitöv); 236, 12 (ivopmv); 236,27 (oöx)*); 

1) So 218,4 ist vielleicht mit S <votpic> owatne zu schreiben; ebenso 228,29 
<tt,»> 9i*v; 231,19 nowjtvt;; <fv» s(tt> 8i<;; 238,6 fifa <iTiTÄv> ; 343,89 
. r;x :;«,■,;<. > ',»4*; 244,24 suvtftoc (so Mich die griechische Theophanie); 246,3 
■Jitmt tt*tt tov; 256, 2& <tk> Tijv tftfp (ebenso in der griechischen Theophanie). 
All« nach dem Vorgänge von Qresimuin ; leider kann ich syrisch noch nicht nnd 
stutze mich auch im folgenden auf diesen Gelehrten. 

2) üben Z. 25 ist natürlich mit N oi 41 in schreiben. 






cowffu umvERarr 



Gott, gel. Am 1900. Nr. 4 

245,15 (too ßioo); 250,4 (fyfit); 255,3 (napo xa\ xopiaxüv ffimttU 
rtfi izwvojiia?) '). Die methodisch bedeutsamsten Fälle sind aber die- 
jenigen, wo eine Korruptcl wirklieh vorhanden ist, wo aber, wie der 
syrische Text unwiderleglich beweist, man nicht streichen, sondern 
emendieren soll. Wenn wir 242,4 äraXu-a xäenjc; aptzt^ e*p.zXeeov, 
ÄYaXtia ösloo Xdfoo otxTjT^ptov vsüc ts Sf.oc Ä^too dsoö lesen, können 
wir mit Wilamowitz denken, daß das zweite äcfoXp.« nur Dittographie 
ist ; wenn wir aber mit S ÄToXp.a diiov deioo Myod oixT)Tifptov lesen, 
nimmt sogleich das zweite &7aX|ia seinen emphatischen Accent und 
könnte, selbst wenn es nicht so gut überliefert wäre, nicht gestrichen 
werden. So 258,5 könnte schwerlich die Interpoliemng von Ävdptüjroc 
nach im..; durch die Annahme einer pindarischen Reminiszenz ge- 
rechtfertigt werden; in ävdpwao; muß, wie die Byrische Theophanie 
zeigt, ein Adjektiv stecken, das sich auf tt,v (-pjv) bezieht; z.B. das 
von Grcssmann vorgeschlagene £$pöav; oder ist es vielleicht mit 
Schwarte ädpdios zu schreiben*)? Man kann nicht dagegen ein- 
wenden, daß S dieselben Fehler aus Handschriften der Laus ent- 
nehmen konnte. S ist Uebersetzung nicht der Laus, sondern der 
Theophanie. 

Das Resultat ist für Heikels Ausscheidungsmethode verhängnis- 
voll. Freilich ist der Beweis unerschütterlich, daß der Text der 
eigentlichen Vita überarbeitet, bezw. interpoliert ist; aber der Her- 
ausgeber ist ganz offenbar auch dort in derselben Art verfahren, wie 
in der Laus. Natürlich ist es leichter und bequemer, ohne weiteres 
einen Satz für interpoliert zu erklären als die Echtheit mit guten 
Gründen zu verteidigen. Bei einem solchen Schriftsteller wie Euse- 
bius läßt sich vieles leicht entbehren, was doch zweifellos authentisch 
ist Einmal aber können wir den Beweis direkt führen. Heik. hat 
hie und da Sstv gestrichen ■) ; wie man immer wieder dazu gekommen 
sein soll, dieses kleine Wort einzuschalten, ist mir dunkel. Ich lege 
die von mir notierten Fälle vor; meine Sammlung ist aber gewiß 
nicht vollständig. — 41,19 xpivac; fiitv siveu süoißse Mt öaiov ex- 
aoÖVüv eva Jtotijoäu,svov tö stXsiotov tcöv ovdptojrtov Siaawaaodat f^voc. 
— 79,24 ÄXXov toorovi xaTatwv'tiodat 3biv SfpTj töv xatä toü tapdt- 
tovioc CÄV sxxXr,3tav BMCfOftc ex^poö xöXfiU.ov. — 140,27 auvitvat aötw 
Äaiv uvac twv kwfpüäm kv Ösoasßif^ rpop.Tjoo6fi.ivo?. Die vierte 
Stelle ist viel auffallender : 16,11 ev itpütotc xal äva^xaiotc r ' ,tuv t£ 

1) 8 ich eint die Emendation von Valerius m bestätigen. 

2) Aach für den Text du TpiwwrMtiipix';« liiBt sich etwas aus ö gewinnen: 
wenigstens daß äv&puino; beidemal 208, 16.21 nicht zu verdächtigen ist. 

3) Wenn Heikel konsequent sein wollte, müßte er itlv wenigstens auch 
22,34; 89, 15 streichen. 



co«„ rSw 



Eusebiu*' Werke. I., hrsg. v. Heikel 

xai oixstwv gpqvai ?ija*c »x toioörwc 5aiv g tftimv xai ... uep: 
zoXXoö tijfcdo^a-.. Hior scheint nicht nur 5sCv sondern auch yytpttx 
überflüssig zu sein; wie Eus. dazu kiim, die zwei "Wörter in einem 
einzigen Satz nebeneinander anzuwenden, ist für einen modernen 
Leser fast unbegreiflich. Aber die vier Beispiele stützen einander: 
drei hängen von einem verbum dicendi (mnn darf wohl tplmc als ein 
solches gelten lassen) ab. — Nun aber ist die Ueb erliefe rung der 
Historiü Ecclesiastica breit und vortrefflich, wie Ed. Schwarte in den 
I'rolegouiena zu seiner Ausgabe näher ausführen wird; sie spiegelt 
sogar den Unterschied zwischen den zwei letzten vom Verfasser ver- 
anstalteten Ausgaben wieder. Die Kirchen geschieh te bietet manches 
Beispiel jenes von Heikel verkannten Sprachgebrauchs. So 118,7 
:■/.:■ va ff ävaYXstiov ppivTj Satv ävoXä£aairai ; 256,14 oStoi toö jie> 
ärootöXou adfUtOV xds imotokär; &frfrttt*G T^oövto sivai Stfv; 334,23 
ävafxaiötaTov 3' aötoö tö t^oc ... rjfoüjLai 5«tv (Uflhvg tf)35s TT;? 
to^optac xaxa^iafcxi ; 528,2 xdvxwv Sk (laXicra ta« e'javvsX'.xa«; co6 
a«njpo<; f«ovä; ^o)-axti»<; iptto eivai 5siv; 730,3 Sv n twv äva-j- 
MBOMhttV fj7o6|fcsdz ^ siv "< 7vä3w ... Mpa&oftvai; 768,5 fftijSft... 
Äxpo:s woiv oito^sivat 5« i v äxoöoai sa-jTfj ts xai zvX$ xöpatc rrapa- 
XBi.joaaiiÄvrj. Und dieser Gebrauch ist so wenig eine Eigentüm- 
lichkeit des Eusebius, daß wir ihn auch bei einem in der Kirchen- 
geschichte zitierten Schriftsteller troffen: vgl. das Bruchstück des 
Apollinaris von liierapolis 472, l Seiv 7ip e:vai tö npo^r^rixiv yaptatia 
ev rä^Q r^ rxxXrpta P&gpt tffi ts^sta^ jrapo'jaio? ö oäöotoXo; ä;'.ot. 
Es bleibt immer derselbe Begriffskreis: xpEvstv, vtfs:a&at, oVea&a:, 
ägioäv; da» apo|u;ö v o9{iiv&? V. C. 140,27 entspricht in einem gewissen 
Sinne dem lapaxsXs'jsajisvrj 76«, 5. Der Unterschied ist höchstens 
graduell. Die Folgerung liegt auf der Hand 1 ). 

Was Heikel zur eigentlichen Emendatio beigetragen hat, ist im 
allgemeinen ausgezeichnet. Daß noch Stellen bleiben, welche die 
Konjektur heilen kann, haben Wendland (BphW. 11)02, 235) und 
Mancini (in dem oft zitierten Aufsatz 351 — 55) an hübschen Bei- 
spielen gezeigt. — 205,6 ist nach Heikel überliefert, dnß Konstantin 
n;v . . . iv&p<Djtu»v äpyv •wjWB xai xpooxaipw JÜco pixpäv xai ÖXlTQXP^- 
viov gntaraoEav o->aav öp$, oi (laxpij» xpeirtova tijc atn&iüv t ( «oijifiviov 
t, ßoixöXwv äp/>]? (jiäXXov 5i xai ep7u>0Eocipav % SuoxoXwtspav 
i^psjitiatwv Tflsttai). Vulesius hat schon SoaxoXtottpiov mit Recht ver- 
bessert Heikel schreibt xai für ij. i) ist gewiß unerträglich; aber 

1) Du erledigt natürlich auch die Konjektur *on Manrini (8. 554) zu 41. 10. 
— D&B Ensebiu« 8iiv nirlil im Sinne \on Um (vgl IVner, Fleckeisens Jahrbürher 
1872, 74 IT., rUdermwher eM. 18U6, 250; 1806, 115; l'hilul. I!»«-!, 170) gebraucht, 
I l;cir.: nur .so Viel wie >i. her. 



S' e cqmeonwEStt- 



Eusebios' Werke. I., hrsg. v. Heikel 

xat otxsiuv y_pr,vat cprjaac w>c w.ot>i«>c Siiv iKpiSirstv xal ... sspl 
rtoW-oö «udtodat. Hier scheint nicht nur oe£v sondern auch /p^vat 
überflüssig zu sein; wie Eus. dazu kam, die zwei Wörter in einem 
einzigen Satz nebeneinander anzuwenden , ist für einen modernen 
Leser fast unbegreiflich. Aber die vier Beispiele stützen einander: 
drei hängen von einem verbum dicendi (man darf wohl xptvac als ein 
solches gelten lassen) ab. — Nun aber ist die Ueberliefcrung der 
Historia Ecclesiastica breit und vortrefflich, wie Ed. Schwarte in den 
Prolegomena zu seiner Ausgabe näher ausführen wird; sie spiegelt 
sogar den Unterschied zwischen den zwei letzten vom Verfasser ver- 
anstalteten Ausgaben wieder. Die Kirchen geschiente bietet manches 
Beispiel jenes von Heikel verkannten Sprachgebrauchs. So 148,7 
sxBiva 6" ava-rxaiov fcpavi) 5*iv ävaXi;aodat; 256,14 oötoi to6 jliv 
äsootöXo 1 ) sdjijcav '?; SrciatoXds v/.»:;?; y ( - oövto :' - a •■",;:>, ; 334,23 
ava-rxauSTatov 3' oötoö tö tMoc ...^xo»|tai 5eiv |ivY lr uQ rfjoS* rtjg 
taropExc xatadiairat; 528, 2 Rävtuv 36 u.äXtota tic i6**j7«Xixac wi 
outtyoc f«vä« yoXaxtiac wito «ivoi 3s tv; 73G, 3 iv tt twv äva?- 
xaiotitcov ^7o6|tida 3*iv «ic pÄatv . . . :wpa3ot>vai ; 768,5 ji7j34... 
ixpote »atv 6xou.«tvai 3a tv äxoöoai tOMf ti xal tat? x<5pa:c Jtapa- 
xßXeooaitivTj. Und dieser Gebrauch ist so wenig eine Eigentüm- 
lichkeit des Eusebius, daß wir ihn auch bei einem in der Kirchen- 
geschichte zitierten Schriftsteller treffen: vgl. das Bruchstück des 
Apollinaris von Ilierapolis 472, 1 3t Cv 70p stvoi rt apo^pijr.xÄv gdpcopa 
iv sdo-g r£ ixxXi^ia -y-'/y. vifi tsXsta? sapo-jala? 6 äicöatoXoc ä£tot. 
Es bleibt immer derselbe Begriffskreis: Xffatttv, v^itolrai, otioftat, 
äctoöv; das xpGu.T ( ft&'>iJ.8voc V. C. I4U, 27 entspricht in einem gewissen 
Sinne dem arapaxiXsoaauirr) 7Ü8, 5. Der Unterschied ist höchstens 
graduell. Die Folgerung liegt auf der Hand '). 

Was Heikel zur eigentlichen Emendatio beigetragen hat, ist im 
allgemeinen ausgezeichnet. Daß noch Stellen bleiben, welche die 
Konjektur heilen kann, haben Wendland (BphW. 1902, 235) und 
Mancini (in dem oft zitierten Aufsatz 351—55) an hübschen Bei- 
spielen gezeigt. — 205, G ist nach Heikel Überliefert, daß Konstantin 
rr,v . . . Mptoum äf.)TT ( v *vr ( rw xal ipooxaipo'j ßloo [uxpdv xal &X170XPÖ- 
vtov icmaaiav &">oav öp^, oö jtaxptp MptlnOK t^c atsoXwv tj Rotjiiviuv 
f, ßooxöÄwv ipfffi ((tdXXov 3« xat BpvwSiatepav i t 3uoxoXwrjpav 
i>p«[i.uat«v rjiCtat). Yalcsius hat schon 3ooxoJ.(otipmv mit Recht ver- 
bessert. Heikel schreibt xai für i t . i t ist gewiß unerträglich; aber 

1) Oaa erledigt natürlich aiirh die Konjektur von Man. ini (8.804) "i 41.10 
— ItaiKiuetiiu» fitt« olclit im Sinne von Wov (vgl Orner, rTedtBJMli JahrMMhtt 
1672. 74 ff., lt*drrmirhi>r ebd. 1BÖÖ, 250; 1896, IIB; Piniol. 1900, I7tl) gebraucht, 
acbeiot mir §o viel wie neber. 






COBHELL UNIVERS1TY 



284 Gütt. gel. Am. 1909. Nr. * 

die Heilung liegt naher; man niuG die Ueberlieferung gelten lassen, 
nur anders deuten: -q u.dXXov Zh %iX 8p7<o5sot4f.av ■£ 8i>axoX»tipoiv 
.>.-.: ;.i. i i:'-> (■■'.:i bietet ■ i i . ■ 1 1 tadellosen Zusammenhang. — 203, 1 1 
wird bei der Menschwerdung Christi hervorgehoben, daß övtjioic sie 
ou-tXiav .-'.!»■'.. aotöc & tüv saÜoiv oöx änüxvit iranjp. 6 tw* icat&av 
::7V' p ;- klingt fast komisch. Gott heißt wohl 6 tüv sdvtov xaz^p. 
— Ob zwei Zeilen vorher 203, 9 iuSvov tüv äiil -, » ( ; ßaaiXsüsiv xal 
ßaoiXsöea&ai Tour' ilfifvai ävaSeulac (roüro ist natürlich der Mensch) 
etwa in den von Heikel geklammerten Wörtern wüY «tJtvai das ge- 
wöhnliche (vgl. oben) tootol (oder toori) Seiv steckt? Vgl. Apollinaris 
in H. E. 472, 1 und besonders die Vita 140,27. Aber die Ueber- 
lieferung laßt sich wohl zur Not verstehen. 

Die sehr verdienstlichen historischen Partien der Heikeischen 
Vorrede brauche ich sechs Jahre nach dem Erscheinen der Ausgabe 
nicht mehr zu würdigen. Die meisten Resultate sind in der Zwischen- 
zeit von der Kritik anerkannt worden ; manches haben Wendland und 
Schwarte richtig gesteint oder genauer formuliert Das wichtigste 
Kapitel ist dasjenige über die Verordnungen und Briefe Konstantins; 
eine eindringende Untersuchung des Sprachgebrauchs stellt fest, daß 
diese oft verdachtigten Urkunden nicht von Eusebius gefälscht sein 
können, daß vieles im Sprachschatz und in der Syntax sich nur aus 
den in der Uebersetzung stehen gebliebenen Latinismen erklart. 
Wenn auch nicht jedes Argument für sich, so scheint doch der 
Gesamtcharakter der Sprache zur Annahme eines lateinischen Ur- 
textes zu zwingen 1 ). Man muß nur bedauern, daß Heikel keine voll- 
ständige lateinische Rückübersetzung beigegeben hat; er würde da- 
mit sich ein anderes großes Verdienst erworben haben, auch auf die 
Gefahr hin, einige Schnitzer zu machen: Fehler lassen sich in solchen 
Arbeiten fast unmöglich vermeiden. Ich komme vielleicht ein anderes 
Mal auf diese Aufgabe zurück. Außer den Studien von Heikel helfen 
zur Kenntnis von Konstantins Sprachgebrauch die Bemerkungen von 
Gerhard Löschke (Rh. Mus. 81, 190G, 34 ff.) zu den Urkunden, die 
bei Gelasius und zum Teil gleichzeitig auch bei anderen Kirchen- 
schriftstellern überliefert sind; aber die Untersuchung muß weiter 
ausholen , auch die bei Athanasius überlieferten Urkunden heran- 
ziehen und den Kanzleistil der konstantinischen Zeit genauor ins Auge 
fassen; auch der juristische Inhalt der Edikte und Reskripte muß 
näher bestimmt und rechtsgeschichtlich gedeutet werden. Wir 
brauchen auch nach Seeck eine Arbeit über die Gesetzgebung des 
Kaisers Konstantin. Eine solche über seine Schriftstelle rei steht noch 

1) Der Gegenbeweis von Mancini (331 ff.) bat mlib nicht Überzeugt: darüber 
ein anderes Mal. 






CORNfU UNIVtRSITY 



Eusebius' Werke. L, hrsg. ■ Heikel 

aus; das Kapitel Heikels über die religiöse Anschauung Konstantins 
auf Grund seiner eigenen Schreiben ist immerhin eine wichtige Vor- 
studie. 

Daß Heikels Gründe (XCI ff.) nicht ausreichen, die Rede an die 
heilige Versammlung als eine spätere Fälschung zu erweisen, be- 
merkte sogleich Wendland in seiner Anzeigo (S. 229 ff.), die auch ein 
besseres Verständnis des schwierigen Schriftstückes erschlossen hat. 
Die Echtheit ist später von Ed. Schwarte (P.W. VI 1427) schlagend 
bewiesen worden, indem er einige krasse Latinismen im Texte der 
Rede aufdeckte. 

Heikel leugnet (S. CHI) die Ursprünglichkeit der Kephalaia, ge- 
wiß mit Unrecht — Die Kephalaia enthalten oft manches, was nicht aus 
dem Text zu erschließen ist. Ob aber z. B. >ein gelehrter Byzantiner« so 
leicht verstehen konnte, daß in dem otgtoc ävijp, 6c 5J] . . . xty twvSs 
5uxw£tv intotibito 136,1 ff. der Notar Marian (116,14) steckte, kann 
dahingestellt bleiben. Oder sollte er etwa Sozomenos II 26, 1 gelesen 
haben? Aber die schlichte, knappe, präzise Darstellungsform der 
Kephalaia gibt zu denken, besonders wenn man eine Eigentümlichkeit 
des ßioc in Betracht zieht Der ßtcxj Kuvstavrtvo'j vermeidet in augen- 
fälliger Weise die Eigennamen zu verwenden. Areios und Alexandros 
von Alexandreia sind nur im Index und in den Urkunden genannt 1 ). 
Die Kaiser wie Diocletinnus, Maximianus, Galerius, Maximinus sind nie 
mit Namen genannt Von Licimus wird so oft gesprochen, daß es 
unmöglich war, den Eigennamen immer durch eine Umschreibung zu 
ersetzen; so wird er zuerst 33,10 und kurz darauf 35,29 genannt; 
aber schon 30, 15 war auf ihn wie auf einen ftuvdv nva frqpa ange- 
apielt worden. In der langen Erzählung des Krieges gegen Kon- 
stantin ist der Name des Licimus immer unterdrückt Umschrei- 
bungen wie 45, 16 6 toötov £(äpyo)v; 46,3 6 totoötotc; iiriffXfxuv saoröv; 
47,10 6 uixpif spdodiv ?of<xc; 47,14 6 orjXa&sic; 48,6 6 fttojiteijc 
treten dafür ein. Wir finden auch den Namen des Maxentius nur 
zwei Mal dicht nebeneinander, obwohl das erste Buch viel Öfter auf 
ihn Rücksicht nimmt — Daß dieses Verfahren mit der danmatio 
memoriae oder mit bösen Erinnerungen des Eusebius in keiner Ver- 
bindung steht, ist schon dadurch klar, daß auch Makarios von Jeru- 
salem nicht anders behandelt ist. Die Urkunden nennen ihn natürlich 
ohne Skrupel, aber der Text von Eusebius erwähnt nur (1)1,14) töv 
r^c hwXrplaz txioxoftov t&v npaxaöta rfys iv 'lcpoooXi>tiotc icpocatüta. 
— Nun aber, wie konnte ein gewöhnlicher Leser die Namen erraten; 
wenn er nicht von einer Anmerkung unterstützt war? Dazu dienten 
die den einzelnen Büchern vorausgeschickten Inhaltsangaben, welche 

1) Die Stalle» tind im Namenregister toq iieikel xq lucien. 






[uuNiYERarr 



286 Gült, gel. Anz. 1909. Nr 4 

die Anspielungen des Haupttextes oft mit einem einzigen Wort, 
dem Eigennamen, erklärten. Die Kephalaiosis paßt also trefflich in 
den Plan des Eusebius; ob der Verfasser selbst die Kephalaia wieder 
am Itand jedes Kapitels geschrieben hat, wage ich nicht zu ent- 
scheiden. Immerhin bleibt merkwürdig, daß die Randangaben keine 
mechanische Wiederholung des Index sind, daß vielmehr der Wort- 
laut dem neuen Zweck vielfach angepaßt ist So, um ein Beispiel 
zufällig herauszugreifen, gibt V im Text die Inhaltsangabe von II 
£ß' in folgender Form mpl coü 'Apeioo xal ~,y. MtXiriavMv; im Index 
aber ist nicht 'Apiioo sondern toö erotoü geschrieben, weil Arcios in 
dem unmittelbar vorangehenden Kephalaion genannt worden ist. Wir 
werden der doppelten Ueberlieferung der Kephalaia nur dann ge- 
recht, wenn wir jede Inhaltsangabe zweimal, in dem jeden Buch vor- 
ausgeschickten Index und am Rande des betreffenden Kapitels drucken 
lassen, und zwar jedesmal in der überlieferten Fassung. Das schließt 
natürlich nicht aus, daß eine Korrupte! durch den Vergleich mit der 
rarallelform beseitigt werden darf. So ist z. B. Klostennann in der 
Ausgabe dea Buches über die kirchliche Theologie verfahren. 

Göttingen Giorgio Pasquali 



II. T4 x).l;io t?)c 'KXWlot : j-'i flrj|ii ( tp('.*j AixivVjT&u. (•* 'AB^viti tOitws 
A. X**vl*}lw. jU'/t; X. n xXff« täv 'AOtjvüv. 1907. 640 owß«. \dpvs B'. t4 
*klp* tt,; *Amx?,c. 1903. 488 W.ß«. (BeSfc&ltyx*) Maptahj, outter!) faxpiriv 
inonifiovixiü'* &vuv « h i)J.»]*xy funtppa'tti xal -pujTDrjxtuv i'rflpv<i\idTuiv). 

Die moderne Erforschung des Klimas von Griechenland gliedert 
sich in drei Perioden. Die erste nach dem Ausgang des Befreiungs- 
krieges bot für Athen einige ungleichwertigc, durch Lücken getrennte 
Beobachtungsreihen von Peytier (1833—1835), C. Fraas (1836—1841), 
Buris (1839. 1845. 1847), Papadakis (1857. 1858). Die zweite (1858— 
1890) sichert für Athen eine lange ununterbrochene einheitliche Reihe 
dank der beharrlichen vielseitigen Beobachtungsarbeit des Astro- 
nomen Julius Schmidt (f 1884) und seines Pflegesohnes Alexander 
Wurlisch (BoöpXijs), und in dieser schon zu umfassenden Veröffent- 
lichungen schreitenden Zeit beginnt auch die Arbeit außerhalb Athens 
mit einer schönen österreichischen Reihe für Korfu und kürzeren, 
aber doch recht interessanten Beobachtungen in Argostoli, Zante, Pa- 
tres. Die dritte Periode, an deren reichen Früchten die Gegenwart 
sich freut, ist beherrscht von der organisatorischen Wirksamkeit des 
1890 in das Direktorat der Athener Sternwarte eintretenden Pro- 



'«■ 



A. Afirv/jTijc, rö x).Ifto TfjS *EW.iö«e. 1. 2 --7 

fessors Dimitrios Aeginitis (Eginitis). Er hat zunächst die Athener 
Beobachtungen wesentlich vervollkommnet durch die Einführung re- 
gistrierender Instrumente. Ein Thermograph machte es möglich, die 
bisherige an nicht sehr zweckmäßig fallende Beobachtungs-Stnnden 
(h. 8 f h. 2, h. 10) gebundene und durch allen Eifer Schmidts nicht 
sicher auf wahre Tagesmittel zu bringende Tempcratur-ltcihe durch 
wahre Mittel aus 21 Stundenwerten zu ersetzen. Aegiuitis rührte 
femer die erst in Schmidts letzten Jahren begonnenen Wolkenbeob- 
achtungen nach Angaben der bedeckten Himmelsarca weiter zu 
sichreu, von den alten durch Schmidt versuchten Schätzungen der 
Himmelsklarheit weit abweichenden, aber in die Ergebnisse der 
ganzen Umgebung sich gut einfügenden Durchschn itte wer t en. Taufuli 
und Verdunstung wurden erst durch Aeginitis dauernder Beobachtung 
unterworfen, die Sonnenscheindauer und die Kraft der Sonnen- 
strahlung ganz neu in den Arbeitsplan der Station aufgenommen. Na- 
mentlich aber war es ein großer Erfolg von Aeginitis, daß ihm eines 
glückte, was Schmidt vergebens erstrebt hatte: die Organisation und 
die dauernde Erhaltung eines über das ganze Staatsgebiet sich plan- 
maßig ausbreitenden Netzes von etwa 20 Beobachtungsstationen, in 
deren Aufzeichnungen zum ersten male die Mannigfaltigkeit der kli- 
matischen Verhältnisse der weit verschiedenen Landschaften Grie- 
chenlands zum Ausdruck gelangte. Die vier stattlichen Quartbäude 
der > Annales de Tobservatoire national d'Athenes* (1896. 1899. 1901. 
1905) legten die Ergebnisse in so reichlicher, sorgfältiger uud durch- 
sichtiger Auswahl der Oeffentlichkeit vor, daß das Bedürfnis dringend 
wurde, diesen neuen Sehatz der Naturkunde von Hellas in einem 
t'cbersichtsbilde zusammenzufassen. Die Dissertation von Osmar 
Schell enberg, Studien zur Klimatologie Griechenlands (Leipzig 1906, 
99 S.) hat diese Aufgabe für Temperatur, Nietlerschläge, Bewölkung 
gelöst, vergleichbare Mittelwerte für diese meteorologischen Elemente 
abgeleitet und mit Zuziehung der Iteiseliteratur ähnlich zu erläutern 
versucht, wie der Referent es in den Spuren Carl Neumanns vor 
24 Jahren unternommen hatte. Schellcnbcrgs Arbeit war eben er- 
schienen, als überraschend das Hervortreten eines umfänglichen 
Werkes von Prof. Aeginitis selbst Über dos Klima von Hellas ge- 
meldet wurde. Aber seine zwei Bande siud nur der Anfang eines 
nach großem Plane angelegten Aufbaus der Klimatologie von iin- 

chenland; sie behandeln nur Athen und Attika. König Georg ge- 
widmet, verfolgen sie augenscheinlich den Zweck, das öffentliche Inter- 
esse der führenden Kreise des Landes für dessen klimatische Erfor- 
schung zu wecken und zu nähren, mit allen lebenskräftigen Geistes- 
rvL'ungcu, mit der Altertumswissenschaft wie mit der Bodenkultur und 



a Ic (ORNtiiVui 



>rs Dimitrios Aeginitis (Eginitis). Kr hat zunächst die Athener 
Beobachtungen wesentlich vcrvollkomnmot durch die Einführung re- 
gistrierender Instrumente. Ein Thermograph machte es möglich, die 
bisherige an nicht sehr zweckmäßig fallende Beobachtungs- Stunden 
<li. 8, h. 2, h. 10) gebundene nnd durch allen Eifer Schmidts nicht 
sicher auf wahre Tagesmittel zu bringende Temperatur- Hei he durch 
wahre Mittel aus 24 Stundenwerten zu ersetzen. Aeginitis führte 
ferner die erst in Schmidts letzten Jahren begonnenen Wolkenbeob- 
achtungen nach Angaben der bedeckten Himmelsarea weiter zu 
sichren, von den alten durch Schmidt versuchten Schätzungen der 
Himmelsklarheit weit abweichenden, aber in die Ergebnisse der 
ganzen Umgebung sich gut einfügenden Durchschnittswerten. Taufall 
und Verdunstung wurden erst durch Acginitis dauernder Beobachtung 
unterworfen, die Sonnenscheindauer und die Kraft der Sonnen- 
strahlung ganz neu in den Arbeitsplan der Station aufgenommen. Na- 
mentlich nber war es ein großer Erfolg von Aeginilis, daß ihm eines 
glückte, was Schmidt vergebens erstrebt hatte: die Organisation und 
die dauernde Erhaltung eines Über das ganze Staatsgebiet sich plan- 
mäßig ausbreitenden Netzes von etwa 20 Beobachtungsstntioneu, in 
deren Aufzeichnungen zum ersten male die Mannigfaltigkeit der kli- 
matischen Verhältnisse der weit verschiedenen Ijindschaften Grie- 
chenlands zum Ausdruck gelangte. Die Wer stattlichen Quartbande 
der »Annales de I'observatoire national d'Athencec (1896. 1890. 1901. 
1905] legten die Ergebnisse in so reichlicher, sorgfältiger und durch- 
sichtiger Auswahl der Öffentlichkeit vor, daß das Bedürfnis dringend 
wurde, diesen neuen Schatz der Naturkunde von Hellas in einem 
Uebersichtsbilde zusammenzufassen. Die Dissertation von Osmar 
Schellenherg, Studien zur Klimatologie Griechenlands (Leipzig 1908, 
99 S.) hat diese AufgalK* für Temperatur, Niederschläge, Bewölkung 
gelöst, vergleichbare Mittelwerte f\lr diese meteorologischen Elemente 
abgeleitet und mit Zuziehung der Iteiseliteratur ähnlich zu erläutern 
versucht, wie der Referent es in den Spuren Carl Neumauns vor 
24 Jahren unternommen hatte. Schellenbergs Arbeit war eben er- 
schienen , als überraschend das Hervortreten eines umfänglichcu 
Werkes von Prof. Aeginitis selbst über das Klima von Hellas ge- 
meldet wurde. Aber seine zwei Bände sind nur der Anfang eines 
nach großem Plane angelegten Aufbau» der Klimatologie von Grie- 
chenland; sie Miandeln nur Athen und Attika. König Georg ge- 
widmet, verfolgen sie augenscheinlich den Zweck, das öffentliche Inter- 
esse der führenden Kreise des Landes für dc-en klimatische Erfor- 
schung zu wecken und zu nähren, mit allen lebenskräftigen Oeistea- 
Mgungen, mit der Altertumswissenschaft wie mit der p.ndenkultiir und 



C0IMELLUNIVER9Ty 



288 Gott. gel. Auf. 1909. Nr. 4 

der Hygiene die meteorologische Beobachtungsarbeit in Beziehung zu 
bringen, möglichst geschickt den Wind in die Segel der eigenen 
wissenschaftlichen Bestrebungen zu fangen. Das ist ein den politi- 
schen Verhältnissen des Landes sicher nicht übel angepaßtes Ver- 
halten, dem unvermeidlich auch manche Opfer gebracht werden 
müssen. Ein für eine breitere Oeffcntlichkeit berechnetes Werk wird 
nach faülicher, gefälliger Darstellung ringen, sich nicht zu stark mit 
rechnerischen Operationen beladen, manche den Mann der Wissen- 
schaft allein interessierende tiefer eindringende Untersuchung lieber 
einer anderen Gelegenheit vorbehalten. Wer den Wirkungskreis sich 
vergegenwärtigt, für den dies nationale griechische Werk berechnet 
ist, wird am ehesten den Standpunkt finden für eine gerechte Würdi- 
gung der Ziele und der Mittel der Darstellung, namentlich aber ihrer 
klug gewählten Grenzen. 

Von den beiden Bänden erscheint der erste im wesentlichen als 
eine neue, in der Hauptsache nur durch die Wahl der Sprache ver- 
schiedene Bearbeitung des großen Abschnitts Le climat d'Athenes in 
den Annales de l'observatoire d'Athenes I S. 1—220. 4°, den schon 
die Darstellungen Athens von Kurt Wochsmuth und Judeich mit voller 
Würdigung seiner Wichtigkeit zu verwerten vermochten. Die Tabellen 
der monatlichen Summen und Mittelwerte, die damals nur bis 1893 
vorlagen, sind fortgeführt bis 1903, bieten also stattliche Reihen, die 
namentlich für die Beurteilung der langperiodischen Schwankungen 
der meteorologischen Elemente, z. T. aber auch für die feinere kriti- 
sche Untersuchung der älteren Reihen (z. B. bei der Temperatur für die 
Einwirkung dea Ortswechsels der nicht immer auf dem Nymphenhügel, 
sondern zeitweilig in der Nord-Vorstadt veranstalteten Beobachtungen) 
schon eine recht wertvolle Grundlage bieten. Aber einen vollen Ein- 
druck dessen, was die Wissenschaft der organisatorischen Wirksam- 
keit von Aeginitis und der beharrlichen Beobachtungs arbeit seines 
Observatoriums dankt, wird erst die Zukunft erlangen, wenn einmal 
ein in Athen selbst arbeitender Meteorologe die Zeit finden wird, die 
Gesamtheit des dort seit 1890 gehäuften Schatzes exakter Beobach- 
tungen tiefgehend zu verarbeiten. Nur für 1895 und 1896 ist eine 
vollständige Veröffentlichung der 24 taglichen Stundenwerte von Luft- 
druck, Temperatur, rel. Feuchtigkeit, Windrichtung erfolgt. Bei 
einem Blick auf diese zwei Jahrgänge leuchtet ein, welch eine Grund- 
lage meteorologischer Feinarbeit in Athen nun — dank der Tätigkeit 
von Aeginitis — zur künftigen Verwertung bereit liegt Es ist voll- 
kommen verständlich, d&G Aeginitis diese Aufgabe zunächst zurück- 
stellte in dem Augenblick, da er daran ging, die Ernte der Arbeit, 






COfiNELLUNIvERaTY 



A. AlTrv/,TT,e, ti »Xlfw tJfi TJMSos. 1. 2 

die er für ganz Griechenland geleistet, in einem einheitlichen Werke 
unter Dach zu bringen. 

Um für die Ueberschau des darin neu Gebotenen rechten Raum 
zu gewinnen, wird es sich empfehlen für den I. Band nur die wich- 
tigsten Ergänzungen hervorzuheben, welche die schon vor 12 Jahren 
in franzosischer Sprache an die Oeffentlichkeit getretene Darstellung 
nunmehr erfahren hat. Vorangestellt sind ihr einige einleitende Be- 
trachtungen >Natur< (S. 9—19), »Naturforschung« (20—39), »Die 
Natur Griechenlands« (40 — 82), eine allgemeine Charakteristik der 
geographischen Eigenart des Landes, die aus franzosischen Schrift- 
stellern, namentlich H. Taines Philosophie de l'Art (1187—96), Renan, 
E. Reclus, aber auch aus A. v. Humboldts Kosmos und E. Curtius' 
Geschichtswerke gehaltvolle Sätze heranzieht. Dann folgt (S. 82 — 
533) im wesentlichen der griechische Text des Werkes von 1897. 
Aber es sind doch eine Reihe wichtiger Nachträge zu beachten, so 
S. 230/1 die Neuberechnung des Jahresganges der Temperatur in 
wahren (aus 24 Stundenwerten des Thermographen festgestellten) 
Mitteln (1894 — 1903) für die 3 Dekaden jedes Monats vom Minimum 
Mitte Januar zum Maximum an der Wende von Juli und August; die 
steilsten Stellen der Jahreskurve liegen an der Wende von Mai und 
Juni und im Uebergang vom Oktober zum November. Ganz besonders 
hat natürlich die Aufnahme des Tagesganges der Temperatur an Schärfe 
gewonnen, seit ein Jahrzehnt thermographischer Registrierungen vor- 
liegt. In ähnlicher Weise sind auch die anderen meteorologischen 
Elemente auf erweiterter Grundlage einer erneuten Berechnung unter- 
zogen. Bei den Winden ist die allgemein übliche 8 teilige Windrose 
durch eine 16teüige ersetzt — eine Verschärfung, über deren Wert 
die Meinungen vielleicht sich teilen werden. Im Uebrigen macht ge- 
rade bei den Winden, ihrer Richtung und ihrer Stärke die Verlegung 
der Beobachtung aus der Nordvorstadt, wo Wurlisch wohnte, auf den 
frei im Süden der Stadt gelegenen Nymphenhügel, den das Gebäude 
der Sternwarte krönt, sich höchst einschneidend bemerkbar. Für die 
Niederschläge hätte man von dieser Verlegung sich vielleicht eine 
kleine Steigerung versprechen können; aber das Gegenteil ist einge- 
treten; die Dekade 1895/1904 ist mit 348 mm Jahresniederschlag 
(1898 ein unerhörtes Minimum von 116 mm) die trockenste des halben 
Jahrhunderts vorliegender Aufzeichnungen. Die große Regentabelle 
aller Monatssummen seit 1857 gibt ein höchst eindrucksvolles Bild 
der Unbeständigkeit dieser Seite klimatischer Ausstattung. Aeginitis 
ist überzeugt, die Menge des Jahresniederschlages könne in seltenen, 
nur nach mehreren Jahrhunderten wiederkehrenden Fällen bis unter 
100 mm herabgehen und verweist dafür auf das böse dürre Jahr des 






FU. UNIYER9TY 



290 Gott. gel. Am. 1909. Kr. 4 

Einzugs des Metropoliten Midiael Akominatos (der Ansatz schwankt 
zwischen 1175 (nicht 1075), 1180 und 1182). Auch 1C90 und 1789 
(so richtig die französische Ausgabe; nicht 1879) sind in übler Er- 
innerung. Aeginitis meint, daß Alle 7 bis 8 Jahre einmal ein regen- 
reiches Jahr zu erwarten sei (1857, 1864, 1871, 1877, 1885, 1893, 
1899). Bildet man, um den langperiodischen Witterungsgang von 
den Zufälligkeiten des einzelnen Jahres zu befreien, zehnjährige 
Summen, so beginnt deren Reihe 1860 9 mit 38*2,6 cm, steigt dann, 
um 1877.8G mit 491,3 cm ein Maximum zu erreichen; von ihm geht 
die Itcihc wieder abwärts zu minimalen Weiten gegen Schluß des 
Jahrhunderts 1889/98 325,2, 1891/1900 325,3 cm; seither heben sich 
die Niederschlagsmengen wieder. Von der Launenhaftigkeit der 
Niederschlags Verteilung von Jahr zu Jahr gibt die Tatsache eine Vor- 
stellung, daß 1899 an einem Novembertage 150mm Regen fielen, 
viel mehr als im ganzen vorangehenden Jahre. 

besonders wichtig war die Verlegung der Beobachtungen aus der 
Stadt heraus auf den Nymphenhügel für die Feststellung der Tau- 
bildung, einer Niederschlagsart, die — wie ein Blick auf die Beob- 
achtungen der anderen griechischen Stationen zeigt — nur selten so 
anhaltend aufmerksam verzeichnet wird, wie sie bei ihrer Bedeutung 
in so rogenarmen Strichen es verdient. Aber gerade Athens neue 
augenscheinlich höchst sorgfältige Beobachtungen (G4 Taufälle jährlich) 
zeigen, verglichen mit Klötzschers alten kurzen Aufzeichnungen im 
Botanischen Garten (115 jährlich), wie sehr dieses meteorologische 
Element von der Natur der ' »ertlichkeit abhängig ist. 

Alle Abschnitte der klimatischen Darstellung Athens sind einge- 
leitet durch Rückblicke auf die theoretischen Anschauungen des Alter- 
tums über die einzelnen Erscheinungen des Luftmeers. Wenn ich 
das früher vom Standpunkte des universalen Bedürfnisses aus nicht 
als besonders notwendig anerkennen konnte, hat es bei einem Werke, 
daß an die gebildeten Kreise Griechenlands sich wendet, einen vor- 
trefflichen Sinn. Wie sollte es dem Griechen nicht ein erhebendes 
Bewußtsein sein, daß auf seinem Boden vor mehr als 2000 Jahren 
die ersten Anstrengungen zum Verständnis der Naturerscheinungen 
gemacht worden sind, daß trotz eines noch niedrigen Standes physi- 
kalischen Wissens doch die Beobachtungsgabe eines nicht stuben- 
hockenden, sondern viel im Freien sich bewegenden Volkes einen 
Schatz von Erfahrungen gewann und verwertete, der filr die Beur- 
teilung der Witterungserscheinungen schon manche scharfsinnige Ge- 
ncralisation ermöglichte. Es ist gewiß ein Zeichen reger Aufmerk- 
samkeit und tiitigen Denkens, wenn schon Aristoteles als Vorläufer 
Dnves eine Gesetzmäßigkeit oder wenigstens eine Regel für die 



t| Original from 

CORHEÜ UKIVERSITY 



Drehung der Winde sich ableitete. Aber dieser Eifer antike Geistes- 
funken aufzuspüren und zur Geltung zu bringen, birgt doch auch 
eine gewisse Gefahr. Wenn z. B. Aristoteles den Tau auch als eine 
Kondensationserscheinung auffaßte, so entging ihm doch mit dem 
Mangel der Einsicht, daß der Tau kein fallender Niederschlag sei, 
sondern an der Oberfläche erkalteter Körper sich bilde, gerade dos 
Wesentliche des Unterschieds zwischen Tau und anderen Nieder- 
schlagen, und es wird sich nicht empfehlen ihn als einen Vorläufer 
der modernen Tanforschung zu rühmen. Die neueste Hilfe für diese 
Studienrichtung, 0. Gilberts Werk, Die meteorologischen Theorien 
des Griechischen Altertums (Leipzig 1907) hat dem Verfasser noch 
nicht zu Gebote gestanden. 

Wenn der I. Band des Werkes von Aeginitis sich größtenteils 
auf eine ältere Darstellung aus seiner Feder stützt, tritt mit dem 
vollen Reiz der Neuheit der II. auf: Das Klima Attikas. Die 
Darstellung wählt einen weiten Horizont nicht nur räumlich durch 
wirksame Betonung der Gegensätze zur engeren und ferneren Nachbar- 
schaft, sondern auch sachlich durch Berücksichtigung aller geographi- 
schen Momente, die Einwirkung auf das Klima üben oder von ihm 
selbst beherrscht als Wirkungen des Klimas zu seiner lebendigeren 
Charakteristik beitragen können. Den Anfang macht (S. 7 — 83) eine 
allgemeine Skizze Attikas, seiner Lage und der Hauptgrundzüge seines 
Klimas, die sparsam mit Ziffern in gehobener Sprache einen leben- 
digen Eindruck von dem Wechsel des Bildes im Kreislauf des Jahres 
und von der Gestaltung des Lebens unter dem attischen Himmel zu 
bieten sucht. Manch schönes Wort, das zum Urteil berufene Schrift- 
steller, Karl Neumann, Philippaon, Gaudry, Renan, Taine, About über 
Attikas Klima geprägt, wird ein geflochten. >Das Schönste sucht er 
auf den Huren, womit er seine Liebe schmückt«. Auch die drückende 
Hitze des dürren Sommers erscheint nicht unüberwindlich; eine um- 
fängliche Anmerkung empfiehlt ausgedehntere Anpflanzung schatten- 
spendender Bäume ; insbesondere — Pappelalleen ! Dann folgen sorg- 
fältig ausgemalte Typen attischer Landschaft, als Vertreter der kli- 
matisch verschiedenen Stufen attischen Bodens : Athen, Kephisia, De- 
keleia, das Bergkloster Hagia Trias und der Strand von Phaleron. 
Ein Blick aaf Athens Lage und welthistorische Bedeutung leitet die 
nähere Schilderung des Jahresganges seiner meteorologischen Erschei- 
nungen (83 — 114) ein; wieder gilt eine große Anmerkung (88 — 93) 
der Baum-Welt, dieses mal speziell dem Olivenhain am Kephissos, 
dessen fortschreitender Verwüstung Einhalt geboten werden möchte. 
Mit besonderer Liebe ist Kephisia, Athens Sommerfrische, geschildert 
(114—186), die Heimstatt der >Noctes Atticaec, wo fern vom Staube 

04«. pl ima. IK». Hr. * 21 






COßNElt UNfVERSlTY 



292 Gott gel. Adz. 1909. Nr. 4 

und Rauche der Großstadt um einen kräftigen Quell (286 ra 18° C.) 
schattige Gürten locken. Schon höher empor fUhrt der weitere Schritt 
(137 — 154) nach Dekeleia (479 m), wo am Rande duftiger Aleppo- 
kieferwaldung das Königsschloß Tatoi auch meteorologischen Beob- 
nchtungen, den einzigen ständigen außer der Hauptstadt in ganz 
Attika, eine Statte bereitet hat. Ermöglichen sie schon eine genauere 
Charakteristik des Jahresganges der Witterung auf dieser Bergstufe, 
so bleibt freierer Ausmalung überlassen das Klima der Hochregion 
(155—188) des Tarnes (1413 m); etwa 400 m unter seinem Gipfel 
liegt in einer gegen Süden geöffneten Nische dos kleine Kloster 
Hagia Trias; seinem Höhengürtel weist der Verf. eine Zukunft als 
Sitz klimatischer Kurorte an, die — wenn man nur erst eine Straße 
baute — auch nicht schwerer zu erreichen sein würden als Montana 
oder Corbeyrier (Quelltcmperatur 11,2°). Vorläufig Übt in jeder 
Jahreszeit, in seinem lauen, von der See gemilderten Winter, wie des 
Sommers mit erfrischender Seebrise und wohltuendem Seebad eine 
gewaltige Anziehungskraft der Strand von Phaleron (188 — 200). 

Nach diesen anmutig einführenden Bildern attischer Landschaft 
im Schmuck ihrer besonderen klimatischen Ausstattung beschäftigt 
sich der Kern des Bandes mit dem allgemeinen Klimacharakter 
Athens (201—354) und dem Klima Dekeleias (355—389). Wenn der 
erste Band die Beobachtungsergebnisse für Athen zusammentrug, 
handelt es sich nunmehr um deren Verwertung. Für den Luftdruck 
wird die Jahreskurve entworfen, ihr kontinentaler Charakter betont, 
das scharfe Sommerminimum unter Einwirkung der asiatischen Nach- 
barschaft, die beiden Wintermaxima (Nov. und Jan.), von denen das 
zweite die freundlichen windstillen > Eisvogeltage* bringt, während 
zwischen beiden der Dezember mit unwirscher Witterung niedrigeren 
Luftdruck zu haben pflegt. Auch die Stellung Attikas zu der Luft- 
druckverteilung im weiteren Umkreis wird gewürdigt. Für die Beur- 
teilung der Wärraeverteilung, namentlich der Neigung zur Entwicke- 
lung starker Extreme werden die örtlichen Verhältnisse, die Becken- 
form der attischen Ebene innerhalb des Rahmens der Gebirge, auch 
die geringe Dichte des Pflanzenklei des geltend gemacht, unter den 
Unregelmäßigkeiten des Jahresgangos namentlich der Üble Ruf des 
griechischen März, der bisweilen noch recht kalte Tage bringt als 
wohl begründet erwiesen. 

Aber das Anziehendste in diesem Abschnitt ist die Beleuchtung 
der Aenderungen, die der normale Gang der Tageskurve der Tempe- 
ratur durch das Eingreifen der Seebrise und im Hochsommer durch 
das kräftige Wehen der Etesien (Meltemia) erfährt. Die Diagramme 
der Thermographen, von denen Proben gegeben werden, zeigen wir- 






CORNEU. UNIVERÜrr 



kungsvoller als jede Erörterung die Verflachung der sommerlichen 
Tageskurve durch die Ktesien, das auffallende Köpfen der Kurve 
durch die um 10 oder 11 Vorm. einsetzende Seebrise, die ein wei- 
tem Steigen der Temperatur verhindert. Wie zuerst Oberst Haiti 
für Argulis (Mitt. des K. u. K. mil. geogr. Instituts XIV IS95) hat 
nun Aeginitis auf Grund viel reicherer Erfahrung der athenischen 
Statiun den eigentümlichen Wechsel beleuchtet, in welchem bald die 
den Passaten einzureihenden Etesien, bald, wenn sie erlöschend oder 
ihre Krnft mäßigend zurücktreten, die Seebrisen das Sommcrklima der 
Küsten Ostgriecheulauds beherrschen. Welch herrliches Material auf 
der Athener Sternwarte seit 16 Jahren für die nähere Untersuchung 
dieser Luftströmungen sich angehäuft haben muß, davon geben die 
beiden allein ausführlich veröffentlichten Jahrgänge 1895 und 1896 
der Athener Beobachtungen eine Vorstellung. Das Jahr 181)5 gibt 
ein gutes Beispiel der scharfen Entwicklung der Etesien, wie die 
Alten sie an vielen am besten jetzt durch Ttelun in Pauly-Wissowas 
Kealencyelopaedie gesammelten Stellen geschildert haben. Nach 
einer kurzen Periode von Vorlaufern (ffp^pojio:) vom I. — 5. Juli be- 
herrschen sie recht beständig und bisweilen mit ungestümer Kraft die 
Zeit von Mitte Juli bis durch die erste Dekade des September (15. — 
22. 24.— 31. VII. 1. 7. 10. 12. 18. 16.— 24. VIII. 1.— 12. IX.), in 
ihrem Charakter durch Trockenheit und vorherrschende Himmels- 
klarheit deutlich abstechend von den nördlichen Winden anderer 
Jahreszeiten. Wenn sie so kräftig auftreten, ist die Herrschaft der 
Land- und Seebrisen örtlichen Charakters stark eingeschränkt, ihre 
Huuptentwicklung auf die Zeiten vor und nach den Etesien verlegt 
(18115: 24.— 30. IV. 4.— 6. 12. 13. 20. 21. V. 2. 6.-8. 11. 11». 20. 
24.-28. 30. VI. 13.— 17. IX., nur wenige verstreute Tage in Juli 
und Aug.). Das Jahr 18% bot ein weit verschiedenes Bild: die Ste- 
rin spat (27.— 30. VII.) einsetzend ohne anhaltende durchgreifende 
Wirkuug, der Wechsel der örtlichen Winde in vollem Zuge (2. — 9. 
II. 15.— 1*0. 22.-24. 31. V. 1. 5.— II. 15. 22. 23. 25. 26. 29. VI. 
3. 3. 6. 8.— 10. 12. 15. 16. 19. 20. 31. VII. 1.2. 5.-0. 12—14. 18. 
27. 30. 31. VIII. I.— 7. IX.). In der warmen Jahreszeit tritt gewiß 
die Vorliebe der S.- und SW.-Windc für ilie Mittagszeit noch mehr 
hervor als in der Tabelle der Jahresmittel (II 380). Mehren sich erst 
die Stationen im Umkreis des östlichen Mittelmeerbeckens, sn wird 
Athen sich als ein vortrefflicher Zentralmtukt für die beherrschende 
Uebersicht seiner Windverhältnisse erweisen, die natürlich die Herren 
der Verteilung von Wärme und Feuchtigkeit sind. Vorläufig hat 
Aeßinitis getan, was sich tun ließ, die eigenen Wahrnehmungen n 
Athen in iiiatiehe aufklärend wirkende Verbindung gebracht mit den 

21* 



K .»IN' iiM.iir. r 



4. Afrrv/.ojc, Ti «Kp« t^c'EUAot L 2 2!».1 

kungsvoller als jede Erörterung die Verfluchung der sommerlichen 
Tageskurve durch die Etesien, das auffallende Köpfen der Kurve 
durch die um 10 oder 11 Vorm. einsetzende Seebrise, die ein wei- 
teres Steigen der Temperatur verhindert. Wie zuerst Oberst Ilartl 
für Argolis (Mitt. des K. u. K. mil. geogr. Instituts XIV 1895) hat 
nun Aeginitis auf Grund viel reicherer Erfahrung der athenischen 
Station den eigentümlichen Wechsel beleuchtet, in welchem bald die 
den Passaten einzureihenden Etesien, bald, wenn sie erlöschend oder 
ihre Kraft mäßigend zurücktreten, die Seebrisen das Sommerklima der 
Küsten Ost g rieche nl an ds beherrschen. Welch herrliches Material auf 
der Athener Sternwarte Beit 15 Jahren für die nähere Untersuchung 
dieser Luftströmungen sich angehäuft haben muG, davon geben die 
beiden allein ausführlich veröffentlichten Jahrgänge 1895 und 1890 
der Athener Beobachtungen eine Vorstellung. Das Jahr 1895 gibt 
ein gutes Beispiel der scharfen Entwicklung der Etesien, wie die 
Alten sie an vielen am besten jetzt durch Itehm in Pauly-Wissowus 
Itcalencyclopacdie gesammelten Stellen geschildert haben. Nach 
einer kurzen Periode von Vorläufern (sp&pouA!) vom I. — 5. Juli be- 
herrschen sie recht beständig und bisweilen mit ungestümer Kraft die 
Zeit von Mitte Juli bis durch die erste Dekade des September (15. — 
22. 24.— 31. Vit 1. 7. 10. 12. 13. Iß.— 24. VIII. 1.— 12. IX.). in 
ihrem Charakter durch Trockenheit und vorherrschende Himmels- 
klarheit deutlich abstechend von den nördlichen Winden anderer 
Jahreszeiten. Wenn sie so kräftig auftreten, ist die Herrschaft der 
I«and- und Seebrisen örtlichen Charakters stark eingeschränkt, ihre 
Hauptentwicklung auf die Zeiten vor und nach den Etesien verlegt 
(1895: 24.— 30. IV. 4.-6. 12. 13. 20. 21. V. 2. 6.-8. II. 19. 20. 
24.-28. 30. VI. 13.— 17. IX., nur wenige verstreute Tage in Juli 
und Aug.). Das Jahr l.vn; |, ( >t ein weit verschiedenes Bild: die Ete- 
sien spät (27. — 30. VII.) einsetzend ohne anhaltende durchgreifende 
Wirkung, der Wechsel der örtlichen Winde in vollem Zage (2.- 9. 
II. 15.— 20. 22.-24. 31. V. I. 5.— 11. 15. 22. 23. 25. 26. 29. VI. 
2. 3. 0. 8.— 10. 12. 15. 16. 19. 20. 31. VII. 1. 2. 5.- 9. 12—11. 18. 
27. 30. 31. VIII. 1.— 7. IX.). In der wannen Jahreszeit tritt gewiß 
die Vorliebe der S.- uud SW.-Wiude für die Mittagszeit noch mehr 
hervor als in der Tabelle der Jahresmittel (II 380). Mehren '-ich erst 
die Stationen im Umkreis des östlichen Mittclmeerbeckeii>, an wird 
AKicn sich als ein vortrefflicher Zcntralpunkt für die beherrschende 
i '-ersieht seiner Windverhältnisse erweisen, die natürlich die Herren 
der Verteilung von Wärme und Feuchtigkeit sind. Vorläufig bat 
Affriflitis getan, was sieh tun ließ, die eigenen Wahrnehmungen zu 
Athen in manche aufklärend wirkende Verbindung gebracht mit den 

21* 



COKNfLL WMYER9 



294 Gött. gel. An«. 1909. Nr. 4 

allgemeinen Verhältnissen im Mittel meergebiet, wie sie Hanns klassi- 
sche Arbeit über die Verteilung des Luftdrucks über Mittel- und 
Südeuropa. (Pencks Geogr. Abh. 112. 1887) zum ersten Male speziell 
zur Darstellung brachte. Auch hier unterläßt es Aeginitis nicht, aus 
den Erfahrungen der Neuzeit, wo sich Gelegenheit bietet, Licht zu 
gewinnen für dos Verständnis antiker meteorologischer Angaben und 
macht sich dabei gewissenhaft auch die Forschungen seiner Vorgänger 
in diesem Studium zu Nutze. 

So kommt es, daG ich die Verantwortung trage für eine, wie mir 
nunmehr scheint, nicht glücklich geratene Behandlung einer etwas 
verworrenen Frage und mich verpflichtet fühle, die erste Gelegenheit 
zur Aufklärung eines Fehlgriffs wahrzunehmen, den ich vor 24 Jahren 
beging und dem nun Acginitis durch die Aufnahme in sein Wcrk 
(1378. II 321) weitere Verbreitung und längere Nachwirkung sichern 
hilft. Es handelt sich um die Vogel winde des Frühjahrs. Die 
Alten erwähnen öfter, in offenbarem Zusammenhange mit der Früh- 
lings Wanderung der Zugvögel, die diesen Vorgang begleitenden Winde: 
die Ornithien; sie widersprechen sich aber in der Bezeichnung 
ihrer Richtung so merkwürdig, daG keine der vier Haupthimmels- 
richtungen in ihren Angaben unberührt bleibt. Für kalte Nordwinde 
erklären sie Demokritos (bei Geminos 23 p. 226), anscheinond auch 
Hippokrates (Epidem. '.II 105) und Aristophanes (Acharn. 877, dazu 
die Schoben), die unter des Aristoteles Werken stehende, aber viel 
jüngere Schrift de mundo 4 p. 395, der Kalender des Geminos 23, 
auch ein ihr verwandter Kalender in den Hibeh Papyri n. 27, 58, end- 
lich Columella (de re rust. XI, 2, 21) and natürlich Apuleius (de mundo 
12). Als Südwind wird der »Vogel wind« aufgefaGt von Aristoteles 
(Meteor. II 5,9) und in seinem Gefolge von Adeimantios irepl iv£ji<«v 
(Anecd. Gr. et Gr. Lat. von V. Rose L 1864, 13. U S. 44. 45), als 
Westwind von Plinius (h. n. IV 122), als Ostwind von Vitruv (I G, 10). 

Es ist nicht ganz leicht in dieser Verwirrung den rechten Sach- 
verhalt herauszufinden. Ideler (Meteorologia veterum S. 132 — 134) 
machte dazu einen energischen, aber im ersten Anlauf wie im End- 
ziel verfehlten Versuch. Er ging aus von der Charakteristik des 
Zephyrs als sanften Frühlingswindes und von des Plinius Versicherung, 
der 70 Tage nach der Wintersonnenwende einsetzende Favouius sei 
der »Schwalbenwind«, (Chelidonias, s. Theophr. h. pl. VII f 15, 1) oder 
»Vogelwind« (Omitliias) der Alten. Wenn dieser mißverständlich 
bisweilen als Borens bezeichnet werde, so biete die antike Ueberlie- 
ferung dafür zwei Erklärungen. Einerseits sage Aristoteles (Meteor. 
II G p. 3G4a), wenn man die Gesamtheit der Winde in zwei Haupt- 
gruppen teilen wolle, dann müsse man ihrer Kühle wegen die West- 







_. mW ..!,-:, 



4. Atpvfaft w xXlpa t»,; &XMH, 1.8 295 

winde an die Nordwinde ansclüießen. Kerner aber habe eine un- 
mittelbare Verlockung zu einer irrigen Auffassung der Vogelwinde 
als Nordwinde vorgelegen in der Tendenz des Aristoteles, die Vogel- 
winde, die noch in die winterliche Jahreshälfte fielen, den Etcsicn 
des Sommers als Gegenstück gegenüberzustellen. Daran habe sich 
leicht das Mißverständnis angeknüpft, auch die Ornithien seien Nord- 
winde. Idelers Verfahren ist methodisch höchst bedenklich nicht nur 
deswegen, weil er eine späte römische Quelle zum Ausgangspunkt 
wählt für die Deutung viel älterer griechischer Zeugnisse, sondern 
weil er für die Erklärung eines im Volksgeist sicher früh ganz ur- 
wüchsig entstandenen Begriffs zu der Einwirkung gelehrter Spekula- 
tionen späterer Zeit seine Zuflucht nimmt 

Sicherer war es jedenfalls an die Erfahrungen unsrer Zeit über 
die Wanderungen der Vögel im Östlichen Mittclmcer anzuknüpfen 
und dadurch einen festen Standpunkt zu gewinnen für die Entwirrung 
antiker Widersprüche. Das versuchte ich 1885 unter dem Beirat 
eines gewiegten Ornithologen. Aber seine Autorität und sein Verweis 
auf die Meinung so bedeutender Vogelkenner wie J. F. Naumann und 
Brehm lenkte mich in eine irrige Richtung. Mir ward als Ausgangs- 
punkt das damals verbreitete Axiom gegeben: »die Vögel fliegen nicht 
mit dem Winde, sondern am liebsten gegen den Winde Daraus 
sclüoß ich, daß den Vögeln für die Luftreise von Afrika nach Europa 
Nordwinde von nicht übermäßiger Kraft willkommen seien, die Orni- 
thien also, wie das die Mehrzahl der alten Autoren versichern, Nord- 
winde seien, und Aristoteles nur, weil er mit jenem Gesetz des Vogel- 
fluges noch nicht vertraut gewesen sei, in der Meteorologie den Or- 
nithien ein Wehen aus Süden, übereinstimmend mit der Richtung der 
Vogelwanderung zugeschrieben habe. Die vereinzelt stehenden römi- 
schen Nachrichten über die westliche oder östliche Herkunft der 
Ornithien ließen sich dann als örtliche Besonderheiten auffassen. 

Ans der ruhigen Zuversicht, die Sache so gut aufgeklärt zu 
haben, wie ich ohne eine Durchsicht der in Breslau mir nicht zu Ge- 
bote stehenden Spezialliteratur es vermochte, wurde ich erst aufge- 
stört durch die Lektüre des großen Werkes über Zante, das wir 
dem Erzherzog Ludwig Salvator danken (Prag 1904. Allg. Teil 541 — 
543). Ein alle Jahreszeiten umfassender wiederholter Aufenthalt und 
steter Verkehr mit den besten Kennern der Insel hat diesem ausge- 
zeichneten Kenner der ganzen Mittelmeerwelt Gelegenheit geboten, 
auch über die Wanderungen der Vögel sich genau zu unterrichten. 
Unter den dort im Frühjahr einfallenden Zugvögeln erregen die 
Turteltauben, die Trygonia, besonders die Aufmerksamkeit der Jäger. 
Die Begier, mit der man ihr Eintreffen erwartet, kommt zum Aus- 






296 GölL gel. An». 1909. Nr. 4 

druck in der gespannten Beobachtung der dafür günstigen Witterungs- 
lage, des sogenannten Tfjofüvdxatpoc, des > Turteltaubenwetters«. Es 
pflegt zwischen Anfang März und Anfang Mui alten Stils, am häutig- 
sten im letzten Viertel dieser Periode einzutreten, bisweilen in mehr- 
tägiger Dauer. Bezeichnend ist dafür das Herrschen südlicher 
Luftströmungen, eine dunstige Trübung der feuchtschwülen Atmo- 
sphäre, die selbst nahe liegende Küsten nur unklar erkennbar macht, 
während Wolken tief herab selbst niedrige Berge, wie den Skopös, 
verhüllen und eine weiße Schichtwolke in halber Höhe den großen 
Berg von Kcphallonia verkleidet. Nicht selten ist eine allmähliche 
Drehung des Windes aus SO über S nach SW und weiter nach W 
zu beobachten; sowie sie nach NW herumgeht, pflegt Aufklärung zu 
erfolgen. Das ist also der Witte rungsgang, wie er beim Vorüber- 
gang eines in nordöstlichem Fortschreiten begriffenen barometrischen 
Minimums, das auf der See westlich von der Insel seinen Weg 
nimmt, sich vollziehen muß. Jedenfalls sind es südliche Winde, von 
denen man das Eintreffen der Zugvögel erwartet Ist der Südwind 
stark, dann ziehen die Vögel leicht ohne Aufenthalt weiter zur Trauer 
der Jäger ; nur ein Umspringen des Windes in die Nordrichtung hält 
die Vogelscharen fest 

Mit den Beobachtungen und Erkundigungen des Erzherzogs 
stimmen nun vollkommen überein die Eindrücke von Dr. Parrot 
(Journ. f. Ornith. 53. 1905. 515—556. 618. 619, bes. 5Ii>). der aus- 
drücklich zum Studium des Frühlingszuges der Vögel Kalamata und 
den Taygetos besuchte. Er war im allgemeinen enttäuscht, die Er- 
scheinung minder großartig und augenfällig zu finden, als er sich 
vorgestellt Ihm schien das Wenige, was er in den Morgenstunden 
beobachten konnte, nur immer >ein spärlicher Best der vielleicht 
Nachts obenhin gegangenen Vogelzüge« zu sein. Den Einfluß der 
Witterung, die Belebung des Vogelzugs durch Südwind fand er un- 
verkennbar. Wichtig ist aber namentlich eine Bemerkung: »man 
sagte mir wiederholt, daß nur von Norden kommende starke Luft- 
strömungen geeignet seien, den Vogelzug in lebhafte Erscheinung 
treten zn lassen, indem dann die Wanderer, namentlich riesige 
Entenscharen, in ihrem Weiterzug aufgehalten würden<. 

Aus diesem Sachverhalt ergibt sich ohne weiteres, daß die Zwie- 
spältigkeit der griechischen Autoren über die Ornithien in der Sache 
selbst begründet liegt. Sowohl die Südwinde wie die Nordwinde 
spielen eine sehr entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Er- 
scheinungen des Vogelzuges. Die Südwinde begünstigen in einer 
mindestens für schwächere Flieger sehr wichtigen Weise das Ueber- 
setzen der Vögel aus Afrika nach Griechenland. Starke Nordwinde 






A. At|tW,Ti|ei t* *>.l|w ?*fi YiXiin. 1.2 297 

führen zu Hemmungen und Stauungen des Vogelzuges und zu einer 
für die Wahrnehmung auffälligen , für die Jagd bedeutungsvollen 
Mehrung der Zugvögel an den griechischen Ufern. Diese letztere 
Tatsache spricht auch ganz unzweideutig aus den lebhafteren Acuße- 
rungen der Alten. In Hippokrates' Epidemien (VII 105) heißt es: >l)ie 
Ornithien wehten häufig und kalt; bisweilen fiel Schnee bei klarem 
Himmel« , und in des Aristophanes Achamern schüttet der zum Markt 
kommende Boeoter die Gaben seiner Heimat vor den Kauflustigen aus, 
wie ein stürmischer »Vogelwind« die Vogelscharen (Schol. Stör, üäej* 
njv rtv tö fyvea otopiwooev vxb xffi toö fü^oot; xvoijc). 

Somit wird es begreiflich, wenn der Name Ornithias an dem 
rauhen Nordwind haftete, der im März oft böse Kalte rück fälle brachte 
und der Wanderung der Zugvögel Halt gebot Aber es ist auch 
kein leerer Wahn, wenn Aristoteles unter Vogelwindcn die freund- 
lichen Südwinde des Frühjahrs verstand, die den Vogelzug begün- 
stigten. Nur in einem Punkte wäre eine schärfere Aufklärung noch 
erwünscht Die Charakteristik der »Leukonotoi« (atfytot) des Ari- 
stoteles und Theophrast, des >albus Notua« des Horaz, der den 
Himmel von Wolken reinfegt, stimmt nicht zu der Schilderung des 
Trygonokairos von Zante, die einfach mit dem feuchtwarmen Scirocco 
des Jonischen Meeres sich deckt, wie ich ihn nach den Eindrücken 
in Kephallenia (E. II. 98 zu Peterru. Mitt. S. 35) geschildert habe. 
Vielleicht könnte Aeginitis, den ja der Fortschritt seines Werkes un- 
vermeidlich wieder auf diese Frage führen muß, hierfür die entschei- 
dende Auskunft an Ort und Stelle gewinnen. 

Aber was sagt die Theorie des Vogelflugs, die Lehre der Oroi- 
thologen über seine Abhängigkeit vom Winde zu diesen Auffassungen, 
zu der Annahme einer Förderung der FrUhlingsreise der Mittelmeer- 
vögel durch den Südwind? Auch sie stimmt nun zu 1 ). Die Fort- 
schritte der Beobachtungsmethoden, namentlich die Anwendung der 
Momentphotographie und der kinem Biographischen Aufnahmen haben 
die Schwierigkeiten Überwunden, die namentlich die Schnelligkeit des 
Vorgangs der Auffassung bereitete. Man unterscheidet jetzt schärfer, 
was man an dem sitzenden, zum Auffliegen sich anschickenden Vogel 
beobachten kann, von dem was für den Vogel in vollem Fluge gilt 
Der auf der Erde sitzende Vogel bietet dem Winde die Stirn. Er 
vermeidet das Aufblähen der dem Körper anliegenden Federn und 
sichert sich die Möglichkeit sofort aufzufliegen. Denn das geschieht 
immer gerade gegen den Wind, der das Tier emporhebt. Sobald 
aber der Vogel an/geflogen ist, wird er von der Bewegung der Luft 

1) K*ri MOlIenboff, Geber den Einfluß de« Winde« »nf den fliegenden Vogel, 
Journal f. OnüthoL 39, 1891, 362-362. 






[UUNIYER9TY 



29Ö Gott. gel. Am. 1009. Nr. 4 

getragen wie ein Luftballon, er schwimmt in dem Luftstrom, emp- 
findet ihn, wie der Aeronaut, als Ruhezustand, der sein Gefieder un- 
gestört läßt und kann nun allerdings versuchen durch Eigeubewe- 
gung in dem Luftstroni seinen Ort zu ändern, sei es mit der Strom- 
richtung, sei es gegen sie. Da aber die Luftbewegung in beträcht- 
licher Höhe weit stärker ist als am Erdboden, wird er hoch über 
diesem große Entfernungen füglich nur mit dem Winde zurück- 
legen können, mindestens nicht direkt gegen ihn. Wenn er selbst in 
der Sekunde 5 m Eigenbewegung hat, der Wind aber 30 in, so wird 
er gegen den Wind nicht angehen, mit ihm aber in der Sekunde 
35 m, in der Stunde 126 km zurücklegen können — weit mehr als 
unsre Schnellzüge. Ea kann keinem Zweifel unterliegen, daß die 
Vögel — höchstens besonders starke Flieger ausgenommen — zum 
Uebenvinden weiter Meeresräume der Hülfe des Windes nicht wohl 
entraten können. Und das Bewundernswerteste bleibt, wie die Vögel 
im Stande sind, sich den Luftströmungen geschickt anzupassen und 
namentlich des Nachts für ihre weiten Reisen sicher ihre Richtung 
zu nehmen. 

Für Griechenland und seinen Ornithias ist damit die nötige Auf- 
klärung in der Hauptsache erzielt Bei der Frage der l'roomithien, 
die man den Ornithicn als Vorläufer vorangehen ließ, brauchen wir 
uns kaum aufzuhalten; sie sind vielleicht nur ein von klügelnder 
Gelehrsamkeit aufgestelltes Gegenbild der Prodromoi, die den stetigen 
Sommerwinden , den Etesien vorangingen. Nur römische Quellen 
sprechen von Vogelwinden aus West und Ost — vielleicht mit gutem 
Rechte. Die besonders verläßlichen Beobachtungen anf Malta (Ibis VI 
1864, 43. 44. 269) betrachten westliche Winde als günstig für die 
Ankunft der Vögel im Frühling. Das erinnert unmittelbar an die 
Richtung der sizilischen Landbrücke zwischen Tunis und Kalabrien, 
und in ähnlicher Weise könnten Beobachtungen an der Straße von 
Otranto oder am Eingang des Etschtals Anlaß gegeben haben zu 
Vitra vs Angabe über östliche Vogelwinde. Jedenfalls wird man diese 
römischen Quellen abgesondert von den griechischen zu betrachten, 
nicht die einen als Schlüssel des Verständnisses der anderen zu ver- 
werten suchen müssen. 

Dieser Exkurs ist etwas lang ausgefallen, aber vielleicht ist er 
nicht ganz wertlos für die Fortsetzung des Werkes, dessen Lesung 
ihn anregte. Wie die Ornithien geben auch andere antike Benen- 
nungen für besonders charakteristische Luftströmungen ZeugniB von 
dem regen Beobachtungssinn der alten Hellenen. Aeginitis wirft, 
Attikas Grenzen überschreitend, auch einen Blick auf die Angaben 
der Alten über die Fall winde (xatarrifiic) vom Charakter der Bora. 



CO*,, 



Auch hier muß ich oinc kleine Bemerkung im Grunde gegen mich 
richten. Die von Aeginitis (II 315) übernommene Form EöpDxXit3u>v 
für die Bora der kretischen Südküste (Apostelgeschichte 27,14) ist, 
wiewohl durch Etym. magn. 772,31 gestützt, doch nicht haltbar; der 
Eüf.oxXö5»v der Apostelgeschichte ist gewiß nur ein Euf.oaxö).(ov (vgl. 
G. Koibel, Antike Windrosen, Hermes XX S. G20, 1. II. Buliner, Die 
Romfahrt des Apostels Paulus 1005, S. 33G). 

Auch die Windstarken, die im ganzen Jahre zu Athen recht an- 
sehnlich sind — natürlich auf dem Nymphenhügel noch etwas leb- 
hafter als in der Stadt! — , werden nach ihrer jährlichen uud tag- 
lichen Periode behandelt. Von den 163 Stürmen, die in 10 Jahren 
verzeichnet wurden, kamen 31 aus NNO, 36 aus Nordost, 35 aus S. 
Der Quadrant zwischen N und ENE liefert die Hälfte aller Stürme; 
der Boreas ist in Athen wirklich der König der Winde. Nach einer 
eingehenden Würdigung der Niederschläge, ihres Charakters und ihrer 
Wirkung auf die Pflanzenwelt macht S. 354 eine Tabelle der wich- 
tigsten klimatischen Elemente den Schluß der Betrachtung Athens. 

8 + 2 + 9 

Für Dekeleia dürften die gewonnenen Temperatur mittel 1) 

_. Max. -f Min. _ x 8 + 2 + 9 + 9 . , ,, . .... k . .. 

2) ~ 3) 7 °^ so auch 4 ) daß Mittel aus diesen 

3 Werten sämtlich etwas zu hoch sein. Das wirkt natürlich auch ein 
wenig ein auf die Beurteilung der Abnahme der Temperatur nach 
der Höhe, wie sie aus einem Vergleich zwischen Athen und Dekeleia 
sich ergiebt. Wie interessant, damit verglichen, die Stationspaare 
Patras-Delphi, Nauplia-Tripolis die große Mannigfaltigkeit der klima- 
tischen Ausstattung von Griechenland beleuchten, das hat Osniar 
Schcllenbergs Dissertation bereits ausgeführt Recht bemerkenswert 
ist ein Vergleich der Windverteilung zwischen Dekeleia und Athen 
im Sommer, weil er den Einfluß der Seebrise für Athen deutlich 
macht; bis Dekeleia reicht sie nicht empor. Zur Erleichterung der 
Uebersicht reduziere ich die Angaben von Aeginitis (1361 und 1X379) 
nach sechzehnteiliger Windrose auf die achtteilige und streiche eine 

Dezimale : 

N NE E SE S SW W NW Calmen 

Athen 4.7 7.6 1.1 0.7 3.8 4.3 1.8 2.1 4.3 

Dekeleia 12.4 2.3 1.3 0.1 1.1 0.9 0.4 2.7 9.2 

Offenbar entspricht oft einer Windstille in Dekeleia das Wehen 
der Seebrise in Athen. Sehr erheblich ist in Dekeleia die Steigerung 
der Jahresniederschläge (722 mm, Athen 393) und namentlich die 
Linderung der Sommerdürre. Wenn die Bewölkung geringer er- 
scheint als in Athen, so ist dabei wohl die Ungleichheit der Um- 
grenzung des Horizonts im Spiele. 






300 GüU. gel. Am 1909. Nr. 4 

Der nächste Abschnitt über die Gewässer Attikas (300—426) 
entspricht einem Kapitel der 1897 erschienenen Arbeit (Annales I 
163—178), hat aber einige Erweiterungen erfahren. Viel bedeuten- 
der aber hat sicli ausgewachsen die Darlegung der Beständigkeit des 
Klimas von Griechenland (427 — 485, früher Annales I 82 — 85). Aegi- 
nitis gibt hier seinen Lesern einen tieferen Hintergrund durch einen 
lilick in die Lehre von den Klimaschwankungen der jüngeren Perioden 
der Erdgeschichte. Dann tritt er heran an die Darlegung der An- 
schauungen, die seit Fallmeraycr und Fraas Über die Krage laut ge- 
worden sind, ob das Klima von Hellas in historischer Zeit eine Ver- 
änderung erlitten habe. Das führt natürlich auf die Betrachtung der 
Waldvcrwüstung, gegen die schon das Altertum mit gesetzlichen Ver- 
boten ankämpfte, auf die von Einzelnen betonte Möglichkeit der Er- 
schöpfung des Bodens. Eine sorgfältige Zusammenstellung der antiken 
Zeugnisse Über die Bewässerung, die für das Klima bezeichnenden 
K u 1 tu rgc wüchse, den Wechsel der Winde führt den Verfasser zu der 
Ucberzeugung, daß eine Aenderung des Klimas im taufe der histo- 
rischen Zeit nicht erwiesen sei. In einer besonderen Anmerkung 
nimmt er Stellung zu der Annahme, die Lepsius, der ausgezeichnete 
geologische Erforscher Attikas, vertritt, daß das Land seit dem Alter- 
tum heißer und trockener geworden sei. Dabei kommt auch die Juli- 
hitze des Alpheiostaics und deren Unverträglichkeit mit der Festes- 
freude der olympischen Spiele zur Sprache. Wenn Aeginitis im Fort- 
schritt seines Werkes zum Peloponnes kommt, wird er wohl diesen 
angeblichen Widerspruch nochmals näher beleuchten. Wie behaglich 
es den Alten dort in Staub und Sonnenglut war, das kann er dann 
vielleicht bei Epiktet nachschlagen. 

So haben wir in den beiden vorliegenden Bänden nicht allein 
eine Verwertung der von Aeginitis neu organisierten Beobachtungen, 
sondern einen Versuch, die Gesamtheit des Wissensschatzes, der bis- 
her über das Klima Athens und Attikas sich gehäuft, zu einem für 
die gebildeten Griechen anziehenden Gesamtbilde zusammenzuschließen 
und am Beispiel des eigenen Vaterlandes das Interesse und Ver- 
ständnis für die Probleme und die Methoden der Meteorologie und 
der Klimalehre zu entwickeln. Zur angenehmen Einführung und zur 
lebendigen Wirkung des Werkes, das überall danach strebt, frische 
Anschauung zu bieten, tragen zweifellos auch die wohlgewählten Ab- 
bildungen attischer tandschaften bei, die nicht nur als äußere Zierde, 
sondern als lehrreiche Beigabo sich zwischen die Blätter dieses Werkes 
einschalten. 

Leipzig J. Partsch 






COfiHfll UNfVERSirf 



F. Preiaigke, Griecbiiche PapjniB der k. Bibliothek zu Straßburg i. E. 1,2 Sül 



Gricrhiicbe Fapyrue der kaiscrlithen Univeraiuts- und Landcihihliuthck zu 
Streßburg im Elsaß, herausgegeben und erläutert von Dr. Friedrich Prelslgke, 
Kaircrlirhem Telcgraphcndirektor zu Straßburg im Elsaß. Hand I, Heft 2. Cr- 
kundeo Nr. 24— M. Mit 6 LichtdnitkUfeln oud 20 Schriftproben im Text. (ic- 
druckt mit Uoteretutaung der »Wiiaenschaftlicheo Geeellichaft io Straßburg.. 
Slraßburg im Elsaß. Verlag voa Schlesier & Scbweikhardt. 1007. S. 07— löO. 

Es sind gerade zwei Jahre her, Beit ich in dieser Zeitschrift 
(1907, Nr. 4 S. 313-21) das erste Heft der StrnGburgcr Papyrus- 
Publikation dem gelehrten Publikum anzuzeigen die Ehre hatte. Nun- 
mehr liegt das zweite Heft mit den Nummern 24—54 vor. Sechs 
Lichtdruck tafeln und zwanzig Schriftproben im Text sind für den 
pal äo graphisch geschulten oder doch interessierten Leser bestimmt. 
Die Vorbemerkung ist vom Dezember 11)07 datiert. Ueber Aus- 
stattung und Anlage dieses zweiten Hefts habe ich nichts Neues 
meinen seinerzeitigen Ausführungen (a.a.O. 313.5) beizufügen. Sic 
gelten vollinhaltlich wieder. Was das erste Heft versprochen, hält 
dieses zweite und wir dürfen dessen schon für die folgenden Hefte 
M.'li.T sein. Auch diese Besprechung geht wie jene erste nicht vom 
paläographischen und auch nicht vom philologischen, sondern vom 
juristischen Standpunkte aus. Wir können auch die schon einmal an- 
gewendete Einteilung der zur Besprechung herangezogenen Texte in 
private Rechtsgeschäfte, Gerichts- und Verwaltungsakten beibehalten, 
da wir ja die problenm tische Natur solcher Einteilung nie verkennen. 
Sie soll ein Uebersichtsbehelf sein, keine Katalogisierung der Texte. 
Dazu kommen in diesem Hefte noch Briefe geschäftlicher und privater 
Natur und Zauberpapyri. Ihrem Datum nach sind die Urkunden der 
römischen, der byzantinischen und — die Zaubertexte — der arabi- 
schen Periode angehörig. 

1. Rechtsgeschäfte. Ich nenne zuerst Nr. 30, die hübsche 
>Vermietung von Ziegen« aus dem J. 27G n. C. Ein >Mietvertrag< 
im Sinne des römischen und modernen Rechts ist das freilich nicht, 
aber eben darum ist der Vertrag von Interesse. Der Römer Aurelius 
Pabus stellt dem Römer Aurelius Panneus folgende Vcrtragsofferto : 
Pabus übernimmt von Panneus 5G Ziegen auf 2 Jahre und ver- 
pflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ebenso viele Ziegen gleicher 
Qualität zurückzustellen, ferner für die Nutzung der Herde jedes 
Jahr 14 Junge, 7 Bbckchen und 7 Zicklein zu einem bestimmten 
Termin abzuliefern. Die Zustimmung des Panneus macht diese Offerte 
zum Vertrag (Z. 24 f.). Das uns vorliegende Exemplar war die Ur- 
kunde des Pabus, da es von Panneus unterzeichnet ist. Jede Tartci 
erhielt ja, wie wir wissen, das von der Gegenpartei unterzeichnete 



co«,, rSr, 



302 Gfitt gel. Am. 1909. Kr. 4 

Exemplar (vgl. Waszynski, Bodenpacht I S. 2!)). Der Vertrag hat 
die Form einer Pacht: |3w)Xou.at u.ioi>cü*j«a»3;'. (214 f.). iäv <pzivsta: 
u.:o&ü>ot. (Z. 21 f.)- Die Zicklein werden als ?6po< bezeichnet (Z. 9), 
nicht, was hier so nahe gelegen wäre, als tdxo*. Die Ziegen aber 
heißen >ädävaton und diese > unsterblichen Ziegen« würden, wenn 
wir nicht schon früher zur Beobachtung des »Eisernviehkontrakts« 
im Papyrusrecht Gelegenheit gehabt hätten (Aus röm. u. bürgerl. II 
Fcstscnr. f. E. J. Bekkcr 1907, S. 61 f.), schon sprachlich sofort an 
das deutsche Bechtssp rieh wort >Eiscrn Vieh stirbt nie« erinnern. 
Welch hübsche nicht nur sachliche, sondern auch sprachliche Analogie! 
Die Quantität, die Zahl soll > unsterblich < sein, mögen auch die In- 
dividuen wechseln. Wilcken hat l'rcisigke auf den ähnlichen Ge- 
danken bei den Zehntausend Unsterblichen deB Xerxes hingewiesen 
(Herod. VII, S3): tt tic exÜtüv etiXiiie tov äpi&u.öv tj öavitip ßn;dEi$ tj 
voüacj), äXXoc ivrjp -!',■::,!-.<; xtX., und (VII, 31): ^ieXsSuvij) ä&aviTtp 
ävfif.i xtX. und Kubier auf BGU IV 1058 (13 v. C.), den Mietsvertrag 
über eine für Stillung und Wartung eines Sklavcnkinds bestimmte 
Sklavin mit der merkwürdigen lex contractus im Todesfälle für ein 
anderes Sklavenkind und dessen Ernährung durch die bestimmte Zeit 
Sorge zu tragen (Z. 2j): 3:ä tö itfivatov rir^v {,-■/,■,-.. ■/>»-/-. Ty/fsiutv. 
Vgl. zur Urkunde Gradenwitz, Berl. phil. Wochenschr. 1007, 1337. 
In unserem Straßburger Texte wird eine Aestimation in Geld wie in 
dein in der Bekker-Festgabe behandelten P. Fir. 16 nicht vorge- 
nommen. Aber Pabus verspricht ausdrücklich nicht die bestimmten 
übergebenen Ziegen zurückzugeben, sondern »die unsterblichen Ziegen, 
in der Zahl äti, in der Beschaffenheit, wie ich sie erhalten habet 
(Z. H>f.). Dos Entgelt besteht in einer Quantität derselben Art, wie 
sie kreditiert ist. Da die Festlegung der Fungibilität von Sachen 
nicht ius cogens ist, sondern der Parteiendisposition unterliegt, so 
kann man in unserem Falle, so merkwürdig dies scheinen mag, 
nicht umhin Darlehen anzunehmen. Die Frage ist nicht ein bloßes 
Streiten um Worte, da für Darlehen und Miete verschiedene Becht*- 
satzc gelten. Den Parteien wird es kaum frei gestanden haben, ein- 
fach durch Bezeichnung eines unter die gesetzliche Kategorie des 
Darlehens gehörigen Geschäfts als bloße u>£?dw3tc das für das Dar- 
lehen geltende Becht auszuschließen. Wollten sie einen dispositiven 
Bechtssatz abändern, so müßten sie dies ausdrücklich tun — aus 
einer bloß terminologischen abweichenden Fassung konnte eine Ab- 
weichung von auch nur dispositiven BechtssÜtzen wohl noch nicht 
erschlossen werden. Die Viehverstellung ist meist bloß pactum 
adiectum der Pacht, so läuft die Abrede des Florentinertextes mit 



0>iii' 
COßNfUUNIVERSir/ 



F. Preiiigke, Griechin, lie Papyrus der k. Bibliothek zu Str*ßl»urg % E. 1,2 303 

d6T |i£sftav.e mit. Hier aber ist der Vertrag selbständig und wenn- 
gleich die Form auf die iito^aot? weist, so fehlt es doch nicht an 
formalen auf das oavetov weisenden Kiementen. So '/.. 14 ff. rijv «iro- 

0OOCV T»lTjOOH*l. 

In allen Sammlungen laufen natürlich Fragmente mit unter, die 
wir ganz anders achten würden, wenn wir nicht durch so viele voll- 
ständige Fxemplare SCbOB verwöhnt wären. So z. 13. das Schuld- 
scheinfragment Xr. 33 (1. Jhd. n. C), worin der Gläubiger das (ield 
durch die Hank auszahlen läßt, ein bekannter Fall direkter Stellver- 
tretung bei der Darlehenshcgründung. Oder das Weinkauffragment 
Nr. 53 (132 n. C). wovon die Verpflichtung des Verkäufers erhalteu 
ist, den bestimmten Kaufpreis ävsKspirsoia«; (I. avr> firjpdeiia?) xa ! . 
s'jj/TjO'^XjoY'ac bezahlen zu wollen. Vielleicht liegt, wie Preisigke ver- 
mutet, ein Pränumerationskauf vor, aber die angeführten Worte be- 
deuten in juristischer Terminologie nichts anderes, als daß die Freis- 

furderung >fällig und liquid < sei. Nr. 54 (a° 153 4) beurkundet ein 
hübsches Getreidedepöt, der Depositar verpflichtet sich denn auch 
ganz korrekt, das Depot dein Deponenten dann zurückzustellen (Z. 11): 

Die Deutung des uns schon aus Xr. C, — 8 bekannten yöpo; tpo- 
£4tcov (diese Ztschr. a. a. 0. 319), den Preisigke schon damals nicht 
als Schafsteuer sondern eher als Leistung eines dauernden Zinses 
»für eine mit der Schafzucht in Verbindung stehende dauernde Lei- 
stung c zu erklären geneigt war, bestätigt sich in ihrer Richtigkeit 
durch Nr. "23 (um 305 n. C). Wir dürfen nunmehr darunter wohl 
mit Preisigke den Pachtsehilling eines Ilerdenpächters verstehen. 
DaG es sich dabei um Kisernvichkontrakt handeln kann, bedarf keiner 
weiteren Ausführung mehr. Wird der Zins, wie in unserm Falle 
nicht in Tierjungen, sondern in Geld entrichtet, so werden wir frei- 
lich romanistiscli von locatio conduetio irregularis, nicht — wie wir es 
im Falle Xr. 30 taten — von reinem Darlehen sprechen. 

Xr. 43 (a u 331) aus der konstantinischen Epoche enthält eine 
Ackerpacht in der bekannten Form der zum Vertrag gewordeneu 
Offerte. In unserem Exemplar ist die Verpäcliterin unterzeichnet. 
Sie hat den Vertrag durch ihren Ehemann abgeschlossen. Damit be- 
stätigt die Urkunde neuerdings die Zulässigkeit direkter Vertretung. 
Z. 21 heißt es dementsprechend ausdrücklich, daß die staatlichen Al»- 
gaben wahrend der Vertragsdauer die Landeigentümerin (die Ver- 
tretene) tragen werde. Der den Vertrag faktisch schließende Manu 
ist an Hechten und Pflichten nicht irgendwie beteiligt. Die Parteien 
sind Kölner. Die Krau Aurelia Rufina führt diu Titel einer tatuepo- 



,1 . O'igirnl frofti 

Iby^OOglC (0RNEU.M i.n: 



F. Preiiigke, Griechische Papvras der k. Bibliothek m Str*ßlmrg 1 E. 1,2 

der [liattont« mit. Hier aber ist der Vertrag selbständig und wenn- 
gleich die Form auf die u.[aÖM3i; weist, so fehlt es doch nicht an 
formalen auf (las Sivuov weisenden Klementen. So Z. 14 ff. tt,v ftgtf- 
3ot.v soerj'Mu.a; 

In allen Sammlungen laufen natürlich Fragmente mit unter, die 
wir ganz anders achten wurden, wenn wir nicht durch so viele voll- 
ständige Kxemplare schon verwöhnt waren. So z. B. das Schuhl- 
scheinfragment Nr. 33 (1. Jhd. n. C), worin der Gläubiger das (ield 
durch die Bank auszahlen läGt, ein bekannter Fall direkter Stellver- 
tretung bei der Darlehensbegründung. Oder das Weinkauffragment 
Nr. 53 (132 n. C), wovon die Verpflichtung des Verkäufers erhalten 
ist, den bestimmten Kaufpreis Ävirsf*&«oi*c (1. avto fctjpdtiezs) xat 
i-»pT,3;[).]o7{ac bezahlen zu wollen. Vielleicht Hegt, wie I'reisigke ver- 
mutet, ein Pränumerationskauf vor, aber die angeführten Worte be- 
deuten in juristischer Terminologie nichts anderes, als daG die Treis- 
forderung »fallig und liquid« sei. Nr. 54 (a° 153 4) beurkundet ein 
hübsches Oetreidedepöt, der Depositar verpflichtet sich denn auch 
ganz korrekt, das Depot dem Deponenten dann zurückzustellen (Z. 11): 
örTjVtxa iiv a : .p$. 

Die Deutung des uns schon aus Nr. fl — 8 bekannten fÖpOC tpo- 
ßittiiv (diese Ztschr. a.a.O. 311t). den I'reisigke schon damals nicht 
als Schafsteuer sondern eher als Leistung eines dauernden Zinses 
»für eine mit der Schafzucht in Verbindung stehende dauernde Lei- 
stung« zu erklären geneigt war, bestätigt sich in ihrer Richtigkeit 
durch Nr. JS (um 305 n. C). Wir dürfen nunmehr darunter wohl 
mit I'reisigke den Puchtschilling eines Herdenpächters verstellen. 
DaG es sich dabei um Kisernviehknntrakt handeln kann, bedarf keiner 
weiteren Ausrührung mehr. Wird der Zins, wie in unserm Falle 
nicht in Tierjungen, sondern in Geld entrichtet, so werden wir frei- 
lirh romanistiseh von locatio conduetio irregulaiis, nicht — wie wir es 
im Falle Nr. 30 taten — von reinem Darlehen sprechen. 

Nr. 43 i;t ' 331) aus der konstantinischen Kpoche enthält eine 
Ackerpacht in der bekannten Form der zum Vertrag gewordenen 
Offerte. In unserem Exemplar ist die Vorpäehteriu unterzeichnet. 
Sie hat den Vertrag durch ihren Khemann abgeschlossen. Damit be- 
stätigt die Urkunde neuerdings die Zulässigkeit direkter Vertretung. 
Z. 21 heiGt es dem entep rechend ausdrücklich, daG die staatlichen AIh 
gabeu wahrend der Vertragsdauer die Landeigentümern! (die Ver- 
tretene) tragen werde. Der den Vertrag faktisch schließende M;iiiu 
.in Un-hten und Pflichten nicht irgendwie beteiligt. Die Parteien 
Mild Kömer. Die Frau Aurelia Uutiua fulirt den Titel einer XaguepQ- 






■ ■ 

COßHELL UNWERSm* 



304 Gott. irel. Anx. 1909. Nr. 4 

tin) es clarissima, den ihr Mann entbehrt Was hierüber zu be- 
merken wäre, hat Preisigke (S. 154) bereit« gesagt. 

Nr. RS (151 n. C.) ist eine große Bankdarlehensurkunde mit hy- 
pothekarischer Sicherheit. Die technische Durchführung des Geschäfts, 
hei der außer Notariat und Bank auch die Buchbehörde beteiligt ist, 
schildert der Herausgeber in der ihm eigentümlichen genauen und 
anschaulichen Art. Bemerkenswert ist, worauf übrigens auch Prei- 
sigke (zu Z. 7) schon hingewiesen hat, das Mißverhältnis zwischen 
dem geringen Werte des Pfandobjekts und dem großen Werte der 
Schuld. Trotzdem sind eingehend alle Konsequenzen, die aus nicht 
rechtzeitiger Zahlung für die Pfandsache erwachsen, dargelegt Das 
Pfand soll sofort in das bücherliche und körperliche Eigentum der 
Gläubigerin übergehen. Die Garantie des IfißaSsfeiv erinnert an das 
pactum de ingrediendo, das sich bekanntlich schon aus einer Konsti- 
tution vom J. 205 nachweisen läßt. Näheres bei Mitteis, Reichsrecht 
■'...i ff. Es ist dem Pfände demgemäß Verfall seh arakter zugeschrieben. 
Aber wenn es auch entsprechend korrekt heißt (Z. V) övri tüv &f tiXo- 
uivuv, so kann doch nicht an reine Sachhaftung in dem Sinne ge- 
dacht sein, daß der Schuldner für den Minderwert des Pfands gegen- 
über der Schuldsumme nicht aufkommen müßte, er sich also durch 
Preisgabe des Pfands von der Haftung befreien könnt«. Daß das 
nicht der Sinn der Abrede ist, geht m. E. aus dem Z. 10 genannten 
xlvßuvo« izspl ri)v üso^xtjv hervor, in welchem Falle die Schuldnerin 
die ganze Schuld mit allen Akzessionen der Gläubigerin zu zahlen 
verspricht und hierfür ihr ganzes Vermögen einsetzt Preisigke 
übersetzt: >Wenn aber irgend eine Gefahr entsteht in Bezug auf 
diese Hypothek ganz oder teilweise in irgend welcher Art, so soll 
die Schuldnerin an die Gläubigerin — die Schuldsumme voll be- 
gleichen^ Die nächstliegende Gefahr für den Gläubiger, die ittpl 
tfjv üroÖ^x7]v entsteht, ist aber die Unzulänglichkeit derselben. Es 
wäre unverständlich, wenn bei der vorsichtigen keineswegs auf reine 
Sachhaftung nar der Hypothek hinauslaufenden Stilisierung gerade 
der nächstliegende Kall übersehen wäre, daß die Hypothek dem Gläu- 
biger als Haftungsobjekt nicht genügen könne. Auch diese Urkunde 
zeigt die mehrfach berührte, aber noch immer nicht sichergestellte 
Erscheinung, daß der Verpfänder von weiteren Verfügungen über die 
Pfnudsache abzustehen sich verpflichtet Für die Zusicherung der 
Verpfänderin die Hypothek von jeder Öffentlichen oder privaten In- 
anspruchnahme freihalten zu wollen (Z. 9: Bißatoötw 34 r t Seiavn[o]- 
uivT] TTjvSe rr ( v •»Äoftijxijv irdo^j ßsßauixjsi aitö zz Sijpoatotv xit t5[t]am- 
x*v xal ös[6] kAvtmv iirXwc), ließe sich vielleicht eine Erklärung 






COPHftl UNIVERSlTY 



F. Preuigke, Griechische Ptpynu der k. Bibliothek zn StraObarg 1. E. 1,2 s ■ "■ ". 

darin finden, daß Hypotheken mit Rangprivilegien, die im antiken 
Hypothekenrecht eine ebenso bedeutende als für den Realkredit be- 
denkliche Rolle spielten, nicht übernommen werden sollten. Aber 
warum soll die Verpfänderin, da die Hypothek doch dinglich wirkt (?). 
das Grundstück nicht veräußern und weiter verpfänden (^ iZioxu 
(rikf xnkttv (i7]84 itipote öjtoT({rsa&at)V Erklärlich wieder ist die ge- 
nerelle SchluGklausel (Z. 9 f.): (Hj^ ÄXXo n rc«pl atoje xaxoti/vitv 
löxtvavriov] toö[t}oic; Tpöit[<p jtijSsvi), worunter man ja irgend welche 
Machenschaften verstehen kann, um auch die dingliche Wirkung eines 
Rechts zu vereiteln. [Zu diesen Fragen vgl. nunmehr Koschnker, 
Ztschr. Sav.-St. Rom. A. 29, 42 f., Lewald, Rom. ägypt. Grundbuchs- 
recht (1909) und das dort S. 100' angekündigte Buch von Pappulius, 
'H ip-ipÄ^UÄTO« ättpiXtta. In der Korrektur beigefügt] 

Der nachjustinianischen Zeit gehört der Dienstboten vertrag Kr. 40 
(a° 569) an. Das Geschäft wird als u.io&»tixtj ^10X0710 bezeichnet. 
Insofern freilich der Lohn nicht nur in Geld, sondern — und zwar 
zum größten Teile — in Naturalien besteht, liegt nicht reine locatio 
conduetio operarum im römischen Sinne vor. Doch das macht keine 
Schwierigkeit der Erklärung und ist auch in der Zeit ausgedehnter 
Rückkehr zur Naturalwirtschaft nicht verwunderlich oder auffallend. 
Der Hervorhebung bedürfen aber einige andere Punkte. Zunächst 
heißt es von der Form des Vertrages, daß er abgeschlossen sei Ätd 
:<■.- xofoüoTjc (ua&wnx^c ff-tfpafou 6u.oXo-ftac; (Z. 12 f. 25). Das gibt 
Preisigke wieder mit »kraft des vorliegenden behördlich gebuchten 
Dienstvertrags«, ohne, soweit ich sehen kann, diese Uebersetzung be- 
sonders zu rechtfertigen. Daß eine (-prpafGc; 6u.oXofta nicht eine 
schlichte Schrifturkunde, wie sie Über jeden beliebigen Vertrag abge- 
faßt worden ist, bedeute, sondern daß trtP*?°s auf eine qualifizierte 
Schriftform hindeute, ist angesichts der Schriftlichkeit aller Verträge 
(vgl. auch Z. 51) wohl auch mir sehr wahrscheinlich. Auch ist es ja 
naheliegend, etwa an Eintragung in ein Dienstbotenregistcr oder dgl. 
zu denken. Wir denken auch an ein anderes engraphes Geschäft, 
den 74u.oc Inpayoc. und dessen Gegensatz (?) den fijioc Äfpayoc. 
Auch da scheint frrpafoc nicht >schriftlos< zu bedeuten. Doch sind 
diese Dinge zu unsicher, um etwa gar Analogieschlüsse zu wagen. 
Vgl. Wilcken, Archiv IV, 2G4. Mit dem Dienstbotenvertrag ist die 
Erklärung eines Bürgen verbunden. Die Haftung für die richtige 
Erfüllung des Vertrages ist durch des Schuldners und des Bürgen 
ganzes Vermögen gedeckt Es sei nicht vergessen, daß Z. 18 f. 

(t7F>M(i4voo %a\ äva?8^o^i[S]v[o'j] tö *p«So«ä[o]v x<xi v^v xdaav utortv 
xai wÄwnr) in schönster Form der Gegensatz zwischen der Schuld des 






[UUNIYER9TY 



flOfi Gott, gel- Am. 1909. Nr. 4 

Schuldners — der Übrigens wie bemerkt auch seinerseits haftet — 
und dem Einstehen des Bürgen für diese Schuld, also die Antithese 
Schuld und Haftung, die meist auch zur Synthese wird, zum Aus- 
drucke gebracht ist. Ich erinnere da etwa an die entsprechenden 
doutschreehtlichen Ausfühmngen bei Puntschart, Schuldvertrag und 
Treugelöbnis (Leipzig 18<)fi). [Jetzt J. Partsch, Griech. Bürgschaftsr. I 
(1009).] Außer der genannten Doppelhaftung ist für den Fall des 
Vertragsbruchs und zwar anscheinend von jeder Seite eine gleich 
große Konventionalstrafe festgesetzt. Der Vertrag bietet aber auch 
besonderes wirtschnftsgeschichtliches Interesse, indem er uns die 
Stellung eines Dienstboten in jener Zeit vor Augen führt. Es ist 
dies Aurclius Kollutbos, ein Freier — wie auch sein Bürge es aus- 
drücklich (Z. 28 f. : xal t^c aütoü £Xs*><>ips(*c) bezeugt — , vielleicht 
sogar ein gewesener Ratsherr (S. 13ü ad lin. 10), der sich, wohl aus 
alter, aber verarmter Bürgerfamilie stammend (S. 137), als ?«u.iXiApioc 
xatiiooXoc irat« (Z. 24) bezeichnet. Preisigke gibt diese Wendung 
mit »Hausbediensteter in fester Stellung eines Haussklaven« wieder, 
bemerkt aber gleichwohl, daß der Ausdruck nicht >harte Sklaven- 
schaft oder Knechtschaft in sich schließe*. Es handelt sich offenbar 
um eines jener Zwitterverhaltnisse, in denen die juristische Formel 
zwar Freiheit gewährt, tatsächlich aber ein Zustand geschaffen wird, 
in dem es bei einiger Absicht des Dienstherrn gelingt, bald ein skla- 
vereiähnliches Verhältnis herbeizuführen. Man denke nur an den 
Fall der Vertragsverletzung. Wie aus dem Bauern ein Leibeigener, 
um an eine bekannte Parallele zu erinnern, konnte aus dem freien 
Dienstboten ein Unfreier werden. 

Der Erbteil ungs vertrag dreier Geschwister Nr. 23 (289 n. C.) 
betrifft ein den Kindern als den Repräsentanten ihrer vorverstorbenen 
Mutter zugefallenes Erbpachtsgut. Das Grundstück ist unveräußer- 
liches staatliches Domanialland. Der Erblasser, vielleicht ein Onkel 
der Kinder, war Erbpächter gewesen und ohne Hinterlassung einer 
Deszendenz, sowie ohne Testament verstorben. So kamen die drei 
Kinder zur gesetzlichen Erbfolge. Zu ideellem Drittel gemeinsam 
bleiben sollen einige Straucher, ein Bade Wasserbecken und eine Zi- 
sterne. Die Teilung ist durchs Los erfolgt Die Urkunde wird Gfach 
ausgefertigt. Jeder erhält zwei Exemplare und die Kontrahenten er- 
klären sich mit der Zulässigkeit der e5T]|ioaitooic ohne weiteres einver- 
standen. Die Urkunde ist damit eine nicht gleichgültige Quelle Tür 
die Frage nach dem ägyptischen Arcliivwesen geworden , worüber 
denn auch Preisigke S. 108 f. bandelt, und das Koschaker in seinen 
Bchüntm Aufsätzen über den Archidikastes (Ztschr. d. Snvigny - Stift. 






CÜßNfUUNfVtRSirf 



F. PreUigke, GriechUche Papyrns der k. Bibliothek eu StraBburg i. E. 1,2 807 

Rom. A. Bd. 28) zum Gegenstand eingehender Untersuchungen ge- 
macht hat Wahrend ich diese Zeilen schreibe liegt mir leider die 
für Bd. 29 versprochene ex professo Abhandlung über die 8Y|U.oo£<ootc 
(28, 254 unter V) noch nicht vor. [Jetzt erschienen : 29, 1 ff. und teil- 
weise von Preieigke abweichend, vgl. S. 7', 8 1 u. ö.J Auf Mittels' 
Ausführungen, die in der gebotenen Kürze eines Anhangs zum römi- 
schen Urkundenwesen von den gräko- ägyptischen Urkunden und 
auch von der Registrierung handeln , sei auch an dieser Stelle 
nachdrücklich hingewiesen (Römisches Privatrecht 1, 307 ff. , insbes. 
313 f.). 

2. Prozeßakten. Von ihnen ist nur Nr. 41 hervorzuheben, 
ein Erbstreit aus d. J. 250 n. C. Der Papyrus ergänzt P. Lips. 1 32, 
über den ich bereits in dieser Ztschr. 1007, 301 f. berichtet habe. 
Durch den Straßburger Text ist wohl die Vorgeschichte des Falls 
klarer geworden, aber vom Prozeßtatbestande selbst kann ich das- 
selbe nicht behaupten. Wir wissen, daß es sich um einen Erbstreit 
handelt Heron, der um 226, alBO nach der Konstitution Caracallas, 
gestorben ist, hatte ein römisches Testament gemacht, worin er seine 
Tochter Aurelia Aretus zu M /n, seinen Adoptivsohn M. Aurelius Se- 
renes zu Hn zu Erben eingesetzt hatte. Vgl. dazu Lips. 110, wo 
sich Aretus als Erbin auf eben dieses Testament beruft; zur Unzial- 
rechnung vgl. Mitteis, Lips. S. 43 zu Z. 15. Jetzt erfahren wir aus 
der Straßburger Urkunde, daß das keino reine Erbschaft war, son- 
dern daß der Erblasser testamentarisch verfügt hatte, Aretus müsse 
der Tochter des Serenus, Demetria, bei ihrer Verheiratung 6 -n der 
Erbschaft herausgeben, oder ihr zwei Talente bezahlen. Damit ist 
ein in die Form eines dies incertus an incertus quando gekleidetes 
suspensiv bedingtes Vermächtnis für die Adoptivenkelin geschaffen. 
Das Vermächtnis erstreckt sich zwar auf eine Nachlaßquote, aber die 
Quote ist von vornherein auf zwei Talente taxiert und das Wahl- 
recht nach allem dem Belasteten eingeräumt Bei bedingten Ver- 
mächtnissen hat der Vermächtnisnehmer bekanntlich das Recht, vom 
Beschwerten Sicherung mit Bürgschaftsstellung zu fordern. Hier hat 
nun der Erblasser selbst eine eigentümliche Barkaution angeordnet, 
wonach die ganzen zwei Talente beim Sequester (xotvöc (uoalrrjc) 
Kolluthos deponiert werden mußten. Die cautio legatorum servan- 
dorum causa ist im vorliegenden Fall durch die stärkere Verfügung 
des Erblassers gegenstandslos geworden, aber die Anordnung dieser 
Barkaution ist an sich immerhin interessant (vgl. Windscheid-Kipp, 
Pandekten * III 646 '). Um diese Sequestration dreht sich der Streit 
Kolluthos selbst lebt nicht mehr und Beine Erben machen offenbar 
der Herausgabe des Depositums Schwierigkeiten. Aber im einzelnen 

«.in. *•!. Au. IM. Hr. 1 22 






■ 
CORKEli UNIVERSiTY 



308 Gott gol. Am. 1909. Nr. 4 

ist die Sache nicht klarer geworden. Für das lUTaft&öveu habe ich 
a. a. 0. eine Deutung versucht, die Preisigke in etwas anderem Sinne 
erweitert hat. Aber die schon damals sehr hypothetisch gegebene 
Erklärung befriedigt mich jetzt nicht mehr, ohne daß ich eine wahr- 
scheinlichere Deutung beizubringen vermöchte. Die Crux der Sache 
bleibt das von Sarapion verlesene Schriftstück (Z. 45 — 48). Ein von 
der* Deponentin ausgestellter Depotschein kann doch gegen den De- 
positar nicht beweisen und dieser erklärt, nicht mehr als ein Pare 
der Erklärung der Demctria erhalten zu haben. Darf das mit Prei- 
sigke (S. 143) als > Empfangsbestätigung < des Kolluthos gedeutet 
werden? So sehr das passen würde, so scheute ich doch schon a.a.O. 
vor dieser Erklärung und kann sie auch jetzt noch nicht im Sinne 
Preisigkes aufnehmen. [A. M. jetzt Mitteis, Ztschr. Sav.-St. 29, 
4G5/8.] Nur in die Parteienrollcn ist einige Klarheit gekommen, in- 
sofern als wir auf der einen Seite Demetria allein und auf der an- 
deren die Erben des Sequesters und Aretus stehen sehen und daß, 
wie ich bereits (S. 302) vermutete, Ammonios und Sarapion Anwälte 
der Demetria, Origenes und der neu hinzugekommene Antoninus An- 
wälte der Gegenpartei sind (so auch Preisigke S. 143). 

3. Verwaltungsakten. Ich fasse da die anderen Papyri 
unter einer Gesamt Übe rech rift zusammen, der ich natürlich keine ju- 
ristisch-technische Bedeutung beimesse. Die Urkunden bieten mehr 
Ausbeute fUr die Wirtschafts- als für die Rechtsgeschichte. Nr. 24 
(118 n. C.) ist eine vom Guts- oder Herdeninspektor, womit Preisigke 
das Wort sotttrfv hier charakteristisch wiedergibt, verfaGte Vieh- 
bestandsliste eines größeren Gutes; Nr. 25 (3. Jhd.) ein Auftrag von 
städtischen Beamten, als den Organen der Stadt, an Pächter städti- 
schen Grundes, einen Teil des Naturalzinses an die Dekaproten, staat- 
liche Organe, zu bezahlen. Es bändelt sich, wie Preisigke bemerkt, 
um eine von der Stadt an den Staat zu entrichtende Getreideabgabe, 
Die juristische Konstruktion ist klar. Nr. 31 (2. ; 3. Jhd.) deutet Prei- 
sigke als Gebäudestcuorliste. Eine >Grenzbogehung< (^ toü 6pio[to6 
Äopsia) hat ein Steuerplus von 20 Drachmen eingetragen: eine hübsche 
Illustration der behördlichen Kontrolle eigener Angaben der Steuer- 
pflichtigen. Die xcct' olxiav äxofpa^T) Nr. 42 (a° 310) enthält nur An- 
gaben Über die 9 männlichen Hausbewohner. Sie ist gerichtet nn 
den censitor Ulpius Alexander, der auch sein lateinisches >subscr(ipsi)€ 
unter die Eingabe setzt. Um die Wahrheit seiner Eingabe zu be- 
teuern, schwört deren Verfasser im Kontraktkörper bei allen Göttern 
und bei der Tyche und Nike der Kaiser (Z. 17: xal 8u.vou.ee dsoöc 
Sxfmac xoU c6vnv xal vhup» twv SfiOitotüv i^&v tAv ävtxtftwv ßcmXitov), 
wiilirend er in seiner Unterschrift kürzer sagt: 5u.aoa ftn6c änavta; 



■ 

rftSJTY 



F. Preüigke, Griecbiiche Papyrui der k. Bibliothek zo Straöburg L E. 1, 2 509 

xal töv ftrtov opxov. Danach ist — wenigstens hier — gerade der 
Kaisereid als dsloc 5pxo« bezeichnet. In Nr. 34, 16 ff. (s.u.) wird 
außer bei der Tyche des Kaisers Coramodus noch geschworen (Z. 18): 
... [toytjv xol tövj dsöv (U7t[3]tov 'OfoJeipavtlvoGv, d. i. beim ver- 
götterten Antinoos. S. dazu Ithoden, Realenzykl. s. v. Antinoos und 
Preisigke 126. Neben die zeitlichen treten immer neue örtliche Ver- 
schiedenheiten der Eidesformeln. Der Sitologenbericht Nr. 45 (a°312J 
ist deshalb von besonderem rechtshistorischen Interesse, weil als 
stadtischer Eigentümer in Theadelphia ganz parallel zu einer Frau 
Rufina, die an erster Stelle steht, an zweiter Stelle das xit(tdxtov) 
MnoxooXitvoo begegnet. Wir kannten das mttdxiov schon aus Kir. 1 18, 
konnten aber zu keiner befriedigenden Deutung kommen. Jetzt er- 
klärt es Preisigke als > eine Ackerbau gesell schaft, die Eigenacker oder 
Pachtacker besitzt, wobei jedes Mitglied ein bestimmtes Stück Land 
auf seinen Namen von der Gesellschaft zur Bewirtschaftung zuge- 
wiesen erhalte (S. 158). Wenn Preisigke zugleich das mttdxiov als 
juristische Person qualifiziert, so wird seit Mitteis' Forschungen (Ko- 
misches Privatrecht 1342 ff.) aus der Tatsache dagegen kein aprioristi- 
seber Einwand erhoben werden, daß das mttdxiov nach innen zu ge- 
nossenschaftlich organisiert ist. Eine geplante Untersuchung über die 
jusistischen Personen und Gesellschaftsformen im Papyrusrecht wird 
bereits über ein größeres Material für das öffentliche und für das 
Privatrecht verfügen können und vielleicht manche auch für die rö- 
mischen analogen Fragen willkommene Ausbeute bringen, wie wir 
denn für das griechische Recht durch Ziebarths Arbeiten schon er- 
freulich unterrichtet sind (Das griechische Vereinswesen, Leipzig 
189G; dazu Neue Jahrbücher XIII [1904] 566 ff. und Die Stiftung 
nach griechischem Recht, Ztschr. f. vgl. Rechtswiss. XVI, 249 ff.). 

Nr. 34 (a° 180—192), eine Hauskaufsanzeige, gibt dem Heraus- 
geber Anlaß, die Agenden der ßif&to&ijxi] s-pmjoswv nochmals ein- 
gehend zu behandeln (S. 123 ff.). Es wird uns da der Vorgang beim 
Verkauf sowohl als bei der Geschäftsgebahrung der Register behörden 
Tor Augen gestellt. Dabei sehen wir von neuem die großen Vorteile, 
welche dem Verf. für die Erklärung des antiken Aktenwesons seine 
Bekanntschaft mit dem modernen bietet, die Bedeutung fachmännischer 
Kenntnisse für die Behandlung der Urkunden des Altertums. Ich 
meine da insbesondere das über die Fachwerke der Si|&iolhjx7] «fxr^- 
oewv (S. 123 f. sub 4) Ausgeführte. Das Geschäft kommt, wie aus 
der Beurkundung der ßißXioföXaxK hervorgeht (Z. 25 f.) zu Stande: 
xpMT0xpa£tac ^uXaooofiivTjc ttj> f tOaif xal :<j> xoX]itix<i> Xdf((|0 t[w]v 
'Avtivotttv xat otc £XX«c äiov forty. Damit wird die Protopraxie 
nicht bloß dem Fiskus, sondern auch der Gcraeindekasse von Anti- 

22* 






. 



810 Gott Kd. Am. 1909. Nr. 4 

noupolis und allen übrigen Berechtigten gewahrt. Ueber die Bedeu- 
tung der Protopraxie besitzen wir nunmehr die ausführlichen Darle- 
gungen von Mitteis, Rom. Privatr. I 371— 4. Soll eine so ausgedehnte 
Protopraxie, wie sie in unserer Urkunde normiert ist, nicht eher auf 
ein Konkursprivileg zu beziehen sein (vgl. Mitteis 371 "), als auf die 
von Mitteis entwickelte regelmäßigere Bedeutung eines Beschlags- 
pfandrechts? Mitteis* Ausführungen lassen in unserem Falle beide 
Deutungen zu. Unter den übrigen Berechtigten, die neben Staats- 
und Stadtkasse den Anspruch haben sollen, kommen als wohl eine 
der bedeutendsten privilegierten Korderungen die der Frauen wegen 
ihrer jrpoixsc in Betracht (BGU JU 970, Preisigke S. 126, Mitteis 
S. 371). [S. jetzt zur Urkunde Lewald, a. a. 0-, worüber an anderer 
Stelle, und Koschaker, a. a. 0. S. 7 1 .] 

Von Interesse sind unter den Verwaltungsakten schließlich die 
Gestellungsbürgschaften Nr. 46—51 , sämtlich aus dein Jahre 660 
n. C, worin sich Bürgen in die Hand des Oberamtsdieners für ge- 
sichelte Fleischvcrsorgung der Stadt einzustehen verpflichten. Der 
Obernmtsdiener ist als Organ der Behörde bezeichnet (46, 6 f.: t$ 
Bmuotq »7op4 ^( l °0 ao " 4>tXiJfi|nuvoc öp^tu[jrrjp4t(oo)] pAjvnfvoÄiov nö- 
Xsw;), ebenso nur mit einer Lücke von etwa 18 Buchstaben vor 
'AvTivoiwv 47, 6 f.; 47, 32 f.: tu 8r,itoalip Xdftji 5i(i) ooö <J>. u. s. w. wie 
46, 6 f.; ebenso 48,4; 49, 3 f.; 51,1t), Sollte der Gewerbsmann 
(Metzger) flüchtig werden, so verspricht der Bürge seine Ergreifung 
und Ablieferung an die Behörde kv Sr^ooEtp *6xy, d. i. wie Preisigke 
(S. 164) richtig bemerkt, >in einer der Behörde für dienstliche Zwecke 
zur Verfügung stehenden Baulichkeit, sodaß der Behörde keine 
Mühen und Weiterungen erwachsene Ausgeschlossen ist Gestellung 
an geheiligtem Orte oder zu geheiligter Zeit, denn sonst wäre die 
Behörde durch den religiösen Schutz in der Durchführung ihrer 
Aktion behindert Da wir in der christlichen Aera stehen, so sind 
unter errtac oder -■■-:■,.; xupiaxt^ ij £XXyjc inpdxtoo fyiipac die Sonn- 
und Feiertage zu verstehen, während mit ixtöc aitmv «pipöXcov xal 
Öeitov yapaxnjpwv die Kirchen und ihre befriedete Umgebung, sowie 
nach Preisigkes plausibler Annahme die auf den Straßen aufgestellten 
Heiligenbilder gemeint sein werden. Freilich wird auch in der christ- 
lichen Zeit nicht ohne weiteres jede auch nur private Aufstellung 
eines Heiligenbildes schon Asylschutz gewährt haben, sondern ähnlich 
den uns bekannten Vorschriften der heidnischen Epoche erst staat- 
liche oder doch kirchliche Genehmigung der Errichtung einer Asyl- 
stätte, bezw. Verleihung des Asylrechts. Ueber dies uns schon wohl 
bekannte Asylrecht handelt Preisigke ebenso eingehend als zuverlässig 
(S. 104 f.). Für den Fall der Flucht uud Nichtgestellung des Ge- 



■ 

.-OKKflUlNIVfRSlTY 



F. Preisigke, Griechische Papyrt» der k. Billiothok zu Straßburg i. E. 1,2 311 

werbsmanns verpflichtet sich der BUrgc zur Zahlung einer Konven- 
tionalstrafe. Daß eine Bolche Bürgenhaftung nicht Bürgschaft im ge- 
wohnten privatrechtlichen Sinne ist, braucht nicht des näheren aus- 
geführt zu werden. Solche Verbindlichkeit, wie sie in unseren Pa- 
pyri geschildert ist, zu übernehmen war gewiß nicht angenehm, zumal 
irgend ein Vorteil für den Bürgen nicht ersichtlich ist. Es wäre 
höchstens möglich, daß zur Fleisch Versorgung nur der zugelassen 
würde, der einen Bürgen beistellte und so sich mehrere zu einem 
Kompagniegeschäft zusammentaten, also der Bürge an dem Gewinn 
des Geschäfts partizipierte. Aber wahrscheinlicher dürfte die Ver- 
pflichtung liturgischer Art gewesen sein. Man ließ sich an der jeden- 
falls auch nicht fehlenden eigenen Verpflichtung des Gewerbsmannes 
zur ordentlichen Verproviantierung nicht genügen, sondern forderte 
noch weitere Haftung. Wir erinnern uns an den Eid des Eierhänd- 
lera Aurelius Nilus (Oxy. 183; 327 n. C), der anscheinend noch 
keinen Burgen für seinen gewissenhaften Eierhandel brauchte. Immer 
mehr versagt das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte, immer we- 
niger gleichen sich Angebot und Nachfrage zur Befriedigung von 
Konsumenten und Produzenten selber aus. Und die Folge ist der 
Versuch staatlichen Zwanges da, wo wir ihn lieber vermissen 
würden. 

4. Varia. In der Sammlung finden wir noch Briefe. Einige 
davon, Nr. 32 (261 n. C), 26 (4. Jhd.), 35 (4. 5. Jhd.) betreffen zwar 
Geschäftsangelegenheiten, bieten aber juristisch wenig Bemerkens- 
wertes. Der Schreiber von Nr. 35 hat uns obendrein das Verständnis 
durch sein schlechtes Griechisch genug erschwert Preisigke hat auch 
auf eine Uebersetzung verzichtet. 36, 37, 38 sind private Fnmilien- 
briefe, nur 37 gut erhalten mit der Anzeige der glücklichen Ankunft 
in einem Hafen, 36 ein Stück eines lateinischen Briefes, von 38 der 
Inhalt verstümmelt, alle drei aus dem 2. und 3. Jhd. n. C. Der 
Zauberpapynis aus arabischer Zeit Nr. 30 (ähnlich 39A) ist der 
von Preisigke deutlich beschriebenen und durch zwei Bilder illu- 
strierten Faltung und Siegelung sowie des verwendeten Flickpapiers 
wegen von allgemein papyrologischem Interesse. 

Preisigkes Publikation bedarf keines Lobspruches mehr. Wir 
freuen uns des Gebotenen und freuen uns auf das Versprochene. 

Heidelberg Leopold Wenger 






COBHEU UNNERSlTY 



»12 Gütt. gel. Aoz. UNJ0. Nr -1 



Acgyptischo Urkunden aus den Kgl. Museen in Berlin. Q riechiirlic 
Urkunden. Herausgegeben von der Generalver waltung. Sonderheft. Klo- 
p liantioe- P apy ri. Bearbeite! von O. Kubeuohn mit Beitragen von IV. 
äcliubtrt und W. Spiegel berj. Mit 8 Lichtdruck uf ein. Berlin. Weiduiann- 
scho lluchhandlung. 1007. VII und 92 S. Mk, 6. 

Aus der bekannten Sammlung der Berliner Griechischen Ur- 
kunden, deren autographieite Texte eine uns schon lange lieb ge- 
wordene, von verschiedenen Gelehrten besorgte Quellenpublikation 
darbieten, wird im vorstehenden Heft >eine nach Inhalt, Zeit und 
Kundumstanden zusammengehörige Gruppe griechischer Urkunden« 
als Sonderheft in Buchform mit Kommentar veröffentlicht Die Ur- 
kunden sind, wie der Herausgeber im Vorwort bemerkt, bei Aus- 
grabungen in Elephantine im Februar l'JOG gefunden worden. Spie- 
gclberg, für die demotischen Texte, Schubart, für einige griechische 
Urkunden, und B. Keil haben bei Veröffentlichung und Erläuterung 
mitgetan. Das Vorwort dankt ihneu und noch dem treuen Helfer bei 
zwei Ausgrabungskampagnen Karl Herold. 

In der Einleitung bietet uns Rubensohn zunächst (S. 1—4) eine 
Beschreibung der Oertüchkeiten, der Stadt Elephantine am Südende 
der gleichnamigen Insel. Es werden in anschaulicher Weise die Hin- 
dernisse der Aufdeckung uns vor Augen geführt, die Zerstörung der 
Ruinen der Antike für Neubauten, die Wirtschaft der Scbbabgriiber, 
die Aufführung englischer Dienstgebäude und arabischer Friedhöfe — 
lauter gelegentliche Ausschließ uugsgründe für Grabungen. Die durch- 
forschten Gebiete zeigen übereinander gelegene Häuser, oft 4 bis 
j Schichten, von der ptolemäischen bis zur koptischen Zeit. Die 
Häuser waren so, wie sie noch heute sind, höchst primitiv, ohne 
Fenster und nur selten mit einem Türverschluß. Für den, der auf 
den Schultern seines Vorgängers baut, wird dessen Wohnraum zum 
Keller; nicht einmal eine Treppe ist notwendig, es kann auch eine 
Leiter genügen, um ins Untergeschoß zu gelangen. 

Jeder der beiden Funde, von denen in unserem Hefte berichtet 
wird, besteht aus Papyri, die in je einem Topfe beisammen lagen : 
eine Erzählung, bei der wir uns sofort lebhaft alter Papyrusfundgc- 
schichten erinnern (vgl. S. 8'). 

I. Fund. Daran schließt sieh (S. 5—8) eine eingehende Erör- 
terung zunächst des Aeußeren der im ersten Fund zusammengefaßten 
5 Papyri, eine Beschreibung, die uns eine klare Vorstellung von Fal- 
tung und Siegelung der Urkunden gewährt und die durch Abbildungen 
im Text und Lichtdrucke auf Tafeln vortrefflich ergänzt wird (S. 5— 
8). Eine Tafel zeigt uns die kunsthistorisch hochinteressanten Siegel- 






■ 

COfiKEti UNNERSlTY 



Klcphantinc-Papyri von O. Rubensohn 313 

abdrucke, welche, 35 an der Zahl, S. 10—17 beschrieben sind. 4 Pa- 
pyri des ersten Fundes sind in einem Tacket zusammengefaßt ge- 
wesen, der 5. stak im Topfe neben dein Tacket (S. 5). Inhaltlich 
sind diese 5 Vertrüge: ein Ehevertrag (811/0 v. C.), eine letztwillige 
Vertilgung (285/4 v. C), zwei Hetären vertrüge (284/3 v. C.) und eine 
Erbschaftsabrechnung aus demselben Jahre. Wir wollen diese Ur- 
kunden nun etwas naher betrachten. 

Gleich der Ehevertrag Nr. 1 ist schon durch sein Alter besonders 
bemerkenswert. Er ist der älteste der bisher bekannt gewordenen 
Papyri und es berührt uns ganz eigenartig, wenn wir lesen: Im 
7. Jahre der Königsherrschaft des Alexander, des Sohnes Alexanders 
(d. G.). Deber das Datum handelt Rubensohn (S. IH). Der Vertrag 
ist in doppelter Ausfertigung hergestellt, die eine Skriptur wird als 
exterior, die andere als interior benutzt (vgl. S. 6 f.). Parteien und 
Zeugen sind Griecheu. Wir haben, worauf schon Rubensohn hin- 
weist, ein rein griechisches Dokument vor uns. Auch die Sprache 
ist > durchaus im Tenor der rein hellenischen Stein in Schriften ge- 
halten (S. 19). Außerdem ist aber der Papyrus tadellos erhalten 
von Anfang bis zu Ende: Grunde genug, um ihm — was heute schon 
eine Seltenheit bedeutet — einen hervorragenden Platz unter den 
Urkunden einzuräumen. Interessant ist speziell der Vergleich mit 
anderen ptolemäischeu Ehev eil ragen, mit dem von Wücken aus drei 
Fragmenten (P. Gen. 21 + I'. Oxford + P. .München) zusammenge- 
stellten Hei rate vertrag aus dem 2. Jhd. v. C. (Aren. III, 387 ff.) und 
mit Teb. 104 (92 v. C.)i vgl. auch BGU IV 1050—1052 (Zeit des 
Augustus). Leider hat es der Herausgeber hier und sonst unter- 
lassen, dem griechischen Texte eine vollständige deutsche Ueber- 
setzung beizugeben. Wenn auch der den Urkunden beigeschlossene 
Kommentar den Leser hinlänglich unterrichtet, so sind wir doch schon 
alles gewöhnt: Edition mit kritischem Apparat, Kommentar und Ucber- 
setzung. Ich möchte der gedachten Bedeutung des Papyrus am besten 
mit dein Versuch einer l'ebersctzungsprobc gerecht werden: 

>Im 7. Jahre der Köiügsherrschaft des Alexander, des Sohnes des 
Alexander, im 14. Jahre der Satrapie des Ptolemaios, im Monate 
Dios. Ehevertrag des Herakleides und der Demetria. Es nimmt 
Hcmkleides die Demetria aus Kos, die vollbürtige Tochter zur Trau 
von ihrem Vater Leptines aus Kos und der Mutter Philotis, als Freier 
die Inic, welche an Kleiüer und Sehmuck 1000 Drachmen mitbringt; 
88 soll aber Herakleides der Demetria alles gewähren, was eint r 
freien I'rau gebührt; wir sollen aber in Uebereinstimmung dort leben, 
wo es nach gemeinsamer Beratung dem Leptines und Herakleides am 
besten dünkt. Wenn aber Demetria auf irgend einer ihrem Manne 



■ s K CORNEU. UNIVERSar 



Elephantinc-Papyri von 0. Rubcosobn 9 IS 

alidrucke, welche, 35 an der Zahl, S. 10—17 beschrieben sind. 4 Pa- 
pyri des ersten Fundes sind in einem Packet zusammengefaßt ge- 
wesen, der 5. stak im Topfe neben dem Packet (S. 5). Inhaltlich 
sind diese 5 Vertrage: ein Ehevertrag (311,0 v. C), eine lctztwillige 
Verfügung (385/4 v. C), zwei Hetären vertrage (2SJ/3 v. C.) uud eine 
Erbschaftsabrechnung aus demselben Jahre. Wir wollen diese Ur- 
kunden nun etwas naher betrachten. 

Gleich der Ehevertrag Nr. 1 ist schon durch seiu Alter besonders 
^merkenswert. Er ist der älteste der bisher bekannt gewordenen 
Papyri und es berührt uns ganz eigenartig, wenn wir lesen: Im 
7. Jahre der Künigsherrschaft des Alexander, des Sohnes Alexanders 
(d. ü.). Ueber das Datum handelt Uubensohn (S. Iö). Der Vertrau 
ist in doppelter Ausfertigung hergestellt, die eine Skriptur wird als 
exterior, die andere als interior benützt (vgl. S. 6 f.). Parteien und 
Zeugen sind Griechen. Wir haben, worauf schon Itubeusohn hin- 
weist, ein rein griechisches Dokument vor uns. Auch die Sprache 
ist >durchaus im Tenor der rein hellenischen Steininschriften ge- 
halten* (S. 19). Außerdem ist aber der Papyrus tadellos erhalten 
von Anfang bis zu Ende: Gründe genug, um ihm — was heute schon 
eine Seltenheit bedeutet — einen hervorragenden Platz unter den 
Urkunden einzuräumen. Interessant ist speziell der Vergleich mit 
amleren ptolemaischen Ellevertragen, mit dem von Wilcken aus drei 
Fragmenten (P. Gen. 21 + P. Oxford + P. München) zusammenge- 
stellten Heirats vertrag aus dem 2. Jhd. v. C. (Areh. III, 387 ff.) und 
mit Tcb. 104 (92 v. C); vgl. auch ItUU IV 1050—1032 (Zeit des 
Augustus). Leider hat es der Herausgeber hier und sonst unter- 
lassen, dem griechischen Texte eine vollständige deutsche Ueber- 
«euung beizugeben. Wenn auch der den Urkunden beigeschlossene 
Kommentar den Leser hinlänglich unterrichtet, so sind wir doch schon 
alles gewöhnt: Edition mit kritischem Apparat, Kommentar und Ueber- 
seUung. Ich möchte der gedachten Bedeutung des Papyrus am besten 
mit dein Versuch einer Uebersetzungs probe gerecht werden: 

>Im 7. Jahre der Künigsbrrrsrlutt des Alexander, des Sobnefl des 
Alexander, im 14. Jahre der Satrapie des PtotaaUHOS, im Monate 
Mdft. Ehe vertrag des Heraklcides und der Deinetria. Es nimmt 
Hirukloidct die Iieinetria aus Kos, die vollbürtige Tochter zur Frau 
ton ihn m Vater Leptines aus Kos uud der Matter Philotis, als Freier 
Al Freie, welche an Kleider und Schmuck louo Drachmen mitbringt; 
es soll alier Herakleidrs der l'enielria alles cuwiihreii, was einer 
■ « ieu Frau gfbührt ; wir snilen aber in UeberafottimniaBfl, dorl leben, 
«ii en nach gemrinsamer Beratung 'hui I.eptines und Herakleides am 
dünkt. Wenn aber Deinetria auf irgend einer ihrem Manne 



föftHFIi 1INNFKI 



COMtELL UN(VERS»tY 



ZU Gott. gel. Am. 11WJ. Nr. 4 

llerakleides zur Schande gereichen Jon schlechten Tat betroffen wird, 
so soll sie alles dessen beraubt sein, was sie mitgebracht hat; cssoll 
aber llerakleides seine Beschuldigungen gegen Dciuetria vor drei 
Männern beweisen, die beide Teile gemeinsam (zu diesem Schieds- 
amte) ausersehen. Dem llerakleides aber soll es nicht gestattet sein, 
ein andere Frau zur Verhöhnung der Dcmetha ins Haus zu führen 
oder Kinder aus einer anderen Frau zu zeugen oder unter irgend 
einem Vorwund der Demetria Schlechtes zuzufügen. Sollte er aber 
auf einer solchen Tat betroffen werden und Demetria vor dem ge- 
meinsam bestellten Dreimännergerichte das beweisen, so soll llera- 
kleides der Demetria die von ihr eingebrachte Mitgift im Betrage 
von 10(10 Drachmen übergeben und dazu noch 1000 Drachmen in 
alexandrinischer Silberwährung zahlen. Die Exekution soll aber wie 
auf Grund eines gesetzmäßig beendeten Itechtstreita der Demetria 
und ihren Rechtsnachfolgern gegen Herakleides selbst und gegen 
dessen ganzes festes und schwimmendes Vermögen zustehen. Diese 
Urkunde aber soll überall so giltig sein, als ob dort der Vertrag ab- 
geschlossen worden wäre, wo immer sie Herakleides gegen Demetria 
oder Demetria und ihre Rechtsnachfolger gegen llerakleides zur 
Exekution produzieren. Herakleides und Demetria sollen sowohl in 
der Aufbewahrung ihrer eigenen Urkunden als auch in der Produ- 
zieniiig derselben gegen einander vollkommen selbstherrlich vorgehen 
können. Zeugen sind Kleon aus üela, Autikrates aus Tcmnos, Lysis 
aus Temnos, Dionysios aus Teninos, An'stomachos aus Kyrene und 
Aristodikos aus Kos<. 

Der Heirats vert rag wird zwischen dem Manne und den Eltern 
der Braut geschlossen, auch der eheliche Wohnsitz, der — es bandelt 
sich um Süldner — noch nicht fixiert ist, soll im Einverständnis von 
Mann und Schwiegervater bestimmt werden. Kubensohn bemerkt, das 
Charakteristische des Uebergangs der Braut >aus den Händen des 
Vaters in die des Gattenc, aber vielleicht noch wichtiger ist die 
Gleichstellung der Mutter der Braut mit deren Vater: aus den Händen 
der Eltern geht die Braut in die des Mannes Über. Wiederholt 
wird die Freiheit und Ebenbürtigkeit der Braut in der künftigen Ehe 
betont, wohl stimmend zu dem eben über ihre Mutter Gesagten und 
wohl notwendig zu betonen gegenüber anderen Verhältnissen rein 
sexueller Xatur (vgl. unten Nr. 3 und 4). Ehe Verletzungen, mag sich 
ihrer der Mann oder die Frau schuldig machen, führen zur Schei- 
dung, wobei sehr bemerkt werden inuÜ, daß als Instanz ein von 
beiden Parteien bestimmtes Dreimännergericht, also ein privates 
Schiedsgericht vorgesehen ist; vermutlich wohl so, daß jede Partei 
einen Schiedsrichter namhaft macht, und diese beiden dann den 






COßNEU. UNIVERSITT 



Elcphuitine-Papyri von 0. Robcoiohn 315 

Dritten wählen. Das Urteil dieses Schiedsgerichts ober statten die 
Parteien mit Exekutions kraft aus. Die uns geläutige kurze Formel 
der Exekutivurkunden xaddxsp ix Sixtjc begegnet hier in der voll- 
ständigeren Form: xadairip ix 8ixi]c *«a vöjlov tiXoc i'/oÖTTjc, d.h. 
also das Urteil solle Exekutionskraft besitzen, wie ein gemäß dem 
Gesetze rechtskraftig — durch Spruch des ordentlichen Richters — 
erledigter Prozeß. Die Exekution ergreift Person und Vermögen. Es 
ist das die älteste Spur der Personalexekution in Aegypten, die be- 
kanntlich im attischen Hechte seit Solon verpönt und auch im national- 
ägyptischen Recht durch die Reform des Bokchoris abgeschafft war. 
Sie scheint mit den Makedonen wieder ins Land gekommen zu sein. 
Amh. 73 (173 v. C.) bezieht sich auf eine ptolemäische Exekutions- 
ordnung (vgl. meine Bemerkungen Arcb. 11,53). Die Einführung der 
Personalexekution im hellenistischen Aegypten ist, wie wir nunmehr 
sehen, weit älteren Datums, und die bei der Interpretation dieser 
Urkunde geübte Vorsicht war, wie sich nunmehr herausstellt, sohr 
begründet. Von der Vermögensexekution heißt es, daß sie sich auf 
das ganze Vermögen des Herakles beziehe und zwar xäv 'HpaxXsiSoo 
Ȋvtwv xal frrfalmv xol vaotixwv. Diese Wendung ist, wie Rubensohn 
beobachtet, aus rein griechischem Gebiete wohl bekannt, >in Aegypten 
verwandeln sich bei der ackerbauenden Bevölkerung die wumxi sehr 
rasch in ;-■.-),« und x?v ', • Anschließend an die Exekutivklausel 
heißt es von der ovnpa^i), daß sie xopia ffor» xävnjt xavteoe ü»c ixtE 
toö oovaXXä7(tato<; 7«7«vT]tiivou, oitoo av ixeT^dpiji 'HpaxXeiö*TjC xatä 
AT]u.r f tpiac v, AT^[t7]Tpfa ti xal to: y.-i Aij^tplcic irpdgaovTic ■-■;■:■- 
p««v xatä 'HpaxXsiöoo. Auch diese Formel ist später verkürzt 
worden; sie lautet z. B. Teb. 110 in einem Darlehens vertrage (92 od. 
59 v. C): ^ %t\p f,Sfi xupia Sota» Kavtax^) ixcpfipopivij. Wie schon der 
Herausgeber bemerkt, gibt die längere Erklärung Aufschluß über den 
längst in der verkürzten Form bekannten Inhalt. Die Urkunde soll 
überall gelten, heißt also, sie soll so gelten, als ob das Geschäft, 
über das sie errichtet ist, am Orte geschlossen wäre, wo die Ur- 
kunde produziert wird. Das muß uns auffallen. Gelte das Personali- 
tätsprinzip und wäre der Vertrag nach |Person airecht der Kontra- 
henten geschlossen, so wäre eine solche Klausel überflüssig. Sie deutet 
viel eher auf eine markante Geltung des Territorialitätsprinzips. Die 
einzelnen -v..:; stellen über das formelle Vertragsrecht auch hete- 
rogene Normen auf. Hier soll der anderwärts geläutige Satz >locus 
regit actum< im Wege einer eigentümlichen Fiktion durch Parteien- 
übereinkunft zur Geltung gebracht werden. Es ist ein merkwürdiges 
Schwanken zwischen dem Persoualitäts- und Territorialitätsprinzip 
bemerkbar, zwischen Prinzipien, deren Bedeutung in der Zeit för- 






FuiiNiYERsrrr 



Slfi G6U. gel. Adz. 19O0. Nr. 4 

melier Rechtszersplitterung viel bedeutender war als zu anderen 
Zeiten. Mitteis hat ja diese Dinge schon vor langem (Reichsr. 
Kap. II) so schön geschildert. In der genannten Fiktion unserer Ur- 
kunde liegt eine weite, allerdings nur subsidiäre Anerkennung des 
Tcrritorialitätsnrinzips. Ueber die Urkundenaufbewahrung, wie sie in 
unserem Papyrus geregelt ist, hat bereits Kubensohn alles Nötige 
gesagt. 

An dieser Urkunde kann nicht vorbeigegangen werden, ohne daG 
man die wichtige Frage berührt, ob denn der iu.*t ju.dcj und xöojloc 
im Werte von 1000 Drachmen eine wirkliche Mitgift sei. Ich brauche 
da nur an die Wesscly-Mitteissche Hypothese (Reichsr. Kap. IX) von 
der fiktiven Mitgift zu erinnern, au die Opposition gegen diese An- 
schauung bei Grenfell und Hunt (Oxyrrhynch. Pap. II p. 239 ss.) und 
die energische Verteidigung durch Mitteis (Arch. I 347 ff.). Die Sache 
ist aber diese: die Frau erhält bestimmte Wertgegenstände vom 
Manne, bringt ihm dieselben sofort in die Ehe als Dos mit (darin 
liegt eben die Fiktion) und laßt sich dann die > Rückgabe« ver- 
sprechen. Dieses komplizierte Geschäft hat Mitteis für griechische 
Rcehtskreisc im Muttcrlande und im Orient klargelegt und zwar im 
Orient vor allem für Syrien und Aegypten. Für dieses hellenistische 
Rechtsgebiet ist die Sache bestritten worden und da dürfte unsere 
Urkunde als willkommene Belegstelle in Betracht kommen. Ich 
möchte darum nicht mit Rubensohn (S. 21 den 6'jtatiouAv xat xöau.ov 
in Z. 4 als Teile der -rr/n r sondern geradezu als die »Mitgift« be- 
zeichnen. Die unmittelbar an Kleider und Schmuck — den Typus 
der Brautschenkung > Schmuck und wallende Gewänder« (Mitteis 
n. a. 0. 273) — angeschlossene Taxation bedeutet wohl, daß es zur 
wirklichen Gabe nicht gekommen, sondern beim Versprechen ge- 
blieben ist. Was nun die Bestimmungen des Papyrus Über das 
Schicksal dieser >Dos« anlangt, so ist nur für den Fall verschuldeter 
Scheidung der Ehe ausdrücklich Vorsorge getroffen. Verschuldet die 
Frau die Scheidung, so wird sie der 1000 Drachmen > beraubt«. Trägt 
aber der Mann die Schuld, so muß er diese 1000 »zurückgeben« und 
andere 1000 dazu. Auffallend ist es nun, daß der Mann kein Exe- 
kutionsrecht zugesprochen erhält, wohl aber die Frau und ihre Suk- 
zessoren. Bei unserer Annahme, daß es sich hier um blos fiktive 
Mitgift handle, klärt sich das leicht genug auf. Ist da der Mann im 
Rechte, hat also die Frau keinen Anspruch, so bleibt alles so, wie es 
ist, der Mann braucht einfach der Frau nicht 1000 zu geben, oder 
in der Form der fiktiven Mitgift: er lukriert diese. Bedenken wir, 
daß nach griechischer Rechtsau flassung die Mitgift nicht Eigentum 
des Mannes, sondern der Frau ist (Mitteis, a. a. 0. 231), so wäre es 



■ 

CORHOl UNIVERS1TY 



Kiephan tioe-P»pjri »od 0. Rubenaohn 117 

mehr als auffallig, daß der Mann im Falle einer von der Frau ver- 
schuldeten Ehescheidung, in welchem Falle nach der Urkunde die 
Frau ihrer 1000 Drachmen >bernubt< sein solle, keine Exekutiv- 
fordemng haben sollte. Konstruieren wir aber den Vertrag unter 
Annahme fiktiver Mitgift, so braucht der Mann natürlich gar kein 
Forderungsrecht. Auffallend bleibt an der Urkunde nur, daß es an 
Beatimmungen für den Regelfall, d. i. für den der Auflösung der Ehe 
durch den Tod eines Ehegatten mangelt. Hiefür muß wohl ange- 
nommen werden, daß die Witwe auf die einfachen 1000 als Versor- 
gung Anspruch bekomme, daß aber im Falle de» Vorverstevbens der 
Frau ihre Rechtsnachfolger die 1000 beanspruchen können. Ebenso 
würde wohl im Falle ein verstand! icher Scheidung die Frau ihre 1000 
erhalten. 

Nr. 2 bietet uns eine nicht minder vorzüglich erhaltene erbrecht- 
liche Verfügung. Denn als reines gemeinschaftliches Ehegatten testa- 
ment im Sinne des § 2269 unseres B. G. B. kann die Urkunde nicht 
bezeichnet werden; eher noch, wenn auch dies wohl nicht ganz zu- 
treffend, als Erbvertrag. [Vgl. Kühler, Ztschr. Sav.-St 29, 184 f.J. 
Sie nennt sich selbst aufTpvprj x*l 6u,oXofEa /. 1 f.) oder blos 
oorrpa^i) (Z. 15 und 16); das beurkundete Geschäft heißt ouvdX- 
]l«7|ul Die ersten Worte erinnern an Testaments form : tdßi 8:i- 
öato Äiovöoio», dann aber: KaXXtotat — rt aütoö ■pvaixi. Nun folgt 
eine gegenseitige Erbeinsetzung der Frau durch den Mann und des 
Mannes durch die Frau für den Fall des Vorvereterbens des einen 
oder des anderen. Ueber die ehegüterrechtliche Stellung beider 
zueinander durante matrimonio erfahren wir nichts Genaueres. Es 
macht aber nicht den Eindruck , als ob volle Gütergemeinschaft 
existiert hätte, sondern eher, daß jeder der Ehegatten wenigstens 
einen Teil als Sondervermögen besessen habe. Der überlebende Ehe- 
gatte wird sodann verpflichtet, das Vermögen bei seinem Tode den 
Sühnen zu hinterlassen. Dos wäre formell so möglich, daß der über- 
lebende Ehegatte in einer neuerlichen letztwilligen Verfügung die Söhne 
zu Testamentserben einsetzte, aber die auch von Rubensohn beob- 
achtete Tatsache, daß die Söhne auch Verpflichtungen übernehmen 
and formell die Urkunde mitsiegeln , darf wohl mit Recht dahin 
gedeutet werden, daß diese eine Urkunde endgiltig die Vermögens- 
verhältnisse zwischen den Eltern und Kindern regeln soll. Im Falle 
einer Uebcrschuldung der Erbschaft — so ist wohl das iiv 84 xata- 
ktiicmoiv A. ij K. xp*°c n (Z- 13 f.) aufzufassen — haben die Sohne 
das Recht u.fj •u.ßatiimv, d. i. also den Antritt zu verweigern. Es ist 
aus dem attischen Hechte bekannt, daß die legitimen Deszendenten 
durch einfache iu^ixioo:« (vgl. Besuchet, Droit privö 111, 594, Quellen 



■ . 

CQRN1 iftSJTY 



MH Gott. gel. Ann. 1009. Nr. 4 

X. 1) sich in den DesiU der Erbschaft setzen konnten — ob dabei 
■ I.- ■ ifißatt&tiv in Acgypten ganz privatim, d. h. ohne behördliche 
Intervention erfolgen konnte, mag hier dahinstehen, ist auch fUr uns 
zunächst ohne Bedeutung — , ein System, dos uns auch hier be- 
gegnet. Dadurch, daQ den Erben die Befugnis des Nichtantritts aus- 
drücklich genährleistet wird, muß für Acgypten noch kein Schluß 
dahin gezogen werden, daß sie etwa mangels einer solchen Be- 
stimmung wie römische heredes sui et necessarii behandelt worden 
wären , aber nahe genug läge ein solcher Schluß. Den Söhnen 
wird für den Fall der Not oder der Verschuldung der Eltern deren 
Unterhalt und Schuldbefreiung aufgetragen, für den Kall des Todes 
deren Begräbnis, Pflichten, deren Verletzung eine Strafe von 1000 
Drachmen nach sich ziehen soll. Drei im Geschäfte genannte Sohne, 
die eben auch mitsiegeln, sollen für die bei Lebzeiten dem Vater 
oder der Mutter geleisteten Dienste besonders entschädigt werden, 
ohne daß diese Entschädigung in die Erbteile eingerechnet werden 
solle. Wir würden sagen, daß die Söhne für das so im voraus Em- 
pfangene nicht kollationspflichtig sein sollten, da es ja nur Entgelt 
für ihre besonderen Dienste war. Es handelt sich da offenbar, wie 
auch Rubensohn bemerkt, um Anstellung der noch ledigen Sohne in 
einem landwirtschaftlichen oder industriellen Unternehmen der Eltern, 
denn für den Fall der Verheiratung der Sühne soll diese Sonder- 
stellung ein Ende nehmen. Nur die drei Söhne, mit denen die Spezial- 
abmachung getroffen wird, sind besonders namentlich aufgezählt, die 
übrigen werden einfach als ~-i--::; o\ >:o! zusammengefaßt, ohne daß 
wir deren Namen oder auch nur Anzahl erführen. Indes sind es wohl 
nur Söhne, nicht Deszendenten (Töchter, Enkel etc.) schlechthin. 

Zwei merkwürdige Urkunden enthalten die Nr. 3 und 4. Nr. 3 
ist die einer Syrerin, namens Elaphion unter der Vogtschaft des 
Pantarkes ausgestellte Quittung über 300 Drachmen, die sie dem 
Antipatros als Kostgeld (tpoytia) bezahlt habe, wogegen dann dieser 
auf alle Ansprüche auf Kostgeld und Sklavcndicnste -yr.-.-.-i r, xata- 
5ouXo6[Livov) Verzicht leistet und diese Verzichtleistung durch eine 
Konventionalstrafe für den Füll trotzdem erfolgender Klage sicher- 
stellt. In der nächstgennnnten fünf Monate jüngeren Urkunde wird 
derselben Dame nunmehr unter Vogtschaft des Dion über dem Pan- 
tarkes abgezahlte 400 Drachmen Kostgeld quittiert, wiederum unter 
analoger Verzichtleistung des Pantarkes, wie sie früher Antipatros 
vorgenommen hatte. Rubensohn hält die Syrerin für eine Dirne, 
deren jeder neue Beschützer als xöptoc fungiert und für die Ueber- 
lassung dem vorigen >xöptoc< einen Kaufpreis zahlt, dessen Zahlung 
aber in die Form eines von der Dirne dem früheren Gebieter ge- 







CQHHf U UMIVtRSJTV 



Kleph»ntine-P»pyri von 0. Rubensobn 319 

zahlten Kostgeldes für Unterhalt gekleidet wird: kulturhistorisch und 
rechtlich merkwürdige Stücke. 

Nr. 4, eine Erbschaftsabrechnung, bietet hier zu keinen Bemer- 
kungen Gelegenheit 

U. Fund. Dieser größere Fund, der die Nr. C— 32 enthält, ist 
von großem Werte für das Thema: Priester und Tempel. Er ist 
vom Herausgeber in jeder Hinsicht gewürdigt (S. 34 ff.). Die zum 
Kunde gehörigen Urkunden sind teilweise demotisch, hievon sind zu- 
nächst deutsche Uebersetzungen von Spiegelbcrg an passender Stelle 
unter die griechischen Texte eingereiht. Ich kann hier um so mehr 
auf den der Publikation beigeschlossenen Kommentar verweisen, als 
ich bei den früheren für die Privat rechtsgeschiehte bedeutsamen Ur- 
kunden mich schon länger aufgehalten habe. Die Urkunden dieses eben- 
falls ptolemäischen Fundes stammen aus den Jahren 22ö/4 bis 223/2. 

Nr. 7 (dem.) ist ein eidliches Zahlungsversprechen über rück- 
ständige Abgaben öffentlich rechtlicher Natur, das «in Priester an 
den Praktor der Tempel richtet Der zweite Teil der Eidesformel 
(die £p4) lautet (Z. 17 — 21): >Wenn ich den obigen Eid als wahren 
Eid geleistet habe, so bin ich in der Gunst des Königs, leiste ich ihn 
(aber falsch) so bin ich in Tranen, indem ich nicht . . . irgend ein 
. . . der gebt [in das] Haus des Eides (und) das Haus des Schutzes*. 
Als Folgen der Eides Verletzung, in unserem Falle des Eidbruchs er- 
scheinen da in erster Linie die irdischen Strafen, die der König ver- 
hängt Auch in der Formel selbst stehen König und Königin neben, 
ja vor Isis, Serapis und den anderen Göttern Aegyptens. Deren Zorn 
ist nicht so bedenklich als der Zorn des auf Erden waltenden Königs- 
paares. Daß in der Formel selbst der Gottesnamc des regierenden 
Königspaares fehlt, ist für die Verhängung irdischer Strafen ja be- 
deutungslos, denn der König verhängt diese Strafen nicht als Gott- 
könig, aber wir dürfen diesem Fehlen auch keine andere Bedeutung 
als die einer stilistischen Unebenheit beilegen. Rubensohn verweist 
darauf, daß Überhaupt keine sehr strenge Formulierung stattfand 
(S. 40 Anm.). Bemerkenswert ist der Verzicht aufs Asylrecht, das 
diesmal in seiner subjektiven Beziehung als Recht des Flüchtenden 
aufgefaßt wird. Dieselben Folgen der Fi des Verletzung beschwört der 
Opferpriester Hareiesis bei der eidlichen Zahlungszusage im gleich- 
falls deraoti8chcn P. Nr. 26, während Nr. 22 (dem.) nur den Eid (ohne 
Fluchbestandteil) enthalt und der griechische Text Nr. 23 die uns 
bekannte äpd etwas ausführlicher variiert (Z. 18—20): E[o]opxoü[vti] 
[iiji u.[oJ: (■}■* •¥& $Yiopxo">vrt 84 -vo/o- etvai vfy äosßitat toü Zpxoo. 
Wie die" vollere demotische Formel andeutet, war der ptolomäischc 
Königseid wohl von ähnlichen Folgen begleitet, wie wir sie für die 



k' 



COKWK UMIVERSJTY 



B20 Oött gel. Am. 1909. Nr. i 



Verletzung des Eides beim Kaiser aus der römischen Rechtsgeschichte 
kennen. Die religiös gefärbte griechische äpä ist hier in ihren welt- 
lichen Konsequenzen (den Tränen), realistischer, wenn auch noch 
blumig zum Ausdruck gebracht. Wir wissen, daß das ■:"> iivoi des 
Königs Huld, das tvavtia aber eiue irdische Strafe bedeutet, der sich 
der Verbrecher auch nicht durch Flucht in ein Asyl entziehen kann. 

Nr. !) berichtet von einem auch heute noch für einen Unter- 
beamten recht unliebsamem Zufalle. Per Vorgesetzte war ins Amt 
gekommen, gerade da jener in Syene war. Er hätte gern wichtige 
Dinge mit ihm besprochen und fordert ihn nun mit noch ziemlich 
sanftem Tadel auf, sich doch mit den Akten zum Gegenbesuch ein- 
bilden zu wollen. 

Eine Serie zusammengehöriger Papyri wird durch Nr. 14, eine 
»amtliche Pacht- und Auktionsordnung* eröffnet. Da werden die Be- 
dingungen festgestellt, unter denen Tempelgut verpachtet werden soll. 
Denn es handelt sich um Pacht, nicht um Kauf, wenn auch die Ter- 
mini auf Kauf deuten (vgl. Rubensohn S. 48 f.). Die Pachter von 
Tempelgut verwalten dasselbe entweder persönlich oder sie geben es 
— in der Regel — an Unterpächtcr (rtttpfoQ weiter. Die Verwal- 
tung sorgt da möglichst für stabile Verhaltnisse, wenigstens was die 
letzten auch faktisch das Land bewirtschaftenden Pächter anlangt, 
wenn schon die Oberpächter, wie in unserem Falle Angehörige einer 
Priesterfamilie, in Zahlungsschwierigkeiten und schließlich Insolvenz 
geraten sollten. Natürlich hat der -recopTdc ein Interesse daran, nicht 
vom Sturz seines Verpächters mitgerissen zu werden und dieses 
Interesse begegnet sich mit dem des Gutsherrn. Gute -rttopTot wer- 
den vom ersten Verpächter als Schuldner seines Schuldners (Pächter 
seines Pächters) in Anspruch genommen. Man kann die Forderungen 
der Oberpachter gegen die Unterpächter in Beschlag legen. Den 
Pächtern geschieht damit nichts Unrechtes, und der Staat als Ver- 
pächter des Tempelgutes wird auf diese Weise sicherlich gedeckt sein, 
da der Oberpächter jedenfalls um einen höheren Pachtschilling ver- 
pachtet, als er selbst gepachtet hat. Daß die fGup-rot bei Insolvenz 
ihrer Verpächter dem Gläubiger-Staate als Drittschuldner leisten 
(vgl. Nr. 15), bezieht sich zunächst nur auf bereits schuldige Summen. 
Aber damit sind nicht alle Verhältnisse durchgesprochen. Unsere 
Kridatare haben ein Privatübereinkommen mit einem gewissen Xenon 
geschlossen, wonach dieser an ihre Stelle in die Pacht des Tempel- 
gutes eintreten solle. Von irgend welchem Zwange gegen die 7s«up?ot, 
etwa nach Ablauf der Pachtzeit die Pacht mit dem neuen Ober- 
pnehter zu wiederholen, hören wir nichts. Während der Pa'chtdaner 
ist Fortbestehen der geschlossenen Pacht trotz Wechsels des Ober- 






Kl'.'phantiin.-I'apvri von 0. Rubensohn 321 

Pächters wohl meist eigenstes Interesse des Pächters und durum wird 
die Frage, ob der Pachter für die Pachtzeit auch in der Pacht bleiben 
mußte oder sie bei Eintritt des neuen Herrn lösen konnte, meist 
praktisch ohne Bedeutung sein. Aber Bie ist darum nicht gleichgiltig, 
wie etwa dann, wenn die Pacht Tür drei Jahre geschlossen ist und 
nach Ablauf des den Pächter nicht befriedigenden ersten Wirtschafts- 
jahres ein neuer Verpächter auftritt. BGUI3G0 (a. 0. 198/9) scheint 
es als selbstverständlich vorauszusetzen, daß sich der Pachter den 
neuen Herrn gefallen läßt, denuntiiert ihm doch der alte Verpächter 
einfach die infolge der Veräußerung des Grundstücks dem neuen Ver- 
pächter geschehene Zession des ausstandigen Pachtschillings. Daß 
eine derartige Regelung gar nichts besonderes an sich hätte, darf 
uns doch nicht dazu verleiten, sie vorschnell auch für das ptole- 
mäische Pachtrecht anzunehmen. Daß der Staat bei der Substituie- 
rung des Xenon an Stelle der insolvent gewordenen Tcmpelgutpächter 
ein Wort mitzureden hat, versteht sich aber von selbst, da ihm doch 
an Stelle des alten Schuldners ein neuer gegeben werden soll. Die 
Parteien scheinen hier denn auch schon sich eines Staatsorgangs für 
ihren Handel versichert zu haben. Aber dieser etwas dunkle Her- 
gang entsprach wohl nicht der gesetzlichen Ordnung, wonach eine 
neue Versteigerung notwendig war — nicht blos um dem Staate die 
dabei abfallenden Gebühren zu verschaffen, sondern auch um infolge 
der Konkurrenz bei der neuen Versteigerung möglicherweise eine 
höhere Pachtsumme zu erreichen. Durch private Eingaben Dritter an 
unparteiische Behörden (vgl. Kr. 18, 19) wird denn auch der schöne 
Plan durchkreuzt und Xenon muß sich zum loyalen Weg einer neuen 
Pachtofferte (Nr. 20) bequemen. 

In Nr. 22 (dem.) und 23 (griech.) sind zwei Eide enthalten, die 
im Verlaufe eines Exekutions Verfahrens oder im Anschlüsse hieran 
von Beteiligten geschworen werden. Im demotischen Papyrus be- 
schwört der Schuldner, dessen Acker versteigert worden war, sein 
Eigentum an diesem Grundstück. Die Sache wird wohl, wie auch 
Rubensohn will, so zu erklären sein, daß ein Dritter die Berechtigung 
dt'r Versteigerung bestritten und eigene dingliche Rechte am Objekte 
behauptet hat Durch den Eid des Exekuten soll dieser Exszin- 
dierungsstreit erledigt werden. Umgekehrt behauptet im Eide Nr. 23 
ein Dritter, daß ein in die Versteigerung des Schuld Vermögens ein- 
bezogener Acker nicht zur Masse gehöre, sondern in seinem Eigen- 
tum stehe, er habe auch die Belege dafür beigebracht, daß er das 
Streitobjekt selbst schon ersteigert, die Zahlung geleistet und den 
Zuschlag erhalten habe. 

Nr. 27 iflt im griechischen Original und in demotischor Uebcr- 






COßNEll UNfVERSlTY 



822 Gott. gel. Adz. 1909. Nr. 4 

setzung erhalten. Für rückständige Abgaben zweier Tempelvorsteher 
hatten zwei Freunde ihren Landbesitz verpfändet; derselbe war ver- 
steigert und mit dem Erlöse die Schuld getilgt worden, nun bitten 
sie um Quittung. Rubcnsolm bezeichnet die Verpfänder als Bürgen 
und der Papyrus spricht von der 7*), 7) t ( v — irpöc $77&ijv, f ( v evtro-rjoi- 
jii&a t ; .c Sxrtotv. Es genügt die kurze Feststellung des Sachverhaltes, 
um zu sehen, daß es sich nur um Einstehen mit bestimmten Ver- 
mögensobjekten, nicht um Einstehen mit der ganzen vermögensrecht- 
lichen Persönlichkeit — Bürgschaft im engeren Sinne — handelt, 
wenigstens ist nicht ersichtlich, ob, was gewiß vorkommen konnte, 
neben der Bestellung des Pfandrechts auch noch eigentliche persön- 
liche Dürgenhaftung vereinbart war. ltemerkt sei, daß im demo- 
tischen Text Einzahlung binnen einer Frist von 60 Tagen >gemäß 
dem Befehl des Königs« erwähnt ist Damit ist möglicherweise auf 
ein königliches Gesetz über eine dem Bürgen zustehende zweimonat- 
liche Zahlungsfrist nach Fälligkeit der Bürgschaftsschuld hingewiesen 
(so Kubensohn S. 78 Z. 19). Notwendig ist diese Deutung zwar nicht 

— man könnte auch an eine allgemeine UrteilserfUUungsfrist denken 

— nber sie ist gerade für das Bürgschaftsrecht a priori nicht ohne 
Wahrscheinlichkeit. 

Nr. 30 und Fragm. 1 endlich enthalten zwei kurze Depositen- 
quittungen. Der Empfänger bestätigt dem Depositar ein bei diesem 
vom Deponenten hinterlegtes Depot erhalten zu haben. Es sind de- 
posita in favorem tertii und zwar, da das eine Mal über 20, das 
andere Mal Über 21 Drachmen quittiert wird, wohl deposita irre- 
gularia. Die Parteien sind Griechen. 

Ich habe aus der Fülle nur einiges und ohne irgend erschöpfen 
zu wollen, hervorgehoben. Der Herausgeber hat alle philologisch- 
historischen Fragen detailliert behandelt, aber der Jurist wird in 
dieser und mancher anderen Sammlung noch manch wertvolle Arbeit 
zu tun finden. Auch die Bedeutung gerade dieser Sammlung für die 
Erkenntnis griechischer Rechtsverhältnisse braucht nicht mehr be- 
sonders ausgeführt zu werden. Die neuen Quellen geben frischen 
Mut, auch das Recht der vorhellenistischen Zeit neu zu durch forschen 
und Arbeiten zu schaffen, wie die eine, die mir gerade zugeht, da 
ich diese kurze Anzeige geschlossen habe: J. Partsch, Griechisches 
Bürgschaftsrecht 1. Alle jene aber, die an der Erforschung des 
griechischen Hechts seit Alexander, und jene auch, die an der Zeit 
vor Alexander arbeiten, schulden tiefen Dank der entsagungsvollen 
Arbeit der Pnpyruseditoren. Er sei aucli an dieser Stelle ausge- 
sprochen. 

Heidelberg Leopold Wenger 



_ COHHOl UNNER5JTY 



E. Löfttedt, Beitrigc rar Kenntnii der «piteren Latinitit S23 



Elur Mfbttdt, Beitrage rar Kenntnii der späteren Latlnltat. 
Stockholm, STubArk 1907- (Inaag.-Dits. der Univ. HppuU.) 130 SS. 6°. 

Dem alten Schulmeister-Aberglauben, daß das Latein eine emi- 
nent >logische< Sprache sei, ist Franz Skutsch jüngst mit kräftigen 
Worten zu Leibe gegangen (Hinneberg, Kultur der Gegenwart 18* 
S. 452); was er dem großen Publikum sagte, ist dem Eingeweihten 
nichts Neues mehr: der Sprachhistoriker weiß, daß die lateinische 
Sprache genau denselben psychologischen Gesetzen unterliegt wie jede 
andere, und daß es, wie bei jeder andern, das eigene Verdienst der 
schreibenden Persönlichkeiten ist, wenn sich unter ihrer Hand das 
Latein dem Ideal eines vollkommenen Werkzeuges menschlicher Ge- 
danken nähert Denn keine Sprache >dichtet und denkte für die, 
welche sie sprechen ; lediglich der Grad von Intelligenz und Bildung 
bestimmt bei jedem die Vollkommenheit seines Ausdrucks: darum 
rinden wir in der Zeit der >Blüte< der Prosa, bei Zeitgenossen 
Ciceros und Caesars, ein ebenso unbeholfenes und unlogisches Latein 
wie in den Jahrhunderten des Niedergangs der Bildung, in den Zeiten 
des sogenannten Spätlateins. 

Hier, im Spätlatein, treten natürlich die Erscheinungen des sa- 
loppen Sprachgebrauchs, die im Vulgärlatein wurzeln, mit diesem aber 
nicht schlechthin zu identifizieren sind, stärker hervor und machen 
sich in der Literatur breit: denn es fehlt das Gegengewicht einer 
tüchtigen Bildung und lebendigen Tradition. Das ist das Gebiet, auf 
dem sich Lö'fatedU hochinteressante Abhandlung bewegt, ein Buch, 
das durch Reichtum und Eigenartigkeit seines Inhalts das Durch- 
schnittsmaß landläufiger Doktordissertationen weit überragt 

Löfstcdt hat das Spätlatein hauptsächlich nach der syntaktischen 
und aemasiologischen Seite hin durchforscht und stellt eine Reihe bis 
jetzt noch nicht beobachteter Spracherecheinungen für dasselbe fest. 
Da er es mit einer verwahrlosten und ihrer Auflösung entgegen- 
gehenden Sprache zu tun hat, so mag es nicht wunder nehmen, daß 
er manche einem klassisch geschulten Ohr absonderlich klingende Er- 
scheinung bringt: aber auch wer sich auf vieles »Unklassische« und 
> Unlogische < gefaßt gemacht hat, wird seine Erwartungen noch über- 
holt sehen; ist doch wohl kaum ein lateinischer Sprachhis torikor in 
der Annahme von Wortbedeutungen, Konstruktionen und Phrasen, 
die aller Sprachlogik Hohn sprechen, so weit gegangen wie er; er 
verteidigt Erscheinungen, die von Texteditoren und Grammatikern 
bisher für unmöglich gehalten worden waren; er muß daher einen 
großen Teil seines Materials aus der Scher bcnscliicht der kritischen 

OilU f-l Abi. 190t. Hr. 4 23 



CO.S ,. 



824 Gott gel. Ann. 1909. Kr. 4 

Apparate, wohin es die Textkritik geworfen hatte, sorgfältig heraus- 
graben. 

Er zeigt hiebei eine höchst respektable Belesenheit, denn seine 
Untersuchungen greifen weit über den Bereich des Spätlateins hinaus 
bis in die Zeiten des Plautus, Cato und Terenz: bei ihnen und so- 
gar bei »klassischen« Schriftstellern wie Cicero findet er Eigentüm- 
lichkeiten des Spätlateins vorgebildet, die noch kein Anderer jenen 
zugetraut hatte, weil sie im Widerspruch zu ihrer sonstigen Art 
stehen. 

Dadurch werden L.s Untersuchungen von einschneidender prinzi- 
pieller Wichtigkeit; denn sie führen zu dem allgemeinen Problem: 
in wieweit kann ein Autor sprachlich von seiner sonstigen Art ab- 
weichen V wo dürfen wir noch an die Richtigkeit der von L. ver- 
tretenen Ueberlieferung glauben, wenn diese der übrigen Gepflogen- 
heit des Autors widerspricht, und wo müssen wir sagen: so kann 
der Schriftsteller nicht geschrieben haben, hier muß die Ueberliefe- 
rung in Unordnung Bein. 

Letzten Endes handelt es sich also nicht nur darum, ob gewisse 
Erscheinungen der niedergehenden Laünität schon vereinzelt in frü- 
heren Sprach perioden anzuerkennen sind, sondern um die Frage der 
Einheitlichkeit und Konsequenz im Stile literarischer Persönlichkeiten ; 
und dieser Gesichtspunkt hauptsächlich mag es rechtfertigen, wenn 
wir uns hier mit des Verfassers Ausführungen eingehender beschäf- 
tigen. — 

Gleich das erste Beispiel, von dem L. ausgeht, zeigt, daß es sich 
beim Einzelfalle um Probleme allgemeiner Art handelt In der »viel- 
besprochenen« Stelle des Terenz (Schmalz, Synt'p. 403), Hec. 378, 
will er das ut temp. mit Konjunktiv halten: 

>iom ut Ihnen exirem, ad genua accidit<. 

Er weist dabei die verschiedenen Erklärungsversuche Früherer 
ab zu gunsten seiner Anschauung, nach der das ut temp. einfnch 
unter dem Einfluß des bedeutungsgloichen >cum< den Konjunktiv an- 
genommen hat, >in der Alltagssprache schon früh und dann be- 
sonders im Spätlatein« (S. 6). Faktisch steht der Fall bei Terenz 
ganz isoliert Denn der Konjunktiv beim temporalen ut erscheint 
erstmals bei Livius, aber als sog. Iterativus (Drager 11' 600), wäh- 
rend die älteste eigentliche Parallele zu Ter. erst in der Pass. Perpet. 
18 p. 88, 13 Rob. (ca. 200 p. Chr.) sich findet. Das würde an und 
für sich noch nicht viel bedeuten, denn bei der Lückenhaftigkeit der 
literarischen Ueberlieferung müssen wir manchmal Sprünge über die 
Jahrhunderte tun. Aber wir müssen doch fragen: beweist dieses Bei- 



COHItfLi-UNlYERSrr 



E. Löfstedt, Beitrage rar Kenntnis der spateren UtiniUU 325 

spiel wie andere spätlateinische *) etwas für Terenz, der als »puri 
sermonis amatort sogar von einem Caesar bezeichnet wird und der 
in derselben Szene der Hecyra ut temp. noch zweimal mit dem In- 
dikativ gebraucht (345. 365), wie auch sonst Überall (AnUr. 590 
Phorm. 617. 859, Hec 752. 802, Ad. 40(i. 618 — vgl. Eun. 782)? 
Und ist es nicht merkwürdig, daß gerade Terenz unter dem Druck 
der Alltagssprachc sich diese Abweichung vom normalen Sprachge- 
brauch zu schulden kommen ließ, während sie einem Plautus nie 
passierte, der doch >die Sprache der Gasse spricht< (Schanz, Litt* 
S. 85) ? Ich glaube daher, wir machen uns keiner > prinzipiell ver- 
kehrten Gleichmacherei« schuldig, wenn wir behaupten, daß die Stelle 
uach Maßgabe der übrigen Ueberlieferung korrigiert werden muß, sei 
es, daß wir mit Dziatzko exieram schreiben (Dz. führt als Parallele 
Tür ut c. plusq. Ad. fil8 an; auch Hec. 802 gehört hieher) oder mit 
Ladewig exibam 1 ). 

Man sieht, daß es sich hier nicht um eine einzelne Stelle, son- 
dern um ein Prinzip handelt. Nun kann man ja in der sprachlich- 
stilistischen Betrachtung der Schriftsteller, wenn ich so sagen darf, 
>Auoraalist< sein, d. h. an starke Widersprüche des Autors mit sich 
selbst glauben: das enthebt aber nicht;der Verpflichtung, die Aus- 
nahme gegen die Norm auf das sorgfältigste abzuwägen. Wo die 
ganzen Verhältnisse so sehr gegen die Abweichung von der Regel 
sprechen ; wo für die Ausnahme sielt gar kein einigermaßen plausibler 
Grund ausfindig machen laßt; wo schließlich die Herstellung der 
Normalform gar keinen tieferen Eingriff in die Ueberlieferung ver- 
langt, wie hier (exieram [spr. exiram] — extrem); da wird man sich doch 
besinnen müssen, statt einer leichten Korruptel eine unglaubliche 
Singularität anzunehmen. 

Lö'fstedts Arbeit zerfällt in zwei Hauptteile. Der erste (S. 1—52) 
ist betitelt: Zur Geschichte der lateinischen Partikeln. 

Die Partikeln nehmen in Bezug auf semasiologisch-syntaktische 
Entwicklung eine besondere Stellung unter den Redeteilen ein. Als 
Form- und Beziehungswörter sind sie am leichtesten der Uradeu- 
tung ausgesetzt (vgl. Archiv f. Lex. 13, 203 f.), in den Fällen zu- 
mal, wo sie keinen Halt an einer etymologischen Gruppe haben, was 
besonders bei den Konjunktionen der Kall ist. Wörter wie ut, cum, 

1) ]>ie •schlagende Aebnlichkeit« von lün. [SUv.] 3,6 »i'om ut extrem u* tle 
errlnian ist natürlich rein zufällig; denn die ungebildete Verfasserin der I'ere- 
grinatio bat sicher nichts ron Terenz gewußt. 

2) 0*8 die Krk Um n gi versuche des Konj. an dieser Stelle als »Potentialis« 
und ähnliche RettnngsTeraurhc Früherer gekünstelt sind, wird man I.. gerne iit- 
fttofl. 

23* 






COHWU UNIVERSITY 



326 (Wtt gel. Am. 1909. Nr. 4 

si, quam sind an sich bedeutungsdunkel, sie erhalten ihr Licht erst 
durch den Inhalt der Sätze, die sie verbinden oder durch bedeutnngs- 
stützende Wörter (>adeo ut< usw.). 

Im ersten Abschnitt (S. 3—14) werden spätlateinische Erschei- 
nungen im Gebrauch der Konj. ut behandelt; zunächst bespricht der 
Verf. das ut temp. mit Konj., ausgehend von dem oben bespro- 
chenen Fall bei Terenz, Wenn nun auch jener Fall nach unserer 
Meinung aus der Liste zu streichen ist, so hat die Annahme einer 
temporalen ut- Konstruktion mit dem Konj. für das Spätlatein gewiß 
koin Bedenken. Nur sind nicht alle dafür gebrachten Beispiele ein- 
wandfrei. Cann. epigr. 1590,6 »iarnque ut esset gratus amieis, invidia 
superum eessarit amarii mag man gelten lassen, obwohl in diesem 
aus Floskeln zusammengestöppelten Gedicht der Gedanke an eine Art 
Anakoluth auch nicht abzuweisen ist: ut yratus esset, inviderunt su- 
peri, quorum invidia cessavtt amari. Nicht recht glauben kann ich 
an die Richtigkeit der Tradition in dem Epigramm der Anthologie, 
Nr. 283 Riese (de pectine) : > Crinibus ambrosiis Veneris dectis addidil, 
ut se Pulchras iaetarent Pallas vel pronuba Juno<. Ein >cum< (ai) 
konnte ja so leicht in ein >ut< verschrieben werden, oder noch leichter 
ein tiaetaruntt in >iactarcutt. Und was soll das eigentlich heißen: 
>Er verlieh den ambrosischen Haaren der Venus schmuckes Ansehen, 
als sich P. und J. mit ihrer Schönheit brüstetcn?< — Ein sicheres 
Beispiel scheint mir das oben (S. 325) erwähnte aus der Peregr. Silv., 
während ich don Fall bei Sulp. Sever. epist. app. 1,4 p. 221,6 IL doch 
anzweifeln möchte. Noe" spricht: *ego, domine, et supervenlurum propter 
peeeata /lominum diluvium praedieavi, et post (nach Eintritt) diluvium 
exemplum de me praebui bonis, ut matis pereuntibus non perirem<. 
Gewiß kann das ut in diesem Zusammenhang nicht anders als tem- 
poral erklärt werden. Vielleicht aber hat Halm doch recht gehabt, 
daß er es in >cum< änderte (paläographisch, wie schon bemerkt, eine 
ganz leichte Aenderung): denn es kommt in dem gleichen Satz das 
finale >ut< wiederholt vor (so unmittelbar an die zitierten Worte an- 
schließend: >ut isti cognoscerent«), und andererseits erscheint in un- 
serem Brief das temporale >cura< mit cj. öfter, z. B. 1,1 cum vire- 
remus, 1,5 cum ...praeditus essem, so daß man sich nicht recht vor- 
stellen kann, warum der Briefschreiber gerade in dem Satz, wo er 
das finale ut anwendete, das temporale im Sinne des ihm geläufigeu 
cum und dazu mit der gleichen Konstruktion wie das finale ut sollte 
angewendet haben. — Daß Apul. met. 7,21 *ut quemque ... eon- 
spexerit..., furens ineurritt eigentlich nicht hierher gehört, da, wie 
bei Liv., ein Iterativus vorliegt, geht ans L.s Ausführungen selbst 
hervor; übrigens hat bei Apul. gewiß der Einfluß des Griechischen 






[uuNiYERarr 



E. Löfstedt, Beitrage zur Kenntnis der späteren Latioiut 327 

(OpUtiv ü»; nva "'>/., vgl. die Beispiele aus Herodot und Thucyd. bei 
Suhl, Hist.-krit. Synt des griech. Verbums, & 445) mitgewirkt — 
Von den übrigen Beispielen (Schot. Pith. Juv. 6,264, Cann. epigr. 
613,6 Pass. Perpet 18 p. 88, 13 Rob., Itin. Burdig. p. 22,20 G. Itin. 
Silv. 29,3 u.a. Paneg. 9,26 p. 212,24 B. Auson. epigr. 137, wozu 
die Falle bei Venantius nach dem Index von Leo kommen: Mart. 
1,299 und 3,280) möchte ich nur gegen eines ernstere Bedenken 
geltend machen. Bei Auson. epigr. 137 (p. 421 P.) 

>iamque repitgnanti dedam ine ut deniyue victus, 
iurgia ob hoc solum, iurgia quod fugiamt 

scheint mir einfach das kondizional -konzessive ut vorzuliegen: > ge- 
setzt daß ich kapituliere«. Das fjv in dem entsprechenden Epigramm 
aus der griechischen Anthologie (Jacobs II p. 747), welches L. Belbst 
zitiert, weist doch deutlich genug darauf hin, und der Einwand da- 
gegen, daQ das *iamt mehr für eine temporale Bedeutung spreche, 
ist nicht stichhaltig; >iam ut* heißt einfach: >gesetzt daß nun end- 
lich< (oder >wirklich<), wie Caes. Gall. 3,9,6 >iam ut omnia contra 
opinionem aeeiderent, tamen<, Liv. 34, 32, 13 >ut iam ita sint haec, 
quid ad vom*, Sen. contr. 1,2,7 >wm te ut nemo violaverit, locus ipsc 
violavit*. 

An das temporale reiht L. das kausale ut, das die Syntax von 
Schmalz nicht kennt Auch seine Existenz werden wir anerkennen 
müssen, nur durften die Grenzen des Gebrauchs enger zu ziehen sein, 
als der Verf. es tut Das erste Beispiel, das er bringt, ist Schol. Cic. 
Bob. p. 264,27 Or. p. 140,26, Hild. (zu Plane. 24): >Tutlius »egal ;•■- 
pulum, id est vulgus imperitorum, iudieare ... ff e familiae darioris 
nobilitaU potuisse, u t (= f|uod, cum) non nisi jnwitiorcs edustatis . . . 
hacc scire facillime possint*. Daß bei Cicero >an der entsprechenden 
Stelle nicht ut, sondern cum< stehe, kann man nicht behaupten: denn 
diese entspricht formell der vorliegenden überhaupt so wenig, daß 
von einer Paralteüsierung eines einzelnen Wortes nicht die Rede sein 
kann; sie lautet: >si tibi . . . respondcam, ncscisse id populum lt.... 
non, ut opinor, admirere, cum ego ipsc non abhorrens a studio anti- 
quitatis tue hie id ex te primum audisse conßtean. Unsere Stelle 
muß also aus Bich selbst erklärt werden, und hier steht der Auf- 
fassung von ut als konsekutiver Partikel (= so daß also) nichts im 
Wege. Desgleichen haben wir in dem folgenden Beispiel, Martyrius 
gramm. VII p. 175 >audivi Memnonium ...sc dicentem de hoc nomine 
(sc. vema) reprehensum a Romano quodam disertissimo, ut per hanc 
(sc b) cnuntiaverit littcramt einfach das temporale ut, wogegen die 
Ersetzung dieser Partikel durch quod in der von Martyrius abhän- 






[uuNiYERarr 



328 GÖU. gel. An;.. 1909. Nr. 

gigen Stelle bei Cassiodor (granim. V i 1 p. 1 75) gewiß nichts beweist. 
Weitere Beispiele für das ut caus. findet L. in der Anthologia 
Nr. 343 R. (im Titel:) >/n cum, qui, ut senior dici nolUt, multas s/bi 
concuOas faclcbat<, im Comm. Bern, zu Lucan 7,435 > Gei-manum ... 
bonion: id est libcrtas, de qua Uli gloriantur; philosophicc autein, ut 
xit hoc summum bonuuu\ bei Arnob. nat. 2,7 >inscietitia miseralÜirt 
hoc matjis est, ut, cum fieri possit, ut veri aliquid . . . dicamux, et hoc 
ipsum ... inccrtum sit, an ... dixerinms* ; und bei Cossiod. var. 
2,32,3 >ideo miramur ... virum, ut ... susceperitt. Ohne auf diese 
Fülle näher einzugehen — bis auf den im Comm. Bern, scheinen sie 
mir nicht anfechtbar — möchte ich mich nur gegen die beiden folgen- 
den wenden, die m. E. nicht in die Reihe der übrigen gehören. 
Capitol. Gord. 3, 2 wird von Gordian erzählt, daß er als junger Mann 
Gedichte verfaßt habe, und zwar behandelte er die gleichen Stoffe, 
wie Cicero, also den Marius, Arat usw. >qttae quidem ad hoc scripsit, 
ut L'iceronis poeuuxta nhnis auliqua viderentm <, Daß Gordian seine 
Gedichte geschrieben habe, damit die entsprechenden des Cic zu 
altmodisch erscheinen möchten, scheint L. reiner Unsiun zu sein; er 
schrieb sie, weil Cics Bearbeitungen ihm zu alt erschienen. Dem- 
gegenüber möchte man zunächst fragen, mit welchem Recht >ut ... 
viderentur« mit >weil sie ihm ... schienen< übersetzt wird; ut vide- 
rentur kann nur heißen »weil sie schienen« mit zu ergänzendem all- 
gemeinen Objekt (hominibus u. dg!.). Aber, fragt man weiter, warum 
schienen gerade Ciceros Poeme der damaligen Welt so alt, daß Gor- 
dian sich gedrungen fühlte, sie durch neue zu ersetzen? Ich weiß 
keine befriedigende Antwort, und mir scheint daher die finale Auf- 
fassung des Satzes kein so unbedingter Unsinn wie dem Verf. Der 
Historiker hat sich nur recht ungeschickt ausgedrückt, was aber den 
nicht so sehr wunder nehmen wird, der sein unbeholfenes Latein sich 
etwas näher ansieht Er wollte sagen: Gordian schrieb seine Gedichte 
als amulator Ciccronis, um ihn auszustechen, seine Leistungen als 
veraltet erscheinen zu lassen ; er wollte zeigen : wir können das jetzt 
besser machen. Aber nicht nur die Sache selbst, auch das genus di- 
cendi des Capitolinus spricht gegen ein kausales ut: >deswegen ... 
weil* heißt bei ihm >idcirco quodt (9,4) oder >ideo quia* (34,4), 
während »ad hoc, ut< >zu dem Zweck, damit< heißt, 10,2: >iüos... 
senatus atl hoc creaverut, ut divideret hisltaiicas regiones ... tuendas*. 
Kann man da glauben, der Schriftsteller habe sich mit sich selbst so 
in Widerspruch gesetzt, nur um statt einer verständlichen Wendung 
eine mißzudeutende zu geben? Die Konsequenz der kausalen Auf- 
fassung von ut ist natürlich, daß ad im Sinne von ob, propter 
erklärt werden muß. Der Verf, führt hiefür den Thesaurus-Artikel 



CORt. rtRSTY 



E. Lufstedt, Beiträge zur Kcnntnia der spateren Latioltit 329 

ad an, p. 552 (auB dem Abschnitt >de relatione« Abtig. IV: de causa) 
und weist besonders auf 4,6,3 plcfos ad id mazimc indiynationc 
exursit, quod auspicari . .. negarentur possc. Nun ist es ja gewiß 
richtig, daß ad id mit ob id vertauscht werden könnte, ohne daß der 
Sinn des Satzes im mindesten alteriert würde, aber eben so gut kann 
es lokal- temporal gefaßt werden: >bei dem Punkte«, >auf das hin<. 
Und das gleiche ergibt sich für die übrigen in dem erwähnten Ab- 
schnitte aufgeführten Beispiele, eingeschlossen das von L. herange- 
zogene, Curt 3,5,9: »laxata . . . vis morbi ad lioc solum videbtäur, 
quüt magtiUiidinem malt smtwbat<. Ueberall liegt eine lokal-tempo- 
rale Anknüpfung an ein bestimmtes Faktum zu Grunde (im Anschluß 
an etwas — auf Grund von etwas « wegen), was bei der Stelle der 
vita Gordianorum nicht der Fall. — 

Wir kommen zum zweiten Kapitel; es gilt der Konjunktion quod, 
zunächst ihrer kondizionalen Funktion; seltsam genug mutet es 
an, >quod« in Konkurrenz mit >si« gebraucht zu sehen, wie Avell. 
137,12 p. 563, 20 *ete ... legationis officio convenire, quod uffutu 
salvationis suae, si respectu dei, si Talionis intuitu höh woveuttir*. 
Wir haben aber keinen triftigen Grund, an der Richtigkeit der Ueber- 
lieferung zu zweifeln, die wir auch in den übrigen Füllen (Corp. 
V4488 Comm. instr. 1,7,2 Biet. Priminii 16 bei Caspari Anecd. 
p. 164) werden anerkennen müssen. 

Ein komparatives oder korrespondierendes quod findet L. 
bei Amin. 30,4, 18, wo lamquod im Sinne von tamquam überliefert ist 
und von den Herausgebern auch durchgehends in letzeres verwandelt 
wurde. Uns will scheinen, daß die Verbindung tam-quaui zu fest ge- 
fugt und eine falsche Auflösung des gekürzten quam in quod zu 
leicht war, als daß man nicht lieber einen Fehler der U eberlief er ung 
annehmen möchte; dazu kommt, daß Amuiian tamquam sehr häutig 
hat, wie dies die sehr reichhaltigen und guten Excerpte des The- 
saurus, von der Hand Petschenigs, aufweisen. Jedenfalls ist das Bei- 
spiel aus dem Corpus (VI 27458) keine Stütze für die Ammian-Stelle ; 
in den Worten >talem dolorem experisei, quod nos ... experti sumust 
ist quod sicher einfach das Relativum, mit falschem Genusgebrauch, 
wie das auf Inschriften nicht selten (Beispiele aus Afrika bei Kubier, 
Archiv VIII 173; vgl. auch Rönsch, ltala S. 270 ff., Bonnet, Grog. d. 
Tours p. 345 ff. 507 ff.); übrigens ist auch »feite dolor* überliefert, 
freilich neben >vcstroru< und »contigutt. 

Auch die übrigen Beispiele für die von L. postulierte Bedeutung 
von quod sind nicht recht zugkräftig. Gegen Apul. flor. 22 >quod 
Herculem ... memoraitl ... purgasse, simililer ... pltilosoptms iste 
Hercules fuü< hat schon Geyer in seiner eingehenden Besprechung 



a»N rtSrr 



330 Gott. gel. Anz 1909. Nr. 4 

(Archiv f. Lex. XV 433) Bedenken geltend gemacht; ebenso möchte 
er bei Auson. epigr. 19,1 (p. 327 P.) >uxor, vivamus, quod vivimus< t 
in >quod< lieber das Relativum (an Stelle der hg. etymol. >eaui 
vitam quam«) sehon. Bei Auson. halte ich auch das quod causale für 
möglich; wir hatten dann eines der beliebten Wortspiele mit den 
verschiedenen Bedeutungen von viverc (vgl. Blätter f. d. Gymn.-Schul- 
wesen 1905, 497), und der SAtz würde bedeuten: laß uns das Leben 
genießen, weil wir es noch haben. Freilich macht das Perfekt vixi- 
wus einiges Bedenken, denn vixisse kann auch das gerade Gegenteil 
(— mortuum esse) bedeuten (Plaut Bacch. 150 most. 1002 u. a.); 
das schließt aber die geforderte Bedeutung: quod viximus = weil 
wir bis heute gelebt haben, nicht aus. Auch in dem Grabepigramm, 
Carm. epigr. 991: >vixi, quod volui, semper bene, pauper, honeste, 
fraudari nullum, quod invat ossa mea< findet Geyer gewiß mit Recht 
dos Relativ quod, das durch das zweite noch eine gewisse semasiolo- 
gische Stütze erhält. Was die übrigen Beispiele betrifft, so ist bei 
Kilastr. 148,9 die Ueberlieferung des gnnzen Satzes so zweifelhaft, 
daß Marx zu zwei Acnderungen von Endungen, einer Umwandlung 
eines Wortes und der Annahme einer Lücke seine ZuHucht nehmen 
mußte; da möchte man doch die Frage offen lassen, oh quod nicht 
einfach aus dem bei Filastr. ganz gewöhnlichen quomodo (15 Stellen 
im Index) verdorben ist. Ebenso wenig kann ich an die Richtigkeit 
der Ueberliefemng glauben bei Donat. Ter. Andr. 1,1,28 >Aoc... 
dixeruni veteres eodem modo, quod Graeci --i;i.-o.'./.j< . der >irrin- 
ceps grammnticontiiu sollte sich eine derartige Freiheit erlaubt haben V 
da nimmt man doch lieber einen Textfehler an, zumal die Ueber- 
lieferung des Terenzkoinmentars an derartigen Fehlern reich genug 
ist, vgl. Wessners krit. Apparat. Dagegeu mag in dem Cornutus- 
Scholion zu Pers. 1,113 ein Tür quomodo ... ita gebrauchtes quo- 
niam ... ita ganz glaublich sein, ebenso wie für das >barbarische< 
Latein des Anonymus Valesianus ein auch bei dem sog. Fredegar er- 
scheinendes post quod im Sinne von postquam. — 

Kapitel 111 gilt der Konjunktion quam, die nach L. in Stell- 
vertretung von ut auftritt bei Apul. flor. 3,16 p. 17 V. >a qua (m- 
tioue) paultdum demutabit liber, quam Strabonis ... Itonor fia//itut<, bei 
Lampr. Coinra. 17, 11 >hi<ne ... Scverus ... odio, quam videtur, senatus 
inter deos rettulitt; bei Ruric epist. 2,64, 1 und sonst. Da es eine 
bekannte Erscheinung auf dem Gebiet der Bedoutungscntwicklung ist, 
daß ein Wort, welches sich in einigen Verwendungen mit einem an- 
dern zufällig deckt, auch in weiterem Umfang als Synonym für jenes 
herangezogen wird: so hat der Eintritt von quam für ul in Fällen 



corSÄüS 



CORNf 11 UNIVERSITY 



E. Lüfstedt, Beitrage xur Kenntnis der spateren Latinitit 931 

wie die oben zitierten durchaus nichU Befremdendes 1 ). Aehnlich er- 
klärt sich auch die Konstruktion bei der von L. angeführten Stelle 
Lucif. Äthan. 2,20 p. 184 H. W«, quam in Athariasio, nee non et in 
nobis dei ... persequaris ßium< ; die Stelle ist trotz L. und mit Hartel 
sehr wohl in Parallele zu setzen zu Lucifers >tam . . . nee höh« : in 
beiden Fällen liegt > Verschmelzung« von Konstruktionen vor; die 
Kontraposition »tarn — quam* oder >quam — tam< deckte sich be- 
grifflieb mit »-t — ei « ; daraus konnte durch Auswechslung der Sy- 
nonyma entstehen sowohl »tarn — ' ef< (bzw. >nec non et<) wie *quam 
...et*, von welchem Schema das >quam — etiamt der Epist Avell. 
97,58 nur eine neue Variante ist. Andererseits konnte das durch 
die Bedeutungsentwicklung von tarn . . . quam überflüssig gewordene 
Um ganz ausgeschaltet werden (vgl. unser >wie< neben »Bowie«, 
beides = und), und es entstand so das quam fUr et, wie wir es 
Peregr. Silv. 40,2 haben: >benedictis cathecuininis quam fidelibus«, 
wo L. die Ueberlieferung gegen die Einschiebung von tarn schützt, 
allerdings gegen den sonstigen Sprachgebrauch der Verfasserin, wie 
Geyer a. 0. S. 434 hervorhebt. Eine Weiterbildung dieses kopulativen 
quam ist dann Corp. VI28138 »educalus litteris Uraecis quam et 
Latinis<. 

So ist die von L. festgestellte Erscheinung auch für die weiteren 
von Ihm gebrachten Falle nicht anzuzweifeln. Nur zu Aroob. nat. 
3, 1 1 möchte ich ein Bedenken äußern. Dort heißt es : (dii vestri hos 
vident) honestius quam vos uiulto de sui nominis dignilatc 
existimare quam credere. Das zweite quam soll nach L. so viel 
bedeuten als das »ff« oder >atque<, das einige Editoren dafür in den 
Text geschoben haben. L. faßt demnach, wie die Textkritiker, die 
ganze Verbindung als einen tautologischen Ausdruck, was trotz der 
»für unsere Auffassung lästigen Wiederholung« von keiner Bedeutung 
sei, da ähnliche Ausdrücke in der patristischen Literatur sehr oft 
begegnen. Gegen die kopulative Auffassung von quam muß aber 
schon etwas bedenklich ninchen, daß das komparative quam unmittel- 
bar vorhergeht: *nos ... Ziouestius quam vost; außerdem läßt sich 
quam nicht so ohne weiteres mit et identifizieren: wie es ein tarn — 
quam vertritt, so hat es den Wert des mit diesem gleichzusetzenden 
et — et; es hebt die verbundenen Begriffe schärfer von einander ab: 
»sowohl — als« = »nicht nur, sondern auch« ; das paßt schlecht zur 

1) Nur kann ich an du »quam videtur« der oben erwähnten Lampridius- 
Stelle nicht glauben. Peter hat mit seiner leichten Aenderung »quantum vide- 
tar« «icher recht gehabt; »gl, in derselben vit* 4,7 quantum videbatur; ferner 
CapitoL Venu 3,6-, Clod. Alb. 4,5; Gallican Avid. Haas. 1,7. — Ob sich nicht 
hinter dem und jenem »quam« auch ein q(uem) a(d) m(odum) versteck!? 



com 



332 Gott geL Am. 1909. Nr. 4 

Verbindung eines tautologischen Ausdrucke. Ich kann daher an einen 
solchen nicht glauben und möchte lieber (falls die Stelle nicht Als 
korrupt anzusehen ist) der komparativen Bedeutung auch des zweiten 
quam das Wort reden. Freilich würde diese eine beispiellose syntak- 
tische Kühnheit des Autors voraussetzen. Er wollte sagen: unser 
kritisches Urteil Über eure Götter ist anständiger als euer (blinder) 
Glaube an sie« = nos hont'Stius de deorum dignitate existimare quam 
vos credere, und verrenkte diesen einfachen Gedanken der doppelten 
Antithesis zuliebe zu einem ungeheuerlichen chiastischen Schema. Ich 
habe für diese Art von Chiasmus keine Parallele aufzuführen und 
mache daher zu meiner Auflassung des Satzes selbst ein Frage- 
zeichen: nur wird man mir zugeben können, daß er so dem Sinne 
nach am meisten befriedigen würde. — 

Der vierte Abschnitt ist überschrieben : Adverbia in kon- 
junktionaler Funktion. Statim im Sinne von >sUüüh u/< hat 
in den konjunktional gebrauchten Adverbion mox und sitnul Analogon 
und Stütze; trotzdem kann man zweifeln, ob Capitolinus, der dreimal 
statim ttt nach übereinstimmender Ueberlieferung schreibt (Jones, 
Archiv 14,240), in einem vierten Fall (Max. Balb. 11,4) einfach 
statim geschrieben hat, oder ob das ut verloren gegangen ist, das 
nach statim paläographisch leicht genug verschwinden konnte; frei- 
lich ist auch bei Vopiscus (Car. 9,4) dieses statim einmal ohne ut 
überliefert. Desgleichen wird eine Konjunktion primum = ut oder 
«6* primum bei Ammian (31,10,8) und Jul. Val. (3,27) auf grund 
der Hss. angenommen, während bei Jul. Val. 3,26 in »mox pri- 
mum solis occoshs ... faxt, vox auditun, mox vielleicht mit ).. zu 
primum, nicht zu atnlitur zu ziehen ist. Mit Unrecht aber scheint 
mir auf grund des bisher einzigen Beleges in der Peregr. Silv. (107) 
für Cavm. epigr. 678, 4 ein post in der Bedeutung von imtquam 
angenommen: 

>nuuc te Ullas habet, septem post facem peraetos 
exegeras fasees, eu tegit ossa sepulerumt. 

Post iBt einfach Präposition, und das Epigramm sagt: > Jetzt hat 
dich die Erde; nach zehn vollendeten Jahren hattest du noch sieben 
zu Ende gebracht; ach, deine Gebeine deckt das Grab«. So wird 
das >exegeras< jedenfalls erträglicher, als bei dem im andern Fall 
anzunehmenden Pleonasmus: postquam peractos exegeras fasces. Das 
Plu6quamperfectum statt des Perfekts ist natürlich metri causa ge- 
wählt und in dem unbeholfen zusammen gestückten Poem nicht weiter 
auffallend '). 

1) Einen zweiten, neben I'ercgr. Süv. wohl anzuerkennenden Beleg für post 
conj. bat L. entdeckt in der Kegula Tycooii p. 27,3 llurkitt. 



>' 



CORHElt UNIVERSITY 



E. Löfotedt, Beitrlge nir KeontnU dtr ipMenn Litiniiat 833 

Gar nicht vermag ich zu glauben an das konjunktioneile, bzw. 
relative cotidie bei Hier, tract in pulin. CVI p. 179,19 M.: >in 
terra vestes habemus divertas, cotidie vivimust, erstens, weil einem 
Ciceronianer wie Hieronymus derartige syntaktische Singularitäten 
kaum zuzutrauen sind, zweitens, weil nicht nur eine andere syntak- 
tische Funktion, sondern auch eine neue, aus dem adverbiellen cotidie 
nicht so einfach sich ergebende Bedeutung angenommen werden 
mußte, nämlich cotidie = quoad, dum; außerdem konnte ein >dü< 
nach >-die< und vor >uiuimus< nur zu leicht ausfallen, und wenn wir 
dies einsetzen, ist der Satz nach Form und Sinn durchaus korrekt. 

Nach den Zeitadverbien behandelt der Verf. andere zu Konjunk- 
tionen gewordene Adverbin, wie maxime = si maxime (Apul. apol. 55), 
ctutm = ctiam si (Visio Pauli 29 p. 26,30 Rob. u. a.), und fügt 
mit Recht Corp. IV 3431 >Knfu, ita eale, quure hene fdast zu den 
schon bekannten Beispielen eines kausal gebrauchten quare (= quia) ; 
desgleichen hält er Sen. apocot. 8,2 das überlieferte propter quod 
= propterea quod mit Bucheler für richtig. 

Ein besonders interessantes Kapitel ist das folgende (V): Pleo- 
nasmus im Gebrauch der Partikeln. Der Pleonasmus ist ja eines 
der Hauptmerkmale volkstümlicher Ausdrucksweise und gerade bei 
den Partikeln mit ihrer vielfach schwankenden oder mehrfachen Be- 
deutung ist die semasiologische Unterstützung durch eine zweite, 
verwandte etwas Naheliegendes. So findet L. eine Verbindung von 
cum und dum in der Anthologie, 483,55 R. >vagans errore rato cum 
devia tortos dum Uijit aufraffet, metum toi eminus cxit't, bei Amm. 
29,4,7 idum cum Itostium disieeta fraitgeret Urnen (ob übrigens bei 
Amm. denkbar?) und an einer zweiten Stelle der Anthologie, 492,11 
(in den versus Bellesarii scolastici auf Sedulius), die aber so dunkel 
ist, daß sie erat erklärt werden muß, ehe man bestimmt sagen kann, 
ob cum in dem Satze >dum nil cum ventre femetcü* Konjunktion 
oder Präposition ist 

Ein pleonastiBches *dum simuU wird, wohl mit Recht, ange- 
nommen für Carin. epigr. 12U2.4, ein durch cum verstärktes ut 
temp. c conj. (vgl. oben) in einem Cannen sepulcrale (732,31 Buch.) 
und in der Hist. Apoll. 7 p. 10,11 R., desgleichen ein ut dum bei 
Cyprian epist. 26 und Hieron. tract. in psalin. 77 p. 60, 18 M. '); im 
letzten Beispiel ist ut wohl eher final, wobei dum im Sinne von >nur< 
(*die dum< n. dgl.) zu fassen wäre; doch kann hierüber erst eine 
Bedeutungsgeschichte von dum, wie sie der Thesaurus geben wird, 
die Entscheidung bringen. 

Es folgen Pleonasmen von Komparativpartikeln, quasi velut 

1) et Mk quid fecit ¥ ut dum emjrtm cwteitdaret, fecit errurem. 



COti. fRSiTY 



334 Gütt. gel. Anz. 100D. Nr. 4 

(Rufin. Adaniant. 4,8, aber auch schon Apul. Socr. 100), quasi sicut 
(Martin. Brac. corr. rust 11 p. 15 Casp.), ut quam (schon Vitr. 
5,11,2; daher wohl auch Corp. III 1903 ein quatnut anzuerkennen). 
Mit diesen abundanten Ausdrücken vergleicht L. das plautinischo 
tpariter hoc fit atque ut alia facta sunt* (Amph. 1019): er hätte 
auch Fälle wie Cicero Verr. 2, 119 tquod istc atiter atque ut edixerat 
dccrcvisscti u. n. heranziehen können, vgl. Thes. 11656, 27 ff. 

Daß bei andern Verbindungen dieser Art weniger an einen 
rieonasmus als an ein Anakoluth der Konstruktion zu denken ist, 
darauf hat schon Geyer hingewiesen (a. 0. S. 434): das gilt für die 
Fälle, wo die synonymen Konjunktionen von einander getrennt sind, 
wie beim Tractntus de divitiis 18, 9 p. 59 Cosp. äquale est, quod, 
cum ... coniuneta sint, ut ... crtdatur< (wozu bemerkt sei, daß tquaU 
est quod< neben tquale est ut< auch bei Teil, erscheint, adv. Marc. 
8,15)* Aber auch wo sie beisammen stehen, sind die Konjunktionen 
wie ebenfalls Geyer an quin cum bei Ps. Alex. c. Dind. coli. p. 181, 19 
K. gezeigt, unter Umstanden syntaktisch von einander zu trennen. 
Aehnlich, meine ich, ist bei Ausonius 419,42 p. 364 P. ut quod 
nicht als doppelte Kausalpartikel zu fassen, sondern zu trennen und 
zwar so, daß »quod* als Relativum zu nehmen ist: >trihuta isla (••>- 
tiiitiu), quod in urhe Siruno yeruntur, an, ut, quod in procinetu, 
anlurittta direnturt = tributa . . . an, ut (id), quod in procinetu (>/c- 
ritur), ccnturiatit divetitur? 

Ist schon dem korrekten Spätlateiner Ausonius eine Ausdrucks- 
weise wie ein kausales ut quod schwerlich zuzutrauen, so wird man 
sich noch mehr besinnen müssen, bei Pcrsius ein pleonastischcs -ve 
— vel anzuerkennen, das 3,27 stehen soll: 

>stemmatc quod Tusco ramum miltesimc ducis 
censoremte tuuiit vel quod trabeate salutas<. 

Bücheier hat die Schwierigkeit durch Annahme eines prädikativen 
>tuns< zu heben gesucht: >oder wenn du den Ceusor als den deinigen 
(als Anverwandten) oder in Rittertracht begrüßest<, welche Inter- 
pretation L. ablehnt. Aber bleibt hier nur die Zuflucht zum Pleonas- 
mus? Mir scheint, cd würde sich als steigerndes Adverb zu 
trabeate am natürlichsten und einfachsten erklären: >oder weil du 
deinen Censor gar in stolzer Rittertracht begrüßest». 

Recht skeptisch, muß ich gestehen, stehe ich auch dem abun- 
danten et — que gegenüber. Die Existenz dieser Verbindung ist, 
soweit sie sich in der Epigraphik findet, natürlich nicht zu leugnen: 
aber ob es sich hier nicht um einfache Steinmetzen fehl er handelt, 
statt um Vulgarismen? Corp. XIV 3323 heißt es tlibcrtis patemis et 
libertabusquci, XIV 1582 >«6i ct...patri et }/oskrisque corumt. Das 



coPHfiiuHivERarr 



E. Ufstedt, Beitrage «ur Kenntnii der tpiteren Latinllit 836 

sind die beiden einzigen sicheren Beispiele aus der epigraphischen 
Literatur; denn das dritte ist anders zu erklären: es Bteht Carm. 
epigr. 6b6, 6 und lautet: >Scvera dulcis parentibus et famalisquc*- 
Etque steht hier einfach für et — d. bzw. quequc, wobei x.'< unter 
dem Verszwang härter das Wort, zu dem es gehört, gerückt ist. Für 
die Verbindungen >ct — qaet in der Prosa vgl. Cic ac 1,37 >offieia 
et servala praetcrmissaqitet oder Liv. 4,2,3 >et smgulis universisqva. 
Da also unter den zahllosen Beispielen von Verbindungen, wie libeitis 
et libertabus, libertis litiertabusque bisher nur zwei mit doppelter Ko- 
pulati vpartikel feststehen, so wollen wir abwarten, ob noch weitere 
dieser Art auftauchen, ehe wir statt eines Versehens') eine spät- 
lateinische Spracherscheinung annehmen. Und noch weniger ist es 
von einem Manne wie Augustin zu glauben, daß er conf. 7,17 wirk- 
lich geschrieben habe: >rapicbar ad U decore tuo et moxque (so der 
Se&soriauus) diripieb'tr dbs te pondere meo et ruebam in tat» cum >je- 
mitu<. Hier irrte entweder der Blick des Schreibers von >/mo< auf 
das gleich folgende »meo e/< ab, oder, was ich für wah rech ein liehe r 
halte, es ist ein Glied der Periode ausgefallen, das mit >ruebam in 
isla cum ycmitu< korrespondierte 1 ), wodurch ein vollständiger Pa- 
rallelismus der Glieder geschaffen war, wie Augustin ihn liebte, vgl. 
>'ordeD, Kunstprosa II 621. Was schließlich Arnob, nat. 7,4G be- 
trifft: »vestra cum res isla sü deque vestro numine restraque et 
religione tiaetetwi; so verbietet nichts — die Stellung spricht sogar 
dafür — , et im Sinne von etiain zu nehmen. 

Durch Annahme einer abundanten Negation soll auch die Schwierig- 
keit der vielumstrittenen CatullBtelle 10,9 behoben werden: 

*respondi, id qttod erat, nihil neque ipsh 
nee praetoribus esse nee coliorti, 
cur quisquam Caput unetius referret*. 

Der Satz ist also so zu verstehen, wie wenn das erste tneet 
fehlte und >ipsis< attributiv zu > praetoribus < zu bezichen wäre. Aber 
ganz abgesehen davon, daß eine dreifache Negation des Guten etwas 
gar zu viel wäre — * nihil ... neque ... nee* ist schon Abundanz — 
und daß eine syntaktische Unklarheit wie die Funktion des ersten 
tntti dem Catull nicht leicht zuzutrauen ist, so verlangt schon der 
ganze Zusammenhang, daß >ipsis< auf die Bithyuier bezogen wird; 
C'atulls Freunde wollen wissen *quid esset iam Bithynia, qnomodo xe 

1) Pu sich psychologisch ja sehr leicht orklitrt (Simultan Wirkung «weier 
konkurrierender Verbindungen). 

2) Klwa: H <rtiiuie*crbaM m le cum gamliv> mruque <lihj>itb<ir «■»., vgl. 
conf. 1, 1, 1. 4, Vi, 18; gen. ad litt. 4, 17 u. a. 



mu rSry 



Gott gel. Am. 1909. Nr. 4 

hotxrcft; was würde es da heißen, wenn C. einfach erwiderte: >es 
haben weder die Pratoren selbst noch ihr Gefolge was< — ja, warum 
denn? müßte man gleich fragen: nun eben, weil die Leute dort 
nichts haben, weil die Provinz, arm ist. So sagt C. in etwas salopper 
K on versations Wendung, aber ganz folgerichtig und der Krage ent- 
sprechend: niemand hat dort was, weder die Provinzler noch die 
Beamten noch das Gefolge. 

Ein pleonastisches aut nee für einfaches aut. oder nee fandet L. 
in der Anthologie Nr. 489,44 R. (Augustinus ?): 

>i//o (aiiima) tarnen spirando ealet animatqne replendo 
omnia, nee quid(d)am höhet aut nee sumit ab tpsa (ntassa)i. 

Unmöglich wäre das nicht bei diesen Versen, die auch sonst 
allerlei Absonderlichkeiten aufweisen und mit Bährens wohl eher für 
mittelalterlich als für augustiniBch angesehen werden miissen; will 
man dagegen lieber an eine Komiptel glauben, so bietet sich >ut< 
als sehr einfache Verbesserung für >aut< dar: >die Seele hat nichts 
von ihm (dem Körperlichen), wie sie auch nichts von ihm nimmt*. 

Auch auf dem Gebiete der Adverbien bringt der Verf. Pleo- 
nnsmen zu den bereits auB Schmalz u. a. bekannten. Daß sich das 
itu uti — ita Vitruvs (4,2,5) aus dem klassischen >sicut — «i>« 
erklärt, hat Geyer a. 0. bemerkt; ähnlich verhält es sich mit >*t> 
— ita uti (4,3,9). Weniger Gewicht hat das pleonastische ita sie 
bei Vopisc. Car. 9, 4, da die ganze Stelle korrupt und auch von L-, 
der anderBwo auf sie zurückzukommen hofft, noch nicht erklärt ist. 
Dagegen gehören sicher in diesen Zusammenhang das sie hoe modo 
bei Casaian. Nestor. 5,3,2, undVenant. vita Germani 66,181 sie — 
similiter sicut. 

Eine crux editorum war Petron. 136,13 »quem auus ut vidit, 
tarn mai/ntim aeque clamorem suslulti, ut putares itfrum anserrs 
Unten intrassc*. Man hat Em endations versuche gemacht, der Bear- 
beiter des Thesaurustextes hat das Wort mit dem Korruptelenkreuz 
versehen, und der Verfasser des Artikels aeque, der ich selbst bin, 
die Stelle nicht verarbeitet. Leider, denn die Ueberlieferung scheint 
wirklich in Ordnung, und zwar wird L. mit seiner Annahme eines 
Pleonasmus recht haben; er hätte sich auf 78 berufen können, wo es 
mit einem ähnlichen Pleonasmus heißt: >aeque me mortuum iuret 
tarn quam vivum< (Thes. vol. 11044,21). Uebrigens ist auch die 
Möglichkeit nicht auszuschließen, daß >arque< zu >damorem sustulif* 
gehört, wobei es mit gleichfalls* zu übersetzen wäre und sich auf 
die Stelle zurückbezöge, wo von dem wilden Geschnatter (rahiosus 
Stridor) der Gänse die Rede ist, 136,4. — 



COOK 



E. Lflfstedt, Beitriga zur Kenntnis der sp&tereD LatinitAt 337 

Das folgende, mit >Saepe< übe rech ri ebene Kapitel (VI) zeigt 
uns einen äußeret interessanten Kall von Bedeutungsentwertung. Die 
Wörter hat man oft. mit Münzen verglichen, ihre Bedeutung ent- 
spricht dem Münzbild und der Aufschrift, beide werden im Verkehr 
abgegriffen und verlieren ihre Schärfe. Hier haben wir einen Fall 
vollständiger Abnutzung; dem Wort ist jeder Bedeutungsgehalt ab- 
handen gekommen, es wird zu einer Art Füllsel, und bezeichnet nicht 
mehr eine Wiederholung der Handlung, sondern hebt sie einfach her- 
vor. L& Ausführungen scheinen mir im ganzen überzeugend, höch- 
stens könnte man bezweifeln, ob der Gebrauch schon bei Cicero 
— es handelt sich um zwei Stellen aus den familiären AtticuB- 
Briefen — anzuerkennen ist. Und zwar kommt hier Komparativ und 
Superlativ in Frage, die eine Entwertung des Positivs doch schon 
voraussetzen. Das erste Beispiel ist AU. 13,4,2 yquoniam saepius 
de nominibus quaeris quid placeat, ego quoque tibi saepius respondeo 
placere*. L. meint: >Ob Atticus seine Frage mehrmals wiederholt 
hatte, können wir dahingestellt lassen; sicher ist jedenfalls, daß Cic 
sie nicht mehr als einmal in dissem Brief beantwortet und das saepius 
demnach schon hier an der zweiten Stelle seine eigentliche Bedeu- 
tung tatsächlich eingebüßt hat*. Aber die beiden saepius werden 
hier so ausdrücklich einander korrespondierend gegenüber gestellt, 
daß sie nicht verschiedene Bedeutungen haben können und außerdem 
so hervorgehoben, daß sie mit ihrem vollen Inhalt genommen werden 
müssen, und diese Auffassung ist auch sehr gut möglich: >da du 
mich Öfter fragst, so antworte ich dir hiemit öfter«, d.h. meine 
Antwort möge als eine so oft wiederholte gelten, als die Zahl deiner 
Fragen war — jedenfalls eine scherzhafte Wendung Ciceros, womit 
er wohl dem Freunde, der in seinem Briefe eine Anfrage mehrmals 
wiederholt hatte, unter die Nase reibt, daß eroe Anfrage schon aus- 
reiche. Oleichfalls um Wiederholungen innerhalb ein und desselben 
Briefes dürfte es sich handeln bei der zweiten von L. zitierten Stelle, 
Att 10,10,1: >cum ego saepissime scripsissem (Antonio) nihil nie 
contra Caesaris rationes cogitare*; Cicero hat, wie wir es etwa aus- 
drücken würden, dem Antonius >in allen Tonarten« versichert, daß er 
absolut nichts gegen Caesar im Schilde führe, vgl. die Fortsetzung des 
zitierten Satzes: metninisse NM generi mei, meminisse amicitiae 
(sc Caesaris), potuisse, si alÜer sentirem, esse cum Pompcio, ... 
abesse vcllc (sc. Roma) nee id ipsvm certum ... habere. Doch über 
diese Fälle wie über die andern von L. gebrachten Beispiele mag 
der dereinstige Bearbeiter von saepe im Thes. ling. tat. urteilen. 
Daß nicht alle fest stehen, zeigt der Verf. selbst durch Zurücknahme 
eines Beispiels im Nachtrag (S. 129) und leise Anzweifelung eines 



am rSr» 



Gört gel. Au. 1900. Nr. 4 

zweiten 1 ). Die Alternative wird in den meisten Fallen lauten: Ent- 
wertung der Bedeutung von saepe oder — aufschneiderische Flunkerei 
des Autors? Letzteres z. B. sicher in Corp. XIV 2298 (Carm. epigr. 
090) >qui mihi saepe libcns census donavif eqvcslrist = der mir oft 
Riescnsummen schenkte (>Hittercenaus<, hyperbolisch für eine große 
Summe; man beachte den Plural). 

Etwas anders als bei saepe liegt wohl die Sache bei identidem, 
das nach L. in den Comm. Bern. Lucan. 2,46 auch in ganz farb- 
loser Bedeutung, jedenfalls ohne jede Beziehung auf eine Wieder- 
holung vorkommt: man braucht hier gar nicht an eine Emendation 
in >itidem< zu denken, welche L. ablehnt: es hat vielmehr eine Be- 
einflussung der Bedeutung von identidem durch itidem stattgefunden, 
besser gesagt: eine Verwechslung mit ihm, was bei formal anklingen- 
den Wörtern nichts Wunderbares, vgl. z. B. dolus = dolor in vulgär- 
lateinischen Inschriften. 

Ich komme zum zweiten Hauptteil der Abhandlung (S. 55 — 121): 
'/. ii rKritikundErkliirungspätlateinischerSchrift steller, 
mit zwei Unterabteilungen, wovon I: Studien zu Ammianus Mar- 
cellinus. Hier wird eine Beihe von Stellen des Ainm. kritisch, 
exegetisch und sprachgeschichtlich behandelt ; auch für andere Autoren 
fällt dabei manches ab, selbst für Cato (S. 53) bei der Frage der 
Konkurrenz von Interrogativ- und Relativpronomen. Sehr interessant 
sind die Ausführungen zu Amm. 14, 11,34 >snutari putabiU, das 
begrifflich gleich ist mit >velit diseeret, 31,4,6. L. findet hier >Verba 
sentiendi in voluntativer Bedeutung«, wie schon bei Vitruv, 2,1,8: 
yprimo volumine putavi ... exponeret. Die Beobachtung ist gewiß 
richtig; zu ihrer historischen Erkläruug sei auf Gerundiv-Konstruk- 
tionen« (Archiv XV 56) nach dem Schema tputo hoc (mihi) faciendum 
(esse)t hingewiesen, wo >das Subjekt des Sataes, welches seine An- 
sicht ausspricht, zugleich die einzige Quelle für die Ausführung des 
als notwendig Erachteten ist«, wo sich also die Meinung Über eine 
Handlung mit dem Willen zu derselben deckt: puto faciendum = 
rolo (decrevi) faeere. Vielleicht läßt sich >puto facerc< geradezu aus 
einer syntaktischen Kreuzung der beiden Konstruktionen erklären. 
Wie alt diese Gerundivkonstruktionen sind, zeigt die Lustrations- 
formel bei Cato agr. 141,1 >uti iUaee suovitaurilia furtdum agrum 
terramque mcam, quota ex parte sive eireumagi sive circumferenda 
censcas, uti eures lustrare<, wo Keil nach eireumagi ein >iubes< oder 
>t>ij< verlangt. So konnte neben ein >seniio faciendum esse< ein 
>sentio facerei mit eigenem Subjekt des Infinitivs treten, das Vahleu 
schon im Telamo-t'ragmeut des Ennius feststellt (scaen. 32S deum 

I) Vgl. hiezu «irh Wcyrau, Blätter f. d. Gymn.-Schulwcson 1908, 270. 



C0.SÄS 



E. I^fstedt, Bflitrige rar Kenntnis der späteren I.inni: \t 3S9 

nie sentit far.ere pietas, civium porcel jmdor) und bei Virgil wieder- 
findet (Aen. 10,623 si ... tue ... ftec ita ponere sentis), während an 
der dritten von ihm angezogenen Stelle das Gerundiv selbst er- 
scheint, Catull 64,21 >tum Tttetidi pater ipse iugnndum Pelea sensit*. 

Zu Amin. 15,5,36, wo >crumpcrc< im Sinn von >eriperet nach 
L. (S. 62) mit der Ueberlieferung zu lesen ist, sei auf Wackernagel, 
Arch. XV 221, hingewiesen, der Apul. apol. 28 das überlieferte »puc- 
rum...curae meae eruptumt gegen Emendationen schützt, freilich mit 
antlern Gründen als Löfstedt. 

lieber post im Sinne von >nach Eintritt eines Dinges« (wodurch 
sich die Bedeutung der von >während< >per< nähert) wird zu Amm. 
15,6,1 gehandelt; über libertas = tiberalitas zu 16,5,9; über ex 
in Zusammensetzungen für de (evolvere = devolvere; exponere = de- 
ponere; exfunctus, educere coloniam) zu 16,12,59; über Verba tran- 
sitiva in intransitiver Konstruktion (petere in locum, eonsequi in 
honores usw.) zu 19,8,12. Einen Beitrag zur Bedeutungsgeschichte 
von magnus bringt die Bemerkung zu 21,5,2. Mittere als Simplex 
statt seiner Komposita gebraucht, behandelt die Ausführung zu 
21,6,2. Und so ergeben sich noch da und dort von Ammian weg 
Ausblicke in verschiedene Gebiete der spätlateinischen Literatur. 

Was die Bemerkungen zu Ammian im speziellen betrifft, so muQ 
es seinem künftigen Herausgeber vorbehalten bleiben, L.s Aende- 
rungen bzw. Erklärungen nachzuprüfen. Kur zu Amm. 31,4 11 
(S. 100) sei eine Bemerkung gestattet. In dem Satz >turpe commer- 
cium duees invisissimi cogitarunt et ...canes pro singidis dedenint 
maneipiist soll teogitare* den Sinn von >veransUlten< >zu Stande 
bringen« >machen< usw. haben, womit das Wort gegen die Aende rung 
in iugitaruntt geschützt ist. Auch Petschenig in den Exzerpten für 
den Thesaurus findet diese Aenderung >unnütz<, einfach »weil in dem 
Planen das Ausfuhren mitzudenken iat< ; so schließt auch unser >er- 
<lenkcn< >ersinnen< oftmals die Ausführung mit ein. Schwieriger ist 
die zweite Stelle , 125, 9, 1 1 >per Albinum in Numidia steteste pace 
cogitata< : (es ist die Rede von dem Vertrag des Albinus mit Jugurtha, 
Sali. Jug. 38,10); die Kapitulation war nicht von Albinus selbständig 
ins Werk gesetzt, sondern ihm vom Feinde aufgedrungen; von einem 
> Planen < oder > Ersinnen* kann bei diesem Sachverhalt jedenfalls 
nicht die Rede sein : es bleibt also nichts übrig, als entweder cogitare 
als identisch mit facere schlechthin gelten zu lassen — was ganz 
singulär wäre gegenüber dem äußerst häufigen Gebrauch des Wortes 
bei Amm. im gewöhnlichen Sinne — oder aber anzunehmen, daß die 
Stelle irgendwie fehlerhaft ist, sei es daß Ammian den historischen 
Sachverhalt nicht richtig im Kopfe hatte und an positive Machen- 
schaften des Albinus zur Herbeiführung des Friedens dachte (Ver- 

UtU. (.i AH IM»- Kr. « 24 






COßNEtl UNIVERSlTY 



840 Gott. gel. Ans._1909. Nr 4 

wechslung mit seinem Bruder? Jug. 36,3), oder daß die Ueberliefe- 
vung korrupt und etwa mit Petschenig »coita* zu lesen ist. Ein 
dritter Fall ist Amm. 22,16,9 >excogiiavit in portu Cleopatra turrcm 
excelsam, quae Pharos ... cognominatur * ; mir scheint das einfach zu 
heißen: >sie ersann einen Turm< — natürlich nicht im technischen 
Sinn, sondern allgemein: sie kam auf den Gedanken, einen Turin zu 
hauen. Aehnlich dürfte es sich mit den übrigen von L. herange- 
zogenen Fallen verhalten. 

Der zweite Abschnitt des zweiten Teiles >VermiachteB< (S. 104 
bis 121), behandelt vulgärlateinische Erscheinungen aus verschiedenen 
Autoren. So im Anschluß an Sen. apocol. 11,4 >« honeste inter vos 
gessi* (= nie gessi) den Gebrauch von gero im reflexiven Sinn nach 
Analogie des synonymen >ago<; im Anschluß an Petron. 60,8 »omwt- 
unt geucra avium* (= omni» genera avium) Beispiele der Hypallage 
adiectivi in der Prosa und der epigraphischen Dichtung — bei >ge- 
Mttt«, auch mit umgekehrter Kasus- Attraktion : Cann. epigr. 492,24 
>muUis grnerum ponüs* ; ferner der Gebrauch von >omnes* im Sinne 
von antbo, mit reichem Beispielmaterial; pleonastische Anhäufungen 
vou Indefinitpronomina yguisguam ullus* »nemo ullns* u.a.; 
>omnes< im Sinne von rcliqui omnes; und dergleichen. 

Zu den anfechtbaren Ausführungen gehören m. E. die über die 
Verbindung eines Adverbs mit einer Präposition (S. 110 ff.). Solche 
adverbiale Präpositional ausdrücke sind: in consimiliter (Arnob. 
nat. 2,48 nach der Hb.), pro peculiariter (Eugen. Tolet. epist 
3,G), ad alias (Amm. 20,3,2, von L. zweifelnd angeführt). Wir 
werden auf den Artikel von Hamp, Die zusammengesetzten Präposi- 
tionen im Lateinischen, Archiv V 321 ff., verwiesen: natürlich schließt 
der Verf. die Ausdrücke aus, wo die Präposition das Adverb in seiner 
Bedeutung näher bestimmt (wie >a supra*), und will nur die (selte- 
neren) verglichen wissen, wo der Präpositionalausdruck sich mit dem 
einfachen Adverb deckt, wie >insimul* (das Übrigens aus dem Lexikun 
zu streichen zu sein scheint; wenigstens liest man bei Stat. silv. 
1,6, 36 mit dem cod. Matr. jetzt >semel*) t >inprope< (wo?), >incoram* 
(Apul. met. oft und Symm. epist 10,7) u. a. Aber von solchen Zu- 
sammensetzungen mit >in< unterscheidet sich doch ein »m consimiliter* 
ganz bedeutend : jene sind reine Adverbien des Raumes und der Zeit, 
bei denen die sinnliche Bedeutung durch das »in« noch gehoben wird, 
während bei dem gewöhnlichen und in seiner Bedeutung ganz klaren 
Adjektiv-Adverb der Art und Weise jeder Präpositionalzusatz rein 
müssig ist; das Gleiche gilt von pro peculiariter; auch scheint mir 
zweifelhaft, ob man mit L. adneque (= aeque) als Beispiel der Ver- 
bindung von Adverb mit Präposition anführen darf: adarque ist ge- 
wiß keine primäre Jnxtaposition, sondern aus einem zu einer Eiuheit 



_ 



r 11 UNIVtRSJrr 



K. Löfitedt, Beitrage zur Kenntnis der spateren LatiniUt 84 1 

verschmolzenen ad aequum »bis zur gleichen Höhe« (z.B. Varro 
ling. 6,71) weitergebildet 

Ganz anders liegt der Fall bei dem Beispiel, das L. als Betra- 
gende Parallele anfuhrt, Schol. Rhet. Her. 4,56,69 >in fxne exordii 
duni hane artem ad exercitationem oportet e aecomodari. et in itidem 
nun ßnit suum librum, in exereUaiionem<. Hier hat der spätlateini- 
sche Autor >itide»u seiner Form wegen einfach für ein verstärktes 
>idem< gehalten, was schon der appositionelle Zusatz »in exercita- 
tionemt zeigt: aber selbst wenn es als Adverb gemeint wäre, so wäre 
das >in< hier kein müssiger Zusatz, wie in dem obigen Falle, da 
itidem allein nicht »in der gleichen Weise«, sondern einfach »des- 
gleichen« heißen würde. 

Auch mit dem letzten Abschnitt allgemeineren Inhaltes, S. 117 IT., 
kann ich mich nicht einverstanden erklären. Er handelt von Adjek- 
tiven und Substantiven mit verstärkendem Präfix »ine. Ein 
solches »in« soll vorliegen bei infacetus (= valde faeetus): Anth. 
lat 714 R-, inquietus: Didasc. apost S. 21,27 H., inbrute: Fulg. 
aet mund. p. 168, 14 H-, indignus: Auson. epigr. 129,7 (p. 429 P.), 
indignatio: Avoll. 97,27 (p. 411,26 G.) und Corp. X 1782. All 
diese Wörter haben nach L. eine verstärkt affirmative, keine nega- 
tive Bedeutung. Das sei nichts Unerhörtes, denn »daß die lateinische 
Sprache neben dem negierenden Präfix 'in 1 auch ein verstärkendes 
'in' besitzt«, sei ja »allgemein bekannt«. Ich muß gestehen, daß mir 
dies nicht bekannt ist. Im übrigen bringt auch der Verf. selbst nur 
zwei Beispiele der Art, nämlich impinguis: Heges. 3,26,2 >(fons) 
impinguis arva opimatt, und inopimus: Oros. hist. 3,5,3 >iniccit 
(M. Curtius) . . , erudeli terrae inopimam satietaiem (inopinam I"', 
inopinatam vuhj.)<. Diese beiden Beispiele sind mehr als zweifelhaft. 
Zu >impinifuis< bemerken Weber-Caesar in der Ausgabe richtig: 
»sixag Xrrdjuvov, transitive intelligendum, ut verbura ini- 
pinguandi; Josephus 1. 1. TovuuKcta] ; vidgo 'irriguis', an 'inri- 
puus'V«. Also impinguis ist eine Rückbildung aus impinguare (Ecc)., 
vgl. impinguesecre Hier, in Is. p. 696) und hat mit einem >pcrpinguis< 
(vgl. Itin. Alex. 19) nichts gemein'). Noch weniger ist mit >inopimus< 
anzufangen; die geschraubte Ausdrucks weise bei OrosiuB an der be- 
treffenden Stelle läßt überhaupt keine sichere Deutung zu; jedenfalls 
ist die Auffassung als Negativ nicht unmöglich: >inopima satieta»< 
wäre etwa mit »un ritueller Fraß« wiederzugeben, womit spöttischer 
Weise der geharnischte Reiter (vir cques armatu») bezeichnet wäre, 
der Tür den gierigen Erdrachen (improbis faucibtis) kein so gut zu 

1) Es gehört in die bekannte Gruppe der Homonyme mit in praep. und in 
ueg.: inftetui (gefärbt — ungemacht), infractu», invtaui, inxocatui, 

I H h -ll) I i <i h H i - U. tk 

24* 



■ . 

COHNfü UHIVERSITY 



342 G0U. gel. Au. 1909. Nr. 4 

verdauender Fraß war, wie ein wohl gemästetes Opfertier (= opima 
hostia). Jedenfalls wäre es unerhört, wenn Orosius, der unzähligemal 
das negative in verwendet — man vergleiche die lange Liste von 
*inacccssiis< bis >invulncrabilist im Z an gemeiste rechen Index — und 
der außerdem >per< zur Verstärkung des Adjektivs kennt (4 pr. 7 
percommodus, 1,5,7 peropportune), hier auf einmal das >in< als Ver- 
stärk ungs -Präfix sollte angewendet haben. 

Mit diesen Beispielen also hat es seine schweren Bedenken, 
jedenfalls beweisen sie nichts für die übrigen, von L. aus den kriti- 
schen Apparaten heraufgeholten, welche der Rechtfertigung aus sich 
selbst bedürfen. Diese ist, glaube ich, nicht zu erbringen für in- 
dignus bei Auson. epigr. 129,7, wo es von der Medea des Timo- 
machoB heißt: ycunctantem (pinxisse) satis est; indigna (= t-alde 
digna, perdigna) est sanguinc tiutfer nalorum, tua non dexiera, Timo- 
wac/ie*. In der griechischen Anthologie 16,136,7 entspricht diesem 
Verse allerdings ctlu^ 6£ tfrxvuv iitpsiTs Mijfcf'Q; aber wer >indignus< 
in negativer Bedeutung verwendet, wie Auson. 197,6 p. 56 P. >Las- 
ciciis patiens vocari, nomen indigimm probitate vitaet ; 469,19 p. 4 
quis nolit Caesaris esse Über, ne ferat indiynum tatem caitumque 
lituras<\ 269,4 p. 189 tpraemia regni saepe indignus adit, non nisi 
dignus habet< (vgl. auch >indignatus< 419,21 p. 359): der kann nicht 
plötzlich indignus ohne weitere Kennzeichen im entgegengesetzten 
Sinn anwenden. Da müßte mindestens der Ubus ihm einigermaßen 
vorgearbeitet haben, wie es z. B. bei uns gut denkbar wäre, daß ein 
und derselbe Schriftsteller das Wort >Un tiefe« einmal im Sinn von 
>ingens aJtitudo<, ein andermal in dem von >vadum< anwendete: 
davon kann aber in unserm Fall wohl nicht die Rede sein, trotz der 
zwei von L. angeführten Beispiele eines positiv gebrauchten indig- 
uatio; denn die beiden stehen auf unsicheren Füßen: sie sind nur 
durch je 6ine Ha. überliefert, Corp. XI 782 nach einem verlorenen 
Original, das nach Peutinger war uninutissimarum litterarum, quae 
ex maiore parte vetustate sunt abolitae«. Auch bei den übrigen 
Beispielen L.s haben wir immer nur mit einer einzigen Hs. und folg- 
lich unkontrollierbaren Fehlern der Abschreiber zu rechnen, und mir 
will fast scheinen, daß, sofern nicht ein einfacher Lapsus der Ko- 
pisten 1 ) vorliegt, ein mißverstandenes prosthetisches I der 
Vorlage in Frage kommt (indignatio = idignatio). Daß die prosthe- 
tischen I und E nicht nur vor S impura häufig sind, zeigt die Liste 
bei Schuchardt, Vokalismus U S. 359 ff. 

Ich stehe am Schlüsse der Besprechung. Da ich mich vorzugs- 
weise auf einen ablehnenden Standpunkt stellen mußte, so ist es mir 

l)'Odw Autoron, wio Weymao zu infacdiu (Ant lat TUR) woul mit 
Recht annimmt (Malier f. «1. Gymn.-Schulweaeo 1906, 272). 



■ 



E. Löfstedt, Beiträge zur Kenntnis der späteren LatiniUt 343 

ein Bedürfnis, es ausdrücklich auszusprechen, daß die Schwachen des 
Werkes meine Hochachtung vor der wissenschaftlichen Gesamtleistung 
des Verfassers nicht beeinträchtigt haben. Wie schon gesagt, beweist 
das Buch eine zugleich so feine und so umfassende Kenntnis von 
Sprache und Literatur der Römer, und sie enthält neben dem An- 
fechtbaren so viel zweifellos Gelungenes wie Anregendes, daß jeder, 
der sich für lateinische Sprachgeschichte, mehr noch: jeder, der sich 
für sprachpsychologische Probleme interessiert, dies Buch mit großem 
Nutzen und aufrichtiger Freude lesen wird. Ein solches Buch kann 
auch die strengste Kritik vertragen: und die unBre will sich nur, wie 
aus den einzelnen Ausführungen zu ersehen, gegen ein falsches Prinzip 
richten: nämlich gegen die Konstruktion einer sprachliistorischen Er- 
scheinung aus Parallelfdllen, die aus den heterogensten Quellen ohne 
deren kritische Untersuchung zusammengetragen sind. Denn nicht 
bei Allen ist Alles möglich, und was ein ungebildeter Steinmetz ein- 
mal sprachlich sundigt, beweist noch lange nichts für das Latein 
eines Hieronymus, wie das, was der sog. Silvia geläufig ist, nicht 
auch dem Terenz zugetraut werden darf. Gewiß entgleist gelegent- 
lich einmal auch der taktfesteste, konsequenteste Stilist : aber da gibt 
es denn doch gewisse Grenzen der Möglichkeit. Angesichts dieser 
wäre es verkehrt, vor der Ueberlieferung abergläubischen Respekt 
zu haben und etwas gelten zu lassen, bloß weil irgendwo anders et- 
was Aehnliches vorkommt: denn so geraten wir in eine Art wilden 
Naturalismus der Sprachautfassung hinein, welcher einer reinen histo- 
rischen Betrachtung ebenBo ferne steht wie die Hyperkritik von ehe- 
dem mit ihrer willkürlichen Textverstiimmelung. 

München 0. Hey 



Textstudien zur Tiergeschirbte des Aristoteles von Gnuimr Rud- 
berg. l Yi'-.*l.i, Akademiska Bokhandcln (l'ppsala Univeniteu Ärsskril't 190«. 
Filosofi, SprSkvetenskap och lliutoriika Vetenskaper. 2). 

Die Schrift Rudbergs enthalt zunächst das erste Buch der 
Aristotelischen Tiergeschichte nach der Uebersetzung Wilhelms von 
Moerbeka nebst einer kurzen Einleitung über die griechischen Hand- 
schriften der hiatoria animalium, die lateinischen Uebersetzungen der- 
selben und Wilhelm von Moerbeka. Das 1. Kapitel bespricht sehr 
genau die Handschriften zur Uebersetzung der bist, an., die Ver- 
wandtschaft und Kehler der Hss. Das 2. Kapitel behandelt Wilhelms 
Sprache und Uebersetzungsmethode. Das 3. und wichtigste Kapitel 
handelt von der griechischen Quelle Wilhelms, deren Verhältnis zu 
den übrigen Handschriften, Alter und Eigenschaften R. mit großem 
Scharfsinn und Aufbietung vieler Gelehrsamkeit festzustellen Bucht. 






CORNEU UNIVERSlTY 



344 Oott. gel. Am. 1909. Nr. 4 

Dae 4. Kapitel bringt Bemerkungen über die Texttradiüon der 
bist. an. 

Daß R. ein Buch der Uebersetzung Wilhelms zum ersten Mol 
drucken ließ, ist sehr dankenswert; er hat sieb diese Arbeit auch 
nicht so leicht gemacht wie Leonbard Spengel , der sich , als er 
1867 die Uebersetzung der Aristotelischen Rhetorik herausgab, im 
wesentlichen mit dem Wiederabdruck einer Inkunabel und der flüch- 
tigen Vcrgleichung einer ihm gerade zur Verfügung stehenden Mün- 
chener Handschrift begnügte, sondern hat U Handschriften in Rom, 
Oxford, Paris, Leipzig, Upsala z. T. nach photographischen Repro- 
duktionen kollationiert. Denn auf die ältesten und besten Hand- 
schriften mnß eine solche Ausgabe zurückgehen, da die Gefahr zu 
groß war, daß ein gelehrter Abschreiber den ursprünglichen Text 
durch Vergleichung einer griechischen Handschrift > verbesserte <- 
Die Auswahl der Handschriften ist im ganzen richtig; nur hatte er 
den codex Urbinas CCV aus dem Ende des IG. Jahrhunderts, dessen 
kritischen Wert er selbst Für sehr gering halt, bei Seite lassen und 
dafür den codex Caesenas plut VII. 4 aus dem 13. Jahrh. benützen 
sollen. Ref. weiß zwar aus eigener Erfahrung, daß von der biblio- 
theca Mulatestiana nicht einmal an die Laurentiana leicht Hand- 
schriften ausgeliehen werden, aber eine photographische Kopie wäre 
wohl ohne Schwierigkeit zu erlangen gewesen. Wahrscheinlich hätte 
er dadurch noch einen Vertreter der besten seiner drei Handschriften- 
klassen bekommen, der vielleicht noch höher steht als Vaticanus 2095 
oder Oxon. Merton. CCLXXI. 

In der Erörterung über Wilhelms Sprache und Uebersetzungs- 
methode zeigt R. gründlicher und eingehender, als es jemand bis 
jetzt nachwies, daß Wilhelms Sprache das Latein ist, wie es im 13. 
Jahrh. üblich war, das also in hohem Grade vom Bibellatein und 
anderen christlichen Schriften beeinflußt ist und eine Menge von 
spät- und vulgärlateinischen Wörtern und Formen aufweist Dazu 
kommen natürlich die durch den sklavischen Anschluß an dos grie- 
chische Original verursachten Gräzismen. Von Nutzen hätte R. bei 
der Behandlung dieses Themas die Berliner Dissertation von Busse, 
de praesidiis Aristotelis politica emendandi 1881 sein können, eine 
Schrift, die ihm leider unbekunnt geblieben ist. Busse hat ihm 
manche richtige Beobachtung und Bemerkung vorweggenommen. 
Daß die griechische Poesie und ihre Sprache auch den gelehrtesten 
Männern jener Zeit ein Buch mit sieben Siegeln war, beweist jeder 
Versuch Wilhelms, ein Dichterzitat zu übersetzen, wofür R. S. 45 
(VI. Uebersetzungsfehler bei Wilhelm) noch mehr Beispiele hätte 
bringen können ; nußer der schlagenden Belegstelle aus Wilhelms 
Uebereetzuug der Aristotelischen Rhetorik poßoSdxtoXo« rp* = rodo- 



COR« 



0. Radberg, Textitadieo zur Tiergeschichte dos Aristoteles 345 

daetylus quam Ut ersehen wir dies auch aus der naiven Behaup- 
tung des Albertus Magnus, der aus dein Umstand, daß Aristoteles 
in der Tiergeschichte öfter Homerische Verse zitiert, den Schluß 
zieht Homerus librum de animalibus scripsit (Schneider II 143). Warum 
S. 30 und S. 40 non multum spermatica nicht die Lesart des codex 
D a äfovnmxd wiedergeben soll, sehe ich nicht ein; R. hätte diesen 
Ausdruck S. 34 unter > Umschreibende und freiere Uebersetzungeu« 
ebenBo unterbringen können wie äqovwripoc = minus feeundus. 

Was endlich die Hauptsache anlangt, die Frage nach dem Ver- 
hältnis der Uebersetzung zu unseren griechischen Handschriften, 
eine Frage, die allein eine eingehende Beschäftigung mit Wilhelms 
Arbeit rechtfertigt, so ist R. durch die genaue Vergleichung des 
1. Buches zu keinem anderen Resultat gekommen als Ref., der alle 
10 Bücher nach dem freilich mangelhaften cod. Leopold. Med. Fes. 
168 verglichen hat: das griechische Original Wilhelms repräsentiert 
keine neue Handschriftenfamilie, sondern gehörte unserer besseren 
Familie an, hatte aber zugleich zahlreiche Lesarten unserer schlech- 
teren Familie über die Zeile oder an den Rand aufgenommen. 
Oder hören wir R. S. 81 selbst: 1) die Quelle des W. war eine 
ziemlich alte Minuskelbandschrift, wahrscheinlich aus dem XII. Jh., 
also älter als die jetzigen Hss. der Hist an. 2) Sie ist wahr- 
scheinlich die Vorlage des O gewesen; sie hatte jedoch zwischen 
dieser Hs. und A* eine Mittelstellung, indem sie eine weniger ge- 
spaltene Tradition repräsentiert. 3) Sie hatte eine Menge Korrek- 
turen und Zusätze aus der zweiten Textfamilic; die Hs., welcher 
diese Lesarten entnommen wurden, ist sowohl L>* als P ähnlich; der 
Text der schlechteren Klasse war also damals (spätestens um 1200) 
weniger gespalten als in den uns bewahrten Hss. — wie auch der 
der besseren Klasse. 

Während man diesem Resultat unbedenklich beistimmen kann, 
scheint mir R. den Wert der Uebersetzung etwas zu überschätzen. 
So sagt er S. 80: >Wir haben in dieser Uebersetzung unsere (zwar 
mittelbare) älteste Quelle für den Text der Historia Animaliuin. 
Ihr Wert wird erhöht sowohl durch ihr Alter als durch die Ab- 
stammung... Dittmeyer betont, daß W. nur an sehr wenigen 
Stellen die richtige Lesart hat, und glaubt, daß W. selbst das 
Richtige hat ausfinden können. Dies ist meines Erachtens unmög- 
liche Darauf möchte ich zunächst erwidern, daß R. schwereres Ge- 
schütz hätte auffahren, mehr und schlagendere Beweise hätte bringen 
müssen, als er tut, um seiner Meinung zum Siege zu verhelfen, In 
und Ion werden in den Hss. fortwährend verwechselt; was l>edentet 
es also, wenn einmal Wilhelm allein richtig fixt las? Oder gehört 
denn gar soviel Scharfsinn und tiefgründiges zoologisches Wissen da- 






COHHfU UNIVERSJTY 



346 Gott, gel. Am. 1909. Nr. 4 

zu, bei einer Aufzählung eierlegender Vierfüßler ein (lue in tyfc zu 
verwandeln? oder ein xXatta als itXinoi aufzufassen, wenn tö zk&mz 
unmittelbar darauf folgt V Busse, der sich durch Vergleichung der 
Uebersetzung der Politik auch ein Urteil bilden konnte, bringt auf 
vielen Seiten seiner Dissertation Stellen, an denen nach seiner An- 
sicht der bonus monachus sich — meist freilich verfehlte — Konjek- 
turen erlaubte, z. B. S. 1 5 pro certo colligitur Guihlmum ...et ubi- 
tjue rideri nexum sententiarum respexisse et drpravatos locos studuisne 
coniecturis sua sponte exeogitatis adiuvare. 

Den SchluG der Schrift bildet der Versuch, über die Fehler der 
einzelnen Handschriften zurückzugehen und ein Bild vom Archetypus 
der beiden Handschriftenklassen zu entwerfen: eine Studie, die zwar 
ganz interessant, aber nicht recht fruchtbringend ist. Hätte doch IL 
statt dessen und statt Behauptungen aufzustellen wie »die Heraus- 
geber verfahren ganz eklektisch — Dittmeyer kaum weniger als 
Bckker«, Behauptungen, die wie schwere Vorwürfe klingen, lieber 
die Frage entschieden, ob der letzte Herausgeber den rechten Weg 
einschlug oder nicht, und in letzterem Falle gezeigt, mit welcher 
Familie, mit welchem Kodex man durch dick und dünn gehen mußte. 
So aber hält sich It. darüber sehr reserviert, obwohl Referent in 
seinen »Untersuchungen und in seiner Ausgabe z. B. auf die auf- 
fallende, merkwürdige Stellung von D* hinwies. Zwar schreibt R. 
der sog. schlechteren Familie (S. 101) geringeren Wert zu, bezeichnet 
aber doch selbst verschiedene (S. 02, 98, 09 u. s. w.) Stellen, wo sie 
die richtige Lesart habe: also muß ein Herausgeber wohl oder übel 
auch nach R. eklektisch verfahren. 

Wenn auch R. aus der Uebersetzung Wilhelms nicht viel Neues 
herausfand und, soviel ich sehe, keine Lesart Wilhelms in den grie- 
chischen Text der letzten Ausgabe einsetzen will, so hat er doch bei 
der liebevollen Hingabe, mit der er sich in die Eigenart der Ueber- 
setzung versenkte, ihre Stellung genauer präzisiert als es seither der 
Fall war, und es unmöglich gemacht, daß je wieder Schlüsse aus ihr 
gezogen werden, wie sie noch Schneider zog. Es ist nur zu be- 
grüßen, wenn er auch die übrigen Bücher mit gleicher Sorgfalt her- 
ausgibt. Aus der Uebersetzung speziell des 10. Buches, das er zu- 
nächst (S. 3) ins Auge gefaßt hat, wird sich sicherlich ein Gewinn 
für den fast heillos verderbten griechischen Text dieses Buches er- 
gehen. 

Dillingen a. d. Donau L. Dittmeyer 



Für die Redaktion verantwortlich Prof. Dr. II. Oldenl>org in Göttinnen 






iOßMEli UNIVERSiTY 



Nr. 5 Mai 1909 



P. M. lUaMfrart«*, Aas Kanzlei undKammor. Erläuterungen aar kurialen 
Hof- and Verwaltungsgeschichte im 13., H and 15. Jahrhundert. Itullatorcs, 
tuatores domorura, euraorea. Freibarg in Breiagaa, nerderarbe Verlagshaod- 
handlung 1907. 8». XVIII + 412 S. 

Von den Einzeluntersuchungen, die bisher Über die Geschichte 
der päpstlichen Kanzlei im späteren Mittelalter erschienen sind, darf 
die vorliegende als eine der inhaltsreichsten bezeichnet werden. Der 
Verfasser beabsichtigte ursprünglich nur das Siegelamt zu unter- 
suchen (Vorwort IV). Bei Behandlung der Frage über die Ausliefe- 
rung der Urkunden sah er jedoch sehr bald, daß ein tieferes Ein- 
gehen auf die Tätigkeit der Kursoren unumgänglich sei. Zugleich 
führten die Nachforschungen über die Mietszahlungen fUr die Bullarie 
von selbst in die Geschichte des kurialen Wohnwesens überhaupt ein. 
So richtete er seine Aufmerksamkeit auf drei Gegenstände, die in 
dein vorliegenden Bande zusammenhängend behandelt werden. Da- 
neben erhalten wir aber noch Aufschluß über eine Reihe anderer 
Fragen der kurialen Hof- und Verwaltungsgeschichte. 

Das ganze Werk zerfällt in 13 Abschnitte. Der Verf. gibt zu- 
nächst einige Ausführungen über Namen und Zahl der Bullatoren 
und schließt daran eine vorzügliche Zusammenstellung der päpstlichen 
Siegelbeamten von Innocenz III. bis Leo X. Für die Zeit vor Boni- 
frtz VIII. versagten allerdings die Bullen fast völlig. Der Verf. mußte 
sich mit einigen Notizen auB der Zeit Innocenz III., Gregors IX. und 
Innocenz IV. begnügen. Reichlicher floß das Material unter Bene- 
dikt XI. und Clemens V. Mit dem Regierungsantritt Papst Johanns XXII. 
setzen die regelmäßigen Berichte Über das Siegelamt in den Ksmmer- 
«u. pt Ut im. Ki. & 25 






COHMftl UNIVERSJTY 



348 Gott gel. Aor 1909. Nr. 5 

rechnungen ein. In der Art wie die ganze Liste, die mit 1304 be- 
ginnt, geordnet ist, erkennen wir den Meister der Statistik. Der 
Verfasser beguügte sich nii-ht mit einer trockenen Aufzählung dieser 
Beamten, sondern trug zugleich eine erstaunliche Menge von Notizen 
über deren Leben und Stellung zusammen, gab eine Uebersicht über 
die zusammen arbeitenden Bullatoren und behandelte noch in einem 
besonderen Kapitel die amtliche Stellung der fratres barbati vor ihrer 
Ernennung zu Bullatoren und deren Zugehörigkeit zu den einzelnen 
Orden. Sehr interessant und der Sache nach völlig neu sind die Aus- 
führungen über dos kuriale Wohnungswesen und das Siegelamt Für 
die ältere Zeit kam dem Verfasser hier eine schon von Marini 
publizierte Urkunde aus der Zeit Nikolaus III. sehr zu statten. Für 
die avignonesißche Periode boten die Kammerrechnungen hinreichen- 
den Aufschluß. 

Im dritten Abschnitt gibt B. einzelne Mitteilungen über die Fa- 
milie der Bullatoren, d. h. über ihre Organisation als Beamte. Be- 
sonders zu beachten ist hier eine bisher nicht bekannte Verfügung 
Martins V. vom 27. Dezember 1417, die eine Abstellung von Miß- 
briiuehon im Bullatorenamt bezweckte. Großen Erfolg hatte diese Ver- 
ordnung nicht. Die Uebelstiinde wurden im Verlaufe des 15. Jahr- 
hunderts noch schlimmer, so daß sich Innocenz VIII. aufs neue ge- 
nötigt sah, Abhilfe zu schnfTen. Zugleich gründete dieser Papst das 
Kolleg von 52 collectores taxae plumbi. Gegen die Auffassung, dnß 
diese Konstitution Innocenz VIII. als ein reines Geldgeschäft zu be- 
zeichnen sei, erhebt B. Einspruch, indem er auf den sachlichen Nutzen 
dieser Einrichtung hinweist, gibt aber zu, daß die Verdoppelung der 
Zahl dieses Kollegs durch Alexander VI. ausschließlich als Finanz- 
operation anzusehen sei. Im vierten Abschnitt bespricht B. das Ver- 
fahren bei der Ernennuug der Bullatoren, die den Amtseid in die 
Hände des Papstes zu leisten hatten, im fünften die Ausstattung des 
Siegelamts mit den für ihr Geschäft notwendigen Werkzeugen; er 
handelt im einzelnen über die Beschaffung des Bleis der Schnüre, des 
Pergaments und die dafür erforderlichen Ausgaben, stellt die Liste 
der Pergamenthändler zusammen und schildert schließlich das Ge- 
schäft der Bullenpragung. Ein besonderer Abschnitt ist den Stempel- 
schneidern gewidmet. 

Diplomatisch besonders interessant sind die Kapitel über die 
Vernichtung des Namensstempels nach dem Tode des Papstes, über 
den Gebrauch der Bulla defectiva vor der Krönung eines Papstes und 
das Geschäft der Urkundenbesiegelung. B. bespricht hier die Arten 
der für die Bullierung in Betracht kommenden Briefe, knüpft daran 
Erörterungen über Papierbullcn und Privatbriefe der Papste, stellt 






CGPHEll UHIVtRSJrr 



P. M. ßaumgarten, Am Kanzlei and Kammer 849 

an der Hand von Beispielen besonders einer großen Zahl von Kon- 
sistorialbullen fest, daß die Plica in der Kanzlei von den Skripturen, 
bisweilen sogar vor der Reinschrift, und nicht in der Bullarie von 
den Bullatoren, wie bisher angenommen wurde, gemacht worden sei. 
Was den Geschäftsgang betrifft, so hatte einer der Bullatoren drei- 
mal in der Woche die in der Kanzlei erledigten Urkunden abge- 
hoben; sie wurden dort in einer Kiste verwahrt und der Reihe nach 
bullicrt, iudem die eiligen Sachen zuerst zur Erledigung kamen. >Es 
wurde ständig balliert, morgens in der Frühe, abends Bpät und deu 
Tag i;i>-i-< . Allerlei Befehle liefen in der Bullarie ein. Die Bullatoren 
hatten bei Verwendung von Hanf- und Seidenschnüren sich nach dem 
hierfür vorgeschriebenen Kennzeichen in der Reinschrift zu richten. 
Da sie illiterati waren, so war für Bie das hauptsächliche Unter- 
scheidungszeichen der Anfangsbuchstabe, der bei den mit Seiden- 
schnüren zu versehenden Bullen durchbrochen war. Die Auffassung, 
das zwei oder drei Schnüre für die Bullierung verwendet wurden, 
lehnt B. ab, ebenso >die Diekampsche Hypothese^ wonach eine der 
I»eiden Schnüre zum festen Verschluß der Bullen gedient habe. Be- 
sonders eingehend sind hier die Ausführungen B-s über die Form des 
Verschlusses und Faltung der Utterae clausae. >Für die Bullatoren 
waren die Briefe, die als clausae bei der Besiegelung zu behandeln 
waren, dadurch kenntlich, daß sie keine plica hatten <. Besondere 
Aufmerksamkeit erforderten die cedulae interclusae, worüber sich Baum- 
garten im einzelnen verbreitet. Zum Schlüsse dieses Abschnittes er- 
halten wir noch einige Angaben über Urkunden mit mehreren Bullen, 
über solche mit Bulle und anderen Siegeln und die Goldbullen, den 
Modus der Entwertung von gesiegelten Bullen und schließlich ein- 
zelne Fälle der Stockung des Bullariebetriebs. Der zehnte Abschnitt 
behandelt die Auslieferung der Urkunden durch die Cursores. Be- 
sonders interessant sind in diesem Punkte die Angaben aus dem 
13. Jahrhundert Das ganze Kapitel, das mit einer Besprechung der 
Publikation päpstlicher Prozesse schließt, darf als ein außerordentlich 
inhaltsreicher Beitrag zur Geschichte der mittelalterlichen Briefbe- 
förderung und des Postverkehrs überhaupt bezeichnet werden. Sehr 
wertvoll für die Geschichte der kurialen Beamtenbesoldung ist das 
Kapitel über die Geldangelegenheiten des Siegelamtes. Die Bullen- 
taxe floß in die Kasse der apostolischen Kammer, seit Eugen 111. 
fiel ein Drittel derselben den Pönitentiaren zu. Das Gehalt der 
Bullatoren setzte sich aus den >vadia ordinaria< und verschiedenen 
Nebeneinnahmen, so dem Anteil an den kleinen Servitien und man- 
cherlei Bezügen in Naturalien zusammen. B. stellt fest, daß die 
Siegelbeamten der apostolischen Kammer oft mit 100, 200 uod 300 

25» 






rOHHfll UHIVER5JTY 



350 Gott gel. Am. 1909. Nr. 5 

Goldguldeu ausgeholfen haben, daß sie Bischöfen und Prälaten größere 
Summen liehen, daß sie jederzeit über erhebliche Barmittel verfügten. 
>Wenn ihnen zu Ende des 15. Jahrhunderts verboten werden soll, 
Jagdhunde und Falken zu halten, sich in feines Tuch zu kleiden, 
modische Kopfbedeckungen zu tragen und Bart und Haare wie die 
großen Herren zu pflegen, so müssen diese einfachen Zisterzienser- 
mönche, diese Analphabeten, Über große Mittel verfügt haben, um 
das tun zu können*. — Im 12. Abschnitt behandelt B. die außer- 
ordentliche Tätigkeit der Bullatoren, so besonders bei der Einbalsa- 
mierung der Leiche des verstorbenen Papstes. Die ganze Abhandlung 
schließt mit einem Kapitel Über die Privilegien der Siegel boamten. 

Zu den zahlreichen in der Darstellung aufgenommenen Quellen- 
belegen kommt noch ein wertvoller urkundlicher Anhang. Ein aus- 
führliches Inhaltsverzeichnis, eine chronologische Uebereicht über die 
Urkunden, ein gutes Ortsnamen- und Beamtenregister sind dem Buche 
beigegeben und erleichtem dessen Benützung. 

Ueberschauen wir die Anordnung und den Gesamtinhalt des dar- 
stellenden Teiles, so werden wir dabei unwillkürlich an Marinis Ar- 
chintri pontifici erinnert, ein Work, das in ähnlicher Weise angelegt 
ist und über eine Reihe von Kragen der kurialen Verfassung Auf- 
schluß gibt, die nicht unmittelbar mit dem Thema selbst zusammen- 
hangen. Wer in der Geschichte der kurialen Beamtenorganisation 
nicht zu Hause ist, wird vielleicht in mancher Hinsicht den Eindruck 
gewinnen, als sei bei Behandlung einzelner Fragen in ß.s Buch des 
Guten zu viel geschehen, und dem Werke eine knappere Fassung und 
größere Uebcrsichtlichkeit wünschen. Ich will diesen Einwand nicht 
ganz zurückweisen, allein so bedeutungslos uns auch vielleicht die 
Lebensdaten eines Bullators, der weder lesen noch schreiben konnte, 
erscheinen mag, so bieten doch die Angaben B.s weit mehr, als man 
auf den ersten Blick erwartete, mancherlei Lichter fallen dabei in 
das Dunkel des kurialen Beamtensystems überhaupt, und das tote 
Gerippe einer nüchternen Statistik erhalt Leben und Gestalt; Baum- 
garten hat mit seiner Arbeit selbst die Richtigkeit des von ihm im 
Vorwort ausgesprochenen Satzes bewiesen: »nur an der Hand von 
sorgfältig gemachten Verzeichnissen dieser Art vermögen wir die Be- 
deutung der einzelnen Aemter klar zu erkennen«. Das Buch, dessen 
Wert um so höher anzuschlagen ist, als es das Ergebnis mühsamer 
und entsagungsvoller Arbeit darstellt, darf nls eine Fundgrube zur 
Geschichte der kurialen Verfassung bezeichnet werden. 

Es ist von vornherein klar, daß bei einem derartigen Werke 
noch mancherlei Ergänzungen sich machen ließen; der Verfasser hat 
selbst dem Rezensenten nachträglich verschiedene Notizen zur Ver- 






cowtfu UMivERSjry 



P. M. BmragarLen, Aus Kanzlei und Kammer 331 

fügung gestellt, deren Abdruck an dieser Stelle jedoch zu weit führen 
würde. Speziell hätten in dem außerordentlich interessanten Kapitel 
über das Wohnungswesen besonders für die Zeit Johanns XXII. noch 
andere Bände der Kammerrechnungen herangezogen werden können, 
aber damit wird Bich jedenfalls noch die Spezial forsch ung beschäf- 
tigen. 

Indem ich von einigen Versehen und Unregelmäßigkeiten ab- 
sehe — Dr. Schäfer hat bereits in der Deutschen Literaturzeitung 
1908 Nr. 37 auf einen Irrtum in der Berechnung des Goldguldens 
hingewiesen — möchte ich im einzelnen noch folgendes bemerken 
nnd hinzufügen. 

Zunächst werden die meisten Leser mit dem Rezensenten den 
Eindruck gewonnen haben, daß die Ueberaichtlichkeit und die Lektüre 
des Buches durch die allzuhäutige Einfügung zahlreicher Quellenbelege 
— einmal sind es sogar 4 Seiten (S. 131) — zu sehr erschwert ist 
Warum wurden diese Zitate nicht in den Anmerkungen oder in der 
Textbeilage untergebracht? Wiederholt führt der Verf. ganze Ab- 
schnitte schon gedruckter oder von ihm in der Textbeilage veröffent- 
lichter Konstitutionen an, während eine sachliche Wiedergabe des In- 
halts besser gewesen wäre. S. 184 paßt die zitierte Stelle aus der 
Konstitution Innocenz' V 1 1 1. über die Collectores taxae plumbi nicht 
unmittelbar in den Zusammenhang hinein; S. 94 sagt der Verf., nach- 
dem er große Stellen aus der gleichen Bulle zitiert hat: Eingehende 
Vorschriften ordnen dann die Befugnisse und den Geschäftskreis der 
Collectores taxae plumbi und zugleich werden bindende Befehle an 
die Bullatom) erlassen, wie sie in Zukunft die Geschäfte zu erle- 
digen haben. Hier möchte man erfahren, welches diese Befugnisse 
waren? 

S. 121 fT. gibt B. eine doppelte Statistik >Über die Drehung und 
Dicke« der BuUenschnüre in der Zeit von 1484—1831, wir lesen da 
von dicken, mitteldicken, mittelstarken, lose gedrehten, fest gedrehten, 
ziemlich losen Schnüren mit den verschiedensten Farben. Ich will 
gerne zugeben, daß in den früheren Jahrhunderten auch solche Dinge 
Tür die Urkunden kritik von Wert sein können. Was die neuere Zeit 
betrifft, so wird sich wohl schwerlich jemand von der Notwendigkeit 
einer derartigen Statistik überzeugen können. Viel wünschenswerter 
wäre es gewesen, daß der Verf. auf andere Fragen, die mit dem 
Geschäft der Bullarie zusammenhängen, eingegangen wäre. So er- 
fahren wir beispielsweise nichts über die Lectores in der Bullarie und 
die Verlesung der Bullen daselbst. Im engsten Zusammenhang mit 
dieser Frage, sowie mit derjenigen Über die Auslieferung der Ur- 
kunden hätte, was B. nur kurz S. 235 andeutet, dargelegt werden 






COßNElt UNWERSlTY 



üult gel. Au». 1WW. Nr. 5 

können, was wir unter der Expeditio und Traditio der Urkunden, 
die regelmäßig in den Registern Giemen»' VII. und Benedikt XIII. 
vermerkt stehen, zu verstehen haben. Weisen doch auch die Kanzlei- 
regeln (St. 131 bzw. 83) beider Päpste darauf hin. B. bemerkt zwar 
S. --U : Die weitere Entwickelung der Bullenauslieferung an die Kurie 
kann hier nicht dargestellt werden; im übrigen ist diese Frage für 
das spätere Mittelalter schon in verschiedenen Veröffentlichungen von 
verschiedenem Wert behandelt worden, wo man die einschlägigen 
Nachrichten nachsehen kann. Ich muß gestehen, mir ist eine ge- 
nügende Arbeit hierüber nicht bekannt. 

Sehr instinktiv ist B.s Zusammenstellung über die Einnahmen 
.ms der Bullentaxe, die der Camera apostolica zufielen. Den letzten 
Schluß hat aber B. nicht daraus gezogen. Man beachte einmal die 
Höhe der Summen, die sich jährlich aus der Bullentaxe unter Jo- 
hann XXII., Benedikt XII. und Clemens VL ergaben und man wird 
sofort auf ein ähnliches Verhältnis in der Zahl der Itegisterbände 
dieser Päpste aufmerksam werden. Das ist ganz klar; denn die Höhe 
der Summen hing ab von der Zahl der bullierteu Urkunden. Wir 
sehen also hier aus dieser ganz nüchternen Statistik die Tatsache 
bestätigt, daß Benedikt XII. bei der Handhabung des kirchlichen Be- 
setzungs- und Besteuerungsrechtes im Verhältnis zu Johann XXII. 
sehr zurückhaltend war, daß aber dann Clemens VI. noch viel weiter 
uuf diesem Gebiete ging, als der zweite avignonesische Papst. 

Ein Blick in Bresslaus Handbuch der Urkundenlehre zeigt, welch 
große Bereicherung unser Wissen durch die Studio B.s auf dem von 
ihm behandelten Gebiete erfahren hat. Möge es dem Verf. gelingeu, 
uns auch recht bald mit der von ihm über die Kammcrkleriker in 
Aussicht gestellte Studie zu erfreuen. 

Rom E. Göller 






EU UNIYER9TY 



Chart« et Diplome* relatifs a 1'biatoirr de France SM 



Charles et Diplomes relatifs a l'hiatoire de France public» par les 
soins de l'Acadlmie des Inscripüons et Helles- Lettre». Paris, Imprimorie natio- 
nale. 4°. — Recueil des actcs de Philippe I*, roi do France (1069 
— 11U6J p. sous la direction de d'Arbois de Juhain ville par H. Prou. 
1908- Ct'L f 666 p. — Recueil des actes do Lothaire et de Louis V, 
rois de France (954— 087) p. sous la direction de H. d'Arbois de Jubain- 
v 1 11 c p. Ulla Halpkcn avec la collaboritioD de Ferdinand Lot. 1908. LV 

+ a»7p. 

Mit den beiden Bänden beginnt eine Veröffentlichung, die der 
Aufmerksamkeit der Historiker aller Länder in hohem Maße würdig 
ist. In den Actes de Philippe V unterrichtet uns die Vorrede von 
d'Arbois de Jubainville über die weit zurückreichende Geschichte des 
Unternehmens. Im Jahre 1746 gab der contröleur general des finances 
Machault den Auftrag zu Arbeiten, aus denen die Table chronologiquc 
von Brequigny und Pardessus entstand, ein Werk, das leider auf 
manchen deutschen Bibliotheken fehlt, obwohl es trotz vieler Schwächen 
auch heute noch gute Dienste leistet. Es vermittelt die Kenntnis 
der in den alten geistlichen Geschieh ts werken zahlreich vorhandenen 
Preuves und Pieces justi6catives. Später (1873) änderte die Aka- 
demie auf den Antrag von Delisle und de Roziere ihren ursprüng- 
lichen, den Ansprüchen der modernen Diplomatik nicht mehr ge- 
nügenden Plan und legte 1894 einen neuen fest, der sich eben jetzt 
in der Ausführung befindet. Wesentlich ist, daß im Gegensatz zur 
Table chronologique nicht verschiedenartige Urkunden durcheinander, 
sondern einzelne Gruppen für sich gedruckt werden sollen, nämlich 
die von Königen und Kaisern, von Prälaten, Erzbischöfen, Bischöfen 
und Aebten, von großen Vasallen und endlich Urkunden, die in 
keine der vorgenannten Abteilungen gehören. Die erst durch das 
Jahr 1108 bezeichnete Grenze wurde bis 1223, den Tod Philipps II. 
Augusts, hinausgeschoben. Die Zahl der gesammelten Abschriften 
überstieg schon vor 50 Jahren 26000. Für den deutschen Forscher 
ist es besonders lehrreich zu sehen, wie das Beispiel der Abteilung 
Diplomata der Monumenta Germaniae auf die französische Forschung 
gewirkt hat 

Zahlreich sind die Namen der französischen Gelehrten, die sich 
in den Dienst der gewaltigen Aufgabe gestellt haben. Unter denen, 
die in neuerer Zeit durch einen vorzeitigen Tod ihrem Arbeitsfelde 
entrissen wurden, sind Eugene de Roziere und Arthur Girv vor allem 
zu nennen. 

Sehr ausführlich ist die Einleitung von Prou: sie bietet im 
1. Kapitel eine Reihe kritischer Untersuchungen, die man vielleicht 



CORNI .flSTf 



354 Gott gel. Ana. 1909. Nr. 6 

nicht gleich erwartet, aber um so dankbarer annimmt, als über 
Philipp I. ein gelehrtes Work fehlt Es sei gestattet, die Ergebnisse 
kurz zuBflimnenzu fassen, da es weder in französischer noch in deut- 
scher Sprache ein Handbuch gibt, aus dem man wichtige Üaten mit 
Quellenbelegen entnehmen könnte. 

Die Geburt Philipps 1. fand weder 104'J noch 1050, sondern 1052 
vor dem 23. Mai statt. Er wurde gesalbt in Reims, bei Lebzeiten 
seines Vaters, am Pfingsttag dem 23. Mai 1059. Sein Vater, König 
Heinrich I. ') starb am 4. August 1060. Dort, wo Prou die Minder- 
jährigkeit des Thronfolgers und die Vormundschaft des Grafen Hai- 
duin von Flandern behandelt, mag darauf hingewiesen werden, daß 
etwas über 100 Jahre später unter Ludwig VU. ganz ähnliche Ver- 
hältnisse vorlagen. Wieder bekleidete ein Graf von Flandern wenn 
nicht die Vormundschaft, so doch eine ihr nahekommende Stellung, 
wieder hieß der Prinz Philipp. Man wird bedauern, daß hier nicht 
immer die neuesten verbesserten Ausgaben herangezogen worden sind. 
Johann von Ypern steht in den MGH. SS. 25. Das S. XXX Anm. 
benutzte Corpus chronicorum Flandrie (lies Seite 46 , nicht 8G) ist 
eine so schlechte Ausgabe Warnkönigs, wie schon Bethmann 1849 
naher*) ausgeführt hat, daß der Druck in den SS. 9, 31 9 hätte vor- 
gezogen werden müssen. Philipp wurde mündig, das heißt wohl mit 
dem Schwerte umgürtet in den letzten Monaten 1066 oder in den 
ersten 1067. Er war damals also entweder im fünfzehnten Jahre 
oder fünfzehn Jahre alt, wie sein Zeitgenosse Heinrich IV., der, am 
11. Nov. 1050 geboren, am 20. März 1065 die Schwertleite empfing. 
Das Todesjahr Philipps, 1108, steht fest, aber zwischen dem 20. und 
dem 30. Juli die Entscheidung zu treffen, ist kaum möglich. Ich er- 
innere bei dieser Gelegenheit an meine allgemeinen Bemerkungen 
über derartige Fälle in den GGA*). Es wird am besten sein, wenn 
man dann, um nicht den Schein einer nicht vorhandenen Sicherheit 
zu erwecken, »f 29./30. Juli« schreibt, wodurch Jedermann aufmerk- 
sam wird. 

Die folgenden Kapitel behandeln die Einteilung der Urkunden, 
die Kanzlei, die Form der Urkunden, die vom König bestätigten Ur- 
kunden, die Briefe und Mandate, die Fälschungen, die mit Unrecht 

1) Es «ei daran erinnert, daß 1907 ein Catalogue des artet d'llenri I. von 
Kr- iii-ru-. Soehnce ertchieneo ist, 125 echte Stucke für eine Regierung von 2'J 
Jahren. 

2) Lettre ä l'abbe* Carton bot Ich genealogie» des comtu de Flandres, Brnges 
1849, S. 26. 

8) 1004, Nr. 3, S. 267. 



COfiHf U UNIVERSITY 



Charte! et DiplAmea relatifs ti l'hiitoire de France SM 

Philipp zugeschriebenen Urkunden und endlich die bei der Texther- 
stellung befolgten Grundsätze. 

Die Zahl der Urkunden Philipps während einer 49jährigen Re- 
gierung beläuft sich auf 172 (man beachte Introd. XXXIX, 1), die 
man berechtigt ist, für echt zu halten. Darunter sind 44 Urschriften, 
121 Abschriften, 7 Stücke, die nur aus Erwähnungen bekannt sind. 
Im Texte folgen auf die echten die unechten Urkunden, dann Zu- 
sätze, ein alphabetisches Verzeichnis der Anfänge und ein ausführ- 
liches Namenregister, bei dessen Ortserklärungen Longnon mitgewirkt 
hat Am Schluß bieten acht trefflich gelungene Tafeln die Mono- 
gramme und Siegel Philipps. 

Der Band, der die Urkunden der letzten karolingischen Könige 
Lothar und Ludwig behandelt, schließt sich in der Technik durchaus 
dem eben besprochenen an. Der Zahl nach sind es 50 Stücke, aber 
nicht alle unbedingt echt, darunter 8 Urschriften. Dazu kommt die 
Kenntnis von ungefähr einem Dutzend verlorener. Die Einleitung ist 
rein diplomatisch und geht aus von der Beobachtung, daß die Kanzlei 
nicht wesentlich unterschieden war von der Ludwigs des Frommen 
und Karls des Kahlen. 

Die ganze Veröffentlichung bietet sich als das Ergebnis ausge- 
dehntester Sammlungen und sorgfältigster Kleinarbeit. Liegt vorläufig 
der Ertrag hauptsächlich auf dem Gebiete der Diplomatik, so freut 
sich doch der Historiker schon heute lebhaft auf die Zeit, wo für 
größere Zeiträume solch ausgezeichnete Hilfsmittel vorliegen werden. 
Erst dann wird es möglich sein, die Geschichte der einzelnen Re- 
gierungen, soweit die nicht erzählenden Quellen in Betracht kommen, 
kritisch festzulegen und damit den tiefsten und anziehendsten Fragen 
der Wertung von Personen und Ereignissen freie Bahn zu machen. 
War die Vorbereitung langsam, so möge die Ausführung der < hartes 
et Diplomes um so rascher vor sich gehen. Demnächst sollen er- 
scheinen: die Urkundeu Ludwigs IV. 936 — 954, später die der Könige 
von AquiUnien 814—660, der Könige der Provence und Burgunds 
855 — 1032, versprochen sind Bände über Karl den Einfältigen und 
Hugo Kapet sowie über Philipp August 

Jena A. Cartellieri 






COPKOi-UNIVERSirr 



856 Gott gel. Adz 1909. Nr. 5 



.i..!miüii.> Dieraier, <;■ lachte der Schweizerischen Eidgenossen- 
BchafL Ud.UI. Von lölli liis 1018. (Allgetnciuc Staatcngeachichlc, herausge- 
geben voo K, Lamp recht. Krstc Allteilung: Geschichte der europäischen Staaten, 
herauügeg. von A. II. L. Heeren, F. A. Ukcrt, W. r. Otcuebrccht und K. 
Lamprecht, 2Ü. Werk, 3. Bd.) Gotha 1907, Kricdr. Andr. Perthes. XVI u. 567 8. 
8*. Preis 12 Mk. 

Die beiden ersten Hände dieser Schweizer Geschichte sind von 
Meyer v. Knonau GGA. 1889 S. 604 und 1892 S. G86 angezeigt 
worden. Sie waren 1887 und 1892 erschienen, also 15— 20 Jahre vor 
dein jetzt vorliegenden dritten Band, und man hatte in der Tat 
Grund zu der Besorgnis, daß die Befürchtung Meyer v. Knonaus, der 
Verfasser werde seine Arbeit mit dem zweiten Band (d. h. mit der 
>ewigen Richtung« zwischen Krankreich und der Schweiz vom No- 
vember 1516) abschließen, eintreffen werde. Das ist nun zum Glück 
doch anders gekommen. Der vorliegende Band macht den Schritt in 
die Kenzeit und führt uns durch die Geschichte der Refonnation und 
Gegen reformation bis zum Westfälischen Frieden 1648, mit dem die 
Eidgenossenschaft formell und endgültig aus dem Verband des Deut- 
schen Reiches ausschied. Bei der Bewertung des Gebotenen muß ich 
eins allerdings von vorn herein betonen: Dierauer bringt lediglich 
politische Geschiebte; alles was Kulturgeschichte, Wirtschaftsgeschichte, 
Geistesgeschichte heißt, füllt so gut wie vollständig unter den Tisch, 
selbst die Religionsgeschichte, sofern auf theologische Fragen, dog- 
matische Streitigkeiten, den eigentlichen Gehalt der reformierten 
Lehre, ihren Unterschied vom Katholizismus, ihre eigenen Differenzen 
nicht eingegangen wird. Das hätte wohl auf dein Titel etwas mehr 
zum Ausdruck kommen dürfen. Aber unter dieser Beschränkung kann 
man sich dem lobenden Urteil Meyer von Knonaus auch für den 
dritten Band nur bereitwillig anschließen. Insonderheit ist die treff- 
liche Oekonomie anzuerkennen, mit der das immerhin weitschichtige 
Material klar und übersichtlich zusammengefaßt wurde. Kur selten 
fällt eine schlechte Disposition auf, z. B. daß der Verf. uns dreimal 
(S. 270. 295. 316) vom Frieden zu Cateau-Cambresis erzählt und ihn 
noch dazu zweimal in mißverständlicher Weise als >unter dem Ein- 
drucke der Schlacht bei St Quentin geschlossen darstellt So etwas 
ist eine Ausnahme, und es gehörte gewiß ein großes Geschick dazu, 
die vielfach auseinanderstrebenden konfessionollen und kantonalen 
Interessen immer wieder in einem Brennpunkt zu sammeln. Daß 
dieser Brennpunkt mehrmals in der Geschichte von Zürich gefunden 
wurde, die somit einigenuaßen in den Vordergrund rückt, dürfte wohl 
in der Natur der Sache begründet sein. Ueberall erweist der Verf. 



■ 

iMIVERSJTV 



J. Dierauer, Geschichte der Scbweixerüchen Eidgaooueaicbaft. III S67 

auch hier sein Vermögen, das Wichtige vom Unwichtigen zu scheiden 
und in knappen, prägnanten Zügen dem Leser vor Augen zu stellen. 
Die Darstellung hat etwas schlicht-einfaches, verzichtet auf blendende 
Einfalle und geistreiche Schlager, unterscheidet sich darin beispiels- 
weise von der frischer, fesselnder, aber manchmal auch etwas blumig 
und gesucht geschriebenen Geschichte der Schweiz von Karl Dand- 
Hker, verliert jedoch nie das Interesse des aufmerksamen Lesers. Die 
gedruckte Literatur ist im wesentlichen vollständig herangezogen, 
knappe Anmerkungen geben in erwünschter Weise Kingerzeige für 
den, der tiefer in die Einzelheiten eindringen will. 

Die Einteilung des Stoffes in zwei Bücher — Reformation und 
Gegenreformation — ergab sich von selbst. Auch daß der Anfang- 
erheblich ausführlicher behandelt ist als der SchluQ (die 85 Jahre bis 
1600 erhalten 400 Seiten, die letzten 48 Jahre nur deren 148), sei 
mehr gebucht als getadelt. Dos erste Buch, >Aufnahme des I'rote- 
8tantismu8<, führt von 1516 bis zum Tod Calvins 1564. In kurzen 
Strichen wird uns hier zunächst (S. 3 — 14) ein Bild von den kirch- 
lichen Zuständen vor der Reformation entworfen: von dem groCen 
religiösen Eifer des Volkes, ohne den das Umsichgreifen der Refor- 
mation gar nicht zu verstehen wäre, von den kirchlichen Schaden, 
die ohne Uebertreibung und ohne Beschönigung geschildert werden, 
von den Reform versuchen vor der Reformation. Der Berner Jetzcr- 
VrozeO (1507 — 00) wird dabei (S.4f.) kurz erwähnt und zwar nach 
I'aulus und Steck (vgl. GGA. 1905 S. 417) so dargestellt, daß Jetzor 
der Betrüger, die vier hingerichteten Dominikaner die Betrogenen 
gewesen seien. Ich möchte diese, heute herrschend gewordene Auf- 
fassung mit einem Kragezeichen versehen. Ist sie wirklich irrefor- 
mabelV Etwas reichlich leicht und gern scheinen mir die Dominikaner 
sich doch haben betrügen zu lassen. 

Es folgt (S. 15 — 131) die Darstellung vom Anfang der Schweizer 
Reformation in dem Jahrzehnt von 1519 — 20: die religiöse und poli- 
tische Reform in Zürich, die Ausbreitung der Reformation in der 
deutschen Schweiz, die Gründung konfessioneller Sonderbündnisse. In 
diesen Kapiteln fällt die konsequente Ausschaltung aller theologischen 
Kragen naturgemäß besonders ins Gewicht. Ueber Zwinglis Lehre 
erfahren wir so gut wie nichts; das zweibändige Werk von August 
Baur über Zwinglis Theologie wird nicht einmal zitiert, obwohl es 
doch genug des Historischen enthält Sehr nebelhaft erscheinen dann 
S. 42 ff. die Wiedertäufer mit ihren Ideen, die in der Schweiz keinen 
Boden zu fassen vermochten und daher auch in dieser Darstellung 
nicht zu ihrem Rechte kommen; ihre Extravaganzen, wie daß einmal 
ein Bruder seinen Bruder enthauptete (S. 70), erschließen allein noch 






EU UNIYER9TY 



358 Gott, gel. Adz. 1U0D. Nr. 6 

nicht das Verständnis ihrer Ziele und Verdienste. Ein solches Bei- 
seitelassen der theologischen Probleme muß sich aber bei einer Ge- 
schichte der Reformation rächen. Denn der Connex zwischen den 
religiösen und den politischen Fragen ist da unlösbar, und eine 
Würdigung dieser wird ohne eine Kenntnis von jenen häufig unmög- 
lich sein. Man erzählt sich — wenigstens hierzuland — eine hübsche 
Anekdote von einem vor ein paar Jahren verstorbenen mitteldeutschen 
Professor, der in seinem Kolleg über Geschichte der deutschen Re- 
formation den Namen Luthers überhaupt nicht erwähnte und auf 
Befragen erklärte, Luther gehöre ins Gebiet der Theologie. Diese 
Erzählung wird ja wohl nicht wahr sein, aber gut erfunden ist sie; 
denn daß Aehnliches (cum grano salis) vorkommt, beweist diese theo- 
logielose Geschichte der Schweizer Reformation. Zweifellos hat sie 
dadurch vielfach den Charakter des Willkürlichen oder doch Uner- 
klärten bekommen. Wozu eigentlich der ganze Zank war, von dem 
uns hier berichtet wird, welchen Sinn die religiöse Spaltung unter 
den Kantonen hatte, warum man sich hier so, dort so entschied: 
niemand vermag es zu sagen. Auch im Rheintal, so lesen wir z. B. 
S. 11), erhob sich >eine große Aenderung<, nämlich eine evangelische 
Bewegung. Weshalb gerade hier? Um solche Fragen zu beantworten, 
dazu wäre eben ein etwas tieferes Eindringen in das Wesen der 
religiösen Fragen, in den Stand der Kultur, in die Seele der Be- 
völkerung nötig gewesen. Anderes wird recht hübsch klargelegt So 
die Bedeutung der Stellungnahme Berns für die Reformation 1527; 
diese Wendung war einerseits entscheidend für die weitere Aus- 
breitung der evangelischen Sache, deren Lage bis daliin noch recht 
prekär gewesen war, brachte aber andererseits ein zwiespältiges Ele- 
ment in die reformierte Schweiz, sofern Zürich nach Osten, Bern 
nach Westen schaute und beide damit fortfuhren, die eigenen Inter- 
essen zu verfechten. Es fällt Übrigens auf, daß wir von dem Ausgang 
Huttens in der Schweiz gor nichts hören; nur S. 112 wird einmal, 
ganz im Vorübergehen, der Name des flüchtigen Ritters genannt 

In dem zunächst anschließenden Kapitel >Verechärfung der 
Gegensätze 1529 — 1531« (S. 132—159) bewährt sich das ruhige Auge 
des Verfassers in einer sehr maßvollen und unparteiischen Betrach- 
tung des Marburger Religionsgesprächs. Daß bei den politischen 
Friedensverhandlungen der Anteil Zwingiis und der des Landgrafen 
> nicht leicht« festzustellen ist (S. 137), entschuldigt nicht ganz den 
völligen Mangel eines dahin zielenden Versuchs; vgl. dazu auch die 
hübsche Gießener Festrede von G. Krüger, Philipp der Großmütige 
als Politiker, 1904. — Es reihen sich an der Kappeier Krieg und 
die folgenden Jahre 1531—1536, in denen die katholische Reaktion 



■ 

C0ßH(UUN(VERS11Y 



J. Dieraner, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. III 859 

vielerorts siegte und der konfessionelle Besitzstand in der Schweiz 
sich ausschied (S. 160—217). Das Ergebnis war ein Uebergewicht 
des Katholizismus: 7 Kantone waren rein katholisch (Uri, Schwyz, 
Unterwaiden, Zug, Luzcrn, Soloturn, Freiburg), 2 geteilt (Glarus, 
Appenzell) und nur 4 rein reformiert (Zürich, Bern, Basel, Schaff- 
hausen); allerhand Modifikationen zeigten sich freilich in den abhän- 
gigen Orten (sogen, zugewandten Gliedern und Untertanenländem), 
nnd es scheint beachtenswert, wie hier frühzeitig nicht selten zu dem 
Auskünften] itte! eines gemischten Gottesdienstes gegriffen wurde. Die 
Einwirkung der Schlacht bei Kappel auf die allgemeinen deutschen 
Verhältnisse hätte wohl auch gestreift werden dürfen. Von Zwingiis 
Nachfolger in Zürich, Heinrich Bullinger, wird der Unkundige sich 
nach der Charakteristik auf S. 208 kaum ein richtiges Bild entwerfen 
können; von seinem Lob sei nichts hinweggenommen, aber seine 
Schwachen hätten auch hervorgehoben werden sollen: er hat es im 
letzten Ende zu verantworten, daß die Führung des Schweizer Prote- 
stantismus von Zürich auf Genf überging (vgl. die ebenda zitierte 
Biographie von Schnltheß-Rechberg). — Mit der Reformation in der 
Westachweiz und dem Wirken Calvins in Genf 1526 — 1564 beschäf- 
tigen sich schließlich die beiden letzten Kapitel dieses Buches (S. 218 
bis 274). Nüchtern und sachlich betrachtet der Verfasser die erregten 
und folgenschweren Ereignisse, freilich wiederum nicht ohne ge- 
legentlich den Wunsch nach etwas tieferer Erkenntnis unbefriedigt 
zu lassen. So möchte vielleicht mancher gern wissen, wie und wes- 
halb eigentlich Calvin zwischen S. 252 und S. 256 an Stelle Farels 
das Haupt der reformierten Partei in Genf geworden ist, oder die 
freigebigen Anwandlungen des Bischofs de la Baume (S. 227) ver- 
stehen, oder eine Würdigung des Calvinismus in seiner Bedeutung 
für die protestantische und allgemeine Geschichte erhalten. Er wird 
umsonst suchen. Zu Calvins Bekehrung vgl. zu der S. 250 ange- 
gebenen Literatur noch P. Wernle in der Zeitschr. f. Kirchengesch. 27 
und meine Bemerkung Historische Zeitschrift 97,211; an der subita 
eonversio 1 533 Bcheint mir unter allen Umständen festgehalten werden 
zu müssen. In den Genfer Stadt- und Parteikämpfen dürfte jetzt 
manches bei B. Bess (in dem von ihm herausgegebenen Sammelwerk 
>Unsere religiösen Erzieher« Bd. 2, 1908, S. 62 ff.) anschaulicher dar- 
gestellt sein. Ueber Servet schließlich, dessen >Studien« S. 261 ge- 
nauer (nämlich als medizinisch) präzisiert hätten werden sollen, ver- 
weise ich auf die besonnenen Arbeiten von Th. Schneider, Michnel 
Servet, 1904, und im Protestantcnblatt 38 (1!K)5) Nr. 25 und 2G; 
am ihnen hatte Dierauer u. a. ersehen können, daß es doch mehr 
Mißbilliger der Hinrichtung gegeben hat, als er S. 264 glaubt. 



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COBNEU UNfVERSJTY 



360 Gott, gel. An. 1909. Nr. 6 

Das zweite Buch, das die Epoche der Gegenreformation (1564 
bis IG4&) behandelt, beginnt (ö. 277—325) mit einem Rückblick auf 
die einer Wiedererhebung des Katholizismus forderlichen Momente, 
bebt mit Recht die Geschlossenheit der katholischen und die Zwie- 
spältigkeit der protestantischen Kantone hervor, zeigt, wie über die 
neutrale Haltung im Schinalkaldischen Krieg Konstanz der Eidge- 
nossenschaft verloren ging und wie dennocli und trotz der Bemühungen 
Frankreichs (das für den Frieden in der Schweiz war, um sie gegen 
die Habsburger benutzen zu können, und das in den katholischen 
Orten bald die Hauptwerbeplätze für die königlichen Heere fand) 
die konfessionellen Reibungen immer häutiger und starker wurden, 
bis schließlich die Unternehmungen Savoyens gegen Genf eine voll- 
ständige Trennung der Eidgenossenschaft nach konfessionellen Ge- 
sichtHpunkten zur Folge hatten (1560). Die Machinationen Tschudis 
zu Gunsten des Katholizismus in Glarus 1556 — 64 werden S. 309 — 311 
etwas kurz abgehandelt, und es will mir scheinen, daß man die Häß- 
lichkeit des Charakters dieses bösartigen Intriganten und Geschichts- 
fälschers in der Schweiz mit Rücksicht auf die großen wissenschaft- 
lichen Verdienste, die er sich dennoch daneben erworben hat, noch 
immer nicht ganz mit dem richtigen Namen nennen will. S. 278 
Anm. 1 findet sich ein falsches Zitat. Der Fortgang der katholischen 
Reaktion und der inneren Trennung der Eidgenossenschaft (S. 325 
bis 377) schloß sich zunächst an die Wirksamkeit Karl Borromeos 
1565 — 84 an, dessen großen Einfluß auf die Schweiz wir jetzt an der 
Hand des ersten Bandes der von Steffens und Reinhardt bearbeiteten 
Nuntiaturberichte aus der Schweiz (erschienen 1906, von Dierauer 
noch vor der Veröffentlichung und wohl nur gelegentlich benutzt, vgl. 
S. 335 Aum. 1) uälier verfolgen können. Immer verhängnisvoller er- 
wies sich die konfessionelle Absonderung, die 1577 zu einem offenen 
Bündnis der katholischen Orte mit Savoyen, 1584 zur Abweisung 
einer Bündniswerbung Straßburgs, 1586 zur Lockerung der Bezie- 
hungen zu Mülhausen sowie zur Abschließung eines formlichen kon- 
fessionellen Sonderbunds durch die sieben katholischen Kantone (des 
später so genannten Borromaischen Bandes) führte. Von da ab gab 
es zwei getrennte Eidgenossenschaften mit entgegengesetzter Politik; 
bis ins 19. Jahrhundert lassen sich die Folgeerscheinungen dieser 
Sonderung beobachten. Unter ihrem Zeichen standen zunäclist die 
drei Jahrzehnte von 1587—1617 (S. 378— 457) mit ihren Schwan- 
kungen und Scheidungen zwischen Heinrich IV. und der Liga, zwischen 
Frankreich und Spanien, zwischen Venedig und Oesterreich. Zu einem 
allgemeinen Büudnis mit Frankreich kam es erst 1602 wieder, nach- 
dem Heinrich IV. noch im Jahre zuvor die Landschaft Gex, auf die 






CÜPHOl UNNEfOrt* 



J. Dierauer, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. III 861 

auch Bern und Genf Anspruch erhoben, an Bich gerissen hatte. Im 
Westen trat dann nach dem mißglückten Anschlag Savoyens auf Genf 
vom Dezember 1602 einige Ruhe ein, während nunmehr um so dro- 
hender sich die Wolken im Osten türmten, in Graubünden, das zu 
den zugewandten Orten zählte, aber ein Sonderdasein führte und nun 
bei der Wichtigkeit seiner Alpenpässe ein Streitobjekt zwischen Venedig 
und Krankreich auf der einen, Spanien-Mailand und Oesterreich auf 
der anderen Seite wurde. Den überaus heftigen Graubundener Wirren, 
die 1617 durch die erfolgreiche Auflehnung der spanischen Partei 
gegen das Bündnis mit Venedig ausbrachen und durch die Geschichte 
des Georg Jenatsch bekannt sind, sowie den gleichzeitigen Vorgängen 
im Dreißigjährigen Krieg sind die beiden letzten Kapitel gewidmet 
(S. 458—548). Mit knapper Not gelang es der Schweiz, wahrend des 
großen Krieges wiederum eine neutrale Stellnng einzunehmen. Mau 
mag darin mit Dierauer zu Recht einen Erfolg des Einheitsgedankens 
gegenüber den konfessionellen Sonderbestrebungen erblicken, einen 
Erfolg, der denn auch das formelle und endgültige Ausscheiden der 
Eidgenossenschaft aus dem Deutschen Reich im Westfälischen Frieden 
gezeitigt hat Indes wird nicht jeder Historiker auf eine solche Neu- 
tralität in weltbewegenden Händeln und auf solches Sichbescheiden 
mit der eigenen Kleinheit ebenso befriedigt wie der Schweizer blicken. 
Zeigt sich hier nicht im Grunde von vorn herein die ganze Schwäche 
der neuen autonomen Position? Bei&eitcstehen, wo es sich um allge- 
meine Güter handelt, gilt sonst nicht als besonders rühmlich, und 
nicht ohne Bewegung liest man S. 526 von dem Standpunkt der auf 
einen Bund mit Schweden hinarbeitenden Aktionspartei: >Sie ver- 
pönte jede Halbheit und Btellte in übermütiger Laune den Grundsatz 
der eidgenössischen Einigkeit gegen außen als eine alte Leier, die 
Neutralität als eine schimpfliche Faulheit dar. Ehrlich und not- 
wendig, hieß es in ihren Reihen, ist ein Krieg, der geführt wird, 
geistliche und weltliche Freiheiten zu erhaltene Sehr richtig. Und 
zweifelt etwa jemand im Ernst daran, daß eine Vernichtung des 
deutschen I* rotes tan tismus auch den schweizerischen mit sich gerissen 
hätte? Schon neue Erwerbungen der Habsburger in Oberdeutschland 
wären für die Unabhängigkeit der Schweiz sehr gefährlich gewesen. 
Die Waffen anderer haben also zugleich die Sache der Eidgenossen 
geführt, und deren gerühmte Neutralität war bei Licht besehen nur 
ein neuer Erfolg der katholischen Partei. 

Ueber die Bedeutung des Ausscheidens der Schweiz aus dem 
Verband des Deutschen Reichs möchte man aber auch sonst noch 
etwa» Näheres hören. Die gewöhnliche Feststellung, mit der sich 
auch Dierauer beguügt, besagt lediglich, die Schweiz sei ih. frvlo 






CÜRNfUUNNERSITY 



3fi2 Gott, gel. An?. 1909. Nr. 6 

schon 1499 (durch den Basier Frieden), de jure 1648 vom Reich ge- 
schieden; der Akt von 1648 habe somit lediglich formelle Bedeutung. 
Dennoch wäre es von Interesse, einmal die rechtlichen Beziehungen 
der Schweiz zum Reich in dem Zeitraum von 1499 — 1648 im Zu- 
sammenhang zu untersuchen ; denn was darüber vor bald einem halben 
Jahrhundert K. KlUpfel in der Historischen Zeitschrift Bd. 16 zu- 
sammengestellt hat, ist sehr der Ergänzung fähig. Was mir selbst 
über diesen Punkt gelegentlich aufgestoßen ist, schaut wie ein Janus- 
kopf nach beiden Seiten. Bei den Verhandlungen über den Augs- 
burger Religionsfriedcn von 1555 z. B. scheint man vielerseits die 
Schweiz als nicht mehr zum Reich gehörig betrachtet zu haben; 
wenigstens fürchteten die oberländischen Grafen und Herren einen 
Abzug ihrer vermöglicheren Untertanen nach der Schweiz, um ge- 
wissen Bestimmungen des Friedens zu entgehen. Vgl. u. a. A. v. 
Druffel, Briefe und Akten zur Gesch. des 16. Jahrhunderts Bd. 4 
(vollendet von K. Brandi, 1898) S. 713 und V. Ernst, Briefwechsel 
des Herzogs Christoph von Wirtemberg Bd. 3 (1902) S. 311 Amn. 1. 
Auch rechnete der venezianische Gesandte Giacomo Soranzo im Jahre 
1562 die Schweiz nicht mehr zum Reich; vgl. seinen von J. Fiedler 
herausgegebenen Schlußbericht in den Fontes rerum Austriacarum 
2. Abteil. Bd. 30 (1870) S. 182. Andererseits wurden die Schweizer 
nicht nur immer wieder gelegentlich vom Reichskaminergericht in 
Anspruch genommen (Klüpfel a. a. O. 42), sondern auch auf die Reichs- 
tage eingeladen (G. Turba, Venetianische Depeschen vom Kaiserhof 
Bd. 2, 1892, S. 297 f., Anm. 5) und gehörten teilweise zu den Ständen 
des Schwäbischen Kreises; vgl. Ernst Langwerth von Simmern, Die 
Kreisverfassung Maximilians I. und der schwäbische Reichskreis (1896) 
S. 111, und dazu auch V. Ernst in den Württembergischen Viertel- 
jnhrsheften f. Landesgesch. N. F. Bd. 10 (1901) S. 53 mit Anm. 3. 
Ja am 10. März 1564 erließ König Maximilian II., der damals bereits 
für seinen erkrankten Vnter die Reichsregierung führt**, einen Befehl 
nn die 13 Städte (Kantone) der Schweiz, dem Herzog Emanuel Phili- 
bert von Snvoyen die mit > Kriegsgewalt abgedrungenen und einge- 
zogenen stattlichen und altväterlichen, auf sein Leib vererbten Graf- 
und Herrschaften, nicht in geringer Anzahl«, wieder zurückzuer- 
statten; A. R. v. Perger im Archiv f. Kunde österreichischer Ge- 
Hchichtsquellen Bd. 31 (1864) S. 200 nr. 19. Es ist danach doch wohl 
nicht richtig, wenn man die Sache einfach so darstellt, als ob die 
Schweiz schon im 16. Jahrhundert tatsächlich nichts mehr mit dem 
Reich zu tun gehabt habe, nber im einzelnen bedarf die Frage noch 
einer neuen Untersuchung. 

StraGburg i. E. Ro!>ert Holtzinann 



COHMELL UHIVERSITY 



Mario Krammer, Der Reichagedanke des Blaufischen Kaiserhauses 863 



Mario Kranmer, Der Reichagcdanko des staufischen Kaisor- 
h aus es. (Unterauchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte. Heraus- 
gegeben von O. Gierkc. Heft 95.) Breslau 1908. M. und II. Marcos. 

I. 

Die jüngste Schrift von M. Krammer zerfällt in zwei verschiedene 
Untersuchungen, die durch einen gemeinsamen Obergedanken zu- 
sammengehalten werden. Ihr erster Teil Über die Reichsreform Hein- 
richs VI. betrifft vor allem den durch die sog. Ann. Marbacenses 
überlieferten Plan des Kaisers, seinen jungen Sohn vom Papste, nicht 
vom kölnischen Erzbischof, zum römischen Könige krönen zu lassen ; 
im zweiten Teile werden die »Kaiserwahlen« der Stauferzeit be- 
handelt, die seit 1198 wiederholt statt deutscher Königswahlen vor- 
genommen sein sollen. Den überraschenden Gedanken Heinrichs VI. 
erklärt Kr. ebenso wie die merkwürdigen Wahlvorgänge aus dem 
»staufischen Reichsgedanken«, an die Stelle des fränkisch-deutschen 
nationalen Königtums ein im wahren Sinne römisches, dem Kaiser- 
tum wesensgleiches zu setzen; Heinrich VI. und die Staufer nach 
ihm seien darauf ausgegangen, die deutsche Königseinsetzung zu be- 
seitigen. Sie seien gescheitert am Widerstände der deutschen Fürsten, 
die zumal im letzten Kampfe gegen Friedrich IL unter der Führung 
der rheinischen Erzbischöfe dem »bodenständigen« deutschen König- 
tum den Sieg gebracht hätten. 

Indessen — so wird im Schlußkapitel mehr anhangsweise dar- 
gelegt — griffen die Päpste den staufischen Reichsbegriff auf. Inno- 
cenz IV. und besonders Alexander IV. hätten sich zu Nutze gemacht, 
daß Friedrich IL, »das Königtum seines deutschen Gehalts beraubt, 
als ein vom Kaisertum hergeleitetes Institut« hingestellt habe, um 
jetzt päpstliche rseits »das aus einem deutschen zu einem römischen 
gewordene Königtum als ein der Kurie untergeordnetes Gebilde, 
Deutschland als ein ihr unterstelltes Reich und die Königswahl als 
eine ihrer uneingeschränkten Aufsicht unterworfene Handlung zu be- 
trachten«. 

Wenn ich hinzufüge, daß Kr. für diese Entwicklung dem kost- 
baren Weistum von 1252, das wir Zeumer verdanken, entscheidendes 
Gewicht beilegt, weil es »das Königtum einfach dem Kaisertum sub- 
sumiere«, daß er gelegentlich die Staatsanschauung Eikes von Rep- 
gow schildert, daß er parallele Ereignisse aus der Zeit Ludwigs des 
Bayern entsprechend heranzieht, so glaube ich den Gedankenkreis, in 
den Kr. uns einführt, angemessen umschrieben zu haben. 

Zu ihm Stellung zu nehmen und das Buch nach Billigkeit zu 

OtU. pl- Au IfOt. Mr. 5 26 






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364 Gott. gel. Anz 1909. Nr. 6 

würdigen, fällt ungewöhnlich schwer; denn alte und neue Wahrheiten 
sind mit falschen Gedankengängen fast unlöslich darin verknüpft; 
Nichtachtung älterer Literatur, Unkenntnis der Quellen verstimmt 
nicht selten; schiefe Motivierungen, unzulängliche Schlüsse reizen 
allerorten zum Widerspruch; daneben aber freut man sich wieder- 
holt, auf glückliche Beobachtungen zu stoßen, bisher unberücksich- 
tigtes Quellenmaterial fruchtbar gemacht, gewisse Zusammenhänge auf- 
gedeckt zu sehen. Man spürt, ein ernster Forscher müht sich um 
bedeutende Fragen, und schon darum wird man heute gern geneigt 
sein, ihn zu loben. 

Allerdings ist Kremmens selbständige Leistung nicht darin zu 
Buchen, daß er den staunschen Imperialismus« neu geschildert habe; 
was er über ihn sagt, nimmt in der Hauptsache auf, was Burdach 
im Anhang zu seinem >Walthcr von der Vogelweide<, v. Zezschwitz, 
Kampera dargelegt haben oder was etwa in Aufsätzen z. B. über die 
Kaisersage und die Karlslegende berührt worden ist. Wenn sie fast 
sämtlich unberücksichtigt blieben — Kr. gedenkt nur Burdachs 1 ), 
ohne, wie mir scheint, sich dessen bewußt geworden zu sein, wie 
stark er innerlich durch ihn beeinflußt wurde — , so hätte ein > Bei- 
trag zur Staats- und Geistesgeschichtc des Mittelalters«, der den 
Gegensatz des universalen Imperium zum nationalen Königtum be- 
trifft, doch nimmermehr daran vorübergehen dürfen, daß vor aller- 
dings einem halben Jahrhundert J. Ficker und v. Sybel in dem Ur- 
teil über die Stauferzeit durch ihre Stellung zu diesem Problem be- 
stimmt worden sind. 

Der Fortschritt, den Kr.s Schrift bezeichnet, liegt darin, daß er 
den Versuch macht, über allgemeine Erörterungen hinaus an ein- 
zelnen Vorgängen der staunschen Epoche — wie der Reform Hein- 
richs VI. und den Kaiserwahlen — das siegreiche Vordringen der 
universalen Idee zu beobachten und auf diesem Wege zu ihrem 
tieferen Verständnis zu gelangen. Man kann den Weg , den Kr. 
gehen wollte, als einen richtigen anerkennen, und doch behaupten, 
daß er, zur Wanderung nicht hinreichend gerüstet, dazu durch ein 
Irrlicht getauscht, das rechte Ziel verfehlt habe. 

Der trügerische Schein, der Kr. in die Irre gelockt hat, ist seine 
vermeintliche Entdeckung vom Wandel, der sich im Begriff des römi- 
schen Königtums seit dem Ende des 12. Jahrhunderts vollzogen habe; 
sie steht im Mittelpunkte seiner Gedankenwelt; von ihr aus versteht 
er die Entwürfe Heinrichs VI., die Kaiserwahlen, die kuriale Politik. 

1) Sonat wird von der hierher gehörigen Literatur nur noch Pomtow ge- 
nannt — Auch der Aufriß von Bryce, The Holy Romu Empire ist nicht 
benotxt. 



.ersty 



Mario Kram m er, Der Reichsgedanke des stauliichen Kaiserhauses 365 

Ohne Zweifel birgt seine Anschauung einen gesunden Kern: denn 
offenbar tritt seit den Tagen Friedrichs I. der imperiale Anspruch 
der deutschen Herrscher und ihr Streben zur Weltmonarchie ungleich 
stärker hervor als bei ihren Vorgängern; und auch dos steht fest, 
daß durch die staufische Politik Auseinandersetzungen über Art und 
Umfang königlicher und kaiserlicher Gewalt hervorgerufen wurden. 
Allein die Entwicklung geht organisch aus den Verhältnissen des 
10. und 11. Jahrh. und der Stauferzeit selbst hervor; das heißt sie 
zu gering werten, wenu man (S. 39) >den staufischen Reichsgedanken 
im letzten Grunde aus persönlichen Erfahrungen und Eindrücken 
Kaiser Friedrichs I.< erklären will; und es ist Ueberspannung eines 
nur in bestimmter Beschränkung zutreffenden Gedankens, wenn man 
in den Aeußerungen des Imperialismus im 13. Jahrhunderts einseitig 
nur den Kampf gegen ein nationaldeutsches Staatsgebilde erblicken 
möchte. 

Wer Kr. folgt, hat den Eindruck, daß Friedrich I. mindestens 
seit der Zeit, wo er seinen Sohn zum Caesar erhob, daß Heinrich VI. 
und Philipp und Friedrich U. gleichmäßig gewillt gewesen wären, das 
Reich vom deutschen Mutterboden zu lösen, die überkommene Ver- 
fassung des Regnum Teutonicum umzustürzen zu Gunsten eines auf 
Rom gegründeten universalen Imperium. Wirklich zielte auf eine 
förmliche Verfassungsänderung Heinrich VI.; Friedrich I. aber und 
die Staufer des 13. Jahrh. waren von einem Gegensatz gegen die 
überkommene Stellung des Rex Romanorum weit entfernt. Sie 
strebten danach, ihre imperialen Ansprüche gerade auf sie zu stützen: 
schon der von den deutschen Fürsten erhobene König sollte alle 
kaiserliche Gewalt üben dürfen. Nach Kr. hätte der staufische 
Reichsgedanke ausschließlich dahin geführt, daß im Kaisertum das 
Königtum völlig unterging; dagegen zeigen uns die Geschichte 
Friedrichs I. und die Ereignisse des 13. Jahrh. vielmehr die Tendenz, 
das Imperium aufgehen zu lassen in einer, kaiserliches Recht in sich 
schließenden deutschen Königsherrschaft. 

Kramraer ist keineswegs ganz verborgen geblieben, daß sich die 
imperiale Idee nicht nur im Kampf durch eine Vernichtung des 
Königtums, sondern ebensowohl auch durch dessen allmähliche Er- 
hebung zu kaiserlicher Machtstellung verwirklichen ließ und daß 
beide Richtungen in der Geschichte der Stauferzeit ihre Rolle spielen. 
Aber die instinktive Einsicht führt ihn nicht zu gesonderter Betrach- 
tung der verschiedenen Bewegungen, weil er glaubt, sie alle mit der 
Zauberformel vom >BegriffswandeI des Rex Romanorum« deuten zu 
können. Ihm haben Friedrich I. und Heinrich VI. >den Staat völlig 
als römisches Imperium konstituieren«, Friedrich II. das deutsche 

26* 






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S66 Gott. gel. Ans. 1909. Nr. 5 

Königtum beseitigen und durch ein römisches nach dem Sinne Hein- 
richs VI. ersetzen wollen ; ihm hat Innocenz IV., das staufische Sy- 
stem kühn aufnehmend, >den Uebergang vom Begriff des deutschen 
zu dem des römischen Königturas vollzogen«. Man sieht leicht, daG 
dieses neurömische Königtum, das Kr. stabiliert, in seinen Erschei- 
nungsformen nächst verwandt sein kann der mit kaiserlichen Befug- 
nissen ausgestatteten königlichen Gewalt, von der ich sprach. Ein 
tiefgreifender Unterschied aber liegt darin, daG Kr. die Staufer zu 
einem Bruche mit der nationalen Vergangenheit der Herrscherge- 
walt vorschreiten läßt, den imperialen Gedanken nur im Gegensatz 
zu ihr durchfuhrbar sieht Darum vermag er die Fürsten den 
Staufern gegenüber als Vertreter deutscher »bodenständiger Eigenart«, 
als legitime Verteidiger der alten Verfassung zu schildern, die nur 
gelegentlich »der imperialistischen Strömung der Zeit nachgeben« 
mußten ; die Erkenntnis ist ihm verschlossen geblieben, daß die deut- 
schen Fürsten geraume Zeit hindurch, nicht minder imperialistisch 
als die Herrscher selbst, kaiserliche Gewalt für den römischen König 
ihrer Wahl erstrebt haben. Es ist ihm vollständig entgangen, daß 
die verschiedenartige Politik der Staufer und der Fürsten, die Kr. 
betont, und daß die scheinbar gegensätzlichen Bestrebungen ver- 
schiedener Zeiten, die Kr. oft richtig gesehen hat, nicht sowohl durch 
Kämpfe deutscher Parteien um die nationalen Grundlagen des StaAts, 
als durch die Stellung der Päpste dem Reiche gegenüber bedingt 
worden sind. Angesichts der früheren Arbeiten des Verfassers ist es 
rätselhaft, wie er hieran vorübergehen und sich damit begnügen 
konnte, den Einfluß der imperialen Idee auf die kurialen Anschau- 
ungen seit der Mitte des 13. Jahrh. zu prüfen, ohne irgend zu unter- 
suchen, inwieweit der »staufische Reichsgedanke« mit seinen Abwand- 
lungen auf Zeiten und Menschen durch dos welthistorische Ringen 
zwischen Päpsten und Kaisern gestaltet wurde! Statt die Tataachen 
aus den lebendigen Kräften geschichtlichen Werdens abzuleiten, knüpft 
er sie an den von ihm beschworenen Schemen eines »Rex Roma- 
norum«, »dessen Begriff zwiefach ausgelegt werden konnte«, so daß 
(S. 34) der imperialistische Heinrich VI. sich darunter den neuen 
»kaiserlich-römischen«, die harmlosen Fürsten noch immer den alten 
fränkisch-deutschen König vorstellen durften, »der schon seit etwa 
einem Jahrhundert Rex Romanorum hieß«. 

Es ist nicht nur die alte Liebe zu dem gewaltigen Kaiser, die 
mich dazu treibt, ihn der Schuld an solch einem politischen Vexier- 
spiel, wie Kr. es ihm zumutet 1 ), ledig zu sprechen, sondern das 

1) Hier ist eine der nicht seltenen Stellen, bei denen aeine Motivierung an 

die Grüße der behandelten Probleme durchwa nicht heranreicht. 






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Mario Kramraer, Der Reichigcdaiike des Blaufischen Kaiserhauses S67 

Verlangen, die Forschungen über den stauäschen Reichsgedanken auf 
die rechte Bahn zu leiten, das mich veranlaßt, sogleich an dieser 
Stelle die Grundauflassung Kramruere an dem Reformplan Hein- 
richs VI. zu prüfen. Denn sie findet ihre quellenmäßige Begründung 
ausschließlich in der Nachricht der sog. Ann. Marbacenses von einer 
durch den Papst zu vollziehenden Krönung des jungen Friedrich zum 
römischen König. Durch diese Meldung ist Kr. zu seiner Ansicht 
vom Begriffswandel des Rex Romanorum gedrängt worden; sie steht 
oder fällt mit ihr. 

II. 

1. Der Erbkaiserplan Heinrichs VI. ist in Fickers trefflicher 
Dissertation so eingehend behandelt worden, daß Toeche in den Jahr- 
büchern Heinrichs VI. nur wenig Über seinen großen Vorgänger hin- 
auBgelangen und seitdem jede Darstellung auf ihnen füllen konnte '). 
Strittig blieb in der neueren Forschung fast nur die Frage, wie der 
Bericht der sog. Marbacher Aunalen zu deuten sei, dem zufolge Papst 
Coelestin von Heinrich VI. während der Verhandlungen in Italien im 
Herbste 1196 gebeten worden sei, den jungen Constantin -Friedrich 
Mii regem ungerec Die Ansichten stehen scharf einander gegenüber, 
ob der Kaiser bei dieser Forderung an eine Krönung zum sizilischen 
oder zum römischen Könige gedacht, oder ob er nicht vielmehr die 
kaiserliche Salbung für den Sohn erbeten habe. Die Entscheidung 
ist um so wichtiger, als von ihr aus die ganzen Reform entwürfe 
Heinrichs zu erfassen und zu beurteilen sind. 

Im Gegensatz zu Hauck, der mit Toeche sich für Heinrichs Bitte 
um Krönung des Sohnes zum Rex Romanorum ausgesprochen hatte, 
war neuerdings Hampe') auf die Meinung Winkelmanns zurückge- 
kommen, wonach Heinrich die Weihe Friedrichs zum römischen Kaiser 
habe erwirken wollen. Ihm tritt Krammer entschieden entgegen; er 
will nachweisen, daß Heinrich VI. den Sohn vom Papste wirklich ge- 
rade zum Rex Romanorum krönen lassen wollte. 

Darüber allerdings gibt sich Kr. keinem Zweifel hin, daß der 
Plan Heinrichs VI., so aufgefaßt, eine gnindstUrzende Aenderung des 
Reichsrechts bedeute. Seit den Tagen Heinrichs IV. nannte sich 
> König der Römer« der von den Fürsten gewählte, zu Aachen ge- 
krönte und investierte Herrscher des Deutschen Reichs, der zugleich 
über Italien und ßurgund gebot und dem ausschließlich der Anspruch 
zustand, vom Papste zum römischen Kaiser gekrönt zu werden. Der 

1) Ueber die erbebliche Förderung, die v. Kapherr brachte, vgl. unten 
S 379. 

2) Zum Erbkaiserplan Heinrichs VI. (Mitteil. des Inst für Österreich. Ge- 
schieh U forsch. XX vn, l ff.). Dort ist die (rubere Literatur verxeichnet. 






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368 Gott, gel. Am. 1909. Nr. 5 

deutsche König, in dessen Titel sich seine erhöhte GeHang aus- 
sprach, wurde in Deutschland und der Regel nach vom Kölner Erz- 
bischof gekrönt; mit der Feier seiner Erhebung hatte der Papst bis- 
her nicht das Geringste zu schaffen. Wenn daher — so schließt 
Kr. — Kaiser Heinrich für seinen Sohn vom Papste die Krönung 
zum Rex Romanorum erbat, so muß er unter dieser Würde etwas 
anderes als die früher geltende Anschauung verstanden haben, die 
im römischen König den Vertreter des fränkisch-deutschen Königtums 
erblickt hatte, tn der Tat will uns Kr. (S. 33) darüber unterrichten, 
wie der Staat schon unter Friedrich I. ein römisches Kaiserreich ge- 
worden war; >alle Macht wurde vom Kaisertum hergeleitet; eine 
Sondergewalt kraft eigenen Rechts, ein deutsches Königtum konnte 1 ) 
es neben und unter ihm nicht geben, und daher konnte auch der 
als rex unter dem kaiserlichen Vater stehende Sohn nicht mehr als 
fränkisch -deutscher König, sondern nur noch als Unterkaiser, als 
Caesar aufgefaßt werden. So allein war seine Stellung mit dem 
Staatsrecht des Imperium vereinbare Und nun werden Möglichkeiten 
auf Möglichkeiten, und > Können < auf »Sollen« und »Müssen« ge- 
häuft 1 ), bis endlich Heinrich VI. soweit gebracht ist, daß >sich ihm 
von Belber der Ausweg ergibt, die römische Königskrönung dem 
Papste zu übertragen« I ... »Mit Bestimmtheit k a n n gesagt wer- 
den: durch diese Krönung (vom Papste) sollte der junge Friedrich 
nicht als deutscher König, sondern als der Erbe des römischen Kaiser- 
reichs anerkannt werden, der einstweilen bis zum Tode seines Vaters 
Rex Romanorum oder Caesar hieß. Nicht das Teutonicum regnum, 
das Romanum imperium wäre ihm durch des Papstes Vermittlung 
Übertragen worden« (Kr. S. 35). 

Kr. hat für seinen kühnen Bau kein einziges Fundament als jene 
einzigen oben erwähnten Worte der sog. Marbacher Annalen. Von 
ihrer Interpretation ist er ausgegangen. Die Erzählung des gleich- 
zeitigen, zwar ungleich, aber »offenbar über einiges gut unterrichteten« 
Geschichtschreibere Übernimmt er 9 ) fast selbstverständlich als den 
wirklichen Plan Heinrichs VI. : jetzt bleibt ihm nichts anderes übrig, 
als den »Reichsgedanken des staufischen Kaiserhauses« , wie oben 
vorgetragen, so zu konstruieren, daß aus ihm die Erzählung des 
Annalisten oder vielmehr der Gedanke Heinrichs VI. verstanden wer- 

1) Im folgenden alles erst von mir gesperrt. 

2) Aach in den übrigen Teilen der Schrift stößt man auf den gleichen be- 
denklichen Brauch: S. II ff. Ober die Interpretation der Ann. Marbac.; 3. 41 ff. 
über die Doppelwahl von 1198; S. 51 ff. Ober die Wahlen von 1208 und 1211; 
B. 61 f. Über den jüngeren Reichs fürstenstand bei der Wahl von 1237. 

3) S. 13: »wir können annehmen, hier war der Verfasser der Annalen 
gut anterrichteU I 



ER3TY 



Mario Krimmer, Der Rcicbsged&oke dea stautischen Kaiserhauses 369 

den kannl Unsere Prüfung hat daher, statt sich mit Staate- und 
geistesgeschichtlichen Erörterungen zu beschäftigen, zunächst einzig 
und allein die quellenkritische Aufgabe, Sinn und Wert jener Nach- 
richt der sog. Marbacher Annalen zu untersuchen. 

2. Nach den Ergebnissen der Neubearbeitung der Annalen ') be- 
sitzen wir in ihnen eine um 1210 zusammengestellte Hohenburger 
Chronik, in die als ihr wertvollster zeitgeschichtlicher Bestandteil 
Straßburger Reichsannalen , Annales imperiales Argentinenses , von 
1015 — 1200 aufgenommen sind. Sie rühren von einem Straßburger 
Domherrn her, der den letzten — unB hier angehenden — Abschnitt 
von 1194 — 1200 auf Grund guter eigener älterer Notizen wohl erst 
um 1199 in der überlieferten Fassung niedergeschrieben hat. Er er- 
zählt zum Ende seines Berichts von 1195 und zum J. 1196 von den 
kaiserlichen Entwürfen (Handausgabe S. 67). 

>lnterim imperator laborabat, quod principes filium suum, qui 
iam erat duorum annorum , eligerent in regem et hoc iuramento 
tirmarent; quod fere omnes, preter episcopum Colonieosein, singilla- 
iini se facturos promiserunt. Quod si factum esset, ipsc etiam crucem 
manifeste, sicut dicebatur, accepisset. Unde cum ad curiam vocati 
venissent, quod promiserant non fecerunL Unde etiam ipse remissius 
quam prius de expeditione cepit tractare. 

1196. ... Ad eandem curiam [Herbipolim] imperator novum et 
inuuditum decretum Romano regno voluit cum principibus confirmare, 
ut in Romanum regnum, sicut in Francie vel ceteris regnis, iure here- 
ditario reges sibi succederent; in quo principes qui aderant assen- 
sum ei prebnerunt et sigillis suis confirmaverunt. . . . Interim missis 
legatis suis, imperator cepit cum apostolico de concordia agere volens, 
quod filium suum baptizaret — nondum enim baptizatus erat — et 
quod in regem ungeret. Quod si fecisset, crucem ab eo aperte, ut 
putabatur, accepisset. . . . Interea in Theutonicis partibus, raodionti- 
bus Cunrado Maguntino archiepiscopo et duce Suevie Philippo, omnes 
fere principes prestito iuramento filium imperatoris in regem elege- 
runt«. 

Wenn hier zumeist nur das Aeußere der Vorgange berichtet 
wird, so geht unser Straßburger doch an zwei Stellen auf den Inhalt 
der Pläne Heinrichs VI. ein. Zu Würzburg wollte der Kaiser im 
Frühjahr 1196 mit den Fürsten über eine neue und unerhörte Ord- 
nung für das Romanum regnum verhandeln, damit in diesem romi- 
schen Königreiche, wie in Frankreich und den übrigen Reichen, die 

1) Vgl. H. Bloch, Die Elsauiicbeo Annalen der Staufeneit (Kegelten der 
Bischöfe von Strasburg 1, 1) und die Aufgabe der Scriptores rcram Gennanicarum : 
Annale« Marbacenae* qui dicuntur. 






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870 Gott. gel. Ade. 1909. Nr. 5 

Könige kraft Erbrechts aufeinander folgten. Als er nach erlangter 
Zustimmung der anwesenden Fürsten nach Sizilien aufbrach und in 
Italien mit dem Papste unterhandelte, wünschte er, daß dieser den 
jungen Sohn taufe und >in regem ungeret«. Es liegt nicht der min- 
deste Anlaß dazu vor, hier von der nächstliegenden Auslegung des 
Wortlauts abzugehen, der zufolge die königliche Würde, zu der 
Coelestin das Kind Friedrich weihen soll, eben die in dem >Romanum 
regnum« sei, auf dessen Umgestaltung nach der Ansicht des Ver- 
fassers Heinrich VI. abzielt. Und wenn wenige Zeilen später aufge- 
zeichnet wird, daß fast alle deutschen Fürsten den Sohn des Kaisers 
>in regem elegeruntc, — so ist erst recht aus der Fassung der 
Straßburger Rcichsannalen nichts anderes zu schließen, als daß die 
Wahl zum Könige durch die Deutschen und die Salbung zum Könige 
durch den Papst — immer nach der Meinung des Annalisten — der- 
selben Erhebung Friedrichs zum rex Romanorum im regnum Ro- 
manum gelten sollen '). So wenig ich mich hiermit dem Beweisgange 
Krammers anschließe, im Ergebnis stimme ich ihm Hampe gegenüber 
durchaus zu : die Reichsannalen sprechen von einer Krönung zum 
römischen König; es ist unzulässig, sie dahin zu interpretieren*), als 
ob >rex< hier mehr die allgemeine Bedeutung »Herrscher« habe 
oder gar >in der Bedeutung Kaiser vorkommen 

Mit den Worten >in regem ungere< bezeichnet der Annalist 
regelmäßig die königliche Krönung 9 ), mag er von Deutschland oder 
von anderen Reichen reden. Niemals ist ihm eine Verwechselung 
oder Verwischung der Begriffe >rex< und >imperator< nachzuweisen 4 ), 
so daß es nicht erlaubt ist, ohne zwingenden Grund eine Unsicher- 

1) Neben all dem Schlichen, wu Hampe ».».0. 8. 2 ff. überzeugend in- 
eammen gestellt hat, ist daher auch aus formalen Gründen nicht an eine sizüiscbe 
Königskrönung zu denken. 

2) So Hampe a. a. 0. 3. 7 f. 

3) Hampe S. 2: 1196 (Ann. Marb. S. 67,10): »qui regem Cypri ungereot in 
regnum« (vgl. S. 64,24: »exaltari in regnum« von Armenien); 1198 (S. 73, Z. 13): 
»Ottonem ... regem fecerunt atque Colonie eum in regem unxerunt«; 3.74 Z. 3: 
»Philipp» ... inunct» est«. Vgl. »och 1197 (3. 72, Z. 1): »acceptis litten« 
archiepiscoporum Coloniensis et Treverensis, qaonim unius iuris est regem inun- 
gere, alterins vero, id est Treverensis, eum Aquisgrani in sedem regni locare«. 
Von der Kaiserkrünnng sagen die Ann. imperiales Argentin. consecrare, imperialis 
consecratio (1166. 1190. 1191, 3. 62, Z. 10, 16). 

4) Wenn in den Reichsannalen der griechische Kaiser »imperator Conatan- 
tinopolitanua« (1167, S. 49. 1194, S. 04), aber 1188 (S. 69) »rex Qraeciae« heißt, 
so wirkt hier natürlich das griechische »ßaiiXrjc« nach. Irrig ist die Angabe 
Hampes 8. 8, daß die Marbacher Annalen dem griechischen Kaiser nur den Titel 
»rex« zugestehen; Krammer S. 16, X. 1 hat sie übernommen; seine daran ge 
knüpften Folgerungen sind natürlich hinfallig. 



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Mario Krimmer, Der Reicbsgedanke des Blaufischen Kaiserhauses 871 

heit des Sprachgebrauchs bei anderen Quellen zur Interpretation 
der Straßburger Reichsannalen heranzuziehen '). Wie bewußt er der 
staatsrechtlichen Unterschiede gewesen ist, beweist die Art, wie bei 
ihm >Romanum iinperiunx und >Romanum regnum« nebeneinander 
stehen. Dem Kaiser schworen der Fürst von Antiochia') und der 
König von Cypern 1 ) den Lehnseid; von ihm will der König von Ar- 
menien*) gekrönt werden; Richard Löwenherz*) trägt ihm das eng- 
lische Königreich auf und empfängt es von ihm als Lehen zurück; 

1) Da der Sprachgebrauch der Reiohaannalen einwandfrei festzustellen ist, 
scheint mir Hampes Verfahren verfehlt, die Worte »in regem ungere« bei ihnen 
zq isolieren und ihre Erklärung auf die Historiae Rcinhardsbrunnenscs zu stützen 
(Hampe S. 8 ff.). Krammer (S. 16 ff.) bemüht sich allerdings nicht glücklich, 
Uampes Auslegung der Stelle über die Krönung Heinrichs VI. in den Bist. Reinh. 
(Mon. Genn. SS. XXX, 649) zu widerlegen; denn ihre Sprache entzieht sieb der 
staatsrechtlich prlxiaen Auslegung, die Kr. »keinen Zweifel darüber besteben laßt, 
daß die 'unecio regia', von der sie berichten, nur als die in Aachen zu voll- 
ziehende Königskrönung aufzufassen« sei (Kr. S. 19), während Hampe sie auf die 
kaiserliche deutete. Wie der Reinbardsbrunner Mönch »regnum« und »imperium« 
unterschiedslos im Sinne von »Reich« gebraucht, ohne königliche und kaiserliche 
Herrschaft zu scheiden — in dieser Feststellung stimmen Hampe S. 9 nnd Kr. 
S. 17, N. 1 zusammen — , verwendet er »regius« und »imperialis«, »imperatorius« 
etwa in dem allgemeinen Sinne, in dem wir »fürstlich« gebrauchen, ohne die Be- 
ziehung auf königliche oder kaiserliche Würde zu bedenken. Man bemerke 
S. 641, Z. 44: »Imperator ... regia largicione donavit« ; »ad regie profercionis 
magniricos apparatus« (S. 643, Z. 21 von Friedrichs Kreuzfahrt); »cesar ... 
apparatus regii scire desiderans integritatem* (S. 643, Z. 26); »corpus autem re- 
gium« (S. 646, Z, 20 von Friedrichs Leirhnam); »itnperator augustns oecupationes 
regias habens in Y'talia« (S. 666, Z. 30); »Constantinum . .. quasi herediurio suc- 
cessioots regem ... cum impcrialibus preroniis ... declamabant« (S. 668, Z. 13; 
dagegen dürfte S. 662, Z. 13 »Pbüippo . . . ie serviturum tamquam imperatorie 
maieatatii opifici« nicht hierher gehören); »contra Ottonis [seil, imperatoris] 
apicem et regiam eius praeminenciam« (S. 678, Z. 18). So berechtigt Hampe da- 
her auch Ist, die »unecio regia« nach dem Zusammenbang in den Hiat Rein- 
bardsbr. auf die Kaiserkrönung zu beziehen und so lehrreich das Ineinander- 
fließen der Bezeichnungen im übrigen aueb erscheint, Hampe wird mir gewiß 
selbst darin zustimmen, daß der Nachweis, es handele sich hier um eine beson- 
dere Eigen Ulmlich keit der Reinhardsbrunner Quelle, die Uebertragnng ihres Sprach- 
gebrauchs auf den Straßburger Annalisten untunlich macht. 

2) 1190 (S. 61, Z. 31): »Et prineeps Antyocbie hominium fecit duci loco 
imperatoris Homani, iurameoto et scripto privilegii contirmans seraper se vcllo 
esse imprrio Romano tulritdum per omnia«. 

3) 1196 (S. 67, Z. 11): »quod ipse semper veltet homo imptrii es*r Romam*. 

4) 1194 (8. 64, Z. 24): »petebat ab eo ezaltari in regnum in terra sua, 
disponens so semper esse oubuetum imperio Romano*. 

6) 1191 (S. 63, Z. 23): »ipse Über et absolutus absque omni coactioue homo 
factus est «mpcTH Bomani, tot* terra sua Anglia et alüs terris propriis impera- 
tori datis et ab eo in beneficio roceptls«. 






COPNf tl UNNERSHY 



873 Gütt. gel. Aox. 1909. Nr. 5 

sie alle unterwerfen eich dem Imperium Romanum und werden 
Mannen des römischen Kaisers. Das Imperium — so begreift es der 
Straßburger Annalist — umfaßt die Welt; der Kaiser ist das welt- 
liche Haupt der Christenheit. Seine universale Herrschaft überragt 
die grenzbeschränkten Reiche (die >regna<) der Erde mit Willen und 
Kraft, sie alle sich Untertan zu machen. 

Dahingegen ist ihm das >Homanum regnum c nur ein einzelnes 
territorial festuinschlossenes Gebiet: eine an bestimmte Grenzen ge- 
bundene Herrschaft >wie Krankreich und die anderen Königreiche« 1 ). 
Sein Herrscher, der >Romanorum rex<, soll wie die übrigen Könige 
seine Lande kraft Erbrechts verwalten; nur dadurch ist dies Reich 
wesenhaft von den übrigen >regna< unterschieden, daß allein sein 
König den Anspruch auf die kaiserliche Krone besitzt In solcher 
Weise, meine ich, ist in den Straßburger Reichsannalen das welt- 
beherrschende >Romanum imperium« dem auf ein bestimmtes Gebiet 
beschränkten und darum den anderen Reichen zu vergleichenden 
>Romanum regnum« entgegengestellt 7 ). Der »römische König« 
— darüber gibt es im 12. Jahrh. keinen Zweifel — gebietet über 
Deutschland, Italien, Burgund: die drei Länder, als seine Herrschaft 
im > Romanum regnum« vom Straßburger Annalisten im Sinne seiner 
Zeit als Einheit gedacht, bilden die Grundlage für das universale 
Kaisertum, das sich über ihnen allumfassend erhebt. 

Das Weltbild des Verfassers ist durch die Vorstellung von dem 
allgemeinen Staatensystem bestimmt, dem das eine Kaisertum über- 
geordnet ist. Nur in ihm, nur innerhalb des ihm zugänglichen Ge- 
dankenkreises kann er die Reform Heinrichs VI. verstehen. Wie er 
sie uns schildert, betrifft sie überhaupt nicht unmittelbar die Stellung 
des römischen Kaisers, sondern sie bezieht sich allein auf den römi- 
schen König; nicht das über den Völkern aufgerichtete Imperium, 
sondern das territoriale Regnum Romanum soll zur Erbmonarchie 

1) Vgl. oben S. 869. 

2) Nur an jener einzigen Stelle gebraucht der Annalist die ausdrückliche 
Bezeichnung, wahrend er sich tonnt begnügt, vom »regnum« m sprechen. Nur 
hier mochte es ihm auf die genaue Angabe, die den Umfang des Erbreicbs fest 
bestimmt, ankommen; er will das »Romanum regnum« Frankreich an die Seite 
stellen; wio uns ähnlich in den Reichsannalen der Titel >rox Romanorum* nur 
zwei Hai begegnet, wo er gegenüber anderen Kdnigen die deutschen Herrscher 
hervorheben soll: 1148 (S. 45): »sub Cunrado rege Romanorum, Ludewico rege 
Francorum« ;* 1 190 (S. 61) »regnum Sycilie post mortem Withelmi Syculi . . . Hein- 
rico Romanorum regi . . . debebatur«. — Krammer 3. 14 hat den Gegensatz von 
• Imperium« und »Regnum« in den SlraBburger Annalen bemerkt, aber nicht 
scharf genug gefaßt. Vor allem scheint ihm entgangen, daß man in dem Bericht 
von 1196 »Romanum regnum* und »ungere i» regem* nebeneinander stellen mal). 






CORNEU UNIVERSlTY 



Mario Krammer, Der Reichsgedanke des staahachon Kaiserhauses 373 

umgestaltet werden, vielleicht — so mögen wir nach unserer Weise 
es ausdrucken — zum Einheitsstaat; nicht einen Erbkaiser, sondern 
einen Erbkönig sollen die deutschen Fürsten über sich anerkennen. 
Seit den Tagen Ottos I. hatten die Herrscher danach gestrebt, schon 
zu ihren Lebzeiten ihre Söhne zu Königen wählen zu lassen und da- 
durch die Nachfolge zu sichern. Heinrich VI. will die Wahl besei- 
tigen ; Deutschland und die beiden Länder, die mit ihm das regnum 
Romanum ausmachen, sollen wie Frankreich und andere Königreiche 
durch regelmäßige Erbfolge vom Vater auf den Sohn übergehen. 
Schon haben zu Würzburg die deutschen Fürsten sich zum Verzicht 
auf das Wahlrecht bereit erklärt; jetzt wünscht Heinrich, daß der 
Papst feierlich die Neuordnung gutheiße und zum Zeichen dessen 
den jungen, nicht gewählten Friedrich zum König der Römer kröne. 
So und nicht anders scheint mir aus dem eigenen Berichte des 
Schriftstellers heraus seine Erzählung zu deuten '). Gestützt auf den 
Sprachgebrauch und den politischen Ideenkreis des Verfassers, tritt 
durch die Interpretation im wesentlichen klar heraus, wie er den 
Reformplan Heinrichs VI. aufgefaßt hat. Mag man im einzelnen noch 
Bedenken hegen, zwei wichtige Ergebnisse sind sicher gewonnen: 
die Straßburger Reichsannalen lassen nicht die Auslegung zu, als ob 
sie uns — wie Hampe wollte — von einer Kaiserkrönung sprächen, 
die Coelestin an dem jungen Friedrich vollziehen sollte; ihre Nach- 
richten handeln nur vom römischen Königtum. Insoweit dürfen wir 
Kr. also zustimmen; doch eben nur bis zu diesem Punkte. Denn 
sein Versuch, die Würde des Rex Roiuanorum, zu der nach unserer 
Quelle der Papst den jungen Staufen erheben sollte, als eine von 
Grund aus verschiedene gegenüber der bis dahin üblichen Auffassung 
darzustellen, findet in den Reichsannalen, die allein von einem solchen 
Plane wissen, nicht die geringste Stütze: das Regnum Romanum, von 
dem sie sprechen, ist bei ihnen so wenig von dem fränkisch-deutschen 
Königtum zu trennen, daß es vielmehr deutlich als der überkommene 
Herrschaftsbereich des deutschen Königs von dem Imperium unter- 
schieden wird. Auf die Annales imperiales Argentinenses durfte sich 

1) Bewußt gebrauche icb hier Worte, die in BresalauB scharfe Grenzsetzung 
zwischen Interpretation und Kritik (Historische Zeitschrift 97, 145) erinnern. Denn 
wie leicht beide vermischt werden, zeigt gerade dio hier erörterte Frage. Hampe 
hat aus überlegener Kritik heraus mit Winkelmann begriffen, daß es sich bei dem 
Plane Heinrichs VI. nur nm eine Reform des Kaisertums handeln konnte, und er 
hat den Versach gemacht — um eine quellenmäßige Stutze zu gewinnen — , das 
kritische Ergebnis in den Text der StraQburger Reichsannalen hinein zu inter- 
pretieren. Krammer hat diesen Text richtig dahin interpretiert, daß er nur vom 
rex Romanora m handele; aber er bat seine, nur für die einzelne Quelle rechte 
Erkenntnis ohne Kritik auf den wirklichen Plan Heinrichs VI. übertragen. 






(OtlHtil UNNERSHY 



374 GOtt. gel. Anx. 1909. Nr. 6 

Kr. nicht berufen, wenn er einen Wandel im Begriff des Rex Roma- 
noruni aus zeitgenössischen AeuGerungen dartun wollte. 

Allein ebenso wenig — und hierin scheide ich mich vollständig 
von Kr. — darf man die Nachrichten der gleichzeitigen und im 
ganzen wohlunterrichteten Quelle benutzen, um aus ihr überhaupt 
auf eine tatsächliche Absicht Heinrichs VI., vom Papste die Königs- 
krönung seines Sohnes zu erbitten , mit irgend einem Schein des 
Recht« zu schließen. Indem wir nämlich daran gehen, den Wert 
ihrer Angaben für die Erkenntnis der wahren kaiserlichen Pläne 
kritisch zu beurteilen, zeichnen sich deutlich die Grenzen ab, bis zu 
denen die Kenntnisse und das Verständnis des Straßburger Geschichts- 
schreibers ausreichten und innerhalb deren allein wir uns ihm anver- 
trauen dürfen. 

S. Wer den äußeren Gang der Entwicklung von Heinrichs 
Plänen auf Grund der Straßburger Reichsannalen darstellen wollte, 
müßte von ihrem Bericht zum Herbste 1195 ausgehen 1 ). Damals soll 
der Kaiser sich bemüht haben, die Wahl seines zweijährigen Sohnes 
bei den deutschen Fürsten zu erwirken. Fast alle, außer dein Erz- 
bischof von Köln, versprachen, das Kind zu wählen; doch auf dem 
hierzu berufenen Tage erfüllten sie ihr Versprechen nicht — Darauf 
legte Heinrich VI.- im Frühjahr 1196 der Würzburger Reichsversamm- 
lung ein neues und unerhörtes Gesetz vor, das >regnum Romanum* 
in eine Erbmonarchie umzuwandeln; die anwesenden Fürsten ver- 
pflichteten sich urkundlich, ihm beizustimmen. 

Hiermit sind die Angaben des Annalisten über das Vorgehen des 
Kaisers in Deutschland erschöpft. Wir erfahren, daß er im Sommer 
1196 nach Apulien aufbrach und auf dem Wege wichtige, aber er- 
gebnislose Verhandlungen mit dem Papste pflog. > Inzwischen wählten 
in Deutschland fast alle Fürsten unter Vermittlung des Erzbischofs 
Konrad von Mainz und des Herzogs Philipp von Schwaben den Sohn 
des Kaisers zum Königec 

Heinrichs Verhalten, wie es hier geschildert wird, ist unver- 
ständlich. Nachdem es ihm 1195 mißlungen sein soll, die Wahl des 
Sohnes durchzusetzen, wagt er im Frühjahr 96 das ungleich Schwie- 
rigere, die Verfassung des Reiches von Grund aus umzugestalten und 
von denselben Fürsten, die nicht einmal dem unmündigen Kinde von 
Apulien die Nachfolge hatten gewähren wollen, den dauernden Ver- 
zicht auf ihr Wahlrecht zu fordern. Und trotzdem er — wie uns 
scheinen muß, wider alles Erwarten — ihre Zustimmung hierzu er- 
langt hat, bescheidet er sich — für uns wieder ganz unvermittelt 1 ) — 

1) Vgl. den Text oben & 369. 

2) Es sei denn, daß man eine (zeitlich noch nicht mögliche) Km Wirkung der 
tergcblichen romischen Verhandlungen auf die deutschen annehmen würde. 






CORNEU 0HWERS1TY 



Mario Krummer, Der Reirhsgedankc des staufischen Kaiserhauses 876 

schließlich doch damit, daß sein Sohn in alter Weise zum römischen 
König erwählt wird , und er gibt die Verfassungsänderung voll- 
kommen auf. 

Niemand wird dem Kaiser ein so unüberlegtes Verhalten zu- 
trauen'). Ganz anders erzählen die anderen Quellen, voran der Mönch 
von Reinhardsbrunn, die Politik Heinrichs vom ersten Auftauchen 
des Reformplans im Herbst 1195 bis zu dem Verzicht und zu der Wahl 
Friedrichs im Dezember 1196*). Auf den großen Reichstagen von 
1195*) hatten die anwesenden Fürsten sich schließlich bereit erklärt, 
auf der beabsichtigten Reichsversammlung zu Würzburg bei der Ge- 
samtheit der Fürsten für die kaiserlichen Vorschläge einzutreten. 
Wirklich haben sich im März 1196 zu Würzburg — darin stimmen 
der Mönch von Reinhardsbrunn und der Straßburger Annalist völlig 
zusammen — die erschienenen Fürsten urkundlich gebunden, sich 
dem Willen Heinrichs VI. zu beugen. Dagegen wurde der Wider- 
stand der Gegner, die sich vom Hofe fern hielten, nicht überwunden ; 
ihr Führer war der Erbe der antistau fischen Politik Kölns, Erz- 
bischof Adolf von Altena*). 

Als der Kaiser im Sommer 1196 in Deutschland keine Aussicht 
sah, ihn und seine Anhänger zu gewinnen, und die Vorbereitungen 
des Kreuzzuges seine Anwesenheit im Königreich Sizilien forderten, 
benutzte er den Zug durch Italien, um durch Verhandlungen mit der 
Kurie sein Ziel dennoch zu erreichen 5 ). Von dem Druck befreit, den 
seine herrschbewußte, Gehorsam heischende Persönlichkeit ausübte, 
und gewiß durch die Kölnische Partei aufgestachelt, die der Unter- 
stützung des Papstes gewiß war ), begannen einzelne deutsche Fürsten, 
ihre Zusage zu bereuen. Daher stieß Burggraf Gebhard von Quer- 
furt, als er im Herbst 1196 mit kaiserlicher Botschaft nach Erfurt 
kam, auf so heftigen Widerspruch der Fürstenversammlung, daß sich 
die Anhänger des Kaisers von der Unmöglichkeit überzeugten, im 

1) Vgl. die Charakteristik, die ich in den »Forschungen zur Politik Hein- 
richs VI.« S. 79 ff. auf Grund der Jahre 1191—1194 gegeben habe. 

2) Vgl. Toeche, Jahrbücher Heinrichs VI. S. 587 ff. 

3) Vgl. Wem* in der Zeitschr. für Thür. Gesch. N.F. X.214, N. I. Es 
handelt sich um die Versammlungen zu Gelnhausen, Mainz, Worms. 

4) Vgl. Wolficblager, Krzbischof Adolf von Köln S. 26 f. 

6) Die Briefe der Roulcaux do Cluny (jtlit in den Mon. Germ. Const. 
11,623 ff.) bestätigen vollkommen die Meldungen der Straßburger Annalen über 
den Aufbruch de« Kaisers, seinen Aufenthalt in der Umgegend von Tivoli, den 
Abbruch der Verhandlungen. 

6) Hierin stimme ich Hauck, Kircbengeschichte Deutschlands IV,G74f. durch- 
aus xu. Die Gesandtschaft des Fidantius so harmlos wie Toeche 3. 443 aufzu- 
fassen, beißt die päpstliche Politik gar zu sehr unterschätzen. 



VERS 



376 Gott. gel. An*. 1909. Nr. 5 

Augenblick die Reform durchzusetzen. Der Kaiser selbst hatte auch 
Tür diesen nicht unvorhergesehenen Mißerfolg schon Maßnahmen ge- 
troffen: seine Vertreter erklärten, daß er auf die Verfassungsände- 
rung verzichte ; sie lösten mit kaiserlicher Vollmacht die Fürsten von 
dem Würzburger Versprechen. Hierdurch erreichten sie leicht bei 
ihnen, die wie von drückender Verantwortung entlastet waren, daß 
fast alle Fürsten zu Frankfurt im Dezember 1196 nach alter Weise 
den zweijährigen Kaisersohn — der in der Taufe die Namen Friedrich 
Roger erhielt — zum römischen König wählten. Noch stand Erz- 
bischof Adolf abseits; aber im Sommer 1197 konnte auch er bewogen 
werden, der Wahl beizutreten. — 

Heinrich VI. hatte getan, was politische Einsicht forderte: er 
hatte zuerst seine Kraft daran gesetzt, die Reichsreform im ganzen 
Umfange durchzuführen. Als der volle Sieg nicht mehr zu erhoffen 
war, zog er sich auf ein Kompromiß zurück, das zwar die alte Ver- 
fassung des Reiches unangetastet ließ, aber wenigstens die Wahl des 
unmündigen Knaben und damit dem Erben Siziliens die Nachfolge im 
regnum Romanum sicherte. 

Die Straßburger Reichsannalen fügen sich nicht dem Bilde ein, 
das hier an der Hand der übrigen Quellen entworfen wurde. Sie 
sind über den Verlauf des Würzburger Tages und über den Zug 
durch Italien im J. 1196 gut unterrichtet, und sie kennen die Wahl 
Friedrichs II. Aber aus ihrer Erzählung vom Ende des J. 1195 ist 
für die Geschichte der Reform kaum etwas zu entnehmen '). Es ist 
nicht wahr, daß sich damals fast alle Fürsten zur Wahl Friedrichs 
verpflichteten; und ausgeschlossen ist, daß damals ein Reichstag zu- 
sammengetreten sei, >auf dem die Fürsten, was sie versprochen 
hatten, nicht erfüllten«, so daß der Kaiser die Rüstungen zum Kreuz- 
zug lassiger betrieben hätte*). Hat er doch gerade die Kreuzfahrt 
während jener Monate und bis zum Fortgang aus Deutschland uner- 
müdlich vorbereitet! Kommen dafür aber nicht die eidlichen Zusagen 
der Fürsten auf dem ersten Reichstage, von denen der Straßburger 
berichtet, dem Ergebnis der Würzburger Versammlung ganz nahe? 
und entspricht nicht die Weigerung, das Gelöbnis zu erfüllen, der 
Krisis der Erfurter Beratungen? Hier zu Erfurt hat auch der Kaiser 
die Notwendigkeit, das Reich vor dem Kreuzzuge zu ordnen, beson- 

t) Umsonst litt Toecho S. 691 versucht, die Historiao Reinhardsbrunnensc« 
and die Ann. Marbac. zu harmonisieren. Man könnte höchstens soweit geben, zu 
folgern, daß einzelne Fürsten damals versprachen, zu Würzburg für die Ver- 
fassungsänderung einzutreten, und da8 schon damals der Widerstand Adolfs von 
Köln offenkundig war. 

2) Diese Angaben mit Toeche auf den Wonnser Tag von 1195 zu beziehen, 
zeigt, wohin schließlich Eklekük führt 






COBNftlUMWERSIIY 



Mario Krimmer, Der Rcirhsgcdankc des ataufischen Kaiserhauses 377 

tlers hervorheben lassen '). Wenn ferner der Annalist schon in den 
Anfängen der Unterhandlungen den Kaiser auf Friedrichs Wahl ab- 
zielen laßt, so werden wir erwägen, daß die staufischen Kreise, mit 
denen der Verfasser Fühlung hatte '), während des Frühjahrs und 
Sommers 1196, als Heinrich am Oberrhein weilte und sich von hier 
aus um die widerstrebenden Fürsten muhte, schon mit der Möglich- 
keit eines Scheiterns der Erbmonarehic gerechnet und ihre Hoff- 
nungen dann auf die Wahl des Kindes beschränkt haben werden. 

So halte ich dafür, daß der Verfasser nicht wenige zutreffende 
Meldungen über die äußeren Vorgänge erhalten und schätzenswerte 
eigene Kenntnis erworben hat; aber sie reichte nicht aus, und zu 
gering war sein Verständnis, als daß er in der Darstellung, die er 
nach wenigen Jahren um 1190 auf Grund seiner früheren Aufzeich- 
nungen niederschrieb, vermocht hatte, sich und uns die Abfolge und 
gar die Verknüpfung der Tatsachen klar zu machen. Indem er die 
Zwischenfälle, die im Herbst 111)6 den Kaiser dazu bewogen, seine 
Absichten aufzugeben, vor den Würzburger Reichstag in den Aus- 
gang des J. 1195 zurückverlegt, verhindert er jeden Hinblick in die 
Ereignisse , die zum Verzicht auf die Rcichsreform geführt haben. 
Der Bericht der Straßburger Reichsannalen ist psychologisch un- 
schwer als das unklare Erinnerungsbild einer Reihe von Vorgängen 
zu begreifen, deren jeder einzelne dem mitlebenden Verfasser bekannt 
geworden war, deren Motive und Ziele, deren Einheit und inneres 
Wesen ihm jedoch völlig verschlossen sind. 

Es ist deshalb nicht richtig und es gehört in das Gebiet einer 
heut nur zu oft geübten, am einzelnen haftenden Quellenkritik, wenn 
Krammer (S. 13) meint, daß die Mangel der Erzählung von den 
deutschen Verhandlungen >den Wert des Berichts über Heinrichs 
Unternehmungen und Unterhandlungen in Italien während des J. 1196 
keineswegs mindern konnen<; vielmehr beweist die unrichtige 
Wiedergabe des äußeren Ablaufs der Entwicklung, daß dem Straß- 
burger Annalisten zu keiner Zeit ihr Zusammenhang klar gewesen 
ist, daß er niemals klare Einsicht in die großen Gedanken des Kaisers 
besessen hat. Daher bleibt uns für die wichtigste Mitteilung der 
Quelle, für die Forderung der Königskrönung, die Heinrich an den 
Papst gestellt hatte, sorgsam zu erörtern, ob sie zu den einzelnen 
guten Nachrichten gehören kann oder muß, die nach Straßburg ge- 
drungen sind. 

4. Die Interpretation der Ann. imperiales Argcntinenses hat uns 

1) Hiitoriae Reinhard ibninn. (Mon. Germ. SS. XXX, 558). 

2) Tgl. hier and Oberhaupt für die allgemeine Würdigung des Annalisten 
»Klaaaaiscbe Annaleo der Staufeneit« 8. 75 ff. 






(omtn uNWERSirr 



S78 Gött gel. An*. 1909. Nr. 5 

(vgl. oben S. 370) darüber belehrt, daß ihr Schreiber die zu WÜrz- 
burg beratene Gründung einer Erbmonarchie nicht sowohl auf das 
>Romanum Imperium«, als vielmehr auf das >Romanum regnum« be- 
zogen habe; wir haben deshalb seine Meinung über die Absichten 
Heinrichs VI. dahin zu verstehen, daß in dem mit Zustimmung der 
Fürsten zu schaffenden römischen Erbkönigreiche der Papst den 
jungen Friedrich zum König der Römer weihen sollte. Es handelt 
sich darum zu prüfen, ob der Annalist hiermit in der Tat den Inhalt 
des kaiserlichen Reformplans zutreffend wiedergegeben habe oder 
nicht. 

Wer den ausführlichsten und in mancher Hinsicht wertvollsten 
Bericht der Historiae Reinhardsbrunnenses ') daraufhin durchgeht, 
könnte wirklich glauben, daß unser Straßburger Autor das Rechte 
getroffen habe. Denn so oft sie die Vorschläge Heinrichs VI. er- 
wägen, immer gelten sie ihnen nur >de regno posteris suis heredi- 
tando«. Und wenn wir auch wissen (vgl. oben S. 371 N. 1), daß ge- 
rade in dieser Quelle > regnum < in dem allgemeinen Sinn von > Herr- 
schaft«, »Reich» gebraucht wurde — , so viel dürfen wir doch mit 
voller Bestimmtheit sagen , daß kein Wort des Reinhardsbrunners 
etwa darauf hindeutet, Heinrich habe an eine die kaiserliche 
Stellung berührende Neuordnung gedacht. Aber auch diesem Mönche 
ebenso wie dem Straßburger Domherrn gegenüber muß eindringlichst 
betont werden, daß beide von dem weltumspannenden Plane Hein- 
richs VI. nur eine höchst unvollkommene Vorstellung gehabt haben ; 
keiner von ihnen hat die geringste Ahnung davon, daß für den 
Kaiser die Erbmonarchie zwar das eine Ziel, aber zugleich doch dos 
wirksame Mittel zu dem gewaltigen Zwecke war, seine beiden Herr- 
schaftsgebiete, das regnum Romanum, auf dem das Kaisertum 
ruhte, und das Königreich Sizilien unlöslich zu verknüpfen. Nichts 
zeichnet die Grenzen des Wissens, auf das jene unmittelbar gleich- 
zeitigen Geschichtschreiber beschränkt waren, scharfer als der Um- 
stand, daß ihnen die Beziehung von Heinrichs Entwürfen auf Si- 
zilien vollständig verborgen geblieben ist! 

Daß man überhaupt im Stande war, das Gefüge des Reichs- 
reformplans aufzudecken, danken wir zwei andern Berichterstattern, 
jenem Österreichischen Kleriker Ansbert") und der wertvollen Dar- 
stellung in dem Auszug des Aegidius von Orval 1 ), die auf irgend 

1) MO. SS. XXX, 566 ff. 

2) Font« rerom Aaitriu. SS. V,89. 

8) MO. SS. XXV, 132. VgL dazu auch die Annales Keinen (SS. XVI, 652): 
■Imperator Heinricaa ex conoonsa prineipum imperio adiungit regnum Apnlio et 
Sicilio, ita quotl lieredibus laii Imperium fiat hereditarium«. 






COR« ll UNIVERSiTY 



Mario Kr..i-.'- er. Der Reicbsgedanke des staufischen Kaiserhauses 879 

welchem Wege auf unmittelbare Kenntnis über den Würzburger 
Reichstag von 1196 zurückgeht. Beide leiten uns zu der Höhe von 
Heinrichs politischer Gedankenwelt empor. 

Nach der Geburt des Sohnes sah es der Kaiser als seine Aufgabe 
an, die Stellung, die Friedrich I. und er selbst errungen, seinem Ge- 
schlechte für immer zu wahren. In dem erblichen Königreiche der 
Normannen, über das Heinrich als Gemahl der Konstanze gebot, 
würde ihr Sohn Friedrich zwar der rechtmäßige Erbe sein; das 
Kaisertum aber fiel nur dem römischen Könige zu, den bisher die 
Fürsten Deutschlands durch ihre Wahl erhoben. Darum mußte Hein- 
rich mit der Möglichkeit rechnen, daß — falls er unerwartet früh 
sterbe — schon sein Sohn ihm nicht in Deutschland und in der 
Kaiserwürde folgen werde: er würde auf das sizilische Erbreich be- 
schränkt sein. Gelang es indessen, auch im regnum Romanum die 
Erblichkeit der Königskrone zu sichern, so hätten allerdings Friedrich II. 
und seine Nachfolger in beiden Reichen die Herrschaft ausgeübt; 
aber beide wären immer nur durch Personalunion, wie wir es nennen, 
verbunden, selbständig nebeneinander geblieben. Heinrich VI. war 
hiermit nicht zufrieden; er ging darauf aus, Sizilien und die Länder 
des Romanum regnum zu einer Einheit zusammenzufassen. Denn 
ihm kam es darauf an, der staufischen Herrschaft in Sizilien einen 
unantastbaren Rechtsgrund und zugleich die alte Unabhängigkeit zu 
verschaffen; die Normannen hatten ihr Land und später die könig- 
liche Krone als Lehen vom Papste empfangen, und die Nachfolger 
Rogers II. hatten stets die päpstliche Lehnshoheit anerkannt ; Heinrich 
aber leitete wie die Ottonen und die Salier, wie Lothar IU. und sein 
Vater das Recht auf Sizilien von der kaiserlichen Gewalt her. 
Ihm galt Sizilien als ein Teil des römischen Reichß; er und sein 
Geschlecht sollte dort nicht als Lehnsträger der Kurie, sondern mit 
kaiserlicher Freiheit herrschen 1 ). 

Mit weltweitem Blick entwarf Heinrich VI. den Aufriß zu einer 
neuen Ordnung seiner Reiche; Sizilien und das regnum Romanum 
würden verschmelzen in der höheren Einheit des universalen Kaiser- 
tums. In der Zukunft, auf die er hofft, ist kein Raum mehr für den 
römischen König; nur ein Erbkaiser vermag mit gleichem Recht über 
beide Reiche zu gebieten. Darum fordert er zwar von den deutschen 
prineipes Romani imperii, daß sie in Zukunft auf ihr Wahlrecht ver- 
zichten; aber das Reich, dem sie von nun an unter den staufischen 

1) Ueber die hervorragende Rolle, die Sizilien in dem Reformptan Heinrichs VI. 
einnimmt, in: ans erat die vortreffliche Untersuchung V. Kap-herra, Die »unio 
regni ad imperinm« (Deutsche Zeitschrift für Oesehirhts wisse Dich aft I.Mff, be- 
sonders S 104 ff.) über Ficker hinaas aufgeklart. 

■.SU- i.i Au. 190». Kr. S 27 






COßNEtl UNIVERSlTY 



380 Gott gel. Am. 1909. Mr. 6 

Erbkaisern angehören werden, ist nicht mehr das alte regnum Ro- 
manum, sondern das Imperium mit seiner Herrschaft über Deutsch- 
land und Burgund, über Italien und Sizilien, mit seinem in Über- 
raschendem Grade damals verwirklichten Anspruch auf Oberhoheit 
über alle Reiche der Welt. 

In solchen Gedanken Heinrichs VI. fühlen wir, aber auch nur in 
ihnen verstehen wir, daß die Aufhebung der Wahl in Deutschland 
und die Verbindung Siziliens mit dem Reiche so eng zu einem ein- 
zigen Plane gehören, wie die Quellen, die von beiden wissen, es dar- 
stellen. Weit bleiben dahinter, wie die Reinhardsbrunner, so die 
StraGburger Jahrbücher zurück; ihre Verfasser haben so wenig wie 
die meisten der mitlebenden Geschichtschreiber dem hohen Kluge der 
kaiserlichen Politik zu folgen vermocht; sie leben in der bestehenden 
Staatenordnung und sind in ihren Anschauungen an sie gebunden ; sie 
begreifen nur den Geist, der ihnen gleicht'). Wir aber haben es 
nicht nötig, die Gestalt des kaiserlichen Staatsmannes nur mit ihren 
Augen zu sehen und sein Ideal in ihr engeres Weltbild hineinzu- 
zwängen. Uns steht es fest, daß Heinrich VI. ein Erbkaisertum 
begründen wollte und daß die Straßburger Reichsonnalen irren, wenn 
sie seine Absicht auf das Reich des romischeu Königs beschranken. 

Die Quelle selbst bringt ein wichtiges Zeugnis dafür, daß die 
Entwürfe des Kaisers viel weiter gingen als ihr Verfasser zu ahnen 
im Stande war, indem sie allein unter allen den Zusammenhang 
zwischen den Ereignissen in Deutschland und den Verhandlungen mit 
Coelestin III. erkennen lehrt. Der Annalist hat aus Italien und am 
Kaiserhofe gehört, was dort im Herbste 1196 allmählich über die 
wiederholten und offenbar besonders wichtigen Gesandtschaften zwischen 
Kaiser und Papst durchgesickert und gelegentlich nach der Heimat 
berichtet worden ist; Taufe und Krönung seines Sohnes, so ver- 
lautete, habe Heinrich VI. gefordert. Verführt durch die unvoll- 

1) Deshalb würde es unbillig sein, von den gleich zeitigen Autoren Ober du 
Ganze der Reform Aufechluü zu fordern. Hier gilt vielmebr da* Gesetz des ge- 
Bcheidteren Minne», du 0. Loren« nur zu geistreich aufgestellt bat: erst J. 
Ficker bat den Rubm, aus den Bruchstücken der Ueberliefcrung die Plane Hein- 
richs VI. wiedergewonnen zu haben. — Mein Freund Hampc möge mir die L'ebcr- 
zeugung verzeihen, daß Winkelraann und er in ihrer Auflassung vom »Erbkaiser- 
plan« du Rechte wesentlich deshalb getroffen haben, weil sie beide von der 
■taufischen Politik ungleich mehr verstehen als die Geachicbtachr eiber der stau- 
fischen Zeit. Ketzerischer ist es, wenn ich es gar nicht für to bedenklich halte. 
dail einmal höhere Einsiebt durch den Wortlaut selbst unseres einzigen Berichtes 
nicht quellenmäßig belegt wird (vgl. Hampe a. a. 0. S. 7), — vorausgesetzt aller- 
dings, daß wir dio Art dieses Berichts aus den erschlossenen Tatsachen, aus der 
Persönlichkeit und den Kenntnissen seines Verfusers befriedigend erklaren 
körnen. 



■ 
C0fiH(UUN(V£RS11Y 



Mario Krimmer, Der Reicbsgodanke des Blaufischen Kaiserhauses S81 

kommene Kenntnis des Reformplans, den er auf ein Erbkönigtum be- 
zog, und in dem damals weit verbreiteten Glauben befangen, daß 
neben dem einen kaiserlichen Herrscher nur ein römischer König im 
Reiche stehen dürfe ') , hat der Verfasser nur an eine Krönung 
Friedrichs IL zum rex Romanorum gedacht und, man möchte fast 
sagen, in seiner Lage einzig denken können ; daO sie vom Papste 
vollzogen werden sollte, statt vom Kölner Erzbischof, dem sie zu- 
stand, war ihm nur ein Teil des >Ncuen und Unerhörten< der Erb- 
monarchie selbst*), auf die der Kaiser sann. Statt mit Krammer den 
für uns verständlichen Irrtum des Annalisten als die wirkliche Ab- 
sicht Heinrichs VI. anzunehmen und darauf eine überraschende Um- 
gestaltung des römischen Königtums zu gründen, machen wir uns 
von seiner falschen Autfassung frei und ordnen die Nachricht, die 
ihm von Unterhandlungen über die Krönung Friedrichs IL zuging, 
dem Gesamtbilde ein, das wir vom Erbkaiserplan Heinrichs VI. ge- 
wonnen haben*). 

Um Sizilien mit einem erblichen Kaiserreich für immer zu ver- 
binden, bedurfte der Kaiser der Nachgiebigkeit, ja! der Unterstützung 
der römischen Kurie. Sie mußte auf die Lehnshoheit über das nor- 
mannische Königreich mindestens stillschweigend verzichten; für die 
Verfassungsänderung im Reich war Heinrich auf die ausdrückliche 
Zustimmung und die tatsächliche Anerkennung Coelestins III. ange- 
wiesen. Denn es genügte nicht, daß die deutschen Fürsten ihr Wahl- 
recht aufgaben und bereit waren, dem Sohne des Herrschers als erb- 
lichem Kaiser zu huldigen; seit dem 9. Jahrhundert stand fest, daß 
niemand Kaiser wurde, dem nicht der Papst zu Rom die Krone aufs 
Haupt setze. Die Reform durchzuführen vermochte Heinrich VI. nur 
dann, wenn das Papsttum sich bereit fand, immer den Sohn als Erben 
des kaiserlichen Vaters zum Kaiser zu krönen. Wenn daher, wie wir 

1) Vgl. die Berichte über den Zwei h aiser plan Friedrichs I. (Toeche a. a. 0. 
S. 615). Chronica regia Colon, (ed. Waitx jt 134): >non esse conveniens duos 
imperatores preesse Romano imperio« ; vgl. Arnoldi Luliec. Chronica III, c. 11 
(S. 97): »dicebat enim apostolirus noo poese simul duos imperatores reg-nare nee 
tilium imperialibus insigniri, nisi ea prius i] -■ diBposuieset«. Auf dieselben 
Aeußerongen führen die Hiat Reinhardsbrunn. (SS. XXX, 650) zurück: »cum 
Roma altitonans duos imperatores in eodem tempore et circa idem imperium ha- 
bere non '-•'. ■■[■!'.' Innocenx III. hat spater die Aeunerung Lucius' III. aufge- 
nommen; Tgl. Regiitrum de negotio imperü nr. 64 (Migne, Patrol. Lat. 216,1069): 
•cum duo simul imperatores esse non possmt«. 

2) »decretum norum et inauditum^. Wie nahe lag die Ansicht des Anna- 
listen, wenn er obendrein wußte, daß Heinrich VI. die Aachener Krönung besei- 
tigen wolltet 

3) Im historischen Ergebnis stimme ich dabei vollständig mit Winkclmann 
und Hampe zusammen. 

27* 



k' 



COHKU UHIVER5JTY 



382 Gott. gel. Anx. 1909. Nr. 6 

wissen, Heinrich im Herbst 1196 sich mit allen Kräften muhte, zum 
Einvernehmen mit Coelestin 1 i I. zu gelangen ') und, wie die Straß- 
burger Annalen beweisen, von ihm die Salbung Friedrichs erbeten 
hat, so dürfen wir mit Rüchsicht auf alles, was wir über die ReiehB- 
reformversuche Heinrichs VI. zu erkennen im Stande waren, den 
Schluß ziehen, daß es für ihn darauf ankam, den Papst zu bewegen, 
daß er Friedrich zum Mitkaiser in dem Imperium Romanum kröne, 
dem Sizilien eingegliedert war, und so der Neuordnung des Reichs 
die feierliche Weihe des Hauptes der Christenheit erteile'). 

Heinrich führte seine Verhandlungen mit der Kurie in derselben 
Zeit, zu der in Deutschland seine Bevollmächtigten auf dem Erfurter 
Tage einen letzten Versuch machten, die Fürsten für die Erb- 
monarchie zu gewinnen. Nach dem Scheitern bewirkten sie — sicher 
kaiserlichem Auftrage gemäß 1 ) — schnell die Wahl Friedrichs zum 
römischen Könige. So ließ sich in Deutschland der Kaiser auf ein 
Kompromiß ein: er verzichtete auf die Umgestaltung der Reichsver- 

1) Vgl. sein Schreiben vom 18. Dezember 1196 (Const 1,525). Ent in 
diesem Rahmen werden die Anstrengungen des Kaisers zum Ausgleich mit der 
Kurie *u gelangen und seine, wie er sagt, unerhörten Aoerbietungen verständlich. 
Ks acheint mir sehr erwägenswert, ob nicht die Vorschlage, die uns Oiraidus 
Cambreniis (MG. SS. XX VII, 420) überliefert, und auf dio v. Hoinemann in den 
Mitt. des Inst, für Ost. Gesch. IX, 134 aufmerksam gemacht bat, hierher gehören, 
wie Caro, Die Beziehungen Heinrichs VI. zur römischen Kurie S. 44 ange- 
nommen hat 

2) Wie weit Heinrich VI. alles für seine Wünsche vorbereitete, beweist, daS 
er auch die Reicbsinsignien, deren man zur Kaiserkrönung in Rom bedurfte, aus 
Deutschland mit sich geführt bat Vgl. die sorgfältige und ergebnisreiche Arbeit 
von A. Hofmeister über die heilige Lanze (Gierkes Untersuchungen. Heft 90, 
S. 30), wo allerdings H . unter Krammcrs Kiollufl, von dem Plane Heinrichs spricht, 
den Sohn zum römischen König krönen zu lassen. 

8) Man kann Kremmer S. 26, N S daxin beistimmen, daß ea nach der Er- 
zählung der Hiat Reinhards brunn. unw ahne bein lieh ist, daß schon auf dem zu 
Erfurt in der ersten Hälfte Oktober versammelten Tage der Reformplan zurück- 
genommen wurde. Aber da die Ladung zum Wahltage nach Frankfurt spitesteos 
Anfang November ergangen sein muß, bleibt für eine neae ans der N4be von 
Rom einzuholende Instruktion keine Zeit Und bedarf es wirklich einer solchen? 
ist es nicht durchaus Staats mannisch gebandelt, wenn der Kaiser seinem Vertreter 
im Sommer die Weisung erteilte, wenn einmal — wie damals schon zu furchten — 
das höchste Ziel nicht zu erreichen wäre, wenigstens den geringeren möglichen 
Erfolg zu sichern? Was Kr. S. 29 darüber vorbringt, daß seit Mitte November 
vor Rom vorwiegend über die siiiUsche Frage verhandelt worden sei, ist schon 
gegenüber dem Brief vom 16. Dez. (vgl. oben N. 1) unhaltbar; diese Annahme 
war für Kr. notwendig, weil in der Tat eine Königikrönung damals nimmer- 
mehr von Heinrich erbeten worden sein kann. Gegenüber einer Kaiserkrönung 
aber besteht, wie oben dargelegt wird, nicht das geringste Bedenken. 






EU UNIYER9TY 



Mario Krammer, Der Reichsgedanke des stauiischen Kaiserhauses 383 

fassang, und er gewann durch die Wahl seines unmündigen Sohnes 
innerhalb der alten Rechtsordnung den größten erreichbaren Erfolg. 

Heinrichs Verhalten dem Papste gegenüber war in gewisser 
Weise unabhängig von dem Ausgang in Deutschland; und wieder 
tritt hierin das überlegene diplomatische Geschick des Kaisers zu 
Tage. Ob die deutschen Fürsten der Reform zustimmten und dem 
jungen Staufen als Erben des Reichs Treue schwuren, oder ob sie 
ihn nach überkommenem Rechte zum Herrscher wählten, immer lag 
alles daran, den Papst zu gewinnen. Selbst nach dem Aufgeben der 
Reformpläne hätte alsdann der Realpolitiker, der Heinrich war, sich 
rühmen dürfen, das wertvolle praktische Ergebnis errungen zu haben: 
wenn der junge römische König und Erbe Siziliens zum Miücatser 
gekrönt worden wäre, so durfte nach menschlichem Ermessen für 
zwei Menschenalter das Ziel erreicht scheinen, an das Heinrich seine 
Kraft gesetzt: die Vereinigung Siziliens und des regnum Romanum 
in der Hand des weltgebietenden Kaisers. 

Nur erinnern darf ich hier daran, wie solch ein Erfolg zugleich 
ein entscheidendes Moment in dem Kampfe Friedrichs I. und Hein- 
richs VI. mit der Kurie, in dem säkularen Ringen zwischen Kaisertum 
und Papsttum bedeutet hätte 1 ). Gerade deshalb leistete die Kurie 
den Widerstand, den Heinrich im Winter 1196/7 nicht zu brechen 
vermochte. Ehe die neuen, durch die aiziliBche Empörung unter- 
brochenen Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, ist Heinrich 
im September 1197 vom Fieber dahingerafft worden. 

Untergegangen ist mit ihm der Gedanke einer kaiserlichen Erb- 
monarchie, den nach seinem weltpolitischen Gehalt wir hier zu zeichnen 
versucht haben. In ihm, nicht in einem künstlich umgebildeten 
> römischen« Königtum, wie Krammer es aus der Nachricht der Straß- 
burger Reichsannalen verstehen wollte, hat Heinrich VI. die äußersten 
Folgerungen der imperialen Idee gezogen, in der er erwachsen und 
aus der sein Erbkaiserplan geboren ist 

m. 

Das Ergebnis unserer Untersuchung über den Reformplan Hein- 
richs stimmt insofern wieder mit Krammer überein, als auch wir 
darin wie er »die Idee des allbeherrschenden und allumfassenden 
römischen Kaiserreichs« ihren höchsten Triumph feiern sehen, zumal 

1) Der Kenner bemerkt leicht die Parallelen, die sich bei der vorgetragenen 
Auffassung zwischen der Politik Heinrichs VI. und der seines Sohnes Friedrich 11. 
ergeben. Die Probleme, vor die Heinrich VI. gestellt ist, sind die gleichen, die 
Friedrich II. 1212—1230 zu löten hatte. Aber auch die Lösungen, die dieser 
später versucht hat, lind ru einem gewiaien Teil in der Politik Heinrichs VI. 
vorgebildet. 






C0KHJU UNIVER9TY 



38* Oött gel. Anz. 1909. Nr. 6 

er hier dem Gedanken WinkelmannB und Hampes über die kaiser- 
liche Politik überaus nahe kommt 1 ). Auch seine Betrachtungen über 
den Zusammenhang mit den Ideen Ottos von Freising und Friedrichs I. 
(S. 36 — 38) mögen wir uns bis zu einem gewissen Punkte aneignen ; 
völlig abzulehnen ist dagegen, was für den Gesamtaufbau seiner 
Schrift ihm das Wichtigste war : der Bericht der Straßburger Annalen 
über eine römische Königskrönung Friedrichs II. Denn diese Nach- 
richt entspricht nicht den Tatsachen ; Heinrich VI. hat nicht daran 
gedacht, den Sohn vom Papste zum König krönen zu lassen. Damit 
entfällt das einzige Zeugnis für die Behauptung, daß die staatsrecht- 
lich.- Stellung des rex Romanorum in der Stauferzeit entschieden ver- 
ändert, von den Wurzeln im fränkisch - deutschen Königtum losge- 
rissen worden sei. 

Einschneidender als bei dem Urteil über Heinrich VI. trennt uns 
von Krammer die Abweisung seiner These in der Bewertung jener 
Ereignisse, die er als > Fortführung der staufischen Reformidee < be- 
zeichnet Unter ihnen stehen die >Kaiserwahlenc von 1198 — 1237 
in vorderster Reihe. 

Durch Hinweise, die ich Kr. vor etwa drei Jahren gab, ist er 
zum guten Teil dazu veranlaßt worden, in Verbindung mit den Ent- 
würfen Heinrichs VI. zum ersten Male zusammenhängend die in 
Deutschland wirklich vorgenommenen Wahlen zum Kaisertum zu be- 
handeln. Hier vertritt er meiner Ueberzeugung nach eine gute und 
wertvolle Sache. Die Erkenntnis, daß wir — trotz der Zweifel, die 
von neueren Gelehrten ausgesprochen wurden ') — Beit den Ereig- 
nissen von 1198 wiederholt von Wahlen durch die deutschen Fürsten 
hören, die unstreitig als Erhebungen zu kaiserlicher Gewalt ange- 
sehen werden sollten, ist wie kaum eine andere geeignet, uns die 
Tragweite der staufisch -imperialistischen Ideen vor Augen zu stellen 
und uns in ihr innerstes Wesen einzuführen. Allein je fester es für 
mich steht, daß Kr. in der Auffassung des Speierer Protestes 8 ) von 
1199, in der Halberstädter Wahl von 1208, der Nürnberger Kur von 
1211 (hier mit Scheffer-Boichoret) den rechten Standpunkt vertritt, 
um so zweifelhafter ist es mir, ob er ihm zum Siege zu verhelfen 

1) Hampe selbst hat in seinem schönen Bache S. 179 mit Recht darauf hin- 
gewiesen. 

2) Rodenberg, Ueber wiederholte deutsche Königswahlen (Qierkes Unter- 
suchungen, Heft 26) S. 33; Hampe in der Zeite.br für die Qeach. des Oberrheins. 
N.F. XX, 10. Doch hat H. (schon »or der Kenntnis von Kr.) in seinem Buche 
S. 197 für die Wahl Ton 1211 seinen früheren Standpunkt aufgegeben. 

3) Wie schon vor ihm Engelmann, Anspruch der Papst« auf Approbation 
S. 86 ; Bnrdach a a. < >. S. 195 und Domeier, Die Päpste als Richter über die 
Könige (Oierkei Untersuchungen lieft 53) S. 93. 






CORHEU UNWfJtSJIY 



Mario Krammer, Der Reichsgedanke des 6Uuh6cben Kaiserhauses 385 

im Stande ist. Er hat den Edelstein nicht recht zu schleifen noch 
ihn würdig zu fassen verstanden. 

Er ahnt nichts davon, daQ die > Kaiserwahlen « eine Vorgeschichte 
haben, die mindestens bis um 1125 zurückzu verfolgen ist; er weiß 
— so wenig übrigens wie alle anderen, welche den Titel erörtert 
haben — daß die in dem neuen Zusammenhang so beachtenswerte Be- 
zeichnung ' in imperatorem Rom. electus«, die Innocenz 111. an Otto IV. 
und Friedrich U. gegeben und die der letztere bis zu seiner Königs- 
wahl von 1212 selbst geführt hat, nur die Anrede umbildet, mit der 
Gregor VIII. im J. 1 187 , Heinrich VI. ehrte 1 ): »Heinrico Ulustri regi, 
electo Iiomanorum imperatori*. Er zieht für die Wahl von 1198 nur 
noch die Halberstadter Chronik heran und geht achtlos an den kost- 
baren Meldungen der Kölner Königschronik und Rogers von Hoveden 
vorüber, — von anderen minder erheblichen zu geschweigen ; er kennt 
auch für die Vorgänge von 1211 nur die bisher allgemein genutzten 
Quellen, die zumal aus Italien wertvoll zu ergänzen wären. Krommer 
handelt von der >electio imperatoris< ohne die leiseste Kenntnis da- 
von, daß die Briefe Innocenz' III. im Registrum de negotio imperii 
ein unschätzbares, allerdings auch von anderen nicht gewertetes Ma- 
terial hierüber enthalten; so hat er sich selbst der Möglichkeit be- 
raubt , die beobachteten Tatsachen in den rechten Zusammenhang 
einzureihen. Nur mit diesem Nichtwissen ist Kr. ein weniges zu ent- 
schuldigen, wenn er immer wieder aus spielerischen persönlichen 
Motiven die Kaiserwahlen zu erklären sucht*), die vielmehr großen 
sachlichen Notwendigkeiten die Entstehung dankten: die Wahl von 1198 
wird (S. 51) wesentlich nur aus einer persönlichen, »dem Königtum 
und der Königswahl und -Einsetzung feindlichen Tendenz« Philipps 
hergeleitet; die kaiserliche Erhebung Friedrichs von 1211 wird damit 
glaubhaft gemacht (S. 53), daß ja schon >bei den Wahlen von 1198 
und 1208 die Idee des Kaisertums hervorgetreten« sei: > Warum 
sollte da nicht auch Friedrich, der doch ein Sproß des staufi- 
schen Kaiserhauses war, zum Imperator erhoben worden sein?< Selt- 
sam ist daneben (S. 54 \ i zu lesen, daß Friedrich ja auch >wobl 
von einer Königswahl hätte sprechen können; doch er wußte offen- 
bar, daß die Fürsten es liebten, ihre 'electio' als 'electio in im- 
peratorem' zu betrachten«. Endlich wird die Kaiserwahl Konrads von 
1237 auch damit erläutert (S. G2), daß es >dem Ehrgeiz der Fürsten 
schmeicheln mochte, Wähler des Kaisers zu sein«! Wer solche 
in jeder Hinsicht unzulänglichen Begründungen vorträgt, weckt den 

1) Tgl. v. SimMD bei r. Giwebrecht, Kaiserzeit VI, 172. 671. 

2) Vgl. dazu auch oben S. 306 die Entwicklung des Blaufischen Roichsge- 
dankena aus persönlichen Eindrucken Friedrichs I. 



«*„ JSSty 



St*i Oött. gel. Au. 1809. Nr. 6 

Widerspruch auch gegen die gerechte Sache, die er führt, geschweige 
denn, daß er einen Gegner zu gewinnen vermöchte! 

Indem Kr. die jeweiligen Kaiserwahlen aus einer mehr oder 
minder idealen Zuneigung des Gewählten oder der Wähler zur im- 
perialen Idee rechtfertigt, löst er sie aus dem realen politischen Leben 
der Zeit; und es ist nur selbstverständlich, daß er jetzt nicht im 
Stande ist, ihr Gegenstück in den ausdrucklich alB Königswahlen 
vollzogenen deutschen Erhebungen richtig zu würdigen. Für ihn sind 
diese deutsch-national, jene römisch -imperialistisch ; ein Schema, leicht 
zu handhaben, aber weitab von geschichtlicher Wirklichkeit ')• Denn 
— um nur bei der Doppelwahl von 1198 zu bleiben — die Kaiser- 
erhebung Philipps war eine nationale Tat, weil sie die aus Jahr- 
hunderten deutscher Entwicklung organisch erwachsene Stellung des 
Herrschers in freier Unabhängigkeit sichern sollte. Die Königs wähl 
Ottos war es dagegen, welche die Axt an die Wurzeln des »deut- 
schen Grundcharakters des Reichs« legte. Jene verteidigte die Selb- 
ständigkeit des zu kaiserlicher Macht emporgestiegenen deutschen 
Staates; diese gab das kostbarste Gut der Selbstbestimmung preis. 
Die Wähler Philipps proklamierten die Freiheit der höchsten welt- 
lichen Gewalt und beanspruchten sie für Deutschland; die weifische 
Partei Ottos unterwarf das »bodenständige < fränkisch -deutsche König- 
tum dem wohlgefälligen Gutachten des Papstes I 

Ein Blick in die Briefe Innocenz' III. lehrt, daß wir das Problem 
der Kaiserwahlen nur in engster Verbindung mit dem päpstlichen 
Anspruch auf Approbation der deutschen Wahl betrachten dürfen. 
Freiheit oder Abhängigkeit von Rom, — das ist der Gegensatz, aus 
dem die Geschichte des »staufischen Reichsgedankens <, soweit er sich 
in »kaiserlichen« oder »königlichen« Wahlen seit 1198 wiederspiegelt, 
allein zu begreifen ist. 

Kr. würde sicherlich die rechte Fragestellung gefunden haben, 
wenn ihm das Buch V. Domeiers*) »Die Päpste als Richter über die 
deutschen Könige« nicht unbekannt geblieben wäre. Die sehr be- 
achtenswerte Schrift hat unter den Historikern kaum eine Wirkung 
geübt, obwohl sie in ihren letzten beiden Kapiteln meiner Meinung 
nach den ernsthaftesten neueren Versuch darstellt, den Kampf 
Friedrichs II. mit dem Papsttum und die Stellung der deutschen 
Fürsten zwischen den Parteien aus den prinzipiellen Gegensätzen der 

1) Daher halte icb auch die hierauf aufgebaute Charakteristik Eikes (S. 46) 
all einet >echten Vertreters des im perialli tischen ('leiste« seiner Zelt, in der die 
Idee des deutseben Reiches rerblaBte« für ganx Terfehlt. 

2) Gierkw Untersuchungen Bd. 53 (1897). In seiner Dissertation hat Kr. es 
siliert. 






■ ■ 



Muio Krimmer, Der Reicbsgeduiltc des sUu flachen Kaiserhauses 387 

Zeit zu erklären; sie darf als ein Muster dafür gelten, wie aus den 
großen politischen Vorgängen ihr ideengeschichtücher Gehalt vor- 
sichtig und in Bteter Rücksicht auf die Quellen unserer Erkenntnis 
näher zu bringen ist Die ausdrückliche Anerkennung, die mir eine 
Ehrenpflicht erscheint, möge der älteren Arbeit die ihr gebührende 
Aufmerksamkeit verschaffen! 

Allerdings hat Domeier sich vorwiegend mit den Ereignissen seit 
1239 beschäftigt, während Kr. merkwürdigerweise von der Wahl 
Konrads im J. 1237 sogleich zu dem Weistum von 1252 übergeht, 
ohne sich um die Kämpfe zwischen Friedrich II. und den Päpsten und 
die Wahlen der Gegenkönige irgend zu kümmern ! Wer das Verhalten 
Innocenz* III. sich klar gemacht hat, wird gerade hier dasselbe Auf- 
einanderstoßen eines staufischen und eines päpstlichen Imperialismus 
überraschend erkennen und hier wie dort aus dem Ringen zwischen 
Kaiser und Papst das Problem der Kaiserwahlen erfassen. 

IV. 

In dem letzten Kapitel über den Einfluß, den die staufische 
Kaiseride auf die Kurie geübt habe, geht Kr., mit den Zeugnissen 
aus der Zeit Innocenz' III. unbekannt, natürlich erst von Inno- 
cenz IV. aus und erarbeitet sich hier — wenn ich von der unglück- 
lichen, auf das > römische« Königtum gestellten Formulierung ab- 
sehe — Einsichten, zu denen bereits Domeier (S. 98 ff.) gelangt war : 
Innocenz IV. — so heißt es bei dem letzteren — > glaubte das durch 
Alter geheiligte Dogma (von der kaiserlichen Weltherrschaft der 
deutschen Nation) benutzen zu können, um damit auch das Königtum 
vollends in die Machtsphäre Roms hinüberzuziehen <. Kr. will aller- 
dings erst die Politik Alexanders IV. in dieser Weise aufgefaßt 
wissen und sie von dem Verhalten Innocenz' IV. scheiden ; aber seine 
Auslegung der Glosse, die Innocenz in seinem Kommentar der De- 
kretalen zum Briefe Venerabilem gegeben hat, Übersieht, daß es sich 
bei ihr durchaus nirgends, wie Kr. annehmen möchte, um die Un- 
abhängigkeit« des deutschen Königtums handelt, daß sie vielmehr das 
Recht des Papstes, den von den Fürsten erwählten König zu bestä- 
tigen, überall zur selbstverständlichen Voraussetzung hat. Die Glosse 
selbst herangezogen zu haben, darf wohl als ein besonderes Verdienst 
Krammers gelten, wenn er auch weder ihren Inhalt noch was sonst der 
Kommentar für die von ihm erörterten Probleme bietet, ausgeschöpft hat. 

Ein Satz der Glosse und ein seinen Inhalt erläuternder Brief 
Innocenz" IV. vom 22. April 124C (Const. II, 455 nr. 348) handeln von 
den Befugnissen, die der König schon durch die Wahl besitzt. Hier 
klingen die Fragen an, die in den Entscheidungen des Jahres 1252 






COßNEtl UNIVERSlTY 



368 Gott gel. Anx. 1909. Nr. 5 

wiedersprechend beantwortet sind und die aufs engste mit der Staate- 
auffassung der Stauferzeit verknüpft sind: ob bereits seit der Wahl 
der Herrscher seines Amtes walten dürfe und ob der in Deutschland 
erhobene König bereits kaiserliche Gewalt besitze. Ich brauche hier 
nur darauf hinzuweisen, daß selbstverständlich die >Kaiserwahlen< 
von der Absicht eingegeben waren, die Ausübung imperialer Rechte 
für den Erwählten der deutschen Fürsten zu sichern, um klar zu 
machen, wie eng mit jenen Vorgängen die Weistümer von 1252 sich 
berühren.' So ist es unstreitig wieder ein Fortschritt zur Erkenntnis, 
daß Kr. sie in den Bereich seiner Untersuchung gezogen hat; und 
mit gutem Recht hat er den Gegensatz der beiden Reichssprüche 
hervorgehoben '). Denn zu Braunschweig erkannte man im März dem 
römischen Könige, sobald er einmütig gewählt sei, dieselbe Gewalt zu 
wie einem Kaiser; zu Frankfurt ward im Juli als Reichsrecht ver- 
kündet, daß erst der rechtmäßig erwählte, vom Papste bestätigte, zu 
Aachen gekrönte Herrscher Regierungsrechte besitze. In der Aus- 
legung der Sprüche jedoch vermag ich Kr. durchaus nicht zu folgen. 

Ich begreife nicht, wie die Fürsten durch den Braunschweiger 
Spruch mit Friedrich II. (S. 69) >dem deutschen Königtum seinen 
historischen Gehalt genommen und es zu einer Vorstufe des Kaiser- 
tums gemacht«, >das Wesen der königlichen Würde Wilhelms der 
imperialistischen Staatsauffassung zu Liebe umgedeutet« haben sollen 
(S. 82). DasWeistum, das völlig der Anschauung des Sachsenspiegels 
(UI, 52,1) entspricht, verwirft meines Erachtens so wenig die »Insti- 
tution des deutschen Königtums zu Gunsten des Kaisertums« (S. 65), 
daß es vielmehr vollbewußt an ihr festhält, grade von ihr ausgeht 
und den Umfang königlicher Rechte so weit umgrenzt, daß für 
eine kaiserliche Sondergewalt kein Raum mehr bleibt Krammcrs 
Ausspruch ist gradezu umzukehren: hier geht das Kaisertum im 
Königtum unter. So wird auch an dieser Stelle deutlich, daß die 
These von der Auflösung des deutschen Königtums durch den staufi- 
schen Reichsgedanken, wie er sie fassen will, unhaltbar ist. 

Und wieder ist es gerade das nach Kr. »imperialistische«, also 
verderbliche, Weistum, durch das die Fürsten, wie einst die Kaiser- 
wähler Philipps von 1198, den unabhängigen deutschen Staat gegen 
römische Ansprüche verteidigen. Die Geistlichen aber, die — Erz- 
bischof Konrad von Köln an der Spitze — zu Frankfurt »gegen jenes 
Weistum protestierten, indem sie erklärten, daß Wilhelm rein als er- 

1) Zeuraer hat im N. Archiv der Gesellschaft für deutsche Geschieht« künde 
XXX, 4 13 den Frankfurter Spruch als eine Ergänzung des BraunBchweigera an- 
gegeben. Im übrigens allerdings glaube ich nicht, daß Kr, wo er sich too Zeumer 
entfernt hat, du Hechte getroffen hat 






COHHEU UNIVtRSJrY 



Mario Krammer, Dor Reicbsgedanke du stau6scben Kaiserhauses 889 

wühlt er und zu Aachen gekrönter König sein Regierungsrecht habe< 
(S. 69), sie haben dieses nach Kr. so >nationale< Königtum genau 
ebenso wie die Königs Wähler Ottos IV., Erzbischof Adolf von Köln 
voran, der Bestätigung des römischen Stuhles unterworfen! Kr. hat 
übersehen, daß zu Frankfurt erklärt worden ist, rechtmäßiger Herr- 
scher sei nur, wer erwählt, wer vom Papst bestätigt, wer ge- 
krönt worden sei ') ! Das deutflehe Recht ist unter den von dem 
päpstlichen Legaten vertretenen Willen Innocenz* IV. gebeugt*). 

Wir begreifen daher, daß auch der Gegensatz der Reichssprüche 
von 1252 mit den Schlagwörtern von > Imperialismus < und deutscher 
Eigenart < nichts zu tun hat; ihr durchgreifender Unterschied liegt 
vielmehr in der Stellung zum Papsttum. Die Frage, in der sie aus- 
einandergehen, ob allein die Wahl oder ob erst Approbation und 
Krönung Herrsche rgewalt verleihen, belehrt uns darüber, daß von 
den Weistümern von 1252 dasselbe gilt wie von den > Kaiserwahlen c : 
ihre historische Bedeutung ist nur in steter Rücksicht auf die päpst- 
liche Politik Deutschland gegenüber zu ermessen. — 

Ein Moment allerdings kommt daneben Tür den ganzen Umfang 
der hier erörterten Probleme in Betracht, und wieder rühme ich 
Krammer, daß er hierauf aufmerksam gemacht hat. Die Neuordnung, 
die Friedrich II. 1220 und 1237 für Deutschland getroffen hat, ist 
in der Tat von größtem Einfluß geworden. Allerdings hätte Kr. aus 
den Jahrbüchern Friedrichs II. die letzten Ausführungen Winkelmanns 
über Heinrich (VII.) zusammenstellen sollen, die der von ihm hervor- 
gehobenen Selbständigkeit des jungen Königs ganz wohl gerecht 
werden; aber mit der scharfen Gegenüberstellung der Lage des König- 
tums unter Heinrich (VII.) und unter Konrad IV. wird in der Tat 
von ihm auf eine Aufgabe hingewiesen, die bisher noch nicht gelöst 
wurde. Zwar ist es gründlich verfehlt (S. 58), das Königtum Konrads 
mit dem Heinrichs VI., Philipps und Friedrichs II. gleichzusetzen; 
denn wenn diese, und schließlich auch Heinrich (VII.), als Reges Ro- 
nianorum die volle Herrschaft für den Gesamtumfang des Reiches 

1) Zeumer, Quell ensammlung S. 77, nr. G6: »electi ... in Romanoruro regem, 
per . . . summum ponlificem confirmati, et consecrati ac coronati«. Ueber die 
Stellung des Kölners spreche icb in anderem Zusammenhange. 

2) Schon aus Braunschweig hat Kardinallegat Hugo in dem spater von den 
Fürsten zu Frankfurt aufgenommenen Sinne geschrieben (Zeumer a. a. O. nr. 65). 
Vgl. auch die Bemerkung de9 Kardinals von Ostia (Krammer S. 7t). Der Oegen- 
satz, den Kr. S. 72 zwischen den Legaten und dem Papste hcrausinterp rotieren 
will, ist nicht vorhanden; denn Kardinallegat Hugo hatte in seinem Briefe gar 
keinen AnlaB, sieb Über du Verhältnis der königlichen zur kaiserlichen (Jewalt 
zu äußern. Die gesamte päpstliche Partei war zur Zeit Innocenz' IV. darüber 
einig, dafi der approbierte König kaiserliche Gewalt besitze. 






EU UNIYER9TY 



890 OMt geL Au. 1909. Nr. 5 

übten oder zu üben suchten, für das Königtum Konrads (und, in den 
Anfängen, auch Heinrichs VII.) ist das Charakteristische, daß es aus- 
schließlich auf Deutschland beschränkt bleiben und in seinen Befug- 
nissen umgrenzt sein sollte. Für Konrad trifft es wirklich zu, daß 
der Kaiser bei ihm >eine Sondergewalt kraft eigenen Rechts« des 
deutschen Königtums verhindern wollte (S. Gl). Allein wie darf man 
gerade in Bezug hierauf von einem WiederauÖeben (S. 58) >von alten 
Plänen des Staufenhauses< reden? Gleichsam gebannt in den Ge- 
dankenkreis, den er nun einmal um sich gezogen, hat Krammer 
keinen Blick dafür, daß die Maßregeln Friedrichs II. in seiner Or- 
ganisation der Reichs Verwaltung ihre Stelle haben. Mußten nicht not- 
wendig die Kompetenzen des Kaisers wie seines königlichen Stellver- 
treters geregelt werden, sobald für das Regnum Teutonicum — etwas 
bis dahin Unerhörtes — eine ständige Sonderregierung neben und 
unter der kaiserlichen eingesetzt wurde? Darin liegt — vergeblich 
sucht man bei Kr. ein klares Wort hierüber — das Außerordentliche 
der Aufgabe, vor die Friedrich II. gestellt war und deren Lösung ihm 
und seiner Zeit nicht gelingen konnte, daß neben der obersten unbe- 
strittenen Gewalt des Kaisers fUr Deutschland eine zweite Obrigkeit 
geschaffen wurde, die nicht nur wie die Gewalt eines Statthalters von 
der kaiserlichen abgeleitet, sondern kraft der königlichen Wahl mit 
eigenem Recht ausgestattet war und deshalb mit dem kaiserlichen 
konkurrierte. Für die ungewöhnlichen Verhältnisse, die eingetreten 
waren, — man wird gut tun, die Stellung der Söhne Heinrichs IV. 
zum Vergleich heranzuziehen — bedurfte es besonderer Vorkehrungen. 
So folgenreich sie für die Umbildung der politischen Welt im 13. Jahrh. 
geworden sind, in der Bedingtheit ihrer Entstehung handelt es sich 
um Maßnahmen der Verwaltung, die erst allmählich auf die Ver- 
fassung des Reichs hinübergewirkt haben. Sie haben (S. 62) >mit 
den denkbar höchsten Anschauungen, die Friedrich II. von der Macht 
des Kaisertums hatte« so wenig zu tun wie mit einem Kampf gegen 
das »freie deutsche Königtum« Überhaupt; und vollends ist es fehl- 
gegriffen, die »Kaiser wähl« Konrads grade mit der Absicht 
Friedrichs U., eine selbständige Herrschaft des Sohnes unmöglich zu 
machen, zu begründen. Nicht weil, sondern trotzdem Friedrich 
eine Wiederkehr der Zustande unter Heinrich VII. verhindern wollte, 
hat er die Erhebung seines jüngeren Sohnes vornehmen lassen; wie 
1220 kam hier das Interesse, dem staufischen Geschlecht die Nach- 
folge zu sichern, mit dem Zwange, eine besondere deutsche Regierung 
zu schaffen, zusammen. Daß diese Erhebung eine Wahl zum römischen 
König und zugleich zum zukünftigen Kaiser war, das allerdings ist 
eine Folge des »Btaunschen Reichsgedankens«, in dem jetzt auf der 






COWKU UNIVIR5J1Y 



Mario Krimmer, Der Reicbsgedanke dei staunscben Kaiserhauses 391 

Hühe seiner Macht Friedrich II. und die Fürsten sich zusammen- 
fanden — am Vorabend des Kampfes um Italien und gegen das 
Papsttum! Um sich gegen ähnliche Gefahren zu sichern, wie sie ihm 
von Heinrich (VII.) gedroht hatten, ließ Friedrich II. eine Krönung 
des Sohnes nicht vornehmen ') noch von den Fürsten ihm schwören 
und huldigen: so suchte er sich gegen die Folgen der Wahl zu 
schützen, die aus höheren Rücksichten notwendig geworden war"). 

Ich breche ab. Nicht hier kann der Ort sein, den Aufsatz zu 
schreiben, den Kr. uns hat geben wollen und uns doch schuldig ge- 
blieben ist; nur die Schwierigkeiten sollten aus dein Wege geräumt 
werden, die erst durch seine Behauptungen bereitet wurden. Seine für 
das Ganze bestimmend gewordene Auffassung des Reformplanes Hein- 
richs VI. hoffe ich endgiltig widerlegt zu haben; und für die >Kaiser- 
wablenc, die kuriale Politik, die WeistUmer von 1252, die >Reforni< 
Friedrichs II. wird der Leser sich davon zu überzeugen vermocht 
haben, daß überall nur eben Ansätze zu einer befriedigenden Lösung 
der Probleme von Kr. gemacht worden sind. Weshalb das wissen- 
schaftliche Ergebnis seiner Schrift ein so bescheidenes geblieben ist, 
war ich aufzudecken insoweit bemüht, wie dadurch der Boden für 
eine reichere Ernte bereitet werden konnte. 

Der Verfasser möge seine nach vielen Seiten hin angespannte 
Arbeitskraft für eine bedeutende Aufgabe — wie seine Dissertation sie 
anzukündigen schien — zusammenzufassen, seinen regen Geist in die 
strengste Zucht der Methode zu nehmen lernen. In der Erforschung 
der mittelalterlichen und nun gar der Geistesgeschichte sind Ge- 
legenheitserfolge in anmutig leichtem Hinstreifen über lockende Ge- 
biete nicht zu erringen. Hier gilt es, mit entsagungsvoller Mühe den 
Quellen nachzuforschen und ihrer Sprache zu lauschen, den Ertrag 
älterer wissenschaftlicher Arbeit in sich aufzunehmen und ihm nach- 
zudenken, die Fragen an den Stoff unbefangen und bestimmt zu 
stellen, die grollte Kraft zu eigener Leistung im kleinsten Punkt 
und doch mit klarem Blick in die Weite bewußt zu sammeln. 

Rostock Hermann Bloch 

1} Krammer S. 63 behauptet, auch für Konrad sei nur die »römische«, nicht 
eine deutsche Königs krön uog in Betracht gekommen; denn (3. 66) »§oin Königtum 
war kein deutsches, sondern ein im wahren Sinne römisches«. 

2) Um seine Annahme von dem inneren Zusammenhange der Verwaltung- 
roaßregeln Friedrichs II. mit der Kaiserwabi Konradi zu ermöglichen, wurde Kr, 
zu unhaltbaren Folgerungen gezwungen. Von einer »offenbaren Majorisiening der 
rheinischen Erzbiscböfe bei der Wahl von 1237« wissen wir nicht das Geringste, 
and von irgend welchen Versuchen Friedrichs II., »den Uebergang zum Erbkaiser- 
tum wenigstens vorzubereiten«, kann erst recht gar keine Rede sein. Friedrich 
hu niemals das Wahlrecht der Fürsten in Zweifel gezogen oder irgend bo- 
sebrankeo wollen 






EU UNIVER9TY 



392 Gott gel. Ana. 1909. Nr. 6 



Carl XII e : ',. t tägiplaoer 1707—1709 af Anhur Stille, med karta mar- 
boted af Carl Beaaedleh. Land, C. W. K. Gleerups förlag, 1918. 

Herr Professor Arthur Stille an der Universität zu Lund, be- 
kannt durch eine Darstellung des Feldzuges in Schonen — Kriget 
i Skäne 170 l J— 1710 — hat die umfangreiche Literatur über den 
Nationalhelden Schwedens, König Karl XII., um ein weiteres Werk 
bereichert. In diesem wird der Krieg Karls XII. gegen Rußland in 
den Jahren 1707/O'J behandelt. Stille hat darin versucht, das Bild 
des Königs, dessen Geschichte mit der Geschichte des Nordischen 
Krieges unzertrennbar ist, in einem anderen Lichte erscheinen zu 
lassen, als bisher. Zu dem Zweck hat er auf Grund umfangreichen 
Quell enmaterials die fUr genannte Zeit in Betracht kommenden Feld- 
zugspläne eingehend untersucht und besprochen. Er sagt selbst 
darüber etwa Folgendos: > Karls XII. kriegerische Berühmtheit be- 
ruhte zu späteren Zeiten oft fast ausschließlich auf seinem Mut, so- 
wie der Fähigkeit, den Eifer seiner Soldaten anzufeuern und sie zu 
rücksichtslosem Draufgehen hinzureißen. Die gemachte Darstellung 
hat zeigen wollen, daß wir in ihm bei näherem Studium des Russi- 
schen Krieges nicht nur den heldenmütigen Kämpfer und gewandten 
Truppenführer, sondern auch den wirklichen Strategen, den Feldherrn 
von Gottes Gnaden erblicken<. 

Der Verfasser ist nicht der erste, der diese Feldzugspläne einer 
Betrachtung unterzogen hat. Die im allgemeinen als bekannt voraus- 
gesetzten Tatsachen werden nur in knappen Zügen erwähnt. Sie 
bilden das Gerüst, das in der Betrachtung der Erwägungen und Ent- 
schließungen des Königs seinen Ausbau erhält. Die Darstellung der 
Gefechte und Schlachten erfolgt — als nicht im Rahmen der Arbeit 
liegend — nur soweit als notwendig. Der Leser wird aber finden, 
daß die Schilderung der Ereignisse von Abschnitt zu Abschnitt mehr 
Raum einnimmt. Das Ergebnis des Quellenstudiums nötigt den Ver- 
fasser hierzu, weil nach seiner Ansicht die bisherigen Berichte an 
Lücken und vereinzelten Unrichtigkeiten leiden. So entwickelt sich 
vor unseren Augen die Darstellung des Feldzuges selbst in drama- 
tisch gesteigerter Weise. Schließlich legt der Leser, mag er den An- 
sichten des Verfassers beitreten oder nicht, das Buch mit dem Be- 
wußtsein aus der Hand, daß die Behandlung des zweihundert Jahre 
zurückliegenden militärgeschichtlichen Stoffes eine überaus fesselnde ist 

Das Werk ist in sechs Kapitel eingeteilt, deren Inhalt den ver- 
schiedenen Abschnitten des fast zweijährigen Feldzuges entspricht 
Bei dem damaligen Mangel an guten Verkehrsstraßen wie Verkehrs- 






CORNftlUNIVERSirr 



Carl XII:a flUtlgaplaner 1707—1709 

mittelu, bei der Gleichförmigkeit des für den Kriegsschnu platz in Be- 
tracht kommenden, im allgemeinen ebenen, von vielen Waldern und 
Sümpfen durchsetzten , wenig bewohnten polnisch - russischen Tief- 
landes bildeten die Flüsse die Hauptabschnitte. Das Erzwingen wie 
das Verteidigen der Stromübergänge, sei es an den wenigen Brücken, 
sei es an Kurten oder sonstigen Stellen, machen die Hauptereignisse 
des anfänglich an Gefechten und Schlachten nicht reichen Feldzuges 
aus. Namentlich kamen die Weichsel, der Bobr, Kiemen und der 
Dnjepr mit Nebenflüssen in Betracht. Die nachstehend aufgerührte 
Benennung der Kapitel trägt dieser Charakteristik mehrfach Rech- 
nung: 

1. Die Hauptabsicht für den Feldzug und die Bewegungen im 
eigentlichen Polen westlich des Niemen. 

2. Das Vorrücken bis an den Dnjepr. 

3. Die Ereignisse unmittelbar nach dem Uebergang über den 
Dnjepr und der Versuch zur Gewinnung der Straße nach 
Kaluga. 

4. Das Einrücken in die Ukraine, der gleiche Versuch in Rich- 
tung auf Kursk. 

5. Aufenthalt in der Ukraine und die Schlacht bei Poltawa. 

G. Die Kapitulation bei Perevolotjna (südlich Poltawa am EinBuQ 
der Worekla in den Dnjepr.) 

Im ersten Kapitel nehmen die Ausführungen über die Haupt- 
absicht für den Feldzug einen breiten Raum ein. Sie charakterisieren 
sich als eine Polemik gegen die Auslassungen des schwedischen Hi- 
storikers Ernst Carlson. Die Besprechung der vielumstrittenen Frage, 
ob Karl XII. bei Ausbruch des Krieges von vornherein auf Moskau 
direkt losmarschieren wollte, oder ob er diesen Entschluß erst während 
»eines Aufenthalts in Smorgonje (60 km südöstlich Wilna) gefaßt hat, 
bildet den Hauptinhalt. E. Carlson vertritt letztere Ansicht. Er hält 
sie zwar nicht für vollkommen erwiesen, aber doch im höchsten 
Grade wahrscheinlich. Die in den schwedischen historischen Kreisen 
herrschenden Ansichten decken sich hiermit — Stille dagegen steht 
auf dem Standpunkt, daß Karls XU. Bestreben von Anfang an darauf 
gerichtet gewesen sei, Rußland ins Herz zu treffen und Moskau zu 
erobern. Aus seinen Ausführungen geht hervor, daß Karl XII. ein 
ebenso glühendes Verlangen beseelt hat, die märchenhafte Hauptstadt 
mit dem Kreml und den goldenen Kirchen zu erreichen, wie dies bei 
Napoleon I. der Fall war. 

Zunächst zeigt die Verschiedenheit der Ansichten, daß man so 
gut wie gar keine Kenntnis von den Absichten des Königs gehabt 
hat. Das erklärt sich aus seinem verschlossenen Charakter. Verfasser 






iU UHIYER9TY 



394 G6tt gel Am. 1909. Nr. 6 

zeigt, wie sich der königliche Feldherr auch im weiteren Verlaufe 
des Feldzuges selbst gegen die nächste Umgebung in dieser Beziehung 
schweigsam verhielt. Nur eine Ausnahme machte er bei seinem 
Aufenthalt in Tatarsk (70 km südlich Smolensk) im Sommer 1708, 
wo ihn eine gewisse Ratlosigkeit erfaßte. Darauf werden wir später 
zurückkommen. 

Worauf stützt sich nun die von E. Carlson verfochtene und den 
übrigen Geschichtsforschern vertretene Ansicht? Erstens darauf, daß 
Karl XII. schon vom Aufbruch aus Sachsen an wirklich eine auf die 
Ostseeprovinzen gerichtete Marschrichtung einschlug. Man nahm an, 
daß der König aucli wirklich in diese eindringen wollte. Sülle weist 
aber nach, daß dies keineswegs der Fall war. Vielmehr führte so- 
wohl das Verhalten des russischen Heeres als auch die Art und 
Weise, wie Karl XII. sich den Maßnahmen des Feindes gegenüber 
verhielt, zu dieser Marschrichtung. Die Russen hatten die FlußUber- 
gdnge an der Weichsel, besonders Warschau, besetzt und beobach- 
teten den Strom, soweit es in ihren Kräften lag. Karl XII. vermied 
es, die besetzten Uebergangsstellen anzugreifen und ohne Not sein 
Heer durch Verluste zu schwächen. Das zwang ihn, weit auszuholen. 
Aber es gelang ihm, die Weichsel ohne Kampf unterhalb Warschau 
zu überschreiten. Ein Uebergang oberhalb dieser Stadt hätte ihn zu 
weit von den in Livland unter General Lewenhaupt stehenden schwe- 
dischen Truppen entfernt. Auch die weiteren, scheinbar auf die Ost- 
seeprovinzen zielenden Operationen wurden durch solche Motive be- 
dingt Dazu kam, daß die in Östlicher Richtung liegenden Sumpf- 
gebiete, die auch 1812 und 1831 eine große Rolle spielten, vermieden 
werden mußten. So erweckte der Marsch allerdings den Anschein, 
als ob er den Ostseeprovinzen gelte. — 

Zweitens stützt sich E. Carlsons Ansicht auf die Erinnerungen 
des schwedischen Obersten Gyllenkrook, damaligen Generalquartier- 
meisters , die dieser später in russischer Gefangenschaft niederge- 
schrieben hat. Gyllenkrook leitet eine seiner Niederschriften — Über 
die Schlacht bei Poltawa — mit den Worten ein: >Ich habe bei 
S. M. des Königs Karls XII. Armee kein Kommando gehabt Mein 
Generalquartiermeisterdienst verband mich, auf S. M. mündliche Be- 
fehle den Marsch der Armee und die Einquartierung einzurichten, 
u. 6. w.< (Oeeterr. mil. Zeitschrift 1842, Band 2). 

Nach seinen Erinnerungen habe der König vor Ausbruch des 
Krieges bei einer Unterredung auf Gyllenkrooks Frage geantwortet, 
er (der König) beabsichtige, den Feind aus dem schwedischen Lande, 
d. h. aus den damals zu Schweden gehörenden Ostsee pro vi nzen zu 
vertreiben. Der Zeitpunkt dieser in Sachsen geptiogenen Unterredung 



k' 



COHHfü UHIVER5JTY 



C.u\ XII* ftlttlgspUner 1707—1709 395 

liegt aber nach Sülles Ansicht gegen den Beginn des Feldzuges weit 
zurück. Gyllenkrook habe sich darauf um Beschaffung von Karten 
für den etwaigen Kriegsschauplatz bemüht, freiwillig einen ausführ- 
lichen Feldzugsplan entworfen und diesen dem König unterbreitet. 
In wie weit der Plan genehmigt wurde, ist nicht festgestellt. Jeden- 
falls nahm man bisher an, daß der König auf Grund desselben die 
Absicht verfolgte, in die Ostseeprovinzen einzudringen und die Festung 
Pskov an der Südspto des Peipus-See zu erobern. — Aber Stille 
beweist durch eingehende Untersuchung des Gyllenkrookschen Feld- 
zugsplanes, daß diese Ansicht irrig sein muß. Er führt dem Leser 
den Entwurf des Planes vor. Danach wurde vorgeschlagen, über 
Wiln; bis Dorogobusch bei Smolensk vorzudringen, dann aber einen 
Haken nach rückwärts in fast nordwestlicher Richtung zu schlugen, 
gegen Pskov vorzugehen, und diese Festung im Verein mit den 
Armeeabteilungen in Livland und Finland (General Lybecker) zu 
nehmen. Sollte das nicht zur Niederwerfung der russischen Macht 
führen, so wird die Fortsetzung der Operationen auf Moskau >i guds 
namn< empfohlen. 

Stille weist nach, daß der Verlauf des ersten Teils des Feld- 
zuges bis Wilna mit dem Entwurf Übereinstimmt, und daß auch in 
dem Kventual vorschlage, Moskau zu nehmen, eine Uebereinstimmung 
mit den Absichten des Königs liegt — Gyllenkrook soll es aber 
verstanden haben, gegenüber der vom König an den Tag gelegten, 
an venneintliclie Unvorsichtigkeit streifenden Verwegenheit sicli als 
Vertreter der vorsichtigen — auf die Ostseeprovinzen, nicht auf 
Moskau gerichteten — Kriegführung aufzuspielen. Der Verfasser 
konstruiert mit Recht hieraus einen Widerspruch Gyllenkrooks mit 
sich selbst, da er nach seinem Plan gar nicht in die Ostseoprovinzen 
eindringen will. Und diesen Widerspruch erklärt er damit, daß 
Gyllenkrook im Jahre 1712 geisteskrank war, und daß sich diese 
Krankheit schon vorbereitet haben müsse, als er seine Erinnerung in 
den vorhergehenden Jahren niederschrieb. 

Aus Stilles Darlegungen geht klar hervor, daß der König trotz 
seiner Jugend sich um die Meinung anderer herzlich wenig kümmerte. 
Der Verfasser nimmt auch an, daß kein hoher Offizier aus des Königs 
Umgebuug ihm in dieser ersten Zeit Ratschläge erteilt habe. Es ist 
das um so erstaunlicher, als in damaliger Zeit die Abhaltung eines 
Kriegsrats keine Seltenheit, bei den Ronen sogar stete Üblich war. 

Der Käme Gyllenkrook und seine militärische Stellung werden 
in deutschen Geschichts werken selten erwähnt. Auch in dem Adler- 
feldschen Werke »Leben Karls XII., 1742*, aus dem anscheinend viele 

Ofttt mt Am 190». Hr. & 28 



S' e (ORNEli'uNIvTrSlir 



Carl XILs Altttgiphuier 1707—1709 S9ö 

liegt aber noch Stilles Ansicht gegen den Beginn des Feldzuges weit 
zurürk. Gyllenkrook habe sich darauf um Beschaffung von Karten 
für den etwaigen Kriegsschauplatz bemüht, freiwillig einen ausführ- 
lichen Feldzugsplan entworfen und diesen dem König unterbreitet. 
In wie weit der Plan genehmigt wurde, ist nicht festgestellt. Jeden- 
falls nahm man bisher an, daß der König auf Grund desselben die 
Absicht verfolgte, in die Üstseeprovinzen einzudringen und die Festung 
Pskov an der Südspitze des Peipus-See zu erobern. — Aber Stille 
beweist durch eingehende Untersuchung des Gyllenkrook sehen Feld- 
zugsplanes, daß diese Ansicht irrig sein muß. Kr fuhrt dem Leser 
den Entwurf des Planes vor. Danach wurde vorgeschlagen, über 
Wilna bis Dorogobusch bei Smolensk vorzudringen, dann aber einen 
Ilaken nach rückwärts in fast nordwestlicher Richtung zu schlagen, 
gegen Pakov vorzugehen , und diese Festung im Verein mit den 
Armeeabteilungen in Livlond und Finland (General Lybecker) zu 
nehmen. Sollte das nicht zur Niederwerfung der russischen Macht 
führen, so wird die Fortsetzung der Operationen auf Moskau >i guds 
namn< empfohlen. 

Stille weist nach, daß der Verlauf des ersten Teils des Feld- 
zuges bis Wilna mit dem Entwurf übereinstimmt, und daß auch in 
dem Eventual vorschlage, Moskau zu nehmen, eine Uebereinstimmung 
mit den Absichten des Königs liegt — Gyllenkrook soll es aber 
verstanden haben, gegenüber der vom König an den Tag gelegten, 
an vermeintliche Unvorsichtigkeit streifenden Verwegenheit sich als 
Vertreter der vorsichtigen — auf die Ostseeprovinzen, nicht auf 
Moskau gerichteten — Kriegführung aufzuspielen. Der Verfasser 
konstruiert mit Recht hieraus einen Widerspruch Gyllenkrooks mit 
sich selbst, da er nach seinem Plan gar nicht in die Ostseeprovinzen 
eindringen will. Und diesen Widerspruch erklärt er damit, daß 
Gyllenkrook im Jahre 1712 geisteskrank war, und daß sich diese 
Krankheit schon vorbereitet haben müsse, als er seine Erinnerung in 
den vorhergehenden Jahren niederschrieb. 

Aus Stilles Darlegungen geht klar hervor, daß der König trotz 
seiner Jugend sich um die Meinung anderer herzlich wenig kümmerte. 
Der Verfasser nimmt auch an, daß kein hoher Offizier aus des Königs 
Umgebung ihm in dieser ersten Zeit Ratschlage erteilt habe. Es ist 
das um so erstaunlicher, als in damaliger Zeit die Abhaltung eines 
Kriegsrjits keine Seltenheit, bei den Russen so«ar stets üblich war. 

Der Name Gyllenkrook und seine militärische Stellung werden 
in deutschen (leschichtswerken selten erwähnt. Auch in dem Adler- 
feldschen Werke »Lehen Karls XII., 1742«, aus dem anscheinend siele 
iMu pw. im. ii*t. »r. & .'s 



COFN :R9TY 



396 Gott gel. Am. 1909. Nr. 6 

Historiker ihre Angaben über jene Zeit geschöpft haben, wird Gyllen- 
krook nur beiläufig erwähnt. 

Die in Schweden durch das Studium seiner Berichte heraufbe- 
schworene Fehde über die Feldzugspläne des Königs ist noch nicht 
beigelegt. Vielmehr wird sie in einer in Aussicht stehenden Kritik 
des Stilleschen Werkes durch E. Carlson in der schwedischen Histo- 
risk Tidskrift ihre Fortsetzung finden. Für den deutschen Leser ist 
dieser Teil des Werkes jedoch ziemlich belanglos. Hat doch der so- 
weit voraus disponierende Feldzugsplan, der hier nur mit wenig 
Strichen skizziert ist, an und für sich wenig Wert. Immerhin erschien 
seine Erwähnung erforderlich. — 

Im zweiten Abschnitt des ersten Kapitels geht Verfasser naher 
auf die KriegBereigniBse ein. Er zeigt, wie es Karl XU. noch seinem 
zehnwöchigen Aufenthalt bei Slupzy (140 km westlich Warschau) ge- 
lingt, fast ohne Verluste Anfang Januar 1708 die Weichsel bei 
Wloziawsk — 150 km unterhalb Warschau, bald darauf den Narew 
zu überschreiten und damit die zwischen Pultusk am Narew und 
Ostrow befindlichen, damals kaum zu passierenden Moräste zu ver- 
meiden; wie der König es dann vorzieht, die mosurischen unweg- 
samen Wälder zwischen Prosznyscz, 90 km nördlich Warschau, und 
Kolno zu durchziehen, sich dort der aufsässigen Bauern zu erwehren, 
anstatt den Russen an den weiter südlich befindlichen Fluß Übergängen 
entgegenzutreten, wie er bei Goniazd den Bobr überschreitet und 
schließlich Ende Januar 1708 in Grodno festen Fufl faßt. 

Der Zusammenhang dieser Bewegungen laßt ein zielbewußtes 
Handeln des Königs erkennen. Stille sagt darüber: >Schon jetzt, zu 
Beginn des Feldzuges tritt ein Charakterzug Karls XU., der in den 
bisherigen Darstellungen seiner Geschichte vermißt wird, deutlich 
hervor. Das ist die Abneigung gegen frontale Angriffe Überall da, 
wo er ausweichen kann. Damit ist das Bestreben verbunden, so 
lange als möglich durch umgehende Bewegungen und ohne unnötig 
Kräfte zu opfern, den Gegner aus seiner Stellung he rauszu manövrieren. 
Das schloß aber nicht aus, daß er — wenn nötig — energisch an- 
griff. Ein Beispiel dafür ist der Angriff auf Grodno am Niemen. Für 
den König wie sein Heer war es von Vorteil, daß er schon 1702 und 
1706 die jetzt durchzogenen Gebiete kennen gelernt hatte. Aber 
Stille rühmt ihm nicht nur hier, sondern auch bei späteren Gelegen- 
heiten nach, daß er auf Erkundung des Geländes den größten Wert 
legte. Sehr häufig verschaffte er sich vor einem Gefechte selbst da- 
durch Einblick in die feindlichen Verhältnisse. Auch verstand er es 
vortrefflich, den Vormarsch durch seine erprobte Kavallerie zu ver- 
schleiern. Dadurch gelang es ihm, trotz der Wachsamkeit der Russen 






■:tu.uiüvERSirr 



Carl n;:- ftlttfgspliner 1707— 1709 

den Bobr bei Goniazd ohne Schwertstreich zu überschreiten. Sagt 
doch Adlerfeld in seinem bereiU angerührten Werk hierüber: >Es ist 
zu verwundern, daß wir unseren Marsch biß hierher so wohl vor ihm 
(dem Zaren) zu verbergen gewußt«. 

So hatte Karl XII. die Barrieren der russischen Flußläufe Über- 
wunden und die russischen Pläne durchkreuzt. Den ihm befreundeten 
Polen hatte er damit die Ungelegenhoit eines langen Feldzuges er- 
spart und es verhindert, daß Polen der Schauplatz blutiger Zusammen- 
stöße wurde. Ohne eine Schlacht, ohne daß eine der schwedischen 
Hauptabteilungen von den Russen gesehen bezw. erreicht worden 
war, hatte Karl XII. die Russen aus dem eigentlichen Polen heraus- 
manövriert. In diesem Sinne nennt Stille daher auch mit Recht den 
bisherigen Abschnitt des Keldzuges einen >Manüverfeldzug<. Daß der 
Zar seinerseits keine Neigung zeigte, Infanterie einzusetzen, und daß 
seine an und für sich nicht auf der Höhe stehende Kavallerie ihrer 
schwierigen Aufgabe nicht gewachsen war, waren Umstände, welche 
die Erfolge des Königs begünstigten. Immerhin bleibt es das Ver- 
dienst des Königs, diese Umstände richtig erkannt und ausgenutzt 
zu haben. 

Im zweiten Kapitel führt uns der Verfasser den Vormarsch 
der schwedischen Armee an den Dnjepr vor Augen, der mit 
dem siegreichen Treffen bei Golovtjin (nordwestlich Mohilew zwischen 
Drut und Dnjepr) endet. Die Operationen nach der Einnahme von 
Grodno gehen bis Smorgonje — (an der Straße Wüna-Minsk) — un- 
unterbrochen weiter. Die schwedische Armee war dort durch Ver- 
pflegungsschwierigkeiten und Witterungs Verhältnisse gezwungen, von 
Mitte Februar bis Mitte März Rast zu machen. Smorgonje war da- 
durch berühmt, daß man daselbst, wie Adlerfeld berichtet, >die Bären 
tanzen Iehret<. — Gyllenkrook wird in Grodno beauftragt, eine Marsch- 
route bis Minsk auszuarbeiten. Ein Blick auf die Karte lehrt, daß 
die damit beabsichtigte Marschrichtung direkt nach Osten, in das 
Innere Rußlands führt Man konnte sie zwar nicht inne halten, mußte 
vielmehr in nordöstlicher Richtung auf Smorgonje abbiegen. Aber 
Stille kommt zu der Ansicht, daß damit durchaus nicht die Absicht 
verbunden war, auf die Ostseoprovinzen bzw. Pskov loszumarschieren. 
Vielmehr zwangen Verpflegungsgründe dazu, sowie der Marsch polni- 
scher Truppen unter König Stanislaus längs des oberen Kiemen. 
Hierin stützt Stille seine Ansicht vorzugsweise auf Adlerfeld, aber 
auch auf andere Autoren. Mit Sicherheit nimmt der Verfasser an, 
daß selbst in Grodno weder der König noch sonst Jemand im Haupt- 
quartier an den Marsch nach Pskov gedacht hat. — Mitte März 1708 
bricht Karl XII. von Smorgonje in südlicher Richtung auf, bleibt je- 

28* 






EU UNIVER9TY 



398 QÖtt gel. Au. 1909. Kr. 6 

doch nach zwei Tagemärschen vor Minsk bei Radoschkovitschi stehen, 
um fast ein Vierteljahr daselbst zu verbleiben. Mit diesem Abmarsch 
war erwiesen, daß die Absicht des Königs nicht nach Norden 

ging- 

Nach allgemeiner historischer Auffassung soll der König — wie 
eingangs erwähnt — die Absicht, sich gegen die Ostseeprovinzen zu 
wenden, erst in Smorgonje aufgegeben haben. Aber schon der Ent- 
schluß, von Grodno auf Minsk zu marschieren, spricht für die Un- 
nahbarkeit dieser Ansicht Auch führt Stille eine Aeußerung des 
Feldmarschalls Rehnsköld an, >daß der Feldzugsplan (auf Moskau) 
lange vorher entworfen war und >glorieus< durchgeführte sei. In den 
sich hieran anknüpfenden, größtenteils gegen £. Carlson gerichteten 
Auseinandersetzungen erscheint wieder der Name Gyllenkrook. Je- 
doch treten daneben noch weitere in der Umgebung des Königs be- 
findliche Personen auf. Es sind dies der General Mühlenfels, ein 
Ueberlaufer von der Russischen Armee, Rehnsköld, Kanzler Piper 
und General Lewenhaupt Letzterer trifft auf Befehl dos Königs, aus 
Livland kommend, in Radoschkowitschi ein, wo er sechs Wochen lang 
verbleibt Ein Zeichen, daß in Livland einigermaßen friedliche Zu- 
stände herrschten. — Bei den zwischen dem Könige und diesen Per- 
sönlichkeiten gepflogenen Unterredungen soll der König u. a. gewarnt 
worden sein, in das Innere von Rußland vorzudringen. >Er — der 
König — würde sich und die Armee in größeres Unglück bringen, 
als man glauben könnet, sagt ihm z. B. ein General. Verfasser mißt 
diesen Erzählungen nicht viel Wert bei. — Ein wie festes Zutrauen 
der König zu seiner Sache besaß, zeigt seine Erwiderung, als Gyllen- 
krook auf die Kampfesart und Maßnahmen der russischen Kavallerie 
hinweist: >AUe diese Befestigungen sind von keinem Wert und sollen 
unseren Marsch nicht hindern«. Er will damit andeuten, daß er 
bei seinem Umgehungssystem bleiben werde und damit auf Erfolg 
hoffe. 

Der Verfasser besitzt die Gabe, bei seiner Beweisführung die 
besten Trumpfe bis zuletzt in der Hand zu behalten. So wird auch 
hier erst zum Schluß in überzeugender Weise ausgeführt, wie 
Karl XII. sich durch die politischen Verhältnisse geradezu gezwungen 
sieht, auf Moskau vorzumarschieren. — Taub gegen alle Lockungen, 
den Schwerpunkt der schwedischen Politik nach Westen zu verlegen, 
hatte er einen offenen Blick dafür, daß das damalige Schweden eine 
osteuropäische Großmacht war. Nachdem es ihm gelungen, Polen 
auf Beine Seite zu bringen, war der Zeitpunkt zur Abrechnung mit 
dem Zaren Peter gekommen, welcher den Schweden die Ostsee- 
provinzen streitig machte. Da will sich Karl XII. nicht mit halben 






EU UNIYER9TY 



Carl XII* fUttlgspUner 1707—1709 309 

Maßregeln, nicht mit isolierten Siegen, wie bei Narwa, begnügen. 
Vielmehr hält er es fUr notwendig, nach Moskau zu kommen, um 
dort den Frieden zu diktieren und dadurch Schwedens Großmacht- 
stellung und Vorherrschaft Über die Ostsee zu sichern. Strategie und 
Politik stehen daher nach des Verfassers Ansicht während des Feld- 
zuges 1707/09 in Ueberein Stimmung, und das nach Osten gerichtete 
Bestreben tritt nach dieser Auseinandersetzung klar hervor. 

Nach dem Aufbruch von Radoschkowitschi Anfang Juni 1708 war 
die schwedische Armee in südöstlicher Richtung auf den Dnjepr vor- 
marschiert. Ohne nennenswerten Kampf waren die Russen sowohl 
von der Berezina-, wie der Drutlinie fortmanövriert. Aber es gelang 
nicht mehr, ohne ernsten Kampf an den Dnjepr zu kommen. Das 
führte zu dem Treffen bei Golovtjin am 4. Juli 1708. Dieses ist ein 
Glanzpunkt in der schwedischen Kriegsgeschichte. Ein schwedischer 
Referent des Stilleschen Werkes sagt darüber in Nr. 4/1908 der 
Dlustrerad MUitärrevy: >Der Tag von Golovtjin muß jedem Schweden 
unvergeßlich bleiben*. (Dagen vid Golovtjin bor ingen svensk glörama.) 
Mit Geschick weiß der Verfasser die Verdienste des Königs um den 
Gewinn der Schlacht neben einzelnen Zügen persönlicher Tapferkeit 
ins hellste Licht zu setzen. Wieder tritt die gründliche Erkundung 
der feindlichen Stellung hervor. Dem König gelingt es dadurch, ihre 
Schwäche auszunutzen und den Hauptangriff dorthin zu richten, wo 
es den an Zahl Überlegenen Russen unmöglich ist, rechtzeitig Re- 
serven heranzubringen. Auf Grund des Ergebnisses der Erkundung 
hatte sich der König zum Angriff entschlossen, ehe er seine noch in 
langer Marschkolonne befindliche Armee ganz zur Verfügung hatte. 
Der dadurch bedingte Angriff mit ungenügenden Kräften wird dem 
König zum Vorwurf gemacht. Der Erfolg aber sprach für ihn. 
Längeres Warten hätte dem Feind Zeit zu geeigneten Gegenmaß- 
regeln gelassen. Die Russen zogen in nordöstlicher Richtung ab. 
Wenige Tage darauf hatte Karl XII. den Dnjepr bei Mohilew über- 
schritten und damit eins der größten Hindernisse für seinen Vor- 
marsch auf Moskau überwunden. Zur Erinnerung an die Schlacht 
wurden mehrere Münzen geschlagen. Eine derselben zeigt des Königs 
Brustbild mit der Ueberschrift: Carolus XII. D. g. rex suec Die 
Kehrseite zeigt allerhand Siegeszeichen, unter welchen zwei Gefangene 
sitzen. Oben stehen die Worte: Silvae, paludes, aggeres, hostes vidi, 
an dem Rande der Vers von Lucan: victrices copias alium laturus in 
orbein . und ganz unten: Moschi ad Holowzinum victi ao. 1708 
4./14. Jul. 

Das dritte Kapitel zeigt uns den Beginn der Verwickelung der 
Lage Karls XII., zugleich aber auch, wie sein Stern zu sinken be- 






COßHEll UNWÜtSJIY 



400 Gott gel. Anz. 1909. Nr. 5 

ginnt. So groß der letzte Erfolg auch war, so schwierig wurde die 
Situation. Meiner Ansicht nach ist es zu wenig hervorgehoben, daß 
die Umgehungstaktik den König zu weit nach Süden gebracht hatte. 
Stille sagt selbst, die Aussichten auf ein Bündnis mit Mazeppa hatten 
zu dieser Zeit noch keine feste Gestalt angenommen. Die Anlehnung 
an ihn war daher vorläufig ein Phantom. Von den in Aussicht ge- 
stellten 30000 Mann erschienen nach Monaten in Wirklichkeit 
kaum 7000. Andererseits war auch Karls XU. linke Flanke entblößt 
Welche Schwierigkeit es machte, die Lewenhauptsche Armee heran- 
zuziehen, und in welchem Zustand sie schließlich bei der Hauptarmee 
anlangte, ist bekannt. So hatte sich Karl XII. bei Mohilew zwischen 
zwei Stühle gesetzt. Der Keim des von jetzt ab auf ihn herein- 
brechenden Unglücks lag meines ErachtenB in der zu weit nach Süden 
ausgeholten Operation, wenn sie auch an und für sich ein Meister- 
stück gewesen war. 

Aus Voltaires Geschichtswerk über Karl XII., das zwar nicht sehr 
zuverlässig und vielfach mißgünstig gegen den König gefärbt ist, ver- 
dient hier doch eine Aeußerung über dessen Bestreben, nach Moskau 
zu kommen, Beachtung. Der Zar versuchte mit dem König nach dem 
Treffen bei Golovtjin Friedens Unterhandlungen anzuknüpfen. Dabei 
erzählt Voltaire: >Le roi, accoutume" ä n'accorder la paix ä ses 
ennemis que dans leurs capitales, rgpondit: 'je traiterai avec le czar 
ä Mobcou 1 ! Quand on rapporte au czar cette röponse hautaine: Mon 
frere Charles, dit il, prötend toujours l'Alexandre, mais je me flatte, 
qu'il ne trouvera pas en moi un Darius<. 

Nach dem Ueberschreiten des Dnjepr folgt ein anscheinend un- 
erklärliches Hin- und Hennaschieren der schwedischen Armee. Zu- 
erst 70 km nach Südosten von Mohilew bis an den Sosch, linker 
Nebenfluß des Dnjepr, von da 100 km in nordöstlicher Richtung auf 
Smolensk zu ; wieder zurück fast auf demselben Wege, Ueberschreiten 
des Sosch, und nun erst Weitermarsch in südlicher Richtung, um in 
Severien die Straße nach Kaluga zu gewinnen. 

Der Geschichtsforschung ist es auch hier nicht gelungen, authen- 
tisch nachzuweisen, welche Absichten Karl XII. mit diesen Operationen 
verfolgte. Stilles Untersuchungen in dieser Beziehung führen zu einem 
neuen Gesichtspunkt. Er behauptet, der König hätte von Mohilew an 
den Zweck verfolgt, die Aufmerksamkeit der russischen Armee von 
Lewenhaupt, der im Begriff war, mit seinem Korps dem König zu 
folgen, abzulenken. DeBhalb zuerst der Marsch nach Südosten, der 
die Russen veranlaßte, ihre dem Lewenhauptschen Korps gefährlich 
werdende Konzentration bei Gorki (südöstlich Smolensk) aufzugeben 
und sich weiter südlich zu ziehen. Wäre Karl XU. jetzt über den 






COPNftl UNWERSUY 



Carl XII:s nuttlgipluer 1707—1709 401 

Sosch gegangen, so hatte er ein schweres Hindernis zwischen sich 
und Lewenhaupt gelegt. Ein Stehenbleiben an diesem Strom hätte 
den Feind argwöhnisch gemacht. Deshalb blieb dem König nur übrig, 
die Operation nördlich vom Sosch fortzusetzen. Die dabei einge- 
schlagene Richtung führte zu mehrfachen, teilweise schweren Ge- 
fechten, bei denen zum ersten Male russische Infanterie mitwirkte. 
Der Feind wurde dadurch aber vom Dnjepr und damit zugleich vom 
Lewenhauptschen Korps abgedrängt. Stille hat dem König damit ein 
glänzendes Zeugnis für sein Feldhermtalent ausgestellt Immerhin 
bleibt die Auslegung eine, wenn auch wohlbegründete Vermutung. 

Noch bemerkenswerter ist das Ergebnis der Studien des Ver- 
fassers über die Beweggründe, welche Karl XU. veranlaßten, nach 
dem Abmarsch von Tatarsk den Sosch zu überschreiten und den 
Marsch gegen Severien einzuschlagen, ohne das Eintreffen 
Lewenhaupts abzuwarten. Daß der Weitennarsch über Tatarsk 
hinaus in Richtung auf Smolensk durch die Maßnahmen der Russen 
unmöglich wurde, hält auch Stille für sicher. Die angebliche Rat- 
losigkeit des Königs in Tatarsk über das >Was nun?« laßt der Ver- 
fasser in die Frage zusammenschrumpfen, welchen Weg Karl XI!. 
nun nach Moskau einschlagen solle. Ob die Beweisführung hierfür 
eine durchschlagende ist, muß dahingestellt bleiben. — Ein aus der 
Gegend von Mohilew kommender Kosak meldet dem König in Tatarsk, 
daß Lewenhaupt östlich des Dnjepr in der Nähe von Mohilew stehe. 
Da Karl XII. diese Nachricht für zuverlässig hält, entschließt er sich 
nun, wo er Lewenhaupt in seiner Nähe weiß, nach Süden abzumar- 
schieren. Zugleich erhält Letzterer durch drei Boten erneuten Befehl, 
sich zur Hauptanuee heranzuziehen. Hierdurch wird nach des Ver- 
fassers Ansicht der dem König gemachte Vorwurf widerlegt, daß er 
den General und seino Truppe im Stich gelassen habe. — Lewenhaupt 
stand tatsächlich noch viel nördlicher, als der König annahm. Durch 
den Abmarsch der schwedischen Hauptarmee erhielten die Russen 
freie Hand. Sie fielen über Lewenhaupt bei Ljesna (50 km südöstlich 
Mohilew) her. Die Folge war, daß dieser, wenn auch nach ehren- 
vollem Kampfe, schließlich nur mit den Trümmern seines Korps, und, 
was ebenso schwer empfunden wurde, ohne die mühsam bis Ljesna 
mitgeführten, heiß ersehnten Vorräte beim Hauptheere in der Gegend 
von Starodub im Herbst 1708 anlangte. — Der schwierige Marsch 
der schwedischen Hauptarmee nach Severien erlitt durch das Ver- 
irren der Abteilung Lagercrona unerwünschten Aufenthalt. Ent- 
täuschungen und Entbehrungen häuften sich. Der Versuch, die Straße 
nach Kaluga zu gewinnen, war gescheitert. Als der eigentliche Ur- 
sprung aller dieser Mißgeschicke muß der vom Könige auf unsichere 



Oil; ii ■ 
CORNEU wmf&Ti 



402 Gött. gel. Am. 1909. Nr. 6 

Nachricht hin beschlossene Abmarsch von Tatarsk angesehen werden. 
Und mit Recht nennt Stille diesen Entschluß einen Fehler. — 

Das vierte Kapitel führt uns in die Ukraine. Karl XU. hatte 
in Severien nicht gefunden, was er erhofft. Das Land bot für den 
kommenden Winter 1708/09 nicht genügend Verpflegung, war viel- 
mehr verheert und verwüstet. Die Hauptstadt Starodub befand sich 
in Händen der Russen. Diese hatten aus dem Kriege gelernt Fürst 
Menschikoff legte sich mit seinen Reiterscharen zwischen den Dnjepr 
und das schwedische Heer. Er bedrohte so fortdauernd dessen Ver- 
bindungen mit der Heimat. 

Welchen Entschluß sollte Karl XII. fassen? Zum Rückzuge konnte 
er sich nicht entschließen. Verpflegungsnöte, der schwierige Ueber- 
gang über den durchweg tief eingeschnittenen Dnjepr, die dann 
schwindende Aussicht auf den erhofften Zuzug von Ukrainischen Ko- 
saken, Saporogen, Donkosaken und Tataren ließen es ihm geboten 
erscheinen, jeden Rückzugsgedanken aufzugeben. Also hieß die Lo- 
sung vorwärts! Aber keineswegs wurde die Offensive in östlicher 
Richtung auf Brjansk und Kaluga ergriffen. Die Abneigung gegen 
frontale Angriffe, wie die verlockende Aussicht auf Mazeppas Ver- 
stärkungen waren Gründe, welche gegen das Einschlagen dieser 
Richtung sprachen. Des Königs Entschließungen verdichteten sich 
vielmehr dazu, Mazeppa die Hand zu reichen und den Schwerpunkt 
nach der fruchtbaren Ukraine zu verlegen. Von dort aus sollte dann 
der Vormarsch gegen Moskau — möglichst über Kursk — unter- 
nommen werden. Der schlaue Mazeppa scheint den König bei dessen 
bisherigen zweifelhaften Erfolgen hingehalten zu haben. Erst als 
dieser aus der Gegend von Starodub nach Süden abmarschierte, macht 
Mazeppa seine Versprechungen wahr. Am 29. Oktober 1708 stellte 
er sich — aber vorläufig nur mit 4000 Mann — dem König zur Ver- 
fügung. Nach AnBicht des Verfassers hat Mazeppa es versucht, den 
König von der Ukraine fernzuhalten, in der richtigen Voraussetzung, 
daß die Russen hinterherkommen und die Ukraine verwüsten würden. 
In südlicher Richtung geht nun der Vormarsch des schwedischen 
Heeres, gewissermaßen mit >Augen links« an den nach Moskau 
führenden Straßen vorüber bis in die Gegend von Poltawa. 

Beim Ueberschreiten der Desna, linker Nebenfluß des Dnjepr, 
läßt sich Karl XII. von Mazeppa bewegen, die strategisch einzig 
richtige Uebergangsstelle bei Makoschin (östlich Tschemigow) aufzu- 
geben und eine weiter östlich gelegene zu benutzen. Dadurch kommen 
die Russen im Vormarsch auf die Hauptstadt der Ukraine, Baturin, 
(südlich Makoschin) den Schweden zuvor. Die Stadt wird geplündert 
und zerstört. Infolge dessen entgehen dem schwedischen Heere die 



I. 

COKtift; in' 



Carl Xll:s [UtUgspluer 1707—1709 4»;i 

dort vorhanden gewesenen Vorräte an Proviant, Geschützen und 
Munition. An letzterer mangelte es im Heere bereits bedenklich. Ein 
späterer Versuch, von der türkischen Regierung Munition zu be- 
kommen, schlug fehl. Auf Ersatz aus der Heimat war vorläufig nicht 
zu rechnen. Der Munitionsmangel machte sich in spateren Gefechten 
sehr fühlbar. Daß der König Mazeppa nachgegeben hatte, stellte 
sich somit als ein folgenschwerer Mißgriff heraus. 

Ehe Karl XII. sich den nächsten Zuflüssen des Dnjepr, Psjol und 
Worskla, zuwendet, bleibt er mehrere Wochen in Roraay (200 km 
östlich Kiew, in der nördlichen Ukraine). Er will seinem durch die 
Strapazen der letzten Zeit stark mitgenommenen Heere Ruhe gönnen. 
Die Russen rücken unentwegt nach, ohne jedoch anzugreifen. Der 
Nimbus, der die schwedischen Waffen, namentlich aber die Person des 
Königs noch immer umgibt, halt sie davon ab. Immer fester werden 
die Schweden jedoch von den Russen umklammert. Auch die vor- 
wärts gelegenen, befestigten Punkte, wie Poltawa werden stark be- 
setzt. Der Zar hatte die Absicht des Königs durchschaut. Alle russi- 
schen Maßnahmen gehen darauf hinaus, die nach Moskau führenden 
Straßen zu sperren. Auch wird General Goltz mit 6 Regimentern 
Infanterie in die rechte Flanke der Schweden entsendet, um ihnen 
den Bück nach der Heimat noch mehr zu verdunkeln. 

Der Verfasser führt uns, stellenweise ins einzelne gehend, die 
blutigen Ereignisse der nächsten Wochen und den verheerenden Ein- 
fluß der außergewöhnlich strengen Kälte im Dezember 1708, wie des 
unerwarteten Tau- und Regenwetters im Februar 1709 vor Augen. 
Jene fürchterliche Kälte herrschte damals in ganz Europa. Schwere 
Lastwagen konnten das Eis der Rhone passieren. Das Kattegatt soll 
zugefroren gewesen Bein. 

Die vielfachen verlustreichen Gefechte, vornehmlich die bei Gad- 
jatz, Weprik und Krassnokutsch (in der mittleren Ukraine, nördlich 
und nordöstlich Poltawa) sind die Folge eines Umschwunges in den 
Entschlüssen des Königs. Er gibt die Umgehungsversuche auf und 
ergreift mit größter Energie eine wohldurchdachte Offensive, um 
sich die Zugänge zu der Straße nach Kursk über Bjelgorod zu er- 
zwingen. 

Das Gefecht bei Krassnokutsch am 11. Februar 1709 gehört zu 
den besten Waffentaten der schwedischen Kavallerie. Der König 
— wie stets im Gefecht an der Spitze — entging knapp der Gefahr, 
gefangen zu werden. Aber eine unmittelbare Verfolgung unterblieb. 
Die russische Reiterei entging der Vernichtung. Ob sich durch die 
Ermüdung der Truppen die Verfolgung verbot , ist nicht bekannt. 
Jedoch auch die für den nächsten Tag, nach dem Eintreffen von In- 






COßNElt UNWERSlTY 



404 Gott gel. Adz, 1909. Nr. 5 

fiuite rie und Artillerie beabsichtigte Verfolgung kaui nicht zu Stande. 
Der König hatte erfahren, daß die Russen sich im >Bjelgorod-Distrikt< 
festgesetzt hatten, und dadurch die Straße nach Kursk völlig sperrten. 
Nach seiner Meinung konnte hier nur eine Schlacht die Bahn frei 
machen. Dazu hatte er aber die noch weit zurückstehenden Truppen 
zur Hand haben müssen, und deren Heranziehung erforderte Zeit. 
Der König nimmt sich diese nicht, sondern gibt die Offensive auf, 
und wendet sich nacli Südosten, um die — allerdings in besserem 
Zustande befindliche Straße Poltawa-Charkow-Bjelgorod zu erreichen. 
Hier angekommen, sollte die Offensive wieder aufgenommen werden. 
Aber das eingetretene Tauwetter, der ununterbrochene Regen und 
die meilenweiten Ueberschwemmungen machen sie unmöglich. Das 
unerhörte Wetter machte auch den Feind unbeweglich. Durch die 
Verluste bei Krassnokutsch war er gelahmt. Der Zar hatte Bich 
schon vor diesem Gefecht nach Bjelgorod zurückbegeben. Unter dem 
frischen Eindruck von den Verlusten der letzten Tage eilte er am 
13. Februar 1709 weiter nach Woronesch am Don. Dort befand sich 
ein wichtiger Kriegshafen, von welchem aus alle russischen Unter- 
nehmungen gegen die Völker im Süden ins Werk gesetzt wurden. 
Ihn zu sichern, traf der Zar jetzt Anstalten. So hatte die Offensive 
Karls XII. auf russischer Seite gewirkt 1 Auf der schwedischen hatte 
man sich ihrer Vorteile begeben, ehe die Witterungsverhaltnisse ihre 
Fortsetzung unmöglich machten. 

Das fünfte Kapitel behandelt die Stellung in der Ukraine 
und die Schlacht bei Poltawa. Karl XII. sah ein, daß seine 
Streitkräfte zu gering waren, um die Offensive wieder aufzunehmen. 
Es entstand eine längere Pause in den Unternehmungen, ein still- 
schweigender Waffenstillstand, bedingt durch die Witterung. Bezeich- 
nend für die damaligen Verkehrsverhältnisse ist es, daß man in 
Moskau in Folge der Schneeschmelze und der damit zusammen- 
hängenden Anschwellung der Flüsse lange Zeit keine Nachricht vom 
Kriegsschauplatz erhalten konnte. 

Der Gedanke, über den Dnjepr zurückzugehen, wird in Erwägung 
gezogen. Aber der König gewinnt es nicht über sich, dem nachzu- 
geben. Die Aussicht auf Verstärkungen durch Saporogen n. a. w., 
man möchte sagen, das darin liegende Abenteuerliche, lockt ihn zu 
sehr. So entschließt er sich in einer, wie Stille sagt, »kolossalen 
Brückenkopfposition c östlich dea Dnjepr zu bleiben. Adlerfeld er- 
wähnt hierüber in seinem Werke >Leben Karls X1L<: >Denn da ihm 
(Karl XU.) ohnmöglich fiel, mit einer so geringen Macht, wie die 
seinige war, in Rußland einznbrechen, so wollte er noch viel weniger 
wieder zurück marschieren, sondern die Ilülfsvölker abwarten, die 






CDWfflt UNIVERSJIY 



Carl XU:b ftlttlg» planer 1707—1709 405 

ihm König Stanislaus an der Spitze der Cronarmee und der General- 
major Crassau zuführen würden<- 

Indessen stießen zu dieser Zeit 15000 Saporogen zum Heere. 
Damit wird die Aussicht auf weiteren Zuzug aus dem Süden wieder 
günstiger. Der König richtet seine Aufmerksamkeit mehr und mehr 
auf den Uebergang Über den Dnjepr an der Mündung der Worskla; 
eine Rückzugspforte , die sich der König offen halten wollte , um 
eventuell bei den Türken Unterstützung zu finden und zugleich ein 
EinlaGtor für weitere Verstärkungen. — Die Russen verstanden es 
dagegen, das schwedische Heer weiter einzukreisen. Die Lage wurde 
immer mißlicher. Der Entschluß, die Russen anzugreifen, koste es 
was es wolle, ist daraus geboren und führte schließlich zur Schlacht bei 
Poltawa. — Von besonderem Interesse ist die ausführliche Darlegung 
der politischen Verhandlungen mit der Türkei. Sic ergaben das Re- 
sultat, daß man Anfang Juni 1709 im schwedischen Hauptquartier 
Aussicht auf Verstärkung durch Tataren hatte. Als Bestätigung hier- 
für führt Verfasser u. a. einen im Berliner Staatsarchiv liegenden 
Brief des bei der schwedischen Armee befindlichen preußischen Militär- 
attache' Sittmann an. Es sei nicht zu leugnen, sagt dieser, daß 
Karl XII. durch die Aussicht auf das Mitwirken der Tataren vor 
einem gunstigen Wendepunkt stand und seine Sache nicht so aus- 
sichtslos war. 

KarlB XII. KriegBfÜhrung erscheint auch Stille im Hinblick auf 
diese Umstände in einem günstigeren Lichte. Der König verhielt sich 
abwartend. Weder versucht er ins Innere Rußlands einzudringen, 
noch die das Heer ununterbrochen belästigenden Russen anzugreifen. 
Poltawa war sein Ziel. Aber selbst die Belagerung von Poltawa war 
eine Demonstration. Karl XII. wollte die Aufmerksamkeit der Russen 
dort konzentrieren, um für anderweitige Pläne Zeit zu gewinnen. 
Für diese Annahme führt Stille eine Aeußerung des Königs an, daß 
er ein >Amüsement< haben wollte, bis Stanislaus mit den Verstär- 
kungen komme. >AmüBement< bedeutete damals in militärischer Be- 
ziehung: >den Feind hinters Licht führen<- — Noch einmal, und zwar 
Anfang Juni 1709, wies Karl XII. den Vorschlag, in westlicher Rich- 
tung zurückzugehen, ab; — angeblich weil er besorgte, dann die Ver- 
bindung mit den Tataren aufgeben zu müssen. 

So kam es am 28. Juni 1709 zu der denkwürdigen Schlacht von 
Poltawa, nachdem der König am 17. Juni verwundet worden war. 
Ein weiteres Glied in der Unglückskettc, an der der König und mit 
ihm sein Heer seit dem Uebergang über den Dnjepr — seit einem 
Jahre — schwer zu Bchleppen hatte! Er war nun nicht im Stande, 
in seiner gründlichen Weise und mit dem hervorragend taktischen 



COMKUUNIWKirr 



406 Gott gel. Ar...- 1909. Nr. 5 

Blick selbst zu erkunden. Auch war er verhindert, durch sein per- 
sönliches Beispiel die Soldaten im Angriff mit sich fortzureißen. 

Wiederum zeigt Stille, wie groß der Respekt der Russen vor 
Karl XII. war. In einem russischen Kriegsrat am 16. Juni äußerte 
man die Ansicht, daß es >zu gefährlich sei<, ein Treffen zu wagen. 
Aber am 17., nach der Verwundung des Königs, wurde in erneutem 
Kriegsrat beschlossen, eine Hauptschlacht zu liefern! 

In längerer Ausführung beurteilt Stille die Lage der schwedischen 
Armee kurz vor der Schlacht. Nach der allgemeinen historischen 
Auffassung war ihre Situation eine sehr kritische und die Annahme 
der Schlacht ein Verzweiflungsakt. Stille tritt dieser Auffassung mit 
der Wendung entgegen, daß man in dieser Beziehung auch anderer 
Ansicht sein könne. Die Hauptpunkte für seine Ansicht sind folgende. 
Zunächst hält der Verfasser mit Recht die Stellnng der Russen tak- 
tisch für ungünstig: Fluß und Sumpf im Rücken, nngünstige Ge- 
ländeverhältnisse vor der Stellung und gefährdete Rückzugslinie. 
Ferner: die Russen waren zwar an Zahl starker, aber über die russi- 
sche Kavallerie bricht Stille den Stab. Ausbildung , Bewaffnung, 
Rittigkeit der Pferde, Handhabung der Waffen waren mangelhaft. 
Daher konnte man annehmen, daß die vortreffliche schwedische Reiterei 
trotz ihrer Minderzahl — 7000 gegen 10000 — die russische über 
den Haufen werfen müßte. 

Der Mangel an Munition bei den Schweden wird zugegeben. 
Aber für die Kavallerie kam das nach Ansicht des Verfassers nicht 
in Betracht, trotzdem dio Geschichte den Verlust der Schlacht diesem 
Umstand zuschreibt. Karl XII. legte das Hauptgewicht auf wuchtige 
Attacke und nicht auf Feuergefecht. Bei der Infanterie lagen die 
Verhältnisse an und für sich anders, aber bei Poltawa habe das 
schlechte Pulver auch nicht den Ausschlag gegeben. Der linke Flügel 
der schwedischen Infanterie trieb zum Beispiel die russische ohne 
Schuß in die Flucht. Andere Umstände, namentlich das Fehlen der 
Zusammen Wirkung der Infanterie und Kavallerie hätten das Unglück 
herbeigeführt. Schließlich hatten die Russen 72 brauchbare Geschütze, 
die Schweden dagegen keine Munition für die ihrigen. Karl XII. 
legte aber nicht viel Wert auf das Vorhandensein der Feldartillerie, 
da er mehrere Siege, wie bei Klissow und Fraustadt, ohne solche 
erfochten. 

Diesen Ausführungen eine gewisse Berechtigung abzusprechen, 
liegt mir fem. Immerhin wird man zugeben, daß eine Unterstützung 
durch Geschützfeuer auf schwedischer Seite in der ersten Phase des 
Kampfes bei den Redouten willkommen gewesen wäre. Auch hätte 






:UUNIVfR9TY 



C«rl XÜ:s fÜttSRsplancr 1707—1709 407 

sich General Roos vermutlich seiner Gegner besser erwehren können, 
wenn seine Bataillone brauchbares Pulver gehabt hätton. 

Stille tritt auch der Ansicht Sarauws (Die Feldzüge Karls XII. 
von Christian von Sarauw, 1881) entgegen, daß Karls XII. Lage 
ebenso hoffnungslos gewesen wäre, wenn er einen Sieg erfochten 
hätte. Der Verfasser nimmt nämlich an: Im Fall eines Sieges wäre 
die russische Kavallerie so gut wie vernichtet worden. Es ist frag- 
lich, ob sich der Zar zugetraut hätte, mit dem Rest der Kavallerie 
in der Ukraine zu bleiben, da Schweden auf das Eintreffen der tata- 
rischen Heiterscharen rechnen konnte. Deren Kampfeslust wäre durch 
einen Sieg erheblich gesteigert worden. Also sei anzunehmen, daß 
der Zar nach einer Niederlage bei Poltawa sich ins Innere seines 
Reiches zurückgezogen hätte! 

Nach meiner Aulfassung wäre die Lage des schwedischen Heeres 
auch dann wenig erfreulich gewesen, wenn die Küssen wirklich das 
Feld hätten räumen müssen. Die Aussicht auf Verstärkungen durch 
die TaUren und auf deren Brauchbarkeit war nach dorn Vorgang 
mit Mazeppa unsicher. Und schließlich hätte Karl XII. die Geschäfte 
dieser Nomadens tämme besorgt. Ob er dabei seinen Zweck, in 
Moskau den Frieden zu diktieren, erreicht hatte, erscheint mehr als 
zweifelhaft. 

Die Vorgänge vor und während der Schlacht berührt Verfasser 
nur in so weit, als er zeigen will, daß drei Hauptursachen den Ver- 
lust der Schlacht herbeigeführt haben. Erstens hatte sich General 
Roos mit seinen Bataillonen in dem Kampf um die Redouten un- 
nötiger Weise verbissen. Seine Abteilungen wurden dadurch dezimiert 
und fielen bereits zu Anfang der Schlacht ganz aus. Zweitens wird 
der auch in anderen Geschichts werken erwähnte Fehler des Führers 
der schwedischen Reiterei betont, daG dieser die Verfolgung der 
weichenden russischen Kavallerie zu früh einstellte. Letztere wurde 
dadurch vor der Vernichtung bewahrt Dieser Fehler wird auf 
mangelhafte Erkundung des Geländes zurückgeführt. Noch einige 
hundert Schritte Verfolgung, und die russischen Schwadronen wären 
in ein morastiges und Schluchten reiches Gelände mit steilen Abfällen 
geraten. Der König soll diese Unterlassung am Schlachttage sofort 
erkannt und zu dem Führer gesagt haben: > Heute war Ihre Er- 
kundung mangelhafte Aber Verfasser hebt lobend hervor, wie gut 
die Disziplin war, indem die schwedischen Reiter dem Signal zum 
Halten sofort Folge leisteten. Als letzte Ursache wird die ungünstige 
Aufstellung der schwedischen Kavallerie beim Entacheidungskampfe, 
nämlich >iu Klumpen« hinter der Infanterie, angeführt. Ein Zu- 



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(ORNEU UNWERSTY 



Carl XH:i fllttSgspUner 1707—1709 407 

sich üeneral Uoos vermutlich seiner Gegner besser erwehren können, 
wenn seine Bataillone brauchbares Pulver gehabt hatten. 

Stille tritt auch der Ansicht Sarauws (Die Feldzuge Karls XII. 
von Christian von Sarauw. 1881) entgegen, daß Karls XII. Lage 
ebenso hoffnungslos gewesen wäre, wenn er einen Sieg erfochten 
hätte. Der Verfasser nimmt nämlich an: Im Kall eines Sieges wäre 
die russische Kavallerie so gut wie vernichtet worden. Es ist frag- 
lich, ob sich der Zar zugetraut hätte, mit dein Rest der Kavallerie 
in der Ukraine zu bleiben, da Schweden auf das Eintreffen der tata- 
rischen Heiterscharen rechnen konnte. Deren Kampfeslust wäre durch 
einen Sieg erheblich gesteigert worden. Also sei anzunehmen, daß 
der Zar nach einer Niederlage bei l'oltawa sich ins Innere seines 
Reiches zurückgezogen hätte! 

Nach meiner Auffassung wäre die Lage des schwedischen Heeres 
auch dann wenig erfreulich gewesen, wenn die Russen wirklich das 
Feld hätten räuuieu müssen. Die Aussicht auf Verstärkungen durch 
die Tataren und auf deren Brauchbarkeit war nach dem Vorgang 
mit Mazeppa unsicher. Und schließlich hätte Karl XII. die Geschäfte 
dieser Nomadenstämme besorgt. Üb er dabei seinen Zweck, in 
Moekau den Frieden zu diktieren, erreicht hätte, erscheint mehr als 
zweifelhaft. 

Die Vorgänge vor und während der Schlacht berührt Verfasser 
nur in so weit, als er zeigen will, daß drei Hauptursachen den Ver- 
lust der Schlacht herbeigeführt haben. Erstens hatte sich General 
Itoos mit seinen Bataillonen in dem Kampf am die Hedouten un- 
nötiger Weise verbissen. Seine Abteilungen wurden dadurch dezimiert 
und fielen bereits zu Anfang der Schlacht ganz aus. Zweitens wird 
der auch in anderen Geschichts werken erwähnte Fehler des Fuhrers 
der schwedischen Reiterei betont, daß dieser die Verfolgung der 
weichenden russischen Kavallerie zu früh einstellte. Letztere wurde 
dadurch vor der Vernichtung bewahrt Dieser Fehler wird auf 
mangelhafte Erkundung des Geläudes zurückgeführt. Noch einige 
hundert Schritte Verfolgung, und die russischen Schwadronen wären 
in ein morastiges und schluchtenreiches Gelände mit steilen Abfällen 
geraten. Der König soll diese Unterlassung am Schlachttago sofort 
erkannt und zu dem Führer gesagt haben: >Heute war Ihre Er- 
kundung mangelhaft«. Aber Verfasser hebt lobend hervor, wie gut 
die Disziplin war, indem die schwedischen Reiter dem Signal zum 
llalti*n sofort Folge leisteten. Als letStfl Dlttcbe wird die ungünstige 
Aufstellung der schwedischen Kavallerie beim Entscheidungskarapfe, 
afanlirh »in Klumpen* hinter der Infanterie, angeführt. Ein Zu- 






CQNIEU. UNIVERSITV 



406 Gott. geL Am. 1909. Nr. 6 

saminen wirken der Infanterie mit der Kavallerie war dadurch nahezu 
ausgeschlossen. 

Diesen Ausführungen Stilles muß rückhaltslos zugestimmt werden. 
Punkt 2 würde für heutige Verhältnisse nicht mehr voll zutreffen. 
Aber damals war es bei der geringen Tragweite der Geschosse und 
der geringen Ausdehnung des Schlachtfeldes möglich, dieses vorher 
genau zu erkunden. Im übrigen können auch heute derartige Fehler, 
selbstverständlich ins Moderne übertragen, für die Entscheidung von 
schwerwiegendem Einfluß sein. 

Der Rückzug begann unmittelbar nach der Schlacht, am 28. Juni 
1709 nachmittags. Der König hatte die Führung wieder übernommen, 
mußte aber im Wagen bleiben. Er schlug die südliche Itichtung ein, 
teils gezwungen, teils in der Hoffnung, jenseits des Dnjepr Hülfe zu 
finden. Man marschierte, vom Feinde wenig gedrängt, am rechten 
Ufer der Worskla entlang bis an den Dnjepr. In der Nacht zum 
1. Juli passierte der König diesen Fluß und reiste dann zu Wagen, 
noch immer au seiner Wunde schwer leidend, nach Otjakow am Ufer 
des schwarzen Meeres unweit Odessa. Am 1. Juli kapitulierte General 
Lewenhaupt, dem der König den Überbefehl übertragen hatte, mit 
der zusammen geschmolzenen Armee bei Perevolotjna, am Einfluß der 
Worskla in den Dnjepr, und streckte vor Fürst Menschikoff die 
Waffen. 

Mit diesen Ereignissen beschäftigt sich das letzte Kapitel. 
Der König litt nicht nur unter dem Eindruck der verlorenen Schlacht, 
sondern auch körperlich unter seiner Verwundung. Die Erschöpfung 
machte ihn matt und gleichgültig. Am Morgen des 29. Juni wird 
ihm der Anmarsch der verfolgenden Russen gemeldet. Da hat er 
keine andere Antwort als: »Macht was Ihr wollt< (ja, ja, gor som I 
villi). Der Verfasser führt daraufhin auß, wie die unglückliche Armee 
in diesen schweren Tagen des Rückzuges eigentlich ohne Oberbefehl 
war. Den matten Händen des Königs begannen die Zügel zu ent- 
gleiten. Er konnte sich aber nicht entschließen, das Kommando ab- 
zugeben. Ebenso wenig besaß der rangälteste General Lewenhaupt 
die Initiative, aof Herstellung eines festen Kommandoverhältnisses zu 
dringen. So kam es, daß die Armee während des Rückzuges an zwei 
günstigen Ue bergan gsstellen über die Worskla vorbeimarschieren 
konnte, trotzdem der König das Uebersch reiten dieses Flusses und 
den Uebertritt auf freundschaftliches tatarisches Gebiet als zweck- 
mäßig erkannt hatte und die Uebergangsstellen als brauchbar er- 
kundet worden waren. Der Rückzug endete am Dnjepr. Die Hoff- 
nung, ihn mit der gesamten Armee überschreiten zu können, nach- 
dem der Uebergang über die Worskla verpaßt worden war, erwies 



. 



Carl XII- falttfgspUner 1707—1709 409 

sich als trügerisch. Die nötigen Transportmittel fehlten dazu. Man 
sah sich in einer Sackgasse. Der einzige Ausweg war zurückzumar- 
schieren und die zweite der erwähnten Furten durch die Worskla 
— bei Kischenka, unweit Pcrevototjna — , zum Uebertritt in die 
Tatarei zu benutzen. 

Die Russen ließen sich mit der Verfolgung Zeit. Immerhin kam 
es am Ende der schwedischen Marschkolonnen zu Rückzugsgefechten. 
Unter dem Kindruck dieser Verfolgung und in der sicheren Aussicht, 
daß das Gros der russischen Armee in kürzester Zeit den Schweden 
auf den Fersen sein würde, sollten diese nun ihr Lager am Dnjepr 
wieder aufgeben und, wenn auch nur für eine kurze Strecke, dem 
Feind entgegen marschieren, um die Furt über die Worskla zu ge- 
winnen! Das war für die der festen Führung beraubten, durch die 
Schlacht und den fast dreitägigen Rückzug der Autlosung nahe ge- 
brachten Truppe zu viel. Dabei inuÜte sie zusehen, wie Mazeppa mit 
seinen Horden über den Dnjepr setzte, wie die Vorbereitungen für 
den Uebergang des Königs und der ihn begleitenden, etwa 1500 
Mann starken Bedeckung getroffen wurden, und wie schließlich das 
Regiment Leibdragoner, dessen Kommandeur unbegreiflicher Weise 
die Erlaubnis zum Ueberschreiten des Stromes erhalten hatte, ver- 
gebliche Anstalten dazu traf. 

Diese Umstände trugen wesentlich dazu bei, daß es Lewenhaupt 
nicht gelungen ist, den Uebergang über die Worskla, noch dazu an- 
gesichts des inzwischen eingetroffenen Feindes zu bewerkstelligen. 
Aber der Verfasser ladet die Hauptschuld dafür auf die Schultern 
dieses Generals. Der König hatte ihm boim Scheiden von der Armee 
auf seinen, Lewenhaupts, eigenen Wunsch den Oberbefehl übertragen. 
Er hatte ihm ausdrücklich dabei befohlen, das Heer über die Worskla 
auf tatarisches Gebiet und dünn nach Otjakow zu führen. Das Ver- 
halten des nunmehrigen Oberbefehlshabers und die Vorgänge bei der 
Armee vom Zeitpunkt der Abreise des Königs bis zur Kapitulation 
werden ausführlich geschildert. Das bietet um so größeres Interesse, 
als sich die bekannteren deutschen Geschichtswerke hierüber weniger 
eingehend aussprechen. 

Bekannt ist, daß Lewenhaupt die Truppe erst nach ihrer Meinnng 
gefragt hat, ehe er sich in die Kapitulationsverhandlungen einließ. 
Diese Frage erfolgte dreimal. Das erste Mal mußten sich die Kom- 
mandeure darüber äußern, ob sie versichern könnten, daß die Mann- 
schaften bereit seien zu kämpfen. Mit den sehr verschieden ausge- 
fallenen Antworten nicht zufrieden, ersucht Lewenhaupt die Führer, 
die Mannschaften zu befragen, ob sie sich lieber verteidigen oder 
ergeben wollten. Von den Kommandeuren gefragt, ob der König 






CÜRNOlUNNERSITY 



410 Gott, gel Am. 1909. Nr. 6 

nicht einen bestimmten Befehl gegeben habe, antwortet Leweohaupt: 
>Das können Sie sich wohl denken, daß S. M. keinen anderen Befehl 
gegeben hat, als sich zu verteidigen, so lange man kann«. Der Be- 
fehl wegen Uebersch reiten der Worskla u. s. w. wurde dagegen nicht 
bekannt gegeben. Die zum Teil ausweichenden Antworten befrie- 
digten den Oberbefehlshaber noch nicht. Die Obersten mußten noch- 
mals zu ihren Leuten reiten und ihnen vorstellen , daß der Feind 
dicht vor der Armee stehe und daß es nur zweierlei gebe, entweder 
bis aufs Aeußerste kämpfen oder gefangen werden. Hierauf antwor- 
teten einzelne Truppenteile gar nicht mehr. Sechs Regimenter waren 
bereit sich zu schlagen. Einen Entschluß faßte Lewenhaupt aber 
immer noch nicht. Dabei stand der Feind drohend auf den nächsten 
Höhen. Augenzeugen besagen, daß ein kühner Angriff den Weg nach 
der nur wenige Kilometer entfernten Furt freigemacht hätte. Aber 
man überschätzte bei weitem die Zahl der Feinde. Bei einem Rück- 
zuge sieht der Geschlagene gar zu leicht durch das Vergrößerungs- 
glas der Angst, der Feind erscheint ihm dann doppelt und dreifach. 

Schließlich übte die Aufforderung zur Ergebung seitens der 
Russen den nötigen Druck aus. Aber immer noch stand der General 
unentschlossen in der Mitte der ihn umgebenden Kommandeure. Es 
begann eine förmliche Abstimmung. Der Verfasser sagt schließlich: 
Es ist gar nicht so erstaunlich, daß die Offiziere, die Haltung des 
Generals vor Augen und nach all* diesen Vorfragen und Ueberle- 
gungen nun für die Kapitulation stimmten. Man begründete sie später 
mit der Unordnung und Verwirrung unter den Truppen. Nach I^ewen- 
haupts Angabe hätten es Alle besser gefunden, eine ehrenhafte Ka- 
pitulation einzugehen, als weitere Versuche zu kämpfen zu machen. 
Annähernd 15000 Mann wanderten in russische Gefangenschaft Auf 
russischer Seite war man erstaunt, die gefürchtete schwedische Armee 
so leichten Kaufes in die Gewalt bekommen zu haben. Auch heute 
noch spricht diese kriegsgeschichtliche Episode eine beredte und 
warnende Sprache. Nicht besser konnte der Verfasser das unent- 
schlossene Verhalten des Generals Lewenhaupt charakterisieren, als 
wenn et ihm einen Ausspruch des Königs gegenüberstellt Als diesem 
über die Mutlosigkeit der Truppen während des Rückzuges berichtet 
wurde, antwortete er: >Sie werden fechten, wenn ich eß 
ihnen befehle«. 

Das hoch interessante Kapitel bringt viele weitere Einzelheiten, 
welche auf die Zustände in der Armee und ihre verzweifelte Lage 
ein helles Licht werfen, welche aber auch für das hervorragende Ver- 
halten einzelner Truppenteile und ihrer beherzten Führer ein glän- 
zendes Zeugnis ablegen. Es ist hier leider nicht der Raum, darauf 






COßH£U.UN(V£RSirr 



Carl Xllra ftltUgspIaner 1707—1709 411 

einzugehen. Stilles Darstellung der Ereignisse ergibt vereinzelte Ab- 
weichungen von den bisherigen Veröffentlichungen. So sagt z. B. 
Schels in seiner Schilderung der Schlacht bei Poltawa in der Oesterr.- 
Mil. Zeitschrift (1842, Rand 2): Am 12. Juli (n. St) 1709 wollte 
Lewenhaupt mit dem schwedischen Heere aufbrechen, um sich gegen 
den Psol in Marsch zu setzen. Das war gerade die entgegengesetzte 
Richtung, als diejenige über die Worskla! Der Plan über die 
Worekla zu gehen, wird in keiner Darstellung so eingehend, wie in 
der hier besprochenen behandelt. Da der Verfasser sein Werk unter 
Benutzung aller vorhandenen Quellen geschrieben hat, darf es wohl 
den gedachten Abweichungen gegenüber als authentisch angenommen 
werden. 

Die Feldzüge 1707/09 und 1812 haben teilweise dieselbe Gegend 
Rußlands zum Kriegsschauplatz. Beide weisen mehrfach ähnliche 
Verhältnisse auf. Es sei nur auf die Kampfesart der Russen, wie auf 
die abnormen Witterungs Verhältnisse und deren Einfluß auf Führer 
und Truppen hingewiesen. Das Süllesche Werk ist daher auch im 
Hinblick hierauf für uns Deutsche von Interesse, ganz abgesehen von 
dem Interesse, welches der Geschichtsforscher der von Sülle auf 
jeder Seite in den Vordergrund gestellten Persönlichkeit des Königs 
Karl XII. entgegenbringt. 

Der Verfasser hat es vortrefflich verstanden, seine Ansichten über 
die vermutlichen Pläne Karls XU. so klar, historisch getreu und un- 
parteiisch als möglich zu entwickeln und darzulegen. Die hervorra- 
genden Charaktereigenschaften des Königs werden dabei nicht in den 
Schatten gestellt. Es darf nach meiner Meinung in der Beurteilung 
dieser merkwürdigen Persönlichkeit nicht außer Acht gelassen werden, 
daß er nicht nur Feldherr, sondern auch verantwortlicher Herrscher 
über eine damalige Großmacht war. Von diesem Gesichtspunkt aus 
erscheint mir die Operaüon nach der Ukraine nicht nur nicht glück- 
lich, sondern verfehlt Starrsinn und Neigung zum Abenteuerlichen 
haben deu jugendlichen, zu Beginn des Feldzuges 23 Jahre alten 
König wohl auf diese schiefe Bahn gebracht. Abgesehen hiervon ist 
es erstaunlich, wie der junge Herrscher schwierigen Kriegslagen 
gewachsen war. Dem Verfasser sind wir zu Dank verpflichtet, daß 
er diese Seite des Königs in das richtige Licht gestellt hat Mit dem 
Urteil, der König sei ein Feldherr von Gottes Gnaden gewesen, ist 
der Verfasser aber meines Erachtens zu weit gegangen. 

Dem Werke ist eine von dem schwedischen Leutnant Carl Benne- 
d.ch ausgezeichnet bearbeitete Karte des umfangreichen Kriegsschau- 
platzes beigegeben. Der Maßstab ist 1 : 1785000. Zur Herstellung 
hat reiches Quellenmaterial aus dem 17. und 1 8. Jahrhundert zu Ge- 

Mtt. jt: Au. lWt. Hr. ft g 



■ 



413 Oött. gel. Am. 1909. Nr. 5 

böte gestanden. Bennedich hat eine Klassifikation der in Frage kom- 
menden Straßen in gute, mittlere und schlechte vorgenommen und 
sie in verschiedenen Signaturen eingezeichnet- Man erhält dadurch 
einen ungefähren Anhalt für die Beurteilung der Marschsch Gierig- 
keiten. Erwünscht wäre eine mehr ins Auge fallende Einzeichnung 
der Landesgrenzen, namentlich des damaligen Königreichs Polen. 
Die Beifügung einzelner Skizzen, z. B. von der Ukraine, in größerem 
Maßstabe würde das Studium des Textes erleichtern. Diese Bemer- 
kungen sollen den Wert der Karte nicht schmälern. Vielmehr muß 
dem Bearbeiter für die jedenfalls sehr mühevolle Herstellung der 
Karte volle Anerkennung ausgesprochen werden. 

Nachtrag. Inzwischen ist in der schwedischen Historisk Tids- 
krift eine Rezension des Stilleschen Werkes erschienen. Wie in vor- 
stehendem angedeutet, ist damit der Fehdehandschuh von Herrn 
Professor Ernst Carlson ') aufgenommen. Da dieser Historiker mehr- 
fache Studien über Karls XII. Kriege in Rußland veröffentlicht hat, 
halte ich es für angezeigt, den Leser über seine Stellungnahme zu 
dem Stilleschen Werke zu orientieren, nachdem mir die Redaktion 
in dankenswerter Weise noch den Raum dazu zur Verfügung ge- 
stellt hat. 

In der Einleitung bedauert E. Carlson, daß seine Erwartungen 
arg enttäuscht seien. Er schreibt dies zweierlei Gründen zu. Einmal 
wirft er dem Werke tendenziösen Charakter vor. Der Verfasser 
Stille habe aus der Vorratskammer veralteteter Ideen die Behauptung 
hervorgeholt, daß Karl XII. ein Feldherr von Gottes Gnaden gewesen, 
und daß er die Schuld an dem Unglück während des Feldzuges 
1707/09 nur in geringem Maße getragen habe. — Stille habe den 
Versuch gemacht, den alten, für eine chauvinistische Art der Be- 
trachtung der schwedischen Geschichte wohlgefälligen Heroen-Kultus 
wieder aufleben zu lassen. Es sei dies aber auf Kosten der Generale, 
deren Verdienste Stille herabzusetzen versucht, wie des in vieler Be- 
ziehung bewunderungswürdigen Heeres geschehen. — Der zweite 
Grund liege in dem zu knapp herangezogenen und in gewisser Hin- 
sicht ganz willkürlich gewühlten Quellenmaterial. Zwei Hauptquellen, 
die Erinnerungen der Generale Gyllenkrook und Lewenhaupt, habe 
Stille als verdächtig und unzuverlässig hingestellt. Der Verfasser 
habe sich dadurch die Möglichkeit verschaffen wollen, unbequeme 
Aussagen dieser Männer verwerfen oder ablehnen zu können. In 

1) Inzwischen ist Professor E. Carlson (am 7.4.09) in Stockholm verstorben. 
Die schwedische Geschichtsforschung sowohl, wie das schwedische höhere Schul- 
wesen, in welchem er als *Oefverdirektor« eine leitende Stellung einnahm, hahen 
dadurch einen schweren Vorlust erlitten. 



_ 



COßHEU UMIVERSHY 



Carl XII i ftltügipluier 1707—1700 413 

dieser Beziehung weist E. Carlson u. a. die Behauptung Stilles, daß 
Gyllenkrook seine Niederschriften unter dem Druck beginnender 
geistiger Umnachtung verfaßt habe, mit Entrüstung zurück. 

Ehe E. Carlson auf die Einzelheiten näher eingeht, bespricht er 
die Karte. Ihre Herstellung erkennt er als eine große und eifrige 
Arbeit an. Immerhin werden mehrfache Ausstellungen gemacht. So 
sei der Maßstab zum Studium von Einzelheiten des Geländes zu klein 
und die Linien der politischen Grenzen träten zu wenig hervor. In 
Bezug auf Wald, Wasser und Straßen spiegelt die Karte nicht die 
damaligen Verhältnisse wieder, da als Quellen keine Karten damaliger 
Zeit, vielmehr jüngere aus verschiedenen Zeitepochen benutzt worden 
sind. — Der Versuch, die Straßen in drei Klassen einzuteilen, zeuge 
zwar von Selbstvertrauen , müsse aber als mißglückt bezeichnet 
werden. — 

Zunächst wendet E. Carlson sich nun gegen die Auffassung, daß 
Gyllenkrooks Feldzugsplan für den ersten Teil des Krieges (bis Dorogo- 
busch bei Smolensk) im Wesentlichen mit dem Plan des Königs Überein- 
gestimmt habe, und versucht, dem Verfasser Irrtümer nachzuweisen. 
Ohne eingehende Kenntnis der schwedischen Quellen kann nicht be- 
urteilt werden, welche Auffassung zutrifft Unanfechtbar bleibt, daß 
Gyllenkrok als »ultima ratioc, wie E. Carlson sagt, eine eventuelle 
Unternehmung gegen Moskau ins Auge faßt. E. Carlson erblickt 
zwischen diesem als Notbehelf in den Hintergrund gestellten Plan 
Gyllenkrooks und der Absicht des Königs, direkt gegen Moskau 
vorzugehen, einen großen Unterschied, den Stille »vergeblich zu 
verringern« sucht. Andererseits hat Stille >den Notbehelf« gar 
nicht geleugnet. Ihm lag daran zu zeigen, daß sowohl der König, 
wie auch sein Generalquaitiermeister — allerdings unter wesentlich 
verschiedenen Voraussetzungen — sich die Einnahme von Moskau 
als das Endziel des geplanten Feldzuges gedacht haben. Nur in 
diesem Sinne kann Stille m. E. zu der Auffassung gelangt sein, daß 
zwischen beiden Feldzugsplänen eine gewisse Uebereinstimmung vor- 
handen war. 

Zum Beweise dafür, daß der Gedanke Gyllenkrooks, nach Pskov 
vorzudringen, ein gesunder war, fuhrt E. Carlson an, daß der Zar 
Peter gerade dieses am meisten gefürchtet habe. Er höbe erleichtert 
aufgeatmet, als Karl XII. in entgegengesetzter Richtung angriff. Die 
Russen fühlten, daß sie nun im Stande sein würden, die Schweden 
zu isolieren und schließlich — zu vernichten. E. Carlson verwirft 
hiermit das absprechende Urteil Stilles über die Bedeutung der 
Gyllenkrookschen Pläne, »für welche Stille von vornherein nur Hohn 
und Herabwürdigung« hat. — 

29* 






COßNElt UNIVERSlTY 



414 >•■■:: gel. Am. 1909. Nr. 5 

Das Hervorheben der Neigung des Königs, den Feind aus seinen 
Stellungen hinter Flußläufen fortzu manövrieren, bezeichnet E. Carlson 
als freie Erfindung. Die Russen hätten Befehl gehabt, zunächst 
überall zurückzugehen, sodaß diese Art der Kriegsführung für Karl 
XU. keine große Kunst gewesen sein konnte. — 

lieber die Frage, wann der König sich zum Vorgehen gegen das 
Innere von Rußland entschlossen habe, gehen die Meinungen beider 
Schriftsteller auseinander. Beide führen jedoch als Grund für das 
wocheulange Verweilen des schwedischen Heeres in der Gegend von 
Smorgonje und Radoskovitschi an, daß der König die Zeit der Schnee- 
schmelze vorübergehen lassen und den Frühling, der den Pferden 
Grasfutter bringen sollte, abwarten wollte. (Vgl. Stille S. 39 !) — 

Darin stimmt E. Carlson mit dem Verfasser überein, daß der 
Abschnitt des Feldzuges, der sich im Herbst 1708 zwischen dem Dnjepr 
(Mohilew) und dem Sosch abspielte, als der dunkelste und am 
schwersten zu erklärende dastehe. Aber Stilles > künstliche* Erklärung 
werfe auch kein neues Licht auf die Geschehnisse dieser Episode. 
Aus einer Zusammenstellung der vorhandenen Quellen gehe nämlich 
hervor, daß neben dem Abwarten des Korps Lewenhaupt'die schlechte 
Beschaffenheit der Straßen und ständiger Regen die Langsamkeit der 
Märsche von Mohilew aus veranlaßten. Und ihre Richtung, erst nach 
Südosten, dann nach Norden, sei wohl auch dadurch bestimmt worden, 
daß der König während der Wartezeit unweit Mohilew die Spuren 
verschiedener russischer Heeresabteilungen verfolgte, um diese zu 
erreichen und zu schlagen. (Stille führt letztere, schon früher ver- 
öffentlichte Erklärung von E. Carlson auch an. Vgl. S. 70). — 

Wie der Verfasser, so hält auch E. Carlsun den Entschluß des 
Königs, von Tatarsk nach Süden abzumarschieren, ohne das Heran- 
kommen Lewenhaupts abzuwarten, für fehlerhaft Aber E. Carlson 
bemängelt Stilles Versuch, die Schwere des Fehlers dadurch zu mil- 
dern, daß er annimmt, der König habe sich nur durch falsche Mel- 
dungen über Lewenhaupts Aufenthaltsort dazu verleiten lassen. 
E. Carlson meint vielmehr, der König habe sich zum Abmarsch ent- 
schlossen, weil er noch in einer fehlerhaften Vorstellung über das 
mangelhafte Verständnis der Russen für die Kriegführung befangen 
gewesen sei. Karl KU. habe geglaubt, daß das russische Heer es 
nicht verstehen oder wagen würde, die durch seinen Abmarsch ge- 
schaffene Gelegenheit zum Angriff auf das Korps Lewenhaupt auszu- 
nutzen. Im Gegensatz zu diesem absprechenden Urteil ersehen wir 
aus der von Stille in dieser Hinsicht entwickelten Ansicht, daß nach 
seiner Meinung Karl XU. den Russen durchaus das Verständnis für 
die Ausnutzung der Lage zugetraut hat. — 



0>ni i 



Ctrl XU:b falttigspUner 1707—1709 415 

E. Carlson wendet sich des weiteren energisch gegen die Aus- 
führungen des Verfassers über Karls XU. verfehlte Wahl des Gene- 
rals Lagercrona zum Führer der mißglückten Expedition nach Se- 
verien. Das vom Verfasser darüber Gesagte wird als ein mißlun- 
gener, von Inkonsequenzen nicht frei gebliebener Versuch bezeichnet, 
die Wahl des Königs zu verteidigen. Letzterer habe nicht die Gabe 
besessen, die Persönlichkeiten seiner Umgebung richtig zu beurteilen. 
— Uebrigens wird die Schuld Lagercronas in dem Werke von Fryxell 
über Karl XII. (Deutsch von v. Etzel) insofern milder angesehen, als 
dort behauptet wird, daß Lagercrona in den unwegsamen Waldungen 
Severiens von russischen Bauern irregeführt worden sei. — 

Daß der König in Severien zu langsam vorging und daß ihm in 
Folge dessen Menschikof in der Einnahme von Baturin zuvorkam, 
bezeichnet Stille als den >ärgsten Mißgriff des Königs während des 
ganzen Feldzuges <- Das stellt E. Carlson als übertrieben hin, worin 
ihm beigepflichtet werden kann. — 

Die Bemühungen des Verfassers, aus den Operationen des 
Königs nach und in der Ukraine die Absicht herzuleiten, daß dieser 
immer wieder versucht habe, eine neue Straße nach Moskau zu ge- 
winnen, hält E. Carlson für verfehlt. Es sei dem Könige in seiner 
schon recht verzweifelten Lage nur darum zu tun gewesen, seinem 
Heere genügende Unterkunft zu verschaffen, sich der vereinzelten 
Angriffe der Russen zu erwehren und sich der drohenden Umzinge- 
lung durch immer weiteres Ausweichen nach Süden zu entziehen. — 
Auch erhebt E. Carlson den Vorwurf, daß Stille die durch Not, Ent- 
behrung und verlustreiche schwere Kämpfe, durch die schreckliche 
Kälte, sowie das frühzeitig und plötzlich hereingebrochene Tauwetter 
herbeigeführten unerhörten Opfer des Heeres nicht genügend hervor- 
hebt und dadurch das Andenken an die tapfere und opferfreudige 
Armee nicht genügend würdigt. — 

Ueber Poltawa geht E. Carlson hinweg, teils aus Raummangel, 
teils weil die — »aus dem Zusammenhang herausgerissenen« — Be- 
trachtungen nichts Neues bieten. Dagegen wendet er sich nachdrück- 
lich gegen die als tendenziös bezeichnete Darstellung der Ereignisse 
nach der Schlacht. Namentlich erhebt er im Interesse der historischen 
Gerechtigkeit Einspruch dagegen, daß Stille die von den Generalen 
Lewcnhaupt und Creutz vor der Kapitulation der Armee getroffenen 
Anordnungen und Maßregeln herabzusetzen versucht. 

Es Bei unwahr, daß Lewenhaupt den Oberbefehl erstrebt habe. 
Eh sei aber natürlich, daß er, nachdem er erst in der Nacht vorher 
den Oberbefehl übernommen, vor dem zu fassenden folgenschweren 
Entschlüsse bei seinen Generalen und Obersten Unterstützung ge- 



I, 

CORNEU UNIVIRSITY 



416 Gott. gel. An.-. 1909. Nr. S 

sucht habe. Wenn man in dieser Beziehung auch anderer Meinung 
sein könne, so halt er doch Stilles Urteil, das die Generale der Ver- 
zagtheit zeiht, für hart und ungerecht. Er hält das Urteil zugleich 
für einen Niederschlag der, von einer gewissen historischen Partei in 
Schweden organisierten Verfolgung des Andenkens dieser verdienten 
Männer. — Ohne an dieser Kritik Kritik üben zu wollen, kann ich 
doch die Bemerkung nicht unterlassen, daG Stille wenigstens dem 
General Creutz die Anerkennung zollt, er sei einer der energischsten 
Generale gewesen, dessen Anordnungen nicht zum wenigsten ein 
einigermaßen geordneter Rückzug zu danken war. (Vgl. Sülle 
S. 202.) — 

In Vorstehendem sind die wesentlichsten Punkte der Kritik auszugs- 
weise angeführt Verschiedene Bemerkungen scheinen begründet Da- 
gegen tragen manche, vom deutschen Standpunkt aus betrachtet, den 
Charakter eines Streites um des Kaisers Bart. Im Ganzen empfängt 
man gerade durch die eingehende, leider nicht immer objektiv blei- 
bende Kritik den Eindruck, daG Herr Professor E. Carlson trotz 
seines absprechenden Urteils dem Sülleschen Werk keino geringe 
Bedeutung beilegt. 

Göttingen v. Scheele 



Bretbola, Dr. Bert., Landeaarrhivar, Das mährische Landesarcbiv. Seine 
Geschichte, «eine Bestände, hrsg. vom LandeaausscbuMe der Markgrafscbaft 
Mahren. Brunn 1908, Verlag des mährischen Landesaasschusscs. VII u. 161 S. 
gT. 4° mit 16 I.ifhtdracktafeln. 

Die Archive in Oesterrcich erfreuen sich sichtlich einer größeren 
Wertschätzung als in Preußen. Die neuen Archivgebäude tragen 
dort nicht so wie bei uns die Kennzeichen reiner Nützlichkeitsbauten 
an sich und auch deren Inneneinrichtung namentlich in den der Ver- 
waltung dienenden Räumlichkeiten zeichnet sich durch vornehmere Aus- 
stattung aus. Die Herren Kollegen in Oesterreich können ferner 
ihren Einzug in neue Amtsräume durch die Edition wahrer Pracht- 
werke in Schrift und Bild feiern. Dem glänzend ausgestatteten Buch 
von Gustav Winter über das 1903 fertig gestellte Haus-, Hof- und 
Staatsarchiv zu Wien schließt sich das vorstehende Werk von Bret- 
holz über das ständische Archiv der Markgrafschaft Mähren in Brunn, 
das durch dessen 1907 erfolgten Umzug in zweckentsprechende Räume 
veranlaßt ist, würdig an. Der Druck bei Bretholz ist noch präch- 
tiger als bei Winter und zahlreiche Lichtdrucktafeln geben Abbil- 
dungen der verschiedenen Archivsäle, Den den zweiten Abschnitt 






COßNEU UNWfRSJlY 

-i ■ 



tiretbolz, Du mahriichc Laodeurcbiv 417 

des Werkes bildenden Katalog der archivalischon Ausstellung, die 
dauernd im Landesarchiv eingerichtet ist, zieren Nachbildungen von 
Prunkurkunden in Originalgröße, von künstlerisch bemerkenswerten 
Miniaturen und Titelblättern aus Handschriften und Inkunabeln. 

Ein eignes Heim hat das mährische Landesarchiv auch bei der 
jüngsten Translokation nicht gefunden, es ist ihm vielmehr im II. 
Stockwerk des Amtsgebäudes des Landesausschusses in Brunn eine 
Stätte bereitet, wo es den Vorzug hat, mit der Landesbibliothek unter 
einem Dache zu hausen. Die Unterbringung von Archivalien in dem 
oberen Stockwerk eines allgemeinen Verwaltungszwecken dienenden 
Gebäudes, in dem tagsüber ein reger Verkehr zu sein pflegt, er- 
scheint nicht ohne Bedenken; doch sind, wie Bretholz S. G8 darlegt, 
alle Vorkehrungen getroffen, um die Feuersicherheit der Archivräumc 
zu garantieren. Ueberdies liegt die Hauptfront des Aratshauses des 
I*andesausschusses nach einem freien Platze zu. Dessen eigentliche 
Bestimmung als Verwaltungsgebäude hat naturgemäß aber die An- 
lage der Archivsäle beeinflußt. Die Lagerräume, die den Platz- oder 
Straßenseiten zugewandt sind, haben nicht bis zu den Fußböden 
reichende Fensteröffnungen, sondern die gewöhnliche Zimmerbelich- 
tung. Dieser Umstand mag mit dazu beigetragen haben, für diese 
Teile des Archivs nicht die Magazingliederung zu wählen, sondern 
Heposituren nur an den Innenwänden anzubringen. Diese, 4 Meter 
hoch, werden durch Galerien von 0,66 Meter Breite geteilt. Auf 
diese Weise konnte dem Bedürfnis nach Raum für AusstellungB- 
schränke Rechnung getragen werden, die ihren Platz in übersehbaren 
Sälen haben müssen. In den Archivsälen , die nach dem Hof zu 
liegen, hat man das Magazinsy stein angewendet 

Das neue mährische Landesarchiv scheint ein glückliches Beispiel 
dafür abzugeben, wie verschiedene Modelle von Reposituren den zur 
Verfügung stehenden Räumlichkeiten entsprechend praktisch ver- 
wertet werden können. Es kommt nur darauf an, daß man die Maße 
für die Tiefe der Gestelle, die in der HÜhenrichtung beliebig ver- 
stellbar sind, den Formaten der unterzubringenden Archivalien an- 
paßt. Auch in dieser Hinsicht hat offenbar Bretholz bei der Innen- 
ausstattung der neuen Archivräume eine glänzende Probe seines Dis- 
ponierungs Vermögens abgelegt Das veranschaulichen aber besser, 
als Worte dazu im Stande sind, die schönen Interieuraufnahmen, die 
dem Werke beigegeben sind. 

Die Geschichte des mährischen Landesarchivs, die Bretholz der 
Beschreibung der neuen Räumlichkeiten vorausschickt, hat für Fach- 
leute besonderes Interesse. Sie verdient aber auch über diesen Kreis 
hinaus Beachtung, weil sie zu einem Abriß der Entwicklung der 






COPNfll UNIVERSUM 



418 Gott. gel. Ans. 1909. Nr. 5 

mährischen Historiographie in der behandelten Zeit geworden ist, in 
dem der Verf. die Verdienste der Gelehrten, die auf dem Gebiete 
mährischer Geschichte tätig gewesen sind, mit großer Unbefangenheit 
würdigt. Es ist kennzeichnend für den Beginn des 19. Jahrhunderts, 
daß der Dienstauftrag, der den ersten Archivaren des mährischen 
Landesarchivs in dieser Zeit gegeben wurde, nicht dahin lautete, daß 
sie der Ordnung und Verzeichnung der vorhandenen Archivalien und 
der Sammlung etwa verstreuten Stoffes ihr Hauptaugenmerk zuzu- 
wenden hätten, sondern daß man von ihnen die Abfassung einer Ge- 
schichte Mährens oder aber einer solchen der mährischen Historio- 
graphie und Quellenkunde verlangte. Von Anton Boczek, der das 
mährische Quellenmaterial um eine ganze Anzahl von Urkundenfäl- 
schungen bereichert hat, sind die auf ihn gesetzten Erwartungen 
nicht erfüllt worden. Seinem zeitweiligen freilich nur interimistischen 
Nachfolger, dem Professor Heda Dudik, wird eine Allgemeine Ge- 
schichte Mährens in 12 Bänden verdankt, die aber erst in den Jahren 
1860 — 1888 erschienen sind. 

Dudiks Beschäftigung in der Eigenschaft eines mährischen Lan- 
deshistoriographen verzögerte zunächst die Anstellung eines Landes- 
archivars. Der seit 1850 dafür in Aussicht genommene Josef Cbytil 
ward erst 1855 auf Betreiben des Mitgliedes des Landesa usschusses, 
des Ritters Peter von Chlumecky, zum Archivar ernannt. Mit der 
Tätigkeit dieser beiden Männer beginnt eigentlich der Zeitpunkt, von 
dem ab die wissenschaftliche Behandlung des Archivwesens Mährens 
datiert werden muß. Chlumeckys organisatorisches Talent und Chy- 
tils aufopfernde fachmännische Arbeitsleistung haben das Landesarchiv 
Mährens neu begründet. 

Zunächst wurde überhaupt einmal ein Inventar des Archivs auf- 
genommen, auf Grund dessen man an die Ausmittlung geeigneter 
Unterkunfts räume ging. Dabei mußte auch die Frage der Trennung 
von Archiv und Registratur des Landesausschusses entschieden werden. 
Für das Sondern ngageschäft erwies sich die Anstellung eines Archi- 
vars als dringende Notwendigkeit, für den eine neue Dienstanweisung 
erlassen wurde, in welcher Weise die Neuordnung und Verzeichnung 
der Bestände zu erfolgen habe. Auch sie ward von Chlumecky ver- 
faßt. Es verdient besondere Anerkenonng, daß dieser Mann bereits 
im Jahr 1855 den Einfluß der Zentralstelle auf die Ordnung der 
Öffentlichen Archive im Lande zu begründen suchte. Der Mangel 
eines staatlich organisierten Archivs der Markgrafschaft Mähren ließ 
Chlumecky die Forderung stellen, daß >alle auf Recht und Geschichte 
bezugnehmenden und zum kurrenten Dienst nicht mehr gehörigen 
Schriften, Urkunden und Akten der Landesbehörden< entweder in 






COPHftl UNWERSTY 



Brethol*, Du mähriiche Ludcurrbiv 419 

den Originalen oder in Abschriften dem Landesarchiv einverleibt 
werden sollten. Auch der Erschließung und Erhaltung der nicht- 
staatlichen Archive wandte er vom Anfang seiner Tätigkeit ab seine 
Kürsorge zu. In Gemeinschaft mit Chytil sammelte er auf Reisen 
für das geplante >Generalrepertorium aller historischen Materialien 
im Lande« und war er eifrig bestrebt, durch schriftliche Belehrung 
die Unterstützung weiterer Kreise für das Unternehmen zu gewinnen. 
Die Archivstatistik, deren Plan Chlumecky 1857 in einer Eingabe 
dem Landesausschuß zur Genehmigung unterbreitete, sieht für Mähren 
schon die Aufgabe vor, die in Baden und Preußen erst etwa 25 Jahre 
später, wenigstens in systematischer Weise, begonnen worden ist : die 
Inventarisierung und Nutzbarmachung der im Besitz von weltlichen 
und kirchlichen Gemeinden, von wissenschaftlichen Instituten und 
Privaten befindlichen Archivalien. Chlumecky hat bereits im Jahr 
1858 in den mährischen Archivkorrespondenten die Vorläufer der 
Archivpfleger geschaffen, wie sie beispielsweise in den 80 er Jahren 
in Baden eingeführt sind. Im Zusammenhang damit regte er auch 
die Abfassung von Ortschroniken an. Chlumeckys Bestrebungen 
waren natürlich nicht vollständig neue; in verschiedenen Gegenden 
Deutschlands sind schon vorher ähnliche Versuche unternommen 
worden und haben auch, soweit es die zur Verfügung stehenden Ar- 
beitskräfte und andere Umstände zuließen, einige Resultate gebracht. 
Bewundernswert aber bleibt an Chlumecky der weite Blick und das 
zielbewußte Vorgehen, mit dem er seinen umfassenden Plan zur 
Sammlung der archivalischen Quellen für die Geschichte Mährens zu 
verwirklichen trachtete. Sein frühzeitiger Tod — Chlumecky starb 
am 29. März 1863 im Alter von 38 Jahren — brachte sein Werk 
ins Stocken, zumal sein tätiger Mitarbeiter Chytil bereits im Jahr 
1861 einem längeren Leiden erlegen war. Vinzenz Brandl, der an 
Chytils Stelle trat, setzte seine Kräfte vornehmlich zur Erforschung 
des mährischen Landrechts und dessen Interpretation ein. Wert- 
volles Material für diesen Gegenstand veröffentlichte er in den Libri 
citationum et sententiarum. Die letzten 23 Jahre seiner archivali- 
schen Tätigkeit beschäftigte ihn hauptsächlich die Fortführung des 
Codex diplomaticus Moraviae, dessen ersten Band ( — 1200) Boczek 
im Jahre 183G herausgegeben hatte; Brandl veröffentlichte in <> Bänden 
die Urkunden der Jahre 1850—1407. Im Jahr 18'Jü gab Brandl 
sein Amt auf und Bretholz folgte ihm darin. 

Der Verf. des vorliegenden Buches wirft von S. 113 nb einen 
bemerkenswerten Rückblick auf die Tätigkeit der früheren Landes- 
archivare. Bei aller Anerkennung, die er den verschiedenen Persön- 
lichkeiten zu Teil werden läßt, muß er deren archivalische Leistungen 



copsf u UHivfRSjrr 



420 Gott. gel. Aar 1909. Nr. 5 

im Einzelnen wie im Ganzen als Stückwerk bezeichnen, vor allem 
deshalb, weil keiner der Beamten die begonnene und unvollendet 
zurückgelassene Arbeit seines Vorgängers aufgenommen und weiter- 
geführt hat. Gewiß tragen daran die völlig verschiedenen Dienst- 
vorschriften, die den mährischen Landesarchivaren im Laufe de« 19. 
Jahrhunderts gegeben wurden, die Hauptschuld. Wenn zeitweise als 
ihre Aufgabe die Abfassung einer Geschichte des mährischen Landes 
proklamiert wurde, so konnte natürlich die Arbeit im Archiv dabei 
nicht recht gedeihen. Die Auffassung von der beruflichen Tätigkeit 
eines Archivars hat übrigens doch ganz allgemein in den verflossenen 
lüü Jahren allerlei Wandlungen durchgemacht Daß die Begründer 
unserer Provinzialarchivc in Preußen in den 20 er und 30 er Jahren 
des vorigen Jahrhunderts ebenfalls die Verpflichtung empfanden, einen 
Ueberblick über die Geschichte der Länderbezirke, deren Archive 
ihnen unterstanden, zu geben, selbst wenn es ihre Dienstanweisung 
nicht ausdrücklich vorschrieb, ist bei dem derzeitigen Stande der 
Forschung vollkommen begreiflich. Daß diese Arbeiten heute als er- 
weiterungs- und verbesserungsbedürftig bezeichnet werden müssen, 
erklärt sich schon aus dem reichen Zuwachs an Quellenmaterial, den 
die meisten öffentlichen Archive in der Zwischenzeit erfahren haben. 
Da die Vermehrung der Beamtenzahl an dem einzelnen Archiv damit 
in der Regel nicht gleichen Schritt gehalten hat, so sind die Ord- 
nungsarbeiten in den Archiven ziemlich allgemein, wie eben auch im 
Brünner Landesarchiv, bislang nicht zu einem wünschenswerten Ab- 
schluß gelangt. Wird doch die Art der archivaliBchen Arbeit auch 
durch die sich verändernde historische Forschungsmethode bedingt. 
Und die Ausdehnung geschichtlicher Studien auf früher weniger be- 
achtetes Quellenmaterial hat das Arbeitsfeld des Archivars im letzten 
halben Jahrhundert recht erheblich verbreitert. Bretholz hat daher 
sehr recht, wenn er (S. 116) die Archivordnungsarbeit mit einer 
Schraube ohne Ende vergleicht. Deshalb muß das Gewinde der 
Schraube dem einzelnen Archiv einigermaßen angepaßt werden und 
es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Richtung, in der gebohrt 
werden soll, für längere Zeit festgelegt wird. Dann wird sich ein 
gleichartiges Vorrücken, die Tradition der Arbeit, wie Bretholz es 
nennt, erreichen lassen, ohne die dauernde Resultate überhaupt nicht 
zu erzielen sind. 

Bretholz schneidet auch die Frage nach dem Verhältnis der Ar- 
beit des Archivars im und für das Archiv und der aus dein Archiv 
an. Ordnung und Repertorisierung von Urkunden und Akten etc. 
wird dem NormalsUndpunkt zu Folge dem Amtspflichtenkreis, die 
Veröffentlichung und Bearbeitung archivalischer Quellen dem Ehren- 



■ 

•"OHnaiuNVQisrrr 



Hretholi, Dm mährische Ludesuchiv 421 

ptiichtenkreis des Archivars zugeschrieben. Bretholz freut sich 
offenbar , daß ihm die Statuten des mährischen Landesarchivs ge- 
radezu gebieten, beide Seiten dieser Tätigkeit als amtliche Aufgaben 
anzusehen. Und das mit einem gewissen Recht. Wenn das Ordnen 
und Verzeichnen von Arcbiv&lien im wissenschaftlichen Sinne ausge- 
führt werden soll, so bedeutet das zugleich eine Bearbeitung der- 
selben sowohl dem Inhalt wie der Form nach. Will man den Ar- 
chivar davon zurückschrecken, indem man ihm die Grenzen seiner 
amtlichen Tätigkeit so eng zieht, daß er das Regest einer Urkunde 
oder die Inhaltsangabe eines Aktenstückes nur nach einem äußerlichen 
Schema anfertigen darf und daß man seine Leistung dann nach der 
Zahl der erledigten Stücke abschätzt? Man begünstige in dieser 
Beziehung vielmehr eine individuelle, wenngleich umständlichere Be- 
handlungsart des archivalischen Materials, vorausgesetzt daß sie 
sichere Methode uud kritische Schulung erkennen läßt. Die größere 
Bewegungsfreiheit, die man dem Archivar gönnt, wird, dessen bin ich 
gewiß, auch seinen amtlichen Schaffensdrang beleben. Die Möglich- 
keit, die Resultate solcher Arbeiten durch den Druck weiteren Kreisen 
zugänglich zu machen als mit den Archiwepertorien den paar per- 
sönlichen Benutzern eines Instituts, bietet sich, wenn der Gegenstand 
es einigermaßen lohnt, heutzutage doch leichter als vor 25 Jahren. 
In Norddeutachland freilich vermissen wir noch das Bestehen einer 
oder mehrerer archivalischer Zeitschriften, durch die Urkunden und 
Akten beschränkteren Umfangs über ein bestimmtes Thema veröffent- 
licht werden können. Wenn Unternehmungen der Art, wie es seiner 
Zeit LacoinbletB Archiv für die Geschichte des Niederrheins eines 
war, in verschiedenen Gegenden wieder aufleben wollten, so würde 
der Geschichtswissenschaft m. E. besser gedient sein, als durch die 
Herausgabe der zahlreichen Zeitschriften historischer Vereine. Und 
auch im dienstlichen Interesse der Archive scheint es mir zu liegen, 
daß deren Beamte in den Stand gesetzt würden, für Fragen, die zur 
Zeit im Mittelpunkt wissenschaftlicher Erörterung stehen, unveröffent- 
lichte archivalische Zeugnisse in größerem oder geringerem Umfange 
bereit zu stellen. Sie wissen, wo sie zu suchen sind und werden auf 
entlegene Stellen in Handschriften und Aktenkonvoluten aufmerksam, 
an denen noch verborgene Schätze schlummern. Deren schleunigero 
Bekanntgabe vermag wohl gelegentlich längere theoretische Ausein- 
andersetzungen überflüssig zu machen. Auf jeden Fall wird der 
Wert, den sie besitzen, in öffentlicher Diskussion am sichersten fest- 
gelegt werden. 

Düsseldorf Th. llgen 



COßNfUUMIVERSUY 



42* GötL gel. Anx. 1909. Nr 6 



Friedrich Bothe, Das Testament dos Frankfurter Großkaufmann« 
Jakob Heller vom Jahre 1 & 1 9. Ein Beitrag zur Charakteristik der 
bürgerlichen Vermögen und der bürgerlichen Kultur am Ausgange des Mittel- 
alters Sonderabdruek aus dem »Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst«, 
drille Folge, Uand IX. Berlin, Alexander I Juncker, 1907. IV und 61 S. mit 
2 Bildern. — Derselbe, Frankfurter Patrisiervermügen im IG. Jahr- 
hundert Ein Beitrag zur Charakteristik der bürgerlichen Vermögen und der 
bürgerlichen Kultur. 11. Erganzungsheft des Archivs für Kulturgeschichte, her- 
ausgegeben von Georg Steinhausen. Berlin, Alexander Duncker, 1908. XII und 
189 S. mit 2 farbigen Bildorn und einer Autotypie. 

Bothe führt uns hier die Persönlichkeiten, den Haushalt und die 
wirtschaftliche Lage der Frankfurter Patrizier Jakob Heller (t 1522), 
Claus Stalburg (t 1524) und Hans Bromra (t 15G4) je in gesonderter 
Darstellung vor. Die Aufsätze über Stalburg und Bromm sind in der 
zu zweit genannten Schrift vereinigt. Die Hauptquellen nebst mancherlei 
Zugaben werden als Beilagen veröffentlicht. Kür Heller liegen ein 
Testament mit ausführlichem Kodizill und ein Nachlaßinventar vor, 
Tür Stalburg ein umfängliches Kachlaßinventar und 2 Testamente, für 
Bromm mehrere Einkommenregister und ein Nachlaßinventar. Handels- 
gesellschaf ta vertrüge, welche dieselben Familien, z. T. dieselben Per- 
sonen betreffen, waren schon früher, meist auszugsweise, von Krieg, 
> Bürgertum im Mittelalter, neue Folget, veröffentlicht worden. Die 
Steuererklärung von Jakobs Vater, Bechtold Heller, hat Bothe früher 
in seinem Buch >Kntwickelung der direkten Besteuerung in Frank- 
furtt S. *70 f. veröffentlicht ; überhaupt berührt sich der Inhalt dieses 
größeren Werkes vielfach mit den hier zu besprechenden Schriften. 

Die vorliegenden Arbeiten erschließen ein wertvolles und viel- 
seitiges Material, von dem bisher nur Bruchstücke bekannt gemacht 
worden waren. Gegen die Behandlung der Texte sind manche Be- 
denken zu erheben. Es ist nicht einzusehen, warum ein Teil der 
Quellen, die Inventare Bromms und des Holzhändlers Schilling, durch- 
weg statt im Wortlaut in einem halb modernisierten Deutsch vorge- 
legt wird. Bei den meisten größeren Stücken hat Bothe einzelne 
Teile gekürzt. Hierin ist er wohl zu weit gegangen. So hätte man 
gern über die in Stalburgs Nachlaß befindlichen Urkunden mehr er- 
fahren (>PatriziervemiÖgen< S. 94). Wenig glücküch ist namentlich 
die Behandlung der Forderungen und Schulden in dem interessanten 
Nachlaßinventar des Holzhändlers Schilling (ebd. S. 172 ff.). Ueber 
die Forderungen gibt ßothe gleich nach einander 2 verschieden ge- 
ordnete Uebersichten, deren Ziffern sich nicht in Einklang bringen 
lassen. Ueber die Bedeutung der einzelnen zusammen addierten Zahlen 



'ifüuNivERSirr 



Bothe, Du TeeUmeot dee Frankfurter Großk»af mannt Jakoli Heller 423 

wird sich wohl jeder Leser vergeblich den Kopf zerbrechen. Das Ver- 
zeichnis der Schulden wird etwa zur Hälfte mitgeteilt. Wenigstens 
über die auswärtigen Forderungen und Schulden Schillings wäre man 
gern vollständig unterrichtet gewesen. Daß Heller sein Kodizill vom 
31. III. 1519 später noch ergänzt hat, erfahren wir in der Schrift 
Über Heller nicht, sondern erst beiläufig > Patriziervermögen« S. VI. 

Der Raum für die vollständigere Mitteilung der Haupturkunden 
hätte in dem > Patriziervermögen « durch die Fortlossung mancher an 
sich interessanter, aber mit dem Gegenstand der Arbeit nur lose zu- 
sammenhängender Beigaben geschaffen werden können. So veröffent- 
licht Bothe S. 120IT. aus den Jahren 1361 und 1362 Listen des 
Hausgeldes, welches die einzelnen Hausbesitzer von ihren Mietein- 
nahmen in den Messen der Stadt entrichten. Die unentbehrlichen Er- 
läuterungen fehlen hier, auch sind die Endsummen der langen Ver- 
zeichnisse nicht aufgerechnet. Daher hätte Bothe diese Beilage besser 
Air die angekündigte Arbeit über das Aussehn der Messe aufgespart. 
Unter den übrigen Beilagen möchte ich als besonders interessant 
hervorhoben die Tabelle der Steuerzahler von 1567, nach Beruf und 
Steuersumme angeordnet (ebd. S. 174 ff.) und das Verzeichnis der 
Mitglieder der 3 > Gesellschaften« von 1504 (»Heller« S. 39, ebenda 
S. 5 die Aufklärung über die Kreuze und Sterne in dieser Liste). 
Ueber den am Anfang der Liste von Krauenstein genannten Thomas 
von Venrade vergleiche jetzt Stein , Hansisches Urkundenbuch X 
S. 495. 

In Bezug auf die Normalisierung der Schreibweise der edierten 
Urkunden hat sich jetzt Bothe erfreulicher Weise den üblichen 
Grundsätzen mehr angeschlossen. So verwendet er jetzt, wenn 
auch nicht überall konsequent, bei den Eigennamen große Anfangs- 
buchstaben. »Patriziervermögen« S. 123 finden wir wieder die selt- 
same Wiedergabe des abgekürzten Wortes noU durch no". S. 117 
und 119 oben vermißt man eine Angabe Über die Datierung. Auch 
über die benutzten Handschriften wären nähere Angaben erwünscht 
gewesen, und zwar bei den Beilagen selbst. Nur beiläufig erfahren 
wir im Vorwort, daß Bothe Stalburgs Inventar nach einer Abschrift 
Fichards ediert. 

In den einzelnen Aufsätzen gibt Bothe von den persönlichen und 
wirtschaftlichen Verhältnissen der 3 genannten Patrizier eine nicht 
sehr prägnante, aber im allgemeinen zutreffende Darstellung und 
bringt zu den mitgeteilten Quellen viel ergänzendes und erläuterndes 
Material herbei. Die Lesbarkeit dieser Aufsätze hat dadurch gelitten, 
daß Bothe zu oft von dem speziellen Thema abschweift, z. B. zu Er- 
örterungen über die Steuerpolitik des Datei "der zu Auszügen aus 






COBNEU UNIVfRSIFf 



424 Gott gol. Am. 1909. Nr. 6 

Geilere Predigten. Kerner sind manche Qu eil entstellen oder Ex- 
zerpte in den Text eingeschoben, welche besser in die Beilagen ver- 
wiesen worden wären, z.B. Stalburgs Testamente (>Patriziervermögen< 
S. 43 ff.). 

Am wenigsten befiiedigen die sehr aphoristisch gehaltenen allge- 
meinen Betrachtungen über Handel und Wohlstand Frankfurts, welche 
beiden Arbeiten, besonders dem > Patriziervermögen«, vorausgeschickt 
sind. Vgl. hierüber Strieder, Deutsche Literaturzeitung 1908 Sp. 
1139 ff. Insbesondere hätte Bothe Keutgens sehr berechtigte Mahnung 
beherzigen sollen, die Spärlichkeit der handelsgeschichtlichen Quellen 
des Mittelalters im Auge zu behalten (Hansische Geschieh tsblätter 
1901 S. 111). /. B. behauptet Bothe (> Patriziervermögen« S. 1), daß 
die Holzhausen und einige andere reiclie Patrizierfamilien niemals 
eigentlichen Handel getrieben hätten. Richtig ist nur, daß keine da- 
hin gehenden Nachrichten vorliegen. Bei der Spärlichkeit der Quellen 
für den Frankfurter Handel des 13. und 14. Jahrhunderts ist es aber 
mindestens für diese Zeit unzulässig, aus dem Schweigen der Quellen 
für bestimmte Familien irgend welche Schlüsse zu ziehen. Eine 
fruchtbringende Erörterung der Bedeutung des Frankfurter Handels 
und der Quellen des Wohlstandes der Patrizier müßte sich auf viel 
breiterer Grundlage aufbauen. 

Im folgenden soll aus der Fülle vielseitiger Belehrung, welche 
diese Arbeiten bieten, einiges herausgehoben werden. Hellers Testa- 
ment bringt uns einen Mann von ernster Religiosität lebendig vor 
Augen, welcher eifrig bedacht ist, sein Seelenheil durch fromme Werke 
zu gewinnen. Sehr bezeichnend für ihn ist die im eigenhändigen 
Kodizill bis in das kleinste Detail ausgeführte Anordnung einer Pilger- 
reise nach Rom. Heller war selbst im Jubiläumsjahr 1500 nach Rom 
gereist und hatte mit tiefer Andacht alle heiligen Statten besucht. 
Nun soll der von seinen Erben zu entsendende Pilger mit einem in 
Rom angeworbenen deutschen Priester die Hauptkirchen in bestimmter 
Reihenfolge besuchen, dort Messen lesen lassen und Gebete verrichten. 
Allen Reliquien und Wundererzählungen bringt Heller unbedingten 
Glauben entgegen. Diese streng altgläubige Gesinnung ist, wie Bothe 
mit Recht hervorhebt, nur bei einer Minderheit der Frankfurter Pa- 
trizier seiner Zeit vorauszusetzen. Einen Vertreter ganz anderer An- 
schauungen lernen wir in ClauB Stalburg kennen. Diesen sehen wir 
früh von der Reformationsbewegung beeinflußt. In seinem Testament 
vom Jahre 1518 streicht er fast gänzlich die Legate an geistliche 
Anstalten, welche er freilich auch schon 1501 längst nicht bo reich- 
lich wie Heller bedacht hatte (> Patriziervermögen < S. 41). Später 



COHNfU. UNNERSlTY 



Bothe, Du Teatameot dea Frankfurter Groükiufmanna Jakob Heller 426 

linden wir in ihm einen Anhanger der Reformation und Freund Me- 
lunchthons. 

Sonst habeD die beiden Manner vieles gemeinsam. Als Stifter 
von Kunstwerken sind sie wohlbekannt. Zu Bothes Mitteilungen 
über die von Heller gestifteten Kunstwerke vergl. Merlo , Annalen 
des Historischen Vereins für den Niederrhein 38 S. 103 ff. Darnach 
hat Heller für die Kölner Stiftskirche Maria im Kapitol ein Glaagc- 
mälde gestiftet, auf dessen unteren Feldern sich Bilder des Stifters 
und seiner Ehefrau befinden, welche den von Bothe reproduzierten 
Bildern derselben sehr ähnlich sind. Vgl. auch ebenda S. 110 zu 
Bothe S. 28 die Notiz Merlos über die angeblich von Heller selbst 
verfertigte Bibel. 

Heller und Stalburg haben offenbar eine humanistische Bildung, 
wie sie letzterer seinen Söhnen hat angedeihen lassen, nicht besessen; 
ja in Hellers eigenhändigem Kodizill sind die häutig eingestreuten 
lateinischen Wörter arg entstellt Aber wir wissen von beiden, daQ 
sie gute Bücher schätzten. Stalburgs Bibliotheks Verzeichnis (S. 112) 
enthalt vorwiegend religiöse und historische Werke, fast alle in deut- 
scher Sprache. Etwas breit außgesponnen sind die Schlüsse, die 
Bothe (S. 34 ff.) aus dem Geist einzelner dieser Bücher auf Stalburgs 
Denkweise zieht. Wohltuend berührt bei diesen Männern die Für- 
sorge Tür ihre Dienstboten, welche ein Zeitgenosse allgemein an den 
Frankfurter Patriziern rühmt. Der kinderlose Heller hat fast seinen 
gesamten Vorrat an Bargeld, Silber, Kleinodien und Getreide, 1619 
auf 3200 Gulden geschätzt, zu religiösen, wohltätigen und gemein- 
nützigen Zwecken bestimmt. Ob die von ihm ursprünglich vorge- 
sehene Stiftung einer Wärmehalle, deren Kosten er auf 1200 Gulden 
schätzte, zu Stande gekommen ist, wissen wir nicht Nachträglich 
hat Heller bestimmt, daQ dieses größte Legat zuerst gestrichen 
werden solle, wenn die verfügbaren Mittel nicht ausreichen würden 
(>Patriziervermögen< S. VII). 

Besonders ergiebig sind die von Bothe erschlossenen Quellen für 
die Kenntnis des Hausrats reicher Bürger. Stalburgs InvenUr führt 
uns die Möbel, die Kleidung, das Tischgerät, die Kleinodien, die 
Münzsammlung usw. eines reichen, praclitliebenden Patriziers vor. 
Auch 2 anscheinend alchemistische > Destillieröfen < sind aufgeführt 
(S. 21 und 104, vergleiche den über de arte destillandi S. 112). 
Hervorzuheben ist das von Stalburg selbst angefertigte Verzeichnis 
seiner von Hartmann Kistener gegrabenen >Kuchelsteine< (Kuchen- 
fonnen mit eingeschnittenen Bildern). Einen der aufgeführten Steine 
hat Bothe im Frankfurter Historischen Museum entdeckt und dessen 
Abbildung beigegeben. 



Olli- 
COH. fRSiTY 



426 (WH. gel. Am. 1908 Nr. 5 

Kür die Geschichte der Vorfahren der hier behandelten Patrizier 
haben Fichards handschriftliche Geschlechtsregistcr und Urkundenab- 
schriften die wichtigste Grundlage gebildet; auf jene Abschriften 
gehen ja auch Kriegs oben genannte Auszüge meistens zurück. Es 
wäre zu wünschen, daß Fichards Quellen nachgegangen würde, daß 
ferner besonders aus den reichen Schätzen des Stadtarchivs neues 
Material über die Anfänge dieser und anderer Kaufmannsfamilien 
beigebracht würde. Bothe verfolgt nur Hellers Vorfahren bis in das 
14. Jahrhundert zurück. 1382 ist dessen Urgroßvater, der Schuh- 
macher Beehtold Heller, in Frankfurt Bürger geworden. Dieser 
Bechtold erscheint spater als Kramer; die 3 folgenden Generationen 
sind als Tuchhändler nachzuweisen, 2 Mitglieder der Familie treffen 
wir in Venedig an. Eine weit größere Bedeutung kommt den unter 
sich verwandten Familien Stalburg und Bromm in der Geschichte 
des Frankfurter Handels zu. Diese waren in einer vor 1457 be- 
gründeten (anscheinend schon 1449 bestehenden) und erst 1497 auf- 
gelösten Handelsgesellschaft verbunden. Das Vermögen dieser Ge- 
sellschaft, welche vornehmlich mit Venedig handelte, betrug im Jahre 
1475 über 60000 Gulden, abgesehen von dem Sondervermögen der 
einzelnen Gesellschafter. Das Einkommen aus den Gütern war bei 
ihnen damals nocli unbedeutend gegen dasjenige aus der Gesellschaft 
Siehe Bothe » Entwickelnng der direkten Besteuerung« S. 157 An- 
merkung 2. 

Claus Stalburg ist in früheren Jahren Kaufmann gewesen. Nach 
seinem Ausscheiden aus der genannten Gesellschaft wird seine > Hand- 
lung« noch einmal in seinem Testament von 1501 erwähnt, nicht in 
dem von 1518 nach Bothes Auszug. Im Nachlaß fanden sich 12 
Kaufhandelbriefe aus den Jahren 1457 — 1485, keiner aus jüngerer 
Zeit. Diese Umstände machen es wahrscheinlich, daß sich Stalburg 
schon längere Zeit vor seinem Tode vom berufsmäßigen Handel zu- 
rückgezogen hat Zur Zeit seines Todes bestand nach Ausweis des 
Inventars die große Handlung sicher nicht mehr. Dies erkennt auch 
Bothe (S. VIII) nach anfänglichem Zweifel an. 

Immerhin sieht Bothe in Stalburg noch immer zu sehr den Kauf- 
mann. Einige Posten des umfänglichen Inventars, welches mit ge- 
wissen hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen die gesamte 
unbewegliche und bewegliche Habe verzeichnen soll, deutet er als 
Handelswaren. Hier kann ich ihm nicht zustimmen. Er meint, Stal- 
burg habe damals besonders mit Edelsteinen, vermutlich auch mit 
Pelzwerk, vielleicht auch mit anderen Kostbarkeiten Handel getrieben. 
Aber diese Briefe, BUchBchen usw. mit hunderten von ungefaßten 
Edelsteinen fanden sich in einer Sammlung vereinigt mit alten und 






I, 

CORNEU. UN(V£R3ry 



Bothe, Du Testament des Frankfurter GroBkiafmuins Jftkob Heller 427 

fremden Münzen, welche sicher nicht zur Veräußerung bestimmt 
waren; die Stücke dieser Sammlung waren mit fortlaufenden Buch- 
staben signiert (S. 24 und 92 ff.). Und der doch nur bescheidene 
Vorrat von 20 Marderfellen und 13 Marderrücken wird im Kleider- 
schrank aufbewahrt. 

Weiter gibt Bothe S. 47 Anmerkung 2 an, Stalburg habe bis 
kurz vor seinem Tode mit Bechtold vom Rhein und Anderen eine 
Handelsgesellschaft gebildet Daß Stalburg damals oder km/ vorher 
mit jemand anders als Bechtold eine Handelsgesellschaft gehabt habe, 
ist aus den von Bothe angezogenen Stellen nicht zu ersehen. Aber 
auch bezüglich Bechtolds ist die Angabe irreführend. Die Gesell- 
schaft mit ihm betraf ein reines Gelegen heitsgeschäft, das bei Stal- 
burgs Tode noch nicht abgewickelt war. Dieser hatte seinem Schwager 
Bechtold eine Summe Geldes zu einem > Kaufe anvertraut. Bechtold 
führt nun die im Verhältnis zu Stalburgs Vermögen unbedeutende 
Summe von rund 290 Gulden als Kapital und Gewinnanteil an den 
Nachlaß ab ; außerdem haben die Erben noch Anteil an 3 Stück 
Alaun und an Baumwolle im Wert von etwa 8 Gulden. 

Wir können das Ergebnis so zusammenfassen: der frühere Be- 
rufskaufmann Stalburg ist jetzt nur noch Gelegenheitshändler, sonst 
im wesentlichen Rentner. Bothe hatte ihn (und ebenso Heller) daher 
nicht schlankweg als Typus des Großhändlers behandeln sollen (S. 12, 
vgl. >Jakob Heller< S. 4). — Wie schon das oben erwähnte Geschäft 
bekundet, hat Stalburg nicht etwa in seiner späteren Zeit den Handel 
mißachtet. Einen seiner Sohne läßt er die Kaufmannschaft erlernen. 
Er soll, nicht lange vor Stalburgs Tode, durch Melanchthons Vermitt- 
lung bei einem Breslauer oder Leipziger Hause als Handlungsdiener 
eintreten (S. 40 Anmerkung 3). Durch diesen Sohn ist die Stal- 
burgsche Handlung wieder aufgelebt. So hat er 1558 mit einem 
Patrizier aus Hagenau (Bothe S. 54 nennt versehentlich Basel) eine 
Gesellschaft erneuert, welche mit Italien, besonders Genua, Handel 
trieb. 

Auch Jakob Heller ist nur in jüngeren Jahren als Kaufmann 
nachzuweisen, und zwar nicht nur als Großhändler, sondern auch als 
Gewandschneider (>Jakob Heller« S. II). Ob er in seinen späteren 
Lebensjahren Geld im Handel angelegt hatte, läßt sich nicht mit Be- 
stimmtheit entscheiden, da die Quellen keinen vollen Ueberblick über 
sein Vermögen geben. Stichhaltige Zeugnisse für Handelstätigkeit 
Hellers fehlen nach dem Jahre 1490. So wird man nicht mit Bothe 
(S. 23) annehmen, daß Heller die Reise nach Rom im Jahre 1500 
wahrscheinlich in Handelsgeschäften unternommen habe. Das Jnbi- 

Q*U. (.1. Am. 1t». »r. 6 30 



0*1. fRSJTY 



423 (iött. gel. Au. 1909. Nr. 6 

läum dieses Jahres bietet in Anbetracht seiner religiösen Gesinnung 
einen viel näher liegenden Erklärungsgrund. 

Ueber die Größe und Zusammensetzung des Vermögens und 
Einkommens der drei genannten Patrizier geben uns die vorliegenden 
Quellen reiche Belehrung, wenn auch die Auskunft nicht immer voll- 
ständig ist. Die Jahreseinnahme Stalburge, der notorisch einer der 
reichsten Frankfurter war, betrug zur Zeit seines Todes sicher er- 
heblich mehr als 1200 Gulden. Davon kamen über 1000 Gulden 
auf Renten, über 200 Gulden auf Mieteinnahmen aus den Frankfurter 
Häusern (>Patriziervermögen< S. 116 f., dazu S. XII und 50). 

Genauer feststellbar ist Hans Bromms Einkommen. Sein Rein- 
einkommen betrug (ebd. S. 63 und 129) im Jahre 1549 etwa 538, 
im Jahre 1550 etwa 629 Gulden. Und zwar betrugen 1549 die Bar- 
einnahmen rund 610 Gulden, wovon reichlich die Hälfte allein auf 
Mieteinnahmen in den beiden Messen (vgl. S. 67 Tür 1556: ca. 320 
bis 330 Gulden), der Rest hauptsächlich auf Renten zu rechnen ist. 
Dazu kamen Einnahmen an Getreide und anderen Naturalien im 
Werte von ungefähr 182 Gulden. An Schuldzinsen gingen 254 Gulden 
ab. An Handelsgeschäften war Hans Bromm damals nicht beteiligt. 

Im Jahre 1554 legte er oin Kapital von 6000 Gulden, das er 
selbst bei Christen und Juden aufgenommen hatte, bei der Mansfelder 
Kupferbergbaugescllschaft (Steinach ergesellschaft) ein, an der sein 
Bruder Claus stark beteiligt war. Das Unternehmen brachte jahre- 
lang keinen Gewinn; hauptsächlich hierdurch geriet Hans Bromm 
immer tiefer in Schulden, so daß 1564 sein Nachlaß als überschuldet 
gelten muß. Unsichere Außenstände und schwebende Prozesse machen 
die Vermögenslage des Nachlasses sehr unübersichtlich. Ueber den 
Verlauf jenes Unternehmens, bei welchem die Frankfurter Gesell- 
schafter, namentlich die Stadt Frankfurt selbst, schließlich auch das 
eingezahlte Kapital verloren, bringt Bothe eingehende, aber der Er- 
gänzung bedürfende Mitteilungen. 

Ueber Hellers Schwiegervater, den aus Köln stammenden Frank- 
furter Kaufmann Johann von Meiern, aus dessen Gesellschaft Hellers 
Frau über 7500 Gulden erhielt, bringt jetzt der zehnte Band des 
Hansischen Urkundenbuchs wertvolle Nachrichten. Meiern war mit 
Beinern Schwager Gotschalk von Eilse in Köln und dem hervorragenden 
dortigen Großkaufmann Gotfrid (Godert) Sterzgin eine Handelsgesell- 
schaft eingegangen. Im Jahre 1474 wurden Waren dieser Gesell- 
schaft im Werte von 883 Pfund 6 Schillinge Fläm. in Seeland auf 
2 neapolitanischen Galeeren verfrachtet und dann unweit der spani- 
schen Küste gekapert. Siehe Stein a. a. 0. n. n. 357, 358 und 383. 
Damit fällt zugleich neues Licht auf die von Bothe (>Patrizierver- 



COMBI WWER51TY 



Botbe. Du Testament des Frankfurter Großkaufmanns Jakob Heller 420 

iuögen< S. 6) angezogene Stelle einer Frankfurter Steuerordnung von 
1462, welche für >auf dem Wasser« verdorbenes Kaufmannsgut 
Steuernachlaß gewährt 

Es ist zu bedauern, daß die Benutzung der gediegenen For- 
schungen Bothes durch ihre Formlosigkeit erschwert wird. Für das 
in Aussicht stehende große Werk des Verfassers über den Fettmilch- 
aufstand darf man wohl den Wunsch aussprechen, daß er sich mehr 
als bisher an eine straffe Disposition halten und alle vom Thema zu 
weit abführenden Erörterungen und Mitteilungen in Exkurse oder 
besondere Aufsätze verweisen möge. 

Ober-Stephansdorf Heinrich von Loesch 



Dr. Felix Barekkare't, Die achweiieriicbe Emigration 1798— 1801. 
VIII. u. 533 S. gr. 8. Baael, Helbing and Licbtenbabn, 1908. 

Eine Seite der wechselvollen Geschichte der Schweiz in den Jahren 
der helvetischen Republik und des zweiten Revolutionskrieges gegen 
die französische Republik, an die die helvetische Republik gefesselt 
war, ist zum ersten Male in umfassender Weise, mit Heranziehung 
eines reichen Materials beleuchtet. Ein junger Basler Historiker legt 
in dem stattlichen Bande seine den Eltern gewidmete Dissertation 
vor. Neben einer umfangreichen gedruckten Literatur — das Ver- 
zeichnis füllt nahezu sieben Druckseiten — sind die helvetische Ab- 
teilung des eidgenössischen Archivs in Bern und die dort unterge- 
brachten Kopien aus dem englischen Staatsarchiv, dann acht schwei- 
zerische Archive und Bibliotheken, das Staatsarchiv und das Reichs- 
archiv in München, das Innsbrucker Statthaltereiarchiv, das Augsburger 
Stadtarchiv herangezogen worden, und briefliche Auskunft kam dem 
Verfasser aus den Archiven von Wien und Berlin. Vierzehn urkund- 
liche Beilagen, deren letzte den Offiziersetat des Emigrantenkorps 
enthält, 54 Seiten Anmerkungen mit Quellennachweisen, ein gut ange- 
legtes Register begleiten den Text. 

Die Einleitung stellt in wohl überlegter Weise klar und objektiv 
den Begriff des Wortes Emigration fest, und sie schließt mit dem 
Urteil, daß die ausgedehnte, mannigfaltige und unermüdliche Tätig- 
keit der schweizerischen Ausgewanderten, deren Schauplatz das halbe 
Europa war, ihre Geschichte zu einer denkwürdigen Episode des 
Revolutionszeitalters mache. 

Der Stofi des Buches gliedert sich, entsprechend dem Verlauf der 
Ereignisse, in drei Hauptabschnitte. Die erste Periode reicht von 

30' 






COßNEll UNfVERSlTY 



490 Gott gel. Au. 1909. Nr. 6 

März 1798 bis Mai 1799, vom Beginn der Emigration in Folge des 
Umsturzes der alten Eidgenossenschaft bis zum Einrücken der Oester- 
reicher in die Schweiz. Der zweite Zeitabschnitt umfaßt die Monate 
März bis September 1799, während deren die Ostechweiz durch die 
Verbündeten besetzt war. Der dritte und längste Zusammenhang geht 
von 1799, der zweiten Schlacht bei Zürich, bis 1801, bis zu der auf 
den Frieden von Luneville folgenden Auflösung der Emigrantenre- 
gimenter und bis zu dem Erlaß der Generalamnestie durch den Senat 
der helvetischen Republik. 

Gleich der erste Teil, der die vorbereitenden Ereignisse schildert, 
verdient nachdrücklich hervorgehoben zu werden. In scharfer Beur- 
teilung treten die Häupter der Emigration entgegen, der für die ge- 
heime propagandistische Arbeit wohl befähigte Berner Franz Salomon 
von Wyss, der temperamentvolle Waadtläoder Oberst von Roverea, 
der Kriegsmann in der Reihe der Emigranten, der aber zugleich auch 
litterarisch — in seinem zwar anfangs gegen seinen Willen gedruckten 
>Precis de la rövolution de la Suisse< — seine Pläne entwickelte, 
endlich der gewesene Schultheiß der gestürzten Republik Bern, Nikiaus 
Friedrich von Steiger, das stillschweigend in Ehrfurcht anerkannte 
Haupt der Ausgewanderten. Weiterhin schließt Bich daran der Ver- 
treter der > Perseveration monacale«, der vertriebene FtirsUbt von 
St. Gallen Pankratius; in Wien suchte Johannes Müller, über den 
sich der Verfasser in sehr zutreffender Weise, als über den charakter- 
schwachen Politiker, ausspricht, in seiner Stellung als Untergebener 
Thuguts, der Sache zu nützen; der allerdings zur Zeit aus dem 
österreichischen DienBte entlassene Feldmarsch all -Lieutenant Hotze, 
der 1798 der alten Eidgenossenschaft, als geborener Schweizer, sich 
hatte zur Verfügung stellen wollen, kann nicht eigentlich als Emigrant 
bezeichnet werden. Die Beziehungen dieser Männer zu einander, wo- 
bei es von Anfang an an Reibungen zwischen Roverea und Wyss, auch 
zwischen jenem und Hotze, nicht fehlte, berühren sich auf das engste 
mit den Differenzen zwischen Oesterreich und England, ebenso zwischen 
Oesterreich und Preußen; diese letzteren kamen in Betracht, als 
Steiger im Juli 1798 von Wien nach Berlin reiste. Seit der im 
gleichen Monat zu Feldkirch veranstalteten Konferenz wuchs nun die 
gegenrevolutionäre Propaganda in der inneren Schweiz, auB der, durch 
die Aufatachelung gegen den von der helvetischen Regierung aufer- 
legten Bürgereid, die für Nidwaiden so verderblich gewordene ver- 
einzelte Erhebung im September hervorging. Ganz zutreffend spricht 
sich der Verfasser über die Herbeiführung dieses nachtraglich von 
allen Seiten mißbilligten Vorganges dahin aus, daß neben den mit 
unwahren Ausstreuungen verbundenen Agitationen des Kapuziners 






EU universty 



Felix Borckbirdt, Die schweiierische Emigration 1798—1801 4SI 

Paul Styger, die Ungeduld Hotzes und Versprechungen des öster- 
reichischen Generals Auffenberg mitgewirkt haben ; /war nicht be- 
dingungslos, aber für den Fall eines Angriffes von Seite der Fran- 
zosen war österreichische Hülfe in Aussicht gestellt, und Hotze selbst 
hat sich nachträglich schuldig gewußt, in Folge seiner eigenmächtig 
Stjger erteilten Instruktionen. Dann stieg mit dem Herbst, nach Ab- 
schluß des Helvetien aufgenötigten Allianztraktates mit Frankreich und 
bei der Abneigung gegen den Militärdienst für die helvetische Re- 
publik, die allerdings vorübergehend abnehmende oder anschwellende 
Auswanderung aus den nördlichen Kantonen, wobei der Verfasser die 
Wichtigkeit des linksrheinischen noch österreichischen Fricktales, für 
die Erleichterung des Austrittes, äußerst anschaulich (S. 125 — 127) 
ins Licht rückt Zwar war für die Chefs der Emigration, je mehr Leute 
zuströmten, die Lage eine sehr schwierige, da sich die als sicher er- 
wartete Eröffnung der kriegerischen Operationen von österreichischer 
Seite immer mehr hinausschob und andernteüs England, von dem die 
finanziellen Mittel zu einer Rüstung erwartet werden mußten, sich 
gleichfalls zurückhielt Auch schwankte man in den leitenden Kreisen 
selbst zwischen den Entschlüssen. So kam Roverea im September, 
nach einem Briefe Mullers aus Wien, von seiner Begeisterung für 
Bildung eines Emigranten korpB vorübergehend ganz zurück; Hotze 
war im November innerhalb weniger Tage zuerst ganz dagegen und 
danach mit einer bewaffneten Vereinigung der Ausgewanderten völlig 
einverstanden. So kam es schließlich zur Organisation der anfangs 
uls > Schweizerbanner« bezeichneten > althelvetischen Legion« Roverea, 
die auf der schwäbischen Besitzung Keu-Ravensburg des Abtes Pan- 
kraz am 8. April 1799 nach ihrer Vereinigung feierlich beeidigt wurde 
und jetzt, der Dinge gewärtig, zum Einmarsch im Anschluß an die 
österreichische Kriegsführung bereit stand. Interessant ist noch das 
Schlußkapitel (S. 206 ff.), mit dem Nachweise, daß auch nicht irgend 
ein Dan über die zukünftige Gestaltung der Schweiz, im Fall eines 
Sieges über die helvetische Organisation, zum voraus aufgestellt war, 
was ganz vorzüglich der hemmenden Zurückhaltung Steigers zuzu- 
schreiben ist, wie denn überhaupt bei dem Schultheißen im Winter 
1798 auf 1799, durch das Alter, die Enttäuschungen, >senile Eigen- 
schaften, Auswüchse seiner früheren Vorzüge« zu Tage treten. Eben- 
so machten sich schon bis zum Mai 1799 unter den Knügranten 
Partei un gen geltend, die mit der zwischen Oesterreich und England 
herrschenden Uneinigkeit zusammenhangen. Steiger, anfangs auch 
Roverea hielten zu England, die andern, selbstverständlich mit ihnen 
Müller und Hotze, der jetzt übrigens auch als Kommandant für Vor- 
arlberg und Graubünden wieder den kaiserlichen Dienst aufgenommen 






COßNElt UNfVERSlTY 



483 Gott gel. Au. 1909. Nr. 6 

hatte, zu Thugut. Es waren jene entgegengesetzten Ansichten, die 
dann auch im Verlauf des Koalitionskrieges, durch den Sommer 1799, 
zu immer weiterer Zersetzung innerhalb der verbündeten Staaten 
führten, wo Oesterreich durch Erzherzog Karl eine totale Nichtein- 
mischung in die internen schweizerischen Verhältnisse festhielt, Eng- 
land dagegen auf gänzliche Herstellung der vorrevolutionären Ein- 
richtungen hinsteuerte, wie durch Absendung des Sir Wickham, der 
seine Regierung schon 1795 bis 1797 in der Schweiz repräsentiert 
hatte, klar dargetan wurde. 

Auch die zweite und dritte Abteilung des Buches enthält eine 
Reihe wichtiger Beleuchtungen des Sachverhaltes. 

Insbesondere tritt hier innerhalb der Emigration in der Person des 
Berners Karl Ludwig von Haller — des späteren > Restaurators« — 
eine höchst befähigte Kraft, die allerdings in den Kreisen der helve- 
tischen Politiker am meisten gehaßt war, in den Vordergrund. Haller, 
nicht Steiger, wenn auch der Aufruf dessen Namen aufwies, war der 
Verfasser der >Erklärung der zur Wiederherstellung ihres Vaterlandes 
vereinigten Schweizer bei ihrem Wiedereintritt in die Schweiz«, jener 
offiziellen Aeußerung der Emigration beim Beginn des Krieges, wo 
in der historischen Einleitung in allerdings starken Worten ein nur 
allzu wahres Bild dessen, was die französische Invasion der Eid- 
genossenschaft gebracht hatte, entworfen wird. Während nun aber 
hier die Frage nach der politischen Gestaltung der Schweiz, wann 
sie befreit sein werde, nicht beantwortet erscheint, hat dagegen Haller 
nachher seine Ideen darüber klar genug ausgesprochen und dabei ja 
auch einen Bundesrat als >gleichsam die Krone des schweizerischen 
Staatsgebäudes <, freilich mit viel zu geringer exekutiver Funktion, 
postuliert. Allerdings fehlte diesen Vorschlägen, schon deswegen weil 
Steiger vor der Befreiung Berns von einer offiziellen politischen 
Tätigkeit nichts wissen wollte, jegliche Möglichkeit politischer Durch- 
führung, und der Verfasser stellt mit Recht es als Tragik hin, daß 
erst nach dem Verlust der Stellung in der Schweiz, im Winter 1799 
auf 1800, im nunmehrigen Hauptquartier der Emigranten, in Augs- 
burg, der Wille kräftiger sich regte, durch Bildung eines Ausschusses 
der Emigrierten, zumal da mit der Entkräftung und dem Tode des 
greisen Steiger ihr Berührungspunkt verloren war, Tür die Zukunft 
eine Grundlage zu schaffen, daß dann aber die auf eigensüchtig eng- 
lischen Erwägungen beruhende Gegenerklärung Wickhams der Aus- 
führung in den Weg sich stellte. Je mehr darauf nach der Nieder- 
lage von Hohenlinden die Notwendigkeit des Friedensschlusses für 
Oesterreich unabwendbar wurde, mußte auch die politische Rolle der 
Emigration ihrem Ende sich nähern, und mochten auch die ent- 



G*i. ffiSlTY 



Felix Borckturdt, Die KhweKerische Emigrition 1798 — 1Ö01 433 

schiedensten unter ihnen, vor allem Wyss, sich noch nach dem Frieden 
von Luneville, aus ihrem jetzigen Zufluchtsort Erlangen, dem Ge- 
danken einer Neutralisierung der Schweiz widersetzen, in dem Wunsche, 
sie eine passive Rolle im Anschluß an Oesterreich spielen zu lassen, 
mit der in der Schweiz selbst sich einstellenden Abwendung von den 
früheren alB unerträglich erachteten Extremen der helvetischen Ein- 
richtungen, vollends mit der Aufstellung des Amnestiedek rotes vom 
28. Februar 1800 und der Generalamnestie vom 18. November 1801, 
war die politische Bedeutung der Emigration wesenlos geworden. 

Ebenso kamen jedoch 1801 auch die Emigrantenregimenter zur 
Auflösung. 

Aus einem reichen Material ist die militärische Betätigung der 
Emigration in den Jahren 1799 und 1800 gleichfalls zur Darstellung 
gelangt Die Tätigkeit der Legion Roverea, die sich mehrfach 
noch tapfer bewährte, wird verfolgt, und daneben erscheinen andere 
Regimenter, die durch den Rückzug im Herbst 1799, nachdem sie 
im Sommer gebildet worden waren, jetzt auch eigentliche Emigranten- 
truppen werden; gerade die neue nach der Niederlage bei Zürich 
eingetretene Massenauswanderung trug dazu bei, hier die Reihen 
zu füllen. Dazu wuchs in den Augen der englischen Politik, mit dem 
Rücktritt des Zaren Paul aus der Koalition, bei der Befürchtung, 
Oesterreich möchte sich zum Frieden mit Frankreich hinneigen, der 
Wert dieser im englischen Sold stehenden Militärkörper. Freilich er- 
gaben sich hieraus auch Konflikte. Schon gegen Motze, der ja aller- 
dings die R&umung der Schweiz nicht mehr erlebte, war, so sehr 
Wickham persönlich ihn schützte, als gegen einen in österreichischem 
Dienst stehenden Schweizer ein gewisser Argwohn erwacht Zwischen 
Roverea und Wickham kam es am Anfang des Jahres 1800 zum 
vollen Bruch, und Roverea trat von seinem Kommando ganz zurück. 
Freilich hatte sich derselbe in seiner Leitung der Legion nicht über- 
all bewährt, und besonders ein mit geradezu abenteuerlichen Plänen 
verbundener ganz mißglückter Vorstoß aus dem Lande Glarus gegen 
Schwyz, am 27. und 29. Mai 1799, wurde ihm dauernd zum Vorwurf 
gemacht. A1b zuletzt mit dem Ende des Koalitionskrieges die Frage 
sich erhob, was mit diesen von England besoldeten, von Oesterreich ver- 
wendeten, am Ende in Steiermark konzentrierten Em igrantenregim entern 
werden sollte, traten sich die rivalisierenden Bestrebungen Englands 
und OesterTeichs wieder in den Weg — auch die Königin Maria 
Karolina warb Tür Neapel um diese Truppen — ; aber gegen den 
englischen Dienst bestand überwiegende Abneigung, und so geschah 
im April 1801 die Auflösung. Nur ein neugebildetes Regiment von 



CORH fRSlTY 



431 OOU. gel. Ans. 1909. Nr. fi 

Wattcnwyl verharrte im englischen Sohl und wurde danach nach 
Aegypten eingeschifft. 

Die Beilagen beziehen sich Überwiegend auf die Beziehungen zu 
England, 179H und 1799. Der Verkehr des englischen Agenten Talbot, 
der im Frühjahr 1799 abberufen wurde, seines Nachfolgers Oberst 
Crawfurd mit dem Minister Lord Grenville, Grenvilles mit Steiger 
tritt dabei hervor; dann ist ein für Grenville durch Steiger im April 
1798 aus dem Zufluchtsorte Ulm abgeschicktes Memorandum, weiter 
ein Brief Johannes Müllers an Steiger, Wien 1798, und ein zweiter, 
Wien 1799, mitgeteilt. 

Die in ihrem Aufhau vorzüglich geordnete Darstellung, in der 
die Charakter Zeichnungen der Persönlichkeiten ebenso, wie dio Würdi- 
gung der oft recht komplizierten politischen Verknüpfungen gleich 
gut gelungen sind, ist einem in hohem Grade die Aufmerksamkeit 
verdienenden historischeu Stoffe vollkommen gerecht geworden, und 
ebenso ist es dem Verfasser, der nicht mit innerer Sympathie der 
von ihm geschilderten politischen Partei gegenüber stellt, gelungen, 
mit aller Objektivität den Ereignissen zu folgen. 

Zürich G. Meyer von Knonau 









Fnr die Redaktion verantwortlich i Prof. Dr. H. Oldenberf in Göttingen 



I.- Origii 

(ORNILLUNIWI:'. 




484 Oott. gel. Adl 190t. Mr. 6 

Wattenwyl verharrte im englischen Sold and wurde danach nach 
Aegypten eingeschifft. 

Die Beilagen beziehen sich Ut>erwiegend auf die Beziehungen zu 
Kngland, 179* nihl 1799. Her Verkehr des englischen Agenten. Talbot, 
der im Frühjahr 179» abberufen wurde, seines Nachfolgers Oberst 
Crawfurd mit dem Minister Lord Grenville, Grenvilles mit Steiger 
tritt dabei hervor; dann ist ein für Grenville durch Steiger im April 
1798 aus dem Zufluchtsorte Ulm abgeschicktes Memorandum, weiter 
ein Brief Johannes Müllers an Steiger, Wien 1798, und ein zweiter, 
Wien 1799, mitgeteilt. 

Die in ihrem Aufbau vorzüglich geordnete Darstellung, in der 
die Charaktcr/eichnungen der Persönlichkeiten ebenso, wie die Würdi- 
gung der oft recht komplizierten politischen Verknüpfungen gleich 
gut gelungen sind, ist einem in hohem Grade die Aufmerksamkeit 
verdienenden historischen Stoffe vollkommen gerecht geworden, und 
ebenso ist es dem Verfasser, der nicht mit innerer Sympathie der 
von ihm geschilderten politischen Partei gegenüber stellt, gelungen, 
mit aller Objektivität den Ereignissen zu folgen. 

Zürich G. Meyer von Knonau 



Fftr die Redaktion verantwortlich : Prof. Dr, II. Ol den borg in Oottinjen 



CÜRNOilMV£R$irr 



Nr. 6 Juni 1909 



Jakob Mich. Reinhold Lena Geiammelte Schriften. Herausgegeben 
von FraDi Blei. Erster Band: Die Gedichte, Der Hofmeister, Anmerkungen 
Üben Theater, Amor vüicit omni». München und Leipzig, Georg Muller, 1909. 
VI« o. 546 SS. gr. 8». 

Unter den Dichtern des Sturms und Drangs hat seit dem Er- 
scheinen von > Dichtung und Wahrheit« keiner so andauernd das In- 
teresse weiterer Kreise festgehalten, wie Jakob Lenz — den der Kreis 
der Andächtigen lieber Reinhold Lenz nennen möchte. Seine Persön- 
lichkeit, seine literarische Produktion und sein Nachlaß haben eine 
umfangreiche Literatur hervorgerufen und ein Spezialistentum ge- 
nährt, aus dem neben ernsten wissenschaftlichen Arbeiten Wind- 
beuteleien und Gauklerstücke hervorgegangen sind, die anderwärts 
unerhört scheinen: das selbe Jahr 1884, das uns aus K. Weinholda 
Hand den »Dramatischen KachlaQ« bescherte, brachte eine Sammlung 
> Lyrisches aus dem Nachlaß«, mit der der Berliner Lyriker Wilhelm 
Areut (unter dem Pseudonym Karl Ludwig) eine gröbliche Mystifika- 
tion verübte: anscheinend weniger um die Philologen zu nasführen, 
als um in der Rolle des > geistesverwandten Reinhold Lenz« der 
eigenen Persönlichkeit eino interessante Patina zu verleihen; und 
jetzt nach 2"» Jahren erfahren wir aus dem ersten Baude einer Ge- 
samtausgabe (S. 505. 533 1. 1. daG >Der lyrische Lenz-Nachlaß Jer- 
zembskys. Herausgegeben von Paul Theodor Falck« in Sicht istl Was 
wir davon erwarten dürfen, hab ich GGN. Philol.-hisL Kl. 1905 
S. 98 ff. genügend deutlich gemacht — ich werde keinen Anlaß haben, 
meine Meinung über den Wert dieses Nachlasses und mein Urteil 
über die Persönlichkeit des Schatzhüters zu ändern. 

Otlt je:. Au. lftW. Nr.« 31 



am r£r» 



436 Gott. gel. Ar:.- 1909. Nr. 6 

Zunächst aber haben wir es mit der Ausgabe von Blei zu tun. 
Es ist der erste Versuch einer Gesamtausgabe seit der dreibändigen 
Sammlung Tiecks (1828), mit der wir uns bisher kümmerlich be- 
holfen haben, und sie geht nicht von einem Philologen aus, sondern 
von einem gebildeten Schriftsteller, der sich jedenfalls mit ehrlichem 
Wollen in den Dienst des alten Autors stellt. Daß die Ausgabe aus 
MUnchener Litcratcnkreiscn kommt, kann nicht Wunder nehmen: von 
dort aus hat Max Halbe 1892 unsern Lenz als den ersten Verkünder 
einer neuen Zeit überschwän glich gefeiert, und wenn Frank Wedekind 
Neigung haben sollte, sich in der Literatur des 18. Jahrhunderts 
nach Geistes- und Kunstverwandten umzuschauen — ich wüßte kaum 
einen andern zu nennen neben dem Verfasser des >Neuen Menoza* 
und des >£ngländers<. 

Die Ausgabe von Blei soll vier Bände umfassen und schon im 
Herbst d. J. abgeschlossen sein; für Band 4 wird uns auch eine 
Sammlung der Briefe und eine Biographie verheißen — auf diese 
letztere möchte ich gern verzichten; ich habe nicht den Eindruck, 
daß der Herausgeber dafür genügend ausgerüstet ist. — Der Ver- 
leger hat Tür ein stattliches Bibliotheksformat, gutes Papier und 
vortrefflichen Druck Sorge getragen ; in der durchaus vornehmen 
Ausstattung erscheinen mir nur die bildlichen Beigaben überflüssig, 
und sie sind obendrein recht gedankenlos verteilt: ein Porträt Goethes 
steht mitten im > Hofmeister* , das seiner Schwester Cornelia unter 
den Gedichten aus Lcnzens Moskauer Zeitl — Der Preis würde 
nicht zu hoch sein, wenn wir die Ausgabe als eine abschließende be- 
trachten dürften. Aber das ist leider nicht der Fall — der Heraus- 
geber selbst scheint sich davon in der Zeit, die zwischen der Ab- 
fassung des Prospektes und dem Abschluß des ersten Bandes liegt, 
überzeugt zu haben. 

Die »Einladung zur Subskription« verspricht eine »kritische Ge- 
samtausgabe* (ebenso sagt der Bestellschein) — in der Ausgabe 
selbst ist davon nirgends die Bede, der Ton ist hier (ohne Ziererei) 
auf eine durchaus bescheidene Note gestimmt. Dort hieß es, die 
»kritische Ausgabe* werde »gestützt* sein »auf das gedruckte und 
ungedruckte Material des Lebens sowohl wie Dichtens* — in Bd. 1 
habe ich keine zwei Seiten gefunden, welche direkt handschriftliche 
Ueberlieferung heranziehen, ja soweit meine Kontrolle reicht (ich 
werde unten Rechenschaft geben), hat Blei nicht einmal die alten 
Drucke zu Grunde gelegt: die »Gedichte* hat er in der Hauptsache 
nach Weinhold (1891), die »Anmerkungen übers Theater« (nebst An- 
hang) und ebenso den »Hofmeister* nach Tieck (1828), und den 
^Verwundeten Bräutigam* nach Blum (1845) gegeben. Er hat weder 



Ic 



COPHf li UNIVERSltY 



Lernt, Oesammelte Schriften *S7 

die Recensio noch die Emendatio geübt — was bleibt da von einer 
kritischen Ausgabe übrig? Da Blei im übrigen bescheiden ist und 
keine künstliche Verhüllung des Tatbestandes anstrebt, hätte er 
auch so gewissenhaft sein sollen, von seiuem Verfahren überall Rechen- 
schaft zu geben. Seine Ausdrucks weise führt gelegentlich — wohl 
ohne Absicht — in die Irre; so wenn es S. 506 von den > Land- 
plagen heißt: >Abdruck bei TL III, 1 f., mit Aenderungen Tiecks, 
und WLG 19 — 68, nach der Originalausgabe, der auch der hier ge- 
gebene Text folgte — der Text folgt in Wirklichkeit Weinhold! 1 ). 
Gegen die Anordnung der ganzen Ausgabe und speziell dieses 
ersten Bandes kann ich einige Bedenken nicht unterdrücken. Bei der 
Tendenz des Herausgebers, dem gebildeten Leser den Zugang zu 
dem Dichter zu erleichtern, ist es wohl gerechtfertigt, daß er die 
schülerhaften Arbeiten der ersten livländischen Zeit und ebenso die 
Gedichte aus der Zeit des Irrsinns (diese in der gleichen Auswahl 
und Beschränkung wie Weiuhold) in einen Anhang verweist (S. 423 
bis 462), während eine zweite Beilage den > Verwundeten Bräutigam« 
bringt (S. 4C3 — 501). Ueber das Bedenken, daß dabei zwei zeitlich 
und inhaltlich eng zusammengehörige Stücke, das >Fragment eines 
Gedichtes über dos Begräbnis Christi« (S. 55 — 59) aus dem Anhang 
der »Landplagen« (1769) und »Der Versöhnungstod Jesu Christi« 
(S. 425— 436), den der Pastor Oldekop schon 1766 zum Druck ge- 
bracht hatte, auseinandergerissen werden, kann man hinwegkommen. 
Andererseits öndet die Lyrik Lenzens mit den vier Stücken »Die 
Demuth« {Ich tcucJis empor, wie Weidenbäume), »Hymne« (0 du mit 
keinem Wort eu Kennen), »Ausfluß des Herzens« (Oft fühV ichs um 
Mitternacht) und »An den Geist« (0 Geilt! Geist! der du in mir 
lebst, Woher kamst du, daß du so eilst? verzeuch noch, himmlischer 
Geist. einen ergreifenden und bedeutungsvollen Abschluß. Die Ab- 
teilung »Gedichte« (S. 1 — 220) umfaßt nunmehr, mit den »Land- 
plagen« einsetzend, die Nummern 6 — 100 der Ausgabe Weinholds : in 
genau der gleichen Reihenfolge und nur unter Fortlassung der langst 
als unecht erkannten Nr. 82. Aber Blei hat dabei offenbar nicht be- 
dacht, daG sein Vorgänger, der nur eben »Gedichte« Lenzens sammeln 
wollte, Bein Programm beliebig weit stecken durfte: eine Abteilung 
»Die Gedichte« an der Spitze der Gesamtausgabc aber wird unge- 
bührlich erweitert, wenn mau ihr lehrhafte und satirische Stücke 
größeren Umfongs einverleibt, die anderwärts in einen bessern Zu- 

1) Ich habe du Exemplar der Königsberger Stadtbibliothek ?erglichen: 
kleine orthographische Schwankungen Weinholda und Abweichungen in der Wortform 
kehren bei Blei regelmäßig wieder. — Im ganxen ist übrigem Weinholda Wieder- 
gäbe des tauber gedruckten Originaia recht zuverlässig. 

31* 



.. .. . ■ . 



439 Gölt. gel. Ans. 1909. Nr. 6 

sammenhang gebracht werden konnten, oder gar erst aus einem über- 
lieferten Zusammenhang losgelöst worden sind. Der unruhige und 
fragmentarische Kindruck von Lenzens ganzer Produktion wird nur 
noch mehr gesteigert, wenn die von Kayscr herausgegebenen > Flüch- 
tigen Aufsätze« (177G), denen sich der >Petrarch« aus dem gleichen 
Jahre leicht anreihen ließ, auseinander gerissen werden, bloß um die 
gereimten Stücke daraus den >Gedichten< einzuverleiben: von den »Zwey 
Reden über die deutsche Sprache« aus der Strafiburger Gesellschaft, 
die offenbar für Hand 4 aufbehalten werden, hätte weder >Matz 
Höcker* (hier S. 151—160) noch der >Neujahrewunsch< (1776) für 
eben diese Gesellschaft (S. ICO — 164) getrennt werden sollen. Und 
>Menalk und Mopsus« (S. 77 — öü) samt dem >Eloge de feu Monsieur 
* • nd< (S. 8G — 92) hatten einen bessern Platz in der Nähe des 
»Pandämonium Germanicum« und der >Vertheidigung des Herrn 
Wieland gegen die Wolken« gefunden. Dem Bedürfnis, alles was 
Lenz in Versen geschrieben hat (mit Ausnahme der lyrischen Einlagen 
in den Dramen) beisammen zu haben, ist doch durch Weinhold ein 
für allemal Genüge geschehen. 

Meine Leser wissen bereits, daß sie es mit keiner Ausgabe zu 
tun haben, die direkt auf die Originaldrucke und die Handschriften 
zurückgeht. Wie steht es nun innerhalb dieser Grenzen mit der Zu- 
verlässigkeit des Textes? Soll ich den Anteil der einzelnen Instanzen 
prädizieren, so würde ich etwa sagen: der Schriftgießer hat sehr gut, 
der Setzer gut, der Hauskorrektor (in Rudolstadt) befriedigend ge- 
arbeitet, infolgedessen macht der Satz im ganzen einen säubern Ein- 
druck — von einem Anteil des Herausgebers an der Textrevision 
habe ich nichts wahrgenommen, manche von den Fehlern, welche ich 
unten aufdecke (man vergleiche besonders die in den >Anmerkungen 
übers Theater« S. 44G) sind derart, daß sie einen Anteil des Herrn Blei, 
zum mindesten für die jedesmal in Betracht kommenden Bogen, völlig 
ausschließen. Offenbar ist die ganze Herstellung von Satz und Druck 
in Rudolstadt erfolgt — für eine Münchener Revision und ein Mün- 
chener Imprimatur blieb freilich keine Zeit, wenn man in 8 — 9 Mo- 
naten 140 — 150 Bogen bewältigen wollte! 

Ebenso wie die erste Sorge, die Beschaffung der Original drucke, 
und die letzte, die Ueberwachung des Satzes, hat dem Bande aber 
auch alle Fürsorge gefehlt, die der Absendung der Textvorlagen an 
die Druckerei vorausgehen mußte — jedenfalls wenn man nicht ge- 
sonnen war, später eine Korrektur oder Revision zu lesen. Für die 
Interpunktion (sie ist auch Weinholds schwache Seite) ist nichts, rein 
nichts geschehen. Lenz selbst in terpun gierte nicht übel und er hielt 
viel auf Sauberkeit des Druckes, den persönlich zu überwachen er 






COHKU UMIVtRSJTV 



Lenz, Gceimmelic Schriften 439 

nur ganz ausnahmsweise in der Lage war. Mit den Setzern seiner 
(in Königsberg, Leipzig, Winterthur u. b. w.) selbständig erschienenen 
Werke hat er im allgemeinen Glück gehabt. Dagegen ist den nur in 
fremden Abschriften überlieferten und in Zeitschriften, Almanachen 
u. s. w. mit oder ohne sein Zutun gedruckten Gedichten allerlei 
kleines Mißgeschick zugestoßen — woran z. T. die Art schuld war 
wie Lenz, der im übrigen recht leserlich schrieb, das Papier auszu- 
nutzen pflegte. Ich will hier nur einen Punkt hervorheben, den 
Weinhold so wenig wie jetzt Blei beachtet hat In unstrophischen 
Gedichten pflegt Lenz die starken Sinneseinschnitte sorgfältig zu 
markieren und abzusetzen. Wo in einer sekundären Ucberlieferung 
solche Absätze fehlen, haben wir die Pflicht, sie in Lenzens Sinne 
aufzuspüren, keinesfalls aber darf man sie verwischen, wie S. 78, 
Z. 14 und Z. 2 v. u., S. 79 Z. 9 und Z. 2 v. u., S. 119 Z. 1 v. o., 
S. 126 Z. 2 v. u., S. 129 Z. 10 t. u., S. 156 Z. 8 v. o., oder darf um- 
gekehrt ein kurzes, einstrophiges Gedicht in zwei Scheinstrophen 
zerlegen, wie S. 144 >Aus ihren Augen lacht die Freude<. — Ein- 
zufügen ist ein Absatz S. 137 Z. 8 v.u. {Wer malet diesen Calehas 
mir), S. 165 in dem Gedicht >An meinen Vater< V. 12, V. 26. Auch 
das Poem >Auf eine Quelle u. s. w.< S. 142, das freilich von Weinhold 
nach einer Originalhs. gedruckt wird, gliedert sich nach des Dich- 
ters Absicht offenbar in 3 Abschnitte, die jedesmal mit »Heilige 
Quelle, Wie so schön helle* beginnen. Des weitern mag ich mich bei 
der Interpunktion nicht aufhalten: ich muß nur betonen, daß ein 
Herausgeber, der einen älteren Dichter dem Verständnis heutiger Leser 
nahe bringen will, dieso nicht ohne Not über den Sinn des Textes im 
Dunkeln lassen darf. Das Gedicht >Nachtschwärmerey< z. B., das 
Weinhold als Nr. 4G aus einem Briefe Lenzens an Goethe druckte 
und das B. S- 131 f. wiederholt, bleibt, so wie es hier geboten wird, 
vielfach unverständlich. — 

>Die Orthographie hier wie sonst nach heutigem Brauch« (S. 506) — 
ich will das gelten lassen, obwohl bei einer solchen Regulierung manches 
Gefahr läuft getilgt zu werden, was anderwärts dem Reim zuliebe 
bleiben muß (z. B. kömmt). Und dann darf man es nicht dem Setzer 
überlassen, der nicht nur zahlreiche Spuren der alten Orthographie 
mit einer doppelt störenden Inkonsequenz stehen laßt, verheelen neben 
verhehlen, tödtlic/t neben tödlich und tötlich, teilnimmt neben Teil zu 
nehmen , oft in unmittelbarer Nachbarschaft , druckt , sondern auch 
Archaismen und Provinzialismen, wie etwa teutsch und kenntbar, be- 
seitigt, und obendrein da wo er interpretieren muß, nicht selten 
daneben trifft. Das gilt besonders für die Entscheidung zwischen 
großen und kleinen Anfangsbuchstaben und in Fragen der Wort- 






COBNfllUNIVERSiry 



410 Gott. gel. An; 1909. Nr. 6 

trennung: so steht auf S. 161 S. 3 v. u. zu lesen: Ob nicht ein Beßrer 
uns zum Ziele führen muß — - aber ein beßrer, wie das Original 
hat, ist >ein beßrer Pfad«! Auf derselben Seite Z. 8 v.o. ist das 
Kompositum Mit Orpheustönen (sc. der Schwärmerei) irrerührend auf- 
gelöst Mit Orpheus' Tonen 1 ). S. 87 Z. 13 ist der Ausruf o Lorbeer- 
wert mit Lenzens Anlautschreibung beibehalten und muß nun in der 
Orthographie unserer Ausgabe ein Substantivum bieten; S. 110 Z. 7 
v. u. durfte nicht aufgelost werden Und jauchten Himmel an, son- 
dern bei Beseitigung der lenzischen Orthographie war zu schreiben 
himmelan \ Störend wirkt in der Orthographie dieser Ausgabe auch 
das stehen gebliebene (Von jeder Prvfupysteit), ron jeder 'Jrähncn 
Saat (1- Trähnensaat) S. 444 Z. 13 v. u. Gewiß, das sind Kleinigkeiten 
— aber durch sie wird das Verständnis der Gedichte an vielen 
Stellen bedenklich getrübt. 

Ich will nun gleich beim Texte derGedichte, dem ich diese 
Beispiele entnehme, bleiben und zunächst aufreihen, was ich mir bei 
der Lektüre von z. Tl. sinnstörenden Textfeldern angemerkt habe; wo 
diese bereits Weinhold zur Last fallen, ist es durch ein W ange- 
deutet — mein Vorwurf, daß sich B. die Ausgabe der >Gedichte< 
doch zu bequem gemacht habe, wird dadurch ausreichend begründet. 

In den >Landplagen< , dem einzigen größeren Werke, dessen 
Korrektur Lenz persönlich gelesen haben wird und wo die große 
Sauberkeit des Druckes der Textkritik (gegenüber den schlechten 
Hexametern) absolute Zurückhaltung auferlegt, stören bei Blei öfters 
Vollformen für synkopierte und umgekehrt, wodurch die Metrik dieser 
Jugenddichtung noch mehr verschlechtert wird: so fallen B. zur Last: 
Beklemmt (für Behlemmet) S. 7 Z. 6 v.o., Ehemann (für Ehmann) 
S. 9 Z. 3 v. o., andere S. 10 Z. 6 v. u., FleJien S. 1 1 Z. 16 v. o., fiwit 
S. 12 Z. 15 v. u. Von dieser fortlaufenden Fehlerreihe abgesehen, ist 
der Text leidlich gut, ich notiere neben Aendeningen wie vor (— W) 
für für S. 5 Z. 4 v. u., Jetst (= W) für Itst S. 8 Z. 4 v. o. und 
ähnlichen namentlich S. 34 Z. 16 v. o. ihr Kleid an der bebenden 
Rechte Tür ihr Kind. — Von den Gedichten aus dem Anhang der 
>Landplagen« ist das >Schreiben Tankreds an Reinald< (S. GO ff.) 
gleich im Eingang wieder durch einen metrischen Fehler verunziert: 
Z. 1 beginnt im Original richtig: Weine kriegrischcr Held. — In 
Z. 11. 12 sind die beiden hatt' für hat offenbar von Lenz übersehene 
Druckfehler. Aber Blei fällt zur Last S. 62 Z. 16 v. o. sie siegte für 
ich siegte. 

(Weiterhin nenne ich die Titel der Gedichte nur ausnahmsweise.) 
Daß in dem Trauergedicht S. 67 das erste Wort Auch st Ach 

1) Der Fehler stammt hier aus Wcinhold, wie ich sehe. 






COPHf li UNWERSm 



Leu«, Gesammelte Schriften 441 

lauten müsse, war bei Weinhold S. 264 zu lesen. — S. 84 Z. 7 v. o. 
I. unser einen (st. einer = W); S. 86 Z. 3 v. o. 1. Cytherens. — S. 87 
Z. 2 v. o. I. Adlerflug \ S. 88 Z. I v. o. I. manches schöne (st. schöne 
manches); S. 90 Z. 14 v.o. 1. staun«»; & 91 Z. 19 T. 0. 1. eines; S.92Z.14 
v. o. I. der Venus. — S. 94 Z. 2 V. 0. I. ihr Krähn (st. ein KröJin). 

— S. 99 >Die erste Frühliugspromcnadc< V. 1 1. Der Baum, der mir 
den Schalten zittert (st mit den); S. 100 V. 4 I. mit wilderm Schmer* 
(st. m. wildem Seh.); — S. 109 >Lottes Klagenc V. 4 1. Erleichtrung. 

— S. 110 Z. 2 v. u. 1. Btto. — S. 117 Z. 10 v. u. 1. Vaterlande 
(st Mutterlande), Z. 7 v. u. 1. dorten (st dort = W); S. 118 Z. 5 
v. o. hat der Originaldruck In diesem Thal, der deinem Tluxle yleidit 
(st das = W), und dieses ostdeutsche Maskulinum mußte ebenso 
bewahrt bleiben wie S. 14 Z. 2 v. u. das Maskulinum Kinn; S. 118 
Z. 9 v. u. 1. erfreun. — S. 125 Z. 11 v. o. 1. cum Ende (st ju); 
Z. 1. v. u. 1. ihn (st in); S. 126 Z. 2 v o. 1. Trübicolkigt (st -uwttü? 
= W !. Z. 4 t. u. 1. einen Wuchrer ; S. 127 Z. 2 v. n. mufi es mit 
Beseitigung eines falsch eingesetzten Kommas und in der Ortho- 
graphie dieser Ausgabe heißen: das gansc Abgebrochene, stoßweise 
Seuf sende, Notgedrungene , waJtrhaftig Leidenschaftliche des Ori- 
ginals; S. 128 Z. 7 v. o. hat der Druck (/n diesen Sonnenstraldcn der 
Liebe) Eure Seele sieh sichtbar weißt — in der heutigen Ortho- 
graphie müßte das teeist lauten, B. aber wiederholt Weinholds Fehler 
weißl — S- 130 Z. 2 v. o. 1. heitgen (st. heiligen = W). — S. 140 
Z. 13 v. o. 1. Thränclein (st Thränlein = W). — S. 142 Ueberschrift 
1. Auf eine Quelle. — S. 147 Z. 5 v. o. 1. heiliger (st heiiger), Z. 2 
t. u. 1. nit (st nicht). — S. 149 Z. 5 v. u. 1. meine Wursel (st eine 
W. = W). — S. 151 Z. 5 v. o. 1. ans ganee (st an das g. = W); 

S. 153 Z. 10 v. u. 1. Herrngott, Z. 2 v. n. 1. Gedcnkart (ßt Denk- 
ort); S. 154 Z. 14 v. o. I. (Mir meine Bäuerlein auch 'fsuklären) Und 
eintuUattem ihren Wind (st ihnen W. = W); S. 156 Z. 3. 4 1. 
dauren : trauren ; S. 158 Z. 8 v.o. 1. alsdcnn, Z. 11 v.o. I. Kränz- 
chens, Z. 7 und Z. 2 v. u. 1. »i* (st. nicht); S. 159 Z. 4 v. o. I. Saur- 
teig. — S. 161 Z. 2 v. o. für teu'rgekaufle — gönnet, im Or. fett, war 
Sperrdruck anzuwenden, wie in der Schlußzeile des Gedichtes. — S. 
172 Z. 5 v. o. 1. Wem (st TFenn). — S. 177 Z. 1 v. u. L Wut durch 
Duldung abzumatten (st W. und 1> \ — S. 183 Z. 9 !. D en Mann 
(st .Der AT). — S. 187 Z. 8 v. u. L Völkeralter (st AfenscAenotter). 

— S. 188 V. 1 1. Von (st Tom). — S. 192 Z. 3 v. o. 1. ordnendem. 

— S. 203 »Auf die Stelle . . .«, die Ueberschrift rührt von Weinhold 
herl — S. 266 Z. 1 v. u. 1. Je mehr ihm Aug* und Stirne glüht (st 
im). — S. 213 Z. 4 ▼. u. 1. Ungesehen. — S. 216 Z. 5 t. o. L erhebt 
(st erhebet - W). — S. 425 Z. 3 v. o. 1. von Adam (st vom); S. 428 



..narr 



442 Oött. gel. An/. 1909. Nr. 6 

Z. 11 v. u. L holdseligem; S. 432 Z. 7 v. u. I. kehrt (st fcrAre* = W); 
S. 43G Z. 5 V. o. 1. fliehen (st /fo/m = W), Z. 18 V. o. 1. Herrscltct 
(st Herrscht = W). — S. 438 Z. 14 v. u. 1. Allmächt'ge. — S. 440 
Z. 3 v. u. 1. stürm'sche. — Schließlich ganz zum SchluG noch ein 
recht neckischer kleiner Druckfehler: S. 443 Z. G v. u. 1. Ist doch die 
Lust nicht rein — nicht Luftl 

Nachdem wir diese kleinen, aber zum Teil doch recht störenden 
Unsauberkeiten getilgt haben, bleibt für die Textkritik nur wenig 
zu tun. 

Von der Romanze >Piramus und Thisbe« (S. 60 — 73) stellt die 
Weimarer Abschrift >von Fraucnhand<, deren Lesarten Weinhold S.2G5 
verzeichnet, unzweifelhaft eine revidierte Fassung gegenüber dem aus 
Salzmanns Nachlaß publizierten Original dar: man kann zweifeln, ob 
man aus ihr den metrischen Fehler in der ersten Strophe V. 3 mit 
einer heißen Gabel durch mit heißer Gabel korrigieren darf. Aber 
unbedingt liegt ein Fehler Stöbers vor in der letzten Strophe V. 1 : 
ein Beispiel statt sein Beispiel. 

In dem ersten der beiden Scsen heimer Lieder (> Wo bist du 
itzt< S. 73f.) habe ich Kruses Lesart Stadt und Feld (Str. 3,3) 
gegenüber Wald und Feld des Abdrucks in den Blättern für lite- 
rarische Unterhaltung verteidigt (GGN. 1905, S. 73. 100) — immer- 
hin gebe ich zu, daß man hier schwanken darf. Das ist aber ausge- 
schlossen bei dem zweiten Gedicht (»Ach, bist du fort?« S. 74 f.), wo 
die Kruseschen Lesungen itet (Str. 1,2), dick (Str. 1,3) und Thal 
(Str. 5, 2) unbedingt einzustellen waren. 

Wie hier stehen sich zwei aus verschiedenen Abschriften stam- 
mende Drucke gegenüber bei den Gedichten >Die Demut« (S. 211 
bis 214, Whld. Nr. 97) und »Ausfluß des Herzens« (S. 217 f., Whld. 
Nr. 90): B. wiederholt nach Weinhold die älteren Drucke in Pfen- 
ningers »Christi. Magazin« 1779 resp. in Ewalds »Urania« 1793, ent- 
hält uns aber die Abweichungen des jüngeren Drucks in AI. Schreibers 
Heidelberger Taschenbuch von 1812 vor, die Weinhold S. 314 und 317 
verzeichnet hatte. Diese Lesarten sind bei den beiden Gedichten von 
sehr verschiedenem Wert: während der Schreibersche Text für die 
»Demut« unter 31 Lesarten Weinholds nur allenfalls drei oder vier 
graphische (resp. metrische) Besserungen bietet, verdienen von den 
11 Lesarten zum »Ausfluß des Herzens« einige unbedingt Aufnahme 
in den Text (V.4. 8. 14. 17. 25), andere sind gleichwertig oder gleich- 
giltig und nur V. 9 Wo ist's, dies Bild? würde ich unbedingt bei 
dem Druck von 1793 bleiben (1812: Wo ist dies Bild?). Wem aber 
die kritische Herstellung widerstrebt, der sollte jedenfalls den Text 






Lern, Gesammelte Schriften 443 

bei Schreiber und nicht den — wahrscheinlich von Lavater — etwas 
lassig behandelten Text der >Urania< zu Grunde legen. 

Mit Konjekturen muß man gegenüber diesen Gedichten, deren 
Interpretation so viele Schwierigkeiten bietet, gewiß zurückhaltend sein. 
Immerhin hatte in dem Festgedicht zur Igelströmschen Hochzeit der 
Blumsche Druckfehler rang st drang S. 439 Z. 3 v.o. getrost ge- 
tilgt werden können (s. GGN. 1905, S. 109). 

Auf ein paar andere Stellen, die mir zweifelhaft sind, möchte ich 
wenigstens den Finger legen. Im dritten Gesang des >Petrarch< heißt 
es (S. 125 Z. II v.u.) 1 ): 

Das arme Hert! sprach als ers las der Mann 
Und sah gelassen auf, und seinen Himmel an. 

Lenzens Stil wäre weit mehr gemäß: 

Und sah gelassen auf, und sah den Himmel an. 

Daß er wirklich so geschrieben hat, deutet vielleicht noch das stehen 
gebliebene Komma an, das bei der I^csart des Druckes keinen 
Sinn hat. 

In dem Gedicht gegen die Dessauer Philanthropins (S. 182) lesen 
Tieck und Wcinhold (und mit diesen Blei) nach der Handschrift 
V. 15 f. 

Das werden Kopfe nur ihr lieben Herrn! auf Erden 

Ach lauter Dratmaschinen werden. 
Ist dos nur richtig, dann suche ich vergeblich nach einem Gegensatz 
im vorausgehenden wie im folgenden (etwa >Herz<, -Gefühl*). Und 
sollte wirklich Köpfe $iur — lauter Dratmaschinen parallel gestellt 
sein? Es ist doch nirgends von der Ausbildung des »Kopfes* die 
Rede — es beißt vielmehr V. 1 5 ff. 

Das reitet, ficht und tanst nach euren Winken, 

Darf weder essen, weder trinken 

Noch schlafen, noch verdattn, als sur gesetzten Zeit 

Und kackt sogar mit Sittsamkeit. 
Ich möchte doch vermuten, daß dasteht nie, daß es also heißen soll 

Das werden Köpfe nie, ihr lieben Herrn! auf Erden usw. 

In der »Epistel eines Einsiedlers an Wieland« heißt es nach dem 
Erstlingsdruck im Deutschen Museum 1776 (hier S. 192,1): 

So weiß auch Dein unsterbliches Lied 

Der Thorheit küJd&tcn Mummeregen 

Absichten, die sie nicht kennt, tu teilten usw. 
Parallelen wie kecke Mummereien, unverschämte Mummereien (Goethe) 

1) Ich habe den OrigüuJdnick tur Hand. 



Ic 



EU UNIVER3TY 



444 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 6 

legen es nahe, an kühnste Mummereien zu denken — aber freilich 
auch kühlste läßt sich verteidigen. 

Der Bestand der Gedichte hat sich gegenüber Weinhold 
nicht vermehrt: vielmehr mußten die drei Zeilen ausgeschieden wer- 
den, welche W. nach einem Blättchen des Großherzoglichen Archivs 
in Weimar als Nr. 82 (»Beruhigung«) bot, da sich inzwischen heraus- 
gestellt hatte, daß sie J. F. Hahn gehören und unter dessen Sigle 
schon im Göttinger M.-A. 1774 stehen. Nachdem Blei die nähere 
Bekanntschaft des Herrn Falck gemacht bat, würde er gewiß gern 
auch die »kürzere Fassung« der »Liebe auf dem Lande« (S. 135 f.) 
und den Vierzeiler »Ich bin ihr wahrer Jacob nicht« (S. 183) aus 
seinem schönen Bande gestrichen haben : in den Anmerkungen S. 520. 
523 gibt er sie beide preis, und so brauche ich hier nicht zu wieder- 
holen, was ich früher gegen diese blöden Stümpereien Falcks vor- 
gebracht habe. Gegenüber einer vermittelnden Auffassung, an der 
einige mir bekannte Gelehrte festhalten wollen, erkläre ich aufs be- 
stimmteste: ich halte es für ausgeschlossen, daß Lenz an der Version 
A der »Liebe auf dem Lande« den geringsten Anteil hat. 

Daß inzwischen von anderer Seite ein eher zu beachtender An- 
spruch Lenzens angemeldet ist, hat Blei übersehen. In der Abhand- 
lung von Th. Maurer, Die Sescnheimer Lieder, eine kritische Studie 
(Straßburg 1907) wird S. 24 ff. der Versuch gemacht, das erste Stück 
der Sescnheimer Sammlung, das ich als letzter und mit zum Teil 
neuen Gründen Goethe vindizierte, in einen dreistrophigen Grundstock 
von Goethe fr Erwache FVicderike< — >Es zittert Morgen Schimmer < 
— »Die Nachtigall im Schlafe*) und in eben so viele Zusatzstrophen 
von Lenz zu zerlegen. Das Ergebnis ist so hübsch, daß wir uns um 
Goethes willen nur freuen dürften wenn es so wäre, und ich selbst 
war nach dem ersten Eindnick sofort geneigt, die Position zu räumen. 
Hinterher aber sind nicht nur die alten Bedenken erwacht, sondern auch 
neue hinzugekommen: es steht fest, daß ein Hagedornsches Lied und 
seine Melodie das Vorbild abgegeben haben, dies Lied umfaßt aber 
gerade 6 Strophen, und eben diese Zahl hätte dann der Bearbeiter 
Lenz erreicht, der seinerseits kein direktes Verhältnis zu Hagedorn 
hat. Aber das mag Zufall sein: ich halte die Sache nicht für ent- 
schieden und benutze gern die Gelegenheit, auf Maurers überraschende 
Lösung der Kchtheits frage nachdrücklich hinzuweisen '). 

I) Im übrigen hat die Polemik Maurers mir keinen Anlaß geboten, den 
Goethiscben Grundstock des sog. iSesenheimer Liederbuchs« anders zu deuten, 
als ich es getan habe: als Ueberreste der Liebeskorrespondent Goethes, aus der 
sich Friederike die gereimten Stacke abgeschrieben bat. Dies Resultat wäre noch 
einheitlicher, wenn außer Nr. 4 und & auch Nr. 1 von Lenzens Hand herrührte: 



COKü 



Lena, Gesammelte Schriften 445 

Beim >Hofineister< (1774) verrät sich die Zugrundelegung 
des Tieckschen Abdrucks 1 ) hauptsächlich durch die Tilgung von Ar- 
chaismen, die anderwärts, speziell in den Gedichten, wo Weinhold 
der Führer war, unbedenklich beibehalten sind, wie etwa S. 342 
Z. 1.2 v.o. davor — alsdann für dafür — alsdenn; freilich geht 
!'■.- Ausgabe noch darüber hinaus, wenn sie Halunken für Hollnnkcn 
(332 Z. 3 v. o.), KSfig für Keficht (345 Z. 2 v. o.), starrköpfigen für 
stanköpßschen (345 Z. 1 v. u.) einführt und dadurch für den Philo- 
logen vollends unbrauchbar wird. In allen diesen Punkten ist der 
saubere Abdruck von Sauer (in Kürschners D. Nat--Litt. Bd. 80 II) 
konservativer und zuverlässiger. Auch direkte Satzfehler sind leider 
nicht selten: S. 330 Z. 13 v. o. 1. der Herr geheime Roth; S. 331 
Z. 5 v. o. I. Hein aufrichtig st. Rein aufrichtig; S. 331 Z. 10 v. u. 
1. Eitervaters; S. 337 Z. 15 v. u. 1. nichts anzutreffen; S. 343 Z. 4 
v. u. 1. meinem st. mein; S. 346 Z. 14 v. u. 1. brave Leut; S. 348 
Z. 10 v. u. 1. würde st. wird u. S. w. 

Der im ganzen korrekte Weygandscbe Originaldruck gibt zu 
Emendationen wenig Anlaß: immerhin wird meine Besserung von 
keinen andern soll sie sein {!) Lebtage bekommen (Act I Sc. 4, S. 338 
Z. 5 v. u.) in kein anderer soll sie sein L. bekommen gewiß ein- 
leuchten; — in derselben Szene (S. 337 Z. 11 v. o.) Er war doch... 
ein gelehrter Mann ; auch und ein Hof'mann zugleich ist mindestens die 
Interpunktion unerträglich, und recht befremdlich ist es, daß alle drei 
mir vorliegenden Neudrucke in Act. II Sc I (S. 345 Z. 5 v. u.) das 

dun wäre kein einzig« Goethescbes Autograpbon darunter. Maurer übersieht 
ganz, daß der von ihm verfoihtene komplizierte Zustand der l'eberüeferung, wo* 
nacb Ton den sieben »gereimten Briefs tückeo« — das ist für mich das Haupt- 
ergebnis! — drei in Friederiken* und vier in Goethes Handschrift vorliegen 
sollen, mit dem was wir sonst über die Schicksale der Sesenheimer Goethe-Hand- 
schriften wissen, weit schwerer tu vereinbaren ist, als der Befund den ich wahr- 
scheinlich aa machen versuchte, und den ich nicht zu gefährden glanbe, wenn ich 
M. einräume: der Beweis, daß die Hn [G . 9. 10 Kruse in .der Handschrift 
Friederiken vorlagen, ist nicht gefuhrt. 

Was die Reimtechnik Lernens angeht, so hat mich Maurer offenbar miß- 
verstanden: wenn Hagedorn und Lenz Keime von -g:-ch, •d-:-t-, •*-:-( meiden 
im Gegensatz zu Goethe und Brentano, so tun sie das nicht, weil es ihrer mund- 
artlichen Aussprache widerstrebt, sondern weil sie dem Hochdentechen unfrei 
gegen überstehen und infolgedessen sieb, was den Konsonantismus angeht, an du 
Schriftbild halten. — Ich will aber ausdrücklich bekennen, daß ich den Reim 
heilnj ; unrfrtahlich, deaseu Träger die vorletzte Silbe ist, obwohl er hei Lenx keine 
Parallelen hat (wie bei Goethe), nicht mehr für ein unubersteiglichei Hindernis 
ansehe, die betreffende Strophe (und dann mit ihr iwei andere) Lenz zuzu- 
sprechen. 

1) Vgl. gleich S. 333 Z. 13 v. o. MÜchzan wie bei Tieck. 



cm 



446 Gfltt gel Ani. 1909. Nr. 6 

Komma (statt eines Punktes) stehen lassen in dem Satze: Ihr be- 
klagt Euch die Leute sahn Hofmeister wie Domestiken an, Harren! 

was sind sie denn anders? — Ja, ja, die Interpunktion ! — Von der 
Berliner Hs. des »Hofmeisters«, deren Kollation jetzt in der Disser- 
tation von Stammler (s. u.) zu finden ist, steht in den »Anmerkungen« 
kein Wort 

Am übelsten ist es dem Werke ergangen, das gegenwärtig durch 
die vortreffliche Arbeit von Theodor Friedrich (»Probefahrten < X1IJ) 
wieder ein besonderes Interesse gewonnen hat, den »Anmerkungen 
übers Theater< (1774) und der ihnen angehängten Uebereetzung 
von Shakespeares »Loves Labour's loste, >Amor vincit omnia« 
(S. 221—326). Hier hat B. (der in den Anmerkungen Friedrichs 
Buch noch nennen konnte) einfach den Tieckschen Neudruck in die 
Druckerei geschickt: man merkt das sofort an der Vorbemerkung 
(S. 223), wo Tieck mit schöne Literatur ein Wort verdrangt hat, das 
Air Lenz und seinen Straßburger Kreis eminent charakteristisch ist 
(Friedrich S. 100): licllitteratur. Und B. kann hier nicht einmal eine 
Korrektur gelesen haben, wenn er Druckfehler von T. wie besingern 
für befingern S. 263 Z. 8 v. o. und gar geitsch deinen Kreisel Tür 
peitsch d. K. S. 302 Z. 2 v.o. stehen läßt Unter diesen Um- 
ständen hat der Setzer freie Hand gehabt, den Text seinerseits noch 
um eine Reihe recht verdrießlicher Schnitzer zu vermehren. So fehlt 
gleich S. 223 Z. 12 v. o. So (tief); S. 269 Z. 7 v. u. 1. machet 
bleich st. wachet bleich, S. 299 Z. 11 v. o. 1. liebt r als st liebe, als; 
S. 300 (Z. 12 v.o.) 1. auffliegend st aufliegend. — Die kleinen 
Satzfehler des Originals — fast nur in fremdsprachigen Zitaten und 
Eigennamen — hat Tieck meist stillschweigend verbessert, stehen ge- 
blieben sind bis auf Blei: S. 264 Z. 7 v.o. Armando für Armado, 
S. 273 Z. 15 v. o. Faulconbridgs für Faulconbridges. 

• 

Der größte Teil der »Anmerkungen« Bleis (S. 500- 535) ist 
begreiflicherweise den »Gedichten« gewidmet Die Sorglosigkeit, mit der 
der Münchener Herausgeber und Verleger dem Hudolstädter Setzer 
und Korrektor die Herstellung des Bandes überlassen haben, erreicht 
hier ihren Gipfel : schon beim Aufschneiden entdeckt man auf S. 509 ff., 
daß die Anmerkungen für S. 8C— 98 sich hinter die für S. 99 — 102 
verirrt haben und stößt das Auge wiederholt auf Fehler in den Eigen- 
namen, wie »Schubert« und »Bodner« (S. 540) u. 8. w. Der Inhalt 
der Anmerkungen, welche die Uebcrlieferung (Drucke und Hand- 
schriften), die Chronologie, die persönlichen Beziehungen betreffen, 
geht in seinem sachlichen Teil großenteils auf Weinhold zurück, in 
seinem unterhaltenden Teil beschäftigt er sich mit P. Tb. Falck. 



CO*,, (Sff 



Lenz, Gesammelte Schriften 447 

Leider ist aber der sachliche Teil nicht nur unselbständig, sondern 
auch venig sauber gearbeitet: er wimmelt von Flüchtigkeiten, Irr- 
tümern und Mißverständnissen, sodaß es gar nicht lohnt, hier mit 
der Kritik anzufangen. Nur ein paar Proben zur Begründung dieses 
sehr harten Urteils: S. 508 zu S. 69 >lMramus und Thisbc« : >... Hier 
ist die Lesart (sie) nach WLG ') S. 2G5, dem eine Handschrift aus 
dem Weimarer Hausarchiv vorlag«. Aber nein ! der S. G9 — 73 ab- 
gedruckte Text ist der von Stöber, den auch Weinhold S. 83—86 
wiederholt, von den Lesarten der Weimarer Hs., welche dieser S. 2G5 
verzeichnet, hat B. keinen Gebrauch gemacht! — S. 509 oben soll 
Whld. die Lesart * Stadt und Feld* (s. o.) >nacli Falck« in Wald 
und Feld > gebessert« haben — er folgte aber nur dem Abdruck 
Stöbere. Wenige Zeilen später wird abermals übersehen, daß sich mit 
doch und dich in dem zweiten Sesenheimer Liede Stöber und Kruse 
gegenüberstehen. — S. 528 Mitte: >Boie bekam die Epistel durch 
Köderer und schickte sie dem Herausgeber des Museum« — das war 
er ja selber 1 

Was die Anmerkungen über Weinhold hinaus bieten, hat großen- 
teils Herr P. Th. I-'alck in Riga geliefert — aber er wird keine 
Freude daran haben. Die Tage seines Fälsclierglücks sind zwar, wie 
ich unten an Beispielen der jüngsten Zeit zeigen werde, noch nicht 
vorüber, aber sie sind doch gezählt. Und zu den Aufgeklärten ge- 
hört nun auch Franz Blei! Freilich noch nicht lange: denn auf dem 
Prospekt würde Herr Falck noch in höchst ehrenwerter Gesellschaft 
der Lenzforecher genannt, im Text unseres Bandes sind S. 134 f. 
und 183 noch zwei seiner Fälschungen, dieselben welche Weinhold 
aufnahm, gedruckt — im »Inhalt« werden sie unterdrückt, in den 
> Anmerkungen« ausdrücklich abgelehnt. Blei ist nämlich inzwischen 
von Falck mit den >Aushängebogen< seiner Gesamtausgabe des lyri- 
schen Lenz- Nachlasses von >Jerzembsky< beglückt worden, aus dem 
er in den Anmerkungen allerlei mitteilt: in einer Stimmung, die deut- 
lich von Unbehagen zu Mißtrauen und von da zu Entrüstung und 
Verachtung weiter schreitet. Tritt diese Publikation wirklich ans 
Tageslicht, so wird sie allen die Augen öffnen, die Herrn Falck noch 
tlen Besitz irgend welcher Lenzmanuskripte zugetraut haben: was B. 
aus der Vorrede (S. 533) und aus den Texten mitteilt, ist so uner- 
hört albern, daß es keinem Menschen einfallen wird, von einem lite- 
rarischen Skandnl zu reden — es gibt höchstens eine Klownsposse, 
und nicht einmal eine amüsante I 

Das Bild das ich in unsern Nachrichten 1905 S. 98— 115 von 
dem Treiben dieses Fälschers entworfen habe, war doch wahrlich 

1) Weinhold, Gedichte von Leu. 



C0*i. fRSiTY 



448 Ott*, gel. An*. 1909. Kr. C 

scharf genug umrissen ! Aber das hat nicht verhindert, daß sich noch 
immer die Vorstellung erhielt: etwas von Lenz müsse Falck doch 
besitzen — wie wäre er denn sonst zum Lenzfälscher geworden? 
Und wenn seine lyrischen Darbietungen Fälschungen gewesen sind, 
so brauchen es doch nicht seine Mitteilungen aus Briefen von Lenz 
und Nachrichten Jerzembskys zu sein — so folgerten kurzsichtig 
genug andere. Ich gebe zwei Beispiele. 

Da ist vor kurzem (1008) in Halle eine Dissertation von Wolfg. 
Stammler über den »Hofmeister« von Lenz erschienen. Das Kapitel 
»Vorgeschichte« begiunt mit einem Brief von Lenz, der 1891 von 
Falck in der mir unzugänglichen Düna-Zeitung publiziert ist'). Am 
18. Sept. 1770 soll Lenz aus Königsberg an Oldekop geschrieben 
habe: >In der vorigen Woche las ich Heichhardt meinen Hofmeister 
vor. Es ist ein vaterländisches Stück wie der verwundete Bräutigam*. 
Die Briefstelle genügt dem jungen Doktoranden , um eine älteste 
Fassung des Hofmeisters annähernd in der Technik des »Verwundeten 
Bräutigams« anzusetzen — die soll L. mit nach Straßburg genommen 
und in Fort Louis »umgearbeitet« haben I Die echte Briefstelle, die 
hierfür zitiert wird, redet aber gar nicht von »Umarbeitung«, Bon- 
dern von der »Zeitigung«, dem Reifen des Werkes. Nun male sich 
einer eine Konzeption dieses Dramas in einer Zeit aus, wo Lenz 
höchst wahrscheinlich noch nicht den Shakespeare kannte: einen »Hof- 
meister« ohne freie Technik und ohne pädagogische Tendenzen — 
aber ein »vaterländisches Stück« I 

Die alberne Fälschung von Falck verwertet als einziges echtes 
Ingredienz die aus dem J. 1815 stammende Mitteilung, daß man in 
Livland die Fabel des »Hofmeisters« auf eine Skandal geschieh te zu- 
rückführte, die in einer baltischen Adelsfamilie vorgekommen war. 
War das wirklich der Fall, hatte Lenz diese Geschichte zum Ausgangs- 
punkt genommen, so wird er sie gewiß nicht in Livland lokalisiert 
haben : der deutsch russische Pastorssohn hatte als Königsberger Student 
schwerlich Neigung, sich das Fortkommen in der Heimat, für das er 
in erster Linie auf den dortigen Adel angewiesen war, zu unter- 
graben. Wenn er aber diese unwahrscheinliche Keckheit oder Tor- 
heit besaß — hatte er zugleich die Geschmacklosigkeit, ein solches 
Skandalstück seinem »väterlichen Freunde« gegenüber als »ein vater- 
ländisches« zu bezeichnen? Gewiß nicht! — ihm selbst wäre es auch 
niemals eingefallen, die dramatisierte Anekdote »Der verwundete 
Bräutigam« »ein vaterländisches Stück« zu nennen 1 Nicht Lenz liegt 



1) Ich bibe (wie anscheinend auch Stammler) nur die Notizen im Jber. f. n. 
Ljwjch. 1891 IV : 4, 16 (S. 102) iur Hud. 



fRSITY 



Lenz, Oesammcltp Schriften 449 

ein solcher Ausdruck nahe, sondern seinem Landsmann, dem »Lenz- 
forscher« Falck: ihn interessieren beide Stücke als Ralticn. 

Ich kenne von Falck bisher nur Fragmente von Briefen; hat 
er wirklich, wie es scheint, auch vollständige Briefe herausgegeben 
(in baltischen Tageszeitungen), dann besteht der Verdacht, daß er 
einen echten Grundstock mit literarischen und persönlichen Zusätzen 
seiner Mache verfälscht hat — einen vollständigen Brief zu fabrizieren 
ist er sicherlich ebenso wenig befähigt, wie er jemals ein unbekanntes 
Gedicht von »Lenz« aus sich heraus zu Stande gebracht hat. — 

Als Bruchstück aber ist mir im höchsten Grade verdächtig auch 
der bei Froitzheim, Lenz und Goethe S. 14 mitgeteilte Passus von 
>Jerzembsky< über die >Anmerkungen übers Theater«, den soeben Th. 
Friedrich am Schlüsse seiner Untersuchung (S. 99) in Sperrdruck 
wieder vorführt: mit freudigem Stolze, darin >das gewünschte äußere 
Zeugnis, die volle Bestätigung des Resultates« beibringen zu können. 

Mir scheint Friedrichs Beweisführung so woblgestützt und fest- 
gefügt, daß sie dieses um seiner Herkunft willen mindestens zweifel- 
haften ') äußeren Dokuments nicht bedarf. Bisher ist der echte 
Jerzembsky in den Falckschen Mitteilungen noch nicht aufzu6nden 
gewesen : noch immer waren Falck und Jerzembsky eine Person ! Von 
Falck dürfen wir, nach dem was jetzt bei Blei I S. 533 f. zu lesen ist, 
die Aufklärung niemals erwarten : er gibt selbst zu, daß er den Lenz- 
Nachlaß des Mannes »nicht mehr« (I) in Händen habe: ein völlig mythi- 
scher, nicht wieder aufzufindender >Lord Alfred Rüssel«, den er im 
Eisenbahnkoupö kennen lernte, habe ihm alles abgekauft — nicht für 
Geld, sondern für die eine Lenzsilhouette I — Unter diesen Umstanden 
empfiehlt es sich nicht nur, sondern ist es direkt eine Forderung 
wissenschaftlicher Reinlichkeit und literarischer Hygiene, die von Falck 
ausgegangenen Mitteilungen jeder Art aus dem Bestände unserer 
literarischen Urkunden auszuscheiden. 

Göttingen Edward Schröder 

1) Obendrein enthalten der erste und der dritte Salz der Notiz nachweis- 
lich falsche*. Wenn alao die für Friedrich so erwünschte Angabe von den »vier 
Vortragen über Aristoteles« nicht ein zufällig richtiger Einfall Falcks ist, dann 
bliebe Dar allenfalls ein »echter Kern* übrig. Ich bia bisher noch nirgends bei 
F. einem echten Kern begegnet, der sein Privatbesitz war. 



am SSty 



450 Gott, gel Am. 1909. Nr. ß 



K. Blblneyer, Heinrich Seme. Deutsche Schriften im Auftrag der 
Würt tem her glichen Kommiision fDr Lmdeegencbichte herausgegeben, gr. 8* 
(XVIII, 164* + 628 3.). Stuttgart 1907. Kohlhammer. H. 16. 

Erfreulicherweise hat sich die Erforschung der Geschichte der 
deutschen Mystik in letzter Zeit einen gewaltigen Schritt vorwärts 
gewagt. Die Arbeiten von Denifle und Preger sind von jüngeren 
Gelehrten wieder aufgenommen worden, um dieselben teilweise neuen 
Resultaten entgegenzuführen. Es ist auch alle Zeit, daß die Wissen- 
schaft sich wieder darauf besinnt, daß hier noch viel ungepÖügtes 
oder schlecht bebautes Feld sich findet. Auf die großen Kämpfe, 
welche Denifle mit Preger, Schmidt und Jundt auf heiß umstrittenem 
Gebiete der Geschichte der deutschen Mystik ausgefochten hat, ist 
jahrelang eine Periode der Ermüdung und Abspannung gefolgt. Der 
einzige stille Arbeiter war Ph. Strauch, der ähnlich wie Schön- 
bach auf dem Gebiete mittelalterlichen Prodi gtwesens, langsam aber 
gründlich seine Studien zur Geschichte der deutschen Mystik fort- 
setzte. Was in dieser Hinsicht bis zum Jahre 1884 erschienen ist, 
hat Rottmanner in einem trefflichen Referate: >Die neuere Literatur 
der Geschichte der deutschen Mystik c (R. Jud, Geistesfrüchte aus 
der Klosterzelle, Gesammelte Aufsätze von P. Odilo Rottmanner. 
Münster 1908 S. 239 — 249) zusammengefaßt. Von jener Zeit an 
fehlt uns noch ein klarer zusammenfassender Ueberblick, vor allem 
auch über die Erforschung der niederdeutschen Mystik, der Langen- 
berg in seinen > Quellen und Forschungen zur Geschichte der deut- 
schen Mystik* (Bonn 1902) näher getreten war. Strauch selbst hat 
sich nach der Herausgabe der Offenbarungen der Margaretha Ebner 
und derjenigen der Adelheid Langmann dem Gottesfreundproblem zu- 
gewendet, als dessen abschließendes Ergebnis der Artikel »Rulman 
Merswin und die Gottesfreundc« in der 3. Aufl. der Realencyklopädie 
für protestan tische Theologie und Kirche (in folgendem zitiert als 
RE) anzusehen ist. Abgesehen von den Untersuchungen über das 
Neunfelsenbuch (Zeitschrift für deutscho Philologie Bd. 34 B. 235—311), 
den Schürebrandtraktat (Halle 1903), und der soeben erschienenen 
Studie über >Mcrswins Banncrbüchlein« (Zeitschr. f. d. Phil. 41. Bd. 
1909 S. 18—31), welchen noch eine Untersuchung über die gesamte 
Meisterbuch Überlieferung folgen soll, hat Strauch auch seine Schüler 
zur Behandlung mystischer Fragen angeregt So verdanken ihm die 
Dissertationen Simons über >Ueberlieferung und Handschriftenver- 
hältnis des Traktates 'Schwester Katrei'c (Halle 190G) und Pahnckes 
Über die Untersuchungen zu den deutschen Predigten Meister Eck- 






COPHi U. UNWERSirr 



K. Bihlrneyer, Heinrich Sense. Deutsche Schriften 451 

harts< (Halle 1905) ihre Entstehung, über dessen Lebensgang uns 
Pummerer (Der gegenwärtige Stand der Eckhart-Forschung. Pro- 
gramm Feldkirchs 1003) eine zusammenfassende Studie vorgelegt hat. 
Die Untersuchungen über Eckhart wurden in jüngster Zeit in muster- 
gültiger Weise aufs neue von Spam er (Zur Ueberliefcrung der 
Pfeifferschen Eckeharttexte in Beiträge zur Geschichte der deutschen 
Sprache und Literatur 1908 S. 307 ff.) aufgenommen, der seine Stu- 
dien über die deutschen Schriften mit dem vielsagenden aber wahren 
Satze schließen muGte, daß die Arbeit um die Erkenntnis der deut- 
schen Schriften Meister Eckharts noch am Anfange steht (S. 418). 

Was den Arbeiten über deutsche Mystik bisher durchweg fehlte, 
war eine vorausgehende gründliche Untersuchung der Handschriften 
und darauf aufgebaute gute Textausgaben. Es ist darum sehr er- 
freulich, daß die Deutsche Kommission in Berlin in ihr Programm 
auch den Abdruck mystischer Schriften aufgenommen hat. Will- 
kommen in dieser Hinsicht ist die Ausgabe der Tösser Schwestcrn- 
leben durch Vetter (Das Leben der Schwestern zu TöG beschrieben 
von Elsbet Stegel samt der Vorrede von Johannes Meier und dem 
Leben der Prinzessin Elisabet von Ungarn herausgegeben von Ferdi- 
nand Vetter [Deutsche Texte des Mittelalters Bd. VIJ Berlin 1906), 
der nns auch eine Ausgabe der Predigten Taulere in Bälde vorlegen 
wird. Die Tösser Viten bilden ein würdiges Gegenstück zu der 
Chronik der Anna von Munzingen im Kloster Adelhausen bei Frei- 
burg, deren Wert und Bedeutung im Rahmen der Schwesternleben 
jener Zeit Krebs (Festgabe für Finke S. 41. Münster 1904) in das 
richtige Licht gesetzt hat. 

Auch die Erforschung über die Predigten Bertholds von Regens- 
burg, der Schönbach seit einer Reihe von Jahren seine Aufmerk- 
samkeit gewidmet hat (Studien zur Geschichte der Altdeutschen Predigt. 
2. — 8. Stück. Wien 1900 ff.) wird nunmehr einen Schritt weiter tun 
dürfen, da die Ausgabe des sogenannten St Georgcner Predigers 
(Der sogenannte St. Georgener Prediger aus der Freiburger und der 
Karlsruher Handschrift herausgegeben von Karl Rieder [Deutsche 
Texte des Mittelalters Bd. X] Berlin 1908) uns neue Aufschlüsse 
über die Predigttätigkeit Bertholds in Klöstern zu geben im Stande 
ist. Noch harren freilich die lat. Predigtsammlungen dieses hervor- 
ragenden Volkspredigers der Herausgabe, die uns erst ein ab- 
schließendes Urteil über Berthold von Regensburg gestatten werden. 
Was Schönbach einstweilen an lateinischen Texten veröffentlicht 
hat, ist leider ebenso unzuverlässig, wie die Ausgabe der »Sermones 
ad rcligiosos< durch Hötzl (München 1882). Seit einer Reihe von 
Jahren habe ich Materialien über die lateinischen Predigten Ber- 

■■-■ v. r :. A.i. IM». Hr. I 32 



CORHf Ü UMIVtRSJTY 



452 Gott gel. Ans. 1909. Nr. 6 

tholds gesammelt und sämtliche bedeutende lateinische Hand- 
schriften, darunter auch solche in Rom, durchgesehen. Die Edition 
dieser lateinischen Predigtsammlungen ist aber nicht so sehr eine 
Frage der Zeit als des Geldes, da sie nur erfolgen kann, wenn eine 
der Akademien die erforderlichen Mittel dazu bereit stellt Der große 
Berthold von Regensburg hätte dies wahrlich verdient — Nicht 
zu vergessen ist schließlich die zusammenfassende Darstellung über 
das Lehrgebäude der Mystik und deren Bedeutung unter den Übrigen 
theologischen Disziplinen, die Zahn mit feinem Verständnis für die 
Sache vor kurzem vorgelegt hat (J. Zahn, Einführung in die christ- 
liche Mystik. Paderborn 1908). Das Buch ist für alle diejenigen 
empfehlenswert, welche in die Theologie der deutschen Mystik einen 
näheren Einblick erhalten wollen. Auf allen Gebieten sehen wir also 
ein Anlauf zum Bessern. 

Die erbittertsten Kämpfe, die Denifle auf dem Gebiete der 
deutschen Mystik ausgekämpft hat, drehten sich um das Gottes- 
freund- und Seuseproblem. In beiden Fragen hatten Denifles 
Untersuchungen zu keinem endgültigen Resultate geführt. Es kamen 
größere, lohnendere Aufgaben für ihn, denen er seine ganze Arbeits- 
kraft widmen zu müssen glaubte. Jahre vergingen, ehe die genannten 
Untersuchungen aufgenommen wurden. Die Susofrage kann eigentlich 
jetzt erst aufgerollt werden, nachdem Bihlmeyer uns eine gediegene 
Ausgabe der deutschen Schriften dieses gottinnigen Mystikers vorge- 
legt hat Aehnliches gilt von dem Gottesfreundproblera , das der 
Referent erstmals unter genauer Berücksichtigung der Ueberlieferung 
der einschlägigen Handschriften behandelt hat Zu beiden Arbeiten 
hat die Kritik bereits Stellung genommen. Als einer der ersten 
Kritiker heider Bücher ist der Altmeister auf dem Gebiete mittel- 
alterlichen Predigt wesens, Professor Schönbach in Graz, auf dem 
Plane erschienen (Literarische Rundschau 1905 Sp. 167 — 172 und 
1908 Sp. 123— 12G), um den Verfasser des Gottesfreundbuches rück- 
sichtslos zu Boden zu strecken, den Herausgeber der Schriften Susos 
dagegen bis zu den Sternen zu erheben. Schönbach glaubte, Bihl- 
meyer das höchste Lob zu spenden, wenn er sagte, >daß sein Werk 
des Vorgängers, Heinrich Denifles, nicht unwürdig ist und daß der 
große dahingeschiedene Forscher über diese Ausgabe sich gefreut 
hätte«. So sehr man damit übereinstimmen kann, ebenso nach- 
drücklich darf .tu dieser Stelle auch betont werden, daß Denifle sich 
tatsächlich über das Gottesfreundbuch gefreut hat, ja sogar un- 
mittelbar vor seiner Abreise nach München, wo er von raschem Tod 
Übereilt werden sollte, einen Waffengang zu meinen Gunsten gegen 
Schönbachs Rezension zu unternehmen versprochen hat Da er dies 



■ 

COKHELl liHIVtRSJTY 



K Biblmeyer, Heinrieb Sense. Deutsche Schriften 45S 

ni( lii mehr ausführen konnte, sieht sich Referent genötigt, hier selbst 
seiner Sache in einem so verwickelten Problem das Wort zu reden. 
Das dürfte um so eher am Platze sein, als es den >Göttinger Ge- 
lehrten Anzeigern nicht gelungen ist, einen Rezensenten des Buches 
zu finden. Mag diese Tatsache auf den ersten Blick auffallig er- 
scheinen, so ist sie doch leicht erklärlich, wenn man bedenkt, daß 
Schönbach kurz nach dem Erscheinen des Buches als erster Kritiker 
aufgetreten ist und durch seine Autorität, die er mit vollem Rechto 
auf anderen Gebieten genießt, eine weitere selbständige Prüfung für 
viele andere Überflüssig gemacht hat. Unter diesem Eindrucke 
glaubten die Jahresberichte der Geschichtswissenschaften«, ebenso 
kurz wie bündig schreiben zu können: >Die Kritik verhält sich ent- 
weder sehr zurückhaltend zu dieser neuen These [Rieders] oder voll- 
ständig ablehnend«. Will man jedoch die Stellung der Kritik zum 
neu behandelten Gottesfreund problem richtig präzisieren, so kann 
man vier Richtungen unterscheiden: 

Die einen Kritiker verzichten vollständig auf jedes Urteil. Die 
Darlegungen des Gottesfreundbuches sind ihnen zu schwierig, eine 
Nachprüfung ist ihnen unmöglich. Dahin gehören die Besprechungen 
von Helm, Gießen (Literaturblatt für germanische und romanische 
Philologie 1907 Nr. 10); Otto Clemen (Zeitschrift für Kirchen- 
geschichte Bd. 26, Heft 2 nr. 43) und die Analecta Bollandinna 
XXV, 220. 

Die große Mehrzahl der Rezensenten schloß sich Schönbach an, 
so il Haupt, Gießen (Historische Zeitschrift Bd. 96 S. 466); Kro- 
patscheck, Breslau (Theologischer Literaturbericht 1906 S. 371); 
Birkle, Seckau (Literarischer Anzeiger XX, 246); Pfister (Annales 
de Test et du nord 1906 S. 124); Kaiser, Straßburg (Zeitschrift 
für Geschichte des Oberrheins 1906 S. 519); Bihlmeyer, Tübingen 
(Theologische Revue 1906 Nr. 8); Grauert, München (P. Heinrich 
Denifie, Freiburg 1906 2. Aufl. S. 12). 

Unter den gegebenen Umständen gehörte schon ein gewisser 
Mut dazu, von Schönbach abzuweichen, die Krage selbständig zu 
prüfen und dadurch zu einem zustimmenden Urteil zu kommen. Es 
sei darum verwiesen auf die Besprechungen von Linneborn, Arns- 
berg (Literarischer Handweiser 1905 Nr. 22); Van Haelst (Revue 
d*histoire ecclesiastique 1906 S. 117); A. Pelzer (Archives Beiges 
1906 S. 267) und W. Martens, Konstanz (Mitteilungen a. d. histor. 
Literatur XXXIV S. 489). 

Ein Mittelding zwischen Zustimmung und Ablehnung sind endlich 
die Besprechungen von A. Puminerer, Mariaschein (Historisches 

32* 



\S£sn 



454 00« gel. Am. 1909. Nr. 6 

Jahrbuch 1906 S. 825) und G. Ficker, Halle (Theologische Rund- 
schau IX, 195), die ebenfalls mehr auf Schönbachs Seite neigen. 

Bei dieser Sachlage durfte man gespannt sein, was Prof. Strauch 
in Halle, der in erster Linie von dem Gottesfreundbuch betroffen 
war, als tatsächliche Ausstellungen vorzubringen hätte. Seine 
Gegenkritik erschien in der Zeitschrift für deutsche Philologie (Bd. 39 
S. 101) in einem Umfang von zwei Bogen in Kleindruck, also eine 
Leistung, die alle Beachtung verdient Da Strauch so ziemlich alle 
Ausstellungen der Kritiker an meinem »Gottesfreund vom Oberland«, 
vor allem die von Schönbach und Kaiser, in seine Kritik aufgenommen 
hat, wird sie in Zukunft neben der von Pummerer allein zu berück- 
sichtigen sein. Strauchs Kritik hat sich zur Aufgabe gestellt, >bis 
ins einzelne klarzulegen, wie Biedere Hypothese, alB Schöpfer der 
Gottcsfreundliktion könne nur Nicolaus von Löwen angesehen werden, 
auf irrigen Voraussetzungen und voreiligen Schlüssen beruht« (S. 135). 
Allein wer die Kritik näher prüft (ich habe dreimal nach längeren 
Zwischen pausen die Nachprüfung aufgenommen), wird dieselbe gleich- 
wohl mit dem Gefühl der Nichtbefriedigung aus der Hand legen, ein- 
mal weil durch Strauch die Sachlage für den Uneingeweihten nur noch 
verwickelter geworden ist, und sodann weil Strauchs Kritik rein nega- 
tiver Art ist, aber nichts positives an die Stelle meiner Thesen ge- 
setzt hat Ich habe mich ausdrücklich dagegen verwahrt, die Gottes- 
freundfrage nach allen Seiten hin erschöpfend behandeln zu wollen, 
ich habe auch von vornherein zugegeben, daß in meinen Unter- 
suchungen »vielleicht der eine oder der andere Punkt einer Vertie- 
fung, Erläuterung oder Verbesserung bedürftig ist«, gleichwohl kann 
ich trotz Strauch nicht zur Ueberzeugung gelangen, daß auch nur 
eine der von mir aufgestellten acht Thesen bisher von der Kritik er- 
schüttert werden konnte. Ich verzichte darum darauf Strauch in 
allen Punkten zu widerlegen. Falls sich die Deutsche Kommission 
entschlieft, wie es wünschenswert wäre, den vollständigen Text des 
»Großen Deutschen Memorials«, das die sog. Gottesfreundtraktate 
enthält, in die Sammlung der deutschen Texte des Mittelalters auf- 
zunehmen und so einmal mit den Texten zur Gottesfreundfrage reine 
Arbeit zu machen, wird sich noch Gelegenheit geben, in der Einlei- 
tung dazu unter Berücksichtigung aller Einwände in positiver Weise 
die Frage ausführlicher zu behandeln, was am Ende für die Sache 
ersprießlicher ist, als reine Kritik, der der Nichtein geweihte bei einer 
so schwierigen Aufgabe doch nur mit Mühe oder überhaupt nicht 
folgen kann. Es seien darum hier nur einige Vorbemerkungen zur 
Klarstellung und einige Beispiele zur Richtigstellung angeführt. 

Denifle hat die Gottesfreundfrage bis zu dem Punkte sicher 






COßNEU UNWERSlTY 



K. Bihlmejrer, Heinrich Seiue. DeuUclie Schriften 455 

durchgeführt, daß er darlegen konnte: Der Gottesfreund vom Ober- 
land und dessen geheime Gesellschaft hat nicht existiert. Es ist 
eine reine Fiktion, die Rulmann Merswin, der Straßburger 
Bürger und Gründer des Johanniterklosters zum Grünen wörth ins 
Leben gerufen hat. Dieser ist auch der Verfasser der sog. Gottes- 
freundschriften : der Traktate und Briefe. Er ist darum ein Be- 
trüger, der seine Umgebung zum besten gehalten hat. 

Diesem Resultate gegenüber betont nun das Schlußergebnis 
meiner neuen Untersuchungen: 

1. Die Memoria Ibüchcr des Hauses zum Grünenwörth vermitteln 
uns allein die Kenntnis vom geheimen Gottesfreund im Oberlande 
und seiner intimen Beziehung zu dessen Freund Rulmann Merswin, 
dem Stifter von Grünenwörth. 

2. Diese Memorialbücher sind insgesamt erst nach Ruluianns 
Tod angelegt worden. 

3. Sie verfolgen deutlich den Zweck, die Stiftung des Johan- 
niterhauses zu verherrlichen und die dem Hause durch Rulmann ge- 
gebene Ordnung gegenüber den mannigfachsten Anfechtungen auf- 
recht zu erhalten und ßicher zu stellen. 

4. Um dieses Ziel zu erreichen, erfahren die in den Memorial- 
büchem ausgesprochenen Gedanken eine Entwicklung, die von schwan- 
kenden und allgemeinen Andeutungen ausgehend von Stufe zu Stufe 
sich erweitern, klären und vertiefen. Dabei sind deutlich zwei Perioden 
zu unterscheiden: 

a) die Zeit von 1382—1385 (?): Anlegung der drei Memorial- 
bücher in ihrer ursprünglichen Gestalt; 

b) die Zeit von 1390 — 1400: Umwandlung dieser Memorialbücher; 
Anlegung der Pflege nnemoriale, des Meistermemorials und des 
Briefbuchs. 

5. Diese Entwicklung erfolgt auf Grund verschiedener anonymer, 
mystischer Traktate, deren Verfasser, Entstehungsort und Entstehungs- 
zeit unbekannt sind. 

6. Nur derjenige kann Urheber dieser sich stetig entwickelnden 
Gedanken sein, der die Memorialbücher angelegt hat. 

7. Als Verfasser der Memorialbücher erweist sich aber ein Jo- 
hanniterbruder, der in inniger Beziehung zu Heinrich Blankhart von 
Löwen sowie zu Rulmann Merswin stand. 

8. Dieser eine Verfasser kann nur Nikolaus von Löwen sein, 
dessen Autorschaft über alle Zweifel erhaben ist. 

Als unmittelbare Folge ergibt sich daraus, daß Rulmann Merswin 
als Betrüger nicht in Frage kommen kann und daß er auch die 
sog. Gottesfreundschriften nicht verfaßt hat. Dio Frage erklärt sich 






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4M Ott«, gel. Anx. 1909. Nr. 6 

durch die angegebenen Thesen viel einfacher, schon deswegen, weil 
hier zum erstenmal die ganze Untersuchung auf zwei feste Grund- 
pfeiler gestellt wurde: das ist die Darstellung der Geschichte des 
Johanniterhau8es und die umfassende Untersuchung der Memorial- 
bücher, die uns allein von dem Gottesfreund und dessen Gesellschaft 
im Überland erzählen. 

Gegenüber diesen Thesen hätte die Kritik nun am besten den 
Weg einschlagen können, daß sie ebenso präzis und klar aufgezeigt 
hätte, welche der Thesen falsch sei und wo der Fehler stecke, der 
zu dieser falschen These führen mußte. Keiner der Rezensenten hat 
diesen Weg eingeschlagen. Sehen wir also selber zu, was in Folge 
der Kritik von den acht Thesen übrig bleibt, was fallen muß. 

Die zwei ersten Thesen sind von allen Kritikern zugegeben 
worden. Zur ersten schreibt Schönbach : >Rieder hat sich das wichtige 
Verdienst erworben, daß er durch genaue Beschreibung und Analyse 
der Handschriften gezeigt hat, es gehe die ganze Literatur, welche den 
Verkehr zwischen dem Gottesfreund und Rulmann Merswin bezeugt, 
ja durch welche uns allein die Existenz und das Wirken des ober- 
ländischen Gottesfreundes bekannt wurde, auf den Besitz des Johan- 
uiterhauses zum Grünenworth in Straßburg zurück. Die Fälschung 
also, deren Urheber Denifle in Rulmann Merswin vermutete, muß in 
dem Kreise der Grünenwörther Johanniter entstanden sein«. 

Nicht minder gibt Strauch die zweite These zu, wenn er sagt: 
>Es hat sich ergeben, was m. W. aber überhaupt nie bestritten 
worden ist, daß die uns bekannten Urkundenbücher ihre jetzige Ge- 
stalt erst nach Merswins Tode, z. T. erst zwischen 1390 und 1400 
erhalten haben < (S. 1 Iß), womit zugleich die oben in 4 a und b ge- 
gebene Datierung im allgemeinen als richtig anerkannt wird. 

Mit These 3 hat sich, soweit ich sehen kann, kein Kritiker näher 
befaßt Man hat wohl hervorgehoben, daß der in These 3 angegebene 
Zweck nicht hinreiche, um die Fälschung durch Nikolaus von Löwen 
zu erklären. Allein das ist eine ganz andere Frage. Die Zweck- 
bestimmung der Memorial buch er ergibt sich aus deren Inhalt und 
beruht vor allem auf der Richtigkeit meiner Darstellung über die 
Geschichte des Grünenwörths und der Bedeutung des Pflegerbriefes. 
Da aber gerade dieser Abschnitt in meinem Buche allgemein als 
bester hingestellt wurde (Strauch: >dagegen stehe ich nicht an, dem 
Abschnitt über den Grünenworth im Lichte der Zeitgeschichte, in dem 
Rieder an der Hand der Urkunden die Darstellung in der Chronik 
nachprüft und Merswins kaufmännisches Geschick, ja Raffinement bei 
der Erwerbung des Hauses und seiner Uebergabe an die Johanniter, 
insbesondere die Bedeutung des Pflcgerbriefcs in das rechte Licht 



■ 



K Biblmeyer, Heinrich Seuso. Deutsche Schriften 457 

zu Reizen weiß, meinen Beifall zu zollen« S. 125), so dürfte die Zweck- 
bestimmung der Memorial bücher zutreffend geschildert sein. Gerade die 
Richtigkeit der zweiten Zweckbestimmung : >lic Stiftung im Sinne des 
Stifters auch für die Zukunft zu sichern« hat Strauch mit dem Satze: 
>was ja Schwierigkeiten gehabt haben mag* (S. 135) wenigstens im 
Prinzip zugegeben. Ganz anders stellt sich nun die Frage, ob der 
von mir angegebene Zweck hinreicht, um die Fälschungen zu 
erklaren. Auf diese Frage haben sämtliche Kritiker, von SrhÖn- 
bach verleitet, verneinend geantwortet. Wenn Rulmann der Fälscher 
ist, sagen sie, dann lädt sich die Fälschung des Gottes freundes er- 
klären und verstehen, aber niemals, wenn die ganze Fälschung erst 
nach dem Tode Rulmanns einsetzte und im Kreise der Johannitcr- 
bruder ausgeführt wurde. Für diesen Standpunkt hat Schönbach den 
Ton angegeben, obwohl er von vornherein mit einer falschen Zweck- 
bestimmung gegen mich zu Felde zieht. >Uud was war nun der 
Zweck dieses ganzen künstlichen Baues von Fälschungen V«, fragt 
Schönbach, und laßt mich darauf die Antwort geben, > Nieder sagt: 
die Verherrlichung Rulman Merswins«, um dann fortzufahren: >Reicht 
das zur Erklärung aus? Entspricht das der wissenschaftlichen Praxis, 
die doch Fälschungen genug kennt? Bei diesen handelt es sich aber 
in der Regel um sehr reale Ziele, die erreicht werden sollen und die 
bei Nikolaus von Löwen gänzlich fehlten«. Wer nun näher zusieht, 
bemerkt ohne Schwierigkeit, daß Schönbach gerade den wichtigsten 
Teil meiner Zweckbestimmung völlig unberücksichtigt läßt, den Zweck 
nämlich: >die dem 1 lause durch Rulmann gegebene Ordnung gegenüber 
den mannigfachsten Anfechtungen aufrecht zu erhalten und sicher zu 
stellen«. Es handelte sich also in der Tat >um sehr reale Ziele«, um 
Sein oder Nichtsein der von Rulmann dem Johanniterhaus gegebenen 
Verfassung. Haben aber diejenigen, welche auf dem Standpunkt 
stehen, Rulmann sei der Fälscher, etwa eine bessere Erklärung? >\Vas 
hat Merswin denn nun aber eigentlich mit dieser Fiktion gewollt?« 
schreibt Strauch (RE220), und gibt als Antwort darauf: iSein Haupt- 
zweck war, gegenüber dem entarteten Priestertum, dessen Leben 
durchaus nicht im Einklang stand mit seiner Lehre, die Gottesfreunde 
als die einzigen Stützen der Christenheit hinzustellen. . . . Aber noch 
ein Nebenzweck kommt hinzu. Merswin wollte auch gewisse Schäden 
der Kirche bloßstellen, er wollte Reformen einführen, ein Berater für 
diejenigen seiner Mitmenschen sein, die sich in gleicher Lebenslage, 
in gleichen Seelenzuständen wie die von ihm geschilderten Personen 
befinden mochten. Und dazu war ein fingierter Autor das geeignetste 
Mittel. Als schlichter Laie konnto er nicht so offen gegen die Schrift- 
gelehrten zu Felde ziehen, nicht so scharf die zeitliche Sündhaftig- 






CORNtll UWVERSITY 



468 Gfltt. gel. Ade. 1900. Nr. 6 

keit brandmarken. Durch den Gottesfreund aber weiß er sich ge- 
deckte. Reicht etwa dieser Zweck bin, um die ganze Fälschung zu 
erklären? Handelt es sich hier um reale Ziele? Und läßt sich dieser 
Zweck aus dem Charakter Rulmanns, dessen > Raffinement bei der Er- 
werbung des Hauses« ich ins rechte Licht gesetzt habe, überhaupt 
noch erklären? Bei meiner Zweckbestimmung handelt es sich um 
ein sehr reales, tief ins Leben einschneidendes Ziel, das wirklich, wie 
die Geschichte des Grünenwörths beweist, auch erreicht wurde; bei 
der Zweckbestimmung Strauchs dagegen um ideale Schwärmereien, 
die von vornherein auf keinen Erfolg rechnen konnten. Dort steht 
der ganze Zweck der Anlage der Memorialbücher im Einklang mit 
der Geschichte des Hauses, hier aber im völligen Widerspruch dazu. 
Dort erklärt gerade die innige Verbindung des Nikolaus von Löwen 
mit Rulmann und die Liebe zum Stifter, wie er, als ältestes Mitglied 
des Johanniter na uses, alles daransetzt, das Testament Rulmanns aus- 
zuführen, während hier ein Geldmann als Reformer der Kirche und 
ihrer Glieder auftritt und dos alles ohne den geringsten Wider- 
spruch von kirchlicher Seite zu finden I Mit Rücksicht darauf wäre es 
nicht notwendig gewesen, daß Schönbach sich so entsetzte und >seinen 
Augen nicht traute«, als ich von Nikolaus von Löwen schrieb: >An 
Beinern ehrlichen Willen und an seiner sittlichen Größe ist nicht zu 
zweifeln« mit dem Zusätze, daß er jedoch um einen guten Zweck zu 
erreichen, ein schlechtes Mittel verwandte, um andere zu tauschen 
und in die Irre zu führen, da Strauch im Grunde genommen nichts 
anderes von Rulmann Merswin sagt, wenn er schreibt: >Das Mittel, 
das er [Rulmann] wählte, war die Täuschung. Er sali darin gewiß 
nichts verwerfliches. Abgesehen von seinen persönlichen Inter- 
essen am Straßburger Johanniterhause wollte er mit seinen Dich- 
tungen Gutes stiften, sein Streben war ernst und entsprang einem 
warm fühl enden Herzen. Und ferner: einen Betrüger wird man 
den nicht nennen wollen, bei dem die guten Absichten Überwiegen« 
(RE 221/2). Gleichwohl hat auch Strauch später (S. 135) sich 
Scbönbachs Verdikt über meine — wie ich zugebe, nicht ganz präzis 
ausgedrückte — Charakteristik Nikolaus von Löwens zu eigen ge- 
macht! 

These 4 — 6 hängen aufs innigste miteinander zusammen. Sie be- 
ruhen im Grunde genommen auf einer kritischen Betrachtung der 
Handschriften, durch welche ich genau festzustellen suchte, in welcher 
chronologischen Reihenfolge die Hss. entstanden sind, wie stets bei 
ihnen der eigentlich ursprüngliche Hauptteil von oft späteren Zu- 
sätzen zu scheiden und welcher Unterschied zwischen den Traktaten 
und den sie einleitenden Rubriken ist Mehr als einmal habe ich 






COßNRl UNIVERSirf 



K. Büilmeyer, Heinrich Seuse. DeulAclie Schriften 

darauf hingewiesen, daß die Entstehungs weise der Handschriften bei 
allen Schlußfolgerungen wohl im Auge zu behalten ist, falls man nicht 
auf völlig falsche Bahnen gelangen will. 

Hier nun setzt Strauch mit seiner Kritik ein, indem er nachzu- 
weisen sucht, 1) daß meine Bemühungen, die Entstehungsweise der 
llss. festzustellen, auf Phantasien beruhen und 2) daß von einer Ent- 
wicklung des Gottesfreund gedankens in den Hss. keine Rede sein 
kann. 

Das erste sucht er zu erläutern am Großen Deutschen und dem 
Lateinischen Memorial sowie an dem Briefbuch. Das zweite durch 
Betrachtung des Zweimannenbuchcs, des Meisterbuches, der Neun- 
felsen und der anderen Traktate. 

Wie meine Ausfuhrungen in meinem Buche dargetan haben, 
haben wir Urkundenbticher des Straßburger Johanniter hauses zu 
unterscheiden: 2 lateinische (ein älteres und ein jüngeres; kleineres 
und größeres), 2 deutsche (Das Große und das Kleine Deutsche Me- 
morial), das Pfiegcrmemorial, das Meistermemorial, das Briefbuch, 
das erweiterte Pflege rmemorial und das Bruderschaftsbuch. Drei 
davon werden immer als >of6zielle Urkundenbücher < bezeichnet, 
nämlich ein lateinisches, das Große und das Kleine Deutsche Memo- 
rial. Es ist von vornherein klar, daß so viele und darunter so um- 
fangreiche Memorial bücher nicht auf einmal, sondern nach und nach 
entstanden sein müssen. Als Anfangspunkt der Entstehung haben 
wir den Tod Kulmann Merswins (1382 Juli 18) anzunehmen, als End- 
punkt das Todesjahr Nikolaus von Löwens (1402 April 3). Nach 
dessen Tode schreibt man die vorhandenen Urkundenbücher im Grü- 
nenwörth wohl noch ab, aber es entstehen keine neuen mehr. 
Daß diese Zeitbestimmung im allgemeinen richtig ist, hat Strauch 
zugegeben, indem er schreibt (S. 116): >Es hat sich ergeben . . . daß 
die uns bekannten Urkundenbücher ihre jetzige Gestalt erst nach 
Merswins Tode, z. T. erst zwischen 1390 und 1400 erhalten haben<. 
Allein wenn so viele Urkundenbücher in Betracht kommen, wird es 
auch von besonderer Bedeutung sein, welches Memorial zuerst und 
welche darnach entstanden sind. Will man auf diese Frage eine 
präzise Antwort haben, so wird man bei Strauch vergeblich anfragen. 
Aus seiner verworrenen Darstellung (S. 102 — ll(i) scheint nur soviel 
hervorzugehen, daß zur Zeit der Bestätigungsurkunde der Memorial- 
bücher durch den Johann i terrae ister Konrad von Braunsberg, 1385 
Jan. 91, bereits vorlagen: das Große Deutsche, ein Lateinisches und 
das Kleine Deutsche Memorial und dtiG das lateinische >wol< nicht 
die erste Stelle inne hat >aus chronologischen Gründen, sondern weil 






COßNElt UNfVERSlTY 



460 Gott gel. Am. 1909. Nr. 6 

das Mittelalter der lateinischen Sprache immer den Vorrang vor der 
Vulgärsprache eingeräumt hat< (S. 107). 

Hier nun gehen unsere beiderseitigen Ansichten diametral aus- 
einander. Meine Darlegungen gipfeln in dem Satze: 

Wenn die Urkunde von 1385 Jan. 21 echt ist, dann lagen be- 
reite vor: drei Memorialbüclier (ein lateinisches und zwei deutsche), 
aber nicht in ihrer jetzigen, sondern in ihrer urprüngtichen Ge- 
stalt. Zu ihrer jetzigen Gestalt kamen sie erst durch eine Umwand- 
lung, die sie durchmachen mußten. Strauch dagegen: Die drei Me- 
morialbücher haben keine Umwandlung durchgemacht, sie haben eine 
durchaus einheitliche Anlage und lagen in ihrer jetzigen Gestalt be- 
reite dem Johann itcrordensmeister 1385 Jan. 21 vor: >Ihre Ent- 
stehung vollzieht sich ungezwungen und natürlich vor unsern Augen, 
und es bedarf nicht der Annahme 'jener ganz ungewöhnlichen und 
selteamen Manipulationen", die nach Rieder Nikolaus von Löwen an 
den bereits bestehenden Handschriften vorgenommen haben solle 
(S. 116/7). 

Was die chronologische Reihenfolge angebt, so beruhen meine 
Untersuchungen darauf, daß allen Urkundenbüchern zeitlich wie 
sachlich ein lateinisches Memorial vorausgeht, ihm folgt der Haupt- 
teil des Großen und das Kleine Deutsche Memorial. — Nach Strauch 
dagegen steht das lat. Memorial an erster Stelle >woi nicht aus 
chronologischen Gründen«. Mit dieser einen Bemerkung hat Strauch 
den Boden verlassen, auf dem noch eine Auseinandersetzung möglich 
ist; er gibt wol an, was wol (!) nicht an erster Stelle stand, 
ohne jedoch zu untersuchen, welches denn von den vielen Memorial- 
büchern zuerst angelegt wurde. 

Daß die Urkundenbücher nun eine Umwandlung durchgemacht 
haben, habe ich nachzuweisen gesucht an dem Großen Deutschen 
Memorial und einem lateinischen Memorial, das in 2 Teile zerlegt 
wurde, welche fortan die Namen >Uebriggebliebene Lateinbücher« 
erhielten. Diese beiden wurden deswegen gewählt, weil Bie allein 
(neben dem Briefbuch) uns originaliter erhalten sind: das Große 
Deutsche Memorial in der Straßburger Universitätsbibliothek , das 
zweite Übriggebliebene I^ateinbuch im Straßburger Bezirksarchiv. 

Meine Darlegungen über das Große Deutsche Memorial 
beruhen nun auf folgenden Sätzen: 1) Der ursprüngliche Teil des- 
selben ist der jetzige erste Teil. Er umfaßte 12 Gottesfreund- und 
4 Merewintraktate. Einige Jahre später wurde ein zweiter Teil hin- 
zugefügt mit den Neun Felsen, dem Zweimannen- und dem Meister- 
buch. Die Hinzufügung dieses Teiles machte Aenderungen oder Zu- 
sätze notwendig a) im Titel, b) in der Einleitung, c) in der Inhalts- 



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K. Bihln: eyer, -Heinrich Seme. Deutsche Schriften 461 

angäbe. Ihm schloß sich sogar noch ein dritter Teil an, der Tür uns 
jedoch belanglos ist. Als letzter Teil der Hs. wurde eine Lage von 
3 Doppelblättern an die Spitze gesetzt, welche neben andern ge- 
schichtlichen Eintrügen auch das Titelblatt und die urkundliche Be- 
glaubigung der 3 Memorialbücher von Konrad von Braunsberg 1385 
Jan. 21 enthalten. 

Strauch gibt zu, daß der 2. Teil >von vornherein nicht vorge- 
sehen wart, daß die Neunfelsen, das Zweimannen- und Meisterbuch 
> nachträgliche aufgenommen wurden. (Das zu leugnen, würde auch 
schwer angehen, da der Schreiber [35*24 meiner Ausgabe] ausdrück- 
lich versichert: Dise selben dri htindtrsten bfaker untrdent ntUge- 
Mcinet eü schribende in kein dirre rtceyer tütschen memorialc bticher.) 
Strauch macht auch darauf aufmerksam, daß für Bl. 124 — 131, auf 
denen der Schluß des 1. Teiles steht, nur eine Lage von 4 Doppel- 
blättern verwendet ist (statt der sonstigen Lagen von G Doppel- 
blättern) und fügt bei: >Es fällt dieses Abweichen von der sonstigen 
Lageneinteilung also mit der Anknüpfung des 2. Teiles an den 
ersten zusammenc (S. 103 Anm.). Er gibt zu, daß Nr. 17 (23*2<>), 
>die den Hauptinhalt des 2. Teils verzeichnete, »nachgetragen« ist, 
daß mit Rücksicht auf den beigefügten 2. Teil auf Bl. 7 b (10*2) im 
Text > nachträglich« eine Aendening vorgenommen wurde; daß »dem 
so zu vorläufigem Abschluß gekommenen Memorial« >noch eine 
Lage von 3 Doppelblättem an die Spitze gesetzt wurde, um etwa 
weiteren die Geschichte des Grünenwörths betreffenden und das Fol- 
gende zweckmäßig einleitenden Einträgen Raum zu geben. Zunächst 
wurde Bl. 6 vom Schreiber für den Titel und die urkundliche Be- 
glaubigung vom Jahre 1385 durch Konrad von Braunsberg verwandte, 
um dann noch ausdrücklich zu betonen, daß Bl. 6 >erst jetzt als 
letztes geschrieben wurde« (S. 103). Man sollte nun meinen, daß alles 
stütze nur meine Darlegungen über die Umwandlung des Großen 
Deutschen Memorials, gleichwohl glaubt Strauch meine Resultate ab- 
weisen zu müssen, weil er annimmt, daß der 2. Teil, wenn er auch 
nicht von vornherein vorgesehen war, sofort dem 1. Teile beigefügt 
wurde, während dies nach meiner Ansicht erst einige Jahre später 
erfolgt sein kann. Strauch führt als einzigen Beweis an, daß >in 
der Beschaffenheit der Hs. und im Schriftductus« zwischen dem 1. 
und 2. Teil keinerlei »Veränderung« wahrzunehmen ist. Strauchs 
Beweis beruht also einzig und allein auf der äußeren Betrachtung 
der Handschrift, Bieht aber (und das ist der Hauptmangel an Strauchs 
Kritik) völlig von sachlichen Gesichtspunkten ab. 

Ich bestreite nun Strauch zunächst, daß zwischen dem 1. und 
2. Teil keinerlei Veränderung wahrzunehmen ist, da zwischen beiden 



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COWtfll UNIVERSJTY 



M2 GOtt. gel. Am. 1909. Nr. 6 

deutlich ein Unterschied in der Tinte zu erkennen ist Da ferner 
nach Strauch es nur eine Hund gewesen ist, die den eigentlichen 
Text des Großen Deutschen Memorials schrieb, so sorgte eben diese 
eine Hand für die Gleichheit in der Beschaffenheit der H-. und im 
Schriftductus. Die Gleichheit in der Beschaffenheit der Hs. und im 
Schriftductus bedingt also noch nicht eine sofortige Anfügung des 
2. an den 1. Teil. DaG aber zwischen dem 1. und der Anfügung des 
zweiten Teiles >einige Jahre< vergangen sein müssen, dafür sprechen 
rein sachliche Gründe. 

Nach Strauch begann der Schreiber mit Bl. 7 (ich lasse ihn be- 
ginnen mit Bl. 9 b , was übrigens für unsere Frage völlig gleichgültig 
ist), >mit einer allgemeinen Inhaltsangabe über das lateinische und 
deutsche Memorial«. In der Einleitung erwähnt der Schreiber also 
1) ein lateinisches Memorial, dessen Inhalt er genau angibt, und 2) 
den Inhalt (des jetzigen 1. Teiles) eines deutschen Buches. Er sagt 
femer ausdrücklich, daß beide Memoriale bestimmt sind, einander zu 
ergänzen: Item atsus seit das latine buch ton allen disen vorgenanten 
hAehern und vohet hie an ein ander buch cu tütsehe, in dem sint ge- 
schrihen die üb er igen lächer der cgenanten unserrc eiceyer stißere, 
die tiüt in dem latine bücke gesekriben stont. Und ist och keine 
ander materie in dem latine noch hie in diseme gegenwertigen lutschen 
buche geschriben, wennc alteine nuunnt die büchcre und materiell, die 
durch unsere eteene vorgenanten lieben sti/terc harkummen sint. So 
schreibt er dann fort bis zum 2. Teil, >der von vornherein nicht 
vorgesehen war«. Plötzlich erwähnt er nun zu Beginn eben dieses 
2. Teiles (35*25) >kein dirre ztoeyer lutschen memoriale btlchert, 
von denen er das eine als >kleines deutsches Bucht bezeichnet. Von 
diesem Kleinen Deutschen Memorial handelt dann erst wieder das 
Titelblatt, das auch nach Strauch >zuletzt< geschrieben wurde. Da 
also der Schreiber im ersten Teil, in dem er doch genau die Bücher 
der Stifter nufzühlt, von einem Kleinen Deutschen Memorial noch 
nichts weiß, im zweiten Teil aber plötzlich davon spricht, so schließe 
ich daraus, daß die Anlage des Kleinen Deutschen Memorials zwischen 
den 1. und 2. Teil des Großen Deutschen Memorials fällt. Strauch 
lehnt diesen Schluß ab, ohne jedoch auch nur den Versuch zu machen, 
die Entstehungszeit des Kleinen Deutschen Memorials zu bestimmen. 
Er setzt also nichts positives an die Stelle, lehnt aber meine Dar- 
legung ab mit dem Hinweis: >wenn es dort (35*25) heißt: kein 
dirre zureyer tüf sehen memoriale bücher, so setzt das doch wol 
eher [!] voraus, der Redaktor habe bei den Johannitern des Grü- 
nenwörths das Vorhandensein der drei ofhciellen Urknndenbücher für 
allgemein bekannt gehalten, als daß man annehmen konnte, er sollte 



CÜRNtLLUWVERSirr 



K. Bihlmeyer, Iloinrich Soose. Deutsche Schriften 463 

ein inzwischen erat angelegtes Urkundenbuch in dieser Weise zum 
ersten Male citieren« (S. HO). Allein der Schreiber konnte 35*25 >das 
Vorhandensein der drei offiziellen Urkundenbücher« gar noch nicht 
als >allgemein bekannte voraussetzen, weil er ja noch mit der Her- 
stellung des einen beschäftigt ist! Von den 278 Blattern des Großen 
Deutschen Memorials waren ja erst 130 Matter beschrieben! Setzt 
er aber, als er auf Bl. I30 11 schrieb, bereits 3 offizielle Urkunden- 
bUcher als allgemein bekannt voraus, dann kann unter dem zweiten 
nur der jetzige erste Teil verstanden werden, was abermals meine 
These beweist, daß das Große Deutsche Memorial ursprünglich nur 
aus dem jetzigen 1. Teil bestand, dem einige Jahre später ein zweiter 
und dritter Teil beigefügt wurde. 

Daß die Zufügung des 2. Teils nicht sofort erfolgte, beweist 
ferner die Abweichung in der Anzahl der Blätter (auf Bl. 124 — 131) 
zur Bildung einer Lage, von der Strauch selbst zugibt, daß sie >mit 
der Anknüpfung des 2. Teiles an den ersten zusammenfällt«. Wenn 
der Schreiber sofort hätte weiterfahren wollen, dann hätte er dies 
nicht bedurft. Er nahm weniger Blätter, weil er eben die IIa. mit 
dem 16. Traktat schließen wollte. Dafür, daß trotzdem die Hand- 
schrift >äußerlich durchaus einheitlichen Charakter« trägt, sorgte der 
eine Redaktor (nicht Schreiber!). 

Für die Zeit der Umwandlung des Großen Deutschen Memorials 
habe ich etwa dos Jahr 1390 angenommen und zwar auf folgende 
Gründe gestützt: Das jetzige Titelblatt kann, was auch Strauch zu- 
gibt, erst nach der Beifügung des 2. Teiles geschrieben norden sein. 
Es enthält eine Abschrift einer (angeblich) am 21. Jan. 1385 aus- 
gestellten Urkunde, kann also selbst frühestens am 21. Jan. 1385 
geschrieben worden sein. 1385 Jan. 21 ist also der Terminus a quo, 
mit dem wir bei der Anlegung des Titelblatts zu rechnen haben, be- 
sagt ober noch lange nicht, daß das Titelblatt auch kurz nach 1385 
Jan. 21 geschrieben ist. Für eine spätere Zufügung spricht folgender 
Grund: Auf der ersten halben Lage (sie umfaßt drei Doppelblätter), 
auf der das Titelblatt steht, sind auch noch andere Einträge ent- 
halten, von dunen der eine frühestens im Jahre 1391 geschrieben 
sein kann. Da die erste halbe I<age G Blätter umfaßt, von denen 
das Titelblatt und die Abschrift der Urkunde nur den Raum eines 
(nämlich des letzten) Blattes einnehmen, so müssen die ersten 5 
Blätter etwa gleichzeitig mit dem Titelblatt geschrieben sein, da ich 
sonst nicht einsehe, aus was für Gründen der Schreiber der Hs. 4 
bezw. 5 leere Blätter vorausschickte, um endlich auf dem G. Blatte 
mit dem Titel einzusetzen. Daraus folgt aber, daß, wenn die Ur- 
kunde von 1385 Jan. 21 echt ist, dem Johannitermeister im Jahre 



ERsnr 



4ci Gott gel. Anx. 1909. Nr. 6 

1385 nicht das jetzige Große Deutsche Memorial, sondern nur dessen 
erster Teil als >offizielles< Urkundenbuch vorgelegen hat 

Daß auch Strauchs Aufführung von >kleineren Irrtümern < meiner- 
seits in der Beschreibung des Großen Deutschen Memorials (abgesehen 
von den wenigen Verschreibungen oder Druckfehlern) nicht in allweg 
stichhaltig ist, dafür nur einige Beispiele: Ich lasse den Schreiber 
mit Bl. 9 b beginnen, d.h. mit den eigentlichen Traktaten; Strauch 
dagegen mit 7*, d. h. mit Vorwort und Inhal U Verzeichnis. Als Grund 
führe ich an: in dem ganzen Großen Deutschen Memorial schreibt 
der Schreiber mit 43, nur in Vorwort und Inhal tsverzeichnis mit 55 
Zeilen. Das rührt daher, weil er glaubte, mit dem von ihm freige- 
lassenen Räume rechnen zu müssen. Ferner, wenn er Bl. 7 nicht 
erat Bl. 9 fc begonnen hätte, dann hätte er Bl. 9' nicht 45 Linien 
(es sind nur 10 ursprünglich beschrieben) freigelassen, um mit neuer 
Seite einzusetzen, sondern er hätte ruhig auf Bl. 9* weiter schreiben 
können. Das sind doch gewiß Gründe, die nicht ohne weiteres von 
der Hand zu weisen sind. Strauch dagegen sagt nur: >die 55 Zeilen 
auf den der Einleitung gewidmeten Seiten gegenüber den 43 Zeilen, 
die die Hs. den mit dem Text beschriebenen Seiten einräumt, 
brauchen (!) nicht so erklärt zu werden, als habe der Schreiber mit 
dem ihm zur Verfügung stehenden Raunte rechnen müssen«. Au 
anderen Stellen dagegen bedient sich Strauch gerade dieses Argu- 
mentes gegen mich. So schreibt er (S. 112) vom 14. und 15. Brief 
des Brief buchea: >YYaa ist nun natürlicher, als daß der Schreiber, 
damit rechnend, den 14. und 15. Brief, für die Bl. 32' Z. 6 ff. allein 
zur Verfügung stand, mit etwas engerem Zeilenzwischenraum schrieb, 
um dann am Seitenschluß doch noch einige Zeilen Übrig zu behalten. 
Um auf jeden Fall mit dem Platze zu reichen, hatte er außerdem 
noch den ersten der beiden Briefe am Anfang und Ende gekürzt«. 
Was würde Strauch sagen, wenn ich ihm entgegenhalten wollte: Die 
engeren Zeilen brauchen nicht so erklärt zu werden, als habe der 
Schreiber mit dem ihm zur Verfügung stehenden Räume rechnen 
müssen, um so mehr, als Strauch anderwärts betont, daß >aus der 
ungleichen Zeilenzahl der einzelnen Seiten nichta zu schließen ist« 
(S. 113 Anm. 1)1 Da ich auch im Schürebrandtraktat wieder auf 
denselben Grundsatz zurückkomme, hält mir Strauch abermals 
entgegen (S. 133): >Auch hier versagt sein [Rieders] 'Zauber- 
schlüsselt Wenn er [Rieder], um Auslassungen und Kürzungen zu 
motivieren, behauptet, der Schreiber habe mit dem ihm noch zur 
Verfügung stehenden Platze rechnen müssen, wollte er den ganzen 
Traktat noch auf dem freien Platze der 5. Lage unterbringen, so 
wiid diese an sich schou unbegründete [oben war es natürlich!] 






EU UNIVER9TY 



K. Bihlmey«r, Heinrich Senie. DeoUche Schriften 465 

Unterstellung auch dadurch aufgehoben, daß der Schreiber dennoch 
den Anfang einer neuen Lage in Anspruch nehmen mußte<. Gleich- 
wohl gesteht er 7 Zeilen weiter zu: >Der Schreiber hat nur 
abgeschrieben, was ihm vorlag ... Er glaubte das, was er abzu- 
schreiben hatte, auf dem noch vorhandenen Rest seiner (5.) Lage 
bewältigen zu können und schrieb deshalb gedrängter. 
Trotzdem reichte der Kaum nicht aus, und so begann er 
eine neue (fi.) Lage«. Das ist doch die Aufhebung jeder kritischen 
Methode, die ich wenigstens konsequent durchzuführen suchte, während 
Strauch mit den methodischen Grundsätzen schaltet, wie es gerade 
für seine Zwecke paßt — Dafür noch ein anderer Beleg: Im Großen 
Deutschen Memorial führt sich Bl. l b Nikolaus von Löwen in der 
ersten Person ein und bemerkt Bl. 2 B ausdrücklich: äarumb so habe 
ich der vorgenante brader Claus von LSfen . . . eine tofele mit einre 
tegelichen ordenunge in die sacristye gehencktt, die ouch hicnoch ge- 
schriben stot . . . und umb das die ordenunge den briidern ewikliche 
deste gegenwertiger si und niemer vergessen werde, so ist disc memorie 
unde ouch das insiruniente und die tofele cii tütsch und eü latine ettwie 
manigcnt halben geschriben in dise drü Urkunde bücher und in ette- 
lichc andere bächer . . . Daraus schließe ich, daß hier Nikolaus von 
Löwen selber schreibt, wir also in diesem Abschnitte seine Hand- 
schrift vor uns haben. Strauch dagegen antwortet: diese Zitate ge- 
hören einem Aktenstück an, das auch in andere Urkundenbücher der 
Straßburger Johanniter Aufnahme gefunden hat (S. 105); »wenn Ni- 
kolaus von Löwen hier in erster Person spricht, so mag das immerhin 
beweisen, daß der Passus ursprünglich von ihm herrührt, nicht 
aber kann daraus so ohne weiteres auf eine redactionelle oder gar 
directe Tätigkeit an dem uns vorliegenden Großen Memorial ge- 
schlossen werden«. Ich kehre nun die Sache um: Im Briefbuch be- 
findet sich am Schlüsse die Autobiographie Nikolaus von Löwens. So 
ist es bisher allgemein angenommen worden und auch Strauch be- 
nutzt zu wiederholten Malen diese Tatsache, um gegen mich auf pa- 
läographischem Wege zu Kelde zu ziehen. In dieser Biographie heißt es : 
Alsus habe ich der vorgenante brüder flaues von Ldfene . . . die ISffe 
mines harkommenen states kürUliche geschriben hie in dis gegenwertige 
buch und in etieliche andere büchere. Was nun 7 wenn jemand sagen 
wollte, diese Stelle gehöre einem Aktenstücke an, das >auch in andere 
Urkundenbücher der Johanniter Aufnahme gefunden hat. Wenn 
deswegen Nikolaus von Löwen hier in erster Person spricht, so mag 
das immerhin beweisen, daß der Passus ursprünglich von ihm 
herrührt, nicht aber kann daraus so ohne weiteres auf eine redak- 
tionelle oder gar direkte Tätigkeit an dem uns vorliegenden Brief- 






COBNEU UNIVERSlFf 



466 Gott, gel. An*. 1909. Nr. 6 

buch geschlossen werden*! Wäre das nicht die Auflösung jeder Me- 
thode V Und ist dieser Schluß überhaupt angängig, wo hier wie dort 
gerade auf das gegenwärtige Memorial Bezug genommen wird? So- 
viel wird man doch zugeben müssen, daß N. v. L. beide Male wenig- 
stens im vorliegenden Passus direkt an der Herstellung dort des 
GroGen Deutschen Memorials, hier des Briefbuches mitgewirkt hat. 
Wir haben also beide Male die Schrift Nikolaus von Löwens vor uns 
oder konsequenter Weise nirgends. 

An konsequenter Durchführung methodischer Grundsätze fehlt 
ob auch bei der Erklärung, die Strauch für das lateinische Me- 
morial zu geben sucht (S. 106 — 109). 

In der Ueberlieferung des Johonniterhauses zum GrünenwÖrth 
finden wir zwei lateinische Memorialbücher, ein kleines und ein großes, 
ein älteres und ein jüngeres. Eines davon hatte wenigstens 109 Ka- 
pitel, dos andere nur 51 Kapitel + Neunfelscn. Das jüngere verdankt 
seine Entstehung dem Umstand, daß in das ältere der von Johann 
von Schaftolzheim glossierte Text der Neunfclsen statt einer wörtlichen 
Uebersetzung aufgenommen worden war. Sobald man dies erkannte, 
setzte man das ältere lateinische Memorial außer Kurs, machte daraus 
zwei neue Bücher, die man mit dem Namen >Uebriggebliebene Latein- 
bücher« belegte, und verfertigte ein neues lateinisches Memorial. Es 
sind also in der Tat >komplicierte Schicksale«, denen das ältere 
unterworfen gewesen ist und die ich nach Strauch in > scharfsinnigen 
Erwägungen« an dem Leser vorüberziehen lasse (S. 106). Von diesen 
laL Büchern ist uns nun noch das >Zweite Uebriggebliebcne« in einer 
Hs. des Straßburger Bezirksarchivs erhalten. Den Inhalt der übrigen 
kennen wir einmal aus dem Großen Deutschen Memorial, das gleich 
zu Beginn von einem lateinischen Memorial spricht und dabei dessen 
Inhalt Kapitel für Kapitel angibt. Außerdem können wir aus späteren 
Aufzeichnungen, die von Götzmann stammen, verschiedene Anhalts- 
punkte für den Inhalt der tat. Memoriale gewinnen. Soweit stimmt 
Strauch mit meinen Ausführungen Uberein. Handelt es sich jedoch 
um die Frage, welche Stellung den beiden lat. Memorialen unter den 
übrigen Urkundenbüchern zukommt und welches das ältere, welches 
das jüngere ist, so gehen wir wieder Wege, die einander diametral 
entgegengesetzt sind. Ich bezeichne das lateinische Memorial mit 109 
Kapiteln als das große und das jüngere : Strauch als das kleine und 
das ältere; das lat. Memorial mit 51 Kapitel + Neunfelsen (dessen 
Inhalt im Großen Deutschen Memorial angeführt ist) ist nach meiner 
Ansicht das kleine und das ältere (erste): nach Strauch dagegen das 
große und das jüngere. 

Nach meiner Beweisführung ist dos kleine (ältere, erste) Memu- 



COßNEliUWVERSlTY 



K. Biblmojer, Heinrich Seojc. DeoUche Schriften 4«7 

rial zeitlich wie sachlich das allererste Memorial, das allen 
Übrigen Memorialbüchern des Johanniterhauses zu Grunde liegt und 
ohne das der Inhalt der Übrigen absolut unverständlich bliebe: nach 
Strauch dagegen steht das lateinische Memorial an erster Stelle 
>wol nicht aus chronologischen Gründen, sondern weil das Mittel- 
alter der lat. Sprache immer den Vorrang vor der Vulgärsprache ein- 
geräumt hat« (S. 107). 

Sehen wir nun zu, zu welchen Ungereimtheiten Strauchs Dar- 
legungen fuhren: 

Einer der allerersten Grundsätze der Quellenkritik lautet, daG, 
wenn in einer Quelle auf eine andere Bezug genommen wird, diese 
andere bereits existiert haben muß. Dieser Grundsatz gilt auch 
von unsem Memorialbüchern. Nun wird zu Beginn des Großen 
Deutschen MemorialB (Bl. 7, mit dem nach Strauch der Schreiber die 
l!s. begann) von einem lateinischen Memorial geredet und dessen 
Inhalt Kapitel für Kapitel aufgezählt. Dieses lat. Memorial muß 
also schon existiert haben vor Anlage des Großen Deutschen Memo- 
rials, sonst hätte der Schreiber in dem Augenblicke, als er mit der 
Anfertigung des Großen Deutschen Memorials begann, dessen Inhalt 
nicht wiedergeben können mit der Einführung: Item rü dem ersten 
ist in Inline lüsamene in ein buch gesehriben alle die Urkunde und 
miraekele, domitte dis seihe hus tu dem Griinenwerde ist ernuteert 
worden. Das lat Memorial ist also nicht deswegen ständig an erster 
Stelle aufgeführt, weil das Mittelalter der lat. Sprache den Vorrang 
vor der Vulgärsprache einräumte, sondern weil es zeitlich wie 
sachlich dem Großen Deutschen Memorial vorausgeht 

Ferner ist nach Strauch das im Großen Deutschen Memorial ge- 
nannte lat Memorial nicht das ältere von den beiden, sondern die 
jüngere Hs., >die an Stelle einer älteren getreten war<. Er muß 
also konsequent annehmen, daß im Jahre 1385 nicht bloß das latei- 
nische, Große und Kleine Deutsche Memorial vorhanden war, sondern 
bereits 4 Memorial bücher, nämlich beide lateinische und die beiden 
deutschen. Noch mehr, da das ältere lat. Memorial in die beiden 
»Uebriggebliebenen Lateinbücher« verwandelt wurde (eine Umwand- 
lung, welche mit der Anfertigung des neuen jüngeren doch im Zu- 
sammenhang steht), das 2. Uebriggebliebene Lateinbuch aber bereits 
3 Pflege rmemoriale zitiert, so müßte Strauch konsequenter Weise die 
Anfertigung von 7 Memorial büchern in die Zeit von 1382 Juli — 
1385 Jan. setzen. Es müßte also im Grünenwörth im Laufe von 
2'/i Jahren sehr tüchtig gearbeitet worden sein. 

Nach Strauch ist das im Großen Deutschen Memorial genannte 
lat Memorial (mit 51 Kapitel + Neunfelsen) das große und jüngere, 

OML g.l. lit 1«M. Mr. fl 33 






COßNEU UNWERSlTV 



4fi8 Gott. fd. An*. 1909. Kr. 6 

das lat. Memorial mit 109 Kapitel dagegen das kleine und ältere. Da 
aber schon auf den ersten Blick unwahrscheinlich ist, daß man ein 
Memorial mit größerem Umfang als kleines, ein anderes mit geringerem 
Umfang als großes bezeichnete, so sucht Strauch dies auf folgende 
Weise zu erklären: >Mag auch letztere [das altere lat. Memorial] ur- 
sprünglich umfangreicher gewesen sein als die, welche sie ersetzen 
sollte: durch ihre Auflösung in zwei selbständige Teile verschob sich 
das Verhältnis, und erstere [das jüngere lat Memorial] mußte nun 
vollständiger, größer erscheinen als die beiden Teilhandschrifton. Die 
Annahme, dieses neue, 48*4 einmal als '(iroßes' zitierte lateinische 
Memorial sei an Umfang kleiner gewesen als das Erste lateinische 
Memorial, wird man nicht von vornherein als unwahrscheinlich abzu- 
weisen brauchen , wenn geltend gemacht werden kann [kann dies 
Strauch?], daß das, was auf den Neunfelsentext noch folgte, wol 
auf die Straßburger Johanniter Ilezug hatte, nicht aber die eigent- 
liche Merswin-Gottesfreundfrage berührtec (S. 107)1 

Wenn wir fragen, wie es komme, daß Strauch die Sache gerade 
auf den Kopf stellt, daß er das lat. Memorial, das von mir als 
kleines und erstes bezeichnet wird , großes und jüngeres genannt 
wissen will, so gibt uns die Betrachtung des Zweiten Uebriggeblie- 
benen Lateinbuches die Antwort darauf. Das Zweite Uebriggebliebeno 
Lateinbuch (das, wie auch Strauch zugibt, ein Teil des älteren latei- 
nischen Memorials ist), enthält die Neunfelsen und sodann 3 Kapitel, 
welche als Kapitel 8G — 88 eingeführt sind. Nach meiner Darstellung 
stammen nun die Neunfelsen aus dem kleinen und älteren lat. Me- 
morial, die Kapitel 86 — 88 dagegen aus dem großen, jüngeren lat. 
Memorial, sie sind also ein späterer Zusatz, um die Hs., als sie zu 
den >Ucbriggcbliebenen< degradiert wurde, abzurunden. Nur so kann 
verstünden werden, daß der Schreiber auf BI. 46* auf einmal be- 
ginnt: Item odogesimnm sextum capihdum est derima huius lihri 
materia, wo vorher weder ein Kapitel 85 noch eine 9. Materie ge- 
nannt ist Ich habe auch darauf hingewiesen, daß man den einlei- 
tenden Satz: die 4 Sexternen de novetn rupibujt cttm alüs sequen- 
tibus maferiis et cnpüulis fuerunt una partietdarum pertineneium in 
latinum memorialem librum, nicht pressen darf, da der Redaktor hier 
beide lateinischen Memorial buch er nicht unterscheidet, während er es 
im gleichen Buche an anderen Stellen tut. Strauch dagegen wendet 
ein: man müsse diese Stelle wörtlich fassen, denn die Neunfelsen 
samt Kapitel 86 — 88 waren ein Teil des älteren Memorials, >das da- 
mals diesen Zitaten zufolge noch ungeteilt war« (S. 108). Sehen 
wir zu, ob dieses überhaupt möglich ist Ich sage: die These Strauchs 
ist schon unmöglich aus chronologischen Gründen. Kapitel 88 



Ony. 
COHHfU UMIVERSJTY 



K. Whlmeyer, Heinrich Sense. Deutsche Schriften 469 

enthält die Abschrift eines Briefes mit dem Datum >in oetava 
beati Stephani anno 1385«. Kapitel 88 kann also unmöglich 
vor 1385 Jan. 2 geschrieben worden sein. Da nun nach Strauch dem 
Johanniterordensmeister am 21. Jan. 1385 die drei offiziellen Ur- 
kundenbücher, das jüngere lateinische, das Große und das Kleine 
Deutsche Memorial schon vollendet vorlagen, das ältere lateinische 
Memorial (das nach Strauch die Neunfelsen + Kapitel 86—88 ent- 
hielt) aber dem jüngeren zeitlich vorausging, müßten zwischen 1385 
Jan. 2 und 1385 Jan. 21 sämtliche 4 Memorial bücher angefertigt 
worden sein ! 

Die These Strauchs ist aber auch aus sachlichen Gründen 
hinfällig. Nach Strauch haben »sicher« auch Kapitel 106, 108 und 
109 ursprünglich dem älteren lateinischen Memorial angehört« 
(S. 108), d. h. das ältere lateinische Memorial hatte nicht nur 88, 
sondern wenigstens 109 Kapitel. Unsern Kapiteln 86—88 mußten 
also im alteren lateinischen Memorial 85 Kapitel vorausgehen, und 
89—109 mußten unmittelbar auf Kapitel 88 folgen. Nun geht aber 
im ganzen Uebriggebliebenen Lateinbuch dem Kapitel 86, das die 
10. Materie ist, kein Kapitel 85 voraus (Bl. 40 b steht vielmehr: ca- 
pitulum deeimum), auch keine 9. Materie, noch folgt ein Kapitel 88 
oder eine 11. Materie. Strauch muß sich deswegen auf Rechenkünste 
verlassen und so erhält er schließlich 85 Kapitel und 9 Materien, 
aber nur unter der Voraussetzung« , daß er die Neunfclsen 
mit 34 Kapitel zählt, während das Große Deutsche Memorial nur 33 
Kapitel hat (>weil das letzte umfangreiche sich im lat Texte des 
Johann von Schaftolzheim auf zwei verteilt«) und unter der weiteren 
Voraussetzung«, >daß der dem Meisterbuch beigegebene Be- 
gleitbrief als eine Nummer gerechnet war«. Ginge diese Erklärung 
allenfalls noch hin, so scheitern alle Versuche beim Kapitel 89, das 
doch unmittelbar auf Kapitel 88 folgen mußte. Strauch erklärt sich 
die Sache so: wenn wir Kapitel 89 ff. im Zweiten Uebriggebliebenen 
Lateinbuch nicht besitzen, so kommt das daher, daß mit Kapitel 
89 ff. eine neue Lage begann, >wodurch die Ablösung der Neun- 
felsen [und dann selbstverständlich auch der Kapitel 89 ff.] noch 
erleichtert wurde« (S. 109). Allein man kann mit Kapitel 89 nicht 
so ohne weiteres eine neue Lage beginnen lassen. Im Zweiten 
Uebriggebliebenen Lateinbuch steht der Schluß von Kapitel 88 auf 
Bl. 49*. Eine neue Lage beginnt aber erst mit Bl. 50, es müßten 
also im älteren lat. Memorial 18 Zeilen von Bl. 49' und die ganze 
Seite 49* leergestanden sein, wenn Kapitel 89 erst mit neuer Lage 
begonnen hätte. Schließlich möchte Strauch — jedoch >mit aller 
Reserve« — >die Frage aufwerfen, ob nicht vielleicht Kapitel 89 ff., 

33* 



OiyHk«! trom 



CORHtU. UNNERSTY 



470 Oft«, gel. Ant. 1900. Nr. 6 

deren Inhalt sich vergleichsweise mit dem zweiten Teil des er- 
weiterten Pflegermemorials berührt haben wird, da sie eich von der 
eigentlichen Gottesfrcundfrage entfernen, auch zum Ausleihen weniger 
Reeignet erscheinen mochten, aus diesem Grunde gleichfalls vom ur- 
sprünglichen Ganzen abgetrennt worden sind* (S. 109). Strauch müßte 
dann folgerichtig >Drei Uebriggebliebene Lateinbücher« annehmen, 
obwohl in der ganzen Ueberlieferung der Johanniter nur von zweien 
die Rede ist 

Wir schon daraus, daß auch Strauchs Bemerkungen über die 
lateinischen Memorialbücher hinfällig sind. Es gab im Johanniter- 
haus ein kleines und ein großes lateinisches Memorial ; der Inhalt des 
ersten wird im Großen Deutschen Memorial genau verzeichnet, geht 
diesem zeitlich wie sachlich voraus, es erhält flpäter eine Zweiteilung 
und wird zum ersten und zweiten >Uebriggebliebenen Lateinbuch« 
umgewandelt, während nn dessen Stelle ein neues, größeres tritt, das 
wie uns das 88. Kapitel beweist, erst nach 1385 Jan. 2 angefertigt 
sein kann, also nicht zu den offiziellen* Urkundenbüchcrn gehörte, 
die angeblich 1385 Jan. 21 vom Johann iterordensm eiste r be- 
glaubigt wurden. These 4' und 4* meines Buches behalten also nach 
wio vor ihre Gültigkeit. 

Wenn Strauch zu so gewagten Hypothesen seine Zuflucht nehmen 
muß, so kommt dies daher, daß ihn die äußere Uebereinstimmung 
zwischen der Schrift der Neunfelsen und den folgenden Kapiteln dazu 
verleitet hat Bl. 46* (auf dem die Neunfelsen schließen und Ka- 
pitel 86 beginnt), so betont er, >trägt äußerlich absolut einheit- 
lichen glei cli zeitigen Schriftcharakter< (S. 108). Dies ist darum auch 
der einzige positive Grund, den Strauch dafür anführen kann, daß die 
Neunfelscn samt Kapitel 86 ff. dem alteren Memorial angehört hnben 
müssen. Allein die sachlichen Gründe müssen über die oft so un- 
sicheren, subjektiven Eindrücke gestellt werden, welche die Schrift 
eines Mannes zu erwecken vermag. Die Einheit in der ganzen 
äußeren Gestalt der Handschrift besorgte eben der eine Redaktor, 
der nach wohl überlegtem Plane seine Handschriften anlegte. 

Ich könnte dies noch nachweisen an dem Briefbuch, allein bei 
Widerlegung aller Irrtümer Strauchs würden wir doch wieder — wenn 
ich auch Strauchs Zweifeln in manchen Punkten eine Berechtigung 
nicht absprechen will — bei denselben Resultaten ankommen, wie 
sie bereits in meinem Buche herausgestellt wurden. Während Strauch 
in Reinem Artikel über Rulmann Merswin [RE220] über die Briefe 
ganz auf der richtigen Fährte war (wohl unter dem ersten unmittel- 
baren Eindruck meiner Beweisführungen), kehrt er wieder in seiner 
Kritik zu der veralteten Anschauung von früher zurück. Dort schrieb 



COtU 'RS1TY 



K. Bihlnicyer, Heinrich Sense. Deutliche Schriften 471 

er: >Es darf nicht übersehen werden und mahnt zur Vorsicht bei ihrer 
Verwertung, daß die Briefe im Briefbuch in redigierter Gestalt vor- 
liegen [wer hat diese redigiert?] : das ergibt sich abgesehen von Zu- 
sätzen aus dem et cetera, mit dem einigemal der Text plötzlich abge- 
brochen wird; die Datierung kann gleichfalls nicht immer 
als einwandßfrei gelten, wenn sich konstatieren laßt, daß ein Teil 
des achten Briefes vom 23. April 1377 schon vorher im Brief buch 
als besonderes Schreiben vom 23. April 1375 begegnet, ein anderes 
Stück nochmals im 12. Brief wiederholt wird; zudem ist der erste 
Brief sicher mehrere Jahre zu früh angesetzt Der Schreiber der 
Briefe 17 [8] und 19 [9] wird in den sie einleitenden Worten vom 
Redaktor des Briefbuchs unbestimmter als sonst der eine liebe gottes 
frünt unter mehreren: bezeichnet. Was die nicht unbeträchtliche 
Zahl Briefe betrifft, auf die die vorhandenen Bezug nehmen, so läßt 
sich wenigstens vereinzelt aus wiederspruchs vollen Angaben wahr- 
scheinlich machen, daß sie nicht in Wirklichkeit existiert haben, viel- 
mehr fingiert sein müssen<. In seiner Kritik meines Buches jedoch 
sagt er: >Rieder verdächtigt sowohl die Datierung wie den Inhalt 
der Briefe< ( weiß aber — obwohl er zugibt, daß man > gegen die 
Datierung Bedenken hegen< kann — keinen anderen Gegengruud 
anzugeben als: >Nikolaus von Löwen würde doch nicht selbst das 
Material in dieser Weise vor uns ausgebreitet, uns selbst auf die 
Spur seiner Fälschung geführt haben< (S. 130), während er selbst 
anderseits wieder von Rulmann Merswin betont, daß bei Anfertigung 
der Briefe dessen Talent nicht ausreichte, um seine Idee einheitlich 
durchzuführen (RE220)! 

Die 5. These ist eigentlich von Strauch als richtig zugegeben 
worden. >Im dritten Kapitel: 'Die Memorialbücher von Grünenwörth 
nach ihren einzelnen Bestandteilen' < heißt es in seiner Kritik S. 117, 
> behandelt Rieder zunächst die asketisch -mystischen Traktate, um fest- 
zustellen, daß die Mehrzahl von ihnen ursprünglich jeder direkten 
Beziehung zum Gottesfreunde entbehrte und erst nachträglich mit 
seinem Namen, der dann auch bisweilen den Merswins im Gefolge 
hatte, verbunden worden ist. Das ist gewiß richtige Gleich- 
wohl fahrt Strauch fort: >Ich sehe aber keinen Grund, diese Tat- 
sache anders zu erklären, als mit dem an sich wühl begreiflichen 
Streben, den großen Gottesfreund aus dem Oberland mit immer 
strahlender Gloriole zu umgeben. [Es handelt sich aber darum, zu 
untersuchen, wer und warum man dieses Streben hatte.) Hatte Merswin 
ihn einmal ins Leben gerufen, [wann und womit? das ist der Kar- 
dinalpunkt, den Strauch voraussetzt] so lag es für die Straßburger 
Johanniter [zu denen doch auch Nikolaus von Löwen gehörte] nahe 






CQRNÜ1 UNIVERSirf 



472 QOtt gel. Au. 1909. Nr, 6 

genug [!] auch einen oder den anderen der nicht genauer bestimmten 
Gottesfreunde in den [in welchen V] von Merswin [unterlassenen Troc- 
taten ohne weiteres [!] mit dessen großem Gottesfreunde aus dem 
Oberland zu identifizieren. War doch bereite durch vereinzelte Be- 
merkungen in der Ueberlieferung [durch welche?] dafür ein Anhalts- 
punkt gegeben, der zur Verallgemeinerung und Ausdeutung gelegent- 
licher Aeußerungen anregen konnte. Ein systematisches Vorgehen 
des Nikolaus von Löwen aber vermag ich weder in der Ueberlieferung 
der Tractate des ersten Teils vom Großen Deutschen Memorial noch 
der lateinisch -deutschen Tractate zu. erkennen«. Ein systematisches 
Vorgehen kann Strauch schon deswegen nicht anerkennen, weil er, wie 
wir oben gesehen haben, die chronologische Basis verläßt, auf der 
die Untersuchungen aufgebaut werden müssen. Er stellt sodann die 
für die Kritik so wichtigen Korrekturen, welche wir gerade an den 
Stellen finden, die eine Beziehung Merswins zum Gottesfreund aus- 
drücken, oder die Autorschaft Merswins an Gottesfreundschriften be- 
zeugen, entweder für völlig irrevelant hin oder verzichtet von vorn- 
herein auf eine Erklärung derselben. Und doch ist es eigentlich 
wieder nur ein Beweis für die Nichtigkeit meiner 5. These, wenn 
Strauch bei der so wichtigen Korrektur in der Einleitung des Großen 
Deutschen Memorials zunächst festzustellen sucht, wie der ursprüng- 
liche Text gelautet hat, und dann fortfährt (S. 104/5): >Dies wurde 
dann später [wann?], als man bereits die Tendenz verfolgte [es ist 
also doch System darin! ferner: wer verfolgte diese Tendenz, und 
warum verfolgte man sie?], an Stelle ursprünglich unbestimmt 
gelassener Persönlichkeiten Merswins und des Gottes- 
freundes Namen in die Tractate einzusetzen, in gleicher 
Absicht verändert und damit recht unüberlegt und oberflächlich [!] 
Merswin zum Teilnehmer an einem nicht unbedenklichen Abenteuer 
bei einein falschen Einsiedler gemacht«. Von einer zweiten später 
getilgten Stelle (24*4—6), in welcher schlankweg der in den ano- 
nymen Traktaten genannte »Niderlender« mit Rulman Merswin, der 
>Oberlender« mit dem lieben Freund Gottes im Oberland identifiziert 
wird, sagt Strauch (S. 105) >Der Anlaß für das nachträgliche 
Durchstreichen von 24*4 — 8 möchte, wie gleich in diesem Zusammen- 
hange erwähnt sei, in der Erkenntnis liegen, das in jenem Tassus 
Behauptete werde durch die folgenden 16 Stücke nicht völlig gerecht- 
fertigt. Möglich auch, daß der, der sich zur Tilgung bewogen fühlte, 
an dem >Niderlender« Merswin Anstoß nahm, womit ja nur der 
Gegensatz zum oberländischen Gottesfreund bezeichnet werden sollte. 
Auf alle Fälle scheint mir keine Nötigung vorzuliegen, 
hier nach tieferen Gründen zu suchen«. Ja, wenn diese 



COßMU UNIVERS1TV 



K. Biblmeyer, Heinrich Scuso. Deutsche Schriften 473 

Stellen und sie allein nicht gerade von der Beziehung Merswins zum 
Gottesfreund reden würden, dann wiire es nicht notwendig, nach 
tieferen Gründen zu suchen. So aber bedeutet der Verzicht darauf 
die Auflösung jeder wissenschaftlichen Methode. 

Das gleiche gilt, wenn Strauch (S. 118) von den Korrekturen im 
Zweimannenbuch, wo über das unbestimmte >der cine<, >der 
andere«, zunächst >der jüngere« und >der ältere«, dann »der jüngere« 
mit dem Zusatz >ltulmanns Geselle« gesetzt wurde, eingesteht, daß 
er >keinen einleuchtenden Grund« weiß, >weshalb dio Itasuren vor- 
genommen wurden«, obwohl er meine Darstellung ablehnt und doch 
wieder zugeben muß, daß im Großen Deutschen Memorial >nur con- 
sequent in Anwendung gebracht wurde [es liegt also doch System 
darin ?], was die zweite Hand im Sonderexemplar bereits angedeutet 
hatte«. 

Auch vom Meisterbuch gesteht Strauch ein, daß zwischen 
dem lateinischen Text in Götzmanns Uebertragung und dem im 
Großen Deutschen Memorial >keine Abweichungen bestehen, es sei 
denn [!], daß der 'gewisse Weltliche', dann 'der vielgeliebte welt- 
liche Freund Gottes im Oberland' auch hier wieder im Großen Deut- 
schen Memorial den Zusatz 'Kulman Merswins Geselle' erhalten hat« 
(S- 119). Wie trotzdem Strauch eine Entwicklung in der Gottcs- 
freunddeutung leugnen kann, ist mir unerfindlich. 

Auch bei dem lateinischen Text der Neunfelsen ist gleich zu 
Beginn eine größere Stelle durchstrichen. Wir lesen nämlich daselbst: 
tJncipU protoijus in librum qui intytulatur de novem rupibus, dann 
folgt eine Rasur, worauf der Text weiter fährt . . . dus Rulmannus 
Mersicin fundator noster, instrumentum dei fore oportebat coactus hoc 
scribere, sicut pie est credendum per quam plura et diversa testimonia, 
yuein presenti libro sunt prescripta*. Ich habe angenommen, daß die 
Stelle ursprünglich nur lautete: Incipit prologiis in librum qui inty- 
tutatur de novem rupibus, daß >später« der Zusatz mit Rulmann bei- 
gefügt und dann wieder durchstrichen wurde. Nach nochmaliger 
Einsicht in die Hs. muß ich Strauch Recht geben, wenn er sagt, daß 
>die ganze Vorbemerkung gleichzeitig, in einem Zuge eingetragen 
wurde«. Allein damit sind die Schwierigkeiten, die diese Stelle bietet, 
noch lange nicht gelöst. Es ist nämlich wohl zu beachten, daß die 
jetzige große Vorbemerkung von vornherein nicht geplant sein konnte, 
weil der Schreiber, der doch in etwa die Größe der Rubriken kennen 
mußte, für den Rubrikator einzig und allein '/' Zeile (nach ros 
ointws c/instiani ascultatv) freigelassen hat. Dieser hatte m. E. ur- 
sprünglich nur Raum gelassen für die Worte thuipit prologus de 
uuiem rupibus*, entsprechend dem unten steheuden: » Incipit alter pro- 



lc 



COHNfU UNIVER3TY 



474 QOtt gel. Au. 1909. Nr. 6 

logus<. Sodann ist die auch von Strauch nicht geleugnete spatere 
Rasur und Streichung obiger Stelle für die Geschichte der Fälschung 
keineswegs >irrevelant< (S. 121). Nach meiner Ansicht erfolgte die 
Streichung deswegen, weil es nicht wahr ist, daß Kulman der Ver- 
fasser der Neunfelsen ist, und man diese ursprüngliche Behauptung 
im Johanniter hause später doch zu gewagt fand. Strauch dagegen 
sagt: »Der Absatz 50*3 — 5 entsprach dem Tatsächlichen nicht mehr, 
sobald erkannt war, daß der Text nicht die UeberseUung des Mers- 
winschen Originals, sondern die Hedaktion des Johann von Schaftolz- 
heim enthielt, und nachdem die jetzige Hs. 2184 aufgehört hatte 
Teil eines ursprünglich größeren Ganzen zu sein, eine Berufung auf 
plura et di versa testimonia, que in presenti libro sunt pre scripta 
nicht mehr am Platze war: der Satz wurde deshalb gestrichen« 
(S. 121). Was nun zunächst den letzten Grund angeht, dann hätte 
völlig genügt das per quam plura et diversa testimonia, que in pre- 
senti libro sunt prescripta zu durchstreichen, oder statt presenti und 
prescripta etwas anderes zu setzen. Er konnte das presenti und 
prescripta aber auch ruhig stehenlassen, da ja in der vorhergehenden 
Bemerkung erklärt ist, daß dieser Teil ursprünglich einem größeren 
ganzen Urkundenbuch angehörte. Der Schreiber hat darum auch 
gar kein Bedenken getragen, 59*29 das nono capitulo huius pre- 
sentit tibri stehen zu lassen und ebenso Ü0*18: skut prescriptum 
est in sexto capitulo presentis libri. Was dann den ersten der von 
Strauch angeführten Gründe angeht, so müßte Strauch erklären, 
warum man denn im Johanniterhause statt der wörtlichen Ueber- 
setzung zunächst die erweiterte Redaktion des Johann von Schaftolz- 
heim aufnahm und vor allem, wann und wer und warum man auf 
einmal erkannte, daß der aufgenommene Text nicht die wörtliche 
Uebersetzung ist und darum keinen Platz mehr in den »offiziellen« 
Urkundenbüchern haben konnte, sondern in den Rang der >Uebrig- 
gebliebenen Lateinbücher« wandern mußte. Als Antwort auf diese 
wichtige Frage finden wir bei Strauch nur den Satz (S. 107): >AIs 
man sich anschickte, die Geschichte des GrünenwÖrths und die be- 
deutsamsten Lebensschicksale seiner Stifter durch Uebertragung ins 
Lateinische gleichsam wissenschaftlich zu sanetionieren, nahm man 
zunächst ohne Bedenken [warum ohne Bedenken V] (was immerhin 
auffallen kann) [!] die Bearbeitung der Ncunfolsen durch Johann von 
Schaftolzheim in die lateinische Redaction auf, trug sich dann aber 
mit der Absicht [wcrV wannV warum V], sie durch eine wörtliche 
Wiedergabe zu ersetzen, d. h. den glossierten Text aus der Hand- 
schrift herauszunehmen und dafür in sie die wortgetreuere Ueber- 



..■- .... , 



K. Hihlmeyer, Heinrich Scubc. Deutsche Schriften 475 

selzuDg einzuschalten«. Damit ist doch wieder auf jede Erklärung von 
vornherein verzichtet! 

Nicht anders steht es bei der Betrachtung der deutschen Texte 
der Neunfelsen. Drei Texte kommen hier vor allem in Betracht: das 
sogenannte Autograph, das wir mit <x bezeichneten, die von Schmidt 
zur Ergänzung des Autographs benutzte Hs. (= ß) und endlich der 
Text des Großen Deutschen Memorials (— 7). Wenn Kulmann Merswin 
dei Verfasser der Neunfelsen ist, und wenn wir in a wirklich sein 
Autograph vor uns haben, so ist klar, daß ß und 7 von o abgeleitet 
sein müssen. Strauch behauptet demgemäß, et sei in der Tat nach wie 
vor als Autograph Merswins anzusehen, es liege darum kein Grund vor, 
das Autograph zu »verdächtigen«, und ß und 7 sind von et abgeleitet 
(S. 122), (vgl. auch Strauch, Neunfelsen S. 259: »Die frühere Straß- 
burger Bibliothek besaß drei Abschriften von St (= a-Auto- 
graph), aus der ältesten (ß) hat Schmidt in seiner Ausgabe die Lücken 
im Original ergänzt«]. Demgegenüber suche ich nun nachzuweisen: 
Nach allen Regeln der Textkritik kann weder der Text von ß noch 
der von 7 aus a abgeleitet sein, sondern umgekehrt muß der Text 
von a aus ß und 7 abgeleitet sein, d. h. a ist später als 7 ; und da 
7 erst nach dem Tode Rulmanns geschrieben wurde, kann a nicht das 
> Autograph Rulmanns sein*. Dies beweise ich aus 2 Gründen: 1) sage 
ich, hat a die Kapitelüberschriften des Rügenbuchs zu Unrecht weg- 
gelassen. Strauch dagegen: >Für die Schlußfolgerung: a habe die 
Kapitelüberschriften zu Unrecht weggelassen , bedarf es anderer 
Gründe« (S. 122). Gleichwohl schreibt Strauch >Das Rügenbuch 
entbehrt einzig und allein im sog. Autograph der Kapiteleinteilung, 
während die kürzere Textgestalt sowie sämtliche nach der 
bisherigen Ansicht von a abgeleitete Handschriften des erweiterten 
Textes die den einzelnen Ständen gewidmeten Abschnitte mit Ueber- 
schriften, wenn auch mit gelegentlichen Abweichungen im Wortlaut, 
versehen. Das spricht zunächst freilich [!] nicht zu Gunsten 
der Handschrift, die gemeiniglich für das Original 
galt<. Allein trotzdem weiß sich Strauch zu helfen, indem er er- 
klärt: die späteren haben eben diese Ueberschriften eingeführt: >Die 
anderen [= ß und 7] von diesem [~ a] Text abgeleiteten Hand- 
schriften haben, was an sich ja gewiß als ganz zweckmäßig, doch 
nicht als notwendig anzusehen ist [!] neue Ueberschriften einge- 
führt< (S. 122). Die ganze Beweisführung Strauchs beruht also auf 
Zweckmäßigkeitsgründen. Er erklärt aber keineswegs, wie die kürzere 
Textgestalt und sämtliche nach ihm aus a abgeleiteten Ilss. auf 
einmal auf solche Zweckmäßigkeitsgründe verfallen konnten. 

Der 2. Grund, den ich anführe, um zu beweisen, daß a aus ß 



Oriy 
COHHOI UMIVERSITV 



47C, 



Oött. «ei. Anz. 1909. Nr. 6 



und t (und nicht nnigekrlirt ß und y aus a) abgeleitet sein muß, 
entnehme ich folgender Gegenüberstellung der Texte, »wo in der Tat 
ein Ausfall im Autograph vorliegt* (Strauch S. 122). 



herunibe wü got nül be- 
iiÖm-a, das er dich welk', 
teeren nfi dinr geM-lle- 
schaft. du müsl och in den 
iifsjirunr selber schhen. 



Nä «Ion uf diene inrm 
ogen und sieh. Der mensche 
urschrarh von gründe tina 
bercen und sprach 



Ilarmub wü gol mit be- 
uftfieii, das er dirh »eile 
setwn zu dirre gesclle- 
srhaft, du mfi*t oacb in 
den Ursprung selber sehen. 

Der mensche sprach : ach 
hertzc liep mins, diso rede 
het mich gar ein froniede 
ndt, das du spricht»!, du 
weitet«! mich armen sünder 
In den Ursprung losten 
Bellen. 

Das drü und drissigete l 
rapitel seil, wie der vor | 
nantc monsche wart be- 
twungen von gölte, das er 
selber mflßto in den ur- 
sprunc* sehen. 

Die anlwurte sprach: tä 
uf dine inren ougen und 
sist gehorsam , du mfist 
selber in den Ursprung 
»eben. 

Der mensche ersrhrag 
von gründe sins berUen 
und sprach . . . 



Lateinische Reien- 

sion 
igitur apud deum non In 
eunvenieus (iia «>t adopeio, 
quin babitaturus cum in- 
colis buins ntpi» sis, sed 
eriam in dei fontale prin- 
ripium introducendua. 

Homo dixit: o dominc 
non sum dignus illorum 
cobabitacione quanto minus 
vostre speclei contetnpU- 
cione et Um Sacra visiooe. 

Consequenter sequitur 
quomodo hie homo a deo 
coactus est, eciam In euum 
introiro fontale prineipium. 
Capitulum decinium. 

Ilesponsio divioa dixit 
ad bomineui : leva nunc 
oculum tuum internum sur- 
«um supra omnem sensum 
humanuni et intrllectum et 
sis obediens et faciam te 
saluxe super onincni croa- 
turam et intueri tuum fon- 
tale prineipium, 

Muj homo omniuo per- 
territus dixit ad domi- 
num , , , 



Strauch hat diesen Ausfall in Zeitschrift f. d. Philologie 34, 269 
irrtümlich durch Homöotelentnn zu erklären versucht, >was Kieder über- 
zeugend berichtigt. Dennoch vermag m. E. dieser zufallige Ausfall 
die Hb. a, die diesen Ausfall selbst durch ein Kreuz kenntlich gemacht 
hat (ob ein Nachtrag erfolgte, können wir nicht mehr feststellen), 
nicht zu diskreditieren* (S. 122). Und warum nicht? Strauch fahrt 
fort (S. 123): Ich erkläre mir den Ausfall durch folgenden Vorgang; 
De« Schreibers Auge sprang von 122,32 in dm urxprunc selber {selber 
ist von gleicher Hand übergeschrieben) sehhen, zu in den Ursprung 
gehen ... am Schluß der folgenden Kapitelüberschrift. Das sich 
daran anschließende Die entwürfe sprach überging der Schreiber, weil 
ftVfl eutwarte (122, 25) (durch seine Auslassung) ja in der Tat noch 



glc 



Oiginal 

(ORNÜlUNivtr 



47f. 



i . ■■ gel. Au. 1909. Nr. fl 



und 7 (und nicht umgekehrt ß und 7 aus o) abgeleitet sein muß, 
entnehme ich folgender (icgunüberstellung der Texte, >wo in di-r Tat 

ein Ausfall 1111 Aut"i.'raph vorliegt < (Strauch S. 123). 




herum Im* wil pul mit Ikv 
oflgVD, tl.l« IT «ll'll Wt/Ile 
sorrcn xQ dirre gewlle- 
acbaft, du lnfist tV.h in 
ursprunc selber sehnen 



Nfl ilön uf diene inreu 
ögcn und sich. Dexuienscbe 
dnchrach ron grfinde sin* 

und ■ |'! .1" 1. 



70. ß. 

Harumb «il gol nüt Im- 
nageu, das er dich »eil»' 
actum xü dirre net-ellc- 
chaft , du iiMi-t oacli in 1 
den Ursprung selber sehen , 

Der mensche sprach : ach 
bertxe Hep mins. dwe rede 
hei mich Rar ein frömede 
rede, du du sprühest, du 
welle*! mich armen Minder 
io den Ursprung lowen 
sehen. 

Du drü und dräsigste 
capitel seil, wie der vor- 
nante mensche wart be- 
llt ungun von Kulte, du er 
selber niuiile in deu Ur- 
sprung sehen. 

Die antwurte sprach: tu ! 
uf dine inren ougen und 
sist gehorsam, du mfist 
selber in den Ursprung 
sehen. 

Der mensche ersehrag 
von gründe sins herixen 
und sprach ... 



Lateinische Rosen- 
■101 

igitur apud deura non in- 
ci-nvenieni tna rM adopr-n, 
quin babitaturus cum iu- 
colis buius rupia sie, sod 
eciam ü» dei fonlale prin- 
cipium introducendu. 

Homo dtxit: domine 
non sum dignus illorm 
cohabitacione quanttt minus 
vtslre speciei contempla- 
cione et tarn sacra visione. 

Conuqueoter sequi tur 
quomodo hie homo a deo 
coactiu est, eciam in suum 
introirv fonUlc prinripium 
Capilulum de- imuni. 

Iteiponslo divina sUxit 
ad nomine» : leva nunc 
oculum tuom internum sur- 
sum supra omnem sensu m 
bumanum et intellectum et 
■11 »bedieus et faciara le 
salure super omnea crea- 
turam et iutuerl tuum foo- 
tale prineipium. 

alox homo omnino per- 
territui dixit ad domi- 
dudi .. . 



Strauch hat diesen Ausfall in Zeitschrift f. d. Philologie 34,26!» 
irrtümlich durch Homooteleuton zu erklären versucht, >was Rieder Über- 
zeugend berichtigt. Dennoch vermag m. E. dieser zufällige Ausfall 
die Ha. a, die diesen Ausfall selbst durch ein Kreuz, kenntlich gemacht 
hat (ob ein Nachtrag erfolgte, können wir nicht mehr feststellen), 
nicht zu diskreditieren < (S, 122). Und warum nicht? Strauch fnhri 
fort (S. 123): Ich erkläre mir den Ausfall durch folgenden Vorgang: 
Des Schreibers Auge sprang von 122,32 in den unpriwr WtkF (setber 
ist von gleicher Hand tlbergesch netten) ***Ar», zu in den Ursprung 
m/ich ... am Schluß der folgenden Kapitelüberschrift. Das sich 
daruu anschließende Die entwürfe sprach überging der Schreiber, weil 
./<«/ trilwtirta (122, 25) (durch seine Auslassung) ja in der Tat noch 






■ 

r lLUNIVER9TY 



K. Bihlmeyer, Heinrieb Seilte. Deutsche Schriften 477 

redete. Es hatte nun eigentlich folgen sollen: tun uf dine inrm ögen 
und nist gehör sum, du müst selber in den unqirutig sehen, Merswin 
Echrieb aber: Aü dün uf diene inten ögen und (hier Zeilenschluß) 
sich, um dann seinen Irrtum zu erkennen. Er setzte das Kreuz und 
brachte (vielleicht auf einer Einlage) die Ergänzung an, vergaß dabei 
aber den Satz A'ii dün uf diene iure» ögeu und shh (123,1) auszu- 
streichen, zu tilgen. DaÜ dies geschehen sollte, geht schon daraus 
hervor, daß der Satz unvollständig ist ... Daß selbst der jetzige un- 
vollständige Text die richtige Fassung voraussetzt, beweist 123,14: 
Nun dün uf diene ogen und sist gehorsam und sich in den urttprunc . . . 
Zudem hat 123, 14 keine Entsprechung in der kürzeren Textgestalt 
bei Diepenbrock, sondern ist eigene Ausführung Merswins; auch das 
weist also auf zufalligen Ausfall an der ersten Stelle < (S. 123). 
Die Ausführungen Strauchs mußten hier wiedergegeben werden, damit 
ihre Unnahbarkeit um so klarer vor Augen tritt. Einmal ist es im 
Grunde genommen nichts anders als Homöoteleuton, wenn Strauch 
den Ausfall dadurch erklart, daß das Auge des Schreibers von sehen 
zu sehen sprang. Sodann handelt es sich gar nicht darum, den 
Ausfall in a zu erklären, sondern den Zusatz in ß und 7. Strauchs 
ganze Beweisführung dient dem Nachweis, daß 1 ganz gut aus ß und 7 
erklärt werden kann ; er sollte aber beweisen, daß der Text ß und 7 
aus a geflossen ist. Der jetzige unvollständige Text in a setzt in der 
Tat die richtige Fassung von ,;*; voraus, d. b. aber, a ist eine 
Ableitung aus £7, daher jünger als ß7 und darum kein Autograph 
Kulmann Merswins. 

Auch beim sog. Sendschreiben (10. Traktat des Großen 
Deutschen Memorials) bat Strauch zugegeben, daß es nahe lag, >jenen 
unbekannten, nicht zu ermittelnden Gottesfreund mit dem Gottes- 
freund aus dem Oberland zu identifizieren, was in der Ueberschrift 
zum Texte des Deutschen Memorials tatsächlich geschehen ist« 
(S. 124). Wir finden also auch hier eine Entwicklung. 

Desgleichen stimmt Strauch im Prinzip mit meiner Auflassung 
über den 16. Traktat, die freie Bearbeitung aus dem ersten und 
zweiten Buche von Ruusbroecs Geistlicher Hochzeit, überein, wenn 
er schreibt: »Merswin excerpierte als Anonymus zunächst genauer, 
später um vieles freier und selbständiger den Ituusbroectractat. 
Deshalb wird eingangs gesagt, diese Lehre sei aus dem nnefmuje des 
hrutlouf bftchtlins genommen, deshalb von anderer Seite [wer ist 
diese andere Seite V] am Schlüsse ein erganzenderVermerk gemacht 
[wann'.'J, unter welchen Umständen Merswin den Tractat verfaßt habe 
und wie es gekommen, daß sich in ihm manches fände, was nicht 
Ruusbroecs Eigentum, ihm nur beigelegt sei. Also gewissermaßen 






CORHttl UNfVERSIFr 



478 Gütt gel. Am. 1909. Nr. 6 

eine Rechtfertigung für die Vermischung von Mein und Dein. Als 
dann der Tractat . . . dem offiziellen Großen Deutschen Memorial ein- 
verleibt wurde und damit in die Reihe der anderen Merswin- und 
Gottesfreundschriften trat, wurde der nachgetragene Schlußsatz der 
Uebersichtlichkeit wegen zur Einleitung und Ueberschrift« (S. 124/5). 

Das alles wird genügen, um die These 5 und damit auch These 6 
nach wie vor als richtig erwiesen zu haben. Denn wenn wir an der 
Hand der noch vorhandenen Urkundenbücher, die sämtlich nach Rul- 
manns Tod angelegt wurden, feststellen können, daß nur in ihnen 
der unbestimmte Gottesfreund zu dem Gottesfreund wurde und eine 
Beziehung zu Merswin bekam, so ist damit auch erwiesen, »daß der- 
jenige, der die Urkundenbücher angelegt hat, auch der Schöpfer des 
Gedankens ist: Rulmann ist ein Gottesfreund, lebt wie ein Gottes- 
freuud , steht in regem Verkehr mit Gottesfreunden und schreibt 
Schriften wie ein Gottesfreund<. 

These 7 und 8 beschäftigen sich mit dem Redaktor der Me- 
morialbücber. Sie gipfeln in den beiden Sätzen 1) es kann nur ein 
Redaktor sämtlicher Memorialbücher des Johanniterhauses angenommen 
werden. 2) Dieser eine ist Nikolaus von Löwen. Es handelt sich 
in diesen Thesen also von vornherein nicht um den Schreiber, 
sondern um den Redaktor. Nirgends habe ich, wie alle Kritiker 
blindlings Schönbach nachgeschrieben haben, behauptet, daß Nikolaus 
von Löwen alle Hss. selbst geschrieben hat. (Was ich als sicher und 
als bloß wahrscheinlich behaupte, hat sehr schon Linneborn in seiner 
Rezension zusammengestellt.) Der »paläographische Beweise wollte 
auch keineswegs der >Eckstein< meiner Beweisführung sein, schon 
deswegen nicht, weil alles zusammengerechnet, nur 2 — 3 Seiten des 
ganzen Buches von paläographischen Fragen handeln. Auch wußte 
ich wohl, daß in diesen Kragen oft 12 >Autoritäten< zu verschiedenen 
Resultaten kommen können. Die paläographische Seite bleibt des- 
wegen in Zukunft in der Gottesfre und frage viel besser aus dem Spiele, 
zumal sie an dem Resultate nichts zu ändern vermag, mag nun Niko- 
laus von Löwen alles selbst geschrieben, oder vieles durch andere in 
Reinschrift haben übertragen lassen. 

Wie unsicher oft die Urteile in paläographischen Dingen lauten, 
davon scheint auch Schönbach überzeugt gewesen zu sein. Er betont 
darum nicht mit Unrecht, daß er sich nicht »für einen Paläographen 
von Fach halte<, und beruft sich darum >auf die Meinung solcher 
Gelehrten, die auf die Bezeichnung (Paläograph von Fach) Anspruch 
erheben dürfen*. Was das für Autoritäten sind und zu welchem Re- 
sultat sie kamen, hat Schönbach leider nicht mitgeteilt. Er betont 
nur, daß er den Eindruck gewonnen habe, >daß nicht zwei von den 






[UUNNERSlTY 



K. Hihlmejer, Heinrich Sense. Deutsche Schriften 479 

abgebildeten (12) Stücken notwendiger Weiße von derselben Hand 
herrühren müssen , daß aber gewiß nicht sämtliche Nummern von 
demselben Schreiber aufgezeichnet sind<. Was das letztere anlangt, 
stimme ich mit Schonbach völlig überein, schon deswegen, weil ich 
die 12 Schrifttafeln dem Buch gar nicht beigegeben habe, >um die 
Einheit der Schrift in den verschiedenen Notizen, Texten und 
Urkunden der Grünenwörther Ueberlieferung zu beweisen*. 

Auch Strauch stützt sich auf eine >paläographiBche Autorität*, 
nämlich auf die des Straßburger Archivdirektors Hans Kaiser. Nun 
hat Kaiser selbst eine Kritik in der Oberrheinischen Zeitschrift ver- 
öffentlicht und es wäre darum am Platze gewesen, auf diese Frage 
selbst näher einzugehen. Dort aber erfahren wir nur: >In Anbetracht 
der Aufstellung, daß alle Schriften von der Hand des Erfinders auf- 
gezeichnet seien [was ich gar nicht behaupte], durfte gerade hier der 
Beweis nicht versagen . . . Aber eben dieser Stein, der zum Eckstein 
für k ■ Dan hätte werden sollen, muß verworfen werden ; denn wenn 
man die auf den Tafeln vertretenen Schriftzüge sämtlich einem 
Manne zuweist [was ich nicht tuet], dann kann man, wie mir scheinen 
will, in paläographischer Hinsicht eben alles beweisen*. Ausführlicher 
verbreitet sich Kaiser Über die paläographische Frage in einem Briefe an 
Strauch, den letzterer in seiner Kritik verwertet hat. Es verrät aber 
doch sehr wenig sichere Schlußkraft, wenn Kaiser daselbst schreibt: 
>Die Dorsualnotiz stammt von Nikolaus von Löwen, dagegen möchte 
ich Über seinen Anteil an der auf den Bug geschriebenen Namenreihe 
der Siegler kein ganz bestimmtes Urteil abgeben. Möglich 
ist auch hier die Autorschaft des Nikolaus von Löwen, obwohl die 
Schrift auf den ersten Blick einen anderen Eindruck macht als die 
. . . Dorsualnotiz . . . < und anderwärts : > Auf den ersten Blick mag man 
eine flüchtige Aehnlichkeit mit Nikolaus von Löwen herausfinden, doch 
glaube ich auch hier nicht an seine Autorschaft*. Ich lehne darum 
Kaiser als Autorität in paläographischen Fragen ab, zumal es für die 
Gottesfreundfragß an sich völlig gleichgültig ist, wer den Pflegerbrief 
und Pflegereid, oder die Urkunde über die St. Jakobsmesse geschrieben 
hat. Neben dieser Berufung auf Kaiser verwendet Strauch auch sein 
eigenes Urteil und zwar in einer so ausgedehnten Weise, wie ich es 
nirgends in meinem Buche getan habe. Bei Strauch steht fast bei jeder 
Beweisführung der paläographische Beweis im Vordergrund, bei mir 
wurde er nur als Nebensache behandelt. So findet Strauch im Großen 
Deutschen Memorial, das (in seinem eigentlichen Texte) nach seiner 
Ansicht von einem einzigen Schreiber geschrieben ist, daß der 
Schreiber sich für a bis Bl. 53 fc der geschwänzten Schriftform (9) 
bediente, >venrandte dann aber nach kurzem Schwanken (auf Bl. 53 k 



COßNfUUMIVERSUY 



480 Oött gel. Am. 1900. Nr. 6 

bis 55') von Bl. 55 b an dauernd das Schriftzeichen e\ nur in der 
Verbindung f.- behielt er den geschwänzten Duktus bei« (S. 102). Ein 
ganz flüchtiger Einblick in die Hs. zeigt nun, daß auch auf Bl. 56», 
sodann 112 b , 118», 132*, 133' noch die geschwänzte Form zu finden 
ist, d.h. aber: eine strikte Regel ist nicht durchgeführt; derselbe 
Schreiber schreibt bald z bald r. Eine sichere Schlußfolgerung wird 
man aus solchen Beobachtungen deswegen überhaupt nicht ziehen 
können. Das erhellt auch aus dem anderen Satze Strauchs (S. 103): 
>Daß Bl. 6 erst jetzt als letztes geschrieben wurde, dafür dürfte 
auch die Verwendung des Zeichons z (mit Ausnahme [!] von belügen 
15*23 und $ulle 16*0 sowie regelmäßigem t$) sprechen «. Wie unzu- 
verlässig Strauch auch sonst in palaographiBchen Dingen ist, das 
zeigen seine Ausführungen S. 105/6 zur Genüge. Um nicht annehmen 
zu müssen, daß Tafel 8b = 9=10=l — 12 ist, muß er den 
so klaren Stellen 4*17; 6*14 und 10*24 jede Beweiskraft absprechen, 
obwohl hier Nikolaus von Löwen in erster Person eingeführt ist mit 
dem ausdrücklichen Zusatz : ich, Nikolaus von Löwen, habe eine tafele 
mit einre tegelichen ordeniwge in die sacristyc gelimcket, die ouch 
hienoch geschriben stat (nämlich 6*39ff.) und 10*22: alse ich 
britder Ctaices von LSfene, ir executorr, teol weis und mir von in 
beiden us gülcinr getrnwende uf minc conscienrir lnfolhcn toart, dos 
müh och cü diseme schribendc getruugcn Itctt. Wer hier Niko- 
laus von Löwen als Schreiber ablehnt, der muß es konsequenter 
Weise, wie ich oben schon dargetan habe, auch bei der sog. Auto- 
biographie tun (Schrifttafel 1), die dem Briefbuch angehängt ist 
Dann aber haben wir überhaupt keine Anhaltspunkte mehr, um dieser 
oder jener Person eine Schrift zuzuschreiben. 

Da die paläographische Frage (ebensowenig wie etwaige sprach- 
liche Untersuchungen. — Das bisher von Strauch veröffentlichte 
Material widerspricht in keinem Punkte meinen Thesen, sondern 
unterstützt sie — ) keineswegs der > Ecksteine ist, auf der meine 
Untersuchungen beruhen, so wird es besser sein, diese Frage einst- 
weilen ruhen zu lassen; denn der Nachweis, daß nur ein Redaktor 
sämtlicher Memorial bücher in Frage kommen kann, beruht nicht auf 
dem Nachweis der Einheit in der Schrift, sondern auf der sach- 
lichen Einheit. Daß diese vorhanden ist, wird niemand leugnen 
wollen. Darum schreibt auch Schönbach: »Besser steht es um die 
Einheit der Anlage und Rubrizierung der Bücher des Grünenwörth. 
Darin ist, wie ich meine, eine weitgehende Uebereinstimmung nicht 
zn verkennen, die nun freilich nicht auf der Tätigkeit eines Schreibers 
zu beruhen braucht [was ich auch nicht behauptet habe]. Wichtig 
scheint mir in diesem Betrachte, was Rieder nicht beachtet hat, der 






COßNfU UNIVERSUM 



K. HlMmerer, Heinrich Seuio. Dcuücbe Schriften 4M 

Gebrauch derselben Worte und Wendungen in den Ueberschriften, 
der auf einen Redaktor dieser Rubriken zu schließen gestattet«. 
Dieser eine Redaktor, behaupte ich schließlich, kann niemand 
anders sein als Nikolaus von Löwen. Im Kreise der Johanniter sind 
die Urkundenbücher angelegt worden, so geben alle zu, es muß also 
auch unter den Johannitern jemand in Betracht kommen, der zwischen 
1382 und 1400 (der Entstehungszeit der MemorialbÜeher) gelebt hat. 
Ziehen wir den Inhalt der Memorialbticher zu Rate, so finden wir 
nun Nikolaus von Löwen als Hauptperson genannt. Von ihm haben 
angeblich die Johanniter aHein Kenntnis von den Dingen, die sich 
zwischen Rulmann und dem Gottesfreund abspielten, er ist die Mittels- 
person, er erhält Auftrag, einen Traktat des Gottesfreundes abzuschreiben, 
er schreibt seine Autobiographie in das Briefbuch, macht Tafeln mit 
Rubriken in die Sakristei, er schreibt (wie auch Strauch S. 127 zu- 
gibt) die Urkunde, durch welche angeblich Konrad von Braunsberg 
1385 Jan. 21 die drei offiziellen Urkundenbücher bestätigt, er schreibt 
(was Strauch wiederum S. 126 zugibt) Dorsualnotizen auf den Ur- 
kunden; er macht >in das bereits gebundene Exemplar« des Brief- 
buchs >Einträge zum Zwecke der Vervollständigung des Materials« 
[RE 225]. > Er trägt auch in diesen Sammelband (Briefbuch) ganz 
am Ende Brief 22 mit eigener Hand nachtraglich auf frei gebliebenem 
Räume ein« (S. 132). Wer trotzdem Nikolaus von Löwen als Re- 
daktor der Memorial buche r ablehnt, der muß notwendig jemand an- 
dere an dessen Stelle setzen können. Unter der Wucht der Beweise 
hat deswegen Strauch auch zugegeben, »daß bei ihrer Herstellung 
Nikolaus von Löwen mitbeteiligt gewesen ist« (S. 116). Wir wären 
ein erheblich Stück weiter gekommen, wenn Strauch auch angegeben 
hatte, wie weit diese Beteiligung sich erstreckte. Niemand wird 
wenigstens befriedigt sein, wenn er sagt, daß sich >Genaueres über 
dessen etwaige Beteiligung nicht sagen« läßt (RE 225). Ebenso- 
wenig wird man sich zufrieden geben können, wenn Strauch auf 
die so wichtige Abweichung zwischen dem sog. Autogrnph des Fünf- 
mannenbuches und dem Text des Pflegermemorials nur die Ant- 
wort zu geben vermag: >Kann ich mir auch nicht befriedigend er- 
klären, weshalb dieser Abschnitt im Pflegermemorial ausgefallen 
ist, so leuchtet mir anderseits doch keineswegs Rieders Versuch 
ein, ihn als Zusatz des Nikolaus von Löwen zu erweisen. Wir 
dürfen in der Gottesf reundfrage Überhaupt nicht alles 
und jedes erklären wollen«! Solche Sätze kennzeichnen ge- 
nug die eigene Schwäche und bedeuten den Verzicht auf methodi- 
sches Forschen. Auch Kaiser erklärt: >daß Nikolaus von Löwen in 
der Gottesf reundfrage irgend welche Rolle zukommt, ist nun doch 






COßNtU UNfVERSITV 



482 Qött gel. Ans. 1909. Nr. 6 

wohl als sicher zu betrachten, wenn auch das Nähere una noch ver- 
borgen ist«. Da nun sämtliche absprechende Kritiken auf das 
>NÜhere< nicht eingegangen sind, so sind mir diese Zugeständnisse 
einstweilen wichtig genug, um voll und ganz an These 7 und 8 fest- 
zuhalten : Nikolaus von Löwen ist der Hedaktor sämtlicher Memorial- 
bücher, bei deren Anfertigung er sich jedoch der Hilfe anderer Mit- 
briider bedient hat 

Unsere bisherige Untersuchung haben also bewiesen, daQ die 8 
Thesen in der Tat >unumstoGlich< sind. Ich habe dabei nur wenige 
Hauptpunkte bei Strauch herausgegriffen, die jedoch gezeigt haben 
werden, daß die Untersuchungen Strauchs eines soliden Fundamentes 
entbehren, weil sie Entstehungszeit der Hss. und deren eigentümliche 
Entsteh ungsart unberücksichtigt lassen oder falsch bestimmen, und 
weil sie nur das äußere der Hss. in Betracht ziehen, aber auf sach- 
liche Gesichtspunkte ganz verzichten. Wollte ich Strauch auf allen 
Punkten folgen, dann würde ein umfangreicher Band aus der Anti- 
kritik entstanden sein. Das liegt aber nicht im Interesse der Sache ; 
ich schlage darum Strauch vor, falls er auch jetzt noch meine Thesen 
ablehnt (in untergeordneten Fragen gebe ich gerne zu, daß in meinem 
Buche sich manches Schiefe, Ungeklärte oder gar Falsches findet: 
>das wird aber derjenige nicht befremdlich finden, der die Schwierig- 
keiten bedenkt, die in einer so verwickelten Frage zuerst aus dem 
Wege geräumt werden mußten, bevor an eine auch nur einigermaßen 
verständliche Abhandlung zu denken war«. Vorwort), er möge die 
ganze Gottesfreundfrage unter Benutzung meines Buches von vorn 
behandeln nicht in negativer Kritik, sondern in positiver Weise. 
Denn daß sein Artikel in der protestantischen Reale ncyklopädio des 
Rätsels Lösung nicht bringt, davon wird auch Strauch, denke ich, 
überzeugt sein. Tut dies Strauch, dann werde ich ihm entweder bei- 
treten, oder aber, wenn mir seine Ausführungen nicht zutreffend sein 
soll!- 1,, nochmals in ergänzender Weise die Gottesfreundfrage behan- 
deln. Damit dürfte der Sache, die schon verwickelt genug ist, mehr 
gedient sein als durch negative Kritik, die wohl Einwände und 
Zweifel aufzuwerfen, aber nichts Positives an die Stelle zu setzen 
vermag. — 

Daß man im Johann iterhau sc zum Grünenwörth in Straßburg 
auf den Besitz mystischer Hss. großen Wert legte, zeigt die voll- 
ständigste und beste Seu Schandschrift, welche Bihlmcycr seiner 
Ausgabe der deutschen Schriften Seuscs zu Grundo gelegt hat, Sie 
hat merkwürdige Schicksale erlebt. Lange Zeit galt die Hs. als ver- 
schollen, man kannte sie nur aus den Auszügen, die K. Schmidt und 
nachher Franz Pfeiffer davon geben. Bihlmeyer entdeckte sie in der 






fLtUHIVERSJtY 



K. Rihlmcjer, neinrieb Seme. Dentirhe Schriften 485 

königlichen Bibliothek zu Berlin, wohin sie aus Pfeiffers Nachlaß ge- 
kommen war. Sie ist inzwischen wieder nach Straßburg (Universitäts- 
bibliothek) zurückgegeben worden und trägt jetzt dort die Bezeich- 
nung L. germ. 721. 

Daß eine kritische Textausgabe der Schriften Susos notwendig 
war, wird niemand in Frage ziehen wollen ; denn Diepenbrocks Aus- 
gabe war lediglich durch die Absicht bedingt, weiteren Kreisen die 
innigen Schriften Seuses zugänglich zu machen. Auch Denifles Aus- 
gabe, die zudem nie vollendet wurde, wollte dies. Bei der ganzen 
seitherigen Seuseforschung stand überhaupt der Inhalt der so an- 
sprechenden lieblichen Schriften Seuses in dem Vordergrund des In- 
teresses, einer durchgreifenden methodisch kritischen Forschung 
mußten darum zuerst die Wege durch eine gediegene Ausgabe ge- 
ebnet werden. Das Verdienst, diese Arbeit geleistet zu haben, ge- 
bührt Bihlmcyer. Betrachten wir zunächst seine Arbeit etwas ge- 
nauer, um sodann einige Richtlinien zu geben, welche die Seusefor- 
schung in Zukunft inne zu halten haben wird, im Bewußtsein, daß es 
noch eine Seußefrage zu lösen gibt. 

B. hatte seiner Ausgabe bereits 2 kleinere Abhandlungen voraus- 
gesandt, von denen die eine (Hist-pol. Blätter 1902 II 46 ff.) sich 
über Seuses Abstammung und Geburtsort, die andere (Historisches 
Jahrbuch 1904 S. 17G) über die Chronologie einiger Schriften Seuses 
verbreitete. Wenige Jahre darnach erschien die stattliche Ausgabe, 
der lt. eine Einleitung von 163* Seiten vorausgeschickt hat. Diese 
behandelt im ersten Teil : >Die Ueberlieferung< (von Seuses Werken), 
im zweiten Teil >SeuBes Leben und Werke« selber. Besser und lo- 
gischer wäre es wohl gewesen, die Werke im ersten Teil nach den 
verschiedensten Gesichtspunkten zu behandeln und dem 2. Kapitel 
die Ueberschrift >Seuses Leben und Wirken« zu geben. Der erste 
Teil zählt zunächst die einzelnen Handschriften auf, um sodann ihr 
gegenseitiges Verhältnis zu bestimmen. Es ist eine lange stattliche 
Liste von Hss., die Bihlmeyer aufzählt und beschreibt Seinem Fleiß 
und seiner Korrektheit in diesem Kapitel gebührt alle Anerkennung. 
Wer eine Uebersicht über die' Seuse-Hss. selbst haben will, muß sie 
scheiden in die Hss. des sog. >Exemplars« (d. i. das nach der bis- 
herigen Ansicht von Seuse selbst redigierte Sammelwerk mit den vier 
Hauptschriften : Vita, Büchlein der ewigen Weisheit, Büchlein der 
Wahrheit und das kleine Briefbüchlein) und in die Hss., in welchen 
nur eine einzelne Schrift Seuses Überliefert ist Das Resultat nun, 
welches sich aus der von B. gegebenen Uebersicht über die Hss. 
herauslesen läßt, geht dahin: Die älteste IIa. des Exemplars stammt 

"Mi. r i ima. 190«. Hr. • 34 






[UUNIYER9TY 



484 Oött . gel. Au. 1909. Nr. G 

aus dem Grünenwörth zu Straßburg. B. setzt ihre Entstehungszeit 
in die 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts, ohne daß es möglich wäre, sie 
genauer zu datieren; dagegen stammen alle übrigen Hss. erst aus 
dem 15. Jahrhundert. In ihrer äußeren Anlage zeigt die Straßburger 
Hs. große Aehnlichkeit mit den oben besprochenen Memorialbüchern, 
wie ich mich durch Einsicht in die Hs. überzeugt habe. Ihre Ent- 
stehungszeit würde ich etwa in dieselbe Zeit setzen wie die der Me- 
morialbücher 1380 — 1400. Nun kann es ja vorkommen, daß spätere 
Hss. einen besseren Text bieten, als früher entstandene. Hier ist 
dies jedoch nicht der Kall. Die Straßburger Hs. ist nicht nur die 
älteste, sondern auch die beste. Gleichwohl muß bei den Seusehand- 
schriften noch ein anderes Moment berücksichtigt werden, nämlich 
das der Provenienz. Das Wirken Seuses in Konstanz, seine Bezie- 
hungen zu den nahen Frauenklöstern, vor allem zu Töß, legen es 
nahe, Tür die Textkritik gerade die Hss. heranzuziehen, welche in 
den genannten Klöstern entstanden sind ; dahin gehören nun A" aus 
dem Dominikanerinnenkloster St. Peter zu Konstanz (2. Hälfte des 
15. Jahrh.); {/aus dem Dominikanerinnenkloster Zofingen zu Kon- 
stanz (15. .Iührh. i und S aus dem Dominikanerinnenkloster Oetenbach 
bei Zürich (1. Hälfte des 15. Jahrh.). Letztere steht zu A in engster 
Beziehung. Eine andere nicht zu übersehende Tatsache ist ferner, 
(laß sämtliche Hss. des Exemplars, bei denen B. eine Provenienz an- 
gegeben hat (abgesehen von der Straßburger), aus Frauenklöstern 
stammen. Beide Dinge hier besonders hervorzuheben, scheint mir 
für die Kritik des Inhaltes nicht unwichtig zu sein. 

Neben diesen Hss. des Exemplars sind die einzelnen Schriften 
Seuses aber auch in besonderen Hss. erhalten, welche B. S. 9* ff. 
der Reihe nach aufzählt. Am meisten verbreitet war darnach das 
Büchlein der ewigen Weisheit (= Bdew). Für die Kritik der Suso- 
texte ist auch hier wieder die Frage nach der Provenienz der Hss. 
zu stellen und zu untersuchen, ob und welche Hss. unabhängig 
vom Exemplar entstanden sind oder auf Vorlagen zurückgehen, 
die vor der Anfertigung des Exemplars bereits im Umlauf waren. 
Von der Vita zählt B. zwei Sonderhandschriften auf, beide aus dem 15. 
Jahrb., beide setzen das Exemplar voraus, beide (?) aus einem Do- 
minikanerinnenkloster. Erheblich weiter hinauf geht das Bdew, als 
dessen wichtigste Hs. JC (Engelberg) anzusehen ist, die auch, wie 
mir das Nachwort zu beweisen scheint, unabhängig von dem 
Exemplar entstanden ist Sic ist deswegen wichtig, weil sie aus Töß 
stammt und in irgend einer Beziehung zu Elsbeth Stagel stand. 
Leider ist die Hs. am Anfnng unvollständig, so daß über das Vor- 






CORHf li UHIVERSirr 



K. Bihlmeyer, Heinrich Seoae. Di itscho Schriften 

handensein des Prologes und dessen etwaigen Wortlaut nichts fest- 
zustellen ist Von Wichtigkeit iBt sodann die Hs. Z, weil sie aus 
dem Kloster Oetenbach stammt und einen sehr guten Text aufweist. 
Ob die Hs. aus dem Exemplar geflossen ist oder nicht, läßt sich aus 
Bihlmeyers Angaben leider nicht feststellen. Ob das Vorhandensein 
oder Fehlen des Nachwortes (325, 18) als Kriterium hinreicht, um 
auf eine Sonderhs. oder auf Abschrift aus dem Exemplar zu schließen, 
kann ich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln nicht beur- 
teilen. Die spatere Untersuchung muß aber jedenfalls darauf ein 
Augenmerk haben. Nicht so gut steht es wieder mit dem Büchlein 
der Wahrheit (= Bdw). Die älteste Hs. B geht sicher auf das 
Exemplar zurück, ebenso C (soweit ich wenigstens aus B.s Angaben 
schließen darf); beide Hss. stammen aus Frauen kl östern. Wie bei 
der Vita kennen wir also keine Hs. des Bdw, die unabhängig von 
dem Exemplar entstanden ist. Ebenso ist das Kleine Briefbuch 
(Kl Bfb) nur im Exemplar enthalten. Schwieriger gestaltet sich die 
Ueber lieferung des Großen Briefbuches (Gr Bfb) und der Predigten. 
Um dem Leser die Uebersicht zu ermöglichen, hat B. in dankens- 
werter Weise die Ueberlieferung in einer Tabelle (S. 2G*) veranschau- 
licht Hs. R und U zeigt, daß in manchen Hss. auf das vollstän- 
dige Exemplar noch das Große Briefbuch ganz oder zum Teil folgte. 

Die wichtigsten Hss. sind hier* und* (und c't), von denen B. eratere 

dem 15., letztere dem 14./15. Jahrh. zuweist. Die Herkunft dieser 
Hss. ist aus B. nicht zu ersehen, ebensowenig laßt sich feststellen, 
ob diese Hss. bezw. deren Vorlage das Exemplar und mithin das 
Kleinere Briefbuch gekannt haben. Auffallend ist, daß die einzigen 
Hss., welche als Sonderhandschriften in Betracht kämen (s, e, e), sehr 
spät Bind, und daß sie durchweg einen recht fehlerhaften Text bieten. 
»Samtliche Texteszeugen sind vom Archetypus schon ziemlich weit 
entfernt, und keiner derselben ist frei von zahlreichen Verderbnissen 
und Auslassungen. Verhältnismäßig am besten ist b, dann folgen b 
und s, hierauf ch JtU, Ctls 1 ; recht schlechten Text haben mN, 
g zeigt viele starke Eingriffe des Schreibers, und n ist wegen seiner 
zahlreichen Erweiterungen und Streichungen eher eine Umarbeitung 
als Abschrift zu nennen < (S. 43*). Nicht viel besser steht es mit 
den vier auf Suso zurückgehenden Predigten, während das von 
Preger schon herausgegebene Minnebüchlein überhaupt nur in 
einer Hs. bisher bekannt geworden ist; es ist dieselbe Hs. #, in der 
auch die verhältnismäßig beste Ueberlieferung des Großen Briefbuches 
erhalten ist. 

Die Betrachtung der Hss. und deren gegenseitiges Verhältnis 

34* 



coftt. rSry 



486 Oött gel. Am. 1909. Nr. fi 

fuhren uns also zu folgendem Resultat: Abgesehen vom Bdew haben 
wir die Schriften Seuses durchweg in Hss. überliefert, die zum Teil 
erst lange nach dem Tode Seuses geschrieben sind. Die älteste ist 
jedenfalls die Straßburger, deren Entstehungsjahr sich jedoch nicht 
genauer feststellen läßt. Alle Hss. ferner setzen das fertige Exemplar 
voraus oder kennen dasselbe, nicht entschieden ist dies vorerst bei 
einigen Hss. des Bdew und des Gr Bfb. Abgesehen von A stammt 
die Mehrzahl der Hss. aus Frauenklöstern (Predigerordens), so vor 
allem die wichtigeren Hss. des Exemplars. Nur das fertige Exem- 
plar kennt ferner Bilderschmuck, über den B. in einem eignen Ka- 
pitel unter der Uebcrschrift : > Bilder und Sprüche des Exemplars. 
Seuses Verhältnis zur Kunst« S. 45'— 02* handelt. 

Auf Grund seiner Feststellungen über den Befund der Hss. und 
deren gegenseitiges Verhältnis verfuhr nun B. bei der Textausgabe. 
Er bringt zunächst S. I — 393 den vollständigen Text des Exemplare, 
d. h. die Vorrede, die Vita, das Bdew, dos Bdw und das Briefbüch- 
lein samt den Zusätzen: > Erzählung von der Verehrung des Namens 
Jesu , Morgengruß und Sprüche«. Eine zweite Abteilung enthält 
dann die nicht in das Exemplar aufgenommenen deutschen Schriften 
Seuses : das große Briefbuch (S. 405 — 494), das hier zum ersten mal 
veröffentlicht ist ; vier Predigten (S. 495 — 536) und das von Preger 
Bchon früher herausgegebene Minnebüchlein (S. 537 — 554). 

Dem Exemplar hat B. die Ha. A zu Grunde gelegt. Die 
Wiedergabe der Hs. ist im allgemeinen genau. Ich habe aufs Ge- 
ratewohl jeweils den Anfang und das Ende eines jeden Teiles des 
Exemplars nach kollationiert und gebe im Folgenden einige der ge- 
fundenen Fehler: 3,6 /. gfitü. 4,27 l. nider^ehenden. 4,31 mit] /. 
nut ebenso 5,7. 6,3 l tod. 6,4 i. wa$. 6,13/. töne. 7,5 Mcundsami. 
7,9/. zoh. 96, 10/. mite. 194, 14 /. scroib. 196, 16 /. capitel. 197,7/. 
und bitterkeit. 197,15 /. sü in statt richtig sü im. 197,18 /. ewan- 
gelio. 198,4 /. glichnüje. 198,8 /. gebetten. 198,23 /. teil wolt ze- 
samen trejen. 200,10 /. dis. 277,29 do] /. so. 277,31 /. dannen 
vfirten. 278,1 /.Zuversicht 279,22 /. verxereL 279,24 m. bewiset 
hat usw. Im ganzen Bind es also bloß kleinere Versehen und Lese- 
fehler, wiewohl man da und dort eine größere Exaktheit in der Edi- 
tion des Textes gewünsciit hätte. In einer ersten Spalte bringt sodann 
B. Varianten aus verschiedenen Hss. und zwar in Auswahl. Da 
dabei die subjektiven Gesichtspunkte, über die der Herausgeber kei- 
neswegs zu tadeln ist, in den Vordergrund treten, wird der Text- 
kritiker bei der Berufung auf diese Lesarten Vorsicht walten lassen 
müssen. Sämtliche Lesarten würde ich verzeichnet haben bei den 






COßNEU UNIVERSirV 



K Biblmejer, Heinrich Scusc. Deutsche Schriften 487 

Ueberschriften, bei den Vorreden zu den einzelnen Teilen des Exem- 
plars, bei allen Namen, Zeitbestimmungen und den Stellen, welche 
auf vorhergehendes oder nachfolgendes verweisen wie z. B. bei der 
wichtigen Stelle 18,12 u. b. w. Daß hier auch scheinbare Kleinig- 
keiten oft für die Textkritik von großer Wichtigkeit sein können, 
dafür nur ein Beispiel. Das Bdw wird eingeleitet in A mit: Hie 
vaht an da$ drit buch. S hat statt drit bück] ander buckelin und 
zwar weil S das Bdew ausgelassen hat. Sieht man nun näher zu, 
dann schrieb auch A zuerst ander, was durchstrichen wurde, und 
fuhr erat dann fort drit zu schreiben. Soll das ein bloßer Schreib- 
fehler sein, den B. deswegen anzumerken nicht für notwendig fand? 
Doch schwerlich, wenn man bedenkt, daß A auch sonst mit S in 
innigster Verwandschaft steht. Dem ganzen Exemplar geht sodann 
in /' zuerst ein Register voraus mit der Einleitung: Hie sind ge- 
schriben die capüel des pücfies, das der süsse haissel, und die sai 
derselben eapitel. Dann folgt : Das ist der proloyus das ist die vorred 
dieses bfchlins, das da kaisset der siuse, also ähnlich wie in a W. 
Durch solche Dinge läßt sich oft auf den ersten Blick das Hss.-Ver- 
hülütis besser erkennen als durch lange Text-Untersuchungen. In 
einer zweiten Spalte hat B. die Sachanmerkungen gegeben. 
Hier erkennt man überall den tüchtigen Theologen, dem man alle 
Anerkennung zollen muß. Denn von diesen Anmerkungen kann man 
sagen, daß B. weit über das hinaus geleistet hat, was irgendwie hätte 
gefordert werden können. Zu 18, 14 möchte ich noch die authentische 
Erklärung des vielfach mißverstandenen Ausdruckes venje aus f bei- 
fügen, welche eine 2. Hand dort an den Rand geschrieben: venien 
ist als vil gesprocltcn als da$ der mensch sol nidervallen und küssen 
>L;.: ertrich in diemütikeit seynes herben. Was die sonstige Behandlung 
des Textes und des Registers angebt, wäre es zu wünschen gewesen, daß 
die Grundsätze der Deutschen Kommission dabei Anwendung gefunden 
hätten. Sie sollten wenigstens in Zukunft von niemandem unbeachtet 
gelassen worden, der deutsche Texte edieren will. Sehr erwünscht 
wäre es deswegen, wenn die Deutsche Kommission nach den Er- 
fahrungen, die sie bisher bei der Herausgabe ihrer Texte gemacht 
hat, für weitere Kreise eine Anleitung zur Herausgabc deutscher 
Texte mit Beispielen ausarbeiten würde, so daß der Willkür für alle 
Zukunft vorgebeugt wäre. Ein solches llilfsbuchlein vermissen vor 
allem die Historiker schon lange. 

Kehren wir nun nach der Betrachtung der Editionsweise wieder 
zur Einleitung B.s zurück. Ich habe schon oben hervorgehoben, daß 
sich an die Betrachtung der Hss. am besten die Untersuchungen 



'*■ 



488 GOtt. gel. Au. 1909. Nr. 6 

über dio einzelnen Schriften Seuses angeschlossen hätten, wobei die 
Zeit und Ort der Entstehung, ihr Zweck, ihre Echtheit u. s. w. hätte 
untersucht werden sollen, während in einem zusammenfassenden Ka- 
pitel schließlich Seuses Leben und Wirken hätte geschildert werden 
können. Vielleicht wäre es auch besser gewesen, den zweiten Teil 
Überhaupt wegzulassen, da gerade hier die Kritik später am meisten 
auszusetzen haben wird. 

Die Hauptfrage wird sich in Zukunft darum drehen, ob wir im 
Exemplar eine Redaktion der Seu Beschriften vor uns haben, die Seuse 
selbst besorgt hat, und ob vor allem die Vita wirklich Erlebtes 
schildert. Damit habe ich das Seuseproblem angedeutet, auf das wir 
bei B. keine Antwort finden können, denn B. setzt mit allen seitherigen 
Forschern voraus, daß das Exemplar von Seuse stammt, und auch 
bei der Deutung der Vita vermag er sich nicht zu einem einheitlichen 
Standpunkt durchzuringen. Wer diese Fragen beantworten will, muß 
zunächst die Resultate wohl im Auge behalten, zu denen uns der 
Handschriftenbefund geführt hat. 

Betrachten wir das Exemplar (Bihlmeyer S. 132*) näher, dann 
finden wir über dessen Entstehung und Zweck im Prolog und nur 
hier Aufschluß. Das Exemplar ist darnach das Werk Seuses selber, 
das den Zweck hatte gegenüber verstummelten und verderbten 
Texten, welche von unkundigen Schreibern in Umlauf gesetzt waren, 
eine authentische Ausgabe zu bieten. Ausdrücklich betont ist dieser 
Zweck beim Bdew mit dem Zusatz, daß dies auch von >etlichen an- 
deren seiner Bücher< gelte, unter denen B. das Bdw und das Bfb 
verstanden wissen will. Auch die Zeit der Redaktion des Exemplars 
gibt der Prolog an, wenn dort erwähnt wird, daß Seuse nach dem 
Tode des Bartholomäus von Bolsenheim zur Zusammenstellung des 
Exemplars geschritten Bei. B. setzt demnach >die Redaktion und 
Veröffentlichung des Exemplars< auf 1362 bezw. 1362/3 (S. 133'). 
Da Seuse 1366 Jan. 25 starb, so muß nach den Angaben des Prologs 
die Redaktion sicher zwischen 1363/66 erfolgt sein. Schon Vetter 
hat nun die Echtheit des PrologB in Zweifel gezogen und zwar, wie 
mir scheinen will, mit vollem Hechte. Wenn nämlich schon vor der 
Redaktion des Exemplars Seuses Schriften in > fernen und nahen 
Landen< verbreitet gewesen wären und zwar in verstümmelter Form, 
dann müßte sich dies auch noch im Handschriftenbefund nachweisen 
lassen; Sonderhandschriften der einzelnen Teile des Exemplars müßten 
vorhanden und zahlreich vertreten sein. Der Handschriftenbefund 
zeigt jedoch das Gegenteil. Die Betonung der Authentizität des Exem- 
plars sodann ist meiner Einsicht nur eine leere Formel, die wir auch 



■ 

CQRNEll UNIVER9TY 



K. Bihlmeyer, Heinrich Sense- Deutecho Schriften 

sonst in anderen Werken finden, z. B. in der Vorrede zu den latei- 
nischen Predigtsammlungen Bertholds von Regensburg. Sie besagt 
im Sinne des Schreibers nichts anders, als daß hier ein zuverlässiger 
Text geboten würde und daß man diesen Text andern gegenüber, die 
schon vorhanden sein können oder auch erst später geschrieben 
würden, bevorzugen möge. Gerade wenn Seuse ein > gerechtes Exem- 
plare hätte schaffen wollen, hätte er das Brief buch nicht kürzen 
dürfen, sondern das große Briefbuch in richtiger Textgestalt Her- 
stellen müssen. Wenn ferner das Exemplar unmittelbar nach dem 
Tode des Bartholomäus von Bolseuheim zusammengestellt worden 
wäre, dann würde dieser nicht als den Lesern völlig unbekannte Per- 
sönlichkeit hingestellt werden, wie es 5, 14 ff. geschieht. Der Prolog 
muß erhebliche Zeit nach dem Tode des Meisters geschrieben 
sein. Auch die Stelle Vita 16,27: Er trug dm NOMON [Jesu] also uf 
sinem herzen um an sinen tod dürfte am besten zu erklären sein, 
wenn Seuse bereits tot war, die Redaktion des Exemplars also erst 
nach seinem Tode erfolgte. Das dem so ist, dahin führt uns die Be- 
trachtung der Vita. 

Der Handschriftenbefund zeigte uns, daß sämtliche Vitatexte das 
Exemplar zur Voraussetzung haben. Unter diesen Handschriften zeigt 
nun eine Hs. M gegenüber A nicht unerhebliche Abweichungen, > tief- 
greifende Aenderungen, Auslassungen und Zusätze, welche unmöglich 
alle von bloßer Schreiberwillkür herrühren können« (S. 30*). Das 
hat zu einer langwierigen Polemik zwischen Denifle und Preger ge- 
führt, welche beide eine zweimalige Redaktion der Vita annahmen, 
von denen Denifle in M die erste, Preger jedoch die zweite sah. 
B. selbst hat sich im allgemeinen auf die Seite Denifles gestellt, nur 
an einzelnen Stellen geht er über Denifle hinaus, um die Abweichungen 
in M einem dritten Unbekannten zuzuschieben, der die Interpolation 
gemacht und die Aenderung vorgenommen hat (S. 33*). Das Re- 
sultat B'b. (S. 35*) [>wohl nur in Bezug auf den Anfang des 51. Ka- 
pitels kann man mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit von einer doppelten 
Redaktion der Vita reden; einen größeren Umfang hatte diese 
schwerlich. Doch wird bei dieser Annahme der Ausdruck 'Doppel- 
redaktion 1 besser vermieden, denn auch die Rezension von M war 
von Anfang an für das Exemplar bestiinmU) kann schon wegen der 
großen Vorsicht im Urteil und weil es auf den Kern der Sache nicht 
zusteuert, nicht befriedigen. Die Sachlage ist m. E. viel einfacher, 
als es auf den ersten Blick scheint Da es sich darum handelt, das 
Hand Schriften Verhältnis von A und M zu bestimmen, braucht man 
nur die Regeln der Textkritik anzuwenden. Sie zeigen uns, daß 






COßNElt UNfVERSlTY 



490 Gott gel. Am. 1909. Nr. 6 

weder M aus A noch A aus M abgeleitet sein kann, daß aber beide 
durch ein oder mehrere Mittelglieder auf eine uns unbekannte Vor- 
lage X (eine Hs. des Exemplars) zurückgehen. Daher erklärt es 
sich, daQ M bald einen besseren, ursprünglicheren Text hat als A, 
in anderen Fällen wieder einen schlechteren. In welchen Fällen aber 
der Text der einen Hs. besser und ursprünglicher ist, das zu ent- 
scheiden, ist wieder allein die Aufgabe der Textkritik. Seuse hat 
also weder mit A noch mit M direkt etwas zu schaffen, sondern 
höchstens mit der Vorlage beider (X), vorausgesetzt, daß Seuse 
das Exemplar (X) überhaupt redigiert hat B. hat darum Recht, 
wenn er darauf hinweist, daß der Text von M bisher >ziemlich über- 
schätzt worden ist<; er ist in der Tat >weder so alt noch so gut, 
wie Donifle und Preger meintenc (S. 31*). Von Bedeutung für uns 
sind eigentlich nur die sachlichen Abweichungen. Bei 15,4 und 
82, II f. hegt sicher Homöoteleuton vor, dagegen bietet Af bei 122, 1 f. 
und 159, 13 f. gegenüber A den besseren Text. Die Stelle 18, 11 f. 
in M dagegen beansprucht gegenüber A absolut keine größere Wich- 
tigkeit als die Lesarten in af und AK Es handelt sich auch hier 
wieder um die Frage, welche von den verschiedenen Lesarten die 
ursprüngliche ist; und da spricht die Priorität im Verhältnis von A 
zu M keineswegs (wie B. meint) für A, sondern für .*/. A wie Af 
setzt die Kenntnis eines Exemplars voraus, das die Zusätze zum ge- 
kürzten Briefbüchlein tatsächlich hatte. A bezw. dessen Vorlage Y 
hatte aber den Morgengruß nicht aufgenommen , konnte also nicht 
mit M von dem nachgende» [nüwen?] briefbüchlin reden, er schrieb 
deswegen tlHchü mitoe briefbüchli, die übrigen Schreiber machten 
wieder anderes daraus. Auch 155,7 hat der Schreiber von A den 
Zusatz weggelassen, eben weil er die Zusätze zum Briefbuch nicht 
aufgenommen hat. Diese Aenderungen gehen lediglich auf den 
Schreiber der Hs. zurück, SeuBe bleibt also auch hier völlig aus 
dem Spiel. Daß aber die Urvorlage von A wie M die genannte 
Stelle hatte, scheint mir sehr fraglich. Die Urvorlage brauchte näm- 
lich den Zusatz nicht, da jedermann wußte, was für ein Gebet als 
Morgengruß mit >Anima mea desideraviU anfing. Die Stelle konnte, 
wie mir Bcheint, ursprünglich bloß lauten: mit dem loirrichen gebetlin: 
Anima mea (vgl. unten 18*24: da* schön respons: JUuminare eic). 
Da dieses Gebet spater einem fertigen Exemplar angehängt wurde, 
machte der Schreiber hier einen Verweis, daß das Gebet im Wortlaut 
am Ende des Brief büchleins folge, das nun jeder andere Schreiber 
(wollte er nicht sklavisch abschreiben) ändern mußte, je nachdem er 
die Zusätze am Ende des Brief biichleins aufnahm oder nicht Von 



w 



K. Rihlmeycr, Heinrich Seme. Deutsche Schriften 491 

einer Redaktion Seuses kann also hier keine Rede sein. Das gleiche 
gilt von Vita 130, 1 ff., wo in M die in A gegebenen Andeutungen 
über die Untersuchung der Schuld Seuses durch die Ordensobern 
ganz konkret gefaßt wurden. B. ist hier im Hecht, wenn er sagt, 
>daß ein Unbekannter die Interpolation gemacht und dio Aenderung 
vorgenommen hat« (S. 33'). Die Priorität spricht also hier für die 
Lesart A. Anders dagegen ist es bei der Stelle 177, Iß. Was B. 
hier zur Erklärung beibringt, fußt auf einer unrichtigen Fragestellung, 
daher die Unsicherheit, mit der er die verschiedenen Möglichkeiten 
gegeneinander abwiegt. Auf rein textkritischem Wege kommen wir 
zur Ueberzeugung, daß der Text von M gegenüber A ursprünglich 
sein muß. Die Auslassung in A erklärt sich am ungezwungensten 
durch Homoöteleuton (Sprung von toesens zu wesen), das sich schon 
in der Vorlage von A finden mußte. Damit ist der Erklärung De- 
nifles, daß bei der Aenderung in A spekulativ theologische Schul- 
fragen mitgewirkt haben, der Boden entzogen. Das Resultat einer 
Vergleictaung von .'/ und A läßt sich demnach in folgende Sätze zu- 
sammenfassen: An dem Text von A wie von M hat Seuse keinerlei 
direkten Anteil, von einer zweifachen Redaktion der Vita durch Suso 
kann also keine Rede sein. A wie M gehen durch ein oder mehrere 
Mittelglieder auf ein bereits vorhandenes >Exemplar< der Schriften 
Susos zurück, von dem bald A bald M die richtige Lesart bietet 
Das von dem Schreiber A wie M benutzte Exemplar hatte die Zu- 
sätze zum Brief büchlein und beide setzen die Kenntnis des Großen 
Briefbuchs voraus. 

Welchen Anteil hat nun Suso an der Vita selber? B. nimmt mit 
allen seitherigen Forschern an, daß die Vita auf Aufzeichnungen der 
Stagel zurückgehe (S. 133*). >Seuse hatte aus begreiflicher Scheu, die 
Geheimnisse seines Seelenlebens bei Lebzeiten der Oeffentlichkeit 
preiszugeben, ursprünglich die Absicht, seine Biographie bis nach 
seinem Tode liegen zu lassen; allein die Befürchtung, sie möchte 
dann aus Mißgunst oder Nachlässigkeit unterdrückt werden, und die 
Erwägung, mehr vor Angriffen und Verunglimpfungen geaichert zu 
sein, wenn er sie selbst Beinen Obern vorlege, bewogen ihn, sie 
schon früher zu veröffentlichen (4, 29 ff.). Er überarbeitete daher jene 
Aufzeichnungen und legte 'in der Person' der Elsbeth, die nicht 
lange vorher gestorben war, 'etwas guter Lehre' hinzu (8, 2 f.). Die 
letztere Bemerkung dürfte sich namentlich auf Kap. 40 — 53 beziehen, 
welche in Form eines Gespräches zwischen Seuse und seiner geist- 
lichen Tochter die Unterweisung in der eigentlichen MyBtik enthalten. 
Im einzelnen läßt sich aber der Umfang der Bearbeitung und Er- 






COßNEU UNWERSlTY 



493 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 6 

ganzung nicht mehr bestimmen: manchmal liegen zwar die Fugen 
der Komposition noch bloß (vgl. S. 134* Anm. 2), auch lassen sich 
zahlreiche Briefe, welche die Stagel hineingearbeitet hat, noch her- 
ausschälen, aber in den meisten Fällen Bind Seuses Zusätze und 
Aenderungen von Elsbeths Arbeit nicht mehr zu unterscheiden c 
(S- 133*). Diese Darstellung B.8 beruht auf dem Prolog zum Exem- 
plar und der Vorrede zur Vita. Nur aus ihnen erfahren wir, welchen 
Anteil Suso an der Redaktion der Vita habe. Das allein hätte B. 
schon zur Prüfung der Frage veranlassen sollen, ob Vorwort und 
eigentlicher Text der Vita sich nicht widersprechen. Einige kleine 
Ausätze zur Kritik finden wir z. B. einzig in den Anmerkungen 
S. 133*2. 134*1,2, während er jedoch die ganz richtige Fährte 
Vetters, die ihm zur exakten Fragestellung hätte verhelfen können 
(Anm. 135* 3), zurückweist 

Wenn Suso in der Tat die Vita verarbeitet hat, dann geht es 
zunächst nicht an, zumal >die Ehrlichkeit der Berichterstattung und 
die Lauterkeit von Seuses Absicht von keiner Seite bestritten ist< 
(S. 83*), die bei B. S. 81/82* aufgeführten Geschichten unter die 
»anmutigen Klostemovellen< einzureihen. Denn Suso ist ja nach B. 
hier derjenige, der von sich selber erzählt, dafl ihm diese Dinge 
passiert seien. Wer also auf dem Standpunkt steht, dafl Suso die 
Vita redigiert habe, darf auch — will er dem Charakter Susos nicht 
zu nahe treten — an der Tatsächlichlceit der geschehenen Ereignisse 
nicht zweifeln. Bei all seinen Darlegungen (S. 80* — 85*) über Vi- 
sionen und Ekstasenc hat B. darum keinen festen Boden unter den 
Füßen. Seine Ausführungen verraten keine Konsequenz, denn wenn 
die S. 80/81* erzählten >Wundergeschichten< nichts tatsächliches ent- 
halten, sollen es dann die erzählten Kasteiungen, die Geschichte mit 
dem Mörder am Ufer des Rheins (S. 95*), die Verläumdungsgeschichtc 
(S. 112*) und die übrigen in der Vita erzählten »schmerzhaften Er- 
fahrungen< (S. 119*)? Wenn B. auf dem S. 82* betretenen Pfade 
konaequent weitergefahren wäre, dann wäre er zu folgenden Thesen 
gelangt, die uns allein eine Erklärung der Vita geben: Suso hat 
an der Redaktion der Vita keinen Anteil. Sie kann erst 
nach dessen Tod entstanden sein. Die in ihr erzählten Vor- 
gänge wollen darum auch nicht als wirkliche Erlebnisse aufgefaßt 
sein, sondern haben vornehmlich den Zweck, den Weg der Voll- 
kommenheit durch Gleichnisse und Bilder zu veranschaulichen. Ich 
will dies nachweisen an der Erzählung von der Begegnung mit dem 
Mörder am Ufer des Rheins und an der berühmten Verleumdungs- 
geschichte. Beide Erzählungen faflt B. wie alle seitherigen Forscher 






COßNEU UNWERSlTY 



K. Bihlmeyer, Heinrich Seme. DeaUcfae Schriften 493 

als wirkliche Erlebnisse Sauses auf. Das erste soll sich zuge- 
tragen haben, als Seuse im Jahre 1327 von dem Kapitel zu Ant- 
werpen nach Konstanz zurückkehrte (»damals mag sich auch jene so 
ergreifend erzählte Begegnung mit dem Mörder am Ufer des Rheines 
abgespielt haben« S. 95*); das zweite trug sich in Konstanz zu im 
Jahre 1347 (»Konstanz ist wenigstens allem Anschein nach der 
Schauplatz jener furchtbaren Heimsuchung, die durch Verleumdung 
eines schlechten Weibes wohl im Jahre 1347 über ihn kam« S. 129*). 
Allein weder die eine noch die andere Erzählung beruht auf einem 
wirklichen Erlebnis. Sie können es gar nicht aus rein innerer Un- 
möglichkeit. Um dies zu erkennen, braucht man die Erzählungen nur 
mit Verstand zu lesen. Das Schematische tritt dann mit aller Deutlich- 
keit zu Tage. Die erste Erzählung ist überdies aus theologischen 
Gründen unmöglich, da sie eine fractio Bigilli enthält (Beicht auf dem 
Wege!). Und was für eine Rolle spielt nicht der »geselle« beim 
ersten wie beim zweiten Falle (vgl. auch sonst desBen Rolle z. B. im 
Kapitel 151). Die Seuse Unrecht getan, sterben sofort 70, 10 ff. ; 
128,24. 148,8. Anderes Schein atisches siehe bei B. S. 81* und 
S. 77* Anm. 2 »Es wird kaum gelingen, wie es Preger, Vorarbeiten 
124 ff., 130 ff. teilweise versucht hat, jene Kasteiungen in Seuses Leben 
chronologisch zu fixieren. Dazu sind die Zeitangaben zu unbestimmt; 
etwas Schematisches mag dabei wohl mit unterlaufen«. 
Weil wir keine wirklichen Erlebnisse vor uns haben, deswegen gelingt 
es auch nicht, irgend eine Erzählung sicher im Leben Seuses unter- 
zubringen. Die Vereuche B.s operieren deswegen stets nur mit Wahr- 
scheinlichkeitsgründen. Eine ganz andere Bedeutung gewinnen diese 
Erzählungen, wenn wir bedenken, daß sie bloß einen asketischen 
Zweck haben, um bestimmte Wahrheiten zu verdeutlichen. Sie waren 
deswegen von vornherein nicht auf Suso gemünzt, sondern anonym 
und erzählten von »einem menschen«, aus dem »der diene r der ewigen 
wishait« wurde (vgl. 22, 3 ; 50,18; 51,19; 99,24; 113,12; 114,19; 
133,28; 134,24; 173,17, wo wir die ursprüngliche Fassung noch 
finden). Aus der Betrachtung des Inhaltes der Vita allein müssen 
wir also zur Ueberzeugung kommen, daß die Vita nach Seuses Tod 
zusammengestellt sein muß. Was ich oben bieten konnte, sind nur 
Andeutungen , die jedoch bis ins einzelne ausgeführt und verfolgt 
werden können. 

Auch der Aufbau der Vita führt zu diesem Schlüsse. Das Vor- 
wort zur Vita betont, daß Elsbet Stagel die ganze Vita geschrieben 
hatte. Einen Teil verbrannte dann Seuse, den andern Teil ließ er 
stehen, legte aber »etwas guter Lehre« dazu. Wenn dies wahr wäre, 



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COKHfll UNIVER3TY 



494 Oölt gel. Am. 1909. Nr. 6 

dann könnte die Vita nicht ihren jetzigen Aufban haben. Die Vita 
zerfüllt in zwei Teile: 1. Seuse mit zwei Unterabteilungen, a) an- 
fangendes Leben (vgl. S. 8,4; 10,11; 11,24; 31,7; 34,4; 53,2) mit 
äußeren Uebungcn, b) inneres Leiden mit ChristUB (53,16; 54,21; 
55,1; 57,7; 61,24; 63,9; 90,6. Schluß 95,31). Im zweiten Teil: 
Seuse in Beziehung zu £Isbct, beginnt die Sache eigentlich wieder 
von vorn. Das erste Kapitel (Kapitel 33) ist die Einleitung zum 
ganzen, dann folgt a) Belehrung über anvangendes Leben (99,22 
bis 155,8, wo unvermittelt von dem anvany diser heiligen tohter die 
Rede ist, während andere Kapitel von dem >Anfang Seuses< erzählen 
(vgl. 149,4)1 b) »zunemende mensche« (S. 155, 14 [Uebergang 156, 1 f.J 
bis 170,21), c) von den >hohen sinnen< (S. 170,25—190,20) Schluß: 
Kapitel 53. Einteilung S. 194, auch 3, 3 ff. Der zweite Teil ist also 
nach dem Wortlaut der Vita selber nur eine Unterweisung Seuses für 
seine geistliche Tochter (194, 10 f.) im Anfang und Fortschritt des 
geistlichen Lebens. Die ganze Unterweisung ist sicher erst nach 
StagelsTod geschrieben (194,22; 109,3; auch 8,3). Könnte nun die 
Vita diesen Aufbau haben, wenn das Vorwort zur Vita wahr be- 
richtete? Wann hat sodann Elsbet die Vita Susos gesammelt? Ueber 
welche Lebensjahre Susos konnte sie also allein berichten? Lauter 
Fragen, die noch nie gestellt wurden, die aber doch einmal unter- 
sucht werden sollten. Nach Prolog 4,29 ff. lag ferner der über- 
arbeitete Teil vil jare heinlich beschlossen. Allein da der zweite Teil 
erst nach Stagels Tod (f um 1360) angefertigt wurde, könnte unter 
den > vil jaren< höchstens zwei Jahre verstanden sein. Mit der Be- 
glanbigung endlich durch den Ordensmeister wird es sich geradeso 
verhalten, wie mit der der Memorialbücher des Grünenwörths durch 
den Johann iterordensmeister. Das heimliche Aufbewahren der Schriften 
bis nach dem Tode kommt auch in den Gottesfreundtraktaten vor, 
auch im zweiten Teil der Vita S. 112, 23 ff. Auf den Prolog zum 
Exemplar und auf das Vorwort zur Vita ist demnach kein Verlaß, 
sie sind aber erklärlich, wenn Vita und Prolog nach Seuses Tod (vgl. 
4, 31 ; 16,27) zusammengestellt sind (vgl. die wichtige Lesart 6,3 in 
M >etwas guter I^ehre ward nach Stagels Tod dazu geschrieben«, alt- 
gemein, aber nicht wie A >von ihm« = Seuse!) und zwar in einem 
Frauenkloster, wie uns der Handschriftenbefund lehrte und wie auch 
aus 195,2 f. zu schließen ist. 

Wer die Vita ganz verstehen will, muß seinen Ausgangspunkt 
nehmen von dem Bdew, das in der Vita gleich S. 11,25 genannt und 
S. 36,14 vorausgesetzt wird. Von ihm aus ist erklärlich, wie es kam, 
daß >anmutige KJosternovellen< nach Seuses Tod zur Verherrlichung 



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■-"HifUUNIVKSITY 



K. Bihlmeyer, Ileinrlrh Spose. Deutsche Schriften 

Seuses zusammengestellt wurden. Das Bdew fuhrt uns auch zum 
Verständnis des Inhaltes der Vita, wenn es heißt (197,22): Die gesihte, 
die hie nach stent, die geschahen och mit in lipikher wise, sti sint 
allein ein usgrleitü hisehaft und Die lere git er also vür in rrngwise, 
dar umb dar si dtst begirlicher sie, mit das er der si, den es an 
gehöret, oder das er es von im selber hab gesprochen. Er meint dar 
inne ein gemein lere geben, da beidü, er und ellü menschen, mugen 
an vitiden, ein ieklicher dar, das in an gehöret. Das hinderte trotz- 
dem nicht, das im Bdew allgemein Angedeutete konkreter zu fassen 
und in Erzählungen über Seuse selber umzudeuten. Wie innig der 
Zusammenhang zwischen Vita und Bdew ist, zeigen all die Verweise, 
welche B. in den Sachanmerkungen zum Bdew gegeben hat Noch 
klarer werden wir Behen, wenn auch das Horologium einmal kritisch 
gesichtet ist. Wenn wir also in unseren Ausführungen die Vita, vor 
allem aber den ersten Teil derselben, als Legendensammlung [welcher 
jedoch geschichtliche Anklänge zu Grunde liegen können] bezeichnen, 
mit deren Redaktion Suso nichts zu schaffen hatte und die so >tief 
ergreifenden Erzählungen« vom Mörder und der Verleumdungsge- 
schichtc samt dem haarsträubenden Kapitel über die Brunnen Vergiftung 
ebenfalls unter die >anmutigen Klosternovellen« vorweisen, so treten 
wir damit der Gestalt des innigen Mystikers keineswegs zn nahe, wir 
stellen sein Bild vielmehr in seiner früheren Reinheit her und sehen 
um so tiefer hinein in seine gottliebende Seele, von der uns das 
Bdew Zeugnis gibt 

Dieses Büchlein der ewigen Weisheit ist, wie B. S. 101* ff. und 
früher schon im Hist Jahrbuch 1904 S. 183 ausführte, vor dein Horo- 
logium sapientiac entstanden, dessen Abfassungszeit B. sicherstellen 
zu können glaubt. Nun wäre aber der Text des Horologium zunächst 
genauer zu untersuchen, vor allem der Prolog, der von einer Ueber- 
sendung an den Dominikanergencrnl Hugo von Vaucemain (1333 
biB 1341) berichtet Dann erst hätte man festen Boden für alle 
weiteren Untersuchungen gewonnen. Die Datierungsversuche sodann 
mit Hilfe der Allegorie vom Kampfe des Widders gegen die Söhne 
Gottes halte ich nicht für stringent Daß dem Prolog die erste 
Enzyklika des Ordensmeisters Hugo vorlag, ist richtig, aber daraus, 
daß Seuse nur diese Enzyklika benutzt, folgt nicht, daß er die an- 
deren nicht kannte. B. muß sogar (Hist Jahrb. S. 182) zugeben, daß 
die vierte Enzyklika Hugos mit Worten beginnt, die auffallend an 
das Horologium Seuses anklingen. Man würde also den Schluß er- 
warten, daß Suso auch die vierte Enzyklika kannte, daß demnach das 
Horologium erst nach 1337 verfaßt sein kann; allein B. kehrt nun- 



G*i. fRSiTY 



496 Oött gel. An*. 1909. Nr. 6 

mehr seine Beweisführung um, und sagt: in diesem Falle ist Hugo 
der Entlehner ! > Hätte Seuse die zweite bis vierte Enzyklika gekannt, 
wie wäre es denkbar, daß er gerade nur auf jene wenigen Gedanken 
verfallen wäre, welche in Nr. 4 stehen [argumentum de silentio t], wo 
er doch sonst die erste Enzyklika inhaltlich fast ganz exzerpiert? 
Auf der anderen Seite ist leicht begreiflich, daß Hugo von der Lek- 
türe und Prüfung des Horologium her, das seinem Geiste gewiß sehr 
zusagte, jene Gedanken noch gut im Gedächtnis hatte [warum nur 
diese V], so daß sie ihm von selbst in die Feder flössen. Im übrigen 
war er, wie seine Hundschreiben zeigen, ein Mann, mächtig des 
Wortes, von feuriger Beredsamkeit, bilderreicher Sprache und tief- 
innerlicher Empfindung; er brauchte [I] weitere Anleihen bei Seuse 
nicht zu machen i. Solche Beweisgänge scheinen mir die Auflosung 
jeder Methode zu sein. Die Datierung des Horologiums (erste Hälfte 
des Jahres 1334) ist also keineswegs gesichert, wie B. annimmt 
Ebenso verhält es sich mit der Datierung des Bdew, das Bihlmeyer 
in die Jahre 1327/8 setzt Die einzige Stelle (279,33), welche von 
dem Sterben handelt, paßt nicht allein auf die Seuche des Jahres 
1328 (Pest 1348—13501). Auch fehlt im Horologium diese Stelle, 
was doch zu denken gibt. B. glaubt zwar, dies sei > begreiflich (?), 
denn eine derartige Anspielung auf lokale und zeitgeschichtliche Ver- 
hältnisse hatte für räumlich und zeitlich ferner Btehende Leser 
keinen Wert«. 

Von der Datierung des Bdew ist ferner die des Bdw abhängig, 
dessen Entstehung B. noch in das Jahr 1327 setzen muß. Das Bdw 
wäre darnach die erste Schrift Seuses. Allein auch diese Datierung 
gibt zu verschiedenen Bedenken Anlaß. Daß nämlich in der Stelle 
Stelle Hör. 14 (S. Ol*) timens ne istud quoque simiMer pium opus 
eornm drntibvs dtheeraretur nur das Bdw gemeint sein kann, ist 
nicht so sicher, wie B. es hinstellt. Die Stelle über Eckhart setzt 
dessen Tod voraus, kann aber schwerlich unter dem frischen Eindruck 
seines Todes geschrieben sein. B. gibt deswegen auch zu, daß er die 
»Schwierigkeit« nicht verkenne, >welche in der Annahme liegt, daß 
Seuse so rasch hinter einander das Bdw und das Bdew verfaßt habe« 
(S. 103* Anm. 2). Die Datierung, die B. von den Schriften Seuses 
gibt, kann deswegen nicht befriedigen, sie beruht in all ihren Folge- 
rungen auf dem Prolog des Horologiums, der jedoch zuerst einer 
kritischen Untersuchung bedarf. Darnach müssen auch die in der 
Vita (5, 11 ff. üb, 17 ff.) stehenden »Andeutungen Über Anfeindungen 
und Verfolgungen* (S. 92/03*) anders bewertet werden, zumal wir die 
Vita erst nach Seuses Tod zu setzen haben. Die Erzählung von der 






EU UNIVERS1TY 



K. Bihlmeyer, Heinrich Seme. Dentirhe Schriften 497 

Anklage auf einem Kapitel in den Niederlanden wegen Büchermachens 
(Kapitel 23 der Vita), steht unter solchen Geschichten, daQ an ein 
wirkliches Erlebnis überhaupt nicht zu denken ist. 

Ueber die Entstehung des vierten Büchleins des Exemplars, des 
Briefbuchleins endlich finden wir bei B. S. 117" u. 37'ff. Auf- 
schluß. Er folgt hiebei Denifle, und sieht demnach im Großen Brief- 
buch die ursprüngliche Sammlung der Elsbet Stagel, während in das 
Exemplar eine von Seuse gekürzte Sammlung aufgenommen wurde. 
»Nach Seuses Zeugnis hat seine geistliche Tochter Elsbet Stagel aus 
allen Briefen, die er ihr und andern seinen geistlichen Kindern ge- 
sandt, ein Buch gemacht; er selbst nahm einen Teil der Briefe, 
kürzte sie und machte ein neues Büchlein (373,22: ■■(>.■: klein ding) 
von elf Briefen daraus, daG er als vierten Teil dem Exemplar ein- 
verleibte; die Briefe, welche ihm zur Aufnahme nicht tauglich 
schienen, vernichtete er (Prolog zum Exemplar 4, 18 ff.; ViU 18,12; 
KlBb 3GO, Iff.; 373, 22 ff.)« (S. 37*/38*). Prüfen wir diese Dar- 
stellung genauer, so beruht sie zur Hauptsache 1) auf dem Prolog 
zum Exemplar, 2) auf dem Prolog zu den Briefen, 3) auf der Ein- 
leitung zum 5. Brief. In keiner dieser Stellen ist nun zunächst von 
einer >Vernichtung< der großen Briefsammlung die Rede. Der Aus- 
druck, er [Seuse] verioarf den selben brief och (373,27) bedeutet nur, 
daß ihm der Brief zur Aufnahme in das Exemplar nicht zusagte; 
besagt aber nicht, daß er die Briefsammlung der Stagel vernichtete. 
Es bedarf also keineswegs >der Annahme: es muß noch ein zweites 
Exemplar des Briefbuches, Bei es in der Hand der Stagel oder einer 
Gesinnungagenossin existiert haben, das erhalten blieb< (S. 42*). Aus 
den Übrigen Stellen können wir mit Sicherheit schließen, daß bei der 
Anfertigung des Exemplars das GrBfb vorhanden war. Anders aber 
steht die Sache, wenn wir fragen, ob Seuse Belbst, oder nach dessen 
Tod etwa der Redaktor des Exemplars die Kürzung der Briefe vor- 
genommen hat. Die Untersuchung darüber hängt mit der Echtheit 
des Prologs und der Entstehung der Vita aufB innigste zusammen. 
Die Lösung ist mit unaern obigen Ausführungen schon gegeben und 
geht dahin, daß die Kürzung erst nach Seuses Tod erfolgte, gleich- 
zeitig mit der Zusammenstellung des Exemplars. Der BeweiB laßt 
sich dadurch führen, daß man die Texte der Briefe des GrBfb mit 
den gleichen des KIBfb zusammenstellt, und sich jeweils fragt, ob 
die Kürzung des GrBfb in der Person Seuses einen Sinn hatte. Die 
Veränderungen, die an dem GrBfb vorgenommen wurden, weisen 
uns den richtigen Weg. Vetter hat darum das Richtige getroffen, 
wenn er die Kürzung durch Seuse nur als eine entschuldigende Fik- 



k' 



COKWU UNIVDISITY 



498 Gott gel. Am. 1909. Kr, 8 

tion eines Späteren bezeichnete (S. 38* Anm. 3). B. hätte dieser 
Spur nur zu folgen brauchen und er hätte den Beweis, zu dem wir 
in den Anmerkungen (S. 38* ff.) wieder beachtenswerte Winke finden, 
siegreich durchführen können. Die Zusammenstellung der Briefe er- 
folgte in einer ganz bestimmten Tendenz, wie B. richtig bemerkt 
(S. 39* Anm 1), und zwar finden wir dieselbe Tendenz wie in der 
Vita. Im Exemplar sind die Briefe >so geordnet, daß darin in ge- 
drängter Form eine vollständige 'Lehre' von der Bekehrung bis zur 
höchsten Stufe des mystischen Lebens geboten wird* (S. 117/118*). 
Das will aber auch die Vita. > Ihrem literarischen Charakter nach*, 
bemerkt B. ganz richtig, »sind die Briefe Seuses, wie namentlich 
Strauch und Steinhausen hervorgehoben haben, nicht Briefe im mo- 
dernen Sinne des Wortes, sondern geistliche Schreiben, religiöse An- 
sprachen in Briefform* (S. 11 9* f.) oder > Pastoralb riefe *, wie Preger 
sie schon genannt bat, die vielfach in den Predigerton und in die 
Predigtform übergehen. 

Damit sind die Richtlinien gegeben, die eine genaue Untersuchung 
über die Werke Seuses innehalten muß. Als älteste Teile finden 
wir das Bdew und das GrBfb, diese geben den Untergrund zur 
Bildung der Vita und des KlBfb., die jedoch erst nach Seuses Tod 
bei der Zusammenstellung des Exemplars redigiert wurden. Der Aus- 
gangspunkt dieser Bitdung ist in einem Frauenkloster zu suchen, 
worauf uns schon der Handschriftenbefund gefuhrt hat. Wir werden 
wohl das Kloster Töß annehmen mUssen, da von hier aus sich die 
Verbreitung des Exemplars am besten verstehen läßt und am ehesten 
ohne Aufsehen vor sich gehen konnte. Als Untergrund mögen tat- 
sachliche Aufzeichnungen der Ebbet Stagel gedient haben und vor 
allem die Sammlung der Briefe, wobei ich es einstweilen noch dahin 
gestellt sein lasse, in wie weit der bei B. edierte Text des GrBfb 
die ursprüngliche Fassung wiedergibt 

Zur Schilderung des Lebens und Wirkens Seuses hat B. alles 
zusammengetragen , was nur irgendwie möglich war. Zeitgenossen 
oder spatere Geschichtsschreiber berichten nichts über Seuae, was sie 
nicht aus seinen Schriften geschöpft haben. Wie bei der Gottes- 
freundfrage kommt auch hier als erstes das Zeugnis des Dominikaners 
Johann Meier in Betracht, das jedoch keinen selbständigen Wert hat. 
Die Schriften Seuses selbst nber berücksichtigen »weit mehr das 
innere Seelenleben als die äußeren Umstände* und bieten »zudem bei 
dem Mangel einer streng chronologischen Ordnung nur wenige sichere 
Anhaltspunkte* (S. 65*). Zieht man dann noch die »anmutigen Kloster- 
novellen* der Vita ab, bo bleibt für den äußeren Lebensgang nicht 






COßNEU UNIVERSlTY 



K. Bihlmeyer, Heinrich San». DoaUchc Schrifton 499 

viel sicheres bestehen. Als Geburtsjahr nimmt B. ungefähr das Jahr 
1295 an. Seine Eltern waren Heinrich von Berg und seine Mutter, 
deren Namen er annahm, Seusserin. Als Geburtsort verdient Kon- 
stanz den Vorzug vor Ueberlingen, woher wahrscheinlich seine Mutter 
stammte. In Konstanz wird er das Noviziat durchgemacht haben, 
ebenso die vorgeschriebenen achtjährigen Studien. Dann besuchte er 
das Geueralstudium in Köln, wo er mit Eckhart zusammentraf und 
wohl mehrere Jahre dessen Schüler war (S. 88*). >In sein Heimat- 
kloster ist Seuse wahrscheinlich 1327 zurückgekehrte (S. 89*). Daß 
er dort als Lektor verwendet wurde, »dürfen wir als sicher annehmen« 
(S. 100*), daQ er an der Pastoration teilnahm, vor allem an der der 
Nonnenklöster, die ihn mit Elabet Stagel in Berührung brachte, wird 
ebenfalls nicht anzufechten sein (S. 124*). Bis Ende des Jahres 1338 
war Seuse, von seinen Pastorations- und Missionsfahrten abgesehen, 
in Konstanz geblieben. Aber nun kamen unruhige Zeiten in Folge 
des schärferen Vorgehens Ludwigs des Bayern (S. 127*). Die Do- 
minikaner zu Konstanz mußten die Stadt verlassen, und konnten erst 
1346 zurückkehren. Da die vermeintliche Absetzung um das Jahr 
1348 nur auf der innerlich unmöglichen Verleumdungsgeschichte der 
Vita beruht, wird man weiterhin nicht mehr an ihrer Tatsachlichkeit 
festhalten können. Das einfachste ist die Annahme, daß Seuse in 
Folge der Wirren unter Ludwig dem Bayern nach Ulm übersiedelte, 
wo er am 25. Januar 1366 starb, das einzig sichere Datum im 
Leben Seusest 

Ein lehrreiches Kapitel Über »Nachwirkung Seuses in der Lite- 
ratur« und ein anderes über die »Ucbersetzungen und Ausgaben von 
Seuses Werken« beschließen die Einleitung B.s. 

Fassen wir unsere Ausführungen über B.s Arbeit zu einem Ge- 
samturteil zusammen, so können wir sagen: B. hat das große Ver- 
dienst, uns erstmals eine gute Ausgabe der deutschen Schriften Seuses 
geboten zu haben samt den wichtigsten Lesarten der hauptsächlichen 
Handschriften und einem guten Sachapparat. In der Einleitung ist 
die Zusammenstellung und Aufführung aller nur irgendwie zugäng- 
lichen H88. dankbarst zu begrüßen ; ebenso gibt der zweite Teil über 
das Leben und die Werke Seuses das gesamte Material wieder, auf 
dem die seitherige Forschung über Seuse aufgebaut war. Dagegen 
ist die kritische Untersuchung über die Werke Seuses, Über die Ent- 
stehung des Exemplars, die Bedeutung der Vita, des Horologiums 
und des Verhältnisses des KlBfb zum Großen nochmals aufzunehmen. 
Sie wird sich aber in keinen andern Bahnen bewegen können, als 
wie sie oben skizziert wurden, da sie allein das Seuseproblem zu 
erklären im Stande sein werden. Die Lösung hat viele Aehnlichkeit 

04*. i*l. Akt. ItM. ■». • 35 



eoftt. rSry 



.v« Uött gel. Am 1909. Nr. <; 

mit der Lösung der Gottesfreundfrage, nur daß wir bei Sense keine 
Originalhandschrift kennen, die wir auf ihn zurückführen können, 
wahrend wenigstens einige der Memorialbücher des Johanniterhauses 
zum Grüncnwörth uns noch im Original erhalten sind. Zur Fest- 
stellung der Bedeutung der Vita sind sodauu die Gottesfreundtraktate 
zum Vergleich heranzuziehen, so daß Gottesfreund- und Seuaeproblem 
auch hier in Beziehung zu einander stehen. 

Scherzingen bei Freiburg i. Br. Karl Rieder 



Aoj. Fjelstrap, iCb ob chcidnngsprozoß zwischen König Christi an Vll. 
und Königin Karoline Hatildo. Nacb neaen bisher unveröffentlichten 
Urkunden ^asammengeti teilt. Berlin, Otto Janke, 1908. 170 8. 8°. 

Der Titel dieser Schrift könnte irreführen. Der größte und be- 
langreichste Teil der hier mitgeteilten Akten ist längst bekannt, von 
anderen Forschern längst benutzt und auch längst, in deutscher wie 
in dänischer Sprache, verüficntlicht worden. Wohl hat iu Bezug auf 
diesen Prozeß von vornherein ein Prinzip der offiziellen Geheim- 
haltung bestanden, das selbst bis heute noch von der Regierung 
Dänemarks soweit als möglich gewahrt wird. Insbesondere ist das 
Urteil über die unglückliche Königin seinem Wortlaut nach niemals 
publiziert worden, wenn auch sein Inhalt uns ebenfalls längst be- 
kannt ist. Andererseite freilich ist der Über Struensee gefällte und 
an ihm vollzogene Urteilsspruch von der damaligen Regierung selbst, 
und zwar aus politischen Gründen, sehr bald nach der Exekution 
veröffentlicht worden (vgl. Wittich, Struensee S. 147). Ja, eine wei- 
tere Publikation, die neben der Wiederholung dieses Urteils die 
Schriften seines offiziellen Anklägers und Beines Verteidigers vor Ge- 
richt sowie seine eigene Defensionsschrift enthält, erschien noch im 
Jahre der Katastrophe, 1772 (ebendas. S. 148,2). Und man glaubte 
diese Publikation, wieder ihrer politischen Tendenz wegen, mindestens 
als eine halboffiziellc ansehen zu können — bis eine gleichzeitige 

kursachsische Gesandtschafts - Korrespondenz aus Kopenhagen mir 
zeigte, daß die eben erwähnten und hier ausdrücklich als authentisch 
anerkannten Akten unter der Hand abschriftlich von einem unter- 
nehmenden Buchhäudler erworben und eigenmächtig von ihm durch 
diese Publikation in deutscher Uebersctzung nach Deutschland, zu- 
mal über Leipzig, verbreitet worden waren. Die weitere Verbreitung 
aber suchte das entrüstete dänische Ministerium durch Konfiskation 
und außerordentliche Geldstrafen zu verhindern; und hierfür wußte 



le 



CORMELL UNIVÜfcnr 



500 Gott gel. Am. 1909. Nr. 6 

mit der Losung der Gottesfreundfrage, nur daß wir bei Seuse keine 
Original handschrift kennen, die wir auf ihn zurückführen können, 
während wenigstens einige der McmorialbUcher des Johauniterhauaes 
zum GrUnenwörth uns noch im Original erhalten sind. Zur Fest- 
stellung der Bedeutung der Vita sind sodann die Gottes freu ndtraktatc 
zum Vergleich heranzuziehen, so daß Gotteafreuud- und Seuseproblem 
auch hier in Beziehung zu einander stehen. 

Scherzingen bei Freiburg i. Br. Karl Rieder 



Aug. PJeltlra», Ebeacheidungiproaeß«wiichenKönig Christian VII. 
und Küoigin Karoline Matilde. Nach neuen bisher unveröffentlichten 
Urkunden xuNiinmcngestetlt. Iterlin, Otto Jmnke, 1908. 170 8. 6*. 

Der Titel dieser Schrift könnte irreführen. Der größte und be- 
langreichste Teil der hier mitgeteilten Akten ist längst bekannt, von 
anderen Forschern langst beuutzt und auch längst, in deutscher wie 
in dänischer Sprache, veröffentlicht worden. Wohl hat in Bezug auf 
diesen Prozeß von vornherein ein Prinzip der offiziellen Geheim- 
haltung bestanden , das selbst bis heute noch von der Regierung 
Dänemarks soweit als möglich gewahrt wird. Insbesondere ist das 
Urteil Über die unglückliche Königin seinem Wortlaut nach niemals 
publiziert worden, wenn auch sein Inhalt uns ebenfalls längst be- 
kannt ist. Andererseits freilich ist der über Struensee gefällte und 
an ihm vollzogene Urteilsspruch von der damaligen Regierung selbst, 
und zwar aus politischen Gründen, sehr bald nach der Exekution 
veröffentlicht worden (vgl. Wittich, Struensee S. 147). Ja, eine wei- 
tere Publikation, die neben der Wioderholung dieses Urteils die 
Schriften seines offiziellen Anklägers und Beines Verteidigers vor Ge- 
richt sowie seine eigene Defensionsschrift enthält, erschien noch im 
Jahre der Katastrophe, 1772 (ebendas. S. 148,2). Und man glaubte 
diese Publikation, wieder ihrer politischen Tendenz wegen, mindestens 
als eine halboffizielle ansehen zu können — bis eine gleichzeitige 
kursächsische Gesandtschaft«- Korrespondenz aus Kopenhagen mir 
zeigte, daß die eben erwähnten und hier ausdrücklich als authentisch 
anerkannten Akten unter der Hand abschriftlich von einem unter- 
nehmenden Buchhändler erworben und eigenmächtig von ihm durch 
diese Publikation in deutscher Uebersetzung nach Deutschland, zu- 
mal über Leipzig, verbreitet worden waren. Die weitere Verbreitung 
aber suchte das entrüstete dänische Ministerium durch Konfiskation 
und außerordentliche Geldstrafen zu verhindern; und hierfür wußte 






COHNEU UHIVERaiY 



EhescbeidungsproscÖ zwischen König Christiao VII. u. Königin Karoline Mathilde 501 

es selbst den Beistand des sächsischen Hofes zu gewinnen. Nur frei- 
lich zu spät und so ohne durchgreifenden Erfolg 1 ). Jedoch auch sonst 
ist, dieser wie den nachfolgenden Regierungen zum Trotz und ihrer 
Gegenbestrebungen ungeachtet, von früh an ein mehr oder weniger großer 
Teil der Prozeßakten durch unerlaubte Abschriften an angesehene, dem 
dänischen Hof ursprünglich näher stehende Persönlichkeiten verraten 
worden. Namentlich der in die Verhältnisse ohnehin besonders einge- 
weihte und durchaus glaubwürdige Etatsrat Reverdil hat sich, dank 
seinen intimen Verbindungen und Beziehungen daselbst, auch noch 
nach seiner Verabschiedung und Entfernung wichtige Bruchstücke von 
solchen Akten zu verschaffen gewußt; in seinen hinterlassenen Denk- 
würdigkeiten liegen sie uns seit einem halben Jahrhundert gedruckt 
vor (Struensee et la cour de Copenhaguc 1760 — 1772. Mlmoires 
de Reverdil conseilier <T*tat du roi Chrelien VII. Paris 1858). An- 
derer Memoiren bekannter Zeitgenossen, die wiederum andere Akten 
im Auszuge bringen, hier zu geschweigen — wie vieles war nicht 
längst schon durchgesickert, was nähere Einblicke in den Prozeß und 
die ihm zu Grunde liegenden Tatsachen gewährtet Der neueste 
dänische Autor, Herr Fjelstrup selber bestätigt, daß trotz der Unzu- 
gänglichkeit der sämtlichen Original -Aktenstücke, die in den dänisch- 
norwegischen Geheimarchiven noch immer unter Verschluß gehatten 
werden, dennoch interessante, nach seiner Ansicht die interessantesten 
Dokumente kopiert worden waren, >zum Teil wohl auf unrechtmäßige 
Weise, und viele solcher Abschriften befinden sich sowohl in Bi- 
bliotheken als in privatem Beaitz< (S. 31). In erster Reihe kommt, 
neben der Universitätsbibliothek zu Christiania, die Manuskripten- 
abteilung der Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen in Betracht. 
Beide sind heute unschwer zugänglich; und wenn ich nicht irre, hatte 



1) Bericht des kuTsäcbsiscben Legationssekretars Merbitz aus Kopenhagen 
vom ß. Dezember 1772: »II y a quelque tomn que roulent dans le public bous 
main des copies de plasieors pieces qai regardent le comte de Strucnsce, seavoir 
racrasation da fiscal general contre le dit comte, la defense de l'avocat Uldall 
devant la commission et la propre defense de ce ministre, qu'il avoit dressf'e 
dans sa prison et fait remottre aux commjssaires ses jugts. Un libraire aride, 
apparemment de cette residence. ayant trouvt 1 moyen d'attraper nne copie de ces 
picres (qoi sont veritablemcnt aQthentiqaes), les a fait traduire en allemand, et 
a eu mi-rnc la hardicsse de les faire imprimer et veodre pahliqaemont tant ici 
qu'a Kerlin et a I.eipiig. 1,-' ministre extremement scandalisc* de cette hardiesse, 
a d'abord fait conlisquer rette brochare, dont on avoit deja vendu ici 3 a 400 
exemplairea, et en a defenda la vente dans ces pays ci sous peiae de millo ecus 
d'amende an contreTenant, qui ose vendre an exemplairo.« U. s. w. (Sachsisches 
Hanptstaatsarchiv za Dresden.) Dies zur Berichtigung der früheren Ansicht: 
Wittich a. a. 0. 

35 • 



'■otn 

.. . ■ ". 



503 Oött. gel. Anz. 1909. Kr. G 

aus letzterer Sammlung der dänische Schriftsteller Flamand bereits 
kurz nach den Jahren 1848/40 in ausgedehntem Maße schöpfen 
können, so daß sein deutscher Cebersetzer v. Jenssen-Tusch es als 
ein Verdienst der >darch die Kopenhagener Revolution von 1848 er- 
rungeneu freien Verfassung Dänemarks pries, daß nun endlich ge- 
stattet worden sei, »die neun Dezennien lang verheimlicht« Wahrheit 
an die Oeffentlichkeit zu bringen«. Ueberschwenglich fügt Jenssen- 
Tusch hinzu, daß Jener die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Ori- 
ginalakten in der ganzen fiskalischen Untersuchung und Anklage 
gegen die Königin Karoline Mathilde, gegen Struensee und alle mit 
ihm Angeklagten erhalten habe. Die Wahrheit ist, daß auch Finnlands 
Veröffentlichung eine beschränkte ist, ubschon er unbeanstandet 
— und er selber dankte dafür der neuen Preßfreiheit — ein paar der 
wichtigsten Aktenstücke, nämlich die Anklageschrift des Kaiuiner- 
advokaten Hang wider die Königin und die Verteidigungsschrift des 
Höchstegerichts- Advokaten Uhln.ll für dieselbe, nach den ihm vor- 
liegenden Abschriften dem Druck übergebeu hat 1 ). Aber nicht nur, 
daß ihm das Urteil über die Königin vorenthalten blieb; auch die 
Verhörspro tokollo blieben ihm sämtlich verschlossen. 

In dieser Hinsicht war ich selber etwas glücklicher, als ich vor mehr 
als dreißig Jahren meine Quellen Rammelte. Nicht, daß ich mich rühmen 
darf, in Kopenhagen eine Erlaubnis erhalten zu haben, die den däni- 
schen Forschern konsequent versagt war. Ein gewisser Ersatz wurde 
mir indes zu Teil, als ich damals durch einen Zufall erfuhr, daü 
das gesamte rrozeßmaterial in einer zweiten Originalausfertigung, 
ursprünglich bei der dänischen Regierung zu Glückstadt niedergelegt, 
von dort auf dem Wege über Gottorp in das neue preußische Staats- 
archiv zu Schleswig gekommen war. Hior, wo es Übrigens nur 
vorübergehend blieb, gewann ich eineu Einblick in das von so man- 
chem vergeblich ersehnte. In drei sehr umfangreichen Bänden lag es 
mir vor, und die Unterschriften bezeugten den Charakter des Ori- 
ginals, zumal die der Kichter mit ihren schwarzen Siegeln unter den 
Todesurteilen Struensees und seines »Komplizen* Brandt. Trotz eines 
mehrtägigen Studiums, das ich einem größeren Teile dieses Materials 
in Schleswig widmen durfte, wurde nun freilich auch mir die wört- 
liche Verwertung unter Zugrundelegung eigener Abschriften und Aus- 
züge >aus Courtoisie gegen Dänemark* nicht gestattet. Gleichwohl 
war meine Mühe nicht umsonst, da mir die eingesehenen Akten und 

1) li. J. Flamand, Christian den S/vendes Hof, eller Struensee og Caroline 
Mathilde. KjohenhaTn 1854 '5. 0. F. von .Icnwen-Tusrh, Die Verschwörung gcgiii 
die Königin Caroline Malhilde . . . und die ü raten Struensee und Brandt. 
I*fptig 186«. 

! 



,1. . Oiginal 

~ . CORNtLL UNWERSITY 



603 OötL gel. Au. 1909. Nr. 6 

aus letzterer Sammlung der dänische Schriftsteller Flamand bereits 
kurz nach den Jahren 1848/49 in ausgedehntem Maße schöpfen 
können, bo daß sein deutscher Uebersetzer v. Jenssen-Tusch es als 
ein Verdienst der »durch die Kopenhagener Revolution von 1848 er- 
rungenen freien Verfassung Dänemarks< pries, daß nun endlich ge- 
stattet worden sei, »die neun Dezennien lang verheimlichte Wahrheit 
an die Oeffcntlichkeit zu bringen«. Ueberschwenglich fügt Jenssen- 
Tusch hinzu, daß Jener die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Ori- 
ginalakten in der ganzen fiskalischen Untersuchung und Anklage 
gegen die Königin Karoline Mathilde, gegen Struensee und olle mit 
ihm Angeklagten erhalten habe. Die Wahrheit ist, daß auch l'lnmauds 
Veröffentlichung eine beschränkte ist, obschon er unbeanstandet 
— und er sellier dankte dafür der neuen Preßfreiheit — ein paar der 
wichtigsten Aktenstücke, nämlich die Anklageschrift des Kammer- 
advukaten Hang wider die Königin und die Verteidigungsschrift des 
HöclistegerichU- Advokaten Uldall für dieselbe, nach den ihm vor- 
liegenden Abschriften dem Druck übergeben hat'). Aber nicht nur, 
daß ihm das Urteil über die Königin vorenthalten blieb; auch die 
Verhörsprotokolle blieben ihm sämtlich verschlossen. 

In dieser Hinsicht war ich Belber etwas glücklicher, als ich vor mehr 
als dreißig Jahren meine Quellen sammelte. Nicht, daß ich mich rühmen 
darf, in Kopenhagen eine Erlaubnis erhalten zu haben, die den däni- 
schen Forschern konsequent versagt war. Ein gewisser Ersatz wurde 
mir indes zu Teil, als ich damals durch einen Zufall erfuhr, daß 
das gesamte I'rozeßraaterial in einer zweiten Originalausfertigung, 
ursprünglich bei der dänischen Regierung zu Glückstadt niedergelegt, 
von dort auf dem Wege über Gottorp in das neue preußische Staats- 
archiv zu Schleswig gekommen war. Hier, wo es übrigens nur 
vorübergehend blieb, gewann ich einen Einblick in das von so man- 
chem vergeblich ersehnte. In drei sehr umfangreichen Bänden lag es 
mir vor, und die Unterschriften bezeugten den Charakter des Ori- 
ginals, zumal die der Richter mit ihren schwarzen Siogeln unter den 
Todesurteilen Struensees und Beines »Komplizen« Brandt. Trotz eines 
mehrtägigen Studiums, das ich einem größeren Teile dieses Materials 
in Schleswig widmen durfte, wurde nun freilich auch mir die wört- 
liche Verwertung unter Zugrundelegung eigener Abschriften und Aus- 
züge »aus Courtoiaie gegen Dänemark c nicht gestattet. Gleichwohl 
war meine Midie nicht umsonst, da mir die eingesehenen Akten um) 

I) I.. J. Klamand, Christian den Syvendc* Hof, «Her Struenue og Caruliiir 
Mathilda. Kj«Wnhavn 1851 '&. G. F. ton Jenssen-Tusch, Die Verarh wonnig gegen 
die Königin Caroline Mathilde . . . und diu (trafen Struensee und Brasil. 
Leipzig 1804. 

! 



■Ol» 

tOhHELLLIMIVeRSirv 



EhefcheiduDgBproeefl zwischen König CbriiÜui VII. u. Königin K aroline Mathilde 503 

Dokumente zu einer unabweisbaren Kontrolle und damit zur Be- 
stätigung, gelegentlich aber auch zur Berichtigung und zu — dis- 
kreter — Ergänzung der früheren anderweitigen Mitteilungen dienten, 
insbesondere der in jene Anklage- und Verteidigungsschriften doch 
bereits zahlreich eingestreuten Zitate aus den Zeugen verhören wie 
aus den Bekenntnissen der Angeklagten. Eben die Protokolle dieser 
Verhöre und Bekenntnisse hatte ich in erster Linie einsehen können ; 
und wohl wäre es mir möglich gewesen, wenn nicht das Verbot mich 
gehindert hatte, ein nahezu vollständiges Bild von dem Gang des 
Prozesses zu geben. Auch so ließen sich die drei Hauptverhöre 
Struensees vom 20., 21. und 25. Februar 1772, mit Hinzuziehung 
der Aufzeichnungen Reverdils und anderer, wenigstens in Umrissen 
rekonstruieren (Wittich S. 212 f.). 

Eine höhere Bedeutung gewinnt dieser Prozeß in der Tat da- 
durch, daß er unsere psychologische Kenntnis wesentlich erweitert: 
in erster Linie in Bezug auf die Hauptpersonen, die an sich ein 
entschiedenes historisches Interesse beanspruchen, dann aber auch in 
Bezug auf ihre Umgebung, besonders die Mitangeklagten, ferner eben- 
sowohl auf die Zeugen als die Richter. Ueberall werden wir zu ein- 
gehender kritischer Prüfung aufgefordert In dem Verhältnisse der 
Königin und Struensees bemerken und finden wir näher bestätigt 
die aufrichtige Dankbarkeit, die Bewunderung und hingebende Liebe 
im Gegensatz zu dem >imbecillen« und mißachteten Monarchen auf 
der einen Seite — den politischen Ehrgeiz, die kühle Berechnung, 
neben äußerer Sinnlichkeit, und schließlich Mut- und Hoffnungslosig- 
keit auf der anderen. Damit natürlich erschöpft sich weder die 
Charakteristik der bedauernswerten und bei alledem bis zuletzt doch 
sympathischen Fürstin, noch die des einst rastlos strebenden, rastlos 
tätigen Mannes, der immer als ein Hauptvertreter des aufgeklärten 
Despotismus« im achtzehnten Jahrhundert dasteht. Ihn als echtes 
Kind seiner Zeit und dieser dann wieder vorauseilend, mit seinen Fehlern 
und Vorzügen, seinen Verdiensten und seiner tragischen Schuld aus 
dem Vollen zu schildern, iBt eine Aufgabe, Tür welche das in Rede 
stehende Material allerdings nicht hinreicht, sondern noch eine große 
Fülle anderer Quellen in Betracht kommt Jene Aufgabe hatte ich 
mir einst in verschiedenen Arbeiten gestellt und, wie ich glaube, 
nicht ohne Erfolg. Wenn Professor v. Noorden vor dreißig Jahren 
in der Allgemeinen Zeitung (1879, Nr. 361) mir das Lob erteilte, 
für Deutschland die Struensee -Legende abgetan zu haben, so kann 
ich freilich dieses Lob für mich allein nicht in Anspruch nehmen ; 
ebenso wenig hat der Beifall, den mein > Struensee < auch in Däne- 
mark , teils im Original , teils , nach einigen Verbesserungen von 



■ 

COKHELl HKIVERSJTY 



Ö04 Gott, gel Anx. 1909. Nr 6 

meiner Seite, in der Uebcrtragnng durch Chr. Blangstrup fand, mich 
gegen die noch vorhandenen Mängel blind gemacht. Und keine ge- 
ringe Erwartung erweckte mir nun die kürzlich in anderen deutschen 
Zeitungen enthaltene Angabo, daß ein dänischer Autor, eben Herr 
Fjelstrup, durch neue Entdeckungen zum ersten Mal eine authen- 
tische Darstellung der Vorgänge, die der Hinrichtung Struensees 
voraufgingen, ermöglicht habe. Der Erwartung folgte aber leider eine 
Enttäuschung. Denn die Entdeckung Bchrumpft zusammen zu einer 
Einsicht des Verfassers in Abschriften einiger dieser Prozeßakten, 
besonders in den beiden genannten Bibliotheken zu Christiania und 
Kopenhagen. In der teilweise, wenn nicht vorwiegend irrigen An- 
nahme, daß dieselben, obwohl größere oder kleinere Auszüge daraus 
gedruckt vorlägen, doch in ihrer Gesamtheit noch nicht veröffentlicht 
seien, kopierte er sie; seine Absicht, diese Kopie mit den Original- 
dokumenten im dänischen Reichsarchiv zn vergleichen, scheiterte an 
der Unzugänglichkeit der letzteren. Mit gerechtem Bedauern kommt 
er wiederholt darauf zurück, daß das > unzweifelhaft sehr interessante 
Zeugenprotokoll t daselbßt >wohI verwahrt« — verschlossen liege 
(S. 31, 44, 126). Von der neueren gedruckten Literatur nimmt er, 
wenn er auch zum Schluß (S. 169) ein dürftiges Literaturverzeichnis 
in alphabetischer Keihenfolge hinzufügt, wenig oder keine Notiz. 
Sonst hätte ihm unter anderem nicht entgehen können , daß die 
beidun wichtigsten und, als ein Ganzes betrachtet, zugleich umfang- 
reichsten Dokumente, die er, übersetzt, nach seiner Kopie abdruckt, 
sich längst schon bei Flamand im dänischen Urtext und bei Jenssen- 
Tuscb in deutscher Uebersetzung finden; es sind die oben zitierten 
Schriften wider und für Karolino Mathildo, die ihres Anklägers Bang 
und die ihres Verteidigers Uldall. Dies letztere Dokument war als- 
bald schon von Reverdil als eine kunstvolle juristische Arbeit ge- 
rühmt worden, und es verdient auch heute noch eine weitere Ver- 
breitung, sowie es sie neuerdings selbst in Hardens >Zukunft< (19. 
Dezember 1908, Nr. 12) gofunden hat. Jedoch ist es eine unbewußte 
Täuschung, wenn es dort als ein neues, erst von Fjelstrup ausführ- 
lich veröffentlichtes Dokument erscheint. Mag man über Klamand und 
Jensscn -Tusch als Geschichtsschreiber sonst auch hinweggehen, und 
schon ihre ausgesprochene Tendenz kann <*egen sie einnehmen; den- 
noch finde ich keinen Grund, an Flamands Versicherung zu zweifeln, 
daß er diese ganze Akte nach seiner handschriftlichen Quölle wort- 
getreu abgedruckt habe (S. 397). Und auch die deutsche Uebersetzung 
des Schleswig-Holsteiners v. Jenssen-Tusch , der einst am Kopen- 
hagencr Hof verkehrt hatte, kann einen Vergleich mit der Uebersetzung 
des Dänen Fjelstrup sehr wohl aushalten. In der letzteren bleiben 



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'5 K CORMEILUNMRS 



,-■" i i :-K. gel. Ans. 1900. Nr 6 

meiner Seite, in der Uebertragung durch Chr. Blangstrup fand, mich 
gegen die noch vorhandenen Mängel blind gemacht. Und keine ge- 
ringe Erwartung erweckte mir nun die kürzlich in anderen deutschen 
Zeitungen enthaltene Angabe, daß ein dänischer Autor, eben Herr 
Fjelstrup, durch neue Entdeckungen zum ereten Mal eine authen- 
tische Darstellung der Vorgänge, die der Hinrichtung Struensees 
voraufgingen, ermöglicht habe. Der Erwartung folgte aber leider eine 
Enttäuschung. Denn die Entdeckung schrumpft zusammen zu einer 
Einsicht des Verfassers in Abschriften einiger dieser Prozeßakten, 
besonders in den beiden genannten Bibliotheken zu Christiania und 
Kopenhagen. In der teilweise, wenn nicht vorwiegend irrigen An- 
nahme, daß dieselben, obwohl größere oder kleinere Auszüge daraus 
gedruckt vorlägen, doch in ihrer Gesamtheit noch nicht veröffentlicht 
seien, kopierte er sie; seine Absicht, diese Kopie mit den Original- 
dokumenten im danischen Reichsarchiv zu vergleichen, scheiterte an 
der Unzugänglichkeit der letzteren. Mit gerechtem Bedauern kommt 
er wiederholt darauf zurück, daß das unzweifelhaft sehr interessante 
ZeugenprotokolW daselbst >wohl verwahrt* — verschlossen liege 
(S. 31, 44, 126). Von der neueren gedruckten Literatur nimmt er, 
wenn er auch zum Schluß (S. 169) ein dürftiges Literaturverzeichnis 
in alphabe tischer Reihenfolge hinzufügt, wenig oder keine Notiz. 
Sonst hätte ihm unter anderem nicht entgehen können, daß die 
beiden wichtigsten und, als ein Ganzes betrachtet, zngleich umfang- 
reichsten Dokumente, die er, übersetzt, nach seiner Kopie abdruckt, 
sich längst schon bei Flamand im dänischen Urtext und bei Jenssen- 
T usrii in deutscher Uebersetzung finden; es sind die oben zitierten 
Schriften wider und für Karoline Mathilde, die ihres Anklägers Bang 
und die ihres Verteidigers Uldall. Dies letztere Dokument war als- 
bald schon von Reverdil als eine kunstvolle juristische Arbeit ge- 
rühmt worden, und es verdient auch heute noch eine weitere Ver- 
breitung, sowie es sie neuerdings selbst in Hardens > Zukunft < (19. 
Dezember 1908, Nr. 12) gefunden hat Jedoch ist es eine unbewußte 
Täuschung, wenn es dort als ein neues, erst von Fjolstrup ausführ- 
lich veröffentlichtes Dokument erscheint Mag man über Flamand und 
Jcnssen -Tusch als Geschieh taachroibor sonst auch hinweggehen, und 
schon ihre ausgesprochene Tendenz kann gegen sie einnehmen; den- 
noch finde ich keinen Grund, an Flamands Versicherung zu zweifeln, 
daß er diese ganze Akte nach soiiu-r hauiisrliriftlii hen Quelle wort- 
getreu abgedruckt habe (S. 397). Und auch die deutsche Uebersetzung 
des Schleswig- H ölst o in ers v. Jensscn-Tusch , der einst am Kopen- 
hagener Hof verkehrt hatte, kann einen Vergleich mit der Uebersetzung 
des Dänen Fjolstrup sehr wohl aushalten. In der letzteren bleiben 



COIIHF1I UNIVFW 



C0RNEU UNIVER9TY 



Ehescheidangsproieß zwischen König Christi«! VII. u. Königin Karoline Mithilde 605 

charakteristische Ausdrücke fort, die sich in ersterer nach dem däni- 
schen Original finden (so Jenssen-Tusch S. 247 : der Verdacht der 
Zeugen >roulirte< u. 8. w.); und selbst dänische Zeugcnnamon sind 
bei Fjelstrup S. 80 f. im Gegensatz zu dem früheren Uebersetzer 
wiederholt falsch geschrieben. Wenn aber dieser neueste dänische 
Autor nun ganz besonders hervorhebt (S. 5 u. s. w.). daß er die hier 
erwähnten Dokumente zum ersten Mal >in extenso < mitgeteilt habe, 
so tut er Flamand und Jenssen-Tusch in Bezug auf das Schriftstück 
Uldalls entschieden Unrecht, ohne ihnen gegenüber in Bezug auf das 
Schriftstück Bangs entschieden Recht zu haben. Dazu sei Folgendes 
kurz erwähnt. Erbarmungslos hatten die Richter den Spuren des 
unleugbar von Karoline Mathilde und Struensee begangenen Ehe- 
bruchs nachgeforscht und Bang hatte keinen Anstand genommen, in 
seine Klageschrift gegen die Königin auch die obszönsten Details 
aus den Zeugenverhören und den von Struenseo selber beantworteten 
Kragen aufzunehmen. Details, die nun aber Flamand, dem Jenssen- 
Tusch folgt, sich gescheut hat, Wort für Wort nachzuschreiben, nach- 
dem bereit* Reverdil die buchstäbliche Wiedergabe allzu indezenter 
und umständlicher Einzelheiten für unmöglich erklärt hatte. Statt 
dessen begnügten diese sich hier bei den anstößigsten Stellen mit Aus- 
zügen und umschreibenden Andeutungen. Was ich deshalb vor dreißig 
Jahren schrieb, glaube ich heute noch wiederholen zu dürfen: >Die 
unmittelbare Einsicht in die Originalakten überzeugte 
mich, daß beide Autoren schon aus ästhetischen Rücksichten nicht 
anders konnten c (S. 216). Immerhin sind auch ihre Andeutungen 
und Auszüge deutlich und umfangreich genug, um selbst den gra- 
vierendsten Tatbestand festzustellen ; und es scheint mir kein Ver- 
dienst, wenn Fjelstrup allen, um ein früheres Wort Noordens zu ge- 
brauchen, >von den Prozeßverhandlungen aufgewühlten Schmutz* in 
extenso glaubte vorführen zu müssen. Ausweichend erklärt er frei- 
lich in seiner Einleitung S. 6: er sei darauf vorbereitet, daß eine 
einseitige Kritik blos die skandalöse Seite der Einzelheiten in diesem 
Prozeß schon werde. 

Und diese Erklärung bezieht sich denn auch auf ein drittes 
Aktenstück, das er aus seinen Abschriften in extenso wiederge- 
geben hat, auf Struensces Endbekenntnis vom 25. Februar (S. 35 f.). 
Der obszöne Inhalt desselben, im Anschluß an die inquisitorischen 
Fragen der Richter, deckt sich mit den Angaben jenes Anklägers 
oder richtiger: er liegt ihnen teilweise unmittelbar zu Grunde, nur 
daß das Bekenntnis noch einige Einzelheiten mehr hat, die Fj. seinen 
Lesern nicht glaubte vorenthalten zu dürfen. Wenn ich annahm und 
aussprach, daß Struensees Bekenntnis, soweit es sich den anstoßigsten 






COßNElt UNfVERSlTY 



506 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 6 

Zeugenaussagen anschließt, d. b. sie bestätigt, ebenso wenig als diese 
>in extenso mitteilbar< sei, so ist der danische Autor ja auch hier 
anderer Ansicht. Aber auch wenn er dafür den Dank seiner Leser 
gewinnen mag, kann ich doch nicht zugeben, daG er damit wirklieb 
Neues von Belang zu Tage gefördert habe. Und leider fehlt es auch 
hier nicht an Irrtümern. Struensee sagte nicht, daß er in der Alter- 
native gewesen sei, sein Glück zu verlieren oder der Königin nach- 
zugeben in dem Gedanken, dem Könige andere Dienste leisten zu 
können (Fj. S. 40); es muß hier vielmehr heißen: ihr, der Königin 
(Wittich S. 185). — Schließlich kommt nur noch ein Aktenstück als 
angeblich neu und bisher unveröffentlicht, nach einer Kopie auf der 
Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen, in Betracht. Es ist das die 
von einem der Richter abgefaßte sogenannte >Species facti«, in Wirk- 
lichkeit ein Auszug aus den Struensee und die Königin hauptsächlich 
belastenden Zeugenverhören (S. 96 f.). Sachlich bringt doch auch dieser 
Auszug wenig, was nicht schon durch jene anderweitigen zahlreichen 
Zitate aus dem umfassenden Zcugenprotokoll bekannt und großenteils 
ebenfalls langst gedruckt war. Gleichwohl muß er, wio Fj. S- 126 
erklärt, dies ihm verschlossene Protokoll ersetzen. Merkwürdiger 
Weise ist (ebendaselbst) die Species facti, die ganz den Eindruck 
macht, als sei sie noch während des Prozesses aufgesetzt worden, 
erst vom 2. Mai 1772 datiert; Struensee war aber schon am 28. 
April hingerichtet, Karoline Mathilde schon am 6. des nämlichen 
Monats geschieden worden. Sollte nicht, statt 2. Mai, 2. März zu 
lesen sein? (Vgl. meine chronologischen Angaben über die Zeugen- 
verhöre und Struensees Verhör S. 204, 212.) 

Alles in allem bezeichnet weder die Forschung noch die Dar- 
stellung des neuesten Autors einen wesentlichen Fortschritt. Wohl 
hatte er seine Aufgabe von vornherein beschränkt, indem er, von 
kurzen einleitenden Bemerkungen abgesehen, nicht die Geschichte 
Struensees, sondern nur die seines Prozesses, soweit es zugleich der 
Prozeß der Königin war, zur Darstellung bringen wollte. Doch auch 
auf diesem engeren Gebiet möchten die noch übrigen Lücken viel- 
leicht erst nach völliger Freigebung der Akten auszufüllen sein. Auf 
eine nähere- Kritik der Zeugen hat sich Fj. gar nicht eingelassen. 
Es genügt aber nicht, mit Falkenskjold, einem durch den nämlichen 
Prozeß schwer betroffenen Parteimann, die Dienerinnen Karoline 
Mathilden», deren Verdacht und Neugier einmal leichtfertig erregt 
worden war und die darauf spioniert hatten, deshalb als Zeuginnen 
einfach zu verwerfen. Ihr unwürdiges Verfahren, das auch ich aufs 
entschiedenste gebrandmarkt habe, schloß ihre Freimütigkeit, ihren 
Mut nicht aus, womit sie die Königin warnten, und auch nicht ihre 






EhNcheiduagBproxeß zwischen König ChrUtiin VII. u. Königin Karoline Mathilde 507 

dauernde Anhänglichkeit an diese, trotz der ihnen drohenden Un- 
gnade. Andere Momente kommen für die Zeugenkritik hinzu, die ich 
für unabweisbar gebalten (S. 207 f.), die aber bei Fj. keine Beach- 
tung gefunden. Und wo sonst hat er, wie die Reklame ihm nach- 
rühmt, >neues Lichte in die Vorgänge gebracht, über die damalige 
Hofrevolution solches verbreitet? Dazu hätte er freilich dann auch 
sein Ziel weiter stecken müssen, vor allem auch an einer tieferen 
psychologischen Untersuchung der handelnden wie leidenden Personen 
nicht vorbeigehen dürfen. Die Errungenschaften der bisherigen 
— dänischen wie deutschen — Forschung hat er jedenfalls nicht in 
den Schatten gestellt — 

Nachträglich möchte ich noch erwähnen, daO zwei Abhandlungen 
dänischer Juristen, Niels Lassen und J. H. Thoresen, über den 
Struensee-Prozeß in der dänischen Tidsskrift for RetsvidenBkab IV. 
und V. in den Jahren 1891 und 1892 erschienen sind. Von Fjelstrup 
übersehen, sind sie von dem Münchener Rechtsgelehrten Prof. Konrad 
Maurer in Quiddes Deutscher Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 
Bd. VII (1892) S. 336 f. besprochen worden. Ich muß mich hier mit 
dieser Besprechung begnügen, da die dänische Zeitschrift mir leider 
nicht zur Verfügung steht Neues wird allerdings speziell für unsere 
Frage auch hier nicht geboten. Doch möchte der deutsche Referent 
einen wenigstens leisen Zweifel, ob die Geständnisse Struensees und 
der Königin nicht erzwungen oder erschlichen seien, so lange nicht 
unterdrücken, als die Verhörsprotokolle >der Oeffentlichkeit entzogen 
bleibend Diesen Zweifel teilt Lassen, und wohl auch Thoresen, 
keineswegs — wie ich glaube, mit Recht, da selbst ein an sich 
lückenhaftes Protokoll (vgl. meine Anführungen: Struensee S. 213, 
214) einen Schluß in dieser Richtung nach dem uns somit vorliegen- 
den Material nicht zu gestatten scheint. 

Dresden Karl Wittich 






COBNEU. UHWERSlTY 



608 Gott. gel. Ant. 1909. Nr. 6 



Lic. Dr. Heinrich Ilernellak, Die theologische Fakultät in Tübingen 
vor der Reformation. Tübingen, J. C. D. Mobr, 1906. TU 238 S. M. 4,30. 
Der«., Die religiösen Reformbestrebungen des deutschen Hu- 
manismus. Tübingen, J. C. B. Mohr, 1907. 66 S. Bt 1,20. 

Das erste Buch ist aus den Studien des Verfassers zur Ver- 
öffentlichung der Tübinger Matrikel hervorgegangen und sucht die 
damit erlangten Aufschlüsse über die Tübinger Universität zu typi- 
schen Ergebnissen zu verwerten, aus denen die Vorbedingungen der 
geistigen Entwicklungen des Reformationszeitalters zu begreifen 
wären. Die theologische Fakultät schließt die von ihr beherrschte 
Artistenfakultät durchaus ein, so daß es sich in dem Buche nicht 
bloß um die erstere, sondern um das Tübinger Studium in allge- 
meinster Hinsicht überhaupt handelt; und das Tübinger General- 
Studium dient in beständiger Vergleichung mit den Generalstudien 
anderer Orte als Typus für die Hinüberbildung der Scholastik teils 
in protestantische, teils in humanistische Wissenschaft und Denk- 
weise. Es ist daher geradezu der Versuch, diese beiden großen, die 
Scholastik ablösenden Richtungen in ihrer Entstehungsgeschichte und 
in ihrem Verhältnis zur Spätscholastik klar zu machen, und dabei 
nicht bloß die bisher stets betonte Gegensätzlichkeit, sondern vor allem 
auch den positiven genetischen Zusammenhang aufzuzeigen, ein über- 
aus dankenswertes Unternehmen, bei dem der Verfasser auch die an- 
regendsten und wertvollsten Ergebnisse gewonnen hat Es ist frei- 
lich ein erster Versuch, ein noch ganz dunkles Gebiet zu bearbeiten, 
und insoferne hat H. gut daran getan, sich auf das besondere Thema 
des aktenmäßig darstellbaren Tübinger Studiums zu begrenzen und 
von da aus nur Streifzüge in sein allgemeineres und eigentliches 
Thema zu unternehmen. Wenn das Buch damit etwas uneinheitlich, 
vermutungs- und andeutungsreich geworden ist, so entspricht das 
dem Zustande des ganzen noch wenig bearbeiteten Forschungsgebietes. 
Immerhin kann man sagen, daß dabei die Geschichte des deutschen 
Humanismus, die z. B. in Ludwig Geigers bekannter Darstellung aller 
ideen geschichtlichen Zusammenhänge entbehrte, ein sehr belehrendes 
Licht empfängt, und daß die von Denifle angeregte Forschung über 
Luthers Verhältnis zur Scholastik in bemerkenswertester Weise fort- 
geführt wird. 

Das eigentliche Interesse des Buches liegt daher in dem zweiten 
Teil: »die in Tübingen gelehrte Theologie«. Der erste Teil >die 






[uifNiYERarr 



H. Hermelin]«, Dio theologische Fakoltät in Tübingen vor der Reformation 509 

äußere Geschichte der Fakultät« enthält von allgemeinerem Interesse 
nur den sehr anschaulichen Nachweis über das enge Verhältnis der 
artistischen Fakultät zur theologischen, dem gemäß die Lizentianden 
der Theologie Lehrer in der Artistenfakultät blieben und diese in 
allen Stücken ganz und gar theologisch durchsetzt war. Von da aus wirft 
H. in Auseinandersetzung mit Kaufmann die Frage auf, ob diese 
Universität eine staatliche oder kirchliche Institution gewesen sei, 
und bezeichnet sie gegen Kaufmann als das letztere, weil sie bei 
aller finanziellen und institutionellen Abhängigkeit von den Landes- 
gewalten doch eine selbstverständlich dem kirchlichen Kulturzweck 
dienende, mit päpstlichen und kaiserlichen Privilegien ausgestattete 
Anstalt gewesen sei. Die ganze Kontroverse setzt, wie Walther Köhler 
(Theol. Lit-Zeitg. 1908 S. 52) mit Hecht bemerkt, eine Unterscheidung 
von Staat und Kirche voraus, wie sie dem mittelalterlichen Denken 
fremd ist, das in kirchlicher und weltlicher Obrigkeit nur die zum 
gemeinsamen christlichen Kulturzweck zusammenwirkenden Organe 
der einen und ungeteilten christlichen Gesellschaft sieht Da kann 
eine Anstalt sehr wohl eine kirchliche Anstalt sein, die zugleich 
finanziell und im Rechtssinne von der > Obrigkeit« ganz oder über- 
wiegend abhängt Es ist nur hinzuzufügen, daß ein Gleiches auch 
noch von den Universitäten des Altprotestantismus gilt, weil hier die 
gleiche Idee von der christlichen Gesellschaft fortdauert Erst die Frei- 
gebung der Wissenschaft und die völlige Trennung der philoso- 
phischen von der theologischen Fakultät hat die Universitäten zu 
rein staatlichen, gegen den kirchlichen Lebenszweck der Gesellschaft 
indifferenten Institutionen gemacht. 

Der zweite Teil gibt eine Skizze der Spätscholastik seit Occom, 
soweit das Tübinger Material unter Heranziehung der erreichbaren 
Parallelen eine solche erlaubt Es ist bekannt, wie unbefriedigend 
alte bisherigen Darstellungen der Geschichte der Scholastik sind und 
wie überaus schlecht es vor allem mit der der Spatscholastik steht. 
Das Beste bleibt immer Prantls großartige, wenn auch höchst parteii- 
sche >Geschichte der Logik«, von der aus man sich in den wissen- 
schaftlichen Prinzipien und Methoden der Scholastik zurecht finden 
lernt Ihr dankt auch 11. seine wichtigsten Grundlagen, von denen 
aus er dann interessante eigene Kombinationen unternimmt Der 
wichtigste von ihm derart aufgehellte Gegenstand ist dio Unter- 
scheidung der via moderna und der via antiqua, jene Teilung in 
zwei Gruppen, die die artistischen und theologischen Fakultiten des 
15. Jahrhunderts an vielen Orten offiziell gespalten hat und in 
Tübingen geradezu paritätisch festgelegt war, indem die Berufungen 






COßNfU UNIVERSHY 



BIO Gott. gel. An*. 1909. Nr. 6 

für das Gleichgewicht beider Richtungen zu sorgen hatten. Mit dieser 
Unterscheidung wußte man bisher nur sehr unbestimmte Bilder zu 
verbinden; H. hat für Tübingen und mit Hilfe besonders der For- 
schungen von Georg Bauch auch für andere Orte eine bestimmte 
Anschauung davon zu geben vermocht. 

Die Via m od er na ist demgemäß der Occamismus mit be- 
stimmten erkenntnistheoreÜBch- logischen Voraussetzungen und der 
Entwickclung einer rein formalistischen wissenschaftlichen Methodik, 
wahrend die Via antiqua der Scotismus ist, dessen Unterschied vom 
Thomismus nach der neueren Erforschung überhaupt nur ein unwesent- 
licher ist (diese Auffassung wird bestätigt von A. Ehrhard, Das M. A. 
und seine kirchliche Entwickelung, Mainz 1908, S. 254 und 299) und 
der mit diesem zusammen die Behauptung einer spekulativ-ontologi- 
schen Erkenntnis, der Harmonie von Glauben und Wissen, und einer 
dem eingeordneten ausgebreiteten Real Wissenschaft bedeutet H. ver- 
sucht vor allem den Unterschied beider Methoden klar zu machen, 
was ihm bei der Kompliziertheit der Sache freilich nicht ganz so ge- 
lungen ist, wie das Ref. wünschen möchte. Doch treten die Haupt- 
sachen deutlich zu Tage. 

Der Unterschied liegt vor allem, wie H. im Anschluß an l'rantl 
zeigt, in der Logik und Methodik, in der Theorie des Terminismus 
oder Konzeptualismus , die der Gegensatz gegen die aristotelische 
Logik und ihre metaphysische Voraussetzung, die ontologische Er- 
klärung des Konkreten und einer ihm real immanenten Kraft der 
allgemeinen Begriffe, ist. Nicht um Nominalismus, wie dereinBt bei 
Roscellin im 12. Jahrhundert, handelt es sich, sondern um eine Ab- 
lösung der Logik von jeder ontologisch-rcalon Bedeutung der allge- 
meinen Begriffe. Die Wissenschaft bleibt auf die allgemeinen Be- 
griffe als auf ihr Mittel und Wesen gewiesen, aber diese allge- 
meinen Begriffe haben nur die praktische Bedeutung, ein nach logi- 
schen Gesetzen verfahrendes Denken auch als ein praktisch-brauch- 
bares und zum Ziel führendes zu gestalten, dagegen bleibt ihr Ver- 
hältnis zu dem Realen völlig dunkel und belanglos. Dadurch wird 
die Logik zu einer praktisch brauchbaren Denkkunst, die nur ihren 
Gesetzen zu folgen braucht und dementsprechend sorgfältig ausge- 
bildet werden muß, aber sie hat nicht den theoretischen Wert, die 
Wirklichkeit zu erklären, in ihrem inneren Zusammenhang und Wesen 
aufzuhellen. Damit entfällt dann jeder Streit über die universalia in 
re; ihr Verhältnis zu den res ist überhaupt gleichgiltig und hoff- 
nungslos dunkel. Es entfällt das Problem der Individuation , das 
gegenüber dem Averroismus bo große Schwierigkeiten gemacht hatte 






fU-UNKERSlTY 



I! Hennolink, Die theologische Fakultät in Tübingen vor der Reformation 611 

und das als ein rein metaphysisches nun überhaupt gegenstandslos 
wird. Es entfällt die mühselige Erkenntnistheorie, die den Uebergang 
der in den Dingen enthaltenen Univcrsalia in die Erkenntnis durch 
Ablösung von species intellectuales von den Dingen sehr unklar zu 
erklären versucht hatte und aus der nun die Frage nach dem Ver- 
hältnis von Ding und Erkenntnis Überhaupt wegfällt, indem man sich 
rein praktisch an die Gesetzmäßigkeit des nun einmal vorhandenen 
Erkcnnens halt. Damit entfällt schließlich die Harmonisierung von 
Wissen und Glaube, indem es ein spekulatives Wissen um die Dinge 
Überhaupt nicht gibt und der mystische Glaube frei wird, in autori- 
tativ-offenbarungsmäßiger oder in enthusiastisch -gefühlsmäßiger Form 
das wahrhaft Reale zu erfassen. Von daher stammt dann eine tech- 
nische Ausbildung der Logik und Methodik, die nur ein richtiges 
Handeln mit den Termini und Conceptus erfordert, um praktisch 
brauchbare Ergebnisse zu liefern, oder die bei der Abwesenheit prak- 
tischer Interessen in ein rein formalistisches Spiel des Scharfsinns 
und seiner Freude an sich selbst ausmündet. In Wirklichkeit ist der 
Occamismus wesentlich das letztere geworden, da er bei dem Ueber- 
wiegen des rein logischen Interesses über das praktische Erkenntnis- 
interesse und bei der Schwäche der spätmittelalterlichen Realwissen- 
schaften wesentlich nur die Virtuosität eines formalen Begriffsspiels 
entwickelt. Bei dem Mißtrauen gegen die Auffassung des Realen und 
der Wertlegnng auf die formalistisch -technische Begriffskunst ist der 
Occamismus gerade nicht, was man ihm oft nachrühmt, eine Richtung 
auf die Real Wissenschaften, sondern eine Auflösung dieser und eine 
Konzentration auf abstrusen Formalismus. Soweit dagegen die onto- 
logisch-metophysische Frage aufgeworfen wird, ist sie dahin zu be- 
antworten, daß Realität nur das Einzelne hat, aber als in Gott ent- 
haltenes und von Gott gedachtes, also nicht in seinem bereits durch 
die menschlichen Konzepte bedingten Vorgestellt-Werden durch den 
Menschen. Es kann daher vom menschlichen Intellekt nie in seinem 
Wesen erfaßt, sondern nur vom Glauben als in Gottes Lebenafillle 
enthalten geglaubt werden. Das wahrhaft Reale erfaßt daher nur 
der Glaube, indem er Gott erfaßt; und, indem Gott in der biblischen 
und kirchlichen Offenbarung ' sich kundgibt, enthält nur die Offen- 
barung das wahrhaft Reale, um dessen Widersprüche gegen mensch- 
liche Logik sich eine Denkweise keine Sorge macht, die ja überhaupt 
in den All gemein begriffen keine ontologische Erkenntnis zu besitzen 
sich klar geworden ist Damit ist das Korrelat jenes terministischen 
Konzeptualismus eine Spiritual istische Mystik, der alles Reale nur 
real ist als in Gott enthalten und der auch der menschliche Geist 






CÜßNOl UNfVERSHY 



&I2 Gott, gel. Am. 1909. Nr. 6 

als in Gott enthalten erst sein Wesen erfaßt, oder ein autoritativer 
Supranaturalismus, der die Offenbarung der Bibel und der Kirchen- 
lehre, das Gesetz Christi und die Dogmen des Glaubens lediglich 
als Gottes Kundgebung hinnimmt, während der Denker im übrigen 
auf unerklärliche Weise durch richtige Termini und richtige Kon- 
zepte praktisch die Wirklichkeit erfolgreich beherrschen und aus den 
formalen Gesetzmäßigkeiten des Denkens einen endlosen Luxns wissen- 
schaftlichen ScbarfßinnB erzeugen kann. 

Es ist eine neue Lösung des mittelalterlichen Grundproblems, 
das sich stets um das Verhältnis des Allgemeinbegrifflichen zum 
Konkret-Individuellen gedreht hatte und sowohl metaphysisch das 
letztere aus dem ersteren abzuleiten als erkenntnistheoretisch die 
Begriffe zu dem real -on toi ogischen Allgemeinen in Beziehung zu setzen 
versucht hatte. Der Occamismus beseitigt die Problemstellung selbst 
und lehrt eine autonome formalistische Logik neben einer rein 
mystischen oder auch autoritativen Glaubenserkenntnis der wahren 
Realität. Daraus ergeben sich aber weitere wichtige Konsequenzen. 
Die Zertrümmerung der ontologischen Konsequenzen der Allgemein- 
begriffe hat zur Folge, daß vor allem im Gottesbegriff selbst die be- 
griffliche Einheit und Notwendigkeit wegfällt und Gott damit zum 
absolut irrationalen Willen wird, der grundlos setzt und durch keine 
Rücksichten auf logische Möglichkeiten und Notwendigkeiten gebunden 
ist. So tritt im Occamismus der irrationale und rein voluntaristische 
Prädestinationsbegriff hervor, der sich von jedem rationalistischen und 
pantheistischen Determinismus so charakteristisch unterscheidet, weil 
er nicht die Notwendigkeit eines allgemeinen Gesetzes, sondern die 
Willkür eines grundlosen Willens bedeutet. Wie am Gottesbegriff so 
zeigt sich aber auch die gleiche Konsequenz am Begriff des Menschen. 
Auch er ist nicht durch ein allgemeines Gesetz seines Wesens be- 
stimmt, sondern eine Vielheit von Willensakten, die in einem völlig 
in deterministischen Sinne zu fassen keine Schwierigkeit besteht. Denn 
ihrem Begriffe nach verträgt die gesetzlose göttliche Willkür sehr 
wohl neben sich eine indeterminisÜBche menschliche Willkür, über die 
sie ja im übrigen verhängen kann was sie will. Es kommt auf die 
religiöse Grundstimmung an, ob man mehr die absolute Prädestina- 
tion von Seiten Gottes oder den Indeterminismus von Seiten des Men- 
schen betonen will. Die occamistiBchen Dogmatiker haben im Inter- 
esse des Moralismus das letztere getan und damit die bekannte Lehre 
von den Dispositionen und vorbereitenden Verdiensten entwickelt, 
während Luther sich an die erstere Seite hielt. (Hiermit glaube ich 
H. ergänzen zu dürfen, der annimmt, daß lediglich das moralistische 



. 



COßNRl UNIVERSiTY 



1! Hermelink, Die theologiirhe FakölUt in Tübingen vor der Itcformation 613 

Bedürfnis zu einer solchen Inkonsequenz gegen die zu Grunde ge- 
legte Prädestinationslehre gefuhrt habe und ganz willkürlich annimmt, 
wie der Tenninismus stoischer Logik, so stamme dieser Moralismus 
und Indeterminismus aus stoischer Ethik S. 118; in Wahrheit ist hier 
keine Inkonsequenz; der Indeterminismus in Gott muß auch den im 
Menschen logisch zur Folge haben, die Reformatoren haben ihn für 
die justitia civilis ja auch anerkannt und nur für die justitia spiritualis 
geläugnet.) Eine dritte wichtige Konsequenz ist ein dem klassischen 
Mittelalter ganz entgegengesetztes Verhältnis von Glauben und Wissen. 
Nicht bloß daß, wie bereits erwähnt, der Wegfall des rationalistischen 
Allgemeinbegriffes der Autorität und der Mystik, dem Wunder und 
der Irrationalität freiesten Weg bereitet; die ganze Objektivität der 
Weltanschauung, die in Vernunft und Offenbarung auf objektive 
Größen zurückgeht, die innere Einheit und Harmonie der aus natür- 
lichen und übernatürlichen Kräften aufgebauten Kultur und Gesell- 
schaft ist damit preisgegeben und ein rein autoritärer Dualismus ge- 
lehrt. Diesen Charakter der occamis tischen Spätscholastik hat bereits 
Linsenmann als Voraussetzung der reformatorischen Lehre betont; auch 
Hitachi hat das stark hervorgehoben. Die Folgen für die Begriffe 
von Kirche und Gesellschaft, deren innere Einheit und Harmonisierung 
mit dem spekulativen System der Hochscholastik zusammenhängt, sind 
dabei von H. nicht berührt. Auch ich weiß keine dieses Thema be- 
handelnde Untersuchung zu nennen. Doch ist zu vermuten, daß der 
reformatorische Dualismus von geistlicher und weltlicher Ordnung, 
der an dem Gedanken der einheitlichen christlichen Gesellschaft trotz- 
dem festhält, mit diesen Lehren ebenso zusammenhängt, wie der 
theologisch -religiöse Antirationalismus der Reformatoren. Wenigstens 
Andeutungen hierüber gibt K. Köhler , Die Staatslehre der Vor- 
reformatoren (Jahrbb. f. deutsche Theologie XIX und XX). Occa- 
mistische Lehren haben für Luthers Idee von dem Reformationsrecht 
der Laien und von der Verschiedenheit der geistlichen und weltlichen 
Gewalt ganz offenkundig die Anregung gegeben. 

Dem gegenüber ist dann die Via antiqua die Reaktion des 
aristotelischen Begriffsrealismus und der aristotelischen Sachwissen- 
schaften gegen die rein subjektive Wertung der Begriffe und gegen 
den bloßen Formalismus. Nos imus ad res ist die Parole der An- 
tiqui und zwar in dem doppelten Sinne : metaphysisch -erkenntnistheo- 
retisch und fachwissen schaftlich -realistisch. Sie pflegt die alte Meta- 
physik, die alte Logik und die alten Real Wissenschaften der Mathe- 
matik, Astronomie, Physik, Psychologie, Ethik in dem mittelalterlichen 
Sinne der Kommentierung der klassischen Autoren. 






coßNEu. uwvatarr 



614 Gott. gel. Ade. 1909. Nr. 6 

Diese Reaktion ist begreiflich genug und überdies durch die 
Fortdauer der thoraistischen und scotistischen Traditionen in West- 
europa leicht zu erklären. Schwieriger ist das Aufkommen der via 
moderna zu verstehen. H. leitet es nach Prantl rein von der by- 
zantinischen« Fortbildung der stoischen Logik her, und daran ist 
sicherlich etwas richtiges. Aber ausreichend ist die Erklärung nicht, 
da ja außer dem logischen Interesse und außer der Abneigung gegen 
das erschöpfte Problem der Universalien doch noch andere Tendenzen 
im Occamisraus enthalten sind, jedenfalls bei Occam selbst und ver- 
mutlich wohl auch bei seinen Nachfolgern. Die mystische Ergänzung 
dieser Logik ist jedenfalls mit ihr selbBt nicht gegeben S. 112. Hier 
ist noch manches nachzuholen, um uns volles Verständnis zu geben. 

iBt nun schon diese Schilderung der beiden Wege sehr inter- 
essant, so erhält das Buch seine eigentliche Bedeutung durch die 
beiden darauf begründeten Thesen, daß aus der Via moderna die lu- 
therische Theologie herausgewachsen und dogmengeschichtlich zu- 
nächst zu begreifen sei, während die voroccamistische Scholastik kaum 
in Luthers Horizont tritt; auch die Berührung mit Augustin sei ihm 
durch den Occamismus vermittelt Andrerseits knüpft H. an die Dar- 
stellung der via antiqua die Ableitung des deutschen Humanismus, 
indem er die klassischen Quellenstudien, den real wissenschaftlichen 
Sinn und vor allem den Aristotelisrous als Hinleitungen auf den 
Humanismus und sein Quellenstudium betrachtet und den kirchlich- 
reformerischen Sinn der größtenteils kirchlich interessierten deut- 
schen Humanisten aus ihrer Herkunft von der via antiqua erklärt 
In der Tat sind eine große Reihe der humanististisch angehauchten 
Reformer, wie Gailer von Kaisersberg, Sebastian Brant, der Graf 
Stadion, Schüler der via antiqua und gehen aus ihr auch die Astro- 
nomen von Copernicus bis zu den Lehrern Keplers hervor; auch auf 
den wesentlich aristotelisch denkenden Lefevre d*EUples weist H. 
mit Vorliebe hin. Der Gegensatz gegen den Aristotelismus an sich 
sei kein Kennzeichen des Humanismus; er richte sich nur gegen die 
scholastischen Kommentare. 

Von diesen beiden Thesen halte ich die erste für durchaus 
richtig. Es ist für jeden Forscher in der Dogmen geschiente des 
werdenden Protestantismus auffallend , wie völlig abwesend oder 
farblos und unbestimmt die Beziehungen auf den Theorismus sind. 
Er kommt erat mit der jesuitischen Neuscholastik des 17. Jahrhun- 
derts herein und zwar als moderne Theorie, nicht als der historische 
Thomismus selbst Denifle hat darauf seinen Vorwurf begründet, daß 
Luther die eigentliche Scholastik nicht gekannt habe, sondern sich nur 



c<*t. 



H nermelink. Die theologische Fakultät in Tübingen ror der Reformation 615 

an die schlechte Spätscholastik gehalten habe. Allein das Wesentliche 
für die Erkenntnis ist, daß Luther diese schlechte Spätscholastik nicht 
bloß bekämpft und verworfen hat, sondern daß sie ihn in anderen 
Beziehungen auch positiv bestimmt hat, wie dies übrigens auch schon 
längst von katholischen Forschern behauptet worden ist Luthers 
Prädestinationslehre, seine Schätzung der Bibel als rein positiver 
Offenbarung (S. 113), seine ubiquistische Cbristologie stehen sicherlich 
und erweislich mit ihr im Zusammenhang. Aber vor allem sein Anti- 
rational ismus und Beine ursprüngliche Mystik, sein Dualismus zwischen 
weltlicher und geistlicher Gemeinschaft stehen unter diesen Einflüssen 
und bleiben, auch nachdem er für die Ermittelung des eigentlich re- 
ligiösen Inhaltes sich längBt an die Bibel und Augustin hatte weisen 
lassen und den moralistischen Indeterminismus wie die spitzfindige 
Begriffskunst verworfen hatte. Bemerkenswert ist insbesondere die 
Ausführung gegen Hunzinger, die Luthers anfänglichen starken 
mystischen Spiritualismus statt auf durch Augustin vermittelte neu- 
platonische Elemente auf okkam istischen Dualismus und Spiritualismus 
zurückfuhrt. Das scheint sehr einleuchtend, wenn auch freilich die 
okkamistische Mystik ihrerseits sicherlich irgendwie in der neuplato- 
nisch -mystischen Tradition begründet ist Ich möchte dem hinzu- 
fügen, daß einer der charakteristischesten Züge der lutherischen 
Lehre die völlige Abwesenheit des thomistiBchen Gedankens eines 
Stufensystems im Aufbau von der Katnr zur Gnade ist, worin neu- 
platonische Gedanken wirken und womit der Thomismus allein sein 
spekulatives und soziologisches Einheitssystem hatte erbauen können; 
Vorbereitung und Grund hierfür ist vermutlich die okkamistische Zer- 
störung der Einheit überhaupt, wenn auch freilich die neue von 
Luther gestiftete Einheit von der nicht über, sondern innerhalb der 
>natürlichen< Lebensformen sich auswirkenden Gnade seine eigene 
neue Schöpfung ist Doch bedarf hier alles Einzelne noch der Auf- 
hellung und gibt auch H. nur erst sehr allgemeine Vermutungen 
(S. 111 und 122). 

Sehr zweifelhaft dagegen ist mir die zweite These. H. gibt 
allerdings eine Anzahl von Beispielen, daß der Uebergang zu huma- 
nistischen Formen und Interessen von der Via antiqua aus vielfach 
vollzogen worden ist und daß diese Art von Humanisten von vorn- 
herein kirchlich -katholisch gesinnte Reformer waren, die nur eine 
formelle und quellenmäßige Reinigung der Wissenschaften und Be- 
seitigung kirchlicher Mißbräuche wollten, im Grunde aber wesentlich 
katholisch waren und blieben. Daß dies der Charakter eines großen 
Teiles des deutschen Humanismus war, ist nicht zu bezweifeln, und 
von hier aus fällt in der Tat ein Licht auf jene kirchenfreundlichen, 

OUt. (,-: Am. 1W0. Kr. * 3G 



COßNElL UNWERSlTY 



516 GOtL rcL Am. 1909. Nr. 6 

im Grunde gut katholisch und nur in Nebendingen reformeriBch ge- 
sinnten Humanisten. Aber diesen Charakter auch dem humanistischen 
Poetenkreise zuzusprechen, auch Erasmus und Melanchthon aus der Via 
antiqua ableiten zu wollen, das scheint mir eine außerordentliche Ge- 
waltsamkeit, für die H. auch nicht die Spur eines Beweises erbracht 
hat. Daß man >bei Melanchthon verfolgen könne, wie der scotistisch- 
eklektische Realismus zu einem aristotelisch- platonischen Humanismus 
sich weiter entwickelt«, S. 116, davon habe ich bei Melanchthon 
schlechthin nichts entdecken können; der gleich zu nennende Alten- 
stsig vollends ist Schüler und Lehrer der Bursa modernorum 
S. 178! Im eigentlichen Humanismus lebt doch eben der italienische 
Einfluß, die ästhetische Freude am Schönen als Selbstzweck, die phi- 
lologische Kritik, die Verherrlichung des Menschen an sich, die Kultur 
des Stils und des Wortes, bald mehr das eine, bald mehr das andere, 
wie Brandi (Theol. Litztg. 1908, S. 24) mit Recht geltend macht. 
Insbesondere die erasmische Ueformbeweguug geht ganz offenkundig 
auf italienischen AnBtoß zurück, wie Wernle, die Renaissance des 
Christentums, 1904 ausgefüllt t hat, und die besondere patrisiisch- 
philologische Theologie sowie das biblisch -stoisch-platonische Reform- 
programm sind eine eigentumliche Schöpfung des Erasmus, wie das 
Dilthey (Archiv f. Gesch. d. Philos. V) gezeigt hat. Mit der Via an- 
tiqua hat das schlechthin nichts zu tun, wenn auch deren Vertreter 
leichter einen Weg zum Humanismus finden konnten als die Verehrer 
der abstrusen okkamistiscoen Logik. 

Diese zweite These hat bei Hermelinck ganz offenkundig ihren 
Grund in lutherisch -apologetischen Bedürfnissen. Sie soll an ihrem 
Teil den Satz begründen helfen, daß der Humanismus eine »völlig 
mittelalterliche« Denkweise sei, die den alten Kompromiß von Antike 
und katholischem Dogma nur neu nuanciere, dabei im nächsten Mo- 
ralismus stecken bleibe und daher bei der Scheidung der Geister 
beim Katholizismus verbleibe und in der Theologie der Gegenrefor- 
mation ihre eigentliche Vollendung finde; der einzige Begründer einer 
neuen Zeit sei Luther und niemand anders. Er veranschaulicht das 
an einem obskuren Tübinger Humanisten, Altenstaig, und glaubt von 
diesem die entsprechenden Rückschlüsse auf die Humanisten erster 
Garnitur ziehen zu dürfen. >An ihren Früchten soll man sie er- 
kennen«, meint II. Das letztere aber ist die reine Willkur, und die 
ganze Konstruktion ist angesichts der wirklichen Tatsachen, ange- 
sichts der Fortwirkung des Erasmus in der sozinianischen, armini- 
anischen und philologisch-rationalistischen Aufklarungstheologie, die 
Dilthej nachgewiesen hat, einfach unrichtig, ganz unabhängig davon, 
ob die von Wernle und mir ausgesprochene Auffassung des erasmischen 



-'= . usivERSirr 



H. Hermcünk, Die theologische FakoHit in Tübingen ror der Reformation 517 

Reform programms richtig oder falsch ist Der Verfasser bat eine 
stark apologetische Ader, die zum Mißtrauen veranlaßt. In dieser 
Hinsicht läßt eine Bemerkung tief blicken, die er bei Gelegenheit 
der auch von ihm anerkannten Tatsache macht, daß die Vertreter 
der TÖbinger Antiqua in volkswirtschaftlichen Dingen eine modernere, 
dem Kapitalismus entgegenkommendere Haltung einnahmen als Luther. 
Er setzt dann aber hinzu, daß trotzdem Luther auch in diesen Dingen 
letztlich die tiefere und modernere Erkenntnis habe. >Er hat jeg- 
lichen Wucher bekämpft aus seinem religiösen Idealismus heraus, 
weil er das ZinBnehmen einfach für lieblos hielt. Er hat aber in 
jenem religiös-sittlichen Idealismus prinzipiell den Standpunkt ermög- 
licht, welcher jede in sich notwendige Ausgestaltung des praktischen 
Lebens nicht nur von vornherein anerkennt, sondern auch durch das 
Gebot der Liebe regelt Anders die gewundenen Ausführungen 
Summenhards und Ecks, welche ein bestehendes kirchliches Gesetz 
mit den späteren tatsächlichen Lebensausgestaltungen in Einklang zu 
bringen genötigt sind. Sie erinnern in bedenklicher Weise an eine 
gewisse Konzessionsethik, wie sie noch heute in beiden Kirchen ge- 
genüber den tatsächlichen Gestaltungen des modernen Lebens (z. B. 
Streiks, Nuditäten in der Kunst u. ä.) üblich ist« S. 159 ! 1 Hier bricht 
die tendenziöse Art des Verfassers deutlich durch. Für Lnther war 
das >in sieb Notwendige« durch die Lex naturae festgelegt, und diese 
schloß bei seinem Verständnis den Kapitalismus aus, den überdies 
nicht nach dem Gebot der Liebe regeln zu können ihm sehr verstän- 
diger Weise klar war. Die Wirtschaftsethik der beiden genannten 
Katholiken mag nicht viel wert sein, aber der »Idealismus«, der >alles 
in sich notwendige« aeeeptiert und es obendrein durch das Gebot der 
Liebe dann jedesmal zu regeln im Stande ist, das ist nach Form und 
Inhalt jedenfalls kein lutherischer Gedanke, wenn es überhaupt ein 
Gedanke ist 

Ihren Triumph aber feiert die apologetischo Tendenz erst in dem 
zweiten Buch. Hier wird der an Altenstaig erprobte Gedanke 
der Zurückführung des Humanismus auf Scholastik, Via antiqua, 
mittelalterlichen Geist und flachsten Moralismus auch auf den Fürsten 
der Wissenschaft und Reformator der Theologie, auf Erasmus, ange- 
wendet Humanismus und Renaissance sollen gegenüber Luther als 
dem Herold der neuen Zeit auf das Niveau mittelalterlicher Rück- 
ständigkeit herabgedrückt werden. Für die Renaissance im allge- 
meinen konnte das nur angedeutet werden ; man liest mit Staunen : 
>Die neueste Forschung Über die Renaissance hat das in glänzenden 
Farben gemalte, aber gründlich verzeichnete Bild Jakob Burkhardts 
verworfen und hat uns gelehrt, die italienische Renaissance seit Fran- 

36» 






COßNEU UNWERSlTY 



618 Gött gel. Am. 1900. Nr. 6 

ziskus und Dante als eine Reformbewegung auf mittelalterlich-kirch- 
lichem Boden aufzufassen . . . Ganz ebenso und parallel hierzu ist die 
Entwickelung des nordischen Humanismus vor sich gegangene Das ist 
eine ungeheuerliche Uebertreibung der Sätze von Thode und Carl Neu- 
manu, zu der man Brandi >Das Werden der Renaissance« 1908 und 
Voßler Dante II 1908 vergleichen möge, wenn man den wirklichen 
Sinn der stärkeren Betonung der Herausentwickelung der Renaissance 
aus dem Mittelalter erfassen will. Für Erasmus dagegen will H. es 
eingehender nachweisen, daß er rein > mittelalterlich« ist, aus der 
Scholastik herausgewachsen, religiös ohne jeden selbständigen Gehalt, 
höchstens als Moralist zu werten und der Vater der jesuitischen 
Wissenschaft, während Luther die religiöse Tiefe, das neue Prinzip 
und die Kräfte der modernen Welt für sich hat. Erasmus ist ledig- 
lich einer der Fälle des Modernismus, der in allen kritischen Lagen 
der katholischen Theologie wiederkehrt, die altkirchlichen und ratio- 
nalistischen Elemente des katholischen Systems betont und schließlich 
unter die Gewalt der Autorität sich wieder beugt Von irgend einem 
originalen Prinzip, das Luthertum und Katholizismus gleicher Weise 
gegenüber eine selbständige Bedeutung und Triebkraft hätte, ist nicht 
die Rede. Am wenigsten kann von selbständigen religiösen Kräften 
und Ideen in der erasmischen Bewegung gesprochen werden. Diese 
setzen sich vielmehr zusammen aus den Refonnbestrebungen der Via 
antiqua, aus der individualistischen Tendenz des spätmittelalterlichen 
Laienchristentums und einer verstärkten Betonung der stoisch-cicero- 
nianischen Deutung der evangelischen Moral, die übrigens durch kirch- 
liche Gnadenhilfen und himmlischen Gnadenlohn unterstützt wird und 
die stoische Ueberwindung von Welt und Affekten mit den eudäiuo- 
nistischen Jenseitsfreuden des Katholizismus krönt. So geht auch 
seine ganze Wirkung auf in der jesuitischen Theologie der Gegenre- 
formation, der gegenüber seine Fortwirkungen zur protestantischen 
Theologie der Aufklärung hin viel unbedeutender sind. 

In diesen Sätzen ist nun die Bestreitung jeder Originalität und 
Selbständigkeit des Erasmus gegenüber Protestantismus und Katho- 
lizismus unbedingt falsch, genau so falsch und ungeheuerlich wie die 
entsprechende Behauptung gegenüber der Renaissance im Ganzen. 
Die philologische Bibelforschung und dio Patrologie des Erasmus 
bedeutet die Anfänge einer konfessionell indifferenten, rein wissen- 
schaftlichen und kritischen Behandlung der Dinge und ist insofern 
in einem modernen kritischen Geist gedacht, der die Verständigung 
über das Christentum zunächst in einer kritischen Quellenforschung 
sucht. In dieser Hinsicht weisen auch seine Wirkungen aufs stärkste 
hinüber zum theologischen Rationatismus der Aufklärung, wie die 



iNIVtRSJTY 



IL Uermelink, Die theologische Fakultit in Tübingen vor der Reformation 519 

von H. nicht berücksichtigte Abhandlung Diltheys zeigt, und wie 
kein Geringerer als der Vater der modernen kritischen Theologie, 
Semler, selbst bezeugt mit den Worten: »Der große Erasmus ist 
der unsterblich verdiente Mann, der allein der Theologie mehr ge- 
leistet hat als alle anderen. In allen articulis der Theologie hat er 
das Gute schon ausgerichtet, das sich hernach bei anderen findete 
(Semler, Lebensbeschreibung U 2331), oder auch > Erasmus, Melanch- 
thon und Luther haben mich gleichsam an sich gehängt, daß ich 
vielen anderen Theologis sozusagen erst ins Gesicht zu sehen wagte, 
ob sie auch diesen Geist der christlichen Wahrheit selbst hätten* 
(Ebd. II Vorrede). 

Eine andere Frage ist freilich, ob die religiös- theologische Beur- 
teilung des Inhaltes der Erasmischen Reform, so wie sie Wende und 
ihm im wesentlichen folgend ich vertreten haben, berechtigt ist. 
Wende hatte Erasmus außerhalb der Linie Paulus-Augustin- Luther 
gesetzt und ihn aus einer an das Evangelium Jesu sich anschließenden 
Laien frömmigkeit verstanden, die zugleich die Religion Christi mit 
aller wahren Ethik und Religion der außerchristlichen antiken Philo- 
sophie gleichstellt und wie die pauliniBch-augustinische Gnadenlehre 
hinter der stoisch gefaßten Moral des Evangeliums so auch die su- 
pranaturalistisch-dualistische Apologetik der Erbsilndenlehre hinter 
einen universalen Theismus zurückstellt. Darin hatte Wernle ein 
neben dem paulinischen Diblizismus der Reformatoren berechtigtes 
und wertvolles Element des synoptischen Biblizismus gesehen, während 
ich dabei mehr die Annäherung an modernes kritisches und anti- 
supranaturaliBtisches Denken betonte. Dem gegenüber behauptet 
H. : »Der Weg zum historischen Verständnis des Erasmus wird nur 
eröffnet, wenn man ihn mit Augustin und Luther vergleicht und dem 
Erasmus seine Stelle bei den Vätern vor Augustin anweist* S. 54. 
Aus dem ersten ergibt sich für Erasmus die Charakteristik, daß seine 
Lehre ein stoisch -christlich gefärbter, zur Weltverachtung und Affekt- 
überwindung durch himmlisch -jenseitige Belohnungen anreizender Mo- 
raüsmus sei, aus dem zweiten, daß sie lediglich ein Zurückgreifen 
auf die unklare und unentwickelte Verbindung christlicher und antiker 
Elemente in der voraugustinischen Apologetik sei; das Ganze sei 
dann- nur ein etwas verwaschenerer Katholizismus, ein die Tiefe der 
Gnaden- und Sündenlehrc und den Ernst des Wunders verkennender 
Modernismus, sei wesentlich nur Fortsetzung und Ausdruck mittelalter- 
licher Denkweise. H. hat fUr diese Auffassung teilweise gute Gründe 
geltend gemacht. Allein es ist damit nicht allzuviel gesagt. Auch 
die Lehre der Reformatoren wächst aus mittelalterlichen Grundlagen 
heraus und entwickelt ihre der modernen Welt entgegenkommenden 



CQmt U UNIVtR^TY 



520 Gott, gel Au. 1909. Kr. 6 

Strebungen gerade aus dem Zentrum mittelalterlicher Gedanken 
heraUB. Aehnlich konnte es bei Erasmus stehen, nur daQ er eben 
andere Elemente des mittelalterlichen Denkens betont und von ihnen 
aus anderen Tendenzen der modernen Weh sich nähert als die Re- 
formatoren. Und so steht es in der Tat. Das >Mittelalter<, d. b. die 
kirchliche Kulturidee ist eben eine sehr komplexe Größe, und aus ihr 
führen sehr verschiedene Wege in die moderne Welt Der eine 
dieser Wege ist die Herausgestaltung des religiösen Individualismus 
und Personaliamus bei den Reformatoren; der andere ist die Auflö- 
sung des uniformen Wahrheitsbegrifts durch den religiösen, zunächst 
ganz supranatural verstandenen Subjektivismus, der aber in einen 
subjektivistischen Wahrheitsbegriff ausmündet wie bei den Täufern; 
der dritte ist die historisch -quellenmäßige Erhebung der reinen 
Lehre Christi, die Reduktion des Christentums auf die philosophia 
Christi und auf den Satz von der Identität dieser Moral Philosophie 
mit dem ganzen Theismus des reineren Altertums unter kritischer 
und philologischer Ablehnung aller kirchlichen Ueberlieferungen, die 
über eine wunderbare Gnadenhilfe zur Erreichung dieses göttlichen 
Zieles hinausgehen. Das letztere ist der Fall der erasmischen Theo- 
logie. Sie knüpft instinktiv und unbewußt an das große Sonderele- 
ment der christlichen Ueberlieferung, die synoptische moralische Jesus- 
predigt an, die neben den panlinischen und augustin ischen Gedanken- 
massen immer verhältnismäßig selbständig hergeht und als selbstän- 
dige Größe in den mittelalterlichen Sekten je und je gewirkt hatte. 
Sie knüpft weiter an die spätmittelalterliche Laienreligion, die ihrer- 
seits gleichfalls mehr an die evangelische als an die paulinische und 
vor ollem nicht an die augustinische Ueberlieferung sich anschließt 
Sie setzt weiterhin die altkirchliche und mittelalterliche Apologetik 
einer Identifikation christlicher und stoischer Sätze fort, in denen 
Vernunft und Offenbarung Übereinstimmen und die in der Tat eine 
starke innere Wahlverwandtschaft haben. Für alles das darf ich jetzt 
auf meine »Soziallehren der christlichen Kirchen < im »Archiv für 
Sozial Wissenschaften c verweisen. Damit hebt die erasmische Theologie 
gerade diejenigen Elemente der kirchlichen Kultur heraus, die die 
Reformatoren fallen lassen oder ganz anders begründen (das letztere 
in Betreff des Laien Christentums), und die auch der erneuerte Katho- 
lizismus stark in den Hintergrund gedrängt hat Aber nicht bloß um 
eine einseitige Herausbebung dieser bestimmten Sonderelemente han- 
delt es sich, sondern von hier aus ergibt sich eine Huraanisierung 
der christlichen Ethik, eine Konzentration auf das Christentum Christi, 
eine Zusammenfassung des christlichen und außerchristlichen Theismus, 
die trotz der Beibehaltung der Guadenhilfen der Kirche in die Rich- 






COMtfU 



H. Hermelink, Die theologtache FaknlUt in Tübingen Tor der ReformiÜon 521 

tong Mif die rationalistische Aufklärungstheologie und ihren ethisch- 
religiösen Gehalt weist. Ueberdies verbindet sich damit eine gänz- 
lich un mittelalterliche philologische Kritik der Ueberlieferung, eine 
Bevorzugung dea natürlichen Geschehens und eine Reduktion des 
Supranaturalismus auf Übernatürliche Autorisierung und auf Gnaden- 
hilfen, die wiederum sämtlich in die Richtung der Aufklärungstheo- 
logie und ihres supranaturaien Rationalismus weisen. Insofern ist die 
Theologie des Erasmus ethisch und theologisch eine Fortbildung des 
mittelalterlichen Denkens zu einer historisch- kritischen und human- 
ethischen Theologie, wie sie denn ja in der Tat später aus ihm her- 
ausgebildet worden ist, indem die von ihm beibehaltenen Beziehungen 
auf die römische Kirche getilgt und diese philosophia Christi als inter- 
konfessioneller, durch philologische Wissenschaft sicher zu stellender 
Einigungspunkt betrachtet wurde. Daran kann m. E. kein Zweifel sein, 
und insofern hat Wernles und meine Auffassung doch recht. Die Theologie 
dea Krasmus vertritt eine in der Aufktiirungstheologie erst voll ent- 
wickelte Tendenz und geht in ihrem Kerne auf eine kritische Her* 
ausschälung der mit der Stoa identifizierten Moral des Evangeliums 
hinaus. Wie man diese Theologie des Erasmus dann religiös bewertet, 
ist freilich eine Sache für sich. Wenn man sie aber dabei hinter die 
der Reformatoren zurückstellt, so tut man das nicht, weil sie mittel- 
alterlich und die der Reformatoren wesentlich modern wäre, sondern 
weil man diesen beiden das Mittelalter durchbrechenden Richtungen 
eben eine verschiedene Wertschätzung entgegenbringt und für die 
reformatorische ausschließlich Partei nimmt. Rein am Neuen Testa- 
ment gemessen wird die erasmische Theologie m. E. allerdings wenig- 
stens das für Bich anführen dürfen, daß sie faktisch und ohne Theorie 
und ausdrückliche Unterscheidung evangelische Gedanken gegenüber 
der Gnaden- und Erlösungslehre des Paulinismus und Augustinismus 
geltend macht, die neben dieser immerhin ihr relatives Recht haben. 
II. s Meinung >den Hauptsatz, daß Christus durch Verachtung aller 
irdischen Dinge zur wahren Glückseligkeit, zur innocentia, simplicitas, 
puritos, concordia et Caritas gelangt sei, den habe Erasmus weder in 
der Bergpredigt noch sonst im neuen Testament gefundene kann ich 
in der Tat nicht zutreffend finden, wenigstens dann nicht, wenn er statt 
auf Christus auf die Christen bezogen werden soll. Die stoische 
Färbung ist gewiß fühlbar, aber der Gedanke selbst ist schließlich 
doch die WeltUbcrwindung in Gottesliebe und Bruderliebe und das 
ist unzweifelhaft evangelisch. Wernle hat nur den biblischen Cha- 
rakter der erasmischen Theologie vielleicht zu enthusiastisch geschil- 
dert, an der Tatsache selbst kann aber meines Erochtens nicht ge- 
zweifelt werden. Erasmus bleibt ein selbständiger Typus der Re- 



COßHf U UNIVERSIfr 



522 (1..I1. gel. An/. 1909. Nr. 

form, den man völlig unparteiisch als solchen würdigeu kann oder 
können sollte. Daß er hei der alten Kirche geblieben ist, ist bei 
seiner ganzen Position nur selbstverständlich und beweist gar nichts 
für einen >bloß mittelalterlichen Charaktere seiner Theologie; mit 
Luthers Antirationalismus konnte er in der Tat nichts anfangen, auch 
wenn er mehr Lust zur Revolution gehabt hätte, als er tatsächlich 
hatte. Diese Tatsache sollte man endlich aufhören, ihm zum Ver- 
brechen zn machen. 

Von Einzelheiten erwähne ich, daß Krogh-Tomüngh, der letzte 
Scholastiker, einmal als 1900 (S. 118) und das andere mal als 1904 
erschienen bezeichnet ist (S. 129). Das letztere ist richtig. 

Heidelberg Troeltsch 






Für die Eod&ktion verantwortlich: l'rof. Dr. II. oUcnbergm Göttingen 






COPHEliüNWII:'- 



R22 0*tt fol. Am. 1909. Nr. 6 

form, den man völlig unparteiisch als aolchen würdigen kann oder 
können sollte. Daß er bei der alten Kirche geblieben ist, ist bei 
seiner ganzen Position nur selbstverständlich und beweist gar nichts 
für einen >bloß mittelalterlichen Charakter« seiner Theologie; mit 
Luthers Antirationalismus konnte er in der Tat nichts anfangen, auch 
wenn er mehr Lust zur Revolution gehabt hatte, als er tatsachlich 
hatte. Diese Tatsache sollte man endlich aufhören, ihm zum Ver- 
brechen zu machen. 

Von Kinzelheiten erwähne ich, daß Krogh-Tonningh, der letzte 
Scholastiker, einmal als 1900 (S. 118) und das andere mal als 1904 
erschienen bezeichnet ist (S. 129). Das letztere ist richtig. 

Heidelberg Troeltach 



FOr die Redaktion verantwortlich : Prof. Dr. II. Oldenborg in Oottingen 



CüRNRL UNIVERSJrv 



Nr. 7 Juli 1909 



Kaier, Friedrich, Der Jadasbrief. Sein Echtheit, Abfassangszcit nnd Leser. 
Ein Beitrag zur Einleitung in die katholischen Briefe. (Biblische Stadien, hrsg. 
v. 0. Bu-denbewer, XI. Band, 1. und 2. Heft). Freiburg f. Br., Herderscho Ver- 
lagshandlang, 1906. XVI and 188 S. 

F. Maier ist der Spezialist der neuesten Judasbrief- Wissenschaft; 
diesem von ihm selbst als harmlos bezeichneten Briefchen von 25 

Versen Umfang und Beinern Verfasser hat er in den Jahren 1904—6 
mindestens sechs Aufsätze gewidmet, in der Biblischen Zeitschrift 
n 4 IV 2 IV 3, in der Ttaeol. Quartalschrift 1905 H. 4, in der Z. f. 
kuthol. Thcol. 1906, 4; vor allem die oben bezeichnete Monographie. 
Maier begann diese Reihe mit einem Beitrag zur Erklärung des Judas- 
briefs, der, durch FleiG und Umsicht ausgezeichnet, gute Hoffnungen 
erweckte; das war aber nur eine Vorarbeit für die litorargeschicht- 
liche Untersuchung vom Jahre 1906, zu der die sonstigen Publika- 
tionen Ergänzungen und Bekräftigungen darstellen. Maiers jüngste 
Abhandlung will >eine Antikritik, vornehmlich gegen H. J. Holtzmann< 
sein; ich habe sie erst lange, nachdem ich die Besprechung des 
Hauptbuches übernommen hatte, zu Gesicht bekommen. Andernfalls 
würde ich es vorgezogen haben, mein Urteil über Maiers Werk der 
Oeffentlichkeit nicht vorzulegen, denn M. faßt die Ablehnung seiner 
Resultate als eine Beleidigung »des katholischen Exegeten« auf, 
dessen »tatsächliche Stellung zu Echtheitsfragen < er dort auf 6 Seiten 
prinzipiell darlegt. 

Nur um so sorgfältiger gehe ich jedem Einmischen konfessio- 
neller Polemik hier ans dem Wege. Doch schicke ich voran, was 
etwa als solche Einmischung erscheinen könnte, und was auch nicht 
unausgesprochen bleiben kann, weil Unsereiner seinen Lesern wie sich 
üsti. k.i. au, im. nt. 7 37 






.■"1-KfU UMVHSITY 



52* Gött. gel. Ant. 1909. Nr. 7 

selber eine Antwort schuldet auf die Frage: bei so viel guten Eigen- 
schaften so unbefriedigende Ergebnisse? 

Daß Maier sich nicht bewußt ist, sein Wissen auf anderem als 
rein wissenschaftlichem Wege, dem Wege der historisch -philologischen 
Kritik gewonnen zu haben, daß er ehrlich bemüht ist, jede Möglich- 
keit, negativer wie traditionsfreundlicher Art durchzudenken und 
durchzuprüfen, versteht sich von selbst: die Feststellung aber, ob ihm 
die Loslösung von Vorurteilen gelingt, in denen er aufgewachsen ist, 
muß er Anderen überlassen; und welcher Unklarheiten er, der gar 
nicht genug auf seine Vorurteilslosigkeit und die Voreingenommenheit 
der Kritiker hinweisen kann, doch fähig ist, beweist er wohl aus- 
reichend, wenn er in der Z. f. kath. Th. S. 727 fast in einem Atem 
betont, >der kirchliche Glaubenssatz sei ohne Einfluß auf die Praxis 
des exegetischen Forschens« (das historisch -kritische wird doch wohl 
mitgemeint seinV), und dann als kirchliches Glaubensurteil 
dies definiert, daß Judas- und 2. Petrusbrief echt sind; wie 
weit dies Urteil sich beweisen lasse, sei eine profanwissenschaft- 
liche Frage, >theologisch nur insofern, als eine erweis- 
bare Unechtheit ausgeschlossen ist«. Diesen Standpunkt 
als den einer voraussetzungsloscn und wahrhaft freien wissenschaft- 
lichen Forschung anzuerkennen, hindert mich die Logik; was ich bei 
protestantischen Exegeten wie Nösgen oder Wohlenberg zurückweise 
als — natürlich auch da unbewußte und ungewollte — Abhängigkeit 
von kirchlichen Dogmen, dos verändert sein Wesen nicht, wenn es 
zur Befriedigung katholischer Glaubensinteressen geleistet wird. Wie 
wenig die deutsche katholische Theologie vom Modernismus oder 
Loisismus angekränkelt ist, kann nichts beruhigender für Rom erweisen 
als die Vergleichung dieser Arbeit eines der talentvollsten und frei- 
sinnigsten Bibelkritiker deutscher Schule mit jedem beliebigen Aufsatz 
von Alfred Loisy. Da für die Einzelexegese zumal bei einem so 
inhaltsarmen Stück wie dem Judasbrief kein kirchliches Glaubensur- 
teil< den Kritiker von vornherein belastet, so erklärt es sich einfach, 
wie ich die Verdienste Maiers um die Auslegung verschiedener 
dunkler Stellen in Jud. freudig betonen und gleichwohl von den Er- 
gebnissen seiner literarischen Kritik nichts zur Annahme empfehlen 
kann: eine so gebundene Kritik bringt uns eben nicht vorwärts. 

Als solider Arbeiter bewährt sich zwar M. überall gleichmäßig. 
Bei der Unmasse von Zahlen und Namen, die er vorbringt, ist die 
Korrektheit des Drucks und die Verläßlichkeit seiner Angaben zu 
rühmen; blos einen schlimmen Druckfehler habe ich bemerkt S. 66, 
Z. 12, wo »älter < statt >jünger< gelesen werden muß. Der Stil des 
\ erfasse rs ist im Ganzen klar und angemessen; über die Gefahr, 






com 



F. Maier, Der Jadaabrief 

monoton zu werden, hilft ihm sein Temperament hinweg, das auch 
in der mindestens freimütigen Censurierung seiner Gegner die Frische 
des Judasbriefs widerspiegelt; die Neigung zu Superlativen, selbst 
so monströsen wie einzigartigst«, >nächstliegeudst<, > tiefgehendste 
Wirkung« >im einzelnen und einzelsten«, wird man seiner Jugend zu- 
gute halten. Ebenso das Pathos, mit dem er seinen Lieblingsbrief 
preist, z. B. die warnenden Straf drohun gen feiert, die ihn mächtig 
durchklingen S. 3 n. 3, die ganze Redeweise in Judas > überaus leb- 
haft und gedrängt, plastisch und konkret«; die Doxologie v. 24 f. 
soll einzig kunstvoll und herrlich sein und eine Fülle von Vorstellungen 
bergen (S. 168)1 Bedenklicher als solche ästhetischen Hyperbeln (die 
stärkste >das herrliche innige Gebet zum Allretter« u. s. w. S. 128!) 
ist es schon, wenn M. es als selbstverständlich bezeichnet, daß Judas 
sich nur zugkräftiger Motive bediene (S. 103). Ist das selbst bei 
einem Apostel und Bruder des Jakobus so selbstverständlich? Aehnlich 
heißt es S. 162, Judas appelliere in v. 7 (Xdäoujx xal rdjioppa - • ■ 
jrpöxeivtai '".'.';;' i *upö<; attovioo Slxijv uns /'/■■; -j ■ .■ an die durch Augen- 
schein konstatierbare Realität des sodomiti sehen Gerichts: dieser 
Versuch habe doch nur bei palästinensischer Leserschaft, die das Tote 
Meer kannten, wirkliche Pointe ; > Heiden Christen konnten das Deikti- 
sche des Sätzchens überhaupt nicht empfinden«. Wiederum soll nach 
S. 163 f. in 2. Petr. 2, 7 f. die qualvolle Situation Lots ohne innere 
Not mit einer bei judenchristlicher Adresse unbegreiflichen Abun- 
danz gezeichnet sein; nur die Rücksichtnahme auf heidenchristliche 
Leser mache die petrinische Ausführlichkeit verständlich. Maier 
merkt nicht, wie er mit all dem den Grundfehler > theologischer« 
Exegese und Kritik zum Prinzip erhebt, nämlich den, die Zweckmäßig- 
keit jedes Bibelwortes an seinem Platz vorauszusetzen, und obendrein 
noch eine durchgängige Reflexion der Schriftsteller über die Zweck- 
mäßigkeit ihrer Worte; die gedankenlose Verwendung von erbaulichen 
Fonnelu und Phrasen gilt erst recht als ausgeschlossen. In Wahr- 
heit wäre aus Jud. 7 höchstens zu schließen, daß der Schreiber selber 
das Tote Meer kannte, aus 2. Petr. 2, 7 f. lediglich, daß der Verf., 
der hier den Judasbrief abschrieb, die von ihm vorgenommenen 
Streichungen durch wertvolle Einschulte wettzumachen wünschte : ob 
nicht vielleicht sein Geschmack in Sachen unbegreiflicher Abundnnz 
von dem Geschmack Maiers abgewichen ist? Ich würde mich auch 
über >pleonastische Ausführlichkeit« in Maiers Biblischer Studie 
beschweren können und die Notwendigkeit so zahlreicher Wieder- 
holungen, wie sie da vorliegen, bezweifeln: aber ich würde nicht auf 
den Gedanken kommen, sie aus Rücksichtnahme auf den Leserkreis 
Maiers zu erklären. Dergleichen Dinge werden verständlich nur aus 

87* 



COPH 



52G fiött- gel. Ann. 1909. Nr. 7 

der Individualität des Schriftstellers, dio ja bei ganz niedrig begabten 
Individuen einfach mit der Manier der Zeitgenossen, mit der Mode 
zusammenfallen mag: in keinem Fall reichen 40 Zeilen, die uns von 
einem alten Autor erhalten sind, dazu aus, seine Eigenart so scharf 
zu erkennen, daß wir Tür jedes uns auffällige Wort eine besondere 

Erklärung suchen und anbieten dürften. 

Das Ergebnis von Maiers Untersuchung ist die Ansetzung des 
von dem Bruder des hochverehrten Bischofs Jakobus in Jerusalem 
an palästinensische Judenchristen gerichteten Briefleins auf das Jahr 
CG — oder ein wenig früher — , vor den spätestens 67 von dem 
Apostel Petrus an die asiatischen Heidenchristen gerichteten 2. Pe- 
trusbrief und hinter den etwa 63 von diesem selben Petrus nach 
dem Norden Kleinasiens adressierten I. Petrusbrief. Die Bestimmung 
des Verhältnisses von Judas zu 2. Ptr. verdient endgültige Annahme; 
bedauerlich genug, daß sie noch einmal empfohlen werden mußte. 
Neu sind eigentlich an der ganzen Konstruktion nur die Idee, daß 
in 2. Ptr. 3, 1 der Apostel gar nicht auf I. Ptr. sondern auf einen 
untergegangenen Petrusbrief hinweise — trotzdem aber S. 115: >Dcr 
schriftstellerisch sehr wenig tätige Petrus < — , und die Versicherung, 
daß 2. Ptr. 3, 15 f., > vorurteilsfrei betrachtete einen klaren Unterschied 
macht zwischen dem einen, von dem damals noch lebenden Paulus 
an die Adressaten von 2. Ptr. persönlich gerichteten Briefe und an- 
deren paulinischen Briefen, die die Leser wohl nicht kennen, die da- 
gegen Petrus gelesen hat. Beides ließe sich hören, wenn der Apostel 
Petrus jenen dunklen >2. Petrus<-Brief verfaßt hätte. Aber eben 
dies hat M. — troUdem er diese allerdings für das Judasbriefproblem 
bedeutsame Frage mehrmals mit gewohnter Abundanz behandelt 
§ 2,2, § 29 — 31, § 42 — 45 — um kein Haar wahrscheinlicher ge- 
macht als es das bisher war. Die Abhängigkeit von Judas in 2. Ptr. 2 
schließt diese Annahme ein für alle Mal aus. M. belehrt uns zwar 
S. 110 f.: >die Benutzung von Jud. bei voller Freiheit, Selbständig- 
keit und Originalität (von Plagiat, abschreiben u. dgl. spricht nur die 
Oberflächlichkeit) ist kein Indizium der UnechtheiU, väterlich gütig 
fügt er hinzu: >moderae Anschauungen sollten nicht in das Ur- 
christentum übertragen werden«. Maier hat seine Gegner, darunter 
auch mich, darin arg mißverstanden, wenn er glaubt, ihre Ehrfurcht 
vor einem Apostelfürsten ertrüge den Gedanken nicht, daß dieser 
sich des Plagiats oder auch nur der Abschreiberei schuldig ge- 
macht habe: rechtlich-sittliche Bedenken gegen den Plagiator-Petrus 
können doch nicht gut bei Historikern im Spiele sein, die mit aller 
Energie den Pseudopetrus etwa von 1. Ptr. oder den Pseudopaulus 
der Pastoralbriefe verteidigen gegen > moderne < Angriffe gegen die 






CORNfllUNtVERSIIY 



F. Maier, Der Judubrief 627 

Anständigkeit ihres schriftstellerischen Verfahrens. Wir glaubten nur 
und fahren nach Maiers Buch fort es zu glauben, daß der Petras, 
den wir aus den Evangelien und aus den sicher echten Paulusbriefen 
als das Haupt der Urgemeinde kennen lernen, ein zu reicher und 
bedeutender Geist war, um bei einem verhältnismäßig armseligen 
Autor wie Judas bo originell weitgehende Anleihen wie 2. Ptr. 2 zu 
machen. Hätte er eine Apokalypse abfassen wollen, so könnte ichs 
noch zugeben, daß selbst Petras ältere Stoffe, mit geringer Ueberar- 
beitung in sein Werk aufgenommen hätte: die stillschweigende Ein- 
schiebung eines fremden Briefs in den an einen bestimmten Kreis 
von Gemeinden aus bestimmtem Anlaß gerichteten Brief wäre das 
Zeichen einer ungewöhnlichen Armut Diese würde sogar zur Zeit des 
Petrus als nicht gerade rühmenswert empfunden worden sein. 

Mit was für einem Apparat von Vorstellungen M. bei seiner po- 
sitiven Kritik arbeitet, dafür noch einige Belege. S. 119: Der tiefe 
Abscheu des Vf. gegen Lüge und Unwahrheit (1,16a, 2, 1.3 18 f.) 
soll vor allem einem gleichzeitigen, mit der Konsequenz der Lüge 
and beispielloser Raffinerie durchgeführten Betrag widersprechen, 
wie es der gefälschte 2. Ptr. wäre. — Ob die Raffinerie nicht gerade 
auch darin zu Tage treten könnte, daß Lüge und Unwahrheit feier- 
lich verdammt werden? Hat schon je ein raffinierter Fälscher seine 
Gleichgültigkeit gegen die Wahrheit zur Schau getragen? Natürlich 
eigne ich mir diese Auffassung nicht an, denn von jener Konsequenz 
der Lüge etc. redet ja bloß M., trotzdem er moderne Anschauungen 
nicht in das Urchristentum übertragen wissen wollte I — S. 118 fragt 
M., ob die Stildifferenz zwischen 1. und 2. Ptr. bei einem Falsarius 
erklärlicher sei als bei dem geschichtlichen Petrus, da doch vielmehr 
der Falsarius allen Grand gehabt hätte, den petrinischen Typus 
möglichst nachzuahmen. Er fragt, ob die mangelhafte Bezeugung 
von 2. Ptr. im 2. Jhdt weniger rätselhaft ist, weun sein Ursprung 
im 2. Jhdt. selbst als wenn er im apostolischen Zeitalter liegt »Stei- 
gert sich da nicht vielmehr die Schwierigkeit ganz bedeutend?« 
Nun, wer nach Zeugnissen für die Existenz eines Briefs aus einer 
Zeit verlangt, wo er noch nicht vorhanden war, darf allerdings auch 
verlangen, daß ein Pseudopetrus um 150 den Stil von 1. Ptr. getreu 
nachzuahmen sich vornimmt, erst recht, daß der Fälscher dies auch 
in vollendetem Maße fertig bringt. — S. 173 wird aus der >juden- 
cbristlichen Bestimmung« von Jud. ohne Weiteres die palästinische 
erschlossen, denn seit der paulinischen Mission seien vorwiegend 
judenchristliche Gründungen außerhalb Palästinas ein Ding der Un- 
möglichkeit gewesen. Angesichts dessen, was wir über die Kirchen- 
geschichte in Syrien und Süd- und Ostarabien wissen, ist diese These 



i , . :,om 



528 Gott. gel. Am. 1909. Kr. 7 

von erhabener Kühnheit. Daß >die Itala« Jud. enthält, ßilt S. 67 
als natürliche Folge der gesicherten Stellung des Jud. im N.T. Roms: 
daß »die Itala c auch schon vor Cyprian und der ersten Hälfte des 
■J. Jahrhunderts (!!) den Brief enthalten hat, unterläßt M. leider zu 
beweisen; das Schweigen Ilippolyts und Cyprians wird S. 69 in einer 
Zeile, wo es nicht beachtet werden dürfte, erwähnt, aber in § 19, 
>die negativen Zeugnisse« verschwiegen : S. ß9 muß Tertullian einen 
»geradezu klassischen Beleg« für die Popularität von Jud. liefern, 
indem er de eultu fem. I. 3 seine überaus kurze Argumentation zu 
Gunsten des Henochbuchs, wobei Bekanntschaft mit dem Inhalt von 
Jud. im einzelnen vorausgesetzt wird, den Frauen Karthagos vor- 
geführt hat! Wie kann man mit Maier über Fragen der äußeren 
Bezeugung noch debattieren, wenn er S. 62 f. durch eine bodenlose 
Kombination der auf Hermas und der auf Judas bezüglichen Notizen des 
Muratorianums folgert, nicht bloß, daß Jud. bereits im ersten Viertel 
des 2. Jhdts. vorhanden war, sondern daß, soweit die Kenntnis des 
in der Kanonsgeschichte sonst vorzüglich orientierten (!) Fragmen- 
tisten reicht, sein ehrwürdiges Alter und urchristlicher Ursprung 
überhaupt unantastbar (!) war? Fast noch naiver überträgt M. 
seine Vorstellungen von hierarchischer Organisation in dos Urchristen- 
tum, wenn er S- 93 uns belehrt, daß, solange Jakobus als Bischof von 
Jerusalem auf der jerusalemischen Kathedra saß, kein auswärtiger 
Lehrer — zu denen gottlob der Bruder des Jakobus für Gemeinden 
innerhalb seiner Diözese nicht gehört — , vielleicht selbst Paulus 
nicht, gewagt haben würde, in einer wichtigeren Angelegenheit »ohne 
ausdrückliche Hinweisung auf den hochangesehenen Bischof in die 
Verhältnisse seines Hirtengebietes überzugreifen«. Warum verlangt 
M. nicht das Imprimatur des Jakobus für den Brief des Judas, der 
nun S. 93 plötzlich einmal »so anspruchslosen, ephemeren Charakter, 
einen so wenig weittragenden Inhalt, daher eine so wenig eneyklische 
Bestimmung« hat! 

Natürlich enthält Maiers Buch auch viele zutreffende Bemer- 
kungen bei Ablehnung von Irrtümern und Gedankenlosigkeiten an- 
derer Autoren. Doch läßt sich kaum feststellen, wie weit er zum 
ersten Male solche Reinigung vorgenommen hat. Es ist das nämlich 
ein fundamentaler Mangel in der Anlage des Buches, ein viel pein- 
licherer noch als der in der Disposition — zunächst wird die Echt- 
heit festgestellt, dann die Abfassungszeit und die Adressaten — sich 
offenbarende, daß die Aufmerksamkeit des Lesers immerfort von den 
Quellen auf die neueren und neuesten Forscher abgelenkt wird. Die 
Belesenheit Maiers in der neu testani entlichen Literatur der letzten 
Generationen ist bewunderungswürdig, blos daß sie sich zu einseitig 



corncü unnhsty 



F. Maier. Der Judubrief 529 

auf deutsche Produkte beschrankt; aber die fortwahrende Ausein- 
andersetzung mit den Kolonnen der Exegeten, Apologeten, Kritiker 
und Kritikaster ist unerträglich. Das Autoren Verzeichnis füllt bei 
ihm drei Seiten — ebensoviele hatte das Verzeichnis der »mit Ab- 
kürzungen zitierten Werkc< gefüllt: obwohl die meisten von den ge- 
nannten Autoren doch nur nachsprechen, was andere vor ihnen gesagt 
haben. Gewiß wäre eine genaue, auch minderwertiges und ganz ab- 
surdes einschließende Darlegung der Geschichte der >Kritik< am 
Judas-Problem verdienstlich, aber ihr hätte ein besonderes Kapitel 
gewidmet werden sollen und nachher muGtc Maier nur solche Ge- 
danken und Hypothesen über seine Quellen noch berücksichtigen, die 
in irgend einem Sinne noch lebendig sind und einer Widerlegung 
oder Ergänzung bedurften. Es liegt hier ein für gewisse Zweige der 
> wissenschaftlichen < Literatur über das N.T. fast verhängnisvolles 
Streben nach Vollständigkeit vor, dem man ernst entgegentreten muß. 
In einzelnen Fällen mag sich auch diese Behandlungsweise neutosta- 
mentlicher Fragen empfehlen, wo die Größe des Gegenstandes das 
Interesse wach erhält und eine sichere Hand aus dem Stimmengewirr 
uns herausgeleitet zu dem Heiligtum; aber diese Kunst ist selten, 
meisterlich übt sie unter den Heutigen nur Holtzmann, und da bei 
der Auswahl immer mit einer gewissen Willkür verfahren wird 
— natürlich auch bei Maier — , soll sie bewährten Autoritäten vor- 
behalten bleiben. Das längst Abgetane, was vielleicht noch irgend 
ein rückständiger > Theologe < mit seinem Namen vertritt, darf nicht 
gleichen Platz neben der schon erworbenen Wahrheit oder den kräf- 
tigen Irrtümern erhalten, und wenn unsere Bücher überhaupt lesbar 
bleiben sollen, dürfen sie nicht zu neun Zehnteln mit dem angefüllt 
sein, was schon neun Mal anderswo zu lesen war. Die speeimina 
eruditionis werden neben den zahllosen, halb und ganz popularisieren- 
den Darstellungen von Hauptproblemen zum Verhängnis der wissen- 
schaftlichen Arbeit am Neuen Testamente: das Neue, das Eigene 
wird erstickt von Unmassen mitgeschleppter Tradition — falls es 
nicht aus Uebereättigung jeden Anschluß an die Tradition, was auch 
wieder bedenklich ist, ablehnt. Wenn ich zum Schluß erwähne, daß 
für M. solche Bestandteile der Tradition, wie die Vorladung der 
Enkel des Judas nach Rom, das Alter des Bischofs Symeon von Jeru- 
salem bei seinem Tode: 120 Jahre, die spätere Aposteltrennung, 
Wirksamkeit außer Jerusalem als sicheres Fundament erscheinen, so 
wird man begreifen, daß der Ertrag dieser Studie trotz der offen- 
baren Begabung des Verfassers ein höchst bescheidener ist. Es war 
ein unglücklicher Gedanke, die ersten Proben seiner Kraft gerade 



■ 

CORHEtl UNIVERSJTY 



650 GOtt gol. Air; 1909. Nr. 7 

an dem schwierigsten Stück der neu testamen Mienen Literatur ablegen 
zu wollen, auf dem doch nur lange Erfahrung und glückliches Takt- 
gefühl bei dem Versagen der äußeren Zeugnisse und der Analogien 
irgend einen und selbst dann wahrscheinlich ungewissen Erfolg ver- 
heißen. 

Marburg Ad. JUlicher 



Anonymer Kommentar zu P 1 a t o n s Theietet (Papyrus 9782) nebst drei 
Bruchstücken philosophischen Inhalts (Pap. N. 6: P. 9766. 9569) unter Mit- 
wirkung von J. L. Heibert bearbeitet von B. DIeli und W. Seaubart. Mit 
swei Licbtdrucktafeln. Berlin, Weidmanosche Buchhandlung 1905. (Berliner 
Klassikertexte, herauegeg. von d. General Verwaltung der Kgl. Museen iu Berlin. 
Heft II). 

Daß schon in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung 
die Arbeit der Akademie wesentlich dor Exegese der platonischen 
Schriften wie die der peripatetischen Schule der Koramentierung des 
Aristoteles gewidmet war, ist bekannt. Während wir aber für den 
Peripatos in den erhaltenen Teilen von Aspasios' Kommentar zur 
nikomachischen Ethik einen Rest solcher Tätigkeit aus der ersten 
Hälfte des zweiten Jahrhunderte besaßen, fehlte uns für die Aka- 
demie jede Probe auch nur annähernd gleichen Alters. Diese Lücke 
ist nun durch ein Stück des nämlichen Papyrusfundes, der uns die 
Schoben des Didymos und die ethische Elementarlehre des Hierokles 
gebracht hat, in sehr erfreulicher Weise ausgefüllt worden. Dasselbe ent- 
hält einen 75 Kolumnen füllenden, freilich durch größere Lücken unter- 
brochenen Teil eines Theaitetkommentars (bis p. 153 DE) mit einigen 
Fragmenten aus dem verlorenen Rest. In die Bearbeitung haben sich 
die beiden Herausgeber, denen sich für einen umfangreichen mathe- 
matischen Abschnitt Heiberg als dritter zugesellt, in der Weise ge- 
teilt, daß sie den Text nach Vergleichung der von jedem einzelnen 
hergestellten Abschrift und Ergänzungen und nach erneuter Prüfung 
des Originals gemeinsam festsetzten, während Diels die Einleitung 
— bis auf die von Schubart herrührenden Ausführungen über Her- 
kunft und Beschaffenheit des Papyrus und einen Teil des paläo- 
graphischen Kapitels — , die Anmerkungen zum Texte — mit Aus- 
nahme der von Hoiberg beigesteuerten zum mathematischen Teile — 
und die Indices verfaßte. Die auf diese Weiso zu Stande gekommene 
Publikation ist nach allen Richtungen eine Musterleistung und bietet 
neben einer ausgezeichneten Textesbearbeitung die sachkundigste Auf- 
klärung über das Exemplar nach der technischen, paläographischen 
und orthographischen Seite und über die Schrift selbst in ihrer philoso- 



m* 



uwvERarr 



Aoooymer Kommentar zu Plalcma Theaetet 631 

phischen und literaturgeschichtlichen Stellung. Höchstens möchte man 
sich das Sachregister, das zugleich auch für sprachliche Dinge zu 
befragen ist, etwas reicher wünschen. Ungern mißt man hier Termini 
wie övoäXoöv (23,6), üvaxrüoostv (47,42), ävtaxoXoudfitv (11,16), das 
absolut gebrauchte önoyatvo[tai (55,10; 59,15), tpätAtlfi (30,1), i£o- 
u-aXiCctv (61,28), iooxpanjs (61,26), öu.«öt7j$ ([ou-ctwais?] ~y,; töv 
dsöv 7,19; darüber unten), das vom Standpunkt der vergleichenden 
Semasiologie interessante jrpoavaxotdatpiaihxt (> vorher bereinigen^ 
2,10, vgl. auch Porph. vit. Plot 3 p. 5,18 Müll, rciiv 'Amutvloo 607- 
(tattuv, ä fiij iv zait äxpodaeotv abtöte ävsxexädapTo) u. a. 

Der Pupyrus bereichert uns nach verschiedenen Seiten. Schon 
durch Material, Raumverteilung und Schrift ist er höchst wertvoll. 
Wir besitzen in ihm, wie in der Kinleitung ausgerührt ist, ein wohl 
ausgestattetes Buchhändlerexemplar aus dem zweiten Jahrhundert 
nach Chr., und zwar eher dem Anfang, als dem Ende desselben. Die 
Schrift ist eine sorgfältige, nirgends undeutliche Buchscbrift mit 
seltener Neigung zu kursiven Formen. Eine korrigierende Hand steht 
der Kursive näher. Bei der Aufmerksamkeit, die er der Schrift zu- 
wandte, ist die Orthographie des Schreibers von um so größerem In- 
teresse. Von der Seltenheit der Verwechslung homophoner Vokale 
und Diphthonge und der Spärlichkeit der Itazismen sticht hier ab 
die auffallende Inkonsequenz in der Verwendung von ei und t für 
langes i, im Gebrauch von tn und tt, vor allem aber die fürchter- 
liche Verwilderung in der Anwendung des Iota adscriptum. Handelt 
es sich hier um auch sonst bekannte Erscheinungen, so bietet der 
Papyrus auch Neues, so einen Beleg für die noch heute übliche Me- 
thode, ein getilgtes Wort durch untergesetzte Punkte zu restituieren 
(S. XVI), und liefert der Diskussion alter Probleme weiteres Material, 
wie z. B. in dem Nebeneinander von iro5c«ioc und so&aioc. Für diese 
und andere die Schrift, den Korrektor, die Worttrennung und Inter- 
punktion betreffende Fragen sei auf die inhaltsreiche Einleitung ver- 
wiesen, ebenso auch für die Beurteilung des von dem Kommentator 
zu Grunde gelegten Piatontextes. Der letztere ist für uns nicht ohne 
Wert, insofern er einerseits an weiteren Beispielen zeigt, daß man 
Piaton zu Anfang unserer Zeitrechnung im wesentlichen so las, wie 
wir, andererseits in vielen Fällen dem Vindobonensis zu Hilfe kommt. 
Diels' Ausführungen über diesen Punkt haben inzwischen Kud. llensel 
zu einer genaueren Untersuchung und Wertung dieser Hs. veranlaßt 
(Vindiciae Platonicae, Berlin 1906). 

Die Erhaltung der Schrift des Papyrus ist im allgemeinen recht 
gut. Ganze Kolumnen befinden sich in so günstigem Zustande, daß 
nur wenige Ergänzungen nötig und diese durchaus sicher sind. Da- 



coRsm 



Gott gel. Am. 1909. Nr. 7 

für stellten freilich manche anderen an die rekonstruierende Tätigkeit 
der Herausgeber um so höhere Anforderungen. Die Art, wie diesen 
Genüge geleistet ist, verdient das höchste Lob. Unter gewissen- 
haftester Berücksichtigung des Zusammenhanges, der erhaltenen Silben- 
und Buchstabe nreste und der auszufüllenden Räume ist es den Edi- 
toren gelungen, einen Text herzustellen, der, von ganz vereinzelten 
Stellen abgesehen, nirgends durch den Eindruck des Gezwungenen 
und Erquälten den Verdacht der Unrichtigkeit erregt, und der Be- 
nutzer wird beim glatten Durchlesen dieser Kolumnen kaum des 
reichen Maßes von Mühe und Arbeit inne, das hier zu bewältigen 
war. Es sind nun freilich genug Partien übrig geblieben, in denen 
die Geringfügigkeit der Reste von vornherein jede Ergänzung, die 
mehr als bloßer lusus sein will, ausschloß, aber auch solche, in denen 
reichere Ueberbleibsel dem Scharfsinn und der Kombinationsgabe der 
Herausgeber widerstanden. Wie so oft bei Papyrustexten macht 
man auch hier wieder mit immer erneuter Verwunderung und Ent- 
täuschung die Erfahrung, wie da und dort selbst in logisch scharfer 
Gedankenentwickelung sogar kleinere Lücken aller kritischen Kunst 
spotten (z.B. in dem mathematischen Stück 26, 19 ff.)- Bei der reifen 
Durcharbeitung des Ganzen seitens der Herausgeber verspricht die 
Nachlese keine große Ausbeute. Sehr ungern resigniert man z. B. 
73, 22 ff., wo der im Gedicht Aetna 362 ff. (auch hier das vom Winde 
durch Reibung der Aeste im Walde erzeugte und das vulkanische 
Feuer nebeneinander; vgl. auch Aetna, erkl. v. Sudhaus S. 156 ff.) 
beschriebene Vorgang behandelt sein muß. 7, 34 f. ist wohl herzu- 
stellen a&[tf>v uiv e]x[c£v(dvJ. — 11,31 iXTOJHDu/iTa? ') (dann Z. 30 
BvV). — 12,46 ist wohl nur £*aiv4enji möglich. Das s fehlt in Folge 
des nämlichen Versehens wie 40,5 das a. — 13,26 f. ctv[at oo xdtXXJ 
iot[a] S[iax*i|Uvov). — 14, 24 f. Xi[pto]5sot|ioc;l 6 8[t][4 ti sjnaivsdetc 
...]? — 16, 33 f. vielleicht 8i[e]*p[dapiii]voc (der von Piaton hinsicht- 
lich seiner syllogistischen Korrektheit zerstörte Schluß). — 17,25 
«äv[tJ>j[tJV (die Andeutung der Sache, die der Verfasser 14,45 ff. bei 
Plat. 145 C fand, war seiner Meinung nach keine so vollwichtige). 
Gut würde xdXtv passen, doch entspricht es wohl nicht den Resten 
und ist zu schmal. — 26,15 [i]x[5i]X6Tep]ov; vgl. 32,4 (oo/psotspooe), 
44,51 ff. und Nicom. intr. arithm. 1,5,2 p. 11,10 Hoche. — 53,8f. 
xiv r,u.[iv eJoxetJ tj txicopla x(oXiJ. & 8' ao] (zur Satzstruktur vgl. Ael. 
v. h. 10,15 p. 111,12 Hercher). — 53, 12 f. tÄ] ui[v fAp] t[«]v [tow 
(oder ixsi) jioftV ( |iot]a [s]vi)[v] ö#opoß>)roic töc $i>X*S •■! ci»u.4tu>v 
(dem Sinne nach). — 60, 26 f. aTa*T)[otc- iojw>fi]4xn (?öp «]pi. — 

1) Der crelo Buchstabe scheint Dach der Art, wie die obere Rundung Dach 
rechts geachwa&xt ist, «her ■ alt o oder <f zu sein (nach dem Lichtdruck). 



com iRSirv 



Anonymer Kommentar ta Platons Theaetet 533 

74, 5 ff. etwa oöx i][;rJäv|«otv (vgl. Sympos. 21 1 C) wc i\v tut [oJ»|i[itoaiut 
tTpTjtJat gl u/J) [u,stä xoaaoJüc xäv[tdvouc itövoo]«, ein Gedanke, den 
namentlich jemand der narh dem allgemeinen Eindruck und aus dem Ge- 
dächtnis referierte, sehr wohl im 8ymp. 2 1 A ff. ausgedrückt finden konnte 
(vgl. auch 210E oo '.r t ivsxev xai ot iu.itfioa&sv Jtävtcc xövoi r-,'v. 
— Sicher scheint mir fr. 1,22 ff. die Ergänzung nach Theaet 157 D: 
|uvf ( «ivai &i] [f.T)]xö« [äXXa • 1 Jiv[sJoftai [äsi ti aVfadJä x[atj; wahr- 
scheinlich fr. 1,3 f. xoi xa]tä jj.Ep[oc oö"ü Xs] •[?■»] xai m[pl xoXJ.cuv] 
[adpoJto\K[vwuv nach Plnton p. 157B'). — An einigen Stellen möchte 
ich eine abweichende Herstellung vorschlagen. 8, 1 1 ff. versteht man 
bei der vorliegenden Fassung nicht, warum ausdrücklich betont wird, 
daß das xai ftdXXov exidujiü xtX. sich nicht auf die kyrenaischen 
Jünglinge beziehe. Kein Leser würde hier auf eine falsche Auffassung 
verfallen. Daß die gleich nach xai beginnende Parenthese anstößig 
ist und man für sv&dös erwarten müßte 'A\H;v,t. kommt noch hinzu. 
Der Fehler der Ueberliefemng liegt nicht in der Auslassung eines 
oi, sondern in der Wiederholung des BspC. Man schreibe: xai xspi 
tibv svdd£ö vdcov, sixs, [[itspij] *cöv iv KupijvQ uriXXov extdofuu , ßevat, 
und man erhält eine erläuternde Paraphrase des Lemmas. — 21,21 
oöx [äXXo] xotclc — 23, 10 f. erwartet man exäotoo; die Reste lassen 
freilich nur exaotov zu. — 25, 2 ff. besteht, wie der Zusammenhang 
lehrt, der Unterschied zwischen Wein und Lehm in der angeregten 
Frage darin, daß der Wein nicht mehr Wasser ist und nicht wieder 
zu Wasser wird, während der Lehm Erde bleibt und nach der Aus- 
trocknung wieder zu Erde (im engeren Sinne) wird. Also ist Z. 9 
statt S£ zu ergänzen oü. — 53,28 beginnt nach to'.oütoic offenbar der 
Nachsatz: da die körper behafteten Seelen unter den verschiedensten 
Lebensbedingungen existieren, so geht die Anamnese in verschiedener 
Weise, rascher oder langsamer, oder auch gar nicht vor sich. Also 
wohl: xa[v«oc; 5tj atj oder xä(vu 8-i t aij. — 53,36 vielleicht tJisoSo- 
8o&oöotv (vgl. 58,28.35). — 55,31 [aotafc]. Der Raum ist freilich 
sehr knapp. Am Schluß scheint der Rest eines o erkennbar. — 57,5 
verlangt der Sinn die Tilgung des u.tj. — 59, 28 totoütov lonv ou oder 
toioötöv 6a« xai. — Ist 65,8 ff. so wie der Text hier vorliegt richtig, 
so muß av&iioiwv Svtwv als partitiver Genitiv zu 6 u.4v — 6 34 ge- 
hören, was ausgeschlossen ist, da auch der schlechteste Skribent nicht 
die heterogenen Genetive xävtmv rwvfie und ävou,&itov fvtuv in dieser 
Weise nebeneinander gestellt haben würde. Auch kommt es nicht 
darauf an, die Verschiedenheit der empfindenden Subjekte zu betonen, 

1) Die Herausgeber setzen am Anfange der Zeilen kleinere Luckeo an. Bei 
der Beschaffenheit dieses isolierten 1'apyruBfetiena, der den vorderen Rand völlig 
verlorco bat, bleibt aber der Ansatz unsicher. 






COPWu'NIVtRSJIY 



534 Gott. gel. An; 1909. Nr. 7 

wohl aber erfordert nach der Parenthese der Neubeginn mit 5ti 
«dvrwv 76 t«v3e gebieterisch, daß die Gleichheit der Umstände noch 
einmal hervorgehoben werde. Es ist also jedenfalls v-.vt.>v herzu- 
stellen, sei es, daß das iv sich aus dem Z. 7 vorangehenden üw>iioi<oc 
eingeschlichen hat, sei es daß es der liest eines xdu.*av oder XEccv 
ist. Im Papyrus hätte ein Xiav wohl Platz. — 49, 20 ff. unterliegt das 
unter dem Texte vorgeschlagene (6 70p Sv&pttsoc oö Äüvateu) eöpia*at 
iv Toutote; ttyvTjv, iv otc u.7j Etc «ipov r.yviv.-.i: itvo Äii tiyvTjc einem 
logischen Bedenken. Vor tB^vijc wäre irpooiiita am Platze, doch 
scheitert die Herstellung ev oie. |;i.i- 5ii xEipac] xpof^xjrai x[pootu.l'.* 
Tiyv7]c wohl am Gebrauche des Äpof,xrai (= ttcj f«< xpo^xiai). — 
4'.», 48 empfiehlt sich nach dem Lemma (vgl. auch Plat. 151 A, im 
Kommentar 56,48 f., 57,3f. 6) die Interpunktion fanoxsöSuoi, Tic. 
wJiivac i7eipooot'). Auf einige weitere Stellen komme ich unten zu 
sprechen f ). 

Leider ist uns, was .das Altertum sonst noch von Kommentaren 
zum Theaitet besaß, verloren. Können wir so auch keine Vergleichung 
vornehmen, so läßt sich doch sagen, daß die vorliegende Arbeit in 
der Form der Exegese und im Inhalt etwa die Mitte hält zwischen 
einem Theaitetkommentar, wie wir ihn für die nächsten Generationen 
nach Piaton uns vorzustellen haben*), und einem Produkte späteren, 
neuplatonischen Ursprungs. Manche Spuren deuten auf vorange- 

1) Auf Versehen oder Druckfehler beruht das Komma 5,38. — 17, 17 f. 
interpungiere man entweder socpo'i;, i)j.i is-W?, TaÜT'fv oder tilge das Komma 
nach taÜT«. — 17, 30 f. ist zu schreiben jfjxaöai« t6 »wpl. — Sonstige Druck- 
fehler: 24, «f. L xaTT (T op€lTa., 46,27.2!) «L 

2) Den SchluB des mathematischen Beweises 31,22 ff. muß ich bekennen 
nicht verstanden zu haben. Der Papyrustext ist hier bis auf kleinere mit Sicher- 
heit au ergänzende Lücken unbeschädigt. Von dem Sali«, daß C* 1 dem Parallelo- 
gramm oi] inbaltsgleich ist, erfolgt hier ein Sprung zu der Behauptung, daß C« f 
dem ai] asymmetrisch, d. b. daß seine Seite mit denen des Parallelogramms nicht 
kommensurabel ist. Täuscht mich nicht meine Ungewandtheit in mathema tischen 
Dingen, so fehlt vor dem Satze I ■ •■ ■ 4r ( äTippztpov u. s. w. ein Textstück, welches 
den Beweis enthielt, daß x£ kleiner ist als zwei Seiten eines der einfüßigen (Qua- 
drate, aus denen sich das Rechteck aij zusammensetzt, und großer als eine Seite 
eines solchen. Dieser Beweis mußte folgendermaßen geführt werden: /'. als Ka- 
thete ist kleiner als die Hypotenuse Sx. ix — 88, folglich / ; < 8», d. b. kleiner 
als zwei Seiten eines jener Quadrate, Daß *' größer ist als eine solche Seite, 
läßt sich indirekt beweisen. Seist man SC = 1, so ist 8x (« 8») «- 2. Ware 
nun »C = K = l| *o erhielte man nach dorn pythagoreischen Lehrsätze die 
falsche Gleichung 2 1 = 1 J -f 1*. Folglich *£>&»• An diese Beweise schließt sich 
dann vortreftüch der Schlußsatz: larr» lr, äoi(*|iiTf>ov tö asi t^t (■?«$«*] R*M*> 

3) Daß es nicht verwehrt isi, für diese Zeit einen solchen Kommentar über- 
haupt voraus tusetzen, lehrt der Timaioskommentar des Krantor. 



Ffsrr 



Anonymer Kommentar zu Piatons Theaetet 

gangonc längere exegetische Beschäftigung mit dem Dialoge. Wir 
hören von aufgestellten Problemen, Kontroversen, Angriffen auf Piaton 
u. dgl. '). Das durch die peri patetische Schule verbreitete logische 
Interesse hatte Anlaß gegeben, Theaet 146 D durch Pressung der 
Worte in) n &* ?P*C*ic einen Fehler herauszukonstruieren (19,40 ff.), 
was der Kommentator (20, 24 ff.) sehr vernunftig zurückweist. In dem 
mathematischen Abschnitt des Theaitet hatte es Kopfzerbrechen er- 
regt, daß Piaton das Quadrat von 2 Fuß Fläche nicht erwähnt 
(28,41 ff.) und daß er Theodoros in der Aufzählung der Quadrate bei 
dem 17 füßigen stehen bleiben läßt (34, 32 ff.)- Auch den Streit der 
Schulen hören wir widerklingen, wenn 45, 34 ff. Gegner bekämpft 
werden, die Piaton äitetpoxaX'a oder ^iXonu-ia oder sonst derartiges 
vorwarfen. Auch diejenigen Probleme, die ohne ausdrückliche Er- 
wähnung fremder Urheber berührt werden (52, 44 ff. ; 56, 14 ff. ; 57, 
23 ff.), mögen z. T. durch frühere Verhandlungen angeregt sein. Am 
meisten interessiert uns der Eifer, mit dem der Verfasser den Ver- 
suchen, Piaton zum Skeptiker zu machen, entgegentritt (55, 8 ff., an- 
dere Stellen unten). Hierin und in der nachdrücklichen Versicherung 
(54, 45 ff.), daß es nur eine Akademie gebe 1 ) und daß die Akade- 
miker »mit Ausnahme von ganz wenigen« dogmatisch verfuhren und 
in ihren Hauptlehren mit Piaton einig seien, fühlt man, duß die 
skeptische Phase der Akademie noch nicht lange und nicht voll- 
ständig — man denke an Plutarch und seinen Lehrer Ammonios — 
überwunden war und der zum Dogmatismus zurückgekehrten Schule 
noch Schmerzen bereitete. Daß die neuere Akademie ihre eito/ij bei 
Piaton selbst nachzuweisen suchte, ist selbstverstiindlich, ebenso ist 
klar, daß manche Stellen des Theaitet hierfür bei entsprechender 
Interpretation verwendbar waren. Der Anonymus ergänzt hier in 
willkommener Weise, was uns über diesen Punkt aus anderen Quellen 
schon bekannt war 8 ). Energisch bemüht er sich, eine skeptische 
Verwertung der Stellen zurückzuweisen, an welchen Sokrates von 
seiner das eigene Gebären ausschließenden Hebammenkuust spricht 
und seinen Weisheitsmangel betont. Unser Autor wird nicht müde, 
hervorzuheben, daß solche Aeußcrungen sich nur auf Sokrates' Ver- 
halten im Verkehr mit anderen bezögen: an und für sich hat So- 
krates Dogmen, aber im Unterrichte stellt er sie zurück. So 53, 38 ff., 

1) Dm Eingehen uf diese Dinge ist für das exegetische Kolleg charak- 
teristisch. Vgl Simpl. in Cat. p. 2, 12 f. KaJhfl. tV/» ü; *v 0/0X0I1 r.^ii tä; tV 

2) M(«v &>asv 'Xwiipuv*. Man wird erinnert an den Titel der plutarchischen 
Schrift ripl «9 pfa* livai tIj» «si 11/ i-ai .-.; '\xacr,fi{av. 

3} Vgl. OGA »902 S. 9G9f. Auch Elias in Categ. 110, 12 ff. bekämpft solche, 
die Piaton tarn bpixml; machen wollen. 






5SG Oött gel. Anx. 1909. Nr. 7 

besonders 54, 6 ff.; 54, 23 ff., wo die Bestimmungen Stav äptutü tivac 
(23) und wc Kpöc toiaunjv Ji&xaxaXiav (29 f.) zu beachten sind ; 55, 23. 
42 ff. (wie das |ri| irdvo « oofdv verstanden wird, zeigt 53,41 ff.); 
56, 3 ff. Aus der Vergleichung dieser Stellen ergibt sich nun auch 
die Herstellung von 47,35, wo das von den Herausgebern Gebotene 
nicht befriedigt. Liest man [aXXJm; u.[ft]v 70p äjEi[yaiv]cro [xjal e-^sv 
[öo^liiara. fiv 8* t&i | ?'.8 4 ; jxsiy xtX., so liegt auch hier der so oft 
wiederkehrende Gedanke vor. Zur Verbindung ärsfatvero xol sr*«* 
; .''-V ! '''"•' vgl. 55, 8 ff. töv nXätuva I*/uv Sö-fu^ta %al äxo^aEvsodai 1 ). 
Lehrreich für die verschiedene Nuancierung des Platonisrnus dieser 
Zeit hinsichtlich seiner Stellung zum Dogmatismus ist eine Verglei- 
chung der vom Anonymus gegebenen Lösung mit der Behandlung, 
die Plutarch quaest. Plat. 1 der Krage tl StJjtots t6v Euxparnv 6 foöc 
[taioöa&ai ;<:- £x&Xeuogv iripooe. aötöv 8i ^swdv äxsxüXwJsv, u>c tv 
ÖsaitV/tc,» X4-fErot; angedeihen laßt. Auch hier wird die sokrntische 
ixox4 wesentlich nach ihrer pädagogischen Bedeutung betrachtet, 
aber von der Ausschließlichkeit einer pädagogischen Absicht und 
ihrem Gegensatz zu einem sonst bestehenden Dogmatismus des So- 
krates ist hier nicht die Rede. Im Gegenteil, was 2, 5 f. von der 
zum Hören nötigen Schallfreiheit des Ohres u. s. w. bemerkt wird, 
schließt feststehende Dogmen aus. In c. 3 wird die Möglichkeit, daß 
&ö64v iott xatoXijfftöv ävdpäiKu xal -ptoaTtSv, offen gelassen, für den 
Fall aber, daß es eine Wahrheitserkeuntnis gebe, betont, daß es (für 
den Wahrheitsbesitz) gleichwertig sei, ob man die Wahrheit selbst 
gefunden oder von dem (Mitunterredner), der sie gefunden, über- 
nommen habe. In der Beziehung, in welche das pädagogische £xi-/ Btv 
zur Anamnese gesetzt wird, stimmen beide Autoren überein (Plut, 
c. 4; hier in 2 oöx ivn&cioav S£a»d6v xtX.; Anon. 47, 47 ff., 48,5f. 
oux ivdfiaew«; u.a*t]jwfctojv ; 55, 26 ff.). Hier kommt alB dritter Olym- 
piodor hinzu, der Proleg. phil. Piaton. 10 der Behauptung von der 
Uebereinstimmung Piatons mit den Skeptikern und Neuakademikern 
einen widerlegenden Abschnitt widmet Das letzte Argument der 
Gegner lautet hier (p. 206,11 ff. Herrn.): afcöc >.;-,-: cv ScaX^w aütoü 
Sri oüSiv oloa oüSi SiS&axta tt, äXXä ätaxopü u.övov Spa ouv x»c 6u.o- 
X07« i5(w —■■i.i'\ 'n/A-, xatstXwp 4vai, worauf Olympiodor u. a. ent- 
gegnet (Z. 18 ff.) icäXiv 8* »otätva c*i5dox<o< X$f«i avtt toü >ou&svl iv- 
tldiju.! xä dÖ7[tota< • oü fäp i\ pa<j ..,. &oxsp BtpTjtoi -fpa^iu.atsiu slxaCst 
rJ)v tartf wc *77p4tjiai aür$ u.^ fyo&trQ w itpoV[U,ata, äXX' ..,; av eic 
cpüc ofwv xal |iövov äya|ii|LVijoxuv ävaxadaipsl Ö*ixy]v tüv :w.i::v.- 
tuiv tdc X7)(ioc töc ^fcixpoadoüaac tote o^öoXjiotc. Noch durch eine 

1) Die R&um Verhältnisse widerstreben nicht. <Par» in der Breite, die es 
69,16 einnimmt, lieSe sich zu Anfang von Z. 36 gut unterbringen. 



coMffu UHivtRSjrr 



Anonymer Kommentar «u Piktons The&etet f>S7 

andere Uebereinatimmung zeigen Plutarch und Olympiodor, wie der 
Kommentator Gemeingut der Schule verwertet. Vorausaetzungs weise 
berücksichtigt letzterer den Fall, daß der Weisheitsmangel des So- 
krates absolut zu verstehen sei (54,31 ff.): $ «1 i*X»c äxotwriov ti 
[U]3frv f/iiv ooföv, o&x lotat tai>n)v ffy oo^iav «xpdc, ty avattfrijotv 
detfi vj -r. ot ■>'.'■-- toi? ootpiataie; (Über das Verhältnis zu diesen auch 
58,7 ff.; vgl. auch Plat apol. 20 D). Dem ersten Gliede genau ent- 
sprechend entgegnet Olympiodor p. 20C,14fT. auf das oben erwähnte 
letzte Argument der Gegner: Ufojuv 8i xal icpo< tootooc Sn, 5tav 
iIjc-q >oö£tv o:3a<, ö»c ''/,:. ti]v tüv dsüy 7vüoiv rrjv tSiav lEapaßäXXei 
•; vi-« t.v ■ ixclvT] löp i>./. r $ati *apä TTjv ^[igtipiv. Kbenso Plutarch c. 4 
Anf. und Henneias zum Phaidr. p. 70,10. 

Eine Tradition der Exegese spiegelt sich auch in dem 2,11 ff. 
über den Gegenstand des Dialogs Bemerkten. Auch hier zeigt sich 
die Mittelstellung. Die Ausführlichkeit, mit der später die Frage 
nach dem oxojtöc behandelt zu werden pflegt 1 ), ist hier noch fern, 
so weit wir nach dem Erhaltenen urteilen dürfen. Immerhin sind 
über diesen Punkt bereits verschiedene Ansichten geäußert, zu denen 
der Verfasser Stellung nimmt, und der Gegenstand ist ihm wichtig 
genug, um im Laufe der Exegese bei Gelegenheit darauf zurückzu- 
kommen. Fr. 4, in welchem dies geschieht, ist schon aus äußeren 
Gründen nicht zur Einleitung zu ziehen. Es ist hier vielmehr offen- 
bar von einer bestimmten Stelle des Dialogs die Rede, die nach der 
Meinung des Kommentators ein Indicium abgibt gegen die von der 
Mehrheit der Platoniker verfochtene Ansicht, daß der Theaitet itipl 
xpitT]p(ou — nicht, wie er selbst glaubt, npl £jkotV/ht]c — handele. 
Man wird diese Stelle möglichst in der Nähe von 158 A (&v a&tote 
■rrrvouiva?) suchen müssen. Da scheint nun ein Wort des Sokrates 
163 A den Anforderungen zu genügen. Die Stelle lautet: rfj£s ty 
QxoftwfLcv sl äpa Sotlv iTrianjp.71 « xoi aioibjat«; taütftv ij s«pov. sie 

fäp toötö 100 ndc 6 Xöfoc Tj |Jli v ftitvi xai toötoo x*P lv rj 
«oXXö xai Ätojra taüta 8XtvTj<w>}uv. Wer auf Aeußeningen über den 
<3%ox6<z des Dialogs Jagd machte, konnte hier sehr wohl eine An- 
deutung finden, daß das Gespräch der imarf^, also nicht dem xpi- 
rfyxov gelte. Nach Z. 11 ff. muß die betreffende Stelle von einer 
Seite als überflüssig oder unpassend angegriffen worden sein (9 [ttvtc 
jii]v oüv'f). Auch dem kommen die ausgeschriebenen Sätze insoweit 
entgegen, als der zweite, entscheidende unter ihnen sich ohne Stö- 
rung des Zusammenhanges glatt ausheben laßt. Mit Rücksicht auf 

1) Beiipiele bei Freudenthal, Hellenist Stud. III 316. Sie ließen sich durch 
den Hinweis auf eine Reihe anderer jetzt durch die Comm. in Ariat. Graeca in* 
ganglirher gewordene Kommentare leicht vermehren. 



COßi. fRSiTY 



638 Gött. gel. Ans. 1909. Nr. 7 

diesen parenthetischen Charakter der Stelle könnte es im Folgenden 
etwa heißen : Öoxsi 5t u.oi tfvd[sat]c f tvöu^vr] ') *p[öc tcä]c itXstooc t£[v 
wX]atwvtxuj[v, otj xtX. *), d. h. eine Einlage zur vorsorglichen Abwehr 
der später von der Majorität der Platoniker vertretenen Ansicht Daß 
damit der Theai tetsteile schreiende Gewalt angetan wird, ist kein 
Gegengrund, was für denjenigen keines Beweises bedarf, der sich 
ähnlicher interpreta torisch er Leistungen unseres Kommentators (a. u.) 
und späterer Piatone rkldrer erinnert. 

Vor dem oxordc scheinen andere Vorfragen Erörterung gefunden 
zu haben, über die der Leser unterrichtet sein muß, ehe er zur 
Lektüre schreitet. Das Stück schließt mit einer Bemerkung über das 
Verhältnis des Thcodoros zu Protagoras. Von letzterem muß nach 
den z. T. erhaltenen Zeilenenden zu schließen auch im Vorausgehen- 
den viel die Rede gewesen sein. 1,10 handelt es Bich vielleicht um 
seine Verbannung (<p]o7fy ?) ■). Auf den Abschnitt über den oxoxöc 
und daran anschließende Erörterungen über die imanj».-») und ihre 
Behandlung in der Schrift folgt Näheres über das ProÖmium. Wert- 
voll ist die Notiz Über die Existenz eines anderen Proöraiums. Die 
Unterscheidung des > dramatischen < Dialogs (Laert. Diog. 3, 50 mit 
Menagius' Anmerkung, Plut quaest conv. 7,8,3) von anderen Formen 
ist dem Verfasser nach 3,38 bekannt. Sehr interessant für die 

1) Aiir- dem Lichtdruck ersehe ich, daß der letzte Buchstabe kein t ( sein 
kinn. Mm müßte also zu der immerhin bedenklichen Annahme einer Ver- 
srhreibung Beine Zuflucht nehmen, um diese Ergänzung zu retteo. 

2) "Kv8i3!c im konkreten Sinne von Einlago in ein Literatlirwerk vermag ich 
nicht nachzuweisen. Stellen mit anderweitiger konkreter Bedeutung des Wortes 
bei Pauow s. v. 

3) ;..'■ durfte a keinen Akzent erhalten, da auch die Ergänzung ; jro2fj[}*aTaiY 
tHasfJov offen bleiben muß. Die Punkte Z. 6. 7. 23 können nach dem S. VIII. XIX 
Bemerkten nur die als Zeilen füllscl («nutzte pteij sein, in welchem Falle sie 
nach S. VIII durch den KüllungB haken ersetzt werden mußten. Z. ß entspricht 
die i.iiT, jenem Zwecke allerdings recht schlecht, indem sie nicht unter den über- 
schüssigen letzten Buchstaben der vorhergehenden Zeile gesetzt, sondern dicht au 
das schließende .■ herangerückt ist, so daß noch reichlich leerer Kaum bleibt. 
Aehnlich ist sie aber auch 30,2 und besonders 44,33 angebracht. Völlig zwecklos 
steht sie OB, 32, da hier keine Lücke auszufüllen ist. Auch 1,7 tritt sie etwas 
aus der Zeile heraus. Ist dies Zeichen etwa aus einer zeilenweise getreu kopierten 
Vorlage übernommen? Die Doppelbeit der Füllungszeichen könnte dafür zu 
sprechen scheinen. Z. 1 ff. ließen sich — selbstverständlich neben vielen anderen 
Möglichkeiten — etwa so herstellen : (xnl tb xn8' * ; uipav rjupßatavTa oder ahn- 
liches} i'i;iy r.f>]iw:aji[pay. Ji,.'".' väp ' : -; j«;-», (von logischer Notwendigkeit wie 
z.B. Arist. meteor. 2,7 p. 3G6b 16) [xotd Ttiv r^.i-.j];-;^,-- [liwvrac xot] imoor ( [fia>- 
tmv Ifrjuz . j:. ct(&vni- ? ( vntp ot)&c [iiv |i<j:i/ .. u^hv]tixä« [&' ©6 IjvbtV, O.k. Pro- 
tagons hebt den Unterschied von Wjrvr) und 6?tx* la Mf ( T Jl- &***- Empfar. adv. 
math. 7, 394 895. 400), der unleugbar ist. 






COßNf U UNIVERSJTY 



Anonymer Kommentar zn Piatons Thc&ctet 

Technik der Exegese ist 4, 17 ff. mpttyu 8i to xpooiu.iov töv irpon]- 
xdvTotv xai xpaxuüv öxo^payijv, & oi ItühxoI xa&ijxovta ävou-äCoooiv. tö 
5£ totaöTi n.r-^:i:-i xittai rcnpi tote EwxpatixoEe; xal oü 8«ttat ;;>,- 

7^ogo)c'). Proklos zum Pannen, p. 658, 34 f. berichtet von einer ver- 
schiedenen Stellung der alten Erklarer zu den Proömien platonischer 
Dialoge: die einen schließen sie von der Erklärung überhaupt aus, 
eine zweite Kategorie deutet sie rein ethisch'), eine dritte verlangt, 
daß der Exeget das Proömium mit dem sachlichen Inhalte des eigent- 
lichen Dialogs in Verbindung setze und so Proömium und Dialog als 
Einheit behandle'). Aeltester nachweisbarer Vertreter des ethischen 
Prinzips war bisher, soviel ich sehe, Porphyrios. Dank unserer Stelle 
konuen wir nun diese Erklärung» weise um 100—150 Jahre weiter 
zurückverfolgen. Es scheint, daß über diesen Punkt damals noch kein 
Streit entbrannt war. Wenigstens erwähnt der Verfasser nichts von 
einein abweichenden exegetischen Verfahreu. Damit stimmt, daß 
Jamblirh als erster erscheint, der die Theorie des sie oxojrdc konse- 
quent durchführte*). Was die Nichtberücksichtigung des Proö'miums 
(ou Äcitai ilirpjacttc) betrifft, so erwähnt Prokl. zum Tim. 1204,17 
Dicht, daß Severus, der zeitlich von dem Anonymus nicht weit ent- 
fernt ist, in seinem Kommentar zum >Timnios< das Proömium uner- 
klärt ließ. 

Seiner Methode nach ist der Kommentar noch äußerst einfach. 
Von den später üblichen , weit ausgesponnenen Erörterungen der 
Disposition und des Zusammenhangs innerhalb größerer Partien der 
zu erklärenden Schrift u. dgl. findet sich hier noch nichts; kaum daß 
2, 13 ff. in wenigen Zeilen die Hauptteile der Untersuchung ge- 
schieden werden. Eine gewisse Zurückhaltung wird freilich uuserm 
Urteil durch die Un Vollständigkeit des Erhaltenen auferlegt. Doch 
ist kaum anzunehmen, daß uns die allgemeine Haltung der Exegese 
nach Auffindung des verlorenen Kestes in einem wesentlich anderen 
Lichte erscheinen würde. — In dem elementaren Charakter seiner 
Technik bildet der Theaitetkommentator den einen Pol einer Eut- 
wickelung, an deren anderem Ende Olympiodor und seine Schule 
stehen mit der Zerlegung der Interpretation in Praxeis, innerhalb 
tleren wieder die den größeren Zusammenhängen gewidmete Theoria 
von der Worterklärung gesondert wird. Auch darin wahrt unser 
Kommentator seine primitive Art, daß seine platonischen Lemmata 

1) Die gering fälligen Ergänzungen der Herausgeber sind gesichert. 

2) P. 658, 2 ff. tüiv H o'!>4i TO-jtuiv (sc luv npooififtuv) tu; Itwjtcv rfsp&tupivuv, 

3) Vgl über diese Frage OQA. 1900 S. 626 ff. 

4) GOA. LLO.& 62G. 

(HU. |al. Au. im. It. 7 38 



COßNflLUNNERarV 



540 Gütt. gel. Am. 1909. Nr. 7 

zusammengelegt keineswegs den lückenlosen Thcaitettext darstellen. 
Er springt von Punkt zu Punkt und behandelt nur, was ihm zur 
Interpretation besonderen Anlaß zu geben scheint — auch hier 
wieder im Gegensatz zu den späteren neuplatonischen Erklärern, die 
unter der Herrschaft der allegorisicrenden Methode in jedem Satze, 
wenn nicht in jedem Worte, einen Schatz zu heben finden. Die 
Lemmata sind im allgemeinen — in der Art des Didymos, worauf 
Diels S. XX hinweist — vollständig ausgeschrieben , doch existiert 
einiges nur in der Paraphrase. So das auf 46,42 folgende Stück aus 
148 D (paraphrasiert 47, 1 ff.), ebenso ein nach 56,2 stehender Passus 
aus lüOD (paraphrasiert 5G,7ff.) und 152 E (paraphrasiert 67,45 ff.). 
Die Besprechung des 2j, 30 — 37 aus 147 D ausgeschriebenen Lemmas 
greift weit über den Inhalt desselben hinaus, da der mathematische 
Abschnitt zusammenhängend erörtert werden mußte. Daraus ergeben 
sich einige Wiederholungen im Nachfolgenden. Hier liegt also aus- 
nahmsweise ein Ansatz vor zu der späteren Scheidung von Theoria 
und Einzel erklarung. Auch 66, 19 ff. ist in das nächste Lemma über- 
gegriffen. 

Bei aller Einfachheit der Kommentierung wird nun doch das 
Unterlegen an Stelle des Auslegens schon recht fleißig betrieben. 
Statt vieler Belege genügt es auf die Deutung des Stta (145 C) 
15,1 ff. und die 44,48 ff. an 148B fytat* xtX. angeknüpfte methodo- 
logische Ausführung i-v.-7.ixwv rcü>c Cv'. : ' : '" ! hinzuweisen. Wie in 
den neuplatonischen Kommentaren, nur in weit geringerem Maße, 
galt es auch hier, die Gedanken einer weitergeschrittenen philoso- 
phischen Entwickelung im platonischen Texte selbst wiederzufinden. 
Was dabei am meisten in die Augen fällt, ist die Hereinziehung der 
aristotelischen Logik, worauf schon Diels S. XXIV, XXX f. aufmerk- 
sam gemacht hat. Wiederholt zeigt sich das Bestreben, die platoni- 
schen Ausführungen in die Kategorien und Syllogismen des Aristo- 
teles hineinzuzwängen. Man darf den neuen Fund schon deshalb 
nicht unterschätzen, weil er uns in schöner Weise in Stand setzt, 
dos von Albin in theoretischer und systematischer Form Gebotene in 
die Praxis des kommentierenden Schulunterrichtes hinein zu ver- 
folgen. Wir erhalten das erste Beispiel dafür, daß die Gepflogen- 
heiten der neuplatonischen Kommentatoren schon um Jahrhunderte 
früher im mittleren Platonismus zu Tage traten. Es kaun nun frag- 
los für die logische Schulung des Hörers wie für die Kritik der 
platonischen Beweisfüll rung sehr förderlich sein, wenn man die iu 
freieren Formen verlaufende Argumentation des Philosophen au dem 
Maßstabe einer strikten syllogistischen Methode prüft, nur muß man 
dabei mit größerer Behutsamkeit, als es von unserem Anonymus ge- 



■ 

_ _ __ EU UHIVERSJIY 



Anonymer Kommentar zu Platona Theaetet 641 

scbehen ist, jedes Zwängen und Pressen venneiden. So ist die Re- 
duktion von äp' oü t6 jiav&dvBiv xtX. 145 DE auf einen Syllogismus 
mit dem Schlußsätze 6 äp« |uxvddv<uv •-■.it-» ;...■_. emXau^avst (16, 23 f.) 
unstatthaft, da dieser Satz weder explicite noch implicite in der pla- 
tonischen Deduktion enthalten ist, Piaton vielmehr nur vom ;■-/.,> iv >i» 
durch Vermittelung der Zwischenglieder ~.',y.- t und -■■■■:. x auf die 
esianju.^ zu gelangen sucht, von der er im Folgenden handeln will. 
Falsch ist die Reduktion 6G, 1 1 ff. Die Verwendung der aristotelischen 
Kategorien 20, 32 ff., 68, 10 ff. fördert nicht und tut besonders au der 
zweiten Stelle Piaton Gewalt an. 

Was den dogmatischen Standpunkt des Kommentators betrifft, 
so hat Diels in der Einleitung dargetan, daß es der des eklektischen 
Piatonismus ist, wie ihn u. a. Albinos vertritt '). Die von Diels auf- 
gezeigten Beruhrungen mit dem letzteren lassen sich noch vermehren. 
Der Kommentator spricht 2,20 und 15,8 ff. von ä«X^ ejtiottjU.t] im 
Gegensatz zur oüvdito? oder auonju.af.x^. Als dritte Stelle wird 
17,27 hinzuzufügen sein, wo Wilaraowitz wohl mit Recht äxktfi er- 
gänzt. Wenn das itapt 8 uavddvsi Tic 145 D ein Kennzeichen dafür 
sein soll, daß es sich um die -»->.;, i. handle, so scheint der Verfasser 
das S als distributiv (der jeweilige einzelne Gegenstand des Lernens) 
empfunden zu haben. Das ist willkürlich, aber der Interpretations- 
kunst dieses Exegeten wohl zuzutrauen. Mit diesen Stellen vergleiche 
man nun: Alb. Eisag. 4 p. 155,376*. II., wo Piaton die Benennung 
taocfyug äjiXii für die f\xii%t\ Iwowt zugeschrieben und weiter be- 
merkt wird : fix fis toüttov ötcXüv ouaüv EXiorqtuÜv 6 f uotxbc xal Eiti- 
orr]u.ovix&c ouvioTTjxi Xo^oc 3 ). Wenn 2,23 ff. die Bedeutung von 
xpinipiov = tö öV oü xpivouev wc opfdvoo einer oder mehreren an- 
deren Bedeutungen des Wortes entgegengestellt wird i /£-,(., &i vüv 
xtX.), so findet dies Alb. Eis. 4 p. 154, 10 ff. eine Parallele. Zu 59.4G 
atbihpi« = aiodTjTTjpiov (im vorliegenden Falle soll die Gl eichsetz ung 
nicht statthaben) vgl. Alb. 4 p. 154,10 xptote « xptnjpiov (Alex, in 
I. de sensu [Comm. in Aristot. Graeca IUI] p. 2, 5 f.), zum >.v,-.; als 
Kriterium (61, 16 f.) Alb. 4 p. 154,15. 

Sehr mit Recht hat nun Diels trotz der mehrfachen Berührungen 
des Anonymus mit Albinos die Identi6zierung der beiden Autoren 

1) Es iei liier aoeb auf ein wertvolles Tarergou der Einleitung hingewiesen: 
Piels liefert an der Hand der autiken Zeugnisse den Ueweis, daß Allunos auch 
Kommentare (sicher in Timaios und Politeia) verfallt hat. 

2> Die Unterscheidung von 4rX/j and civtire* (909t))|MmKtp tovfc ist wohl 
auf die Stoa zurückzuführen. Vgl. Hext. Emp. adv. rnath. 7, 40 f., wo die Jrut/^ij 
allerdings nur systematisch erscheint, die Gegenüberstellung aber von dAr^M; als 
•iXdüv and d>.',Sua als ;-:■. ',.■ i ■• ', eine Verwandtschaft mit jener Untcrscbei- 
dang zeigt 

3ö« 



■ ■ 



642 Gott. gel. Anr. 1909. Nr. 7 

von der Hand gewiesen, und zwar nicht nur wegen der S. XXXIII 
sehr lehrreich besprochenen Divergenzen in Sül und Methode. Unter 
allem was der Anonymus mit Albin gemein hat, ist nichts derart, 
daß man Grund hätte, darin eine individuelle Anschauung des Autors 
und nicht vielmehr Gemeingut der platonischen Schule dieser Zeit zu 
erkennen. In erster Linie gilt dies von der zpÄ« xbv Ät6v ijtoiwotc 1 ), 
die 7,17 f. als Eckstein der Ethik erscheint. In dieser Bedeutung 
ist sie ein Kennzeichen des gesamten späteren Platonismus. Die Aus- 
bildung, die der Telosbegriff in der Stoa gefunden hatte, führte da- 
zu, auch Tür den Platonismus ein solches Telos aufzustellen 1 ). Eben- 
dahin drängte die die verschiedenen Systeme unter einheitlichen 
Gesichtspunkten abhandelnde doxographische Darstellung der Philo- 
sophiegeschichte. DaG man dabei zu der Stelle Theaet. 176 B griff, 
war ein äußerst glücklicher und folgenreicher Gedanke, da man da- 
mit in der Tat dem religiös gestimmten Idealismus Piatons gerecht 
wurde 8 ) und zugleich deu Platonismus für ethisch verwandte Rich- 
tungen wie Stoa und Christentum bünd unfähiger machte. Innerhalb 
der ersteren bot die Anschauung von der natürlichen Gottvcrwandt- 

1) I>ie Herausgeber ergänzen '.|**4[ttjto]«. Ist &fiMÜ[uo>]{ möglich (was 
mir der Fall zn sein scheint; ■ ■.:n-: von Z. 16 paßt gerade in den Raum), so hat 
es Piaton 176Ü und die unten anzuführenden Parallelen auf seiner Seite. 

2) Die Anwendung spaterer Gesichtspunkte auf den Platonismus neigt gut 
Plut quaeat. conv. 1,1,4, 5 lUsftan i* Tip X»tn:wtf «pt t&w: eW.trlficv<>; ™l 
toO spürtoj 4}al»oO Damit stimmt überein, daß schon Areios Didymos Stob. er). II 
p. 50, C W. tu.« bei Fiat. Tim. 90D in dem spateren technischen Sinne nimmt, 
der schon durch den platonischen Text ausgeschlossen ist. Ueber die ■ ■>■■ fu*o«s 
Öc<f» (taxi tö &uvot<v) als platonisches Telos und ihre Verbreitung bis in die 
spätere byzantinische Zeit vgl. GOA. 1906 S. 904. Neben dem dort Angeführten 
siehe etwa noch Flut, de scr. niim. viod. 6 (p, 666, 1 f.), Theo Smyrn. p. 16, 1 f., 
Apul. do dogm. Fiat. 2,23 p. 98,9f. 90,3f. (wie die entsprechenden Albinosstellen 
nach Oaios, »gl. Thadd. Sinko, De Apulei et Albini doctrinae Piatonina« adum- 
bratione [Dissert. philol. rlass. Acad. litt Cracov. toin. 41 p. 171}), Porph. b. 
Stob. Hör. 1,123 p. 91,11 f., 92,20f. H. (p. 19,6-, 20,17 Mommert), lambl. b. Stob. 
Hör. 103,23 (d. comm. math. sc. 16 p. 63, 10 f. t»jy npot TdyaS&v hpaliotn), Anon. 
vit. Fythag. b. Pbot cod. 249 p. 439a 12 Bekk. (6 p. 104 Kiessl.), lul. or. 6 
p. 237,3, HicrocL in carm. aar. p. 416a 7, 483b 24 Mull, (an letzterer Stelle 
t,*«iJT!j«)r SyT. in MeUpb. p. I4,19f. vgl. 11,26, Marin, vit Trodi 25, Olympiod. 
prol. log. p. 16,25, in Phaed. p. 1,16 f. Als platonisch erwähnt die Bestimmung 
auch das Scbolion zu Luc. rhet. praen. 1 p. 175, 8 f. Kabe, allgemein als jpx *tfi 
«nXodoo.fae das Scholion zu Aristid. or. 46 p. 178,11 Dindorf (p. 179 KrommtJ) 
Sie schwebte jedenfalls auch Aristcides a. a. 0. vor. 

3) Vgl. Zeller III* S. 926 und dazu die weiteren bei Albin c 28 neben 
Theaet 176B berücksichtigten Flatonstellen (leg. 7I6E— 716C, Pbaedr. 24 7 E 248A), 
ferne* Tin, 90D. 






COPHfUUNIVERSTY 



Anonymer Kommentar zu Piatons Tbeaetet 543 

schaft des Menschen ') und der Zeusgleichheit des Weisen An- 
knüpfungspunkte. Aus der Gott Verwandtschaft wird die Gottgleich- 
heit als ethisches Ziel abgeleitet von Musonius p. 90, 4 ff. Hense. Vgl. 
auch Epict 2,14,12; 19,27; Seneca ep. 95,50"). Unter den christ- 
lichen Autoren haben Klemens von Alexandreia (ström. 2,100. 131; 
5,96) und Theodoret (Graec. affect. cur. 11 p. 985; 12 p. 1017 Schuhe) 
jene Telosdefinition mit Beifall erwähnt und ihre Uebereinstiininung 
mit biblischen Lehren hervorgehoben *). Auch Gregorios der Thauma- 
turg verwendet sie ad Origin. 2,13 p. 4, 18; 12,149 p. 28,26 Koet- 
schau*). Auch im Peripatos bediente man sich der Formel. Auf 
Aspasios hat Diels, Einl. p. XXXII, bereite hingewiesen. Themistios 
berührt sie or. 2 p. 32 D, or. 15 p. 189 A, und sie erscheint in der 
peripatetischen Deduktion Comni. in Arist. Gr. XII 1 p. XI Z. 3 f. 
t. u. 

Es ist schade, daß das erhaltene Stück des Kommentars die 
Besprechung von 176 B, auf die 7,19 wohl verwiesen wird, nicht 
mehr umfaßt Hier war ohne Zweifel die 6p.oioiot« icpoc tiv deöv als 
Grundlage der Ethik behandelt und die einzelnen Tugenden von der 
Gottgleichheit abgeleitet. Einen Anhaltspunkt gab schon Piaton mit 
dem Satze 6jj.otu>atc 5s ötxatov xal 3aiov u.«a ppwfMMC fevioda!, von 
dem auch Apul. dogm. Fiat. 2,23 p. 98, 10 ff. ausgeht. Die hier vor- 
genommene Scheidung der Nachahmung nach der theoretischen und 
der praktischen Tätigkeit der Gottheit findet sich öfters, so Amm. in 
Porph. Isag. 4, 7 ff.; 11,10 ff., Elias Prol. 27, 9 ff. (eine andere Schei- 
dung bei Olymp, in Phaedon. 1,13 ff.). 

Auch die auf die Stoa zurückgehende 3 ) Lehre von der Anta- 
koluthie der (vollkommenen) Tugenden, in der der Kommentator 
9, 40 ff. (vgl. 11, 13 ff.) mit Albin 29 p. 183,3 ff. übereinstimmt, darf 
man der ganzen Schule dieser Epoche zuschreiben. Das Zusammen- 
gehen von Albin und Apuleius dogm. Plat 2,6 p. 84, 26 ff. ergibt den 
gleichen Standpunkt für Gaius. Wie diese, so trifft auch der Anon. 

1) Vgl. Bonhüffer, Epict o. d. Sloa 76 ff. Soweit Poseidonios in Frage 
kommt, ist allerdings mil der Wahrscheinlichkeit zu rechnen, daß die stoische 
Lehre tod Piaton beeinfluBt ist. ti. auch Stoic. vet fr. 111245 fr. 333 ff. 

2) Auch an dio beliebten Ausführungen über den Konig als Ebenbild des 
Zeus mag erinnert «erden. Vgl. besonders Dio Cbrys. or. 53, 1 1 toi« JjaBoJe (fon- 
iile Uov r.pi$ (xilvov (sc. töv A(o) BAiac -n; xiti'j8-j>iiy tijv dp//,* •iyuLWiÜYtit, ■( 
Suwrtfv ijnv dvfyiünoi;, Stifi tA<# avrtbv Tjxiftov. 

3) IHe Angaben beider über die platonische Tetosbestimmung führt R. Hoyer, 
De Antiocho AacaL (Bonn 1883 Dtss.) S. 36 ff. auf Antiochos t. Ask. zurück. 

4) DaB Gregor auch sonst den späteren Schul platoniiuius vertritt, zeigt 
Brinkmann, Rhein. Mus. 56 (1901) S. 57 f. 

5) Vgl. Stoic. vet, fr. 111 no. 295 ff. 






CQHKEU 



544 Gott. gel. Anz. 1909. Nr. 7 

in eth. Nie. V (Comm. in Arist. Gr. XX) p. 209,26 ff. mit dem Theaitet- 
kommentator darin zusammen, daß er die Antakoluthie nur für die 
i£Xs'.ai äpetat, nicht für die cj^ösiai (Diels Einl. S. XXXII) gelten 
lassen will: -r] fiixaiooövT), tpTjot (sc. Aristot. p. 1129b 25 f.), ziXtia 
äperrj, «XX' oüy äsXwc; Xfrrstai piv 7*p x*t -rj Ävn^iaoTtXXojifivrj xpöe 
t*QV q!*J0tx7)v te xai xat' «<><p'>?av XEYOuivrjv ävfipciav, iXX' ärsXfjC 
aürrj. äteX-r,« uiv -fj iv t$ *A/iXXsf, tiXct* Ä8 ^ u-itä fpGvrjaetbc te 
xai 6pöo r J XÖ700 önojwvrjux^ xüiv j«*jtoTa>v xivfiövwv ai oöv teXitai 
ävTaxoXoodoöoiv aXXyjXaie;' ö 701p toötiov Äytov u.Eav xaoac Ej(siv 
Xeferxi. 

Als neues Dokument für diesen mittleren Piatonismus ist der 
Theaitetpapyrus schon an und fUr sich wertvoll, zumal unser lite- 
rarischer Besitz aus dieser Phase der platonischen Lehrentwickelung 
bis jetzt sehr mäßigen Umfanges ist. Dazu kommt, daß der neue 
Kommentar das bisher Vorhandene nach zwei Seiten ergänzt. Kr 
bildet das einzige umfassendere Beispiel jenes Piatonismus in seiner 
Anwendung auf die schulmäßige Piatoninterpretation, und er zeigt 

— hier allerdings nicht als einzige Quelle ■) — die platonische Schule 
dieser Zeit zugleich auch in ihrer Polemik gegen andere Schulen, 
darunter auch die Stoa. Diese Seite ist m. E. in Diels' Einleitung 
nicht ganz zu ihrem Rechte gekommen. Daß wir es mit einer durch- 
aus eklektischen Lehre zu tun haben, die einen guten Teil ihres Be- 
sitzstandes der Stoa verdankt, steht außer Frage. Das hindert aber 
nicht, daß nun dieses Anleihegut stillschweigend als Eigentum be- 
trachtet und wacker gegen die Stoa da polemisiert wird, wo der 
Platoniker nun einmal nicht folgen konnte. Nicht das Liebäugeln mit 
dem Stoizismus, sondern die Neigung, bei gegebener Gelegenheit die 
Lehrunterschiede zur Sprache zu bringen und die abweichende Mei- 
nung zu bekämpfen, scheint mir in dem Bilde des Kommentators der 
hervorstechendere Zug, und der Theaitetkommentar bestätigt so die 

— übrigens psychologisch notwendige — Tatsache, daß trotz der bei 
Eklektikern hin und wieder auftretenden Versicherung von der we- 
sentlichen Einigkeit der Hauptsysteme gleichwohl, solange geschlossene 
Schulen nebeneinander bestanden, auch der Schulpatriotismus und 
gelegentlich -Chauvinismus andauerte und insbesondere der Katheder- 

1) Vgl. du im Uermcs41 (1906) S. 603 ff. 617 über liierax Bemerkte. Bei- 
läufig sei liier 7.ur Krganxung des Aufsatzes über Hierax hervorgehoben, daß der 
Ton Pamaskios bei PhoL tibi. p. 341b 18 f. als Zeitgenosse des AmmonioB (Her- 
meiu) genannte Alexandriner Hierax als Verfasser der von Stohaios exzerpierten 
Schrift nicht in Betracht kommt, da sich in den xiemlich umfangreichen Frag- 
menten keine Spur des Neuplatooismus findet. Auch wäre er der einzige von 
Stobaioa berücksichtigte Autor so später Zeit. Die jüngste Quelle des Florilegiumi 
i« sonst Thomiatios, 






coRHai uNNtRsirr 



Anonymer Kommentar ru Piaton« TbeaetCt 545 

Philosoph Anlaß nahm, durch polemischen Hinweis auf Dogmen an- 
derer Sekten der Meinung vorzubeugen, daß in seinem Hörsaal gnr 
nichts anderes und Wahreres zu lernen sei als in dem einer anderen 
Schule. In der von Diels S. XXV als stoizisiorend bezeichneten oi- 
xsUootc-Betrachtung 5, 18 ff. sind allerdings stoisch Begriff und Name 
der oixetmote und die Grundlagen der oixtüooic-i.ehre 1 ). Aber der 
Zweck, den der ganze Abschnitt verfolgt, ist antistoisch: es soll die 
jedenfalls durch einen Teil der stoischen Schule vertretene*) Lehre 
von der bestehenden oder anzustrebenden Gleichheit der otosbMtfi 
npö? äaotöv xal Jtp6< 6vnvoäv ad absurdum geführt und damit der 
Ableitung der otxatoaüvi] aus der otxciiuoic der Boden entzogen wer- 
den, um nun erstere dem Prinzip dieses Piatonismus entsprechend an 
die 6(ioüü3i« deeji anzuknüpfen. 70, 12 ff. ist es dem Verfasser zwar in 
erster Linie darum zu tun, die (neuere) Akademie vor dem Verdacht 
der Skepsis zu schützen. Aber man merkt doch das Behagen an 
der Niederlage, die die Stoa hier erlitten haben soll. 11,22 ff. fehlt 
jede derartige Spitze. Aber immerhin ist die Gelegenheit wahrge- 
nommen, einen T/ehr unterschied zur Sprache zu bringen. Auch 
Aristoteles geht bei der Polemik nicht leer aus; ein Punkt seiner 
Definitionslehre wird 25, 2 ff. gerügt. 

Der Papyrus enthält noch mancherlei , was teils als neu 
teils als Bestätigung von sonst vereinzelt Bezeugtem Interesse 
erweckt. Ich rechne dahin den prägnanten Gebrauch von 'Axa- 
Ö^jista und 'AxaCTjuxtixö; im Sinne der neueren Akademie 54,40; 
70,14 (vgl. auch 6,30)"), oi xoXotoi in Bezug auf die Platoniker 

li Darunter auch die Einteilung der afitttmt 7,26 ff, zu der Uierokles Ktb. 
Eiern. 9, 3 ff. iu vergleichen ist (liier Z. 12 vielleicht ^kp-nixt,]). 7, 20 ff. wird 
übrigens nicht einmal der Ruhm, die »Kthjfy'il^nt* oixifrosi; erfunden xu haben, 
den Stoikern gekonnt. 

2) So von Hieroklej, dessen bei Stob. Hör. 64,23 p. 134,27 ff. M. (llierokl. 
p. 61,24 ff. t, Arnim) vorgetragene Theorie sich mit der hier bekämpften deckt, 
soweit es sich um die oiufwoic sich selbst und anderen gegenüber handelt Daß 
nicht alle Stoiker die gleiche Anschauung vertraten, zeigt die auf I'anaitios zu- 
rückgehende Darstellung hei Cicero d. off. 1,17,58. Der von mir, llierokles d. 
Stoik. S. 13. 63, hervorgehobene Widerspruch zwischen dem Sloiker und dem Neu- 
platoniker Hierokles besteht auch zwischen dem Stoiker und dem Theaitet- 
kommentator, nur daß bei letzterem mehr von dem Verhältnis des Menschen zu 
sieb selbst und zu anderen, als von den Abstufungen innerhalb des Verhältnisses 
zu anderen die Rede ist; auch diese sind aber 5, löff. berührt in Anknüpfung an 
das platonische Lemma. 

3) Der gleiche Gebrauch bei Cicero (z. R. de nat- deor. 1, 1, 1) und Sextus 
Kmp. (vgl. d. Stellen im Hekkercchen Index). Olymp, prol phil. Plat. 10 p. 205, 3 f. 
Herrn, heißt ee: owinBoJvTie töv UA&iova tlc « : >s 'K^ixtwjä; ti m! to ; « 'Am&i)- 
patxvtc, jedoch mit Lücke vor dem letzten Worte im Monacensis, wonach Hermann 
wohl richtig ■!->- eingefügt hat. 






FuuNWERSirr 



546 Gott gel. Ana. 1009. Nr. 7 

11,12'). Kadijxovta wird als speziell stoischer Terminus empfunden und 
durch jrf.oaTjxovta xal npnxxi umschrieben 4, 19 ff. Von Epikur (22,39) I, 
dem Chier Ariston (11,33) und den Ncuakudemikern (6,30; 70,14) 
lernen wir neue Deduktionen kennen. Ferner bildet die Mitteilung über die 
Stoiker 11,22 ff. eine Bereicherung, ebenso was 5,24ff. über die otxst- 
tüaic gegenüber sich selbst und anderen (stoisch, 8. oben) und über 
die Verankerung der Gerechtigkeit in der oixstwoic vorgetragen ist. 
Zu 73, 26 ff. vgl. Cic. nat. deor. 2,15,41; Hermeiaa z. Phaidr. p. 69,3 
Philop. act. mundi p. 518, 5 ff. 523, 11 ff., [Philop.] in de gen. an. 
(Comm. in Aristot Gr. XIV 3) p. 86, 15 ff. Zu 13,1 ff. vgl. Prokl. zum 
I. Alkib. p. 412, wo in gleicher Weise die Theaitet- und die Politeia- 
stelle vereinigt sind. Auch sprachlich ist manches bemerkenswert, so 
der den Superlativ _ vertretende Komparativ 50,31*). Ein merk- 
würdiges Muster von Ungeschicktheit sind die Figuren zu Kol. 43. 
Die nXiv&c und Äoxt? sind hier von oben gesehen, so daß die Höhen- 
linie, auf deren Verhältnis zu den Seiten der Grundfläche es ankommt, 
durch die Perspektive verkürzt erscheint Besonders die Zeichnung 
der ßoxic verliert dadurch jede Anschaulichkeit. 

Von den der Ausgabe des Theaitetpapyrus als Anhang beigo- 
gebenen kleineren Stücken gehört das erste, ein Abschnitt eines 
philosophischen Traktates mit PhileboB- und Phaidroszitat, der gleichen 
Zeit und seinem Inhalte nach derselben Richtung an 5 ). Das zweite, 
von den Herausgebern nach der Schrift dem ersten Jahrhundert vor 
Chr. zugewiesen, enthält in 22 Zeilen einen Auszug aus Piatons Ge- 
setzen 832 E— 837 C mit dem zu 833 AB (vgl. CD) beigefügten 
Scholion $<piJt;;oo« Ja \iftt 5pöu.oo< toöc StaüXooc tpi-/ovta? tioosfiac. 
Das dritte, vermutungsweise als philosophischer Dialog bezeichnete 
Stück entstammt etwa dem 2. Jahrh. vor Chr. Es umfaGt drei 
kleinere Fragmente mit unvollständigen Zeilen, denen bis zu einer 
etwa erfolgenden Agnoszierung schwerlich ein zusammenhängender 
Gedanke abzugewinnen sein dürfte*). 

Die letzten Jahre haben uns durch epochemachende Papyrus- 
funde verwöhnt, und es ist fast notwendig vor der Unterschätzung von 
Funden zweiten und dritten Ranges zu warnen. Daß der Theaitet- 
papyrus sich an Bedeutung mit manchem, was in Aegypten zu Tage 
gekommen ist, nicht messen kann, ist unleugbar. Ebenso unleugbar 
ist aber, daß uns in ihm ein wichtiges Aktenstück zur Geschichte 

1) S. darüber Brinkmann, Rhein. Mus. 66 (1001) S. 58. 

2) Vgl. Schmid, Atticismua I 238, Hl 62, IV 62. 614. 

3) S darüber Hermes 42 (1907) S. 150 ff. 

4) IIa 1 rieUcicht tö [«-» oüv tiipjityov [tsü™ cpofrfJfMt». Dun hudelt es 
aich am eine Inhaltsübersicht, vielleicht in einem KommentV. 






COHHEU UNIVER5JTY 



Anonymer Kommentar zu Platons Tbeaetet Ö47 

der Philosophie und des philosophischen Schulbetriebes wiederge- 
echenkt ist. Wir dürfen uns glücklich schätzen, wenn uns die Berliner 
Klassikertexte noch manches Stuck gleichen Ranges zu bieten in der 
Lage sind, doppelt glücklich aber, wenn deren Bearbeitung in gleich 
vorzüglicher, nach allen Richtungen fördernder Weise gelingt, wie es 
hier der Fall gewesen ist. 

Halle a, S, Karl Praechter 



Orcbomeaos. I. Ilie liieren Ansiedlungoschichten von Heinrich Bulle. Aus 
d. Abhdl. der IL Bayer. Akademie der Wiss. I. Kl. XXIV. Bd. IL Abt. 
München 1907'). 

Bei der Besprechung von Furtwanglers Heiligtum der Aphaia 
(G. G. A. 1907 S. 671 ff.) habe ich die großzügige Ausgrabungstätig- 
keit geschildert, die Furtwangler seit einigen Jahren mit dem Kreise 
seiner Freunde und Schüler entfaltet hatte; ich kann den Bericht 
über die bedeutsamen Ergebnisse dieser Forschungen nicht fortsetzen 
ohne ein Wort der tiefen Trauer Über den Tod des Mannes, dessen 
jugendfrische sprühende Lebenskraft unerschöpflich schien. Es ist der 
schwerste Verlust, den die Archäologie erleiden konnte in unserer 
Zeit mit ihrer doppelten Forderung: planmäßiger Forschung durch 
Vermehrung des schon fast unübersehbaren Stoffes, sorgsamster Ein- 
zelarbeit, der auch das unscheinbarste Denkmal zum geschichtlichen 
Zeugnis wird, und Erkenntnis des Wesens in der Fülle der Erschei- 
nungen, Aufbau des großen Ganzen aus gesunden Steinen. 

Das vorliegende stattliche Heft ist mit Beinen klaren Ergebnissen 
ein Eckstein für den Bau der Frühgeschichte von Hellas, es ist mit 
seinen Tagebuchnotizen, Dänen und Ansichten ein für die Ausgra- 
bungBpraxis höchst wertvolles Musterbeispiel und es erfüllt selbstver- 
ständlich auch schriftstellerisch die allmählich immer allgemeiner an- 
erkannte Forderung: möglichst objektive und vollständige Darlegung 
des Tatbestandes und erschöpfende Verarbeitung des Gewonnenen, 
beides tunlichst getrennt, sodaß der vertrauende Leser rasch ein Bild 
gewinnt, der selbständig prüfende andrerseits von den Gesichtspunkton 
des Herausgebers unabhängig urteilen kann. 

Die Ausgrabung von Ürchomenos beschloß Furtwangler, der die 
Bedeutung der früheren unscheinbaren Scherbenfunde dort längst er- 
kannt hatte, auf eine Anregung von Hermann Thiersch hin. Nachdem 
er die Arbeiten im Frühjahr 1903 kurze Zeit selbst geleitet hatte, 

1) Da das Manuskript dieser Anzeige schon vor Jahresfrist abgeschlossen 
war, konnten nur die wichtigsten Neuerscheinungen ooeb kurz berücksichtigt 
«erden, 






<:OfCNEU. UMrVERSrry 



618 Gott. gel. Adz. 1909. Nr. 7 

überließ er die Leitung dieser wie der zweiten Campagne von 1905 
Heinrich Bulle; ihm standen erst Walter Riczlcr, dann Paul Reinecke 
zur Bearbeitung der Kleinfunde zur Seite. Ganz Bulles Werk ist 
der vorliegende erste Teil der Veröffentlichung, der die ältesten An- 
siedlungsschichton behandelt; das Buch ist Herrn Bassermann-Jordan 
in Deideslioim gewidmet, dessen große Stiftung Furtwänglcrs meiste 
Ausgrabungen ermöglicht hat; auch der Sohn des Stifters, Herr Ernst 
Bassormann-Jordnn, hat bei der Grabung tätig geholfen. 

Die Untersuchung beschränkt sich im wesentlichen auf den süd- 
lichen Ausläufer des Stadtberges, der die ältesten Ansiedlungen trug; 
dort konnten große Flachen freigelegt und zahlreiche Graben gezogen 
werden. Oberhalb und unterhalb ist nur sondiert worden. Wie so 
oft, hat die Ausgrabung anderes ergeben als was zu erwarten war: 
kein stattlicher mykeniseher Herrensitz, keine goldreichen Kuppel- 
gräber kamen zu Tage, sondern unter den stark zerstörten Resten 
bescheidener Bauten der frühmykenischen Zeit fanden sich zwei ältere 
Ansiedlungen, beide von ausgeprägter Eigenart. Damit ist zum ersten 
Mal in Hellas selbst eine Abfolge von Knlturschichten gefunden, wie 
wir sie bisher nur in Troja, dort jedoch architektonisch viel einför- 
miger, besaßen; auch die gleichzeitige, an sich hochwichtige Ausgra- 
bung von Sesklo in Thessalien bietet ein weniger wechselvolles Bild; 
in den ältesten kretischen Schichten endlich sind bisher nur ganz 
vereinzelte Baureste zu Tage getreten (vgl. BSA XI S. 263; in Melos 
fehlen Bauten ältester Zeit ganz). Die älteste nachweisbare Ansied- 
lung scheint ausschließlich runde Lehmhütten mit Steinsockeln ge- 
kannt zu haben; die feine Keramik ist vorwiegend monochrom, doch 
gibt es schon polierte Mattmalerei. In der zweiten Ansiedlung ist 
kein einziger Rundbau mehr nachzuweisen (vgl. jedoch unten); es 
herrschen Mischformen mit geraden und gebogenen Wänden (nach 
Bulle Ovalbauten mit grader Front), neben welchen vielleicht schon 
viereckige Häuser vorkamen. Die Keramik ist sogenannte >Urfimis- 
wure«. Endlich sind dieser Schicht zahlreiche tiefe >Bothroi< voller 
Asche, offenbar keine Herdgruben, eigentümlich. Wie die beiden 
ersten, so sind auch die zweite und die dritte Ansiedlung scharf von 
einander getrennt : in frühmy kenischer Zeit hat eine völlige Neube- 
siedelung stattgefunden. Das viereckige mehrräumige Haus herrscht 
jetzt ausschließlich, doch scheint es, daß auch ein ganz kleiner, 
schwerlich bewohnter Rundbau mit Feuerstelle dieser Schicht ange- 
hört. Bulle vermutet darin das Herdheiligtum der Gemeinde, doch 
kann es auch die Küche eines Wohnhauses sein, vgl. unten. Die 
Häuser stehen nach dörflicher Art einzeln in Höfen, im Gegensatz zu 
dem städtischen Blocksystem von Kreta und Melos. Gräber sind in 



.. 



U. Balle, Orcbomenoi. I 649 

den älteren Ansiedlungen nicht gefunden worden; hier Hegen sie in 
Mengen überall im Ort, höchst wahrscheinlich auch innerhalb der 
Häuser selbst Es sind alles >Hegendo Hockcrc, meist in Platten- 
gräbern aus Lehm und Stein mit spärlichen Beigaben. Die lange 
Dauer dieser Ansiedlung gibt sich in drei Bauschichten kund, die 
jedoch derart in einander übergehen, daß keine Keubesiedlungen an- 
zunehmen sind; dementsprechend ist auch die Keramik gleichartig. 
Von den Bauten der jüngeren mykenischen Zeit hat die Zerstörung 
der oberen Schichten durch die Byzantiner fast nichts übrig gelassen 
als versprengte Reste von Wandgemälden, die als lehrreichste Neuig- 
keit die Nachahmung von Holzmaserung bieten : wodurch denn die 
ägäische Kultur in der Schätzung strenger Stilrichter sinken dürfte. 
Scherben aus dieser Zeit sind in Menge gefunden, viel mehr als aus 
klassischer Zeit, deren Hauptzeugen ein Tempel fund am ent und (trüber 
mit geometrischen Vasen sind. Ueber die vermutliche Ausdehnung 
der einzelnen Ansiedlungen erfahren wir nichts Zusammenhängendes, 
doch sind entsprechende Beobachtungen gemacht worden. (S. 72, 88, 
97, 101); ich gehe darauf nicht ein, um dem zu erwartenden Schluß- 
abschnitt des zweiten Bandes nicht vorzugreifen. Dort werden wir 
auch erfahren, wann das Metall auftritt 1 ). 

Die Ergebnisse der Untersuchung sind durch Versuchsgrabungen 
in der Umgebung glänzend bestätigt worden : von drei kleinen An- 
siedlungen zeigte die eine reichliche Reste der ältermykenischen und 
der Rundbautenschicht, jedoch keine Spur der »Bothros« schiebt, eine 
andere nur Reste aus der Rundbautenzeit, die dritte nur Aeltermy- 
kenisches. Das ist die Probe auf die in Orchomenos mühsam ge- 
wonnene Erkenntnis der dreifachen Besiedlung. Für die Frühge- 
schichte dieser zentralen Landschaft ist damit eine feste urkundliche 
Grundlage, für die Geschichte der ältesten Architektur hochwichtiges 
Material gewonnen, weitere, für die Keramik der Vorzeit wahrschein- 
lich grundlegende Belehrung dürfen wir von der Bearbeitung der 
Kleinfunde erwarten und ein Gesamtbild der Kultur sowie der Ver- 
such eines Geschichtsumrisses wird gewiß nicht ausbleiben. Di«e 
Ergebnisse sind viel wichtiger als glänzende Funde aus der mykeni- 
schen Blütezeit gewesen wären, die uns höchst wahrscheinlich doch 
nur in Einzelheiten Neues gelehrt hätten. Wenn die Einwohner von 
Skripu das Gewonnene nicht zu schätzen wissen, so ist das freilich 
hegreiflich. 

1) Nach den honen Ansahen ül*r Bulles Vortrag auf der Baaler Philo- 
logeoversaaimluriK von 1907 (Verhandlungen 8. 82 f.) ist die älteste Schiebt neo- 
litbiseb, die zweite entspricht ungefähr der Kamareskultur, die dritte den Scbarht- 
grabern von Mykena. Auch die ethnologische Krage wird im 'i. Bande behandelt 
werden, 






ÖÖO Gott. gel. An*. 1909. Nr. 7 

So einfach die Hauptergebnisse sind, so schwer sind sie errungen; 
keine andere große Ausgrabung auf griechischem Boden ist je an- 
nähernd so schwierig gewesen wie die Entwirrung dieser durchein- 
ander gebauten, über einander gestürzten, von oben durch die By- 
zantiner, von unten durch die Aschengruben aufgewühlten Lehmziegel- 
niassen. Was Bulle und seine Mitarbeiter da geleistet haben — über- 
dies in einem der giftigsten Fiebernester — ist bewundernswert. Es 
ist ein Glück, daß diese Musterleistung grade jetzt geschah, wo die 
alten Schichten in Mittelgriechenland vielfach angeschnitten werden: 
das Studium der Grabenwände und des Ausgrabungsberichts mit seinen 
vortrefflichen, meist dem Architekten Sursos verdankten Plänen und 
guten Lichtdrucken ist eine viel bessere Vorbereitung als alle Er- 
fahrungen an den gewonlichen griechischen Steinmauern. Auch den 
Theologen, die in ahnungslosem Dilettantismus die alten Stidte von 
Palästina verwüsten, ist die Lektüre dringend anzuraten. 

Das Buch beginnt mit einer kurzen Geschichte der Erforschung 
von Orchomenos, dann werden die vormykenischen und die mykeni- 
schen Ansiedlungsschichtcn besprochen, getrennt durch einen allge- 
meinen Abschnitt über Rundbauten und Ovalbauten, gefolgt von den 
Erläuterungen zu Plänen und Tafeln, d. h. von einem möglichst ob- 
jektiv gehaltenen reich illustrierten Ausgrabungsbericht. Die For- 
schungen in der Umgebung bilden den Abschluß. In den Nachträgen 
wird zu den Neuerscheinungen des zwischen Druckvollen düng und 
Erscheinen verflossenen Jahres Stellung genommen. — In der Ge- 
schichte der früheren Untersuchungen verbessert Bulle de Ridders 
merkwürdige Mißverständnisse des Befundes; viele Besucher von Or- 
chomenos werden wohl selbständig in de Ridders beiden Säulenhallen 
die Reste eines Tempels erkannt haben, den Bulle mit gutem Grunde 
dem Asklepios zuweist und in vorhellenistische Zeit setzt. Die eignen 
Ausgrabungen schildert Bulle nur da ausführlich, wo ihr Hergang be- 
sonders lehrreich ist. — In dem Abschnitt über die Rundbautenschicht 
wird zunächst mit Recht als ganz unwahrscheinlich bezeichnet, daß 
in der LehmfUUung der sehr unregelmäßigen Felsoberfläche Reste 
ältester steinloser Lehmbauten erhalten seien : es handelt sich offenbar 
nur um eine Planierung mit grobem Lehm. Die Häuser sind durch- 
weg kreisrund, deshalb dürfte ein einzelnes grades Mauerstück von 
einer Hof- oder Festungsmauer stammen, wozu die »Hüttenurne« 
von Melos, abgebildet S. 45, zu vergleichen wäre ; unbedingt sicher 
ist seine Zugehörigkeit zu dieser Schicht nicht einmal. Ein anderer 
anscheinend gradliniger Rest, vor welchem Hofpflaster liegt, rührt 
wahrscheinlich von einer Stützmauer her (S. 101). Die Rundhütten 
haben einen senkrechten niedrigen Bruchsteinsockel, über welchem 






COHNEU UMIVtRSJrr 



H. Balle, Orcnomonos. I 561 

erst die Wölbung der Lehmwände beginnt: im Keim liegt hier also 
schon die Trennung von Trommel und Kuppel vor, was betont werden 
muß, da die Wölbung im reinen Steinbau ja noch tausend Jahre lang 
vom Boden anfängt. Ganz in der Erde kann der Steinsockel natür- 
lich nicht gesteckt haben, weil er die Lehmmauer trocken halten 
sollte. Ein anderer verlorener Keim ist die Einfügung von Keilen 
in die Horizontalschichten rechteckiger Lehmziegel; auf ähnlichem 
Wege waren die Aegypter schon viel früher zur echten KeilsteinwÖl- 
bung gelangt Hier beruht die Wölbung natürlich auf Vorkragung, 
deren Statik in dein Druck horizontaler Ringe liegt. Zur Herstellung 
der Kurve benutzt Bulle moderne asiatische und afrikanische I^ehm- 
hütten mit Recht mehr als die steinernen unterirdischen Kuppel- 
gräber; bei jenen findet er auch Parallelen zu gelegentlichen Ver- 
stärkungsrippen an der Wetterseite. Türen sind nicht erhalten, 
dürften jedoch kaum viel höher als der Lehmestrich innen gelegen 
haben. Der schon genannte kleinste Rundbau von 2 in Durchmesser 
liegt in etwas höherer Schicht zwischen anscheinend frühmykenischen 
Mauern ; er ist zweimal gepflastert mit gebrannten Dachziegeln in 
Lehmbettung, wie solche sicher nur in den my kenischen Schichten 
nachgewiesen sind; dort findet sich auch die einzige Analogie für 
eine Lage feinen Sandes über dem Pflaster bezw. Estrich '). An der 
Peripherie Hegt eine Feuerstelle. Als Wohnhaus zu klein könnte der 
Bau auch in der ältesten Ansiedlung nur als Küche oder Herdheilig- 
tum gedient haben ; für die mykenisebe Zeit trifft das erst recht zu. 
Bulle denkt nur an den Gemeindeherd (S. 44), doch angesichts des 
allgemeinen Fortlebens alter Hausformen auch in Wirtschaftsgebäuden, 
nicht nur in Heiligtümern der Götter und der Toten (Gräbern), kann 
ebensogut eine Küche vorliegen (vgl. Athenische Mitteilungen 1905 
S. 363) ; der Befund gestattet keinen Entscheid, da über dem jüngeren 
Pflaster nichts gefunden ist. Heilig ist ja auch das Herdfeuer des 
Privathauses, aber es wäre dann eben keine xwvJj iaxla; eine solche 
möchte man sich auch größer denken '). Dagegen ist eine öffentliche 
Anlage der ältesten Ansiedlung vielleicht in einer sorgfältigen Pflaste- 
rung zu erkennen — falls die einzelnen Reste wirklich von einem 
großen Platz herrühren; sie können aber auch zu ein paar Höfen 
gehören. Spuren gewaltsamen Unterganges zeigt diese älteste An- 
siedlung nicht, doch ist die Scheidung von der nächsten Niederlassung 

1) So Seile 24 ; S. 101 wird Zugehörigkeit snr Bothroucbkht all lehr wahr- 
scheinlich bezeichnet. 

2) Durch die Ergebnisse der Scbicbtengrabong ron 1906 werden meine auf 
Autopsie tod 1903 beruhenden Bemerkungen, Atbeniacbe Mitteilungen 1905 S 343, 
berichtigt. 






WUR5JTY 



662 Oött. gel. Ade. 1909. Nr. 7 

in Schichtung und Funden so deutlich, daß eine Neubesiedlung sicher 
ist; dein entspricht das völlige Fehlen der zweiten Schicht im be- 
nachbarten Polijira (S. 115). Daß die neuen Ansiedler von andrem 
Stamme gewesen seien, bezeichnet Bulle mit Recht als sehr wahr- 
scheinlich; ganz ausgeschlossen ist es jedoch nicht, daß ein Kultur- 
fortschritt desselben Stammes vorliegt; die Stätte scheint lange genug 
verödet gelegen zu haben. 

Die zweite Ansiedlung, die >ßothrosschicht<, ist lange und stark 
besiedelt gewesen. Dicht unter der starken Hauptschicht liegt eine 
viel schwächere und in Einzelheiten etwas primitivere Unterschicht: 
man sieht den Fortschritt längeren gesicherten Besitzes gegenüber 
der ersten Niederlassung. Ein vollständiger Grundriß ist nirgends 
erhalten, doch stammt sicher kein einziger von einem kreisiunden 
Bau. Fraglich kann nur sein, ob etwa der besprochene ganz kleine 
Hundbau dieser Schicht angehört; wahrscheinlich ist es nicht. Wir 
haben Kurvenmauern verschiedenster Art, die teilweise mit graden 
Mauern Ecken bilden, ferner isolierte grade Mauern, zum Teil mit 
Ecken, die selten oder nie ganz rechtwinklig sind. Aus diesem Be- 
fund erschließt Bulle als Hegel Ovalbauten mit grader Front, neben 
welchen vielleicht schon viereckige Häuser gestanden hätten; an 
kurzen Mauern könne flache Krümmung jedoch leicht verkannt werden, 
die Leitfonn sei jedenfalls der Ovalbau. Merkwürdigerweise scheint 
keinem der Beteiligten ein Zweifel an der Sicherheit dieses Ergeb- 
nisses gekommen zu sein, und doch beruht es auf einer völlig unbe- 
wiesenen Voraussetzung, die nicht einmal Wahrscheinlichkeit für sich 
hat: der Annahme, daß alle Reste symmetrisch zu ergänzen seien. 
Da nie die volle Hälfte der ergänzten Bauten vorhanden ist, kann 
nicht bewiesen werden, daß auch nur ein einziger sym- 
metrischer Ovalbau vorhanden war. Das Gegenteil ist na- 
türlich auch nicht erweislich ; mit Sicherheit läßt sich nur Folgendes 
sagen: die Architektur der zweiten Ansiedlung befindet sich, ganz 
entsprechend ihrer Lage zwischen den alten Hundbauten und den 
rechteckigen mykenischen Häusern, im Uebergang vom Kurvenbau 
zum Bau mit graden Wänden. Zu den Uebergangsformen gehören 
auch symmetrische Ovalbauten mit grader Front; solche können also 
vorhanden gewesen sein ; daß sie allein geherrscht hätten, ist sehr 
unwahrscheinlich angesichts der vorliegenden gradlinigen Ecken und 
der Analogie entsprechender Fundschichteu von den Kykladen bis 
nach Spanien: unregelmäßige Mischformen mit zwei oder drei graden 
Wänden und einer Bogenwand sind dort in Menge erhalten '). Die 

1) Auch die neuen Ausgrabungen in Olympia scheinen bisher alte •ymnie- 
triiche Oralbauien nicht ergeben au haben *, Tgl. jetzt auch Noack, Ovalhaus und 



«*„ 



H. Bulle, Orchomenos. I 563 

der ersten Ansiedlung gegenüber ärmliche BnuweiKe mit dünnen 
Wänden spricht entschieden für diese Annahme. Die Parallele der 
Kykladenfunde geht bis ins einzelne : reine Rundbauten sind dort 
durch die steinernen >Hüttenurnenc erwiesen; die Uebergangszeit ist 
durch ganze Ansiedlungen vertreten und alle Können leben im Toten- 
kultus nach : in Thera haben wir die kreisrunde Tholos, symmetrische 
Ovalgräber und verschiedene Mischformen neben einander ; Horizontal- 
und Vertikalschnitt durch die Ueberlieferung führen zu dem gleichen 
Ergebnis. Unter diesen Umständen erübrigt sich ein Eingehen auf 
Bulles Rekonstruktionen; es sei nur bemerkt, daß halbrunde Hütten 
im Mittelmeergebiet durchaus nicht beispiellos sind. 

Die Belege für das Gesagte enthält mein Aufsatz über den 
Kurvenbau, Athen. Mitteilungen 1905, der erst nach Abschluß von 
Bulles Manuskript erschienen, von ihm jedoch noch mehrfach heran- 
gezogen ist Ich freue mich, in vielen wesentlichen Punkten mit 
Bulles allgemeinen Ausführungen in dem folgenden Abschnitt über 
>Rundbauten und Ovalbauten< Übereinzustimmen und verzichte des- 
halb darauf, hier einen vollständigen Auszug zu geben; ich hebe nur 
Einzelnes hervor und begründe gelegentlich abweichende Meinungen. 
Bulle arbeitet stark mit modernem ethnologischem Vergleichsmaterial 
und bringt eine Menge höchst lehrreicher Analogien bei; dabei kommt 
freilich der am Ende näher liegende antike VergleichBstofl etwas zu 
kurz, zumal die italischen Hütten mit dem Lehmbewurf ihrer gefloch- 
tenen Dächer, der halb unterirdischen Anlage, den Wandbänken, den 
Ansätzen zur Mehrräumigkeit, zu axialer Symmetrie, zur Krontbildung 
u. a. m. Etwas genauer geht Bulle nur auf die sardinischen Nu- 
raghen ein; er stimmt mit Recht der wieder einmal neuesten An- 
nahme .'ii, daß es Häuser, nicht Gräber sind 1 ); seine Charakteristik 
dieser komplizierten zweistöckigen Rundbauten als Ergebnisse eines 
krampfhaften provinziellen Versuchs, die alte Bauform gesteigerten 
Bedürfnissen anzupassen, erscheint mir recht glücklich. — Bei der 

Tal&it In Kreta, S. 6ß Anm. 83. DörpfcUfl Funde beweisen übrigem grade das 
flegenteil von dem, was er daraus folgert: wenn wirklich im 3. Jahrtausend an 
der Stelle der spateren Altis ein Dorf gestanden bat — was aus dem Vorhanden- 
sein des Herrenhauses langst tu erschließen war — , so gab es ebeu damals das 
Heiligtum so wenig wie später au den Zeiten von »Ulympowo«. Wenu sich dort 
kelbsi Reste der alteren Steinzeit fanden — was hatte das mit dem Alter des 
Heiligtums oder gar des Heraioni zu tun? — Wie alt die von Ooeßler, Berl. 
philol. Wochensrhr. 1908 Sp. 1120 erwähnten •Ovalbauten mit Orthostaten« in 
Leukas sind, bleibt abzuwarten. Dürpfeld, 4. Brief Ober Leuku-Itbaka S. 14 be- 
seiebnet sie als prähistorisch. 

1) S. darüber jetzt Taramellis lichtvolle Ausführungen in den Mon. dei 
Uocei XVII! 






FliUNNERSirr 



554 Gott, gol. Am. 1909. Nr. 7 

Besprechung der mykcnischen Kuppelgräbcr lehnt Bulle die zuerst 
von DragendorfT entwickelte Herleitung von den älteren kleinen Grab- 
kammern auf Syros ab mit der Begründung, daß der Hausbau dem 
Grabbau vorangehe und daß erst unter dessen EinfluG aus den >Grab- 
lüchern« der Kykladenkultur >wirkliche gewölbte Hauser <, die Kuppel- 
grüber, entstanden seien ; es liege eine Verschmelzung zweier Ge- 
danken vor. Demgegenüber ist zu betonen, daß nachweislich der 
eine Gedanke vorliegt, dem Toten ein Haus zu bauen. Die Gräber 
von Syra sind keine >LÖcher«, sondern getreue Abbilder der gleich- 
zeitigen Häuser auf der dortigen Burg; das würde schon ihr Grundriß 
beweisen (auch tue Wandnischen sind dem Hausbau entlehnt), unwider- 
leglich wird es jedoch dargetoii durch die Anlage von unbenutzbaren 
Scheintüren im Abhang; die Leiche wurde von oben hineingelegt. 
Diese entscheidende, religionsgeschichtlich so wichtige Tatsache wird 
freilich von den verschiedensten Autoren trotz aller Hinweise hart- 
nackig ignoriert, offenbar, weil alle von Dragendorff abhängen, der sie 
nicht erwähnt '). Die Dinge liegen also so : die Gräber von Syra sind 
bewußte Nachbildungen der gleichzeitigen, im Uebergang vom Rundbau 
zum Bau mit gradeu Wänden befindlichen Häuser; unter den Gräbern 
gibt es noch ganz runde, unter den Häusern sind solche nicht mehr 
nachzuweisen, für etwas frühere Zeit werden sie jedoch durch die 
steinernen >Hüttenurncn« bezeugt; vielleicht liegt alBo hier schon ein 
sakraler Archaismus vor, wie er in den mykenischen Kuppelgräbern 
sicher zu erkennen ist, die als Konigsgräber ritueller sind als die 
meist gradwandigen Kammern der allgemeinen Nekropolen *). In 
Kreta scheint man infolge der näheren Berühruug mit dem Orient 
zur selben Zeit freier gedacht zu haben; daß man dort schon viel 
früher mächtige Kuppelgräber baute, zeigen die Funde von Hagia 
Triada und Kumasa. Die Quadertechnik der späteren helladischen 
Kuppelgräber ist natürlich auch über Kreta aus dem Orient ge- 
kommen, neu ist nur ihre Anwendung auf die altvaterische Bauform. 
Kreta ist daher ganz gewiß nicht >in diesem lalle statt des gebenden 
der empfangende Teil gewesen«. Wir haben also in Hausbau und 
Grabbau seit vormykenischer Zeit zwei parallele Entwicklungslinien, 

1) Vgl Alben. Mitteil. 1905 S. 342, (i G. A. 1906 S. 345 ; richtig Em, Bull. 
paletnol. it XXX S. 5, und Noack, Mitteil. d. anthropol. Vereins in Schtoswig- 
Holstein Heft 17 s. 6. Diese Arbeiten waren mir bei der Drucklegung meine* 
Aufsatzes noch unzugänglich. 

2) Dies letztere iit doch wohl unbestreitbar. Gropengießer, Die Graber Ton 
AUika S. 30 Anm. 58, icheint mich mißverstanden zu haben ; die runde Form 
einzelner mykenischor Felskamraern halte auch ich nicht für bewußt rituell, son- 
dern fiir eine Nachahmung der Kuppelgraber (vgl. Au,. Mitt 1906 8. 343, 
SM, 366). 






■ 
CORNfll UNN£R5m 



H. Balle, Orchomenos. I 565 

nicht etwa zwei konvergierende Linien, die erst im Kuppelgrabe zu- 
sammenlaufen ; daß der Hausbau stets führt, versteht sich. Die Kon- 
tinuität der Bauformen betrachtet Bulle als einen Fingerzeig für den 
ethnologischen Zusammenhang; das kann aber tauschen, denn die 
dorischen Theräer haben teilweise noch genau dieselben Grabforraen 
wie die alten Karer von Svros. Erwiesen ist also nur der Kultur- 
zusamm enhang, und der ist ja das weltgeschichtlich Entscheidende: 
auf der Kultur beruht das Volkstum mehr als auf der Rasse; unter 
den besten attischen Künstlern und Handwerkern sind Barbaren und 
Thaies und Thukydides sind doch auch >nur< Mischblut. 

Weiterhin geht Bulle auf Rundbauten mit Zeltdach, auf Oval- 
bauten und schließlich auf die Frage nach der Herkunft der grad- 
linigen Bauweise ein. Sehr hübsch ist die afrikanische Parallele zu 
der steinernen GehöftbUchse von Melos, die gewiß mit Zeltdächern zu 
ergänzen ist; die Auffassung als Pfahlbau lehnt Bulle mit Recht ent- 
schieden ab. Hinzuzufügen wäre, daß die melische >Hütteuurnei im 
Gegensatz zu dem afrikanischen Kastell ein friedliches Gehöft ist: 
das > Propylon« verhindert eine Verteidigung der Tür, sein Dach 
würde den Angreifer schützen wie eine Testudo. — Lehrreich ist 
eine afrikanische peripterale Rundhütte mit Zeltdach. Bulle glaubt 
hier den Schlüssel zum Verständnis der Peristasis des griechischen 
Tempels gefunden zu haben: der am überragenden runden Zeltdach 
entstandene Stützenkranz sei vom Rundbau auf den Bau mit graden 
Wänden übertragen worden, das Bindeglied sei in der ovalen Peri- 
stasis von Thermon gefunden'). Nun sind aber beim rechteckigen 
Bau mit Walmdach, das ja für das zweite Jahrtausend in Griechen- 
land nachgewiesen i-(. die Bedingungen genau so wie beim runden 
Zeltdach: wir bedürfen also des Rundbaus nicht zur Erklärung. Mög- 
lich ist es natürlich, daß der Stützenkranz in Hellas am Rundbau er- 
funden ist, da dieser die ältere Form ist; nötig ist es aber nicht. 
Primitive Peristasen oder auch nur Seitenhallen (bei Satteldächern) 
kann man heut im Orient vielfach sehen; auch aus der Verbindung 
von Seitenhallen mit Vor- und Hinterhalle des Megaron könnte die 
klassische Peristasis entstanden sein. Endlich ist an die ägyptischeu 

1) Die Kiistem eines ovalen Peripteraltempels in Ttiermoo bestreitet Soti- 
rötbs, gegeD des sieb Hülle wendet, neuerdings wieder mit aller Entschiedenheit 
(tu :.'. - ti-.v(, ; .- . : ipara •.',.■ h. , . , g. 30 f.): ds> keine Spur einer l'elln gefunden 
sei, könne such keine vorbanden gewesen sein; die angeblichen Saulenbasen seien 
Reste eines Zaunes oder eines tyijxfli Xf*W Ich halte den Beweis e silentio des 
Ausgrabongabefundes nicht für xwingend: wenn der Tempel nicht verbrannte, 
sondern in Gunsten eines stattlicheren Neubaus abgerissen wurde, konnten sich 
keine Reste seines Lehmbewurfes erhslten. Hin offener Peribolos wäre auch 
schwerlich io schmal gewesen. 

Qiu. 4 . iu ISO», Hr. 7 39 



COßNEU UHIVERSlTY 



Ö5C Ofltt gel. Ans. 1909. Nr. 7 

Vorbilder des schweren dorischen Steinbaus zu erinnern (Furtwängler, 
Halbmonatshefte d. Deutschen Rundschau 1908 S. 287). Wir können 
vorläufig nur wissen, daß die Elemente gegeben waren; ihre künst- 
lerische Verwertung auf diesem oder jenem Wege hat nichts wunder- 
bares. 

Was die Entstehung des OvalbauB betrifft, so stimme ich mit 
Bulle in der Hauptsache genau Überein: eine langgezogene Ellipse 
bietet ohne Erschwerung der Dachkonstruktion mehr Raum als ein 
kreisrunder Bau (Athen. Mitt. 1905 S. 345). Wie jedoch Bulle selbst 
mit Recht davor warnt, sich die Entwickelung zu schematisch zu 
denken, so möchte ich hier daran erinnern, daß die primitivsten 
Hütten nur rundlich, nicht genau kreisrund sind, und daß der Weg 
nicht unbedingt erst über dos kreisrunde zum ovalen Hause führt: 
nur die gestreckte Ellipse ist ein Fortschritt, nicht die fast noch 
runde. Deshalb scheint mir das ovale Kuppelgrab von Thorikos 
nicht eine Neuerung im Hausbau zu spiegeln — dazu ist es ja in 
jedem Falle viel zu jung — sondern im Gegenteil eine provinzielle 
Unregelmäßigkeit darzustellen; es steht auf der selben Stufe wie die 
kleinen Ovalgräber in Syros und in Kreta ('Ey^u-ept? 1899 S. 80, 5, 
B. S. Annual VIII S. 252; vgl. jetzt auch Noack, Ovalbau und Palast 
S. 67 Anm.). Aus ähnlichen Gründen bezweifle ich auch, daß die 
Apsis aus dem Ovalbau stammt: sie ist eher ein Erzeugnis des ersten 
Zusammenstoßes zwischen Kurvenbau und gradlinigem Plan, ist also 
Ovalbauten mit grader Front neben geordnet, nicht nachgeordnet. 
Dementsprechend sind die ältesten Apsiden — definiert als einzelne 
Bogenwande an symmetrischen Bauten — Segmentapsiden, wie noch 
im Kabirentempel von Snmothrake (vgl. Athen. Mitt. 1905 S. 336 f.). — 
In der Ansetzung des OinomaoshauBes in Olympia auf dem ovalen 
Fundament, das man fälschlich für den Zeusaltar gehalten hat, freue 
ich mich, wieder mit Bulle zusammenzutreffen. Da jedoch das Alter 
des Baus nicht feststeht, scheint es mir fraglich, ob man darin ein 
Heroon erkennen darf; es kann sehr wohl ein altes Anaktenhaus 
sein, dessen architektonische Rückstand igkeit ich aus der provinziellen 
Abgeschlossenheit in der »nach Westen gekehrten, fast hafenlosen 
Pisatis« glaube erklären zu können (Jahrbuch 1906 S. 150). Dann 
wäre auch hier dem Palast das Heiligtum gefolgt wie auf der Akro- 
polis, in Mykenai u. s. w. — Wenn Bulle in dem einen Ovalbau in 
Thermon ein Buleuterion vermutet, so legt die Analogie von Olympia 
das ja nahe; die Gräber darin könnteu älter und ohne Beziehung zu 
dem Bauwerk sein; man denkt freilich wieder an die Heroengräber 
im Buleuterion von Megara. Indessen spricht schon das Vorhanden- 
sein des zweiten, vor kurzem ausgegrabenen Ovalbaus von gleicher 






CORNEU. UWVERSirr 



H. Bulle, Orchomenos. I 667 

Grundform (auch für den ovalen Peripteraltempel vermutet Übrigens 
Noack eine grade Front) entsclüeden gegen Bullea Deutung als Ver- 
sammlungshaua der ätolischen Landgemeinde ') und die neuen Unter- 
suchungen von Sotiriadis scheinen meine Annahme, daß der Bau ein 
Heroon sei, entschieden zu bestätigen (a.a.O. S. 19 f.) Meine Be- 
merkuug, zu der ovalen PeriatAsis in Thermon scheine, wenn auch 
nicht ursprünglich, eine rechteckige Cella gehört zu haben, verwirft 
Bulle mit Recht: die Cella liegt nicht genau in der Achse. — An- 
regend ist der Versuch, die Ueberlieferung von den drei ältesten 
delphischen Tempeln aus Lorbeer, Wachs und Erz zu erklären: es 
sei eine Laubhütte — so schon Tsuntas — , ein Lehmbau und ein 
Bau mit Erzschmuck wie die mykenischen Gräber gemeint. Für 
letzteres wäre auch an die Arbeit des Gitiadas für die Athena Chal- 
kioikos zu erinnern. Indeß bleiben solche rationalistischen Erklärungen 
immer etwas bedenklich, zumal die Gleichsetzung von Wachs mit 
Lehm, von Federn mit Schindelu. 

Von allgemeiner Bedeutung ist die Polemik gegen die von Mon- 
teliu8 und Sophus Müller radikal, von mir mit starken Einschrän- 
kungen vertretene Ansicht, daß die gradlinige Bauweise aus den orien- 
talischen Kulturländern nach Europa gekommen sei. Bulles und 
meine Ansicht sind gar nicht so verschieden, widersprechen möchte 
ich auch jetzt vorwiegend in Einzelheiten. Bulle gibt an andrer Stelle 
(S. 37) selbst zu, daß der Kundbau die primitivere Form ist, uud be- 
tont auch das längere Festhalten des Westens (und Nordens) am 
Kuudbau. Auch ich rechne ja mit der Möglichkeit spontaner Ent- 
stehung des viereckigen Hauses nicht nur im Norden, sondern selbst 
in Italien und erinnere an die altamerikanische Kultur. Wenn man 
jedoch die Entwicklung der Grabformen in Sizilien genau verfolgt, 
so ist der Parallelismus von mykenisther Einfuhr und Vordringen der 
Gradlinigkeit zu auffällig, um zufällig zu sein, und dazu kommt das 
mehrräumige Anaktoron von l'antalica mit seinem Korridor — >ein 
rein mykenisches Bauwerk« *). Hier ist der F.induß des Ostens wirk- 

1) Gegen Pulle wendet sich Noack, a a. 0. S. G5 Anm. 78: man bat« den 
Peripteraltempel doch wohl eher Über einem alten Sakralhau ala über dem Ver- 
nammtungsbaua der Landgemeinde errichtet. Nun greift der spätere Tempel aber 
nur eben auf eine Ecke des fraglichen Ovalbaua Über ; es scheint demnach, als 
ob Noack Bullea Ausführungen irrtümlich auf den peripteralen Ovalbao unter 
dem Apollontempel bezöge (aber diesen s. Bulle 3. 60 sowie meine folgenden 
Bemerkungen). 

2) Wichtige neue Funde bei Mosso, Mon. Lincei 18 S. 573 ff.: einzelne große 
Tiererkige Hatten an bevorzugter Stelle in Kundhfittendürfem (S. C20, 630, 
vgl. 624 f.). Uenau so überragen die nach deutschem Vorbild gebaoteo HauBer 
mancher Kaffenihauptlinge die runden Pontoks ihrer Werften (z. B. Karow, Wo 
sonst der Fuß des Kriegers trat S. 146; der Baumeister ein Grieche !). 

3» # 






[UUNNERSirr 



Gott. gel. Anz. 1909. Nr. 7 

lieh nicht zu leugnen; fraglich bleibt nur, wie weit er sich erstreckt. 
Bei dem Hause von Großgartach würde ich auf die Gradlinigkeit 
allein wenig geben; das gleichzeitige Auftreten von bemaltem Wand- 
stuck in so alter Zeit gibt aber doch sehr zu denken. Wie stark 
damals schon die Beziehungen des Nordens zum Südosten waren, 
haben neuere Forschungen ja in überraschenderweise gezeigt (Furt- 
wangler, Steinschnei de kunst III S. 22 f., Lindemann, Sitzungsberichte 
der bayer. Akademie math.-phys. Kl. 1899). Was nun Orchomenos 
betrifft, so scheinen mir die dortigen Funde filr unsre Frage nichts 
zu beweisen. Wenn die Bewohner auch von Norden kommen, so 
können die Kultureinflüsse doch den umgekehrten Weg gehen; 
Thessalien öffnet sich frei aufs Meer, Böotien nicht. Der Tatbestand : 
Rundbauten , Mischbauten , rechteckige mehrräumige mykenische 
Bauten, entspricht genau den Funden auf den Kykladen, die doch 
wirklich weder damals von Nordländern besiedelt noch kretischem 
EintiuÜ entzogen waren. Doch das sind Einzelheiten, die ich nur be- 
tone, damit wir nicht von dem einen Extrem, wie es Montelius und 
Sophus Müller vertreten, ins andere fallen '). Noacks ausgezeichnetes 
Buch Über Ovalhaus und Palast in Kreta hat inzwischen gezeigt, dnß 
auch im ägäischen Kulturkrcise eine größere Mannigfaltigkeit der 
architektonischen Entwicklung geherrscht hat, als ich annahm; ich 
verlege meine Zwischenstellung bereitwillig mehr nach Bulles Seite 
hin. Auf seine Ausführungen über das Verhältnis des helladischen 
Palastbaus zum kretischen gehe ich nicht ein, obwohl sie einen Fort- 
schritt bedeuten: Noack hat auch diese Frage weiter geklärt. 

1) Sottriadis a. a. O. scheut mir (Urin bereits xa weit xa geben; moderne 
Analogien sind nicht einmal bei abgeschlossenen »Naturvölkern« ohne weiteres 
beweiskräftig — das Oreiaenalter unbegabter Stamme ist der Jagend schöpfe- 
rischer Völker nicht gleichwertig — , italische Hirtan und Bauern roltends unter- 
liegen zu vielen KaltureinHussen, als daß man ihre heutigen Bauformen sämtlich 
für die Urzeit Toraussetzen dürfte. — Unter dem oben angedeuteten Vorbehalt 
mochte Ich übrigens auf ein psychologisches Moment hinweisen, das bisher faat 
nur in der Religion» Wissenschaft gebührend gewürdigt wird: wir setzen bei den 
Primitiven vielfach unsere eigno Logik und Bewußtheit voraus, was im Qrunde 
noch naiver ist als die Gewohnheit der »Wilden«, uns nach ihren engen Ge- 
sichtskreise r.u beurteilen. Kur unseren Zusammenhang ist die Beobachtung lehr- 
reich, daß die Neger und KafTern in Südwestafrika durchaus keine grade Mauer 
bauen können, obwohl sie doch die deutschen Häuser and Stau d a mms vor Augen 
habeu: der runde l'ontok, in dem sie seit Urzeiten hausen, beherrscht ihr Kmp- 
tinden so sehr, daß die Maoern krumm werden — wie z. B. an den unregel- 
mäßigen Ucbsrgangsbansem der Burg Ton Syros und bei den sog. Ovalbauten in 
Orchomenos (vgL Margarete v. Kckenbrecher, Was Afrika mir gab und nahm 
S. 112; Karow a. a. O. S. 173). Abesainische Beispiels für das s^oseitige Durch- 
dringen der runden Negerhutte and des viereckigen arabischen Hauses | Aren. 
Anz. 1907 S. 59,. 






COfiNElL UNIVERSlTY 



H. Bulle, Orchomenoi. I 659 

Wir müssen noch einmal zur Bothrosschicht zurückkehren: zu 
den Bothroi. Es sind meist runde Gruben von U-fönnigcm Vertikal- 
schnitt, in der Hauptschicht gewöhnlich 0,6 — 1 m tief und breit, 
selU-n, in der unteren Schicht jedoch stets viel kleiner (0,4 : 0,25) ; 
in der Hauptschicht sind sie fast immer mit I«ehmplatten ausgekleidet, 
in den unteren ist nur ihr Boden gepflastert; bisweilen sind halb- 
kreisförmige Erweiterungen, vereinzelt bis zu halber Größe, angesetzt. 
Fast alle enthielten Asche, deren allmähliche schichten weise Auffüllung 
mehrfach beobachtet worden ist, oft mit wenig oder gar nicht ver- 
brannten Knochenresten von Kleinvieh und einzelnen Scherben; nur 
einmal fanden sich mehrere zerbrochno Gefäße; selten wurden Stein- 
und Knochengerät und vegetabilische Fasern darin gefunden, verein- 
zelt ein Eberhauer und Knochen eines kleinen Vogels (S. 107). Die 
meisten scheinen in den Häusern, und zwar häufig zu mehreren im 
selben Raum gelegen zu haben, andere in den Höfen; ihre Ränder 
ragten bisweilen über den Estrich empor.; ein solcher ist bedeckt, 
dafür fehlt aber vorn der Rand. Kein einziger zeigt Brandspuren: 
damit ist der Erklärung als Herdgruben, der sonst keine unüberwind- 
lichen Hindernisse entgegenstehen würden, der Boden entzogen. Ab- 
fallgruben sollten mehr Scherben enthalten, wären auch schwerlich so 
sorgfältig angelegt. Bulles weiteren Ausführungen wüßte ich nichts 
Wesentliches hinzuzufügen: die Asche scheint aus sakralen Gründen 
aufbewahrt worden zu sein; die Gruben werden mindestens da, wo 
mehrere in einem Räume liegen, bedeckt gewesen sein. Bulle zieht 
Opfergruben, Aschenschichten und Aschenaltäre zum Vergleich heran ; 
sehr bemerkenswert ist sein Versuch, gewisse Aschenaltäre, zumal den 
des Zeus in Olympia, neu zu erklären und herzustellen. Puchsteins 
bekannte Annahme ändert Bulle dahin ab, daß er nur die Oberhache 
des Altars mit Aschenstuck auf höhen laßt: so konnte der Altar im 
Lauf der Jahrhunderte mehrere Meter wachsen; dort oben waren 
dann die Stufen wirklich ans Aschenstuck. Dementsprechend nimmt 
Bulle an, daß der von Pausanias verglichene BlutalUr in Didymoi 
mit Blutstuck aufgehöht sei. Diese Erklärung hat sehr viel für sich, 
kann und will jedoch nicht allgemeingiltig sein: Bulle erinnert an die 
mit Asche gefüllten Altare in Neandria, Sizilien, Delphi (Marmaria). 
Man sorgte eben in verschiedner Weise dafür, daß die Gottheit auch 
die Asche vom Opfer noch zu eigen behielt. Eine lehrreiche Par- 
allele aus dem Totenkultus ist nachzutragen: die Asche von einem 
anderwärts verbrannten Opfer wird ins Grab geschüttet, so besonders 
deutlich in Thera, aber auch sonst (z. B. in Samos; vgl. Athen. Mitt. 
1903 S. 271, Böhlau, Ionische u. ital. Nekropolen S. 25). Asche vom 
heimischen Herde hat man den Toten anscheinend auch bisweilen bei- 



. 



560 GOtt. gel. Anz. 1909. Nr. 7 

gegeben ')• Auch eine Entwicklungslinie scheint mir deutlich: in 
alter Zeit ließ man die Asche rings um die Altäre liegen, später ver- 
feinerte sich Empfinden und Verfahren; die entsprechenden Fundtat- 
sachen sind schwerlich zufällig. Bei den Selloi äv:trrö:to?ec. g*|Utu&vat 
haben vir denselben altertümlichen Geruch der Heiligkeit. In dieser 
Richtung sucht Bulle anscheinend mit Recht die Erklärung der or- 
chomenischen Bothroi. Eine Analogie aus archaischer Zeit scheinen 
die zahlreichen, im heiligen Bezirk und in dem einen Ovalbau von 
Thermon vergrabenen Pithoi voll Opferasebe zu bieten (Sotiriadis 
a, a. 0. S. 8fT., 15, 19 f.). Es gibt aber noch eine andere, freilich 
ganz ferne Möglichkeit, die angesichts neuerer Funde Erwähnung ver- 
dient: wenn sicher nachgewiesen werden sollte, daß es wirklich eine 
fruhk retische Leichenverbrennung gibt, so könnten hier Gräber ander- 
wärts verbrannter Leichen — der schichten weisen Füllung nach Fa- 
miliengräber — vorliegen; ihre Lage in Haus und Hof würde den 
Hockergräbern der folgenden frühmykenischen Ansiedlung entsprechen. 
Das völlige Fehlen nachweisbarer Menschenknochen macht diese Er- 
klärung freilich höchst unwahrscheinlich; die Vermengung mit Stücken 
wenig oder garnicht verbrannter Tierknochen wäre andrerseits kein 
entscheidender Gegengrund; denn wenn auch die Residua gemein- 
samer Verbrennung von Mensch und Tieren, wie bei Patroklos, an- 
ders aussehen würden, so könnten doch Reste vom Leichenschmaus 
der Asche beigemengt sein. Daß die allgemeine Wahrscheinlichkeit 
vorläufig entschieden gegen eine solche Annahme ist, brauche ich 
nicht hervorzuheben, und schließlich spricht auch der Befund des 
besterhaltenen frühmykeni sehen Hauses dagegen: auf dem Estrich 
stand ein mindestens 0,4 m hoher Lehmkranz mit dem typischen 
Bothrosinhalt, Asche und Scherben ; dies ist aber die Epoche der 
Hockergräber ■). 

Zu den mykenischen Schichten bemerke ich nur Einzelnes, die 
Hauptzüge sind oben mitgeteilt Die älteste von den drei frühmy- 
kenischen Schichten zeigt wieder primitivere Bauart und kleinere 
Häuser ohne Spur einer Orientierung. Die mittlere Schicht ist am 
stärksten. Der Mcgarontypus scheint ganz zu fehlen, es herrscht 
Parataxe einzelner Zimmer — soweit die Reste ein Urteil gestatten: 
verläßlich ist das Ergebnis nicht Die UnVollständigkeit der Grund- 

1) Gropcngießcr, Gräber von Attika S. 52. Daß es sieb nicht etwa stets um 
Herdasche hudelt, zeigt der Inhalt der Aschenschichten z. 0. in Tbcra mit 
völliger Sicherheit. 

2) Beschrieben S. 111; daneben stand ein kleiner Pithos. Obwohl Neube- 
siedelung vorliegt, möchte man an einen Zunammenhang mit den llothroi denken, 
deren Ränder ja teilweise Über den Boden emporragten. Die Acbnlichkoit kann 
allerdings auch zufällig sein; vielleicht handelt es sich hier wirklich um Abfalle. 






CQHKfU UHIVtRSJrr 



H. Balle, Orchomenos. I 561 

risse ist wohl zum Teil durch die Bauweise verschuldet: der Stein- 
sockel der Lehmwände ist da, wo er unnötig schien, nicht durchge- 
rührt; gelegentlich finden sich sogar ganz vereinzelte Bruchsteine 
zwischen den Ziegeln. In Höfen und Häusern liegt starker Lehm- 
estrich, oft vom Herdfeuer gerötet; einmal erscheint eine Herdanlage 
aus hochkantig gestellten Ziegeln, sonst höchstens eine Steinschwelle 
als Herd (S. 97) ')• Im selben Hause ist eine Wandbank und in der 
Ecke eine I<ehmpUtte erhalten, auf der ein groGes Gefäß stand — 
genau wie noch nach tausend Jahren in den Grabkammem; es ist 
der erste »stumme Dienert, so niedrig wie die Tischplatte von Leuten, 
die am Boden hocken ; dem entsprechen . die Vorläufer der Toten- 
betten in den Kykladengräbern (vgl. Athen. Mitt 1905 S. 353). Auch 
I'ithoi gehören zur Einrichtung, die größeren sind bis zur Schulter 
vergraben. An Fruchtresten sind Weizen, Gerate, Hafer, verschiedene 
Arten Erbsen, Saubohnen und bereits Weintraubenkerne gefunden. — 
Die Hockergräber scheinen insofern orientiert zu sein, als fast alle 
Köpfe nach Süden gerichtet sind. Die Toten liegen meist auf der 
linken Seite, nie auf dem Rücken. Aus der starken Faltung mancher 
Leichen erschließt Bulle wohl mit Recht, daß sie vor der Beisetzung 
zusammengeschnürt wurden. Das geschah aber schwerlich erst nach 
dem Aufhören der Starre; heutige > Wilde« lassen den armen Kranken 
aus Geisterfurcht oft kaum Zeit zum Sterben; wer die Leiche bindet, 
will eben den Geist binden, worauf auch Bulle hinweist. Die Platten 
scheinen meist erat nachträglich um die Leiche herumgestellt zu sein. 
Zur Bestattung im Hause, die hier leider nur höchst wahrscheinlich 
gemacht, nicht zwingend erwiesen werden konnte, vergleicht Bulle 
nur Thorikos; nach dem Bericht von Stais scheint der gleiche Fall 
auch in Aegina vorzuliegen ('E^Tju-epfc 1805 S. 247 ff.). Das minde- 
stens im Ort, wenn nicht im Hause gelegene Grab am Südabhang 
der Athenischen Akropolis hält Bulle wie ich für eine Grube, nicht 
für einen Tymbos (vgl. G. G. A. 1007 S. 4(10, 1). Bei einem Er- 
klärungsversuch der Hockerlage scheint mir auch die Tatsache zu 
berücksichtigen, daß es die Schlaflage ist, zumal wenn die Hand 
unter dem Kopfe liegt oder ein Stein als Kopfkissen dient. Bei- 
gaben, besonders Trinkgeschirr, finden sich oft dicht vor dem Gesicht 
und widersprechen ja an sich schon dem Gedanken von der Bindung. 
Mit Recht bemerkt Bulle im Anschluß an Dietcrich, daß >in der 
Psyche auch des Primitiven mehrere Motive nebeneinander gewirkt 
haben können«. 

1) Solche als Unterlage für Opferfeuer z. B. in (heroischen Grabern, Athen. 
Mitteil. 1903 8.276; es iit die einfachste Herd- und Altarform. Noch Primi- 
tivere* in der Bothrosscbicbt, & 106 f. 






COßNttl UNfVERSITY 



562 OOtt. gel. Am. 1909. Nr. 7 

> Sichere Baureste jüngermykenischer Zeit fehlen < heißt es S. 71, 
doch werden S. 02 und 111 ein paar kleine Mauerzüge dieser Zeit 
zugewiesen. Ein großes Fundament, das von einem Megaron stammen 
könnte, wird überzeugend als Rest eines archaischen Tempels erklärt. 
Die Wandmalereien umfassen Ornamentales, die erwähnte Nachahmung 
von Holzmaserung und Bilder mit Bauten und Figuren, darunter die 
üblichen xoßiarrjtTjps«. Bulles sorgfältige Besprechung enthält eine 
Fülle wertvoller Beobachtungen, von der Technik, die nicht ausschließ- 
lich Frescomalerei ist, bis zu den Folgerungen für die Geschichte der 
Architektur. Ich hebe nur die Hauptpunkte hervor. Von prinzipieller 
Bedeutung ist die wohl begründete Feststellung, daß die Maler wahr- 
scheinlich der Wirklichkeit ganz nah geblieben sind, ohne komplizierte 
Pseudoperspektive. Verschiedene Fußboden- und Gebälkhöhen lassen 
auf verschiedene Dachhöhen schließen, entsprechend dem > abschnitt- 
weisen Bauen« im Grundriß. Die >Kulthörner« stempeln nicht jeden 
Bau zum Heiligtum; wiederholt ist nachzuweisen, daß sie nicht die 
Intercolumnien versperren , sondern dahinter stehen. Konstruktive 
Formen werden dekorativ verwendet. Die Frage nach dem Platze, 
den die Architekturbilder an den Wänden eingenommen haben, führt 
zu einem Herstellungsversuch: Sockelstreifen, Paneel, Bilder. Bulle 
vergleicht die Architekturmotive am Oberteil pompeianischer Wände 
dritten und vierten Stils; aber dort liegt der Reiz in der Perspektive, 
die den Raum erweitert, nicht in der Darstellung. Den knosischen 
Porphyrfries mit den Palmetten (Halbrosetten) setzt Bulle wohl mit 
Recht an den Boden und neigt dazu, alle Steinfriese dorthin zu setzen ; 
die Alabasterpaneele verlangen jedoch ein Gesims, das schwerlich 
immer nur aus Holz war. Wie nah die kretischen Wände den klassi- 
schen stehen, hat schon Hermann Thiersch ausgeführt (Zwei Graban- 
lagen bei Alexandria S. 12 f.). 

Endlich macht Bulle ergänzende Mitteilungen über das Kuppel- 
grab und erklärt allerlei phantastische Mißverständnisse von Schlie- 
mann, so die Angabe, daß über der Decke der Neben b um m er ein 
Entlastungsraum mit Wänden aus angebrannten Lehmziegeln gewesen 
sei : das waren offenbar Reste der älteren Ansiedlungen. Die Bruch- 
steinmauern der Kammer erklärt Bulle als Ervatz für brüchigen Fels, 
der die Decke nicht hatte tragen können. Dagegen spricht aber die 
Analogie des Atrensgrabes. Vielleicht hat man an den Formen der 
Schachtgräber absichtlich festgehalten; denn zu bequemerer Veran- 
kerung der Wandverkleidung hätte es so starker Mauern nicht be- 
durft. 

Auf einzelne wichtige Angaben in den Erläuterungen zu Plänen 
und Tafeln habe ich bereits hingewiesen; ich gehe daher gleich zu 



■ 

COßNf tl UNNERSm 



II Balle, Orcfaomeooi. I 663 

den Korschangen in der Umgebung über. Angesichte des oben mit- 
geteilten Ergebnisses ist Bulles Forderung sehr berechtigt, daß die 
ganze Umgebung des Kopaissees systematisch untersucht werden 
müsse: so könnte wirklich ein ziemlich vollständiges Geschichtsbild 
und damit eine Handhabe zur Beurteilung der Ueberlieferung ge- 
wonnen werden. Die vier untersuchten Stätten liegen rings um die 
Nordwestbucht des alten Sees zwischen Akontion und Chlonwn. Auf 
dem Hügel Tsamali lag anscheinend nur ein ländliches Heiligtum der 
klassischen Zeit. Der Bergvorspning Polygyra mit Quelle und Bach, 
alten Kanal- und Wegmauem zeigte oberhalb klassische Scherben, 
die untere Terrasse jedoch trug unter starken mykotischen Schichten 
aller Epochen eine Rundbautenschicht. Der Hügel von Avriokastro 
(Aspledon) scheint für vorgeschichtliche Ansiedjungen zu hoch; er ist 
mit Scherben aus klassischer Zeit bedeckt. Pyrgo-Tegyra am Aus- 
gang der Bucht war seit früh my kenischer Zeit besiedelt Ein > Insel- 
idol* ist dort oder in einer talaufwärts gelegenen Ansiedlung gefunden 
worden. Der benachbarte FelshUgel Magula liegt noch heut wie eine 
Insel in der Ebene; Bulle erkennt darin gewiß mit Recht das von 
PItitarch erwähnte böotische Delos; demgemäß sind stattliche Reste 
eines klassischen Heiligtums erhalten. Die älteste Ansiedlung ist 
vor kurzem zerstört worden; da nur Keramik der Rundbautenschicht 
vorliegt, möchte ich eine schwache Mauerecke als Rest einer grad- 
linigen Hofmauer auffassen (vgl. oben). 

Von den Nachträgen sind die Bemerkungen zu dem jetzt von 
Noack glänzend behandelten Ovalhaus von Chamaizi auf Kreta sowie 
die Vermutung hervorzuheben, daß die gekrümmten Quadern, auf 
welchen das Gesetz von Gortyn steht, zur Apsis eines Buleuterions 
gehört haben (vgl. jetzt auch Hermann Thiersch, Zeitschr. f. Geschichte 
der Architektur 1908 S. 67,2 und S. 94). 

Basel Ernst Pfuhl 



Br«ok« aod M'Leau, The Old Testament in Greek. Vol. 1. The Octg- 
teueb. part. 1 Genesis, pari. 2 Exodus and Leriticus. Cambridge 
Cnirersity Pre«, li*>6 1909. VIII. 155; VIII, 251; 7 ah. 6d.; 12 sb. 6 d. 

Von der seit langer Zeit vorbereiteten großen Cambridger LXX- 
Ausgabe liegen jetzt die beiden ersten Teile, Genesis— Leviticus ent- 
haltend, vor. Sie ist nach wesentlich demselben Plane gearbeitet, wie 
die Handausgabe Swetes, die ja von vornherein als Vorläuferin dieser 
großen Ausgabe gedacht war. Mit voller Absicht ist auf jeden Ver- 
such einer Rekonstruktion des ursprün glichen LXX-Textes verzichtet; 
es soll lediglich Material zusammengetragen und in übersichtlicher 






FltUNWERSrr 



564 Gott. gel. An*. 1909. Nr. 7 

Weise zusammengestellt werden, um so für textkritische Arbeiten 
eine sichere Grundlage zu schaffen. Daher wird, wie bei Swete, ein 
gegebener Text abgedruckt; in der Regel der cod. Vat. (B) und nur, 
wo dieser fehlt, die nächstälteste IIs., in der Regel der cod. Alex. 
(A). Allerdings folgen die Herausgeber — und das ist ein ent- 
schiedener Vorzug — vom Buche Exod. an ihrer Haupths. nicht 
mehr so sklavisch wie Swete, sondern setzen, wo ß* allein steht, und 
B* oder B b eine Lesart bietet, die sonst fast allgemein bezeugt ist, 
diese in den Text ein; aber sie betonen dabei ausdrücklich, daß sie 
dies nur aus praktischen Gründen getan haben, um den Apparat 
einfacher gestalten zu können, ohne damit ein Urteil Über den ur- 
sprünglichen Text der LXX abgeben zu wollen. 

Der Wert einer solchen Ausgabe liegt also einzig 
und allein in dem textkritischen Apparat Alles kommt 
darauf an, daß dieser mit der größten Sorgfalt bearbeitet und zu- 
gleich in möglichst übersichtlicher Form dargeboten wird. 

Hier muß man nun zunächst der Anordnung des Druckes 
unbeschränkte Anerkennung zollen. Auf jeder Seite stehen außer 
dem Texte und der Aufzählung der für die Seite in Betracht kommen- 
den Hss. nicht weniger als drei verschiedene Apparate, und doch ist 
durch die Anordnung des Satzes dafür gesorgt, daß man sich überall 
sofort orientieren kann. Dazu kommt die Vorzüglichkeit der (in den 
Anmerkungen allerdings etwas kleinen) Typen und der übrigen Aus- 
stattung, welche das Werk zu einer Musterleistung englischer Typo- 
graphie macht 

Was sodann die Sorgfalt der Bearbeitung betrifft, so legt der 
erste Apparat schon durch seine bloße Existenz Zeugnis von ihr 
ab. Er enthält nämlich die Nazismen und kleineren Irrtümer der- 
jenigen Haupthss., die bereits von Swete zur Vergleichung herange- 
zogen waren, von Gen. 21 an auch diejenigen Lesarten der Haupthss-, 
welche nicht in den Text aufgenommen worden sind, oder Korrek- 
turen in diesen Hss. | die ersteren sind, soweit sie für die Ueber- 
lieferung wichtig erschienen, im zweiten Apparate wiederholt Meines 
Erachtens war es jedoch nicht nötig, alle diese kleinen Schreibfehler 
aufzuführen; wer sich genauer dafür interessiert, kann sie ja leicht 
am Faksimile dieser Hss. studieren. 

Im zweiten Apparate sind außer den bereits bei Holmes- 
Parsons (Hör) und Swete benutzten Unzialen BADE F GL MS 
noch drei Papyri (von BM als UiUaUi bezeichnet), welche Teile der 
Genesis enthalten, und einige Pergamentfragmente der Gen. (Ai — Aa) 
verglichen, dazu 30 Minuskeln auf Grund eigener neuer Kollationen; 






The Old Toflament in Greek by Brooke and M'Lean. 1 u. 2 665 

davon waren 25 bereits bei HoP kollationiert'). 5 haben UM neu 
dazu aufgenouimen. Diese 30 Minuskeln sind auf Grund von Stich- 
proben, die in allen bekannten IIss. des Oktateuchs vorgenommen 
wurden, ausgewählt Leider haben die Herausgeber den Hss. auch 
neue Sigeln gegeben und sind dabei von der doch recht praktischen 
Bezeichnung bei HoP durch fortlaufende arabische Ziffern zu der 
Bezeichnung mit kleinen Buchstaben des lateinischen Alphabets über- 
gegangen; es wird dadurch zwar zunächst der Druck vereinfacht, in- 
dessen ist nicht abzusehen, wie die Zählung bei der großen Anzahl 
IIss., die für die späteren Bücher hinzukommen, weitergeführt werden 
soll; schon für die Gen. mußten aj— d* zu Hilfe genommen werden, 
und es macht den Eindruck, als ob sich die Herausgeber von vorn- 
herein keinen festen Plan für die Bezeichnung gemacht hätten. Zu 
den Varianten aus den ausgewählten 30 Minuskeln haben sie dann 
noch Varianten aus anderen von HoP kollationierten Minuskeln nach 
deren Angaben hinzugefügt, wenn diese in den übrigen Vertretern 
überhaupt nicht bezeugt waren, und zwar in diesem Falle in <* > 
mit der Nummer von HoP. Um den Apparat zu entlasten, sind die 
hexaplarischen Zusätze in Exod. 28 und 36— 39 mit ihren Varianten 
am Schlüsse dieses Buches besonders abgedruckt 

Um über die Sorgfalt der neuen Kollationen ein Urteil 
zu gewinnen, habe ich sie an photographischen Proben") aus den im 
Vatikan befindlichen Hss. N (XI), b (108), h (55), j (57), k (58), r 

(129), z (85) nachgeprüft 

1) Ein Versehen, auf welches herciU Dan sc. Tei (kritische Studien I, ZaW 
28, s. 12 aufmerksam gemacht hat, liegt in der Gletchsetzung von c = 38 = Kn- 
corial. HIB vor. Der von UM mit c bezeichnete Codex ist zwar Escorial. V II 5 
und enthalt auch, wie der Herr biüliothekar des Escorial freundlichst bestätigte, 
die tod HM angezeigten Lücken Gen. I,— 4 t ; Il u — 16,*; er kann aber nicht 
= HoP 38 sein, denn I) wird 38, wie ichon Dahse bemerkt, auch da zitiert, wo 
c Lücken hat, und 2) sind die Abweichungen in den Varianten zwischen 38 und 
c so stark, daö sie sich nicht durch L'ngcnauigkeiten der Kollation von HoP er* 
klaren lassen: vgl. (ien. 1",« Anf»uu>tt 38, Aoapp^fUB c U>o Uwk>i (a sil) »ai 
ltja> 38, tov Oyjav xai TW Itpotep c lipo* 38, «« to* Itj^sJl c 10,. EmAk 38, 
t<i« A ■(■ , . c. Dal Versehen von HM ist jedoch um so eher entschuldbar, als bei 
Hör 38 = Kscorial. T II 5 gesetzt wird, und die Beschreibung auf diesen paßt. 
Es müssen bei HoP Kollationen vertauscht sein. 

2) Diese sind mir vom Septuajrinta- Unternehmen der Kgl. Gesellschaft d. 
Wht. tu Göttingtn zur Verfugung gestellt worden In jeder der genannten Hss. 
aind 2 Seiten, eine aus Kxod., eine aus Lev. (in N nur eine aus l.c* , da die 
Hl. erst hier beginnt) pbotograpbiert worden; auf ihnen sind in den einzelnen 
Hss. folgende Stucke enthalten: N (Vat Gr. 2106): Lev. 17«— 19m o (Vat. Gr. 
330): Exod. 36,_, 4 . Lev. 17,«— 18« b (Vat. Regin. Gr. I): Exod. 35„ ,„_„. 
Lev. 17,-18« k (Vat. Regin. Gr. 10): Kxod. 36 M ,;_„. Lev. 17,-18,, j (Vat 
Or. 7*7): Exod. 34„— 35„. L*t. 17,,— 18„, r (Vat. Gr. 1262): Exod. S5, M1 „. M . 
Lev. lö,.,,, z (Vat Gr. 2068): Exod. 3&,_„. Ler 17„— 18,. 






■. ■ 
CORKfÜUNIVERSJtY 



566 Gott gel. Ar,.-. 1909. Nr. 7 

Dabei ergab sich das erfreuliche Resultat, daß sie, soweit der 
eigentliche Text der Hss. in Betracht kommt, bis auf zwei wirkliche 
Fehler und einige wenige unwesentliche Versehen mit peinlicher Ge- 
nauigkeit ausgeführt worden sind. Fälschlich notiert ist nämlich nur 
zu Exod. 35» «loiXftnv h, wo in der Hs. deutlich stoeX&ovtac zu 
lesen ist, und zu Lev. 18t [iwooi] k, wo die Hs. ilwoi] bietet. Un- 
genau ist zu Lev. 16i die Angabe: jrapcoxTjoa« h"; in h ist von 
erster Hand xatuxijaaTt geschrieben, und über xarto von spaterer Hand 
itapo gesetzt, dazu am Rande ein 7p. Damach ist xapnxijosn nicht 
als eine Korrektur, sondern als Variante anzusehen. Lev. 18» 

hätten HM zu npooo^dioT) angeben können : SpMWVftlpv N, da sie 
itpoowxÄTjo« n notieren, doch läßt sich für die Aufnahme derartiger 
orthographischer Varianten schwer eine Grenze ziehen, und ich habe 
auch bei der Nachprüfung weniger Gewicht darauf gelegt In dem 
Apparat einer endgültigen kritischen Ausgabe müßten solche Va- 
rianten natürlich doch verschwinden. Lev. 18» vermisse ich die An- 
gabe, daß in teav vor ßätXo-rtLatuv in N das v über der Zeile nach- 
getragen ist. Wahrscheinlich mit Absicht ausgelassen sind die Schreib- 
fehler Exod. 35i7 eir.xaotpov j statt smoxaoTpov und Lev. I81 tspcic 
N statt epEtc. Lev. 1 819 ist die Lesart von bw allzu mechanisch und 
infolgedessen unübersichtlich notiert Anstatt anzugeben, daß bw 
v. 13 auslassen und dafür nach v. 12 die Worte: oox anoxa).o'J»iic njv 
aT/Tiiortv»;. aoruv haben, wird ihre abweichende Lesart in 3 Stücken 
zu v. 13 mitgeteilt, nämlich: om. aaxT)|iooovT]v — 000 1° bw, airoxa- 
Xwjtsic] -f tT)v oo^fTjjLoauvTjv (xdtcov b w, om. otxsici — eotiv bw, nur des- 
halb, weil zufällig oox axoxaXo^etc auch in dem sonst dem Sinne 
nach ganz verschiedenen Satze von bw vorkommt 

Nicht das gleiche Maß von Sorgfalt scheinen die Kollatoren, 
wenn man nach den Proben urteilen darf, den in einigen Hss. vor- 
handenen Randnoten zugewandt zu haben: es finden sich hier ver- 
hältnismäßig viele ungenaue oder mangelhafte Angaben. Ueber die 
hexapl arischen Noten wird noch bei Besprechung des dritten Appa- 
rates zu reden sein, bei den in den zweiten Apparat aufgenommenen 
Randbemerkungen habe ich folgende 2 bzw. 3 Versehen konstatiert: 

1) Exod. 35n fehlt in der nach dootctorrjpiov unter anderen aus 
z angeführten Randnote die Angabe, daß in z nach to aoto-» ein mr 
vorbanden ist; ferner ist nicht bemerkt, daß die Worte xcu navta ta 
"'-■', auTou in z ebenfalls noch am Rande stehen. 

2) Lev. 17u gehört die Randnote in z; «v tij «jw/i] entoo nicht 
hinter aorot* 1°, sondern hinter oapxo? IV 

Der Vorzug der Kollationen der Cambridger Aus- 
gabe wird am besten erkannt werden, wenn man die Mängel des 



• 



CQRKOlUNIVERSirr 



The Old Testament in Grook hy Brooke uid M«Letn. 1 u .' 6G7 

Apparates von HoP damit vergleicht Ich gebe deshalb im fol- 
genden eine Uebersicht der bei HoP ausgelassenen oder fehlerhaft 
wiedergegebenen Varianten (abgesehen von ganz unwesentlichen) in 
der Weise, daß ich den Text der Ausgabe von HoP vor der Klammer 
gebe und dahinter die ausgelassene Variante oder die Berichtigung 
einer falschen Angabe. 

N = XI 

Lev. 17n loftrtcr.] --■;■>:--- i« ifcoXodpeoihjaitat] -dpcoaitat. 

Lev. 18i xopsooirsds] xopEusadc « otxita] nn otxtov, nicht aiu,a 
oixstov i atr^TjjtoaovrJ -vr]v i sx p-Tjtpoc ooo] ora. ooo 1« aa^TflioouvTj] 
-vtjv n oxGpuatoc aouj Ir. ti to ovo)ia] bis scr. u u.ocapov] aa über 
der Zeile ti «fiaxootsXXio] -atclu m irpoao-/^07)] nWttjHpto n *av] 

sv 

av -:i',/.oitr,c-uh;-;ov:-j' j e£oXsofo]aavtat u sß3sXo-([iev<ov] ßc*fiXu7u.a?cDV 

Lev. 19t eoEafte] tads 5 *ooGts] dunats, HoP geben dies un- 
richtig zu duoTjra am Anfang des Verses an. 

6 = 108 

Exod. 35i Xaßsts] Xaßs g xoxxivov] pr. xat g tov xoSTjpi]] pr. gic 
v xap&a] Äavoia is tooc 2°] om. u der ganze Vers fehlt, nicht nur 
die 2. Hälfte, wie HoP angeben u uv] 01« u iovaix*av] + autwv 
is */puocou] /y.v.h,. 

Lev. 18s Atfoxtoo] pr. njc xopcooeade] xopsosads * xoprosodsl 

nopEaasads 7 :", : V 7 a P 0ÖU I oni * 00ü * 7 S 7 C " V:'" ".-I IsfsvTUievTjc 
■ s fehlt ganz u oux gi<uX«oot]J 00 xpoasXsuar] » ist derselbe lange 
Zusatz vorhanden, den HoP aus 118 notieren. 

h = 55 

Exod. 35» XBitoop7T)oooatvJ -fooatv tt xav] pr. xat is ayaipepaxa 
^pootoo xuptw] cHpatpsu.a xoptw, nicht, wie HoP angeben : af oupejia 
/pooioo xupiw 1« aipatpsjia] pr. to » xat 70V7)] tj 7uv7j 10 o d*oc] 
xupioc ix Ttfi ^uXtjc] om. ttjc. 

Lev. 17t aoto t» xupiu] aotü» tw xupuo 10 tav uiwv] pr. «x vjj 
om. ixtiTTjc» to xpoourxov (touj dazu notieren HoP fälschlich: >orf]oa> 
ttjv ^'i/'.v |too m&rg. 55« ; es ist keine Randbote vorhanden is *t]- 
pei^Laj ex ^rjpajia corr. Badstat] sadsts. 

Lev. l.--i txtrrjo'Gutiata 1"] HoP notieren: + aottov, doch ist dieses 
(wahrscheinlich vom Schreiber selbst) getilgt xatwx-noati] xapcu 
von jüngerer Hand übergeschrieben und am Rande 7p. xoopcTE 
2°] -toi « xotipctf] -tat <puXa£sod«| -taods 1 njv aa-/TjU.oouv7]v] 
om. ajv ■ ttatpo< 1°] jüpc. 

j - 57. 

Exod. 34oi xaXumia] pr. to. 

Exod. 35s xoptw 1°] pr. tu» * xoxxivov] xoxxov 1 et« tijv ihftp] 






COJMEU UNWERSlIV 



068 Gott gel. Am. 1909. Nr. 7 

+xoi, HoP falsch: >pr. xai 57c io ta irapapuujxTa] oin. to n totk 
2°] om. ii xat to tXatov— i« Schluß] om. 

Lev. 17ic sadouaav — aunjv] om., nicht rrjv eoÄooaav — oorrjv oin., 
wie HoP angeben is ev tote TTpoo^XoTotc] sv über der Zeile. 

Lev. 18i lopaijX] Aap*»v « xopeucads] jropsoasode t -jrrEwij- 

U.BVTjc] 7«76VrrttlEV7}C. 

. k tm 58 
Exod. 35io xoTaxaXo(i(iatal xaTaXuu.aTa &3Tovta] + xat to? aavtoa« 
is xat tooe Xi&ooc) om. xat tou? "je o>apa7oou) tooc au.apa75ouc, 

bei HoP ist nur das Fehlen von rrje bemerkt m der gauze Vera 

fehlt i» xai rrjv tpawCav] om. xat i« xai xavra ta oxgut) aunjc] 
om., der Zusatz, welchen HoP nach diesen Worten notieren, steht in 
Wirklichkeit schon hinter tou iptuToc io ouva7n>77j] pr. ij n o.f ai- 

ps|ia (I") xat] om., HoP bemerken nur das Fehlen von afatpc[La 
etc xaoa«] om., HoP >om. »aoac< u nav axeuoe] pr. xat » ayat- 
: ..:i:/:-i ^pootou xuptw] t;t.[.^j.';. /yjotoo tu xopiu , nichl >a<paipeuva 
yfüQKOu XDpta< u Boptib]] + irap auTOt? tu ta« oovihoeu;] pr. bic 
xai ii« to sXaiov] om. etc; pr. xat to eXaiov etc to -. !■>;. HoP bemerken 
falsch: >ei« to fiXatov] ei« to <p»c xai to eXaiovc xai rrjv auvfteaiv 
too Äu[iiau.aTOc] xat ttjv tou {h>(i.iajiaToc ouvdsotv, HoP unrichtig: >tt,v 
cjvdsaiv om.<. so Miouoyjc] Mtuaijc tov Qp] utou üp, nicht utov 

Up, wie HoP angeben. 

Lev. 17* atpi£oooiv] apaguotv 7 eotoi] tooto sotiv 10 «riarqa* 
to Äpootiiirov u.ou] ottjoo) T7jv ^o/7jv jiou im Texte, nicht am Rande, 
wie HoP angeben 19 eodtTat] io&ie«, HoP >sadtBTau u ootoo 1°] 
auTou ev ^o-^Tj auToo, HoP »aoroo 6V «J^XI** 

Lev. ltii McuuotjvI Miäot] t IapaijXl über der Zeile 9 6« aoTTj] 
■v aurrje, nicht «ä aori]«, wie HoP notieren 4 Ta xpipaTa] pr. xat 
hinter £7« 70p steht nur «tu* am Rande, nicht 70p bi[u (HoP). 

r = 129 

Exod. 35u tooe tt]c a t Lapa73ou]c ttj« ist erst nachträglich hinzu- 
gefügt 14 to eXaiov] to om. it xaT6p7a] x«t ist erat nachtrag- 
lich hinzugesetzt n nac] itaotov itav] pr. xat n i]v«7xav 2°] om. 

14 : *lpl ;.'-i , pr. TO. 

Lev. 18s 7T)c Xavaav] pr. ttjc iropsoosadi] xoptusa&i 4 871* 
xi>pioc dsoc i>(uav — 6 C*]<i«at *v aoTotc steht am unteren Rande 
nachgetragen 1 7B7swT]u,«v7)c]-ti.evoDc. 

z = 85 

Exod. 355 xupi» 1°] pr. tm - fehlt xai Xidouc 2° nicht, wie HoP 

angeben ie xaTaxoXoji[iaTa] xaTa om. 11 tou? 2 n ] om. u am 
Rande steht nicht nje dupa« oxtjvtjc (HoP), sondern rqc ftopac rr,; 
ax^vTje " hinter xai to dootaorrjptov steht am Rande ein längerer 









CqRHEliUHIVERSirY 



The Old Testament in Qrcek hy Brooko and M'Lean. ) u 9 669 

Zusatz; HoP notieren diesen Zusatz falsch zu v. 13, außerdem geben 
sie folgendes unrichtig an: too (sie, lege xo) statt to, Xoor^pa statt 
«v Aoonjpa, sictoitaarpov ti]c ooXtj« statt sffiaxaotpov nje xoAijc 
i« XetTOupfijoouot] /.-:'.T'/.f.-'/j--.v. 

Lev. 17u die Randnote gehört nicht zu oapxoc; 2°, wie HoP no- 
tieren, sondern hinter oapxoc 1° is avojiTjiia] to ivo^t^ii, HoP un- 
richtig: >ta ovojnjjta (8ic)<. 

Lev. 18i xatuxTjaatsJ «apMxijaatE « itopcocads] Ttopsuenafte 
& auGer a?ia Stxatufiata (HoP) steht noch axptßaajxata am Rande 
sonjacn] jroiijoate .. die Randnote lautet ovrjp cxvTjp «poc itav Xtmia, 
bei HoP fehlt ipo<; t narpo-c aoo] pr. too :■", v''- ooo] pr rqz. 

Die Uebersicht läßt erkennen, 1) daß der kritische Apparat von 
HoP für genauere textkriÜBche Untersuchungen keine genügende 
Unterlage bietet, und 2) daß die neuen Kollationen einen erheblichen 
Fortachritt über die Ausgabe von HoP hinaus bedeuten 1 ). 

Außer den Varianten der ausgewählten Hss. sind im zweiten 
Apparate ferner die Lesarten der wichtigsten alten Ueber- 
setzungen der LXX (Arm. Bohair. Sahid. Aeth. Alt-Lat Palast. - 
Aram. Syr.-Hex.), von wenigen Ausnahmen abgesehen, durchweg in 
lateinischer Uebertragung dargeboten, lieber diesen Teil des Appa- 
rates kann ich mir kein genaues Urteil erlauben, jedenfalls ist die 
Ausnutzung der Uebersetzungen anzuerkennen, wenn auch die An- 
gaben wegen der Unzulänglichkeit der vorliegenden Ausgaben noch 
an Unzuverlässigkeit leiden werden. 

Endlich sind in demselben Apparate noch die Lesarten des 
Philo, Josephus und der wichtigsten Kirchenväter, so 
weit Bie aus deren Zitaten zu erkennen sind, verzeichnet. Ich möchte 
mir hierüber einen ausführlichen Bericht bis zum Schluß aufsparen 
und wende mich zuvor der Beurteilung des 3. Apparates zu. 

Im dritten Apparate sind die hexaplarischen Bemer- 
kungen aus den in den übrigen Apparaten verglichenen Hss. zu- 
sammen gestellt. Hier gilt das schon vorher über die Kollation der 
Randnoten im allgemeinen ausgesprochene Urteil : sie sind weniger 
sorgfältig als der Text kollationiert Es finden sich an den geprüften 
Stellen folgende Kehler im Apparat: 

k (58j Exod. 35tt steht nicht xepidsppE?, sondern 7p. xspiSsppea 

1) Darob Dibse, a.a.O. 3. IS angeregt, welcher für den Codex 56 (i) be- 
denkliche Abweichungen der Kollationen von HoP und BM konstatiert, habe irh 
noch Gen. 411,-42,, d> eB " B* (P»ria. gr. fl) in Photographie nachgeprüft und 
konnte feststellen, daß die Kollationen ron BM gegenüber HoP das Richtige ent- 
halten. Eine Probe aua 63 (fj » Paria, gr. ITA bestätigte el>enralla die Tonüg- 
lichkeit der Cambridger Kollationen. 



■ „.- M-.Ettff 



670 OOU. gel. Au. 1909. Nr. 7 

am Rande, es ist also fraglich, ob dies eine hexaplarische Note ist 
(Field, Hexapla hat sie richtig mit dem Zusatz 7p. vermerkt). 

z(8ä): Exod. 3 f* gehört die Uandnote a'ft' Xoiiov nicht zu w 
noftijpi], sondern zu sxwujÖa (Fie)d hat sie zum richtigen Worte, be- 
merkt aber unrichtig >to« X0710V und >sine nomine<). Exod. 35iotiij 
ist die Randnote zu u. ■'-//■'-'>; ! xat ta ; oavtSac «utrje ausgelassen (Field 
hat sie, doch unrichtig ohne xai und >oawi6ac<)< Exod. '{".., ist 
unrichtig angegeben: . . . BVBXoootaoato xva aoewv; es steht in der 
Hb.: «v exf.ooia tö irva aütüv (bei Field richtig). 

Ein Fortschritt gegenüber Field zeigt sich nur Exod. 35is,ii), wo 
dieser die Randnote xptxooc aus 6(108) nicht belegt, Lev. 17u, wo 
er die Randnote: 0' tu atu/ttt aonjc Tfwtat fälschlich zu aijLa autou 
•9CCV 1° statt 2° bringt, und Lev. 18«, wo er die Randnote von 6(108) 
nicht hat. 

Ich komme nunmehr zu den Kirchenväterzitaten. Es ist 
dies der am meisten heikle Punkt der ganzen Ausgabe. Die Heraus- 
geber sind sich auch selbst der hier bestehenden Schwierigkeiten 
und der Unsicherheit ihrer Angaben sehr wohl bewußt gewesen. 
Dann, meine ich, wäre es aber doch vielleicht richtiger gewesen, 
überhaupt auf die KirchenväterziUte zu verzichten; ihre Lesarten 
und zwar mit der zahlenmäßigen Angabe der Häufigkeit und Ver- 
teilung von verschiedenen Lesarten bei demselben Schriftsteller (durch 
Ziffern in Bruchform) zu buchen, dabei aber gleichzeitig vor der Be- 
nutzung dieses Materiales zu warnen, ist doch ein Widerspruch. 
Vielleicht haben es die Herausgeber auch kaum geglaubt, wie voll 
von Irrtümern oder Angaben, die falsche Vorstellungen erwecken, in 
dieser Beziehung ihr Apparat ist. Ich habe in den vorliegenden 
Heften die Zitate des Theodoret und Chrysostonius eingehend nach- 
geprüft und möchte zur Erhärtung dieses Urteils im folgenden an 
einer Reihe von ausgewählten Beispielen zeigen, wie unbrauchbar 
in diesen Fällen die Angaben bei BM sind. Dabei sei im voraus 
bemerkt, daß es auch trotz der mangelhaften Ausgaben dieser 
Kirchenväter an vielen Stellen möglich ist, aus der Exegese Sicher- 
heit über den Text des Zitates zu gewinnen. BM hätten sich nicht 
mit der Aufstellung der übrigens vollkommen zu billigenden metho- 
dischen Grundsätze über eine künftige Behandlung der Zitate be- 
gnügen sollen, sondern hätten sie auch schon praktisch anwenden 
können. Bei einem Kirchenvater wie Chrysostomus ist es äußerst 
gefährlich, die Zitate einfach zu zählen und darnach die Bedeutung 
einer Variante abschätzen zu wollen. Zudem ist es mir, da die 
Stellen selbst nie genannt werden, nicht möglich gewesen, festzu- 
stellen, nach welchem Prinzipe man die Zitate gezählt hat. Man darf 






com 



The Old Testament in C.rcek by Brooko and M»Lean I u. 2 671 

doch jedenfalls das Zitat eines Verses, um dessen Erklärung es sich 
bandelt, nicht mehrfach zahlen, wenn es im Laufe dieser wiederholt 
wird. Die Nachprüfung der Chrysostornuszitate wurde mir insofern 
erleichtert, als die englischen Herausgeber die von Lagarde nach der 
Ausgabe Saviles angefertigte Sammlung von alttestament liehen Zi- 
taten des Chrysostomus , welche auf der Göttinger Universitäts- 
bibliothek aufbewahrt wird (cod. ms. Lagard. 33), benutzt haben. 
Ich werde im folgenden regelmäßig die Angaben des kritischen Appa- 
rates der Ausgabe über Thdt. und Chr. voranstellen. Thdt. zitiere 
ich nach Schutzes Ausgabe, Chr. nach Saviles. Von ersterein kommen 
wesentlich die quaestiones in Oct., von letzterem die exegetischen 
Homilien zur Genesis in Betracht. 

Gen. lio: >ora. tri ttjc ^tj«; Chr Thdt«. 

Bei Thdt fehlen die Worte tatsächlich IV, 398; 1,1580 ist jedoch 
von Schulze die Variante + em rrje r»]C angegeben. 

Bei Chr. anderseits findet man die fraglichen Worte, wenn man 
seine Homilien zur Genesis nachprüft, sowohl im Ijemma, d. h. dem 
der weiteren genaueren Erklärung vorausgeschickten zusammenhängen- 
den Bibeltexte eines oder mehrerer Verse, als auch in der nach- 
folgenden Erklärung (1, 40 ff.). Sie fehlen zwar VII, 24 ha, doch be- 
findet sich dieses Zitat in einer Schrift, welche sowohl nach Saviles 
als nach Montfaucons Urteil nicht von Ohr. herrührt Es fällt dem- 
nach als Zeugnis für Chr. weg. An den übrigen Stellen in echten 
Schriften bricht das Zitat bereits früher ab. 

>om. •.■!•. :-;■: wt'- ootuc Chr«. 

Die Worte stehen 1,40 ff. im Lemma, und die Erklärung setzt 
sie deutlich voraus, vgl. besonders 1 4ha ff. : eiaev >i£afa7*T« ti 
E>£ata . . . toü oüpavoü< xotl üirVjXOooE t6 otor/elov xotl iffXiJpioas t6 
ilttr/Mv, »xai i7$virö, frjatv, tmoici, w« ixiXcooev 6 3«ojron]c- Nur 
aus unechten Schriften (VU,241i4) ladt sich ein sicheres Zitat ohne 
diese Worte nachweisen. 

Gen. 2,: >bxttj] tß8ou.Tj Thdt-cod<. 

Es soll darnach also eine Hs. des Thdt in einem Zitate ej&du/n 
statt ixt-Q haben. Die Stelle, die die englischen Herausgeber im Auge 
gehabt haben, ist offenbar 1,37a, wo zu den Worten xal oovstiXsaev 
o dsöc sv r$ T,iiip<$ rfl Sxrrj xi ffp^a ewoo die Variante notiert ist: 
>ixnj] Cod. :{,'■',■ ai \< . Nun gehört aber jenes Stück der Erklärung nicht 
mehr zur quaestio 21 in Gen. des Thdt, sondern zu der dieser in den 
Hsa. hinzugefügten Exegese des Theodorus Mops.'), und Belbst ftir 

1) I ' ai- derartige Erklärungen aus Anderiao Kirchenvätern nicht von Tbdt. 
selbst seinen quacatioues beigefügt sind, bat schon Sinnend richtig erkannt (s. 
die bei Schulze abgedruckte Vorrede p. XXI ff). 

■■ : :i. |*I. Aas. i.v. Ki. 7 40 






rll UHIVKSITY 



G72 Oött. gel. Am. 1909. Kr. 7 

dessen Text erweist sich die Variante als falsch, wenn man nur 
einige Zeilen weiter liest, wo einander gegenübergestellt wird : osixvö« 
öti i x l ji i v t^c sxttjc oo^leczXtJpuxs b i v ; 7 . . . isaboaTo 8t r ■(, e ß - 
'- 11 r /.;).; r, 7_ toö Jtouiv etc. 

Gen. :.':;: >rapa5no*o Chr } Thdt j] + ttjc tpofpTjc Chr 
J Thdt J<. 

Für den Text des Chr. ist die 14. Homilie zur Genesis (1,83 ff.) 
ausschlaggebend. Dort steht nun, abgesehen davon, daß sich in der 
Ueberschrift und dem Lemma der Zusatz r*)c tpo?1)c zu iv t$ xapa- 
Äii^ findet, p. 85»o eine exegetische Bemerkung, in der Chr. aus- 
drücklich bezeugt, den Zusatz gelesen zu haben: »xal IXaßev . . . rijc 
Kfiwpffit. oüy_ äirXüc siittv >iv tij» irapao'itoijx, äXXä frpoafibjxe >ri)c 
Tpwpf^c*, "va 'v ttxcpßäXXouoav fjoovijv . . . vy.i.--^ r ;c.v. Zitiert werden 
die in Frage stehenden Worte unseres Verses außerdem noch 1,35» ff., 
und zwar heißt es hier: . . . rijv fpapfp* xal äXkayw X^oooav Zn ffftetc t&v 
' \~,-i". iv Ti|> -.'.7.f,io?lnui, oox i*t:Ö7 ( 8v6frr]£cv aotov t<£ «apaSttotj» ÄXX' ort 
itpoa£ta£cv aötov slvat iv t$> xapa8s(a<fi. Diese Stelle kann jedoch nicht als 
vollwertiges Zeugnis für die Textform des Chr. in Betracht kommen. 
Das Zitat ist frei und befindet sich in einer Homilie, in der es sich um 
die Erklärung einer ganz anderen Stelle handelt. Es kommt Chr. an 
dieser Stelle allein auf den Ausdruck xal fifoto an, dessen Bedeutung 
er aufzuhellen versucht; dabei konnte er den übrigen Wortkomplex 
ungenau zitieren. Wenn endlich VJ,588n zitiert wird: >E&ijxi fap 
oütäv, (pTjat, ip?äCsada[ xal yoXäootiv töv xapdÄitaovc, so kennzeichnet 
sich dieses Zitat von selbst als ungenaues und freies. 

Nicht ganz 80 klar liegt der Fall bei Thdt, Im Dial. IV de 
Spir. S. (V, 1050 f.) liest man folgende auf unseren Vers bezügliche 
Wortgruppe: ixel 84 oö fupiC'i« xbv xatpöv xal tov 6£irriav, iliti xapä 
tlvoc WirpJdT) xpwtoo *A3o{i, tiiviov iv t$ xapaoVo^ xpö *ifi xapa- 
ßaoswc ip7aCso^at aütöv xal yuXatteiv; ...0. xattoqs sTp^xar >xal 
Ideto aotov 6 äiö« iv t$ irapacVaip ip-jaCeodat xal foXatwvc. Will 
man diese Stelle als brauchbares Textzeugnis für Thdt ansehen, so 
muß man feststellen, daß er den Zusatz ri)c tpixpijc nicht kannte. 
Nun findet sich zwar 11,912 ff. in dem Kommentar zu Ezechiel ge- 
legentlich der Erklärung von Ez. 28u folgende Anspielung auf Gen. 
2u: ix fäp toü xpoxatopos xatdftic (cod. B xata^iU) tb *r<v<K, S* 
tö^üc SiaTtXaadEic iv t(j> r.iptxÖÜQy xffi tpuc^c i***T| iprdCeo&ai aotöv 
xal ytiXartstv. Es ist jedoch sehr wohl möglich, daß hier der Zusatz 
-■/,■; ':<■'■■:',.- durch die zu erklärende EzechielBtelle (28u) veranlaßt ist, 
in der es heißt: xal iv x% tpo'p'ö toü napaSeioco toö #«oö iy w n|>nc. 

Gen. 2»: >aotoiJ + xat' autov Chr J«. 

Dazu ist zunächst zu bemerken, daß aus derjenigen Homilie, in 



2i 



COfiNEli UNNERSiTY 



The Old Testament in Greek by Ürookc and M'Le&n. In.2 573 

welcher Chr. V. 20 behandelt, ohne Zweifel hervorgeht, daß er am 
Ende des Verses nur S|j.oioc aöty gelesen hat (vgl. besonders 1, 92n ff.) ; 
indes auch jene Stelle, die die englischen Herausgeber als wieder- 
sprechendes Zeugnis anführen — es muß V, 11m sein — verliert bei 
genauerer Betrachtung vollständig ihren Weit als Textzeugnis. Chr. 
sagt dort zunächst zwar : »sstor, . . . iva pA tiöv öouXuv vo(j.i(tqc «ivai 
xai rjjv ■jma.txa, öpa ~iu; sout H\v Scaxpiatv ipavspdv. > v^v : "?■ »Hjptai 
V V 1 '-"- cvüxtov too 'Avi;i xai oo^ eöpAiHj ßovj&bc 8[ioioc aÜTiji xat* 
oötövc DaG aber in diesem auch im Übrigen freien Zitate die 
Worte xat' aotöv willkürlicher Zusatz des Chr. sind, geht aus dem 
Folgenden mit aller nur wünschenswerten Klarheit hervor: ti oüv; 

. . . i.' '.' IVO [>-\ tOÜtO ■'!■;;,,'. Olä TOÖtO äxp'.ßl] ~v. ■: i COl rJ]V OtalpsOlV. 00- 

Ss 70p tiifiv äitXüc, 5tt oo/ kÜoiätj autiji ßoi^ö?, äXX' 8tt oü^ lupil^ 
,Vj,' p ito; 3,u.ococ autiji. oütw xal tvtaüda, v.-v.i ->j:i-:-, v>/ äxXwc, äXXä 
xa: aütöv ctxE (es handelt sich im Vorhergehenden um die Erklärung 
von Gen. Shi: xot^au>jiEv aöt$ ßoijööv xat' aütöv). Eine dritte Stelle 
(VI, 87»), an der sich ein Zitat des Schlusses von 2»o ohne den betr. 
Zusatz findet, lassen BM unberücksichtigt, obwohl sie auch in La- 
gardes Index verzeichnet ist. 

Gen. 8ii: >t] 7i]]oo Chr |<. 

Daß Chr. die gewöhnliche, richtige Lesart txixatapatoc *j jfj ftv 
xoie Jp7oic ooo in seinem Texte hatte, geht aus seiner Interpretation 
in den Genesishomilien klar und deutlich hervor. Die im Lemma 
II15f«ff. überlieferten Worte werden besonders durch I116ioff. be- 
stätigt: ixtxatäpatoc "ij rt * v W *C fy>70(C ooo. Spa fptXav#p<uitiav fifiaxd- 

tOO, TU-,; [liv t&V ßf [V ttp^pEltai, X»C Ä? tÖ Xo^lXOV tOÜtO C*UOV. SX6lV<t> 

■jap ^tjoiv* > ifftxatapatoc oü äxö tfj< ff^< ' ivtaütta 54 QBV out»?, 
T.»'i tt; > txtxatapatoc ', - ;^ *v tote fp7otc oou< tj eixätuc. Die ein- 
zige Stelle, an der Chr. oö statt fj ft} zitiert — es ist in einer 
Fsalmenhomilie, 1636« — beweist nichts dagegen. Chr. zitiert hier in 
einer Aufzählung von Verfluchungen die angeführte Stelle offenbar 
ungenau oder versehentlich falsch in Erinnerung an Gen. 4m xal vov 
tstxatdpatoc ou sxl :/■; ;i^, die Verfluchung Kains, auf die er an- 
spielt, wenn er nach dem Zitat: Ixeivoc (Adam) fjxooocv >ixixati- 
pato? au iv toi? tf^tm; aoo< fortlährt: xal 6 (i«t* 4x*ivov xäXtv. 

Gen. Mn: xi in. xai «6'ta»4«v aotooe Chr<. 

Wenn das Lemma 1 2ö4u f. den wirklich von Chr. gelesenen Text 
enthielte, wäre die Bemerkung richtig: dort fehlen jene Worte tat- 
sächlich; es stellt sich aber durch die p. 2ör>iiff. folgende Erklärung 
des Chr. heraus, daß sie nicht schon in seinem Exemplare ausge- 
fallen waren, sondern erst innerhalb der ChrysostomusÖberlieferung 
infolge des Homöoteleutons vom Schreiber übersprungen worden 

40- 



COfiNEll UMIVERS1TV 



&7< fiött. gel. Ad«. 1909. Nr. 7 

sind. In dieser Exegese sagt er nämlich: xat dia jux ri)c 8ovö|utoc 
toü dioö liw iuttpßoX^v, [UÄ' öotjc tayörrjioc tä ri)c vixtjc ^rffvrjtat. 
ykxivtot fdp aütotc, "pr,«*, r$)v vüxta aOt&c xal oi xai&c aötoö xal 4xd- 
ti;:v tj-vi; xal ££iu£fiv aüxoi>c< und im folgenden Satze: toüc 
;l-:v :n:ii-:, toöc 8i eic f '»';>', ' ' p |i- i " * - xapioxeöaat. Dann 
muß er doch wohl notwendig xal i8E»£ev aotoin vor Augen gehabt 
haben. 

Gen. 16*: >axoXüou.ai] axoXXou,ai Chr |<. 

Darnach wären also beide Lesarten in gleicher Weise für Chr. 
bezeugt. Dem ist in der Tat nicht so. Auszugehen ist hier wie 
immer von der Homilie, in der die Stelle exegetisch behandelt wird. 
Dort (1295m) lesen wir äxoXüou-xi nicht nur im Lemma, sondern es 
geht auch aus der unmittelbar folgenden £xegese (vgl. Spa xü< fo 
xpootfituv 6 Sixaio; fytXostyct äxöXuatv xaX«v rr ( v Wzt ■"»•>-.- 5£o3ov) 
unzweideutig hervor, daß ijroXüottat kein Verschreiben eines Schreibers, 
sondern wirkliche Lesung des Chrysostomus war. Dieselbe findet sich 
im Zitat VI253i&f. Nun kämen die beiden Zitate mit axdXXuuat: 
V4t;.i". befindet sich in einer unechten Schrift, VlUSut steht das 
Zitat: '.:•//-:',,. ti u.oi Suoeic; ;;<.'■■ Zk äxäXXou,at Ätsxvoc, 8ii TOüto etc. 
mitten in einem fremdartigen Zusammenhange, beruht also auf dem 
Gedächtnis und kann gegen die oben angeführte Stelle nicht ins Ge- 
wicht fallen. Das Verhältnis der Bezeugung der beiden Lesarten für 
Chr. verschiebt sich somit bei genauerer Prüfung wesentlich. 

Gen. 15»: »xat at?a tptsTtCooaav] om. Thdt (vid) om. 
xat xpiov tptittCovTat Chr J«. 

Bei Thdt. liegt die Sache folgendermaßen. In der Ueberschrift 
der quaestio G6 fehlen zwar die Worte xal aqa TputiCoooav, daß 
aber dem Thdt der Text vollständig vorgelegen hat, beweisen mit 
Sicherheit seine weiteren Ausführungen, in denen er u. a. sagt (79n) : 
5iä toöto tpta -(.<>-■ xaitapüv tetpacö^wv xal txaarov tputic roiHjvai 
xpooitafctv etc. Zu der Angabe über Chr. ist zunächst zu bemerken, 
daß man mit Benutzung des Index von Lagarde zur Aufzählung von 
drei Stellen nur gelangen kann, wenn man 1) das Zitat YU265it, 
das sich in einer unechten Schrift befindet, als Textzeugnis für Chr. 
ansieht und 2) in der erklärenden Homilie l,300i« ff. die Worte des 
Lemmas und der zugehörigen Exegese alB zwei getrennte Belege be- 
trachtet. Daß letzteres aber nicht angäugig ist, wird jeder leicht ein- 
sehen ; vielmehr ist, wenn Lemma und Erklärung hier nicht überein- 
stimmen, eben nur die sich aus der Exegese ergebende Lesart wirk- 
liches Zeugnis und die des Lemmas darnach zu korrigieren. In un- 
serem Falle fehlen nun im Lemma läOOi« die Worte xal xplov rpistt- 
Covr«, während sie in der sofort folgenden Interpretation des Verses 






C0RHEU UNIYER9TY 



The Old Testament io Greek by Brooke and M I.mh 1 u. 2 575 

erwähnt werden. Chr. hat sie also gelesen ; folglich war im kritischen 
Apparate Überhaupt nichts Über Chr. zu bemerken. 

Gen. 15ia : >u.*t stpijvTjc rpa<psic] tpa<psi? sv stpqvT] 
Chr-codd: om. [ist sipijvijc Chr-ed*. 

Die Angabe ist zunächst formal unrichtig. Bei Savile steht näm- 
lich I301n im Texte des Lemma: ;:;.o; toöc icatftpac ooo 'tpayslc iv 
•pjpsi xa/ii« und dazu am Runde: 7p. h itpijv^. Der oder die betr. 
Codd. haben aUo ev *tpij%rg vor tpa?sEc. Es ist dies wichtig zu be- 
Ionen, da von der verschiedenen Stellung des sipty-Q seine ver- 
schiedene Beziehung abhängt Ferner bedarf die Angabe noch einer 
sachlichen Berichtigung. Saviles Ausgabe bietet mit der Auslassung 
von u.«' iip^vijc in der Tat den von Chr. zu Grunde gelegten Text. 
In der folgenden genauen Interpretation gedenkt nämlich Chr. mit 
keiner Silbe dieser Worte, so daß der Schluß auf einen Defekt im 
Texte des Chr. nicht unberechtigt sein wird. Dies also war allein 
über Chr. im Apparate anzumerken. 

Gen. 24n: >iva] xot Cbr<. 

Diese Angabe ist ein bezeichnendes Beispiel für die mechanische 
Art, in der die Lesarten des Chr. aufgenommen worden sind. Sie kann 
sich nur auf 1392m, eine Stelle in den Genesishomilicn, beziehen. 
Chr. gibt un dieser Stelle, wie überhaupt öfter in den Homilien zu 
den späteren Büchern der Genesis, nur kurz den Gedankengang des 
biblischen Textes an, wobei er Erklärung und Worte des Textes in- 
einanderfließen läßt. So sagt er hier unmittelbar vorher periphrastisch: 

> r,'.f ;iv. -;r:.- -ptspfocLTS, tva StSiVfltt E/i->. '.': SsOt p.E 8tCtXpä£e ~A' t. . 

si 54 |ufr«, iva ct^pu&t rijv 65öv xoi^o«u.au und knüpft daran die 
Fortsetzung des Textes an: >xai ixiotpi^« ^ ■.■; 8e£ta tj sie äpwtspi«. 
Daraus kann man aber doch nicht xai als Lesart des Chr. fUr tva 
entnehmen. 

Gen. 25m: »tootoJ taota Chrc. 

Diese Stelle iBt ein Beispiel für die Inkonsequenz, mit der die 
Herausgeber die offenkundigen freien Zitate behandelt haben. 1 399# ff. 
sagt Chr. in freiem Anschluß an den Bibeltext: >xoi Sts, oijot, >',-."."--"' 

6 XOtpöe *OÖ TÖXOO, UljXdsv b ITpCfl '.;'.',->.'.; :: op p t/. f] ; oXStl Süpä foa*JC 

xal \s:'i teurta i{1)Xdsv 6 aSsXyic aotod xa\ i, yslp ottoö eirsi) -<\y< i - r t 
ti)c irrfpyijc 'Hoaö«. Aus diesem Wortkomplex finden wir zu V. 26 
die oben angegebene Variante notiert, dagegen ist zu V. 2f> nicht 
bemerkt, daß Chr. otöc auslasse. Es hätte keine von beiden als 
Varianten aufgeführt werden dürfen. 

Gen. 25«: >afpoixos — ijv 2°J St «Tpoixo« tjv Chrc. 

Wieder ein Beweis für das mechanische Verfahren beim Sammeln 
der Zitate. Die Stelle, die der Angabe zu Grunde liegt, ist l3U9iif. 






COPNfll UNIVERSlTY 



576 GOtt. gel. Anz 1909. Nr. 7 

Dort sagt Chr., indem er Worte des Textes in seine Erklärung ver- 
flicht : xai fcixvootv fatv £vudev xai ££ *p"/*)C exaatoo tö £mrrj5iou.a * 
xai 5ti ö iiiv xipi tö xuvi^tCv ^<rxoXBEto, 6 84 a-jpotxoc tjv avöpwxoc, 
aVXaatoc, oixiav oixä>v. Wenn man diesen Text unbesehen mit dem 
Überlieferten Septuagin titext vergleicht, kann man allerdings dazu 
kommen, eine derartige Variante anzuführen. Bei genauerer Prüfung 
ergibt sich jedoch, daß die Stelle bei Chr. überhaupt korrupt sein 
muß. Nach der dort überlieferten Fassung würde der Bibeltcxt aus- 
sagen, daß Jakob (dieser ist & 84) ein äfpoixoc ävftpmiroc, ein $xXa- 
otoc, oixiav oixüv war. Das widerstreitet aller sonatigen Ueberliefe- 
rung, ist aber auch in sich ein Unsinn, da iTpotxe* und oixiav otxüv 
Gegensätze sind. Eb ist undenkbar, daß Chr. einen derartigen Text 
sollte gelesen haben, wenigstens sprechen Beine kurzen erklärenden 
Bemerkungen nicht dafür, sondern eher dagegen. Ich nehme daher 
an, daß ofpoixoc innerhalb der Chrysostomus Überlieferung von einem 
Schreiber ausgelassen war und später an falscher Stelle nachgetragen 
wurde. 

Gen. 31i«: >xov»]pa] itovijpov Chr ^ ixXijpa Chr £ Thdt«. 

Die Variante oxXijpä steht in Saviles Chr. 1955»; sie befindet 
sieb in einer Schrift, welche nicht von Chr. herrührt, sondern nichts 
anderes als ein Stück aus dem Psalmenkommentare des Thdt. ist. 
Sie kann also nur für diesen in Betracht kommen. Da die Variante 
für ihn noch besonders aufgeführt wird, ist hier dieselbe Stelle im 
Apparat zweimal unter verschiedenen Namen gebucht, und es könnte 
den Anschein erwecken, als ob oxXTipä durch Thdt und Chr. bezeugt, 
ein Charakteristikum der Lucianrezen6ion sei. 

Gen. 32m: >u.st' butod avdpcoiroc ••■] affEXoc [ist' auroo 
Thdt (vid)<. 

Die Ueberschrift der quaestio 92 des Thdt (p. 99 Schulze) lautet 
allerdings: tivoc Evsxbv xaXaict t«j> 'laxöiß 6 aYfiXoc; aber hier kann 
SftiXoc nicht ursprünglich sein. Diese Lesart wird durch folgenden 
Sata der weiteren Erörterung in der quaestio selbst widerlegt: 
p. lOOie ix'.OTju.avTiov 84 xqvtaöda »? t6v aötöv xai Sv&patxov £xäXc3& 
xal deöv. Die weitere Begründung: »IvfaxWW 7«p. I^Qi »■«*« *«w. 
xai jtstö öv&pü>x»v fax, 5ovattfc< darf nicht irreführen, als habe Thdt 
bei dem fivdpwxov an V. 28 gedacht, vielmehr sollen diese Worte nur 
ein Beleg dafür sein, daß der Schriftsteller dieselbe Person außer 
fivdpuxoc auch dsdc genannt habe; daß er sie als fivftpwxoc be- 
zeichnet habe, wird dabei als bekannt vorausgesetzt Also muß Thdt. 
in V. 24 o'vdptoffoc gelesen haben, denn es ist sonst keine Stelle in 
der Erzählung vorhanden, an der der mit Jakob Ringende av&pwicoc 
genannt wird. Es stimmt dazu die Anspielung 11,692: oüto» töv '!«- 



Ic 



ttfiNtÜ UNNERSiTY 



The Old TuUmeot in Greek by Brooke aod H«Lmd. 1 u. 2 577 

xöiß $£tu.a£vovta röv 'Haaö tynyaftoTtyjai dtXiJoac, tu; £v$pu>Jto( ene- 
yävTj. Freilich bleibt noch eine Stelle übrig, die ein Zeugnis für die 
gegenteilige Lesart zu sein scheint: 11,1366, wo Thdt gelegentlich 
der Interpretation von Hos. ].:.-.. (xal ivloxoocv jutä 1771X00 *■' 
TjfiovTJdTj) mit folgenden Worten auf die Erzählung in der Genesis 
Bezug nimmt: töv 6& aötöv xai daöv xal Äy;-''" xixXTjxfiv, ticctöi) xal 
6 jtaxoptoc Mfj-jy,; ajiyötep* td&Btx* ta ovöu.ata. Ich bin jedoch der 
Ansicht, daß diese Stelle kein wirkliches Zeugnis gegen die quaestio 
über die Stelle selbst sein kann. Thdt. steht hier unter dem Banne 
des Hoseatextes, daher konnte ihn sein Gedächtnis um so leichter zu 
Gunsten des Hoseatextes irreführen. Ich halte demnach nur £vöpu>icoc 
für die Lesart des Thdt 

Gen. 35i: nti] + ovtt Chr-ed«. 

Die Bemerkung war unnötig, denn Chr. selbst kann unter keinen 
Umstanden den Zusatz ovn in seinem Texte gehabt haben; es würde 
das seiner Erläuterung 1,465« ff. widersprechen (ttvo; Svtxtv npooijx« 
tö '■::; oöx äicXüc, ja/, Tva si^h,.; öxi xal fjöY, iv tiji tdicip toüt<|> wpdi] 
aüry ffpönpov etc.). 

Gen. 41«: >oox] ora. abd etc.« 

Hier fehlt die doch immerhin wichtige Angabe, daß Chr. das 
güx nicht im Texte gehabt hat Und zwar geht das aus seiner 
Exegese mit Sicherheit hervor, in der er 1,400« ff. ausführt: xai 
Uy.oö ofoSpoö ?cvouivoi> ttoK iv z'yy,'.<x\<A-, oöSsjiiav aöto'ic aiodijotv 
Xaßttv xifi ivJsiac oove^üpTjosv • >tv läa^ 70p, ipijai, rg At*pjat*|) tjosv 
fafOtc. 

Gen. 47i&: >to ap^opiov nav BJ Xocxov to ap7. Chr«. 

Xoir.öv tö äp7Öpiov als Variante des Chr. anzuführen, kann wieder- 
um nur durch eine mechanische Statistik veranlaßt sein. Denn jeder, 
der die betreffende Stelle in den Genesishomilien 1504» einsieht, 
muß erkennen, daß Chr. dort dem Texte nur frei nacherzählt So 
wie er unmittelbar vorher frei im Anschluß an V. 14 erzählt: >oovV ( - 
707!, fvjoiv, 'luo^f fiitav tö ip7üpiov tu>v « iv At7Öictt|> xal twv tv r§ 
Xataä* xal got« töv attov aÖToic ^X°f'^7 st< > ß 00 ^ er dann in freier 
Anknüpfung zu V. 15 über mit den Worten: xal e££Xnce Xoixöv tö 
äp7uptov. 

Exod. 3«: >■■■/.■> a so oat : B] oxoXsoaiTs kc. ... 0x0X10- 
oi)te in: oooxoXsoosts n: ooaxcoaoatg F* (oojox-) Mbehjp 
twx: «itiaoaxftoaa*t» f (-ats) i* ? r: axooooxioao«ti I: 00- 
oxtoaoiti A (-tat) V ' i* reit: ...<■ 

Eine Angabe über Thdt. fehlt, obwohl sie hätte gemacht werden 
können. Die Ueberschrift der quaestio XXIII in Exod. des Tbdt lautet 
nämlich: '- aiti»vt»i civi ■;, tö npooTGta^ivac töv deöv :-.■.; K,V.i '. , 






COPNfll UNIVERSIY 



578 Gott. gel. Ana. 1909. Xr. 7 

atrijiai tü'x; Ai*p>n«oo<; oxt'Vr) yj''3Cä xal äpf"?* xat sod^ta xal axoXsö- 
aai to->c Al-roietiooc; o^t« fäp 6 EöjiU-xyoc tö axsrxxoao&ai 
■^pnijvsüotv. Daraus ergibt sich, daß Thdt. in seinem LXX-Texte an 
der Stelle, auf welche sich diese quaestio bezieht, eine Form desYer- 
bums axE*>4<5aadai gelesen hat Nach der Schnizeschcn Ausgabe be- 
zieht sich nun die quaestio XXIII auf Exod. I2»* 1 ). Doch scheint 
ihre Stellung in den IIss. schwankend zu sein. Denn in der Cat. Nie. 
findet sie sich zu Exod. 3« (s. Schulze V, 11 83), und dazu muß sie 
auch ursprünglich geschrieben sein. Es sprechen für diese Annahme 
verschiedene Gründe. Zunächst ein äußerer, nämlich der, daß die 
folgende quaestio sich erst mit Exod. 12n beschäftigt. Sodann er- 
scheint die Beziehung auf 3« durch die Eingangsworte (tt . . . rt 
«poatetax^vat t&v deftv) geraten, da dort der Befehl Gottes 
berichtet, 12m aber die Ausführung des Befehles geschildert wird. 
Endlich ist Exod. 12s« die Form ioxfAiooav in allen Hss. der LXX 
außer 32 (bwmkwv) überliefert, auch keine hexaplarische Note dazu 
vorhanden, wahrend sich Exod. 3« nach BM Formen von ox-iXiö» 
nur in sehr wenigen IIss. finden, die meisten dagegen eine Form 
von oooxs')4Cö> bieten. Dazu kommt, daß wir hier in M die hexa- 
plarische Randnote haben : a' o' oxoXsoae«, ebenso in v (ohne a 1 ) und 
2 (ohne die Namen). Nun nennt zwar Thdt. axsodaaodai (nicht ot- 
oxet>4Ce:v) als gewöhnliche I^esart, allein die Auslassung der Silbe 
t> vor ox kann, da der Wortlaut noch nicht kritisch gesichert ist, 
ein bloßer Schreibfehler sein, und daß er das Medium statt des in 
der I.XX bezeugten Aktivs gebraucht , hat wahrscheinlich seinen 
Grund darin, daß dieses Verbuin in der Bedeutung von oxuXeröa: nur 
im Medium üblich war (vgl. die Belege bei Field, Hexapla 1,85 
Anm. 29, der im übrigen die Thdt.-Stelle nur unsicher nach Mont- 
fancon anführt). Es ergibt sich mithin aus quaestio XXIII, daß Thdt. 
Exod. 3« (0ö)axEt>dt<wTa im Text gohabt hat. — Das Zitat 1,174 ist 
zu frei gestaltet, als daß man es bestimmt auf 3n oder 12» beziehen 
könnte, die Schlußworte: xal ioxöXt .-->■:.. n&c AipxTtoo? werdeu im 
Anschluß an 12» gesagt sein. 

Exod. 69: mStjXmo«] efvwptaa <32> Thdt f : actxaXo^d 
Thdt )c. 

Darnach wären h%i i \v><*x und i-jwüpnw für Thdt. gleich gut be- 
zeugt. Indessen stellt sich bei genauerer Prüfung heraus, daß nur 
t^Xwoa als Lesart der- Thdt. betrachtet werden darf. Es steht zu- 
nächst fest, daß Thdt. in der quaestio, in der er Exod. 63 behandelt 
(1,133), fi£>]X*3a voraussetzt, denn es heißt dort nicht nur in der 
Ueberschrift : c£ ian »xal ib Kwt.i [xoo xöptoc oöx soV,Xoxja a-note«. 

1> Hei BM findet suli auch xu dieser Stelle keine Angalw eher Tliilt. 



Oigii .ii Frorn 

k (OMIH HNivlKS r 



678 Gott, gel. Ad«. 1909. Nr. 7 

atrfj?» rw; Arpittieoc nu6vj Xf>o* xal opfopä x*l eoflijta xat oxoXiS- 

01! t ', ■ : \ ■;■>-'.■■.■ . 7 i T ft> 7 Ä p ö £&|L|L1)[0C tö OXSQigjg&at 

■^pjt^viootv. Daraus ergibt sich, daß Tlidt. in seinem I.XX-Texte an 
der Stelle, auf welche sich diese quaestio bezieht, eine Forin desVer- 
binns axfi*»aoaoftau gelesen hat. Nach der Schulzeschen Ausgabe be- 
zieht sich nun die quaestio XXIII auf Exod. 12m 1 ). Doch scheint 
ihre Stellung in den Hss. schwankend zu sein. Denn in der Cat Nie. 
findet sie sich zu Exod. 3tt (s. Schulze V, 1183), und dazu inuG sio 
auch ursprünglich geschrieben sein. Es sprechen für diese Annahme 
verschiedene Gründe. Zunächst ein äußerer, nämlich der, daß die 
folgende quaestio sich erst mit Exod. !3n beschäftigt. Sodann er- 
scheint die Beziehung auf 3u durch die Eingangsworte (ti . . . rt 
xpoatfita/ivai t&v dsöv) geraten, da dort der Befehl Gottes 
berichtet, 12m aber die Ausführung des Befehles geschildert wird. 
Endlich ist Exod. 13m dio Form ioxoXeoootv in allen Hss. der LXX 
außer 32 (ioxcüaoav) überliefert, auch keine hexaplarischc Note dazu 
vorhanden, während sich Exod. 3« nach BM Formen von oxuXi-mb 
nur in sehr wenigen Hss. finden, die meisten dagegen eine Form 
von ooox6'j4C<» bieten. Dazu kommt, daß wir hier in M die hexa- 
plarische Itandnote haben : o' o' oxdXiooits, ebenso in v (ohne a') und 
z (ohne die Namen). Nun nennt zwar Th.lt. oxtoäoao&at (nicht t>- 
oxeoaCs-.v) als gewöhnliche Lesart, allein die Auslassung der Silbe 
oo vor ex kann, da der Wortlaut noch nicht kritisch gesichert ist, 
ein bloßer Schreibfehler sein, und daß er das Medium statt des in 
der LXX bezeugten Aktivs gebraucht, hat wahrscheinlich seinen 
Grund darin, daß dieses Verbum in der Bedeutung von oxoXt-ioai nur 
im Medium üblich war (vgl. die Belege bei Field, Hexapla 1,85 
Anm. 29, der im übrigen die Thdt.-Stelle nur unsicher nach Mont- 
fancon anführt). Es ergibt sich mithin aus quaestio XXIII, daß Thdt. 
Exod. 3n (oo)o%G<)doaTfi im Text gehabt hat. — Das Zitat 1,174 ist 
zu frei gestaltet, als daß man es bestimmt auf 3t» oder 12m beziehen 
könnte, die Schlußworte: xal tox&Xtoaav n6f Aifoxriooc werden im 
Anschluß an 12m gesagt sein. 

Exod. Gi: StjXwo«] a-p <•>;.'-■> <32> Thdt ]: ixixaXo^a 

Thdt Jt *- 

Darnach wären i^Xwwi und ifvöipioa für Thdt. gleich gut be- 
zeugt. Indessen stellt sich bei genauerer Prüfung heraus, daß nur 
a8i)Xw« als liesart des Thdt. betrachtet werden darf. Es steht zu- 
nächst fest, daß Thdt in der quaestio, in der er Exod. 8» l*'han<l< !f 
(1,133), i*r]X»oa voraussetzt, denn es heißt dort nicht nur iu der 
Uebersehrift : tt ion >x»l xb 6"vojui jioo x6ptoc o£x t5f ( Xs»oa oötoCc*. 

1» Uci BM findet si«h »ueb zu dieser Stelle keine Angst* üUcr Thdt. 



■■ 






Tbe Old Testament ia Greek by Urooke snd Ml.u: 1 u. 2 679 

sondern auch in der Erklärung: fi 70p tot« xxtpi&pxcuc °°* Wlj- 
'. i-j ■ : v Svoua, toöto titiu Sj)Xov i k o . r -. ; . . Es käme iiüü noch dar- 
auf an, zu untersuchen, ob Thdt vielleicht daneben noch 6-rvüptaet 
oder 7:;: -.i/.'.-',7 als Lesart gekannt hat. Sämtliche weiteren vier Zi- 
tate der Stelle finden sich in derselben Schrift, de saneta trinitate, 
und zwar zitiert Thdt V, 975 eÖ^caaa, V.983 i«xdXtx|ia, V.'JSO 67- 
vwptoa, V.987 ^vüptaa. Hier folgen also alle drei verschiedenen I.cs- 
arten ziemlich dicht aufeinander. Daraus ergibt sich aber meines 
Erachtens, daß wir nur die durch die quaestio bestätigte als gesichert 
betrachten dürfen und die beiden anderen als freie Bildungen des 
Thdt anzusehen haben. 

Lev. 5i&: xjixXwv] pr. x' k: pr. quinquagintaS ocxXov g 
etc. <+ v'18x. 

Hier fehlt eine Angabe über Thdt Dieser muß die Zahl JO (V) 
vor oixXwv im Texte gehabt haben. Er sagt nämlich 1,184 in der 
quaestio über diese Stelle u. a. : sid' götu>c ösep rijc itX7]u.u.iXeisc 
xpiöv itfivTijxovTa oixXwv 5£iov Äf.ooiV6-jX6iv etc upoopfiav. 

Le v. 1 ! ■ ■ : > jßguipQOC] t p a 7 9 s M (m g) c g h j n s (t x t) v z (t x t) b* < . 

Thdt. los hier und an den übrigen Stellen dieses Kapitels, an 
denen x^f* « vorkommt, eine Form des Wortes tpsrfoc. Das lehrt 
uns seine quaestio über die Amtspflichten des Hohepriester» zu Lev. 
16* ff. Dort lesen wir (1,199, Z. 13 v.o.): öxip 34 Jtavtö« toö Xaoö 
5öo t fiä 7 ■■.■■ ;- Bsp! äu.apctac Xaßiiv xat iva xpiov ::; ; ./.w. 7 '.:<..; 1.7 Die 
weitere Erklärung zeigt, daß er auch in den folgenden Versen Überall 
Tp*70« statt XH" 1 ?** im Texte gehabt hat. Bei BM ist Thdt nur zu 
16» zitiert, wahrscheinlich deshalb, weil diese Stelle allein in der 
quaestio wörtlich angeführt wird. Aber für die übrigen ergibt es sieh 
eben noch sicherer aus der Interpretation. 

Es sind also, um zusammen zu fassen, bei der Verwertung der 
Zitate im kritischen Apparat vor allem folgende Fehler gemacht 
worden : 

1) ist nicht zwischen den echten und unechten Schriften des Chr. 
geschieden, 

2) sind Lemma und Erklärung nicht verschieden behandelt, 

3) sind alle Zitate gleich bewertet worden, während es einen 
Unterschied macht, ob das betreffende Zitat gerade erklärt wird oder 
sich in fremdem Zusammen hange befindet, 

4) ist nicht genügend berücksichtigt, daß Thdt und vor allem 
Chr. sehr oft frei zitieren oder nur dem Bibeltext nacherzählen. 

In dem Prospekte ihres Werkes charakterisieren die Herausgeber 
da» Ziel, welches sie sich gesteckt hatten, mit folgenden Worten: 
>The aim of the work is to supply füll information by incorporating 






■ 
ftivERSirr 



680 Gott. gel. Ana. 1909. Nr. 7 

the results of the manual edition, by reproducing with greater accu- 
rocy and clearncss all the iniportant cvidence collectcd in the great 
Oxford edition of Holmes and Pareons and by completing it from all 
the sources, which were not yet available, when that edition was 
published (1798— 1827)«. Man muß sagen, daß sie ihre Aufgabe, was 
das Handschriften-Material anlangt, in vorzüglicher Weise gelöst und 
für die textkritischen Studien an der LXX eine sichere Grundlage 
geschaffen haben, anderseits ist es ihnen leider wegen der mannig- 
fachen begreiflichen Schwierigkeiten, die nur eingehende Spezialunter- 
suchungen zu beseitigen imstande sind, noch nicht gelungen, das 
Material der Kirchenväterzitate in einer abschließenden Form vorzu- 
legen. 

Göttingen Ernst liautsch 



Wissenschaftliche Veröffentlichungen der Deutschen Orient-Gesellschaft, Heft 4. 
Baby Ionische Miscellen, herausgegeben von P. H. Welubaok. Mit 
einem Lichtdruck, drei Figuren im Teit und 16 au tograp biseben Tafeln. 62 £>., 
1 • Ifi Tafeln in fol. Leipzig, llinricbs, UKW. 

Die gewaltigen Summen, welche die Ausgrabungen in Babylon 
deutsche Orientfreunde gekostet, haben sich nicht in der von Vielen 
erwarteten Art bezahlt gemacht. Ungeheure Erd- und Trüinmer- 
massen sind fortbewegt worden, aber die Sehnsucht nach neuen In- 
schriften, zumal sensationellen Inhalts, ist anders als einst und jetzt 
noch auf dem Boden des alten Ninive, des alten Assur, des alten 
Kippur und des alten Susa und, last not least in Boghazköi, in Ba- 
bylon nur in bescheidenem Maße gestillt worden: die hittitische In- 
schrift eines Kiliker-Königs ist die einzige Sensation geblieben. Indes 
an und für sich geringfügig sind die Inschriftenfunde in Babylon denn 
doch nicht und die kleine Auswahl daraus, die uns Wuskbach in 
seiner Edition unterbreitet, bietet doch Vielerlei von Interesse, so 
eine kleine Inschrift von einem neuen Könige des »Meerlandesc ; eine 
Inschrift mit Heüef von einem Stadthalter von Sucht* und dem Lande 
bezw. der Stadt >Maer< (Muri), die uns zeigt, wo ungefähr wenig- 
stens dies bezw. diese gelegen war, eine Inschrift beiläufig, die auch 
der Vergessenheit entrissen hat, daß ihr Urheber in seinem Regierungs- 
bezirk die Bienenzucht eingeführt hat ; femer ein aus besonderen Gründen 
wichtiges Siegel des Gottes Adad mit Inschrift (b. u.); einen Text Nabo- 
polassars, in dem er die Assyrer, deren Joch er abschüttelte, ganz 
unmißverständlich mit ihrem einheimischen Namen, nämlich Assyrer 
nennt; ferner ein Bruchstuck von einem Duplikat zur babylonischen 






COßHEU UNWERSm 



WeU&bftcb, Babylonische Miszellen 681 

Version von des Darius großer Bchistun-InBchrift, die 16 Zeilen von 
ihr ergänzen hilft und eine von mir in der ZDMG LV p. 233 tt. 
begründete Vermutung unterstützt (daß nämlich Darius laut einer 
elamitischen Inschrift am Behistun-Felsen den Inhalt von seinen Bchistun- 
Inschriften oder anderen seiner Inschriften auf Ziegelsteinen und Leder 
(Pergament) in alle Lande geschickt habe); ferner ein neues großes 
Fragment des so wichtigen Syllabars S\ das dies weiter vervoll- 
ständigt und dabei eine Rekonstruktion Thureau-Dangins bestätigt, 
ein Ritual für den Wiederaufbau eines Tempels, ein Amulett mit Bild 
und Inschrift gegen die Fieberdamonin Labartu und sonstiges. 

Wkissdich hat seinen vortrefflichen Autographien Transskriptionen, 
Ueberset/ungen un i manche scharfsinnige und umsichtige Erörterung 
dazu beigegeben, in denen er Vielerlei, namentlich chronologische 
Daten, aus den Texten herausholt, aber doch nicht Alles, was sich 
schon jetzt daraus herausholen Heß. Das ist indes nur allzu begreif- 
lich, wenn man bedenkt, daß sein Manuskript im Hause der Ausgra- 
bungsexpedition in Babylonien entstanden und von da aus in den 
Druck gegeben worden ist. Dieser Umstand erklärt und entschuldigt 
es auch wenigstens in der Hauptsache, wenn die philologische Inter- 
pretation im Einzelnen Vielerlei zu beanstanden gibt. 

Es hat nun keinen Wert, heute, 4 [6] Jahre nach dem Erscheinen 
von Weissbachs Edition, solche Einzelheiten zusammenzutragen. Nur 
ein paar Bemerkungen mögen das Gesagte illustrieren: Nach Nr. XII 
seiner Texte soll, wenn die Mauer eines Tempels ikäii, d.i. nach her- 
kömmlicher Deutung >einstürzt<, jemand auf dem uru dieses Tempels 
Opfer darbringen. Nun habe ich für dieses nicht unwichtige Wort 
uru eine Bedeutung > Dacht >SöIler< erschlossen, es scheint also (wie 
auch Weissbach meint), daß der neue Text mir Unrecht gibt Indes 
doch nur, wenn küjiu wirklich >einstürzen< oder meinetwegen auch 
nur > einzustürzen drohen« bedeutet. Es hindert aber kein Text, ihm 
eine modifizierte Bedeutung »baufällig sein« zuzuweisen, und § 2H3 
des Codex Chammurabi verlangt eine solche Bedeutung, und darum 
bleibt die, anscheinend auch unabweisliche, Deutung >Dach< für uru 
in Kraft. Um Griechentumsfanatikern Gelegenheit zu neuer Ent- 
rüstung oder neuer Regung des Mitleids mit einem hoffnungslos Ver- 
blendeten zu geben, füge ich hinzu, daß diese Deutung durch 2 Homer- 
Stellen, anscheinend rarallen zu einer Stelle des (»i/i/nmiÄrA-Epos, 
vielleicht bestätigt wird! 

Die Götternamen in Nr. XII, Z. 35: U-MÜ-TA-A-AN-KV <+V) 
und U-MU-TA-A-AK-NAG (+V) sind natürlich nach II R 56, 16 f. 
Mwa-Hul-toli und Mhta-i&li-bih zu lesen: U = Mm = »Herr«, 
Mü = »meint = [, TA(-A-AN) = minu = »wasV«, KU = afofc 






coßftfu. UNivERSirr 



Gott, gel. Au. 1909. Nr. 7 

= >esscn< und NAG = saia = >trinken*. Die zwei Götter in 
unserem Texte heißen nach Wkis-sbachs Ergänzung beide iiiukä hih- 
iio[bc...] d.i. >Darreicher von Brotopfern (oder dgl.) . . .< (s. Keil- 
imchr. Hill. VI, i, 380), die gleichen Götter in U R I. c. aber wohl 
beide, jedenfalls aber der Minä-ckul-bcli genannte, ein MV, d. L nuf^t- 
timmu = syr. Krirrc > Bäcker« (Zuhikrs in ZDMG LIII p. 115 ff.). 
Der neue Text lehrt also nebenbei, wie andere, daß der MI.' als solcher 
nicht grade nur ein >Backer< sein muß, sondern ein >Speisemeister< 
im weiteren Sinne sein kann (s. ZDMG LIII p. 119 und Keilinschr. 
JtibL VI, I p. 406 f.). 

Recht schätzenswert ist die bereite oben genannte Siegelinschrift 
auf einem Siegel des Gottes Adud-Hadad, recht schätzenswert nament- 
lich für ein Verständnis des Mythus vom Löwen- und Schlangenkampf, 
der der ersten Plage ein Ende macht (s. mein Odgamcsch-Kims i» 
der Weltliteratur p. 56 ff.). Diese Siegel inschrift besagt nämlich, was 
im Grunde einer ausdrücklichen Beurkundung nicht bedürfte, daß das 
zugehörige Bild (ein Gott mit einem Blitz bezw. Blitzen in jeder 
Hand und 2 Tieren links von ihm, die er an einer Leine hält) ein 
Siegel des Gewitter- und Wetterp ottes Adad ist. Nun wird der Löwe 
der ersten Plage von einem Gotte mit Blitzen in der Hand besiegt, 
einem Gotte, der vorher eine Wolke aufsteigen (V) und einen Sturmwind 
dahinbrausen läßt (s. m. Gilyuinesih~Epos p. 56 ff.). Dieser Gott 
scheint also derWettergott, nämlich .-Mari zu sein. Unser Siegelbild 
bestätigt dies jetzt. Denn dasselbe geflügelte Tier, das der Gott auf 
dem Bilde unmittelbar neben sich an seiner linken Seite hat, eben 
dieses Tier trägt, wie sonst, so im Kampfe gegen den Löwen, dessen 
göttlichen Bezwinger (s. die von IU-> .-.-■ Ward im Awcriran Journal 
of Hein. Lmiyu. and Lit. XIV Nr. 2, p. 95 ff. abgebildeten Siegelbilder). 
Damit ist endlich die Krage entschieden, wer der Löwentöter 
(und Bezwinger der großen Wasscrech lange) ist: nicht der Gott 
Tis fru (Tiipakfji den der Götterherr zunächst zum Kampfe gegen 
den Löwen auffordert, sondern der Wettergott Adad (Jladad) (s. 
schon m. Uilijamcscli-Kj>as p. 67 und p. 223 f. Daß der Edomitcr 
Adad-Hudad ein Abbild des babylonischen Adad — und vielleicht nur 
von ihm — ist, erhellt anscheinend auch aus dem zu seiner Sage gehö- 
rigen Lebensbedrohungs- und Fluchtmotiv. Denn das gehört, wie sich 
zeigen läßt, in seiner in der alttestamentlichen Adad-IIudud-S&ge vor- 
liegenden Gestalt wohl zum Mythus von Adads Löwen- und Schlaageo- 
kampf). Daß damit von neuem (s. 1. c. p. 60 ff.) die zählebige, aber längst 
dem Tode verfallene Ansicht gerichtet ist, wonach dieses Gottes 
Kampf gegen den Löwen (latibu) nichts anderes sein soll wie der 
Kampf des Lichtgottes Merodach-.V(cr<f »fr gegen das Urweib Tiämal, 



.. 



Weiwbacb, TUbylonurbe Mi- -D.-n 

sei nur nebenbei erwähnt, und femer nur nebenbei darauf hinge- 
wiesen, daß dem Wettergotte Jahwe als Schlangenbezwinger 
in der babylonischen Mythe ein Gott ganz gleichen Charakters ent- 
spricht. Folgeruogen hieraus für die Johannes-Apokalypse sowie die 
griechische Mythologie und anderes, z. B. auch für das kosmische 
Vorbild des Löwen- und Schlangenkampfes (vgl. schon p. 113 ff. 
meines oben genannten Buches), ergeben sich dem Kundigen und Be- 
lehrnngswilligen von selbst. 

Der Besieger des Löwen hält nun bekanntlich beim Kampfe sein 
»LebenssiegeN vor sich, als ein ihn schützendes Amulett (s. m. 
Gilyanusch-EpoR p. 57 f.). Wir wissen nunmehr wohl auch, wie dieses 
Siegel ausgesehen hat: es ist anscheinend das uns beschäftigende 
Siegelbild mit seinem Bilde und den Tierbildern daneben. Was 
die Griechen aus diesem schützenden Lebenssiegel des Donnergottes 
gemacht zu haben scheinen, bezw. was ihm bei den Griechen zu 
entsprechen scheint, darüber spater einmal. 

Im Löwenkampfe führt der Wettergott nach dem bekannten Keil- 
schrifttext offenbar in der Wetterwolke herab, in demselben 
Kampfe aber nach etlichen Siegelbildern (s. o. p. 582) auf einem ge- 
flügelten Tiere dahin. Damit ist gesagt, was dieses Tier dar- 
stellen soll: es ist die Wetterwolke! Unnötig ist es darum, hin- 
zuzufügen, daß dieses mehrfach mit B 1 i t z e u — Zickzacklinien — darge- 
stellt wird, die aus seinem Maule horausgehn (Amrr. Joiim. of 
Sem. Langt», und Liter. XIV No. 2 p. 95 f., p. 98 f.), die übrigens an 
das Schwert erinnern müssen, welches aus dem Munde des apo- 
kalyptischen Mannes auf weißem Rosse nach Apokalypse 19,15 her- 
ausgeht Entspricht doch dieser, der Besieger des löwen- 
mauligen Tieres, ohne jede Frage dem Besieger des babyloni- 
schen Löwen, d.h. eines misch gestaltigen Tieres mit Löwenhaupt. 

Jahve, der Wettergott, reitet auf Cheruben dahin, Jahve, der 
Sieger über die mythische Schlange, und mit dieseu Cheruben 
sind, wie man längst gesehen hat, Wetterwolken gemeint Wir 
erkennen jetzt, daß diese Cherube in ßahylonieu ein genaues Gegen- 
stück hatten: das geflügelte Tier, auf dem Ailatt, der Wetter- 
gott, in seinem Kampfe gegen den Löwen (und die Schlange) 
dahinfahrt, ist ein Cherub. Ich deute nur an, daß dies Tür die 
Sündenfallgeschichte in Genesis 3 von Belang zu sein scheint. Hier 
schon, daß die Schlange im Paradiese allem Anscheine nach der 
Schlange der ersten Plage entspricht, Jahve, der sie verflucht, 
ihrem göttlichen Bezwinger, dem Wettergotte, die Cherube 
aber und die Klamme des Schwertes dem geflügelten Tiere 
des babylonischen Wettergottes mit den Blitzen, den Blitzen, für die 






COPNfll UNIVERSIIY 



584 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 7 

nach o. p. 583 in der Johannes- Apokalypse wohl ein Schwert ein- 
getreten ist. 

Auf einem — geflügelten — Cherub reitet der Wettergott 
Jahve, der Besieger der großen Schlange, dahin, auf einem ent- 
sprechenden geflügelten Tiere steht der babylonische Wetter- 
gott in dem Kampfe gegen den Löwen (und die große rote (V) 
Schlange), auf einem weißen Rosse reitet der Mann in der 
Apokalypse Johanrüs im Kampfe gegen das löwenmaulige Tier 
(und die große rote Schlange), und auf einem geflügelten Rosse, 
dem Pegasus, reitet Bellerophon tes in seinem Kampfe gegen die 
Chimäre, das Tier, das vorne ein Löwe und hinten eine Schlange 
istl Wer Ohren hat zu hören, der höre! Freilich wird man hieraus 
nicht klar heraushören, was sich heraushören läßt, ja wohl zumeist 
nichts heraushören. Denn wer, oder besser welche Gestalten sich 
unter Bellerophontes so gut wie unter zahllosen anderen griechi- 
schen Sagen gestalten verbergen, wie diese entstanden und geworden 
sind, darüber werde und würde ich wohl noch lange fast lauter völlig 
tauben Ohren predigen. Wer sich aber bei dem Namen Gilyatnesch 
oder bei Nennung Aiiad- Hadaiia, des Schlangen- und Lüwenbezwingers, 
nicht vor Lachen schütteln muß, weil er nämlich als ein ernster 
Mensch ernste Bücher ernst nimmt, der sei vorläufig auf Band 1 
meines Gili/amfsch-Ej>os in der WeltUtatdur verwiesen und speziell 
auf p. 56 ff., p. 497 Anm. 1 und p. 501 Anm. 2 darin, und wem 
Bilderchen Freude machen, auf eine bildliche Darstellung des baby- 
lonischen Schlangeukampfes, die man auch auf p. 202 des genannten 
Buches findet (vgl. p. 63) und eine damit offenbar verwandte Dar- 
stellung von Perseus' Kampf gegen das Seeungeheuer in Roscbkrs 
Lexikon p. 2047 ! In Band II meines Werkes werde ich — hoffentlich, 
hoffentlich einmal, aber leider wohl noch durchaus nicht so bald, 
nämlich dann, wenn man sich mit dem etwas peinlichen ersten Bande 
endlich einmal ernsthaft und gerecht auseinandergesetzt haben 
wird — deutlicher über eigentlich selbstverständliche Dinge reden. 

(Abgesandt nach Göttingen am 3. Sept. 1907.) 

Marburg P. Jensen 



.ERSITY 



Mar Jacobi Sarugcnsia hnmiliae selertae od. Redjan. III. IV 585 



^o^jxj O flia , -U)j fSa * m M iv-io^o Homiliae selectae Mar-Jacobi 
Sarugenala. Edidit PauuTßedJaB. Tomus »II. XIV.914 SS. Tomus IV. XIV, 
916 SS. Pariaiia, via dicta nie de Sotr«. Lipaiae, Otto Harraasowiu, 1907, 
190S. a 26 M. 

In diesen beiden Banden legt uns Bedjan aus Londoner, Ox- 
forder, Römischen und Mossuler Hdsa. 74 Homilien des Jacob von 
Sarug vor, die bis auf sieben bisher unediert waren. Die Nrn. 74—79 
sowie No. 125 waren schon von Zingerle und Mösinger in den Monu- 
menta Syriaca 121 ff., No. 100 von Schröter in der ZDMG XXV 
S. 521 ff., No. 101 von Martin eb. Bd. 29, 107 ff. veröffentlicht worden. 
Aber auch für diese Stücke hat B. z. T. neue Kollationen benutzen 
können; die Erkenntnis, daß der Londoner Text der letztgenannten 
Homilie dem der beiden vatikanischen Hdss. weitaus überlegen ist, 
setzte ihn in den Stand, die mancherlei Mängel der Martiuschen Aus- 
gabe zu vermeiden. 

Wie in den beiden früher erschienenen Bänden ordnet er auch 
in diesen die Homilien nach ihrem Stoff. Den Hl. Band eröffnet eine 
lange Dichtung über das Hexaemeron, darauf folgen altteslament- 
liche, dann neu testamentliche Themen, zwei Stücke nus der Legende 
des Apostels Thomas, das Lied über den Fall der Idole und endlich 
einige I'aränesen. Der IV. Band beginnt mit einer Homilie über die 
Sintflut und berücksichtigt namentlich nlttestamentliche Propheten, 
von denen die Geschichten des Elias und des Elisa in vier und sechs 
Liedern dargestellt sind, ferner einige Wunder und Parabeln Jesu, 
handelt dann von der Kirche, ihren Bischöfen und Mönchen, und end- 
lich in acht Stücken von den Gnadengaben der Eucharistie. In wie- 
weit etwa Jakob in seiner Darstellung der biblischen Geschichten von 
der älteren Exegese der Syrer abhängt, und ob er etwa auch durch 
die jüdische Hnggada beeinflußt ist, verdiente vielleicht einmal syste- 
matisch untersucht zu werden. Im Vorwort zum I. Bande schließt B. 
die Homilien historischen Inhalts von seinem Arbeitsplan aus, da 
Jacob sich in ihnen allzu tief in die Legende einlasse. Wir können 
das von unserm Standpunkt aus nur bedauern, da grade die legen- 
darischen Texte uns vielmehr interessieren würden als die Para- 
phrasen biblischer Geschichten. Aber B. arbeitet ja in erster Linie 
eben nicht für uns, sondern zur Erbauung des syrischen Klerus, und 
auch wir sind ihm für die Mitteilung dieser Sprachdenkmäler aus der 
Blütezeit der syrischen Literatur schon zu großem Dank verpflichtet. 
Hoffentlich nimmt sich das Corpus scriptorum Christ. Orient, recht 
bald der von ihm verschmähten Legenden an. 

Aesthetische Genüsse darf man beim Lesen solcher Predigten 






CORNEti UNNERSlTY 



56« Ofltt. gel Au. 1909. Nr 7 

natürlich nicht erwarten, nur sehr seilen erfreut uns in diesen welt- 
fremden Gedankengängen einmal eine sinnige Beobachtung oder eine 
tiefere Empfindung, wie etwa in der Schilderung der ersten Eindrücke 
eines geheilten Blinden, III 475 ff. Aber die Sprache entbehrt in 
ihrer stilreinen Anmut allerdings nicht des Reizes. Höchst selten 
verfällt der Dichter in die erst bei Späteren beliebten Künsteleien, 
wie die Wiederholung desselben Wortes, mit der er 11127,3,599, 
13,G11,8, IV43, lff., 743,3 spielt, oder längere Anapherketten, wie 
er sie IV '234, 240, 243, 441, 782 verwendet. Nur ein einziges Mal 
erliegt er der Versuchung, nach dem Scheine der Gelehrsamkeit zu 
haschen, indem er die Vernichtung des Leibes im Grabe III 8GI u. 
als «öf xot« bezeichnet. Sonst verwendet er von griechischen Wörtern 
nur solche, die in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen 
waren. Dahin gehören auch H*©j 5<op§d >Morgengabe« IV 784, 3, das 
aus dem RechLsbuche Bruns-Sachau 8,4, Sachau 16,18 stammt, 
uud das offenbar aus Anstandsrücksichten sehr verbreitete Lcdoj»; 
öicooma für >Kot<, das er III 640, 11 und IV883 u. dreisilbig, also 
als Ua&*{ gebraucht (ein Gegenstück zu Liaait, Nöldeke, Gr. 
S. 82, n. 1). Den bekannten zwulfsilbigen Vers handhabt er mit großer 
Gewandtheit Nur sehr selten, wie 111691,3,4, 709, 1,2, IV 469,3,4 
entbindet er sich von dem ja auch in der arabischen Poesie herr- 
schenden Gesetz, daß jeder Vers einen abgeschlossenen Gedanken 
enthulteu muß. Nur sehr selten macht er auch von der Lizenz Ge- 
brauch, eine mit ( anlautende geschlossene Silbe zu überspringen, wie 
wenn er IV 848 u. u^ll und 689,10 v :4Nj als eine Silbe gelten 
laut; Fälle aber wie im'nS '«jrrt > müraittl 1339,7 und tuen 'ajid > 
m'nd'tha 11439,20 werden wirklich in der Aussprache Öfter vorge- 
kommen sein. 

Der Gewinn, den diese Texte für uus abwerfen, kommt in erster 
Linie unserer Kenntnis der Sprache zu gute. Für die Grammatik 
sind allerdings nur ein paar Kleinigkeiten zu verzeichnen. Nach 
Analogie der Adjektiva mit der Endung v. bildet B. einmal 11363,7 

auch zu Ui^ >eifemd< mit stammhaftein n das F. jK . > i r ^. Zu dem 
einen von Nöldeke § 196 aus dem Itefrain eines alten Kirchenliedes 
beigebrachten Beispiel eines Imp. der III. f im P*'al mit der län- 
geren Form des Suff. H. I*. Su. nach Analogie des starken Verbs, 
das sie seinerseits dem Muster der in Irans. III i verdankte (s. I'rä- 
torius, ZDMG f)5,359), treten liier in <i**-i*# > schaue sie«, 111864,9 
und H «fcJ«A >löse ihn«, U2f>2, 4 zwei «eitere Belege; dasselbe 
Muster hat ein Schreiber auch auf das Afel in ©*-Jfc-{ >bringe sie< 
IV 792, 13 übertragen, doch zeigt das Metrum, daß Jacob die regu- 
läre Form «b-J geschrieben hat 



'°S' € (ORNtll'uNIVERSITr 



5&i Ofltt K H. Am. 1909. Nr 7 

natürlich nicht erwarten, nur sehr selten erfreut una in diesen welt- 
fremden Gedankengängen einmal eine sinnige Beobachtung oder eine 
tiefere Empfindung, wie etwa in der Schilderung der ersten Eindrücke 
eines geheilteu Blinden, III 475 ff. Aber die Sprache entbehrt in 
ihrer stilreinen Anmut allerdings nicht des Heize*. Höchst selten 
verfallt der Dichter in die erst bei Späteren beliebten Künsteleien, 
wie die Wiederholung desselbeu Wortes, mit der er 11127,3,599, 
13,611,8, IV 43, lff., 743,3 spielt, oder längere Anapherketten, wie 
er sie IV 234, 240, 243, 441, 782 verwendet. Nur ein einziges Mal 
erliegt er der Versuchung, nach dem Scheine der Gelehrsamkeit zu 
haschen, indem er die Vernichtung des Leibes im Grabe III 8G1 u. 
als ix«Sf »aic bezeichnet. Sonst verwendet er von griechischen Wörtern 
nur solche, die in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen 
waren. Dahin gehören auch (itof Scupsd >Morgengabe« IV 784, 3, das 
aus dem KechLsbuche Bruns-Sachau 8,4, Sachau 16,18 stammt, 
uud das offenbar aus Anstandsrücksichten sehr verbreitete J*ao»{ 
Äxwiia Tür >Kot<, das er 111646,11 und IV 883 u. dreisilbig, also 
als Um&*{ gebraucht (ein Gegenstück zu Uäsöj,' . Nüldeke, Gr. 
S. 82, n. 1). Den bekannten zwölfsilbigeu Vers handhabt er mit großer 
GewaudtheiL Nur sehr selten, wie 111691,3,4, 709,1,2, IV 469, 3, 4 
entbindet er sich von dem ja auch in der arabischen Poesie herr- 
schenden Gesetz, daß jeder Vers einen abgeschlossenen Gedanken 
eutlialten muß. Nur sehr selten macht er auch vou der Lizenz Ge- 
brauch, eine mit J anlautende geschlossene Silbe zu Überspringen, wie 
wenn er IV 848 u. i*?U und 689,10 X -*M als eine Sübe gelten 
läßt; Fälle aber wie wäre ai/A > niflrozrd 1339,7 und wen 'a{k& 
m'mithi 11439,20 werden wirklich in der Aussprache öfter vorge- 
kommen sein. 

Der Gewinn, deu diese Texte für uns abwerfen, kommt in erster 
Linie unserer Kenntnis der Sprache zu gute. Für die Grammatik 
sind allerdings nur ein paar Kleinigkeiten zu verzeichnen. Nach 
Analogie der Adjektiv* mit der Endung v bildet B. einmal 11363,7 

auch zu Ui^ >eifernd< mit Stammhaltern n das K. Pfllill Zu dem 
einen von Nüldeke § 196 aus dem Kefrain eines alten Kirchenliedes 
beigebrachten Beispiel eines Iinp. der III. i im I^'al mit der län- 
geren Form des Suff. 3. P. Sg. nach Analogie des starken Verbs, 
das sie seinerseits dein Muster der inIrans. III i verdankte (s. Pra- 
turius, ZOMGW.35»), treten hier in m~U* »schaue sie«, III 864, U 
und -•*— '^a >löse ihn«, 11353,4] zwei weitere Belege; dassell«' 
Muster hat ein Schreiber auch auf das Afel in o^-It-f > bringe sie< 
IV 792, 13 übertragen, doch zeigt das Metrum, daß Jacob die regu- 
läre Konu «k^ geschrieben hat. 






CORNEU UNIVERSJIY 



M*r Jicobi Sarugcnsüi bomiliio selecUc et). Bcdjtn. III. IV 587 

Weit erheblicher ist die Ernte für den Lexikographen. Der 
größte Teil der syrischen Literatur ist ja leider so beschaffen, daß 
immer nur ein recht geringer Teil des Wortschatzes der lebenden 
Sprache darin zur Verwendung kommen kann; ein Dichter wie Jacob 
dagegen sucht, obwohl auch er sich nur iu den herkömmlichen Ge- 
dankengängen bewegt, doch nach einer gewissen Mannigfaltigkeit des 
Ausdrucks. So finden wir denn bei ihm nicht wenige Wörter, die 
bisher noch ganz unbekannt oder nur durch die Nationallexika zu 
belegen waren. Wir besprechen diese kurz nach der Reihenfolge, wie 
sie im Text auftreten. III 44, l. r i steht das bisher unbekannte ^ai 
zurückhalten« (— J»^ »fesseln«). »Der göttliche Befehl (Gn. 1,9) 
ging aus zu den Fluten und hielt sie zurück c, wie es mit demselben 
Verbum Bd. 1175,5 heifit: »(Johannes) hielt (vor der Taufe Jesu) 
die Schafe von der Quelle zurück«. 11190,5 ist ein neuer Beleg für 
das Verb ^y^ »aufsteigen«, das ich in meinem Lex. für Ephr. ed. 
Overbeck 123,12 mit Unrecht angezweifelt hatte; es findet sich 
außerdem noch bei Jacob ed. Overbeck 386,23 (= Sähdönä ed. Bedjan 
835,12), Apocr. Acts 24, 15 und 259,16, Julian. 47,4, Sähdönä 60,3 
und ist auch hier Bd. 1304, 18 fUr Ui^ herzustellen; metaphorisch 
als »fliegen« gebraucht es Isaak Ant. ed. Bedjan 1503, 10; dazu ge- 
hörte auch ^-^^>hoch< (vom Berge), IV 627, 20, dessen Bedeutung 
die Brücke zum hebr. bti schlagt 11192,5 wird unter Singvögeln 
(»Rebhühnern*, denen die Syrer bekanntlich öfter eine gute Stimme 
zuschreiben, Schwalben und Turteltauben), auch der tffihdio genannt, 
der wie eine xtdäpa singt, das bisher unbekannte Wort ist vielleicht 
verderbt. 111100,14 iLoj »Weide«, das bisher auB dem Aramäischen 

noch nicht bekannte Aequivalent des arab. ^y, hebr. rns (s. Well- 
hausen, Sk. und Vorarb. VI 255 n. 1), III 101 , 5 xU, »schreit«' vom Wild- 
esel, wie M£p Job. 6,5 (= arab. /&f&, mit dem Schulthess, Hom. 
Wurzeln 24 n. 3 schon ~qi» »riechen« mit Recht zusammengestellt 
hat). 111225,7 .»^-»U »nach etwas streben« wie 1160,16 und Phi- 
loxenos ed. Budge 61,15, dazu das af. »lenken« Isaak ed. Bedjan 
1377. III 369 u. Ujöva» »Zischen«, sonst IK^o^mm, dessen zweite 
Bedeutung »Flöte« Joo;«w auch bei Barhebräus, Lau gh. Stör. 111,14 
hat. III 461,9 das bisher nur aus Bar Bahlül bekaunte um»L »ab- 
messen« (s. Hoffmann, Ueber einige phön. Inschr., Abh. d. K. Ges. 
d. Wiss. zu Gott. 1890, Bd. 36, S. 9), und dazu das gleichfalls bis- 
her unbekannte Nomen, von dem jenes Verbum abgeleitet ist, j K . öin l 
»Norm, Maß« IV16.10, 24,8. 111486,14 U»| »Flut« (»ein Fluß ist 
reich, wenn das Meer ihm Fluten gewährt«), vgl. VlS>1 »Lache«. 
111527,17 U^ji »Schmeichelei«, wie Mich. Syr. 1291a, 30. UI554.7 
Laj »abschneiden« (das Haar in der Trauer, vgl. Robertson Smith, 

u tu. (.1 An. IWfl. Nr. 7 41 



CORNOl UNIVERSm 



538 ('-.it. gel. Am. 1909. Nr. 7 

Rel. S. 324), wie Ephr. Carm. Nis. 60,15. 111563,2, 611,10, IV 457,4 
(wie bei Sähdönä 783 u.) sind die Vokale von »L^j- >Mutter< durch 
das Metrum gesichert, gegen die Lehre der Opuscula Nest. 18,18,19, 
daß (Lf^- nur >Hebamme<, (L^J dagegen >Mutter< heiße, so ist 

auch arab. gj'i, »Wöchnerin« (s. Dozy) und »Hebamme« (in 'Oman, 
Reinhardt 197). 111 678, 20 JLo^a »Wendung« (im Tanz) sonst 
»Binde«. 111683,15 findet sich der von Schulthess, Ilom. Wurzeln 
S. 82 angezweifelte IM. ff*T (sonst (b^ü) als J^ ? i L^*. >ge- 
ronnenes Blute 111890,20, IV 774, 1 o IL* »seine schadenfrohe Lust 
un etwas sehn< (andere Belege dieser Konstruktion auch in anderen 
Bedeutungen bei Nöldeke, WZKM 12,361) wie Ps. 22,17, 54,9, aber 
doch wohl nur als aus diesen und ähnlichen Bibelstellen stammender 
Hebraismus (wie im Berl. Pap. 117), ähnlich o i_- »mißbilligend et- 
was an jemand sehn< IV 782, 20. IV 27,11 LUaAcp »gehässig«. 
IV 53, 10 f^>t »Tal« (wie Anecd. Syr. 11,73, 16, Nöldeke, ZDMG 
54,161). IV 74, 13 lÄJ-^ »Ausreden« (wie 1678,4). IV 188,11 f^^- 
»Umkreis« (wie 1687,5. 11528,4). lV376,8f. ££*.«&£* »gehorsam«. 
IV 381,1 M A ;^ »Flüchtling«, ofTenbar nur eine dem Vers zu Liebe 
geschaffene Gelegenheitsbildung, sowie J-;.j*> »widerspanstig« ebd. 
397,14. IV 419, 17 ^*. iä »jemand zu eng werden« (von einem Hause 
wie 420,11,14, von dem Bauch des Walfisches für Jona 421,7, von 
dem Mutterleibe für den Fötus 874,10), dazu gehört wohl auch a vi 
»treffen auf etwas« 1164,19, 168,4 wie Isaak ed. Bickell, II 284, 
v. 883. 111180,16, IV 446,5 ttU» »Zornausbruch«. IV 480,2, jK*. 
oder j&c*. »bereit sein«. 111160,20, IV 521, 14 t* Af. »in die Flucht 
jagen, schiecken« (vielleicht auch Isaak ed. Bickell 1170,14). IV 585, 20 
braucht das auch Ephr. ed. Lamy 1607,2, Julian 81,18 überlieferte 
y*i»L »Abbild« nicht in ^a»L geändert zu werden; hier ist offenbar 

das persische *üjj nach dem Muster \h.flnl umgebildet. IV 706,4 
ym >war zu Ende«. IV 743, 8 y- t s> intr. »ließ sich einhüllen« (nach 
dein Muster von .«-^n mit dem Akk. konstruiert) sonst >sich 
drehen« von der Spindel, Barhebr. I>augh. St. 94,9 »sich ausbreiten« 
Sap. 14,10. IV 791, 18, 809,20 1^ »mager werden« (wie 1383,17, 
11228,7), dazu t-;_o »schwach« Abbeloos, de vita et scriptis J. Sar. 
258, v. 36, Uol;^ »Magerkeit« Ps. 105,15, Aqu., übertragen »abge- 
mattet sein« außer bei Joh. Eph. 371,23 auch noch laaak ed. Bedjan 
371, G. IV 804, 20 (^l^ »Gespei« (wie 153,8, Buch der Natur- 
gegenstände ed. Ahrens 19,8, Elias Nis. ed. Lagarde 32,33); es ge- 
hört zu den von Nöldeke, Beitr. S. 31 behandelten Fu'al- Formen. 
Daneben steht (K*£p<i^ Barhebr. Ethik ed. Bedjan 125,1, entweder 



- __ 



CDfiNCU UNIVERSiTY 



Mar Jacobi Sirugcosia üomiliie iclcct&e cd. Bedjao. III. IV 689 

mit sekundärer Verdoppelung wie in den entsprechenden Formen des 
'Oman. im. Grundr. 1352) oder vielleicht nur mit Erhaltung des u 
wie in lUco. >Qazelle<, U^cld > Erdscholle <. IV 827, 9 |*^ > Blind- 
heit (wie Acta Mart. Ass. II 8G u.) neben »Augenschmerz« Barhebr. 
Nom. 155,6 (wie Elias 77,41); dazu ki^f >ward stumpf, erblin- 
dete < Acta mart. Beoj.V 119,6, Isaak ed. Bickell 1 254, 79, ed. Bedjan 
1217,3, PhiloxenoB ed. Budge II, CV. 12. IV 844,15, 846,13 aaj 

U>o- >einen Tag zubringen* wie \&±m. -oäj >eine Woche hinbringen* 
Acta Mart. Ass. II 170,7, als Parallelen zu dem häufigen von Nöldeke 
Gr. S. 181 besprocheneu {Loa j»aj. IV 884,4 *6JLjL[ »überladen 
sein« (mit Speise, wie 1591,3) wie ein Schiff durch zu schwere Last, 
1236,8, S. Gregorii Liber carm. jamb. ed. Bollig 65,8. IV 912, 3, 

111191,7, 206,15 i'ü-sub >Schulmeisterin<. IV 912,20 -,i. >zischen< 
(von der Schlange), auch >schreien< (= ±j*o) Hoffmann, Ausz. 114. 
Seinen Zwecken gemäß hat sich Bedjan begnügt, im allgemeinen 
eineu lesbaren Text herzustellen, Varianten bietet er nur in sehr be- 
schrankter Auswahl. Doch steht die Ueberlieferung keineswegs über- 
all so fest, wie es danach scheinen könnte. Mit viel gelesenen Stücken 
sind die syrischen Schreiber nicht viel anders umgegangen, als ara- 
bische Räwijas mit ihreu Texten. Nur an einer Stelle, III 642, 16, 
hat B. auf eine Herstellung verzichtet. Aber {och Lp—U als Prädikat 

zu I&äcw kann doch wohl nur als Loöt LfwUj gelesen werden, und 
r-~l Etp. muß hier in der sonst allerdings nicht belegten Bedeutung 
»bezahlt werden* stehn: »da die gemeinsame Schuld (vgl. 11195,9) 
durch dies Kind, Christus, bezahlt war«. An zwei Stellen ist B.s 
Text aus metrischen Gründen zu beanstanden. UI 576, 13 ist das 
überschießende {oöt zu streichen, ebenso 726,3 das zweite U. da die 
von B. dem Metrum zu Liebe gewählte Punktation Ifewftt statt 
Ijvo"* »Nachlese« unmöglich ist. 111511,18 hat er sich gleichfalls 

durch das Metrum verführen lassen, statt jjöNä. »Eindringlinge« das 
unmögliche (Jö^jk. zu schreiben, obwohl schon durch die jederzeit 
freistehende Lizenz w<*i»I für — öÖm das Metrum hergestellt wird. 

III 744, 13 paßt tfgfcj^»» »die verwirrte« (für Lea) nicht als 

Gegensatz zu der »schönen« (Rohel); es ist wohl (^u» »die 
befleckte« zu lesen. UI850, 5 paßt weder das ^i( »entweihte« des 
Cod. Korn., noch das *^.o{ »verzweifelte« des Lond. als Prädikat 
zur Sonne neben »der Mond ward finster« : 1. Vm| »ward schwach«. 
UI 890, 3 steht ein sonst unbekanntes Verbum ü^a etwa im Sinne 
»sie wurden schwach« (seine Augen vom täglichen Weinen); da es 
aber Tür einen solchen Stamm an jeder etymologischen Anknüpfung 
fehlt, so ist wohl ~~^j »schwanden hin« oder gar «-j^j (s. o. zu 

41* 






CORHEU. UMVER9TV 



690 Gfitt. gel- Au. 1909. Nr. 7 

IV 827, 9) dafür zu lesen. IV 36, 1 Uj L UjJ >die Vögel zwitscherten 
angBtlich, fielen und ertranken«. IV 125 u. et^L <> -' W218.14 
s.^l gibt es nicht, I. l~{ wie v. 17. IV 235, 5 \p\ I. IjjA. IV 496,8 

Bedjan hat diese Texte, wie er pflegt, vollständig nach uesto- 
rianischer Aussprache vokalisiert und damit auch seinen europaischen 
Lesern eine sehr bequeme Handhabe fUr das Verständnis geboten. 
Druckfehler sind dabei wie im Konstmantentext sehr selten, und ein- 
zelne auffallige Schreibungen wie oik.a'i III 27 u. für otK..a*. »sie 

begrub ihn«, *.on JbJkm 111138,11 für „»o_b-^io >du kamst zu 

ihm< wie Lond. richtig schreibt, (j-^i 111446,4 für (m$^ »Kuchen« 

und das seltsame, öfter wiederholte JteU (II 153,2, 847,14, 870,13, 

III 622, 6, 640,12, 645,10, IV 643 u., 644,14) für U;^*. »Frage« 
(vgl. Nöldeke, Gr. § 35) beruhen wohl nur auf Gedächtnisfehlern. 
Kaum zulässig ist auch die Form tl&t&^j »Observanzen« (1332,15, 
11721,11, 111450,11, IV 696 u.), obwohl auch bei BB. ed. Duval 
1240 so gedruckt ist, das wohl als PI. zu i'L'ö^j gedacht ist. Aber 
an den drei letztgenannten Stellen läßt sich ohne weiteres auch das 
zu erwartende (Lö'fci^J schreiben und an der ersten Stelle läßt sich 
das Metrum leicht durch Streichung des zweiten U herstellen. Für 
H_^ß »Aehrenknoten« IV 879, 2 wird ;L£© zu schreiben sein, da 
man es von l^^-c »Gelenke« Dn. 5,6 nicht wird trennen dürfen, 
dessen Sg. Bedjan selbst Acta VI 201, 12 richtig tli^J» schreibt. 

Hoffentlich haben wir dem unermüdlichen Herausgeber noch für 
manche schöne Gabe zu danken, vor allem dürfen wir wohl auf eine 
baldige Fortsetzung seiner Ausgabe des Isaak rechnen. 

Königsberg i. Pr. C. Brockelmann 



Friedrich llanutmann, Rerlitauwalf, Der Irrtum im »Wen und im neuen 
Recht. Stuttgart 1907, W. Kohlliammer. 62S. 1,50 Mk. 

Dem Mißtrauen, mit dem man Rechtsgeschichte und geltendes 
Recht des Irrtums in einer Schrift bescheidensten Umfangs dargestellt 
findet, tritt der Umstand entgegen, daß der Verfasser vorzugsweise 
den Irrtum über Eigenschaften ins Auge gefaßt hat 

I) Im ersten Abschnitt wird »Die rechtsgeschichtliche 
Entwicklung« behandelt (S. 5— 15). V. legt zugrunde eine Un- 
terscheidung von »Erklärungsirrtum« und »Motivirrtum« (S. 5), die 
mit Saviguys Unterscheidung von unechtem und echtem Irrtum (er- 
wähnt S. 9 Mitte) zusammenfällt: Irrtum über den Sinn der Erklärung 
und Irrtum in den Voraussetzungen. Die Behauptung, zuerst habe 






COPKtU. UNIVERSIY 



Hkaumano, Der Irrtum im alten und neuen Recht 691 

nur der ErklärungBirrtum die rechtliche Wesentlichkeit erlangt, trifft 
für das römische Recht das richtige ; wenn aber V. den Grund dafür 
in größerer Feststellbarkeit des Erklärungsirrtums gegenüber dem 
>sich in der Tiefe psychischer Vorgänge vollziehenden« Motivirrtum 
sucht, so darf der innere Gesichtspunkt nicht übersehen werden, daß 
der den Irrenden bei dem Festhalten an der Erklärung treffende 
Schaden beim Erklarungsirrtum durchschnittlich schwerer wiegt als 
beim bloßen Motivirrtam (vgl. S. 7 Z. 4 f.) ; linden sich doch unter 
den Irrtümern über den Sinn der Erklärung sogar Fälle, da der Er- 
klärende überhaupt nicht das Bewußtsein, eine juristische Willenser- 
klärung abzugeben, hat, so daß die Rechtsfolgen völlig unversehens 
über ihn hereinbrechen. An jene Scheidung knüpft V. den Leitge- 
danken, daß innerhalb des Motivirrtums eich eine weitere begriffliche 
Sonderung vornehmen lasse: >zwischen dem Irrtum, der sich in eine 
rein subjektive Reflexion einschleicht und dem Irrtum, der seinen 
Grund in einer tatsächlichen Annahme hat, welche sich als ob- 
jektiv irrig erweisU (5 f.). Um eine präzise Herausstellung des We- 
sens dieses »objektiven Irrtums« (6) bemüht sich V. nicht; es erhellt 
aber, daß er den Irrtum über Eigenschaften im Auge hat, und daß 
innerhalb desselben das Moment des »Objektiven« in zweierlei Weise 
einschränkend funktioniert: es soll dienen zur Abstoßung einmal ent- 
legenerer Irrtümer — in der Richtung, wie § 119 Abs. 2 BGB sie 
mit den Worten >die im Verkehr als wesentlich angesehen werden« 
verfolgt — (13), sodann des Irrtums über den Wert der Sache als 
solchen (bei dessen Subsumtion unter die Eigenschaften gehe der 
»objektive Anhaltspunkt« verloren, 37). Unter dem aufgestellten 
Gesichtspunkt geht nun V. der geschichtlichen Entwicklung nach. Er 
will zeigen, wie sich von der Unwesentlichkeit jedweden Motivirrtums 
allmählich die Wesentlichkeit von Eigenschaftsirrtümern, die in jenen 
>objektiven< Rahmen fallen, abgelöst habe. Dabei wird der Gegen- 
satz von »körperlicher« und »unkörperlicher, übertragener Auf- 
fassung« (9, U o., 14, 26, 27) beobachtet- Anfänglich habe man nur 
den Irrtum über das »Stoffliche« der Sache berücksichtigt (7 ff.); 
darüber hinaus sei dann die unkörperliche Auffassung zum Irrtum 
über die »Art« (9 f.), zu dem über das »Wesen« (II; 60 u.) — das 
Verhältnis beider zueinander bleibt unerörtert (vgl. aber 40 Mitte) — , 
und weiter zu dem über »gewöhnlich als wertvoll betrachtete Eigen- 
schaften« (13, »verkehrswesentliche Qualität« 9) gelangt. So äußere 
sich das »der ganzen Entwicklung innewohnende Bestreben«, den 
Irrtum bis zu jener »objektiven« Grenze zu berücksichtigen (13 
Mitte). 

Was den referierten Begriff des > objektiven Irrtums« betrifft, so 



.. 



592 Gott. gel. An*. 1909 Nr. 7 

ist seine Charakterisierung durch das Moment des Objektiven als 
verwirrend abzulehnen. Jeder Irrtum hat eine objektive. Seite und 
eine subjektive Seite, die objektive Seite betrifft den Gegenstand, 
über den geirrt wird (a) Sinn der Erklärung, andere Umstände; 
b) negotium, persona, res, Eigenschaften) - die subjektive Seite betrifft 
das bestimmende Funktionieren des Irrtums. Diese Erkenntnis wird 
durch die Aufstellung jenes >objektiven Irrtums« verwischt, und so 
verkennt denn auch der V-, daß nicht nur sein >objektiver Irrtum«, 
sondern ein jeder Irrtum eine »tatsächliche Unterlage« (6) und 
»seinen Grund in einer tatsachlichen Annahme« bat. Dazu kommt 
aber noch, daG man für die subjektive Seite des Irrtums, seine be- 
stimmende Funktion, mit Grund einen »objektiven« (Durchschnitts-) 
Standpunkt und einen »subjektiven« Standpunkt (insbesondere den sub- 
jektiv-objektiven des § 119 Abs. 1 BGB a, E.) zu unterscheiden pflegt 
(vgl. den V. selbst 22 f., »8 f.). Wenn man demgegenüber mit dem 
V. — der wie referiert mit Hilfo des objektiven Moments den Irr- 
tum über den Wort abstößt — auch für die objektive Seite des Irr- 
tums (seinen Gegenstand) die Unterscheidung von objektiv und sub- 
jektiv aufstellt, so wird die I,ehre überlastet 

Im L'ebrigen mag man über das Unternehmen, innerhalb des 
Motivirrtuius einen scharfen »begrifflichen« Unterschied festzustellen, 
verschieden denken können. In jedem Falle sind aber die historischen 
Darlegungen des V. zur Förderung nicht geeignet Sowohl 1. 21 D, 
19,1 wie 1. 45 D, 18,1 werden 8f. vollkommen mißverstanden, da 
diese Stellen gerade von der Wirksamkeit der Erklärung ausgehen 
und lediglich eine Haftung des Verkäufers auf dem Boden des Kon- 
traktes statuieren. Es kann daher keine Rede davon Bein, daß »über 
den error in substantia hinausgehend, auch schon der error in quali- 
tate heran drängte«, und die »gewöhnlich vorausgesetzten Eigen- 
schaften« des § 81 des preußischen Allgemeinen Landrechts I 4 lassen 
sich nicht an die rümische qualitas anlehnen (9 Z. 9). Abs. 2 des 
Art 1110 Code Civil wird (10) nicht ins richtige Licht gesetzt; wenn 
er fehlte, würde nicht etwa auch der nichtbestimmende Personen- 
irrtum in Frage kommen, sondern im Gegenteil würde der ganze 
Personenirrtum zufolge Abs. 1 unwesentlich sein. Zum preußischen 
Recht will V. eineu Unterschied machen zwischen den »gewöhnlich 
vorausgesetzten« Eigenschaften des zit § 81 — über die Znrück- 
fühmng der Norm auf § 329 I 5 weiter unten — und solchen Eigen- 
schaften, die »gewöhnlich als wertvoll betrachtet« werden; das ist 
schwerlich greifbar und wird auch vom V. selbst spater (39) ver- 
lassen, indem an Stelle des »gewöhnlich als wertvoll betrachtet« ein 
»gewöhnlich, also im Verkehr vorausgesetzt« tritt Durchaus miß- 



Oigina) f<o<n 



592 Oött. gel. Am. 1909. Nr. 7 

ist seine Charakterisierung durch das Moment des Objektiven als 
verwirrend abzulehnen. Jeder Irrtum hat eine objektive Seite und 
eine subjektive Seite, die objektive Seite betrifft den Gegenstand, 
über den geirrt wird (a) Sinn der Erklärung, andere Umstände; 
b) negotium, persona, res, Eigenschaften); die subjektive Seite betrifft 
das bestimmende Funktionieren des Irrtums. Diese Erkenntnis wird 
durch die Aufstellung jenes >objektivcn Irrtums« verwischt, und so 
verkennt denn auch der V., daß nicht nur sein »objektiver Irrtum«, 
sondern ein jeder Irrtum eine »tatsächlirhe Unterlage« (6) und 
»seinen Grund in einer tatsächlichen Annahme« hat. Dazu kommt 
aber noch, daß man für die subjektive Seite des Irrtums, seine be- 
stimmende Funktion, mit Grund einen »objektiven« (Durchschnittt-) 
Standpunkt und einen »subjektiven« Standpunkt (insbesondere den sub- 
jektiv-objektiven des § 119 Abs. 1 BGB a. E.) zu unterscheiden pflegt 
(vgl. den V. selbst 22t., 38 f.). Wenn man demgegenüber mit dem 
V. — der wie referiert mit Hilfe des objektiven Moments den Irr- 
tum über den Wert abstoßt — auch für die objektive Seite des Irr- 
tums (seinen Gegenstand) die Unterscheidung von objektiv und sub- 
jektiv aufstellt, so wird die I/?hre überlastet 

Im L'ebrigen mag man über das Unternehmen, innerhalb des 
MotivirrtUiUS einen scharfen »begrifflichen« Unterschied festzustellen, 
verschieden denken können. In jedem Falle sind aber die historischen 
Darlegungen des V. zur Förderung nicht geeignet. Sowohl I. 21 D, 
19,1 wie 1. 45 D, 18,1 werden 8 f. vollkommen mißverstanden, da 
diese Stellen gerade von der Wirksamkeit der Erklärung ausgehen 
und lediglich eine Haftung des Verkäufers auf dem Boden des Kon- 
traktes statuieren. Es kann daher keine Hede davon sein, daß »über 
den error in substantia hinausgehend, auch schon der error in quali- 
tate heran drängte«, und die »gewöhnlich vorausgesetzten Eigen- 
schaften« des § 81 des preußischen Allgemeinen Landrechts I 4 lassen 
sich nicht an die römische qualitas anlehnen (9 Z. 9). Abs. 2 des 
Art 1 110 Code Civil wird (10) nicht ins richtige Licht gesetzt: wenn 
er fehlte, würde nicht etwa auch der nichtbestimmende Personen- 
irrtum in Frage kommen, sondern im Gegenteil würde der ganze 
Personenirrtum zufolge Abs. 1 unwesentlich sein. Zum preußischen 
Hecht will V. einen Unterschied machen zwischen den »gewöhnlich 
vorausgesetzten« Eigenschaften des zit. § 81 — Über die Zurück- 
fuhrung der Norm auf § 329 I 5 weiter unten — und solchen Eigen- 
schafton, die »gewöhnlich als wertvoll betrachtet« werden; das ist 
schwerlich greifbar und wird auch vom V. selbst später (39) ver- 

):.. .-..|i, in. inn im sti'iie «i«- »gewfltaM dl mtferaU bebwfctot« sin 
»gewöhnlich, also im Verkehr vorausgesetzt« tritt Durchaus raifi- 



COHHEU. UNIVERSJFf 



Hnussmann, Der Irrtum im alten und neuen Recht 

glückt ist der Versuch, die Bestimmungen des schweizerischen Obli- 
gationen rechte auf die älteren Rechtssysteme zurückzuführen: Art. 18 
hat überhaupt keinen festen selbständigen Inhalt, und Art. 19 Ziff. 3 
enthält die von Savigny begründete gemeinrechtliche Lehre vom Sach- 
eige nschaftsirrtum (>Art< der Sache, System IU S. 2ö3), nicht die 
des preußischen Landrechts. 

Die Ausführungen über die Entstehungsgeschichte, mit denen der 
zweite Abschnitt »Das neue Recht« (15—49) eröffnet wird (15—20), 
gipfeln in dem Satze, daß § 119 BGB >aus sich selbst, d.h. ohne 
Heranziehung des Beweggrundes und ohne Anwendung der römisch- 
rechtlichen Theorie« zu interpretieren sei. Das Ziel, das V. mit 
Aufstellung dieses sehr bedenklichen Satzes verfolgt, ist relativ un- 
bedeutend. Er bestreitet nicht, daß der Motivirrtum abgesehen von 
§ 119 Abs. 2 unwesentlich ist (18); er will lediglich dem § 119 
Abs. 2 eine »unbefangene« (18 Mitte), nicht zu Restriktionen hin- 
neigende oder gar schlechthin auf das römische Recht zurückgreifende 
Auslegung sichern, und zu diesem Zwecke die Beibehaltung des rö- 
mischen Satzes von der Unwesentlichkeit des Motivirrtums in ihrer 
Gestalt als einer »Regel«, von der § 119 Abs. 2 eine »Ausnahme« 
bilde, vermieden wissen (s. 17 Mitte). Man wird sich dem nicht 
verschließen, daß die Beratung der Gesetzesbestimmung in der 2. 
Kommission (19) auf eine gegenüber der Savignyschen Lehre vom 
Sacheigenschaftsirrtum unabhängige Auslegung hindrängt (näheres 
weiter unten). Mehr braucht man dem V. nicht zuzugeben; die »alte 
gemeinrechtliche Theorie«, deren in § 98 Satz 2 des Entwurfs ver- 
bliebener Rest von der Kommission gestrichen worden war (19 u. f.), 
ist lediglich die Theorie, daß nur der Irrtum über bestimmte Punkte, 
nicht z. B. der Über den Erfüllungsort, wesentlich sei, aber nicht 
etwa auch die Theorie von der Unwesentlichkeit des Motivirrtums. 

V., der in seinen Lehren über den Abs. 2 (23 — 49) im Uebrigen 
vielfach auf das frühere Recht zurückgreift, hat sich unter dem Ein- 
fluß jener These von der Interpretation des § 119 »aus sich selbst« 
zu einer verfehlten Auslegung der Worte »der Person oder der Sache« 
in Abs. 2 abdrängen lassen (37 f.). Er will die notwendige Begren- 
zung dieses Begriffs nur aus Abs. 1 a. E. entnehmen : das Erfordernis 
der bestimmenden Natur des Irrtums für den Erklärenden als einen 
Verständigen (die Ansicht des V. s. 22 f.) stelle »eine bestimmte, 
aber auch die einzige Begrenzung« dar; jede Person oder Sache 
könne also in Betracht kommen. Das Meer von Motivirrtümern, 
welches damit jegliche Sicherheit in den Rechtsbeziehungen der 
Privaten hinwegschwemmt, ist von uferloser Unermeßlichkeit. V. 
nennt (2Gf.) unter den Eigenschaften Blindheit bei Personen, Echt- 



CORftfli UNIYflSTr 



694 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 7 

heit und Geschlecht von Tieren bei Sachen. Wer also für seinen 
kleinen Neffen Weihnachtseinkäufe macht und, im Augenblick dessen 
Blindheit nicht gedenkend, ein Bilderbuch kauft, kann anfechten; wer 
sich einen > echten RafaeN hat aufschwatzen lassen und daraufhin 
ein Werk über Rafael kauft, um beim Vorzeigen seines Besitzes den 
Kunstsinnigen spielen zu können, kann anfechten; die Bäuerin, die 
eine Kuh statt eines Ochsen geerbt zu haben glaubt und einen Melk- 
eimer kauft, kann anfechten. Alles das geht nicht an. Nicht jede 
I'erson oder Sache, sondern nur die vom Inhalt der Er- 
klärung umfaßte Person oder Sache kommt in Betracht 
Insbesondere gehört der > Anfechtungsgegner (§ 143)< als solcher 
nicht hierher: wer den neben ihm sitzenden B., den er für lahm hält, 
ärgern will und deshalb eine von B. begehrte Sache pro derelicto 
wegwirft, damit sie ein Straßenjunge vor B.s Augen sich aneigne, 
kann nicht anfechten, wenn B. sich erhebt und die Sache okkupiert 
Ebensowenig gehört der »Empfänger der Willenserklärung« als solcher 
hierher: auf die Eigenschaften des gesetzlichen Vertreters des Gegen - 
kontinenten kommt nichts an. Ferner kommt doch wohl nur eine 
fremde Person, nicht der Erklärende selbst in Betracht: 
es ist durchaus unstatthaft, einen Käufer anfechten zu lassen, der 
seine eigene Eigenschaft als Erbe« (mit 38 vb. 26 u.; von der 
»age, ob die Eigenschaft als Erbe« nicht lediglich als Eigenschaft 
der Kreditwürdigkeit anzuerkennen ist, sei abgesehen) angenommen 
und sich daher für >um so viel reicher« gehalten hat — der Fall, 
daß der Käufer allerseits irrig für den Miterben der Verkäufer ge- 
halten und daraufhin der Preis um sein Erbteil niedriger gestellt 
wird, ist der Lehre von der erkennbaren Voraussetzung zu über- 
weisen; oder soll etwa der (weshalb?) anfechtende Käufer negatives 
Erklärungsinteresse zahlen müssen? — . Bei solcher Urgierung des 
tonlosen Verweisungsworts >der Person oder Sache« kann man es 
verstehen, wenn V. die von Abs. 2 normierten Eigenschaften als >das 
Ilauptkontingent für die Beweggründe bei Hechtsgeschäften« ansieht 
(25), was in Wahrheit kaum haltbar sein dürfte. 

In Erörterung des Begriffes >im Verkehr als wesentlich ange- 
sehen werden* (38— 41) findet V. einen Unterschied zwischen ihm 
und dem gewöhnlich vorausgesetzt werden« des weiter oben zit. § 81 
des preußischen Landrechts (auch 33 u. f. ; s. ferner 40 ff.) ')• Nw* 

1) Nicht in Einklang damit steht die Ifehraptnng 43, die 2. Kommission 
hat« »kurzer Hand die lli-stimmung de» preußischen Laodrcrhts ubrrnoninicn«. 
Sie findet in den Protokollen keinerlei Mutze Damit kann also die Lehre von 
dir Anwendbarkeit des Abs. 2 auch anf Eigenschaften einen Rechts (41— 45) nicht 
begründet »erden Abwegig ist die Berufung auf § 133 BOB (44). Sic ist 
ebenso überflüssig wie unrichtig: letzteres deshalb, weil die Verwendung des § 133 



CORHtLL UNIVuOT 



Gott. gel. Aot. 1909. Nr. 7 

heit und (icschlecht von Tieren bei Sachen. Wer also für seinen 
kleinen Neffen Weihnachtseinkäufe macht und, im Augenblick dessen 
Blindhe.it nicht gedenkend, ein Bilderbuch kauft, kann anfechten; wer 
sich einen >cchten Rafael< hat aufschwatzen lassen und daraufhin 
ein Werk über Rafael kauft, um beim Vorzeigen seines Besitzes den 
Kunstsinnigen spielen zu können, kann anfechten; die Bauerin, die 
eine Kuh statt eines Ochsen geerbt zu haben glaubt und einen Melk- 
eimer kauft, kann anfechten. Alles das geht nicht an. Nicht jede 
Person oder Sache, sondern nur die vom Inhalt der Er- 
klärung umfaßte Person oder Sache kommt in Betracht. 
Insbesondere gehört der > Anfechtungsgegner (§ 143)< alB solcher 
nicht hierher : wer den neben ihm sitzenden B., den er für lahm hält, 
ärgern will und deshalb eine von B. begehrte Sache pro derelicto 
wegwirft, damit sie ein Straßenjunge vor B.s Augen sich aneigne, 
kann nicht anfechten, wenn B. sich erhebt und die Sache okkupiert 
Ebensowenig gehört der > Empfänger der Willenserklärung« als solcher 
hierher : auf die Eigenschaften des gesetzlichen Vertreters des Gegen- 
kontrahenten kommt nichts an. Ferner kommt doch wohl nur eine 
fremde Person, nicht der Erklärende selbst in Betracht: 
es ist durchaus unstatthaft, einen Käufer anfechten zu lassen, der 
seine eigene > Eigenschaft als Erbe< (mit 38 vb. 26 u.; von der 
Frage, ob die Eigenschaft als Erbe< nicht lediglich als Eigenschaft 
der Kreditwürdigkeit anzuerkennen ist, sei abgesehen) angenommen 
und sich daher für »um so viel reichen gehalten hat — der Fall, 
daß der Käufer allerseits irrig für den Miterben der Verkäufer ge- 
halten und daraufhin der Preis um sein Erbteil niedriger gestellt 
wird, ist der Lehre von der erkennbaren Voraussetzung zu über- 
weisen; oder soll etwa der (weshalb?) anfechtende Käufer negatives 
Erkläningsinteresse zahlen müssen? — . Bei solcher Urgierung des 
tonlosen Verweisungsworts >der Person oder Sachet kann man es 
verstehen, wenn V. die von Abs. 2 normierten Eigenschaften als »das 
Hauptkontingent für die Beweggründe bei Rechtsgeschäften < ansieht 
(25), was in Wahrheit kaum haltbar sein dürfte. 

In Erörterung des Begriffes >im Verkehr als wesentlich ange- 
legen werden* (38—41) findet V. einen Unterschied zwischen ihm 
und dem »gewöhnlich vorausgesetzt werden« des weiter oben ziL § 81 
des preußischen Landrechts (auch 33 u. f.; s. femer 45 ff.) 1 ). Nach 

1) Nicht in Einklang damit steht die Behauptung 43, die 2. Kommunion 
halte »kurzer Hand die IW-Mimruung deR preußischen l.andrrchts übernommen«. 
Sie findet in den Protokollen keinerlei Stütze. Damit kann also die Lehre ton 
der Anwendbarkeit des Abs. 2 anrh auf Eigenschaften eines Rechts (41 — 45) nicht 
begründet «erden. Abwegig Ist die Berufung auf § 133 BOB (44). Sie ist 
ebenso überflüssig wie unrichtig: totaleres deshalb, weil die Verwendung dos § 133 



COR» 



Hausaminn, Der Irrtum im allen und neuen Recht 595 

BGB brauche die Eigenschaft nicht zu den > gewöhnlichen <, >im Ver- 
kehr vorausgesetzten < zu gehören; es genüge, wenn sie >im kon- 
kreten Fall von dem Erklärenden < vorausgesetzt sei, falls sie nur 
eben >im Verkehr als wesentlich angesehen« Bei. Lassen sich diese 
Dinge auseinander halten? kann eine Eigenschaft >im Verkehr als 
wesentlich angesehen« werden, ohne gewöhnlich vorausgesetzt« zu 
werden? >Gewöhnlich vorausgesetzt« wird eine Eigenschaft dann, 
wenn gewöhnlich oder genauer: durchschnittlich (vgl. Dernburg, 
Preuß. Privatrecht I 5. Aufl. S. '229 Mitte f.) hac contemplatione er- 
klärt wird, wenn ohne die Annahme des Vorhandenseins der Eigen- 
schaft die Erklärung nicht abgegeben zu werden pflegt, m. a. Worten 
die Annahme der Eigenschaft durchschnittlich bestimmend ist Vor- 
aussetzung ist nichts Anderes als bestimmende Vor- 
stellung, und gewöhnliche Voraussetzung ist durchschnittlich be- 
stimmende Vorstellung. Gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften 
sind also durchschnittlich bestimmende Eigenschaften. Und wie der 
weiter oben zit. § 329 des preußischen Landrechts dem Verkäufer 
Gewahrleistung für diese durchschnittlich bestimmenden Eigenschaften 
der verkauften Sache auferlegt, so ist in § 459 Abs. 1 BGB im 
Grunde zu finden die Gewährleistungspflicht für die durchschnittlich 
oder nach dem konkreten Vertrage bestimmende Beschaffenheit: ins- 
besondere die zur Tauglichkeit für den gewöhnlichen Gebrauch« er- 
forderlichen Eigenschaften fließen völlig mit den »gewöhnlich voraus- 
gesetzten« zusammen, denn die Brauchbarkeit der Sache ist ja das, 
was das käuferische Interesse erweckt und bestimmt. Steht es nun 
mit dem >im Verkehr als wesentlich angesehen« des § 119 Abs. 2 
anders? Der Antrag 8, den die 2. Kommission nach den Protokollen 
(Mugdan, Gesamte Materialien I S. 720) sachlich angenommen hat, 
verlangt, daß die Eigenschaften >nach den im Verkehre herrschenden 
Anschauungen bestimmend« seien! Man könnte freilich daran denken, 
das > bestimmend« im Savignyachen Sinne auf die >Art« der Sache 1 ) 
zu beziehen; zumal in der Beratung das > bestimmend« in >als we- 
sentlich anzusehen« übergeht Aber dem steht entgegen, daß dann 
der Antrag doch höchst nachlässig gefaßt gewesen wäre: es hätte 
eben von »für das Wesen« (oder »die Art«): »der Sache bestimmend« 
gesprochen werden müssen. Und vor Allem: die Zusammenstellung 
der Person mit der Sache vernichtet diesen Gedanken: die Personen 
kann man hier nicht nach ihren Eigenschaften in begrifflich geson- 

iur Auslegung des Gesetzes sellist zu dem unsinnigen Zirkel fuhren muß, daß 
S 133 selbst Dich sich selbst ausgelegt werden muß (vgl. diese Anzeigen 1908 
(Nr. 6) S. 468 Mille). 

1) Vgl. die »Gattung« in Kölsch, d. K Q. Bd. 60 Nr. 60. 






CQftNEU. UNIVfRSm 



596 0*tt gel. Aox 1909. Xr. 7 

derte Arten und Klassen teilen wie die Sachen, ein Lahmer wird 
nicht zu einer andern >Art< von Person als ein Gesunder. So er- 
wachst aus der Entstehungsgeschichte der Begriff der >im Verkehr 
bestimmenden« Eigenschaft; und das >im Verkehre kann von dem 
»gewöhnlich« oder »durchschnittlich« nicht mehr gesondert gehalten 
werden. Der Text des Gesetzes aber: »als wesentlich angesehene 
erweckt gegen die Beibehaltung dieses Begriffes gewißlich keinerlei 
Bedenken. Die »im Verkehr als wesentlich angesehenem Eigen- 
schaften der Sache sind danach dasselbe wie die zur Tauglichkeit für 
den »gewöhnlichen Gebrauch« des § 459 erforderlichen Eigenschaften. 
Daran darf die Ausdrucks Verschiedenheit nicht beirren: denn der 
Ausdruck mußte ja in § 119, wo die Eigenschaften der Person mit 
umfaßt werden sollten, ein anderer werden als der in § 381 des Ent- 
wurfs enthaltene. Die Verkehrs wesentlichen Eigenschaften des Ge- 
setzes zerfallen in a) verkehrswesenUiche Eigenschaften der Person, 
b) Eigenschaften der Sache, die zur Tauglichkeit fUr den gewöhnlichen 
Gebrauch erforderlich sind. 

Die Verkehrs wesentlichen Eigenschaften des § 119 sind mithin 
die bei einem Durchschnitte von Erklärungen der betreffenden Art 
als bestimmend erscheinenden, die durchschnittlich bestim- 
menden Eigenschaften. Indem V. dies verkennt, und ein Zwischen- 
gebiet zwischen den durchschnittlich vorausgesetzten und den >im 
Verkehr als wesentlich angesehenen« Eigenschaften festzuhalten sucht, 
ohne doch andrerseits auf >die alte Doktrin von Wesen und der Art 
der Sache« zurückgreifen zu wollen, macht er sich die Bestimmung 
des gesuchten Begriffes unmöglich. Er strebt nach einer Bestimmung 
des >wesontlich<, die dann durch die »Anschauung des Verkehrs« re- 
guliert werden soll. Eben dies »wesentlich« vermag er naturgemäß 
nicht zu fassen und muß es lediglich mit »von Belang«, > beträcht- 
lich«, »erheblich« vertauschen, womit nichts erreicht werden kann. 
Das zum Schluß auftretende letzte Anskunftsmittel, das »billige Er- 
messen« zu Hilfe zu rufen, muß mit aller Energie abgelehnt werden: 
durch diese Uniformulierung und Verschleierung der Frage wird hier 
wie überall nichts gewonnen und viel, sehr viel verloren. 

Zum Schlüsse der Darstellung erörtert V. das Verhältnis de« 
§ 119 Abs. 2 zur Mängelgewähr der §§ 459 ff. (45 — 49). Er tritt 
dafür ein, daß das Anfechtungsrecht wegen Irrtums durch den Gc- 
währlei&tungsaii&pruch ausgeschlossen werde. Dabei geht er ent- 
sprechend seiner Ansicht über das Verhältnis der Verkehrswesent- 
lichkeit zu dem »gewöhnlich vorausgesetzt« des preußischen Land- 
recfatS davon aus, daß nicht jede verkehrswesentliche Eigenschaft 
auch der Gewährleistung nach § 159 unterliege; bei den restierenden 



K tonn iiMvir.rr 



596 Oött. tel. Anx. 1909. Nr. 7 

derte Arten und Klassen teilen wie die Sachen, ein Lahmer wird 
nicht zu einer andern >Art< von Person als ein Gesunder. So er- 
wächst aus der Entstehungsgeschichte der Begriff der »im Verkehr 
bestimmenden« Eigenschaft ; und das »im Verkehr« kann von dem 
»gewöhnlich« oder »durchschnittlich« nicht mehr gesondert gehalten 
werden. Der Text des Gesetzes aber: »als wesentlich angesehen« 
erweckt gegen die Beibehaltung dieses Begriffes gewißlich keinerlei 
Bedenken. Die »im Verkehr als wesentlich angesehenen« Eigen- 
schaften der Sache sind danach dasselbe wie die zur Tauglichkeit für 
den »gewöhnlichen Gebrauch« des §459 erforderlichen Eigenschaften. 
Daran darf die Ausdrucksverschiedenheit nicht beirren: denn der 
Ausdruck mußte ja in § 119, wo die Eigenschaften der Person mit 
umfaßt werden sollten, ein anderer werden als der in § 381 des Ent- 
wurfs enthaltene. Die verkehrswesenüichen Eigenschaften des Ge- 
setzes zerfallen in a) verkehrswesentliche Eigenschaften der Person, 
b) Eigenschaften der Sache, die zur Tauglichkeit für den gewöhnlichen 
Gebrauch erforderlich sind. 

Die verkehrswesentlichen Eigenschaften des § 119 sind mithin 
die bei einem Durchschnitte von Erklärungen der betreffenden Art 
als bestimmend erscheinenden, die durchschnittlich bestim- 
menden Eigenschaften. Indem V. dies verkennt, und ein Zwischen- 
gebiet zwischen den durchschnittlich vorausgesetzten und den »im 
Verkehr als wesentlich angesehenen« Eigenschaften festzuhalten sucht, 
ohne doch andrerseits auf »die alte Doktrin von Wesen und der Art 
der Sache« zurückgreifen zu wollen, macht er sich die Bestimmung 
des gesuchten Begriffes unmöglich. Er strebt nach einer Bestimmung 
des »wesentlich«, die dann durch die »Anschauung des Verkehrs« re- 
guliert werden soll. Eben dies »wesentlich« vermag er naturgemäß 
nicht zu fassen und muß es lediglich mit »von Belang«, »beträcht- 
lich«, »erheblich« vertauschen, womit nichts erreicht werden kann. 
Das zum Schluß auftretende letzte Auakunftsmittel, das »billige Er- 
messen« zu Hilfe zu rufen, muß mit aller Energie abgelehnt werden: 
durch diese Umfonnulierung und Verschleierung der Frage wird hier 
wie Überall nichts gewonnen und viel, sehr viel verloren. 

Zum Schlüsse der Darstellung erörtert V. das Verhältnis des 
§ 119 Abs. 3 zur Miingelgewalir der §§ 459 ff. (45—49). Er tritt 
dafür ein, daß das Anfechtungsrecht wegen Irrtums durch den Ge- 
währleistungsanspruch ausgeschlossen werde. Dabei geht er ent- 
sprechend seiner Ansicht über das Verhältnis der Verkehrswesen! - 
lii-hkeit zu dem »gewöhnlich vorausgesetzt« des preußischen Land- 
n.hts davon aus, daß nicht jede verkehrswesentliche Eigenschaft 
auch der Gewährleistung nach § 459 unterliege; bei den restierenden 






COPNJLL UNIVERSJTY 



HauGsmann, Der Irrtum im alten und neuen Recht 

Mangeln soll dann wieder die Irrtumsanfechtung freistehen. Wie 
hiermit die Opposition 62 Mitte gegen das Oberlandcsgericht Kiel 
vereint werden könnte, ist nicht einzusehen; ferner scheint es, als ob 
der Hinweis 48 u. auf die Mühsal für den Richter, selbst im Ver- 
säumnis verfahren die Natur des eingeklagten Anspruchs prüfen zu 
müssen, grade den V. selbst treffen müsse (inwiefern er seine Gegner 
treffen soll, ist dagegen nicht zu ersehen). Doch mag das auf sich 
beruhen, da eben zu behaupten ist, daß jede Eigenschaft, die -im 
Verkehr als wesentlich angesehen« wird, auch die Tauglichkeit der 
Sache zu dem > gewöhnlichen Gebrauch« betrifft und somit, wenn die 
Kaufsache einer solchen Eigenschaft ermangelt, Raum fUr den Ge- 
währleistungsanspruch ist. 

Aber auch nur dann! In der Erörterung des V. fehlt völlig die 
Beobachtung, daß keineswegs jeder Mangel einer verkehrswesentlichen 
Eigenschaft der Kaufsache im Sinne des § 119 Abs. 2 auch ein 
Mangel im Sinne der Gewährlcistungsbestimmungen ist. Das ist kein 
Zufall: die Ausführung 12 u. f. (wonach der mehrzit. § 81 des preußi- 
schen Landrechts >auf dem Umweg der Unterstellung eines still- 
schweigenden Garantieveraprcchens für die >übliche< — von heim- 
lichen Mängeln freie Beschaffenheit entstanden« sein soll) zeigt, daß 
V. diesen Punkt tatsachlich übersehen und gemeint hat, bei jedem 
Irrtum über Eigenschaften der Kaufsache komme auch Gewährleistung 
in Frage. Das ist natürlich verfehlt. § 119 Abs. 2 spricht vom 
Standpunkt des Irrenden, § 45'J steht auf dem Boden 
des Kontrakts 1 ) 1 ). Das sind ganz verschiedene Dinge. Hier 
trifft der Vorwurf der Störung der Harmonie den Verkäufer, dessen 
Sache Mängel hat; dort trifft er den Irrenden, der sich einbildete, 
die Sache habe Eigenschaften, an die der Verkäufer gar nicht dachte 
und denken konnte; deshalb hat auch dort der Verkäufer Gewähr zu 
leisten, hier der Irrende das negative Erklärungsinteresse zu ersetzen. 
In § 119 wird geirrt über Eigenschaften, die, wenn der Irrende seinen 
Standpunkt zur Geltung gebracht hätte, ädilizische sein würden; 
in §§ 459, 460 wird geirrt Über Eigenschaften, die ädilizische sind. 
Wer einen Ochsen kauft, den er Tür eine Kuh halt, irrt über eine 
Verkehrs wesentliche Eigenschaft des Tieres, aber es kann keine Rede 
davon sein, daß das Tier an einem Fehler leide und der Verkäufer 
Gewähr zu leisten habe. In § 119 ist der Irrtum über die Eigen- 
schaft Alles; in §§ 459 ff. ist die Voraussetzung der Eigenschaft 
— sei es die ausdrückliche von § 459 Abs. I Satz 1 a. E. und Abs. 2 

1) Schwerlich richtig, daher auch Kntach. d. R.O. Ild. G4 S. 269 Z. 8-13. 

2) Eine ander« Bedeutung hat der Satz Kruckmanns in Arch- f. xir. Fr. 
Bd. 101 S. 397 l. 8 ff. 



CORHftl UNNER3TV 



698 Gott. gel. Au. 1909. Nr. 7 

oder die stillschweigende von Abs. 1 Satz 1 a. A. (v. gewöhnlichen«) 
— der maßgebende Gesichtspunkt und der Irrtum nur von der se- 
kundären Bedeutung, daß für die Voraussetzung Raum sein muß. 
Ja genau genommen ist eben darum der Irrtum hier ohne Bedeu- 
tung. Denn auch wenn der Käufer nicht irrt, sondern lediglich 
Zweifel hegt am Vorhandensein der Eigenschaft, ist Raum Tür die 
Voraussetzung ihres Vorhandenseins und ist nicht etwa »Kenntnis« 
nach § 460 Satz 1 anzunehmen. In §§ 118, 119, 120 würde dagegen 
ein bloßer Zweifel in der Regel nicht dem Irrtum gleichstehen (näm- 
lich höchstens dann, wenn der Erklärende die Zweifelsvorstellung 
wieder aus seiner Motivation ausgeschieden, also in >bewußter Fahr- 
lässigkeit« im Sinne der Vorsatzlehre gehandelt hat). 

Es muß nun aber dem V. zugute gehalten werden, daß ein reiner, 
selbständig dastehender Irrtum über verkehre wesentliche Eigenschaften 
mich § 119 Abs. 2 wirklich nur in Verbindung mit einem Gewähr- 
leistungstatbestande vorkommen kann. Denn es wird offenbar: ein 
solcher Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft kann nur 
vorkommen, wenn entweder die Annahme der Eigenschaft bei dem 
Kaufabschlüsse hervortritt und zur Gewährleistung wegen des Fehlers 
fuhrt, oder aber wenn der Verkäufer annehmen muß, die 
Eigenschaft sei gerade nicht vorausgesetzt. Eine Neu- 
tralitat des Vertrages gegenüber einer Eigenschaft, die vom Stand- 
punkt des Irrenden aus betrachtet eine verkehrswesentliche, eine 
durchschnittlich bestimmende ist, ist undenkbar. Auf dem Boden des 
Vertrages, vom Standpunkt des Verkäufers aus ist das Nichtvorhan- 
densein einer solchen Eigenschaft entweder dem Käufer gleichgiltig 
oder ein Fehler der Kaufsache. Wenn A von B den Ochsen kauft, 
den er für eine Kuh hält, so muß B notwendigerweise annehmen, 
A wolle einen Ochsen haben und wisse um das Geschlecht des ver- 
kauften Stückes Rindvieh. Ebenso wenn A einen Motor von 4 Pferde- 
kräften kauft, dem er 20 zuschreibt (S. 27). Entweder gingen die 
Parteien davon aus, daß der Motor 20 Pferdekräfte leiste — bzw. 
es leisten derartige Motoren gewöhnlich« 20 Pferdekräfte — , dann 
hat der Verkäufer Fehlcrgewähr zu leisten; oder es liegt nicht so, 
dann muß der Verkäufer annehmen, der Käufer rechne nur auf die 
4 Pferdekräfte. Ein selbständiger Irrtum nach § 119 Abs. 2 ist also 
unkonstruierbar: der Irrtum kann immer nur vorkommen in Verbin- 
dung entweder mit einem Gewährleistungatatbestande oder mit einem 
Irrtum über einen ferneren »sekundären« Inhalt der Erklärung, 
nämlich über einen Inhalt, der über die Individualisierung des Rechts- 
erfolgs, insbesondere über die räum lieh -zeitliche Individualisierung 
seines sinnlichen Substrats, speziell der Sache, hinausliegt. Es ist 






CORWU UMIVfRSJTV 



lUosimaoD, Dor Irrtum im alten und neuen Recht 699 

das ein Inhalt, der Voraussetzungen der Erklärung betrifft. Hier 
schärfer zu sehen, wird erst dann gelingen, wenn man in der Be- 
herrschung des Problems der erkennbaren Voraussetzung vorge- 
schritten sein wird, mit dem der Eigenschaftsirrtum aufs engste ver- 
wachsen ist. Vielleicht wird sich bei solchem Fortschreiten — wobei 
auch die Natur eines Irrtums inbetreff der Zusicherung des § 459 
Abs. 2 (A hält eine Zusicherung für erteilt, die nicht erteilt ist 
u. s. w.) zu untersuchen wäre — auch die Möglichkeit ergeben, dem 
Begriffe >Inhalt der Erklärung« in § 119 eine Ausgestaltung zuteil 
werden zu lassen, die auch Voraussetzungen der Erklärung mit um- 
faßt, und so den Abs. 2 als einen bloßen Anwendungsfall in den 
Abs. 1 zurückfließen zu lassen , während die bisher unternommenen 
Versuche iu letzterer Richtung als den Grundsatz von der Unwesent- 
lichkeit der bewußt innerlich gebliebenen wie auch etlicher der Tür 
erkennbar gehaltenen Voraussetzungen gefährdend oder gar antastend 
zurückzuweisen sind. Innerhalb der erkennbaren Voraussetzungen die 
wesentliche, die zum Inhalte der Erklärung gehörige Voraussetzung 
abzulösen, das wird die Aufgabe sein. Dabei wird man sich mög- 
lichst nicht mit einer einfachen Aufstellung der >durchschnittlich be- 
stimmenden Voraussetzung« begnügen dürfen ; übrigens natürlich sehr 
sorgfältig prüfen müssen, ob überhaupt außer jenem Irrtum, daß die 
Erkläruug eine durchschnittlich bestimmende Eigenschaft der Person 
oder Sache voraussetze, noch irgendwelche andere derartige Irrtümer 
— darüber, wie die Erklärung sich zu einer durchschnittlich bestim- 
menden Voraussetzung verhält — anzuerkennen sind. 

II) Von dem Irrtum über den Inhalt (§ 119 Abs. 1) wird 20 f. 
gehandelt Dabei wird die im Gesetze gemachte Unterscheidung mit 
den Worten abgetan: >sei es daß der Erklärende von einem anderen 
Inhalt seiner Erklärung ausging, oder daß er eine Erklärung dieses 
luhalts überhaupt nicht abgeben wollte«. Ja V. meint sogar, in den 
Grenzfällen zwischen Inhaltsirrtum (Abs. 1) und Eigenschaftsirrtum 
(Abs. 2) werde die Praxis dahingestellt lassen«. Hier ist zu be- 
merken, daß der Richter, im Falle der Abs. I durchschlägt, seine 
Entscheid ungsgrün de mit der Erörterung des Moments der Verkehrs- 
wesentlichkeit noch Abs. 2 unnütz belasten würde. Was aber die 
Alternativen im Abs. 1 betrifft, so steht es der Wissenschaft von 
einem Gesetzbuche schwerlich an, Unterscheidungen unerörtert zu 
lassen, die das Gesetz getroffen hat. Sie würde sich von Studierenden 
und auch von Praktikern, die das Verlangen fühlen, die Herrschaft 
über das Gesetz zu gewinnen, an ihre Pflicht mahnen lassen müssen. 
Dazu kommt, daß das erheblichste sachliche Gewicht auf der Unter- 
scheidung ruht. Wenn die zweite Alternative fehlte, so würde die 






COßNEU UNIVERSHY 



COO Gott gel. Ade. 1909. Nr. 7 

Krage auftauchen, ob nicht in den unter ihr gedachten Fällen wegen 
der stärkeren Beschaffenheit des Willensmangels Nichtigkeit statt der 
bloßen Anfechtbarkeit einzutreten habe. Fehlte aber die erste Alter- 
native, so würde, wie die zweite einmal lautet, gefragt werden müssen, 
ob nicht in den Fallen des eigentlichen Inhaltsirrtums (der ersten 
Alternative) die Erklärung vollwirksam sein solle; und wenn die 
zweite Alternative statt >eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt 
nicht abgeben wo!lte<, lautete >eine Erklärung dieses Inhalts nicht 
abgeben wollte <, so wurde es die Psychologie erklärungstheoretischer 
Färbung, vor der sich die 2. Kommission hat sichern wollen (Mugdan 
a.a.O. S. 71G u. f.), sein, die sich zum Wort melden wurde (s. 
Mugdan S. 716 Z. 6 (v. u.) f.). 

Besinnt mau sich auf die Fälle, in denen der Erklärende eine 
Erklärung dieses Inhalts > überhaupt nicht abgeben wollte«, so zeigt 
sich, daß die kärgliche Beinerkuug des V. immerhin nicht ganz er- 
traglos ist Die Fälle zerfallen in 3 Gruppen: 1) es entsteht ein 
anderes Zeichen, ein anderes Erklärungsergebnis, als der Er- 
klärende beabsichtigte, obwohl im Handlungsprozesse selbst Alles in 
Ordnung ist (man denke an schlechtes Schreibpapier, das die Tinte 
nicht richtig aufnimmt und so andere Buchstaben oder Zahlen ent- 
stehen läßt 1 ); sonstige Fälle s. in diesen Anzeigen 1908 S. 437); 
2) das nichtgewollte Zeichen entsteht dadurch, daß die motorischen 
Nerven nicht richtig funktionieren, während auf der Bewußtseinsseite 
noch Alles in Ordnung ist: der von der Psyche erteilte Befehl er- 
zeugt statt des Gehorchens der bestimmten Nerven bloß ein wirres 
Durcheinanderlaufen irgendwelcher Nerven, einen Aufruhr (vgl. Zitel- 
mann, Irrtum und Rechtsgeschäft S. 367 f.; Beispiel: Befangenheit 
zu Beginn einer Rede in großer Versammlung); 3) das bekannte 
Sichversprechen, Sichverschreiben, Sich vergreifen u. s. w. in Zerstreut- 
heit (man schreibt in Gedanken 1000 statt 100). In den Fällen der 
ersten beiden Gruppen ist es zweifellos, daß nicht bloß ein Irrtum 
über den Inhalt der Zeichen, sondern auch ein solcher über die 
Zeichen selbst vorlag: die Zeichen selbst sind nicht gewollt — sei es 
nur die Zeichen selbst (erste Gruppe), sei es auch schon die Tätig- 
keit der arbeitenden Nerven mit ihrem Resultate der Muskel- und 
Körperbewegung (zweite Gruppe) — . In den Fällen der dritten 
Gruppe dagegen ist es sehr bestritten und zweifelhaft, ob die Zeichen 
selbst nicht gewollt sind und Wesens Verwandtschaft mit der zweiten 
Gruppe gegeben ist oder ob nur der Inhalt der Zeichen nicht ge- 
wollt ist; die Annahme hat viel fUr sich, daß die Zeichen gewollt 

l) Mit Recht ietxt Oerlrauin, KotnmcnUr 1 xu § 119 Bern. 2d (S. 357) die 
zweite AlternaÜTe dei § 119 in Beziehung zu den Killen des § 120. 






CORNEU UNIVER9TY 



Hausmann, Der Irrtum im alten und neueo Recht 601 

sind, daß es eiu bewußter Wülensakt ist, auf dem die Nerventätig- 
keit beruht, und daß lediglich die Helligkeit, mit der die Zeichen 
vom Bewußtsein beleuchtet werden , eine sehr schwache ist (vgl. 
Zitelmann, Rechtsgeschäfte 1 S. 95), nicht viel anders als z. B. bei 
den gewohnheitsmäßigen Handlungen der Toilette. Für diejenigen, 
welche in diesen Fällen dos Bewußtsein annehmen, entsteht die Frage 
nach dem berechtigenden Grunde ihrer Zusammenstellung mit den 
Fällen der ersten und zweiten Gruppe im Gegensatze zu den Fällen 
der ersten Gesetzesalternative. Indem nun V. von diese» letzteren 
Fallen lehrt, daß der Erklärende von dem anderen Inhalte seiner Er- 
klärung >ausging<, lenkt er mit Hecht die Aufmerksamkeit auf die 
Art, wie die irrige Vorstellung in dem Erklärenden funktioniert. In 
der Tat: der eigentlich Irrende >geht aus* von der irrigen Vorstel- 
lung, der Sichversprechende aber nicht. 

Das kann man zunächst rein zeitlich nehmen. Wenn nicht alle 
Selbstbeobachtung trügt, so taucht beim Sich versprechen u. s. w. die 
irrige Vorstellung erst ganz kurz vor der Nerventätigkeit auf, in auf- 
fallendem Gegensatze zum Irrtum der ersten Alternative, der auch 
schon im Vorstadium der Handlung seine Hauptrolle spielt. Diese 
Erscheinung ist aber tiefer verankert. Beim Sich versprechen des 
Zerstreuten ist die irrige Vorstellung eine Süchtig in den Gedanken- 
gang Bich eindrängende Ephemere, sie ist ohne Wurzel in der Psyche 
des Erklärenden, ist ein gewissermaßen zufällig entstandenes und als- 
bald wieder zerfließendes Gebilde. Beim eigentlichen Irrtum da- 
gegen hat sie sich dauernd beim Erklärenden eingenistet, sie gehört 
zu seinem Weltbilde, an dem der ganze Mensch gearbeitet hat, und 
in ihrer innerlich begründeten Existenz muß Bie spätere gleiche Er- 
klärungen ceteris paribus abermals irreleiten. Dem entspricht es, 
daß der Erklärende bei einer nachherigen Betrachtung der vollzogenen 
Erklärung dort alsbald die Entgleisung bemerken und die Erklärung 
beanstanden würde, während hier, solange er nicht einer besonderen 
Aufkläruug teilhaftig geworden, die Erklärung ihn nicht befremden 
kann. Bei längerem Verweilen gegenüber dieser Situation stellt sich 
aber noch ein Gedanke ein, der vielleicht den Kernpunkt des Ver- 
hältnisses trifft: sollte nicht dies das Charakteristische des Sicbver- 
sprechenB u. 8. w. beim Zerstreuten sein, daß die irrige Vorstellung 
ausschließlich im Entschlüsse selbst die richtige Vorstellung 
verdrängend funktioniert, ohne vorher, im VorsUdium des 
Entschlusses, als Motiv aufgetreten zu sein? Während sonst 
stets die Vorstellungen von Körperbewegung und Erfolgen sich im 
Kampf der Motive bewähren müssen und nur so zur konkreten Ent- 
schlußvorBtellung heranreifen können, drängt sich hier die Vorstellung 



i. ,fi :, 



G02 Gott. gel. Ade. 1909. Nr. 7 

unter Umgehung des Motivstadiums, in dem sich ihre Fremdartigkeit 
alsbald herausstellen müßte, im letzten und entscheidenden Augen- 
blicke in den Entschluß selbst hinein und leitet diesen irre. Diese 
Ansicht würde eine Vermittlung darstellen zwischen den beiden strei- 
tenden Ansichten, deren eine das Bewußtsein ganz in Abrede stellt 
(insbes. Brinz ; Zitelmann; neuestens Oertmann, Kommentar I S. 356 f.), 
während die andere es wie sonst funktionieren läßt (insbes. Pemice; 
Pininski, Sachbesitzerwerb S. 383 ff.). 

Ist dem so, hat in den Fällen des Sich Versprechens, Sichver- 
schreibenB u. s. w. in der Zerstreutheit die irrige Vorstellung das 
Motivstadium nicht durchgemacht, dann ist es begreiflich, daß das 
Gesetz diese Fälle mit denen des Irrtums über die Zeichen selbst 
zusammenschließt und durch Einschiebung der zweiten Alternative 
hervorhebt, daß auch in solchen Fällen schwereren Willensmangels 
nicht etwa die Erklärung ohne weiteres nichtig sei, es vielmehr immer 
erst der Anfechtung bedürfen soll. 

Es dürfte sich empfehlen, diese Fälle der zweiten Alternative als 
solche >uneigentlichen Irrtums« — der Ausdruck >unechter 
lrrtum< würde Verwirrung stiften — gegenüber deneu der ersten 
Alternative als solchen eigentlichen Irrtums« zu bezeichnen. 
Diese Ausdrucke würden darin ihren Halt finden, daß zwar in den 
sämtlichen Fällen ein Irrtum über den Inhalt der Erklärung, die Be- 
deutung der gesetzten Zeichen vorliegt, daß aber nur in den Fällen 
des eigentlichen« Irrtums eine Verkennung der Bedeutung der 
Zeichen, die zugleich auf einer Uuvollkommenheit der Anschauungen 
des Irrenden, auf einer Unrichtigkeit seines Weltbildes beruht, vor- 
liegt — 

Anhangsweise (50 — 62) gibt V. eine Sammlung von Entschei- 
dungen höherer Gerichte zu § 119, mit kritischen Bemerkungen. 
Letztere sind nicht durchweg befriedigend. So wird 52 u. übersehen, 
daß das Urteil des Dresdener 0. L. G. in Rechtspr. d. 0. L. G. VI 
S. 31 f. den Fall der bewußten Unkenntnis (s. 54 Z. 25 ff.) im Auge 
hat. Ferner ist eine stoffliche Gruppierung der Entscheidungen fast 
völlig unterblieben; eine Entscheidung ist gar zweimal abgedruckt 
(54 u., 55 Mitte). Derartige Sprucbsammluugen können nur bei 
gründlicher systematischer Bearbeitung und größter Sorgfalt in der 
Kritik von Wert Bein. 

Bonn Rudolf Henle 



Kdr die Kediktion verantwortlich: Prof. Dr. H. Oldeoberg io Göttinnen 



■■ ■ 
COHHfll UMVERS 



Nr. 8 August 1909 



Vf. Otto, Priester and Tempel im hellenistischen Aegypten. Ein 
Beitrag zur KoltargMchichte des HellenismuK. Leipzig u. Merlin, B. O. Teabner. 
Bd. I 1905. XIV + 4I8S.; II 190B. VI +417 S. 

Das Thema, welches der Verfasser der großen Untersuchung, 
deren Titel oben ausgeschrieben ist, behandelt, ist eins der wich- 
tigsten auf dem Gebiete der Kulturgeschichte des Hellenismus. Man 
bedenke nur, daß wir es mit einem Gebilde zu tun haben, welches 
eine vieltausendjährige, an politischen, wirtschaftlichen und kulturellen 
Erfolgen reiche Existenz bereits hinter sich hatte, als es mit der 
hellenistischen Welt in Berührung kam. In dieser vorhellenistischen 
Zeit hat sich die ägyptische Kirche — denn dies ist die richtige Be- 
zeichnung (natürlich nur als Vergleich aufgefaßt, 8. weiter unten) 
für die Gesamtheit der ägyptischen Priester und Tempel , wie 
der Verfasser richtig hervorgehoben hat — eine feste Organisa- 
tion, eine mächtige wirtschaftliche Basis, eine hervorragende soziale 
Stellung geschaffen. Mit diesem festen, auf staatlich-nationaler Basis 
aufgebauten, mit der Bevölkerung in tiefster, inniger Verbindung 
stehenden Wesen trat das makedonisch-hellenistische Königtum in 
Verbindung. Man begreift, wie wichtig es ist, festzustellen, was die 
ägyptische Kirche in der neuen Verbindung verloren, was sie ge- 
wonnen hat, welchen modus vivendi die Könige ausgearbeitet haben 
in Bezug auf Religion und Verwaltung, wie steh der innere Aufbau 
der ägyptischen Kirche in dieser Zeit modifiziert hat und nach wel- 
cher Richtung, was in der festzustellenden Organisation der ägyptisch- 
hellenistischen Kirche alt und was neueren Datums ist, woher dies 
Neue kam und wie es sich weiter entwickelt hat, in welcher Gestalt 

0*M ,- Im. 1W9. Hr.l 42 



CORN fRSJTY 



G04 Gott gel. Aal. 1909. Nr. 8 

endlich die ägyptische Kirche mit der christlichen in Berührung kam 
und inwieweit sie dieselbe beeinflußt hat. Alles Fragen von hoch- 
wichtiger, welthistorischer Bedeutung. 

Nun ist aber die Fragestellung leicht, die Beantwortung unge- 
mein schwer. Zur Beantwortung ist es notwendig, nicht nur — was 
schon ungemein schwierig ist — ein klares Bild von der Organisation 
der Kirche in der griechischen und romischen Zeit zu entwerfen, 
nicht nur, soweit es möglich ist, die Entwicklung innerhalb dieser 
zeitlichen Grenzen festzustellen, sondern man muß auch eine klare 
Vorstellung von der Organisation der alt-ägyptischen Kirche und von 
den Modifikationen, welche dieselbe in den Zeiten der Fremdherr- 
schaften durchgemacht hat, besitzen. Bei dem Stande unserer Kennt- 
nisse über die letzten Zeiten des vorhellenischen Aegyptens, bei der 
Mangelhaftigkeit und Schwerverständlichkeit des diesbezüglichen Ma- 
terials ist der letzte Teil der zweiten Aufgabe vorläufig, besonders 
für einen Nichtägyptologen, unlösbar. Ebensowenig ist aber der erste 
Teil der Aufgabe, die Aufklärung der Organisation der Kirche in 
den Zeiten des alten, mittleren und neuen Reiches — trotz des vielen 
und wichtigen Materials — bis jetzt ernstlich in Angriff genommen, 
geschweige denn gelöst worden. 

Bei dieser Sachlage konnte das Werk des Verfassers — seine 
Erstlingsarbeit, durch Wilcken angeregt und teilweise als Doktor- 
dissertation eingereicht — den Rahmen einer Vorstudie keineswegs 
Überschreiten und ein großes Verdienst ist es schon, daß der Ver- 
fasser sich dessen vollbewußt ist 

Als Vorstudie gefaßt ist das Werk sicherlich eine große und 
schöne Leistung, welche nicht nur von der Belesenheit und dem 
Fleiße, sondern auch dem klaren Urteil und der reichen Kombi- 
nationsgabe des Verfassers ein glänzendes Zeugnis ablegt. 

Rühmend hervorzuheben ist zuerst die reiche Materiatsainuilung. 
Papyri, Inschriften, Literaturzeugnisse in griechischer und lateinischer 
Sprache sind vollständig ausgenutzt und verwertet worden; inwieweit 
die Vollständigkeit auch für Hieroglyphisches und Oeinotisches er- 
reicht ist, entzieht sich meinem Urteil; vernachlässigt hat der V. 
dieses ägyptologische Material keineswegs. 

In bezug auf das Demotische scheint es mir — als Laien — , 
als habe der Verfasser sogar eher zu viel als zu wenig getan. Bei 
aller vom Verfasser geübten Vorsicht in der Verwertung der von 
Revillout übersetzten Texte wäre doch meiner Meinung nach etwas 
mehr Reserve geboten gewesen; solange jene Texte nicht von An- 
deren geprüft sind, hätte ich persönlich lieber darauf verzichtet und 



■ 

COMKUUNIMRSTr 



W. Otto, Priester und Tempel im hellenütiichen Aegypten. I. II 606 

bedauere es lebhaft, diesem Prinzip in meinen eigenen Arbeiten nicht 
immer gefolgt zu sein. 

Ein noch größeres Verdienst ist es, daß der Verfasser das reiche 
gesammelte Material auch vollständig durchgearbeitet und kritisch 
geprüft hat, wobei er nicht nur die ganze vorliegende Literatur zu 
Kate gezogen, sondern auch vieles Eigene beigetragen hat. Bei der 
Gestalt, in welcher uns viele, besonders ptoleraäische Urkunden in 
älteren Publikationen vorliegen, war das keine leicht zu bewältigende 
Aufgabe. 

Bei dem Mangel an tüchtigen zusammenfassenden Vorarbeiten 
— abgesehen von einigen schönen Spezialuntersuchungen von Krebs, 
Wilcken, Grenfell, Hunt, Mahaffy, Strack, Wendland, Kornemann, 
Reitzenstein u. A-, welche nur einen kleinen Teil der vom Verfasser 
besprochenen Probleme behandeln — war es für den Verfasser be- 
sonders schwierig, in einem zusammenfassenden Werke das von 
ihm gesammelte Material nach Rubriken einzugliedern, die Haupt- 
fragen auszusondern und jede Frage in aller Kürze, ohne sich in 
zahllosen Einzeluntersuchungen zu verlieren, zu behandeln. Dabei 
sind es meistens Fragen sehr verwickelter Art, welche eng verknüpft 
sind sowohl mit den Fragen der politischen Geschichte des Hellenis- 
mus, wie mit zahlreichen Problemen der Religions- und Kultur- 
speziell Literaturgeschichte einerseits und der Wirtschaftsgeschichte 
andererseits; auch auf dem Gebiete des hellenistischen Staats- und 
Verwaltuugsrechts mußte der Verfasser sich ganz zu Hause fühlen, 
um manches Problem aus der Geschichte der ägyptischen Kirche 
richtig zu stellen und zu erfassen. Man muß es rühmend anerkennen, 
daß alle diese Gebiete dem Verfasser wohlbekannt und vertraut sind 
und daß er überall nicht nur mit der vorhandenen Literatur operiert, 
sondern Öfters auch eigene — mehr oder weniger glückliche — An- 
sichten vertritt; das bezeugen schon die zahlreichen Verweise auf 
mehrere, von dem Verfasser schon in Angriff genommene Spezial- 
untersuchungen, besonders auf dem Gebiete des Staatsrechts und der 
Wirtschaftsgeschichte des Hellenismus. Möge es der frischen Arbeits- 
kraft des Verfassers glücken, die vielen — beinahe zu vielen — ver- 
sprochenen Untersuchungen auch wirklich zu Ende zu führen. 

Nicht leicht war auch die Aufgabe, den Stoff nach einzelnen 
Problemen und Rubriken einzugliedern, die zu beantwortenden Fragen 

zu stellen. 

Diese Aufgabe hat Otto in folgender Weise gelöst. Er behandelt 
zuerst (Kap. I) die Gölter des hellenistischen Aegyptens, indem er 
sich bemüht festzustellen, inwieweit der Name eines Gottes uns be- 
rechtigt, ihn dem ägyptischen, griechischen oder römischen Kultus 

42* 






EU UNIYER9TY 



606 Gott. gel. An*. 1909. Nr. 8 

zu vindizieren. Den Schluß bildet die Behandlung des neuen ptole- 
mäischen Gottes Serapis. Das umfangreiche zweite Kapitel (182 S. 
mit den Anhängen) behandelt die Organisation der Priesterschaft in 
drei Unterabteilungen (Priester der ägyptischen , griechischen und 
römischen Götter) und vielen Rubriken. Den Schluß bilden drei An- 
hänge, welche Listen der höchsten ägyptisch - griechischen Priester 
geben: 1) ■;://■::,-— AXe£av ".'..-: 7.; xat AI761ROU icäotjc "■ iictrpoitoi tcö 
ISiou Xdfoo, 2) die eponymen Priester von Alexandrien und Ptolemais, 
3) die UpcEc (ÄinoTÄtai) toö Mouoetoo ■■ ap/t5ixoot5i. Ohne sofort 
auf den Inhalt dieses und der folgenden Kapitel einzugehen, möchte 
ich nur bemerken, daß der Leser die Anhänge lieber am Schlüsse 
des Buches haben möchte, dabei aber sehr gern eine weitere Liste, 
nämlich eine Liste der in den Inschriften und Papyri genannten 
Tempel, gesehen hätte. Aus seinen reichen Materialsnmmlungen wäre 
es für den Verfasser ein Leichtes gewesen, sich eine Liste mit An- 
gabe der Belegstellen zusammen zu stellen, für jeden weiteren For- 
scher aber und auch für jeden Benutzer des Buches wäre solch eine 
Zusammenstellung höchst willkommen. Daß Vollständigkeit nicht zu 
erreichen war, ist irrelevant. Es hätten sich sofort viele gefunden, 
welche neues Material beigetragen hätten. Die ganze Untersuchung 
aber hätte in dieser Liste eine feste topographische Basis gehabt, 
aus welcher sofort zu ersehen wäre, auf welche Teile Acgyptcns und 
in welcher Verteilung sich unsere Nachrichten beziehen ')■ Es hätte 
sich vielleicht dabei herausgestellt, was der V. bei seiner schemati- 
sierenden Behandlung nicht genügend in Betracht zieht, daß die 
Organisation der Tempel nicht überall dieselbe war; je nach den 
Iyokalverhältnissen, der Geschichte einzelner Tempel und ihrer respek- 
tiven Bedeutung konnte manches ganz verschieden ausfallen. Man 
spürt einiges Derartige z. B. in der Titulatur, aber eine Basis zur 
Entscheidung der Frage findet sich in OttoR Buche nicht 

Im dritten Kapitel (S. 200—257) behandelt Otto wieder in zwei 
Unterabteilungen (ägyptische und griechische Priester) und vielen 
Rubriken die Priestorlaufbahn. 

Mit dem vierten Kapitel beginnt die Untersuchung der wirt- 
schaftlichen Verhältnisse der ägyptischen Tempel. Diesem Hauptteile 
gelten drei oder sogar vier Kapitel: das vierte — Besitz und F.iti- 
nahmen der Tempel (S. 258—405), das fünfte — die Ausgaben 
der Tempel (B. II, S. 1—71), das sechste — die Kultuaverwaltung 
(Bd. II, 72—166) und das siebente (Abt 1) — die soziale Stellung 

1) Dagegen kann ich (Im Fehlen dea Verzeichnisses der Götter (s. Vorrede 
mm zweiten Bande) leicht verschmerz- in, Solch eine Liste hitte man eher in 
einer religioosgescbichtlichen Untersuchung erwartet. 






COßHftLUNfVERSITY 



W. Otto, Priester und Tempel im hellenistischen Aegypteo. I. II 607 

der Priester, 1: die wirtschaftliche Lage (B. II S. 167—200)'). Man 
sieht, die Behandlung dieser schwierigen Hauptprobleme ist auf 
zwei Bände verteilt, von welchen der zweite drei Jahre später als 
der erste erschienen ist. Diese Trennung ist der Hauptgrund ge- 
wesen — um es beiläufig zu bemerken — , weshalb meine Besprechung 
des Werkes von Otto erst jetzt erscheint; es war unmöglich, das 
vierte Kapitel ohne die drei folgenden zu beurteilen ; auch die ersten 
drei, besonders das dritte, sind mit den folgenden auf das engste 
verknüpft und das Ganze wird erst durch das Schlußkapitel be- 
leuchtet 

Alle die vier eben erwähnten Kapitel zerfallen wieder in mehrere 
Abteilungen und Rubriken, welche ich nicht aufzuzählen brauche. 

Die zweite Abteilung des siebenten Kapitels (209—243) handelt 
von der Bildung und Moral der Priester, die dritte (243 — 255) über 
ihre staatsrechtliche Stellung, die vierte (255—259) über ihre Stellung 
im und zum Volke. 

Endlich beschäftigt sich das achte, Schlußkapitel, mit dem Ver- 
hältnis von Staat und Kirche. Dazu enthält sowohl der erste wie 
der zweite Band Nachtrage und Berichtigungen, und der zweite aus- 
führliche, schön ausgearbeitete Register. 

Ich habe die Gliederung des Buches ausgeschrieben, 1) um zu 
zeigen, in welcher Weise der Verfasser seine Aufgabe aufgefaßt hat, 
2) um auf die große Zersplitterung des Stoffes, welche keineswegs 
eine Zierde des Buches ist, hinzuweisen. Man nehme nur irgend eine 
Krage aus dem Gebiete der Tempel Wirtschaft, z. B. die Frage über 
die *,i) Upä oder über irgend eine Tempelsteuer. Um die Meinung 
des Verfassers darüber zu erfahren, muß man wenigstens fünf Ka- 
pitel durchblättern, dann in den Nachträgen suchen und zwar zu 
beiden Bänden. Eine andere, weniger zersplitterte Gliederung hätte 
vielleicht dem Leser einen Teil der Mühe ersparen können. Wären 
nicht die schönen Indices da, so könnte man bei dem Suchen der 
Stellen, wo die eine oder die andere Frage behandelt wird und beim 
Feststellen der endgültigen Ansicht des V. beinahe den Kopf ver- 
lieren, besonders wenn man bedenkt, daß manchmal die wichtigsten 
Daten, wodurch die früheren Ansichten des V. stark modifiziert 
werden, erst bei der Bearbeitung des zweiten Bandes in die Hände 
des Verfassers gelangt und von ihm in Anmerkungen untergebracht 
worden sind. Ein besonders sprechendes, später zu behandelndes 
Beispiel dafür ist die Behandlung der Käuflichkeit der Priester- 
stellen. 

1) Die beiden letztgenannten Kapitel behandeln auch, obwohl ei aas den 
Titeln nicht sofort klar wird, mästend wirtschaftliche Fragen. 



CORN [R9TV 



60H Gott gel. Am. 1909. Nr. B 

Damit komme ich aber auf eine Eigentümlichkeit des Buches zu 
sprechen, welche überhaupt die Benutzung desselben sehr erschwert. 
Jede Untersuchung, welche mit papyrologischem Material zu tun bat, 
hat mit ganz besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Haupt- 
schwierigkeit besteht darin, daß jedes Jahr, man möchte sagen, bei- 
nahe jeder Monat, eine Fülle neuer Urkunden bringt. Eine zu- 
sammenfassende Arbeit ist immer der Gefahr ausgesetzt, durch neue 
Dokumente wenigstens teilweise sofort antiquiert zu werden. Nun 
hat der V. sein Manuskript schon 1901 abgeschlossen. Das Material, 
welches bis Ende 1902 erschienen ist, hat er in die Untersuchung 
eingearbeitet, das übrige nur in Anmerkungen und Nachträgen er- 
wähnt oder behandelt. Ich erinnere aber daran, daß der erste Band 
erst im J. 1905, der zweite sogar erst im J. 1908 erschienen ist; es 
liegt also zwischen dem Manuskript und der Publikation eine Zwischen- 
zeit von drei resp. sechs Jahren. An sich ist das Verfahren des V. 
nicht zu tadeln. Hätten die inzwischen erschienenen Urkunden nur 
Zusätze und kleine Aenderungen gebracht, so müßte man die Me- 
thode des V. ohne weiteres billigen. Im vorliegenden Falle war es 
aber anders. Gerade für das Thema des V. erschienen in den er- 
wähnten sechs Jahren grundlegende Texte: im J. 1902 erschien 
Tebtynis I, dessen Urkunden, meiner Ansicht nach, eine neue, viel 
sicherere Basis sowohl für das Verständnis des ptolemäischen Aegyptens 
überhaupt, wie auch für die Behandlung der Stellung der Kirche 
schufen. Eine Einarbeitung der Tebtynis Urkunden in einen schon 
fertigen Text war m. E. aussichtslos; eine Basis kann nicht in An- 
merkungen abgetnn werden, das Ganze mußte meiner Ansicht nach 
umgearbeitet werden, besonders die Kapitel, welche die wirtschaft- 
lichen Fragen behandeln. Ich glaube', daß der V. die Tragweite 
mancher Tebtynistexte unterschätzt hat, und das hat seinem Buche 
viel geschadet. Unten werde ich es an einigen Punkten zu beweisen 
suchen. 

Ebenso ging es mit dem zweiten Bande des Buches. Die hoch- 
wichtigen Urkunden von Tebtynis II konnte Otto nur im letzten Mo- 
mente benutzen und hat deshalb auch ihre Bedeutung unterschätzt. 
Auch aus den Leipziger und Florentiner Papyri hat er lange nicht 
Alles geschöpft, was sie ihm geben konnten; nur im Rahmen dieser 
Urkunden könnte man die Verhältnisse des 3. Jahrh. n. Chr. richtig 
einschätzen. 

Und im letzten Moment (1907) kamen noch die Elephantine- 
Papyri, welche für die ptolemäische Zeit ebenso wichtig sind wie 
TebtyniB I. Sie wurden vom Verfasser nicht mehr berücksichtigt, 






CORNEU UNWERSlTY 



W. Otto, Priester und Tempel im bellenia tischen Aegypten. I. II 609 

auch nicht in den Nachtragen, was wiederum dem Buche als Ganzem 
sicherlich geschadet hat. 

Ks liegt mir ferne, aus diesem zufälligen Tatbestände ein ab- 
fälliges Urteil über das Buch als Ganzes abzugeben. Psychologisch 
ist das Verfahren Ottos ohne weiteres zu verstehen: man wirft ein 
fertiges Manuskript, welches teilweise schon gedruckt ist, nicht so 
leicht über Bord. An der Tatsache aber, daß dies Verfahren dem 
Leser und dem nacharbeitenden Kollegen große Unbequemlichkeiten 
gebracht hat und dem Buche als ganzem viel geschadet hat, ändert 
dies leider nichts. Es bleibt dabei, daß dos Lesen des Buches unge- 
mein schwer und unerquicklich ist, das Nacharbeiten aber geradezu 
zur Plage wird. 

Daran aber ist der Verfasser nicht schuld und wir wollen dabei 
nicht langer verweilen. Eine andere Eigentümlichkeit des Buches ist 
aber vollständig eine Folge seiner Auffassung des Themas und muß 
meiner Meinung nach direkt als Mangel bezeichnet werden. 

Die Arbeit des V. ist im Grunde genommen keine historische, 
sondern eine antiquarische, und zwar absichtlich. Der V. lehnt es in 
mehreren Fällen ausdrücklich ab, eine Entwicklung in den Verhält- 
nissen nachzuweisen. In manchen Fällen kann man das Verfahren 
und die Vorsicht nur loben, aber als Prinzip durchgeführt hat es dem 
Buche viel Schaden gebracht. In bezug auf die kirchlichen Verhält- 
nisse erscheint das griechisch -römische Aegypten für den V. als ein 
einheitliches Ganzes. Für den und den Zug bringt er öfters ptole- 
mäische und römische Belege ohno Unterschied und nur selten be- 
zeichnet er eine Urkunde als spät- oder frühptolemäisch, als spät- 
oder frührömisch, geschweige denn, daß in den meisten Fällen das 
genaue Jahr für ihn ins Gewicht fällt. Ich will nicht leugnen, daß 
manches in der ägyptischen Kirche vom III. Jahrh. v. Chr. bis zum 
IV. Jahrh. n. Chr. unverändert blieb, ob aber dies unveränderte ge- 
rade das wichtigste ist, dies war eben festzustellen. Der V. setzt es 
aber in den meisten Fällen als selbstverständlich voraus. 

An sich ist diese Un Veränderlichkeit, diese Stagnation für das 
griechisch-römische in demselben Maße wie für das alt« Aegypten 
höchst unwahrscheinlich, besonders insofern es sich um finanzielle und 
wirtschaftliche Fragen handelt. Inwieweit die ersten Ptolemäer das 
von ihren Vorgängern übernommene geändert haben, ist eine Frage 
für sich. Bei dem gegenwärtigen Stande unseres Wissens über das 
Aegypten der näheren vorptole maischen Zeit sind darüber nur Ver- 
mutungen möglich. Auch hier aber, wie später zu zeigen ist, ist viel 
mehr, als der V. für möglich geholten hat, festzustellen. In der pto- 
lemäischcn und römischen Zeit liegt aber die Entwickelung ziemlich 






COfiNEU. UMVERSTY 



610 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 8 

klar zu Tage. A priori ist es unmöglich, daß die ersten Ptolemäer, 
die großen Herren der damaligen Welt, mit großen auswärtigen Be- 
sitztümern die ägyptische Kirche, besonders in bezug auf ihre finan- 
zielle Stellung, in derselben Weise behandelt hätten, wie ihre späteren 
Nachfolger, welche auf Aegypten allein angewiesen waren und mit 
großen inneren Unruhen zu kämpfen hatten. Eine aufmerksame 
Scheidung zwischen früh- und spätptolemäischen Urkunden hätte we- 
nigstens dazu gedient, falls keine Unterschiede vorläufig sich heraus- 
gelöst hätten, für spätere Untersuchungen eine feste Basis zu liefern. 

Noch entschiedener ist aber eine Trennung des römischen von 
dem ptolemäischen Material zu verlangen. Als politische Macht war 
Aegypten, seitdem es römische Provinz geworden war, ohne weiteres 
tot. Die römischen Legionen waren nicht umsonst da und für die 
römischen Kaiser war es ein leichtes, was für die letzten Ptolemäer 
so schwer gewesen war, jede Bewegung mit eiserner Faust ohne wei- 
teres zu unterdrücken. Ein Liebäugeln mit der Bevölkerung und der 
Kirche war bei dieser Sachlage ausgeschlossen. Ganz Aegypten ist 
für Rom nur insofern wichtig, als es die höchstmöglichen Zahlungen 
leistete, und nach diesem Prinzip ist das ganze Leben Aegyptens schon 
von Augustus eingerichtet. Die Zügel wurden stramm angezogen 
und dies mußte auch die Kirche zu spüren bekommen. Fiskalische 
Rücksichten waren jetzt das allein maßgebende und zwar in viel 
höherem Grade, als es unter den ersten Ptolemäern der Fall ge- 
wesen war. 

Darf man denn bei dieser Sachlage nur das Gemeinsame betonen 
und nicht vielmehr den Unterschieden, welche auch ohne große Mühe, 
wie wir sehen werden, zu konstatieren sind, mit größter Aufmerksam- 
keit nachgehen? 

Die römische Zeit selbst bildet aber auch in den ersten drei 
Jahrhunderten keine Einheit. Abgesehen von den feineren Unter- 
schieden zwischen der julisch-claudischen, der navischen und der an- 
toninischen Politik bildet doch das dritte Jahrhundert mit der Muni- 
zipalisierung des ganzen Lebens Aegyptens einen tiefen, von Otto 
gar nicht hervorgehobenen Einschnitt. Aus einem Kaisergute wird 
Aegypten zur richtigen ReichBprovinz und das mußte auch in der Or- 
ganisation der Kirche irgendwie hervortreten. Ein ip^tspsü« des 
Juppiter Capitolinus im III. Jahrh. kann doch mit einem äpx tE P 8 "c 
eines ptolemäischen oder frührömischen, ägyptischen Tempels nicht 
identisch sein! 

Hätten wir nun in Aegypten nur undatiertes oder schwer zu da- 
tierendes Material, so wäre es doch wenigstens nach größeren Ab- 
schnitten zu trennen. Wo aber beinahe alle Urkunden auf das Jahr 



k' 



CORKfl( UNIVERSITY 



W. Otto, Priester und Tempel im helleoütiirbeii Aegypten. I. II 611 

datiert sind, da darf ein Historiker das ganze Material nicht als 
eine gleichartige Masse behandeln. Das Gemeinsame in allen Perioden 
hätte sich auch bei dieser Behandlungsweisc ohne weiteren ausgeson- 
dert und die Unterschiede wären sicherlich nicht verloren gegangen. 
Ich fasse nochmals das Gesagte zusammen: meiner Ansicht nach 
liegen die Hauptvorzüge des Ottoschen Buches in den reichen 
Materialsammlungen, dem vollen Beherrschen des zum erstenmal zu- 
sammengebrachten Materials, der klaren und richtigen Kragestellung, 
dem klaren und besonnenen Urteile in vielen Einzelfragen, der Bc- 
lesenheit, nicht nur in der von ihm speziell behandelten Frage; dagegen 
erblicke ich folgende Hauptmängel: eine zu große Zersplitterung 
des Materials nach rein systematischen Gesichtspunkten und das voll- 
ständige Fehlen einer historischen Betrachtungsweise, das Durchein- 
anderwerfen von Daten, welche den verschiedensten Zeiten angehören 
und im Rahmen der Zeitverhältnisse jedes Tür sich wohl eine ganz 
andere Bedeutung gehabt hätten, dabei eine schwer übersichtliche 
Betrachtungsweise, welche durch Angliederung frischen, grundlegenden 
Materials an einen teilweise veralteten Stock hervorgerufen worden 
ist. Diese vorläufig noch unbewiesenen Hauptpunkte, die ich bean- 
standen möchte, werde ich auf Grund einiger Bemerkungen zu 
manchen Kapiteln des Ottoschen Buches im folgenden zu beweisen 
suchen. 



Das Hauptproblem, welches der V. zu lösen hatte, ist die Frage 
nach dem Verhältnis des Staates und der Kirche im hellenistischen 
Aegyptcn. Im Rahmen dieses Hauptproblemen werde ich einige Re- 
sultate der Ottoschen Untersuchung besprechen. 

Zuerst die Frage uach den Beziehungen der Priester, und zwar 
hauptsächlich der Oberleiter des Tempellebens, zum Staate. 

Der Untersuchung dieser Frage hat der V. mehrere Kapitel ge- 
widmet (bes. B. I Kap. U, (S. 38— 52) und H (S. 75— 125) und 
Kap. HI, vgl. B.U Kap. VI, 3 und VII. .. .u Ueberall hat er m. E. 
zwischen den Tempelleitern, den Epistaten und wie sie sonst heiGen, 
einerseits und den Propheten, Stolisten, Schreibern und den übrigen 
Priestern andererseits nicht scharf genug die Grenze gezogen. Dabei 
hat er die geschichtliche Entwickelung fast gänzlich bei Seite ge- 
lassen. Das eine, wie das andere hat zur Folge gehabt, daß er das 
wichtige Problem nicht richtig erfaßt und gelöst hat. 

Es ist von Nöten zuerst das Ptolemäische und Römische scharf 
zu scheiden. 

Maßgebend für die ptolemäische Zeit sind die Nachrichten des 






EU univksity 



612 GOtt gel. An; 1909. Nr. 8 

P. Tebt I f i),«'2ff. und 70 ff., welche der V. im I. Bande nur in den 
Anmerkungen berücksichtigt hat Diese Nachrichten bezeugen klar, 
daß, wenigstens in den Augen der Regierung, also vom verwaltungs- 
rechtlichen, nicht vom kultischen Standpunkte aus — das Kultische lasse 
ich wie der V. beiseite — die Epistaten, mehrmals auch mit dem Titel 
'j ;,-/ '.;:.■■■ ; ausgestattet , eine von den anderen Priestern scharf zu 
scheidende Klasse bildeten. Der Unterschied liegt m. E. darin, daß 
die Epistaten von der Hegierung als liturgische Halbbeamten, 
die übrigen qualifizierten Priester als Inhaber von gewinn- 
bringenden Priesterstellen, welche vom Staate verkauft wur- 
den, angesehen wurden. 

Dieses Prinzip, welches man beim V. nirgends angedeutet findet, 
will ich im folgenden, soweit es im Rahmen einer Besprechung mög- 
lich ist, zu beweisen suchen. 

Schon die oben zitierten Stellen aus dem Tebt Papyrus 5 machen 
es uns wahrscheinlich, daß die Epistatenstellen nicht, wie die übrigen 
qualifizierten Pricsterstellen, vom Staate verkauft wurden. Wo in 
P. Tebt 1, 5 von den Epistaten die Rede ist, bekommen sie einen 
Erlaß für die von ihnen dem Staate geschuldeten Summen, welche 
mit der Einsammlung des emotemxöv und der Verwaltung der Othonia- 
fabrikation in Verbindung stehen. Sie erscheinen dabei als Vertreter 
aller iepetc, welche auch insgesamt dafür haften. Dasselbe Bild geben 
uns auch die neuen, von Rubensohn publizierten Elephantine- Papyri 
und wohl auch der P. Petrie 111, 53, p (S. 154). 

Dazu stimmt vortrefflich, daß wir im P. Leid. G dio Epistaten 
unter den königlichen Beamten aufgezählt finden. 

Dieser Auffassung der Epistatenstellung widerspricht keinesfalls 
das wenige, was wir von der Besetzung der Epistatenstellen wissen. 
Wir haben mehrere vom V. schön erläuterte Nachrichten, wonach die 
Tempel epistasie als erblich in einer Priesterfamilie erscheint Daß 
diese Erblichkeit auch rechtlich, nicht nur faktisch, bestand, erhellt 
aus diesen Nachrichten keineswegs. Auch dor V. behauptet es nicht 
Die Vererbung der Epistatenstellen ist also als rechtliche Norm aus- 
geschlossen. 

Also weder Käuflichkeit, noch Vererbung. Was dann? Der V. 
neigt zu der Ansicht, die Regierung hätte den Priestern gestattet, 
sich selbst ihre Epistaten zu wählen. Diese Behauptung scheint 
mir höchst gewagt. Direkte sachliche Beweise kann der V. nicht bei- 
bringen (s. B. I, 237 ff.). P. Affllt< 11,35 beweist in dieser Frage nichts: 
daß Priester mit ihrem Vorsteher paktieren, beweist doch nicht, daß 
der Vertrag bei der Wahl desselben abgeschlossen ist So bleiben 
in den Händen deeV. nur Nachrichten aus der römischen Zeit, welche 






EU UHIYER9TY 



W. Otto, Priester und Tempel im hellenistischen Aegypten. I. II 613 

von der von den Priestern bezahlten Taxe — eitiarcmxov icpfov han- 
deln (B. 1,237 ff.; II, 47 ff.). Nun, meine ich, ist dies ixtotattx&v 
auch für die ptolemäische Zeit durch den genannten Tobt p. I, 5 be- 
zeugt (was Otto dagegen anführt lt. II, 47, '2, kann ich nicht für be- 
weiskräftig halten; das i. erscheint in der Urkunde als eine wichtige 
Zahlung der Tempel, welche von allen iepeic; geleistet wird und für 
welche der fcpistat verantwortlich iBt, ist also gar nicht mit einer 
Taxe wie das fpoXaxtixöv zu vergleichen). Und doch scheint mir die 
These des V. verfehlt. In unseren Nachrichten über das Imaxav.x .- 
finde ich nicht die leiseste Andeutung, daß sie in irgend welchem Zu- 
sammenhange mit einer Wahl des Kpistates durch die Priester steht. 
Die Wahl als solche ist nur ein einziges Mal in der ganzen Tempel- 
verwaltung der ptolcmäischen Zeit mit Wahrscheinlichkeit vorauszu- 
setzen: bei der Bestellung der ßooUutai Upüc (bezeugt ist sie auch 
hier nicht). Nun sind die ßooXsutcü nur Vertreter der Priesters»' ha ft 
ohne irgendwelche amtlichen Funktionen, die Epistaten aber sind 
priesterliche Tempelbeamten, Leiter der Tempel, welche der Regierung 
gegenüber als Beamte und Liturgen erscheinen. Ist es denkbar, daß 
hier die Regierung einen Modus der Bestellung zugelassen hätte, 
welchen sie sonst in der übrigen Verwaltung vollständig ignorierte? 

Bei dieser Sachlage kann ich der Krklarung, welche der V. dem 
cRHKauxöv gibt, nicht beipflichten. Auch innerlich scheint sie mir 
nicht wahrscheinlich. Daß die Regierung ihr Recht, den Epistates 
zu bestellen, den Priestern Tür eine Taxe verkauft hätte, klingt für 
mich höchst seltsam. Ich ziehe doch die Erklärung Wilckens, daß 
das Bjriatotixöv als Belohnung des Epistates aufzufassen ist, vor, ob- 
wohl auch diese mir nicht recht wahrscheinlich ist 

Mir scheint doch meine alte, von Otto abgelehnte Erklärung das 
richtige zu treffen (ähnlich Grenfell-Hunt P. Tebt I, S. 40). Die 
Taxe ist in derselben Weise wie das ptolemäische wXsemxöv und das 
römische sloxptTixöv (resp. tiaxpioewe) zu fassen '). Es ist die Be- 

1) Die i'ni'i' dieser Gebühren ist von Otlo an mehreren Stellen seines 
Burbes behandelt wordeo, s. B. 1,2121".; H, 162; »7 t; 245; 327 f. ; 346. 
Irh bin fest überzeugt , dab* die Gebuhr cinpfsout und das iiox^tköv eine 
und dieselbe Gebühr int, das römische Aequivalent für du tiimniov. Jedenfalls 
ist die Gebühr u :.■.:.■ -o... keinesfalls eine Gebühr, «eiche die Tempel für das 
Recht niedere Priester wühlen zu dürfen, bezahlt haben. Die niederen Priester- 
ttlmer hat man in derselben Weise verkauft, wie die oberen. Es ist mir sogar 
zweifelhaft, ob wir den TermiouB »niedere Priesterstellen* gebrauchen dürfen ; 
ein Beleg für diese Terminologie wird kaum anzubringen sein. Das Wort 
• niedere* aber setzt eine regelrechte priesterlicho Karriere voraus, welche m. K. 
für diu hellenistische Zeit nicht existiert zu haben scheint (s. m Kine neue 
Prüfung des Materials über cfavptTtxöv und i(oap(uiu( ist dringend notwendig. Es 






CORNELL UHIV ERSiry 



614 Gott. gel. An.-. 1909. Nr. 8 

stallungsgebühr für den Epistates, welche vom ganzen Tempel, von 
allen icpeic zusammengebracht und in die Form einer jährlich be- 
zahlten Taxe gekleidet wird. Dies letztere deshalb, weil der Epistates 
nicht Inhaber einer gewinnbringenden Priesters teile (was er daneben 
sein kann) ist, sondern ein liturgischer Hulbbeamter — Halbpächter 
(s. unten Über die Othonia), welcher aus seiner Stellung de iure über- 
haupt keinen Gewinn zieht Als solcher oberer, liturgischer Beamter 
ist er auch Tür diese Taxe dem Staate verantwortlich. 

Die Wahl ist also ausgeschlossen. Es bleibt demnach nur eines: 
der Epistat wird von der Regierung ohne Mitwirkung der Priester, 
aber aus der Mitte der Priesterschaft direkt bestellt und zwar, wie 
bei allen anderen liturgischen Aemtern, aus der Mitte der reichsten 
Priester, welche wohl auch früher als Leiter der Tempel fungierten. 

Diese Annahme erklärt sowohl die Elephantine Papyri, wie auch 
die faktische Erblichkeit der Stellung. In den ersteren sehen wir, 
wie die Epistasie eine reiche Priesterfamilie zugrunde richtet: diese 
Familie war also der Liturgie nicht gewachsen. Andere — wie die 
von Otto angeführten — waren reicher, gewandter und glücklicher, 
sie haben den Druck der Stellung ausgehalten, wohl auch nicht ohne 
Unterbrechungen. Es scheint auch, daQ die Regierung nicht immer 
so hart war, wie unter den ersten Ptoleinäern : der oben angeführte 
Tebtynis- Papyrus zeigt, daß es gegen Ende der ptolemäischen Zeit 
besser geworden ist; man schont die Epistaten, man vergibt ihnen 
die Rückstande. 

Bestätigen aber diese meine Auffassung auch die Nachrichten 
aus der römischen Zeit? Im vollen Maße. 

In der römischen Zeit (b. Otto 1,45 f.) existieren die Vorsteher 
der Tempel teilweise weiter fort. Zwar nicht mehr unter dem alten 
Namen (eitiaTdrqc xai ■;//■ ■ ptöc. ■. sondern meistens unter anderen Be- 
zeichnungen (s. Otto 1. 1. Anm. 4 ; zu beaebten ist es, daß die ein- 
wandfreien Beispiele alle der früheren Kaiserzeit angehören, s. Cagnat 
Inscr. gr.-rom. 1, 1 1 7 1 — 11 73, 1 1 77 (npootdr-rjc), vgl. auch die von Otto 
nicht angeführte Inschrift ibid. 1185 (*p-£itpth<;). Vollständig auszu- 
scheiden sind aus dieser Reihe die von 0. mitangeführten munizipalen 
äpXiepsi? des III. Jahrh. Dies ist etwas Neues und hat mit der 
Praxis der ersten zwei Jahrhunderte n. Chr., wie unten gezeigt 
werden wird, nichts zu tun. 

würde Rar nicht gegen die Identifizierung gesprochen haben, wenn diese Gebühr 
sich in einigen Fallen als jährlich zu leistende Zahlung herausgestellt hätte. 
Erstens wäre dann mit lokalen Verschiedenheiten zu rechnen und zweitens konnte 
man denken, daß diese Gebühr einmal ähnlich wie das imaraTtaov aus einer per- 
sönlichen in eine unpersönliche, von der ganzen Priestenchaft au leistende Gebuhr 
verwasdelt worden sei 






■. 
EU UHIVER5JTY 



W. Otto, Priester and Tempel im bellenisüichen Aegypteo. I. ü 615 

Die Regel scheint aber in der romischen Zeit, und zwar von der 
ältesten Zeit an, ein anderer Modus der Tempel Verwaltung gebildet 
zu haben. Ad der Spitze der Verwaltung stehen Priesterkollegien, 
meist Äpeoßörepot oder t,?göu.evo( genannt, welche jährlich wechseln. 
An eine Fortsetzung der ptolemäischen ßouXsutal Upsic ist gar nicht 
zu denken. Das Institut steht in innerem Zusammenhange mit den 
alten xpsoßünpoc in der Komen- und .Städteverwaltung, welche in der 
römischen Zeit als halbamtliche liturgische Vertreter der Bevölke- 
rung eine entscheidende Rolle spielen und in der Steuerverwal tung 
besonders stark hervortreten. Eine Prüfung der Zeugnisse über die 
npGoßuTGp« tipBic — welche hier leider nicht vorgenommen werden 
kann — bezeugt mit voller Deutlichkeit, daß dieselben, wie auch 
andere xpioßfitspoi, eben solche liturgische Halbbeamte waren. DaG 
sie von der Priesterschaft der Tempel gewählt worden sind — was 
derV. anzunehmen scheint — , ist vollständig ausgeschlossen. Es ist 
vielmehr derselbe Modus der Besetzung, welcher auch sonst bei den 
jcpaoßötapoi nachzuweisen ist, nämlich eine Bestellung durch die Re- 
gierung aus der Zahl der reichsten Priester (cftxopot xat estrrjäEiot, 
euoxT ( jtovic) anzunehmen. 

Es ist also in der römischen Zeit eine wichtige Aenderung in der 
Tempelverwaltung eingetreten. Der Zweck der Vorsteherschaft blieb 
derselbe. Die Vorsteher waren jetzt, wie früher, liturgische Halb- 
beamte, welche die Tempel der Regierung gegenüber, hauptsächlich 
in Fiskalsachen, zu vertreten hatten und dafür mit ihrem Vermögen 
hafteten, aber es sind nicht mehr meist lebenslänglich oder sogar 
erblich ihres Amtes waltende, einzelne Vertreter der großen priester- 
lichen Familien, sondern jahrlich wechselnde, bemittelte Priester. Jetzt, 
wie früher, bildet jeder Tempel der Regierung gegenüber eine ad- 
ministrative und territoriale Einheit, wie es eine Korne und eine Stadt 
auch sind, aber jetzt wird die Annäherung an andere administrative 
Bezirke viel weiter geführt: der Regierung gegenüber haftet jetzt 
nicht mehr ein Vorsteher und dahinter die ganze Priesterschaft, son- 
dern die Priesterschaft als Ganzes durch den jahrlich wechselnden 
Vertreter fUr alle Verpflichtungen, welche der Tempel der Regierung 
gegenüber zu tragen hat. Auch in der Tempelverwaltung äußert sich 
also der demokratische nivellierende Zug, welcher der früheren Kaiser- 
zeit auch außer Aegypten so recht eigentümlich ist Das Feudale 
verschwindet, das Staatliche wird noch stärker als unter den Ptole- 
mäern unterstrichen. 

Die eben geschilderte Aenderung ist sehr bezeichnend. An eine 
sich allmählich vollziehende Evolutiou ist dabei kaum zu denken, eher 
haben wir eine, zwar nicht überall gleichzeitig vollzogene, administrative 



I. 

COPHEU UHIVtRSJTY 



610 QÖtL gel. Anr. 1909. Nr. 8 

Reform anzunehmen. Wir werden noch sehen, daß die Politik der ersten 
Kaiser den Tempeln gegenüber keineswegs als Fortsetzung der Politik 
der letzten Ptolemaer angesehen werden darf. Der Politik der Kon- 
zessionen ist ein Ende bereitet worden. Wir werden noch sehen, daß 
viele Tempelländereien konfisziert werden, daß manche Tempel statt 
einer oövtafitc Landereien bekommen, daß die 4*6u.otpa den Tempeln 
endgültig entzogen wird und a. m. Der Schlag hat sicherlich die 
großen priesterlichen Familien besonders schwer getroffen und wird 
auch wohl gegen dieselben hauptsächlich gerichtet gewesen sein. Eine 
stramme Verwaltung, wie es die römische war, konnte erbliche Tempel- 
leiter, steinreiche Halbfeudalen, wie die Epistaten es wohl auch in der 
letzten Zeit gewesen waren, nicht weiter dulden. Sie hat ihnen auch 
den Lebensnerv, den Reichtum beschnitten. Man brauchte aber auch 
jetzt verantwortliche Vertreter und man griff überall da, wo sich 
keine einzelnen inordttat oder xpoomxcu finden wollten, zu dem üb- 
lichen System der Vertretung durch die sogen. Aeltesten d. h. die 
Reichsten. Jeder, der etwas besaß, mußte frohnen und sein Jahr die 
Verwaltung führen resp. die Verantwortung tragen. 

So blieb es bis zum III. Jahrh. n. Chr. Im III. Jahrh. erfährt, 
wie bekannt, die ganze administrative Struktur Aegyptens eine durch- 
greifende Aenderung. Die Steuer und auch andere Zweige der Ver- 
waltung werden munizipalisiert. Die städtischen Räte und ihre be- 
mittelten Mitglieder müssen für die ausgesogene ländliche Bourgeoisie 
eintreten. Meiner Ansicht nach spiegelt sich diese Reform auch in 
der Tempelverwaltung wieder. Die Tempel bekommen wieder ein- 
zelne Leiter, dieselben werden aber nicht mehr von der Regierung 
bestellt, sondern von der ßooX9j der betreffenden Stadt gewählt, als 
jährliche liturgische öp-/isp«tc der Tempel. Ob sie zur Priesterschaft 
des betreffenden Tempels gehört haben, ist weder negativ noch po- 
sitiv vorläufig nachzuweisen. Man müßte dafür zuerst den Nachweis 
führen können, daß die reichen Priester, wie alle anderen Eigentümer 
oder Besitzer im Territorium der Stadt, zur Last der Gemeindever- 
waltung herangezogen wären, was an sich ganz plausibel ist. Wenn 
es aber der Fall war, so ist es weiter irrelevant, ob der betreffende 
'//■:•■'. Priester ist oder nicht Vor allem ist er Liturg und als 
solcher kann er ebensogut zur ÄpytepwjovT), wie zur Gymnasiarchie 
oder zur Dekaprotie herangezogen werden. Die Tempel als Verwal- 
tungseinheiten sind jetzt — und das ist das wichtigste dabei — in 
das Stadtterritorium hereingezogen, für sie haftet die Stadt und des- 
halb stellt sie auch für die Tempel aus ihrer pouXJ) verantwortliche, 
jährlich wechselnde liturgische Leiter. Dadurch unterscheiden sich 
die .-»;//_'..;,:•; des III. Jahrh. total von den früheren itpsoßütspot und 






COßNfll UNIVERSHY 



W. Otto, Priester hu'! Tempel im hellenistischen Aegypteo. I. II 617 

XsoüvEtc und noch stärker von den ptole maischen fcitiotAtai xal ■«:--/: ■ 
piCc Daß die Reform an allen Ecken und Enden Aegyptens, für alle 
Tempel konsequent durchgeführt worden ist, möchte ich nicht be- 
haupten. Wie in den ersten Zeiten der Kaiserzeit neben den xpso- 
ßötsp« auch einzelne itpMtitat fungieren konnten und auch wirklich 
nachzuweisen sind, so wird es wohl auch im III. Jahrh. gewesen sein. 
Die Reform war als allgemeine gedacht; ob sie aber als solche durch- 
zuführen war, ist eine andere Krage. 

So sehen wir in der Leitung der Tempel eine sicher festzustel- 
lende geschichtliche Entwickelung, welche vom V. nicht zum Nutzen 
seines Werkes vollständig ignoriert wird. Und als allgemeines leitendes 
Prinzip der Regierung konstatieren wir zuerst und vor allein eine 
Fürsorge für ihre materiellen Interessen : die Regierung sieht je 
weiter desto mehr in den Tempeln nur eine administrative Einheit, 
welche für sie, zwar anders als die anderen, aber doch, zu steuern 
hat. Das allmächtige fiskalische Interesse, welches zu allen Zeiten 
in Aegypten maßgebend ist und welches der V. wiederum nur ganz 
schwach angedeutet hat, tritt so klar wie möglich hervor. 

Neben die Epistaten treten in ganz anderer Stellung die übrigen 
Priester der ägyptischen Tempel. Da uns hauptsächlich die Be- 
ziehungen zwischen dem Staate und den Tempeln interessieren, müssen 
wir zuerst fragen: auf welchem Wege werden die Priestertümer, und 
zwar die qualifizierten, besetzt. Hat die Regierung dabei mitzusprechen 
und in welchem Maße? 

Bei der Entscheidung dieser Frage müssen wir wiederum zuerst 
zwischen verschiedenen Pries terkntegorien scheiden. Ich würde dabei 
nicht, wie der V. es tut, zwischen höheren und niederen Priestern 
eine Scheidegrenze ziehen, sondern ein ganz anderes Prinzip auf- 
stellen. S. 201— 230 (B. I) hat der V. sehr schön ausgeführt, wie 
man überhaupt Priester werden kann; ich will seine Resultate, die 
ich durchaus für richtig halte, nicht wiederholen. In demselben Ka- 
pitel aber (Kap. III b) behandelt der V. unter dem Titel »Aufrücken 
in höhere Stellen« die weitere Karriere eines ägyptischen Priesters. 
Dabei spricht er von einem priesterlichen »cursus honornm<, vom 
>Uebersp ringen verschiedener Stufen« und iihnl. mehr. Er geht aber 
hier überall von falschen Prämissen aus. Wir dürfen, meiner Ansicht 
nach, nicht von höheren und niederen Priesterstellen in der helle- 
nistischen Zeit reden. Ich will nicht leugnen, daß es angesehenere 
und weniger angesehene Stellungen in den Tempeln gab. Bei der 
Besetzung der Stellen kam aber dies kaum in Betracht Das maß- 
gebende war: welche Einkünfte mit der einen oder der anderen Stel- 
lung verbunden waren. Daraufhin wurde zwischen qualifizierten ge- 



I, 

CORNEU UHIVtRSJTY 



C18 GMt. gel. Am. 1909. Nr. 8 

winnbringendcn Stellen, welche als Besitzobjekt angesehen wurden, 
und nichtqualifizierten Stellen, welche wohl nur an die aovtafcic An- 
recht gaben, unterschieden. Alle die gewinntragenden qualifizierten 
Stellen wurden vom Staate direkt oder indirekt vergeben und zwar 
auf dem Wege des Verkaufes resp. des Verpachtens auf unbe- 
grenzte Zeit. 

Dabei machte es Tür den Staat keinen Unterschied, ob es sich 
uin Verkauf von Propheten-, Stolisten- und ähnl. Stellen innerhalb 
eines großen Heiligtums, oder um Verkauf von Choachyten, Taricheuten- 
und Pastophorenstellen, oder aber um Verkauf von ganzen kleinen 
Heiligtümern handelte. 

Alles, was in Tempeln oder mehr noch im Bereiche des ganzen 
religiösen Lebens Aegyptens irgend welchen Gewinn bringen konnte, 
sah der Staat resp. der König als ObereigentUmer des ganzen Staates 
als sein Eigentum an und nutzte es in seinem Interesse aus. 

Dies erhellt meiner Ansicht nach mit vollständiger Klarheit aus 
allen Nachrichten, die wir darüber besitzen. Zuerst aus den Tebtynis- 
urkunden, welche auch hier ausschlaggebend sind und von welchen 
auch hier auszugehen ist 

Ich meine P. Tebt. I, 5, 65 ff. und 1,6. Daraus erhellt zuerst, 
daß, anders als bei der Kpistasie, die Stellen der Propheten, heiligen 
Schreiber, die sog. i&pa — gewinntragende Besitzobjekte im Tempel 
und Xeitoyp7ioi d. h. das Recht, gewisse priesterliche Funktionen, 
welche Gewinn tragen, auszuüben, vom Staate verkauft resp. ver- 
pachtet und als Besitz der Kaufer angesehen werden. Dasselbe gilt 
von kleineren Heiligtümern, welche P. Tebt I, 5, 70 ff. behandelt wer- 
den. Diese Auffassung bestätigen auch die neuen P. Eleph. bes. der 
väuAc »vijc P. XIV, vgl. XXIV. Der Gewinn aus diesen verkauften 
Besitzobjekten heißt xopicsta und wird von dem Käufer eingesammelt 

Einzelheiten aus dieser Praxis veranschaulichen uns die ptole- 
mäisehen Urkunden Akt. der Th. Bank II (Wilcken Aren. 11,139; 
Otto 1,235 f., 11,329) — Verkauf eines Asklepieion, und BGU 993 
(Otto II, 175,1 — 2) — Testament Ich kann auf dieselben hier nicht 
eingehen und bemerke daher nur folgendes. 

Nach BGU 993 scheint der Besitz erblich zu sein. Theb. Akt. II 
bezeugt aber, daß ein neuer Verkauf durch die Regierung unter ge- 
wissen Bedingungen notwendig eintrat. Danach können wir angesichts 
der Termini xpatitv und xupufrsiv (vgl. P. Tebt. 1,88) von einer Ver- 
pachtung auf bestimmte Zeit nicht reden , ebensowenig aber von 
einem Eigentumsrechte der Käufer oder Pächter. Den Schlüssel zur 
Lösung dieses Probleins geben die römischen Urkunden (s. unten). 

P. Tebt. 1,5, 65 ff. bezeugt weiter, daß die verkauften Besitz- 



COftNI TRSllY 



W. Otto, Priester and Tempel im hellenistischen Aegypten. I. II 619 

objckte auch nach dem Verkaufe unter der Regicrungskontrollc 
standen. Mit Recht oder Unrecht fordert die Regierung zeitweise die 
xapiriioi der verkauften Stellen für sich 1 ), immer aber achtet sie 
darauf, daG dieselben nicht über das vorgeschriebene Maß erhoben 
werden; sonst bezahlen die Schuldigen Bußen. 

In einigen Tempeln sieht es der Staat vor, nicht jede Stelle für 
sich zu verkaufen, sondern alle insgesamt an den Tempel als Ganzes 
zu veräußern (s. I*. Tebt. 1,5, 80 ff. und I,C). Ganz entsprechend ver- 
kauft er ganze kleine Tempel an einzelne Personen. Die Tempel, 
welche als Käufer erscheinen, dürfen das Kaufobjekt als ganzes nicht 
weiter verkaufen. Einzelne Besitzobjekte vergeben sie an Priester 
ihres Tempels oder vielleicht an andere Personen in Pacht oder 
zwangsweise, unter der Bedingung, die betreffenden xapitetot dem 
Tempel voll auszuzahlen (P. Tebt. 1,6,33 f.). 

Die Bedingungen, unter welchen diese Besitzobjekte an die 
Tempel verkauft werden, werden wohl dieselben sein, wie die, welche 
für Privatleute gelten. Ein ewiges Recht wird durch diesen Kauf 
jedenfalls nicht erworben, denn sonst wäre die Bestätigung dieses 
Rechtes durch Euergetes II unverständlich. 

Die Praxis scheint, wenigstens in den ersten zwei Jahrhunderten 
n. Chr., auch in der römischen Zeit dieselbe geblieben zu sein. Dies 
bezeugen uns Urkunden wie P. Gen. 7 (I. Jahrb. n.Chr.) 1 ); P. Ach- 
mim (Wileken, Hermes 1888, 693; Otto, 1,233 f.) und mehrere P. 
Tebt II (294— 14G ii. Chr.; Otto II, 328; 295— 12Ü— 138 n. Chr.; 
296—123 n. Chr.). Aus diesen Urkunden erfahren wir aber manche 
neue Daten. Es wird bestätigt, daß das erworbene Reibt erblich ist 
(P. Tebt. II, 294, 17 ff.), man sieht aber, daß in einigen Kälten trotz- 
dem ein neuer Verkauf eintritt (P. Tebt. II, 295) und zwar wird der 
Grund wohl der sein, daß sich einer findet, welcher bereit ist, mehr 
für die Stelle zu bezahlen (so fasse ich Ü öva^tßaau.0»"» auf). Sonst 
wird die Stelle natürlich nur dann wieder verkauft, wenn der Be- 
sitzer sie an den Staat als Pfandobjekt verloren hat. 

Aus P. Gen. 7 ersehen wir, daß man mehrere Stellen zugleich 
besitzen konnte und daß auch die Tempelleiter — und diese viel- 

1) Solch ein Kall scheint auch in P. Peine 111,53 <S. 154) vorzuliegen. 
Hier erscheint ein gewesener (also jetzt nicht mehr fungierender) äp/upü; für 
Rürkntande ans den dem Staate geschuldeten ««pmfoi verantwortlich (ich lese: 
tarafpCnffiStll | *viT«ii [«]p&c T-is HpKtfa; 3c [l ! '0\ | *||**I» a*)p(Cc:flai '* **fi Icpoü). 
Es kann sich alier auch um einen Kall dea Kaufes der hetreffenden Wertobjekte 
durch den Tempel handeln. Dann hatten wir einen Kingerxeig für die Bedin- 
gungen, unter welchen der Staat die betretenden Ileaitzohjekte verkaufte. 

2) Wileken, Archiv 111,381 ; Otto, 1.240 f. 

"■: n |*l. Abi. IftW. Hr. 8 43 






EU UNIYER9TY 



G20 Gott, gel. Ani. 1909. Nr. 8 

leicht am meisten — , wie in den Zeiten des Eleph. Papyri, als Be- 
sitzer dieser Stellen erscheinen konnten. 

Endlich wird es uns klar — was ich an einem anderen Ort bald 
nachweisen werde — , daß der Verkauf der Priestcratellen ganz in 
derselben Art von der Regierung gehandhabt wurde, wie ahnliche 
Verkäufe in zeitlose Pacht anderer staatlicher Besitzobjekte. 

Die Praxis des Kaufes seitens eines Tempels als Ganzem scheint 
auch weiter zu bestehen (so fasse ich BGU 916 auf; den Altar, wel- 
cher verkauft wird, fasse ich als einen Teil des vom Tempel ge- 
kauften gewinntragenden Besitzes, ein ftpas). 

In derselben Weise scheinen mir auch die Verhältnisse in betreff 
der sog. niederen Priestertüracr geordnet gewesen zu sein. Auch die 
Priester besitzen ^ufpflU X.sitoöp7ixal resp. öVrvEoTixat, also das Hecht, 
an gewissen Tagen gewinnbringende heilige Handlungen vorzunehmen 1 ), 
auch ihre Einkünfte sind xapmlat (s. Ottoll, 177 vgl. 1, 100 ff.). Nur 
ein Unterschied scheint zwischen größeren und kleineren Heiligtümern 
zu existieren; die letzteren werden Öftere an Privatleute als Ganzes 
verkauft, in den ersteren geschieht der Verkauf einzelner Stellen an 
Nichtpriester wohl nur ausnahmsweise. 

Ob auch das Priestcrtum als solches verkäuflich war oder unter 
Bedingungen verkauft werden konnte, bleibt vorläufig unentschieden 
(8. Wilcken, OBtr. 167 Anra.; Otto 1,228,1). 

Ich bin auf alle diese Verhältnisse eingegangen, um zu zeigen 
1) daß der Staat der hellenistischen Zeit sich als Eigentümer der 
gewinntragenden Priesterstellen ansah, was für seine ganze Stellung 
den Tempeln gegenüber entscheidend ist, 2) daß er die ganze Sache 
rein fiskal aufgefaßt hat: er suchte aus seinein Rechte vor allem eine 
möglichst sichere Rente zu bekommen ; an zweiter Stelle standen 
politische Rücksichten: abgesehen davon, daß die Priester bei der 
Durchfuhrung des Systems, ihre Stellen zu verkaufen, in die stärkste 
Abhängigkeit vom Staate gelangten , hat der Staat es auch ver- 
standen, ihr Vermögen seinen Zwecken dienstbar zu machen: das 
Vermögen der Epistaten im Wege ihrer Verantwortung für die Tempel 
als Steuerobjekte, das Vermögen der übrigen Priester insofern, als 
dieselben es größtenteils zum Kaufe der Priesterstellen aufwandten; 
diese Priesterstellen bildeten wiederum Vermögensobjekte, welche dein 
Staate obligiert werden konnten und auch wirklich mehrmals als Pfand 
verwendet wurden. 

Beide oben genannten, m. E. leitenden Gesichtspunkte hat der 

1) So faane ich diese Bezeichnungen gegenüber Otto 11,33,2 auf. Richtig ist 
dagegen, wie O. es aangeführt hat, daß man in den Urkunden Amoupyfa and 
■ir-if" bfcufig ganz materiell ala Zahlungen dafür faßt, ■■ Otto II, 23 ff. 






COßNEti UNIVERSlTY 



W. Otto, Priester and Tempel im hellenistischen Aegypten. I. II 621 

V. leider nicht berücksichtigt, was wiederum zur Folge hatte, daß 
die Betrachtung der betreffenden Verhältnisse nicht gerade klar und 
durchsichtig ist 

IL 

Ich gehe jetzt über zur Betrachtung der Verhältnisse des Staates 
und der Tempe! in Bezug auf die sog. 7^ ispi, d. h. zur Aufklärung 
d«*r Krage über die Priester und Tempel als Sachbesitzer. Vor allem 
muG ich davor warnen, auch hier die ganze hellenistische Zeit als 
eine Einheit zu behandeln. — Ziemlich klar werden die Verhältnisse 
nur im Lichte einer genetischen Betrachtung. Deswegen werde ich 
auch jetzt von der ptolemäischcn, dann von der römischen Zeit reden. 

Zweitens muG ich betonen, daß man in keinem Falle berechtigt 
ist, Grundbesitz innerhalb bewohnter Flächen und ländlichen Grund- 
besitz in einen Topf zu werfen. Man muß sich stets bewußt bleiben, 
was ich demnächst am anderen Orte ausführlich behandeln werde, 
daß privates Eigentum sich zuerst in Bezug auf Häuser und Bau- 
flachen bzw. in Bezug auf Garten* und Weinland und erst spät in Be- 
zug auf Saatland entwickelt hat. Verkennt man diese fundamentale 
Tatsache, so gerät man in unlösbare Widersprüche. 

Die -r*) ispä behandelt O. hauptsächlich an zwei Stellen seines 

Buches: B. I,2f»2ff., Kap. IV.2.A und B. 11,21 ff. Kap. VI,3,A,a; an 
der erstgenannten Stelle registriert er unsere Nachrichten über den 
Landbesitz der Tempel, an der zweiten Stelle spricht er über die 
staatliche Verwaltung dieses Landbesitzes. Manches über dasselbe 
Thema findet man aber auch an anderen Stellen des Buches: so 
II. II, 30 ff., wo er die vermeintlichen Pfründen behandelt, B. II, 167 ff., 
wo er die wirtschaftliche Lage der Priester bespricht und an meh- 
reren anderen Stellen. Dadurch wird die Prüfung seiner Aufstellungen 
stark erschwert. 

Verweilen wir zunächst bei der, meiner Ansicht nach wichtigsten 
Frage: wem gehörte die -n} »p&? Bei der Behandlung dieser Frage 
muß man vor allem Folgendes in Betracht ziehen. Trotz aller Unklar- 
heit, welche in unserem Material über die Fragen des Landbesitzes 
herrscht, kann man doch mit ziemlicher Sicherheit feststellen, daß die 
1?l ispi prinzipiell von der sog. ff, Ävifipwuiv-rj der ptolemäischen 
Zeit und der 7*) ßaaiXixtj, welche die Tempel bewirtschafteten, zu 
trennen ist. 

Betrachten wir also nur die ff t UpA. An zwei Stellen behauptet 
der V. (B. 1,287 f. und II, 119 f.), daß die Tempel und nicht der Staat 
resp. der König als Eigentümer des unter dem Namen des betreffen- 
den Tempels gebuchten Landes anzusehen sind. Um dies beweisen 

43« 



COftHI 



622 GÖtt gel. Am. 1909. Nr. 8 

zu können, müssen wir sicher sein, daß die Tempel auch volle Ver- 
fügung Über ihr Land gehabt haben, daß sie das Land veräuGem, 
verpfänden, verpachten durften. Dies ist aber keineswegs der Kall. 
Die spärlichen Beispiele, welche 0. dafür anführt, gehören erstens 
nlle (P. Oxy. 11,242; P. Und. 11,285 (S. 201); CPR 1,221) der römi- 
schen Zeit an, dann reden zwei, welche besser erhalten sind (P. Oxy. 
11,242 und CPR. 1,221), sicher nicht über Saat- sondern über Hau- 
land, das dritte aber ist zu schlecht erhalten, um daraus irgend 
welche Schlüsse zu ziehen. Wir haben demnach kein einziges Bei- 
spiel dafür, daß die Tempel die ispä yfl verkaufen durften, kein ein- 
ziges auch, welches uns von einem Ankaufe eines Landstückes durch 
die Tempel spräche. 

Gegen die Ottosche Auffassung redet aber alles, was wir über 
die Modalitäten der Bewirtschaftung der f^ «P« wissen. Es sind 
wiederum die Tebtynis -Papyri und die Papyri aus Klephantine, welche 
uns dieselben verständlich machen. 

In den Kleph.-Pap. ist es zwar nirgends ausdrücklich gesagt, 
daß es sich um fi) «pä handelt, aber angesichts der Persönlichkeiten, 
welche genannt werden, und des ganzen Tenor des Pap. XIV er- 
scheint es ziemlich klar, daß es sich kaum um anderes Land handeln 
kann. In diesen Urkunden aber wird das Land in eben derselben 
Weise behandelt, wie die oben besprochenen y=P*- Das Land wird 
vom königlichen Beamten verkauft und der Preis gelangt in die 
königliche Kasse, wenigstens zum Hauptteile. Dabei wird die Mög- 
lichkeit vorausgesetzt, daß das verkaufte Land schon verpachtet ist, 
natürlich vom Staate: die Rechte dieser (uofttatai werden beim Ver- 
kaufe vom Staate garantiert 

Dieselbe Zusammenstellung der 7iJ Itpöt und der Priesterstellen 
bietet P. Tebt. 1 6. 

Abgesehen davon, daß diese Urkunden den Satz Ottos über die 
Verwaltung der \i t ispi seitens des Staates bestätigen, besagen sie 
noch mehr. Wenn der Staat das Tempelland verkauft (d. h. in zeit- 
lich unbegrenzte Pacht vergibt) und verpachtet und dabei die Kauf- 
summe für sich in Anspruch nimmt, wenn er von diesen Ländereien 
den Pachtzins einsammelt — ganz abgesehen davon , wie er dann 
weiter die Pachtsunimen verwendet — , so ist es er und nicht der 
Tempel, welcher als Eigentümer des Landes bezeichnet werden muß. 
Daran ändert gar nichts, daß der Staat resp. der König das Tempel- 
land als ganzes einem Tempel zur Bewirtschaftung vergibt- Sein 
Anrecht an die £x<pöpta bewahrt er auch dabei im vollen Maße und 
darüber und nicht über Steuer vom Tempellande redet auch das 
Mon. Ros. 29 (vgl. P. Petrie III, XCIX (36 oder 37 J. des Ptolemäus 






CÜRNfllUNNERSITY 



W. Otto, Pritttcr und Tempel im bei leoU tischen Aegypten. I. II 623 

Philadelphia). Der Tempel erscheint in diesen Fällen nur als Ver- 
walter und zwar als Verwalter, welcher für die sxrpöpia des ihm über- 
wiesenen Landes verantwortlich ist. Solch einen Kall bietet P. Tebt. 6. 
Es ist dabei irrelevant, ob die Priester das Land selbst bewirt- 
schaften (P. Tebt. 1,62, 7 f. cf. 84,03; Otto 0,880) oder es in After- 
pacht, meist an die Priester ihres Tempels selbst, vergeben (s. z. It. 
Grenfell, Gr. P. 11,33; Otto, 1,281,3). 

Die Freiheit, mit welcher der Staat über die Toinpelländereien 
schaltet, veranschaulicht z. B. eine Urkunde des 2. Jahrh. v. Chr. 
P. Amh., 40. Hier hat die Regierung ohne weiteres ein Stück Land, 
welches dem Gott Soknopaios gehört, und zwar das beste Stück an 
Griechen vergeben. Nur mit Hilfe eines Geschenkes gelingt es den 
Priestern, das Land zurückzubekommen. 

Es erscheint also klar, daß die -ri] tepä den Tempeln als solchen 
keineswegs gehört. Sie gehört aber ebensowenig — genau ge- 
sprochen — dem Könige oder dem Staate. Der Eigentümer des 
Landes ist der Gott. In allen Fällen, wo unsere Urkunden genau 
sprechen wollen, reden sie vom Lande des einen oder des anderen 
Gottes. Danach ist es auch klar, warum neben -;■', ßaotXtx^ als be- 
sondere Landart die ?fj ispö erscheint und es wird selbstverständlich, 
wieso der König über dieses Land frei verfügen konnte. Die Inter- 
essen der Götter wahrt er, der König; die Priester sind nur dio 
Diener des Gottes; es steht ihm also frei, das Land in der einen 
oder der anderen Weise auszunutzen. Ob der Gott dabei zu seinem 
vollen Rechte kommt, ist Sache des Gewissens des Königs, welcher 
in dieser Beziehung durch keine andere Kontrollo, als die der Götter, 
eingeschränkt wird. 

Der Gott als solcher kann auch Geschenke bekommen und daraus 
entsteht die -, /, äviip<o[iivTj, das Korrelat der 71) ev Stopft. Da die 
Angaben Über diese Landart hauptsächlich aus den P. Tebtynis fließen, 
so behandelt O. diese wichtige Landart mehrmals und immer nur 
beiläufig (B. 1,401,5; 417; 11,90,3 und öfters, s. Index). Den 
Schlüssel zum Verständnis dieser Landart geben, wie gesagt, die Tebt- 
P. und die Inschrift Dittenberger Or., 168; Wilcken Arch. 111,882 1 
Daraus wird es klar, daß das Land ebenso wie die -; », iepä einem 
Gotte gehört, d. h. geschenkt wird, der Tempel hat nur die Nutz- 
nießung (s. Dittenberger, Or. 168, Z. 42 u. 5'Jf. : iipdc 7^c «Jooo xa- 
XoujiivTjc M/w avup<o[|L6vTjc deio]t Xvoö[uo N[eßcT|ßJ 7ecop7QUfUv>]c 3' sie 
tö sv 'ElXsyavtfvrjt iipöv oder ähnl.). Als Land, welches frisch ge- 
schenkt wird, genießt die 7^ aviep<o|iiv7] einige Privilegien: sie be- 
stehen erstens darin, daß das Land fast steuerfrei ist (P. Tebt 
1,5,59; Otto 11,59,2), zweitens darin, daß die Tempel es ohne 



. 



824 Gott, gel Am. 1909. Nr. 8 

weiteres in ihrer Verwaltung haben (P. Tebt. 1,5,61, wenn die 
Lesung richtig ist). Dies zusammen mit der Angabe der angeführten 
Stelle aus dem Tebt.-P. 1,5, daß ganze xäuai in dieser Weise ver- 
schenkt werden konnten, bestätigt meine Auffassung, daß wir in der 
71J öviEpcopivT] eine Abart der rf iv Äcope^, der ptoleraaischen Lehn- 
güter haben ')• Ganz verständlich ist es, daß diese Landart allmäh- 
lich mit der -rf} t«pd verschmilzt. Da beide Landarten dem Gotto 
gehören und die -,;, dvteptouivTj sogar öfters aus dem königlichen 
Lande verschenkt wird (so sogar in dem Falle, wo sie von den Soldaten 
geschenkt wird), da endlich durch die Schenkung wohl nur bedingtes 
Besitzrecht entsteht, so liegt es für den König resp. seine Beamten 
nahe, das Land ganz analog der x> t '-,'-'' zu behandeln (vgl. Otto, 
11,90,3 und 88,3). 

Und nun die letzte mit den Tompein in Verbindung stehende 
I,andart, die ?*} ßaoiXixT], welche den Tempeln als solchen überwiesen 
wird. Die Angaben des V. über diese Landart sind besonders un- 
übersichtlich und, ich möchte sogar sagen, verworren. Den rich- 
tigen Weg zum Verständnis dieser L&ndurt hat er sich durch die 
vollständig bodenlose Annahme der Existenz von l'riesterpf runden 
verlegt. Prüfen wir also zuerst, ob wirklich Pries terpf runden im 
ptolemäisclien Aegypten existiert habeu. 

Drei Beispiele kennt der V. dafür (II, 36 ff.). Besonders deut- 
lich nennt er Dem. P. Louvre, Rev. 6g. 111,131; precis 11,1276. 
Abgesehen davon, daß ich keinesfall auf dem. Urkunden, welche von 
Revillout übersetzt werden , wichtige Schlußfolgerungen aufgebaut 
hätte, so gibt die Urkunde, wie sie gelesen und übersetzt ist, nicht 
die leiseste Andeutung einer Pfründe. Der Tempel verwaltet hier 
selbständig die ihm überwiesene 7^ upö, einen Teil bewirtschaftet ein 
Priester (wie später in der römischen Zeit P. Tebt. IL 309. 310), 
welcher das Land in Afterpacht vergibt; die Bedingungen sind, daß 
der Afterpächter die Hälfte der Pachtsumme an die Tempelkasse, die 
andere an den Priester auszahlen soll. Der Fall, wenn er richtig 
übersetzt ist, bezeugt nur, daß die Bewirtschaftung von 71) ispä 
seitens der Priestor zuweilen vorteilhaft war. Von einer Pfründe 
sehe ich keine Spur. 

Beispiel 2 beruht auf der Deutung des dem. >5eti« als Pfründe 

1) Die Urkunden über den Verkauf eines ISiotatpiTov mit einem Stucke von 
faupnfa "pi (Wilcken Oatr. I,G6 — 67 Anm.) verglichen mit Urkunden, wo Tempel 
yf, dvupwjüvT) besitzen (P. Tebt. 1,60,10; 62,7; 63,19; 89,10, besondere aber 
6,73 f., wo gerade kleinere Heiligtümer ji ( dvicpcu^inj besitzen, welche mit dem 
Heüigtume verkauft wird), lassen vermuten, daß jfj ätopiifc nur ein anderer Aus- 
druck für Tf, -i. ■,-..■. „■ ..- ürt. 






EU UNIVER9TY 



W. Otto, Priester and Tempel im hei lenis tischen Aegypten. 1. II 625 

(Rövillout), beweist also gar nichts. Und nun die schon erwähnte 
Urkunde 1*. Anth. II, 35. Hier erscheint nach dem V. die ganze 
Priesterschaft als Pfründeninhaber. Das schließt der V. daraus, daß 
Priester, welche küniglichea Land bewirtschaften, von der Verwaltung 
desselben ihren Xioüvic ausschließen. Doch bleiben die Priester alB 
Ganzes Inhaber des Landes. Daraus kann ich nur schließen, daß das 
dem Tempel überwiesene Königsland, als etwas neu hinzugekommenes 
außerhalb der Verwaltungstätigkeit des Xcoövtc lag, welcher genau 
begrenzte Pflichten und Vorteile bei der Verwaltung der Tempel 
hatte. Diese Sachlage wird durch besonderes Uebereinkominen der 
Priester mit dem Xio&vic. bestätigt Wir haben vor uns also einen 
Fall von Ueberweisung des Königslandes an Priester eines Tempels, 
d. u. an den Tempel selbst, keineswegs eine Pfründe '). Ebensowenig 
beweiskräftig sind die dem V. nach Herstellung seines Textes be- 
kannt gewordenen wichtigen Urkunden, welche er 11,3!», 2 behandelt. 
Die Bewirtschaftung der xij Upä durch alle Priester eines Tempels 
xoivrj (P. Tebt 1,62,7 vgl. 141 und 1,63, 18 ff.) kenneu wir schon; 
was das mit einer Pfründe zu tun haben soll, bleibt mir unklar. Daß 
kleinere Heiligtümer (P. TehL 1, 88) auch Teile von ;>, tepd besitzen, 
kann doch nicht als Beweis dafür dienen, daß diese x*l >h Pfründe 
der Inhaber dieser Heiligtümer anzusehen ist. Ein Unterschied 
/.wischen t*i Upö, welche großen und der, welche kleinen Tempeln 
überwiesen ist, existiert nicht 

Ueber den Kall, wo ein ißioßoaxsiov ein Stück owpsaia 77) be- 
sessen hat, s. oben. Eine Pfründe ist es keinesfalls, es ist ein dem 
tßiößooiuiov geschenktes Laudstück; der Käufer kauft mit den an- 
deren Erträgen des Heiligtums auch die Erträge dieser Boden- 
parzelle. 

Wirkliche Pfründen, wie sie die Entwickelung der christlichen 
Kirche, vielleicht aus antiken Ansätzen geschaffen hat, köunen also 
in Aegypten nicht konstatiert werden. Unter diesem Begriff bat 0. 
eine Reihe disparater Elemente vereinigt 

Typisch aber ist auch für die ptolemäische Zeit die Ueberweisung 
mehrerer Parzellen königlichen I#andes au einen Tempel (Beispiele 
aus den P. Tcbt I bei Grenfell-Hunt a.a.O., 412 f.; Otto U, 88, 3). 

1) Mao küuDte in diesem Falle höchstens einen Zug der Kmaazipierung der 
Priester von der wirtschaftlichen Diktatur der tttiistaten erblicken. Die Regierung 
wäre diesen F.majuipalionsgelusten aus fiskalischen Rücksichten zuvorgekommen. 
Hier köunten wir vielleicht eine der Ursachen, welche die EpufÜTtpoi der römi- 
schen Zeit ins Leben gerufen haben, erblicken : als insgesamt haftende Masse 
muüten die Priester der Regierung gegenüber durch bestimmte Liturgen vertreten 
werden. Die Kpistaten waren dafür nicht zu gebrauchen, da sie von der Ver- 
waltung dieser Landereien absichtlich ausgeschlossen waren. 






COBNfUUMWERSIIY 



836 Gott gel. Am. 1909. Nr. 8 

Ob der Tempel als solcher das Land gepachtet hat, oder ob der 
Staat dem Tempel das Land unter der Bedingung, das ex-föptov an 
die Staatskassen auszuzahlen, einfach überwiesen hat, d. h. ob es ein 
vorteilhaftes Geschäft oder eine Last für die Priesterschaft bedeutete, 
läßt sich vorläufig nicht entscheiden. Insoweit die Priester solches 
Land l>e wirtschaften, sind sie ßaraXtxol fecop-fot (P. Amh. 35) und der 
ganze Tenor der zuletzt erwähnten Urkunde läßt eher an eine durch 
Ueberweisuog des Landes an die Priester ihnen geleistete Hilfe, als 
un eine ihnen aufgebürdete Last denken. 

In diese Ordnung der Land Verhältnisse in Bezug auf die Tempel 
hat die romische Zeit viel Neues hineingetragen. Die Tebtynis-Papyri, 
besonders 1, 5, zeugen von weitgehenden Konzessionen, welche den 
Priestern von Ptolemäus Euergetes II gemacht worden sind. Die An- 
ordnungen über die av.epiouivr), die Unterstreichung in Tebt. p. 1,5 
und 6 des Prinzips der Verwaltung ihrer Einkünfte, darunter auch 
des ihnen überwiesenen Landes durch die Tempel selbst bezeugen, 
besonders wenn man dies mit den Urkunden der früheren Zeiten 
vergleicht (z. B. den Elephautine- Papyri) eine starke Bevorzugung 
der Priester. Ob sich dies unter den letzten Ptolemäern geändert 
hat, wissen wir nicht; ein Zurückkommen aber auf die Politik der 
eisten Ptolemäer, welche, wie oben gezeigt worden ist, die Tempel- 
vorhältnissc nach dem Prinzip der Oberhoheit der Monarchen auch 
über den Tempelbesitz, unter hauptsächlicher Bevorzugung der fiska- 
lischen Interessen geordnet haben, ist kaum wahrscheinlich. 

In der römischen Zeit, vor allem unter Augustus, werden von 
der Regierung energische Maßregeln getroffen ; Augustus wandelt in 
der Bahn der ersten Ptolemäer, aber mit größerer Schärfe. Für ihn 
sind die fiskalischen Interessen fast ausschließlich maßgebend. 

Wir konstatieren zuerst, daß von einer 7^ dvispä>[iivq in der 
römischen Zeit keine Silbe mehr verlautet. Wichtiger als dies ist 
aber folgendes. P. Oxy. IV, 72] (von Otto nur beiläufig 1,408 und 
11,92,1; 107,2 erwähnt) und P. Tebt. 11,302 (Otto 11,171 und 330 
zur S. 262)') bezeugen uns, daß unter Augustus zur Zeit der epoche- 
machenden Verwaltung Aegyptens durch Petronius, weitgehende Kon- 
fiskationen des Kleruchen- und Tempellandes vorgenommen worden 
sind. In welcher Weise Augustus das konfiszierte Kleruchen- und 
wohl auch das übrige Lehnland ausgenutzt hat, darüber kann ich an 
dieser Stelle nicht sprechen, es ist aber sicher, daß das konfiszierte 
Tempelland, wie P. Oxy. IV, 721 bezeugt, anders als das übrige be- 

1) VgL P. Tebt. 11,676 {Augusteische Zeit): die hier erwähnte r») Upcvnx») 
scheint der gewöhnlichen y ■, .;.:■.". i, vollständig analog behandelt iu nein j auch 
ihre Bearbeiter bekommen du äaatdarlehea. 






■"««HEU UMIVDWTY 



W. Otto, Prieater und Tempel im hellenistischen Aegypten. L II 627 

handelt worden ist Durch Konfiskation wird das Land vor allem zur 
reinen 77) ßaoiXixTj '). Diese neue 77) ßamXix'J] durch die üblichen 
Mittel (Verkauf, freie oder zwangsweise Verpachtung an Privatleute) 
auszunutzen liegt der römischen Regierung fern. Sie macht davon 
einen anderen Gebrauch. Das Land, wie P, Tebt. II,ttO*J zeigt, wird 
den früheren Besitzern zurückgegeben, aber erstens unter der Be- 
dingung, ein ixyöpiov — zwar in erleichterter Gestalt, also xowpo- 
-'./.::'! — auszuzahlen und zweitens als Entgelt für die übliche oövta£cc. 
Die neue Landart heißt jetzt ßaoiXixTj (resp. 877(10010) tcpttmxi) 7-fj und 
bildet ein wichtiges Glied in der Kette der Mittel, durch welche die 
Regierung das teilweise verödete Aegypten für ihre Zwecke auszunutzen 
trachtete. Die Priester sind zwar von einer zwangsweisen Pachtung 
der 77) ßoaiXixTj personell befreit, sie müssen dafür aber als Ganzes 
unter kollektiver Haftung als zeitlich unbegrenzte Pächter größerer 
Parzellen königlichen Landes auftreten und einen Teil der allgemeinen 
I ..i>t des ackerbauenden Aegyptens dadurch auch auf ihre Schultern 
nehmen. Die Pocht ist in den ersten Zeiten vorteilhaft, weil auf er- 
leichterte Bedingungen hingegeben, aber mit der Zeit, wie dieselbe 
Urkunde (P. Tebt IL 302) bezeugt, trachten die römischen Beamten 
danach, die exföpta zu steigern und dus Land ganz auf eine Linie 
mit der üblichen 7*; ßaoiXiXTj zu stellen. Dagegen wehren sich die 
Priester in P. Tebt II, 302 *). 

Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die von Ü. schön 
erläuterten Verhältnisse, welche sich auf die Verwaltung der 7*) Upä 
in der römischen Zeit (B. 11,91 fT.), beziehen, gehören in dieselbe Strö- 
mung. Wenn früher die 77) tipä, trotz aller Einmischung der Regierung 
in ihre Verwaltung, doch ein Ganzes für sich bildete und als solches 
neben der 77) x/. ,',;■■ v .-/■.>. :, genannt wird a ), so verschmilzt sie jetzt mit 

1) Ka handelt »ich wohl hau ptumh lieh um die y»i '*?* und ä.upi»(iivT ( , welche 
sich in der Selbstverwaltung der Tempel befand, vielleicht auch von größeren 
Besitztümern einzelner 1'ricster. 

2) Diese Ländereien gut auf eine Stufe mit der ptolemaiscben ;-. ;■■-'■''•■• 
welche dem einen oder dem anderen Gottc gegeben wird, zu stellen, wie es Oren- 
fcll und Hunt tun, ist kaum möglich. Der Unterschied wird wohl in der licstim- 
mun# der 1' acht Zahlungen zu suchen sein. In der römischen Zeit sind es gewöhn- 
liche Staatseinkünfte ohne irgend welche spezielle Bestimmung Ka ist sogar frag- 
lich, ob sie, wie die Zahlungen für die yfj Upä, in den <<i-..y.:-: tcpiüv gelangten. 

3) Die Zeugnisse s. bei Otto 11,62, im Pap. Par 63 (P. l'etrie III p- 34), 
177 f. wird die t>j «tf« der 7^ iv i-- c;i ' gegenüber gestellt, im V. Tebt. I,5,3U; 
B9K und in den anderen 1'. Tebtynia (U2, l ff.; G3, 1 ff. ; 85, 1 ff.) scheint die jf, 
iip4 als ein Teil der ;>; i. i^u gedacht. Das bezeugt m. K die schwankende, 
unsichere Lage der 7^ Upi in der Mitte zwischen den an Private vergebenen 
Landereieu und der richtigen 7^ ßait).ix^. Die t»i iv ifim verstehe ich als privi- 
legiertes Land (in Bezug auf Steuerverb altniase). 






C0ßNa±UN!V£R9TY 



628 Gott gel. Ad«. 1»09. Nr. 8 

den übrigen Kategorien des Staats- resp. Köuigslandes gäuzlich. Wie 
das übrige Staats- und Königsland wird es an Stjjj 60101 resp. ßaotXixoi 
l&utpyA, unter welchen auch Priester erscheinen, verpachtet; die 
Pächter bekommen Saatdurleheu. Von irgend welcher Tätigkeit der 
Priesterschaft selbst, von Land verkaufen in zeitlose Pacht an reiche 
Priester, von Selbstverwal tung durch den Tempel, ausgenommen den 
Fall der ßactXtxi) upcuxtxij, hören wir gar nichts; der Pachtschilling 
Hießt in den dijooopoc iepwv, die Einkünfte bilden also eine ratio für 
sich — dies ist alles, was wir darüber wissen. Was der Staat mit 
diesem Pachtschilling angefangen hat — eine Krage von kapitaler 
Bedeutung — liiQt sich leider nicht ermitteln. 

So ist die 7^ ispö, soweit wir urteilen können, definitiv zu einer 
Abart des Staatslandes geworden und damit ist das Werk der ersten 
Ptolemäcr zu Ende geführt. Das Wenige, was den Priestern in der 
ptolemäischen Zeit noch gelassen worden ist, wird ilmen im Laufe 
der Kaiseizeit definitiv entzogen. 

Wir sehen also auch hier eine klar hervortretende Evolution. 
Nur die Hauptgmndla^cn sind in allen Zeiten gleich, der ganze 
Aspekt der Verhältnisse ändert sich aber vollständig. 



m. 

Wichtig für die Erkenntnis der Beziehungen zwischen Staat und 
Kirche sind noch einige Punkte, welche ich kurz berühren möchte, 
insoweit meine Auffassung mit der des V. nicht übereinstimmt. 

Ich verweile zuerst bei der ändu-oipa (Otto 1,340 ff. vgl. 
11,306,2 und 333). 

Die Hauptfragen, die dabei zu stellen sind, sind folgende, 1) von 
wem wurde die Steuer bezahlt, 2) für wen wurde dieselbe geleistet, 
3) inwieweit war der Staat dabei interessiert? Die Kragen des Ver- 
waltungsmodus scheide ich aus, da sie von den früheren Forschern 
genügend beleuchtet worden sind. 

Also wer war der Zahler? Die Hauptstellc dafür ist K. L. 36 
(vgl. 24). Dunach scheinen alle Besitzer (Kleruchen, x^xn^Uvoi vgl. 
P. Tebt 5, 99 ff.), Lehninhaber (ev S»pi4) und alle Pächter (R. L. 
36, 16 f.: ij fGJwpfoövTa« xatt' ovtivouv tpoirov sxaotov) die äiK>|i«pa 
bezahlt zu haben. Unter den Pächtern sind natürlich die Pächter des 
Staatslandes zu verstehen (gegen Otto, 1, 242, 2). An wen sonst sollte 
denn der Gesetzgeber dabei gedacht haben? Eximicrt scheint dabei 
unter Philadelphus nur die f*J lf p* gewesen zu sein (R. L. 36, 7 f.). 
Ob aber diese Excmption auch dauernd war, bezweifle ich angesichts 
des P. Eleph. XIV, 3 sehr. Wenigstens der Teil der 7^ Upö, welcher 



— 



■ 

■■-■!■ llfUUNIVHSITY 



W. Otto. Priester und Tempel im hellenistischen Aegypten. I II ft29 

von Seiten des Staates in zeitlose Pacht verkauft wurde, scheint da- 
nach die äitöiiocpa bezahlt zu haben. 

Eine alte Streitfrage ist weiter die, für wen die i. bestimmt war 
(Otto 1,343, 11,333). Nach allen Zeugnissen scheint es klar, daß die 
Inhaberin der Steuer seit I'hiladelphus die Göttin Arsinoe I'hiladelphos 
geworden ist. Der Gott erscheint damit auch hier als Eigentümer. 
Daß aus den Einkünften der ä. der Kult der neuen Göttin fundiert 
wurde, ist zweifellos. Insoweit -stimme ich dem V. ohne weiteres bei. 

Nun aber beginnen unsere Divergenzen. Otto (1,351) meint, die 
ä. wäre nur den ägyptischen Tempeln zugewiesen, >in denen Arsinoe 
als Ilauptgottheit verehrt wurde<. Ich muß diese Auflassung aufs 
entschiedenste ablehnen. Gerade die neuen Zeugnisse, welche wir 
darüber besitzen und welche der V. nur beiläufig erwähnt, wider- 
sprechen dieser Auffassung. Man stelle nur I\ Tebt 1,5,51 ff. und 
Mon. Ros., Uff.') zusammen und man wird sehen, daß alle Tempel 
an der Abgabe interessiert waren, daß für sie alle die Krage der £. 
eine wichtige Lebensfrage war, was sie bei der Otto&chen Auffassung 
keineswegs sein könnte. Dann steht in dem erwähnten 1'. Tebt. 6 
ausdrücklich : tic ÜRap^oooac toie ispois, wobei doch nicht an einige 
wenige Tempel zu denken ist. Man stelle sich endlich die allgemeine 
Sachlage vor. Es wäre wirklich eine Beraubung der Tempel ge- 
wesen, hätte die Regierung ohne weiteres allen Tempeln die wichtigen 
Bezüge abgenommen, um dieselben einigen wenigen Tempeln zu 
überweisen. Ich bin nicht der Ansicht, daß die ersten I'tolewäer den 
Tempeln so hold waren, wie es Otto glauben möchte, aber solch eine 
Rücksichtslosigkeit ist auch den ersten scharfen Ptolemäern nicht zu- 
zutrauen. Klein darf man sich zudem die Gesamtsumme, welche die 
Steuer abwarf, keineswegs vorstellen. Brauchte man denn all das 
Geld, um einige Tempel zu unterhalten? 

I) Der hier angeführte Teil der Inschrift von Itosctte ist noch lange nicht 
genügend erklärt (vgl. P. Tebt 1,37; Otto 1,20'2,'i). Die Stelle lautot: ö^olws U 
xai xii Xafqxo&WC iro^olpiz tole Inlc irS, « tt ( ; dpnc/fciöoc T'i« "' "■>» mpMUSWV 
xai Ttiiv öXXoiv wi:3f.;-m<ijv toij 8(ol( tzt toi ratf.ö; awTi'j p.4vciv iri /wpaä. Also die 
ö. von Wein* und Gartenland und von dem anderen wu die Tempel besaßen 
unlcr der Regierung Beines Vaters. Gibt das einen guten Sinn? Kann man denn 
meinen, dafl die äfimMnc ttj xil ol itapawsoi als den Tempeln gehörend bezeichnet 
sind? Ich finde dies unmöglich. Guten Sinn gibt dagegen die betreffende Stolle 
in P. Tebt 1,5,53 1.: Ix w t[oiv xjTypefToiv xai tüv/[i:]api$ii(9ajv)x4i tüiv iUw>. 
Das ist eine Verkürzung der Angaben in R. L., 36. Danach möcbto ich meinen, 
daß der Text in den Mon. K. - nicht in Urdnung ist; man hat ihn beim Ab- 
schreiben kontrahiert) ich hatte gelesen: x«l tü»> 'J)Jux xai tä i)Xi xä jz-ipziix* . 
Dann bekommen »ir einen guten Finn: den Tempeln verbleibt alles, was sie be- 
saßen: die npdooiot, die auvrd&tic, die dne>«pai and das Uebrigo was sie besaßen. 



.. 



630 Gott gel. An*. 1909. Nr. 8 

Bei dieser Sachlage sind alle negativen Gründe des V., welche 
teilweise keine sind (s. 1,381; z. B. : warum muß man glauben, daß 
die Einsetzung des Kultes in allen Tempeln und die Reform in Bezug 
der ö. gleichzeitig sein müssen V Daß die dsoi 4>tXoiE&ropcc sich später 
der Arsinoe zugesellt haben, ist doch nur natürlich usw.), hinfällig 
und man bleibt lieber bei der allein richtigen alten Auffassung, daß 
die i. für die Pundierung des Kultes der Arsinoe in allen ägyp- 
tischen Tempeln bestimmt war, d. h. daß auch hier, wie in betreff 
der i% «pa, die Reform hauptsächlich darin bestand, daß man die 
Krhebung der Steuer verstaatlichte. Man wollte einen Staat iui Staate 
nicht weiter dulden und dazu bedurfte es zuerst einer einheitlichen 
Ordnung der ganzen Steuerverwaltung. Damit stimmt auch die Tat- 
sache überein, daß die Regierung in den EL. besorgt ist, genau fest- 
zustellen, inwieweit jeder einzelne Tempel an der eu interessiert war. 

Mit der Vollziehung der Reform mußten sich aber unbedingt 
große Vorteile für die Regierung und Nachteile für die Tempel her- 
ausstellen. Nach dem Prinzipe, daß über alles, was den Göttern ge- 
hört, ihr Vertreter auf Erden — der König frei disponiert, wurde 
die wichtige Reform zustande gebracht. Der König konnte seitdem 
von niemandem kontrolliert werden. Eine feste Summe konnte den 
Tempeln aus der ä. keineswegs zugesichert werden: die Wein- und 
Gartenkultur in Aegypten konnten eine ständige Größe keineswegs 
darstellen. Bei dieser Sachlage konnte die Regierung nach ihrem 
Gutdünken die ausgezahlten Summen vermindern, vergrößern, sogar 
die Bezahlung ganz einstellen, besonders in schweren Zeiten. Daß 
dies auch geschehen ist, bezeugen P. Tebt., 5 und das Mon. Ros. 
Die Erhisse, welche in P. Tebt., 5 zusammengestellt sind, beziehen 
sich alle auf Aufhebung von Mißständen, welche sich eingestellt haben 
und wohl zu Klagen der Interessierten mehrmals geführt haben. Die 
P riesterschaft wird sich beklagt haben, daß man ihr die i. tatsächlich 
entzogen hat. Und der König versichert sie, daß es nicht mehr ge- 
schehen wird (beachte das Futurum Xiju.'Jicodat). Dasselbe besagt 
auch das Mon. Ros. Es ist nur natürlich, daß bei dieser Sachlage 
die römische Regierung in ihrer Kürzung der Vorrechte der Tempel 
bei der ä. keinen Halt machte; es kann sein, daß faktisch diese 
Steuer schon in den letzten Zeiten der ptolemäischen Regierung nicht 
mehr in die Hände der Priesterschaft gelangte. 

In den IM . stehen die Verordnungen über die <z. neben denen 
über das staatliche Oelmonopol. Damit kommen wir auf eine 
weitere wichtige Seite der Tempel Wirtschaft, auf die gewerbliche 
Tätigkeit der Tempel zu sprechen. Ich muß auch hier offen 
bekennen, daß die Auffassung dieser Verhältnisse durch den V. mich 



Om, 



COBNfUUMWERSIIY 



W. Otto, Priester and Tempel im hclleniatiichen Aegyptea. I. II G3I 

keineswegs befriedigt Kr stellt sich den Vorgang in folgender Weise 
vor. In der alten Zeit hätten die Tempel nur Tür ihren eigenen Be- 
darf allerlei Gewerbe betrieben; unter den Ptolemäern habe sich ihre 
Tätigkeit auf diesem Felde erweitert, sie hatten nunmehr auch für 
den Markt produzieren wollen, was ihnen in mehreren Zweigen ihrer 
gewerblichen Tätigkeit nuch erlaubt worden sei. Man habe sogar 
zu ihren Gunsten das staatliche Oelinonopol durchbrochen und ihnen 
auch weiter für ihren eigenen Bedarf auf ihren Oelpressen Oel zu 
produzieren erlaubt (B. I, 291 ff.). Betrachten wir zuerst das Oel- 
monopol, dann die wichtige Othoniafabrikation. 

Aus den !■;!.. gewinnt man den Kindnick, daß die Oelproduktion 
der Tempel vor dem Gesetze auf viel breitere Basis gestellt war, als 
nach demselben (Otto 1, 293 f.). Besonders deutlich bezeugt diese 
Tatsache das Verbot, mit den Oelpressen länger als zwei Monate im 
Jahre zu arbeiten um! das Verbot, mit dem produzierten Oele Handel 
zu treiben. Wann sind aber diese Oelfabriken entstanden V Ist es 
möglich, diesen ganzen Aufschwung nur der kurzen Zeit von Soter 
bis Ptolemaus Philadelphia zuzuschreiben? Ich bezweifle es sehr. 
Mir scheint es viel natürlicher zu sein, vorauszusetzen, daß schon in 
der vorptolemäischen Zeit, welche wohl kaum als eine Zeit tiefen 
wirtschaftlichen Verfalls bezeichnet werden kann, die Oelproduktion 
sich in den Händen der P riesterschaft konzentriert hat. Diese mäch- 
tige Körperschaft war wie dazu geschaffen, um eine Reihe von Oel- 
pressen zu bauen, Oel auf ihrem Grund und Boden zu produ- 
zieren und durch ihren Großbetrieb den Kleinbetrieb zu unterdrücken. 
Nur so wird mir die Politik der Ptolemaer verständlich. Sie sahen 
sofort ein, wie vorteilhaft dieser Zweig der wirtschaftlichen Tätigkeit 
ist und wie nützlich es wäre, ihn in den Händen der Regierung zu 
konzentrieren. Dazu mußten aber zuerst die Tempel als Konkurrenten 
eliminiert werden. Ihnen einfach die Produktion zu untersagen, war 
unmöglich. Man griff zu milderen Maßregeln. Die Tempel Öl pressen 
blieben, aber man ließ sie nur Für den Eigenbedarf der Tempel ar- 
beiten. Der Staat als der größte Kapitalist errichtete seine eigenen 
Oelpressen und konzentrierte die ganze Produktion in seinen Händen. 
Ein wichtiges Mittel war für den Staat aucli sein Recht, die Tempel- 
ländereien zu verwalten: soviel Oelpflanzen wie früher durften die 
Tempel nicht mehr erzeugen. 

Diese Auffassung paßt vortrefflich zu der mehrmals hervorgehobenen 
Richtung der Politik der Ptolemaer in betreff der Tempel: ohne in 
ihre Rechte scharf einzugreifen, wollte man ihren Einfluß auf das 
Land, ihre finanzielle Macht und ihre Eigenverwaltung als eines 






COHHEU UNIVIR5ITY 



] 



C32 OötL gol. Am. 1909. Nr. 8 

Staates im Staat« kalt stellen. Wir werden sehen, daß nur so auch 
die Gestaltung der Tempel fabrikation der Othonia klar wird. 

In der römischen Zeit scheint eine große Aenderung eingetreten 
zu sein. Wie ich an anderer Stelle ausgeführt habe (Arch. f. Pap. 
IV, 31 3 f.), verschwand das Oelmonopol durchaus nicht. Man hat ea 
aber insoweit geändert, alB man die Oelbereitung für Alle freistellte. 
Nur den Verkauf, wie bei dem russischen Branntweinmonopol, hat 
sich der Staat vorbehalten. Damit erklärt sich die große Zahl der 
privaten iXatoop-ria ') der römischen Zeit und auch die Existenz der 
vom V. schön und richtig erklärten Oelpressensteuer (tiXoc *ouiiv), 
welche in der hellenistischen Zeit nicht nachzuweisen ist (mit der 
professio der RL. hat diese Steuer nichts zu tun — gegen Otto 
I, 295 f.). 

Die Othoniafabrikation ist uns leider nicht so gut bekannt, wie 
das Oelmonopol. Doch geben uns gerade die neuen Urkunden 
(P. Tebt. I, r>, f,2ff. und 238 ff-, vgl. P. Eleph. XXVI und XXVII a— b) 
wichtige Hinweise auf die Organisation auch dieses Zweiges der 
Tempelwirtschaft. 

Legt man die Nachrichten der Tebtynisurkunden und die Fetzen 
der RL. zugrunde, so bekommt man folgendes Bild. Es scheint zu- 
erst, «laß die Hauptrolle in der Fabrikation die Tempel gespielt haben. 
Hier arbeiten die staatlichen oxo«Xetc des Monopols, hier stehen die 
Xiwpovtixä und ßi»aaoopf txö spfaXiia (P. Tebt. I, 5, 238 ff.). Der Ver- 
kauf aber der angefertigten Zeugstücke ist den Tempeln untersagt: 
dies erhellt ebenso aus den RL., wie auch aus der zitierten Stelle 
des P. Tebt. 1, 5 (24fi ff. : kSotooc 84 yj/ijadai fcv üotoie | toic ispoic 
itpöc W)v oovtiXeiav t»v ßa(otX4»v) | xal töv atoXiau,6v tüv <$XX»v 
dcüv). Danach arbeiten die Tempel für die Könige einerseits, für 
die Bekleidung der Götter andererseits; zugleich ist diese Stelle ein 
neuer Beleg dafür, in welcher Qualität die Ptolemäor auf die Tempel- 
einkünfte ein Anrecht hatten. Das Monopol des Verkaufes hat also 
der Staat, die Fabrikation betreiben die Tempel. Ein Teil des Pro- 
duktes, welches die Tempe! erzeugen, gelangt in die Hände der Re- 
gierung, als Zahlung des Tempels für die Erlaubnis, das Gewerbe 
überhaupt betreiben zu dürfen'). In welcher Weise die Tempel dos 
Rohprodukt erhalten haben, hat einmal in den RL. gestanden. 
Wilcken hat wohl Recht, wenn er meint, daß der Flachsbau ebenso 
beschränkt und reguliert wurde, wie der Anbau von Oelpflanzen. Die 
Lieferung der Zeugstücke ist eine komplizierte Sache; das Material 

1) Die KrklaruDg des V. (1,295, 1) halt meiner Ansicht nich einer genauen 
Prüfung nicht »Und. 

2) Mod. Roi., 17 f. 



— 



■ 



W. Otto, Priester und Tempel im hellenistischen Aegypten. I. II 633 

muß gut und den Massen entsprechend sein, sonst bezahlen die Liefe- 
ranten die Differenz (Mon. Kos. 29). Wer ist aber für die Lieferung 
verantwortlich? Aus P. Tebt. 1,5, 63 f. erhellt, daß es die Tempel- 
epistaten waren, und diese Nachricht wird durch die oben erwähnten 
P. Eleph. aufs beste bestätigt. In den letzteren sehen wir, wie 
schwer diese Art ZwangBpacht auf den Epistaten lastete: sie verlieren 
dabei ein gutes Stück von ihrem Vermögen, sie und ihre Bürgen. Ob 
sie sich dann an dem Tempel als solchen schadlos hielten, entzieht 
sich unserem Wissen. Daß die Priesterschaft als Ganzes irgendwie, 
wenigstens in der späteren Zeit, haftete, das dürfen wir aus dem 
Wortlaute des P. Tebt. 1, 5, 63 f. und den angeführten Stellen des 
Mon. Ros. schließen. 

Die Organisation des Verkaufes seitens des Staates, wohl nach 
dem Muster des Oelmonopols, interessiert uns hier nicht. 

Das Bild, das wir oben gezeichnet haben, ist sehr merkwürdig. 
Es ist sicherlich Produkt einer Evolution und könnte nur dann er- 
klärt werden, wenn wir näheres über die Othoniaproduktion in der 
vorptolemäischen Zeit wüßten. Aber auch das Bild allein laßt manches 
vermuten. Es entsteht zunächst die Krage : wieso haben die Ptole- 
mäer den Tempeln entweder erlaubt oder vorgeschrieben, die Last 
der Produktion auf ihre Schultern zu nehmen. Es ist gänzlich un- 
möglich, anzunehmen, daß die Tempel auf einen Befehl der Regierung 
hin die komplizierte Produktion eingeführt hätten. Dagegen wäre 
die ganze Lage sofort verständlich, wenn wir annehmen wollten, was 
auch selbstverständlich ist, daß die Fabrikation in den Tempeln längst 
eingebürgert war, daß die Tempelwerkstätten, wenn nicht rechtlich, 
so doch faktisch, Monopolisten der Produktion waren und die Technik 
der Produktion zu hoher Blüte gebracht haben. Bei dieser Voraus- 
setzung wird alles auf einmal klar und verständlich. Oelpressen ein- 
zurichten, war für die Regierung ein leichtes, aber die schwere Fa- 
brikation der speziell ägyptischen Gewebe ohne die kundige Leitung 
von Fachleuten, wie es die Priester waren, auf sich zu nehmen, war 
für die Regierung ein Ding der Unmöglichkeit. Es blieb nichts an- 
deres, als die Produktion den alten Produzenten zu überlassen; die 
Produktion, aber nicht den Gewinn I Die PtolcmätT und als erster 
Ptolcmäus Philadelphus seUten auch hier mit ihrem Prinzip ein, daß 
es die Götter sind, welche den Gewinn haben müssen. Diesem 
Prinzip gemäß beließen sie den Priestern die nötigen Produkte, um 
sich selbst und die Götter zu kleiden, das übrige erklärten sie für 
ihr Eigentum und organisierten nach diesem Prinzip das Monopol. 
Daneben benutzten sie das Monopol, um aus den reicheren Prieater- 
familien soviel wie möglich Geld herauszupressen, indem sie dieselben 



CORN fRSlTY 



034 Gott gel. Anx. 1909. Nr. 8 

als Epistaten für die richtige Ausführung der Mooopolregeln verant- 
wortlich machten. Es ist klar, wie stark der Druck dieser neuen 
Verhältnisse auf den Tempeln lastete und es ist kein Zufall, daß der 
1' riesterstein von Rosette so viel von den oftrfvta redet. Und dennoch 
ist diese Lage für die Tempel mit ihrem starken Bedarfe an Leinen- 
stoffen besser, als wenn die Regierung ihnen die Produktion einfach 
untersaßt hatte. Solch eine Untersagung hätte sicherlich die Tempel 
ruiniert, was keineswegs in den Absichten der Ptolemäer lag. Auch 
zeigte sich der wahre Charakter der Reform nicht sofort Nicht un- 
möglich ist es, daß auch früher die Tempel dem Staate Stoffe zu 
zahlen hatten. Ks ist wiederum ein Zug der Zeit, daß Epiphanes 
und nach ihm Euergetes unter ihren Wohltaten für die Priesterschaft 
auch Erlasse in bezug auf die drückende Othoniaablicferung und die 
Rückstände aus der Schätzung dieser Lieferungen aufzuweisen haben. 

Trotz dieser Erleichterungen konnten die Zustände der Ptolemäer- 
zeit nicht dauerhaft sein. Es ist kein Zufall, wenn unter den Römern 
die blühende Othoniaindustrie der Tempel darniederliegt. Vielleicht 
war Alexandrien die Erbin der ägyptischen Tempel, wie uns die RL. 
es ahnen lassen, und vielleicht liegt darin die Erklärung dafür, daß 
wir aus der römischen Zeit so wenig von dieser Industrie hören. 

Wie dem auch sei, es bezeugen uns die oben erläuterten Zweige 
der Tempelindustrie in ihrer so charakteristischen Uebereinstiinmung, 
wie die Ptolemäer es verstanden haben, die Tempel auch in dieser 
Hinsicht kräftig unter die Staatsoberhoheit zu stellen und sie und die 
gesainte Priesterschaft für ihre fiskalischen Zwecke auszunutzen. Die 
Othoniaindustrie erlaubt uns vielleicht noch einen weiteren Blick in 
das Tempelleben zu werfen. Man sieht aus P. Tebt I, f>, 245 ff., was 
mit den früheren Tempel leibeigenen für Industriezwecke geschehen 
ist Wie auf den Tempelländereien die Xaol, so gelangen liier die 
uxGTtXeic in eine direkte Abhängigkeit vom Staate. Für den Staat 
sind sie jetzt gewöhnliche •jsmpiol und üxocsXei« , welche er auf 
Tempelländereien und in den Tempel Werkstätten verbraucht Soweit 
aber andere Handwerker zu anderen nicht monopolisierten Tempel- 
industrien gehören, werden sie ganz wie die anderen Handwerker be- 
handelt, mit der einzigen Ausnahme, daß für sie ihre Lohnherren als 
verantwortliche Steuerzahler haften. Die Regierung berechnet ihre 
Forderungen nach den Kontribuenten, aber fUr diese Forderungen 
haften nicht sie persönlich, sondern die Tempel resp. die Tempel- 
leiter, welche überhaupt für die jährlichen Zahlungen der Priesterschaft 
verantwortlich sind. Dies, glaube ich, ist der kurze Sinn der langen 
zum Teil richtigen und scharfsinnigen Ausführungen des V. über 
dieses Thema (B. 1,304 ff.; II, 142 ff.). 



_ 

~ CÜRMLl UNIVERSm 



W. Otto, Printer and Tempel im hellenistischen Acgypten. I. II 635 

IV. 

Nach den obigen Ausführungen können wir jetzt die allgemeine 
Krage stellen, inwieweit das Bild, welches 0. von den Beziehungen 
zwischen dem Staate und der Kirche (B. II, 281 ff.) gezeichnet hat, 
richtig ist 

Ich will zuerst, dem V. folgend, die allgemeinen Züge behandeln, 
welche, Boweit wir ersehen, in allen Zeiten sich gleich bleiben; erst 
später komme ich auf die Frage der Entwickelung innerhalb der pto- 
lemäischen und der römischen Zeit zu sprechen. Ks ergibt sich zu- 
nächst die Krage, ob die einzelnen Tempel wirklich juristische Per- 
sonen waren, wie es der V. meint (11,283). Die Hauptfrage dabei 
ist, ob die Tempel als solche, also die Priesterschaft als Korporation, 
als Eigentümer des Gottesbesitzes erscheinen oder nicht. I>ie Krage 
ist insoweit zu bejahen, als der Inhaber jedes einzelnen Tempels — 
der (iott — wirklich Eigentümer des Tempels und Tempelbezirkes, 
der Tempelländereicn, der Tempeleinkünfte und der Tempelschätze 
ist. Als sein Hauptvertreter auf der Knie als Mitinhaber der Götter- 
rechte und selbst als Gott erscheint, wie oben ausgeführt worden ist, 
nicht die Priesterschaft, sondern der König. Die Priester sind nur 
Ministranten des Gottes und des Königs, Verwalter des Gottesbesitzes, 
insoweit sie zu dieser Verwaltung vom Könige berufen werden. An 
ihrer Spitze steht ein vom Könige bestellter, nicht gewählter Beamter, 
die Besetzung der höheren Priestertümer geschieht durch Kauf, nicht 
durch Wahl oder reguläres Avancement, die Aufnahme in die Priester- 
schaft sogar erfolgt erst auf Grund königlicher Zustimmung und unter 
königlicher Kontrolle. Die ganze wirtschaftliche Tätigkeit der Priester 
entwickelt sich unter strenger beamtlicher Kontrolle und von freiem 
Schalten mit dem Besitze des Gottes seitens der Priesterschaft ist 
keine Rede. Darf man bei dieser Sachlage von den Tempeln als 
juristischen Personen reden? 

Ansätze dazu sehen wir mehrfach '), aber meistens gewinnen wir 

I) Das wichtigste ist, erstens, daß die Priester nach dem P. Tobt, 1,6 die 
ji, dvupuiplvTj selbständig verwalten, zweitens, da(i sie Über den (iottesbesitz, 
welcher innerhalb des Tempel bezirk es liegt, freier als über die Ländereieu dispo* 
nieren. Dan entere ist aber eine ziemlich ephemere Krscheinung, welihe das 
Prinzip nicht durchbricht, sondern sich ihm im Laufe einer kurzen Zeit fügt, das 
zweite wird erat im Rahmen einer vollständigen Geschichte der Kntstehung des 
l'ri wi •(•sitees im griechischen Aegypten verständlich. Die ersten Beaitzolijekte, 
welche dem Privatbesitze freigestellt wurden, waren die Häuser und »austeilen. 
Die Tempel haben die Katwickelung nur mifgemacht. Wenn man trotz dieser 
Einschränkungen doch geneigt wäre, auf Grund dieser Indizien von Tempeln 
als juristischen Personen zu reden, so hutte ich nichts dagegen. Merkwürdig 
csu. e-i taa, ISO«. Hr. b 44 






CQKHJU UNIVERSITY 



GOK. gel. An-. 1909. Nr. 8 

den Eindruck, daß diese Ansätze nicht neue Schöpfungen, sondern 
Ueberblcibsel einer alten besseren Zeit sind. Die Priestersynoden 
(Otto 1, 72 ff.) — die einzige wichtige Vertretung der ägyptischen 
Priesterschaft — haben ganz beschrankte Funktionen: Ehrendekrete 
und wohl Petitionen sind das einzige, wovon wir hören ')• Unter den 
Römern erfahren wir von diesen Synoden nichts mehr. Irgend welche 
andere korporative Tätigkeit der Priesterschaft von ganz Aegypten 
oder eines einzelnen Tempels ist nicht bezeugt. So gewinnen wir 
den Eindruck, daß, wenn auch früher einmal die Priesterschaft als 
richtige Korporation, die Tempel als juristische Personen auftraten, 
alldem in der ptolo maischen Zeit ein jähes Ende bereitet worden ist. 

Und dennoch, glaube ich, sind wir berechtigt, von einer Kirche 
in Aegypten zu reden: die einheitliche Organisation, die, wenigstens 
in den Priestersynoden und der einheitlichen Verwaltung, sich äußernde 
Auffassung der Tempel und Priester als eines Ganzen seitens des 
Staates, die Existenz eines Oberhauptes in der Person des Königs, 
welcher als Inhaber auch des ganzen Götterbesitzes (s. z. B. den all- 
gemeinen Ausdruck ■,-"', tepÄ) anzusehen ist, wobei dieser Besitz selbst 
als Ganzes gedacht wird, sind für mich das maßgebende. 

Die Politik der hellenistischen Zeit dieser Kirche gegenüber fasse 
ich anders als der V. auf. Nach Otto (H, 285 ff.) ist der Staat be- 
strebt, >die allgemeine Lage der Kirche möglichst günstig zu ge- 
stalten!, zuerst >eine möglichst gute und gesichelte finanzielle Fun- 
dierung der ägyptischen Kirche« zu schaffen. 

Sehen wir zu, worin diese Bestrebungen der Regierung sich 
äußerten, zuerst in der ptolemäischcn Zeit. Ich gebe zu, daß die 
Götter berechtigt waren, Geschenke und Stiftungen zu erhalten. 
Das Ziel dieser Geschenke war natürlich Fundierung des Kultes, 
seine möglichst glänzende Gestaltung, welche im Interesse des Staates 
lag. Was die sog. Kirchensteuern und Kollekten betrifft, so sind wir 
darüber nur schlecht unterrichtet. Dagegen sehen wir, daß Stiftungen 
z. It. Landbesitz sehr schnell mit der übrigen -rij isp& zusammen- 
schmolzen, d. h. in die Disposition der Regierung gelangten. 

Weiter, von einer Privilegierung des Besitzes« darf ich nach 
dem Gesagten gar nicht reden. Abgabenfreiheit besaßen die Tempel 
nicht, inbezug auf ihre industrielle Tätigkeit wurden sie stark be- 
schränkt, ich möchte sagen, ihrer ehemaligen faktischen Privilegien 

bliebe es doch, daß so wenige Tatsarhen dafür, so viele dagegen reden, was nur 
auf dem Wege zu erklären wäre, dall wir keineswegs mit einer fortschreitenden 
Kntwirkelung xn tun haben. 

I) Nach reiferer Erwägung kann irb nicht mehr in den ftjfbsum P. Tebt. 
1,0,28 I'riesicrdekrete sehen | es sind Königsbe fehle (■. Arch. f. Pap. IV, 669). 



■ 
COBNfU UHIVfRSJTY 



W, Otto, Priester und Tempel im hellenistischen Aegyptco. I, II 637 

beraubt. Das einzige, was als Aeußerung der Bestrebung der Re- 
gierung die Priesterechaft finanziell zu fundieren angesehen werden 
darf, ist die Auszahlung der oövto&c an die Priester. Doch sind wir 
darüber zu schlecht unterrichtet, um sicher urteilen zu können. Vor 
allem wissen wir nicht, woher die Mittel Tür die Auszahlung der aöv- 
to£ic geschöpft wurden. Bevor wir dies wissen und Über dies Schicksal 
der Einkünfte der fj] tspd genau unterrichtet sind, müssen wir unser 
Urteil über die oüvtafc« suspendieren '). Dagegen haben wir eine 
Reihe positiver Zeugnisse, welche gerade das Gegenteil besagen. Die 
Fürsorge ist problematisch, die Beschränkungen der Priesterschaft, 
ihre Benachteiligung stehen fest. 

Ich will nicht auf das oben Gesagte zurückkommen, aber ich 
möchte doch wiederum betonen, daß in bezog auf die Priesterschaft 
die Ptolemäer von zweierlei Gesichtspunkten geleitet wurden: erstens 
die Priester als Ganzes nicht als einen Staat im Staate gelten zu 
lassen, ihre Selbständigkeit in der Führung ihrer Wirtschaft zu ver- 
nichten; zweitens sie als eine bemittelte Bevölkerungsklasse für die 
fiskalischen Staatszweckc als Ganzes und als einzelne Persönlichkeiten 
auszunutzen. 

Das erstere bezeugte uns die Verwaltung der hauptsächlichen 
Einkünfte, welche für die Tempel und Priester von Wichtigkeit waren, 
durch den Staat: die Landereien und die Priesterstellen werden seit 
den ersten Ptolemäern (wie es früher gewesen ist, weiß ich nicht) 
von der Regierung verwaltet, die ganze übrige Wirtschaft wird streng 
kontrolliert. Ob nun die Einkünfte der Ländereien nur für die 
Tempel bestimmt waren und für sie allein von der Regierung ein- 
gesammelt wurden, entzieht sich unserem Wissen. 

Das zweite, was von 0. gar nicht berücksichtigt worden ist, steht 
dennoch völlig fest. Man bedenke nur die oben hervorgehobenen 
Momente: die Epistaten sind liturgische Beamten, die übrigen Priester 
müssen die einkunftsreirhen Stellen vom Staate kaufen; die Priester- 
schaft hat eine Reihe von Steuern zu zahlen, Steuern, welche mit der 
Vergebung der Priesterstellen eng verbunden sind; die Priester sind 
es, welche als Pächter resp. Käufer des vom Staate verwalteten heiligen 
Landes erscheinen ; als Privatleute besitzen die Priester fast gar keine 
Privilegien; in den Fällen, wo den Tempeln in der ptolemäischen Zeit 
die Verwaltung ihres Besitzes oktroyiert wird, geschieht es wahr- 
scheinlich auf die Weise, daß der Tempel als Ganzes für die Ein- 
künfte des Götterbesitzes verantwortlich gemacht wird (die Zahlungen- 

1) !•■-; sei noch bemerkt, daß unsere Hanptquellc — die Script ums papyri — 
eine neue Publikation unliedingt erfordern. Wir warten mit Ungeduld auf Wilckeos 
Ptole maische Papyri. 

A4* 






COBKU UNIVIRSJIY 



ßüfl Oßtt. gel. An*. 1909. Nr. 8 

erlasse, von welchen die Inschrift von Rosette spricht, haben wohl 
diese Möglichkeit der Selbstverwaltung im Auge); es ist eine Art 
Generalpacht, welche den Ptolemäern hauptsächlich in der späteren 
Zeit bequemer erscheint, als der Einzelverkauf der Ländereien und 

Priesterstellen. 

Man sieht also, daß, wenn auch die Götter resp. die Priester die 
Einkünfte ihres Hesitzcs aus den Händen des Staates vollzählig zu- 
rück bekamen, was wenig oder BOgar ganz unwahrscheinlich ist, der 
Staat wenigstens die einzelnen Priester für die richtige Einsammlung 
dieser Einkünfte verantwortlich machte, also auch hier das ihm ge- 
läufige Prinzip der Liturgie gelten ließ. Dem Gotte und seinem Kulte, 
dem Staate als Wahrer der göttlichen Interessen opferte man die 
Interessen der einzelnen Priester. Ob die Priester dabei als Gesamt- 
heit etwas gewonnen haben, bleibt mir sehr fraglich. Freilich öffnete 
sich durch diese Politik für die Priester ein Weg, auf welchem man 
hoffen konnte, sich zu bereichern, der Weg der Staatspacht. Diese 
Hoffnung aber erwies sich im großen und ganzen als trügerisch. Im 
Endresultate verloren die meisten Priester bei diesen Geschäften ihre 
eingesammelten Schätze; gewonnen haben wohl nur wenige. Zur Zeit 
der Römer bleibt nur wenig von der früheren wirtschaftlichen Wohl- 
habenheit der großen priesterlichen Familien übrig. 

Dies sind die Hauptzüge, welche die Politik der Ptolemäer cha- 
rakterisieren. Große, aber nicht rücksichtslose Schärfe unter den 
ersten Ptolemäern, Scheidung zwischen Gott und Priester, Vernichtung 
der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Tempel und des Wohlstandes 
der einzelnen Priester familien und dadurch der politischen Bedeutung 
der Priesterschaft, Einanzipierung der unteren Klassen der Land- und 
Industriearbeiter von ihrem direkten Einflüsse und Vernichtung der 
materiellen Abhängigkeit dieser Klassen von der Priesterscliaft, dies 
sind die Hauptzüge der früh-ptolemäischen Kirchenpolitik. 

Die Prinzipien bleiben auch unter den letzten Ptolemäern die- 
selben. Wir bemerken nur einige Erleichterungen inbezug auf die 
Tempelwirtschaft, eine gewisse Hebung der politischen Bedeutung der 
Priesterschaft '). Einen Rückschlag bedeutet die römische Zeit; 

1) Es kmn sein, diß in der Bpatptolcmiii sehen Zeit auch die wirtschaftliche 
Lage der Priester »ich gehoben hat. Man wurde geneigt sein, dies daraus iu 
schließen, daß gerade in dieser Zeit mehrere Falle von Hänfen eines militarivcbeD 
*>.T,p4{ durch die Priester bezeugt sind; dies net*t sieb auch in der romischeu Zeit 
fort (b. P. Tor. 1,4,1—2; Grenfell, (ir. Pap, II, IS (133 v. Chr.); die Heiiuiele aus 
römischer Zeit (*X» ( f.oi Mmtmtet), Otto 11,900,3). Die Gleichstellung der *>.»,pw 
mit garantierten erblicbeu Besitztümern, welche sich in dieser Zeit vollzieht, gab 
den Anlaß su diesen Ankäufen, 






COBHfUUMIvERSITY 



W. Otto, Priester und Tempel im belleoietiBcLen \<-, ■]<'.■■:, I. II 6SS 

es ist aber nicht eine einfache Rückkehr zu der Politik der ersten 
Ptoleuiäer; es geschieht mehr. 

Vier Zeilen hat der römischen Zeit Otto in seinem Schlußüber- 
blicke (II S. 307) gewidmet. Er hat gar nicht bemerkt oder nicht 
bemerken wollen, wie tiefgreifend die Aenderungen der römischen 
Zeit waren. 

Zuerst und vor allem muß man bemerken, daß das fiskalische 
Prinzip auf der ganzen Linie triumphierend hervortritt. Als poli- 
tische Macht findet die Kirche keine Berücksichtigung mehr. Die 
Augusteische Zeit hat mit der politischen Bedeutung der Priesterschaft 
gründlich aufgeräumt. Die Priesterschaft wird jetzt fast ausschließ- 
lich ein Glied in der Kette der fiskalischen Auspressung des Landes. 

Man bedenke nur, wie wichtig folgende teilweise bei Otto ver- 
streuten, teilweise oben hervorgehobenen Tatsachen sind. Inbezug 
auf die Administration wird die Kirche jetzt einem gewöhnlichen Be- 
amten unterstellt, ihr Oberhaupt ist nicht mehr ein gekröntes Haupt; 
an der Spitze der einzelnen Tempel erscheinen jetzt rein liturgische 
jahrliche -% loßünpo'. fc* anz nacn dem Muster anderer Steuereinheiten, 
die BKioT&Tat kommen nur selten vor und es hat den Anschein, daß 
die Stelle eines Xsoüvtc ebenso wie die Prophetie usw. zu einer ver- 
käuflichen Priesterstelle wird ; jeder Glanz verschwindet jetzt von dem 
Haupt des ehemaligen Epistaten. 

Dann weiter: die frühere 7^ ispA, welche früher wenigstens teil- 
weise in Selbstverwaltung der Priester lag und in der ganzen ptole- 
maischen Zeit doch als ein Ganzes für sich erscheint, wird entweder 
zur iii ßaoiAix^ oder verschmilzt mit der übrigen 7^ $Tju.oo f .a zu einem 
Ganzen. Teilweise wird die neue •»*, ßaoiXtxi] den Tempeln zurück- 
gegeben, aber erstens als Ersatz für die entzogene aüvtate, zweitens 
mit der Verpflichtung, einen Pachtzins dafür zu bezahlen. Die Tempel 
sind also auf die Stufe der übrigen Großpächter, welche teilweise zur 
Uebernahme der Landpacht gepreßt werden, gestellt. 

Durch Steuer werden die Priesterschaften noch schwerer als 
früher belastet: es kommt die Xoto7pa<pia hinzu, von welcher nur ein 
Teil der Priesterscbaft frei ist. Natürlich hüten sich die Tempelvor- 
steher, die Zahl der öxipalpovtec iepsic, für deren Kopfsteuer sie ver- 
antwortlich sind, zu steigern. 

Die ixöjtotpa wird den Tempeln definitiv entzogen. In bezug 
auf die Industrie werden die Tempel auf eine Stufe mit der übrigen 
Bevölkerung gestellt. 

Alles, was früher die Priesterschaft drückte, bleibt und Neues 
ist hinzugekommen. Ein genaueres Studium des Materials würde 
dies Neue noch stark vermehren. Der V. hat aber auf die Fest- 






EU UNIYER9TY 



640 Gott gel. Au;.. 1900. Nr. 8 

Stellung der Evolution verzichtet, wohl mit Unrecht. Man verfolge 
nur folgendes instruktives Beispiel. 

B. II, 208 £ wird von dein Asylrechte der Tempel gesprochen. 
Ein Unterschied zwischen der ptolemaischen und der römischen Zeit 
wird nicht gemacht. Es fallt aber jedem, welcher die angeführten 
Zeugnisse prüft, sofort auf, daß alle Zeugnisse über die Tempelasylie 
in die vorrömische Zeit gehören. Nun aber zitiert der V. B. II, 299, 2 
zwei Beispiele aus der römischen Zeit und hält die Asylie auch in 
der römischen Zeit für genügend bezeugt. Wie sehen aber diese 
Zeugnisse aus? In der ptolemäischen Zeit garantierte man sich gegen 
das Asylrecht durch eine besondere Klausel in den Kontrakten. Diese 
Klausel kommt zweimal auch in der römischen Zeit vor BGU IV 1053; 
T. Uxy. IV, 785, die erste Urkunde gehört in das J. 13 v. Chr., die 
zweite in das Jahr 1 n. Chr. Kür die spätere Zeit keine Spur der 
Asylic bis in die spätchristüchc Periode. Darf und muß man bei 
dieser Sachlage nicht schließen, daß die obige Klausel in der römi- 
schen Zeit einfach unnötig geworden ist, daß die Asylie unter den 
Römern durch ein Gesetz, wenn nicht beseitigt, so doch sUrk be- 
schrankt worden ist und deshalb auch in unseren anderen Zeugnissen 
gar nicht nachzuweisen ist. Damit bekommen wir einen neuen wich- 
tigen Zug, welcher auch wirtschaftsgeschichtlich von Belang ist: mit 
dem Asylrecht versiegte für die Tempel auch eine Quelle billiger Ar- 
beitskräfte, was wiederum zu dem Sinken der Tempelindustric in 
dieser Zeit vortrefflich paßt. 

Eine andere Neuerung der römischen Zeit ist vielleicht folgendes. 
Die Frage der rriesterprivilegien in bezug auf die Liturgien bespricht 
Otto B. II, 245 ff. Nun wirft er leider bei dieser Besprechung ge- 
wohnheitsmäßig das Material verschiedenster Zeiten zusammen. Wir 
müssen aber, wie immer, scharf scheiden. Außerhalb der Reihe der 
liturgischen Aemter stehen die Aemter, welche Priester in ptole- 
mäischen Zeiten bekleiden. Hier hätte ich lieber nicht von Priestern, 
welche zu Beamten werden, gesprochen, Bondern umgekehrt von Be- 
amten, welche sich in die Priestcrlisten einzuschreiben erlauben. Je- 
denfalls ist von liturgischen Aemtern keine Rede. Anders wird es 
in der römischen Zeit. Aus dem zweiten Jahrhundert haben wir eine 
höchst interessante Nachricht (BGU 1, 194), aus welcher wir ersehen, 
daß nunmehr die Priester verpflichtet sind, die liturgischen Aemter 
einer xtöu/r] mitzutragen; daß sie diese Last, im Wege einer privaten 
Abmachung mit der xüiu,^, von sich abwälzen, ist für die prinzipielle 
Frage nicht von Belang. Was bedeutet nun diese Verpflichtung? 
Nicht mehr und nicht weniger, als daß der Tempel jetzt zum inte- 
grierenden Bestandteile einer administrativen und finanziellen Einheit 






COBHfU UNIVtRSJIV 



W. Otto, Printer und Tempel im bellen istiachen Aegypten. 1. II 611 

— der xwpvr) geworden ist. Die Priester sind dadurch auf eine Stufe 
mit der übrigen Bevölkerung gestellt. Kür die ptolemaische Zeit 
haben wir dafür keine einzige Analogie. Alles, was wir wissen, spricht 
vielmehr für eine Exterritorialität, wenn man so reden darf, der 
Tempel. Die Tempel als solche werden als Bildungen, welche einer 
xwu-r oder einer Stadt analog sind, angesehen, sie bilden sozusagen 
einen Steuerbezirk Tür sieb. In der oben angerührten Nachricht haben 
wir also ein Zeugnis dafiir, daß in der römischen Zeit die Tempo! 
allmählich munizipalisiert werden und dies paßt vortrefflich zur Ge- 
schichte der Xoo7pa^ia, zur Geschichte der ?■*) tepi, welche nicht mehr 
nach abgesonderten Bezirken sozusagen Tempelterritorien gebucht und 
ausgenutzt wird, sondern nach Klerucbien, wo sie mit der 7^ ßaaiXixJj 
usw. ein ganzes bildet, und auch zu der bekannten Tatsache, daß die 
Priester jetzt, wie die übrige Bevölkerung, zu der IasI der aufge- 
zwungenen Landpacht faktisch hinzugezogen werden; sie wehren sich 
zwar dagegen und ihr Vorrecht, von dieser I»ast frei zu bleiben, wird 
ihnen zwar bestätigt, aber diese Bestätigung scheint, wie uns die 
Nachrichten über , u»p70t Stju/Soiol — tspEic bezeugen, nicht standge- 
halten zu haben; es ist auch ganz folgerecht: sind jetzt die Priester 
nur gewöhnliche Bestandteile einer x<öu.i] oder xdXic, so müssen sie 
auch zu allen Liturgien eines Dorf- resp. Stadtbewohners zugezogen 
werden. Diese neue Praxis der römischen Zeit wird natürlich durch 
das alte mehrfach durchkreuzt, ist wohl auch nicht für alle Tempel 
und in allen Beziehungen durchgeführt, aber als Tendenz ist sie 
sicherlich vorhanden. Das letzte Wort in dieser Richtung ist die 
Munizipali8ierung der Tempel im 111. Johrh. n. Chr., von der oben 
die Rede war und welche uns durch die Arsinoitischen Tcmpelrech- 
nungen bo drastisch illustriert wird. Die Tempel Wirtschaft, wenigstens 
für einen Teil der Tempel wird jetzt zu einem Teile der Stadtwirt- 
schaft und es ist nur folgerichtig, wenn jetzt die früheren Tempel- 
epistaten der ptolemäischen Zeit und ihre späteren Nachfolger — die 
Tempelältesten — durch munizipale Beamte gewöhnlichen liturgischen 
Schlages, durch die &px u P«c ersetzt werden. Ich kann dieser wich- 
tigen Entwickelung nicht weiter nachgehen — meine Besprechung ist 
auch so schon zu lang geworden — aber ich empfehle diese meine 
Auffassung der Nachprüfung mitforschender Kollegen und vor allem 
dem V. des besprochenen Buches selbst. 

Das wenige, was ich über die römische Zeit zu sagen hatte, be- 
zeugt doch mindestens eine Tatsache: die römische Zeit hat eine 
solche Fülle neuer Erscheinungen mit sich gebracht, daß sie keines- 
falls mit der ptolemäischen als ein Ganzes betrachtet werden darf. 
Der frühere Feudalismus der Tempel, welcher in der ptolemäischen 






COßHOl UNWERSIIY 



642 Gott gel. Am. 1909. Nr. 8 

Zeit uoch auf Schritt und Tritt zu belegen ist, welchen die Ptolemäer 
zwar bekämpfen, ohne aber desselben definitiv Herr tu werden, wird von 
der römischen Regierung fast gänzlich zu Boden geworfen, die Kirche 
wird dem Staate, die Priester der übrigen Bevölkerung, die Tempel 
den anderen Territorialbezi rkcn definitiv einverleibt üb diese Ten- 
denz auch überall konsequent durchgeführt worden ist, ob nicht 
manches geblieben ist, was von der christlichen Kirche später ergriffen 
und als Ansatz zu neuer Feudalisierung der Kirche ausgenutzt worden 
ist, ist eine weitere Frage, die gründlich erforscht werden muß. 

Es bleibt mir noch übrig, ein paar Worte über die Behandlung 
der religions- und kulturgeschichtlichen Kragen durch den V. zu 
sagen. Ich maße mir keinenfalls an, hier ein selbständiges Wort 
sagen zu können, aber ich kann doch mich dem Eindrucke nicht ent- 
ziehen, daß in dieser Beziehung der V. in seinen zum großen Teile 
negativen Resultaten doch am Ende nicht Recht behalten wird. Der 
V. ist geneigt, jeden Einfluß der ägyptischen Priesterwissenschaft auf 
die religiösen Bildungen der hellenistischen Zeit zu verneinen. Ich 
befürchte sehr, daß ihn 6eine Polemik gegen Reitzenstein etwas zu 
weit geführt hat. Ich meine, daß, bevor wir nicht alle oder wenigstens 
die wichtigsten einheimischen Texte der ptolemäischen und römischen 
Zeit in guten Lesungen und guten Uebereetzungen besitzen, wir über- 
haupt kein Recht haben, negative oder positive allgemeine Behaup- 
tungen aufzustellen. Wir müssen forschen und in dieser Beziehung 
ist mir jede Forschung in der Art der Forschungen Reitzensteins 
— mag er auch irren und zu weit gehen — viel wertvoller, als weit- 
gehende, auf ungenügender Basis aufgebaute negative Schlüsse. 

Ich muß schließen. Der Zweck der vorliegenden Bemerkungen 
war, nicht dem Werte des Ottoschen Buches irgendwie Abbruch zu 
tun. Ich schließe mit don Worten, mit denen ich begonnen habe: 
das Werk ist und bleibt eine Fundgrube für alle weiteren Forscher 
und ist für jeden Papyrologen und Historiker unentbehrlich. Ich 
wollte nur zeigen, wie viel sich der V. selbst geschadet hat dadurch, 
daß er sein Buch vor der Publikation nicht gründlich überarbeitet 
hat, anno 1904 wie anno 1907, und noch mehr dadurch, daß er die 
historische Behandlungsweise als zu dem Stoffe nicht verwendbar vor- 
warf, lieber historisch irren, als antiquarisch verflachen! 

Mischor Rostowzew 






CORHEU. UNWER£jry 



Caecüii CaUcÜnl fr»ffm«nU coli. Ofenlocb K43 



Ca« C Uli Calactini fragmeota coli. Erae*luft Ofcalvch. Lripxif;, II. G. 
Teubnor, 1007. XL, 241 8. 6 Mk. 

Eine neue Herausgabe der Fragmente de8 Caecilius von Kaiakte 
war ein dringendes Bedürfnis, da die Zusammenstellung Theophil 
Burckhardts (Basel 1863) nicht mehr genügte. Caecilius, der in der 
Geschieht« des Atticismus unstreitig oine beein Müssende Rolle gespielt 
hat, ist gerade bei seiner trümmerhaften Ueberlieferung in den letzten 
Jahren von allen Seiten so in Anspruch genommen worden, daß das 
Material schier unübersehbar wurde. !■.- ist also ein großes Verdienst 
Ofenlochs, mit anerkennenswerter Sorgfalt und Genauigkeit und einem 
unermüdlichen Fleiß in der Suche noch Parallelen an die erneute 
Sammlung gegangen zu sein. Aus den wenigen Blättern Burckhardts 
sind 210 Tcubnerseiten geworden : es ist keine Fragment-, sondern 
mehr eine Materialsaramlung über Caecilius; darin liegt der Vorzug 
und der Fehler des Buches, je nachdem man sich zu der Ansicht des 
Verfassers, alles abzudrucken, was Tür Caecilius irgendwo in Anspruch 
genommen ist, stellt. Der Caecilius forscher wird ihm jedenfalls Dank 
wissen, daß er ihm die Aufgabe, mit einem umständlichen Apparat 
wirtschaften zu müssen, abgenommen hat. 

Als Einleitung ist der Sammlung eine Geschichte des C. vor- 
ausgeschickt. Den bekannten Tatsachen ist eine Vermutung Erich 
Bethes hinzugefügt, daß der Zusatz zu KtxfXioc *u*tfapsöc' in einem 
Madrider Kodex dahin zu deuten sei, daß ihm als einem hochbe- 
rühmten Rhetor das Ehrenbürgerrecht vun Megara, wie häufig, ver- 
lieben sei. Die Möglichkeit dieser Tatsache zugegeben, muß man 
doch einer so jungen Ueberlieferung den Zweifel entgegensetzen, ob 
nicht an eine Korruptel zu denken ist. Daß ferner außer den bei 
Suidas namentlich aufgeführten Büchern eine größere Zahl verlorener 
angenommen werden muß, ist an sich durch Suidas bezeugt. In erster 
Reihe — und qarauf hat v. Wilamowitz (Hermes 34,626) schon hin- 
gewiesen — sind Kommentare zu Deniosthenes und Aischines sicher 
(Frgro. 163), für die zehn Redner mit einiger Wahrscheinlichkeit an- 
zunehmen. Daß aber deswegen aus dem als Anhang gedruckten 
Machwerk IIXoorAp^oo tj| KexiXiou aito^de^uxtTci iwxi-./.t ein ahnliches 
Werk des Caecilius dem Titel nach angenommen wird, gibt der Nei- 
gung jedes Sammlers, möglichst viel einzuheimsen, doch wohl etwas 
zu viel nach. 

I ■ - folgt eine kurze Zusammenstellung aller der Schriftsteller, die 
C. benutzt haben. Der älteste ist Dionys von Halikamass, dessen 






COßNElL UNWERSlTY 



G44 Gott. gel. Au. 1909. Nr. 8 

näheres Verhältnis ') zu C. angezweifelt wird. Wenn ihn aber Dionys 
in dem bekannten Briefe an Pompeius (Flg. 158), also einem oflenen 
Sendbriefe, der durch den Namen des Empfängers sicher in die brei- 
teste Oeffentlichkeit kam, seinen >verehrten Freund« nennt, ohne daß 
anderen diese Ehre widerfährt, so sehe ich wirklich keinen Grund, 
warum dies Verhältnis immer wieder angefochten wird. Daß die 
beiden Gelehrten sachlich des öfteren verschiedener Ansicht sind, än- 
dert daran nichts; ja ich finde darin sogar eine Bestätigung, wenn 
man den vorsichtigen Ton in ihrer Polemik beachtet Ich habe dar- 
auf gelegentlich einer Stelle aus Dionys do comp, verb., die im deut- 
lichen Gegensatz zu Caecilius steht, hingewiesen und meine denselben 
Ton auch aus dem von (>. herangezogenen Frgm. 136 herauszuhören 1 ). 
Es will ja leider nicht recht gelingen, eine genaue Datierung Cs zu 
finden — eine mißglückte bietet 0. p. XIV — , aber soviel scheint 
mir sicher, daß die Altersdifferenz zwischen C. und Dionys nicht groß 
sein kann. Nach Quintilian (IX, 1, 12 zusammen mit III, 1, 18) ist 
C. Schüler des Apollodor, dessen axu.i) Hieronyinus ins Jahr 691 63 
setzt; das ist das Geburtsjahr seines Schillers Augustus, und er hat 
den Ansatz offenbar aus Sueton Aug. c. 89, wo Apollodor als Lehrer 
genannt ist. Wenn man nicht gerade den ungünstigsten Fall der 
Wahrscheinlichkeit setzt, daß C. in den letzten lebenswahren Apollo- 
dors sein Schüler geworden ist, ao wird mau die Geburt etwa um 60 
ansetzen müssen, ein Ansatz, zu dem das Verhältnis zu Dionys mir 
vollkommen zu passen scheint Was Suidas über alle Rhetoren der 
Zeit (vgl. Hermagoras, Timagenes, Caecilius) bringt, ist eine heillose 
Verwirrung, der aber die beachtenswerte Tendenz meiner Meinung 
nach zu Grunde liegt, diese Leute zu einer Blüte der Rhetorik unter 
Augustus zu konzentrieren und sie mit einer solchen unter Hadrian 
zusammenzubringen. 

Mit der Reihe derer, die C. im Altertum benutzt haben, müssen 
wir uns bei den Fragmenten beschäftigen. Sie schließt mit Photius 
(cf. p. XXV sq.), der C. überhaupt nicht in Händen gehabt, und Sui- 
das, der mit sehr großem Mißtrauen zu betrachten ist Daß iut 
12. Jahrhundert Gregor von Korinth noch Caecilius selbst benutzt 
hat, wio 0. annimmt, bezweifle ich stark; aus Frg. v.<- läßt es sich 
nicht erweisen : die Traktate über die cpÜTTjoic sind einen von den 
ojpIpctM getrennten Weg gegangen (vgl. Frg. 49), weil sie infolge der 
erforderlichen breiteren Behandlung sich nicht recht in die knappen 

1) Die l.t'iV eingestreuten deutschen Brocken wie i. B. »quod expendentu 
rix putabimui, ein innerlich eoges Verhältnis int er ulrumqw exsfiiÜM« stören 
wirklich. 

2) Do Ügurmnini duciplina,, In.'-. Gott. 04, p. 33, 1. 



* 



COßNEll UNWERSlTY 



Caecilii Caiactini fragmenta coli. Ofeolocb 645 

Einzelfiguren einrügten. Wenn man zudem Frg. 49 und 59* ver- 
gleicht, bo können sie doch kaum einem Verfasser entnommen sein; 
der Vergleich zeigt deutlich, wie gerährlich der ScbluG ist: >Die 
Stelle enthält viel gutes Material, vielleicht geht sie also auf Caeci- 
lius zurück« (vgl. p. XIX). Natürlich wird dieser Schluß durch Ueber- 
einstimmungen gestützt, aber diese liegen meist in der Natur der 
Behandlung selbst — so gehen sie in diesen Traktaten über Caeci- 
lius hinaus auf die Stoiker und I'eripatetiker zurück — oder es sind 
Beispiele, die als feste Verfilzung in dem 1000 jahrigen Wust gram- 
matischer und rhetorischer Afterproduktion sich erhalten haben. Je- 
denfalls widerspricht Gregore Büchlein über die Tropen (Rhetores 
Graeci Sp. III, 215 sqq.) sicher der Annahme 0.s (p. XIX), daß er 
Caecilius «pi oxr^ittov benutzt habe, da C.s Unterscheidung zwischen 
Tropen und Figuren nicht gewahrt ist, wie neben anderem der Ver- 
gleich der Frgg. 64, 6(i, (17 mit Gregors Tropen ergibt 

Die nächste Notiz, die über den Kalaktiten in der Renaissance 
auftaucht, steht bei dem byzantinischen Emigranten Konstantinos 
Laskaris; er beruft sich auf Suidas 1 ). Die Tafel derer, die sich bis 
Rurckhardt um die Sammlung seiner Ueberreste gemüht haben, schließt 
die Ueberlieferungsgeachichte. 

Im zweiten Teile, über die Ilauptquellen der Fragmente, gibt 

der Verfasser Rechenschaft, nach welchen Gesichtspunkten er diese 

ausgebeutet hat. Die Verantwortung verbleibt meist denen, die sich 
mit den einzelnen Quellen beschäftigt haben, und so kommen wir bei 
den einzelnen Werken darauf zurück. Diese Abhängigkeit von den 
Einzel Untersuchungen ist schuld daran, daß die Fragmente der ein- 
zelnen Werke mit einer gewissen Ungleichheit behandelt sind. Dos 
hätte wenigstens äußerlich vermieden werden können, wenn die Va- 
rianten nach einheitlichem Gesichtspunkt gegeben wären. So sind sie 
bald knapp, bald zu weitgehend *). Seine eigene Stellung zu den 
Fragmenten drückt der Verfasser durch ein Warnungssterachen und 
eine Fülle verschiedener Drucktypen aus, meinem Gefühl nach des 
Guten etwas zu viel. 

Wenn wir von den beiden durch Athenaeus überlieferten ge- 
schichtlichen Fragmenten absehen, sind nur Ueberreste rhetorischer 
Schriften erbalten. Der Verlust des oder der historischen Werke ist 
um so bedauerlicher, als beide Bruchstücke die heimatliche Geschichte 

1) In 0.8 ZiUt aua Mifrnes Patrol. iat zu bessern : tElcganliaa AHicaa «• 
'■t«hr/r,m clemcntai, quat adhuc apud Svidam Uguntur; du leutere weiß er aus 
Suidaa Einleitung. 

2) *. H p. 39—41, wo du notwendige Augment einige Mal im Vjndobonensii 
fehlt, oder p. 207 — 209, wo dreimal lljppo;, zweimal *Aimo« als Besserung aus 
». Arnims entern Abdruck übernommen iat. 






COßNEU UNIVERSJri 



MG Gott gel. An* 1909. Nr. B 

betreffen, und dos äzb fio6X»v, £>< RW« lotopipiioiv bei Suidas eher 
aus einer Andeutung im Buch über die Sklavenkriege als aus seinem 
Titel hervorgegangen sein wird. Von den übrigen Werken erhält die 
t4 X v1 3 PI™?** 1 ! die auffallende Zahl von 45 Bruchstücken, die zum 
größten Teil dem Verfasser zweifelhaft erscheinen. Der Grund ist 
darin zu suchen, daß diesem Teile Angerraanns Dissertation De Ari- 
stotele rhetorum auetore zu Grunde liegt Dieser will die Unstim- 
migkeiten in den aristotelischen Zitaten dadurch erklären, daß ein 
Mittelmann angenommen wird. So wird für die Quintilianischen Ari- 
stoteleszitate durchweg — es handelt sich um 24 Fragmente — Cae- 
cilius als Quelle eingesetzt. Nun bezweifle auch ich, daß Quintilian 
für die Niederschrift Aristoteles Rhetorik benutzt hat. Aber ebenso- 
wenig glaube ich an eine direkte Benutzung von Caecilius t4/vij. Das 
Verhältnis ist eben ein ganz anderes als bei der Benutzung C.s «pi 
ox^tcuv; das war ein anerkanntes Schulbuch, das sich gerade wegen 
seiner trockenen Anordnung im Schulbetriebe bewährt hatte. Eine 
genaue Quintiliananalyse steht noch aus, soviel scheint mir aber sicher, 
daß die lateinischen Quellen den größeren Raum einnehmen. Am 
besten läßt sich die starke Abhängigkeit von dem Enzyklopaedisten 
Celsus durch den Vergleich mit Julius Severianus und Isidorus His- 
palensis beweisen '). Nun stehen aber beide mit Caecilius Namen bei 
Quintilian überlieforten Fragmente (6; 31) in verdächtiger Nähe von 
Celsuszitaten : Frg. 6 aus der Stasislehre nach Inst or. 111,6,38 CcUus 
Cornelius ituos et ipse fecil sttitus yeneralcs . . ., Frg. 31 aus der Be- 
weislehre nach V, 10,4 CcUus*) uutem iudkut... In letzterer Stelle 
steht Caecilius ganz verdächtig nur zwischen lateinischen Autoren, 
Cornificius, Valgius, Cicero. Beide Stellen nehmen auch Bezug auf 
Aristoteles (III, 6,49; V, 10, 17), und dessen Benutzung durch Celsus 
bezeugt Quintilian selbst (111, 7, 25). Infolgedessen ist anzunehmen, 
daß Quintilian Cnecilius ziyvr} pijropixil nicht selbst zur Hand gehabt, 
sondern durch Celsus Vermittlung benutzt hat. Also stammen die 
Aristoteleszitate zunächst nicht unmittelbar aus Caecilius, und Anger- 
mann ist darin zu weit gegangen. Das muß um so mehr festgehalten 
werden, als die t4-/ytj in der vorliegenden Fragmentsammlung deu 
Eindruck fast rein peripatetischer Lehre macht, wie sie sie schon aus 
äußeren Gründen kaum enthalten haben kann. 

Nun ist eine mittelbare Entlehnung aus Caecilius ja denkbar; 
sie würde nur dann zu ermitteln sein, wenn sie perspektivisch mit 
einer anderen Quelle zu rekonstruieren ist Das ist bei einer Anzahl 

1) Vgl. Wöhror, Püwert Vindob. 1905 De A. Corneli Cehi rhetoric*. 

2) CeUua, Korrektur in A, halte ich für richtig mit Rücksicht auf IX, 2, 106 
(wo vielleicht doreelbo Eawrptxettel vorliegt,); dazu Wuiirer y. ü adn. 1. 



CÜRNftl UNIVERSm 



l'wr ilii ("ilmrtini fngmenU rolL Ofenloch 147 

Fragmente aus Alexander Numeniu und dem von ihm abhängigen 
Anonymus Seguerianus möglich. So kann Frg. 18: 18* nur auf Cao- 
ciliua zurückgehen; gibt man dies zu, muß auch der Zweifel bei den 
übrigen von Quinülian und dem Anonymus parallel Überlieferten Frag- 
menten schwinden. So ist also das Sternchen zu streichen bei 17:17' 
(21 : 21* sind wieder auffallend ohne Stern, obwohl ein gleiches Bei- 
spiel in der Schulrhetorik fast nichts beweist); 23:23*; 28:28*; 
(41 : 41* das Beispiel wieder nicht bezweifelt); 42 : 42». Wieviel ßonst 
aus dem Anonymus auf Caecilius zurückgeht, ist nicht zu ermessen; 
ich halte O.s Zweifel gegen Angcrmann für vollkommen berechtigt, 
da ich den Grundsatz, alles was deu Stempel des Aristoteles tragt, 
muß auf Caecilius zurückgehen, nicht für zulassig halte. Weil O. 
Angermanns Arbeit vollkommen aufgenommen hat, ist zu befürchten, 
daß man in Zukunft Caecilius tfy") ^r e * ne reme Paraphrase des 
Aristoteles halten wird. Und das müßte man tun, wenn man im 
Ernste Frg. 49, die Paraphrase zu dem Abschnitt «pl sponJosiK »«1 
£xoxpto«uc aus Aristot. Rhet III, 18 in Cs -y/;", einordnet. 0. tut 
es im Vertrauen auf Angermann, der p. 63 seiner Abhandlung Cae- 
cilius für den tatsächlichen Verfasser des vorliegenden Bruchstückes 
erklärt. Sein Beweis mit Hilfe des oben zitierten Gregor von Ko- 
rinth ist aber keineswegs zwingend. Erweisen läßt sich nur, daß der 
betreffende Aristoteleskommentar in der Figurentechnik wirklich von 
Caecilius abhängig ist. Daß er ea ist, rührt daher, daß C.s Schrift 
über die ox^uÄta — nicht aber seine ttyrij — tatsächlich die Rhetor- 
achule beherrscht hat 

Die Fragmente des Schriftchens Dipl axil tc ' ttov lehren deut- 
lich, daß es in der rhetorischen Tradition eine durchschlagende Auf- 
nahme gefunden und bis ins ausgehende Altertum die vorherrschende 
Stellung behauptet hat Kurz dargestellt ist das Rekonstruktion b- 
verhaltnis 

[Caecilius] 

i \ 

Alexander N. Quinülian 

[Apsines] \ ' -^^ 

/ Phoibammo Aquila Romanna Carmen de figuris 
Tiberius n. s. w. | 

Martianus Capeila 
Der wichtigste von diesen, Alexander Numeniu, ist bekanntlich nur 
im Auszüge erhalten. Seine Nachfolger, die ihn noch vollständig ge- 
habt haben, erhalten dadurch erhöhten Wert. Die Stellen aus Aquila. 
wie Frg. 51, 52, 54 tragen ihr 8terncben mit Unrecht. Aus dem- 
selben Grunde vermisse ich häufiger die Stellenangaben aus dem 



CORN fRSJTY 



648 OOtt. gel. Ade. 1909. Nr. 8 

Carmen de figuris, dessen Abhängigkeit von Alexander selbst aus 
der umgekehrten Anordnung der entnommenen Figuren hervorgeht. 
Mit welcher Sicherheit Bich aus diesen Elementen die Wiederher- 
stellung vornehmen läßt, möge beispielsweise Frg. 55 a, b zeigen, die 
mit Sicherheit erkennen Inssen, daß bei Caecilius infolge einer falschen 
spraehphilosophischen Vorstellung die Sinnesfiguren vor den Wort- 
figuren behandelt waren. 

Tiberius Rh. Gr. Quintilian IX, 1, 19 

Sp. 111,59,22 ut vero natura prius 

est, concipere animo res 
quam enuntiare. ita de 



xpütov o*»v ti tt)c wa- 

VOCftC tf/iff.'XXI SitXTÄOV, 

inet Sei tövvö'jv nivrmc figuris ante est loquen- 



to'i WfGu icpoiffGiodat, 
verblaßt aus Alexander, 



dum, quae ad mentem 
pertinent. 



Alex. Sp. III, 27, 1 
tä uiv Ti)c Siavoi'ac Brf- 

X670V mlv • wavc&c 70p 
XÖ700 xpodrfst Tj Siavoij- 

'.1. ;to; EupTjaic, Eltfitat 



Die caeci lianische Definition des ~/;' i \ i -i hat uns Phoebammo er- 
halten in der leider durch Schreiberhand so verunstalteten Einleitung 
(Frg. 50). Seine Absicht ist, die Definition Alexanders (RheL Gr. 
Sp. III, 44, IG sq.) aus den Fehlern der Vorgänger zu entwickeln. Die 
ganze Stelle kann nur aus Caecilius stammen. Zuerst wird Zoilus 
erwähnt, der in seiner Definition garnicht unsere Figuren meint, bei 
dem aber Caecilius offenbar zuerst den festen terminus gefunden hat. 
Zoilus Schüler, Anaximenes, versteht mit Recht nur die etpwvsia 
darunter (cf. Kap. 20). In Phoebammos Kritik an dieser Definition 
ist tpi« äuAptävst sicher verderbt. Es ist keine Lücke anzunehmen, 
sondern ich halte tpCo für das Zahlzeichen 7' und schlage vor toötö 
7' 7.;j.if,T7.v:-.. An Caecilius Definition hat Phoeb. offenbar auszusetzen, 
daß das a/tyia keine tpor^ kx\ rt yü$tn sein darf, ein Gedanke, der 
durch den Zusatz iid -.', xpiittov in Alexanders Definition (Rh et, Gr. 
Sp. III 44, IG = 11,1) hervorgerufen wird. Es fehlt also die Angabe, 
welche Nichtfiguren unter Caecilius zu weite Definition fallen. Das 
kann aber nach der Epitome Alexanders (Rhet. Gr. Sp. III 9 — 11) 
und Phoebammo (44, 15 sqq.) nur der aoX01xtau.dc sein. Ich halte 
daher tö Äft u.9) xaXöv Mir Doppelschreibung und lese: to oöv >u.i) 
x«ä <püoiv« oü xaXöv (deswegen setzt es Alexander nicht; Grund:) 
6 ?ip ooXoixiau.dc gotiv tponr, -.--. to /cipov. Ganz in Ordnung scheint 
auch Caecilius Definition nicht zu sein : bis sie '-'> '.'■', xatd f ootv ist 
sie nach npt 5<J»ooc Vahlen 39, 2 (Frg. 94) sicher. 

Für Cs Behandlung der Sinnesfiguren fällt Quintilians Zeugnis 
weg, er hat sie scheinbar nicht direkt benutzt. Frg. 57, die elpwvefa, 
zweifle ich nicht an ; sie war sicher eingeordnet, wie der Vergleich 
mit Quintilian IX, 1,3 zeigt, wo unter clari quoque auetores an C. 



COPHftiUNlYEI 



COPHELtUMYERSTY 



Caecilii Calartini freffmenU coli. Ofeoloch 649 

gedacht ist 1 )- Am sichersten vom gesamten Caec (Manischen Material 
ist die Ueberlieferung in den Wortfiguren, die auch Quintilian ein- 
gehend benutzt hat 

Was von Fragmenten aus der Schrift vom Erhabenen heran- 
gezogen ist, geht auf die Arbeiten von Coblentz, Kaibel, Rothstein, 
Martins, von Wilamowitz zurück. Nach der ganzen Anlage der 
Schrift — das spricht die Einleitung deutlich genug aus — müssen 
die polemischen Stellen das meiste für C. ergeben. Aber zu eng ist 
Kothsteins Ansicht (Hermes XXIII, 20), daß unmittelbarer Anschluß 
an die Schrift des C. nur anzunehmen ist für den Abschnitt der Ein- 
leitung und für die Behandlung der Tropen und Figuren. Für diese 
ist es allerdings ganz sicher, daß der Verfiisser vielleicht schon von 
Kind auf mit der caccilianischen Schultcrtninologie völlig vertraut ist 
Aber unsere bessere Kenntnis gerade dieses Teils der caccilianischen 
Lehre besticht uns gewiß. Viel zu weit ist dagegen Hammers Hypo- 
these (vgl. p. XXXV), daß wir den echten Caccilius auch da haben 
sollten, wo nicht ausdrücklich gegen ihn polemisiert wird. Zweifellos 
wird manchmal gleiche Ansicht vorliegen ; aber Vorsicht ist am 
Platze; ganz feine Nuancen eines versteckten Beifalls oder Wider- 
spruches müssen da Fingerzeige geben. Das darf bei einer Gegen- 
schrift, die sich gegen eine einzige noch dazu angesehene Schrift 
richtet, nicht anders erwartet werden. Für Caecilius kann man daher 
in diesem Falle der gesamten Schrift kaum entraten. Das bisher be- 
sprochene Material ist in der Sammlung sorgsam zusammengetragen, 
und es steckt in ihm mehr caecilianisches Gut als in der ttyvi), die 
in der Sammlung einen farblosen Abklatsch des IVripatos bildet 

Die Hauptfundstelle für C.s bedeutendstes Werk, das über den 
Stil der zehn Redner bilden die pseudoplutarchischen Redner- 
viten und Photius. Wahrend Burckhardt mehr das namentlich Ueber- 
lieferte heraushob, macht Ü. den Versuch, und zwar hier mit größerer 
Selbständigkeit, die Spuren des aus Caecilius stammenden Materials 
aufzusuchen. Es ist eine mißliche Stiche, und 0. ist sich wohl bewußt, 
mit wie großer Vorsicht vorzugehen ist (vgl. Einleitung p. XXI f.), 
weil die anderen kompilierten Quellen zu wenig bekannt sind. Das 
sicherste Gut bleiben die in Verbindung mit den von Keil festge- 
stellten Heliodoretücken überlieferten Stellen. Die ganze Art dieser 
ästhetisch-kritischen Notizen läßt am besten die Anlage des Werkes 
erkennen. Besonders aufmerksam möchte ich auf die Stellen machen, 
die sich mit dem -/',!' 7 --«- : - des betreffenden Redners befassen; in 
sich einheitlich, bürgen sie für die Einheitlichkeit des ganzen Werkes. 
Man geht am besten von den Figuren aus, weil wir gerade hier den 

1) bir l'oterfguren siehe Quintilii.ii ¥111,6,58. 






COßNai UNIVERaiY 



G&O Gfltt gol. Am. 1909. Nr. 8 

sichersten Boden Tür C. unter unB haben. Es ist eine große Zahl 
(Frgg. 103, 107, 100, 121, 122, 125, 128, 144, 149); sie bedienen 
sich stets der caecilianischen Namen, wobei zu erinnern ist, daß diese 
sehr lange vor Caecilius nicht fest geworden sein können. Den An- 
fang macht die Photiusstelle Frgm. 103: der Kalaktiner hat offenbar 
zuerst die Behauptung aufgestellt, Antiphon enthalte keine Sinnes- 
figuren. Da dies nun nicht der Fall ist, muß er seine Ansicht modi- 
fizieren; so ist die ganze Stelle, weil sie so auffällig war, erhalten 
geblieben. Daß die Entdeckung großes Aufsehen erregt hat, zeigt der 
Verfasser itipt u<|k>»k (Frg. 103'), der aus dem Gedächtnis eine Be- 
merkung darüber macht, ein Zeichen, daß er auch in den anderen 
Werken C.s belesen ist Er Überträgt aber mit Recht die Behauptung 
auf die alten Gerichtsredner, da Frgm. 107 zeigt, daß C. sie auch 
von Andokides aufgestellt hat, natürlich mit derselben Einschränkung 
des ät/jij;i/7.?'.i-'jc Und natürlicherweise kann dann Frg. !:!"■ aus dem 
Isäus: spwtGc 64 xot a£T)(i.at(Cetv /,s«o xil tpfiaeiv ial tö xoXttixov 
rrjV Stivotav S jidXtota |j.6y.i|j ■. 7 . Ay.i',^ 1 : .,.- (dazu Frg. 144) nur auf 
C. zurückgehen. In Frg. 140 steht unmittelbar vor dem opgUKiCttv 
die Angabe der Zahl der echten Reden, also genau wie in Frg. 125. 
Aus diesem starren Zusammenhang ist wohl mit Sicherheit zu 
schließen, daß diese kritischen Angaben auf C. zurückgehen, wie das 
Frg. 100, 1 IG bestätigt In letzterer Stelle ist Dionys von Hali- 
kamass mitgenannt, in 168 mit ihm zusammengeworfen, wie das 
häufig geschieht. Mit großer Vorsicht hat C. in diesen Fällen nur 
das in die Sammlung aufgenommen, whs bei Dionys entweder fehlt, 
in Widerspruch steht, darüber hinausgeht oder andere Wnhrschein- 
lichkeitsgründc für sich hat Die Stellen aus Harpokration Frg. 104. 
105, *124 scheinen mir sämtlich zweifelhaft; die Kclitheitszweifel 
können wer weiß auf wen zurückgehen, eine Sicherheit für die Her- 
kunft aus dem Zehnrednerwerk liegt nicht vor. Den Zweifel in *110* 
verstehe ich nicht, es ist durch HO besser verbürgt als 112, 118. 
Im ganzen bildet die Zusammenstellung der 10 Redner gerade durch 
die vorsichtige Behandlung die beste Leistung. 

Dies Werk bildete CaeciliuB Hauptarbeit; es liegt menschlich 
nahe, die Sonderschriften als vorhergehend zu betrachten, wenn schon 
man Plutarchs ärgerliche Aeußerung über die aüfxpiaic A^itooftSvox 
xai Ktxipowoc »ivtavietoaro« als einen Zornausbruch nicht für das 
Lebensalter pressen Bollte. Ob man die vom Verfasser xtpi t>^o>>^ 
zitierte oo77p4[ijiaTo ö«*p Adoiod wirklich für ein besonderes 
Buch halten soll, wage ich nicht zu entscheiden. Einordnen ließe es 
sich schon bei 110, und das Zehnrednerwerk hat er ja gelesen. An- 
tiphon wird auch vom Ps.-Plutarch zitiert: KextXioc 8' iv t$ sspl 



11 COKHEU UNIVfRSJTY 



CaocilÜ Calactini fragmenta col). Ofcnlocli GBl 

aÖTGö i'.-.-: ■;■.■'.!. 7t:. noch dazu ebenfalls ein Vergleich mit Thukydides. 
Ofenloch ist pg. XXXIII vom Gegenteil überzeugt. In der Tat müßte 
es dann eine oü-fy-pioic IlXdtcuvoc xal Auoiou sein, wozu der I'haedrus 
allerdings anregte. Wir haben dann die auffallende Erscheinung, daß 
fast alle übrigen namentlich erhaltenen , nichtlexikalischen Werke 
solche oivrxpfostc sind: Ttvt &a<p£pu 6 'Arnxoc CQXoc tod 'Amavtsiioö, 
itepl A/M ■,-,;>-:■.■>,- >.t Aio-^ivou, beide ohne erhaltene Fragmente, xspl 
^■•vio".-'---.-.-,; xat K-.-<,;.;..voc. Und in derselben Richtung bewegt sich 
offenbar llcpt tüv xctft' tatoplav 7| sop totoptav Gipr}|iäva>v 
tot« pV,topotv. Kine Zusammenstellung von Redner- und Historiker- 
zitaten konnte einmal den Zwecken der historischen Erklärung dienen, 
andererseits auch der ästhetischen Kritik. Daß aber unter Umständen 
ein Vergleich auch für die Echtheitserklärung in Betracht kam, zeigt 
ja der neue Pidymosfund. Mass hat geradezu Caecilius als den Vor- 
gänger des Didymos vermutet, der die II. Dcmosthcnischc Rede als 
aus Anaximenes GeschichUwerk stammend erkannt hat Spuren eines 
caecilianischen Werkes dieser Art haben sich sicher erhalten. Wenn 
man die Frgg. incertae sedis 164 — 166 betrachtet, so drängt sich 
dieselbe literarische Tendenz auf. Von der Clemensstelle (Krg. 165) 
hat Christ (Abhdlg. d. bair. Akademie d. Witt. XXI, 1801, p. 470 sqq.) 
durch den Vergleich mit Porphyrius bei EuBebius praep. evang. 
X,2 — 3 überzeugend nachgewiesen, daß Clemens und Porphyrius 
ganze Weisheit auf alte Quellen zurückgehen, auf I.ysiniachus, Alcacus, 
I'ollio und besonders Aretades «pi ao[iÄt6>ae«c. Porphyrius kennt 
aber den Namen des Caecilius (Erg. 164) sicher nur aus seinen 
Quellen, die diesen demnach benutzt haben. Auf ihn wird die Stelle 
zurückgehen, die wir bei Clemens (Krg. 165 = p. 202,17) lesen: N«l 
u.tjv BOMnSttM Xifovroc >Mapadüvt « (lövoi KpoxivSuvfiö'iat« Jwi-.-^-v rj ; 
fiiitsv >jiä toöc iv Mapadüvi Äpoxiv^oveünavT-ic*. Das wird um so wahr- 
scheinlicher, :il:- der Verfasser cspl ifyooc der Besprechung dieses 
Beispiels zu Beginn des ganz von Caecilius abhängigen Abschnitts 
(Kap. XVI sqq.) anfügt xaitot Jtopä t(ji V.< >-•..■ :.':■.. tot» opxoo tö onipjia 

Oö fäp uxx fftv Mapa&ovt rijv 4u.tjv pAYM 

XaEpiuv nc a&tüv to6u.öv aXfovei x£ap. 
Sehr an Caecilius erinnert bei Theo, der ihn genau studiert hat, 
das Vergleichszitat Thukydidcs -Theopomp -Demosthenes Übor den 
«pdövoc (Frg. 166 = p. 204,9 sqq.), besonders durch die Erwähnung 
der Sizilianischcn Geschichte des Philistos und der folgenden 
Zitate der alten Redner. Obwohl man nun freilich nicht zu weit im 
Einheimsen für Caecilius gehen darf, ist doch soviel durchsichtig, 
daß auch Komödie und Tragödie berücksichtigt waren, und von einer 

04U. pj in. igt». Hr. 8 45 






CORNOl UNNERSITY 



652 Gott gel. Am. 1909. Nr. 6 

Stelle bestätigt das ja Porphyrius, wo die Abhängigkeit Menanders 
von Antiphanes nachgewiesen wird (Frg. 1G4). Sind wir berechtigt, 
ein größeres Parallel werk des Caecilius anzunehmen, aus dem viel- 
leicht das oben genannte icepl tüv xod' toroptav ij *ap' Eotoptav sipi}- 
jiivwv ",■"; pT]fopai ein Teil war, der für die Rhetorik das größte 
Interesse beanspruchte? Denn nach diesem Gesichtspunkte sind bei 
Suidas die Schriften angeführt. Ueber die Anlage läGt sich nur wenig 
sagen; ob sie alphabetisch war, wie nach Frg. 164 — 1CG es zu sein 
scheint, laßt sich mit Bestimmtheit nicht erkennen; die hier in die 
Augen springenden Stichworte sind vielleicht der Ueberlieferung aus 
dem caeciliani sehen RUchmann zuzuschreiben. Auffällig ist mir nur, 
daß so viel Stichworte Aixüv 'Ovöjtata sind Frg. 164: p. 201,8 
ßdaavo«; 11 ^oöXtjc (vgl. p. 161,1 9 sqq.); 13 aixia«; Frg. 1G5: 
p. 201,21 «xu/fouov; p. 202,22 napaoxs»i) ; Frg. 166: p. 204,20 
Gßptcl Die aus der alphabetischen 'ExXt/rfj U£s«v mit Caecilius 
Namen erhaltenen Bruchstücke sind sämtlich der Art. 

Für Caecilius lexikalische Arbeiten hat Ofenloch das Ma- 
terial ganz Boysens Abhandlung De Harpocrationis lexici fontibus 
quaest. rel. Diss. KU. 1876 entnommen. Ihm Überläßt er vollkommen 
die Verantwortung (Einleit. XL), ohne zu verschweigen, daß er vieles 
seihat nicht für caecilianisch halt Ein solcher Abdruck ist zwar für 
die kritische Herausgabe von Fragmenten wenig zu billigen, laßt 
sich aber deshalb verstehen, weil ein endgiltiges Urteil sich erst nach 
Abschluß von Wenzels Arbeiten Tillen lassen wird. Die Wer Bruch- 
stücke unter Caecilius Kamen «IaaffsXEa Lex. rhet Cantabr. ; i£oüXi)t 
Harpocration ; ftswpixdv Ammonius; ziz:.; Lex. rhet Cantabr. ent- 
stammen wohl sicher dem alten attischen Onomastikon, das Wenzel 
in den Abhandlungen d. Berl. Akad. d. Wiss. 1895 p. 483 ansetzt 
Nun ist aber zu beachten, daß an allen vier Stellen Suidas nur die 
Erklärung des Caecilius, nie die der anderen, enthält Das Ono- 
mastikon hat doch anscheinend in gegebenen Fällen verschiedene 
Ansichten gebracht Es ist also zunächst nicht von der Hand zu 
weisen, daß Suidas wirklich noch das Lexikon des Caecilius aufge- 
stöbert hat, eine Annahme, zu der seine Erwähnung in der Ein- 
leitung allein nicht zwingen würde. Soviel scheinen mir aber auch 
die namentlichen Fragmente zu zeigen, daß sie kaum in einer KaXXi- 
pT)u.03Öv7) betitelten Sammlung gestanden haben. Daß dies übrigens 
ein Besserungs versuch von E. Rohde ist (G riech. Roman 326,2) fehlt 
im kritischen Apparat O.s p. 1,8; 138. Die vielversuchte Suidas- 
Btelle gibt nun Laskaris (s. Kinl. XIX) wieder mit >Elegantias Atlims 
seeundum elrmcnta<, quac adhuc opitd Snidam legmitur. Daß das 
Werk noch bei Suidas gelesen werden kann, weiß er aber sicher nur 



CQMtfU UHIVfRSJTY 



Caecilü CaUctini fragmenta coli. Orenloch G53 

aus dessen Einleitung, wo es als KaixiXioo EauXtfeoO ixko^ M£m*v 
zitiert wird. Bemhardy hat meiner Ueberzeugung nach mit Recht 
fort 5ä — xoXXipTj[iooüvi]c. lott St für Randglosse zu ixXoriJ gehalten, 
zumal der ganze Artikel am Schluß sich als glossiert erweist. Aber 
Laskahs hatte sie in seinem Exemplar; denn die Uebersetzung >c/e- 
yantiti<, einerseits = ixXo?*, övou^xtcov, andrerseits = xaUipT)|ioat>vT} ist 
nichts weiter als elegante Spiegelfechterei des Byzantiners. Er hat 
demnach die zweibändige Schrift gegen die Asianer auch nicht für 
alphabetisch-lexikalisch gehalten , jedenfalls nicht die wunderliche 
Meinung geteilt, daß Suidas glaube, >«doav X4£iv< sei in ihr ent- 
halten gewesen. Was sachlich aus dem Zusammengehüuftcn Caceilius 
gehört, ist vorläufig nicht zu ermessen; Artikel wie ea/TjUÄtiauivoc, 
jtappTjsta u. a. können wirklich nicht von ihm stammen. Wenzels Ar- 
beiten werden erst ein weiteres Vorwärtsschreiten gestatten. 

Caecitius Bild hat durch die Sammlung jedenfalls an .Scharfe 
gewonnen. Es ist das Bild eines strebenden Literaten, der den so 
gut wie erkämpften Sieg des Atticismus zu einer ungeheuer fleißigen 
schriftstellerischen Tätigkeit verwertet. Er hat es bei dem herrschen- 
den Interesse auf einzelnen Gebieten zu einer für die Nachwelt 
führenden Stellung gebracht, und darüber sind seine geschichtlichen 
Schriften in Vergessenheit geraten. So sehr auch vieles >nach der 
Lampe riechen« mag, muß man doch seine Lebensleistung als die 
eines Chalkenteros achten. 

Kawitsch W. Barczat 



Vollständiges Oriechis ch*[>eatsches Handwörterbuch xu den Schriften 
des Neuen Testaments und der übrigen archrintlichen Literatur von D. 
Dr. Erwin Preaseben. 1. u. 3. Lief, (ließen, A. Tüpelmann (vormals J. Ricker), 
1008. 8p. 1—320. Lex. 8°, je 1,80 M. 

Ein umfassendes Urteil über die vorliegende Leistung kann nur 
ein philologisch geschulter Theologe vorlegen. Ein solches hat Adolf 
Deißmann in der Deutschen Literaturzeitung gegeben (1906, Nr. 30), 
stark ablehnend, besonders hinsichtlich des Umfangs der Belege uud 
der Art der Verarbeitung. Darnach wäre dem neuen Wörterbuche nur 
ein beschränkter wissenschaftlicher Wert zuzusprechen : einige philo- 
logische Beobachtungen hierzu. 

Unter den benutzten Arbeiten der früheren Lexikographen führt 
Prouschen außer dem Thesaurus die I,cxika von Pnssow, Pupc, Ja- 
cobitz-Seiler, Suhle-Schneidewin an. Er kennt also das beste griechi- 
sche Handwörterbuch nicht, nämlich das von Anesüs Konstantinidis 
herausgegebene Mfrra As£ixov t^c 'EXXtjvix^c -(Xiüsoijc (Athen 1901 

45* 






EU UNIYER9TY 



654 Gott, gel. Am. 1909. Nr. 8 

bis 1907), eine neugriechische Bearbeitung der 8. Auflage des be- 
kannten Greek-english lexicon by H. G. Lidilell and R. Scott (1897). 
Dies englische Wörterbuch ist wiederum eine Bearbeitung der letzten 
Ausgabe des Passow, aber sehr beträchtlich erweitert und verbessert, 
und da auch Konstantinidis viel hinzugetan hat, so muC seine Leistung 
unmittelbar neben den Thesaurus gestellt werden. Das ist gewiG 
nicht erfreulich, da einem gToßen Notstand nur mit einigen Flicken 
abgeholfen wird, da auch das Unvollkommene, das der Thesaurus 
bietet, von keinem der Bearbeiter eine gründliche Kritik erfahren 
hat, aber man muß doch zur Zeit mit dem Gegebenen rechnen. 

Man vermißt aber auch einen Hinweis auf Herwerdens Lexicon 
supplctorium (1002, 1904, 1906). Das ist freilich ebenfalls nichts als 
ein großer Klicken, der dann noch durch zahlreiche N'achHickungen 
erweitert wurde. Ware es nicht besser gewesen, der emsige holländi- 
sche Philologe hiitte sich ein beschränktes Gebiet gewählt, etwa die 
ganz vernachlässigten Ioner oder die noch niemals nach ihrem Wort- 
schatz verarbeiteten DorerV Statt dessen jagt er im Libanios und 
Synesios nach neuen Wortern, ohne darnach zu fragen, ob die Stellen 
schon im Thesaurus stehen oder nicht, er schreibt den halben llesych 
aus, der doch ebenfalls im Thesaurus steht, während er die anderen 
Lexikographen kaum beachtet und überhaupt von der Verzweigung 
antiker grammatischer Ueberlieferung kaum unterrichtet zu sein 
scheint, er plagt den Leier mit unnötigen, grammatischen Anmer- 
kungen, für die ein anderer Ort zweckmäßiger war, auch hier ohne 
ausreichende Kenntnis der einschlägigen Literatur, und dennoch: zur 
Zeit sind seine Sammlungen ein notwendiges Hülfsmittel, zehnmal 
höher zu schätzen als der Konstantinidis. Denn Herwerden ist der 
erste gewesen, der die Sprache der Inschriften und Papyri mit be- 
sonderem Eifer verfolgt und dargestellt hat, so daß er für das volks- 
tümliche Griechisch trotz der unmethodischen Sammlung unentbehrlich 
ist'). Preu sehen spricht in seiner Ankündigung davon, daß durch die 
rastlose Arbeit von drei Jahrzehnten die Quellen unserer Kenntnis 
der griechischen Volkssprache ganz außerordentlich vermehrt worden 



1) Inzwischen bat K. Krumbarber angekündigt, daß der in Leipzig lebende 
Neugrierhe Dr. E. Pesopuloa bald ein weiteres Lexikon äftrpaupfiruiv M£i<uv, also 
einen neuen Kumanudis, erscheinen lassen werde. Nach einer freundlichen Mit- 
teilung de« Verfassers sollen es über 9000 neae Wort« Hin, die hauptsächlich 
aus dem späigricchischen und dem ganzen byzautiniseben G«biet (bis ton Jahre 
14o3) gesammelt sind. Dazu kommen neue Belege von selteneren, schon bekannten 
Worten und neue Bedeutungen. Kine beigefügte Probe zeigte, daß die Arbeit 
weit gründlicher angelegt ist als die von Kumanudis oder gar die trockene Aof- 
sahlung bei Sopboklia. 



— 



I'reuachen, Griechisch -DeaUches Handwörterbuch iq den Schriften des N.T. 655 

sind, doch er füllt das Fehlende nicht aus, weder nach dem Umfange 
noch nach dem Inhalt 

Aber der Verfasser hat Anspruch darauf, sorgfältig geprüft zu 
werden, wie er das Einzelne erklärt. Dazu seien einige Worte aus- 
gewählt, die der Hirt des HermaB im besondern hat. >ä3ioraxtoc, ov 
nicht zweifelnd, . . . nur Adv. äSurtdxtuc unbedenklich . . . ungestört 
im Gottesreich wohnen s. 9,29,2«. Darin fehlt eine deutliche Unter- 
scheidung verschiedener Bedeutungen: die passive hätte nach der 
üblichen Gewohnheit des Herausgebers durch die Zahl 2 abgeschieden 
werden müssen. Die Stelle heißt: oi two-it« ot>v (Menschen von kind- 
licher Unschuld) ctSiotdxTiuc xatoixijetoootv kv n/. ßaotXeiai tgü deoö. 
Wie kommt das Wort zu der Bedeutung ungestört, so daß es also 
zu vv :-/.>'.'. •>■■,!$, ävsinjpsdoTuc zu stellen war? Es heißt nichts an- 
ders >was nicht zu bezweifeln ist, ohne Zweifel«, eine Bedeutung, die 
bei dem Adverb sonst nur noch in dem hellenistischen Epigramm 
Anth. Pal. XII 151 zu finden ist: tt tivi xoo xal&ov epattütatov ävdoc 
fyovta eSoec- öfitotAxttu? iiSfi? ' Akq) ..-.■:,'>,:•/. . wo die Engländer, die das 
ZeugniB zuerst vorgebracht haben, irrig das Aktivum, nndubling, an- 
geben. — >äxrjöia . . . die Sorglosigkeit, 5apa5i3<$vat eaotöv täte; äx. 
sich der Sorglosigkeit überlassen Hv 3,11,3«. Hier hat der Heraus- 
geher sorglos aus Pape geschöpft und weder die besseren lexikalischen 
Hilfsmittel noch auch den Sinn der Stelle beachtet. Der aber ging 
sogleich ans dem Zusammenhang hervor: napGOwxaTs iooroöc sie; täc; 
ötXTjSiae; xal oöx kvzpityi: i iaowiv täc u-eptp-vac, enl tftv xöptov, auch 
hat die altlateinische Uebersetzung tradhlistis vos tmxielaiihus. Wie 
?/(/-• 7 nun zu der Bedeutung Schmerz kommt, ist am besten bei 
Schnei de win-Suhle dargestellt: Teilnah ml osigkeit — dumpfes Hin- 
brüten, torpor — maeror. — >ävov6t£{oTtoc Adv. neidlos neben ä&oT&xTcoc : 
X°P T jT* iv Tlvl Imd- d. helfen, Hs 9,24,2«. Das ist von den Gläubigen 
gesagt, die jedermann helfen >ohne Vorwurf und ohne Zögern«. 
Richtig hatte wieder die lateinische Uebersetzung: sine improperio, 
sine dubitatione. Das war doch nicht schwer zu finden. — »iicö- 
xsvoc . . . (verstärktes x»v<Se,), leichtfertig oder töricht (neben fynr/pf) 
Hm 5,2,1. 12,5,2«. Das ist recht mangelhaft. Denn äicoxivöco ist 
bis auf einen Bodensatz ausleeren, äicöxsvoc derart ausgeleert. Die 
reiche Bildersprache des Hirten erklärt die eigentümliche, sonst nicht 
nachweisbare , übertragene Verwendung , man kann aber auch den 
Uebergang vortrofflich beobachten. An der 2. Stelle heißt es: Stav 
6 -i-At-ptu-'. ; xtpdu.ict ixavoitata , ■■ f-lcnj*. otvoo xaXoü xat iv tote xspft- 
u-ioic; ixeiv--.: - ; ..< ■',-> änÖxiva fy, Sp'/erat kni tä xepifua <.r. oü xaravoit 
to irXiJpi) • oi£e fdp, 8tt xX^ptj ilot ■ xoravosi ife tö aioixsv«, ^oßoüu.tvo<; 
(ujmti &£iaav. Im Folgenden wird xXiJpctc ev rfy xioi« gegen touc 






CÜRNfUUNNERSITY 



656 Oött. gel. Am. 1909. Nr. B 

Ä«ox4v- •; gestellt, und ebenso auch an der 1. Stelle. Da also das 
Bild stark geschaut ist, mußte darnach übersetzt werden: >bis auf 
einen Rest der Flüssigkeit (des Glaubens) entleerte, kürzer »(glaubons)- 
leer geworden«. Das Wort ist ein gutes Beispiel von der treffenden 
und knappen Ausdrucksweise der Griechen. — >äxwntßäCio (nach d. 
Int. ttipara gebildet?] wie es scheint, nur hier vorkommend ö. u sie 
r?)v äjtoihjxijv etwas im Keller lagern Hm 11,15 [vgl. neugr. otißäCstv 
aufschichten]«. Die Stelle ist falsch ausgeschrieben und falsch über- 
setzt, sie lautet: Sav 7ap sie äxofrrjxijv o«ß&ai]tc oivov tj SXatov xal fiv 
aotoie IHjW xepdjuov xevdv, xai itäXiv axootißdoai dsXiJa7)'-c rrjv äxo- 
>>y. i->. ".'', xspdpiov :■/.:■■'.. 8 ßibjxae xsvdv, xsvöv xai sop^acic ' ootu» xai 
ot itpwpTjtat ot xsvoi Ztav D.daioiv sU irvsüjiata otxatuv, öirotot fy&w, 
toioOtot xai eüpioxovtai. Das Wort onßdC« ist in der bei dem ver- 
wandten orotßäC» allgemein bekannten Bedeutung zusammenstellen« 
bisher aus Epiphanios I 272 b und Schol. vulg. Soph. Ai. 770 bekannt 
gewesen, nun erhält es ein älteres Zeugnis. Aber wie konnte nur 
verkannt werden, was änoorißdCstv heiOt, wo obendrein noch in der 
lateinischen Uebereetzung cum candetn apotheemn exhaurins steht? — 
^xoro^Xöto blenden Pass. übertr. a. äic6 Ti)c dfa^c Äiavolac er wird 
für die gute Gesinnung blind. Hm 5, 2,7<. Nicht ganz genau. Das 
Kapitel handelt davon, daß einst das Gute im Menschen durch das 
Böse ausgeschieden werden soll. Zu den mannigfachen Bildern, die 
dabei verwendet werden, kommt zum Schluß noch die Blendung. Die 
070W) oidvoia war im Menschen, nun wird ihre Sehkraft geblendet 
Die auffallende Verbindung xal SX«u«; dxotwpXoikat ä*ö t^c otavoiac 
v/ ( ; ■r; i,l ' 1 .' erklärt sich daraus, daß äxaraatatBl iv «Aotj: irpd£ii a&tcw 
vorausgeht, so daß auch das nächste Verbum auf die Person zu be- 
ziehen nahe lag. Ein Attiker hätte nun etwa äxotutpXoöTai r > i - fitä- 
voiav gesagt. Aber dieser Akk. geht bei den Späteren zurück, und 
xatd ist dieser Sprache ebenfalls weniger angemessen; so wurde die 
Präposition wiederholt. Die Uebereetzung ist: >ihm wird die Er- 
kenntnis des Guten abgeblendet«, wie es auch der Lateiner auffaßt: 
et omn/s HU cogitatio prudentiae excaecatur et fallitur. 

Der Bearbeiter zeichnet sich durch große Genauigkeit in der 
Angabe der Stellenzahlen aus, auch scheint er nach den vorge- 
nommenen Proben nichts Wesentliches auszulassen. Daß die antiken 
Lesarten nicht sonderlich verwendet waren, erklärt der Zweck des 
Buches, der >in erster Linie für die Hand der Studenten und der 
Geistlichen« bestimmt ist. Gleichwohl war es auch unter dieser Be- 
schränkung vielfach möglich, die Wissenschaft zu fördern. Auf dem 
philologischen Gebiet indessen ist dies nicht überall, wo es möglich 
war, erreicht worden. 

Göttingen Wilhelm Crönert 






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CORHFU UHIVfRSJTY 



Libanü opera rec. It. Förster. Vol. II. III. IV 657 



I.ibanii opera recensuit Kiihmdu- Foerater. Vol. II, oratio nes XII — XXV; 
Vol. III, or. XXVI— L; Vol. IV, or. LI— LXIV. Lipaiae, in acdibus II. 0. Tcub- 
MTi MCMIV, MCMVI, MCMVIII (IV.672S., M. 12; LXVI, 487 S., M. 12, 
V, 498 S., M. 10) '). 

In ziemlich nischer Folge sind die Bande auf einander gefolgt, 
so daß nunmehr schon alle Reden des Libanios in dem neuen Ge- 
wände vorliegen. Die drei nächsten Bände sollen die Deklamationen 
enthalten. Wir bewundern die umfassende Arbeitsweise, die Emsig- 
keit und die Ausdauer des Herausgebers und wünschen ihm zu dem 
glücklichen Fortgang von Herzen Glück. 

In der Anordnung des Apparates würde F. nicht nur 
Raum ersparen, sondern auch dem Benutzer ein schneller ergreif- 
bares, klareres Bild gewähren, wenn er die Lesungen enger zu- 
sammenrückte und der handschriftlichen Ueberlieferung den Vorrang 
gäbe. So steht z. B. III 140 die Anmerkung: »logopraaCpiß scripsi, ut 
codi Monnerius ioxuptooi(ti libri sed in io-/uptoai|M]v corr V, edd<. 

Ihr Anfang erweckt die Meinung, die Stelle sei gegen die Hand- 
schriften verbessert worden, während man doch Vermutungen Neuerer, 
wenn sie durch eine später bekannt gewordene Ueberlieferung be- 
stätigt wurden, entweder gar nicht oder nur anhangsweise erwähnt. 
Es war also zu schreiben: toxi>ptoaiu.7jv V c (coni Monn)] la/opioaiiu 
V" cett. Weiter zu III 131: »öpjpiÄfioc scripsi coli. t. IV 835, 2 (ex 
emendatione Jacobsii) et Aristoph. fr. Thesm. 6 t. 111070,11 M et 
Harpocr. s. v. öpjpiSSpata libri sed ?p Äu^i&ac in marg A, epata 
in ras. I", paia in ao corr. I s , edd<. Dafür war zu geben: ipvptSi«c 
AtpIM» ante ras. ut vid. (ci Jacobs, cf. t. IV 835, 2, Aristoph. fr. 
320 K, Harpocr. b. v.)J ipvpifispaia AIP" cett. Die Entscheidung wird 
richtig gefallen sein, auch die attischen Schatzinschriften kennen nur 
äpjpiSfia und das davon abgeleitete äitpto'tl&ov. Aber äp^tätpaiov, das 
an sich ebenso attisch sein kann wie xspiMpcuov, wenn es auch noch 
nicht bezeugt ist (unbestimmbar ist äp.<pi$6paia * ajiXXia Hes.), muß 
auch darum verdächtig sein, weil es in einem im Thes. Ling. Gr. 
12,217* ausgeschriebenen Bruchstück eines späteren Lexikons als 
Erklärung zu *«pi8*paiov benutzt wird. 

Eine weitere Entlastung und Klarung des Apparates würde F. durch 
Ausscheidung der Morelschen Lesungen herbeiführen. Was 
der vielgescbäftige Philologe und Buchdrucker F. Morel an Handschriften 
zur Verfügung hatte, ist so ziemlich bekannt, seine Verbesserungen 
aber und Vermutungen Rind, wo sie nicht gerade leichte, durchsichtige 
Versehen betreffen, von ganz geringem Werte, vgl. das vernichtende 

IJ Vgl. Jahrg. 1904, Nr. 9, 8. 730 ff. 



4 




coßNEu uMvttarr 



668 GölL gel. Am 1909. Nr. B 

Urteil, was F. selbst I 75 und 267 über ihn fällt. Man gehe einmal 
die Rede lUpi ffl* ouWhjxüv (111337—348) durch. Was hier 337», 
338«, ii, i&, 339t, i, ii, ii, n, 340», 341», so, 342», 343«, i», 344i», n t 
«o, 345*, e, 347u, 348i6 an besonderen Lesungen Morels erwähnt 
wird, ist zumeist minderwertig oder falsch, es ist aber auch schäd- 
lich, da mancher Leser an einigen Stellen zu der Vermutung ge- 
bracht werden kann, die Morelliana sei codicis instar. Das ist sie 
aber, da ihre Quellen in dieser Rede bekannt und auch von F. ver- 
glichen sind, nicht So hätte denn editio prineeps nicht die Ehre 
einer vollständigen Wiedergabe finden sollen. Warum freilich V. 
S. 338n lieber mit AEIB Morel äipjXaoe als mit Va V Reiske ö-eXcme 
geben mochte, ist nicht ersichtlich, wo er doch anderwärts das rich- 
tige »Raus vorzieht. Indes ist emjXaus, das zur Unterscheidung von 
ÄadXaßs eine stärkere Augmentation erhielt, in den Handschriften 
der Bpätgriechischen Schriftsteller bo häufig, daß man das Versehen 
begreifen kann. 

Endlich muß noch einmal die Bitte ausgesprochen werden, Ver- 
schiedenheiten der Accente nur in wichtigen Fällen zu erwähnen. 
Daß die Byzantiner z. B. gerne einige proklitische Worte an das 
folgende anschließen, weiß jeder, der nur ein wenig mit Handschriften 
oder Apparaten zu tun gehabt hat So hätte aus der angeführten 
Rede 337« toxpwtov V, 338m &£oopU»v P, 34h» dtqxtoo B, >* 8iat£Xo«c 
ABPV usw., 346»» »itoöv A nicht in die Anmerkungen gebracht wer- 
den sollen. Auch nicht 341» ;■', & APBV, eine den Byzantinern sehr 
gewöhnliche Schreibung, m oüÄäitm itoti CAIV, 347i* imiA* äv A, 
348u '■■'./. U ' A. Allenfalls war 340i» ävtdoat (st avi&oou) der meisten 
Handschriften von einer gewissen Bedeutung, doch hatte ©in Bolchor 
Kall mehr Wert, wenn er in der Vorrede kurz mit andern zusammen- 
gestellt wurde '). Auch das lose v macht dem Herausgeber noch un- 
nötige Arbeit. Warum heißt es IV 401» zu toi« £ifoiaot xalj foftiaai 
scripsi ;".»,;■.->.-■■, B Sieb? Hat etwa Libanios die bekannte Byzantiner- 
regel befolgt oder waren für die Tilgung rhythmische Beobachtungen, 
wie sie Blaß bei Demosthenes machte, maßgebend? Mit Bolchen 
aäid^opa sollte der Leser nicht geplagt werden. 

Nun, da bereis vier Bände vorliegen, ist es auch von einigem 
Vorteil, die Scholien, über die früher noch kein rechtes Urteil 
möglich war, im Zusammenhang zu betrachten. Sie verteilen sich 
zumeist auf die einzelnen Handschriften. Etwa folgende sind der Er- 
wähnung wert. 

Der MonacenBis A (s. X) hat nur selten Randbemerkungen, kurze 
grammatische, aus eigenem Denken entsprungene Erklärungen, >#ao- 

1) S. 346io ''vi-'; P jpivüc I muß ein Druckfehler Torlicgea. 






■ ■■: N r ' ■■■■■■ n 



Libanii opora rec. R. Förster. Vol. IL III. IV 

litfcCnvc ixö xoivoö II 104, tß(6cj övii toö &fv(bv III 217, xatafso-fdvttiiv] 
ävtl toö xatafpej/fetcuoav 475, xatä xoivoö t6 >toTQ>« IV 19, itpooettov] 
Ävtt toö ffjiirpoo&sv obEuv 77. Auf den Erzbiächof Arethas von Cäsaren 
weisen einige Aehnlichkeiten , die sich in den Scholien zu Dion 
Chrysostomus finden, z.B. zu I 2 xatd xotvoö tö xpaatv« (A. Sonny, 
Ad Dionem Chrys. analecta, S. 95), VII 37 bxövxcovj 'Atttxüc avri toü 
4x«to>aov (S. 103), XI 106 <x*ö xotvoö tö motetc (S. 109). So findet 
»ich ixö xotvoö und xata xotvoö noch Öfter. Es wäre nun zu unter- 
suchen, ob die Bemerkungen die Züge der Handschrift des Arethas, 
die wir kennen, aufweisen. Stammen die Scholien von ihm, der so 
viele Schriftsteller mit seinen Lesespuren versah, dann finden sich 
sicherlich im Monaceusis häufige Ausrufe wie wp(atov) und '.^(siwaai), 
vgl. die Bemerkung Försters 1 16. 

Im ChisianuB C (s. XI) ist ebenfalls hin und wieder am Rande 
etwas zu finden: II 39 (mit Suid. zu vergleichen), 314, IV 242 (mit 
P S B\ aus Suidas). Besonders ist III 144 zu erwähnen: ootot fpopiftöv 
oöSi oi»77va»u.T)v fyovj iap^txöc tpijutpoc outo« 6 otiyoc (mit Mo). Mit 
dem Metrum hat Libanios an der mit großem Nachdruck gesprochenen 
Stelle wohl ebenso eine Wirkung erzielen wollen wie einst De- 
mosthenes. Daß dem Byzantiner der Vers auffiel, ist nicht zu ver- 
wundern, da er mit der Vermeidung von Auflösungen und mit der 
betonten vorletzten Silbe den Gesetzen seiner Zeit entsprach. 

Im Palatinus P (s. XIV) sind von der 3. und 4. Hand ein paar 
aus Suidas genommene Stellen zu bemerken, vgl. III 232, 418, dazu 
eine selbstergründete Erklärung IV 77. Der 2. Hand sind einige 
ziemlich gelehrte Scholien eigentumlich, die sich meist in der Hs. B 
wiederfinden, vgl. 183, 87, 116, 134. Zu bemerken ist ein aus den 
Aristeidesscholien (III 326 D.) abgeschriebenes Stück: 1146, vgl. 
Hendess, Oracula graeca Nr. 51. 

Der Barberinus B (s. XIV) ist mit häufigen Anmerkungen ver- 
sehen, besonders von der 2. Hand. Davon geht das Meiste, wie schon 
von Förster hervorgehoben wurde, auf Thomas Magister zurück, 
manches auf das Etymologicum Magnum und Suidas, einzelnes auf 
die Scholien zu Aristophanes (1 512) und Pindar (530). 

Unsere besondere Aufmerksamkeit erheischt der Vindolxmensis V 
(s. XU), nicht etwa um alter Gelehrsamkeit willen, die nur wenig 
vorhanden ist, als darum, weil er uns zeigt, wie man einst den Li- 
banios gelesen, verstanden und beurteilt hat. Daß die Hände V und 
V* auf dieselbe Quelle zurückgehen, ist offenbar, woraus weiter er- 
hellt, daß der Urheber der Scholien in einer Vorlage von V zu suchen 
ist, eine Beobachtung, die noch durch Verschreihungcn (vgl. IU 54) 
bekräftigt wird. Nun wird man auch die junge Hand, V r (s. XV nach 






COfiNEU UNIVERSiTY 



660 Gott gel. Am. 1909. Nr. 8 

Förster 1 35) mit den alten zusammenstellen dürfen , denn außer 
Aehnlichkeiten in der Schreibweise gibt sie auch deutlich eine frühe 
Entstehung zu erkennen : 11 524 tö »fjÄTjc toüto övti toü >xoxk< io^- 
(ttxvTOv töbtouivou /pövou, Ök fiixaiiuc, öv icapaXau.ßdvs3dGU aötö ■/.?-. npö 
BTcbv iiaxoaiav xai jtXhövoiv ftt. In das 10. Jahrhundert aber gehört 
sowohl Arethas als auch der ihm zugewiesene Monacensis A, und 
wenn es sich auch als unmöglich erweisen wird, bei den Schoben der 
Hs. V denselben Ursprung anzunehmen '), so genügt es schon, eine 
ähnliche Entstehung und den Abstand von späterer byzantinischer 
Scholienarbeit zu erkennen. 

Lexikographisches ist kaum aufzutreiben (rcsoihjv II 295 hat 
Aehnlichkeit mit Schol. Luc. Thal. 1 10, S. G Rabe), eine Benutzung 
des Suidas nicht zu erkennen, aber auch nicht des Diogenianos, den 
Arethas hatte. Einmal (III 131) werden zwei Worte mit den Aus- 
drücken der Volkssprache erklärt, wie es jener Erzbischof öfter zu 
tun pflegt (Sonny a. a. O. 88 f.). Hingegen sind einfache Glossen nicht 
selten. Dabei wird dann einmal fehlgegriffen: 111 3 1H :/dp5eusv| ■JJtgi 
ixidapiC«v, vgl. Förster z. d. St. 

Oefter findet sich grammatische Erklärung einzelner Formen oder 
Verbindungen. Auf attische Besonderheiten wird hin und wieder auf- 
merksam gemacht, vgl. II 41)7 tö 6t4du.svov] f^tot t&üc 5e£ouivooc ew- 
dpüitouc' Attaxöv oütoK. Daß der Infinitiv nach attischem Brauche 
für den Imperativ stehe, wird immer wieder eingeschärft, vgl. 1291 
>X£f*tv« iJTOt Xfrre* rffi 'Attix^c xai toüto ouvqdfiiac 1 xai itotTjtal tobwot 
ypiüvtai . «£o*poxXiJc * tot" j)8q (paoxciv f[ii uLavttxfy (ujolv <ppovitv (0. R- 
462). xai 'ApiotctÖTjc itoXXa^oö tüv eaotoü Xöftuv toötut ypipat, vgl. 
noch 1142, Hill, 333, IV 422*). 

Ein Augenmerk richtet der Byzantiner auf den Gebrauch der 
Casus bei Verben. Im Coislinianus 345, dessen Zusammenstellung 
auf Arethas zurückgeführt wird, ist eine beträchtliche alphabe tische 
Sammlung über bemerkenswerte Konstruktionen von Zeitwörtern er- 
balten, das vierte Bekkersche Lexikon (Anecd. 119 — 180); ein späteres 

1) Nur einmal trifft eine Itemerkuug von A mit V zusammen: III 217 »,//'«] 
övrl toü Q7a]"I> A, /|t04 dyaj'Iv xil •Apwrf.ft»,; ■ »w piv j-ip AaziöfltpiWout i, oup- 
<pipä &i r jpo tyt xi\ UMfit* ■ fjT<>i t.yytt V. Vgl. auch IV 77, wo in F* weiter 
ausgeführt wird, was A kurz erklärt. 

2) Vgl. Srhol. T BU l( 10 mivMi prf).' »Tpixfois njopcudp.» t»C JU BsMl] «TW« 
swe' *yiixw Mw^nc« ■-!■!. Kl. 9). So ist richtig bei Bekker dio leirhte Ver- 
derbnis ^iixdv (i^x'jva; vcrltcsscrt, wahrend Maaß das Scholion nicht verstanden 
hat Aber Lesbonax XVHI (6. 46 Müller): 'l ■ t> .. x*\ Aüpi'W iart tö «vri kc«S* 
TaxTixtüv drapifi^Ti Mrtiv, und nach Rost (Gr. Gr. § 125,3 Anna. G) ist der Ge- 
brauch in der epischen Sprache häutig, bei den Atükern selten, vgl. auch dio 
zahlreichen Beispiele bei A. Matthiä $ 647. 






CORHEU UNIVERSlTY 



Libuü opera rec. R. Förster. Toi. II. III. IV 661 

Erzeugnis, etwa der moschopulischen Zeit, steht z. B. bei G. Her- 
mann, De emend. rat graec. gramni. S. 353 — 422, die Syntax des 
Johannes Glykys bewegt sich hauptsächlich in diesen Fragen. Man 
vgl. z. B. III 54 «"xstoJ ^toi sxpatsito xal Ali toöto 2otix7ji OOVtyCTttt 
drEvavtiac toö sfyato avtl toö ijjrteto -reviv^t (Sotixi) V 1 , verb. v. F.) 
owrattouivoo mit BA 141 iysadai' fevtxfy' A(«v teaaapaxootatt evd- 
:n>: ßißXiioL " *xsXsooao-fjc «ötoji ttüv itpoxGiuivuv lr/ia$ai<, oder I 129 
ifooyEpatvov tö )ß>pfa>] fjtoi su.iocuv xal 8;ä toöto irpöe. aittar.x-ijv oov- 
tfenat, oW/Epatv» öi ävtt toö Xoäoöu/u, Äx^ !""« Sotixfy (ähnlich 
III 223) mit BA134 fioayepatvü» oottxty* ax toö 'F-ntofptoo usw. und 
mit Lex. Herrn. S. 368 ^-. -y i^, rc-ir, auvtaoast'ii 'Attixwc uiv aittatixfy, 
xai SflMi tö äicoatp£?o}iai xai u.io<i> xai ßSiXüttojiat, xotvwc. 5b Sotixty, 
xii otjXqC tö ävunuAi xai öpftCojiaL (folgt eine Ubaniosstelle). Hierher 
noch U74 (jtfmn 7*vtx1)i) und III 2'J5 (daupäCu ?svixty). Arethas 
macht in den Dionscholien ähnliche Beobachtungen, vgl. besonders 
zu X 29, doch enthält er sich der Beispiele und ist im Sprachge- 
brauche verschieden. 

Zu erwähnen sind auch die Unterscheidungen /wischen Aktiv 
UQd Medium (I 146 icpsoßsö« ~ ouxjrpGoßeöetai, III 234 äx£oyov ™ 
Hia-/öu.i2v) oder Simplex und Kompositum (II 78 jrpdttoujti ~ aio- 
rpättouat, ebenso III 13, 195, und zum Teil II 526'). v g'- ttucn 4 ^4 
fo^ov ävti toö fi«4a-/ov, zwischen einzelnen Komposita (1 108 ivto?- 
X*mv ~ oovtuf/Avsiv), zwischen Singular und Plural: II 169 bvSijXoi 
xXTjÄQvttxQjc, Kv&nXov Je ooftKorc, «ÜStjXov 5s\ eine durchaus verfehlte 
Bemerkung; hierher noch IV 454: ävipsia io^^tata f,toi dvSpäai xpl- 
«ovtfl- ov3p(öta 5e oix:f/u.ata tä eu.j«piexovta avSpac;, und über den Ge- 
brauch einer Präposition an Stelle einer andern III 2 16, 258. 

Bei den Sätzen macht der Scholiast auf Auslassungen aufmerk- 
sam, wie 189 to^wv toö IIoosiSüvoc] fjtoi otürijpo«, ay^xs 84 'Atrix-ty 
swijdtiat- xal 'Apiat«l8T]c >to-/«v trje *soö«, edoac; Ginaiv oöiiuä/üu, 
weiter 256 und 295. Doch sind die Bemerkungen ohne Belang oder 
gar hinfällig, Arethas widmet diesen Fragen größere Aufmerksamkeit 
Zu bemerken ist jedoch, daß die Brachylogie des Libanios den Sr-ho- 
liasten zur Bewunderung hinreißt: 1 319 tö atponöXov tfjc 7Xütrn.c 
xavtaü&a JtscpdvT] xai tö ÖV ÖXquv noXö ÖTjXwaai. 

Besser sind die Beurteilungen des Periodenbaues, besonders der 
Anakoluthe, vgl. 1315, wo darauf hingewiesen wird, daß auf töv uev 

1) Die häufige Wiederholung xeigt wie in den. vorher erwähnten Falle, daß 
«ich der Scboliast auf die Entdeckung einer nicht bekannten Sache nicht wenig 
einbildete. Seinen Eifer wird man verstehen, wenn man annimmt, daß er, dunh 
'»Whe Vorstellungen getauscht, einen Vorganger des Thomas Magistros bfr- 
fc »np't, der S. 317 R. richtig lehrt: irpdTro,*ai U xal fu-ri -r^c irpoWoto* xal ymfr 
^fi Kpolinu,; xal to dtioiTÜ xal iö dxatxoüiiai. 






■ -Ml . .ffviT, 



662 Gott gel. An*. 1909. Nr. 8 

äwpiÄoaaa nicht nach einem St ein anderes Partizip folge, sondern 
ein neuer Satz, ferner I 87 (nach einer Parenthese wird :: y . 'f ,.",- 
. . . xats/oüci]« durch 76^0637]? . . . Xdfou r*)c udXeuic wieder aufge- 
nommen), I 309 und HI 194. Der Scholiast bewundert diese Kunst 
(III 194 iroXXä tootou tä toiaöta, «7auu,aarä irävra) und auch Johannes 
Glykys erkennt sie als eine bemerkenswerte Eigentümlichkeit an '), 
während PhotioB darin einen Grund der Un Verständlichkeit des Mannes 
findet 8 ). Auch technische Ausdrücke aus dem Ithctorenunterricht 
kommen vor (lil 96 ivt :•>---,: ; i , r^xX-rjitattXTJ und r t Xuocc; r utaX7jimx , i) 
änö toö rpöKoo, weiter 101, 125, 214), während die cr/ijjLara des I.ea- 
bonax, die Rudolf Müller bei Arethas nachgewiesen hat 8 ), nicht be- 
nutzt sind. 

Wie Arethas, so meistert auch der Scholiast des Monacensis des 
öftern seinen Schriftsteller, so I 275 Xoirrji tc tf,i xapd t«v euäv 07a- 
ftiüv] ^ jtapd Eni -i^v/v. toüto 3e oüx oioa ort-, .; cit^Xde tut p^topt 
EiitBiv, 318 00 xaXöy to »ävijXwpivov« evtaöda, III 181 toöro oö^ eftetat 
tau XÖ7UH oütcüc XEfuvsvov. Absonderlich ist II 78 oiadoj oü r*)c; 'EXXtj- 
wxt)? aovYjdsioc ävtl tootou 70p >o*.öac xaXüc fiouvai xai u,i] 3oüvai<. 
tö £s otada oütok Xau.ßävBcat änoXeXuuivtöc; ' >oioira töv Äv3pa< xai 
>otoda tö toü Ssivoc 7«voc«. Diese Unterscheidung wird sonst nicht 
gemacht, denn die Grammatiker verwerfen entweder oiöac; gänzlich 
alt* nichtattisch (Moiris) oder geben wenigstens der Korni doda den 
Vorzug (Thomas M.). Hier muG eine bei einem späteren Schrift- 
steller, etwa Aristeides, gemachte Beobachtung irre geleitet haben, 
was vielleicht ein anderer ergründen wird. Noch merkwürdiger ist 
11)115 opa xai tö xaTau,övac Ö 1 7Ü1 ouzot' äv 67T6Äiiau,T]v toötov 
a&iboat spu,TjV8iac r^c aütoO. Man ist darüber verwundert, daß eine 
Form angegriffen wird, die bei den Attikern des öftern vorkommt 
und auch von Byzantinern vermerkt wird (Lex. Vind. 115). Aber die 

1) De vera syot. rat S. 62 Jahn: ftt ri ( i rtapt(*öo/i ( < xai Ti,i i$] a'jrije fiiaiorrfji 
xai 6 ootptar^c Aißdvi',; Catipov iyp^a-to ... (folgt ein Beispiel, in dein nach einem 
KinacbuL mit einem Wechsel de» Subjekts fortgefahren wird) tiJ.tjv oüto» yiv xai 
ojlo; ~f ( i Mi/'i'y vpijSapivo; i.;j«lli t'> -r-vi';, 1 :■,■-',:< -. iv a/Xotc & a.TivotO(Jliv 
xi xai a*>T*c npo/j(pr,Tai xal Tf ( « llCMlH^ '/<•*?); ttjy ffma&v suvrj^* * Xp'j™ T'p T ^" 
ax^fiaii äSiimitw; xal avvamt täc irtitt?tt< iMvifaK, J»*| täi (8«i xaJapAc ZP'j^- 
[iivoi usw. nÄ> ( > AtßsMK f»* v SW rfAa'yniov o ; irtuii tiüi JY^WW (yp'/OTto, *» f-nlp«; 

■i:i -;, iL- . usw. Kl folgt l'hiloBtratos, der darum getadelt wird, daü er so 
häufig Anakoluthiun zulasse, die weder diirrh eine richtig verbundene Parenthese 
noch durch andere Mittel ertraglich gemacht sind, daß er also vi; irrüs«« <üc 
Izvyt xol iöi (?o;iv ait&i Aiw'uuu 

2) Cod. 00: Ko)Xi p«v (risx'JTi'Cüj'. «apfyflyjxai;, fwa 8' ttctaipiou xal toü 
J-rtTxafcu. 

3) De Lesbonacte grammaüco S. 106— 112. & auch oben S. 660 Anm. 2. 



1 

CORNER UNIVERS1TY 



Ubanii oper» rec. R. Förster. Vol. II. III. IV 

Verdächtigung ist ziemlich nlt, da sich schon der Antiattizist S. 101 B. 
dagegen wehrt : xatäujävctc* Ävtl to6 lÄtar HgoxuckStjc; xpiötoH, Ssvo^äv 
Axou.vTju.ov6ou\at(i>v ztxipzm. Es ist also wahrscheinlich, daß der 
Scholiast auf irgend einem Wege sein falsches Urteil dem bekämpften 
Attimten verdankt 

Es ist im Laufe der Verhandlung deutlich geworden, daß der 
Scholiast V mit Arethas, der eine viel schärfere Beobachtung und 
umfassendere Bildung besaG, nicht eins sein kann. Aber er ist doch 
für die Erkenntnis sowohl der Ueberlieferung des Libanios als auch 
des grammatischen Betriebes im 10. Jahrhundert von einigem Werte, 
und wenn die Vermutung wahr sein sollte, daß der Monacensis A 
mit Arethas zusammenhängt, dann erhält die Textgesehichte einen 
weiteren, noch wertvolleren Anhaltspunkt. Die Wichtigkeit solcher 
Ergebnisse rechtfertigt denn auch die Durchnahme der zerstreuten, 
sachlich wenig anlockenden Masse, und so mag nun ein anderer diese 
Untersuchungen nachprüfen und fortführen '). 

Das große kritische Vermögen des Herausgebers tritt vornehm- 
lich an einem Stücke hervor, das erst nach Keiske bekannt geworden 
ist, der Rede Txsp 'OXou-icfoo (IV 387— 404). Sie ist in der 
Hauptsache nur in einer Handschrift, dem Barberinus 1141, erhalten, 
und hat in ihrem ersten Herausgeber Siebenkees keinen eindringlichen 
Bearbeiter gefunden. Hingegen ist durch Förster ein recht lesbarer 
Text hergestellt worden und das oft an Stellen, deren Heilang durch- 
aus nicht leicht zu finden war. Hier und da indessen darf ein an- 
deres Urteil vorgetragen werden. 

H87n 6v (seil. Xöfov) st |töv ot XoiSopwivttc; oöx ötovro losafcu, 

'■:.:.■-,-.!.■ OOX &pi>ÜC UKBtXTJfÖTK' Et 54 t4 SlXOUa (JLS XGlOÖVTg fpd^&lV 

aloypdv, x -t P m P-« zi l< tÄV e/tyxüv ^Xxtöoc ixtSet/^vat. Der Gegensatz 
in ohx 5o£o&at ist fpA^siv, nicht fpad^tv atcr/pov, und da auch bxi- 
taqßtfm keine rechte Beziehung hat, so ist ohne Zweifel st 8k ta 
Öxoid (18 xoioövta 7pa<|»siv (gjiovto), aia/pöv */s{p(a ju ti)c täv iydpmv 
Üxi&oc ixi8fiiytH)vat zu schreiben. Mit diesem scharfen Gedanken 
>dann wäre es doch schimpflich, hinter der Erwartung der Feinde 
zurück zu bleiben« Bchließt die Einleitung wirkungsvoll ab. 

1) Aua dem cod. Monac. 529 hat Albert Jahn (zu Basillus und Joh. Glykys) 
einige wertlose Scholien ausgeschrieben, andere« steht mir aus eigenen Aufzeich- 
nungen zur Verfügung. Wir befinden uns ganz im Fahrwasser mosrbopuliacher 
Erklarunge weise, Thomas Magistros und das Etymologicum sind benutzt Auf- 
fällig erscheint die Bemerkung fol. 217* 5B»v ial mrpa xoie dp<8fiijTixoic to5 iv« 
rp'J; id h'tt tat tüiv öjo npö; ii Wswpi yüpa - : ;i - <: Diese Bedeutung von "/''■:■■< 
finde ich weder bei den Alten noch hei den Byzantinern; im Rechenbuch des 
Planades heißt g^pa die Stelle, wie z. B. die Zahl G005 vier gäp« hat (S. 3 
Oerbardt). 



fRSirv 



664 Gfitt gel. An*. 1909. Nr. 8 

388s XGiuivoo 26 el <paivofp.i)v .;uX(üv S pLÖvov :v.; otyopivois fcotlv 
■fj xapö twv CüvTttv icpöc toüc xatTflopoövrac <ßoi$deia>, oü5s|tidc äv 
«p&pdaewc istetxoüc siitopTjoaiju. Ein gelinderes Mittel als die Ein- 
fügung von ßoijäsia ist die Streichung von r,. worauf dann xsi^iivou 
als Gen. abs. gefaßt wird und 3 auf äjisXüv geht: >wenn ich aber 
nach seinem Tode das vernachlässigte, was die Toten einzig und 
allein noch von den Lebenden gegen ihre Angreifer erhalten können«. 
Damit entgehen wir zugleich der schon von Förster eingesehenen 
Notwendigkeit, 3 in iv ü>t zu verwandeln, eine Acnderung, die ohne 
die Einsetzung von u.Övtot nur ein halbes Mittel wäre. 

389* ot 34 — icötc dp' äv d£itiK sfrtotfit ispl nje dvujiaXiac ; — et 
rcdvta t6v '/pövov Tjoav 4v toi« *pö< aütöv ^xX^itaat fi^cqövTec xal 
<ta&T*> td piv Tj3iXT)[livOl, td fifi 7j5lX7)XÖTSC. OüX Sv aÜtOÜ tOOOÖTGOC 

xati/cav X^ouc xtX. Die durch xat toöta angegebene Steigerung oder 
Hervorhebung ist durchaus nicht am Platze, es liegt vielmehr eine 
nähere Bestimmung der B7xX^u.«a vor. Man streiche also das xa(. 

389is t( 3' "qv xal t6 oixaiov oitoie xp^c 'OXinunov; ofiw 70p 6Söv 
p.axpdv egopeuihjaav ixst'voo xgXs'>ovtoc o&tg äXoöv xoXbv « xal ^aXesftv 
üjcip ttöv EXGtvaj'. luji^epövtuv $jvG7xav o5tG vaüc Suvapivac ßXdßrjv 
ive7Xitv :-.■-:■'/■'.■;-! .'T', Da Olympios in Phönizien Güter besaß und 
auch sonst vermöge seiner angesehenen Stellung als konstantinopoli- 
Uni scher Senator viel zur See gewesen sein muß (vgl. Seeck, Die 
Briefe des Libanius S. 223), 90 versteht man recht wohl, nachdem 
die Erduldung von Land- und Seereisen erwähnt war: >noch brachten 
sie Schiffe herbei, die ihn hätten sicher fortbringen können (Äovo- 
li£vac a£sXaß?| GVG7X:. * So heißt es in dem neuen Sappholiede aus 
Oxyrhynchos: w y{Xo]t Nijp^Edtc, dßXdßTjv S[jtov xaaifrvTjTGv 3[<5]ri 
tul5' 'xsa&ai Indem aber Förster vaöc 3ovauiv9c ßXdßTjv iv67xeiv 
a^GiXxuaavro schreibt, bringt er den Gedanken auf, daß Olympios 
entweder feindliche Schiffe zu fürchten oder bei einer Meerfahrt mit 
der Seeuntüchtigkeit der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge zu 
rechnen hatte. Bei jenem Gedanken ließe sich an Seeräuber denken, 
doch müßte es dann etwa d]njpj>vav heißen, dieser ist zu nebensäch- 
lich, um für etwaige Verdienste in Betracht zu kommen. 

3!'"., üva [igv op.tv ivopwv Irr/üv. tiva 36 do&e'vsiav iv sootüt; Mit 

Reckt vermutet Forster in der Anmerkung <iv> ö^tv, denn Libanios 
ahmt den Demosthenes nach: XIX 193 riva iv ktxuxön 1 *po«^>-/iav ... 
Svewpoxüc; Auch gleich darauf war zu yoßGpft« xal ÄtxjjroUp/ntoc 
(395n) Dcmosth. XI 18 (yoßspbv xal SryjicoXip.^TOv) anzuführen, wäh- 
rend hingegen die 898h angegebene Stelle Dem. c. Aph. I p. 818,8 
nicht stimmt. Warum zeigt übrigens Förster den Demosthenes in 
veralteter Weise nach den Reiskischen Seiten an? 






CORNEU. UNIVERarr 



Libanii opera rec. R. Förster. Vol. II. III. IV 065 

398« iptuza 8 töv 'A/tXXsa xai xXaUtv snoist xal xadsöSetv oux 
Eia. oü fäp tö 7ivoc a&röv stallst tgü teöveiütoc, äXXä icXoia ts xal 

T70* :;.!.:-■.. & y.:'.' äXX^XtüV ÖVjVGfXaV «XeOVTSC TB Xal XÖXeic XSVOÜVTSC. So 

gebräuchlich xgXejio'); ö'iafpspBtv ist, so hißt sich doch itXoiov 8 crpepBiv 
nicht damit verbinden, auch für sich allein wäre es hier ohne Sinn. 
Man lese xXot « xai sdXipoc. 

398u äXX' 6 [liv oüttöt töv o'xov ifää&Cs, itpä-fiia Ixixovov, 6 S 1 
gö juxpöv ä^iarato xoitöv tö xeXEuoy-evov . . . xai tö Xuxoöv eXoüv<dv xal 
:;-;;.::' jv-,;f :■.-..; xtX. Das heißt also , daß der eine als Verwalter, 
der andere als Kammerdiener tätig war. Da nun ßa&Ceiv recht auf 
den alles in Augenschein nehmenden glxovöu.oc zutrifft, so wird es 
nicht in etau-isoe zu Ändern sein, und dies um so weniger, als auch 
in oü u.txpöv 'i'y.—i-; ein passender Gegensatz folgt; wenn man aber 
aütön in aji^t ändert, ist alles in Ordnung, vgl. äujptßaivstv. Im Folgen- 
den sähe man lieber xal tö Xoxoüv äu-övinv. Beide Aenderungcn bieten 
keine palaogruphische Schwierigkeit Die gleich darauf folgende 
Wendung xadBÜSstv ix«tauivoc stammt aus Xenophon Synip. IV 31. 

398u &ors Et xal toü äovtöc exsxoiijxei XttpfODCi eixötuk av 

tdautiäCeto. Nachdem die ausnehmende Tüchtigkeit der Diener ge- 
schildert ist, von denen es vorher hieß, daß ihnen ü; itXiiota ver- 
macht worden sei (397«) , fahrt Libanios fort: »wenn er sie also 
darum gar zu Herren über alles gemacht hätte, dann wäre das ge- 
wiß nichts Verwunderliches gewesen <, d. i. tixdtcöc <oöx^> 4v i&ai>- 

pACno. 

40fli fuvaixd? tb axstpooe 'A<ppoöitT]«, aX ävtl xoXXüv ^aav fopa- 
sovrav 'OXofixfax, Xs7ü>v xaxäK, tue eiäv tt iv aio-^paic "jjöovat? xal 
tpapuäxoic ts xal iitcniSaic äsavra 2uva[iivaic. Es ist notwendig, Suva- 
u.ivai zu lesen, da doch die rfiovxi nicht die ^dp(j.axa und inutSat 
als Mittel gebrauchen. Vielmehr sind das sivat ev alaxpai« -Jjöovatc 
und das -: apy ixw ; « xai sxat'Saic Snavra oovao&at zwei verschiedene, 
freilich einander verwandte Vorwürfe, weshalb sie denn auch durch 
te— xai mit einander verbunden sind. 

40'2i ejloI 3b ä tG xapä Cüvtoc dx7}p£bv 'OXuu.xioi>, |iif lata xixpttat 
ttdvTwv t(öv xap' wvtivüv ■fE'[svi'}uiv«ov, ta te ^5t] jtedeonjxö: ',; 6fiSäu.6va, 
-: ': uixpä JW) xaTa töv üpitspov Xö^ov, uci'Cu ^iXiwv t,;. ■'.>>. xal tö 7s 
ouö"sv oöx äv r.; •;>.- XuxTjv . . ., cl xal uipoc toöY äxßxonjxsi TMV ÄiaftT)- 
xwv, njv tgö u.tjg'ev sl< E[iä« bs-m', v WfiQM atttav XÄftov, 5n tüi ^>tX- 
tatau Sb tö XBXBioftai iui u.t,3ev aÜTÖv C>]t6iv. Förster schrieb tüi 
fiATäTtoi Ion xEREtoftai, aber die Stelle ist ganz heil und bedarf nur 
der Hinzudeutung des Zeitwortes, das bei einem Vermächtnisse das 
vornehmste und wichtigste ist. Libanios denkt sich das Testament 
mit der üblichen Formel: iüv 34 ti üv&pümvov itädu, xaTaXEixw Tut 



lf 



COHHfll UNIVER9TY 



6ß6 Gött. gel. An«. 1909. Nr. 8 

Äeivi [iiv .... twi Saivt 8b usw. Darnach ist also tl xal uipo? toöt' 
■' ~: ~v v* :: tmv £tadi]Xb>v . . . 5ti >tüt -f.? ■/."».,■ 5e tfc «irtiadat aui, 
(njSftv a&töv Ctjwiv« ganz in Ordnung. Man würde wohl nach dem 
vorauf gehenden tooto eher x6 erwarten, doch ist 8n bei namentlichen 
Anführungen in spaterer Zeit sehr gebräuchlich. So steht z. B. in 
einem Zauberpapyrus (Dieterich, Abraxas 192is): Ui y u ay tö u^a 
ovojia xat tb t^c "rovatxöc xal on >uij ouvrivjodio tj 8itva eripu avSpl 
nXfjv eu.oö toö 8eivoc<. Da würde Didymos eher xal tö »(VJ) ... 3*ivoc< 
geschrieben haben. 

402i« (isECovi to6tur VBpiCtf|UV06 tÄK tä Svihj tptpävttov brI T&05 
ta^ooci fi xal u.io«v äv tt? Evg?xai <pößa>t toO vöjiou. Weshalb Förster 
qstfßoo toü ^sftövoo vermutet, ist nicht einzusehen. Denn es gab doch 
Verordnungen von Vereinen und Stiftungen genug, die das Schmücken 
der Gräber, das po&Cstv der bithynischen Inschriften, betrafen. 

403ü slt' oTcodc toöta koioövtbc äo^aXüc aoeX7alveiv uot' of>4K 
6ptüU.svoi irapä twv tedvewimv xrX. Hier macht Förster den Gedanken 
mit ü* ofttt* 6ptou.Bvot richtig, noch treffender aber und der Ueber- 
lieforung naher ist 5k 7' o&{>' 6püu.6vot. 

Die Rede llspl tüv aovS-rjxüv (UI 337— 348) ist ziemlich rein 
überliefert. Unter den Keiskischen Besserungen hätte noch avaftrrai 
33% die Aufnahme in den Text verdient, anderes hat Förster mit 
Kecht zurückgewiesen (337n, 339i); auch 341s ist alles in Ordnung, 
da xipÄoc auf das vorhergenannte rijv ixtidsv tpoy^v zu beziehen ist. 
Unter den eigenen Besserungen ist ßtoic 348io statt ßtßMoic ausge- 
zeichnet und die Einfügung von *pi)viöv 347io gibt der Ueberliefe- 
rung einen klaren und gefälligen Sinn. Aber 340u ist xfixpa-füc . . . 
t6 </poo(ov> xal töv -^pävov aürw t7]vdXXu>c •-- '.d*adai ganz verkehrt, 
denn mit dem Geld kann doch nicht das Honorar gemeint sein, 
dessen verweigerte Bezahlung eben gerade den Streitpunkt bildet, 
auch nicht der Lebensunterhalt, da dies doch genauer, etwa durch 
TporfVj, hatte bezeichnet werden müssen. Der substantivierte Infinitiv, 
den Libanios so gerne zu verwenden pflegt, ist auch nach xexpa-jiöc 
nicht auffällig, und im besondem noch nach dem dazwischen ge- 
stellten Satz durchaus zweckmäßig. 

Göttingen Wilhelm Crönert 



_ 






amm 



Excerpta liistorira iu- u Imp. CooiUntini Porphyrogentti confccta ?oI. IV. II 667 



Excerpta historica iusiu Imp. Oonstantini Porphyrojfcniti confecU cdidcrant 
1 . I'li. BolBUTaln, C. de Boor, Th. Büttner- Wob st. Vol. IV. Excerpta 
de seilten tüs ed. Ursulas Phitippus Boissevain. Adierta est tabula pboto- 
typica. nerolini, apud WeidmsDnos 1906. XXVIII, 478 S. — Vol. II. Kx- 
cerpta de Tirtntibos et vi t üs. Pars I rcrens. et praefatus est Tbeodorus 
Büttner* Wobst Editionen curavit Antonios Oerardus Roos. Bcrolini, apud 
Weidminnos 1906. XLII.H69S. 

Dero ersten und dritten Band des Kons tan umsehen Exzerpten- 
werkes (s. GGA 1904 S. 391 ff. und 1907 S. 495 ff.) ist in erfreulicher 
Schnelligkeit der vierte Band gefolgt. Er enthalt die Abteilung irepl 
-rvai(Lüv (Excrrpta de senfeiUiis) und ist von U. Ph. Boissevain bear- 
beitet, dem verdienten Herausgeber des Cassius Dio. Die Vorrede 
berichtet in klarer Auseinandersetzung über das, was bisher für diesen 
Teil der Exccrpta geleistet ist, und über Inhalt und Beschaffenheit 
der Handschrift. Der Excerptentitel sspl tvwiiüv oder, wie er nach 
der Unterschrift am Ende der Auszüge aus Polybios vielleicht rich- 
tiger lautete (vgl. de Boor, Hermes XIX 140 ff.), nspl 7vo>[ux<I>v axoaTo- 
uMojtdTiuv ist nur in einer einzigen Handschrift erhalten, einem l'a- 
limpsest. Cod. Vaticanus gr. 73, eine in schöner Minuskel geschriebene 
Pergamenthandschrift aus dem 10. — 1 1 . Jahrhundert, besteht jetzt aus 
177 Blättern, hatte aber ursprünglich einen größeren Umfang. Im 
14. Jahrhundert wurde die Hs. neu beschrieben, die Exzerpte icepl 
•fvoiuwv wurden soviel wie möglich verwischt und Reden des Aristeides 
und Piatons Gorgias darüber geschrieben. Bei dieser Gelegenheit 
wurde die ganze Hs. auseinandergenommen und anders zusammen- 
gesetzt, zahlreiche Blätter und ganz besonders solche, auf denen die 
Auszüge eines neuen Schriftstellers begannen, wurden gänzlich be- 
seitigt Als die Hs. bekannt wurde, galt es also die auseinander- 
gerissenen Stücke aus den verschiedenen Autoren zusammenzubringen 
und, wenn möglich, die einzelnen Teile (Quatcrnionen) der Hs. in 
ihrer ursprünglichen Ordnung wiederherzustellen. Die wichtigste Ar- 
beit, die Verbindung der Bruchstücke eines jeden der ausgezogenen 
Schriftsteller und die Herstellung ihrer Reihenfolge, leistete der Ent- 
decker der Hs. und erste Herausgeber der Excerpte, der Kardinal 
Angelo Mai. Ihm kam es zunächst darauf an, die in der Hs. zu 
Tage tretenden neuen und bis dahin unbekannten Stücke der Histo- 
riker bekanntzugeben. Seine Publikation in der Scriptorum vetcrum 
nova collectio e Vaticanis codieibus edita, Tom. II (Romae 18*27), ent- 
hielt daher nur diese und überging alle Exzerpte aus den erhaltenen 
Autoren Xenophon, Aman, I*rokop, Agathias, Theophylaktos, sowie 
die Stücke aus Polybios und Diodor, die aus erhaltenen Büchern der 
beiden Schriftsteller exzerpiert sind. Die von Mai edierten Exzerpte 
wurden dann von den Herausgebern der betreffenden Autoren benutzt 
oiu. i'< *»■■ "»• «'• n 46 






CORNfU UNNERSm 



6C8 üött. gel. Am. 1909. Nr. 8 

und vielfach einendiert. Die Hs. selbst untersuchte nach Mai zuerst 
Theodor He\ ■■ , der alle Auszüge aus Polybios, auch die von Mai 
übergangenen, sorgsam verglich und neu herausgab (Polybii Histo- 
riarum excerpta gnomicA . . . retraetavit Th. Heysc, Iterolini 1846). 
H. van Herwerden unterzog dann alle übrigen von Mai edierten Ex- 
zerpte einer erneuten Prüfung und veröffentlichte die Ergebnisse 
seiner Kollation mit zahlreichen kritischen Bemerkungen in dem 
Spicilegium Vaticanum (Lugduni Batav. 1360). Einzelne Teile der 
Hs. wurden auch später noch für bestimmte Zwecke verglichen, so 
besonders die Auszüge aus Cossius Dio und Petros Patrikios von 
Boissevain für seine Ausgabe des Dio und von de Boor die Auszüge 
aus Theophylaktos Simokottes Tür seine Ausgabe dieses Schriftstellers 
(Leipzig 1887). Für die vorliegende Ausgabe hat nun Boissevain im 
Jahre 1002 die ganze Hs. (abgesehen von den Dio- Exzerpten) von 
neuem sorgfältig verglichen. Boissevain bietet also in diesem Bande 
zum ersten Male den vollen Inhalt des PalimpseaU, soweit er sich 
gegenwärtig noch entziffern läßt. 

Die Entzifferung des Palimpsests war, wie Mai klagt, mit großen 
Schwierigkeiten verknüpft und erforderte unsägliche Mühe und Aus- 
dauer. Damit die unteren Schriftzüge wieder hervortreten und lesbar 
werden, bediente er sich zur Beseitigung der oberen Schrift chemi- 
scher Mittel. Diese aber hatten da, wo er sie in zu reichlichem MaGe 
angewandt hatte , die Wirkung , daß die Blätter eine schwärzliche 
Färbung annahmen und viele der behandelten Stellen mit der Zeit 
■-'im/, schwarz und unlesbar wurden. Schon Herwerden fand An zahl- 
reichen Stellen des Palimpsests, den man deshalb scherzhaft >die 
Kohle« (il caihanaean) nannte, die Schrift gänzlich zerstört und ganze 
Zeilen, die Mai noch bequem hatte lesen können, fast spurlos ver- 
nichtet '). So bedurfte es bei der Kollation der Hs. und bei der 
Nachprüfung der Maischen Lesungen für Herwerden und die späteren 
Vcrgleicher nicht geringer Mühe und Anstrengung. Für Boissevain 
traf es sich noch dazu ungünstig, daß sein Aufenthalt in Korn in 
einen ausnahmsweise nassen und nebligen Frühling fiel, so daß ihm 
oft der blaue italienische Himmel und das helle Licht fehlte, das Tür 
die Arbeit an einem Palimpscst unbedingt notwendig ist Um so 
dankbarer müssen wir ihm für die mühevolle Arbeit und ausdauernde 
Anstrengung sein, die er trotzdem auf die Hs. verwandt hat und 
durch die es ihm geglückt ist, an vielen Stellen über seine Vorgänger 
hinauszukommen und die richtige Lesung zu finden. Vieles bleibt frei- 
lich unsicher und wird bei dem Zustande der Hs. unsicher bleiben müssen. 

I) In ähnlichem Zustande befinden sirh bekanntlich auch andere von Mai 
behandelte 1'alimpBeBte. Auch der Philo- Palimpsoat Vat gr. 316 neigt auf 
mehreren Seiten die *eratt»rrnde Wirkung der ron Mai angewandten Chemikalien. 






COHHELl UMIVtRSJTV 



Excerpta hintorica iussu Imp. Conatantini Porpbyrogeniti conforta vol. IV. II G6i» 

Der Palimpsest enthält Auszüge aus folgeuilen Schriftstellern: 
Xenophon (Cyropädie), Agathias, Menander, Theo phylak tos, Prokop 
(Vandalen- und Gotenkrieg), Aman (Anabasis), Appian, Eunapios, 
Polybios, Dcxippos, Jamblichos (Erotiker), l'etros Patrikios, Diodor, 
Cassius Dio. Fast überall finden sich infolge des Ausfalls von Blattern 
große Lücken. Von Xenophon sind nur Auszüge aus dem 7. und 8. 
Buch der Cyropädie vorhanden. Von Polybios bietet die Hs. zahl- 
reiche Exzerpte aus fast allen Büchern; aus dem IC. Buch ist aber 
nur ein Bruchstück erhalten, das mitten im Satze abbricht, weil das 
nächste Blatt ausgefallen ist, dann folgen sogleich Auszüge uus dem 
20. Buch, die Bücher 17 — 19 scheinen für diese Exzcrptenabtciluiig 
gar nicht ausgezogen zu sein; die letzten Auszüge sind aus dem 8tt. 
Buch und am Ende findet sich die Notiz: CV/tgi töv ;i.' Wfov, das 40. 
Buch hat also dem Redaktor nicht vorgelegen. Am zahlreichsten sind 
die Exzerpte aus Diodor (481), sie beginnen aber erst im 7. Buche, 
verloren sind die Auszüge aus Buch 1 — 6 und Anfang von Buch 7, 
die vielleicht zwei Quaternionen gefüllt haben; außerdem ist noch ein 
Quaternio ausgefallen, der Auszüge aus den Büchern 12 — 14 enthielt. 
Von Cassius Dio haben wir hier nur Exzerpte aus den ersten 15 
Büchern, nach Boissevains Berechnung müssen am Ende etwa 12 
(Juaternionen verloren gegangen sein. Auffallend ist auch, daß Dionys 
von Halikamass in dieser Abteilung gar nicht vertreten ist. 

In welcher Reihenfolge die Autoren in dem Titel xspl 7vü>|uov 
exzerpiert waren, läßt sich bei dem Zustande der Handschrift sehr 
schwer feststellen. Das Prooemium, in dem die Namen der Autoren 
aufgeführt waren, ist verloren. Soviel scheint sicher zu sein, daß dio 
Reihenfolge eine andere war als in dem Titel de virtutihna it citiia 
(und in dem vielleicht ebenso geordneten Titel de insidiis). Hingegen 
scheint eine gewisse Uebereinstimmung mit dem Titel de hyatinnihns 
ijentium vorhanden zu sein. Kür sicher halt Boissevain die Reihen- 
folge von 1) Xenophon Agathias Menander, 2) Thcophylaktos Prokop 
Aman ... Eunapios Polybios, 3) Dcxippos Jamblichos. In dem Titel 
dr Irgatiüifbus gentium haben wir nun einerseits eine Reihe Agathias 
Menander Thcophylaktos Prokop Arrian Appian Malchos Priskos 
EunapioB, andererseits eine Reihe Polybios . . . Dexippos . . . Patrikios 
Diodor Dio. So ergibt sich nach Boissevains Auseinandersetzung für 
unsern Titel eine gewisse Wahrscheinlichkeit für folgende Ordnung: 
Xenophon Agathias Menander Thcophylaktos Prokop Arrian Appian 
(Priskos) Eunapios Polybios Dexippos Jnmblichos Patrikios Diodor 
Dio. Daß Priskos, von dem in der Hs. nichts erhalten ist, in unserm 
Titel berücksichtigt war, ergibt sich aus der Vorbemerkung vor den 
Exzerpten aus Eunapios. Da es aber nicht sicher ist, ob uns in den 
Exzerpten de kgationilua gentium die ursprüngliche Reihenfolge er- 

46* 



COM ERStt 



670 Gfltt. gel. Am. 1909. Nr. 8 

halten ist (in dem Teil de Ugationibus Jiomanorum ist die Reihenfolge 
anders), so ist auch für den Titel de sententiis eine sichere Ent- 
scheidung nicht möglich. Befremden erregt unter diesen historischen 
Kxzerpten das Bruchstück aus den BaßoXwvtaxö des Erotikers Jam- 
hlichos. Die Betitelung des Werkes iotoetai BaßoXomaxai war wohl 
die Veranlassung zur Aufnahme. 

Die Exzerpte «ept -rvwu-üv enthalten nicht bloß, wie man nach 
dem Titel erwarten sollte, Sentenzen und sentenziöse Aussprüche. 
Der Ausdruck -tvüuai ist vielmehr in weiterem Sinne gefaßt. Aufge- 
nommen sind auch Charakteristiken bestimmter Personen, Betrach- 
tungen politischer und ethischer Natur, die die Historiker an die 
Schilderung der Ereignisse knüpfen, und solche Stellen, in denen die 
Autoren sich über ihre Person, über den Plan ihres Werkes und 
dergl. äußern und mit Vorgängern oder andern Schriftstellern aus- 
einandersetzen. So erklärt es sich z. II., daß die Auszüge aus Euna- 
pios, deren Anfang zufällig mit erhalten ist, mit dem Prooemium des 
Schriftstellers beginnen, das in extenso aufgenommen ist; ebenso 
finden wir darin die Einleitung des zweiten Buches, wie durch eine 
Notiz am Rande ausdrücklich bezeugt ist (S. 76,14). An einer Stelle 
hat der Schreiber sogar eine Invektive gegen Eunapios (onjXttnmxöc 
xaxä Eovautoo), die wohl ein christlicher Leser an den Rand ge- 
schrieben hatte, getreulich aus der Vorlage mitabgeschrieben 
(S. 81, 16 ff.). Wenn de Boor (Rhein. Mus. XLVII321 ff.) richtig ver- 
mutet, daß die Vorbemerkung vor dem Prooemium (S. 71) von dem 
Buchhändler herrührt, der die vii SxSoai; des Eunapios veranstaltete, 
so würde der Schreiber auch diese aus seiner Vorlage abgeschrieben 
haben. Aus Polybios ist am Anfang das Wesentlichste aus den ein- 
leitenden Kapiteln des ersten Buches aufgenommen, worin er über 
die Wichtigkeit seines Unternehmens und den Plan Beines Werkes 
spricht; ebenso aus anderen Büchern die Einleitungen. Mit Vorliebe 
sind überhaupt solche Stellen exzerpiert, in denen Polybios sich per- 
sönlich äußert, wo er seine historiographiseben Grundsätze entwickelt, 
wo er politische oder moralische Exkurse einflicht, wo er gegen an- 
dere Schriftsteller polemisiert So verdanken wir dem Titel icepl 
7vut[iüv zahlreiche wichtige Exzerpte aus der ausführlichen Polemik 
gegen den Historiker Timaios im 12. Buche, wodurch die im Urbinas 
erhaltenen Bruchstücke eine starke Ergänzung erfahren haben. Dns 
letzte Exzerpt aus Polybios ist das Fragment aus dem BS. Buche, 
worin der Schriftsteller den gesamten Inhalt seines Gcschichtswerkcs 
rekapituliert (das 40. Buch enthielt nur chronologische Tabellen und 
Register). Unter den sehr verderbten und schwer lesbaren Auszügen 
aus Dexippos ist am wichtigsten dos Bruchstück No. 23 (S. 230, 18 ff.), 
worin ein Brief des Kaisers Decius an Priscus, den Befehlshaber in 



C0PHEU UHMRSITY 



KxcerpU hintorira ionu Imji. Constantini Porphjrogeniti confecta vol. IV. II 671 

der von den Skythen (Gothcn) belagerten Stadt Philippopel, mitge- 
teilt wird, den dieser in einer Volksversammlung verlas. Aus den 
ersten Büchern des Diodor (VII — X), aus denen Exzerpte im Palimp- 
sest erhalten sind, hat der Exzerptor vorzugsweise Orakelsprüche und 
Berichte über die sieben Weisen aufgenommen; das letzte Exzerpt, 
von dem nur der Anfang erhalten ist, stammt aus dem Epilog des 
40. Buches. 

S. XXIV— XXVIII der Einleitung gibt B. einen Ueberblick über 
den Inhalt einer jeden Seite der Hs. in ihrem gegenwärtigen Be- 
stände mit einem kurzen Vermerk über die Lesbarkeit der Schrift- 
zügo. Wir ersehen aus diesem Conspectus paginarum, daß die Ex- 
zerpte de sentmtiis sehr schlecht überliefert sind, denn ein starker 
Prozentsatz der Seiten erhält die Noten pessimc oder male oder mr- 
dioeriter. Daß Mais chemische Reagentien zum Teil daran schuld 
sind, ist bereits bemerkt worden. Häufig hat I'. nur noch geringe 
Buchstabenreste unterscheiden können, wo Mai und Herwerden ganze 
Worte gelesen hatten. Man wird sich daher nicht wundern dürfen, 
daß im ganzen der Text der Exzerpte durch die neue Bearbeitung 
keine große Veränderung erfahren hat. Immerhin aber ist es B. 
gelungen, an vielen Stellen, die bei Mai, Heyse, Herwerden u. s. w. 
zweifelhaft geblieben waren , entweder die richtige Lesart zu er- 
mitteln oder die verschiedenen Möglichkeiten genauer anzugeben, 
nicht selten aber auch falsche Angaben seiner Vorgänger zu be- 
richtigen. Z.B. Polyb. No. 81 S. 150,10 «!— |i£toy*po[uv für ex— ju- 
T7T :;.-.:, tv»v. No. 83 S. 155,28 ÄXXou« [tsv Tür «V&c uiv. No. 85 
S. 164,27 toorö MfW (Mai) für xaraxoXou&etv (Heyse). Das große 
Exzerpt (23) aus Dexippos, das auch Herwerden als sehr verderbt 
bezeichnete, ist durch Boissevains neue Lesungen bedeutend lesbarer 
und verständlicher geworden als es bei Mai (und danach bei Müller 
KHü III 676 und bei Dindorf Histor. gr. min. 1 180 ff.) aussah. Einige 
neue Lesarten verdankt B. auch dem scharfen Auge Mercatis, des 
bekannten Bibliothekars der Vaticana: z.B. Diod. No. 365 S. 375, 21 
opa /;■■'"■' ättixuv (Mai las üverptätv), Cass. Dio No. 31 süto^slv (io/öv 
= /•--■'' las Mai, loyostv schrieb Bekker). 

Der kritische Apparat ist in diesem Bande etwas anders einge- 
richtet als bei de Boor in den Exccrpta de Ici/ationibns und de in- 
sidüs. Er ist in drei Rubriken geteilt: die erste gibt die Lesarten 
des PalimpsesU, die im Text verbessert sind, die zweite führt für 
verderbte Stellen Verbesserungs vorschlage, sowohl eigene als fremde, 
an, die dritte gibt kurz an, in welcher Weise der Eclogarius den 
Wortlaut, besonders am Anfang der einzelnen Exzerpte, geändert hat. 
Hei den Auszügen, deren Text auch sonst erhalten ist, kommt noch 
eine vierte Rubrik hinzu, in der die wichtigsten Varianten der son- 



COKi; ERSITT 



672 Gott. gal. An«. 1909. Nr. 8 

stigen Uebcrliefcrung des betreffenden Autors mitgeteilt werden. So 
hat der Benutzer alles bequem beisammen, was zum Verständnis der 
Exzerpte nötig ist; an der Hand dieser Angaben ist er auch in den 
meisten Fallen imstande, ßich über den vom Herausgeber herge- 
stellten Text ein Urteil zu bilden, ohne erst zu andern Hilfsmitteln 
greifen zu müssen. Was nun die Textgestaltung selbst betrifft, bo 
folgt Boisscvain mit Recht im wesentlichen denselben Grundsätzen 
wie de Boor in den von ihm bearbeiteten Bänden. Der Herausgeber 
dieser Exzerpte hat nicht die Aufgabe, den ursprünglichen Text der 
betreffenden Autoren soviel wie möglich herzustellen, sondern diese 
Auszüge in der Fassung zu bieten, in der sie von den Urhebern der 
Sammlung aus den ihnen zu Gebote stehenden Hss. aufgenommen 
wurden. Sind nun die Werke eines Autors erhalten, so ist der Text 
der aus ihm entnommenen Exzerpte so zu geben, wie er überliefert 
ist, auch mit allen Fehlern, sofern diese sich auch in den Hss. des Autors 
oder in einem Teil von ihnen finden ; nur solche Verderbnisse, die 
sich in keiner Hs. wiederfinden, dürfen als Fehler des Schreibers der 
Exzerpte angesehen werden und sind möglichst zu verbessern. Wo 
diese Kontrolle fehlt, bei Exzerpten aus verlorenen Werken oder aus 
verlorenen Teilen eines Werkes, muß bei verderbten Stellen der Her- 
ausgeber sich ein Urteil bilden, ob die Verderbnis wohl von dem 
Schreiber herrührt oder ob anzunehmen ist, daß er sie aus seiner 
Vorlage übernommen hat. Boissevain ist bescheiden genug, selbst 
Zweifel zu äußern, ob er in dieser Hinsicht immer das richtige ge- 
troffen. Eine sichere Entscheidung ist häutig, zumal bei der gegen- 
wärtigen BeschatTenheit des Palirapsests, überaus schwer. Im ganzen 
ist anzuerkennen, daß Boissevain bei der Behandlung solcher Stellen 
mit aller Vorsicht verfahren und in der Aufnahme von Konjekturen 
in den Text sehr zurückhaltend gewesen ist. Ueber einzelnes kann 
man natürlich verschiedener Meinung sein. Z.B. Eunap. S. 72,7 
war wohl für «Xewtspa ohne Bedenken Bekkers Verbesserung ica- 
XatÖTBpa aufzunehmen. 73,21 hat für das verderbte »Tcepöpcov Kuiper 
dem Sinne nach richtig ürrepö/uv vorgeschlagen ; da dies Wort aber 
in der Prosa nicht vorzukommen scheint, vermute ich öxep^xuiv. 
76,15 hätte B. lieber xp^vooe als Mais xatpoue einsetzen sollen. 77,4 
scheint Herwerdens äxpißi? für axptßto? notwendig. 77, 28 ebenso 
Mcinekes btitotttv für eu-notii. 78,7.9 waren für nuda-föp'.oi und Xot- 
ptittovoc unbedenklich die richtigen Formen einzusetzen, ebenso 80,3 
'HpAxXuoc für 'HpixXcitoc, zumal 83,17 der Palimpsest selbst richtig 
'HpixXetoc bietet 82, 28 £irtx7]pov rührt nicht von Dindorf, sondern 
von Meineke her (vgl. Dindorfs Praef. p. XLV), ebenso 88,24.26 die 
Konjekturen äxpdtoo und dtvSpüv ts. 88,11 schreibt B. öpt'ioov, Din- 
dorf mit Recht i,fitaav, denn 89,15/16 hat der Palimpsest selbst 






COßNEU. UWVERSirr 



Exeerpt» biBtorica iusau Imp. Constantim I'orphyropeniti confecta vol. IV. 11 673 

itpvrifhaav. 91,19/20 hätte B. für äXijihv^v Xe?ouaav nach den Exr. 
ile trijathnibun iX7]ft^ rijv Xfrro'joav, wie er vorschlägt, in den Text 
setzen sollen, statt mit Dindorf tfjv einzuschieben. 94, 20 war fpi- 
fotto unbedingt in -fpäfoi zu korrigieren (Dindorf); die Verwechslung 
der Aktiv- und Medialfonuen kommt bei den byzantinischen Abschrei- 
ben zu häufig vor. In den P o 1 y b i o s - Exzerpten hat B. in strenger 
Konsequenz alle Fehler im Text unverändert stehen lassen, wenn sie 
sich auch in dem Exzerpten- Kodex Urbinas finden, er geht darin so 
weil, daß er selbst itazistische Formen wie xHpuz für xtion? 135, C. 19 
und Kdpoßov für Kdpoißov 144,2 beibehält (161,22 dagegeu xtio.ic) 
und Unformen wie Lopaxoooowv, Iopaxo-x»atc, £>>paxoöaaac 136, ß. 
145,10.13. 160,24. 173.1.3 nicht korrigiert. Umgekehrt sind auch 
schwerere Verderbnisse des l'alimpsests, wenn sie der Urbinas nicht 
teilt, stillschweigend korrigiert, wie 135,29 ttxäpxovtoc tö in t>jrdp/iiv, 
t»p, 143,11 ouvnj&sta in ßoijdeta. 136,2 konnte ffpoor/övriuv für irpo- 
aydvtwv in den Text gesetzt werden, ebenso 162,9 xpooc/ovtgc für 
spoayövrec und 145,20 npooix 01 f ur tpfatfK* 147,24 mußte u,ctfyii 
in funfera verbessert werden, da solche Verwechslungen von Indikativ 
und Konjunktiv sonst korrigiert sind: vgl. 136,24 xpoßauVg — aovafQ, 
136,25 oufxed'ö, 140,4 rpoaipijwi. 151,28 ist «(« vor ix ßößXoo 
xußspvüHKv ausgelassen, wohl nur aus Versehen. 1G4,3 bemerkt B. 
zu jcapio^emai ganz richtig requiro i'urtUijmtm, die Worte sind ein- 
fach so zu korrigieren : axsptoicäotiuc «apaoydvtec irpöc toöto tö pipoc 
(tä) xarä töv ßiov. 168,2 druckt B. getreu nach der Hs. oö tag £v 
xt(öv Sociv itüv icpifieic xata«Tdx*uev ei? p.lav ßißXov. Für b xttüv 
schreiben die Herausgeber nach Spengels Vorschlag ex twv. B. be- 
merkt im Apparat: sertpsitne l'olybiits 5) i ■ tüv (€NKcjOAAC)? Das 
scheint recht unwahrscheinlich. Sollte nicht in €NKTb)N einfach evtbe 
twv stecken'/ 172,29 und 30 sind 5T,[uonxfj<; und effioxösttov im Text 
unkorrigiert gelassen ; solche Verwechslungen von o und u sind ein- 
fach zu verbessern, wie ja auch B. selbst 183, 10 l£au.ctpTdvxu>v für 
eSauapTcüvtoiv schreibt. In den Diodor-Exzerpten fällt die Inkonse- 
quenz in der Aufnahme von Emendationen in den Text auf. 281,5 
steht im Text Tjpavioio (sie) für Dindorfs Kpovlom, 291,15 cticsiv für 
eiicev, 292, 13 Äsopö für Uop$, 297,20 trj« Küpüsrjc für ttjv Eüpäsijv. 
Andererseits z. B. 280, 1 oxoki (Dindorf) für dirapsi, 280, 26 eitiö*xea*ai 
(Dindorf) für effiT07y_avov«c, 281,5 dsiaai (Dindorf) für ejitoöot. 295, 15 
können in der Aufzählung der pythagoreischen vier Lebensalter xai&c, 
ve&Tj. veavioxoo, fipovroc die Worte vtoo vsavtaxe» nebeneinander nicht 
richtig sein ; entweder veoo oder vsavioxoo ist überflüssig und dafür, 
wie sich aus dem folgenden ergibt, ävSpoc einzusetzen. 299,6, wo 
die Hs. xal nap' Sxaata ttj» ßaaiXsi auvdov itpoasRoiy ( &i] '.><■,%■■.-, eivett 
bietet, hatte Mai oovdov stillschweigend in aövöowoc verbessert, B. 



COKWU UMVERSITY 



674 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 8 

schreibt dafür aovcov (doch wohl oov&vV); vorzuziehen wäre vielleicht 

ouCüv. 312,0, wo in der Hb. nach ftgijtoi» töicov v ein Wort nicht 

lesbar ist, will B. toötov ergänzen; besser wird wohl die Lücke aus- 
gefüllt durch ein Adjektiv, das >passend, geeignet« bedeutet, also 
etwa v'v.v, oder otxsiov. 

Sehr dankenswert ist die am Schlüsse gegebene tabellarische 
Uebersicht der Exzerpte dieses Bandes, die einem vom lief, ausge- 
sprochenen Wunsche (GGA. 1D04 S. 404) entspricht. 

Gleichzeitig mit dem vierten Bande erschien der erste Teil des 
zweiten Bandes. Die Bearbeitung dieses Bandes, der die Exzerpte 
icepl öperijc xai xaxlac (de virtutibus et vitiis) umfaßt, hatte Theodor 
Büttner- Wobst, der bekannte Herausgeber des PolybioB, übernommen. 
Leider war es ihm nicht vergönnt, die Arbeit zu vollenden; er hatte 
den ersten Teil abgeschlossen und samt der Vorrede dem Druck 
übergeben, als ihn am 2. September 1905 der Tod ereilte. Auf Emp- 
fehlung von Boissevain wurdo A. G. Roos berufen, in die Lücke ein- 
zutreten und das begonnene Werk fortzuführen. Bei diesem ersten 
Teil konnte Roos sich damit begnügen, den Druck zu überwachen, 
den zweiten Teil wird er mit Hilfe der von Büttner-Wobst hinter- 
lassenen sorgfältigen Kollation des Peirescianus selbst bearbeiten. 

Im ersten Kapitel der Praefatio bandelt Büttner-Wobst ausführ- 
lich über die Handschrift, der wir die Exzerpte de virtutibus et vitiis 
zu verdanken haben. Die Ha., die nach dem ersten Besitzer N. C. 
F. Peiresc in Aix, der sie im Jahre 1627 erwarb, gewöhnlich codex 
Peirescianus genannt wird, gelangte im Jahre 1716 in den Besitz 
eines Klostere in der Nähe von Tours und von da zur Zeit der 
französischen Revolution in die Stadtbibliothek in Tours, wo sie sich 
noch jetzt befindet. Salmasius hatte zuerst die Hs. in Händen und 
schrieb daraus dio Exzerpte aus M, ilalas und einige aus Diodor und 
Cassius Dio ab (Bie sind handschriftlich vorhanden im cod. Paris. 
2550). Dann aber übernahm Henri Valois (Valesius) die Bearbeitung 
der Hs.; er ließ die Exzerpte aus Georgios Monachos und Malalas 
ganz beiseite und veröffentlichte die unbekannten Stücke, die er in 
der Hs. gefunden hatte, mit Hiuzufügung einer lateinischen Ueber- 
setzung und vieler anderer Bruchstücke des Polybios, Nikolaos von 
Damaskos und Cassius Dio, besonders aus Suidas. Seine Ausgabe, 
die unter dem Namen Excerjtta Vulcsianu bekannt ist, erschien 1634 
unter dem Titel: Polybü, Diodori Siculi, Nicolai Damasceni, Dionysü 
Halicar., Appiaui Alexand., Dionis et Joannis Antiocheni excerpta ex 
collectaneis Constantini Augusti Porphyrogenetae. Von neuem ver- 
glichen wurdo die Hs. von E.Gros in Paris, der sie seit 1844 viele 
Jahre hindurch benuUen durfte und in seiner Ausgabe des Cassius 



■ 



Excerpta hutoric* iuesu Imp. CoobUdUdi Porpbyrogeniti coofecU vol. IV. II 675 

Dio (Paris 1845) eine ausführliche Beschreibung gab. Später haben 
verschiedene Gelehrte einzelne Teile verglichen und ihre Kollationen 
zur Herausgabe einzelner Autoren entweder selbst benutzt oder an- 
deren Herausgebern zur Benutzung überlassen. Zuletzt hat Büttner- 
Wobst selbst im Jahre 1893 die Hs. vollständig verglichen und 1904 
einzelne Teile zum zweiten Male; eine sehr sorgfältige Beschreibung 
des Kodex gab er in den Sitzungsberichten der sächsischen Gesell- 
schaft der Wissenschaften 1893 S. 261—352. Die Ausgabe, von der 
wir hier den ersten Teil erhalten, bietet also zum ersten Male voll- 
ständig alle Exzerpte, die im Peirescianus enthalten sind. Der Kodex 
(Turonensis C 980), eine in schöner Minuskel geschriebene Perga- 
menthandschrift des 11. Jahrhunderts, besteht jetzt aus 333 Blättern 
oder 666 Seiten, er hat aber im Laufe der Zeit verschiedene Verluste 
erlitten. Zu der Zeit, als Valesius die Hs. abschrieb, waren vorn 
und hinten noch je zwei Blätter vorhanden, die jetzt verloren sind. 
Auf den ersten 2 Blättern standen das Prooemium und 15 Verse auf 
den Kaiser Konstantin Porphyrogennetos ; das Prooemium war schon 
so zerstört, daß Valesius es größtenteils nicht mehr lesen konnte und 
aus Hoeschels Ausgabe der Exzerpte de legationilius ergänzen mußte. 
Größere Verluste hatte die Hs. schon, bevor sie in den Besitz von 
Peiresc gelangte, erlitten; denn es fehlen in den Exzerpten aus Dio- 
dor, Xenophon und Cassius Dio je ein Quaternio und mehrere Blätter 
an anderen Stellen. Die Reihenfolge der Blätterlagen ist von fol. 104 
an gestört, die ursprüngliche läßt sich aber nach der im Prooemium 
gegebenen Ordnung der ausgezogenen Schriftsteller leicht wiederher- 
stellen. Erhalten sind uns in dem Titel de virinttims rt viiiis Aus- 
züge aus folgenden Schriftstellern: losephus, Georgios Monachos, 
loannes Malalas, Ioannes Antiochenus, Diodor, Nikolaos von Damaskos, 
Herodot, Tbukydides, Xenophon (Cyropädie und Anabasis), Dionys von 
Halikarnass, Polybios, Appian, Cassius Dio. Der vorliegende erste 
Teil enthält die Exzerpte aus den sechs ersten Schriftstellern (lo- 
sephus — Nikolaos). Die Hs. ist ziemlich nachlässig geschrieben, der 
Schreiber verwechselt die Vokale und Diphthongen sehr häufig und 
begeht sehr viele Flüchtigkeitsfehler, besonders in der AuHosung von 
Abkürzungen seiner Vorlage. Da die Hs. an ungeeignetem Orte 
lange unbeachtet lag, hat sie durch Feuchtigkeit stark gelitten und 
ist jetzt an vielen Stellen fast unlesbar. Eine Abhilfe gegen die 
Verderbnisse und Lücken der Hs. gewährt einigermaßen Suidas, der 
aus dem Konstant! nischen Titel xept äp«tf)c xal xaxia; zahlreiche Bruch- 
stücke stillschweigend in sein großes Lexikon aufgenommen und eine 
Hs. benutzt hat, die älter und korrekter war als der Peirescianus; 
freilich hat er selbst in sorgloser Weise den Wortlaut oft willkürlich 






COHHEU UNIVIR5ITY 



676 Qötl gel. Adz. 1909. Nr. S 

geändert. Büttner-Wobst erläutert dies an Beispielen im zweiten 
Kapitel der Praefatio. 

Auf den Text der Exzerpte gedenken wir zurückzukommen, 
wenn der zweite Teil erschienen sein wird, der hoffentlich nicht mehr 
lange auf sich warten läßt. 

Breslau Leopold Cohn 



Der junge Malier. Nach seinem Briefwechsel mit Johannes GeBner aas den 
J. 172B-1738. Von Ferdinand Vetter. Mit einem Titelbild »der junge Malier« 
nach Hugo Siegwart Bern, Verlag von A. Krancke, 1909. VIII und 104 SS. 

Die kleine Schrift ist durch die vor kurzem in Bern begangene 
Feier von AlbrechU von Haller zweihundertjährigem Geburtstag her- 
vorgerufen. Wie das beigegebene Titelbild nicht die am 16. Oktober 
1908 enthüllte Statue widergibt, sondern einen früheren Entwurf des 
Künstlers, Hugo Siegwart, der den jugendlichen Haller darstellt, so 
ist auch die Schrift allein dem jungen Haller gewidmet. Sie behan- 
delt Haller vom 20. bis zum 30. Lebensjahre, eine Zeit, die er mit 
Ausnahme der zwei letzten in Göttingen zugebrachten Jahre in seiner 
schweizerischen Heimat verlebte. Zu einer vollständigen Schilderung 
dieses Jahrzehnte lag nach Ludwig Hirzels (f 1897) eingehender Ar- 
beit ') kein Bedürfnis vor, wenn nicht eine neue Quelle sie zu er- 
gänzen möglich machte. Diese fand sich in den Briefen Maliers an 
seinen Züricher Freund Johannes Geßner. Der andere Teil des Brief- 
wechsels, die Briefe Geßners an Haller, war längst bekannt. Haller 
selbBt hatte sie in dem umfassenden Werk >Epistolae ab eruditis 
viris ad Albertum Hallerum scriptae« (Bern 1773 — 75) veröffeutlicht. 
Die Briefe sind chronologisch geordnet, und jeder der sechs Bände 
bringt Briefe Geßners, meistens in sehr großer Zahl. Die Briefe 
Hallers Bind erst neuerdings aus Privatbesitz in die öffentliche Bi- 
bliothek zu Zürich gelangt und dadurch dem Verfasser zugänglich ge- 
worden. 

Die vorliegende Schrift, die keine gelehrte Publikation sein will, 
gibt die Briefe nicht in ihrem lateinischen Text wieder, aber auch 
nicht in deutscher Uebersetzung, sondern in Auszügen, die bald wört- 
lich, bald inhaltlich die Vorlage mitteilen. Die Darstellung ist nach 
Jahren gegliedert; innerhalb des einzelnen Jahres sind dann Vor- 
kommnisse und Aeußerungen nach sachlichen Gruppen zusammenge- 
stellt Da den Hauptgegenstand der brieflichen Unterhaltung geistige 
Interessen, Urteile Über Menschen und Sachen bilden, erscheint eino 

1) Albrecht t. Mallem Gcdirhtc (Frauenfcld 1882). Die DXXXVI Seilen 
umfassende Einleitung ist im Folgenden mit arabischen Ziffern litiert, die Seiton 
des Textes der Gedichte davon durch ■>■■.] unterschieden. 



COR«! 



Vetter, Der junge Haller 677 

annalistische Verteilung des Stoffs wenig zweckmäßig. In den Briefen 
sind viel wissenschaftliche Dinge aus dem Gebiet der Botanik und 
der Medizin besprochen, deren vollständige Mitteilung dem volkstüm- 
lichen Zweck der Schrift nicht entsprochen hätte. Da außerdem das 
Latein nicht immer klar und zweifellos ist, inuG der U\ser oft Aus- 
lassungen und Fragezeichen in den Kauf nehmen. Die Kinschiebung 
von Anmerkungen und Erklärungen in den Text kommt hinzu, um 
die Lektüre zu erschweren. 

Der Korrespondent Hallers, Job. Geßner (1709—1790), fast gleich- 
alterig mit Haller, stammte aus der berühmten Züricher Familie, der 
der große Naturforscher des 16. Jahrhunderts, Konrad Geßner, und 
der Idyllendichter Salomon Geßner (1730 — 88) angehören. Die Be- 
kanntschaft zwischen Haller und Geßner hatte sich in den Universi- 
tätsjahren 1726 u. ff. geknüpft. Sie waren zusammen in lieyden 
Schüler Boerhaves gewesen, hatten sich in Paris wieder getroffen und 
zuletzt in Basel bei Johann Bernoulli I Mathematik studiert Beide 
waren Mediziner und betrieben mit Vorliebe Botanik. In der Ueber- 
sicbtstafel , die dem ersten Bande der Epistolao vorangestellt ist, 
nennt Malier >Gesnerus botanicus ez praeeipuis, vetustissiuius Hallen 
amicorum«. »Gründe des Berufs und angeborne Liebe ziehen mich 
zu den Pflanzen hin«, sagt Haller von sich (98), oder wie er es 
später in einem Lebcnsüberblick ausdrückte: >ich hatte mich zur 
ärztlichen Praxis vorbereitet und daneben zur Erholung Botanik stu- 
diert« (Henle in Göttinger Professoren 1 187*2) S. 43). Die Wande- 
rungen in die Alpen, die er und sein Freund unternehmen, geschehen 
vorzugsweise, um zu botanisieren. Hallers Schüler, unter ihnen sein 
späterer Göttinger Prosektor, Huber, erzählen, wie unermüdlich ihr 
Lehrer auf solchen Reisen gewesen sei (K>). Eine gemeinsame Fahrt 
Hallers und Geßners ist literarhistorisch denkwürdig. Die im Juli 
und August 1728 unternommene Wanderung wurde die Veranlassung 
zu Hallers Gedicht: die Alpen, das im März 1729 vollendet wurde. 

Die wissenschaftliche Unterhaltung überwiegt in den Briefen: 
vor Botanik, Medizin, Mathematik tritt das Persönliche zurück. Erst 
sechs Wochen nach seiner Verheiratung und erst auf der vierten 
Briefseite teilt er dem Freunde mit, daß er vor einigen Wochen mit 
Jungfrau Mariane Wyß Hochzeit gehalten habe (13). Haller hat viel 
zu klagen. Sein Gesundheitszustand macht ihm zu schaffen; unter 
seinen Leiden erwähnt er schon das Wechselfieber, das ihn später in 
Göttingen so sehr plagte (Henle S. 38). Die ärztliche Praxis drückt 
ihn mehr als sie ihn erfreut, da sie seine wissenschaftliche Tätigkeit 
hemmt. Der Mangel an Anerkennung und Beförderung in seiner 
Vaterstadt bildet dauernd einen Gegenstand seiner Unzufriedenheit. 
Seine Landsleute haben keine Achtung vor der Wissenschaft; ein 



COPNEU UmvtRSJTY 



678 Gott gel. Arn. 1909. Nr. B 

Mediziner gilt bei ihnen wenig; Botanik ist eine brotlose Kunst. 
Gutes Leben und Politik ist ihnen alles. Noch von Gottingen aus 
schrieb er seinem Freunde, dem Landvogt Sinner von Sanen: je suis 
ä Berne fils d'un secretaire, gendre d'un marchand, mödecin, nomine 
ä 20 voix en cas de promotions (1738, HÖßler, Gründung der Univ. 
Göttingen [1855] S. 323). Obschon Hallers Familie zu den regiments- 
fähigen Familien gehörte, da sie schon 1640 das Bürgerrecht besaß, 
wußte doch das Berner Patriziat innerhalb dieses Kreises eine engere 
exklusive Gruppe zu bilden, die alle Aemtcr unter sich verteilte. 

In dem Jahrzehnt, das unsere Schrift behandelt, entstanden die 
meisten Dichtungen Hallen. Sie liefen unter den Freunden hand- 
schriftlich um und fanden großen Beifall. Geßner berichtet ihm 
davon, wie in Zürich alles danach fragt; nur einzelne Theologen 
nehmen Anstoß an Wendungen, die ihnen zu naturalistisch lauten (22). 
Dem berühmten Ven des an den Freund Stähelin gerichteten Ge- 
dichts: über Vernunft, Aberglauben und Unglauben: >was böses ist 
geschehn, das nicht ein Priester tat?«, in den früheren Ausgaben: 
>das nicht der Glaube tut< (Hirzel Ged. S. 53 und 309) lautend, wird 
die Schärfe durch die Vorbemerkung des Verfassen genommen, daß 
er nur den falschen Glauben gemeint habe. Die Freunde, sein 
Bruder, der den ereten Buchladen in Bern errichtet hatte (Hirzel S. 3), 
drängten Haller zum Druck der Gedichte, während er an ihnen zu 
bessern und zu ändern fortfuhr. Erat 1732 erschien anonym in Bem, 
bei Nikiaus Emanuel Haller der >Venuch schweizerischer Gedichten t, 
der nur zehn Stücke enthielt. Auch die beiden folgenden Auflagen 
von 1734 und 1743, um eine kleine Anzahl Nummern vermehrt, er- 
schienen ebenda. Die sieben Aullagen von 1748 — 1768 sind alle aus 
deui Verlage von Vandcnhoeck in Göttingen hervorgegangen. In der 
zweiten Autlage erscheint zum entenmal eine 1733 gedichtete Ode 
an Geßner, überschrieben : Vergnügung aus denen Wissenschaften 
(Hirzel S. 100). Geßner ging es anfangs ähnlich wie Haller: er 
mußte auf Beförderung und Anerkennung warten. Die Ode weist, 
um ihn aufzurichten, auf Natur und Wissenschaft hin. Geßner erwarb 
sich um den Dichter Haller das besondere Verdienst, daß er die Be- 
kanntschaft mit J. J. Bodmer vermittelte, der, ein warmer Bewun- 
derer Hallen, durch seine literarischen Verbindungen dafür sorgte, 
daß sich seine Gedichte nach Deutschland verbreiteten. 

Von besonderm Interesse sind die Briefe der letzten beiden Jahre, 
so wenig ihrer sind. Zumal für Göttingen, fallen doch Göttingens 
und Hallen akademische Anfänge zusammen. Eine abgeschieden lie- 
gende Gegend der Stadt, wenig verändert gegen 170 Jahre früher, 
weckt dem Kundigen noch heute dio Erinnerung an Haller. Die 
hannoverschen Aerzte, von Hugo und Werlhof, besonden durch die 






CORNOl UNfVERSITY 



Vetter, Dar junge Haller 679 

botanischen Veröffentlichungen Hallers aufmerksam gemacht, hatten 
seine Berufung Tür Anatomie und Botanik dem Kurator vorgeschlagen, 
als der erste für das Fach ernannte Albrecht von Erfurt schon ein 
Jahr nach dem Antritt seiner Professor im Januar 1736 gestorben 
war. Am 30. September 1736 kam Haller nach langer und beschwer- 
licher Reise mit seiner Familie in Göttingen an. Schon am 5. Oktober 
schreibt er an Geflner. Die ersten Zeilen gelten wieder der Botanik 
(84). lieber Kosinus, von dem in diesem Brief die Rede ist, habe 
ich vor kurzem durch eine neu entdeckte Quelle über das Göttingen 
der ersten Universitätszeit Auskunft erteilen können (Göttinger Jahr- 
buch 1909 S. 73). Der zweite Brief vom 14. Dezember berichtet von 
dem tragischen Geschick, das Haller vier Wochen nach seiner An- 
kunft ereilte, dem am 31. Oktober erfolgten Tode Mariannens. Die 
alte Erzählung von dem Sturze des Reisewagens bei der Einfahrt in 
Göttingen als der Todesursache hat schon Hirzel bezweifelt (S. 1G1 
A. 3) und aus dem Mißverständnis einer Stelle in dem Buche Zimmer- 
manns über Halter (S. 157) herleiten wollen. Die Tatsache des 
Wagensturzes läßt sich allerdings nicht wegleugnen. Hollmann, den 
Hirzel nicht kannte, ein Augenzeuge der ältesten Göttinger Zustände, 
berichtet sie mit allen Einzelheiten in seinem > Fragment einer Ge- 
schichte der Georg- A ugusts-Universi tat < (1787) S. 54. Wenn er aber 
zugleich den Schrecken, in den Hallers Gattin durch den Sturz ver- 
setzt wurde, für ihre nachherige Krankheit verantwortlich macht, so 
spricht aus seinem Bericht die Tradition, die sich des Gegenstandes 
in den fünfzig Jahren, die zwischen dem Vorfall und Hollmanns Pub- 
likation lagen , bemächtigt hatte. Denn die gleichzeitigen Briefe 
wissen nichts von solchem Zusammenhange. Der erste Brief au 
Geßner erwähnt keinen Unfall (84). Ein Brief Münchhausens vom 
8. Oktober 1736, auf den ich früher schon einmal aufmerksam ge- 
macht habe (Briefe zweier hannov. Aerzte an Haller, Zeitschr. des 
hist. Vereins f. Niedersachsen 1891 S. 115), spricht sogar von der 
glücklichen Ankunft: >es ist mir aus K. H. geeintestem vom 4. hujus 
besonders erfreulich zu vernehmen, daG dieselben nebst dem lieben 
Angehörigen nicht nur glücklich in Göttingen angelangt, sondern auch 
daselbst zufrieden und vergnügt seyn< (Rößler S. 361). Dazu kommt 
nun, daß Haller in dem zweiten Göttinger Briefe Geßner positiv mit- 
teilt, welche Umstände den Tod herbeigerührt, welcher Befund sich 
bei der Sektion herausgestellt hat (85). An den Tod Mariannens, 
dem durch die schönste Dichtung Hallers ein dauerndes Denkmal in 
der deutschen Literatur errichtet ist, knüpft unsere Schrift Mitteilungen 
über die Begräbnisstätte. Leider haben die erneuten Nachforschungen 
nur ein negatives Resultat gehabt. In der Jakobikirche ist keine 
Spur mehr zu finden; nur das Kirchenbuch enthält einen Eintrag 






COßNOl UNWERSJrV 



680 Gott gel. An». 1909. Nr. 8 

Über Tag und Ort der Beisetzung (99). Die Erhaltung der Inschrift 
de» Denksteins verdankt man Zimmermann, der sie unter mitleidenden 
Tränen bei dem Grabe abgeschrieben (S. 160); die Inschrift der 
Bronzetafel für die zweite Gemahlin Hallers, die gleichfalls in der 
Jakobikirche beerdigt ist, ist durch seine eigene Mitteilung in einem 
Briefe an Sinner aufbewahrt (Rößler S. 331). 

Was die Briefe sonst noch über Göttingen bringen, betrifft Hallers 
Vorlesungen und wissenschaftliche Arbeiten. Die Zahl der Mediziner 
ist noch gering; zuerst zwölf (90), nachher siebzehn (92) Er macht 
botanische Exkursionen, aber nicht nach Thüringen, wie der Verfasser 
beharrlich die Hercynios montes übersetzt (86. 89), sonden in den 
Harz. Das zeigen die bei Kubier S. 324 erwähnte Reise mit Holl- 
mann, dem Güttinger Philosophen und Physiker, und die Dissertation : 
Observationen botanicae ex itinere in sylvam hereyniam anno 1738 
suseepto, die gleich im Eingang Clausthal, den Ramraelsberg, den 
>montem Bructerum, qui in hac boreali Germania altissimus habetur«, 
erwähnt. Wie die Botanik Haller den Weg nach Göttingen gebahnt 
hatte (Hirzel S. 158), so bandelte auch seine Inauguraldissertation 
zum Antritt der Professur am 12. Oktober 1736 de methodico studio 
botanices sine praeeeptore, eine Schrift, die Linnfi veranlaßte, mit ihm 
in Briefwechsel zu treten (Epistol. I n. 137). Auf dem Titelblatt 
nennt er sich Med. Doctor, societ. regiae scient. Suecicae sodalis, 
reipublieae Bernensis hactenus bibliothecarius. In dem Index lectionum 
für das Wintersemester 1736/37 gibt er noch gar keine bestimmten 
Vorlesungen an. Er las aber, wie aus dem Brief an Geßner zu er- 
sehen, Über Ostcologie und Physiologie und hielt anatomische Uebungen 
(H6). Außerdem behandelte er in einer Vorlesung die tabulae ana- 
tomicae des Italieners Eustachio (aus dem 16. Jahrh.), von denen es 
in einer etwas spätem Vorlesungsanzeige heißt: quibus anatomes uni- 
versae quaedam quasi repetitio continetur. Wie er schon in der 
ersten ausführlichen Vorlesungsanzeige — für den Sommer 1737 — 
neben den Privatvorlesungen medizinischen Inhalts eine Öffentliche 
Vorlesung über die Pflanzen >et earum vires medicas* ankündigt, so 
geht nun immer die Botanik neben den andern her. Die Anlage des 
botanischen Gartens, des hortus medicus, ist eine seiner Huuptsorgen. 
Er ist aber nicht zufrieden mit der Pflege, die diese Wissenschaft 
erfährt. >In Deutschland tut niemand etwas fUr die Botanik; niemand 
überhaupt versteht vielleicht etwas davon* (103). 

Die Stimmung, die die Göttinger Briefe Hallers durchzieht, ist, 
wie man sich denken kann, tief traurig. Doppelt schwer fällt es ihm, 
sich an den fremden Ort zu gewöhnen, der nichts durch Natur oder 
Kunst bietet, was ihn zerstreuen könnte. »Auf einer öden Au an der 
gelinden Leine« blickt er zurück nach seinem angebornen Lande, der 






CÜßNfll UNMtRSHY 



Vetter, Der junge Haller 681 

SonnenBtraße zu, > wogegen hier mein Sinn, vielleicht wohl ungerecht, | 
die Schöpfung traurig findt und Titans Licht geschwächt« (Ged. 
S. 179ff.: an Bodmer). Die Menschen, der kollegiale Umgang sind 
ihm wenig sympathisch. Er war keine Natur, die die Menschen leicht 
für sich gewann. So sind es allein die Studien, die ihn aufzurichten 
vermögen. In solcher Lage kann nichts trösten als die Arbeit. Das 
kehrt immer wieder. Sehr natürlich stellt sich der Zweifel ein, ob 
er recht gebandelt habe, das Vaterland zu verlassen. Er erwägt das 
ehrenvolle und reichliche Auskommen, das er genießt, die angenehmen 
Amtspflichten, die ihm obliegen, die vorzüglichen Anstalten und An- 
regungen, die er in Göttingen für seine Forschungen findet. Von 
alledem hat er in Hern nichts, nur Freunde (95). Bodmer, der nach 
dem Tode Mariannen» ein Gedicht an ihn richtet, flicht die Mahnung 
ein: > Flieh den unselgen Ort, an dessen düsterm Band | der unwill- 
kommne Tod dein liebst und bestes fand«, und verfehlt auch nicht 
den politischen Gegensatz in der Frage geltend zu machen: >Was 
für ein böser Stern trieb ihn aus Ziihrings Bern | für einen freyen 
Stand zu preisen einen Herrn ?« (Ged. S. 338 und 339). In seiner 
Antwort an Bodmer (das. S. 176 ff.) berührt er diesen Punkt nicht. 
Als ihm die gleichen Wünsche und Pläne anderer Freunde in der 
Schweiz bekannt werden, schwankt er: bald will, bald will ich nicht 
(95). Er blieb bekanntlich in Göttingen bis zum Frühjahr 1753. 
Noch seiner Rückkehr in die Heimat kam eine Zeit, in der er auf 
die Aufforderungen nach Göttingen zurückzukehren ebenso hätte 
antworten können : Bald will, bald will ich nicht. — Wenn er in 
spatern Jahren auf sein Leben zurückblickte, so erkannte er doch, 
daß die Göttinger Zeit seinen wissenschaftlichen Ruhm geschaffen, 
ebenso wie man auch in Göttingen, wenn auch weniger willig, zuge- 
stehen mußte, daß Haller zu dem so überraschend schnell errungenen 
Weltruf der Universität am meisten beigetragen hatte. 

Der Herausgeber hat sich das Verdienst erworben, auf eine neue 
wertvolle Quelle für Hallore Leben aufmerksam gemacht und mit 
ihrer Verwertung begonnen zu haben. Ihre vollständige Bekannt- 
machung wird eine viel weiter reichende Belehrung gewähren, als 
hier versucht ist. Neben dem, was Tür die Erkenntnis von Hallers 
Persönlichkeit zu erwarten ist, werden sich vorzugsweise Beitrage zur 
Geschichte der Wissenschaft und zur Gelehrtengeschichte ergeben. 
Schon in dem Rahmen der vorliegenden Publikation hätten die Aus- 
züge mehr über J. Fr. Schreiber (5), Werlhof und Hugo (91), Cotta, 
den alten Studien genossen von Tübingen und nunmehrigen theolo- 
gischen Kollegen (91), verraten können als hier geschehen ist. Eine 
Schwierigkeit der künftigen Veröffentlichung bietet allerdings das la- 
teinische Gewand der Briefe. Neulateinische Briefe haben nicht all- 






corneu umvtRSjrr 



682 flött. gel. Adi. 1909. Nr. 8 

zuviel Leser zu erwarten. Deutsche Uebersetzungen Bind schwierig 
und ersetzen den Text nicht. Aber gegenüber dem Interesse, dos 
das Leben eines für Wissenschaft und Poesie so bedeutenden Mannes 
wie Datier bietet, werden diese Hodenken schwinden. Einstweilen 
wird der I^eser mit dem hier Gebotenen zufrieden sein und dem Her- 
ausgeber danken für das, was er für das Jugendbild Hallers geleistet hat. 
Göttingen F. Frensdorff 

Dr. Herrn aaa Mayer, Die Matrikel der Universität Frei barg i. B. von 
14(10— 1056. Im Auftrag der Akademischen Arrbivkommission hearbeitet and 
herausgegeben. I. Band Einleitung und Text XC1V a. 943 S. 6°. Freibarg i. Br. 

Herderurhc Verlagsbuchhandlung 1907. 

Der Titel erweckt die Vorstellung, als sollte die Matrikel über 
lGfiG hinaus nicht abgedruckt werden und auch die Vorrede beseitigt 
diese Sorge nicht, denn sie sagt nur, der zweite Band, für dessen 
baldiges Erscheinen gesorgt sei, solle die Tabellen enthalten, auf 
welche in der Einleitung mehrfach Bezug genommen sei. Hoffen wir, 
daß dem nicht so ist. Kür die Matrikeln des 18. Jahrhunderts gelten 
zwar manche Publikationsgründe nicht oder nicht in gleichem MaGe 
wie für die früheren Jahrhunderte, aber doch die meisten und über- 
das noch andere. So das genealogische Interesse zahlreicher Fami- 
lien, wie jeder Verwalter von dergleichen Schätzen weiß. 

Die Edition dieser ältesten Matrikel von Freiburg bildet eine 
lang erhoffte Ergänzung zu den bisher publizierten Matrikeln, eine 
bedeutende Erweiterung unserer Materialien zur Geschichte der 
deutschen Universitäten, im besondern dieser altberühmten, für den 
Südwesten Deutschlands, seine geistige Bildung, seinen kirchlichen 
Charakter und auch für seine politische Entwicklung vielfach ent- 
scheidenden Bildungsstätte. Die Matrikeln geben uns nicht blos 
allerlei statistische Notizen über Zahl und Herkunft der Studenten 
und Professoren, sie lassen uns die Statuten und die Angaben anderer 
Akten oftmals erst verstehen, geben uns Anschauung. Freilich die 
meisten Namen, die hier verzeichnet sind, haben keine Spur hinter- 
lassen. Sie Bind uns jetzt nur Elemente der Masse. Aber auch die 
Elemente der Gruppen, aus denen sich die Masse zusammensetzte. 
Wir sehen die Gruppen der Kleriker und der Laien, der Mittellosen 
und der Vornehmen, der noch nicht eidfähigen Knaben (non jurati) 
und der Erwachsenen, der wirklichen, den Studien lebenden Scho- 
laren und der Fremden oder Vornehmen, welche sich blos in die Ma- 
trikel eintragen ließen, um die Privilegien der Korporalion zu ge- 
nießen oder um die Korporation zu ehren und zugleich an ihrer 
ausgezeichneten Stellung teilzunehmen. Die Matrikel ist am besten 
geeignet uus die Vorstellung deutlich zu machen, daß die Universitäten 



■ 
COPNEU uwvtRsirr 



II. Mayer, Die Matrikel der Universität Freibarg i. B. 

in jenen Jahrhunderten zwar Lehranstalten waren und daß manche — 
unter ihnen auch Freiburg — aich als vom Staate beaufsichtigte und 
in letzter Instanz vom Staate geleitete Anstalten fühlten, daß aber 
trotzdem die Korporation überwog, daG ihre Interessen und ihr Leben 
die Entscheidungen und Schicksale der Universität vorzugsweise be- 
herrschten. 

Mitglied der Korporation wurde man durch Eintrag des Namens 
in die Matrikel unter Leistung des Treueides. Blieb man am Ort, so 
galt der Eintrag für die Lebenszeit, verließ man Freiburg, so erlosch 
das Recht nach r> Jahren. Immatrikuliert wurden nicht Mos die Stu- 
denten sondern auch die Professoren. In dieser Periode war die Grenze 
zwischen Lehrern und Lernenden noch nicht so scharf gezogen wie 
namentlich im 18. und 11). Jahrhundert. Die Statuten der Universität 
von 1460 wurden beschlossen und genehmigt per omnes eiusdem [uni- 
veratatis] regentes d.h. durch alle graduierte Genossen der Univer- 
sität, welche eine der durch den I>ehrplan verlangten Vorlesungen 
übernahmen, gleichviel ob sie eine Besoldung bezogen und eine Lehr- 
verpflichtung übernommen hatten oder nicht Als Mitglieder der 
Korporation hatten alle Magister und Doktoren und weiter auch die 
übrigen Graduierten bestimmte, ihren akademischen Graden ent- 
sprechende Rechte und Pflichten der Teilnahme an der wissenschaft- 
lichen Arbeit der Universität und ebenso an den sonstigen Aufgaben 
und Ehren der Korporation. Endlich, allerdings mit stärkeren Be- 
schränkungen, auch die nicht graduierten Scholaren. Umgekehrt 
mußten die mit einem Lehrauftrag und mit Gehalt bemfenenen Pro- 
fessoren sich wie die Scholaren immatrikulieren lassen, um ihre Tätig- 
keit beginnen und an der Leitung und den Ehren der Universität 
teilnehmen zn können. Mit Recht hat Mayer deshalb auch in der 
Einleitung sehr eingehend über die Immatrikulation gehandelt, hier 
und da etwas zu breit Vergessen ist, so weit ich sehe, nur eine 
Belehrung Über die Münzen, in denen die Gebühren bezahlt wurden. 
Im folgenden Bande wird das hoffentlich nachgeholt, zugleich mit 
einigen Vergleichen über die Kaufkraft der genannten Münzen in ge- 
eigneten Abschnitten der Periode. Der Herausgeber kann diese An- 
leitung verhältnismäßig leicht geben, der gelegentliche Benutzer ent- 
behrt meist der nötigen Hülfsmittel. Und es trägt, abgesehen von 
anderen Beziehungen, doch erheblich zur Klarheit über die wirt- 
schaftlichen Verhältnisse der Universität bei, wenn mau siebt, wie 
wenig die Gebühren der Immatrikulation eintrugen. 

Vor der eigentlichen Matrikel steht der Anfang des Johannes- 
evangeliums In prineipio erat verbnm etc. ähnlich wie in der Frank- 
furter und der Leipziger Matrikel. Es folgt der Schwur, der bei der 
Inskription zu leisten war und der namentlich das Gelübde des Ge- 

UtU. |»l. ***, IBM. Hr. 8 47 



COBNEll UNIVfRSIIY 



Gott gel. Am. 1909. Nr. 8 

horsams gegen den Rektor und die gegenwärtigen wie gegen die 
künftig zu erlassenden Statuten enthielt. Die Matrikel selbst beginnt 
mit einer Erzählung, daß diese neue Hochschule von dem Landes- 
fürsten, dem Erzherzog Albert von Oestcneich, dem Bruder des Kaisers 
Friedrich III., gegründet, und daß Matthaeus Hummell von Villingen, 
Doktor der freien Künste, der Medizin und des kanonischen Rechts, 
am Tago zuvor (26. April 1460) im Münster zu Freiburg solemniter 
et publice zum ersten Rektor >ernannt und erwählt sei<. Wer ihn 
erwählte, ist hier nicht gesagt, nach Schreibers Geschichte der Uni- 
versität Freiburg waren >die ordentlichen Professoren < die Wahler. 
Der Ausdruck paßt nicht für die Zeit, da ja alle Doktoren und Ma- 
gister damals an den Geschäften Anteil hatten. Mayer gellt auf 
diesen Tunkt nicht ein, auch nicht auf die Tatsache, daß Hummell 
selbst nicht in der Matrikel selbst steht In Köln hat sich der erste 
Rektor Hartlebus de Marka auch in die Matrikel eingetragen (edit. 
Kcussen 1 S. 6 No. 20), in der Rostocker Matrikel steht der erste 
Rektor Petrus Stenbeke als erster Name in der Matrikel. In Leipzig 
ist es ähnlich, aber hier wurde zunächst eine Anzahl Magister als 
Fundament der Universität berufen, und es wäre möglich, daß sie in 
etwas anderen Formen verpflichtet wären. In Krankfurt wurde Wim- 
pina von den Landesherren zum ersten Rektor ernannt und nahm die 
Immatrikulation vor, ohne sich selbst in die Matrikel einzutragen. 

Mayer zeigt, wie großes Gewicht die Universität darauf legte, 
daß sich jeder, der Vorlesungen hören oder als Universitätsgenosse 
in Freiburg leben wolle, alsbald immatrikulieren lasse, daß sich dem 
aber trotzdem viele entzogen. So stolz die Korporation war, so fehlte 
es ihr «loch an den Machtmitteln, um Hundertc von teils recht an- 
spruchsvollen und wilden jungen Männern im Zaum zu halten. Die 
Handhabung der Gerichtsbarkeit war an allen Universitäten ein 
schwacher Punkt, ähnlich freilich auf allen Grundherrschaften. 

Großen Fleiß und viel Scharfsinn hat M. aufgewendet, um mög- 
lichst viele Namen der Matrikel zu erläutern und mehrfach ist es 
ihm gelungen, den ganzen Ijebenslauf eines Scholaren in den Haupt- 
wendepunkten festzulegen. So belehrt uns S. 166 eino Anmerkung, 
daß der 1505 immatrikulierte Caspar Neil von Bregenz nach einem 
Jahre Baccalar, 1510 Magister artium, dann Pedell der Artisten- 
fakultät, dann 1517 Dekan derselben Fakultät und 1516—1521 Con- 
ventor d. h. Aufseher über die Burse zum Pfauen war. In den Jahren 
1520 und 1521 erwarb er dann die theologischen Grade, Baccalar, 
Licentiat und Doctor theologiae, uud vollendete damit die Laufbahn 
des scholastischen Gelehrten. Wenn in der Anmerkung S. 168 zu 
dem unter Nr. 32 immatrikulierten Namen Jeroniinus Baidung de Ga- 
mundia manches zweifelhaft bleibt, so muß man doch die Sorgfalt an- 






CORHELl UHIVtRSJlT 



H. Mayer, Die Matrikel der Universität Froiburg i. K. 

erkennen, mit der alles herbeigeholt wurde was Aufklärung versprach. 
Und auch darin möchte ich M. beistimmen, daß G. [irrtümlich ist 
II. gedruckt] Bauchs Vermutung Gamundia sei in Tübingen oder 
Löwen zu ändern, Bedenken entgegenstehen. Uebrigens ist die Lauf- 
bahn dieses Poeten und Juristen besonders lehrreich Tür die Mischung 
von freier Lehre und I/Chraufträgen, oder Professuren im engeren 
Sinne, die jene Periode charakterisiert Baidung wurde berufen, um 
dem berühmten Juristen Zasiuß die Vorlesung über Poesie abzu- 
nehmen, welche der übermütige Humanist Locher aufgegeben und 
Zasius aushilfsweise versehen hatte. Baidung erwarb aber sofort den 
juristischen Doktor und suchte auch in der juristischen Fakultät einen 
Lehrauftrag zu erhalten, ging jedoch, nachdem er das eben erreicht 
hatte, als Rat der vorde rösterreich ißchen Regierung nach Knsisheim. 
Sehr lehrreich sind auch die Anmerkungen Über Capito S. Ifil f., 
S. 239 f. über den Polyhistor Pictor, den Juristen Biteibrun S. 240 u.a. 
Aber diese Zusammenstellungen über berühmte Namen waren gewiß 
nicht leichter als die weniger ins Auge fallenden kärglicheren Notizen 
über die Unbekannten. 

Die Ausstattung des Werkes ist nicht nur gut, sondern sie nähert 
sich schon den reichen, wenn sie auch von Leipziger Verschwendung 
fern bleibt. Ich möchte darauf hinweisen, daß eine bescheidenere 
Ausstattung die Hoffnung auf weitere Publikationen von Matrikeln 
vermehrt. Welche Mühe hat ea gekostet, den Druck der Rostocker 
Matrikel und ähnlicher Akten zu Ende zu führen. Ich schließe mit 
dem herzlichen Danke an den Verfasser, der uns durch 14 Jahre 
hindurch ausdauernde Arbeit diese wertvollen Akten zugänglich ge- 
macht und in ihre Benutzung eingeführt hat. 

Breslau G. Kaufmann 



Otto BBhtllnirks Sanskrit-Chrestomathie. 3. verb. u verm. Aaß . brig. 
v. Rieh. Garbe. Leipxig, Haesecl, 1900. VI.4IKS. 8°. M. 2.&0. 

Mit der Neuherausgabe von Böhtlingks Sanskrit-Chrestomathie 
hat Garbe gegenüber einem Altmeister unserer Wissenschaft einen 
Akt der Pietät vollzogen. Dafür werden die Fach genossen, vor allein 
Böhtlingks besondere Freunde und Verehrer, ihm Dank wissen. An 
sich kann man ja über den Nutzen einer Chrestomathie verschiedener 
Meinung sein. Zweifellos gibt die Böhtlingksche einen vorzüglichen 
Uebcrblick über die Sanskrit-Literatur, wenn man auch das eine oder 
das andere Stück — Garbe nennt in der Vorrede selbst einige — 
mit Bedauern vermißt. Allein man fragt sich, für wen nun ein solches 
Lesebuch bestimmt ist Für den Anfänger, der die Elementar- 

47* 



C0*r> fälY 



Gütt. gel. Ana. 1909. Nr. 8 

grouiuiaük absolviert und einfache Stücke gelesen hat, sind doch 
immerhin manche Texte zu schwierig und können nur unter Bei- 
ziehung anderweitiger Hilfsmittel bewältigt werden oder wenn aus- 
führlichere Erklärungen beigegeben sind. Das hat der Herausgeber 
selbst empfunden, wenn er sagt: Auch eine Erweiterung der er- 
klärenden Anmerkungen nach Art der >Notee< zu Launians vortreff- 
lichem Sanskrit - Reader wäre entschieden nützlich gewesen (Vorw. 
S. IV). Fortgeschrittenere auf der anderen Seite, die mit den Texten 
der Buchen Chrestomathie — auch mit den schwierigeren nament- 
lich aus der älteren Literatur — zurecht kommen, werden, so sollte 
man glauben, es vorziehen, etwas ganzes, ein größeres Stück im Zu- 
sammenhang zu lesen. 

Indessen diese Erwägungen wurden durch die unbestreitbare Tat- 
sache des großen Erfolges widerlegt, den das B-sche Buch gehabt 
hat. Die erste Auflage erschien im Jahre 1845, die zweite 1877. 
Auch diese war 1895 bereits vergriffen und ebenso ist es Beit vier 
Jahren der anastatische Neudruck. Die Bedürfnis frage ist also er- 
wiesen und ebenso dio Berechtigung einer Neubearbeitung. 

Bei dieser Neubearbeitung war nun Garbe in doppelter Hinsicht 
gebunden. Einerseits durch die Bücksichten der Pietät Ein Werk 
aus Böhtlingks Hand konnte nicht einfach umgemodelt, sondern ledig- 
lich den veränderten Verhältnissen angepaßt werden. Andrerseits 
kommt dem Buche und seiner Benutzung der Umstand sehr zu statten, 
daß Cappellers Wörterbuch darauf Bezug nimmt, das ja ursprünglich 
geradezu als Glossar dazu gedacht war, dann aber erweitert wurde. 
Die Aufnahme umfangreicherer neuer Texte verbot sich daher auch 
deshalb, weil dadurch der Zusammenhang mit Cappellers Wtb. ge- 
lockert worden wäre. 

So hat sich Garbe darauf beschränkt, zu den alten Texten nur 
noch 14 Lieder aus dem Atharvaveda, den B. ganz unberücksichtigt 
gelassen hatte, hinzuzufügen, ferner die KathopanUad , sowie vom 
Hitopadeäa die Einleitung und den Anfang des I. Buches, so daß die 
Einschachtelungsmetliode an der Erzählung von dem Wanderer und 
dem Tiger, die auch bei B. steht, deutlich hervortritt Die Wahl der 
neuen Stücke ist zu billigen. Bedenken könnte vielleicht von den 
Atharvaveda-Liedern das letzte (Nr. 14 = AV. 16. 53) erregen wegen 
der außerordentlich schwierigen, ohne Kommentar kaum verständ- 
lichen Verse 2 — 4. Freilich sind die folgenden Verse gerade recht 
hübsch. 

Eine Konsequenz wäre in. E. gewesen, als Anhang eine 1 J.-t»- 
der Wörter aus den neu aufgenommenen Stücken zu geben, die in 
CappellerB Wtb. fehlen. Es wäre dadurch der Charakter des Werkes 
nicht beeinträchtigt worden, seinem Zwecke aber gedient gewesen. 



cot«. eSty 



Böbtlingk, Suukrit-Chrestomftthte «ö7 

Hat so zwar die Neuaasgabe die äußere Physiognomie des Werkes 
im ganzen bewahrt, so ist doch im einzelnen die nachbessernde Hand des 
Herausgebers wohl zu verspüren. Daß er in den vedischen Hymnen 
die Akzentbezeichnung, die Böhtlingk sieb ausgedacht und eingeführt 
hat, beseitigt und an ihre Stelle die indische der Sainhitä-Textc ge- 
setzt bat, wird allgemeine Zustimmung finden. Ebenso der engere 
Anschluß an die Sainhitas in Bezug auf den Sandhi. Die Texte sind 
durchweg revidiert und die seit 1877 erschienenen Neuausgabeu 
überall verglichen und berücksichtigt. Für das Aitareyabrahmana 
stand die Ausgabe von Aufrecht (1879) zur Verfügung, für das 
Visnuporana die Bombayer Ausgabe (1889), für das Kathäsaritßägara 
die von Durgäprasad und Käsinäth Pärujurang Päräb (1903) u. s. w. 
Desgleichen sind auch die neueren Uebersetzungen berücksichtigt 
wordeu. So tritt der Unterschied zwischen der 2. und der 3. Auflage 
in den >Anmerkungen« wohl am äugen fälligsten in die Erscheinung, 
in den erklärenden Noten sowohl wie in den Li teratu ran gaben. Viel- 
leicht haben manche Benutzer des Buches den Wunsch, daß Garbe 
hier, mit Rücksicht eben auf die minder Geübten, zuweilen noch 
mehr hätte geben dürfen. Ein integrierender Bestandteil des B.schen 
Werkes wäre damit wohl kaum getroffen worden. Zuweilen vermißt 
man bei einer schwierigen Stelle eine erläuternde Notiz oder bei 
einer neu eingeführten Lesart die Begründung. Beim Mahübhürata 
(S. 401) und Ramüyana (S. 403) wäre ein Hinweis auf die gerade für 
die Orientierung über den immensen Stoff so vorzüglichen Bücher 
Jacobis wünschenswert gewesen. Man sieht nicht ein, weshalb der 
Herausgeber sich so vollständig auf Ausgaben und Uebersetzungen 
beschränkt hat 

Was die von Garbe geübte Textkritik betrifft, so kann sie als 
sehr vorsichtig und besonnen bezeichnet werden. Sehr oft kommt 
die Ueber lieferung wieder zu ihrem Recht gegenüber irgend einer 
zweifelhaften oder doch unnötigen Konjektur. Ich glaube, daß auch 
da der Herausgeber auf allgemeine Zustimmung rechnen darf. 

Ich will nur ein paar Beispiele anführen. In der Manu-Ge- 
schichte des Satapathabrähmana auf S. 36, Z. 8 setzt G. die Worte 
iuscaddha jhu$a äsa, sa hi jyeffftai/i curdhatc wieder in den Text 
ein. Er gibt nicht einmal eine Begründung in den Anmerkungen. 
Bei B.* ist der Passus als eine >ganz ungehörige rationalistisch ge- 
färbte Glosse« (vgl. die Bern, auf S. 356, Z. 1) gestrichen. Ich glaube, 
mit Unrecht Wir haben es hier mit einer parenthetischen Zwischen- 
bemerkung des Erzählers zu tun, die durch die Ueberlieferung ge- 
schützt wird, und die ganz gut an ihrem Platze ist 

In der 9. Erzählung aus der Vetälaparicavimäati V. 22 (S. 150, 
Z. 11) behalt G. den handschriftlich überlieferten Namen poiicaphutti- 



eSty 



Gott gel. Ah. 1909. Nr. 8 

Iah bei, während er B. f in jiaficapaffikah geändert wird. Man ver- 
gleiche die Begründung auf S. 406, Z. 1 5 ff. 

In der Sunahsepa- Geschichte des Ait. Br. setzt Garbe V. 7 (S. 30, 
Z. 17) die überlieferte Lesart db/mtir esä bhulir bijam etan nidhiyale 
wieder ein gegenüber der konjekturalen Aenderung in B. f ä blmmir 
■■-■•: bhavaii bijam etan tri dhtgate. Eine Notiz in den Anmerkungen 
wäre hier wohl am Platze gewesen. Der hdschr. Text scheint ja 
allerdings nicht in Ordnung zu sein, wie schon das Metrum zeigt. 
Gleichwohl ist es zu billigen, daß G. eine vorschnelle Korrektur ab- 
lehnt 

Wenige Zeilen vorher (13) behält G. das überlieferte duhiUi bei, 
das in B.' dem Metrum zu liebe in kanyfi geändert ist. In der 
Kathop. 6. 18 (S. 54, Z. 7) liest G. vimjo und registriert lediglich den 
Aendenings Vorschlag vijuro von M. Müller und Böhtlingk. Angesichts 
des im gleichen bloka vorkommenden tmeiketo kann wohl auch viruju 
nicht befremden. Ich hätte übrigens in der gleichen Valli V. 4 
(S. 03, Z. 9) auch aargepn beibehalten statt der Lesung B.s svargrsu. 

Auf S. 35, Z. 17, 19 u.s.w. liest G. mit den Hdschr. prajighya/u, 
bzw. °ti, während bei B. 1 jnajigatv, "ti korrigiert ist Auch Pischel 
(KZ. 41, S. 179) rechtfertigt die überlieferte Lesart, indem er jighyati 
von einer Wz. gha >gehen« als Spielart von g/i (wie Wz. ham, 
gham eine solche zu gam sei) ableitete. Selbst wenn man Pischels 
Ausführungen nicht ganz beistimmen sollte, wird man aus rein text- 
kritischen Erwägungen die Formen jighyatu, °ti nicht ändern dürfen. 
Sie sind, worauf G. S. 395 hinweist, je fünfmal in allen Mss. bezeugt 

Man wird, um mein Urteil zusammenzufassen, gewiß gerne und 
mit aufrichtigem Danke anerkennen, daß Garbe die ihm gestellte 
Aufgabe der Neuherausgabe von B.s Sanskritchrestomathie mit Takt 
und Sorgfalt gelöst hat Sicher wird das Buch in der neuen Gestalt 
sich wieder zahlreiche Freunde erwerben. Vielleicht kann bei einer 
vierten Auflage, die über kurz oder lang voraussichtlich notwendig 
werden wird, von den geäußerten Wünschen der eine oder der andere 
erfüllt werden. 

Der Druck selbst ist sehr korrekt. Auf S. 1G0, Z. 32 ist mir 
dedinoh statt dehitiah aufgestoßen. 

Erlangen Willi. Geiger 






■ 



Mitteilungen aus dem Museum fiir Völkerkunde in Hamburg 689 



»Umbruch, Paul, WotuIu undAua (Maty- und Durour-Insch. auf Grund der 
Sammlung F. E. Ilcllwig aus den Jalircn 1902 und i " - : Mit 88 Abbildungen 
im Text und 375 Abbildungen auf 32 Tafeln. Mitteilungen aus dem Museum 
für Völkerkunde in Hamburg. 1908 {4. ßeibeft zum Jabrburh der Hamh. 
Wissensch. Anstalten XXV). S, 1-156. — Hagen, K., Die Ornamentik 
ron Wuvulu und Aua auf Grund der Sammlungen des Museums. Mit 21 
Abbildungen im Text und 36 Abbildungen auf 6 Tafeln. Mitteilungen aus dem 
Museum für Völkerkunde in Hamburg (wie oben). 19;»8. 8. 167—180. 

Als Mitte der neunziger Jahre die eigenartige Kultur der Maty- 
Insel, die aus dem ethnographischen Hilde Melanesiens vollständig 
herauszufallen schien, entdeckt wurde, regten sieh auch sofort Ver- 
suche, sie auf Grund des einen oder anderen Merkmals an irgend 
eine der bekannten Kulturen anzuknüpfen. Diese Versuche konnten 
im besten Falle nur einseitig richtig sein, so lange das völkerkund- 
liche Bild der Insel selbst nicht vollständig vorlag. Eine solche Voll- 
ständigkeit ist aber erst durch die vorliegende Publikation geschaffen 
worden. Das anthropologische Material ist, soweit es sich um ge- 
nauere Maßangaben handelt, so gut wie ganz neu. Hellwigs Sprach- 
aufnahmen ergänzen die Dem p wölfischen und schließen auch den 
allerdings wenig abweichenden Dialekt von Aua ein. Die Daten über 
geistige Kultur, insbesondere über politische und religiöse Verhält- 
nisse, bringen am wenigsten zu dem schon durch Dempwolff be- 
kannten hinzu, und des Verfassers Mißtrauen gegen die älteren Nach- 
richten scheint mir im wesentlichen unbegründet. Besonders inter- 
essieren ferner die Abschnitte über Sicdclungsart und Landbau, sowie 
über Hausbau und Technik. Ueberaus reichhaltig und Überwiegend 
gut ist das Abbildungsmaterial; nur etwa bei den Speeren wäre eine 
Wiedergabe ganzer Stücke und nicht nur von Spitzenformen er- 
wünscht gewesen. Die Darstellung ist übersichtlich, klar und ver- 
meidet überflüssige, weitschweifige Beschreibungen und Rubrizierungen. 

Weniger den berechtigten Erwartungen entsprechend ist der 
Versuch ausgefallen, die kulturgeschichtlichen Beziehungen der Inseln 
aus dem Materiale herauszuarbeiten. Der Verfasser schließt auf eine 
nur schwach hervortretende melanesische Unterschicht, starken mi- 
kronesischen Bestand und einen nicht unerheblichen indonesischen 
oder überhaupt südostasiatischen Einschlag. Leider sind die zu 
Grunde liegenden Kulturvergleiche häufig nicht systematisch durch- 
geführt, sondern nur auf willkürlich herausgegriffenes Material ge- 
gründet So kommt es, daß z. B. allgemein mikropolynesische Ele- 
mente, wie der Feuerpflug — auch sonst in den verwandten me- 
lanesischen Kulturen vorhanden — als besondere Bezüge zu Mikro- 
nesien gedeutet werden. Die ältesten melanesischen Kulturbestand- 
teil i . zu denen etwa noch Beilformen, Speertypen — z, B. mit einer 



■ 

COPNEU UNMRSITY 



690 Gott. gol. Am. 1909. Nr. 8 

Widerhakenreihe — , die Trommel trotz des allerdings ebenfalls vor- 
handenen Bezuges zu Ponape, gewisse Schüsselformen, besonders 
australischer Verwandtschaft, und anderes gehören, treten viel zu 
stark in den Hintergrund. Mikroncsien ist zu sehr als Einheit be- 
handelt, alle Beziehungen zu den Admiralitiitsinscln und den zwischen- 
liegenden Gruppen zu sicher auf direkte Entlehnung zurückgeführt. 
Einzelne Probleme sind wesentlich verwickelter als H. anzunehmen 
scheint. So zeigt das Muschelbeil durchaus nicht >nur das allgemein 
in der Südsee gebräuchliche Instrumente, sondern weist eine Reihe 
von Typen der verschiedensten Kulturzugehörigkoit auf; die Hai- 
zahnwaffen und verwandten Objekte gehen auf eine recht alte Waffen- 
und Goräteform zurück, und ihr Verhältnis zu den Parallelen des 
südlichen Indonesien und Mikronesiens ist gar nicht ohne weiteres 
eindeutig. Dies nur einige Beispiele für das, was der vorliegenden 
Arbeit fehlt. Eine erschöpfende Kulturgeschichte der Gruppe bleibt 
nuch zu schreiben und ist vielleicht auch besser in größerem Zu- 
sammenhange zu geben. Der Hauptwert der Publikation liegt in der 
Veröffentlichung des guten Materials und dafür wissen wir dem Verf. 
und dem Hamburger Museum Dank. 

Die anschließende Behandlung der MAty-Omamentik durch K. 
Hagen besitzt natürlich ebenfalls zunächst den Publikationswert. Aber 
auch die Deutungsversuche und die angegebenen Entwicklungslinien 
können in wesentlichen runkt.cn als richtig gelten, ohne daß sie des- 
haJb für die allgemeinen Fragen der Omamententwicklung nutzbar 
zu machen wären; denn ihre Richtigkeit beruht nur auf dem stark 
physioplasti sehen Charakter der Maty-Kunst. Ebenso ist der enge 
Zusammenhang mit Mikronesien richtig erkannt. Doch dürfte auch 
hier, wie in der vorhergehenden Arbeit, eine Spezialisierung am 
Platze sein: bei der Fischornamentik handelt es sich nämlich augen- 
scheinlich um einen direkten kulturgeschichtlichen Bezug zu dem 
heute besonders im Östlichen Mikronesien herrschenden, ursprüng- 
lich nber wohl gemeinmikronesischen Omamentstil. Anders bei den 
eigentlich figürlichen, oft szeuenhaften Darstellungen, die ihre näch- 
sten Parallelen auf den westlichen Karolinen finden. Da hierbei die 
Uebereinstimmung nicht in bestimmten Forme lernen ten, sondern nur 
im allgemeinen Charakter besteht, Darstellungen gleicher Art aber 
auch in der Südsee in anderen Gebieten älterer Kulturzugehörigkeit, 
z. B. in Australien, mehrfach vorhanden sind, so muß es zweifelhaft 
bleiben, ob es sich um einen relativ jungen Kulturzusamnicnhang 
oder nicht vielmehr um eine sehr frühe Kulturverwandtschaft handelt. 

Köln F. Graebner 

Für die Redaktion varut wörtlich : Prof. Dr. II Oldenberg in ftüttiogen 






CQftHtlL UNNflänY 



Nr. 9 September 1909 



H. ». Volt*llai, Die Entatehnng der Lindgerichte im bayrisch- 
öslcrreichiBchen Rcr hUgebietc. Wipn, C. Gerolds Sohn. 1905. 40 S. 
8°. (S.-A. aas dem Arcbfr für österreichische Geschichte B. 94 S. 1 ff). — H. 
t. Ycltellal, Immunität, grund- und 1 1 1 1 b i ir r I ic h e- Geric h ts bar- 
keit tn Südtirol. Wien, A. Holder. 1907. 163 S. 8°. (S.-A. ans dem ArchiT 
für österreichische Geschichte B. 94 T. 2 S. 811 ff.). 

Die erste der beiden zusammen gehörigen Arbeilen, die aus einem 
vom Verfasser auf der HiBtorikerverBamralung zu Salzburg 1904 ge- 
haltenen Vortrag hervorgegangen ist, behandelt unter vorwiegender 
Berücksichtigung der Verhältnisse in Südtirol eine besonders für das 
bayrisch -österreichische Rechtsgebiet wichtige Krage. Die Landge- 
richte, die dort Jahrhunderte lang >die örtliche Grundlage für die 
Verwaltung« bildeten , sind meist in Zusammenhang mit älteren 
Hundertschaften gebracht worden; dagegen wollte sie Luschin v. 
Ebengreuth »auf die Zersetzung der Grafschaften durch Immunitäten* 
und >die Fortbildung grundherrlicher Gerichtsbarkeit« zurückführen. 
Indem nun Voltelini keiner von beiden Ansichten beipflichtet, gelangt 
er (S. 39) zu dem Ergebnis, daß die Landgerichte >neue Gebilde« 
sind, entstanden nach »Aufteilung der alten Grafschaften« und an- 
knüpfend >an Immunitäten und Exemtionen, vor allem aber an Burg- 
frieden« ; jedoch sei alle Landgerichts barkeit »öffentlich-rechtlichen 
Ursprungs und nur durch Uebertragung oder Usurpation der Graf- 
schaftsgerichtsbarkeit erwachsen«. Zur speziellen Begründung dieser 
AuffassungBweise bringt die zweite Abhandlung bemerkenswertes Ma- 
terial, das seinen Wert behält, auch wenn manche Aufstellungen sich 
als anfechtbar erweisen sollten. Es erscheint daher gerechtfertigt, auf 
die hier niedergelegten Untersuchungen zuerst einzugehen. 

U«U. *•!. Ah. Ir/ Mr. 9 48 






COBHEU UNIVERSITY 



692 Gott gel. An; 1909. Nr. 9 

Gleich der erste Abschnitt, >die Immunität des Domkapitels von 
Verona in Südtirol« (S. SIC ff.) liefert einen wertvollen Beitrag zur 
Lösung von neuerdings mehrfach behandelten Fragen, weil er die Ent- 
wicklung der Immunität an einem bestimmten Einzelfall darzulegen 
sucht unter Heranziehung und teilweiser Veröffentlichung (S. 434 ff., 
Beilagen nr. 1 — 13) von Urkunden aus dem Archiv des Domkapitels. 
Uebrigens bietet ein etwa gleichzeitig erschienener Aufsatz von L. Simeoni, 
I comuni di Bondo, Breguzzo e Bolbeno nei secoli XII. e XIII. (Tri- 
dentum, Jahrg. 9, Trento 1906, S. 333 ff.), noch Ergänzungen zu den 
Ausführungen Voltelinis. Bischof Notker von Verona hat 927 einem 
von ihm gegründeten Xenodochium in der Stadt testamentarisch ver- 
macht >decanias meas proprias, quam habeas in Iudicaria Summa 
Laganense in locis et fundis Bruguzio, Belveno et Bundo cum censoras 
et omnes redibiciones legibus mihi dandi< (Trid. I. c. S. 334); auch 
ein Hof >ßadabiones< sollte an das Xenodochium fallen, das nach 
Verfügung des Stifters (Ughelli 5,727) dem Archipresbyter, Archi- 
diakon und Domkapitel Verona unterstellt war und daher mit seinem 
Zubehör in die Immunitätsbestätigung Ottos I. für das Domkapitel 
(M. G. Dipl. 1,217 nr. 137. 951) einbezogen worden ist. Otto II. be- 
stätigte 983 (ibid. 2, 305) dem Domkapitel samt anderen Höfen den 
in der Grafschaft Trient gelegenen Hof Badabiones, >quem tribuit 
Notkerius Veronensium episcopus pater Veronensium clericorumc, mit 
der Kapelle und allem Zubehör. Ausführlicher gefaßt ist die Be- 
stätigung Heinrichs II. von 1014 (ibid. 3,310), die den Hof Bada- 
biones mit den drei >villis< Breguzzo, Bondo und Bolbeno und all 
ihrem Zubehör aufführt; ebenso sind die drei Dörfer neben dem 
Hofe in den späteren kaiserlichen Besitzbestati gun gen genannt und 
auch in der von Papst Lucius IU. 1184 erteilten (Trid. I. c. S. 335). 
Dagegen fehlt der Hof in dem Privileg Friedrichs I. von 1182 und 
wird seitdem nicht mehr erwähnt; seine Lage kann ohnehin nicht 
sicher nachgewiesen werden. So dürfte eher der alte Mittelpunkt der 
Villikation abgegangen sein, als das Domkapitel den Besitz eingebüßt 
haben (S. 327), zumal dafür anderweitig der Ort Zuclo in Verbindung 
mit den drei anderen erscheint. 

Nach der Verfügung des Bischofs Notker fielen die Einkünfte 
aus der Schenkung dem Xenodochium zu , über dessen Schicksale 
nichts näheres ermittelt ist (Trid. 1. c S. 335); das Domkapitel seiner- 
seits hat anscheinend keine rein grundherrlichen Einkünfte aus den 
drei Dörfern bezogen (S. 331). Voltelini hält es für ausgemacht 
(S. 328), >dafl die Grundstücke im Eigen der ImmunitäUleute, nicht 
aber in einem Leihverhältnisse« standen. 

Indessen ergibt sich aus dem Weistun) für Bolbeno von 1236 



'■om 
C0RMUU«IVER5m 



¥. Voltelini, Die Entstehung der Landgerichte im bayr.-üiterr. Rechtngebiete 093 

(S. 442, Beil. nr. 11) nur, daß die Leute Verfügungsfreiheit über ihre 
Güter hatten, jedoch nicht, daü* sie deren Eigentümer waren; Li- 
bellarpächter können sie freilich auch nicht gewesen sein. Das Be- 
sitzrecht war übrigens schwerlich von jeher ein ganz festes. 1192 
(S. 342 n. 2, s. Kicker, Forsch. 4 nr. 180) erhob der Erzpriester vor 
einem Konsul zu Verona Klage gegen Zenellus und Luscus von Bre- 
guzzo wogen der Besitzungen des Kapitels an dem Orte, >et dicebat, 
quod d. Zenellus et Luscus impediebant eum pro eccleaia de Ulis 
terris et mansis, dando eos et eas ad laborandum, et dantes et aufe- 
rentes, cui voluntc Die beiden Beklagten und Miretus von Breguzzo, 
der die gleichen Rechte beanspruchte, müssen als erbliche Inhaber 
des Meieramts dortselbst betrachtet werden, da sie ihre Befugnisse 
30, 40, 60 Jahre lang und seit undenklichen Zeiten ausgeübt zu haben 
versicherten. Es war eben Sache des Meiers, Tür die Besetzung der 
Hufen zu sorgen und sie ungeeigneten Bebauern zu entziehen; daß 
ihm Abgaben von den Hintersassen des Grundherrn und auch Fronden 
zukamen, wäre nichts ungewöhnliches. Mit dem Meieramt (vilicatio) 
in Breguzzo und Bondo hat der Domherr Heginzo namens des Kapitels 
(vor 1140) den Ribaldus, Sohn des Ubertus de Bondo, investiert, 
zugleich setzte er zum Dekan für Bolbeno und Zuclo den Lanfrancus 
ein (Trid. 1. c. S. 338 n. 4). Nach einem spateren Zeugnis (1213) 
galt das Meier-(oder Gastalden-)amt des Hofes Bondo als rechtes 
(und daher erbliches) Lehn (Trid. I. c. S. 345). 

Dem Meier können nur die Hintersassen der Grundherrschaft 
unterstanden haben, seine Gewalt erstreckte sich ausschließlich über 
den Boden des Grundherrn; es war aber an den drei Orten das 
Domkapitei-Xenodochium nicht der allciuige Grundherr. 

Voltelini führt selbst (S. 329) die Urkunde an (Fontes rer. Austr. 
S. 2 B. 5 nr. 24), aus der hervorgeht, daß nicht nur gewisse Rechte, 
sondern auch Güter und Leute in Breguzzo und Bondo dem Grafen 
Heinrich von Eppan gehörten, auf die er 1185 zu Gunsten des 
BischofB von Trient verzichtete. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat 
der Bischof diese Besitzatücke den Herren von Campo zu Lehn ge- 
geben, deren Streitigkeiten mit dem Domkapitel sich in der Folge 
so lange hinzogen. Die Grundherrschaft des Domkapitels war keine 
geschlossene; sind doch auch die Ausdrücke in der Urkunde Notkers 
nicht auf eine Schenkung der ganzen Dörfer zu beziehen. Demnach 
müßt« die Frage, wie es kam, daß die Gerichtsbai keit des Dom- 
kapitels sich über fremden Boden und Hintersassen anderer Herren 
ausdehnte, in den Vordergrund der Untersuchung geschoben werden. 
Voltelini hat das nicht getan, indessen bringt er zur Beantwortung 
mancherlei bei. Vor allem verweist er (S. 325) auf die »Erweiterung« 

48* 






COßNHl UNIVERSirf 



694 Oött gel. Am. 1909. Nr. 9 

der Immunität im Privileg Friedrichs I. von 1154, nach der nicht 
nur die Hintersassen des Domkapitels dessen Gerichtsbarkeit unter- 
geben waren, sondern auch alle, die ihm sonst Leistungen schuldeten. 
Diese Leistungen müssen in erster Linie aus dem Almendregal 
stammen. 1193 wurde anerkannt (S. 328), daß das ganze Gebiet von 
Breguzzo, Bondu und Bolbeno, Weide, Wald und Wasser in Berg 
und Tal, dem Domkapitel gehöre. Folglich hatte, wer dort Nutzungen 
bezog, einen Zins zu zahlen, offenbar den >fictus< (S. 331), dessen 
geringfügiger Betrag sein hohes Alter erkennen läßt. Wer aber den 
Weidezins entrichtete, stand unter der Jurisdiktion des Domkapitels. 

Eine Verleihung des Almendregals ist freilich nicht ersichtlich ; 
es wird bereits dem Bischof Notger gehört haben, die Erträge sind 
wobl in den ihm von Rechts wegen zustehenden einbegriffen. Der 
territoriale Abschluß des Gerichtsbezirks beruhte auf alten Grund- 
lagen und ebenso die Gerichtsbarkeit selbst. Im Hinblick auf spätere 
Ausführungen Voltelinis ist es auffällig, daß er nicht den naheliegen- 
den Schluß gezogen hat, die Hintersassen des Domkapitels in den 
drei Dörfern seien ursprünglich Aldien gewesen; der Hinweis 
(S. 323 f.) auf die von Notger verfügte Freilassung der Unfreien 
eines anderen Hofes wäre dann erst ganz deutlich. Eben diese Frei- 
gelassenen traten offenbar in die Stellung von Aldien ein : sie blieben 
fron dienstpflichtig, hatten vor dem Privatgericht des Herrn ihren Ge- 
richtsstand und bedurften vor dem öffentlichen Gericht der Ver- 
tretung, jedoch erhielten sie — aus besonderer Gunst — Grund- 
stücke zinsfrei und wurden als Freie bezeichnet; auch Tür die Be- 
wohner von Bolbeno und Zuclo galt 1238 (S. 328), als längst die Er- 
innerung an die Halbfreiheit verschwunden war, die Bezeichnung 
>liberi horaines«. Anderwärts sind freilich die Aldien als Unfreie be- 
trachtet worden (vgl. für den Hof Limonta Jahrb. f. Nat. u. Stat. 
S. 3. B. 3fi, 1908, S. 292 ff.). 

Die Immunität der Besitzungen des Domkapitcl-Xenodochiums an 
den drei Orten beruhte nicht auf dem falschen Privileg Berengars I., 
dessen Entstehung Voltelini (S. 321 ff.) vor die Bestätigung durch 
Heinrich 111. (1047) ansetzt (Simeoni, Trid. 1. c. S. 335 f., will sie ins 
13. Jahrhundert verlegen). Indessen besaß das Domkapitel bereits 
die Immunität, als sie ihm Otto I. 951 unter Einschluß des Xeno- 
dochiums und der Besitzungen desselben bestätigte. Die weitergehende 
Spezialisierung der Güter sowohl als der mit der Immunität zu- 
sammenhängenden Rechte in den folgenden Bestätigungen bringt nur, 
was im Wesen der Sache lag, zu deutlicherem Ausdruck. Mit Recht 
erblickt Voltelini (S. 325) erst in der bereits erwähnten Bestimmung 









COMtlL UNNÖtSIFr 



v. Voltetini, Die EnUtehung der Landgerichte im bayr.-önten\ Kechtsgebiete 696 

von 1154 eine >gewisse< Erweiterung, die jedoch schwerlich etwas 
vollkommen neues schuf. 

Offenbar hatte ohnehin das Domkapitel im ganzen Hezirk der 
drei Dörfer kraft des Almendregals Zwing und Bann (diatrictus), 
konnte also Verordnungen erlassen und deren Befolgung durch eine 
darauf gesetzte Bannbuße erzwingen (S. 329 n. 1). Im übrigen stand 
ihm allerdings nur über seine Hintersassen eine Gerichtsbarkeit 
zu, der die Immunitätsprivilegien Schutz vor Eingriffen der öffent- 
lichen Beamten und schließlich ausdrückliche Bestätigung gewahrten. 
Andere Bewohner des Bannbezirks dieser Gerichtsbarkeit zu unter- 
werfen, hat das Privileg von 1154 nicht ausgereicht; das Ende der 
offenbar deswegen erforderlichen Prozesse gegen die Herren von 
Campo ist nicht ersichtlich (S. 344). Es kann selbst fraglich Bein, ob 
das Domkapitel die volle Gerichtsbarkeit, die es in Anspruch nahm, 
innerhalb der im Weistum von 1238 (S. 327, s. Beit. nr. 11) ange- 
gebenen Grenzen wirklich erlangt hat. Der Treueid, den die Leute 
von Bolbeno und Zuclo damals leisteten, geschah vorbehaltlich des 
Kaisers >et suis anterioribus dominis, si quos haberenU. 

Die Gerichtsbarkeit des Domkapitels erstreckte sich auch auf die 
schwersten Verbrechen, Mord und Diebstahl (S. 334), wurde aber 
nicht vom Vogt geübt, sondern vom Erzpriester selbst oder Vertre- 
tern des Kapitels (S. 335) und war unblutig. >AUe Verbrechen 
werden (nach den Statuten von 1214, Beil. 8) mit Geld gesühnt, 
Leib- und Lebensatrafen scheinen zu fehlen, wie so vielfach in ähn- 
lichen Satzungen gerade aus geistlichen Immunitaten Italiens« (S. 333). 
Wiewohl also eine Blutbannleihe nicht stattgefunden hatte, blieb die 
Immunität gewahrt Immerhin reichte sie nicht bis zum völligen 
Ausschluß der Grafengewalt. Wenn auch Ansprüche, wie sie deren 
Inhaber, der Bischof von Trient, 1193 erhob (S. 343), zu weit gingen, 
so lagen doch die Orte in der Grafschaft Trient (S. 341), die kein 
bloßer geographischer Begriff war. Gerichtliche Exemtion und Frei- 
heit von öffentlichen Abgaben, die der Grundherrschaft zufielen, galten 
nur für deren Hintersassen oder, nach Durchrührung der Erwei- 
terung, für die Bewohner des Immunitätsbezirks, aber nicht für den 
Iminunitätsherrn selbst. Reichsunmittel barkeit hat das Domkapitel 
nicht erlangt, vielmehr erkannte es die auf der Grafschaft beruhende 
Landeshoheit an, indem es 1242 dem kaiserlichen Podeste, der da- 
mals Stadt und Bistum Trient verwaltete, seine Privilegien vorlegte 
(S. 345). 

lieber die Entwicklung der Gemeindeverfassung an den Orten 
des Immunitätsgebiets spricht sich Voltelini nicht bestimmter aus 
(S. 325 f.), während Simeoni (Trid. 1. c. S. 355) zum Jahre 1213 das 



COM 



Gott (tel. Ans. 1909. Nr. 9 

Vorhandensein von Konsuln feststellt 1184 hatte Friedrich I. unter- 
sagt, in den Kastellen und Dörfern des Domkapitels ohne dessen Zu- 
stimmung Konsuln zu wählen oder sonst eine Gemeindebehörde ein- 
zusetzen. Die Ernennung des Gemeindevorstands fiel dem Domkapitel 
zu, als es 1210 von Otto IV. die Befugnis erhielt, an den seiner Ge- 
richtsbarkeit unterworfenen Orten Konsuln, Podeatas oder Vicecomites 
zu bestellen, und es machte auch bald davon Gebrauch (Ö. 338). Die 
von ihm eingesetzten Vicecomites, die zugleich das Amt des Gastalden 
(Meier) bekleideten, übten die Gerichtsbarkeit als Vertreter des Erz- 
priesters, der >eine übergeordnete Stellung einnahm« (S. 340). Das 
Verhältnis des Vicecomes zu den Gemeinden bleibt unklar; es wäre 
denkbar, daß unter ihm Konsuln standen. Andererseits wird, wie der Zu- 
sammenschluß der Ortsbewohner, so auch die Einsetzung eines ständigen 
Vertreters, statt der gelegentlich vom Domkapitel ernannten, zur Ab- 
schließung des Gerichtsbezirks beigetragen haben. 1210 versprachen 
Bevollmächtigte der Leute von Breguzzo und Bondo dem Domkapitel 
100 Ib. zu zahlen, wenn dieses sie von den Herren von Campo be- 
freie (S. 342 n. 3). In den ruhigen Besitz seiner Herrsch aftsrechte 
ist das Domkapitel kaum je auf längere Zeit gelangt, ihr finanzieller 
Ertrag (S. 331 ff.) kann nicht sehr erheblich gewesen sein, >mit 1284 
liegt das letzte Zeugnis für sie vor< (S. 345). Das Domkapitel wird 
wenig spater den unrentabeln Besitz verkauft haben, und so ver- 
siegen die urkundlichen Quellen , deren ausgiebige Verwertung ein 
sehr glücklicher Gedanke Voltclinis war. 

Es bedarf zwar im einzelnen noch manches der Aufklärung, 
auch hätten sich die Ergebnisse gelegentlich schärfer hervorheben 
lassen; jedenfalls aber ist die Behandlung eines speziellen Falls, 
dessen Verhältnisse einigermaßen deutlich erkennbar sind, das ge- 
eignetste, wenn auch bisher noch erst viel zu selten angewandte 
Verfahren zur Lösung des ImmunitätsproblemB. Was in den älteren 
Kaiserurkunden als dürre Formel erscheint, wird durch Heranziehung 
des jüngeren Materials für bestimmte Lokalitäten zur lebendigen 
Wirklichkeit. 

Damit soll nicht gesagt sein, daß die weiteren Untersuchungen 
Volteünis, die mehr zusammenfassend den Stoff behandeln, weniger 
beachtenswert sind. Der zweite Abschnitt, >das Hochstift TrienU 
(S. 346 ff.), erörtert Institute, >die an einstige Immunität anknüpfen«, 
vor allem die > Gastaldenverfassung < und die A'ogtei«. Völlig; 
zutreffend wird (S. 370) >das ganze System der Gastaldien, Dekanien, 
Skarien« als ein >durchaus wirtschaftliches« aufgefaßt, entsprechend 
»dem, was die Wirtschaftsgeschichte als Villcnverfassung bezeichnet«:. 
Die >8caria< ist der Wortbedeutung nach der Fronhof, der vom scario 



■ 

CÜRNt-llUtWERSm 



v, Voltelini, I'ie KntstebuDg der Landgerichte im bayr.-öBtcrr. Rech tage biete 697 

(Kellner oder Meier) verwaltet wird. Auch die Dekane waren »herr- 
schaftliche Beamte*, deren Funktion sich wohl auf Einsammeln der 
Abgaben beschränkte (S. 367). »Gastalde« ist >ein vieldeutiger Titel, 
der an sich über seineu Begriff und Rechtsinhalt keine Auskunft gibt« 
i s. 354). Im Rahmen der grundherrschaftlichen Organisation wäre 
der Gastalde etwa der dem Meier übergeordnete Probst, doch wird er 
auch schlechthin dem villicus gleichgesetzt Als »Wirtschaftsbeamter« 
war der Gastalde »von Haus aus nur betraut mit der hof- und leib- 
herrlichen Gerichtsbarkeit über die Hörigen, die zum Hofe gehören«. 
Dagegen übt« er »öffentliche Gerichtsbarkeit« nur kraft besonderen 
Auftrags. Wurde ihm ein solcher zu Teil, so lag eine »Aemterku- 
mulation« vor (S. 350), und die konnte um so leichter eintreten, als 
(durch Schenkung Heinrichs II., wie jetzt Bresslau, N. A. 34, 106 ff. 
nachgewiesen hat) die Grafschaft Trient an das Bistum gelangt war; 
auch militärische Befugnisse (Burgwacht) fielen dem Gastalden zu 
(S. 356). 

In wie weit nun die Grafschafts Verwaltung mit der grundherr- 
lichen verschmolzen ist, hat Voltelini nicht genügend aufgeklärt. Um 
hier abschließende Ergebnisse zn bringen, hätte die Untersuchung 
wohl mehr ins Einzelne gehen müssen. Das Verzeichnis der bischöf- 
lichen Höfe, von denen Servitien zu leisten waren (Font. I.e. nr. 286), 
stimmt nicht mit dem der Gastaldicn, die Wachszinse entrichteten, 
überein (ibid. nr. 284). Voltelini meint, daß >der Umfang der Ga- 
staldie ein schwankender und fließender« war (S. 352); es müßten Ab- 
lösungen von Bestandteilen der Höfe und Zusammenlegungen statt- 
gefunden haben. Dabei wäre zu beachten gewesen, daß mit der 
Grafschaft nicht nur »Grafscbaftegut« (S. 364), sondern auch die nutz- 
baren Grafenrechte und sämtliche öffentlichen Einkünfte (Regalien) 
an den Bischof gekommen sind, deren Verwaltung ebenfalls eine Or- 
ganisation erfordert haben wird. Andererseits ist nicht eigentlich der 
Nachweis geliefert, daß es nichts anderes als die gräfliche Gerichts- 
barkeit war, die den bischöflichen Gastalden zugewiesen wurde. In 
den S. 356 f. angeführten Fallen könnte os sich schließlich auch um 
erweiterte Iramunitätsgerichtsbarkeit handeln. 

Wenn Voltelini des ferneren (S. 363) für den Nonsberg »das Ge- 
richt des Vizedoms im Gegensatze zu dem des Gastalden als ein öffent- 
liches, dem bischöflichen gleichgeordnetes« hinstellt, so ist garnicht 
abzusehen, weswegen nur dort ein (vom Vizedom des Bistums wohl 
zu unterscheidender, S. 361 f.) lokaler Richter dieses Titels vorhanden 
gewesen sein sollte. Auch das Uebereinkommen zwischen dem Bischof 
und den Leuten des Val di Ledro von 1159 »weist die Beurteilung 
schwerer Verbrechen, Mord, Ehebruch, Inzest, dem Vizedom und 



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CORMllUNIVERSm 



698 Gfttt gel. An«. 1909. Nr. 9 

Archidiakon zu< (S. 362). Es ließe sich annnehmen, daß vom Bischof 
für die Teile der Grafschaft, die er in eigener Verwaltung behielt 
und nicht an (Unter-)Grafen zu Lehen vergabte, vicedomini zur Aus- 
übung der hohen Gerichtsbarkeit eingesetzt wurden. Indessen hat 
doch auch > Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Sachen der Bischof selber 
oder durch Delegaten und Assessoren« geübt, während >die Kriminal- 
gerichtsbarkeit an eine Familie von Judices zu Lehen gegeben« war 
(die della Bella von Verona), >deren Mitglieder Bie verwalteten, wenn 
sie Judices (Rechtsgelehrte) waren« (S. 382). Voltelini bemerkt 
durchaus zutreffend, daß >damit derselbe Zweck erreicht war, dem 
anderswo die Belehnung des Vogts mit dem Blutbann diente, der 
Bischof kam nicht in die Lage, als Kriminal richter tätig zu sein« 
(S. 382 f.); aber daß nun dieser Kriminalrichter gerade in Befugnisse 
eingetreten wäre, die sonst dem Vogt zustanden, ist weder ersichtlich 
noch wahrscheinlich. Nur in der Grundherrschaft konnte der Vogt 
Gerichtsbarkeit üben , jedoch trat er nicht an Stelle des Grafen, 
wenn der geistliche Grundherr eine Grafschaft erworben hatte, und 
da nun für die Vogtgerichtsbarkeit ohnehin sich Ersatz schaffen ließ, 
wie die Verhältnisse im Immanitätsbezirk des Domkapitels Verona 
zeigen, so hat die Annahme, daß die Blutgerichtsbarkeit der della 
Bella >von dem Amte des Vogte abgezweigt« worden sei (S. 383), 
wenig für sich; sie wird vielmehr aus der gräflichen Gewalt des 
Bischofs stammen, oder aber auf missatische Befugnisse italienischen 
Gepräges zurückgehen, die dem Bischof wohl auch zustanden. 

Der Vogt des Bistums übte keine Gerichtsbarkeit auB; dagegen 
besaß er das Regalienrecht, kraft dessen er während der Sedisva- 
kanz die Temporalien des Bistums verwaltete. Für die Herausgabe 
an den Neugewählten pflegten die Tiroler Grafen als Vögte von Tri- 
ent Bedingungen zu stellen, auf denen das* spätere Verhältnis der 
Bischöfe zur Landesherrechaft beruhte. So legt Voltelini (S. 386 ff.) 
völlig überzeugend die Unterschiede in der Stellung des Trientiner 
Vogts und deutscher Kirchenvögte dar und erklärt die damit zu- 
sammenhängende jüngere Verfassungsentwicklung. 

Auf die Immunität kommt Voltelini nochmals in Abschnitt III 
zurück, der >andere geistliche Immunitäten« in der Diözese Trient 
behandelt; denn für die des Bistums, die unzweifelhaft vorhanden 
war, sind keine Urkunden erhalten, und über die Grundherrschaft 
Castellaro (bei Mantua), auf der ihm hohe Gerichtsbarkeit zustand 
(S. 347), fehlt es an näheren Nachrichten. Auch Immunitätsprivilegien 
des Domkapitels sind nicht überliefert; demnach bleibt ungewiß, woher 
die hohe Gerichtsbarkeit stammte, die es in Sover, Sevignano und 
Montagna besaß (S. 397). Voltelini hebt hervor, daß an den drei 






EU UNIVER9TY 



f. Voltelini, Die Entstehung der Landgerichte im b»jr.-ö»terr. Rechtsgebiete t>99 

Orten die Grundherrschaft des Domkapitels eine geschlossene war, 
während es anderwärts nur Güter in Streulage hatte, und vermutet, 
daß die Gerichtsbarkeit auf eine bischöfliche (-gräfliche) Exemtion 
zurückgehe (S. 402). Geistliche Stifter jüngeren Ursprungs haben 
Immunität im alten Sinne überhaupt nicht mehr erlangt; so blieben 
das Chorherren stift Au und das Kloster S. Michael an der Etsch 
(S. 395 ff.) im wesentlichen auf die niedere oder xlie gruud- und 
leibherrlicbe Gerichtsbarkeit« beschränkt, die im vierten Abschnitt 
ihre spezielle Behandlung findet. 

Unter grundherrlicher Gerichtsbarkeit versteht Voltelini (S. 402) 
»jene, die dem Grund* und Leibherrn vermöge seiner grund- und 
leibherrlichen Rechte zukommt, ohne daß es einer besonderen Ver- 
leihung der Gerich tage w alt bedurfte«. Die grundherrliche Gerichts- 
barkeit war also eine Folgewirkung der Rechte, die dem Herrn über 
seinen Boden und die persönlich abhängigen Leute ursprünglich zu- 
gestanden haben, und sie soll für Südtirol aus den Zeugnissen des 
13. .Jahrhunderts noch mit völliger Klarheit erkennbar sein. In wie 
weit das tatsächlich der Fall ist, erscheint allerdings fraglich. Die 
zum Ausgangspunkt der Untersuchung genommene Stelle des Weis- 
tums, »das Ezelin von Romano im Jahre 1258 über die Rechte des 
Bistums im Lagertale von den Edlen des Lagertales schöpfen ließ«, 
besagt, »daß die Grafschaftsgewalt und Gerichtsbarkeit (comitatus 
et iurisdictio) im ganzen LagerUlc dem Bistum zustehe, nur ge- 
bühre es den Ritterlichen (milites) über ihre Masnada und die grund- 
hörigen Knechte (servi glebe) in bürgerlichen Sachen (in iure civili) 
Recht zu sprechen«, vorbehaltlich daß bei Rechtsverzögerung der Fall 
vor den Bischof oder seine Beamten gebracht werden kann (S. 403J. 
Die Gerichtsbarkeit der Ritterlichen erstreckte sich also Über Un- 
freie, als welche die homines de macinata (gleich familia) aufzufassen 
sind; es können ihr nicht die Freien (arimanni) unterstanden haben, 
auf denen der Königszins (arimannia) ruhte. Gleichwohl waren Ari- 
mannen der Gerichtsbarkeit von Rittern oder Gotteshäusern unter- 
geordnet (S. 413). Die Erklärung hierfür sucht Voltelini gewiß richtig 
in der Zuweisung einzelner Untertanen mit ihren öffentlich-recht- 
lichen Leistungen an Private, wie sie schon in der fränkischen Zeit 
durch die Könige vorgenommen wurde. Als Regal muß die arimannia 
mit der Grafschaft an den Bischof von Trient gelangt sein, der des 
weiteren Veräußerungen vornahm ; nur kann eben die über Arimannen 
erworbene Gerichtsbarkeit definitionsgemäß nicht unter den Begriff 
der grund-leibherrlichen subsumiert werden. 

Betreffe der Unfreien ist zu beachten, daß in der Langobarden- 
zeit die (halbfreien) Aldicn unzweifelhaft einen sehr beträchtlichen 



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CORMUUMIVERSm 



700 Gott. gel. Aiu 1909. Nr. 9 

Teil der persönlich abhängigen Hintersassen ausmachten. Die Krage 
nach ihrem Verbleib erfordert um so mehr Aufmerksamkeit, als den 
Sklaven gegenüber die bloße Disziplinargewalt des Herrn ausreichen 
mochte, wahrend bei Halbfreien die Ausübung des Hufrechts gericht- 
liche Können erfordert haben wird. Nun setzt Voltelini die Gerichts- 
barkeit, die den Ritterlichen >über ihre Leute und Höfe« zustand, 
dem >Twing und Baun< (iurisdictio und districtus personarum) gleich 
(S. 404 f.). Twing ist das Recht, >Gebote und Verbote zu erlassen 
und unter eine Bannbuße zu stellen« (S. 424). Der Bann ist die 
»Abgabe, die an den Richter durch die unterliegende I'artci gezahlt 
werden muß« und allerdings wohl mit den »Kannbußen, die gegen 
den im Prozeß ungehorsamen Teil verhängt wurden«, verschmolzen 
sein wird (S. 421). Zwing und Bann standen auch dem öffentlichen 
Landrichter zu, sofern er die niedere Gerichtsbarkeit nicht verloren 
hatte, können aber deswegen nicht als öffentlich-rechtlichen Ursprungs 
angesehen werden (S. 422), sonst bliebe für die grund-leibherrliche 
Gerichtsbarkeit gar nichts übrig. Voltelini gerät hier in einen Wider- 
spruch mit sich selbst, den die Bemerkung, daß sich Zwing und Bann 
>im Hofgerichte in Analogie zur öffentlichen Bann- und Gerichts- 
gewalt ausgebildet« haben, nicht auszugleichen vermag. Entweder 
war die niedere Gerichtsbarkeit öffentlich-rechtlichen Ursprungs, dann 
bedurfte der Grundherr einer besonderen Verleihung, oder sie war 
es nicht, dann stand sie dem Grund- Leibherrn über seine Leute und 
Güter von jeher zu. Zur Entscheidung der Frage reicht das beige- 
brachte Material um so weniger aus, uIb der gewiß sehr häufige Fall 
gar nicht in Erwägung gezogen ist, daß der Ritter Gerichtsbarkeit 
über die auf seinem Lehen sitzenden Unfreien oder sonstigen Hinter- 
sassen übte. Die Immunität kann bei einem zu lachen vergabten Gut 
nicht weggefallen sein, und ganz offenbar gingen die Rechte des Ini- 
munitätsherrn kraft der Lehensvergabung auf den Vasallen über; 
Ministerialen vermochten die Immuuität des Diensthorm wohl auch 
auf ihr Eigengut zu beziehen. Allenfalls nur auf Eigengut von freien 
Herren, deren Zahl in Südtirol gering war (S. 411), könnte sich die 
grund-leibherrliche Gerichtsbarkeit in unvermischter Gestalt erhalten 
haben. Was Voltelini dafür »nsieht, ist offenbar bereits durch die 
Immunität beeinflußt. Seine Ausführungen legen die Zustände des 
12. und 13. Jahrhunderts dar und nicht auch deren Zusammenhang 
mit den älteren. Gewiß hat es eine grund-leibherrliche Gerichtsbar- 
keit von jeher gegeben; aber ihr Umfang erscheint nach dem Weis- 
tum von 1258 zu beschränkt, wenn >in iure civili« bedeuten soll >in 
Zivilsachen«. Bereits im Zwing und Bann steckte doch Kriminaljuris- 
diktion, und es umfaßte die bayrische llofmarksgericlitsbarkeit sowohl 






COßNOlltNIVtRSirf 



v. Voltelini, Die Eotatebung der Landgerichte im bayr.-usterr. Rerhtagebicte 701 

als die niedere Vogtei in den von Voltelini selbst (S. 422) zum Ver- 
gleich herangezogenen schweizerischen Gebieten noch die (mittlere) 
Frevel gerichtsbarkeit. Möglich wäre allerdings, dnC die Uebernahme 
des Bistums Trient in Reichsverwaltung durch Friedrich 11. (1236) 
eine Beschränkung der privat herrschaftlichen Rechte nach italieni- 
schem Vorbild herbeigeführt hat; gerade dann würde aber das Wcis- 
tum von 1258 nicht mehr für die ursprüngliche Ausdehnung beweis- 
kräftig sein. 

Durch besondere Verleihung konnte zu der niederen und mitt- 
leren die hohe Gerichtsbarkeit treten und vermöge Ausdehnung über 
ein bestimmtes Gebiet raumlichen Abschluß erlangen. Wird ein auf 
diese Weise gebildeter Gericht* bezirk als Landgericht bezeichnet 
(S. 25), so fällt die von Voltelini in seinem ersten Aufsatz be- 
handelte Entstehung der Landgerichte mit der Territorialisierung der 
Gerichtsbarkeit zusammen. Beides schärfer auseinander zu halten, 
wäre vielleicht ratsam gewesen, schon um das bayrisch-Österreichische 
Rechtsgebiet besser mit anderen vergleichen zu können. Hohes Ge- 
richt übte seit alters der Vogt, wenn ihm vom König der ltlutbann 
verliehen war, und selbst in einem abgegrenzten Bezirk, wenn die 
Grundherrschaft sich über eine oder mehrere Dorfmarken erstreckte. 
Im Gegensatz zum Vogtgericht müßte unter Landgericht im engeren 
Sinne dasjenige Gericht verstanden werden, das der Graf oder der 
I«aienfürst als Inhaber der Grafschaft persönlich oder durch seinen 
Landrichter abhält. Jedenfalls ist, wie das nach dem Bericht über 
die auf dem Salzburger Historikertag an den Vortrag Voltelinis ge- 
knüpfte Diskussion (S. 37) Below hervorgehoben hat, rechtsgeschicht- 
lich das entscheidende die Herleitung aus der alten Grafschafts- 
kompetenz. 

Landgericht ist Grafschaftsgericht ; eben deswegen kann es nicht 
Hundertschaftsgericht sein. Der Landrichter übte die gerichtlichen 
Befugnisse des Grafen, aber nicht die des Centenar. Eine ganz an- 
dere Frage wäre die, ob der Landgcrichtsbezirk sich mit dem 
Hundertschaftsgebiet deckte. Voltelini glaubt sie verneinend beant- 
worten zu müssen (S. 4 ff.), schon weil >die Bayern Hundertschaften 
als lokale Unterabteilungen der Grafschaften nicht gekannt haben<. 
Durchschlagend ist der Grund nicht, denn Unterbezirke der Graf- 
schaften, die nicht Hundertschaften hießen (S. 6 n. 3), gab es, wie 
das Reichgutsurbar von 831 (s. M. I. Ö. G. 28, 201 ff.) zeigt, in Rätien. 
In einem derartigen Unterbezirk, dem Tale Bergell, sind die Grafen- 
rechte, von der Grafschaft abgesondert, an das Bistum Chur ge- 
kommen (vgl. Jahrb. f. Nat. u. St. S. 3 B. 36 S. 308). Hier würde 
also ein auf dem Unterbezirk der Grafschaft beruhendes »Landge- 



comuummn 



702 Gütt (jel. Ans. 1909. Nr. 9 

richte entstanden sein, nur daß es weder diesen Namen trug, noch 
einen »Landrichter« hatte. Aller Wahrscheinlichkeit nach zerfiel auch 
der mit Bayern vereinigte Teil von Rätien (Unterengadin und Vintsch- 
gau, wo die Grafenrecbte an das Itistum Trient kamen) in solche 
Unterbezirke. Voltelini selbst weist auf die iudicinria summa lacuensis 
(Judikarien) in der Grafschaft Trient hin, nimmt an, daß eine zweite 
iudiciaria im Nons- und Sulzberg bestanden habe, und vermutet deren 
Zusammenhang mit Amtsbezirken langobardischer Schultheißen (S. 10); 
auch in Itatien stand der Unterabteilung des Gaus ein minister 
(Pfleger) oder Schultheiß vor. Gleichwohl kann der Landgerichtsbezirk 
nicht schlechthin mit der räumlich abgegrenzten Hundertschaft iden- 
tifiziert werden. 

Offenbar steht der in Bayern zur Dingstätte des Landgerichts 
gehörige Scherge dem alemannischen Freiweibel der Hundertschaft 
gleich, und es haben die Landgerichte nicht selten mehrere Schergen- 
amter umfaßt. Bereits die Zersplitterung der alten bayrischeo Gaue 
wird nicht in der Weise erfolgt sein, daß die Grafen, die sich in sie 
teilten, je eine Hundertschaft erhielten. 

Was nun die Zersetzung der Grafschaften durch die Immunitäten 
betrifft, so hat Voltelini nicht mit genügender Schärfe hervorgehoben, 
daß deren Folgewirkungen gerade im bayrisch -österreichischen Rechts- 
gebiet, wie übrigens auch anderwärts, vielfach wieder rückgängig ge- 
worden sind, indem die Grafen immune Güter geistlicher Grund- 
herren zu Lehen erwarben, oder wenigstens die Vogtei darüber. 
Kirchenlehen und Vogteien sind nun in Bayern beim Aussterben der 
alten Grafengeschlechter an die Herzöge aus dem Hause Witteisbach 
übergegangen. Die von ihnen eingesetzten Pfleger verwalteten Eigen- 
güter, Lehen und Vogtrechte; demgemäß sind die letzteren ebenso 
wie die rein grundherrlichen Einkünfte in den Urbaren des Herzog- 
tums Bayern (Mon. Boica 36) aufgeführt. Steuern, die dort seltener 
erwähnt werden (s. dafür die Rechnungen, Oberb. Arch. 26, 288 ff.), 
entrichteten die bäuerlichen Freien an den Grafen, die Vogtleute an 
den Vogt, und natürlich auch die Hintersassen auf Eigen und Lehn 
an den Grundherrn und Grafen uder Vogt Die mit den Pflegen 
zusammenfallenden Landgerichte übten auf Eigen und Lehen die 
niedere Gerichtsbarkeit, Tür die hohe im ganzen Bezirk genügte 
schließlich die Grafschaftskompetenz. Bei späteren Veränderungen 
der Pflege- und Landgerichtsbezirke waren wohl spezielle Rücksichten 
der landesherrlichen Verwaltung maßgebend ; der ursprüngliche Um- 
fang wird durch den Zufall des Erwerbs bedingt sein. Jedenfalls darf 
die organisatorische Leistung der Begründer des Territorialstaats 
nicht allzu gering veranschlagt werden; sie haben auf alter Grund- 



COBN 



t. Volteliol, Die Entstehung der Landgerichte im biyr -österr. Rechtsgebiete 703 

läge dauerkräftiges Neues geschaffen. Daß »gefährlicher* noch als 
die geistlichen Immunitäten >fur den Zusammenhang der Grafschaften 
die Exemtion weltlicher Herren* sein konnte, ist Voltelini (S. 19) 
zuzugeben. Immerhin gehörten doch auch die von Landesfürsten er- 
teilten Exemtionen in den Bereich der Territorial Verwaltung. Luschin 
v. Ebengreuth hat darauf hingewiesen (Bericht S. 38), daß die Her- 
zöge von Bayern die Landgerichtsbarkeit selbst in der Hand be- 
hielten, während die Herzoge von Oesterreich >dem Wunsche ihrer 
Landherren, die Landgerichtsbarkeit in kleinen Bezirken auszuüben*, 
willfahrteten. >Die verschiedene Politik der Landesfiirsten* war >für 
die Gestalt und Geschichte der Landgerichte* maßgebend. 

Die Erörterungen Voltelinis laufen auf die These hinaus, daß 
>zur Ausbildung der Landgerichte in den landesfürstlichen Graf- 
schaften den wichtigsten Anstoß wohl die Burgen Verfassung* gab 
(S. 25). Offenbar will er vor allem diesen Aufschluß dem reichen 
urkundlichen Material aus Südtirol, »das den Gang der Dinge näher 
beobachten läßt als anderswo* (S. 10), entnehmen. Nun haben be- 
kanntlich schon vor dem 12. Jahrhundert sich die Grafen nach ihren 
Burgen benannt, Freiherrn und Ministerialen folgten dem Beispiel; 
schließlich konnte die Summe der grundherrlichen, Vogtei- und Graf- 
schaf ts rechte, die in der Hand eines Burgherrn vereinigt waren, als 
Zubehör der Burg aufgefaßt werden. Auch die landesherrlichen Be- 
amten erhielten in der Folge zum Sitz Burgen angewiesen, die so- 
nach Mittelpunkte der Amtsbezirke wurden. In wie weit jedoch ein 
rechtliches Band den tatsächlichen Zusammenhang verknüpfte, darauf 
fällt der Schwerpunkt der Frage. Voltelini hat die uralte öffentlich- 
rechtliche Last des Burgwerks erwähnt (S. 29), die gewiQ eine größere 
Rolle spielte, i-.Is sich noch in der Ueberlieferung erkennen läßt Der 
Burgbann gab die Berechtigung, Umwohner der Burg zu den Be- 
festigungsarbeiten heranzuziehen. So hat ihn Otto 1. 961 für Magde- 
burg verliehen (vgl. Rietschel, Das Burggrafenamt S. 269 n. 1), zum 
Mauerbau von Worms waren die Bewohner der Umgegend ver- 
pflichtet (s. Keutgen, Urk. z. städt. V. g. S. 23 nr. 31). Als freilich 
Heinrich I. die Errichtung von Befestigungen verfugte, da haben zum 
Bau der Klosterburg Hersfeld nur die Hintersassen des Klosters 
Dienste geleistet (vgl. Waitz , Jahrb. Heinr. I. S. 95 n. 4) , und das 
Kloster Weißenburg erhielt von Otto I. das eigentlich schon in der 
Immunität enthaltene Recht, daß seine Hintersassen auf selbst be- 
wirtschafteten und Lehensgütern zu keinem anderen Burgbau heran- 
gezogen werden sollen, als für das Kloster selbst (ibid.). Gewiß 
haben Grafen oft genug von ihren Gerichtseingesessenen und Grund- 
herren von abhängigen Leuten bei Erbauung einer Burg Fronden 






rilVERSJTY 



704 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 9 



gefordert, aus denen gelegentlich dauernde Leistungen hervorgingen; 
es sind auch verschiedentlich Territorien nach Burgbezirken gegliedert 
worden, in denen Kastellane die Gerichtsbarkeit übten. Indessen 
waren (Itietschel I.e. S. 72, 334 ff.) gerade die bayrisch -österreichischen 
Burggrafen »einfache Burgkommandanten*. 

Kietschcl hat des ferneren nachgewiesen, daß der Satz, auf den 
Voltelini (S. 29) seine Burgtheorie stützt, hinfällig ist. Die Vereini- 
gung des militärischen Kommandos mit der richterlichen Tätigkeit 
durch die Burggrafen der rheinischen BischofBStÄdte beruhte nämlich 
auf >Aomtcrkumulation<. Es ist schlechterdings unmöglich, daß die 
Stadt deswegen »in gerichtlicher Beziehung* aus der Grafschaft aus- 
schied, weil sie >einen eigenen militärischen Bezirk bildete* und 
»nicht dem Kommando des Gaugrafen unterstand*. Kraft des Burg- 
banus müssen doch die Befugnisse des Burggrafen von Worms wie 
dessen von Magdeburg sich über die Umgegend erstreckt haben; 
der Burgbannkreis und der Stadtgerichtsbezirk deckten sich nicht I 

Abgesehen von besonderer Verleihung muß der Anspruch auf 
Burgbann und Burghut als eine Dopenden z der öffentlichen Gerichts- 
barkeit sowohl als der in Grundherrschaften geübten angesehen wer- 
den; es erscheint daher begreiflich, daß »häufig genug der Burg- 
frieden mit dem Landgericht* zusammenfiel (S. 31), und daß »neue 
Siedlungen* »bestehenden Burgfrieden zugewiesen* wurden (S. 32). 
Denkbar wäre auch, daß für spätere Veränderungen in der Gerichts- 
organisation Burgbannbezirke die Grundlage bildeten. Voltelini meint 
(S. 19): »Als sich die Notwendigkeit ergab, die Zahl der Landgerichte 
zu vermehren*, habe man »auf die Bezirke gegriffen, welche durch 
die Burgen Verfassung entstanden waren, und dem Burghauptmann die 
Ausübung der Gerichtsbarkeit innerhalb des Burgfriedens übertragen* 
(S. 32). Indessen kann es fraglich sein, ob gerade die Ausdehnung 
der Burgdienstptlicht maßgebend für Abgrenzung des Gerichtssprcngels 
war. 1210 (Font 1. c. nr. 87) hat der Bischof von Trient den Anteil 
der Söhne des Grafen Egno von Ulten an der Burg Tenno und den 
Einkünften aus dem Pfarrbezirk fplebatus) durch Austausch erworben 
und dazu 1211 (ibid. nr. 98) den Anteil des Grafen Ulrich von Kppan. 
Bald darauf (ibid. nr. 100) erkannten die Bewohner des Pfarrbezirka 
ihre Verpflichtung zur Burg wacht (wnita) an. Aus der Urkunde er- 
gibt sich, daß sie eine »coinunitas* bildeten. Die Ortsgemeinde Tenno 
deckte sich also mit dem Burgfrieden, war aber nicht durch ihn in 
ihrer Abgrenzung bestimmt, sondern, wie so vielfach in Italien, durch 
die kirchliche I^andcseinteilung. Der kleine (Land-)Gerichtssprengel 
Tenno (S. 11 u. 357) dürfte daher eher auf die Pfarre (Ortsgera ei nde- 
bezirk) zurückzuführen sein als auf den Burgfrieden. 






CQHHEU UNIVERSJTY 



t. Yoltelini, Die Kotatehung der Landgerichte im biyr.-österr. RecbUgebiete 705 

Voltelini stützt seine Ausführungen des öfteren auf ungedrucktes 
Material und zeigt zudem eine ganz spezielle Kenntnis der lokalen 
Verhältnisse. So verdient gewiß Beachtung, was er über die Hurgen- 
verfassung beibringt; für die Krage nach Entstehung der Ij&ndge- 
richte vermag es jedoch nicht gar viel auszutragen. Seiner eigenen 
Ansicht nach (S. 11) ist >der l'rozeß der Auflösung der alten Ge- 
richtssprengel nicht überall in Südtirol zum Abschluß« gekommen. 
Von der alten Judiciaria summa lacuensis sowie vom Nons- und Sulz- 
berg blieben große Stücke zusammen, nur daß durch Exemtionen 
in älterer und jüngerer Zeit kleine Geriehtssprengel ausschieden. Bei 
dem Immunitatsbezirk des Domkapitels Verona ist die Exemtion 
wieder rückgängig geworden, bei Tenno blieb sie bestehen oder wurde, 
falls die Grafen von Ulten und Eppan dort das hohe Gericht nicht 
besessen haben sollten, erst völlig ausgestaltet, nachdem der Bischof 
ihre Rechte an sich gebracht hatte. >ln der Pfarre Areo« erhielten 
die Herren von Arco 1317 >als bischöfliche Vikare die Zivil- und 
Kriminalgerichtsbarkeit* (S. 24). Zur Verleihung des >comiUtus< in 
der Pfarre Lizzana an Jakob von Lizzana durch Bischof Gerhard 
1225 (S. 37) hatte freilich wohl die Zustimmung des Kaisers gehört 
und nicht bloß die kireheurechtlich erforderliche des Patriarchen von 
Aquileja. 

Südtirol darf gerade vom verfassungsgeschichtlichen Standpunkte 
aus als ein Uebergangsgebiet aufgefaßt werden (S. 8), in dem deutsche 
und italienische Institutionen sich mit einander verbanden. Das tritt 
ganz besondere hervor bei der eigentümlichen Stellung des Adels, die 
in der ersten Abhandlung berührt (S. 33) und in der zweiten näher 
erörtert wird. Von den zwei, dein langobardischen Lehensrecht ent- 
sprechenden Klassen sind die >capitanei< den freien Herren gleich- 
zusetzen, während die >homines de uobili macinatn« als Ministerialen 
für unfrei galten (S. 410 ff.). Bei den letzteren ist wiederum >zwischen 
den Gotteshausleuten und den unfreien Rittern, die im Besitze eines 
anderen Adeligen stehen«, zu scheiden. Die einen hatten >gleich den 
freien Edlen ihren Gerichtsstand vor dem Bischöfe oder seinem Vize- 
dom, Assessor oder Vikar, nicht aber wie die bäuerliche Bevölkerung 
vor dem Gastahlen oder Hauptmann! (S. 418), die anderen blieben 
>der Gerichtsbarkeit ihres Herren unterworfen« (S. 419). Erhebungen 
von freien Bauern (Arimannen) und von Unfreien in den Adelastand, 
die recht häufig vorkamen, erfolgten durch Belehnung mit Zwing und 
Bann (S. 423). Der neue Ritter wurde von der (niederen) Gerichts- 
barkeit des Gastalden eximiert und empfing die bisher von ihm zu 
leistenden Abgaben zu Lehen, brauchte sie also nicht mehr zu ent- 
richten (S. 420). Sein Gerichtsstand war fortan vor der Vasallenkurie 



COMKUUWVHttlTV 



706 Gott, gel. Am. 1909. Nr. 9 

des Lehensherrn oder doch (in M&lefizsachcn) unmittelbar vor dem 
Inhaber der Grafengewalt, dem Bischof oder dessen Vertreter (S. 33 
n. 4). Die erlassenen Abgaben tragen öffentlich-rechtlichen Charakter 
und sind die gleichen, die in den Immunitaten dem Immunitätsherrn 
zufielen; ihr Wesen näher zu untersuchen, wäre wohl eine ersprieß- 
liche Aufgabe. Ueberhaupt kann die Landgerichts frage nicht einseitig 
unter dem Gesichtspunkt der Gerichtsorganisation aufgefaßt werden. 
Gerade die Ausführungen Voltelinis haben gezeigt, daß sie aufs engste 
mit der Entwicklung des Standesrechts und der wirtschaftlichen Ver- 
hältnisse zusammenhängt. Gar manche der in seinen Erörterungen 
zerstreuten Bemerkungen würden erst durch eine systematische Dar- 
stellung der Landesverfassung und ihrer Ausbildung in voller Trag- 
weite hervortreten. So geben außer den gewonnenen Ergebnissen die 
beiden Abhandlungen auch reiche Anregung für weitere Unter- 
suchungen. 

Zürich G. Caro 



Historischer Atlas der Ocsterreicb lachen Alpenlinder. Heraus- 
gegeben von der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien. I. Abteilung: 
Die I.andgerichtskartc. Bearbeitet unter 1-eitung von weiland Kduard Richter. 
I. Lieferung: Salzburg (von Eduard Richter), O beröste rreieh (von Julius 
Strnadt), Steiermark (von Anton Meli und Harn Pirchegger). Wien 1906. 
Vorlag von Adolf Hol/hausen. — Erläuterungen «um Historischen Atlas der 
Oeatcrreicbisrhen Alpeuländer. Herausgegeben von der kau. Akademie der 
Wissenschaften in Wien. I. Abteilung: Hie I<&ndgerichukarle. 1. Lieferung: 
Salzburg, Ober .-.r.T f-'i. '.. Steiermark. 2°, 4 a. 49 S. Samt den Karten 12 Kr. 
— Archiv flir Oes Irr reich ische Geschichte. Herausgegeben von der Historischen 
Kommission der kais Akademie der Wissenschaften. 94. Itd. Wien 1907. In 
Komm, bri Alfred Holder. 99. Rd. I. Hälfte. Ebenda 1906 — Abhandlungen 
zum Hiatoriarhen Attas der Oesterreicbiscben Al|»enlaiider I — VII. 

Zu den ersten und wichtigsten Aufgaben, die der plänerciche 
Josef Chmei der neu gegründeten Wiener Akademie der Wissenschaften 
schon im J. IH47 in Vorschlag brachte, gehörte der Historische Atlas 
der Österreich beben Erblande, der in fünf Zu Standskarten die Zeit 
von MOO— 1282 veranschaulichen sollte (Mühlbacher, Die literarischen 
Leistungen des Stiftes St. Florian S. 338 ff.). Die Akademie gab dieser 
Anregung Folge, es wurden historisch -topographische Vorarbeiten ein- 
geleitet und vom k. k. militargeographischen Institut angefertigte 
Terrainkarten ausgegeben, in die von vertrauenswürdigen, geschieh ta- 
kundigen Männern geographische, topographische und antiquarische 
Einzelheiten eingetragen werden sollten. Trotzdem Chmel mit großem 






OuLJIIl lt(n,l" 



Historischer Atiu der Oeaterreichischen AlpeoUnder 707 

Eifer an die Arbeit gegangen war und tüchtige Mitarbeiter gewonnen 
hatte, gelangte das Unternehmen über diese Vorbereitungen nicht 
hinaus. Erst achtund drei Gig Jahre später kam Eduard Richter, der 
von der Geschichte den Weg zur Geographie gefunden hatte, im Zu- 
sammenhange seiner Untersuchungen zur historischen Geographie des 
ehemaligen Hochstifts Salzburg (Mitt. des Inst. f. öst Geschichtsf. 
Ergbd. 1,691 ff.) auf das Problem des Historischen Atlas zu sprechen, 
und legte bei dieser Gelegenheit seine Ansichten über die Anlage 
geschichtlicher Karten dar. Schon damals hat er die Hauptgesichts- 
punkte entwickelt, an denen er fortan festhielt, die Auswahl der auf 
der Karte eingetragenen Siedelungen, die Dauerhaftigkeit der Grenzen 
für die Hochgerichtsbezirke , die ihre Zurückführung auf frühere 
Zeilen ermöglichen sollte. Die der Abhandlung beigegebene Karte 
ohne Gelaudebezeichnung und Straßen bietet die alten Gaugrenzen, 
die alten GrafschafUgrenzen , die Gerichtseinteilung der späteren 
Zeiten, die Entstehung des Balzburgischen Tcrritorialstaates. Die 
Grenzen der Landgerichte, ihrer Unterabteilungen und der Hofmarken 
sind mit schwarzen, die des Territorial Staates mit roten Linien, die 
der Gaue mit Farbbändern wiedergegeben, die Veränderungen der 
Territorial grenzen eingezeichnet 

Eine im Jahre 1893 gegebene Anregung Hermenegild v. Jireceks 
zur Herstellung eines geschichtlichen Schulatlas veranlaßte Richter im 
J. 1895 mit einem ausführlich begründeten, wohldurchduchten Vor- 
schlag zur Herausgabe eines historischen Atlas der österreichischen 
Alpenländer hervorzutreten, der ihm als die notwendige Vorbedingung 
für den Schulatlas galt (Festgabe für Franz v. Krones, Graz 1895. 
Wiederholt in den Mitteil, der k. k. Geographischen Gesellschaft in 
Wien 39 (1896), 629 ff.). Hierbei knüpfte er an die Gedanken von 
1885 an, erweiterte aber den damaligen Plan durch die Forderung 
nach Aufnahme der Oberflächengestalt, die in den Alpenländern nur 
geringfügige Veränderungen erfahren, naturgemäß den größten Ein- 
fluß auf Abgrenzungen aller Art geübt hatte. Wenn er auch die 
Wichtigkeit der Herrschaftsgebiete voll würdigte, meinte er doch, daß 
hofrechtliche und grundherrliche Verhältnisse sich auf einer Karte 
nicht darstellen ließen, man sich auf die Einzeichnung der Hochge- 
richtsbezirke zu beschränken habe; da ferner von Territorien, wie sie 
der historische Atlas der Rheinprovinz dargestellt hatte, in den salz- 
burgisch-Österreichischen Landern nicht die Rede sei, so könnte nur 
die Landgerichtskarte die Grundlage weiterer Arbeiten bilden. Im 
folgenden Jahre brachte er seine Ansichten auf dem Iunsbrucker 
deutschen Historikertage vor (Mitt. des Inst Ergbd. 5, 62 ff.), wobei 
er namentlich auch den Wert der von den neueren iu die älteren 

Gfttt. >-■: Im IM* Nr. • 49 






COHWU UHIVtRSJTY 



708 Gott. gel. Anx 1909. Nr. 9 

Zeiten rückschreilenden Forschung, für die er sich schon 1885 aus- 
gesprochen halte, und die auch für den Historischen Atlas der Rhein- 
provinz angenommen worden war, nachdrücklich betonte. Jetzt nahm 
sich Älfons Huber der Sache an, ihm glückte es, die Akademie zur 
Uebernahme der Fürsorge für das Unternehmen zu bewegen; als er 
starb, trat Mühlbacher an seine Stelle und im J. 1899 konnte die 
Leitung der Arbeiten für den Historischen Atlas eingerichtet werden. 
Es wurden eine Kommission in Wien, Lokalkommissionen für die ein- 
zelnen Arbeitsgebiete gebildet, die erstere wählte noch MUhlbnchers 
Tod (17. Juli 1903) Eduard Richter, nach dessen Ableben (6. Februar 
1905) Oswald Redlich zum Vorsitzenden. 

Mit größtem Eifer hatte Eduard Richter die Arbeit in Angriff 
genommen, taücräftig unterstützt von Anton Meli, von dem im J. 
1900 als Begründung der rückläufigen Methode und als Probe des 
Atlas eine Abhandlung über den Comitatus Liutpoldi und seine Auf- 
teilung in die Landgerichte des 19. Jahrhunderts veröffentlicht wurde 
(MitL 21,385 ff.). Im folgenden Jahre handelte Richter über die 
kartographischen Fragen, zu denen der Atlas Anlaß gab, sowie über 
sein Verhältnis zu den von Thudichum und Lamprecht vorgeschlagenen 
Grundkarten (MitL Ergbd. C, 858 ff., vgl. jetzt Korrespondenzblatt des 
Gesamtvercins 57 (1909), 79) und zu gleicher Zeit schilderte einer 
seiner SchUler, Anton Kapper, im Anschluß an Mells Abhandlung 
den Werdegang des Historischen Atlas (Deutsche Geschichtsbl. 
2, 217 ff.). Im J. 1902 berichtet Meli über die Vorarbeiten tür Krain 
(MitL des Musealvereins f. Krain 1902, 1 ff.), im J. 1903 gab Richter 
einer für den deutschen Historikertag in Heidelberg, bei dem er nicht 
erscheinen konnte, veranstalteten Ausstellung ein Geleitwort mit 
(Deutsche Geschichtsbl. 4 ( 145fl.) und im nächsten Jahre erstattete 
Meli in Vertretung Richters der fünften Konferenz landesgeschicht- 
licher PubükationsinBtitute in Salzburg Bericht über den Stand der 
Arbeiten (Ebenda 6, 54 ff.). 

Diese waren von allen Beteiligten rüstig gefördert worden, Ende 
1904 konnte Richter das Vorwort zur ersten Lieferung nieder- 
schreiben. Für ihn war der Atlas zur Herzenssache geworden, der 
er seine ganze Kraft widmete, für die er jederzeit mit dem vollen 
Einsätze seiner Begabung, seiner Kenntnisse, seines gewinnenden und 
durchgreifenden Wesens eintraL Und gerade ihm sollte die erschüt- 
ternde Tragik des Gelehrtenlebens nicht erspart bleiben. Im helden- 
mütig ertragenen Kampfe gegen ein schweres, qualvolles Leiden 
mußten sich seine Kräfte vor der Zeit verzehren, es war ihm nicht 
einmal vergönnt, die Ausgabe der ersten Lieferung zu erleben, nur 
den einen Trost konnte er mit sich nehmen, daß die Fortfuhrung 



_ 



CÜRNfLl UMWERSITY 



Hintorierber Atlu der OesUrrcichuchen Alponl&nder 709 

des Unternehmens, das er mit vollem Recht als das seine betrachten 
durfte, gesichert, es in guten Händen geborgen sei. 

Im Jahre 1906 wurde die erste Lieferung aasgegeben, die im 
Maßstäbe 1 : 200000 die Blätter 1* Passau, 1* Freistadt, 4 Innvierlel, 
5 Linz, 9 Salzburg, 10 Admont, 17 Pongau, 18 Murau, 19 Graz, 26 
Marburg, 27 Luttenberg (a) und Pettau (b) enthält, also fast ein 
Drittel der auf 37 Blätter veranschlagten Landgerichtskarte bietet 
Beigegeben ist ein Heft Erläuterungen, das die Kronländer Salzburg, 
Oberösterreich samt den einbezogenen bairischen Gebieten und Steier- 
mark behandelt, also einerseits mehr enthält als die Karten, ander- 
seits weniger, da in die Karten auch die angrenzenden Teile Nieder- 
österreichs und Kärntens aufgenommen werden mußten. 

An der ersten Lieferung sind Eduard Richter für Salzburg, Julius 
Strnadt für Oberösterreich, Anton Meli und Hans Pirchegger für 
Steiermark, A. v. Jaksch und M. Wuttc für Kärnten, Alfred Grund 
für Niederösterreich beteiligt, schon diese Namen bürgen für die 
Sorgfalt der Bearbeitung, die durchweg auf ein drin gliclister Sach- 
kenntnis beruht Die rückschreitende Methode hat ein ungemeines 
Maß archivalischer , bei den Österreichischen Verhältnissen doppelt 
schwieriger Vorarbeiten bedingt, denen namentlich Julius Strnadt mit 
erstaunlicher Rüstigkeit, aber auch lohnendstem Erfolge Zeit, Kraft 
und Geschick gewidmet hat Es ist zu bedauern, daß auch dieser 
Forschung einzelne Archive verschlossen geblieben sind, in gewohnter 
Weise das fürstlich Starhembergische zu Eferding, aber auch das des 
Klosters Schlägl. Nicht geringere Anerkennung als die wissenschaft- 
lichen Arbeiten verdient die technische Ausführung, die neuerdings 
ruhmvolles Zeugnis ablegt von der hohen Leistungsfähigkeit des k. 
und k. militär-geographischen Institutes in Wien. Unzweifelhaft haben 
wir eine wissenschaftliche Leistung ersten Ranges und vornehmsten 
Gepräges erhalten, der in allem uneingeschränktes Lob zu spenden 
ist Gerade die hervorragende Bedeutung der Arbeit macht es aber 
zur Pflicht, zu einzelnen Fragen, die sie angeregt hat, Stellung zu 
nehmen. 

Vom Standpunkte des Geographen hat R. Sieger über die vor- 
liegende Lieferung eingehend berichtet (Mitt der k. k. geogr. Ge- 
sellschaft in Wien 1907, Heft 4 u. 5), dabei auch etliche Ungleich- 
mäßigkeiten in den Karten und den Erläuterungen nachgewiesen, die 
der Benutzer wohl zu beachten haben wird. Ich kann diese Dinge 
daher beiseite lassen, möchte mir nur über die eine und andere 
Frage, die für den Historiker von besonderem Belange ist, ein paar 
Bemerkungen erlauben. 

Dargestellt sind dem früher dargelegten Plane gemäß die Land- 

49* 






■ 

CORKEti UNNERSTY 



710 GöU gel. Am. 1909. Nr. 9 

gerichte, die Bezirke der hohen Gerichtsbarkeit samt den Burgfrieden 
und Hofmarken, und zwar in ihrer letzten Gestalt. Der Abschluß der 
Entwickelung ist aber nicht in allen Ländern zu gleicher Zeit erfolgt 
Für Oberösterreich hat Straadt das Jahr 1781 angenommen, für die 
anderen Länder dürfte 1849 als Endjahr gelten (Meli in Mitt des 
Musealvereins S. 3), ganz bestimmt ist das nicht ausgesprochen. Die 
Anschauung von der zähen Dauerhaftigkeit der Landgerichtsgrenzen 
hat es Richter als möglich erscheinen lassen, mit ihrer Hilfe zu den 
ursprünglichen Bezirken und Gebieten, zu den älteren Landgerichten, 
von diesen zu den Grafschaften, endlich zu den Gauen zu gelangen, 
wobei er von der Annnuhme ausging, daß auch in bairischem Lande 
die Hundertschaftseinteilung bestanden habe. Da die Zenten nicht 
zer- sondern verteilt werden, müssen ihre Grenzen auch die der Graf- 
schaften sein, da die Landgerichte den Zenten entsprechen, könne 
man also von den Landgerichten aus die Grenzen der Grafschaften, 
von diesen aus die der Gaue feststellen (Mitt. d. Inst Ergbd. 1,603). 
Es sollte also auf der Karte, die von vorneherein als Veränderungs- 
karte gedacht war, die zusammenhängende Entwickelung vom 8. bis 
zur Mitte des 19. Jahrhunderts dargestellt werden (Kapper S. 226, 
Meli, Deutsche Geschichtsbl. 6, 62). Damit hatte jedoch Richter eine 
Ansicht vorweggenommen, die erst durch den Historischen Atlas 
hätte erwiesen werden müssen, da gegen sie gewichtige Bedenken 
bestehen. Felix Dahn (Könige der Germanen IX, 2, 71) und Voltelini 
(Archiv f. Ost Gesch. 97,4 ff.) bestreiten das Vorhandensein von 
Hundertschaften bei den Baien), für die in der Tat keinerlei un- 
mittelbarer Beleg nachzuweisen ist und Schwerin (Die altgerman. 
Hundertschaft S. 151), der geneigt ist, sich Richters Ansicht anzu- 
schließen, hat keinen zwingenden Beweis für die bairische Hundert- 
schaft zu erbringen vermocht, sich daher auch nur mit allem Vorbe- 
halt unter stetem Hinweis auf die durchaus hypothetische Eigen- 
schaft seiner Vermutungen geäußert. Unbestritten bleibt daß auch 
nicht eine bairische Hundertschaft urkundlich nachzuweisen ist und 
daß daher von ihrer Darstellung nicht die Rede sein kann. Zudem 
hat Voltelini neuerdings nachgewiesen, aus wie verschiedenen Ur- 
sachen Landgerichte cntsUndcn sind (vgl. früher Luschin, Gesch. des 
älteren Gerichtswesens in üesterreich S. 117 ff.), wir können seinen 
Ausführungen entnehmen, daß wir nicht allein mit fortschreitender 
Auflösung und Aufteilung, sondern auch, wie das in kleinerem Maß- 
stabe bei der Mark geschehen ist, mit den von innen heraus erfolgen- 
den Veränderungen zu rechnen haben. Ferner scheint mir der recht- 
liche und natürliche Unterschied zwischen den für den Historischen 
Atlas in Betracht kommenden Gebieten nicht in dem erforderlichen 






EU UNIYER9TY 



Hutorucher AtUa der Owterroichuchen Alpenlinder 711 

Maße gewürdigt worden zu sein. Wir haben da altbairisches Land, 
in dem der Bestand von Hundertschaften bestenfalls vermutet, aber 
nicht nachgewiesen werden kann, Kolonisationsgebiet und von Slawen 
besiedelte Landschaften, in welch beiden die Hundertschaft von vorn- 
herein keinen Platz gefunden hat (Schwerin S. 215); wir haben Hoch- 
gebirgsland mit starren, scharf ausgeprägten natürlichen Grenzen, 
in dem sich alte Verbände am ehesten und längsten erhalten konnten, 
dagegen das HUgel- und Flachland, das freiere Bewegung gestattete, 
zu weitestgehender Zersplitterung Möglichkeit und Anlaß bot. Die 
Grenzen der späteren Landgerichte sind aber auch an und für sich 
nicht so fest und dauerhaft gewesen, wie man meinen möchte, das 
zeigen uns die vielfachen Veränderungen und die fortwährenden 
Streitigkeiten. Endlich stoßen wir auch in dieser Frage auf die 
Mängel der Ueberlieferung. Aus diesen Verhältnissen mußten sich 
der beabsichtigten unmittelbaren Zurückführung in die frühesten 
Zeiten große Schwierigkeiten entgegenstellen. Sie sind auch in der 
Abhandlung Mells nicht überwunden. Die Lücke zwischen den Jahren 
895 oder 1007 und dem Jahre 1265, seit dem die iudicia provincialia 
dieser Gegend nachgewiesen sind, ist nicht ausgefüllt; man kann nur 
sagen, daß in dem von den späteren Landgerichten gebildeten Ge- 
biete Orte liegen, die Ende des 9. und Anfang des 11. Jahrhunderte 
als in den Grafschaften Liupolds, bezw. Adalberos gelegen bezeichnet 
werden. Nebenher bemerke ich, daß der von Meli aus DH. II. 136, 137 
gezogene Schluß auf den Bestand zweier Grafschaften Adalberos nicht 
ganz einwandfrei ist; es steht nirgends geschrieben, daß über in 
einer Grafschaft gelegene Orte nur eine Urkunde ausgestellt wer- 
den dürfe, und es hätten die verschiedenen Interventionen der beiden 
Diplome beachtet werden sollen. Die akademische Kommission hat 
sich diesen Schwierigkeiten nicht verschlossen und sich am 5. No- 
vember 1905 mit den Bearbeitern dahin geeinigt, daß von der Ein- 
tragung der Grafschafts- und Gaugrenzen abzusehen sei, damit die 
Aufgabe der Landgerichtskarte in durchaus richtiger Erkenntnis auf 
die Darstellung der Landgerichte vom 13. bis an das Ende des 18., 
bezw. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderte eingeschränkt, wie auch für 
die östlichen Provinzen des preußischen Staates die Darstellung der 
Kreise in einem zeitlich abgegrenzten Abschnitte vom 14. — 17. Jahr- 
hundert als erste Aufgabe in Aussicht genommen wurde (Cursch- 
mann in Hist. Vierteljahrsschrift 12, 29). Die Erläuterungen ent- 
sprechen, da sie schon gedruckt waren, jenem Kommissionsbeschlusse 
allerdings nicht, in ihnen ist mehrfach die Rückführung auf die 
ältesten Gebiete versucht worden- Die ruckschreitende Methode hat 



W 



COJMFU UNIVER5JTY 



7ia Gott. gel. Am. 1909. Nr. 9 

also an dem entscheidenden Punkte hier ehenso versagt wie bei dem 
Historischen Atlas der Rheinprovinz, wie hier mußte man auch in 
Oesterreich sich der Einzeluntersuchung zuwenden, die man in Baiern 
von Anfang an als unbedingt erforderlich betrachtet hat. Ich mochte 
die Bemerkung nicht unterdrücken, daß in der Zerlegung von Arbeits- 
richtungen, die der denkende Forscher in sich vereinigen muß, an 
und für sich ein methodischer Fehler steckte und das Verfahren, die 
eine dieser Richtungen als die maßgebende hinzustellen, gerade bei 
der geschichtlichen Forschung nur eine sehr beschränkte Möglichkeit 
des Erfolges in sich tragen konnte (vgl. auch Schwerin a. a. 0. S. 2). 
Die Bearbeiter haben sich daher auch weder an die Zerlegung, noch 
an den ihnen vorgeschriebenen Weg gebalten , sie mußten selbst- 
verständlich an einem sicheren früheren Zeitpunkte einsetzen und 
dabei stets die späteren Verhältnisse beachten. 

Kann man in dieser Frage der akademischen Kommission nur 
beipflichten, so möchte ich mein Bedenken über den anderen Be- 
schluß äußern, die endgiltigen Grenzen der Landgerichte durch Ueber- 
druck mit roten Linien hervorzuheben. Wegen der technischen Un- 
zukömmlichkeiten, zu denen das geführt hat, verweise ich auf die 
Bemerkungen Siegers (a. a. 0. S. 252 ff.), vom Standpunkte des Hi- 
storikers möchte ich darauf aufmerksam machen, daß durch die roten 
Linien das für ihn belangloseste ausgezeichnet ist, während die für 
ihn wichtigeren älteren Grenzlinien zurücktreten. In dem Vorworte 
wird als Zweck angegeben, daß >dem Benutzer die Unterscheidung 
der nicht mehr zu Recht bestehenden älteren Landgerichtsgrenzen c 
ermöglicht werde. Abgesehen davon, daß es zu Recht bestehende 
I-andgerichtsgrenzen überhaupt nicht mehr gibt, wird der angegebene 
Zweck durch die Farblinie für die Endgrenze nicht zum besten er- 
reicht. Es hätte sich empfohlen, in dieser Weise die alten großen 
Landgerichte und vielleicht durch Farbbänder die schon jetzt er- 
mittelten größeren Gebietseinheiten zur Anschauung zu bringen, wie 
das Richter getan hatte. Man hätte daran auch deshalb festhalten 
sollen, weil die Erläuterungen von den älteren Gebietseinheiten aus- 
gehen. 

Auch in zwei anderen Tunkten möchte ich mir einen Vorbehalt 
erlauben. Klar und anschaulich hat Richter über die Aufgabe und 
über die Leistungsfähigkeit historischer Karten gehandelt, er hat aus- 
geführt, daß sie drei Gruppen von Gegenständen zur AnBehauung 
bringen können: Punkte (Siedlungen), Linien (deren Verbindungen), 
Flächen (politische, rechtliche oder sonstwie zusammengehörige Ge- 
biete). Für die Landgerichtskarte war die Fläche bezw. nach dem 



cÄÄ 



Historischer AÜu der Oeiterreichiscben Alpenlander 71S 

früher erwähnten Beschlösse die Grenzlinie die Hauptsache. Hinsicht- 
lich der Siedelungen hat Richter von Anfang an den Standpunkt ein- 
genommen, daß sie auf einer historischen Karte nur in Auswahl zu 
bringen seien (Mitt- des Inst Ergbd. 1,591 ff.; 5,ü6ff.; Mitt der k. 
k. geogr. Gesellschaft 39, 533 ff.)- Begründet hat er dies damit, daß 
es an Kaum fehlen möchte, daß man ferner zu sehr von der zu- 
fälligen Ueberlieferung abhängig sei, bei der Aufnahme aller quellen- 
mäßig belegten Ortsnamen die Karte ein falsches Bild gebe, daher 
die Anlage solcher historisch-topographischen Karten für die erste 
Hälfte des Mittelalters eigentlich den Herausgebern von Urkunden- 
bücuern zufalle. Die Raumfrage ist wesentlich eine Frage der vor- 
handenen Mittel, darüber läßt sich im allgemeinen wenig sagen, da- 
gegen wird man sich mit den anderen Gründen nicht recht befreunden 
können. Mit der Ungleichinäßigkeit und Unvollständigkeit der Ueber- 
lieferung hat der Historiker stets zu rechneu, er muß sich fort- 
während der aus ihr sich ergebenden Fehlennöglichkeiten bewußt 
-■'.11. darin liegt nichts, was ihn stören darf. So wird er es als eine 
Enttäuschung empfinden, wenn der Geograph sich ihm gerade bei 
einer für ihn doch höchst wichtigen Sache versagt. Wenn Richter 
ganz im allgemeinen von einer Auswahl nach der Wichtigkeit, von 
der Aufnahme von Namen, die etwas besagen, spricht, so dürfte das 
bei der Ausführung große Schwierigkeiten hervorrufen. Daher konnte 
Redlich dem Grundsatz für die Auswahl der in die Landgerichtskarte 
aufzunehmenden Ortsnamen nur eine recht unbestimmte Fassung 
geben: »Solche Orts-, Fluß- und Bergnamen wurden aufgenommen, 
die für die Geschichte der Landgerichte, Burgfriede u. s. w. und für 
die Bestimmung ihrer Grenzen irgend eine Bedeutung besitzen«. 
Auch das ist nicht ganz wörtlich zu nehmen, da sich eine Menge 
Namen finden, die man nicht unter den angegebenen Gesichtspunkt 
bringen kann, anderseits Namen fehlen, die man nach demselben er- 
warten durfte. Dazu kommt, daß auch die älteren, oft recht ab- 
weichenden Namensformen und auch alte, von den neuen ganz ver- 
schiedene Namen nicht berücksichtigt sind. Der Historiker muß sich 
also bei der Benützung der Landgerichtskarte gegenwärtig halten, 
daß sie mit Ausnahme der Burgen seinen Ansprüchen für die ältere 
Zeit in topographischer Hinsicht nicht entgegenkommt, sondern nur 
die gegenwärtigen Verhältnisse zur Anschauung bringt. 

Eine empfindliche Lücke für den Historiker wie für den Geo- 
graphen wird durch die Vernachlässigung der Linien hervorgerufen. 
Aufgenommen sind nur die Flüsse und Bäche und sie in der Regel 
nur in ihrem gegenwärtigen Laufe. Das hat für die vorliegenden 






[UUNIYER9TY 



714 Gott gel. Am. 1909. Nr. 9 

Blatter nicht gerade große Bedeutung, dürfte mehr für Niederöster- 
reich in Betracht kommen , wo namentlich die Donau auf lange 
Strecken das topographische Bild wesentlich umgestaltet und selbst 
durch die neue Regulierung einschneidende Veränderungen erfahren 
hat (vgl. auch Curschmann in der Hist. Viertcljahrsschrift 11,540; 
12,29). Empfindlicher ist, daß Straßen und Fahrwege ganz wegge- 
lassen sind. Gerechtfertigt soll dies dadurch werden, daß die Ver- 
änderungen im Straßenwesen nur durch schwierige und zeitraubende 
Untersuchungen festzustellen wären. Das ist nicht ganz stichhaltig. 
Man darf die Schwierigkeiten dieser Arbeit nicht unter-, aber auch 
nicht Überschätzen, gerade im Zusammenhange mit den anderweitigen 
Nachforschungen hätte auch sie erheblich gefördert werden können. 
Maßgebend aber konnte doch nur sein, daß sie unbedingt notwendig 
war. Nicht allein weil die Straßen ein wichtiges Mittel sind, um Bich 
auf der Karte zurechtzufinden, durch sie jetzt ganz zersplittert herum- 
liegende Orte in Zusammenhang gebracht werden, sondern auch, weil 
Wege und Brücken naturgemäß mit Vorliebe zur Abgrenzung der 
Landgerichte verwendet wurden (vgl. z. B. Erläuterungen S. 1 1 
(Helmonsöd), S. 15 (Wels, Ort), S. 16 (Spital), S. 19 (Donautal), Ar- 
chiv f. österr. Gesch. 94,622 nr. 3; 99,297 nr. 4). Es hätten daher 
nicht allein, wie das auch Curschmann (Hist Vierteljahrsschr. 12, 

14, 33) vorgeschlagen hat, die Hauptstraßenzüge, sondern auch jene 
Neben- und Verbindungsstraßen, die als Grenzen der Landgerichte 
dienten, und deren Zug ja ohnehin festgestellt werden mußte, einge- 
tragen werden sollen. 

Was die Erläuterungen betrifft, so will ich mich bei ihrer äußeren 
Gestalt, dem unbequemen Format und dem für ihre Zwecke unge- 
eigneten Petitdruck, nicht aufhalten, da, soweit ich unterrichtet bin, 
die akademische Kommission diesen Uebelständen abzuhelfen be- 
schlossen hat. Dagegen möchte ich mit meiner Ansicht über die 
innere Anlage nicht zurückhalten. Als raustergiltig durch ihre Klar- 
heit und knappe Fassung kann Richters Abteilung gerühmt werden. 
Strnadt und Pirchegger waren nicht in so günstiger Lage wie Richter, 
der einfachere Verhältnisse von größerer Stetigkeit darzustellen hatte 
und sich auf seine eindringenden Vorarbeiten stützen konnte. Die 
beiden anderen Bearbeiter mußten sich erst durch einen sehr ver- 
wickelten Stoff durchringen, das hat sie zu größerer Breite, zur Auf- 
nahme vieler Einzelheiten veranlaßt, worunter die Ueb ereich tlichkeit 
leiden mußte. Schon Sieger hat betont, daß sie bei dem Benutzer zu 
viele lokale Kenntnisse voraussetzen (S. 271), in Strnadts Abschnitt 
ergeben sich andere Schwierigkeiten auch aus dem Hin- und Her- 






CÜRNEU UNWERSJTY 



Historischer Allan der OesterreichiseheD AlpenlAnder 715 

verweisen von den Erläuterungen auf die Abhandlungen, von diesen 
auf jene. Nach meinem Dafürhalten ist in den Erläuterungen die 
größte Kürze am Platze, sie sollen das Kartenbild nicht im einzelnen 
begründen, sondern erklären. Kür diesen Zweck wäre es förderlich 
gewesen , wenn bei jedem Kronlande in übersichtlicher Form die 
älteste Landgerichtseinteilung, daran anschließend der Vorgang der 
Aufteilung, der Entstehung neuer Landgerichte dargestellt worden 
wäre. Auch ein alphabetisches Verzeichnis der einzelnen Landgerichte, 
Burgfrieden und Hofmarken mit Angabe der Blattnummern und der 
Seitenzahl der Erläuterungen vermißt man bei der Benutzung. Die 
aus den Landgerichtsbeschreibungen mitgeteilten Stollen hätten da- 
gegen wegbleiben können, da man zumeist nicht im Stande ist, sie 
auf der Karte zu verfolgen. Das bringt mich auf die wiederholt aus- 
gesprochene Forderung, daß diese Landgerichtsbeschreibungen ge- 
wissermaßen als Codex probationum gedruckt werden sollen. Strnadt 
hat den von ihm gelieferten Abhandlungen mehrere beigegeben, die 
kärntnerischen sollen in der Carinthia veröffentlicht werden. Da- 
gegen ist mit Rücksicht auf den reichen Schatz topographischer und 
antiquarischer Einzelheiten, die sie enthalten, nichts einzuwenden, den 
angestrebten Zweck kann der Abdruck aber nur erreichen, wenn ihm 
für jedes Landgericht eine Karte in entsprechendem Maßstab beige- 
gäben wird, auf der die in der Beschreibung angegebenen Grenzlinien 
und Grenzmale, soweit sich ihre Richtung und Lage überhaupt fest- 
stellen läßt, eingetragen sind. Das schiene mir für die Allgemeinheit 
zweckdienlicher als die von Sieger vorgeschlagene Hinterlegung rein- 
gezeichneter Arbeitsblätter bei einer Zentralstelle (S. 247), und es 
könnte im Zusammenbange damit auch der von Sieger ausgesprochene, 
vollberechtigte Wunsch (S. 243) nach Veröffentlichung der noch er- 
haltenen älteren kartographischen Darstellungen einzelner Landgerichte 
erfüllt werden. 

Bei der außerordentlichen Sorgfalt, die auf die Vorarbeiten und 
die Ausfertigung verwendet wurde, kann von Berichtigungen und Er- 
gänzungen im einzelnen nicht gut die Rede Bein, nur das eine oder 
andere, das mir aufgefallen ist, möchte ich anmerken. Auf Blatt 5 
ist die alte Grenze des LG. Ruttenstein nicht eingezeichnet, vgl. 
Erläut S. 10. Zu Erläut. S. 14 (S. Florian) bemerke ich, daß die an- 
gezogene Urkunde Leopolds VI. ÜB. des Landes ob der Enns 2, 553 
nr. 386, S. 566 nur die deutsche Uebersetzung gedruckt ist Erläut 
S. 15 (Schlierbach), die Urkunde für Kremsmünster (ÜB. 87 nr. 70) 
ist inBoferne nicht ganz genau benutzt, als es darin heißt: ine omni 
iuri sive exaetioni, quam in posaessionibus ecclesie in Chremsmunster 



«*,, ISm 



716 Gott. gol. Am. 1909. Nr. 9 

ego et antecessores mei quomodolibet dinoscimus habere, ... renunciasse, 
Hartnid vou Ort sich aber die Auslieferung der auf deo Besitzungen 
des Klosters ergriffenen rei mortis vorbehält. Ebenda (Wildenstein) 
ist die Urkundenlage hinsichtlich der Kirch Bchlagwi es e in der Gosau 
richtig zu stellen. Nach gütiger Mitteilung des hochw. H. P. Berthold 
Cernik befindet sich in dem Archiv des ehemaligen Uorotheenkl osters 
in Wien, das dem Archive des Stiftes Klosterneuburg einverleibt ist, 
ein Transsumt des Schottenabtes Johann vom J. 1467 (Lade 33 Nr. 1, 
Beil. B), das die Urkunde Herzog Albrechts V. vom 26. November 
1412 und eine Urkunde der Brüder Oswald und Jacob die Nuczze 
vom 27. April 1413 enthält Letztere ist noch im Original vorbanden 
(Lade JJ Nr. 1, Beil. A). In der ersten, die schon in der Kirchl. 
Topographie 15, 12 benutzt worden ist, stellt Albrecht V. der Doro- 
theenkapelle das ihr von seinem Vater geschenkte, dann aber ent- 
fremdete Wismad, genannt der Kirchschlag, gelegen in der Gosacb, 
zurück, in der zweiten nehmen die Brüder Nuczze es in Bestand. 
Als Siegler dieser Urkunde erscheinen Ulreich der Veter, diezeit 
lantrichter in dem Yschelland , und Kolman der Windner. Eine 
Schenkungsurkunde Albrechts IV. ist nicht aufzufinden, dagegen er- 
wähnt Albrecht V. seine Wiederverleihung iu der Gesamtbestatigung 
vom 15. August 1414 (Quellen zur Gesch. der Stadt Wien 1,3,10 
nr. 2322). Zu Erläut. S. 25, Sp. 1 (b u. c) ist darauf hinzuweisen, daß 
die Hofmarken Eitzing und Wippenham in einer Urkunde vom 6. 
Jänner 1443 erwähnt werden, letztere darin als von dem Passauer 
Bistum lehensrührig bezeichnet wird (Verzeichnis der Originalurkunden 
des Wiener Stadtarchivs 2,217 nr. 2887). Auf Blatt 5 (Tillysburg) ist 
als Grenzpunkt die Straussmühle eingetragen, die Archiv 94,622 nr. 3 
Krau8sniühle heißt Erläut S. 29 scheinen hinsichtlich der Hengist- 
burg die Ausführungen Chrousts (Neues Archiv 15,587) nicht be- 
achtet zu Bein. 

Nicht ganz begründet scheinen mir die Abweichungen von der 
üblichen Schreibung einzelner Ortsnamen in den Abschnitten über 
Steiermark zu sein (vgl. auch Sieger a. a. 0. S. 264). Die Ersetzung 
von gg durch ck halte ich nicht für notwendig, da die auf das 15. 
Jahrhundert zurückgehende Schreibung in Pernegg, Peggau, Eggen- 
berg u. a. ganz eingebürgert ist (Zahn, Ortsnamenbuch der Steier- 
mark S. 26, 34), auch ist mir nicht klar, warum Pem in Pernegg 
durch Barn ersetzt wurde, man vergleiche die mit dem gleichen Be- 
stimmungswort gebildeten Ortsnamen bei Zahn, a. a. 0. S. 34, insbe- 
sondere auch »in der Pernschitzzen<. 

Man kann dem in so vortrefflicher Weise begonnenen Unter- 






• [I. 7, 



Historischer Atlas der Oeiterreichischen AlpenlÄnder 717 

nehmen nur den besten Fortgang wünschen. Der Aufgaben, deren 
Lösung wir von ihm erwarten und die es eigentlich erat zu einem 
Historischen Atlas machen werden, gibt es so viele, daß eher eine 
Zersplitterung der Arbeit als ihr Versiegen zu befürchten ist. Wenn 
nach dem Vorworte schon ein neues Problem, dos der kirchlichen 
Einteilungen, in Aussicht genommen wird, bo möchte man es doch 
vielleicht für rätlicher halten, daß vorerst auf der durch die Land- 
gerichtskarte geschaffenen Grundlage weitergearbeitet werde. Viel 
dringlicher als die Darstellung der Pfarrbezirke schiene mir die der 
Herrschaftsgebiete, für die neuestens von den Brüdern Alfred und 
Hugo Schröder ein gutes Muster aufgestellt worden ist (Die Herr- 
schaftsgebiete im heutigen Reg. -Bez. Schwaben und Neuburg um 
Mitte 1801. Hrsgg. vom Histor. Verein für Schwaben und Neuburg 
1906. Alfred Schröder, Die staatsrechtlichen Verhältnisse im bayrischen 
Schwaben um 1801. Dillingen 1907). Man kann diese Aufgabe nicht, 
wie Sieger will (S. 261), den Abhandlungen zuweisen, denn der Hi- 
storiker bedarf in diesen Fragen neben der Einzeluntersuchung der 
GesamtUbersicht, von der er wichtigere und vielseitigere Aufschlüsse 
erwarten darf als von den Grenzen der Landgerichte (s. auch Meli, 
Musealverein S. 4). Als zweite dringliche Aufgabe wäre die Dar- 
stellung älterer Gebietseinheiten anzusehen ; hat man sie als den 
eigentlichen Zweck, als die Idee des historischen Atlas hingestellt, so 
darf man sie, weil sich die vorherzusehenden Schwierigkeiten in der 
Tat eingestellt haben, nicht ohne weiteres aufgeben oder in eine 
ferne Zukunft verweisen. Nur unter der Voraussetzung, daß diese 
Fragen sobald wie möglich gelöst werden, kann man sich mit der 
Landgerichtskarte befreunden, die andernfalls eine Grundlage ohne 
Aufbau bliebe; es würde sich daher empfehlen, alle Kraft auf sie zu 
verwenden, erst dann zu anderen durch die Ansiedelungsformen des 
Volk: - veranlaßten Gebietseinteilungen überzugehen. Ueber die Art, 
wie die anderen Verhältnisse zur Anschauung gebracht werden sollen, 
scheinen sich die leitenden Kreise noch nicht klar geworden zu sein. 
Richter hat seinerzeit an Oleate gedacht, sie oder Uebersichtsk arten 
werden auch von der akademischen Kommission in Aussicht gestellt 
Man dürfte die Verwendung von Oleaten Bchon mit Rücksicht auf 
den roten Ueberdruck der Landgerichtsgrenzen, dann aber auch des- 
halb für keinen sehr glücklichen Gedanken halten, weil sie den 
schwierigen und verwickelten Aufgaben, die der Historiker mit ihrer 
Hilfe lösen soll, nur wenig genügen könnten. 

Von Wichtigkeit sind auch die Abhandlungen, die dem Hi- 
storischen Atlas teils als Vorarbeit, teils zur Begründung und Er- 



■ n 



716 Üött gel. Au/. 1909. Nr. 9 

läuterung dienen sollen. Bis jetzt sind in dem 94. Bande des Archivs 
für Oesterr. Geschichte und in der ersten Hälfte des 99. Bandes 
folgende erschienen: 94. Bd. Hans v. Voltelini, Die Entstehung der 
Landgerichte im bayrisch -österreichischen Gebiete, S. 1 — 40; Eduard 
Richter, Immunitat, Landeshoheit und Waldschenkungen; S. 41— 62; 
Eduard Richter, Gemarkungen und Steuergemeinden im Lande Salz- 
burg, S. 63 — 82; Julius Strnadt, Das Land im Norden der Donau, 
S. 83—310; Voltelini, Grund- und leibherrliche Gerichtsbarkeit in 
Südtirol, S. 311 — 463; Julius Strnadt, Das Gebiet zwischen der Traun 
und der Enns, S. 465— 661. 99. Bd. Julius Strnadt, Hausruck und 
Atergau, S. 1—396. 

Die allgemeinste Bedeutung und den größten sachlichen Wert 
wird man den beiden Abhandlungen Voltelinis beimessen dürfen. Mit 
den in der ersten Abhandlung Strnadt« enthaltenen Ausfuhrungen 
über die tres comitatus habe ich mich an früherer Stelle dieser Zeit- 
schrift (1908, 304 ff.) auseinandergesetzt. Der daselbst gelieferte 
Nachweis, daß die für die Ausdehnung baben bergisch er Herrschaft 
bis zur Rotensala wichtige Stelle des Breve Chron. Austriae Melli- 
cense nicht, wie Strnadt behauptet hatte, erst den sechziger oder 
siebziger Jahren des 13. Jahrhunderts angehöre, sondern von dem 
Schreiber des Chronicon selbst, also noch im 12, Jahrhundert, nach- 
getragen worden sei, hat Strnadt Anlaß zu einer Entgegnung ge- 
geben, die in den Forschungen zur Geschichte Bayerns 16,294 ff. 
veröffentlicht ist Er hält hinsichtlich der Schrift seine frühere Be- 
hauptung nicht mehr aufrecht, sucht sich aber damit herauszuhelfen, 
daß er auf Grund der bekannten Ausführungen Meillers den geringen 
Wert des Chronicon als einer Geschichtsquelle von neuem hervor- 
hebt und , nachdem er einleitend meine amtliche Eigenschaft als 
>Grazer Univeraitätsprofessor, Vorstand des Historischen Seminars« 
betont hatte (S. 296;, mir vorhält, ich hätte >mit der Zuerkennung 
des Ranges einer Geschichtsquelle an den Melker Aufsatz« >keine 
kritische Schärfe bewiesen« (S. 303). Strnadt hat wiederholt einen Ex- 
kurs in den Jahrbüchern Ottos II. zum Gegenstand polemischer Er- 
örterung gemacht, er hätte also auch wissen können, daß ich mich 
in dem folgenden Exkurse ganz unzweideutig über die vollständige 
Wertlosigkeit des Chroniron hinsichtlich der älteren Zeiten ausge- 
sprochen habe (Jahrbücher Ottos II. S. 237 ff.). Es ist mir selbstver- 
ständlich auch später niemals in den Sinn gekommen, dem Chronicon 
>den Rang einer Geschichtaquellc« zuzuerkennen, ich bin mir aber 
Btets bewußt geblieben, daß dies abfällige Urteil nur die eigentliche 
Geschichtserzählung, nicht aber einen Nachtrag über ein Vorkommnis 






COPNFlt UNWERSJTV 



Historischer Atlas der Oesterreichisrheti Alpenlftnder 719 

treffen könne, dem der Schreiber zeitlich und örtlich nahestand, über 
das man gerade in Melk bei den nahen Beziehungen zum herzog- 
lichen Hofe unterrichtet sein konnte. Es ist doch etwas ganz anderes, 
wenn die wichtige Stelle, wie Strnadt behauptet hatte, nach der 
Mitte des 13. Jahrhunderts nachgetragen worden sein soll, und wenn 
ich auf Grund einer von mir neuerdings vorgenommenen Schriftver- 
gleicbung feststellen konnte, daß da» jedenfalls unrichtig, die Stelle 
vielmehr von dem Schreiber selbst, also in den letzten drei Jahrzehnten 
des 12. Jahrhunderts nachgetragen worden sei. Stmadt selbst hat 
das Gewicht dieses Nachtrags seinerzeit sehr lebhaft empfunden und 
sich daher bemüht, ihn durch die Verweisung in die zweite Hälfte 
des 13. Jahrhunderts zu beseitigen. Wenn er es mir als Ueberhebung 
auslegt, daß ich in diesem Falle, wie früher bei der Continuatio 
Vindobonensis, zu anderen Befunden hinsichtlich des Wechsels der 
Hände >gekommen sein will«, als Wattenbach, der >bisher zu den 
bedeutendsten paläographischen Autoritäten zählte und zum mindesten 
nicht weniger Handschriften gesehen und geprüft hat als Uhlirz«, so 
wirkt das köstlich, wenn man daran denkt, daß nach Strnadts frü- 
herer Behauptung Wattenbach sich in der Schriftbestimmung um ein 
ganzes Jahrhundert geirrt haben müßte. Zwischen Wattenbach und 
mir besteht aber ein Gegensatz nur insofeme, als er Nachtragung 
von zweiter Hand annimmt, ich aber von derselben Hand. Auch die 
manus seennda setzt Wattenbach in das 12. Jahrhundert, ja er 
spricht sich sogar dafür aus, daß erst zu ihrer Zeit die Eintragung 
der Abschrift des Chronicon erfolgt sei, wozu ihn eben die sehr nahe 
Verwandtschaft der beiden Schriften veranlaßte. Nimmt man Watten- 
bachs Ansicht an, so verschlechtert sich die Lage für Strnadt nur 
noch mehr, da dann die beiden Melker Mönche, der Abschreiber und 
sein Korrektor, an den Verfehlungen des Chronicon ganz unschuldig 
sind, der Nachtrag dadurch an Gewicht nur gewinnen kann. Daß 
übrigens das Chronicon nicht, wie Stmadt erklärt, nur >eine Stilübung 
eines Geistlichen, eine Schreibschulaufgabe, verfaßt unter der eigenen 
oder ihm aufgegebenen Supposition, er berichte einem Landesfürsten 
über die Geschichte seiner Vorfahren«, sei, ergibt sich fürs erste aus 
den Verbesserungen und sachlichen Zusätzen, dann aber auch daraus, 
daß es schon im 12. Jahrhunderte mit dem ersten, das Kalendar und 
Nekrolog enthaltenden Hefte der Annalenhandschrift verbunden wurde. 
Das ist ein Beweis dafür, daß man das Stück in dem Kloster sehr 
hoch schätzte, darin ebensowenig einen Schulaufsatz sah, wie in dem 
Marienliede, das etliche Jahrzehute früher in dasselbe Heft einge- 
tragen worden war. 






EU UHivERSTY 



720 Gott gel. An«. 1909. Nr. 9 

Halte ich diese Frage für erledigt, so kann ich nicht umhin, 
eine andere, wichtigere zu berühren. In der zweiten Abhandlung ist 
Strnadt neuerdings auf die von ihm schon früher behandelte Frage 
nach der Herkunft und Reihenfolge der steirischen Otakare 
zurückgekommen. Er versucht von neuem in ausführlicher Er- 
örterung seine Ansicht zu begründen, die der Hauptsache nach 
darauf hinausläuft, daß wir die Vorfahren der steirischen Markgrafen 
in jenen ütakaren zu sehen haben, die von 959 — 1049 als Inhaber 
einer Grafschaft im Chiemgau nachzuweisen sind, daß diese Chiem- 
gauer erst beim Aussterben der Lambacher Arnolde, also nach 1050, 
im Traungau begütert worden sind, und daß nach dem Tode des 
ersten Markgrafen Olakar und seines alteren Sohnes Adalbero die 
Karantanenmark an die Eppensteiner Übergegangen, Adalberos Bruder, 
Otakar II.. aus der Reihe der Markgrafen zu streichen, die Mark erst 
wieder nach dein Aussterben der EppenBteiner (1122) an dessen Sohn 
Liutpold gekommen sei. In dem ersten Punkte ist Krones der An- 
nahme Stmadts beigetreten (Die Markgrafen von Steier. Archiv für 
üsterr. Gesell. 84 (1898), 139—270), in den anderen hat er ab- 
weichende Ansichten geäußert, gegen die eben Strnadts Ausführungen 
gerichtet sind. 

Ich vermeide es, auf die genealogischen und verfassungsge- 
schichtlichen Fragen einzugehen, da einer meiner Hörer, P. Josef 
Winkler, eine Dissertation vorgelegt hat, in der er über sie mehr- 
fach zu eigenartigen Ansichten gelangt ist, deren Vertretung ihm 
vorbehalten bleiben soll. Nur darauf möchte ich hinweisen, daß 
Strnadt und Krones es unterlassen haben, die von ihnen behauptete 
Anknüpfung der steirischen Otakare an die Chiemgauer zu beweisen, 
und daß, wenn diese Annahme besser begründet werden sollte, man 
in dem Arnulf der Urkunde Ottos II. vom 11. Oktober 980 (DO. 
II 230) den ersten der Idimbacher Arnolde vermuten könnte. Auch 
darf schon jetzt gesagt werden, daß Strnadts Ausführungen zu nicht 
geringem Teile auf wenig begründeten, manchmal ganz haltlosen Ver- 
mutungen und Aufstellungen beruhen, deren schlimmste wohl jene 
sind, mit denen er die ihm sehr unbequeme Erwähnung des inarchio 
Odachorus, eben jenes OUkar II., in dem Diplom Heinrichs V. vom 
16. Juli 1112 (Stumpf Reg. 3088) zu beseitigen sucht. Darin, daß er 
den unter den Zeugen vorkommenden comes Bertholdus de Nueringis 
nach einer Vermutung von Hanns Hirsch Tür Berthold von Zähringen 
erklärte, glaubte er ein Mittel zur Herabsetzung der Zeugenreihe des 
nur in späteren Transsumten erhaltenen Stückes überhaupt gefunden 
zu haben, und daraus leitet er die ph an tasie volle Behauptung ab, daß 



_ 



COßNf 11 UNfVERSJTY 



Historischer Atlu der Österreichischen Alpenlander 721 

bei der Transau mierung in der Kanzlei Friedrichs II. auch der Name 
des einen Markgrafen verlesen worden sei. Das sei leicht zu er- 
klären, Odachor = Otachar sei aus sprachlichen Gründen -unzulässig, 
die Endung -chor sei sardinischen Namen eigentümlich, zur Zeit der 
Transau mierung obigen Diploms seien am Hofe Friedrichs II. die sardi- 
nischen Angelegenheiten > aktuell« gewesen, es liege also nichts naher, 
als daß die kaiserliche Kanzlei statt des ihr unverständlichen Zeugen- 
namens, als den Strnadt Tietbaldi annimmt, den savdinischen Namen 
Odachor in das Transsumt einsetzte. Von Bresslau darauf aufmerk- 
sam gemacht, daß in Nueringis kein Fehler stecke, es einen Grafen 
Berthold von Nüring gebe (Draudt in den Forsch, zur deutschen 
Gesch. 23,367 ff., 444,448), hat Strnadt nicht etwa seine Ueschul- 
digung gegen das Transsumt hinsichtlich des Odachorus marchio 
zurückgezogen, sondern weiterhin von ihm verlangt, daß es für 
diesen Namen >aufkomme< (Archiv f. öst. Gesch. 99, 5) und noch- 
mals behauptet, daß es, da »gegen die Gleichung Odachor-Otachar 
sprachliche Gründe streiten«, >zum mindesten nicht beweiskräftige 
sei. Ein wahres Glück, daß gegenüber einem so unerbittlichen Richter 
dem armen Transsumt die Klosterneuburgcr Geschichta werke zu Hilfe 
kommen. In dem Chronicon pÜ marchionis findet sich die Form Ota- 
korus (Mon. Germ. bist. SS. 9,612) und zum J. 1164 haben die 
Hdsa. der Contin. Claustroneob. II. die Formen Otachorua, Otakorus 
(ebenda p. 616). Da nicht anzunehmen ist, daß sardinischer Einfluß 
sich bis ins Donauland erstreckt habe, ist also Otakar II. als marchio 
für das J. 1112 durch eine Königsurkunde verbürgt 

Nicht besser begründet ist die andere Behauptung Strnadts, daß 
die Beziehung des Namens Ozi auf Otachar ausgeschlossen, weder 
urkundlich, noch sprachlich zu rechtfertigen sei (S. 517, 547, 550, 
579). Schon die vorsichtige Aeußerung eines ungenannten »Germa- 
nisten von Ruf«, die Strnadt anführt, hätte ihn von einer so ent- 
achiedenen Ablehnung zurückhalten sollen, der auch die von ihm ge- 
botenen Zusammenstellungen über das Vorkommen des Namena nicht 
zur Stütze dienen können. Bei dein häufigen Gebrauche dieser und 
verwandter Namenaformen erscheint es mir nicht überflüssig, die Sach- 
lage durch die folgende, nach Jahrhunderten und Formen geordnete 
Uebersicht möglichst klar zu stellen. Ich bemerke, daß eine voll- 
ständige Aufzählung aller Belegstellen weder beabsichtigt noch mög- 
lich war. Große Urkundensammlungen , wie die Hauthalers und 
Bitterauf8, entbehren noch der Register '), ganze Reihen von Urkunden 

1) Inzwischen ist der «weite Band von Ititteraufa Veröffentlichung mit dem 
Register erschienen. Die in ihm enthaltenen Belege, die bis 1 ICH -81 reichen, 
bieten nur eine Ergänzung obiger Zusammenstellung. 



rSry 



722 Gott. gel. Ans. 1909. Nr. 9 

Hegen nur in recht wenig zuverlässigem Drucke vor. Doch glaube 
ich, irgendwie belangreiche Stellen nicht übersehen zu haben. Durch- 
genommen habe ich Mon. Germ. In.-: . Diplomatum 1. 1 — III, Necro- 
logia t. II, v. Jaksch, Mon. hist. duc. Carinthiae t. III, ferner die 
Urkunden und Traditionen folgender Stifte und Klöster: Brixen (Die 
Traditionsbücher des Hochstifts Brixen. Hrsgg. von Oswald Redlich. 
Innsbruck 188G), Chiemsee (Mon. Boica 2, 284 ff.), S. Florian (ÜB. 
des Landes ob der Knns 2. Bd.), Formbacb (ebenda 1,625 ff.), Freising 
(Die Traditionsbücher des Hochstifts Freising. I (744 — 926), hrsgg. 
von Theodor Bitterauf. München 1905), Garsten (ÜB. des Landes ob 
der Enns 1,1 15 ff.), Kremsmünster (Urkundenbuch des Stiftes Kr., 
bearb. v. Theodorich Hagn, 1852), Michaelbeuem (Salzburger ÜB-, 
bearb. v. P. Willibald Hauthaler 1, 769 IT.), Mondsee (ÜB. des Landes 
ob der Knns I, 1 IT.), rassau, Hochstift (Mon. Boica 28*), — S. Nico- 
laus (Ult. des Landes ob der Enns 1, 531 ff.), Ranshofen (ebenda 
S. 207 ff.), Regensburg, S. Erameram (Quellen und Erörterungen zur 
bayrischen und deutschen Geschichte I, I ff.), — Obermünster (ebenda 
S. 155 ff.), Salzburg, Hochstift (Salzburger ÜB., bearb. von P. Willi- 
bald Hauthaler 1,3 ff.), — S. Peter (ebenda S. 249 ff.), — Domkapitel 
(ebenda S. 583 ff.), Suben (ÜB. des Landes ob der Enns 1,425 ff.), 
Tegernsee (Mon. Boica 6, 1 ff.). 

VIII. Jahrhundert. Freising: Oazo 148 n° 143 (791); 149 n°I44; 
Ozo 157 n*157. 

IX. Jahrhundert. Freising: Oazilo 427 n° 499b (824); 479 n° 556c 
(828). 

X. Jahrhundert. Ozi. Passau 18 n° 117; S. Emmeram 10 n° 5, 
11 n°8; Salzburg 137 n° 76 (930), 194 n ö 10, 197 n° 14; Brixen G 
n° 12; Kremsmünster 28 n° 18 (Ozy). 

Özi. Salzburg 182 n° 17; Mondseo 89 n° 15G. 
Oci, qui et waltpot, coincs, missus de imp. Jaksch 3,74 n° 186 
(994 Villa-Vicenza). 

Öza, testis, Freising II, 140 n- 1231 (972—976). 

Öza, maneipiura, Salzburg 123 n* 61 (931); 178 n° 13. 

Oza, manc, Brixen ü n* 12, 9 n° 18, 19 n* 96. 

XI. Jahrhundert. Ozi. Passau 80 n° 101, 90 n° 119; Salzburg 219 
n« 15, 234 n» 4, Necrol. p. 80; Altaich, Necrol. p. 51; Salzburg, S. 
Peter, 257 n- 7, 258 n" 9, 266 n° 26, 278 n* 51, 285 n° 66, 288 n° 72, 
301 n° 102; Michaelbeuem 780 n* 20; Kremsmünster 31 n° 23 (Ozy); 
Jaksch 3, 78 n" 205 II; Brixen 47 n" 120, 49 n° 12G (Krain), 49 n ü 128 
(Kram), 64 n° 175, 82 n° 229. 

advocati Ozini. Salzburg 241 n° 21 ; Ozini Salzburg, S. Peter 308 
n" 120; Brixen 49 n° 126. 



E&TY 



Historischer AÜm der Österreichischen Alpenlindcr 

Ozi, manc. Passau 83 n" 108 (dreimal); Brixen 125 n 8 362. 
Otzi. Jaksch3,93 n* 215. 

Oci. brixen 70 n' 191 ; Michaelbeuern 777 n° 9. 
Ocini. Brixen 45 n°115. 

Oci, manc. Hautlialer 1,586 n° 1 (1058 am Tagliamento). 
Özi (Ovzi) Regensburg, Necrol. p. 52 ; S. Emmeram 20 n 26, 40 
n° 90; Passau 75 n' 93, 80 n° 102, 82 n° 105 (1038), 85 n g 111, 92 
n" 122; Iianshofen 207 n° 1; Michaelbeuern 777 n° 10; Salzburg, S. 
Peter, 256 n°4, 257 n'5, 258 n" 10, 262 n" 17, 265 n°23, 267 n°29, 
275 nM5, 46, 281 n° 58, 282 n° 60, 283 n° 62, 283 n°63, 284 n°64, 
286 n n 69, 288 n" 70, 71, 289 n° 74, 76, 290 n' 77, 291 n° 79, 293 
n" 83, 84*. 294 n° 84% 299 n" 97, 301 n' 102, 302 n° 110, 305 
n" lll\' e , U3; Brixen 23 n" 69 (scabinus de Norica valle), 24 n° 60, 
25 n°61, 62, 26 n* 64. 

Oze. Salzburg, Necrol. p. 80; Salzburg, S. Peter, 267 n° 29, 279 
n* 53, 289 n° 76, 290 n° 78, 291 n" 79 (andere Hss. Ozi), 292 n" 82, 
293 n°83, 294 n° 84°, 295 n" 86, 87», 296 n" 90, 297 n° 93, 298 
n c 94, 302 n° 107, 303 n» 108 e , 305 n° 111*-», 113, 306 n° 114, 307 
n 8 117, 308 n°119, 120; Michaelbeuern 774 n* 3. 

Öze. Salzburg, S.Peter, 259 n° 12, 267 n° 28, 29, 289 n a 75, 
292 n°81, 82, 293 n n 83, 294 n° 85, 296 n n 88, 89, 90, 297 n° 91, 
298 n° 94, 302 n° 107, 305 n" 113, 306 n" 114, 307 n° 116, 117. 

Ozie. Salzburg, Necrol. p. 99, 112 (comes); Michaelbeuern 
779 n° 17. 

^zie. Michaelbeuern 775 n a 6. 

Ozo. DO. III. 385 (1000) vicus Ozonis bei Piacenza. Ozo de Li- 
vurno DH. II. 322 k . 

Özo de Scrotcstein. Michaelbeuern 773 n° 1 B. 
Ozzo, serriens, Brixen 51 n a 113 (Bozen). 
Ovoza, manc. Passau 83 n ü 108 (1058). 
Öziman. Salzburg, S. Peter 262 n* 18, 275 n° 45. 
Vziman. Michaelbeuern 777 n° 9. 

XII. Jahrhundort Ozi. Regensburg, Obennünster 197 n" 82; 
Seeon, Necrol. p. 217, 222, 230, 233; Michaelbeuern 781 n° 22, 782 
n°24, 789 n'42; Garsten 125 n' 12, 137 n° 29, 148 n" 72, 73; Salz- 
burg, Necrol. p. 57, 95, 126, 140, 148, 160, 163, 174, 181, 184, 193; 
Salzburg, S.Peter, 321 n° 145, 332 n°159; Admont, Necrol. p. 301 ; 
S. Lambrecht, Necrol. p. 331; Seckau, Necrol. p. 385; de Ortenberg, 
Jaksch 3,411 n°1096; lignariua, Salzburg, S.Peter, 591 n°491 (1127). 
Ozi, manc, Salzburg, S. Peter 587 n° 2; S. Emmeram 62 n* 136. 
servuin Ozinum, Michaelbeuern 781 n B 24. 
Otzi. Tegernsee p. 62. 

U6U. f*l. Anm. 1»9. Hr. t 50 






734 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 9 

Ozzi. Tegernsee p. 71. 

Oci. Michaelbeuern 782 n* 26; Jaksch 3,374 n» 988 (S. Paul). 

özi. Fonnbach 717 n B 299, 732 n° 359, 735 n° 384 (= Vzi bei 
Suben); Michaelbeuern 322 n" 149 (miles Friderici de Haunsperch); 
S. Florian 141 n* 92; Salzburg, Necrol. p. 55, 57; Salzburg, S. Peter, 
322 n° 149; 324 n° 153, 328 n* 157*. 334 n° 160 b , 337 n* 166, 345 
n' 182, 364 n° 213, 365 n* 216, 366 n° 218, 367 n' 220*. 379 n" 240, 
382 n°246, 521 n° 489, 490, 574 n* 681 ; s. Ozo de Chuchila. 

Özi de Ponte. Salzburg, S. Peter, 320 n* 144 (Öze), 322 n* 149 
(Vzi de Prucca), 339 n° 169, 170, 344 n° 180 (de Prucca), 347 n* 185 
(de Salzpurch), 350 n" 190 (de S.), 356 n' 198* (de Pr.), 360 n° 204 
(de S.), 367 n' 220* (Vzi de S.), 384 n° 251\ 409 n° 290* (de Prukki) 
(nach 1121—1146). Sein Bruder Walchün (de S-, ponticus), 350 
n° 190, 357 n* 199, 371 n - 227, 410 n° 290\ 521 n° 489 (c 1135 
—1146). Später kommt vor Ödalrich de Salzpurch 413 n" 295 (1147), 
UlricuB de Ponte 497 n* 451 (1199—1231). 

Oezi. Regensburg, Obermünster 195 n° 75. 

Vzi. Suben 429 n* 9, 430 n° 11 (s. Formbach, Özi; Özi de 
Ponte). 

Vzi s. Özi de Ponte. 

Oze. Regensburg, Obermünster 195 n" 73; de Hohinperch, Chiem- 
see284 n°6; Garsten 134 n° 23, 139 n°36, 144n°57, I50n°78, 152 
n°85, 153 n*90, 91, 154 n°93; Salzburg, Necrol. p. 110; Salzburg, 
S. Peter, 312 no 125, 126* \ 316 n° 135, 317 n* 138, 319 n° 142, 327 
n° 155; s. Ozo de Chuchila. 

Oze de servientibus. Formbach 727 n° 351. 

Öze. Formbach 661 n° 118 (derselbe 681 n* 183 Vzo), 724 n*332, 
758 n°354, 355; Salzburg, Domkapitel 608 n' 49, 611 n°53*; Salz- 
burg, S. Peter, 312 n° 125, 126*-", 313 n" 127, 315 n° 134, 316 n 8 136, 
388 n° 256, 389 n°257; s. Özi de Ponte. 

Oeze. Regensburg, Obermünster 181 n* 44. 

Özen s. Ozo de Chuchila. 

Ozie. Michaelbeuern 781 n" 23; Salzburg, Necrol. p. 148. 

Özie. Salzburg, S. Peter 317 n° 137*. 

Ozo. Michaelbeuern 823 n" 103; S. Florian 145 n° 98; Villaci in 
domo Ozonis, Jaksch 3,473 n* 1252 (1179); Salzburg, Domkapitel 
591 n° 10. 

Ozo de Chuchila. Salzburg, S. Peter, 371 n. 228, 442 n' 350 
(Özen, Özi), 527 n°515 (Özo); Salzburg, Domkapitel 611 n° 53* (Oze). 

Ozo. Formbach "24 n'336; Garsten 160 nM20; Salzburg, Dom- 
kapitel 647 n° 26, Salzburg, S. Peter 393 n° 262; s. Ozo de Chu- 
chila. 



- 



■ 



Historischer Atlu der Outerreicbiscbeo Alpenlfcnder 725 

Vzo de Torriswanch. Salzburg, Domkapitel 603 n°36; s. Öze, 
Formbach. 

tzo. Salzburg, Domkapitel 619 n« 72. 

Özman. Salzburg, S. Peter 425 n' 318. 

Oza, matrona nobüis. Brixen 89 n* 249 (Bozen). 

Öza. Salzburg, Necrol. p. 55. 

Oza, famula, manc. Brixeo 145 n 417; 158 n° 451. 

Ozza, libera femina, KanshofeD21I n° 20. 

XIIL Jahrhundert. Oezo. Regensburg, Obermünster 185 n° 52 
(1209). 

Ohne Zweifel haben wir es mit einer deminutiven Bildung zu 
tun, wie sie bei zusammengesetzten Eigennamen (Socin, Mhd. Namen- 
buch S. 176) durch Weglassung des zweiten Teiles der Zusammen- 
setzung (Grimm, Deutsche Grammatik 3, 663 ff.) und Anfügung der 
hypokoriatischen Endung an den ersten Teil zustande kam. Als 
Endung wäre entweder -so, das mit dem Zahnlaute z gab (Socin, 
S. 182, 191, über c statt z s. Schatz, Altbair. Grammatik S. 64), oder 
altes -ja (Wrede, Die Deminutiven im Deutschen, Deutsche Dialekt- 
geographie 1,114) anzunehmen. Im letzteren Falle wäre das i der 
Endung ursprünglich, im ersten durch Abschwächung des o ent- 
standen, wie bei Gundacharus = Gund-so = Gunzo = Gunzi = 
Gunze. Die Deminutiven auf -i konnten auf -ilo (-a, -i) weitergebildet 
werden: Razilo (i), Totili, Hezilo. In der Deklination stimmen beide 
Formen überein, vgl. Schatz S. 111, der Genetiv auf -ines (inas, s. 
Schatz S. 104) findet sich in zahlreichen Ortsnamen (Opinesaldaha von 
Opi, Spuotinesgane von Spuoti, Ozinasperige, Ozzindorf, Uczenisse von 
Ozi), der deutschen Deklination entsprechen die latinisierten Formen 
-ini, -ino, -inum, woraus der Nominativ auf -inus abgeleitet wurde. 

Daraus ergibt sich, daß Ozo, Özo aus allen Namen zu bilden 
war, die mit Ot(d), Öt(d) beginnen, wie auch sonst ein Kurzname 
verschiedenen Hauptnatnen entsprechen konnte (Socin S. 192). Darin 
liegt aber eine um so größere Schwierigkeit, als bisher nur eine be- 
stimmte unmittelbare Aussage über die Beziehung von Ozo auf einen 
vollen Namen bekannt geworden ist, die in Grimms Deutscher Gram- 
matik angeführte Stelle der Casus mon. Petrishus. (Mon. Germ. hist. 
SS. 20, 629 c. 4): ipsum Oudalricum ob leporem vocant Ouzonem, wo 
vorher S. 628 c 3 die Formen Ouzo, Outzo, Houtzo, Huotzo vor- 
kommen. In den Brixcner Traditionen finden sich Belege, die den 
Schluß auf die Gleichung mit Ödalscalh zulassen. In der Zeugenreibe 
von 6 n° 12 setzt Hds. A 1 Ödalscalh statt Özi, in 11 n u 22 folgen 
sich Reginolt, Özi, in 10 n* 23 Reginolt, Ödalscalh, in 11 n* 24 
Uuolfheri, Ödalscalh, in 11 n* 25 Wolfheri, Özi. Aus DH. ü. 322 

50« 



CORWU. UNIVERS 



720 Gott. gel. An«. 1909. Nr. 9 

(p. 406 Sp. 1, Anm. t und p. 407 Sp. 2, Z. 4) könnte auf Gleichstellung 
von Ozo mit Odo geschlossen werden, hier hätte die Analogie mit 
den auf Od- anlautenden zusammengesetzten Namen eingewirkt. 

Ueberblicken wir das vorstehende Verzeichnis, so nehmen wir 
hinsichtlich des Aulautes wahr, daß als früheste Formen die mit 0, 
das aus ursprünglichem Au entstanden sein kann (Schatz S. 22), auf- 
treten (in Freising Oa, vgl. Schatz S. 16, 22), ihnen im 10. Jahr- 
hundert die mit (Ov) zur Seite treten. Beide behaupten auch im 
11. und 12. Jahrhundert den Vorrang, vereinzelt kommen V und V 
vor. In Urkunden des 12. Jahrhunderts erhalten wir bestimmte Be- 
lege dafür, daß 0, Ö, V, v* keinen Unterschied bedingen (Schatz 
S. 17, 19), also für eine etwaige Sonderung nach dem Anlaut der 
Hauptnamen nicht zu verwerten sind. Der Umlaut begegnet zuerst 
im 12. Jahrhundert und zwar in den Traditionen des Regensburger 
Klosters Obermünster. Im Austaut finden wir zuerst o, aber schon 
im 9. Jahrhundert läßt Oazilo auf die Kurzform *Ozi schließen, die 
dann die häutigste bleibt; für andere Namen kommt die Endung i 
in Freisinger Urkunden schon 776—778 vor (Otti 100 n* 75, 101 
ii" TU; Gunzi 109 n" 85). Im 10. Jahrhundert findet sich Ozo nur in 
einer italienischen, im II. Jahrhundert in einer italienischen, einer 
Bozener Urkunde und in einer Tradition von Michael l>e nein. Etwas 
häufiger wird es in bäurischem Gebiete während des 12. Jahrhunderts 
gebraucht An Stelle des -i tritt im 11. Jahrhundert c (Schatz S. 56) 
bezw. ie (Schatz S. 105) oder vereinzelt im 12. Jh. -en. Für diesen 
Wandel auch bei den anderen Kurznamen bieten vor allem die Salz- 
burger Traditionen zahlreiche Belege. Für Frauen gilt die Endung 
-a, die ein einziges Mal auch für einen Mann verwendet wird. Die 
Namen Ozi, Oza u. s. w. werden von Angehörigen aller Stande, der 
höheren und mittleren. Adeligen und Bürgern, aber auch von Hörigen 
gebraucht. Die räumliche Verbreitung des Namens erstreckt sich, wie 
schon Strnadt festgestellt hat (S. 520), über das ganze Gebiet des 
bairischcn Stammes; gleich den andern Kurznamen auf -zo wird er 
auch in den südlichen Alpenländem und in Oberitalien gebraucht, 
die häufigste Verwendung hat er aber im Passauischen und Salz- 
burgischen gefunden. 

Schon diese Ausführungen ergaben, daß die Beziehung von Ozo 
(i) auf Otakar nicht ausgeschlossen ist Für sie spricht vor allem die 
Analogie mit Gundakar, das in dieselbe Reihe gehört (Socin S. 176); 
wie aus Gundakar Gunzo, konnte aus Otakar Ozo gebildet werden, 
ja diese Analogie spricht m. E. sogar dafür, daß diese Ableitung als 
die ursprüngliche zu gelten hat. Wenn Strnadt dagegen einwendet, 
daß Ozi in denselben Urkunden neben Otakar vorkommt, so ist das 



™ 



copiiEii UNivtRSirr 



Historischer Atlat der OeaterTeicbUchen Alpeoländer 727 

belangtos, denn die bypokoristische Form findet sich in denselben 
Urkunden auch neben jenen Namen, hinsichtlich deren wir einen im- 
mittelbaren oder mittelbaren Anhalt für die Gleichstellung besitzen, 
so besonders häutig neben Odalrih (Mon. Boica 2B\ 75 n* 93, 82 
nM05; Hauthaler 258 n' 9, 267 n n 29, 283 n°62, 288 n°72, 293 
n«83, 298 n" 89, 305 nMll"; Mon. Boica 6,62 n° 71 ; ÜB. des Landes 
ob der Enns 1,153 n°91, 160 n° 20; ebenda 137 n° 29: S'dalricus 
eiusque frater Ozi; Hauthaler 258 n° 72: Ozi et Ödalrih), aber auch 
neben Ödalscalh (Hauthaler 290 n» 79), Ötilo (Mon. Boica 28*. 80 
n*101), Ötwin (ÜB. des Landes ob der Enns 1,153 n° 90). Wollte 
man Stmadt beitreten, dann wäre für Baiern die Beziehung von Ozi 
auf diese Namen noch bestimmter ausgeschlossen, wie die auf Otachar. 
Kür diese spricht über noch, daß der Name Otachar in den Salz- 
burger Urkunden nicht so oft vorkommt, als man seiner deutlich er- 
kennbaren Beliebtheit nach annehmen müßte, was seinen Grund eben 
in der häufigen Verwendung der Kurzform haben dürfte. 

Ist also, wie auch Straadts Gewährsmann richtig bemerkt hatte, 
die Beziehung der Kurzform Ozo (i) auf Otakar durchaus nicht un- 
bedingt abzulehnen, ist sie vielmehr, wie ich nachgewiesen zu haben 
glaube, ganz zulassig, so gewinnen im Zusammenhalt mit dem vor- 
stehenden Verzeichnis jene Stellen, an denen der Sohn des ersten 
karan tan i sehen Markgrafen Otakar, gleiches Namens mit seinem Vater, 
Oezo oder Ozy genannt wird, besondere Bedeutung. Oezo, marchio 
de Stire, kommt als Zeuge in der Urkunde des Markgrafen Ernst für 
das Kloster Melk vor (Meiller, Babenberger Regesten 9 no 11, Sickel, 
Mon. graphica Fase V t tab. III). Sie ist, wie Strnadt richtig erkannt 
hat, in der vorliegenden Gestalt nicht echt ; Bloch und Bresslau haben 
der Schrift nach ihre Entstehung um die Mitte des 12. Jahrhunderts 
angesetzt und damit ungefähr dos Rechte getroffen; aus der Ver- 
gleirhung mit den Melker Annalen hat sich ergeben, daß der Schreiber, 
der die Jahre 1136, 1137, 1138 — moritur eintrug, der Urkunde am 
nächsten steht, so daß ihre Anfertigung nicht über das Jahr 1150 
heraufgeruckt werden könnte, der von Mitis (Studien zum alteren 
österr. Urkundenwesen S. 217) vermutete Zusammenhang mit den 
Fabeleien des Breve Chronicon kaum anzunehmen sein dürfte. Nach 
seiner gewöhnlichen Auffassung hat Strnadt ohne weiteres erklärt, 
daß die Urkunde als Fälschung für das 11. Jahrhundert nicht zu 
verwerten sei, dagegen hat sich aber Mitis ausgesprochen, er ist ge- 
neigt, einen echten Kern, etwa eine Traditionsnotiz mit Zeugennamen 
zuzulassen. Die ursprüngliche Zeugenreihe ist jedenfalls überarbeitet 
und erweitert worden, wobei arge Versehen unterliefen. Zu diesen 
möchte ich aber nicht grundsätzlich die Familiennamen, die um 1079 






CQMIÜ1 UNIVERSirf 



728 Ofltt. gel. Am. 1909. Nr 9 

auch in Salzburger Urkunden (Hauthalcr 28Ü n° 56, 282 n* 59) und 
erheblich früher in Tegernsoe (Mon. Boica 6, 9, 33) vorkommen (vgl. 
auch Socin S. 234), und auch nicht den Kurznamen des marchio de 
Stire rechnen. Allerdings, Oezo dürfte in der Vorlage nicht gestanden 
haben, wohl aber Ozo oder Ozi. Ich lasse auch hier die verfassungs- 
rechtlichen und geschichtlichen Fragen beiseite, enthalte mich auch 
der Entscheidung darüber, ob der Titel marchio de Stire in der Zeit 
vor 1075 möglich war, das eine aber scheint mir durch die Melker 
Urkunde verbürgt, daß man in dem Kloster um 1140 Oezo für die 
Verkleinerungsform des Namens Otakar hielt Das dient wiederum 
der Vorauer Genealogie, in welcher derselbe Otakar als Ozy ange- 
führt wird, zur Stütze. Die Verwendung des y statt i entspricht 
hier ebenso wie in Kremsmünstcr dem Gebrauch der gotischen Mi- 
nuskel (vgl. W. Meyer, Die Buchstaben Verbindungen der sogen, goth. 
Schrift S. 95). Strnadt selbst gibt zu, daß der Verfasser der Genea- 
logie die Melker Urkunde nicht gekannt hat, was ja auch daraus 
hervorgeht, daß er sich nicht der in dieser gebrauchten Form Oezo, 
sondern der älteren Ozi bedient. Man kann hier ebensowenig wie in 
der Melker Urkunde Erfindung annehmen, wie Strnadt es tut, denn 
es wäre ein seltsamer Zufall, daß unabhängig von einander ein Mönch 
in Melk, später ein anderer in Vorau auf den Einfall geraten wäre, 
für ein und dieselbe Persönlichkeit einen Namen zu erfinden, von 
dem wir gesehen haben, daß auch die sprachliche Untersuchung ihn 
als ganz passend erscheinen läßt. Auf die Gefahr, neuerdings des 
Mangels > kritischer Schärfe« beschuldigt zu werden, glaube ich mit 
Sicherheit annehmen zu dürfen, daß der Sohn des ersten karantani- 
schen Markgrafen aus der Reihe der Otakare den Namen Ozi ge- 
braucht, die Vorauer Genealogie uns darin, wie in so manchem an- 
dern, gute Kunde überliefert hat Etwas zu voreilig dürfte ihr 
Strnadt >das Requiem gesungene haben. 

Graz Karl Uhlirz 



- 



CORNEU UNWERSHY 



Habler, Geschichte Spaniens unter den Habsburgern 729 



Hivler, Koar., Geschichte Spaniens unter den Habsburgern. Krster 
Band: Geschichte Spanions unter der Regierung Karls I. (V.). (Geschichte der 
europäischen Stuten von Heeren, l'kert, Lamprecht. S6. Werk). Gotha, Fr, 
A. Pertbea A.-G. 1907. XV1.432 S. M. 10.-. 

Die Geschichte Spaniens in dem großen, jetzt von Karl Lamprecht 
herausgegebenen Heeren und Ukertschen Sammelwerke hat ein be- 
merkenswert buntes Schicksal gehabt Schon im Jahre 1831 erschien 
aus der Feder von Fr. W. Lembke der erste Band, der bis etwa 
zum Jahre 650 reicht. Der Verfasser starb darüber hin. und Hein- 
rich Schäfer führte das Werk in Band 2 und 3 (1844 und 1861 er- 
schienen) bis zum Jahre 1500 fort Zwanzig Jahre aber vergingen, 
ehe sich in Fr. W. Schirrmacher ein neuer Bearbeiter fand. Die 
Wissenschaft war unterdessen auch auf diesem etwas entlegenen Ge- 
biet, besonders durch die Fortsetzung der verschiedenen spanischen 
Quellenpublikationen, stark voran geschritten, sodafl Schirrmacher eine 
Neubearbeitung des in dem letzten Scbäferschen Bande enthaltenen 
Stoffes begann, die so umfänglich angelegt war, daß aus dem einen 
Bande vier geworden sind. So verdienstlich diese Gründlichkeit war 
und so sorgsam die Arbeit, bin ich doch der Meinung, daß etwas 
weniger hier mehr gewesen wäre, da die Uebersichtlichkeit der schon 
an sich durch die Teilung der Herrschaftsgebiete Spaniens recht ver- 
wickelten Darstellung notwendigerweise leiden mußte. Indessen ist 
es dem Verfasser, der vor einigen Jahren kurz nach Vollendung des 
letzten, siebenten Bandes hochbetagt starb, doch wenigstens noch ver- 
gönnt gewesen, zu einem gewissen Abschluß zu gelangen, sodaß nun 
sein Nachfolger, Konrad Häbler, freies Feld vor sich hatte, um die 
Geschichte Spaniens unter den Habsburgern als selbständiges Werk 
bearbeiten zu können. In dem vorliegenden ersten Bande haben wir 
nun in schöner Abrundung die Geschichte des ersten Habsburgers, 
Karls V. oder nach spanischer Zahlung Karls I., vor uns. Wir müssen 
der Redaktion des großen Sammelwerks zu aufrichtigem Dank ver- 
pflichtet Bein, daß sie gerade diesen Forscher zur Bearbeitung der 
neueren Geschichte Spaniens gewonnen hat. Denn kein anderer ist 
so wie er dazu geeignet, sie zu schreiben. Er hat sich schon früher 
durch manche wertvolle Arbeiten auf dem von deutscher Seite leider 
nur zu wenig bearbeitetem Felde als trefflicher Kenner der großen 
Zeit Spaniens erwiesen und ist von vornherein über die Literatur in 
weitestgehendem Maße orientiert durch jahrelange Mitarbeit an den 
> Jahresberichten der Geschichtswissenschaft«, wo sich seine Kritiken 



am r£r» 



790 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 9 

der spanischen Geschichtsliteratur vorteilhaft gegenüber manchen an- 
deren durch Gründlichkeit auszeichneten. Außerdem ist er durch 
längeren Aufenthalt in Spanien ein gründlicher Kenner von Land und 
Volk. 

So durfte man mit Sicherheit eine gediegene, großzügige Dar- 
stellung von ihm erwarten, und diese Erwartung ist in keiner Weise 
getäuscht worden. Ich habe das Buch mit dem regsten Interesse 
gelesen und oft nur mit Mühe mich von der Lektüre losgerissen. In 
der Tat ist ja auch schon dem Stofl nach die Geschichte der spani- 
schen Erblande Karls V. ungemein ereignisreich und bunt: In ihren 
Anfängen liegen die mannigfachen Wirren nach dem Tode des großen 
Don Fernando und seines gewaltigen Kanzlers Jimenez — des treuesten 
und klügsten Dieners, den ein Fürst nur haben konnte, und der doch 
so wenig Dank geerntet hat — , dann die großen Revolutions versuche 
der comunidades in Castilla und der gennania in Valencia. Zehn 
Jahre später beginnen die Kämpfe mit den Mauren, die sich bis zum 
letzten Abschiede Karls aus Spanien hingezogen haben, und dazwischen 
liegen außer den jedermann aus der deutschen Geschichte genugsam 
bekannten Verwicklungen der außerspanischen Politik Karls die großen 
Eroberungen jenseits des Meeres, die heroischen Taten eines Cortcs, 
Pizarro, Magallanes. So ist der Stoff umfangreich und vielseitig genug, 
der in diesem einen Hände zur Darstellung kommen mußte. Gerade 
diese Vielseitigkeit ist für den Bearbeiter eine nicht unbedenkliche 
Gefahr, nur zu leicht zersplittert sich dadurch die Schilderung, die 
Großzügigkeit leidet und der Fortgang der Ereignisse wird unklar. 
Dazu kommt die Schwierigkeit, die in der Lösung der Frage beruht: 
Inwieweit sind in einer Geschichte Spaniens die Taten Karls als 
Kaisers zur Darstellung zu bringen? 

Habler hat mit geschickter Hand alle diese Klippen zu umschiffen 
verstanden. Zwar die altgebräuchliche Kapiteleinteilung, die schon 
bei seinem Vorgänger zu finden ist und die ich lieber in dem Sinne 
modifiziert gesehen hätte, daß dio einzelnen dem Inhalt noch zu- 
sammengehörigen Kapitel unter gemeinsamem Titel eu größeren 
Teilen zusammengeschlossen worden wäreu, hat auch Habler beibe- 
halten. Ich führe ihre Ueberschriften, da sie leicht den Gang des 
Buches erkennen lassen, im folgenden an: 1. Die Regentschaft des 
Kardinals Jimenez; 2. Karls erstes Auftreten in Spanien; 3. Die Er- 
hebung der Comunidades ; 4. Die Herrschaft der Comunidades ; 5. Das 
Ende der Comuneros; 6. Die Germania; 7. VerwaJtungsrefonu in 
Kastilien; 8. Auswärtige Verwickelungen; 9. Mauren und Morisken; 
10. Friedensbemühungen; 11. Finanzpläne; 12. Algier; 13. Karls po- 
litische Testamente; 14. Die Kolonien; 15. Die Eingeborenenfrage; 






.fUUHWERSIIY 



Habler, Geschichte Spaniens unter den Habsburgcrn 7S1 

16. Das spanische Volk; 17. Die Stünde; 18. Wissenschaft, Literatur 
uod Kunst; 19. Karls Ende. 

Es ist, wie man unschwer sieht, in der Hauptsache die Chrono- 
logie, welcher diese Kapitel ein teilung folgt. Aber die darin liegende 
Gefahr ist, wie schon die Ueberechriften der Kapitel zeigen, glücklich 
vermieden dadurch, daß llabler diese chronologische Folge sich nicht 
zu einem Gesetz der Mcdcr und Perser gemacht hat Das Zusammen- 
gehörige ist, wenn irgend möglich, auch beieinander gelassen worden 
(vergl. Kap. 3 — 7; 9.10; 14. 15; 16—18); und die dazwischen ge- 
schobenen Abschnitte stören durchaus nicht, denn das achte Kapitel 
leitet geschickt von dein einen großen Gesichtspunkt des Karolinischcn 
Zeitalters in Spanien (Innere Wirren) zu dem zweiten (Kämpfe mit 
den Ungläubigen) über, und das dreizehnte Kapitel bildet eine scharfe 
und gut gezogene Grenze gegenüber den im folgenden behandelten 
Kolonialereignissen und der Volks- und Kulturschilderung, während 
der Schlußabschnitt das ganze in wohltuender Weise abrundet. So 
kann schließlich der Aufbau des Buches wohl als ein bei der Sprö- 
digkeit des Stoffes vortrefflich geratenes Kunstwerk — trotz der 
Kapiteleinteilung — bezeichnet werden. Man sieht überall, daß der 
Verfasser das Zeitalter beherrscht und daß ihm, wie er im Vorwort 
erklärt, die Bearbeitung seit langer Zeit ein Herzenswunsch und eine 
Freude gewesen ist 

Ein Herzenswunsch, dessen Erfüllung freilich, wie er weiter 
meint, durch äußere Ereignisse fast peinvoll geworden ist, da ihn 
diese äußeren Umstände schließlich zu sehr stückweisem Arbeiten ge- 
nötigt haben, sodaß er die Befürchtung ausspricht, es seien die schäd- 
lichen Spuren dieser Arbeitsnotwendigkeit nicht ganz wieder zu ver- 
wischen gewesen. Was den Aufbau des Werkes betrifft, so habe ich 
schon konstatieren können, daß solche Spuren an ihm jedenfalls nicht 
zu finden sind. Aber auch sonst sind es nur ganz geringfügige Ein- 
zelheiten, die etwa darauf lündeuten und die sich bei einer Neuauf- 
lage leicht beseitigen lassen würden. Ich gehe auf einzelnes kurz 
ein. Auf S. 14 wird zur Regentschaft des Jimenez folgendes be- 
richtet: >!'■■! Dey von Algier, Selim Eutemi, gehörte auch zu den 
Herrschern, die sich zu Vasallen der spanischen Könige erklärt 
hatten. Selim hatte nun aber, sei ej, um das spanische Joch wieder 
abzuschütteln, sei es auch nur, um in den nie aufhörenden Kriegen 
mit den Nachbardynasten Bundesgenossen zu gewinnen, den gefürch- 
teten Piraten Horruch Barbarossa nach Algier gerufen . . .< Das 
stimmt nicht ganz mit der kurzen Rekapitulation derselben Ange- 
legenheit auf S. 237 f.: >So kam es, daß die von Algier dasVasallen- 
verhältnis zu Spanien durch Ferdinands Tod für gelöst erklärten, die 






■ 

CORtKti UNIVERSiTY 



753 Gfitt. gel. Au. 1909. Nr. 9 

Zahlung des Tributs verweigerten und die Bpanische Besatzung der 
Zwingburg des Peiion, wenn auch vergeblich, angriffen. In dieser 
Verlegenheit riefen die Mauren einen bekannten Korsaren, den Harudj 
Barbarossa, zu ihrer Hilfe . . .< Der Unterschied liegt ja wesentlich 
nur, wie man sieht, in der Reihenfolge der beiden Tatsachen und der 
Begründung der Berufung des Barbarossa, sowie in der Form seines 
Namens. Ich selbst halte die Version von S. 237 für die korrektere. 
Aehnliche kleine Differenzen finden sich in der Beschreibung des 
Kampfes zwischen Diego de Vera und Harudj und seinen Folgen auf 
S. 15 und 238. Ferner sind auf S. 5, besonders aber S. 34 und 36 
die Verhältnisse am Hofe Karls I. in Brüssel mit ganz ähnlichen 
Worten wiederholt erzählt, hier wäre vielleicht etwas mehr Kürze am 
Platz gewesen. Ueberhaupt sind die ersten beiden Kapitel nicht die 
stärkste Seite des Buches. Ich wage nicht zu entscheiden, woran das 
gelegen haben mag, denn der Verfasser bewährt sich weiterhin in 
reichstem Maße als kundiger und gewandter Darsteller selbst der 
verwickeltsten Ereignisse und diplomatischen Verhandlungen, während 
wir in diesen beiden Abschnitten, abgesehen von den schon erwähnten, 
auch sonst allerlei freilich nicht sehr bedeutenden, aber doch das Bild 
etwas trübenden Widersprüchen begegnen, insbesondere was die Per- 
sönlichkeit und die Regierungsart des Jüucnez betrifft. Ich kann 
nicht finden, daß der Regent wirklich seine Aufgabe >weit mehr in 
dem Sinne einer wirklichen Herrschaft als in dem einer Vertretung 
des fernen Monarchen« erfaßt hat (S. 24), und Häbler selbst erklärt 
auch andererseits: >Zwar bewies Jimenez auch in diesem Falle eine 
blinde Ergebenheit und wagte es höchstens, mit untertänigsten Vor- 
stellungen darauf hinzuweisen, wie sehr das Ansehen der Regierung 
unter einer solchen Politik leiden müsse . . .< Ich halte entschieden 
dafür, daß Jimenez trotz seines Herrschertalents und seines, wie zu- 
zugeben ist, herrischen Charakters, doch auch durch seine Taten sich 
nur als Vertreter des fernen Monarchen gezeigt hat und daß mög- 
licherweise gar die Entwicklung der nächsten Jahre eine ganz andere 
geworden wäre, wenn der Regent weniger Rücksicht auf Brüssel ge- 
nommen hatte. 

Doch alles das sind Ausstellungen, die im Verhältnis zu der aus- 
gezeichneten Gesamtleistung von der untergeordnetsten Bedeutung 
sind und unB die Freude an dem trefflichen Werke nicht stören 
sollen, dessen besondere Vorzüge ich in der bei aller Sorgsamkeit in 
den Details doch großzugigen Schilderung, in der scharfen Präzi- 
sierung der wichtigen Momente und besonders der Ausscheidung alles 
für die spezielle Geschichte Spaniens nicht unbedingt Notwendigen 
erblicke. So ist es gelungen, diese ereignisreiche Zeit auf einem 






COßNOl UNfVERSirr 



Habler, Geschichte Spaniens unter den Hab&burgern 733 

gegen den Umfang der früheren Bände erheblich knapperen Räume 
darzustellen, und das gibt uns die Hoffnung, daß die Bearbeitung 
dieses Gebietes von jetzt an etwas raschere Fortschritte machen wird, 
als es bisher der Fall war. Ich würde mich aufrichtig freuen, wenn 
es mir vergönnt sein würde, binnen kurzem eine ähnlich treffliche 
Darstellung Häblers über die folgende, schon durch die rätselvolle 
Persönlichkeit des mächtigsten Mannes doppelt schwierige Epoche 
der spanischen Geschichte lesen und anzeigen zu können, und wünsche 
dem Autor dazu Kraft und Muße. Des Dankes der deutschen Ge- 
schichtswissenschaft für seine mühevolle Arbeit kann er versichert 
sein, denn jetzt kann sie endlich eine abgeschlossene und wohlge- 
lungene Darstellung der spanischen Regierung Karls V. ihr eigen 
nennen, was bisher trotz mancher Ansätze immer ein unerfüllter 
Wunsch geblieben war. 

Leipzig E. Schäfer 



Die Entstehung ton Stadt und Stadtrocht in den Gebieten 
zwischen der mittleren Saale und der Lausitzer Neisse Ton Dr. 
Jeh. R. Kretzichmar. (Gierko, Uotersudiungen zur Deutschen Staats- und 
Recbtsgesrbicbte. 76. Heft). Breslau, Marcus 1905. Mit einem Plane. X u. 106 
Seiten. 5 M. 

Ein in seinem Hauptinhalt verdienstliches Buch, das sich zur 
Aufgabe stellt, die Anfänge von Stadt und Stadt Verfassung eines 
größeren geschlossenen Gebietes im einzelnen sorgfältig zu prüfen 
und gemeinsame Züge auf Grund dieser Prüfung herauszustellen. 
Unsere schier unübersehbar gewordene stadtgeschichtliche Literatur 
wird noch viele derartige Untersuchungen bedürfen, die die rechte 
Mitte halten zwischen der lokalen Forschung und den zusammen- 
fassenden Darstellungen der Stadtverfassung. Sie mehren sich ja auch 
in jüngster Zeit in erfreulicher Weise. Ihre Aufgabe muß es sein, 
für die lokalen Fragen die gesicherten wissenschaftlichen Ergebnisse 
festzustellen und sie vom Gestrüpp kritikloser Lokalhistorie zu be- 
freien; der großen Forschung müssen sie aber den Ueberblick Über 
die rechtsgeschichtliche Entwicklung in einem begrenzten Gesichts- 
felde ermöglichen. 

Freilich gewinnt man den Eindruck bei dem vorliegenden Ver- 
such dieser Art, daß es dem Vf. an einer hinreichend vertieften 
rechtsgeschichtlichcn Vorbildung zur allseitigen Bewältigung seines 



C0Sl> 



7S4 Gott. gel. Aiu. 1909. Nr. 9 

Stoffes gefehlt habe. Man begegnet bin und wieder unjuristiBcher und 
unpräziser Diktion und zweifellos sind die Partien des Buches, worin 
der Vf. ins allgemeine geht, seine schwächsten Teile. Aus einem 
Arbeitspläne, der zunächst nur die Aufhellung der Entstehung 
von SUdt und Stadtrecht in Leipzig im Auge hatte, ist ihm die 
weitere Aufgabe erwachsen, den Anfängen aller wichtigeren Staute 
des Königreichs Sachsen nachzugehen. Verfassungsgeschichtlich um- 
faßt dieses Uutersuchungsfeld das ganze Gebiet der Mark Meißen, 
greift aber erheblich darüber hinaus; durch Einbeziehung der wich- 
tigen Saalestadte Halle, Naumburg, Merseburg, des einstigen Reichs- 
bodens im Pleißnerlaiul und des von Böhmen zu Lehen gebenden 
Bautzener Gebietes. Sein Thema präzisiert der Vf. nicht sehr glück- 
lich dahin, daß er >die Entstehung des bürgerlichen Hechte an sich, 
den Ursprung der eigentümlichen Rechtsverhältnisse, die für den 
Bewohner der Marktniederlassung als Norm galten«, im eben be- 
grenzten Räume aufzeigen, daneben aber besonders >das siedelungs- 
gcschichtlich-topographischc Moment< berücksichtigen wolle. In Wahr- 
heit ist ihm aus der Nebensache die Hauptsache geworden. Die 
Rechtstopographie der heute sächsischen Städte steht in der Aus- 
führung durchaus im Vordergrund, in ihnen liegt der Hauptwert der 
ganzen Arbeit. Finden sich auch darin, was bei der stellenweisen 
Dürftigkeit des Materials nicht allzuschwer anzurechnen ist, manche 
Willkürlichkeiten, so stehen denselben doch eine solche Fülle ge- 
sicherter Ergebnisse gegenüber, daß man diese Aufarbeitung des ur- 
kundlichen Materials und der topographischen Hülfsinittel (alte und 
neuere Stadtplane) für ein größeres Gebiet nur lebhaft begrüßen 
kann. Uebrigens ist die urkundliche Ueberlieferung für zahlreiche 
der behandelten Städte eine so ansehnliche, daß sie sich mit der- 
jenigen vieler westdeutschen Städte getrost messen kann. Dagegen 
war ea dem Verfasser lünsichtlich der Fragen über den Ursprung 
von Markt und Stadt bzw. Markt- und Stadtrecht nicht vergönnt, er- 
heblich Neues beizubringen. Das ist indes auch nicht nötig. Es be- 
deutet schon einen Fortschritt, die seit Rietschels bahnbrechenden 
Arbeiten gesicherten Ergebnisse der allgemeinen Forschung auf einem 
engeren Gebiete zu bewähren. Dabei soll nicht verkannt werden, 
daß auch aus diesen Partien des Buches manche wertvolle Beobach- 
tung, die original ist, abfällt. 

Die Disposition entbehrt insoweit des strafferen Aulbaus, als das 
Leipzig gewidmete dritte Kapitel in die allgemeinen Ausführungen 
eingeschoben ist, statt da Platz zu findeu, wo es nach der vom Vf. 
beobachteten geographischen Anordnung hingehört. Inde9 mag dem 
Vf. zugebilligt werden, daß er sich hier in einer gewissen Verlegen- 






COBKEll UHIVtRSJfV 



Kretucbmar, Die Entstehung von St&dt nnd Stadtrerht etc. 736 

heit befand; denn die breiteren Ausfuhrungen Über Leipzig hätten 
alsdann den Rahmen der rechtstopographischen Einzelausführungen 
zu sprengen gedroht In der folgenden Besprechung soll Leipzig an 
seiner Stelle — geographisch gesprochen — angereiht werden. Der 
Inhalt des Buches reduziert sich bei einer solchen Anordnung auf 
3 Kapitel: 

1) Die Entwicklung de8 .Städtewesens im Reiche und die innere 
Entwicklung der Mark Meissen bis zum Jahre 1200. 

2) Der Ursprung der städtischen Siedlungsanlagen zwischen 
Saale und Ncisse. 

3) Die Entstehung von Markt und Marktgericht in den sächsi- 
schen Mark Lsiedelun gen (sächsisch immer im Sinne von zum König- 
reich Sachsen gehörig gebraucht!). 

Eine wenig eindringende Skizze über die Entstehung des Städte- 
wesens im Reiche bis 1200 leitet ein, der offenbar schwächste Teil 
des Ganzen. Sie ist in der Hauptsache auf Rio t schel s Markt und 
Stadt und auf Keutgens Untersuchungen über den Ursprung der 
deutschen Stadt Verfassung aufgebaut, bei aller Anerkennung dieser 
Vorläufer eine zu schmale Basist Welche wertvollen Anknüpfuugs- 
punkte hätten z. B. dem Vf., der sich so sehr um die Deutung der 
sächsischen Suburbia bemühte, die entsprechenden Ausführungen von 
Rietschels Civitas bieten können. Uebcr die Marktgründung in 
den älteren Bischofsstädten huldigt der Vf. (S. 4) noch älteren ver- 
schwommenen Auffassungen, die heute als verlassen gelten können. 
Auch in ihnen, namentlich soweit sie sich aus romischen Kastellorteu 
entwickelten, haben echte Marktgründungen seit dem 9. Jh. stattge- 
funden. Angesichts des raschen Aufblühens der zähringischen und 
anderer Städte der Stammgebiete sollte nicht von langsamem Wachs- 
tum (S. 5), angesichts der auch hier vielfach vorhandenen Regel- 
mäGigkeit der Anlage nicht von unregelmäßiger Anlage aller west- 
deutschen Marktansiedelungen gesprochen werden. S. G findet sich 
eine dankenswerte Zusammenstellung der ältesten Belege über das 
besondere Recht der Mercatorcs und seinen interlokalen Charakter. 
Aber die gerichtliche Eximierung der Märkte verdankt ihre Ent- 
stehung nicht einer farblosen unverkennbaren Bevorzugung, welche 
die Mcrcatores genossen« (S. 8), sondern dem bewußten Gegensatz 
zur Grundherrschaft und Immunität. Sie erfolgte um der Freiheit 
der ältesten Mercatores willen, die doch eines Gerichtes nicht ent- 
behren konnten, denen aber auch nichts ferner lag, als unter ein 
vorwiegend für Hörige zugeschnittenes Gericht der Grundherrschaft 
oder Immunität zu treten. Die Aufzahlung der ältesten Stadtrechte 
(S. 9) leidet daran, daß der Gegensatz von Handfeste und Satzung 



INIYER9IY 



736 Gölt. gel. Anx. 1909. Nr. 9 

nicht zu Tage tritt; zudem sind die Datierungen der ältesten Stücke 
nach dem heutigen Stand der Forschung z. T. unhaltbar. 

Die folgende Skizze der Entwicklung der Mark Meiosen bis 
1200, welche die Einleitung beschließt, gibt eine orientierende Ueber- 
sicht, ohne Anspruch auf eigene Forschung, in der Frage der Burg- 
wardverfassung ist sie inzwischen durch Rietsch eis Burggrafenamt, 
S. 215 ff. überholt. Wie schon Rauch in der ZRG Bd. 27,467 her- 
vorgehoben hat, kommt den Zuteilungen der einzelnen Märkte und 
gar Städte, die der Vf. Tür die Burgwardeien vornimmt, nur ein sehr 
problematischer Wert bei, da in den Zeiten der zahlreichsten Markt- 
gründungen die Burgwarde schon durch die viel größeren Burggraf- 
schaftsbezirke abgelöst worden waren. 

Das zweite Kapitel, der Schwerpunkt der ganzen Arbeit, ist der 
Rechtstopographie der sächsischen Städte gewidmet In durch- 
schlagender Weise tritt hier der Vf. den Beweis für die Haltlosigkeit 
früherer Auffassungen an, welche dieselben aus slavischen Dörfern 
oder sonstwie durch Erhebung älterer Siedelungen zu Märkten ent- 
stehen lassen wollten. Die räumliche und rechtliche Selbständigkeit 
der Märkte, ein durch Rietsch ei zum Gemeingut der Wissenschaft 
erhobener Satz, tritt uns vielmehr auch im Beobachtungsgebiet des 
Vfs. klar entgegen. Die Erkenntnis ferner, daß man im 10. und 
11. Jh. unter urbes Burgen und nicht befestigte Städte, die es noch 
nicht gab, zu verstehen hat, erwies sich für die Deutung der ältesten 
Nachrichten sehr fruchtbar. Eine Hauptaufgabe war sodann für den 
Vf. die Aufhellung der suburbia, wie sie uns bei Thietmar und in 
Urkunden entgegentreten. Sie galten bislang vielfach als die räum- 
lichen Vorläufer der Märkte. Kretzschmar tritt mit Recht dafür 
ein, daß sie alte Burgweiler waren, die oft jahrhundertelang eine 
räumliche und rechtliche Sonderstellung einnahmen, ehe sie mit den 
inzwischen erblühten Städten zu einem Ganzen verschmolzen. Indes 
ist es dem Vf. nicht vollkommen gelungen, den sich an diese suburbin 
anknüpfenden Fragen allen gerecht zu werden. Darüber soll unten 
noch ein Wort gesprochen werden. Nach zwei Gesichtspunkten sind 
die topographischen Forschungen des Vfs. gerichtet. Er untersucht 
das Verhältnis der Markt- und Stadtgründungen zu urbs und sub- 
urbium der ältesten Quellen, und er rollt bei jeder der betrachteten 
Städte die Frage auf, ob das topographische Gesamtbild auf eine 
nach einheitlichem Plane vollzogene Marktgründung oder auf all- 
mähliche Entwicklung in unregelmäßiger Raumverteilung hinweist; 
die erstcren Bildungen gehören natürlich einer jüngeren, namentlich 
im Kolonisationsgebiet des Ostens vertretenen Gruppe an. Es ist 
klar, daß das Material nicht überall eine absolut sichere Einreihung 






COHHEU UNIVIR5ITY 



Kretxtchtn&r, Die EoUtebang von SUdt and Stadtrecht etc. 737 

gestattet, man wird aber dem Vf. zugestehen müssen, daß er Überall 
mit gutem historischem Takte zu Werke gegangen ist, daß er wieder- 
holt unsere Erkenntnis selbst über die soliden Forschungen von 
Er misch hinausgeführt hat. Um von dem Ergebnis eine Vorstellung 
zu geben, scheint es am geratensten, die wichtigsten Daten hier an- 
zuführen. 

a) Gebiet der Saale, Weißen Elster und Pleiße. 

Merseburg: 1) Aelteste Burganlage und suburbium (9.— 11. Jh., 
später sog. Altenburg); 2) Domfreiheit (urbs, Dom und Königspfalz, 
10. Jh.); 3) Markt, ohne Planmäßigkeit der Anlage, 10. Jh.); 4) Neu- 
markt. 

Halle a. S. : 1) Salzniederlassung (fränkische Zeit, spätere Tal- 
stadt); 2) Urbs (nach Kretzschmai Giebichenstein, seit Karl d. 
Gr., in Beziehung zu Halle noch 9G1); unter Otto I. (966) neue Burg 
(nova urbs) im Orte selbst, später Moritzburg und Domfreiheit; 
3) Doppelstadt: Talstadt mit altem Markt, Siedelung der Halloren, 
Bergstadt als Marktsiedelung des 11. Jhs. ohne regelmäßigen Plan, 
beide noch im 14. Jh. völlig getrennt mit eigenem Rathaus und 
Seh offen kol leg. 

Naumburg: 1) Urbs (Burg und seit 1028 Dom mit 2 Kloster- 
immunitaten: St Georg, St. Moritz); 2) Markt, gegr. 1033 ohne 
regelmäßigen Plan. 

Zeitz: 1) Burg (Erste rwahnung 970), bildet mit dem Dom die 
Domfreiheit; 2) Unterstadt, sog. Brühl, das suburbium der alten 
Zeitzer Burg (hier seit alters eigener Lebensmittel markt zu Gunsten 
der Einwohner und der Kanoniker, auch sog. Brühlkirmeß, vom Vf. 
als Jahrmarkt bezeichnet); 3) Oberstadt mit Neumarkt, Marktan- 
siedelung, entstanden vor 1152 ohne regelmäßigen Plan. 

Altenburg: 1) Urbs, castrum (heute herzogliche Residenz) 
10. Jh. ; 2) Alter Markt (Brühl genannt), nach dem Vf. ursprünglich 
Marktanlage des beginnenden 12. Jhs., nicht suburbium der Burg; 
3) mit 2 verschmolzen, Neumarkt, regelmäßige Anlage des ausgehen- 
den 12. Jhs. 

Zwenckau: 1) Burg (974); 2) Markt, unregelmäßige Anlage 
des ausgehenden 11. Jhs. 

Schkeuditz: 1) Burg (9&1); 2) Marktanaiedlung (vor 1210). 

Taucha: 1) Urbs Cotuh, Burg (979); 2) Markt, planmäßige 
Anlage des ausgehenden 12. Jhs., mit einer Neustadt, die vielleicht 
einem älteren suburbium entsprungen ist. 



mu eSty 



733 Gott gel. Anz. 1909. Nr. 9 

Borna: 1) Altes (Blav.) Dorf Wenigenborna in einiger Ent- 
fernung; 2) Burg (10. Jh.); 3) Altstadt, Buburbium von 2; 4) Markt, 
regelmäßige Anlage, 1294 als ummauert bezeugt. 

Pegau: 1) Benediktinerklostcr (1090—1100); 2) daneben vor 
1181 Marktansicdlung. 

Leipzig: 1) Altes slavisches Dorf? 2) Burg (urbs Libzi, später 
sog. Altenburg, belegt Bcit 1015); 3) Suburbium der Burg (im Lehen- 
buch von 1350: residentes uf der Aldenburg), als eigener Gerichts- 
sprengel bis 1545 von der Stadt getrennt; 4) Jakobspar och ie : Im- 
munität des Erfurter Schotte nklosters, aus dem 10. Jh.; 5) Naun- 
dörfchen (villa Nuwindorph, 1050 durch Heinrich III. dem Bistum 
Merseburg geschenkt); 6) Markt, 1156 — 1170 durch Otto den Reichen 
als planmäßige Anlage großen Unifangs ins Leben gerufen (nicht 
Doppelmarkt, wie ErraiBch wollte). 

b) Gebiet der Mulde. 

Eil en bürg: 1) Burg (urbs, 961); 2) Markt, regelmäßige Anlage 
des ausgeheuden 12. Jha. 

Würzen: 1) Urbs, bestehend aus Burg (061) und Chorstift mit 
Klerikcrwohnungen (gegr. 1114), zusammen als Freiheit bezeichnet; 

2) Altstadt, suburbium von 1, im Jahre 1413 mit 3 verschmolzen; 

3) Markt, regelmäßige Anlage von um 1200, früh zu eng ummauert, 
daher 2 alsbald hinzugetretene Vorstädte. 

Grimma: 1) Burg Döben (urbs Dewin, erst 1117 erwähnt), in 
ziemlicher Entfernung; 2) und 3) Unregelmäßig angelegter Altmarkt 
und Neumarkt in regelmäßiger Anlage, früh verschmolzen, erste Er- 
wähnung 1203. 

Rochlitz: 1) Bnrg (1009); 2) Altstadt, suburbium von 1, ge- 
richtlich von 3 geschieden; 3) Regelmäßige Marktaulage, späte Erst- 
erwähnung 1347. 

c) Nordabhang des Erzgebirges. 

Zwickau: Anfänge dunkel, pagus Zwicowe seit 1118 belegt als 
Bezeichnung der Gegend, Grundherr Kloster Bosau bei Zeitz: 1) Un- 
regelmäßige klösterliche Marktanlage des 12. Jhs. (Alter Markt); 
2) Regelmäßiger neuer Stadtteil mit kurz nach 1212 erbautem Schloß 
der Wettin er. 

Chemnitz: Anfange bestritten, Grundherr das 1125 gegründete 
Benediktinerkloster auf dem >Schloßbergo<, 1143 mit Marktregal aus- 
gestattet: regelmäßige Marktanlage des 12. JhB. 







KretzBchmar, Die Eatstcbuog tod Stadt and Stadtrecht etc. 789 

Freiberg: Durch den MUnzbach in eine kleinere Östliche und 
eine größere westliche Hälfte geteilt; erstere die Bergmannstadt der 
Tom Harz herbeigezogenen Gewerken, selbständige Gemeinde der 
montani; letztere Marktansiedlung, bestehend aus unregelmäßigem 
Altmarkt (Unterstadt) und regelmäßig angelegtem Neumarkt (Ober- 
stadt), seit 1227 als civitas erwähnt Daher im Ganzen Doppelstadt 
wie Halle, besaß 1227—1255 24 consulea, d. h. zwei Gemeindever- 
tretungen. 

d) Gebiet zwischen Mulde und Elbe. 

Leisnig: 1) Altes (slavisches) Dorf, heute Alt-Leianig, 20 Mi- 
nuten entfernt; 2) Burg (1040); 3) Sog. Altstadt, suburbium von 2, 
mit Fronpflichten an die letztere; 4) Altmarkt, unregelmäßige An- 
lage; 5) Neuraarkt, früh mit 4 verschmolzen. 

Döbeln: 1) Burg (981); 2) Markt, unregelmäßiger Plan, Ent- 
stehungszeit ungewiß. 

Oschatz: 1) Burg? 2) Slavisches Dorf, Alt-Oschatz; 3) Unregel- 
mäßiger alter Markt (Unterstadt); 4) Regelmäßiger Neumarkt (Ober- 
stadt). 

MUgeln: 1) Dorf Alt-Mügeln; 2) Burg (984); Altmarkt (12. Jh.); 
4) Neumarkt 

e) Westliches Eibufer. 

Strehla: 1) Urbs (Burg, 10./11. Jh.); 2) Markt in regelmäßiger 
Anlage, Ersterwähnung 1224. 

Meißen: Komplizierte Verhältnisse, daher sich widersprechende 
Auffassungen. Nach dem Vf. 8 Bestandteile: 1) Dorf Meisa in einiger 
Entfernung, ältester Teil; 2) Obere Burg (sog. Albrechtsburg, nach 
Kretzschmar >urbs Mimik Heinrichs I., nach Ermiscb aus der 
späteren Ottonenzeit) ; 3) Wasserburg (nach dem Vf. jUnger als 1, 
nachErmiBch von Heinrich I. erbaut 928); 4) Suburbium, 1015 von 
Wenden bewohnt, in alten Plänen alter Jahrmarkt genannt; 5) Dom- 
stift; 6) Kloster St Afra; 7) Marktansiedelung 10./11. Jh.; 8) Neu- 
markt, seit 1270. 

Dresden: 1) Slav. Dorf Alten-Dresden, rechtselbisch, seit 17. Jh. 
D. -Neustadt; 2) Zweites kleines slav. Dorf linksclbisch (Umgebung der 
Frauenkirche); 3) Markt, regelmäßige Anlage aus der Mitte des 
12. Jhs.; 4) Die nw. von D. entfernt gelegene Burg Briesnitz (1071). 

Pirna: 1) Schloß (Sonnenatein) ; 2) Markt, regelmäßige Anlage 
des 13. Jha. 

o*t». c .i. in. int. Ki. t 51 



CO.S 



740 Gött. gel. Am. 1909. Nr. 9 

f) Das Gebiet zwischen Elbe und Neiße. 

Großenhain: 1) Slav. Dorf, vom Vf. m. E. zu Unrecht be- 
stritten; 2) Markt, regelmäßige Anlage. 

Kamenz: 1) Schloß; 2) Suburbium (?) ; 3) Marktanlage auf der 
Stelle einer älteren abgebrannten Siedelung (vielleicht == 2). 

Bautzen: 1) Urbs (Burg), Beit 1002 bezeugt; 2) Markt (Anfg. 
13. Jhs.). 

Löbau: 1) Slav. Dorf?; 2) Markt, regelmäßige Anlage aus dem 
Anfg. des 13. Jhs. 

Zittau: Marktgründung in regelmäßiger Anlage. 

Görlitz: 1) Slav. Dorf, in einiger Entfernung, 11. Jh.; 2) Un- 
termarkt (Altmarkt), aus dem Anfg. d. 13. Jhs.; 3) Obermarkt (Neu- 
markt), Erweiterung von 2. 

Für jeden Einsichtigen ergibt schon diese knappe Uebersicht, 
wie wertvoll der Hauptteil der Untersuchungen des Vfs. ist Liegen 
erst einmal für weitere Territorien derartige Aufarbeitungen des lo- 
kalen topographischen Materials vor, so wird die städtegeschichtliche 
Forschung mit viel größerer Sicherheit ihre allgemeinen Schlüsse 
ziehen können. Erst dann auch wird sich in großen Zügen das Ge- 
samtbild der Marktgründungsbewegung zeichnen lassen. 

Was zu einzelnen Punkten der Detailuntersuchung zu bemerken 
ist, mag am besten mit der Besprechung der allgemeineren Aus- 
führungen des Vfs. verbunden werden, denen es jetzt nachzugehen gilt 

Ueber das Verhältnis von urbs, suburbium und Markt ergeben 
sich dem Vf. folgende Leitsätze: Urbs ist bis ins 12. Jh. der Name 
für Burg, nicht für die städtische Ansiedelung. Erst seitdem wird 
die Bezeichnung castellum für Burg gebräuchlich. Zahlreiche Burgen 
enthielt das linkselbische Okkupationsgebiet der Mark Meißen, nur 
selten finden sie sich auch rechts der Elbe, wo die Germanisierung 
ein Werk friedlicher Kolonisation war. Die meisten der älteren 
Burgen, die selbst tunlich in der Nähe vorgermanischer Siede- 
lungen nach Befestigungsgrundsätzen errichtet wurden, boten ihrer- 
seits den Anlaß zu Marktgründungen. Ihnen gegenüber treten die 
auffallend wenigen geistlichen Märkte sehr in den Hintergrund. Zeit- 
lich zwischen die Errichtung der Burg und die Gründung des Marktes 
sucht Vf. die Entstehung der Suburbien zu verlegen. Indes ist es 
dein Vf. nicht gelungen, in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Be- 
wertung zu klaren Vorstellungen zu gelangen. Mag auch die Haupt- 
schuld daran die dürftige Ueberlieferung über diese Gebilde tragen, 
mehr und zuverlässigeres, als der Vf. darüber vorträgt, hätte sich 
gewiß sagen lassen. Von Einzelfällen abgesehen, tauchen die Subur- 






CORNEli UNNfltary 



KreUachmftr, Die KoUtobong tod Sudt and Stadtrecht etc, 741 

bien erst spät in der Ueberlieferung auf und sind dann schon Vor- 
orte der inzwischen gegründeten Märkte, manchmal als deren Alt- 
lnärkte bezeichnet. Auf v. Belows Spuren wandelnd, weist der Vf. 
die ursprüngliche Sonderstellung dieser Suburbien nach und widerlegt 
endgültig frühere Anschauungen, die in denselben die Kerne der 
späteren Markte und Städte erblicken wollten. Aber schon die zeit- 
liche Einreihung zwischen Burg- und Marktgründung hat etwas Ge- 
künsteltes an sich. Wo die Burgen grün dun gen sich, nicht unmittelbar 
an eine ältere slavische Ansiedelung anschlössen, da war die Be- 
schaffung wirtschaftlicher Subsistenzmöglichkeiten das erste und 
dringendste Bedürfnis. Es ist klar, daß es sich bei allen Suburbien 
der Grenzburgen in den Marken um gm nd herrliche Anlagen handelt. 
Nach dem Vorbilde der Stammlande mußten sich diese Burgen angesichts 
ihrer erhöhten naturalwirtschaftlichen Abgeschlossenheit mit mehr oder 
weniger hofrechtlich gearteten Burgweilern umgeben. Der Wirtschafts- 
betrieb bedingte dabei von selbst, daß diese Burgweiler, seit die 
Burgen in der Höhe erbaut wurden, nicht innerhalb derselben, Bon- 
dern au ihrem Fuße angelegt wurden. Damit stimmt der von 
Kretzschmar festgestellte Befund gut überein. So mögen diese 
Suburbien als selbstverständliche Zubehörstücke der Burgen vielfach 
gleichzeitig mit diesen selbst ins Leben getreten sein. 

Indes sowohl die wirtschaftliche Stellung der Suburbien wie ihre 
ständische und gerichtliche Sonderung finden in der vorliegenden Ar- 
beit keine genügende Beleuchtung von allgemeinen Gesichtspunkten 
ans. Auch ist der Versuch, sie mit den Suburbien der älteren west- 
deutschen Städte in Beziehung zu setzen, nirgends unternommen. 
Und doch hätten die mancherlei Einzelheiten, die der Vf. über ihre 
Bedeutung bei Besprechung der einzelnen Städte zusammenträgt, hin- 
reichende Fingerzeige nach dieser Richtung abgeben können. Es 
fehlt durchaus nicht an Hinweisen, daß wir dem Wesen dieser öst- 
lichen Suburbien am nächsten kommen, wenn wir hinter ihnen den- 
selben Voretellungsinhalt vermuten, den wir für die westdeutschen 
Suburbien seit langem besitzen. So wissen wir für Worms, daß unter 
Suburbium die ländliche Umgebung der frühmittelalterlichen Bischofs- 
burg, insonderheit die Fronhofaiedelung des geistlichen Stadtherrn 
selbst, verstanden werden muß. Für Konstanz haben neueste Unter- 
suchungen ein gleiches erwiesen. Man wird daher nicht fehlgehen, 
wenn man auch in jenen Suburbien der Meißenschen Städte Burg- 
weiler nach Art alter Fronhöfe erblickt Damit stimmt die vom Vf. 
für Zeitz gemachte Beobachtung, daß in dem dortigen Suburbium 
sich lange Zeit der Lebensmitte) markt zu Gunsten seiner Einwohner 
und der Kanoniker des Zeitzer Domes erhielt, während alle übrige 

51* 



mu 



742 Gött. gel. An.- 1909. Nr. 9 

Markthaltung in der Marktsiedelung stattfand. Wir stehen hier 
offenbar einer mit Immunität begabten grundherrlichen Anlage gegen- 
über. Immerhin war es, an westlichen Verhältnissen gemessen, nichts 
Gewöhnliches , daß der Lebensmittelmarkt in der Fronhofsiedelung 
abgehalten wurde; so erklärt sich das Bestreben der Marktleute, 
auch diesen Teil des Marktverkehrs an sich zu ziehen. Als der Markt 
von Zeitz 1262 durch einen Brand starke Schädigungen erlitten hatte, 
baten sie ihren Stadtherrn, er möchte der geschädigten Stadt da- 
durch aufhelfen, daß er den Viktualienmarkt aus dem Suburbium in 
den Markt selbst — wenigstens auf Zeit — verlegte. Wenn die 
alte Zeitzer Vorstadt ferner eine eigene Kirmeß hatte, so braucht die- 
selbe m. E. nicht notwendig als selbständiger Jahrmarkt gedeutet zu 
werden, wie dies der Vf. tut; aber für die kirchliche Sonderstellung 
des Suburbiums ist die Tatsache selbst jedenfalls ein wertvoller Hin- 
weis. Daß wir uns die Suburbien mit Hörigen, jedenfalls mit gerin- 
gerem ständischen Material, als die Märkte besiedelt zu denken 
haben, beweisen die Verhältnisse des Suburbiums von Leisnig (S. 71 f.), 
dessen Bewohner zu Fronden an die Burg verpflichtet sind, von denen 
die Marktbewohner zu */• befreit sind. Der Punkt hätte eingehendere 
Untersuchung verdient. Die gerichtliche Sonderstellung der Suburbien 
gegenüber den Märkten ergibt sich sowohl negativ daraus, daß sie 

dem Marktrecht nicht unterliegen; Vf. hat aber am Beispiele von 

Leipzig und Rochlitz auch positiv gezeigt, daß sich in den dortigen 
Suburbien die gerichtliche Sonderstellung sehr lange erhalten hat 
Wir werden sie daher getrost als die Stätten hofrechtlicher Gerichts- 
barkeit in Anspruch nehmen dürfen. Dann geht aber der Vf. sicher 
darin fehl, daß er die Bevölkerung der Suburbien hauptsächlich aus 
den Familien der Burgmannen zusammengesetzt sein läßt (S. 97). 
Gewiß mögen in den Frühzeiten, ehe sich die Abechichtung der 
Ministerialität aus der Gesamtfamilia des Grundherrn deutlicher voll- 
zogen hatte, in den Suburbien auch als Ministerialen verwandte Un- 
freie befunden haben. Sie waren aber ebenso sicher zu keiner Zeit 
deren einzige Insassen ; denn die wirtschaftliche Subsistenz der Burg 
wurde nicht von ihnen, sondern von hörigen Bauern aufgebracht. 
Wird man daher auch dem Vf. gerne folgen, wenn er für die räum- 
liche und rechtliche Sonderung des Marktes gegenüber den Suburbien 
eintritt (S. 98), so muß man doch nach dem Gesagten den weitem 
Satz des Vfs. sofort mit einem Fragezeichen versehen, daß im Gegen- 
satz zu dem Weichbildrecht der Märkte in den Suburbien das > ge- 
wöhnliche Landrecht« gegolten habe; eine derartige Aufstellung wird dem 
offenbar ho frech tlichen Charakter der Suburbien nicht gerecht Dann 
darf man aber auch denselben nicht, wie es der Vf. an einer Stelle 



!'.■ 



■ 
fORHfd UNNER9TV 



Kretucbm&r, Die EoUtehang »on Sudt und SUdt recht etc. 743 

tat, den Charakter besonderer Rechtsgomeinschaften überhaupt ab- 
sprechen. 

Das Gesamtbild seiner rechtste) [»graphischen Ausführungen faßt 
der Vf. folgendermaßen zusammen: Die Stadtanlage des betrachteten 
Gebietes ist nicht ein einheitliches Gebilde, etwa ein befestigter Markt. 
Es überwiegen, namentlich für die altere Zeit, dio Kombinationen von 
Märkten und Suburbien alter Burgen. Dabei scheiden sich die Markt- 
anlagen selbst in eine ältere Schicht unregelmäßiger Gebilde und in eine 
jüngere Schicht planmäßig angelegter Märkte. Auch die Kombination 
beider Arten von Märkten als Alt- und Neumarkt ist nichts Verein- 
zeltes. Eine besondere Stellung nehmen die beiden Bergstädte Halle 
und Feiberg ein. Sie sind von Anbeginn Doppelanlagen und Doppel- 
gemeinden. Bedauerlicher Weise hat der Vf. bei der Erörterung der 
älteren Geschichte von Freiberg die Parallele von Goslar, die doch 
so nahe lag, nicht herangezogen. 

Der Entstehung von Stadtrecht und Stadtgericht in den beob- 
achteten Gebieten ist das Schlußkapitcl (S. 140 ff.) gewidmot. Im Ge- 
gensatz zu Titel und Einleitung ist dieser Teil der Arbeit, wie der 
Vf. selbst eingesteht und wie schon oben bemerkt wurde, etwas kurz 
ausgefallen. Er bekämpft zunächst die Landgemeindentheorie. Der 
>Erhebung< eines Dorfes zur Stadt begegnet man in dem Gesichts- 
feld der Arbeit nirgends. Die Marktsiedelungen stehen räumlich 
überall selbständig da und haben ihr eigenes Recht (ius fori), als 
dessen Kern die absolute oder relative Freiheit des stadtischen Grund- 
besitzes erscheint. Oestlich der Elbe findet sich dabei mehrfach das 
unvermittelte Auftreten von Märkten als völlig selbständiger Schöpfungen 
der Siedetungspolitik. Mit dem topographischen Gegensatz allmählich 
entstandener Märkte in unregelmäßiger Anlage und regelmäßig ange- 
legter Neugründungen seit der Mitte des 12. Jhs. glaubt der Vf. auch 
den von Rietschel herausgearbeiteten Gegensatz der älteren Markt- 
und der jüngeren Grundungsstädte in Einklang bringen zu können. 
In den ersteren entwickelt sich aus den gemeinsamen Grundlagen 
des personalen Kaufmannsrechts der Frühzeit ein eigenes, wenn auch 
noch so unbedeutendes Stadtrecht; in den letzteren dagegen wird das 
fertige Stadtrecht einer schon entwickelten Stadt auf die planmäßige 
Neugründung übertragen. Hinsichtlich der Bewidmung mit solch 
auswärtigem Rocht scheiden sich die sächsischen Städte in solche mit 
magdeburgischem und in solche mit dem eigenen frei bergischen Rechte. 
Als besonders wertvolles Ergebnis der Untersuchung begrüße ich die 
vom Vf. neben Naumburg auch für das kleine, aber alte Pegau ge- 
machte Feststellung des von Anbeginn freien Markteigens, während 
sich anderwärts Wortzinsc finden. Außer aus der Freiheit des Markt- 



coPNaiuNivEFtsirr 



74* Gott. gel. An*. 1909. Nr. 9 

eigens erwächst dem Vf. das selbständige Marktrecht aus der gericht- 
lichen Exemption der Märkte und aus der auch im Beobachtungsgebiete 
des Vfs. früh auftretenden Maß- und Lebensmittelpolizei der Bürger- 
schaften. Das ist gewiß alles richtig. Dagegen sind die Aus- 
führungen des letzten Abschnittes des Buches, wonach in den Öst- 
lichen, böhmisch-branden burgischen Gegenden die gerichtliche Excmp- 
tion der Märkte nicht notwendig von vornherein bestanden habe, 
nicht durchschlagend. Da schon Rauch (ZRG 27, 467 ff.) auf diesen 
Punkt ausführlicher eingegangen ist, erübrigt sich hier eine dahin- 
gehende Nachprüfung. Eigentümlich berührt es auch, daß Vf. in den 
wenig glücklichen Schlußausfüh rangen die Markttheorie, auf der 
eigentlich das ganze Buch aufbaut, ohne ersichtlichen Grund wieder 
fallen läßt. Doch sollen diese Mangel das Wertvolle an demselben 
uns nicht verkümmern. 

GÖttiDgen K. Beyerle 



DerProießHeinriehsdeBLöweo Kritische Unteren chungen von l'tri I oi cd 
Güter bock. Berlin, Georg Reimer 1909. X und 210 3. in 8°. Preii 6 Mk. 

Zu den Problemen, die immer wieder die Forschung heraus- 
fordern, gehört der Prozeß Heinrichs des Löwen und was damit zu- 
sammenhängt. Gewöhnlich handelt es sich bei solchen Problemen um 
unzureichendes, mehrdeutiges Quellenmaterial, und das trifft auch in 
diesem Falle zu : die entscheidende Urkunde läßt verschiedene Deu- 
tungen offen, die berichtenden Quellen sind z. T. ungenau und wider- 
sprechen einander. Was unter diesen Umständen mit konsequent 
durchgeführter Analyse, scharfsinniger Kombination, umsichtiger Be- 
herrschung der einschlagenden Verhältnisse erreicht werden kann, 
ist wesentlich durch die Schrift G.8 geleistet Der bezeichnete Cha- 
rakter der Quellen gestattet allerdings nicht in allen Punkten sichere 
Lösung ; doch wird hier und da zur Sicherang der erzielten Resultate 
noch etwas beizubringen sein. 

Mit vollem Recht geht G. von der einzigen urkundlich authenti- 
schen Darstellung des Prozesses aus, die in der kaiserlichen Urkunde 
vom 13. April 1180 zu Gelnhausen (M.G. LL. Sectio IV tomus I 
Constitutione et acta publica imp. et regum tomus I S. 365 f.) ge- 
geben ist. Zu ihrer Interpretation hat er die Schlüssel, welche Ju- 
lius Kicker u. a. bereits in Händen gehabt aber z. T. wieder fallen 
lassen haben, fest gefaßt, von Unebenheiten befreit und in erfolg- 
reicher Weise angewendet (S. 52 ff.). 



i'.'ERS 



Güterbock, Der Pro** : Heinrichs des Löwen 745 

Diese Schlüssel sind: erstens die Unterscheidung von zwei 
ProzeG verfahren, nämlich land rechtlichem und lehnrechtlichem, und 
zwei entsprechenden Urteilssprüchen in der Urkunde, nämlich der 
Achtverhängung und der Aberkennung der Keif hslehen ; zweitens 
die Feststellung, daß jenes land rechtliche Verfahren durch die Ge- 
walttaten des Herzogs gegen Fürsten und Kirchen veranlaßt ist, das 
lehnrechtliche Verfahren wesentlich durch den dem Kaiser erzeigten 
>multiplex contemtus<, besonders durch die fortgesetzte Nichtachtung 
der Ladungen zum Gericht (den gerichtlichen Ungehorsam, contu- 
maciam welche als >evidens reatus majestatis« in der Urkunde be- 
zeichnet ist. 

Das erste Moment befreit G. (S. 76 ff., 105 von der Unzu- 
traglichkeit, die namentlich Ficker durch die Annahme hineingebracht 
hatte, es handle sich hier nicht nur um die vorläufige Acht sondern 
um die definitive, die völlige Rechtlosigkeit bewirkende Acht, die 
sogen. Oberacht '), welche kraft eines zweifachen land rechtlichen Ver- 
fahrens auf Grund der H och verratsk läge ausgesprochen sei*). Und 
er erhärtet nun S. 106 ff. das Nebeneinandergehen von je einem land- 
und lehnrecbtlichcn Verfahren in einer und derselben Prozeßsache 
beim Reichsgericht durch die Analyse von derartigen Prozessen der 
Zeit. Hier hat sich G. merkwürdiger Weise, wie die bisherige For- 
schung überhaupt 1 ) — auch Quellenstellen haben >sua fata< — , eine 
glänzende Restatigung entgehen lassen, nämlich den Prozeß gegen 
den Grafen von Genf im Jahre 1186 (M.G. Constitutione» et acta I 
432 f.), der wegen Gewalttaten gegen das Bistum Genf anhängig ge- 
macht war, und in dessen Verlauf der Graf sich der Stellung vor dem 
Hofgericht entzogen hatte. In der darauf bezüglichen Urkunde vom 
]. März 1186 aus Casale sind deutlicher und einwandfreier, als irgend 
sonst und als namentlich in der Geinhäuser Urkunde, zwei gleichzei- 
tige Urteilssprüche geschieden. Es heißt da nach der Erwähnung 
der Gewalttaten und der >contumacia« des Grafen (I.e. 432,21 ff.): 

Habito igitur prineipum pmdenturaque nostromm consilio con- 
sultisque curie nostre judieibus , jitdiriali sententia ipsum comitem 
banno imperial! subjeeimus, legali jndicio condemnatum ad omnimo- 
dam restitutionem darapnorum, que predicto episcopo et ecclesie 
irrogavit u. s. w. (land gerichtliches Urteil). Judiciario quoque ordine 
data est in ipsum comitem srntentia, ut omnia feoda et beneficia, que 

1) Hinsichtlich der technischen Beieirbnung Terwrise ich auf die Bemerkung 
Ton 0. Seite 77 Note 1, 

2) Jul. Kicker, Forschungen t deutschen Geschichte Bd. XI S. 312. 

3) Jul. Ficker, Forschungen zur Reichs- und Rerhtsgesch. Italiens Bd. I 
S. 166 zitiert /.war die Urkunden, iber in ganx anderem Zusammenhange. 



am rar» 



746 Gott gel Am. 190G. Nr. 9 

habuit ab episcopo et ecclesia Gebennensi, ad ipsum episcopum et ad 
ecclesiam libere revertantur, quibuß comes per culpam et contumaciam 
suam justo est privatua judicio a. s. w. (lehn rechtliches Urteil). 

Man sieht, der Graf wird durch den ersten Spruch in die Acht 
getan und zur Schadloshaltung des Klagers angewiesen, was durchaus 
Sache landrechtlichen Verfahrens ist, während er durch den zweiten 
Spruch zum Verlust der Lehen des geschädigten Lehnsherrn verur- 
teilt wird. 

Der materielle Grund des landrechtlichen Verfahrens be- 
steht hier, wie in der Geinhäuser Urkunde, in Gewalttaten gegen 
den fürstlichen Kläger und seine Kirche, und es tritt hier deutlich 
hervor, daß die verhängte Acht und die Ausdrücke (1. c. 432, 35) 
>precipimus quatenus sepius dictum comitem tamquam bannitum et 
publicum hostein imperii habeatis< u. s. w. nicht die Überacht invol- 
vieren ')• denn dem Grafen werden seine Allodien und seine Lehen 
außer den bischöflich Genfer nicht aberkannt, vielmehr wird dem 
Kläger (I.e. 432, 24 ff.) die Befugnis einer Entschädigungsforderung 
bis zu einer festgesetzten Summe de prediis antedictis comitis und 
außerdem die Einziehung des PÖngeldes von 1000 Pfund Gold wegen 
Verletzung des kaiserlichen Privilegs für das Bistum Genf) >ab 
eodein comite et bonis ejus exigendi« zugesprochen, also blieben dem 
Grafen einstweilen seine predia et bona erhalten. Zudem ist in 
diesem Falle direkt nachzuweisen, daß die Verhängung der Oberacht 
erst später, und zwar durch einen besonderen Hofgerichtssprucb, er- 
folgt ist. Da nämlich der Graf auch nach dem 1. März in seiner 
Widersetzlichkeit verharrte und sich trotz eines inzwischen, wie es 
scheint, mit dem Bischof abgeschlossenen Schiedsvertrages (gedruckt 
bei Spon 1. c. S. 85 ff.) neue Gewalttaten erlaubte, erfolgte nach 
der Rückkehr des Kaisers aus Italien ein abermaliger Gerichts- 
spruch, den Friedrich in einer Urkunde vom 27. August 1186 zu 
Mühlhausen verkündet*): >attendentes desperatam rebellionem et 
pervicaciam Willelmi quondam dieti comitis Gebennensis, quem pro 

1) So auch Ficker I. c. S. 156 ond S. 168 letzter Absatz. 

2) Das Privileg vom B. September 11G2, Stumpf Nr. H9G7, gedruckt bei 
(Jacob) Spoo, Uiatoire de Genove, OkUvausgabe, Genf 17S0, Hd. S S. 64 ff., ist ge- 
meint, worin die Püosumme von 1000 Pfund Oold angedroht wird; vgl. aueb 
Stumpf Nr. 3968, der diese Urkunde vom 8. Sept, die andere vom 7. Sept datiert, 
wahrend es umgekehrt richtig ist ; Ludwig Meyer von Knonau , Archiv für 
Schweizerische Geschichte 1843 Bd. 1 S. 3 ff. halt St Nr. 3968 für verdachtig. — 
Die Streitigkeiten zwischen den Biichöfen und den Grafen von Genf spielen schon 
Jahrzehnte lang, s. die Urkunden bei Spon L t S. 4 vom Jahre 1124 bia S. 92 
vom Jahre 1186. 

3) Stumpf Nr. 4447, gedruckt nur bei Spon 1. c. S. 61 f. 



«*„ 



Güterbock, Der Prozeß Heinrichs des Löwen 747 

sceleribus et excessibus miis, quos in Gebennensem ecclesiam exerctiit 
ä txercere non desinit, legali sententia curie nostre proscriptum auc- 
toritatis nostre banno publice subjecimus tamquam manifestum hosteui 
imperiic u. s. w. Das Urteil ist entsprechend der Mitteilung an den 
Bischof nur insoweit angegeben, als es den Empfanger angeht, und 

berührt daher nur die Aberkennung der btaehöflichen Leben, wie am 

1. März, zeigt aber durch die Ausdrücke >quondam dicti comitis Gc- 
bennensis< und »exercere non desiniU '), daß jetzt die völlige Absetzung 
des Grafen auf Grund seiner fortgesetzten Gewalttaten, also die Ober- 
acht verhangt ist, bei der sei bstverständ lieh die Scheidung von land- 
und lehn rechtlichem Verfahren fortfällt. Auch in der Geinhäuser Ur- 
kunde heißt es freilich >IIeinricus quondam dux Bawarie et West- 
phaliei, aber hier entspricht der Ausdruck >qtiondam< nur dem 
lehnrech tlichen Urteil der Aberkennung jener Reichslehen und ist 
daher nicht etwa als Folge eines Oberachtspruches anzusehen, während 
bei dem Grafen von Genf das lehnrechtliche Urteil am 1. März sich 
nur auf die bischöflichen Lehen desselben bezieht, sodaß er im Besitz 
seiner sonstigen Güter und Rechte, also auch der Grafschaft, bleibt, 
die ihm erst der Oberachtspruch vom 27. August >pro sceleribus et 
excessibus suis< u. s. w. abspricht. 

Als Anlaß des lehnrechtlichen Verfahrens gegen den Grafen 
vom 1. März wird in der Urkunde angegeben »culpa et contumaciam 
Auch das ist lehrreich. Es wird darnach dem Grafen nicht nur die 
Verfehlung gegen seinen Lehnsherrn, den Bischof, als Strafgrund an- 
gerechnet, sondern auch der gerichtliche Ungehorsam (contumacia), 
und es wird somit die von G. betonte Tatsache deutlich erwiesen, 
daß der gerichtliche UngehoiBam an und für sich als Delikt, auch 
auf lehnrechtlichem Gebiete, gelten kann. 

Höchst bemerkenswert ist auch der GerichtsBpruch gegen den 
Grafen zu Gunsten des Bischofs von Lausanne, der am 2. März ver- 
kündet wird (MG. I.e. 433). Hier handelt es sich nur um einen 
Urteilsspruch, dessen Gründe Schädigungen der Lausanner Kirche 
und gerichtlicher Ungehorsam des Grafen sind, und verhängt wird 
nur eine Strafe, die Acht; also haben wir es hier ganz deutlich nur 
mit einem land rechtlichen Verfahren zu tun — ein lehn rechtliches 
Verfahren schließt sich hier nicht an, wie es in der Sache des Genfer 
Bistums der Fall ist, ohne Zweifel, weil der Graf von der Luusanner 
Kircbe keine Lehen innehatte. 

1) Beiläufig ergibt sieb aus dem Fehlen der hervorgehobenen Worte in der 
andauerten Aufforderung tu die Lehnsleute des Onfen dem Gerieb tssprueb i ■ h 
zukommen (Spon I. c. 8. 83 f.), daß diese sich auf den Sprach vom 1. Marx be- 
zieht, nicht :>.tif deo vom ST. August, auf den Stumpf Kr. 4467 sie bezieht. 



Ic 



COßMf U UNWERSJTY 



748 Gö«. gel. Am. 1909. Nr. 9 

Die dargelegte Interpretation der Geinhäuser Urkunde, wie sie 
G. bietet, und alles, was sich daraus ergibt, darf m. E. nun als ge- 
sichert angesehen werden. 

Es ist damit namentlich abgetan die vielfach beliebte Erklärung 
des »evidens reatus majestatis< als Hochverrat in modernem 
Sinne und damit die Ansicht, daß der eigentliche und wesentliche 
Rechtegrund für die Verurteilung des Herzogs seine Verweigerung der 
Heeresfolge nach Italien sei. G. hat diese Frage, abgesehen von 
ihrer Verneinung zufolge der urkundlichen Interpretation, einer be- 
sonderen eingehenden Untersuchung (S. 5 bis 51) unterzogen. Er 
zeigt m. E. einleuchtender, als es bisher gelungen ist, durch scharfe 
Sichtung und chronologische Ordnung der berichtenden Quellen, daß 
die Erzählung von einer Zusammenkunft des HerzogB mit dem Kaiser 
wegen der HUlfsleistung mit ihren mannigfachen Varianten und Aus- 
schmückungen in das Gebiet sagenhafter Tradition gehöre; er legt 
zudem dar (S. 41), daß die Unterlassung der Heeresfolge au sich da- 
mals nicht als Hochverrat qualifiziert worden sei. Ferner erörtert er 
(S. 94 ff., 37 ff.), daß auch die nicht ganz unverdächtigen Beziehungen 
des HerzogB zu auswärtigen Mächten unter dem evidens reatus ma- 
jestatis der Urkunde nicht verstanden sein können , und ebenso 
wenig die Tatsache, daß der Herzog sich auf das Anerbieten des ge- 
richtlichen Zweikampfes nicht eingelassen habe. Vielmehr begründe 
der gerichtliche Ungehorsam Heinrichs in erster Linie den Tatbestand 
des evidens reatus majestatis (S. 62 ff., 98 ff.), und alles, was sonst 
in seinem Verhalten zu Kaiser und Reich dem Herzog vorgeworfen 
wurde, sei als hinzukommender Nebengrund des lehnrechtlichen Ur- 
teils unter dem Ausdruck »multiplex coriteintiibt zusammengefaßt. 

Diesen Darlegungen ist m. E. wesentlich zuzustimmen; nur muß 
man, wie mir scheint, die Nebengründe des lehnsge richtlichen Urteils, 
die den Tatbestand des >multiplex contemtus« bilden, gewichtiger 
mitsprechen lassen, als G. es S. 41 und 102 f. zu tun geneigt ist, 
namentlich die Weigerung der Heeresfolge. G. hat freilich S. 43 ff. 
gegen Schäfer von neuem betont, daß unter den Gründen der all- 
mäligen Entfremdung zwischen Herzog und Kaiser jene Weigerung 
es war, die den entscheidenden Bruch herbeiführte, aber er will darin 
(S. 41 f.) nur den Verstoß gegen eine >moralische Verpflichtung« 
sehen, nicht gegen eine verfassungs- und rechtsmäßige Verpflichtung. 
Dagegen sprechen, auch wenn die Versagung der Heeresfolge durch- 
aus nicht in verletzenden Formen stattgefunden hat, wie die sagen- 
hafte Tradition behauptet, außer anderem ') die Ausdrücke, womit 

1) Vgl. die Ausführungen top L. Weiland, Forschungen zur deutschen Oesch. 
BtL 7 8. Ml ff., der aber die Aufgeboüchreiben nur korr berührt (S. 142). 






COR« tl UNIVERSUY 



Güterbock, Der Proieß Heinrich* den I-owen 74» 

durchweg in den un8 erhaltenen Aufgebotsach reiben die Heerfolge 
verlangt wird. Es sind uns solche Schreiben gerade aus Friedrich 
Barbarossas Regierungszeit mehrfach erhalten, und wenn diese auch 
zufolge der bekannten Ueberlieferungs Verhältnisse nur an geistliche 
Fürsten gerichtet sind, so dürfen wir sie doch nicht bei Seite schieben, 
wie G. will, weil die Dienstpflicht des Reichsklerus stärker anzu- 
schlagen sei als die der weltlichen Fürsten. Mag letzteres auch der 
Fall sein, so beruht die Dienstpflicht der weltlichen doch auf dem- 
selben Rechtsgrunde, und das kommt gerade in dein Aufgebotschreiben 
für den verhängnisvollen Feldzug von 1176 zum Ausdruck, von dem 
wir in dem Mandat Friedrichs an die Würzburger Geistlichkeit (M.G. 
1. c. 346) erfahren : Der Kaiser sagt da, er berufe den Elekt von 
Würzburg >sicut et alios prineipes — also nicht nur geistliche — f 
qui nomen et honorem nostrum diligunt et imperio servire tenentur«. 
Und so finden wir entsprechende Wendungen überall in den Aufge- 
boten, Wendungen, die nicht nur auf die geistlichen Fürsten, an die 
sie gerichtet sind, zutreffen, sondern auf die Reichsfürsten überhaupt. 
Die Heerfolge wird da geboten >sub debito fidelitatisc (1160 M.G. 
273, 31) als Pflicht eines membrum imperii et sibi fidelia (ibidem 32), 
unter der Mahnung an >honor imperii< (1160 M.G. 275,2) ! ); dem 
mehrfach säumigen Erzbischof von Salzburg wird (1161 I.e. 277) 
schwer gedroht und sein Verhalten wird (ibidem Zeile 39) als >con- 
temptus et injuriac bezeichnet Auch ist bemerkenswert, daß analoge 
Wendungen in den Ei nladungsb riefen zu einfachen Reichstagen herr- 
schen, wie: commonemus te in ea fide quam debes imperio (1162 
1. c. 291), honorem imperii et nostram dilectionem ante orulos mentis 
tue modo reponas (1164 l.c 312) und zwar unter Hinweis auf die 
sonstige fidelitatiB exhibitio (ib. 312, 1). In gleicher Weise erscheint 
also Heer- und Hotfolge als schuldige Lehns- und Reich spflicht, 
keineswegs nur als moralische Verpflichtung, und deren Vernach- 
lässigung ist als schwerer Verstoß gegen jene Pflicht anzusehen '), die 
Heinrich dem Löwen mit zur Last fällt 

Es könnte nun befremden, daß unter den Gründen des Lehns- 
spruebes in der Geinhäuser Urkunde die fortgesetzten Unbilden Hein- 
richs gegen Fürsten und Kirchen, die dort schon vorher zur Begrün- 
dung des landrechtlichen Urteils angerührt sind, nochmals aufgeführt 

1) Vgl. auch frühere Beispiele, wie du Mandat Heinrichs V. (1. c. 133J «per 
fidelitatem, qua in nobis et regno debea . . ., sicat booor est regoi atque tuuia, du 
Lothars 111. (1. r. 170) »requirentea fideliutis et subjeetionis tue debttnnu. 

2) Ali »Hochverrat* freilich nicht, wohl aber als »contemtus« ; nur gegen 
entere Auffassung kehrt lieh 0. Waitz in den Forschungen zur deutschen Gesch. 
Bd. 10 S. 161 ff, die letstere laßt er gelten. 



COfil. 



750 GOtL gel. Ans. 1909. Kr. 9 

werden. G. zeigt aber S. 116 ff., 123 ff. in. E. zutreffend, daß man 
sieb dadurch nicht verleiten lassen darf, an dem lehnsrechtlichen 
Charakter jenes Spruches zu zweifeln: jedes schwere Verbrechen 
konnte damals als die Ehre des Lehnsträgers mindernd ihn seines 
Lehens unwürdig erscheinen lassen und Anlaß zur Einleitung oder, 
wie hier, zur Mitbegründung lehn rechtlichen Strafverfahres geben. G. 
zeigt das S. 116 ff. an entsprechenden Prozessen jener Zeit; auch auf 
den Prozeß des Grafen von Genf (s. oben S. 745 f.) kann hier verwiesen 
werden, insofern der gerichtliche Ungehorsam des Angeklagten, womit 
zunächst der Achtspruch begründet ist, auch bei der Begründung des 
lehn rechtlichen Urteils neben der Bonstigen culpa mit angerührt wird. 

Zeigt sich in diesen Dingen der hinsichtlich systematischer Schei- 
dung der Begriffe ungenaue Geist des Mittelalters, so darf man sich 
dadurch doch nicht darüber täuschen lassen, daß trotzdem Haupt- 
unterschiede konsequent und bestimmt festgehalten wurden, wie hier 
der des 1 and gerichtlichen und des lchnsgeri entliehen Verfahrens. Daß 
diese Unterschiede sich im Laufe der Zeit, etwa seit Beginn des 12. 
Jahrhunderts, schärfer herausbildeten, ist mit G. wohl anzunehmen, 
dürfte aber, wie G. S. 199 anerkennt, noch erst eingehender zu un- 
tersuchen sein, als er und vorher Franklin es getan haben. 

Durch die Klarstellung des ganzen Prozeßverfahrens, die G. ge- 
geben hat, wird auch die ungemein strittige Bestimmung der ver- 
schiedenen Gerichtstage S. 147 ff. wesentlich beeinflußt. Es kommt 
hier ein Moment besonders in Betracht, das mit der Interpretation 
der Geinhäuser Urkunde zusammenhängt. 

In der Urkunde heißt es, der Herzog sei >sub feodali jure Iegi- 
timo trino edicto ad nostram citatus audientiam«, womit unzweideutig 
das lehn rechtliche Verfahren unter dreimaliger Ladung bezeichnet ist 
Nun hat man gemeint, auch das landrechtliche Verfahren, das zur 
Aechtung führte, erfordere eine dreimalige Ladung, und man hat 
diese doppelt dreimalige Zitation in mannigfachster Weise auf die in 
der Zeit irgend genannten Reichstage verteilt, ja einige, welche Ficker 
folgend noch ein zweites landrechtliches Verfahren mit dem Endurteil 
der Oberacht annehmen wollen, haben sogar neun Ladungen unter- 
bringen müssen. G. macht dagegen (S. 125 ff.) geltend, daß in der 
Urkunde da, wo von dem land rechtlichen Vorfahren die Rede ist, 
nicht von dreimaliger Ladung gesprochen wird, sondern es nur heißt 
>citatione vocatus<, und er sucht nachzuweisen, daß in Landrechts- 
prozessen jener Zeit gegen Fürsten tatsächlich nur eine einmalige 
Ladung mehrfach vorkomme ! ), wenn nicht das übliche sei. 

1) 0. hat nhenehen, daß Franklin. Du Reicbihofgericht im Mittelalter 
Bd. 2 3. 239 f. Note, mit Hinblick auf dieselben Pi ■■;--■■•■. du Vorkommen nur 






COßN£U UNIVfRSnY 



Güterbock, Der Prozeß Heinrich! des Löwen 761 

Hier mahnt nun der Hinblick auf die oben erwähnten Prozesse 
gegen den Grafen von Genf zur Vorsicht: in der Urkunde vom 
2. März betreffs der Lausanner Sache, die ja nur von einem land- 
rechtlichen Verfahren handelt, wird gesagt 1 ), daß der Graf >ter ci- 
tatus legitime fuisset«, aber iu dem Teil der Urkunde vom 1. März, 
der sich auf das landrechtliche Verfahren in der Sache des Genfer 
Bistums bezieht, ist nur von »legitima citatio< schlechthin die Rede *), 
obwohl nicht zu bezweifeln sein wird, daß auch hier, in dem ganz 
analogen und gleichzeitigen Prozeß, drei Ladungen stattgefunden 
haben, die eben nur summarisch als >legitima citatio< bezeichnet 
sind. Ebenso könnte in der Geinhäuser Urkunde eine dreimalige 
Ladung unter dem summarischen >ciUtione vocatus* wohl ver- 
standen sein. 

Wenn daher auch die Berufung G.s auf die Urkunde nicht un- 
bedingt sicher erscheint, so ist doch nach den von G. angeführten 
Beispielen von Fü raten prozeasen der Epoche, auf die, wie erwähnt, 
auch Franklin hinweist, zuzugeben, daß in solchen Fällen nur einmalige 
Ladung vorgekommen ist und als statthaft gegolten hat, daß daher G.s 
Annahme einer nur einmaligen Ladung nach Landrecht nicht von der 
Hand zu weisen ist. 

Dieser Annahme gemäß setzt G. Seite 159 ff. die drei lehnrecht- 
tichen Termine auf die Reichstage von Worms Mitte Januar 1179, 
Magdeburg Ende Juni 1179, Kaina Mitte August 1179 — außerdem 
postuliert er noch einen vierten lehnrechtlichen Termin auf dem 
Reichstag zu Würzburg im Januar 1180, worüber wir weiterhin han- 
deln werden — , und er setzt den einzigen landrechtlichen Termin 
auch auf den Reichstag zu Magdeburg Ende Juni 1179. 

Was zunächst die letztgenannte Datierung des 1 and recht- 
lichen Termins betrifft 3 ), so gewinnt er sie S. 170 ff. durch die 
scharfsinnige Folgorung, daß die Erklärung der Oberacht, die er aus 
haltbaren Gründen S. 1 7 1 f. in die Zeit zwischen dem 27. April und 
dem 25. Juli 1180 setat, gemäß der Sitte jener Epoche etwa ein 
Jahr nach der Verhängung der vorläufigen Acht zu erfolgen pflegte : 

einmaliger Ladung in jener Zeit zugibt und nomit seine an anderen Stellen aus- 
gesprochene Ansicht ron der L'nerlaßlichkcit dreimaliger Ladung einschränkt. 

1) M. O. 1. c. 433,16. 

2) Ibidem 433, 17. 

3) Daß 0. für das I and rechtliche Verfahren nicht einen eigenen Gerichtstag 
annimmt, sondern ihn mit auf einen der lehnrechtlichen Gerichtstage verlegt, ist 
nicht iu bemängeln: der Prozeß des Grafen vod Genf bietet einen besonders 
deutlichen Beleg dafür, daß auf einem und demselben Reichstage jene zwei Ver- 
fahren und entsprechende zwei Urteile erledigt werden können, und man bat das 
auch sonst angenommen. 



am rSr, 



762 Gott gel. Ans. 1909. Nr. 9 

darnach ergäbe sich die Datierung des Achtspruches zwischen 27. April 
und 25. Juli 1179 und damit auf den einzigen Reichstag, der in 
dieser Zeit in Betracht kommt, den zu Magdeburg. 

Man sieht, die Haltbarkeit dieser Schlußfolgerung hängt wesent- 
lich davon ab, ob zwischen Acht und Oberacht die Einhaltung einer 
einjährigen Frist als damals zu Recht bestehend nachweislich sei. 
Allerdings zeigt G. in einem eigenen Exkurs S. 203 ff. einwandfrei, 
(iüü der gerichtliche Terminus >Jahr und Tag« im frUhern Mittelalter 
nicht, wie später (vielleicht erst im 14. Jahrhundert), eine Frist von 
einem Jahr sechs Wochen und drei Tagen bedeutet, sondern eben 
nur die Frist eines Jahres; er beruft sich ferner (S. 170 and 77 ff.) 
auf den bekannten Recht&satz, daß die Acht zur Oberacht wird, wenn 
der Geächtete sich nicht binnen Jahr und Tag gelöst hat 1 ). Aber 
es läßt sich doch nicht mit Sicherheit achließen, daß der Oberacht- 
spruch gegen Heinrich gerade erst ein Jahr nach dem Acbtspruch 
verhängt sei: die einzige dahin lautende Angabe der beträchtlich 
später geschriebenen, vielfach irrenden Sachsischen Weltchronik darf 
kaum geltend gemacht werden, und wenn die Oberacht nicht eo ipso 
durch Versäumnis des Schuldigen eintritt, sondern aus besondern 
Gründen in direktem Verfahren verhängt wird (vgl. G. S. 77 Note 1), 
braucht die Jahresfrist nicht eingehalten zu werden. Einen Beleg 
dafür bietet wiederum der Prozeß des Grafen von Genf nach der 
vorhin S. 745 f. gegebenen Darlegung: der Graf ist am 1. März in die 
Acht erklärt worden, beharrt aber in seiner Widersetzlichkeit und 
setzt seine Gewalttaten fort, wird daher am 27. August oder kurz 
vorher — wir besitzen ja nicht den Gerichtsspruch selbst, sondern 
nur die Mitteilung desselben an den Bischof von Genf unter dem 
27. August — in die Oberacht verurteilt. Heinrich der Löwe ging 
ebenso, nach der Aechtung und nach einem kurzen Waffenstillstand 
bis zum 27. April, von neuem gewalttätig vor, und es ist daher nicht 
unmöglich, daß er deswegen ebenso wie der Graf von Genf alsbald, 
vor Ablauf der Jahresfrist, in die verstärkte Acht getan wurde, wenn 
es auch möglich ist, daß man ihm die sonst übliche Frist langmütig 
gegönnt hat. Es ergibt sich hieraus, wie mir Bcheint, daß die Be- 
weisführung '•.:■ nicht unbedingt sicher steht, so bestechend sie 
auch ist. 

1) Zar Unterstützung kann man auf die Analogie dei Kirchenbannes Ter- 
weiseo, der, wenn nicht binnen Jabr und Tag gelöst, zum verstärkten definitiven 
Banne führt, and in Verbindung damit anf die Tatsache, daf) die Forsten zu 
Tribnr dem König Heinrich IV. zur Losung vom Bann die Frist vom Darum des 
Bannapruches, d. i der letzten Februarwocbe 1076, bis zu der auf den 2. Februar 
1077 angesetzten Reichs versammlang bestimmten, und zwar unter Berufung auf 
•legei palatinae«. 






iU UNIYER9TY 



Güterbock, Der Proicß Heinrichs de« Löwen 

Wie verhält es ßich nun mit der Bestimmung der lehnrech t- 
lichen Termine? Es ist hier daran zu erinnern, daß außer dem 
Termin des Würzburger Tages, der in der Gebhäuser Urkunde ge- 
nannt ist, keiner der Gerichtstage urkundlich gesichert ist, während 
die Angaben der berichtenden Quellen der Art sind, daß, wie G. 
S. 159 mit Recht sagt, keine ohne offenbare Irrungen, keine absolut 
zu bevorzugen ist; die überhaupt bezeugten Reichstage, auf denen 
die Termine stattgefunden haben können, häufen sich aber in der 
Zeit so, daß für die Zuweisung der Termine zu diesem oder jenem 
Reichstage ein weiter Spielraum bleibt Unter diesen methodisch 
äußerst mißlichen Umständen kann es sich m. E. bei der Datierung 
der Gerichtstage nur um Wahrscheinlichkeiten handeln. Allerdings 
gelingt es der vorsichtig abwägenden Kritik G.s S. 147 ff. auf Grund 
seiner Ansichten über das Gerichtsverfahren, außer dem jedenfalls ge- 
sicherten Würzburger Tage die Termine Magdeburg und Worms mit 
größter Wahrscheinlichkeit zu fixieren, und diese Datierungen werden 
u. a. in gewissem Maße dadurch bestätigt, daß in einer gediegenen 
Straßburger Dissertation vom Jahre 1873, betitelt >Der Tag von 
Würzburg 1180 Januar 13<, die G. übersehen hat, der Verfasser, 
Oswald Grober, zu denselben Resultaten gekommen ist. Aber der 
Termin zu Kaina scheint mir nicht mit entsprechender Wahrschein- 
lichkeit belegt werden zu können (s. S. 151 f.), und ich möchte ihn 
mit Grober streichen, um so mehr, da Güterbock durch seine An- 
nahme genötigt ist, den ja unumstößlich bezeugten Würzburger Tag 
als einen vierten lehnrechtlichen Termin anzusetzen, was er S. 162 ff. 
nur recht künstlich zu motivieren vermag; man wird bei unbefangener 
Lektüre der Geinhäuser Urkunde schwerlich zu der Annahme ge- 
langen können, daß der dort erwähnte Würzburger Termin ein vierter 
sei, der zu den dort vorher erwähnten drei Ladungsterminen hinzu- 
komme; an diesem Punkte scheint mir G. von seinem sonst trefflich 
bewährten Grundsatz (S. 52) abzuweichen, daß der Urkunde Überall 
das erste Wort gebühre und sie zunächst aus sich selbst heraus zu 
interpretieren sei. 

Wenn nun auch nach dem Dargelegten nicht alle Punkte des 
vorliegenden vielseitigen Problems so sichergestellt sind, wie G. Seite 
181 meinen möchte, so ist doch die Sicherung wesentlichster Stücke 
und damit nicht wenig durch G.s Untersuchungen gewonnen worden. 
Darüber hinausgehend ist, wie man gesehen haben wird, durch ein- 
dringende Fragestellungen manche Unklarheit in der Kenntnis der 
allgemeinen verfassungsrechtlichen Verhältnisse beseitigt oder es ist 
zu noch erforderlicher Aufklärung verdienstlich Anregung gegeben. 

Greifawald Ernst Bernheim 






764 Ofitt gel. Ans. 1909. Nr. 9 



Kort Held rieh. Preußen im Kampfe gegen die französische Revo- 
lution bis zur zweiten Teilung Polens. Stuttgart o. Berlin 1906, J. 
0. Cottaacbe BnchhandL Nacbf. XVI u. 491 8. Preis 9 H. 

Die von dem Prinzip der Volkssouveränität beherrschte französi- 
sche Revolution und ihr Kampf gegen die absolute Monarchie, den 
Feudalismus und die alte Kirche muGten früher oder später mit Not- 
wendigkeit zu einer langwierigen kriegerischen Auseinandersetzung 
zwischen dem neuen Krankreich und dem alten Europa führen. In 
der Verwand tschaft der Dynastien und des Adels, der Internationalität 
der christlichen Konfessionen, dem Austausche geistiger und wirt- 
schaftlicher Kulturgüter, den auf internationalen Verträgen wie dem 
Westfälischen Frieden beruhenden wechselseitigen Verpflichtungen 
kam die enge Gemeinschaft der europäischen Völkerfamilie so stark 
zum Ausdruck, sprach sich auch gerade damals in dem vorherr- 
schenden Bewußtsein des Weltbürgertums so offen aus, daß die 
grundstürzende Wandlung eines Gliedes alle anderen in Mitleiden- 
schaft zog und ziehen mußt«. Nur durch ßlut und EiBen konnte sich 
eine neue Staats- und Gesellschaftsordnung in Europa bilden und be- 
haupten. Diese besonders von Ranke betonte Tatsache dürfte gegen- 
wärtig von keiner Seite mehr bestritten werden. 

Den äußeren Anstoß zum Ausbruch des ersten Revolutionskrieges 
gaben der Streit um die Emigrantenfrage und die Entschädigung der 
im Elsaß begüterten deutschen Reichsfürsten, schließlich Oestärreichs 
Versuche, die Macht und Selbständigkeit des französischen König- 
tums durch Drohnoten gegen Republikaner und Jakobiner zu er- 
halten und zu starken. So bleibt noch die Beantwortung der Frage 
nach den einzelnen Urhebern des Krieges und ihren persönlichen Be- 
weggründen übrig; derartige, für die Erkenntnis der historischen Zu- 
sammenhänge doch erst in zweiter Linie stehende Probleme lassen 
sich häufig mit Sicherheit nicht restlos lösen, geben Wahrscheinlich- 
keiten und Möglichkeiten Raum, weil wir den Menschen nur selten 
ins Herz blicken können ; aber gerade der Reiz des psychologischen 
Rätsels und die bunte Fülle der möglichen Lösungen wirken um so 
stärker auf viele Historiker. 

>Die großen Weltereignisse rufen, wie sie eintretenc, so betont 
Ranke in der Vorrede zu Beinern 1875 erschienenen Buche über Ur- 
sprung und Beginn der Revolutionskriege 1791 und 1792, >Sympathie 
und Antipathie in denen hervor, die daran teil haben oder davon be- 
troffen werden; doch pflegt sich eine Tradition zu bilden, welche die 
späteren Anschauungen bestimmt Den Franzosen war es gelungen, 
der Auffassung der Begebenheit, die ihrer Stellung dazu entspricht. 






COR« U UMWERS1TY 



üeidricb, Preußen im Kampfe gegen die französische Revolution 765 

beinahe eine allgemeine Herrschaft in der Litteratur zu verschaffen. 
... In unseren Tagen ist dies Verhältnis bereits ein anderes geworden. 
Deutsche Historiker von Talent haben sich das Verdienst erworben, 
die hergebrachten Ansichten zu erschüttern und besser begründete 
an ihre Stelle zu setzen c Die bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts 
geltende Anschauung, daß der legitimistische Uebereifer Kaiser Leo- 
polds II. und König Friedrich Wilhelms II. die Franzosen zum Kriege 
herausgefordert hätte, zerstörten Hausser und Sybel hinsichtlich Leo- 
poldfl völlig; bei Friedrich Wilhelm leugneten sie das Vorbandensein 
und die Einwirkung dieses Motivs nicht, betonten aber, daß aus den 
verschiedensten Ursachen heraus die maßgebenden Faktoren in Frank- 
reich den Krieg herbeisehnten und tatsächlich vom Zaune brachen. 
Dieser Auffassung stimmten im allgemeinen Hanke, Albert Sorel, in 
neuester Zeit K. Th. Heigel im ersten Bande seiner Deutschen Ge- 
schichte vom Tode Friedrichs des Großen .bis zur Auflösung des alten 
Reiches und, soweit Friedrich Wilhelm in Frage kommt, R. Koser 1 ) 
zu. Sybel, Sorel und Koser heben gelegentlich noch hervor, daß sich 
in der Brust Friedrich Wilhelms neben seinem antirevolutionären 
Kampfcseifer das Verlangen rührte, auf Kosten des zerrütteten Frank- 
reichs Eroberungen für Preußen vorzunehmen. 

Der Versuch der französischen Historiker aus der ersten Hälfte 
des lü. Jahrhunderts, den deutschen Fürsten alle Schuld aufzubürden 
und die Franzosen reinzuwaschen, war glänzend zurückgewiesen. War 
man im Kampfeseifer vielleicht ein wenig zn weit gegangen? Diese 
Frage warf 1896 auf und bejahte für Oesterreich Hans Glagau in 
seiner Dissertation : Die französische Legislative und der Ursprung 
der Revolutionskriege 1791-1792'). Er kommt zu dem Schluß S. 271 : 
>Bei dieser Betrachtungsweise des Konfliktes zwischen Oesterreich 
und Frankreich erscheint jenes ohne Zweifel als Urheber des Krieges. 
Führte es doch mit der Androhung des Konzertes der Mächte in der 
Dezembernote — von der Paduaner Erklärung sehen wir ab — den 
ersten herausfordernden Schlage Glagau weist sofort aber darauf 
hin, daß er bei diesen Worten nur die letzte äußerste Veranlassung 
meine. 

Jetzt unternimmt K. Heidrich in dem vorliegenden Buche unter 
Ablehnung der Glagauschen These (s. z. B. S. 52), unter Betonung 
französischer Friedfertigkeit (S. 45) für Preußen den gleichen Versuch ; 
er will, wie er im Vorwort hervorhebt, >den Nachweis erbringen, daß 

1) Die preußische Politik von 1786 bis 1806 in der von 0. Hötxsch heraus- 
gegebenen Deutschen Monatsschrift für du gesamte Leben der Gegenwart, Hd. XI 
(Berlin 1907) S. 463 ff 

2) Eherings Histor. Stadien Heft I. Berlin 1896. 

osu. ,j.l . i >• ItOf. Hr. 9 52 



COßH(UUN(V£RSlTY 



756 Gott gel. Am. 1909. Nr. 9 

die preußische Politik nicht so sehr von persönlichen, als von sach- 
lichen Momenten bestimmt und daß ihr vielfacher, oft jäher Wechsel 
durch die allgemeine Lage bedingt wurde«. Dos sachliche Moment 
sei der Eroberungs- und Ausdehnungstrieb des noch unfertigen 
preußischen Staates gewesen. Preußen war gegen Ende der Regie- 
rung Friedrichs des Großen isoliert, den Engländern seit dem Bündnis- 
bruch im siebenjährigen Kriege entfremdet; zu Oesterreich hielten 
Rußland und Frankreich; der Fürstenbund bot doch nur eine kümmer- 
liche Stütze. Durch den holländischen Feldzug kam Friedrich Wil- 
helm zur Tripelallianz mit England und Holland; sie erwies sich aber 
zur Befriedigung des preußischen Machthungers, so fuhrt Heidrich 
aus, als unzureichend. Deshalb mußte sich Friedrich Wilhelm 1791 
nach einem neuen Bundesgenossen vornehmlich gegen Rußland um- 
sehen ; er fand ihn schließlich in Kaiser Leopold durch das Bündnis 
vom 7. Februar 1792, das nun aber seitens Preußens nicht mehr 
gegen Rußland abgeschlossen wurde, sondern hauptsächlich zu dem 
Zweck, mit Oesterreich gegen das (lurcli die Revolution gelähmte 
Frankreich vorzugehen und dadurch ein Stück Land, die von Bran- 
denburg-Preußen seit vielen Dezennien so heiß begehrten Gebiete von 
Jülich und Berg, als Entschädigung für die preußischen Kriegskosten 
in dem nur dem äußeren Anschein nach in erster Linie zur Nieder- 
werfung der Revolution unternommenen Feldzuge zu gewinnen; der 
Landesherr von Jülich und Berg, der Kurfürst von Pfalz-Baiern, und 
Oesterreich sollten sich an dem französischen Elsaß-Lothringen schad- 
los halten. >AIIes zwingt dazu, das preußische Vorgehen als Offen- 
sive zu bezeichnen* (S. 21). Die antirevolutionäre Stimmung Friedrich 
Wilhelms sei nicht ins Gewicht gefallen. Nebenbei habe der König 
darauf gerechnet, nach der Wiederherstellung wahrhaft königlicher Macht- 
fülle in den Händen Ludwigs XVI., aber auf konstitutioneller Basis, 
an dein neuen Frankreich den alten Bundesgenossen Friedrichs des 
Großen aus der Zeit der ersten beiden schlesischen Kriege wieder- 
zugewinnen. Als dann im Sommer und Herbst 1792 mit Oesterreich 
eine Verständigung über die preußische Kriegsentschädigung, diesmal 
auf polnische Kosten, trotz der bundesfreundlichen Haltung Preußens 
nicht zu erzielen war, da Oesterreich unannehmbare Gegenforderungen 
erhob, habe das gleiche sachliche Moment, das Preußen in den Krieg 
gegen Frankreich führte, der Ausdehn ungstrieb des nichtsaturierten 
Staates, nunmehr Friedrich Wilhelm zur zweiten polnischen Teilung 
im Einverständnis mit Rußland und unter Ausschluß Oesterreichs ver- 
anlaßt. Darüber kam es tatsächlich zum Bruch zwischen Preußen 
und Oesterreich. Weil nun Preußen sein Ziel erreicht hatte und weil 
bei der Entwicklung der inneren Verhältnisse Frankreichs die Aus- 







CÜRNfll UMWERSITY 



Hcidricb, Prcufleo im Kampfe gegen die frwuösiacbe Revolution 757 

sieht auf die oben erwähnte künftige Bundesgenossenschaft des kon- 
stitutionell restaurierten Frankreichs immer mehr schwand, habe der 
Krieg gegen die Revolution seinen Hauptreiz für Preußen verloren. 

Daß vom Sommer 1792 ab die Hoffnung auf Erwerbungen in 
Polen die preußische Politik beherrschte, war schon bekannt; Heidrich 
weicht also von seinen Vorgängern hauptsachlich in der Motivierung 
des preußischen Verhaltens in den vorhergehenden Monaten ab. Hatte 
Heidrich recht, was ich nicht zuzugeben vermag, so wäre der Unter- 
schied zu der bisherigen Auffassung nicht allzu bedeutend, denn, ob 
ich sage, Friedrich Wilhelm wollte die monarchische Gewalt Lud- 
wigs XVI., aber nicht die Zustände vor der Revolution wiederher- 
stellen und rechnete dabei selbstverständlich auf eine Entschädigung 
Tür Preußens Blut- und Geldopfer, oder aber: Friedrich Wilhelm for- 
derte zuerst diese Entschädigung, nebenbei die Stärkung der fran- 
zösischen Monarchie, das macht so viel nicht aus. Um so weniger, 
als auch Heidrich zugibt, daß der preußische Kriegseifer, gleichgiltig 
aus welchen Motiven entsprossen, auf die Entwicklung der Dinge bis 
zur französischen Kriegserklärung keinen nennenswerten Eintluß aus- 
übte. 

Heidrich begründet seine These nicht mit neuen zweifeis freien 
Quellenstellen, sondern mit dem Hinweis darauf, daß Preußen von 
Anfang an — etwa seit dem September 1700 — seine Teilnahme 
am Kampfe gegen die revolutionären Gewalten in Frankreich von der 
Mitwirkung Österreichs abhängig machte, daß es ängstlich darauf 
achtete, sich auch nicht einen Schritt weiter als Oesterreich vorzu- 
wagen, daß es aber zugleich Oesterreich zum Handeln anspornte und 
von vornherein auf einer Kriegskostenentschädigung mit Eifer be- 
stand. Was ist aber damit bewiesen V Hatte auch einzig und allein 
der legitimistische Eifer bei Friedrich Wilhelm den Ausschlag ge- 
geben, so hatte er kaum anders handeln können. Ohne Oesterreich 
konnte er unmöglich in den Krieg gehen, wenn er das Schicksal 
seines Staates nicht auf Gnade und Barmherzigkeit an Oesterreich 
und Rußland überantworten wollte. Das in Preußen doch recht starke 
Mißtrauen gegen Oesterreich aus den Tagen Friedrichs des Großen 
zwang zur Vorsicht, auch noch während der Mobilmachung. Ein 
zweites Mal wie Holland gegenüber auf den Ersatz der Unkosten zu 
verzichten, ging doch bei dem Zustand der preußischen Finanzen und 
der Größe des Unternehmens nicht mehr an, und sich mit Geldver- 
sprechungen seitens des bankerotten Frankreichs zu begnügen, wäre 
mehr als leichtsinnig gewesen. 

Im September 1790 dachte Friedrich Wilhelm an einen Erobe- 
rungskrieg gegen Frankreich im Bunde mit Oesterreich, wie er 

52* 






COßNfUltNIVtRSnY 



758 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 9 

Lucchesini Bchricb: >Le Prätexte de Venger lea Avanies faites & son 
(König Leopoldß) beaufrere (Ludwig XVI.) et ä sa soeur serait plua 
que sufisant pour autoriser le Roi d'Hongrie dagir coiume je le pro- 
pose il pourait ajouter a ces raisons Celle de soutcnir les Princes de 
l'Erapirc voisin de l'Alsace, qui ont soufert considerablement par les 
desordrea eomis depuis la r£volution. En agissant de la maniere que 
je propose il ne aera pas dificüe de parveuir a aon but, apres 8'etre 
arrange' au prealable que r Au triebe aurait la lisiere de la Flandre 
francaise qui touche le Hainaut, l'Electeur Palatin recevrait une 
partie de l'Alsace et me cederoit Julie et Bergue ai l'Autriche veut 
avoir davantage il faudroit dabord penser ä la haute Silesie 1 )«. Aber 
hier handelt es aich um einen flüchtig auftauchenden, bald wieder 
verwehenden Einfall, der nicht einzig und allein die preußische Po- 
litik der nächsten zwei Jahre beherrschte, denn bei den eraten ernst- 
haften Verhandlungen zwischen Preußen und Oesterreich Ende Mai 
1792 über die Kriegskostenentsehädigung waren nach Heidrich S. 227 
>die alten preußischen Pläne auf Jülich und Berg wie in einer Ver- 
senkung verschwunden«. Die menschliche Natur ist nicht so einfach 
organisiert, daß sie in der Regel ein einziger Gedanke ausschließlich 
beherrscht. Ich schließe mich den Wurten Kosers an (a.a. 0. S.463): 
>Für Friedrich Wilhelm II. ist die lebhafte Empfindung für den 
grundsätzlichen Gegensatz zwischen Legitimität und Revolution, die 
ritterliche Teilnahme an dem Unglück der französischen Königafamilie 
im ganzen Verlaufe seiner Aktion gegen Frankreich ein stark und 
immer starker treibender Beweggrund gewesen. Aber nicht der 
einzige Beweggrund«. 

Sei dem nun, wie ihm wolle, selbst wenn Heidrich recht hätte, 
>sachlicher«, soll wohl heißen: realpolitischer kann ich deshalb das 
Verhalten Preußens nicht finden. Von Westen und Osten zogen im 
Beginn des Jahres 1792 schwere Wetter auf. Daß nach dem end- 
giltigen Friedensschluß mit der Türkei, der den Russen die Herr- 
schaft über die Mündungen des Dnjepr, Bug und Dnjeatr und über 
die Küate von Otschakow und Odessa sicherte, daß nach der dadurch 
herbeigeführten Umklammerung des polnischen Gebietes im Süden 
durch die Russen und daß bei der Haltung der Zarin Katharina 
gegenüber dem polnischen Staatsstreich vom Mai 1791 die polnische 
Frage nunmehr aufgerollt und wahrscheinlich zu einer neuen Teilung 
führen würde, wußte fast jeder Diplomat in Europa. Hier im Osten 
hatte Preußen seine wichtigsten Interessen wahrzunehmen, Danzig, 
Thorn und das Gebiet zwischen Schlesien und Ostpreußen an aich zu 
bringen. Anstatt aich dieser dringendsten Aufgabe zu widmen, sich 

I) Forsch. lur brmdenb. u. preuß. Geich. Bd. XVII (Leipiig 1904) S. 25B. 



_ 



CÜRNRl UMWERSirf 



Heidricb, Preußen im Kampfe gogea die französische Revolution 759 

zurückzuhalten, bis die Russen und mit Notwendigkeit bei dem wach- 
senden Gegensatz zu Krankreich auch die Österreicher mit positiven 
Anerbietungen an Preußen herantraten, oder nach Art Friedrichs des 
Großen das von Preußen begehrte Gebiet wie einstens Schlesien ein- 
fach mit Beschlag zu belegen, schloß Friedrich Wilhelm am 7. Fe- 
bruar 1792 einen Vortrag mit Oosterreieh, der die Integrität Polens 
garantierte und Preußen in einen Krieg im Westen verwickelte, ohne 
daß ihm bindende Zusagen auf eine Gebietserweiterung gegeben 
worden wären. Daß Preußen 1790/1 die österreichische Freundschaft 
bei der Spannung mit Rußland suchte, leuchtet ohne weiteres ein, 
daß es aber die Osten eirhische Notlage Anfang 1792 nicht ausnutzte, 
nicht mehr herausschlug als vage Entscbädigungsversprechungen, war 
ein grober real politischer Fehler, der sich sehr bald schwer rächte, 
da er den Oosterreieh era in den Mainzer Konferenzen die Möglichkeit 
gewährte, die Abtretung Ansbachs und Bayreuths zu fordern. Die 
Macht der Verhältnisse drängte schließlich Preußen in die rechte 
Bahn, zu einer Verständigung mit Rußland und zur Besetzung der 
von Preußen begehrten polnischen Gebiete. Daß es ob der zweiten 
polnischen Teilung zum Bruch zwischen Oesterreich und Preußen 
kam, lag zu einem guten Teil an Oesterreich, zugleich aber auch an 
der dilettanten haften Gefühls politik Friedrich Wilhelms im Frühjahr 
1792. Wie viel realpolitischer verfuhr Friedrich der Große, der seine 
im Sommer 1740 verfolgten Pläne einer Erwerbung Jülichs und 
Bergs sofort fallen ließ, als im Osten mit dem Tode Kaiser Karls VI. 
die österreichische Erbfolgefrage aufgerollt wurde. 

Die Fehler der preußischen Politik im Frühjahr 1792 beweisen 
doch indirekt die Stärke des legi Um istischen Eifers Friedrich Wilhelms. 
Man denke forner an den holländischen Feldzug, an Wöllners Kampf 
gegen die Aufklärung in Preußen, noch ehe dieselbe Gedankenwelt 
zur Revolution in Frankreich führte, an den Erlaß des Manifestes 
des Herzogs von Braunschweig, mag es auch, wie Heidrich S. 150 
im Gegensatz zu Brünettere und Heigel betont, mit seinen prahle- 
rischen Drohungen den Absichten und Ratschlägen des französischen 
KÖnigspaares entsprochen haben. Wie konnte Friedrich Wilhelm persön- 
lich den Feldzug in die Champagne mitmachen, wenn es ihm einzig und 
allein auf Erwerbungen in Polen ankam? Warum setzte er es durch, daß 
der Marsch auf Paris, also der Kampf gegen die Revolution, unter- 
nommen und nicht mit der Eroberung dos Elsasses begonnen wurde ? 
Ich muß noch einmal Koser zitieren: ><ianz seiner persönlichen 
Politik und zum guten Teil seiner GcfühlBpolitik, der Selbstgefällig- 
keit seines Edelmutes, einer romantisch-sentimentalen, ja mystischen 
Laune war jene Lieblingsunternehmung entsprungen, von der er sich 






CÜßNfUUNfVtRSnY 



760 Gott. gel. Adi. 1909. Nr. 9 

mit wahrem Schmerz losgerissen hat und die er nach ihrem völligen 
Mißerfolg doch selber als Abirrung verurteilte: der Krieg gegen 
Frankreich (S. 477). Mit Friedrich Wilhelm II. zogen jene Zeiten 
herauf, in denen universale Tendenzen die Realpolitik der großen 
Machte durchdrangen, jene Zeiten, deren Verständnis Fr. Meineckes 
Buch vom Weltbürgertum und Nationalstaat stark gefördert hat 

Wenn ich also auch die These Heidrichs ablehnen muß, so er- 
kenne ich gern an, daß das Buch mit ungeheurem Fleiße gearbeitet 
ist, auch von den entlegensten Stellen das Material für den in Frage 
kommenden Zeitabschnitt zusammentragt, dadurch jedem, der sich 
mit dieser Periode beschäftigt, gute Dienste leistet und daß es in 
mancherlei Einzelheiten die früheren Darstellungen berichtigt. 
Stilistische Härten, allzu große Ausführlichkeit, plötzliche Bezug- 
nahme auf unbekannte Einzelvorgänge, die dem Leser erst Bpäter 
geschildert werden, zu weit gehende Sparsamkeit mit Jahresangaben, 
vor allem mangelnde Plastik verraten, daß wir es mit einer An- 
fangerarbeit zu tun haben. 

Breslau Joh. Ziekursch 



Bernard Mouud fr, Essai mit lei rapports de Pascal II irre Phi- 
lippe In (1099-1108). Paria, Honort Champion, 1907. XXVII 163 S. (= Biblio- 
tbeque de l'Ecole dea Ilautes Ktudei | Sc. hüt. fatc. 164). 6 Franken. 

Die Arbeit eines früh Vollendeten. Zusammen mit einer Unter- 
suchung Über die Beziehungen Paschalis II. zu Ludwig VI. von Frank- 
reich ist diese Abhandlung im Frühjahr 1004 der Ecole des Hautes 
Etudes als These vorgelegt und von ihr angenommen worden; drei- 
viertel Jahre später, am 6. Januar 1905, ist der Verfasser, noch nicht 
26 Jahre alt, gestorben. Erfreulicher Weise hat Gabriel Monod der all- 
zustrengen Selbstkritik des Sohnes, der die ganze These unveröffent- 
licht lassen wollte, nicht Recht gegeben und den ersten Teil zugäng- 
lich gemacht Auch dieser Teil erscheint nicht so, wie der Vf. ihn 
hinterlassen hat L. Halphen und Martin-Chabot haben ihn über- 
arbeitet und gekürzt, ein außerordentlich eingehendes Register (S. 139 
— 158) ist von Boutillier du Retail beigefügt worden. — Die Schrift 
zerfällt in zwei Bücher. Das erste behandelt die Beziehungen 
Paschais zu Philipp, das zweite will die Verhältnisse der französi- 
schen Kirche in dieser Zeit untersuchen mit besonderer Rücksicht auf 
die Stellung von Papst und König zum Klerus, 

Schon in den ersten Sätzen der Einleitung setzt B. Monod mit 
der ihm eigenen Lebhaftigkeit auseinander, was sich ihm als wich- 



CORK 



Modw! f, Eaaai sur lea rapports ds Pascal II avec Philippe I« 761 

tigste Erkenntnis aus seinen Untersuchungen ergeben hat. Ihm ist 
Paschalis II. aus der Mittelmäßigkeit eines eifrigen Kirchenmannes, 
in der er wohl bisher erschien, emporgestiegen in den Kreis der 
großen Politiker; Paschalis hat den gegen wartsstarken und zukunfts- 
reichen Gedanken einer engen Verbindung zwischen Papsttum und 
französischer Krone mit tiefster Ueberzeugung erfaßt und allsogleich 
zum guten Teile verwirklicht. Dieser Papst ist nicht mehr allein der 
milde Priester und überzeugte Reformfreund — >la tinesse politique 
s'alliait ä Pesprit de mansuftude et de charittf« (S. XIX); er ver- 
steht es, sich dem Hauptfeinde, Heinrich V-, gegenüber in dem fran- 
zösischen König einen Bundesgenossen zu gewinnen, ohne doch die 
fruchtbare Reformarbeit innerhalb der französischen Kirche zu ge- 
fährden. Diese hohe Vorstellung von der Staatekunst des Papstes hat 
M. übrigens keineswegs auf Kosten der Schätzung des Königs ge- 
wonnen. Im Gegenteil, die ziemlich anerkennende Beurteilung, die 
Philipp I. neuerdings fast allgemein erfahren hat, genügt ihm nicht. Die 
Kirchenpolitik Philipps will er höher gewertet wissen, als es z. B. von 
Luchaire geschah (S. 94). Er >glaubt<, daß Philipp stets. daran fest- 
gehalten habe, die Investitur nur vor der Weihe zu erteilen, und er 
findet, daß dieser Herrscher kein höheres Ziel kannte als >une France 
unie. un clerge collaborant ä Tteuvrc nationale, imltfpendant, soumis 
a son roi, et non a Kome< (S. 96). Dos große Werk des Vaters 
habe der Sohn nicht verstanden ; Ludwig VI. sei es gewesen, der dem 
Papsttum gegenüber nachgegeben habe, freilich sei auch der franzö- 
sische Episkopat nicht mehr durchdrungen gewesen von dem Ver- 
ständnis für den Segen einer Unabhängigkeit von Rom. 

In der Geschichte des Jahrzehntes von 1099 — 1108 Hegt also 
für den Verfasser eine glänzende Betätigung der päpstlichen sowohl 
wie der königlichen Politik beschlossen. Aber Paschalis steht durch- 
aus im Vordergründe. Er schloß mit Philipp »une alliance qui lui 
permit de lutter avec plus d'autorite* contre l'empercur, tout en tra- 
vaillant au progres des principe» de la reformc en France«. Das ist 
es, was der Verfasser vor allem beweisen will. Mit dieser Meinung 
wird sich eine Kritik des Buches zunächst auseinandersetzen müssen. 

Die Einleitung will die päpstliche Politik vor Paschalis II. kenn- 
zeichnen, um die Art ihrer Wandlung deutlich hervortreten zu lassen. 
Auch in Krankreich gingen die Päpste seit Gregor VII. darauf aus, 
die Geistlichkeit, die Bischöfe zumal, für die Reformgedanken und 
deren praktische Folgerungen zu gewinnen, sie aus dem engen Zu- 
sammenhang mit dem Königtum zu losen. Philipp I., der schon seit 
reichlich 6 Jahren die Herrschaft selbständig führte'), als Gregor VU. 

1) Zur / ■-'■' ■ ■-tinimuntr der UroöjabriRkcit Philipps vgl. M. I'rou, Kecueil 
um acte* de Philippe 1« (Paria 1908) S. XXXII ff. 






COfiNHl UNIVERS1TY 



762 Gott, gel. Ans. 1909. Nr. 9 

erhoben wurde, hat in seiuem Reiche allenthalben die Besetzung der 
Bistumer nach seinem Willen zu lenken gesucht und sich in der Ver- 
gebung kirchlicher Benefizien eine ergiebige Einnahmequelle zu sichern 
gewußt Er fühlte sich zugleich in seinen Rechten und in seinen 
Einkünften bedroht, als Gregor VII. den Kampf gegen die Simonie 
eröffnete. Gregor wagte es, französische Bischöfe zu ernennen und 
abzusetzen, dennoch findet Monod bei ihm eine Rücksichtnahme auf 
den König; Gregor habe es geschickt verstunden, den persönlichen 
Zusammenstoß zu vermeiden. Erst bei Urban II. siegte der Eifer 
Über alle Bedenken. Er hatte nicht >le meme Uct< (S. XXV) wie 
Gregor VII. Monod weist dabei auf das höchst bestimmte Investitur- 
verbot hin, das Urban in Clermont erließ. Aber den sichersten Be- 
weis dafür, daß dieser >theocrate intransigeanU (S. XXVI) nur mit 
den >moyens extremes« wirken wollte, sieht er in dem Verhalten 
des Papstes gegenüber den Ehehandeln des Königs. Diese Ansicht 
ist nicht neu. Man braucht nur nach der zusammenfassenden Dar- 
stellung Luchaires zu greifen, um hier ähnlichen Gedanken und ähn- 
lichen Worten zu begegnen. Luchairc (Lavisse, Histoire de France 
112 S. 217) spricht von dem >opportunisme< Gregors VII., er nennt 
Urban II. >le vrai pape intransigeant de cette pöriode«, er hält diesem 
Papste vor, daß er den König verdammt habe, »pour une afaire de 
vie privee ... osant rexcommunier« ! ). Ich lasse es dahin gestellt, 
ob Urban in der Tat gegenüber dem opportunistischen« Gregor 
als der schroffe Verfechter des Prinzips dasteht. Jedenfalls ist das 
Verhalten des Papstes gegenüber dem >Privatleben« des Königs ein 
schlechter Beleg für diese Auffassung. Man muß doch daran er- 
innern, daß eben erst unter Urban II. die ehebrecherische Verbindung 
Philipps mit Bertrada von Anjou begann (1092 verstieß er seine Ge- 
mahlin Hertha von Holland), und daß Urban den König vom Banne 
befreite, als dieser ihm versprach, sich von Bertrada loszusagen*). 
Erst sein Eidbruch hat dem König die Erneuerung der Exkommuni- 
kation eingetragen. Aber Behen wir davon ab. Unser Interesse wird 
von dem Vf. auf Paschalis II. gelenkt. Der König war gebannt, die 
französische Kirche durch den Investiturstreit in eine königliche und 
eine päpstliche Partei gespalten, als Urban starb. Wie hat Paschalis, 

1) Vgl. dazu Moood S. XXV : »Non content de i'oppoBer m» envahiasemeaU 
du pouvoir royal sur le terrain religieux, U n'hi'sit* plus k poursuivre Philippe I« 
(Jiüb bb, vie j'rii-.'f et k l'accabler d'excommunirations«. 

3) Aach darauf möchte ich Doch hinweisen, daB ho von (hart res, der 
keineswegs m den Heißspornen unter den Reformfreonden gehörte, wegen seiner 
Hai long gegenüber dem königlichen Ebesk&ndsJ von Philipp gefangen gesetzt, 
dann aber freigelassen worden ist auf Bitten — Urban» II. 






COfiHEU uMVERSHY 



Monod f, Emiu aur les repporta de PaacaJ Ü »?ec Philippe I" 763 

den an8 Monod von vornherein als >homme de conciliation et de 
paix« vorführt, die Erbschaft angetreten? 

Einen sicheren Beweis für die Friedenssehnsucht des neuen 
Papstes und vielleicht auch das erste Anzeichen dafür, daß Paschal 
>ramitie de la France< suchte, >pour mieux rösister ä i '■ mpereur« 
(S. 10), glaubt M. bereits darin finden zu können, daO im Jahre 1100 
nicht der Erzbischof Hugo von Lyon, der als päpstlicher Legat eine 
der Hauptstützen Urbans II. gewesen war, mit der Ordnung der 
kirchlichen Verhältnisse Frankreichs betraut wurde. Aber man braucht 
nur zu sehen, wem die Legation übertragen wurde, um die Unnah- 
barkeit dieser Meinung zu erkennen. Es sind zwei italienische Kar- 
dinäle von der resolutesten Reformergruppe, die nach Frankreich 
kamen. Was sie brachten, war alles eher als Frieden. Sie gingen 
ohne Nebenrücksichten gegen die Simonisten vor. Nicht nur das. Sie 
wandten sich unmittelbar und aufs schärfste gegen den König selbst. 
Auf dem Konzil zu Poitiere im November 1100 wurde von neuem 
die Exkommunikation Philipps feierlich verkündigt. Die Legaten be- 
gnügten sich nicht mit der Verkündigung, sie überwachten auch die 
Beobachtung des Urteils. Das Verfahren der Legaten in einem be- 
stimmten Falle (gegen den Bischof von Autun) hat Paschalis nach- 
träglich mißbilligt und für nichtig erklärt. Um so bezeichnender ist 
es, wenn wir ihn mit dem schroffen Vorgehen seiner Beauftragten 
gegen den König einverstanden finden. Nicht ein Versuch der Ver- 
söhnung, sondern die entschiedene Fortsetzung der Politik Urbans II. 
kennzeichnet die Anfänge seines Pontifikats. Es ist dieselbe, durch- 
aus von kirchlichen Gesichtspunkten bestimmte Haltung wie dem 
Kaiser gegenüber. Er wollte den Kampf gegen den Kaiser durch- 
fuhren. Und in derselben Zeit, da Heinrich IV. als Gegner noch 
ernstlich gefährlich werden konnte, hat Paschalis den simonistischen 
und ehebrecherischen französischen König verdammt und gebannt. 
Jetzt jedenfalls war ihm der Gedanke eines Bündnisses mit Frank- 
reich noch nicht gekommen. 

Monod freilich sieht den Papst schon zu Beginn des 12. Jahr- 
hunderts beherrscht von der Sehnsucht nach dem französischen Bündnis. 
Er weist hin auf das Verhalten des Papstes in dem Streite um das Bis- 
tum Beauvais (1102—1104). Aber gerade hier läßt sich mit seltener 
Deutlichkeit zeigen, daß es dem Papste damals vollkommen fern lag, 
um die Freundschaft des französischen Königs zu werben und politi- 
sche Absichten mit kirchlichen Angelegenheiten zu vermengen. Wir 
müssen die Hergänge in Kürze betrachten ')• 

1) Vgl. Hooud 27 ff. und 74 ff., aus der alteren Literatur Lucbaire, Louia VI 
le Gros (Paria lbOOJ CLX1 ff. 



CORHEU UMVERUIY 



764 Gott gel. An*. 1909. Nr. 9 

Um die Mitte des Jahres 1100 war in Beauvais Stephan von 
Garlande, ein Sohn des Seneschalls von Frankreich und GUnstling 
des Königs, zum Bischof gewählt worden. Die Reformpartei focht die 
Wahl als unkanonisch an, aber ein Konzil unter dem Vorsitz des 
Erzbischofs von Reims erklärte sich für ihre Gültigkeit, und Ivo von 
Chartres, der zuerst bei den päpstlichen Legaten, dann beim Papste 
selbst Einspruch gegen die Wahl erhoben hatte, wurde sogar beredet, 
sich brieflich beim Papste für Stephan zu verwenden. Stephan selbst 
hatte sogleich versucht, in Rom auf seine Anerkennung hinzuarbeiten. 
Aber der Papst, der so von allen Seiten angegangen wurde, den 
Erwählten, dem kein Mitbewerber gegenüberstand, zu bestätigen, hat 
es verschmäht, diese günstige Gelegenheit zur Annäherung an Phi- 
lipp I. zu benutzen; in bewußtem Gegensatz zu dem Willen des 
Königs forderte er eine Neuwahl. Die Refonnfreunde im Kapitel von 
Beauvais wählten nun einen eifrigen Gesinnungsgenossen, Galon, den 
Abt des Quintinsklosters zu Beauvais. Der König wollte von diesem 
Manne natürlich nichts wissen; er und sein Sohn Ludwig schwuren 
sogar, sie wollten niemals dulden, daß Galon den Stuhl von Beauvais 
besteige. In der Tat vermochte Galon nicht in den Besitz seines 
Bistum zu gelangen. Aber der Papst, der ihn sogleich bestätigt 
hatte, hielt an ihm fest In Rom fand der >consecratus« von 
Beauvais — so nennt ihn Ivo von Chartres (Monod S. 32 Anm. 1) — 
Zuflucht; als einstweilige Entschädigung erhielt er die Legation für 
Polen. Selbstverständlich macht M. nicht den aussichtslosen Versuch, 
diese Haltung des Papstes gegenüber dem König als Politik der 
Gunstbewerbung zu deuten. Aber er weiß auch hier zu finden, was 
er sucht. Er klammert sich an die polnische Legation des Bischofs 
von Beauvais. Der Papst sandte den Bischof nicht nach Frankreich 
zurück , also war er bemüht >a ne pas blesser directement Phi- 
lippe«, also bedachte er, >qu'il pourrait avoir besoin de son appui 
contre l'empereur, les antipapes et les ennemis qu'on lui suscitait«. 
Diese Schlußfolgerung ist verblüffend einfach. Aber unmittelbar vor- 
her macht M. die sehr begründete Feststellung, daß der Papst >dut 
se rendre compte que tout resistance 6tait inutile pour le momentc 
M. hat damit selbst zugestanden, daß seine Folgerungen in der Luft 
schweben. Uebrigens zeigt auch der weitere Verlauf des Streites um 
Beauvais, daß von Erwägungen, wie M. sie dem Papst zuschreibt, 
nicht die Rede sein kann. Galon wurde im Frühjahr (nach dem 
8. April, vor dem 30. Juli) 1104 zum Bischof von Paris gewählt. Daß 
die Wahl gradezu auf den Wink des Königs geschehen wäre, läßt 
sich nicht nachweisen. Aber sie war ihm willkommen (vgl. Luchaire, 
Louis VI. S. CLXVf. und S. 18; Monod S. 32 f.). Er und Ludwig 






-COBHEll UNIVERSilY 



Monod f, Essai gor tes rapports de Pascal II ktk Philippe I* 765 

stimmten zu >auH Liebe zum Papste< (so schrieb Ivo von Chartres 
an Pnschalis). Sie wollten ihren Eid halten und zugleich dem Papste 
Entgegenkommen zeigen. Der Papst aber bedachte sich lange, ehe 
er diese Lösung guthieß. Ivo von Chartres mußte ihm vorstellen, 
daß Galon keine Aussicht habe, das Bistum Beauvais zu erlangen. 
Galon selbst mußte nach Rom gehen, um sich die päpstliche Geneh- 
migung zu erwirken. Erst im Frühjahr 1105 hat Paschalis einge- 
willigt Dabei sollte die Versetzung Galons nach Paris keineswegs 
die Auslieferung des Bistums Beauvais an den vom Papst verworfenen 
Günstling des Königs bringen. Stephan von Garlande mußte viel- 
mehr verzichten; durch kanonische Wahl sollte das Bistum neu be- 
setzt werden 1 ). Konnte der Papst mehr erwarten? Wenn er dennoch 
nur zögernd eingewilligt hat, so mag man sich seine Haltung er- 
klaren, wie man will — vielleicht war es eben die merkliche Mit- 
wirkung der Könige, die ihn stutzig machte — , jedenfalls läßt sie 
alles eher erkennen als die Sehnsucht nach der Verbindung mit 
Frankreich. 

Nicht der Papst will den König gewinnen, Philipp bemüht sich 
vielmehr um die Gunst des Papstes. Daher seine Nachgiebigkeit. Im 
Streite um Beauvais hat er sie am deutlichsten , aber nicht zum 
ersten Mal gezeigt. Das Domkapitel von Chartres") hatte sich (1103) 
in Zwistigkeiten mit der energischen Gräfin Adela von Blois an den 
König gewandt. Er stellte sich auf die Seite des Kapitels. Der Papst 
aber billigte den Standpunkt der Domherron nicht, er entschied den 
Streit in einer Weise, daß die Grätin in der Hauptsache sich den 
Sieg zuschreiben konnte. Der König hat das ruhig hingenommen. 
Und bei der Neubesetzung des Bistums Amiens im Jahre 1104 trug 
er eine berechnet korrekte Haltung zur Schau, wie das auch Monod 
(S. 40 f.)") zugibt Der König hatte eben ein ganz bestimmtes Ziel im 
Auge: er wollte vom Papste die Lossprechung von der Exkommuni- 
kation erlangen. Mit kirchenpolitischen Zugeständnissen konnte er sie 
sich freilich nicht verdienen, wohl aber erleichtern. Die Hauptsache 
war, daß er und Bertrada sich bereit erklärten, auf ihr Zusammen- 
leben zu verzichten. Die Erneuerung des Eides, den Philipp einst 

1) Gottfried von Pieaelcu wurde (1105) gewählt. Die Behauptung von Im- 
bart de la Tour, Les electioni episeopale* (1890) S. 444, daß Stephan Bischof 
von Beauvais geworden sei, wird von Monod (S. 77 Anm. 1 und S. 89 Anm. 2) 
mit Recht als falsch zurückgewiesen. Inibart beruft sich auf Luch.iire, aber dieser 
(Louis VI S. CLXVI) sagt das genaue Gegrnteil. 

2) Monod 38 f. Vgl. I.uchaire, Louis VI. S. 13 nr 23; Barth, Hildebert v 
Uvardin (Kirchenrechtl. Abhandl. hg. v. StuU, 34-36. Heft, 1D06) S. 160ff. 

3) In anderem Zusammenhang (S. 81) gibt or freilich mit unbegründeter 
Zurückhaltung nur die Möglichkeit tu. 






[uuNiYERarr 



766 • Oött. gel. Anx. 1909. Nr. 9 

Urban II. geleistet hatte (vgl. oben S. 762), war die Voraussetzung 
eines Friedens zwischen König und Papst Sie war unbedingt notig, 
durfte aber auch als unbedingt wirksam gelten- Was der >intransi- 
gente* Urban gewährt hatte, konnte der milde I'aschalis nicht ver- 
weigern. Aber auch den Unterwerfungserklärungen des Königs gegen- 
über zeigte er sich vorsichtig. Er wäre in der I^age gewesen, den 
König ohne weiteres loszusprechen, aber er wollte es nur in Ver- 
bindung mit der französischen Kirche tun. Er gab dem Kardinal- 
legaten Richard von Albano die bestimmte Weisung, die Absolution 
nicht zu erteilen ohne den Rat wohl unterrichteter Männner (Monod 
S. 41). Zwei Synoden, im Frühjahr und im Hochsommer 1104, be- 
faßten sich mit der Angelegenheit, ohne sie zu erledigen. Der König 
wandte sich von neuem unmittelbar an den Papst, und Ivo von 
Chartres, der den Frieden in der Kirche Frankreichs ersehnte, ohne 
doch zu den Freunden des Königs zu gehören, hielt es für nötig, 
den Papst um Milde und Nachsicht für den >schwachen< König zu 
bitten. Erst jetzt, im Oktober 1104, tat Paschalis den entscheidenden 
Schritt: der Bischof von Arras sollte Philipp und Bcrtrada wieder in 
die Kirche aufnehmen, nachdem sie den vom Papste im Wortlaut 
vorgeschriebenen Eid geleistet hätten. Durch sein Verhältnis zu 
Bertrada hatte der König sich die Exkommunikation zugezogen; der 
Schwur, auf den Verkehr mit Bertrada verzichten zu wollen '), brachte 
ihm die LoBSprechung (2. Dez. 1104). Das persönliche Verhältnis des 
Papstes zum König ist bis zum Ausgang des Jahres 1104 lediglich 
durch diese kirchlich -moralische Frage bestimmt worden. Für die 
Zeit bis zum Jahre 1105 muß Monods Vorstellung von den auf die 
Gewinnung des französischen KÖnigB gerichteten Absichten Paschais U. 
durchaus abgelehnt werden. 

Natürlich leugnet auch M. nicht die Bemühungen des Königs um 
seine Absolution, aber er läßt nicht hervortreten, daß die Initiative 
einzig und allein bei Philipp lag, er bleibt im Banne der willkürlich 
konstruierten Anschauung, daß der Papst es gowesen sei, der durch 
seine Haltung gegenüber Philipp den Frieden herbeigeführt habe *), 

1) Luchaire S. CXXU (and abnl>«h Monod 43) sieht es als ganz • Ihslvor- 
atindlirh an, daß Philipp diesen Kid nicht «ehalten noch daß jemand geglaubt habe, 
or werde ihu halten. Man wird wedor dieses noch jenes mit solcher Sicherheit 
behaupten dürfen; der König stand damals immerhin mindestens im G3. Lebens- 
jahre (Kr ist spätestens im Frühjahr 1052 gel»orcn, vgl. Prou ». a. 0. S. XV ff.) 

2) Im muMfl fassenden Schlußteil heißt es (S. 135): Nous atooa . . 
montre, commont, par son attitude vis-ä-via du roi de Krance, Pascal II avau 
retsbli des rapports picifiqucs entre le baint-Siege et la monanhie capetienoe 
(rapporu compromis par la politique violente d'Urhain 11). . . . Hier ist vom König 
überhaupt nicht mehr die Rede! 



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■ 
EU UNIVERSJTY 



Monod t, Essai aur les rapportft de PucaJ II avec Philipp« I ar 7G7 

um die Hand des französischen Königs zum Schutze gegen den Kaiser 
und andere Feinde (vgl. oben S. 763) zu gewinnen. Noch ein Bei- 
spiel dafür: Die Legaten Paschais, die nach Beendigung des Konzils 
von Poitiers (siehe oben S. 763) zum Papste zurückgekehrt waren, 
sind nicht von neuem ausgesandt worden. Vielmehr wurde, übrigens 
erst im J. 1102, Richard von Albano nach Frankreich gesandt. M. 
meint nun (S. 35), der Papst habe dieses >I6gat plus humainc be- 
durft, >pour donner un nouveau caractere aux relations entre la 
France et Ie Saint-Siege«, und diese Wandlung gewünscht, denn >il 
craignait dejä asscz l'Alleraagne pour chercher peut-etre ä se recon- 
cilier avec Philippe !•'<. 

Den bestimmten Ausdruck und zugleich die Krönung der franzö- 
sischen Bündnispolitik des Papstes sieht übrigens auch M. erst in 
Paschais Reise nach Frankreich (Dez. 1106— Juli 1107). Ks ist ge- 
wiß, daß damals Gedanken ähnlicher Art, wie M. sie schon in den 
früheren Jahren entdecken wollte, in Paschalis lebendig waren. Kr 
hat in Frankreich auch am französischen König Rückhalt gesucht. 
Aber die Art, wie M. (im vorletzten Kapitel des 1. Buches» im ein- 
zelnen die Haltung des Papstes und des Königs darstellt und wie er 
ihre Verbindung beurteilt, fordert zum Widerspruch heraus. Auch 
hat der Vf. hier die Quellenüberlieferung nicht in ganz ausreichender 
Weise herangezogen. 

M. stellt von vornherein den Wunsch des Papstes nach einem 
>Bündnis< mit Philipp schlechthin als den Zweck seiner Reise hin. 
>Peu sür des aentiments de Henri, le pape se mettait sur ses gardea, 
cherchait une alliance; rien de plus« (S. 48). Diese >alliance« ist 
gedacht als Bündnis gegen Heinrich. Daß der Papst vielmehr von 
Frankreich aus mit Heinrich verhandeln wollte, daß er den fried- 
lichen Ausgleich suchte, das tritt garnicht hervor. Monod hätte viel- 
leicht Anlaß gefunden darauf hinzuweisen, wenn er eine Notiz in den 
Paderborner Jahrbüchern beachtet hätte. Wir erfahren hier 1 ), daß 
bei Heinrich V. in Quedlinburg Anfang Februar 1107 Gesandte Phi- 
lipps erschienen mit der Einladung zu einer Besprechung (pro mutuo 
colloquio). Es ist selbstverständlich, daß diese Gesandtschaft in Zu- 
sammenhang steht mit der Ankunft des Papstes auf französischem 
Boden und mit seinem Anliegen. Weihnachten 1106 war Paschalis 
bereits in Cluny, aber erst dritthalb Monate später, als er sich dem 

1) Scbeffer-Boicbont, AnniJ. Patherbarn. 8. 116 = Chronic* regia Colon, 
od. Wiitx S. 46. Vgl. Meyer von Knonau, Jahrliiiroer Heinr. IV. q. Heinr. V., 
Band 6 S. 33 f. — Monod kennt weder die Paderborner Annalen noch die Waitx- 
acbe Ausgabe der Kölner Königschronik. Aber auch in der veralteten Folioaua- 
gabe der Chronik, die er benutit bat, hatte er die wichtige Nachriebt finden 
können. 






[ItUNlYERSirr 



7C8 GOtt. gel. Au. 1909. Nr. 9 

eigentlichen Köuigslande näherte, wurde er — am 8. März, in La 
CbariW-sur-Loire (etwa 25 km unterhalb von Nevers) — durch den 
Seneschall des Königs feierlich begrüßt Von einer früheren Ver- 
bindung zwischen Pascha! und Philipp hören wir nichts. Aber man 
wird sie doch mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen können. Ohne 
Monods einseitige Anschauung von dem bündnisbegehrenden Papste 
zu teilen, vermag ich es mir doch kaum vorzustellen, daß Pascbalis 
5 Wochen lang in der Bourgogne umherzog, ohne mit Philipp Füh- 
lung zu suchen. Ka ist durchaus nicht unwahrscheinlich, daß es im 
Einvernehmen mit dein Papste, vielleicht auf den Wunsch des Papstes 
geschehen ist, wenn Philipp jene Gesandtschaft an den deutschen 
Herrscher schickte. Jedenfalls zeigt sich hier Philipps Bereitwilligkeit 
zur Vermittelung, und über des Papstes Wunsch nach Verhandlung 
und Ausgleich haben wir ja unmittelbare Zeugnisse. 

Bei M. freilich erscheint Paschalis recht als der kampflustige 
Ponlifex, und der Kapetinger ist ihm der hilfsbereite Bundesgenosse 
des Papstes. Gewiß, Suger weiß in seiner Biographie Ludwigs VI. 
(hg. von Molinier in der Collection de textes, 1887, S. 26) recht ein- 
drucksvoll zu erzählen, wie der Papst (Anfang Mai 1107) in St Denis 
mit Philipp und Ludwig zusammentraf, wie er die Könige, die sich 
ehrerbietig vor ihm beugten, mit eigener Hand aufrichtete und »tan- 
qu&in duvotissinios ApoBtoIorum filius« ihm zur Seite sich niederseUen 
hieß. Auch mag Suger es aus guter Quelle erfahren haben, daß 
Paschalis die beiden mit schmeichelhaftem Hinweis auf Karl den 
Großen um Hilfe bat — sie möchten »tyrannis et ecclesie hostibus 
et potissimum Henrico imperatori audacter resistere* — und daß sie 
ihrerseits den Papst >ihrcr Freundschaft, ihrer Hilfe, ihres Ratcs< 
versicherten. Aber über solche freundliche Verheißungen sind die 
Könige auch nach Sugers Bericht nicht hinausgegangen. Von einem 
Bündnis ist keine Rede. Luchaire, in dessen Buche über Ludwig VI. 
(S. CXXI ff.) sich wichtige Züge von Monods Anschauung bereits vor- 
finden 1 ), ist doch bedachtsam genug, über dieses »Bündnis« zwischen 
dem Papst und den Königen zu sagen (S. CXXUI): >0n ne peut 
croire qu'il esp^rät les amener ä jouer un r61e actif dans cette 
grande querelle. A cette tfpoque, le gouvornement capltien n'avait ni 
la volonte", ni les moyens d'aider le chef de l'Eglise autrement que 
par sa sympathiei. Monod dagegen erklärt: »Philippe £tait l'aide 
et le conseil du pape, et la France allait menter le uom, quelle 

1) Esmein, I.li question de* investiturcs dans les lettre« d'Yvoa de Cbartres 
i d. llibl. de l'ecole des baut« rtudes, Science« religieuBes 1 (1889) S MS Anra. 1 
beruft lieb lediglich auf die soeben angeführten Satze Sugira, wenn er sagt >ce 
fnt rraiment son [ Frankreichs] allianre contre l'Kmpire qne i'tot en 1 107 demander 
Pascal n . 



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..•ÜUNNERSITy 



Monod t, Essai snr lei rapporta de Pascal II avec Philippe I« 



769 



devait garder pendant deux (I) siöcles, de fille ainee de p£glisec 
(S. 5G) 1 ). Er meint ohne Einschränkung aussprechen zu dürfen, der 
Papst habe >l'alliance de la France< gewonnen (S. 58), habe eine 
>alliance< mit Philipp geschlossen, >qui lui penuit de lutter avec 
plus d'autoritö contre l'empereurc (S. 135). 

Gegenüber solchen Sätzen muß man doch bescheidentlich nach 
den Tatsachen fragen, die uns den >accord< bezeugen könnten, den 
Philipp mit dem Papste geschlossen hatte >pour le proteger contre 
l'eiupereur« (S. 84J. In der Tat, Philipp und Ludwig haben etwas 
für den Papst getan. Auf ihr GehciG (Suger S. 28) begleiteten etliche 
Erzbischöfe und Bischöfe sowie der Abt von St. Denis den Papst nach 
Ch&lons-sur-Marne, zu der Zusammenkunft mit den Gesandten Hein- 
richs V. Die Könige selbst sind nicht mitgegangen. Monod behauptet 
es zwar (S. 54), aber seine Meinung beruht auf falscher Uebersetzung 
der Worte Sugers (S. 2Ü) 1 ). Ich sehe natürlich keine Unfreundlich- 
keit gegen Paschalis darin, daß Philipp und Ludwig sich zurück- 
hielten. Da Heinrich V. fernblieb, hatten sie keinen (»rund, persönlich 
zu erscheinen. Aber sie haben auch in keiner Weise auf die Ver- 
handlungen von Chalons einzuwirken versucht. Sugers Schweigen ist 
um so beredter, als er diesen Verhandlungen persönlich beiwohnte 
und sie sehr genau geschildert hat. 

Auch der Papst seihst war ganz und gar nicht von Kampfes- 
stimmung erfüllt. Hätte Monod die Haltung Heinrichs V. schärfer ins 
Auge gefaßt, so wäre auch er wohl dazu gekommen, die Versöhn- 
lichkeit Pascbals mehr hervortreten zu lassen. Heinrich hat dem 
Papste das Entgegenkommen wahrlich nicht leicht gemacht. Dew- 
noch zeigte sich Paschalis, wenn er auch nicht daran dachte, seinen 
Grundsätzen etwas zu vergeben, zu Verhandlungen geneigt. Selbst 
unmittelbar nach dem scharfen Zusammenstoß von Chälons (ihn hat 
Monod S. 54 f. ziemlich genau behandelt) ") und trotz der schroffen 
Haltung Heinrichs V. trat er mit dem königlichen Kanzler in Ver- 
bindung. Monod (S. 55) berührt diese Tatsache nur flüchtig. Gewiß, 
dieser Anstoß zu neuen Verhandlungen blieb vergeblich, aber daß er 

1) Aehnliche Worlc finden aich übrigens bei I.urhaire S. C'XX II: • l.cCaprticn 
COmnnc* donc ■ mtTiter vi : rit ablernen t i-e siirnom de ■::!■- alne de l'Kglise« i(ui 
devait reater atlaebr k tuuit seil surcesseurs juüqu'ii la tin de Tannen regime* 

2) Auch ton Früheren (*. II. Menr.el, (iesih. d frank. Kaiser 1,616) int 
dieselbe Stelle mit! verstanden worden Da bereits M< yer von Knonaa a. a. O. 45 
(mit Aom. 22) sie richtig ausgelegt hat, genügt es auf ihn /u verweisen. Richtig 
auch Luchaire, Louis VI. S. 26 nr. 48. 

3) Aus seinem Nachlaß sind iniwischen (Revue biator. 101, S. 80— 87) noch 
einige Bemerkungen über die Inveetiturfrage auf dem Tage von Chulona veröffent- 
licht worden. (Nachtrag bei der Korrektur). 



On<,. 
CORHftl UHIVERSITY 



770 06ii .-1. An«. 1909. Nr. 9 

erfolgte, daß er vom Papste persönlich ausging, das ist zur Kenn- 
zeichnung der päpstlichen Politik von wesentlicher Bedeutung. Und 
der Vorschlag war ernsthaft im Sinne des Friedens gemeint. Sugers 
Worte (die M. nicht anführt) zeigen das aufs klarste (S. 28): > Verum 
papa quamplures viros approbatos et peritos ad caocellarium roisit, 
qui eum super bis compositeet placide convenirent, et audiren- 
tur et audirent, et ad pacem regni eum operam dare obnixe exo- 
rarent«. Das Konzil von Troyes, dessen wichtigste Reformkanones 
Monod (S. 56) gut hervorhebt, erscheint bei ihm doch wieder in ein- 
seitiger Beleuchtung, »li-'-uni quelques jours apres la Conference de 
Chalons, e'etait une rtfponse directe ä l'emperourc Diesen Satz über 
das Konzil stellt M. an die Spitze. Aber der Satz isl unrichtig. Es 
ist einmal ohne weiteres klar, ergibt sich überdies auch aus den 
Quollen, daß das Konzil einberufen worden ist, ehe überhaupt der 
Papst und die deutschen Gesandten in Chalons zusammentraten l ). 
Dann aber ist es ja gerade der deutsche Herrscher, dem Paschalis 
in Troyes ein besonderes Zugeständnis macht Die Annahme der In- 
vestitur aus Laienhand hat er (wie auf der Lateransynode von 1102) 
verboten. Aber erst auf einer allgemeinen Synode in Rom Bollte die 
Investiturfrage zwischen Pascha! und Heinrich geregelt werden. Für 
die Beurteilung von Paschais Stellung und Verhalten ist diese Nach- 
richt der Paderborner Jahrbücher') natürlich von größter Bedeutung. 
M. kennt sie nicht. Vielleicht hätte ihre Kenntnis ihn vor jener über- 
spannten Anschauung von der Bedeutung des päpstlichen >Bund- 
nisses« mit Philipp I. und der Machtgeltung Paschals bewahrt. Wenn 
der Papst vornehmlich deshalb nach Krankreich gekommen ist, um 
dort mit Hilfe des französischen Königs und der französischen Kirche 
seine kirchenpolitischen Streitigkeiten mit Heinrich V. auszukämpfen, 
so bezeugt gerade die Synode von Troyes das Fiasko dieser Politik. 
Suger (S. 24 f.) sagt in der Tat ausdrücklich, Paschalis sei der Ueber- 
zeugung gewesen >propter Rontanoruni conducüciam pertidiam, de 

1) Die Zusammenkauft von Cliilons bat Dach dem 3. Mai begonnen und ist 
vor dem 13. beendet worden; sie dauerte wobl (vgl. Meyer v. Knonau 46 f. mit 
Addi. 23) drei Tage. Der Papit ist seit dem 21. Mai in Troyes nachweisbar und 
eröffnete das Konzil am 23. Mai. — Die l'aderborner Annaleo (S. 117 — Chron. 
regia Colon. 46) verzeichnen die Berufung der Synode unmittelbar nach Krwab- 
nung des Osterfestes von 1 107, bevor sie von der nach Clialons gehenden Ge- 
sandtschaft sprechen. Das »generale concilium« wird auch von Suger (S. 28) als 
»diu Buhmonitutn« bezeichnet. 

2) S. 117 (= Chron. reg. Col. 46): Ibi causae, super qua ipso et rex ron- 
venturi erant, inducias ad Romanam sedem ponit, ut super ea canonice agatur. 
S. 118 (= 47): Apustolic.ua enim apud Trecu banno cootLrmavit, ut nemo in- 
vestituram neque aeccleeiasticam dignitatem a laicali manu suseiperet, quoadusque 
quaestio haec inter eum et regem ainodaliter terminaretur. 



___ \k 



iU UNIVERSJTY 



Monod f, Essai srr lea rapports de PascsJ II avec Philippe I" 771 

prefatis [nämlich 10 Zeilen vorher: quibusriam molestiis et novis in- 
vestiture ecclesiastice querelis, quibus eum et infestabat et magis in- 
fesUre miaabatur Henricus imperator], iromo de omnibus questionibus 
tucius regia et regia filii et ecclesie Gallieane in Fiancia quam in 
Urbe diaeeptare suffragiot '). Deshalb also kam der Papst nach 
Frankreich. In Frankreich aber, unter dem Schutze seines > Ver- 
bündetem vertagt er die Entscheidung nach — Rom. 

Ich glaube, es bedarf keines Wortes mehr, daß M ■ Auschauung 
von der »alliance« Paschais und Philipps I. gegen Heinrich V., seine 
Vorstellung von dem König, der dem Papste >un profond devouement 
dans sa lutte contre l'empereurc (S. 90), bezeugte nicht nur unbe- 
wiesen, sondern auch unhaltbar ist. Die Position des Papstes gegen- 
über Heinrich V. ist durch Philipp nicht verstärkt worden. Und was 
Paschaiis in Frankreich selbst erreichte, das verdankte er vor allem 
der französischen Kirche, nicht dem französischen König. Die Synode 
von Troyes bezeugte in wirkungsvoller Weise die Macht der Reform- 
gedanken in Frankreich im Gegensatz zu der damals vorherrschenden 
Stimmung in Deutschland 1 ); sie brachte aber auch diese Gedanken 
in einem bestimmten Falle (Streit um Reims, siehe unten) dem fran- 
zösischen König gegenüber unbedenklich zur Geltung. 

Mit den Beziehungen des Papstes zur französischen Geistlichkeit 
befaßt sich M im zweiten Buche seiner Schrift, das deren größere 
Hälfte einnimmt Unser besonderes Interesse wendet sich hier den 
Bischofs wählen zu. Der Vf. hat sie im einzelnen sorgfältig untersucht. 
Allerdings zum großen Teil schon im ersten Buche. Man muß sich 
in verschiedenen Kapiteln umschauen, um ein vollständiges Bild zu 
gewinnen. Ich wüßte im übrigen gegen diese Darstellung, soweit sie 
den Hergängen bei den Wahlen gilt, nichts einzuwenden; sie ist mit 
selbständiger und genauer Quellenforschung klar und anziehend ge- 
schrieben. Monods Anschauung über das gegenseitige Verhältnis von 
Papst und König in Bezug auf die Besetzung der Bistümer seit der 
Versöhnung beider muß ich indes als unbewiesen und unbegründet 
bezeichnen. 

Luchaire (Lavisse, Hist. de France 211, 220 f.) glaubte feststellen 
zu können, daß Philipp I. seit dem Beginn des 12. Jahrh. in der 

1) Aach diese Stelle hat M. nicht verwertet. 

2) Dai hat Suger im Auge, wenn er (S. 28) aagt: . .. dominus papa Trecas 
venit. diu aubmouitum universale concilium bonoriBce relebravit, et eum anwre 
trancorum, quia nultum tervierant, et timore tt odio Theutonüorum ad saneti 
Petri sedem propere remeavit«. Monod verwertet diese Worte *ur Kennzeichnung 
von Paarbals Stimmung nach der Zusammenkunft von Cbalons und vor dem 
Konzil (S. &6: »Pascal quitta Cbalons et, »lo cocur plein d'amour pour la France 
et de baine poux l'AUemagne*, U ae dirigera vers Trojea ...)«. Das ist eine unzu- 
lässige Verschiebung dieses Stimmungsbildes. 

nau. f»i. ah. im. Hr. t 53 






-um 

[LtUHivERarr 



772 Oött gel. Arn. 1909. Nr. 9 

Frage der Besetzung von Bistümern vor den Forderungen der >Gre- 
gorianer« zurückgewichen sei, und er meinte von einem Triumph des 
Reform papsttums sprechen zu dürfen. Wenn M. diese Ansicht für 
irrig erklärt, muß man ihm Recht geben. Obwohl es unverkennbar 
ist, daß der kirchliche Einfluß des Papstes in Frankreich seit der 
Zeit, da Philipp die Versöhnung suchte, im Wachsen begriffen war 
und im französischen Episkopat einen starken Rückhalt fand (Konzil 
von Troyes) 1 ), so kann doch davon nicht die Rede sein, daß Philipp 
vor Paschal die Waffen gestreckt hätte. 

M. weist mit Recht auf den Kampf um das Erzbistum Reims 
hin, der die beiden letzten Jahre Philipps erfüllte'). Nach dem Tode 
des Erzbischofs Manasses war von dem re form freundlichen Teile der 
Wähler der Dompropst Radulf erkoren worden. Der König, den die 
Wähler Radulfs ganz aus dem Spiele gelassen hatten, erklärte sich 
für Gervasius, einen Sohn des Grafen von Rethel, dem ein Teil des 
Klerus von Reims anhing. Gervasius erhielt die Investitur und wurde 
fortan von Philipp und Ludwig VI. mit allen Mitteln gegen Radulf 
unterstützt Dieser aber war als der Erkorene der Reformpartei auch 
der Mann des Papstes. Auf dem Konzil von Troyes wurde die Er- 
hebung des Gervasius verworfen, Paschalis weihte den Radulf und 
forderte von der Stadt Reims dessen Anerkennung unter Androhung 
des Interdiktes; er hat das Interdikt dann in der Tat verhängt 

Papst und König stehen sich also aufs schroffste gegenüber. Man 
wird an die Anfänge des Streites um Beauvais erinnert. Aber der 
Gegensatz ist jetzt schärfer, der Kampf wird von Seiten der Könige 
ohne jede Rücksicht geführt. Damals, da der König sich des Papstes 
Gnade sichern wollte, gab er den von ihm ernannten Bischof preis 
und überließ das Bistum Paris dem Manne, der sich ihm zum Trotz 
vom Papst zum Bischof von Beauvais hatte weihen lassen. Jetzt 
sieht er sich nicht mehr auf den Papst angewiesen, jetzt will er zwar 
keinen Bruch mit dem Papste, aber er will nicht zurückweichen, er 
will es gegen den Papst durchsetzen, daß ein Mann seiner Wahl das 
Erzbistum erhält, zu dessen Rechten die Krönung des Königs gehört Der 
Streit um Reims beweist, wie ich meine, aufs deutlichste, daß Philipp 
von der Nachgiebigkeit, die er drei Jahre zuvor aus Berechnung dem 
noch unversöhnten Papst gegenüber gezeigt hatte, jetzt, da der 
Papst sein Verbündeter« war, nichts mehr wissen wollte. Dieser 
Auffassung, die mir nach I>age der Ueberlieferung allein berechtigt 

1) Wu Monod S. 96 von dein französischen Episkopat unter Ludwig VI. 
sagt, gilt nicht weniger für die Zeit Philipps. 

2) AuBer Monod BS IT siehe Imhart de U Tour 444, Esmein 1K8, T.acbtire 
CI.XV1 f. Vgl. aorh Monod M (Anmerkg. 3) mit Hinweis anf Säger 8. 40. Sager 
spricht — was M. nicht bemerkt — nur von Ludwig; seine Worte können aller- 
dings auch aar Kennzeichnung von Philipps Haltung dienen. 






CORHEU UNIVIR5JTY 



Moood f, !■ ssai sur les rapports dp Pucal II btcc Philippe I" 773 

scheint, hat sich auch M. nicht ganz verschlossen. S. 84 f. lesen wir : 
>Philippe ne faisait un aecord avec le pape que pour le proWger 
contre l'empereur, mais i) prtttendait rester libre de gouverner son 
clerg£ comme il l'entendait. I* pape, de son eftte, taut en demandant 
aide et conseil au roi, ne voulait pas renoncer ä ses prttentiona de 
directeur supreme des eglises de France«. Wenn ich von dem >pro- 
tlger contre Pempereur< absehe, so könnte ich diese Sätze einfach 
unterschreiben. Aber sie bezeichnen nicht die eigentliche Meinung 
des Verfassers. Nicht ohne Erstaunen siebt man ihnen die nach- 
stehenden Worte folgen: >Mais, par courtoisie d'höte ä höte, chaeun 
laissait l'autre faire ce qui lui plaisait ( "est ainsi que Philippe laissa, 
sans meme protester, le pape sacrer Raoul en plein concile de 
Troyes, tandis que, de son cöte\ il faisait pillcr le territoire rtraois 
et les domaines ecelfeiastiques, pour marquer son autoriW, et con- 
tinuait ä soutenir Gervais contre son coneurrent« '). Eine seltsame 
Courtoisiel Aber diese Betrachtungsweise steht eben in Zusammen- 
hang mit M.s Auffassung von der Stellung der beiden Gewalten 
gegenüber den Bischofs wählen. 

M. nimmt (S. 56 f., 88 ff.) ein Kompromiß zwischen Papst und 
König an. Er möchte nicht behaupten, daß ein förmliches, urkund- 
liches Konkordat abgeschlossen worden sei, er begnügt sich mit der 
Annahme einer >entente tacite« (S. 57). Es war, sagt er (S. 92), >un 
simple compromis, une entente tacite de ne rien faire de purt et 
d'autre qui put nuire aux intörets legitimes du clerge\ de la papaute" 
et de la couronne<. Die Auseinandersetzungen des Verfassers, der 
sonst, wenn nicht immer überzeugend doch überzeugt schreibt, sind 
hier unentschieden und unsicher. Schon über den Beginn dieser En- 
tente scheint er nicht ganz im klaren mit sich selbst zu sein. S. 57 
sagt er, es sei unbestreitbar >quc, depuis 1104, un modus vivendi 
nouveau rtfsulte de l'absolution de Philippe en ce qui concerne les 
elections episcopales et le role qu'y joue le roi< ; nach S. 90 faßt er 
dagegen wenigstens Philipps Kirchenpolitik für die ganze Zeit von 
1099 — 1108 als einheitlich auf, während er S. 90 wiederum meint: 
>L*attitude respective de Pascal et de Philippe de 1102 ä 1104 et 
depuis rabsolution du roi jusqu'au voyage du pape en France denote 
une politique nouvelle<. Aber auch die Darlegungen über Inhalt und 
Tragweite des > Kompromisses« sind nicht ganz widerspruchsfrei. 
S. 92 lesen wir: >Si Tun des deux partis faillissait ä ses engagements, 
l'autre ne se conside>ait plus comme liö: c'est co que nous consta- 
tions ä Reims oü des ill^galites avaient ete* commises de part et 
d'autre <. Die Vorgänge von Reims, die hier als Beispiel Tür das 
Außerkrafttreten der Entente herangezogen sind, sollen dagegen 

1) Vgl. die Ähnlich gearteten Worte auf S. 90. 

53* 



rusjrr 



774 Gott gel. An«. 1909. Nr. 9 

S. 56 (mit Anmerkung 4) als Beweis dafür dienen, daß daa Investitur- 
verbot von Troyes kraft der Entente für Frankreich nicht gelten 
sollte: >Ce canon, proraulgue" en France, ne semble paa s'appliquer 
aux elections qui avaient lieu dans le clergö francais. Le roi et le 
pape vivaient sur un compromis commodc et qui ne creait pae de 
conflit<. Zu dem ersten Satze die Anmerkung : >Nous voyona au meme 
moment, ä propos de l'election de Reims, le roi donner rinvestiture 
ä Gervais, non consacr£, et le pape consacrer Raoul, non investi<. 
Gegenüber diesem Trugschlüsse bedarf es kaum eines Wortes, daß 
Paschalis gerade im Reimser Falle ausgesprochener Maßen die Re- 
forradekrete befolgte 1 ). Wenn Philipp seinerseits sich rücksichtslos 
darüber hinwegsetzte, so sehe ich damit eben den durch kein Kom- 
promiß gemilderten kirchen politischen Gegensatz beider aufs hellste 
beleuchtet (vgl. oben S. 772). 

M. sucht trotz seiner etwas schwankenden Auffassung die Be- 
deutung der Gegensatze, die bei dem Kampf von Reims hervortreten, 
keineswegs abzuschwächen. Aber er will diesen Kampf gleichsam 
außerhalb der Entente unterbringen (vgl. S. 95). Er sucht seine An- 
nahme eines Kompromisses dadurch zu sichern, daß er es bei zwie- 
spältigen Wahlen außer Kraft treten läßt und seine Geltung auf die 
>regelmaßigen< Wahlen beschränkt. Wir müßten uns mit dieser An- 
schauung auseinandersetzen, wenn uns der Vf. auch nur an einer 
> regelmäßigen« Wahl die Wirksamkeit des von ihm angenommenen 
Kompromisses nachgewiesen hätte. Aber dieser Nachweis fehlt. Monod 
selbst gibt wiederholt zu, daß wir von derartigen Wahlen >mal- 
heureusement« nichts genaues wissen (S. 80, S. 95, auch S. R7)"). 
Also, für die Wahlen, die wir allein genau kennen, trifft das Kom- 
promiß nicht zu, und die, bei denen es gelten soll, kennen wir nicht. 
Dennoch meint M. den Inhalt dieses Kompromisses dahin bestimmen 
zu können (S. 95), daß der König sich verpflichtet habe, >ä ne pas 
faire d'opposition aux elections r£gulierement faites, ä ne pas abuser 
de son pouvoir sur le clerge" seculier«, der Papst aber >ä observer 
de son cöte" la meme ncutralitä«. Diesen >accord< möchte er als das 
Ergebnis der > friedlichen Politik« Paschais und Philipps angesehen 
wissen. Allerdings fügte er an dieser Stelle ein bescheidenes >autant 
que nouB pouvons le supposer« hinzu. Ich glaube indes mit ziem- 

1) liAti I'aschalis die Verfügung über Reims geradezu als in seine Hand 
gestellt ansah, zeigt sich darin, daß er xuerst beabsichtigt hatte, du Erzbistum 
dem Arcbidiikon von Verduo, Richard von Grandprä, tu verleihen. Vgl. Monod 84 
Anra. 1 and ftti Ahm 1 (dort steht bcidemale irrig »Richer«; so hieß der Bischof 
von Verduu, dem Richard dann gefolgt ist), sowie Meyer von Knooau 6 S. 46 f.). 

2) Die »elections reguliere««, die er S. HO ff. bespricht, liegen vor dem J. 
1106. Dfa Rechtmäßigkeit der Wahl Galderichs von Laon (S. 4Hff„ S. 83) wurde 
vom Papst auf einer Kirchenversammlung zu Langres (Febr. 1107) entschieden. 






COBNfUUMWfRSIIY 



Honod f. Emu «r I« repports de Pascal II avec Philipp« I» 775 

licher Sicherheit zeigen zu können, daß seine Meinung auch als Ver- 
mutung nicht zu halten ist. 

Als den Hauptpunkt der von ihm angenommenen >entente< sieht 
er eine Vereinbarung über die Investitur an. Seiner Meinung nach 
— er kann sich auch hier weder auf eine Tatsache noch auf ein 
Quellenzeugnis stützen 1 ) — beruhte dieser >accord< über die In- 
vestitur, der >vielleicht< während des Konzils von Troyes zustande 
gekommen sei, auf einem beiderseitigen Zugeständnis: >le pape 
renonca a interdire toute investiture an roi; !e roi, de son cöte" 
renonca a investir annulo et bactdo*. Es scheint mir, daß uns ein 
Brief Ivos von Chartres, dem wir die genaue Kenntnis vom Aus- 
gang des Streites von Reims verdanken, das Recht gibt, M.s An- 
nahme abzulehnen. Ludwig VI. zeigte sich nach seiner Krönung 
(3. August 1108) bereit, den vom Papste geweihten Erzbischof Radulf 
von Reims anzuerkennen 1 ), doch verlangte er den Lehenseid. Ivo 
von Chartres, der als Vermittler tätig gewesen war, und Radulf selbst 
zeigten sich einverstanden. Aber dem Papste gegenüber — das ist 
es, was uns hier interessiert — fühlte Ivo sich genötigt, in einem 
sorgfältig ausgearbeiteten Schreiben seine Haltung zu rechtfertigen. 
Die i rostlose Lage der Kirche von Reims habe ihn veranlaßt, sich 
an den König zu wenden. Am Hofe habe man erklärt, Radulf müsse 
vor dem König den Lehenseid ablegen, der auch den früheren Herr- 
schern von allen Erzbischöfen von Reims und den Bischöfen des 
französischen Reiches — auch von frommen und heiligen Männern — 
geleistet worden sei. Um des Friedens der Kirche willen habe man 
die Forderung erfüllen müssen, obwohl es nach der Strenge des Ge- 
setzes nicht hätte geschehen sollen. Es sei ein Werk der Nächsten- 
liebe gewesen, und indem er es getan habe, glaube er den Ge- 
setzen gehorcht zu haben, denn auch das Gesetz gehe auf die Liebe 
zurück. Kniefällig bitte er den Papst, um der Liebe willen mit 
väterlicher Nachsicht dieses Verhalten zu verzeihen, das ja nicht die 
>aeterna lex« unerlaubt mache, sondern ein zur Erlangung der Frei- 
heit der Kirche von ihrem Oberhaupte ausgegangenes Verbot (sed 
intentione acquirendae liberUtis praesidentium sola prohibitio). ... Man 
müsse etwas nachlassen von der Strenge der kirchlichen Vorschriften, 
wenn es die Not des Volkes fordere. Der Papst möge Nachsicht 
walten lassen, da es nicht möglich sei, nach strenger Gesetzlichkeit 
zu verfahren. 

1) Er erkUrt einfach (S. 98 Anm. 6): »Accord qui resulu de tonte la poüüque 
qui suit co concil?« I 

2) Vgl. lom folgenden Kirnein l&9ff., Luchura CLXVIlf. nod 32 f., auch 
Barth, Hildflbert V, Lavardin 360. Monod 93 Anm. 6 (vgl. 86) beleuchtet nur du 
Verhalten Ludwig! flüchtig. — Das ttchreiben Ivos an Puchal ist gedruckt i Bouqoet, 
Kecaeil 15, 146 nr. 116 (epist. 190). Vgl. auch S. 144 epiit 189. 



CORni rSry 



77« OÖH. gel. Am. 1909. Nr. 9 

Solcher Bitten und Vorstellungen bedurfte der Bischof Ton 
Chartres, um es dem Papste annehmbar scheinen zu lassen, daG ein 
Bischof — ein vom Papst geweihter Bischof, der nur so seinen Platz 
erlangen konnte! — dem König den Lehenseid leiste. Wird man 
ernstlich behaupten wollen, daß dieser Papst 1 '■'.• Jahre zuvor dem 
französischen König die Investitur zugestanden habe, das will nach 
M.8 Meinung (vgl. seine Darlegung Über die Reihenfolge von In- 
vestitur und Weihe unter Philipp, S. 94 f.) sagen: das Recht, den 
erwählten Bischof vor der Weihe zu investieren? Und dabei soll es 
ja (Monod S. 91 und 92 f.) gerade Ivo gewesen sein, der den Papst 
zu dem Verachte auf das Investiturverbot gegenüber Philipp veran- 
laßt habe. Gewiß, Ivo war der Mann der Vermittlung. Aber seine 
kirchen politische Stellungnahme, die M. ganz richtig kennzeichnet 
(S. 90 f., 92 f.) 1 ), war nicht die des Papstes. Das zeigt neben anderem 
dieser Brief, in dem sich Ivo die größte Mühe geben muß, dem Papste 
in einem für die Kirche sonst so günstigen Falle ein Zugeständnis 
als notwendig hinzustellen, das weit bescheidener war als jenes an- 
gebliche Zugeständnis in der Investiturfrage. Für Ivo aber hätte 
dem Papste gegenüber nichts naher liegen können als der einfache 
Hinweis auf den >accord< von 1107, wenn dieser >accord< nur be- 
standen hätte. 

Wir müssen dabei bleiben, daß es, nach allem was wir wissen, 
ein Kompromiß über die Bischofs wählen zwischen Philipp I. von 
Frankreich und Papst Paschalis U. niemals gegeben hat. 

Ich habe die Ablehnung der Leitsätze M.s genau zu begründen 
gesucht, da sie in beiden Büchern der Schrift stark hervortreten 
und ohne Frage mit Geschick vorgetragen werden. Ich kann die 
Darstellung nicht weiter ausbauen — daß weder Philipp noch Pascha], 
wenn wir ihr geschichtliches Bild festhalten wollen, in M.s Beleuch- 
tung bleiben dürfen, ergibt sich von selbBt — , wir müssen mit 
raschem Schritt den übrigen Teil der Schrift durchmessen. 

Der zweite Abschnitt des zweiten Buches (S. 97 — 120) ist den 
Klöstern gewidmet und untersucht insbesondere ihr Verhältnis zu den 
Bischöfen. Ich hebe hervor die Mitteilungen Über Abgaben der Klöster 
an den Bischof, namentlich Send gerech tsame (S. 102 f.), über päpst- 
liche Exemtionsprivilegien (S. 105 ff.), die bisweilen sogar auf bischöf- 
liche Anregung zurückgehen (S. HO), aber im ganzen keine große 
Bedeutung gewinnen, wie M. in sorgsamer Untersuchung überzeugend 

1) M. hattr noch erwähnen können, daß Ivo dem Konr.il »on Tmycs, das 
du uneingeschränkte Invwititurverhot erließ, femgeMiebcn ist Er war »krank«. 
Der leise Zweifel, den Esmein 167 Anm. 2 dieser Krankheit gegenüber hegt, ist 
vielleicht nicht unl* rechtigt. — Zu der »Üicoric nouvelle« hos (S. 93) vgl. übrigens 
Ilaock, Kirchesgcscb. Deutschlands 3*, 914 (auch schon in der 1. Aufl., S. 906) 
and Buth 358 mit Anm. 1, 



CQfcr. 



Monod f. Kasai sur Ins rapports de Pascal II ayec Philippe I« 777 

darlegt; einige Bemerkungen über die Abgaben der exiraierlen Ab- 
teien an den römischen Stuhl finden sich S. 117 f. 

In den beiden Kapitelchen Über die regulierten Chorherren 
(S. 121 — 134) betont Monod, daß die Kanomkatstifte in engerer 
Verbindung mit dem Episkopat standen als die Kloster. Aber 
seine Darstellung läßt das Verhältnis zwischen Bischof und Chor- 
herren etwas gar zu freundlich erscheinen. Wie das Eindringen 
der Mönche in die Seelsorge, so ist doch auch die seelsorgerische 
Tätigkeit der Kanoniker den Bischöfen keineswegs durchaus erwünscht 
gewesen: Barth gibt in seinem Buche über llildebrand von Lavardin 
S. 253 Anm. 3 aus Briefen Ivos von Chartres Belege für den Wider- 
stand der Bischöfe gegen die Seelsorgetätigkeit der Kanoniker. Die 
Rivalität "zwischen Chorherren und Mönchen hebt M. gut hervor; 
Paschal II. (vgl. S. 133) zeigte sich den Kanonikern besonders geneigt. 
In der Zeit Paschais haben sich zahlreiche regulierte Chorherren- 
stifte gebildet, zum großen Teil bischöfliche Gründungen. M. zählt 
S. 125 f. die Stifte auf, die Paschalis bestätigt hat Allerdings hat 
sich die Blüte nicht ganz so rein entfaltet, wie man nach M.s Dar- 
stellung annehmen sollte. Das Medardusstift von Nantes, das M. 
S. 126 Z. 1 erwähnt, kam so rasch in Verfall, daß es schon 1109 den 
Benediktinern von Marmoutier überlassen wurde (Barth 302). Die 
interessante Gründungsgeschichte dieses Stiftes hat M. ebensowenig 
näher behandelt wie die der übrigen. Von einem Buche, das dem 
Titel nach lediglich den Beziehungen Paschais II. und Philipps I. 
gilt, ist das gewiß nicht zu fordern. Aber da nun einmal ein großer 
Teil des Buches über die > Organisation de l'gglise de France< handelt, 
muß man doch bedauern, daß der Vf. seine reiche Quellcnkenntnis 
und seinen Scharfsinn nicht für eine tiefer gehende Darstellung 
nutzbar gemacht hat Von dem niederen Klerus, von der Pfarr- 
geistlichkeit wird überhaupt nicht im Zusammenhang gesprochen. 
Auch die Stellung der Laien, der großen Machthaber zumal, zu den 
bischöflichen und den übrigen Kirchen hätte man gern behandelt ge- 
sehen. M. hat diese Frage — und zugleich die Frage nach der Be- 
deutung des Eigenkirchenrechts — gestreift, ohne es selbst zu merken. 
In seltsamer Verkennung des Sachverhaltes sieht er (S. 25, vgl. auch 
S. 66 und 73) in dem Spolienrecht des Grafen von Blois und Chartres 
ein — Plünderungsrecht des Pöbels (le peuple conside"rait comme une 
de aes Prärogatives de venir piller le palais gpiscopal des qu'il appre- 
nait la mort de l'öveque) '). 

Wenn ich schließlich noch die sorgfältige Tätigkeit der Heraus- 
geber in ganz bescheidener Weise ergänzen darf, so möchte ich 
folgendes anmerken : S. 48 Anm. 2 ist die Chronik Ekkehards von 

1) K« genüge, auf Barth 44er. tu verweben. 



C0RWU.UWER9TY 



773 QfltL gel An«. 1909. Nr. 9 

Aura irrig Chronicoo Urepergense genannt. Die aus der Chronik 
angezogene Stelle (Mon. Genn., Scriptores 6 S. 241) ist übrigens von 
M. irrig ausgelegt worden, obwohl schon Waitz in der Ausgabe selbst 
den Kingerzeig zum Verständnis gibt Zur Sache vgl. zuletzt Meyer 
t. Knonau, Jahrbücher Hs. IV. u. V. Band 6 S. 33 Anm. 44. — Zu 
S. 58: Paschalis war noch am 21. Juli in Valence. Eine (von M. über- 
sehene) Bulle mit diesem Datum ist von P. Kehr in den Götting. Nach- 
richten, phil.-hist. Klasse, 1902 S. 89 veröffentlicht — Neben anderen 
Druckfehlern ist S. 84 als Jahresangabe für das Konzil von Troyes 
1106 (statt 1107) stehen geblieben. 

Es wäre Unrecht, wenn ich von diesem, mit ungewöhnlicher Warme 
geschriebenen Werke so kühlen Abschied nehmen wollte. Gewiß, das 
Buch läßt manche Wünsche unerfüllt und vermag mit den Sätzen, die 
dem Vf. besonders am Herzen lagen, nicht zu überzeugen. Aber so 
sehr jene Leitsätze, die wir ablehnen mußten, hervortreten, sie be- 
herrschen doch nicht durchaus die Darstellung. Ein gesunder histo- 
rischer Sinn und unbefangener Forschungsdrang haben den Vf. fast 
immer davor bewahrt, der geschichtlich en Darstellung selbst eine 
falsche Zielstrebigkeit einzuimpfen. Und auch da, wo man das Ziel 
Tür verfehlt halten muß, wird man dem Vf. mit lebhaftem Interesse 
folgen und mannigfache Anregung mitnehmen. Die Fehler des Buches 
entspringen einer Tugend: dem energischen Streben, den großen Zu- 
sammenhang der Dinge zu erfassen. Wie Gabriel Honod mit be- 
zeichnendem Worte sagt (S. XU): eine >ing£niosiW parfois tem6raire< 
beherrschte den Verfasser dieses Buches. 

Freiburg i. B., März 1909') Fritz Vigeoer 

1) !■ !i benutze die Korrektur, um auf eine Besprechung von Monoda Ruch 
hinzuwi'i • :■.. die Augustin Fliehe im Moyen Age 22 (2. s<*rie 13), 1909, 8. S8— 44 
(Januar- Februar heft, im April aufgegeben) veröffentlicht hat. Anch ex wende* 
■ich d. *. gegen Ms. Einscbatxung der Politik Paachals. Aber naher begründet 
bat Fliehe nur seine, wie ich glaube durchaus berechtigte, Ablehnung tob M.« 
Urteü über Urban II. (5. oben S. 762). 



Für die Redaktion verantwortlich: Dr. J. Joachim iii Qottingen 



COM 



Nr. 10 Oktober 1909 



Koarad Maarer, Vo r I ■■ i a n l* e :i über altnordiirhe Rech tsgeachicbte 
Au» dem Nachlaß dei Verfassen berauageRpben von der Gesellschaft der 
Wissenschaften in Kristiania. Hand I Abt 1 n. 2 (XV und 4«) l.rw. 2liO Seiten). 
Leipxig, A. Deichen i,. Verlagsbuchhandlung Nacht, 1007. 

In jedem Wissenschaftszweig gibt es Forseher, deren Werke 
nicht nur im Augenblick ihres Krscheinens und der unmittelbar fol- 
genden Zeit von Bedeutung für den Fortgang der Wissenschaft sind, 
sondern noch lange über den Tod ihres Verfassers hinaus die feste 
Grundlage für die weitere Forschung abgeben, zu denen derjenige 
immer wieder greifen muß, der eben diese Disziplin kennen lernen 
will, die von der jüngeren Erkenntnis und Arbeit zwar ausgebaut, 
aber auf viele Jahrzehnte hinaus nicht ersetzt werden können. Ks 
sind dos in erster Linie die Werke derer, die als die Begründer 
eines mehr oder weniger selbständigen Forschungszweiges zu gelten 
haben. Und wie auf friesischem Gebiete Richthofens bahnbrechende 
Arbeiten diesen Platz einnehmen, so auf dem der skandinavischen 
Hechtsgeschichte die besonders zahlreichen Abhandlungen K. Maurers 
(verzeichnet in Tidsskrift for Retsvidenskab 1903 durch M. v. Meuten, 
vollständiger durch Golther in Ztsch. f. d. Phil. XXXV S. 68 ff. ; doch ist 
hier zu ergänzen >Die Limburger Inschrift« in Ztsch. f. d. Altertum XVIII, 
wogegen ich den Artikel >Norwegen«, den Golther angibt, in keiner der 
mir zur Verfügung stehenden Auflagen von Herzogs Kealencyklopädie 
finden konnte). Während aber jener in seineu > Untersuchungen zur 
friesischen Rcchtsgeschichtec ein groß angelegtes Werk begann, hat 
dieser die Ergebnisse seiner Forschungen von Ausnahmen, wie 
der >Bekehrung des norwegischen Stammes zum Christentum« und 
>Island« abgesehen, der weiteren Oeffentlichkeit in der Form einer 
Keine umfänglich wenig bedeutender Einzeluntersuchungen mitgeteilt. 

C«U. «*L Abi. u. Kr. 10 54 



CORHf U UNIVERS1TY 



78U 06tt gel. Aoz. 1909. Nr. 1Ü 

Nur in deu Vorlesungen, die Maurer an der Universität München und 
in Kristiania über norwegische Rechtsgeschichte hielt, hat er größere zu- 
sammenhängende Stoffe vorgetragen; die hierin enthaltene > grundlegende 
Arbeit des Meisters nordischer Rechtsgeschichte in weiterer Ausdeh- 
nung ... für die Wissenschaft zu retten und zugänglich zu machen«, 
ist der Zweck der mit dem vorliegenden Bande beginnenden Ver- 
öffentlichung. Die Zeichnung des Vorworts und im wesentlichen die 
Herausgabe selbst hat Ebbe Hertzberg übernommen, der dabei die 
Unterstützung von K. Lehmann, K. Mayer und A. Taranger genoß. 
Es steht außer Zweifel, daß die Vermittlung der Ansichten 
eines Mannes von der überragenden Bedeutung Maurers ein höchst 
begrüßenswertes und dankenswertes Unternehmen ist. Auf einem an- 
deren Blatt aber steht die Frage, wie die gegebene Aufgabe zu lösen 
war, und ob sie hier richtig gelöst ist. In dieser Beziehung einige 
Bedenken anzubringen, kann ich mir nicht versagen; sie sind mir 
gekommen, je mehr ich mich mit dem Werke beschäftigt habe. Ge- 
wiß ist es hoch zu schätzen, daß der Herausgeber die Darstellung 
Maurers selbst, >wie sie aus des Altmeisters eigener Feder geflossen, 
voll und unverändert« uns geboten hat, und man muß ihm dafür an- 
gesichts der häufigen , ebenso pietätlosen als unwissenschaftlichen 
Neubearbeitungen« Dank wissen. Maurers Werk hätte gelitten, 
wenn man die Ergebnisse neuerer Forschungen zustimmend oder ab- 
lehnend hineingearbeitet hätte. Aber das vorliegende Werk scheint 
mir die Bestätigung des alten Satzes: »Incidit in Scyllam, qui vult 
vitare Charybdim«. Es gibt einen Weg, der in der Mitte liegt 
zwischen dem bloßen Abdruck früher entstandener Werke und einer 
Umarbeitung. Kipp hat ihn bei der Herausgabe der Windscheid- 
schen Pandekten mit Glück begangen, Lotmar bei Herausgabe 
der Brinzschen Pandekten. Ohne ein Jota am Maurerschen Text 
zu ändern hätte die Literatur, die seit der Niederschrift der Vor- 
lesung entstanden ist, in derselben Weise wie in diesen Büchern 
berücksichtigt werden können. Insbesondere wäre es angezeigt ge- 
wesen, doch wenigstens Maurers eigene, spätere literarische Tätig- 
keit anzumerken. Auf diese Weise hätte aus der Veröffentlichung 
bezüglich der behandelten Materien ein Handbuch werden können, 
und um so wertvoller noch dann, wenn der Herausgeber nicht nur 
über Neuerscheinungen referiert, sondern sie auch in Anmerkungen 
gegen Maurers Ansichten abgewogen hätte. Doch mag man darüber 
verschiedener Meinung sein, und so wie die Sache nun unabänder- 
lich liegt, möchte ich weniger darauf ausgehen, zu zeigen, wie die 
Ausgabe noch hätte verbessert werden können, als darauf, selbst zu 
der Verbesserung zu helfen, und ich bespreche deshalb im Folgenden 



COPIIEU UWVERSITY 



Maurer, Vorlesungen »her altnordische Rechtsgrsrhirhtc 7öl 

besonders (He Teile des Buches, die in der Literatur der späteren 
Zeit mit anderen Ergebnissen oder auf breiterer Grundlage behandelt 
wurden. Dabei im Rahmen einer Besprechung Vollständigkeit zu er- 
reichen, ist allerdings ausgeschlossen und ist nicht beabsichtigt Ferner 
suche ich Maurers eigene spätere, auch frühere Arbeiten durch Zitate 
mit dem vorliegenden Band zu verknüpfen, so daß an Hand dieser 
Besprechung wohl jede Stelle der Schriften Maurers festgestellt wer- 
den kann, an der sich dieser zu einer der im vorliegenden Bande 
berührten Kragen in wesentlichem Umfang geäußert hat. Erschöpfung 
dos Stoffes habe ich dabei angestrebt; sie erreicht zu haben, wage 
ich nicht zu behaupten. Zur allgemeinen Literatur bemerke ich noch, 
daß ich nicht planmäßig nach einschlägigen Arbeiten geforscht habe, 
sondern das angeführt, was mir zur Hand war. Leider konnte ich 
Sarß, Udsigt over den norske historie nicht in 2. Auflage erhalten. 
Auf dieses Buch sei aber hiermit noch verwiesen. 

Die erste Hälfte des vorliegenden Bandes ist dem altnorwegischen 
Staatsrecht gewidmet und aus einer Reihe von einzelnen Stücken zu- 
sammengesetzt, die den Jahren 1868 — 84 entstammen. Den Anfang 
macht eine Einleitung (S. 1 — 30) aus den Vorlesungen von 1871 als 
>Ucbersicht über die äußere Staatsgeschichte«. Maurer beginnt die 
Geschichte Norwegens mit König Haraldr harfagri, der, um 860 zur 
Herrschaft gelangt, um das Jahr 872 nach der Schlacht im Hafrs- 
fjördr das Einkönigtum in Norwegen aufrichtete, womit bekanntlich 
die Auswanderung nach Island und dessen Besiedlung im engsten 
Zusammenhange steht. Nur kurz behandelt sind unter Quellenangabe 
die Vorfahren dieses Königs seit Olafr tr^telgja, noch kürzer die An- 
gaben antiker Autoren , mittelalterlicher Geschichtsschreiber (Pro- 
copius, Jordanes, Paulus Diaconus), isländischer Schriftsteller. Insbe- 
sondere der Letztgenannten Glaubwürdigkeit schätzt Maurer gering 
ein (vgl. Boden ZRG. XXXHI 149 Anm. 1 ; ferner Maurer, Weitere 
Mitt. z. Huldaraage Abh. d. bayr. Ak. 189G/97 S. 319 ff. Anders aber 
z. B. bezüglich der Gulljwrissaga in >die Gull-fiöris Saga etc. etc< 
S. 37). Die weitere Geschichte Norwegens ist ausführlicher bis zur 
Union mit Dänemark fortgeführt, dann deren Schicksal bis zum Kieler 
Frieden (1814) angegeben. Wertvoll sind verschiedene in den An- 
merkungen gegebene Stammbäume, der des Philippus jarl (1207 — 
1217) bis zu Haraldr gilli, dem unehelichen Sohn von Magnus Ber- 
frettr, der König Albrechts bis zu Hakon haleggr, der Erichs bis zu 
Waldemar, endlich zwei verschiedene für die zweifelhafte Abstammung 
des Häkon Jönsson und des SigurOr Hafpörsson (zur Geschichte vgl. 
auch Maurer, Die Bekehrung des norw. Stammes z. Christent. I; zu 
den Beziehungen zum Süden insb. Ztschr. f. d. Phil. II 440 ff.). (Das 

54* 



. 



782 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 10 

Folgende entstammt nach den Angaben des Herausgebers einem 
Manuskript von 1884. Dabei ist aber zu bemerken, daß wohl noch 
später Ergänzungen erfolgten. So dürfte S. 43 unten und 44 oben 
erat 1885 eingefügt sein, da Norges gamle Love IV erst 1885 er- 
schien.) 

Der § 1 beschäftigt sich (S. 31 — 37) mit dem Namen und den 
Grenzen Norwegens. Der Name ursprünglich Norövegr (vgl. hierüber 
Noreen, altisl. Gramm. 9 § 227) ist von der geographischen Lage des 
Landes hergenommen und entspricht einem Vestrvegr (britische Inseln, 
Frankreich), Austrvegr (Finnland, Litauen, slavische Lander) und 
Suörvegr (Deutschland, Italien). Ob er im Norden oder im Süden 
entstanden ist, mochte ich mit Maurer unentschieden lassen, nicht 
mit Taranger (Udsigt over den Norske Kots Historie II, 1 S. 45) 
in der zweiten Richtung entscheiden. Die Grenzen Norwegens ent- 
sprechen der heutigen Ansicht, wie sie z. B. die Karte bei Bremer, 
Ethnographie der germanischen Stämme (Pauls Grundriß UPS. 831) 
wiedergibt. 

Hat dieser § 1 mehr einleitenden Charakter, bo tritt Maurer mit 
der Besprechung der weltlichen Bezirkseinteilung Norwegens in § 2 
(S. 37 — 68) in den Stoff selbst ein. An seinen Ansichten hat die 
spätere Forschung im wesentlichen nichts mehr ändern können (vgl. 
Maurer Island S. 20 f.; Brandt II S. 89 ff. ; Maurer Art GulapingslQg 
in Krscli n. Grubers Enzyklopädie II S. 415 f. u. »Die Huldarsage< , 
S. 264, femer >Die Entstehungszeit der älteren Frostupingslög« S. 3 ff.; 
Entstehung des isl. Staates S. 8 ff.). >Ihren Schwerpunkt findet die ältere 
norwegische Bezirks Verfassung in dem Begriffe des fylki oder Volk- 
landes« (S. 37). »Ursprünglich ein selbständiges Staatsgebiet bildend, 
hat sich dieses in die Zeit nach Herstellung eines Gesamtstaates 
hinübererhalten, nur daß der bisherige Kleinstaat nunmehr zu einer 
bloßen Abteilung des Gesamtreiches geworden ist< (S. 37). Auf die 
Namen der einzelnen Volkslande geht Maurer so wenig ein wie auf 
die bekannte Aufzählung aus dem Anfang des 12. Jahrh. Hier kann 
Sterins Aufsatz in Hist Tidskrift IV, 478 und Taranger Udsigt II, 1 
S. 42 f. ergänzend eingreifen (vgl. sodann Maurer, Die Entstehungs- 
zeit der älteren Gulajiingslög). — Das Wort fylki leitet Maurer ab 
von folk als einer Bezeichnung der zur Schlacht geordneten Mann- 
schaft »wie denn auch das Zeitwort fylkja das Ordnen der Schlacht- 
reihe bezeichnet*. Damit stimmt jedoch die neuere Forschung nicht 
ganz überein. Insbesondere haben Falk und Torp in ihrem etymolo- 
gischen Wörterbuch (deutsche Ausg. v. Davidson) zwar s. v. fylke 
den Zusammenhang zwischen fylki und fylkja festgehalten, aber nicht 



k 



EU UNIVERSITY 



Maurer, Vorlesungen über altnordische Rci-htsgcsrliirlite 7»3 

8. v. folk erwähnt, so wenig wie fylki; sie nehmen keinesfalls eine 
Ableitung von fylki aus folk an. Und zwar mit Hecht 

Als Unterabteilung des fylki erscheint das höraö, ein seit Maurer 
stark umstrittener Begriff. Zunächst sprachlich, dann aber auch sach- 
lich. In jener Beziehung folgt Maurer der Ableitung von herr durch 
Guöbrandr Vigfüsson, die auch heutzutage noch Anhänger hat. In- 
zwischen aber haben sich gerade skandinavische Philologen um die 
Erklärung des Wortes bemüht. Brate hat zuerst die Krage behandelt 
und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß heraö zurückgeht auf eine 
Bildung *hiwa-raö mit der ursprünglichen Bedeutung von >hem< 
oder >familj< (Arkiv for nordisk filologi IX S. 133 f.). Er ist auf 
dieser Ansicht in einem späteren Aufsatze stehen geblieben (ebd. 
XXU S. 206) und hat sie verteidigt gegenüber der Meinung von 
Axel Kock, der heraö auf urn. *hari-reiöa zurückführt und in dem 
ganz parallel skipreiöa entwickelten Wort eine Bezeichnung ur- 
sprünglich für die HeeresausrÜstung (Schiffsausrüstung), spater für 
den Distrikt, den ein Heer (Schiff) auszurüsten hat, sieht (ebd. XXI 
S. 351 f. insbes. 363). Ich selbst habe (Altgerm anischc Hundertschaft 
S. 202) die Kontroverse unentschieden gelassen, ebenso Rietschel 
(ZRG. XLI S.355f.); Tamm (Etymologisk ordbok s. v. härad) glaubt 
beide Deutungen vereinigen zu können, Noreen (Altschwed. Gram- 
matik ■ § 80 1, 3) nimmt die Möglichkeit einer Zusammensetzung mit 
ha i r an. Nach neuerlicher Prüfung der Frage bin ich dahin gelangt, 
die Losungs versuche von Kock abzulehnen. Ohne ihre philologische 
Zulässigkeit zu bestreiten, scheint mir dies aus sachlichen Gründen 
geboten. Was wir über das heraö wissen, läßt diese Deutung als 
unzulässig erscheinen , die skipreiöur sind allerdings Bezirke , aus 
deren jedem eine bestimmte Anzahl von Schiffen gestellt werden 
mußte, parallel den skiplaghar im schwedischen Ropin. Aber eine 
Krage für sich ist es, wie alt diese Bezirke sind, ob sie nicht von 
Voraussetzungen abhangig sind, die wir in verhältnismäßig junger 
Zeit erst gegeben finden. Allerdings ist gerade hier Maurer anderer 
Ansicht. Er bezweifelt (S. 54 ff.) die Angabe der Heimskringla Ha- 
konar s. gööa, die ihre Einrichtung König Hakon göÖi (935 — 961) 
zuschreibt und so in die Mitte des 10. Jahrhunderts verlegt, und hält 
die skipreiöur auf Grund der ähnlichen Einrichtungen in Schweden 
und Dänemark für >eine uralte, den sämtlichen nordgermanischen 
Stämmen gemeinsame Einrichtung<. Dieser Ansicht vermag ich mich 
nicht anzuschließen. Die Einrichtung der Schiffsbezirke können wir 
genau verfolgen in England, wo sie erfolgte durch Alfred den Großen. 
Wie dort ist sie auch hier nur denkbar von einer Zentrale aus. Eine 
Zentralgewalt nur kann befohlen haben, daß so und so viele Leute, 






COßNHl UNIVERSirf 



7K1 Cött gel. An/.. IMB. Nr. 10 

der und der Bezirk ein Schiff auszurüsten haben. Der Vorgang setzt 
staatliche Verhältnisse voraus, die bei dem urnordischen Volke noch 
nicht gegeben waren. Gerade angesichts der Tatsache, daß diese 
allerdings auch in Schweden und Dänemark vorkommenden Schifls- 
bezirke verschiedene Namen tragen, scheint mir eine Zurückdatierung 
in frühere Zeit umsoweniger nötig, als diese ebensogut wie in Eng- 
land in den drei Ländern parallel aus dem Bedürfnis sich entwickelt 
haben, als sie ebensogut in den drei Ländern aus England über- 
nommen sein können. Aber ganz gleich wie es sich mit diesen 
skipreiöur in Hinsicht auf ihr Alter verhält, erscheint mir doch die 
Parallele mit *harireiöa ausgeschlossen. Eine Ausrüstung von Heeren 
oder, an was wohl hier allein zu denken wäre, von Heeresteilen, 
findet sich da, wo sich eine allgemeine Wehrpflicht nicht mehr 
findet. So lange jeder Volksmonn ein Heermann ist, kann man nicht 
davon sprechen, daß ein Gebiet einen Heeresteil >ausrüstc<- Jeder 
rüstet sich selbst aus, nicht einer den anderen, oder mehrere zu- 
sammen einen Anderen. Wenn nun auch G|)l. schon nicht mehr ein 
unbeschränktes allgemeines Aufgebot kennt, sondern nur bei Heeres- 
not nach ii|>l. 312 Jwgn ok |>ra?II auszieht, so wissen wir doch, daß 
früher ein solches allgemeines Aufgebot, wie es nun nur in be- 
stimmten Fällen erfolgt, Regel war. Und in diese Zeit zurück reicht 
die Bezeichnung heraö. Darüber besteht mindestens für Schweden 
kein Streit, und auch das schwedische tan]) will Kock trotzdem in 
der angegebenen Weise erklären. Aus diesem in der Sache liegenden 
Grunde muß ich die Erklärung ablehnen. Besser bestellt ist es aber 
m. E. um die Erklärung Brate». Allerdings dann nicht, wenn man 
mit Brate selbst für »hiwa« die enge Bedeutung >Heim< oder »Fa- 
milie« ansetzt. Denn für alle Fälle ist an das Ansicdlungsgcbiet 
einer »Familie« nicht zu denken, wenn man diesen Begriff in dem 
üblichen, engeren Sinne oder auch als Großfamilie faßt. Wohl aber, 
wenn man beachtet, in welcher indogermanischen Wörterumgebung 
dieses hlwa sich befindet. Gehören dazu Wörter wie civis (civitos), 
sowie andere die auf den Bedeutungsinhalt von > ansässig sein, An- 
siedlung, Sippe, Gemeinwesen« hindeuten (vgl. Walde, Etymolo- 
gisches Wörterbuch s. v. civis), so kann sehr wohl hiwa-raÖ ur- 
sprünglich eine größere Personen gm ppe, späterhin deren Ansiedlungs- 
gebiet gewesen sein. Allerdings ist mir aus den bis jetzt erschienenen 
philologischen Erörterungen auch noch kein Grund entgegengetreten, 
der eine früher schon von Maurer vertretene Ansicht (Entstehung 
des isländ. Staates S. 1 Anm. 1), die Ableitung des Wortes heraö von 
her mit dem Suffix -a|» trotz dessen Seltenheit (vgl. Noreen, Alt- 
schwed. Gramm." S. 167) ausschlösse. Jedenfalls muß ich mich 






■ . 

EU UNIVER5JTY 



Maurer, Vorlenungeti über altnordische HerliUgcsrlikhte "65 

entschieden gegen die Meinung von Kock wenden, möclito jedoch im 
übrigen der Ansicht Brätes vor der Maurers den Vorzug geben. 

Erheblicher sind die Differenzen auf dem sachlichen Gebiet. Bis 
in die neueste Zeit (vgl. y. Schwerin, Hundertschaft S. 202) wurde 
das norwegische heraö als die Parallele des schwedischen hicrap an- 
gesehen, gleich diesem in die älteste Zeit, die der Ansiedlung, zurück- 
verlegt, und für eine sogenannte > Hundertschaft« erachtet. Neuerdings 
hat nun Rietschel (a. a. 0- S. 380 f.) die >Hundcrtschaftsnatur< dieses 
norwegischen heraö geleugnet, und sich so in direktem Gegensatz 
zu der von Maurer in diesen Vorlesungen (S. 39 f.) und auch sonst 
(z. B. Artikel Gulapingslög in Ersch u. Grubers Enzyklopädie) ver- 
tretenen Meinung gestellt. Rietschel bemerkt, daß >aus dem Worte 
Härad an und für sich irgend welche Beziehung zur Hundertschaft 
nicht herauszulesen ist« und meint, das zeige >am besten Island, 
wo von einer Härads Verfassung nirgends die Rede ist, und das Wort 
herap in einem gauz unbestimmten Sinn für die verschiedensten Ge- 
biete und Landstriche verwendet wird«. Er wendet sich so in erster 
Linie gegen die auch von Maurer s. 4U geübte Verwendung der 
Stelle >herr er hundrat« aus den Kenningar, wonach, da heraö sich 
von herr ableitet und herr eine Zahl von 100 oder 120 Männern be- 
deutet, das heraö mit der Hundertschaft zusammenfallen muß. Er 
sieht in der Stelle lediglich >ein Glied in einer Stabreimspielerei, in 
der sämtliche Zahlen von 1 bis 20 und von da an die Zehnerzahlen 
bis 100 einem mit der betreffenden Zahl alliterierenden Worte gleich- 
gesetzt werden«. > Dafür, daß die Gleichung 'Heer ist hundert' irgend 
eine reale Grundlage hat«, fehle »jeder Anhaltspunkt«. So einfach 
kommt man aber über die Sache doch nicht hinweg. Maurer hat mit 
Recht darauf hingewiesen, daß in dieser >Stabreimspielerei« einigen 
Gleichungen eine bestimmte juristisch-technische Geltung« zukommt. 
In Gpl. 154 heißt es z.B. >Dat heiter tiocer er V menn ero saman at 
feesta koste« und ganz ebenso Gpl. 1Gb >Dat er flockr er V menn ero 
saman eöa hm fleiri«. Man darf also ein Eingehen auf diese Stelle 
nicht mit dem Hinweis auf deren Charakter als >Stabreimspielerei« ab- 
lehnen. Sodann hat Rietschel die Parallelen anderer Volksrechte nicht 
genügend beachtet (vgl. auch Maurer in Germania XVIII S. 126). Im 
an gel sachsächsischen Recht besonders deutlich, aber auch im bairischen, 
ist >her« die Anzahl von Verbrechensteilnehniern, über die hinaus man 
nicht mehr zählt, die »Menge«, der »Haufe« schlechthin. Und da hundraö 
unbestritten auch eine Mengezahl ist, so kann die Gleichung »herr er 
hundrat« allerdings guten Sinn haben. Das Heer ist eben die Menge, 
die man nicht mehr zählt Doch ist auch von hier aus noch zu 
beachten, daß Maurer die Ableitung des heraö von her für sicher 



COPNaiUNIVERSm 



7fti Gott. gel. Aoz. 1909. Nr 10 

halt. Man konnte, da sie dies nicht ist, deshalb der Stelle jeden 
Erkenntnis wert für unsere Krage abstreiten. Aber nicht mit Recht 
Wenn auch horaö nicht von her abzuleiten sein sollte, vielmehr 
mit Heute von hiwa, so wird doch diese Ableitung in der Zeit, 
in der die Kenningar geschrieben wurden (Anfang des 13. Jahr- 
hunderte; vgl. Mogk in Pauls Grundriß II * S. 700), nicht mehr be- 
kannt gewesen sein und Snorri Sturluson wird ebenso an her ange- 
knüpft haben, wie etwa später Stjernköök (de jure Sveonum et 
Gothorum vetusto (1672) S. 29 f.). — Was sodann den Hinweis auf 
Island betrifft, so scheint mir denn doch aus dem Nichtvorkommen 
der Heradseinteilung gerade hervorzugeben, daß das heraö keine 
künstliche Einteilung ist, sondern auf den Ansiedlungsverhältnissen 
beruht, wie ich schon früher ausgeführt habe (Hundertschaft S. 207 f.). 
Und im Laufe der Zeit kann allerdings die Bedeutung des Wortes 
heraö so in Vergessenheit geraten sein, daß in späteren Quellen, 
allenfalls auch in einem norwegischen Pro vi nzial recht, heraö einen be- 
liebigen Bezirk bedeutet Aber daß dies die Regel oder gar, wie 
Rietschel für Norwegen annimmt, die ausnahmslose Regel war, dafür 
sehe ich in den Darlegungen Rietschels nicht den geringsten Beweis. 
Am wenigsten läßt sich der Mangel einer Ilufenverfassung als solcher 
ansehen. Mit diesem Argument begeHt Rietschel einen Zirkelbeweis. 
Selbst wenn man, was ich aber keineswegs tue, annimmt, daß in der 
Tat, wie Rietschel will, das dänische hieneth und das schwedische 
httrap auf der Hufenverfassung beruhen, so ist der Schluß, daß sie 
Hundertschaften sind, das norwegische heraö aber nicht, genau so 
berechtigt oder unberechtigt wie der gegenteilige. Warum sollte 
nicht das heraö eine Hundertschaft sein, ha?rath und hffiraj) aber 
nicht? Rietschel wird antworten, weil das schwedische ha;ra|> sicher 
identisch mit dem hundari, dieses aber ebenso sicher eine Hundert- 
schaft ist Ich erkenne an, daß die Parallele für das schwedische 
hffra|) durchschlägt. Aber wie steht es mit dem dänischen haneth? 
Darauf antwortet Rietschel : >Ist aber das gotische haeraf) mit dem 
hundari der Svear identisch, so muß das auch für das unmittelbar 
angrenzende dänische haeraeth gelten<. Ich erkenne auch diesen 
Schluß an, muß ihn aber dann auch für das unmittelbar angrenzende 
norwegische heraö in Anspruch nehmen. Daß der Schluß, der 
dort recht, auch hier recht sein muß, übersieht Rietschel vollständig, 
und deshalb vermögen Beine Ausführungen auch nicht Maurers An- 
sicht zu erschüttern, daß das norwegische heraö eine >Hundertschaft« 
ist (vgl. hierüber v. Schwerin ZRG. XLU, S. 261 ff., insbes. S. 264 f. 
Was Rietschel in seinen neuesten Ausrührungen ZRG. XLIII bringt, 
die mir in Korrektur vorlagen und von Rietschel >Zur Abwehr« S. 6 






■ 



Maurer, Vorlesungen über altnordische Kechlsgcscliichlc 787 

Anm. 1 angeführt werden, gibt sachlich nichts Neues. Die heftigen 
persönlichen Angriffe und die nun einsetzenden Versuche, die Arbeits- 
methode des Gegners herunterzusetzen, veranlassen keine Erwiderung. 
Zu ergänzen aber wäre, daß sich inzwischen auch Delbrück, Ge- 
schichte der Kriegskunst *il S. 2G f. über K.s und meine Ausführungen 
geäußert hat). 

>Nicht selten werden nun aber, und zwar in den Legalquellcn so- 
wohl als in den Urkunden, auch noch ganz andere Bezeichnungen ge- 
braucht, welche zwar auch mit Zahlbegriffen zusammenhängen, aber 
mit Zahlbegriffen von ursprünglich territorialer, nicht personlicher 
Geltung«. Hierher gehört die Einteilung der Volklande in hülfur, 
I>riöiüngar, fjoröüngar, settüngar und atttingar und ist dabei die Mei- 
nung doch wohl die, daß die Sechstel als Unterabteilungen der Drittel, 
die Achtel aber als Unterabteilungen der Viertel gelten, also die 
Drittel und Viertel sich gleichmäßig in Hälften teilen sollten. Man 
sieht, alle diese letzteren Abteilungen gehen von dem Volklande als von 
einer Einheit aus, durch deren Zerlegung in zwei, drei oder vier, 
dann sechs oder acht Teile sie sich bilden, wogegen die Hundert- 
schaft, soweit deren ziffernmäßige Bedeutung in Krage kommt, nur 
durch die Summierung einer Anzahl von kleineren Einheiten erwachsen 
sein kann; jene entstehen also durch Division, während diese durch 
Multiplikation sich bildet, und sind Überdies von Anfang an Abtei- 
lungen des Landes gewesen, wogegen diese ursprünglich jedenfalls 
nur eine persönliche Abteilung des Volkes gewesen sein kann. Da 
entsteht nun die Krage >ob beide Bezirksabteilungen in der für uns 
geschichtlichen Zeit wirklich von einander verschieden gewesen seien, 
oder ob es sich bei ihnen nicht vielleicht bloß um verschiedene Namen 
für dieselbe Sache gehandelt habe« ? An diese Krage hat sich eine 
Kontroverse angeschlossen, an deren Austrag sich Maurer selbst 
noch beteiligt hat. In den Vorlesungen vertritt er die Meinung, daß 
>die Drittel und Viertel, in welche sich die Volklande teilten, ur- 
sprünglich mit den Hundertschaften identisch gewesen waren, daß 
jedoch hinterher, als sich in den Sechsteln und Achteln weitere Unter- 
abteilungen bildeten, die Bezeichnung heraft auch auf diese letzteren 
überginge. Für diese Ansicht sprechen in der Tat eine Stelle der 
Heimskr. Haralds s. härfagra und t . J.l. 266, wogegen mir die Heran- 
ziehung des oberschwedischen Kju.'prundaland, Attundaland, Tiunda- 
land nicht sehr glücklich erscheint, da man aus diesen Namen auf 
eine größere Unregelmäßigkeit schließen könnte, als sie in Norwegen 
sich zeigt; es ergibt sich daraus nur, daß ein fylki aus einer belie- 
bigen Zahl von Hundertschaften bestehen kann. Gegen Maurer hat 
sich K. A. Munch gewendet (Det norske Kolks Historie II S. 1003 






7MÖ GÖtt, sei. Anz. 1909 Nr. 10 

An in. 1), mit besonders eingehender Begründung aber Taraiiger in 
t'inem Aufsatz : Um Uctydningen af Heraö og Heraös-kirkja i de a?ldre 
Kristenrettcr (Norsk hist. Tidskr. 2. Reihe Bd. VI S. 337—401), der 
hier umsomehr Interesse verdient, als ihn Maurer selbst besprochen hat 
(Krit. Vierteljahrsschr. XXXI, S. 223 f. ; vgl. auch Maurer zustimmend 
v. Amira Recht * S. 72, sodann Maurer selbst in Studien zum sogen. 
Christenrecht K. Sverrirs S. 22 ff.). Taranger behandelt der Keine 
nach die Gebiete des Borgarping, Eiösivaping, Gulaping und Frostu- 
ping, worin ich ihm nunmehr folge. Im Christenrecht der Bpl. finden 
sich nur zwei Gebietsbezeichnungen, heraö und fylki ; es scheidot in- 
folgedessen für die gegenwärtige Frage aus. Dagegen kennt das 
Christenrecht des Eiösivaping neben einander priöjungr und heraö, 
ohne aber des fylki zu gedenken. Taranger beginnt nun seinen Be- 
weis dnfUr, daß hier das heraö eine Unterabteilung des priöiüngr ist 
und mindestens drei hero{> in jedem priöjungr sind mit der Heran- 
ziehung von Epl. I 33: »Nu skal lata hirimta rffiiöu biskups pann er 
hann skipar til oc ha a nia up sta'fnu boö i heraöe oc lata pat fylgia 
boöe at pingat kome aller mecö ra'iöu biskups til steefnu byar: paür 
menn sem pa gera skil a pa Iwtr hanu par uiö tacka. En pa'ir er 
oskill gera oc oM koraa par niceiÖ ro-iöa biskups hann skal sUufna 
pu-ini i heraö annat n-ftir ser; aller p<rir er par gera skill p;i ma 
hann uiö tAka. Kn pu'ir er par gera <ri skill pa ma stirfna pa'im i 
priöia lieraö oeftir ser. En ef pa?ir gera oskill par pa skal fara tu 
houuö kirkiu oc lysa pui at hann hafe hu'imt ra'iöa biskups; oc aller 
ptt'ir menn er mer geröo skill tok ek uiö pui. En pa'ir er oskill 
geröo pa sta'fndi ek pa-iin hingat skill at gera. Nu ef pa-ir uilia 
tenn her gera skill pa uill ek uiö taka. Ef paar uilia nu o;i skill gera 
pn ero peeir su>kir III morkum uiö biscupt. An dieser Stolle meint 
Taranger könne man heraö unmöglich anders auffassen , denn als 
Teil des priöjungr. Maurer hält diese Auffassung für möglich (a.a.O. 
S. 225), aber auch die, daß unter den heraö >die 3 zu einem und 
demselben Volklande gehörigen Drittel zu verstehen sind und unter 
der Hauptkirche, an welcher der letzte Aufruf zu erfolgen hat, 
die Ilauptkirche desjenigen Drittels, welches der Bischof zuletzt 
auf seiner Visitationsreise besuchte. Gewiß sind nach dieser Stelle 
allein, wenn man sie nicht im Zusammenhang betrachtet, beide Aus- 
legungen möglich. Aber schon die Heranziehung der vorhergehenden 
Stelle gibt den Ausschlag zu Gunsten von Taranger. Es heißt 
in Ep). 132: >Nu skal biscup koma i hucern priöiung a huurium tolf 
nianaöora oc syngia par tiöir at houud kirkiu oc fffrma born manna 
pa oöloz hann fe manna ef hann gurcr sua. En ef hann k<rmr reigi sua 
mannum tiöir at ua>ita oc ganga a-ngar nauÖsyniar hans til pa er 



COBHfU UNIVERSUM 



Maurer, Vorlesungen über altnordisrbo Itorlitsgesrbichlo 780 

hann af ra'iöu sinni Jmt ar er hann kutmr tri«. An diese Stelle 
schließt sich unsere obige fast unmittelbar an. Lediglich stehen da- 
zwischen als Schluß von Epl. I 32 die echten Notfalle, die den Bischof 
entschuldigen, und die Gastungspflicht des Priesters an der Haupt- 
kirche. Daraus ergibt sich die Sachlage, daß der Bischof zur 
höfuökirkja kommt, damit seine vreiöur verdient und nun von dort aus 
einen Mann aussendet, der zunächst in jedem heraö einen Termin zur 
Zahlung der reiöur abhält, dann vom letzten stefnuba>r im dritten 
heraö zur Hauptkirche zurückkehrt und dort Bericht erstattet und 
die eingenommenen reiöur abgibt. An der Hauptkirche rindet ein 
letzter Zahlungstermin für die bis dahin Saumigen statt. Da der 
Bischof zu jeder der drei Hauptkirchen kommt und davon seine 
reiöur in der betreffenden sokn abhängig sind, ist es sehr verstand- 
lich wenn bei jeder Hauptkirche die aus deren sokn fälligen reiöur 
zusammengebracht wurden. Es wäre unverständlich, wenn die reiöur 
aus sämtlichen soknar gerade in einer von ihnen gesammelt würden. 
M. K. ist demnach hier das heraö eine Unterabteilung des priöjüngr, 
wie Taranger annimmt. Die zweite Stelle, auf die sich Taranger 
stützt, ist Ej>Ll48: >En ef maör fcor or heraöe eöa or priöiüngi 
sinura or uteröer i aörum priöiüngi dauör pa skal sa hafa legr kaup 
er syngir iuir liki hans oc uigir groft. En hinn halft er uigir mat 
oc uiungat hans par sem hann uar hu:ims uistum«. Er hält es für 
>unmöglieh«, daß der Gesetzgeber von heraö oder priöjüngr 
in dieser Fassung geschrieben hätte, wenn beides nur das gleiche be- 
zeichnete. Maurer findet dagegen die Stelle Überhaupt nur unter 
Voraussetzung der Identität von heraö und priöjüngr verständlich. 
Denn da doch nur der hofuöprestr des priöjüngr begraben konnte, 
bedurfte es einer Regelung des Gebührenbezugs nur dann, wenn je- 
mand den priöjüngr verließ, >wogegen völlig gleichgültig bleibt, in 
welchem Teile des Drittels der Tod den Menschen erreicht!. Diese 
Argumentation wäre richtig, wenn die Stelle nur vom hofuöprestr 
handelte. Das ist aber nicht der Kall. Die Stelle ist m. E. zu über- 
setzen: >Wenn aber ein Mann aus dem Herad geht oder aus seinem 
Drittel, und stirbt in einem anderen Drittel, da soll der die Grabge- 
bühr haben, der über seiner Leiche singt und das Grab weiht; aber 
jener die Hälfte, der Speise und Gel weiht, da wo er zu Hause ist«. 
Aber wovon die Hälfte? Maurer und Taranger scheinen an die Hälfte 
der Grabgebühr zu denken. Das ist m. E. unrichtig. Das legrkaup 
erhält derjenige, der die Begräbniszeremonie vornimmt d. i., da nur 
die höfuökirkjur Grabkirchen sind, der hofuöprestr. Aus Epl. 147 
aber ersehen wir, daß erst nach dem Tode eines Mannes nach dem 
hofuöprestr gesandt wird. Das Beten am Krankenbett, die letzte 



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COPNEU liHIVfRSJTY 



700 Götl gol. An*. IÜU9. Nr. 10 

Oelung, die letzte Wegzehrung obliegt dem >prestr< schlechthin, der, 
wie der Zusammenhang ergibt, nicht der höfuöprestr ist. Von hier 
aus erscheint es nicht verständlich, daß das legrkaup geteilt werden 
sollte zwischen dem, der begräbt, und dem, der nur die letaten Dienste 
leistet, also auch dann nichts vom legrkaup bekäme, wenn der Mann 
in seiner Heimat gestorben wäre. Es kann sich daher in dem 
zweiten Halbsatz der Stelle nicht um das legrkaup handeln, sondern 
nur um andere der in Epl. 1 47 genannten Gebühren. Wenn einem 
Mann außerhalb seines herab ein Priester die letzten Dienste leistet, 
dann muß er die Gebühr mit dem zuständigen Priester teilen. Das 
legrkaup erhält der begrabende Priester allein , wenn nicht etwa 
nauösyniar vorliegen (Epl. 1 48). So wird die Nennung des heraö 
verständlich; sie ist von Bedeutung fUr diese besonderen Gebühren 
(vgl. Maurer, Der Hauptzehnt der nordgerm. Hechte, S. 18 f.). Und 
dementsprechend ist auch diese Stelle, wie durch Taranger, allerdings 
nicht mit genügender Begründung, geschehen, alB Beweis für die 
Teilung des priöjüngr in hcrop anzusehen. — Der letzte Grund, den 
Taranger anführt und den ich hier antizipiere, ist entnommen aus dem 
interessanten Bruchstück des weltlichen Hechts der E]>l. (N. G. L. II 
S. 522 f.). In der entscheidenden Stelle ist die Rede vom buhögg und 
nach Feststellung der strafrechtlichen Folgen dieses Delikts folgt die 
prozessuale Vorschrift : >Sa scal flytia dorn eptir {>eim til priöjunghs 
pinghs eöa holvu |>inghs, af holvu pingi oc til fylkis |)inghs eda alycta- 
pinghs, af fylkispingi oc til III fylkna pinghs<. Taranger nimmt nun 
an, daß unter dem flytia dorn eine Berufung vom örvarping an das 
priöjungsping zu verstehen und das örvarping das ping des heraö sei. 
Darin unterstützt ihn, daß tatsächlich nach der vorausgehenden Stelle 
in diesem Bruchstück das örvarping als vorbereitendes Ding erscheint 
und ihm das heraösping folgt Von hier aus ergäbe sich auch aus 
diesem weltlichen Teil der Epl. die Unterordnung des heraö unter 
den priöjüngr. Maurer dagegen hält diese Deutung des flytia dorn 
zwar nicht für unmöglich, für wahrscheinlicher aber, »daß unter dem 
Ausdrucke an unserer Stelle nur das Urteilen am Drittelsding, nicht 
aber das Ziehen eines anderwärts gefundenen und gescholtenen An- 
teiles an dasselbe zu verstehen sein möchte«. Er zieht insbesondere 
andere Verbindungen mit flytia, so >flytia tiöif><, >rlytia fömir<, 
»flytia järnburÖ< oder »skirsluc heran und verweilt auf den techni- 
schen Ausdruck >skjöta domi« oder >skjöta mäh d ping«. Jedoch 
kann ich auch hier Maurer nicht folgen, denn er übersieht, was Ta- 
ranger besonders hervorhebt, daß ein dorn flytia nicht nur stattfindet 
til priöiunghspinghs, sondern auch til fylkispinghs und sodann til III 
fylkna pinghs. Diese Parallele scheint mir entscheidend. Jedenfalls 



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- — LÜiillfll UNIVfRSJTY 



Maurer, Vorlegungen über altnordische RecliUgesrhichto 701 

läßt sich ein Gegenbeweis gegen die aus tlen Chrißteiirechten ge- 
wonnene Ansicht aus dein Bruchstück, wie auch Maurer implicite zu- 
gibt, nicht entnehmen. Von hier mag endlich auch die Untersuchung, 
die Taranger über die späteren herop im Gebiete der Kf»I. angestellt hat, 
mit Vorsicht als Stütze verwendet werden. Doch ist Maurer darin bei- 
zustimmen, daß bei diesen Gebieten der Name horaö »in Verlaufe der Zeit 
wohl verengerte Geltung angenommen, oder auch erst iu einer Zeit sich 
gebildet haben« konnte, >in welcher die ursprüngliche Bedeutung des 
heraft bereits verschollen war«. Immerhin aber scheint mir Taranger 
darin gegen Maurer Recht zu behalten, daß das heraÖ der E|>1. eine 
Unterabteilung des (möjüngr war, und wir kommen nun zur Erörte- 
rung der Bezirke im Gula|>ing. Dort finden wir eine größere Anzahl 
von Bezeichnungen, nämlich außer fylki und heraö noch ättüngr und 
fjoröüngr. Was Maurer über das Verhältnis dieser Bezirke sagt, hatte 
er zum größten Teil schon in seinen >Studieu über das sogenannte 
Christenrecht K. Sverrirs« (S. 22 ff.) vorgetragen. Nur nimmt er auch 
hier wie schon K.-V.-Schr. XXVUI S. 60 seine Mutmaßungen Über die 
Kompilation von Gf>l. 12 angesichts der Herausgabe der Ulafschen 
Rezension in NGL. IV S. 4 zurück. Im Ergebnis aber bleibt er bei 
der Annahme stehen, daß heraÖ und fjoröüngr identisch sind, während 
die a*ttüngar durch Hälftung der fjoröüngar entstanden sind. Taranger 
widerspricht auch hier und erklärt die hero|> für mit den fjoröüngar 
und ättungar nicht identische Distrikte, von kleinerem Umfang als 
diese. Die Beweisführung ist hier beiderseits eingehender, und das 
Bild der Kontroverse verschiebt sich dadurch, daß Taranger bereits 
die eingehende Begründung von Maurers Standpunkt in der eben er- 
wähnten Schrift vorgelegen hat, als er seinerseits zu dem Problem 
Stellung nahm. Es sind hauptsächlich drei Gründe, die Maurer 
ebenda und in den vorliegenden Vorlesungen für seine Ansicht vor- 
tragt Er verweist auf die Nachricht der Heimskringla, daß K. iu- 
ra! dr härfagri über jedes fylki einen jarl setzte und jedem dieser 
4 hersar, d. h. vier Herads Vorsteher unterstellte, behauptet, daß die 
Schilderung des Rechtszuges an das Volklandsding in Gpl. 26G die 
Identität der Begriffe fjöröüngr, pingsukn und bona voraussetzt und ent- 
nimmt endlich den oberschwedischen Gebietsbezeichnungen Fjajprunda- 
land, Attundaland und Tiundaland, >daß die Zahl der heröö im fylki 
keine sehr große gewesen zu sein pflegte«. Dem ersten Grund setzt 
Taranger entgegen, daß die tatsächlichen Verhältnisse die Richtigkeit 
der Nachricht der Heimskringla unwahrscheinlich machen, daß ferner 
hereir durchaus nicht den Herads vorstand bezeichnen müsse, sondern als 
Ableitung von hersa — herrschen, den Herrscher schlechthin bezeichnen 
könne. Dies mit Recht, und in der Tat will auch Maurer (K.-V.-Schr. 



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.. . ■ -. 



792 Oölt. gel. Ani 1909. Nr. 10 

S. 229) > hierauf hei der zweifelhaften Glaubwürdigkeit dieser Angabe 
weiter kein Gewicht legen«. Mehr Schwierigkeiten macht Taranger 
Gpl. 2(16. Dos Kapitel handelt vom Odalsprozeß und fahrt nach der 
Schilderung des skiladomr fort: >En ef peiruiliahava XII pegnadom VI 
af huartsvcggia hendc |>a scolo |ieir reiöa aura II huerr peirra |ut 
ero aurar XII er [>eir scolo leggia undir iamna hond oc skirskota 
veöian sinni anftir valenkunna menm er utan standa uiö dorn. En peir 
er dorn scttu veriandc oc scckiande scolo skiota dorne veöenftom a 
fiorftongs ping. En |ia er l>eir koma a pat ]>ing \--.i scolo peir vitni 
sin frani fora peirra manna er peir male sinu undir skutu pa er peir 
veAiafto; pa scolo pingmenn um derma hvarr sannare hevir; pa er vel 
ef peir veröa a satter ; pa ero aörer veöiaöcs oc skra'cuattar oc af 
sokn sinni. En ef |»eir veröa eigi a satter ]« scolo pingmenn skioU 
dorne peirra vediaöom a fylkisping; pa er vel ef peir veröa aller a 
put satter. En ef peir veröa eigi a pat satter vill annar skiota dorne 
sinum en annar vill eigi pa scal sa po at hann mege eigi skote orka, 
pa scal hann po skirskota logrone pvi er pingmenn hava hanom veitt 
undir ütheraörs menn pa er eigi ero pingat pingsoknar menn pa 
scal hann po skiota dorne sinum a fylkisping«. Es ist hier zunächst 
die Stelle als solche zu untersuchen, und ich kann hier gleich auf ihre 
Auslegung durch Maurer selbst in der 2. Hälfte des vorliegenden 
Buches S. 116 ff. eingehen, wobei die Ausführungen von v. Arnim Voll- 
streckungsverfahren S. 266 ff. , Brandt Forelasninger I S. 318 ff. und 
Boden ZRG. XXXV S. 109 ff. pass., endlich von Maurer selbst in >Zwei 
Rechtsfälle aus der Eyrbyggia« insbes. S. 45 f heranzuziehen sind. 
Das Folgende schließt hierbei, soweit nichts bemerkt, an die vorliegende 
Darstellung Maurers an. Das oöalsbrigöi beginnt mit einer forsögn, 
auf die, wenn der Angesprochene sein Eigentum behauptet, eine 
heimstefna folgt. Am stefnudagr bringt der Kläger seine kvaöa vor 
und sie führt, wenn der Beklagte bei der auf die forsögn hin er- 
teilten Antwort stehen bleibt, zur domfesta, der Vereinbarung des 
nun folgenden duradomr. In diesem beginnt sofort das Boweisver- 
fahren, zuerst bezüglich der formellen Richtigkeit des bis dahin durch- 
geführten Verfahrens (forsagnarvitni, heimstefna vitni und kvööuvitni), 
sodann des oöalsvitni über die materielle Klagebegrüodung. Der 
Kläger >skal . . fram fora oöalvitni sin arova pria pa er tvitugir varo, 
pa er faöer peirra varft dauAr. En pa aöra er vitni peirra sänne 
peir scolo XV vetra garnier vcera er fader peirra varö dauör«. Dieses 
Zeugnis gibt zu verschiedenen Fragen Anlafl, die von den genannten 
Autoren nicht gleich beantwortet sind. Zunächst die Frage, wer die 
arofa sind. Maurer vermag die Bezeichnung nicht zu deuten, meint 
aber annnehmen zu dürfen, »daß der sie bezeichnende Ausdruck eher 



COrnj l 
CORNEU UNWK1TY 



Maarer. VorlwuDgen über altnordiBrlie Rech teßesrli ich te 793 

ihre Eigenschaft aU HnupUeugen gegenüber den bloß unterstützenden 
Nebenzeugen, oder etwa das von ihnen geforderte höhere Alter be- 
tonen werde« (S. US Anm. 2), llrandt (a.a.O. S. 320) will das Wort 
> vielleicht von rjüfa< ableiten und übersetzt S. 328 mit loaningsvidner, 
Fritzner, Ordbog s. v. verzichtet auf eine Erklärung. Einläßlich hat 
sich E. Hertzberg (Ark. f. nord. fil. V S. 227 ff. und schon Process S. 36) 
mit der Frage beschäftigt, nachdem Falk bereits (ebenda III S. 243) 
sich hiezu geäußert hatte. Hertzberg kommt zu dem Ergebnis, daß 
>arofar« tarde derfor va're de vidner, ved hjitlp af hvilko et kjob og 
salg af en jordeiendom bringer ül — i kraft af lösningsretten — at 
gaa om igjen, hvorved fülgelig opstod en art lcgaliscret >kauprof<«, 
wobei dann zu rofar die auch sonst mit rof in Verbindung stehende 
Präposition ä getreten sei. Er setzt die ürnfar den tryggvüttar und 
den schwedischen fastar gegenüber. Bei der Untersuchung, ob diese 
Deutung richtig ist, müssen wir uns klar werden, ob das von Hertz- 
berg (Glossar s. v. ärofi) angenommene I de ntitäts Verhältnis von ärofi 
und oöalsvitni maör besteht Hertzberg entnimmt es mit Recht 
K. Hakon Magnussons >Rettrbod om Odelslösning« (NGL. III S. 120f., 
Bergen 1316), insonderheit der Stelle >Somoleid ef arofue odalds 
vitnismadr bera soghn fodur fodur sins pa vilium ver at pat se 
iamfullt sem pa ef hann bcare sogn fodur sins<- Die arofar sind 
nach allen Stellen, die überhaupt über sie Aufschluß geben, Zeugen, 
tauglich zum oöalsvitni. Fraglich aber ist, auch weder von Maurer 
noch von Hertzberg klargestellt, was sie bezeugen. Die vorliegende 
retUrbod weist uns darauf hin: >par nost skul hann framlcida odals- 
vitni sin ok arofua pria pa er pa vara tvitughir er fader peirra an- 
dndezt ok par odalborner i poi fylki ok pat i eidi at peir skolu bera 
ord fodur sins en enkins manz annars ; pa gerdi pat ifuadsa'ind huart 
er peir varo loghlighir arofuar ok odalsvitni sem yngri varo en tui- 
tugir, pa er fader peirra feil ifra ok po tuitughir rcda ellri er fodur- 
f'i ilr peirra lifdu ok baro soghn faudur fotdra sinna greüiande skill- 
uislrcgha langfoidgatall tili haughs ok tili heidni eptir pui sem vattar 
odals soghni i landabrighda bolkinum huart pat vrrre iamfullt at 
bera soghn fodur fodur sins sem fodur sins*. Früher d. h. vor 
Erlaß dieser rettarböt, auch noch nach NL. VI 8, 9 konnten also die 
drei arofar nur bera ord fodur sins, jetzt können si bera soghn 
fodurfodur sins. Daraus geht hervor, daß die arofar zu sagen 
haben, was sie in verständigem Alter d. h. mit 20 oder mehr Jahren 
von ihrem Vater, jetzt auch von ihrem Großvater gehört haben und 
diese von ihren Vorvätern gehört hatten. Sie sind Zeugen für einen 
Unvordenklichkeitsbeweis. Von hier aus aber scheint mir bei Erklä- 
rung des Namens arofi davon auszugehen zu sein, daß nicht eine 



!.." 



CORNftlUNNERSm 



79* flölt gel. Abb. 1909 Nr. 10 

Zusammensetzung mit ä- sondern mit eben dem auch in ärborinn 
steckenden är- vorliegt Die Zahl der nötigen arofar ist drei, dazu 
kommt ein samiadarvitni. Ob auch hier drei Zeugen beigezogen werden 
mußten, hält Maurer für zweifelhaft, während Brandt ohne weitere 
Begründung von zweien spricht (a. a. 0. S. 321). Daraufhin ergeht 
das Urteil, das dem Kläger das Land zuspricht. Ist der Beklagte 
damit nicht zufrieden, so mag er rjüfa döm und in einem zweiten 
Gericht mit 4 arofar und einem zahlreicheren sannadarvitni den 
Kläger überbieten. Bis hierher sind sich die bisherigen Interpreten 
einig; hier beginnen sich aber die Ansichten zu scheiden. Der Text 
fährt fort: >pa scal stekiande oc veriande leggia domstemno at mar- 
camote peirra a mellom telia rostom oc fjoröongom oc skapa til loiöar- 
lengd par sem peir scolo dum setia pat kalla menu skiladom er peir 
scolo annatt tveggia veöia ccöa af lata annurrtveggia af sinu male. En 
af pwir vilia ...< (Fortsetzung s. oben S. 792). Maurer meint in Ueberein- 
stimmung mit Ilertzberg (Glossar s. v. marcamöt), es werde nun nach 
dem zweiten duradomr ein drittes Gericht nicht >fyrir durum verianda< 
sondern in der Mitte des Weges von dem Wohnort des Klägers zu 
dem des Beklagten, v. Amira spricht von Anberaumung >am Ort der 
belegenen Sache<- Brandt (Korel. II S. 321) läßt das Gericht auf der 
Grenze zwischen Besitztum des Klägers und des Beklagten stattfinden. 
Gegen Brandt spricht, daß nach dem Tatbestände Besitztum der 
beiden Parteien überhaupt nicht zusammenstößt; keine wesentlichen 
Bedenken lassen sich gegen v. Amira geltend machen. Maurer 
aber scheint mir sachlich zu einem richtigen Ergebnis zu kommen. 
Wenn im zweiten Ding die Zeugen des Beklagten jene des Klägers 
überboten >pa er hinn af sinu malec, wenn dies nicht gelang, dann 
folgt ein drittes Gericht at marcamote. Auch Hertzberg sagt (Glossar 
s. v. skiladömr) unter Hinweis auf unsere Stelle und Frpl. X 25, es 
fänden sich Spuren, daß man bisweilen als skiladömr besonders das 
dritte, abschließende Gericht bezeichnete, das notwendig würde, wenn 
zwei vorausgehende dömar zu widersprechendem Urteil gekommen waren. 
Dabei ist es ein unven* ländlich es Versehen von Maurer, weno er das 
dritte Gerichtat marcamote ein >13 pegnadöm, Vlafhvärstveggja hendi« 
nennt Denn erst noch Schilderung dieses Gerichts heißt es > Wenn sie 
aber ein 12 pegna döm haben wollen, da soll jeder von ihnen 2 Oere geben, 
das sind 12 Oere, welche sie legen sollen in gleiche Hand und ihre 
Wette klarstellen vor unparteiischen Männern, die außerhalb des Urteils 
stehen«. D. h. wenn der skiladömr, der allerdings auch aus 12 Män- 
nern besteht, zu keinem einigenden Ergebnis kommt, dann erfolgt ein 
Uebergang vom Privatgericht zum öffentlichen Gericht (vgl. hierzu diese 
Vorl. I, 2 S. 83 f. ; Kr. V. Sehr. XXXII S. 337 f. ; Die Rechtsrichtung d. 



■ 

CORHELL UKIVERSJTY 



Maurer, Vorlesungen über altnordische Recht iResrhirhte 79G 

alt. islilnd. Rechts S. 144). Pas Urteil wird nun an das fjoröüngs 
l'ii.L' gezogen, wenn dort keine Einigkeit erzielt wird, an das fylkis 
|)ing und von da allenfalls bei den gleichen Voraussetzungen an das lög- 
ping. Wenn nun aber am fjoröüngs ping keine Einigkeit zu Stande 
kommt über den Zug zum fylkis ping, dann soll der, der skjota will 
und das Ein verstund nis nicht erreicht, >skirekota tö'grani , . . undir 
u i hcraös-menn pn er eigi eru pingat pingsoknar-mennc. Dies ist 
nun die streitige Stelle, aus der Maurer die Identität von fjoröüngr, 
hdraö und pingsökn folgert, Taranger die Ueberordnung des fjoröüngr 
über das heraö. Taranger meint, es sei bei Identität des fjoröüngr 
mit dem heraö und ebenso, wenn das heraö großer ist als der fjoröüngr 
der Helativsatz >er eigi eru pingat pingsoknar-mennc überflüssig. 
Maurer sucht dem zu begegnen mit dem Hinweis darauf, daß ja ge- 
rade in diesem Falle die auch sonst vorkommende Verbindung mehrerer 
gleichbedeutender Bezeichnungen recht sehr am Platze sein mochte, 
weil der Ausdruck höraö neben seiner technischen Bedeutung nicht 
selten auch in ganz untechniachem Sinne gebraucht wurde, und somit 
sich immerhin empfehlen mußte, ausdrücklich hervorzuheben, daß er 
hier die pingsökn des fjoröüngr bezeichnen solle. Unter Anerkennung 
des Scharfsinns, mit dem Maurer den Gründen Tarangers zu be- 
gegnen sucht, muß ich doch seine Argumentation ablehnen. Denn 
Maurer erklärt nicht, wer die utheraös-menn sind, wenn alle am fjor- 
pungs-ping anwesenden pingsoknar-menn, wie das bei Identität von 
heraö und fjoröüngr sein müßte, heraösmenn sind. In aller Hegel 
sind am Ding die Dingpflichtigen anwesend. Handelt es sich um ein 
Heradsgericht, dann sind die Heradsleute da, aber nicht ütheraös- 
menn. An zufällig anwesende nicht Dingpflichtige kann der Gesetz- 
geber nicht gedacht haben. Der als unverrückbarer Ausgangspunkt 
festzuhaltende Tatbestand ist vielmehr folgender: Am fjorpungsping 
veröa I>ingmenn eigi asatter. Nun soll ein skiota des Urteils an 
das fylkis ping erfolgen. Dies gelingt nicht mangels Zustimmung aller 
Beteiligten. Trotzdem soll der hierdurch Geschädigte des Zugs an 
das fylkis ping nicht verloren gehen. Er kann seine Sache am fylkis 
ping entscheiden lassen, muß aber dort, da die Sache nicht auf dem 
normalen Wege des skiota an das ping kam, >fra lograne pvi 
herma er hann a fioröongs pingi fcccc Um dies zu können, muß er 
das lögran sofort nach seiner Begehung am fioröongsping feststellen. 
Hierzu bedarf er der ütheraös-mcnn, er eigi eru pingat pingsoknar- 
menn. Hier ergibt es sich nun schon aus der Sachlage, daß man zu 
dem Zeugnis nicht die heranzog, die selbst das lögran begangen 
hatten, sondern andere Leute. Das können aber am fjoröongsping 
nur dann ütheraös-menn sein, wenn das heraö kleiner ist als der 
r.ta C ol. Ah. itoa. Nr. 10 55 






tOßNfllUNIVtRSirV 



7% G«Ht gel. Anx. 1909 Nr. 10 

fjoröüngr und die Leute aller zum fjoröüngr gehörenden herop am 
fjoröongs Jtiiii: zusammenkommen. Und femer muß man annehmen, 
daß die Urteilsfällung am fjoröungs ping nicht durch die fjoröungs- 
menn als Gesamtheit erfolgte, sondern daß auch an diesem ping ein- 
zelne Heradgerichte gebildet werden. Unter dieser Voraussetzung 
kann der durch das logran benachteiligte am fjoröungs ping als 
Zeugen sicher utheraös-menn finden, er eigi eru pingat (d. h. in das 
llerad) pingsoknar menn und die ein unparteiisches Zeugnis am fylkis 
ping ablegen können. Allerdings ist von solchen Heradsgerichten 
nirgends die Rede. Aber unsere Stelle erhält nur so eine befrie- 
digende Erklärung, und deshalb muß ich sie zugleich als Beweis für 
diese Einrichtung des fjoröungs ping anführen. Sic zeigt aber auch, 
daß Hertzberg mit der Unterordnung des heraö unter den fjoröüngr 
Recht hat (vgl. zu Gul. 266 noch Maurer, Verdachlszeugniß S. 550; 
ders. Entstehungsz. d. Frostupingslög gegen Vorhandensein einer 
lögretta an einem anderen als dem lögping; ebenso Taranger Tidskr. f. 
Retv. XU 69). Damit sind aber die Fragen der Bezirksverfassung im 
Gulaping keineswegs gelöst. Es entsteht die weitere Frage, wie der 
attungr einzureihen sei. Maurer hält ihn für eine Unterabteilung, 
die Hälfte des fjoröüngr. Damit könnte Tarangers Auffassung des 
heraö sich so vereinen, daß man heraö und attungr identifiziert. 
Maurer tat das nicht, weil er im fjoröüngr das heraö sah. Er mußte 
im attungr ein halbes heraö annehmen und hat dies auch immer 
getan (Vorl. 1,1 S. 42; Entst. d. isl. Staates S. 119; Sverrirs Christen- 
recht S. 22 f.). Infolgedessen ist Tarangers Polemik dagegen, daß 
Maurer im attungr ein Achtel des Viertels sehe, grundlos, Ta- 
ranger scheint hier Maurers Worte falsch aufgefaßt zu haben. 
Sieht man nun mit Taranger im heraö einen Distrikt, der kleiner 
ist als der fjoröüngr und dessen Hälfte, der attungr, 60 ergibt sich 
allerdings , wie Maurer hervorhebt eine ziemlich komplizierte Be- 
zirksverfassung. Diese Kompliziertheit sucht Taranger zu erklären 
durch die einleuchtende Hypothese, daß die Einteilung des fylki alt 
ist und mit der Besiedlung gleichzeitig, die in Viertel und Achtel 
jünger und durch Bedürfnisse einer jüngeren Periode veranlaßt; erst 
später soll dann das Viertel sich an die Stelle des heraö gedrängt 
haben. Dieser Vermutung den Mangel quellenmäßigen Beweises ent- 
gegenzusetzen, halte ich nicht für richtig. Denn sie ist an sich nicht 
unwahrscheinlich, um so weniger als eine ganz ähnliche Verdrängung 
ursprünglicher Bezirkseinteil ung durch zahlenmäßige Einteilung in 
England bei Anlegung das Domesdaybook erfolgte. Zu erwähnen 
aber sind die sonstigen > Bedenken«, die Maurer gegen Taranger er- 
hebt 







EU UNIVERSTY 



Mmrer, Vorlesungen über altnordische Rechtsgc*chicbte 797 

Maurer fragt, warum die Einteilung denn nicht auch auf das 
Egöafylki und Sunnma'ri ausgedehnt wurde , warum Überhaupt K. 
Olafr die Einteilung in Viertel vorgenommen habe, nachdem erst 
>knapp hundert Jahre« zuvor K. Häkon goöi seine Einteilung in 
Schiffsrheden durchgeführt hatte. — Das sind Fragen, die sich in 
der Tat aufdrängen, deren Nichtbeantwortung aber die schon fertige 
Entscheidung nicht zu beeinflussen vermochte. In beiden Fällen 
können Grunde vorliegen, die wir nicht mehr zu erkennen vermögen. 

Innerhalb des FrostuJ>ing endlich finden sich halfur, priöjungar, fjor- 
öungar, settungar. Daneben kommt auch noch die Bezeichnung heraö 
vor. Allerdings nach Maurers Annahme in völlig untechnischer Bedeu- 
tung. Aber mit Recht bemerkt hiergegen Taranger, daß heraö in den 
Frpl. neben der allgemeinen Bedeutung des Landes im Gegensatz 
zur Stadt auch die eines bestimmten Bezirkes hat. Eine Frage für 
sich ist es dann immer noch, ob damit das fylki oder ein kleinerer 
Bezirk gemeint sei. Ich stimme mit Taranger vollkommen überein 
darin, daß das heraö der Frpl. hier wie anderswo ursprünglich eine 
Unterabteilung des fylki war. Ich muß ihm mit Maurer darin wider- 
sprechen, daß es später gleich dem fylki ist. Man kann aus Frpl. IV, 7 
(Ef maör er drepinn til dauÖs pa ä sä vera bane er vigi lysir a heudr 
ser, en lyst scal vigi samdu;gris innan fylkis oc nemna sie ä namn 
oc nättstaö sinn oc heraö pat er hann er or) und Frpl. III, 19 
schließen, daß das heraö einen bestimmten Bezirk überhaupt be- 
deutet. Aber weder aus Frpl. IV, 30 noch aus Frpl. IV, 5G ergibt 
sich eine Identität von heraö und fylki. 

Alles in allem muß man Tarangers Arbeit als einen entschie- 
denen Fortschritt bezeichnen, den auch Maurers mehr hartnäckige 
als tiefgehende Kritik nicht aufhalten konnte. 

Die Vereinigung der einzelnen fylki zu größeren Verbänden er- 
ledigt Maurer S. 44 — 53, ohne naturgemäß an Reichhaltigkeit seine 
eigenen Spezialarbeiten erreichen zu können. 

Sodann folgt die Besprechung der Veränderungen, die die welt- 
liche Bezirksverfassung Norwegens späterhin erfahren hat. Maurer 
geht ein auf die Einrichtung der skipreiöur samt der manngerö, das 
Aufkommen der syslur, der föhiröslur, endlich der Lögmanns bezirke 
(lögmannsumda>mi, logsaga, lögsögn). 

Bezüglich der skipreiöur bestreitet Maurer, daß ihre Einrichtung 
dem König Hakon goöi zuzuteilen sei, wie dies noch immer ange- 
nommen wird (vgl. Taranger, Udsigt II, 1 293). Die Nachricht der 
Fagrskinna ist aber an sich keineswegs unglaubwürdig und das Vor- 
kommen analoger Einteilungen in Schweden und Danemark ist kein Be- 
weis dafür, »daß es sich hier um eine uralte, den sämtlichen nordgerma- 

5Ü* 



COPNaiUNIVERSm 



708 Oött. gel. Abi. 1909. Nr. 10 

nischon Stämmen gemeinsame Einrichtung handelte, welche K. Ilakon 
in seinem Reiche nur etwa verbessert und im einzelnen neu geregelt 
haben möge, oder deren Einführung vielleicht sogar von der Sage 
ohne allen Grund an seinen gefeierten Namen geknüpft worden sei«. 
Doch ist hier die Annahme der Ursprünglichkeit um deswillen nicht 
so naheliegend, weil es sich keineswegs um eine Institution handelt, die aus 
einer bestimmten Eigenart entsprungen ist, vielmehr um eine solche, die 
bei entsprechender Sachlage von selbst sich darbot und daher sehr wohl 
in jedem dieser Länder unabhängig vom andern entstanden sein kann. 
Mit dem Aufhören allgemeiner Wehrpflicht ergab sich die Notwendig- 
keit, einen festen Modus für die Aushebung zu stellen. Und wie 
schon vordem aus rein natürlichen Ursachen Zusammenwohnende ein 
Schiff ausgerüstet haben werden, so hielt man sich auch jetzt an 
territoriale Merkmale: die Leute eines bestimmten Bezirks rüsten ein 
Schiff aus. Um zu dieser Lösung zu gelangen, bedurfte man keiner 
Anleihe bei anderen Völkern (Ueber skipsyslur vgl. Vorl. 1, 1 S. 346). 

Maurer geht nun über zu den syslur, wo Anhang I des vorlie- 
genden Bandes >Ueber die Landherrn und die Sysselmänner< (S. 345 — 
364; verfaßt ca. 1880) einschlägig ist, eine Abhandlung von K. Leh- 
mann >Der Ursprung des norwegischen Sysselamtes, eine Besprechung 
dieser durch Maurer Belbst (Kr. V. Sehr. XXXI 208 ff.), endlich Hertz- 
berg LtSn og veizla in Germ. Abhdlgn. f. K. Maurer und Tidskrift f. 
Retvidenskab II S. 499. (Vgl. auch noch Brandt, Forelsesninger II 103, 
Taranger II, 1 244 ff.). 

Alle Autoren sind darüber einig, daO sysla die allgemeine Be- 
deutung von Geschäft, Verrichtung, Dienst, Auftrag hat, daG von hier 
aus die sysla jeden beliebigen Amtsbezirk bezeichnen kann ; aber auch 
darüber, daß die syslur zugleich ein bestimmter von den übrigen ver- 
schiedener Amtsbezirk sein kann und da und dort auch ist, der 
syslumaör ein von den übrigen verschiedener Beamter (vgl. Hertzberg 
im Glossar z. N. G.L. s.v. sysla; v. Amira, Nordgerm. Obl.-R. II 
S. 772; ders. Recht 1 S. 74; Maurer, EntaL d. Frostupingslög S. 68). 
Nur welcher Art dieser bestimmte Amtsbezirk und dieses bestimmte 
Amt waren, ist streitig. — Um zunächst beim Bezirk zu bleiben, so 
fragt es sich, in welchem Verhältnis die sysla zu herab und fylki 
stand. Lehmann stellt sie (S. 197) an Größe über das Herad, unter 
die Landschaften; >am nächsten standen sie also den Volkslanden«. 
Und genauer noch S. 200: >Zwar entsprach nicht jedem fylki eine 
Syssel, aber jede Syssel entsprach einem fylki«, wobei nur die Teilung 
von Vikin östlich vom Kristianiafjordr in Oslösysla, Borgarsysla und 
Elfarsyslu eine Ausnahme machen soll. Aber das stimmt keineswegs 
mit Maurers Meinung im vorliegenden Band, der zwar annimmt, daß 






CÜRNfll UNNERSITY 



Maurer, Vorlesungen über altnordische Itcrhisgoiuhichip 7fW 

kleinere fylki mit der sysla zusammenfielen, in anderen Füllen aber 
das fylki drei bis acht syslur umfaßte, Vestfold und Vingulmörk zu- 
sammen sogar drei syslur bildeten. Jedoch löst sieh die Differenz 
unschwer. Aus dem was Lehmann an Quellenbelegen beibringt, geht 
deutlich hervor, daß in fast jedem fylki mehrere Sysseltniinner vor- 
handen waren. Und es ist eine willkürliche Annahme Lehmanns, 
wenn er diese Mehrzahl zu erklaren sucht durch die Behauptung, daß 
jede Syssel in der Regel zwei Syssel iniin nern unterstellt war. Es 
liegt doch weit näher anzunehmen , daß jedem Sysselmanne eine 
.sysla entsprach und somit das Verhältnis zwischen sysla und fylki so 
war, wie es Maurer angegeben hat 

Eine andere Streitfrage ist die Über das Verhältnis zwischen 
syslumaör, armaör und lendrmaör. Was Maurer hierüber vorbringt 
ist nicht vollkommen klar. Immerhin geht deutlich hervor, daß sich 
nach Maurers Ansicht das syslumaör vom armaör dadurch unter- 
scheidet, >daß seine Stellung nicht von der Verwaltung bestimmter 
Königshöfe ausging, und erst von hier aus durch die Fürsorge für 
die anderweitigen Einkünfte des Königs vermittelt in verschiedene 
Zweige des Staatsdienstes hinübergrifT, sondern vielmehr umgekehrt 
in einer Uebertragung der königlichen Hechte staatlichen Ursprungs zur 
Ausübung in einem bestimmten Bezirke wurzelte, und dafür mit den 
Königshöfen und deren Bewirtschaftung nichts oder doch nur bei- 
läufig zu tun hatte«. Der armaör sei Wirtschaftsbeamter gewesen, 
der syslumaör dagegen ein > bevollmächtigter Vertreter des Königs«, 
woraus sich auch dessen höheres Ansehen erklären lasse (S. GO). (Vgl. 
hierzu Taranger, Udsigt II, 1 S. 230 ff. mit einiger neueren Literatur; 
Maurer, Die armenn d. norw. Rechts; Hertzberg in Tidsskr. f. Retv. 
II 499 f.). Kurz behandelt Maurer die Entstehung der Schatz in ei stcreien 
(föbiröslur, thesaurariae), die von dem ursprünglich alleinigen Schatz- 
meisteramt am Königshof ausgehend in einer Verordnung von 13. VII* 
1308 schon in der Zahl von vieren erscheinen, zu Nidaros, Bergvin, 
Oslo, Tunsberg (NGL. III S. 79, auch Dipl. Norw. XI S. 1 1), zu denen 
sich dann später nach Maurer eine fünfte zu Bagahüs gesellt. Nicht 
klar ist dabei das Verhältnis des ursprünglich einzigen fthirdir zu 
den späteren genannten vier dargestellt. Wenn Maurer zunächst 
sagt, es fänden sich neben dem einzigen später vier und dann noch 
eine zu Bagahüs, und dann immer nur von fünf Schatz m eis tercien im 
ganzen spricht, so weiß man nun nicht, ob die eine alte in den neuen 
aufgegangen ist oder — etwa zu anderem Zwecke — neben ihnen 
fortbestand. Diese Frage wird auch von Taranger, der sich sonst 
Udsigt II, 1 S. 229 ziemlich eingehend mit den fähiröslur befaßt, nicht 
erörtert Er meint allerdings, daß der in der Verordn. v. 13. VI. Ob 



COF.M iftSJTY 



800 Gott .:■■! Am. 1009. Nr. 10 

(a. a. 0. S. 74) genannte fehiröir Erlend Styrkursson das alte Amt 
versieht. Und in der Tat scheint mir hierin auch die Losung der 
Frage zu liegen. Die Verordn. v. 1308 sagt zu Beginn: >Stiorn hiröar 
värrar vitium wer at mest se vndir oss en oss til letta skipum wer 
Asulf Aslaks son merkisman varn ... Sira Eriends Styrkarssyni skipum 
wer fehiröi varn med XX marka rentu (. . . skulu {>otta uptaka i tueim 
salum a XU monadum af varom fehyrdum sem vier gerum raö firir — 
Zusatz in Kod. C). Und spater heißt es dann: >]>at vilium wer ok 
fullkoiul iga bioöum a>llum fehiröum vrerum i Nidaröse Berguin i Oslo 
ok Tunsbergi . . .< Eb handelt sich in der ersten Stelle um die stjorn 
hiröur, und, wie die gleichzeitige Erwähnung des Fahnenträgers und 
des Truchseß zeigt, um Aemter am Königshof. Ein solches versieht 
auch der hier genannte fehiröir. Dabei mag es dahingestellt bleiben, 
ob er nur noch nominell das Amt eines Schatzmeisters und ebenfalls 
wie der fränkische thesaurarius (camerarius) den Hort des Königs zu 
verwalten hat, oder wirklich mit der Leitung des Finanzwesens be- 
traut ist. In der zweiten Stelle folgen dann die vier fehiröslur, in 
die das ganze Reich geteilt ist und denen die Erhebung der Ein- 
nahmen wie die Auszahlungen obliegen. Es ist aber keineswegs aus- 
geschlossen, daß das alte Schatzmeisteramt örtlich mit einem der 
neuen zusammengefallen ist. Dafür könnte insbesondere eine Urkunde 
aus Bergen vom 6. II. 1392 sprechen (Dipl. Norv. XII S. 04), wo 
Hakon Jonson als fehiröi und hiröstjori genannt wird, wozu auch 
wieder die zwei fehiröslur in Bergen stimmen würden, die Maurer 
allerdings nur aus der Bedeutung gerade dieser fehirösla zu Bergen 
erklären will. Nicht minder würde gerade hierzu stimmen, daß die 
Hauptkasse wechselt (vgl. Taranger a.a. 0. 229, S. 270, insbes. Anm. 3 
und zum ganzen 1\ A. Munch, Det norske folks historie IV, 2 S. 484). 
— Die von Maurer erwähnte fehirösla zu ßagabus wird von Taranger 
nicht erwähnt. Zuzugeben ist Munch, an den sich Maurer in dieser 
Frage anschließt, daß die Nichteinbeziehung der Elfarsysla und 
Ranrikissysla unter keine der 4 Schatzmeistereien das Bestehen einer 
fünften wahrscheinlich macht Andererseits aber ist ein ftfhiröir von 
Bagahus nie erwähnt. Auch in der oft zitierton Verordnung von 1308 
fehlt er, obwohl die beiden syslar damals zum Reiche gehörten (vgl. 
auch 0. Doublier in der unten erwähnten Schrift). 

Den Schluß des Paragraphen bilden Ausführungen über die 
Lügmannsbezirke. Das Alter dieses Amtes und seine mehrfachen 
Umgestaltungen werden nicht erörtert. Im wesentlichen behandelt 
Maurer nur die Tatsache der Zersetzung der alten Dingbezirke durch 
diesen neuen Bezirk und sodann die Frage, wie angesichts dieser Zer- 
splitterung die Sprachweise der Rechtsbücher zu erklären ist, die 



►j 



CORNf MEfÖTi 



Maurer, Vuriwungen über altnordische ItcrhtBeescliiclitu Ö01 

immer nur von einem lögniaör in jedem der vier Dingbezirke roden. 
Maurer erklärt sie durch den Hinweis darauf, daß das Landrecht 
nur für das damals noch nicht zersplitterte Frostuping erlassen wurde 
und so die Ausdrucks weise des Gesetze» überhaupt nicht von Anfang 
an inkorrekt war, sondern dies erst durch die unveränderte Ueber- 
nahme des Textes für Gulaping und Eiösifjaping wurde (vgl. auch 
Maurer, Die Huldarsage S. 311; v. Amin, Recht* S. 74; Maurer 
Kr. V. Sehr. X 347 ff. ; ders. Entstehungsz. d. alt Gulapingslög S. 69 ff.; 
ders. Entstehungszeit d. älteren Frostapingslög S. 1U, 61 f. ; ders. EnUtt. 
d. isländ. Staates S. 136 ff.; Gulaping S. 412; SigunVSiguröarson, 
Gaves der noget Lagmandsembede i Norge for Sverres Tid). 

§ 3 behandelt die kirchliche Einteilung Norwegens, von der bei 
Besprechung des Bandes II dieser Vorlesungen zu handeln sein wird. 

§ 4 >Die norwegischen Nebenlandet beschäftigt sich mit den so- 
genannten skattlönd, den dem norwegischen König schatzp nichtigen 
I-ändern und Inseln, mit Finnmörk, den Orkneyjar, Ficreyjar, Island 
und Grönland. 

Zu Finnmörk sind die Ausführungen bei Taranger II, 1 S. 61 — 68 
zu vergleichen, wo im Anschluß hieran auch von den sonstigen 
Schatzländern die Rede ist. (Ueber die Schatzlande überhaupt innnches 
bei Maurer, Bekehrung insbes. II 559 — 644; vgl. auch Register in 
Bd. II unter dem Namen der Länder; EnlaL d. isländ. Staates S. 32 ff.; 
zu Grönland vgl. Maurer, Geschichte der Entdeckung Ostgrönlands 
[in >Die zweite deutsche NordpolfahrU 1873 1,1 S. 203 ff.], insbes. 
S. 219 ff. 226 ff. [ebd. 232 f. über die übrigen SchatzlandeJ. Zu Island 
vgl. insbes. >Island von seiner ersten Entdeckung bis zum Untergange 
des Freistaats*, >Entstehung des isl. Staates und seiner Verfossungt 
und verschiedene Schriften modern politischer Richtung, insbes. Über 
den Streit Islands mit Dänemark : >Zur politischen Geschichte Islamist ; 
Allgem. Ztg. 1856. Beil. Nr. 277, 285 [hier historische Erörterungen] 
286; ebd. 1870. Nr. 66, Beil. zu Nr. 84 u. 85, Nr. 101 u. Beil. zu 
102, ebd. 1874 Beil. Nr. 21, 27, 28, 210, 222, 223; Deutsche Zeitschr. 
f. Geschichtswissenschaft V S. 268 ff. VIII S. 160. Einiges auch in dem 
Artikel >Gragaast bei Ersch u. Gruber). 

Abschnitt II behandelt >das norwegische Volk< in § 5 >die Un- 
freien«, § 6 >die Schuldknechtet, § 7 >dic Freigelassenen t, § 8 'die 
Vollfreient, §9 > den Adelt, § 10 »die königlichen Dienstleute* (dazu 
Brandt, Forel. I S. 65— 85 ; Taranger, UdsigtU.I S. 30— 36, 135—172; 
O. Büchner, Die Geschichte der norwegischen Leiländinger [1903] 
S. 5 — 12 und possim). 

Die grundlegende Einteilung des Volkes ist die in Freie und 
Unfreie, eine Einteilung, die, von Maurer benützt, der Klarheit der 






COßNai UWVERSITY 



802 Gölt gel. Am. 1900. Nr. 10 

Darstellung nur forderlich gewesen wäre. In der Formel pegn ok 
I>ricll kommt sie zun» Ausdruck, seltener durch pegu ok pjönn (vgl. 
hierzu Gul. Wi, 215, 312). Die Rechtsstellung der Unfreien (|>nell, 
|ijönn, anibott, Jiy) charakterisiert Maurer durch den Mangel der 
»mannholgi, d.h. des der Person gebührenden Rechtsschutzes; sio 
erscheinen als > Sachen, nicht als Personen«. Aber nicht konsequent 
führen die Quellen diesen Gesichtspunkt durch. Maurer betont ins- 
besondere die Androhung von Strafen, die Anwendung der Kolter und 
die Möglichkeit eines Vemiögensbesitzes (orka). Jedoch vermag ich 
die Folterung als solche nicht hierher zu rechnen. Auch, wo der 
Sklave als Sache in strengster Folgerichtigkeit behandelt wurde, 
mußte man sein Sprach vermögen anerkennen, und auch als Sache 
kann man ilin zwingen, es auszuüben. Und im übrigen darf man 
in. E. die in den Quellen schon sehr starke Zurückdrängung der 
Sachquulität nicht so kurz abfertigen. So heißt es z. B. Gul. 312 bei 
Eiörterung des örvarskurör: >En ollom monnom er or komr til hüs 
Im gerir hon fimtarstemnu til skips. En ef pn sitr nokorr kyrr um 
]>a er sa utlagr, af [>vi at pa scal fara btede pegn ok prielW. 
Wer utlagr werden kann, muß einmal im lag gewesen sein. Wenn 
man die Bezeichnung utlagr auf den ungehorsamen Sklaven au wandte, 
so ging man von der Vorstellung einer Person aus, die zunächst 
Rechtsschutz genießt, und das verträgt sich nicht mehr mit einer rein 
Sachen rechtlichen Stellung. Der Sklave hat, abgesehen von der orka, 
eine wenn auch beschrankte Erwerbsfähigkeit ; er steht hier sogar 
besser als der omagi (Gul. 56). Daß die Rechtstollung des Sklaven 
noch in vielen Beziehungen die einer Sache ist, kann natürlich nicht 
geleugnet werden. Aber man darf auch die Besserung seiner Stellung 
nicht zu gering einschätzen (vgl. außer den S. 95 Anm. 1 Angeführten 
noch Maurer, Die Freigelassenen; v. Amira, Grundriß S. HS ff.; Ta- 
ranger a. a. 0. II 30, Lehmann, Die Rigspula). 

Die Entstehung der Unfreiheit führt Maurer >im großen und 
ganzen auf die Kriegsgefangenschaft zurück«. Daneben gedenkt er 
der Vererbung durch Geburt, ohne aber das wesentliche Moment der 
Geburt gerade von unfreier Mutter hervorzuheben, und der Strafe der 

Vorknechtung in Gul. 71. 

Die Aufhebung der Unfreiheit im allgemeinen ist kurz behandelt 
Dagegen fehlen einzelne Endigungsg runde. Wohl ist erwähnt Gul. 4,5, 
wonach jedes Jahr Knechte vom Volk aus freizulassen sind, nicht 
aber die Bestimmung von Gul. 312, derzufolge der prall, der mannz- 
bana wird, durch seine Tat die Freiheit erwirbt 

Zu der nun folgenden Abhandlung über die Schuld knechtschaft 
ist vor allem heranzuziehen v. Amira, Obl.-R. II, 164 — 169, wo die 



■ 

COMKUUNIWKm' 



Maurer. Vorlesungen über altnordische lteclitsgescbichtc 

Materie weit eingehender behandelt ist, als bei Maurer, und korrekter, 
auch weitere Literatur angegeben ist Es muß, bei Eingehung der 
vertragsmäßigen Schuldknech tschaft, nictit nur, wie Maurer sagt, u'in 
Einstandsrecht des geborenen Erben« berücksichtigt werdun, sondern 
aller Blutsfreunde. Im übrigen scheidet Maurer zwischen Vertrags- 
mäßiger und strafweiser Begründung der Schuldkneihtsehaft nich- 
tiger wäre wohl die Gegenüberstellung von vertragsmäßiger und ge- 
setzlicher Begründung. Bei der strafweisen Schuldknecht&ehaft er- 
scheint als erster Grund die Verwirkung einer Unzuchtbuße durch 
Weiber, ein Fall den Maurer früher (Seh uldknech tschaft) ausdrück- 
lich ausgeschlossen hatte. Dagegen wird die Begründung einer 
Schuldknechtschaft abgelehnt für Frost. X 26 — 27, wonach der ob- 
siegende Kläger den nicht ausgelosten Schuldner zur Verstümmelung 
erhält. Dies im Gegensatz zu v. Arnim, VoIIstreckungsverfahren 
262— 63, der aber Übl.-R. II 172 Aum. 3 seine frühere Ansicht selbst 
berichtigt 

Die Wirkungen der Schuldknechtschaft siud durch die Bemer- 
kung, daß der Schuldkuccht in ein >der Unfreiheit ähnliches Ver- 
hältnis versetzt wird< nicht richtig gekennzeichnet Der Unfreiheit 
kann das Verhältnis nicht ähnlich sein. Die Unfreiheit ist im Prinzip 
Negation alles Hechts. Der Schuldknecht ist im Besitze des Hechts. 
Der Vergleich seiner mit dein Unfreien mag naheliegen, aber er ver- 
schleiert zu sehr dun grundlegenden Unterschied (über die Spuren 
einer älteren zur Unfreiheit führenden Schuldknechtschaft vgl. v. Amira 
a. a. Ü. II 162 f.; in der Sache richtig, im Ausdruck wie Maurer un- 
richtig, Brandt, Koreliesninger I 6'J). Im einzelnen hat Maurer un- 
recht, wenn er sagt, der Schuldknecht sei >dem Gläubiger, dessen 
Krau und dessen Sklaven gegenüber rechtlos, wogegen andere die 
dem Schuldknecht zugefügte Verletzung nach ihrem Geburtsstond 
büßen müssen«. InGul. 71 heißt es: >Eigi scal bann (der Schuldherr) 
meÄ hoggum raÖa hanom til verca nema hann megi eigi fa af hanom 
skullÖ sina en sidan er hann rett laus viÖ hann oc hans kono oc man 
hans allt oc sva heert J>eirra viÖ annat«. Daraus geht aber nicht der 
von Maurer aufgestellte Satz hervor. Vielmehr wird der Schuld- 
knecht erst dann relativ — gegenüber den bezeichneten Personen — 
rettlaus, wenn er durch Schläge zur Arbeit angehalten werden 
mußte. So lange dies nicht der Fall ist, für nicht durch den Zweck 
der Schuldknech tachaft gebotene Schläge hat auch, wie v. Amira 
(a. a. 0. II S. 158) ganz richtig hervorhebt der Herr samt den übrigen 
genannten Personen zu büßen wie jeder Dritte. Anderes ergibt sich 
auch nicht aus der von Maurer noch zitierten Stelle Gul. 19H, die 
von legorö und rettarfr handelnd zu unserer Materie nur bemerkt, 



coßNaiuNivERSirr 



804 0«t. gel. Ans. 1909. Nr 10 

daß der Sehuldhcrr die Buße für Beilager mit seinein Schuldweib 
einklagt wie für Beilager mit seiner besten ambatt Mindestens 
schief ist aus demselben Gesichtspunkte die Behauptung, daß der 
Schuldherr den Schuldknccht >wic seine Unfreien , . . durch Schläge 
zur Arbeit anhalten* darf. Schlagen mag er sie beide. Aber die 
Grundlage des Züchtigungs rechts ist eine verschiedene, wie die Vor- 
aussetzungen. — Die Befugnis des Gläubigers, bei Nichtzahlung der 
Schuld den Schuldmann als Satisfaktionsobjekt zu ergreifen und >von 
ihm abzuhauen« ist vom obligationenrechtlichen Standpunkt aus nicht 
entsprechend gewürdigt (vgl. hierzu v. Amini, Öbl.-R. II 172 f.; bei 
Besprechung des dritten Bandes der Vorlesungen wird hierauf zu- 
rückzukommen sein. Die hier sich findende Polemik gegen v. Awira, 
Vollatrcckungs verfahren S. 265, ist wohl durch Amiras eigene Be- 
merkung zu Obl.-R II 172 A um. 3 erledigt). 

Zum Schlüsse verfolgt Maurer die Schuldknechtschaft in die 
spätere Gesetzgebungsperiode. Kr findet auch hier noch (im gemeinen 
Landrecht und im neueren Stadtrecht) die > Arbeitskraft des Schuldners 
... als Kxekutionsobjekt, aber von einer Schuldknechtschaft ist in 
demselben doch nicht mehr die Rede«. 

Der folgende §7 behandelt die > Freigelassenen«. Hierbei schließt 
sich Maurer seiner eigenen Abhandlung (s. S.-B. d. b. Akad. 1878) 
U (vgl. noch Maurer, Kr.-V.-Sch. XIII S. 26Gf.). 

Zu § 8 über die Vollfreien vermißt man Maurers eigene Abhand- 
lung über die liöldar. Doch ist der Mangel deshalb nicht so fühl- 
bar, weil M. schon in seinen Vorlesungen die Ansicht vertreteu hatte, 
der er in dieser Abhandlung eine breitere Grundlage gab. B|il. und 
E|il. bezeichnen mit dem Ausdruck hauldr den gemeinfreien Mann 
schlechthin, G[>1. und KrJ.L einen besonders ausgezeichneten Stand, 
der sich über die bondar erhob und zwischen diesen und den landsraenn 
steht, seit B]>1. und Epl. zwischen diese beiden Gruppen hineinge- 
schoben ist. Jene Gesetze weisen die ältere, diese die jüngere Stufe 
der Entwicklung auf. Diese Meinung, die von Neueren auch Taranger 
vertritt, ferner Lehmann, Die Rigsjwla (1904) S. 29; v. Amira, Recht 3 
S. 84 f., ist aber inzwischen von Heck (Die Gemeinfreien der karo- 
lingischcn Volksrechte S. 398—442; Fries. Standes verhaltn. S. 182 f.) 
als unhaltbar hingestellt worden. Es ist daher zu prüfen, ob sie 
gegenüber der Behauptung Hecks, daß auch auf der jüngeren Ent- 
wicklungsstufe die höldar als die Gemeinfreien anzusehen seien, noch 
zu hulten ist. Dabei muß allerdings, um Heck folgen zu können, 
Maurers Abhandlung zu Grunde gelegt werden. 

In einem eigenen Paragraphen seiner Ausführungen (S. 406 f.) 
wendet sich Heck gegen >die Argumente Maurers«, die er in drei 






CORNtU UNIVERSITY 



Maurer, Vorlesunpen über altnordische Rech lägest Lichte 805 

Gruppen ointeilt, von denen die erste den Nachweis der Verschieden- 
heit von bondi und hauldr in den jüngeren Texten liefern, die zweite 
die höhere Stellung des hauldr aus dem Besitz des odal erklären soll, die 
dritte zu Unterstützung der Definition des hauldr in L.VII 64 heran- 
gezogen wird. Er geht aus von dem ganz richtigen Satz, daß bondi un- 
serem deutschen >Bauer< entspricht und infolgedessen eine weite Be- 
deutung hat, und wendet sich auf dieser die allgemeine, auch hüldar um- 
fassende Bedeutung des Wortes beweisenden Grundlage zunächst gegen 
die Behauptung Maurers, daß die Bedeutung des Wortes hauldr in 
I '■}'!., !'!>!. und I.. verschieden von der des Wortes bondi sei, in K|il. 
aber und in Bpl. sich mit ihm decke. Maurer hatte für seine Be- 
hauptung zwei Argumente aufgestellt, nämlich, daß bei Aufzählung 
der Stände zwischen dem lendnnaör und dem frjalsgjafi (zu diesem 
Wort Maurer, Germania XII 238) nur der hauldr steht, und daß inner- 
halb des Kirchhofs ein bestimmter Platz bald »höldslega< (bei Heck 
höldalega), bald >bondnlega< heiße. Heck kann nicht einsehen, >in- 
wiefern dieser Schluß der weiteren Bedeutung von bondi entgegen- 
steht«. Wir hätten auch «sichere Zeugnisse dafür, daß auch in I 
(d. i. bei Heck — E|>1. u. Bpl.) andere Stünde als die hüldar zu den 
bondar gerechnet wurden«, so gäben Epl. 1,32; 1,12; 1,34, sodann 
Bpl. 1,12; 1,14; 1,8 Vorschriften für den bondi, bei denen unter 
bondi kein Geburtsstand, sondern ein Berufsstand zu verstehen sei. 
Dies ist richtig, widerlegt aber nicht Maurers Behauptung. Denn 
erstens könnte bondi bald einen Geburtsstand (in den von Maurer 
angeführten Fällen), bald einen Berufsstand (in den Fallen Hecks) 
bezeichnen, und zweitens will Maurer Überhaupt nicht bestreiten, daß 
bondi auch noch andere Leute als hüldar bezeichnen könne, sondern 
nur, daß sich zwischen höldr und bondi kein Standesunterschied er- 
gibt, so daß man sowohl mit bondi als mit hüldr Leute des gleichen 
Standes bei der Berechtigung zum Kirchhof wie bei sonstigen Ab- 
stufungen in der Hechtsstellung bezeichnen kann. Aehnliche Kehler- 
quellen führen sodann Heck dazu, auch die zweite Behauptung 
Maurers, es seien in den späteren ltechtsbttcliern die hüldar ein an- 
derer, höherer Stand als die Bauern, als unrichtig hinzustellen. Aller- 
dings linden sich in diesen jüngeren Quellen Vorschriften, die von 
bondar sprechen und auch die hüldar einbegreifen. Es soll durchaus 
nicht geleugnet werden, daß die Bezeichnung bondar eine sehr um- 
fassende ist. So führt Heck an, daß nach Fpl II, 7 (bandr skolu 
fylkiB kirkiu lata gera fylkis meenn alla) alle bondar die Kirchen bau- 
pflicht trifft, daß nach Fpl. II, 33 nur der bondi und der einleypr 
maör zur Gabe von korndeild verpflichtet sind (Aller menn skolu 
olmoso gera a huita sunnn dcgi bonde buer oc husprceya .sin leif 



coftStuÄ 



806 Gott. gel. Au. 1909. Nr. 10 

livart ]>eirra ok sufl a. Kn einheypr maör hver pening ok sva Jona 
messo dagli), daß der Unteriaoeneid, den alle außer >dem Land- 
lurrn und sonstigen Beamten« schwören, in Hk. bondaeiö heißt, daß 
in (i)»I. nur leudmiadr eda boande als Eigner von Privatkirchen er- 
wähnt werden, daß an vielen Stellen die Dinggenossen als Träger 
öffentlicher Rechte und Pflichten bondar genannt werden. Aber ebenso 
übersieht Heck, daß gerade in solchen Fallen, in denen sich die 
ständische Abstufung in einem Mehr oder Weniger von Rechten 
zeigen muß, die höldar von den bondar getrennt sind. Maurer hatte 
nämlich unter anderem darauf gefußt, daß nach Gpl. verschiedentlich, 
z. lt. 200: (>Nu a ; ysingi a serVI aura at einoröom rette. En sunr 
hans mork at einoröom rette. Boande XII at einoröom rette. Haulld- 
maör III merkr at einoröom rette. Lendnnaör ok stallare VI merkr 
at e. r. Jarl ok Biskap XII merkr at einoröom rette) >die Buße des 
höldr der des gewöhnlichen Bauern gegenüber im Verhältnis von 1:2 
steigt«, daß ferner nach Frpl. XIV, 7 zum Zeugnis verlangt werden 
>haullda XII eöa ba'ndr hina beztu ef eigi eru haulldar til«, also 
auch die besten btrndr noch keine haulldar sind. Hierzu bemerkt nun 
Heck im Anschluß an seine obigen Ausführungen: >diese allgemeine 
Bedeutung des Wortes ermöglichte natürlich eine Verengerung 
des Sinnes durch die Ausscheidung einzelner Bestandteile. . . . Wenn 
in der Bußenordnung von G. eine Klasse von bondar zwischen den 
höldar und den Leysingen auftritt, so sind dies eben diejenigen 
Bauern, die woder höldar noch Leysinge sind. Ihr Geburts- 
stand läßt sich nicht aus der allgemein gehaltenen Bezeichnung er- 
mitteln, sondern nur aus ihren Bußen und durch die nähere Unter- 
suchung derjenigen Klassen, die eine speziellere Bezeichnung tragen. 
Wenn in F. für gewisse Funktionen höldar verlangt werden und sub- 
sidiär »die besten Bauern, wenn höldar nicht zu haben sind», so folgt 
daraus nicht . . ., daß überhaupt auch die besten Bauern noch keine 
höldar sind. Vielmehr ist auch in diesen Fällen der Begriff bondi 
durch das bereite vorgenommene Ausscheiden der höldar verengert. 
Die Nächstbesten sind die Besten gewordene Ich kann in Hecks 
Ausführungen auch nicht den leisesten Ansatz zu einer Widerlegung 
Maurers finden. Da doch nach allgemein herrschender (auch von 
Heck noch neuestens in >Friesische Sundesverhältnisse« anerkannter) 
Ansicht die Verschiedenheit der Bußen und Wergelder eine Standes- 
verschiedenheit begründet, so kann man doch gegenüber Gpl. 200 
nicht behaupten, höldr und bondi seien nicht verschiedenen Standes. 
Die Interpretation der 1 i p\. ist mir überhaupt unbegreiflich und nur 
durch Autosuggestion zu erklären. Wenn es z. B. heißt, es seien zu 
einem Hausbau Granitblöcke zu verwenden, und wenn solche nicht 






eu UNivERarr 



Maurer, Vorlcaaneen über altnordische Hcrliüpesrhicbtc 807 

vorhanden sind, der beste Gneis, so geht doch daraus deutlich her- 
vor, daß auch der best« Gneis nicht Granit ist, und bleibt anderer- 
seits die Möglichkeit, daQ sowohl Gneis als Granit einer größeren 
Gruppe einzuordnen sind. Deshalb bleibt xlas erste Argument 
Maurersc nach wie vor bestehen. Das Verhältnis »des höldr zu dem 
bondi« zeigt, daß der hauldr vom bondi in G|>l., Frpl. und L. scharf 
zu scheiden ist und, wenn man diesen als den Gemeinfreien be- 
zeichnet, jener einen Über den Gemeinfreien stehenden Stand reprä- 
sentiert. 

Heck sucht jedoch seine Ansicht auch auf Grund der >Buß- 
vergleichung« zu beweisen (S. 415 f.). Diese Vcrgleichung führt zu 
folgenden Sätzen: 1. >Die Bußen der holdar in II< (d.h. Kr|>l. u. 
G|»l.) »sind in ihrem Betrage identisch mit den Bußen der höldar 
in I< (d. h. Kjil. u. B|>1.). 2. >Die Bußen der arborinna men und 
der bondar in II entsprechen in ihrem Betrage den Bußen der 
Leysingersöhne und Leysinger in I. Nur ist für die ganze Klasse 
Unifizierung eingetreten. 3. >Die Bußen der untersten Klassen in II 
entsprechen in ihrem Betrage den Bußen der Frialsgjafa in I. Nur 
ist Differenzierung und in F. eine spätere Erhöhung eingetreten«. 
Daraus nun, daß die bondar in II die gleiche Buße haben mit den 
Libertinen in I, soll ihre Libertinenqualität und unter Berücksichti- 
gnng dieses Ergebnisses aus dem Bußunterschied zwischen bondar 
und höldar die Gemeinfreienqualität dieser folgen. Diese Argumen- 
tation hat, wie ich keineswegs leugne, auf den ersten Blick etwas 
Bestechendes. Wenn die höldar in der jüngeren Periode über die 
übrigen bondar emporgestiegen sein sollen, dann möchte man in der 
Tat nicht dieses Resultat erwarten, sondern vielmehr, daß die bondar 
die Buße der höldar der Klasse I haben und die höldar der Klasse II 
sich zwischen die bondar und die lendrmenn einschieben. Aber die 
Schlußfolgerung ist nicht, wie Heck anzunehmen scheint, unausweichlich 
zwingend. Die Entwicklung kann auch die gewesen sein, daß der von 
der Gesamtmasse der bondar sich abhebende Stand der höldar für sich 
die Rechtsstellung der bondar bewahrt hat, während die übrigen 
bondar, die sozial hinter den höldar zurückblieben, auch rechtlich 
zurückgestellt wurden. Dies aber scheint mir in der Tat der Fall zu 
sein, und auch Heck selbst hält seine Meinung nur für wahrschein- 
licher, ohne ihr eine durchschlagende Beweiskraft beizulegen. 

Heck begnügt sich aber nicht mit der Feststellung, daß die höldar 
keine über den Gemeinfreien stehende Klasse waren, sondern bringt 
auch Gründe vor für die Gemeinfreiheit der höldar und die Libertinen- 
qualität des bondi und des arborinn maör. 

Für jene wird an erster Stelle angeführt die Tatsache, daß der 



CO«S rSr, 



HOB Gott. gel. Ann. 1009 Nr. 10 

ItiiuKlr in G])l. und in Frjil. als Normtritger auftritt, d. h. seine Buße 
fixiert ist und nach ihr die Bußen der übrigen Stande bemessen 
werden. Allerdings sagt G|il. 180: >Nu ero giolld told i Gula; giallda 
haulld XVIII morkom logeyris. Nu skolo peöan giolld vaxa oc sva 
pverra sem retter aÖrer* und Gpl. 218: »Sa er baugr hinn fysti er 
liofuö baugr heiter; par ero X merkr i I>eim |>at er kyr tvrer oc 
l>rir tigir ef sa er oöalboronn er viginn er; vaxa oc Jiverra J>eöan 
niannzgiolld sva sem aörer retter manna*. Auch finden sich in Frpl. 

II 41), und X 34 ähnliche vom hauldr ausgehende Bestimmungen. Aber 
die Schlüsse, die Heck daraus zieht, sind unrichtig. Heck übersetzt 
zunächst die Stellen falsch. Der Schluß >vaxa oc pverra sem retter 
aörcr* heißt nicht > wachsen oder geringer werden, entsprechend den 
Hechten anderer* sondern >wachsen und schwinden wie die anderen 
Rechte*. Heck ist hier in denselben Fehler verfallen, wie in seinen 
friesischen Arbeiten, und hat die Kasus verwechselt; aörer ist ein 
Nom. Plur. zu annarr, während der von Heck angenommene Gen. 
Plur. annarra hieße (vgl. Noreen, altislandische und altnorwegische 
Grammatik 8 S. 271). Sodann beachtet Heck nicht, daß der hauldr 
in den Rechten der Klasse I tatsächlich der Gemeinfreie war und 
sich in dieser Eigenschaft als Normträger fortsetzte. Von hier aus 
ist verständlich, daß er auch in der späteren Periode der Normträger 
geblieben ist. — Das andere Argument für die Gemeinfreienqualität 
der höldar faßt Heck folgendermaßen: > Endlich haben die Bußen der 
höldar in zwei Fällen eine Verallgemeinerung erfahren. Sie 
sind in F. im Stadtrechte ausgedehnt auf alle Stände, mit Ausnahme 
der untersten Libertinen. Und die Isländer, die sich vorübergehend 
in Norwegen aufhalten, haben in G. »Höldarrecht«. Da das >Erbgut< 
im Stadtrechte keine Rolle spielte und in Island überhaupt fehlte, 
so zeigt diese Verallgemeinerung, daß das Höldarrecht nicht galt als 
Zeichen des Erbguts, sondern als Zeichen der Vollfreiheit Es wäre 
in der Tat unverständlich, wie man dazu gekommen sein sollte, die 
stammverwandten aber doch reichsfremden Isländer höher zu stellen 
als die eigenen Gemeinfreien. Dagegen ist die nach unserer Deutung 
vorhandene Zurücksetzung sonstiger Fremder verständlich*. Heck 
läßt hier gänzlich unberücksichtigt, was Maurer in dieser Beziehung 
schon früher vorgetragen hat Für das Verständnis des Stadtrechts 
ist es sehr wesentlich, daß nach Bj. III 47 alle Leute mit Ausschluß 
des leysingi er eigi hefir gjört frelsiaöl sitt und der Unfreien gleiches 
Recht haben. Auch der lendrmaoT, der doch sicher im Landrechte 
über dem hauldr steht, hat im Stadtrechte denselben rettr wie jeder 
ändert 1 Freie. Sodann ist nicht zu übersehen die Fassung von Bj. 

III 47: »Sva er staöfest at allir eigu jafnan r&t i kaupangi, liaulds- 






COfiNEliUNIVERSITY 



Maurer, Vorlesungen über 1)1 nordische Rechtsgearhirtate 

reit )>at eru III inerkr; slikan reit lendrmaör Bern leysingi manns sa 
er gert hefir frelsisöl sitt<. Keineswegs werden hier die Leute als 
holdar bezeichnet, sondern sie haben ein gleiches Recht wie ein 
hauldr. Und daraus folgt für den Hüldarbegrifl: überhaupt nichts. 
Allerdings mag es im Stadtrecht kein Erbgut geben und deshalb 
keine holdar, aber das Recht kann irgendwelche Leute so behandeln, 
wie es die holdar behandelt, ohne damit über deren oder jener son- 
stige rechtliche Qualität irgend etwas auszusagen. Die Besser- 
stellung des Isländers fällt nur auf, wenn man sie isoliert betrachtet, 
seine Erhebung über die Gemeinfreien wird verständlich im Zu- 
sammenhang mit dem gesamten norwegischen Krcmdcn recht. Der 
Fremde ist in Norwegen nicht schlechter gestellt als der Einheimische. 
Der Isländer ist besser gestellt als die übrigen Fremden. Der Fremde 
ist meist Gemeinfreier, weshalb alle Fremden das Recht des Gemein- 
freien haben, der Isländer hat besseres Recht; da er hauldsrett hat, 
zeigt sich nicht, was Heck will, die Gemeinfreiheit des hauldr sondern 
seine bessere Stellung (vgl. über diese Dinge Maurer im vorliegenden 

Werk 1,1 S. 366 ff.). 

Den Beweis für die Libertinenqualität der arbornir menn (Heck 
Bchreibt beständig arborinna menn, ohne zu bemeiken, daß orborinna 
der Gen. Plur., menn der Nom. I'lur. ist) beginnt Heck mit einer 
terminologischen Fixierung der Begriffe >Neulibertinen< und >Alt- 
libertinen«, wobei er unter jenen die vier ersten Generationen einer 
leysingr-Familie einschließlich der des Freigelassenen selbst versteht, 
unter diesen die vier folgenden Generationen. Die Unterscheidung 
der beiden Kategorien ist richtig. Ob die neue Terminologie nötig 
war, scheint mir fraglich. Die Altliberlinen sind eben, wie sich auch 
aus Maurers früherer Arbeit >Die Freigelassenem nach altnorwegi- 
schem Rechte* und ebenso aus den einschlägigen Ausführungen des 
vorliegenden Buches ergibt, der leysingr und die leysingiasynir. Doch 
dies nur nebenbei. Wesentlicher schon ist die Deutung des Wortes 
arborinn. Es bedeutet den >frUh geborenen*, wie auch Maurer meint, 
es werde an die Tatsache anzuknüpfen sein, daß nach dem prand- 
heimer Rechte erst derjenige zu keiner leysingjaaHt mehr gehorte, 
dessen Urgroßvater bereits, wenn nicht eines vollfreicn Mannes, so 
doch eines Freigelassenen höherer Ordnung Sohn gewesen wäre*. 
Heck will arborinn beziehen auf das Geschlecht Ein Geschlecht 
werde geboren durch Freilassung. Arborinn maftr solle derjenige 
Mann sein, dessen Gesehlechtsgeburt ziemlich weit zurück liege, also 
sehr wohl ein späterer Nachkomme eines Freigelassenen. Mir scheint 
Mnurers Ausführung richtig, was Heck ausführt, unzutreffend; denn 
gerade nicht das Geschlecht wird als arborinn bezeichnet, sondern 






COßNHl UNIVERS1TY 



flIO Gott. gel. An*. 1909. Nr. 10 

der Mann seihst. Sodann Übersicht Heck, daß gerade von seinem 
Standpunkt aus die Bezeichnung arborinn nicht den Freigelassenen, 
sondern erst recht das altfreie (rcschlecht treffen müßte. Denn dieses 
ist doch das > frühest geborenec Die Altlibertinen könnten nur vom 
Standpunkt der Neulibertincn aus die Frühgebomen sein. Aber die 
allgemeine Terminologie geht doch nicht von diesem Standpunkt aus. 
Sachlich aber finde ich auch bei Maurer keine erschöpfende Erklä- 
rung, und in den >Vorlesungen< ist der arborinn maör nur kurz be- 
handelt. Allerdings, die Quellenstellen, die sich mit ihm beschäftigen, 
sind spärlich. Die Gpl. kannten ihn noch nicht; erst in den Frf>l. tritt 
er auf. Hier gehört zu den bedeutendsten die auch von Heck heran- 
gezogene Stelle IX, 10: >Um vorn eöa söcn meöal leysingia oc scap- 
riröttins. J>ess scal hverr vera leysingi er frelsi gaf, ef sä gaf er gefa 
i'ttti. En ef II tungum leicr hvert hann er undan peim kominn er til 
vamar bans kallaöi eöa eigi oc dular sialfr, pa fare sä til er scap- 
rfrüttinn hans callaz oc niöti II vatta a pingi at hann er undan 
honum kominn. pa er hann hans nema hinn hafe aigilldis vitni a 
möte II manna arborinna oc scilva in :i . at froelsisöl hans var gört 
eöa inaltrygt- pa ef hann flytr pat vitni fram pa er hann or pyrrnslum 
viö pann mann ; en ef sa callaz arborinn er fyrir söc verör, pa teli 
hann fiöra langfeftr sfna til arborinna manna en sialfr hann hinn 
V. oc hafi til pess II buanda vitni arborinna. En ef hann er sva 
Hölauss at hanu firr pat eigi oc hefir pö pessa vorn fyrir ser pa 
Banni a»tt sfna ärborna meö guöscfrslum. En ef hann verör scirr 
med iarae eöa vitnisburö pa gialldi hinn honum fullrelti en biscopi 
eiöa sect. En ef hann fo?r sie eigi scirt pa hefir hann fyrirgort fe* 
sinu öllu viö scapdröttinn oc liggia & 111 mercr sylfrmetnar, nema 
hann launi af ser; oc sva um vanar mann. En ef fleiri menn calla 
ä pd hafe hann hina sömu vom fyrir ser<. Da Heck die Stelle 
wiedemm ganz falsch übersetzt hat, muß ich zur Aufzeigung seiner 
Fehler die m. E. richtige Uebersetzung folgen lassen : >Von Verteidigung 
und Klage zwischen einem leysingr und dem Herrn. Dessen soll 
jeder leysingr sein, der freiließ, wenn der freigab, der zu geben hatte. 
Und wenn zweifelhaft ist, ob es von dem gekommen ist, der das 
Schutzrecht über ihn beansprucht, oder nicht, und er selbst leugnet, 
da fahre der hinzu, der sich seinen Herrn nennt, und er genieße 
zwei Zeugen am Thing, daß er von ihm gekommen ist, da ist er sein 
außer er habe ein vollgiltiges Zeugnis zweier frühgeboraer und glaub- 
würdiger Männer entgegen, daß sein Freilassungsbier gehalten oder 
der Vertrag durch Treugelöbnis ersetzt ist. Wenn er dieses Zeugnis 
vorbringt, dann ist er frei von Ehrfurchtspflichten gegen diesen Mann. 
Wenn aber der sich einen arborinn maör nennt, der beklagt wird, so 






COßNEU UNMtRSITY 



Manrcr, Vorlesungen Ober altnordische RecbtBgcsrbirbte 811 

zähle er auf seine vier Vorväter, frühgeborene Männer und er selbst 
(sei) der fünfte und habe dafür das Zeugnis zweier frühgeborener 
Bauern. Und wenn er so hilflos ist, daG er das nicht kann, und er 
hat doch dieses Schutzmittel für sich, da beweise er sein frühge- 
borenes Geschlecht mit einem Gottesurteil. Und wenn er rein wird 
mit dem Eisen oder mit Zeugnis, da gölte er ihm mit vollem Geld 
und dem Bischof die Meineidsbuße. Und wenn er sich nicht reinigt, 
da hat er all sein Gut verloren gegen den Herrn und büße drei 
Silbermark, außer er kaufe siel» frei; und ebenso um vanarmenn« 
(bezüglich der vanarmenn vgl. Maurer, die Freigelassenen S. 50 ff. 
Vorl. 1,1 & 118; v. Amira, Obl.-R. II, S. 676). 

Heck hat diese Stelle dahin interpretiert, daß »nachdem die Li- 
bertinenqualität des Beklagten nachgewiesen ist<, dieser >die Aufhe- 
bung der Achtungspflichten behauptet«. Zuerst werde die Ablösung 
besprochen, dann die Generationen folge. Dieser sei die zweite Hälfte 
der Stelle gewidmet. Die Annahme, daß die Darstellung übergehe 
zur Bestreitung der Libertinenqualität, sei durch den Zusammenhang, 
insbesondere den vorher erwähnten Nachweis des Patrons und durch 
sachliche Gründe vollkommen ausgeschlossen. In einer Rechtsordnung, 
welche zum mindesten in Bezug auf das Erbrecht des Patrons, die 
Libertinenqualität über dio fünfte Generation hinaus fortdauern ließ, 
habe die Negation der Libertinenqualität nicht durch den Nachweis 
von vier freien Vorfahren bewirkt werden können. Somit sei an 
dieser Stolle arborinn ganz sicher eine technische Bezeich- 
nung der Altlibertinen unter Ausschluß der Gemeinfreien. 
Dabei Übersieht Heck, daß er sich in Widerspruch setzt mit Aus- 
führungen, die Maurer schon früher gemacht hatte, und die auch jetzt 
seinen Sätzen zu Grunde liegen. Maurer sagt geradezu, daß die Fr|»l. 
•den Manne, der vollfrei (arborinn) zu sein behauptet, während ein 
anderer ihn als seinen Freigelassenen in Anspruch nimmt, den Beweis« 
auferlegt, >daß bereits 4 seiner Vorfahren in gerade aufsteigender 
Linie frei gewesen seien«. Maurer nimmt also geradezu den von 
Heck bestrittenen Uebergang zur »Bestreitung der Libertinenqualität« 
an. Und darin hat er m. E. Hecht Fest steht, wie Heck sagt, die 
»Libertinenqualität«, oder, wie Maurer richtig hervorhebt, der »Akt 
der Freilassung«, und behauptet wird, daß der Beklagte f>vrmslamadr 
sei. Diese Behauptung entkräftet er, indem er die Abhaltung des 
frelsisöl oder einen Ersatz dafür nachweist. Ein BeweiB durch Ge- 
nerationen folge, wie ihn Heck annimmt, ist durch die Sachlage völlig 
ausgeschlossen. Denn gerade, wenn, wie Heck behauptet, der arbo- 
rinn madr ein Altlibertine ist, also ein Freigelassener der 5. bis 9. 
Generation, dann kann man von ihm nicht 4 Vorfahren verlangen, die 

nill f«L AU. lTCt. Nr. 10 56 






EU UNIYER9TY 



Hl> flfltt. Rol. Anz. 1909. Nr. 10 

auch Altliberlincn sind. Wie sollte dieser Beweis der 5. bis 9. Ge- 
neration gelingen- Das würde erat der 10. möglich, und die 10. ist 
nicht mehr Libertineuk lasse. Das im zweiten Teile der Stelle ge- 
schilderte Verfnhren ist nicht als Fortsetzung oder als Alternative 
des Verfahrens der ersten Hälfte zu denken. Vielmehr ist diese 
Hälfte so zu verstehen: A wird von 11 als pyrmslamaör in Anspruch 
genommen. A erwidert, er sei ein ärborinn maör und muß nun 
seine vier Vorfahren nennen und zwar >frühgeborne Männer«. Dieser 
Zusatz macht Schwierigkeiten. Heck übersetzt til ärborinna manna 
mit >bis zu dem frühgeborenen Manne«. Aber das ist unzulässig. 
Der Akk. Sing, von maör heißt mann, der Gen. manz, nie manna, 
was die Form des Gen. Plur. ist (vgl. Noreen n. a. 0. § 405). 

Von hier aus sind m. E. nur zwei Möglichkeiten gegeben. Ent- 
weder hängt der Genitiv > manna« von til ab oder er ist eine Appo- 
sition. In jenem Fall wäre til Präposition, in diesem vom Vcrbum 
getrennte Vorsilbe (telja til mit Gen. — tiltelja). In jenem wäre zu 
übersetzen: >er zähle seine vier Vorfahren auf bis zu den frühgeborenen 
Männern«, in diesem Falle >er zähle auf seine vier Vorfahren frühge- 
borener Männer d. h. wie sie ärbornir menn haben oder vier von der 
Qualität frühgebnmer Männer«. Wenn man zwischen beiden Fällen zu 
wählen hat, scheint mir der zweite vorzuziehen. Und zwar aus sach- 
lichen Gründen, denen zwingende sprachliche nicht entgegenstehen. Es 
gibt allerdings die Wendung »telja kyn sitt til e — s« (vgl. Fritzner Ordbog 
s. v. telja), aber wenn man z. B. sein Geschlecht >til Olafs en helga« auf- 
zählt, dann ist Olaf der Endpunkt, nicht auch der Ausgangspunkt Wenn 
jedoch hier der ärborinn maör zahlt, und man nimmt an, er zähle bis 
zu den ärbornir menn, so ist Ende und Ausgangspunkt gleich. Nimmt 
man aber die zweite der vorgeschlagenen Deutungen an, so steht 
man vor einer Bestimmung wie sie sachlich z. B. auch Ssp. in 51 § 3 
gibt. In dieser Deutung bestärkt mich auch Gul. 266. Denn wenn 
es dort heißt >|>eir scolo telja til langfeöra sinna V er ätt hava«, so 
haben wir da nicht nur das telja til, sondern auch eine Zahl von 
langfeögar, die man »haben muß«. Daß hier til nicht als regierende 
Präposition zu langfeögar gehört, zeigt wiederum Frost IX, 10, wo das 
was aufgezählt wird, im Akkusativ steht, so wie hier V (vgl. auch das 
Substantiv tiltala; Fritzner s. v.). Es wird sich dann allerdings bei 
der ersten Alternative unseres Falles noch fragen, welche Vorväter 
denn ein ärborinn maör haben muß: aber das ist cura posterior. 
(Aehnlich erklärt Brandt Forela?sninger 1 79 den ärborinn maör als 
einen Mann, »hvis (frie) Oprindelse gaar tilbage til de fjerne Fortid«. 
v. Amira Recht 1 85 setzt m. E. nicht zutreffend hönde = Ärborinn 
maör, Sollten die ärbornir denn nicht die »besten Bauern« von Frost. 



o 



CÜKHELlUNIVERSITY 



Maurer, VorlcsongOD über altnordische Kerlitsgeschirhte H13 

XIV, 7 seinV Vgl. noch Hertzberg in Arkiv for nord. filologi V S. 22. r >). 
Jedenfalls scheitert Hecks Deutung schon an dem Gesagten. 

Auch die weiteren Gründe, die Heck für die Lihertinenqualität 
dieser Klasse beibringt, sind nicht durchschlagend. Heck zieht weiter 
heran Fpl. X.4G: >Ef maör scerr af rossi manns tögl pn gialldi 
aura III. En ef hala höggr af ]>a scel meta ross; en hinn reiöi peim 
verö fyrir er ätte oc öfundarbüt ä ofan haulldi aura VI en ärbornum 
nianni luilfa mörc reespegni III aura leysingia syni II aura en ley- 
singia eyri; en sUfmietit er ärborinna IV en sac gilt pyrmslamanna 
U •<. Durch den Gegensatz im letzten Halbsatz würden die niedriger 
stehenden Klassen als pynnslnmcnn (Hock schreibt beharrlich thyrmsla- 
m a n u u , obwohl dies der Gen. I'lur. ist) bezeichnet. Das Wort könno 
diejenigen Personen bezeichnen, die zu Achtungsdiensten verpflichtet 
sind, oder auch diejenigen umfassen, die ihrer Geburt nach achtungs- 
ptiiehtig sein würden, wenn sie sich nicht losgekauft hatten«. Aber 
es könne schlechterdings nicht auf die Altlibertinen erstreckt werden, 
die in F. schon durch Gencrationenfolge befreit waren«. Der Schluß 
geht jedoch fehl. Wenn man mit Heck richtig annimmt, daß ärbo- 
rinn maör in dieser Stelle nur eine Bedeutung hat, so zeigt dio Stelle 
ganz deutlich, daß der ärborinn maör kein Altlibcrtine ist; denn 
der Altlibertino, der leysingiasunr in dem oben erörterten Sinn, ist ja 
neben ihm genannt; daß auch er im letzten Halbsatz als pyrmslamaör 
bezeichnet wird, ist keineswegs sicher. Maurer (Vorl. 1, 1 S. 1 18) rechnet 
auch offenbar den leysingiasunr an dieser Stelle nicht zu den pyrmsla- 
menn; denn er legt sie dahin aus, daß »die Buße aller anderen Leute, 
insbesondere der arbornir menn, >silfrmetit fö« sei, nachdem er kurz 
zuvor gesagt hatte, daß die Frpl. als pyrmslamenn die niedere Klasse 
der Freigelassenen bezeichne; ebenso sagt Hertzberg (Glossar s. v. 
pyrmslumaör) >saaleder betegnedes de luedlemmer af en frigivens tt'tt 
over hvilke frigiveren aller hans nsttmrend endnu udovede visse lioi- 
hedsrettigheder«. Aber jedenfalls ist der Schluß unrichtig, den Heck 
zieht Denn man kann nicht ohne weiteres annehmen, daß die Silber- 
zahlung bei den »oberen Klassen« ohne weiteres verstandlich war und 
daher ohne der Vollständigkeit zu schaden wegbleiben konnte. Es 
wird in Frpl. IV, 49 und 33, X, 35 schon erwähnt, daß die Bußo des 
haulldr silfrmetit sein muß. Hier ist die Fassung unvollständig. 
Weder ist über die Qualität der Buße des hauldr etwas bestimmt, 
noch des leysingr, noch dessen Sohn, noch des rekspegn. Es ist 
reine Willkür anzunehmen, daß hier der Begriff des Ärborinn maör 
auch andere Personen, den leysingr, seinen Sohn und den i ■■'-• - |--.-i. 
umfasse. (Maurer nimmt in »die Freigelassenen« S. 82 ungenauen 
Sprachgebrauch an). 

56* 



cwiffÄHärv 



614 Qfitt. gel. Au. 1909. Nr. 10 

Hecks dritter und letzter Grund für die Libortinenqualität des 
drboiiun raaör wird gewonnen aus der allerdings sehr kurz geratenen 
Betrachtung der unter diesem stehenden Klassen des reks[>egn und 
des leysingi. Diese und ebenso der leysingiasunr sollen Neulibertinen 
sein, wie sich »aus der gemeinsamen Bezeichnung thyrmslamanna (!)< 
ergebe >und aus den Bußen, welche in sakgild denen der frjalsgjafa 
in 1 entsprechen«. Was zunächst die gemeinsame Bezeichnung an- 
langt, so ist die hierauf gerichtete Behauptung quellenwidrig. Nir- 
gends ist der reksfttgn, und nirgends ist der teysingiasunr ein t>yrmsla- 
raaör genannt. Ebenso quellenwidrig ist die Behauptung Über die 
Bußen. Wenn man die Bußen dieser drei Stände in sakgild ansetzt, 
so ist nach Fpl. X 35 die Buße des rekspegn ■> t; aura, des leysingia- 
sunr = 4 aura, des leysingi ef frelsisöl hans er gört = 3 aura, en 
ef eigi er gört = 2 aura. Der frjalsgiafa aber erhält nach Bpl. n. 
E|>1. lediglich '/» eynr» Es stehen dieser einen Buße vier ver- 
schiedene gegenüber. — Von hier erledigten sich die folgenden 
Ausführungen Hecks, wenn sie nicht eine von Maurer ganz abwei- 
chende Klassifizierung der Libertinen enthielten. Leysingi ist nach 
Maurer in der Krjil. die höhere Klasse der Freigelassenen, rekspegn 
ein altfreier Mann ohne eigenes Haaswesen und darum genötigt 
»seinen Unterhalt im Dienste eines Herrn zu erwerben«. Dem ent- 
gegen ist nach Heck der leysingi »nicht der Gelöste, sondern der 

Löaung8bercchtigte«. Der »Nachkomme des Gelösten« soll dann der 
reks|>egn sein. Die Begründung, die Heck hierfür gibt, ist zwar um- 
ständlich aber nicht einleuchtend. Sie beginnt mit einem philologi- 
schen Exkurs, mit der Feststellung, daß dem Wortsinne nach leysingi 
der »Lösungsmannt ist, womit gemeint sein könne >der Gelöste« 
oder >der Lösende« oder der »Lösungsberechtigte«. Gerade die 
letzterwähnte Bedeutung soll in II anzusetzen sein. >In II heißen 
die Neulibertinen Lösungsleute; sie sind allein lösungsbedürftig, da 
die Altlibertinen durch Gesetz befreit werden«. Von hier aus sei es 
auch sehr verständlich, daß in I die Altlibertinen leysingar heißen, 
die Neulibertinen nicht so, sondern frjalsgjafar. Damals seien sie 
»allein lösungsberechtigt« gewesen. In der Verschiebung der Termi- 
nologie zeige sich die Hebung der Stände in II, wo die Altlibertinen 
als ärborinna menn und böndar auftreten. Aber diese Schlußfolgerung 
ist quellenwidrig. Heck führt allerdings die am deutlichsten gegen 
ihn sprechende Stelle der Gpl. nicht an, aber wohl wiederholt Maurers 
Abhandlung über die Freigelassenen, wo diese Stelle behandelt ist 
Es sagt nämlich G]>l. 63 : >Nu foer leysingi kono ffittborna sa er gort 
herer froüaisol sitt . . . BU fo?r leysingi kono rettborna sa er eigi hever 
gort fntlsisol sitt . . .< Hieraus geht doch mit aller nur wünschens- 



CORNI FRS11Y 



Maurer, Vorlesungen aber altnordische Reclitsgeachichte 615 

werten Deutlichkeit hervor, daß der leysingi nach dem Sprachgebrauch 
der GJ>1. nicht nur ein >LÖBungsberechtigter< sein kann, ein Neulibertine, 
sondern auch ein > Gelöster«, ein Altlibertine. Zu allem Ueberfluß spricht 
auch Kr|>l. IX, 1 1 diese Terminologie deutlich aus. Es ist deshalb nicht 
weiter erforderlich auf die ganz willkürliche Uebersetzung von leysingi mit 
> Lösungsberechtigter« einzugehen. Jedenfalls ißt Hecks Annahme, daß 
leysingi in II der Neulibertine allein sei, falsch und direkt quellen- 
widrig. — Auf einem anderen Blatte steht die Deutung des reks- 
pegn. Er soll der Sohn des Lösungsbe rechtigten sein, der die Lö- 
sung vollzogen, sein Freilassungsbier gehalten hat. Dabei hat Heck 
offensichtlich vergessen, daß gerade nach seinen vorhergehenden Aus- 
führungen die Losung in der Abhaltung des Kreilassungsbieres be- 
steht, damit die Stellung der Altlibertinen erreicht wird und endlich 
der Altlibertine der ärborinn raaör ist. Mit seinen eigenen Sätzen 
käme er, wenn er sie fortführte, zu einer Gleichstellung des reksjtegn 
mit dem ärborinn raaör, während er doch diesen als unter jenem 
stehend behandelt Die Ausführungen Hecks widersprechen sich 
demnach schon selbst. Aber auch abgesehen hiervon kann ich mich 
mit seiner Auffassung des rekspegn nicht einverstanden erklären. 
Maurer hat in seinen Vorlesungen den reksf>egn erklärt als einen 
freien Mann, >der keinen eigenen Haushalt hat und darum genötigt 
ist, in fremdem DienBte seinen Unterhalt zu suchen« und hat ganz die 
gleiche Deutung auch später noch vertreten (Arkiv for nordisk filo- 
logi VI S. 280) mit dem Beifügen, daß der reks[>egn zwar nicht wegen 
seines Geburtsstandes, wie Hertzberg wollte, aber wegen seines Be- 
rufBstandes im Gegensatz zum büpegn oder böndi stehe. M. E. ist 
zwischen dieser und Hecks Meinung die Mitte zu halten. Heck ist 
zuzugeben, daß die von Hertzberg angenommene Ableitung der ersten 
Worthälfte von reka = vagari und damit die Bedeutung von rekspegn 
als Wandermann zulässig ist. Ich gebe dieser Ableitung umsomehr 
den Vorzug, als ja Maurer dem Sinne nach ebenfalls auf den haus- 
haltlosen und eben deshalb nicht stäten Mann hinauskommt Leitet 
man mit ihm von rekkr = gut, tüchtig ab, so muß man die Haus- 
hai tslosigkeit vollkommen hineintragen. Auf der andern Seite aber 
kann ich Heck nicht zugeben, daß Bein Schluß zwingend ist Der 
rekBj>egn könnte Bezeichnung für den sein, der die Freizügigkeit erst 
erlangt bat, aber kann es ebenBo gut sein für den, der sie nie ent- 
behrte, und zwar gerade dann, wenn er sich durch ihre Ausübung von 
den übrigen Freizügigen, die, wie eben der büpegn, von ihr keinen 
Gebrauch machen, unterscheidet Der Wortsinn ist demnach nicht 
entscheidend; er erhält durch den Sachsinn den Ausschlag. In dieser 
Iüchtung nun ist wiederum Maurer der Vorzug zu geben. Heck geht 






CORHW UNIVtRSJTV 



Bld Götl. gel. An*. IlXO. Nr. 10 

über die Stellen, die den reks]>egn zwischen den Ieysingiasunr und den 
ärborinn maör einschieben, mit einer sie keineswegs erledigenden Be- 
merkung hinweg. Ks ist ganz gleichgültig, ob in den einzelnen 
Stellen, die den rekspegu erwähnen, dieser zwischen den ärborinn maör 
und den leysingi oder zwischen den iirborinn madr und den Ieysin- 
giasunr eingeschoben ist. Denn in diesen Fallen ist es ohne weiteres 
außer Zweifel, daß an sich leysingi den Ieysingiasunr umfaßt. Sehr 
deutlich zeigt das Verhältnis fr'rpl. X 46, wo in der Bußenreihe folgen 
haulldr, ärborinn maör, rekspegn, Ieysingiasunr, leysingi und pyrmsla- 
maör und zwar im Verhältnis 6 : 4 : 3 : 2 : 1 : '/»• Hier ist jeder 
Zweifel ausgeschlossen, daß der reksj>egn -weder ein Altlibertine noch 
ein Neuliberline ist, denn diese Klassen sind durch Ieysingiasunr, 
leysingi und I>yrmslamaör vertreten. Wozu ich noch bemerke, daß 
das Verhältnis haulldr : ärborinn maör : rekspegn = G : 4 : 3 in allen 
Stellen, die des rekspegn gedenken (FrpL IV 49, 53; X 35, 41, 4G; 
XIII 15; Bj. III 162), wiederkehrt. Das Verhältnis zu den unteren 
Klassen ist verschieden. Was aber endlich die auch von Maurer nicht 
behandelte Krage anlangt, warum der rekspegn, wenn er doch ein 
Altfreier ist, schlechter gestellt wird, als die übrigen Altfreien, so ist 
darauf hinzuweisen, daß das westnordische Recht überhaupt, sowohl 
das isländische wie das norwegische, die einhleypir menn, die eben 
doch meist auch Unstäte sind, schlechter stellt als die ansässigen 
Leute (vgl. Maurer, Island S. 146 f.; Vorlesungen 1, 1 S. 121 f.). Mag 
auch der einhleypr maör keinen Stand im politischen Sinne darge- 
stellt haben, seine rechtliche Stellung war doch eine andere, und sehr 
wohl kann eben rekspegn die Bezeichnung des so gesondert behan- 
delten rechtlichen Standes sein (ähnlich wie Heck bezüglich des reks- 
pegn Brandt a. a. 0. I 79). 

Parallel mit dem ärborinn maör der FrJ>l. steht nach Maurer der 
böndi der G|>l. Er ist der Vollfreie, der Gemeinfreie. Auch an dieser 
bisher unbestritten vertretenen Meinung sucht Heck zu rütteln und 
die bondir wie den Ärborinn maör zum Libertinen zu stempeln. Die 
Gründe sind gleich unzureichend. Richtig ist die Methode, den Stand 
der böndar nicht aus dem Wortsinne der Bezeichnung, sondern durch 
Untersuchung der anderen Klassen zu bestimmen. Aber indem dann 
Heck diese Klassen falsch interpretirt, kommt er auch lür die böndar 
zu falschem Resultat. Immerhin aber darf nicht übersehen werden, 
daß in Frpl. der böndi niederere Bußen erhält als der ärborinn maör. 

Nicht berührt habe ich im Vorausgehenden die Krage, ob, wie 
Maurer meint (auch Weitere Mitteilungen über die Huldarsage S. 312; 
Germania XIV S. 27 ff.), der hauldr durch den Besitz eines Stammguts 
charakterisiert ist. M. K. ist dies trotz der Angriffe von Heck auf die 



_ 



CQRKEU JMNHSIT1 



Maurer, Vorlesungen über allnordische Kochtsgeschiilito 817 

bisherige Lehre (a. a. 0. S. 410 ff.) anzunehmen. (So auch v. Aiuira Recht' 
S. 84 f.; Maurer Zeitschr. f. d. Phil. 144, 122; ferner Boden a. a. O.; 
Khanuu, Großhufen d. Nordgermaneu S. 19 f.; 788 Anin. 2; Schröder 
Rg. ■ S. 447 Anm. 6, 52, 60; J. Nielsen, Hist. Tidskr. 4. R. IV 1—98; 
E. Hertzberg, ebenda S. 161 — 192; A. Taranger, Hamid Harfagres 
tilegnelse af Odelen (1906); Maurer, Entst d. isländ. Staates S. 21 ff. 

Alles in Allem muß festgestellt werden, daß Maurers Darstellung 
des norwegischen Freien- und Freigelassenenstandes durch Hecks 
Auseinandersetzungen nicht erschüttert ist. 

Der folgende § 9 behandelt den »Adel«, die jarlar und lendir- 
menn, jener Stellung in den Schatzlanden und die Uerzogswürde. 

Das Wort jarl bringt Maurer in Zusammenhang mit einem 
Stamme >ir< , der auch in jara -* Kampf, im angelsächsischen yrre = 
Zorn, im Namen des Gottes Er wieder erscheinen soll. Aus ihm sei 
>inittcls der bekannten Schlußsilbe -ill oder -all* jarl gebildet Des- 
halb bedeute jarl > ursprünglich nur den streitbaren Manu oder den 
Kriegsmann<. Dagegen gibt die neue Forschung (vgl. Falk und Torp, 
Etymologisches Wörterbuch s. v. jarl ; ebenda ist auch Zusammenhang 
mit dem Namen der »Herulerc angenommen, den Maurer dahinge- 
stellt sein läßt), die Grundbedeutung »Mann« und Ableitung aus der 
Wurzel *er; jedoch wird auch hier für air. err die Bedeutung >Krieger, 
waffenfähiger Mann< angesetzt (ebd. s. v. aarfugl.). Vgl. auch erilar 
in Runeninschriften (Noreen a. a. 0. § 2G7, 3). 

Den Ausgangspunkt für Maurers Darstellung bildet wie auch bei 
anderen die Rigspula, wo Jarl als Mann einer Hersirtochter als Vater 
des Königs erscheint Maurer schließt aus dieser Zusammenstellung 
und dem Liede im ganzen, >daß man die Königs-, Hersen-, und Jarl- 
geschlechter als Zweige eines Stammes, und somit als zusammenge- 
hörig betrachtete, und daß man sie als edle den verschiedenen Klassen 
der Gemeinfreien sowohl, als der Unfreien gegenüberstellte«. 

Die Datierung des Gedichts durch ca. 1200, wie sie Maurer gibt, 
ist in neuerer Zeit wesentlich geändert worden. Mogk (in l'auls Grund- 
riß U ' S. 602) setzt die Abfassung in die erste Hälfte des 10. Jahr- 
hunderts. Lehmann (s. u.) S. 33 denkt nn das Ende des 10. Jahrh. 
oder noch spätere Zeit Auch ist die Kigajmla als Quelle für die 
nordische Ständegliederung angezweifelt worden. Neuesten« hat ihr 
K. Lehmann eine eigene Abhandlung gewidmet (Die Rigsl>ula. In 
Festschrift zum fünfzigjährigen Jubiläum ... Dr. Julius v. Anisberg, 
1904), in der er im Gegensatz zu Maurer und auch der herrschenden 
Anschauung (vgl. Brunner, RG 1*8. 198; »der mit Herrsch err echt 
ausgestattete Adel des Nordens« : v. Arnim, Recht ' 80 spricht vom 
> Manne von Adelsart«) die Behauptung aufstellt, es sei »nicht wohl 






CQHHEU UHIVtRSJrr 



818 Uütt. gel. Au«. 1909. Nr. 10 

aus den Geschieht»- und Rechtsquellen nachzuweisen, daß ein Stand 
von Jarlen in Norwegen existiert hat, der den nobiles entsprach 
(vrI. auch K. Lehmann, Der Königsfriede der Nordgerinanen S. 169 f.). 
In der Tat ist Lehmann zuzugeben, daß die Grundlage der herr- 
schenden Meinung keine sehr feste ist, die Rechtsquellen kennen den 
Jarl als Adeligen nicht mehr. Auch K. Maurer gibt zu, daß vor der 
Zeit des Königs Haraldr härfagri schon jarlar der Art vorkommen, 
wie wir sie später deutlich in den Quellen vorfinden, der Jarlstitel 
insbesondere dem Vorsteher einer bestimmten Landschaft ohne Rück- 
sicht auf seine Abstammung zukommt (vgl. auch v. Arnim Recht ' 
82, 97); und wenn der Abfasser der Rigspula auch schon Anfang des 
10. Jahrhunderts lebte, kann er die Dienstjarle sehr wohl im Auge 
gehabt haben. Aber Lehmann übersieht m. E. zu Unrecht, daß die 
von ihm selbst zugegebene Möglichkeit, daß nämlich >das Bild der 
li!.':;|'i;l.\ das ursprüngliche ist«, durch Formeln wie nord. >karl ok 
jarl«, ags. >corl and ceorl« auch >erl und cerl« eine gewisse Stütze er- 
hält. In der Verbindung >ge eorl ge ceorl«, wie in den alteren 
angelsächsischen Gesetzen, ist der eorl ein >Vomehmer, Adliger« (vgl. 
Liebermann, Gesetze d. Angelsachsen II, 1 S. G4 s. v. eorl. ; Chadwick, 
Studies on Anglo-Saxon Institutions S. 362 f.; Pollock and Maitland, 
History of English Law 132 f.). In den spateren Gesetzen tritt er 
als ein Mann im Königsdienst auf, wie der iarl der norwegischen Ge- 
setze. Dieselbe Entwicklung, die sich bei den Angelsachsen vollzogen 
hat (vgl. insbes. I'ollock and Maitland a. u. 0. ; Stubbs, Constitutional 
History of England l 6 S. 168 f.), kann auch bei den Norwegern vor 
sich gegangen sein, und die Wahrscheinlichkeit spricht dafür. 

Wie dem auch sein mag, jedenfalls führte die Begründung des 
Einkönigtums durch Haraldr härfagri zur Entstehung einer jüngeren 
Art von jarlar, als Untergebenen des Königs, von diesem als Re- 
gierungsorgane über eine bestimmte Provinz gesetzt. Die Erinne- 
rungen an den älteren Geburtsstand sind damit allerdings noch nicht 
geschwunden. Jarlbornir menn treten vereinzelt noch fernerhin auf, 
ebenso wie konungbornir menn. Und Maurer nimmt deshalb an, daß der 
König bei der Verleihung der Würde eines iarl nicht ohne besonderen 
Grund von den alten Jarlgeschlechtern abzugehen vermochte: sein 
Ernennungsrecht scheine nur an Stelle der früheren Volkswahl ge- 
treten zu sein, die ja auch bei den Unterkönigen stattgefunden habe. 
Diese Satze scheinen jedoch den Verhältnissen nicht zu entsprechen. 
Von vornherein wären sie da nicht zutreffend, wo die bisherigen Herrscher- 
geschlechter auswandelten , ebensowenig aber auch da, wo Harald 
Jarltume an Angehörige seines Geschlechts vergab. Die Zahl der 
Familien, die demnach Überhaupt in Betracht kommen könnten, ist 






CÜRNfllUNNERSITY 



Maurer, Vorlesungen über litoordiicbe RechtSReschichtc 819 

so schon ziemlich vermindert. Und auch bezüglich ihrer geben die 
Rechtsquellen keinen Anhaltspunkt für Maurers Annahme. Ja es ist 
sogar schon in Gul. 200 ausdrücklich damit gerechnet, daß der Sohn 
des iarl nicht auch die Jarl würde erhält: >Biscops sunr oc iarlssunr 
oc stallara sunr ok skutilsveins sunr oc prest sunr oc armannz sunr 
scolo taca, slican rett sem peir eigu kyn til ef J>eir fa eigi slict nafn 
sem faöer fwirra fec<. Dabei ist nicht nur der iarl zusammengestellt 
mit Personen, deren Wert einzig und allein auf ihrer Stellung be- 
ruht, sondern es sind auch kyn und nafn ausdrücklich in Gegensatz 
gebracht Dies gewinnt noch größere Bedeutung dadurch, daß der 
Sohn des lendrmaör ein für allemal scal taca haullz rett, ef hann fu*r 
eigi lond. Hier handelt es sich um Leute, die ohne Rücksicht ihr 
nafn schon kraft ihres kyn immerhin haullzrett nehmen, dort aber, bei 
den iarlar, kann das kyn ein sehr verschiedenes sein. Sodann darf 
man nicht übersehen, daß die Recbtsquellen zwar einen hauldborinn 
maör kennen, nicht aber einen iarlborinn oder hersborinn maör, eben- 
sowenig, daß, so weit zu sehen, nur einmal in der Litteratur diese 
beiden letztgenannten auftreten, und zwar in zwei isländischen Quellen, 
Floamannaaaga und Hyndluljöd (vgl. Fritzner, Ürdbog a. v.). Auch die 
Hirdskraa gedenkt mit keiner Andeutung eines Folgerechta eines 
Sohnes. Doch soll oll dies nicht bestreiten, daß tatsächlich in vielen 
Fällen der König dfin iarlssunr zum iarl ernannt haben mag. Aber 
einen Anspruch hatte der sunr auch nicht in dem Umfange, der sich 
aus Maurers Fassung ergäbe. Eine Sache für sich ist es auch, in- 
wieweit aus einer Ernennung mehrerer sukzessiver Deszendenten eines 
iarl allmählich wieder ein Jarlsgeschlecht entstand. Zugegeben 
muß auch werden, daß in den obigen Stellen vielleicht nur an die 
Söhne gedacht ist, die im Gegensatz zu einem der Söhne nicht in 
die Stellung des Vaters einrücken. (Zum zeitlichen Vorkommen der 
Jarlswürde vgl. Maurer, Entst. d. Frostupingslug S. 65). 

Die Jarle mit den von Maurer hier kurz gestreiften hersar und 
Königen bildeten zusammen die herrschenden Geschlechter. Aber 
schon bald — zu Beginn des 11. Jahrhunderts — änderte sich nach 
Maurer ihre Stellung dadurch, >daß die Würde fortan jeder Erblich- 
keit entbehrt und der Dienst- und Amtscharakter bei derselben über 
ihre frühere patrimoniale Bedeutung den entschiedensten Sieg davon- 
trägt«. Maurer bringt sie in dieser Beziehung in Gegensatz zu den 
hersar, deren Würde »immerhin noch eine halbwegs erbliche bliebe 
Im 11. Jahrb. findet sich >nur in den Guöbrandsdalir, also einem Be- 
zirke, in welchem sich die Kleinstaaterei bis auf des heil. Olaf Zeit 
herab erhalten hat«, der Hersentitel gebraucht. Anderswo erscheint 
der hersir jetzt als lendrmaör. Für diese Gleichstellung führt Maurer 






COfiNf U UNWERSJTY 



6:20 GOtt gel. An*. 1909. Nr. 10 

insbesondere eine Stelle der Edda an: >ok i einu landi eru mörg hßruÖ 
ok er pat hüttr konunga, et setja |ur rettara yfir svä miirg faerud, 
seni hann gefr vald yfir ok heita J>eir hersar eöa lendirmenn i danskri 
tünga, en greifar i Saxlandi, en barünar f Englandi<. Man mag hier 
darüber hinwegsehen, daß die Stelle in der Gleichstellung von Hersen, 
Grafen und Baronen (über diese vgl. Pollock and Maitland. Ilistory 
of Knglish Law I- 279 ff.) jedenfalls fehlt, und kann annehmen, daß 
hier in der Tat eine Gleichstellung der Ausdrücke hersar und lendir- 
menn gewollt ist. Aber diese Annahme scheint mir nicht richtig; 
denn es ist unwahrscheinlich, daß man im Ausdruck wechselte, wenn 
die Sache dieselbe blieb. M. E. sind hersir und lendrmaör gerade nicht 
identisch und erklärt es sich auf dieser Grundlage, wieso denn überhaupt 
hersar als lendirmenn bezeichnet werden konnten. Diese Frage ist von 
Maurer überhaupt nicht berührt. Wenn eine Person bald als lendr- 
maör bezeichnet wird, bald als hersir, wie Arinbjöm in der Eigla und 
ebenda Asgerör, die Tochter eines farmaör mikill, der stundum i vi- 
king, en stundum i kaupferöum war (vgl. Eigla XXXII, 2 und XXXV, 1), 
aber nie hersir genannt wird, als lendborinn bezeichnet wird, so ist 
daraus doch wohl zu schließen, daß hersir und lendrmaör verschiedenen 
Standes sind (so auch Maurer, Die Huldarsage S. 264 ; vgl. auch 
v. Amira Recht" S. 173), jener ein Berufsstand, dieser aber ein Ge- 
burtsstand, wenn auch vielleicht erst in der Ausbildung begriffen. 
(Es ist dabei nicht anzunehmen, daß Asgerör deshalb lendborin ge- 
nannt wird, weil ihr Großvater nach Maurer S. 142 hersir oder 
lendrmaör war. Das konnte man allerdings aus dem Zitat ebenda, in 
dem AsgcrÖr als >uöalboriu ok lendborin ok tiginborin fram i attir< 
bezeichnet wird, schließen; aber die Stelle heißt nicht so, sondern 
(Eigla c. IA'1,46 der Ausgabe von Jonsson): »SagÖi hann at Asgerör, 
döttir Bjarnar, en ciginkona Egils, var til komin arfsins, ok hon vasri 
uöalborin ok lendborin i allar kynkvfslir, en tigin- 
borin framm f ffittir*. Es wird also geradezu darauf hinge- 
wiesen, daß auch ihr Vater ein lendrmaör war). Und auf diesem 
Verhältnis beruht auch die Erklärung für die Bezeichnung der hersar 
als lendrmenn. Diese bildeten einen angesehenen Geburtsstand, und 
wegen deren gleich großem Ansehen behandelte man im Laufe der 
Zeit auch die hersar als lendrmeun. Es tritt eine Vermischung von 
Geburtsstand und Berufsstand ein. 

Von hier aus wird denn auch die Sonderling erklärlich, die 
zwischen > Grafen- und Landherrnhäusern einerseits und den Jarls- 
nii'l Kunigsfamilien andererseits... sich geltend macht*. Während 
zuerst hersar, iarlar und konungar zusammengefaßt werden, treten 
nun die hersar eben wegen dieser Umstände von diesen beiden ab 



■ 

ittSITY 



Maurer, Vorlesungen über altnordische Heibtsgescliiclite 821 

und neigen sich zu den Ijuidherrn. Sie gehören nun zu einer be- 
deutenden, angesehenen Klasse des Volkes; die iarlar und konüngar 
unterscheiden sich als herrschende (Geschlechter) durch die >tign, 
d. h. fürstliche Würde« von ihnen, den ütignir inenn, eine Tatsache 
für die Maurer zahlreiche Belege aus den Sagen beibringt. 

Anschließend an die Ausführungen über die jarlar folgen solche 
über den lendrmaör, zu denen ein S. 345 — 364 als Anhang I abge- 
drucktes Fragment über die Landherren und die Sysselmänner hervor- 
zuheben ist Ihrer wird jedoch wegen des Zusammenhangs mit der 
königlichen hirö erst nach dem folgenden Paragraphen gedacht, der 
die königlichen Dienstleute behandelt. 

Neben der unfreien Dienerschaft gab es auch im Norden schon 
frühzeitig freie Hausdiener, die als vinumenn, verkinenn, griömenn, 
heimamenn, leigumenn, hüskarlar auftreten. Innerhalb dieser freien 
Hausdienerechaft vollzog sich am Hofe vornehmerer Herrn und zumal 
dem des Königs, wo sie naturgemäß weit zahlreicher war, »eine Schei- 
dung zwischen einer geringeren Klasse von Bediensteten, welche die 
niederen Verrichtungen der Haus- und Landwirtschaft besorgte, und 
einer höheren, welche lediglich zur persönlichen Bedienung des Herrn, 
dann zum Waffendienste und zu anderen höheren Dienstleistungen 
herangezogen wurde«. Diese höhere Klasse führte ursprünglich den 
Namen drött, den Maurer von einein Verbum drjugan = otpatsüstv 
ableitet. (Nach Falk und Torp a. a. 0. s. v. drot, hängt es zusammen 
mit got. drjugan = > Kriegsdienste tun< und gehört zur idg. Wurzel 
•dhrugh; vgl. auch Walde, Ktymol. Wörterb. d. lat. Sprache s. v. 
drungus). Schon bald erscheint sie als des Königs hirö, ihre Mit- 
glieder als hiromenn kouungs. Diese Bezeichnung ist, wie auch Maurer 
annahm (vgl. z. B. auch A. Bugge, Vesterlandnes Indflydelse S. Gl), 
nicht einheimisch in Norwegen, sondern vom angelsächsischen hireO 
übernommen. 

Bei der Aufnahme in die Gefolgschaft zeigen sich Formen, wie 
wir sie ähnlich von der Eingehung von Lehnsverhältnissen auf dem 
Kontinent kennen : eine Huldigung (ganga konungi til handa) ver- 
bunden mit einem Treueid seitens des Aufzunehmenden (sverja ko- 
nongu hollostu eiö) und einer eigenartigen Berührung des königlichen 
Schwertes (taka viö sveröi konungs). Von diesen Formen führen die 
hirömenn die Namen : handgengnir menn, eiÖsvarar oder sverötnkarar. 
Näher ist Maurer jedoch auf diese Formalitäten nicht eingegangen 
(vgl. dazu z. B. v. Amira, Die Investitur des Kanzlers MJÜG. XI 
S. 521 ff.). Daher kommt er auch nicht auf die charakteristische Form 
des Handgestus zu sprechen, den Hirdskra 31 erwähnt. Wenn es 
dort heißt: »Siöan skal han falla a kne firir kononge oc lu'ggia baöar 






coßNEuuNrvtRsirf 



KiJ Gott. gel. Au. 1909. Nr. 10 

Binar hendr saman ok konongr sinar baöar um hans ha?ndr<, so haben 
wir hier den gleichen Komme ndalionsgeetus, der auch anderen ger- 
manischen Rechten bekannt war (vgl. insbes. v. Araira, Handgebärden 
S. 242). Der hirömaör gibt sich in die Schutzgewalt des Königs. 
Des Kusses hat Maurer nicht gedacht und ebenso wenig wie 
Taranger (11,1 S. 144) hervorgehoben, daß sich an die angeführten 
Formalitaten weitere zwischen dem neuen hirömaör und den alten 
hirdmenn anschließen, die insbesondere in Kuß und Handschlag (vgl. 
Pappeuheim, Schutzgilden S. 80 f.) bestehen. Uebrigens ist auch die 
Reihenfolge der Formalitaten vor dem König nicht ohne Interesse. 
Zu Beginn läßt sich der Vasall vor dem König, der mit dem Schwert 
auf dem Knie vor ihm sitzt, auf beide Knie nieder, legt die rechte 
Hand unter den Schwertgriff und küßt des Königs Hand. Dann folgt 
der Eid, dessen Formular H. 31 gibt, und auf diesen die eben be- 
schriebene Handzeremonie. Wir haben es also mit drei verschiedenen 
zeitlich aufeinander folgenden Akten zu tun. Vergleichen wir den 
Gesamtvorgang mit dem uns bekannten Kommen dationaakt des konti- 
nentalen Rechts, so scheint der Eid dem Treueid des Vasallen, die Hand- 
umfassung dem sogenannten >Hulde tun« zu entsprechen. In diesem 
ist ja nach herrschender Meinung (vgl. Brunner, D. Rg. U ' S. 270) 
die Ergebung des Mannes und die Aufnahme in den Schutz seitens 
des Herrn vereinigt. Welche Bedeutung aber hat der erste Akt, dessen 
die Hirdskra gedenkt V M. E. ist gerade er die Hulde, auf die der Eid 
und dann die Aufnahme in den Schutz folgt So erscheint hier getrennt, 
was auch dem inneren Wesen nach zu trennen ist, denn Hulde und 
Aufnahme sind auch ihrem Wesen nach zwei grundverschiedene Dinge. 
Ob nun allenfalls in dem kontinentalen Rechte der Huldigungsakt 
weggefallen oder in der Kommendation aufgegangen ist, das ist 
eine Frage, die hier nicht entschieden werden kann. Für das nordi- 
sche Recht aber ist es unrichtig, gerade den Handgestus, wie dies 
insbes. Taranger a. a. 0. tut, als Huldigung zu bezeichnen. Nicht 
minder unrichtig ist es, wenn Taranger und Maurer diese Eintritts- 
form als generelle für die ganze hirö darstellte. 

Die Gefolgsleute schulden ihrem Herrn Dienst und Treue und 
stehen dafür in seinem besonderen Schutz. Wer Bie tötet, hat neben 
der sonstigen Buße ein besonderes hüskarlargjöld an den König zu ent- 
richten, analog der angelsächsischen manbot (Vermutlich hatte es, wie 
v. Amira Obl.-R. II 427 f. hervorhebt, der König nur als Hausherr zu 
fordern ; vgl. über die genossenschaftlichen Beziehungen zwischen den 
hirdmenn Papponheim, Schutzgilden S. 79 f., 113f.). 

Schon am Hofe des heiligen Olaf scheidet sich die freie Diener- 
schaft in drei Klassen. Die unterste Klasse bilden die hüskarlar, die 






CORW U UNfVERSlTY 



Maarer, Vorlesungen über altnordische Rechtsgescnichte 823 

nächste die geatir, die oberste die hirömenn im engeren Sinne (da/u 
auch Maurer, »GulapingslÖg« S. G7IT.). Zu ihnen gesellen sich so- 
dann die skutilsveinar und kertisveinar, die aber Maurer trotz der 
eingehenden Behandlung in der Hirdskraa >nur als Unterabteilungen 
der hirömenn« betrachtet, die ohne politisch oder militärisch eine be- 
sondere Rolle zu Bpielen, wohl zu den Inhabern von Hofäintern ge- 
hören, die zu eigentümlichen Dienstleistungen verpflichten und dafUr 
einen besonderen Rang gewähren. Bei der Bestimmtheit, mit der 
andererseits Taranger gestützt auf Hirdskraa die hirö gerade in die 
drei Klassen der hirömenn, gestir und kertiBveinar teilt, dürfte es sich 
lohnen, der so entstehenden Kontroverse nachzugehen. 

Maurer muQ, was auch Taranger bemerkt, zugegeben werden, 
daß die von ihm angegebene Einteilung unter dem hl. Olaf bestand 
und nicht minder unter Olaf kyrri. Sehen wir nun auf die Bestim- 
mungen der hiröskra, so finden wir dort in c. 47 eingehend die Tä- 
tigkeit der kertisveinar beschrieben. Ihre Hauptaufgabe ist, es vor dem 
König und anderen Häuptlingen, so oft dies verlangt wird, insbesondere 
aber am Julfest die Kerzen voranzutragen. Sie sind aber >oc skyldugir til 
allar l>eirra hionostu sem konongr leeter kroefia ser til lettes oe su>mdarc. 
Ihre Tätigkeit ist also keineswegs die einem höheren Hofamt ähn- 
liche. Im Gegenteil verrichten Bie Dienste, die zwar ingenuili ordine, 
aber von geringerer Bedeutung sind. Und dem entsprechend kommt 
ihnen auch nicht ein besonderer Rang zu. Sehen wir näher zu, so 
zeigt sich insbesondere noch, daß die kertisveinar anders in die hirö 
aufgenommen werden, als die hirömenn i. c. S., daß also der Auf- 
nahmeakt, den Maurer als solchen in die hirö darstellt, tatsächlich 
nicht für alle Mitglieder der hirö Geltung hat. Der kertisveinn legt 
seine Hände um die des Königs und küßt diese, wobei die 
Berührung des Schwertes entfällt, sodaß der kertisveinn auch nicht 
zum sverötakar wird; daß sodann gerade an Stelle der Schwertbcrüh- 
rung der König ihm ein Handtuch um den Hals legt, wird man nicht 
behaupten können. Das Handtuch aber ist Symbol der Funktion des 
kertisveinn. Schon hieraus und ebenso aus dem Übrigen Inhalt des 
c. 47 ergibt sich, daß die kertisveinar die jungen in die hirö eintre- 
tenden Männer sind, und zutreffend gibt Hertzberg (Glossar) ihren 
Namen mit Page wieder. (Zu den Aufnahmeformen vgl. noch Maurer, 
Germania XIX S. 319 f.). 

Anders allerdings steht es mit den skutilsveinar, die in der Tat 
nur durch ihr besonderes Amt und den Namen ausgezeichnet sind 
und mit anderen zur hiröstjom gehören. 

Dagegen die hüskarlar sind der Hirdskraa als eine besondere 
Klasse in der hirö überhaupt nicht bekannt. So sehr also Maurer 



ms 



H24 Oött. gel Ans 1909. Nr. 10 

für ilic frühere Zeit bis etwa 1270 recht hat, bo sehr weicht Beine 
Darstellung von dem in der hiröskrä geschilderten Zustande ab. Die 
Verschiedenheit der Zustände laßt sich nur so erklären, daß im I*ufe 
des 13. Jahrh. — mit Rücksicht auf das speculum regale wäre 
wohl an das letzte Drittel zu denken — in der hirö eine Verände- 
rung vor sich gegangen ist. Der hüskarl ist aus der hirö ausge- 
schieden, die immer mehr zu einem Verbände von Kriegsdienst 
leistenden Männern wird, wie gerade H. c. 35 >Hurcr vopn er hand- 
gengin maör scal hava< sehr gut zeigt. Die hüskarlar sind nicht nur, 
wie Maurer seihst beiläufig meint, von der eigentlichen« G«folgschaft 
auszuscheiden, sondern aus der jüngeren hirö Überhaupt, aus der äl- 
teren aber wohl überhaupt nicht. In der hirö scheiden sich deutlich 
die jüngeren, die kertisveinar, in der löguneyti vereinigt, von den 
älteren. Sie haben ihren eigenen Anführer, ihr eigenes Schiff und 
ihre eigene Fahne. Nicht haben sie sich aber, wie Maurer annimmt, 
von den gestir nach unten abgezweigt, wie von den hiröraenn die sku- 
tilsveinar nach oben. Ihre Besonderheit liegt in ihrer Jugend. Sie 
bilden den Nachwuchs, während die gestir zur älteren Gruppe ge- 
hören. Diese gestir nun (vgl. über das Wort Hertzberg, Glossars, v. 
und dort Angerührte) werden nun wiederum in anderen Formen auf- 
genommen als die kertiHveinar und die hiromenn und zwar fehlt hier 
der Kommendationsritus vollständig, während die Schwertberührung 
etwas modifiziert, der Eid gleich dem der hiromenn ist. DarauB dürfte 
sich ergeben, daß die gestir nicht in demselben Verhältnis zum 
König stehen, wie die hiromenn. 

Die sonstigen Ausführungen Maurers über die hirö bringen teils 
auch anderswo, insbesondere bei Taranger, angeführte Details, vor 
allem eine Besprechung der einzelnen Aemter innerhalb der hirö, 
teils eine eingehende Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen. 
Auch hier aber vermißt man eine klare Besprechung der hiröstjom, 
die nur S. 186 kurz gestreift wird. 

Zum Schluß kommt Maurer auf die >eigi boröfastirc-Dienstleute 
zu sprechen, um dann zu den Schicksalen des Dienstgefolges in spä- 
terer Zeit überzugehen. 

Kehren wir nun zurück zu den lendirmenn. Ihr Name leitet 
sich her von lenda = mit Land versehen >und bezeichnet somit einen 
mit Land ausgestatteten Mann«. Die lendirmenn sind die Inhaber 
der veizlur, über die Hertzberg in seinem Aufsatze >Len og veizla 
i Norges sagatid< eingehend gehandelt hat (in Germanistische Ab- 
handlungen für K. Maurer S. 285— 331; vgl. auch diese Vorl. 1,1 
S. 328 f., 355 ff. und Mittl. über d. Huldarsaga; Lit Z.-Bl. 1889 
S. 1 270 f. S. 312; Büchner a.a.O.; Storni in Hist Tidskr. 1884 






CORHEU UHIVERSITY 



Mfturcr, Vorlesungen über altnordische Ilerhtsgcsrhirhtc 8'JG 

S. 129—189; L. Daae, ebd. 1901 Bcibd. S. 43 ff.). Aber auch solche, 
die ihre veizla wieder verloren haben, und die Söhne des IcmlnnaOr 
bis zu 40 Jahren haben den Stand der lenilirnicnn. Maurer bemerkt 
zutreffend, daß sich gerade hierin ein Ansatz zur Erblichkeit des 
Standes des lendinnenn findet, von der schon oben die Heile war. Der 
lendrmaör kommt aber auch, was Maurer hier nicht mit berücksichtigt, 
in der hiröskrä wiederholt vor. So nennt ihn die Ucbcrschrift zu 
'■ap. -: »lendra manna eidar«. Sehen wir dann iu den Text, ho zeigt 
eine Handschrift >barunarc, wo eine andere lendirmenn hat, eine 
nicht bedeutungslose Abweichung. Insbesondere aber cap. 18 — 20 
sind von großer Bedeutung für die Stellung der lendirmenn. (Vgl. 
hierher und zur Gefolgschaft überhaupt 0. Doublier, Die Entstehung 
d. altnorw. Gefolgschaft in Festschrift f. K. v. Amira 1908). 

Abschnitt III behandelt das Königtum , beginnend mit einem 
§11 über die Entwicklung des norwegischen Königtums überhaupt 
(vgl. Brandt, Forel. II S. 200—208; Tarangcr, Udsigt II, I S. 48—54, 
172 — 202). Zwei Gruppen von konungar sind demnach von Anfang 
an zu unterscheiden, die Landkönige (Jtjoökonüngar, fylkiskon Ungar, 
hcradskonüngar) und die See- oder Heerkönige (herkonüngar, su'ko- 
nungar, neakonüngar). Maurer wendet sich hier gegen die gerade von 
skandinavischen Autoren viel verteidigte Herleitung des Königtums 
aus der Gefolgschaft (vgl. auch Island S. 20 Anm. 2; Kr. V. Sehr. X 
S. 370 f.). Er stellt zunächnt das höhere Alter des Landkönigtums 
fest und erklärt das Seeköuigtum als eine > Nachahmung und Neben- 
form« jenes. Das Landkönigtum sodann führt er zurück auf die 
Stellung der hersar und — soweit es solche gab — der fylkir. Deren 
Gewalten schieden sich aber nicht in ihrer Kompetenz. Der hersir hatte 
als heraöBkonungr inhaltlich dieselbe Kompetenz wie der fylkiskon ungr 
und der fyoökonungr. Der Unterschied zwischen diesen und dem ko- 
nungr scheint nur in der Art zu liegen, in der die Würde erworben 
wurde. Dies ergibt sich auch aus der Bezeichnung. Konungr, das 
patronymisch zu kon gehört, weist darauf hin, daß Tür das Königtum 
die Abstammung maßgebend war, während hersir und fylkir eben nur 
den Vorsteher eines heraö bezw. eines fylki bezeichnen; die Erblich- 
keit mag also das Königtum von diesen älteren Gewalten unter- 
schieden haben. (So auch Maurer, Upphaf S. 2; Krit. V. Sehr. X 
370). Zieht man aber nun noch in Betracht, daß bei der norwegi- 
schen Thronbesteigung noch in der späteren Zeit manches an ein 
ursprungliches Wahlrecht erinnert, so ist es nicht unwahrscheinlich, 
>daß die Vorsteherechaften der einzelnen Gaue und Volklande an- 
fänglich durch die Volkswahl vergeben worden seien, und daß sie 
demnach erst hinterher durch eine kraftige Entwicklung der Erbbe- 






CORNtll UWVERSUY 



826 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 10 

rechtigung der hcrsir und fylkir in einen heraös- oder fylkiskonüngr 
sich entwickelt haben« (vgl. auch Entst d. isländ. Staates S. 10 ff.). 

Dieser Entwicklungsgedanke hat in der Tat viel bestechendes 
Tür sich. Aber man darf dabei nicht übersehen, daG auch die reges 
des Tacitus schon aus der nobilitas genommen werden. Und ferner 
ist, wenn man bei konungr auf die etymologische Bedeutung zurück- 
geht, jeder Angehörige eines alten Geschlechts zunächst ein konungr, 
und überall da, wo man solche Mitglieder alter Geschlechter an die 
Spitze stellt» überall da hat man einen konungr mit der Leitung be- 
traut. Dabei ist es denn zunächst ohne Bedeutung, ob immer aus 
demselben Geschlecht gewählt wird. Auch im reinen Wahlreich kann 
es einen konungr in diesem Sinne geben. 

In der Erörterung der Aufrichtung des Einkönigtums durch Ha- 
raldr härfagri bekämpft Maurer insbesondere die Ansicht, daß Harald 
seine Reformen mit einem Schlage und wohlüberlegt durchgeführt 
habe. Es kommt hierbei insbesondere darauf an, wie man sich 
zu der bekannten Behauptung der Heimskringla über die Einziehung 
allen Odalsgutes stellt, und mit Recht wendet daher Maurer diesem 
Punkt seine besondere Aufmerksamkeit zu. Im Ergebnis will er diese 
Berichte nicht buchstäblich nehmen, sondern in ihnen nur einen Be- 
richt über >eine teilweise Beschränkung des Rechts der Grundeigen- 
tümer« sehen. Und zwar soll diese Beschränkung in der Weise vor 
sich gegangen sein, daß Harald die Güter einzog, aber den be- 
troffenen Geschlechtern die Wiedereinlösung vorbehielt und so nur in 
der Brandschatzung in Höhe der Einlösungsgelder eine fiskalische 
Maßregel durchführte. Maurer hat sich später Storm angeschlossen, 
ohne aber diese Meiuung befestigen zu können. Allerdings ist Boden 
(ZUG. XXXV S. 1 14 Ann». 1) ihr teilweise beigetreten, aber entschieden 
hat sie neuestens Taranger (Udsigt II, 1 S. 188 Anm. 2) abgelehnt 
Und so sehr man Maurer auf der einen Seite darin Recht geben 
muß, daß eine Zueignung des Odalsrechts in Eigentum eine undurch- 
führbare Maßregel gewesen wäre, a so sehr muß man andererseits Ta- 
ranger (und mit ihm auch teilweise Boden) gegenüber bemerken, 
daß die Auffassung des ganzen Vorgangs als eine Besteuerung des 
ganzen Landes mit den Quollen sich nicht leicht vereinigen läßt 
Denn der Bericht der Eigla, der Harald sich >ööal oll ok al lt Und, 
byggt °k ubyggt, ok jafnvel sjöinn ok vötntn« aneignen läßt, ist 
gegenüber dem knapperen der Heimskringla vorzuziehen , der nur 
von >6Öal ölW Bpricht und eino Besteuerung des übygtland ist doch 
etwas gewagt. Man wird hier mit Boden eine weitere Bedeutung des 
Begriffes ooal annehmen und im ganzen Vorgang die Geltendmachung 
eines ltodenregals sehen dürfen. 






\LUM(VERSJTV 



Maurer, Vorlesungen aber altnordische Rcchtsgesrliichte 827 

§ 12 handelt von der »Thronbesteigung«, aber genau genommen 
nicht nur von ihr, sondern auch von ihren Voraussetzungen. 

Das norwegische Königtum stellt sich demnach von Anfang an 
als ein erbliches dar, und zwar ist ihm die Erblichkeit > geradezu ein 
charakteristisches Merkmal« (vgl. auch v. Amira, Recht ■ S. 96). 
Schwierigkeiten bereitet nur die Feststellung, in welcher Ordnung die 
Sukzession erfolgte, und diese Frage löst auch Maurer nicht. Leh- 
mann (Königsfriede S. 168) spricht nur von einer Fortpflanzung in 
langer Ahnenreihe, und Taranger gibt zwar 11,1 S. 50 f. eine Schil- 
derung der Thronfolge, die mit dem Satz beginnt, daG sich der Thron 
nach privatrechtlichen Regeln vererbte, und erwähnt, daß mehrere 
Sühne gemeinschaftlich regierten oder durch Volkswahl der Tüchtigste 
ausgesucht wurde, aber alle seine Ausführungen scheinen — eine 
Quellenangabe fehlt — nur spätere Zustande zu antizipieren. Man 
wird in der Tat mit Maurer erst von K. Haralds Hausgesetz an 
festen Boden unter den Füßen fühlen können, demzufolge sich die 
Thronfolge an die Folge in Stammgüter angeschlossen zu haben Bcheint. 
Nach dieser Regelung galt vor allem der Grundsatz der Männererb- 
folge und zwar nach Gradesnähe berechnet >mit Rücksicht auf den 
gemeinsamen Stammvater«. Aber schon früh wurde er durch die 
Erbberechtigung gewisser Weiber (baugrygjar) durchbrochen. Ob 
dann allerdings gerade diese Ausnahme auch auf die Thronfolge 
wieder übernommen wurde, erscheint Maurer zweifelhaft. Als bedenk- 
lich bezeichnet Maurer die Zulassung der unehelichen Söhne zur 
Thronfolge, >für ernsthaft gefahrlich« sogar >von dem Momente an, 
in welchem man anfing, die Eisenprobe als Beweismittel für die außer- 
eheliche Vaterschaft und somit als ein Mittel zuzulassen, die Berech- 
tigung zur Thronfolge nachzuweisen«. (Die Darstellung selbst ist er- 
weitert, insbesondere mit mehr Beispielen belegt in Maurer, Die un- 
ächte Geburt S. 55 — 61). Nicht minder bedenklich erscheint ihm mit 
Recht die durch Anlehnung an die Stammgutsfolge veranlaßte Teilung 
des Reiches unter gleich nahe Berechtigte, die in der Tat bis zu 
gegenseitigem Blutvergießen führte (vgl. auch Hertzberg, HiBt. Tidsskr. 
1908 S. 116—157 über K. Sverrirs Abkunft, und Daae ebda. 1905 
S. 1 — 29). — Die Volljährigkeit begann nach Maurer mit dem zu- 
rückgelegten 12. Lebensjahre, womit Maurer sich ausdrücklich in Gegen- 
satz zu Keyser stellt, der das 15. Jahr als Termin angesetzt hatte 
(vgl. auch J. Nielsen in Hist Tidsskr. 4. ):. IV 1—80). 

Im Jahre 1164 wurde eine neue Thronfolgeordnung erlassen, 
die in G|>. 2 aufgenommen ist und von Maurer hinsichtlich ihrer Be- 
deutung einer eingehenden Kritik unterzogen wird (hierzu Storni, 
Magnus Erlingssons lov om Kongevalg 1880; Maurer, EntetehungB- 

OSU. *•!. Am. ISO«. Nr. 10 57 



■ 
C0RNmu«IV£R5irr 



828 '•■■•-' gel. Am. 1909. Nr. 10 

zeit (I. älteren Gulafiingslöß S. 29 ff. ; Entstehungsz. d. Frosta|>ingslög 
S. 51 ff.; Schenkung an d. hl. Olaf 12ff., 26 ff., 54ff., 76, 92). Aber 
in Norwegen ist sie nicht zur dauernden Geltung gelangt. Unter 
der Regierung des Königs Hakon Hakonarson kam der Vorzug der 
ehelichen Geburt deutlich darin zum Ausdruck, daß Hakon nicht 
seinen älteren unehelichen Sohn Sigurftr, sondern seinen jüngeren 
ehelichen Sohn Hakon ungi zum Mitkönig erwählen ließ; 1260 wurde 
sodann auf einem Reichstag zu Bergen ein neues Thronfolgegesetz 
erlitten und zuerst auf dem Frostuping, dann auch auf den übrigen 
Landesdingen angenommen (hierzu Maurer, Entstehungsz. d. Frosta- 
[lingslög S. 28 ff.)- Dreizehn Jahre später folgte ein neues Gesetz 
unter Magnus lagaba?tir, das dann nur noch einmal vor der Union 
Norwegens mit Schweden, im Jahre 1302, abgeändert wurde. Zu all 
dem, im wesentlichen bekannten, gibt Maurer zahlreiche historische 
Details, insbesondere zu der Frage, inwieweit die jeweilige Thron- 
folgeordnung eingehalten wurde, und was für die Abänderungen maß- 
gebend war. Besonders mag bemerkt werden, daß Maurer schon hier 
(S. 245 Anm. 1) die Schenkung der Krone an den hl. Olaf als eine 
Fälschung erklärt, wofür er dann bald darauf in seiner Abhandlung 
Über >Norwegens Schenkung an den heiligen 01af< (Abhdl. d. B. Ak. 
1877, insbes. S. 54 ff.; vgl. auch Hertzberg, Hist Tidsskr. 4. R. IH 
S.29f.; Maurer, Bekenntnis d. chriatl. Glaubens S. 552 ff., 577ff.; Ein- 
gangsformel der altnorw. Gesetzb., passim; Das Christenrecht des K. 
Sverrir, passim) den Beweis erbrachte. 

An diese Erörterungen schließen sich die über die »Thronbestei- 
gung« selbst. Das Erbrecht machte den durch es Berufenen zum 
konungsefni. Erst die feierliche Annahme des Berechtigten durch das 
Volk, die konungstekja, ein »Urteil der Landschaftsversammlung über 
des Thronfolgers Erbrecht« (v. Amira Recht ■ S. 96) machte den Be- 
rufenen zum König. Diese tekja aber war wiederum ein aus for- 
mellen Handlungen zusammengesetzter Akt, über deren Bedeutung 
und Reihenfolge keine Klarheit herrscht; einer ist eine förmliche, 
urteilsmäßige Zuerkennung des Reiches (deema riki, land, land allt ok 
l>egna), ein anderer die feierliche Beilegung des Königsnamens (gefa 
konungsnafn) , ein dritter die Eidesleistung von König und Volk. 
Maurer läßt es unentschieden, in welchem Verhältnis die beiden 
ersten Akte zu einander standen, insbesondere wie sie zeitlich auf 
einander folgten, doch neigt er sich im Gegensatz zu R Keyser der 
Meinung zu, daß das gefa konungsnafn vorausging >und zwar nicht 
nur darum, weil in den Quellen gelegentlich das gefa konungsnafn 
dem d<rma land vorangestellt wird, sondern auch aus dem weiteren 
Grunde, weil diese Auffassung besser zu der allgemein germanischen 



■ 

C0ßN(UUN(V£RS11Y 



Maurer, Vorlemingcn über altnordische Rerlitsgesrhiclite 

Art der Beschlußfassung zu passen scheint*. Von Neueren laßt Ta- 
ranger (Udsigt U, 1 S. 176 f.) die Frage unerörtert; auch E. Mayer, der 
ZRG. XXXVI S. 22 f. die konungstckja erörtert , geht nicht darauf 
ein. Und K. Lehmann (Der Königsfriede S. 17G f.) beschäftigt sich 
zwar mit den fraglichen Akten, auch mit ihrem zeitlichen Verhält- 
nis zu der Huldigung, nicht aber mit dem untereinander. Man 
wird Maurer wohl Hecht geben müssen, und zwar scheint mir hierzu 
schon der Bericht der Sverris-saga auszureichen. Dort heißt es: >ä 
pvi pingi var Sverri gefit konungnavn ä utta fylkna |>ingi ok deemt 
uieö vapnataki ok svarit honum land ok pegnar eptir fornum lands- 
lüguin«. Dies ist doch wohl dahin zu verstehen, daß einer dem König 
den Namen gab und dem die übrigen durch vapnatak zustimmten. 
Daraus ergibt sich dann nicht nur die innere Zusammengehörigkeit 
der beiden Akte, sondern auch ihre zeitliche Reihenfolge (vgl. noch 
Brunner RG. I" S. 178). Beide Akte zusammen stellen die konuugs- 
tekja dar, auf die dann die gegenseitige Eidesleistung von König und 
Volk folgt (Literatur hierzu führt Maurer Kr. V. Seh. XXXV S. 483 
an). Gegen einen Eid des Königs wendet Taranger (Udsigt 11,1 S. 17'J 
Anin. 1) neuesten ein, daß des Königs Wort allein schon, ohne Eid, 
genügend Glauben besaß und jedenfalls nicht eine Eidesleistung son- 
dern nur ein Gelübde stattfand. Er beruft sich dabei auf v. Amira 
und Brunner. Aber bei beiden findet sich nur die allerdings zu- 
treffende Tatsache erörtert, daß des Königs Wort höhere Glaub- 
würdigkeit genießt; daß gerade auch der norwegische König statt 
eines Eides nur ein Gelübde abzulegen hatte, wird dort nicht be- 
hauptet und ist um so weniger anzunehmen, als auch das in der 
Königawahl so ähnliche schwedische Recht eine Eidleistung des Kö- 
nigs kennt (vgl. auch Maurer, Schenkung an d. hl. Olaf S. 78 f.). 
Den Schlußakt bildet die Königskrönung (konungs vigsla), die zum 
erstenmal stattfindet bei Magnus Erlingsson im Jahre 1164 (über 
diese ausführlich E. Hertzberg, Hist. Tidskr. 4. Reihe 111 S. 30 ff.; 
vgl. auch ders. ebd. 3. R. IV S. 197 ff.). Sie stellt sich als einen rein 
kirchlichen Akt dar (über die Verhandlungen K. Hakons mit dem 
Papst über die Krönung vgl. Maurer, Entst d. Gulapingslög S. 61). 
In § 13 werden ausfuhr! iclist >die Rechte des Königtums« er- 
örtert (hierzu insbes. Taranger, Udsigt H, 1 S. 183ff.) ( in § 14 sodann 
>die Einkünfte des Königtums« (vgl. ebd. 11, 1,310 ff.; sodann Lehmann, 
Abhandlgn. z. germ. Rechtsgesch. [die Gastung d. german. Könige] 
und hierzu die Besprechungen v. K. Maurer, Krit. V. Sehr. XXXI 
S. 197 ff.; v. Amira in dieser Zeitsuhr. 1889 S. 266 ff. und Maurer, 
Lit. Z. Bl. 89 S. 1267; Maurer, armenn S. 72 ff. Vgl. auch zu den 
Zöllen (S. 337) Maurer, Kr. V. Sehr. XXXV S. 483, zu >den sakeyrir« 

57* 






COfiNEUUNIVtRSIIY 



H30 Gott, gel An*. 1909. Nr. 10 

(S. 340), die übrigens bei Besprechung eines späteren Bandes noch 
zu erörtern sind, ebd. XXXVIII S. 3G9 f.). 

Mit diesem Paragraphen schließt die erste Hälfte des ersten 
Bandes im Haupttext und es folgen zwei Anhänge, deren erster 
>Ueber die Landherren und die Sysselmänner« schon oben herange- 
zogen wurde. Der Anhang II beschäftigt sich in einem $ 1 mit den 
»Fremden und Ungläubigen«, in § 2 mit den >bescholtenen Leuten«, 
in § 3 mit den >vogtbaren Leuten«. 

Aus dem § I erfahren wir, daG die älteste Stufe des germani- 
schen Fremdenrechts, die völlige Rechtlosigkeit des Fremden in den 
Rechtsquellen schon verschwunden ist und der Ausländer, wenn er 
ins Inland kommt, nicht mehr als rechtlos behandelt wird, sondern 
nach dem Recht eines böndi, ist er ein Isländer, sogar nach dem 
eines hauldr lebt. Im weiteren Verlauf werden dann insbesondere die 
besonderen Privilegien der Isländer behandelt, darunter die eingehende 
Bestimmung über das gegenseitige Nehmen von Erbe (vgl. hierzu 
Bd. III S. 204 der Vorlesungen), und auch die folgenden Ausführungen 
beschäftigen sich fast nur mit den privilegierten Dänen, Schweden 
und Isländern, sodaO die allgemeinen Sätze, die Maurer S. 384 ins- 
besondere aufstellt, dem allgemeinen Fremd enrechte nicht ohne 
weiteres entsprechen dürften und Grimm RA. I * 39G f. nahezu reichere 
Ausbeute gibt — Die wenigen Worte über die Ungläubigen zeigen 
im wesentlichen nur, daß das Heidentum wie überall so auch in 
Skandinavien gegen andere Religionen sehr tolerant war, wogegen 
mit der Annahme des Christentums eine Versagung der Rechtsfähig- 
keit gegenüber den Ungläubigen eintritt, ja sogar der Verkehr mit 
ihm untersagt wird. 

§ 2 beginnt mit Erörterungen über die Friedlosigkeit, die zum 
Teil bei Besprechung von Bd. V heranzuziehen sein werden, zum Teil 
auch durch v. Amira, Vol 1s treck ungs verfahren S. 1—169, Oblig.-R. II 
11 5 — 146, Lehmann, Königsfriede (passim) wesentlich ergänzt werden. 
Inwiefern, soll seinerzeit zur Erörterung kommen. 

Erat nach ihnen kommt Maurer zur »Rechtlosigkeit«. Im Er- 
gebnis zeigt sich hier, daß nur das Recht von prandheimr und an 
dieses anschließend das allgemeine Landrecht eine Rechtlosigkeit als 
Folge irgend welcher Vergehen oder Verbrechen kennt, ferner das 
spätere isländische Recht. Diese Rechte und auch das frühere isländi- 
sche Recht kennen eine Rechtlosigkeit des freiwilligen Bettlere (hierzu 
Maurer, Island S. 147 f.). Folge der Rechtlosigkeit war zunächst 
Entziehung der Buße, des rettr, daher der betreffende rettlaus heißt, 
»wahrscheinlich« auch der Eidesfahigkcit und der »Gesamtheit aller 
Öffentlichen Rechte« , endlich »wenigstens unter Umständen« auch 






CÜßNOl UWVERSITY 



Haarer, Vorlesuogen über altnordische Rcchtogeschiclite 8'.il 

der »Erbfähigkeit«. Eine »halbe RechtlosigkeiW kennen die Jarn- 
siöa und das norwegische Landrecht Keiner Rechtlosigkeit waren 
die unehelichen Kinder ausgesetzt (Dieser letzte Satz wird beson- 
ders klar auf Grund von Maurers Abhdlg. über »Die unächte Geburt nach 
altnordischem Rechtem Sitzungsber. d. B. Ak. 1883, Heft I, insbes. 
S. 47 ff. ; vgl. auch Stobbe, Deutsches Privatrecht I * S. 363). 

§ 3 bebandelt 1. die Minderjährigen, 2. die Weiber, 3. die Geistes- 
kranken und sonstigen vogtbaren Leute (vgl. dazu Maurer, KritV. 
Seh. II S. 75 ff. ; IV S. 4 1 2 ff. ; XXXI S. 1 9, 55 ; Rechtsf. a. d. Eyrbyggia 
S. Uff., 13, 23; Wolff in Ztfichr. f. vergl. RW. VI, 2—14). 

Der 2. Band ist dem »Altnorwegischen Gerichtswesen« gewidmet 
und bringt nach einer Uebereicht hierüber und über die einschlägige 
Literatur im 1. Teil eine Schilderung der Gerichtsverfassung. Er 
dient vielfach einer Auseinandersetzung mit E. Hertzbergt Grund- 
tra*kkene, wozu auch noch zu vergl. Maurer, K. V. Seh. XVI 
S. 32—77. 

Die Uebereicht erörtert zuerst die ursprüngliche Zweiteilung aller 
norwegischen Gerichte, in die mit den Ding Versammlungen in Zu- 
sammenhang stehenden öffentlichen Gerichte (ist |>i'ngadömar) und die 
Privatgerichte (an. skiladömr). Später treten zu diesen Gerichten 
besondere für die Städte, Dienstverbändc und die Kirche, endlich 
eine Rechtsprechung durch königliche Beamte. 

§ 3 wiederholt im wesentlichen nur die Grundzüge des § 2 der 
ersten Hälfte. Zum Ort des Frostaping wäre noch zu vergleichen 
Aubert in Tidskr. f. R. II 137 f., hierzu und zur Zuständigkeit des 
Frostaping Maurer, Zwei Rechtsfälle in der Eigla S. 71 f., ferner Maurer, 
Die Entstehungszeit d. älteren Frostapingslog S. 4. 

§ 4 behandelt sehr eingehend die einzelnen lögping für die »als 
durchgreifende Regel« der Satz galt, »daß dieselben zwar von jeder- 
mann besucht werden konnten, aber immer nur von einer beschränkten 
Anzahl von Personen besucht werden mußten«, nämlich von Vertre- 
tern der einzelnen Bezirke, den nefndarmenn, die, von des Königs 
Beamten gewählt, von den zur Dingfuhrt nicht Verpflichteten Unter- 
stützungsbeiträge (pingfararfe\ faraeyrir) erhielten. Aus diesen am 
Gulaping etwa 400 Vertretern wurde am ping wiederum durch 
königliche Beamte ein engerer Auschuß, die lögretta, gebildet, die dann 
tatsächlich die Dingangelegenheiten besorgte und aus 36 lögrettumenn 
bestand. Die nicht in diu lögretta berufenen Männer bildeten den 
»Umstand« (vgl. hierzu auch Maurer, Art Gulapingslög bei Ersch u. 
Gruber; Die Entstehungszeit d. älteren Gulapingslög S. 5 ff. ; die Ent- 
stehungz. d. älteren FroBtapingslüg S. rGff. ; Entöt. d. isländ. Staates 
S. 150 f., insbes. S. 150 Anm. 1 ; Rechtsricht d. alt island. Rechts 






COßNOl UNNERSIIY 



SSI <i»« «cl. AM. 1WW. Nr. 10 

S. 138). Aber weder hier noch später (S. 178 ff.), wo Maurer von 
den Richtern handelt, werden wir über die Tätigkeit dieses Um- 
standes und sein Verhältnis zur lögretta aufgeklärt Ausführlicher 
handelt davon F. Brandt (Forehcsninger II 171 f.), demzufolge das 
Urteil der lögretta ursprünglich nur ein vorläufiges war und der Be- 
stätigung durch die übrigen pingmenn bedurfte, die dann allerdings 
bald zur reinen Formsache wurde. Dein schließt sich auch Brunner 
KG. I ■ 207 Anm. 57 an. Daß die Entwicklung diesen Weg gegangen 
ist, dürfte die Geschichte des fränkischen Schöffentums, auf die 
Brunner zutreffend verweist, ebenso zeigen, wie die Geschichte der 
Gerichtsverfassung im MA. überhaupt Eine Frage für sich ist dabei, 
ob tatsächlich, wie Brandt annimmt, schon NL. I, 2 den Umstand als 
eine Formalie erscheinen läßt — Anschließend spricht Maurer über 
Dingort und Dingzeit, dann über das Eyraping, in dein er ein inner- 
lich vom Frostaping nicht tiefgreifend verschiedenes Ding sieht (ebenso 
in >Die Kntstehungszeit der älteren Frostapingslög« S. 4 f.), indem 
nur >der König die Landsgemeinde von prandheimr je nach den Um- 
ständen bald nach den Eyrar, bald nach Frosta berief, während sie 
sich als ungebotenes Ding stets an der letzteren Stelle versammelte«. 
Der herrschenden Meinung (vgl. Brandt II S. 175) entspricht das 
nicht Sie sieht im Eyraping ein Sonderrecht der 8 Hauptvölker 
prandheiins und somit ein vom Frostaping verschiedenes Ding. Und 
dies m. K. mit Hecht, wenn auch ein Sonderrecht der 8 Völker kaum 
anzunehmen ist, denn zu einer Zeit wo die andern Völker hinzukommen, 
ist das Eyraping verschwunden. Man muß beachten, daß nach 
Fr. 1, 4 das Eyraping in jedem Jahr zu bestimmter Zeit stattfand — 
einen halben Monat vor Johunnistag — und alle Bauern, die eine 
Arbeitskraft zu Hause hatten, kommen mußten, sodaß also weder das 
Zusammenkommen als solches, noch der Kreis der Personen im Be- 
liehen des Königs lag. — Sodann spricht Maurer vom Dingfrieden, 
wobei er unterscheidet zwischen einem heidnischen, lokalen Ding- 
frieden, der sich von alters her an die Dingstätte knüpft, und einein 
nach dessen Wegfall in christlicher Zeit allein bestehenden zeitlich 
begrenzten Dingfrieden, > welcher allen und jeden Personen zukam, 
die das Ding besuchten«. Davon ist jedenfalls soviel zuzugeben, daß 
die Dingstätte ursprünglich schon als Kultstätte geheiligt sein und 
im besonderen Frieden stehen konnte (vgl. v. Amira Recht" S. 145; 
v.Schwerin, Hundertschaft S. 200 ff.). Dies aber jedenfalls nur, wenn 
sie Kultstätte war. Und so gut wir auch annehmen dürfen, daß dies 
Tür die echte Dingstätte der Landgemeinde zutrifft, in der Staatsopfer 
dargebracht, Kultstrafen vollzogen wurden, so können wir doch an- 






C0ßNOlUNfV£R9Ff 



Maurer, Vorlesungen über al (nordische Kethtsgeschictitc 

dererseits diese Annahme nicht auf alle Dingstätten erstrecken (vgl. 
hierzu Maurer, Bekehrung U 218 f. und die zunächst auf Island be- 
züglichen aber allgemein interessanten Item, in Germania X 8.491 f.). 
Und gleichwohl hat es auf allen Dingstätten einen Dingfrieden ge- 
geben, der eben in der Hegung seinen Grund hatte und sich so weit 
ausdehnte, als die {>inghelgi festsetzte. Darum heißt es Grägos Ia 
S. 1)7: >En goöi scal queöa ajmigmorc hver ero<. Hiermit noch nicht, 
wenigstens nicht unmittelbar erklärt ist die auch von Maurer erwähnte 
über nicht näher begründete Ausdehnung des Dingfriedens auf die 
Personen, die zum Ding gehen und vom Ding nach Hause kommen. 
Maurer meint, der Friede sei »ein vorwiegend zeitlich begrenzter«. 
Aber man muß fragen, auf welche Zeit? Die Dingfahrt dauert Tür 
die einzelnen Dingleute verschieden lang, weshalb auch vermutlich 
der pingfararkaupr nach der Entfernung abgestuft war. Da nun 
nicht anzunehmen ist, daß der Dingfriede für alle Dingleute begann, 
wenn der zuerst aufbrechende die Dingfahrt begann, so könnte man 
nur zu dem Schlüsse kommen, daß Tür jeden Dingmann der Friede 
begann, wenn er die Heise antrat Dieser Schluß entspricht wohl 
auch den Tatsachen. Aber mir scheint, es handelt sich da nicht um 
einen zeitlich begrenzten Frieden, sondern um einen Frieden, der den 
einzelnen wegen seiner Beschäftigung schützte. Der Dingfahrer ist 
gefriedet als Dingbesucher. Es handelt sich um einen persönlichen 
Sonderfrieden. Dabei fragt es sich aber noch, in welchem Zusam- 
menhang dieser mit dem Dingfrieden steht, der durch die |>inghelgi 
erzeugt wird. Auch über diese Frage verbreitet sich Maurer nicht 
Und doch ist sie deshalb sehr naheliegend, weil ja nach allgemeiner, 
auch den Quellen entsprechender Meinung durch die pinghelgi der 
Frieden auf der Dingstätte begründet und wohl auch durch die 
|>inglausn wieder aufgehoben wird, die Fahrt aber gerade außer- 
halb des durch diese beiden Akte begrenzten Zeitraumes stattfindet. 
Durch einen speziellen Rechtssatz sind bestimmte Personen mit 
Rücksicht auf eine bestimmte Tätigkeit unter einen höheren Frieden 
gebracht Die Person ist befriedet, so lange sie auf der Dingfahrt 
ist und zwar unabhängig von dem durch die pinghelgi herbeigeführter 
Frieden. — Im folgenden erwähnt Maurer die pinglausn und die 
Einhegung des Dingplatzes mit den ve'bönd. Richtig ist bemerkt, daß 
diese ve'bönd den Platz der Urteilfinder, der lögrettumen, umspannten. 
Es ist nicht ganz treffend, wenn Brunner RG. I 1 S. 198 die vebönd 
um die > Dingstätte < gezogen sein läßt (ebenso Schröder RG. 5 S. 43). 
Egils Saga c 57 läßt deutlich erkennen, daß nur die Urteilsfinder 
im Haselring saßen (vgl. auch Fritzner s. v. vöbönd; Maurer, Ent- 
stehungsz. d. Frostu Jungs log S. 17; ders. Germania XVI S. 317 — 333; 






CORNtll UNfVERSirf 



&M Uött. gel Ad*. \"-"J. Nr. 10 

Anzeiger f. Kunde d. d. Vorzeit IÖG4 Sp. 432). Xu Maurers Bemerkung 
über die Verwendung von Haselstangen bei Errichtung der v£bönd 
wäre zu verweisen auf die Ausführung von Weinhold über deren Be- 
deutung in S.-B. d. Akad. Berlin 1891 S. 550 f. u. Ztschr. d. Ver. f. 
Volksk. 1901 S. 1 ff. — Ein kurzer Ueberblick über die nun am Ding 
folgenden Handlungen und Über die Tätigkeit der lögrelta bietet 
nichts von besonderer Bedeutung. Zum Schlüsse wird das vapnatak 
besprochen (hierzu noch Hertzberg, Ark. for. n. filol. V 356; Maurer, 
Bekehrung II 219 Anm. 116, sodann über pinghelgi u. pingmark 
Maurer, Germania XII S. 139 f.). 

§ 5 beschäftigt sich mit den >Dingversammlungen< >geringercr 
Verbände*. An eine solche Dingversammlung denken nach Maurer 
die Hechtsbücher immer dann, wenn sie >ohne nähere Bezeichnung* 
vom Ding schlechthin sprechen; sie meinen damit das fylkis[>ing in 
Throndheim, sonst das heraösping. Der Paragraph gibt Maurer Ge- 
legenheit neben einigen Bemerkungen über die Art der Ladung auch 
solche polemischer Natur gegen diejenigen Autoren vorzubringen, die 
wie Brandt, Keyser und Hertzberg neben dem lögping noch andere 
gesetzlich festgesetzte Dinge annehmen. Zu jenem Thema linden 
sich nunmehr ausführliche Erörterungen bei v. Araira, Der Stab in 
der germ. Rechtssymbolik S. 36 ff. Von den Schriftstellern zur 

zweiten Frage hat inzwischen Brandt (II 162 f.) seine frühere Ansicht 

wiederholt und angenommen, daß sowohl um Mittfasten ein varping, 
als im Herbst ein haustping in jedem häraö stattfand. Prüft man 
die beiderseitigen Beweisführungen, so muß man Maurer zugeben, daß 
eine Berufung auf isländische Verhältnisse durch das Kehlen gebotener 
Dinge in Island bedeutungslos wird. Ebenso wird man ihm nicht be- 
streiten können, daG E{>I. I 30 und U 36 für ein gesetzliches Ding 
keinen Anhaltspunkt geben. Und was Gul. 35 anlangt, so möchte ich 
noch entschiedener als Maurer annehmen, daß auch hier von gebo- 
tenen Dingen die Rede ist Dagegen scheint mir nicht richtig die 
Erklärung, die Maurer dem var|>ing oder miöföstuping geben will, 
dessen Bestehen ihm doch aus anderen Quellen sicher erscheint Er 
meint darin ein Ding sehen zu können, das >zuuächst... lediglich 
militärischen Zwecken zu dienen hatte«. Diese Meinung stände völlig 
in der Luft, wenn Maurer das varping nicht mit dem vapnajiing 
in Gul. 309 identifizierte. Sie steht und fällt mit dieser Identifizie- 
rung. Was nun zunächst das vapnaping anlangt, so ergibt sich aus 
Gul. 309 mit Sicherheit, daß es der Waffenschau diente, im Herbst 
einberufen und im Frühling abgehalten wurde (vgl. auch Lehmann u. 
Schnorr a. a. 0. S. 29). Fr. X, 3, wo das Zusammentreffen von Dingen 
auf einen Tag behandelt wird, setzt vapnaping und fylkisping gleich. 



COR« 



Mfttircr, VorlesuDgeu über altnordische KechUgosrliicbtc 

Da nur die Konkurrenz mit dem zu jeder Zeit möglichen örvarping 
(über dessen Identifizierung mit dem manndrüpsping vgl. Maurer, 
Entsteh ungszeit d. Gulapingslög S. IG) besprochen wird, ist ein Schluß 
hieraus auf den Zeitpunkt des vapnaping nicht möglich; die Bestim- 
mung in Bj. 137 betrifft nur städtische Verhaltnisse; die ganz aus- 
führliche Vorschrift für dos vapnaping in L. III, 12 läGt es als ein 
Ding für die skipreiöur erscheinen, also nicht als ein Ding für ein 
heraö, da ja skiproiöa und heraö verschiedene Gebiete sind. Schon 
hieraus ergibt sich, daß es mit dem als heraösping gedachten var- 
ping nicht identisch sein kann. Dasselbe geht daraus hervor, daß es 
an Maria Reinigung beginnen und Mittfasten beendigt sein soll. Wir 
haben also davon auszugehen, daß vapnaping und varping nicht 
identisch sind. Nun erwähnt L. 1,1, daß am miöfostuping die Leute 
ausgesucht werden sollen, die das lagping zu besuchen haben am 
17. Juni. Dieses Ding, das nicht auch im Bereich des Eidsifaping 
(L I, 2) erwähnt wird, mußte jedes Jahr stattfinden zu diesem Zweck. 
L. VII, 44 nötigt zu dem Schluß, daß es ein heraösping war. Es ist 
demnach wohl nicht zu beanstanden, ein varping oder miöfostuping 
in jedem heraö anzunehmen, das, wie L. VII, 44, 4ä zeigen, auch nicht 
nur zu militärischen Zwecken stattfand. Maurers Annuhme, daß dieses 
Ding ein gebotenes war, ist dabei wenig wahrscheinlich; kein Grund 
acheint mir für sie zu sprechen (Ueber das vapnaping in der königl. 
hirö, Vorl. 1, 1 S. 183 f.). — Etwas anders liegt die Sache bezüglich 
des naustping, das in den Rechtsqucllen nicht vorkommt. Es mit 
Maurer aus Gul. 30 ( J abzuleiten, scheint mir unrichtig; denn mit 
keinem Worte ist gesagt, daß die Einberufung des vapnaping ihrer- 
seits auch auf einem Ding erfolgte. Wohl aber zeigt uns L. I, 7 ein 
piog, das jeweils 3 Wochen nach der Heimkunft vom lagping abzu- 
halten ist üb dieses Ding zu urteilen hatte, mag aber fraglich er- 
scheinen, zumal die Aufzählung seiner Funktionen ebenda einen er- 
schöpfenden Eindruck macht 

Den Schluß des Abschnittes bildet ein Vergleich zwischen dem 
lögping und den Dingen der geringeren Verbände, der zur Fest- 
stellung tiefgreifender Unterschiede fuhrt. 

Kurz behandelt werden in § Ü die städtischen Gerichte, in § 7 
die Dienstmannengerichte, in § 8 die mit Bd. II zu besprechende 
kirchliche Gerichtsbarkeit, wogegen § 9 sich eingehend über die Ge- 
richtsbarkeit königlicher Beamten verbreitet. Eine solche hat nach 
Maurer ursprünglich nicht bestanden, auch nicht, wie Hertzberg an- 
nimmt, für den gjaldkeri. Bei der späteren Umgestaltung spielte die 
Hauptrolle das Amt des lögmaör, über das Maurer lange handelt. 
Er hält hierbei insbesondere gegenüber Hertzberg an seiner schon 






CÜRNOlUNNERSITY 



836 Ofltt gel. An*. 1309. Nr. 10 

vorher vertretenen Ansicht fest, daß das Amt des lögmaör in die 
heidnische Zeit zurückreicht, nicht erst dem Ende des 12. Jahrhunderts 
angehört. Seine eigene Studie über >das Alter des Gesetzsprecher- 
amts in Norwegen« (S. 21 ff.) ist aber noch nicht berücksichtigt, 
d. h. sie ist nicht angeführt. Ein Vergleich des vorliegenden Textes 
mit ihr zeigt, daß eine nahezu wörtliche Uebereinstimmung unseres 
§ 9 mit dieser Studie besteht. Dies veranlaßt mich dazu, auf ihn 
nicht weiter einzugehen. Es genüge der Hinweis, daß Taranger 1 4 1 f. 
die lögmenn als eine alte Institution betrachtet, aber eine Verwand- 
lung ihres An:*--; in ein königliches unter Sverrir annimmt Für 
hohes Alter spricht sich auch v. Amira, Recht 1 ' S.50f. uud Übl.-R. 
I S. 25 f. aus (vgl. auch Brunner, RG. I ■ 208 ; Schröder, RG * S. 45 
Anm. 21 ; Lehmann und Schnorr, Njala S. 26 ff.). 

Viel Interessantes bietet der § 10 in kurzer Fassung über das 
Verhältnis koordinierter Gerichte, des höheren zum niederen Gericht, 
des Stadtgerichts zum Landgericht, der Sondergerichte zu den ordent- 
lichen Gerichten. Dagegen vermißt man Bemerkungen über die Gilde- 
gerichtsbarkeit, bezüglich deren jetzt Pappenheim, Schutzgildestatut 
S. 63 f.; Brandt a. a. 0. 11423; v. Amira GGA. 1889 S. 262 zu ver- 
gleichen sind. 

Das zweite Kapitel behandelt »die rrivatgerichte« und beginnt 
mit der Darstellung des Verfahrens >in liquiden Schuldsachen« (§ 11), 
dem das >in illiquiden Schuldsachen« (§ 12) folgt Zur angeführten 
Literatur ist noch hinzuzufügen v. Amira, Obl.-Recht II S. 145, 445 f. 
und Öfter (vgl. Register unter >Privatgericht*); Maurer, Zwei Rechts- 
fällc aus der Eigla S. 117 ff.; der». Lit ZB1. 1885 S. 811. 

Das Verfahren mit liquiden Schuldsacben, die krafa, beginnt be- 
kanntlich mit einer heimstefna. Maurer erörtert, wohin nach den ge- 
setzlichen Bestimmungen die heimstefna zu erfolgen habe, wird aber 
an Ausführlichkeit von der Darstellung in v. Amiras Vollstreckung^ ver- 
fahren S. 242—244 übertroffen (vgl. Maurer in K. V. Sehr. 1876 
S. 82 — 108); ebenso findet man hier eingehendere Behandlung der 
Ladungsfristen, bezüglich deren Maurer insbesondere Fr]>l. X, 39 be- 
spricht. Ueberhaupt bietet hier Amiras Darstellung mehr, sachlich in 
den wesentlichen Punkten mit der Maurers übereinstimmend. Auch in 
der Festlegung der allgemeinen Voraussetzung der krafa zeigt sich 
Uebereinstimmung. Maurer sieht sie in der Möglichkeit, die Be- 
gründung des zu verfolgenden Anspruchs durch Solennitatszeugen 
darzutun, womit dieselbe nicht auf einer gesetzlichen Vorschrift be- 
ruht und somit ohne allen Beweis schon von selbst liquid ist«. Die 
einzelnen Fälle des vitafe sind eingehend aufgezählt nicht ganz einig 
mit v. Amira. Dieser übersetzt z. B. (Vollstr. S. 238) Fr. X 21 ohne weitere 



— 



Maurer, Vorlesungen über ftllnordüube !;<■■ !■,;-:•«■-. i.i htc 837 

Erklärung: >das ist das dritte bezeugte Geld, wenn man sich zusammen 
durch Handreichung gelobt und zu beiden Händen sechs Leute sindc, 
ohne sich über die VI menn af hvärtsveggia hendi zu äußern; Maurer 
bezieht die Stelle auf einen Schiedsspruch, > welchem sich die streitenden 
Teile durch Handschlag zu unterwerfen hatten«. M. E. ist dieser An- 
sicht zuzustimmen. Auch v. Amira scheint Obl.-K. II S. 8315 Anm. 8 
dieser Meinung zu sein, in Uebereinstimmung mit Hertzberg (Prozeß 
S. 106) und den Obl.-R. II S. 310 dargelegten Formen des Abschlusses 
des Schiedsvertrages. Zu den durch v. Amira so genannten »Zustands- 
obligationen«, die, weil notorisch, gar nicht bezeugt zu werden brauchten, 
rechnet Maurer noch das krefia krossvitis (Gulp. 111). nicht aber wie 
v. Amira Vollstr. S. 239 (richtig Obl.-R. II S. 445 Anm. 2 1) auch An- 
sprüche aus dem Erbrecht (Gulp. 121). Unter den Deliktsschulden 
steht an erster Stelle Gulp. 91, wobei die von Hertzberg (Process 
S. 81 Anm. 1) vorgeschlagene Korrektur von »vitnfe sem landnam 
annat« in >landnam sem vitafö annat« mit Recht gebilligt wird. 
>Eigentümlich< ist, daß in diesem und in einem zweiten Deliktsfall 
>die Vornahme der krafa sofort auf frischer Tat zugelassen wird, 
unter Verzicht also auf eine vorgängige heimstefna«. Das gleiche 
kommt nach Gpl. 36 vor bei eindagat fö, bei denen >in Bezug auf 
Art und Zeit der vorzunehmenden krafa der eindagi an die Stelle der 
heimstefna trat< (vgl. hierzu v. Amira, Obl.-R. II S. 449 und die Zi- 
tate ebd. Anm. 5; zum vitafö überhaupt vgl. noch Pappenheim, 
Schutzgildest-itut S. 86 mit Zitaten). 

Die Bedeutung der krafa sieht Maurer darin, »daß durch sie die 
formellrechtliche Widerrechtlichkeit des gegnerischen Verfahrens for- 
mell festgestellt würde, was dann zur Folge hatte, daß von jetzt ab 
die fortgesetzte Nichterfüllung des kliigerischcn Anspruchs als ein 
formelles Unrecht erschien«, als ein ran, unter dem Maurer >nur den 
offenen Eingriff in das fremde Vermögen, nicht mit v. Amira einen 
wirklichen und von hier aus dann etwa auch einen fingierten Raub 
verstehen möchte« (S. 99). Er tritt damit den Ausführungen bei, die 
Hertzberg (Prozeß S. 13 Anm. 1) gegen v. Amira gemacht hatte, 
ohne aber die Frage, warum hier von ran und ranbaugr die Rede 
ist, in anderer Weise zu lösen. Hierzu sei lediglich bemerkt, daß 
v. Amira seine Entwicklung des Bedeutungswandels von ran in- 
zwischen selbst als >schief< bezeichnet hat (vgl. Obl.-R. II 437 Anm. 9 
mit Zitaten). 

Folge der krafa ist, daß der Beklagte nunmehr >den doppelten 
Betrag seiner ursprünglichen Schuld zu entrichten hat« und überdies 
nach den Gpl. 12 aurar, nach den Frjil. 3 Mark als ranbaugr an den 
König. Der technische Ausdruck für die Verdoppelung, das >halfu 



■ 
.. . ■ -. 



83H Gott gel. Am. 1909. Nr. 10 

meir«, ist aber bei Maurer (S. 89 Anm. 2) nicht genügend erklärt 
Wenn Maurer sagt >hälfu meir, d. h. nicht um die Hälfte mehr, 
sondern das Doppelte«, so ist das schlechthin unverständlich. Denn 
hälfu meir heißt in der Tat >um die Hälfte mehr* ; v. Amiras rich- 
tige Erklärung (Vollstreckung S. 249 f., vgl. auch Obl.-R. II S. 456) 
hätte nicht bloß durch Angabe des Fundorts, sondern inhaltlich an- 
geführt werden müssen. 

Ziemlich ausführlich behandelt sind die zahlreichen Modifikationen, 
denen diese Folge der krafa unterliegt. Der einfachste Fall ist der 
der Verdoppelung der schon ursprünglich geschuldeten Buße (GJ>1. 
91: landnam; 92: äfang). Bei Holzfrevel (Fr|>l. XIII 11) ist nach 
Maurer Holzwert und landnam zu verdoppeln und daneben der 
ninbaugr zu zahlen , nach v. Amira aber auch dieser verdoppelt, 
v. Amira schließt dies wohl mit Recht aus dem Satz >(>a beiör 
swkiandi ba'ndr atfarar at taca U- sh'ct sem hann er secr oc annat 
slict ä ofan<. (vgl. auch Gph 91). In wieder anderen Fällen geht die 
Klage nicht auf Verdoppelung sondern auf ütlegö. An sie schließt Maurer 
solche, in denen durch fyrirbjüöa eine Abweichung herbeigeführt wird ; 
das Einzelne hat schon Hertzberg behandelt, von dem Maurer nur 
insofern differiert, als er G]>1. 100 nicht hierher rechnen will, aber 
Gpl. 121 hinzufügt. 

§ 12 behandelt sodann äußerst ausgedehnt das Verfahren in illi- 
quiden Sachen, das Verfahren mit kvaöa; zuerst (S. 106 — -137) nach 
den GJ>1., dann (S. 1 37 — 171) nach den Frpl., worauf schließlich eine kurze 
Zusammenfassung der Ergebnisse folgt. Auch hier sind neuere Ar- 
beiten hinzuzufügen, nämlich Maurers eigene Ausführungen in Kr. V. 
Sehr. XVIII S. 39—66, Brandt Forel. II S. 293—404, v. Amira Voll- 
streckung S. 266—300, Obl.-R. II 89 f. 

Die Darstellung Maurers unterscheidet sich hier in den Grund- 
anlagen von der v. Amiras. Während nämlich dieser alle das Ver- 
fahren beschreibenden Bestimmungen zusammen behandelt, scheidet 
Maurer zwischen dem Verfahren noch Gul. 37 auf Grund von f6 I>at, 
er eigi vitu vüttar, und dem nach Gul. 266 in Stammgutsachen. Aber 
da doch auch Maurer anerkennt, daß es sich um zwei Formen des 
im Grunde gleichen Verfahrens handelt, wird man diese Teilung nur 
begrüßen können, da ja doch der Odalsprozeß infolge der durch den 
Gegenstand des Streites notwendigen Abweichungen gewissermaßen 
eine selbständige Art des Verfahrens darstellt. Daß sodann bei dem 
Regel verfahren in Gul. 37 die Olafsche Rezension des Textes von der 
Magnusschen erheblich abweicht, ist auch von anderen schon festge- 
stellt worden. — Maurer schildert zuerst das Verfahren in engem 
Anschluß an Gul. 37, und geht dann zur Frage über, in welchen 



_ cofiu rSry 



Maurer, Vorlesungen über altnordische RecbUgeacbicbte 

Killen es anzuwenden war. Dabei nimmt er Veranlassung gegenüber 
Hertzberg (Grundträkkeno 43—46) zu betonen, daß Gul. 8 nicht, wie 
dieser meinte, drei verschiedene Fälle behandele, sondern als Konglo- 
merat zweier Textrezensionen aufzufassen sei. Vor allem ist dazu zu 
bemerken, daß weder Maurer noch Hertzberg, dem sich übrigens 
Brandt (II 316 f.) anschließt, den Anfang der Stelle berücksichtigen. 
Es kommt in Gul. 86 zuerst ein Abschnitt (NGL. 142 /. 11— 14), der 
wie ein zweiter (Z. 14 — 19) mit den Worten beginnt >Hvenritna I>csb 
er menn skilr a um sretr< und inhaltlich mit dem zweiten nicht zu- 
sammenpaßt. Denn im ersten siegt bei beiderseitigem Zeugenangebot 
die Partei, die mehr Zeugen hat, im zweiten wird in diesem Fall auf 
einen Eid abgestellt, und wenn keine Partei schwören will oder beide, 
dann gibt nicht etwa die größere Zeugenzahl den Ausschlag, sondern 
dos Land wird gleichheitlich verteilt. Die Selbständigkeit der beiden 
Abschnitte zeigt sich auch darin, daß die Jarnsiöa 104 den zweiten 
allein aufnehmen konnte. An die beiden Abschnitte reiht sich ein 
dritter, nach Maurer die jüngere Rezension darstellend, nach Hertz- 
berg die Fälle behandelnd, in denen der Kesitz des streitigen Grund- 
stücks durch eine oder durch beide Parteien feststeht. Nun hat 
Maurer mit Recht hervorgehoben, daß hier anders als in den ersten 
Abschnitten die Entscheidung zu Gunsten dessen fällt, der 20 Jahre 
im ungestörten Besitz war. Daraus aber ergibt sich wiederum, daß 
der dritte Abschnitt den beiden ersten gegenüber zu Btellen ist, und 
man wird Maurer im ganzen zustimmen müssen mit dem Beifügen, 
daß schon der erste Teil kein einheitliches Ganze darstellt. Möglicher- 
weise stehen wir auch hier schon vor zwei Rezensionen. 

Eine Analogie zum Verfahren mit kvaöa findet Maurer in ver- 
schiedenen Fällen der Vermögensliquidation, um dann auf drei be- 
sonders gelagerte Fälle, den Vindikntionsprozeß nach Gul. 40 und 78, 
die Erbschaftsk Ingen nach Gul. 121 und ein Verfahren in Holzfrevel- 
sachen nach Gul. 121 zu sprechen zu kommen. Bei dem ersten Fall 
bezeichnet es Maurer als auffällig, daß der erste Käufer einer Sache 
nicht unter Heranziehung seiner Kaufzeugen mit krafa vorgeht, son- 
dern einen skiladomr benötigt und nun die Kaufzeugen im skiladomr 
vorgeführt werden. Hertzbergs Erklärung, daß hier die Vertragszeugen 
nicht gegenüber dem Vertragsgegner auftreten und also nur als Er- 
fahrungszeugen zu behandeln sind, also kundliche Schuld nicht vor- 
liegt, will er nicht gelten lassen. Und doch scheint mir Hertzberg 
Recht zu haben. Es ist sehr wohl denkbar, daß die Personen, die 
beim Kaufe als Solennitätszeugen zugegen waren, gegenüber anderen 
Personen nur als Erfahrungszeugen verwendet werden können. Erat 
recht dann, wenn es sich garnicht um Forderungen zwischen den 



cÄ'uNIVfl 



840 Ott*, gel. Am. 1909. Nr. 10 

Personen handelt, die den solennen Vertrag geschlossen haben. Schon 
v. Amira deutet (Vollstr. 237) ganz mit Recht durch ein Frage- 
zeichen an t daß ihm nicht sicher ist, ob in Gul. 40 vitafe* gegeben ist. 
Auch die Fassung von Frost. X, 19: >|>at er vitale* er fest er fyrir 
vättum«, will doch wohl nur sagen, daß der, dem fe* vor Zeugen ver- 
sprochen wurde, vitafö verlangt Wenn es sich aber darum handelt, 
daß eben diese begründete Schuld einem anderen zur Substanziierung 
des Anspruchs diene als dem ursprünglichen Kontrahenten, dann ist 
nicht mehr vitafö gegeben. Von hier aus ist es aber nicht auffallend, 
wenn im vorliegenden Fall ein skiladomr zusammentritt. 

Nach kurzer Behandlung von Gul. 124 und 91 geht sodann 
Maurer Über zum Odalsprozeß, dessen Behandlung außerordentlich 
breit ausgefallen und im wesentlichen schon oben berücksichtigt ist 

Es folgt die Darstellung der krafa nach den Frostapingslög, die 
sich im wesentlichen an den Text von Frost anschließt und wiederum 
zuerst die kvafta im Vertragsrecht, dann im Odalsprozeß erörtert. — 
Sodann bespricht Maurer das fyrirbjööa in Gul. und lögfesta in Frost 
Er nimmt dabei Veranlassung zu Auseinandersetzungen über die 
hmtarstefna, wobei er in der fimt die heidnische Woche vermutet (so 
auch v. Amira, Obl.-R. II 533 ; zur fimtarstefna auch Lehmann und 
Schnorr Njalssaga S. 15). Auch sonst werden einige interessante 
Fragen eingehender behandelt So die Frage, inwieweit das Verbots- 
verfahren auch außerhalb des Kreises der Liegenschaften Anwendung 
finden könne. Hier nimmt Maurer in verneinendem Sinne insbeson- 
dere gegen Brandt Stellung, der Übrigens jetzt (Forel. II 376) selbst 
sagt, daß das lögfesta in der Regel nur bei Liegenschaften zur An- 
wendung kam. Ferner erörtert Maurer die Bedeutung des lagakefli, 
ohne aber zu einem entscheidenden Ergebnis zu kommen, v. Amira 
(Stab S. 141 f.) hat nunmehr diese Frage wohl gelöst 

Sehr angenehm berührt nach den langatmigen Ausfuhrungen 
über die kvaöa eine kurze Zusammenfassung der >fiir die Privat- 
gerich tsbarkeit maßgebenden Grundsatzes 

Mit Kap. III kommt Maurer zu dem >in den Gerichten tatigen 
Personale, von dem in § 13 die Richter, in § 14 die Streitteile, in 
§15 die Parteien bebandelt werden (zu § 15 vgl. auch Th. Wolff, 
Ztsch. f. vgl. R. VI S. 1—87). 

Unter dem >Richter< versteht Maurer den »Urteüer«, nicht den 
nur das Gericht leitenden Vorsitzenden. Im wesentlichen beschäftigen 
sich die sehr knappen Ausführungen nur mit der Tauglichkeit zum 
Richterdienst, und damit im Zusammenhang mit der domruöning, der 
Zahl der Richter und ihren Pflichten (vgl. Boden in ZRG. XXXVII 
S. 1—59). 



CORN 



Mturer, Vorieiangeo über altnordische Rechugeictntfit« 841 

Weiter behandelt sind die > Streitteile«. Nach der Erörterung 
der Partei fähigkeit und Prozeßfähigkeit verschiedener Personenklassen, 
bei denen diese vielleicht fehlen könnte, wie der Unfreien, Schuld- 
knechte, Geächteten, Rechtlosen, Minderjährigen und Geisteskranken, 
folgen Ausführungen, die man hier an sich nicht suchen möchte. So 
wird der Satz aufgestellt und an Hand der Quellen beleuchtet, daß 
der altnorwegische Prozeß ein >Anklageprozeß« war, nicht nur in 
seinem Beginn, sondern auch in der Durchführung und im Voll- 
streck ungsstad iura. Doch wird auch gezeigt, wie schon früh die 
öffentliche Gewalt durch die dem König zustehende Buße am Prozesse 
beteiligt war und ihr Interesse insbesondere durch die Hinderung 
außergerichtlicher Vergleiche zu wahren suchte. Leider wird ge- 
rade hier die Nichtberücksichtigung der inzwischen erfolgten Fort- 
schritte der Wissenschaft sehr empfindlich. — Die Schilderung des 
»Verdachtsverfahrens« und des hierzu gehörigen heimiliskviöarvitni 
wird ergänzt durch Maurers eigene Abhandlung über >das Ver- 
dachtszeugnis des altnorwegischen Rechts«, die 1S83 erschienen ist 
(S.-B. d. b. Akad. S. 548 ff.). In dieser Abhandlung ist insbesondere 
gegenüber Hertzberg und Zorn die Bodenständigkeit des Instituts 
und sein Unterschied vom fränkischen RUgeverfahren auf breiterer 
Basis auseinandergesetzt. Es ist Maurer darin Recht zu geben, daß 
sich das Verdachtszeugnis von der Rüge grundlegend unterscheidet 
(vgl. auch Maurer, die ärmenn S. 79 ff. 97 ff.). 

Der 2. Teil von III behandelt das »Beweissystem« und beginnt mit 
den Beweismitteln*, unter denen >die Zeugen« (S. 210 — 232) voran- 
gestellt sind, »Parteieneid, mit und ohne Eideshelfer« (S. 232—237) 
und >das Gottesurteil« (S. 237—243) folgen. Diese Systematik ist je- 
doch m. E. nicht korrekt. Der Zeuge ist, wie von verschiedener Seite 
hervorgehoben (vgl. z. B. Brunner, Grundzüge' S. 167), nicht Beweis- 
mittel. Vielmehr verdient diese Bezeichnung nur die Zeugenaussage 
oder die beeidete Zeugenaussage (vgl. noch Maurer, Krit. Ueberechau 
V 186—250, 332—393). 

Unter den Zeugen unterscheidet Maurer »gezogene Zeugen« und 
»Erfahrungazeugen«. In den Ausführungen über das Solennitätszeugnis 
vermißt man eine eingehende Behandlung der Terminologie, die ge- 
rade auf diesem Gebiete sehr reich ist Die Arbeiten von Brandt 
(ForeL II S. 238 ff.) und Hertzberg (Process) hätten dadurch eine be- 
deutende Erweiterung und Ergänzung erfahren. So ist der ganze 
Abschnitt neben diesen Arbeiten und v. Amiras Ausführungen (Obl.-R. 
1314, II 320 f.) ziemlich gegenstandslos. 

Auch sonst ist er nicht einwandfrei. Zu beanstanden ist z. B. 
die Behandlung der lysing. Die lysing kann, wie v. Araira (Obl.-R. 






CORNEU UMtVERSJIY 



842 CA«, gel. Anz. 1909. Nr. 10 

II 330 ff. 337) zutreffend auseinandersetzt, Geschäftaform, d. h. zum 
rechtsgi lügen Zustandekommen eines Rechtsgeschäfte« notwendig sein, 
sie kann den Vertrag bestärken, kann seine Wirkungsweise verlängern. 
Aber auch abgesehen vom Vertragsrecht gibt es eine lysing, die 
schlechthin Bekanntmachung einer Tatsache ist zum Zweck der Ver- 
hinderung sonst eintretender rechtlicher Folgen. Die lysing beim 
Vertrag erfolgt unter Zeugenziehung, Bteht insofern in Verbindung 
mit einem Beweismittel. Sie selbst ist ein Beweismittel. Eine scharfe 
Trennung der einzelnen Fälle und Feststellung der Unterschiede fehlt 
bei Maurer (vgl. Grägäs III Glossar 8. v. lyBing). Wenn Jemand i fjolda 
manna die Vaterschaft eines unehelichen Kindes anerkennt (G]>l. 57), 
oder die Einschließung eines Baren oder einen Fund bekannt gibt, 
so ist Zweck dieser Bekanntgabe nicht Sicherung der Beweismittel, 
sondern Sicherung der Hechts Verhältnisse. Dies ist noch deutlicher 
bei der viglysing, durch die der Totschläger den Verdacht des Mordes 
entkräften will. Nicht deshalb findet die viglysing statt, damit man 
später besser beweisen kann, daß kein Mord vorliegt, sondern damit 
der Tat das Moment der Heimlichkeit genommen wird, damit die 
Tötung nicht Mord sondern Totschlag ist. Nicht minder deutlich ist 
der Zweck der lysing, wenn ihre Vornahme den Uebergang eines 
Konkubinats in rechtmäßige Ehe verhindern soll (Gpl. 125), wenn die 
Beweisverjährung in Odalssachen verhindert werden soll (GJ>1. 272). 
Auch hier kommt es nicht auf einen Beweis oder eine BeweiBer- 
leichterung an, sondern auf Sicherung von Rechtsverhältnissen. 

Daß Maurer das nicht scharf erkannt hat, liegt zum Teil daran, 
daß er die Bedeutung der Oeffentlichkeit überhaupt verkennt »Zu- 
weilen«, sagt Maurer, >und zwar in den meisten Fällen, beschränkt 
sich« dos ältere Recht >auf die Forderung, daß Zeugen zugezogen 
werden<. Und dem stellt er dann gegenüber: »Andere Male wird 
dagegen gefordert, daß gewisse Rechtshandlungen vor einer größeren 
Versammlung von Leuten vorgenommen werden sollen<. In beiden 
Fällen handle es sich aber um eine »Beiziehung von Zeugen«. 
Dem ist aber nicht so. Unter den Fallen, die Maurer filr die 
zweite Art des Zeugnisses anführt, finden sich solche, in denen 
an Beweiszeugen nicht zu denken int. Wenn eine Erbschaftsvergabung 
oder eine Liegenschaftsveräußerung in der Oeffentlichkeit vorzunehmen 
sind, so handelt es sich da um Erwägungen, ahnlich dem Publizitäts- 
prinzip. Von Beweis kann da nicht die Rede sein. 

Da Maurer schon hier nicht scharf genug unterschieden hat, so 
ist es leicht erklärlich, daß er S. 213 die Frage, warum bei dem 
einen Geschäft Zeugenziehung erfordert wird, bei dem anderen Oeffent- 
lichkeit nicht zu lösen vermag, v. Amira hat sie inzwischen gelöst, 






CORNEU UNIVERSITY 



Maurer, Vorlesungen iilicr altnorclisrlie KcrlitsgesrhirMe 843 

wenigstens im Prinzip, indem er gezeigt hat, daß die Funktion dieser 
Formen nicht die gleiche ist, sondern verschieden (vgl. z. R. Obl.-R. 
1312 ff.; II S. 290). 

§ 17 behandelt den > Parteieneid mit oder ohne Eideshelfer«. 
Hieraus mag besonderes Interesse die Feststellung erwecken, daß die 
Terminologie der Quellen die Zeugen von den Eidhelfcrn nicht 
scheidet. Es hängt dies damit zusammen, daß, wie auch hei v. Amira 
Recht* S. 166 mit 1G6 zu ersehen, vattr schlechthin den >Verkünder< 
bedeutet Dies ist allerdings sowohl der Eidhelfer als der Zeuge 
(vgl. Maurer >Die unachte Geburt« S. 25; ders. in Germania XIX 
S. 139—148). 

§ 18 bringt kurze Bemerkungen über das > Gottesurteil« (dazu 
Maurer, Zeitschr. f. d. Phil. II S. 443). Zu der Eisenprobe wären hier 
zu vergleichen die in 1,1, S. 245 und 1,2 S. 190 ff. der Vorl. ge- 
brachten Einzelfalle, sodann Maurer, Das Bekenntnis des christlichen 
Glaubens in den Gesetzbüchern des K. Magnus S. 546; Bekehrung 
II 221 — 23, 431; ferner noch Ficker, Nähere Verwandtschaft zw. got- 
span. und norw.-isl. Recht S. 41, und gegen ihn Maurer selbst Kr. 
V. Sehr. XXXI S- 193. — Bezüglich des »ganga undir jaröannenn« 
trägt Maurer auch hier seine in Germ. XIX S. 139 — 148 entwickelte An- 
sicht vor, die inzwischen in der Literatur mit Hecht vielfach aufgegeben 
ist (vgl. Brunner RG. I* S. 265 mit dem Anm. 67 Zitierten und v. 
Amira, GGA. 1896 S. 208). — Den Zweikampf hält Maurer ursprüng- 
lich richtig nicht für ein Gottesurteil, sondern für ein Mittel den 
Prozeß zu beenden, wenn das Urteil diesem Zweck nicht genügt 
(vgl. Bekehrung 1506 Anm. 4, II 183, 223; Entat d. ist. Staates 
S. 196 ff-, bo auch v. Amira, Recht" S. 167 und Für die Nordgermanen 
wenigstens zustimmend Brunner, RG. I' S. 264 f.; Schröder, RG. 5 
S. 89). 

Den Schluß des Buches bildet ein Kapitel über den >Charakter 
des altnorwegischen Beweissystems«, das sich in § 19 mit der >Stellung 
der Parteien zur Beweisrührung« in § 20 mit den >Spuren von Ge- 
schworenen im altnorwegischen Prozesse« beschäftigt, wobei deren 
Vorkommen in Norwegen ebenso bestritten wird wie auch Germania 
XU S. 238 (vgl. auch Brandt Forel. II 276 f.). 

Manche kleinere Ausstellung ist im Vorstehenden gemacht worden, 
da und dort ist Maurers Arbeit von der neueren Forschung überholt. 
Aber wir dürfen nie vergessen, daß er selbst die Bahn brechen 
mußte auf dem Gebiete der nordischen Rechtügeschichte. Weit ab 
von den Hilfsmitteln, die uns jetzt in Gestalt gründlicher philologischer 
Arbeiten und in den Ergebnissen vieler Jahrzehnte angestrengter 
Forschung auf dem Gebiete der gesamten germanischen Rechtsge- 

0»il < .1 In. IM». Kr. 10 58 






■ 



«44 Gott HCl. Anis. 1900. Nr. 10 

schichte zu Gebote stehen, hat er einen Quellenschatz erschlossen, 
dessen Bedeutung für die germanische Uechtsgeschichte von einzig- 
artiger Bedeutung wurde. Sein scharf juristisches Denken und sein 
philologischer Sinn haben dabei in den vorliegenden Vorlesungen ein 
Werk geschaffen, das die germanistische Wissenschaft als kostbares 
Vermächtnis eines ihrer Größten bewahren wird, als die Gruudlage 
aller weiteren Forschung. 

München v. Schwerin 



Carl Bluel, Die Windcriüie der Langobarden, ein Beitrag zur Ge- 
scliicnte und Geographie der VOlkervudcruogseeiL Krcslau, Müller u. Svifferl, 
1009. XIX, 133 S. 

Zu einer wissenschaftlich brauchbaren Darstellung der ältesten 
Langobard engeschichte ist bei dem meist sagenhaften Quell enmaterial 
und gegenüber einer sehr mannigfaltigen Literatur vor allem ein 
gesundes kritisches Urteil und eine auf richtigen Grundsätzen beru- 
hende Methode der Prüfung erforderlich. Blasel bewährt ein gutes 
Urteil bei Durchmusterung der massenhaften Spezi all iteratur, die er 
uns auf S. 3 — 23 vorführt; gerade die unkritische Willkür der beiden 
letzten Bearbeiter hat ihn zur Neubehandlung der Frage veranlaßt. 
Das gesunde Urteil steht ihm auch zur Seite bei Beantwortung der 
Frage nach der Urheimat der Langobarden im zweiten Kapitel 
S. 24 — 53; er entscheidet richtig, daß gegenüber den Angaben der 
antiken Schriftsteller über die Sitze der Langobarden in Norddeutsch- 
land der Behauptung des Paulus Diakonus von der Herkunft der 
Langobarden aus Skandinavien ein Wert nicht beizumessen ist Die 
Angaben bei Vellejus, Strabo, Tacitus und auch Ptolemäus bezeichnen 
die Langobarden alB ein nordgermanisches Volk, das seine Sitze am 
linken Ufer der Niederelbe hatte, südlich von den Chauken; das ent- 
spricht dein Landstrich um Lüneburg und Bardewieck, der noch im 
Mittelalter der Bardengau heißt. Diese nüchternen und bestimmten 
Angaben zeitgenössischer, glaubwürdiger Schriftsteller haben selbst- 
verständlich einen ganz andern Wert, als die aus Volkssagen ge- 
schöpften, durch gelehrt« Vermutungen ergänzten Ueberlieferungen 
eines langobardischen Schriftstellers des 8. Jahrhunderts, dem die 
sorgfältige Unterscheidung von Dichtung und Wahrheit nicht ge- 
geben war. 

Dennoch scheint mir die Schlußfolgerung des Verfassers auf 
diesem Punkte nicht lückenlos und deshalb nicht zwingend zu sein. 
Er geht von der Ansicht aus, daß die Angaben der Römer von der 



— — mm wmrt 



niancl, Die Wuidnmiftr <lcr Langobarden B-lfi 

niederelbischcn Heimat der Langobarden und die der langobardischen 
Ueberlicferung von der skandinavischen Heimat sich ausschließen 
mußten. Das wird nicht jedem einleuchten ; sprechen doch die lango- 
bardischen Schriftsteller von einer Zeit, da ihr Volk den Namen 
Langobarden noch nicht trug, sondern angeblich Winnili hieß, die 
klassischen Autoren dagegen von einer Zeit, da das Volk nur unter 
dem Langobardennamen bekannt war; die Folgerung liegt also nahe, 
daß in der Langobardensage der Ursitz des Volkes genannt wurde, 
den es inne hatte, ehe es die den Römern bekannt gewordenen Sitze 
an der Niederelbe einnahm. In der Tat haben auch manche Vor* 
ganger Blasels das Verhältnis der entgegengesetzten Angaben in 
dieser Weise aufgefaßt und halten die Sitze an der Niederelbc für 
eine der Wanderstationen angesehen, die das Volk nach Verlassen 
der skandinavischen Urheimat eingenommen haben soll. Nach dieser 
Auffassung würde die Nachricht von der skandinavischen Herkunft 
sich auf den vorgeschichtlichen Zustand des Volkes bezichen , sie 
hätte demgemäß durch die Mittel der vorgeschichtlichen Forschung 
geprüft werden müssen, falls sie nicht von vornherein aus inneren 
oder äußeren Gründen als unglaubhaft erwiesen wird. 

Von einer Prüfung durch vorgeschichtliche Argumente sieht der 
Verfasser ab. Während er sonst mit großem Fleiß alle Stimmen be- 
fragt und beurteilt, die jemals eine Ansicht über die Langoburden- 
wanderung geäußert haben, begnügt er sich in diesem Falle damit, 
gegen die Arier-Hypothese von Wilser und Penka einige abfällige 
Bemerkungen zu richten, obwohl es sich hier doch nicht um die Aus- 
breitung der Arier oder Indogcrmanen handelt, die in der Steinzeit 
stattgefunden haben muß, sondern um die Wanderung eines germa- 
nischen Stammes etwa in der La Tene-Zeit, das bedeutet einen Zeit- 
unterschied von mindestens L r >00 Jahren. Auf diesem Punkte läßt 
uns also die Blaselsche Arbeit im Stich. 

Wenn nun in neuester Zeit Forscher von umfassender Kenntnis 
uud größter Sorgfalt wie Montelius und Kossinna zu der Ucber- 
zeugung gelangt sind, daß wirklich Teile der Germanen, nämlich die 
Ostgermanen, aus Skandinavien stammen, so geht es doch nicht an, 
diese Forscher mit Phantasten des 17. Jahrhunderts zusammen zu 
werfen, wie Blasel leider S. 27 tut, sondern es war zu prüfen, ob 
etwa die Langobarden zu jenen ostgermanischen Völkern gehören. 
Es würde sich ergeben haben, daß dies nicht der Fall ist, daß die 
Langobarden Westgermanen, Verwandte der Sueben, sind, daß sie 
aber im Laufe ihrer Wanderung lange Zeit zwischen Ostgermanen 
gewohnt haben und daher leicht zu einer Ueberlieferung kommen 
konnten, die ursprünglich ostgermanisch war, nämlich zu der Ueber- 

5ö* 






COßNHl UNIVERSirf 



84C QMt ßcl. Anx. 1909. Nr. 10 

lieferung von der skandinavischen Herkunft. Daß aus diesen nahen 
Beziehungen zu den ostgermanischen Völkern die Verwandtschaft 
langobardischcr Roehtssatzungen mit skandinavischen Rechten zu er- 
klären ist, gibt Blascl S. 29 zu, während er andererseits auf S. 53 
die Abstammung der Goten aus Skandinavien verwirft, ein Wider- 
spruch, der durch tieferes Eindringen in die Forschung nach dem 
Ursprung der Ostgermanen hätte vermieden werden können. 

Auch den anderen Weg schlägt Blasel nicht ein, um die Ansicht 
von der Aufeinanderfolge der skandinavischen und der niederel bischen 
Heimat zu widerlegen. Er hätte vielleicht beweisen können, daß die 
ganze Tradition der Langobarden von ihrer Herkunft und ihrer 
Wanderung eine Fiktion sei ; die Widersprüche innerhalb derselben 
(z. B. wenn die eine Quelle die Ursitze des Volks an den amnis Vin- 
dclicus, einen Seitenfluß der Rhone verlegt, blos dem angeblichen 
Urnamen Vinnili zu Liebe), die mythischen Bestandteile der Tradi- 
tion in der Erzählung der Namengebung durch Wodan, die Märchen 
von hundsköp6gen Menschen, den Assipetera, den Amazonen, auch 
die Spuren eines zu Grunde liegenden epischen alliterierenden Liedes 
(die Blasel S. 76 erwähnt), sie alle zeigen deutlich genug, auf was 
für Boden diese Stammesnachrichten erwachsen sind. 

Aber Blasel verwirft nicht diese ganze Tradition, sondern ver- 
sucht aus der Masse des Mythischen und Sagenhaften einige Körn- 
chen Wahrheit herauszusuchen, ein Verfahren, das in jedem Falle 
willkürlich und unsicher ist, sobald nicht echte geschichtliche Ueber- 
lieferung als Prüfstein der sagenhaften zur Hand ist. 

Blasel glaubt einen Beweis fUr die teilweise vorhandene Echtheit 
der langobardischen Ueberlieferung, eine Uebereinstimmung derselben 
mit der wahren Tatsache gefunden zu haben, und gerade dies ist das 
Neue, das er uns zur Lösung der Langobarden frage zu geben hat, 
ein Fund, durch welchen er beweist, daß die langobardische Tradition 
ursprünglich dieselbe Urheimat genannt habe wie die klassischen 
Autoren, und daß nur Paulus Diakonus die heimische Tradition falsch 
verstanden habe, daß also die Verlegung der Ursitze des Volkes nach 
Schweden ein durch Mißverständnis des eigentlichen Sinnes hervor- 
gerufener Irrtum sei. — Man versteht, daß bei solcher Erkenntnis 
eine Widerlegung des Paulus Dinkonus durch prähistorische Unter- 
suchungen als überflüssig erscheinen konnte, und daß durch diese 
Auffassung der Langobarden frage eine neue Wendung gegeben 
worden ist. 

Es fragt sich nun, ob der Beweis wirklich erbracht ist, daß mit 
der Ortsbezeichnung der langobardischen Tradition Scathanavia (bei 
Fredegar), Scadanan (in der Origo gentis Langobardorum), Scatenauge 



_ 



— 'OßNEiLUNiVERarr 



Rlucl, Dio WandcrxüRe der Langolurden 817 

(im Chronicon Gothanum) ursprünglich nicht das heutige Skandinavien, 
die Scadinavia des Melas und 1'liniuB gemeint sei, sondern das jetzige 
Deutschland, speziell die Gegend an der linken Seite der Unterelbe. 

Der Beweis Blaseis gründet sich auf einen Ausdruck des frünkisch- 
burgundischen Schriftstellers, der den ersten und Hauptteil der nach 
Fredegar genannten Chronik 624 geschrieben hat. Dieser erzählt 
(lib. III c. 65) die Sage, daß >das Volk der Langobarden, bevor es 
diesen Namen annahm, ausgehend von Scathanavia, welches zwischen 
der Donau (Danubium) und dem Ozean liegt, mit Weibern und Kin- 
dern über die Donau (Danuvium) gesetzt sei« und dort, nachdem die 
Frauen ihr Haar um Backen und Kinn gelegt hatten, von Wodan 
den Namen Langbärte und den Sieg über die Hunnen erhalten hätte. 
— >Deutlich und klar<, sagt Blasel, »werden wir durch diese An- 
gabe belehrt, daß Fredegar von einem Aufenthalt auf der skandina- 
vischen Halbinsel nichts weiß, sondern die Heimat der Langobarden 
in das Herz von Deutschland hinein verlegte Scathanavia bedeutet 
Schattenau im Sinne von Nordland, die »durchaus glaubwürdige 
Quelle aus dem 3. Jahrzehnt des 7. Jahrhunderts weist also den 
Langobarden das Nordland zwischen Donau und Meer, also Germanien, 
als Urheimat zu<. 

Das berührt gewiß überraschend und fesselnd, und man kann 
sich denken, wie eine solche Entdeckung den Forscher mit Freude 
erfüllt. Aber sollten sich nicht doch auch Bedenken eingestellt haben? 
Zunächst ist zu bemerken, daß zwar Fredcgars Geschichtsschreibung 
»durchaus glaubwürdig« ist, daß dieses Prädikat doch aber nicht den 
Sagen zukommt, deren er mehrere erzählt. Wäre die Sage glaub- 
würdig und die Deutung Blasels richtig, so müßten wir ja — ganz 
abgesehen von dem Eingreifen Wodans — daran glauben, daß die 
Langobarden in ihrer Heimat »im Herzen Deutschlands* noch gar 
nicht Langobarden hießen, sondern diesen Namen erst an der Donau 
erhalten haben; wie steht es dann mit den I.angobarden des Vellejus 
und des Tacitus? 

Und nun die geographische Bestimmung dieser Quelle? Ist sie 
wirklich so deutlich und klar, daß die skandinavische Halbinsel aus- 
geschlossen und »das Herz von Deutschland« bezeichnet ist? Der 
Verfasser übersieht den großen Unterschied zwischen Deutschland 
und Germanien. Der Ausdruck »zwischen Donau und Ozenn< be- 
zeichnet das alte Germanien, wie es schon Agrippa umschrieben hat 
(a septentrione Occano, a meridie iugis Alpium et äumine Danuvio) 
ähnlich Strabo, Tacitus, Pomponius Mela, Ptolemäus (»die westliche 
Seite Germaniens begrenzt der Rhein, die nördliche der Germanische 
Ozean, die südliche Seite die Donau«); aber dieses Germanien umfaßt 



■ 

CORHEll UNIVEKJIY 



B4H Holt. pol. An/. 1909. Nr. 10 

auch Skandinavien oder die »Inseln Skamliat, also weit mehr als 
Deutschland. Nach allen den genannten Schriftstellern, auch Plinius, 
ist diese Insel ein Teil Gcrmnniens. 

In den Worten »Scathanavia, que est inter Danubium et mare 
Ocianunx ist also nicht die Angabe enthalten, daß Scathanavia im 
Herzen Deutschlands liege, denn unter Ozean ist hier keineswegs die 
Ostsee verstanden, welche sinus Codanus bei Mela und Plinius, niarc 
Suebicum bei Tacitus heiGt, sondern der Oceanus septentrionalis 
(IMin.lV.U4), der Skythien und das nördliche Germanien umzieht 
(Ptol. VIII cnp. 6), nämlich das Polarmeer und der Atlantische Ozean. 

Die Worte >inter Danubium et mare Ocianum< sind allerdings eine 
recht unbestimmte Angabe, und man möchte vermuten, daß Fredegar 
ursprünglich Daniam statt Danubium geschrieben habe, und daß der 
entere Name nur durch Abschreibernachlässigkeit dem gleich darauf 
folgenden Danuvium gleich gemacht sei. Dania ist beim Kosmo- 
graphen von Ravenna und dem Geographen Guido der Name für die 
einstige eimbrische Halbinsel, das Land nördlich von Sachsen; inter 
Daniam et mare Ocianum würde eine gute geographische Bestimmung 
bieten. Allein wir können bemerken, daß bei den geringen geogra- 
graphischen Kenntnissen der damaligen Zeit die Schriftsteller sich 
gern mit den unbestimmtesten Ausdrücken behalfen. So sagt Fre- 
degar in der Sage von der Herkunft der Franken (Chron. II, 5), daß 
ein Teil dieses Volkes, von Phrygien nach Kuropa gelangt, sich 
zwischen dem Rhein oder der Donau und dem Meere niedergelassen 
habe (inter Renum vel Danuvium et mare consedit), und im folgenden 
Kapitel: ein Teil sei über dem Ufer der Donau zwischen dem Ozean 
und Thracien(!) sitzen geblieben. In der aus dem 7. Jahrhundert 
stammenden Burgundersage ist die Lage der Insel Scadanavia nur 
mit den Worten bestimmt: insula quam mare Oceanura cingit Uebri- 
gens hat auch Paulus Diakonus die Lage der Insel Scadinavia nicht 
genauer angegeben, als daß er sie zu Germanien rechnet. 

Die unbestimmte geographische Bestimmung in der Sage bei 
Fredegar besagt, daß Scathanavia, die Heimat der Langobarden, in 
Germanien liegt, weiter nichts; sie kann demnach nicht als Beweis 
dienen, daß in dieser Sage eine andere Gegend verstanden sein müsse 
als die von Plinius, Mela, Ptolomäus, Jordan K Paulus Diakonus als 
Scadinavia oder IxavSia vijooc und Scondza insula bezeichnete nord- 
germanischc Halbinsel. 

Noch weniger wird Blasels Ansicht durch die Origo gentis Lango- 
bardorum ') unterstützt, obwohl er in dieser idie erheblichste unver- 
rückbare StUtzc< finden will dafür, daß unter Scathanavia nur — 

I) Mon. denn Scr. rer. Lang, et ltal. S. 1. 



- — — €Ow«u usivfRSjrr 



ßlucl, Dia Wanderz üg« der Langobarden 849 

»Nordland« zu verstehen sei. — Aber das stand ja nicht zum Be- 
weise, ob Scathanavia so viel ist wie >Schattenaue< oder > Nordland«, 
sondern das, ob mit diesem Namen eine bestimmte Gegend Deutsch- 
lands, nämlich die Gegend von Lüneburg und der unteren Elbe, ge- 
meint sei. — Gerade die nach C. Meyer (Sprache der Langobarden 
S. 303) gegebene Ableitung des NamenB von Schatten und dessen 
Verwandtschaft mit owSto^ — Finsternis spricht doch nicht gegen die 
möglichst nördliche Lage der insula Scadanan, ebenso wenig der Zu- 
satz (oder die Umschreibung) in partibus aquilonis; die Namensform 
Scadanan aber, welche diese Quelle (von «68 — 671) unabhängig von 
den lateinischen Autoren darbietet, nähert sich schon auffällig der 
späteren und noch jetzigen Bezeichnung für Südschweden an, nämlich 
Schonen. (Der jüngere Schriftsteller, Paulus Diakonus (787 — 707) 
hat dagegen absichtlich und ausdrücklich die ältere Form des Na- 
mens aus Plinius wieder aufgenommen). Die Origo ist also ebenfalls 
nicht für Blaseis Annahme zu verwenden, im Gegenteil will auch sie 
eine skandinavische Herkunft der Langobarden behaupten. 

Günstiger für die Annahme, daß unter Scathanavia, Scadanan ur- 
sprünglich eine Gegend Deutschlands gemeint sei, scheint die dritte 
Quelle zu sein, das Chronicon Gothanum, eine erweiterte und wesent- 
lich abweichende Redaktion der Origo aus der Zeit von 807 — 810'), 
die von Paulus Diukonus unabhängig ist, die ganze Wandersage mit 
Wodanmythus, Amazonenmärchen u. dgl. wegläßt, dagegen uns von 
den Sitzen des Volkes an dem Ufer der Elbe, von Berührung mit 
den Sachsen, von Grenzstreitigkeiten, Gefahren und Kriegen gegen 
die Sachsen Nachricht gibt. Da das Chronicon auch aus der spä- 
teren Geschichte des Volkes gute Angaben macht, so müssen wir 
glauben, daß dem Verfasser eine wertvolle Tradition zur Verfügung 
gestanden hat, die neben der Sage vom skandinavischen Ursprung 
und märchenhaften Wanderschicksalen sich im langobardischen Volke 
erhalten hat, obwohl Origo und Paulus nichts davon sagen. Neben 
der nüchternen Tradition , welcher der Verfasser des Chronicon 
Gothanum folgt, ist ihm auch die poetische Sage von Ursprung aus 
Skandinavien und von der Namengebung durch Wodan bekannt ge- 
wesen, denn auch er fängt damit an, daß das Volk ursprünglich den 
Namen Winili geführt habe, der später des ungeschorenen Bartes 
wegen in Langobardi verwandelt sei. Dazu erfindet er, daß diese 
Winili, die er wohl mit Vindili verwechselt, ursprünglich am Vinde- 
licus amnis an den äußersten Grenzen Galliens gesessen haben, einem 
Fluß, den er aus Isidor entlehnt hat; iBidor glaubt nämlich, daß die 
Vandali von diesem Flusse ihren Namen haben. Um nun seine Wi- 

1) Moa. <>. Btt. rar. I*ngob. et I-al. S. 7. 






EU UHivERSjrr 



850 Gott. gel. Am, i9uo. Nr. in 

nili-Lai ■ I urdi von dem Vindelicus amnis, dem Nebenfluß der Rhone, 
an das Ufer der Elbe zu bringen, macht der Verfasser die neue gro- 
teske Erfindung, daß dieser Vindelicus oder Ligurius-Fluß ein Neben- 
fluß (canalis) der Elbe sei. Man sieht: bei seinen gelehrten Zutaten 
verfährt der Verfasser höchst willkürlich und unbekümmert um die 
Wahrheit, er ist schuld, daß man die ganze Quelle schon für eine 
Fälschung gehalten hat. So macht er auch bei Nennung des Sachsen- 
landes den Zusatz, daß dort der Ort Patespruna sei, und Blasel be- 
merkt richtig, daß dieser Ort dem Verfasser jedenfalls durch den 
Reichstag von 777 bekannt geworden sei. Aber durch diesen will- 
kürlichen Einschub hat er das Mißverständnis hervorgerufen, als hätten 
nach seiner Angabe die Langobarden lange bei Paderborn gewohnt. 
Nicht anders ist m. E. auch der Ortsname Scateuauge zu beur- 
teilen, den der Chronist einschiebt da, wo er das Ufer des Elbflusscs 
als neue Heimat der Langobarden nach Verlassen des Vindelicus- 
tlusscs nennt. Er konnte die Ucberlieferung von der Herkunft seines 
Volkes aus Scadanan oder Scadinavia und wollte sie mit seinen An- 
gaben vom VindelicusHusse und mit der Uebertieferung vom Ufer der 
Elbe vereinigen, er setzte also den Namen Scatenauge ohne jede 
grammatische Verbindung vor die Bestimmung Albiae ihm ripa. — 
Es kann aber auch sein, daß Scatenauge eine liandnote oder ein 

späterer Einschub zwischen den Zeilen ist; wir können das leider 

nicht kontrollieren, da vom Chronicon Gothanum nur eine Handschrift 
und zwar eine aus dem II. Jahrhundert vorliegt. Daß der Text der 
Handschrift verunstaltet ist, gibt blase) (S. 45) zu. 

Also eine scheinbare Stütze für die Blaselsche These von einem 
deutschen Skandinavien liegt in dieser dritten Quelle, dem Chronicon 
Gothanum, vor; aber ich kann mir von diesem Gewährsmann ein 
>Scatenauge (am) Ufer des Eibflusses < nicht verbürgen lassen, eben- 
sowenig wie ich auf seine Autorität hin einen Vindelicus oder Ligu- 
rischen Fluß als Nebenfluß der Elbe annehmen werde. 

Es sprechen gewichtige Gründe gegen eine solche Hypothese: 
Von einem Namen wie Skatenauge am Ufer der Elbe müßte doch 
sonst noch etwas erwähnt sein ; die antiken Geographen nennen nach 
Möglichkeit einheimische Namen, und der Kosmograph von Ravenna 
führt die seinen gothischen Gewährsmännern bekannt gewordenen 
Fluß- und Ortsnamen an, aber unter diesen sowie unter den früh- 
mittelalterlichen Namen erinnert nichts an Scatenauge. Der Name 
will offenbar eine Insel bezeichnen ähnlich wie Wangeroog, Spie- 
keroog, Lange oog; nun sind uns von den sächsischen und friesischen 
Inseln der Nordsee eine Reihe alter Namen von Mela, Plinius, Ptole- 
mäus und dem Ilavcnnaten überliefert, aber kein Scatenauge oder 



CÜRNfliUMIVERSm 



Blaset, Die Waoderzuge der Langobarden 851 

ähnliches. Eine Insel versteht auch Blasel unter diesem Namen, 
denn er meint, daß Paulus Diakonus, wenn er sich auf Augenzeugen 
beruft , welche die Insel Scadinavia besucht haben , den Bericht 
dieser Leute fälschlich auf Skandinavien bezogen habe, wahrend 
eigentlich Scatenaugc an der Elbmündung gemeint sei; die dort an- 
geführte (unklare) Beschreibung jener Insel ') passe ganz bestimmt 
nicht auf Skandinavien, sondern >viel natürlicher auf eine Insel des 
Wattenmeeres, welche bei Ebbe in Verbindung mit dem Festlande 
stand, bei Flut zur Insel wurde«. 

Als eine solche bei der Eibmündung ins Wattenmeer hineinra- 
gende, bei Flut als Insel erscheinende Halbinsel sollen wir uns diu 
Oertlichkeit Scatenauge des Chronicon Gothanum, den Wohnsitz der 
Langobarden an der Elbe vorstellen. 

Aber dieser Vorstellung steht ein großes Hindernis im Wege: 
Nach dem Zeugnis der klassischen Schriftsteller, dem wir und auch 
Blasel bei Ermittelung der Langobardensitze an der Niederelbe allein 
folgen , wohnten die Langobarden garnicht an der See oder auf 
einer Insel oder Halbinsel am Wattenmeer. Das Küstenland gehörte 
vielmehr den Chauken, und zwar zwischen der Weser- und der Eib- 
mündung den Großchauken; an sie stießen rechts der Elbe die Sachsen 
(Ptol. 11,11). Die Inseln längs der Mündung der Elbe nennt schon 
Ptolemäus Inseln der Sachsen. Dagegen gehörten die Langobarden 
zu den binnenlandischen Völkern (tüv Ü ivtbz xtti u-soofeEcov edvüv), 
saßen zwischen Angrivariern und Angeln, letztere hatten als Nord- 
grenze den nordwestwarts fließender Lauf der Elbe vom Eibknie bis 
zur Jeetze, von da bis Seve oberhalb Hamburg reichte der Barden- 
gau ; das Wattenmeer ist dorthin nicht zu verlegen, und mit einer 
Insel hat die Lüneburgische I^ndschaft keine Aehnlichkeit 

Auch das Chronicon Gothanum hat in seinem besseren Teile die 
richtige Angabe, daß die Langobarden an das Land der Sachsen ge- 
grenzt haben. Die Sachsen hatten nach der Zeit des Ptolemäus die 
Elbe überschritten und das Land der Chauken sich unterworfen, sie 
waren nun die nördlichen Nachbarn der Langobarden, sie besaßen die 
Meeresküste und die Inseln, die Langobarden waren auch nach dein 
Chronicon Gothanum ein binnenländisches Volk. 

So muß es aUo für uns dabei bleiben, daß mit der insula Sca- 
danan, mit Scathinavia und Scatenauge in der langobardischen Sage 
die niedere] bischen Sitze der Langobarden nicht gemeint sind, daß 

1) Die Beschreibung bei Paulus DiaW. In -t l,angob. |,2 lautet: »Haee igitur 
insula, sicut retulcruot nobia, qui eam lustraverunt, non tarn in niari est posita, 
quam maiinia Quclibiu plamücm margmum terra« anibienlibus ijrcumfuaat. 






EU UNIYER9TY 



852 Gatt. gel. Anx. 1909. Nr. 10 

vielmehr unter diesen Namen die bekannte nordische Insel oder 
Halbinsel Sradinavia verstanden worden ist. 

Es fragt sich nun, ob dieser I an go bardischen Tradition ein Kern 
von Wahrheit zu Grunde liegt, ob etwa wirklich die Ursitzc des 
Volkes in Skandinavien lagen, und die aus dem ersten Jahrhundert 
n. Chr. uns bekannt gewordenen Sitze an der Unterelbe eine jüngere 
Heimat sind, die erat nach der Auswanderung gewonnen wurde. Diese 
Frage kann, wie schon oben gesagt, nur auf dem Wege der prä- 
historischen Forschung beantwortet werden, wenn man sich nicht mit 
subjektiven Meinungen und Suggestion begnügen will. 

Die indogermanische Urheimat hat mit der Herkunft der Lango- 
barden nichts zu tun, denn der Sprach- und Kulturzusammenhang 
der indogermanischen Völker gehört der jüngeren Steinzeit an, eine 
Erinnerung an diesen Zustand ist für die historischen Zeiten ganz 
ausgeschlossen. Die Steindenkmäler dieser Periode in der Lüneburger 
Heide sind von den J^angobarden mit demselben Staunen des Unver- 
ständnisses betrachtet worden, wie von der Bevölkerung des l'J. Jahr- 
hunderts. 

Jene zahlreiche steinzeitliche Bevölkerung verwandter Kultur, 
deren Nachlaß Südsrhweden, Dänemark, Norrideutschlaud bewahrt, 
hat sich zum großen Teil gegen Ende der Steinzeit, unterstützt von 
immer neuen Nachschüben , nach Süden gewandt Die verlassene 
Landschaft Nordwestdeutschlands erhielt im Laufe der zweiten Periode 
der Bronzezeit (1550—1250 v. Chr.) von Dänemark und Schleswig- 
Holstein aus eine der früheren verwandte Bevölkerung, ähnlich wie 
in der dritten Periode (1250 — 1050) die nordöstlichen Gegenden 
Deutschlands bis zur Oder und Mittelbrandenburg. Die Nachlaßfundc 
lehren diesen Zusammenhang, Kossinnas scharfsinnige Untersuchungen 
geben Aufschluß über denselben '). 

Diese Bevölkerung, die infolge ihrer längeren Abgeschlossenheit 
sich in Kultur und gewiß auch schon in Sprache von den südlichen 
Urverwandten unterschied, ist als germanische zu bezeichnen, denn 
von ihr stammt die viel später, zur Zeit des Augustus, den Römern 
bekannt gewordene Bevölkerung Deutschlands, welche man Germanen 
nannte. Von dieser Bevölkerung rührt auch jenes Volk her, welches 
von Römern an der linken Seite der Unterelbe unter dem Namen 
Langobarden angetroffen und von Tacitus beschrieben ist. — Irgend 
eine Kenntnis von der Herkunft ihrer Vorahnen aus nördlicheren 
Gegenden, eine Erinnerung an Vorgänge, die 12 bis 15 Jahrhunderte 

1) Die vorgeschiihtlirhe Ausbreitung der Germanen in Deutschland; Zeit sehr, 
des Ver. für Volkskunde 1R% S. 1—14. Vgl aurh Korr.-Dl. f. Antltrop. 38, 1907, 
S. 57-62. 



— 



Itlanel, Die Wnnder?.üge der Langobarden 853 

zurücklagen, hat ihnen nicht beigewohnt. Sie hielten sich, wie nach 
Tacitus alle Westgermanen, für tireinh ei misch und keineswegs durch 
Hinzutritt oder gastliche Verbindung anderer Volker vermischt 
(Germ. 2). 

Andere steht es mit den Ostgermanen jenscit der Oder. Das 
früheste Auftreten ihrer von der westgermanischen sich wesentlich 
unterscheidenden Kultur zeigt sich an der Weichselmünduiig zuerst 
um 700 oder 750 v. Chr. in den Steinkisten grabe rn mit Gesichta- 
umen. Handeltreibende Scharen, vermutlich aus Skandinavien, die 
den Bernfltein ausbeuteten, mögen hier zuerst als Gäste, dann als 
Herren sich niedergelassen haben, ähnlich wie später Juten, Angeln 
und Sachsen in Britannien, Waräger in Rußland, Normannen in Nord- 
fraokreich und Sicilien. Kossinna, dem wir die archäologische Unter- 
scheidung der Ostgermanen verdanken, nennt diese frühesten, all- 
mählich bis Schlesien vordringenden Ostgerniancn Wandilier auf 
Gmud des Völkernamens Vandili bei Plinius'). 

Eine zweite Einwanderung über die Ostsee läßt sich im Beginn 
der jüngsten La Tene-Periode (150 — 100 v. Chr) erkennen in einer 
Kultur, deren eigentümlicher Grabritus (Brandgruben) auf Bornholm 
als Hauptausgangsland hinweist, und die man deshalb Burgunder 
nennen darf"). 

Eine dritte kurz vor Christi Geburt beginnende Uebersiedelung 
dokumentiert sich durch die in Steinkisten stattfindende Skelettbe- 
stattung als von (lotland ausgehend und wird deshalb mit Kecht den 
Goten zugeschrieben"). — Die Unterscheidung und die Grenzen der 
ostgermanischen Ty|>en von den westgermanischen hat Kossinna bis 
um die Zeit von 350 n. Chr. nachgewiesen, wo das Gros der Ostger- 
manen, wie die Kunde beweisen, Norddeutschland verlassen hat. 

Bis dahin haben die Goten die Beziehungen zu ihrer skandinavi- 
schen Heimat aufrecht erhalten, ja als sie schon in Südrußlaml saßen, 
hat noch immer eine rege Verbindung mit Skandinavien geherrscht, 
wie das Einströmen südrussischer Kulturprodukte nach dem Norden 
von 375—500 n. Chr. und Rückströmungen von dort beweisen*). 
Darum ist es hinsichtlich der Goten durchaus nicht unwahrscheinlich, 
sondern ganz natürlich, daß sie im i». Jahrhundert noch die Erinne- 
rung an ihre ursprüngliche nordische Heimat bewahrten, sehen wir 

I) G. Kossinna, Zar Archäologie der Oitgcrmaaen, Zeitsrhr. f. Ktbn. 11*0.1. 
H. '2,3 S. 3tt7. 

Q Bornholm heifit altnordisch UorgUDdarholmr. 

3) KoBainna a. a. 0. & 391. 

4) B. Salin, Die alt germanische Tierornamenük , Stockholm 1904. — (1. 
Kowinoa a. a. 0. S. 400—406. 






■ 
COWffU UNIVERSJTY 



854 Gott. gel. Am. 190B. Nr. 10 

doch, daß die Hernier, die den Goten auf ihrem Wanderzug bis zur 
Müotis gefolgt waren, um 512 schwer geschlagen, vom Donaugebiet 
sich auf die Rückwanderung nach dem Norden begaben und an den 
Danen vorbei den Ozean erreichten, von wo sie nach Thule über- 
setzten und bei den Gauten Platz fanden (Procop, de bello Gothico II, 15). 
Daß unter Thule Skandinavien (Schonen) verstanden ist, geht aus der 
Nennung der Gauten und der Skritbifinnen als Einwohner von Thulo 
hervor. 

Bei den Ostgermanen ist also die Ueberlieferung von ihrer 
skandinavischen Herkunft nicht ausgestorben, und man hat kein Recht, 
Jordanis, der diese Ueberlieferung 551 erzählt, deshalb des Fabulie- 
rens, ja der > Unverfrorenheit« zu beschuldigen, wie Blasel S. 53 
tut '). Wir werden diese Ueberlieferung ebenso wie bei den Goten 
und Herulcm, auch bei den Rugiern und Gepiden voraussetzen 
dürfen. 

Dagegen haben wir oben gesehen, daß bei den Langobarden die 
Sage von einer Abstammung aus Skandinavien nicht auf geschicht- 
licher Grundlage beruht; dennoch werden wir die Meinung verwerfen, 
als habe sie Paulus Diakonus lediglich der Gotensage des Jordanis 
nacherzählt. Die übereinstimmende Angabe in den vier verschie- 
denen schriftlichen Aufzeichnungen der Langobarden über diese Her- 
kunft, von denen zwei älter sind als Paulus, spricht vielmehr dafür, 
daß die Sage wirklich bei den Langobarden im 7. Jahrhundert ver- 
breitet war. Ihre Entstehung werden wir durch den Umstand zu er- 
klären haben, daß die Langobarden seit ihrer Niederlassung im Ru- 
gierlande 488 bis zu ihrem Auszug aus Pannonien 568 immer unter 
ostgermanischen Völkern gewohnt, mit ihnen friedlich und kriegerisch 
verkehrt, ihre Rechtssatzungen kennen gelernt und gewiß auch die 
Sänger und Sagenerzähler jener in ihren Höfen gehört haben, viel- 
leicht sogar im Anschluß an ihre Nachbarvölker, besonders die Heruler, 
denen sie längere Zeit dienstbar waren, Beziehungen zum Nordlande 
gepflegt haben. 

Zu den Ansichten Blasels über die Heimatsage der Langobarden 
verhalte ich mich also teils zustimmend, teils ablehnend : zustimmend 
zu der These, daß die Langobarden nicht aus Skandinavien, sondern 
aus dem Gebiet der Niederelbe, dem späteren Bardengau, stammten; 

1) Um Jordanis noch mehr herabzusetzen, behauptet Blase), dieser Schrift- 
steller halte zu dunsten seines Volkes die Geschichte dergestalt gefälscht, daB er 
die Goten mit den Ucten identifiziert; dabei übersieht er, daB Jordanis diesen 
Irrtum aus seiner (Quelle Cassiodor übernommen bat, und daB lange vor ihnen 
»ebon griechische und römische Schrifutellur dieselbe Verwechselung begangen 
hatten, vgl. Cl. Claudianus, De hello Uetico. 






CCIRKEU UHIVERSJTY 



Blase), Die Wanderrüge der Langobarden 8S5 

ablehnend zu den Thesen 1, daß Scathanavia und ähnliche Formen 
ein Name für Deutschland oder für eine Insel an der Klbeuiüiidung 
sei, 2, daß erat Paulus Diakonus die echt überlieferten Namen der 
elbischen Heimat Scathanavia, Scadanan, Scatenauge durch Hinblick 
auf Jordanis mit der Scadinavia des Plinius verwechselt habe. — 
Wir sagen anstatt dessen: Scathanavia und die verwandten Formen 
haben nicht Deutschland oder ein deutsches Gebiet bezeichnet, son- 
dern das seit Mela, Plinius, Tacitus bekannte germanische Nordland, 
die skandinavische Halbinsel; 2, die Erzählung von der Auswande- 
rung aus Skandinavien hat das Volk der Langobarden in der Zeit 
von 488 bis 5G8 von ihren nord- und ostgermanischen Nachbarvölkern, 
den Rugiern, Herulern, Gepiden, Goten übernommen. 

Auf eine Deutung der in der Wandersage genannten Länder 
oder Gegenden sich einzulassen bringt keinen Gewinn; wir wissen 
garnicht, ob die genannten Wanderstationen nicht ebenfalls aus ost- 
germanischer Sage entnommen sind . gerade so wie Scathanavia. 
Wenn die erste Station >Scoringa< alB » Uferland < gedeutet wird 
(Müllenhoff), und man dabei nur an das Südufer der Ostsee, im be- 
sondern in Pommern, soll denken können (Blasel), so wird man diese 
Station, ebenso wie den dortigen Zusammenstoß mit den Vandalen 
wohl nur einem ostgennanischen Volke zuschreiben können '), aber 
nicht den Langobarden. Dagegen ist nicht erwiesen, daß erst Paulus 
durch Kombination diese Station in die Wandersage hineingebracht 
habe. 

Von der angeblichen zweiten Station >Mauringa« wissen wir 
etwas mehr als von Scoringa. Nach der Kosmographie des unge- 
nannten Ravennaten hieß im G. Jahrhundert so das ganze Gebiet 
rechts der Elbe zwischen dem Lande der Dänen und den beiden Da- 
cien weit nach Osten hin sich ausdehnend, auch Baias (Böhmen) mit 
umfassend. Dies weite Gebiet kann natürlich auch, wenigstens in 
seinem östlichen Teile, Station eines ostgermanischen Volkes gewesen 
sein, ebenso wie die weiterhin genannten unbekannten Gegenden Go- 
laida, Anthaib, Burgundaib. — Wenn ich dem Lande Mauringa mehr 
Bedeutung für die Langobarden Wanderung zuschreibe, als den übrigen 
angeblichen Stationen, so geschieht das natürlich nicht deshalb, weil 
die Sage davon berichtet, sondern weil historische und geographische 
Erwägungen für einen Aufenthalt der Langobarden in diesem rechts- 
elbischen Gebiet sprechen. 

Das angelsächsische Vidsid-Lied, eine epische Erinnerung an 

1) Man vergleiche den Zusammenstoß der Goten mit den Vandalcn bei 
JordanU, Getica cap. IV, 24. 






COfiNEÜ. UNIVflülIY 



(161t gel. An». 11W9. Nr. in 

festländische Verhältnisse, aus der Zeit vor der letzten Abwanderung 
der Angelsachsen nach Britannien 575, weiß ebenfalls von dem Myr- 
gingalaude zu berichten, das sich von der Donau bis zur Kider er- 
streckt und von Svaefen (Sueben) bewohnt wird, der Sänger stand 
im Dienste des Königs der Myrginge, Endgil (Audgisil) mit Namen, 
der ein Schwiegersohn des ].augobardenkönig8 Eadvine (Auduin) und 
Schwager des Alfvine (Albuin) war. — Diese (von Blase! nicht be- 
lichtete) angelsächsische Erinnerung an ein suebisches Volk östlich 
der Elbe Mitte des 6. Jahrhunderts stimmt gut zu andern Nach- 
richten von suebischer Rewohnung des ostelbischen Landes. Schon 
diu antiken Schriftsteller Strabo, Tacitus, Ptolemius kennen üstlicli 
der Elbe bis zur Oder das Urvolk der Sueben, die Semnonen, mit 
denen alle nach Südwest und Süden vorgedrungenen suebischen Ab- 
zweigungen in regelmäßiger und geheiligter Verbindung blieben. Die 
Sueben des Widsid im Myrgingaland müssen die Nachkommen dieser 
Semnonen -Sueben sein, es sind dieselben, die vom Frankenkönig 
Theudebert als Nordschwaben bezeichnet, sich diesem Herrscher frei- 
willig unterwarfen, nachdem er mit seinem Vater das Königreich 
Thüringen besiegt hatte 1 ); dieselben, die bald darauf vom Kranken 
konig Chlothar 1 (f 561) und von desseu Nachfolger Sigibert links 
der Elbe im sog. Schwabengan zwischen Saale, Bodc und Harz an- 
gesiedelt wurden 7 ). 

Auch die Langobarden sind bei den klassischen Autoren meist 
als Sueben bezeichnet und ihre suebiseke Herkunft wird auch durch 
die Tatsache bestätigt, daß sie ursprünglich mit den Semnonen zum 
Völkerbund des Marbod gehörten, d. h. zu der suebischen Völker- 
gru])j)c, deren Zusammenhang nach Tacitus durch jahrliche Zusammen- 
künfte in der Semnonischen Heimat aufrecht erhalten wurde. Der 
Abfall der Semnonen und I^ngobarden von Marbod im Jahre 17 n.Chr. 
(Tac. Ann. II, 45) bedeutet also eine Abtrennung des markoinanni- 
schen Gliedes vom alten Suebenbunde. 

Diese alte und geheiligte Verbindung der Langobarden mit den 
Semnonen und ihren Nachkommen mußte den Langobarden den 
Uebertritt in das Itechtsel bische erleichtern, das vermutlich noch 
immer als die geheiligte Urheimat unbesehen wurde und ihnen schon 
in alter Zeit Zuflucht und Schutz gewühlt hatte '). Ein nicht zahl- 

1) Vgl. den Iirit'f Theudeberts an Juntinian, Kesihriebcn &34 — 547, Mon. 
flerm. ep. Merov. et KaroL T. I S. 152- -133. 

2) Vjl. Höfrr, l»ie iiiirhsisrhe liegende «um frunkisrli-lbürinfriftrlien Kriege 
im Jahre 531 n. Chr. (Zeitarbr. f. riniHni'. Qttcfa. n. Alt Bd. XXV. Jena I9M) 
b. 21, aa, 9», 

U) VfL Stralio, Ucogr. VII, f. 1 p. 2111. 



,!c 



Oiginalfioni 
(ORNELL UN|V[RSIIY 



ftött gel. Au. 1909. Nr. 10 

festländische Verhältnisse, auB der Zeit vor der letzten Abwanderung 
der Angelsachsen nach Britannien 575, weiß ebenfalls von dem Myr- 
gingalondc zu berichten, das sich von der Donau bis zur Eider er- 
streckt und von Svaefen (Sueben) bewohnt wird, der Sänger stand 
Jim Dienste de» Königs der Myrginge, KAdgil (Audgisil) mit Namen, 
der ein Schwiegersohn des I^angobordenkönigs Eädvine (Auduin) und 
Schwager des Alfviue (Albuin) war. — Diese (von Blasel nicht be- 
achtete) angelsächsische Erinnerung an ein suebisches Volk östlich 
der Elbe Mitte des 6. Jahrhunderts stimmt gut zu andern Nach- 
richten von suebischer Bewohnung des ostelbischen Landes. Schon 
die antiken Schriftsteller Strabo, Tacitus, Ptoleinäus kennen östlich 
der Elbe bis zur Oder das Urvolk der Sueben, die Semnonen, mit 
denen alle noch Südwest und Süden vorgedrungenen suebischen Ab- 
zweigungen in regelmäßiger und geheiligter Verbindung blieben. Die 
Sueben des Wldsid im Myrgingaland müssen die Nachkommen dieser 
Semnonen-Sueben sein, es sind dieselben, die vom Frankenkönig 
Theudebert als Nordschwaben bezeichnet, sich diesem Herrscher frei- 
willig unterwarfen, nachdem er mit seinem Vater das Königreich 
Thüringen besiegt hatte'); dieselben, die bald darauf vom Kranken- 
küuig Chlothar 1 (| 5(il) und von dessen Nachfolger Sigibert links 
der Elbe im sog. Schwabengau zwischen Saale, Bode und Harz an- 
gesiedelt wurden T i 

Auch die Langobarden sind bei den klassischen Autoreu meist 
als Sueben bezeichnet und ihre suebische Herkunft wird auch durch 
die Tatsache bestätigt, daß sie ursprünglich mit den Semnonen zum 
Völkerbund des Marbod gehörten, d. h. zu der suebischen Votker- 
gruppc, deren Zusammenhang nach Tacitus durch jährliche Zusammen- 
künfte in der Semuonischen Heimat aufrecht erhalten wurde. Der 
Abfall der Semnonen und Langobarden von Marbod im Jahre 17 n. Chr. 
(Tac. Ann. 11,45) bedeutet also eine Abtrennung des markomanni- 
scheu Gliedes vom alten Suebenbunde. 

Diese alte und geheiligte Verbindung der Langobarden mit den 
Semnonen und ihren Nachkommen mußte den Langobarden den 
Uebertritt in das Hechtselbische erleichtern, das vermutlich noch 
immer als die geheiligte Urheimat ungesehen wurde und ihnen schon 
in alter Zeit Zuflucht und Schutz gewährt hatte '). Ein nicht zahl- 

1) V'kI. den lirief Theudebert« u Juitiniui, geschrieben Ö34 — M7, Mon 
(ierm. ep. Merow. et Karol. T. 1 8. 132 -133. 

2) Vgl. Ilaf«r, I>ie sicb.'is'he l^emle zum fr&nkurh-tufiriniriiirhcn Kriege 
im J*lirr 631 n. (ur. (Zeittchr. f. Thttrinit. G«tk o. All. Bd. XXV. Jeu IMf) 
S. ai, a.;. _»... 

I) Vjl. Strml-., OttOgr. Vit, c. 1 p. 201. 






■ 
rilUNIVERSJTY 



Blasel, Die YVanderziigc der Langobarden Hö" 

reiches Volk wie die Ijingobarden, das seine heimischen Sitze gegen- 
über einem stärkeren Oranger nicht hatte behuupten künnen, war 
nicht im SUnde sich auf einen Erobeiungs/.ug in die Fremde zu he- 
geben, sondern war auf stammverwandte Unterstützung angewiesen. 

Diese Erwägung macht es mir wahrscheinlich , daß das aus- 
wandernde Volk zunächst über die Klbe nach Mauringa sich gewandt 
und dort in der Nähe der Sueben Unterkunft gefunden hat Derselbe 
völkische Zusammenhang mußte auch den Zug noch Böhmen erleich- 
tern, wo die Markomannen ihre suebische Herkunft noch nicht ver- 
gessen haben werden, und wo seit dem Abzug und dem Untergang 
vieler Markomannen im großen Markomannenkriege (169 — 180) Raum 
zur Aufnahme des stammverwandten Volkes vorhanden war 1 ). 

Den Aufenthalt in Böhmen nehme ich, wie den in Mauringa, 
nicht deshalb an, weil die Wandersage in der Origo gentis Lango- 
bardorum die Station ltninaih nennt (uach MüllerhofT - Bajina aib = 
Roirum regio, also Böhmen), sondern weil die rasche Besetzung des 
Rugilandes (am Norddonauufer zwischen Linz und Wien) gleich nach 
der Wegführung der Einwohner durch Odoaker 488 ein vorher- 
gehendes Wohnen der Langobarden im südlichen Böhmen voraus- 
setzt. Außerdem weiß der auf guter Ueberlieferung beruhende Teil 
des Chronicon Gothanum zu berichten, daß die I^ngobarden, nachdem 
sie zuerst verlassene Länder besetzt hatten, von dort aus in das Ge- 
biet der Beovinidi (Tschechen) vorgedrungen seien. Wenn hier der 
Verfasser des Chronicon anachronistisch den Namen des Volkes 
nennt, das zu seiner Zeit Böhmen bewohute, aber noch nicht im 4. 
und 5. Jahrhundert, so kann uns dieser »häufig vorkommende Fehler 
mittelalterlicher Schriftsteller« (Blasel) durchaus nicht an der Er- 
kenntnis hindern, daß eine echte lango bardische Ueberlieferung 
Böhmen als Aufenthaltsort der Langobarden vor ihrem Uebergang in 
die Donauland schaften bezeichnet hat. In der Deutung der Beovinidi 
stimme ich Blaset also durchaus zu, während ich die Nennung der 
Stationen Golaida, Antbaib und Burgundaib in der Origo und bei 
Paulus als höchst problematisch bei Seite lasse. Nur die Wander- 
stationen Mauringa und Böhmen sind durch historische Erwägungen 
gestützt und wahrscheinlich gemacht. 

Blasel macht den sympathischen Versuch, auch archäologische 
Beweise für den Aufenthalt der Langobarden in Böhmen heranzu- 
ziehen ; er hat die richtige Empfindung, daß die prähistorische Archäo- 
logie durch Prüfung und Vergleichung des menschlichen Kulturuach- 

1) Noch 203 waren Markomannen über die Donau gegangen nnd hatten 
schließlich in Darien Platx gefanden; 2t)0 waren Markomannen nach Oberitalien 
vorgedrungen und hatten Sitae in Pannonien erlangt. 



■ i i 

COßNfU UNMERS1TV 



(lütt. gel. Am. 1900. Nr. 10 

la<ses in den verschiedenen Gebieten wohl im Stande sein wird, das 
Verwandte zu erkennen und sowohl das Ursprungsland der verschie- 
denen Kulturen und Kulturerscheinungen als auch die Wege der Ver- 
breitungen oder Wanderungen derselben zu erkennen. — Aber Blasel 
hat die Leistungen und Fortschritte dieser Wissenschaft nicht so ein- 
gehend verfolgt, um wissen zu können, daß die Fähigkeit ethnologische 
Schlüsse nus den Nachlaßresten zu ziehen nur durch ein so ein- 
gehendes und umfassendes Wissen von allen Funden, eine so genaue 
Datierung und scharfe Unterscheidung auch kleiner Abweichungen in 
Form und Technik zu erlangen ist, wie sie erst in den letzten Jahren 
der archäologischen Forschung immer stärker ausgebildet worden 
sind. — Indem er seine Belehrung über langobardische Keramik äl- 
teren Gewährsmännern entnimmt, anderes ohne die richtige Datierung 
verwendet, mußte er leider fehl gehn. 

So wird das Vorkommen des Darzauer Gefäßstils im WaagUlo 
in Ungarn als Beweis Mir langobardische Uebertragungen ange- 
nommen. Aber der Typus der Mäanderurnen, der auf dem Hannover- 
schen Urnenfelde von Darzau besonders reichlich zu Tage gekommen 
ist, ist weit Über das Hannoversche Gebiet hinaus verbreitet, er ge- 
hört allen Westgermanen bis in die Nähe der Oder an, kann also 
nicht als spezifischer Nachlaß der Langobarden angesehen werden. 
Außerdem gehört er nur dem ersten und dem größten Teil dea zweiten 
Jahrhundert* n. Chr. an, war also schon erloschen, als die Lango- 
barden ihre Hannoversche Heimat verließen. 

Chronologisch richtiger ist es, wenn Blasel auf den Typus der 
Schalenurnen hinweist, welcher der Völkerwanderungszeit, genauer 
dem 3. — 4. Jahrhundert, angehört Die Gefäßart kommt u. a. auch 
in Böhmen vor, und sie könnte eine Uebersiedelung der Langobarden 
dorthin beweisen, wenn sie diesem Volke allein angehörte. Aber die 
Begräbnisse in Schalenurnen linden sich in dem ganzen Gebiete der 
Westgennanen, und wenn einige Beschreiber solche im alten Lango- 
bardengebiet gefundene Grabgefäße als langobardisch bezeichnet 
haben, so kann man mit demselben Rechte die in Böhmen gefundenen 
Gefäße dieser Art als Nachlaß der (suebischen) Markomannen be- 
trachten, wie jetzt wohl die meisten Forscher tun. 

Aehnlich verhält es sich mit den gerippten und gebuckelten Ge- 
räßen, einer Weiterbildung des römischen Faltenbechers, die seit etwa 
400 n. Chr. in niedersächsischen Urnengräbern Hannovers häufig vor- 
kommen, aber auch in Mecklenburg, Schleswig-Holstein, England 
(durch Sachsen und Angeln übertragen), in Thüringen und Süd- 
deutschland vertreten sind. Wenn dieser Typus vereinzelt auch in 
Böhmen auftritt, so folgt auch darauB für eine Uebertragung durch 



f RSlTY 



RlaBel. Die Wander/uge der Langobarden 859 

Langobarden nichts, zumal er in Nordhannover erst längere Zeit nach 
dem Abzug der Langobarden auftritt. Ucbrigens hat Blaset auf 
diesen letzteren GefaGtypus sich nicht berufen. Wir schließen diesen 
Ausflug in die Archäologie mit dem Krgebnis, daß es eine besondere 
langobardische Keramik nicht gibt, und daß wir bis zur Auffindung 
spezifisch langobardischen Gerätes auf den Versuch verzichten müssen, 
eine langobardische Wanderstation durch die Archäologie zu er- 
weisen. 

Wichtiger als den mehr oder weniger unsicheren Aufenthalts- 
orten nachzuspüren, scheint mir die Aufgabe zu sein, die Zeit und 
die Veranlassung der langobardischen Auswanderung zu ermitteln. — 
Die Angabe bei Prosper von Aquitanien, daß der Auszug im Jahre 
370 n. Chr. stattgefunden habe, ist schon länger als Einschiebsel des 
15. Jahrhunderts erkannt und wird deshalb von Blascl mit Recht als 
auf willkürlicher Berechnung beruhend verworfen (S. 50). Eine Zurück- 
rechnung von dem historisch bekannten Einzüge in Rugiland ist 
ebenfalls nicht möglich, da keine Angabe über die Dauer der Wan- 
derschaft vorliegt, als etwa die unsicheren Regierungszeiten der 
ersten fünf Könige, deren Geschichtlichkeit fraglich ist. 

Es bleiben noch 2 Erwähnungen für die Datierung der Aus- 
wanderung: 1, die Nachricht bei Petrus Patricius (aus Dio Cassius 
geschöpft), daß im Jahre 161 eine Schar von 6000 Langobarden, 
Obiorn (Avionen), Markomannen und andern Völkern in Pannonien 
eingebrochen, aber geschlagen und nach erlangtem Frieden abgezogen 
sei. Blasel beweist, daß unter diesen kämpfenden Langobarden keines- 
wegs das ganze Volk nach seiner Auswanderung zu verstchn ist, son- 
dern eine Raubschar, die der Beute wegen (oder auch zur Erkundung) 
nach Süden vorgedrungen und wieder heimgekehrt ist (S. 55) *). 

2, eine Nachricht in der armenischen Geschichte angeblich des 
Moses von Choren, daß der armenische König Warazdat (384 — 86) 
vor seiner Thronbesteigung im Dienste Thcodosius d. Gr. tapfer 
gegen das Volk der Langobarden gefochten habe. Blascl glaubt be- 
weisen zu können, daß diese Tat vor das Jahr 365 gefallen sein 
müsse (S. 62), daß die Ueberlieferung aber unglaubwürdig sei, weil 
ein Krieg des Theodosius gegen die Langobarden bei Ammianus 
Marcellinus, dessen vorhandene Bücher die Jahre 353 — 378 umfassen, 
nicht enthalten sei. Er entscheidet sich dahin, daß der erst im An- 
fang des 8. Jahrh. lebende Verfasser die Verhältnisse seiner Zeit in 
frühere Jahrhunderte übertragen habe und deshalb die zu seiner Zeit 
berühmten Langobarden an Stelle der längst unbekannten Quaden 

1) Letztere« ist ausdrücklich gesagt I'ctri Patricü Fragment* (Historici 
graeci mioorea ed Dindorf, Vol. I, I<eipzig 1870 fr. 6 p. 428) »iixmi ywpoOsiv«. 
<16M. ,♦!. A». ISO«. Hr. 10 59 



COBHFLt UKIVERSJTY 



8C0 OÖtt. Rel. Anz. 1009. Nr. 10 

oder auch Goten gesetzt habe. — Eine zuverlässige Bestimmung über 
die Zeit des Auszugs der Langobarden ist auch aus dieser Nachricht 
nicht zu gewinnen, und der Verfasser hat mit der Ansieht recht, daß 
man, um die Zeit der Auswanderung zu bestimmen, lediglich auf 
zeitgeschichtliche Erwägungen angewiesen sei. 

Aber die einzige Erwägung, die er anstellt, ist die, daß das 
kleine Volk der Langobarden nicht im Stande war mit Waffengewalt sich 
einen Weg zu erzwingen, daß aber östlich der Elbe sich noch 538 
viel ödes Land befunden habe, und deshalb sei es wahrscheinlich, daß 
der Auszug der Langobarden in jene Gegend »etwa um die Wende 
(Hier an den Anfang des 5. Jahrhunderts gesetzt werden muß< 
(S.G1). 

Diese Erwägung ist m. E. nicht ausreichend, um darauf den er- 
wähnten Schluß zu gründen. Seitdem die Alamannen bald nach 
200 n. Chr. aus dem Osteibland aufgebrochen waren, um schließlich 
das Zehntland von den Kömern, Untermain, Wetterau und Nassau von 
den Chatten zu erobern (234—280); nachdem ferner gegen Ende des 
3. Jahrb. auch die ostgermanischen Burgunder ihre südostlich von 
den Semnonen gelegenen Sitze aufgegeben hatten und durch Mittel- 
deutschland in die von den Alamannen verlassenen Sitze am oberen 
Main vorgedrungen waren, da stand im ostelbischen Lande soviel Ge- 
biet öde, daß schon vor 300 die Langobarden Platz genug zur Sie- 
deluug duselbst gefunden haben würden und nicht bis 400 zu warten 
brauchten. 

Entscheidend für den Zeitpunkt des Auszugs ist m. E. die Er- 
wägung der Gründe, aus denen die Langobarden ausgesogen sim 1 . 
Hier aber läßt uns Blasel im Stich oder fühlt sich von den Quellen 
im Stich gelassen. Er weiß nur das anzugeben, was Paulus Diakonus 
über die Gründe der Auswanderung von der Insel Scadinavia an- 
gibt, also diejenigen Gründe, welche die Goten, Wandalen, Hugier, 
Herulcr, Turcilinger von dort vertrieben haben sollen, nämlich der 
Mangel an Land bei vermehrter Volksmenge (S. 47 und r»6). Da wir 
aber (ebenso wie auch Itlascl) ganz bestimmt wissen, daß die Lango- 
barden nicht von der Insel Scadinavia ausgewandert sind, können 
wir die für die Auswanderung der nordischen Völker von der Insel 
angegebenen Gründe keineswegs für die Langobarden mit gelten 
lassen; ebensowenig die Teilung der Bevölkerung in 3 Teile, die Lo- 
sung, und die Auswanderung nur des durch das Los bestimmten 
dritten Teiles. 

>Schade, daß Paulus nicht die anderen Gründe anführte, die er 
noch kannte« (licet et aliae causae egressionis eorum asseverentur) 



(Viyn.«l 

(OBNELLUNUir 



bCO C.ött frei. Am. 1009. Mr. 10 

oder auch Goten gesetzt habe. — Eine zuverlässige Bestimmung ül»er 
die Zeit des Auszugs der Langobarden ist auch aus dieser Nachricht 
nicht zu gewinnen, und der Verfasser hat mit der Ansicht recht, daß 
man, um die Zeit der Auswanderung zu bestimmen, lediglich auf 
zeitgeschichtliche Erwägungen angewiesen sei. 

Aber die einzige Erwägung, die er anstellt, ist die, daß das 
kleine Volk der Langobarden nicht im Stande war mit Waffengewalt sich 
einen Weg zu erzwingen, daß aber Östlich der Elbe sich noch 538 
viel ödes Land befunden habe, und deshalb sei es wahrscheinlich, daß 
der Auszug der Langobarden in jene Gegend >etwa um die Wende 
oder an den Anfang des 5. Jahrhunderts gesetzt werden muß* 
(S.C1). 

Diese Erwägung ist m. E. nicht ausreichend, um darauf den er- 
wähnten Schluß zu gründen. Seitdem die Alamannen bald nach 
'200 u. Chr. aus dem Osteibland aufgebrochen waren, um schließlich 
das Zehntland von den Römern, Untermain, Wetterau und Nassau von 
den Chatten zu erobern (234—280); nachdem ferner gegen Ende des 
3. Jahrh. auch die ostgermanischen Burgunder ihre südöstlich von 
den Semnonen gelegenen Sitze aufgegeben hatten und durch Mittel- 
deutschland in die von den Alamannen verlassenen Sitze am oberen 
Main vorgedrungen waren, da stand im ostelbischen Lande soviel Ge- 
biet öde, daß schon vor 300 die Langobarden Platz genug Jtor Sie- 
delung daselbst gefunden haben würden und nicht bis 400 zu warten 
brauch Uli. 

Entscheidend für den Zeitpunkt des Auszugs ist m. E. die Er- 
wägung der Gründe, aus denen die Langobarden ausgezogen >i;.J. 
Hier aber läßt uns Blase] im Stich oder fühlt sich von den Quellen 
im Stich gelassen. Er weiß nur das anzugeben, was Paulus Diakouus 
über die Gründe der Auswanderung von der Insel Scadinavia an- 
gibt, also diejenigen Gründe, welche die Goten, Wandalen, litigier, 
Ucrulor, Turcilingcr von dort vertrieben haben sollen, nämlich der 
Mangel an Land bei vermehrter Volksmenge (S. 47 und 56). Da wir 
al>er (ebenso wie nnch Blaset) ganz bestimmt wissen, daß die Ijingo- 
barden nicht von der Insel Scadinavia ausgewandert sind, können 
wir die für die Auswanderung der nordischen Völker von der Insel 
angegebenen Gründe keineswegs Tür die Langobardon mit gelten 
lassen ; ebensowenig die Teilung der Bevölkerung in 3 Teile, die Lo- 
sung, und die Auswanderung nur des durch das Loa bestimmten 
dritten Teiles. 

»Schade, daß Paulus nicht die anderen Gründe anführte, die er 
noch kannte« (licet et aliae causae egressionis forum asseverentur) 



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'MvERsirr 



Blase), Die Wander/üge der Lupo-hanlen 86 1 

— so fahrt Blasel fort und beruhigt sich dabei. — Aber gerade diese 
anderen Gründe, d. h. die wirklichen Gründe für die Auswanderung 
aus den wirklichen alten Langobardensitzen an der Niederelbe waren 
in. E. durch zeitgeschichtliche Erwägungen zu ermitteln : 

Soweit wir die Geschichte der Langobarden kennen, bemerken 
wir, daß sie meistens ihr Land vor dem Druck eines Stärkeren auf- 
gegeben haben. Der Verlust des fruchtbaren Rugilandes geschah 005 
durch die Uebermacht der Heruler, durch welche die Langobarden 
gezwungen wurden, sich im >feld< zwischen Donau und Theiß (campi 
patentes) niederzulassen. Nach drei Jahren konnten sie freilich, durch 
höchste Not zum Kampf gezwungen, ihre Peiniger besiegen und 
deren Gebiet in Nordungarn besetzen , von dort auch 546 nach 
Pannonien Übertreten, da das Land von den Goten verlassen war. 
Das gute Land Pannonien aber gaben sie noch 22-jährigem Besitz 
wieder auf, nicht durch Verlockung des Narses, sondern vor dem 
Drucke der stärkeren Avaren. — So liegt es nahe, auch bei der 
ersten Auswanderung des Volkes an den Druck eines übermächtigen 
Feindes zu denken. Und dieser Keind ist zweifellos in demjenigen 
Volke zu erkennen, welches später das alte Langobardengebiet, den 
Bardengau, besitzt und dessen Ausdehnungsbedürfnis durch die Unter- 
werfung der Angrivarier (Engem) und Brukterer bis über die Lippe 
hinaus und bis zur Ruhr und Diemel bekannt genug ist. 

Die langobardische Auswanderung habe ich vor nicht langer Zeit 
als die Folge der südlichen Ausdehnung des Sachsenvolkes be- 
zeichnet 1 ), ohne damit etwas Neues sagen zu wollen; es ergibt sich 
aus der zeitgeschichtlichen Situation. Warum Blasel diesen eigent- 
lichen Grund der langobardischen Auswanderung nicht nennt, ist mir 
unverstandlich. 

Wenn wir nun in einer bisher wenig beachteten, aber wegen 
ihrer richtigen Angaben gerade von Blasel (S. 110) hochgestellten 
langobardischen Quelle, dem Chronicon Gothanum, neben einigen 
willkürlichen Zutaten des Verfassers die zweifellos richtige Nachricht 
finden, daß die Langobarden am Ufer der Elbe gewohnt hätten, so 
müssen wir schon aus dieser im Unterschiede von den anderen 
langobardischen Quellen geinachten Angabe schließen, daß im Chro- 
nicon Gothanum eine ursprüngliche Ueberlieferung zu Worte ge- 
kommen ist, die sich neben der vielfach bevorzugten ostgerraanwehen 
Tradition und trotz Paulus Diakonus im Langobardenvolke bis ins 
9. Jahrhundert erhalten hat. Spricht nun diese selbe Quelle davon, 

1) Die «klinische Legende zum thüringisch- iraakischeQ Kriege 631 u. Chr. 
tZeitscbr. für Tour Gesch. u. Altertum«*. Ltd. XXV, 1U06) S. 46. 

59« 






FK UHIVEW 



HG2 Gütt gel. Anx. 1909. Nr. 10 

daü die Vorfahren dort unter Kämpfen an das Sach&enland ange- 
grenzt hätten , beruft sie sich auf Versicherungen der alten Vater 
(sicut nostri antiqui patres . . . asserunt), daß sie dort lange gewohnt 
und in vielen Teilen Kriege uud Gefahren bestanden haben, so 
werden wir dieser ganz unabhängigen Mitteilung die allergrößte Be- 
achtung schenken müssen ; denn in der Tat konnte sie der Verfasser 
aus keiner anderen Quelle entnehmen als aus einer echt longo- 
bardischen, da die Sachsen über diesen Teil ihrer Geschichte nicht 
die geringste Kenntnis haben; ja wir können aus diesen wichtigen 
Angaben Schlüsse ziehen auf Art und Mittel der sächsischen Aus- 
breitung überhaupt Denn während noch vielfach geglaubt wird, die 
Sachsen hätten ihre Ausdehnung über die Gebiete der Chaukcn, An- 
grivarier (Engem), Langobarden, Cherusker durch Verträge und frei- 
willigen Anschluß der genannten Völker erreicht, hören wir hier eine 
alte Ueberlieferung, daß die Unterwerfung oder Verdrängung durch 
Grenzstreitigkeiten und Kriege bewirkt worden ist, also gewaltsam, 
ebenso wie es in Britannien und in der Boraktra (südlich der Lippe) 
geschehen ist. 

Paulus Diakonus hat diesen Grund der Iangobardischen Aus- 
wanderung nicht genannt, wahrscheinlich deshalb, weil er sich mit 
der angeblich skandinavischen Heimat nicht vereinigen ließ. 

Nach derselben Quelle, dem Chronicon Gothanum, haben die 
I.angobarden schließlich dort — in ihrer niedere! bischen Heimat — 
deu ersten König erhoben, mit Namen Agelmund ; während die an- 
deren Quellen, die den Auszug der ostgormamschen Völker nacher- 
zählen, die Königswahl ziemlich unbestimmt einem späteren Teil der 
Wanderung anfügen. Ich gebe auch hierin dem Chronicon Gothanum 
den Vorzug. 

Unter diesem Könige sind die Langobarden aus ihrer Heintat 
ausgezogen in Länder, die vorher Völkersitze gewesen waren (in 
antea patrias) und haben sie Mir sich eingenommen l ). Später haben 
sie die Beovinider (Slaven in Böhmen, vgl. oben S. 857) sich unter- 
würfen. 

Die Worte »in antea patrias ... expugnare coeperunt« kann ich 

1) Das Chron Oolh macht zn den Worten »certantes Suoniae patria atti- 
gerunt« den Zusatz ( «locus uhj Patespnwa cognominantur*, und Hl. versteht, dafi 
■das Volk sodann einen Einfall in Sachsen bis nach Paderborn« gemacht habe 
Das iat aber nicht aas den Worten sa entnehmen, sie sind lediglich eine er- 
klärende Apposition so Saxoniao patria für die Landsleute in Italien, die von 
Sachsen (Saionia) keine rechte Vorstellung mehr hatten j der Sinn ist: das iat 
jenes Land, in welchem das (durch Karls Reichstag) bekannte Paderborn Legt. 
Ein Wuhnen der Langobarden bei Paderborn bekundet die Quelle nicht. 






COHMfU UNIVER9TY 



Blase), Pio Wauderzüge der Langobarden 803 

nicht mit Blase! (S. 107) so verstehen, als seien die Langobarden in 
die von ihnen früher bewohnten Länder zurückgekehrt; patria be- 
zeichnet in damaliger Zeit, wie nicht blos das Chron. Goth. selbst 
(Hl. S. 108), sondern auch der Kosmograph von IUvenna zeigt, nicht 
Heimat, sondern das von irgend einem Volke besessene und be- 
wohnte Land; es kann deshalb ganz unbestimmt ohne Hinzufügung 
eines Besitzers gebraucht werden'); der Ausdruck >in antea patrias« 
meint also, daß die Gegenden, in welche die Langobarden zogen, 
früher patriae gewesen waren, d. h. von Völkern bewohnte Lander, 
daß sie damals aber leer standen. 

Die geschichtlich wichtige Quellenangabe des Chronicon Gotha- 
num über Kämpfe mit den Sachsen wird von Blasel nicht gewürdigt; 
er sagt von ihr: »Der Zug der Langobarden nach Sachsen (sie) er- 
klärt sich aus dem Bestreben, die Geschichte der Langobarden mit 
diesem Volke in Verbindung zu bringen, welches sie auf ihrem Zuge 
nach Italien begleitet* < (S. 108), — eine Verlegenheitsauskunft, als 
ob aus den früheren Kämpfen mit den Sachsen das spätere Zu- 
sammengehen mit einer Abteilung derselben erklärt würde! — Ich 
halte es für das wichtigste Ergebnis meiner Nachprüfung der Blasel- 
schen Arbeit, daß eine echte Nachricht von der eigentlichen Ursache 
der Langobarden-Auswanderung und von der Methode der sächsischen 
Ausbreitung zu geschichtlicher Würdigung gelangt, nämlich die Nach- 
richt von Grenzstreitigkeiten und kriegerischen Zusammenstößen der 
Langobarden mit den Sachsen. 

Für die chronologische Fixierung der Auswanderung haben wir 
mit dieser Feststellung zunächst noch nichts gewonnen, denn es gilt 
als ausgemacht, daß von dem Vordringen der Sachsen in den römi- 
schen oder griechischen Schriftstellern keine anderen Nachrichten 
vorhanden sind als solche von räuberischen Einfällen in römisches 
Gebiet (z. B. 350, 373), während die innergermanischen Vorgänge mit 
Schweigen bedeckt sind. 

Dennoch ist es kaum glaublich, daß die Kriege der Sachsen 
gegen ihre Nachbarn nicht zur Kenntnis der Römer gekommen seien. 
Ich finde eine Spur dieser Kenntnis in jenem Frohlocken des I'ane- 
gyrikers zum Jahre 287, wo der Lobredner das Glück des Herrschers 
(Maximian) preist, weil die Barbaren sich untereinander zerfleischen, 

1) Cosmogr. Rav. IV, 14: »ad partem quasi meridianam . . . sunt patriae 
spatiosissimae, quae dieuntur Datia prima et seeunda .. . ; sed ego secuoduin aar- 
datium ipsas patrias dnaignavi«, 17: »Coufinalis praeuoiniiiatau Daniae est patria, 
quae nominatur Saxouia«. 18: »Itctn ad partcin quasi meridianam est patria, 
quac dicitur Alois«, 






COfiHEU UNNERSlTY 



H04 Oött. gel. An*. 1909. Nr. 10 

weil der Wahnsinn der Bürgerkriege durch die Götter von den 
Hörnern auf die Barbaren Übertragen ist, von der Maotis bis zum 
Norden, wo die Donau ihr Haupt erhebt und die eisige Elbe Ger- 
manien durchschneidet, »alle diese Völker vergießen unter einander 
ihr Blut, denen es niemals zuteil geworden ist, römisch zu werden, 
sie zahlen nun freiwillig Buße für ihre halsstarrige Wildheit« '). 

Wenn ausdrücklich die Elbe als Gegend jenes Blutvergießens 
genannt ist, so liegt es sehr nahe, an die Kämpfe der Sachsen mit 
den Langobarden und anderen Nachbarvölkern zu denken. Verstärkt 
wird diese Vermutung durch die Beobachtung, daß unter Constantius 
ein starkes Drängen fern wohnender Nationen >aus ihren Ursitzen 
und von den Küsten des äußersten Barbarenlandes« nach dem Rhein 
und über den Rhein stattfand (296—297)'), und noch stärker unter 
Constantin (307 — 309). Aus dieser Zeit werden uns die Namen der 
zäh andringenden Völker genannt, es sind hauptsächlich solche, die 
lange nichts hatten von sich hören lassen, Brukterer, Chaniaven, 
Cherusker, Tubanten, außerdem Vangionen und Alamannen 9 ). Con- 
stantin wandte die schlimmsten Grausamkeiten gegen die Gefangenen 
an, um die übrige Masse abzuschrecken; aber die Einfälle und 
Plünderungen wiederholteu sich trotzdem (310, 313)*) ; offenbar 
waren die heranströmenden Scharen durch die äußerste Not ge- 
zwungen. 

Man behauptet zwar, daß die Lobredner hier absichtlich alter- 
tümliche und berühmte Namen genannt hätten, um den Eindruck der 
Taten ihrer Herrscher zu vergrößern. Ich halte das nicht für glaub- 
lich. Die Lobredner übertrieben zwar die Bedeutung der Kriegstaten, 
die Wichtigkeit der Kriedensbedingungen und Verträge; aber Völker 
aufzuzählen, mit denen der Herrscher gar nichts zu tun gehabt hatte, 
seine Erfolge oder Gefahren gegen diese zu rühmen inmitten der 
Offiziere und Beamten in Trier, die ganz genau wußten, was in Wirk- 
lichkeit geschehen war, — das konnte auch ein dreister Schmeichler 
nicht wagen gegenüber kräftigen und kriegerischen Charakteren, wie 
Constantius Chlorus und Constantin waren ; außerdem ist es uner- 
wiesen und unwahrscheinlich, daß der Cheruskername 300 Jahre nach 
seiner kurzen Berühmtheit, nachdem inzwischen ganz andere Völker, 
Markomannen und Quaden, Goten, Franken und Alamannen sich 
furchtbar gemacht hatten, Überhaupt noch Eindruck machte oder der 

1) Ct Mamertinui, panecyricus Maximiano dirtus. htrautig. von Baehrens, 
XII panrgyrici latini, Lipa. 1874. 

2) Incorti panegyricoa Constanti dietaa. 

3) Naxarius, panegyricua Conatantino Aaguato dietae. 

ii i '>; •.•tu.».!.:..... c__^i-_ii. .i;_.... 



— i ■■ ■■■■( r""^/*""™ UHU =•—•■*• UM ■•■■•i~ 

4) Incerti panegyricua Constantino dictua. 



tm 



Bluel, Die Wandcr*uge der I.aiiguliardon 86fi 

Menge bekannt war; Nazarius z. B. weiD von dem Chcruskernamen 
nichts anderes zu sagen als von dem der Ilruktcrcr, Chamaven, Tu- 
ba nten, Vangionen, Alamannen, nämlich, daß sie kriegerisch klingen 
und daß die barbarische Wildheit der Worte Schauder erwecke '). 

Widerlegt wird ferner dio Meinung vom schmeichlerischen Ge- 
brauch alter Völkernamen durch die Erwähnung derselben bei Geo- 
graphen und anderen Leuten, die keine Schmeichler waren. Den 
sehr alten Namen der Vangionen gehraucht noch Ammianus für deren 
Hauptstadt Worms. Der Geograph Julius Honorius nennt zwischen 
Cauci und Uaippi die Cerisci (oder Lesart Cerissi), kennt dieses Volk 
also um 360 am unteren Rhein; weder diese Namensform noch diese 
Sitze konnte er aus den alten Schriftstellern oder der Karte des 
Augustu8 entnehmen. Um etwa die gleiche Zeit (365) setzt die nach 
Peutinger benannte Kurskarte das Volk Crhepstini (wahrscheinlich 
= Cheristini) ebenfalls an das rechte Ufer des Niederrheins zwischen 
Haci (= Chauci) und Chamavi. 

Cherusker werden auch zum Jahre 398 erwähnt, indem Claudian 
rühmt, welche Völker am Rhein Stilicho um Frieden gebeten haben ' ), 
— und als Stilicho 403 die I«egionen von Britannien und Nieder- 
rhein abruft zum Schutze Italiens gegen Alarich, so sind es nach 
Claudian die Scoten, Picten, Sicambrer, Catten, Cherusker, welche 
bisher durch diese Legionen in Schranken gehalten sind; alle diese 
werden von nun an lediglich durch die Achtung vor Stilicho von der 
Uebersch reitung der Reichsgrenze oder des Rheins zurückgehalten *). 

Die Cherusker oder Teile des Volkes sind also gegen Ende des 
3. und Anfang des 4. Jahrhunderts aus ihren Ursitzen zum Rheine 
hin gedrängt und sind wiederholt plündernd über den Strom gegangen 
zusammen mit Chamaven (Hamaland), Brukterern, Tubanten (Twente). 
Sie alle mußte der sächsische Stoß treffen, nachdem die Angrivarier 
(Engern) sich unterworfen hatten; ein Teil des Hamalandes gehört 
später zu Sachsen, ebenso das Bruktererland bis zur Lippe 4 ); von 
einer Auswanderung der Angrivarier (Engem) ist nirgends etwas zu 
merken, sie sind aber später ein Teil der Sachsen. Auch das 
Cheruskerland gehörte später zu Sachsen; aber aus den genannten 
zusammenstimmenden Nachrichten gleichzeitiger Schriftsteller und 

1) Rellicum atrepant nomina et imraanitaa barbariae in ipaia vorabulia ad- 
hibet horrorem cap. 18. 

2) De quarto cooBaUtn Honoril Aogoati v. 462. Von den Cheruskern sagt 
Hau dun dort, dal) sie die Elbe vertäuen hatten. 

3) De bello Getico v. 416-429. 

4) Cosmogr. Itav. IV, 17, vgl. Zcitachr. f. ThQr. Qesch. n. Alt. XXV, ■'.--) 
S. 46 und XXVII, 1909 S. 306. 






COMKlt UNIVER9TY 



806 üött. gel. Anx. I9()9. Nr. 10 

Geographen ist, trotz des panegyrischen Bestrebens der ersteren, 
doch zu entnehmen, daG die plötzlich am Rhein erscheinenden Che- 
rusker vor den Sachsen gewichen sind und nach schweren Verlusten 
Sicdelpliitze am rechten Ufer des Niederrheins erlangt haben. Ihrem 
Auszug aus der alten, südlich vom Langobardenlande und dem An- 
grivariergebiet liegenden Heimat muß die Auswanderung der Lango- 
barden vorangegangen oder spätestens gleichzeitig gewesen sein. 
Diese wird also nach den dargelegten Erwägungen an den Ausgang 
des 3. Jahrhunderts zu setzen sein. 

Wernigerode Paul Höfer 



Kür die Redaktion verantwortlich: Dr. I, Joachim in Oöttingen. 



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COßNEU- UNIVERS1TY 



Nr. II November 1909 



Die beilige Schrift <JeB Alten Teitamcnti .... übersetzt and hrsg. von 
E. Kaatueh. Dritte, völlig neugearboitote Auflage. TDhingen, J. C. H. Mohr 
(Pul Siebeck) 1908 Lieferung 1— 6. Jede Lieferung 0.80 Mir. 

Kautzschs »Heilige Schrift des AT.< tritt in dritter Auflage in 
wesentlich veränderter Gestalt in die Welt. Aus einer Bibelüber- 
setzung ist so viel wie ein neues Bibelwerk geworden. Jede Bücher- 
gruppe innerhalb des Kanons, jedes einzelne Buch und innerhalb eines 
Buches jeder einzelne Abschnitt der Uebersetzung wird mit einer be- 
sonderen Einleitung oder Einführung eröffnet, worin über Inhalt, Auf- 
bau, Kompositions Verhältnisse und etwaige Tendenz in Kürze Auf- 
schluß gegeben wird. Den Text selber begleitet im Anschluß an fort- 
laufende kleine Buchstaben eine Fülle von Fußnoten nicht blos text- 
und literarkri tischen, sondern auch sachlich -erklärenden Charakters. 

Man darf diese Neuerung mit Freuden begrüßen; denn es sei 
gleich voraus genommen, daß diese Beigaben, so knapp sie zum Teil 
gehalten sind, dank ihrer Zuverlässigkeit die Leser in vortrefflicher 
Weise über das Wissenswerteste orientieren. Die Leser V Als solche 
denkt sich der Herausgeber auf der einen Seite Theologen, deren 
Bedürfnis er entgegenkommen will, >sofern ihnen neben der Ueber- 
setzung auch das Material, das sie sich anderwärts in größerem Um- 
fang und streng wissenschaftlicher Gestalt anzueignen haben, in 
knapper und handlicher Fonn zu bequemer Verwertung dargeboten 
wird«, auf der andern Seite aber auch gebildete Laien, »die sich aus 
religiösem und religionsgeschichtlichem oder sonst historischem Inter- 
esse dem AT. zuwenden und Über den heutigen Stand der wissen- 
schaftlichen Forschung dieses altehrwürdigen Buches verläßliche Aus- 
kunft begehren«. Ich weiß aber nicht, ob die gegenwärtige Anlage 
des Werkes nicht dazu angetan ist, den Kreis der Leser aus der 

CISU. ,-.i. Au. IN?. Kr. II 60 






riiUHIVERSJtY 



Oött gel. An*. 1909. Nr. II 

Laienschaft, die das Werk in seiner bisherigen Form gerne benutzten, 
in gewisser Weise zu beschränken. Zwar darf von der grüßen Mehr- 
zahl derer, denen es in erster Linie um eine heutigen Anforderungen 
entsprechende Uebersetaung zu tun war, billig erwartet werden, 
daG sie für die rein sachlichen Anmerkungen, die ihnen ein besseres 
Text Verständnis erschließen sollen, nur dankbar sein werden. Aber 
bei der gegenwärtigen Anordnung, wo textkritische und sachliche Be- 
merkungen ungetrennt neben einander hergehen und diese durch jene 
stellenweise sogar überwuchert werden, ist es dem Leser ungleich 
schwerer gemacht, den gelehrten kritischen Apparat, der früher einer 
eigenen Beilage zu Nutz und Frommen der Kenner des Hebräischen 
zugewiesen war, einfach zu überschlagen, und ich fürchte, das werde 
manchem Laien die Benützung der Anmerkungen und damit vielleicht 
des W f erkes überhaupt verleiden. Es ließe sich also doch wohl über- 
legen, ob bei einer künftigen Auflage die lextkritischen und die sach- 
lichen Anmerkungen nicht besser in zwei Rubriken zu drucken waren, 
damit Laien wie Hebraisten auf ihre Rechnung kämen; denn bei 
einem Werke wie dem vorliegenden, das auf möglichst weite Ver- 
breitung angelegt ist, sind auch Aeußerlichkeiten nicht gering anzu- 
schlagen. 

Erschienen sind bisher die ersten sechs Lieferungen '), enthaltend 
Gen. 1 — 1. Sani. 4,3, im ganzen 384 Seiten gegenüber 284 der zweiten 
Auflage, wozu noch einige Seiten der Beilagen der zweiten zu rechnen 
wären, deren Inhalt in der dritten in Einleitungen und Anmerkungen 
aufgearbeitet ist. Die räumliche Ausdehnung ist also im Verhältnis 
zur Fülle des neu Hinzugekommenen keine übermäßige, und das ist 
gebührend anzuerkennen. — In die bisherige Arbeit teilen sich der 
Herausgeber mit Gen., Ex. 25 — 31. 35—40 Lev. Num. l,i — 10,is. 
12,17—20,11. 25—36. Jos. 12—24. Holzinger, der an Stelle des ver- 
storbenen Socin getreten ist, mit Ex. 1—24. 32—34. Num. IO.m 
—12 ( i«. 21—24. Jos. 1—11, Marti mit Deutn. , Kittel mit Jud. 
und Sam. 

Durchweg haben die Genannten an die bisherige Uebersetzung 
bessernde Hand angelegt. Ich erwähne nur kurz z. B. folgende 
Aenderungen: Gen. 2,6 "1K, > Wasserschwall« statt >Nebel<; — 21, 7 
ornawb bip "»c, >wer hätte je dem Abraham verkündigt?« statt: >wer 
hätte je von Abraham gedacht!«? — Ex. 9,t4 rn^bnp fh*, »massen- 
haftes« slatt: »unaufhörliches Feuer«; — 28,4 und sonst: "riwt, 
»Schurz« (eine Uebersetzung, die allerdings nur als Notbehelf be- 
zeichnet wird), statt: »Schulterkleid«; — Deutn. 33, • ina'np »den 

1) Seit Abschluß des Manuskriptes ist der erste Hand (bis und mit Hesckiel) 
zum Absrliluß gekommen. 



com. 



E. Kulnrb, Die hoilire Schrift des Alton TesUraenti 869 

du bekämpftest < statt: »für den du kämpftest«; — Jud. . r >,& Vt ! 
>das ist der Sinai« statt: >dieser Sinai«. In einzelnen Falten ist 
wörtlicher übersetzt worden, z.B. Gen. 42, t6 ]? oni VT* (Für VT* 
wäre übrigens wohl besser WT* zu lesen), > nachdem man ihnen so 
getan« statt: >nachdem man sie demgemäß versorgt«; — Ex. 18, n 
nvy np* it : » wn ata nfc >die Sache ist nicht zweckmäßig, wie du 
sie betreibst« statt: >daran tust du nicht gut«, was allerdings sehr 
viel flüssigeres Deutsch war; — oder der Sinn ist deutlicher heraus- 
gestellt worden, z. B. Gen. 43, ia ff^3 inpS qp?-n:«n3i sie »nahmen 
auch den gleichen Betrag an Geld noch einmal mit sich« statt: sie 
»nahmen auch anderes Geld mit sich«; — Ex. 17, it nm» TT "TO 
»so blieben seine Hände unbewegt in der richtigen Haltung« Btatt: 
»da blieben seine Arme beständig ausgereckt«. In anderen Fällen 
ist stilistisch geglättet worden, z. B. Gen. 2,s rvröyS orft* in»-«», 
»das er schaffend gemacht hatte« statt: »das er geschaffen und ge- 
macht hatte«. — Ex. 12, « nm ai*n nxya »genau auf den Tag ge- 
rechnet« statt: »an eben diesem Tage«, was mehr wörtlich als gut 
deutsch war. Zuweilen ist der Grund der Aenderung weniger ersicht- 
lich, z.B. Gen. 2,i "-■" »da formte« statt »da bildete«, während 
doch im unmittelbar folgenden Verse *Y\ wieder mit »bilden« Über- 
setzt wird. 

Zu bedauern ist, daß die Uebersetzung des Pentateuchs, oder 
besser des Hexateuchs, nicht in eine einzige Hand gelegt wurde; 
denn es ist selbstverständlich, daß, trotz allem Bestreben nach äußerer 
Angleichung, verschiedene Uebersetzer das Original nie so gleich- 
mäßig wiedergeben können, daß es dem Leser nicht erschwert würde, 
die feineren Stileigentümlichkeiten der einzelnen Quellen zu erfassen. 
Wohl hat sich der Herausgeber bemüht, die einzelnen Quellen nicht 
zu stark zu zerreißen, indem er, wenigstens von Exodus ab, Holzinger 
die Kapitel zuwies, die im wesentlichen von JE stammen, für sich 
selber diejenigen behaltend, die im Ganzen zu P gehören. Aber ab- 
gesehen davon, daß Genesis doch wieder als Ganzes vom Herausgeber 
selber bearbeitet ist, läßt sich bei den bekannten Redaktions Verhält- 
nissen des Hexateuchs die Grenze nun einmal nach einem äußeren 
TeilungB prinzip nicht ziehen. So ist es unvermeidlich, daß Ausdrücke, 
die vielleicht gerade zu den charakteristischen einer Quelle gehören, 
an verschiedenen Orten verschieden Übersetzt sind. In dieser Be- 
ziehung nenne ich zunächst aus dem charakteristischen Sprachgebrauch 
des Priesterkodex z. B. ornyn y» Ex. 12,i: »zur Abendzeit« (18, n: 
»um die Abendzeit«), dagegen 29, » und in den übrigen vom Heraus- 
geber bearbeiteten Stellen: »gegen Abend«; D^ristTE ;-- Ex. 1 2, so : 
»überall, wo ihr wohnt«, dagegen 35, s: »in allen euren Wohnungen« 

CO« 






t Li UNIVERSJTY 



870 Gott. gel. A.i. 1909. Nr. 11 

oder Lev. 3,it und sonst: >in allen euren Wohnsitzen«; OVn p«5 hb 
Lev. 11,«: »alle geflügelten kleineu Tiere«, dagegen in der Parallel- 
stelle Deutn. 14,19: »die ganze Schar der kleinen Vogel«. — Das für 
den deuteronomistischen Sprachgebrauch charakteristische rron wird 
Deutn. 3, so mit >Kuhe verleihen<, Ex. 33, u, Jos. 1, is.it mit >ans 
Ziel bringen« übersetzt. — Noch mehr in die Augen fallend sind die 
Differenzen in der Uebersetzung der Paralleltexte des Dekalogs, wo 
sich eine gleiche Wiedergabe der gleichen Ausdrücke schon ira Inter- 
esse der Leser, die eine Vergleichung der beiden Dekalogrezensionen 
vornehmen wollen, empfohlen hätte. Nun aber lautet Ex. 20,«: >Du 
sollst keine andern Götter haben neben mir«, Deutn. 5,7: »Du sollst 
keinen andern Gott haben neben mir«; Ex. 20, t»: >Du sollst nicht 
töten«, Deutn. 5,u : »Du sollst nicht morden« mit der ausdrücklichen 
Bemerkung, dos Verbum rfisach, das doch auch Ex. 20, u Bteht, be- 
zeichne nicht einfach »töten« sondern »morden« 1 Ex. 20, is: »Du sollst 
nicht als falscher Zeuge auftreten«, Deutn. 5,h: »Du sollst nicht als 
falscher Zeuge aussagen«, während sich doch im Original die Stellen 
nicht durch das Verbum, Bondern durch die Eigenschaftsbestimmung 
des Zeugen unterscheiden (npaj gegenüber trrt); ferner lautet die 
Uebersetzung von Tnm-13 Ex. 20,io: »Dein Vieh«, Deutn. 6,u: »Deine 
Lasttiere«; von Trn Ex. 20, n: »begehren«, Deutn. 5,i«: »Verlangen 
tragen«. — Auch daß ein Begriff wie onpT durchweg gleich über- 
setzt worden wäre, hätte ich gewünscht; statt desseu wechselt dafür 
»Aelteste« (z. ü. Ex.3,u) mit Vorgesetzte« (z.B. Deutn. 22, u) »Vor- 
nehme« (z.B. Jnd. 2,r) und »vornehmste [Bürger]« (z.B. Jud. 8,u). 
— tti rnrc Jus. ll.i, natürlich = Tn te? 12,m wird hier »Naphat 
Dor«, dort >Höhenzug von Dor< übersetzt. 

Aber auch bei einem und demselben Uebersetzcr tiude ich in 
einer großen Anzahl von Fällen dieselben hebräischen Ausdrücke bald 
n> bald anders wiedergegeben, ohne daß sich dafür ein bestimmter 
Grund einsehen ließe. Es wäre Pedanterie, durchweg auf Gleichheit 
dringen zu wollen ; trotzdem muß ich urteilen, daß sich mehr Gleich- 
mäßigkeit in der Wiedergahe derselben hebräischen Ausdrücke als 
eine Hauptbediugung empfiehlt, wenn der Eindruck des hebräischen 
Originales möglichst ursprünglich erhalten bleiben soll. Als Beispiele 
ungleicher Uebersetzung bei einem und demselben Uebersetzer sind 
mir u. a. aufgefallen: rrnVir pijk Gen. 2,4 : »Das ist die [Geschichte 
derj Entstehung«, 0,»: »Das ist die Familiengeschichte«, 10, i: »Dies 
ist die Geschichte«, 3G, i: »Dies sind die Nachkommen«; — , »r' , "xrn 
vpv Gen. 17, «l »und ich will machen, daß deine Nachkommen zahl- 
reich werden«, dagegen "in&fc T^tm 17,»: »ich will ihn fruchtbar 
sein lassen«, worauf: >und will machen, daß deine Nachkommen zahl- 



(ORHELL UNIVERSiTr 



870 Oött. gel. Au. 1909. Nr. 11 

oder Lev. S,M und sonst: >in allen euren Wohnsitzen«; qiyn fi|j bb 
Lev. ll.io: »alle geflügelten kleinen Tiere«, dagegen in der Parallel- 
steile Deutn. 14,i»: >die ganze Schar der kleinen Vögel«. — Das für 
den deuteronoraistischen Sprachgebrauch charakteristische rran wird 
Deutn. 3,so mit »Ruhe verleihen«, Ex. 33, w, Jos. 1, u.u mit >ans 
Ziel bringen« übersetzt. — Noch mehr in die Augen fallend sind die 
Differenzen in der Uebersetzung der Paralloltexte des Dekalogs, wo 
sich eine gleiche Wiedergabe der gleichen Ausdrücke schon im Inter- 
esse der Leser, die eine Vergleichung der beiden Dekalogrezensionen 
vornehmen wollen, empfohlen hätte. Nun aber lautet Ex. 20,»: »Du 
sollst keine andern Götter haben neben mir«, Deutn. 5,»: >Du sollst 
keinen andern Gott haben neben mir«; Ex. 20, i»: >Du sollst nicht 
töten«, Deutn. 5,n: >Dn sollst nicht morden« mit der ausdrücklichen 
Bemerkung, das Verbum räsach, das doch auch Ex. 20, ■■ steht, be- 
zeichne nicht einfach >tÖten« sondern >morden«! Ex. 20, u: »Du sollst 
nicht als falscher Zeuge auftreten«, Deutn. 5,n: »Du sollst nicht als 
falscher Zeuge aussagen«, während sich doch im Original die Stellen 
nicht durch das Verbum, sondern durch die Eigenschaftsbestimmung 
des Zeugen unterscheiden (~~z gegenüber Kit); ferner lautet die 
Uebersetzung von T^rnana Ex. 20,i»: »Dein Vieh«, Deutn. 5,i«: »Deine 
Lasttiere«; von Ton Ex. 20, n: »begehren«, Deutn. 5, n: »Verlangen 
tragen«. — Auch daß ein Begriff wie CT3.pT durchweg gleich über- 
setzt worden wäre, hätte ich gewünscht; statt dessen wechselt dafür 
»Aelteste« (x. b. Ex. 3, u) mit »Vorgesetzte« (z. B. Deutn. 22, i«) »Vor- 
nehme« (z.B. Jud. 2,t) und »vornehmste [Bürger]« (z.B. Jud. 8,u). 
— "VTl nies Jos. ll.i, natürlich = -vn nB3 12,»» wird hier »Naphat 
Dor«, dort > Höhenzug von Dor« übersetzt. 

Aber auch bei einem und ilemselbea UeberseUer finde ich in 
einer großen Anzahl von Fällen dieselben hebräischen Ausdrücke bald 
so bald anders wiedergegeben, ohne daß sich dafür ein bestimmter 
Grund einsehen ließe. Es wäre Pedanterie, durchweg auf Gleichheit 
dringen zu wollen ; trotzdem muß ich urteilen, daß sich mehr Gleich- 
mäßigkeit in der Wiedergabe derselben hebräischen Ausdrücke als 
eine Haiiptbedingung empfiehlt, wenn der Eindruck des hebräischen 
Originales möglichst ursprünglich erhalten bleiben soll. Als Beispiele 
ungleicher Uebersetzung bei einem und demselben Ueltersetzer sind 
mir u. a. aufgefallen: rrrtnr ni* Gen. 2, 4 : »Das ist die [Geschieht« 
der] Entstehung«, 6,»: »Das ist die Familiengeschichte«, 10, i: »Dies 
ist die Geschichte« , 30, i : »Dies sind die Nachkommen«; — 1*J?N 
TT* Gen. 17,«: »und ich will machen, daß deine Nachkommen zahl- 
reich werden«, dagegen "ir* WJHtrn n, M : »ich will ihn fruchtbar 
sein lassen«, worauf: »und will machen, daß deine Nachkommen xahl- 



■ 

ER9TY 



E. Kantzstb, Die beilig« Schrift des Alten Testaments 871 

reich werden« als Uebersetzung von ip«t TVFil folgt; — p*"H 17,*: 
»Eigentum«, dagegen Jos. 21, n: »Erbbesitz« (so übersetzt auch Marti 
Deutn. 32,49); — ?pM Ex. 1,13: »gewaltsam«, dagegen im unmittel- 
bar folgenden Verse zwangsweise« (wieder anders Kautzsch in Lev. 
25,u.m.m: >mit Härte«); — Hff\ ""rbj Lev. 24,12: >auf Grund eines 
Ausspruchs Jahves«, Num. 4,k: »gemäß dem Befehle Jahves«. Dabei 
handelt es sich in dem bisher Angeführten um lauter Ausdrücke, die 
wiederum Tür P mehr oder weniger charakteristisch sind ! Ich er- 
wähne femer -r\ das, wie oben erwähnt, Gen. 3,i mit >formen<, 
V. s dagegen obwohl in derselben Verbindung stehend, mit >bilden< 
übersetzt ist, so daß man denken müßt«, auch im Hebräischen 
wechsle der Ausdruck; — ^:sm: ytt Gen. 2,»: > wohlschmeckend <, 
3,s: >gut zum Essen«; — Ti» Gen. 4,u: »Zither«, 31,tr: >Harfe< 
— ;r, ^ Gen. 6,8 u. a.: »Gnade finden bei jemandem«, 47,»: 
»einem etwas gelten«, 33, ■: »jemanden freundlich stimmen«, 32,«: 
»etwas tun, damit jemand einem wohlgeneigt werde«. — «V n» 
Ex. 33.li : »soll ich selbst mitgehen«? unmittelbar darauf aber pk~D8 
ffpVr" T3B V. i&: »wenn du nicht persönlich mitgehst«; — ^ajpw? l? 
-.•?n-;2 orit Jos. 8,«: »daß wir sie außer Fühlung mit der Stadt 
gebracht haben«, im selben Kapitel aber dann V. i«: "pyn~pp ipni*}: 
»sie ließen sich von der Stadt abziehen«. — "rx- pa* Jud. 14. inner- 
halb desselben Kapitels bald: »sein Vater und seine Mutter« (V. if. i«), 
bald: »seine Eltern« V. «ff. ■). Sollte die vermeintliche Differenz des 
Sprachgebrauches, die doch nur in der Uebersetzung existiert, nicht 
einen findigen Leser einmal locken, sich auf Grund dieses Kriteriums 
an eine Zerlegung des Kapitels in zwei Quellen zu wagen? oder ist 
sie vielmehr ungewollte Warnung vor zu viel Konsequenz im Quellen- 
scheiden überhaupt? — Jud. 6,i« wird der Name des Altars mrr 
xftot durch Jahves Wort an Gideon: t£> oibi V. » erklärt. Diese 
einfache Beziehung wird durch die Ungleichheit der Uebersetzung 
völlig verwischt. Der Altar: »Jahve i-( Heil«, Jahves Wort aber: 
»beruhige dich«! Warum nicht z.B.: »Heil dir«! womit die Bezie- 
hung klar hergestellt wäre. Auch der Parallelismus in 11,«« "\ti* 
sprb* vras tr-»v» un d irrtb* pirp srnip -\ti M kommt durch die Ueber- 
Setzung: »wen dir dein Gott Kamos zuweist — wen Jahve, unser 
Gott, vor unB vertrieben hat« zu keiner Geltung; allerdings heißt es 
im MT. vor srnas : snpvyp; aber hier geht doch wohl, wie auch schon 
Andere richtig erkannt haben, das 1[ am Verb auf Dittographie 
zurück. 

Zuweilen scheint mir die Uebersetzung eine zu große Aengst- 
lichkeit vor wörtlicher Wiedergabe lebendig-anschaulicher und kräftig- 
sinnlicher Ausdrücke zu verraten, die doch gerade für hebräisches 






COßNEU UNWERSlTY 



hr> Oött. gel. Am. 1909. Nr. 11 

Denken bezeichnend sind. Ich nenne- in dieser Hinsicht z. B. Gen. 
4,1» nb (von der Krde): »Ertrag«; — 16,* sgvia w: : >ich habe 
dir abgetreten« ; — 29,« rrern-r« riPt*i: >er machte sie fruchtbar<; 

49,4 o*E3 thb: »weil du von überwallender Leidenschaft«; — 

Ex. 14,n •wi'p: J. »trieb« (wörtlich: schüttelte) die Aegypter gerade 
ins Meer hinein; — Num. 10,»i trrvb vb n^m: du >sollst uns als 
Führer dienen* (in der letzten Auflage: »Wegweiser«); — 11..-. 
ury*n f% *ST9 "ta&n: »während sie noch von dem Fleische aßen« ; 
— Deutn. 25,i9 O^flsn nniwo: »von der Erde< (vertilgen); — Jud. 
Ifijt ex irrnna: »wenn er (seil, der Wergfaden) dein Feuer zu nahe 
kommt«. — Wenn dabei im einen oder anderen Falle der deutsche 
Sprachgebrauch eine wörtliche Wiedergabe ausschließt, so wären we- 
nigstens die Anmerkungen die gegebene Stelle, um auf die wörtliche 
Bedeutung hinzuweisen. Denn das bezeichnet ja der Herausgeber ge- 
rade als das Ideal, das ihm und seinen Mitarbeitern vorschwebe, 
»den Leser tunlichst genau erfahren zu lassen, was wirklich dasteht«. 
Allerdings sollte dabei ein Ausdruck, der so gut hebräisch ist wie 
ayb ntfy nr» ich rwn "Oin nr Ex. 18,n nicht in so schwerfälligem 
Deutsch herauskommen wie: »was ist das für eine Einrichtung, wie du 
dir mit dem Volk zu schaffen machst« ! Hier war die frühere Ueberaetziing: 
»was machst du dir mit den lauten zu tun«? entschieden besser. — 
Wörtliche Anlehnung an den Original ausd ruck hätte ich dagegen an 
anderen Stellen aus rein theologischen Gründen gewünscht. Wenn z. B. 
Num. 20,11 vrg^ übersetzt wird: »er verherrlichte sich«; — 25, u 
aibo 'P^stk Tb ]rt ^::n (ein übrigens keineswegs unanfechtbarer 
Text): »icli sichere ihm zu, daß ihm beständig Heil von mir wider- 
fahren soll«, — Deutn. 34, u *■ ni& rfös rrnn rfr. »du wirst vor J. 
rechtschaffen dastehen«, — oder auch -25,« rn» Ctrbr C?v »er wird 
seinem Bruder zugerechnet werden« — so trifft ja in allen diesen 
Fallen die. Uelwrsetzunu dem Sinne nach das Richtige, aber der Leser 
erfährt nicht, dal* hier im Original termini zu eirunde liegen, die ihn 
vielleicht als solche theologisch oder, wie im letzten Beispiel, speziell 
religionsgcschichtlich interessieren. 

In anderer Beziehung habe ich zur Uebersetzung hin und wieder 
ein Fragezeichen oder eine Korrektur anzumerken, z. B. Gen. 
27,«.7.t etc.: C^r'J 1 ? bedeutet doch mehr als gewöhnliches »Essen«; 
es ist der Leckerbissen des Feinschmeckers, der Schmaus; — Gen. 
if,U r** 1 ? "r"'* ''r^P™ »0' c Augen trübe vom Wein«; aber trübe 
Augen wären, wie Gunkel mit Rocht bemerkt, ein Schönheitsfehler, 
und der Zusammenhang verlangt ein Lob für Juda: — Ex. 9,ti muß 
es »dem M«»i . statt »ihm« heißen: - 15,*« würde ich ^ als »denn«, 
nicht als 'Sondern« fassen; — 30, is »zur Deckung ihres Lebens«: 



(Vigir n' 

(OlillEtl.lN.n:'. ■ 



R73 '•■'»■ g*' *»■■ 1909. Nr. 11 

Denken bezeichnend sind. Ich nenne in dieser Hinsicht z. B. Gen. 
4,ii nb (von der Erde): > Ertrag«; — Ifi.a ^tq-pt:: »ich habe 
dir abgetreten« ; — 29, u rwn-rs« npr*i: »er machte sie fruchtbar«; 

— 49.« tTE2 ttw: »weil du von Überwallender Leidenschaft« ; — 
Ex. 14,n *&?*'• J- >trieb« (wörtlich: schüttelte) die Aegypter gerade 
ins Meer hinein; — Num. 10, u ffrrt «tÖJ rjWIJjl du »sollst uns als 
Führer dienen« (in der letzten Auflage: »Wegweiser«); — 11,» 
error "ps vrö "tan: »während sie noch von dem Fleische aüen« ; 

— Deutn. 25,i» o^ren nnrna: »von der Erde« (vertilgen); — Jud. 
16.» CK irr-MTi: »wenn er (seil, der Wergfaden) dem Feuer zu nahe 
kommt«. — Wenn dabei im einen oder anderen Falle der deutsche 
Sprachgebrauch eine wörtliche Wiedergabe ausschließt, so waren we- 
nigstens die Anmerkungen die gegebene Stelle, um auf die wörtliche 
Bedeutung hinzuweisen. Denn das bezeichnet ja der Herausgeber ge- 
rade als das Ideal, das ihm und seinen Mitarbeitern vorschwebe, 
»den Leser tunlichst genau erfahren zu lassen, was wirklich dasteht«. 
Allerdings sollte dabei ein Ausdruck, der so gut hebräisch ist wie 
srt nfcy nn» irä rvn nyjn rvq Ex. 18, m nicht in so schwerfälligem 
Deutsch herauskommen wie: »was ist das für eine Einrichtung, wie du 
dir mit dem Volk zu schaffen machst« ! Hier war die frühere Uebersetzung : 
»was machst du dir mit den Leuten zu tun«? entschieden besser. — 
Wörtliche Anlehnung an den Originalausdruck hätte ich dagegen an 
Radaren Stellen aus rein theologischen Gründen gewünscht. Wenn z. B. 
Num. SO,» shE*? übersetzt wird: >er verherrlichte sich«; — 25, u 
aibc *p" , -"rK 'S ir: ""n (ein Übrigens keineswegs unanfechtbarer 
Text): »ich sichere ihm zu, daß ihm beständig Heil von mir wider- 
fahren soll«, — Deutn. 24, u '*» *aft njns rvnp Tp* >du wir«t vor J. 
rechtschaffen dastehen«, — oder auch 25,« TrW ü&^T Cp^ : »er wird 
seinem Bruder zugerechnet werden* — so trifft ja in allen diesen 
I;illen die Uebersetzung dem Sinne nach das Richtige, aber der Leser 
erfährt nicht, daß hier im Original tenuini zu Gründe liegen, die ihn 
M.lleicht als solche theologisch oder, wie im letzten Beispiel, si>eziell 
religionsgeschichtlich interessieren. 

In aii<l'T.i Beziehung habe ich zur Uebersetzung hm und wieder 
ein Fragezeichen oder eine Korrektur anzumerken, z. B. (im. 
27,4.1. f etc.: Fiöttai! bedeutet doch mehr als gewöhnliches >E*<*en< ; 
es ist der Leckerbissen des Feinschmeckers, der Schmaus; — Gen. 
49,i» v^c fpt ^'^an: 't" e Augen trübe vom Wrin« ; aber trübe 
Augen wären, wie Gunkel mit Rocht bemerkt, ein Nhe-nheiufehler, 
und der Zusammenhang verlangt ein Lob für Juda; — Ex. 2.» muß 
es »dem M ■■■- . sUtt »ihm« heißen; — 15.» würde ich r: als »denn*, 
nicht als 'sondern« fassen; — 30,i» »zur Deckung bVe> Leln-n -<: 



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E. Kaotzscb, Die heilige Schrift des Allen TesUments 873 

im Grundtext steht das Pronomin als uffix der 2. Plural.; — 36, i sind 
die Schlußworte: njjrr rni iok Sab in der Uebereetzung übergangen; 
— Num. 5,n ist py »133 nicht zu übersetzen »Verschuldung auf sich 
laden« sondern >die Schuld tragen«; — Deutn. 31, n wird znv "»p 
im Sinne von >ein doppelter Anteil« gefaßt; aber es bedeutet wahr- 
scheinlich */■• I m Assyrischen wenigstens ist das entsprechende Sinipu 
das Wort für '/■ (vgl. P. Jensen, Das Gilgamesch-Epos in der Welt- 
literatur s. 994 Anm. 1); — Jos. 18,h sind Zela und Haeleph nicht 
zwei Städte, wie das fohlende 1 zwischen ihnen zeigt, vgl. auch 
l.XX \ X * -. i >. ■ -; und Luc. ItXasXdif; — Jud. 8,io bezeichnet z^t:r. 
wohl nicht die »Gefallenen« sondern die »Eingefallenen« wie 7,n, 
Hiob |,i»; — 16, t»: »damit ich für eines meiner beiden Augen mit 
einem Schlage an den Philistern Rache nehme« gibt mehr als im 
Grundtexte steht und ist eine, wie mir scheint, wenig glückliche 
Kombination der beiden einander gegenüberstehenden üblichen Ueber- 
setzungen, entweder: »damit ich für eines meiner beiden Augen an 
den Ph. Rache nehme« oder: »damit ich mit einem Schlage für 
meine beiden Augen an den Ph. Rache nehme« (wobei man inat cg: 
oder nn* m$3 liest). 

Nicht einwandfrei ist die Transkription einzelner Eigennamen. 
Ich bedaure, daß zwischen V und c nicht unterschieden wird. Das 
hat beispielsweise zur Folge, daß innerhalb eines gleichen Verses 
(Gen. 10, i) Seba zweimal erscheint, das erste Mal = «0, das 
zweite — vac; allerdings macht eine Anmerkung auf die Differenz 
aufmerksam; aber ob an späteren Stellen unter dem gleichen deut- 
schen Namen das eine oder das andere Volk gemeint sei, erfährt der 
Leser nicht, es müßte ihm denn schon in jedem einzelnen Fall wieder 
besonders gesagt werden. Nur in der Schibboleth geschieh te kann die 
Unterscheidung der beiden Zischlaute auch in der Uebereetzung na- 
türlich nicht umgangen werden (Jud. 12,«). Im übrigen sei zu den 
Transkriptionen folgendes angemerkt: Gen. 10,? erscheint »Havila« ; 
warum nicht »Chavila«, wie z. B. 10, n oder 2, u, da der hebräische 
Name doch stets rkrm lautet? -- 36, b wird VW (K*re, Knhibh: 
mr») mit »Jehus« wiedergegeben, * durch h; vgl. dagegen z. B. 
»Jearim« »= z m -? m , Jos. 15, io. — Gen. 36, n und h steht »Basmath« 
für »Basemath« (V. »f. io, 26,»), was das Richtige ist («= nröa); — 
46,it »Bria«, ob wohl nur als Druckfehler für Beria Nuin. 26, * 
(=* run-o)V — warum lautet der bekannte Ortsname DTiri Ex. 
17,i.8, 19, *, Num. 33, u f. Rapbidim statt Rephidim? nur wegen der 
Lutherbibel? — Num. 13, u ißt rare natürlich mit »Nachbi« nicht 
»Nabi« wiederzugeben. — Statt der Namensform Zelophchad (Num. 
26,11 und öfter) hätte ich gerne, wenigstens in einer Anmerkung, die 



COßNEU UNWERSlTY 



R74 OMt gel. Ans. 1909. Nr. 11 

Aussprache Zelpachad (= "int> bx) gesehen (vgl. Nbldeke, Unter- 
suchungen S. 89 Anm. 1); — Num. 33, m: warum im Deutschen die 
Pausalform Riminon PaiezV — Jud. 13,t.B6, 16,», 18,*. 8 .ii heiGt die 
Stadt, die Jos. 15,»s, 19.« richtig Zora (= rsrct) geschrieben wird, 
unrichtig Zorea; — Jos. 17,t ist in Michmethath der Artikel unter 
den Tisch gefallen : nrBDisn ; dagegen steht er mit Recht z. B. in 
Beta Hainmarkaboth (19,0, una * hier ist auch der ihm folgende erste 
Konsonant, wie es sich gehurt, verdoppelt Um so auffälliger, daß 
anderwärts diese Verdoppelung unterbleibt, so Num. 33, n in Chor 
Hagidgad T3"JD "fy oder Num. 33.« in Abel Hasittim -tTtt^n bar-. 
Ueberhaupt zeigt sich die Uebersetzung in der Wiedergabe von 
Konsonanten Verdoppelungen nicht konsequent: "vw wird Num. 34,4, 
Jos. 15.« »Ate«, Jos. 18,i» dagegen »Aridarc geschrieben; — "«TEbK wird 
S. 28 Anm. g richtig >ül schaddaj« transkribiert; warum dann aber 
vjt-n?.! Num. 1,«, 2,», 7,i«, 10,» >Zurisadai< (7,4i plöUlich in zwei 
Worten >Zuri Sadai<) und '"ffftfft Num. 1,«, 2,t5, 7,m.u, 10,is 
>Ammisadai<, was mit seinem doppelten m und einfachen d für sich 
allein schon ein typisches Beispiel inkonsequenter Wiedergabe ist? 
— Und warum Num. 13, u "na >Gaddi« und in unmittelbarer Nähe 
(13, w) *ir*l* >Qadiel<? — oder Jos. 15,« r*y »Ijjims aber wenig 
Verse zuvor (15,»0 nvpp >Kerijoth<V — oder Ex. 6, u n. s. biriy 
»Ussieh, aber Num, 34,». yp Ana? — oder Jos. 19, n Iran Hanna- 
thon, aber Num. 34, » bsnn Chaniel ; und dabei ist wieder, wie im 
oben angeführten Beispiel Havila-Chuvila n im ersten Fall mit H, im 
zweiten mit Ch wiedergegeben! — Bei anderen Inkonsequenzen der 
Transkription will ich mich nicht lange aufhalten, weil sie durch das 
Herkommen teilweise entschuldigt werden. Aber richtig ist es im 
Gnade natürlich nicht, nur bei t und p den Unterschied zwischen 
aspirierter und nicht aspirierter Aussprache zu bezeichnen; was für 
die einen begadkephat recht ist, ist für die anderen billig, und wer 
AnathotU schreibt (Jos. 21, u), sollte auch Arabha statt Araba (18,u) 
schreiben; aber jeder weiß, wie weit das führen würde. Ungleich 
einfacher ließe sich die richtige Trauskription der Formen auf ajim 
durchführen, und es dürfte füglich verlangt werden, daß Mizrajim 
l'ien. 10,«), Machanajim (32,«, Jos. 13, w.», '2l t u) t Zemarajim (Jos. 
18, ji), Kibzajim (21, n) statt Mizraim, Machanaiui u.s. w. geschrieben 

würde. 

Nur im Vorübergehen erwähne ich noch einige Kleinigkeiten, die 
mir in der Uebersetzung aufgefallen siud, wie z. B. die Uebergehung 
des Prunominalsuftixea in "Wns Gen. 17, io, wo das Suffix für das 
Verständnis des hebräischen Bi'-rihVs der b'rilh dm-h nicht ganz be- 
deutungslos ist, oder Abweichungen im Numerus wie Deutn. 37,«, 



)e COM [RS 



874 Oött. gel. Au. 1909. Nr. 1t 

Aussprache Zelpachad (= int bx) gesehen (vgl. Nöldeke, Unter- 
suchungen S. 89 Anm. I); — Num. 33, u: warum im Deutschen die 
Pausalform Rimmon Parez? — Jud. 13,!.«, 16,«, 18,i.i.n heißt die 
SUdt, die Jos. 15, u, 19,4t richtig Zora (= irra) geschrieben wird, 
unrichtig Zorea; — Jos. 17,? ist in Michmethath der Artikel unter 
den Tisch gefallen : nrWEn ; dagegen steht er mit Recht z. B. in 
Beüi Hammarkaboth (1*9,6), und hier ist auch der ihm folgende erste 
Konsonant, wie es sich gehört, verdoppelt. Um so auffälliger, daß 
anderwärts diese Verdoppelung unterbleibt, so Num. 33, it in Chor 
Hagidgad tn»n ih) oder Num. 33.« in Abel Hasittim ffnpin bar. 
Ueberhaupt zeigt sich die Uebersetzung in der Wiedergabe von 
Konsonantenverdoppelungen nicht konsequent: -n» wird Num. 34,«, 
Jos.l5,s >Adar*, Jos. 18,ii dagegen »Addar< geschrieben; — ^TOiKwird 
S. 28 Anm. g richtig >ül schaddajt transkribiert; warum dann aber 
vjtjwis Num. l,i, 2,ii, 7,it, 10,i» >Zurisadai< (7, 41 plötzlich in zwei 
Worten »Zuri Sadai<) und "Hrä? Num. l.it, 2,«, 7,«.«, 10,« 
>Aminisadai«, was mit seinem doppelten m und einfachen d für sich 
allein schon ein typisches Beispiel inkonsequenter Wiedergabe ist? 
— Und warum Num. 13, u "HJ >Gaddi< und in unmittelbarer Nahe 
(13,io) br«ia >(jadiel«y — oder Jos. 15, m F 1 *? >Ijjim< ( aber wenig 
Verse zuvor (15,n) rrnp >Kerijoth<V — oder Ex. 6,u n. s. brwy 
>Ussiel(, aber Num. 34.« tf? AsanV — oder Jos. 19, u ir*n Hanna- 
thon, aber Num. 34, u biwri Chaniel; und dabei ist wieder, wie im 
oben angeführten Beispiel Havila-Uhaviln n im ersten Kall mit H, im 
/weiten mit Uli wiedergegeben! — Bei anderen Inkonsequenzen der 
Transkription will ich mich nicht lange aufhalten, weil sie durch das 
Herkommen teilweise entschuldigt werden. Aber richtig ist es im 
(■runde natürlich nicht, nur bei t und p den Unterschied zwischen 
aspirierter und nicht aspirierter Aussprache zu bezeichnen; was für 
die einen begadkephat recht ist, ist Tür die anderen billig, und wer 
Anathoth schreibt (Jos. 21, u), sollte auch Arabha statt Araba (ltt.i») 
schreiben; aber jeder weiß, wie weit das führen wurde. Ungleich 
einfacher ließe sich die richtige Transkription der türmen auf ujim 
durchfuhren, und es dürfte füglich verlangt werden, daß Mizrajim 
(den. 10,.). Maehanajiin (32, 1, Jos. I3,u.», 21, u), Zemarajim (Jos. 
18.ii), Kibzajim (21, n) statt Mizraim, Machanaim u. s. w. geschrieben 

würde. 

Nur im Vorübergehen erwähne ich noch einige Kleinigkeit«!, die 
mir in der Uebersetzung aufgefallen siud, wie z. B. die Uebergehnu- 
dt* Proiiominttlsufhxes in *rrna lien. 17, 10, wo das Suftix für das 
Verständnis des hebräischen Begriffes der b'rith doch nicht ganz be- 
ileutungHliw ist. oder Abweichungen im Numerus wie Iteutu. -'7, «, 



.lLLUNWERSITT 



E. KaalzBch, Die beilige Schrift du Alten TenUmenu 876 

wo der Singular p*tbi übersehen ist, ferner Lev. 7,is, wo die Worte 
>der das Blut und das Fell des Heilsopfers darbringt«, dem hebräi- 
schen Wortlaut abnrmin fftAtin dttw a^npisn nicht ganz genau 
entsprechen. Marti hat eine gewisse Vorliebe für Umstellungen der 
hebräischen Wortfolge, z. B. Deutn. 18,«, 19,u, 25,», 26, u, 
27,1.11.16, 28,m. 

Natürlich ist der Uebersetzung der masoretische Text zu Grunde 
gelegt. Ein Fortschritt über die bisherigen Auflagen ist es, daß der 
Textkritik größeres Hecht eingeräumt worden ist. >Wenn früher 
Textanderungen nur dann vorgenommen wurden, wenn sie sich als 
unumgänglich und wohlbegründet erwiesen, ist nunmehr eine geringere 
Zurückhaltung beobachtet und die Notwendigkeit einer Verbesserung 
des Textes sehr häuhg da anerkannt, wo wir früher mit dem Ueber- 
lieferten auszukommen glaubten«. Ueber die Notwendigkeit« einer 
Verbesserung des Textes kann man selbstverständlich noch in vielen 
Fällen verschiedener Meinung sein; denn daß auf einem Gebiet, auf 
dem die Subjektivität des Urteils so oft das letzte Wort zu sagen 
hat, nicht zwei Forscher ganz gleich vorgehen würden, liegt in der 
Natur der Dinge. Um so rühmender ist anzuerkennen, daß sich die 
Bearbeiter des bisher Erschienenen im allgemeinen durchaus in den 
Grenzen des dem Zweck Entsprechenden zu halten gewußt haben, 
indem sie in textkritischer Hinsicht weisen Takt walten ließen. Ich 
wüßte keinen Fall zu nennen, wo mir der masoretische Text gegen- 
über einer der vorgenommenen Aenderungen Recht zu behalten 
schiene. Eher läßt sich eine Reihe von Stellen namhaft machen, wo 
er sich vermutlich ebensowenig halten läßt. Ich habe dabei z. B. 
Folgendes im Auge: Gen. 0,(8, wo man nicht einen Lobpreis Jahves 
sondern Sems erwartet, sei es nun, daß man statt dv v<3» njrp yro 
mit Budde DO http ipna, sei es, was mir persönlich noch das Ein- 
leuchtendere scheint, daß man mit Giütz oti **5nij mrp r: liest; — 
41,40 mag die Uebersetzung: >deinem Befehle soll sich mein ge- 
samtes Volk fügen«, den Sinn treffen (vgl. das i>jcfltxot>«tgu derLXX); 
aber daß p~" das bedeute, ist mir mehr als zweifelhaft, man müßte 
denn schon, um es zu halten, statt TB"'?" 1 ' C8en "T^T). was sich 
immerhin vielleicht überlegen ließe (vgl. meine Konjektur zu Ps. 
2, ii f., ZaÜ.W. 1908, 58 f. und 193); — Ex. 10, 15 ist (pcijipBTOi, 
was übersetzt wird: >so daß der Boden unsichtbar wurde«, sehr frag- 
lich, zumal LXX iyttApT] übersetzt, Vulgata: vastantes omnia; es ist 
also wohl nrnrön einzusetzen ; — Num. 10, 11 ist nach fünf hebräischen 
Codd. und Samar. vor lavi offenbar na zu lesen, entsprechend sämt- 
lichen Parallelen (>SÖhne Judas, Söhne Issachars« u. s. w.); — 24, iv, 
müßte der Leser erfahren, auf was für schwachen Stützen die Ueber- 






COßNEU UNWERSlTY 



876 06» t<A. An*. 1909. Nr. II 

Setzung ruht: >(wehe, wer wird loben bleiben), wenn Gott solches ver- 
hängt« (— bKYöite); — Jos. 13,w ist der Ortsname "lrt nicht zu 
verantworten; ^a"pib zu lesen (vgl. 2. Sam. 9,* f., 17, n, Am. S,u), 
ist natürlich verlockend; aber vielleicht beruht b auf bloüer Ditto- 
graphie (a. Kittels Biblia Hebraica z. St.), und der Name reduziert 
sich auf ^21; — 21, i» ist für >Almon< wohl >Alometh< zu lesen, 
wie I. ''Iiiuii. 6,1$, 7,8 = heute 'Almft (vgl. Buhl, Geographie des 
Alten Palästina, S. 175), 2],m statt Dimna wohl sicher Rimmona 
u. b. w. Aber das dehnbare Kapitel der verbesserungsfähigen Orts- 
namen des Grundtextes soll nicht weiter verfolgt werden. 

In «ollen Fällen sollten die Abweichungen der TJebersetzung vom 
masoretischen Text, auch die kleineren, in den Anmerkungen ange- 
geben sein. Das finde ich nur in dem von Marti bearbeiteten Teile 
ganz durchgeführt; die übrigen Bearbeiter haben einzelne unwesent- 
lichere Aenderungen stillschweigend vorgenommen. Sie betreffen zum 
Teil die bloße Punktation, so, wahrscheinlich wenigstens, Nun». 5,n 
r^sxb und bKb statt niasb und be: 1 ? des Textes; — 16,m tr>«n statt 
r-etn; — 38,i.u np>p (V) Hiphil statt Niphal m qrf}\ — 31, i ny^nn 
statt »sbnn; — Jos. 11, i yinro statt fmra; — Gen. 7,ta wird über- 
setzt: »so vertilgte er alles Bestehende«: das setzt die Baersche 
Lesart rvo^ voraus, die auch David Ginsburg bietet; Kittels Biblia 
Hebraica vertritt dagegen die Niphal punktation rnrn. Im übrigen 
handelt es sich bei diesen Veränderungen z. B, um HinzufUgung eines 
Artikels (Nun. 29,u: mfin statt Bf9S — 29,15: D->B2:rt statt 
trfcas) oder eines *b (Ex. 18,««), um Vertausch ung von Präpositionen 
und Aehnlichem, "Fi* statt Xßk (Jos. 14, iO» DP» statt orri* (Jos. 
10, «s), b» statt r« (Gen. 41,»), ferner Jos. 15, u rrr\ statt wrij 
Jud. 19,i2 c^d: statt ■■•d: h. s. w. Dergleichen in den Anmerkungen 
ausdrücklich anzugeben, läge schon im Interesse der Konsequenz, hat 
Marti doch sogar Differenzen zwischen K're und Kthibh (z.B. S. 249 
Amin, n; vgl. dagegen Jos. 20, b) anzumerken nicht unterlassen. 

In metrischer Beziehung dürfte Gen. 7, u b schon durch den Druck 
als Zweizeiler herausgehoben werden. Im übrigen ist die Zurück- 
haltung, welche der Herausgeber gegenüber der metrischen Behand- 
lung der Geschichts- und Gesetzes buche r zur Zeit noch für geboten 
hält, durchaus am Platze. 

Eine wesentliche Umgestaltung hat die vorliegende Auflage auch 
nach der literarkri tischen Seite hin erfahren. Mit Kandbuchstaben, 
welche, die subtileren Unterscheidungen innerhalb der Hauptquellen 
angeben sollen, ist nicht gespart, und für die Begründung ist in Ein- 
leitungen und Anmerkungen viel geschehen. Natürlich ist gerade 
hier, wo die Subjektivität noch viel stärker mitspricht als auf dem 



(Orn mm • 



876 GMt. -,.]. An/ 1909. Nr. 11 

Setzung ruht: >(wehe, wer wird leben bleiben), wenn Gott solches ver- 
hängte («■ bK-hwr); — Jos. 13, m ist der Ortsname Wb nicht zu 
verantworten; "OTTfcb zu lesen (vgl. 2. Sam. 9,4 f., 17,«, Am. 6,»), 
ist natürlich verlockend; aber vielleicht beruht b auf bloßer Ditto- 
graphie (s. Kittels Biblia Hebraica z. St), und der Name reduziert 
sich auf "OT; — 31,1« ist Tür >Almon< wohl »Alemeth« zu lesen, 
wie I. Chron. 6,«, 7.« — heute 'Almlt (vgl. Buhl, Geographie des 
Alten Palästina, S. 175), 21, n statt Dimna wohl sicher Himmona 
u. s. w. Aber das dehnbare Kapitel der Verbesserung fähigen Orts- 
namen des Grundtextes soll nicht weiter verfolgt werden. 

In alten Fällen sollten die Abweichungen der Uebersetzung vom 
masoretischen Text, auch die kleineren, in den Anmerkungen ange- 
geben sein. Das finde ich nur in dem von Marti bearbeiteten Teile 
ganz durchgeführt; die übrigen Bearbeiter haben einzelne unwesent- 
lichere Aenderungen stillschweigend vorgenommen. Sie betreffen zum 
Teil die bloße Punktation, so, wahrscheinlich wenigstens, Num. 5,n 
r.Ssib und bKb statt rviatb und bß;b des Textes; — 16,«« r»*n statt 
tr»n; — 23,4.1« "^ (?) Hiphil statt Niphal i^n; — 81, « vbnn 
statt *ibnn; — Jos. 11, i Tiwre statt rrop; — Gen. 7,«« wird über- 
setzt: >so vertilgte er alles Bestehende c : das setzt die Baersche 
Lesart rre*? voraus, die auch David Ginsburg bietet; Kittels Biblia 
Hebraica vertritt dagegen die Niphalpunktation rre*\ Im übrigen 
handelt es sich bei diesen Veränderungen z. B. um Hinzufügung eines 
Artikels (Num. 29, u! Citri statt BHfi — 29, i«: cfcasn statt 
""-3*) oder eines "ib (Ex. 18, 14), um Vertauschung von Präpositionen 
und Aehnlichem, "»n* statt ■*** (Jos. 14, 1«), CP* statt vrf* (Jos. 
10, ts), bjt statt r» (Gen. 41,»), ferner Jos. 15, u Of) statt wn; 
Jud. 19,i« 0^3: statt "■•3: u. s. w. Dergleichen in den Anmerkungen 
ausdrücklich anzugeben, läge schon im Interesse der Konsequenz, hat 
Marti doch sogar Differenzen zwischen K're und Kthibh (z.B. S. 249 
Anm. n; vgl. dagegen Jos. 20, *) anzumerken nicht unterlassen. 

In metrischer Beziehung dürfte Gen. 7,u b schon durch den Druck 
als Zweizeiler herausgehoben werden. Im Übrigen ist die Zurück- 
haltung, welche der Herausgeber gegenüber der metrischen Behand- 
lung der Geschichts- und Gesetzesbüclier zur Zeit noch für geboten 
hält, durchaus am Platze. 

Eine wesentliche Umgestaltung hat die vorliegende Auflage auch 
nach der lite rarkritischen Seite hin erfahren. Mit Kandbuchstaben, 
welche die subtileren Unterscheidungen innerhalb der Hauptquellen 
angeben sollen, ist nicht gespart, und für die Begründung ist in Ein- 
leitungen und Anmerkungen viel geschehen. Natürlich ist gerade 
liier, wo die Subjektivität noch viel stärker mitspricht als auf dem 



Original from 

corheü uwvtftäry 



E. KauUsch, Die heilig« Schrift dei Alten Testaments 877 

Boden der Textkritik, viel Raum für abweichende Meinungen im ein- 
zelnen. Zu wie wenig abschließenden Ergebnissen die Detailscheidung 
namentlich in gewissen Teilen des Josaabuches zu gelangen vermag, 
lassen die Einleitungen einzelner Abschnitte mit Recht durchblicken. 
»Die Randbuchstaben können zu einem guten Teil nur vermutungs- 
weise gesetzt werdenc, sie >können nur einen relativen Wert bean- 
spruchen« u. s. w., heißt es z. B. zu Kap. 16—18 (S. 328. 330). Ich 
will mich denn auch hier darauf beschränken , nur einige wenige 
Punkte namhaft zu machen. Wenn Gen. 4, it_>s zwischen .V und J* 
unterschieden wird und in Ex. ein Sternchen hinter einem Randbuch- 
staben, auch hinter .) (z. B. ' ( . ,*■ ■■*. bedeutet, daß der Text der be- 
treffenden Quellenschrift nicht unangetastet geblieben sei (S. 88), so 
wundert man sich, zu Gen. 7, im am Rand einfach die Sigle J zu 
finden, als läge hier reiner jahvisüscher Text vor, was nach Anin. c 
auf S. 17 auch nicht die Meinung des Uebersetzers selbst zu sein 
scheint Aber von der Sintflut, deren Geschichte die genannten Verse 
angehören, weiß, wie Budde längst nachgewiesen hat, die älteste 
Schicht von J überhaupt nichts. Warum wird dann nicht in 6,6 «, 
7,i ff. u. s. w. die Sigle J' verwendet wie in Kap. 4? Auch außer- 
halb der Urgeschichte wird innerhalb J in der Genesis nicht mehr 
unterschieden. Darin scheint mir dem gegenwärtigen Stand der Frage 
doch zu wenig Rechnung getragen (vgl. Cornill, Einleitung 6 S. 55). 

— Gen. 27,11 ist nicht zu E zu ziehen, sondern gehört sicher J an; 
gerade hier ist daB Kriterium des Gottesnamens: V. «: >Jahve<, 
V. ii : >Gott< selbst in der Uebersetzung in die Augen springend. — 
Ex. l,ii..u, mit J* bezeichnet, dürfte bestimmt E angehören. — Daß 
innerhalb Ex. 35 — 40 Pg nachzuweisen sei, ist mir sehr zweifelhaft. 

— Daß Lev. 2,11.18 Einschub in P o1 sei, wird zwar in der Einleitung 
des Kapitels richtig bemerkt, aber die entsprechende Randbemerkung 
fehlt. — Lev. 15 sollte mit einem neuen Randbuchstaben (P f ) ver- 
sehen sein, da P'*, womit die Kachträge von 14, n, ab bezeichnet 
sind, sich nicht auf den neuen Abschnitt erstrecken kann. — Nicht 
konsequent finde ich das literarkritische Vorgehen beim Heiligkeits- 
gesetz. S. 169 erfahren wir, da die Grenze zwischen seinen drei 
Schichten : ursprüngliches Heiligkeitsgesetz (z. T. in parallel laufenden 
Bestimmungen), im Sinne von P redigiertes Heiligkeitsgesetz und 
selbständige redaktionelle Zutaten, nicht immer mit Sicherheit festzu- 
stellen sei, werde auf den Scheidungs versuch überhaupt verzichtet. 
Kap. 17 — 22 unterbleibt denn auch jegliche Randbezeichnung. Aber 
mit Kap. 23 bebt sie wieder an, und zwar werden alle nicht zu H 
zu rechnenden Stücke ohne Rücksicht auf ihr Alter mit P bezeichnet, 
also z. B. auch ein so später Nachtrag wie 23, m-ii, den schon 



COBHEU UmvERSJTY 



678 Gott. gel. Au. 19U9. Nr. IL 

Hupfeld (de primitiva et vera festorum apud Hebraeos ratione II 3 f.) 
als fremden Bestandteil erkannt hatte. Wenn dafür nicht, wie zu er- 
warten stünde, P* verwendet wird, warum erscheint dann diese Sigle 
P" plötzlich doch in den beiden folgenden Kapiteln, 24 und 25, zur 
Bezeichnung alles nicht zu H Gehörigen (mit Ausnahme von 24, ti, 
welcher Vers R zugewiesen wird)? — In besonderer Cebereinstim- 
mung weiß ich mich mit Martis literarkritischer Behandlung des 
Deuteronomiums. Kr sieht (S. 239) weder in der Komposition von 
Dtn. 1 — SO noch in dem Berichte II Reg. 22 f. eine Nötigung, die 
Entstehung des Urdeuteronomiums in die Zeit vor Josia zu verlegen. 
Aehnüch wie es in meinem Kommentar zum Deutn. geschehen ist, 
unterscheidet er zwei verschiedene Hauptausgaben des Deutn., die 
eine mit der Einleitung l,i — 4,», die andere mit der Einleitung 
4,<& — 5,M (beide mit dem Schluß in den Kapp. 27 — 30), wahrend 
den übrigen Stücken 4,» ff. und 6 — 11 vielleicht eine große Paränese 
zur Empfehlung des Gesetzes zu Grunde liege, die einer besonderen 
dritten Ausgabe angehörte; daneben hatten aber wohl noch andere 
Ausgaben existiert, von denen manche Elemente bei der schließlichen 
Zusammenarbeitung in Kap. 1 — 30 Aufnahme gefunden hätten. 

Genug, mag sich, wie das nicht anders sein kann, im einzelnen noch 
manches als der Korrektur bedürftig erweisen, als Ganzes gibt das 
vorliegende Werk einen ganz vortrefflichen zusammenfassenden Ueber- 
blick über das, was literarkritische Forschung, namentlich im Laufe 
der letzten 30 Jahre, an diesen ersten Büchern der Bibel erarbeitet 
hat. Heute mehren sich in erfreulicher Weise die Zeichen, daß neben 
den rein Hterarkritisehen Problemen die eigentlich litcraturge- 
scbichtlichen, wie sie vor allem Gunkel neuerdings betont hat, 
die gebührende Berücksichtigung finden werden. Zu ihrem vollen 
Rechte sintl sie bisher entschieden nicht u'e'^rnnnien, und auch int 
vorliegenden Werk würde man gerne öfter einer stilistischen Cha- 
rakteristik oder einer ästhetischen W r ürdigung begegnen (vgl. immer- 
hin z. B. die Einführung in Gen. 24, S. 38). 

Im übrigen darf ich im Blick auf Einleitungen und Anmerkungen 
das zu Anfang ausgesprochene Lob nur bekräftigen. Soll ich aus der 
Fülle etwas herausheben, so mache ich z. B. aufmerksam auf die Er- 
örterung des Begriffes der Sühne (S. 129 Anm. d), wo in beachtens- 
werter Weise zwischen einem (älteren) prophetischen und einem 
priesterücheu Sprachgebrauch unterschieden wird, ferner auf die ein- 
leuchtende religionsgeschichtliche Erklärung der Gebote betr. Be- 
freiung vom Kriegsdienst Deutn. 20, s_«, auf die feine psychologische 
Bemerkung zu nw Deutn. 1,«: »der Unglaube läßt das übliche und 
verheißungsvolle Epitheton 'unser Gott' weg«. Gefreut hat mich, daß 



CORNtLL ti i.i I 



678 Oött. .'.'I. Am. 1909. Nr. 11 

Hupfeld (de primitiva et vorn festoruui apud Hebrneos ratione II 3 f.) 
als fremden Bestandteil erkannt hatte. Wenn dafür nicht, wie zu er- 
warten stünde, P' verwendet wird, warum erscheint dann diese Sigle 
I" plötzlich doch in den beiden folgenden Kapiteln, 24 und 25, zur 
Bezeichnung alles nicht zu II Gehörigen (mit Ausnahme von 24, u, 
welcher Vers R zugewiesen wird)? — In besonderer Uebereinstim- 
mung weiß ich mich mit Martis literarkritischer Behandlung des 
Deuteronoiniums. Er sieht (S. 239) weder in der Komposition von 
hm. l — 30 noch in dem Berichte II Reg. 22 f. eine Nötigung, die 
Entstehung des Urdeuteronoiniums in die Zeit vor Josia zu verlegen. 
Aehnlich wie es in meinem Kommentar zum Deutn. geschehen ist, 
unterscheidet er zwei verschiedene Hauptausgaben des Deutn., die 
eine mit der Einleitung l,i — 4,i, die andere mit der Einleitung 
4,is — 5,io (beide mit dem Schluß in den Kapp. 27— 30), wahrend 
den übrigen Stücken 4,» ff. und 6 — 11 vielleicht eine große Paränese 
zur Empfehlung des Gesetzes zu Grunde liege, die einer besonderen 
dritten Ausgabe angehörte; daneben hätten aber wohl noch andere 
Ausgaben existiert, von denen manche Elemente bei der schließlichen 
Zusammenarbeitung in Kap. 1 — 30 Aufnahme gefunden hatten. 

Genug, mag sich, wie das nicht anders sein kann, im einzelnen noch 
manches uls der Korrektur bedürftig erweisen, als Ganzes gibt dal 
vorliegende Werk einen ganz vortrefflichen zusammenfassenden Uebcr- 
blick über das, was literarkriüache Forschung, namentlich im Laufe 
der letzten 30 Jahre, an diesen ersten Büchern der Bibel erarbeitet 
hat. Heute mehren sich in erfreulicher Weise die Zeichen, daß neben 
den rein literark ri tischen Problemen die eigentlich literatur ge- 
schichtlichen, wie sie vor allem Gnnkel neuerdings betont hat, 
die gebührende Berücksichtigung linden werden. Zu ihrem vollen 
Rechte sind sie bisher entschieden nicht gekommen, und auch im 
vorliegenden Werk würde man gerne öfter einer stilistischen Cha- 
rakteristik mler einer ästhetischen Würdigung begegnen (vgl. immer- 
hin z. B. die Einführung in Gen. 24, S. 38). 

Im übrigen darf ich im Blick auf Einleitungen und Anmerkungen 
das zu Anfang ausgesprochene Lob nur bekräftigen. Soll ich aus der 
Kulle etwas herausheben, so mache ich z. B. aufmerksam auf die Er- 
örterung des Begriffes der Sühne (S. 129 Anm. d), wo in beachtens- 
werter Weise zwischen einem (älteren) prophetischen und einem 
priesterlichen Sprachgebrauch unterschieden wird, ferner auf die ein- 
leuchtende religionsgeschichtliche Erklärung der Gebote betr. Be- 
freiung vom Kriegsdienst Deutn. 20, &_*, auf die feine psychologische 
Bcinerkuiif! *u ---- U.iitn. I,«: »dei Unglaube läßt das Übliche und 
verheißungsvolle Epitheton 'unser Gott' weg«. Gefreut hat mich, daß 



'rom 

■wvKarr 



K. Kaatuch, Die beilige Schrift des Alten Testament« 879 

gewissen panbabylonistischen Erklärungen der Eingang versagt ge- 
blieben ist. Auch darin scheint mir der Herausgeber durchaus im 
Recht, daß er gegen die Auffassung, wonach die Jahvelade einen 
tragbaren Thron bedeutet habe, auf dem man Jahve unsichtbar mit- 
ziehend dachte, Stellung nimmt; >deno 'arön (Lade) bedeutet sonst 
einen Kasten oder Sarg, nirgends einen Throne, sagt er (S. 120). An 
anderen Punkten habe ich zur Erklärung ein Fragezeichen zu machen, 
z. B. kann ich mich dem Herausgeber nicht anschließen, wenn er 
Gen. l.fi den bekannten Plural >laßt uns Menschen machen< als 
>Plural der Selbstberatung zur Hervorhebung der hohen Wichtigkeit 
dieses letzten Schöpf ungs wer kes« verstehen will. — S. 6 ist von > ur- 
sprünglichen sieben oder acht Schöpfungswerken« die Rede; daß es 
ihrer vielmehr ursprünglich zehn waren, scheint mir Duhm (Kosmo- 
logie und Religion S. 25) überzeugend nachgewiesen zu haben. — 
Daß die bekannte Erzählung vom blutschänderischen Ursprung der 
Moabiter und Ammoniter (so ist natürlich S. 33 statt »Amoriter« zu 
lesen) nicht eine Beschimpfung der beiden Völker bezwecken soll, will 
mir schwer eingehen. — Zur ausdrücklichen Ablehnung der Hypo- 
these eines besonderen > Priesteranteilgesetzes« (S. 154 Anm. k), die 
zuerst Merx (Zw.Th. 1863, 164) aufgestellt hat, und die mir sehr 
wahrscheinlich ist (vgl. meinen Kommentar zu Leviticus S. 18), Bcheint 
mir nicht genug Grund. — Die Notiz, daß das Reiten auf Eselsfüllen 
>Zeichen der Vornehmheit« sei, sollte sich natürlich nicht erst zur 
zweiten Stelle (Jud. 12, u), wo von solchem Reiten die Rede ist, 
sondern schon zur ersten (10,«) finden; dabei vermisse ich zu dieser 
ersten zugleich eine Bemerkung über das offenbar beabsichtigte Wort- 
spiel zwischen wry > Eselsfüllen« und D*ny, »Städte«, wie mit Recht 
nach den alten Uebersetzungen gelesen wird. Und das bringt mich 
darauf, zu erwähnen, daß es wohl noch manche andere Stelle gäbe, 
zu der ein kurzes Wort der Erklärung willkommen oder gar geboten 
gewesen wäre. Was versteht z. B. der Autor von Gen. 2 f. unter der 
»Erkenntnis des Guten und Bösen«? Darüber wäre um bo eher etwas 
zu sagen, als der Durchschnittsleser gerade an diesem Punkt vielleicht 
eine Erklärung für überflüssig hält, weil er sich die »selbstverständ- 
liche«, die sicher unzutreffend ist, selber meint geben zu können. — 
Gen. 20,ie verlangt die Wiedergabe der Schlußworte: >so daß du vor 
jedermann gerechtfertigt bist« (überlieferter Text : nirs&} bi nin) eine 
Begründung. — Ex. 29,m, worauf Lev. 6, u sogar ausdrücklich zu- 
rückverweist, wäre der Ausdruck >dem Heiligtum verfallen sein« zu 
erklären, ebenBO Nura. 13, n die bekanntlich öfter wiederkehrende 
Ortsbestimmung, »da, wo es nach Chamath hineingeht«. — Zu Jud. &,u 
dürfte bemerkt werden, daß neben der vermutlich richtigen Fassung 



coBwai uNivfRsm 



Ö60 (iött. gel. Am. 1WI9 Xr. 11 

TOD !?■*■) niabo als »Sippen Uubens« die Uebersetzung »Bache 
j,:. . iiv. wie sie auch die frühere Auflage bot, nicht nur nicht un- 
möglich ist, sondern auch heute zum Teil noch vertreten wird. — 
Uebei den Sinn der Geschichte von der Opferung der Tochter 
Jephtas (Jud. 1 1 , av f.) hätte ich gerne etwas mehr mitgeteilt gesehen 
als nur Luthers allerdings unanfechtbares Urteil, daß es sich dabei 
um wirkliche Opferung handle. — Zu Jud. 17 io fehlt die textkritische 
Begründung zur Uebersetzung: >so nötigte er den Leviten«. 

Natürlich gibt es auf der anderen Seite Fälle genug, wo die 
Uebersetzung selber zur verdeutlichenden Erklärung wird, so z. B. 
wenn trm Ex. 35,», 88, m mit »Schmied und Zimmermann« oder 
bon raö 16,is mit > tauender Nebele übersetzt wird, oder Gen. 6,u: 
rvpyra rrwVjn D*itp D*pnn »in drei Stockwerken mit lauter Zellen sollst 
du ihn (den Kasten) erbauen«. — Ex. 21, n mniMp 1 ^ »denn [djer 
[Täter] kommt um sein eigenes Geld« (in der früheren Auflage: 
»denn [djer [Sklave) ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum«). — 
Num. 5.1« srer» rnr\ nnoc moc »b-oar »wenn du dich nicht ver- 
gangen und verunreinigt und so die Pflicht gegen deinen Mann ver- 
letzt hast« (entsprechend V. 20). — Jud. 9,» rvn rrn »Geist der 

Zwietracht«, u. s. w. 

Zum Schluß seien noch einige der unvermeidlichen Druckfehler 
und kleinen Versehen angeführt. Zu Gen. 12 S. 23 Anm. g sollte es 
nicht heißen: »zwischen V. 16 und 17« sondern »innerhalb V. 17 muß 
ein Bericht darüber gestanden haben, wodurch Pharao den Grund 
der Plagen erfuhr«. — Gen. 19,t ist in Anm. d die Transkription 
w'jisehpot statt Wjischpat zu lesen; übrigeus sehe ich nicht ein, 
warum das lmperfectum consecutivum des überlieferten Textes nicht 
möglich sein sollte, vgl. Gesenius-Kautzsch, Grammatik § Ulm. — 
S. 37 fulgen einander zwei Anmerkungen i; Num. 11, is muß auf 
Anm. h statt i, Num. 25.» das erste Mal auf Anm. e statt d ver- 
wiesen werden: Peutn* 98, i. f. -in.l in i. n Verwi ■isiinuen auf die A:i- 
merkuugen die Buchstaben s und t vertauscht: S. 362 sollte Anm. c 
über Tob schon zu 1 1 , s statt 11, t gezogen sein. — S. 181 f. sind 
die Seitenüberschriften unrichtig, Num. 13 steht die Bezeichnung des 
28. Verses zu früh. - S. 147 oben und Anm. f., S. 149 Anm. d und 
150 Anm. d wird immer wieder auf die Note zu Ex. 29, i» statt zu 
29,i» verwiesen, S. 148 Anm. d für Näheres über das Speisopfer auf 
»zu Ex. 29,41«, wo darüber aber nichts steht. — Jos. 19,w lies 
»Harama« statt »Haama«; — S. 361 Anm. h ist als Lesart des MT. 
Acgypten angegeben, während er doch Maon bietet. — Jud. G,m ist 
der Satzbau durch die irrtümliche Wiederholung eines »war« zerstört 

Ich würde mich in dieser Besprechung weniger über Einzelheiten, 



>Ie rt,; 



COPHEIL UNIVERSnr 



UOtt gel. Abz. 1WI9 Nr. 11 

von I 3W 1 nSibc als > Sippen Rubens« die Uebersetzung >Bäche 
Rubens«, wie sie auch die frühere Auflage bot, nicht nur nicht un- 
möglich ist, sondern auch heute zum Teil noch vertreten wird. — 
Ucbei den Sinn der Geschichte von der Opferung der Tochter 
Jephtaa (Jud. 1 1 , h f.) hätte ich gerne etwas mehr mitgeteilt gesehen 
als nur Luthers allerdings unanfechtbares Urteil, daß es sich dabei 
um wirkliche Opferung handle. — Zu Jud. 17io fehlt die textkritische 
Begründung zur Uebersetzung: >so nötigte er den Leviten«. 

Natürlich gibt es auf der anderen Seite Fälle genug, wo die 
Uebersetzung selber zur verdeutlichenden Erklärung wird, so t. B. 
wenn tirm Ex. 35. m, 38, n mit >Schmied und Zimmermann« oder 
^»n rast 16,u mit >tauender Nebel« übersetzt wird, oder Gen. 6,u: 
PtafjR cobep d*:i> D*nnn »in drei Stockwerken mit lauter Zellen sollst 
du ihn (den Kasten) erbauen«. — Ex. 21, ■■ #-r -tc: -: >denn [d]er 
[Täter] kommt um sein eigenes Geld« (in der früheren Auflage: 
>denn [d]er [Sklave] ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum«). — 
Num. 5,n Trar* nnp tuvbc mto stb-wri >wenn du dich nicht ver- 
gangen und verunreinigt und so die l'flicht gegen deinen Mann ver- 
letzt hast« (entsprechend V. '20). — Jud. 9,ts run rvn >Geist der 
Zwietracht«, u. s. w. 

Zum Schluß seien noch einige der unvermeidlichen Druckfehler 
und kleinen Versehen angeführt. Zu Gen. 12 S. '23 Anm. g sollte es 
nicht heißen: »zwischen V< 16 und 17« sondern >innerhalb V. 17 muß 
ein Bericht darüber gestanden haben, wodurch Pharao den Grund 
der Plagen erfuhr«. — Gen. 19,» ist in Anm. d die Transkription 
w'jischpot statt w'jischpat zu lesen; Übrigens sehe ich nicht ein. 
warum das linperfectum consecutivum des überlieferten Textes nicht 
möglich sein sollte, vgl. Gesenius-Kautzseh, Grammatik § Ulm. — 
S. 37 folgen einander zwei Anmerkungen i; Num. 11, « muß auf 
Anm. h statt i, Num. 25, i daa erste Mal auf Anm. e statt d ver- 
wiesen werden; Deutn. 33, u f. sind in den Verweisungen auf die An- 
merkungeu die Buchstaben s und t vertauscht; S. 362 sollte Anm. c 
über Tob schon zu 11.» statt 11, i gezogen sein. — S. 181 f. sind 
die Seitenüberschriften unrichtig, Num. 13 steht die Bezeichnung des 
28. Verses zu früh. — S. 147 oben und Anm. f., S. U9 Anm. d und 
150 Anm. d wird immer wieder auf die Note zu Ex. 29, u statt zu 
29,i# verwiesen, S. 148 Anin. d für Näheres über das Speisopfer auf 
>zu Ex. 29,4i«, wo darüber aber nichts steht. — Jos. 19,m lies 
>1 Urania« statt >Haaiua<: — S. 301 Anm. h ist als Lesart des MT. 
Aegypteu angegeben, während er doch Maon bietet. — Jud. «>,u ist 
der Satzbau durch die irrtümliche Wiederholung eines »war« zerstört. 
Ich würde mich in dieser Besprechung weniger über Einzelheiten, 



■ 

liUMIVERSlTV 



E. Kautuch, Die heilige Schrift des Alten Teataraenta 881 

die z. T. geringfügiger Natur sind, ausgelassen haben, wenu ich nicht 
annehmen dürfte, daß die geschätzten Bearbeiter der vorliegenden 
Lieferungen die ersten sein werden, daraus selber, im wohlverstan- 
denen Interesse ihres schönen Werkes, für eine künftige Auflage, an 
der es ihm nicht fehlen kann, das eine oder andere zu verwerten. 
Inzwischen sei der gegenwärtigen ein gedeihlicher Fortgang gewünscht. 

Basel Alfred Bertholet 



Etudei ior lei dialertes de l'Arabie Mlridionale par le Comte de 
Laa4h«rf. Deuxieme Volume: Datfnah. Premiere partie: Textes et tradurtion. 
Librairie et imprimerie ct-devaot l. J. Brill, Leide. 1905. X u. 278 8. 8 B . 
1 bild in Buotdnick. — Deuxieme partie: Commenuire dea textea prosalquos. 
ib. 1909. XI (neubegionend numerierte) Seiten □ S. . ■;■< 1 U ■ Mehrere lila- 
■trationen ala Vollbilder oder im Text angebracht. 

Gegen das Ende meiner, sich auf S. 422—427 des 56. Bandes 
der Zeitschr. der Deutsch. Morgenland. Gesellsch. vorfindenden An- 
zeige des Premier Volume dieses großangelegten Werkes aus der 
Feder des Grafen Landberg sprach ich Hoffnung und Wunsch aus, 
daß dieser bewährte Erforscher der arabischen Vulgärdialekto sein 
weiteres Material über das Südarabische recht bald veröffentlichen 
möge. Nunmehr ist jenem Premier Volume (>rJaiJrainout< ; 795 S. 
stark) bereits ein gutes Stück des Deuxieme Volume nachgefolgt, 
— wie aus der obigen Titelaufführung ersichtlich: die Datinah-Texte 
und deren Uebersetzung als Premiere Partie und der Kommentar der 
Prosatexte von ihnen als Deuxieme Partie ; der Band ist mithin recht 
weitläufig angelegt und wird, genau genommen, ein Konglomerat von 
4 Bänden bilden ; denn wir sollen ja noch den Kommentar der Poesie- 
texte erhalten, sowie ein Glossar. Alles in allem sind über den 
Dialekt von Datinah nun schon 1461 S. von L. veröffentlicht worden; 
e9 erreicht aber das gesamte Datinah-Werk bei der weitausholenden 
Kommentierungsart des Verfassers und angesichts der Tatsache, daß 
Poesie an und für sich schwerer verständlich und deshalb kommen- 
tier ungsbedürftiger ist als Prosa, gewiß einmal mindestens die Seiten- 
zahl 3000. Und endlich soll noch ein Troisieme Volume publiziert 
werden, >qui en forme de compltfment, donnera la g^ographie et 
l'ethnographie des pays entre 'Oman et Yeman< i l.hujr. S. XVI). Es 
ergiebt sich also ein Riesenwerk für die Domäne der südarabischen 
Dialektologie, dessen endgültige Fertigstellung natürlich eine ganze 
Anzahl Jahre beanspruchen wird. Der Graf steht jetzt im 62. Lebens- 
jahre; hoffen wir, daß er noch lange so rüstig und schaffenstüchtig 
bleiben möge, wie er es bis jetzt geblieben I Er seibat hegt diese 






COßNf U UNfVERSlTY 



882 Gott gel. An»:. 1909. Nr. 11 

Hoffnung; das lesen wir auf S. 8 der > Festgabe«, welche er sich 
selber zu >seinem vierzigjährigen Jubiläum als Orientalist« schrieb 
und seinen Freunden und Bekannten (zu denen auch ich mich zählen 
darf) als Privatdruck verehrte ')• Die ZUge des Jubilars, die wir auf 
einem, die Festschrift eröffnenden, mit der Unterschrift >Ein alter 
Schwede« versehenen Porträt erblicken, sind die eines, trotz der 
jy-_Ä jugendfrischen Gelehrten. In dieser seiner Festschrift redet der 
wackere Förderer der Wissenschaft a.a.O. von der Möglichkeit >des 
Aufhörens seiner Weltreise vor dem gehofften Terminus« (d. h. vor 
der Verwirklichung aller seiner literarischen Pläne); die orient&listi- 

sehe Welt wird aber dann einmal (^3db ^ *lli denke ich auf Tunisisch 
dabei) dem Grafen dankbar sein, daß er > testamentarisch dafür ge- 
sorgt, daG ein lieber, jüngerer Fachgenosse seinen wissenschaftlichen 
Nachlaß zur etwaigen Publikation erhalte, samt dem nötigen nervua 
rerum, um dies zu verwirklichen«. 

Da der Kommentar der poetischen Texte der vorliegenden 
Sammlung über das Datinesische noch aussteht, werde ich diese Texte 
und ihre Uebersetzung nicht eingehend besprechen können ; sie um- 
fassen S. 99—173, ihre Uebersetzung S. 241—275 des Werkes. Die 
prosaischen Texte dagegen umfassen S. 7 — 94, ihre Uebersetzung 
S. 179 — 235. Das ist nun nicht gerade viel Textmaterial in Datinah- 
Prosa; doch sinkt der Bestand noch mehr zusammen, wenn wir 
wahriH'hmen, daß einerseits jeder Umschrifttext noch einmal in ara- 
bischer Schrift wiederholt wird, anderseits Fußnoten die Zeilenzahlen 
kürzen, drittens nicht alle, auf diesen 88 Seiten aufgezeichnete Texte 
riatinesische sind, sondern auch solche in anderen arabischen Dialekten, 
stammend aus dem Hau ran (S. 29. 55*), dem Üebel ed-Drflz 
(S. 35), von tOnäizah (S. 3fi), Hag' r am fit (S. 48. 53*. 58. 73*. 
74*. 78*), Damaskus (S. 54*), Negd (S. 59), Tripolis in Nord- 
afrika (S. 82*), Bejbftn (S. 86*) oder IlammAm (S. 91*) 1 ). Es 

1) o- Joder tut, was ihm paßt, denn reden werden die Leute immer. Ara- 
bisches Sprichwort im Dialekt von Haurln and Datlnab mit Uobersetzuag, Kom- 
mentar und Glossar. Festgabe zu seinem »ierxigj übrigen Jubiläum als Orientalist 
von Dr. Carlo Graf von Laudberg. Leiden, E. J. Drill. 1909. 98 Seiten «• (Vor- 
wort: München, Juni 1909). 

2) Die Texte an den mit * bezeichneten Stellen sind zweispaltig* Synopsen 
datinesisch und anderodialek tisch ; es liegt entweder I'eliersetxung aus dem 1 tat 
in den andern Dialekt vor, oder das Umgekehrte ist der Fall, so x. B. ist der 
tripolitanische Text ins Dat. übersetzt worden; das hetr trinol. Stjick ist 
Text 1 meiner »Märchen nnd Gedichte aus der Stadt Tripolis in Nordatrika» 
ll*ip*ig 1H9H). Für VergteichongsK wecke ist eine derartige F.inrichtung recht 
praktisch und z. H. in meinem eben genannten Boche (S. JSG) und anderswo auch 
von mir angewandt worden. Tehcr die Reproduktion dieses tripolit. Textes durch 
L. s. hier S, .«Sil Z. 20 ff. 



(orneIi'univTrsity 



882 Oött gel. Am. 1909. Nr. 11 

Hoffnung; das lesen wir auf S. 8 der >Festgabe<, welche er rieb 
selber zu »seinem vierzigjährigen Jubiläum als Orientalist* schrieb 
und seinen Kreuuden und Bekannten (zu denen auch ich mich zählen 
darf) als Privatdruck verehrte 1 ). Die Züge des Jubilars, die wir auf 
einem, die Festschrift eröffnenden, mit der Unterschrift >Ein alter 
Schwede« versehenen Portrat erblicken, Bind die eines, trotz der 
k^ä jugendfrischen Gelehrten. In dieser seiner Festschrift redet der 
wackere Förderer der Wissenschaft a.a.O. von der Möglichkeit >des 
Aufhörens seiner Weltreise vor dem gehofften Terminus« (d. h. vor 
der Verwirklichung aller seiner literarischen Plane); die orienUlisti- 

scheWclt wird aber dann einmal ( ,jüli v j *U1 denke ich auf Tunisisch 
dabei) dem Grafen dankbar sein, daß er »testamentarisch dafür ge- 
sorgt, daß ein lieber, jüngerer Fm-hgi-ntisse seinen wis.*enschaftlichen 
Nachlaß zur etwaigen Publikation erhalte, samt dem nötigen nervus 
reruni, um dies zu verwirklichen«. 

Da der Kommentar der poetischen Texte der vorliegenden 
Sammlung über das Datinesische noch aussteht, werde ich diese Texte 
und ihre Uebersetzung nicht eingehend besprechen können; sie um- 
fassen S. 99— 173, ihre Uebersetzung S. 241— 27ft des Werkes. Die 
prosaischen Texte dagegen umfassen S. 7 — 94 ( ihre Uebersetzung 
S. 179—235. Das ist nun nicht gerade viel Textmaterial in Datinah- 
Prosa; doch sinkt der Bestand noch mehr zusammen, wenn wir 
wahrnehmen, daß einerseits jeder Umschrifttext noch einmal in ara- 
bischer Schrift wiederholt wird, anderseits Kußnoten die Zeilenzahlen 
kürzen, drittens niclit alle, auf diesen 88 Seiten aufgezeichnete Texte 
datinesische sind, sondern auch solche in anderen arabischen Dialekten, 
stammend aus dem IJaurAn (S. 29. 6.'»*), dem ftebel ed-Dräz 
(S. 35), von tOn6Uah"(S. 36), HadramQt (S. 48. 53». 58. 73*. 
74*. 78*), Damaskus (S. 54*), Negd (S. 59), Tripolis in Nord- 
afrika (S. 82*), Bejbftn (S. 86*) oder HammAra (S. 91*)»). Es 

I) D- Jeder (ui. was ihm pißt, denn reden werden die tante immer. Ara- 
bisches Sprichwort im Dialekt »on Maiirin and Datlnah mit Uelienetirang, Kom- 
mentar und Glossar. Festgabe nu seinem rierxigjuhrigen Jubiläum als Orientalist 
von Dr. Carlo Graf »on Landberg. Leiden, E. J. BrilL 1909. 98 Seiten »■ <Vur- 
wort: München, Juni 1909). 

Ji Die Tute an den mit * bezeichneten Stellen sind iweispaltige Synopsen 
datlnesiach and andendialek tisch ; et liegt entweder Ueberaetzang au deas Dat. 
in den andern Dialekt tor, oder du Umgekehrte ist der Kall, so a. B. ist der 
tripolltanlache Text ins Dat. üherwtit worden; daa betr. Irinoi. Stflrk ist 

Tri» l mein-r .Mur.ht-n und li> hie aus der Stadt Tripolis in Nordatrika« 

(Leipaig 1096). Kur Vergleich unga« wecke ist eine derartige Hinrichtung reckt 
praktisch und r.. H in meinem elten genannten Huebe (S. 280) und anderswo auch 
TM mir angewandt worden. 1'eber die Reproduktion dieses tri pol it Textes durch 
I.. S. hier S. •*** /.-Off. 



'*(VERS4Tr 



I.andhcrg, Ktudes sur les dialortcs dp l'Arahie Mi'ridionalo f*83 

umfaßt dann «Ihm eigentliche Grundniaterial iles Werkes, d. h. der 
datfnesische Prosa-Trausskriptioustext, nach einem Ueberechlage bloß 
± 30 fußnotenlos gedachte (32 zeitige) Seiten. Das ist, wie gesagt, 
nicht gerade viel Datfnah-Prosa. Was ihren Inhalt betrifft, so bieten 
diese Prosatexte erstlich das >Drame de Saratah*. das aber wirkliche, 
ergreifende Dramatik nicht enthält, sondern sich bloß als die nüchterne 
Schilderung einer datinesischen Kamilienfehde aus dem Jahre 189G 
darstellt; zur I' r o s a - Partie dieses »■...:.. ^ (deren Umschrifttext 
176 Zeilen umfaßt) gehören 18 Liedchen (zu durchschnittlich 2 — 4, 
höchstens 9 Doppelversen), von jenem nüchternen Gepräge der süd- 
arabischen Poetik, das also auch den übrigen Poesien dieser Samm- 
lung aufgedrückt ist. Das Tiefere, Gemütvolle fehlt in den poetischen 
wie in den prosaischen Volkstumsprodukten der Bewohner jenes ent- 
setzlich heißen Erdenvierlels, wie es scheint, ganz und gar. Wirklich 
zum Herzen sprechende Volksmärchen oder Volkslieder sind uns von 
dort her noch nie Übermittelt worden: realistisch und anschaulich 
darzustellen, das vermögen jene Dunkelhäuter aber ganz gewiß. Man 
mustere zu diesem Behufe die übrigen Prosastücke der Sammlung 
durch, namentlich etwa die Stücke: Campeinent des B6douins. L'en- 
clos. Le patre. Le manage. Le proscönötisme chez les lArwal. Le 
ventouseur. Le four au pain. La pröparation du cafe. Le battage ä 
beurre. Le beurre cuit. La fouleuse. La coupe de la main du voleur. 
Qui est-ce qui m'a tapö sur le derriere 1 )? Le canal de däviation du 
wftdi. La saillie de la chamelle. Wie aus dieser Aufführung von 
Titeln erkennbar sein wird, finden Ethnograph und Ethnologe in der 
vorliegenden Schrift genug des Interessanten vor. 

Um über ± 50 Seiten Grundtext (die nichtdatlnesischen Prosa- 
texte sind ja auch kommentiert) ± 1100 Seiten Kommentar aufbringen 
zu können, muß man notgedrungen etwas weit ausschweifen. Es soll 
indeß nicht gesagt sein, daß uns der Kommentar jemals langweile; 
im Gegenteile interessiert er uns, trotz seiner begreiflichen Systera- 
losigkeit auf jeder Seite ; denn der werte Verfasser weiß so viel und 
kann so viel Neues sagen'), und endlich ist auch seine Darstellungs- 

1) Vgl. dazu im Kommentar (S. 1220): »«la eil im Reste forte mal vu cbei 
les litfdouins, et la jiuverie a la llarden u'j aurait pai de mjet pour one chro- 

Dtque scandaleuae«. Interessant ist ein I. c. mitgeteilter Vers: .^tXo J***»- 
». - - - ' 

,c~^-> ^ ->JJV ***■ M* pre-fere qu'il mc donne une balle atec le pist ölet qae 
de me taper sar le derriere«. 

2) Nach 3. 9 der Jubilaumsscbrift weiß L. für manrben deutschen Arabisten 
sogar luviel. Wir lesen 1. c : »ich bin derselben Methode gefolgt, wie in meinen 
vorhergehenden Worten: mit denselben langatmigen Erklärungen und Abschwei- 
fungen. Jedes Tiorchcn hat sein Pläsierchen. Wenn it-h nicht so vorgehe, weiß 

OHL (■.! in, 1109. Mr. II 61 






CORNflL UNNERSITY 



884 Gott gel. An*. 1909. Nr. 11 

weise eine fesselnde und ästhetische. Nur daß L. gelegentlich zu 
Kehr persönlich-angreifend auftritt 1 ), will mir nicht recht gefallen, — 
auch die Angriffe auf die Kasse 8 ) nehmen sich nicht gut aus. Aber 
der Deutsche braucht sich nicht zu beklagen, denn Landberg bringt 
Deutschland und deutscher Gelehrsamkeit die wärmste Verehrung 
entgegen '). 

Die Materien des Commentaire sind selbstverständlich unter ein- 
ander verschiedenartig. Zu einem Dritteil etwa sind sie grammati- 
schen Charakters, — vgl. in dieser Hiusicht z. it. die Artikel: r- 
Einfügung in den Stamm S. 358 — 362 ; Beziehungen zwischen _, » 

und 4 S. 673f.; d.t = Ä:f? S. 1189—1193; Verba tf\ und J^l 
S. 1206—1212; Verba tert. semivoc. S. 319— 331 ; Partizip mit Suffix 

5. 720—736 ; Infinitive, bes. der Formen Jl^i, jüäi S. 535—543 ; der 
Artikel des Noineus S. 281—290'); J^b S. 590— 593; ^*J als Uui- 

tätsnomen S. 708— 710; ,y*5, xJ^Ui S. 1162— 1164; Demonstrativ- 
pronomen S. 447 — 150; Interrogativpronomen S. 398 — 400; Präposi- 
tion müla S. 426 ß ); Konjunktion Ivhaimna S. 465—474*); Konj. 

ii'h nicbi, wo ich Platz und Zeit finde, All» zu sagen, was ich im Orient gelernt, 
gesehen und erfahren halte. Kin verehrter norddeutscher Anbist schrieb mir 
i ■■■ üli. h, ich sei »zu bewandert* : a huon intenditore poche parole Imstano, aber 
das ist kalt mein > Pläsierchen*. 

1 ) Sogar Verstorbenen gegenüber (so S. X der Deuxieme partic gegea 
F.duard Glaser; S. 97«, N. gegen einen Franzosen Arnotis). Lebende kommea 
schlecht weg a-ft S.2fi3, N.2; 92«, N. l\ 333, N.2f.S.; 479, N. 1 ; 562, N. 2; 
029, N i 780, N. 2; 812, N. 2; 107«, Note. — Namen will ich nickt neuuen; 
wer denkt, daü sein Name an diesen Stellen figuriert, mag sie nachsrhlagen ! 
Häufig aber ist 1.. scher Tadel gerechtfertigt. 

2) Vgl. schon Note 1 der vor. 8.; ferner S. 182, N. 2, sowie das », 4. und 

6. Zitat der vorigen Note hier. 

3) S. namentlir.li auch S. 9 der ».I libiläamssfjmft« : »Gegen meine Gewohn- 
heit habe ich diese »Festgabe« in deutscher Sprache verfallt Ich bin ein deut- 
scher Doktor; an der Brust der Mutter Germania habe ich gesogen, ja geradeso 
gesotten; in Deutschland und aus deutschen Büchern habe ich unendlich viel ge- 
lernt und, last not least, in Deutschland habe ich meine glücklichsten Jahre ver- 
lebt; dort habe Ich auch meine besten Freunde*. Nies ta Oerei paladini, donnom 
augli, — raus bic-cait! Die nies ta Oerei sind übrigens die Nordländer überhaupt, 
auch die Schweden. 

4) Der Artikel lautet im Datinesischen i. A. cm (so beginnt dor erste Test 
der Sammlung mit em~Iieitawi { j *i » ! { i\) ; doch vor einem mit w anlautenden 
Namen setzt man in der Rcgol om oder aw (om-watda »das Madeneu*. Plural 
OK-%raiadäl\ S. 281). 

6) Z. B. (1. c.) millamlahr »du cote de la mer«, ana millik »je suis a cote 
de toi«, iü dt miileh »qui vient apres lui?*. An eine Verwandtschaft dieses 
Wortes mit dem bekannten algirischen lhe\k), millhe.h) u. a. wird man wohl nicht 



»Google _ 



(ORHrll IIMVII: 



884 Oött. gel. Am. 1909. Nr. 11 

weise eine fesselnde und ästhetische. Nur daß L. gelegentlich ru 
sehr persönlich -angreifend auftritt 1 ), will mir nicht recht gefallen, — 
auch die Angriffe auf die Rasse*) nehmen sich nicht gut aus. Aber 
der Deutsche braucht sich nicht zu beklagen, denn Landberg bringt 
Deutschland und deutscher Gelehrsamkeit die wärmste Verehrung 
entgegen *). 

Die Materien des Commentaire sind selbstverständlich unter ein- 
ander verschiedenartig. Zu einem Dritteil etwa sind sie grammati- 
schen Charakters, — vgl. in dieser Hinsicht z. B. die Artikel: r- 
EinfUgung in den Stamm S. 358— 362; Beziehungen zwischen -, ^ 

und 4 S. 673 f.; <l:l = d:I? S. 1189—1193; Verba y\ und &*1 
S. 1206—1212; Verba tert. semivoc. S. 319— 331; Partizip mit Suffix 

5. 720—736 ; Infinitive, bes. der Formen jü*. jüü' S. 585—548 ; der 

Artikel des Nomens S. 281—290*); J>*»b S. 590—593; Jj»i als üni- 

tätsnomen S. 708— 710; ,y*i, kJjJjd S. 1162— 1164; Demonstrativ- 
pronomen S. 447 — 450; Interrogativpronomen S. 398 — 400; Präposi- 
tion mala S. 426 6 ); Konjunktion fahnrntmi S. 465—474*); Konj. 

i< li nicht, wo ich I'laU und Zeit linde. Alles xu sagen, was ich im Orient gelernt, 
gesehen und erfahren IisIn*. Kin verehrter norddeutscher Arabist arhrieb mir 
neulich, ich sei »711 bewandert«: a baon intenditore poche parole hastano, aber 
das ist halt mein »Pläsierchen*. 

1) Sogar Verstorbenen gegenüber (so S. X der Dcuxieme partie gegen 
Kduard Glaser; S. 978, N. gegen einen Franzosen Amoux). Lebende kommen 
schlecht weg x. B. S. 2CS, N. 2; 826, N. 1; 383, N. 2 f. S.; 479, N. 1; Z-*±, S. 2; 
629, N. 3; 780, N. 2; 812, N. 2; 1076, Not«. — Namen will ich nicht nennen, 
wer denkt, dati sein Name an diesen Stellen figuriert, mag sie nachschlagest! 
liAufig aber ist I..srher Tadel gerechtfertigt 

2) Vgl. schon Note 1 der vor. S.; ferner S. 182, N. 2, sowie das 3., 4. und 

6. Zitat der vorigen Note hier. 

3) S. namentlich auch S. 9 der ».lubiläumsschrift« ; »Gegen meine Gewohn- 
heit habe ich diese »Festgabe* in deutscher Sprache verfallt. Ich bin ein deut- 
scher Doktor; an der Brust der Mutter Germania habe ich gesogen, ja gerade** 
gesoffen; in Deutschland und aus deatschen lliichem hal« ich unendlich viel ge- 
lernt und, last not least, in Deutarbland habe ich meine gluckliebsten Jahre ver- 
lebt; dort halte ich auch meine besten Freunde*. Nies ta Ürrri paladlni, donnom 
augli, — raus bic-cait! Die niei In Uerti sind übrigens die Nordlander überhaupt, 
auch die Schweden. 

4) Der Artikel lautet im Dailnesisrhen i. A. em (so beginnt der erste Test 
der Sammlung mit rm-Ueitttmi L -.»A*S ( il); doch vor einem mit tr anlautenden 
Namen setzt man in der Kegel om oder ov {om-waUta »da* Mädchen-, Plural 
ou-traladdt; S. 281). 

6) Z, B. (1. c.) fwitVuMOoAr »du cote de la mer«, ana mittele »je suis * oo« 
de toi*, ii ili millrh »qui rxeni apri* Im?*. Ao eiue Verwandtschaft dieses 
Wortes mit dem bekannten algirischen \he\h), mtUk^h) u. k. wird man wohl nicht 



mn 



I.andlierg, Etudes sur Im dialertes de l'Arabie Mendionale 

{in)hihh S. 1084 f. 1 ); verbaler Exponent rat S. 48ft— 495*); v. K. 
tai S. 495— 501»); v. E. ma mit Suffixen S. 695 f.; die Themata 
ht(n), ihn, bnm S. 474— 492 4 ): Wiedergabe von >nur< S. 658— C6C; 
Konstruktion der Vcrba metuendi und cavendi S. 5C7 f. — Zu zwei 
Dritteln sind die Materien dos Commentaire dagegen lexikalisch 
und zwar sowohl im Sinne des philologisch-linguistischen Vokabulars 
als des Reallexikons, wobei sich allüberall dem Verfasser erwünschte 
Gelegenheit zu mächtigen Exkursen bietet; man beachte die hohen 

denken dürfen (L. erwähnt es auch gar nicht); du algier. Wort ist ja schließlich 
auch anderer Bedeutung (»dort«, »dorther«; s. W. Marcais, La dialecte arahe 
pari«' a Tlemcen [Paria 1908} S. 181 and dess. Le dialecte arabe de« Uläd BrHhlm 
de Salda [Paris 19081 S. 182 f.). 

6) lafcimma irdselu 13,7 »als sie ankamen«. L. analysiert (465,18) b&mma 
ganx richtig als m» 4- U. Weiterhin geht er energisch gegen meine Behaup- 
tung for, daB lä in diesem Zusammenhange (und Überhaupt in der Bedeutung 
»als«) aus lül entstanden sein könne; auch der oben 3.884 zitierte Artikel über 

die Frage nach der Existenz einer Gleichung d-.l = d:l geht gegen jene meine 
Annahme vor. Obwohl Parallelen für »d (od. d) zu U aus der Sphäre des Semi- 
tischon mir nicht ru Gebote stehen, möchte ich in Ansehen ton Mxpw-ternM, 
Madagaskar* Malagasten (u. a. Fallen eitra semitismum) bei meiner Annahme 
stehen bleiben, aber doch auch einen Wechselfall beifügen, hei dem wenigstens 
die eine Form arabisch ist: Cid ix nennen die Marokkaner qätes, qätn (in 
Tanger: 'cUfr). 

1) S. I0H4: enteh btV Urir'f inkalal enleh ina'i bäsir m »tu veux partirV — 
Si tn es avec moi, je paxtirai- ; fen martnq? — kalah »arah em-tüq = »oü est 
Marxaq? — Mail il est allt- au man he!« Ich mu0 gestehen, daß ich für den 

Komplex lab an ^J ^ gedacht habe, zu welcher Idee mich Formen wie. «Li m ^f* 

oder berber, auk ^ arab. ^U\ (vgl. etwa auch X IS meines in N. 2 zitierten 
Baches) veranlaßt haben. 

2) el-jöm ra'.na raqafna min em-bard »nous avons tremblö de froid aujour- 
d'hoi« S. 485; ta ralni mutt — tn tan mutt »je serais certsinement (j [so? der 
Referent]) mort« S. 486. Im Verlaufe de« Artikels wird untenuebt, oh man auf 
cF ; oder auf jf\. zurückzugehen habe. 



> 



8) Z. B. (S. 496, im Vers) **«y s*'i\ j U *U»l* £Ä »c'est que ton ami 

n'a pas one oenue (de poadre) dans son atiirail de tireur«. L. geht beim Ety- 

mologiaieren dieses Ausdrucks auf ein sudarab. L r«^*-> >voir, regarder« zurück. 
4} Ganz eigentümliche Themata, die xukunftiges oder eventuell notwendiges 
Eintreten einer Handlung anzeigen, mit der 3. Person des Singulars konstruierend I 
Beispiele: 8. 474 waiia btnä' (oder ibnä') rigal »par Dieu, nous reviendrons hien 
a voas!«; 3.476 tcaüa bdni täb min iurb ed-doffän »je cesscrai poar sflr de 
famer« ; S. 476 iciUa bhtak saqqa min es-sil td-dahaf »par Dieu, tu seraa abreuvf 1 
par le torrent impe^ieux!« ; 8, 477 icaUa bnik yd' »p. D., il faul qae tu viennea!« ; 
8.482 ma la bdnnak min töleh (oder tun bennak oder auch kinnak!) »est-ce que 
ta ne serais pas des löleh?«. 

61* 






COßNEU UnWERSHY 



88« Oött gel. Anz. 1909. Nr. 11 

Seitenuinfänge bei mehreren derjenigen lexikalischen Artikel, die wir 
als besonders interessant hier nennen niüchtcn : j^ S. 549 f., ^j 

S. C50— 657, y S. 1201—1204, Oc-I und o**> S. 1237—1240, eff&Mft 
»Flaschenkürbis« S. 609— 614, »-**/- »"*» t^/ S. 638— 647, Ul— u 

und sJl-j S. 618—622, yfci S. 684— 690, ^^ S. 502—518, ^Jj 
S. 1215—1224, entreißen« S. 1342—1347, »springen« S. 1244—1265 

(aber auch 1346—1348), >seheu< S. 1294—1301, »Kaffee« S. 1055 
—1079, »Wein« S. 1353—1359, >Katze< S. 1133—1138, >SeU< 
S. 1122— 1124, »Schiff« S. 894— 902, »Schüssel, Eimer, Schlauch« 
S. 606—609, »geschlechtlicher Verkehr« S. 907—973, »Hochzeit« 
S. 817 — 869. Artikel, wie die beiden letztgenannten, gehören wirklich 
schon mehr in eine große Enzyklopädie, da sie mit ihren kultur- 
historischen und ethnographischen Detaillierungen sich so weit aus- 
dehnen; sie Hefern ans aber anch kommentierende Parallelen aus dem 
Bereiche des gesamten Arabcrtums, des Seniitcntiinis oder schließlich 
der gesamten Welt, hierbei noch manchen vulgär- oder klassisch- 
arabischen Text mitteilend oder auch — in Uebersetzung — griechi- 
sche oder babylonische Texte beibringend. So figuriert innerhalb des 
an vorletzter Stelle genannten Artikels ein Bestand von 107 Zeilen 
an arabischem Texte, ferner das 199. Kapitel (nicht >le Chapitre 
CXC1X1I«; b. S. 957) des 1. Buchet} des Herodot und endlich 30 
Zeilen aus der Uebersetzung des Gilgameä-Kpos durch Phorrae, — 
alles Texte bezw. Textübersetzungen, an denen L. natürlich nicht 
ohne Konimentierung vorübergehen darf. Wir erhalten mithin ge- 
legentlich .SuperkommenUre. Dem Babylonischen wird von L. in 
seinen letzten Publikationen Überhaupt sehr häufig Beachtung ge- 
schenkt, uud mit jenem Idiom hält jetzt auch Mythologisches 
mehr und mehr seinen Einzug in die Schriften des sonst bedächtigen 
Forschers. Man findet mythologische Stoffe z. ß. auch unter dem 
Artikel iahbak (der S. 374—398 einnimmt) oder aber beim Artikel 
**.lL> (S. 748 ff.). Doch auch ägyptische Gottheiten treten auf und 
nicht bloß babylonische, — so die ägyptische Göttin Bust beim Ar- 
tikel >Katze< (speziell J*i betreffend; S. 1136). — Um einmal zu 
zeigen, in welchem Umfange ein Artikel seine Materie erörtert, sei 

das sub »Katze« vorgeführte Wortmaterial hier gebucht: — j, i^-*, 

jkö, t/^L» &<**«*•<*, hesäin, bisen, biseni, (_^-L-^ f j^ba jo* -*. o^*° 

OjLto (arabisch); taiuün (mehri); Bast (äg. Gottin); Muse, Bise 

(deutsch); pnite (lit.); piso (alban.); puSük (nenpers.); piiik (knrd.); 
püö (afghan,); piS (pamir.); mich (ital.); mite (franzöe.); Jffcftf, Mies 



( 



O'njii ■■ 

COJ n u unuersity 



U8B Gott. gel. Am. 1909. Nr. 11 

Seitenumfange bei mehreren derjenigen lexikalischen Artikel, die wir 
als besonders interessant hier nennen möchten : k*- 9 S. 549 f., y,j 

S. 650—657, y S. 1201—1204, Ou-1 und Ou**> S. 1237—1240, dibbäh 
»Flaschenkürbis« S. 609— 614, v^/- und v*i!/ S. 638— 647, *_a-^ 

und vJl-J S. 618—622, ^AJ S. 684—690, ^*., S. 502—518, >1Jj 
S. 1215—1224, »entreißen« S. 1342—1347, »springen« S. 1244—1265 
(aber auch 1346—1348), »sehen« S. 1294—1301, > Kaffee« S. 1055 
—1079, »Wein« S. 1353—1359, »Katze« S. 1133— 1138, »Seil« 
S. 1122— 1124, »Schiff« S. 894— 902, >Schüssel, Eimer, Schlauch« 
S. 606—609, »geschlechtlicher Verkehr« S. 907—973, »Hochzeit« 
S. 817 — 869. Artikel, wie die beiden letztgenannten, gehören wirklich 
schon mehr iu eine große Enzyklopädie, da sie mit ihren kultur- 
historischen und ethnographischen Detaillierungen sich so weit aus- 
dehnen ; sie liefern uns aber auch kommentierende Parallelen aus dem 
Bereiche des gesamten Arabertunis, des Semitentums oder schließlich 
der gesamten Welt, hierbei noch manchen vulgär- oder klassisch- 
arabischen Text mitteilend oder auch — in Uebersetzung — griechi- 
sche oder babylonische Texte beibringend. So figuriert innerhalb des 
an vorletzter Stelle geuannten Artikels ein Bestand von 107 Zeilen 
au arabischem Texte, ferner das 199. Kapitel (nicht >le Cbapitre 
CXC1X1I«; s. S. 957) des 1. Buches des Herodot und endlich 30 
Zeilen aus der Uebersetzung des Gilgame5-Epos durch Dhorrae, — 
alles Texte bezw. Textlibersetzungen, an denen L. natürlich nicht 
ohne Komnientierung vorübergehen darf. Wir erhalten mithin ge- 
legentlich .Superkommentare. Dem Babylonischen wird von L. in 
seinen letzten Publikationen Überhaupt sehr häufig Beachtung ge- 
schenkt, und mit jenem Idiom hält jetzt auch Mythologisches 
mehr und mehr seiuen Einzug in die Schriften des sonst bedächtigen 
Forschers. Man findet mythologische Stoffe z. R auch unter dem 
Artikel lahbeik (der S. 374 — 398 einnimmt) oder aber beim Artikel 
k~. uj (S. 748 ff.). Doch auch ägyptische Gottheiten treten auf und 
nicht bloß babylonische, — so die ägyptische Göttin Ji'i^t beim Ar- 
tikel »Katze« (speziell ^ betreffend; S. 1136). — Um einmal zu 
zeigen, in welchem Umfange ein Artikel seine Materie erörtert, sei 

das sub »Katze« vorgeführte Wortmaterial hier gebucht: ^«^ J^^ 

jÜ, u^ia* IcMtünc, Usdin t bist*, biseni, i^L-^ u-*!*, Ü, ^*, 11ä 

^»U> (arabisch); taiicun (mehri); Bast (äg. Göttin); liunr, Jtise 

(deutsch); jmiie (lit); pito (alban.); pufiik (nennen.); piük (kurd.); 
pi*6 (afglmn.); pH (pamir.); m*W»(ital.); mite (franzöa.) ; Afirtr, Mirs 



NivcRarr 



Landberg, £tudes Bar lei difttettes de l'Arabie Mlridionale 887 

(deutsch); misse (schwed.); rattn t atttu* (lat.'t; xitro? (spätgriech.). 
Es werden hier also sehr viele Formen vorgeführt, und doch sind es 
— wenn nun einmal eine Wortwanderung im großen Stile verfolgt 
werden soll — noch nicht genug Formen: es dürfte aus inneren 
Gründen z. B. kaii (osman., und andere Formen in den Türksprachen), 
";■■■■■' (ma£rebinisch-arab.) , nmtiä (herber.), umrska (ungar.), koska 
(russisch, und andere Formen in den slaw. Sprachen) etc. etc. nicht 
unberücksichtigt gelassen werden : sonst bleibt die angeregte Nach- 
spürung auf einem Drittel des Weges stehen. Große Ausblicke über 
Wortverwandtschaft soll z. B. auch der Artikel »UL> >Kugel< (S. 1229 
— 1236) eröffnen, der dies Wort durch die semitische und die indo- 
germanische Welt rollt; mächtig reichliches Material zum Studium 
der Wortverwandtschaft innerhalb des Semitischen dagegen bietet die 
sich aus *oj > entreißen« entwickelnde Untersuchung (S. 1342 ff.), bei 
der wir gegen 40 semitische Verba (#j3, gü, fjzj, pro, <Jjü, m. ntök, 

£ü, ^üi, f/ i, yn^^j, m. vetöb, ui, gju, nra, j^j f ere, *bj, JUJ-t*, 

jro t Oiü, jXi, m. vetör, iro, ^jü, JJO, J-Ui, Jtf, jXi t Jü, ii, Ja und 

noch andere) vor unseren Augen defilieren sehen. Wir können die 
L.schen Filiationen i. A. ohne Skeptizismus annehmen; aber ich habe 
immer eine gewisse Abneigung gegen Zusammenstellen semitischer 
Wurzeln, deren 1. oder 2. Radikal ein u oder ein t ist, wegen der 
Möglichkeit ursprünglicher Servilittt dieser Laute an jener Stelle des 
Themas. 

In Bezug auf die Frage, ob Landberg ein gutes Ohr für die 
Aufnahme des lebenden Arabischen besitze, habe ich mich ZDMG 
56, 422 dahin geäußert, daß »in der Esaktität der Aufzeichnung dem 
Grafen Landberg kaum ein anderer europäischer Gelehrter gleich- 
komme«. Dabei bleibe ich stehen: L. hört keinen Konsonanten 
falsch. Aber man kann nicht behaupten, daß seine Umschrift- 
Systeme das Nonplusultra an Feinheit und Exaktheit seien; man muß 
.sogar zugeben, daß er sich auf diesem Gebiete zuweilen recht merk- 
würdige Voreingenommenheiten zulegt. Im letzten Sinne fällt auch 
hier wiederum seine sonderbare Abneigung gegen die Anwendung des 
ö für den Fall, daß es aus u entstanden sei, recht sehr auf; L 
meint, man müsse den verschiedenartigen Ursprung des doch auch 
irgendwie in der Schrift zur Darstellung bringen. Das Ganze ist 
aber eine bedenkliche Systemlosigkeit, die ich schon 1. c, Note 1 ge- 
rügt habe (warum soll dann etymologisierende Schreibweise nur gerade 
den '}-Laut treffen? L. schreibt doch ohne Skrupel i für datin. £ 
und t, oder aber i für d und **£■>/); s. zu diesem Tunkte im 
vorliegenden Buche bes. S. 113, N. 1. Andererseils diskrepieren mit 



COPNEU UNIVERSITY 



Gott gel. Adx. 1909. Nr. 11 

der ausgezeichneten Hörfähigkeit des L. (sie abor trotzdem nicht 
herabsetzend und bloß eine gewisse Indolenz des Verfassers be- 
weisend, oder aber etwas wie Ungewandtheit in der technischen Aus- 
drucksweise) Aeußerungen aus seiner Feder wie die folgenden : S. 6, 
Z. 7 ila transcription d'un texte ne saurait jamais rendre toutes les 
nuances deüeates de la prononciation arabo«; S. 12 in Note 1 zu 
imlurrab Z. 1 des Textes: »j'ecris mdurraO, mais il est evident que 
le in n'cst prononcablc qu'avcc un son vocalique qni, dans les cas 
analogues, est tellement imperceptible, que la transcription tiindarruh 
serait meme ici de trop< ; 8. 33 in der Note zu einem reimenden 
ittäje »Wassere des Textes, dessen reinen ä-Vokal L. erst selber 
aus Reiwskrupuln geschaffen hat: imdgn (L. schreibt das ^ mit y) 
etait pres de möyc, mais la rime prouve que möye n'est pas la juste 
prononciation. Memo ca» chez Littmunn NAVP p. 14« ; S. 700 (augen- 
scheinlich in einiger Aufregung über das Bestehen der Aufsprenguugs- 
Betonungen mäiersa etc. im Magren [s. über Aufsprengungen auch 
S. 321 f.]): >dans mädrasah, la penultime, ötant breve, ne saurait 
porter Tictus, mais dans le nordafricain mederseh (h? der Ref.) eile 
devient longue et doit le porter. C'est la la regle generale en arabe, 
et il est inutilc de la compliquer par des noms qui n'expliquent rien; 
Stumme, Tunis. Gramm. § 70 et ss., Marcais, Gramm. 5. 56c 

Es will uns üiuUich muh vorkommen, als ob L. mit seinen Kom- 
plexen von langem Verbal und Hainz im Silbenschlusse 
etwas anderes meine, denn das, wofür man die Sache halten muß. 
Er schreibt z. R. S. 11, 13 £d hüUo »der Bruder ihres (ko aus ha 
durch das dumpfe u) Vaters< ; S. 158,21 mü' ha in »ich will sie nicht« ; 
Note 4 auf S. 88ä dieser Anzeige bmd' (•&*#) und #ä' *i> ; S. 8, 5 gar 
tnä'tösar »zwölf«. Vielleicht meint hier L. etwas wie gestoßenen 
Ton mit Ilaniz am Silbenschlusse; da hätten wir aber doch 
zn erwarten, daß die Vokale als kurze bezeichnet würden. S. 1206,7 
wird eine solche Fassung sogar auf luagrebinische Formen ange- 
wandt (kfä\ &rfä'). Auffallig sind uns verschiedene Wortforraen in 
dem damaszenischen Texte auf S. ä4 und 55; doch hier liegen 
wahrscheinlich bloß Flüchtigkeiten vor (der Verf. wird gedacht haben, 
er schriebe datinesisch). Wir meinen die Formen mild, trjif, mmnoh, 
inälU. Ich habe fast ein Jahr in jenem Paradiese gelebt und ver- 
meine, man bekommt daselbst ein j— «. ^a*£ .. *-»*, ^ nie anders zu 
hören als m'Uit, jif> >«»»»", mdlli. — Nicht genügend ist öfter der 
Ton bezeichnet worden: S. 30, 14 lesen wir ^afh-feuiM, dagegen 
fyift-rhwn S. 31, Z. 4; sollen denn hier — und in den häutigen analogen 
Fällen — Unterschiede in der Betonungsweise gemacht werden- 



■.■iIHllLUNMRSITY 



Gott, gel. Am. 1909. Kr. 11 

der ausgezeichneten Hörfähigkeit des L. (sie aber trotzdem nicht 
herabsetzend und bloß eine gewisse Indolenz des Verfassers be- 
weisend, oder aber etwas wie Ungewandtheit in der technischen Aus- 
drucksweise) Aeuflerungen aus seiner Feder wie die folgenden : s. 6, 
Z. 7 >la transcription d'un texte ne sauroit jamaia rendre toutes lea 
nuances delicates de la prononciation arabe« ; S. 12 in Note 1 zu 
nularrab '/.. 1 des Textes: »j'ecris iiulurrab, mais il est evident que 
le »i n'eat prononcable qu'avec un son vocalique qui, dans les cas 
onalogues, est tellement imperreptible, que la transcription ündarnio 
scrait meme ici de trope; S. 32 in der Note zu einem reimenden 
mäje »Wasser* des Textes, dessen reinen ü-Vokal L. erst selber 
aus Reimskrupeln geschaffen hat: >mdye (L. Bchreibt das ^ mit jr) 
etait pres de niüyc, mais la rime prouve que rnöyc n'est pas la juste 
prononciation. Meme cas chez Littniann NAVP p. 14« ; S. 700 (augen- 
scheinlich in einiger Aufregung über das Bestehen der Aufsprengungs- 
Betonungen mMcna etc. im Ma£reb [s. Über Aufsprengungen auch 
S. 321 f.]): >dans mädrasah, la penultime, 6tant breve, ne saumit 
porter l'ictus, mais dans le nordafricain medirsch (k? der Ref.) eile 
devient longue et doit le porter. C'est la la regle g6n£rale en arabe, 
et il est inutile de la compliquer par des noms qui n'expliquent rien; 
Stumme, Tunis. Gramm. § 70 et ss., Marcais, Gramm. §. 56«. 

Es will uns endlich auch vorkommen, als ob L. mit seinen Kom- 
plexen von langem Verbal und Hamz im Silbenschlusse 
etwas anderes meine, denn das, wofür man die Sache halten muß. 
Er schreibt /. li. S. 1 1, 1 I h>'< büho »der Bruder ihres (hu aus A*i 
durch das dumpfe u) Vaters« : S. 158,21 md' bd'ha »ich will sie nicht« : 
Note 4 auf S. 885 dieser Anzeige b>itä' (tbnä') und t)ä' »l»; S. 8,5 gar 
'»ii'-''"» »zwölf«. Vielleicht im-int hin L efem wifl gettofl*B6l 
Ton mit Ilamz am SilbenschlusBe; da hatten wir aber doch 
zu erwarten, daß die Vokale als kurze bezeichnet würden. S. 1206,7 
wird eine solche Fassung sogar auf magrebinische Formen ange- 
wandt [klä\ fefä'). Auffällig sind uns verschiedene Wortfonnen in 
dem damaszenischen Texte auf S. 54 und 55; doch hier liegen 
wahrscheinlich bloß Flüchtigkeiten vor (der Verf. wird gedacht haben, 
er schriebe datineaiach). Wir meinen die Formen mitd, erfif, minnuh, 
Hin 1 !- . Ich habe fast ein Jahr in jenem Paradiese gelebt und ver- 
meine, man bekommt daselbst ein JJU, w*-*,, «— *, *I* nie anders zu 
hören als mitSt, fif, minnu, tnätti. — Nicht genügend ist öfter der 
Ton bezeichnet worden: S. 30, 14 lesen wir ffäfrtkum, dagegen 
ffifwKvm 8.81, Z. 4; sollen denn hier — und in den häutigen analogen 
Fällen — Unterschiede in der Betonungsweise gemacht werden? 



WIVER9TY 



Landberg, £tudes nur Im diilectea de I'Arabie Mlridion&le 689 

— Ueber mehrere der Lautzeichen, die L. anwendet, werden wir 
unter der Rubrik >Transcription< (S. X der Premiere partie) leider 
nicht informiert (sehr wahrscheinlich findet man diesbetreffende An- 
gaben allerdings wohl in früheren Worten des Herrn Grafen); wir 
meinen hier z. B. ein q mit einem Punkte darunter (z. B. in der 
Umschrift von ^J^iä* JB S. 9, 14) oder ein u mit Punkt darüber (z. B. 
in der U. von s^ S. 32, 6 ö\). Uebrigens sind im vorliegenden Werke 
manche Accentuierungs- oder Kopulierungszeichen der Vokale z. T. 
von unschönem Aussehen, wie etwa die mächtigen Klammern über 
triphthongischem aou {laoun S. 10, 17 und kaown S. 8, 2 haben 

solche sperrige Zeichen über sich [es liegt ^.? vor], die freilich 
weniger stören als die entsetzlichen Klammern, die die minimal- 
wertigsten Vokale in Schriften B. Meißners und anderer signalisieren), 
die Accente über den ö und über anderen Vokalen (namentlich bei 
Anwendung der kleineren Schrift der Anmerkungen; s. z.B. S. 124, 
N. 2). Die Sache ist zwar äußerlich; doch tadellose Typen heben 
entschieden den Genuß bei der Lektüre eines Buches. 

Entschiedene Nachlässigkeiten läßt sich L. häufig beim Anbe- 
quemen vulgärarabischer Texte anderer Sammler an sein Typen- 
system zu Schulden kommen. Beispielsweise setzt er in dem, S. 82 — 86 
vollständig reproduzierten Märchentext Nr. 1 meiner (S. 682 Arno. 2 
zitierten) Sammlung aus dem nordafrikanischen Tripolis für mein t 
(— französ. j) ohne Skrupel ein $ ein, das man doch eben als ein 
fach auffassen wird, wie femer die Unterscheidungen ff, $, ?, 2 in 
jener meiner Textsammlung von L. zu einem v uniformiert weiden; 

Nach L.scher Umwertung wird { J^* zu einem w.<c, und jeder wird 
denken, diese Verbalform laute in jenem Tripolis mehe (französisch 
gefaßt); ich schreibe aber stets »"■-;. denn ihr \ ist ein offenes, d- 
ähnliches. L. gibt ferner (S. 302) ein tirftqisches hol > Kraft*, h-d 
»Rosse<, ?äf >Sommer« aus F. H. Weißbachs Anzeige von B. Meißners 
> Neuarabischen Geschichten aus dem Iraq< (die Anzeige umfaßt 
S. 931— 948 des 58. Bandes der ZDMG; jene Nomina stehen dort 
auf S. 935) ohne weitere Umstände mit reinem d wieder; ein ä 
würde L. an jener Stelle (S. 302) freilich nicht ins System passen. 
Auf derselben Seite der Weißbachschen Anzeige iet übrigens auch 
nicht zu lesen, daß >le dialecte de Mesopotamie offre aussi une ten- 
dance du passage de d en <5< (wie L. S. 296 zitiert), sondern es heißt 
daselbst, das ä von rät >du hast gesehen« u. ä. Formen habe >viel- 
fach einen Klang nach ö hin<. Das ist etwas ganz anderes! 

Eine Anzahl von Stellen sei hier aufgeführt, zu denen wir Zu- 
sätze zu machen bezw. Korrekturen anzubringen haben; doch ist der 






■ 'httEK UNIVER5JTY 



890 ÜÖtt. gel. Am. 1909. Xr. 11 

Bestand von Druckfehlern oder sonstigen Kehlern im vorliegenden 
Werke sehr gering (mich stellt der Verfasser auf S. 277 f. und 1437 
— 1440 deren Hauptbestand richtig). Wir geben in dieser Beziehung 
Folgendes: S. 8, Z. IG: lies yJzü für yc'iü || 47, 24 : I. nicht. Jim f. 
nuff || 289, N. 1 : I. lilh'titda f. hihhuhi || 300, N. 1 : worauf geht das 
Relativ »denc in 55.7? || 306, N. 2 (wie auch 705,9; in anderen Fällen 
aber richtig) : 1. Burckhardt f. Burkhardt || 340, 7 f. : zur Schreibweise 
fl6? jj^I und ,._ö (j-fc>, welche ein ungebildeter Jerusalemer Araber 
an Littmann mitteilte, vergleiche man die maltesische, durchaus sank- 
tionierte eilyfai t'ijim, haiiu* t'ijlin etc. || 441, 12; 1. Jayakar f. Jayakar 
462, 13: man könnte denken, I,. wolle hier sagen, i König« hieße 
bei den Slawen krot (u. a.) und bei den Magyaren ko»ol ; bei den 
letzten lautet das Wort aber kinify || 466, Z. 4 v. u. : für conjonetions 
suilafricaines 1. conjonetions nordafricaines || S. 475,3: Kampff- 
meyers Aufsatz hat den Titel Die arabische Verbalpartikel b (m)< 

! 488, N. 3 : zu v _-\^ .<■', vgl. ein *^.y- ■ .< J in meinen Tripolitanisch- 
tuniBischen Beduinenliedern (Leipzig 1894), Vers 693 || 489, 9: fadii- 
ican* >da suchten sie< ist wohl irgendwie andere zu lesen || 571, N. 1 
Z. 12: f. de Metelynski 1. de Motolynski || 591,13: zu >*£•& — nache 
(Algörie)« möge doch auch bemerkt werden, daß dieses Wort fremden 
Ursprungs ist, nämlich vom lat tKCMr stammt | 655 f. : die Haare auf 

der Körperhaut des Menschen heißen sonst stets «-ii; hier merk- 
würdigerweise v,y U 694, 8 ff. : mit id-drtm meint Manzoni auf S. 71 
seines Buches >EI-Yenien< (daselbst lesen wir: >nelle montagne vi- 
vono a truppe gli sciacalli [rtl-tW»]; e pur facile nello Yemen l'incon- 

trare delle magnifiche volpi [al-<lrim]*) gewiß eine Form von -*oi ■ 
vgl. Lisäu al-jArab XV, 9311 733,2: ein MßuuHm gibt es in Tunis 
nicht und steht auch nicht an der aus meiner Tunis. Grammatik 
zitierten Stelle H 937 : mit der Terminologie in (homosexuellen Dingen 
scheint L. nicht immer auf dem Laufenden zu sein (was an und für sich 
kein Fehler ist). Soviel weiß ich aber doch, daß man die Antin ous- 
statuen nicht expreß als >une expression du Budisme romain< be- 
zeichnen kann; der Jüngling macht doch weder einen sadistischen 
noch einen masochis tischen Eindruck. L. meint mit >sadisme« wohl 
mehr >p6dcrastie« || 1206,12: 1. A. Fischer, Zum Wortton im Ma- 
rokkanischen f. A. Fischer, Wappen |1 S. 1319: Interessant ist auch 
folgender Entwickelungsgang von Uxävi], nämlich X. zu türkisch 
IckcH, Icyai, hjeii, und aus der letzten Form tunisisch jäu (das spe- 
ziell >Barbierbecken« bedeutet) || 1345,9; bei A. Jahn (Mehri- Sprache) 
bteht 1. c. titök, nicht iiäuk | 1393, N. 1 : Es ist nicht richtig, daß 
ich die Endvokale des Vulgärambischen, wenn unbetont, aber ety- 



. __ COKHEÜ UHIVCRSITV 



m 

I.andberg, Etüde* sur les dialeetcs de l'Arahie Mcridionale 891 

mologisch lang, immer mit dem übergesetzten Striche bezeichne ; 
dos habe ich nur in meinen frühesten Schriften getan, mich späterhin 
aber von falschen Voreingenommenheiten freigemacht. 

lieber das Metrische, Rhythmische und Musikalische 
der datinesischen Lieder redet L. an verschiedenen Stellen seiner 
Sammlung; 8. namentlich S. 100—103, 146, 152, 325 und 554. Auf 
S. 103 (Z. 13—18) äußert sich L. folgendermaßen: >Devant publier 
en allemand une critique assez dltailltie des ouvragcs des dcux 
savants precites '), dont les vues ne sont pas toujours les miennes et 
qui paraissent se baser sur des conclusions fausses, amenees par l'in- 
suftisance de leur observations (Dank I), je ne veux ici discuter une 
question qui demande ä eile tout un livre«. Dem Erscheinen dieser 
Studie sehe ich mit Neugier, aber auch mit Gelassenheit entgegen. 
L. wird jedoch guttun, sich vor ihrer Veröffentlichung die diesbe- 
treffenden Auseinandersetzungen in den in Frage kommenden Publi- 
kationen aus meiner Feder erat noch einmal gründlich anzusehen, 
damit er nicht fernerhin und uicht wie Martin Hartmann (s. Deut- 
sche Literaturzeitung, 1895, Sp. 1000) aus meinen Schriften Sachen 
liest, die gar nicht in ihnen stehen! Während M. II., weil ich Noten- 
schrift (aber es war doch linienlose!) zur Schematisierung von Rezi- 
tationsrhythmen verwandte, zu der Ansicht kam (s. I. c), ich wolle 
dem Zusammenhange von Veremetrik und Gesangsrhythmus beim ein- 
zelnen Gedichte nachgehen "), und während ihm entgeht, daß ich den 
Beziehungen des starren metrischen Schemas zum lebendigen Rhythmus 
des Rezitierenden nachspüre, verfallt L. auf die Anschauung: meine 
Em endations texte stellten die Gesangsform der betr. Stücke 
dar (s. S. 554, N. 2)1 Meine Emendationstexte sind aber weiter nichts, 
als die rein mechanisch skandierend vollzogenen Veränderungen des 
diktierten Textes nach den Erfordernissen des metrischen Schemas 
mit seinen — , u oder (das Vorhandensein der metrischen Schemata 
wird L. nicht deshalb leugnen wollen, weil volkstümliche Dichter sie 
mitunter nicht kennen). Diese Emendationsarbeit verlangte eines- 
teils das Hinzufügen von Vokalen zum diktierten Texte 
(diese von mir eingesetzten Vokale werden ja wohl sehr oft beim Ge- 

1) lietrifft den »Divan aus Zentralarabien* von Albert Socio und meine* 
■Tri|ioÜtanis(:h-tuni&ischen lleduinenlieder« (oder andere von meineu Liedersamm- 
lungen). 

2) vu er mir aber doch aurh nicht hatte verbieten dürfen, und was mir 
I. ja erlaubt (S. 101.20 — 24). — L. wird namentlich auch meine Erwiderung auf 
M. Hartmaaoa Beanstandungen iu lesen haben; diese findet sich in meinem 
kurzen Artikel »Neue tunisische Sammlungen« im 2. Hände der A. Scidelschen 
»Zeitschrift für afrikanische und occanisthe Sprachen« |spez. s, S. 99). 






COANEU jM.ff'-r, 




Hüü Oött. gel. Adz 1909. Nr. 11 

bange zum Vorschein kommen, aber das braucht nicht mit absoluter 
Notwendigkeit der Fall zu sein; ein diktiertes tamik udAicäibek 
Mit, qallir.k eq'clil cddtbärn [cf. Tunis. Märchen und Gedichte, S.91] 
z. B. ist metrisch aufzufassen als lainike uAhicäiebek $&d, qalbek 
qeiü aldcharä [ w_ |_w J, aber beim Singen wurde es da- 
gegen gegeben [s. Tripolitan.-tunis. Beduinenlieder, S. 4] als utinik 
HähiuiiOtk nid, !>i/L,i- ',-,,, ai cildthdnaiiauard!), andernteils das 

Tilgen von Vokalen aus den diktierten Texten (so wurde 
z. B. in Stück VII der Trip.-tunis. Bedl. an 5 Stellen wortbeginnendes 
ufä zu lu verändert). Mit einigen wenigen Ausnahmen klappt in allen 
Gedichten meiner Sammlungen die metrische Emendationsarbeit ao 
schön; ich möchte sehen, an welcher Stelle die mir zugesprochenen 
conclusions fausses und die insuftisance meiner Beobachtungen zum 
Vorsehein kommen sollten! 

Die das interessante Werk schmückenden Illustrationen sind sehr 
instruktiv. Dem Titel der Premiere Partie geht voran das kolorierte 
Bild eines jawüliqischen Sängers; Vollbilder bei S. 597, 1310 und 
1406 führen uns »Poterie en terre cuite (Marche de Öibri«, bezw. 
»La qusla liamyarftyah< und den Coitus zweier Kamele vor. 
Die übrigen Bilder stellen Gerätschaften und Werkzeuge dar. Der 
Text der an zweiter Stelle erwähnten Abbildung der süd arabischen 
Haartracht trägt (wie Textstellen hier und da) schon Verweis auf das 
zukünftige >Glossaire«. Was wird uns dieses bringen? Wie es 
scheint: nicht nur alphabetische Buchung des Materials für Nach- 
schlagezwecke, sondern auch Neues, d. h. neues Material fürs süd- 
arabische Lexikon und weitere Kommentierungen und Exkurse, Bodaß 
man späterhin dem werten Herrn Grafen für dieses Glossar ebenso 
großen Dank wissen wird, wie man ihm heute zu danken hat für die 
erste Hälfte seines Uatiuah- Werkes. 

I^eipzig Hans Stumme 






C0BNEL1 UNIVER 




GM«, gel. Anz 1V09. Nr. 11 

sänge zum Vorschein kommen, aber das braucht nicht mit absoluter 
Notwendigkeit der Kall zu sein; ein diktiertes tainlk träAtcatbck 
aiii/, nalbik eqelil cdd&artt [cf. Tunis. Märchen und Gedichte, S. 91] 
z. It. ist metrisch aufzufassen als taintkn wäAicaiebek surf, qalbek 
qelil tddebara [__ v _|_w J, aber beim Singen wurde es da- 
gegen gegeben [s. Tripolttan.-tunis. Beduinenlieder, S. 4] als tainlk 
uäfimiibck swi, yälUk v'/iUl eddthänaitanarä!), andemteils das 
Tilgen von Vokalen aus den diktierten Texten (so wurde 
z. B. in Stück VII der Trip.-tunis. Bedl. an 5 Stellen wortbeginnendes 
uld zu In verändert). Mit einigen wenigen Ausnahmen klappt in allen 
Gedichten meiner Sammlungen die metrische Emendationsarbeit so 
schön; ich möchte sehen, an welcher Stelle die mir zugesprochenen 
conclusions fausses und die insufnsance meiner Beobachtungen zum 
Vorschein kommen sollten! 

Die das interessante Werk schmuckenden Illustrationen sind sehr 
instruktiv. Dem Titel der Premiere Partie geht voran das kolorierte 
Bild eines lawäliqischen Sängers; Vollbilder bei S. 597, 1310 und 
1404» führen uns »I'oterie en terre cuite (Marchä de Sifcr)«, bezw. 
>La qusla hamyarayah« und den Coitus zweier Kamele vor. 
Die übrigen Bilder stellen Geratschaften und Werkzeuge dar. Der 
Text der an zweiter Stelle erwähnten Abbildung der sUdurabischen 
Haartracht trugt (wie TexUtellen hier und da) schon Verweis auf das 
zukünftige >Glossaire«. Was wird uns dieses bringen? Wie es 
scheint: nicht nur alphabetische Buchung des Materials für Nach- 
schlagezwecke, sondern auch Neues, d. h. neues Material fürs sud- 
arabische Lexikon und weitere Kommentierungen und Exkurse, sodaU 
man späterhin dem werten Herrn Grafen für dieses Glossar ebenso 
großen Dank wissen wird, wie man ihm heute zu danken hat für die 
erste Hälfte seines Datiuah-Werkes. 

Leipzig Hans Stumme 



MVER9TY 




Hone Semitica« No. Till 893 

Hone Semiticae No. VIII. Codex Climaci Reacriptus. Fragments 
of sixth Century I'aleatinian Syriac texta of tfae Goapela , of the Acta of the 
Apostles, etc Transcribed and edited by Agaes Bmltfc Lewli, M.R.A.S. Witb 
aeven facaimilea. Cambridge 1909. XXXI, 201 S., 7 Taf. 4*. — 10 l. 6 d. - 

Codex Climaci reacriptus nennt Mrs. S. S. Lewis diesen Palim- 
psest, weil seine obere Schrift die syrische Uebersetzung des KXiujxS 
tod napadeiooo enthält, dessen Verfasser Johannes, ein wol bald nach 
600 gestorbener sinaitischer Mönch, von diesem seinem Werk den 
Beinamen Climacus erhalten hat (Dasselbe ist griechisch gedruckt 
z.B. bei Migne, P. G. tom. 88, 631 ff.) Die Papierlagen, die der 
syrische Kopist (oder vielleicht Uebersetzer) benutzte, waren zum 
größeren Teil christlich-palästinisch , zum kleineren mit griechischen 
Bibeltexten beschrieben; vier Blätter waren noch leer. Nachdem 
Mrs. L im J. 1895 ein einzelnes Blatt der Hs. in Kairo erworben 
(mitgeteilt in Stud. Sinait VI, p. CXXXIX), gelangte sie 1905 via 
Suez in den Besitz von 89 Blättern, die sie 1906 in Port Tewfik um 
weitere 48 Blätter ergänzen konnte. Das Mittelstück hat sich bis 
jetzt leider nicht auftreiben lassen. 

In der Einleitung handelt Mrs. L. in Kürze von der ehr.- palästin. 
Schrift und Literatur überhaupt, führt die Geschichte der diesbezüg- 
lichen Wissenschaft bibliographisch vor, teilt sodann die griechischen 
Texte des Palimpsestes mit, und gibt zum Schluß Erläuterungen und 
Betrachtungen zu allerlei problematischen Lesarten, manchmal im 
Namen ihres langjährigen Beirates in solchen Dingen E. Nestle. Sie 
ist geneigt, die Entstehung der chr.-pal. Bibelübersetzung vom 4. Jht 
an zu datiren ; ferner betont sie wieder die besondere Verwandtschaft 
dieses Dialekts mit dem galiläischen : its Hkeness to Uie GaUlmu hm- 
guaye of the Turgums (p. XIII), U represents the homehj Galilean 
speerh tehidi bewrayed St Peter (p. XVI). Beides, glaube ich, mit 
Unrecht. Die erste Ansicht hat seit F. C. Burkitts Darlegungen 
im Journ. of Theolog. Studies II, auf die Mrs. L. selbst verweist, für 
antiquiert zu gelten; auch Nöldeke ist inzwischen vom 4. ins 5. Jht. 
hinuntergegangen (Kultur der Gegenwart: Die oriental. Literaturen, 
1906, p. 121), wenn auch nicht bis ins 6., wie es Burkitt tut Für 
das Andere könnte Dalman als Gewährsmann angeführt werden, 
der auch noch in der 2. Aufl. seiner Grammatik den chr.-pal. Dialekt 
mit dem galiläischen dem judäischen gegenüberstellt '). Gegenüber 

I) Unter dem »judätachen* Dialekt will er iwar jetxt »ein io Judaa ur- 
aprünglich geformtes Schrift aramäisch« verstanden haben, nicht »ein in Judaa 
gesprochenes Aramaiach«, wie man irrtümlich aua der I. Aufl. hcrauageleacn habe 
(Vorwort p. V. VI). Mit diesem Gesichtspunkt Ernat gemacht, wurde aber seine 
Grammatik des jüd.-palaat. Aramäisch eine weaentlich andere Anlage zeigen 
m Oasen- 






COßNEll UNIVERSITY 



mi Gott gel. Ans 1909. Nr. 11 

den unklaren Begriffen, die z. T. bis heute in diesen Dingen herrechen, 
ist es besondere wertvoll, ja sogar der eigentliche Hauptwert der in 
ro erfreulicher Wciso wieder entdeckten ehr. -pal. Literatur, daß sie 
beweist, daß die aramäische Sprache Palästinas im 6. und 7. Jht 
eine äußerst gleichmäßige gewesen ist Die Unterschiede reduzieren 
sich auf da« Lexikon — hior zeigt sich das ältere Samaritanisch zu- 
gleich als Grenze und Vermittler zwischen Galilaisch und Judäisch 
d.h. christlich Palästinisch — , verflachen sich aber anch hier zu- 
sehends, je mehr chr.-pal. Dokumente wir kennen lernen 1 ). Ein 
grammatisch separiertes >Judäisch( kann nicht daneben existiert haben. 
Die Targume zum Pentateuch und zu den Propheten sind nicht nur 
rabbinische Kunstsprache, sondern in Babylonien bis zur Unkennt- 
lichkeit entstellt. 

Zwei der Konvolute, die der Syrer später als Schreibmaterial 
benutzte, enthalten umfangreiche Stücke aus Evangelien, Apostel- 
geschichte und Briefen , die zu einer Bibelübersetzung gehören, also 
nicht aus Lektionarien stammen; das dritte enthält Stücke aus ver- 
schiedenen Lektionarien, z.T. aus der PeSItä übersetzt; das vierte 
besteht aus einem Blatt apostolischer Apokryphen und 4 Blättern 
einer noch nicht identifizierten Homilie. Die biblischen Stücke werden 
noch auf ihr Verhältnis zu den bisher bekannten zu untersuchen sein. 

Die Perikopen und Verse, die hier zum ersten Mal vorkommen, 
sind: Ex. 4n— is. Lev. 8u-n, 11« — 12s. Dt 617 — 7m. 1 Sam. 
2i»-», 4i-«, 65— 11. Hiobln, 6i—7ti. Ps.41i.<, 61 1, 109 1. Prov. 
lio-n. Ct. 5t~a. Jes. 63»— 11. Jer. lli* — 12is. Jo. 2 11— 11. tt-io. 
Mich. 4i— 6. — Mc. 1 w— »0, 2iB-»t. Joh. 13 1»— *». Act 19n— 20 u, 
21a— u, 24h— 26i, 26tt— 27». Rom. 4i?— >&, 5u-is, 614 -7 11, 
8»— *i, 15 11 -ri. 1 Cor. \i— 17, 3n — 4i», 13h — 14u, 14«* — 15io, 
IS««-«, 16i§— 2 Cor. li. 2 Cor. Im— 2h, 4ii— 5i t , 611— 7 ■. Gal. 
li-is, 3to— «, 4is — Du, 5i4 — 6u. Eph. 4u- «, 5i— u, 61t. Phil. 
2i*-i8. Col. 4b -it. 1 Thess. 1 <-b, 5i» — 2 Thess. 2n. 1 Tim. 6 T . 
2 Tim. Si— 14. Tit. 27-10, 3i-b. Philem. 11—25. Hebr. 2io, fti.t, 
7 11— is, 9 1*— is. 2 Petr. 1 1— it, 3 «-ib. 1 Joh. 1 1— t. 

Den aramäischen Texten ist durchweg der griechische beigesetzt, 
und wo dieser fehlt, d.h. bei den beiden Fragmenten am Schlüsse, 
eine versuchsweise englische Uebersetzung. 

Nach den 7 Faksimiles zu urteilen , gehört der Palimpsest nicht 
zu den desperatesten; im Durchschnitt ist die untere Schrift sogar 

1) M. Neumarkfl „Lenikaliiche rntersurhunpen xiir Sprache der jenina- 
lc mischen rcntateuch-Tarpume", Iterlio 1905, waren demnach iclion bei ibrem 
Erscheinen nntiquierl; um so mehr, als er den cbr.-pal. Dialekt nor au» den 
n-ünnelhafiestcn yucllen kannte oder kennen wollte (p. 11). 



Gi I - 
CORNI IJNIVtRS 



8t4 Gott. pel. Am. 1909. Nr. 11 

den unklaren Begriffen, die z.T. bis heute in diesen Dingen herrschen, 
ist es besonders wertvoll, ja sogar der eigentliche Hauptwert der in 
so erfreulicher Weise wieder entdeckten ehr. -pal. Literatur, daß sie 
beweist , daß die aramäische Sprache Palästinas im 6. und 7. Jht 
eine äußerst gleichmäßige gewesen ist Die Unterschiede reduzieren 
sich auf das Lexikon — hier zeigt sich das ältere SamariUnisch zu- 
gleich als Grenze und Vermittler zwischen Galiläisch und Judäisch 
d.h. christlich Palästinisch — , verflachen sich aber auch hier zu- 
sehends, je mehr chr.-pal. Dokumente wir kennen lernen'). Ein 
grammatisch separiertes >Judäisch< kann nicht daneben existiert haben. 
Die Targume zum Pentateuch und zu den Propheten sind nicht nur 
rabbinische Kunstsprache , sondern in Babylonien bis zur Unkennt- 
lichkeit entstellt. 

Zwei der Konvolute, die der Syrer später als Schreibmaterial 
benutzte, enthatten umfangreiche Stücke aus Evangelien , Apostel- 
geschichte und Briefen , die zu einer Bibelübersetzung gehören, also 
nicht aus Lektionarien stammen; das dritte enthält Stücke aus ver- 
schiedenen Lektionarien, z. T. aus der PeSif* übersetzt; das vierte 
besteht aus einem Blatt apostolischer Apokryphen und 4 Blättern 
einer noch nicht identifizierten Homilie. Die biblischen Stücke werden 
noch uuf ihr Verhältnis zu den bisher bekannten zu untersuchen sein. 

Die Perikopen und Verse, die hier zum ersten Mal vorkommen, 
sind: Ex. 4u-ie. Lev. 8ii-k, 11 « — 12«. Dt 6i?— 7«. 1 Sam. 
2it-tt, 4 1-8, 6»-u. Hiobln, 6 i—7»i. Ts. 41i.4, 61 1, 109 1. Prov. 
1 10-fi. Ct 5*-». Jes. 63» 11. Jer. litt— 13». Jo. 2u— u. u-10. 
Mich. 4i-ä. — Mc. l,o— w, 2i»-ii. Job. 13i»-w. Act lflai— 20 u, 
21i-h, 24n— 26i, 26 n— 27 it. Rom. 4n-u, 5i«_n, 6u-7u, 
811— », ISu-ti. 1 Cor. lt— 17, 3u— 4i», 13i— 14n, Um— Iftw, 
lf>n-4t, I61.— 2 Cor. 1 1. 2 Cor. In— 2n, 4it— 5it, 611— 7 1. Gal. 
li— m, 3 io—8i, 4 16 — 5u, 5 11 — 61t. Eph. 4 u— ii, 5i— h, 61t. Phil. 
2i>-h. Col. 4§-n. 1 Thess. 1 i-t, 5i»-2 Thess. 2n. 1 Tim. 6t. 
2 Tim. Bt-u. Tit 2t-io, 3i-i. Philem. 11—25. Hebr. 2io, Si.i, 
Tu— 1«, 9it— «. 2 Petr. 1 1— 11, Bu— it. 1 Joh. 1 1— t. 

Den aramäischen Texten ist durchweg der griechische beigesetzt, 
und wo dieser fehlt, d. h. bei den beiden Fragmenten am Schlüsse, 
eine versuchsweise englische Uebersetzung. 

Nach den 7 Faksimiles zu urteilen, gehört der Palimpsest nicht 
zu den desperatesten ; im Durchschnitt ist die untere Schrift sogar 

1) M. Neamirki „Lexikalische UntentubanRco iur Sprache der jeniu- 
tcmtecliM FaatatMrli-Tarcumc". Itrrlin 1H0Ö, waren demnach tchon bei ihrem 
Kracheinrn antiquiert; um so mehr, als er den <hi |ul Dialekt nur au« den 
[leiten Quellen kannte oder kennen wollte (p. 11). 



■ 
'.IVERSirr 

— 



Horu Semitic« No. VIII 895 

ganz ordentlich erhallen , nur fehlt es natürlich nicht an mehr oder 
weniger verblauten Stellen. Da der Syrer in derselben Richtung 
schreibt wie sein Vorgänger, liegt die Sache allerdings ungünstiger, 
als wenn er querüber geschrieben hätte, denn vom unteren Text ist 
auf diese Weise erheblich mehr verdeckt worden, und es bedarf schon 
sehr gründlicher Schrift- und Sprachkenntnisse, um bei verschiedenen 
Lese mögt ich keiten die richtige herauszufinden. Wenn übrigens, wie 
es in der Einleitung heißt, auf einigen Faksimiles die untere Schrift 
durch ein Verfahren des Cambridger Photographen im Negativ viel 
deutlicher hervortrat, als sie sich dem unbewaffneten Auge zu er- 
kennen gibt, so wären möglichst viele solcher Koproduktionen erwünscht 
gewesen, denn die Nachprüfung dürfte noch allerlei Verbesserungen 
liefern. Einstweilen ersehe ich aus den Proben, daß p. 24, 1. Sam. 6i, 
«fc^ statt otbw steht, p. 108, III, Z. 15 1K statt Jl a^s und Z. l'J 
o^s statt ||{, IV, Z. 3 v. u. |bt statt 11. p. 198, III, 1 aj| statt 
*m*t t Z. 3 J-flvif statt l^AU, Z. 8 *KaII statt «*b^-\ Z. 12 
Uim .-tat t Vi» , IV, Z. 6 ^aorC*. Statt ya 7 n n^ . 

Ich lasse nun eine Anzahl weiterer Verbesserungen folgen , teils 
solche, die sich mir beim erneuten Durchgehen der Texte ergeben 
haben, teils solche, die ich Mm. L. während des Druckes vorschlug, 
die sie aber, als mit ihren Lesungen unvereinbar, zurückstellte. 

Pag. 2, Mich. 4 a ai^< = xaraxö^Gooiv ist verlesen (oder 
event. verschrieben) aus ^o^. Es ist derselbe Fehler wie in 
*^***'^- Jo. 3 io. 

Pag. 4, Lev. 8« U i_o . Wenn diese Ergänzung richtig wäre, 
so müßte der Uebersetzer das xavoü irrtümlich als >Rohr< gefaßt 
haben. In Wirklichkeit wird er wol %m geschrieben haben (das 
natürlich m ist, nicht f, wie ich im Lex. 137 versehentlich angab). 

Ebenda, V. 28 | t^. .\a «. ist Schreibfehler für fUu^*. vgl. 
V. 29. 

Pag. 6, Lev. 12« ist jjaf richtig (ohne !i. 

Ebenda, Lev. 12s lii^ai. 1 =~ tö ixawSv ist ohne Frage falsch. 
Vielleicht Jj>»oj. 

Pag. 8, Jo. 2 1? v o^oV<> : 1- ^o^oi-o. 

Ebenda, V. 18, o£wo*o ^o oc* .m.,o ist unhaltbar, denn >m,, 
wird nicht mit ^o konstruiert. Sowol Lect, 46 1 als auch S. F. 40 « 
haben o^-oto^*- ^d— o. 

Ebenda, V. 20 'odaj»\ Mit diesem Lückenbüßer aus der Pes. 
kann man sich nicht einverstanden erklären , denn das Wort ist im 
Chr.-Pal. bisher nicht belegt und das übliche Wort für ßp<Ju.o« ist 






COKHfU UNIVER9TY 



Gott. gel. Abi. 19t«. Nr. 11 

oi_»; : also otlov*; — wenn man überhaupt so weit gehen will, ganze 
Würter einzusetzen. Unangebracht ist es jedenfallH, pag. 10, 1, 1 
(Dt. Gi») für die im Ms. weggeschnittene Zeile y-ki>? J-AoAmf ein- 
zusetzen , denn bei Land p. 222, auf den verwiesen wird, steht ja 
'a» J -**-,- a , und so wird auch im Climacus gestanden haben , da 
beide Texte im übrigen meist genau zusammenstimmen. Jene Er- 
gänzung dagegen hat MrR. L. offenbar aus Dt. 1 1 » Lect. 54) her- 
geuummen. 

Pag. 14, II, Z. 4/5 ist der st. abs. ^»o^» \x(?Joo beizubehalten 
(vgl. p. 12, I, 2)3). 

Tag. 16, II, Z. 3 kann in L^o? kaum etwas andere» stecken als 
v o^v Solche Verbindungen entsprechen dem hehr. Inf. abs.: um 
den Kasus des griechischen Wortes kümmert sich der Uebersetzer 
dabei nie. 

Pag. 18, I, Z. 7 (Dt 7te) fjjt jOjj = spoao);dia[iati. ffpoao-xditi«; : 
1. *ai.L *oii-, vgl. Anecd. 165 (Lex. 152*). 

Ebenda, Hiob 6« lUSoo : 1. ^;*oo. 

Ebenda, V. 13 — j **♦: J. j—t oder j~w*. und in V. 15 »*» statt — «. 

Pag. 20, III, Z. 1 v \}->w scheint Mrs. L. aus PeS. eingesetzt 
zu haben, aber der griechischen Vorlage toö pd) ftuXsüttv xxX. eut- 
spricht das kaum. 

Ebenda, IV, Z. IG N.^.S. = 14» öHUf. Mau erwartet ^,->N . 

Pag. 22, TI, Z. 5 v. u. o ? *xi.Lo: 1. ojbcUfo. 

Pag. 20, Prov. Isi La-j- = aopsSpsüs*. : 1. Ja~&.. 

Pag. 28, Hiob fi»« -j^>*j: 1. VV**H- 

Ebenda, III. paen. U<: I. |l. 

Pag. 30, I, Z. 1/2 ist die Ergänzung kaum ganz richtig, minde- 
stens wäre ,rfc^ "»*» statt ,-*>■*■ ** - zu setzen. 

Ebenda, I, ult. ist nach dem Pitt li*xa statt M « zu lesen «*a 

= 3Kptj5Xi(|>6«U (IS. 

Ebenda, II, Z. 1 f . ist ..-*>.-■■ durch ..vt.> ? , und das (syrische, 
aber nicht chr.-pol.) — fc»^. durdi L! ^-^. zu ersetzen; in Col. III. 
Z. 1 f. H'icl^jo _^- ^x durch {^0 *^*., und /lux. durch jl-u-iL, 
da Ifop». fem. ist. (Besser würden, wie gesagt, solche abgeschnit- 
teneu Zeilen einfach punktiert). 

Ebenda, III, Z. 12 ist **i*Uo zu zerlegen in **a* L(o (asaXXd^K?). 

Pag. 34, i:i. Z. 5 Li u**-»: 1. II JuAm. Schon die Nachstel- 
lung des Pronomens zeigt, daß die Stelle aus der PeS. übersetzt ist. 

Pag. 36, Mt. 1 19 t*.»JL.f — Sstiu-atiszi. So hat auch das Evau- 
geliar p. 253. Es ist ein neues Beispiel für die Fortpflanzung von 



le 0li 



■: ■ " r 1 ii'-i. ii:-. - 



fW GOtt. gel. Abi. 19419. Nr. 11 

et«;; also otLe^j — nenn man überhaupt so weit Rehen will, ganze 
Wörter einzusetzen. Unangebracht ist es jedenfalls, pag. 10, I, 1 
(Dt. 6*) für <lie im Ms. weggeschnittene Zeile ^-&i»f i~»asux>: ein- 
zusetzen , denn bei Land p. 222, auf den verwiesen wird, steht ja 
'o; |.w^.> , und so wird auch im Climacus gestanden haben , da 
beide Texte im übrigen meist genau zusammenstimmen. Jene Er- 
gänzung dagegen hat Mrs. L. offenbar aus Dt 11« Lect 54) her- 
genommen. 

Pag. 14, 11, Z. 4/5 ist der st. ans. *»#fag %|||m beizubehalten 
(vgl. p. 12, I, 2/3). 

Pag. lfi, II, Z. 3 kann in L^ef kaum etwas anderes stecken als 
v o^A r . Solche Verbindungen entsprechen dem hebr. Inf. ans.; um 
den Kasus des griechischen Wortes kümmert sich der Uebersetzer 
dabei nie. 

Pag. 18, 1, Z. 7 (Dt. 7ib) }*j1 fo«j = spM'//ft!o|w:t xpoocr/iHrfc : 
I. »oaJ. *o***, vgl. Anecd. 165 (Lex. 152*). 

Ebenda, Hiob 6« H->;*^ : I. "Wb^. 

Ebenda, V. 13 -j-*: luA oder ^t, und in V. 15 ** statt -f. 

Pag. 20, III, Z. 1 ^.Sfl->w Bcheint Mrs. L. aus I '•'■-. eingesetzt 
zu haben, aber der griechischen Vorlage toö u.4) ^ouXsüttv xtX. ent- 
spricht das kaum. 

Ebenda, IV, Z. 10 K»t,N = ttj> o?xt*. Mau erwartet fk.Vt. 

Pag. 22, II, Z. 5 v. u. ojb^J.o: 1. ojb^J.lo. 

Pag. 2fl, Prov. Iti Ja-j. = w p rf jp töw : 1. )->.K.. 

Pag. 28, Hiob fi*. -j—»,: i. ^ y~ *j. 

Ebenda, 111. paen. IK. 1. V. 

Pag. 30, I, Z. 1/2 ist die Ergänzung kaum ganz richtig, minde- 
stens wäre ,,-»■»- ^■■w* statt , , * v ^ r zu seLzeu. 

Ebenda, I, ult. ist nach dem Prte. ,'jnrw sUtt — t zu lesen o 
= ztppkktyixxi u.1. 

Ebenda, U, Z. 1 f . ist ■ ■»., ,; durch *aa~» . und das (syrisch.', 
aber nicht ehr. -pal.) J^. durch W R^». zu ersetzen; in Col. III. 
Z. 1 f. IUo^* -N- ^x durch ;^> J^*. . und jo-*a- durch j^~-jL. 
da Icd^. fem. ist. (Besser würden , wie gesagt , solche abgeschnit- 
tenen Zeilen einfach punktiert). 

Ebenda, 111, Z. 12 ist oaLi'o zu zerlegen in oj Ljo (äzoü\Xd£itc >• 

Pag. 34, m, Z. 5 Li ^E^jo 1. U (u*&». Schon die Nachstel- 
lung des Pronomens zeigt, daß die Stelle aus der Pes. übersetzt ist. 

Pag. 3fi, Mt 1 1» >*.iA-j « 5ct7ji3Tt03L So hat auch das Evan- 
gelüu- p. 253. Ea ist ein neues Beispiel für die Fortpflanzung von 






Hone Semitiru No. VIII 897 

Schreibfehlern in Lektionarien (ZDMG. 61, p. 220 h), denn die ur- 
sprüngliche Lesart muß \v T °-? gewesen sein, vgl. Col. 2i& (Lect. 13). 

Pag. 37. Dem zu Mt. 1 n als Lesart des Palästiners angegebenen 
M X ylja t t ai entspricht (i-oU (p. 36, 111, 1) doch nicht, sondern viel- 
mehr (;_ök— 

Pag. 64, Mt 27 4i ;->m. : 1. ;-»m. 

Ebenda, V. 46 ^Nn-> m ist natürlich ein Kompromiß zwischen 
aramäischem t^oth und griechischem oaSa^dav«! , wie in 6—=» 
■mw.t 1 Sam. '■;- (p. 26) gegenüber <ju&^ K-a V. 14 und in 
manchen andern Eigennamen. Mit dem Schibboleth (Introd. p. \ \ 1 1 1 
hat das nicht* zu tun! 

Pag. 88, III, Z. 3 v. u. olo^ ->. 1. v oUttr>. . denn auch wenn 
man Jussivformen in unserm Dialekt anerkennt, ist eine solche hier 
durch den Sinn ausgeschlossen. 

Ebenda, IV, Z. 13 < - -~ = auv»f.fnrtovtec (Act 21 u) gibt 
keinen Sinn. Es wird ^.rma (schwerlich v . n .. > v> > zu lesen sein. 

Pag. 90, II, Z. 11 ^o- (dJ^L* ^> (Act 25 1) ist sinnlos; die 
Hs. hat gewiß ^<L {&^.L *bo ^> 

Ebenda, 111, Z. 5 v. u. ;-*^ (Act 25«) = ^tatptßwv ist sicher 
falsch. Man kann höchstens schwanken zwischen ^^ und pax 
Letzteres steht für das griech. Verbum Joh. 3ti 11 m; »&*. mit fol- 
gender Zeitbestimmung ist allerdings nicht blos syrisch (für spät- 
griech. Rottiv -■ 8iotp[ßetv), sondern auch jüd. -aramäisch (vgl. auch 
crom Qoh. Git). Ich vermute ;yi^ und lese so auch p. 92 (Act 
25 u) ojäa. statt opx. Vgl. ZDMG. Gl, 213i-io. 

Ebenda, IV, X. 6 o *— ^ ist in diesem Dialekt ungebräuchlich, 
I. tvX^j'. — Z. 11 (Act 25?) ist ^A \ » = xatatpdpovtsc durch 
r b~oo zu ersetzen und die Lesart Xifovtec p. 91 zu streichen. (Das 
hieße ja überdies ^2kat»). 

Pag. 92, II ,-ifr*T - o; ->s. (ot-*; 1^~* = ^Bpüv 54 3tafevouivuv. 
i'cm bei Zeitangaben ist zwar im Syrischen beliebt, würde aber an un- 
richtiger Stelle stehen. Man erwartet qj-»% y «j U^ (vgl. Act 27 b 
p. 98, II ult, wo übrigens für ho zu setzen ist U^i. 

Ebenda, IV, Z. 5 v oU> : I. oLtt (ouvsX&Jvtwv). — Z. 4 v. u. ^n.ä? 
= Ctjt^uäto. Da das 7 von vornherein stört und ein Subst "Vo**. 
(abgesehen von Scheol) nicht existiert, ist dafür awaa zu lesen, 
was die Hs. zweifellos hat. Es kehrt ja auch gleich in V. 20 (p. 94) 
wieder (für C^njmc). wo der Uebersetzer die Vorlage übrigens in an- 
derer Hinsicht mißverstanden hat 

Pag. 96, I, ult t.wfr^. ist natürlich falsch ; 1. \ ~l 



COfiNEU UNWERS1TV 



Hflfl '.ött. gel. Anz. 1!>09. Nr. 11 

Ebenda , IV, Z. 1 f. jlo^j ^i-li? scheint verlosen für ^U? 

Tag. 9t$, I, Z. 8 «fcaLna = vofre <pU«K Act. 27 b ist uumöglüh, 
teils wegen der Bedeutung, teils weil boJfr nicht mit Suffixen ver- 
bunden wird. Es ist zu lesen .uui , und demnach die betr. An- 
merkung zum griechischen Texte p. 99 zu streichen. 

Ebenda, II, Z. 9 ist das o vur .--***»^ zu tilgen , denu hier 
beginnt der Nachsatz. 

Tag. 100. I, Act. 27 i« J-n>fcoo : 1. U^«. 

Ebenda, II, Z. 1 qpq^j.m |/n^^, — sie i '. ' ~'-y.., verstehe icli 
nicht; et« tt ( v uiiTjv 2. (p. 101, Eußn.) kann das natürlich nicht 

bedeuten. 

Ebenda, IV, Z. 6 wird hinter -i». ein Wort für 5ei ausgefallen 
sein , etwa ^*sj uder («u (vgl. V. 26). 

Tag. 102, II, Z. lf. Kakud ot^aA«: soll heißen oi^oa-> 
L»} , ferner ist Z. 4 od.ofc«Ä=»o zu lesen statt aLok*io»o , weil 
gleichfalls von ^oo»! abhängig. 

Ebenda, IV, Z. 6 v.u. l< t o..^ : 1. L»a *.S . ( v Oj***. ist ganz 
davon zu trennen). 

Pag. 114, IV, Z. 4 fc^cuo: I. «Kis^-o, und Z. 15 *ä-: 

I. M (Ptc.). 

Pag. 120, II, Z. 4 ao W = ö?gXov 1 Cor. 4* ist, weil in 
diesem Uialekt ungebräuchlich, durch — a X : zu ersetzen. 

Pag. 130, IV, ult. J-jo*.*; 1 Cor. 15 si (aitspudwuv p. 131) stammt 
aus der PeS. (Jia*.?i). 

Pag. 168, II, paen. Das unverständliche &*^oi? Eph. 4i» = 
än/|X7^xöt6c wird kaum in der Hs. stehen. Um sicher zu eiuendieien, 
müßte man wissen, welcher Buchstabe undeutlich oder verdeckt ist ; 
einstweilen vermute ich m\»!i (als Intrans.), vgl. *-jLi.*i — ^t.cov 
Ual. 4t7 <p. 150), |*a*^> = aooitia Eph. 5u (p. 160), sowie ^jü{ 
= jt[,or.z*.tlc »überstürzt, hastig« 2 Tim. 3«. (p. 174), wofür eben 
y-.ai^.f zu lesen sein wird. 

Ebenda, III, Z. 6 o_j.v» : I. ^j.*»-» (sv irXeova£ia). 

Pag. 162, IV, Z. 13 -ja-! (Phil. 2») ist unmöglich, 1. ^1. 

Pag. 168, IV, Z. 15 f. *lo- lf oo. wird verlesen sein für ^o^j 
(Low? >dafür daß im Uebermaß<- 

Pag. 172, IV (2 Tim. 2i)^ajU. Meinem Vorschlag *-ajU zn 
lesen (vgl. Lex. 124* und jetzt noch Duensing 20 paen., wo für |; 
o-ajtl zu lesen ist n.atll Jlj — «ßXaßitc, mit Fraenkel ZA. 20,444), 
hat Mi--. L. die Ansicht eine» Herrn Norman Mac kau vorgezogen, 



CORNElI'uNIVtRS 



(lött. Ml Am. 190». Hr. II 



Ebenda , IV, Z. 1 f. ao^m ^-U? scheint vorlesen für ^iL,'» 
Ao^AJf = expiftr, toö inojrXiiv i/ 1 *?* 

Tag. 98, I, Z. 8 rwui-» = co6« fftm* Act 27 1 ist unmöglich, 
teils wegen der Itedeutung, teils weil jat.irt nicht mit Suffixen ver- 
bunden wird. Es ist zu lesen --«»«■» --* , und demnach die betr. An- 
merkung /um griechischen Texte p. 99 zu streichen. 

Ebenda, II. Z. B ist dos V vor >.ioni zu tilgen , denn hier 
beginnt der Nachsatz. 

Tag. 100. I, Act 27 m J-^xA*»: 1. L_o^ ? 

Ebenda, Ii, Z. 1 <mn^-, ,nt> |m^ — sie rr ( v Xöptiv verstehe ich 
nicht; eic ",v uJtqv )'. (p. 101, FuOn.) kann dos natürlich nicht 

bedeuten. 

Ebenda, IV, Z. 6 wird hinter ^. ein Wort für £«i ausgefallen 
sein, etwa ^aj oder l*. (vgl. V. 26). 

Pag. 102, 11, Z. lf. K.viyi o^oä.: soll heißen «^oas 
b-Mj, femer ist Z. 4 od-ob-aa^o zu lesen statt »UÄ**»^, weil 
gleichfalls von wJDf! nbhängig. 

Ebenda, IV, Z. 6 v. u. Ji^o*^.: I. Juja*&.. \o^s_ ist ganz 
davon zu trennen). 

Pag. 114, IV, Z. 4 b^o^o: I. <*&i»^a~o , und Z. 15 |ä. : 
I. fca (Ptc). 

I'og. 120, 11, Z. 4 joU = &>«Xov 1 Cor. 4s ist, weil in 
diesem Dialekt ungebräuchlich, durch «o. X zu ersetzen. 

Pag. 130, IV, ult. J-jai.n 1 Cor. 16» (oxip|tAt4»v p. 131) stammt 

aus der I'<- . boin). 

Pag. 158, II, paeu. Das unverstandliche oa^i Eph. 4i9 = 
*«TjX7T]xä«c wird kaum in der 11s. stehen. Um sicher zu emendieren, 
müßte nuui wissen, welcher Buchstabe undeutlich oder verdeckt ist; 
einstweilen vermute ich o*^.tt; (als Intrans.), vgl. >*m±M — ^4ov 
üal. 4i7 (p. 150), lioi^i = äocuTta Eph. 5 n (p. 160), sowie ^joa? 
= xpoxettte >überstürzt, hastige 2 Tim. 3 4 (p. 174), wofür eben 
^*oxi zu lesen sein wird. 

Ebenda, III. Z. 6 a-j.^i : 1. v a.j-i=» (sv ■-> ■■ ■ - \ | . 

Pag. 162. IV, Z. 13 wj<x-; (Phil. 2») ist unmöglich, 1. ^ 

Pag. 168, IV, Z. 15 f. U.O.IY ooi wird verlesen sein für ^*.j 
*Lojo» »dafür daß im Obermaß«. 

Pag. 172, IV (2 Tim. 2i)^ajU. Meinem Vorschlag uaAJ zu 
lesen (vgl. Lex. 124' und jetzt noch Ducnaing 20 paen. , wo für 11? 
o~öjU zu lesen ist n.niU U* = äj&aßifc, mit Fraenkel ZA. 20,444), 
hat Mrs. L. die Ansicht eines Herrn Norman MacUan vorgezogen, 



'NIVERSTV 



Horio Scmiticae No. VII! 

^xjLi sei eine Spielform von ^ojU , denn >his Jewish students 
often confound ^ and e in pronouncing them« (p. XXII). Zu solchen 
Erklärungen greift man schließlich, wenn man die Lesart einer Hs. 
(und dazu eines Palimpsestes) ohne Weiteres für die des ersten 
Schreibers (Uebersetzers) hält! 

Um die Identifizierung der beiden letzten, auf weite Strecken 
sehr stark entstellten, Fragmente konnte ich mich jetzt nicht bemühen. 
Vom ersten , einem Apostelapokryphon , existiert eine abweichende 
arabische Rezension in den Horae Semit IV, 186 f. Das andere 
scheint aus einer Festrede auf einen asketischen Heiligen zu stammen, 
denn, die Richtigkeit des Textes vorausgesetzt, heißt es p. 194, I: 
>DaG ich aber unsern ehrwürdigen Vater mit der Braut (Cant 5) 
verglichen habe, so habe ich das mit gutem Grund getane. Einiges 
laßt sich aber doch schon jetzt dazu bemerken: 

Pag. 100, III, Z. 5 v. u. ^i+ (>was troubled«) ist unverständlich. 
Es muß doch wol heißen: >und als Petrus im Geiste erkannte, 
daß<, also ^- r *. 

Ebenda, IV, Z. 9 steht ft-^ (>die Stadt«). Das wäre der ein- 
zige Fall , wo dieses so häufige Wort ohne n geschrieben wäre. Ich 
bezweifle die Richtigkeit der Lesung lebhaft. 

Pag. 194, i 1 1 , ult ota^. ^a^o U >doth not bow his heart«. Da 
aber ^»t{ in dieser Bedeutung ganz gebräuchlich ist (Lex. 194 h ), 
muß — ^i_» gelesen werden und *S (N. 2) außer Betracht bleiben. 

Ebenda, IV, Z. 3 v. u. (sie) v o^ bo^ |i{ &^w, Zitat von Ct. 
5 a, wo LXX xäc uäXdvw autottc; ebenso p. 196, II, Z. 1 (wo ^qjoC^- 
jn ,->c^ d. h. wol ^jo^. verbessert ist). Dadurch scheint jenes 
N>...o<iN = äp-öXova Jes. 63 s (s. Lex. 104") bestätigt. Indessen unter- 
scheidet sich ein .a von einem * in chr.-pal. Hss. kaum, wenn die 
rechte Hälfte von der obern Schrift verdeckt ist, und so zwingt uns 
nichts, an der Lesart festzuhalten. Es wird hier wie dort das Pa'el 
von a^ , oder event das von «aa^. zu lesen sein, falls das targum. 
*v<toa Jes. 9* richtig ist 

Für die Grammatik und namentlich für das Lexikon liefern die 
Texte, vorsichtig benutzt, ziemlich reiche Ausbeute. Neue Verbin- 
dungen von Verbum mit Suffix sind v oo<Äoa^ >ich vergewaltigte 
sie« Act. 25io (p. 92)'), »A frft o >habe es empfangen« 1 Cor. 15s 
(p. 128), QflNtt. >er befreit uns« Gal. I« (p. 144). 

1) ^2 2 Tim. Sil (p. 174) = m Ipüwto ist, wie mir Mrs. L. mitteilt, 
unsicher, vielleicht sei es -jo-,Ä. Jedenfalls ists Perf, nicht Ptc. (p. XXII); es 
fragt sich nur, ob mit Verbal- oder (wie ^oiixn^) mit Notninalsuftix. Die letz- 
tere Art war bisher für das Chr.- Pal. nicht belegt, und man wftrdo gern auch 
über die Lesung v -^- vK; Sicherheit haben. 

Mit pl. Abi. IM«. Hr. II 62 






COßNEtl UNWERSlTY 



900 GOtt. gel. Ah. 1909. Nr. 11 

w.iQ-0. y»«-«* kommt auch hier vor (Rom. 15 1« p. 114, Philem. 
19 p. 178). Seit auch Fraenkel ZA. 20, 445 vergeblich über Ety- 
mologie oder etwaige Entstellung nachgesonnen hat, dürfte die ZDMG. 
61, 215, Anm. vorgeschlagene Erklärung an Wahrscheinlichkeit etwas 

gewinnen. 

Wertvoll ist ^.t-m*» W = OÄ*v8ouai Phil. 2 n (p. 162). Dem- 
nach ist ^nNm = asov8^ Jo. 2u (wofür in S. F. Juaoj) nicht aus 
^.q^.« verderbt (Fraenkel I.e. 443), sondern richtig. \&.btmjo (= 
ot£&t» in dem Zitat Anecd. 178*«) und ^d^ro gehören natürlich 
mit südarab. Jtbo > Weihung« zusammen. 

*ok^9 — ujJtüic4C»v 2 Petr. 1« (p. 186). nni ist so im Syri- 
schen nicht selten. Cowley-Neubauer wollten es im hebr. Sirach 

finden, s. Smend zu Sir. 43 u. 

fraafcjftM = &jnxop7j-p')*"tyMTai ebenda V. 1 1 bestätigt meine Emen- 
dation von ^o» (Stud. Sin. I 101) in .namv> Lex. 139*. 

^^ = Äftsau-oc 2 Petr. 3n (p. 188), vgl. hebr., targ. 11* 
>auf Abwegen sein*. (Im Syrischen etwas andere Bedeutung.) 

i» ;.'4 steht Lev. 8i* (p. 4) scheinbar (s. p. XXI) für xöxXq>, 
also adverbial. Das Verbum *cdi^, bisher aus Hom. Ox. 9, 70 u, 
Damasc. 100», Duens. 77, 1, 6 v. u. bekannt, kommt in diesen Texten 
3 mal vor: Mt 2 las (p. 44) Af. o^o^l «pit^wv, Mt23is (p. 48) 
lio- ^oo»-£ %oU "■:-:■'■■, :'= tty &<xXa<3MV, GM. lt I p. 144) ^*>i-£ yOll 
[israti*saas. Neben u-yli» (Lex. 77 b ) kann jetzt noch auf i>jk >ab- 
suchen< (faire tles ineursions u.s. w.) in einem Texte des 15. Jhts. 
verwiesen werden: Mälanges (Beyrouth) I, 1906, p. 317 ■*.■., vgl. 

351, N. 1, und ftttftjfrAb >Reiscnder«, >Bote<, jfeljLi Rück- 
kehr« im Dialekte von Datlnah: Graf v. Landberg, Festgabe 
zu seinem vierzigjährigen Jubiläum als Orientalist, 1909, p. 77. 

Gegen |L£*o = oxdipT] d.h. >Boot< Act 27 n (p. 100) habe ich 
meine Bedenken. Daß es lat. cutillus sei (p. XXII), scheint mir 
schon der Bedeutung wegen ausgeschlossen. Wenn Nestle und 
Mcrx um ihr Gutachten über die Schreibung des Wortes an Hand 
des Originals gebeten wurden, so wird dieselbe nicht über alle Zweifel 
erhaben und mithin ein Emendationsvcrsuch erlaubt sein. Sollte nicht 
U£ia = lia^is > Ponton« (syr. in Wright's Apocr. Acts 174 ■ und 
bei Bcdjan 7, 394 it.>) dastehen, das ja graphisch nicht weit abliegt? 
Möglich aber auch, daß der Palüstiner, in begreiflicher Verlegenheit 
gegenüber diesen griechischen termini technici (vgl. |*St V. 18 für 
t6 oxeüo? = Segel), ox4<pi] ungeschickterweise als > Gefäß« gefaßt 
und mit li^m. U^m sifula (PSm. 2611«) übersetzt hat. Schade, 
daß kein Faksimile von diesem Stück mitgegeben ist! 






CORNEU UMWERSIIY 



Horae Semiücae No. VIII 901 

Sehr merkwürdig ist wyg.N b—f für dfopaioi Sffwm Act. 10m 
(p. 84). Mrs. Lewis (p. XV) erklärt es mit Hbri ; dann wäre aber 
das a. unbegreiflich und schwer zu erraten, was der Uebersetzer sich 
dabei gedacht Vielmehr scheint er aiopaioi (sc aüvoSoi, s. Bloss E. 
St.) als > Marktgesindel, Pöbel« verstanden zu haben 1 ). 

UoJjo fUr i-/up — eine Variante könne ich nicht — Hiob 7 5 
(p. 30) ist ein neues Beispiel dafür, wie griechische Wörter durch 
andere ersetzt werden , denn es ist = (tofX.dc und demnach wol Uicoo 
zu schreiben. 

1) Vgl. Loa* bei White. — Ich stelle hier das Material zusammen, das für 
die Erklärung des Wortes in Betracht kommt. 

a) In dem wenigstens dem Grundstock nach sicher echten und einer Unter- 
suchung dringend bedürftigen Testament des Efraim Syrus sieht sich der Ver- 
fasser beim Sterben von Schergen in Fesseln gelegt, um vor den göttlichen Richter- 
atuhl gefuhrt zu worden; 

(sie) k£&. Uxoo Ldx> hw^qao -o-oi.« 

ed. Duval (Journ. aa. IX, 1901, tom. VIII, 244 1) nach den II- FO, wahrend 
dio andern statt l.i-.ii haben po^tj oder -m;' I.ct/tcrcs hei Ovcrh. 187b. Da/u 
Ephr. Opp. i:r ■!...!. II 230: iriptix'jxXiuadv ji« hs' i^fia $1) ■!.•/•• ai, ol tt ( c '.r'rv^-ztt 
iTtrcraf. Vgl. 255 11 f. — Overb. 142 lof. , wo er sie mit Dieben und Gefangen- 
nebmeni vergleicht, wie Isaak von Antiocbia ed. Itedjan I 27G paen. 

b) Tiberius üefl bei seiner Hypatic die Reichen und ; .-x;v profitieren, den 
Armen aber nichts su Oute kommen: Joh. Ephes. 172 7. 

c) al Walid b. 'Abdalmalik rottete alle |muO )i2iA aus und erbaute (restau- 
rierte) die Stadt fiU ^ (zwischen Libanon und Antitibanon gelegen , j^ ^i 
bei Ps.-Dionysius cd. Chabot p. otfj 10, vgl. auch Weil, Cbalifcn I CSrt f., N»ldckc 
ZDMG. 29, 441): Anoynmc Chronik ZDMG. 51, 573h. 

d) Im J. 9 Konstantins kamen Römer ins Libanongebirge. Man nannte sie 
L r >;*0 oder Im i.\ , die einheimischen Syrer aber nannten sie Uxx;^...-. Sic be- 
setzten das Land von den Gebirgen Galiläas bis 'um Amanus und beunruhigten 
es auf Anstiften der Römer durch ihre Raubzuge (1. r AO statt ^iüO), In» sie 
dann von den Arabern in dio Schranken gewiesen wurden: Michael Syr. 487. 
Vgl. barhob r. Cbron. 114 cd. Bruns- Kirsch. Uebor Uixi,,_. N ... . r , ' . - _ s. 
Niebuhr, Arabien 397, Lammens io »Mclangea« (Bcyrouth) I, 14 — 22. Sachau, 
Zur histor. Geographie von Nord-Syrien (1892) p. 323. 

e) rroW? DT0D1 DDßni "lßlSn K3 Bamidbar r, sect. X, fol. 240': 
»Es kam der Scherge, ergriff sie und überantwortete sie der Regierung«. — 

lieber ißiS ist viel geraten worden, vgl. Buxtorf 218 VmBv^lM *f'/J- 
Wnapoc (? nach Dal m ans Wurterb. 39" 1 vielmehr 4p-/i).^ittT,p »Ohcrhascher4), 
Dal man 209" 446 b (rufilua), Sara. Krauss II 311 f. Vielleicht ist jnvfy zu 
lesen und mg ;«-^ I ^.<r-\ '. ■ damit identisch, wio auch }z&ctk unter b), wovon 
dio Glossen PSm 1912 paen. nicht zu trennen sind, also möglicher Weise Xirap'.';. 
j-ä\, l-^A c) d) haben Arnold i.I'Si:. 1942), Sachau 1. c. und Chabot (zu 
Mich, Syr. 455, N. 1) mit i*npupaY*uTo( oder ).a-p'jpflTui7ojvT*;( erkliirt, vielleicht über. 
flüssig. Ein Gentilicium , das an sieb nicht unwahrscheinlich würe, würde L'oai. 
heißen. — 

62« 



■ 



903 04«. gel. Ans. 1909. Nr. 11 

Neu ist ©j^a = vöv Mt 27 u (p. 04), = Xoucöv Mt. 27 <n (ebenda), 
Oj-j> Im — vöv V. 42, OfAL* ^> = Xoiköv Mt. 26 « (p- 58). 

(va »schwere Act 27 ib (p. 100) = L** der Peä., von der die 
Perikope abhängig ist, tot (sie) = »*ißap& 2 Cor. 2» (p. 13fi), lp>» 
,v. - ßapoi>|t«voi 2 Cor. 5« (p. 138) erweisen die Existenz dieser 
Wurzel (Lex. 31>) definitiv. 

llU^> — Wpoii Hiob 6» (p. 28) ist = ££»>, folglich »rron 
zu sprechen. Es gehört zu den Wörtern, die das Chr.-Pal., soviel 
wir bis jetzt wissen , nur mit dem Arabischen gemeinsam hat : ^m 
>voraus sein oder tun« (jL), «ou »durchbohren« (^ und Ji^i), 
>~i f >erschreckenc (jj*j; auch samaritAnisch , aber hier vielleicht 
Arabismus), ♦*.* »donnern < (^Xc ; )- 

In o-i .a-p = WW* F*P 6v W* m - 7 " (P' 16 > bUckt noch 
der Substantiv. Gebrauch durch. 

^*6oo = xd*?iC4u»« 1 Cor. 4u (p. 120) dürfte aus 
^-otco verlesen sein, vgl. o^-jä Luc. 20« bei Duens. 148. 

ofc^fcoo steht für WOOprta 1 Cor. 3» (p. 118) und Eph. 4 i« 
(p. 158). Daraus und aus Duens. 11 1 |i£»? ow*äj MM* (Gr. 
etwas anders: ™v roixUcov tw T tö»v toö Siaß&o«) ergibt sich, dafl 
auch an der verdorbenen Stelle 2 Cor. 4i in S. F. 50 o**Aä* zu 
lesen ist. Die Erklärung des Ausdrucks geben «bJiJ. »Zwischen- 
träger« und die »dritte Zungo< der jüdischen Literatur (b. Smend 
zu Sirach 28 u) an die Hand. 

Das Ptc. ttt für sonstiges fAa. findet sich erstmalig Act. 20 1. 

t. ii (p- 86)- 

Diese Beispiele mögen genügen. Mrs. Lewis hat sich durch die 
Ausgabe ein neues großes Verdienst erworben , für das wir ihr zu 
Dank verpflichtet sind. Nur wird man leider die Empfindung nicht 
los, es hätte sich aus den zahlreichen und leider ja z. T. Btark ver- 
derbten Handschriften, die sie seit Jahren bearbeitet, noch mehr 
herausholen lassen, als der gedruckte Text gibt 

Göttingen * S*ultheß 



(OMRIUMVM 



Neu ist «v** = vöv Mt 27 «. (p. 64), = XoiwSv Mt 27 « (ebenda), 
^..^ (o, — v&v V. 42, Oy^j» £» = >-otxöv Mt 26 u (p. 58). 

(«» >schwer< Art 27 n (p. 100) — U+* der Peä., von der die 
Perikope abhängig ist, fcat(sic) = iirtßaptb 2 Cor. 2» (p. 136), tva ? 
,.^ - ßapoütuvot 2 Cor. 5* (p. 138) erweisen die Existenz dieser 
Wurzel (Lex. 31 fc ) definitiv. 

flw . = X*po 7 £ Hieb 6» (p. 28) ist = £$», folglich KP-tfn 
zu Bprechen. Es gehört zu den Wörtern, die das Chr.-Pal., soviel 
wir bis jetzt wissen , nur mit dem Arabischen gemeinsam hat : «ab*. 
»voraus sein oder tun* MM, ***u »durchbohren* (^ und ^i). 
>*aU »erschrecken* (jd-i; auch samaritanisch , aber hier vielleicht 
Arabismus), ^»* »donnern* &X»p. 

In ä-j k-ja = *«* juxpöv uixpdv Dt 7» (p. 16) blickt noch 
der Substantiv. Gebrauch durch. 

^tAb*> - xoXa?i«ti*&x 1 Cor. 4 11 (p. 120) dürfte aus 
v »n~ verlesen Bein, vgl. oä.,3 Luc. 20h bei Duens. 148. 

obi»A*» steht für novoopiia 1 Cor. 3 i» (p. 118) und Eph. 4u 
(p. 158). Daraus und aus Duens. 11 1 U£»? *****? Uob^boo (Gr. 
etwas andere : t«v «otxiXtov *a 7 C2«v too fcxßöXoo) ergibt sich , datt 
auch an der verdorbenen Stelle 2 Cor. 4i in S.F. 50 o^^b^a zu 
lesen ist Die Erklärung des Ausdrucks geben _*JU »Zwischen- 
träger* und die »dritte Zunge* der jüdischen Literatur (s. Smund 
zu Sirach 28 u) an die Hand. 

Das Ptc. ttt für sonstiges j-äa. findet sich erstmalig Act 30 a. 

t. ia (p. 86). 

Diese Beispiele mögen genügen. Mm. Lewis hat sich durch die 
Ausgabe ein neues groOes Verdienst erworben , für das wir ihr zu 
Dank verpflichtet sind. Nur wird mau leider die Empfindung nickt 
los, es hätte sich aus den zahlreichen und leider ja z. T. stark vr- 
derbten Handschriften, die sie seit Jahren bearbeitet, noch mehr 
herausholen lassen, als der gedruckte Text gibt 

GÖUingen *■ 8chuIÜ»ett 



com HrBtarr 



C. Berold, Kobra Nagaat, die Herrlichkeit der Könige 903 



Kebra N a g a s t, die Herrlichkeit der Könige, nach den Handschriften 
in Berlin, London , Oxford und Paris zum ersten Mal im äthiopischen Urtext 
herausgegeben und mit deutscher UeberseUung rersehen <on Carl Be»14. 
München 1906. (LXI, 176, 1G0 S. 4°). (Aus d. Abhandlungen d. K. Bayer. 
Akademie d. Wim. I. Kl. XXU1. Bd. I. Abt). 

Ich muß um Entschuldigung bitten, daß diese Besprechung erst 
jetzt erscheint, aber infolge meiner Versetzung in ein neues Amt und 
einen neuen Wirkungskreis war es mir zunächst nicht möglich, mich 
anderen Arbeiten als denen, welche mit dem Dienstbetrieb auf das 
engste zusammenhingen, zu widmen, und sodann erforderte der große 
Umfang und die nicht geringen Schwierigkeiten der zu besprechenden 
Arbeit selbst erhebliche Zeit zu ihrer Bewältigung. 

Es ist ein sonderbares Werk, das uns hier Bczold zum ersten 
Male vollständig vorgelegt hat, es läßt sich nicht einem bestimmten 
Gebiet zuweisen, es hat keinen einheitlichen Charakter, sondern schil- 
lert sozusagen in allen Farben ; Sage und Geschichte, alttestamentliche 
und christliche Anschauungen, Mystik und Üogmatik haben zu seiner 
Entstehung mitgewirkt, und alle diese vielgestaltigen Elemente werden 
zusammengehalten durch die Fiktion, daß das Ganze eine Erklärung 
und Erzählung der 318 Orthodoxen (Kap. 1) sein will, oder 
mit anderen Worten : die Akten über die Verhandlungen des Konzils 
von Nicaea. 

Die 318 orthodoxen Väter wollen darlegen: welchen von den 
Königen der Erde vom ersten bis zum letzten wir hin- 
sichtlich des Gesetzes und der Einrichtungen, des 
Ruhmes und der Größe mehr und welchen wir weniger 
verherrlichen sollen (Kap. 2). Gregorius Thaumaturgus — der 
Verfasser meint aber vielmehr den Gregorius Illuminator — beginnt 
seine Betrachtung mit Adam, den Gott zum König über alles gemacht 
hat, und verfolgt die biblische Urgeschichte bis Noah. Mit Noah 
schloß Gott jenen Bund und schwur ihm zu, daß er Zion, die Bundes- 
lade, in Zukunft für seine Nachkommen wolle herabkomraen lassen. 
Hier tritt uns zum ersten Male die Bundeslade entgegen, die in 
diesem Buche eine ganz außerordentliche Rolle spielt, um die sich 
gewissermaßen die ganze Erzählung dreht. Sie ist von Gott vor aller 
Kreatur erschaffen zur Erlösung des Menschengeschlechts (Kap. 10. 
11), für sie hat Gott den Himmel gegründet und sie zum Wohnsitz 
seiner Herrlichkeit auf Erden bestimmt, sie wohnt im Himmel und 
wandelt auf Erden ; Moses hat auf Gottes Geheiß ein Abbild von ihr 
gemacht (Kap. 17). Kurz durch das ganze Buch hindurch werden 
alle ehrenden Prädikate auf sie gehäuft, und die größten Wunder 






[UliNIYER9tY 



904 Gott. gel. An*. 1900. Nr. 11 

durch sie bewirkt (Kap. 52. 53. 55. 59); sie ist ein Talisman, der 
gegen jedes Ucbel schützt und alles Gute bringt (Kap. 94). Von 
Xouh wird die Geschichte in gedrängter Kürze weiter verfolgt bis zu 
den Erzvätern und von den Erzvätern bis David. Dann tritt Domitius, 
Patriarch von Rom, d. i. Konstantinopel, auf und berichtet von einer 
Schrift (Kap. 19—94), die er in der Sophieukirche gefunden habe, 
nach der die ganze Welt dem König von Rom und dein 
König von Aethiopion gehöre (Kap. 19. 20). Beido Herrscher 
sind Nachkommen Sems und Kinder Salomos, der König von Aethiopieu 
sein ältester, und der König von Rom ein jüngerer Sohn. Und nun 
hebt der Bericht an wie Makedä, die Königin des Südens, d. i. von 
Acthiopien, durch den Kaufmann Tamrin von der Macht und Weis- 
heit Salomos Kunde erhalten habe und zu ihm gereist sei. Es wird 
ihre glänzende Aufnahme am Hofe Salomos geschildert, ihr Beilager, 
ihru Abreise und die Geburt eines Sohnes mit Namen Baina-lehkeni, 
d. i. Ibn-al-hakim , Salomos Erstgeborener. Als dieser großjährig 
geworden ist, verlangt er seinen Vater kennen zu lernon; er reist 
nach Jerusalem und wird von Salomo mit Freuden aufgenommen. Da 
er aber nicht in Jerusalem bleiben, sondern in sein Land zurück- 
kehren will, so entläßt ihn schließlich Salomo, macht ihn zum König 
von Acthiopien unter dem Namen David und gibt ihm als Begleiter 
und Berater die Söhne der vornehmsten Israeliten mit Auf Betrieb 
eben dieser und mit göttlicher Billigung wird die Buudeslade heimlich 
entführt, und sie bewirkt die schnelle und wunderbare Rückreise hoch 
über den Erdboden hin und über das Meer hinweg; sie wird das 
Unterpfand für das Glück und die künftige Größe Aethiopiens. Zorn 
und Trauer ergreifen Salomo und sein Volk, als der Verlust entdeckt 
wird, aber sie müssen sich in die göttliche Schickung fügen. Gegen 
Ende seines Lebeiis wird Salomo durch seine ägyptische Gemahlin 
.Maqsärä zum Götzendienst verführt, aber nichtsdestoweniger bleibt 
er bei Gott in Gnaden als der Prophet, der nicht nur in seinen 
Werken Christus voraus verkündigte, sondern auch in seiner Person 
eine Weissagung auf Christus war (Kap. 66). Auf Salomo folgt sein 
zweiter Sohn, der im Kebra Nagast Jerobeam heißt, und noch ein 
dritter wird ihm zugeschrieben : Adrami ; der heiratet die Tochter 
des Königs von Rom, und so sitzen die Nachkommen Salomos auf 
den drei mächtigsten Thronen der Erde. Dann folgt eine Aufzählung 
der Übrigen semitischen Könige und ihrer Reiche: Midian, Babylon, 
Forsten, Moab, Amalek, das Reich der Philister und der Ismacliton. 
Endlich wird berichtet, wie der junge König David wieder in Acthiopien 
ankam, die Herrschaft Übernahm und den ersten Krieg fühlte. Hier- 



J*-' 



Original 
CORN UNIVIRSITY 



WH Oött. gel. Am. 1909. Nr. 11 

durch sie bewirkt (Kap. 52. 53. 55. 59); sie ist ein Talisman, der 
gegen jedes Uebel schützt und alles Gute bringt (Kap. 94). Von 
Noah wird die Geschichte in gedrängter Kürze weiter verfolgt bis zu 
den Erzvätern und von den Erzvätern bis David. Dann tritt Domitius, 
Patriarch von Rom, d. i. Konstantin« pel, auf und berichtet von einer 
Schrift (Kap. 19 — 94), die er in der Sophien kircho gefunden habe, 
Dtcfa der dio ganze Welt dem König von Rom und dem 
König von Aethiopien gehöre (Kap. 19. 20). Beide Herrscher 
sind Nachkommen Sems und Kinder Salomos, der König von Aethiopien 
sein ältester, und der König von Rom ein jüngerer Sohn. Und nun 
bebt der Bericht an wie Mäkedä, die Königin des Südens, d. i. von 
Aethiopien , durch den Kaufmann Tamrin von der Macht und Weis- 
heit Salomos Kunde erhalten habe und zu ihm gereist sei. Es wird 
ihre glänzende Aufnahme am Hofe Salomos geschildert, ihr Beilager, 
ihre Abreise und die Geburt eines Sohnes mit Namen Baina-lehkem, 
d. i. Ibn-al-bakim , Salomos Erstgeborener. Als dieser großjährig 
geworden ist, verlangt er seinen Vater kennen zu lernen; er reist 
nach Jerusalem und wird von Salomo mit Freuden aufgenommen. Da 
er aber nicht in Jerusalem bleiben, sondern in sein Land zurück- 
kehren will, so entläßt ihn schließlich Salomo, macht ihn zum König 
von Aethiopien unter dem Namen David und gibt ihm als Begleiter 
und Berater die Söhne der vornehmsten Israeliten mit. Auf Betrieb 
eben dieser und mit göttlicher Billigung wird die Bundeslade heimlich 
entführt, und sie bewirkt dio schnelle und wunderbare Rückreise hoch 
über den Erdboden hin und über das Meer hinweg; sie wird das 
Unterpfand für das Glück und die künftige Größe Aethiopiens. Zorn 
und Trauer ergreifen Salomo und sein Volk, als der Verlust entdeckt 
wird, aber sie müssen sich in die göttliche Schickung fügen. Gegen 
Ende seines Lebens wird Salomo durch sein« ägyptische Gemahlin 
Muqsiirä zum Götzendienst verführt, aber nichtsdestoweniger bleibt 
er bei Gott in Gnaden als der Prophet, der nicht nur in seinen 
Werken Christus voraus verkündigte, sondern auch in seiner Person 

eine Weissagung auf ObrUtOI VU ik.t['. <■<< . Aut BtiMN Wgl sein 
zweiter Sohn, der im Kebra Nagast Jerobeam heißt, und noch oin 
dritter wird ihm zugeschrieben : Adrftmi ; der heiratet die Tochter 
des Königs von Rom, und so sitzen die Nachkommen Salomos auf 
den drei mächtigsten Thronen der Erde. Danu folgt eine Aufzählung 
der übrigen semitischen Könige und ihrer Reiche: Million, Babylon, 
Persien, Moab, Amalek, das Reich der Philister und der Ismaeliten. 
Endlich wird beliebtet, wie der junge König David wieder in Aethiopien 
ankam, die Herrschaft übernahm und den ersten Krieg führte. Hier- 



. ... 



C. Ilczold, Kebra Nigut, die Herrlichkeit der Könige 905 

mit schließt der Bericht, den Doniitius in der Sophienkirche gefunden 
haben will (Kap. 94). 

Mit Kap. 95 Mitte setzt nun ein ganz neues Stück ein, das den 
Zusammenhang dem Anschein nach unterbricht, nämlich die Weis- 
sagungen der früheren heiligen Propheten über Christus 
unsern Heiland, und erst in Kap. 113 wird der Faden wieder 
aufgenommen und ein Ausblick in die Zukunft der drei Heiehe ge- 
geben, die von den Söhnen Salomos beherrscht werden. Das Reich 
der Juden wird untergehen , und Rom und Aethiopien werden die 
Welt unter sich teilen, da aber der König von Rom auch den Namen 
eines Königs von Aethiopien annimmt, also sein Reich gewissermaßen 
zu Aethiopien rechnet (Kap. 117), so umfaßt dieses Reich den ganzen 
Erdkreis. 

Es läßt sich nicht leugnen, daß in Kap. 63 (S. 60 der Ueber- 
setzung) ein größerer Einschnitt ist, aber ich kann doch nicht glauben, 
daß das Stück Kap. 63 — 83 nur em späteres Anhängsel zu dem von 
Bezold als Hauptteil und Kern des Werkes betrachteten ersten 62 
Kapiteln sein soll, denn es gehört noch zu dem Bericht des Domitius, 
der ja nach seinen Eingangsworten (Kap. 20) auch davon handelte, 
daß ein Sohn Salomos König von Rom geworden sei, und daß Gott 
den Nachkommen Sems Herrlichkeit verliehen habe; beides wird in 
den besagten Kapiteln des weiteren ausgeführt. 

Der größte Teil des Sagenmaterials, das in dem Buche verwandt 
ist, gruppiert sich um die Person Salomos; es stammt zunächst aus 
jüdisch-arabischer Tradition, wie sie uns besonders im zweiten Targum 
zum Buche Esther, im Koran und seinen Kommentatoren, Zamabsarl 
und Baidäwl, in den Chroniken des Tabaii, Ibn-al-Atir u. a. über- 
mittelt ist — vgl. dazu besonders M. Grünbaum : Neue Beiträge zur 
semitischen Sagenkunde, Leiden 1893 p. 189 fF. und W. Hertz: Ge- 
sammelte Abhandlungen, Stuttgart 1905 p. 413 ff. — , läßt Bich aber 
sicher bis in weit ältere Zeit, vielleicht sogar bis nach Babylonien 
zurückverfolgen. S. Greßmann in ZDMG. 60 p. 669/700. Die abes- 
sinische Tradition, wie sie im Kebra Nagast vorliegt, ist nun aber 
gegen die arabische vielfach verändert und rationalistisch abgeschwächt 
worden. Alles Mythische und Phantastische ist verschwunden : die 
Abstammung der Königin von einem weiblichen Dämon, ihre Esels- 
füße, das Durchwaten des Wassers und die Beseitigung des Schön- 
heitsfehlers durch ein Enthaarungsmittel, das die Dämonen erfunden 
haben, die Rätselfragen und noch anderes mehr; wir haben vielmehr 
eine in ihrem Kern ganz schlichte Erzählung vor uns, die allein durch 
sehr umständliche Schilderung der Begebenheiten und lang ausgespon- 
nene Rede und Gegenrede das Interesse des Lesers zu erwecken 






COßHEU UNfV£R9TY 



906 flött. gel. Am. 1909. Nr. 11 

sacht. Nur ganz vereinzelt findet sich noch eine blosse Erinnerung 
an den alten mythischen und märchenhaften Hintergrund der Ge- 
schichte, wenn es z. B. von Salomo heißt, daß er die Sprache der 
Tiere und Vogel verstanden und diu Dämonen durch seine Weisheit 
sich Untertan gemacht habe. Vgl. S. 18* und Sura 27, 16. Bemerken 
möchte ich auch noch, daß an einer Stelle (Kap. 73) eine Geschichte, 
die in der arabischen Tradition von David und Salomo berichtet wird 
(vgl. Sura 21, 78. 79; Tabari 1, 573; Ahmad Ibn-Mubammad at- 
LVlabi: 'Ara'is al-magalis, qisaa al-anbija, Kairo 1296 p. 252), hier 
mit einigen Abweichungen auf Salomos dritten Sohn Adr&mi über- 
tragen ist, nämlich das Urteil in dem Prozeß über die Schafe, die 
einen Weinberg verwüstet haben. Die Herleitung dieser Legende 
aus einem Schiedsspruch des noch in der Alexandrinerzeit volkstum- 
lichen Bokchoris (Bezuld p. 75) ist ganz unsicher. 

Neben dem Salomonischen Sagenkreise sind besonders in der 
zweiten Hälfte des Werkes noch viele andere Sagenstoffe berührt, 
die für die Forschung manche Ausbeute liefern werden, ich erinnere 
nur an die Geschichte der Geburt Nebukadnezars (Kap. 75. 76), die 
arabischen Ursprungs sein muß, an die Geschichte des Sohnes Simsons 
und der Delila (Kap. 80. 81), an die Legende von der Perle (Kap. 
68. 96. 98 und p. XL), an alles das, was Kapitel 100 über die ab- 
trünnigen Engel berichtet wird. 

Ganz besonders interessant ist aber das arabische Schriftstück, 
das Bczold auf S. XI JV — LI publiziert hat ; es behandelt den Ueber- 
gang des Davidischen Königtums von Salomo auf den König von 
Abessinien, also denselben Stoff wie das Kebra Nagast, doch im en- 
geren Anschluß an die arabische Tradition, und beweist dadurch seine 
großer© AJtertümlichkcit. Rationalisierende Absch wach un gen und Um- 
bildungen der heidnischen Züge der Sage in christliche kommen natür- 
lich auch hier vor und um so mehr, als die arabische Sage von der 
Königin Balqis liier mit der Geschichte des Kreuzesholzes vor Christus 
verknüpft ist Vgl. darüber Hertz Abhandlgn. p. 436 ff. Salomo 
baut den Tempel, aber die Bauleute sind nicht imstande , die Steine 
zu behauen; da läßt er das Junge eines Roch fangen und unter einen 
kupfernen Kessel setzen. Als der alte Vogel dies bemerkt, fliegt er 
/um Paradiese und findet daselbst ein Stück Holz liegen, er trägt 
es fort, läßt es auf den Kessel fallen, derselbe spaltet sich in zwei 
Teile, und das Jungo wird frei. In der arabischen Tradition (vgl. 
Ta'labi: 'Ara'is al-ma^älis p. 270; G. Weil: Biblische Legenden der 
Muselmänner, Frankfurt a. M. 1845 p. 234 ff.) ist der lÄrm beim 
Tempelbau so stark, daß es niemand ertragen kann, da rät der Dämon 
Safer, der erst mit vieler List gefangen werden muß, ein Adlerjunges 



■ 
CORHELLUNMRS 



Gott. gel. Au. 1909. Nr. 11 

sucht Nur ganz vereinzelt findet sich noch eine blasse Erinnerung 
an den alten mythischen und märchenhaften Hintergrund der Ge- 
schichte, wenn es z. B. von Salomo heißt, daß er die Sprache der 
Tiere und Vögel verstanden und die Dämonen durch seine Weisheit 
sich Untertan gemacht habe. Vgl. S. 18* und Sura 27, 16. Bemerken 
mochte ich auch noch, daß an einer Stelle (Kap. 73) eine Geschichte, 
die in der arabischen Tradition von David und Salomo berichtet wird 
(vgl. Sura 21, 78. 79; Tabarl I, 573; Ahmad Ibn-Mubammad at- 
iVlabl: "Ara'is al-magalis, qisas al-anbija, Kairo 1296 p. 252), hier 
mit einigen Abweichungen auf Salonios dritten Sohn Atlrami über- 
tragen ist, nämlich das Urteil in dem Prozeß über die Schafe, die 
einen Weinberg verwüstet haben. Die Herleitung dieser Legende 
aus einem Schiedsspruch des noch in der Alexandrinerzeit volkstüm- 
lichen Bokchoris (Bezold p. 75) ist ganz unsicher. 

Neben dem Salomonischen Sagenkreise sind besonders in der 
zweiten Hälfte des Werkes noch viele andere Sagenstoffe berührt, 
die für die Forschung manche Ausbeute liefern werden, ich erinnere 
nur an die Geschichte der Geburt Nebukadnezars (Kap. 75. 76), die 
arabischen Ursprungs sein muß, an die Geschichte des Sohnes Simsons 
und der Delila (Kap. 80. 81), an die Legende von der Perle (Kap. 
68. 96. 98 und p. XL) , an alles das, was Kapitel 100 über die ab- 
trünnigen Engel berichtet wird. 

Ganz liegendere interessant ist aber das arabische Schriftstück, 
das Bezold auf S. XLIV — LI publiziert hat; es behandelt den Ueber- 
gang des Davidischen Königtums von Salomo auf den König von 
Abessinien, also denselben Stoff wie dos Kebra Nagast, doch im en- 
geren Anschluß an die arabische Tradition, und beweist dadurch seine 
größere Altertümlichkeit. Nationalisierende Abschwächungen und Um- 
bildungen der hoidnischeu Züge der Sage in christliche kommen natür- 
lich auch hier vor und um so mehr, als die arabische Sage von der 
Königin Bnlqls hier mit der Geschichte des Kreuzesholzes vor Christus 
verknüpft ist Vgl. darüber Hertz Abhandlgn. p. 436 ff. Salomo 
baut den Tempel, aber die Bauleute sind nicht imstande, die Steine 
zu behauen ; da läßt er das Junge eines Itoch fangen und unter einen 
kupfernen Kessel setzen. Als der alte Vogel dies bemerkt, fliegt er 
zum Paradiese und findet daselbst ein Stück Holz liegen, er tragt 
es fort, läßt es auf den Kessel fallen, derselbe spaltet sich in zwei 
Teile, und dos Junge wird frei. In der arabischen Tradition (vgl. 
Ta'labl: 'Ara'is al-magälis p. 270; G. Weil: Biblische Legenden der 
Muselmänner, Krankfurt a. M. 1845 p. 234 ff.) ist der Lann beim 
Tumpelbau so stark, daß es niemand ertragen kann, dA rät der Dämon 
•Sab»", der erst mit vieler List gefangen werden muß, ein Adlerjunges 



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C. Resold, Kebra Nagwt, die Herrlichkeit der Könige 907 

in einer Steinkiste (bei Weil: Rabeneier in einer Kristillschale) zu 
verstecken, die der alte Vogel dann mit Hilfe des Wundersteines 
Sämür zerschneidet Fernerhin stimmt auch der Empfang der 
Konigin bei Salomo mehr mit dem, was die arabische Sage zu be- 
richten weiß, uberein (GrUnbaum: Neue Beitr. p. 219), nur daß die 
Königin in der Tat durch wirkliches Wasser watet, dabei jenes Holz, 
das im überschwemmten Tempelvorhof lag, berührt und dadurch ihren 
Ziegenfuß verliert. Jenes wunderbare Holz aber ist zum Kreuzesholz 
prädestiniert Die Königin erweist sich nun nicht als Prophetin des 
Kreuzes, wie in der griechischen und lateinischen Legende des Mittel- 
alters (vgl. Wilhelm Meyer: Die Geschichte des Kreuzesholzes vor 
Christus in den Abhandlungen d. Bayer. Akad. Cl. I Bd. XVI, 1882; 
Hertz : Abhandlungen p. 436), aber sie bezeugt doch dem Holze ihre 
Verehrung und schmückt es mit einem silbernen Ringe, dem Salomo 
und seine Nachfolger bis auf die Zeit Christi noch weitere 29 hinzu- 
fügen, so daß es gerade 30 sind. Zu diesem Schmücken mit 30 sil- 
bernen Ringen finden wir eine interessante Parallele in einer lateini- 
schen Fassung der Legende aus dem 13. Jahrhundert bei W. Meyer 
a.a.O. p. 137 ff. Dort ist der Vorgang allerdings verständlicher als 
hier: David legt um den jungen Stamm, der später zum Kreuzesholz 
werden soll, jedes Jahr einen silbernen Ring, um sein Wachstum zu 
messen; nach 30 Jahren ist der Baum ausgewachsen. Bezold will 
den arabischen Bericht ebenso wie Zotenberg direkt aus dem Kebra 
Nagast ableiten, ich muß offen gestehen, daß ich das nicht für richtig 
halten kann. Die Stücke, die jener mehr hat, habe ich bereits er- 
wähnt, und die, die beiden gemeinsam sind, zeigen so erhebliche 
Verschiedenheiten, daß eine direkte Abhängigkeit unmöglich ist Der 
ganze Tenor der Erzählung ist im arabischen Textstück viel ein- 
facher, knapper, realistischer und ohne alles überflüssige Beiwerk, 
man vergleiche zum Beispiel die nächtliche Szene mit der Königin, 
wo ihre Ueberlistung viel natürlicher vor sich geht und keine hinter- 
haltigen EidschwUre geleistet und dann höchst rabulistisch ausgelegt 
werden. Ganz besonders aber fällt der Unterschied in das Auge bei 
dem kecken Auftreten des Königssohns David, als er am Hofe seines 
Vaters ankommt, und bei der Entführung der Bundeslade durch ihn 
selbst Im Kebra Nagast sind es die Sohne der vornehmen Israeliten, 
die den Plan, die heilige Lade mitzunehmen, fassen und mit Engels- 
hulfe ausführen , weil sie glauben , nicht ohne sie leben zu können. 
Hier begehrt sie David selbst, weil sie durch ihr Erheben von der 
Erde ein untrügliches Zeichen gab, ob das Volk Gott wohlgefällig 
sei oder nicht, und er raubt sie mit List und Gewalt; er erscheint 
also keineswegs als der Ausbund von Tugend und Frömmigkeit, wie 



CORNfU UKIVERSITV 



008 Gfllt gel. Am. 1909. Nr. 11 

ihn uns das Kobra Nagast schildert, sondern wie ein leibhaftiger 
skrupelloser abessinischer Herrscher. Ich möchte glauben, daß wir 
in diesem arabischen Stück die volkstumliche Erzählung — oder 
wenigstens eine Gestaltung derselben — von Saloino und der Königin 
von Saba und von der Fortführung der Bundeslade vor uns haben, 
die dann der Verfasser des Kebra Nagast, den Stoff nach seinen 
Zwecken modelnd, zu einem umfangreichen theologisierenden Romano 
mit frommen Ermahnungen und dogmatischen Erörterungen, mit mysti- 
schen Spekulationen und eschatologischen Weissagungen weiter aus- 
gesponnen hat. Und diese Erwägung führt mich auch dazu , das 
Kebra Nagast als ein einheitliches Werk anzusehen (vgl. auch Prä- 
turiu8 im Liter. Zentralbl. 1905 Sp. 1528), denn alle scheinbaren 
Abschweifungen erklären sich eben aus dem literarischen Charakter 
des Werkes, das keineswegs allein abessinische Urgeschichte vor- 
tragen, sondern vor allem — man lese nur die Eingangsworte — 
theologisch belehren und erbauen will. 

Das Kebra Nagast hat in Abessinien, wie die von Bezold p. V 
bis YIII angeführten Zeugnisse beweisen, einst in hohem Ansehen 
gesunden , ohne Zweifel um Beines ersten Teiles willen , und noch 
heute lebt die Sage von der Königin von Saba und ihrem Sohne 
Menilck im Volke weiter (vgl. Bezold p. XLIff. ; Littmann: The Legend 
of the Queen ofSheba in the Tradition of Axuin. Leyden 1904); jetzt 
aber ist es als Literaturdenkmal nur noch wenig bekannt, ich habe 
wenigstens auf meiner Reise durch das Land von der Süd- bis zur 
Nordgrenze, wo ich über 70 Kirchen und Klöster besucht habe, nur 
ein einziges Exemplar zu Gesicht bekommen, in Axum, und noch von 
einem anderen in Debra Berhän in Semien, der ehemaligen Residenz 
Ubies, Kunde erhalten. 

Das Werk ist, wie allgemein angenommen wird, bald nach der 
Thronbesteigung des Jekueno-Aiuläk , also noch im 13. oder Anfang 
des 14. Jahrhunderts, verfaßt worden und zwar nach einem arabischen 
Konzept (vgl. p. XXXV), und soll die Tendenz haben, den Königen 
von Aethiopien, speziell der mit Jekueno-Amläk anhebenden Dynastie, 
Davidischen Ursprung nachzuweisen. Diese Absicht tritt, soweit sie 
die neue Dynastie betrifft, jedenfalls nicht zu Tage, denn die einzige 
darauf bezügliche Stelle (p. 30 b , 6) ist auch anders zu verstehen. Vgl. 
Prätorius, Lit. Zentralbl. 1905 Sp. 1528. Die Ausgabe beruht auf 
sechs, und für die Geschichte der Königin von Saba auf sieben, Ilss. 
Die Grundsätze, nach denen Bezold bei der Konstituierung des Textes 
verfahren ist, verdienen durchaus unsere Billigung, und wir sind ihm 
für seine äußerst mühevolle Arbeit, die die Herstellung dieses oft 
schwer verständlichen und durchaus nicht leicht flüssigen Textes, so- 






COPHEU.UHIVERSHY 



C. Bexold, Kebra Nagut. die Herrlichkeit dor Könige 909 

wie seine Uebersetzung verursacht hat, zu lebhaftem Danke ver- 
pflichtet. Die folgenden wenigen Ausstellungen, die ich zu machen 
habe, sollen ihm eher ein Beweis dafür sein, mit welchem Interesse 
ich seine Arbeit von der ersten bis zur letzten Seite durchgegangen 
bin, als eine Verkleinerung seiner vortrefflichen Leistung. 

S. -', 12 hat Bezold: da beneidete der Satan Cain usw., es ist 
aber zu lesen: da beneidete der Satan ihn (nämlich Abel) und senkte 
(auch) jenen Neid in das Rere Cains. 

S. 5*. 15 bereitet emant (Cod. B emam-ia) Schwierigkeiten. Be- 
zold übersetzt : vor aller Schöpfung, sowohl den Engeln als vor Himmel 
und Erde, aber auch, wenn man ein zweites 'emani noch in Gedanken 
ergänzen wollte, emant — emant heißt nur »entweder — oder«, nio 
»sowohl — als auch<. Die einzig mögliche Uebersetzung wäre >oder< 
(vgl. Exod. 22,9), aber vor aller Schöpfung oder den Engeln gibt 
keinen befriedigenden Sinn. Die Schwierigkeiten würden gehoben 
sein, wenn man emant resp. emant-la in emqedma ändern würde : vor 
aller Schöpfung, (nämlich) vor den Engeln und vor Himmel und 
Erde usw. 

S. 6\ 17. Ich kann die Uebersetzung von jasagela fä'otäta: sie 
machten Wahrsagcgöteen, obwohl sie durch Dillmanns Autorität ge- 
stützt ist (p. XXV), für keine glückliche halten: asgala könnte dann 
nur als Denominativum von sagal >Wahrsagegerät< gefaßt werden. 
Ich glaube, daß die Uebersetzung: sie ließen die Idole wahrsagen, 
oder sie fragten die Gölten um Orakel mindestens ebenso nahe liegt 
— denn der Stamm II, 1 vereinigt ja im Aethiopischen öfter die Be- 
deutung des Grundstammee und des Causativums — und jedenfalls 
einen besseren Sinn gibt 

S. _ - ' . 9 möchte ich statt telke'a mit 4 Hss. lieber telaktto lesen, 
das stimmt dann auch zu dem tanaberä des folgenden Satzes. 

S. SC, 12 ff. scheint mir der Zusammenhang nicht klar erfaßt zu 
sein. Wir haben hier offenbar zweimal eine Ellipse, und zudem be- 
deutet sa-makara ba-febabn an dieser Stelle nicht: die (worauf sich 
beziehend?) er mit seiner Weislieit prüfte, sondern: was er in seiner 
Weislieit sieh vorgenommen hatte. Also: Wie Paulus es ausgesprochen 
und gesagt hat: Gott hat die Weisheit dieser Welt cur Torheit ge- 
macht — (so war es Salomo ergangen, denn) was er in seiner Weis- 
heit sich vorgenommen hatte, indem er sprach: Von tausend Weibern 
will ich tausend Männer zeugen usw. (das ging nicht in Erfüllung), 
und Gott gab ihm nur drei Kinder. 

S. 46', 19. Ich verstehe nicht, warum hier Bezold jcsthcqu, sie 
spraclwn vor ihm im Spott übersetzt, sie lachten vor ihm paßt doch 
viel besser zum ganzen Zusammenhang und wird zudem durch die 






M.:i ■ T . 



»10 Gott. gel. Am. 1909. Nr. II 

Varianten sie frohlockten vor ihm (A), sie ergingen sich in Lobsprüchen 
vor ihm (B) gestützt 

S. 49\21 wollen wir mesmak doch lieber mit Gestell oder Gerüst 
als mit Balkenwerk überaeteen. 

S. 50 b , 8 ist mit jebelä zu lesen, statt jeb&ö der andern Ilss. 
Bezold übersetzt übrigens auch ganz richtig: da wird er ihm sagen. 

S. 54*, 19 iva-ge'ezfi daqiqa fyiileja kann ich auch nur mit Prii- 

torius, .Zs. f. Assyriol. 19 p. 189 übersetzen: weil fortgegangen ist 
dieser mein Sohn . . . und weggezogen sind die Kinder meiner Macht. 

S. 55», 23 macht die Ergänzung von Keruhcn hinter dem Zahl- 
wort zwei die Uebersetzung schwerfällig und unverständlich: nimm 
dir dieses Gewand . . . und bekleide sie (Zion damit) über den beiden 
(Kcruben) darunter. Da wir aus der Stelle S. 63', 20 wissen, daß die 
Bundeslade mit drei Gewändern bekleidet war, und da vier Hss. 
hinter der Zahl zwei noch das Wort Gewand hinzufügen, so ist zu 
übersetzen: nimm dir dieses Gewand und sielte es ihr an über die 
beiden (hinweg), die darunter sind. 

S. 57", 15 ist eüa jeseUmu : welche ritten, aber nicht welche aufge- 
laden hatten. 

S. 74\ 21 öerawihä: seine Wurzeln, d.h. sein Fundament war von 
Ere und sein Dach von Silber. Balken, wie Bezold übersetzt, würde 
s"arw€ oder Saräwit lauten müssen. 

S. 75 k , 25 la-amlaka qedüsa Esra'ei kann nicht heißen den heiligen 
Gott Israels. Hier ist gegen V mit den 5 andern Hss. nach umlaka 
noch sumaj zu lesen: den Gott des Himmels, den Heiligen Jsraels. 

S. 77*, 25 ist statt hat sich Gott Saiomos erbarmt um dieser Ver- 
irrung willen, seiner Sünde, die auf ige schrieben ist? besser zu über- 
setzen: wird sich Golf Saiomos erbarmen, um dieser Verirrung willen, 
die ihm als Sünde (wörtlich: seino Sünde) aufgeschrieben ist? 

S. 77 k , 5 hat Bezold die Lesart von B ubujjvnn liegen wa-bajjcnu 
der anderen Ilss. in den Text aufgenommen. Allein die Bedeutung 
von bajjenü: entscheidet paßt busser als die von abajjenü: merket auf 
oder erkennet klar, nur das wu davor ist überflüssig und besser zu 
tilgen. 

S. 84*. 8. So wird es geschehen, daß sie sein Kreue überlaufen 
werden. Prätorius (vgl. Zs. f. Assyriol. 19 p. 191) hat diese Ueber- 
setzung beanstandet und für jedbejewö die Bedeutung verstecken, die 
dem Verbum im Tigriiui zukommt, vorgeschlagen. Ich gluubt* doch, 
daü wir bei den Bedeutungen bleiben können, die das äthiopische 
Lexikon uns bietet, nur überlaufe», darin hat Prätorius zweifellos 
Hecht, gibt keinen befriedigenden Siun. Wenn deine Leute in ihrem 
Eifer ihn gekreuzigt haben werden, wird es geschehen, daß sie steJi auf 



- — ' - - k ■ corSb unmrs ■ 



910 GOtt gel. Au. 1909. Nr. 11 

Varianten sie frohlockten vor ihm (A), sie ergingen sich in Lohsprüchen 
vor ihm (B) gestützt 

S. 49 fc ,21 wollen wir rnesmäk doch lieber nüt Gesielt oder Gerüst 
als mit Jinlkentcerk übersetzen. 

S. 50*, 8 ist mit C jebelo zu lesen, statt jebdo der andern Hss. 
Bezold übersetzt übrigens auch ganz richtig: da wird er ihm sagen. 

S. 54', 19 wa-gc'esil daqiqa /.-...'■ /i kann ich auch nur mit Prä- 
torius, .Zs. f. Assyriol. 19 p. 189 übersetzen: weit fortgegangen ist 
dieser mein Sohn . . . und weggezogen sind die Kinder meiner Macht, 

S. 55*, 23 macht die Ergänzung von Keruben hinter dem Zahl- 
wort zwei die Uebersetzung [schwerfällig und unverständlich: nimm 
dir dieses Gewand . . . und bekleide sie (Zion damit) über den beiden 
(Keruben) darunter. Da wir aus der Stelle S. 63*, 20 wissen, daß die 
Bundeslado mit drei Gewändern bekleidet war, und da vier Hss. 
hinter der Zahl zwei noch das Wort Gewand hinzufügen, so ist zu 
übersetzen: nimm dir dieses Gewand und rieiw es ihr an über die 
beiden (hinweg), die darunter sind. 

S. 57*. 15 ist clla jesd'anu: welcfte ritten, aber nicht welche aufge- 
laden hatten. 

S. 74 b , 21 Serawthä: seine Wureeln, d.h. sein Fundament war von 
Ere und sein Dach von Silber. Balken, wie Bezold Übersetzt, würde 
Sarwe oder sarawit lauten müssen. 

S. 75', 25 la-amlaka qediisa Esrä'el kann nicht beißen ilcn heiligen 
Gott Israel*. Hier ist gegen P mit den 5 andern Hss. nach andäbt 
noch samaj zu lesen: den Gott d> < Ilimunh, dm Ilttli-j'-n Israels, 

S. 77*. 25 ist statt hat sich Gott Salomos ei formt nm dieser Ver- 
iirung uillen, seiner Sunde, die aufgeschrieben ist? besser zu über- 
setzen: wirtl sieh Gott Salomos erbarmen, um dieser Verirr ung willen, 
die ihm als Sünde (wörtlich: seine Sünde) aufgeschrieben ist'/ 

S. 77 b , 5 hat Bezold die Lesart von B abujjenu gegen uxt-baj/enu 
der anderen Hss. in den Text aufgenommen. Allein die Bedeutung 
von fojjtnü: entscheidet paßt bisser als die von abajjenü: merket auf 
oder erkennet klar, nur das wa davor ist überflüssig und besser zu 
tilgen. 

S. 84*. 8. So wird es geschehen, daß sie sein Kreus überlaufen 
werden. Prätorius (vgl. Zs. f. Assyriol. 19 p. 191) hat diese Ueber- 
setzung beanstandet und für jedbejmvÖ die Bedeutung verstecken, die 
dem Verbum im Tigrina zukommt, vorgeschlagen. Ich glaube doch, 
daß wir bei den Bedeutungen bleiben können, die Jus äthiopische 
Lexikon uns bietet, nur überlaufen, darin hat Prätorius zweifellos 
Hecht, gibt keinen befriedigenden Sinn. Wenn deine Leute in ihrem 
Eifer ihn gekreuxigt hüben werden, wird es geschehen, daß sie swh um/ 



■ 



C. Bezold, Kehr» Nftgut, die Herrlichkeit der Könige 911 

sein Kreus stürzen (an sein Kreus drängen) werden, wegen der Menge 
der Zeichen, die daran geschehen werden ist vollkommen verständlich. 
Wollte man versiechen Übersetzen, so würde das Folgende: und sie 
xcerden sich schämen wenn sie seine Wunder sehen keinen rechten 
Sinn geben, denn nicht Scham, sondern höchstens Aerger würde doch 
der Grund des Versteckens sein können. 

S. 84 b , 1 1 la-sewd'a möt marir, den bittern Kelch des Todes, nicht 
den Kelch des bittern Totles. 

S. 94', 4 ff. bietet mehrfache Schwierigkeiten. Bezold hat ierawön 
ihre Herde (aber Seraw resp. seraw ist doch Plural!) übersetzt: ihre 
Herde und sie alle gehören dir, das ist eine unerträgliche Tautologie 
und veranlaßt uns , uns nach einer anderen Deutung umzusehen. 
Prätorius (a. a. 0. p. 191) faßt es als Imperativ 1,2 von Sarawa, in- 
dem er der Lesart der besten Hs. P folgt, sarrewön (die anderen 
haben Sarawön): vertilge sie und alles gehört dir. Das gibt zweifellos 
einen besseren Sinn. Dann heißt es weiter: nimm, scheere ihre Wolle 
und die Jungen die noch nicht cum ersten Mal geboren haben; hier 
wäre nun entweder laka hinzuzufügen, gehören dir, oder man müßte 
mit Bezold nM nimm vom Anfang des Satzes in Gedanken ergänzen. 
Beides ist möglich, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich. Ich mochte 
folgendes zur Erwägung stellen. NeSä' ist ohne Objekt, statt des Im- 
perativ qeree liest die beste Hs. P einen Akkusativ qesra, das ist 
natürlich ein Fehler und hat zweifelsohne qerea heißen sollen, etwa 
mit der Bedeutung Schur als Ertrag des Scheerens; also: nimm die 
Schur ihrer WoUe und die Jungen, die noch nicht tum ersten Mal ge- 
boren haben; die aber eum ersten Mal (und öfter) geboren haben, laß 
dem Besitzer der Schafe. 

S. 97 b ,4. Daß sie ihr Trinkgelage, zu dem sie goldene Becher 
benutzen, in einem gemeinsamen Räume, in einem >Stall< abhalten, 
muß Wunder nehmen. Ich kann auch hier nur wie Prätorius über- 
setzen : in einem Zimmer zusammen auf einem Lager. Vgl. zu dieser 
Bedeutung von meeenga 1 Dillmann: Chrestomathia aethiop. p. 141 
V. 22. 

S. 127*, 9 ist mit ALR and auch G maja Abäwi zu lesen, ge- 
meint ist der heutzutage Abai genannte blaue Nil. 

S. 144\ I. Es wurde ihnen samt seinem Gebote Fleisch, Blut und 
ein Menschenhere verliehen. Ich glaube, daß wir hier die ursprüng- 
liche Bedeutung von mesla (mesf) vor uns haben, dos Gleichsein, die 
Uebereinstimmung , also : in Uebereinstimmiing mit seinem Gebote. Diese 
Ansicht wird bestätigt durch die Variante von A bakama, 

S. U A 20 ff. hat Bezold übersetzt: oder er hätte dem Wasser der 
Sintflut, die wie eine Mauer war, befe/üen können, sich dem einen 






eu uNivERarr 



912 GOtt. gel. Am. 1909. Nr. 11 

Berge nicht tu nähern. Es muß heißen: er hätte dem Wasser der 
Sintflut befehlen können, daß es wie eine Matter (fest stehend) sich 
dem einen Berge nicht nähere. 

S. 168 b , 15 haben wir nicht das Verbum bafala, aufhören, im 
Text, sondern bafullu: durch den Tau. Wenn aber die Toten auf- 
erstehen werden durch den Tau seiner Gnade, der die Erde tränken 
Wird, dann werden sie vor ihm stehen mit ihren Taten usw. 

Berlin Flemming 



Teil cl-mutcsellim. Kcrirht Ober die 1903 bis 1905 mit Unterstützung Sr. 
Majestät des Deutschen Kaisers and der Deutschen Orient gesell Mfcftft vom 
Deutschen Verein *ur Erforschung Palästinas veranstalteten Ausgrabungen. 
Band 1: G. Schumacher, Fundbericht. Text und Tafelo, Leipzig 1903. 
Rodolf Haupt. XV, 192 S., 1 farbige Taf. und IV S., 50 Taf. 40 Hk. 

Die Ausgrabungsfunde auf dem Teil el-mutesellim, dem >Gouver- 
neurshügel« der Ebene Jesreel, dessen Identität mit dem biblischen 
Megiddo zwar nicht absolut sicher, aber doch sehr wahrscheinlich ist, 
sollen in dem vorliegenden Bande von Schumacher möglichst objektiv 
dargestellt werden, abgesehen von jeder Deutung, von jeder geschicht- 
lichen und archäologischen P'olgerung, die vielmehr einem späteren 
Bande vorbehalten bleibt. Diese Beschränkung ist dem Verfasser 
offenbar vom Vorstande des Vereins auferlegt worden, der damit der 
einseitig kultischen Auslegung entgegentreten will, die den Funden 
durch Schumacher in den vorläufigen Berichten der > Mitteilungen 
und Nachrichten< der ZDPV. widerfahren war. Denn die profanen 
Gegenstände sind durchweg, wo man ihre Bedeutung überhaupt er- 
kannte, mit ihrem Namen genannt worden. Anders ist es bei den 
Dingen, die Schumacher früher für sakral ausgegeben hat. 

Wir müssen das Bestreben des Verfassers, objektiv zu sein, 
durchaus würdigen und werden es begreifen , wenn er das ihm ge- 
steckte Ziel nicht überall erreicht hat. So ist der spezifisch kultische 
Terminus technicus >Massebc« nicht konsequent vermieden worden 
(vgl. S. 43. 85. 105 ff. 110 ff. 124 ff.). Wollte Schumaher den Gegen- 
stand objektiv bezeichnen, so hätte er von einer > Säule« oder einem 
>Pfeiler< sprechen müssen. Die Benennung der Bauwerke am Ost- 
rande des Teils als > Tempelburg« (S. 110 ff.) könnte man sich gefallen 
lassen, wenn es sich nur um einen unterschiedlichen Ausdruck han- 
delte; aber es wird direkt hinzugefügt, daß einzelne Anlagen >dem 
Kultus gewidmet« seien , was mindestens fraglich ist, jedenfalls aber 
eine bestimmte Deutung enthält. Dasselbe gilt von dem Fels>altar« 






eu unwersuy 



Teil el-mute»ellim. Bd. I 913 

der Nordterrasse (S. 156 ff.), wo ein objektiver Beobachter wohl 
Schalen Vertiefungen oder Napflöcher, aber keinen Altar wahrnimmt. 
Ob die mehrfach erwähnten primitiven Figuren >Götzenbilder< oder 
>Idole< waren (z.B. S. 51 Abb. 51), ob das Gefäß (S. 126 ff.) wirk- 
lich ein > Raucher« gefäß war, läßt sich bezweifeln. Aber man wird 
dem Verfasser diese Ausdrücke gern verzeihen, da er nicht der Ein- 
zige ist, der von ihrer Richtigkeit überzeugt ist, und da er sich auf 
wissenschaftliche Autoritäten, zum Teil sogar (wie bei den angeblichen 
Götzenbildern) auf klassische Archäologen berufen kann. Nur das 
populäre »Tränenfläschchen« (S. 189 f.) sollte in einem wissenschaft- 
lichen Werke nicht oder höchstens in Anführungsstrichen vorkommen. 
Eine andere Frage ist die, ob das Ziel einer > objektiven« Be- 
schreibung ohne subjektive« Deutung überhaupt erstrebenswert war. 
Darauf muß mit einem runden Nein geantwortet werden. Die sub- 
jektive« Benennung der profanen Fundstücke wie der Schleuderkugeln, 
Websteine, Lanzenspitzen, Lampen usw. hindert niemanden , anderer 
Meinung zu sein. So sind, um nur ein Beispiel anzurühren, die S. 71 
Abb. 94, S. 86 Abb. 120, S. 130 Abb. 192 a als »Bronzepflüge« be- 
zeichneten Gegenstände falsch gedeutet ; denn mit einer solchen breiten 
Schaufel zu pflügen, war damals wie heute unmöglich. Wie wirkliche 
Pflüge ausgesehen haben, kann man aus S. 130 Abb. 192 b und Abb. 
193 lernen: sie waren spitzhackenförmig , wie die heute sogenannte 
»moabitische Pflugschar«. Nun ist gerade bei solchen Objekten, deren 
Bedeutung fraglich ist, die Ansicht des Entdeckers von Wert, da er 
sie leibhaftig vor Augen hat und mit anderen Fundstücken vergleichen 
kann, während wir auf mehr oder minder zuverlässige Nachbildungen 
angewiesen sind. Dasselbe gilt in noch erhöhtem Maße für die Bauten 
und ihre Anlage: wer sie nur aus der Beschreibung, den Plänen und 
Photographien kennt, ist in einer sehr prekären Lage gegenüber dem, 
der die Bauten ausgräbt und sich an Ort und Stelle über ihre Be- 
deutung klar zu werden sucht. Entweder man glaubt den Theorien 
des Entdeckers oder — man glaubt ihnen nicht Aber eigene Theorien 
aufzustellen, ist doch sehr gewagt, und wir sind gespannt, wie der 
künftige Bearbeiter die Aufgabe einer »subjektiven« Deutung der hier 
vorliegenden »objektiven« Funde lösen wird. Solange diese Deutung 
nicht geboten wird, werden wir uns an Schumachers vorläufige »Berichte« 
zu halten gezwungen sein und uns mit ihnen auseinandersetzen müssen. 
Noch mehr zu bedauern ist es, daß man jede Datierung der Schichten 
aufs sorgfältigste vermieden hat. Auch hier muß man die vorläufigen 
»Berichte« zu Rate ziehen; als ein dankens wertes Hilfemittel sei 
ferner auf die Rezension Watzingers in der Berl. Phil. Wochenschrift 
1908 No. 43 Sp. 1342 ff. verwiesen. Diese Kritik richtet sich nicht 



CORHEU. UNWERiJrr 



914 061t gel. Ans. 1909. Nr. 11 

gegen Schumacher; im Gegenteil, es zeugt von großer Selbstverleug- 
nung, wenn er sich den ihm auferlegten Bedingungen gefügt hat 
Da man ihn einmal mit den Ausgrabungen betraut hat, so hatte man 
auch seine Resultate hinnehmen müssen, wie er Bie fand oder ge- 
funden zu haben glaubte. Jedenfalls aber dürfen wir erwarten, daG 
der zweite Band sich nicht nur mit Schumachers Auffassungen ein- 
gehend auseinandersetzt, sondern auch seine Mitarbeit in möglichst 
weitem Umfange heranzieht 

Wenn wir die Funde nach sachlichen Gesichtspunkten durch- 
mustern, so ist zunächst mit großem Schmerz zu konstatieren, daß 
in literarhistorischer Beziehung keine Ausbeute gemacht ist: 
Inschriften fehlen gänzlich. Die wenigen, althebräischen Buchstaben 
ähnlichen Steinmetzzeichen können uns darüber nicht hinwegtröBten. 
Damit fehlt das wichtigste Mittel zur Datierung der Funde, und wir 
sind hier wie anderswo auf indirekte Schlüsse aus der Keramik an- 
gewiesen. 

In rcligionshistorischer Hinsicht sind die Funde ebenfalls 
ganz unbedeutend. Denn die sakrale Auffassung mancher Objekte 
durch Schumacher wird sich schwerlich halten lassen. In Betracht 
kommen I. die Napflöcher auf dem Urfels (S. 9f. 154ff.). Ihr 
kultischer Sinn wird von Thiersch (Archäol. Anzeiger 1907 Sp. 281 ff.) 
mit unzureichenden Mitteln und auf Grund ungenügender Kenntnis 
des Materials bestritten ; vgl. die instruktive Abhandlung von Dal- 
man: Die Schalensteine Palästinas im Pal. Jahrbuch 1908 S. 23 ff. 
und dazu Greßmann: Dolmen, Masseben und Napflöcher ZATW. 1909 
S. 113 ff. 2. Die Altäre (vgl. M. u. N. 1905 S. 11 f.) im Vorhof der 
Nordburg. Aus einzelnen Tatsachen geht deutlich hervor, daß die 
Räume nicht sakralen, sondern profanen Zwecken dienten. In dem 
Vorhof g (S. 48) steht zunächst ein simpler Backofen (tannür), wie 
er heute noch für Nord Palästinas Kellachenwohnungen charakteristisch 
ist. Von einem > Opferkessel < kann also nicht die Rede sein. Dicht 
neben ihm lag ein kleiner Basaltblock mit merkwürdigen Aushöh- 
lungen; einen ähnlichen Stein hat man am SUdende des Teils ge- 
funden. Da die Löcher keine Flüssigkeit aufnehmen können, so 
möchte ich vermuten, daß in ihnen der Brotteig geknetet und geformt 
wurde. Die Steine würden dann also die sonst übliche baUifa ver- 
treten (vgl. die Beschreibung des Backofens GGA. 1908 S. 741). 
Sonst wurden in diesem Räume nur noch zwei Säulen gefunden, die 
man nicht als >Massebcn« aufzufassen braucht, sondern auch als 
Stützpfeiler für ein Dach oder sonstwie erklären kann. In dem an- 
stoßenden Eckzimmer g l entdeckte man zwei Gruben und allerlei 
Gegenstände, unter denen die vielen Reibschalen (Abb. 57, merk- 



_ 



- CORNtll UNNER5JTY 



Tel) ol-mntesellim. Bd. I 910 

würdigerweise als >Schalensteine< bezeichnet) und der Mörser (Abi). 
50) sicher profanen Zwecken dienten und auf eine Vorratskammer 
weisen. Beachtenswert scheint mir die rechteckige Kalksteinplatte 
(Abb. 49 d) mit der Rille und dem Loch; denn sie stellt ohne Zweifel 
den $urn einer Oelpresse dar (vgl. GGA. 1908 S. 742). Dann aber 
werden die beiden daneben abgebildeten Walzen (Abb. 49 f. g) nicht 
>zura Festwalzen des Estrichs« (S. 53), sondern zum Quetschen der 
Oliven benutzt worden sein. Dieselben Quetschwalzen kennt man 
noch heute in Syrien (vgl. de Vogite, Syrie Centrale Bd. II pl. 113). 
Man könnte danach weiter vermuten, daß die beiden Gruben (S. 49) 
ebenfalls der Oelgewinnung dienten; doch sprechen die darin lie- 
genden Steine dagegen und deuten eher auf zwei Preßkufen fUr Zu- 
bereitung der Weintrauben, deren Saft nach Wilson (Peasant life in 
tln- holy Land S. 237) noch heute so ausgepreßt wird, daß man flache 
Steine über die Trauben breitet und einige Männer darauf treten 
laßt. Die von Schumacher versuchte Aufrichtung der Steine nach 
Art eines Dolmens ist daher nicht berechtigt ; und selbst wenn sie 
richtig wäre, hätten wir noch lange keinen >OpferaItar«, da die Dol- 
men keine Altäre sind, und da hier nicht das Geringste zugunsten 
einer sakralen Auffassung geltend gemacht werden kann. Die an den 
Vorhof stoßende Halle d führt zu einer um vier Stufen erhöhten 
Terrasse im Osten, auf der sich eine ähnliche Grube p befindet (Abb. 
39 S. 43). Auch hier liegen in der Grube Steine, die Schumacher 
zu einem Altar aufgebaut hat, obwohl nichts dazu nötigt Ich halte 
sie ebenfalls für eine Weinpresse, um so mehr, als noch weiter östlich 
eine auch vom Ausgrabenden anerkannte Anlage von Oelzisterneo 
(S. 72 ff.) sich daran schließt. Endlich ist der >kleine Altar«, der in 
den M. u. N. 1906 Abb. 27 publiziert ist, mit Dalman (Pal. Jahrbuch 
1908 S. 34) als Mörser aufzufassen. 3. Die von Schumacher als 
> Masseben« bezeichneten Pfeiler sind nirgendwo mit Sicherheit sa- 
kraler Bedeutung. Da die meisten in Wänden gefunden wurden und 
Steinmetzzeichen tragen, so ist vielmehr an ihrem profanen Zweck 
kaum zu zweifeln. 4. Die primitiven >Götzenbilder< werden auch 
von Vincent u. a. anerkannt, wie mir scheint, mit Unrecht. Eigen- 
tümlich ist allen diesen Figuren, daß sie zwar die menschliche Gestalt 
nachzuahmen versuchen, aber in der Ausführung sehr roh sind und 
Über ungefähre Umrisse nicht hinauskommen. Bald ist nur der Hals 
angedeutet, bald fehlt der Mund, am häufigsten vermißt man die 
Ohren, die ja am schwersten zu modellieren sind. Die Gründe, die 
man für die Auffassung dieser Figuren als >GÖtzcnbiIder< oder >Haus- 
götzen« geltend macht, sind nicht zwingend (vgl. besonders Vincent, 
Canaan S. 152 ff.). Wir haben in diesen Figuren vielmehr die ersten 

QM. pl. An». IM». Hr. II 63 



COBMFU UMVERS.TY 



916 Gott gel. Ans. 1909. Nr. 11 

primitiven Versuche des menschlichen Spieltriebes zu sehen, aus dem 
spater die bildende Kunst hervorgegangen ist. Irgend eine Uneben- 
heit des Steines oder des Tones, die von ferne an eine menschliche 
Gestalt erinnerte, veranlaßte den >Künstler<, seine Phantasie spielen 
zu lassen und die Gestalt etwas weiter herauszuraode liieren. Wenn 
ein Stein an der oberen Hälfte einen tiefen Einschnitt hatte, der als 
Hals aufgefaßt werden konnte, so konnte durch Hinzufügen von Nase 
und Augen die menschliche Gestalt noch deutlicher markiert werden. 
Warum soll man diese Figuren, die nicht einmal MenBchen darstellen, 
Tür Götterbilder halten V Wer freilich in dem berühmten >GÖtzen< 
von Gezer (Quart. Statements des PEF. 1904 pl. 19 Fig. 5 = Vin- 
rent S. 155 Fig. 99) das naturgetreue >Profil eines Troglodyten< mit 
Prognathismus und fliehender AfFenstirn — aber ohne Ohren! — 
wiederzuerkennen vermag, wird auch geneigt sein, derartigen Figuren 
religiöse Bedeutung zuzuschreiben. Er müßte aber, wenn er kon- 
sequent wäre, auch den vielen tierähnlichen Figuren, die an Kalber, 
Enten usw. erinnern, denselben sakralen Sinn beilegen und sie für 
tiergestaltete Götter erklären. Es ist ja möglich, daß diese Scherz- 
gegenstande für ängstliche Leute, denen alles Sonderbare zauberhaft 
vorkommt, zu Amuletten wurden. Das läßt sich an einzelnen Stellen 
sogar beweisen, so bei dem Siegel aus grünem Email, dem nur eine 
Gesichtsmaske aufgedrückt ist (Abb. 72 b), aber das braucht durchaus 
nicht immer der Fall gewesen zu sein. Und gerade in dem zuletzt 
angeführten Beispiel scheint der scherzhafte Ursprung noch ziemlich 
deutlich, da, wenigstens nach der Zeichnung, die Form eines vor- 
springenden Henkels (wie beim Topfe) zuerst die Idee der Augen- 
brauen hervorgerufen hat. 5. Die zahlreichen sogenannten >Astarte- 
figuren< sind ohne Zweifel Darstellungen weiblicher Gottheiten; 
aber auch sie sind nicht Götterbilder im eigentlichen Sinne, jeden- 
falls nicht für den Öffentlichen, schwerlich auch nur für den privaten 
Kultus bestimmt, sondern Amulette. Aber sie sind viel wertvoller 
als die unter Nr. 4 genannten >Götzen<, da sie nicht wie diese über- 
all in der Welt begegnen, sondern einem Örtlich beschrankten Kultus- 
kreis angehören. Die Herkunft und Verbreitung dieser Figuren muß 
näherer Untersuchung vorbehalten bleiben. Männliche GÖttergcstalten, 
die man als Baal bezeichnen könnte, sind hier so wenig wie in Teil 
Ta'annak gefunden worden. 6. Die Amulette sind sehr zahlreich 
vertreten. Hier macht sich vor allem ägyptischer Einfluß bemerkbar. 
Die vielen Skarabäen und Siegel, die man im weiteren Sinne hierher 
rechnen darf, scheinen nach den Andeutungen des vorliegenden Bandes 
eine besondere Ausbeute zu versprechen. 7. Die Bau- und Funda- 
men topf er, schon aus den anderen Ausgrabungen bekannt, werden 



Uli tnatn 



Teil elmatotellim. Bd. I 917 

wiederum durch einige unanfechtbare Beispiele illustriert (vgl. Abb. 
41). Dagegen sind Erstgeburtsopfer mit Sicherheit nicht zu erkennen. 
Leichen, die unter Häusern gefunden werden, brauchen nicht not- 
wendig Opfer zu sein, da man sich auch >im Hause< begraben ließ 
(vgl. I. Sam. 36 1 I. Reg. 2u). Wie sich freilich diese >Hausgräber< 
zu den Felsgräbern verhalten, ist eine bis jetzt ungelöste Frage. 
Ebenso unerklärt ist die Tatsache, daß kleine Kinder, die meist in 
Krügen beigesetzt werden, bisweilen ebenso wie die Erwachsenen 
bestattet werden (S. 57). 8. Die Gräber, die für die religiösen 
Anschauungen sehr wertvoll, freilich noch wenig dafür ausgenutzt 
sind , haben auch in Megiddo wichtige Ergebnisse geliefert. Es hat 
sich dort bestätigt, was Macalister (Quart. Statements des PEF. 1904 
S. 320 ff.) für Gezer festgestellt hat: die ältesten Grabformen, die 
WaUinger nach den Funden um 1000 v. Chr. anzusetzen geneigt ist, 
sind die Schachtgräber (S. Uff. 171 f. Gruppe F). Charakteristisch 
ist der Schacht, den man senkrecht in den Felsen trieb und an den 
man unten eine kleine Kammer anschloß, deren Oeffnung man ver- 
mauern konnte. Dieselbe Form begegnet unter den ältesten Gräbern 
Aegyptens (vgl. Erman: Aegypt. Kel. S. 116). Auf einen Zusammen- 
hang mit Aegypten deuten auch die Skarabäen, die man in einem der 
Gräber von Teil cl-mutesellim gefunden hat. Die in der Stadt selbst 
unter dem Boden der Burg aufgedeckten Gräber unterscheiden sich 
von den Folsgräbern dort und anderwärts darin, daß sie aus Kalk- 
steinen gewölbeartig aufgemauert sind. Die Kammern dienten als 
Massengräber und enthielten überaus reiche Beigaben. Die Toten 
lagen mit hochgezogenen Knien, zum Teil auf Bänken, die also bis 
in die älteste Zeit zurückreichen. Bisher einzigartig sind die Gräber 
der folgenden Schicht, die nach ihren Funden ins 10. — 8. Jahrhundert 
gehören. Charakteristisch ist für sie, daß sie von Feldsteinen ein- 
gefaßt und annähernd von Nord noch Süd orientiert sind, daß einige 
im Süden einen zugespitzten Randstein aufweisen, der an der äußeren 
Seite ein spiralförmig ausgebohrtes oder kreisförmig ausgehauenes 
Loch trägt Der plötzliche Wechsel in der Art des Begräbnisses 
— die letztere erinnert an Beduinengräber — ist nur zu erklären 
durch die Okkupation des Ortes von einem fremden Volke oder durch 
die Rezeption einer fremden Sitte. Die übrigen Grabarten wind auch 
sonst bekannt und bieten nichts Neues. 

Der Hauptwort der Funde Hegt auf dem Gebiet der Kultur- 
geschichte, genauer der Zivilisation. Da Schumacher Architekt 
ist, so verdanken wir ihm eine genaue Beschreibung der Bauten, von 
denen fast jeder Stein mit peinlicher Exaktheit verzeichnet, von denen 
viele auch gewissenhaft vermessen sind. Die sauberen Pläne sind 

03* 






CORHEU UNWIRSirr 



918 Gott gel. An*. 1909. Nr. 11 

eine Zierde des Werkes und verdienen besondere Anerkennung. Mag 
man auch einzelne Tatbestände verschieden auffassen, so ist nicht zu 
leugnen, daß hier die Vorarbeiten zu einer Geschichte der palästinen- 
sischen Architoktur vorliegen. Es ist zu bedauern, daß der Ver- 
fasser nicht in einem Schlußkapitel diese Geschichte, soweit er sie 
aus seinen Ausgrabungen erkannt hat, in großen Zügen zusammen- 
faßt. Vielleicht dürfen wir hoffen, daß das Versäumte in einem spä- 
teren Bande, der die Resultate der Ausgrabungen zugleich historisch 
und systematisch darstellt, von seiner kundigen Hand nachgeholt wird ; 
ein Vergleich mit den Bauten Thaauachs, die dem Verfasser ja ebenso 
sehr vertraut sind, dürfte sich dabei empfehlen. 

Die Paläste sind so angelegt, daß sich die Räume rings um 
einen mächtigen Innenhof gruppieren. Die Technik des Mauerbaus 
hat zwischen dem 10. und 8. Jahrhundert gewaltige Fortschritte ge- 
macht. So klein und armselig auch die Zimmer, die wohl meist nur 
als Vorratsraume und Wirt.schaftskamniero dienten , nach unserem 
Geschmack erscheinen, so imposant sind selbst für uns die Mauern 
des aus der Zeit Jerobenms II. stammenden Palastes. An die Stelle 
der bisher verwandten kleinen unbehauenen Feldsteine, die in losem 
Gewirr unsolide durcheinander lagen und nur durch Massen von Erd- 
mörtel zusammengehalten wurden, sind jetzt große, gutbehauene 
Quadern getreten, die teils als Läufer teils als Linder gelegt werden 
und ein festes Gefüge bilden, Besonders sorgfältig sind die recht- 
winkligen Eckeu gebaut; flir sie hat man die schönsten und größten 
Quadersteine ausgesucht, die bis 2,0:'» m Länge und 0,55 m Schicht- 
höhe erreichen, und deren Randschlag an der Oberkante äußerst sauber 
ausgeführt ist (vgl. Abb. 137. 138). Wir verstehen jetzt nicht nur 
die Drohworte eines Arnos über die luxuriösen Quaderbauten seiner 
Zeit besser als früher (Am. 3» 5*n), sondern gewinnen auch ein 
neues Verständnis fiir Worte, zu deren Krklärung man früher auf 
ägyptische Karyatiden verwies; Ps. 144» heißt es: »Unsere Sohne 
mögen sein wie Pflanzen , die man von (lies "'6) ihrer Jugend an 
(sorgfältig) großgezogen hat, unsere Töchter wie Kcksteine, die (sorg- 
fältig) ausgehauen sind wie an einem Paläste«. Auf die »kostbaren 
Kcksteine« des Tempels sei nur flüchtig hingewiesen. 

Der Aufgabe des vorliegenden Bandes entsprechend erfahren wir 
über alles, was zum alltäglichen I*hen gehört, nur soweit Ge- 
naueres, als es sich um gemauerte Gegenstände handelt: also Über 
die Backöfen (vgl. besonders Abb. 217), die Oelzisternen (S. G9; 
Taf. XIX) und Oelpressen (S. l"*i), die Fruchtpressen (S. 135). Die 
übrigen Funde sind zwar auch mitgeteilt und zum Teil abgebildet, 
aber meist nicht genauer beschrieben ; sie harren noch der systemati- 



. 



Origi 

(ORNELLUNIVir 



918 Gott gel. Abi. 1909. Nr. 11 

eine Zierde des Werkes und verdienen besondere Anerkennung. Mag 
man auch einzelne Tatbestände verschieden auffassen, so ist nicht zu 
leugnen, daß hier die Vorarbeiten zu einer Geschichte der palästinen- 
sischen Architektur vorliegen. Es ist zu bedauern, daß der Ver- 
fasser nicht in einem Schlußkapitel diese Geschichte, soweit er sie 
aus seinen Ausgrabungen erkannt hat, in großen ZUgcn zusammen- 
faßt. Vielleicht dürfen wir hoffen, daß das Versäumte in einem spä- 
teren Bande, der die Resultate der Ausgrabungen zugleich historisch 
und systematisch darstellt, von seiner kundigen Hand nachgeholt wird ; 
ein Vergleich mit den Bauten Thaanachs, die dem Verfasser ja ebenso 
sehr vertraut sind, dürfte sich dabei empfehlen. 

Die Paläste sind so angelegt, daß sich die Räume rings um 
einen mächtigen Innenhof gruppieren. Die Technik des Mauerbaus 
hat zwischen dem 10. und 8. Jahrhundert gewaltige Fortachritt« ge- 
macht So klein und armselig auch die Zimmer, die wohl meist nur 
als Vorratsraume und WirtMhnftskammern dienten , nach unserem 
Geschmack erscheinen, so imposant sind selbst für uns die Mauern 
des aus der Zeit Jerobeams II. stammenden Palastes. An die Stelle 
der bisher verwandten kleinen unbehauenen Feldsteine, die in losen 
Gewirr unsolide durcheinander lagen und nur durch Massen von Krd- 
mörtel zusammengelullten wurden, sind jetzt große, gutbehaueno 
(Quadern getreten, die teils als Läufer teils als Binder gelegt werden 
und ein festes Gefüge bilden. Besonders sorgfaltig sind die recht- 
winkligen Ecken gebaut; filr sie hat man die schönsten und größten 
Quadersteine ausgesucht, die bis 2,05 m Länge und 0,:if> m Schicht- 
hohe erreichen, und deren Randschlag an der Oberkante äußerst sauber 
ausgeführt ist (vgl. Abb. 137. 138). Wir verstehen jetzt nicht nur 
die lirohworte eines Arnos über die luxuriösen Quaderbauten seiner 
Zeit besser als früher (Am. 3>« 6*u), sondern gewinnen auch ein 
neues Verständnis für Worte, zu deren Erklärung man früher auf 
ägyptische Karyatiden verwies; Ps. 144 n heißt es: »Unsere Söhne 
mögen sein wie Pflanzen , die man von (lies "r) ihrer Jugend an 
(sorgfältig) groo>'/n^.>]i hat, unsere Töchter wie Ecksteine, die (sorg- 
fältig) ausgehauen sind wie an einem Palaste<. Auf die »kostbaren 
Ecksteine« des Tempels sei nur flüchtig hingewiesen. 

I>er Aufgabe des vorliegenden Bandes entsprechend erfahren wir 
über alles, was zum alltäglichen Lehen gehört, nur soweit Ge- 
naueres, als es sich um gemauerte Gegenstände handelt : also über 
die Backöfen (vgl. besonders Abb. 217), die Oelzisternen (S. 09; 
Taf. XIX) und Ölpressen (S. 17G), die Kracht pressen (S. 135). Die 
übrigen Kaudfl sind zwar auch mitgeteilt und zum Teil abgebildet, 
aber meist nicht geuauer beschrieben; sie harren noch der sysiemati- 



CüftNEÜ. UNIVEBSirr 



Toll el-muteMltim. Bd. I 1)19 

sehen Bearbeitung. Immerhin kann, wer will, sich ein Urteil über 
die Tonwaren, die Bronze-, Eisen-, Knochen-, Feuersteingegenstände, 
die Mühlen, Mörser, Reibschalen, Lampen usw. verschaffen. Als be- 
sonders schöne Fundstücke seien genannt das wundervolle Raucher- 
gefäß aus weichem Kalkstein, mit geometrischen Figuren und stili- 
sierten Blättern, mit matter, rotbrauner, ockergelber und kobaltblauer 
Farbe bemalt (S. 126 f. ; Tafel vor dem Titel) aus der Zeit Jerobeams II. ; 
der DreifuO mit der flötenblasenden weiblichen Figur (S. 84 Taf. L) 
aus derselben Zeit; dahin gehören auch die Siegel des Schema' und 
Asaph (S. 99). — 

Wenn wir nun das Fazit ziehen, so dürfen wir sagen, daß trotz 
der fehlenden Inschriften und trotz der dürftigen sakralen Funde die 
Ergebnisse der Ausgrabungen in kulturhistorischer Hinsicht einen 
erheblichen Wert besitzen und unsere Kenntnisse von dem Leben 
Israels bereits bereichert haben und noch weiter bereichern werden. 
Man darf darum dem Vorstände des Deutschen Palästinavereins und 
seinen Gönnern Glück wünschen zu dem erfolgreichen Werk, damit 
zugleich aber die Bitte verbinden, die begonnene Arbeit auf dem Teil 
el-mutesellim vollenden zu wollen. Der Anfang hat soviel aufs deut- 
lichste gelehrt, daß die Ruinen noch mancherlei Ausbeute versprechen 
gerade aus der Glanzperiode Nordisraels unter Jerobeam II. Eine 
gründliche Verwertung der bereits gemachten Funde und eine sichere 
Datierung und Abgrenzung der verschiedenen Schichten ist überdies 
nur zu gewinnen, wenn man von neuem den Spaten da ansetzt und 
systematisch da auszugraben fortfährt, wo man notgedrungen hat auf- 
hören müssen. 

Ein besonderer Dank aber gebührt dem Leiter der Ausgrabungen, 
der seinen vielen Verdiensten um die Erforschung Palästinas ein 
neues Ruhmesblatt hinzugefügt hat. Vor den Leistungen Schumachers, 
dieses Selfmademan im besten Sinne des Wortes, kann die Wissen- 
schaft trotz mancher Ausstellungen im Einzelnen nur unbedingte 
Hochachtung haben. 

Berlin Greßmann 






C0KHOI UNIVEW 



92» GötL gel. An.-. 1909. Nr. 11 



UBlversttt St. JoBfph, Melange* de la F&cult« Orientale. III, Fase. 1. 
l'aria, Loodoo, Leipzig 1906. (479 S.) 

I. Auf Veranlassung von P. Cheikho, der bereits zwei Mal Ab- 
schnitte aus dem in Damaskus befindlichen lexikalischen Werke ge- 
mischten Inhaltes, betitelt Kitäb ol-Garätim bekannt gemacht 
hat, legt jetzt P. Bouyges einen neuen Abschnitt vor, worin allerlei 
Tiere, vor ollem aber das Kamel, behandelt sind. Der Autor ist un- 
bekannt, keinesfalls ist es Ibn Qutaiba, wie der Katalog der betreffen- 
den Damasker Bibliothek meint. Inhaltlich reiht sich die Schrift den 
von llaffner und Geyer herausgegebenen Monographien ol-Asma'Is 
an, wie denn auch bei mehreren Schriften dieser Art die Tradition 
über die Autorschaft uneinig ist und z. B. zwischen den berühmten 
und fast gleichzeitigen Philologen der bosrischen Schule, al-Asma'i, 
Abu Ubaid, Abu rjatim as-Sigisüni schwankt — Das Kitäb an- 
Na'ai" (Buch von den Kamelen und Schafen) ist, wie der Heraus- 
geber darlegt, nichts mehr und nichts weniger als ein teilweise etwas 
willkürlicher Auszug aus Abu 'Ubaids (+224 IJ.) Garlb al-Mu- 
sannaf, dem umfänglichen Hauptwerke dieses Gelehrten, das, einst 
berühmt und viel studiert, im Laufe der Zeit durch Speziol Schriften 
einer-, alphabetische Lexica anderseits zurückgedrängt worden ist 
und heute nur noch in je einem Exemplar in Stambul und Kairo 
vorhanden zu sein scheint- Der Text, in welchem Bouyges das K. 
on-Na'am vorlegt, beruht auf einer älteren Kopie (wi) der Damasker 
Hs. (M), die er mit dieser verglichen hat Wegen des vorhin er- 
wähnten literarischen Verhältnisses der Schrift zum Musonnof hat er 
sich die Mühe genommen, eine ihm von B. Moritz gelieferte Kopie 
dieses Werkes bis ins Kleinste zu vergleichen und in fortlaufenden 
Anmerkungen die Varianten dieses Werkes zu vermerken und außer- 
dem im Texte selbst die Nomen der Gewährsmänner (mit Siglen) 
einzutragen, wie sie Abu 'Uboid gibt Auf diese Weise hat er den 
Charakter und Wert der Schrift ins rechte Licht gestellt Wenn von 
Originalität nicht viel mehr bleibt als die gelegentliche Einstreuung von 
Zitaten aus anderen Werken, z. B. solchen des G&biz '). so vermittelt sie 
uns einstweilen doch eine genauere Kenntnis der betreffenden Kapitel 
Abu 'Ubaids; und sollte das Musannaf einmal eine Herausgabe er- 
leben, so würde Bouyges Arbeit immer noch ihren Wert behalten, 
denn er hat außerdem noch für jeden einzelnen Paragraphen auf die 
Parallelen in Ibn Sidohs (+ 458 1.1 . ■ K. al-Mubossos verwiesen (der 

1) Der Text den K. al-Hajagan laßt sieb nach B.b Arbeit vielfach verbessern. 
Lcidor ist der kürzlich vollendete Druck dieses Werkes hinter den bescheidensten 
Erwartungen zurückgeblieben. 






CQRNEU. UNIVERarr* 



Mäinges de la Ficultö Orientale 921 

das Musannaf ebenfalls geplündert hat), so daß der Wortlaut, wo er 
ihn nicht selbst mitteilt, mühelos im Drucke eingesehen werden kann. 
Nehmen wir endlich noch das weitschichtige Material hinzu, das der 
Herausgeber aus der gesamten Literatur herangezogen hat, so müssen 
wir ihm zugestehen, daQ er seinem Texte nichts schuldig geblieben 
ist. Unter anderra läßt sich jetzt auch, wie er gleichfalls bemerkt, 
sicher konstatieren, daß die großen Lexica wie T. 'A. (und folglich 
L. 'A.). das Material, welches sie, durchaus nicht immer unter Nen- 
nung der Gewährsmänner, dem Musannaf entnommen haben, oft zwei- 
und mehrfach geben, indem sie verschiedene Ueberlieferungen der 
nämlichen Texte unkritisch aneinander reihen. Wer Cheikhos, 
Haffhers, Geyers Texte gelesen hat, wird sich ohne Not nicht leicht 
an die mühsame Lektüre dieses neuen machen; aber zum Nach- 
schlagen ist es unentbehrlich und durch genaue Indices hierzu bestens 
eingerichtet. Insbesondere wird sich ein künftiger Freytag redivivus 
seiner liebevoll anzunehmen haben. — Da dem Anonymus das Mu- 
sannaf in einer alten und guten , Überdies reichlich vokalisierten 
Handschrift vorgelegen hat, so ist der Text im wesentlichen sehr 
korrekt. Obendrein scheint die Damasker IIa. das Autograph des 
Verfassers zu sein (vgl. p. 119, N. 13). Nötige Aenderungen hat B. 

meist selbst besorgt Unbelegte Wörter sind seiton (z. ß. JJsib 

124s = *JJ=). unverständliche wie iUt. 124i vereinzelt. Daß sich zu 
den Anmerkungen, so large sie sind, noch allerlei nachtragen ließe, 
versteht sich von selbst So wäre zu 56* auf Freytags Proverbia 1 67 
zu verweisen, wo der betreffende Vers anders gefaßt ist — Die 

Richtigkeit der Form «LäJji (neben bU^ä oder ul£y£.) 43 1 erhellt 
aus dem Verse Alfäz 370 4 und dem andern im Muhassas IV, 95«. 
(Vgl. modernes *-ya, pl. ol — , Sonneck (t) Chants arabes du 
Maghreb, Gloss. p. 65, Joly, Remarques sur la po&ie moderne chez 
les nomades algöriens : Rev. Afric 48, p. 26, V. 4). — Die Redensart 

L^-ltf »>.6S 64s, für die B. in den >Add.< anf I'rov. II 455 verweist, 

findet sich z.B. in einem Verse des Muhalhil: Cheikho, Nasr. 176 

ult (vgl. Abkarius, p. 374 f.). — Für JU3 75 4 (>Add.< p. 13 f.) zitiert 
B. in N. 5 einen Vers des Ibn Muqbil, in welchem freilich auch JUü 
gut bezeugt ist, und Prov. 191 oben, wo Majdänl ed. Büläq wieder 
JUÜ hat: es kann noch Hudh. 97» und Ta'Iab (Barth) 30b hinzuge- 
fügt werden. Daß aber JUÜ (d. h. JUO, wie oUki-) an sich zu ver- 
werfen sei, glaube ich nicht, vgl. 48, N. 7. Das in Baiän 1 134 ge- 
druckte JUti, dos B. p. 14 für falsch erklärt, ist nichta weiter als 
ein Druckfehler, s. NagftSi, ZDMG 54, p. 450 u. — Ueber den Unter- 






EU UNIVERSlTY 



922 Uött. gel. Ade. 1909. Nr. U 



j> 



schied zwischen j* und ^ p. 73, N. 11 ; 76, N. 5 spricht auch das 
Scholion Xaqäia' ed. Bevan 525 1. — Zu 74, N. 1: Majdani od. Büläq 
I 200 gibt dazu den Vers des Aus b. Ungar = XVII, 17 ed. Geyer. 
— ijU»- >Eselin< 111, >*. 4, braucht doch schon Farazdaq: Ntq. 

281 a. — Zu ^ys* 55» kann Prov. 1358 oben, zu £*■ (ebendort) und 
.L> 56* öüliiz, Opusc. 29 ult. zitiert werden. Diese Zurufe (Inter- 
jektionen mit Verbalderivaten) an die verschiedenen Tiere, haupt- 
sächlich Haustiere, von denen übrigens gerade in unserer Schrift nur 
nebenbei einige erwähnt sind, gehören, da sie auch im besten Wörter- 
buch nur zerstreut vorkommen können, zu den Kapiteln, die einmal 
eine monographische Behandlung verdienten. Die Angaben der Philo- 
logen gehen zum Teil auseinander, während die reiche Ausbeute, 
welche die alte und neue Literatur, vorab die Prosa, liefert, zur 
Feststellung dos wirklichen Sprachgebrauches in weitem Umfange 

dienen kann. — Das auf xill (vgl. Ibn tallad 127«) bezügliche 
Sprichwort 126, N. 2 (dazu Muzhir I 242 u) erscheint noch in anderer 
Form Prov. 11186, N. 48. — Gelegentlich verbreitet sich B. über 
sprachwissenschaftliche Dinge, z. B. 79, N. 10, wo er die neuerdings 

beliebte Gleichsetzung von tf* und r yu mit Recht verwirft. Aber 
in der Erorterunß der verschiedenen Formen des Namens für >Nas- 
horn< 80, X. 7 dürfte syr. jj;^^, assyr. hwkizannu (s. Muss-Arnolt 
s. v.) und ^IJ^y (Beauss. u. s. w.), a \*>**J (Eidenschenk und Cohen- 

Solal 206 b ) nicht fehlen, da ja gerade sie die Aussprache öJ/, die 
von den Philologen für vulgär bezeichnet wird, als die richtige er- 

weisen, zu Ungunsten des sonderbaren ^S. 

II. P. 145—312 enthalten die Schluflkapitel von H. Lammens' 
>Etudes sur le regne du Calife Omaiyade Mo'äwia I*<. Da sie 
nur im Zusammenhang mit den vorhergegangenen besprochen werden 
können , begnüge ich mich hier mit dem Hinweis , daß diese für 
die politische und die Kulturgeschichte der Umajjadenzeit gleich 
wichtige Monographie inzwischen in Buchform erschienen ist (unter 
demselben Titel, Beyrouth 1908, 448 Seiten). Sie wird sich gewiß 
binnen Kurzem großer Verbreitung erfreuen 1 ). 

HJ. L. Jalabert, »Aelius Statutus, gouverneur de Pheaicie (c. 
293—305), p. 313— 322, stellt in der von Y7. Bacon 1907 edierten 
griechischen Inschrift von Gisr el-Ghajar und einer von ihm selbst 
(Bd. I dieser >M6langes< p. 150) edierten Inschrift von Djermana den 
Namen ATXioc Etatoütoc her und erschließt aus dem naheverwaudteu 

1) Vgl. einstweilen floldrihers Leitartikel in der Deutschen Litereturwitung 
tom 23. Jul 1909. 



lc °"°' 



0*1111 MM. MM V 



922 GOtt. gol. Ans. 1909. Nr. 11 

schied zwischen -b und ^ p. 73, N. 11 ; 76, N. 5 spricht auch das 
Scholion Naqäty ed. Bevan 526 1. — Zu 74, N. 1: Maidäni ed. Büläq 
1200 gibt dazu den Vera des Aus b. IJagar = XVII, 17 ed. Geyer. 
— i.L*> >Eselin< 111, H. 4, braucht doch schon Farazdaq: Naq. 

281 •. — Zu vj^. 55» kann Prov. 1358 oben, zu ^>- (ebendort) und 
■L> 56 1 Öübiz, Opusc. 29 ult. zitiert werden. Diese Zurufe (Inter- 
jektionen mit Verbalderivaten) an die verschiedenen Tiere, haupt- 
sächlich Haustiere, von denen übrigens gerade in unserer Schrift nur 
nebenbei einige erwähnt sind, gehören, da sie auch im besten Wörter- 
buch nur zerstreut vorkommen können, zu den Kapiteln, die einmal 
eine monographische Behandlung verdienten. Die Angaben der Philo- 
logen gehen zum Teil auseinander, während die reiche Ausbeute, 
welche die alte und neue Literatur, vorab die Prosa, liefert, zur 
Feststellung des wirklichen Sprachgebrauches in weitem Umfange 

dienen kann. — Das auf fci— (vgl. Ibn tallad 127«) bezügliche 
Sprichwort 126, N. 2 (dazu Muzhir I242n) erscheint noch in anderer 
Form Prov. II 186, N. 48. — Gelegentlich verbreitet sich B. über 
sprachwissenschaftliche Dinge, z. B. 79, N. 10, wo er die neuerdings 

beliebte Gleichsetzung von r yL« und r yu mit Recht verwirft. Aber 
in der Erörterung der verschiedenen Formen des Namens für »Nas- 
horn« 89, N. 7 dürfte syr. JjfoiJ, assyr. kurkuannu (s. Muss-Arnolt 
s, v.) und oUüji (Beauss. u. s. w.), ^thXi.1 (Eideuscuenk und Couen- 

Solal 206 b ) nicht fehlen, da ja gerade sie die Aussprache «**/, die 
von den Philologen für vulgär bezeichnet wird, als die richtige er- 

weisen, zu Ungunsten des sonderbaren o 0>SS. 

II. P. 145—312 enthalten die Schlußkapitel von H. Lammens 1 
»Ktudes sur le regne du Calife Omaiyade Mo'awia I"«. Da sie 
nur im Zusammenhang mit den vorhergegangenen besprochen werden 
können , begnüge ich mich hier mit dem Hinweis , daß diese für 
die politische und die Kulturgeschichte der Utnajjadenzcit gleich 
wichtige Monographie inzwischen in Buchform erschienen ist (unter 
demselben Titel, Beyrouth 1908, 448 Seiten). Sie wird sich gewiß 
binnen Kurzem großer Verbreitung erfreuen '). 

III. L. Jalabert, »Aelius Statutus, gouverneur de Phenicie (c 
293—305), p- 313—322, stellt in dor von W. Bacon 1907 edierten 
griechischen Inschrift von Gisr el-Ghajar und einer von ihm selbst 
(Bd. I dieser »Melanges« p. 150) edierten Inschrift von Djerman* den 
Namen AfXto« XtacoüToc her und erschließt aus dem nahe verwandten 

1) Vgl. einstweilen (ioldzibcri Leitartikel in der Deutschen Liter»tuneitung 
*om 33. Ju. 190J). 



■ 

iLiumvEftyrr 



Meluges de la Ftculte Orientale 923 

Inhalt beider, daß diese bisher unbekannte Persönlichkeit ein t,7G|iü>v 
Phoniciens unter der Tetrarchie sei. 

IV. In den >Notes de lexicographie hebraSquesc (p. 323—336) 
faßt P. Joüon rxyäm als »conscil, dessinc, nj^iöp als >efFort pour do- 
uüner ou gagner q.<, mri Thr. 3», Ps. 42« als rrvb, *rm (rmn) 
>malheur, calamitö«, als eine Singularform, wsvo 1. Reg. 18u als 
>bCquilles<, was aber auf eine ganz unsemitische Ausdrucks weise hin- 
ausläuft. Nicht billigen können wir auch die Ansicht, "pKn rmtr 
Gen. 43 n bedeute »produits du pays«. pp f)WtDI Jes. 12», vgl. 
Ex. 15 t, durfte nicht zu Gunsten dieser Hypothese umgedeutet werden. 
Mir scheint, LXX haben mit ihrem xapitot bereits falsch gelesen oder 
geraten '), und mw sei in man, d. h. PTOn oder PTnn zu ändern : 
>was unser Land an Begehrenswertem erzeugte 1 ). Und so ist 
J. auch in dem Artikel über by aaypn = >s'appuyer sur q.< weiter 
gegangen, als es der Stand der Textkritik erlaubte. Hiob 22 m (wo- 
von Jes. 58h abhängt) hat man gut in n?yn geändert; dagegen Ps. 
37 a hat das Verbum seine gewöhnliche Bedeutung, ebenso Jes. 57 t 
ia»PP ■nrty wozu man ov >«l» *X% Süra 53« vergleichen kann: 

V. H. Wiesmann, > Kehrverspsalmen < (p. 337 — 386) sucht (im 
Anschluß an E. Baumann, ZDMG 59, 129 ff.) die Psalmen 107, 80, 42 
+ 43, 99 alB Bolche zu erweisen. 

VI. B. Moritz berichtet (p. 387—436) über > Ausflüge in der 
Arabia Petraea<, die er in den Jahren 1905 und 1906 von verschie- 
denen Punkten der rjigäzbahnlinie unternommen hat. Er gibt zuerst 
eine einläßliche Beschreibung der alten Wasserleitung bei Ma'än, in 
der er nicht, wie v. Domaszewski, einen Teil einer Kestungsanlagc, 
sondern die Tränkrinne eines großen Karawanenlagerplatzes sieht, 
woraus sich dann ergibt, daß Ma'än eine Hauptstation der alten 
Handelsstraße von Südarabien nach dem Norden war. Aus Petra ■) teilt er 
zwei kleine, bisher übersehene nabatäiBche Inschriften mit und weist 

auf dem Plateau der Bergmasse al-Ghubte (**-.*!') einige Opferplatze 
nach. Anläßlich der Beschreibung des Ruinenfeldes der südlicher ge- 
legenen alten Stadt Greje (iüyi) gibt er einige Graffiti bezw. kleine 
Inschriften in thamüdäischcr, nabataischer und kufisch -arabischer 
Schrift Auf p. 412 — 415 bespricht er eine Anzahl Ortsnamen unter 
Heranziehung des Ptolemaeus und der arabischen Geographen. Weiter 
veröffentlicht er vom Schloß Charäne die letzten Zeilen einer (bei 

1) Vgl. höh. 0*2.04, * Pe * 

2) Prov. 19 „ sieht xapciSs für niMPl 

3) Bezüglich des /**— bei Muqaddasi 44 (p, 397) ist auf de Goeje, ZDMG 

61, 336 zu verweisen. 






eu uhivershy 



924 GWt. gel. Ana. 1909. Nr. 11 

Musil fehlenden) altarabischen Inschrift, aus welcher hervorgeht, daß 
das Schloß im J. 92 (710) bereits existiert bat. Kr vermutet umajja- 
dischen Ursprung. Den Ümajjaden schreibt er auch die Erbauung 
des Qas' 'Amra zu, dem er den Schlußabschnitt p. 424 ff. widmet Kr 
benutzt hin und wieder die Gelegenheit, Detailangaben bei Brünnow 
und Musil zu berichtigen. Der Anhang enthält drei arabische In- 
schriften von der syrischen Pilgerstraße und ein Verzeichnis von Be- 
duinen-Stammeszeichen. 

VII. Der Faszikel schließt mit einer Arbeit von G. de Jerphanion 
und h. Jalabert über >Inscripüons d'Asie Mineure« (p. 437 — 477). 

Die MFO, wie man dieses Organ mit Lammens am besten zitiert, 
sind für die semitistische Wissenschaft schon jetzt unentbehrlich, so 
verschieden die bisherigen Arbeiten auch wohl an Qualität sein 
mögen. Erfreulicher Weise nimmt sich der Herausgeber auch des 
in europäischen Bibliothekon liegenden Materials an; die nächsten 
Hefte sollen die soit Jahren erwartete I.Iamäsa des Duhturi (nach 
dem Irdener Unikum) bringen. 

Gottingen Friedr. Schultheß 



ArmeoiBchcB Kechtsbuch, ediert und kommentiert von J»sef Karst. Mit 
Unteretützung der K. Ab. d. Wies, zu Berlin. 2 Bde., XXXlI.iUM u. VII, 
434 S. «r. 4, Straßburg; K. J. Trübner liK)6. Bd. I: Sempadscher Kodex 
aus dem 13. Jahrhundert oder Miuelarmenische* Kechtsbuch nach dm- Venediger 
und Eischiniadsinor Version unter Zurück führung auf seine Quellen heraus- 
gegeben und übersetzt Bd. II: Sempadscher Kodex aus dein 13. Jahrhundert 
in Verbindung mit dem groß armenischen Rechtsbucb des Mcchithar Gösch (aus 
dem 12. Jahrhundert) unter Berücksichtigung der jüngeren abgeleiteten Gesetz- 
bücher erläutert. 

Verschieden nach Anlage und Bedeutung, haben die beiden 
größten Denkmäler armenischen Rechts, das Werk des scharfsinnigen 
Wnrdapets Mechithar Gösch und das des Kronfeldherrn Sempad, auch 
ein recht verschiedenes Schicksal erfahren. Mechithars Kechtsbuch 
ist seinem stark kompilatorischen , systemlosen Charakter zum Trotz 
doch eine wesentlich individuelle Schöpfung gewesen, insofern als 
in ihm das je nach dem Distrikte schwankende, durch romisches und 
griechisches Rezeptionsrecht mehr oder minder modifizierte, gewisser- 
muCeu überwucherte armenische Gewohnheitsrecht mit dem kodi- 
fizierten mosaisch-kanonischen zu einem gelehrten Ge- 
meinreiht im Sinne eines Entwurfs verarbeitet worden ist. Sem- 
pads Rechtsbuch dagegen ist, obwohl äuüerlicli eine Umarbeitung und 
Systematisier 1111^5 «lis genannten Werks, im Wesentlichen doch mehr 
ein Rechtsspiegel, die Feststellung des damals im kilikischen Kö- 



iw — 



■M|f| hm, || 



924 Oött gel Au. 1909. Nr. 11 

Musil fehlenden) altarabischen Inschrift, aus welcher hervorgeht, daß 
das Schloß im J. 1)2 (710) bereits existiert hat. Er vermutet umajja- 
dischen Ursprung. Den Umajjaden schreibt er auch die Erbauung 
des Qasr 'Amra zu, dem er den Schlußabschnitt p. 424 ff. widmet Er 
benutzt hin und wieder die Gelegenheit, Detailangaben bei ßrUnnow 
und Mu-.il zu berichtigen. Der Anhang enthält drei arabische In- 
schriften von der syrischen PUgerstraße und ein Verzeichnis von Be- 
duinen-Stammeszeichen. 

VII. Der Faszikel schließt mit einer Arbeit von G. de Jerphanion 
und L. Jalabert über >lnscriptions d'Asie Mineure« (p. 437 — 477). 

Die MFO, wie man dieses Organ mit Lammens am besten zitiert, 
sind für die semitisüsche Wissenschaft schon jetzt unentbehrlich, so 
verschieden die bisherigen Arbeiten auch wohl an Qualität sein 
mögen. Erfreulicher Weise nimmt sich der Herausgeber auch des 
in europäischen Bibliotheken liegenden Materials an; die nächsten 
Hefte sollen die seit Jahren erwartete IJitinäsn des Buhturi (uarh 
dem I^eidener Unikum) bringen. 

Göttingen Friedr. Sehultheß 



Armenisches BeehtBbnch, ediert and kommentiert von Jssef Karst. Mit 
rmmtut/ung der K. Ak. d. Wi». xu Berlin, ü Bde., XXXII, 234 u. VII. 
424 S. gr. 4, Straflburg: K. J. Trulmer 1906. Bd. I: Sempadscher Kodex 
aus dem Kl. Jahrhundert oder Mittelarmenurbes Bcclitubuch nach der Venediger 
und Fisch miadsiner Version unter Zurückfuhrung auf seine Quellen beraus- 

i- i»i-n und 1 1 ■ i '-t - ]■■! ii -M| .•■■-> hat I i i im di ■ II fakftanditi 

in Verbindung mit detn irroßarmeniiichen Rcchtabticli des Merhithar Ooirh (xus 
dem 12. Jahrhundert) unter Berücksichtigung der jüngeren abgeleiteten (iesot/;- 
bücber «rlautert 

Verschieden nach Anlage und Bedeutung, haben die beiden 
größten Denkmäler armenischen Rechts, das Werk des scharfsinnigen 
Warilapcts Mechithar Gösch und das des Kronfeldherrn Seinpad, auch 
ein recht verschiedenes Schicksal erfahren. Mec.hithar.s RivhUliurli 
ist seinem stark kompilatorisclieu , systemlosen Charakter zum Trotz 
doch eine wesentlich individuelle Schöpfung gewesen, insofern als 
in ihm das je nach dem Distrikte schwankende, durch römisches und 
griechisches Rozeptionsrecht mehr oder minder modifizierte, gewisser- 
maßen überwucherte armenische Gewohnheitsrecht mit dem kodi- 
fizierten mosaisch-kanonischen zu einem gelehrten Ge- 
meinrecht im Sinne eines Kntwurfs verarbeitet worden ist. Sem- 
pads Rechtsbuch dagegen ist, obwohl äußerlich eine Umarbeitung und 
SystemutisierunK des genannten Werks, im Wesentlichen doch mehr 
Big UcditaBuiegel, die Feststellung des damals im kilikischen Ko- 



■ 




J, K:u-- 1. Armenisch« Rechtabuch 935 

nigreiche tatsächlich herrschenden Volksrechts. Ist Mechi- 
thars Buch demnach zunächst als das Denkmal von Interesse, das 
ein bedeutender Mann sich selbst gesetzt hat, so ist das Werk des 
kilikischen Kronfeldherrn in erster Linie als getreuer Spiegel der 
kulturellen Verhältnisse eines für die armenische Geschichte wichtigen 
Zeitabschnitts von Wert, und dann auch als eine Ausdrucksform der 
geistigen Eigenart des Volkes überhaupt, die in Mechithars Werk 
durch das sich vordrängende fremde Recht stark verschleiert wird. 
Die zunächst durchaus unverbindliche Gesetzessammlung und Gesetzes- 
interpretation des scharfsinnigen Wardapets ist jedoch tatsachlich 
schon bald über die Grunzen" des Stammlandes hinaus als Norm für 
die praktische Rechtsprechung angenommen worden und bis in die 
neueste Zeit hinein in Geltung geblieben, während das von vornherein 
staatlich anerkannte Buch Sempads mit dem Untergänge des kiliki- 
schen Königreichs außer Kraft gesetzt worden und dann völlig in 
Vergessenheit geraten ist. 

Gewissermaßen im Einklang mit diesen verschiedenen Schicksalen 
ist denn nun auch das nie aus den Augen verlorene Rechtsbuch des 
Mechithar Gösch zwar auch spät genug, aber immerhin doch beträcht- 
lich früher allgemein zugänglich gemacht worden, als das des Kron- 
feldherrn Sempad. Schon im Jahre 1880 bat Vaban Bastamjanths 
den Text des ersteren herausgegeben, mit Anmerkungen versehn und 
außerdem noch mit einer beachtenswerten rechtshistorischen Einleitung 
ausgestattet Sempads Kodex erscheint dagegen zum ersten Mal in 
dem vorliegenden Werk, wie zur Entschädigung für sein spätes Er- 
scheinen aber in einer ganz vortrefflichen Bearbeitung, die weit über 
das hinausgeht, was Bastamjanthsens fraglos auch durchaus verdienst- 
liche Tätigkeit geschaffen hat Es kann, wie mir scheint, kein Zweifel 
darüber herrschen, daß Josef Karst eine ftir die vorliegende Arbeit 
in jeder Beziehung geeignete Persönlichkeit war. Vielleicht läßt sich 
sogar mit Recht behaupten, daß kein anderer gleich ihm befugt war, 
sich an eine so schwierige Aufgabe zu wagen. Eine glückliche Kom- 
bination verschiedenen und verschiedenartigen Wissens, vor allein 
eine wohl einzig dastehende Vereinigung strenger juristischer Schulung 
mit einer außergewöhnlichen Kenntnis des Mittelarmenischen läßt ihn 
wie eigens zu vorliegender Arbeit bestimmt erscheinen. 

Das Wesentliche der Einleitung zum ersten Bande ist die Unter- 
suchung des Wertes der von Sempads Rechtsbuch vorliegenden Ver- 
sionen sowie eine Klarstellung des Verhältnisses, in dem Sempads 
Werk wenigstens äußerlich zu dem älteren des Mechithar Gösch steht, 
als dessen Umarbeitung es in formaler Hinsicht erscheint. Wie die 
ßorgfältige Untersuchung des ersterwähnten Punktes zeigt, sind niin- 



Or«,. 
CORHftl UHIVERSITY 



Gott gel. Am. 1900. Nr. 11 

destens zwei , anscheinend aber auch nicht mehr Redaktionen vor- 
handen, eine, die durch Handschrift Nr. 107 der Mechitharistenbiblio- 
thek auf S. Lazzaro bei Venedig repräsentiert wird, und eine, die in 
der Handschrift Nr. 4i»l der Bibliothek zu Etschmiadsin vorliegt Es 
wird nun in unanfechtbarer Weise klargelegt, daß die erstgenannte 
dieser beiden sprachlich und sachlich stark von einander abweichenden 
Redaktionen die ursprüngliche ist, und daß die durch das Etschmiad- 
siner Manuskript repräsentierte eine spätere Anpassung an eine der 
Vorsionen des älteren Rechtsbuchs von Mechithar Gösch darstellt, 
und zwar eine Anpassung, die nicht nur in sachlicher Hinsicht, sondern 
auch in dem Versuch des Ersatzes der ursprünglichen mittelanneni- 
schen Ausdrucks« eise durch eine der klassischen Sprache angenäherte 
zu Tage tritt. Hinsichtlich der formalen Umgestaltung des älteren 
Kodex, von der freilich die mehr im Kommentar behandelte sachliche 
nicht ganz getrennt werden kann, ergibt sich aus den klaren Aus- 
führungen der Einleitung, daß die ziemlich planlose Kompilation des 
älteren Werkes durch eine im Vergleich zu dieser überraschend 
Btrenge systematische Anordnung verdrängt worden ist. Sempads 
Werk gliedert sich in zwei, auch äußerlieh gesonderte Teile, von 
denen der erste das öffentliche Recht mit Einschluß des Ehe- und 
Familien rechts behandelt, der zweite dagegen das Privatrecht, Der 
erste dieser beiden Teile zerlegt sich dann wieder in drei größere 
Abschnitte, von denen der erste dein Staatsrecht, der zweite dem 
kauemischen Rechte und der dritte dem Eherechte gewidmet ist. Der 
zweite, das Privatrecht behandelnde Teil weist deren sieben auf, 
allerdings nicht mittels besonderer Kennzeichnung durch Aufschriften, 
aber doch durch die Anordnung des Stoffs. Von diesen behandelt 
der erste das Erbrecht, der zweite das Familicurecht mit Ausschluß 
des dem ersten Hauptteil zugewiesenen Eherechts, der dritte das 
Pfand- und Hypothekenrecht nebst sonstigem Sachenrecht, der vierte 
das Kauf- und Handelsrecht, der fiiufte das Testierrecht, der sechste 
das Recht der Sklaven und Hörigen in Beziehung zu ihren Herren, 
der siebente die Dcliktsobligationen. 

Wenn nun der Herausgeber seiner Feststellung der Handschriften- 
Verhältnisse entsprechend seinen Text in erster Linie auf das Vene- 
diger Manuskript gründet, so werden doch die Lesarten der Etsch- 
miadsiner Handschrift mit Recht ständig herangezogen und je nach 
dem Zeugnis des (in kleiner Schrift mit aufgenommenen) Quell entextes 
verwertet. Die Notwendigkeit dieses Übrigens mit vollendeter philo- 
logischer Sicherheit eingeschlagenen Verfahrens ergibt sich besonders 
aus dem Umstände, daß die allerdings ältere Version des Sempad- 
scheu Buches, wie sie in der Voncdiger Handschrift vorliegt, doch 



...in ii'.lii:'. - 



Gott gel. Am. 1909. Nr. II 

zwei, anscheinend aber auch nicht mehr Redaktionen vor- 
handen, eine, die durch Handschrift Nr. 107 der MechiÜiaristenbibuo- 
thek auf S. Lazzaro bei Venedig repräsentiert wird, und eine, die in 
der Handschrift Nr. 491 der Bibliothek zu Etschmiadsin vorliegt Es 
wird nun in unanfechtbarer Weise klargelegt, daß die erstgenannte 
dieser beiden sprachlich und sachlich stark von einander abweichenden 
Redaktionen die ursprüngliche ist, und daß die durch das Etschmiad- 
siuer Manuskript repräsentierte eine spätere Anpassung an eine der 
Versionen des älteren Rechtsbuchs von Mechithar Gösch darstellt, 
und zwar eine Anpassung, die nicht nur in sachlicher Hinsicht, sondern 
auch in dem Versuch des Ersatzes der ursprünglichen mittelarmeni- 
schen Ausdrucks weise durch eine der klassischen Sprache angenäherte 
zu Tage tritt. Hinsichtlich der formalen Umgestaltung des älteren 
Kodex, von der freilich die mehr im Kommentar bebandelte sachliche 
nicht ganz getrennt werden kann, ergibt sich aus den klaren Aas- 
führungen der Einleitung, daß die ziemlich planlose Kompilation des 
älteren Werkes durch eine im Vergleich zu dieser überraschend 
strenge systematische Anordnung verdrängt worden ist Sempads 
Werk gliedert sich in zwei, auch äußerlich gesonderte Teile, von 
denen der erste das öffentliche Recht mit Einschluß des Ehe- und 
Familienrccht.s behandelt, der zweite dagegen das Privatrocht Der 
erste dieser beiden Teile zerlegt sich dann wieder in drei größere 
Abschnitte, von denen der erste dem Staatsrecht, der zweite dem 
kanonischen Rechte und der dritte dem Eherechte gewidmet ist Der 
zweite, das Privatrecht behandelnde Teil weist deren sieben auf, 
allerdings nicht mittels besonderer Kennzeichnung durch Aufschriften, 
aber doch durch die Anordnung des Stoffs. Von diesen behandelt 
der erste das Erbrecht, der zweite das Familienrecht mit Ausschluß 
des dem ersten Hanptteil zugewiesenen Ehcrechts, der dritte das 
Pfand- und Hypothekenrecht nebst sonstigem Sachenrecht der vierte 
das Kauf- und Handelsrecht, der fünfte das Testierrecht, der sechste 
das Recht der Sklaven und Hörigen in Beziehung zu ihren Herren, 
der siebente die Deliktsobligationen. 

Wenn nun der Herausgeber seiner Feststellung der Handschriften- 
verhältnisse entsprechend seinen Text in erster Linie auf das Vene- 
diger Manuskript gründet, so werden doch die Lesarten der Etsch- 
miadsiner Handschrift mit Rocht ständig herangezogen und je nach 
dem Zeugnis des (in kleiner Schrift mit aufgenommenen) Quellentextes 
verwertet Die Notwendigkeit dieses übrigens mit vollendeter philo- 
logischer Sicherheit eingeschlagenen Verfahrens ergibt sich besonders 
aus dem Umstände, daß die allerdings ältere Version des Sempad- 
ficheii Buches, wie sie in der Venediger Handschrift vorliegt, doch 



'WERsrr 



J. Kant. Armenisches Rechtsbach 1*37 

auf eine jüngere Redaktion des Werkes von Mechithar Gösch zurück- 
geht, als diejenige, mit der die im Etschmiadsiner Manuskript vor- 
liegende jüngere Version von Sempads Werk später kollationiort 
worden ist Vgl. hierzu Karate > Grundriß der Geschichte des arme- 
nischen Rechtest im 19. und 20. Bande der Zeitschrift für verglei- 
chende Rechtswissenschaft (I 56 ff. des Sonderabdrucks). Auf alle 
Einzelheiten der in diesem ersten Bande entfalteten Herausgeber- 
tätigkeit einzugchen, dürfte hier kaum angebracht sein. Alles in 
uliein ist, wie mir scheint, fast nur uneingeschränkte Anerkennung 
des Geleisteten am Platz. 

Die dem Texte beigegebene Uebersetzung ist, wie es von einem 
so gründlichen Kenner des Mittclanncnischen zu erwarten war, im 
großen und ganzen vorzüglich, trotz einer gewissen Freiheit, die hier 
und da vielleicht ohne Schaden für die Sache ein wenig hätte ein- 
geschränkt werden können. Ich glaube nicht, daß sich unter den 
lebenden Forschern einer befindet, der diesen schwierigen Teil der 
Arbeit besser hätte ausführen können. Unter den geborenen Arme- 
niern mag ja wohl der eine oder andere dem Herausgeber des vor- 
liegenden Werkes in Bezug auf Kenntnis des Mittel armenischen ge- 
wachsen sein, obwohl ich auch dies nur als eine nicht gerade fern 
liegende Möglichkeit, nicht als eine mir bekannte Tatsache hinstellen 
kann. Aber es dürfte dann kaum das Maß der Beherrschung des 
Deutschen vorliegen, das bei einer Uebertragung in diese Sprache 
doch auch nicht entbehrt werden kann. Unter den Nicht-Armeniern 
befindet sich aber wohl keiner, der den Text des Sempadschen Buches, 
ganz abgesehen von den nur durch juristische Schulung zu über- 
windenden sachlichen Schwierigkeiten, in rein sprachlicher Beziehung 
mit größerer oder auch nur gleicher Sicherheit würde haben erklären 
können. Ich halte mich für verpflichtet hierauf besonders nachdrück- 
lich hinzuweisen, weil ich, mit dem Mittelarmenischen einigermaßen 
vertraut, auf jeden Fall beträchtlich mehr als mit dem Altarmeni- 
schen, in Ermangelung eines Fachmanns im strengsten Sinne unter 
den Deutschen vielleicht in erster Linie berufen bin, in der hier vor- 
liegenden Frage ein Urteil abzugeben. 

Geradezu bewunderungswürdig erscheint mir der den zweiten 
Band bildende Kommentar. Er schließt sich zunächst möglichst an 
den Text des Sempadschen Kodex an, je nach Bedarf durch lose 
aneinandergereihte Artikel erläuternd, fängt da, wo die Behandlung 
des Eherechts beginnt, an, eine mehr systematische Darstellung der 
Quellen zu werden, um sich in dem dem Privatrecht gewidmeten Teil 
zu einer weit über das zu Erwartende hinausgehende, zusammenfas- 
sende Klarlegung armenischer Rechtsentwicklung in ihrer Beziehung 



CORNElL HNIVERSlTY 



Gott gel. Ans. 1909. Nr. 11 

.'ii den benachbarten Kreisen zu gestalten. Erscheint so die Anlage 
des Kommentars nicht ganz dem Plan zu entsprechen, den mancher 
erwarten mag, bo wäre es doch recht wenig angebracht, darüber 
Klage zu führen, daß so bedeutend mehr geboten wird, als gefordert 
werden durfte. Es ist nicht möglich , mit einigen Worten die Fülle 
von Gelehrsamkeit zu veranschaulichen, die in diesem Buche zu einer 
ohne weiteres verstand liehen, klaren Darlegung verarbeitet wird. Es 
liißt sich kein Bild davon geben, mit welcher Sorgfalt die entlegensten 
Quellen aufgesucht und benutzt werden. Das Einzige, was ich über- 
haupt an diesem bewunderungswürdigen Buche auszusetzen wüßte, 
ist die Tatsache, daß ihm, dem so in halt« reichen Werke, ein Ver- 
zeichnis dieses Inhalts fehlt 

Es mag sein, daß ein aufs Nörgeln erpichter Rezensent, wenn 
er sich die nötige Mühe nicht verdrießen läßt, vielleicht noch das 
Eine oder Andere ausfindig machen könnte, was zu beanstanden wäre. 
Ich bin nicht darauf ausgegangen derartiges aufzuspüren und glaube 
es verantworten zu können, wenn ich infolge dessen etwa kleine 
Mangel übersehen haben sollte. Alles in allem wage ich das, was 
ich Karsts 1901 erschienener Grammatik des Kilikisch- Armenischen 
nachrühmen zu dürfen geglaubt habe, daß sie ein Markstein in der 
Geschichte der armenischen Sprachwissenschaft sei (Zeitschr. f. arm. 
rhu. I 171), mutati8 mutandis mit noch bedeutend größerer Bestimmt- 
heit dem vorliegenden Werke nachzusagen. Als Linguist kann ich 
mich freilich eines gewissen Bedauerns darüber nicht erwehren, daß 
Karst seine rein sprachwissenschaftliche Tätigkeit, von der man nach 
seinein durch die mittet armenische Grammatik erbrachten vorzüglichen 
Befähigungsnachweis so viel erwarten durfte, anscheinend mehr und 
mehr zugunsten juristischer Arbeiten zurücktreten läßt. Er scheint 
nun atier in so besonderem Maße dazu begabt und bestimmt zu sein, 
die Kultur Armeniens in ihrer Gesamtheit zu erfassen und aus 
ihrer Stellung in weiterem Kreise verwandter Kulturen zu deuten, 
daß demgegenüber einseitige Linguisten wünsche doch wohl besser 
dem einen nicht engherzigen Wunsche Platz machen , es möge ihm 
als dem anscheinend berufensten Vertreter einer armenischen Philo- 
logie unter den Deutschen auch bald der seiner Lehrtätigkeit an- 
gemessene Platz angewiesen werden. 

Südende u. Berlin. Franz Nikolaus Finck. 






C0RNÜ1 UMVERSTY 



C. CappeUer, Kälidaau ^kunUU 929 



Kalidasaa äaknntala (kürccre Tcxtfonn). Mit kritischen und orlantorndon 
Anmerkungen herausgegeben von Carl CappeUer. II. Haesscl, Verlag in 
Leipzig. 1909. XX, 160 3. ö M. 

Als R. Pischcl im Jahre 1870 seine Dissertation de Kalidäsac 
Sakuntali reeeosionibus und sieben Jahre später seine Ausgabe des 
Textes in der Bangällrezension veröffentlicht hatte, war die Frage 
nach der besten Rezension des feinsinnigen indischen Dramas wieder 
in Fluß gekommen. P. hatte mit größerem Material als jemand zuvor 
sie zu Gunsten des Bangälltextes beantwortet. Aber die Besprechung, 
welche P.s Ausgabe durch CappeUer (Jenaer Litteratur-Zeitung 1877, 
Artikel 117) erfuhr, ließ alsbald erkennen, daß das letzte Wort noch 
nicht gesprochen, sondern wir noch weit entfernt von dem Ziel einer 
befriedigenden Ausgabe sind und wohl bleiben werden. CappeUer 
führte aus, daß P. daran zwar Recht getan habe, die Bangällsche 
Rezension wieder zu Ehren zu bringen, sie aber in ihrem Wert über- 
schätzt, die Devanagarirezension unterschätzt und Über das Ziel hin- 
aus geschossen habe. Die Frage sei nicht abgeschlossen, die Parteien 
könnten sich nur auf dem zwischen den einzelnen Rezensionen liegenden 
Boden des Eklektizismus die Hand reichen. 

Weiter als bis zu diesem Ziel werden wir auch heute nicht 
kommen, wenn nicht besonders alte Handschriften irgend wo verborgen 
sind. Wir werden uns darüber klar sein müssen, daß jeder Eklektizismus 
einen starken Grad von Subjektivität bedeutet und einen starken Appell 
an das Gefühl der Herausgeber, die nur selten so vorsichtig und überlegt 
ihres Amtes walten werden, wie es der Herausgeber vermag. Ist es 
doch keineswegs ausgeschlossen, daß Kälidasa der Autor zweier ver- 
schiedener Bearbeitungen sein könnte, wie verschiedene Bearbeitungen 
von Kunstwerken der Neuzeit auf den ersten Autor zurückgehen. 

Der ausgezeichnete Kenner des indischen Drames, dem wir soeben 
die zweite Auflage der Ratnavali verdanken, hat uns gleichzeitig mit 
einer 2. Auflage der A-Rezension der Sakuntalä, wie sie in BÖhtlingks 
AuBgabo vorlag, beschenkt und diesen Text mit kritischem Verständnis 
und Takt revidiert. Wenn man den Text in der Bangäll mit dem 
in dieser Ausgabe vergleicht, wird man sich von der Richtigkeit des 
Cappellerschen Urteils überzeugen und finden, daß die kürzere Fassung 
vielfach auch die feinere und schönere ist, weil sie oft nur durch die 
kurze Andeutung die Rede feiner gestaltet. Es zeigt sich, daß die 
längere Rezension trotz manchem Guten Geschmacklosigkeiten enthält, 
deren Streichung wie eine Erleichterung wirkt. P. sagt zwar in 
seiner Streitschrift gegen Weber (Die Rezensionen der Sakuntalä 






OfiKfli UNNERSlTY 



930 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 11 

S. 2fi), daß vom ästhetischen Standpunkt aus eine Einigung in der 
Rezensionen frage unmöglich sei. Ganz können wir aber, wenn es sich 
um Meisterwerke der Dichtung handelt, jenen Faktor aus der Beur- 
teilung nicht ausschalten, so schwer es uns auch im einzelnen fallen 
mag, uns in indisches Denken und Kühlen hinein zu versetzen. Ohne 
die Vorzüge der Bangaliversion in einer Reihe von Fällen, namentlich 
für die Gestaltung des Prakrit, zu verkennen, sehen wir an sehr 
viel Stellen die Ueberlegenheit der A-Rezension im kleinen wie im 
großen. Im kleinen z.B. ed. Cappeller 31,20 in dem Ausdruck kiippi 
lalidapadabandhanatp gegenüber ed. Pischel 54, 8 kiyipi lalidovani- 
Ixmdkunaip yhlauip, wo gUlaaip wohl nur eine aus dem folgenden 
i/Ulavntthu (32,13) resp. gidia (55,8) entnommene Erklärung ist; 
ebenso wird jatlhnsamihidaphalussa (P. 56, 4) vor avilambino (C. 33, 1) 
nur ein erklärender Zusatz sein. Wenn C. S. XV äußert, >daß die 
Verfertiger von B an einigen Stellen geradezu mit Absicht gewissen 
sprachlichen oder grammatischen Schwierigkeiten aus dem Wege ge- 
gangen sind, die sich in dem ursprünglichen Texte finden« , so glaube 
ich, daß das Lesen der Stücke in den Schulen und die erklärenden 
Noten, die Lehrer oder Schüler dann an den Rand ihrer Mss. machen, 
bei der Veränderung des Textes eine große Rolle spielen. Es kommt 
dann hei unvorsichtigem Kopieren vor, daß nicht nur die eine Lesart 
durch die andere ersetzt wird, sondern beide neben einander in dem 
Text stehen. In meinen Bemerkungen zur Kritik der Mudräräkaasa 
habe ich S. 430 Beispiele derart hervorgehoben und mir seither noch 
weitere notiert; die ed. Calc. II des MR druckt sogar öfter zwei Les- 
arten neben einander, wenn auch die eine in Klammem. Die leichte 
Möglichkeit dieser Tcxtumgestaltung ist mir bei Vorlesungen, die ich 
im Queens College in Benares hörte, so recht deutlich geworden, weil 
die fortwährende Notwendigkeit besteht, schwierige Worte oder Stellen 
durch leichtere zu umschreiben. Man kann daher auch nicht mit P. 
von >Kälschern< oder >Fälschungen< sprechen, die die Texte ab- 
sichtlich umgestaltet hätten. 

Im großen zeigen sich die Schäden der Bangallrezensionen in 
einer Reihe von Zusätzen prosaischer wie poetischer Natur; besonders 
im 3. Akt Wenn der König Sakuntala bittet, ihm einen Platz auf 
dem Lager einzuräumen, auf dem sie geruht hat, und Priyamvadä 
sagt, damit würde s. wohl nicht zufrieden sein, so ist dos eine 
Wendung, die im Munde des Vidüsaka sich humoristisch ausnehmen 
würde, in dem der Priyamvadä aber zu einer Geschmacklosigkeit 
wird, ähnlich den von Cappeller S. IX getadelten. Ebenso wird man 
es nicht sehr hübsch finden, wenn §. Seite 61, 18 (ed. P.) sagt 
anirdiapiirao vi inpbliösunawelfacna paricido aaip juno na visuimi- 



.. . . , 



C. Cappeller, Klliddau S&lcunUlft 931 

ridavvo oder sich dann mit wenig natürlichem Respekt hinter den 
Bäumen versteckt, um des Königs bh/tvüiutbandha sich entwickeln zu 
sehen. In A fallt die ganze lang ausgesprochene Szene, die den 
PürusproG recht wenig würdig darstellt (cf. die Worte tlhik vrlifito 
*smi), weg und gibt dem Vorgang einen knappen, wirksamen Ab- 
schluß. Man wird daher, so scheint auch mir, keineswegs sagen 
können, daß alles gute auf Seiten von B und alles schlechte auf seiten 
von A zu finden sei. 

C. spricht in dem Vorwort sich ausführlich über die von ihm be- 
folgten kritischen Grundsätze aus. Besonders wichtig ist die Dar- 
legung der Gründe, die ihn bestimmt haben, ein Reihe von Versen 
überhaupt aus beiden Rezensionen auszuscheiden. Schon in der 
erwähnten Besprechung der P.schen Ausgabe finden wir bei Cappeller 
die Beobachtung, daß Kälidäsa sich der bei andern Dichtern so häu- 
figen Partikel api ca so gut wie niemals bediene. C. hat daher 
Häufungen von Strophen beseitigt und die durch dieses Prinzip ausge- 
schiedenen in den Anhang verwiesen. 

Bei der Mehrzahl dieser Strophen unterstützt ihn die Tatsache, 
daG sie nur in einem Teil der Handschriften stehen, daß sie nur 
eine und zwar gewöhnlich eine schwache Wiederholung ihres Vor- 
gängers enthalten oder sich an ein Vorbild in der äußeren Form an- 
lehnen. C. stellt Einzelstrophen überall her, auch an den beiden 
Stellen, wo alle Handschriften Strophensysteme übereinstimmend be- 
zeugen. Nach meiner Ansicht geht C. hierin zu weit. Selbst wenn 
er im Prinzip recht haben sollte, würde ich doch vorziehen, dem tat- 
sächlichen Handschriftenbefund Rechnung zu tragen. Mir ist aber 
nicht gewiß, daß C. im Prinzip ganz recht hat. Wenn Kälidäsa in 
den beiden anderen Dramen Strophensysteme vermied, so bleibt doch 
immer noch die Möglichkeit bestehen, daß er bei diesem, vielleicht in 
einer anderen Periode seines Lebens entstandenen Drama andere An- 
sichten befolgte, und zweitens könnte man nach meiner Meinung für 
die Erhaltung wenigstens von A 32 (der Böhtlingkschen Ausgabe) 
geltend machen , daß das Metrum und damit auch die Melodie 
wechselt. 

Zwei der schönsten Strophen unseres Dramas finden sich auch in 
Bhartrharis Centurionen. Cappeller hat sie mit gutem Grunde bei- 
behalten. Die Frage, ob Bhartrhari oder Kälidäsa der entlehnende 
Teil sei, ist keineswegs zu Gunsten von Bhartrhari zu beantworten; 
ich möchte hierzu auf meine Ausführungen (Ucber das Kautillyaääatra 
Breslau 1908) verweisen sowie auf das, was Hertel vor mir Über 
Bhartrhari gesagt hat. 

Wertvoll sind die Bemerkungen, durch die Cappeller wieder 

Oflll. |»1. Ami. ltOT. Mr. II 64 









932 GOtt. gel. Anz. 1909. Nr. 11 

unser Verständnis des Präkrit gefördert hat. Ich bedauere, daß ich 
in Mudräräksasa nicht seinem Rat gefolgt und nicht lieber statt iatp 
villi mit ihm iamhi geschrieben habe. Leider hat C. seinem mit 
größtem Dank zu begrüßenden Index nicht auch die Stellen selbst 
hinzugefügt. Ich halte das darum für wünschenswert und habe mein 
Verzeichnis der Präkritworte zum MR mit einem Stellennachweis ver- 
schen, weil es die einzelnen Stellen nachzuschlagen und die Praxis 
der M8S. einzusehen .erleichtert. Diese ist für uns noch immer 
nicht ohne Wert; ich habe z. ß., da die Dramenhandschriften bei 
kurz gemessenem am das Anunäsikazeichen nicht kennen, wieder 
davon Abstand genommen, dieser von Konaw-Pischel dafür etwas 
künstlich eingeführten Schreibung zu folgen und halte es für richtig 
dort, wo nur wie im Gen. Plur. eine Kürze gefordert wird, am oder 
a zu drucken, während der Anusvara lang zu messendes um mar- 
kiert. Die Zweifel , wann yahido und gihido zu schreiben sei, 
scheinen mir die besten MR-Handsch ritten dahin zu beantworten, 
daß jenes ohne, dieses nach Präpositionen steht. Ebenso veranlassen 
mich meine guten Mss. dfini für danim zu lesen. Die Schreibuug 
U-Am, tti nach kurzen Vokalen habe ich angenommen; aber mich nicht 
entschließen können, diese Worte mit dem unmittelbar vorhergehenden 
Worte zu verbinden, sondern das nur bei kimpi, wo die Worteinheit 
schon eingetreten ist, getan. Nur mit Hilfe der Mss. läßt sich ferner 
die Frage beantworten, ob nicht neben der Enklise im Präkrit auch 
eine Proklise anzunehmen sei. Ich würde zwar dann die Worte nicht 
zusammenschreiben, aber doch es vorziehen in gewissen Fällen (ebenso 
wie im Inlaut) pp, (nie ppasädo), Hh u. 8. w. anzusetzen. Ich selbst 
habe darauf leider zu spät geachtet, wann im Anlaut Konsonanten- 
verdoppelung eintritt. 

C. hat keine Stellung zu dem von mir GGN 1905, S. 439 ausge- 
sprochenen Vorschlage, auch in Versen gelegentlich ftaurasenl anzu- 
setzen, genommen. Für die Sakuntalä kommt sie bei den Versen 
P. 151. 152. (Bö. 129. 130. G. 124. 125) in Betracht Auch zu diesem 
Gedanken bin ich durch die Beobachtung der Handschriften ge- 
kommen; auch bei Böhtlingk finden wir die Variante ciida, i/ahiihi, 
harida. Mir scheint, daß die Beschränkung der äaurasenl aussehließ- 
auf Prosa doch zu weit geht, und Pischel selbst ist in letzter Zeit 
dieser Erwägung nahe getreten. Wenigstens schrieb er mir in der 
Antwort auf die Uebersendung meines MR- Aufsatzes unter dem IG. 
2. OG: »Die Frage, ob Verse in Öaurasenl anzunehmen sind, hat mich 
in den letzten Semestern wiederholt in den Vorlesungen beschäftigt. 
Ich habe Bie wesentlich in Ihrem Sinne bejaht«. 

Den Schluß des Werkes, das überall die prüfende, wägende Hand 



CORH 



C. Cappeller, Kalidäsas S"akuntala 033 

verrät, bildet ein Verzeichnis der Metra (S. 126 lies für 

w) und 26 Seiten kritischer und erklärender Anmerkungen und 

zwei Anhänge (ein Verzeichnis der ausgeschiedenen Stellen und ein 
Verzeichnis der Strophen). Wollte er uns doch noch mit mehr Gaben 
aus dem reichen Schatze seiner Kenntnisse auf diesem Gebiete er- 
freuen. 

Deutsch-Lissa bei Breslau Alfred Hillebrandt 



Initia Amharica An Introdurtion to Bpokco Amharic by C. H. 
Arm fernster, M. A. Sudan Civil Service; lale of H. M. Administration, British 
Central Africa; aome timc Minor Scholar of King's College, Cambridge. Part. I: 
Grammar. Cambridge: University Press 1908. In-8°. XXlll,398 pag. 12 s. 

Quando lessi dapprima l'annunzio di questa nuova grammatica 
amarica, che avea intenti non filologici ma pratici, io provai, lo con- 
fesso, un senso di diffidenza. Da aleuni decenni gli scritti sull' Abis- 
sinia si sono straordinariamente moltiplicati, e non vi e quasi viag- 
giatore che ne ritorni, il quäle non ci paili della storia di quel 
paese c delle sue lingue, quasi che per ciö fare basti averlo per- 
corso, foss' anthe frettolosamente. Ma nel caso attuale la diffidenza 
non era giusta; il libro delP Armbruster, originale e ben ordinato, e 
scritto con molta conoscenza della materia e con aecuratezza stra- 
ordinaria. I numerosi esempi, tratti dal parlar familiäre, sono in 
amarico genuino ed aecompagnati da trascrizione esattissima, sebbene, 
a raio giudizio, troppo complicata, specialmente per un libro che in 
molta parte ha scopo pratico. Perocche certe sfumature nei suoni 
delle vocali e nominatamente l'accentuazione non si ridueono a regole 
generali e conatanti, e lo stesso Autore nota giustamente (p. 24) che 
>the pronunciation of Amharic varies not only in the mouth of indi- 
viduals of different districts, but also, as in English, in that of the 
same individual in different occasions, aecording as he speaks slowly 
or fast, carefully or carelcssly, to a superior or to a companion<. Un 
esempio se ne ha neu' accentuazione del perfetto del verbo, in ri- 
guardo della quäle il mio amico Prof. Afevork dice (Grammatica della 
lingua amarica, Roma, 1905, pag. 24). >I1 verbo trilittero ha I'accento 
sulla media radicale. Esempi HZ3 zereggga (stendere) X,')A. 
degghefe (aiutare) ecc«. Lasciando stare il primo esempio che e 
di verbo in originc quadrilittero ('zargaba tiia HC71) e nel quäle 
I'accento deve in ogni caso restare sulla penultima, certo e che negli 

64* 



Ärr 



934 Qött. gel. Am. 1909. Nr. U 

altri verbi ei suolc comunemcnte acccntarc la prima sillaba: däggafa 
ecc. Cosl ho inteso pronunciare da molti Abisaini coi quali ho avuto 
occasione di parlare, taluno dei quali mi assicurö essere quesla 
1 accentuazione piü comune. Cosl accentua il Mondon-Vidailhet 
(Grammaire de la langue Abyssine, Parigi, 1898, pag. 24) cosl il Mitt- 
woch neu 1 esatti88ima trascrizione colla quäle accompagna i testi da 
lui pubblicati (Proben aus amharischem Volksmuudo, nelle Mitteil, des 
Seminars für Orient. Spr. X, 185); solo il vcrbo ICH* ha qui talvolta 
l'accento sulla 2' sillaba. Anche l'Armbruster segue l'accentazionc 
consueta. Ma d'altra parte non e possibile non tener conto dell' 
accentuazione iudicata dall' Afevork , nativo di Zage , in regione 
prossima al Tänft, dove si parla un ottimo amarico, e conoscitore 
profondo della sua Hngua materna cui scrive con eleganza, come 
vedesi dal suo recente romanzo o A"fl ! Ü)AJ?*I J"^Mi primo 
scritto abissino di tal genere. II Bcguinot (Rivista degli Studi Orien- 
tali II, 250) ha esprtsso il dubbio che l'Afevork parli dell* accento 
musicale, non dell' espiratorio, ma non par probabile. Anco r Arm- 
bruster non segue sempre, come ha seguito nel perfetto, l'accen- 
tuazione comune. Per es., nei verbi di 3* gutturale scomparsa come 
i'io9 egli pone l'accento sulla penultima: yisimä, bisamä, e 
giunge perfino ad accentuare cosl l'imper., p. es., 9^h tfrä, forme 
tutte e Bpecialmente 1'ultima, che ho inteso gcneralmentc pronun- 
ciare: bisamä, t*rä, come e confermato altresl dalla trascrizione 
del Mittwoch nel citato articolo. Vale il mcdesimo per il genindio 
che PA. non accentua sull' ultima, p. es.: läqm B o; e cosl anco 
•fliV» w fl*\, parole comunissime, che io non ricordo mai aver udito 
pronunciare se non chiaramcnte b*16, b'lä, con un Murmelvokal 
dopo il b, come lo conferma pienamente la trascrizione del Mittwoch. 
La grammatica dell' Arm. riguarda specialmente I 'amarico parlato 
e non le questioni glottologiche o comparative ; ne porge spesso occa- 
sione a note di tal genere; anche nel menzionare forme quali „EU 
e -H.U non si accenna alla causa della differenza. Farö tuttavia qui 
qualche breve osservazione, seguendo l'ordine stesso della grammatica. 
Nel § 6 (p. 13) si ragiona della reduplicazione di consonanti finali, la 
quäle del resto non ha nessuna funzione grammaticale. Neil' amarico, 
come in altre lingue, la reduplicazione e dement« che, originato da 
varie cause, modifica stabilmente la forma o il significato della pa- 
rola: A"flfl, pronunziato llbbls ha un senso, pronunziato llbs no 
ha uno diverso. Ma non e questo il caso per il raddoppiamente finale 
che dipende spesso dall' accento della proposizione e dall* enfasi, ne 
puö avere leggi constanti e generali. P. es. il f* 3 finale di f^'Jf-** 
dovrebbe essere doppio avanti vocale e sdoppio avanti consonante, 



— -fORMf U UNIVIRSITT 



H. ArmbniBter, Initii Amharica 935 

ma como puö essere sdoppio nel primo caso (cf. Mittwoch, art cit 
220 1. 23 — 24) puö altresi esser doppio nel secondo, se abbia l'enfasi, 
p. es. ml nimm kazih alnabbaram » nesau'na cosa affatto 
era qui. Anche ü 't- del plurale, 86 Bulla parola sia enfasi, si Bente 
doppio p. es. farasoSc mattu = i cavalli Bono venuti (non, p. 
es., i muli). § 9d (p. 52). Quantunque la desinenza >a< dello stato 
costrutto ge'ez sia quella dell' accusativo, usata anche per gli altri 
casi, non e esatto, speciahnente in una grauimatica non puramente 
seien tifica , parlare di > • rhiopic accusativc< a proposito p. es. di 
"J7-UJ \ WP 3 ^* nc il nome seguente ha un >objectiv sense«. § 11 
(p. 54). Si menziona la forma che ha l'articolo femrainino nello Scioa, 
quella cioe del suffisso di 3* femm. AZflY per A+Z.fl.'k- Questo 
uso si spiega facilmente per l'analogia dell' articolo niasc. che e il 
sufösso di 3* masc., ma, come ha notato il Mondon-Vidailhet e mi ha 
confermato il Prof. Äfevork, non e uso generale di Scioa, ma special- 
mente del volgo e dei contadini. Anche altrc parole scioane sono di 
questo genere, come AA7\f^ per ÄAflHl^f 70 , dove non solo 
la forma grammaticale e scorretta, ma la velare esplosiva e ridotta 
a Ä< come in parecchi dialetti modemi deir arabo e in altre lingue 
semitiche (cf. Dalman, Grammat, des jüd. paläst. Aramäisch*, 61; 
U rock ei mann, Vcrgl. Gramm. § 45 m.). L'Armbruster sembra dare 
questa pronunzia come la consueta di Scioa, il che non e punto 
esatto, e per es-, la forma scioana data dall 1 Afevork (Gramm. 328) 
HAA per fV£A non era nota, neppur come forma volgare, all 1 
Alaqä Sähle, nativo di Scioa. Anche il parlar familiäre ha qualche 
particolarita; p. es. il cambiamento di *} finale in j> (p. 33) si 
osserva nel nome di un alto dignitario del re Iyäsu II chiamato 

Pfl.fi: IMf. dove altri codici hanno PA.fi: IMJB (Cod. Bodl. 
aeth. XXX11; Cod. D'Abbadie. 118 etc.). § 20c (p. 89). Le parole 
»Kractious are expressed by tbe ordinals, usually by the form in .P« 
non sono chiare. 11 numero ordinale esprime anco la frazione, come 
in italiano ecc, ma vi e una forma piü elegante col .1' aggiunto al 
numero cardinale, la quäle del resto non si usa che da 3 a 10. 1/4 

si dice A^/t\P e men elegantemente ÄA - !*?! si dice anche 
/,.■(! Questa risponde alla forma semitica della frazione (qutl) la 
quäle tuttavia non pare che esistesse, almeno con questo valore, 
nelle lingue abissine, e il ^."fl amarico e derivato forse direttamante 

dal £ij arabo, colla consueta perdita del c e colla iunga ö; se fosse 
antica forma abissina avrebbe piuttosto la forma C.'i ) § 23b (p. 95). 
L'Autore distingue nelP imperfetto del verbo un modo indicativo 
(.EA^tftA) e un modo soggiuntivo o Kontingent«, secondo la termi- 






D!M> flött gel. Ans. 1909. Nr. 11 

nologia dell' Isenberg, ecc Dubito della giustezza di ciö. So l'imp. 
aemplice ha talvolta valore di soggiuntivo come in .EA^f** '. H"5.^*i 
la sua forma e il valore primitivo sono semprc quclli doli' indicativo, 
come scorgesi non solo per l'anaiogia del ge'ez, ma anco per 1'amarico 
arcaico, nel qualc ancora non si aggiunge l'ausiliare, del quäl uso ä 
mostrano csempi raolti proverbi ; vale il medesimo per il verbo nega- 
tivo, per il verbo composto, come fZA^PP^*. iCiC. ecc. forme tutte 
puramentc indicative, anche per il significato. § 32 c (p. 104). In 

quceto paragrafo si parla di un perfetto composto che sarebbe comune 
nel Goggiam, e che consiste nell' aggiungere S"A alle forme del 
perfetto semplice: A^^fA >egli ha raecoltoe A*t > <^ 3 ^l*5'A >08sa 
ha raecolto« ecc; anche altrove l'Autore ricorda questo perfetto. 
Esso a mc c affatto ignoto; ne mi e State mai menzionato dal com- 
piaoto dabtarä Kefle che avea passato molti anni nel Goggiam e ne 
conosceva bene il dialetto, ne mi e mai oecorso in non poche lettere 
provenienti da questo paese, e che ho avuto occasione <li leggere. 
Anche morfologicamento la sua fonuazionc non e chiara. Ne ho 
interrogato il mio amico Afevork, il quäle non crede che questa forma 
sia usata ')• Si trntta forse di aleuna forma volgarc usata in qualrhe 
regione del Goggiam o di paese vicino; ma per la sua singolarila 
sarebbe desiderabile averne notizie precise. § 37b (p. 117). >Trans- 
ference of -{**<. U trasportare ^ ad altra parola da quella prece- 
ilutu dal ueg. AA e uso antico, ma noa sempre implica enfasi. 
Questa trasposizione oecorre in un liqso o lamento per la morte 
del re Iyäsu II (17Ö5); il llqso e cantato da due enri uno dei 

quali dice: VjE^:TA^IK^¥>^:^A:TttW^frlh:: 

(>comc State V siete forse stati vinti prima di comhattere?«) e l'altro 

cororispondo: HUP*: AATA* :«"i , * c i , 3:*'A:*WlI/* :.' (>Non 
istiamo bene; siamo stati vinti prima di combattere<). § 37e (p. 118) 
si dicc: »The conj. -f 3 ^ and, even, also, may take the place of the 
negative -f*^ which las been droppedc. l/espressione qui non c 
felice; il £*> di f\J*AAlf*> .' fliUGT nulla ha che fare col -f*=> 
della negazione. II primo e semitico, per dir cosl, o si trova anche 
ueir assiro, e si collega col &> enclitico dell' etiopico ; il secondo e 
speciale all' amarico, anzi non s'incontra ancora in proverbi che con- 
servano forme arcaiche della lingua (cf. i miei > Proverbi, Strofe e 
Iiaccouti abissini, Koma, 1894, pag. 3). £ perciö doppiamente inte- 
ressante la sua somiglianza con forme di lingue cuscitiche (cf. Prae- 

1) Kgli rori mi •cri«: A4>4°?A - • ■ • ttfal \ ITM?«*» '. 

n pi"ja>Af^ : A7C : ä"?ä.u : PfrAAH : höuäi : Aa : 



— -tt»NEUrUMf[RaiI 



G&tt. gel. ai./ 1909. Nr. 11 

nologia doli' Isenbcrg, ecc. Dubito dolla giustezza di cid. So Pimp. 
Komplice Im talvolta valora di soggiuntivo coine in J2A*l > f ;Q ."H"?,J?"i 
la ■ 1..1 fonna e il valoro primitivo sono serapre quclli doli 1 indicativo, 
come scorgesi non solo per Panalogia del ge'ez, ma anco per Pamarico 
arcaico, nel (juale ancora uon si aggiungo Pausiuare, dol quäl uso ci 
mostrano esempi molti proverbi ; vale il medeaimo per il verbo noga- 
livo, per il verbo composto, come JBAtpP^'.iClfcccc forme tutte 
puramenle indicative, anche per il significato. § 32 c (p. 104). In 
questo ]>aragrafo si parla di un perfetto composto che sarebbe comune 
nel Goggiam, e che consiste nelP aggiungere 5"A alle fonne del 
perfetto semplice: A^^fA >egli ha raecolto« A^^^f-^A >essa 
ha raccolto< ecc; anche altrove PAutore ricorda questo perfetto. 
Esso a me e affatto ignoto; ne mi e State mai menzionato dal com- 
pianto dabtarä Kcflc che avea passato molti anni nel Goggiam e ne 
coDosceva bene il dialetto, ne mi e mai oecorso in non poche lettere 
provenienti da questo paese, e che ho avuto occasione di leggere. 
Anche morfologicamente la sua lunnazione non e clüara. Ne ho 
interrogato il mio amico Afovork, il quäle non crede cho questa fonna 
sia usata')- Si tratta forse di aleuna forma volgare usau in qualche 
regionc del Goggiam o di paese vicino; ma per la sua singolarita 
sarebbe desiderabile averne notizie precUe. § 37b (p. 117). >Trans- 
ference of -f 70 «. II trasportare f* 3 ad altra parola da quella prece- 
duta dal neg. AA e uso antico, ma non sempre implica enfasi. 
Questa trasposizione oecorre in un llqso o lamento per la morte 
del re Iyäsu 11° (176Ö); il llqso e cantato da due cori uno <U-\ 

quali «lice: Mä* ! YA^lh ! ■Y^YT-'I : J^A :*MU^MK : 

(»come State V siete forse stati vinti prima di combatteroVt) o l'altro 

coro rispunde : n1f*> .* AATAi : «"ifTU : J^A '. -piWi .' : (>Non 
istiamo bene; siamo stati vinti prima di combattere<). § 37e (p. 118) 
si dice: »The conj. -f^> and, even, also, may take the place of the 
negative -f 70 wliich has been dropped<. L/espressione qui non fe 
felico; il -f*» <ü QjtAJflP*thßMF nulla ha che fare col -t?^ 
della negazione. II primo e semitico, i>er dir cosi, e si trova anche 
nelP assiro, e si collega col G* enclitico delP etiopico ; il secondo e 
speciale all' amarico, anzi non s'incontra ancora in proverbi che con- 
servano forme arcaiche della lingna (cf. i miei > Proverbi, Strofe e 
Racconti abissini, Roma, 1894, nag. 3). E perciö doppiamente inte- 
ressante la sua somiglianza con forme di lingue cuscitiche (cf. Prae- 

I) EgU co.» mi Krive: A^^'A • • • • WtXl \ O TXf*> l 

nfft'Mf*» : MC : mau : p-rnAH : tä/S : aa : 



II. Armbruster, loitia Amharica 937 

torius, Zur Grammatik der Gallasprache 180) e in generale col modo 
di negazionc delle lingue camitiche. Un 1 altra espressiono poco 
csatta c al § 69a (p. 179) ove leggesi che: »Prepositions are cons- 
tructed with the nominative«. 

Una metä del libro delP Armbruster 6 occupata da una >Appen- 
ilix < nella quäle egli ha riunito c diaposto in ordine alfobetico i verbi 
occorsi nella grammatica, e di cui egli da il perfetto composto, e 
tutte Je altre forme. Queste sono date con molta esattezza c tutte 
trascrittc in lottere latine, ma non si vede chiara Putilita di questa 
lunga appendice, in luogo della quäle sarebbe stato piü opportuno 
porre dei dialoghi ovvcro dei brevi e facili testi. L'amarico ha ben 
pochi verbi irrcgolari, e lc facili regole della coniugazione si appli- 
cano agevolmente a qualsiasi verbo. In questa appendice (cf. anche 
pag. I7G) fe registrato anco il verbo "t^^fll cui, oltre il senso di 
>to sit< si da anche quello di >to ride«. Korso in qualche provincia 
't^&ttlt da solo, avrä qucsto senso, ma Puso comune e generale 
e di dire (\A./,tl '. 't"4 ) ^ 3 fll, conie mi ha pienamente confermato 
il Prof. Afevork che miscrisse: PA.^tllh^l^JBiUI'.'t'^^ai: 

-ny : nfi^f^ : MC : A.EzfCD*. 

La correzione tipografica c straordinariamente esatta, nonostante 
i molti e complicati segni di troscrizione ; gli crrori di stampa notati 
nelP Errata-corrige sono, per la massima parte, di poca importanza 
(p. 56, 7 1. ^mC'VFGT). L'edizione c bellissima. 

Roma I. Guidi 



Zeitschrift für Brüdergeschichte. I. Jahrgang 1907, Heft 2; II. Jahr- 
gang 1908, lieft 1 und 2. Ilerauagegebeo von D. Joe. Th. Mllller. Archivar 
in Herrnhut und Lift Gcrh. Releiel, Doxent in Gnadenfetd. Uerrnhut, im 
Verlage dea Vereins für Brtkdergescbichte, in Kommission der Unitatsbuchhand- 
long in Gnadau. 8°. 

Das erste Heft des ersten Jahrganges dieser Zeitschrift wurde in 
Nr. 11 des vorigen Jahrganges der G. g. A. angezeigt. Heute liegt 
dem Berichterstatter das zweit« (Schluß-)IIeft des ersten und der 
zweite Jahrgang vollständig vor. 

Besondere Aufmerksamkeit zieht unter den gehaltvollen Veröf- 
fentlichungen das früheste Tagebuch des Grafen Zinzendorf auf sich, 
das im ersten Jahrgang (S. 114 — 204) beginnt und in Jahrgang II, 
S. 80—129 seine erste Fortsetzung findet. Gn. E. v. Natzmer hatte 



COßt. f RSlTY 



038 Gott. gel. Ans. 1909. Nr. II 

1894 versucht dieso Aufzeichnungen herauszugeben, doch bietet die 
Ausgabe einen willkürlich gekürzten ungenauen und fehlerhaften Text 
und ist daher für den wissenschaftlichen Gebrauch ungenügend. Wir 
dürfen den Herausgebern — es sind die Heransgeber der Zeitschrift 
selbst — daher nur dankbar Bein, daß sie sich der Arbeit einer Neu- 
herausgabe unterzogen haben. Die Ausgabe genügt den wissenschaft- 
lichen Anforderungen. Die Handschrift ist unverkürzt wiedergegeben. 
Wenn die Rechtschreibung des Verfassers, da »wo sie den Sinn ver- 
dunkelte, um das Verständnis zu erleichtem, geändert ist, so hätte 
man vielleicht die ursprüngliche Form in den FuGnoten bemerken 
können, auch wenn es sich wesentlich nur um Vertauschungen von 
>daß< und >das< handelt Soll es einmal eine genaue Ausgabe sein, 
so mügo sie auch ganz ■_!■:. i i sein. Die schon erwähnten Fußnoten 
sind reichlich ausgefallen. Das war zu wünschen. Denn es kommen 
in den Aufzeichnungen eine Anzahl von unbekannten Personen vor. 
Auch gilt es manche Seltsamkeiten und Spielereien zu erklären. 

Das Tagebuch umschlieGt die Jahre 1716—1719, also die Zeit 
zwischen dem Aufenthalt des jungen Zinzendorf auf dem Pädagogium 
zu Halle und seinen Bildungsreisen. Es sind wesentlich die Uni- 
versitätsjahre, in die wir einen Einblick erhalten. Zur Zeit liegt der 
Abschnitt vom 10. Mai bis 29. Juli 1716 und vom 27. Aug. bis 
22. üktolwr desselben Jahres vor. Lücken im Tagebuch, so schreiben 
die Verfasser, finden sich noch häufiger. Als Anlagen erhalten wir 
Briefe von Zinzendorf, Stammtafeln der nahestehenden Familien und 
die Instruktion für das Studium. 

Der erste Abschnitt (10. Mai bis 29. Juli) darf in seiner Ab- 
geschlossenheit für besonders wirblig angesehen werden. Er behandelt 
die Zeit zwischen Halle und Wittenberg. Wir lernen den Jüngling 
kennen, wie er von der Schule kam, noch unberührt von dem Einfluß 
der Universität. Er ist zurückgekehrt in das Haus seiner Großmutter 
der bekannten Frau Landdrostin von Gersdorf auf GroÜ-llermersdorf. 
Auch trifft er die Schwester seiner Mutter, dio Tante Henriette, dort 
wieder au. Die erste zweifellos eine sehr bedeutende, auch allgemein 
gebildete Frau, die letztere wohl einseitig religiös interessiert, beide 
eingenommen und durchdrungen von der Wahrheit pietistischor Fröm- 
migkeit. Der Abschied von Halle ist dem jungen Zinzendorf offenbar 
nicht schwer geworden. Er hat sich schnell in das ihm wohlbekannte 
und sympathische Leben im Hause der Großmutter wieder gefunden. 
Er hat auch selbst angefangen , sich unter die Pietisten zu zählen. 
(I, 124). Regelmäßiger Desuch der Gottesdienste in der entfernten 
Kirche, regelmäßige häusliche Betstunden namentlich mit der Taute 
sind Ordnung. Er liest Luther und Johann Arnd, den Tauler hat 



i . 

CORNtLLiM.M 



!»S8 OÖtt. gel. Ani. 1909. Nr. II 

1894 versucht diese Aufzeichnungen herauszugeben, doch bietet die 
Ausgabe einen willkürlich gekürzten ungenauen und fehlerhaften Text 
und ist daher für den wissenschaftlichen Gebrauch ungenügend. Wir 
dürfen den Herauegebern — es siud die Herausgeber der Zeitschrift 
selbst — daher nur dankbar sein, daG sie sich der Arbeit einer Neu- 
herausgabe unterzogen haben. Die Ausgabe genügt den wissenschaft- 
lichen Anforderungen. Die Handschrift ist unverkürzt wiedergegeben. 
Wenn die Rechtschreibung des Verfassers, da >wo sie den Sinn ver- 
dunkelt«, um das Verständnis zu erleichtern, geändert ist, so hätte 
man vielleicht die ursprüngliche Form in den Fußnoten bemerken 
können, auch wenn es sich wesentlich nur um Vertäu seh ungen von 
>daß< und >das< handelt Soll es einmal eine genaue Ausgabe sein, 
so möge sie auch ganz genau Bein. Die schon erwähnten Fußnoten 
sind reichlich ausgefallen. Das war zu wünschen. Denn es kommen 
in den Aufzeichnungen eine Anzahl von unbekannten Personen vor. 
Auch gilt es manche Seltsamkeiten und Spielereien zu erklären. 

Dos Tagebuch umschließt die Jahre 1716 — 1719, also die Zeit 
zwischen dem Aufenthalt des jungen Zinzendorf auf dem Pädagogium 
zu Halle und seinen Bildungsreisen. Es sind wesentlich die Uni- 
versitätsjahre, in die wir einen Hinblick erhalten. Zur Zeit liegt der 
Vbschniti vom i". Mai bii '-".'. .luli i~lfl nd ran .:. tag. Mi 
22. Oktober desselben Jahres vor. Lücken im Tagebuch, so schreiben 
die Verfasser, finden sich noch häufiger. Als Anlagen erhalten wir 
Briefe von Zinzendorf, Stammtafeln der nahestehenden Familien und 
die Instruktion für das Studium. 

Der erste Abschnitt (10. Mai bis 29. Juli) darf in seiner Ab- 
geschlossenheit für besonders wichtig angesehen werden. Er behandelt 
die Zeit zwischen Halle und Wittenberg. Wir lernen den Jüngling 
kennen, wie er von der Schule kam, noch unberührt von dem Einfluß 
der Universität. Er ist zurückgekehrt in das Haus seiner Großmutter 
dei bekannten Kran Landdroffin TOB Qotldorf hü Groß-Henaenitar£ 
Auch trifft er die Schwester seiner Muttor, die Tante Henriette, dort 
wieder an. Die erste zweifellos eine sehr bedeutende, auch allgemein 
gebildete Frau, die letztere wohl einseitig religiös interessiert, beide 
eingenommen und durchdrungen von der Wahrheit pietistischer Fröm- 
migkeit. Der Abschied von Halle ist dem jungen Zinzendorf offenbar 
nicht schwer geworden. Er hat sich schnell in das ihm wohlbekannte 
und sympathische Leben im Hause der Großmutter wieder gefunden. 
Er hat auch selbst angefangen , sich unter die Pietisten zu zählen. 
(1, 134). Hegelmäßiger Besuch der Gottesdienste in der entfernten 
Kirche, regelmüßige häusliche Betstunden namentlich mit der Tante 
sind Ordnung. Er liest Luther und Johann Arnd, den Tauler hat 



■ 

HIIV£R9TY 



Zeitschrift für Brüdergeechichte 939 

er zu seinem Mittagsprediger gewählt (I, 150). Todesgedankeo be- 
wegen ihn häufig, auch Anfechtungen über die Ewigkeit (I, 151). 
Er deutet Vieles als besondere Fügungen Gottes, sieht Träume für 
bedeutungsvoll an. Seine frommen Wünsche, denen er häufig Aus- 
druck gibt, sind ausführlich und in der Form wohl ausgeprägt. Die 
gehörten Predigten geben ihm Anlaß, selbst homiletische Betrach- 
tungen zu entwerfen, oder zu geistlichen Liedern. So ragt das Reli- 
giöse bedeutend in seinem Leben vor. Und wenn auch manches auf 
die bestehende kirchliche Sitte und den persönlichen Einfluß der 
Frauen zurückgeht, so darf man doch wohl schon jetzt das religiöse 
Genie erkennen, das sich offenbaren will. Doch hat der junge Zin- 
zendorf auch wiederum viel Natürliches. Hier ist kein Heiligenleben. 
Das soll in gutem Sinne gesagt sein. Seine >Sozietät«, auf die von 
den landläufigen Darstellern seines Lebens so viel Gewicht gelegt 
wird, ist ihm halb und halb aus dem Sinn (I, 199). Sein Freund 
Walbaum muß ihn erst wieder dazu anregen. Die häufiger erwähnte 
Medaille des Ordens ist nicht von ihm selbst erdacht, sondern ein 
Geschenk der Frau von Gersdorf, die ihm ein Goldstück, in der Größe 
eines Talers dazu verehrt Es hat gerade die geeigneten Inschriften 
(I, 145). Seine Beschäftigung in Hermersdorf geht auch nicht allein 
auf Religiöses. Er liest auch Belletristisches, auch Erasmus und land- 
wirtschaftliche Bücher. Er reitet gern aus und hat lebhaft seine 
Eindrücke dabei geschildert (z. B. 1, 129). Er freut sich, wenn seine 
Großmutter ihm ein Präsent von 6 Kaiscrgulden macht, oder wenn 
er eine Limonade bereitet hat, die Anklang findet (I, 163). Er be- 
richtet auch getreulich, wenn er eine Remonstration wegen mangelnden 
guten Benehmens erhalten hat. Einen gewissen Huntor tragen die 
Bemerkungen über Zusammenstoße mit seinem Informator, Herrn 
Crisenius. Er ist ihm aber auch sehr dankbar für weitreichende 
Hülfe bei der Anfertigung eines schwülstigen Gedichtes, das einen 
Glückwunsch zu der Geburt des Sohnes von Kaiser Karl VI. bedeutet 
(I, 163). Der ihm gemachte Vorwurf des Adelsstolzes ist doch auch 
wohl nicht ganz berechtigt. Man muß daran denken, daß um 1700 
die Standesunterschiede gerade sehr stark ausgebildet waren. In dem 
Sinne seiner Zeit gehörte Zinzendorf den höchsten Ständen an. Er 
war in dem Gedanken aufgewachsen, daß die Friesen, die Gersdorf, 
die Zinzendorf die größten Familien der Oberlausitz waren (I, 140). 
Er war Erb-, Lehns- und Gerichtsherr. Als Gutsherr durfte er die 
Bewohner seiner Dörfer als seine Untertanen ansehen. Er gehörte 
zu den Obrigkeiten. Gewiß klingt es bisweilen durch seine Aeuße- 
rungen, daß er sich seines Standes bewußt ist. Aber das war für 
jene Zeit selbstverständlich. Es berührt auch seltsam, daß er seinen 






CORNEU IWNK3TI 



040 ÜÖtt. fiel. An«. 1909. Nr. 11 

Freund Walbaum in den Briefen mit >Er< anredet Doch sind die 
Briefe auch wieder sehr herzlich. Gerade das Herzliche, das mehr- 
fach durchbricht, laßt vermuten, daß er den Menschen im Menschen 
rinden konnte. Wäro ein unberechtigtes StandesgcfUhl in ihm gewesen, 
mußte es sich gerade in diesen Tagebuch blättern zeigen. Denn in 
dem Alter von IG Jahren pflegt dergleichen lebhaft auszubrechen. 

Ueber den zweiten Teil des Tagebuches, der die Universitäts- 
jahre beginnt , darf man sich um so kürzer fassen , als es nur die 
ersten Eindrücke in einer neuen Zeit festhalten konnte. Doch mag 
die Instruktion erwähnt werden, auf die Crisenius die Verpflichtung 
erhielt. Sie trägt den Namen des Vormundes vom jungen Grafen, 
des Grafen Zinzendorf auf Gauernitz. Man darf ihren Inhalt modern 
in gutem Sinne nennen. Das starke Hervortreten des Religiösen, 
die Forderung regelmäßig die Gottesdienste zu besuchen, das Gebet 
nicht zu versäumen teilt sie mit allen Schulordnungen bis ins Ende 
des 18. Jahrhunderts. Daß aber die Kunst gut Teutsch zu reden 
und zu schreiben dem Hofmeister als etwas ganz nötig zu Erlernendes 
vorgestellt wird, ist etwas Besonderes. Das Teutsche steht so vor 
dem Französischen. Auch in der Vorliebe für die Mathesis und das 
Studium hi8toricum zeigt sich der moderne Geist. Unter den juristi- 
schen Kollegien steht das Naturrecht oben an. Freilich hatte es in 
Wittenberg wohl nur recht zahme Vertreter. Wittenberg war über- 
haupt damals keine moderne Universität. Aber nach Halle wollte 
der Vormund den jungen Zinzendorf wohl des Pietismus halber nicht 
gehen lassen. Indessen hat der moderne Zuschnitt der Studien doch 
wohl so manches Moderne in des Grafen Weltanschauung hinein- 
getragen, das man mit Staunen wahrnimmt. 

Haben wir uns bei diesen Stücken der beiden Jahrgänge vielleicht 
etwas lange aufgehalten, so dürfen wir doch auch an dem Uebrigen 
nicht vorüber gehen. Die Person des Grafen berührt noch nahe ein 
Artikel von W. Jannasch, der das Leben des bekannten Sohnes vom 
Grafen, Christian Renatus, behandeln will und das Leben des Jünglings 
von seiner Geburt 1727 bis 1744 schildert (U, 45—80). Man erlebt, 
wie eine Individualitat, ohne sich entscheiden zu können, ganz von 
den übermächtigen Gewalten eines eigenartigen kirchlichen Lebens 
absorbiert wird. Es ist eine Märtyrergestalt Der Artikel ist inter- 
essant geschrieben. Zuweilen verliert man allerdings den Faden der 
Einzelheiten, während man an einigen Stellen die Belege vermißt, 
z. B. S. 54, wo für die schweren Beschuldigungen gegen Steinmetz 
und Urlsperger erweisende Tataachen nicht genannt sind. 

Die übrigen Artikel berühren die Beziehungen der Herrnhuter 
zu der alten Brüderkirche. W. Bickerich, Pastor in Lissa schildert 






C0RHEU UNIVIR5JTY 



Zeitschrift für Bildergeschichte Ml 

die Verbindung zwischen der polnischen Brüderkirche und der deut- 
schen (II, 1 — 74). Um Lissa als Hittelpunkt hatten sich von Anfang 
an die Auswanderer aus Böhmen und Mähren geschart. Um 1724 
bestanden dort noch 10 Gemeinden der alten Unität. Für die Ver- 
bindung Zinzendorfs mit den Polen ist der auch durch die Unions- 
verhandlungen bekannte Ilofprediger Jablonski bedeutsam. Dem 
Grafen kam es besonders dabei an auf die Uebertragung der alt- 
brüderischen Bischofsweihe an die neue Unitat. Sein Wunsch ging 
1737 in Erfüllung. Die späteren Beziehungen haben kein größeres 
Interesse. 

Ganz in die alten Zeiten versetzt uns der Artikel von J. Th. 
Müller (dem Herausgeber) über eine Inquisition gegen Waldenser in 
der Gegend von Altenburg und Zwickau (II, 75 — 88), die 1462 
stattfand. Die Täufer fanden dort später also wohlvorbereiteten 
Boden. 

Die gleiche Richtung hat ein Artikel von Prof. Skalsky in Wien, 
der von Bruder Lukas von Prag und den Anweisungen für Pricster< 
von 1527 handelt, Lukas gehört zu den hervorragendsten Organi- 
satoren der alten Unität. Unter seinem Seniorat fand auch die 
erste Berührung der Brüder mit der deutschen Reformation statt 

(U, 1-44). 

Im ganzen darf man getrost sagen , daß die Zeitschrift für 

lirüdergoschichte auch durch die vorliegenden Publikationen einen 
guten Platz unter den wissenschaftlichen Fachzeitschriften behauptet 
Zum Schluß mögen noch die > Bilder aus der Brüdergeschichte« 
Erwähnung finden. Das erste Heft handelt von David Hans und er- 
zählt aus dem Leben des mährischen Emigranten. Wenn diese kleinen 
Begleit- Hefte sich genau an die Quellen halten, können sie für die 
Geschichte der Herrnhuter Frömmigkeit sehr interessant sein. 

Hannover Ph. Meyer 



' 



CORNEU UHIVERSJTY 



912 GOU. gel. Ade. 1909. Nr. 11 



linsUn Kiiwerno, Reformation und Gegenreformation (a. u. d. Titel: 
Lehrbuch der Kircbengescbirbte von Dr. WUbelm Müller, 3. Band). 3. über- 
arbeitete und vermehrte Auflage. Tübingen, 1907. Mobr. XVI u. 49G S. 
B°. M. 11. 

Der Verfasser spricht sich in der kurzen Vorrede mit vollbe- 
rechtigter Genugtuung darüber aus, daß schon nach acht Jahren der 
2. Auflage seines Werkes nun eine dritte habe folgen dürfen. Es er- 
fordert eine umfassende Beherrschung des Tag für Tag sich mehr 
vordrängenden Stoffes, um den ganzen Zeitraum von 1517 — 1648 
auf 479 Seiten zur Darstellung zu bringen. Daß der Verfasser mit 
größter Umsicht bemüht war, wo ihm neues Material zugewachsen 
ist, dasselbe sofort seinem Zwecke dienstbar zu machen, zeigt neben 
der Vorrede auch der Nachtrag mit seinen Berichtigungen S. 478 f. 
Um dem Lehrer oder dessen Schüler eine möglichst umfassende Dar- 
stellung zu geben, wurde von dem kleineren Druck in weitgehender 
Ausdehnung Anwendung gemacht. Wenn ein Lehrbuch seinem Zwecke 
dienen soll, so muß der zu lesende Stoff in einer Form gegeben 
werden , welche ohne besondere Schwierigkeiten zu bereiten , ein 
schnelles Verständnis ermöglicht, aber denselben doch wiederum so 
straff zusammenfaßt, daß die Aufmerksamkeit stets gespannt, auf 
das Wesentliche konzentriert und vor der Zerstreuung in Unwesent- 
liches und Nebensächliches bewahrt bleibt Ich halte dafür, daß 
diesen Forderungen in dem vorliegenden Werke völlig genug getan 
ist. Ich habe es mit nie abnehmender Aufmerksamkeit und Spannung 
durchgelesen und durchgearbeitet und in einzelnen Abschnitten, denen 
ich meine besondere Prüfungsarbeit zuzuwenden hatte, eine Meister- 
schaft in bestimmt und sprachlich scharf zusammenfassender Dar- 
stellung gefunden, dio mir ein lebendiges Zeugnis dafür geworden 
ist, daß der Vf. nicht blos äußerlich seinen Stoff geschickt zusammen- 
gestellt hat, sondern geistig wie innerlich desselben völlig Herr ge- 
worden ist; ich möchte hierfür insbesondere auf die Darstellung 
Calvins verweisen. 

Der Stoff zerfällt in sieben Abteilungen. Die erste berichtet über 
die deutsche Reformation von 1517 — 1555; in dieselbe ist auch 
Zwingiis Wirken mit aufgenommen (wovon nachher), die zweite Ab- 
teilung behandelt die außerdeutsche Reformation und den Calvinismus 
(die Reformation in Dänemark und Norwegen, in der französischen 
Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, England, Polen, Lithauen, 
Ungarn, Siebenbürgen), der dritte erzählt die Restauration des Ka- 
tholizismus und umfußt u. a, den Jesuitenorden und das Konzil von 



CORNfU. UNNERSITY 



0. K.iwcrao, Kefonn«ion nnd Gegen refortnation 943 

TrioDt, dehnt sich aber noch ans auf die katholischen Missions- 
eroberungen bis zum Jahre 1G60. Die vierte Abteilung schildert die 
Zerklüftung und konfessionelle Abschließung des deutschen Prote- 
stantismus, wobei zuerst die dogmatischen Kontroversen im Luther- 
tum, dann die dogmatischen Einigungsversuche und das Konkordien- 
werk und endlich das Vordringen des Calvinismus in Deutschland 
zur Sprache kommen. Die fünfte Abteilung stellt die Kampfe zwischen 
Reformation und Gegenreformation in Spanien und den Niederlanden, 
in Krankreich und der Schweiz, in England und Schottland, in Polen, 
Schweden und Ungarn, Siebenbürgen, in Deutschland seit dein Augs- 
burger Religions frieden und zuletzt im dreißigjährigen Krieg bis zum 
westphiili sehen Frieden dar. Die sechste Abteilung hat zum Gegen- 
stand die inneren Zustände der evangelischen Kirchen in Bezug auf 
Verfassung, gottesdienstliches Leben und kirchliche Kunst, auf die 
Entwicklung des theologischen Geistes seit dem Bekenntnisnbschluß, 
auf den Einfluß der Reformation auf Sittlichkeit und Itildung, und 
endlich auf die Stellung der Refonuationskirchen zur Mission. In der 
siebenten Abteilung wird noch nachgeholt, was auB dem Zeitalter 
der Reformation und Gegenreformation über die kleineren akatholischen 
Gruppen Merkwürdiges zu berichten ist, nämlich über die Waldenser 
1538 — 1630, über die Utraquisten und höhmischen Brüder 1 522 
— 1653, über die Wiedertäufer seit 1535, über die A nti tri ni tarier 
und Socinianer, und endlich über den mystischen Spiritualismus, d. h. 
über Sebastian Kranck und Caspar Schwenckfeld, die sich ja in keine 
Denomination einreihen lassen. Für den, der sich im einzelnen noch 
genauer unterrichten will, ist in vortrefflicher Auswahl die Literatur 
aufgezeichnet. 

Im einzelnen hätte ich nach Maßgabe des mir zuständigen Urteils 
folgende Ausstellungen zu machen und Wünsche vorzutragen. 

1. Was Zwingli betrifft, so ist es m. E. durchaus ungerecht, 
gegen denselben, wenn man die von ihm ausgehende Bewegung nur 
als eine Nebenerscheinung der allgemeinen deutschen, von Luther 
ausgehenden Bewegung ansieht und darstellt. Ich verweise dagegen 
auf die schlagende Widerlegung bei Fr. v. Bezold (Geschichte der 
deutschen Reformation in Onckens AUg. Gesch. in Einzeldarstellungen 
III, 1) 3.5091 und den Protest von G. Meyer von Knonau in den 
>Zwingliana< 1908 Nr. 2 S. 243 ff. Seine Selbständigkeit gegenüber 
von Luther hat Zwingli von jeher mit allem Nachdruck behauptet; 
und nur dann kann man die Echtheit dieses Selbstzeugnisses an- 
fechten, wenn einem das Verständnis für Zwingiis Bildung und 
Lebenszweck noch nicht klar geworden oder durch den überwälti- 
genden Einfluß Luthers verdunkelt und verschoben worden ist 



OfK, 

COPHftl UHIVERSITY 



944 GDtt gel. Am. 1909. Nr. 11 

2. Die Linien von den Ursprüngen der Gegenreformation an 
bis zu dem entscheidenden Eintreten dieser Bewegung sollten weit 
bestimmter gezogen und herausgehoben werden. Kalkoffs Arbeiten 
über Aleander haben mit aller Klarheit herausgestellt, wo und wie 
die Gegenbewegung einsetzt, und zwar auf dem Punkt der politischen 
Machtsphäre; auf dem Gebiet der kirchlichen Disziplin gehören hier- 
her Hadrians VI. Schreiben an den Reichstag zu Nürnberg vom 
25. Nov. 1522 und die Instruktion Hadrians VI. für Chieregati. Die 
Wirkung von Aleanders Tätigkeit und von Hadrians Eingreifen liegt 
offenbar im Regensburger Konvent vor (auch Regensburger Refor- 
mation genannt), dem schon Ranke eine viel größere Bedeutung zu- 
gemessen hat als nun Kawerau, und welchen die Zeitgenossen ganz 
richtig nach seiner entscheidenden Stellung in der Entwicklung be- 
urteilt und gewürdigt haben (vgl. Oskar Schade, Satiren und Pas- 
quille III, S. 136—195; dazu Alfred Götze in der Zeitschr. f. deut- 
sche Philologie 1905 Bd. 37 S. 66— 113). Von diesen Anfängen und 
Erfolgen wäre dann der Lauf der Dinge bis zum Tridentincr Konzil 
zu zeigen. Denn dos Tridentiner Konzil bringt eigentUch doch die 
Erfüllung der Wünsche Hadrians und die Abstellung der von ihm 
so scharf getadelten Mißbrauche. 

3. Eine solche klare Linieoziehung vermisse ich auch in der 
Zeichnung der Bewegung von Luther zum >Luthertum( als kirch- 
lich-theologischer Erscheinung. Denn in demjenigen, was > reines 
Luthertum < genannt wird, treten doch Züge hervor, die schon der 
Person Luthers eigen sind, Züge allerdings, die uns weniger sympa- 
thisch sind, weil Bie uns daran erinnern, daß Luther sein Leben lang 
nicht ganz über den scholastischen Dialektiker und mittelalterlichen 
Mönch hinausgekommen ist. Man darf diese Seite an Luther nicht 
vergessen oder, sei es aus Begeisterung, sei es halb absichtlich, über- 
malen und bei Seite setzen. Sie sind einfach da und werden in der 
Folge bei seinen bewundernden und vergötternden Anhängern so 
Übermächtig, daß darüber die guten Wirkungen, die von Luther in 
überreichem Maße ausgegangen sind, vollständig in den Hintergrund 
gedrängt worden sind und noch werden. 

Diese Ausstellungen oder Wünsche können und sollen der Hoch- 
schätzung für Kaweraus Buch keinen Eintrag tun, sondern sind hier 
ausgesprochen, um es in seiner Vervollkommnung und Brauchbarkeit 
zu fördern. 

Weinsberg August Baur 



"HIVERSITY 



II. Untersweg, Michael Jan de Ooeje 940 



Michael Jan de Goeje. 1886—1909. Von Dr. Hans Unters wer Graz, 
Leuachner & Liibcnakyi Univ.-Buchbandlung, 1!K>9. SS S. M. 1. 

In diesem Sehriftchen wird der Versuch gemacht, dem am 17. Mai 
d. J. verstorbenen Leidener Arabisten >als Gelehrten und als Lehrer 
zu würdigen«. Zu diesem Zwecke gibt der Verf. nach ein paar kurzen 
Daten über de Goejes akademischen Werdegang eine Uebersicht über 
seine schriftstellerische Tätigkeit im Stile eines objektiven Referates, 
zwar mit gelegentlichen Worten der Bewunderung, aber doch ohne 
sich wesentlich Über den Staudpunkt eines Registrators zu erheben 
und ohne zu verraten, ob er über das Lebenswerk des großen Ge- 
lehrten ein fachmännisches Urteil, und ob er den Vorzug gehabt 
habe, ihn als Lehrer kennen zu lernen. Die 23 Seiten umfassende 
Darstellung ist im Uebrigen nicht ungeschickt gemacht und liest sich 
gut. Man sieht indessen nicht ein, warum in den Fußnoten bereits 
sämtliche Schriften mit vollem Titel angeführt werden, da sie doch 
im zweiten Teil (S. 28 — 37) bibliographisch zusammengestellt sind ; 
es hätte völlig genügt, auf diese Bibliographie zu verweisen, die dann 
allerdings mit fortlaufenden Nummern hätte bezeichnet werden 
müssen. Schade, daß man von de Goejes Persönlichkeit nichts erfährt. 
War der Verf. in der Lage, ihn als Menschen und Lehrer zu charak- 
terisieren, so hätte er es tun sollen; der Wissenschaftlichkeit des 
Schriftchens wäre dadurch kein Abbruch geschehen. Mancher jüngere 
Seinitist, der dem liebenswürdigen , bescheidenen und zugänglichen 
alten Herrn bei irgend einer seltenen Gelegenheit, etwa auf einem 
Kongreß, begegnete und seine Bekanntschaft machen durfte, wird 
nachträglich den Wunsch gehegt haben, den Gelehrten, dessen Werke 
zu seinem unentbehrlichen wissenschaftlichen Hausrat gehören, auch 
von der menschlichen Seite genauer zu kennen. Als ihm im J. 1891 
anläßlich seiner 25jährigen Lehrtätigkeit einige Schüler und Freunde 
eine Festgabe überreichten, zeichnete M. Th. Houtsroa im > Eigen 
Haard< (Hartem 1891, S. 644 f.) ein Bild des Jubilars. In Deutsch- 
land dürfte es wenig bekannt geworden sein , um so eher hätte Un- 
tersweg darauf hinweisen sollen. Und ist es nicht etwas kümmerlich, 
wenn die versprochene Würdigung de G.s als Lehrers in der bloßen 
Aufzählung der an jenem > Feestbundel < Beteiligten besteht V wobei 
übrigens dem Theologen G. Wildeboer konsequent das Malheur pas- 
siert übergangen zu werden (S. 27. 38). 

Die eigentliche Bibliographie (S. 28—37) zerfällt in zwei Teile: 
die selbständigen Arbeiten mit 71 bezw. 72, und die Rezensionen 
mit 55 Nummern. Jene sind chronologisch geordnet, bei diesen laßt 



■ 

COM EU. UNIVERSITY 



I 



<<!.; Gott gel. An«. 1900. Nr. 11 

sich kein Anordiiuugsprinzip erkennen, was die Benutzung unbequem 
macht Daß gleich auf den ersten Wurf Vollständigkeit erzielt worden 
wäre, wird man billigerweiso nicht erwarten, zumal da de ü.s Auf- 
sätze und Anzeigen zutu Teil in Zeitschriften niedergelegt sind, die 
in Deutschland nur schwach kursieren. Wer sich nicht auf einer 
ganz erstklassigen Bibliothek umsehen kann, wird Arbeiten wie >IIa- 
dhramaut« oder >IIet verval van het Khalifat van Bag- 
dad« t die Untersweg entgangen sind, und die auch ich nur aus 
Buehhiin dl erk atalogen kenne, nicht leicht heimzuweisen imstande sein. 
Aber wenn der Verf. S. 25, N. 4 (Ende) einige solcher Organe als 
ihm unzugänglich bezeichnet, so fragt es sich doch, ob sich dieser Um- 
stand mit dorn Zwecke einer Bibliographie vereinigen läßt Es fehlen 
bo nun z.B. alle Anzeigen, die d. G. im Groninger >MuBeum< ver- 
öffentlicht hat; sie betreffen u. A. auch die moderne arabische Dia- 
lektforschung. »De Gidst scheint der Verf. zur Hand gehabt zu 
haben, oder er hat indirekt Nachricht davon bekommen, aber mau 
vermißt die Besprechung von Xöldokes Iranischem Nationalepos (189C, 
Nr. 11) und von desselben AlttesUnientl. Literatur (1869, Bd. II, 
S. 174 ff.). Im >TVung-pao< beendet sich (111,1, S. 94— 97) einu 
Anzeige von Schwabs Itinöraire juif, im >Athenaoumc 1887, 23. Juli, 
S. 123 eine Notiz aus Jbn Kostah unter dem Titel >Cleopatras Needles«. 
Kino Durchmusterung von L. Schermanns >Orienta1. Bibliographie* 
bitte den Verf. auf solche Lücken aufmerksam macheu müssen. Wenn 
ich nicht sehr irre, hat de G. seiner Zeit auch über die Lewissrhe 
Ausgabe des sinaitischen Evangelienpalinipscstes irgendwo referiert, 
einer der wenigen Kiille, wo er zum Aramäischen dos Wort ergriffen hat. 
Aus dem Gesagten geht hervor, daß sich das Verzeichnis noch 
erheblich bereichern lioGe. De Gocjcs Name verdiente es, und die 
Arabistcn würden es mit Dank begrüßen, wenn die Bibliographie bald 
in vermehrter Auflage neu herausgegeben würde, — und zugleich in 
verbesserter, namentlich hinsichtlich einer ganzen Anzahl von holländi- 
schen und transkribierten arabischen Wörtern auf S. 38. 

Göttingen F. Schul theß 



Kür die KedaLUun verantwortlich: Dr. J. Joachim in Oüttiogcn. 



(QfiNI LINIVERS ' 



I 



9i6 GOtt gel. An/.. 1909. Nr. 11 

sich kein Aliordnungsprinzip erkennen, was die Benutzung unbequem 
macht Daß gleich auf den ersten Wurf Vollständigkeit erzielt worden 
wäre, wird man billigerweise nicht erwarten, zumal da de G.s Auf- 
sätze und Anzeigen zum Teil in Zeitschriften niedergelegt sind, die 
in Deutschland nur schwach kursieren. Wer sich nicht auf einer 
ganz erstklassigen Bibliothek umsehen kann, wird Arbeiten wie >Ha- 
dhrnmnut< oder >Hct verval van het Khalifat van Bag- 
dads die Untersweg entgangen sind, und die auch ich nur aus 
Buchhändlerkatalogen kenne, nicht leicht heimzuweisen imstande sein. 
Aber wenn der Verf. S. 25, N. 4 (Ende) einige solcher Organe als 
ihm unzugänglich bezeichnet, so fragt es sich doch, ob sich dieser Um- 
stand mit dem /wecke einer Bibliographie vereinigen laut. Es fehlen 
so nun z.B. alle Anzeigen, die d. G. im Groninger >Museum< vor- 
oflentUcfat hat; sie betreffen u. A. auch die moderne arabische Dia- 
lektforschung. >De Gidsc scheint der Verf. zur Hand gehabt zu 
haben, oder er hat indirekt Nachricht davon bekommen, aber man 
vermißt die Besprechung von NÖldekes Iranischem Nationalepos (189G, 
Nr. 11) und von desselben Alttestumentl. Literatur (1809, Bd. II, 
S. 174 ff.). Im >To'unR-pao< befindet sich (III, 1, S. 94— 97) eine 
Anzeige von Schwabs Itintfrairo juif, im >Athenaoum< 1887, 23. Juli, 
S. 123 eine Nutiz aus Ihn Bostah unter dem Titel iCleopatraa Needlea«. 
Eine Durchmusterung von L. Schcrmanns »Orieutal. Bibliographie« 
hätte den Verf. auf solche Lücken aufmerksam machen mllssen. Wenn 
icli nicht sehr irre, hat de G. seiner Zeit auch Über die LewisM-li«< 
Ausgabe des sinaitisehen Kvjin^elienpalimpsostes irgendwo referiert, 
einer der wenigen Fälle, wo er zum Aramäischen das Wort ergriffen hat. 
Aus dem Gesagten geht hervor, daß sich das Verzeichnis noch 
erheblich bereichern ließe. De Goejcs Name verdiente es, und die 
Arabisten würden es mit Dank begrüßen, wenn die Bibliographie bald 
in Vermehrter Auflage neu herausgegeben würde, — und zugleich in 
verbesserter, namentlich hiusiehtlich einer ganzen Anzahl von holländi- 
schen und transkribierten arabischen Wörtern auf S. 38. 

Göttingen F. Srhulthnfi 



Für dia Redaktion verantwortlich: Dr. J. Joachim in Göttinnen. 






Nr. 12 Dezember 1909 



InioB Marty, UnteraachangeD xar Orundlegung der »Ugemeinen 
Grammfttik and Sprach philoso phie. I, Band. Helle 1906, Niemeyer. 
XXXI d. 764 S. M 16. 

L 

Auf fünf Stücke ist das breit angelegte Werk Marty s im ganzen 
berechnet; die zwei ersten sind in dem vorliegenden ersten Band 
enthalten. Der Name Sp räch philosop hie ist mit dem Verruf der spe- 
kulativen Philosophie in Miskredit geraten, und es gehört ein gewisser 
Mut dazu, ihn überhaupt wieder einzuführen. Marty widmet denn 
auch ein gut Teil seines ersten Stückes der Rechtfertigung dieses 
Namens. 

Zählt man alle Forschungen, deren Objekt die Sprache ist, zur 
Sprachwissenschaft, dann ist die Sprachphilosophie ein Teil der 
Sprachwissenschaft und trägt als solcher einen durchaus empirischen 
Charakter. Marty verwahrt sich gegen die Erwartung, die man seinem 
Buche entgegen bringen könnte, er werde wohl im Sinne der alten 
Sprach Philosophie die Probleme der (empirischen) Sprachwissenschaft 
noch einmal, nur mit Hilfe einer anderen (>spekulativen<) Methode 
behandeln. Die Disziplinen der Sprachwissenschaft zerfallen viel- 
mehr nach ihm in zwei Gruppen, in konkrete Sprachgeschichten 
und in Gesetzes Wissenschaften der Sprache. Die letzteren lassen 
sich nach den Vorgängen, um die es sich in ihnen handelt, in Sprach- 
physiologie und Sprach philosophie einteilen. Die Gegen- 
überstellung von Physiologie und Philosophie ist hier gewiß über- 
raschend; man würde doch den psychischen Vorgängen entsprechend 
Psychologie erwarten. Marty nennt denn auch den theoretischen Teil 
seiner Sprachphilosophie Sprachpsychologie; aber es gibt, wie er 
meint, doch auch eine ganze Reihe von > praktischen« Wissenschaften, 

IMU ,rei. Au. 190«. >r it 65 






CORNEU UNIVERSlTY 



948 Holt. gel. Am. 1909. Nr. 12 

die hieher gehören. Die Logik, Ethik, Aesthetik und andere Wissen- 
schaften stellen Anforderungen an die Sprache, und daraus erwachsen 
Probleme, die man vereint in einer eigenen Wissenschaft, der 
Glossonomie, behandeln kann. Und darum soll für diese und die 
Sprachpsychologie der gemeinsame Name Sprach Philosophie verwendet 
werden. 

Die Glossonomie gründet sich auf die Tatsache, daß die 
Sprache ein Organ ist, mit dem gewisse Zwecke erreicht werden 
sollen. Wie diese möglichst vollkommen erreicht werden können, 
das eben ist ihr Problem. Bezeichnet man nun die BeeinOussung 
fremden Seelenlebens als den Generalzweck der Sprache, so 
lassen sich die Spezialzwecke durch die engeren Ziele dieser Be- 
einßussung charakterisieren. Bald will man ästhetisches Wohl- 
gefallen im Anschluß an bestimmte Vorstellungen erzeugen; da er- 
hebt sich die Frage, was die Sprachmittel für diesen Zweck geeignet 
macht und wie man das fördern und ausgestalten könne. In anderen 
Fallen dient die Sprache unseren Erkenntnisz wecken ; da tritt denn 
der Logiker mit gewissen Korderungen an sie heran, die sich 
z. B. auf die Nomenklatur, die Definitionen und vieles andere be- 
ziehen. Die Krönung der Bestrebungen, die in dieser Richtung ange- 
stellt werden müssen, wäre eine von den traditionellen Sprachen 
möglichst unabhängige Idealsprache ; Marty hält sie für keine Utopie, 
sondern glaubt, sie könnte im Sinne eines auf die exakte Analyse 
unserer psychischen Phänomene und ihrer Inhalte gebauten und deren 
Znsammensetzung nachbildenden Zeichensystems einmal verwirklicht 
werden. Wieder andere Ansprüche erhebt der Ethik er und philo- 
sophische Politiker und schließlich gibt es auch ein Ideal der ge- 
meinpraktischen Sprachvollkommenheit, das z.B. höchste 
Bequemlichkeit und Mühelosigkeit der Verständigung, Fehlen aller 
Lücken und aller übertlüssiger Zutäte unter den Sprachmitteln in 
sich schließt. 

Von diesen glossonomiBchen Problemen wird keins in Martys 
Werk behandelt werden; es wird also (nach seiner Terminologie) 
nur Sprachpsychologisches enthalten. Wenn man Kritik an dieser 
ganzen Einteilung üben wollte, so könnte man vor allem darauf hin- 
weisen, daß sich die praktischen« philosophischen Disziplinen nicht 
ausschließlich um die psychischen Vorgänge des Sprechens bemühen, 
sondern auch um die physiologischen; die Sprachästhetik z. B. wird 
doch auch die klangliche Seite nicht vernachlässigen dürfen, und auch 
bei der Frage nach der gern ein praktischen Vollkommenheit einer 
Sprache wird die Lautierung eine Rolle spielen. Es wird sich also 
von vornherein nur um eine denominatio a potiori handeln können 






CÖJWEU UNIVERSlTY 



Martv, Untersuchungen mr Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 949 

und es würde sich fragen, ob es nicht zweckmäßiger wäre, den 
Sammelnamen Sprachphilosophie doch lieber wieder fallen zu lassen. 

Im Mittelpunkt der Sprachpsychologie steht die Semasiologie; 
einem Teil von ihr, den deskriptiven Problemen der Semasio- 
logie, gilt Martys Arbeit. Er rechtfertigt die Trennung der deskrip- 
tiven von den genetischen Fragen der Bedeutungslehre mit dem 
Hinweis auf andere, z. B. das biologische Wissensgebiet, auf wel- 
chem jene Trennung schon längst zu den selbstverständlichen Ein- 
richtungen gehört und reichen Nutzen gebracht hat. Sicher wird man 
ihm darin beistimmen müssen; bei einem seiner Beispiele allerdings 
hat er sich offenbar vergrifTen, nicht die Physiologie durfte er in 
seinem Sinne der (deskriptiven) Anatomie gegenüberstellen, sondern 
die Ontogenie und Phylogenie, soweit sie anatomische Probleme be- 
handeln. Welche Ziele nun kann man einer »allgemeinen deskrip- 
tiven Semasiologie« stecken? Marty formuliert drei Aufgaben: 
1. >Welcher und wie vielerlei Art ... sind die Funktionen, welche 
für die Sprache unentbehrlich sind, falls sie ein lückenloses Ganze 
von Ausdrucksmitteln für die fundamentalen Kategorien des Auszu- 
drückenden (oder die logischen Kategorien in diesem weiteren Sinn) 
sein soll< (53 f.)? 2. Es sollen die allgemeinen Gesetze der Form auf- 
gedeckt werden, >welche die Ausdrucksmittel überall annehmen und 
annehmen müssen < (55). 3. Es wird unter Berücksichtigung der 
psychischen und physischen Kräfte, auf die alles Streben nach Mit- 
teilung unter den Menschen angewiesen ist, die Frage zu stellen 
sein, wie denn jene Funktionen ihre Erfüllung finden können. Es 
soll aber dabei nur auf das abzusehen sein, »was übereinstimmen 
und überall in irgend welcher Gestalt gefunden werden wird«, und 
nicht auf das, >was entsprechend den verschiedenen Anlagen und 
Schicksalen der verschiedenen apracli bildenden Völker variieren konnte, 
ja mußte« (55). 

Diese Fragen berühren zum Teil das, was Husserl die reine 
(= apriorische) Grammatik genauut hat, und darum fühlt Marty 
das Bedürfnis, sich in Einzelpunkten mit Husserl auseinanderzu- 
setzen. Husserl war bei den Fundamen tierungsarbeiten für seine 
reine Logik auf gewisse apriorische Gesetze der Bedeutungskom- 
plexionen und -Modifikationen gestoßen. Gesetzt, so wird man unge- 
fähr seine Idee formulieren können, alle Bedeutungen oder auch nur 
alte Hauptklassen der Bedeutungen irgend einer Sprache (oder auch 
allgemein: alle die in allen Sprachen zusammengenommen vor- 
kommen) seien gegeben, dann wird man apriorisch alle Komplexionen 
dieser Elemente angeben können, die wieder einheitliche Bedeutungen 
geben, denn das wird von Gesetzen bestimmt, die in jenen Klassen 

65» 






COßNEU UNWERSlTY 



950 fir.tr gel. Am. 1909. Nr. 12 

als solchen gründen. Man wäre mit Hilfe dieser an sich trivialen 
Gesetze imstande, das Gebiet des Sinnes aus dem Meer des Unsinns, 
das jene Komplexionen in ihrer Gesamtheit ergeben, herauszuheben. 
Von dieser logischen Arbeit hatte dann üusserl weiter behauptet, sie 
lege >das ideale Gerüst bloß, das jede faktische Sprache ... in ver- 
schiedener Weise mit empirischem Material ausfüllt und umkleidet« 
(Husserl, Log. Unters. 11,318 f., Marty 56 f.). 

Dagegen wendet sich nun Marty. Er fallt den Inhalt seiner 
»allgemeinen« (nicht »apriorischen«) Grammatik und ihr Ver- 
hältnis zu den Einaelsprachen wesentlich anders. Er denkt sich einen 
vollendeten psychologischen Analytiker; der wäre auf Grund seiner 
vollendeten »mikroskopischen Anatomie des Bewußtseins« imstande, 
eine Sprache zu schaffen, welche die »Elemente und Seiten des Aus- 
zudruckenden durch elementare Zeichen wiedergeben und ... ihr 
konstantes Zusammenvorkommen oder ihre wechselnde Verknüpfung 
durch, nach festen Regeln gebildete, Verbindungen jener elementaren 
Zeichen« zum Ausdruck bringen wurde. Diese Sprache »würde so, 
soweit dies überhaupt möglich ist, das innere Fadenwerk des ver- 
schlungenen Gewebes unseres psychischen Lebens in der Syntaxe der 
Ausdrucksmittel nachzeichnen« (59). Vergleicht man nun, meint 
Marty, mit dieser wissenschaftlichen Idealspracbe die wirklichen Einzel- 
sprachen, dann muß man sich von vornherein vor dem Irrtum hüten, 
welchen das Bild des Gerüstes nahelegt, als müßte jenes »Gerüst« 
in jeder Einzelsprache aufzudecken sein. Denn das wahre Verhältnis 
sei vielmehr nur so zu gewinnen, daß man sich denkt, jene Ideal- 
sprache habe gewissermaßen jeder Einzelsprache als Vorlage gedient. 
Es ist, als ob die Sprachbildner jene Vorlage hätten nachzeichnen 
wollen und, »soweit ihre unvollkommene psychologische Erkenntnis 
es erlanbt und die Not dazu [gedrängt], oder die Bequemlichkeit 
nicht zum Gegenteile geführt hat, auch nachgezeichnet hätten (60). 

Es ist durchaus berechtigt und dient sicher dem richtigen Ver- 
ständnis seines Unternehmens, wenn Marty seine eigenen Ziele recht 
scharf abhebt, von denen anderer. Mit der Verwerfung des Husserl- 
schen Bildes vom Gerüst wird er auch recht haben, denn Husserl 
konnte ja nicht (und wollte wahrscheinlich auch nicht) behaupten, 
jede Sprache mache etwa gleich umfänglichen Gebrauch von all den 
möglichen Komplexionen , die ihr zur Verfugung stünden, so daß 
auch in jeder das ganze SyBtem jener sinnvollen Komplexionen ent- 
halten wäre. Aber im übrigen versteht man nicht, warum Marty 
seine »allgemeine« an die Stelle von Husserls »apriorischer« 
Grammatik setzen will. Anstatt des entweder-oder, wäre doch viel- 
mehr ein sowohl-als auch am Platze. Was Husserl will, liegt doch 



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(9RNELL UNIVERSIir 



960 OfiM . gel. im, 1909. Nr. 12 

als solchen gründen. Man wäre mit Hilfe dieser an sich trivialen 
Gesetze imstande, das Gebiet des Sinnes aus dem Heer des Unsinns, 
das jene Komplexionen in ihrer Gesamtheit ergeben, herauszuheben. 
Von dieser logischen Arbeit hatte dann Husserl weiter behauptet, sie 
lege >das ideale Gerüst bloß, das jede faktische Sprache ... in ver- 
schiedener Weise mit empirischem Material ausfüllt und umkleidete 
(Husserl, Log. Unters. II, 318 f., Marty 56 f.). 

Dagegen wendet sich nun Marty. Er faßt den Inhalt seiner 
»allgemeinen« (nicht »apriorischen«) Grammatik und ihr Ver- 
hältnis zu den Einzelsprachen wesentlich anders. Er denkt sich einen 
vollendeten psychologischen Analytiker ; der wäre auf Grund seiner 
vollendeten »mikroskopischen Anatomie des Bewußtseins« imstande, 
eine Sprache zu schaffen, welche die »Elemente und Seiten des Aus- 
zudrückenden durch elementare Zeichen wiedergeben und ... ihr 
konstantes Zusammenvorkommen oder ihre wechselnde Verknüpfung 
durch, nach festen Regeln gebildete, Verbindungen jener elementaren 
Zeichen« zum Ausdruck bringen würde. Diese Sprache »würde so, 
soweit dies Überhaupt möglich ist, das innere Fadenwerk des ver- 
schlungenen Gewebes unseres psychischen Lebens in der Syntaxe der 
Ausdrucksmittel nachzeichnen« (59). Vergleicht man nun, meint 
Marty, mit dieser wissenschaftlichen Idealspracbe die wirklichen Einzel- 
sprachen, dann muß man sich von vornherein vor dem Irrtum hüten, 
welchen das Bild des Gerüstes nahelegt, als müßte jenes »Gerüst« 
in jeder Einzelsprache aufzudecken sein. Denn das wahre Verhältnis 
sei vielmehr nur so zu gewinnen, daß man sich denkt, jene Ideal- 
sprache habe gewissermaßen jeder Einzelsprache als Vorlage gedient 
Es ist, als ob die Sprachbildner jene Vorlage hätten nachzeichnen 
wollen und, »soweit ihre unvollkommene psychologische Erkenntnis 
es erlaubt und die Not dazu [gedrängt], oder die Bequemlichkeit 
nicht zum Gegenteil« geführt hat, auch nachgezeichnet hätten (60). 

Eb ist durchaus berechtigt und dient sicher dem richtigen Ver- 
ständnis seines Unternehmens, wenn Marty Beine eigenen Ziele recht 
scharf abhebt, von denen anderer. Mit der Verwerfung des Husserl- 
sehen Bildes vom Gerüst wird er auch recht haben, denn Husserl 
konnte ja nicht (und wollte wahrscheinlich auch nicht) behaupten, 
jede Sprache mache etwa gleich umfänglichen Gebrauch von all den 
möglichen Komplexionen , die ihr zur Verfügung stunden, so daß 
auch in jeder das ganze System jener sinnvollen Komplexionen ent- 
halten wäre. Aber im übrigen versteht man nicht, warum Marty 
seine »allgemeine« an die Stelle von Husserls »apriorischer« 
Grammatik setzen will. Anstatt des entweder-oder, wäre doch viel- 
mehr ein sowohl-als auch am Platze. Was Husserl will, liegt doch 



■ 

— mHiU. UNIVER9TV 



Marty, Untersuchungen iur Grundlegung der allgemeinen Qrtmm&ük etc. 951 

klar auf der Hand ; man kann es für unwichtig erklären, aber man 
braucht es doch nicht als falsch gestellte Aufgabe erweisen zu 
wollen. Auch der Tadel, den Marty Husserl erteilt ob seiner Behaup- 
tung, der natürliche Ort seiner apriorischen Grammatik sei die Logik, 
will dem Ref. nicht berechtigt erscheinen. Husserl sagt doch ganz 
unmißverständlich >diese Gesetze . . . des zu vermeidenden Unsinns, 
weisen der Logik die möglichen Bedeutungsformen zu, deren objek- 
tiven Wert sie allererst zu bestimmen hat< (II, 317 f.). Die »reine« 
Grammatik gehört also nur als Vorzimmer zur Logik, nur insofern, 
als man in einem ganz bestimmten Sinn auch die Frage aufwerfen 
kann , wie denn die Logik zu ihren Gegenstanden kommt. Die 
Probleme dagegen, die Marty in seiner »allgemeinen« Grammatik 
behandelt, würde Husserl sicher nicht zur Logik rechnen. 

Der allgemeinen Umschreibung seines Ziels laßt Marty eine 
historische Orientierung folgen. Aristoteles wird da zitiert, 
die Stoiker, Locke, Leibniz, die Schule von Port Royal und andere; 
etwas einigermaßen Fertiges ist bis heute nicht zu Stande gekommen. 
Ja man hält sogar vielfach die Idee einer allgemeinen Grammatik 
für gänzlich verfehlt. Und man tut das meist unter Berufung auf 
die Tatfache, daß sich das menschliche Denken ja selbst erst zu- 
sammen mit der Sprache »entwickelte hat. Es existiert also, so 
schließt man daraus, gar nicht jenes Konstante, um dessen mög- 
lichst adäquate Darstellung sich die verschiedenen Völker auf den 
verschiedenen Stufen ihrer Entwicklung mit verschiedenem Erfolge 
hätten bemühen können. Darum könne jede Sprache als Darstellungs- 
mittel mit Fug und Recht nur inbezug auf das Denken beurteilt 
werden, das sie eben darstellen sollte. Und es sei sehr wohl mög- 
lich, daß eine an unserem Maß gemessen höchst unvollkommene 
Sprache jene wahre Adäquatheit zu ihrem Denken nach irgend einer 
Seite hin in höherem Grade besessen habe als unsere eigene oder 
irgend eine andere Sprache. Es ist Wundt, der diese Anschauung in 
neuerer Zeit in ihrer vollen Schärfe vertreten hat. Aber achon vor 
ihm war, was nach Marty Wundt ganz übersehen hat, Steinthal ihr 
überzeugter Anhänger; und Steinthal hatte sie, ohne daß ihm ihr 
Gegensatz zu gewissen Grundanschauungen der sonst von ihm ver- 
tretenen Herbartschen Psychologie zum Bewußtsein gekommen wäre, 
von W. von Humboldt übernommen. 

Es muß Marty natürlich sehr viel daran liegen, klar und scharf 
diese, wie es auf den ersten Bück scheint, sein ganzes Fundament 
bedrohenden Lehre als irrig zu erweisen. Und er hat das auch 
versucht. Es gibt, können wir etwa in seinem Sinne sagen, 
ebenso sicher Gesetzmäßigkeiten der menschlichen Bewußtseinsvor- 









952 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 12 

gange, die sich bei der Entwicklung des Seelenlebens im Laufe 
der Geschichte nicht geändert haben , als es auf dem Gebiet 
des phjsischen Geschehens Gesetze gibt, die ebenso in der fernsten 
Vorzeit unseres Planeten gegolten haben, wie sie heut« gelten. Das 
ist natürlich ebenso sicher als die Annahme, daß es überhaupt 
Naturgesetze des psychischen Geschehens gibt; und hatte Wundt 
bei der Behauptung, der Gedanke einer allgemeinen Grammatik sei 
in einer Zeit entsprungen, >der die Idee der AU gemein giltigkeit und 
Ewigkeit der Denkgesetze tiefer eingewurzelt war als der unseren* 
(Sprache II 1 S. 43 1 , Marty S. 73), wirklich jene Gesetze im strengen Sinne 
der Naturwissenschaft im Auge gehabt 1 ), dann bedeutete jener Aus- 
spruch allerdings nicht mehr und nicht weniger, als daß sich Wundt 
den Ast absägt, auf dem er selbst sitzt 

Das ist gewiß leicht einzusehen; aber praktisch liegt die Schwie- 
rigkeit doch ganz wo anders. Welches sind denn jene strengen 
Naturgesetze des psychischen Geschehens? Soweit Marty sie kennt, 
kann er freilich behaupten, daß sie für die Erlebnisse des Wilden 
nicht weniger als für unsere eigenen gelten. Darin aber, wie man 
diese Gesetze finden könne, steht nun gerade die Anschauung Martys 
in diametralem Gegensatz zu der Wundts. Wundt behauptet, eine 
Psychologie des Denkens (auf dio es doch in erster Linie hier an- 
kommt), lasse sich überhaupt nur auf dem Umwege Über gewisse 
Sprachtatsachen, insbesondere solche der Sprachgeschichte gewinnen, 
während Marty die Selbstbeobachtung an den eigenen Denkerleb- 
nissen für die primäre und im wesentlichen ausreichende Quelle der 
Denk Psychologie ansieht Ist er damit im Recht, dann wird es frei- 
lich nicht unmöglich sein, gewisse Behauptungen auch über das 
Denken des Wilden aufzustellen, bevor man noch seine Sprache 
untersucht hat; freilich nicht daß er diese oder jene bestimmten 
Denkerlebnisse hat, wird man im Sinne Martys zu wissen erklären, 
sondern nur z. B., daß bestimmte Erlebnisse nicht ohne bestimmte 
andere vorkommen können, daß sein Seelenleben nicht mehr allge- 
meine Klassen von Erscheinungen aufweist als unseres (als es über- 
haupt gibt) und ähnliches mehr. 

Wir sagten, wenn Marty Recht hat mit seiner Behauptung über 
die Quellen der Denkpsychologie; aber wer kann das ent- 
scheiden? Aus dieser Sachlage wird zu entnehmen sein, daß jene 
Hauptfrage, auf die es Marty ankommen muß, die nach den in jedem 
menschlichen Seelenleben gleich bleibenden >allgemeioen Zügen<, 

1) An die NormgeaeUe der I.ogik kann er, wie Marty hervorhebt, nicht 
gedarbt haben. Pu wurde ibn übrigem in noch weit größere Schwierigkeiten 
verwickeln. 



- 



..ruuwvfRSin' 



Mir?;,. Untersuchungen zar Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 953 

schlechterdings nur soweit beantwortet werden kann, als jene Vor- 
frage erledigt ist. Vorderhand kann Marty nichts anderes tun, als 
einerseits anzugeben, wie er sich den tatsächlichen Fortschritt im 
Denken eines Volkes, den zu leugnen ihm nicht in den Sinn kommt, 
vorstellt, und andererseits zu zeigen, daQ all die Beweise, welche 
seine Gegner für die angebliche Veränderung der > Denkformen < vor- 
bringen, nicht stichhaltig sind. Er erledigt beides nur andeutungs- 
weise. Die angeblichen Verschiedenheiten der Denkforraen, die man 
da und dort bei verschiedenen Völkern gefunden haben will, sind 
nach ihm in der Regel nichts anderes als Verschiedenheiten der 
inneren Sprachformen, z. B. der Kunstgriffe, welche die Sprachen an- 
zuwenden pöegen, um den Hörer auf das eigentlich Gemeinte hinzu- 
führen, oder der Methoden, deren sie sich beim Aufbau komplexer 
Bedeutungen bedienen. Die näheren Beweise fUr diese Behauptungen 
zu erbringen, bleiben dem zweiten StUck vorbehalten, in dem all das 
systematisch abgehandelt wird. So bleibt denn Marty bei seiner ur- 
sprünglichen Problemstellung und Überläßt es im Grunde seiner Lehre, 
sich selbst zu rechtfertigen. 

Als Leitstern für die ganze folgende Darstellung hat er sich die 
Unterscheidung von Form und Stoff auf dem Gebiet der 
Sprache gewählt Er meint von dieser Unterscheidung aus, die bo 
recht im Mittelpunkt der Semasiologie stehe, ließen sich alle Haupt- 
probleme der Bedeutungslehre behandeln. Der Ref. hält dieses Vor- 
gehen nicht für zweckmäßig. Die Grundlage, so scheint ihm, einer 
Semasiologie müßte die I<ehre von den verschiedenen Funktionen 
bilden, welche unsere Sprachmittel erfüllen; von da aus wäre über- 
haupt erst eine endgiltige Abgrenzung der Phänomene, die man mit 
zur Sprache rechnen will, zu gewinnen. Die weitere Einteilung wäre 
mit der Einteilung der Funktionen von selbst gegeben; es müßte 
eben jede Funktion Tür sich untersucht werden. Nun vernachlässigt ja 
Marty die Funktionen lehre gewiß nicht; ja vielleicht liegt der Haupt- 
wert seines Werkes gerade in dem, was er über sie zu sagen weiß. 
Aber er weist ihnen nicht die ihnen gebührende Stellung an der Spitze 
seiner Untersuchung an. Und daraus ergibt sich dann, daß er uns kein 
natürliches, sondern höchstens ein künstliches System der Semasiologie 
zu bieten vermag. Die Unterscheidung von Form und Stoff wird 
darin immer und immer wieder verwertet; was erst Stoff war, 
zerfallt wieder in Form und Stoff, ebenso was erst nur Form war 
u. 8. f. Und doch erhalten wir nirgends eine erkenntnistheoreti- 
sche Rechtfertigung dieses Gebrauches der Begriffe Form und Stoff. 
Gewiß eine historische; man hat eben seit Aristoteles diese Termini 
im Gebrauch und hat sie schließlich für alles in der Sprache ver- 



corni rar* 



9M G* tt. gel. Anr. 1909. Nr. 12 

wendet Auch soll nicht verkannt werden, daß Marty immer genau 
angibt, was er im speziellen Falle mit Form und Stoff meint. Aber 
es würde einem systematischen Versuch doch schlecht anstehen, wenn 
er sich auf diese Tradition allein berufen wollie. Das einzige, waa 
man zu Martys Verteidigung sagen könnte, wäre wohl das, daß er 
gar nicht vor hat, uns ein System zu bieten, sondern gelegentlich 
selbst sagt, er wolle nur Beiträge zur Semasiologie liefern. 

11,1. 

Marty beginnt also das zweite Stück seines Werkes, das den 
Titel trägt >Ueber Form und Stoff in der Sprache, insbesondere 
auf dem Gebiet der Bedeutungen«, mit einer sehr dankenswerten 
Uebersicht Über die Verwendungsweise der Begriffe Form und Stoff 
überhaupt. Zwei verschiedene Bilder, so erfahren wir, schweben 
dieser Verwendung vor, das vom Marmorblock, den die Form zur 
Statue macht, und das vom Gefäß, in welches ein Inhalt gegossen 
werden kann. Beide Bilder führen zu verschiedenen Konsequenzen. 
So ist die Form das eine Mal das Besondere, Einzelne, Individuali- 
sierende wie bei der Natur, das andere Mal ist sie das Allgemeine 
(Gefäß), in das ein verschiedener Inhalt gegossen werden kann. In 
einer anderen Richtung erscheint die Form als das Feinere, Wert- 
vollere dem Rohstoff gegenüber, aber auch als das Leere, Wertlose, 
wie der Rahmen oder das Gefäß, denen ein Inhalt fehlt 

Den Begriff Forin im Sinne von Gestalt verwendet man nach 
einer einfachen Bedeutungserweiterung auch für Verhältnisse 
überhaupt, wie z. B. für Einheit, Mannigfaltigkeit, Ordnung, Synthese 
etc. und korrelativ dazu trägt dann das, was im Verhältnis steht, den 
Namen Stoff. In diesem Sinne wird man auch Raum und Zeit Formen 
genannt haben. Marty betont, daß diese Ausdehnung des Begriffe« 
Form von den Gestalten auf die Verhältnisse ihm völlig gerechtfertigt 
erscheine, da ja die Gestalten selbst evidentermaßen nichts anderes 
seien, als besondere Verhältniskomplexe. Und er versucht dann aus 
diesem Satze, den ihm sicher niemand streitig machen wird, die 
Folgerung abzuleiten, also könne auch die Gestaltauffassung der Re- 
lationBauffassung gegenüber nichts Neues darstellen, wie die meinen, 
die mit von Ehrenfels von GestaltqualitÄten sprechen. Dem Ref. er- 
scheint dieser Versuch die bekannte psychologische Streitfrage zu 
entscheiden, nicht geglückt zu sein. 

Es gibt aber noch eine ganze Reihe anderer Bedeutungen der 
Begriffe Form und Stoff, die von den ursprünglichen Bildern aus 
nicht so leicht abzuleiten Bind. So nannte man oft das, was von 
innen kommt, der Seele angehört, Form, was von außen kommt, 



fSlY 



Marty, Untersuchungen nur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etr. Bfifl 

Stoff, ohne daß es eich entscheiden ließe, ob dabei das Bewußtsein 
das Gefäß Bein soll, in das etwas aufgenommen wird, oder das von 
außen kommende ein Rohstoff wie das Wachs oder der Ton, dem 
von der Seele eine Gestalt aufgeprägt wird. Begritfe tragen im Sinne 
dieser Bezeichnungsmethode das Epitheton formal, SinnesempHndungcn 
sollen ihre Materie sein. Wenn man in wieder anderen hallen alle 
apriorischenErkenntnis.se formal nennt, so mag man dabei, meint 
Marty, von der > reinen« Mathematik und Logik ausgegangen sein, 
deren Erkenntnisse eine Darstellung durch >Formeln< ertragen, die 
dann durch das Spezielle ausgefüllt werden können ; auch hat vielleicht 
• ■in Hinblick auf die Gegenstände der Mathematik, die >Formen< 
Raum und Zeit, dabei unterstützend mitgewirkt. Wenn die ursprüng- 
lichen Bilder noch weiter verblassen, dann bedeutet schließlich Form 
gar nichts anderes mehr als Klasse, Typus. 

Eine negative Ergänzung gibt Marty dieser seiner Auffassung 
von den ursprünglichen und abgeleiteten Verwendungsweisen der 
Begriffe Form und Stoff durch eine Abweisung der Deutung, die 
Wundt in seinem System der Philosophie zu geben versucht hat. Ver- 
gebens aber erwartet man nun zum Schluß eine allgemeine Auskunft 
darüber, welches Verhältnis denn Marty selbst mit seinem Wortpaar 
nachbilden oder darstellen wolle. In welchem Verhältnis müssen die 

Teile eines Ganzen stehen , die hinfort als Form und Stoff einander 

gegenübergestellt werden sollen V Sollen es unselbständige Momente 
eines Ganzen sein, wie im Falle der Statue oder selbständige Teile 
wie beim Gefäß mit seinem Inhalt V Soll denn schlechthin jedes 
Ganze in Form und Stoff zerlegt worden können V Auf all das gibt 
uns Marty keine Antwort ; und wenn wir uns diese aus seiner Praxis 
zu verschaffen suchen, so finden wir, daß er sich gar keine Beschrän- 
kung auferlegt. Jedes der genannten Verhältnisse, jedes Ganze, das 
auf irgend eine Art zerlegt werden kann, gibt ihm gelegentlich Ver- 
anlassung sein Wortpaar zu verwenden. Es fällt uns der Schöpfer 
der Idealsprache ein , der hätte das sicher anders gemacht Der 
Semasiologie aber wäre vielleicht der beste Dienst erwiesen, wenn 
man die abgeschliffene Münze völlig außer Kurs setzte oder wenig- 
stens die Verwendung von >Fonn< auf den einen Fall einschränkte, 
wo etwas unbestimmt als eine Klasse oder Gruppe bezeichnet werden 
soll ; das wäre wohl ebenso vorteilhaft wie die Ausmerzung des Be- 
griffes Apperzeption, die man gegenwärtig in der Psychologie vor- 
nimmt. An passenden Ersatzworten würde es der Wissenschaft von 
der Sprache sicher nicht fehlen. 

Martys Vorgehen ist diesem radikalen Vorschlag freilich , wie 
bemerkt, nicht günstig. Wenn wir ihm folgen, dann haben wir zu- 



OfKr 
CORHftl UHIVERSITY 



9&G GOtt. gel. Adz. 1909. Nr. 12 

nächst einmal alle sprachlichen Erscheinungen als Formen 
aufzufassen. »Man kann . . . alle Ausdrucksmittel der Sprache als 
Formen, d. h. als Formendes bezeichnen, in dem oder in denen als 
Stoff oder Inhalt das Mitzuteilende, die Bedeutung, zur Darstellung 
komme, und man hat die» auch getan« (121). Marty ist ohne De- 
batte damit einverstanden, nur schlägt er vor, gleich zwischen äußeren 
und inneren Sprachformen zu scheiden. Und er steckt sich nun zu- 
nächst das Ziel diese Begriffe zu »klären<. 

Als äußere Sprachform soll all das bezeichnet werden, was 
an der gegenwärtigen Beschaffenheit eines aktuellen Sprachmittels 
sinnlich wahrnehmbar ist. Dagegen soll das, was an ihm nur inner- 
lich, d. h. mit Hilfe der Selbstbeobachtung wahrnehmbar ist, den 
Namen innere Sprach form tragen. Und um nun auch dem, was 
man in beiden Richtungen nur aus der Sprachgeschichte weiß, aber 
ohne diese Hilfe gegenwärtig nicht mehr würde erkennen können, 
perecht zu werden, unterscheidet Marty als dritte Gruppe geneti- 
sche Eigenheiten unserer Sprachmittel. Man muß sich hüten bei 
>Forra< hier an etwas Allgemeines, etwa Klasse oder Gruppe, zu 
denken ; es ist vielmehr etwas ganz Konkretes, soviel Sprechakt«, so- 
viel >Formenc gibt es. Will man die Klassen dieser Individuen 
wieder als Formen bezeichnen, dann kann man ohne Widersinn Bagen, 
es gebe Formen von äußeren Sprachformen und Formen von inneren 
Sprachformen, wenn das, wie Marty feststellt, auch einem feineren 
Sprachgefühl nicht recht zusagen will. 

Ins Gebiet der äußeren Sprachform gehört z. B. die ganze 
Analyse der akustischen Phänomene der Sprechsprache, dann die ganze 
Lehre von der Lautbildung, ferner die Analyse der Gebärden, die 
man ja sehen kann u. s. f., kurzum die ganze physische und physio- 
logische Seite der Sprache. Aber all das soll nnr soweit in Betracht 
gezogen werden, als es in direkter Beziehung zur Bedeutung steht. 
Warum Marty sich diesen Vorbehalt macht, ist klar; er allein er- 
möglicht es ihm nachher, d i e Gruppenbildung seiner äußeren Sprach- 
formen zu vollziehen, die er allein brauchen kann. Ein Gleichnis 
mag das verdeutlichen. Dem klassifizierenden Zoologen würde es 
wohl nie in den Sinn kommen zu sagen, dies Pferd unterscheide sich 
von jenen Hunden unter anderem auch dadurch , daß es nur ein In- 
dividuum, jene aber drei ausmachten ; ganz verständlich aber wäre 
ein solcher Vergleich, wenn es etwa auf den Preis oder die Leistungs- 
fähigkeit ankäme und man erklärte, jene drei kosten oder leisten so 
viel als dies eine. Genau so geht es mit den Sprachformen ; zu 
betonen, daß of the man drei Worte und hominis nur ein Wort sei, 
bat doch nur im Hinblick auf die Funktionsgleichheit einen Sinn. 



I,' 



Marty. Unterlucbungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 957 

Daraus aber ergibt sich umgekehrt, daß die Klassenbildung unter 
den physischen oder physiologischen Phänomenen , die man auch als 
äußere Sprach formen bezeichnet, nicht im Sinne eines natürlichen 
Systems, wie es z. B. die Phonetik bietet, erfolgen kann, sondern nur 
mit Hilfe von Gesichtspunkten, die jenen Phänomenen gegenüber als 
äußerliche bezeichnet werden müssen. Und die Hauptschwierigkeiten 
liegen eben in der Ausfuhrung dieses künstlichen System s, nicht 
in der Bestimmung dessen, was man alles zu der äußeren Sprachform 
rechnen könne. Das dürfte wohl Marty bei seiner Kritik der Begriffe 
>äußere Sprachform<, wie er sie bei Delbrück, Wundt und anderen 
fand , nicht genügend beachtet haben ; sein Erfolg wäre unbestreit- 
barer, wenn er erst selbst einmal eine Klassifikation durchgeführt 
und dann gezeigt hätte, wieviel brauchbarer sie Bei, als die von ihm 
kritisierten. 

Die innere Sprach form machen nach Marty zwei unter- 
scheidbare Gruppen von psychischen Vorgängen aus. Zunächst einmal 
kommt es häufig vor, daß im Anschluß an die äußere Wahrnehmung 
im Hörer nicht direkt die Bedeutung, sondern zuerst andere psychische 
Phänomene auftreten, die offenbar nur die Funktion haben, auf die 
Bedeutung hinzuleiten. Man braucht dabei nicht nur an die im en- 
geren Sinn metaphorischen Ausdrücke zu denken wie >er ist auf dem 
Holzweg«, >seine Ansicht hat weder Hand noch Fuß u.b.w. , auch 
in tausend anderen Fällen lassen sich diese bedeu tu ngs vermittelnden 
psychischen Vorgänge finden. Häufig weisen Bie auf verlassene Ge- 
wohnheiten eines Volkes in Religion, Sitte, Recht etc. zurück ; manch- 
mal entspringen sie Fiktionen, die man ersonnen hat, um gewisse 
Erschein ungskompl exe theoretisch bewältigen zu können; in anderen 
Fällen hängen sie mit Bedeutungsmodifikationen im eminenten Sinn 
des Wortes zusammen, wie wenn man von einem unmöglichen Be- 
tragen«, einem >angeblichen König« oder einer »geraalten Landschaft« 
spricht. 

All das rechnet Marty zu der Gruppe der figürlichen inneren 
Sprachformen, der er die Gruppe der konstruktiven inneren 
Sprachformen gegenüberstellt ')• Eine scharfe Scheidung der beulen 
Gruppen bietet Marty nicht, er hielte sie wohl auch nicht für aus- 
führbar ; vielleicht ist bemerkenswert, daß die konstruktiven eben nur 
auftreten können, wo eine Gesamtbedeutung aus einzelnen Teilen auf- 
gebaut wird, während die figürlichen auch ohne solchen Aufbau vor- 
kommen. Bei einer derartigen Gesamt-Bedeutungskonstruktion gibt 

1) Ei dürfte im Sinne Martys wohl zweckmäßiger sein, bier stet* den Plural 
■Sprachformen« tu gebrauchen , an Stelle dei zu Mißverständnissen ateU von 
neuem herausfordernden Sing., den Marty verwendet. 






COßNRl UNWERSlTY 



Qött gel. vi.- 1909. Nr. 12 

es, wenn wir uns kurz mit einem Gleichnis behelfen wollen, einmal 
viel Baugerüst: vorbereitende, vorläufige Vorstellungen, Erwartungen 
u.s. f., und dann ist zweitens auch manche Ergänzung vorzunehmen, 
d. h. es sind auch Bestandteile einzufügen, die das Ganze wohl for- 
dert, für die aber keine direkten Anweisungen in den Sprachzeichen 
vorhanden sind. All das soll zusammen den Namen konstruktive 
innere Sprachformen tragen. 

Und dft ist denn der Ort, wo Marty zeigt, wie sehr man all 
diese Hilfsphänomene verkannt hat, und wie dadurch die Lehre von 
der Veränderung der Denkkategorien hat entstehen können. Die 
Anschauungen \V. von Humboldts, Steinthals, Delbrücks und Wundta 
werden unter diesem Gesichtspunkt einer scharfen und eingehenden 
Kritik unterworfen. Insbesondere Wandt muC sich da viele Ver- 
wechslungen und Unklarheiten nachweisen lassen. Es ist, das springt 
klar in die Augen, freilich etwas anderes, ob etwa bei der >Auffas- 
sung< eines Gegenstandes diese oder jene Teile des ganzen Empfin- 
dungsmaterials mehr hervortreten, andere vernachlässigt werden, oder 
ob es gilt, durch Vermittlung dieser oder jener Zwischen Vorstellungen 
einen Hörer an jenen Gegenstand denken zu lassen. Und von diesen 
beiden müssen wiederum die Denkkategorien wie Ding, Eigenschaft, 
Vorgang u. s.f. geschieden werden. Darüber kann wohl kein Zweifel 
bestehen, und ebenso einleuchtend ist es, daß eine Verwechslung 
dieser Dinge arge Verwirrung anrichten kann. In der Frage aber, 
ob der oder jener Forscher diese oder jene Verwechslung begangen 
hat, und in der anderen Frage, ob diese oder jene Eigentümlichkeit 
eines Sprachbaus, z. B. der synthetische oder analytische, der flek- 
tierende oder agglutinierende Charakter u. s. f. aus den Eigentüm- 
lichkeiten der Bezeichnungs- und Konstruktionsmethoden oder der 
Auffassungsweisen der Dinge oder gar der Denkformen erklärt werden 
müsse, kann sich der Ref. kein eigenes Urteil zutrauen. 

Noch vieles andere berührt die Kritik Martys. Es ist wohl nichts 
geeigneter, einem das Wort Form bis zum UeberdruO zu verleiten, 
als das Durchdenken all der scharfen Distinktionen, die er da bringt. 
Warum spricht er nicht von bedeutungsvermittelnden Vorgängen, oder 
von Bezeichuungsmethoden oder Konstruktionsmethoden u. s. f., 
sondern immer wieder von Formen? Auch ein anderer Nachteil tritt 
in diesen Ausführungen Martys zutage. Was ist denn die Be- 
deutung der Sprachzeichen, mit der hier immer jene hinfuhrenden 
und aufbauenden psychischen Phänomene nicht verwechselt werden 
sollen, und welches Kriterium gibt es denn für diese Unterscheidung? 
Darauf wird uns die Antwort erst in einem viel späteren Teil des 
Werkes gegeben. Wäre Marty von einer Erörterung der sprachlichen 



COMKll UWVERSITV 



Marty, Untersuchungen mr Grundlegung der allgemeinen Grammatik etr. 969 

Funktionen ausgegangen, dann brauchte man sich über diesen Mangel 
nicht zu beklagen. 

Nach all dem widmet nun Marty in einem eigenen Kapitel dein 
Terminus Wort form seine spezielle Aufmerksamkeit. Wir erhalten 
wieder eine hübsche Musterkarte von Bedeutungen. Zunächst ist 
Wortform ein Sprachmittel, das ein Wort ist, Gebiirdeform dagegen 
ein Sprachmittel, das eine Gebärde ist, geradeso wie eine Eisenform 
oder Holzform eine Komi aus Eisen oder Holz vorstellt; man geht 
eben dabei von der Vorstellung aus, daß jedes Sprachmittel Form 
für ein zu Formendes sei. Verbreiteter ist wohl eine zweite Bedeutung, 
bei der Form = Klasse zu setzen ist; es gibt so viel >Wortformen< 
als es Redeteile gibt. Die Entstehung dieser Ausdrucks weise hat 
man sich nach Marty etwa so zu denken : Ursprünglich nannte man 
gewisse trennbare Bestandteile eines Wortes, die bei Vielen seines- 
gleichen wiederkehrten und allen eine bestimmte Funktion d. i. eine 
gewisse partielle Gleichheit der Bedeutung gaben, seine Forin. Dann 
übertrug man die Bezeichnung auf die Gruppe, die durch jene Funk- 
tion charakterisiert wird, und nannte dagegen die ganzen Einzel- 
worte die Exemplare jener Gruppe oder Klasse. So kommt es, daG 
man bis heute fast überall noch ein gewisses Schwanken bemerken 
kann, wenn es gilt, solche Klassen zu definieren ; soll man die Laut- 
gest&lt dabei allein im Auge haben oder die Funktion allein oder 
beide zusammen V Soll man ein anderes iiuGeres Merkmal jener 
Funktion, die Stellung im Satz, dabei berücksichtigen oder nicht? 
Eine einfache Modifikation dieser Bedeutung Form =* Klasse liegt 
vor, wenn man für die umfassendsten derartigen Wortgruppen das 
Wort Klasse gebraucht und sich das Wort Form für die Unterklassen 
vorbehält. Substantiv bezeichnet in diesem Sinne eine Wortklasse, 
Genetiv eine Wortform. 

Schließlich bedeutet aber Wortform auch gar nicht selten soviel 
wie Ausdrucksmittel für etwas Formales an der Bedeutung. Dieses 
Formale ist hier das Concretum zu jenem Allgemeinen, das die par- 
tielle Gleichheit an Bedeutung begründet, und das man auch Funktion 
nennt. Man zerlegt also eine einzelne Bedeutung in einen materialen 
und einen formalen Bestandteil und sucht eine parallele Teilbarkeit 
des Ausdrucksmittels jener Bedeutung. Findet man sie hier nicht, 
dann bleibt man trotzdem dabei, das Wort enthalte einen materialen 
und formalen Bestandteil rein auf jene Zerlegung der Bedeutung 
gestützt 

Wie nun, wenn man etwa diese vevschiedenen Bedeutungen des 
TerminuB >Wortform< promiscue gebrauchte, würde das wohl großen 
Schaden verursachen V Marty meint: ja, und will uns das beweisen 






CORNÜl UtWERim 



Gott. gel. Am. 1909. Nr. 12 

an Wundts Sprachpsychologie. Da herrecht denn freilich, das muß 
man zugeben, jener unbeschrankt wechselnde Gebrauch; innerhalb 
weniger Sätze, oft — und das gerade in dem entscheidenden Kapitel, 
wo es gilt, Grundsätzliches über die > Wortform < festzulegen — kommt 
man bei der Feststellung dessen, was denn da und dort und an einer 
dritten Stelle mit »Wortforra« gemeint sein könne, zwei-, drei- oder 
viermal zu Verschiedenem. Insbesondere ist auch die Bedeutung des 
Terminus »innere Wortform*, den Wundt einführt, keineswegs fixiert 
Das verdient denn auch den methodologischen Tadel Martys. Und 
doch möchte man vielleicht die Bemerkung nicht unterdrucken, daG 
man eigentlich beim Lesen der Wundtschen Ausführungen recht 
gut verstanden habe, worauf er hinaus will, und daß über das, was 
er dort behauptet, mit einer Kritik der Terminologie noch nichts aus- 
gemacht sei. 

Mit einem Rückblick auf die Verwendungen Beines Wortpaares 
Form und Stoff, die er selbst für sachlich berechtigt hält, und einer 
Nachlese von Gelegenheitsverwendnngen, die er besonders bei älteren 
Sprachforschern gesammelt hat, und die im vorausgehenden noch nicht 
ihren Platz gefunden haben , schließt Marty den ersten Teil . seines 
zweiten Stückes. Die Liste, die in diesem Schlußkapitel enthalten ist, 
weist die Nummern a bis t auf und davon beruhen, soviel ich sehen 
kann, nach Marty die Nummern a bis i zurecht. Ceterum censeo ... 

n, 2. 

Was kann man an einer Bedeutung die Materie und was die Form 
nennen V Tatsächlich getroffen wird nach Marty eine Unterscheidung, die 
unter diesem Namen geht, von allen Sprachforschern ; fragt man aber 
nach dem Gesichtspunkt der Unterscheidung, dann erhält man diver- 
gierende Antworten. Die einen gehen von der Morphologie aus und 
übertragen von da den Unterschied auf die Bedeutungen ; die anderen 
gehen den umgekehrten Weg, sie acceptieren die Behauptung, daß 
man an unseren Denkerlebnissen auch abgesehen vom Sprechen mate- 
riale und formale Elemente unterscheiden könne, und suchen für sie 
die Parallelen in den Sprech mittein. Und die dritten endlich meinen 
den Unterschied selbständiger und unselbständiger Bedeutungen, wenn 
sie von Form und Stoff einer Bedeutung sprechen. Ihnen will Marty 
sich anschließen. Und diesen Unterschied von selbständigen und 
unselbständigen Bedeutungen samt dem parallelen Unterschied 
innerhalb der Sprachmittel, der durch die Namen autosemantische 
und synsem an tisc he Sprachmittel festgehalten werden soll, zu 
klären und bis in seine letzten Konsequenzen durchzuführen, das 
macht er sich nun zu seiner Hauptaufgabe. 






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Marty, Uoteriarhangen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 961 

Noch immer wissen wir nicht, was denn eine Bedeutung sei, da 
erfahren wir vorläufig wenigstens das, daß Bedeutungen psychische 
Phänomene sind. Autosemantisch soll nämlich, so wird festgesetzt, 
ein Sprachmittel dann heißen, wenn es >schon allein genommen der 
Außdnick eines für sich mitteilbaren psychischen Phänomens« ist (205). 
Synsemantisch dagegen ist ein .Sprachmittel, weno es nur mithilft 
einen solchen Ausdruck zu bilden. Statt Sprachmittel sagt Marty 
gelegentlich auch Zeichen, er könnte ebensogut >äußere Sprachformt 
sagen, denn seine >inneren| Sprachformen< kommen hier zunächst 
nicht in Betracht, Nach dieser Definition würde sich naturgemäß die 
Frage erheben, ob sich die nun ihrer Funktion nach definierten Ein- 
heiten auch abgesehen von dieser Funktion charakterisieren lassen. 
Kann man, das ist der Sinn dieser Frage, jene Einheiten etwa auch 
phonetisch (wenn es sich um die Lautsprache handelt) oder mit ent- 
sprechenden Hilfsmitteln (wenn etwa die Gebärdensprache in Frage 
kommt) definieren? 

Marty stellt sich jedoch das Problem in dieser extremen, aber, 
wie dem Hef. scheint, einzig konsequenten Form nicht, sondern bleibt 
gewissermaßen auf halbem Weg stehen, indem er fragt: >was dabei 
— in der üblichen grammatischen Terminologie aus- 
gedrückt — unter >Zeichen< geraeint seiV Ob nur Worte und Wort- 
gefüge oder auch Bestandteile von Worten« (208). Damit sieht er 
sich dann freilich sofort den Schwierigkeiten gegenübergestellt, denen 
der Versuch begegnet exakt festzustellen, was ein Wort sei, und 
fühlt sich veranlaßt, seine Behauptungen auf den >Bereich der uns 
näherliegenden flektierenden Sprachen« einzuschränken. Für sie gibt 
er dann die Antwort auf die oben gestellte Frage: es seien nicht 
immer Einzelworte oder Wortkomplexe sondern häufig auch Wort- 
teile, die als semantische Elemente (sei es autosemantische oder syn- 
semantische) angesprochen werden müßten. Die gewiß nicht unwich- 
tige Frage dagegen, ob nicht auch die Melodie, die Betonung und 
andere unselbständige Momente einer Rede etwa als Ausdrucksmittel 
einer selbständigen oder unselbständigen Bedeutung fungieren können, 
erhebt er gar nicht. 

Eingehend dagegen beschäftigt sich Marty mit der Abgrenzung 
der unselbständigen Zeicheneinheiten nach oben und unten. 
Daß nicht etwa schon jeder Buchstabe oder Lautkomplex als solche 
Einheit anzusehen sei, wird ihm leicht zu zeigen ; hat doch der Buch- 
stabe für sich überhaupt keine Bedeutung. Auch die entgegengesetzt 
extreme Ansicht , was als ein Wort zusammengesp rochen werde, 
könne auch immer nur e i n Zeichen sein , wird bündig abgewiesen. 
Doch innerhalb des nun so gewonnenen Spielraumes ist eine genauere 






ORKUl UNNERSiTY 



962 Gott gel. Ade. 1909. Nr. 12 

Abgrenzung recht schwer. Marty definiert schließlich: > Wortbestand- 
teile [sind] solange als besondere Hedeglieder anzusehen, als sie, aus 
Zusammensetzung ursprünglich selbständiger Worte hervorgehend, 
jedes mit dem ihm entsprechenden, noch ein selbständiges Leben 
fortführenden Sprachmittel so große Aehnlichkeit bewahrt haben, daß 
die Bedeutung dieses letzteren als figürliche innere Sprachform wirk- 
sam zu sein vermag für die Funktion seines Verwandten in der Zu- 
sammensetzung < (209). Wenn aber nun diese selbständigen Ver- 
wandten zufällig alle ausgestorben sein sollten? Soll z.B. das >ur< 
in Urgroßvater bloß deshalb nicht als synsemantische Einheit betrachtet 
werden dürfen, weil für einen Versuch mit der inneren Sprachform 
keine selbständigen Verwandten da sind? 

Nun werden die beiden Gruppen der semantischen Einheiten 
einzeln näher zu behandeln sein. Die Besprechung der A u tose- 
in antik a nimmt den ganzen Rest des zweiten Stückes ein, die Syn- 
semantika dagegen sollen erst im folgenden Bande ihre eingehende 
Erörterung finden. Wieviel Klassen selbständiger Sprachmittel wird 
es geben ? Wohl soviel als es Klassen psychischer Phänomene gibt ; 
denn wenn die Sprachmittel den Zweck haben, psychische Phänomene 
>auazudrücken< rcsp. im Hörer zu erwecken, dann wird man sie wohl 
nach dem, was sie ausdrücken, waB sie erwecken einteilen können, 
und es wird auch zu erwarten sein, daß alle psychischen Phänomene 
ihre Ausdrucksmittel haben. Marty scheint das alles für selbstver- 
ständlich zu halten ; doch wird man leicht einsehen, daß es das keines- 
wegs ist Auch die Einteilung nach dem was des Ausgedrückten 
und Mitgeteilten ist durchaus nicht die einzig denkbare. Man könnte 
doch wohl, bevor man etwas Näheres weiß, z.B. auch nach dem >wie< 
der Mitteilung fragen. Was wird im Hörer in Bewegung gesetzt, 
wird das Ziel direkt oder auf Umwegen erreicht? Oder was da noch 
alles zu berücksichtigen wäre. 

Doch halten wir uns jetzt mit Marty an die Einteilung nach dem 
>was<, dann wird festzustellen sein, wieviel Klassen psychischer 
Phänomene es gibt Marty erklärt mit Brentano, es gibt nicht mehr 
und nicht weniger als drei, das Vorstellen, das Urteilen und das 
Interesse nehmen (Lieben und Hassen, Sichfreuen und Trauern) ; und 
er geht nun mit großem Eifer und unter Aufwendung vielen Scharf- 
sinnes daran , die reine Lehre Brentanos gegen alle Neuerungen zu 
verteidigen. Bekanntlich nehmen Husserl und Stumpf eine viel größere 
Anzahl »psychischer Funktionelle an als Brentano, das findet nicht 
die Billigung Martys. Ganz besonders energisch aber wendet er sich 
gegen Meinongs >Annahmen<, die eine Zwischenform zwischen Vor- 
stellen und Urteilen abgeben sollen. Windelband und Rickert wie- 









Marty, Unters achungen snr Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 9ß3 

derum scheiden ihm das Urteilen nicht scharf genug vom Wollen ; 
da gilt es ihm, die Auffassung der Wahrheit von der Vermischung 
mit dem, was im Reich des Objektiven nur dem W r ollen gegenüber- 
steht, den Werten, frei zu halten. Es ist hier nicht der Ort, auf all 
diese Dinge näher einzugchen. 

Den drei Grundklassen psychischer Phänomene werden also drei 
Klassen autosemantischer Sprachmittel entsprechen: Vorstellungs-, 
UrteilB- und Interesseakts-mitteilende Zeichen. Die ersten sollen 
Vnrstellungssugge8tive (oder nach ihrer wichtigsten Unter- 
klasse auch Namen), die zweiten Aussagen und die dritten Emo- 
tiv e heißen. 

Bevor Marty sie einzeln vornimmt, sagt er endlich einiges >über 
das Bedeuten im allgemeinen«. Ihre Ergänzung finden dann 
diese Bemerkungen in einem späteren Kapitel Ergänzendes Über 
das Bedeuten im allgemeinen«. Da erfahren wir denn, daß Marty 
der Funktion des Bedeutens die Funktion des Kundgebens gegenüber- 
stellt; den Ausdruck > Zeichen sein für etwas« gebraucht er für beide 
Funktionen. Im Sinne der Kundgabe Zeichen sein heißt soviel wie 
Anzeichen sein für etwas und kann für den gänzlich unwillkürlichen 
Schrei, der uns einen Schmerz des Schreienden anzeigt, und für den 
Donner, der uns eine elektrische Entladung in den Wolken anzeigt, 
ebensogut verwendet werden wie für die Sprachmittel, die uns auch 
anzeigen, daß im Sprecher etwas Bestimmtes vorgeht. Logisch 
betrachtet liegt hier immer ein Schluß von einem gegebenen Glied 
eines objektiven Zusammenhanges (es handelt sich meist um einen 
mehr oder minder verwickelten Kausalzusammenhang) auf ein anderes 
(nicht gegebenes) Glied desselben Zusammenhanges vor; das Gegebene 
ist also Erkenntnisgrund für das Nichtgegebene, Angezeigte. Eine 
psychologische Analyse der hiebei beteiligten Vorgänge wird na- 
türlich nicht immer ein explizites Schlußverfahren finden lassen, meist 
wird ein assoziativer Zusammenhang von der Wahrnehmung des 
Zeichens aus das Denken an das Angezeigte und die Ueberzeugung, 
daß es besteht, direkt herbeiführen '). 

1) Marty bezeichnet das psychologische Verhältnis, In welchem die Akte 
eines expliziten Schluß Verfahrens zueinander stehen, auch als Motivationo* 
verhaltnis und geht von ihm aus bei der Definition des Verhältnisses zwischen 
Erkenntnisgrund und F.rkcnntnisfolge. Dem Ref. will es scheinen, als ob Marty 
wenn er mit der Bezeichnung Motivation Brentano und Husserl folgt, eigentlich 
seiner scharfen Trennung zwischen Urteil und Willensakt, die er Windelband 
gegenüber verfochten hat, nicht gani treu bliebe. Oder hält er es für wahr- 
scheinlich, daß zwischen den Akten der beiden verschiedenen Klassen dieselben 
Zusammenhange besteben? Oder, und das wäre naturlich ein Ausweg, halt er 
etwa die WillensmotivaÜon für einen Zusammenhang der in die Willensakte ein- 
OSU. f»l. Abi. ISO». Hr. 11 6G 






COßNf U UNfVERSlTY 



%4 QÖtt gel. An«. 1909. Nr. 12 

Mit dem Bedeuten aber bat es eine andere Bewandtnis. Wir 
schreiben einem Zeichen eine Bedeutung nur zu im Hinblick auf eine 
ganz bestimmte Absicht im Zeichengeber (speziell dem Sprecher), zu 
der es im Verhältnis vom Mittel zum Zweck steht; diese Absicht geht 
allgemein dahin, >eine gewisse Beeinflussung oder Beherrschung des 
fremden Seelenlebens im Hörenden< auszuüben (284). >Ein Sprach* 
mittel habe die Bedeutung oder Bedeutungsfunktion . . . heißt uns 
also: [es] sei in der Regel bestimmt (und in gewissen Grenzen auch 
fähig), dem Hörer ein [psychisches Phänomen] von bestimmter Art zu 
suggerieren oder zu insinuieren< (286). Die Absichtlichkeit allein 
charakterisiert also die Bedeutungsfunktion nicht, das Ziel muß im 
Seelenleben des Hörers liegen; eine Absicht aber kann sich auch mit 
der Kundgabe verbinden, absichtliches Kundgeben nennt Marty auch 
Ausdrücken. Im allgemeinen ist das Ziel, das die Bedeutungsfunktion 
charakterisiert, das primäre Ziel des Sprechers, das andere dagegen 
das sekundäre, das als Mittel jenem ersten untergeordnet werden kann. 

Aub diesen Feststellungen nun folgt mehreren. Zunächst beachte 
man, daQ das Wort »Bedeutung« eine Funktion bezeichnen soll; daß 
irgend ein physisches Phänomen (ein Lautkomplex, eine Gebärde) 
[oder ein besonderes Moment an einem solchen Phänomen, z. B. ein 
bestimmter Tonfall) überhaupt Bedeutung hat, kann nur heißen, es 
komme überhaupt als Glied einer Reihe von Vorgängen der geschil- 
derten Art vor ; und die Frage, welche Bedeutung ein Sprachmittel 
habe, kann nur so beantwortet werden : es diene dieser oder jener 
Beoinflussungsabsicht '). Und damit ist schon ein weiteres angedeutet. 
Wenn man einmal das bewußte Ziel und zwar spezieller dos primäre 
Ziel des Sprechers zum Einteilungsgesichtspunkt der Sprachfunktionen 
macht, dann soll man dos auch konsequent durchführen. Wir werden 
an verschiedenen Stellen sehen, daß Marty das nicht tut; er weicht 
von diesem Grundsatz z.B. ab bei der Behandlung der Wunschsätze 
(vgl. unten S. 970). Als Konsequenz jenes Grundsatzes müßte aber 

gehenden Urteile ? Das dürfte wohl kaum anzunehmen sein ; Marty würde da- 
durch übrigens gewissermaßen zum Antipoden Windelbands. Wieder etwas anderes 
ist natürlich die Frage, ob die Definition des Verhältnisses von Grund und Folge 
von jenem (psychologischen) Verhältnis der Urteilsakte auszugehen habe. Marly 
denkt dabei offenbar nur daran ein Kriterium anzugeben , das uns festzustellen 
gestattet, ob im Einzelfall jenes Verhältnis vorliegt oder nicht. Darauf deutet 
wohl du versteckte Wörteben »berechtigtes» bin, das vor Motiv steht (Vgl. 
S. 2ÖS.) 

1) Und dabei sind dann natürlich immer die Beschränkungen *uf eine be- 
stimmte Gruppe von Menschen einer bestimmten Zeit oder auf einen einzelnen 
Menschen oder gar einen einzelnen Fall mit zu denken . die man bei der Frage 
nacb einer Bedeutung schon im Auge bat. 



... .. 
*— - C08HFU UNtvERSHY 



Mirty. Untersuchungen zur Grnndlegung der allgemeinen GnmmtÜk etc. 966 

auch der Satz anerkannt werden, daß überall da, wo die primäre Ab- 
sicht des Sprechers weder als eine Beeinflussungsabaicht noch als eine 
Au8drucksabsicht bezeichnet werden kann, eben eine neue Funktion 
des Sprach mittels vorliegt 

Es gibt ganz gewiß in unserem Sprach leben Fälle genug, auf die 
das zutrifft. Wer etwa eine soeben gemachte Beobachtung sprachlich 
• fixiert«, der braucht nicht die leiseste Spur einer Beeinflussungs- 
abaicht fremden Seelenlebens dabei zu haben. Er will das Objektive, 
um das es sich handelt, den Tatbestand, darstellen, und dazu be- 
dient er sich des Sprechens, wie er sich vielleicht auch des Zeichen- 
stifts oder des photographischen Apparats bedienen könnte. Mag es 
immerhin sein, daß ihm bei dieser Darstellung der Tatbestand selbst 
klarer wird, oder daß er sich später leichter und treuer an ihn zu 
erinnern vermag, jene Darstellungsabsicht kann ganz sicher die pri- 
märe Absicht des Sprechers sein. Der Funktionen der bewußten 
Kundgabe (dem Ausdrücken) und der Beeinflussung fremden Seelen- 
lebens (dem Bedeuten) müßte also vom Standpunkt Martys aus als 
dritte Funktion die des Darstellens an die Seite gestellt werden. 
Darstellen hat hier analoge Verwendung gefunden, wie z.B. in > dar- 
stellender Geometrie«. 

Marty würde demgegenüber erklären, er habe jene Beziehung 
unserer Sprachmittel zu etwas Objektivem, unseren Gegenstanden und 
Tatbestanden , keineswegs übersehen. Das gewiß nicht, wir werden 
sehen, daß er z. B. bei den Namen das, was sie nennen, wohl unter- 
scheidet von dem, was sie als Beeinflussungsmittel bewirken, und das 
Entsprechende bei den Aussagen. Aber er erkennt dieses Darstellen 
nicht als eine selbständige Funktion an. Zu unserem Beispiel würde 
er wohl erklären, es handle sich da um eine absichtliche Kundgabe ; 
es seien zwar nicht die eigenen Akte, die der Sprecher im Auge 
habe, aber doch die >Inhalte< dieser Akte. Denn jenes Objektive, 
auf das er gerichtet ist, sei ihm doch nur als Korrelat Beiner Erleb- 
nisse, nur in und mit diesen gegeben. Darum erklärt auch Marty 
gelegentlich, jenes Objektive sei in einem engeren Sinne selbst kund- 
gegeben. In anderen Fällen begreift Marty das, was wir Darstellung 
nennen möchten, in die Beeinflussung- (Bedeutungs-)funktion ein und 
nennt die > Inhalte* der erzielten Erlebnisse des Sprechers die Be- 
deutung eines Sprachmittels im engeren Sinn. Als die Bcdeutnng 
des Aussagesatzes: Gestern wurde der Krieg erklärt, wäre darnach 
im weiteren Sinn das bestimmte Urteilserlebnis des Hörers, im en- 
geren Sinn der objektive Tatbestand anzusehen. 

Der Ref. meint indes, hier handle es sich um zwei Funktionen, 
die Darstellung des Tatbestandes trete in den Dienst der Beeinflussung, 

66« 



. 



966 Gott, gel. Abi. 1909. Nr. 12 

wenn es dem Sprecher wirklich in erster Linie um die Erlebnisse im 
Hörer zu tun ist Und ähnlich wäre das oben besprochene Beispiel 
aufzufassen, dort tritt die absichtliche Kundgabe, ßoweit überhaupt 
eine solche vorhanden ist, in den Dienst der Darstellung. Die Be- 
rechtigung dieser Scheidung der Darstellungsfunklion voo der Kund- 
gabe und der Beeinflussung wird sich wohl am besten dadurch er- 
weisen lassen, daß man zeigt, daß doch eine wesentliche Verschieden- 
heit in der Richtung der Aufmerksamkeit vorliegt, wenn ein Sprecher 
bei denselben Worten einmal an etwas Objektives denkt, und das 
andere mal nur bei sich selbst bleibt, und daß diese Verschiedenheit 
Beiner Aufmerksamkeitsrichtung auch Verschiedenheiten im Verlauf 
seines psychischen Geschehens bedingt Man denke sich zwei Sprecher 
demselben Objektiven, etwa einem gesehenen Kunstwerk gegenüber; 
dem einen sei es am eine möglichst treue Darstellung, dem anderen 
um eine Kundgabe seiner Auffassung des Gesehenen zu tun; würden 
ihre Reden nicht recht verschieden ausfallen? Die Vollständigkeit 
der Darstellung fällt keineswegs zusammen mit der Vollständigkeit 
der Kundgabe ; eine erschöpfende Darstellung des Tatbestandes enthält 
an Kundgegebenem vielleicht nur Bruchstücke der Erlebnisse des Auf- 
fassenden und eine vollständige Kundgabe an Dargestelltem nur eine 
Reihe von Fetzen, die kein Ganzes zu geben brauchen. Und ebenso 
wird der Aufbau ihrer Reden ein recht verschiedener sein. Zu ana- 
logen Verschiedenheiten kommt man, wenn man sich zwei Hörer dem- 
selben Sprecher gegenüber denkt, von denen der eine nur auf das 
dargestellte Objektive, der andere dagegen vorwiegend auf die kund- 
gegebenen Erlebnisse des Sprechers gerichtet ist Dem ersten braucht 
der Aufbau des Objektiven keineswegs über den Umweg der Erleb- 
nisse des Sprechers zu gehen , d. h. er braucht sich dieses Objektive 
nicht erst als das vom Sprecher Vorgestellte und Geurteilte zu denken, 
wie es die Konsequenz der Martyschen Auffassung verlangt ')• 

Wenn die Unterscheidung verschiedener Funktionen der Sprach- 
mittel Überhaupt einen Wert hat für die Sprachpsychologie, dann 
liegt er, so meint der Ref., in der Richtung der angedeuteten Tat- 
sachen, und darum wird das Angeführte die vorgeschlagene Trennung 
der Darstellungsfunktion von den beiden anderen zu rechtfertigen im- 
stande sein. Aufgabe einer Funktionenlehre müßte es Bein, all 
die nur berührten Fragen systematisch zu erledigen. Es wären alle 
Funktionen aufzusnchen, in ihrer Eigenart zu erfassen, ihre Kom- 
binationen, die Ueber- und Unterordnung und ihr Durcheinander- 

1) Gelegentlich icheint Marty vod dieser strengen Konsequenz abzuweichen. 
So 3. 362, wo er erklärt, ei gehöre zum Verständnis einer Aussage »nur das 
Bewußtsein, da& er im allgemeinen bestimmt ist, ein gewisses Urteil an erwecken« 






COHNEU UNIVERSTY 



Murty, Untersuchungen aor Grundlegung der allgemeinen Grimmttik etr. 967 

laufen in einer gegebenen Rede zu beschreiben u. s. f. Es will dem 
Ref. scheinen, als ob viele Meinungsverschiedenheiten der Sprach- 
psychologie z. B. auf dem Gebiet der Sutzdefinition und der Einteilung 
der Sätze sich aus Verschiedenheiten der Funktion, die man im Auge 
hatte, begreifen und damit verhältnismäGig einfach erledigen lassen 
müßten. Auch sonst wird die Auseinandcrhaltung der verschiedenen 
Funktionen viel Nutzen Btiften können; es wird Martys Verdienst 
bleiben, sie zuerst angeregt zu haben. 

Nach dieser prinzipiellen Auseinandersetzung über die verschie- 
denen Funktionen der Sprache können wir uns über das Einzelne 
kürzer fassen. Wir sehen jetzt, daß Marty bei seiner Einteilung der 
Sprachmittel in selbständige und unselbständige von der Beeinflussung 
fremden Seelenlebens, der die Sprachmittel dienen, der Bedeutungs- 
funktion, ausgegangen ist. Offenbar könnte man ebenso gut von der 
Kundgabe oder von der Darstellung ausgehen. Jenes findet man 
z. B. bei Wund; , dieses in der klassischen englischen Philosophie, wo 
man meist noch spezieller die Funktion des Nennens zur Grundlage 
der Sprachbetrachtung gemacht hat. Es ist freilich damit nicht ge- 
sagt, daß man mit jeder Betrachtungsweise gleich weit kommen wird. 
Es könnte ja sehr wohl sein und ist wahrscheinlich auch der Fall, daß 
nicht allen Sprachmitteln alle Funktionen zukommen. Wenn man etwa 
gefragt würde: was stellt »obgleich c dar? wurde man um eine Antwort 
recht verlegen sein, dagegen wäre verhältnismäßig leicht zu sagen, was 
es kundgibt und auch was es im Hörer bewirken soll. Und so ginge 
es einem auch bei manchen anderen Konjunktionen, Partikeln und an- 
deren Wörtern; vielleicht haben sie gar keine darstellende Funktion. 
Und so könnte es schon sein, daß wohl alle Sprachmittel kundgeben 
und eine bestimmte Beeinflussung ausüben, aber nicht alle etwas 
darstellen oder darstellen mithelfen. Dann wäre es freilich vorteil- 
hafter in einer Semasiologie, wie Marty es getan bat, von der Be- 
deutungsfunktion auszugehen. 

Es werden nun die Grundklassen der autosemantischen Sprach- 
mittel einzeln zu besprechen sein. 

1. An die Spitze stellt Marty die Aussagen. Die Bedeutung 
einer Aussage ist es, im Hörer ein Urteil von bestimmter Art zu 
erwecken. Marty sagt mit Wegener dafür auch, die Aussage >solle< 
ein Urteil im Hörer erwecken, warnt aber davor, dieses Sollen als 
eine Aufforderung an den Willen aufzufassen; auch bei der Erörte- 
rung der Namen kehrt diese Warnung wieder, und nur für gewisse 
Emotive, nämlich für die Befehle, will Marty jene Auffassung gelten 
lassen. Der Ref. hält indes diese Ausnahmestellung, die Marty da 
den Befehlen einräumt, nicht für gerechtfertigt. Was Marty bekämpft, 



CO' 
CORNi 



068 Üfltt. gel. Am. 1909. Nr. 12 

ist doch wohl nichts anderes als die Auffassung, dem Hörer werde 
zunächst das Ziel des Sprechers als solches bewuOt und dann müsse 
er durch Mitwirkung seines Willens dieses Ziel erreichen helfen, also 
etwa die bestimmte Vorstellung oder das bestimmte Urteil in sich 
erwecken. Das wäre natürlich eine sehr verkehrte Anschauung; aber 
wäre es nicht ebenso verkehrt, wenn man annehmen wollte, bei den 
Befehlen werde erst der zu vollziehende Willensakt — einen solchen 
zu erwecken ist ja nach Marty die Absicht des Befehlenden — 
vorgestellt und dann erst durch einen zweiten Willensakt wirklich 
erzeugt? Das ist natürlich nicht die Ansicht Martys, er erklärt viel- 
mehr, der beabsichtigte Akt des Wolfens werde dem Hörer vom 
Sprecher >suggeriert<. Aber dann besteht in Hinsicht der Ueber- 
t ragung kein Unterschied mehr gegenüber den Vorstellungen und 
Urteilen, denn auch diese werden >suggeriert«. 

Es gibt natürlich auch einen berechtigten Sinn der Behauptung, 
manche Sprachmittel stellten geringere, andere größere Anforderungen 
an den Willen des Hörers. Mnn meint damit, ein richtiger Ver- 
ständniserfolg könne nur erzielt werden, wenn der Hörer z. B. mit 
gespannter Aufmerksamkeit bei der Sache ist, oder bei komplizier- 
teren Sprachmitteln, wenn er gewisse Zusammenfassungen oder 
Zwischen Operationen vollziehe u. s. f. All das trifft doch aber bei 
Aussagen und komplizierteren Namen ebenso gut zu als bei den 
»Emotionen«. 

Der Sprecher einer Aussage wird in der Regel selbst auch 
ein Urteil vollziehen, und es wird (wieder nur in der Regel) dieses 
Urteil das gleiche sein, wie das, welches im Hörer erweckt werden 
soll. Nun darf man aber nach Marty nicht meinen, jene Erweckun£ 
bringe das ganze Urteil zustande. Es gibt vielmehr ein wichtiges 
Moment an vielen Urteilen, das überhaupt nicht sprachlich übertragen 
werden kann; dieses Moment ist die Evidenz. Richtig gefaßt ist 
diese Behauptung einleuchtend : das Bewußtsein der Evidenz wird 
durch eine isolierte Aussage rein Tür sich genommen deshalb nicht 
erzeugt, weil dieses Bewußtsein nur aus der Begründung des mit- 
geteilten Urteils hervorgeht. Es muß also (wenn wir einmal von den 
Axiomen absehen) im allgemeinen mit einem anderen Urteil, das Tür 
den Hörer schon evident ist, im Begründungszusammenhang stehen. 
Solange nun jenes andere und dieser Zusammenhang nicht bewußt 
geworden sind, wird ihm das mitgeteilte Urteil nicht evident Bein. 
Aber ist man darum schon berechtigt zu behaupten, Evidenz sei 
nicht »mitteilbar«? Wenn der Sprecher sagt: alle A sind B, alle B 
sind C, und darum sind auch alle A C, dann dürfte er damit doch 
imstande sein, einen Hörer, der alle seine sprachlichen Anweisungen 



_ CORHEU UNIVERSTY 



Marty, Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 969 

befolgt, zum Bewußtsein der Evidenz hinzufuhren. Marty müßte 
zeigen, daß dieses Hinführen etwas anderes ist als die Beeinflussung, 
die sonst zu einer »Mitteilung« gehört, um uns zu überzeugen, daß 
Evidenz ganz allgemein gesprochen nicht >mitteilbar< sei. 

Da Marty, wie wir sahen, die Darstellungsfunktion unserer 
Sprachmittel von der Bedeutungs- (d. i. Beeinflussungs-) Funktion nicht 
slreng scheidet, so erklärt er auch das, was eine Aussage dar- 
stellt, den Sachverbalt (um mit Stumpf zu sprechen) als ihre »Be- 
deutung im engeren Sinn«. Und er erhebt die Frage, was für Sach- 
verhalte (oder Urteilsinhalte) es gäbe. Er zahlt auf: das Sein oder 
Nichtsein von etwas Bestimmtem (A), das Dies- oder Jenessein von 
A und die Notwendigkeit resp. Unmöglichkeit, die unter Umstanden 
zu jenen zu rechnen wären. Notwendigkeit und Unmöglichkeit können 
sprachlich nicht dargestellt werden, gerade wie ihr Korrelat unter 
den psychischen Phänomenen, das Bewußtsein der Evidenz nicht mit- 
teilbar ist. Die Begründung dieser Thesen führt Marty tief in logi- 
sche, erkenntnis theoretische und metaphysische Probleme hinein. Da 
werden die Begriffe Sein (Existenz) und Realität, Evidenz und Wahr- 
heit »geklärt«, Fragen wie die, ob ein Schein unabhängig vom Sein 
besteben könne, oder die, ob es ein ideales (zeitloses) Sein gäbe, das 
man etwa mit Husserl allen unseren universalen und nicht mit einem 
Widerspruch in sich behafteten Gegenständen zuschreiben müsse, und 
ähnliche werden da in breitester Ausführlichkeit behandelt (S. 294 
— 360). All das steht natürlich mit der Sprachpsychologie in nur 
recht losem Zusammenhang und soll daher hier übergangen werden. 

Der psychologisch sehr wichtigen Frage dagegen, wie eine Aus- 
sage verstanden wird, widmet Marty nur eine halbe Seite. Es go- 
hört nach ihm zum Verständnis nur die Vorstellung des Sachverhalts, 
nicht ein wirkliches Urteilen und das Bewußtsein, daß das wahrge- 
nommene Sprachraittel überhaupt dazu bestimmt sei , ein gewisses 
Urteil zu erwecken. 

2. Emotive nennt Marty die Sprachmittel, welche »im Kreise 
der die betreffende Sprache Verstehenden, in der Regel bestimmt 
und in gewissen Grenzen auch fähig [sind], eine Emotion zu er- 
wecken« (363). Praktisch wird es häufig schwer fallen zu entscheiden, 
ob in einem bestimmten Falle eine Aussage oder ein Emotiv vor- 
liegt; das kommt daher, weil die Phänomene des Interessenehmens 
häufig auf Urteile sich stützen und diese Urteile eben im Hörer mit 
erweckt werden müssen. Wie sollen z. B. Worte des Trostes oder 
Tadels semantisch klassifiziert werden? Marty bestimmt in Ueberein- 
stimmung mit seiner allgemeinen Charakteristik der Bedeutungsfunk- 
tion, man müsse da die Entscheidung nach der primären Absicht des 



fSlY 



970 Gott. gel. An». 1909. Nr. 19 

Sprechers treffen. Geht diese dahin zu belehren, dann haben wir es 
mit einer Aussage /.u tun, auch wenn der Sprecher sehr wohl weiß, 
daß dem Hörer aus der Belehrung Gefühle oder Willensakte er- 
wachsen werden, und wenn er auch diese ferneren Wirkungen seiner 
Worte schon mit im Auge hat. Geht die primäre Absicht des 
Sprechers dagegen auf jene Phänomene des Wollens und Fuhlens, 
dann ist das Sprachmittel als ein Emotiv zu bezeichnen. 

Zunächst wird man hier wohl daran zu erinnern haben, daß es 
oft recht schwer sein mag, die »primäre Absicht* des Sprechers 
festzustellen; vielleicht ließen sich aber gewisse Unterschiede im 
ganzen Aufbau einer Hede aufweisen, je nachdem es der Sprecher 
in erster Linie auf das eine oder andere abgesehen hat, und damit 
wäre dann die Fruchtbarkeit dieses Einteilungsgesichtspunktes er- 
wiesen. Kaum aber wird man es billigen können, daß nun Marty 
gleich darauf seinem Gesichtspunkt wieder untreu wird. Er macht 
sich nämlich selbst den Einwand, daß bewußte Ziel gewisser Be- 
fehle liege doch offenkundig nicht in bestimmten Erlebnissen des 
Hörers sondern gewissermaßen jenseits des Hörers. »Wer e. B. 
[befiehlt]: Sprich lauter I dein komme es nicht wesentlich darauf 
an, daß der Angeredete Neigung und Wille dazu habe; genug, wenn 
er es tuc< (365). Dem will jedoch Marty nicht Recht geben, sondern 
er behilft sich mit der Erklärung, was man tue, das wolle man doch 
im allgemeinen auch, um dabei bleiben zu können, auch hier müsse 
als das Ziel des Sprechers die Erweckung einer Emotion (speziell 
eines WUlensaktes) angesehen werden. Also hier soll dasselbe Weiter- 
hinaus- oder Weiterzurückliegen des »primären Ziels< innerhalb der 
Kausalreihc von Vorgängen, die an die Wahrnehmung des Sprach- 
mittels sich anschließen, keinen Unterschied bedingen, während doch 
gerade vorher bei dem Trostwort auf dasselbe Weiterhinaus- oder 
Zurückliegen die Scheidung von Aussagen und Emotiven gegründet 
war 1 ). Auch sachlich dünkt dem Ref. diese Inkonsequenz nicht ge- 
rechtfertigt, denn es dürfte doch wohl unwahrscheinlich sein, daß 
hier keine Unterschiede auftreten, je nachdem sich der Sprecher 
etwa beim Aufbau eines komplizierteren Befehles oder Wunsches das 
eine Mal an den psychischen Vorgängen seines Hörers, dos andere 
Mal dagegen an jenen physischen Vorgängen der Befehlsausführung 
orientiert. 

Auch bei den Emotiven besteht im allgemeinen eine gewisse 
Aehnlichkeit der (kundgegebenen) Vorgänge im Sprecher mit 
den (bedeuteten) Vorgängen im Hörer. Doch geht hier die Ungleich- 

1) I>abri ist noch ganz abgesehen von der Frage, ob die Behauptuog, was 
man tue, wolle man auch, Überhaupt richtig UL 



L 



COPNElt UNIVERSlTY 



Marty, Untereutbuogeo zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. !)71 

heit weiter als bei den Aussagen. Von dem Urteil des Sprechers ist 
nach Marty nur das Moment der Evidenz nicht übertragbar; auch 
die Akte des Interessen eh mens enthalten, so lehrt er, ein Analogon 
zu dem Moment der Evidenz, nämlich den Charakter der (sittlichen) 
Berechtigung, der nicht >mitteilbar< ist. Aber noch mehr. Die 
Aeußerung meines Schmerzes z. B. entspringt meist nicht der Ab- 
sicht, einen irgend wie ähnlichen Schmerz im Hörer hervorzurufen, 
sondern etwa der Absicht, Mitleid oder den Willen zur Hilfe zu er- 
wecken. Noch weiter geht die Diskrepanz bei den Kragen; da be- 
Bteht im Sprecher der Wunsch etwas zu erfahren ; der Hörer dagegen 
coli bestimmte Willenstakte vollziehen , um das Gewünschte mit- 
zuteilen. 

Wird von den Emotiven auch etwas dargestellt? Marty ant- 
wortet (natürlich in unsere Terminologie übersetzt): ja, die Emotive 
stellen Werte dar. Und er sucht uns das nahe zu bringen, indem 
er zunächst einmal im Sinne Brentanos zu beweisen versucht, daß es 
im Reiche des Objektiven überhaupt etwas Drittes neben den Gegen- 
ständen und Sachverhalten, nämlich Werte gibt, und daß es gerade 
die Akte des Interessenehmens sind, in welchen wir zu den Werten 
in Beziehung treten. Wie es zu jedem wahren Urteil ein Seiendes 
gibt, auf das eben die Wahrheit des Urteils sich gründet, so gibt es 
darnach zu jedem Akt berechtigten Interessenehmens etwas, auf dem 
diese Berechtigung ruht, und das ist eben ein besonderer Wert. Als- 
dann hält es Marty für ausgemacht, daß jeder, der einen Akt des 
Liebens oder Hassens, des Sichfreuens oder Trauerns erlebt, auf 
einen solchen Wert in diesem Erleben bezogen ist Nur zeigt es 
sich, daß wir den Werten gegenüber im allgemeinen viel gleichgiltiger 
sind als dem Seienden gegenüber, und daß wir viel häufiger bewußt 
unberechtigte Akte des Interessenehmens vollziehen, als wir ein be- 
wußt falsches Verhalten dem Seienden gegenüber einnehmen. Und 
dem entsprechend verhalten wir uns auch unseren Mitmenschen gegen- 
über. Sehr häufig insinuieren wir ihnen einen Akt des Interesse- 
nehmens, ohne uns überhaupt um seine Berechtigung oder Nichtbe- 
rechtigung zu kümmern, und nicht Belten suchen wir auch solche Akte 
in ihnen zu erwecken, trotzdem wir von ihrer Nichtberechtigung 
überzeugt sind. Daraus aber ergebe sich die Einschränkung, daß 
man von den Emotiven nicht immer sagen könne, sie stellten 
etwas dar, sondern daß dies nur Boweit gelte, als sie >von der Ab- 
sicht getragen sind, anderen etwas als gut an- oder als schlecht ab- 
zubefehlen« (375). 

Diese Einschränkung, die der letzte Satz enthält, wird Marty 
wohl sehr weit treiben müssen, wenn er nicht mit alltaglichen Er- 









■ 



972 Gott. gel. Am. 1909. Nr. 13 

fahrungen in Konflikt geraten will. Denn wenn man Umschau hält 
unter unseren Wunsch-, Befehls-, Fragesätzen etc., so wird man doch 
wohl finden, daß es höchstens in einer verschwindenden Minderheit 
von Fällen überhaupt in Frage kommen kann, ob wir es in ihnen 
auf einen Wert abgesehen haben oder nicht Meist wird wie in den 
Sätzen: mach das Fenster zu! oder: wo treffen wir uns? keine Spur 
von einer Berufung auf einen Wert zu entdecken sein, an dem die 
(sittliche) Berechtigung des kundgegebenen oder beabsichtigten Aktes 
erhärtet werden könnte. Mag es daneben immerhin für die paar 
Fälle, in denen wir sittliche Gebote formulieren, dahingestellt bleiben, 
ob Bie die Werte, auf die sie sich in letzter Instanz berufen, in 
analogem Sinne darstellen, wie die Aussagen ihre Sachverhalte; im 
allgemeinen wird sicher der Satz gelten, daß die Emotive keine Werte 
darstellen. 

Nun hat Husserl gemeint, sie stellten etwas anderes dar, nämlich 
die psychischen Vorgänge im Sprecher. Dem Sachverhalt der (gewöhn- 
lichen) Aussagen entspreche bei Wunsch- und Fragesätzen der Akt 
des Wünacbens, der Akt des Fragens, die der Sprecher erlebt. Der 
Sprecher urteile also über seine Erlebnisse und gebe dieses Urteilen 
in jenen Sätzen kund ; und so seien die Wunsch- und Fragesätze nur 
Aussagesätze bestimmter Art. Husserl hat sich selbst eingewendet, 
was er da von den Befehlen, Fragen u. 8. f. behaupte, ließe sich doch 
auch auf die (gewöhnlichen) Aussagesätze ausdehnen, womit man dann 
zu der merkwürdigen Anschauung komme, auch ein Satz wie: es 
regnet draußen stelle eigentlich den psychischen Vorgang dar, den 
der Sprecher im Augenblick erlebt und müsse demnach umschrieben 
werden mit: ich urteile, daß es draußen regnet Demgegenüber hat 
dann Husserl darauf aufmerksam gemacht, daß hier der umschreibende 
Satz dem ursprünglichen keineswegs äquivalent sei, denn er könne 
ja wahr sein, während der andere unwahr sei, und umgekehrt Das 
gelte aber von den Befehls-, Wunsch- und Fragesätzen nicht Marty 
bestreitet das nicht, fügt aber hinzu, das komme nur daher, weil eben 
die ursprünglichen Wunsch- und Fragesätze überhaupt nicht wahr 
und nicht falsch sein könnten. 

Und darin ist er offenbar im Recht Wenn aber, dann dürfte 
die Anschauung Husserls kaum mehr haltbar sein , denn etwas, auf 
das die Prädikate wahr und falsch nicht anwendbar sind, dürfte 
doch etwas anderes sein als etwas, auf das sie es sind. Was aber 
dann? Da wird es doch das nächste sein zu sagen, die Befehls-, 
Wunsch- und Fragesätze stellen überhaupt nichts dar. Sie geben 
etwas kund, und sie üben einen bestimmten Einfluß auf den Hörer 
aus (d. i. nach Marty: sie bedeuten etwas), aber jener Beziehung zu 






COHKEU UHIVERSITY 



Marl), Untersuchungen *ur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etc. 973 

etwas Objektivem, welche das Wesen des Darstellens ausmacht, er- 
mangeln sie '). Der Ref. meint, diese Annahme enthebe uns endlich 
niler Schwierigkeiten; und warum sollte es keine Sätze geben, denen 
eine Darstell ungsfunktion nicht zukommt'/ Wenn man einmal einge- 
sehen hat, daß es Worte gibt, von denen das gilt, dann wird man es 
auch bei Sätzen flir möglich halten. 

Mit Wandt stimmt Marty in der Sonderstellung der Emotive 
überein; dagegen billigt er es nicht, daß Wundt die Fragesätze 
als Zwischengebilde auffaßt, die etwas vom Aussagesatz und 
etwas vom Wunschsatz in sich vereinigen. Jeder Kragesatz, lehrt 
Wundt, äußert einen Wunsch und enthält auch eine (vollständige oder 
unvollständige) Aussage (eben die, welche der Sprecher zu erhalten 
wünscht). Dazu bemerkt Marty, dieses Enthaltensein einer Aussage 
könne ebensogut in echten Wunschsätzen vorkommen. In dem Satz: 
>Bitte haltet den Diebt ist implicite nicht bloß angedeutet, daß da 
einer flüchtet, sondern auch, daß er ein Dieb sei« (378). Das wird 
man wohl zugeben müssen. Aber sollte die >implicierto< Aussage 
in Fragesätzen nicht doch eine andere Funktion in dem Gesamtprozeß 
der Mitteilung ausüben, als diese >implicierten« Aussagen der Wunsch- 
sätze? In dem Satze: ist das Fenster geschlossen? ist die nahe- 
gelegte Aussage das Ziel, das der Sprecher im Auge hat; in dem 
Satze: mach das Fenster auf! dagegen spielt die implicierte Aussage 
doch sicherlich eine ganz andere Rolle. 

Wie die Emotive verstanden werden, darauf dünkt Marty die 
Antwoit >einfach« zu sein. >Zum Verständnis genügt . . . allgemein 
gesprochen die Vorstellung und das Wissen, welches Interessephänomen 
zu suggerieren fUr gewöhnlich ihre primäre Bestimmung sei< (382). 
Der Ref. hat die Ueberzeugung, daß die Sachlage nicht so einfach 
bleibt, sobald man sich mit solchen unbestimmten Andeutungen nicht 
mehr begnügt, sondern sich bestimmtere Fragen stellt. 

3. Von den Vorstellungssuggestiven behandelt Marty 
nur die Gruppe der Namen ausführlicher. >Es sind dies diejenigen, 
welche wahrhaft als subjektischer Bestandteil in einer prädikativen 
Verbindung fungieren oder fungieren können« (383). Das sind Sprach- 
mittel wie >ein Mensch«, »ein gleichseitiges Dreieck«, >Rotes-Rumtes«, 
>alle Hände voll zu tun haben« u.s. f. 

Die Namen geben in der Regel ein Vorstellen des Sprechers 
kund, das bedarf keiner weiteren Erörterung. Dagegen enthält die 
Bedeutungsfunktion der Namen manches Beachtenswerte. Nicht alle 
Vorstellungen, lehrt Marty, Bind durch Namen >mitteilbar«, sondern 

1) Soweit sie Namen oder Urteile enthalten, kommt Urnen natürlich diese 
Üeziebung tu, aber das bleibt hier ja außer Betrat ht. 






COßNEU UNWERSHY 



974 Gott. gel. Ade 1909. Nr. 12 

nur solche, die nicht Anschauungen Bind. Die Anschauungen aber 
deshalb nicht, weil sie »ins Unendliche variieren könnenc, >von sprach- 
licher Mitteilung im strengen Sinne [aber] nur soweit die Rede sein 
kann, als durch sie ein gleiches psychisches Erlebnis im Hörer erzeugt 
wird wie im Sprechendem (433). Dagegen dürfte sich denn doch 
manches einwenden lassen. Zunächst wird man sich daran erinnern, 
daß in der Definition des Begriffs >Bedeutungsfunktion< von dieser 
Gleichheit nicht die Rede war; da kam es nur auf die Absicht 
des Sprechers an und darauf, daß er diese Absicht erreicht. Und 
wenn man aagen wollte, diese Absicht müsse wegen der »Variier- 
barkeit ins Unendliche« bei den Anschauungen unbestimmt bleiben, 
dann wäre das kaum verständlich. Ist denn nicht jedes psychische 
Phänomen, auf das überhaupt irgend eine Mitteilungsabsicht gehen 
kann, >in Unendliche variierbar« schon alB konkreter psychischer 
Vorgang ? Und wenn nun die Bedeutungsabsicht irgend eines Sprechers 
bei einem Namen doch einmal auf eine bestimmte Anschauung 
ginge? Dann wäre durch dies eine Faktum jedenfalls die Behauptung 
Martys widerlegt > Unter dieser Voraussetzung können 1 ) also die 
Namen ... nur Vorstellungen zu erwecken intendieren, die nicht An- 
schauungen sind* (433 f.). Marty würde wohl sagen, wer eine solche 
Absicht hegen sollte, der würde sie nicht erreichen. Nun, das hinge 
doch wohl in erster Linie von dem Gedächtnismaterial des Hörers 
ab ; befindet sich unter ihm die Anschauung, auf welche der Sprecher 
abzielt, warum sollte der Name nicht gerade die richtige reproduzieren 
können? Also nicht die »unendliche Variierbarkeit« der Anschauungen, 
sondern ganz andere Dinge kämen da zunächst in Betracht. 

Etwas anderes ist natürlich die Frage, ob die Namen in der 
Regel bestimmt sind , Anschauungen im Hörer zu erwecken und 
ob Bie das erreichen oder nicht Wenn Marty in diesem Sinne den an- 
schaulichen Vorstellungen eine bescheidene Rolle zuschreiben würde, 
dann könnte er sich auch auf die Erfahrung berufen, die man bei 
bestimmten psychologischen Experimenten machen konnte. Nur muß 
man aus der Tatsache keine Notwendigkeit konstruieren wollen. 

Wie verhält es sich denn mit der Daretellungsfunktion 
der Namen? >Vor allem spricht man allgemein nicht bloß von etwas, 
was der Name bedeutet, sondern auch von etwas, das er nennt, und 
es fragt sich, wie sich dies zu dem Bedeuteten verhalte« (385). ^Marty 
wendet sich gegen die Anschauung, die man etwa hegen könnte, die 
Namen nennen die wirklichen Gegenstände und bedeuten die im- 
manenten. Denn erstens hält Marty den Begriff des immanenten 
Gegenstandes überhaupt für eine Fiktion, und zweitens würde er, 

1) Dort nicht gesperrt. 






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COfiWU UNIVERSJTY 



Martj, Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik elr. 975 

selbst wenn es so etwas wie einen immanenten Gegenstand gübe, sein 
Verhältnis zu dem Namen nicht Tür das des Bedeuteten zum Bedeu- 
tenden halten. Auf die sehr ausführliche Begründung, die Marty 
diesen Thesen beigibt (S. 385—433), soll hier nicht eingegangen werden. 
Was er nun aber Positives zu der aufgeworfenen Frage zu sagen 
weiß, ist dem Ref. nicht in allen Punkten klar geworden. Wenn man 
mit Marty sagt, die Namen nennen die (transzendenten) Gegenstände, 
dann denkt man doch wohl, damit sei ein Analogon zu dem Satz aus- 
gesprochen, eine Aussage stelle ihren Sachverhalt sprachlich dar; und 
man denkt sich ferner, genannt werden, bezeichnet werden, könne 
jeder Gegenstand, denn alles, worauf man bezogen sein kann, kann 
doch auch dadurch fixiert und von anderem unterscheidbar gemacht 
werden, daO man ihm ein besonderes (sprachliches) Zeichen beilegt 1 ). 

Das letztere läßt indes Marty nicht gelten. Er erklärt: >wenn 
auch diejenigen zu weit gehen, welche sagen, daß nur Wirkliches 
genannt sein könne, so ist doch soviel richtig, daß dazu wenigstens 
nur das gehört, was ohne Widerspruch wirklich sein könnte«. Und 
auch jene Analogie zwischen dem Gegenstände und dem Namen 
einerseits und dem Sachverhalt und der Aussage auf der anderen 
Seite soll keine vollständige sein. Denn beim Gegenstand gäbe 
ee ja kein Pendant zu dem Anerkennen oder Verwerfen auf dem 
Gebiet des Urteilens. Dieser Begründungssatz gibt uns schon einen 
Hinweis darauf, daß Marty mit dem >Nennen< offenbar noch etwas 
anderes mit im Auge haben muß, als wir. Und die Begründung, 
die er der eben zitierten Behauptung: genannt werden können nur 
wirkliche Gegenstände etc., hinzufügt, führt noch etwas weiter. Er 
schreibt: >Denn nur hier [bei den wirklichen Gegenständen] hat es 
einen Sinn zu sagen, es sei unvollständig vorgestellt und so auch, es 
sei durch einen Namen genannt, dessen Bedeutung den Gegenstand 
nicht erschöpft« (437). Hier meint Marty offenbar den Akt der 
Nennung. Bei diesem Akt ist dem Sprecher mehr von dem Gegen- 
stand bewußt als das, worauf der Name im engeren Sinn geht. Das 
scheint er bei der >Unvollständigkeit< in dem eben zitiertem Satz im 
Auge zu haben; und dasselbe möchte er wohl auch treffen bei der 
Unterscheidung des Gegenstandes im engeren und Gegenstand im 
weiteren Sinn (oder des Genannten im engeren und weiteren Sinn). 

Nun fragt man natürlich, wie dies Engere und Weitere Bich von 
einander abheben. Und darauf wird man versucht sein, die Antwort zu 
geben : das sei überhaupt nur dadurch möglich, daß man verschiedene 

1) So allgemein gilt dies von allen Gegenständen , daß Marbe ea geradezu 
zur Grandlage einer (Nominal-)l>efinition dea Terminus Gegenstand machen konnte. 
(VgL Vierte^, f. wiu. Pbüoi. 30 (190ti) 3. 4t!5 f.). 



fSlY 



97fi (Jütt gel. An«. 1909. Nr. 12 

Akte des Nennens, in welchen derselbe Name fungiert, mit einander 
vergleicht Da wird sich zeigen, daß nicht in allen diesen Nennungen 
vollständig derselbe Gegenstand wiederkehrt, sondern daß es einen 
ganzen Bereich von Gegenständen gibt, welche der Name innerhalb 
einer gewissen Sprachgemeinschaft zu nennen vermag. All diese 
Gegenstande aber enthalten gemeinsame Seiten oder Merkmale, und 
dieses Gemeinsame könne man wohl dann als das Genannte im en- 
geren Sinne fassen. Aber es wird nun kaum jemand darauf verfallen 
zu meinen, jenes Gemeinsame hebe sich auch im Bewußtsein des 
Sprechers in dem einzelnen Fall der Nennung von dem übrigen ab, 
was außerdem noch mit bewußt ist. Marty jedoch scheint dieser 
Meinung zu sein und den alten Satz: die Namen nennen ihre Gegen - 
stände unter Vermittlung von Begriffen (medianübus conceptibuB), iu 
diesem Sinne zu verstehen. 

Es soll nicht bestritten werden, daß es besondere Fälle gibt, in 
denen man von einer derartigen Trennung sprechen kann. Wenn jemand 
/. B. bei einem bestimmten Gegenstand sich überlegt, welchen Namen man 
ihm geben könne, oder wenn er sich in dem umgekehrten Fall über- 
legt, welche Gegenstände mit einem gegebenen Namen wohl gemeint 
sein können, dann wird sich ihm jenes Gemeinsame wohl irgendwie als 
eine Art Prüfungsmaßstab aus dem übrigen, was ihm mitbewußt ist, 
abheben. Aber das gilt doch sicher nicht von den Akten des gewöhn- 
lichen Nennens, etwa innerhalb einer Rede. Und es dürfte daher viel 
zu weit gehen, wenn Marty (wie es scheint, in diesem von uns kriti- 
sierten Sinne) schreibt: >So z.B. nennt der Name Mensch diesen 
oder jenen einzelnen Menschen ; er bedeutet aber den Inhalt der all- 
gemeinen Vorstellung 'Mensch'« (507 f.) 1 ). 

Der Schlüssel zu dieser Anschauung aber (die noch einmal nicht 
als die klar hervortretende Meinung Martys hingestellt werden soll, 
sondern nur als das, was der Ref. aus der Fülle seiner Unterschei- 
dungen glaubt herauslesen zu können) scheint in dem zn liegen, was 
Marty über die >Benennung< der Gegenstände in wieder einem an- 
dereu Sinn des Wortes Benennung, nämlich im Sinne der Namen - 
gebung, wie sie ein Volk im Laufe seiner Entwicklung vollzieht, zu 
sagen weiß. Einer solchen Namengebuug liegt ein gewisses (natürlich 
nicht klar bewußtes) System von Auffassungsweisen der Gegenstände 
zugrunde. Und wenn man meint, diese Auffassungs weisen müßten 
•ich auch im Bewußtsein der die Sprache nicht schaffenden Bondern 

1) Noch ist zu bemerken, daß Marty bald den Umfang bald den Inhalt des 
■Genannten« und des »Bedeuteten- mit einander vergleicht und dementsprechend 
jenes bald das (uiufangB-)weitcre, bald daa (inbalu-)CDgere (statt inhaltsarmere] 
nennt. 






-eOßNEUUNIVERSlTY 



Marty, Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik etr. 977 

nur benutzenden Individuen noch nachweisen lassen, dann kann man 
leicht zu jener Behauptung von der aktuellen Mittlerrolle der Begriffe 
kommen. Marty hätte dem Leser das Verständnis seiner Ausführungen 
über die Namen um vieles erleichtert, wenn er ausdrücklich all diese 
Dinge auseinander gehalten und im Einzelfall immer angegeben hätte, 
was er mit >Nennung< meine. Eine Berechtigung der Behauptung, 
nur Wirkliches, oder was ohne Widerspruch wirklich sein könnte, 
könne > genannte werden, wird freilich wohl aus keiner dieser Fas- 
sungen zu gewinnen Bein. 

Zwei Unterscheidungen, die Marty bei den Akten des Vorstellen» 
durchfuhrt, seien hier nur noch kurz erwähnt. Er stellt dem eigent- 
lichen ein uneigentliches und dem deutlichen ein konfuses 
Vorstellen gegenüber. Uneigentlich nennt Marty z. B. die Vorstel- 
lungen, die der Blindgeborene nach Beschreibungen sich von den 
Farben zu machen vermag, und so auch alle Vorstellungen, die ihren 
Gegenstand nur »nach gewissen Propria, Relationen und relativen 
Bestimmungen erfassen (458). Es gibt Grade der Uneigentlichkeit ; 
wenn man sich z. B. einen Vorgang als die Ursache dieses oder jenes 
anderen Vorganges vorstellt, dann ist das in geringerem Grad un- 
eigentlich, als wenn man ihn nur als den so oder so bezeichneten 
sich vorstellt Bedeutsam werden die uneigentlichen Vorstellungen 
dadurch, daß sie in vielen Operationen als Surrogate Tür die eigent- 
lichen funktionieren können. Marty meint, das sei deshalb möglich, 
weil sie denselben Umfang besäßen wie ihre eigentlichen. Allgemein 
dürfte das indes nicht richtig sein; sondern nur, wo es auf den Um- 
fang ankommt, z. B. in wirklichen Umfangsurteilen (S gehört zu P) 
gründet sich die Vertauschbarkeit auf die Umfangsgleichheit. In 
vielen anderen Fällen dagegen können wir uns deshalb mit uneigent- 
lichen Vorstellungen begnügen ohne Gefahr zu laufen, Fehler zu be- 
gehen, weil es uns im Zusammenhang nur auf die Relationen an- 
kommt, die ihren Inhalt ausmachen. 

Marty versäumt es nicht, die Uneigentlichkeit des Vorstellens von 
den Erscheinungen, die er als die figürlichen inneren Sprachformen 
bezeichnet hat, zu unterscheiden. Die letzteren gehören gar nicht 
zu den Bedeutungserlebnissen, sondern sollen nur zu ihnen hinführen; 
die uneigentlichen Vorstellungen dagegen vertreten die eigentlichen, 
wo diese gar nicht erweckt werden. Pointiert tritt diese Verschieden- 
heit dort hervor, wo ein Sprachmittel zunächst eigentliche Vorstel- 
lungen erweckt, diese aber nur die Funktion (der inneren Sprachfonn) 
haben, zu einer uneigentlichen Vorstellung des wirklich gemeinten 
hinzuführen. So mag der Ausdruck : Löwe des Salons zuerst eine 



CORNfU UKIVERSITY 



978 Gott koI. Anr. 1909. Nr. 12 

(eigentliche) Vorstellung des Raubtiers hervorrufen, dagegen das, was 
gemeint ist, nur uneigentlich vorgestellt bleiben. 

Die Tatsache, daß Sprecher und Hörer beide uneigentliche Vor- 
stellungen, und zwar zwei verschiedene uneigentliche Vorstellungen 
desselben Gegenstandes erleben können und die Mitteilung dann doch 
nicht mißverstanden zu sein braucht, macht Marty einige Erklärungs- 
schwierigkeiten. Er schreibt: > Würden wir . . . den Inhalt der Sur- 
rogat Vorstellungen alB die Bedeutung des Namens bezeichnen, dann 
wären Namen wie ... Tausend, Million u. s. w., die wir doch fllr ein- 
deutig erklären, in Wahrheit mannigfach vieldeutig« (463), und er 
meint, da bliebe nichts übrig als die vertretene Vorstellung, die also 
>weder der Sprechende noch der Hörende besitzt« (ibid.) 
als die Bedeutung des Namens im engeren Sinn des Wortes zu be- 
zeichnen. Man wird diesen Ausweg kaum für befriedigend erklären 
können und finden, daß da die Husserlsche Unterscheidung von be- 
deutungverleihenden und erfüllenden Akten den Tatsachen doch viel 
besser gerecht zu werden vermag. 

Eine konfuse Vorstellung liegt nach Marty vor, wenn man sich 
z.B. bei >Quadrat< nur vorstellt: gewisse regelmäßige Figur; auch 
da findet er Grade der Konfusion resp. Deutlichkeit. 

Von dem Verstehen der Namen weiß uns Marty wieder nur 
recht wenig zu berichten. Er Bchlägt vor, man solle von einem Ver- 
stehen im engeren Sinn oder einem absoluten Verstehen nur dann 
sprechen, wenn im Hörer eine eigentliche Vorstellung erweckt wurde 
im Gegensatz zu dem relativen Verstehen bei uneigentlichen Vor- 
stellungen. 

Damit dürfte denn im Wesentlichen das, was Marty über die 
Autosemantika lehrt, erschöpft sein. Der folgende Band seines Werkes 
soll mit einer Erörterung der Synsemantika beginnen. Andeu- 
tungen Über das, was dort ausgeführt werden soll, bringt ein Schluß- 
kapitel: > Allgemeines über die verschiedenen Klassen synsemantischer 
Zeichen«. >Ee gäbe keine [Synsemantika], wenn die Sprachen nicht 
syntaktisch gebildet wären«, d.h. wenn nicht Zeichenkombinationen 
gebildet würden, >die als Ganzes . . . eine Funktion haben, welche 
den einzelnen Elementen für sich nicht zukommt« (533). Die Ent- 
stehung einer derartigen Syt&xe setzt unter anderem voraus ein 
> Vermögen des Menschen, die mitzuteilenden psychischen Phänomene 
und ihre Inhalte zu analysieren« (534). Bei derartigen Analysen stieß 
man dann auf Momente an den psychischen Phänomenen, die nicht 
mehr für sich, sondern nur noch in Anlehnung an das ganze Phänomen 
mitteilbar waren. Ordnete man diesen Momenten besondere Sprach- 
mittel zu, so waren damit Synsemantika geschaffen. 






COHNfU UMIVERSJTY 



Marty, Untersuchungen znr Grundlegung der allgemeinen Orammatik etc. 979 

War nun diese Zerlegung der psychischen Phänomene eine natür- 
liche, dann will Marty die ihr entsprungenen Synsemantika logisch 
begründete nennen, war sie eine nur scheinbare (fiktive) Zer- 
legung, dann sollen sie logisch nicht begründete heißen. Zu 
der letzten Gruppe sind auch andere Synsemantika zu rechnen, die 
nicht dem Bedürfnis nach Zerlegung sondern einem gewissermaßen 
entgegengesetzten Bedürfnis, nämlich dem nach Zeichenerepamis, ihre 
Entstehung verdanken. >Wo kürzend zusammengefaßt wird, wird ja 
auch getrennt, und wenn dabei die natürlichen Linien der Struktur 
des Auszudrückenden nicht eingehalten werden, wenn vielmehr die 
Sprache . . . sich willkürliche Durchschneidungen und Einkerbungen 
gestattet, so entstehen auch hier Synsemantika, welche logisch nicht 
begründet sind« (539). Die logisch begründeten Synsemantika wird 
dann Marty weiter einteilen in solche, die eine Vorstellung, solche, 
die ein Urteil, und solche, die ein Phänomen des Interessenehmens 
mitbedeuten helfen. 

Ein Anhang: >Zu Wundts Lehre vom regulären und singulären 
Bedeutungswandel und seiner Kritik der 'teleologischen Sprachbetrach- 
tung'c (S. 543— 738) enthält eine detaillierte Auseinandersetzung Martys 
mit Wundt über alle Fragen des Bedeutungswandels, die nach dem 
Ursprung der Sprachen und eine Reihe anderer. Auf all das hier 
einzugehen, scheint dein Ref. nicht geboten. 

Würzburg K. Bühler 



Kant and die Naturwissenschaft Von Kam SkSnlg. (Au: Die Wissen- 
schaft, Sammlung natorwineaschafUicher und mathematischer Monographien, 
22. Heft.) Brannschweig, Vieweg und Sohn 1907, VI, 232 S. 6 M. 

Die vorliegende Schrift stellt sich die Aufgabe, die naturphilo- 
sophischen Lehren Kants in ihrer Bedeutung für die gegenwärtige 
Lage der Naturwissenschaft darzustellen. Ohne von vornherein in 
den schwebenden Streitfragen für oder wider Kant Partei zu nehmen, 
geht der Verfasser vielmehr überall von einer unbefangenen Ver- 
gleichung der modernen naturwissenschaftlichen Theorieen mit den 
Ergebnissen der kritischen Philosophie aus. Diese Unbefangenheit, 
sowie eine in diesem schwierigen Grenzgebiete wohl selten anzu- 
treffende, nach beiden Richtungen hin gleich ausgebreitete Sach- 
kenntnis, verbunden mit einer äußerst glücklichen und klaren Dar- 
stellungsweise, geben dem Buche einen in wissenschaftlicher und di- 
daktischer Hinsicht gleich hohen Wert- und sichern ihm, wie man 
auch im einzelnen über seine Ergebnisse denken mag, einen hervor- 

WU. p). aas. ISO». Kr. II 67 






COßKEU UNWERSHY 



960 GOtt. gel. Au. 1909. Nr. 12 

ragenden Platz in dem von dilettantischen Produktionen aller Art 
überfluteten Gebiete der Naturphilosophie. 

Zur Charakteristik des allgemeinen Ergebnisses der sehr sorg- 
fältigen Einzel Untersuchungen mag zunächst der Hinweis genügen, 
daß der Verf. den bei der Mehrzahl unserer philosophierenden Natur- 
forscher heute herrschenden Empirismus ablehnt und sich auf den 
Boden des Kantischen Kritizismus stellt, dabei aber die einzelnen 
Resultate der Kantischen Naturphilosophie in mehrfacher Hinsicht zu 
berichtigen und dem veränderten Stande der Wissenschaft anzupassen 
sucht. 

Es scheint uns, daß der Verf. hierbei seinen Zweck, die lange 
verkannte Bedeutung der kritischen Philosophie für die Naturwissen- 
schaft geltend zu machen, auf das glücklichste erreicht und sich da- 
durch ein unschätzbares Verdienst um die beiden beteiligten Wissen- 
schaften erworben hat. Der überhandnehmende Empirismus in 
der Naturforschung wäre nicht die ernsthafte Gefahr, die er tatsächlich 
darstellt, wenn er nicht — in einem seinen Vertretern unbewußten 
Uebergange — durch die allmähliche Aufhebung aller vernünftigen 
Kriterien bald in einen ihm auf den ersten Blick wenig verwandt 
erscheinenden Mystizismus umschlügo, wie sich dieser z.B. schon 
auf biologischem Gebiete unverkennbar geltend macht So möchten 
wir denn auch der eingehenden Kritik, die der Verf. den verschie- 
denen in der Biologie wieder um sich greifenden viUlistischen Ten- 
denzen widmet, besonderen Wert beilegen. 

Je mehr wir uns aber mit dem Verf. in der Ueberzeugung einig 
wissen, daß nur von einer gesunden Fortbildung des Kantischen Kri- 
tizismus das Heil für die Naturphilosophie zu erwarten ist, desto mehr 
müssen wir es bedauern, daß er gerade die unserer Meinung nach 
bedeutendsten Vorarbeiten, die bisher in dieser Richtung vorliegen, 
für seine Zwecke ungenutzt gelassen bat. Wir meinen einmal die 
von Fries und Apelt ausgegangene Neubegründung und Fortbildung 
der Kantischen Naturphilosophie und deren Anwendung auf die mathe- 
matischen und induktiven Wissenschaften, und andererseits die ähnlich 
gerichteten Bestrebungen Whewells. Die Schuld an dieser Unter- 
lassung trifft allerdings wohl ausschließlich die Historiker der Philo- 
sophie, die, größtenteils noch heute unter dem Einflüsse der Hegel- 
schen Schule stehend, es verschuldet haben, daß jene für die kritische 
Naturphilosophie wertvollsten Leistungen, die freilich von Natur- 
forschern ausgegangen sind, in völlige Vergessenheit geraten und 
aus der historischen Ueberlieferung so gut wie ganz gestrichen worden 
sind. Um so größere Beachtung scheint es uns zu verdienen, daß 
sich die vom Verf. vurgeuomuieuen Ergänzungen und Berichtigungen 



-tWtu mtSsm 



König, Kant and die NttarwiiMDicbaft 981 

der Kantischen Lehren in wichtigen Punkten mit der bereits von 
Fries vollzogenen Fortbildung dieser Lehren decken. In mehreren 
anderen, nicht weniger wichtigen Punkten scheinen uns dagegen die 
Ausführungen KönigB hinter dem schon von seinen Vorgangern Ge- 
leisteten zurück zu bleiben ; und eine Berücksichtigung und Würdigung 
der Arbeiten dieser letzteren dürfte daher nicht nur der Forderung 
historischer Gerechtigkeit entsprochen haben, sondern auch im Inter- 
esse der Behandlung der Probleme selbst zu wünschen gewesen sein. 
Es mag uns gestattet sein, diese letzte Behauptung an einigen Bei- 
spielen zu erläutern. 

>Vielleicht< , heißt es in der Einleitung des Buches (S. G), 
>mÖchte man einwenden, daß der Ruf: 'Zurück zu Kant* in der 
Philosophie selbst längst verklungen sei, und daß dem Naturforscher 
doch nicht zugemutet werden könne, sich in ein System zu ver- 
tiefen, das der Vergangenheit angehöre.« Mit Recht weist der 
Verf. diesen Einwurf durch den Hinweis zurück, daß die Philo- 
sophie seit Kant nicht einen geradlinigen Fortschritt, sondern eine 
Anzahl divergierender Richtungen zeigt und daß deshalb, wer nicht 
kritiklos eine dieser Richtungen bevorzugen will, die von Kant auf- 
geworfenen Probleme selbständig von neuem durcharbeiten müsse, ehe 
er sich für die eine oder andere der neuen Schulen entscheidet Uns 
scheint aber, daß, wenn schon eine Bekanntmachung des naturwissen- 
schaftlichen Lesers mit den Grundgedanken der Kantischen Erkennt- 
nislehre vor dem Eintreten in das eigentliche naturphilosophische 
Gebiet nicht entbehrt werden kann, eine Beschränkung auf die für 
das Verständnis der kritischen Naturphilosophie notwendigen Teile 
der Lehre um so mehr geboten ist, wenn das darüber Hinausliegende 
nicht der strengsten Kritik stand zu halten vermag. Wer an philo- 
sophische Lehren den Maßstab >exakter mathematischer Methodik« 
zu halten gewohnt ist, der wird sich kaum durch die Darlegungen 
des Verfassers davon überzeugen lassen, daß die Art, wie Kant in 
der Kritik der reinen Vernunft seine »sämtlichen« grundlegenden 
Annahmen über die Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung ent- 
wickelt, als ein »Beispiel exakter Methodik in logischer Hinsicht dem 
mathematischen Schlüsse von einem bestimmten Sachverhalte auf seine 
notwendigen und hinreichenden Bedingungen vollkommen an die Seite 
gestellt werden kann«. (S. 44.) Als einer der für den Naturforscher 
wichtigsten Bestandteile dieser Kantischen Lehren gilt dem Verf. die 
»Verbindung des Apriorismus mit dem Idealismus« (S. 64), 
ein Lehrstück, das unseres Erachten» nicht nur zu den am wenigsten 
solide begründeten Teilen der Kritik der reinen Vernunft gehört, 
sondern auch — glücklicherweise — auf die Grundlegung der Kanli- 

67* 






FU.UNNERSJTY 



Gott. gel. Abc. 1909. Nr. 12 

sehen Naturphilosophie von gar keinem Einfluß ist. Die Schwäche 
dieses Lehrstücks tritt auch in der Königschen Darstellung unver- 
kennbar hervor, und zwar zunächst schon darin, daß aus derselben 
nicht mit Deutlichkeit hervorgeht, wie diese >Verbindung des Aprio- 
rismus mit dem Idealismus< zu denken ist. S. 64 heißt es: 

>Der Idealismus Kants unterscheidet sich gerade dadurch sehr 
wesentlich von demjenigen Berkeleys, Humes und der heutigen Phüno- 
menalisten, daß die Idealität des gesaraten Erfahrungsinhaltes nicht 
als eine evidente oder aus den Bedingungen der sinnlichen Wahr- 
nehmung zu erschließende Wahrheit von vornherein eingeführt wird, 
sondern sich erst im Verlaufe der Untersuchung ergibt, weil die er- 
kannte Aprioritat der Formen des objektiven Seins seine realistische 
Deutung ausschließt. < 

Hiernach wäre der Kantische Idealismus eine Folgerung aus 
der Lehre von der Aprioritat der Formen des Anschauens und 
Denkens. Im geraden Gegensatz hierzu erscheint aber dieser Idea- 
lismus als eine unmittelbar im Ausgangspunkt des Kantischen Denkens 
eingeschlossene Voraussetzung, wenn es z.B. heißt: 

>Die Auffassungs weise, welche Kant die dogmatische nennt, basiert 
auf der Voraussetzung, daß die Objekte der Erkenntnis als 'Dinge 
an sich 1 , d.h. unabhängig von jeder Beziehung auf ein erkennendes 
Subjekt, existieren«, wogegen >der Kritizismus grundsätzlich alles 
Wirkliche zunächst als das nimmt, als was es gegeben ist, nämlich 
als Bewußtseinsinhalt« (S. 36, 38.) Ebenso, wenn (S. 46) gesagt 
wird, daß >nach dem ersten Prinzip des Kritizismus jedes Erfah- 
rungsobjekt die Bedeutung eines Bewußtseinsobjekts und nicht die 
eines Dinges an sich hat<. — Wir wollen diese beiden Auflassungen 
gesondert betrachten. 

Da vermissen wir zunächst eine eindeutige Deönition der Aprio- 
ritat. Nach S. 40 scheint es, daß unter >a priori« dasjenige ver- 
standen werden soll, das seinen Ursprung nicht in der Empfindung 
hat. Wie gelangen wir aber, wenn wir diesen Begriff der Aprioritat 
zu Grunde legen, zu dem Satze von der Idealität des a priori 
Erkannten? Der BeweiB, den die > transzendentale Aesthetik« für 
diesen Säte führt, stellt sich, wie der Verf. (S. 41) selbst bemerkt, 
>im Anfang« auf den Standpunkt des gewöhnlichen Realismus; er 
macht >dogmatisch< (S. 41) die stillschweigende Voraussetzung, daß 
es Dinge an sich gibt, die uns affineren und durch solche Affektion 
Empfindungen in uns erregen, und daß eine solche Affektion durch 
die Dinge an sich die notwendige Bedingung objektiv -gültiger Er- 
kenntnis iBt. Aus diesen Voraussetzungen folgt denn freilich, daß, 
wenn uus das empfundene Mannigfaltige in gewissen Formen geordnet 






CORNEU UNIVERSITY 



König, Kaut und die Natur wisienschaft 968 

erscheint, diese (nur a priori erkennbaren) Können nicht den Dingen 
an sich zukommen können. — Offenbar sollen wir nach der Ansicht 
des Verfassers in dieser Beweisführung nur eine vorläufige argumentatio 
ad horainem sehen. Und in der Tat springt ihre Unzulänglichkeit in 
die Augen, wenn man bedenkt, daß die Konsequenz, die er selbst 
aus dem bewiesenen Satze zieht, daß nämlich »der Begriff des Dinges 
an sich vollkommen entbehrlich ist« (S. 58), die Voraussetzung des 
Beweises wieder aufhebt. 

Dieser Mangel kann aber auch nicht durch die Betonung der 
»inneren Ungleicbartigkeit des formalen und des materialen Bestand- 
teils der Bewußtseinsinhalte« (S. 41) ergänzt werden. Denn daß >in 
dem letzteren 1 ) eine unübersehbare Mannigfaltigkeit und ein bestän- 
diger Wechsel herrscht«, während »die Form etwas Feststehendes 
ist, das alle Bewußtseinsinhalte gleichmäßig durchzieht«, sagt doch 
nur aus, was schon in den Begriffen »Materie« und »Form« Hegt, 
und man sieht nicht, inwiefern »hieraus zu schließen« sei, daß »höch- 
stens die Empfindung, keinesfalls aber die Anschauungs- und Denk- 
formen« zu den Dingen an sich »in irgend welcher Beziehung stehen 
können«. (S. 41 f.) 

In der Tat wird alsbald zugestanden, daß wir »den Ursprung 
dieser Formen keineswegs im empirischen Subjekt, im individuellen 
persönlichen Ich« zu suchen haben, dem sie vielmehr »ebenso ge- 
geben« seien »wie die ganze gegenständliche Außenwelt, die in ihnen 
geordnet erscheint«. (S. 42.) Nur daß sie auch dem »transzendentalen 
Subjekt«, dem »unpersönlichen Bewußtsein« »gegeben, d.h. von ihm 
unabhängig« seien, haben wir keinen Grund anzunehmen, »wenn auch 
vielleicht die bisher angedeuteten Gründe noch keinen zureichenden 
Beweis des Gegenteils darstellen«. — Hierzu ist zunächst zu be- 
merken, daß der Begriff eines »unpersönlichen Bewußtseins« oder 
»transzendentalen Subjekts« bisher noch in keiner Weise eingeführt 
oder definiert worden war, wir also erst recht noch keinen Grund 
haben, das Vorhandensein eines solchen anzunehmen und die Frage 
aufzuwerfen, in welchem Verhältnis die fraglichen Formen zu ihm 
stehen. 

Es wird zwar beiläufig (S. 37) gesagt, daß »der Begriff des Sub- 
jekts« bei Kant »ein zweideutiger« sei, »indem darunter einmal das 
logische Korrelat der Erkenntnis überhaupt, das andere Mal das 
psychologische Individuum verstanden« werde und daß »der Philosoph 

1) Im Buche stobt, offenbar versehentlich, »orateren«. Die Stelle würde 
auch dadurch leichter verständlich werden, daß das »nämlich« im vorhergehenden 
Satze vor, statt hinter den in Kommata eingeschlossenen Nebensatz gestellt 
wurde. 






COPKOi-UNIVERSirr 



984 Gott gel. Am. 1909. Nr. 12 

für diesen Unterschied besondere Fachausdrucke (transzendentales und 
empirisches Subjekt) geschaffene habe. Uns ist aber weder bekannt, 
daß und wo Kant eine solche Unterscheidung macht, noch können 
wir in dem Ausdruck >logisches Korrelat der Erkenntnis überhaupt« 
eine Verdeutlichung, geschweige denn eine Definition des fraglichen 
»Fachausdrucks« finden. 

Daß ohne die Annahme des fraglichen > transzendentalen Subjekts« 
der Idealismus ein psychologischer 6ein würde, was der Gedanke des 
Verfassers zu sein scheint, kann doch nur dann als Grund dieser 
Annahme gelten, wenn der Idealismus bereits vorausgesetzt ist; wie 
kann man aber zu diesem Idealismus gelangen, ohne wiederum schon 
das > transzendentale Subjekt« vorauszusetzen, wenn doch dieser 
Idealismus kein psychologischer sein sollV Hier scheint uns ein un- 
auflöslicher Zirkel vorzuliegen. 

Ferner aber: wenn die bisher angeführten Argumente nicht als 
zureichender Beweis des formalen Idealismus gelten können, so hatten 
sie bestenfalls den Wert von Wahrscheinlichkeitsschlüssen. 
Welches aber sollten die Prinzipien solcher Wahrscheinlichkeitsschlüsse 
sein, da doch die Induktion in dieser Art von Fragen offenbar nicht 
in Betracht gezogen werden kann? 

Indessen, wir werden auf >weitere überzeugende Beweise« ver- 
wiesen. (S. 43.) Einen solchen Beweis soll offenbar das Argument 
enthalten, daß, >wo Bewußtseinsinhalte, wie in der empirischen An- 
schauung äußerer Objekte, bereits geformt auftreten, der Formanteil 
dem auffassenden Bewußtsein und nicht den aufgefaßten in ihrer 
qualitativen Verschiedenheit jedem Versach der Nacherzeugung (Kon- 
strnktion) im Bewußtsein widerstrebenden Daten zuzurechnen ist«. 
(S. 44.) Hier scheint uns jedoch eine petitio prineipii vorzuliegen. 
Daraus, daß der Fonnanteil nicht den qualitativ verschiedenen Daten, 
d. h. also : nicht dem nur empirisch aufzufassenden Mannigfaltigen 
zuzurechnen ist, kann nicht geschlossen werden, daß er dem auffas- 
senden Bewußtsein zuzurechnen ist; es sei denn, daß man die still- 
schweigende Voraussetzung zu Hilfe nimmt, daß keine Erkenntnis a 
priori von Dingen an sich möglich sei, den Satz also, den es gerade 
zu beweisen gilt. 

Etwas anderes ist es, wenn man, wie an gewissen Stellen die 
Absicht des Verfassers zu sein scheint, den Begriff der Aprioritat von 
vornherein so definiert, daß er den der Idealität einschließt (S. 45 
wird ausdrücklich gesagt, daß > transzendentale Aprioritat« und 
»transzendentale Idealität« »dasselbe« seien. Ebenso wird S. 42 
»das Apriori« als »Zutat des Subjekts definiert«. Nach S. 49 f. soll 
hingegen wieder ein Unterschied zwischen beiden Begriffen bestehen.) 



__ CORNEU UHNB T . 



König, Kant uod die Naturwissenschaft 986 

Nun wohl, dann kann gewiß aus der Apriorität auf die Idealität ge- 
schlossen werden. Aber der bo erschlossene Satz ist ein bedeutungs- 
loses analytisches Urteil. Denn um nach diesem Sprachgebrauch die 
Apriorität irgend einer Erkenntnis behaupten zu können, müßten wir 
uns schon zuvor ihrer Idealität versichert haben, und die Möglichkeit 
der transzendentalen Gültigkeit von nicht-empirischen Erkenntnissen 
wäre so wenig ausgeschlossen wie vorher. Nur der Titel >a priori« 
dürfte ihnen nicht mehr zuerkannt werden. 

Wie versucht nun der Verf., diese dritte Möglichkeit dennoch 
auszuschließen? >In Wahrheit*, sagt er, »besteht diese dritte Mög- 
lichkeit nur für den, der noch ganz in dem Gedankenkreise des Dog- 
matismus befangen ist, sie verliert jeden Sinn, sobald man auf den 
kritischen Standpunkt hinübertritt« (S. 47.) Das kommt, antworten 
wir, ganz darauf an, was man unter den Worten »Dogmatismus« und 
»Kritizismus« verstehen will. Definiert man, wie der Verf. an den 
bereite angeführten Stellen (S. 38, 46) tut, den Kritizismus als den 
formalen Idealismus, so verliert allerdings diese dritte Möglichkeit 
jeden Sinn, sobald man auf den kritischen Standpunkt hinübertritt. 
Aber was ist hiermit anderes gesagt, als daß in einer Lehre, die 
durch den Ausschluß dieser dritten Möglichkeit definiert ist, die Be- 
hauptung eben dieser Möglichkeit ausgeschlossen ist? »Aus einem 
Begriffe«, bemerkt der Verf. treffend (S. 46), »lassen sich keine Sätze 
ziehen, die über das in der Definition Enthaltene hinausgehen.« So 
läßt sich denn auch nicht aus dem Begriffe einer Lehre der Satz 
ziehen, daß diese I.ehre richtig ist. Es sei denn, daß man in Ana- 
logie zum ontologischen Gottesbeweise das Merkmal der Richtigkeit 
Beinerseite mit in die Definition des Begriffs aufnimmt. — Der An- 
schein, daß der kritische Standpunkt ohne weiteres auch der richtige 
sein müsse, wird hier nur erweckt durch die irreführende Anwendung 
des Wortes »Kritizismus«, das im gewöhnlichen Sprachgebrauch die 
Maxime bedeutet, sich aller unbegründeten Urteile zu enthalten. 

Legt man aber diesen gewöhnlichen Sprachgebrauch zu Grunde, 
so ist zu sagen, daß die fragliche dritte Möglichkeit keinegswegs jeden 
Sinn verliert, wenn man auf den kritischen Standpunkt hinübertritt 
Vielmehr die entgegengesetzte Behauptung des Nicht -Bestehens oder 
gar der Sinnlosigkeit der fraglichen Möglichkeit wird, da sie nach 
unseren Nachweisungen ein unbegründetes Urteil ist, durch den Kriti- 
zismus ausgeschlossen. ') 

1) Inwiefern doreb die Lehre der »kritischen Erkenntnistheorie«, daß es 
>nur einen Raum« gibt, ausgeschlossen wird, daß es »eine RaumTorstellung und 
einen realen Raum nebeneinander« gibt, ist uns nicht, ersichtlich. Niemand wird 
ja behaupten wollen, daß die Hau nnors teil ung, d, h. die Vorstellung des Raumes, 
ihrsneitfi üa »weiter Raum sei. 



CORNEU UHIVERSlTY 



966 GOtt. gel. Ade. 1909. Nr. 12 

Wenn wir die bisherigen kritischen Bemerkungen zusammen- 
fassen, so ergibt sich uns, daß wir, ohne der Frage des Realismus 
oder Idealismus vorgreifen zu wollen (wozu wir um so weniger be- 
rechtigt sind, als der transzendentale Idealismus, wie auch vom Verf. 
angedeutet wird, in der Kantischen Antinomieenlehre eine von jenen 
Scheinbeweisen unabhängige Stütze findet), doch eine strengere Son- 
derung dieses Problems von der Frage der Apriorität (im Sinne des 
nicht-empirischen Ursprungs gewisser Erkenntnisse) wünschen müssen, 
als sie der Verf. vorgenommen hat Nur daran mag in diesem Zu- 
sammenhang noch erinnert werden, daß mit den von uns als unzu- 
länglich erwiesenen Beweisen auch die weittragenden Konsequenzen 
hinfällig werden, daß die >Ideen<, darum weil ihre Gegenstände nicht 
in möglicher Erfahrung gegeben werden können, >nur Truggebilde« 
seien und daß das >Unbedingte, Absolute«, darum weil es >niemals 
tatsächlich aufgewiesen werden kann«, nicht >an sich gegeben« sein 
könne (S. 62 ff.), — falls man nämlich hier unter >gegeben« die Exi- 
stenz versteht und nicht, was den Satz zu einer bloßen Tautologie 
machen würde, das Wahrgenommen werden. — Diese ganze Aenderung 
bleibt jedoch auf die Naturphilosophie ohne Einfluß; denn was den 
Naturforscher als solchen angeht, ist zwar allerdings die Frage, ob 
er die Entscheidung über die obersten seine Forschung leitenden 
Grundsätze von der Erfahrung zu erwarten oder einer anderen Instanz 
zu überlassen habe, keineswegs aber die Frage, ob die Objekte seines 
Beobachtens, Experimentierens und Berechnens einem transzendentalen 
Subjekt oder unpersönlichen Bewußtsein immanent seien oder nicht 
Auch dürfte leicht die Verquickung dieser beiden Fragen den Nach- 
teil mit sich bringen, daß der naturwissenschaftliche Leser, der von 
der Behandlung der zweiten Frage nicht befriedigt wird, eben damit 
auch die Antwort auf die erste als eine unbegründete und unbefrie- 
digende zu verwerfen veranlaßt wird, womit am Ende nur dem Em- 
pirismus Vorschub geleistet wäre. 

Wenn wir nunmehr die objektive Frage nach der Realität der 
Gegenstände der Erkenntnis beiseite lassen und uns den Erörte- 
rungen zuwenden , die der Verf. der subjektiven Frage nach den 
Quellen der Erkenntnis widmet, so tritt uns zunächst die 
Kantische Einteilung aller Erkenntnis in anschauliche und begriff- 
liche entgegen. (S. 38.) Der Verf. schreibt dieser Einteilung > funda- 
mentale Bedeutung« zu, aber leider gibt er nicht an, in welchem 
Sinne er den Ausdruck >Anschauung< verstanden wissen will. Dies 
hat zur Folge, daß nicht deutlich erkennbar wird, ob die fragliche 
Einteilung lediglich eine logische Disjunktion ist, wonach jede 
nicht-begriffliche Erkenntnis als solche als Anschauung zu gelten 






COBHfU UHNERSlTY 



König, Kut und die N«urw«Moscb»ft 

hätte, oder vielmehr ein >axioraatischer< Satz, durch den die Tat- 
sache behauptet wäre, daß es außer anschaulicher und begrifflicher 
Erkenntnis keine andere geben könne. Die Entscheidung dieser 
Unbestimintheit int von der größten Tragweite für die Beurteilung 
der weiteren Entwickelungen des Verfassers. S. 46 wird nämlich 
aus der Feststellung der synthetischen Natur der geometrischen Ur- 
teile, d.h. auB der Unmöglichkeit, diese Urteile auf Begriffe zu 
gründen, auf ihren anschaulichen Ursprung geschlossen, und aus 
diesem Ergebnis werden alsbald weittragende Konsequenzen auf den 
Geltungsbereich der geometrischen Gesetze gezogen (S. 49), wahrend 
bei den synthetischen Prinzipien des reinen Denkens trotz ihrer syn- 
thetischen Natur dieselben Konsequenzen abgelehnt werden. (S. 49 f.) 
Diese Prinzipien werden vielmehr auf gewisse > vorbewußte synthetische 
Funktionen« zurückgeführt, >welche das Mannigfaltige der Anschauung 
zur Einheit verbinden und dadurch Begriffe erst möglich machen«. 
(S. 58.) Diese >Funktionen< können, als >vorbewußte«, > das Mannig- 
faltige der Anschauung zur Einheit verbindende«, offenbar nicht selbst 
zur Anschauung gehören. Andererseits können sie, da sie ja > Begriffe 
erst möglich machen« sollen, nicht selbst begrifflicher Art sein. Wenn 
wir aber sonach in diesen > Funktionen« eine weder anschauliche 
noch begriffliche Erkenntnis anzunehmen haben, so geraten wir 
in Widerspruch mit der an die Spitze dieser Betrachtungen gestellten 
Disjunktion zwischen anschaulicher und begrifflicher Erkenntnis. — 
Vielleicht liegt hier jedoch ein bloßer Wechsel im Sprachgebrauch 
vor, und während in jener Disjunktion unter > Anschauung« alle nicht- 
begriffliche Erkenntnis als solche verstanden war, wozu also auch die 
vorbewußten synthetischen Funktionen zu rechnen sind, ist in den 
weiteren Ausführungen, dem gewöhnlichen Sprachgebrauch gemäß, 
mit dem Ausdruck > Anschauung« der Begriff einer unmittelbar be- 
wußten Erkenntnis zu verbinden, wozu natürlich die vorbewußten 
synthetischen Funktionen nicht gehören können. Durch eine solche 
Interpretation läßt sich allerdings der Widerspruch zwischen der frag- 
lichen Disjunktion und der Annahme der vorbewußten synthetischen 
Funktionen beseitigen, aber es ist wohl zu beachten, daß dabei jene 
Disjunktion zu einem leeren analytischen Urteil wird, das es nicht 
erlaubt, wie der Verf. tut, aus der synthetischen Natur der geometri- 
schen Urteile ohne weiteres auf ihren anschaulichen Ursprung zu 
schließen, wenn dabei das Wort >Anschauung< in jenem zweiten Sinne 
genommen wird, wonach der Ursprung der ebenfalls synthetischen 
Urteile des reinen Verstandes nicht in der Anschauung liegen soll. 
Wir möchten deshalb vorschlagen, jene mißliche Disjunktion lieber 
ganz fallen zu lassen, da sie, soweit sie überhaupt als gehaltvoll 



COßNfU UNNERSUY 



988 Gott. gel. Ans. 1909. Nr. 12 

gelten kann, mit den eigenen weiteren Ausführungen des Verfassers in 
Widerspruch steht. 

Wenigstens scheinen uns diese weiteren Ausrührungen jener Dis- 
junktion gegenüber das weitaus Wertvollere zu sein. Ja wir möchten 
in diesen freilich nur sehr knappen Ausführungen über den Unter- 
schied der »Reflexion< vom > transzendentalen Verstände* (S. 58 f.) 
eines der Hauptverdienste der Königschen Schrift erblicken. Es ist 
dies einer jener Punkte, an denen der Verf. sich — hier allerdings 
ohne es selbst auszusprechen oder vielleicht auch nur zugeben zu 
wollen — ziemlich wesentlich von der urkundlich belegbaren Kanti- 
schen Lehre entfernt, obwohl seine Ausführungen, wie auch wir meinen, 
durchaus in der Linie einer konsequenten Ausgestaltung des bedeut- 
samsten Bestandteils der Kantischen > transzendentalen Deduktion« 
verlaufen. Zugleich ist dies einer der Punkte, an denen sich die vom 
Verf. vollzogene WeiterfUhrung Kantischer Gedanken mit der schon 
von Fries in seiner »Neuen Kritik der Vernunft* entwickelten Theorie 
berührt. Nur dafl bei Fries derselbe Grundgedanke bereits von jener 
unglücklichen Verquickung mit den Hypothesen vom formalen Idea- 
lismus und vom transzendentalen Subjekt befreit und dadurch an sich 
klarer und in der Darstellung einleuchtender auftritt. 

Ohne auf diesen verwickelten Teil der in mehr oder weniger 
engem Anschluß an Kants transzendentale Deduktion und transzen- 
dentale Beweise gehaltenen Ausführungen des Verfassers näher einzu- 
gehen — wobei wir besonders die Darstellung dieser »Beweiset (S. 53, 
56 fT.) in mancherlei Hinsicht zu beanstanden hätten ') — , mag in 
diesem Zusammenhange nur noch darauf hingewiesen werden, daQ 
eine für die Naturphilosophie höchst bedeutsame Entdeckung der 
Kritik der reinen Vernunft in der Darstellung des Verfassers nicht 
die Berücksichtigung und Würdigung erfahren hat, die sie unseres 
Erachtens erfordert, wenn nicht in der kritischen Grundlegung der 
Naturphilosophie an der entscheidenden Stelle eine Lücke bleiben 
soll. Es handelt sich um die Frage der Anwendbarkeit der meta- 

1) Ich darf hierfür wohl auf die ausführliche Kritik io meiner Schrift »über 
du sogenannte Erkenntnisproblem« (Göttingen, 1908) verweisen, insbesondere auf 
das dritte Kapitel: »Der transzendentale Beweis als erkenn tnistbeoretisches Kri- 
terium«. Aurh hinsichtlich des Verhältnisses der «Erkenntnistheorie* xur Psycho- 
logie mag auf diese Schrift Terwiesen sein, da wir aar Begründung unserer ia 
diesem Punkte von deo Darlegungen des Verfassers (S. 75 f.) sehr abweichenden 
Ansichten nur das dort Ausgeführte zu wiederholen bitten. Nur die eine Frage 
möchten wir hier dem Verf. zn einer Nachprüfung anheimgeben, ob wirklieb, wie 
er (S. 75) behaupten 211 wollen scheint, eine Wissenschaft (die »Erkenntnistheorie«) 
möglich sei, die (im Gegensätze zur Psychologie) die Voraussetzung der »Möglich- 
keit objektiv gulliger Erkenntnis« entbehren kann? 






FliUNWERSTY 



König, Kant uod die Naturwi*aenicbaft 

physischen Grundbegriffe oder — wie Kant sie nennt — der Kate- 
gorieen auf die Erfahrung; um die Frage, nach welchen Kriterien 
zu entscheiden ist, weicher Kategorie wir im bestimmten Falle 
ein empirisch gegebenes Mannigfaltige unterzuordnen haben. Dies 
ist die Kernfrage der ganzen Naturphilosophie; in der Beant- 
wortung dieser Frage muß die kritische Philosophie die Probe be- 
stehen, wenn sie für die Naturwissenschaft Bedeutung haben soll. 
In der Tat ist diese Frage von Kant in der Kritik der reinen Ver- 
nunft auf das bündigste beantwortet worden, wenn auch leider gerade 
in Hinsicht auf diese Antwort die Kritik der reinen Vernunft ihren 
meisten Interpreten bisher sozusagen ein Buch mit sieben Siegeln 
geblieben zu sein scheint Auch hier sind es wieder Fries und Apelt, 
die zuerst die rechte Bedeutung dieses Kantischen Lehrstücks erkannt 
und die es von Mißverständnissen befreit und für die Probleme der 
Naturwissenschaft fruchtbar gemacht haben. Es ist dies die Kantische 
Lehre vom mathematischen Schematismus« der Kategorieen ; 
eine Lehre, die in engem Zusammenhang steht mit der Bestimmung 
des Verhältnisses der Kategorieen zu den Grundsätzen des reinen 
Verstandes, welches Verhältnis denn auch aus der Kö'nigschen Dar- 
stellung keineswegs klar wird. Der Leser erhält nur die unbestimmte 
Andeutung, daß Kant den >Gedanken benutzt, daß jede Erscheinung, 
die auf ein Objekt bezogen werden soll, in zeitlicher Hinsicht bestimmt 
gedacht werden mußt. (S. 53.) Dieser Gedanke hat bei Kant eine 
ganz bestimmte, sehr tiefe Begründung. Das Kriterium der Anwend- 
barkeit einer bestimmten Kategorie auf bestimmte Erscheinungen kann 
nämlich zunächst kein empirisches sein, da wir ja schon ein allge- 
meines Kriterium haben müßten, um ein angebliches empirisches Kri- 
terium als solches erkennen zu können. Das fragliche Kriterium kann 
aber andererseits auch nicht metaphysischer Art sein, d. h. es kann 
nicht in bloßen Begriffe! liegen, da wir ja für jedes solche meta- 
physische Kriterium schon ein anderes Kriterium haben müßten, das 
uns den Fall der empirischen Anwendung des metaphysischen Kri- 
teriums bestimmte. Das gesuchte Kriterium ist also weder empirischer 
noch metaphysischer Natur; d.h. es muß einer Erkenntnisart an- 
gehören, die Aprioritat mit Anschaulichkeit vereinigt Diese Erkennt- 
nisart ist die mathematische, d. h. die aus der reinen Anschauung 
des Raumes und der Zeit entspringende Erkenntnis. Da aber nur 
die Zeit die allgemeine Form der Erscheinungen überhaupt, der Kaum 
dagegen nur die Form der äußeren Erscheinungen ist, so können die 
allgemeinen Kriterien (>Scheniata«) der Anwendung der Kategorieen 
nur in Zeitbestimmungen bestehen. Für die Naturwissenschaft im 
engeren Sinne, d. h. für die äußere Naturwissenschaft, die es nur 



CORNftL UHIVfRaTY 



990 r.oit. gel. Anx. 1909. Nr. 12 

mit den räumlichen Erscheinungen zu tun hat, kommt dann, wie Fries 
gezeigt hat, zu dem allgemeinen zeitlichen Schematismus der Kate- 
gorieen noch ein spezieller räumlicher. Hierdurch erklärt sich die 
eigentümliche Rolle und Bedeutung, die der Mathematik in der Natur- 
wissenschaft zukommt. Die mathematische Erkenntnis bringt einer- 
seits — vermöge ihrer Anschaulichkeit — den einzelnen Kall zu dem 
metaphysischen Prinzip, andererseits — vermöge ihrer Apodiktizität — 
das allgemeine Prinzip zu dem empirisch gegebenen Fall hinzu; die 
Mathematik vermittelt also den Uebergang zwischen Empirie und 
Metaphysik. Zugleich sieht man, daß jene eigentümliche Verbindung 
der Mathematik mit der Metaphysik eine eigene Wissenschaft konsti- 
tuiert, die sich als der aller Naturwissenschaft zu Grunde liegende 
reine Teil derselben isolieren und für sich behandeln läßt: die von 
Fries entwickelte > mathematische Naturphilosophie«. 

Weiterhin aber läßt sich aus dieser Betrachtung auch das Ver- 
hältnis zwischen Kategorie und metaphysischem Grundsatz verstehen. 
Die Kategorieen sind die metaphysischen Grundbegriffe, und die meta- 
physischen Grundsätze sind nichts anderes als die Satze, die uns die 
Kriterien der Anwendbarkeit für die einzelnen Kategorieen geben. ') 
So enthält jeder dieser Grundsätze die Verbindung einer Kategorie 
mit dem zu ihr gehörigen >Schema<, d. h. einer allgemeinen Zeit- 
bestimmung. Und wenn auch diese Zeitbestimmung anschaulicher Art 
ist, so ist doch der Grundsatz selbst metaphysischen Ursprungs, denn 
die Verbindung der Zeitbestimmung mit der Kategorie fällt ihrerseits 
nicht mehr in die Anschauung. 7 ) 

1) Vgl. dagegen z.B. König 3. 117. 

2) Daher ist es auch gegen den Kantischen Sprachgebrauch, wenn der Verf. 
diese Satze als »Axiome« bezeichnet (Vgl. Kritik der reinen Vernunft, transzen- 
dentale Metbodcnlehrc, 1. Hauptstück, 1. Abschnitt: Von den Axiomen: »Da nun 
riiiloeophie bloß die Vemunfterkenntnis nach Begriffen ist, so wird in ihr kein 
Grundsatz aniutrcffen sein, der den Namen eines Axioms verdiene. .. . Die Philo- 
sophie bat also keine Axiomen. € Dagegen König, z. B. S. 60, 62.) Die aus dieser 
Uexeichnung entspringenden Mißverständnisse (vgl. König S. 117) können daher 
Kant nicht zur Last gelegt werden. 

Uebripena ist dies nicht das einzige Beispiel, daß ein strengeres Festhalten 
an dem bestimmten Kantischen Sprachgebrauch ein besserer Schutz gegen die 
Möglichkeit von Mißdeutungen gewesen wäre als die vom Verf. vorgezogene An- 
passung au die unbestimmtere Terminologie desjieutigen philosophischen Sprach- 
gebrauchs. Dies gilt namentlich für die faat durchgehende Ersetzung des Kanti- 
schen Ausdrucks »metaphysisch« durch den Ausdruck »logisch«. Der Verf. be- 
schrankt die Bedeutung des Wortes »Metaphysik« offenbar auf den Begriff einer 
Wissenschaft aus Ideen, wenn er z. B. behauptet, Kant habe »der Metaphysik ihr 
Urteil gesprochen« (S. 60), wahrend Kant unter »Metaphysik« ganz aUgemein das 
System der synthetischen Urteile a priori aus bloßen Begriffen versteht und dem- 
gemäß selbst bemuht war, eine Metaphysik der Natur sowohl wie der Sitten zu 



'Ifll UNIVERSJTY 



König, Kant und die Naturwissenschaft 991 

Und noch in einer anderen Beziehung dürfte vielleicht diese 
Lehre vom mathematischen Schematismus der Kategorieen für die vom 
Verf. behandelten Probleme bedeutsam sein. Mit Recht legt er Wert 
auf die Frage, >ob es möglich ist, die Notwendigkeit der mechani- 
schen Deutung der Erscheinungen zu erweisen, d. h. die Voraus- 
setzungen, auf die sie sich gründet, aus den allgemeinen Bedingungen 
des Erkennens abzuleiten <, und mit Recht erblickt er in dem Fehlen 
einer solchen Deduktion bei Kant > vielleicht den größten Fehler seiner 
'Anfangsgründe' <- (S. 12C.) Sollte sich nicht, wenn man bedenkt, daß 
die Prinzipien der Mechanik ja nichts anderes sind als die aus dem 
räumlichen Schematismus der Kategorieen entspringenden Grundsatze 
der mathematischen Naturphilosophie, ein Weg eröffnen, diese bei 
Kant vermißte Deduktion auf einleuchtendere Weise auszuführen, als 
dies mit Hilfe der vom Verf. (S. 126 f.) für > durchschlagend« gehal- 
tenen von Descartes herrührenden Argumente geschehen kann? 

Ein weiterer Punkt, an dem der Verf. Anlaß findet, sich von der 
Kantischen Naturphilosophie zu entfernen, betrifft die Atomistik. 
Gegen Kant glaubt er Lasswitz darin Recht geben zu müssen, daß 
die Atomistik >ein nach den Prinzipien des Kritizismus unabweisbares 
Postulat der theoretischen Naturwissenschaft darstelle«. (S. 149.) Wenn 
wir diesen Satz recht verstehen, läuft er auf die Behauptung hinaus, 
daß wir aus philosophischen Gründen die Konstitution der Materie 
atomistisch zu denken haben. Welches aber diese Gründe sind, ist 
uns uro so weniger klar geworden, als an anderen Stellen ausdrück- 
lich zugestanden wird, daß, wenn wir den Begriff der Materie über- 
haupt festhalten wollen, wir sie auch als raumlich ausgedehnt denken 
müssen und daß damit zugleich die Kontinuität, also auch die un- 
beschränkte Teilbarkeit notwendig vorausgesetzt werden müsse. ') 
Wenn der Verf. Kant die > Gleichung: Materie = Kraft« zuschreibt 
(S. 152) und mit dem gewiß sehr berechtigten Nachweis der > Wider- 
sinnigkeit« einer solchen Gleichung die Kantische Theorie der Materie 

schaffen. Alles dies aber, ja das ganze Gebiet der synthetischen Urteile a priori, 
scheint der Sprachgebrauch des Verfassers zur »Logik« zu rechnen, io daß er z. B. 
behaupten kann, 'die euklidische Geometrie« sei »schon rein logisch betrachtet 
die primäre« (S. 93), was nach diesem Sprachgebrauch auch durchaus richtig ist, 
den an diese Terminologie nicht gewohnten Mathematiker aber geradezu '.um 
Widerspruch herausfordern muß und daher zum mindesten paradox und irre- 
führend erscheint 

1) »Eine extensive Größe ist all solche auch teilbar, und wenn man sagt, 
daß mit der mathematischen Teilbarkeit nicht zugleich die physische gegeben sei, 
so ist das nur eine Ausrede in Worten, sofern unter physischer Unteilbarkeit 
mehr verstanden wird, als eine mit einer bestimmten Art von Hilfsmitteln un- 
ausfahrbare Teilung.c (S. 160. Vgl. auch S. 101 unten.) 






COPKfU UNIVERSHY 



992 Oött gel. Anz. 1909. Nr. 12 

zu widerlegen sucht, so scheint er uns Kant sehr Unrecht zu tun. 
Kant unterscheidet nämlich genau zwischen > einen Raum einnehmen c 
und >einen Raum erfüllen«. Die Materie nimmt einen Raum ein 
durch ihre bloße Anwesenheit im Räume Überhaupt; sie erfüllt ihn 
aber nur vermöge des Widerstandes, den sie dem Eindringen anderer 
Materie in den von ihr eingenommenen Raum entgegensetzt. Und 
dieser Widerstand erfordert zu seiner Möglichkeit eine Repulsivkraft. 
Auf diesen letzten, wie uns scheint, völlig klaren Gedanken gründet 
Kant seine Widerlegung der Atomistik. Und dieser Gedanke wird 
auch von König anerkannt, wenn er sagt, daß >mit der Annahme 
eines im Räume vorhandenen Etwas noch nicht das bestimmte kausale 
Verhalten geaetzt< sei, >welches wir Widerstand nennen«. (S. 157.) 
Wenn also nach Kants ausdrücklichen Erklärungen der Begriff der 
Materie die Raumerfüllung noch nicht einschließt, so Hegt ja hierin 
schon, daß auch nach Kant der Begriff der Materie jedenfalls logisch 
von dem einer bewegenden Kraft unabhängig ist. ') Die Kantische 
Theorie ist daher, wenn schon sie für die Möglichkeit der Raum- 
erfüllung eine bewegende Kraft fordert, doch weit entfernt von der 
Phantasie der Schelliugschen Naturphilosophie, die Materie selbst in 
ein bloßes Produkt bewegender Kräfte verwandeln zu wollen. *) 

Für geradezu fasch aber müssen wir es erklären, wenn der Verf. 
mit Boltzmann behauptet, daß >die atomistische Auffassung der Materie 
als notwendige Voraussetzung für die Formulierung von Differential- 
gleichungen* anzusehen sei. (S. 228.) Es war kein glücklicher Gedanke 
von Boltzmann, bei seiner Apologie der Atomistik die Autorität der 
Mathematik ins Feld zu führen ; denn mathematisch betrachtet ist 
vielmehr gerade die Stetigkeit eine notwendige Bedingung der Diffe- 
renzierbarkeit einer Funktion ; wo wir also nicht Stetigkeit voraus- 
setzen, da ist auch keine Anwendung der Differentialrechnung, sondern 
nur eine solche der Differenzenrechnung möglich. Hatte Boltzmann 
seine atomistische Differentialrechnung ernstlich durchzuführen ver- 

1) Vgl. die mit der Kultischen durchaus übereinstimmend.' Definition der 
Materie bei König 8. 127: • Abstrahieren wir von den Qualitäten, bo gelangen wir 
eben tu dem der mechanischen Naturlebre eigentümlichen Begriffe der Materie, 
als eines Dinges , das einen Ort im Räume einnimmt und diesen Ort verändern 
kann, dessen etwaige soustige Eigenschaften aber sunachst gani unbestimmt 
bleiben.« 

2) Es ist merkwürdig, mit welcher Zähigkeit sich dieses seit Srhelling tradi- 
tionell gewordeno Miß Verständnis forterbt. Auch Windelband behauptet, daß uach 
Kants »metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft* »die Subatanx des 
im Räume Beweglichen das Produkt xweier einander in verschiedenem Maße das 
Gegengewicht haltenden Kräfte, der Attraktion und der Repulsion, sei*. (Ge- 
schichte der Philosophie, 2. Aufl. 1900, S. 445.) 



COßNfUUMMERSirV 



Kftnlg, Kant und die Naturwissenschaft 993 

sucht, so hätte er schon bei den einfachsten Beispielen auf Wider- 
sprüche stoßen müssen. Betrachten wir z. B. die Funktion y = x 1 . 
Denken wir uns nach atom istischer Auffassung, daß x der Reihe nach 
die sprungweise auf einander folgenden Werte 0, 1 und 2 annimmt. 
Diesen Werten von x werden für y die Werte 0, 1 und 8 entsprechen. 
Wollen wir nun für die Stelle x = 1 den Differentialquotienten bilden, 
so zeigt sich zunächst, daß er sich gar nicht eindeutig bestimmen 
laßt : er ist ein anderer, je nachdem wir ihn für zunehmendes oder 
für abnehmendes Argument bilden. Für wachsendes x erhielten wir 
äy (als den kleinsten möglichen Zuwachs von y) ■- 7 rix, für ab- 
nehmendes x erhielten wir dy = rfz. Der Differeotialquotient wäre 
also im ersten Falle = 7, im zweiten = 1. Er ist aber in der Tat 
= 3. 

Wir haben bereits anfangs unsere Zustimmung zu der prinzipiellen 
Stellung ausgesprochen, die der Verf. den Grundfragen der Biologie 
gegenüber einnimmt. Es sind dies diejenigen Fragen, in deren Be- 
urteilung er sich wohl am weitesten von Kant entfernt, liier wird 
es gewiß ein jeder allem Mystizismus abholde Naturforscher dem Verf. 
Dank wissen, daß er an die Stelle der schwankenden Erklärungen 
der Kantischen >Kritik der teleologischen Urteilskraft« eine klare 
und eindeutige Abweisung jeglicher teleologischen Erklärungs weise ge- 
setzt hat. Auch hier wieder trifft die Entscheidung des Verfassers mit 
der schon von Fries der Sache gegebenen Wendung genau zusammen. 
Nur in der Begründung dieses Ergebnisses weichen beide Forscher 
an einer wichtigen Stelle von einander ab. Mit Recht bezeichnet der 
Verf. als den > entscheidenden Punkt« den >bei der Erörterung des 
Zweckproblems sehr häufig nicht gehörig beachteten« Umstand, >daß 
von einer realen Bestimmung nach Zwecken nur gesprochen werdeu 
kann unter Voraussetzung einer zwecksetzenden und Zwecke realisie- 
renden Intelligenz«. (S. 192.) Steht dies einmal fest, so ist ohne wei- 
teres klar, daß sich die ganze Streitfrage schließlich auf das Problem 
der Möglichkeit einer psychophysischen Wechselwirkung 
zuspitzt Nach diesem Gesichtspunkt führt denn auch der Verf. die 
Untersuchung. Seine Entscheidung, die zu Ungunsten der Wechsel- 
wirkungshypothese ausfällt, wird jedoch nur durch eine eigentümlich 
umständliche und bei näherer Prüfung wenig einleuchtende Beweis- 
führung erreicht Diese Beweisführung geht aus von einer Bestreitung 
der von Locke und Kant begründeten Lehre von dem Unterschiede 
des äußeren und des inneren Sinnes. (S. 207 f.) An die Stelle dieser 
Lehre setzt der Verf. eine der Machschen ähnliche Ansicht, wonach 
nicht für die unmittelbare Beobachtung, sondern nur für die mittel- 
bare Reflexion eine Trennung des Physischen und Psychischen besteben 






[itUNWERsrr 



994 Gott, gel An*. 1909. Nr. 12 

soll. Der physische oder psychische Charakter eines Phänomens soll 
nach dieser Ansicht lediglich davon abhängen, in welcher Weise wir 
über dasselbe reflektieren, d. h. in welcher Weise wir es zu anderen 
Phänomenen in Beziehungen setzen. 1 ) 

Nach dieser Darstellung scheint es, als sollten wir einerseits ein 
unmittelbar Gegebenes annehmen, das als solches hinsichtlich des 
Unterschieds des Physischen und Psychischen völlig indifferent wäre, 
und andererseits zwei von einander verschiedene, aber koordinierte 
Bezugssysteme, so daß der physische oder psychische Charakter eines 
unmittelbar Gegebenen sich danach bestimmte, in welches dieser 
beiden Bezugssysteme wir es einordnen. Allein, diese Auffassung 
gelangt zu keiner strengen Durchführung. Vielmehr wird im Wider- 
spruche zu ihr behauptet, daß als Objekt wissenschaftlicher Unter- 
suchung überhaupt nur das Physische in Betracht kommen könne, 
während das unmittelbar Gegebene als solches das Psychische sei. 
(S.208f.) Während nach jener Auffassung der Unterschied des Phy- 
sischen und Psychischen auf dem Unterschiede zweier koordinierter 
Reflexionsweisen gegenüber einem und demselben unmittelbar Gege- 
benen beruhen boII, wird er hier auf den Gegensatz mittelbarer — d. h. 
durch Anwendung der Kategorieen vermittelter — und unmittelbarer 
Erfahrung zurückgeführt 

Diese beiden mit einander unvereinbaren Auffassungen gehen in 
der Darstellung des Verfassers ungetrennt durcheinander. Uns scheint 
die eine so wenig befriedigend wie die andere. Was zunächst die zweite 
Auffassung betrifft, so durfte sie sich schwer mit der Tatsache der 
Psychologie vereinen lassen. Der Verf. spricht selbst von den 
>Abhängigkeitsbeziehungen der subjektiven Erlebnisse« (S. 211), von 
der > Verknüpfung der Erscheinungen nach psychologischen Gesetzen«. 
(S. 215.) Wie gelangen wir denn aber zur Erkenntnis dieser »Ab- 
hängigkeitsbeziehungen« und dieser »Verknüpfung«, wenn nicht ver- 
mittelst der Anwendung der Kategorieen der Relation? Wenn das 
der »Kardinalfehler« der »Wechsel Wirkungstheorie« wäre, daß sie das 
Psychische zu einem »Gegenständlichen« macht (S. 212), so wäre dies 
ein Fehler, den alle Psychologie mit ihr teilte. Die Anwendung der 
Kategorieen auf die Erscheinungen ist keine ausschließuche Eigentüm- 
lichkeit der physikalischen Betrachtungsweise, sie kann daher auch 
nicht den Grund des Unterschiedes des Physischen vom Psychischen 
enthalten. — Es kommt hinzu, daß die fragliche Auffassung keines- 
wegs, wie der Verf. (S. 214) behauptet, dem »Standpunkt des trans- 

1) Vgl. . ■ H. 8. 210: »dasselbe Phänomen, du Dar swei verschiedenen Be- 
siebungtsystemen eingeordnet wird«, und S. 211: »dieselbe Reibe UDter verschie- 
denen Gesichtspunkten betrachtet«. 






COfiHEÜ. UMIVfRSHY 



König, Kant uni die Naturwissenschaft 

zendenUlen Idealismus« entspricht, wie dieser im ersten Teile des 
Buches entwickelt worden ist, sondern vielmehr auf einen durchaus 
> psychologischen Idealismus« hinausläuft >Jetzt ist das Bewußtsein, 
das 'innerliche 1 Erleben das Prius und die Materie . . ■ das Poste- 
rius«, so charakterisiert der Verf. seine eigene Theorie. (S. 214 f.) 
Das allumfassende Bewußtsein« (S. 215) ist nicht mehr das »trans- 
zendentale Subjekt«, sondern das individuelle Substrat des »Seelen- 
lebens«, und das Physische ist nichts als >ein Teil«, ein >relativ 
selbständiger Komplex« des Seelischen. (S. 209; vgl. auch S. 208.) 

Was aber jene erste Auffassung betrifft, wonach dem Psychischen 
wie dem Physischen »dasselbe Phänomen« zu Grunde liegt, das nur 
in verschiedener Weise gedeutet, nämlich »zwei verschiedenen Be- 
ziehungBsyBtemen eingeordnet« wird (S. 210), so scheint sie uns den 
Tatsachen ebenso wenig zu entsprechen. Ist es wirklich wahr, daß 
der »innere Willensakt« und die entsprechende »äußere Handlung« 
»ursprünglich nicht zwei Sachen, Bondero eine und dieselbe Sache« 
sind, »dasselbe Phänomen, das nur zwei verschiedenen BeziehungB- 
Systemen eingeordnet wird«? (S. 209 f.) Ist wirklich, rein phänome- 
nologisch betrachtet, mein Entschluß, den Ann zu bewegen, dasselbe 
wie die Bewegung des Armes? Oder, falls man behaupten wollte, 
der offenbare Unterschied beider (z. B. die Räumlichkeit beim zweiten, 

die Unrauralichkeit beim ersten) Hege nicht im »Phänomen« selbst, 
sondern hänge nur unserer DeutungBweise desselben an, was bleibt 
dann überhaupt noch im einen oder anderen Falle als »Phänomen« 
übrig, wenn von den angeblich unserer Deutung angehörenden Unter- 
schieden abgesehen wird? Uns scheint, daß, was dann übrig bleibt, 
etwas rein metaphysisch Erdachtes, nicht aber etwas unmittelbar Er- 
lebtes ist') Der Verf. sagt selbst, daß »Innerlichkeit, subjektives 
Erleben niemals als Erscheinung im Räume gegeben sein kann«. 
(S. 211.) Hiermit ist ja im Grunde die ursprüngliche Verschiedenheit 
des Psychischen vom Physischen schon zugestanden, vorausgesetzt nur 
die Möglichkeit, daß auch »Erscheinungen im Räume gegeben«, näm- 
lich unmittelbar gegeben sein können. Eine Möglichkeit, die doch 
auch der Verf. nicht in Zweifel zieht, wenn er unbedenklich von ge- 

1) Wir möchten hier auf die eigenen früheren Satze des Verfassers verweisen: 
»Die Annahme des Phänomenal ismus, diu uoi als Inhalt oder Objekt der rcinca 
Erfahrung eine Summe von Empfindungen, d. h einfachen and untereinander nicht 
verknüpften Elementen gegeben seien, die erst durch das Denken in mannigfache 
Beziehungen aneinander gesetzt worden, ist demnach in jeder Hinsicht vollkommen 
willkürlich.« >Aber ebensowenig bat man ein Recht, die empirisrbe^Realitat des 
formalen Bestandteils gruods&txlicb zu bestreiten und ibn als eino willkürliche 
Zutat anfxufasseo, die ... als solche im Unterschiede von dem Tatbestände der 
reinen Erfahrung zu registrieren wiire.« (S. 106 f.) 

OW, f«.!. Abi. ISOf. Hr. 13 68 






il 
>-■ 'HlfLl UNIVHS)TY 



MC Gott. gel. Am. 1909. Nr. 12 

wissen »im Räume enthaltenen Wahrnehmungsdaten« spricht (S. 213, 
ebenso S. 208.) Gibt es also überhaupt einen Vereinigun gapunkt für 
Psychisches und Physisches, so kann er, Bcheint uns, nicht empirisch, 
im unmittelbar Gegebenen, sondern nur metaphysisch, im Dinge an 
Bich, das jenseits der uns möglichen Erfahrung liegt, gesucht werden. 

Es verdient auch Beachtung, daß die Theorie des Verfassers ihren 
eigentlichen Zweck, nämlich die Begründung des psychophysischen 
Parallelismus, gar nicht erreicht Der psychophysische Parallelismus, 
wie ihn auch der Verf. versteht, bezieht sich auf gewisse zeitliche 
Regelmäßigkeiten, die (erfahrungsgemäß) zwischen unseren psychischen 
Erlebnissen einerseits und irgend welchen Nerven- und Gehirnprozessen 
andererseits bestehen. Nach der Theorie des Verfassers aber käme 
man, um ein von ihm selbst (S. 213) benutztes Beispiel zu nehmen, 
nicht auf einen Parallelismus zwischen einer »Lichtempfindung« und 
einem »physiologischen Gehirnvorgange«, sondern auf einen Paralle- 
lismus zwischen der Lichtempfindung und der empfundenen Licht- 
erscheinung selbst, mag man diese nun rein qualitativ oder nach der 
theoretisch -physikalischen Deutung als eine Wellenbewegung oder als 
elektromagnetische Zustandsänderung des Aethers auffassen. Wie ja 
auch nach den Ausführungen des Verfassers der Wahrnehmung eines 
Hauses nicht etwa die Erregung des Sehnerven oder der Hirnrinde, 
sondern das wahrgenommene Haus als das physische Analogon ent- 
sprechen soll. Und so würde nach der fraglichen Theorie auch um- 
gekehrt einer Nerven- und Hirnrindenerregung nicht etwa die nach der 
gewöhnlichen parallel istischen Ansicht zu ihr gehörige Wahrnehmung 
der die Erregung erzeugenden Lichterscheinung, sondern die Beobach- 
tung der Nerven- und Hirnrindenerregung selbst entsprechen. 

Der ganze Streit um die psychophyBische Wechselwirkung hätte 
sich, scheint uns, auf weit einfachere Weise nach den allgemeinen 
Grundsätzen des Kritizismus entscheiden lassen. Diese Entscheidung 
wird auch von dem Verf. mehrmals gestreift. >Es ist*, sagt er 
S. 202, >keine Aussicht vorhanden, daß die Streitfrage, ob in den 
Lebensersch einungen eine PByche mitwirkt oder nicht, jemals auf 
empirischem Wege entschieden werden könnte.* Mit dieser Feststel- 
lung — daß nämlich das Psychische kein Gegenstand möglicher äußerer 
Erfahrung ist — ist ja bereits die ganze Frage entschieden, und der 
Verf. hätte unmittelbar mit dem fortfahren können, was er erst auf 
S. 213 auf allerlei mißlichen Umwegen erreicht: >Da Begriffe nur 
soweit einen Erkenntnis wert haben und auf objektive Gültigkeit An- 
spruch machen können, als sie sich durch sinnliche Anschauung be- 
legen lassen, so ist die psychophysische Kausalität ein wissenschaftlich 
unbrauchbarer Gedanke,* — 



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TllEU 



König, Kant and die Nttarwiiipruchift 997 

Absichtlich haben wir uns vorzugsweise bei solchen Stellen auf- 
gehalten , an denen wir der Darstellung und Beweisrührung des 
Verfassers nicht beistimmen können; die Diskussion solcher Diffe- 
reuzpunkte erscheint uns fruchtbarer als die Hervorhebung über- 
einstimmender Ansichten. Die besprochenen Fragen sind aber auch 
fast die einzigen und sie sind in der Tat die einzig wesentlichen, in 
deren Beurteilung wir von dem Verf. abweichen. Es erübrigt sich, 
von dem sonstigen Inhalte des Buches einen Bericht zu geben. Die 
Gedrängtheit seiner Darstellung ließe einen solchen kaum zu; auch 
ist das genaueste Studium des Originals für jeden an der naturwissen- 
schaftlichen Grundlagen-Theorie Interessierten unerläßlich. Indessen 
wollen wir noch auf einige Kragen besonders hinweisen, die, nachdem 
sie schon lange durch die in ihrem Gefolge auftretenden Streitigkeiten 
eine gewisse Berühmtheit behaupten, durch die eindringende Unter- 
suchung des Verfassers in ein so helles Licht gerückt worden sind, daß 
man wohl hoffen könnte, sie würden als Fragen endlich aus der 
Diskussion verschwinden, wenn ihre hier gegebenen Lösungen ernst- 
liche Beachtung fänden. 

Zu diesen Fragen gehört erstlich die nach dem Verhältnis der 
Kantischen Erkenntnistheorie zur Sinnesphysiologie. Der Verf. weist 
in überzeugender Weise die Irrtümer nach, auf denen die noch heute 
verbreitete, besonders von Helmholtz popularisierte Behauptung von 
der nachträglichen Bestätigung des Kantischen Idealismus durch die 
neuere Physiologie beruht. (S. 67, 69.) 

Eng hiermit hängt die Frage nach der Objektivität oder Subjek- 
tivität der Sinne8quali täten zusammen. Der Verf. weist die Aussichts- 
losigkeit aller Versuche nach, die Subjektivität der Sinnesqualitäten 
empirisch zu beweisen. (S- 128.) 

Es kommt hier weiter die berühmte Frage nach dem Verhältnis 
der Kantischen Philosophie der Mathematik zur Nicht-Euklidischen 
Geometrie in Betracht. Es wird der Trugschluß aufgewiesen, der 
der landläufigen auf einige unvorsichtige Aussprüche von Gauß und 
ltiemann zurückgehenden Beurteilung dieses Verhältnisses zu Grunde 
liegt (S. 87 f.) — Es wird ferner mit treffenden Gründen der von 
Helmholtz gegen die Apriorität des ParallelenaxioraB erhobene Ein- 
wand zurückgewiesen, daß dasselbe als Urteil a priori eine unzulässige 
materiale Beschränkung der formalen Raumanscbauung enthalten 
würde. (S. 94 f.) 

Wir weisen ferner auf die Kritik des physikalischen Agno- 
stizismus hin, nach dessen besonders von Hertz ausgebildeter 
Lehre der Zweck der physikalischen Theorieen nicht in einer adäquaten 
Erkenntnis der Naturvorgänge liegt, sondern nur in der Herstellung 

60« 






COPNfll UNIVERSirr 



998 Ottt. gel. Ans. 1909. Nr. 12 

irgend welcher >Zeichen« oder >Bilder<, von denen lediglich verlangt 
wird, daß ihre denknotwendigen Folgen stets wieder die Bilder von 
den naturnotwendigen Folgen der abgebildeten Gegenstände sind. Es 
wird gezeigt, daß dieser Agnostizismus nur auf halbem Wege stehen 
bleibt, wenn er auf die Notwendigkeit und Objektivität der mechani- 
schen Naturau ffassung verzichtet und diese als ein bloßes willkürliches 
Bild der Natur betrachtet, dabei aber dogmatisch an der Voraussetzung 
eines objektiven, unseren Bildern zu Grunde liegenden, durch sie aber 
nicht adäquat faßbaren >Wesens< der Dinge in Raum und Zeit fest- 
hält Dieses unfaßbare innere »Wesen« der Naturdinge ist in der 
Tat, wie schon Kant bemerkt, eine bloße >Grille<, und der Machsche 
Phänomenalismus ist, nach den treffenden Nachweisungen des Ver- 
fassers, jenem Agnostizismus gegenüber durchaus im Rechte, wenn er 
die Annahme eines unerfahrbaren von den Erscheinungen verschie- 
denen > Wesens* der Dinge aus der Naturwissenschaft zu beseitigen 
und durch den rein mathematischen Begriff der funktionalen Ab- 
hängigkeit der Erscheinungen von einander zu ersetzen strebt. (S. 101 ff.) 
Der Verf. zeigt aufs klarste, wie wenig gerade in dieser Beziehung 
zwischen dem Machschen Phänomenalismus und dem Kantischen 
Kritizismus Streit bestehen kann und wie der erstere nur darin irrt, 
daß er den Begriff der funktionalen Abhängigkeit nicht &1b einen 
selbständigen, der Empfindung koordinierten Erkenntnisfaktor aner- 
kennt, sondern, durch eine ungerechtfertigte lufAßaotc ins Genetisch- 
Biologische, als ein Produkt >denkökonomischer< Annahmen oder 
»Konventionen« verflüchtigt, während nach den Nachweisungen Kants 
gerade in ihm und nur in ihm der feste Widerhalt der Objektivität 
unserer Natur erkenntnis zu finden ist (S. 106, 108 ff., 123.) 

Dieser Teil der Darlegungen des Verfassers dürfte vielleicht am 
ehesten auf Verständnis rechnen in einer Zeit, wo bereits namhafte 
Naturforscher wie Seeliger '), Schuster *), Planck *) sich mit mehr oder 
weniger Entschiedenheit von dem phänomenalisti sehen Dogma los- 
sagen. Es ist merkwürdig, daß keiner von diesen Forschern erkannt 
hat daß die biologische Verflüchtigung der naturwissenschaftlichen 
Grundbegriffe, gegen die sie protestieren, eine notwendige Folge des 
Empirismus ist und daß daher ohne Preisgabe dieses Empirismus 

1) Hugo Seeliger, Debor die sogenannte absolute Bewegung. Sitzungsberichte 
der mathem.-phvs. Klüse der Kgl. Bayer. Akademie der Wissenschaften , Bd. 
XXXVI, 1906, Heft I, S. 94 f. 

2) Arthur Schuster, Einführung io die theoretische Optik. Deutsch roa II. 
Konen. 1907. Vorwort. 

S) Max Planck, Die F.inhcit des physikalischen Weltbildes. Physikalische 
Zeitschrift, 10. Jahrgang, 1909, Heft 2, S. 72 ff. 



f>ly.i ■ 
CORNEll UNIVERSiTV 



König, Kant und die Naturwissenschaft 

aller Kampf gegen seine phänomenalistischen und biologiatischen Kon- 
sequenzen inkonsequent und vergeblich bleiben muß. Wenn Planck die 
Frage aufwirft, wie es erklärlich sei, daß eine mit der tatsächlichen 
Denkweise jedes besonnenen Physikers so schroff in Widerspruch 
stehende Erkenntnistheorie wie die Machsche eine so große Ver- 
breitung unter den Naturforschern finden konnte, so scheint uns der 
Grund hierfür nicht so sehr, wie er meint, in dem Fehlschlagen ge- 
wisser übertriebener an die mechanische Naturanschauung gestellter 
Erwartungen zu liegen, als vielmehr in der logischen Unanfechtbar- 
keit, mit der diese Erkenntnistheorie die Konsequenzen aus dem von 
Freunden und Gegnern in der Naturwissenschaft anerkannten Em- 
pirismus gezogen hat Mit ernsten und beredten Worten hat Planck 
auf die Gefahren hingewiesen, die aus dem Ueberhandnehmen der 
phänomenalistischen und biologistischen Denkweise für den Fortschritt 
der Naturwissenschaft und der geistigen Kultur im allgemeinen ent- 
stehen müssen. Wie will man aber diesen Gefahren mit Erfolg ent- 
gegentreten, solange man &ich nicht entschließt, sie an der Wurzel 
anzugreifen und also das Vorurteil aufzugeben, daß die >Sinnes- 
empfindungen den einzig legitimen Ausgangspunkt aller Nalurfor- 
schungc 1 ) bilden? 1 ) 

Wie sehr übrigens eine unbefangene Prüfung der Tatsachen des 
naturwissenschaftlichen Erkennenß zu der dem Empirismus entgegen- 
gesetzten Kantischen Auffassung drängt, das laßt sich besonders, deut- 
lich auch bei einem Forscher beobachten, dem der Verf. verhältnis- 
mäßig geringe Beachtung schenkt, bei Poincare. Es steht in selt- 
samem Miß Verhältnis zn seiner konventionalistischen Grundanschauung, 
wenn Poincarö bei seiner Untersuchung des Begriffs der »Objektivität 
der Wissenschaft zu einem Ergebnis gelangt, das sich in Sätzen wie 
folgenden ausspricht: »C'est dans les relations seulement que I'objec- 
tivite* doit etre cherchee; . . . ce sont les rapports Nah qui peuvent 
etre regardes comme objeetivs. Les objets extörieurs . . . ne sont 
pos seulement des groupes de Sensation», mais des groupes eimentes 
par un lien constant. C'est ce lien, et ce lien seul qui est objet en 

1) a.a.O., 8. 74. 

2) Ich kann mir nicht versagen, in diesem Zusammenhang auf eine erst nach 
der Fertigstellung vorliegender Besprechung erschienene Arbeit hiniuweisen, die 
auf der bewußten und konsequenten Durchführung der bei den eben genannten 
Forschern nur halb bewußt und ohne Konsequenz hervortretenden Einsicht beruht 
and daher sor Hoffnung auf eine allmähliche Ausbreitang des Verständnisses für 
die kritische Philosophie in mathematischen and physikalischen Fachkreisen be- 
rechtigt. Et ist dies die Abhandlung von Georg Harne): »Ueber lUum, Zeit und 
Kraft als apriorische Formen der Mechanik* im Jahresbericht der Deutschen 
Mathematiker- Vereinigung, 18. Band, Heft 7—8, S. 3Ä7-S85. 






C0RNELL uwvERSirr 



1000 GOtt. gel. Au. 1909. Nr 12 

eux, et ce lien c'est un rapport« ') Deutlicher kann man den Kanti- 
schen Grundgedanken nicht aussprechen, daß nur durch die Konstanz 
gewisser Verhältnisse, d. h. nur durch den Begriff der Gesetzmäßig- 
keit, eine naturwissenschaftliche Definition des Objekbegriffs möglich 
ist.*) Aber gerade dieses Beispiel Poincarcs kann uns wiederum 
lehren, wie verzweifelt schwierig es ist, in Fragen dieser Art zu 
einer Verständigung zu gelangen. Denn nachdem Poincare soeben 
mit der Behauptung, daß die gesetzmäßige Einheit das Kriterium der 
Objektivität sei, ein Kapitel geschlossen hat, beginnt er das nächste 
wieder mit der Erklärung, daß, was man gewöhnlich die > Wahrheit« 
einer wissenschaftlichen Annahme nenne, in der Tat nur ihre Be- 
quemlichkeit sei. — 

Unmittelbar hiermit hängt eine letzte Frage zusammen, auf deren 
lichtvolle Behandlung durch König wir kurz hinweisen wollen: die 
Frage nach der absoluten Bewegung und der eigentlichen Be- 
deutung des Trägheitsgesetzes. (S. 144 fl.) Ohne auf die dies- 
bezüglichen Ausführungen des Verfassers näher einzugehen, wollen wir 
auch hier nur auf eine bestätigende Darlegung bei Poincare auf- 
merksam machen, — auf eine Darlegung, die ihrerseits durch die 
Geschichte der Naturwissenschaft vollauf bestätigt wird. Was veran- 
laßt uns, die Kopernikanische Theorie der Ptolemaischen vorzuziehen? 
Dies ist die Frage, die Poincarö sich vorlegt. Eine absolute Bewe- 
gung » ist kein Gegenstand möglicher Erfahrung. Der Vorzug der 
Kopernikanischen Theorie scheint daher wirklich nur in ihrer größeren 
Einfachheit und also Bequemlichkeit zu liegen. Und so verhält es 
sich in der Tat, so lange wir die beiden Theorieen lediglich unter 
kinematischem Gesichtspunkt vergleichen. Gehen wir aber zur 
mechanischen Betrachtungsweise über, so zeigt sich ein prinzi- 
pieller Unterschied: die zahlreichen Erscheinungen, die nach der 
Ptolemaischen Konstruktions weise ohne kausalen Zusammenhang neben 
einander stehen, lassen sich nach der Kopernikanischen auf eine ge- 
meinschaftliche Ursache zurückführen. >Est-ce par hasard que toutes 
les planetes admettent une inegalite dont la penode est d'un an, et 
que cette periode est precisement egale ä cclle de l'aberration, pre- 
cisement egale encore ä celle de la paraHaxe V Adopter le Systeme 
do Ptolemee, c'est repondre oui; adopter celui de Copernic c'est 
repondre non.< >Dans le Systeme de Ptolemee, les mouvements des 
corps Celestes ne peuvent s'expliquer par Pactum de forces centrales, 
la Mecanique Celeste est impossible. Les rapports intimes que la 

1) Henri Poincare^ La taleur de la scieoce, p. 266. 

2) Vgl. auch den über ein st mimenden Aussprach Plancks, a.a.O., S. 74: 
> Dieses Konstante ... ist nun aber das, was wir das Reale nennen.« 






— £ÜßH£tl UNNER5JIY 



Kunig, Kut und die Naturwiaseiuchaft 1001 

Mecanique Celeste nous rövelc entre tous les phenomenes Celestes 
ßont des rapports vrais; affinner rimmobilite* de la Terre, ce serait 
nier ce» rapports, ce serait donc se tromper.< ') In diesen Worten 
kommt die kritische Auffassung aufs klarste zum Ausdruck. Kine- 
matisch kann man nur fragen: welche Konstruktion weise ist die be- 
quemere? Mechanisch aber gibt es eine objektive Entscheidung 
zwischen beiden Konstruktionen; es ist nämlich diejenige Konstruk- 
tion die richtige, die eine Einsicht in den kausalen Zusammenhang der 
Erscheinungen ermöglicht, d. h. die eine Anwendung der Mechanik 
gestattet. Die mechanischen Prinzipien werden hier also als objektive 
Kriterien der Bewegung in Anspruch genommen; sie dienen — nach 
Kantiechem Sprachgebrauch — als Bedingungen der Möglichkeit der 
Erfahrung, nämlich der Möglichkeit einer objektiven Erkenntnis der 
Bewegungen. Wenn wir sonach auch physikalisch die einfachere 
Theorie bevorzugen, so tun wir dies doch nicht wegen ihrer subjek- 
tiven Einfachheit, sondern wegen ihrer objektiven (kausalen) Ein- 
heitlichkeit; und nur wer diese beiden Dinge verwechselt, kann wieder 
in die Behauptung zurückfallen: >Ces deux proposilions, la Terre 
tourne, et, il est plus commode de supposer que la Terre tourne, 
ont un seul et meme sens.«') — 

Möge das vorliegende Buch dazu beitragen, das noch in weiten 
Kreisen bei den Naturforschern bestehende Mißtrauen gegen die 
Kantische Philosophie zu zerstreuen, und ihr neue und erfolgreiche 
Anhänger gewinnen. Möge es dadurch den Boden bereiten für einen 
künftigen umfassenden Aufbau der Naturphilosophie, und möge es 
den Freunden der kritischen Philosophie vergönnt sein, fUr die Lo- 
sung dieser ihrer schwierigsten t und dringendsten Aufgabe in dem 
Verf. auch weiterhin einen Führer zu finden. Und so schließen wir 
mit dem Wunsche, daß der Verf. Gelegenheit finden möchte, noch 
einmal auf den Gegenstand des vorliegenden Werkes zurückzukommen, 
daß er dann aber die historischen Fragen in den Hintergrund stellen 
und dafür die prinzipiellen Probleme, deren manche von ihm bisher 
nur gar zu kurz gestreift, manche wohl auch völlig übergangen worden 
sind, in systematischem Zusammenhange und mit der ihrer Bedeutung 
und Schwierigkeit entsprechenden Ausführlichkeit behandeln möge. 

Göttingen Leonard Nelson 

1) a.a.O., S. 273 f. 

2) a.a.O., S. 271. 



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COPNEU UHIVERSlTY 



1002 GöU. gel. Ans. 1909. Mr. 12 



Job» Baraet, Early greek philoiophy. 2* editioa. Loodoo, Adam 4 Charles 
Black. 1906. XI, 433 S. 8. 13 ib. 6 d. 

Burnets Buch enthält so viele und treffliche Gedanken, es fordert 
aber zugleich zu so entschiedenem Widerspruch heraus, daß es sich 
lohnt, dasselbe einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Es liegt 
aber nahe, Burnets Auffassung der vorsok ratischen Philosophie zu- 
gleich mit derjenigen Auffassung in Vergleich zu stellen, welche die 
neuesten deutschen Darstellungen der älteren griechischen Philosophie 
zum Ausdruck bringen, A. Döring im 1. Bande seiner Geschichte der 
griechischen Philosophie und W. Kinkel im 1. Bande der Geschichte 
der Philosophie. Wir erhalten so die Möglichkeit festzustellen, einer- 
seits, wie weit eine Uebereinstimmung wenigstens Über die Haupt- 
lehren der Vorsokratiker erzielt worden ist; anderseits, welches die 
hauptsächlichen Differenzpunkte sind, in denen die Forschung ein Ein- 
vernehmen noch nicht geschaffen hat. So wird es uns gelingen, den 
Stand unseres Wissens von den Anfangen der griechischen Philo- 
sophie zu fixieren und zugleich zu kontrollieren. DaG alle drei ge- 
nannten Werke in erster Linie auf dem unverrückbaren Grunde der 
Dielsschen Sammlungen beruhen, braucht nicht besonders hervorge- 
hoben zu werden. 

Den Hauptwiderspruch, zu dem Buraete Buch herausfordert, bietet 
seine Wertung des Aristoteles. Er sagt über diesen S.59: >when 
he seems to attribute an idea to some earlier thinker, we are not 
in the least bound to believe, that he says in a historical sense.< 
Denn überall modelt Aristoteles, das ist Buraete Meinung, die An- 
sichten der älteren Philosophen, um dieselben als die noch unbe- 
holfenen und ungenügenden Formulierungen seiner eigenen Ideen 
darzustellen. Da unser Wissen von den älteren Phasen der griechi- 
schen Spekulation — abgesehen von den dürftigen Schriftresten der 
Denker selbst — im wesentlichen aus zwei Quellen , Aristoteles 
und Theophrast, schöpft, so ist es von höchster prinzipieller Bedeu- 
tung, wie wir Über diese beiden Gewährsmänner zu urteilen haben. 
Diels sagt mit Recht (Philos. AufeaUe für Zeller S. 253), daß die 
Beurteilung der älteren Systeme in allen Schulen das treibende 
Ferment für die Weiterbildung der Gedanken gebildet hat. »Man 
kann beobachten, wie diese kritische Beschäftigung mit der älteren 
Philosophie immer mehr anschwillt und schließlich in der aristoteli- 
schen Schule zur Geschichte der Philosophie führt«. Müßten wir mit 
Burnet annehmen, daß Aristoteles in einer so befangenen, ja geradezu 
unwahren Weise die ältere Spekulation für seine Zwecke verwertet 
hätte, so wäre uns das erste und wichtigste Hülfsmitti'l für die Er- 






C0PKELIUNIYER9TY 



Burnet, Ewly greek philosophy 1008 

kenntnis jener genommen. Glücklicherweise ist das aber nicht der 
Fall. So bestimmt man auf der einen Seite zugeben darf, daß Aristo- 
teles an einzelnen Punkten die alteren Denker nicht richtig wertet; 
daQ er je nach dem Standpunkte, den er gerade den einzelnen Fragen 
gegenüber einnimmt, seine Meinung verschiebt, ja auch mitunter par- 
teiisch wird: an seiner Ehrlichkeit im allgemeinen ist nicht zu 
zweifeln; und ebenso ist seine Fähigkeit, die einzelnen Denker voll 
zu würdigen, über jeden Zweifel erhaben. Aristoteles' Urteile über 
die Voraristotetiker bilden somit für unsere Erkenntnis die unantast- 
bare Grundlage und Bumet hat sich, indem er sich dieser Ueber- 
zeugung verschloß, selbst in vielen Fällen die Möglichkeit genommen, 
die Gedanken der älteren Forscher zu erkennen und zu würdigen. 

Dieses Mißtrauen in die Urteile des Aristoteles und die aus 
demselben resultierende Vernachlässigung seiner Angaben zeigt sich 
sofort in der Einleitung. Ich erkenne der letzteren an und für sich 
einen hohen Wert zu. Burnet hat den Gedanken, aus dem die ältere 
Forschung, speziell der Ionier, erwachsen ist, richtig erkannt. Das 
Prinzip, sagt er S. 10, welches all ihrem Denken zu Grunde liegt, ist 
die Erkenntnis der Ewigkeit des Stoffs. Sie sehen, daß alle Dinge 
entstehen und vergehen, und daß ihnen deshalb ein wahres Beharren, 
eine wirkliche Existenz nicht zukommt: das einzige was wahrhaft 
existiert, ist die Materie als solche, der Uretoff, der allen verschie- 
denen Formen der 5Xi] zu Grunde liegt und in ihnen sich erhält. 
>There must then be something which always is, something fundamental 
which persists throughout all change, and ceases to exist in one form 
only that it may reappear in another.« Dieser Gedanke entspricht 
tatsächlich der treibenden Grundidee, von der die ältere Forschung, 
speziell die ionische, beherrscht wird. Burnet unterläßt es aber, aus 
Aristoteles selbst die Beweise hierfür zu holen. Für den Gedanken, 
daß ein Entstehen aus einem uvr, öv unmöglich, beruft er sich allein 
auf Parmenides: weshalb führt er nicht das Urteil des Aristoteles 
an, der wiederholt und sehr bestimmt hervorhebt, daß diese Ueber- 
zeugung von der Ewigkeit des Stoffs die xoivtj $6i* aller fooixol sei? 
Ich verweise auf Stellen wie 187*27.34; 3I7 b 29; 984-32; 1062*24. 
Aristoteles hat also mit klarem Blick erkannt, welches der Grund- 
gedanke war, von dem aus seine Vorgänger ihre Systeme aufgebaut 
haben. Und für das Hauptdogma der Ionier von dem einen Grund- 
stoffe glaubt Bumet den Beweis nur aus den einzelnen Lehrsystemen 
selbst erbringen zu können: er hat nicht beachtet, daß Aristoteles 
immer wieder — ich habe aus meiner Aristoteleslektüre zirka 30 
Stellen notiert, die dieses besagen — jenes Dogma hervorhebt Es 
ist das Sv Sv, die pta tu <pDOu> das Sv u.dvov, das Sv ti xai ndv, die 



. 



1004 Ofttt. gel. Am. 1909. Nr. 12 

üx&x&cpivTj (lia üät], die eine bleibende oüoia, und wie Aristoteles sieb 
sonst ausdrückt, welches allem unendlich mannigfaltigen Werden der 
Dinge zu Grunde liegt und in allen Einzelphasen der sich entwickeln- 
den -".', im Kerne sich erhält. Ich denke also, Aristoteles hat sehr 
wohl die älteren Systeme, speziell die ionische Spekulation, in ihren 
Grundgedanken erkannt und uns fehlt jedes Recht, ihm Befangenheit 
oder gar Parteilichkeit vorzuwerfen. 

Neben dem Stoffe, welcher als ein einheitlicher allem kosmischen 
Werden zu Grunde liegt, ist es die Bewegung, welche Burnet S. 15 
in der Auffassung der Ionier in Betracht zieht Er meint, es sei 
nicht anzunehmen, daß die letzteren irgend etwas über Bewegung 
gesagt haben: Aristoteles' und seiner Nachfolger Angabe von der 
ewigen Bewegung sei nur ein Schluß; erst die Leugnung der Bewe- 
gung durch die Eteaten habe die Aufmerksamkeit auf dieses Moment 
gelenkt. Das ist nicht richtig. Aristoteles bezeugt es ausdrücklich 
250 b 15, daß itdvtec ot nepi cpüaeüc tt Xf^ovTsc auch über xtvipic 
gehandelt haben und die Charakteristik der ionischen Forschung 
lB4 b 15 ff. durch die uia apyjij (d. h. hier 5Xi]) xivoouivi] zeigt, daG 
gerade die Bewegung neben dem Einheitsstoffe den Mittelpunkt der 
ionischen Spekulation gebildet hat. Die Bewegung der einheitlichen 
uXtj hat darin ihre Erklärung, daß die letztere selbst lebendig ist. 
Bumct nimmt zwar an, daß der primitive Animismus, nach dem alle 
Einzeldinge belebt waren, vor oder durch die ionischen Denker über- 
wunden sei: der einzige aus Anaximanders Schrift erhaltene Aus- 
spruch (Simplic. --•---.. 24, 15ff.) zeigt aber, daß tö övta nicht nur 
lebendig, sondern sogar moralisch verantwortlich sind; und noch He- 
raklit gibt dieser amnestischen Auffassung, wonach wenigstens die 
einzelnen Elemente leben und sterben, wiederholt Ausdruck. Döring 
faßt deshalb auch sehr gut diese ältere Forschung als Hylopsychismus 
zusammen. In diesem Lebendigsein der Einzeldinge, bezw. der ele- 
mentaren Bildungen, liegt die völlig genügende Erklärung des xi- 
vitodeu. 

Bumet identifiziert mit dem von der älteren Spekulation ange- 
nommenen Einheitsstoffe Begriff und Ausdruck <pöotc: indem die 
Forscher ihren Schriften die Bezeichnung "■;:-■ <poo«oc gaben, deuteten 
sie damit schon ihr Grunddogma an. Ich kann ihm auch darin nicht 
recht geben. Es ist bekannt — es genügt auf Bonitz Index s. v. zu 
verweisen — , daß für Aristoteles mit dem Wort q>6oic regelmäßig der 
Begriff der Bewegung verbunden ist. Mir scheint, daß schon die 
älteren Philosophen diesen Begriff mit ihrer Titelgabe haben andeuten 
wollen: 9601« ist die sich bewegende Materie. Joel (Ursprung d. 
Naturphilos. S. 71 f.) hat mit Hecht darauf hingewiesen, daß dieses 



•:Sty 



Barnet, Early greek pbilosopby 1005 

schon in dem Worte selbst liegt: füatc ist >die allgemeine Wand- 
lung«, »die Erzeugung, die lebendige Entstehungi. Aber man kann 
zugeben, daß in der einheitlichen ?i>oi« die alten Denker neben der 
Bewegung schon die Einheit des Stoffs haben andeuten wollen. <*>öa:s 
ist ihnen die Bewegung, die Umwandlung der einheitlichen Materie, 
in ihren einzelnen Phasen verfolgt 

Jedenfalls hat, das muß noch einmal hervorgehoben werden, 
Burnet den Grundgedanken, aus welchem die älteste Spekulation er- 
wachsen ist, richtig erkannt: es ist der Begriff der Einheitesubstanz, 
welche, dem Kosmos immanent, allem Stoffwechsel zu Grunde liegt 
und, von Ewigkeit her existierend, in allen Phasen der sich gestalten- 
den Materie intakt sich erhält Dörings (S. 6) Erklärung des Grund- 
wesens der Dinge als des lebendigen Stoffs, dem infolge seiner Leben- 
digkeit nicht nur Eigenbewegung, sondern auch die unbegrenzte 
Fähigkeit, sich in alle möglichen andern Stoffe umzuwandeln, zuge- 
schrieben wird, hebt allerdings ein wichtiges weiteres, von Bumet 
— wie wir sahen — unberücksichtigt gelassenes, Moment hervor, 
betont aber anderseits den einheitlichen Substanzbegriff nicht ge- 
nügend; auch Kinkels Definition der ionischen Forschung (S. 52) als 
der dogmatischen Versuche, die Einheit der Welt in einem stoff- 
lieben Substrat« zu begründen, ist nicht erschöpfend. Burnet betont 
mit Recht, daß es für die ersten Philosophen sich nicht um die Er- 
klärung einzelner ?aivöu.sva, der u.6tftwpa, gehandelt habe, sondern 
daß es in viel tieferem Sinne die Aufspürung des wahren Grundes 
alles Weltgeschehens gewesen sei, der ihre Forschung gegolten habe. 
Er verweist dafür auf Piatos Phaedo 96*; auf Solons Ausspruch vor 
Kroesus (er meint Herodot 1,30): aber auch hier ist es zu bedauern, 
daß er es verschmäht, Aristoteles zu Rate zu ziehen. Er hätte sonst 
den hohen Preis der Philosophie und speziell der Anfänger und Be- 
gründer aller philosophischen Spekulation, wie wir ihn im Anfange 
der Aristotelischen Metaphysik (a 1.2) lesen, nicht ignorieren können. 

Ich wende mich jetzt zur Betrachtung der einzelnen Schulen. 
Bumet (und ebenso Döring) trennt von den älteren Ioniern Thaies 
Anaximander Anaximenes (Kap. 1) den spätem Ionier Heraklit (Kap. 3) 
ab, indem er diesem eine Sonderstellung einräumt Das ist nicht 
richtig. Aristoteles bat konsequent alle diejenigen, welche die uia 
äp/r, xtvoouiv-r] vertreten, als eine zusammenhängende Schule gewertet 
und wir sollten nicht klüger sein wollen, als dieser erste und gründ- 
lichste Kenner der Vorsokratik. Eine Vergleichung der Stellen 
IM" 17-. 328*33; 984*3 zeigt, daß ihm Thaies und Hippon; Anaxi- 
menes und Diogenes v. Apollonia; Heraklit und Hippasos; endlich 
Anaximander die zusammengehörenden Vertreter eines und desselben 



CORNfU UKIVERSITV 



100« (iött. gel. Am. 1909. Nr. 12 

Grunddogmas sind. Die hier genannten Manner unterscheiden sich 
nur dadurch unter einander, daß sie die kosmische Entwicklung, das 
Werden und Umbilden des Stoffs, von verschiedenen Ausgangspunkten 
annehmen: vom Wasser, von der Luft, vom Feuer, oder endlich von 
einem qualitätslosen xpdtipov oder [lctcxIö. Diels a. a. 0. 239 ff. hat 
allerdings gleichfalls die ephesinische Schule Heraklita von der mile- 
sischen Schule der Älteren lonier losgetrennt Aber kann man wirk- 
lich annehmen, daß Heraklit, der in seiner Grundaufiassung von der 
kosmischen Einheitssubstanz sich unmittelbar an die älteren lonier 
anschließt, nicht durch eben diese angeregt und in seinem Denken 
beeinflußt and bestimmt worden ist? Ich möchte deshalb, so be- 
stimmt ich die Bedeutung der >Schule< auch für diese ältesten 
Phasen der Spekulation anerkenne, hier viel lieber von einer gemein- 
samen ionischen Weltanschauung sprechen. Aristoteles hat auch hier 
in der Zusammenstellung der genannten Forscher — womit übrigens 
Simplicius ?ws. 23,21 — 25,12 völlig übereinstimmt — den Weg ge- 
wiesen, den wir nicht verlassen sollten. 

Unter den Ioniern nimmt Anaximander durch seine Lehre vom 
äxsipov eine besondere Stellung ein : es handelt sich hier vor allem 
um die Feststellung dieses Begriffs. Daß das imipov ein räumlich 
unendliches bedeutet, ist allgemein anerkannt: Burnet beschränkt es 
auf diesen Begriff. Nun wird aber zweimal von Theophrast der 

qualitativ ungeschiedene Charakter des iitsipov als des iöpiotov betont 
(vgl. dessen Phys. opin. Fr. 2. 4 Doxogr. 476. 479) : es ist also jeder 
Zweifel, daß es sich hier um einen qualitativ noch un geschiedenen 
Urstoff handelt, unangebracht und Döring sowohl wie Kinkel heben 
dieses Wesen des Sxiifov richtig hervor. Namentlich der letztere 
weist auf den Charakter einer solchen, der unmittelbaren Sinneswahr- 
nebmung entzogenen, Stoffsubstanz hin. Ich muß auch hier auf das 
Zeugnis des Aristoteles verweisen, der in Bezug auf das £xsipov 
Anaximanders 204* 32 hervorhebt, daß roioötov oü^a aiodijtöv irapä 
tä OTot)rGia xaXoDfuva — o&&v tpalvcrat. Und ich muß ferner zum 
Verständnis der ionischen Lehre im allgemeinen auf eine wiederholt 
von Aristoteles gegebene Charakteristik derselben hinweisen, die man, 
wie mir scheint, bisher zu wenig beachtet hat. Aristoteles bezeichnet 
nämlich als die gemeinsame Lehre aller ?txjixoi die Lehre von den 
hvavxla, der er eine besondere Abhandlung yoo. o 4 — 7 widmet. Ge- 
rade in Bezug auf die ionischen Forscher wird diese Lehre als 
eine Wandlung des Stoffs je nach seiner kompakteren oder auf- 
gelösteren Struktur charakterisiert und wieder gerade bezüglich 
eines mittleren Stoffs — als welcher hier nur Anaximanders 4x«pov 
verstanden werden kann — wird gesagt 189 b 2ff., daß dieser der 






COKWll UHIVERSTY 



Barnet, Exrly greek philo lopby 1007 

geeignetste sei, die Entwicklung nach der einen Seite der xoxvdnjc, 
nach der andern Seite der uavönjc zu erklären. Zu wieder- 
holten Malen (ich verweise auf 188' 22; 265*30; 308* 16 J 330 K 9) 
wird als die Lehre aller Ionier dieses Dogina von den svavtta 
der «oxvönjc und [iavönjc des Stoffes hervorgehoben, weshalb Sim- 
plicius auch richtig 700. 149,32 sagt: kxi 70p to6tou u^voo (es ist 
von Anaximenes die Rede) 8sd<p paococ tv rfl latopt^ rijv |uivuotv ifpTjx« 
xol xdxvwolv, oi^ov oe m; xai oi £XXoi rjj ;ir/, :;_:■. xol xuxvdnjn 
fcyp&vto. Theophrast hatte also in der Spezi&lnbhanrilung über Anaxi- 
menes diese Lehre eingehend dargelegt: sie war aber in Wirklichkeit 
die gemeinsame Lehre aller Ionier. Wenn Burnet und Andere für 
Anaximander dieses leugnen, so setzen sie sich mit dem wiederholt 
über die ionische Stoffwandlungslehre abgegebenen Urteile des Ari- 
stoteles in Widerspruch. 

Bekanntlich knüpft sich an die Lehre Anaximanders die Kontro- 
verse, wer unter dem Vertreter des |uto£d zu verstehen sei, den 
Aristoteles öfter erwähnt. Ich freue mich, in dieser Frage völlig mit 
Burnet übereinzustimmen. Die Sache liegt so: Die Fassung der 
Worte 303 b , 12, wo es heißt, daß das taipov ,-.-: :,■.=/■•. adviac toüc 
oöpavob«, läßt nur den Schluß zu, daß hier derselbe Philosoph ge- 
meint ist, von dem es 203 b 1 1 heißt, daß sein äxstp ov xspii/st äxavta. 
An der letzteren Stelle wird aber als Vertreter dieser Lehre be- 
stimmt Anaximander genannt; und danach muß auch jene erste Stelle 
auf Anaximander bezogen werden. Dort heißt es aber weiter von 
diesem Äxeipov, daß es üäatoc pAv Xextitepov, cUpo< 5£ icuxvÖTcpov sei. 
Daraus folgt also, daß Anaximanders äxnpov — wenigstens in Aristo- 
telischer Auffassung — ein (istafcö war und es sind die zahlreichen 
Stellen, an denen von einem ionischen Philosophen die Rede ist, 
welcher als Urstoff ein uatogfr lehrte, tatsächlich auf Anaximander zu 
bezieben. Diels hat, einer Anregung Zellers folgend, die Angaben vou 
einem }LiTa£6 als Urstoff einem Idaios gegeben, von dem die einzige 
Notiz, die wir über ihn haben (Sextos 9, 360), bemerkt, daß er als 
Anhänger der Lehre des Anaximenes den ä^p als Urstoff annahm: 
daraus folgt, daß er keinesfalls für das |lko£u in Betracht kommen 
kann. Es bleibt also nur die Beziehung auf Anaximander übrig. Die 
verschiedenen Urteile des Aristoteles, der bald von einem uioov oder 
{i«Ta&6 zwischen Luft und Wasser, bald zwischen Luft und Feuer; 
bald von einem ixxptvtiv, bald von einem *rswdv; bald von einem 
äöptotov, bald von einem t"7jia spricht, sind nur als Schlüsse und 
Folgerungen zu verstehen, die er zu verschiedenen Zeiten und vuu 
verschiedenen Standpunkten aus zieht Anaximander hatte offenbar 
nur vom ixstpov, ohne weitere Erklärungen, gesprochen: damit war 






COßNEU UMIVfRSUY 



1006 Qu;' gel. Anz. 1909. Nr. 12 

den Späteren die Möglichkeit gegeben, diesen Begriff verschieden zu 
deuten. 

Auf Einzelheiten der Anaximanderschen Lehre kann ich hier 
nicht näher eingehen. Ich will deshalb hier nur andeuten, daG in der 
Auffassung der äläioc xtvijaic, des Nacheinander der £sstpot xöou-ot, 
der ÄpxTJ, welchen Ausdruck Anaximander zuerst für seinen Urstoff 
nach einer bestimmten Angabe angewandt haben soll, Döring und 
Kinkel richtiger urteilen, als Burnet. Der letztere hat auch hier, wie 
so oft, seine Quellen nicht verstehen, sondern meistern wollen. 

Heraklit erfährt von Burnet Kap. 3 eingehende Würdigung. Ich 
kann in den wesentlichsten Punkten hier mit ihm übereinstimmen. 
Das gilt namentlich, wie schon oben bemerkt, dem Hauptgedanken, 
der Heraklits Weltanschauung beherrscht: es gibt eine einheitliche 
Substanz, welche in allen Veränderungen des KosmoB sich erhält. 
Und zwar ist es das Feuer, d. h. die Materie in ihrer feinsten und 
leichtesten Struktur, aus der alle Stoffverdichtung (diese leugnet 
Burnet mit Unrecht) und Stoffwandlung hervorgeht und in die sie 
sich wieder auflöst. Nur hatte Burnet betonen sollen, daß dieses 
Feuer nicht aus seiner Verbindung mit der Wanne gelöst werden 
kann: in Wirklichkeit ist es also die Wärmeenergie , die als die 
eigentlich schöpferische und erhaltende Weltsubstanz erscheint. Jeden- 
falls ist Heraklits Lehre nur eine andere Form der ionischen Sub- 
stanzlehre. Dieses verkennt Kinkel , dessen Behauptung , Heraklit 
fehle ganz der fundamentale Begriff der Beharrung der Substanz 
(S. 79), deshalb nicht richtig ist. Aristoteles sagt gerade von Heraklit 
(298*26— 33), daß es in allem Fluß der Dinge ein h n juJvov ono- 
uivov gebe : das Feuer, d. h. die Lebenswärme, erhält sich also in 
allen Dingen intakt und bleibt so die unvergängliche Grundsubstanz. 
Damit ist nicht ausgeschlossen, daß diese Lebenssubstanz in Ab- 
stufungen zur Erscheinung kommt, wonach die Dinge naher oder 
ferner mit der Gottheit, d. h. dem «öp ätlC»ov, verbunden sind. 
Döring, der im Übrigen alle Momente eingehend und sachgemäß prüft 
(S. 82 ff.), löst Heraklits Lehrsystem zu sehr in Einzelheiten au/: und 
doch ist gerade die Energie des Gedankens, mit der die eine Grund- 
idee bis in ihre äußersten Konsequenzen verfolgt wird, für Heraklit 
charakteristisch. 

Auch die viel umstrittene Gegensatzlehre Heraklits wird von 
Bumet sehr verständig erklärt Er erkennt einmal die Gegensätze 
als die für den Naturprozeß notwendigen >two sides of Üie same pro- 
cess< an (S. 186), er betont anderseits (S. 188) die Relativität des 
Standpunkts bei der Beurteilung der Dinge. Ich habe gleichfalls in 
meinem Aufsatz über die Schrift Heraklits in den Jahrbb. f. d. klass. 






CQPKELt UNIYER9TY 



Boroet. Early irrcek philosopby 1009 

Altert. '23, 161 ff. dargelegt, daß wir bei der Beurteilung der Lehre 
Heraklits diese beiden Seiten der ftwtvcfat, einmal die tatsächlich vor- 
handenen, sodann die nur verschieden {p3ivdu.sva auseinander halten 
müssen. Auch hierin urteilt Kinkel nicht richtig (S. 75 ff.), indem er 
Aristoteles' angeblichen Tadel Heraklits, dieser habe den Satz des 
Widerspruchs geleugnet, fUr nicht unberechtigt erklärt. Der soge- 
nannte Heraklitsche Satz, 6 'HpaxXtitoo Xdfoc (Aristot. 185 b 20), geht 
keineswegs in dieser Form auf Heraklit zurück; das kann man schon 
aus der Fassung schließen, in welcher derselbe von Aristoteles 
1005*24 angeführt wird: äfövarav ?ip övnvoäv wwriv ÜÄoXajißiveiv 
Etvat %a\ ;i < p stvai xa&xxsp ctvic oTovtat Xtjsv* 'Hpäxkeixov. Aus den 
letzten Worten geht hervor, daß der so formulierte Satz nur auf der 
tendenziösen Deutung Heraklitscher Aussprüche durch eine bestimmte 
Schule beruht. Man konnte der ionischen Substanzlehre von dem ev 
oder der u.t'o SXtj (als appj) den Vorwurf machen, daß damit im 
Grunde alle Dinge der Welt gleich seien, und diesen Vorwurf erhebt 
Aristoteles tatsächlich tpoa. a 2 u. ö. (vgl. Bonitz, Ind. Aristot. S. 320 
Zeile 3 ff.) : denn derselbe einheitliche Stoff entwickelt sich in die ver- 
schiedensten Dinge, die somit in ihrem letzten Grunde identisch sind. 
Aber Heraklit hat diese Identität der Dinge, die er selbst wiederholt 
betont, dadurch erklärt, daß er die Evolution des Stoffes nach ver- 
schiedenen, ja entgegengesetzten Seiten hin durch die Zeit bestimmt, 
also allmählich und nach einander sich vollziehend, annahm: erst die 
Sophistik (vgl. Natorp, Forschungen z. Gesch. d. Erkenntnisprobl. 
S. 19 ff.) hat diesem Gedanken die pointierte Formulierung gegeben, 
daß dasselbe Ding gleichzeitig sei und nicht sei, oder daß das- 
selbe Ding zu gleicher Zeit entgegengesetzte Qualitäten habe. So ist 
der angebliche Satz des Heraklit zum Terminus technicus der sophisti- 
schen Dialektik geworden und in dieser seiner Bedeutung zitiert ihn 
Aristoteles. In dieser Formulierung tritt der Satz in enge Beziehung 
zum Satze des Protagons, worauf Aristoteles |utwp. 7 3. 4. 5 hin- 
weist. 

In der Lehre von der ->,a:<„ und £vu> Ö2öc erkennt Burnet mit 
Recht die Darstellung des Diogenes LaertiusIX.8 — II als grundlegend 
an. Im einzelnen weicht meine Auffassung vielfach von der seinigen 
ab: doch will ich nicht näher darauf eingehen. Nur seine Auffassung 
des xp-rjonjp (S. 105) muß ich bestimmt zurückweisen. Die Erklärung 
des letzteren als >hurricane aecompanied by a fiery waterspoutc macht 
eine singulare Naturerscheinung zum Mittelpunkte des regelmäßigen 
Naturprozesses: das ist unmöglich. Ich kann in dem -yt-.^;, nur 
eine andere Bezeichnung der ävafk^footc erkennen : die von Burnet 
zitierten Stellen beweisen nicht das, was er meint Entscheidend ist 



0»ij 1 
CORNEU. UNIVER3TY 



1010 Qütt. gel. Adi. 1909. Nr. 12 

die von ihm nicht angeführte Stelle Hesiod theog. 844 ff., wie nicht 
minder Heraklits eigene Worte nur diese Deutung zulassen. 

Die eleatische Lehre zerreißt Burnet in ihrem Zusammenhange, 
indem er Kap. 2 Xenophanes, Kap. 4 und 8 die anderen Eleaten be- 
handelt Auch Döring trennt den ersteren (S. 63 ff) von seinen Nach- 
folgern (S. 119 ff.). Das erklärt sich daher, daß beide, Burnet sowohl 
wie Döring, dem Xenophanes eine Sonderstellung geben. FUr Burnet 
ist Xenophanes nur der Spötter, dessen einziger Zweck sei, die reli- 
giösen Vorstellungen nicht nur seiner Zeitgenossen , sondern über- 
haupt, herabzuziehen und lächerlich zu machen. Döring unterscheidet 
zwei Perioden in der Entwicklung des Xenophanes, indem er sich 
hierfür auf Timons Darstellung in seinen aiXXot stützt. In der früheren, 
jugendlicheren Periode habe Xenophanes in seinen attXoi die her- 
kömmlichen Göttervorstellungen angegriffen, spater im Alter habe er 
in seinem Lehrgedichte aspl ydosiuc seine positive Ansicht über das 
Göttliche formuliert. Ich habe mich nicht überzeugen können, daß 
die Verspottung des Volksglaubens etwas anderes ist, als die nega- 
tive Seite seiner positiven Gotteslehre: jedenfalls kann ich Burnets 
Erklärung der Worte xpwroc 4v(oac (Aristot 986 b 21) und toö öXco 
oraoudTatt (Plato Theaet 181 A) durch partisan bezw. partisans nur 
als Kuriosität bezeichnen. Im Gegensatz zu Burnet faßt Kinkel 
(S. 134 ff.) Xenophanes als sittlich hochstehenden Verkünder des Mono- 
theismus: der Einheit des natürlichen Kosmos entspricht die Einheit 
des Gottes; Gott wird so zur Weltvernunft, zur Weltkraft, die aber 
nicht transzendent ist, sondern der Welt immanent bleibt Wenn 
Kinkel aber zugleich die Sinnendinge als das Mittel faßt, durch 
welche die Gotteskraft sich offenbart, so wird er damit dem tief- 
gehenden Zwiespalt nicht gerecht, der die ganze Lehre aller Eleaten 
durchzieht und zwischen der Gottheit und der Erscheinungsweit einen 
unausgleichlichen Widerspruch schafft Ich habe im Rhein. Mus. 64, 
185 ff. zu zeigen gesucht, daß Xenophanes — und ihm folgend die 
anderen Eleaten — sich aufs engste an die ionische Substanzlehre 
anschließt: das eleatische fv ist die einheitliche, dem Kosmos imma- 
nente WeltsubBtanz. Aber indem die Eleaten das Sein dieses fv o*v 
unter dem Zwange des logischen Begriffs zum absoluten machten und 
dasselbe damit in Gegensatz zum Werden setzten, brachten sie ihre 
Lehre zugleich in schärfsten Gegensatz zur ionischen Lehre: das 
Werden der Erscheinungswelt wurde ihnen völlig unvereinbar mit 
dem Sein der GotteasnbsUnz. So haben sie zwischen der Einheit 
ihrer Weltoubstanz und der Vielheit der Erscheinungswelt einen un- 
überbrückbaren Gegensatz geschaffen; sie stehen ratlos und ver- 
ständnislos der letzteren gegenüber. Bewunderungswürdig klar ist die 






CORNEllUMIVERarT 



Barnet, Eu\y greek philoiophy 1011 

Formulierung der ionischen und der elektischen Lehre in ihrem 
Wechselverhältnis von Uebereinstimmung und Gegensatz durch Aristo- 
teles 184*, 15 ff. so bestimmt, daß die Ionier die u.lo ipx»] xtvoouiv»}, 
die Eleaten die ui« ocpx'Q äxtvTjroc lehrten. 

Bei Parmenides ist die entscheidende Frage, wie wir dieses Ev 
zu fassen haben. Die Mehrzahl der Forscher, sagt Kinkel S. 33, ist 
der Meinung, das Parmenides das ev und ov als räumlich dinglich 
gedacht habe: diese Meinung verwirft Kinkel. Burnet (und auch 
Döring ist wesentlich derselben Ansicht) tritt entschieden für die 
stoffliche, die materielle Wesenheit dieses Sv ein (S. 208), weshalb er 
erklärt, daß >all materialism depends on his view of reality«. Ich kann 
Burnete Erklärung nur zustimmen : das elektische iv ist als ein mate- 
rieller Stoff gefaßt, der aber zugleich, wie das ionische 2v, als ver- 
nünftig und göttlich gedacht ist. Schon Zeller hat auf lOlO'l hinge- 
wiesen, wo es heißt: ti 6vta ojciXoßov eivai cä atoihjTä u-ävov; und 
398*21, wo es bestimmt von den Eleaten heißt, daß sie u.i]Mv ÄXXo 
x*pä rijv t»v alofriiröv oooiav öjioXau.ßivoooiv sivat (Diels bricht das 
Referat 18A25 unmittelbar vor diesen entscheidenden Worten ab). 
Kinkels Hinweis auf Plato Theaet 180E oix Äx ov x<*P4 v iv -g xivsitai 
widerlegt nicht, sondern bestätigt nur diese Auffassung des «v: denn , 
auch Parmenides charakterisiert sein ev als aovtyac und icdv SfixXsov 
eövto? (Fr. 8, 23 ff. Diels), wie die Eleaten denn überhaupt entschiedene 
Bekämpfer des xcvdv waren. Unklar erscheint allerdings die Stelle 
986* 18 ff. Ilap|isvi37jc uiv -jap eqix« toö xati töv Xd*rov evo? SiKia&ou, 
MeXiaao« Si toü xaxd rf,v oXt]v: Kinkel hält deshalb auch schon diese 
Worte für beweisend. Das sind sie aber nicht. Einmal spricht schon 
die Fassung der Worte e'oix« — Sjctsadai dafür, daß wir es hier nur mit 
einer Vermutung zu tun haben; sodann läßt sich auch leicht der 
Grund erkennen, der Aristoteles auf diese Annahme führt. Jeder 
Xd^oc (Begriff) ist für Aristoteles ein 6ptoiid«; und dieser 6piou.de und 
dessen uptouivov erscheint in dem jreiKpaou.evov des Parmenides ge- 
geben und bestätigt zu werden. Daher Aristoteles zur Motivierung 
seines Urteils hinzufügt : Stö xal ö uiv xsffGpaouivov, 6 o Äx-stptSv ^rjatv 
sivat aorö. Wir haben es hier also nur mit einer Spielerei und Diftelei 
zu tun, zu der sich Aristoteles mitunter hinreißen läßt: das Panue- 
nideische Kfiitspaauevov scheint von selbst auf einen 6piou.de oder Xd70« 
hinzuweisen. Die wörtliche Annahme des Aristotelischen Urteils ist 
schon aus dem Grunde unmöglich, weil sie einen Gegensatz des 
Parmenides und des Melissus schaffen würde, der durch kein sonstiges 
Moment bestätigt wird. Denn die Differenz in der Auffassung des 
Kosmos und des ihm immanenten Sv als iteftepaouivov oder als Sxitpov 
tangiert nicht das Wesen des ev nach seiner Substanz und kommt 

lifrlL K«>- an IM». Vi. u 6U 



,ÄS 



1012 GOtt. gel. Ar,.- 1909. Nr. 12 

hier nicht in Betracht Vor allem aber ist für das Verständnis des 
eleatiscben 2v auf Aristoteles' Einleitung in die Physik hinzuweisen 
1 84 b 1 5 fF. , wo die Eleaten ohne jedes Bedenkon unter die übrigen 
Vertreter physikalischer Lehren eingereiht werden. Hatte Aristoteles 
das eleaüsche Sein tatsachlich als das rein begriffliche gefaßt, so 
wäre seine leidenschaftliche Polemik gegen dasselbe völlig unver- 
ständlich. Denn er erklärt wiederholt (vgl. z.B. 1010*32 ff.), daG die 
Lehre von dem Sv 6v öxtv>j«v an und für sich innerlich berechtigter 
sei, als das ionische äel xivetoddi, da jenes sich mit Aristoteles' eigener 
Lehre von dem iv ixivTjtov der Gottheit deckt. Aber gerade von 
physikalischem Standpunkte aus, erklärt Aristoteles 184* 25 ff., sei die 
Lehre unannehmbar. Wir können also nicht zweifeln, daß die Eleaten 
ihr Sv dxivTjtov als Stoffsubstanz mit dem Kosmos in Verbindung 
brachten und eben hierdurch gerieten sie mit dem Werden der Er- 
scheinungswelt in Widersprüche, die unausgl eichlich sind, und die 
Aristoteles wiederholt ihnen vorwirft 

Was die Welt des Scheins in Parmenideischer Darstellung be- 
trifft, so erkennt Burnet sowohl wie Kinkel die Einwirkung pytha- 
goreischer Vorstellungen an. Beide aber verwerfen die Angaben des 
Aristoteles, wonach das 6v und |rij 5v mit Feuer und Erde, mit Licht 
und Dunkel, mit -\''tyy und «>-: vi//., mit roxvtfv und uavdv identifiziert 
wird: 188*20; 318*6; 330*14; Theophr. Fr. 6 (Doxogr. 482) ; Simplic. 
yno. 25,15. Solche Zweifel sind unberechtigt Die gesarate antike Physik 
hat seit den ältesten Zeiten die Identität dieser Begriffe gelehrt Par- 
menides selbst hat Feuer und Erde als die Pole, die ävotvria, d. h. als die 
reinsten und signifikantesten Erscheinungsformen seiner beiden Welt- 
prinzipe gelehrt 330M3, während er die dazwischen liegenden Ele- 
mente Luft und Wasser als u^ua™ jener beiden faßte, wie auch 
Döring S. 129 anerkennt An dieser W£a aller Physik zu zweifeln, 
liegt nicht der geringste Grund vor. 

Auf Einzelheiten, namentlich auf die Lehre des Parmenides von 
den himmlischen Sphären einzugehen, muß ich mir wieder versagen: 
in der Auffassung derselben herrschen noch große Differenzen, die 
aber ohne ein genaueres Eingehen auf die Details nicht zum Ver- 
ständnis gebracht werden können. 

Ich gehe zu den Pythagoreem über. Burnet behandelt dieselben 
in Kap. 2 und Kap. 7 : auch hier hat das Zerreißen der Materie dem 
Verständnis nicht zum Vorteil gereicht. Döring geht noch weiter, in- 
dem er an vier verschiedenen Stellen 50ff.; 108ff.; 137 ff.; 182 ff. 
die pythagoreische Lehre behandelt Kinkel sucht dieselbe in ihrer 
einheitlichen Entwicklung S. 101—133 darzustellen. Es ist ja aller- 
dings zweifellos richtig, daß keine Lehre so sehr, wie gerade die 






COR« 



[turnet, K»r1y greek philoaopfay 1013 

pythagoreische, eine allmähliche Ausgestaltung erfahren hat, und 
Döring hat im Prinzipe Recht, wenn er die Lehre nach den ver- 
schiedenen Phasen ihrer Evolution zu scheiden sucht Aber diese 
Entwicklung ist in ihren einzelnen Phasen noch so unklar — eine 
Geschichte des Pythagoreismus soll erst noch geschrieben werden — , 
daß eine Scheidung nach bestimmten Kriterien und Einzeldogmen, 
vorläufig wenigstens, ohne eine gewisse Willkür sich nicht voll- 
ziehen läßt. 

Für die Beurteilung der pythagoreischen Lehre ist es von ent- 
scheidender Bedeutung, wie wir über Philolaos zu urteilen haben. 
Burnet sowohl wie Döring bezweifeln die Echtheit der unter seinem 
Namen überlieferten Bruchstücke: der Autor dieser letzteren könne 
nicht derselbe sein, wie der Philolaos der Mcnonschen Sammlung. Das 
ist nicht richtig. Menon hatte nur die Tendenz, die medizinischen, 
bezw. physiologischen und biologischen Angaben aus der Schrift des 
Philolaos wiederzugeben, während die Bruchstücke allgemein philo- 
sophischen und kosmologischen Inhalts sind : die einen schließen die 
andern nicht aus. Aber während Bumet nur im allgemeinen Zweifel 
ausdrückt, spricht sich Döring in sehr temperamentvoller Weise über 
die angebliche Unechtheit der Bruchstücke aus. Ich denke aber, 
wenn Männer wie Boeckh und Diels an der Echtheit nicht zweifeln, 
so kann es um diese nicht ganz schlecht bestellt sein. Die Echtheit 
dieser Bruchstücke (Fr. 1 — 19 Diels) steht meiner Ansicht nach 
zweifellos fest: auch Kinkel nimmt sie als selbstverständlich an. Von 
diesen Bruchstücken, als der ältesten Formulierung der pythagorei- 
schen Lehre, ist auszugehen: sie müssen den Grund legen, von dem 
aus die letztere zu gestalten ist Aus ihnen geht aber hervor, daß 
sowohl die Lehre vom --:;,*,- und ÄR«pov, wie die Zahlenlehre ur- 
sprünglich sind, und diese beiden Hauptteile des pythagoreischen 
Dogmas gilt es in enge Beziehung zu einander zu bringen. Daß 
zip*, und £x«pov ursprüngliche Lehre, Ut, wie ich sehe, von allen 
drei Forschern anerkannt, auch die Bedeutung des ;rfpac als des 
formgebenden Prinzips, wenigstens von Döring und Kinkel, erkannt: 
im übrigen aber scheinen mir in der Auffassung dieser Prinzipien 
wieder große Differenzen zu herrschen. Vor allem ist gegen die 
Identifizierung des innerkosmischen und des l£to toö o&pavoö befind- 
lichen (Arist 203*7; 213*22) Xxnpov, wie dieselbe von allen drei 
Forschern vertreten wird, zu protestieren. Denn das ixetpov S£a> toö 
oüpavoö wird ausdrücklich als xavöv charakterisiert und hat nichts mit 
dem stofflichen Äxsipov innerhalb des Kosmos, d. h. der ungeschie- 
denen und ungeformten Materie im Sinne des Anaximanderschen 
iöptotov, zu tun. Hier hat der schwankende Begriff des Äseipov, 



69 



• 



COßNElL UHIVfRaTY 



1014 Gott gel. An«. 1909. Nr. 13 

welches bald in ganz allgemeinem Sinne (xati sVty&oc, xatöi -.uv >*'■<:. 
xat 1 ;'-■>,; Arist. 187*8.9), bald in engerem Sinne (von dem unendlich 
vielen und der Teilung ins unendliche, oder von dem räumlich un- 
endlichen, oder endlich von dem ungeformten) gebraucht wird, Kon- 
fusion gestiftet. Daß das 8£o> toö oöpavoö angenommene xivtfv von 
dem fiicstpov als alodijtöv zu unterscheiden, sagt Aristoteles ausdrück- 
lich 203*5 ff. : und diese Scheidung der beiden erscheint mir zweifellos. 
Döring laßt das au Gerkosmische Sxupov als xevdv und doch zugleich 
als den eigentlichen Weltstoff in den Kosmos einströmen (S. 111): 
das ist eine unmögliche Annahme. Haben die ältesten Pythagoreer 
das außerkosmische xevdv von ffvcöfia erfüllt angenommen, wie be- 
stimmt bezeugt wird, so stehen sie noch auf dem Standpunkte der 
vulgären Meinung, die Luft und xsv<Sv identifiziert: Aristoteles stellt 
wiederholt diesen Volksglauben (213*27 ff.: oi ÄvdpwKw ßoöXovwu — ; 
419*34 5ox«i sEvai xsviv, 6 afjp; 656*15 xb xtvöv xaXa>iuvov üpoc 
-t.ifckz iortv) der wiseenschaftliehen Auffassung, nach der die Luft 
auch in ihrer Unsichtbarkeit Materie ist, gegenüber. Aber die Be- 
tonung , daß der Kosmos nach pythagoreischer Lehre nur seine 
ivaxvor) aus dem außerkosmischen xcvrfv schöpfe, zeigt schon genügend 
an, daß der kosmische Stoff als solcher, also das innerkosmische 
äxeipov, unabhängig von dem äußeren Xmtpov ist Auch Kinkel 
(S. 113) kommt nicht zum Verständnis der pythagoreischen Lehre, 
wenn er beide ä«ipa in der Weise verbindet, daß er sie als einheit- 
liches an die Peripherie des Kosmos verlegt: wie in dieser Fassung 
das &utpov die Grundlage für die Bildung aller innerkosmiscben Svta 
werden kann, bleibt unverständlich. Die Fragmente des Philolaos wie 
die Referate des Aristoteles weisen mit Sicherheit darauf hin, wie 
wir das Verhältnis des innerkosmischen und des außerkosmischen 
äxGtpov aufzufassen haben: das letztere umgibt als der unendliche 
leere Weltenraum den Kosmos, während dieser selbst von einer un- 
geschiedenen und ungeformten Stoffmasse erfüllt ist, die dann durch 
Hinzutritt des xipac als des Formprinzips gestaltet wird. Dieses Ver- 
hältnis von ittpa< und £xcipov hat weder Bumet, noch Heide], Archiv 
f. Gesch. d. Philos. 14,384ff. f noch Newbold daselbst 19,204 richtig 
erkannt: am nächsten kommt dem Verständnis Berger in seiner Ab- 
handlung über Piatos Philebus, Philologus 62, 489 ff. 

Den Wert und die Bedeutung der Zahlen im allgemeinen hat 
Kinkel (S. 104 ff.) vortrefflich dargelegt. Bezüglich der Entdeckung 
der musikalischen Harmonie stützt er sich auf Max C. P. Schmidt, 
der ebenso geistvoll wie überzeugend in seinen kulturhistorischen 
Beitragen 1,64—84 diese Entdeckung durch Pythagoras an der 
ägyptischen Harfe nachweist, welche letztere so die Mutter des Mo- 



f RSlTY 



Ilarnet, Early zroek pbiloiophr 101!» 

nochords wie der Hypotenuse wurde. Wenn aber Kinkel das Zahl- 
prinzip als solches von aller unmittelbaren sinnlichen Wahrnehmung 
abtrennt und die Pythagoreer somit nicht nur den Idealismus vorbe- 
reiten, ja sie selbst Idealisten sein läßt, so erheben sich gegen eine 
solche I«oslöaung der Zahlen von der Materie doch sehr schwer- 
wiegende Bedenken. Die enge Beziehung des xtpac zum «v und dieses 
wieder zum göttlichen schöpferischen Weltfeuer macht es wahr- 
scheinlich, daß die älteste und ursprüngliche Auffassung das jrtpac. 
als Formprinzip, mit dem sv, als Zahlprinzip, identifiziezte und dieses 
Einheitsprinzip zugleich alB ein materielles, eben als das Feuer- oder 
Wärmeprinzip, faßte. Jedenfalls sind die unzähligen Einzelformen der 
Dinge zugleich als itipaz* und als Zahlen, d. h. als Zahlen- und Mali- 
verhältnisse, gedacht und erscheinen so als die maunigfachen Mani- 
festationen des einen Form- und Zahlprinzips. Ich habe dieses in 
meinen Abhandlungen Über die Pythagoreer im Archiv f. Gesch. d. 
Philos. 22, 28 ff.; 145 ff. näher dargelegt 

Ueber die vomwyiat, die Aristoteles 986* 22 ff. als charakteristi- 
sche Lehre der Pythagoreer — wenn auch nur einer einzelnen Schule 
derselben — bezeichnet, handeln Döring S. 112 ff. und Kinkel S. 11 5 ff. 
im ganzen sachgemäß und erschöpfend, während Burnet sich nicht 
näher darüber ausspricht. Den Gegensatz des äpi&|iöc £pttoc und 
Ttsptaodi; betont schon Philolaos Fr. 5: hier hat die Entdeckung des 
gnomonischen Charakters der Ungeraden bestimmend eingewirkt. Die 
weitere Entwicklung der Lehre von den toaneffm kann aber erst 
einer späteren Zeit angehören : Aristoteles unterscheidet die Vertreter 
dieser Lehre durch die Fassung der Worte (fapot 81 Xtfouoiv) be- 
stimmt von der Hauptechule der Pythagoreer. 

Wie hier, so treten uns auch sonst tiefgehende Differenzen in 
der Auffassung einzelner pythagoreischer Dogmen entgegen. In Bezug 
auf die regelmäßigen Figuren, die mit den elementaren Stoffen in 
enge Beziehung gesetzt sind, glaubt Burnet S. 329 aus einem Scholion 
zu Euklid (ed. Heiborg V p. 654, 1) schließen zu dürfen, daß die 
Entdeckung des Oktaeder und lkosaeder erst durch Theaetet erfolgt 
sei: dem gegenüber muß darauf hingewiesen werden, daß Eudemus 
(Fr. 84 Sp.) rfjV röv xoo^uxüv r/r^uuv ouoTaoiv schon auf Pythagoras 
selbst zurückführte, wie die Scheidung in die vier bezw. fünf kosmi- 
schen o»iiara zweifellos schon von Philolaos (Fr. 12) gelehrt wird. 
Nicht minder bietet die Kosmologie noch manche Differenzpunkte: 
auch hier aber muß ich mir in meiner Besprechung Beschränkung 
auferlegen. 

In Kap. 5 behandelt Burnet Empedokles. Hier stehen die Ele- 
mente im Vordergrunde des Interesses. Burnet läßt (S. 263) Empe- 






COßMEU UNWERSHY 



1016 Gott gel. Am. 1909. Nr. 12 

dokles die Vierzabl der Elemente feststellen, indem er die Entdeckung 
macht«, daß die atmosphärische Luft >a distinct corporeal substance< 
sei. Ich kann ihm darin nicht folgen. Die Annahme, der d^p des 
Anaximenes sei teils als xcvöv, teils als eine unvollständige Substanz 
von vapour oder mist gefaßt, wird meiner Ansicht nach schon dadurch 
widerlegt, daß Anaximenes seinen tojp als Uratoff und äpx^j an die 
Spitze aller Weltbildung stellte. Ich spreche hier allerdings pro 
domo, da ich in meinen Meteorolog. Theorien die Ansicht vertreten 
habe, daß die Vierzahl der Elemente ein alter biß in Homerische Zeit 
nachweisbarer Volksglaube gewesen sei. Die auf Theophrast zurück- 
gehenden Referate über Anaximenes 1 Lehre (Simplic. tpa. 24, 26 ff. 
[Plut] Strom. 3; Hippol. ref. 1,7), sowie die eigenen Worte des 
Anaximenes (Fr. 1.2 Diels) zeigen, daß ihm der Begriff der at- 
mosphärischen Luft in allen ihren Wandlungen aus der feinsten 
Struktur, in der sie noch unsichtbar und nur durch das Gefühl er- 
kennbar, bis in ihre stärksten Verdichtungen zu Wolke und Nässe 
sehr wohl bekannt war. Anaximander ließ seinen Urstoff in Feuer, 
Erde, Luft, Wasser sich scheiden, und Bumet selbBt führt diese Lehre 
(S. C6) ohne Bedenken an : nichts deutet an, daß der äijp hier seiner 
Bedeutung und seinem Range nach von den andern drei Elementen 
unterschieden wird. Und ebenso läßt sich von Xenophanes und Panne- 
nides nachweisen, daß sie die Vierzahl der Elemente kannten und 
lehrten. Auch hier gibt uns Aristoteles die Direktive, wie wir das 
Verhältnis der E in pedokl eischen Elemente zu denen der älteren Auf- 
fassung zu werten haben, indem er den Ioniern uiav äpx^v. dem Em- 
pedokles «'trapac öp^d« gibt. In älterer Auffassung waren die Ele- 
mente erst eine sekundäre Bildung und Wandlung aus dem einheit- 
lichen Urstoffe, der u.tct ipx*j : l!| Empedokleischer Auffassung dagegen 
waren die Elemente primär, alle vier gleich ewig, von der Natur 
M-lli.-.r als gleichartig geschaffen. Ich stimme hierin mit Döring (S. 33. 
202) durchaus überein; vielleicht will Kinkel (S. 174) dasselbe sagen, 
wenn er bemerkt, Empedokles habe in den vier Elementen die Lehreu 
seiner Vorgänger zusammengefaßt. Empedokles hat diese seine, von 
der älteren Auffassung der Elemente abweichende, Lehre in den Worteu 
Fr. 17,27 taüra 7*p lad ti xdvta xal yXxxa 7*wav fast, in denen sehr 
bestimmt die Gleichheit und Gleich ursprunglichkeit aller vier Ele- 
mente betont wird, zum Ausdruck gebracht, und Aristoteles hat es 
für nötig gehalten, diese ioörqc der vier atot/iia ftv. ß G einer aus- 
führlichen Untersuchung zu unterziehen. 

Burnet nimmt ferner an, Empedokles habe zuerst die vier Quali- 
täten V'/K'' und »spiiöv. i>7p6v und £-qpöv mit den vier Elementen 
verbunden, indem er jedem derselben eine spezifische Eigenschaft 



C0HWU 



Rarnet, Early greek pbiloiopby 1017 

gab : der Begriff der Qualität, meint er S. 266, sei vorher noch nicht 
erfaGt. Das ist meiner Ansicht nach undenkbar. Wir haben die be- 
stimmte Nachricht, daß schon Anaximenes (Fr. 1 Diels) die Begriffe 
des •'•? </■/■' nnd i'-yy.- nicht als oöaieu, sondern als ndÖT) xwvä -.•;; 
SXijc BS'.Yt-rvtffuya Tai« iistaßoXoi? faßte, und diese Verbindung der 
Qualitäten mit den wechselnden Stoffformen müssen wir als die ge- 
meinsame Lehre aller Physiker ansehen. Burnet spricht auch gegen 
die Scheidung der Elemente in $paüoiu«a. Es ist zuzugeben, daß 
die von ihm zitierte Stelle Aristot. 325' 19 ff. nicht klar ist, ja zu 
Mißverständnissen Anlaß geben kann. Dieser Stelle gegenüber ist 
aber auf 334' 16 ff. zu verweisen, wo die Elemente xatö [itxpd ge- 
schieden sind; sowie auf 325* 5; 305*1, wo die Scheidung der Ele- 
mente in Atome bestimmt angedeutet wird, weshalb auch 327M1— 16 
(«iajrsp ftxol Ttvs?) mit Wahrscheinlichkeit auf Empedokles zu beziehen 
ist. Ich kann deshalb Buraets Zweifel an der Richtigkeit der Angaben 
Aetius 1, 13, 1; 17,3, Emkedokles habe seine orot^ia in dpaüoiutra 
oder u.txp<5taTot £-fxot geschieden angenommen, als berechtigt nicht 
anerkennen. Auch hierin stimme ich mit Döring (S. 202) überein. 
Durch diese Scheidung der Elemente in kleinste und praktisch nicht 
weiter zu teilende Stückchen ist Empedokles der eigentliche Begründer 
der Atoinentheorie geworden. 

Die Empedokleischen Begriffe vitxoc und •;:>.• -x faßt Burnet (S. 267) 
als körperliche Bildungen. Sie sind insoweit körperliche Bildungen, 
als auch der Anaxagoreische voü« körperlich ist Wir ersehen daraus 
nur, wie schwer es den älteren Denkern geworden ist, abstrakte oder 
geistige Begriffe zu erfassen: ohne einen körperlichen Träger er- 
schienen dieselben undenkbar. Damit kommt ein Widerspruch in die 
Lehre des Empedokles, in dem einmal die vier Elemente als die 
Quelle aller Dinge bezeichnet werden (Fr. 23,10), anderseits aus- 
drücklich vfliXGc und *f.'.:7. als v>/* tiöv (näml. der Elemente) und als 
Ibi) (iijxöc ts jcXAtoc w (Fr. 17, 19 f.) charakterisiert werden. Dadurch 
ist auch in die Referate des Aristoteles ein Zwiespalt gekommen, in- 
dem er z. B. 188* 34 vstxoc und fiXin als ivavtta der Stoffbildung 
selbst bezeichnet, anderseits beide als gleichberechtigt neben die vier 
elementaren Bildungen stellt. Aber Simplicius <?»o. 154,7 hebt mit 
Recht hervor, daß ?tX(a und vetxoc in Wirklichkeit nur als das 8v 
TToioöv, d. h. als die einheitliche xiv-rjat«, zu fassen Bind. Ihre, Bowie 
des voüc Verkörperung ist nur als Unbeholfenheit und Ungeübtheit 
des Anaxagoras und Empedokles im Denken und Abstrahieren auf- 
zufassen. 

Im übrigen bietet auch Empedokles noch viele Unklarheiten und 
Rätsel, und dem entspricht es, daß die Auffassung einzelner Lehren 






CORNf U UNfVERSlTY 



1018 nett. gel. Am. 1909. Nr. 12 

von Seiten der genannten Forscher vielfach unter einander differiert Ich 
muß aber auch hier mich mit dieser allgemeinen Andeutung begnügen. 

In Kap. G behandelt Burnet Anaxagoras, den er vor allem in 
seinem Verhältnis zur ionischen und eleatischen Schule betrachtet: 
der Einheit der Substanz steht die Vielheit der Dinge gegenüber. 
Richtiger wäre es gewesen, den Gegensatz der dynamischen oder 
vitalistischen und der mechanistischen Weltanschauung in den Vorder- 
grund zu stellen. Ergab sich für die Ionier von ihrem aiiimis tischen 
Standpunkte aus die Bewegung des Stoffes, als des lebendigen, von 
selbst, so mußte nun, als der Stoff der eigenen Bewegung entkleidet 
wurde, diese letztere von außen an ihn herangeführt werden: und 
so werden veixoc und fiXia, sowie w>; zu mechanischen Kräften 
außerhalb des Stoffes. Dieses Neue, wie es in die Spekulation ein- 
tritt, hat Kinkel (S. 171 ff.) richtig hervorgehoben. Die Atomisten 
lassen dann die Bewegung von selbst entstehen; daher Aristoteles 
640*7 vsixoe vo&c aÜTÖfiatov zusammenstellt So bilden Empedokles 
und Anaxagoras den Uebergang von der vitalistischen Weltanschauung 
zur rein mechanischen der Atomisten. Von den letzteren hat Burnet 
nur Leukipp (Kap. 9) einer kurzen Betrachtung unterzogen, während 
er Demokrit von seiner Darstellung ausschließt Er hätte besser 
getan, auch Leukipp auszuschließen, da beide Haupt Vertreter des 
Atomismus in Weltanschauung und Lehre so eng zusammenhängen, 
daß eine gesonderte Betrachtung des älteren ohne Vergleich seiner 
Lehre mit der bekannteren und ausgestalteteren seines Nachfolgers 
nicht in vollem Maße zur Würdigung und zum Verständnis gebracht 
werden kann. Kinkel sowohl als Döring knüpfen deshalb auch die 
Betrachtung des Atomismus speziell an Demokrit an und erkennen 
beide ihn als den eigentlichen Begründer einer neuen und groß- 
artigen Weltanschauung an. Da meine Besprechung aber in erster 
Linie dem Buche Burnets gelten soll, so schließt sich ein näheres 
Eingehen auf die atomistische Lehre, und speziell auf Demokrit an 
dieser Stelle aus. 

Das Resultat unserer Besprechung des Burnetachen Buches und 
eines Vergleichs seiner Auffassung der vorsokratischen Lehre mit 
derjenigen der deutschen Forscher ist insofern nicht sehr erfreulich, 
als wir gelernt haben, welch tiefgehende Differenzen noch, nicht nur 
über Einzelheiten, sondern auch Über die Grunddogmen der älteren 
griechischen Denker herrschen. Es wird noch eingehendster und gründ- 
lichster Durchforschung der Quellen bedürfen, um hier mehr und 
mehr eine Uebereinstimmung der Auffassang, und damit ein wirkliches 
Verständnis der älteren griechischen Spekulation anzubahnen. 

Halle Otto Gilbert 






COMKU UNIVER9TY 



Krhtrdt, Die Philosophie des Spinoia im Lirhlc der Kritik 1019 



Die Philosophie des Spinota im Lichte der Kritik. Von Fr» tu 
Erbardt. Leipzig, U. R. Reiilaod 1908. VIII, 602 S. 9 M 

Die Philosophie Spinozas hat bekanntlich ein eigentümliches 
Schicksal gehabt. Nachdem sie zunächst lange Zeit zwar nicht unbe- 
achtet, doch wie etwas Fremdes abseits der lebendigen philosophi- 
schen Entwicklung geblieben war, wurde sie über hundert Jahre nach 
dem Tode ihres Urhebers, wahrend der Ausbildung der großen Sy- 
steme des nach kantischen Idealismus, zu einer wirksamen Macht ersten 
Ranges. Und das hierbei gewonnene Ansehen bewahrte sie auch nach 
der Mitte des 19. Jahrhunderts, als diese Systeme im wesentlichen 
ihre Geltung verloren hatten. Denn wenn sie die idealistischen Philo- 
sophen vor allem durch ihre Systematik und ihre spekulative Gottes- 
lehre angezogen hatte, so kam ihr nun bei dem neuen Aufschwung 
der Naturwissenschaften ihr an ti teleologischer Naturalismus zu statten 
und erhielt ihren Einfluß aufrecht. Heute, wo neben der naturwissen- 
schaftlichen Betrachtung der Dinge auch die Grundgedanken des 
deutschen Idealismus wieder mehr und mehr an Boden gewinnen, be- 
sitzt Spinoza auf beiden Seiten zahlreiche Bewunderer. Dabei unter- 
stützt ihn jetzt wie in Herders und Goethes Tagen noch besonders 
die äußere Fassung seiner Lehre in dem wenig umfangreichen Haupt- 
werk, das trotz oder vielleicht gerade wegen seiner Btrengen mathe- 
matischen Form in der fast künstlerisch zu nennenden Geschlossen- 
heit seines Aufbaus und in der schlichten Ruhe seines Vortrages die 
Welt- und Lebensanschauung einer großen Denkerpersönlichkeit in 
tief ergreifender Weise zum Ausdruck bringt. So >nimmt das Spino- 
zistische System in unserer Zeit eine wesentlich andere Stellung ein 
als die übrigen Systeme, die der vorkantischen Periode der neueren 
Philosophie angehören; während die unmittelbare Bedeutung der 
Systeme eines Cartesius, eines Leibniz und Wolf, die einst eine so 
große Rolle spielten, schon seit langer Zeit verhältnismäßig nur gering 
gewesen ist, bildet die Spinozistische Philosophie noch heute eine 
lebendige Macht nicht nur im Gebiete des philosophischen Denkens, 
sondern des modernen Geisteslebens überhaupt. Ohne Uebertreibung 
kann man mit einer gewissen Paradoxie des Ausdrucks von ihr sagen, 
daß sie eines der wichtigsten von den philosophischen Systemen des 
19. Jahrhunderts gewesen ist. Unter diesen Umstanden ist es für den 
kritischen und systematischen Forscher nicht möglich, sich ihr gegen- 
über auf die rein historische Betrachtung zu beschränken; vielmehr 
gilt es, die Frage nach dem Wert und dem Wahrheitsgehalte der 
von Spinoza vertretenen Weltanschauung aufzuwerfen und sie in ganz 



■ i 

COMKU UNIVERSlT* 



1020 OÖtt. gel. Am. 1909. Nr. 12 

bestimmtem Sinne zu beantworten«. Diese Aufgabe hat Erhardt in 
seinem neuen Werk zu lösen gesucht Er brachte dazu zwei Eigen- 
schaften mit, die sieb nicht allzu häufig vereinigt finden, und die hier 
doch unerläßlich sind: einmal den Besitz eigener ausgesprochener 
systematischer Ueberzeugungen und zum andern die Fähigkeit, eine 
historische Erscheinung unbefangen so aufzufassen, wie sie sich gibt, 
also die Fähigkeit zu historischer Objektivität. So enthält das Buch 
einerseits eine ausgezeichnete Darstellung der Hauptlehren Spinozas, 
wobei die sich an einige von diesen knüpfenden Kontroversen eine 
sehr umsichtige Behandlung erfahren haben (z. B. die Frage der 
Realität der Attribute, die Frage nach den unendlichen Modis, und 
andere mehr), und andererseits scharfsinnige kritische Betrachtungen, 
die sich nicht bloß darauf beschränken, logische Inkohärenzen aufzu- 
decken, sondern auch in rein systematischer Weise von einem modernen 
Standpunkte aus, der hier natürlich kein anderer sein kann, als der Er- 
hardts, die Positionen Spinozas und ihre Fundamente grundlich er- 
örtern und sich in dem sehr häufigen Falle eines negativen Ergeb- 
nisses zugleich zu zeigen bemühen, >in welcher Richtung die wahre 
Lösung der Probleme zu finden sein dürfte«. Durch diese Verfassung 
wird das Werk vorzüglich allen denen zu empfehlen sein — und 
deren Zahl ist beträchtlich — die an der Hand Spinozas in den Be- 
reich der Philosophie eingetreten sind. Sie finden hier sachkundige 
Erläuterungen dunkler Punkte, die freilich nicht immer die Dunkel- 
heiten aufhellen, sondern gelegentlich auch den befreienden Nachweis 
bringen, daß die Dunkelheiten an sich vorhanden und durch keine 
Interpretationskunst zu beseitigen sind; und sie finden weiter eine 
lebendige Diskussionsbeziehung hergestellt zwischen den Gedanken 
Spinozas und moderner Art zu philosophieren, eine Beziehung, die 
allerdings zumeist den Charakter der Gegensätzlichkeit trägt. Aber 
wenn Erhardts Werk solchermaßen hervorragend geeignet ist, über 
Spinoza hinaus- und in die Philosophie unserer Zeit einzuführen, so 
ist das doch nicht sein Hauptzweck. Dieser ist vielmehr der, ein 
Werturteil über die spinozistische Gedankenwelt zu begründen und 
auszusprechen; der Hauptzweck also ist, wie es der Titel aus- 
drückt und der vorher angeführte Passus aus der Einleitung be- 
sagt, eben der kritische. Das Resultat nun, zu dem der Verfasser 
durch seine Kritik gelangt, wird, wie er selbst sagt, >vielen Ver- 
ehrern Spinozas wenig willkommen sein«; >denn ich sehe mich ge- 
nötigt«, fährt er fort, >gegen sein System in formeller wie in sach- 
licher Beziehung sehr viele Einwendungen zu erheben und zu seinen 
Lehren meistenteils eine durchaus ablehnende Stellung einzunehmen«. 
So gelangt er dahin , >der Spinozistischen Philosophie die Würde 



_ 



COHHfU UHIVtRSJfY 



Krharilt. Die Philosophie dea Spinoza im Lichte der Kritik 1021 

eines Systems vom allerersten Range abzusprechen ; sie >kanu 
nicht die auüerordentliche Bedeutung in Anspruch nehmen, die mau 
ihr seit dem Ende des 18. Jahrhunderts meistenteils zugeschrieben 
hat. Zwar fehlt augenblicklich noch sehr viel daran, daß eine solche 
Auffassung in weiteren Kreisen zum Durchbmch gelangt wäre. Doch 
ist es, wie wir glauben, nur eine Frage der Zeit, wann auch in dieser 
Hinsicht ein Umschwung der Anschauungen eintreten wird«. Diese 
Bemerkungen darf man jedoch nicht mißverstehen. Erhardt will 
keineswegs die hervorragende Bedeutung Spinozas leugnen, und er 
wendet sich trotz aller Einwände, die er selbst zu erheben hat, gegen 
die ungerechten und zum Teil gänzlich verständnislosen Kritiken, mit 
denen Männer wie Herbart, Fries oder Apelt Spinoza bedacht haben. 
Nur will er hinwiderum auch nicht in den übertriebenen Spinoza- 
enthusiasmus mit einstimmen, wie er seit den Tagen Jacobis, Schleier- 
machers und Schellings bei uns üblich geworden und in weiteren 
Kreisen auch heute noch lebendig geblieben ist. Diese negative Ten- 
denz tritt nun freilich ganz besonders in den Vordergrund, wenn Er- 
hardt auch beflissen ist, zu Gunsten Spinozas immer wieder Ein- 
schränkungen zu machen. Das Buch ist sehr objektiv, aber es ist 
gar nicht wohlwollend geschrieben. In der Sache wird man dem Ver- 
fasser meistenteils Recht geben müssen, aber — c'est le ton, qui fait 
la musique: man könnte dasselbe sagen wie er, nur in etwas anderer 
Weise, und der Eindruck würde weniger ungünstig sein. Dies zeigt 
gleich der erste Teil des Werkes, die >forraelle Kritik<, in der die 
geometrische Methode Spinozas und ihre konkrete Anwendung in der 
Ethik besprochen wird. Erhardt führt hier im Anschluß an kantische 
Lehren zutreffend aus , daß Spinozas Versuch , die Philosophie zu 
geometrisieren, prinzipiell verfehlt ist, und er zeigt im besonderen, 
wie Spinoza oft genötigt wird, seine Deduktionen durch ohne Skrupel 
bei der Erfahrung gemachte Anleihen zu ergänzen. Im weiteren 
spricht er die einzelnen Definitionen und Axiome des ersten Teiles 
der Ethik durch und geht dann auf die Lehrsätze und ihre Beweise 
genau ein, indem er sie vor allem auf die logische Folgerichtigkeit 
ihrer Beweise prüft; auch die übrigen Teile der Ethik finden eine 
ähnliche, wenn auch nicht so detaillierte Kritik. Das ist alles mit 
großem Scharfsinn ausgeführt, klar in der Formulierung und inter- 
essant und belehrend zu lesen ; auch wird man dem Verfasser nur 
selten widersprechen können. Und doch glaube ich, wie gesagt, daß 
eine andere Art der Darstellung möglich gewesen wäre, bei der 
Spinoza besser gefahren sein würde. Es ist mir z. B. aufgefallen, 
wie wenig Erhardt den Grundsatz >ne bis in idem< beherzigt. Wenn 
er die Unrichtigkeit eines Lehrsatzes nachgewiesen hat, so kommt er 






COßNEU UNWERSHY 



1022 Gott gol An/ 1909. Nr. 12 

auf diese fast in jedem späteren Falle zurück, wo der Lehreatz als 
Beweismittel benutzt wird. So wendet er (S. 119) gegen den Beweis 
des 14. Lehrsatzes des 1. Teils ein: >Es ist weder bewiesen, daß 
Gott zahllose Attribute besitzt, noch daß er existiert, noch daß es 
nicht mehrere gleichartige Substanzen geben kann. Also ist auch 
Lehrsatz 14 eine in formeller Hinsicht grundlose Behauptung<. Es 
ist ja gewiß richtig, daß Lehrsatz 14 zu einer formell grundlosen Be- 
hauptung wird, wenn De6nition 6 und die Lehrsätze 11 und f», auf 
die sein Beweis sich stützt, unhaltbar sind. Aber das versteht sich 
doch von selbst, und daraus darf man nicht gegen Spinoza Kapital 
schlagen; ihm muß man jene drei Sätze als giltig zugeben, wenn 
man seinen Beweis kritisiert; tut man dies, so zeigt der Beweis sich 
als durchaus korrekt und unangreifbar, und seine Betrachtung wird 
dann nicht, wie in der Erhardtschen Art der Darstellung, den Respekt 
vor Spinozas logischem Können und vor der logischen Strenge seines 
Werks vermindern, sondern ihn vielmehr festigen und erhalten. Leider 
macht Erhardt von der eben geschilderten Art der Darstellung (und 
es handelt sich ja nur um eine Art der Darstellung) wieder und 
wieder Gebrauch: Seite 121 heißt es zu Lehrsatz 15: >Da die uns zur 
Genüge bekannten Voraussetzungen dieser Behauptung nicht wirk- 
lich feststehen, so kann auch die Behauptung Belbst nicht als be- 
wiesen angesehen werden < ; Seite 126 zu Lehrsatz 18: >Dieser Satz 
ist allerdings aus den früheren Sätzen richtig abgeleitet; da aber 
weder ein kausales Wirken Gottes noch das Enthaltensein aller Dinge 
in ihm bewiesen ist, so muß auch die jetzige Behauptung a)B unbe- 
gründet bezeichnet werden<- Aehnlich lauten die Bemerkungen zu 
Lehreatz 24 (Seite 132), 25 (Seite 133: > Natürlich sind auch diese 
Beweise nicht stichhaltig, da ihre Voraussetzungen unerwiesen sind«) 
29 (Seite 139), 30 (Seite 140), 32 (143), 3G (144); ich nenne noch 
die Seiten 156 unten, 158 unten, 166 gegen die Mitte, 169 gegen 
die Mitte, 170 unten, 171 gegen die Mitte und unten, 176 gegen die 
Mitte. Daraus, daß jemand Satze, die er für per se nota hält oder 
die er bewiesen zu haben glaubt, als feststehende Giltigkeiten be- 
handelt, erwächst ihm kein Vorwurf. Hätte Erhardt hierauf mehr 
Rücksicht genommen, so wäre dies Spinoza sicherlich vorteilhaft ge- 
wesen und die Meinung von der Schlüssigkeit seiner Beweise wäre 
viel günstiger ausgefallen. In der Tat stecken die Mängel der spino- 
zistischen Darlegungen nicht so sehr in der Schlußfolgerung als 
vielmehr in der Willkür der Voraussetzungen, von denen er aus- 
geht, und in dem Zwange der Begriffe, in denen er sich bewegt. 
Wenn Erhardt (S. 123 f.) ausführt, daß Lehrsatz 16 (aus der Not- 
wendigkeit der göttlichen Natur muß Unendliches auf unendliche 






COßNEU UNWERSHY 



Krhirdt, Die Philosophie des Spiooxa im Lichte der Kritik 1023 

Weisen folgen) nur in seiner logischen, nicht aber in seiner realen 
Bedeutung bewiesen ist, insofern, als Spinoza >noch in keiner Weise 
gezeigt hat, daß Gott Überhaupt als ein wirkendes Wesen aufzu- 
fassen isU, so ist das sehr fein bemerkt und unzweifelhaft richtig. 
Aber wenn Erhardt dann fortfährt: >Zwar mag er ja sagen, daß es 
sich von selbst versteht, daß das Wirken zur Natur Gottes gehört; 
trotzdem aber hätte er vom Standpunkte seines deduktiv begrifflichen 
Verfahrens die Verpflichtung gehabt, sich hierüber . . . näher auszu- 
sprechen <, so kann man dem nur bedingt beistimmen. Ohne Zweifel: 
an sich hätte Spinoza diese Verpflichtung gehabt, aber die von Erhardt 
gemachte scharfe Unterscheidung von realem und logischem Folgen 
ist ihm noch fremd, und so konnte er glauben, wenn er den Satz in 
seiner logischen Bedeutung bewiesen hatte, damit zugleich auch die 
reale Bedeutung gerechtfertigt zu haben. In formeller Hinsicht ist 
Spinoza hier also eigentlich nicht zu tadeln, der Kehler, den er be- 
geht, wurzelt in den ihm geläufigen Begriffen und untersteht daher 
der sachlichen Kritik. So wird man Erhardts Einwände gegen dio 
Form auch sonst öfter auf sachliche Bedenken zurückführen müssen; 
zumal sind seine Ausführungen über die Definitionen und Axiome, 
wie er selbst auch fühlt (Seite 86), im Grunde alle sachlicher Natur 
und dürfen daher gegen die formelle Seite der Philosophie Spinozas 
nur in bo weit geltend gemacht werden, als sie die Naivität zeigen, 
mit der Spinoza komplizierte Gebilde seines Denkens für grund- 
legende Selbstverständlichkeiten ansehen konnte. Im Hinblick auf 
diese Naivität unterliegt es allerdings keinem Zweifel, >daß wenige 
philosophische' Systeme so mangelhaft und unzureichend begründet 
sind, wie das was in der Ethik niedergelegt ist«. Was aber die aus 
den angenommenen Voraussetzungen gezogenen Folgerungen und deren 
Stringenz anlangt, so meine ich doch, daß Spinozas logische Kraft in 
ihnen sich im großen und ganzen bewährt, wenn auch der Scharf- 
sinn unseres Verfassers so manche Inkonsequenz und Lücke aufge- 
deckt hat Der Schwerpunkt des Erhardtschen Werkes liegt nun 
aber in seinem zweiten Teil, der sachlichen Kritik des Spinozismus 
(Seite 196—439). Hier geht Erhardt dio einzelnen Lehrstücke, die 
Gotteslehre, die Naturphilosophie, die Psychologie und Erkenntnislehre, 
sowie die Ethik und Religionsphilosophie genau durch, indem er sie 
zugleich auf ihren Geltungswert hin untersucht. Dabei gelangt er 
fast überall zu dem in der Vorrede angekündigten ablehnenden Urteil, 
und es ist eigentlich nur die Affektenlehre, der er ein, allerdings auch 
eingeschränktes Lob spendet. Ich muß auch den Ausführungen dieses 
Teiles gegenüber denselben Standpunkt einnehmen, wie gegenüber 
denen des ersten Teiles : sachlich habe ich gegen die Polemik Erhardts 



CORNftl UNIVERSirr' 



1024 (Wtt gel. Abz. 1909. Nr. 12 

wenig einzuwenden, finde sie vielmehr scharfsinnig, vielfach aufklärend 
und " l;r anregend zu lesen. So ist z. B. die Zurlickführung der 
Schwierigkeiten des spinozisti sehen Gottesbegriffs auf >vier wenn nicht 
gar fünf verschiedene Auffassungen vom Wesen Gottes, die sich durch- 
aus nicht mit einander vereinigen lassen« (Seite 277 ff.), sehr lehr- 
reich. Diese fünf Auffassungen sind nämlich folgende: 1) Gott auf- 
gehend in der Welt; 2) Gott die Summe aller Attribute; 3) Gott als 
subsUnzieller Träger der Attribute; 4) Gott als die Identität der 
Attribute; 5) Gott als einzige Substanz, die nur der Verstand unter 
der Form mehrerer Attribute denkt, eine Auffassung, die indessen 
bei Spinoza ziemlich zurücktritt, wenn sie auch zweifellos als vor- 
handen nachzuweisen ißt Verzichtet man darauf, bei Spinoza durch- 
aus und durchum einen widerspruchslos-einheitlichen Gottesbegriff zu 
finden, so werden einem diese Erhardtschen Unterscheidungen beim 
Studium seiner Metaphysik gute Führerdienste leisten. Sehr klar ist 
dann weiterhin das Kapitel über die Naturphilosophie, in dem Erhardt 
unter anderem sich mit Recht der von Spinoza gewiß mit unzu- 
reichenden Gründen bekämpften Teleologie annimmt In dem von 
>dem Wesen der Seele und ihrem Verhältnis zum Körper« handeln- 
den ersten Abschnitt des dritten Kapitels (Seite 319—356) tritt Er- 
hardt energisch der von Spinoza erdachten Theorie des psychophysi- 
schen Parallelismus entgegen. Es spielt ja diese spinozistische Lehre 
auch heute noch eine große Rolle, ja man kann wohl sagen, daß sie 
der Punkt ist, in dem sich Spinoza mit der modernen wissenschaft- 
lichen Philosophie noch am ehesten berührt. Nichtsdestoweniger 
schließt Erhardt seinen Abschnitt mit den strengen Worten, daß 
Spinozas »Identitätslehre und sein psychophysischer Parallelismus zu 
den verkehrtesten und unhaltbarsten Theorien gehören, die in der 
Philosophie jemals aufgestellt worden Bind*. Er Belbst entscheidet 
sich zu Gunsten der Wechselwirkung zwischen Leib und Seele und 
weiß diese Annahme gegen Spinoza sehr geschickt mit zum Teil aus- 
gezeichneten kritischen Argumentationen zu verfechten. Ich gestehe, 
daß ich ihm hierin vollständig beistimme; auch ich halte den psyebo- 
physischen Parallelismus für eine durchaus verfehlte Annahme. Nur 
möchte ich diese meine Ablehnung seiner Theorie nicht in der Weise 
gegen Spinoza geltend machen, wie Erhardt es tut Gerade hier zeigt 
sich meines Erachtens wiederum eine Ungerechtigkeit in der Art Er- 
hardts. Sie scheint mir darin zu liegen, daß er den Wahrheitsgehalt der 
spinozistischen Philosophie ohne weiteres zum Maßstab ihres Wertes 
macht. Seine Darlegungen beweisen meiner Meinung nach wohl, daß 
wer heute Philosophie treibt, von Spinoza im allgemeinen nur wenig zu 
lernen haben wird. Sie sind deswegen auch sehr geeignet, die vielfach 



■ 

■ . 



Erhardt, Die l'hitoiophie des SpinoiB im Lichte der Kritik 1025 

verbreitete und ziemlich erklärliche Ueberschatzung der aktuellen Be- 
deutung der spinozistischen Philosophie zu mäßigen. Sie setzen dosFuktum 
in helles Licht, daß Spinoza im großen und ganzen >historisch< geworden 
ist Aber mit dem Beweis für die Unrichtigkeit seiner Theorien ist 
doch Über Spinoza noch nicht der Stab gebrochen. Erhardt sagt 
selbst von Spinozas Substanzlehre, >daG es ein großer und überaus 
tiefsinniger Gedanke war, Gott als die alleinige, allumfassende Sub- 
stanz und die einzelnen Dinge als die Modi anzusehen, die ihre 
Realität und Existenz ganz allein von der Wirksamkeit Gottes zu 
Lehen tragen. Mit der Aufstellung dieser I^ehre, die den eigentlichen 
Kern seines ganzen Systems bildet, hat Spinoza ohne Zweifel eine 
Leistung von außerordentlicher Bedeutung vollbracht und einen wirk- 
lichen Fortschritt des philosophischen Denkens herbeigeführt. Man 
wird das sogar danjn zugeben können, wenn man die 
Lehre selbst oder ihre besondere Ausführung nicht für 
zutreffend hält; denn in der Philosophie bedeutet die 
neue geistreiche Lösung eines schwierigen Problems 
fast immer einen Fortschritt, mag auch die endgültige 
Wahrheit vielleicht in anderer Richtung zu suchen 6einc. 
(Von mir gesperrt.) Meiner Ueberzeugung nach gilt ähnliches auch 
vom psychophysischen Parallelismus. Ich halte ihn zwar für falsch, 
aber doch für eine sehr geistreiche Hypothese; und ich glaube auch, 
daß diese Hypothese, indem sie Polemiken herausfordert, wie z. ß. 
unter anderen diejenige Erhardts, und uns zwingt, uns auf die Prin- 
zipien unserer Unterscheidung von Leib und Seele, von psychisch 
und physisch zu besinnen, wesentlich zum Fortschritt der philosophi- 
schen Erkenntnis beigetragen hat und beitragen wird (ich verweise 
hier im besonderen auf des bedeutenden französischen Denkers 
Bergson originelles Werk über >Materie und Gedächtnis«, das seine 
Entstehung z. T. der Opposition gegen den psychophysischen Par- 
allelismus verdankt). Ebenso möchte ich mich zu Spinozas Versuch 
stellen, die Philosophie aus der Erkenntnis des Urgrundes der Dinge 
deduktiv zu entwickeln. Gewiß, ich sage mit Erhardt, daß dieser 
Versuch >ira Prinzip unhaltbar und verkehrt ist< ; aber nichtsdesto- 
weniger ist und bleibt er doch trotz aller Mängel im einzelnen ein 
großartiges Unternehmen, das Bewunderung heischt. Und würde un- 
sere Ablehnung dieses Versuches so zuversichtlich lauten, wenn nicht 
Spinoza selbst und Fichte und Hegel bei seiner Ausführung ge- 
scheitert wären? Der Systematiker in Erhardt ist zu temperament- 
voll, um sich bei der Abwägung derjenigen Bedeutung eines Gedankens 
länger aufzuhalten, die unabhängig von seinem Wahrheitsgehalte be- 
steht. Und doch wäre dies notwendig gewesen, wo ein endgiltiges Wert- 



CORftfU UKIVERSITY 



1026 Gott gel. Anz. 1909. Nr. 12 

urteil über Spinozas Lehrt) begründet werden soll. Spinoza wäre un- 
zweifelhaft in einer viel günstigeren Beleuchtung erschienen, wenn Er- 
hardt außer für die Bedeutung der zuletzt erwähnten >falschen< Gedanken 
auch Sinn gehabt hätte etwa für das sicherlich ebenso verfehlte Bestreben 
Spinozas, dos Wesen der Seele als ein rein vorstellungsmäßiges zu 
begreifen, um so sein Ideal des erkennenden Menschen aufs tiefste in 
der Realität verankern zu können, oder fUr die Begründung einer 
hohen und edlen Moral auf den bloßen Egoismus, eine Begründung, 
die ich übrigens nicht inkonsequent linden kann (wie Erhardt Seite 
413 tut), wenn ich auch zugebe, daß ihre Voraussetzungen ganz falsch 
sind. Noch wichtiger aber, als eine solche rein ideale Schätzung der 
spinozistischen Gedanken, unabhängig von ihrer Richtigkeit, wäre Tür 
ihre Bewertung die Rücksichtnahme auf Spinozas historische Stellung 
gewesen. An dieser läßt es Erhardt fast ganzlich fehlen. Dazu hat 
er nun freilich ein gewisses Recht, insofern, als sich seine Kritik 
ausgesprochenennaßen gegen den Spinozismus, als >eins der wichtigsten 
von den philosophischen Systemen des 19. Jahrhunderts< kehrt; nnd 
ich stehe sogar nicht an, dieses fast völlige Abstrahieren von dem 
historischen Gesichtspunkt in gewisser Weise für einen großen Vor- 
zug des Erhardtschen Buches zu erklären, weil es infolge dieses 
Mangels den durch Spinoza in die Philosophie eingeführten Leser nur 
um so tiefer in den Strom des philosophischen Lebens selbst hineinzieht, 
anstatt ihn auf das wenig fruchtbare Ufer der historischen Betrach- 
tungen zu drängen. Im Sinne der kritischen Wertungsabsicht des 
Verfassers aber ist es wirklich ein Mangel. Dies zeigt sich schon in 
den fallen, in denen Erhardt die logische Einheitlichkeit der spino- 
zistischen Lehren beanstandet. Was z. B. Spinozas >bedenkliches 11m- 
und llerschwanken< zwischen den vorher bezeichneten Gottesbegriffen 
betriflt, so wird dies viel verzeihlicher, wenn man es sich historisch 
verstündlich macht und darauf achtet, wie Spinoza von der anfäng- 
lichen Auffassung Gottes als des substanzielien Trägers der Attribute 
unter dem Einfluß der sich mehr und mehr herausbildenden Pa- 
rallelismustheorie zu der Identitätslehre übergeht, ohne daß diese 
Entwicklung doch zum vollen Abschluß gekommen wäre. Noch em- 
pfindlicher aber wird das Fehlen der historischen Gerechtigkeit bei 
Erhardt in der eigentlich sachlichen Kritik. Spinozas Schützung der 
geometrischen Methode z. B. und sein Vertrauen in sie ist zwar an 
sich unstreitig nicht gerechtfertigt; aber mehr oder minder haben 
von Galilei bis Kant (exklusive natürlich) alle bedeutenden Philo- 
sophen ebenso gedacht, wie er; und wenn Erhardt Spinozas Methodik 
unter namentlichem Hinweis und gestützt auf Kants Darlegungen 
über die Mathematik widerlegt, so vermisse ich eine ausdrücklich zu 



COHKEU UHIVERSJTY 



Erhardt, Di* Fklkwphi» dm ypÜHiia in IJrblt der Kritik 1037 



■iK 
lt.' 



Spinozas Gunsten kpiiuli lile Hervorhebung davon, d&B eben erst Kant 
fs gewesen i*t, der uns die Einriebt in die hier vorliegenden Unter- 
schiede beschert hat, und dafi Spinoza nur eine allgemeine Tendenz 
der mrjjeschriuensten Geister seiner Zeit in sehr kühner Weise zum 
Ausdruck brachte. Ebenso kann historisch geriehen Spinoza au.*- seinem 
Ontologismua und seiner unkritischen Benutzung des Begriffs vom 
vollkommensten Wesen kein schwerer Vorwurf gemacht werden; denn 
der Unterschied von logischer Entgegensetzung und realer Repug- 
w * ? nanz iirt trotz der von Krhardt aus Thomas von Aquino zitierten 
IL '* interessanten Stelle (Seite 202) erst Ton Kant su deutlicher Er- 
■*•■ kenntnis erhoben worden, gleichwie diu Unhaltbarkeit dos e-atoUrgv 
,JP ' sehen Gottesbe weises. Auch Spinozas wenn auch unzureichende rück- 
sichtslose lYoklamienin^ des Mechanismus und sein Versuch ihn auf 
'* t * geistiges Gebiet zu übertragen, sowie sein daraus sich ergebender 
Kampf geg«Q alle Teleologie erscheint unter dem historischen Ge- 
■^ sichtspunkt ganx anders, als in der klugen systematischen Kritik 
Erhardta. Es ist gamseht auszudenken, was die moderne Kultur rinn 
" * Glauben an die mechanistische Beschaffenheit des Universums zu ver- 
■ u danken hat, und historisch ist und bleibt es deshalb ein Verdienst 
* Spinozas, in einer theologisch befangenen und in ihrer Natura unaseung 
*" allgemein noch von Aristoteles abhängige« Zelt diesen Glauben ge- 
leilt, ja ihm vielleicht die großartigste Fassung gegeben zu haben; 
tf* das können wir anerkennen, ohne im mindesten uiib selbst auf eine 
t ' so einseitige Naturauffassung beschranken zu wollen. So gewinnt 
J« : Spinoza an Wert und Bedeutung, wenn wir ihn aus der zeitlosen 
Isolation, in die ihn Krhardt versetzt, befreien und, anstatt ihn mit 
■-- der rhiloaophie in ihrem heutigen Stande xu konfrontieren, seiner 
1* Zeit zurückgeben. Nun hat allerdings Krhardt, wie die ausgezeich- 
nete, die Geschichte des Spinozismus bis auf unsere Zeit darstellende 
& Einleitung (Seite 1 — 66) und der, einzelne Werke der älteren und 
neueren Spinozaliteratur (darunter auch, nebenbei bemerkt, das von 
d mir in diesen Anzeigen beurteilte Werk W r enzels, wie es nicht anders 

*■ sein kann, in derselben abfälligen Weise) besprechende Anhang (Seite 

* 46ä -502) bekunden, nach die vorkaatische Spinozakritilt des 18. und 
17. Jahrhundorts eingehend durchgearbeitet und gerade hier viel treffende 

r nnd grundliche Einwand*, gefunden. Immerhin glaube ich doch, dafl die 

* größere Heranziehung der historischen Bedingtheit Spinozas Erhard ts 
i Urteile im einzelnen gemildert und dadurch such das Gesamturteil 

(Seite 440—465) freundlicher gestaltet haben würde. Uebrigens aber 
b mochte ich nicht unteTlAsscn zu bemerken, daß auch ich mit ' dem 

* Verfasser einverstanden bin, in Spinozas Philosophie kein System 
»allerersten Rängest zu sehen, vor allem weil die i unbefangene 

SM. pL Sm. 1*H. Vi. t» 



■ 

COWtttiWNt 



G4U. Ril. Ajm. 19i» Nr 11 

Untersuchung der Sache gel bau hinter den irein theoretiseben Kon- 
struktionen* in einer gan?, außergewölinbehen Weise zarurkifteht. 
Nur habe kfa mein so da» lledurfni*, Jus* Kegati» Hit in meinem 
Verhallen 2U Spinoza beenden iu betonen, erar ziehe es vor, mich 
an der unleugbaren und auch ton fc-hurii nwht U'trtrittenen Gruße 
seines Weltbild«! zu erbeben. In weinen Augen ist freilich SninoBa, 
nur Mein ich mich längere Zeit mit ihm beschäftigt haJw, Jas* ganz 
Inrttorueh geworden, und insofern wendet sich Erhard 1a Kritik nicht an 
mich. Eben darum aber, weil ich mich mit ihn in der Hauptaadiö 
eins weifl, wünsch* ich seinem liicbtigva Werke im Krabe der äpinvza- 
verehrer und tierer, die noch beute mehr odnr minder iiu Spino- 
zümus eingeschloaaeB sind, ahl reiche und eifrige Leser; möge es 
viele anregen su vorurteilsloser lebendiger beackaitiguag mit der 
Hiil-osophie seihet, die zwar, wie keine Wissenschaft sonst, diu Namen 
ihrer Förderer an sich bindet, um sich aber doch auch schließlich 
nach keinem Ton ihnen endgültig zu benennen. 

SWaööurg i- >' Otto Baeosrh 



ffHaclw v. HiiB»*lflto QciimbcIc« Srhrifun- Urs*, »ob der K. PnuBi- 
■eben Afeadenia der WuHiMcluftta Üd. VI 1,1, Vll 1,2; Wilbalrt f. II un 
boldliWirkc. Ilrn »ott Allicrt LoitcDBan. Uerlia. U. bohr 1307, 
1W8- f a fiis, «7b S. U t 14 H, 

Mit dem Krscbeinea «lieser vier Halbbande ist die im großen 
und ganzen fraglos bedeutendste Aliteilung: der großangelegten Hum- 
boldtausgabe, die der Werke im engeren Sinne, d. h. die der wissen 
schaftlichan Veröffentlichungen, zum AbachluO gelangt Der vhon 
m vierten Bande anHekündigte Ausschluß des grollen Kawiwcrks und 
der übrigen facbwissenschafUJchtn Arbeiten ist leider erfolgt Ich 
will nicht wiederholen, was ich dazu vhon in diesen Anzeigen (190H 
Nr. 9) bemerkt nahe, muß nber all gewissenhafter Berichterstatter 
immerhin kurz feststellen, daß die in gewisser Ttoziebung monumentale 
Ausgabe ihrer anerkennenswerten , vielleicht Sogar bewunderungs- 
würdigen RöiebhAltigkeit zum Trota doch nicht alle trUhoren Ver- 
öffentlichungen von Werkt» Humboldts entwertet. 

Von des vorliegenden vier Halbbandea enthalten drei Humboldt« 
mehr oder minder abgiörhlossene Arbeiten ans den Jahren 1827 bi* 
I&3j, während einer unter der Aufschrift »Paralinoniena* eine Reihe 
kleiner, mm Teil ganz skizzenhafter Stucke aus veraeliiedeaen Lebens- 
epochen — von 17Sj — 1820 — vereiiugt. Von den 21 Abhandlungen 
des seelisten Randes erscheinen nur 4 zum ersten Mal im Druck; 



■ 



Wilhelm t. Jluu bohlt* limmmrllr Schrifi« nun 

aber gerade unter diesen befinden sich zwei schon wegen ihres Um* 
fange* bt'Bffclfiwwertp. httuui-htltrh ihres Inhaltes aber geradezu be- 
deutende Arbeiten, die man kennen muß, um die Entwicklung des 
S|ira^hTorecbun IlMmbolüt *vl!»,«f begreifen zu können: ein gedanken- 
reiches Iragment: >Ueber di« Yerschiedenhtfilen des menschlichen 
Sprachbaues« und ein ihm ebenbürtig«, ong mit dem genannten öt- 
aaramen hangend es mit dem Titel: »Von dem grammaüAchen Kaue der 
Sprachen«. Allerdings ist einzelnes au* fl— beiden Abhandlungen 
schon vod Steinlhal für seine Ausgabe der spracliphilosophischcn 
Werk ff Humboldts verwertet worden. Aber die dort gebotenen Aus- 
luge vermögen doch nicht im entferntesten das Bild zu schaffen, das 
■o jetzt gewinnen kann. Erst jetzt, nach der Veröffentlichung der 
genullten Abhandlungen, ist jeder in den Stand gesetzt, die unver- 
gängliche Einleitung m dem Werke über die Kawisprache gewisser- 
maßen wer de n 211 sehen. 

Die beiden anderen bisher ungedruckten Stücke des sechsten 
BUHki sind ein Aufsatz: »Heber die Verwandtschaft des griechischen 
IVIusQuamperfelctum, der reduplizierenden Aoriste und der attischen 
I'erfekta mit einer sanskritischen Terupusbildung« sowie ein im Jahre 
182$ In der Akademie der Wissenschaften gehaltener Vortrag: >L"eber 
die Sprachen der Sildseeinseln«, hinsichtlich dessen jedoch zu be- 
merken ist, daß er allerdings nicht selbständig im Druck erschienen, 

aber größtenteils in das Kawiwerk aufgenommen, mithin immerhin 
schon allgemein zugänglich war. 

Die erste Hälfte des siebenten Randes enthalt die bekannte, 
schon wiederholt veröffentlichte Einleitung in das Kawiwcrk: >Ueber 
die Verschiedenheit des menschlichen Sprachbaues und ihren EinHnO 
auf die geistige Entwicklung des Menschengeschlechts* samt Alexander 
t. Humboldts Vorwort. Die zweite Hälfte dagegen enthalt, von zwei 
Stücken abgesehen, nur bisher Ungedrucktes und auch wohl im all- 
gemeinen Unbekanntes. 

Obwohl nicht jede* dieser kleinen Stücke von großem Werte ist, 
mub man doch für die Aufnahme eines jeden dem Herausgeber 
danken. Bei einem Manne wie Wilhelm von Humboldt liegt kaum die 
Gottf vor» daß man zu vieles von seinen Erzeugnissen aufspeichere; 
für ihn gilt vielleicht mehr als für jeden anderen, daß er nur aus 
der Gesamtheit seiner Wirksamkeit verständlich wird. Die Arbeit des 
.Herausgebers, hat sich jedoch keineswegs nur durch dio Sammlung 
bisher angedruckter Schriften Humboldts Verdienst« erworben. Da- 
durch, daß nach Möglichkeit auf die Handschriften zurückgegriffen 
worden ist, erscheinen auch die bisher im großen und ganzen zu- 
gänglichen Arbeiten, von deren Aufzahlung in diesem Berichte wohl 



V 



U-HL tffcl Au. im. Mr. 12 

ab^eirfhen «erden darf, in eudi Teil beachtenswert neuer Gesttlt So 
ist dafür gearbeitet worden, daß Wilhelm w. Humboldt mehr und 
mehr erkennbar wird, wie er wirklich war, daß er mehr und mehr 
die ihiu gebührende Wertschätzung erfahre und zu neuem Leben er- 
wache. Es fehlt nicht an Anzeichen dafür, daß diese Möglichkeit bald 
zur Gewißheit werde. Daß vir dies aber nicht nur hoffen, sondern 
ziemlich bestimmt erwarten dürfen, dafür gebührt dem Herausgeber 
von Humboldt* Werken ein beträchtlicher Teil unseres Dankes. 

Südende bei Berlin Kranz Nikolaus Flock 



Fi« die KedahttoD mrul»onlich Dr J. Jotrkln in «Mlingrn 



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CWWlLIW-